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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • zählen gemäß SS 4 Absatz 2 BVerfSchG 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch
  • besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher
  • Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung
Anhang / Verfassungsschutzgesetz 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch motivierten zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen, 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch motivierten zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. 2 Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt (SS 4 Absatz 1 Sätze 1 und 2 BVerfSchG). 3 Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes sind auch Verhaltensweisen gemäß Satz 1 von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, wenn sie gegen Schutzgüter dieses Gesetzes mit Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder diese sonst angreifen und bekämpfen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne diese Gesetzes zählen gemäß SS 4 Absatz 2 BVerfSchG 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber der Volksvertretung und ihre Ablösbarkeit, 247
  • ihrer Person gespeicherten Daten, 2. die Zweckbestimmung und die Rechtsgrundlage der Speicherung, 3. die Herkunft der Daten, 4. die Stellen
  • personenbezogenen Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der überwiegenden schutzwürdigen Interessen Dritter geheim gehalten werden
Anhang / Verfassungsschutzgesetz 1. die zu ihrer Person gespeicherten Daten, 2. die Zweckbestimmung und die Rechtsgrundlage der Speicherung, 3. die Herkunft der Daten, 4. die Stellen, denen die Daten im Rahmen regelmäßiger Übermittlungen übermittelt werden, und die an einem automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Stellen, auch soweit diese Angaben nicht zu ihrer Person gespeichert sind, aber mit vertretbarem Aufwand festgestellt werden können. 2 Die Betroffenen sollen die Art der personenbezogenen Daten, über die sie Auskunft verlangen, näher bezeichnen. 3 Aus Akten ist den Betroffenen Auskunft zu erteilen, soweit sie Angaben machen, die das Auffinden der Daten ermöglichen, und der für die Erteilung der Auskunft erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zum Auskunftsinteresse der Betroffenen steht. 4 Das Landesamt für Verfassungsschutz bestimmt die Form der Auskunftserteilung nach pflichtgemäßem Ermessen; die Auskunft kann auch in der Form erteilt werden, dass den Betroffenen Akteneinsicht gewährt oder ein Ausdruck aus automatisierten Dateien überlassen wird. 5 SS 29 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes bleibt unberührt. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. durch sie die Nachrichtenzugänge gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesamtes für Verfassungsschutz zu befürchten ist, 2. die personenbezogenen Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der überwiegenden schutzwürdigen Interessen Dritter geheim gehalten werden müssen, 3. sie die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde. 267
  • Psychiatrie....................219, 220 Lindenbazar............................61 Kommunikationsguerilla...108, 113 Linkspartei.PDS.........96, 97, 102, kommunique
  • KONGRA GEL........26, 28, 30, 66, Linksruck
Anhang / Stichwortverzeichnis Kampf um den organisierten Kreuzzug der Christen................34 Willen...................................201 KS.......................................110 Kampf um die Köpfe.................202 Kulturund Solidaritätsverein Kampf um die Wähler.........201, 202 Hamburg e.V...........................84 KAPING................................212 Kuratorium Gedenkstätte Ernst KAPLAN.......................64, 65, 66 THÄLMANN e.V....................149 KAPLAN-Anhänger..............64, 65 Kurdenfrage.........26, 68, 70, 71, 72 KAPPEL................................209 Kurdisches Kultur Festival...........72 KARAHAN..............................60 Kurdistan Report.......................73 KARAYILAN............................70 Kurdistan Solidarität Hamburg...110 Karolinenviertel........114, 132, 134 Kurdistan Volkshaus e.V........74, 77 KARTAL.................................76 KVPM............................219, 220 KAYPAKKAYA...............83, 84, 85 KGB.....................................227 L KHAMENEI.............................88 KHAN....................................36 LAFONTAINE....................96, 142 KHATAMI.....................87, 92, 93 Landser................................194 KIEK UT................................149 La Hague........................127, 128 KKK..................................67, 70 Legion of Thor.........................195 KLEBE.....................177, 179, 195 Lemsahl.........................106, 133 KLUMP.................................108 Libanon.........................51, 52, 53 KNK.......................................72 Libertäres Kommunikationsund Koma Komalen Kurdistan............67 Aktionszentrum.....................120 Kommission für Verstöße der Libertäres Zentrum...........120, 160 Psychiatrie....................219, 220 Lindenbazar............................61 Kommunikationsguerilla...108, 113 Linkspartei.PDS.........96, 97, 102, kommunique.........................150 103, 104, 105, 140, 141, 142, Kommunismus..................85, 144 143, 144, 148, 149, 151, 152, KON-KURD....................71, 72, 73 154, 155, 156, 157, 160 KONGRA GEL........26, 28, 30, 66, Linksruck.................155, 156, 157 67, 68, 70, 71, 72, 74, 75, 76, LIZ................................120, 160 77, 85, 110 LKA.................120, 133, 134, 160 Konzertveranstaltungen........163, Loge (Hamburg)......................115 177 London........3, 24, 36, 38, 42, 44, Kooperationsabkommen........97, 86, 89, 199, 213 143 Lübeck............98, 106, 113, 117, Koranrezitations-Wettbewerb....61 133, 134, 184 KPD..............................119, 149 Luftfahrttechnik.....................238 KPF........................102, 103, 142 Luftsicherheitsgesetz..............239 Kreuzritter..............................36 Lüneburg.................129, 130, 213 284
  • geben, sich persönlich und aktiv über das Themenfeld "Rechtsextremismus" zu informieren und begleitende Projekte mit professioneller Hilfe umzusetzen. Unter
  • Motto "Wir im Revier: für Demokratie - gegen Rechtsextremismus" sollten gerade junge Menschen aufgeklärt und sensibilisiert werden sowie Unterstützung für eigene
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 beispielsweise im April 2006 in Dortmund einen Jugendkongress organisiert, um jungen Menschen eine Möglichkeit zu geben, sich persönlich und aktiv über das Themenfeld "Rechtsextremismus" zu informieren und begleitende Projekte mit professioneller Hilfe umzusetzen. Unter dem Motto "Wir im Revier: für Demokratie - gegen Rechtsextremismus" sollten gerade junge Menschen aufgeklärt und sensibilisiert werden sowie Unterstützung für eigene Initiativen gegeben werden. Die Zusammenarbeit mit regionalen Trägern bewährt sich, wenn es um die Aufklärung und Sensibilisierung vor Ort geht. In diesem Sinne wird der Verfassungsschutz seine Arbeit verstärken. Vor Ort nehmen auch die Schulen gerne die Angebote des Verfassungsschutzes an: So wurde bis jetzt 60.000 mal der Bildungscomic 'Andi' bestellt, nicht nur von Schulen in NRW, sondern auch von Eltern aus dem ganzen Bundesgebiet. Im letzten Jahr waren Verfassungsschützer über 00 Mal zu Gast an Schulen. Das kommt offenbar gut an - die Kolleginnen und Kollegen werden immer wieder erneut eingeladen. Extremistische Einstellungsmuster entstehen nicht plötzlich - und sie können nicht in einer einzigen punktuellen Maßnahme aus der Welt geschafft werden. Den Menschen muss deutlich werden, welche langfristigen Gefahren von Extremisten für unsere Demokratie ausgehen. Sie müssen den Wert unserer Gesellschaftsordnung für sich erleben können. Information und Demokratieerziehung einerseits, aber auch greifbare Perspektiven für die Menschen - das sind nach meiner Überzeugung die richtigen Mittel im Kampf gegen Extremismus gleich welcher Richtung. Der Verfassungsschutz NRW sieht in der Festigung einer demokratischen Kultur eine seiner wichtigsten Aufgaben. In diesem Bemühen werden wir nicht nachlassen. Dr. Ingo Wolf MdL Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen"
  • Vorbereitungstreffen sollen Kommunikationsund Diskussionsstrukturen schaffen, die es der 'undogmatischen Linken' ermöglicht, "gestärkt in die Proteste (in Heiligendamm) hineinund vor allem
  • Workshops statt zu Themen wie Demotraining ("x der Straßenblockade"), Rechtshilfe, Strategie, Kletterkurse der Gruppe 'Robin Wood', Videoworkshops, Direkte Aktionen, Erstellen
  • Bündnisses für eine revolutionäre Perspektive' angebracht worden - entfernt hatten. linksExtrEmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 Regionale und internationale Vorbereitungstreffen sollen Kommunikationsund Diskussionsstrukturen schaffen, die es der 'undogmatischen Linken' ermöglicht, "gestärkt in die Proteste (in Heiligendamm) hineinund vor allem gestärkt daraus wieder heraus(zu)gehen". Dem 'Anti-G8 Bündnis für eine revolutionäre Perspektive' gehören etwa 0 - antiimperialistisch ausgerichtete Gruppen an, darunter die antiimperialistische Gruppe 'Initiativ e.V.' aus Duisburg. Das Bündnis will über die Mobilisierung gegen das G8-Treffen 2007 in Heiligendamm "revolutionäre Positionen vermitteln, möglichst breite Kreise erreichen und eine effektive Praxis entwickeln, die sich gegen Kapitalismus und Imperialismus richtet". Als "guten Auftakt für Gipfelproteste im kommenden Jahr" bewerteten die Organisatoren aus dem Netzwerk 'Dissent! (plus X)' den Verlauf des Mobilisierungscamps 'Camp Inski' vom . - . August 2006 in Steinhagen/Mecklenburg-Vorpommern. Es sollen durchgehend 00 - 600 Aktivisten daran teilgenommen haben. In der Spitze hätten sich bis zu .000 Personen im Camp aufgehalten, davon etwa 00 aus dem Ausland. Ziel des Treffens war, Protestaktionen gegen den Gipfel 2007 zu planen und Kontakte zwischen einzelnen Aktivistengruppen zu knüpfen. Es fanden bis zu 0 Workshops statt zu Themen wie Demotraining ("x der Straßenblockade"), Rechtshilfe, Strategie, Kletterkurse der Gruppe 'Robin Wood', Videoworkshops, Direkte Aktionen, Erstellen von Videoclips, aber auch Antirassismus, Gentechnik und Militarismus. Daneben kam es zu dezentralen Aktionen in der Region. So beteiligten sich am 8. August 2006 in Rostock bis zu 0 Personen an einer friedlich verlaufenen Kundgebung zum Thema "Migration". Am 0. August demonstrierten 70 - 80 Personen in Groß-Lüsewitz gegen den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft; bei Rangeleien mit der Polizei erlitt eine Polizeibeamtin eine Bissverletzung. Auf der Rückreise von einem demonstrativen "Badetag" in Heiligendamm am . August mit bis zu 0 Camp-Teilnehmern bewarfen etwa 00 Aktivisten auf dem Bahnhof in Bad Doberan Einsatzkräfte der Bundespolizei mit Flaschen und anderen Gegenständen. Am 2. August schlossen etwa 20 zum Teil maskierte Personen symbolisch die Arno-BrekerAusstellung in Schwerin, die sie als "aktive Rehabilitierung eines der bekanntesten NS-Künstler" bezeichneten. Sie verhüllten vier der ausgestellten Plastiken mit Toilettenpapier und forderten die Besucher zum Verlassen der Ausstellungsräume auf. Das Camp verlief unter den Teilnehmern nicht vollkommen konfliktfrei, was angesichts der heterogenen Zusammensetzung des Teilnehmerkreises auch die Organisatoren nicht verwunderte. So entstanden Konflikte zwischen 'Antideutschen' und 'Antiimperialisten', nachdem 'Antideutsche' ein gegen das militärische Vorgehen Israels im Libanon gerichtetes Transparent - es war von Anhängern des antiimperialistisch orientierten 'Anti-G8 Bündnisses für eine revolutionäre Perspektive' angebracht worden - entfernt hatten. linksExtrEmismus 9
  • Sicherheitskonferenz" beteiligten sich noch etwa .700 überwiegend dem linksextremistischen Spektrum zuzuordnende Personen. Die Spitze bildete ein "schwarzer Block
  • Proteste anlässlich des G8-Gipfels zuzulassen, war die Zahl linksExtrEmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 In der Nacht zum . Juli setzten bisher Unbekannte auf einem Hotelparkplatz in Sellin (Insel Rügen) ein Einsatzfahrzeug der nordrhein-westfälischen Polizei in Brand. Das Feuer griff auf zwei weitere Fahrzeuge über, alle Fahrzeuge brannten nahezu vollständig aus. Es entstand insgesamt ein Sachschaden von etwa 00.000 Euro. Ein Bezug zum Besuch des US-Präsidenten ist wahrscheinlich. Kaum Mobilisierung zu Aktivitäten außerhalb des anstehenden G8-Gipfels Die Mobilisierungsfähigkeit der globalisierungskritischen Szene außerhalb des G8Gipfels zeigt sich weiterhin rückläufig. So ist für 2006 erneut eine zurückgehende Beteiligung an Großdemonstrationen festzustellen. Zwar fanden auch in diesem Jahr anlässlich des "World Economic Forum" am 2. - 29. Januar 2006 in Davos in verschiedenen Städten der Schweiz Demonstrationen, teilweise mit Sachbeschädigungen, statt. Sie erzielten aber weder in der Öffentlichkeit noch in der Szene eine größere Resonanz. In Deutschland gab es im Vorfeld nur geringe Mobilisierungsbemühungen. Auch die Organisatoren der Proteste anlässlich der "2. Konferenz für Sicherheitspolitik" vom . - . Februar 2006 in München mussten wiederum niedrigere Teilnehmerzahlen verzeichnen. An der größten Demonstration am . Februar unter dem Motto "Antifaschistische, antirassistische und antimilitaristische Proteste gegen die NATO-Kriegskonferenz, die sog. Sicherheitskonferenz" beteiligten sich noch etwa .700 überwiegend dem linksextremistischen Spektrum zuzuordnende Personen. Die Spitze bildete ein "schwarzer Block"' mit 00 Aktivisten. Insgesamt kam es zu 9 polizeilichen Maßnahmen, davon 6 Identitätsfeststellungen. Eine organisierte Anreise von Teilnehmern aus NRW war nicht zu verzeichnen. Im Vorfeld der Aktionen verübte die bisher unbekannte Gruppe 'Militante Antimilitaristische Initiative (M.A.M.I.)' in der Nacht zum . Januar 2006 in zwei Hamburger Stadtteilen Brandanschläge auf jeweils einen Kleinlastwagen der Firma IMTECH Deutschland. In einer Erklärung agitierten die Verfasser hauptsächlich gegen die als "MörderInnentreff" bezeichnete Konferenz für Sicherheitspolitik, gegen die Rüstungsindustrie sowie gegen die unter anderem auch im Rüstungsbereich aktive Firma IMTECH. Den Tätern ging es aber auch darum, eine "Verbindung zwischen antimilitaristischen Kämpfen und der Mobilisierung gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm" herzustellen. G8-Gipfel 2006 in Petersburg verlief ohne größere Resonanz Der G8-Gipfel vom . - 7. Juli 2006 in St. Petersburg verlief ohne größere Protestaktionen. Nachdem die russische Regierung bereits frühzeitig angekündigt hatte, keine gewaltsamen Proteste anlässlich des G8-Gipfels zuzulassen, war die Zahl linksExtrEmismus 2
  • Grundgesetzes (SS Abs. VSG NRW). Hierzu zählen: : Das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere
  • Organe der Gesetzgebung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer
  • verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt der Rechtsprechung in Gesetz und Recht; : das Recht auf Bildung und Ausübung
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 Verfassungsschutz arbeitet im Vorfeld konkreter Gefahren oder Straftaten. Er hat im Wesentlichen Organisationen und Strukturen im Auge. Eine "Bestrebung" ist - so sagt es der SS Abs. des VSG NRW - ein "Personenzusammenschluss", setzt also mehrere Personen voraus, die gemeinsam handeln. Einzelne Personen stehen damit nicht unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes, es sei denn, ihr Verhalten ist auf die Anwendung von Gewalt gerichtet oder von ihnen geht eine erhebliche Gefahr für eines der Schutzgüter des Verfassungsschutzgesetzes aus. Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung Es geht also einerseits um den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung - den nicht zur Disposition stehenden Kern des Grundgesetzes (SS Abs. VSG NRW). Hierzu zählen: : Das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen; : die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt der Rechtsprechung in Gesetz und Recht; : das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition; : die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung; : die Unabhängigkeit der Gerichte; : der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und : die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Auswärtige Belange der Bundesrepublik und Völkerverständigung Außer dem Schutz der Grundordnung des Grundgesetzes hat der Verfassungsschutz die Aufgabe, Bestrebungen zu beobachten, "die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden". Hier geht es vorwiegend um gewaltbereite extremistische Ausländergruppen, die vom Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus Gewaltakti- 2
  • Anti-Kernkraft-Kampagene haben ihre Zugkraft für Linksextremisten in Nordrhein-Westfalen verloren. In beiden Themenfeldern findet ein linksextremistisches Engagement
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 wegungen im Baskenland, in Palästina, Irak, Kolumbien und Venezuela und führen hierzu internationale Konferenzen durch. Der Antirassismus und die Anti-Kernkraft-Kampagene haben ihre Zugkraft für Linksextremisten in Nordrhein-Westfalen verloren. In beiden Themenfeldern findet ein linksextremistisches Engagement nur noch punktuell statt. 13 Ausländerextremismus Während der KONGRA-GEL (vormals 'Arbeiterpartei Kurdistans' - PKK) als im Bundesgebiet anhängerstärkste kurdische Organisation in Westeuropa den äußeren Friedenskurs konsequent verfolgt hat, kamen im Südosten der Türkei wieder die 'Volksverteidigungskräfte' (HPG) zum Einsatz. Mit der Aufkündigung des einseitigen Waffenstillstandes durch die HPG zum . Juni 200 ist im Südosten der Türkei eine Eskalation der gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen der türkischen Armee und kurdischen Guerillaeinheiten eingetreten, die vermehrt Todesopfer auf beiden Seiten forderte. Nachdem türkische Sicherheitskräfte am 2. März 2006 kurdische Guerillakämpfer bei Mus/Türkei getötet hatten, kam es im Zusammenhang mit der Beerdigung von vier der Getöteten im südosttürkischen Kurdengebiet um Diyarbakir zu den schwersten Straßenkämpfen zwischen türkischen Sicherheitskräften und vorwiegend kurdischen Jugendlichen seit mehr als zehn Jahren. Zum . Oktober 2006 verkündete die HPG erneut einen einseitigen Waffenstillstand mit dem Ziel, der türkischen Regierung ein Verhandlungsangebot zu unterbreiten. Die türkische Regierung ging wie in der Vergangenheit auf dieses Angebot nicht ein, sondern setzte ihre militärischen Operationen gegen die kurdische Guerilla fort. Trotz Durchführung eines als "Vergeltungsschlages" bezeichneten Anschlages am . Dezember auf das türkische Militär soll, nach einer Verlautbarung der HPG, der einseitig ausgerufene Waffenstillstand weiter gelten. In den Städten und touristischen Zentren in der Türkei ist eine Stadtguerilla aktiv, die sich 'Freiheitsfalken Kurdistans' (TAK) nennt. Diese berufen sich bei ihren Aktionen auf Abdullah Öcalan, den ehemaligen Vorsitzenden der PKK, agieren aber nach eigenen Angaben unabhängig vom KONGRA-GEL. Mit dem Ziel, die Wirtschaftskraft der Türkei zu schwächen, haben die TAK 2006 mehrere Anschläge in den touristischen Zentren der Türkei durchgeführt. Ende August 2006 erreichte die Welle der Bombenanschläge in der Türkei einen neuen Eskalationspunkt. Bei fünf Bombenanschlägen in Istanbul und in den Badeorten Marmaris und Antalya zwischen dem 27. und 28. August sind insgesamt Menschen getötet und fast 00 Personen verletzt worden. Die Steuerung bzw. Einbindung der TAK in die Strukturen des KONGRAGEL ist nach wie vor unklar. 20 EntwicklungEn im ExtrEmismus
  • Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu formuliert: "Die rechtsstaatlichen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit einer belastenden Maßnahme werden im Einzelnen durch
  • Rang des zu schützenden Rechtsguts und die Intensität seiner Gefährdung beeinflusst, aber auch durch die Art und Schwere der Beeinträchtigung
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 -Jahreszeitraumes zu überprüfen sein, ob die Berichterstattung in dem bisherigen Umfang fortgesetzt werden kann, weil beispielsweise die Bestrebung noch erkennbar aktiv ist oder die vorliegenden Erkenntnisse nach wie vor Wirkung für die Zukunft entfalten. Ausgangspunkt für die Beantwortung der Frage, wann die Anhaltspunkte hinreichend gewichtig sind, ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu formuliert: "Die rechtsstaatlichen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit einer belastenden Maßnahme werden im Einzelnen durch den Rang des zu schützenden Rechtsguts und die Intensität seiner Gefährdung beeinflusst, aber auch durch die Art und Schwere der Beeinträchtigung des Freiheitsrechts des nachteilig Betroffenen."2 Bei der Beurteilung der "hinreichend gewichtigen" im Vergleich zu den "einfachen" tatsächlichen Anhaltspunkten im Sinne des SS Abs. VSG NRW kommt es also auf die Dichte des Verdachts, verbunden mit dem Gefährdungspotential und der Abwägung mit den betroffenen Grundrechten, an. Beschränkung auf besondere Gefahrensituationen Nach SS VSG NRW2 dient der Verfassungsschutz der Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Das Bundesverfassungsgericht spricht in seinem Beschluss zur 'Jungen Freiheit' von der Abwehr "besonderer" Gefahren2, ohne allerdings näher darzulegen, was in diesem Zusammenhang eine "besondere" Gefahr ist. Das Verfassungsgericht hat lediglich negativ abgegrenzt und ausgeführt, dass die "bloße Kritik" an Verfassungswerten und Verfassungsgrundsätzen nicht als Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzuschätzen sei, sondern dass zur Begründung einer Gefahr darüber hinaus gehende Aktivitäten zur Beseitigung dieser Ordnung erforderlich seien.26 Was diese zusätzlichen Aktivitäten sein können, hat das Bundesverfassungsgericht nicht beschrieben. Dies wird deshalb aus dem Sinn und Zweck des Verfassungsschutzberichts als Bestandteil der wehrhaften, streitbaren Demokratie nach Art. 2 Abs. 2, 9 Abs. 2 und 8 GG abzuleiten sein. Zunächst ist klarzustellen, dass Beobachtung und Berichterstattung durch die Verfassungsschutzbehörden nicht von einer "konkreten" Gefährdungslage abhängig gemacht werden können. Es würde einer wehrhaften Demokratie und der Frühwarnfunktion des Verfassungsschutzes widersprechen, wenn eine Gefahr erst konkret eintreten müsste, bevor über die verfassungsfeindliche Bestrebung berichtet werden 2 BVerfG, s. Fn. 24 s. auch SS Abs. BVerfSchG und ähnlich in den VerfSchG der Länder 25 BVerfG, s. Fn. 26 BVerfG, s. Fn. 6 thEmEn im Fokus
  • jeweils interessierenden Berichten schließen lässt. Um den Anforderungen der Rechtsprechung an die Art und Weise der Veröffentlichungen im Verfassungsschutzbericht gerecht
  • Bericht würde unübersichtlich. So könnte ein Phänomenbereich wie der Rechtsextremismus nicht insgesamt mit seinen verschiedenen Strömungen thEmEn im Fokus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 schriften und der Gliederung des Berichts - deutlich zwischen solchen Organisationen differenziert werden muss, für die ein Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen besteht und solchen, deren Bestrebungen erwiesen sind. Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass ein "flüchtiger Leser" bzw. die regelmäßig nur oberflächlich berichtenden Medien eine solche Differenzierung überlesen können, wenn sie nur im Text vorgenommen wird. Dem könne beispielsweise durch die äußere Aufmachung entgegen gewirkt werden. Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zum "flüchtigen Leser" werfen im Hinblick auf die Funktion und die Wirkung des Verfassungsschutzberichtes die generelle Frage auf, ob es bei der Art und Weise der Darstellungen nicht vielmehr auf den verständigen Leser ankommen muss, der die Texte hinreichend sorgfältig liest und entsprechend umsetzt. Adressaten der Verfassungsschutzberichte sind nämlich zunächst die Landesregierung, das Parlament und die anderen öffentlichen Stellen, die den Verfassungsschutzbericht auch als Entscheidungshilfe nutzen und auswerten. So werden die Berichte beispielsweise von den Finanzämtern im Rahmen der Prüfung der Gemeinnützigkeit mit herangezogen. Dabei ist den Behörden aber bewusst, dass es sich bei den Darstellungen in der Regel um Werturteile, Einschätzungen und Entwicklungen der beobachteten Organisationen handelt, die keinem unmittelbaren Beweis zugänglich sind. Wegen der insofern verbliebenen Eigenverantwortung der entscheidenden Stelle hat sie eine besondere Sorgfalt bei der Auswertung der Verfassungsschutzberichte zu beachten und muss dementsprechend verständig lesen. Der Verfassungsschutzbericht wendet sich auch an die Öffentlichkeit. Nach den Erfahrungen der Verfassungsschutzbehörde aus Anmerkungen und Rückfragen aus den Reihen der Leser werden die Berichte nicht wie etwa eine Zeitung - und damit eher flüchtig - sondern wie eine Fachzeitschrift oder ein Nachschlagewerk gelesen, was auf ein vertieftes Auseinandersetzen mit den jeweils interessierenden Berichten schließen lässt. Um den Anforderungen der Rechtsprechung an die Art und Weise der Veröffentlichungen im Verfassungsschutzbericht gerecht zu werden, ist es daher sinnvoll und hinreichend, wenn es im Vorwort eine ausführliche Darstellung zu den allgemeinen Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung gibt, und die Verdachtsberichterstattung in einer erläuternden Fußnote zu den einzelnen Kapitelüberschriften der Extremismusbereiche und im Einzelfall in den Texten zu den Beobachtungsobjekten noch einmal hervorgehoben wird. Eine Aufteilung des Verfassungsschutzberichtes in erwiesene Bestrebungen und solche, für die (nur) ein Verdacht vorliegt, ist dagegen nicht sinnvoll. Der Bericht würde unübersichtlich. So könnte ein Phänomenbereich wie der Rechtsextremismus nicht insgesamt mit seinen verschiedenen Strömungen thEmEn im Fokus
  • Westfalen 2006 Großdeutschland der Ehre, der Freiheit und des Rechts!" (Freier Widerstand-Süddeutschland, im Internet am 7. Februar 2006) Unter
  • diesem Jahr nicht statt. Die von dem Hamburger Rechtsanwalt Jürgen Rieger für den 9. August 2006 in Wunsiedel angemeldete Heß
  • Gedenkkundgebung 2 rEchtsExtrEmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 Großdeutschland der Ehre, der Freiheit und des Rechts!" (Freier Widerstand-Süddeutschland, im Internet am 7. Februar 2006) Unter der Überschrift "Schurken leben auch nicht ewig" erschien am 2. Mai 2006 im Internet auf der Webseite des 'Aktionsbüros-Westdeutschland' folgender Beitrag: "Spiegel entstammt einer Familie westfälischer Viehhändlerjuden, die während des Dritten Reiches nach Belgien verzog. [...] doch soll man uns nicht nachsagen, dass wir gegen die guten Sitten verstoßen, indem wir Toten nichts Gutes nachsagten - Gut das er tot ist." (Fehler im Original, Anm. d. Verf.) Neonazis auf Bundesebene Die ca. .200 Personen umfassende bundesdeutsche Neonazi-Szene organisiert sich in Personenzusammenschlüssen mit kaum erkennbaren Strukturen, sogenannten 'Freien Kameradschaften' oder ähnlich strukturierten Gruppierungen. Sie werden in der Regel von ein oder zwei Führungsaktivisten nach dem "Führerprinzip" geleitet. Diese strukturlose Form des Zusammenschlusses ist Folge der zahlreichen Verbote neonazistischer Gruppierungen in den Jahren 992 bis 996. Die lose Art der "Organisation" behindert in keiner Weise die Aktionsfähigkeit der 'Freien Nationalisten'. Da die meisten ihrer Angehörigen über gängige Kommunikationsmittel wie Mobiltelefone, Homepages im Internet und E-Mail-Adressen verfügen, sind sie jederzeit über anstehende Aktionen informiert. Zu den bundesweit für die Neonazi-Szene bedeutendsten zählen die Webseiten des 'Aktionsbüros Norddeutschland' und des 'Aktionsbüros Westdeutschland'. Die Mobilisierung, insbesondere für kurzfristig angesetzte Aktionen, erfolgt überwiegend durch SMS bzw. Telefonketten. Eine Ausnahme von der Kameradschaftsstruktur bildet die bundesweit agierende 'Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige' (HNG) mit Sitz in Frankfurt/Main. Diese Organisation der Neonazi-Szene ist als Verein nach dem Vereinsgesetz organisiert. Einzige Aufgabe der HNG ist die materielle und ideelle Betreuung inhaftierter Gesinnungsgenossen. Dies geschieht ausschließlich mit ihrer monatlich erscheinenden Publikation 'Nachrichten der HNG'. Darüber hinaus findet satzungsgemäß eine Jahreshauptversammlung statt. Aktionen zum 19 Todestag von Rudolf Heß Die zentrale Veranstaltung der bundesweiten Neonazi-Szene, die Demonstration aus Anlass des Todestages des "Führerstellvertreters" Rudolf Heß in Wunsiedel/Bayern fand auch in diesem Jahr nicht statt. Die von dem Hamburger Rechtsanwalt Jürgen Rieger für den 9. August 2006 in Wunsiedel angemeldete Heß-Gedenkkundgebung 2 rEchtsExtrEmismus
  • wenigen Ersatzveranstaltungen gestalteten sich als Reinfall für die rechtsextremistische Szene. Eine weitere für die Neonazi-Szene bedeutsame Veranstaltung findet seit
  • nicht herausgegeben. In den in NordrheinWestfalen bekannten Kameradschaften wird rEchtsExtrEmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 wurde vom Landratsamt Wunsiedel verboten. Das Verbot, begründet mit der Regelung des SS 0 Abs. StGB, die die Verletzung der Würde der NS-Opfer unter Strafe stellt, wurde, wie bereits im Vorjahr, vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Allerdings erfolgte die Ablehnung einer die Demonstration zulassenden Eilentscheidung durch das Bundesverfassungsgericht mit dem Hinweis, dass bis zur nächsten Demonstration im August 2007 mit einer Hauptsacheentscheidung der Verwaltungsgerichte zu rechnen sei und damit der Weg für eine Verfassungsbeschwerde frei würde. Sowohl das erneute Unterliegen vor dem Bundesverfassungsgericht als auch die geringen Teilnehmerzahlen bei den wenigen Ersatzveranstaltungen gestalteten sich als Reinfall für die rechtsextremistische Szene. Eine weitere für die Neonazi-Szene bedeutsame Veranstaltung findet seit Jahren am Volkstrauertag, dem sogenannten "Heldengedenktag", statt. In der Vergangenheit hatte der Hamburger Neonazi Christian Worch diese Veranstaltung regelmäßig in Halbe/Brandenburg angemeldet und durchgeführt. In diesem Jahr demonstrierten er und seine Anhänger in Seelow, einem anderen Schauplatz der letzten Kriegstage. An der Veranstaltung nahmen .080 Personen teil. Verbote neonazistischer Vereinigungen Im Berichtsjahr kam es erneut zu einem Verbot einer sogenannten 'Freien Kameradschaft'. Der Innenminister des Landes Brandenburg hat mit Verfügung vom . Juli 2006 den Verein 'Schutzbund Deutschland' verboten. Die formalen Voraussetzungen für ein Verbot, insbesondere die Vereinseigenschaft der Kameradschaft, sah die Behörde als gegeben an. Dem gegenüber bieten nordrhein-westfälische Kameradschaften weiterhin kaum Anknüpfungspunkte für ein Verbot, da die für ein Vereinsverbot erforderliche Vereinsstruktur fehlt: Es gibt keine Satzung, Broschüren und ähnliches werden nicht herausgegeben. In den in NordrheinWestfalen bekannten Kameradschaften wird rEchtsExtrEmismus
  • Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass (weitere) Einzelpersonen der rechtsextremistischen Szene bzw. Parteifunktionäre, die über die finanziellen Möglichkeiten verfügen
  • politische Arbeit der NPD in NRW zu erwarten sind. rEchtsExtrEmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 mit der Organisation der Rudolf-Heß-Gedenkmärsche in Wunsiedel und im Jahr 2006 im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb einer Immobilie in Delmenhorst medienwirksam in Erscheinung. Grundstückskäufe Die im Laufe des Jahres 2006 bekannt gewordenen Aktivitäten der NPD im Zusammenhang mit der Anmietung bzw. dem möglichen Erwerb von Immobilien unter anderem in Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz wurden in den meisten Fällen durch Ausübung des Vorkaufsrechts durch die jeweilige Gemeinde vereitelt. Im Zuge dieser - von den Medien aufmerksam verfolgten - Aktivitäten wurde der Verdacht geäußert, dass die Partei mit ihrem Kaufinteresse an Immobilien lediglich in Absprache mit dem Besitzer den Preis für das Objekt in die Höhe treiben wolle, um sich anschließend den Gewinn mit dem Verkäufer zu teilen. Diese mehrfach in den Medien geäußerten Spekulationen konnten bislang allerdings nicht belegt werden. Seitens des NPD-Landesverbands NRW sind solche Kaufabsichten bislang nicht bekannt geworden. Ein Erwerb von Immobilien in größerem Stil durch die NPD dürfte eher ausgeschlossen sein, da der Partei die erforderlichen finanziellen Möglichkeiten fehlen dürften. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass (weitere) Einzelpersonen der rechtsextremistischen Szene bzw. Parteifunktionäre, die über die finanziellen Möglichkeiten verfügen, ein solches Objekt in eigenem Namen erwerben und der Partei zum Beispiel für Schulungen und sonstige Veranstaltungen künftig zur Verfügung stellen. Landesparteitag Am 7. Mai 2006 fand in der NPD-Landesgeschäftsstelle in Bochum-Wattenscheid der 7. ordentliche Landesparteitag der NPD statt. Er stand unter dem Motto "Arbeit für Millionen statt Profit für Millionäre". An der Veranstaltung nahmen knapp 00 Personen teil. Gastredner waren der Bundesvorsitzende Udo Voigt und der NPD-Fraktionsvorsitzende im sächsischen Landtag Holger Apfel. Wichtigster Tagesordnungspunkt war die Neuwahl des Landesvorstands. Der amtierende Landesvorsitzende wurde mit knapp 90% der Stimmen wiedergewählt. Der Parteitag verlief ohne nennenswerte Störungen, zeigte aber auch, dass vom Landesverband bzw. Landesvorstand kaum neue Impulse für die politische Arbeit der NPD in NRW zu erwarten sind. rEchtsExtrEmismus 69
  • gebe Hinweise ausländischer Nachrichtendienste auf die Absicht von Rechtsextremisten, "Zusammenstöße" zu provozieren. Diese Einschätzung des OVG teilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG
  • waren es sogar über 9.000 Teilnehmer. Gegenüber dem vorangegan72 rEchtsExtrEmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 Landesvorsitzenden Claus Cremer eine Kundgebung für den 0. Juni 2006 in Gelsenkirchen angemeldet, eine zweite in Herne für denselben Tag im Anschluss daran. Im Zuge dieser Kampagne meldete die NPD für mehrere Tage in verschiedenen Städten Info-Stände an und führte Verteilaktionen durch. Im Zusammenhang mit einem Info-Stand am 20. Mai 2006 in Gelsenkirchen kam es wegen eines gleichzeitigen Info-Stands der 'Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands' (MLPD) in unmittelbarer Nähe zu einer Spontankundgebung der NPD mit ca. 0 bis 0 Teilnehmern, nach deren Ende eine Person in Gewahrsam genommen wurde. Wegen dieser Vorfälle verbot der Polizeipräsident Gelsenkirchen daraufhin die für den 0. Juni angemeldete NPD-Demonstration, damit die NPD die Fußballweltmeisterschaft nicht als Forum für rassistische Propaganda missbrauchen könne. In seiner Verbotsbegründung verwies der Polizeipräsident unter anderem auf die beschlagnahmte erste Auflage des WM-Planers der NPD, weil darin ein farbiger Spieler beleidigt und verunglimpft wird. Ferner werde das Ansehen Deutschlands in der Welt durch eine derartige Demonstration "nachhaltig geschädigt". Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob in erster Instanz das Verbot auf. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gab der Beschwerde des Polizeipräsidenten statt und führte in seiner Begründung aus, von der Demonstration gehe eine "unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit" aus. Es sei zudem eine der zentralen Aufgaben des Staates, für eine sichere WM Sorge zu tragen. Es gebe Hinweise ausländischer Nachrichtendienste auf die Absicht von Rechtsextremisten, "Zusammenstöße" zu provozieren. Diese Einschätzung des OVG teilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht. Es gab einem Antrag der NPD statt und stellte fest, dass die vom OVG gestellte Prognose einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch von den Versammlungsteilnehmern ausgehende Gewalttätigkeiten "offensichtlich nicht tragfähig sei". Damit war für die NPD der Weg zur Durchführung der Demonstration frei. Mit rund 20 Teilnehmern war die Veranstaltung jedoch vergleichsweise schwach besucht. Der Ablauf der Kundgebung verlief weitgehend friedlich. Pressefest der 'Deutschen Stimme' am 5 August 2006 in Dresden Am . August fand in Dresden das Pressefest des zur NPD gehörenden 'Deutschen Stimme Verlages' (DS) statt, an dem ca. 7.000 Personen teilnahmen. Nach Angaben der Veranstalter waren es sogar über 9.000 Teilnehmer. Gegenüber dem vorangegan72 rEchtsExtrEmismus
  • Musikprogramm wurde unter anderem von dem bekannten Liedermacher der rechtsextremistischen Szene Frank Rennicke sowie den Skinhead-Bands 'Carpe Diem
  • sich wiederum als Anziehungspunkt für das gesamte Spektrum der rechtsextremistischen Szene. 200 war die Veranstaltung wegen des Bundestagswahlkampfs ausgefallen. Jugendorganisation
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 genen Pressefest im Jahr 200 ist eine Erhöhung der Besucherzahl zu verzeichnen. Das Musikprogramm wurde unter anderem von dem bekannten Liedermacher der rechtsextremistischen Szene Frank Rennicke sowie den Skinhead-Bands 'Carpe Diem' und 'Agitator' gestaltet. Die Mischung aus politisch unterlegtem Volksfest, Verkaufsveranstaltung und Skinhead-Konzert erwies sich wiederum als Anziehungspunkt für das gesamte Spektrum der rechtsextremistischen Szene. 200 war die Veranstaltung wegen des Bundestagswahlkampfs ausgefallen. Jugendorganisation 'Junge Nationaldemokraten' (JN) und 'Nationaler Hochschulbund' (NHB) kaum noch aktiv Entgegen den Bemühungen der Partei um eine verstärkte Jugendarbeit scheint die eigentliche Jugendorganisation der NPD, die 'Jungen Nationaldemokraten' (JN), kaum noch eigene politische Aktivitäten zu entfalten, auch wenn es offenbar Bestrebungen gibt, einzelne JN-Stützpunkte zu reaktivieren bzw. neu zu gründen. Trotz dieser Versuche kann die Mitgliederentwicklung der JN in NRW nicht mit dem Zuwachs auf Bundesebene Schritt halten. So besteht weiterhin nur Seite des JN-Landesverbands NRW im Internet, allerdings unverändert seit März 200. Sie bleibt damit in der politischen Wahrnehmung weit hinter ihrem erklärten Anspruch - "Wir begreifen uns als die 'Speerspitze' der Nationaldemokratischen Partei und des gesamten Nationalen Widerstandes." und "Neben der Gewinnung neuer junger Anhänger für den sozial-revolutionären Nationalismus der NPD/JN" - zurück. (Quelle: www.jn-nrw.de) Noch schlechter sieht die Situation für den 'Nationalen Hochschulbund' (NHB) aus. Von diesem war im Berichtsjahr in Nordrhein-Westfalen keinerlei öffentlichkeitswirksame Aktivität zu erkennen. Auch bezüglich der Gründung des 'Rings Nationaler Frauen' (RNF) muss abgewartet werden, ob diese Parteiorganisation eigenständige politische Aktivitäten entfaltet. Ausblick Das Jahr 2006 war aus Sicht der NPD geprägt von dem Wahlerfolg in MecklenburgVorpommern. Mit dem Einzug einer zweiten Fraktion in einen Landtag darf sich der NPD-Vorsitzende Udo Voigt in seinem Kurs und seiner Strategie - die parteiintern nicht unumstritten sind - bestätigt fühlen. Die NPD hat es geschafft, sich einerseits als Anwalt der sozial Benachteiligten bzw. derer, die sich als solche fühlen, zu positionieren, und andererseits stößt sie in Freiräume vor, beispielsweise die Sozialund Jugendarbeit und das Organisieren von Stadtfesten und Musikveranstaltungen. Gleichzeitig ist die NPD bemüht, sich in den Kommunen zu verankern. Sie versucht mit gesellschaftlich anerkannten Personen ihrer extremistischen Position ein gesellrEchtsExtrEmismus 7
  • dass sie die gleichen politischen Wählergruppen mit vergleichbaren politischen, rechtsextremistischen Positionen erreichen will. Ausblick Innerhalb des seit 200 bestehenden Deutschlandpakts
  • Sachsen-Anhalt 6.970 Zweitstimmen (2,%) erreicht. 76 rEchtsExtrEmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 : "Antisemitismus als Waffe? Wie der Holocaust missbraucht wird" : "Erstaunlich ist, dass kein anderes Volk in früherer oder heutiger Zeit auf die Idee kommt, die Untaten seiner Geschichte so zu verewigen, um damit auch kommende Generationen in den Schuldturm zu sperren und ihnen so die Gleichberechtigung in der Völkerfamilie zu verwehren." : "Mahnmal-Flut überrollt Berlin. [...] Die heute bei uns Herrschenden aber zwingen uns ein Denkmal deutscher Schuld und Sühne nach dem anderen auf. [...] Das eigene Land ständig zu belasten muss ein nationalmasochistischer Hochgenuss sein." : Unter der Zwischenüberschrift "Des Nationalmasochismus überdrüssig" heißt es: "Um nicht vollends das Erpressungsmonopol aus der Hand zu geben und in die Vergangenheitsbewältigungs-Defensive zu geraten, will sich der Zentralrat der Juden nun noch mehr auf jene stürzen, die sich gegen verordnetes Denken nicht wehren können: die Kinder und Jugendlichen in den Schulen." Hintergrund der verfassungsfeindlichen Agitation der DVU ist eine völkisch-nationalistische Ideologie. Die DVU geht von einer allein ethnisch verstandenen deutschen Nation aus, wodurch tendenziell Menschenund Bürgerrechte abgewertet werden. Als politischen Auftrag leitet die DVU daraus die Schaffung eines ethnisch homogenen Deutschlands ab und fordert einen alle Aspekte des gesellschaftlichen Zusammenlebens einschließenden völkischen Protektionismus sowie die Bekämpfung aller "antideutschen" Bestrebungen. Hier liegen auch die Gemeinsamkeiten für die enge Zusammenarbeit der DVU mit der NPD im sogenannten Deutschlandpakt. Die DVU hat ihre Wahlteilnahmen mit der NPD abgesprochen und zeigt damit deutlich, dass sie die gleichen politischen Wählergruppen mit vergleichbaren politischen, rechtsextremistischen Positionen erreichen will. Ausblick Innerhalb des seit 200 bestehenden Deutschlandpakts mit der NPD und "mit Unterstützung der NPD" - wie es auf Flugblättern hieß - trat die DVU am 26. März 2006 zur Landtagswahl in Sachen-Anhalt mit einer 6 Bewerber umfassenden Landesliste an, zu denen auch sechs NPD-Kandidaten gehörten. Bei der Landtagswahl 998 hatte die DVU mit 2,9% (92.2 Stimmen) ein überraschend hohes Ergebnis erzielt. Bei der Wahl 2002 trat die Partei wegen vorangegangener Querelen und Spaltungen innerhalb der DVU-Fraktion nicht an. Bei der Bundestagswahl am 8. September 200 hatte die mit der DVU im Deutschlandpakt verbündete NPD in Sachsen-Anhalt 6.970 Zweitstimmen (2,%) erreicht. 76 rEchtsExtrEmismus
  • krisenhaften Entwicklung Ansätze, die wachsende Lethargie und Isolation des rechtsextremistischen Revisionismus zumindest zeitweilig zu durchbrechen. Herausragendes Beispiel hierfür
  • Zundelsite'). Der Prozess gegen Zündel dauert noch an. 8 rEchtsExtrEmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 : "Das iranische Staatsoberhaupt Ahmadinedjad hatte sich in Mekka [... ] öffentlich als Holocaustleugner bekannt und einen höchst logischen Vorschlag zur Lösung der Judenfrage unterbreitet." (Ausgabe Nr. Januar/Februar 2006 ) : "Der Holocaust entbehrt bis heute der naturwissenschaftlich eindeutig gesicherten Beweise von Seiten der Ankläger." : "Der SS 0 Volksverhetzung mit seinem Erörterungsverbot und Offenkundigkeitsdogma ist der unwiderlegbare Beweis für die Nichtexistenz des Holocaust." (Ausgabe Nr. Juli/August 2006) Anhaltend krisenhafte Entwicklung des Revisionismus? Die weltweit intensivierten Sanktionen gegen namhafte Revisionisten haben die Motivation der revisionistischen Szene geschwächt. Allerdings bestehen trotz der Inhaftierung maßgeblicher Akteure und der von Einzelnen erkannten krisenhaften Entwicklung Ansätze, die wachsende Lethargie und Isolation des rechtsextremistischen Revisionismus zumindest zeitweilig zu durchbrechen. Herausragendes Beispiel hierfür ist die vom regierungsnahen iranischen 'Institute for Political and International Studies' (IPIS) am ./2. Dezember 2006 in Teheran durchgeführte "Holocaust-Konferenz". Die Konferenz gab weltweit bekannten, darunter auch deutschen Revisionisten die Möglichkeit, "unbehindert von westlichen Tabus das historische Ereignis des Holocaust zu diskutieren", im Ergebnis also: den Holocaust zu leugnen. Um die Forschung zur "unabhängigen Untersuchung des sogenannten Holocaust" zu gewährleisten, wurde im Anschluss an die Teheraner Konferenz ein 'Internationales Holocaust-Forschungskomitee' gegründet. In dieser Gruppe, die unter anderem eine weitere "internationale Holocaust-Klärungs-Konferenz" vorbereiten soll, arbeiten auch hinreichend bekannte Revisionisten aus der Schweiz und Australien mit. Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Revisionisten: Gegen den weltweit agierenden Revisionisten Ernst Zündel, der am . März 200 von Kanada nach Deutschland abgeschobenen worden war, begann Anfang November 200 vor dem Landgericht Mannheim der Strafprozess wegen des Verdachts der Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener durch Veröffentlichungen auf seiner Homepage (sogenannte 'Zundelsite'). Der Prozess gegen Zündel dauert noch an. 8 rEchtsExtrEmismus
  • Österreichs am . September 2006 verworfen. Damit wurde der Schuldspruch rechtskräftig. Hinsichtlich des Strafmaßes wandelte das Wiener Oberlandesgericht zwei Drittel
  • Mahler verabschiedete sich in Anwesenheit von Polizeibeamten mit den rEchtsExtrEmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 Gegen die Revisionisten Germar Rudolf und Siegfried Verbeke wurde Ende März 2006 von der Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage wegen Volksverhetzung, Beleidigung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, im Internet und durch Verbreitung von Schriften den im Nationalsozialismus begangenen Völkermord an den Juden systematisch geleugnet bzw. verharmlost sowie durch antisemitische Hetze zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung aufgestachelt zu haben. Germar Rudolf war am . November 200 von den USA an die deutschen Strafverfolgungsbehörden überstellt und aufgrund eines Haftbefehls auf dem Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Verbeke wurde am . August 200 aufgrund eines internationalen Haftbefehls in Amsterdam festgenommen und im November 200 an Deutschland ausgeliefert . Gemeinsamer Hintergrund für die Anklage sind die Aktivitäten von Verbeke und Rudolf in der sich als "Stiftung" bezeichnenden revisionistischen Organisation 'Vrij Historisch Onderzoek' (VHO, Deutsch: Freie historische Forschung). Auf Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom . Mai 2006 wurde der Haftbefehl gegen Verbeke wegen der aus Sicht des Gerichts unverhältnismäßig lang andauernden Untersuchungshaft gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung von .000 Euro außer Vollzug gesetzt. Verbeke musste seinen Pass hinterlegen und darf sich unter strengen Meldeauflagen nur in Deutschland und Belgien aufhalten. Am . November 200 wurde in Österreich aufgrund eines Haftbefehls des Landgerichts Wien von 989 der britische Revisionist David Irving in Untersuchungshaft genommen. Am 20. Februar 2006 wurde er durch das Wiener Landgericht wegen Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Irving war bereits 99 in Deutschland wegen Leugnung des Massenmordes in Auschwitz verurteilt und unbefristet ausgewiesen worden. Gegen das Urteil des Landgerichts Wien hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Irving Berufung eingelegt. Die von Irving außerdem eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Obersten Gerichtshof Österreichs am . September 2006 verworfen. Damit wurde der Schuldspruch rechtskräftig. Hinsichtlich des Strafmaßes wandelte das Wiener Oberlandesgericht zwei Drittel der Strafe in eine Haftstrafe auf Bewährung um und entschied, Irving den Rest der Strafe zu erlassen. Er wurde am 20. Dezember 2006 aus österreichischer Haft entlassen und am Folgetag nach Großbritannien abgeschoben. Horst Mahler war im Januar 200 vom Landgericht Berlin wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Mit Entscheidung vom 8. August 2006 hat der Bundesgerichtshof den hiergegen gerichteten Revisionsantrag Mahlers zurückgewiesen, so dass er am . November 2006 seine Haft antreten musste. Mahler verabschiedete sich in Anwesenheit von Polizeibeamten mit den rEchtsExtrEmismus 8
  • sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte dagegen Revision eingelegt hat. Kögel war vom Amtsgericht
  • verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr 86 rEchtsExtrEmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 Worten "Heil Hitler" und dem Zeigen des Hitlergrußes. Mahler hatte in der Vergangenheit selbst gefordert, Revisionisten müssten im Rahmen des "Feldzuges gegen die Offenkundigkeit des Holocaust" auch Gefängnisstrafen in Kauf nehmen. Internetauszug des 'National Journal' Auch in NRW gab es 2006 Urteile gegen revisionistisch agierende Personen: Am 7. Juli 2006 hat das Landgericht Wuppertal auf die Berufung des ehemaligen Vorsitzenden der eher unbedeutenden (und mittlerweile umbenannten) 'Vereinigung Gesamtdeutsche Politik e.V.' (VGP), Ernst Günter Kögel, diesen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte dagegen Revision eingelegt hat. Kögel war vom Amtsgericht Remscheid wegen Volksverhetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden, weil er strafrechtlich relevante Teile der ehemals von der VGP herausgegebenen Zeitschrift 'Deutschland Schrift für neue Ordnung' ins Internet eingestellt hat. Die Gesamtfreiheitsstrafe erfolgte unter Anrechnung einer bereits im November 200 wegen Volksverhetzung verhängten monatigen Freiheitsstrafe. Gegen dieses Urteil hatte sowohl der Angeklagte als auch die StaatsanwaltPublikation der VGP schaft Berufung eingelegt. Der Betreiber des 'Z-Versands' wurde am 2. August 2006 vom Landgericht Dortmund wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit dem Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr 86 rEchtsExtrEmismus
  • herrührte." 'Der Schlesier' setzte auch im Jahr 2006 seine rechtsextremistische Agitation gegen die Legitimität des demokratischen Systems in Deutschland fort
  • für einen drohenden Untergang des Deutschen Volkes gesehen. 88 rEchtsExtrEmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 die bis zum heutigen Tage anhält, war keine Folge 'Hitlers', sondern das Ergebnis jahrhundertelanger polnisch-rassistischer und nationalistischer Bestrebungen, die 98 begannen und nach der Niederlage Deutschlands im Zweiten Weltkrieg endlich realisiert werden konnten." Ähnlich argumentiert auch ein Stammautor in einem Artikel in derselben Ausgabe unter der Überschrift "Polens ewiger Deutschenhass und die Hölle der Vertreibung der Deutschen aus den deutschen Ostgebieten - Eine notwendige geschichtliche Rückblende und ein Leitartikel für unsere Jugend": "Man baut mit der unwahren Version von der angeblichen Kriegsschuld des deutschen Volkes diese Hetze weiter auf. Immer wieder und zu jeder nur möglichen Gelegenheit wird die Schuld des deutschen Volkes am Zweiten Weltkrieg von den Siegern wie auch von den jetzigen Politikern beschworen: Die Deutschen sind schuld! Sie, die eigentlichen Opfer, denen der gewaltigste Blutzoll abverlangt wurden, deren Land zerstückelt und wie kein anderes geplündert wurde, gelten als Urheber allen Übels auf der Welt." Darüber hinaus führte derselbe Autor in der Ausgabe 7 vom . September 2006 zu einem Bericht über eine Ausstellung im Berliner Kronprinzenpalast unter der Überschrift "Polnische Hetze wie eh und je" aus, dass der polnische Außenminister "nur die eigene Variante" dargelegt habe: "die alte polnische Leier, dass man die Deutschen selbst für diese Vertreibung verantwortlich machen müsste". Die Ausstellung nehme "keine klaren Aussagen [...] zur Vertreibung der Deutschen aus ihrer angestammten Heimat" vor: "Diese Vertreibung hatte nämlich ihre Vorgeschichte, die einzig und allein aus polnischer Schuld herrührte." 'Der Schlesier' setzte auch im Jahr 2006 seine rechtsextremistische Agitation gegen die Legitimität des demokratischen Systems in Deutschland fort. So schrieb ein weiterer Stammautor in einem Artikel der Ausgabe vom 2. August 2006 unter der Überschrift "Der schleichende Niedergang unseres Vaterlandes durch unsere Politiker": "Die Große Koalition wird von einer Machtclique geführt, die nicht mehr begreift, dass sie mit der Demütigung von Mitmenschen ihre Legitimation verloren und jeden Anspruch auf Loyalität verwirkt hat. Verbunden ist dieser Haufen von Politik, Wirtschaft und Justiz durch Bündnisse auf kommunaler, Landesund Bundesebene als auch auf dem internationalen Parkett." Auch im Jahr 2006 finden sich Beiträge mit fremdenfeindlicher Agitation. Behauptete fehlende Integrationswilligkeit und -fähigkeit in Deutschland lebender Ausländer werden als Ursache für einen drohenden Untergang des Deutschen Volkes gesehen. 88 rEchtsExtrEmismus

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