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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • übrigen verteilen sich auf die Aufgabenbereiche Spionageabwehr, Ausländer-, Rechtsund Linksextremismus. Verbesserung der Zusammenarbeit Die Gefahr des islamistischen Terrorismus erfordert
Verfassungsschutz Berlin 275 Für Berlin waren Ende 2004 15 561 Datensätze im NADIS gespeichert (2003: 15 960). Rund 62 Prozent entfallen dabei auf Sicherheitsüberprüfungen, die übrigen verteilen sich auf die Aufgabenbereiche Spionageabwehr, Ausländer-, Rechtsund Linksextremismus. Verbesserung der Zusammenarbeit Die Gefahr des islamistischen Terrorismus erfordert ein effektives, alle Kräfte bündelndes Vorgehen. Im Berichtsjahr wurden deshalb Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsaustausches der Sicherheitsbehörden in diesem Bereich ergriffen. Auf Initiative Berlins wurde die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern intensiviert und der Ressourceneinsatz effektiver gestaltet. Die Funktion des Bundesamtes für Verfassungsschutzes als Zentralstelle für Informationsauswertung und -steuerung sowie Koordination vor Maßnahmen wurde gestärkt. Am 1. Juni 2004 wurde die Koordinierungsrichtlinie geändert.495 Zur Verbesserung des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden hat am 1. Dezember 2004 ein Aufbaustab im Analysezentrum seine Arbeit aufgenommen. Der Berliner Verfassungsschutz und das Landeskriminalamt sind seit Dezember dort vertreten. Die Innenministerkonferenz hat im November 2004 darüber hinaus beschlossen, dass eine gemeinsame Datei von Polizei und Nachrichtendiensten eingerichtet werden soll. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ist derzeit in Vorbereitung. Zu klärende Punkte sind, welche Behörden neben Polizei und Nachrichtendiensten Zugriff auf den sensiblen Datenbestand erhalten sollen, ob auch Daten nicht gewaltbereiter Islamisten aufgenommen werden sollen und ob sich die Daten auf Grunddaten und die speichernde Stelle beschränken soll oder auch Texte eingestellt werden sollen. Bei Klärung diesen Fragen werden die unterschiedlichen Aufgaben von Nachrichtendienst und Polizei zu berücksichtigen sein, die auch zu einer Begrenzung der Übermittlung - z. B. bei Personen, die nicht für die Strafverfolgung oder Verhütung von Straftaten relevant sind - führen. Das Legalitätsprinzip, das die Polizei bei Vorliegen 495 In der Richtlinie für die Zusammenarbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Landesbehörden für Verfassungsschutz gemäß der Innenministerkonferenz vom 26.11.1993 wird Art und Verfahren der Zusammenarbeit geregelt. Ausdrücklich geregelt ist nunmehr, dass die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sich unter Federführung des Bundesamtes für Verfassungsschutz kontinuierlich über die Schwerpunkte der Beobachtung des islamistischen Terrorismus abstimmen und die arbeitsteilige Durchführung der erforderlich Maßnahmen vereinbaren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wertet alle Erkenntnisse aus und unterrichtet die Landesbehörden für Verfassungsschutz unverzüglich über alle relevanten Erkenntnisse.
  • Fälle ausgeschlossen wird, in denen die Gewährung effektiven Rechtsschutzes von der Kenntnis der Verwaltungsvorgänge abhängt. Somit bestand die Notwendigkeit für
  • beim Oberverwaltungsgericht zur Entscheidung darüber vorzulegen, ob die Vorlageverweigerung rechtmäßig war. Das Gericht prüft diese geheimhaltungsbedürftigen Vorgänge und entscheidet
  • Jahr 2004 sind in Berlin zwei "in camera"-Verfahren rechtskräftig entschieden worden, in beiden Verfahren hat das Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden
  • Nichtvorlage der Unterlagen durch die Senatsverwaltung für Inneres rechtmäßig war.498 1.5 Öffentlichkeitsarbeit: Verfassungsschutz durch Aufklärung Die Öffentlichkeitsarbeit hat für
Verfassungsschutz Berlin 277 Das "in camera"-Verfahren Das "in camera"-Verfahren wurde durch Gesetz vom 20. Dezember 2001496 nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts497 eingeführt. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass SS 99 Abs. 1 Satz 2 i.V. mit Abs. 2 Satz 1 VwGO mit Artikel 19 Abs. 4 GG unvereinbar ist, soweit die Aktenvorlage auch für die Fälle ausgeschlossen wird, in denen die Gewährung effektiven Rechtsschutzes von der Kenntnis der Verwaltungsvorgänge abhängt. Somit bestand die Notwendigkeit für die Einführung eines so genannten "in camera"-Verfahrens. In diesem "in camera"Verfahren werden geheimhaltungsbedürftige Vorgänge auf Antrag eines Prozessbeteiligten einem eigens hierfür eingerichteten Fachsenat beim Oberverwaltungsgericht zur Entscheidung darüber vorzulegen, ob die Vorlageverweigerung rechtmäßig war. Das Gericht prüft diese geheimhaltungsbedürftigen Vorgänge und entscheidet, ob die Voraussetzungen für die Vorlageverweigerung durch die Aufsichtsbehörde berechtigt war. Das "in camera"-Verfahren spielt insbesondere bei Auskunftsverfahren eine Rolle. Es kann aber z. B. auch bei Einbürgerungsverfahren oder ausländerrechtlichen Verfahren von Bedeutung sein, wenn Unterlagen des Verfassungsschutzes, die für die Entscheidung wichtig sind, aus Geheimhaltungsgründen nicht vorgelegt werden können. Auch im Jahr 2004 sind in Berlin zwei "in camera"-Verfahren rechtskräftig entschieden worden, in beiden Verfahren hat das Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Nichtvorlage der Unterlagen durch die Senatsverwaltung für Inneres rechtmäßig war.498 1.5 Öffentlichkeitsarbeit: Verfassungsschutz durch Aufklärung Die Öffentlichkeitsarbeit hat für den Berliner Verfassungsschutz eine große Bedeutung, denn die öffentliche Auseinandersetzung mit extremistischen Ideologien dient ebenso dem Schutz der Demokratie wie repressive Maßnahmen gegen extremistische Bestrebungen. So ist die Unterrichtung der Öffentlichkeit auch als Aufgabe im Verfassungsschutzgesetz Berlin festgeschrieben. Den umfassendsten Überblick über die einzelnen Beobachtungsfelder gibt der jährliche Verfassungsschutzbericht. Er informiert über das Geschehen 496 BGBl. I S. 3987. 497 BVerfG Beschluss vom 27.10.1999 - 1 BvR 385/90. 498 Beschluss OVG 95 A 1.04 vom 4.5.2004 und Beschluss OVG 95 A 4.04 vom 9.8. 2004.
  • Anhang 287 * Antisemitische Straftaten (alle Straftaten als rechtsextremistische Kriminalität bewertet) Antisemitisch ist der Teil der Hasskriminalität, der aus einer antijüdischen
  • Fällen als Gewaltdelikte registriert. * Fremdenfeindliche Straftaten (alle Straftaten als rechtsextremistische Kriminalität bewertet) Fremdenfeindlich ist der Teil der Hasskriminalität, der aufgrund
Anhang 287 * Antisemitische Straftaten (alle Straftaten als rechtsextremistische Kriminalität bewertet) Antisemitisch ist der Teil der Hasskriminalität, der aus einer antijüdischen Haltung heraus begangen wird. Antisemitische Straftaten sind nach Art ihrer Begehung insbesondere gekennzeichnet durch: - Diffamierung jüdischer Institutionen und ihrer Vertreter durch Telefonanrufe, anonyme Briefsendungen bzw. E-Mails; - Propagieren der so genannten Auschwitzlüge; - Schmierereien oder andere Beschädigungen an jüdischen Mahnmalen, Gedenkstätten, Gräbern. Für das Jahr 2004 waren hier 146 Fälle zu registrieren, von denen 4 als Gewaltdelikte klassifiziert worden sind. Im Jahr 2003 wurden 2 von 123 Fällen als Gewaltdelikte registriert. * Fremdenfeindliche Straftaten (alle Straftaten als rechtsextremistische Kriminalität bewertet) Fremdenfeindlich ist der Teil der Hasskriminalität, der aufgrund der tatsächlichen oder vermeintlichen Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Herkunft des Opfers verübt wird. Bei den fremdenfeindlich motivierten Straftaten ist ein leichter Rückgang von 150 Fällen (2003) auf 146 Fälle (2004) zu verzeichnen. Die Gewaltdelikte nahmen dagegen überproportional von 43 (2003) auf 28 (2004) Fälle ab und entsprechen damit dem Fallaufkommen des Jahres 2002. * Propagandadelikte Bei den so genannten Propagandadelikten (Verstöße gegen SSSS 86, 86 a StGB) handelt es sich überwiegend um "Hakenkreuz-Schmierereien" im öffentlichen Raum (Haltestellen, Bahnhöfe, Verkehrsmittel, Verteilerkästen, Plakatund Mauerwände usw.), bei denen vielfach keine Hinweise auf den Täter bzw. dessen mögliche Motivation vorliegen. Anhaltspunkte für eine politische Motivation können sich aus Äußerungen der Täter bzw. staatschutzrelevanten Erkenntnissen über sie ergeben. Bestätigende Umstände bestehen auch in besonderen Tatörtlichkeiten (z. B.
  • linken Szene auf rechtes Klientel spielen Angriffe von Rechtsextremisten auf Linke eine zahlenmäßig geringere Rolle. Im Jahr
  • Besonders im Rahmen der Anti-Antifa als Gegenbewegung zur linken Antifa wird der "politische Gegner" ausspioniert, d. h., es werden
  • moderater Rückgang der Fallzahlen Politisch motivierter Gewaltkriminalität - Rechts - zu verzeichnen. Den Schwerpunkt machten Körperverletzungssowie Widerstandsdelikte aus. Eine Fallanalyse ergab keine
  • Alternative Süd-Ost" (BASO) unter der Führung eines einschlägigen Rechtsextremisten und ehemaligen NPD-Mitglieds hat sich neben der schon seit
Anhang 289 Im Unterschied zu Angriffen von Personen der linken Szene auf rechtes Klientel spielen Angriffe von Rechtsextremisten auf Linke eine zahlenmäßig geringere Rolle. Im Jahr 2004 gab es eine leichte Steigerung der Fallzahlen von 30 (2003) auf 38 (2004). Dabei bewegen sich die Körperverletzungsdelikte annähernd auf dem Niveau des Vorjahres. Besonders im Rahmen der Anti-Antifa als Gegenbewegung zur linken Antifa wird der "politische Gegner" ausspioniert, d. h., es werden Daten gesammelt, die in der Regel aus Personalien und/oder Fotos bestehen. Diese Unterlagen werden im Internet, Flugblättern oder anderen Druckwerken veröffentlicht, um den "Gegner" einzuschüchtern und eine Drohkulisse aufzubauen. Schwerpunkte Gegenüber dem Jahr 2003 ist ein moderater Rückgang der Fallzahlen Politisch motivierter Gewaltkriminalität - Rechts - zu verzeichnen. Den Schwerpunkt machten Körperverletzungssowie Widerstandsdelikte aus. Eine Fallanalyse ergab keine spezifische Erklärung dieses Trends: Wie bereits in den vergangenen Jahren handelt es sich bei der Mehrzahl der Taten um nicht qualifizierte Körperverletzungen; die Tatanlässe waren vorwiegend als situativ / spontan zu bezeichnen. Tätergruppen agierten nur in Einzelfällen. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich überwiegend um Jugendliche und Heranwachsende, die zur Tatzeit zu einem wesentlichen Teil unter dem Einfluss alkoholischer Getränke standen. Besondere Entwicklungen * Kameradschaften Die seit 2003 existierende Kameradschaft "Berliner Alternative Süd-Ost" (BASO) unter der Führung eines einschlägigen Rechtsextremisten und ehemaligen NPD-Mitglieds hat sich neben der schon seit dem Jahr 2000 bestehenden "Kameradschaft Tor Berlin" zur aktivsten Berliner Kameradschaft entwickelt.
  • Brandenburg durchgeführt. Die auch gegenüber Polizeibeamten zunehmende Aggressivität der rechten Szene dokumentierte sich unter anderem durch eine Demonstrationsanmeldung am Wohnort
  • Polizeidirektion 6, der in der Vergangenheit verschiedene Veranstaltungen der rechten Szene durch polizeiliche Maßnahmen überprüfen und auflösen ließ. Diese Veranstaltung
  • wurde vom Ordnungsbehördlichen Staatsschutz verboten. Nach Beschreitung des Rechtsweges durch den Anmelder bestätigte das Bundesverfassungsgericht letztinstanzlich das ergangene Demonstrationsverbot. * Projekt
  • Schulhof Der von der deutschen rechten Szene im Frühjahr/Sommer unternommene Versuch, eine Musik-CD mit rechtsextremistischen Textinhalten und Propaganda
290 Verfassungsschutzbericht Berlin 2004 Der Anführer meldete zahlreiche Demonstrationen mit der Kernthese "Jugendzentren erkämpfen" an. Die teilweise öffentlichkeitswirksamen und strafrechtlich relevanten Aktionen der Kameradschaftsmitglieder wurden häufig in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der o. g. "Kameradschaft Tor Berlin" sowie der Gruppierung "Märkischer Heimatschutz" aus Brandenburg durchgeführt. Die auch gegenüber Polizeibeamten zunehmende Aggressivität der rechten Szene dokumentierte sich unter anderem durch eine Demonstrationsanmeldung am Wohnort des Leiters der Polizeidirektion 6, der in der Vergangenheit verschiedene Veranstaltungen der rechten Szene durch polizeiliche Maßnahmen überprüfen und auflösen ließ. Diese Veranstaltung wurde vom Ordnungsbehördlichen Staatsschutz verboten. Nach Beschreitung des Rechtsweges durch den Anmelder bestätigte das Bundesverfassungsgericht letztinstanzlich das ergangene Demonstrationsverbot. * Projekt Schulhof Der von der deutschen rechten Szene im Frühjahr/Sommer unternommene Versuch, eine Musik-CD mit rechtsextremistischen Textinhalten und Propaganda bundesweit kostenlos vor Schulen zu verteilen, blieb ohne Erfolg. Die Sicherheitsbehörden konnten im Vorfeld der geplanten Verteilaktion mehrere tausend CD's der bereits erfolgten Pressung sicherstellen. Weitere Versuche, das Ziel mittels Neupressungen bzw. "Entschärfung" der Texte doch noch zu erreichen, scheiterten ebenfalls. Ermittlungsverfahren Ermittlungsverfahren gegen drei Beschuldigte wegen gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil eines Vietnamesen Der 40-jährige vietnamesische Inhaber eines Asia-Imbisses wurde am 5.4.2004 in seinem Imbiss in Berlin-Rudow von einem 16-Jährigen mit einer Holzlatte mehrfach gegen den Kopf geschlagen, so dass er u. a. einen Jochbeinbruch erlitt und in stationärer Behandlung verbleiben musste. Ein 21-Jähriger sowie ein 17-Jähriger leisteten Beihilfe. Hintergrund für die Tat war die Weigerung des Vietnamesen, Alkohol an die drei Beschuldigten abzugeben, welcher nicht bezahlt, sondern "angeschrieben" werden sollte.
  • identitätsstiftendes Merkmal ist die "antifaschistische" Arbeit in der linken Szene unverzichtbar. Die Konfrontation mit dem politischen Gegner war zentraler Bestandteil
  • linker Aktivitäten und dürfte auch in Zukunft eine tragende Rolle spielen. Schwerpunkte * Das Reformprojekt "Hartz IV" - Proteste gegen den "Sozialabbau
  • festgestellt werden, dass verschiedene Strömungen - von der gemäßigten Linken bis hin zu linksextremistischen Kreisen - versuchten, eine Widerstandsform zum Thema "Sozialabbau
  • Gruppen" zu bilden. Aber auch in anderen Teilen der linken Szene führten die Reformbemühungen zu neuen Konzepten
  • Überflüssigen". Das Thema "Sozialabbau" fand in den Publikationen der linken Szene im Jahr 2004 durchgängig Beachtung und wurde auch
  • linksextremistischen bzw. -terroristischen Kreisen angenommen. In diesem Zusammenhang wurden Anschläge gegen Sozialämter und Arbeitsagenturen, aber auch gegen Büros/Liegenschaften
  • politischen Entscheidungsträgern verzeichnet. Die linke Szene zielte über das Thema "Sozialabbau" offensichtlich auf zunehmende Akzeptanz in breiten Teilen der Bevölkerung
Anhang 297 In der zweiten Hälfte des Jahres 2004 konnte in diesem Bereich eine erhebliche Zunahme der Aktivitäten verzeichnet werden, so dass auch der Zuwachs von 95 Straftaten (2003) auf 206 Straftaten (2004) zu erklären ist. Als identitätsstiftendes Merkmal ist die "antifaschistische" Arbeit in der linken Szene unverzichtbar. Die Konfrontation mit dem politischen Gegner war zentraler Bestandteil linker Aktivitäten und dürfte auch in Zukunft eine tragende Rolle spielen. Schwerpunkte * Das Reformprojekt "Hartz IV" - Proteste gegen den "Sozialabbau" Während in der Vergangenheit festzustellen war, dass bei anderen Themen eine gemeinsame, gruppenübergreifende Form des Protestes in Berlin gar nicht bzw. nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich war, konnte nun festgestellt werden, dass verschiedene Strömungen - von der gemäßigten Linken bis hin zu linksextremistischen Kreisen - versuchten, eine Widerstandsform zum Thema "Sozialabbau" gemeinsam und dauerhaft zu organisieren und somit auf eine gesamtgesellschaftliche Ebene zu bringen. Das Berliner Sozialforum gründete sich bereits im Jahr 2003 und setzte seine Bestrebungen auch im Jahr 2004 fort, ein arbeitsfähiges Bündnis aus globalisierungskritischen Gruppen, basisdemokratischen Gewerkschaften und autonomen "Antifa-Gruppen" zu bilden. Aber auch in anderen Teilen der linken Szene führten die Reformbemühungen zu neuen Konzepten, wie z. B. bei der Gruppierung "Die Überflüssigen". Das Thema "Sozialabbau" fand in den Publikationen der linken Szene im Jahr 2004 durchgängig Beachtung und wurde auch von linksextremistischen bzw. -terroristischen Kreisen angenommen. In diesem Zusammenhang wurden Anschläge gegen Sozialämter und Arbeitsagenturen, aber auch gegen Büros/Liegenschaften von politischen Entscheidungsträgern verzeichnet. Die linke Szene zielte über das Thema "Sozialabbau" offensichtlich auf zunehmende Akzeptanz in breiten Teilen der Bevölkerung. Letztendlich konnte die beabsichtigte umfassende Mobilisierung von "Betroffenen" jedoch nicht festgestellt werden.
  • eine über Bestrebungen gegen die freiheitliche Gefährdung der vorstehenden Rechtsgüter demokratische Grundordnung zulässig, wenn besteht und der Einsatz anderer Methoden
  • Verfassungsschutzbehörde ist an die angeordnet werden. Eine anderweitige Verallgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artiwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse kel 20 des Grundgesetzes
  • Zwecke der Gefahrenabwehr ist nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt worden ist; SS9 bei Gefahr
Anhang 311 grundsätzlich nur zur Informationsbeschaffung ist, ein konkreter Verdacht in Bezug auf eine über Bestrebungen gegen die freiheitliche Gefährdung der vorstehenden Rechtsgüter demokratische Grundordnung zulässig, wenn besteht und der Einsatz anderer Methoden diese Bestrebung die Anwendung von Gewalt und Mittel zur heimlichen Informationsbebilligen oder sich in aktiv kämpferischer, schaffung keine Aussicht auf Erfolg bietet. aggressiver Weise betätigen. Die Maßnahme ist Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für unverzüglich zu beenden, wenn ihr Zweck einen verdeckten Einsatz technischer Mittel erreicht ist oder sich Anhaltspunkte dafür zur Anfertigung von Bildaufnahmen und ergeben, dass er nicht oder nicht auf diese Bildaufzeichnungen in Wohnungen. MaßnahWeise erreicht werden kann. Daten, die für das men nach den Sätzen 1 bis 3 dürfen nur Verständnis der zu speichernden Informationen aufgrund richterlicher Anordnung getroffen nicht erforderlich sind, sind unverzüglich zu werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die löschen. Die Löschung kann unterbleiben, wenn Maßnahme auch durch den Senator für die Informationen von anderen, die zur Erfüllung Inneres, der im Verhinderungsfall durch den der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur zuständigen Staatssekretär vertreten wird, mit unvertretbarem Aufwand getrennt werden angeordnet werden; eine richterliche Entkönnen; in diesem Fall dürfen die Daten nicht scheidung ist unverzüglich nachzuholen. verwertet werden. (2) Die Anordnung ist auf höchstens drei (5) Die näheren Voraussetzungen für die Monate zu befristen. Verlängerungen um Anwendung der Mittel nach Absatz 2 sind in jeweils nicht mehr als drei weitere Monate einer Verwaltungsvorschrift des Senators für sind auf Antrag zulässig, soweit die VorausInneres zu regeln, die auch die Zuständigkeit für setzungen der Anordnung fortbestehen. Liedie Anordnung solcher Informationsbeschaffung gen die Voraussetzungen der Anordnung regelt. Die Verwaltungsvorschrift ist dem Ausnicht mehr vor oder ist der verdeckte Einsatz schuss für Verfassungsschutz des Abgeordnetechnischer Mittel zur Informationsgewinnung tenhauses von Berlin vorab zur Kenntnis zu nicht mehr erforderlich, ist die Maßnahme geben. unverzüglich zu beenden. Der Vollzug der (6) Für die Speicherung und Löschung der Anordnung erfolgt unter Aufsicht eines Bedurch Maßnahmen nach Absatz 2 erlangten diensteten der Verfassungsschutzbehörde, personenbezogenen Daten gilt SS 4 Abs. 1 des der die Befähigung zum Richteramt hat. Artikel 10-Gesetzes entsprechend. (3) Sind technische Mittel ausschließlich (7) Polizeiliche Befugnisse stehen der Verzum Schutze der bei einem Einsatz in Wohfassungsschutzbehörde nicht zu; sie darf die nungen tätigen Personen vorgesehen, kann Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um die Maßnahme durch den Senator für Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht Inneres, der im Verhinderungsfall durch den befugt ist. zuständigen Staatssekretär vertreten wird, (8) Die Verfassungsschutzbehörde ist an die angeordnet werden. Eine anderweitige Verallgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artiwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse kel 20 des Grundgesetzes). zum Zwecke der Gefahrenabwehr ist nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt worden ist; SS9 bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Einsatz technischer Mittel Entscheidung unverzüglich nachzuholen. zur Überwachung von Wohnungen (4) Zuständig für richterliche Entscheidungen nach den Absätzen 1 und 3 ist das Amts(1) Das in einer Wohnung nicht öffentlich gericht Tiergarten. Für das Verfahren gelten gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln die Vorschriften des Gesetzes über die Angeausschließlich bei der Wahrnehmung der Auflegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gaben auf dem Gebiet der Spionageabwehr und entsprechend. des gewaltbereiten politischen Extremismus (5) Der Senat unterrichtet die Kommisheimlich mitgehört oder aufgezeichnet werden. sion nach SS 2 des Gesetzes zur Ausführung Eine solche Maßnahme ist nur zulässig, wenn des Artikel 10-Gesetzes in der Fassung vom sie im Einzelfall zur Abwehr einer dringenden 25. Juni 2001 (GVBl. S. 251), das zuletzt Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondurch Art. 1 des Gesetzes vom 5. Dezemdere einer gemeinen Gefahr oder einer Leber 2003 (GVBl. S. 571) geändert worden ist, bensgefahr für einzelne Personen, unerlässlich unverzüglich, möglichst vorab, und umfas-
  • Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der (1) Ein Rechtsanspruch auf Verwendung Länder, in einem sicherheitsempfindlichen Bereich 2. Anfragen unter
  • Anfragen an die Grenzschutzdirektion und zur Anhörung einen Rechtsbeistand hinzudie Nachrichtendienste des Bundes und ziehen. Bei der Anhörung
Anhang 327 1. sicherheitsmäßige Bewertung der Angaben SS 16 in der Sicherheitserklärung unter BerückAbschluss der Sicherheitsüberprüfung sichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der (1) Ein Rechtsanspruch auf Verwendung Länder, in einem sicherheitsempfindlichen Bereich 2. Anfragen unter Beteiligung der Landesoder auf Ermächtigung zur Bearbeitung von kriminalämter an die Polizeidienststellen der Verschlusssachen besteht nicht. Wohnsitze des Betroffenen, in der Regel (2) Kommt die beschränkt auf die letzten fünf Jahre, und, Verfassungsschutzbehörde zu dem Ergebnis, soweit es im Einzelfall sachdienlich erdass kein Sicherheitsrisiko vorliegt, teilt sie scheint, an das Bundeskriminalamt, dies der zuständigen Stelle mit. Hat die Verfassungsschutzbehörde Erkenntnisse, die 3. Anfragen an die für das Meldewesen zukein Sicherheitsrisiko begründen, aber weiterständigen Behörden der Wohnsitze des hin sicherheitserheblich sind, übermittelt sie Betroffenen, in der Regel beschränkt auf die dies der zuständigen Stelle. letzten fünf Jahre, und (3) Sieht die Verfassungsschutzbehörde 4. Ersuchen um Datenübermittlung aus dem ein Sicherheitsrisiko als gegeben an, unterzentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrichtet sie schriftlich unter Darlegung der rensregister und Einholung einer unbeGründe und ihrer Bewertung die zuständige schränkten Auskunft aus dem BundeszenStelle. Bei nachgeordneten Stellen erfolgt die tralregister. Unterrichtung über die zuständige oberste Landesbehörde. (2) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach (4) Über Umstände, die zur Ablehnung SS 11 trifft die Verfassungsschutzbehörde zuder Zulassung führen können, gibt die sätzlich zu Absatz 1 folgende Maßnahmen: zuständige Stelle dem Betroffenen Gele1. Prüfung der Identität des Betroffenen, genheit zur Äußerung. Der Betroffene kann 2. Anfragen an die Grenzschutzdirektion und zur Anhörung einen Rechtsbeistand hinzudie Nachrichtendienste des Bundes und ziehen. Bei der Anhörung ist der Quellenschutz zu gewährleisten und den schutzwür3. Überprüfung und, soweit erforderlich, Bedigen Belangen von Personen, die in die fragung des Ehegatten oder Lebenspartners Sicherheitsüberprüfung einbezogen wurden, oder Lebensgefährten des Betroffenen in Rechnung zu tragen. Die Anhörung unterdem in Absatz 1 genannten Umfang, sofern bleibt, wenn sie einen erheblichen Nachteil nicht die zuständige Stelle von der für die Sicherheit des Bundes oder eines Einbeziehung abgesehen hat. Von der EinLandes zur Folge hätte, insbesondere bei beziehung kann in den Fällen des SS 11 Sicherheitsüberprüfungen der Bewerber bei Nr. 3, bei dauernd getrennt lebenden Eheder Verfassungsschutzbehörde. gatten oder Lebenspartnern sowie in ver(5) Liegen in der Person des Ehegatten gleichbaren Fällen abgesehen werden. oder Lebenspartners oder Lebensgefährten (3) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach Anhaltspunkte vor, die ein Sicherheitsrisiko SS 12 befragt die Verfassungsschutzbehörde begründen, ist ihm Gelegenheit zu geben, zusätzlich zu den Maßnahmen der Absätze 1 sich vor der Ablehnung der Zulassung des und 2 Referenzpersonen, um zu prüfen, ob die Betroffenen zu einer sicherheitsempfindlichen Angaben des Betroffenen zutreffen und ob ein Tätigkeit zu den für die Entscheidung erhebSicherheitsrisiko vorliegt. lichen Tatsachen zu äußern. Absatz 4 Satz 2 (4) In Fällen, in denen ein Sicherheitsrisiko bis 4 gilt entsprechend. aufgrund der vorstehenden Maßnahmen nicht (6) Die zuständige Stelle entscheidet, ob ausgeschlossen werden kann und die Befraein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sichergung des Betroffenen oder seines Ehegatten, heitsempfindlichen Tätigkeit des Betroffenen Lebenspartners oder Lebensgefährten nicht entgegensteht. Kann die Sicherheitsüberprüausreicht oder ihr schutzwürdige Belange entfung nicht mit der Feststellung abgeschlossen gegenstehen, können von anderen geeigneten werden, dass kein Sicherheitsrisiko vorliegt, Stellen, insbesondere Staatsanwaltschaften hat das Sicherheitsinteresse Vorrang vor oder Gerichten, zusätzliche Auskünfte eingeholt anderen Belangen. oder weitere geeignete Auskunftspersonen befragt werden.
  • Dateilung zu besorgen ist, tenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht persönlich ausgeübt werden, wenn 2. die Auskunft die öffentliche
  • Daten oder die Tatsache der Speicheakte. rung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem (7) SS 24 Abs. 2 Satz
  • Antragsteller heitsüberprüfung nach SSSS 11 und 12 erforauf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der dert, können verpflichtet werden, Dienstund Begründung
  • besondere Sicherheitsregelungen gelten, der Datenschutz und für das Recht auf Aktenzuständigen Stelle oder der nicht-öffentlichen einsicht wenden kann. Diesem
  • Verlangen Stelle rechtzeitig vorher anzuzeigen. Die VerAuskunft zu erteilen. Personenbezogene Daten fassungsschutzbehörde wird ermächtigt, die einer Person, der Vertraulichkeit zugesichert
  • festzulegen. Die Verpflichtragten für den Datenschutz und für das Recht tung kann auch für die Zeit nach dem Ausauf Akteneinsicht
  • für den Tätigkeit angeordnet werden. Datenschutz und für das Recht auf Akten(2) Die zuständige Stelle kann die Reise einsicht
Anhang 331 wurden, so ist die Auskunft nur mit deren Zuhältnismäßig großem Aufwand möglich ist. In stimmung zulässig. Entsprechendes gilt für die diesem Fall ist dem Betroffenen zusammenAuskunftserteilung durch die zuständige Stelle fassende Auskunft über den Akteninhalt zu hinsichtlich solcher Daten, die ihr von der miterteilen. wirkenden Behörde übermittelt wurden. (6) Das Auskunftsrecht sowie das Ein(3) Die Auskunft unterbleibt, soweit sichtsrecht in die Sicherheitsakten nach Ab1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung der satz 4 Satz 3 in Verbindung mit Absatz 5 darf speichernden Stelle durch die Auskunftsernur vom Berliner Beauftragten für den Dateilung zu besorgen ist, tenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht persönlich ausgeübt werden, wenn 2. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gedie Verfassungsschutzbehörde im Einzelfall fährden oder sonst dem Wohl des Bundes feststellt, dass dies die Sicherheit des Bunoder eines Landes Nachteile bereiten würde des oder eines Landes gebietet. Entspreoder chendes gilt für die Sicherheitsüberprüfungs3. die Daten oder die Tatsache der Speicheakte. rung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem (7) SS 24 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 Buchstabe c Wesen nach oder wegen der überwiegenund Satz 5 des Bundesdatenschutzgesetzes den berechtigten Interessen Dritter geheimfindet Anwendung. gehalten werden müssen und deswegen das Interesse des Antragstellers an der Auskunftserteilung zurücktreten muss. SS 25 (4) Die Ablehnung der Auskunft bedarf Reisebeschränkungen keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. (1) Personen, die eine sicherheitsemDie Gründe der Auskunftsverweigerung sind pfindliche Tätigkeit im Sinne von SS 2 Abs. 1 aktenkundig zu machen. Wird die Auskunft ganz Satz 1 Nr. 1 bis 4 ausüben, die eine Sicheroder teilweise abgelehnt, ist der Antragsteller heitsüberprüfung nach SSSS 11 und 12 erforauf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der dert, können verpflichtet werden, Dienstund Begründung und darauf hinzuweisen, dass er Privatreisen in und durch Staaten, für die sich an den Berliner Beauftragten für den besondere Sicherheitsregelungen gelten, der Datenschutz und für das Recht auf Aktenzuständigen Stelle oder der nicht-öffentlichen einsicht wenden kann. Diesem ist auf Verlangen Stelle rechtzeitig vorher anzuzeigen. Die VerAuskunft zu erteilen. Personenbezogene Daten fassungsschutzbehörde wird ermächtigt, die einer Person, der Vertraulichkeit zugesichert Personengruppen und die Staaten durch eine worden ist, dürfen nur dem Berliner BeaufDienstanweisung festzulegen. Die Verpflichtragten für den Datenschutz und für das Recht tung kann auch für die Zeit nach dem Ausauf Akteneinsicht persönlich offenbart werden. scheiden aus der sicherheitsempfindlichen Mitteilungen des Berliner Beauftragten für den Tätigkeit angeordnet werden. Datenschutz und für das Recht auf Akten(2) Die zuständige Stelle kann die Reise einsicht dürfen keine Rückschlüsse auf den untersagen, wenn Anhaltspunkte zur Person Erkenntnisstand der zuständigen Stelle und der oder eine besonders sicherheitsempfindliche mitwirkenden Behörden zulassen, sofern diese Tätigkeit vorliegen, die eine erhebliche Genicht einer weitergehenden Auskunft zustimmen. fährdung des Betroffenen durch fremde (5) Dem Betroffenen haben die zuständige Nachrichtendienste erwarten lassen. Stelle und die mitwirkende Behörde auf Antrag (3) Ergeben sich insbesondere bei einer Einsicht in die Teile der Sicherheitsund SicherReise in und durch Staaten, für die besonheitsüberprüfungsakten zu gewähren, die Daten dere Sicherheitsregelungen gelten, Anhaltszu seiner Person enthalten. Die Absätze 2 bis 4 punkte, die auf einen Anbahnungsoder gelten entsprechend. Die Einsichtnahme in Werbungsversuch fremder NachrichtendienSicherheitsakten ist insbesondere dann zu verste hindeuten können, so hat der Betroffene sagen, wenn überwiegende öffentliche oder die zuständige Stelle unverzüglich nach überwiegende Geheimhaltungsinteressen Dritter seiner Rückkehr zu unterrichten. entgegenstehen oder die Daten des Betroffenen mit Daten Dritter derart verbunden sind, dass ihre Trennung nach Vervielfältigung und Unkenntlichmachung nicht oder nur mit unver-
  • Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis
Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis
  • Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis
Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis
  • nach ideologischer Ausrichtung wurden im Berichtsjahr etwa 16.890 Personen linksextremistischen und linksextremistischseparatistischen Organisationen (2004: 17.290) sowie - wie im Vorjahr - rund
Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern 2. Potentiale Die Zahl der Anhänger extremistischer Ausländerorganisationen in Deutschland ist mit etwa 57.420 Anhänger nahezu konstant geblieben (Vorjahr: 57.520). Bund: Personenpotentiale im Ausländerextremismus 60000 50000 57.300 58.200 59.100 59.700 58.800 59.100 57.350 57.300 57.520 57.420 40000 30000 20000 10000 0 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 -Alle Zahlen sind geschätzt oder gerundetUnterschieden nach ideologischer Ausrichtung wurden im Berichtsjahr etwa 16.890 Personen linksextremistischen und linksextremistischseparatistischen Organisationen (2004: 17.290) sowie - wie im Vorjahr - rund 8.430 Personen extrem-nationalistischen Organisationen zugerechnet. Unter den bundesweit etwa drei Mill. Muslimen macht die Anhängerschaft islamistischer Gruppierungen rund 32.100 Personen aus (2004: 31.800). Davon gehören wie im Vorjahr 26.500 der türkischen IGMG ( 4.3.1) an. Diese Zahlen lassen keine Rückschlüsse auf die Gefahren zu, die von diesen Spektren für die innere Sicherheit Deutschlands und unserer Stadt ausgehen. 27
  • Personen teil. Die SPI pflegt Verbindungen zur linksextremistischen deutschen Szene aus dem antiimperialistischen Bereich, an deren Kundgebungen sie sich vereinzelt
  • beteiligte. ( III. 4. "Linksterroristische Bestrebungen / Antiimperialistischer Widerstand") (Arbeitsfeld Ausländerextremismus - Iraner "Gegner der iranischen Regierung", Archiv 2005 - Ausländerextremismus - "Protestaktionen der 'Sozialistischen
Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern mer mobilisieren, am Aufzug am 09.07.05 nahmen ca. 200 Personen teil. Die SPI pflegt Verbindungen zur linksextremistischen deutschen Szene aus dem antiimperialistischen Bereich, an deren Kundgebungen sie sich vereinzelt beteiligte. ( III. 4. "Linksterroristische Bestrebungen / Antiimperialistischer Widerstand") (Arbeitsfeld Ausländerextremismus - Iraner "Gegner der iranischen Regierung", Archiv 2005 - Ausländerextremismus - "Protestaktionen der 'Sozialistischen Partei Iran' (SPI) in Hamburg") 94
  • Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis
Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis
  • Linksextremismus grenzen. Für Antiimperialisten ist Gewalt ein notwendiger Bestandteil des Kampfes gegen das System. Sie wird nicht nur grundsätzlich akzeptiert
  • Noch im August 2004 hatte sie den Zustand der linksextremistischen Szene in einem Papier kritisiert. Haupttreffort der antiimperialistischen Szene
Linksextremismus grenzen. Für Antiimperialisten ist Gewalt ein notwendiger Bestandteil des Kampfes gegen das System. Sie wird nicht nur grundsätzlich akzeptiert, sondern als Mittel der eigenen politischen Praxis pragmatisch in Betracht gezogen. Das geschieht bei Planungen des AIW nüchterner und kalkulierter als z.B. bei Autonomen, die eher zu spontaner Gewalt neigen. In Hamburg wurden dem AIW im Berichtsjahr etwa 70 Personen zugerechnet, die auch 2005 in unterschiedlichen - häufig wechselnden - Arbeitsfeldern und Gruppen agierten. Die älteren Angehörigen des AIW waren in der Vergangenheit dem RAF-Umfeld zuzuordnen und haben ihre Gegnerschaft zum "System" beibehalten. Die Gruppen des AIW zeigten - wie in den Vorjahren - geringe Aktivität. Das gilt auch für die Gruppierung "Kurdistan Solidarität Hamburg" (KS), die Kontakte zu Unterstützern des KONGRA GEL (früher KADEK und PKK; II.,5) unterhält. Angehörige der KS haben sich in den 90er-Jahren in den kurdischen Bergen durch die Guerilla der PKK u.a. an Waffen ausbilden und ideologisch schulen lassen. Nach der Festnahme des damaligen PKK-Chefs ÖCALAN und der Einstellung des bewaffneten Kampfes in der Türkei hatten sie ihre Pläne aufgegeben, in Deutschland eine militante und illegal agierende Struktur aufzubauen. Von der Gruppe "Arachne", die nach eigener Aussage ihre "...Wurzeln in der antifaschistischen, feministischen, antiimperialistischen und autonomen Politik der letzten 20 Jahre" hatte und eine "moderne, revolutionäre Politik entwickeln und die Perspektiven des weltweiten Sozialismus erneuern" wollte, wurden 2005 kaum öffentliche Aktivitäten bekannt. Möglicherweise hat sich die Gruppe aufgelöst. Noch im August 2004 hatte sie den Zustand der linksextremistischen Szene in einem Papier kritisiert. Haupttreffort der antiimperialistischen Szene war auch 2005 die "B 5" (Foto) in der Brigittenstraße 5. Dort waren mehrere Gruppen und Bündnisse von Antiimperialisten, Autonomen und Angehörigen pro-palästinensischer Gruppierungen aktiv. Sie thematisierten bei Veranstaltungen sowie in Schriften 110
  • Linksextremismus Raum. Eine intern geführte Debatte um Hausverbote gegen vermeintliche Sexisten und Aggressoren führte lediglich zu einer weitgehend ergebnislosen Patriarchatsund
  • nicht zuletzt Bekennerschreiben zu Sachbeschädigungen und Anschlägen mit linksextremistischem Hintergrund "dokumentiert". So wurden dort u.a. die Bekennungen zu Sachbeschädigungen
Linksextremismus Raum. Eine intern geführte Debatte um Hausverbote gegen vermeintliche Sexisten und Aggressoren führte lediglich zu einer weitgehend ergebnislosen Patriarchatsund Sexismusdiskussion. "Flora"-Aktivisten griffen auf Stilmittel der so genannten Kommunikationsguerilla zurück, um durch Provokationen Aufmerksamkeit zu erregen. So hängten Vermummte bei einer "Wasserturm-Demonstration" am 09.04.05, als der Aufzug das "Flora"-Gebäude passierte, zwei in Polizeiuniformen gehüllte Puppen ans Dach und entzündeten sie. Außerdem wurde ein Pappmodell des Wasserturmhotels in Brand gesetzt und vom Dach geworfen. Auch "Zeck"-Titelbilder waren "satirische" Agitationsmittel - im Januar 2005 z. B. mit einem brennenden Bagger vor der Kulisse des Schanzenturms, Beschriftung: "burn digger burn". Das Bild vom brennenden Bagger wurde einige Monate später Realität. Unbekannte setzten am 29.06.05 eine solche Arbeitsmaschine auf einer Baustelle am CCH in Brand, es entstand erheblicher Sachschaden. "Eine autonome Gruppe" bekannte sich per E-Mail zu der Tat und begründete sie mit dem Hotelbau im Schanzenpark. In der "Zeck" wurden wie in den Vorjahren auch aktuelle autonome Debatten aufbereitet, Termine veröffentlicht und nicht zuletzt Bekennerschreiben zu Sachbeschädigungen und Anschlägen mit linksextremistischem Hintergrund "dokumentiert". So wurden dort u.a. die Bekennungen zu Sachbeschädigungen und einem Brandanschlag in der Nacht zum 04.03.05 gegen verschiedene Objekte in Lübeck und Hamburg im Zusammenhang mit dem Wasserturm-Umbau, zu einer Sachbeschädigung gegen das Wohnhaus des Leiters der Abteilung für Ausländerangelegenheiten des Hamburger Einwohner-Zentralamtes am 10.06.05 in Hamburg, zu einem Brandanschlag gegen LKW der Berliner Firma ROGGAN am 02.06.05 und zu einem Brandanschlag gegen den Pkw des Vorstandsvorsitzenden der Norddeutschen Affinerie am 28.07.05 veröffentlicht ( III., 5.2.5). Für Mitteilungen nutzte das "Flora"Spektrum auch die beiden an der Vorderfront des Gebäudes befindlichen Plakatwände, die im Berichtsjahr u.a. zu den Themenkomplexen Hotel-Widerstand, Antirassismus, 113
  • Linksextremismus Befreiungskampf und die irakischen Aufständischen propagandistisch unterstützte. Beide Lager waren so verfeindet, dass sie gegenseitig Rassismusund Faschismusvorwürfe erhoben. Nach
  • Lager der Antinationalen zuzuordnen ist. Ungewöhnlich für das undogmatische linksextremistische Spektrum war die ständige Aktualität ihrer Homepage und die Regelmäßigkeit
Linksextremismus Befreiungskampf und die irakischen Aufständischen propagandistisch unterstützte. Beide Lager waren so verfeindet, dass sie gegenseitig Rassismusund Faschismusvorwürfe erhoben. Nach den in den Vorjahren zuweilen hitzig geführten Debatten zum Israel/Palästina-Konflikt gab es 2005 in Hamburg eine deutliche Beruhigung. Nur Anfang 2005 waren noch Nachwehen einer zuvor kontrovers diskutierten "Hamburger Erklärung gegen Antisemitismus" zu spüren. Dieses von Hamburger Gruppierungen aus dem antinationalen Spektrum wie "Loge (Hamburg)", "Mc Guffin Foundation (Sektion Hamburg)", "Gruppe bricolage", "rapidas" und "Radio Loretta" herausgegebene Positionspapier wurde zuletzt von der eher antiimperialistisch ausgerichteten Gruppe "Arachne" ( III., 4) mit einem Textbeitrag in der "Zeck" vom Jan./Feb. 2005, Nr. 124, kritisiert. Zu den aktivsten Hamburger Gruppierungen gehörte die mit Israel solidarische Antifa-Gruppe "bad weather", die dem gemäßigten Lager der Antinationalen zuzuordnen ist. Ungewöhnlich für das undogmatische linksextremistische Spektrum war die ständige Aktualität ihrer Homepage und die Regelmäßigkeit von Veranstaltungen und öffentlichkeitswirksamen Aktionen. Neben Vorträgen zum Dauerthema Israel/Palästina-Konflikt bzw. Antisemitismus beschäftigte sich "bad weather" im Berichtsjahr auch mit klassischen Antifa-Themen wie "Verbrechen im Nationalsozialismus" und "Naziläden". Obwohl "bad weather" wie die Mehrheit der in Hamburg ansässigen antinationalen Gruppierungen nicht zu dem extremen "Bahamas"-Spektrum (auch als "Bahamiten" tituliert) gehörte, war bislang keine Distanzierung zur "Hardcore-Fraktion" zu beobachten. Vielmehr hatten die "Antideutsche Gruppe HH" und "bad weather" zu einer Vortragsveranstaltung am 25.2.05 mit dem Titel "Jihad und multikulturelle Gesellschaft" auch einen Redakteur der Berliner "Bahamas" als Referenten angekündigt. Politische Gegner der Antideutschen riefen in der Internetplattform "Indymedia" zu Störaktionen auf, die sich vermutlich auf eine Flugblattverteilung vor dem Veranstaltungsort beschränkten. Die Veranstaltung und die Einladung des "Bahamas"-Redakteurs, der "getrost als sexistischer und rassistischer Reaktionär bezeichnet werden kann", wurde von einigen Gruppen in der "Zeck" Nr. 126 massiv kritisiert. Trotz der Anfang 2006 herrschenden Ruhe könnte der Konflikt in Hamburg auch durch nichtige 115
  • Linksextremismus die Hamburger Ortsgruppe der "Roten Hilfe" bereits im Jahre 2003 engagiert. "Libertäres Zentrum (LIZ)" und "Libertäres Kommunikationsund Aktionszentrum
  • einem Bündnis von verschiedenen anarchistischen, autonomen und anderen linksextremistischen Gruppen organisierten "Revolutionären 1.Mai Demonstration". Etwa 750 Personen nahmen
Linksextremismus die Hamburger Ortsgruppe der "Roten Hilfe" bereits im Jahre 2003 engagiert. "Libertäres Zentrum (LIZ)" und "Libertäres Kommunikationsund Aktionszentrum (LKA)" Die anarchistische Szene Hamburgs ist noch immer zersplittert und agiert weitgehend unabhängig voneinander. Das "Libertäre Kommunikationsund Aktionszentrum (LKA)" und das "Libertäre Zentrum (LIZ)" sind ihre häufigsten Trefforte. Wichtigste Gruppe ist die "Freie Arbeiter-Union (FAU)" - Ortsgruppe Hamburg -, die sich im LKA trifft. Die FAU ist die Deutsche Sektion der im Februar 1977 gegründeten "Internationalen Arbeiter Assoziation" (IAA), die lt. Statut das Ziel hat, "die gegenwärtigen politischen und ökonomischen Systeme zu vernichten". Auf ihrer Internetseite bezeichnet sich die FAU-IAA Hamburg "als eine anarchistische Gewerkschaftsinitiative, die als Anarcho-Syndikalisten eine herrschaftsfreie, auf Selbstverwaltung begründete Gesellschaft als Ziel hat. Die Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen ist die grundlegende Idee des Anarcho-Syndikalismus". Die FAU lehnt deswegen "die Organisation ihrer Interessen in zentralistisch aufgebauten Organisationen ab, da diese stets Machtkonzentration und Hierarchie bedeuten." Die Hamburger Ortsgruppe behielt ihren Aktionsschwerpunkt des Vorjahres bei, indem sie die Kampagne gegen die Sozialreformen der Agenda 2010 fortsetzte, aber nicht mehr mit derselben Intensität wie 2004. Am 01.05.05 beteiligte sich die FAU zunächst am Harburger 1. Mai-Aufzug, an dem 1.100 Personen teilnahmen. Anschließend beteiligte sie sich an einer von einem Bündnis von verschiedenen anarchistischen, autonomen und anderen linksextremistischen Gruppen organisierten "Revolutionären 1.Mai Demonstration". Etwa 750 Personen nahmen an dem Aufzug teil, der durch das Schanzenviertel führte. Am 21.05.05 gehörte die FAU zu den Teilnehmern an einer friedlich verlaufenen Antifa-Demonstration mit rund 200 Personen in Harburg. Im LIZ nahmen Anarchisten, die nicht der FAU angehörten, am monatlichen Plenum und regelmäßigen "Volxküchen" teil. Sie beteiligten sich 120
  • Linksextremismus Organisationen zusammen und versuchen, die Zielrichtung und Argumentation von Veranstaltungen zu bestimmen. Dabei stellen sie Maximalforderungen wie "genereller Abschiebestopp
  • Organisationen von in Deutschland lebenden Ausländern vor allem aktionsorientierte Linksextremisten beteiligt waren. Bedingt durch die Spaltung wurden intensive Debatten geführt
Linksextremismus Organisationen zusammen und versuchen, die Zielrichtung und Argumentation von Veranstaltungen zu bestimmen. Dabei stellen sie Maximalforderungen wie "genereller Abschiebestopp" und "Grenzen auf - Bleiberecht für alle". Aktionen sind meistens in zeitlich begrenzte Kampagnen mit regionalen oder inhaltlichen Schwerpunkten eingebettet. Im Rahmen antirassistischer Arbeit propagieren sie auch die Bekämpfung des Kapitalismus, weil er für die rassistischen Zustände in der Gesellschaft ursächlich sei. Einen überregionalen Schwerpunkt der antirassistischen Arbeit bilden seit 1998 "Sommer"oder "Grenzcamps", die jährlich mit z.T. provokativen Aktionen die angeblich menschenunwürdige Situation von Flüchtlingen und rassistische Strömungen in der Gesellschaft thematisieren. Neben deutschen Teilnehmern, u.a. aus der Autonomenszene, beteiligen sich hieran auch Gruppen selbstorganisierter Flüchtlinge und Migranten. Nach internen Differenzen über die inhaltliche Gestaltung der "Grenzcamps" war es 2003 zur Spaltung gekommen. Im Jahre 2004 hatte sich ein neues Bündnis gebildet, an dem neben Gruppen und Organisationen von in Deutschland lebenden Ausländern vor allem aktionsorientierte Linksextremisten beteiligt waren. Bedingt durch die Spaltung wurden intensive Debatten geführt, um das Verständnis von Flucht und Migration sowie die Frage gemeinsamer Organisierung - jenseits herkömmlicher Flüchtlingsarbeit - in der antirassistischen Bewegung neu zu definieren. Als neue Aktionsform wurde eine "Anti-Lager-Action-Tour 2004" vom 20.08. bis zum 05.09.04 veranstaltet, die durch mehrere Bundesländer nach Schwerin führte. Sie wurde organisiert von einem Bündnis aus Resten der verbliebenen Camp-Bewegung und Migrantengruppen. Die weitgehend störungsfreie Tour wurde von den Beteiligten positiv bewertet. Kritisch bilanziert wurde, dass die dezentralen und regional organisierten Etappen kein gleichwertiger Ersatz für ein festes Camp seien. 125
  • Auftrag der Ausländerbehörde tätig war, stand im Fokus linksextremistischer Agitation. Mit demonstrativen Aktionen und Kundgebungen (Transparente: STOP ABSCHIEBUNG NACH AFGHANISTAN
  • ihre Märkte unkontrolliert zu öffnen und ihrer Bevölkerung soziale Rechte zu verweigern." Durch die "faktische Abschaffung des Asylrechts" erhielten "Flüchtlinge
Linksextremismus Die von antirassistischen Gruppen am 24./25.09.05 durchgeführte "Anti-Lager-Action-Tour" fand in kleinerem Rahmen als im Vorjahr in Nostorf-Horst in Mecklenburg-Vorpommern statt. Mit einer Kundgebung vor der dortigen Erstaufnahme-Einrichtung wurde gegen das "europäische Lagersystem" protestiert. Die zentrale Einrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Nostorf-Horst für die Erstaufnahme von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen wird ab 2006 von Hamburg mitgenutzt. Kritiker befürchten, dass die "Entrechtung" der dort untergebrachten Menschen unbemerkt von der Öffentlichkeit vorangetrieben werde. Denkbare Anschlagsobjekte waren Personen, Institutionen und Firmen, die an Abschiebungen beteiligt sind. In Flugblättern zur Abschiebeproblematik wurden wiederholt Mitarbeiter der Ausländerbehörde, Politiker oder an Abschiebemaßnahmen beteiligte Firmen öffentlich benannt und für die Folgen von Abschiebungen verantwortlich gemacht. Am 10.06.05 verübten Unbekannte in Hamburg einen Farbanschlag auf das Wohnhaus des Leiters der Abteilung für Ausländerangelegenheiten des Hamburger Einwohner-Zentralamtes. In einer der "WELT" zugesandten Bekennung wurde die Tat mit der "rassistischen und repressiven" Funktion der Behörde und ihrer Mitarbeiter begründet. Die Erklärung endete mit einem solidarischen Gruß an "die Beschuldigten des SS129 Verfahrens gegen den Wasserturmwiderstand" ( III., 5.2.4). Auch eine Hamburger Busfirma, die im Auftrag der Ausländerbehörde tätig war, stand im Fokus linksextremistischer Agitation. Mit demonstrativen Aktionen und Kundgebungen (Transparente: STOP ABSCHIEBUNG NACH AFGHANISTAN und BLEIBERECHT FÜR ALLE FLÜCHTLINGE) prangerten Antirassisten an, die Firma würde von einer "entwürdigenden Behandlung von Flüchtlingen" profitieren. In einem anlässlich einer Demonstration in Hamburg zum Tag der Menschenrechte im Dezember 2005 veröffentlichten Flugblatt wurde der Bundesrepublik Deutschland vorgeworfen, die Menschenrechte zu verletzen: "Das deutsche Kapital mit seinen Banken und Großkonzernen trägt zentrale Verantwortung für die Teilung der Welt in einige wenige reiche und mehrheitlich wirtschaftlich arme Länder: Durch einseitige Wirtschaftsverträge, die die abhängigen Länder zwingen, ihre Rohstoffe zu verschleudern, ihre Märkte unkontrolliert zu öffnen und ihrer Bevölkerung soziale Rechte zu verweigern." Durch die "faktische Abschaffung des Asylrechts" erhielten "Flüchtlinge und Migranten eine 126

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