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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Stabsstelle Abteilung 1 Abteilung 2 Abteilung 3 Zentrale Rechtsund Ausländerextremismus/ Aufgaben Linksextremismus / -terrorismus -terrorismus Spionageabwehr, SCIENTOLOGY-ORGANISATION Personeller u. materieller
sen (damit sind Aktivitäten ehemaliger Mitarbeiter Mittel der Aufgabenerfüllung des Ministeriums für Staatssicherheit gemeint, die auf extremistische Ziele hinwirken oder SpionageakDer Verfassungsschutz sammelt seine Informationen tivitäten nachgehen) überwiegend aus für jedermann zugänglichen Quellen. Er wertet z. B. Publikationen extremistischer OrganiNeben diesen originären Aufgaben nimmt das LfV sationen, die Reden ihrer Funktionäre, die Inhalte der Sachsen so genannte Mitwirkungsaufgaben wahr. Es ist Parteiprogramme und anderes offenes Material aus. u. a. beteiligt an: Daneben ist das LfV Sachsen per Gesetz befugt, so ge- # Sicherheitsüberprüfungen von Personen, die auf nannte nachrichtendienstliche Mittel zur Aufklärung Grund ihrer Tätigkeit als Geheimnisträger eingeeinzusetzen, wenn z. B. eine extremistische Organisastuft werden sollen, tion ihre Absichten nicht öffentlich kundtut. Unter nachrichtendienstlichen Mitteln versteht man unter # der Durchführung von technischen Sicherheitsmaßanderem: nahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenstän- # den Einsatz von Vertrauensleuten (V-Leuten) und den oder Erkenntnissen. Gewährspersonen, das heißt von Personen, die für den Verfassungsschutz Informationen aus verfassungsfeindlichen Organisationen beschaffen oder loEbenso wird das LfV Sachsen auf Ersuchen beteiligt gistische bzw. sonstige Hilfe leisten, ohne ihre Zubei: sammenarbeit mit dem Verfassungsschutz zu erken- # der Überprüfung von Personen, die sich um die Einnen zu geben, stellung in den öffentlichen Dienst bewerben, sowie # die Observation von Personen (verdeckte Beobachbei der Überprüfung von Beschäftigten des öffenttung), lichen Dienstes, wenn der Verdacht besteht, dass # die Nutzung von Tarnmitteln, mit denen verdeckt der Betroffene gegen die Pflicht zur Verfassungswerden soll, dass der Verfassungsschutz beobachtet, treue verstößt, wie z. B. Tarnkennzeichen, # ausländer-, luftverkehrsund atomrechtlichen Ent- # die Anwendung technischer Hilfsmittel wie Bildscheidungen, und Tonaufzeichnungen. # der sicherheitsmäßigen Überprüfung von Einbürgerungsbewerbern, wenn ein Verdacht der Gefährdung Der Eingriff in das Grundrecht des Brief-, Postund der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, Fernmeldegeheimnisses ist in einem besonderen Geder Sicherheit oder der Beeinträchtigung auswärtisetz geregelt313. Demnach dürfen Telefongespräche ger Belange der Bundesrepublik Deutschland benur mitgehört und aufgezeichnet, Briefe nur geöffnet steht. und gelesen werden, wenn der Verdacht besteht, dass bestimmte schwere Straftaten, wie z. B. Betätigung in Zum 31. Dezember 2002 hatte das Landesamt für Vereiner terroristischen Vereinigung, Hoch-/Landesverrat fassungsschutz Sachsen 205 Mitarbeiter. Organisatooder geheimdienstliche Agententätigkeit, geplant oder risch ist es in 3 Abteilungen und eine Stabsstelle gebegangen werden bzw. wurden. Die Voraussetzungen gliedert: für einen solchen Eingriff sind gesetzlich im Detail aufgeführt. Präsident Stabsstelle Abteilung 1 Abteilung 2 Abteilung 3 Zentrale Rechtsund Ausländerextremismus/ Aufgaben Linksextremismus / -terrorismus -terrorismus Spionageabwehr, SCIENTOLOGY-ORGANISATION Personeller u. materieller Geheimschutz Zentrale Fachdienste 313 Vgl. Gesetzesanhang: Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses und Gesetz zur Ausführung des Gesetzes 138 zu Artikel 10 Grundgesetz im Freistaat Sachsen.
  • ordnung. Aufgaben und Befugnisse sind durch das Keine rechtsstaatliche gesetzliche Grundlage. Parlament gesetzlich geregelt. Dienen keiner Partei, sind dem MehrparteiensysSchild
  • Mitarbeiter waren SED-Mitglieder. Kontrolle durch alle Staatsgewalten. Keine rechtsstaatliche Kontrolle. Keine Zwangsbefugnisse, ausschließlich beobachPraktisch unumschränkte polizeiliche und geheimtende Tätigkeit
Grundlegende Unterschiede zwischen den Verfassungsschutzbehörden und dem Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR (MfS) Verfassungsschutzbehörden Ministerium für Staatssicherheit (MfS) Schützen die freiheitliche demokratische GrundSicherte und schirmte einen totalitären Staat ab. ordnung. Aufgaben und Befugnisse sind durch das Keine rechtsstaatliche gesetzliche Grundlage. Parlament gesetzlich geregelt. Dienen keiner Partei, sind dem MehrparteiensysSchild und Schwert der SED. tem verpflichtet. Mitarbeiter waren SED-Mitglieder. Kontrolle durch alle Staatsgewalten. Keine rechtsstaatliche Kontrolle. Keine Zwangsbefugnisse, ausschließlich beobachPraktisch unumschränkte polizeiliche und geheimtende Tätigkeit. dienstliche Befugnisse. Zivile Behörden. Bewaffnete Militärorganisation. Bundesweit ca. 5.000 Mitarbeiter. 91.000 hauptamtliche Mitarbeiter, 175.000 inoffizielle Mitarbeiter. Bevölkerungszahl ca. 82,5 Mio. Bevölkerungszahl ca. 16 Mio. (entspricht 1 Mitarbeiter auf ca. 16.500 Personen). (entspricht 1 Mitarbeiter auf ca. 60 Personen). Suchen den Dialog mit der Öffentlichkeit. Vermied jede Art der Öffnung gegenüber der Bevölkerung. 140
  • Auskunftserteilung abgelehnt, sind BeInnern bedarf, festzulegen: troffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Be1. Bezeichnung der Datei, gründung
  • Landesamt für Verfassungsschutz erteilt Personen des öffentlichen Rechts übermitteln von sich Betroffenen über die zu ihrer Person gespeicherten
  • dafür bestehen, daß die Übermittlung für die Erfüllung einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insder Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz
nung, die der Zustimmung des Staatsministeriums des chen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, sind BeInnern bedarf, festzulegen: troffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Be1. Bezeichnung der Datei, gründung und darauf hinzuweisen, daß sie sich an den 2. Zweck der Datei, Sächsischen Datenschutzbeauftragten wenden kön3. Voraussetzungen der Speicherung, Übermittlung nen. Dem Datenschutzbeauftragten ist auf sein Verund Nutzung (betroffener Personenkreis, Art der langen Auskunft zu erteilen, soweit nicht das StaatsmiDaten), nisterium des Innern im Einzelfall feststellt, daß da4. Anlieferung oder Eingabe, durch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes ge5. Zugangsberechtigung, fährdet würde. Mitteilungen des Sächsischen 6. Überprüfungsfristen, Speicherungsdauer, Datenschutzbeauftragten an Betroffene dürfen keine 7. Protokollierung. Rückschlüsse auf den Kenntnisstand des Landesamtes Die Zugangsberechtigung nach Nummer 5 ist auf Perfür Verfassungsschutz zulassen, sofern dieses nicht sonen zu beschränken, die unmittelbar mit Arbeiten in einer weitergehenden Auskunft zustimmt. dem Gebiet betraut sind, dem die Dateien zugeordnet sind. (2) Vor Erlaß und vor wesentlichen Änderungen der Dritter Abschnitt Einrichtungsanordnung ist der Sächsische DatenÜbermittlungsvorschriften schutzbeauftragte zu hören. (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat in angemessenen Abständen die Notwendigkeit der WeiterSS 10 Informationsübermittlung an das Landesamt führung oder Änderung der Dateien zu überprüfen. für Verfassungsschutz ohne Ersuchen (1) Die Behörden und Gerichte des Freistaates Sachsen, SS 9 Auskunft an Betroffene die Gemeinden, Landkreise und sonstigen der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehenden juristischen (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz erteilt Personen des öffentlichen Rechts übermitteln von sich Betroffenen über die zu ihrer Person gespeicherten aus dem Landesamt für Verfassungsschutz die ihnen beDaten auf Antrag unentgeltlich Auskunft. Die Auskanntgewordenen personenbezogenen Daten und sonkunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herstigen Informationen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte kunft der Daten und die Empfänger von Übermittlundafür bestehen, daß die Informationen zur Wahrnehgen. mung von Aufgaben nach SS 2 Abs. 1 Nr. 2 oder zur Beobachtung von Bestrebungen erforderlich sind, die (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 2 Abs. 1 Nrn. 1 Auskunftserteilung zu besorgen ist, und 3 genannten Schutzgüter gerichtet sind. 2. durch die Auskunftserteilung nachrichtendienstliche Zugänge gefährdet sein können oder die Aus(2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der forschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsstaatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Poweise des Landesamtes für Verfassungsschutz zu lizeidienststellen übermitteln darüber hinaus von sich Gesetze befürchten ist, aus dem Landesamt für Verfassungsschutz auch alle an3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden deren ihnen bekanntgewordenen personenbezogenen oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Daten und sonstigen Informationen über BestrebunNachteile bereiten würde oder gen nach SS 2 Abs. 1, wenn tatsächliche Anhaltspunkte 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach dafür bestehen, daß die Übermittlung für die Erfüllung einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insder Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz besondere wegen der überwiegenden berechtigten erforderlich ist. Interessen eines Dritten, geheimgehalten werden müssen. SS 11 lnformationsübermittlung an das Landesamt (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keifür Verfassungsschutz auf Ersuchen ner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe für (1) Die in SS 10 genannten öffentlichen Stellen haben die Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu madem Landesamt für Verfassungsschutz auf dessen Er145
  • Benehmen mit dem Empfänger. SS 11 Durchführung SS 13 Rechtsweg (1) Die aus der Anordnung sich ergebenden Beschränkungsmaßnahmen sind unter
  • Vollund unter Aufsicht eines Bediensteten vorzunehmen, zug ist der Rechtsweg vor der Mitteilung an den Beder die Befähigung zum Richteramt
kommunikation ist auch die Rufnummer oder eine ankehr unverzüglich wieder zuzuführen. Telegramme dere Kennung des Telekommunikationsanschlusses dürfen dem Postverkehr nicht entzogen werden. Der anzugeben. zur Einsichtnahme berechtigten Stelle ist eine Abschrift des Telegramms zu übergeben. (4) In den Fällen der SSSS 5 und 8 sind die Suchbegriffe in der Anordnung zu benennen. Ferner sind das Gebiet, SS 12 Mitteilungen an Betroffene über das Informationen gesammelt werden sollen, und die Übertragungswege, die der Beschränkung unterlie(1) Beschränkungsmaßnahmen nach SS 3 sind dem Begen, zu bezeichnen. Weiterhin ist festzulegen, welcher troffenen nach ihrer Einstellung mitzuteilen, wenn Anteil der auf diesen Übertragungswegen zur Verfüeine Gefährdung des Zwecks der Beschränkung ausgegung stehenden Übertragungskapazität überwacht schlossen werden kann. Lässt sich in diesem Zeitwerden darf. In den Fällen des SS 5 darf dieser Anteil punkt noch nicht beurteilen, ob diese Voraussetzung höchstens 20 vom Hundert betragen. vorliegt, ist die Mitteilung vorzunehmen, sobald eine Gefährdung des Zwecks der Beschränkung ausge(5) In den Fällen der SSSS 3 und 5 ist die Anordnung auf schlossen werden kann. Einer Mitteilung bedarf es höchstens drei Monate zu befristen. Verlängerungen nicht, wenn die G 10-Kommission einstimmig festgeum jeweils nicht mehr als drei weitere Monate sind auf stellt hat, dass Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anord1. diese Voraussetzung auch nach fünf Jahren nach Benung fortbestehen. endigung der Maßnahme noch nicht eingetreten ist, (6) Die Anordnung ist dem nach SS 2 Abs. 1 Satz 1 oder 2. sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich- 3 Verpflichteten insoweit mitzuteilen, als dies erforkeit auch in Zukunft nicht eintreten wird und derlich ist, um ihm die Erfüllung seiner Verpflichtun3. die Voraussetzungen für eine Löschung sowohl bei gen zu ermöglichen. Die Mitteilung entfällt, wenn die der erhebenden Stelle als auch beim Empfänger Anordnung ohne seine Mitwirkung ausgeführt werden vorliegen. kann. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Beschränkungsmaß(7) Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichtet nahmen nach den SSSS 5 und 8, sofern die personenbezodie jeweilige Landesbehörde für Verfassungsschutz genen Daten nicht unverzüglich gelöscht wurden. Die über die in deren Bereich getroffenen BeschränkungsFrist von fünf Jahren beginnt mit der Erhebung der peranordnungen. Die Landesbehörden für Verfassungssonenbezogenen Daten. schutz teilen dem Bundesamt für Verfassungsschutz die in ihrem Bereich getroffenen Beschränkungsanord(3) Die Mitteilung obliegt der Behörde, auf deren Annungen mit. trag die Anordnung ergangen ist. Wurden personenbezogene Daten übermittelt, erfolgt die Mitteilung im Benehmen mit dem Empfänger. SS 11 Durchführung SS 13 Rechtsweg (1) Die aus der Anordnung sich ergebenden Beschränkungsmaßnahmen sind unter Verantwortung der BeGegen die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen hörde, auf deren Antrag die Anordnung ergangen ist, nach den SSSS 3 und 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und ihren Vollund unter Aufsicht eines Bediensteten vorzunehmen, zug ist der Rechtsweg vor der Mitteilung an den Beder die Befähigung zum Richteramt hat. troffenen nicht zulässig. (2) Die Maßnahmen sind unverzüglich zu beenden, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vorliegen. Die ABSCHNITT 5 Beendigung ist der Stelle, die die Anordnung getroffen hat, und dem nach SS 2 Abs. 1 oder 3 Verpflichteten, Kontrolle dem die Anordnung mitgeteilt worden ist, anzuzeigen. Die Anzeige an den Verpflichteten entfällt, wenn die SS 14 Parlamentarisches Kontrollgremium Anordnung ohne seine Mitwirkung ausgeführt wurde. (1) Das nach SS 10 Abs. 1 für die Anordnung von Be(3) Postsendungen, die zur Öffnung und Einsichtschränkungsmaßnahmen zuständige Bundesministenahme ausgehändigt worden sind, sind dem Postverrium unterrichtet in Abständen von höchstens sechs 154
  • Grundordnung. ab. Aufgaben und Befugnisse sind durch das Keine rechtsstaatliche gesetzliche Grundlage. Parlament gesetzlich geregelt. Dient keiner Partei
  • Mitarbeiter waren SED-Mitglieder. Kontrolle durch alle Staatsgewalten. Keine rechtsstaatliche Kontrolle. Keine Zwangsbefugnisse, ausschließlich Praktisch unumschränkte polizeiliche und beobachtende Tätigkeit
Grundlegende Unterschiede zwischen Verfassungsschutz und Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR (MfS) Verfassungsschutzbehörde Ministerium für Staatssicherheit (MfS) Schützt die freiheitliche demokratische Sicherte und schirmte einen totalitären Staat Grundordnung. ab. Aufgaben und Befugnisse sind durch das Keine rechtsstaatliche gesetzliche Grundlage. Parlament gesetzlich geregelt. Dient keiner Partei, ist dem MehrparteienSchild und Schwert der SED. system verpflichtet. Mitarbeiter waren SED-Mitglieder. Kontrolle durch alle Staatsgewalten. Keine rechtsstaatliche Kontrolle. Keine Zwangsbefugnisse, ausschließlich Praktisch unumschränkte polizeiliche und beobachtende Tätigkeit. geheimdienstliche Befugnisse. Zivile Behörde. Bewaffnete Militärorganisation. Bundesweit 5.000 Mitarbeiter. 91.000 hauptamtliche Mitarbeiter. Bevölkerungszahl 80 Mio. 175.000 inoffizielle Mitarbeiter. Bevölkerungszahl 16 Mio. Verfassungsschutz sucht den Dialog mit der Vermied jede Art der Öffnung gegenüber der Öffentlichkeit. Bevölkerung. 164
  • Aktionsfelder ............................................................................................ 92 3.3.1 "Antifaschistischer Kampf" ....................................................................... 92 3.3.2 Linksextremistisch beeinflusster Antirassismus ...................................... 99 3.3.3 Protest gegen Globalisierung und Sozialabbau .................................... 101 4 Ausländerextremismus
  • IGMG) in Deutschland.... 127 4.6.2 Aktionen türkischer Linksextremisten .................................................... 130 5 Spionageabwehr .................................................................................. 136 5.1 Überblick ................................................................................................ 136 5.2 Ausspähung von oppositionellen Landsleuten
Verfassungsschutzbericht Berlin 2003 9 3.2 Aktionsformen .......................................................................................... 81 3.2.1 Militante Aktionen .................................................................................... 81 3.2.2 Demonstrationen und Ausschreitungen zum "Revolutionären 1. Mai" .... 87 3.3 Aktionsfelder ............................................................................................ 92 3.3.1 "Antifaschistischer Kampf" ....................................................................... 92 3.3.2 Linksextremistisch beeinflusster Antirassismus ...................................... 99 3.3.3 Protest gegen Globalisierung und Sozialabbau .................................... 101 4 Ausländerextremismus ....................................................................... 106 4.1 Überblick ................................................................................................ 106 4.2 Die internationale Lage im Bereich des islamistischen Terrorismus ..... 112 4.3 Exekutivmaßnahmen und Prozesse gegen Islamisten in Deutschland 115 4.3.1 Prozesse im Zusammenhang mit den Anschlägen des 11. September 2001 .............................................................................. 115 4.3.2 Prozess gegen die "Meliani-Gruppe" ..................................................... 117 4.3.3 Prozesse gegen eine Zelle von "Al-Tawhid".......................................... 117 4.3.4 Durchsuchung der "Al-Nur-Moschee" in Berlin...................................... 119 4.3.5 Bundesweite Durchsuchungen gegen Anhänger des "Kalifatsstaats" (ICCB) ........................................................................... 119 4.3.6 Betätigungsverbot für die "Hizb ut-Tahrir al-islami" (HuT) ..................... 120 4.4 Iraner...................................................................................................... 122 4.4.1 Protestaktionen der "Volksmodjahedin Iran-Organisation" (MEK) ........ 122 4.5 Kurden ................................................................................................... 124 4.5.1 Vom "Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans" (KADEK) zum "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA-GEL) ....................................... 124 4.6 Türken.................................................................................................... 127 4.6.1 Politische Entwicklungen in der Türkei und ihre Auswirkungen auf die "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V." (IGMG) in Deutschland.... 127 4.6.2 Aktionen türkischer Linksextremisten .................................................... 130 5 Spionageabwehr .................................................................................. 136 5.1 Überblick ................................................................................................ 136 5.2 Ausspähung von oppositionellen Landsleuten durch fremde Nachrichtendienste ................................................................................ 140 5.3 Wirtschaftsspionage .............................................................................. 141 5.4 Proliferation............................................................................................ 143 6 Geheimund Sabotageschutz ............................................................ 146 6.1 Personeller und materieller Geheimschutz im öffentlichen Bereich ...... 146 6.2 Geheimschutz in der Wirtschaft............................................................. 148 6.3 Sabotageschutz ..................................................................................... 151 6.4 Mitwirkung bei Einbürgerungsverfahren und sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen ......................................................... 151
  • zählen: sonstiger öffentlicher Stellen auswertet. In den 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Fällen des Satzes
  • Gesetzgebung, der vollzielungen durchführen. henden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretungen in allgemei(3) Die Mitwirkung des Landesamtes
  • Überprüfung einschließlich der Verarbeitung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung erhobenen Daten durch die beteiligten Dienststelan Gesetz und Recht
  • Darüber hinaus ist im 3. das Mehrparteienprinzip sowie das Recht auf Falle der Einbeziehung anderer Personen in die Bildung
dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen und zweckgerichtete Verhaltensweisen in eikönnen, nem oder für einen Personenzusammen2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, schluß, der darauf gerichtet ist, die Freiheit die an sicherheitsempfindlichen Stellen von ledes Bundes oder eines Landes von fremder bensoder verteidigungswichtigen EinrichtunHerrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit gen beschäftigt sind oder werden sollen, zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Ge3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum biet abzutrennen; Schutz von im öffentlichen Interesse geheim2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bunhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständes oder eines Landes politisch bestimmte, den oder Erkenntnissen gegen die Kenntniszielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in nahme durch Unbefugte, einem oder für einen Personenzusammen4. auf Ersuchen der Einstellungsbehörden bei schluß, der darauf gerichtet ist, Bund, Länder der Überprüfung von Personen, die sich um oder deren Einrichtungen in ihrer FunktionsEinstellung in den öffentlichen Dienst bewerfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen; ben, sowie auf Anforderung der Beschäfti3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demogungsbehörde bei der Überprüfung von Bekratische Grundordnung politisch bestimmte, schäftigten im öffentlichen Dienst, wenn der zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in auf Tatsachen beruhende Verdacht besteht, einem oder für einen Personenzusammendaß sie gegen die Pflicht zur Verfassungstreue schluß, der darauf gerichtet ist, einen der in verstoßen, Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu 5. auf Ersuchen der Einbürgerungsbehörden bei beseitigen der sicherheitsmäßigen Überprüfung von EinFür einen Personenzusammenschluß handelt, wer bürgerungsbewerbern, wenn der Verdacht der ihn in seinen Bestrebungen aktiv sowie zielund Gefährdung der freiheitlichen demokratizweckgerichtet unterstützt. Verhaltensweisen von schen Grundordnung, der Sicherheit oder der Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Beeinträchtigung auswärtiger Belange der Personenzusammenschluß handeln, sind BestreBundesrepublik Deutschland besteht, bungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf An6. bei Überprüfungen, soweit dies gesetzlich vorwendung von Gewalt gerichtet sind oder auf Grund gesehen ist. ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut Die Mitwirkung des Landesamtes für Verfassungsdieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. schutz nach Satz 1 erfolgt in der Weise, daß es eigenes Wissen oder bereits vorhandenes Wissen der (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordfür die Überprüfung zuständigen Behörde oder nung im Sinne dieses Gesetzes zählen: sonstiger öffentlicher Stellen auswertet. In den 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Fällen des Satzes 1 Nrn. 1 und 2 kann das LandesWahlen und Abstimmungen und durch besonamt für Verfassungsschutz weitergehende Ermittdere Organe der Gesetzgebung, der vollzielungen durchführen. henden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretungen in allgemei(3) Die Mitwirkung des Landesamtes für Verfasner, unmittelbarer, freier, gleicher und sungsschutz nach Absatz 2 setzt voraus, daß Begeheimer Wahl zu wählen; troffene und andere in die Überprüfung einbezo2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfasgene Personen über Zweck und Verfahren der sungsmäßige Ordnung und die Bindung der Überprüfung einschließlich der Verarbeitung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung erhobenen Daten durch die beteiligten Dienststelan Gesetz und Recht; len unterrichtet werden. Darüber hinaus ist im 3. das Mehrparteienprinzip sowie das Recht auf Falle der Einbeziehung anderer Personen in die Bildung und Ausübung einer parlamentariÜberprüfung deren Einwilligung und im Falle weischen Opposition; tergehender Ermittlungen die Einwilligung von 4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre VerBetroffenen erforderlich. Die Sätze 1 und 2 gelten antwortlichkeit gegenüber der Volksvertrenur, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. tung; 5. die Unabhängigkeit der Gerichte; (4) Das Landesamt für Verfassungsschutz unter6. der Ausschluß jeder Gewaltund Willkürherrrichtet das Staatsministerium des Innern über schaft und seine Tätigkeit. 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. SS 3 Begriffsbestimmungen SS 4 Allgemeine Befugnisse (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf die 166 oder eines Landes politisch bestimmte, zielzur Erfüllung seiner Aufgaben nach SS 2 erforderli-
  • oder die Tatsache der Speicherung erforderlich ist. nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden
  • für die Erfüllung der Aufgagelehnt, sind Betroffene auf die Rechtsgrundlage ben nach SS 2 Abs. 1 oder Abs. 2 erforderlich
  • Personen des öffentlichen und sonstige Informationen, die aufgrund einer Rechts übermitteln von sich aus dem Landesamt Maßnahme nach SS 100a
oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes sungsschutz auch alle anderen ihnen bekanntgeoder der Arbeitsweise des Landesamtes für wordenen personenbezogenen Daten und sonstiVerfassungsschutz zu befürchten ist, gen Informationen über Bestrebungen nach SS 2 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährAbs. 1, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür beden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eistehen, daß die Übermittlung für die Erfüllung der nes Landes Nachteile bereiten würde oder Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung erforderlich ist. nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden SS 11 lnformationsübermittlung an das Landesberechtigten Interessen eines Dritten, geamt für Verfassungsschutz auf Ersuchen heimgehalten werden müssen. (1) Die in SS 10 genannten öffentlichen Stellen haben dem Landesamt für Verfassungsschutz auf (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf dessen Ersuchen die ihnen bei der Erfüllung ihrer keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Aufgaben bekanntgewordenen personenbezogeAuskunftsverweigerung gefährdet würde. Die nen Daten und Informationen zu übermitteln, Gründe für die Auskunftsverweigerung sind aktenwenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, kundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abdaß die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgagelehnt, sind Betroffene auf die Rechtsgrundlage ben nach SS 2 Abs. 1 oder Abs. 2 erforderlich ist. Es für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuhat die Ersuchen aktenkundig zu machen. weisen, daß sie sich an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten wenden können. Dem Daten(2) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf Akschutzbeauftragten ist auf sein Verlangen Auskunft ten anderer öffentlicher Stellen und amtliche Rezu erteilen, soweit nicht das Staatsministerium des gister unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Innern im Einzelfall feststellt, daß dadurch die Siund vorbehaltlich der in SS 13 getroffenen Regecherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet lung einsehen, soweit dies zur Erfüllung von Aufwürde. Mitteilungen des Sächsischen Datenschutzgaben nach SS 2 Abs. 1 und 2 oder zum Schutz von beauftragten an Betroffene dürfen keine RückMitarbeitern und Quellen des Landesamtes für schlüsse auf den Kenntnisstand des Landesamtes Verfassungsschutz gegen Gefahren für Leib und für Verfassungsschutz zulassen, sofern dieses nicht Leben erforderlich ist und die sonstige Übermitteiner weitergehenden Auskunft zustimmt. lung von Informationen aus den Akten oder den Registern den Zweck der Maßnahmen gefährden oder das Persönlichkeitsrecht von Betroffenen unverhältnismäßig beeinträchtigen würde. Über die Dritter Abschnitt Einsichtnahme nach Satz 1 hat das Landesamt für Verfassungsschutz einen Nachweis zu führen, aus Übermittlungsvorschriften dem der Zweck und die Veranlassung, die ersuchte Behörde und die Aktenfundstelle hervorSS 10 Informationsübermittlung an das Landesgehen. Die Nachweise sind fünf Jahre gesondert aufzubeGesetze amt für Verfassungsschutz ohne Ersuchen wahren und gegen ungerechtfertigten Zugriff zu (1) Die Behörden und Gerichte des Freistaates sichern und anschließend zu vernichten. Sachsen, die Gemeinden, Landkreise und sonstigen der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterste(3) Die Übermittlung personenbezogener Daten henden juristischen Personen des öffentlichen und sonstige Informationen, die aufgrund einer Rechts übermitteln von sich aus dem Landesamt Maßnahme nach SS 100a der Strafprozeßordnung für Verfassungsschutz die ihnen bekanntgewordebekanntgeworden sind, ist nur zulässig, wenn nen personenbezogenen Daten und sonstigen Intatsächlich Anhaltspunkte dafür bestehen, daß jeformationen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte mand eine der in SS 2 des Gesetzes zu Artikel 10 dafür bestehen, daß die Informationen zur WahrGrundgesetz genannten Straftaten plant, begeht nehmung von Aufgaben nach SS 2 Abs. 1 Nr. 2 oder oder begangen hat. Auf die dem Landesamt für Verzur Beobachtung von Bestrebungen erforderlich fassungsschutz nach Satz 1 übermittelten Unterlasind, die durch Anwendung von Gewalt oder dargen findet SS 7 Abs. 3 und 4 des Gesetzes zu Artikel auf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen 10 Grundgesetz entsprechende Anwendung. die in SS 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 genannten Schutzgüter gerichtet sind. SS 12 Übermittlung personenbezogener Daten durch das Landesamt für Verfassungs(2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich schutz der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizeidienststellen übermitteln darüber (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf perhinaus von sich aus dem Landesamt für Verfassonenbezogene Daten an Behörden sowie andere 169
  • absoluten Kontrolle der Wallstreet."7 1.2.2 Aktionen rechtsextremistischer Gruppierungen Der rechtsextremistischen Szene gelang es in Berlin kaum, ihre rege Publizistik
Aktuelle Entwicklungen - Irak-Krieg 17 Die USA habe eine ähnlich rücksichtslose Machtpolitik wie gegen den Irak seit 1933 und über 1945 hinaus auch gegen Deutschland verfolgt. In beiden Fällen sei ein hinter seinem Führer stehendes, friedliches Volk von den USA und ihren Verbündeten in ihrem Missionierungsdrang angegriffen worden. Die zwangsweise Demokratisierung des Irak entspreche der "Re-education" Westdeutschlands durch die westlichen Alliierten nach 1945: "Das irakische Volk steht heute da, wo wir Deutschen 1945 standen, kurz vor dem totalen Abgrund und der absoluten Kontrolle der Wallstreet."7 1.2.2 Aktionen rechtsextremistischer Gruppierungen Der rechtsextremistischen Szene gelang es in Berlin kaum, ihre rege Publizistik zum Irak-Krieg in eigene, öffentlichkeitswirkKaum öffentlich wirksame Aktionen same Aktionen umzusetzen. Ausnahmen waren eine Mahnwache vor der irakischen Botschaft in Zehlendorf am 19. März sowie eine Demonstration der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (= NPD) in Lichtenberg am 20. März. Die Mahnwache zur Unterstützung der irakischen Botschaft Mahnwache wurde von Aktivisten der Kameradschaftsszene - u. a. Angehörigen der "Kameradschaft Tor Berlin"8 (= Kameradschaften) und des "Aktionsbüros Mitteldeutschland - Nationaler Widerstand Berlin-Brandenburg" (= NWBB) - unter der Führung eines NPD-Funktionärs organisiert. Sie stand unter dem Motto "Internationales Völkerrecht für alle - Waffen für Bagdad - Bush und Blair nach Den Haag" und richtete sich gegen eine zeitgleiche Demonstration von Mitgliedern der "Jungen Union", die vor der Botschaft gegen das irakische Regime Saddam HUSSEINs protestierten. Nachdem am folgenden Morgen der Angriff auf den Irak Demonstration in begonnen hatte, meldete die NPD für den selben Tag eine Lichtenberg Demonstration in Lichtenberg unter dem Motto "Stoppt den USAngriffskrieg - Bush nach Den Haag!" an. Während der Kundgebung rief der NPD-Parteivorsitzende Udo VOIGT zum Boykott amerikanischer Waren und zur Besetzung von US- 7 Internetauftritt des "Aktionsbüros Mitteldeutschland", datiert 15.12.2003. 8 Vgl. S. 39.
  • Aktuelle Entwicklungen - Irak-Krieg 19 Thema. Nach linksextremistischen Argumentationsmustern ist er eine zwangsläufige Erscheinung der "unvermeidlichen imperialistischen Kriege und (...) Krisen
  • Repression gegen SozialhilfeempfängerInnen, MigrantInnen, "SchwarzarbeiterInnen" und die Teile der Linken, die sich bis heute nicht mit den bestehenden Verhältnissen abgefunden
  • Krieges durch die Bundesregierung wird von antiimperialistisch argumentierenden Linksextremisten ignoriert. Die Gewährung von Überflugrechten wird 11 Vgl. "Berliner Anstoß". Monatszeitung
Aktuelle Entwicklungen - Irak-Krieg 19 Thema. Nach linksextremistischen Argumentationsmustern ist er eine zwangsläufige Erscheinung der "unvermeidlichen imperialistischen Kriege und (...) Krisen des kapitalistischen Weltsystems" als Ausdruck der "gesetzmäßige(n) Polarisierung zwischen Imperialismus und Fortschritt".11 Die "Deutsche Kommunistische Partei" (= DKP) führt in ihrer Monatszeitung weiter aus: "Es ist das gemeinsame Interesse der imperialistischen Mächte, die Erde bis in ihrem letzten Zipfel ihrem direkten und ungehinderten Einfluss zu unterwerfen" 12 und "Der Irak muss sich gegen den Hauptfeind der Menschheit, gegen den US-Imperialismus verteidigen."13 Vielfach wird der Krieg in Zusammenhang mit den als SozialVerknüpfung des abbau verstandenen Reformen der sozialen SicherungssysteKrieges mit den me gestellt, die als "kriegerisches Handeln" oder "Militarisierung Sozialreformen nach innen" bezeichnet werden: So war das Motto der diesjährigen "Revolutionären 1. Mai-Demonstration" "Krieg nach Innen - Krieg nach Außen" und die Selbstbezichtigung der "militanten gruppe (mg)" zu einem Brandanschlag auf zwei BundeswehrFahrzeuge am 26. Februar in Petershagen/Strausberg lautete: "Diese Militarisierung nach außen und innen erfaßt mehr und mehr alle Fasern des gesellschaftlichen Lebens. Die kriegsimperialistische Repression nach außen korrespondiert mit der sozialtechnokratischen nach innen. (...) Imperialistische Kriege gegen verarmte Länder dieser Welt sind nicht zu trennen von einer innerstaatlichen Repression gegen SozialhilfeempfängerInnen, MigrantInnen, "SchwarzarbeiterInnen" und die Teile der Linken, die sich bis heute nicht mit den bestehenden Verhältnissen abgefunden haben."14 Die politische Ablehnung des Krieges durch die Bundesregierung wird von antiimperialistisch argumentierenden Linksextremisten ignoriert. Die Gewährung von Überflugrechten wird 11 Vgl. "Berliner Anstoß". Monatszeitung der "Deutschen Kommunistischen Partei" für Berlin, März 2003, S. 1. 12 "Berliner Anstoß", Februar 2003, S. 1. 13 "Berliner Anstoß", März 2003, S. 1. Vgl. auch "Erklärung des Zentralkomitees der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD)" vom 6.2.2003. 14 "militante gruppe (mg)": "Anschlagserklärung". In: "INTERIM" Nr. 567, 6.3.2003.
  • demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch
  • besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher
  • Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, c) das Mehrparteienprinzip sowie das Recht
46 2.1.1 Freiheitliche demokratische Grundordnung Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist nicht die Verfassung selbst, sondern die Gesamtheit der obersten Wertprinzipien, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen zum Verbot der Sozialistischen Reichspartei - SRP - (1952) und der Kommunistischen Partei Deutschlands KPD - (1956) herausgearbeitet hat. Diese Wertprinzipien sind in $ 5 Abs. 2 VerfSchG - LSA wiedergegeben. Zurfreiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, c) das Mehrparteienprinzip sowie das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, e) die Unabhängigkeit der Gerichte, f) der Ausschluß jeder Gewaltund Willkürherrschaft und g) die im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes SachsenAnhalt Konkretisierten Menschenrechte.
  • verdeutlicht werden: Linksextremisten gelang es zwar, an der Vorbereitung der Kundgebung nicht unerheblich mitzuwirken, wohingegen Mobilisierungsaufrufe rechtsextremistischer Organisationen und Parteien
30 Verfassungsschutzbericht Berlin 2003 gungsarmee (HPG-"Volksverteidigungskräfte") und den amerikanischen bzw. türkischen Einheiten ausblieben. In arabischen extremistischen Kreisen fanden über das gesamte Jahr 2003 verschiedene Veranstaltungen zum Thema Irak statt. Ein Grund für die Zurückhaltung bei Protestaktionen lag verZurückhaltung bei Protestaktionen mutlich darin, dass die ausländerextremistischen Gruppierungen in Deutschland das despotische Regime von Saddam HUSSEIN fast ausnahmslos ablehnten. Bisher unterdrückte ethnische und religiösen Gruppe (z. B. Kurden und Schiiten) hofften nach dem Regimewechsel generell auf eine Machtbeteiligung. Entsprechend hielten sich kurdische Gruppierungen wie der KADEK oder schiitische Gruppierungen wie etwa die libanesische "Hizb Allah" mit Aktionen weitgehend zurück. Zum anderen war die Zurückhaltung vermutlich dadurch bedingt, dass die ausländerextremistischen Gruppierungen sich der in Deutschland geltenden politischen Grundsätze bewusst sind und daher aus taktischen Gründen eine negative Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit vermeiden wollten. 1.5 Fazit Während des Irak-Konflikts suchten extremistische GruppieKeine nachhaltigen Erfolge für rungen Anschluss an den gesellschaftlichen Diskurs, doch sie extremistische konnten keine nachhaltigen Erfolge in der Beeinflussung des Gruppen gesellschaftlichen Meinungsklimas oder gar in der Rekrutierung neuer Anhänger erzielen. Exemplarisch kann dies an der Friedensdemonstration vom 15. Februar in Berlin verdeutlicht werden: Linksextremisten gelang es zwar, an der Vorbereitung der Kundgebung nicht unerheblich mitzuwirken, wohingegen Mobilisierungsaufrufe rechtsextremistischer Organisationen und Parteien in der Öffentlichkeit und von den Veranstaltern zurückgewiesen wurden und ausländerextremistische Gruppen sich sehr zurückhielten. Eine Beteiligung extremistischer Gruppen an dieser Demonstration war aber kaum wahrzunehmen. Keine strategische Eine strategische Zusammenarbeit zwischen Gruppierungen Zusammenarbeit aus unterschiedlichen Extremismusbereichen fand nicht statt.
  • Durchsetzung politischer Ziele."40 Die distanzierenden Äußerungen der rechtsextremistischen Szene zur Gewalt sind als taktische Stellungnahmen zu bewerten. Bei anderer
  • Neonazi-Cliquen an sich zu binden, sowie zunehmend "linke" Themen und Verhaltensweisen zu übernehmen.43 Während die Kameradschaften "Hohenschönhausen", "Pankow
Aktuelle Entwicklungen - Rechtsextremismus 37 "Die Aktionsbüros Berlin und Brandenburg, das 'Nationale und soziale Aktionsbündnis Mitteldeutschland' (NSAM) und alle Kameradschaften aus Berlin und Brandenburg distanzieren sich jedenfalls hiermit ausdrücklich von der Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele."40 Die distanzierenden Äußerungen der rechtsextremistischen Szene zur Gewalt sind als taktische Stellungnahmen zu bewerten. Bei anderer Gelegenheit wird Gewalt gegen den politischen Gegner ausdrücklich propagiert und angewandt.41 2.2.2 Neue Dynamik in der Berliner Kameradschaftsszene Nach Jahren der Stagnation trat die Berliner Kameradschaftsszene (= Kameradschaften) wieder durch eigenständige und öffentlichkeitswirksame Aktionen in Erscheinung. Die KameradVerstärkte schaftsführer, die in der Vergangenheit eher isoliert voneinZusammenarbeit der ander agiert hatten, arbeiteten nunmehr vermehrt zusammen. Kameradschaften Den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten legten sie dabei auf "AntiAntifa"-Aktionen, also auf die Bekämpfung ihrer politischen Gegner.42 Einige Kameradschaften versuchten, gewaltbereite Jugendliche aus Neonazi-Cliquen an sich zu binden, sowie zunehmend "linke" Themen und Verhaltensweisen zu übernehmen.43 Während die Kameradschaften "Hohenschönhausen", "Pankow" und "Preußen" weiterhin nicht öffentlich in Erscheinung traten, entfalteten insbesondere die "Kameradschaft Tor Berlin" (KS Tor) in Lichtenberg sowie die neu gegründete "Berliner Alternative Süd-Ost" (BA-SO) in TreptowKöpenick Aktivitäten. "Autonome Ein Projekt der Kameradschaftsszene sind die "Autonomen Nationalisten" Nationalisten Berlin" (= ANB). Die ANB bilden keine eigenständige Kameradschaft, bestehen jedoch überwiegend aus Aktivisten der Kameradschaftsszene. Sie thematisierten vor allem den Kampf gegen die "Antifa" und Schwerpunkt propagierten ein gewaltsames Vorgehen gegen politische "Anti-Antifa" Gegner. Nachdem die ANB bereits im Jahr 2002 auf einem 40 Presseerklärung vom 16.9.2003. 41 Vgl. S. 38. 42 Vgl. S. 92 ff. 43 Z. B. Soziale Themen wie die Forderung nach einem Jugendzentrum oder die Aktionsform der Hausbesetzung (vgl. S. 4 v. 1.2.3).
  • Aktuelle Entwicklungen - Rechtsextremismus 39 Kameradschaft Tor Berlin" und dem Abbild einer vermummten Person, die einen "Molotow-Cocktail" wirft. Ein weiterer
  • anlässlich des an diesem Tag verkündeten Gerichtsurteils gegen die rechtsextremistische Band "Landser".48 25 Personen zogen in einer "Spontankundgebung
Aktuelle Entwicklungen - Rechtsextremismus 39 Kameradschaft Tor Berlin" und dem Abbild einer vermummten Person, die einen "Molotow-Cocktail" wirft. Ein weiterer Agitationsschwerpunkt der "Kameradschaft Tor" war das Gedenken an den Stellvertreter Adolf HITLERs, Rudolf HESS. Mitglieder der Kameradschaft führten am 17. August vor der britischen Botschaft eine unangemeldete und von der Polizei aufgelöste Kurzdemonstration zum 16. Todestag von HESS durch. Im Anschluss zogen sie weiter zum Brandenburger Tor, wo sie Transparente mit dem Slogan "Gebt die Akten frei" präsentierten.47 Am 21. August wurde erneut eine "Mahnwache" vor der britischen Botschaft abgehalten, an der sich etwa 20 Personen beteiligten. Die KS Tor unterstützte auch den überregionalen "Trauermarsch" zum Volkstrauertag im brandenburgischen Halbe. Unter dem Motto "Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsoldaten" versammelten sich insgesamt 650 Teilnehmer. Sie beteiligte sich am 22. Dezember an einem "Protestmarsch" anlässlich des an diesem Tag verkündeten Gerichtsurteils gegen die rechtsextremistische Band "Landser".48 25 Personen zogen in einer "Spontankundgebung" vom Kammergericht zum Potsdamer Platz. er Alternative Mit der "Berliner Alternative Süd-Ost" (BA-SO) entstand im Süd-Ost" Sommer eine neue Kameradschaft. Die Aktivitäten der BA-SO unterstreichen ihren Anspruch und ihr Potenzial, zu einem 47 Dieser Satz spiegelt eine in der Neonazi-Szene kursierende Verschwörungstheorie wider, nach der Heß 1987 in Gefangenschaft vom britischen Nachrichtendienst ermordet worden sein soll und dies aus den Aktenbeständen des Nachrichtendienstes hervorgehe. 48 Vgl. S. 48.
  • Aktuelle Entwicklungen - Rechtsextremismus 41 am 15. Dezember eine Spontankundgebung vor dem Auswärtigen Amt durch. Unter den etwa 30 Teilnehmern befanden
  • Motto "Freiräume schaffen - Jugendzentrum für Deutsche erkämpfen" demonstrierten 170 Rechtsextremisten. Ein Großaufgebot der Polizei verhinderte Auseinandersetzungen mit den knapp
Aktuelle Entwicklungen - Rechtsextremismus 41 am 15. Dezember eine Spontankundgebung vor dem Auswärtigen Amt durch. Unter den etwa 30 Teilnehmern befanden sich auch Mitglieder der KS Tor und der BA-SO. Die verstärkte Zusammenarbeit der Berliner Kameradschaften wurde vor allem bei einer Demonstration am 6. Dezember in Rudow offenkundig. Unter dem Motto "Freiräume schaffen - Jugendzentrum für Deutsche erkämpfen" demonstrierten 170 Rechtsextremisten. Ein Großaufgebot der Polizei verhinderte Auseinandersetzungen mit den knapp 1 000 Teilnehmern diverser Gegendemonstrationen. Zur Teilnahme an dieser von der BA-SO angemeldeten Veranstaltung hatten alle oben genannten Gruppierungen gemeinsam aufgerufen. Die Versammlung war möglicherweise der Auftakt einer längerfristigen Kampagne der Berliner Kameradschaften. Bereits am 19. Oktober hatten Mitglieder der BA-SO und der Besetzung in KS Tor von den Sicherheitsbehörden und der Öffentlichkeit Brandenburg unbemerkt kurzfristig ein leer stehendes Gehöft im brandenburgischen Schönfließ besetzt. In der Selbstbezichtigung auf Ihrer Homepage führt die KS Tor unter dem Titel "Braune Häuser braunes Leben, sollte es viel öfter geben!" aus, dass sie künftig darauf aufmerksam machen werde, "... dass zig tausend Wohnungen und Häuser ungenutzt sind und die Berliner Jugend (egal ob rot oder braun) auf der
  • heraus über CDs als Medium politische Botschaften in der rechtsradikalen Jugendszene zu verbreiten. Hierbei kam es den Beteiligten im Wesentlichen
  • Musik als emotionale Waffe und setzten darauf, dass die rechtsextremen Inhalte ihrer Stücke das Bewusstsein ihrer zumeist jungen Zuhörer beeinflussen
46 Verfassungsschutzbericht Berlin 2003 sah. Nach einer Beschwerde des Generalbundesanwalts ließ der Bundesgerichtshof im Mai die Anklage nach SS 129 StGB zu. Der Vorwurf des Generalbundesanwalts lautete, "Landser" sei eine Band, "deren Zweck und Tätigkeit darauf gerichtet ist, Volksverhetzungsdelikte zu begehen".57 In der Anklageschrift führte die Bundesanwaltschaft aus, es sei Ziel der Gruppe gewesen, "... aus dem Verborgenen heraus über CDs als Medium politische Botschaften in der rechtsradikalen Jugendszene zu verbreiten. Hierbei kam es den Beteiligten im Wesentlichen darauf an, den Staat Bundesrepublik Deutschland und seine pluralistische Ordnung als untragbar zu diffamieren, Juden und Ausländer, vor allem solche mit dunkler Hautfarbe, zu minderwertigen Hassobjekten herabzuwürdigen und ihre 'Beseitigung' durch Mord oder Vertreibung zu propagieren."58 Am 22. Dezember verurteilte das Kammergericht die Mitglieder der Band "Landser" u. a. wegen Bildung einer kriminellen VerHaftstrafe verhängt einigung (SS 129 StGB). Gegen den als "Rädelsführer" geltenden Sänger der Band wurde eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verhängt. Der Gitarrist und der Schlagzeuger der Band wurden zu Bewährungsstrafen von 21 und 22 Monaten sowie gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Ferner wurde der Erlös, den die Angeklagten für die von ihnen produzierten CDs "Ran an den Feind" und "Best of Landser" erzielt haben, für verfallen erklärt; d. h. dass der erzielte Erlös dem Staat zufällt. Bei der Strafzumessung fanden folgende Erwägungen Berücksichtigung: "Beweggrund und Ziel aller Angeklagten war es, aus der von ihnen gebildeten kriminellen Vereinigung heraus mittels Musik die von ihnen vertretenen rassistischen, ausländerfeindlichen und antisemitischen Vorstellungen propagandistisch zu verbreiten, um die Hörer zum Angriff gegen den demokratisch verfassten Staat und gegen die ihnen missliebigen Teile der Bevölkerung anzustacheln. Sie begriffen sich als Kämpfer, verwendeten ihre Musik als emotionale Waffe und setzten darauf, dass die rechtsextremen Inhalte ihrer Stücke das Bewusstsein ihrer zumeist jungen Zuhörer beeinflussen. Zu deren Solidarisierung und Mobilisierung gegen den Staat und - vor allem - gegen die unterschiedslos seinem Schutz befohlenen Menschen (Art. 3 Abs. 3 GG) wollten sie mittels der von Intoleranz und 57 Pressemitteilung des Generalbundesanwalts Nr. 31/2002 vom 30.9.2002. 58 Anklageschrift des Generalbundesanwalts vom 9.9.2002.
  • Aktuelle Entwicklungen - Rechtsextremismus 49 Angeklagten ist es während des Strafverfahrens zu einem Bruch gekommen. Der Sänger wirft seinen ehemaligen Bandmitgliedern
  • Internet "Support-Artikel" zur finanziellen und moralischen Unterstützung des "Rechtskampfes der politisch verfolgten Kameraden in Berlin" angeboten. Im Gegensatz
Aktuelle Entwicklungen - Rechtsextremismus 49 Angeklagten ist es während des Strafverfahrens zu einem Bruch gekommen. Der Sänger wirft seinen ehemaligen Bandmitgliedern vor, umfangreich ausgesagt zu haben. Die Szene folgt dieser Sichtweise und bezieht ihre Solidaritätsaktionen folglich nur auf ihn, den Kopf der Band. Die übrigen Angeklagten werden wegen ihrer Aussagen als Verräter angesehen. Die Band "D.S.T." trat 2003 mit Ausnahme der Beteiligung an "D.S.T." der "A Tribute to Landser"-CD angesichts des bevorstehenden Prozesses nicht in Erscheinung. Die Berliner Staatsanwaltschaft bereitet derzeit eine Anklage gegen die Mitglieder der Band vor. Hintergrund des zu erwartenden Strafverfahrens ist die Beschlagnahmung der CD "Ave et Victoria", deren Texte Straftatbestände nach SSSS 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 StGB (Volksverhetzung) verwirklichen. In den Texten wird in aggressiver Weise gegen Fremde und Juden gehetzt und der Nationalsozialismus glorifiziert. Die CD wurde nach Hinweisen des Verfassungsschutzes Berlin im April 2002 von der Berliner Polizei beschlagnahmt. Innerhalb der Szene führte die Strafverfolgung zur Solidarisierung mit "D.S.T.". Ähnlich wie bei "Landser" werden im Internet "Support-Artikel" zur finanziellen und moralischen Unterstützung des "Rechtskampfes der politisch verfolgten Kameraden in Berlin" angeboten. Im Gegensatz zu "Landser" und "D.S.T." achteten "Spreege"Spreegeschwader", schwader" und "Legion of Thor" bislang auf die Legalität ihrer "Legion of Thor" veröffentlichten Texte. Bei "Spreegeschwader" zeichnete sich im vergangenen Jahr die Tendenz zu größerer Professionalität und politischer Radikalität ab. Im Vergleich zu früheren Veröffentlichungen zeugt die im Jahr 2003 veröffentlichte CD "Gefangen im System" von einem höheren Standard hinsichtlich der Aufnahmequalität und der Aufmachung. Die Band betrieb einen für die Szene ungewöhnlichen Aufwand für die Vermarktung. Die CD wurde am 16. August bei einer "ReleaseParty" vor ca. 100 Gästen vorgestellt. Die Texte der aktuellen CD sind im Vergleich zu früheren Veröffentlichungen deutlicher von einem geschlossenen neonazistischen Weltbild geprägt. Die Vermittlung neonazistischen
  • Aktuelle Entwicklungen - Rechtsextremismus 61 beantwortet. Offensichtlich lehnen DVU und REP eine Zusammenarbeit mit der NPD weiter ab. Udo VOIGT erklärte
  • weiteren Kandidaten gehören die zwei Berliner Rechtsextremisten Jörg HÄHNEL, Liedermacher und Mitglied im NPD-Landesvorstand, sowie Frank SCHWERDT, Mitglied
Aktuelle Entwicklungen - Rechtsextremismus 61 beantwortet. Offensichtlich lehnen DVU und REP eine Zusammenarbeit mit der NPD weiter ab. Udo VOIGT erklärte daraufhin das Projekt eines gemeinsamen Wahlbündnisses für gescheitert. In der Folge beschloss der Parteitag die Aufstellung einer eiKandidatenliste für genen Kandidatenliste sowie eines NPD-Programms für die Europawahl Europawahl. Die Position des Spitzenkandidaten nimmt der NPD-Bundesvorsitzende Udo VOIGT ein. Zu den weiteren Kandidaten gehören die zwei Berliner Rechtsextremisten Jörg HÄHNEL, Liedermacher und Mitglied im NPD-Landesvorstand, sowie Frank SCHWERDT, Mitglied des NPD-Bundesvorstands.83 Das Europawahlprogramm steht unter der vorläufigen Überschrift "Europäische Freiheit statt US-Imperialismus". Darin plädiert die NPD für die Schaffung eines "Europäischen Staatenbunds" zur Verwirklichung ihres Konzepts der "raumorientierten Volkswirtschaft":84 "Die USA versuchen als einzig verbliebene Supermacht ihren Herrschaftsanspruch weltweit, notfalls auch mit militärischen Mitteln, durchzusetzen. Auch Europa bleibt von diesem Ansinnen nicht verschont. [...] Die Gefahren für Europa resultieren aber nicht nur aus der militärischen Dominanz der USA, sondern auch aus dem liberalkapitalistischen Wirtschaftssystem. Unter dem Schlagwort >Globalisierung< wird eine Wirtschaftspolitik betrieben, in deren Mittelpunkt die finanziellen Interessen der Kapitalbesitzer stehen und nicht das Volkswohl."85 "Die EU ist kein Organ, welches die Interessen der Völker Europas vertritt, sondern die Interessen, auch außereuropäischer, Kapitalbesitzer. [...] Es gilt daher ein neues, tragfähiges Modell zur Zusammenarbeit der Völker Europas zu entwerfen."86 83 Vgl. Frank Schwerdt: Europa-Wahlparteitag in Saarbrücken. Internetauftritt der NPD, datiert 4.10.2003. 84 In gleicher Weise agitierte die NPD-Jugendorganisation JN. Auf ihrem Europakongress im Oktober 2003 propagierte sie eine Weiterentwicklung ihres "national-revolutionären Politikansatzes" unter dem Schlagwort des "Befreiungsnationalismus". Vgl. Kampf um Europa durch den Befreiungsnationalismus der Völker. Junge Nationaldemokraten führen diesjährigen Europakongress durch. Internetauftritt der NPD, eingestellt am 29.10.2003. 85 Europäische Freiheit statt US-Imperialismus. Europawahlprogramm 2004 der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD), beschlossen am 3. und 4.10.2003, S. 3. 86 Ebenda.
  • berlinals auch bundesweit die mitgliederstärksten Organisationen im Rechtsextremismus sind, traten sie im Berliner Stadtbild und im politischen Diskurs kaum
  • Einfluss Willensbildungsund Entscheidungsprozess in Berlin aus. Auch innerhalb der rechtsextremistischen Szene Berlins sind sie weitgehend isoliert. Beide Parteien mussten
62 Verfassungsschutzbericht Berlin 2003 2.3.2 Entwicklung der DVU und der REP in Berlin Obwohl die DVU und die REP berlinals auch bundesweit die mitgliederstärksten Organisationen im Rechtsextremismus sind, traten sie im Berliner Stadtbild und im politischen Diskurs kaum in Erscheinung und übten keinen Einfluss auf den politischen Ohne politischen Einfluss Willensbildungsund Entscheidungsprozess in Berlin aus. Auch innerhalb der rechtsextremistischen Szene Berlins sind sie weitgehend isoliert. Beide Parteien mussten im Berichtsjahr starke MitgliederverMitgliederverluste luste hinnehmen. Die Anzahl ihrer Mitglieder sank bei der DVU von 620 auf 480 und bei den REP von 630 auf 550. Diese Entwicklungen stellen keine regionale Besonderheit dar, sondern entsprechen dem Bundestrend. Der Landesverband der DVU bestätigte auf seinem Parteitag DVU im Februar weitgehend den alten Vorstand in seinem Amt. Dieser orientiert sich vollständig an den Vorgaben des Vorsitzenden Dr. Gerhard FREY aus der Münchener Parteizentrale und entfaltet keine politische Eigeninitiative. Programmatische bzw. tagespolitische Äußerungen des Landesverbandes existieren nicht. Auf Bundesebene stand die revisionistische Kritik Revisionismus an einer angeblich einseitigen Vergangenheitsbewältigung im Vordergrund. Die Verbrechen der Nationalsozialisten und insbesondere die Ermordung der Juden werden zwar als historische Tatsachen nicht geleugnet, jedoch wird der Holocaust relativiert und die deutsche Kriegsschuld bestritten. In ihrer Darstellung werden die Luftangriffe nicht als Reaktion auf den voraus gegangenen deutschen Bombenkrieg angesehen, sondern in einen alliierten "Luftterror" umgedeutet. So wird die Bombardierung Hamburgs als bislang "ungesühnter Holocaust"87 bezeichnet. Fremdenfeindlichkeit Des Weiteren sind fremdenfeindliche Attacken ein regelmäßiger Bestandteil der politisch-ideologischen Agitation der DVU. Insbesondere der Prozess der Erweiterung der "Europäischen Union" (EU) gerät ins Visier. Mit der Warnung vor 87 Alle Schuld den Deutschen? Wieder Lügen über den Luftterror. In: "NationalZeitung / Deutsche Wochen-Zeitung" Nr. 4, 17.1.2003.
  • Aktuelle Entwicklungen - Rechtsextremismus 63 dem Beitritt so genannter raumfremde[r] Staatswesen88 wie der Türkei oder Israel werden Vorurteile verbreitet
  • Festhalten des Bundesvorstands am Abgrenzungskurs gegenüber anderen rechtsextremistischen Organisationen. In einem Schreiben an die Verantwortungsträger der REP auf Landesund Bundesebene
Aktuelle Entwicklungen - Rechtsextremismus 63 dem Beitritt so genannter raumfremde[r] Staatswesen88 wie der Türkei oder Israel werden Vorurteile verbreitet und Überfremdungsängste geschürt. In einer "Aktuellen Mitteilung" der DVU heißt es dazu: "Die Deutsche Volksunion hält es für unverantwortlich, einen derartigen Massenzustrom weiter zuzulassen. Durch Freizügigkeit für neue EU-Staaten drohen überdies zusätzliche Einwanderungsschübe aus Osteuropa, ja sogar aus Vorderasien (Türkei!). An eine Integration ist nicht zu denken, zumal die Bundesrepublik offenbar schon mit der Eingliederung der bereits vorhandenen Ausländer überfordert ist."89 Die DVU versucht, durch Angriffe auf das Demokratieprinzip Angriffe auf und die Repräsentanten des demokratischen VerfassungsDemokratie und staats das politische System Deutschlands insgesamt zu deleVerfassungsstaat gitimieren. Demokratische Politiker werden mit politischen Extremisten gleichgestellt und des fortwährenden Verfassungsbruchs bezichtigt: "Ohne das Eingreifen vor allem des Bundesverfassungsgerichts hätte es nimmt man alles in allem längst schon einen kalten Staatsstreich von oben unter Ausschaltung von Normen und Geist des Grundgesetzes gegeben. [...] Wenn aber Verfassungsbrecher in Zentren staatlicher Gewalt sitzen, ist es für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ungleich gefährlicher als wenn Kräfte weit außerhalb von Macht und Einfluss angeblich oder tatsächlich Verfassungsbruch im Schilde führen."90 [Fehler im Original, d. Verf.] Die REP hatten mit dem Rücktritt des erst im Jahr 2002 geREP: wählten Berliner Landesvorsitzenden, Bernd BERNHARD, eiRücktritt des Landesvorsitzenden nen erneuten Rückschlag in ihrer politischen Arbeit zu verzeichnen. Als Grund für seinen Amtsverzicht nannte dieser u. a. das Festhalten des Bundesvorstands am Abgrenzungskurs gegenüber anderen rechtsextremistischen Organisationen. In einem Schreiben an die Verantwortungsträger der REP auf Landesund Bundesebene, in dem er seinen Rücktritt erklärt, führte BERNHARD aus: 88 Bruno Wetzel: Warum die Türkei und Israel in die EU wollen. Die schrecklichen Folgen für Deutschland. In: "National-Zeitung / Deutsche Wochen-Zeitung" Nr. 37, 5.9.2003. 89 DVU warnt vor weiteren Nachschüben. Ausländerzustrom: 'Anderthalb Großstädte' mehr. Aktuelle Mitteilung vom 3.3.2003, Internetauftritt der DVU. 90 Die Verfassung muss man schützen gegen die, die oben sitzen! Aktuelle Mitteilung vom 19.12.2002, Internetauftritt der DVU.

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