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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Richter, soweit sie Aufgaben der oder Zerstörung eine erhebliche Rechtsprechung wahrnehmen, Bedrohung für die Gesundheit oder 3. ausländische Staatsangehörige
  • Satz 1 Der Senat wird ermächtigt, durch RechtsNr. 2 ausüben sollen. verordnung die zu schützenden Arten von (4) Mitglieder
221 Verfassungsschutz Berlin 2001 verpflichtet ist, nur sicherheitsüberwährend oder erst nach erfolgter Sicherprüfte Personen hierzu zuzulassen, heitsüberprüfung ein, so hat er die zustän3. in dem Teil einer Behörde oder sondige Stelle umgehend zu unterrichten, die stigen öffentlichen Stelle des Landes über die Erhebung von Angaben zum Ehetätig ist, der auf Grund des Umfanges gatten oder Lebenspartner und über deren und der Bedeutung dort anfallender Einbeziehung in die Sicherheitsüberprüfung Verschlusssachen von der jeweils entscheidet; dies gilt auch bei später zuständigen obersten Landesbehörde eintretender Volljährigkeit des Ehegatten im Einvernehmen mit der Verfasoder Lebenspartners. sungsschutzbehörde zum Sicherheits(3) Dieses Gesetz gilt nicht für bereich mit dem Erfordernis einer 1. die Mitglieder des AbgeordnetenSicherheitsüberprüfung nach SS 10 erhauses; das Abgeordnetenhaus beklärt worden ist, oder stimmt im Rahmen dieses Gesetzes die 4. an einer sicherheitsempfindlichen StelVoraussetzungen für den Zugang le einer lebensoder verteidiseiner Mitglieder zu geheimhaltungsgungswichtigen öffentlichen Einrichbedürftigen Angelegenheiten, tung beschäftigt ist, bei deren Ausfall 2. Richter, soweit sie Aufgaben der oder Zerstörung eine erhebliche Rechtsprechung wahrnehmen, Bedrohung für die Gesundheit oder 3. ausländische Staatsangehörige, die in das Leben zahlreicher Menschen zu der Bundesrepublik Deutschland im befürchten ist oder die für das FunkInteresse zwischenstaatlicher Einrichtionieren des Gemeinwesens unvertungen und Stellen eine sicherheitszichtbar ist. empfindliche Tätigkeit nach SS 2 Satz 1 Der Senat wird ermächtigt, durch RechtsNr. 2 ausüben sollen. verordnung die zu schützenden Arten von (4) Mitglieder der BezirksverordnetenEinrichtungen oder Teile von Einrichtungen versammlungen sowie Personen, die vom abschließend festzulegen. Abgeordnetenhaus oder einer Bezirksverordnetenversammlung in ein öffentliches SS3 Amtsoder Dienstverhältnis gewählt oder Betroffener Personenkreis berufen werden, sind Geheimnisträger kraft Amtes. Sie sind auf eigenen Antrag einer (1) Eine Person, die mit einer sicherSicherheitsüberprüfung zu unterziehen. heitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden Dies gilt für Staatssekretäre entsprechend. soll (Betroffener), ist vorher einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Die SS4 beamtenund arbeitsrechtlichen Pflichten Zuständigkeit bleiben unberührt. Auf eine Sicherheitsüberprüfung nach diesem Ge(1) Die Aufgaben dieses Gesetzes wersetz kann verzichtet werden, wenn der Beden von der Behörde oder sonstigen troffene bereits vor weniger als fünf Jahren öffentlichen Stelle wahrgenommen, die im erstrebten Umfang oder höher überprüft einer Person eine sicherheitsempfindliche worden ist und die Unterlagen verfügbar Tätigkeit übertragen will (zuständige Stelle). sind. Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit Für die Geheimschutzbeauftragten und ihre darf erst nach Vollendung des Vertreter werden die Aufgaben der 16. Lebensjahres übertragen werden. zuständigen Stelle von dem für die (2) Soweit dieses Gesetz vorsieht, könVerfassungsschutzbehörde zuständigen nen auch Angaben zum volljährigen EheGeheimschutzbeauftragten wahrgenomgatten oder Partner, mit dem die zu übermen. Zuständige Stelle für Behördenleiter prüfende Person in eheähnlicher Gemeinist die oberste Landesbehörde. schaft lebt (Lebenspartner), erhoben und (2) Die Aufgaben der zuständigen Stelle sie in die Sicherheitsüberprüfung einbezonach diesem Gesetz sind von einer von der gen werden. Geht der Betroffene die Ehe Personalverwaltung getrennten Orgaoder die eheähnliche Lebensgemeinschaft nisationseinheit wahrzunehmen. Die zu-
  • kann benspartners des Betroffenen in dem zur Anhörung einen Rechtsbeistand in Absatz 1 genannten Umfang, sofern hinzuziehen. Bei der Anhörung
  • Sicherheitsinteresse Vorrang vor anderen Belangen. (1) Ein Rechtsanspruch auf Verwen(7) Lehnt die zuständige Stelle die Verdung in einem sicherheitsempfindlichen
227 Verfassungsschutz Berlin 2001 4. Ersuchen um Datenübermittlung aus sungsschutzbehörde Erkenntnisse, die kein dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Sicherheitsrisiko begründen, aber weiterhin Verfahrensregister und Einholung einer sicherheitserheblich sind, übermittelt sie unbeschränkten Auskunft aus dem dies der zuständigen Stelle. Bundeszentralregister. (3) Sieht die Verfassungsschutzbehörde (2) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach ein Sicherheitsrisiko als gegeben an, SS 11 trifft die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet sie schriftlich unter Darlegung zusätzlich zu Absatz 1 folgende der Gründe und ihrer Bewertung die Maßnahmen: zuständige Stelle. Bei nachgeordneten 1. Prüfung der Identität des Betroffenen, Stellen erfolgt die Unterrichtung über die 2. Anfragen an die Grenzschutzdirektion zuständige oberste Landesbehörde. und die Nachrichtendienste des Bun(4) Über Umstände, die zur Ablehnung des und der Zulassung führen können, gibt die zu3. Überprüfung und, soweit erforderlich, ständige Stelle dem Betroffenen GeleBefragung des Ehegatten oder Legenheit zur Äußerung. Der Betroffene kann benspartners des Betroffenen in dem zur Anhörung einen Rechtsbeistand in Absatz 1 genannten Umfang, sofern hinzuziehen. Bei der Anhörung ist der nicht die zuständige Stelle von der Quellenschutz zu gewährleisten und den Einbeziehung abgesehen hat. Von der schutzwürdigen Belangen von Personen, Einbeziehung kann in den Fällen des SS die in die Sicherheitsüberprüfung einbe11 Nr. 3, bei dauernd getrennt lezogen wurden, Rechnung zu tragen. Die benden Ehegatten sowie in vergleichAnhörung unterbleibt, wenn sie einen baren Fällen abgesehen werden. erheblichen Nachteil für die Sicherheit des (3) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach Bundes oder eines Landes zur Folge hätte, SS 12 befragt die Verfassungsschutzbehörde insbesondere bei Sicherheitsüberprüfungen zusätzlich zu den Maßnahmen der Absätze der Bewerber bei der Verfas- 1 und 2 Referenzpersonen, um zu prüfen, sungsschutzbehörde. ob die Angaben des Betroffenen zutreffen (5) Liegen in der Person des Ehegatten und ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt. oder Lebenspartners Anhaltspunkte vor, die (4) In Fällen, in denen ein Sicherheitsein Sicherheitsrisiko begründen, ist ihm risiko auf Grund der vorstehenden MaßGelegenheit zu geben, sich vor der nahmen nicht ausgeschlossen werden kann Ablehnung der Zulassung des Betroffenen und die Befragung des Betroffenen oder zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit seines Lebenspartners nicht ausreicht oder zu den für die Entscheidung erheblichen ihr schutzwürdige Belange entgegenstehen, Tatsachen zu äußern. Absatz 4 Satz 2 bis 4 können von anderen geeigneten Stellen, gilt entsprechend. insbesondere Staatsanwaltschaften oder (6) Die zuständige Stelle entscheidet, ob Gerichten, zusätzliche Auskünfte eingeholt ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der oder weitere geeignete Auskunftspersonen sicherheitsempfindlichen Tätigkeit des Bebefragt werden. troffenen entgegensteht. Kann die Sicherheitsüberprüfung nicht mit der Feststellung SS 16 abgeschlossen werden, dass kein SicherAbschluss der Sicherheitsüberprüfung heitsrisiko vorliegt, hat das Sicherheitsinteresse Vorrang vor anderen Belangen. (1) Ein Rechtsanspruch auf Verwen(7) Lehnt die zuständige Stelle die Verdung in einem sicherheitsempfindlichen wendung in sicherheitsempfindlicher TätigBereich oder auf Ermächtigung zur Bearkeit ab, ist der Betroffene zu unterrichten. beitung von Verschlusssachen besteht (8) Die Absätze 1 bis 7 sind auch im nicht. Falle der Ablehnung einer Weiterbe(2) Kommt die Verfassungsschutzbeschäftigung in einer sicherheitsempfindhörde zu dem Ergebnis, dass kein lichen Tätigkeit anzuwenden. Sicherheitsrisiko vorliegt, teilt sie dies der zuständigen Stelle mit. Hat die VerfasSS 17
  • Beauftragten für Auskunft, Akteneinsicht den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht dürfen keine Rückschlüsse (1) Die zuständige Stelle oder
  • sichtsrecht in die Sicherheitsakten nach Speicherung nach einer RechtsAbsatz 4 Satz 3 in Verbindung mit Absatz 5 vorschrift oder ihrem
  • für den wegen der überwiegenden beDatenschutz und für das Recht auf rechtigten Interessen Dritter geheimAkteneinsicht persönlich ausgeübt werden, gehalten werden
  • teilweise abgelehnt, ist der Antragsteller auf Reisebeschränkungen die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass (1) Personen
  • Datenschutz und für das Recht auf Satz 1 Nr. 1 bis 4 ausüben, die eine Akteneinsicht wenden kann. Diesem
  • gelten, der zuständigen Stelle den Datenschutz und für das Recht auf oder der nicht-öffentlichen Stelle rechtzeitig Akteneinsicht persönlich offenbart
231 Verfassungsschutz Berlin 2001 SS 24 Mitteilungen des Berliner Beauftragten für Auskunft, Akteneinsicht den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht dürfen keine Rückschlüsse (1) Die zuständige Stelle oder mitauf den Erkenntnisstand der zuständigen wirkende Behörde erteilt auf schriftlichen Stelle und der mitwirkenden Behörden Antrag der anfragenden Person (Antragzulassen, sofern diese nicht einer steller) unentgeltlich Auskunft über die im weitergehenden Auskunft zustimmen. Rahmen der Sicherheitsüberprüfung zu (5) Dem Betroffenen haben die zustänseiner Person gespeicherten Daten. dige Stelle und die mitwirkende Behörde (2) Bezieht sich die Auskunft auf persoauf Antrag Einsicht in die Teile der nenbezogene Daten, die von der zustänSicherheitsund Sicherheitsüberprüfungsdigen Stelle der mitwirkenden Behörde akten zu gewähren, die Daten zu seiner übermittelt wurden, so ist die Auskunft nur Person enthalten. Die Absätze 2 bis 4 mit deren Zustimmung zulässig. Entspregelten entsprechend. Die Einsichtnahme in chendes gilt für die Auskunftserteilung Sicherheitsakten ist insbesondere dann zu durch die zuständige Stelle hinsichtlich versagen, wenn überwiegende öffentliche solcher Daten, die ihr von der mitwirkenden oder überwiegende GeheimhaltungsBehörde übermittelt wurden. interessen Dritter entgegenstehen oder die (3) Die Auskunft unterbleibt, soweit Daten des Betroffenen mit Daten Dritter 1. eine Gefährdung der Aufgabenderart verbunden sind, dass ihre Trennung erfüllung der speichernden Stelle durch nach Vervielfältigung und Unkenntlichmadie Auskunftserteilung zu besorgen ist, chung nicht oder nur mit unverhältnismäßig 2. die Auskunft die öffentliche Sicherheit großem Aufwand möglich ist. In diesem Fall gefährden oder sonst dem Wohl des ist dem Betroffenen zusammenfassende Bundes oder eines Landes Nachteile Auskunft über den Akteninhalt zu erteilen. bereiten würde oder (6) Das Auskunftsrecht sowie das Ein3. die Daten oder die Tatsache der sichtsrecht in die Sicherheitsakten nach Speicherung nach einer RechtsAbsatz 4 Satz 3 in Verbindung mit Absatz 5 vorschrift oder ihrem Wesen nach oder darf nur vom Berliner Beauftragten für den wegen der überwiegenden beDatenschutz und für das Recht auf rechtigten Interessen Dritter geheimAkteneinsicht persönlich ausgeübt werden, gehalten werden müssen wenn die Verfassungsschutzbehörde im und deswegen das Interesse des AnEinzelfall feststellt, dass dies die Sicherheit tragstellers an der Auskunftserteilung zudes Bundes oder eines Landes gebietet. rücktreten muss. Entsprechendes gilt für die (4) Die Ablehnung der Auskunft bedarf Sicherheitsüberprüfungsakte. keiner Begründung, soweit dadurch der (7) SS 24 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 Buchstabe Zweck der Auskunftsverweigerung ge- c und Satz 5 des Bundesdatenschutzfährdet würde. Die Gründe der Ausgesetzes findet Anwendung. kunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunft ganz oder SS 25 teilweise abgelehnt, ist der Antragsteller auf Reisebeschränkungen die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass (1) Personen, die eine sicherheitsemer sich an den Berliner Beauftragten für den pfindliche Tätigkeit im Sinne von SS 2 Abs. 1 Datenschutz und für das Recht auf Satz 1 Nr. 1 bis 4 ausüben, die eine Akteneinsicht wenden kann. Diesem ist auf Sicherheitsüberprüfung nach SSSS 11 und 12 Verlangen Auskunft zu erteilen. Persoerfordert, können verpflichtet werden, nenbezogene Daten einer Person, der Dienstund Privatreisen in und durch Vertraulichkeit zugesichert worden ist, Staaten, für die besondere Sicherheitsdürfen nur dem Berliner Beauftragten für regelungen gelten, der zuständigen Stelle den Datenschutz und für das Recht auf oder der nicht-öffentlichen Stelle rechtzeitig Akteneinsicht persönlich offenbart werden. vorher anzuzeigen. Die Verfas-
  • Europa 188 Volksmodjahedin Iran Konföderation für demokratische Rechte in militante gruppe 53, 54, 55 Europa 188 Militärische Spionage 100 Konkurrenzoder
  • Liedermacher 41, 46 nadir 72 Linke Seite 31 NADIS Siehe Nachrichtendienstliches Linksextremismus 25, 30, 49, 138, 142, Informationssystem
  • NASRALLAH, Hassan 21, 179 Linksruck 50, 143, 174 Nationaldemokratische Partei Deutschlands Luftfahrtbehörde Berlin
239 Verfassungsschutz Berlin 2001 Kommunistische Partei Materieller Geheimschutz 105, 107 Deutschlands/Marxisten-Leninisten MB Siehe Muslimbruderschaft (Revolutionärer Weg) 175 MEDYA-TV 84, 86 Kommunistische Partei Perus 176 Mehringhof 72 Konföderation der Arbeiter aus der Türkei MEK Siehe Organisation der in Europa 188 Volksmodjahedin Iran Konföderation für demokratische Rechte in militante gruppe 53, 54, 55 Europa 188 Militärische Spionage 100 Konkurrenzoder Industriespionage 101 Milli Görüs Siehe Islamische Köpi 61 Gemeinschaft - Milli Görüs e.V. KPD Siehe Kommunistische Partei Milli Görüs & Perspektive 182 Deutschlands Mitteilungen der Kommunistischen KPF Siehe Kommunistische Plattform der Plattform der PDS 172 PDS Mitwirkungsangelegenheit 111 Kurdische Demokratische Volksunion 83, MLKP Siehe Marxistisch-Leninistische 187 Kommunistische Partei Kurdischer Nationalkongress 83 MLPD Siehe Marxistisch-Leninistische Kurdisches Haus Berlin-Brandenburg e.V. Partei Deutschlands 87, 89, 90 Modjahed 185 Kurdistan Informations-Zentrum 82, 87 Muhacirin-Moschee 79, 81 Kurtulus 178 MÜLLER, Dr. Werner 42 Musik-Szene 43, 46 Muslimbruderschaft 17, 19, 96, 180, 181 L La Hague 63 Landser 34, 45, 164 N LAUCK, Gary Rex 159 Nachrichten der HNG 151, 152 Legalresidenturen 98 Nachrichtendienste 89, 98, 99, 100, 101, Legion of Thor (LOT) 45 102, 103, 108 Leuchtender Pfad 176 Nachrichtendienstliches Informationssystem Libertad! 68, 142, 172, 173 198 Liedermacher 41, 46 nadir 72 Linke Seite 31 NADIS Siehe Nachrichtendienstliches Linksextremismus 25, 30, 49, 138, 142, Informationssystem 165, 198 NASRALLAH, Hassan 21, 179 Linksruck 50, 143, 174 Nationaldemokratische Partei Deutschlands Luftfahrtbehörde Berlin 113 23, 25, 26, 27, 28, 29, 33, 34, 35, 36, 37, Luftverkehrsgesetz 113 38, 39, 40, 41, 42, 46, 56, 65, 66, 67, LuftVG Siehe Luftverkehrsgesetz 132, 137, 142, 149, 152, 156, 157, 158, Luxemburg-Liebknecht-Demonstration 172 159 Nationale Befreiungsfront Kurdistan 187 Nationaler Widerstand 39 M Nationaler Widerstandsrat Iran 185 MAHLER, Horst 23, 26, 29, 36, 148, 149 Nationalismus 36, 144, 145, 146, 160 MALA KURDA Siehe Kurdisches Haus Nationalsozialismus 35, 43, 131, 146, 147, Berlin-Brandenburg e.V. 154, 160 Marxismus 59, 123, 170, 175 Nationalsozialistische Deutsche Marxistisches Forum 50 Arbeiterpartei 35, 137, 146, 159, 160 Marxistisch-Leninistische Kommunistische Nationalsozialistische Deutsche Partei 85, 93, 143, 186, 188 Arbeiterpartei - Auslandsund Marxistisch-Leninistische Partei Aufbauorganisation 142, 159 Deutschlands 50, 143, 175
  • Verfassungsschutzbericht Berlin 2002 "Libertad!"............................................................................................... 172 "Linksruck".............................................................................................. 172 "Rote Hilfe e. V" (RH) ............................................................................. 173 "Sozialistische Alternative Voran" (SAV)................................................ 174 3.3 Strategieorientierter
  • Linksextremismus.................................................. 175 "INTERIM" .............................................................................................. 175 Neue Medien (Internet) .......................................................................... 175 4 Ausländerextremismus ....................................................................... 177 4.1 Araber .................................................................................................... 177 "Arabische Mujahidin" ............................................................................ 177 "Hizb Allah" ("Partei
8 Verfassungsschutzbericht Berlin 2002 "Libertad!"............................................................................................... 172 "Linksruck".............................................................................................. 172 "Rote Hilfe e. V" (RH) ............................................................................. 173 "Sozialistische Alternative Voran" (SAV)................................................ 174 3.3 Strategieorientierter Linksextremismus.................................................. 175 "INTERIM" .............................................................................................. 175 Neue Medien (Internet) .......................................................................... 175 4 Ausländerextremismus ....................................................................... 177 4.1 Araber .................................................................................................... 177 "Arabische Mujahidin" ............................................................................ 177 "Hizb Allah" ("Partei Gottes").................................................................. 178 "Islamische Widerstandsbewegung" (HAMAS) / "Islamischer Bund Palästina" (IBP) ...................................................................................... 180 "Muslimbruderschaft" (MB)..................................................................... 181 "Hizb ut-Tahrir al-Islami" (HuT / "Islamische Befreiungspartei")............. 182 4.2 Iraner...................................................................................................... 185 "Arbeiterkommunistische Partei Irans" (API).......................................... 185 "Volksmojahedin Iran-Organisation" (MEK) / "Nationaler Widerstandsrat" (NWRI) ...................................................... 186 4.3 Kurden.................................................................................................... 187 "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) / "Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans" (KADEK) ................... 187 4.4 Türken .................................................................................................... 188 "Kalifatsstaat" ("Hilafet Devleti") ............................................................. 188 "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V." (IGMG) ............................. 190 "Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei" (MLKP).................. 193 "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C) ........................ 194 "Türkische Kommunistische Partei / Marxisten-Leninisten" (TKP/ML)... 195 5 "Scientology"-Organisation................................................................ 196 IV Verfassungsschutz Berlin ............................................................ 198 1 Aufbau und Ressourcen...................................................................... 198 1.1 Gesetzliche Grundlagen zu den Aufgaben und Befugnissen................. 198 1.2 Arbeitsweisen......................................................................................... 200 1.3 Kontrollinstanzen.................................................................................... 203 1.4 Öffentlichkeitsarbeit: Verfassungsschutz durch Aufklärung ................... 204 V Anhang ........................................................................................ 208
  • Bundesparteitag im November 2002 für den Abgrenzungskurs gegenüber anderen Rechtsextremisten plädierte und in seinem Amt bestätigt wurde, spricht sich KÄS
  • eine Öffnung der REP gegenüber anderen parteigebundenen und aktionsorientierten Rechtsextremisten aus. Es zeichnet sich ab, dass Mitglieder, die dem Kurs
16 Verfassungsschutzbericht Berlin 2002 Anteil Zweitstimmen der NPD in Prozent nach Abgeordnetenhauswahlkreisen bis 0,2 % bis 0,4 % bis 0,6 % bis 0,8 % bis 1,0 % bis 1,5 % bis 2,0 % bis 2,5 % bis 3,0 % REP: Interne Obwohl REP und NPD bundesweit ähnliche Stimmenanteile Streitigkeiten erzielten, wurde das Ergebnis von den Parteien selber unterschiedlich bewertet. Für die REP stellte das Wahlergebnis eine herbe Niederlage dar, obwohl das Minimalziel der Wahlkampfkostenerstattung (ab 0,5 % der Zweitstimmen) erreicht wurde. Offensichtlich kam die Strategie, sich als Protestpartei darzustellen, bei den Wählern nicht an. Es ist möglich, dass dieses Wahlergebnis bereits vorhandene Auflösungserscheinungen der REP weiter verstärken wird. Diese Tendenz könnte durch den Richtungsstreit zwischen dem Bundesvorsitzenden Dr. Rolf SCHLIERER und dem ehemaligen baden-württembergischen Landesvorsitzenden Christian KÄS befördert werden. Während SCHLIERER auch auf dem Bundesparteitag im November 2002 für den Abgrenzungskurs gegenüber anderen Rechtsextremisten plädierte und in seinem Amt bestätigt wurde, spricht sich KÄS für eine Öffnung der REP gegenüber anderen parteigebundenen und aktionsorientierten Rechtsextremisten aus. Es zeichnet sich ab, dass Mitglieder, die dem Kurs SCHLIERERs kritisch gegenüberstehen, die Partei verlassen. Aus Sicht der NPD stellt sowohl das Berliner als auch das Erfolg der NPD Bundesergebnis einen Erfolg dar, der lediglich durch das Verfehlen der Wahlkampfkostenerstattung getrübt wurde. Der
  • liefern." Zur Klärung der prozessualen und materiellen Rechtsfragen Erörterungstermin 8. Oktober 2002 setzte das Verfassungsgericht für den 8. Oktober einen
  • Bundesvorstand noch unter den Prozessvertretern der NPD. Eine rechtswidrige Ausforschung der Prozessstrategie der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln finde somit nicht
  • Personen dient der Informationsgewinnung und ist ein rechtlich zulässiges nachrichtendienstliches Mittel. (Zu den Befugnissen der Verfassungsschutzbehörden
Aktuelle Entwicklungen in den Beobachtungsfeldern 19 schaft, dem Verfassungsschutz Informationen gegen Geld 24 zu liefern." Zur Klärung der prozessualen und materiellen Rechtsfragen Erörterungstermin 8. Oktober 2002 setzte das Verfassungsgericht für den 8. Oktober einen Erörterungstermin an.25 Auf der Tagesordnung des Erörterungstermins am 8. Oktober stand die Frage des Einflusses von V-Personen auf das Erscheinungsbild der NPD, der Art und des Umfangs ihres Einsatzes sowie der Zurechenbarkeit der Äußerungen von V- Personen. Die Antragsteller erklärten, die Verfassungsschutzbehörden seien in den Vorständen der NPD, verteilt über das gesamte Bundesgebiet, mit bis zu 15 % der Funktionäre vertreten gewesen.26 Diese seien überzeugte Anhänger der Partei, die sich aus finanziellen Gründen zu einer Weitergabe von Informationen aus dem Parteibereich entschlossen hätten. Diese Form der Zusammenarbeit habe keinen prägenden Einfluss auf das Erscheinungsbild der NPD gehabt, die Entwicklung der Partei sei in keiner Weise staatlich fremdgesteuert worden. Im Übrigen habe sich die NPD nie von den Äußerungen der V- Personen distanziert. Deswegen müssten auch Äußerungen von V-Personen der NPD unmittelbar zugerechnet werden. Für die Richter stellt sich nun die Frage, auf welcher Tatsachengrundlage sie entscheiden. Zum einen muss das Verfassungsgericht darüber befinden, ob die Äußerungen der bereits bekannt gewordenen V-Personen der NPD zugerechnet werden können.27 Zum anderen befinden sich in den Verbotsanträgen weitere Aussagen von V-Personen, die wegen des für 24 Erklärung von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat im NPD-Prozess, 26. Juli 2002. Vgl. u. a. Martin Dietzsch/Alfred Schobert, V-Leute bei der NPD - Geführte Führende oder Führende Geführte?, Duisburg 2002; Juliane Wetzel/Christina Herkommer, Zum Antisemitismus der NPD. Eine Analyse der Zeitungen von drei NPD-Landesverbänden 1998 - 2001, Berlin 2002 25 Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts, 7. Mai 2002 (Nr. 51/2002) 26 Behauptungen der NPD, es werde versucht, durch V-Personen die Prozessstrategie der Partei auszuhorchen, wurden von den Antragstellern als haltlos zurückgewiesen. Sie erklärten, es befinde sich weder eine V-Person im Bundesvorstand noch unter den Prozessvertretern der NPD. Eine rechtswidrige Ausforschung der Prozessstrategie der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln finde somit nicht statt. 27 Der Einsatz von V-Personen dient der Informationsgewinnung und ist ein rechtlich zulässiges nachrichtendienstliches Mittel. (Zu den Befugnissen der Verfassungsschutzbehörden vgl. SS 8 VSG Bln.)
  • Besuch W. BUSH im Mai den Anschluss an linke Protestbewegungen. Rechtsextremistische Web-Seiten wie die des "Nationalen Widerstandes" riefen
  • Demonstrationen auf und verwiesen auf Web-Seiten linker Organisationen. Ein weiteres Beispiel für die Instrumentalisierung des Anti-Amerikanismus
Aktuelle Entwicklungen in den Beobachtungsfeldern 31 Unter der Überschrift "Nationalisten gegen Globalisierung" stellten sie eine "Informationsplattform" im Internet bereit, um den Protest auf nationaler wie internationaler Ebene zu koordinieren: "Globalisierung bedeutet das Verschwinden von nationalen Grenzen, um in der nächsten Phase die Identität der Völker auszuwischen. Wir aber wollen nicht entarten zu dem, was man Weltbürger nennt, ohne Identität und ohne Seele. Wir sind Nationalisten und somit stolz auf unser Volk und wünschen dies auch in der Zukunft zu erhalten." Die Resonanz blieb allerdings gering. Ähnlich schwach war die Reaktion auf die Mobilisierungsbemühungen des NPD-Landesverbandes Berlin-Brandenburg zur Friedensdemonstration "Gegen US-Terror - kein Blut für Öl!" am 23. November in Potsdam. Darüber hinaus suchten Rechtsextremisten anlässlich des Besuchs des US-amerikanischen Präsidenten George BUSH-Besuch W. BUSH im Mai den Anschluss an linke Protestbewegungen. Rechtsextremistische Web-Seiten wie die des "Nationalen Widerstandes" riefen zu Demonstrationen auf und verwiesen auf Web-Seiten linker Organisationen. Ein weiteres Beispiel für die Instrumentalisierung des Anti-Amerikanismus ist das Erscheinen von Horst MAHLER und dem Bundesvorsitzenden der NPD, Udo VOIGT, auf der Veranstaltung der inzwischen mit einem Betätigungsverbot belegten islamistischen Gruppierung "Hizb utTahrir" () am 27. Oktober in der alten Mensa der TU Berlin ("Der Irak - ein neuer Krieg und die Folgen"). Veranstaltung Den Diskussionsbeitrag ihres Bundesvorsitzenden dokumenizb ut-Tahrir" tierte die NPD auf ihrer Web-Seite: "Für die Errichtung eines Kalifenstaates wünschte er viel Glück, gab jedoch zu bedenken, dass die imperialistischen USA bereit sein werden, jedes neue wirtschaftspolitische Staatssystem zu zerschlagen. So seien Deutschland und Japan zerschlagen worden, als sie einen neuen oder anderen Weg gehen wollten, heute sei es der Irak und morgen
  • tionalien und Musik genutzt. Darüber hinaus werden Computerspiele mit rechtsextremistischem Inhalt zum kostenlosen Herunterladen bereitgestellt. Dennoch machen rechtsextremistische Homepages
34 Verfassungsschutzbericht Berlin 2002 tionalien und Musik genutzt. Darüber hinaus werden Computerspiele mit rechtsextremistischem Inhalt zum kostenlosen Herunterladen bereitgestellt. Dennoch machen rechtsextremistische Homepages nur einen Bruchteil der gesamten Bandbreite des derzeitigen Internetangebots aus.
  • dümmste, was seit langem in berlin 45 von linker seite passiert ist." In Flugblättern wurde unter der Überschrift "Haut
  • nahmen wie im Jahr zuvor auch viele ausländische Linksextremisten teil. 16.00-Uhr- * "16.00 Uhr"-Demonstration ("Global denken - Lokal handeln Demonstration
  • einem Einzelanmelder im Namen eines "Linksradikalen und autonomen 1. Mai-Bündnis" organisierte zweite Demonstration zum "Revolutionären 1. Mai" nahm - entsprechend
40 Verfassungsschutzbericht Berlin 2002 nen lehre ist das mit das dümmste, was seit langem in berlin 45 von linker seite passiert ist." In Flugblättern wurde unter der Überschrift "Haut die Bullen platt wie Stullen" neben der Bekanntgabe von Verhaltensmaßregeln ("Tips für den 1. Mai") ausgeführt: Es ist "verdammt wichtig sich bei Tätigkeiten gewisser Art zu vermummen, also dein Gesicht möglichst unkenntlich zu machen (Tuch und Basecap oder so). Die Fahndungsplakate letztes Jahr haben gezeigt dass die Bullen auch oft Kameras laufen haben auch wenn du sie nicht siehst (...) Um solchen Hetzjagden nicht so ausgeliefert zu sein, vemumm dich, alles andere ist dumm." aus "INTERIM" Nr. 549 13.00-Uhr- * "13.00 Uhr"-Demonstration ("Revolutionäre 1. Mai-DemonDemonstration stration") Zu diesem maßgeblich von stalinistisch-maoistisch orientierten Gruppierungen vorbereiteten, friedlich verlaufenen Aufzug durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg kamen 850 bis 1 000 Personen. An der Veranstaltung, die von einer Einzelperson angemeldet worden war, nahmen wie im Jahr zuvor auch viele ausländische Linksextremisten teil. 16.00-Uhr- * "16.00 Uhr"-Demonstration ("Global denken - Lokal handeln Demonstration - heraus zum revolutionären 1. Mai") Die von einem Einzelanmelder im Namen eines "Linksradikalen und autonomen 1. Mai-Bündnis" organisierte zweite Demonstration zum "Revolutionären 1. Mai" nahm - entsprechend einer Absprache zwischen den Veranstaltern - die Teilnehmer der "13.00 Uhr"-Demonstration an deren Endplatz auf. Sie führte von dort ausgehend ebenfalls - allerdings auf einer anderen Route - durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. An diesem Aufzug nahmen zwischenzeitlich bis zu 4 000 Personen teil, von denen sich gegen Ende der Wegstrecke etwa 45 Posting im Internetportal "Indymedia"
  • Präsidenten. Wahlboykott Im Vorfeld der Bundestagswahl diskutierte das linksextremistische Spektrum intensiv darüber, wie man die Wahlen am besten nutzen könne
  • Überschrift des Flugblatts des so genannten Wahlboykottbündnisses, einem Zusammenschluss linksextremistischer Kleingruppen aus dem autonomen Milieu
Aktuelle Entwicklungen in den Beobachtungsfeldern 45 dieser Aktion bekannten sich die "Autonomen Gruppen" und bezogen sich ebenfalls auf den Berlin-Besuch des Präsidenten. Wahlboykott Im Vorfeld der Bundestagswahl diskutierte das linksextremistische Spektrum intensiv darüber, wie man die Wahlen am besten nutzen könne, um die eigenen politischen Vorstellungen nachhaltig zu vertreten. Für die Autonomen ist die repräsentative Demokratie Ausdruck Ablehnung der von Unterdrückung. Sie versuchen, ihre Vorstellungen auf dem repräsentativen außerparlamentarischen Weg zu realisieren, da sich ihrer AufDemokratie fassung nach die zur Wahl stehenden Parteien derart ähneln, dass man nur die Wahl zwischen "Pest und Cholera" habe: "Wir können nur wählen, welche Diebe uns bestehlen".50 Als Alternative zum derzeitigen politischen wie auch wirtschaftlichen System strebt das autonome Milieu eine herrschaftsund hierarchiefreie antikapitalistische Selbstverwaltung an. ktionsformen Vor der Bundestagswahl wurde in der Szenezeitschrift "INTERIM" () und im Internet weitgehend anonym diskutiert, 50 Überschrift des Flugblatts des so genannten Wahlboykottbündnisses, einem Zusammenschluss linksextremistischer Kleingruppen aus dem autonomen Milieu
  • gewaltbereiten autonomen Spektrum zuzurechnen und in die bundesweiten linksextremistischen Strukturen eingebunden ist. Kontakte bestehen etwa zur Marburger Gruppierung BigAM.59 Wichtigster
  • Bahn AG Brandanschläge verübt. Sie sind vermutlich der linksextremistischen Anti-Castor-Bewegung zuzurechnen, da die Tatausführung Ähnlichkeiten zu anderen Brandanschlägen
Aktuelle Entwicklungen in den Beobachtungsfeldern 49 gewaltbereiten autonomen Spektrum zuzurechnen und in die bundesweiten linksextremistischen Strukturen eingebunden ist. Kontakte bestehen etwa zur Marburger Gruppierung BigAM.59 Wichtigster Termin im Berichtszeitraum war der Castor-Transport im November nach Gorleben. Das AAP richtete in dessen Vorfeld in Lüneburg eine so genannte Widerstandswerkstatt ein, Widerstandsin der unter anderem allein anreisende und neu hinzugewerkstatt kommene Demonstranten eingewiesen werden sollten, die aber auch die Infrastruktur unterstützen und Vorbereitungen zu Demonstrationen treffen sollte: "In erster Linie soll unsere Widerstandswerkstatt ein Ort sein, um kreative und kraftvolle Aktionen für den folgenden Tag zu entwickeln. Sicherlich finden sich in Lüneburg [...] 60 Ansatzpunkte für kreativen Widerstand." Kontroversen zwischen dem AAP und anderen Anti-AtomGruppierungen sowie der mangelnde Bekanntheitsgrad der Einrichtung und die nur geringe Unterstützung seitens des AAP führten allerdings dazu, dass der Erfolg der Widerstandswerkstatt nur mäßig war.61 Das AAP vermochte auch nicht im vergleichbaren Maße wie in den vergangenen Jahren zu mobilisieren. Die Zahl der organisiert mit dem AAP in das Wendland reisenden Personen ging um etwa drei Viertel zurück. In Berlin wurden im Zusammenhang mit dem Castor-Transport Anschläge auf am 18. und 24. September auf zwei Fahrzeuge der Deutschen Fahrzeuge der DB Bahn AG Brandanschläge verübt. Sie sind vermutlich der linksextremistischen Anti-Castor-Bewegung zuzurechnen, da die Tatausführung Ähnlichkeiten zu anderen Brandanschlägen aus der autonomen Szene aufweist. Die Zahl der demonstrativen Aktionen sowohl in Berlin als auch Aktionen und an der Strecke und im Wendland blieb unter dem Niveau verMobilisierung rückläufig gangener Castor-Transporte. Auch das Potenzial der sich für das Thema interessierenden autonomen Gruppierungen ist rückläufig. Ob von einem Wechsel der Aktionsschwerpunkte innerhalb der militant-autonomen Szene gesprochen werden 59 Beiträge dieser Gruppierung befinden sich auf der Homepage des AAP. 60 Entnommen dem Flyer "hau wech den scheiß!" 61 vgl. "indymedia" vom 16. November 2002, Castor-Aktionen: Politisch flach, hierarchisch! (Berichte&Kritik)
  • November auf die hiesige IGMG auswirken. * Türkische linksextremistische Organisationen: DHKP-C, TKP / ML und MLKP Agitation Bei den türkischen linksextremistischen
66 Verfassungsschutzbericht Berlin 2002 Necmettin ERBAKAN entwickelten islamistischen Ideologie der "gerechten Ordnung" (Adil Düzen). Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Spaltung seiner Anhängerschaft in der Türkei und der Sieg der die Reformkräfte repräsentierenden "Gerechtigkeitsund Entwicklungspartei" (AKP) bei den türkischen Parlamentswahlen am 3. November auf die hiesige IGMG auswirken. * Türkische linksextremistische Organisationen: DHKP-C, TKP / ML und MLKP Agitation Bei den türkischen linksextremistischen Organisationen haben die Aktivitäten zugenommen, während man bei der Wahl der Aktionsformen gegenwärtig eher unspektakuläre Aktionen wie zum Beispiel Informationsstände und Demonstrationen bevorzugt. Den Agitationsschwerpunkt bilden weiterhin Solidaritätsaktionen für Gesinnungsgenossen im Hungerstreik, die gegen die Gefängnisreform in der Türkei protestieren. Zu den gemeinsamen Aktionsfeldern der "Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C), der "Türkischen Kommunistischen Partei / Marxisten-Leninisten" (TKP / ML) und der türkischen "Marxistisch-Leninistischen Kommunistischen Partei" (MLKP) gehört jedoch auch antiamerikanische Propaganda. 3.2 "Arabische Mujahidin" in Deutschland Zum Netzwerk "Arabischer Mujahidin" gehören Kleingruppen und Einzelpersonen aus Organisationen wie der "Al-Qaida" und anderen islamistischen Terrorgruppen sowie den so genannten "non-aligned Mujahidin", die keiner bestimmten Organisation zuzurechnen sind. Diese Netzwerke verfügen über eine entwickelte Infrastruktur zur Versorgung mit Geld und zur Beschaffung von gefälschten Papieren und KommunikationsRekrutierung mitteln. Sie versuchen, vor allem junge Muslime ideologisch zu von Mujahidin schulen und sie für terroristische Aktionen oder deren logistische Unterstützung anzuwerben. Nicht erst im Zuge der Ermittlungen zu den Attentätern des 11. September wurde deutlich, dass die Verbindungen "Arabischer Mujahidin" bis nach Deutschland reichen. Bereits im Festnahme Dezember 2000 waren vier Personen in Frankfurt/Main festge"Meliani-Grupp nommen worden, die derzeit vor dem Oberlandesgericht Frank-
  • Berlin - und zwar sowohl der nationalistischen, als auch der linksextremistischen und der islamistischen arabischen Gruppierungen - waren jedoch nicht analog
  • machen. Dabei zeigten sich die Organisationen bestrebt, keine Rechtsverstöße zu begehen. In Berlin kam es seit März infolge der sich
Aktuelle Entwicklungen in den Beobachtungsfeldern 71 Die arabischen extremistischen Organisationen in Berlin reagierten mit Demonstrationen, Kundgebungen und öffentlichDemonstrationen in Berlin keitswirksamen Veranstaltungen auf die Ereignisse in der Region. Dies war insbesondere nach dem Raketenbeschuss der Stadt Gaza durch die israelische Armee am 22. Juli und während der Belagerung und weitgehenden Zerstörung des Amtssitzes von Yassir ARAFAT im September der Fall. Für eine zunehmende Emotionalisierung sorgte auch die Möglichkeit eines amerikanischen Militärschlags gegen den Irak. Die Reaktionen der arabischen extremistischen Gruppierungen in Berlin - und zwar sowohl der nationalistischen, als auch der linksextremistischen und der islamistischen arabischen Gruppierungen - waren jedoch nicht analog zur Eskalation der Gewalt in der Region. Die Anhänger von Organisationen wie z. B. der FATAH, der "Volksfront zur Befreiung Palästinas" (PFLP), der "Islamischen Widerstandsbewegung" ( HAMAS) oder der "Hizb Allah" (), die im Nahen Osten auch Terroranschläge durchführen, konzentrierten sich in Deutschland vor allem auf öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, um auf die Situation im Nahen Osten aufmerksam zu machen. Dabei zeigten sich die Organisationen bestrebt, keine Rechtsverstöße zu begehen. In Berlin kam es seit März infolge der sich verschärfenden Auseinandersetzungen zwischen Israel und den Palästinensern zu ersten Demonstrationen und Kundgebungen extremistischer arabischer Gruppierungen. Viele dieser Veranstaltungen hatten jedoch nicht mehr als 50 Teilnehmer. Wesentliche Berliner Ereignisse waren der Ostermarsch, den einige der oben genannten arabischen Gruppierungen als eine neue Präsentationsplattform nutzten, die Großdemonstration am 13. April mit ca. 10 000 Teilnehmern sowie die Demonstration "Solidarität mit Palästina" zum zweiten Jahrestag der "al-Aqsa-Intifada" am 28. September mit etwa 1 000 Teilnehmern. Insbesondere auf der Großsten arabischen islamistidemonstration am 13. April schen Gruppierungen, die waren die zwei bedeutendpalästinensische HAMAS Islamistische rganisationen
  • für Demokratie und eine angeblich fehlende Werteorientierung der Menschen Rechtsstaatlichkeit verantwortlich gemacht: "Die Tatsache, dass die Kinder im Westen bereits
  • Muslime unschuldig verfolgt würden. Institutionen, die auf demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien basieren, werden bereits im Grundsatz abgelehnt: "Die islamische Bewegung
  • Kalifatsstaat"] wird niemals im Namen des internationalen Rechts oder im Namen irgendeines internationalen Instituts getroffene Entscheidungen akzeptieren
Aktuelle Entwicklungen in den Beobachtungsfeldern 81 Das Weltbild und die politischen Ziele dieser islamistischen Keine Änderung Gruppierung haben sich nicht geändert. Aufschluss hierüber der Ideologie geben das deutschsprachige Monatsmagazin "Der Islam als Alternative" (DIA)100 und insbesondere die wöchentlich publizierte "Beklenen Asr-i Saadet"101 ("Das erwartete Zeitalter der Glückseligkeit"). Diese nach dem Vereinsverbot gegründeten Zeitschriften werden in den Niederlanden hergestellt und von dort aus auch nach Deutschland versandt. In der politischen Vorstellungswelt des "Kalifatsstaats" wird die Ablehnung von Demokratie nach wie vor als der ärgste Feind betrachtet und für Demokratie und eine angeblich fehlende Werteorientierung der Menschen Rechtsstaatlichkeit verantwortlich gemacht: "Die Tatsache, dass die Kinder im Westen bereits in jungen Jahren beginnen, Zigaretten zu rauchen und Heroin und Haschisch zu konsumieren, und die Tatsache, dass sie in ihren Schulklassen ihre Lehrer und ihre eigenen Freunde erbarmungslos ermorden, zeigt, wie die demokratischen Werte die Menschen verwandeln ... ."102 Deutschland und die Türkei werden als "Unrechtssysteme" verstanden, in denen die Freiheit der Religionsausübung eingeschränkt sei und Muslime unschuldig verfolgt würden. Institutionen, die auf demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien basieren, werden bereits im Grundsatz abgelehnt: "Die islamische Bewegung [der "Kalifatsstaat"] wird niemals im Namen des internationalen Rechts oder im Namen irgendeines internationalen Instituts getroffene Entscheidungen akzeptieren."103 100 Die DIA gibt sich im Vergleich zu früheren Publikationen des Verbandes gemäßigter, um damit ein breiteres, auch deutsches Publikum zu erreichen. Trotzdem ist die Nähe zum "Kalifatsstaat" unübersehbar. Regelmäßig abgedruckte Beiträge des verstorbenen Cemaleddin Kaplan sowie seines inhaftierten Sohnes Metin Kaplan und die Berichterstattung über den Verband sind deutliche Hinweise darauf. 101 Die oben erwähnte Zeitung "Ümmet-i Muhammed" erscheint seit Beginn des Jahres 2002 nicht mehr. Statt ihrer wird seitdem wöchentlich die Zeitung "Beklenen Asr-i Saadet" publiziert. Sowohl in Anbetracht ihres Inhalts als auch nach ihrem Layout ist davon auszugehen, dass mit der Herausgabe der Zeitung "Beklenen Asr-i Saadet" die Zeitung "Ümmet-i Muhammed" fortgeführt wird. 102 "Asr-i Saadet" 28, 10. Juli 2002, Artikel "Der Westen, der auf moralischideellem Gebiet bereits völlig zusammengebrochen ist, steht jetzt auch auf der Schwelle des materiellen Zusammenbruchs" 103 "Asr-i Saadet" 25, 19. Juni 2002, Artikel "Wie müssen wir sein?"
  • Strafe" sich jenseits jeglichen Rechts bewegt, wird aus folgender "Rechtfertigung" eines Bomben-Attentats119 durch das Pressebüro der DHKC Militante Aktionen
  • Polizeiund Gendarmerieposten fernzuhalten.122 Ende Mai beendeten Vertreter zahlreicher linksextremistischer Organisationen, die an dem Hungerstreik beteiligt waren (darunter die TKP/ML
  • Hungerstreik fort. Zu den gemeinsamen Aktionsfeldern der türkischen linksextremistischen Organisationen zählt auch antiamerikanische Propaganda. Diese hat vor dem Hintergrund
90 Verfassungsschutzbericht Berlin 2002 Dabei habe die "Volksdemokratie", die errichtet werden solle, "mit dem System der bürgerlichen Demokratie, bei der eine der bürgerlichen Parteien an die Macht kommt, nichts zu tun", so Gegen bürgerliche die DHKP. Auch im Umgang mit dem politischen Gegner zeigt Demokratie man sich nicht zimperlich: "Jede konterrevolutionäre Organisierung und Aktivität, die sich gegen die Revolution richtet, wird gnadenlos bestraft."118 Dass eine solche "Strafe" sich jenseits jeglichen Rechts bewegt, wird aus folgender "Rechtfertigung" eines Bomben-Attentats119 durch das Pressebüro der DHKC Militante Aktionen deutlich: "Um mit den bewaffneten Streitkräften des Staates in der Türkei abzurechnen, wurde[n] (...) von unserer FIRAT TAVUK TODESFASTENEINHEIT in Form einer bewaffneten Aktion zwei Polizisten bestraft."120 Im Hinblick auf weitere Attentate, bei denen auch Unbeteiligte verletzt wurden121, "erinnert" die DHKC zynisch daran, sich doch von Polizeiund Gendarmerieposten fernzuhalten.122 Ende Mai beendeten Vertreter zahlreicher linksextremistischer Organisationen, die an dem Hungerstreik beteiligt waren (darunter die TKP/ML und die MLKP), das so genannte "Todesfasten": Der Hungerstreik "im Kampf gegen F-Typ-ZellenIsolation" habe seine "revolutionäre Rolle" erfüllt. Nur noch Gefangene der DHKP-C setzten den Hungerstreik fort. Zu den gemeinsamen Aktionsfeldern der türkischen linksextremistischen Organisationen zählt auch antiamerikanische Propaganda. Diese hat vor dem Hintergrund der Terroranschläge Antiamerikanis Propaganda 118 Parteiprogramm der DHKP (veröffentlicht bei Halk Kurtulus Yayinlari) 119 Am 2. April 2001 wurde in Istanbul ein Attentat auf zwei Polizisten in einem Polizeiauto verübt. 120 Pressebüro der DHKC, Erklärung Nr. 167 121 Der Anschlag wurde am 10. September 2001 auf eine Polizeistation in Istanbul verübt. Auch bei einem Selbstmordattentat am 3. Januar 2001 hatte es etliche Tote und Verletzte gegeben. 122 Pressebüros der DHKC, Erklärung Nr. 208
  • Referat V A Referat V B Grundsatz, Recht, Rechtsextremismus, AusländerextremisBeschaffung Öffentlichkeitsarbeit, Linksextremismus mus, SpionageabVerwaltung, wehr, Informationstechnik Geheimschutz Für die Aufgaben
198 Verfassungsschutzbericht Berlin 2002 IV VERFASSUNGSSCHUTZ BERLIN 1 Aufbau und Ressourcen Verfassungsschutzbehörde für das Land Berlin ist die Senatsverwaltung für Inneres. Die Aufgaben werden durch die Abteilung Verfassungsschutz wahrgenommen. Diese gliedert sich in vier Referate: Verfassungsschutz Abteilungsleiterin Referat V G Referat V E Referat V A Referat V B Grundsatz, Recht, Rechtsextremismus, AusländerextremisBeschaffung Öffentlichkeitsarbeit, Linksextremismus mus, SpionageabVerwaltung, wehr, Informationstechnik Geheimschutz Für die Aufgaben des Verfassungsschutzes standen im Jahr 2002 Haushaltsmittel in Höhe von 6,5 Mio. EUR zur Verfügung. Der Verfassungsschutzbehörde waren 184 Stellen (2001: 193) zugewiesen. Die im Jahr 2000 begonnene Umstrukturierung des Berliner Verfassungsschutzes ist nahezu abgeschlossen. Den Schwerpunkt bildete die Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit wissenschaftlicher Ausbildung, insbesondere aus den Bereichen Islamwissenschaften und Politologie. 1.1 Gesetzliche Grundlagen zu den Aufgaben und Befugnissen Die Arbeit des Verfassungsschutzes ist hinsichtlich der Aufgabenstellungen, der Befugnisse und der Kontrollverfahren detailliert gesetzlich festgeschrieben. Von Bedeutung sind hier: - das Grundgesetz (GG), Artikel 73 und 87,
  • Verfassungsschutzbericht Berlin 2002 * Antisemitische Straftaten (alle Straftaten als rechtsextremistische Kriminalität bewertet) Antisemitisch ist der Teil der Hasskriminalität, der aus einer
  • diesem Bereich beigetragen haben. * Fremdenfeindliche Straftaten (alle Straftaten als rechtsextremistische Kriminalität bewertet) Fremdenfeindlich ist der Teil der Hasskriminalität, der aufgrund
120 Verfassungsschutzbericht Berlin 2002 * Antisemitische Straftaten (alle Straftaten als rechtsextremistische Kriminalität bewertet) Antisemitisch ist der Teil der Hasskriminalität, der aus einer antijüdischen Haltung heraus begangen wird. Antisemitische Straftaten sind nach Art ihrer Begehung insbesondere gekennzeichnet durch - Diffamierung jüdischer Institutionen und ihrer Vertreter durch Telefonanrufe, anonyme Briefsendungen bzw. E-Mails; - Propagieren der sog. Auschwitzlüge; - Schmierereien oder andere Beschädigungen an jüdischen Mahnmalen, Gedenkstätten, Gräbern. Für das Jahr 2002 waren hier drei Gewaltdelikte sowie 229 weitere Fälle (2001: 1 bzw. 106) zu registrieren. Bemerkenswert ist die verstärkte Nutzung des Internets zur Begehung antisemitischer Straftaten. Auf einschlägigen Web-Seiten werden u. a. der Holocaust geleugnet oder ausländische Bevölkerungsgruppen diffamiert. Auch der Konflikt zwischen Israel und Palästinensern sowie die Debatte um den FDP-Politiker Möllemann dürfte zum Anstieg der Fallzahlen in diesem Bereich beigetragen haben. * Fremdenfeindliche Straftaten (alle Straftaten als rechtsextremistische Kriminalität bewertet) Fremdenfeindlich ist der Teil der Hasskriminalität, der aufgrund der tatsächlichen oder vermeintlichen Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Herkunft des Opfers verübt wird. Durch einen Anstieg von 84 Fällen (2001) auf 138 Fälle (2002) wurde bei den fremdenfeindlich motivierten Straftaten das Niveau von 1998 erreicht. Gleichfalls zugenommen haben die Gewaltdelikte, die auf 29 - gegenüber 19 in 2001 - gestiegen sind. Die seriöse Benennung konkreter Ursachen wird davon abhängig sein, ob von einer dauerhaften Trendwende ausgegangen werden kann; insoweit bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.
  • sich im Ost-Teil vereinzelt Milieus entwickeln, in denen Rechtsextremisten verstärkt tätig werden. 153 Vgl. Christel Hopf / Marlene Silzer / Jörg
  • Bundesländern, in: Christian Petry / Karin Sitte / Peter Kaler (Hg.), Rechtsextremistische Orientierungen von Jugendlichen in den neuen Bundesländern. Was tun? Basel
128 Verfassungsschutzbericht Berlin 2002 stellungen und einem autoritären Erziehungssystem in der DDR153 kann also anhand der vorliegenden Zahlen weder bestätigt noch falsifiziert werden. Unabhängig davon besteht die Gefahr, dass sich im Ost-Teil vereinzelt Milieus entwickeln, in denen Rechtsextremisten verstärkt tätig werden. 153 Vgl. Christel Hopf / Marlene Silzer / Jörg Wernich, Ethnozentrismus und Sozialisation in der DDR. Überlegungen und Hypothesen zu den Bedingungen der Ausländerfeindlichkeit von Jugendlichen in den neuen Bundesländern, in: Christian Petry / Karin Sitte / Peter Kaler (Hg.), Rechtsextremistische Orientierungen von Jugendlichen in den neuen Bundesländern. Was tun? Basel 1999
  • Personen zurück. Von den islamistisch, linksextremistisch und nationalistisch orientierten Ausländerorganisationen bildeten 2002 die islamistischen Gruppierungen mit bundesweit
  • entspricht einem Anteil von knapp zwei Dritteln (65,0 %). Linksextremistische Organisationen stellen mit ca. 1 420 Personen dagegen weniger
Statistik 131 2.3 Ausländerextremistisches Personenpotenzial In der Bundesrepublik Deutschland lebten 2002 rund 7,3 Mio. Ausländer, von denen ca. 3 Mio. muslimischen Glaubens sind, die in der Mehrzahl die türkische Staatsbürgerschaft inne haben. Unter diesen 7,3 Mio. Ausländern waren im vergangenen Jahr nach Schätzungen der Verfassungsschutzbehörden ca. 57 350 Personen extremistischen Ausländerorganisationen zuzurechnen; dies entspricht einem Anteil von knapp 0,8 %. In Berlin liegen die Relationen etwas anders. Hier betrug der Anteil der extremistischen oder extremistisch beeinflussten Ausländerorganisationen zuzurechnenden Ausländer 2002 knapp 1,4 % der ausländischen Bevölkerung und war damit höher als der bundesweite Durchschnitt. Sowohl in Berlin als auch bundesweit war im vergangenen Jahr ein Rückgang der ausländerextremistischen Personenpotenziale zu verzeichnen. In Berlin sank die Zahl von ca. 6 500 im Jahr 2001 auf ca. 6 040 Personen im Jahr 2002; auf der Bundesebene ging die Zahl im gleichen Zeitraum von ca. 59 100 auf ca. 57 350 Personen zurück. Von den islamistisch, linksextremistisch und nationalistisch orientierten Ausländerorganisationen bildeten 2002 die islamistischen Gruppierungen mit bundesweit ca. 30 500 Personen das größte extremistische Potenzial (53,2 %). Knapp 90 % von ihnen stellen die türkischen Islamisten157, als deren mitgliederstärkste Organisation die "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs" (IGMG) gilt. Die restlichen ca. 10 % sind Islamisten aus dem arabischen Raum.158 Zu ihnen zählen u. a. Anhänger der libanesischen "Hizb Allah" (Partei Gottes)159 sowie der Muslimbruderschaft, die in diversen "Islamischen Zentren" aktiv ist.160 Auch unter den ausländerextremistischen Organisationen in Berlin bilden die Anhänger islamistischer Gruppierungen mit ca. 3 930 Personen die Mehrheit; dies entspricht einem Anteil von knapp zwei Dritteln (65,0 %). Linksextremistische Organisationen stellen mit ca. 1 420 Personen dagegen weniger als ein Viertel (23,5 %) und extrem-nationalistische Organisationen mit ca. 600 Personen knapp ein Zehntel (9,9 %) der extremistischen Ausländerorganisationen in Berlin. Ausländerextremismus Berlin Bund 157 89,5 % / 27 300 Personen 158 10,3 % / 3 150 Personen 159 2,6 % / ca. 800 Personen 160 3,9 % / ca. 1 200 Personen

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