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  • Rechtsextremismus 135 Ein 21-jähriger Skinhead schlug am 10. Juni in Markt Mönchberg, Landkreis Miltenberg, einen ebenfalls 21-Jährigen zusammen
  • pflegerische Hilfe angewiesen sein wird. Nachdem sich zwei Rechtsextremisten an einer Tankstelle Spiritus und Grillanzünder besorgt hatten, setzten sie damit
Rechtsextremismus 135 Ein 21-jähriger Skinhead schlug am 10. Juni in Markt Mönchberg, Landkreis Miltenberg, einen ebenfalls 21-Jährigen zusammen und trat dem am Boden Liegenden mehrfach mit seinen Springerstiefeln ins Gesicht, gegen den Hinterkopf und in den Bauch. Nach der Tat bezeichnete der Skinhead sein Opfer als Verräter. In der Vergangenheit war der Geschädigte wiederholt mit der Gruppe des Täters unterwegs, er hatte sich aber wegen dessen brutalen Verhaltens von der Gruppe abgesondert. Ihm wurde im Fall einer Anzeigeerstattung gedroht, ihn endgültig "fertig" zu machen. Am 20. August traten ein 20und ein 23-jähriger Skinhead mit Wohnsitz in Österreich nach einer Kneipentour in Lindau am Bodensee auf einen am Boden schlafenden 19-jährigen Punker ein. Das Opfer erlitt so schwere Verletzungen insbesondere am Kopf, dass es voraussichtlich dauerhafte gesundheitliche Schäden haben und daher auf pflegerische Hilfe angewiesen sein wird. Nachdem sich zwei Rechtsextremisten an einer Tankstelle Spiritus und Grillanzünder besorgt hatten, setzten sie damit am 26. August das Vereinsheim der Landjugend in Volkach, Landkreis Kitzingen, in Brand. Dabei entstand an der Holzfassade ein Sachschaden in Höhe von 5.000 Euro. Die beiden Täter reagierten damit auf Aufkleber mit der Aufschrift "Keine Toleranz für Nazis!", die sie an Briefkästen, Laternenmasten und Zigarettenautomaten vorgefunden hatten. Sie wollten sich mit der Brandsetzung an Personen aus der Punker-Szene rächen, denen sie die Verantwortung für die Aufkleber-Aktion zuschrieben. Am 15. September wurde ein 19-jähriger Deutsch-Amerikaner mit dunkler Hautfarbe von drei bisher unbekannten Tätern im Alter von etwa 25 bis 30 Jahren in Kirchenlamitz, Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge, festgehalten. Der Angegriffene, der seinen wenige Wochen alten Sohn im Kinderwagen dabei hatte, konnte sich zunächst losreißen, wobei seine Kleidung zerriss. Er forderte die Unbekannten auf, ihn in Ruhe zu lassen, worauf er beschimpft und ihm angedroht wurde, dass man sich mit ihm prügeln und mit dem Kind Pingpong spielen wolle. Bei der anschließenden tätlichen Auseinandersetzung bekam der Angegriffene einen Schlag in die Nierengegend, er konnte sich jedoch erfolgreich verteidigen, so dass die Angreifer schließlich von ihm abließen. In einem Münchner U-Bahnhof kam es am 6. November zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 28-jährigen Deutschen und einem 22-jährigen Schwarzafrikaner, bei der u.a. die Worte "Nigger" und "Nazi" gefallen sein sollen. Daraufhin schlug der 28-Jährige dem Schwarzafrikaner mehrfach mit der Faust ins Gesicht, so dass sich das Opfer Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • Rechtsextremismus 137 Im Zusammenhang mit den "Mohammed-Karikaturen" ging einer Moschee in Bamberg im Februar ein Schreiben mit folgendem Text
  • Juni zahlreiche NS-Devotionalien und Tonträger mit rechtsextremistischen Inhalten sicher. Der Wohnungsinhaber und elf Gäste hatten auf dem Balkon
Rechtsextremismus 137 Im Zusammenhang mit den "Mohammed-Karikaturen" ging einer Moschee in Bamberg im Februar ein Schreiben mit folgendem Text zu: "Lasst auf der Stelle unsere dänischen Freunde in Ruhe, sonst schächten wir Euch, ihr Scheiss-Muslime ihr unreinen Teufel". Das Doppel-S war dabei in Form einer Doppel-Sigrune geschrieben. Ein 16-jähriger Schüler verbreitete am 3. März mit seinem Mobiltelefon folgende ihm per SMS zugegangene Nachricht: "Mit dieser SMS töten Sie einen Türken. Versenden Sie diese SMS an alle Leute, die Sie kennen, für die Aktion Sauberes Deutschland!" Unbekannte Täter brachten Anfang April an der israelischen Synagoge in Amberg die Schmierschrift "Juden raus, gez. Hitler" an. Am 26. Mai wurde in einer Kirche in Schweinfurt eine auf einem Lesepult aufgeschlagene Bibel mit zwei Hakenkreuzen sowie den Parolen "Heil Hitler" und "Juden ins KZ" beschmiert. Bei der Übertragung des WM-Eröffnungsspiels auf einer Großbildleinwand in Miesbach am 9. Juni trug ein Zuschauer ein teilweise abgedecktes T-Shirt mit dem Aufdruck "CONSDAPLE", wobei nur die Buchstaben "NSDAP" erkennbar waren. In einer Wohnung in München stellte die Polizei am 9. Juni zahlreiche NS-Devotionalien und Tonträger mit rechtsextremistischen Inhalten sicher. Der Wohnungsinhaber und elf Gäste hatten auf dem Balkon den Sieg der deutschen Mannschaft im WM-Eröffnungsspiel mit einer über die Brüstung gehängten Hakenkreuzfahne und "Sieg-Heil"-Rufen gefeiert. In der Nacht zum 11. Juni nahm die Polizei in Feldkirchen, Landkreis München, vier Personen fest, die den Hitlergruß gezeigt und dabei die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" skandiert hatten. Unbekannte Täter beschmierten in der Nacht zum 14. Juli in einem Parkhaus in Poing, Landkreis Ebersberg, Türen und Wände mit Hakenkreuzen und den Worten "Alle Juden, Bimbos, Kanaken und Kaffer nach Dachau". In Nürnberg wurde ein Sudanese in der Nacht zum 22. Juli auf dem Heimweg angerempelt und mit den Worten "Scheiß Neger, geh zurück in dein Land" beleidigt; anschließend zeigte der Täter den Hitlergruß und warf einen Stein, der den Angegriffenen nur knapp verfehlte. Unbekannte Täter besprühten Mitte Oktober in Bach a.d. Donau, Landkreis Regensburg, einen Container mit der Parole "Die Juden sind unser Unglück". Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • Rechtsextremismus 9. Übersicht über erwähnenswerte rechtsextremistische Organisationen und Verlage sowie deren wesentliche Presseerzeugnisse Organisation (einschließlich Mitglieder Ende 2006 Publikationen (einschließlich
144 Rechtsextremismus 9. Übersicht über erwähnenswerte rechtsextremistische Organisationen und Verlage sowie deren wesentliche Presseerzeugnisse Organisation (einschließlich Mitglieder Ende 2006 Publikationen (einschließlich Gründungsdatum und Sitz) Bayern Deutschland Erscheinungsweise u. Auflage) 1. Parteien einschließlich integrierter Vereinigungen Die Republikaner (REP) 2.200 6.000 Zeit für Protest! 26.11.1983, Berlin zweimonatlich, 10.000 Nationaldemokratische Partei 900 7.000 Deutsche Stimme (DS) Deutschlands (NPD) monatlich, 20.000 28.11.1964, Stuttgart (nach Eigenangaben) Junge Nationaldemokraten (JN) 50 300 Nationaldemokratischer Hochschulbund (NHB) Funktionärs1967, Nürnberg gruppe Deutsche Volksunion (DVU) 1.000 8.500 (Publizistische Sprachrohre: 05.03.1987, München siehe DSZ-Verlag) Deutsche Volksunion e.V. (siehe DVU) einschließlich Aktionsgemeinschaften 16.01.1971, München Deutsche Partei - Die Freiheitlichen (DP) 70 500 Deutschland-Post 1993, Bad Soden (geschätzt) unregelmäßig 2. Neonazistische Organisationen und Zusammenschlüsse Anti-Antifa Nürnberg 10 2006, Nürnberg Hilfsorganisation für nationale politische 75 600 Nachrichten der HNG Gefangene und deren Angehörige e.V. (HNG) monatlich, 600 02.07.1979, Frankfurt am Main Kameradschaft München 20 2004, München Kameradschaft Augsburg 15 2004, Augsburg Kameradschaft Main-Spessart 10 2006, Würzburg Kameradschaft Asgard-Ratisbona 15 2004, Regensburg Kameradschaftsbund Hochfranken 25 Wunsiedler Feldpost 2006, Hof/Wunsiedel Kameradschaft Weisse Wölfe 25 2002, Roding Autonome Nationalisten München 20 2005, München NSDAP-Auslandsund Aufbauorganisation NS Kampfruf (NSDAP-AO) unregelmäßig 1972, Lincoln/USA Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • Linksextremismus 2.2.3 Internationale Verbindungen Auf der Grundlage des kommunistischen Internationalismus unterhält Kontakte zu die DKP eine Vielzahl von Kontakten
  • Partei der Europäischen Linken (EL) Mitglied mit Beobachterstatus. 2.2.4 Umfeld der DKP 2.2.4.1 Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund
  • bleibt die bundesweit größte Organisation im linksextremistischen Spektrum des Antifaschismus. Als gleichberechtigte Vorsitzende der VVN-BdA fungieren Prof. Dr. Heinrich
168 Linksextremismus 2.2.3 Internationale Verbindungen Auf der Grundlage des kommunistischen Internationalismus unterhält Kontakte zu die DKP eine Vielzahl von Kontakten zu kommunistischen Parteien und ausländischen Bewegungen, insbesondere in Kuba, Venezuela und der Tschechischen kommunistischen Republik. Seit Jahren pflegt die DKP Nordbayern enge Verbindungen Parteien zur Kommunistischen Partei Böhmens und Mährens (KSCM) und zu deren am 12. Oktober vom Innenministerium der Tschechischen Republik verbotenen Jugendorganisation KSM. Seit Januar 2005 ist die DKP in der Partei der Europäischen Linken (EL) Mitglied mit Beobachterstatus. 2.2.4 Umfeld der DKP 2.2.4.1 Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) Deutschland Bayern Mitglieder: 6.000 700 Vorsitzende: Prof. Dr. Heinrich Fink; Werner Pfennig Gründung: 15.-17.03.1947 Sitz: Berlin (Bundesgeschäftsstelle) Publikation: "antifa" Die VVN-BdA bleibt die bundesweit größte Organisation im linksextremistischen Spektrum des Antifaschismus. Als gleichberechtigte Vorsitzende der VVN-BdA fungieren Prof. Dr. Heinrich Fink aus Berlin und Werner Pfennig aus Stuttgart. Seit August 2003 erscheint die Zeitschrift "antifa" in zweimonatigem Rhythmus. In einem in der Tageszeitung "junge Welt" (jW) vom 14. Januar veröffentlichten Interview bestätigte der ehemalige SED-Funktionär Prof. Dr. Heinrich Fink, der zu DDR-Zeiten Ordinarius an der theologischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin war, ausdrücklich die extremistische Ausrichtung seiner Vereinigung. Auf die Zwischenbemerkung des Befragers, seinem Verband werde des Öfteren vorgeworfen, im Kampf gegen den Neofaschismus zu sehr auf den Staat zu vertrauen, antwortete der Bundesvorsitzende der VVN-BdA: "Den Vorwurf, wir seien in welcher Art und Weise auch immer staatstragend, möchte ich deutlich zurückweisen. Das Gegenteil ist der Fall." Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • Linksextremismus 171 Die kommunistische Jugendorganisation unterhält Kontakte zu linksextremistischen Ausländerorganisationen und unterstützt zusammen mit anderen kommunistischen Jugendverbänden aus Europa
Linksextremismus 171 Die kommunistische Jugendorganisation unterhält Kontakte zu linksextremistischen Ausländerorganisationen und unterstützt zusammen mit anderen kommunistischen Jugendverbänden aus Europa und Nordamerika Solidaritätsprojekte vor allem auf Kuba. Enge Kontakte pflegt die SDAJ Bayern zur Kommunistischen Partei Böhmens und Mährens (KSCM) in der Tschechischen Republik und zu deren Jugendverband KSM, der am 12. Oktober durch das Innenministerium der Tschechischen Republik verboten wurde. Noch im Juni nahm eine gemeinsame Delegation von DKP und der SDAJ an einem traditionellen Treffen der KSCM in Domazlice teil; im Juli veranstaltete die SDAJ Bayern ihr jährliches Seminar ebenfalls in der Tschechischen Republik. Die SDAJ-Bayern ist Herausgeber der zweimonatlich erscheinenden Jugendzeitung "KONTRA!". In München verzeichnete die SDAJ einen Mitgliederzuwachs. 2.3 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) Deutschland Bayern Mitglieder: 2.300 100 Vorsitzender: Stefan Engel Gründung: 1982 Sitz: Gelsenkirchen München, Nürnberg Publikationen: "Rote Fahne" (Zentralorgan); "REVOLUTIONÄRER WEG" (Theorieorgan); "REBELL" (Jugendmagazin); "Galileo - streitbare Wissenschaft" (Zeitung der MLPD-Hochschulgruppen) Die MLPD wurde 1982 in Bochum gegründet; sie ging durch Umbenennung aus dem im August 1972 gegründeten Kommunistischen Arbeiterbund Deutschlands (KABD) hervor. In der Präambel des Statuts der MLPD wird festgestellt, dass sich die Partei als "politische Vorhutorganisation der Arbeiterklasse in Deutschland" versteht. Ihr grundlegendes Ziel sei "der revolutionäre Sturz der Diktatur des MonopolExtremistische kapitals und die Errichtung der Diktatur des Proletariats für den Aufbau Grundhaltung des Sozialismus als Übergangsstadium zur klassenlosen kommunistischen Gesellschaft". Weiter wird in der Präambel betont: "Die MLPD ist eine Partei neuen Typs. Sie ist im Kampf gegen den Verrat am Sozialismus und die Verfälschung des Marxismus-Leninismus durch den Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • Linksextremismus modernen Revisionismus entstanden und arbeitet auf der Grundlage der proletarischen Denkweise. (...) Die Lehren von Marx, Engels, Lenin, Stalin
  • vermitteln mit jugendnah konzipierten Schulungen eine "proletarische Denkweise". Im linksextremistischen Spektrum ist die "sektenhaft führerzentrierte und autoritär beherrschte" MLPD isoliert
172 Linksextremismus modernen Revisionismus entstanden und arbeitet auf der Grundlage der proletarischen Denkweise. (...) Die Lehren von Marx, Engels, Lenin, Stalin und Mao Tse-tung und ihre lebendige Anwendung auf die konkreten Verhältnisse der fortschreitenden gesellschaftlichen Wirklichkeit bilden die entscheidende Grundlage für einen Aufschwung des Kampfs für den Sozialismus." Maoistisch-stalinisDie maoistisch-stalinistisch ausgerichtete MLPD sieht sich selbst als "Teil tische Ausrichtung der internationalen marxistisch-leninistischen und Arbeiterbewegung, Erbe der revolutionären Tradition der KPD, der deutschen Arbeiterklasse und ihrer großen Führer Karl Liebknecht, Rosa Luxemburg und Ernst Thälmann". OrganisationsDie zentralistisch geführte MLPD ist in Betriebszellen, Ortsund Kreisstrukturen gruppen, Bezirke und vereinzelt in Landesverbände gegliedert. Ihre Zentrale und ihren Aktionsschwerpunkt hat sie in Nordrhein-Westfalen. Stefan Engel ist seit der Parteigründung im Jahre 1982 Vorsitzender; er gilt als unumstrittener Vordenker und Idol. Laut eigener Aussage ist die Partei zusammen mit ihrem Jugendverband "REBELL" in über 450 Orten in allen Bundesländern Deutschlands vertreten. Die Mehrzahl der Parteimitglieder seien Arbeiter und einfache Angestellte. 80 % der Mitglieder seien in Gewerkschaften organisiert; der Frauenanteil liege bei etwa 38 %. Die MLPD habe Beziehungen zu 470 Parteien und OrganiAuslandskontakte sationen der "internationalen marxistisch-leninistischen und Arbeiterbewegung" in 78 Ländern. Am 1. März rief das Zentralkomitee der MLPD zur Unterstützung der terroristisch agierenden Kommunistischen Partei der Philippinen (CPP) und ihres bewaffneten Arms, der Neuen Volksarmee (NPA), auf. Die Partei ist finanziell unabhängig; sie finanziert sich eigenen Angaben zufolge ausschließlich durch freiwillige Spenden und Mitgliedsbeiträge. Die Großspende einer Privatperson an die MLPD in einer Gesamthöhe von 2,5 Millionen Euro in den Jahren 2005 und 2006 rief in den Medien ein enormes Echo hervor. Neben der Frauenund Familienarbeit legt die MLPD besonderes AugenNachwuchsmerk auf die Rekrutierung von Nachwuchskadern im Kinderund Juorganisationen gendbereich. Hierzu bedient sie sich der Jugendorganisation "REBELL" und deren Kinderorganisation "ROTFÜCHSE", die mit altersgerechten Freizeitangeboten locken. Sommercamps mit Freizeitund Bildungsangeboten vermitteln mit jugendnah konzipierten Schulungen eine "proletarische Denkweise". Im linksextremistischen Spektrum ist die "sektenhaft führerzentrierte und autoritär beherrschte" MLPD isoliert. Trotz massiver Bemühungen, Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • Linksextremismus 181 eher untergeordnete Rolle. Die Debatte über eine Neuorientierung der autonomen Szene in Deutschland wurde fortgeführt. 3.1.3.1 Strategiedebatte - Fortsetzung
  • Gewaltdiskussion In der gewaltbereiten linksextremistischen Szene dauert die "Militanzdebatte" an. Seit Jahren diskutieren unterschiedliche autonome Gruppierungen mit dem Ziel
Linksextremismus 181 eher untergeordnete Rolle. Die Debatte über eine Neuorientierung der autonomen Szene in Deutschland wurde fortgeführt. 3.1.3.1 Strategiedebatte - Fortsetzung der Gewaltdiskussion In der gewaltbereiten linksextremistischen Szene dauert die "Militanzdebatte" an. Seit Jahren diskutieren unterschiedliche autonome Gruppierungen mit dem Ziel, die bisher im autonomen Spektrum weitgehend vorherrschende Trennung zwischen der akzeptierten "Gewalt gegen Sachen" und der außerhalb der antifaschistisch orientierten Gruppen eher abgelehnten "Gewalt gegen Personen" zu überwinden. Hauptdiskussionsforum ist das autonome Szene-Blatt "INTERIM" aus Berlin. "Verantwortliche des Herrschaftssystems" wie Polizisten, Politiker, Militärangehörige und führende Repräsentanten von Wirtschaftsund Finanzunternehmen sollen wieder Ziel von Angriffen werden. Die theoretische Diskussion wird auch von Gewalttaten zumeist in Form von Brandanschlägen begleitet, durch die teilweise Sachschäden in sechsstelliger Höhe entstanden sind. Diese - schwerpunktmäßig weiterhin im Berliner Raum begangenen - Straftaten richteten sich meist gegen staatliche Gebäude und Fahrzeuge sowie solche von Großunternehmen. In der Berliner Szene-Publikation "INTERIM" erschienen wieder einige Diskussionspapiere autonomer Gruppen, aus denen eine überwiegend positive Reaktion auf die bis dahin publizierten Papiere und die begangenen Anschläge deutlich wurde. Teilweise fordern die Autoren die Überwindung der bisherigen "autonomen Kleingruppenmilitanz" und den langfristigen Aufbau einer "neuen militanten Organisierung" in Deutschland als organisatorischen Rahmen für gewaltbereite Gruppen; ein entsprechendes Organisationsgeflecht autonomer Gruppen soll eigenständig militante Aktionen durchführen. Entscheidend für Anschläge soll dabei die Vermittelbarkeit der Aktionen sein. Die in Berlin aktive und maßgeblich an dieser Diskussion beteiligte "militante gruppe (mg)" übernahm militante gruppe in Selbstbezichtigungsschreiben die Verantwortung für acht Anschläge, (mg) bei denen jeweils Schäden bis zu 100.000 Euro entstanden. Die Anschläge waren u.a. gegen das Polizeipräsidium Berlin-Tempelhof sowie gegen zwei Dienstfahrzeuge der Berliner Polizei gerichtet. In ihren Selbstbezichtigungsschreiben begründet die "militante gruppe (mg)" die Anschläge meist mit ihrer Ablehnung der bestehenden Staatsund Gesellschaftsordnung. So diffamiert sie einerseits staatliches Handeln als "staatliche Überwachung und Repression", andererseits begründet sie ihr Handeln mit ihrem "Kampf für den Kommunismus". Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • Bescheid vom 13. November 1995 dem eingetragenen Verein die Rechtsfähigkeit entzogen, weil er entgegen seiner Satzung keine ideellen Ziele verfolge
  • hatte die Klage des Vereins gegen den Entzug der Rechtsfähigkeit mit Urteil vom 2. Juni 1999 abgewiesen. Das Urteil
214 Scientology-Organisation darf (Az.: 4 B 99.2582). Die Landeshauptstadt München hatte mit Bescheid vom 13. November 1995 dem eingetragenen Verein die Rechtsfähigkeit entzogen, weil er entgegen seiner Satzung keine ideellen Ziele verfolge. Das Verwaltungsgericht München hatte die Klage des Vereins gegen den Entzug der Rechtsfähigkeit mit Urteil vom 2. Juni 1999 abgewiesen. Das Urteil hat unmittelbar nur Geltung für das CCM und nicht für andere SO-Vereine. Unberührt bleibt von dieser Entscheidung auch die Bewertung eines SO-Vereins als Gewerbebetrieb, da die Begriffe "wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" im Sinn des Vereinsrechts und "Gewerbe" im Sinn des Gewerberechts nach Ansicht des BayVGH wegen unterschiedlicher Schutzzwecke nicht identisch sind. 7. Vertrauliches Telefon und Informationsangebot im Internet Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz unterhält ein "vertrauliches Telefon" unter der Nummer 0 89 / 31 20 12 96. Opfer, Aussteiger und Angehörige von SO-Mitgliedern können dort Hinweise über die SO geben. Für Beratungen stehen die anerkannten Beratungsstellen zur Verfügung. Das Bayerische Staatsministerium des Innern informiert im Internet über die Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung, über Pressemitteilungen und Gerichtsentscheidungen unter folgender Adresse: http://www.innenministerium.bayern.de/scientology Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • Linksextremismus der Nähe von Schwerin. Die Täter warfen mit schwarzer Flüssigkeit gefüllte Gläser sowie Steine gegen das Gebäude, so dass
  • Gipfel - Jetzt zuschlagen". Am 28. Dezember bekannten sich militante Linksextremisten in einer an mehrere Tageszeitungen und Agenturen gesteuerten Pressemitteilung
186 Linksextremismus der Nähe von Schwerin. Die Täter warfen mit schwarzer Flüssigkeit gefüllte Gläser sowie Steine gegen das Gebäude, so dass Sachschäden entstanden. Am 29. August gingen bei insgesamt drei Tageszeitungen in Berlin, Hamburg und Rostock gleichlautende Taterklärungen ein. Bereits in der Überschrift "Für globale Bewegungsfreiheit - Lager abschaffen - G8 Gipfel in Heiligendamm angreifen!" stellten die Verfasser ihre Tat auch in einen inhaltlichen Zusammenhang mit dem G 8-Gipfel 2007. In einem Positionspapier, das in der "INTERIM", Nummer 639 vom 20. Juli, abgedruckt war, forderte die in Berlin ansässige "militante gruppe (mg)", dass die Brandanschläge mit Bezug zum G8-Gipfel 2007 kein punktuelles und unkoordiniertes "Aufflackern einer militanten Praxis" sein dürften, sondern dass sie vielmehr als "Übungsfeld" für einen umfassenden "revolutionären Aufbauprozess" anzusehen seien. Die grundsätzliche Zielsetzung bestehe darin, "die militante Option in den Anti-G8-Mobilisierungen als integralen Bestandteil einzubringen und zu verankern. Dazu müssen die Diskussionen und Auseinandersetzungen, die als Folge der fünfjährigen Militanzdebatte entwickelt wurden/werden (einschließlich der Fragen um die potentielle Aufnahme einer bewaffneten Propaganda in der organisatorischen Form einer Militanz oder Guerilla) im Anti-G8-Mobilisierungsprozess ihren praktischen Niederschlag finden. Die Präsenz angewandter Militanz als Ausdruck der Bandbreite der zur Verfügung stehenden Aktionsmittel revolutionärer Politik ist unser praktischer Ausgangspunkt." Weiterer In der Nacht zum 26. Dezember verübten unbekannte Täter in Hamburg Brandanschlag einen Brandanschlag auf ein Fahrzeug der Familie des Staatssekretärs im Bundesministerium der Finanzen, das vor deren Wohnhaus abgestellt war. Das Fahrzeug brannte vollständig aus. Die Täter warfen außerdem zwei Farbgläser gegen das Haus. Die Taterklärung einer Anti-G 8-Gruppe stand unter der Überschrift "Nur noch 23 Wochen bis zum Gipfel - Jetzt zuschlagen". Am 28. Dezember bekannten sich militante Linksextremisten in einer an mehrere Tageszeitungen und Agenturen gesteuerten Pressemitteilung zu einem in der Nacht zuvor verübten Anschlag mit Farbbeuteln auf das als Tagungsort vorgesehene Hotel in Heiligendamm und betonten, dass "bis zum Gipfel keine Ruhe herrschen" werde. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 1.900 Euro. 3.1.3.4 Antiimperialismus Obwohl das Themenfeld "Antiimperialismus" im Vergleich zu den letzten Jahren an Bedeutung verloren hat, hielten auch dieses Jahr Teile der Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • Staatsordnung, die im demokratischen Widerspruch zu zentralen Prinzipien unserer Rechtsordnung stehe. Grundordnung Das Gutachten bestätigt die bisherige Bewertung
  • bayerischen Sicherheitsbehörden. Auch das Verwaltungsgericht Köln hat 2004 im Rechtsstreit zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und der SO bestätigt, dass
  • Pabst Science Publishers Verlag unter dem Titel "Gesundheitliche und rechtliche Risiken bei Scientology" erschienen. 3. Organisationsund Kommandostruktur
  • Deutschland erscheinen zwar nach außen als rechtlich selbständig, sind jedoch der strikten Befehlsund Disziplinargewalt des Internationalen Managements
Scientology-Organisation 203 Die SO biete nicht nur Einzelpersonen ihre Dienstleistungen an, sondern Ziel: Abschaffung ziele über die Persönlichkeitsveränderung des Menschen auf die Errichder freiheitlichen tung einer scientologischen Gesellschaftsund Staatsordnung, die im demokratischen Widerspruch zu zentralen Prinzipien unserer Rechtsordnung stehe. Grundordnung Das Gutachten bestätigt die bisherige Bewertung der SO durch die bayerischen Sicherheitsbehörden. Auch das Verwaltungsgericht Köln hat 2004 im Rechtsstreit zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und der SO bestätigt, dass diese verfassungsfeindliche Ziele verfolge, die darauf gerichtet sind, die Grundrechte, insbesondere die Menschenwürde, zu beseitigen. Das Gutachten ist unter der ISBN 3-936142-40-8 beim Pabst Science Publishers Verlag unter dem Titel "Gesundheitliche und rechtliche Risiken bei Scientology" erschienen. 3. Organisationsund Kommandostruktur der SO 3.1 Weltweite Kommandostruktur der SO Die Einrichtungen der SO in Deutschland erscheinen zwar nach außen als rechtlich selbständig, sind jedoch der strikten Befehlsund Disziplinargewalt des Internationalen Managements in den USA unterworfen und daher unselbständige Teile. Das Religious Technology Center (RTC) unter David Miscavige hat die Befehlszentrale oberste Befehlsgewalt in der SO. Unterhalb des RTC ist das Internatioder SO nale Management der SO angesiedelt. Dieses hat die Aufgabe, für jeden Sektor der SO Strategien und taktische Pläne zu entwickeln. Hier wird auch die Führung der verschiedenen Sektoren koordiniert. Derartige Sektoren sind u.a. die Bereiche "Church", WISE, ABLE und OSA. Das Internationale Management besteht demzufolge aus mehreren Gruppen, von denen jede eine ganz bestimmte Verantwortung trägt. Die oberste Stufe dieser Führungsebene ist das Watchdog Committee (WDC). Hierbei handelt es sich um eine "Inspektionsund Überwachungsorganisation", welche die eigentlichen Management-Gruppen inspiziert und für deren Funktionieren sorgen soll. 3.2 Organisation der SO in Deutschland 3.2.1 "Church"-Sektor Derzeit existieren im Bundesgebiet zehn "Kirchen" (Orgs) und "Celebrity Centres" (CC), und zwar jeweils eine Org und ein CC in München, Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • GVBl S. 969) I. Abschnitt erheblicher Bedeutung für die Rechtsordnung sind, Organisation und Aufgaben durch mehr als zwei Beteiligte
  • Polizei dürfen einander nicht angegliedert jeglicher Gewaltund Willkürherrschaft eine rechtswerden. 3Dem Landesamt für Verfassungsschutz staatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage
  • Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem Zuständigkeit vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung
  • Ländern in Angelegenheiten des Veralle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsfassungsschutzes. mäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. (2) Verfassungsschutzbehörden
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) 233 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1997 (GVBl S. 70, BayRS 12-1-I) Geändert durch SS 2 des Gesetzes zur Anpassung des Bayerischen Landesrechts an Art. 13 des Grundgesetzes vom 10. Juli 1998 (GVBl S. 383), Art. 4 Abs. 1 des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes vom 10. Februar 2000 (GVBl S. 40) und SS 1 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes, des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Art. 10 Grundgesetz, des Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes vom 24. Dezember 2002 (GVBl S. 969) I. Abschnitt erheblicher Bedeutung für die Rechtsordnung sind, Organisation und Aufgaben durch mehr als zwei Beteiligte, die auf längere oder des Verfassungsschutzes unbestimmte Dauer arbeitsteilig tätig werden - unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnArt. 1 licher Strukturen oder Organisation des Verfassungsschutzes, Verhältnis zur Polizei - unter Anwendung von Gewalt oder durch entsprechende Drohung oder (1) 1 Zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des - unter Einflussnahme auf Politik, Verwaltung, Justiz, Bundes und der Länder besteht in Bayern ein LandesMedien oder Wirtschaft. amt für Verfassungsschutz. 2 Es dient auch dem Schutz vor Organisierter Kriminalität. (4) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz ist eine dem Staatsministerium des Innern unmittelbar (2) 1 Freiheitliche demokratische Grundordnung nachgeordnete Behörde. 2 Das Landesamt und Dienstnach Absatz 1 ist eine Ordnung, die unter Ausschluss stellen der Polizei dürfen einander nicht angegliedert jeglicher Gewaltund Willkürherrschaft eine rechtswerden. 3Dem Landesamt für Verfassungsschutz staatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der steht ein Weisungsrecht gegenüber Dienststellen der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der Polizei oder die Befugnis zu polizeilichen Maßnahmen jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit nicht zu. darstellt. 2 Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung gehören mindestens: Die Achtung vor den im Art. 2 Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem Zuständigkeit vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßiggesetzlich festgelegten Aufgaben zu erfüllen. 2 Dazu gekeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, hört auch die Zusammenarbeit Bayerns mit dem Bund das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für und den anderen Ländern in Angelegenheiten des Veralle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsfassungsschutzes. mäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. (2) Verfassungsschutzbehörden der anderen Länder (3) Organisierte Kriminalität ist die von Gewinndürfen in Bayern nur im Einvernehmen mit dem Lanoder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung desamt für Verfassungsschutz nach Maßgabe dieses von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von Gesetzes tätig werden. Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • Entsprechendes gilt für wesentliche Änderungen des nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen Verfahrens. nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen
  • Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage für (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat in das Fehlen
  • juristischen Personen des (2) Soweit eine Person einer Sicherheitsüberprüöffentlichen Rechts sowie sonstige öffentliche Stellen fung nach
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) 239 tragten für den Datenschutz unverzüglich mitzuteilen. 4. die Information oder die Tatsache der Speicherung 3 Entsprechendes gilt für wesentliche Änderungen des nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen Verfahrens. nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheimgehal(2) Die Zustimmung des Staatsministeriums des ten werden muss. Innern darf nur erteilt werden, wenn die Speicherung personenbezogener Daten auf das erforderliche Maß (4) 1 Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf beschränkt ist. keiner Begründung. 2 Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage für (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat in das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, angemessenen Abständen die Notwendigkeit der Weidass er sich hinsichtlich der Verarbeitung personenterführung oder Änderung seiner Dateien zu prüfen. bezogener Daten an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. 3 Dem Landesbeauftragten Art. 10 für den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu Geltung des Bayerischen Datenschutzgesetzes erteilen, soweit nicht das Staatsministerium des Innern im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bei der Erfüllung der gesetzlich festgelegten AufBundes oder eines Landes gefährdet würde. 4 Mitteilungaben durch das Landesamt für Verfassungsschutz fingen des Landesbeauftragten an den Betroffenen dürfen den die Art. l0 bis 13, 15 bis 23 und 26 bis 28 des keine Rückschlüsse auf den Kenntnisstand des LandesBayerischen Datenschutzgesetzes keine Anwendung. amts für Verfassungsschutz zulassen, sofern dieses nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Art. 11 Auskunftserteilung III. Abschnitt (1) Ein Anspruch auf Auskunft über die beim 1 Übermittlungsregelungen Landesamt für Verfassungsschutz in Dateien oder Akten gespeicherten Informationen besteht nicht. 2 Hat Art. 12 eine Person ein besonderes Interesse an einer Auskunft Informationsübermittlung über die zu ihrer Person gespeicherten Daten, so entan das Landesamt für Verfassungsschutz scheidet das Landesamt für Verfassungsschutz nach ohne Ersuchen pflichtgemäßem Ermessen über das Auskunftsbegeh(1) Die Behörden, Gerichte hinsichtlich ihrer Regisren. ter, Gebietskörperschaften und andere der staatlichen Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des (2) Soweit eine Person einer Sicherheitsüberprüöffentlichen Rechts sowie sonstige öffentliche Stellen fung nach Art. 3 Abs. 2 unterzogen wird oder zu einer des Freistaats Bayern haben von sich aus dem LandesPerson Auskunft nach Art. 3 Abs. 3 Nr. 1 erteilt wird, amt für Verfassungsschutz die ihnen bei Erfüllung ihrer hat diese Person abweichend von Absatz 1 einen Aufgaben bekannt gewordenen Informationen zu überAnspruch auf Auskunft über die Daten des Landesamts mitteln, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestefür Verfassungsschutz, die es im Rahmen der Erfüllung hen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufdieser Aufgaben übermittelt hat. gaben des Landesamts für Verfassungsschutz nach Art. 3 Abs. 1 oder entsprechender Aufgaben auf Grund eines (3) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit Gesetzes nach Art. 73 Nr. 10 Buchst. b oder c des 1. eine Gefährdung der Erfüllung der Aufgaben nach Grundgesetzes erforderlich sein kann. Art. 3 durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die 2. durch die Auskunftserteilung nachrichtendienstliche übermittelten Informationen nach ihrem Eingang unZugänge gefährdet sein können oder die Ausforverzüglich darauf zu überprüfen, ob sie für die Erfülschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitslung seiner in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderweise des Landesamts für Verfassungsschutz zu lich sind. 2 Ergibt die Prüfung, dass sie nicht erforderbefürchten ist, lich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernich3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden ten. 3 Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Trennung von anderen Informationen, die zur Erfüllung Nachteile bereiten würde oder der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unVerfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • oder als "verfassungsfeindlich" bezeichnet werden - diese Begriffe sind gleichbedeutend -, rechtzeitig erkennen kann. Hier setzt die Aufgabe des Verfassungsschutzes
  • Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist unter der Freiheitliche freiheitlichen demokratischen Grundordnung eine Ordnung
  • unter Ausschluss jeglicher Gewaltund Willkürherrschaft eine Grundordnung rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen
  • Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, - die Volkssouveränität, - die Gewaltenteilung
  • Mehrparteienprinzip, - die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Verfassungsschutzbericht Bayern
Verfassungsschutz in Bayern 11 1. Abschnitt Verfassungsschutz in Bayern Die Bundesrepublik Deutschland ist nach ihrer Verfassung eine wertWehrhafte gebundene, wachsame und wehrhafte Demokratie. Der Staat kann gegen Demokratie Bestrebungen, die freiheitliche demokratische Grundordnung abzuschaffen, die in der Verfassung vorgesehenen Abwehrmittel einsetzen, z.B. durch ein Parteioder Vereinsverbot. Dies setzt voraus, dass er solche Bestrebungen oder Aktivitäten, die als "extremistisch" oder als "verfassungsfeindlich" bezeichnet werden - diese Begriffe sind gleichbedeutend -, rechtzeitig erkennen kann. Hier setzt die Aufgabe des Verfassungsschutzes ein. Er dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie dem Schutz des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist unter der Freiheitliche freiheitlichen demokratischen Grundordnung eine Ordnung zu verstedemokratische hen, die unter Ausschluss jeglicher Gewaltund Willkürherrschaft eine Grundordnung rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehören mindestens: - die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, - die Volkssouveränität, - die Gewaltenteilung, - die Verantwortlichkeit der Regierung, - die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, - die Unabhängigkeit der Gerichte, - das Mehrparteienprinzip, - die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Verfassungsschutzbericht Bayern 2007
  • Verfassungsschutz in Bayern 1. Gesetzliche Grundlagen Rechtliche Die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes sind gesetzlich Grundlagen genau festgelegt. Das Gesetz
  • Verfassungsschutzes gemeinsam zu erfüllenden Aufgaben. Es ist zugleich Rechtsgrundlage für die Arbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz. Neben diesem Bundesgesetz bestehen
  • Sicherheitsüberprüfungen aus Gründen des Geheimschutzes und des Sabotageschutzes mit. Rechtsgrundlage hierfür ist das Bayerische Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Das Landesamt ist fernerhin beteiligt
12 Verfassungsschutz in Bayern 1. Gesetzliche Grundlagen Rechtliche Die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes sind gesetzlich Grundlagen genau festgelegt. Das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt die von Bund und Ländern auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes gemeinsam zu erfüllenden Aufgaben. Es ist zugleich Rechtsgrundlage für die Arbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz. Neben diesem Bundesgesetz bestehen in allen Ländern eigene Verfassungsschutzgesetze. In Bayern regelt das im Anhang abgedruckte Bayerische Verfassungsschutzgesetz die Aufgaben und Befugnisse des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, das seinen Sitz in München hat und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern unmittelbar nachgeordnet ist. Für das Landesamt wurden im Haushaltsplan 2007 insgesamt 437 Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst ausgewiesen; das Haushaltsvolumen 2007 betrug 24,2 Millionen Euro. 2. Aufgaben des Verfassungsschutzes BeobachtungsNach dem Bayerischen Verfassungsschutzgesetz hat das Landesamt für auftrag Verfassungsschutz im Wesentlichen den Auftrag der Beobachtung von - Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, - sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht (Sabotage und Spionage), - Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, - Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), gerichtet sind und - Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität. Darüber hinaus wirkt das Landesamt für Verfassungsschutz u.a. bei Sicherheitsüberprüfungen aus Gründen des Geheimschutzes und des Sabotageschutzes mit. Rechtsgrundlage hierfür ist das Bayerische Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Das Landesamt ist fernerhin beteiligt bei der Überprüfung von Mitarbeitern in Flughäfen und KernkraftwerVerfassungsschutzbericht Bayern 2007
  • genannten IMSI-Catchers zur Feststellung unbekannter Mobiltelefonnummern. Rechtsstaatliche Sicherungen gelten auch für den Einsatz besonderer technischer Mittel im Schutzbereich
  • Strafprozessordnung erfordert in Teilbereichen auch eine Anpassung der bisherigen Rechtslage. Keine polizeiDem Verfassungsschutz stehen keine polizeilichen Befugnisse zu. Polizeilichen Befugnisse
14 Verfassungsschutz in Bayern sicher, dass in dieses Grundrecht nur eingegriffen wird, wenn die im Gesetz genannten besonderen Gründe vorliegen. Ähnliches gilt für die seit Beginn des Jahres 2003 eingeführten Auskunftsverpflichtungen von Postund Telekommunikationsdienstleistern, Fluggesellschaften und Kreditinstituten sowie für die Verwendung des so genannten IMSI-Catchers zur Feststellung unbekannter Mobiltelefonnummern. Rechtsstaatliche Sicherungen gelten auch für den Einsatz besonderer technischer Mittel im Schutzbereich des Art. 13 des Grundgesetzes, also für den Einsatz von Abhörgeräten oder versteckten Kameras in Wohnungen und Büros. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 zu entsprechenden Maßnahmen nach der Strafprozessordnung erfordert in Teilbereichen auch eine Anpassung der bisherigen Rechtslage. Keine polizeiDem Verfassungsschutz stehen keine polizeilichen Befugnisse zu. Polizeilichen Befugnisse behörden und Verfassungsschutz sind voneinander getrennt. Deshalb dürfen die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes keinerlei Zwangsmaßnahmen (wie z.B. Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen usw.) durchführen. Verfassungsschutzbehörden dürfen auch keiner polizeilichen Dienststelle angegliedert werden. Dies steht aber einer informationellen Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterstützung nicht entgegen. Im Gegenteil sind diese unabdingbare Voraussetzungen für eine effiziente Arbeit der Sicherheitsbehörden. Erscheint aufgrund der dem Verfassungsschutz vorliegenden Informationen ein sicherheitsrechtliches Eingreifen erforderlich, so wird die zuständige Sicherheitsbehörde unterrichtet. Diese entscheidet dann selbständig, ob und welche Maßnahmen zu treffen sind. 4. Kontrolle Vielfältige Die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden unterliegt einer vielfältiKontrollen gen Kontrolle. Dazu gehört die allgemeine parlamentarische Kontrolle, die durch die Berichtspflicht des verantwortlichen Ministers gegenüber dem Landtag im Rahmen von aktuellen Stunden, Anfragen von Abgeordneten, Petitionen usw. ausgeübt wird. Eine besondere Kommission des Bayerischen Landtags, das Parlamentarische Kontrollgremium, überwacht die Arbeit des Verfassungsschutzes. Die G10-Kommission überprüft die Maßnahmen zur Überwachung des Postund Fernmeldeverkehrs - deren Zahl im Jahr 2007 wie schon in der Vergangenheit im unteren zweistelligen Bereich lag -, die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Auskunftsverpflichtungen von Postund Telekommunikationsdienstleistern, Fluggesellschaften und Kreditinstituten sowie des EinsatVerfassungsschutzbericht Bayern 2007
  • Organisation nicht unerheblich verunsichert, mitunter auch geschwächt haben. 2. Rechtsextremismus Wie im Vorjahr machten sich Rechtsextremisten Ziele anderer nicht-extremistischer
Entwicklung des politischen Extremismus 19 tung. Während des Treffens wurde vom TJ-Führungsgremium (Schura) beschlossen, Deutschland zur Koordinierung der Missionierungsaktivitäten in elf Kreise einzuteilen. Am Deutschlandtreffen der TJ, das vom 20. bis 22. April in Berlin stattfand, nahmen zwischen 300 und 450 Personen teil. Die wichtigsten Redner waren Korangelehrte aus Pakistan, Indien und Frankreich. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte mit Urteil vom 24. Januar das Vereinsverbot des "Multi-Kultur-Hauses Ulm e.V." (MKH). Das "Multi-KulturMKH war ein vorwiegend in Bayern tätiger und in Baden-Württemberg Haus Ulm e.V." vereinsrechtlich eingetragener Verein. Da vom MKH Bestrebungen ausgingen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richteten, wurde der Verein am 28. Dezember 2005 vom Bayerischen Staatsministerium des Innern verboten. Die Schließung des MKH verunsicherte und schwächte die örtliche Szene nachhaltig. Vereinzelte Bemühungen, wieder islamistische Strukturen zu gründen, scheiterten letztendlich, meist an fehlenden Finanzmitteln oder an persönlichen Differenzen. Erschwerend kam hinzu, dass charismatische Führungspersönlichkeiten Deutschland verlassen bzw. sich aus Angst vor strafprozessualer Verfolgung vom MKH distanziert haben. Dennoch sind weiterhin Islamisten in der Region aktiv, die teilweise rege Verbindungen zu terrorverdächtigen Personen und Strukturen im Inund Ausland, besonders in Ägypten, unterhalten. Vor dem Hintergrund anhaltender heftiger Auseinandersetzungen zwischen türkischer Armee und kurdischer Guerilla im Grenzgebiet zwischen der Türkei und dem Irak hat der Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) die Entscheidung des türkischen Parlaments für grenzKONGRA GEL überschreitende Militärschläge scharf kritisiert und seine Anhänger in und außerhalb der Türkei zu Reaktionen aufgefordert. Deutschlandund europaweit fanden zahlreiche demonstrative Veranstaltungen statt, in deren Verlauf bzw. an deren Rand es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Türken und Kurden kam. Auch wenn in der Gesamtschau der Eindruck entsteht, dass die Anhänger des KONGRA GEL im Jahr 2007 sehr aktiv waren, kann man nicht von einem Wiedererstarken der PKK bzw. des KONGRA GEL ausgehen. Die in jüngster Vergangenheit erfolgten Durchsuchungsund Festnahmeaktionen dürften die Organisation nicht unerheblich verunsichert, mitunter auch geschwächt haben. 2. Rechtsextremismus Wie im Vorjahr machten sich Rechtsextremisten Ziele anderer nicht-extremistischer Strömungen zu eigen und waren bestrebt, vermehrt Präsenz Verfassungsschutzbericht Bayern 2007
  • Skinhead-Musik und Skinhead-Magazine ..................... 73 .6 Verbindungen rechtsextremistischer Skinheads zur NPD.. 75 .7 Strafverfahren, Urteile und Exekutivmaßnahmen
  • Rechtsextremistisch motivierte Straftaten ...................... 78 .1 Gewalttaten ................................................................ 78 .2 Sonstige Straftaten ...................................................... 81 . Revisionismus .............................................................. 83 .1 Ziele ............................................................................. 83 .2 Entwicklung und Träger
.2.1 Ideologisch-politischer Standort ................................... 42 .2.2 Organisation ................................................................ 46 .2.3 Beteiligung an Wahlen ................................................ 46 .2.4 Gemeinsamer Landesparteitag ..................................... 47 .3 Die Republikaner (REP) ................................................. 48 .3.1 Ideologisch-politischer Standort ................................... 48 .3.2 Missachtung des offiziellen Abgrenzungskurses ........... 49 .3.3 Organisation ................................................................ 51 .3.4 Teilnahme an Wahlen ................................................... 51 .3.5 Aktivitäten ................................................................... 52 .4 Bürgerinitiative Ausländerstopp (BIA) ........................... 53 .5 Deutschland-Bewegung/Friedenskomitee ..................... 54 .6 Sonstige Organisationen .............................................. 56 .7 Druckschriftenund Zeitungsverlag GmbH (DSZ-Verlag) 56 .8 Nation Europa Verlag GmbH ........................................ 58 . Organisationsunabhängiger Neonazismus ..................... 59 .1 Allgemeines ................................................................. 59 .2 Neonazi-Kameradschaften ........................................... 61 .2.1 Fränkische Aktionsfront (F.A.F.) ..................................... 61 .2.2 Kameradschaft Süd - Aktionsbüro Süddeutschland (AS) 62 .2.3 Neonazi-Kreis um Falko Schüßler .................................. 65 .2.4 Bund Frankenland - Staatsbürgerliche Runde ................ 65 .2.5 Kameradschaft Lichtenfels ........................................... 66 .3 Informationelle Vernetzung .......................................... 66 .4 Aktivitäten zum 16. Todestag von Rudolf Heß .............. 68 . Skinheads .................................................................... 69 .1 Überblick ..................................................................... 69 .2 Politische Ausrichtung .................................................. 69 .3 Strukturen .................................................................... 70 .4 Anziehungskraft für Jugendliche .................................. 71 .5 Skinhead-Musik und Skinhead-Magazine ..................... 73 .6 Verbindungen rechtsextremistischer Skinheads zur NPD.. 75 .7 Strafverfahren, Urteile und Exekutivmaßnahmen ........... 75 . Rechtsextremistisch motivierte Straftaten ...................... 78 .1 Gewalttaten ................................................................ 78 .2 Sonstige Straftaten ...................................................... 81 . Revisionismus .............................................................. 83 .1 Ziele ............................................................................. 83 .2 Entwicklung und Träger der Revisionismus-Kampagne .... 83
  • Islamische Extremisten 25.000 17.470 20.000 15.000 Linksextremisten 16.870 10.000 8.880 5.000 Extreme Nationalisten
  • Islamische Extremisten 5.000 4.000 2.640 3.000 Linksextremisten 2.390 2.000 2.070 1.000 Extreme Nationalisten
Ausländerextremismus 27 Ausländische Extremisten 30.950 in Deutschland 33.170 35.000 30.000 Islamische Extremisten 25.000 17.470 20.000 15.000 Linksextremisten 16.870 10.000 8.880 5.000 Extreme Nationalisten 8.380 0 2003 2004 2005 2006 2007 Ausländische Extremisten in Bayern 7.000 5.530 6.000 5.470 Islamische Extremisten 5.000 4.000 2.640 3.000 Linksextremisten 2.390 2.000 2.070 1.000 Extreme Nationalisten 1.300 0 2003 2004 2005 2006 2007 ländischen Extremisten in Bayern. Über die Hälfte aller ausländischen Extremisten ist dem Islamismus zuzurechnen. Eine isolierte Betrachtung der Mitgliederzahlen der Organisationen verdeutlicht die Bedrohungslage nicht ausreichend. Insbesondere im Bereich des Terrorismus treten im Inland fast ausschließlich organisationsunabhängige Einzelpersonen oder Anhänger von Splittergruppen ausländischer Organisationen mit Verbindungen zum islamistischen Terrorismus auf. Ihre Gesamtzahl kann nur geschätzt werden. In Bayern werGewaltpotenzial den etwa 50 Personen Verbindungen zu terroristisch orientierten Netzin Bayern werken zugeschrieben. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass eine weit größere Zahl islamischer Extremisten - rund 500 Personen - Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele befürwortet, dabei aber vorrangig auf ihre jeweiligen Heimatländer und nicht auf Deutschland abzielt. Verfassungsschutzbericht Bayern 2007
  • Gewaltdelikten handelt es sich beispielsweise um Übergriffe auf Rechtsextremisten, denen gegenseitige Auseinandersetzungen vorausgegangen waren. Im Gegensatz zu den Gewaltdelikten
  • November 2006 den Marokkaner Mounir al-Motassadeq rechtskräftig der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Beihilfe zum 246-fachen
28 Ausländerextremismus 1.3 Gewalttaten In Deutschland betrug die Zahl der Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "politisch motivierte Ausländerkriminalität" (ohne Terrorismusdelikte) 108 gegenüber 95 im Jahr 2006. In Bayern ging die Zahl der ausländischen Extremisten zuzurechnenden Gewaltdelikte von elf im Jahr 2006 auf sechs deutlich zurück. Bei den Gewaltdelikten handelt es sich beispielsweise um Übergriffe auf Rechtsextremisten, denen gegenseitige Auseinandersetzungen vorausgegangen waren. Im Gegensatz zu den Gewaltdelikten ist die Zahl der Terrorismusdelikte von drei im Jahr 2006 auf acht im Jahr 2007 gestiegen. Dabei wird u.a. wegen der Verbreitung djihadistischer Inhalte im Internet sowie wegen des Verdachts der Unterstützung terroristischer Vereinigungen wie der Ansar al-Islam/Ansar al-Sunna und der DHKP-C ermittelt. 1.4 Gerichtsverfahren und Exekutivmaßnahmen Nachdem der Bundesgerichtshof am 16. November 2006 den Marokkaner Mounir al-Motassadeq rechtskräftig der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Beihilfe zum 246-fachen Mord schuldig gesprochen hatte, setzte das Oberlandesgericht Hamburg am 8. Januar das Strafmaß wegen Beihilfe zum Mord an den Insassen der 11. September 2001 am 11. September 2001 in den USA entführten vier Flugzeuge auf 15 Jahre fest. PKK Wegen Rädelsführerschaft in der terroristischen Vereinigung PKK (vgl. auch Nummer 5.1.2 dieses Abschnitts) verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 16. Januar einen türkischen Staatsangehörigen kurdischer Abstammung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Der Verurteilte war in den 90er Jahren mitverantwortlich für mehrere Anschläge auf türkische Generalkonsulate, Restaurants, Banken und Reisebüros im gesamten Bundesgebiet. Dabei waren ein Mensch getötet und zahlreiche weitere verletzt worden. Am 8. April wurden in einer Wohnung in Hagen/Nordrhein-Westfalen DHKP-C zwei mutmaßliche Führungsmitglieder der DHKP-C (vgl. auch Nummer 5.2 dieses Abschnitts) festgenommen. Ihnen wird u.a. vorgeworfen, im Auftrag der DHKP-C Kommunikationsmittel, militärische Ausrüstung, Waffen und Munition besorgt und für den bewaffneten Kampf gegen den türkischen Staat in die Türkei geschmuggelt zu haben. Gegen beide erging Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Gruppierung. Verfassungsschutzbericht Bayern 2007
  • Unter anderem wird ausgeführt, Vertreter linksextremistischer Organidaß der KB Deutschland das Recht auf sationen aus Dänemark, dem Baskennationale Selbstbestimmung abspreland
  • Perspektiven der "revolulehne die Wiedervereinigung auch ab, tionären Linken" befaßt. Darin heißt weil er internationalistisch sei. es, eine Bündelung
  • besten Kräfte Den Mord an HERRHAUSEN der Linken" sei notwendig, wenn linke kommentierte der KB mit persönliund marxistische Politik
Linksextremismus tiative Sozialistische Politik" (ISP), der den Gremiums" zur Deutschlandpoli"Graswurzel"-Bewegung und auch tik. Unter anderem wird ausgeführt, Vertreter linksextremistischer Organidaß der KB Deutschland das Recht auf sationen aus Dänemark, dem Baskennationale Selbstbestimmung abspreland sowie iranischer und türkischer che. Nationale Eigenstaatlichkeit sei Gruppen teil. Das KB-Organ eine sinnvolle Forderung nur für Län"ak-Arbeiterkampf' veröffentlichte der, die sich aus kolonialistischer dazu eine Vorlage der Parteiführung, Unterdrückung befreiten. Der KB die sich mit Perspektiven der "revolulehne die Wiedervereinigung auch ab, tionären Linken" befaßt. Darin heißt weil er internationalistisch sei. es, eine Bündelung der "besten Kräfte Den Mord an HERRHAUSEN der Linken" sei notwendig, wenn linke kommentierte der KB mit persönliund marxistische Politik in der Bunchen Verunglimpfungen des Opfers. desrepublik Deutschland eine Zukunft haben solle. Als gemeinsame PositioIn Niedersachsen war der KB übernen fordert der KB: Unversöhnlichkeit wiegend im Rahmen von Aktionsgegenüber der Bundesrepublik bündnissen mit Schwerpunkt in GötDeutschland und ihrer Politik, Untertingen aktiv. stützung der Rebellion sozialer Minderheiten und volle Gleichstellung von Immigranten. Es konnte nicht festge"Bund Westdeutscher Kommunistellt werden, daß von dieser Veransten" (BWK) staltung wesentliche Impulse ausgegangen sind. Der BWK widmete sich schwerpunktmäßig der geplanten Fusion mit Gegen die Übersiedler aus der DDR der "Vereinigten Sozialistischen Parbetrieb auch der KB massive Hetze. In tei" (VSP) und der "Freien Arbeiter der Septemberausgabe des "ak-ArbeiUnion/Rätekommunisten" (FAU/R). terkampf" wurden unter der ÜberIn einer gemeinsam erstellten "Beischrift lage" Nr. 3 vom 28. September zu den "Liebe Deinen Zoni wie Dich Publikationen selbst" - "Aufsätze zur Diskussion (Kommuin einer auch für KB-Verhältnisse nistische Gruppen), ungewöhnlichen Weise polemisiert. - "Politische Berichte,, (BWK), Man hätte den eintreffenden "Zonis" - "Sozialistische Zeitung,, (VSP) gleich auf dem Bahnsteig "gern die wurden der Entwurf einer programFresse poliert". Denn eine solche Gelematischen Erklärung und das "Protogenheit, "auf einen Schlag Millionen koll" der gemeinsamen Konferenz von reaktionärer A... mitzutreffen, darf BWK, FAU/R, VSP zur Programmdisman nicht auslassen". Wenigstens in kussion am 26727.8.89 in Köln veröfeinigen Leserbriefen wurden diese fentlicht. Den Fusionsbemühungen Ausfälle als "eine intellektuelle Bankblieb allerdings der Erfolg versagt. rotterklärung ohnegleichen" kritisiert. Nach wiederholten Differenzen - vor Für derart wüste Haßtiraden dürfe kein allem in der Bewertung der Vorgänge Platz sein. in Osteuropa - beschloß die VSP im Am 11. Dezember veröffentlichte Januar 1990, die Vereinigungsverhandder KB eine Erklärung seines "Leitenlungen nicht fortsetzen. 34

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