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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Linksextremismus 153 und einer dritten Firma, die man offenbar ebenfalls für eine solche gehalten hatte. In der autonomen Zeitschrift "INTERIM
  • Berlin vorläufig fest. In Bayern konzentrierten sich gewaltbereite Linksextremisten auf die "Revolutionäre 1. Mai-Veranstaltung" in Nürnberg
Linksextremismus 153 und einer dritten Firma, die man offenbar ebenfalls für eine solche gehalten hatte. In der autonomen Zeitschrift "INTERIM", Nummer 606 vom 25. November, erschien unter dem Titel "Zeitarbeit ist moderner Sklavenhandel!" eine Tatbekennung, in der diese "Entglasungsaktion" mit der Thematik Sozialabbau begründet wird: "Notwendig ist es jedoch neben der legalen Massenaktion auch in die organisierte militante Offensive zu kommen. Nur so können die Angriffe auf unsere Klasse wirksam abgewehrt werden. Und nur mittels revolutionärer Gegengewalt kann letztendlich eine klassenlose Gesellschaft ohne Ausbeutung und Unterdrückung erkämpft werden. Alles andere ist Illusion und Augenwischerei!" 3.1.6.6 Weitere Aktionen Im Gegensatz zum weitgehend störungsfreien "Revolutionären 1. Mai" Ausschreitungen in Bayern wurden die 1. Mai-Feiern in Berlin wie erwartet wieder von zum 1. Mai in schweren Gewaltausbrüchen begleitet. Der Polizei gelang es allerBerlin dings durch starke Präsenz vor Ort, Zerstörungen und Sachbeschädigungen in der Dimension der Vorjahre zu verhindern. Die Auseinandersetzungen begannen bereits am 30. April und eskalierten am Abend des 1. Mai. Die Einsatzkräfte wurden wiederholt mit Steinen und Flaschen attackiert sowie mit Signalmunition beschossen. Insgesamt wurden 250 Polizeibeamte verletzt. Autonome Gewalttäter setzten u.a. Müllcontainer sowie ein Auto in Brand und blockierten Straßen. Einen Schwerpunkt für die autonome Szene bildete die so genannte "16.00 Uhr-Demo", an der sich unter dem Motto "Unsere Agenda heißt Widerstand - Zusammen kämpfen gegen Sozialterror und imperialistisches Morden" etwa 2.400 überwiegend der gewaltbereiten autonomen Szene zuzurechnende Demonstranten beteiligten. Die Polizei nahm insgesamt 186 Personen im Zusammenhang mit den Gewalttätigkeiten am 1. Mai in Berlin vorläufig fest. In Bayern konzentrierten sich gewaltbereite Linksextremisten auf die "Revolutionäre 1. Mai-Veranstaltung" in Nürnberg. Die von der "InitiaAktionen zum tive Neue ArbeiterInnenbewegung" angemeldete Demonstration mit 1. Mai in Bayern anschließendem internationalem Straßenfest verlief bei einer Beteiligung von rund 900 Personen weitgehend friedlich. Am Rande des internationalen Straßenfestes wurden leere Flaschen gegen die eingesetzten Polizeibeamten geworfen.
  • Organisationen LinksExtreme Islamische Gesamtzahl Mitgliederstärke extremisten Nationalisten Extremisten Mitglieder extremistischer Links-extremisten Extreme AusländerNationalisten Kurden Islamische
Ausländerextremismus 159 5. Abschnitt Extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen von Ausländern 1. Allgemeines 1.1 Merkmale des Ausländerextremismus Ausländergruppen werden als extremistisch eingestuft, wenn sie sich Einstufung als gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Dazu extremistisch zählen insbesondere die Organisationen islamischer Extremisten, die sich die Errichtung eines islamischen Staates, wie z.B. im Iran, auch in Deutschland zum Ziel gesetzt haben und damit wesentliche Grundsätze unserer freiheitlichen Verfassung beseitigen wollen. Der gesetzlichen Beobachtung unterliegen ferner Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind bzw. Gruppierungen von Ausländern, die eine gewaltsame Änderung der politischen Verhältnisse im Heimatland anstreben und dadurch auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. 1.2 Entwicklung der Organisationen LinksExtreme Islamische Gesamtzahl Mitgliederstärke extremisten Nationalisten Extremisten Mitglieder extremistischer Links-extremisten Extreme AusländerNationalisten Kurden Islamische 1.960 (1.940) - - 50 (50) 2.010 (1.990) organisationen Türken 280 (330) 1.500 (2.000) 4.930 (5.080) 6.710 (7.410) in Bayern Sonstige* 270 (370) 160 (70) 440 (400) 870 (840) Gesamtzahl 2.510 (2.640) 1.660 (2.070) 5.420 (5.530) 9.590 (10.240) (in Klammern die Vergleichszahlen des Vorjahrs) * Albaner, Araber, Inder, Iraner, Srilanker u.a. Die Gesamtzahl der Mitglieder extremistischer Ausländervereinigungen verringerte sich in Bayern geringfügig von 10.240 im Jahr 2003 auf Leicht gesunkene 9.590. Darin eingerechnet sind rund 1.800 Anhänger des in DeutschMitgliederzahl land verbotenen Volkskongresses Kurdistans (KONGRA GEL bzw. KHK; bisher Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans - KADEK -,
  • Islamische Extremisten 25.000 18.600 20.000 15.000 Linksextremisten 17.290 10.000 8.750 5.000 Extreme Nationalisten
  • Islamische Extremisten 4.000 2.750 3.000 Linksextremisten 2.000 2.510 2.180 1.000 Extreme Nationalisten
160 Ausländerextremismus Entwicklung der MitglieMitglieder derzahlen 100.000 extremistischer 80.000 Ausländerorganisationen 60.000 55.500 Deutschland 57.520 40.000 20.000 Bayern 9.900 9.590 0 1995 96 97 98 99 2000 01 02 03 04 Ausländische Extremisten in Deutschland 31.450 35.000 31.800 30.000 Islamische Extremisten 25.000 18.600 20.000 15.000 Linksextremisten 17.290 10.000 8.750 5.000 Extreme Nationalisten 8.430 0 2000 2001 2002 2003 2004 Ausländische Extremisten in Bayern 7.000 5.540 6.000 5.420 5.000 Islamische Extremisten 4.000 2.750 3.000 Linksextremisten 2.000 2.510 2.180 1.000 Extreme Nationalisten 1.660 0 2000 2001 2002 2003 2004
  • durch ein auf dem Koran und der Scharia (islamisches Rechtssystem) basierendes islamisches Gesellschaftssystem ersetzen. Überwiegend streben sie sogar die Errichtung
  • Menschen wird verneint. Nur Muslime gelten als völlig prinzip rechtsfähig und können gleiche Rechte haben, sofern diese nicht im Widerspruch
162 Ausländerextremismus Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden und damit oder durch entsprechende Propaganda auch das friedliche Zusammenleben der Völker beeinträchtigen. Diese Trennung kann nicht absolut sein, da sich der islamische Fundamentalismus direkt aus dem Islam ableitet. Die im Bundesgebiet aktiven islamisch-extremistischen Gruppierungen wollen die in ihren Heimatländern bestehenden Staatsund Gesellschaftsordnungen durch ein auf dem Koran und der Scharia (islamisches Rechtssystem) basierendes islamisches Gesellschaftssystem ersetzen. Überwiegend streben sie sogar die Errichtung eines anti-laizistischen Gottesstaats auf der ganzen Welt an. Sie gehen davon aus, dass durch die Scharia eine alle Lebensbereiche umfassende islamische Gesellschaftsordnung vorgegeben sei, die es überall zu verwirklichen gelte. Ihrer Überzeugung nach entsprechen die gesellschaftspolitischen Vorstellungen des Islamismus wegen ihres göttlichen Ursprungs als einziges gesellschaftliches System in allen Aspekten vollständig der menschlichen Natur. Die Trennung von Staat und Religion (Laizismus) in westlichen Staaten wird daher nicht nur als Verstoß gegen "un-islamisch" abgelehnt, sondern teilweise auch aktiv bekämpft. Die das GleichheitsGleichheit der Menschen wird verneint. Nur Muslime gelten als völlig prinzip rechtsfähig und können gleiche Rechte haben, sofern diese nicht im Widerspruch zur Scharia stehen. Menschenrechte nach westlichem Verständnis werden nur zum Teil anerkannt. Die Scharia liefert zudem die Legitimation für unmenschliche Strafen. Intoleranz Der islamische Fundamentalismus ist geprägt von Intoleranz gegenüber Andersgläubigen, teilweise sogar selbst gegen friedliche, moderate Muslime. Aufgrund seines Absolutheitsanspruchs fordert er einen aktiven Kampf gegen alle "Ungläubigen" und die weltweite Islamisierung, falls nötig durch Unterwerfung aller Nichtmuslime. Ablehnung der Westliche Demokratieund Gesellschaftsvorstellungen werden abgeDemokratie lehnt, sofern sie nicht im Einklang mit der von den Fundamentalisten vorgenommenen Auslegung des Korans und der Scharia stehen. Dies bedeutet die Ächtung des demokratischen Prinzips der Volkssouveränität und der Chancengleichheit der Parteien. Ferner gibt es keine Gewaltenteilung, keine demokratische Legislative, keine Kontrolle der obersten Staatsgewalt. Eine Eingliederung von Muslimen in die demokratische Gesellschaft ist damit wesentlich erschwert. Der islamische Fundamentalismus ist daher zwangsläufig integrationsfeindlich.
  • deutsche Fanzines. Sie erreichen Auflagen von mehreren hundert Exemplaren. Rechtsextremistische Fanzines sind - trotz steigender Bedeutung des Internet - ein wichtiger Faktor
  • MetalSzene" zuzurechnen und unterhalten weit reichende Kontakte zu anderen rechtsextremistischen Organisationen und Parteien. Sie nehmen regelmäßig an entsprechenden Veranstaltungen teil
164 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Stellvertreter Rudolf HESS, glorifiziert und Maßnahmen der Sicherheitsbehörden als Willkür dargestellt. Es gibt derzeit rund 35 deutsche Fanzines. Sie erreichen Auflagen von mehreren hundert Exemplaren. Rechtsextremistische Fanzines sind - trotz steigender Bedeutung des Internet - ein wichtiger Faktor der szeneinternen Kommunikation. "Vandalen - Ariogermanische Kampfgemeinschaft" Die "Vandalen - Ariogermanische Kampfgemeinschaft" bilden eine abgeschottete, festgefügte Neonazi-Funktionärsgruppe. Sie wurde 1982 in der damaligen DDR gegründet und zählt etwa 15 Mitglieder. Es besteht kaum Fluktuation. Die "Vandalen" sind stark waffeninteressiert. Die Mitglieder sind der "Heavy-MetalSzene" zuzurechnen und unterhalten weit reichende Kontakte zu anderen rechtsextremistischen Organisationen und Parteien. Sie nehmen regelmäßig an entsprechenden Veranstaltungen teil. Einzelne Personen dieser Gruppierung gehören der SkinheadBand "Landser" an.
  • GVBl S. 969) I. Abschnitt erheblicher Bedeutung für die Rechtsordnung sind, Organisation und Aufgaben durch mehr als zwei Beteiligte
  • Polizei dürfen einander nicht angegliedert jeglicher Gewaltund Willkürherrschaft eine rechtswerden. 3Dem Landesamt für Verfassungsschutz staatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage
  • Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem Zuständigkeit vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung
  • Ländern in Angelegenheiten des Veralle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsfassungsschutzes. mäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. (2) Verfassungsschutzbehörden
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) 279 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1997 (GVBl S. 70, BayRS 12-1-I) Geändert durch SS 2 des Gesetzes zur Anpassung des Bayerischen Landesrechts an Art. 13 des Grundgesetzes vom 10. Juli 1998 (GVBl S. 383), Art. 4 Abs. 1 des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes vom 10. Februar 2000 (GVBl S. 40) und SS 1 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes, des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Art. 10 Grundgesetz, des Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes vom 24. Dezember 2002 (GVBl S. 969) I. Abschnitt erheblicher Bedeutung für die Rechtsordnung sind, Organisation und Aufgaben durch mehr als zwei Beteiligte, die auf längere oder des Verfassungsschutzes unbestimmte Dauer arbeitsteilig tätig werden - unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnArt. 1 licher Strukturen oder Organisation des Verfassungsschutzes, Verhältnis zur Polizei - unter Anwendung von Gewalt oder durch entsprechende Drohung oder (1) 1 Zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des - unter Einflussnahme auf Politik, Verwaltung, Justiz, Bundes und der Länder besteht in Bayern ein LandesMedien oder Wirtschaft. amt für Verfassungsschutz. 2 Es dient auch dem Schutz vor Organisierter Kriminalität. (4) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz ist eine dem Staatsministerium des Innern unmittelbar (2) 1 Freiheitliche demokratische Grundordnung nachgeordnete Behörde. 2 Das Landesamt und Dienstnach Absatz 1 ist eine Ordnung, die unter Ausschluss stellen der Polizei dürfen einander nicht angegliedert jeglicher Gewaltund Willkürherrschaft eine rechtswerden. 3Dem Landesamt für Verfassungsschutz staatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der steht ein Weisungsrecht gegenüber Dienststellen der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der Polizei oder die Befugnis zu polizeilichen Maßnahmen jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit nicht zu. darstellt. 2 Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung gehören mindestens: Die Achtung vor den im Art. 2 Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem Zuständigkeit vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßiggesetzlich festgelegten Aufgaben zu erfüllen. 2 Dazu gekeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, hört auch die Zusammenarbeit Bayerns mit dem Bund das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für und den anderen Ländern in Angelegenheiten des Veralle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsfassungsschutzes. mäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. (2) Verfassungsschutzbehörden der anderen Länder (3) Organisierte Kriminalität ist die von Gewinndürfen in Bayern nur im Einvernehmen mit dem Lanoder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung desamt für Verfassungsschutz nach Maßgabe dieses von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von Gesetzes tätig werden.
  • Entsprechendes gilt für wesentliche Änderungen des nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen Verfahrens. nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen
  • Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage für (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat in das Fehlen
  • juristischen Personen des (2) Soweit eine Person einer Sicherheitsüberprüöffentlichen Rechts sowie sonstige öffentliche Stellen fung nach
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) 285 tragten für den Datenschutz unverzüglich mitzuteilen. 4. die Information oder die Tatsache der Speicherung 3 Entsprechendes gilt für wesentliche Änderungen des nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen Verfahrens. nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheimgehal(2) Die Zustimmung des Staatsministeriums des ten werden muss. Innern darf nur erteilt werden, wenn die Speicherung personenbezogener Daten auf das erforderliche Maß (4) 1 Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf beschränkt ist. keiner Begründung. 2 Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage für (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat in das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, angemessenen Abständen die Notwendigkeit der Weidass er sich hinsichtlich der Verarbeitung personenterführung oder Änderung seiner Dateien zu prüfen. bezogener Daten an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. 3 Dem Landesbeauftragten Art. 10 für den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu Geltung des Bayerischen Datenschutzgesetzes erteilen, soweit nicht das Staatsministerium des Innern im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bei der Erfüllung der gesetzlich festgelegten AufBundes oder eines Landes gefährdet würde. 4 Mitteilungaben durch das Landesamt für Verfassungsschutz fingen des Landesbeauftragten an den Betroffenen dürfen den die Art. l0 bis 13, 15 bis 23 und 26 bis 28 des keine Rückschlüsse auf den Kenntnisstand des LandesBayerischen Datenschutzgesetzes keine Anwendung. amts für Verfassungsschutz zulassen, sofern dieses nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Art. 11 Auskunftserteilung III. Abschnitt (1) Ein Anspruch auf Auskunft über die beim 1 Übermittlungsregelungen Landesamt für Verfassungsschutz in Dateien oder Akten gespeicherten Informationen besteht nicht. 2 Hat Art. 12 eine Person ein besonderes Interesse an einer Auskunft Informationsübermittlung über die zu ihrer Person gespeicherten Daten, so entan das Landesamt für Verfassungsschutz scheidet das Landesamt für Verfassungsschutz nach ohne Ersuchen pflichtgemäßem Ermessen über das Auskunftsbegeh(1) Die Behörden, Gerichte hinsichtlich ihrer Regisren. ter, Gebietskörperschaften und andere der staatlichen Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des (2) Soweit eine Person einer Sicherheitsüberprüöffentlichen Rechts sowie sonstige öffentliche Stellen fung nach Art. 3 Abs. 2 unterzogen wird oder zu einer des Freistaats Bayern haben von sich aus dem LandesPerson Auskunft nach Art. 3 Abs. 3 Nr. 1 erteilt wird, amt für Verfassungsschutz die ihnen bei Erfüllung ihrer hat diese Person abweichend von Absatz 1 einen Aufgaben bekannt gewordenen Informationen zu überAnspruch auf Auskunft über die Daten des Landesamts mitteln, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestefür Verfassungsschutz, die es im Rahmen der Erfüllung hen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufdieser Aufgaben übermittelt hat. gaben des Landesamts für Verfassungsschutz nach Art. 3 Abs. 1 oder entsprechender Aufgaben auf Grund eines (3) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit Gesetzes nach Art. 73 Nr. 10 Buchst. b oder c des 1. eine Gefährdung der Erfüllung der Aufgaben nach Grundgesetzes erforderlich sein kann. Art. 3 durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die 2. durch die Auskunftserteilung nachrichtendienstliche übermittelten Informationen nach ihrem Eingang unZugänge gefährdet sein können oder die Ausforverzüglich darauf zu überprüfen, ob sie für die Erfülschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitslung seiner in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderweise des Landesamts für Verfassungsschutz zu lich sind. 2 Ergibt die Prüfung, dass sie nicht erforderbefürchten ist, lich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernich3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden ten. 3 Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Trennung von anderen Informationen, die zur Erfüllung Nachteile bereiten würde oder der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit un-
  • prägend auf in Deutschland lebende Kinder und Jugendliche einzuwirken. Rechtsextremisten sind weiterhin bestrebt, insbesondere auch soziale Themen propagandistisch zu nutzen
  • Schutz von Veranstaltungen eingesetzt waren. Der gewaltbereite Linksextremismus richtet sich seit längerem gegen den G8-Gipfel im Juni
  • Sicherheitsbehörden dadurch in die Lage zu versetzen, rechtzeitig die notwendigen sicherheitsrechtlichen Entscheidungen zu veranlassen. Aufgabe des Landesamts und des Bayerischen
Vorwort 3 Wie die gescheiterten Anschläge mit Kofferbomben auf zwei Regionalzüge Ende Juli 2006 auf eindringliche Weise deutlich gemacht haben, stellt der islamistische Terrorismus die größte Gefahr für die Innere Sicherheit Deutschlands dar. Trotz polizeilicher und militärischer Erfolge bei der Bekämpfung terroristischer Netzwerke konnte die Bedrohung der westlichen Welt nicht nachhaltig eingedämmt werden. Insbesondere das Phänomen des "home-grown"-Terrorismus bedarf deshalb einer aufmerksamen Beobachtung. Außerhalb terroristischer Anschläge birgt der islamische Extremismus erhebliche Gefahren für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung: Islamistische Gruppen, die von Intoleranz gegen Andersgläubige geprägt sind und einen Absolutheitsanspruch für die eigene Auslegung des Islam vertreten, wenden sich massiv gegen eine echte Integration ausländischer Mitbürger. Bildungsund Betreuungsangebote verschaffen islamistischen Organisationen Möglichkeiten, unter dem Mantel der "islamischen" Bildung mit ihren extremistischen Haltungen prägend auf in Deutschland lebende Kinder und Jugendliche einzuwirken. Rechtsextremisten sind weiterhin bestrebt, insbesondere auch soziale Themen propagandistisch zu nutzen. Mit der Strategie, in Wahlkämpfen durch Schüren von Ängsten vor Arbeitslosigkeit, Fremdbestimmung oder Überfremdung Wählerstimmen zu erringen, konnte die NPD teilweise Wahlerfolge erringen. Trotz des Rückgangs der extremistisch motivierten Gewalttaten liegen die Zahlen noch immer auf einem hohen Niveau. Besonders bedenklich sind die vielen Gewalttaten gegen Polizeibeamte, die zum Schutz von Veranstaltungen eingesetzt waren. Der gewaltbereite Linksextremismus richtet sich seit längerem gegen den G8-Gipfel im Juni 2007 und droht, das Ansehen Deutschlands in der Weltöffentlichkeit zu beschädigen. Das Internet wird mittlerweile umfassend als Propaganda-, Kommunikationsund Steuerungsmedium ersten Ranges genutzt, das insbesondere auch Jugendliche anspricht. Dies gilt gerade für den Bereich des islamischen Extremismus. Neben ideologischer Beeinflussung wird im Internet für den bewaffneten Kampf geworben. Zudem werden für die Kriegführung und die Durchführung von Anschlägen erforderliche Informationen zur Verfügung gestellt. Aufgabe des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz ist es insbesondere, zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestands und der Sicherheit des Bundes und der Länder sowie zum Schutz vor Organisierter Kriminalität Informationen zu sammeln und die Sicherheitsbehörden dadurch in die Lage zu versetzen, rechtzeitig die notwendigen sicherheitsrechtlichen Entscheidungen zu veranlassen. Aufgabe des Landesamts und des Bayerischen Staatsministeriums des Innern ist es ferner, die Öffentlichkeit über solche extremistischen und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen und Tätigkeiten zu informieren. Diese Informationspflicht folgt aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der wehrhaften Demokratie und ist in Art. 15 des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes verankert. Nur der informierte und über extremistische Bestrebungen aufgeklärte Bürger ist in der Lage, Entwicklungen in Politik und Gesellschaft sowie die dazu getroffenen staatlichen Maßnahmen und Entscheidungen richtig zu beurteilen. Dieser Bericht soll hierzu beitragen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bayerischen Sicherheitsbehörden, insbesondere des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz und der bayerischen Polizei, gilt unser besonderer Dank. Durch ihren Einsatz haben sie auch im Jahr 2006 die Sicherheit der Bürger in Bayern gewährleistet und einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Deutschland geleistet. München, im März 2007 Dr. Günther Beckstein Georg Schmid Staatsminister Staatssekretär
  • Extremismus im Jahr 2006 1. Ausländerextremismus .................................................. 17 2. Rechtsextremismus ....................................................... 19 3. Linksextremismus .......................................................... 22 4. Scientology-Organisation .............................................. 23 5. Grafische Darstellungen
4 Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Verfassungsschutz in Bayern 11 1. Gesetzliche Grundlagen ................................................ 12 2. Aufgaben des Verfassungsschutzes ............................... 12 3. Informationsbeschaffung ............................................. 13 4. Kontrolle ...................................................................... 14 5. Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes ............... 15 6. Infound Beratungstelefone ......................................... 16 2. Abschnitt Entwicklung des politischen Extremismus im Jahr 2006 1. Ausländerextremismus .................................................. 17 2. Rechtsextremismus ....................................................... 19 3. Linksextremismus .......................................................... 22 4. Scientology-Organisation .............................................. 23 5. Grafische Darstellungen ................................................ 25 3. Abschnitt Extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen von Ausländern 1. Allgemeines ................................................................ 27 1.1 Merkmale des Ausländerextremismus .......................... 27 1.2 Entwicklung in Bayern ................................................. 27 1.3 Gewalttaten ................................................................ 29 1.4 Gerichtsverfahren und Exekutivmaßnahmen ................. 30 2. Islamischer Extremismus (= Islamismus) ........................ 33 2.1 Integrationsfeindlichkeit des Islamismus ....................... 33 2.2 Rolle des Internets ....................................................... 34 2.3 Islamistische Bildungsund Jugendarbeit ..................... 36 2.4 Protestaktionen ........................................................... 37 2.4.1 Proteste gegen die Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen .............................................. 37 Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • Verfassungsschutz in Bayern 1. Gesetzliche Grundlagen Rechtliche Die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes sind gesetzlich Grundlagen genau festgelegt. Das Gesetz
  • Verfassungsschutzes gemeinsam zu erfüllenden Aufgaben. Es ist zugleich Rechtsgrundlage für die Arbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz. Neben diesem Bundesgesetz bestehen
  • Sicherheitsüberprüfungen aus Gründen des Geheimschutzes und des Sabotageschutzes mit. Rechtsgrundlage hierfür ist das Bayerische Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Das Landesamt ist fernerhin beteiligt
12 Verfassungsschutz in Bayern 1. Gesetzliche Grundlagen Rechtliche Die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes sind gesetzlich Grundlagen genau festgelegt. Das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt die von Bund und Ländern auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes gemeinsam zu erfüllenden Aufgaben. Es ist zugleich Rechtsgrundlage für die Arbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz. Neben diesem Bundesgesetz bestehen in allen Ländern eigene Verfassungsschutzgesetze. In Bayern regelt das im Anhang abgedruckte Bayerische Verfassungsschutzgesetz die Aufgaben und Befugnisse des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, das seinen Sitz in München hat und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern unmittelbar nachgeordnet ist. Für das Landesamt wurden im Haushaltsplan 2006 insgesamt 446 Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst ausgewiesen; das Haushaltsvolumen 2006 betrug 25 Millionen Euro. 2. Aufgaben des Verfassungsschutzes BeobachtungsNach dem Bayerischen Verfassungsschutzgesetz hat das Landesamt für auftrag Verfassungsschutz im Wesentlichen den Auftrag der Beobachtung von - Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, - sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht (Sabotage und Spionage), - Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, - Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), gerichtet sind und - Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität. Darüber hinaus wirkt das Landesamt für Verfassungsschutz u.a. bei Sicherheitsüberprüfungen aus Gründen des Geheimschutzes und des Sabotageschutzes mit. Rechtsgrundlage hierfür ist das Bayerische Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Das Landesamt ist fernerhin beteiligt bei der Überprüfung von Mitarbeitern in Flughäfen und Kernkraftwerken Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • genannten IMSI-Catchers zur Feststellung unbekannter Mobiltelefonnummern. Rechtsstaatliche Sicherungen gelten auch für den Einsatz besonderer technischer Mittel im Schutzbereich
  • Strafprozessordnung erfordert in Teilbereichen auch eine Anpassung der bisherigen Rechtslage. Keine polizeiDem Verfassungsschutz stehen keine polizeilichen Befugnisse zu. Polizeilichen Befugnisse
14 Verfassungsschutz in Bayern sicher, dass in dieses Grundrecht nur eingegriffen wird, wenn die im Gesetz genannten besonderen Gründe vorliegen. Ähnliches gilt für die seit Beginn des Jahres 2003 eingeführten Auskunftsverpflichtungen von Postund Telekommunikationsdienstleistern, Fluggesellschaften und Kreditinstituten sowie für die Verwendung des so genannten IMSI-Catchers zur Feststellung unbekannter Mobiltelefonnummern. Rechtsstaatliche Sicherungen gelten auch für den Einsatz besonderer technischer Mittel im Schutzbereich des Art. 13 des Grundgesetzes, also für den Einsatz von Abhörgeräten oder versteckten Kameras in Wohnungen und Büros. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3.März 2004 zu entsprechenden Maßnahmen nach der Strafprozessordnung erfordert in Teilbereichen auch eine Anpassung der bisherigen Rechtslage. Keine polizeiDem Verfassungsschutz stehen keine polizeilichen Befugnisse zu. Polizeilichen Befugnisse behörden und Verfassungsschutz sind voneinander getrennt. Deshalb dürfen die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes keinerlei Zwangsmaßnahmen (wie z.B. Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen usw.) durchführen. Verfassungsschutzbehörden dürfen auch keiner polizeilichen Dienststelle angegliedert werden. Dies steht aber einer informationellen Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterstützung nicht entgegen. Im Gegenteil sind diese unabdingbare Voraussetzungen für eine effiziente Arbeit der Sicherheitsbehörden. Erscheint aufgrund der dem Verfassungsschutz vorliegenden Informationen ein sicherheitsrechtliches Eingreifen erforderlich, so wird die zuständige Sicherheitsbehörde unterrichtet. Diese entscheidet dann selbständig, ob und welche Maßnahmen zu treffen sind. 4. Kontrolle Vielfältige Die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden unterliegt einer vielfälKontrollen tigen Kontrolle. Dazu gehört die allgemeine parlamentarische Kontrolle, die durch die Berichtspflicht des verantwortlichen Ministers gegenüber dem Landtag im Rahmen von aktuellen Stunden, Anfragen von Abgeordneten, Petitionen usw. ausgeübt wird. Eine besondere Kommission des Bayerischen Landtags, das Parlamentarische Kontrollgremium, überwacht die Arbeit des Verfassungsschutzes. Die G10-Kommission überprüft die Maßnahmen zur Überwachung des Postund Fernmeldeverkehrs - deren Zahl im Jahr 2006 wie schon in der Vergangenheit im unteren zweistelligen Bereich lag -, die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Auskunftsverpflichtungen von Postund Telekommunikationsdienstleistern, Fluggesellschaften und Kreditinstituten sowie des Einsatzes des so genannten IMSI-Catchers. Die Verwaltungskontrolle obliegt dem Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • Organisation erwecken. Sie ist nach wie vor um ein rechtlich unangreifbares Erscheinungsbild bemüht. Deshalb unternahm sie in den letzten Jahren
  • verstärkt rechtliche Schritte gegen Veröffentlichungen in Verfassungsschutzberichten oder anderen Publikationen. In Bayern wurde im Mai ein seit dem Jahr
  • andauernder Rechtsstreit in erster Instanz beendet. Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat der Klage der IGMG gegen den Freistaat Bayern
  • Jahres 2001 zum Teil stattgegeben. Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt. Unabhängig von diesem juristischen Teilerfolg der IGMG existiert über
18 Entwicklung des politischen Extremismus heitlichen demokratischen Grundordnung stehenden Organisation erwecken. Sie ist nach wie vor um ein rechtlich unangreifbares Erscheinungsbild bemüht. Deshalb unternahm sie in den letzten Jahren verstärkt rechtliche Schritte gegen Veröffentlichungen in Verfassungsschutzberichten oder anderen Publikationen. In Bayern wurde im Mai ein seit dem Jahr 2002 andauernder Rechtsstreit in erster Instanz beendet. Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat der Klage der IGMG gegen den Freistaat Bayern auf Unterlassung verschiedener Aussagen im Verfassungsschutzbericht des Jahres 2001 zum Teil stattgegeben. Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt. Unabhängig von diesem juristischen Teilerfolg der IGMG existiert über sie weiterhin eine Vielzahl von Erkenntnissen, die belegen, dass die IGMG eine extremistische Organisation ist. Tablighi Jamaat Im Mai fand in der Al-Nur-Moschee in Berlin das Jahrestreffen der Tablighi Jamaat (TJ) statt, an dem sich rund 700 Anhänger aus Deutschland, darunter etwa 50 aus Bayern, beteiligten. Ziel der TJ ist die Islamisierung der Gesellschaft, um dadurch die Etablierung eines islamischen Staates zu erreichen, was bei diesem Jahrestreffen erneut deutlich wurde. Der gesamte Veranstaltungsablauf war gekennzeichnet durch den absoluten Führungsanspruch der pakistanischen und indischen Scheichs (Welt-Shura). Sie äußerten ihren Unmut darüber, dass Deutschland in den Missionierungserfolgen weit hinter anderen europäischen Ländern zurückliege. Die Anhänger wurden deshalb aufgefordert, ihre Missionierungsanstrengungen zu intensivieren; hierzu solle auch auf deutsche Entscheidungsträger wie Bürgermeister und Parlamentsabgeordnete zugegangen werden. "Multi-KulturDer Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) bestätigte mit Urteil Haus Ulm e.V." vom 24. Januar 2007 das Vereinsverbot des "Multi-Kultur-Hauses Ulm e.V." (MKH) nachdem er bereits im September 2006 einen Eilantrag des MKH gegen das Verbot abgelehnt hatte. Das MKH war ein vorwiegend in Bayern tätiger und in Baden-Württemberg vereinsrechtlich eingetragener Verein. Da vom MKH Bestrebungen ausgingen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richteten, wurde der Verein am 28. Dezember 2005 vom Bayerischen Staatsministerium des Innern verboten. Die Schließung des MKH verunsicherte die örtliche islamistische Szene nachhaltig und ließ bislang unterschwellige Spannungen unter der Anhängerschaft des MKH zu Tage treten. Die früheren Besucher des MKH verteilen sich nun auf die umliegenden vorwiegend türkischen Moscheen. Einzelne ehemalige Mitglieder versuchen schwerpunktVerfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • Islamische Extremisten 25.000 17.850 20.000 15.000 Linksextremisten 16.870 10.000 8.900 5.000 Extreme Nationalisten
  • Islamische Extremisten 5.000 4.000 2.800 3.000 Linksextremisten 2.070 2.410 2.000 1.000 Extreme Nationalisten
28 Ausländerextremismus rück. Wie in den Vorjahren stellten die Organisationen extremistischer Türken (einschließlich kurdischer Volkszugehöriger) etwa 90 % aller ausländischen Extremisten in Bayern. Über die Hälfte aller ausländischen Extremisten ist dem Islamismus zuzurechnen. Ausländische Extremisten in Deutschland 30.600 35.000 32.150 30.000 Islamische Extremisten 25.000 17.850 20.000 15.000 Linksextremisten 16.870 10.000 8.900 5.000 Extreme Nationalisten 8.380 0 2002 2003 2004 2005 2006 Ausländische Extremisten in Bayern 5.500 7.000 5.480 6.000 Islamische Extremisten 5.000 4.000 2.800 3.000 Linksextremisten 2.070 2.410 2.000 1.000 Extreme Nationalisten 1.300 0 2002 2003 2004 2005 2006 Eine isolierte Betrachtung der Mitgliederzahlen der Organisationen verdeutlicht die Bedrohungslage nicht ausreichend. Insbesondere im Bereich des Terrorismus treten im Inland fast ausschließlich organisationsunabhängige Einzelpersonen oder Anhänger von Splittergruppen ausländischer Organisationen mit Verbindungen zum islamistischen TerGewaltpotenzial rorismus auf. Ihre Gesamtzahl kann nur geschätzt werden. In Bayern in Bayern werden etwa 50 Personen Verbindungen zu terroristisch orientierten Netzwerken zugeschrieben. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass eine Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • prozessualen Gründen als einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Rechte der IGMG. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Freistaat
  • Bayern hat dagegen Rechtsmittel eingelegt. "Milli Gazete" als publizistisches Sprachrohr Die türkischsprachige Zeitschrift "Milli Gazete" ist eine formal eigenständige Publikation
62 Ausländerextremismus Das Verwaltungsgericht München gab am 22. Mai der Klage der IGMG gegen den Freistaat Bayern auf Unterlassung verschiedener Aussagen im Verfassungsschutzbericht Bayern des Jahres 2001 zum Teil statt. Nach Ansicht des Gerichts konnten weder der Beklagte den Nachweis führen, dass die im Verfassungsschutzbericht wiedergegebenen Äußerungen aus drei damaligen IGMG-Veranstaltungen tatsächlich erfolgten noch die Klägerin nachweisen, dass dies nicht der Fall war. Daher wertete das Gericht die genannten Zitate aus prozessualen Gründen als einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Rechte der IGMG. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Freistaat Bayern hat dagegen Rechtsmittel eingelegt. "Milli Gazete" als publizistisches Sprachrohr Die türkischsprachige Zeitschrift "Milli Gazete" ist eine formal eigenständige Publikation, die jedoch inhaltlich den Lesern die Ideologie von Milli Görüs vermittelt; das Blatt verfügt auch über eine Homepage im Internet. Die Tageszeitung erscheint in einer Türkeisowie in einer Europabzw. Deutschlandausgabe. Die Herausgeber weisen in der Europaausgabe seit Juni 2005 im Impressum darauf hin, dass es sich bei "Milli Gazete" um eine unabhängige Publikation handle, die Gewalt und Terror ablehne und sich zu Demokratie und Menschenrechten bekenne. Diese Haltung spiegelt sich jedoch nicht in der Berichterstattung wider. Wie die folgenden Zitate zeigen, verbreitet die "Milli Gazete" Verschwörungstheorien und propagiert antijudaistische Aussagen: "Zionismus bedeutet die Absicht und politische Auffassung der Juden, die Weltherrschaft der Juden zu gewährleisten und das israelische Reich zu gründen." "Die zionistische Gemeinschaft, deren Besonderheiten im Koran erwähnt wurden, will, dass auf der Welt Blut, Tränen, Abscheu und Hass Platz nehmen. Um diese Bosheiten zu verhindern, sollte die Menschheit nichts unterlassen, was in ihrer Macht steht." (Internet-Ausgabe der Milli Gazete vom 10. November) Sprachrohrfunktion Die IGMG bestreitet immer wieder, dass die "Milli Gazete" ihr publizistisches Sprachrohr sei. Vereinzelt distanziert sich die IGMG auch von Artikeln der Zeitung. Gleichzeitig führen IGMG und "Milli Gazete" jedoch gemeinsame Veranstaltungen durch, auf denen für das Blatt geworben wird. Die Nähe von IGMG und Milli Gazete zeigt sich zudem am Gesamtbild der Berichterstattung. Die "Milli Gazete" berichtet in einem Umfang über die IGMG, wie er weder in der IGMG-eigenen Zeitschrift "Milli Görüs & Perspektive" noch auf der eigenen Homepage der Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • Rechtsextremismus 99 bringen. Jetzt wird wieder einmal deutlich, warum die NPD von den herrschenden Kollaborateuren so massiv bekämpft wird." (Deutsche
  • sich um eine Aktionseinheit von NPD und Teilen des rechtsextremistischen Lagers. Die NPD bezieht hierin auch
Rechtsextremismus 99 bringen. Jetzt wird wieder einmal deutlich, warum die NPD von den herrschenden Kollaborateuren so massiv bekämpft wird." (Deutsche Stimme, Februar 2006, Seite 2) "Das Parteiensystem ist am Ende, und der Staat pfeift aus dem letzten Loch." (Deutsche Stimme, März 2006, Seite 2) Unter der Überschrift "Die Republik der Strolche" polemisierte die Partei gegen zwei Urteile des Bundessozialgerichts und des Landgerichts Düsseldorf (Mannesmann-Prozess), die "einer massiven Vertrauenserosion gegenüber den Institutionen des pseudodemokratischen Staates Vorschub leisten und zu seiner sozialethischen Delegitimation beitragen. (...) Die geheuchelte Empörung der etablierten Politiker-Mischpoke, die durch ihre Neoliberalisierungspolitik und Dauer-Kriecherei vor den Kapitalherren solche obszönen Gesellschaftsverhältnisse erst geschaffen hat, ließ nicht lange auf sich warten. (...) Diese Ungerechtigkeits-Republik ist moralisch längst am Ende ..." (Pressemitteilung vom 1. Dezember 2006) Diese diffamierende Polemik zeigt deutlich, dass die NPD die Prinzipien Wesensverwandtdes Mehrparteiensystems und der Chancengleichheit der Parteien trotz schaft mit der ihres formalen Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen GrundNS-Terminologie ordnung ablehnt. Darüber hinaus offenbart die Diktion der NPD, insbesondere der häufige Gebrauch der Begriffe "System", "System-Parteien" oder "Systempolitiker", die bereits von der NSDAP zur Diffamierung der Weimarer Republik instrumentalisiert wurden, eine Wesensverwandtschaft mit der Ideologie der NSDAP. NPD und JN betrachten die Wertordnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in der bestehenden Form als "überholt und handlungsunfähig" und wollen sie deshalb beseitigen. Um dem Ziel der politischen Machtergreifung näher zu kommen, hat die Partei zur Verfolgung ihrer verfassungsfeindlichen Bestrebungen 1997 ein auf drei "Drei-Säulen"strategische Säulen" gestütztes Konzept entwickelt, nämlich Konzept" - Programmatik: Kampf um die Köpfe, - Massenmobilisierung: Kampf um die Straße, - Wahlteilnahme: Kampf um die Parlamente. Mit dem im Herbst 2004 noch als vierte Säule eingefügten "Kampf um Neue vierte Säule den organisierten Willen" erstrebt die NPD eine Bündelung aller nationalen Kräfte, ohne dabei programmatische Inhalte zu definieren. Im Grunde handelt es sich um eine Aktionseinheit von NPD und Teilen des rechtsextremistischen Lagers. Die NPD bezieht hierin auch die DVU mit ein. Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • verfügt mittlerweile über das umfassendste Angebot aller rechtsextremistischen Parteien im Internet. Ihre Homepage enthält mehrere Diskussionsforen sowie ein eigenes Textarchiv
  • LandesverInternets bände verfügen über eigene Internet-Seiten. Über eine Linkliste sind Angebote von Untergliederungen der NPD und ihrer Jugendorganisation zugänglich
Rechtsextremismus 101 Sascha Roßmüller, ein ehemaliger Aktivist des 1993 verbotenen neonazistischen Nationalen Blocks (NB). Nach wie vor sind im bayerischen Landesvorstand neben Anhängern der orthodoxen Linie der NPD auch Funktionäre mit einer überwiegend neonazistisch ausgerichteten Ideologie vertreten; ebenso bestehen Verbindungen zur Skinhead-Szene. Die NPD verfügt mittlerweile über das umfassendste Angebot aller rechtsextremistischen Parteien im Internet. Ihre Homepage enthält mehrere Diskussionsforen sowie ein eigenes Textarchiv mit Schlagwortsuchmodus, über den alle bislang von Nutzung des der NPD veröffentlichten Texte abrufbar sind. Einige NPD-LandesverInternets bände verfügen über eigene Internet-Seiten. Über eine Linkliste sind Angebote von Untergliederungen der NPD und ihrer Jugendorganisation zugänglich. Die NPD und ihre Jugendorganisation unterhalten Verbindungen zu Auslandskontakte gleich gesinnten Personen und Organisationen im westeuropäischen Ausland, insbesondere nach Spanien, Österreich und Italien. Allerdings ist die NPD ihrem Ziel der Bildung einer nationalistischen nordeuropäischen Allianz nicht näher gekommen. 2.1.3 Teilnahme an Wahlen Gemäß der mit der DVU getroffenen Wahlabsprache kandidierte die Landtagswahl in NPD am 26. März bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Baden-WürttemRheinland-Pfalz. Nach dem amtlichen Endergebnis erreichte sie in berg Baden-Württemberg mit 29.219 Zweitstimmen einen Stimmenanteil von 0,7 %. Damit konnte sie ihr Ergebnis gegenüber der Landtagswahl 2001 (7.649 Stimmen = 0,2 %) zwar verbessern, verfehlte jedoch ihr Minimalziel, mit einem Zweitstimmenanteil von mindestens 1 % einen Anspruch auf Teilhabe an der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien zu erwerben. Im Vergleich zur Bundestagswahl am 18. September 2005 (66.644 Stimmen = 1,1 %) verlor die NPD in Baden-Württemberg mehr als die Hälfte ihrer Stimmen. In Rheinland-Pfalz erhielt die NPD 21.056 Zweitstimmen (1,2 %). Sie Rheinland-Pfalz konnte damit ihr Ergebnis im Vergleich zur Landtagswahl 2001 (0,5 %) verbessern. Im Vergleich zur Bundestagswahl 2005 (31.012 Stimmen = 1,3 %) musste sie dagegen Stimmenverluste hinnehmen. Auf der Landesliste der NPD kandidierten auch drei Neonazis sowie eine Vertreterin der DVU. Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • Rechtsextremismus 2.2 Deutsche Volksunion (DVU) Deutschland Bayern Mitglieder: 8.500 1.000 Vorsitzender: Dr. Gerhard Frey Bruno Wetzel Gründung: 1987 Sitz: München
  • Bürgerrechten reduzieren, die ausschließlich Deutschen zustehen sollen. Die rechtsextremistische Grundeinstellung der Partei wird in Äußerungen führender Funktionäre sowie im Inhalt
  • Europäische Union (EU). "Hätte man auf die Rechten gehört, die den Stopp des Massenzustroms Fremder und Allzufremder schon gefordert haben
110 Rechtsextremismus 2.2 Deutsche Volksunion (DVU) Deutschland Bayern Mitglieder: 8.500 1.000 Vorsitzender: Dr. Gerhard Frey Bruno Wetzel Gründung: 1987 Sitz: München Publizistisches Sprachrohr: "National-Zeitung/Deutsche Wochen-Zeitung" (NZ) 2.2.1 Ideologisch-politischer Standort Extremistische In ihrem Programm bekennt sich die DVU formal zur freiheitlichen Grundhaltung demokratischen Grundordnung, doch will sie einige für alle Menschen gültige Grundrechte, beispielsweise den Schutz der Familie, zu Bürgerrechten reduzieren, die ausschließlich Deutschen zustehen sollen. Die rechtsextremistische Grundeinstellung der Partei wird in Äußerungen führender Funktionäre sowie im Inhalt der im Verlag des Bundesvorsitzenden Dr. Gerhard Frey erscheinenden National-Zeitung deutlich. Rassismus und Die rassistisch und nationalistisch geprägte Propaganda der Partei richNationalismus tet sich insbesondere gegen die Ausländerpolitik der Bundesregierung und die Europäische Union (EU). "Hätte man auf die Rechten gehört, die den Stopp des Massenzustroms Fremder und Allzufremder schon gefordert haben, als die Lage noch lange nicht so verfahren war wie nun der Fall, wäre diesem Land viel an schlimmen Multikulti-Zuständen erspart geblieben. (...) Gerade beim Zustrom Fremder gilt: Wer für alle offen ist, kann nicht ganz dicht sein." (NZ vom 7. April, Seite 12) "Seit mehr als einem Drittel Jahrhundert plärren uns herrschende Gesellschaftspolitiker, Rote und Grüne, Schwarze und Gelbe, die Ohren voll mit ihren Integrationssprüchen. Hunderte Milliarden sind für die verschiedensten Modelle schon verpulvert worden. Jetzt kommen uns Etablierte wieder mit ihren 'Weisheiten'. Alles ausgelatschte Trampelpfade, Irrund Holzwege!" (NZ vom 7. April, Seite 12) "Tatsächlich hat es nie zuvor eine solche Abzocke des deutschen Volkes durch die Obrigkeit gegeben wie gegenwärtig. Geld kommt genug ein in die öffentlichen Kassen. Es wird an falscher Statt zum Fenster hinausgeworfen. Das Sündenregister ist lang: Vom Durchfüttern schräger Zuzugsvögel aus aller Herren Länder bis zum Mästen der Brüsseler EU-Bonzokratie aus unserer Kasse, ..." (NZ vom 16. Juni, Seite 6) Zur EU-Osterweiterung entwarf die DVU folgendes Horror-Szenario: "Die EU-Osterweiterung wird zudem bald schon eine gigantische Welle von Armutsflüchtlingen, darunter viele Zigeuner, nach Mitteleuropa schwemmen, Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • Rechtsextremismus 111 die - vor allem nach der Aufnahme von Rumänien und Bulgarien - die SozialFremdensysteme der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
  • unmenschliches Besatzungsregime ausübt, immer noch als 'einzigen demokratischen Rechtsstaat im Nahen Osten' bezeichnen kann, ist schwer begreiflich. Und während
Rechtsextremismus 111 die - vor allem nach der Aufnahme von Rumänien und Bulgarien - die SozialFremdensysteme der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zerreifeindlichkeit ßen dürften." (NZ vom 22. September, Seite 2) "Sind Rumänien und Bulgarien Mitglieder der EU, droht der Export von Korruption und Kriminalität im grenzenlosen Europa. (...) Man braucht wenig Phantasie dazu, um sich die Folgen für die Sicherheitslage in Deutschland vorstellen zu können." (NZ vom 6. Oktober, Seite 7) Ausländer werden häufig pauschal als Kriminelle oder Wirtschaftsflüchtlinge diffamiert, die eine Gefahr für die Innere Sicherheit darstellten: "Die Bundesrepublik Deutschland ist innerhalb der EU das Hauptziel legaler und illegaler Einwanderer aus aller Welt. (...) Sie finden sich als Straßenverkäufer raubkopierter CDs und DVDs, im Rotlichtmilieu oder als Drogenhändler wieder, wenn sie nicht gleich in die Schwerkriminalität abgleiten." (NZ vom 9. Juni, Seite 5) Die DVU vermeidet offenen Antisemitismus, wobei sich ihre antisemitiLatenter sche und antiisraelische Grundhaltung vielfach hinter massiver Kritik an Antisemitismus der Politik des Staates Israel verbirgt. "Wie man Israel, das am laufenden Band das Völkerrecht bricht und ein unmenschliches Besatzungsregime ausübt, immer noch als 'einzigen demokratischen Rechtsstaat im Nahen Osten' bezeichnen kann, ist schwer begreiflich. Und während der Hamas der Vorwurf gemacht wird, sie wolle den Staat Israel vernichten, lässt Israel einen palästinensischen Staat erst gar nicht zu." (NZ vom 3. Februar, Seite 5) "Heute kanzelt Merkel als Regierungschefin der absteigenden Mittelmacht Bundesrepublik alles ab, was sich israelischem Hegemoniestreben nicht unterwirft. (...) Die Bundeskanzlerin hatte sich als Lehrmeister der Staatenwelt auf der Münchner 'Sicherheitskonferenz' total mit Israels Interessen identifiziert, ohne dass die Lebensinteressen und der Nutzen des deutschen Volkes irgendeine Rolle spielen könnten. (...) Merkel hat keinerlei Interesse an einer verteidigungsfähigen Bundesrepublik Deutschland, jedoch größtes Interesse an der Allmacht eines atomar bewaffneten Israels." (NZ vom 24. Februar, Seiten 3/4) In der Agitation gegen jüdische Einrichtungen klingen mitunter auch revisionistische Tendenzen an: "Der Zentralrat der Juden wünscht sich hierzulande natürlich nur die erste Gruppe von Deutschen, 'die Devoten', welche Probleme mit sich und der eigenen Nation haben. (...) Um nicht vollends das Erpressungsmonopol aus der Hand zu geben und in die Vergangenheitsbewältigungs-Defensive zu geraten, will sich der Zentralrat der Juden nun noch mehr auf jene stürzen, die Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • Rechtsextremismus Nationalismus Unter der Überschrift "Invasion aus Afrika" wurde das Szenario eines und Fremden"massenhaften Flüchtlingszustroms" entworfen: feindlichkeit "Nach
  • Multikulturalismus hat die Fundamente der staatlichen Institution (Schulen, Verwaltungen, Rechtspflege) untergraben, Haushaltsund Sozialkassen ruiniert sowie viele Deutsche zu Fremdlingen
118 Rechtsextremismus Nationalismus Unter der Überschrift "Invasion aus Afrika" wurde das Szenario eines und Fremden"massenhaften Flüchtlingszustroms" entworfen: feindlichkeit "Nach wie vor dringen Massen afrikanischer Wirtschaftsflüchtlinge in den EU-Raum ein. (...) Als harmloseste Variante verdingen sich illegale Einwanderer als Schwarzarbeiter beispielsweise auf Baustellen oder in der Gastronomie, was aber gleichwohl angesichts des Massenheeres deutscher Arbeitsloser sowie der hinterzogenen Steuern und Sozialabgaben großen volkswirtschaftlichen Schaden anrichtet. Werden solche Schwarzarbeiter krank, gehen sie nicht selten mit der Versicherungskarte eines krankenversicherten Bekannten zum Arzt. Noch verheerender aber wirken sich die kriminellen Aktivitäten aus, mit denen viele illegale Einwanderer ihre Schulden bei den Schleuserbanden abarbeiten." (NZ vom 26. Mai, Seite 1) In einem Beitrag "Wie Deutschland kaputtgespart wird" hieß es: "Wo der Staat wirklich sinnvoll sparen könnte - darüber macht sich die Bundesregierung keine Gedanken: An den weit überhöhten Zahlungen Deutschlands an die EU, die sich ab 2007 weiter massiv erhöhen werden, an den Milliardenaufwendungen für deutsche Militäreinsätze in entfernten Weltgegenden, wo wir nichts zu suchen haben, oder an den immensen Aufwendungen für Hunderttausende Scheinasylanten oder die Integrationsund Unterstützungsmaßnahmen für Millionen armer und arbeitsloser Ausländer, die großteils nicht zu integrieren sind. Lieber spart man bei den Deutschen!" (NZ vom 10. März, Seite 5) Nationalistische und fremdenfeindliche Bestrebungen kamen auch in einem Beitrag "Gipfel der Heuchelei - Zur Debatte über Integration und Gewalt an deutschen Schulen" zum Ausdruck: "Für kurdische Großfamilien ist die deutsche Sozialhilfe kein Trauma, sondern häufig ein Traumziel. Mehr und mehr fragt sich inzwischen aber der deutsche Steuerzahler, wieso er verpflichtet sein soll, den Verbleib von integrationsunwilligen und integrationsunfähigen Ausländern zu finanzieren, die sein Land und ihn selbst zum Dank nicht selten auch noch verachten. (...) Der Multikulturalismus hat die Fundamente der staatlichen Institution (Schulen, Verwaltungen, Rechtspflege) untergraben, Haushaltsund Sozialkassen ruiniert sowie viele Deutsche zu Fremdlingen im eignen Land werden lassen." (NZ vom 21. April, Seiten 9/10) Antisemitismus Eine antisemitische Grundhaltung wurde in mehreren Artikeln deutlich: "Kanzlerin Merkel schmolz bei ihrem Nahostbesuch Anfang der Woche vor Israels amtierendem Ministerpräsidenten Ehud Olmert geradezu dahin. (...) Frau Merkel betonte, aus der Singularität des Holocausts folge eine immerwährende Einzigartigkeit der deutsch-israelischen Beziehungen, stellte ewige Buße und Sühne der Deutschen wegen der NS-Untaten vor über 60 Jahren in Aussicht, ..." (NZ vom 3. Februar, Seite 1) Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • Rechtsextremismus 129 Rechtsextremistische Skinhead-Szenen in Bayern 2006 Raum Raum Coburg Coburg Aschaffenburg Raum ca. 20 Bayreuth/Hof
Rechtsextremismus 129 Rechtsextremistische Skinhead-Szenen in Bayern 2006 Raum Raum Coburg Coburg Aschaffenburg Raum ca. 20 Bayreuth/Hof ca. 40 ca. 25 Aschaffenburg Raum Bayreuth Würzburg Bamberg ca. 20 Raum Würzburg/ Raum Lohr am Main Erlangen Raum Amberg/ Schwandorf/Weiden ca. 35 ca. 25 Nürnberg ca. 40 Großraum Ansbach Nürnberg Raum ca. 50 Cham/Roding Raum Ansbach/ ca. 20 Schwabach ca. 15 Regensburg Angehörige der Raum Skinhead-Szenen Ingolstadt Raum Regensburg ca. 30 ca. 30 Ingolstadt Raum Augsburg/ Raum Passau Friedberg/Aichach Landshut Landshut Raum Passau/ ca. 10 ca. 10 Deggendorf/ Neu-Ulm Straubing Augsburg Raum Raum Neu-Ulm/ Erding ca. 30 Dillingen ca. 40 ca. 25 Raum Landsberg/ Fürstenfeldbruck München Raum Krumbach/ ca. 20 Großraum Raum Memmingen München Traunstein ca. 30 ca. 120 ca. 20 Großraum Rosenheim Oberallgäu/ Raum Unterallgäu Raum Weilheim Rosenheim ca. 40 (Oberland) ca. 15 ca. 40 4.4 Anziehungskraft für Jugendliche Die Anziehungskraft der Skinhead-Szene, insbesondere auf männliche Jugendliche, hält an. Die Beweggründe, die junge Menschen in diese Mögliche Subkultur treiben, sind vielfältig: jugendliche Protesthaltung, ProvokaEinstiegsmotive tion und Tabubruch, sowie die gesamtgesellschaftliche Entwicklung mit den häufigen Folgen einer Entwurzelung und einer zunehmenden Entfremdung vom Elternhaus, Perspektivlosigkeit in Verbindung mit wirtschaftlichen Problemen und einem begonnenen oder befürchteten Verfassungsschutzbericht Bayern 2006

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