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  • Verfassungsschutz durch Aufklärung Linksextremistische Bestrebungen Verfassungs Rechtsextremistische Bestrebungen schutz bericht 1997 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern Spionage und sonstige
Verfassungsschutz durch Aufklärung Linksextremistische Bestrebungen Verfassungs Rechtsextremistische Bestrebungen schutz bericht 1997 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern Spionage und sonstige nachrichtendienstliche Aktivitäten Scientology-Organisation (SO) Erläuterungen und Dokumentation Gesetzestexte
  • demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen : a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch
  • Organe der Gesetzgebung, der voll - ziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher
  • Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht , c) das Recht auf Bildung
Gesetzestexte 203 SS4 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten , zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß , der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben , ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen; b) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten , zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß , der darauf gerichtet ist, den Bund , Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen ; c) Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten , zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Für einen Personenzusammenschluß handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt. Voraussetzung für die Sammlung und Auswertung von Informationen im Sinne des SS 3 Abs . 1 ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte. Verhaltensweisen von Einzelpersonen , die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluß handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrundihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen : a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der voll - ziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht , c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
  • Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines
  • Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, daß
210 Gesetzestexte die unmittelbar mit Arbeiten in dem Gebiet betraut sind , dem die Textdateien zugeordnet sind; Auszüge aus Textdateien dürfen nicht ohne die dazugehörenden erläuternden Unterlagen übermittelt werden. SS15 Auskunft an den Betroffenen (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz erteilt dem Betroffenen über zu seiner Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft, soweit er hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, 2. durch die Auskunftserteilung Quellen gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu befürchten ist, 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten , geheimgehalten werden müssen . Die Entscheidung trifft der Behördenleiter oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter. (3) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begrün - dung , soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet wurde. Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, daß er sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. Dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen , soweit nicht der Bundesminister des lnnern im Einzelfall feststellt , daß dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet wurde. Mitteilungen des Bundesbeauftragten an den Betroffenen dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz zulassen , sofern es nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt.
  • Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines
  • Begründung nicht , soweit durch die Mitteilung der tatsächlichen und rechtlichen Gründe, auf die die Entscheidung gestützt wird
  • aktenkundig zu machen . Die anfragende Person ist auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, daß
Gesetzestexte 247 SS 23 Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten (1) Auf Antrag ist von der zuständigen Stelle oder mitwirkenden Behörde unentgeltlich Auskunft zu erteilen, welche Daten über die anfragende Person im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung gespeichert wurden. (2) Bezieht sich die AuskunftserteilunQ auf die Übermittlung personenbezogener Daten an die mitwirkenden Behörden, ist sie nur mit deren Zustimmung zulässig. (3) Die AuskunftserteilunQ unterbleibt, soweit 1. die Auskunft die ordnungsgemäße Erfüllung der in der Zuständigkeit der speichernden Stelle liegenden Aufgaben gefährden wurde, 2. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 3. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten , geheimgehalten werden müssen und deswegen das Interesse des Anfragenden an der AuskunftserteilunQ zurücktreten muß. (4) Die Ablehnung der AuskunftserteilunQ bedarf einer Begründung nicht , soweit durch die Mitteilung der tatsächlichen und rechtlichen Gründe, auf die die Entscheidung gestützt wird, der mit der Auskunftsverweigerung verfolgte Zweck gefährdet würde. ln diesem Fall sind die Gründe der Auskunftsverweigerung aktenkundig zu machen . Die anfragende Person ist auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, daß sie sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. (5) Wird dem Anfragenden keine Auskunft erteilt, so ist sie auf sein Verlangen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz zu erteilen, soweit nicht die jeweils zuständige oberste Bundesbehörde im Einzelfall feststellt, daß dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet wurde. Die Mitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz darf keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der speichernden Stelle zulassen , sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt.
  • Ideologisch-politischer Standort .................................... 64 2.4.2 Kontakte zu anderen Rechtsextremisten ...................... 66 2.4.3 Organisation ................................................................. 67 2.4.4 Teilnahme an Wahlen ................................................... 68 2.4.5 Aktivitäten
  • Skinhead-Musik und Skinhead-Magazine ...................... 92 4.6 Verbindungen rechtsextremistischer Skinheads zur NPD .. 95 4.7 Strafverfahren, Urteile und Exekutivmaßnahmen
Inhaltsverzeichnis 5 2.2.2 Organisation ................................................................ 55 2.2.3 Beteiligung an Wahlen ................................................ 56 2.2.4 Bundesparteitag .......................................................... 57 2.3 Die Republikaner (REP) ................................................. 57 2.3.1 Ideologisch-politischer Standort .................................... 57 2.3.2 Aushöhlung des offiziellen Abgrenzungskurses und Bündnisbestrebungen ................................................... 59 2.3.3 Organisation ................................................................. 61 2.3.4 Teilnahme an Wahlen ................................................... 61 2.3.5 Sonstige Aktivitäten ..................................................... 63 2.4 Deutsche Partei - Die Freiheitlichen (DP) ........................ 64 2.4.1 Ideologisch-politischer Standort .................................... 64 2.4.2 Kontakte zu anderen Rechtsextremisten ...................... 66 2.4.3 Organisation ................................................................. 67 2.4.4 Teilnahme an Wahlen ................................................... 68 2.4.5 Aktivitäten in Bayern ..................................................... 68 2.5 Bürgerinitiative Ausländerstopp (BIA) ............................. 69 2.6 Deutschland-Bewegung/Friedenskomitee ...................... 70 2.7 Freundeskreis Demokratie Direkt München .................... 72 2.8 Sonstige Organisationen ............................................... 73 2.9 Druckschriftenund Zeitungsverlag GmbH (DSZ-Verlag) .. 74 2.10 Nation Europa Verlag GmbH ......................................... 76 3. Organisationsunabhängiger Neonazismus ..................... 77 3.1 Allgemeines .................................................................. 77 3.2 Neonazi-Kameradschaften ............................................ 79 3.2.1 Fränkische Aktionsfront (F.A.F.) ..................................... 79 3.2.2 Kameradschaft München, ehemals Kameradschaft Süd-Aktionsbüro Süddeutschland (AS) ..... 80 3.2.3 Kameradschaft Aschaffenburg ...................................... 84 3.2.4 Bund Frankenland - Staatsbürgerliche Runde ................ 84 3.2.5 Kameradschaft Lichtenfels ............................................ 84 3.3 Informationelle Vernetzung .......................................... 85 3.4 Aktivitäten zum 17. Todestag von Rudolf Heß .............. 87 4. Skinheads ..................................................................... 88 4.1 Überblick ...................................................................... 88 4.2 Politische Ausrichtung .................................................. 88 4.3 Strukturen .................................................................... 89 4.4 Anziehungskraft für Jugendliche ................................... 90 4.5 Skinhead-Musik und Skinhead-Magazine ...................... 92 4.6 Verbindungen rechtsextremistischer Skinheads zur NPD .. 95 4.7 Strafverfahren, Urteile und Exekutivmaßnahmen ........... 96
  • linksextremistischem (DA'WA) 130, 167 Hintergrund 24ft. Hizb Allah (Partei Gewalttaten/Straftaten mit Gottes) 130, 138,158f. , 166 rechtsextremistischem HOMAN, Eite
Sachwortregister 263 Gewalttaten/Straftaten der islamischen Mission) mit linksextremistischem (DA'WA) 130, 167 Hintergrund 24ft. Hizb Allah (Partei Gewalttaten/Straftaten mit Gottes) 130, 138,158f. , 166 rechtsextremistischem HOMAN, Eite 125 Hintergrund 75ff. GOERTZ, Andre 90 HONSIK, Gerd 123 Gleichheit 63 HORN , Jürgen 59 GÖTZE, Michael 57 HUPKA, Steffen 96, 111, 113 Grabert-Verlag 118, 120, 126 GRAF, Jürgen 123 Gruppen des libanesischen Informationsstelle Kurdistan Widerstandes (AMAL) 167 (ISKU) 47 GYSI, Gregor 51 Initiative Pro Deutschland 114 Interessenverband ehemaliger Teilnehmer am antifaschisti- H schen Widerstand , Verfolgter HAKK-lV 145 des Nazi -Regimes und Hin - terbliebener e.V. (IWdN) 58f. Halk Iein Kurtulus (Befreiung für das Volk) 139 INTERIM 29, 31 ' 35f. HAMAS (Islamische WiderInternational Committee of the standbewegung) 130, 157f. Fourth International 62 Hammerskins 84 International Communist League 63 Hammerskins Sachsen 85 International Sikh Youth Hass Attacke 88 Federation (ISYF) 163f. Heideheim e.V. (Buchholz) 116 International Socialists (IS) 62 Heide-Heim e.V. (Hamburg) 116 Internet 28f. , 35 , 72, 80, 85 , Heimattreue Vereinigung 94, 97 , 115, 123, 136 Deutschlands (HVD) 94 Iran Zamin (Heimat Iran) 161 Hetendorfer Tagungswoche 116 IRVING, David 123 Hilafet Devleti (Kalifatstaat) 144 Islamische Gemeinschaft Hilfsorganisation für nationale Milli Görüs e.V. (IGMG) 130f., politische Gefangene und deren 137f.' 145ff. Angehörige e.V. (HNG) 91, 96 Islamische Gemeinschaft Historische Tatsachen 122f. (Jamaa lslamiya) (JI) 159 Hizb Al Da'Wa Allslamiya Islamische Partei des islamischen Rufs/ Heilsarmee (AIS) 156f.
  • Islamisches Zentrum Harnburg Konföderation für demokratische e.V. (IZH) 160 Rechte in Europa (ADHK) 143 J Konservative Revolution 120 Jamaa lslamiya
  • Eelam (LTIE) 164f. Kalathil Libertad 32 (Auf dem Schlachtfeld) 164 Linksruck-Netzwerk 62 KALLABIS, Heinz 53 Kameradschaft Oberhavel
264 Sachwortregister l Islamische Heilsfront (FIS) 130, Kommunistische Plattform der 138, 156f., 166 POS (KPF) 20ff., 49, 52, 54, 59 Islamischer Bund Konföderation der Arbeiter aus Palästina (IBP) 157 der Türkei in Europa (ATIK) 143 Islamisches Zentrum Harnburg Konföderation für demokratische e.V. (IZH) 160 Rechte in Europa (ADHK) 143 J Konservative Revolution 120 Jamaa lslamiya (Islamische KOSIEK, Dr. Rolf 115 Gemeinschaft) (JI) 130, 159 KRAUSE, Dr. Rudolf 97, 100 jarama! 32 Kurdistan-Front-Irak (KFI) 167 JUCHEM , Wolfgang 116 Kurdistan-Haber Ajansi - News Jugend gegen Rassismus in Agency (KURD-HA) 152 EuropalJugendoffensive (JREIJO) 62 Kurdistan-Komitee e.V. 153 Junge Freiheit 121 Junge Nationaldemokraten (JN) L 44, 71 f.' 90, 96, 107ff.' 125 LAUCK, Gary Rex 125 Junges Franken 92 LAUTER, Reinhard 51 Jungnationale (JNA) 92f. Lernen und Kämpfen (LuK) 60 Liberation Tigers of Tamil K Eelam (LTIE) 164f. Kalathil Libertad 32 (Auf dem Schlachtfeld) 164 Linksruck-Netzwerk 62 KALLABIS, Heinz 53 Kameradschaft Oberhavel 93 M KAPLAN, Metin 144f. MADAN I, Abbassi 130, 157 KÄS, Christian 97 Mallboxen 28,80 Kein Friede 32 MAROHN, Heinz 52 Khalistan Commando Force MAROUARDT, Angela 51 (KCF) 164 Marx-EngelsKOCH, Hartmut 101 Stiftung e.V. (MES) 54,57 Kommunistische Marxistisch-Leninistische Arbeiterzeitung (KAZ) 67 Kommunistische Partei Kommunistische Partei -Aufbau(MLKP) 129, 143 organisation (KP-IÖ) 129, 144 Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei Partei Deutschlands Deutschlands (KPD) 56 (M LPD) 20f., 29, 60ff.
  • linksextremistischem SCHEERER, Germar 123 Hintergrund 23, 24 SCHLIERER, Dr. Rolf 96 , 99,101f., 119 Straftaten/Gewalttaten mit rechtsextremistischem SCHÖNBORN, Meinolf
Sachwortregister 267 ROSSMÜLLER, Sascha 113 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) 49 Rote Armee Fraktion (RAF) 20f., 30ff., 47 , 64 Sozialistische Zeitung (SoZ) 67 Rote Fahne (RF) 60 SoZ-Magazin 67 Rote Hilfe e.V. (RH) 63 Spartakist -Arbeiterpartei Rote Zora 21 , 30 Deutschlands (SpAD) 63 R.O .T.K.Ä.P.C.H.E.N. im und Staatsbriefe 118, 120, 126 beim BdA 59 STAWITZ, lngo 113 RUSTEMEYER, Hans 101 STEHR , Heinz 55,66 Straftaten/Gewalttaten mit aus- s länderextremistischem SANDER, Hans-Dietrich 118 Hintergrund 132, 134 SCHAAL, Kari-August 101 Straftaten/Gewalttaten mit linksextremistischem SCHEERER, Germar 123 Hintergrund 23, 24 SCHLIERER, Dr. Rolf 96 , 99,101f., 119 Straftaten/Gewalttaten mit rechtsextremistischem SCHÖNBORN, Meinolf 95 Hintergrund 74, 75 SCHÖNHUBER, Franz102 , 118 Strukturdaten 11 SCHUMANN, Michael 49 Süddeutsche Allgemeine 92 SCHÜTZINGER, Jürgen 113 SUDHOLT, Dr. Gert 118, 122 SCHWERDT, Frank 92, 111 SWING 31,35 ScientologyOrganisation (SO) 184 Serxwebun T (Unabhängigkeit) 150 Tatsachen 167 Skinheads 70ff. , 82ff. Terrorismus 30, 37, 82 Skinheads Tostedt 85 Thule-Netz 80 Sleipnir 119f. , 126 TopSecret 123 Solidarität International 62 Sozialistische Alternative Trotzkistische Gruppen 21 , 62 , VORAN (SAV) 62 64 Sozialistische Arbeitergruppe Türk Federasyon Bülteni (SAG) 62 (Bulletin der TürkFöderation) 167 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) 29, 55, Türkische Arbeiterund Bauern57 , 64f. befreiungsarmee (TIKKO) 142
  • Verlag der Freunde (VdF) 126 Verlage , linksextremistische 28 y Verlage, rechtsextremistische 80, YÜKSEL, Ali 146 116 Verlag PahiRugenstein Nachf
268 Sachwortregister Türkische Kommunistische VOIGT, Udo 107f. , 110f., 113 Partei (Marxisten-Leninisten) Volksbefreiungsarmee (TKP (ML)) 129, 141f., 166 Kurdistans (ARGK) 150, 153 Türkische Volksbewegung von Kosovo Volksbefreiungspartei/ -front(LPK) 165 Revolutionäre Linke (THKP/ -CDevrimci Sol) 139 Volksmodjahedin Iran (MEK) 161 u Vrij Historisch Onderzoek Ümmet-i-Muhammed (Die (V.H.O.) 123 Gemeinde Mohammeds) 144ff. Union der Jugendlichen aus Kurdistan (YCK) 151 , 156 w Union Islamischer Wahlen Studentenvereine (U .I.S.A.) 160 - Bürgerschaftswahlen in Unsere Weit 88 Harnburg 55 , 98 , 101f., 107f., 112 Unsere Zeit (UZ) 52 , 54,56 - Kommunalwahlen in Hessen 55 , 102, 112 V WALENDY, Udo 122 Verband der islamischen WALLNER , Otmar 101 Vereine und Gemeinden e.V. , Köln (ICCB) 131, 133, 138, Weltbund Demokratischer 144f. Jugend (WBDJ) 64 VERBEKE, Herbert 123 WENDT, Hans Christian 93 Vereinigung der Verfolgten des Westdeutsche Volkszeitung 92 Naziregimes - Bund der Wiking-Jugend e.V. (WJ) 96, 116 Antifaschistinnen und Antifaschisten (WN-BdA) 57f. Wohlfahrtspartei (RP) 130, 146f. Vereinigung für Sozialistische WORCH , Christian 95 Politik (VSP) 67 WULFF, Thomas 96 Verlag der Freunde (VdF) 126 Verlage , linksextremistische 28 y Verlage, rechtsextremistische 80, YÜKSEL, Ali 146 116 Verlag PahiRugenstein Nachf. 63 z Zeri i Kosoves (Die Stimme VGB Verlagsgesellschaft Kosovos) 165 Berg mbH 118, 126 Zillertaler Türkenjäger 85 Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung (VffG) 123 ZÜNDEL, Ernst 123
  • oder als "verfassungsfeindlich" bezeichnet werden - diese Begriffe sind gleichbedeutend -, rechtzeitig erkennen kann. Hier setzt die Aufgabe des Verfassungsschutzes
  • Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist unter Freiheitliche der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eine Ordnung
  • verstehen, die unter Ausschluss jeglicher Gewaltund WillkürherrGrundordnung schaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach
  • Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, - die Volkssouveränität, - die Gewaltenteilung
  • Mehrparteienprinzip, - die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition
Verfassungsschutz in Bayern 11 1. Abschnitt Verfassungsschutz in Bayern Die Bundesrepublik Deutschland ist nach ihrer Verfassung eine wertWehrhafte gebundene, wachsame und wehrhafte Demokratie. Der Staat kann Demokratie gegen Bestrebungen, die freiheitliche demokratische Grundordnung abzuschaffen, die in der Verfassung vorgesehenen Abwehrmittel einsetzen, z.B. durch ein Parteioder Vereinsverbot. Dies setzt voraus, dass er solche Bestrebungen oder Aktivitäten, die als "extremistisch" oder als "verfassungsfeindlich" bezeichnet werden - diese Begriffe sind gleichbedeutend -, rechtzeitig erkennen kann. Hier setzt die Aufgabe des Verfassungsschutzes ein. Er dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie dem Schutz des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist unter Freiheitliche der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eine Ordnung zu demokratische verstehen, die unter Ausschluss jeglicher Gewaltund WillkürherrGrundordnung schaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehören mindestens: - die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, - die Volkssouveränität, - die Gewaltenteilung, - die Verantwortlichkeit der Regierung, - die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, - die Unabhängigkeit der Gerichte, - das Mehrparteienprinzip, - die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
  • Verfassungsschutz in Bayern 1. Gesetzliche Grundlagen Rechtliche Die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes sind gesetzGrundlagen lich genau festgelegt. Das Gesetz
  • Verfassungsschutzes gemeinsam zu erfüllenden Aufgaben. Es ist zugleich Rechtsgrundlage für die Arbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz. Neben diesem Bundesgesetz bestehen
  • Sicherheitsüberprüfungen aus Gründen des Geheimschutzes und des Sabotageschutzes mit. Rechtsgrundlage hierfür ist das Bayerische
12 Verfassungsschutz in Bayern 1. Gesetzliche Grundlagen Rechtliche Die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes sind gesetzGrundlagen lich genau festgelegt. Das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt die von Bund und Ländern auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes gemeinsam zu erfüllenden Aufgaben. Es ist zugleich Rechtsgrundlage für die Arbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz. Neben diesem Bundesgesetz bestehen in allen Ländern eigene Verfassungsschutzgesetze. In Bayern regelt das im Anhang abgedruckte Bayerische Verfassungsschutzgesetz die Aufgaben und Befugnisse des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, das seinen Sitz in München hat und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern unmittelbar nachgeordnet ist. Für das Landesamt wurden im Haushaltsplan 2004 insgesamt 448 Stellen für Beamte, Angestellte und Arbeiter ausgewiesen; das Haushaltsvolumen 2004 betrug 24,2 Millionen Euro. 2. Aufgaben des Verfassungsschutzes BeobachtungsNach dem Bayerischen Verfassungsschutzgesetz hat das Landesamt für auftrag Verfassungsschutz im Wesentlichen den Auftrag der Beobachtung von - Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, - sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht (Sabotage und Spionage), - Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, - Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), gerichtet sind und - Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität. Darüber hinaus wirkt das Landesamt für Verfassungsschutz u.a. bei Sicherheitsüberprüfungen aus Gründen des Geheimschutzes und des Sabotageschutzes mit. Rechtsgrundlage hierfür ist das Bayerische
  • oder als "verfassungsfeindlich" bezeichnet werden - diese Begriffe sind gleichbedeutend -, rechtzeitig erkennen kann. Hier setzt die Aufgabe des Verfassungsschutzes
  • Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist unter der Freiheitliche freiheitlichen demokratischen Grundordnung eine Ordnung
  • unter Ausschluss jeglicher Gewaltund Willkürherrschaft eine Grundordnung rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen
  • Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, - die Volkssouveränität, - die Gewaltenteilung
  • Mehrparteienprinzip, - die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Verfassungsschutzbericht Bayern
Verfassungsschutz in Bayern 11 1. Abschnitt Verfassungsschutz in Bayern Die Bundesrepublik Deutschland ist nach ihrer Verfassung eine wertWehrhafte gebundene, wachsame und wehrhafte Demokratie. Der Staat kann gegen Demokratie Bestrebungen, die freiheitliche demokratische Grundordnung abzuschaffen, die in der Verfassung vorgesehenen Abwehrmittel einsetzen, z.B. durch ein Parteioder Vereinsverbot. Dies setzt voraus, dass er solche Bestrebungen oder Aktivitäten, die als "extremistisch" oder als "verfassungsfeindlich" bezeichnet werden - diese Begriffe sind gleichbedeutend -, rechtzeitig erkennen kann. Hier setzt die Aufgabe des Verfassungsschutzes ein. Er dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie dem Schutz des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist unter der Freiheitliche freiheitlichen demokratischen Grundordnung eine Ordnung zu verstedemokratische hen, die unter Ausschluss jeglicher Gewaltund Willkürherrschaft eine Grundordnung rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehören mindestens: - die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, - die Volkssouveränität, - die Gewaltenteilung, - die Verantwortlichkeit der Regierung, - die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, - die Unabhängigkeit der Gerichte, - das Mehrparteienprinzip, - die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • politischen Extremismus 5. Grafische Darstellungen Entwicklung der MitgliederRechtsextremisten Linksextremisten zahlen extremisAusländische Extremisten tischer OrganiScientology-Organisation Deutschland Mitglieder sationen
  • erfasst; Angaben für die Vorjahre geschätzt. Entwicklung der MitgliederRechtsextremisten Linksextremisten zahlen extremisAusländische Extremisten tischer OrganiScientology-Organisation sationen in Mitglieder
24 Entwicklung des politischen Extremismus 5. Grafische Darstellungen Entwicklung der MitgliederRechtsextremisten Linksextremisten zahlen extremisAusländische Extremisten tischer OrganiScientology-Organisation Deutschland Mitglieder sationen in 80.000 Deutschland 60.000 55.500 57.520 40.000 46.300 40.700 35.000 30.800* 20.000 Deutschland 10.000 9.500 5.500** 0 1995 96 97 98 99 2000 01 02 03 04 * Die Kurve beruht auf Zahlen des Bundesamts für Verfassungsschutz, das von den Mitgliedern der PDS nur die der Kommunistischen Plattform (KPF) erfasst. Die PDS hatte im Jahr 2004 insgesamt 65.500 Mitglieder, davon 1.000 in der KPF. ** Scientology-Organisation 1998 erstmals konkret erfasst; Angaben für die Vorjahre geschätzt. Entwicklung der MitgliederRechtsextremisten Linksextremisten zahlen extremisAusländische Extremisten tischer OrganiScientology-Organisation sationen in Mitglieder 12.000 Bayern 9.900 10.000 9.590 8.000 7.585 6.420 6.000 4.000 3.640 3.530 3.000 2.600* 2.000 Bayern 0 1995 96 97 98 99 2000 01 02 03 04 * Scientology-Organisation 1998 erstmals konkret erfasst; Angaben für die Vorjahre geschätzt.
  • Rechtsextremismus 35 Dem Bundeskanzler warf die NPD vor, er wolle "... sich im Ausland durch Verrat an deutschen Interessen
  • Spitze einer breiten Bewegung stellen und unterschiedliche rechtsextremistische Kräfte unter der Annäherung an Meinungsführerschaft der Partei bündeln. In einer
Rechtsextremismus 35 Dem Bundeskanzler warf die NPD vor, er wolle "... sich im Ausland durch Verrat an deutschen Interessen und die Kriminalisierung der eigenen Nationalgeschichte unvergeßlich machen." (Deutsche Stimme Nummer 9/2004, Seite 4) Diese diffamierende Polemik zeigt deutlich, dass die NPD die Prinzipien des Mehrparteiensystems und der Chancengleichheit der Parteien trotz ihres formalen Bekenntnisses zur freiheitlichen demokraWesensverwandttischen Grundordnung ablehnt. Darüber hinaus offenbart die Diktion schaft mit der der NPD, insbesondere der häufige Gebrauch der Begriffe "System", NS-Terminologie "System-Parteien" oder "Systempolitiker", die bereits von der NSDAP zur Diffamierung der Weimarer Republik instrumentalisiert wurden, eine Wesensverwandtschaft mit der Ideologie der NSDAP. NPD und JN betrachten die Wertordnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in der bestehenden Form als "überholt und handlungsunfähig" und wollen sie deshalb beseitigen. Um dem Ziel der politischen Machtergreifung näher zu kommen, hat die Partei zur Verfolgung ihrer verfassungsfeindlichen Bestrebungen 1997 ein auf "Drei-Säulendrei "strategische Säulen" gestütztes Konzept entwickelt, nämlich Konzept" - Programmatik: Kampf um die Köpfe, - Massenmobilisierung: Kampf um die Straße, - Wahlteilnahme: Kampf um die Parlamente. Auf dem Bundesparteitag Ende Oktober in Leinefelde/Thüringen fügte der Bundesvorsitzende Voigt als vierte Säule noch den "Kampf um den Neue vierte Säule organisierten Willen" ein. Dies sei der Versuch der Konzentration möglichst aller nationalen Kräfte in Deutschland, um politische Macht zu erlangen. Mit einer intensivierten bündnispolitischen Orientierung zur Neonazi-Szene will sich die NPD an die Spitze einer breiten Bewegung stellen und unterschiedliche rechtsextremistische Kräfte unter der Annäherung an Meinungsführerschaft der Partei bündeln. In einer im Internet verdie Neonazi-Szene öffentlichten Erklärung des Parteipräsidiums vom 19. September unter dem Titel "Volksfront statt Gruppenegoismus" bekannte sich die NPD zur "Gesamtbewegung des nationalen Widerstandes". Das Ringen zwischen der NPD und Vertretern der "Freien Nationalisten" um Dominanz in der Szene habe sinnlose Gräben aufgerissen; die gemeinsame Verantwortung verlange es aber, "Grundlagen für eine konstruktive Zukunft zu schaffen". Diese Verlautbarung der NPD nahmen die bekannten Neonazis Thomas Wulff, Thorsten Heise und Ralph Tegethoff zum Anlass, ihren Eintritt in die NPD zu erklären.
  • Rechtsextremismus geplante Ansiedlung Tausender neuer Asylbewerber in Großstädten wie Erfurt und Jena. Nach dem amtlichen Endergebnis erreichte
  • sich schon seit längerer Zeit um Absprachen mit anderen rechtsextremistischen Parteien, um ihre Chancen bei Wahlen "Volksfront von zu steigern
  • aktuellen Konzept einer "Volksfront von rechts" rechts" verfolgt die Partei Bündnisbestrebungen in zwei unterschiedliche Richtungen: Zum einen intensiviert sie ihre
40 Rechtsextremismus geplante Ansiedlung Tausender neuer Asylbewerber in Großstädten wie Erfurt und Jena. Nach dem amtlichen Endergebnis erreichte die NPD mit einem Stimmenanteil von 1,6 % eine deutliche Verbesserung des 1999 erzielten Ergebnisses (0,2 %). Landtagswahl im Einen beachtlichen Erfolg hatte die NPD am 5. September bei der Saarland Landtagswahl im Saarland zu verzeichnen, wo sie 4,0 % der Stimmen erhielt. In einer Stellungnahme erklärte Voigt, mit diesem Ergebnis in einem westdeutschen Bundesland sei nun klar, dass die NPD bei der zwei Wochen später anstehenden Wahl in Sachsen besser abschneiden werde als die SPD. Der Wähler, der heute die "Schnauze voll" habe von Multikulti und Sozialabbau, könne wieder auf eine nationale Erneuerung Deutschlands hoffen. Spektakulärer Bei der Landtagswahl in Sachsen am 19. September gelang der NPD Erfolg bei der erstmals seit 1968 wieder der Einzug in ein Landesparlament. Die ParLandtagswahl in tei erreichte einen Stimmenanteil von 9,2 % (1999: 1,4 %) und ist Sachsen nunmehr mit zwölf Abgeordneten im Dresdner Landtag vertreten. Eine Ursache dieses spektakulären Erfolgs war offenbar der im Juni mit der DVU vereinbarte Verzicht auf konkurrierende Kandidaturen und die Wahlempfehlung der DVU zugunsten der NPD. Im Wahlkampf, in dem das Thema Sozialreformen eine herausragende Rolle spielte, hatte der mitgliederstarke NPD-Landesverband Sachsen intensive öffentliche Aktivitäten entfaltet. So hatten sich Parteiaktivisten gezielt in Demonstrationen gegen die Sozialreformen ("Hartz IV") eingereiht und diese Protestform für ihre Wahlwerbung genutzt. Am 26. September erzielte die NPD bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen landesweit zwölf (1999: drei) Mandate. 2.1.4 Bündnisbestrebungen Die NPD bemüht sich schon seit längerer Zeit um Absprachen mit anderen rechtsextremistischen Parteien, um ihre Chancen bei Wahlen "Volksfront von zu steigern. Mit dem aktuellen Konzept einer "Volksfront von rechts" rechts" verfolgt die Partei Bündnisbestrebungen in zwei unterschiedliche Richtungen: Zum einen intensiviert sie ihre bündnispolitische Orientierung zur Neonazi-Szene. Zum anderen wird die Kooperation mit den "derzeitigen nationalen Parteien in der BRD" angestrebt, da aufgrund der Zersplitterung dieser Parteien keine in der Lage sei, "wirksamen politischen Einfluß und gestalterische Macht zu entfalten". Ziel der Bündnispolitik ist die "Konzentration aller nationalen Kräfte"
  • Rechtsextremismus 47 doch einmal: Welche Kraft ist denn mächtiger? Erinnert euch an die Bilder der jungen Palästinenserinnen, junge Mütter
  • Riesa/Sachsen Mit den JN verfügt die NPD als einzige rechtsextremistische Partei über eine Jugendorganisation. Die JN bekennen sich in Ideologie
Rechtsextremismus 47 doch einmal: Welche Kraft ist denn mächtiger? Erinnert euch an die Bilder der jungen Palästinenserinnen, junge Mütter, die sich den Sprengstoffgürtel umschnallen, um für ihr Volk, ihre Nation in den Tod zu gehen. Das ist es, was Schopenhauer einmal gemeint hat, indem er gesagt hat: 'Derjenige, der sein Leben für sein Volk hingibt, ist von der Täuschung befreit, die das Dasein auf seine Person beschränkt'." Am Rande der Demonstration gab Udo Voigt ein Interview, in dem er bezüglich des im Bau befindlichen Holocaust-Mahnmals in Berlin erklärte: "Ja, ich denke, dass es in Deutschland eine Zeit gibt, wo mit endgültigem Schuldbewusstsein sechzig Jahre nach Ende des Krieges endlich aufgeräumt wird. Und wenn Sie sich die Betonsockel und die Quader dort ansehen, die liegen, dann sind die natürlich sehr gut geeignet. (...) Und ich schlage deshalb vor, wenn es eine neue Regierung in Deutschland gibt, dass man aus diesen Fundamenten sicherlich eine neue Reichskanzlei bauen könnte." 2.1.6 Junge Nationaldemokraten (JN) Deutschland Bayern Mitglieder: 300 50 Vorsitzender: Stefan Rochow Stefan Winkler Gründung: 1969 Sitz: Riesa/Sachsen Mit den JN verfügt die NPD als einzige rechtsextremistische Partei über eine Jugendorganisation. Die JN bekennen sich in Ideologie und Ideologische Zielsetzung zum Programm ihrer Mutterpartei. In ihrem beim BundesAusrichtung kongress 2002 als "Perspektive für ein besseres Deutschland" veraban der NPD schiedeten "Manifest der nationalistischen Jugend" stellen sie das als grundlegendes Prinzip der freiheitlichen demokratischen Grundordnung geltende Mehrparteiensystem insofern in Frage, als sie eine "konstruktive parlamentarische Mitarbeit" erst nach der "eigentlichen Entscheidung" dulden wollen. Wegen der fortdauernden Dominanz der Mutterpartei und ihrer Bedeutungsintensivierten bündnispolitischen Orientierung zur Neonazi-Szene ist verlust es den JN nicht gelungen, ihre Eigenständigkeit sowie ihre Bedeutung als Nahtstelle zwischen der NPD und den neonazistischen Organisa-
  • Rechtsextremismus tionen zurückzugewinnen. Dies zeigte sich insbesondere bei der Vorbereitung und Durchführung von Demonstrationen und Großveranstaltungen. Zwar blieben die Mitgliederzahlen
  • bilden, genügen die JN aber seit längerem nicht mehr. Rechtsextremistische Jugendliche organisieren sich zunehmend in unabhängigen Kameradschaften. Geplante
48 Rechtsextremismus tionen zurückzugewinnen. Dies zeigte sich insbesondere bei der Vorbereitung und Durchführung von Demonstrationen und Großveranstaltungen. Zwar blieben die Mitgliederzahlen konstant. Ihrem Anspruch, die "Speerspitze des nationalen Widerstands" zu bilden, genügen die JN aber seit längerem nicht mehr. Rechtsextremistische Jugendliche organisieren sich zunehmend in unabhängigen Kameradschaften. Geplante Der JN-Bundesvorstand beschloss Ende Februar ein Konzept für eine Offensiven Schülerzeitungskampagne unter dem Motto "Den Nationalismus in an Schulen die Schulen tragen". Auf diese Weise solle eine "gezielte Gegenöffentlichkeit" zu den vom herrschenden politischen "System" in den öffentlichen Diskurs eingebrachten Meinungen erzeugt werden. Ein wesentlicher Aspekt dieser "Gegenöffentlichkeit" werde die unmissverständliche Analyse der staatlichen Repression und das damit verbundene Aufzeigen von Freiheitsdefiziten sein. Ein weiterer Schwerpunkt sei die Zurückgewinnung der Definitionshoheit bezüglich des Begriffs "Nationalismus" und weiterer damit zusammenhängender Begriffe wie "Volk", "Nation" und "Staat", um auf diesem Weg der gezielt vorgetragenen Desinformation des herrschenden politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland entgegenzuwirken. Weiterhin rief die JN im Juni zu einer Schuloffensive auf und richtete dazu eine eigene Internetseite mit der Bezeichnung "Der Rebell" ein. Sie enthält Informationen aus dem nationalen Bereich sowie Propagandamaterial für die politische Auseinandersetzung an Schulen. Eine Umsetzung dieser Konzepte war in Bayern bisher nicht feststellbar. Landeskongress Auf dem Kongress des JN-Landesverbands Bayern am 28. März in Regensburg wurde der bisherige Beisitzer und Pressesprecher der JN Stefan Winkler zum neuen Landesvorsitzenden gewählt. Dieser arrangierte für die Mitglieder ein Sommerprogramm mit mehreren Sommerlagern, Vortragsveranstaltungen und der Teilnahme am "Rudolf-Heß-Gedenkmarsch" am 21. August in Wunsiedel. Bundeskongress Am 2./3. Oktober fand in Mosbach bei Eisenach/Thüringen unter dem Motto "Ein revolutionärer Geist, eine sozialistische Idee, eine aktivistische Jugend" der 33. JN-Bundeskongress statt. Daran nahmen rund 80 Personen teil, darunter der NPD-Parteivorsitzende Udo Voigt. Die Delegierten bestätigten den bisherigen JN-Bundesvorsitzenden Stefan Rochow in seiner Funktion; als Stellvertreter wählten sie den JN-Landesvorsitzenden von Baden-Württemberg Alexander Neidlein sowie den ehemaligen Landesvorsitzenden der JN-Niedersachsen
  • Rechtsextremismus 49 Florian Cordes. Rochow stellte in seiner Rede das Projekt "JN-Führungsschule" vor, das die Ausbildung und Schulung
  • Bürgerrechten reduzieren, die ausschließlich Deutschen zustehen sollen. Die rechtsextremistische Grundeinstellung der Partei wird in Äußerungen führender Funktionäre sowie im Inhalt
Rechtsextremismus 49 Florian Cordes. Rochow stellte in seiner Rede das Projekt "JN-Führungsschule" vor, das die Ausbildung und Schulung der JN-Kader weiter optimieren soll. Der stellvertretende JN-Bundesvorsitzende Cordes erläuterte anhand der Aktion "Den Nationalismus in die Schulen tragen" mögliche Wege zur Aufklärung und Wiedergewinnung der deutschen Jugend. 2.2 Deutsche Volksunion (DVU) Deutschland Bayern Mitglieder: 11.000 1.200 Vorsitzender: Dr. Gerhard Frey Bruno Wetzel Gründung: 1987 Sitz: München Publizistisches Sprachrohr: National-Zeitung/Deutsche Wochen-Zeitung (NZ) 2.2.1 Ideologisch-politischer Standort In ihrem Programm bekennt sich die DVU formal zur freiheitlichen Extremistische demokratischen Grundordnung, doch will sie einige für alle MenGrundhaltung schen gültige Grundrechte, beispielsweise den Schutz der Familie, zu Bürgerrechten reduzieren, die ausschließlich Deutschen zustehen sollen. Die rechtsextremistische Grundeinstellung der Partei wird in Äußerungen führender Funktionäre sowie im Inhalt der im Verlag des Bundesvorsitzenden Dr. Gerhard Frey erscheinenden National-Zeitung deutlich. Die rassistisch und nationalistisch geprägte Propaganda der Partei Rassismus und richtet sich insbesondere gegen die Ausländerpolitik und die EuroNationalismus päische Union (EU). So bemerkte die NZ unter der Überschrift "Für Türken Milliarden, für Deutsche nichts!" bezüglich der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei: "Alle Zeichen sprechen dafür, dass noch in diesem Herbst grünes Licht für den EU-Beitritt der Türkei gegeben wird. (...) Die Türkei zu sanieren, übersteigt die Kräfte Deutschlands bei weitem. Millionen Türken würden aufgrund der in der EU geltenden Freizügigkeit nach Mitteleuropa strömen. Der von Oswald Spengler vorausgesagte Untergang des Abendlandes wäre innerhalb weniger Jahre unausweichlich. (...) Würde die Türkei auf-
  • Rechtsextremismus "Völlig durchgeknallt: Die bundesdeutsche Journaille stürzt sich gegenwärtig wie von Sinnen auf einen in München laufenden Prozess gegen
  • Wahlerfolgen in Brandenburg und Sachsen eine neue Stimmung gegen Rechte erzeugt werden soll, um Macht und Pfründe für Herrschende
  • diese Institutionen Institutionen und den von ihnen getragenen Rechtsstaat untergraben werden. Die Wortwahl macht deutlich, dass es sich dabei nicht
54 Rechtsextremismus "Völlig durchgeknallt: Die bundesdeutsche Journaille stürzt sich gegenwärtig wie von Sinnen auf einen in München laufenden Prozess gegen ein paar selbst ernannte 'Neonazis'. Dem Unsinn sind dabei offenbar keine Grenzen gesetzt. (...) Unter 83 Millionen Bundesbürgern gibt es leider einige Spinner, darunter möglicherweise auch ein paar gefährliche. (...) Davon geht allerdings die Welt nicht unter. Die antideutsche Meinungsindustrie aber will der ganzen Welt erzählen, ein paar Verrückte hätten die Demokratie in diesem Lande gefährdet. Es liegt auf der Hand, dass nach den nationalen Wahlerfolgen in Brandenburg und Sachsen eine neue Stimmung gegen Rechte erzeugt werden soll, um Macht und Pfründe für Herrschende zu sichern. Da ist dieser Prozess natürlich ein gefundenes Fressen." (NZ vom 15. Oktober, Seite 5) Diffamierung Häufig werden demokratische Institutionen und ihre Repräsentanten demokratischer diffamiert. Auf diese Weise soll das Vertrauen in diese Institutionen Institutionen und den von ihnen getragenen Rechtsstaat untergraben werden. Die Wortwahl macht deutlich, dass es sich dabei nicht um Kritik an einzelnen Entscheidungen oder Entscheidungsträgern handelt, sondern am System der parlamentarisch repräsentativen Demokratie: "Außer asozialem Sozialabbau (Sparen, Kürzen und Streichen hauptsächlich bei solchen Deutschen, die ohnehin schon gebeutelt sind), verbunden mit jeder Menge Sprechblasen-Bla-Bla fällt führenden Vertretern der herrschenden bundesrepublikanischen Politkaste nichts ein, um die kranke Volkswirtschaft gesunden zu lassen und die chronisch schwindsüchtigen öffentlichen Kassen zu sanieren (...) Dabei ist der Rotstift an und für sich richtig. (...) Auch beispielsweise bei der hemmungslosen Abzockerei vieler Vertreter der herrschenden Politkaste und ihres in die Abertausende gehenden Parteifreundegesponses." (NZ vom 16. Januar, Seite 1) "Was der Öffentlichkeit als tiefsitzende Meinungsverschiedenheit verkauft wird, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Scheingefecht, um nicht zu sagen als eines jener Schmierentheater, die etablierte Politiker ... dem deutschen Volk laufend vorführen." (NZ vom 13. Februar, Seite 1) "Und tatsächlich, kein Tag vergeht, ohne dass neue monströse moralische Deformationen der hierzulande Herrschenden enthüllt werden." (NZ vom 20. Februar, Seite 14)
  • Rechtsextremismus 57 2.2.4 Bundesparteitag An dem Bundesparteitag der DVU am 20. März in München beteiligten sich etwa 150 Mitglieder
  • sich weiterhin, in ihren öffentlichen Verlautbarungen Aussagen mit eindeutig rechtsextremistischer Zielsetzung zu vermeiden. Überzogene Prognosen der Partei, die ein Zerrbild
Rechtsextremismus 57 2.2.4 Bundesparteitag An dem Bundesparteitag der DVU am 20. März in München beteiligten sich etwa 150 Mitglieder und Sympathisanten. Bei der Wahl des Bundesvorstands wurde der Bundesvorsitzende Dr. Gerhard Frey mit Wiederwahl des 99 % der abgegebenen Stimmen in seiner Funktion bestätigt. Einen Parteivorsitzenden der beiden Stellvertreterposten besetzt wie bisher der Vorsitzende des Landesverbands Bayern Bruno Wetzel. Als Nachfolger des Anfang März verstorbenen stellvertretenden Bundesvorsitzenden Heinrich Gerlach wurde der DVU-Abgeordnete der Bremer Bürgerschaft Siegfried Tittmann gewählt. Dr. Frey rief in seiner Grundsatzrede dazu auf, alle Kräfte auf die bevorstehende Landtagswahl in Brandenburg zu konzentrieren. Eine scharfe Opposition gegen den deutschfeindlichen Kurs der etablierten Parteien sei das Gebot der Stunde. Zur aktuellen Finanzlage der DVU gab Dr. Frey bekannt, dass sich die Parteischulden von 2.400.000 Euro im Jahr 2003 auf 1.450.000 Euro reduziert hätten. 2.3 Die Republikaner (REP) Deutschland Bayern Mitglieder: 7.500 2.800 Vorsitzender: Dr. Rolf Schlierer Johann Gärtner Gründung: 1983 Sitz: Berlin Publikation: Zeit für Protest! (bisher: Der Republikaner) 2.3.1 Ideologisch-politischer Standort Die Partei bemüht sich weiterhin, in ihren öffentlichen Verlautbarungen Aussagen mit eindeutig rechtsextremistischer Zielsetzung zu vermeiden. Überzogene Prognosen der Partei, die ein Zerrbild von Nationalismus Deutschen als "Minderheit im eigenen Land" vorspiegeln, lassen aber immer wieder einen übersteigerten Nationalismus, verbunden mit Ressentiments gegen Ausländer sowie fremde Staaten und Völker erkennen. "Die Antwort auf die Herausforderungen der Globalisierung heißt weder Klassenkampf noch Turbokapitalismus und Manchester-Liberalismus. Sie heißt: Nationale Solidarität. (...) Viele Verteilungskämpfe, die uns noch

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