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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Mitglieder. Politische Unterstützung straffällig gewordener deutscher und ausländischer Ziele / Linksextremisten, AgitationsForderungen nach "Freiheit für alle politischen Gefangenen", schwerpunkte: Abschaffung
  • 129a StGB ("Verdacht der Gründung einer terroristischen Vereinigung"). Aktuelle Rechtshilfe, Themen: Solidarität mit "politischen Gefangenen". Entwicklung und Tendenz: Die "Rote
- 51 - 6. "Rote Hilfe e.V." (RH) Gegründet: 1975 Mitglieder: Deutschland: ca. 4.300 ( 2005: ca. 4600) Land Bremen: ca. 100 ( 2005: ca. 110) Organisation/ Bundesweite Organisation Struktur: Ortsgruppe Bremen. Publikationen: "Die Rote Hilfe" (vierteljährlich), Newsletter für Mitglieder. Politische Unterstützung straffällig gewordener deutscher und ausländischer Ziele / Linksextremisten, AgitationsForderungen nach "Freiheit für alle politischen Gefangenen", schwerpunkte: Abschaffung des SS 129a StGB ("Verdacht der Gründung einer terroristischen Vereinigung"). Aktuelle Rechtshilfe, Themen: Solidarität mit "politischen Gefangenen". Entwicklung und Tendenz: Die "Rote Hilfe e.V." (RH) agiert in ca. 40 Ortsgruppen im gesamten Bundesgebiet. Der Hauptzweck der RH besteht darin, Geld für die Unterstützung inhaftierter "Genossen" sowie für Prozesskostenhilfe zu sammeln. Die RH Ortsgruppe Bremen engagierte sich in Bremen schwerpunktmäßig in der "Antirepressionsarbeit". Die antifaschistische Demonstration am 04. November im Bremen-Walle und die damit verbundenen "Ausschreitungen der Polizei" boten der Ortsgruppe Bremen ein Betätigungsfeld.
  • Ausforschung des Erabgelehnt, ist die betroffene Person auf die Rechtskenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesgrundlage für das Fehlen der Begründung
  • Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der überSS SS 19 geltung des wiegenden berechtigten Interessen
  • Datenschutzgesetgriffsberechtigung auf Personen zu beschränken, die zes über das Recht des Betroffenen auf Gegenvorunmittelbar mit Arbeiten in dem Gebiet betraut
  • Beginn jeder (4) Im übrigen bleiben die Rechte des Landtags Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der unberührt
as RUnDPRInZIPIEn festgeschrieben, die als absolute Werte und unverzichtbare Sc em nationalsozialistischen Terrorund Unrechtsregime ist die heutige gloss egen Angriffe ihrer Hessischer Feinde zu verteidigen. Verfassungsschutzbericht 2014 Der Verfassungsschutz hat hierbei die wic (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der die Auskunftserteilung zu besorgen ist, Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind akten2. durch die Auskunftserteilung Quellen gefährkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung det sein können oder die Ausforschung des Erabgelehnt, ist die betroffene Person auf die Rechtskenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesgrundlage für das Fehlen der Begründung und daamtes für Verfassungsschutz zu befürchten ist, rauf hinzuweisen, daß sie sich an den Hessischen Datenschutzbeauftragten wenden kann. Mitteilungen 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährdes Hessischen Datenschutzbeauftragten dürfen den oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand des Landes Nachteile bereiten würde oder Landesamtes für Verfassungsschutz zulassen, sofern es nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der überSS SS 19 geltung des wiegenden berechtigten Interessen eines Dritten geHessischen Datenschutzgesetzes heimgehalten werden müssen. (1) Das Hessische Datenschutzgesetz bleibt unbe(2) In dem Verfahrensverzeichnis über automatirührt, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. sierte personenbezogene Textdateien ist die ZuDie Vorschriften des Hessischen Datenschutzgesetgriffsberechtigung auf Personen zu beschränken, die zes über das Recht des Betroffenen auf Gegenvorunmittelbar mit Arbeiten in dem Gebiet betraut stellung auf Grund eines schutzwürdigen besondesind, dem die Textdateien zugeordnet sind; Auszüge ren persönlichen Interesses und über die Beteiligung aus Textdateien dürfen nicht ohne die dazugehöder datenverarbeitenden Stelle an gemeinsamen Verrenden erläuternden Unterlagen übermittelt werfahren finden keine Anwendung. Personenbezogene den. Daten sind nicht zu löschen, sondern nur zu sperren, wenn 194 DrItter teIl Parlamentarische Kontrolle Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden. Die Kontrollkommission wählt einen Vorsitzenden und SS SS 20 Parlamentarische Kontrolle gibt sich eine Geschäftsordnung. (1) Die Landesregierung unterliegt hinsichtlich der (3) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder seiTätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz ner Fraktion aus, so verliert es die Mitgliedschaft in der parlamentarischen Kontrolle. Sie wird von der der Parlamentarischen Kontrollkommission. Für Parlamentarischen Kontrollkommission ausgeübt. dieses Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu wählen; das gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission beder Kontrollkommission ausscheidet. steht aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn jeder (4) Im übrigen bleiben die Rechte des Landtags Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der unberührt.
  • unterbleiben, wenn sowie den Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung zu erteilen. 1. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, daß
  • Speicherung Minderjähriger, die das 16. Lebensjahr nicht vollnach einer Rechtsvorschrift oder wegen der überendet haben, dürfen nach den Vorschriften dieses
chutzgüter anerkannt sind. reSUltIerenD aus den furchtbaren Erfahrungen m ar Demokratie in Deutschland streitbar und abwehrbereit. Sie ist willens und fähig, sic chtige Funktion eines "Frühwarnsystems" inne. Glossar geSetz ÜBer DaS lanDeSaMt Der Islam als FÜr VerFaSSUngSScHUtz Religio um Auskunft über die vorgenommene Verwendung wenn dies zu einer anderen Bewertung der Daten der Daten zu bitten. Die Sätze 1 bis 4 finden keine führen könnte oder zur Wahrung schutzwürdiger Anwendung, wenn personenbezogene Daten zum Interessen der betroffenen Person erforderlich ist. Zwecke von Datenerhebungen nach SS 4 übermittelt SS werden. SS 18 auskunft SS SS 15 Übermittlungsverbote (1) Der betroffenen Person ist vom Landesamt für Verfassungsschutz auf Antrag gebührenfrei AusDie Übermittlung nach den Vorschriften dieses kunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten Teils hat zu unterbleiben, wenn sowie den Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung zu erteilen. 1. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, daß unter Berücksichtigung der Art der personenbezo(2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Abwägung ergibt, genen Daten und ihrer Erhebung die schutzwürdidaß das Auskunftsrecht der betroffenen Person gegen Interessen der betroffenen Person das Allgegenüber dem öffentlichen Interesse an der Geheimmeininteresse an der Übermittlung überwiegen, haltung der Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz oder einem überwiegenden Geheim2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erforhaltungsinteresse Dritter zurücktreten muß. Ein dern. Geheimhaltungsinteresse liegt dann vor, wenn SS 16 Minderjährigenschutz 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, (1) Personenbezogene Daten über das Verhalten Minderjähriger dürfen nach den Vorschriften dieses 2. durch die Auskunftserteilung Quellen gefährGesetzes übermittelt werden, solange die Vorausdet sein können oder die Ausforschung des Ersetzungen der Speicherung nach SS 6 Abs. 2 und 3 kenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landeserfüllt sind. Liegen diese Voraussetzungen nicht amtes für Verfassungsschutz zu befürchten ist, mehr vor, bleibt eine Übermittlung nur zulässig, wenn sie zur Abwehr einer erheblichen Gefahr oder 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährzur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Beden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines 193 deutung erforderlich ist. Landes Nachteile bereiten würde oder (2) Personenbezogene Daten über das Verhalten 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung Minderjähriger, die das 16. Lebensjahr nicht vollnach einer Rechtsvorschrift oder wegen der überendet haben, dürfen nach den Vorschriften dieses wiegenden berechtigten Interessen eines Dritten geGesetzes nicht an ausländische oder überoder zwiheimgehalten werden müssen. schenstaatliche Stellen übermittelt werden. Die Entscheidung trifft der Behördenleiter oder SS SS 17 nachberichtspflicht ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter. Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer (3) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht Übermittlung nach den Vorschriften dieses Gesetauf die Herkunft der Daten und die Empfänger von zes als unvollständig oder unrichtig, sind sie unverÜbermittlungen. züglich gegenüber dem Empfänger zu berichtigen,
  • Öffentlichkeit ist daher ein wichtiges Anliegen. Beobachtungsfelder sind Rechtsund Linksextremismus, extremistische Bestrebungen von LfV Ausländern sowie die Spionagetätigkeit fremder Geheimdienste
Verfassungsschutz in Hamburg * sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht in der Bundesrepublik Deutschland, * Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, * Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 GG), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 GG) gerichtet sind. Das Landesamt wertet die mit offenen oder mit nachrichtendienstlichen Mitteln ( Ziff. I., 4) gewonnenen Erkenntnisse aus und informiert über entsprechende Gefahren. Neben seiner Informationsverpflichtung gegenüber dem Senat und der Weitergabe von Informationen an andere staatliche Stellen informiert das LfV mit seinem jährlichen Verfassungsschutzbericht, mit weiteren Publikationen und Pressemitteilungen sowie aktuellen Berichten auf seiner Internetseite auch die Öffentlichkeit über die Ergebnisse seiner Arbeit - soweit diese offen dargestellt werden können. Extremisten können leichter nachhaltige Erfolge erzielen, wenn es ihnen gelingt, die Bürger über ihre wirklichen Absichten zu täuschen. Verfassungsschutz durch Information der Öffentlichkeit ist daher ein wichtiges Anliegen. Beobachtungsfelder sind Rechtsund Linksextremismus, extremistische Bestrebungen von LfV Ausländern sowie die Spionagetätigkeit fremder Geheimdienste. Einen besonderen Beobachtungsschwerpunkt bilden seit 2001 der Islamismus und der islamistische Terrorismus. Anders als die Polizei befasst sich der Verfassungsschutz nicht nur mit Straftaten und sonstigen konkreten Gefahren, sondern er setzt mit seiner Beobachtungstätigkeit bereits im "Vorfeld" dieser Phänomene an. Wirtschafts-, Geheimund Sabotageschutz gehören zu den weiteren Aufgaben des Verfassungsschutzes. 18
  • eine "Arabische Rote Armee", die sich im wesentlichen aus linksextremistischen Japanern rekrutiert, in Westeuropa operative Stützpunkte unterhält. Anhänger des militanten
  • Sonstige terroristische Gruppierungen Untergrundorganisationen türkischer, iranischer, italienischer und lateinamerikanischer Linksextremisten sowie spanische Anarchisten unterhalten weiter lockere Netze von Kontaktpersonen
  • diesem Zusammenhang bemerkenswert: @ Unter den Organisationen der türkischen "Neuen Linken" operieren die "Türkische Volksbefreiungsfront" (THKC), die "Türkische Volksbefreiungsarmee" (THKO) sowie
Palästinas" (PFLP) und "Demokratische Volksfront für die Befreiung Palästinas" (PDFLP) gelang es jedoch, in einigen Großstädten der Bundesrepublik Deutschland konspirativ arbeitende Zellen und Kontaktstellen aufrecht zu erhalten und von dort aus die Agitation unter ihren Landsleuten in beschränktem Umfang fortzusetzen. Ein besonderes Sicherheitsrisiko geht weiterhin von der noch immer für Terroraktionen auf internationaler Ebene eintretenden PFLP aus. Sie arbeitet mit türkischen und japanischen Terroristen zusammen. Durch die Festnahme eines geheimen Kuriers am 26. Juli 1974 in Paris wurde offenkundig, daß auch eine "Arabische Rote Armee", die sich im wesentlichen aus linksextremistischen Japanern rekrutiert, in Westeuropa operative Stützpunkte unterhält. Anhänger des militanten palästinensischen Widerstandes haben sich wiederholt an die deutsche Öffentlichkeit gewandt. So heißt es in einem mit "Die Arabischen Sozialisten" unterzeichneten Aufruf zur Palästina-Woche in Hamburg vom 13.---18. Mai 1974, "daß nicht nur die Teilnahme an der sogenannten Friedenskonferenz in Genf, sondern das Denken daran schon einen Hochverrat an der arabischen Sache darstellt." Die Parolen extremistischer Palästinenser wurden meist von den in zahlreichen Städten des Bundesgebiets bestehenden Nahostund Palästinakomitees verbreitet. Sie fordern u. a.: "Schluß mit der Unterstützung des zionistischen Staates Israel durch den BRD-Imperialismus!" "Nieder mit der arabischen Reaktion!" "Weg mit dem reaktionären Ausländergesetz!" "Weg mit dem Verbot von GUPS und GUPA!" Anhänger der verbotenen "Generalunion Palästinensischer Studenten" (GUPS) hatten Ende 1973 damit begonnen, diese Organisation vom Frankfurter Raum aus auf Bundesebene wieder aufzubauen. Ihr sollten bis zur Reorganisation der "Generalunion Palästinensischer Arbeiter" (GUPA) auch Arbeiter angehören. Polizeiliche Maßnahmen haben diese Aktivitäten zunächst beendet. 3. Sonstige terroristische Gruppierungen Untergrundorganisationen türkischer, iranischer, italienischer und lateinamerikanischer Linksextremisten sowie spanische Anarchisten unterhalten weiter lockere Netze von Kontaktpersonen und konspirative Zellen. Das Schwergewicht ihrer Aktivitäten liegt unverändert auf organisatorischem Gebiet. Soweit erkennbar haben sie die Zahl ihrer Aktivisten und Sympathisanten auf deutschem Boden -- wenn überhaupt -- nur unwesentlich steigern können. Bei einer Verschärfung der politischen und sozialen Spannungen in ihren Heimatländern ist jedoch auch von dieser Seite mit der Möglichkeit von Gewaltakten gegen Ziele im Bundesgebiet zu rechnen. Die folgenden Einzelerkenntnisse sind in diesem Zusammenhang bemerkenswert: @ Unter den Organisationen der türkischen "Neuen Linken" operieren die "Türkische Volksbefreiungsfront" (THKC), die "Türkische Volksbefreiungsarmee" (THKO) sowie Teile der im Aufbau befindlichen Exilorganisation der "Türkischen Revolutionären Arbeiterund Bauernpartei" (TIIKP) in der Bundesrepublik Deutschland im Untergrund. Sie zeigen terroristische Ten131
  • Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern ohne Islamisten Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Wirtschaftsschutz; Geheimund Sabotageschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz
Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern ohne Islamisten Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Wirtschaftsschutz; Geheimund Sabotageschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis
  • Inhaltsverzeichnis 9. Sonstige rechtsextremistische Organisationen und 199 Bestrebungen 10. Revisionismus 203 11. Verbot rechtsextremistischer Gruppierungen 211 VI. Scientology-Organisation
Inhaltsverzeichnis 9. Sonstige rechtsextremistische Organisationen und 199 Bestrebungen 10. Revisionismus 203 11. Verbot rechtsextremistischer Gruppierungen 211 VI. Scientology-Organisation (SO) 1. Zielsetzungen 216 2. Strukturen und Organisationseinheiten der SO 219 3. Aktivitäten 221 4. Strukturen in Hamburg / Mitgliederzahlen 225 VII. Spionageabwehr 1. Überblick 230 2. Proliferation und Wissenstransfer der Nachrichten231 dienste der "Krisenländer" 3. Wirtschaftsspionage 233 4. Die Nachrichtendienste der Russischen Föderation 235 5. Chinesische Nachrichtendienste 236 6. Nachrichtendienste des Nahen und Mittleren Ostens 237 sowie Nordafrikas VIII. Wirtschaftsschutz; Geheimund Sabotageschutz 1. Allgemeines 240 2. Wirtschaftsschutz 240 3. Geheimund Sabotageschutz 241 3.1 Geheimschutz 241 3.1.1 Personeller Geheimschutz in Hamburger öffentlichen 242 Stellen 3.1.2 Personeller Sabotageschutz in Hamburg 243 3.1.3 Materieller Geheimschutz 243 12
  • Iran (NWRI) 99 * Arbeiterkommunistische Partei Iran (API) 102 IV. Linksextremismus 1. Entwicklungen und Schwerpunkte im Überblick 106 2. Potenziale
  • Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) 110 4. Linksextremistischer Terrorismus und autonome 112 Militanz 5. Autonome und anarchistische Gruppen 115 5.1 Gruppen
  • Kommunikationszentren 115 * Rote Flora 116 * AVANTI - Projekt undogmatische Linke 118 * Rote Hilfe e. V. 120 * Antiimperialistischer Widerstand (AIW) 121 * Freie
Inhaltsverzeichnis 5. Türken 94 Revolutionär-marxistische Gruppierungen 94 * DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephe, 94 Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) * TKP/ML (Türkiye Komünist Partisi / Marksist 96 Leninist, Türkische Kommunistische Partei / Marxisten Leninisten) und MKP (Maoist Komünist Partisi, Maoistische Kommunistische Partei) * TKP/ML-Partizan (Türkiye Komünist Partisi / 97 Marksist Leninist, Türkische Kommunistische Partei / Marxisten Leninisten) * MKP (Maoist Komünist Partisi, Maoistische 98 Kommunistische Partei) * MLKP (Marksist Leninist Komünist Partisi, 98 Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei) 6. Iraner 99 Iranische Oppositionelle 99 * Nationaler Widerstandsrat Iran (NWRI) 99 * Arbeiterkommunistische Partei Iran (API) 102 IV. Linksextremismus 1. Entwicklungen und Schwerpunkte im Überblick 106 2. Potenziale 108 3. Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) 110 4. Linksextremistischer Terrorismus und autonome 112 Militanz 5. Autonome und anarchistische Gruppen 115 5.1 Gruppen und Strukturen in Hamburg 115 * Trefforte und Kommunikationszentren 115 * Rote Flora 116 * AVANTI - Projekt undogmatische Linke 118 * Rote Hilfe e. V. 120 * Antiimperialistischer Widerstand (AIW) 121 * Freie Arbeiter-Union (FAU) 123 5.2 Aktionsfelder 125 5.2.1 "Antirepression" 125 5.2.2 "Antifaschismus" 128 10
  • Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern ohne Islamisten Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Wirtschaftsschutz; Geheimund Sabotageschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz
Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern ohne Islamisten Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Wirtschaftsschutz; Geheimund Sabotageschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis
  • Mitteilung im Benehmen mit dem Empfänger. SS 13 Rechtsweg Gegen die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen nach den SSSS
  • Satz 3 Nr. 1 und ihren Vollzug ist der Rechtsweg vor der Mitteilung an den Betroffenen nicht zulässig
(2) Die Maßnahmen sind unverzüglich zu beenden, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vorliegen. Die Beendigung ist der Stelle, die die Anordnung getroffen hat, und dem nach SS 2 Abs. 1 Satz 1 oder 3 Verpflichteten, dem die Anordnung mitgeteilt worden ist, anzuzeigen. Die Anzeige an den Verpflichteten entfällt, wenn die Anordnung ohne seine Mitwirkung ausgeführt wurde. (3) Postsendungen, die zur Öffnung und Einsichtnahme ausgehändigt worden sind, sind dem Postverkehr unverzüglich wieder zuzuführen. Telegramme dürfen dem Postverkehr nicht entzogen werden. Der zur Einsichtnahme berechtigten Stelle ist eine Abschrift des Telegramms zu übergeben. SS 12 Mitteilungen an Betroffene (1) Beschränkungsmaßnahmen nach SS 3 sind dem Betroffenen nach ihrer Einstellung mitzuteilen. Die Mitteilung unterbleibt, solange eine Gefährdung des Zwecks der Beschränkung nicht ausgeschlossen werden kann oder solange der Eintritt übergreifender Nachteile für das Wohl des Bundes oder eines Landes absehbar ist. Erfolgt die nach Satz 2 zurückgestellte Mitteilung nicht binnen zwölf Monaten nach Beendigung der Maßnahme, bedarf die weitere Zurückstellung der Zustimmung der G10-Kommission. Die G10-Kommission bestimmt die Dauer der weiteren Zurückstellung. Einer Mitteilung bedarf es nicht, wenn die G10-Kommission einstimmig festgestellt hat, dass 1. eine der Voraussetzungen in Satz 2 auch nach fünf Jahren nach Beendigung der Maßnahme noch vorliegt, 2. sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft vorliegt und 3. die Voraussetzungen für eine Löschung sowohl bei der erhebenden Stelle als auch beim Empfänger vorliegen. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Beschränkungsmaßnahmen nach den SSSS 5 und 8, sofern die personenbezogenen Daten nicht unverzüglich gelöscht wurden. Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der Erhebung der personenbezogenen Daten. (3) Die Mitteilung obliegt der Behörde, auf deren Antrag die Anordnung ergangen ist. Wurden personenbezogene Daten übermittelt, erfolgt die Mitteilung im Benehmen mit dem Empfänger. SS 13 Rechtsweg Gegen die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen nach den SSSS 3 und 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und ihren Vollzug ist der Rechtsweg vor der Mitteilung an den Betroffenen nicht zulässig. 414
  • Daten durch den Empfänger in Einklang mit grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt, und 3. das Prinzip der Gegenseitigkeit gewahrt
  • Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen
  • Gefahr für Leib oder Leben einer Person im Ausland rechtzeitig zu erkennen oder ihr zu begegnen und dadurch Belange
ANHANG 2. überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen, insbesondere in dem ausländischen Staat ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist sowie davon auszugehen ist, dass die Verwendung der Daten durch den Empfänger in Einklang mit grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt, und 3. das Prinzip der Gegenseitigkeit gewahrt ist. Die Übermittlung bedarf der Zustimmung des Bundeskanzleramtes. (2) Der Bundesnachrichtendienst darf unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 durch Beschränkungen nach SS 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, 3, 7 und 8 erhobene personenbezogene Daten ferner im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218) an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der in deren Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist. (3) Über die Übermittlung entscheidet ein Bediensteter des Bundesnachrichtendienstes, der die Befähigung zum Richteramt hat. Die Übermittlung ist zu protokollieren. Der Bundesnachrichtendienst führt einen Nachweis über den Zweck, die Veranlassung, die Aktenfundstelle und die Empfänger der Übermittlungen nach Absatz 1 und 2. Die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. (4) Der Empfänger ist zu verpflichten, 1. die übermittelten Daten nur zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden, 2. eine angebrachte Kennzeichnung beizubehalten und 3. dem Bundesnachrichtendienst auf Ersuchen Auskunft über die Verwendung zu erteilen. (5) Das zuständige Bundesministerium unterrichtet monatlich die G10-Kommission über Übermittlungen nach Absatz 1 und 2. (6) Das Parlamentarische Kontrollgremium ist in Abständen von höchstens sechs Monaten über die vorgenommenen Übermittlungen nach Absatz 1 und 2 zu unterrichten. SS8 Gefahr für Leib oder Leben einer Person im Ausland (1) Auf Antrag des Bundesnachrichtendienstes dürfen Beschränkungen nach SS 1 für internationale Telekommunikationsbeziehungen im Sinne des SS 5 Abs. 1 Satz 1 angeordnet werden, wenn dies erforderlich ist, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für Leib oder Leben einer Person im Ausland rechtzeitig zu erkennen oder ihr zu begegnen und dadurch Belange der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar in besonderer Weise berührt sind. (2) Die jeweiligen Telekommunikationsbeziehungen werden von dem nach SS 10 Abs. 1 zuständigen Bundesministerium mit Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bestimmt. Die Zustimmung 411
  • November in Prag mobilisierte die linksextremistische Szene europaweit. Enttäuschend für die Organisationen war daher die Beteiligung von höchstens 1.100 vorwiegend
  • Teilnehmern beteiligten sich auch etliche deutsche und ausländische linksextremistische Organisationen und nutzten die Gelegenheit zur Mitgliederwerbung. Das Antifa-Bündnis
  • Interessen der reichen Länder dienende Wirtschaftsund Sozialpolitik Aus linker Sicht werden mit dem Begriff "Trikont" zu diktieren. So müssten
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 163 Für Demonstrationen gegen den NATO-Gipfel am 21. und 22. November in Prag mobilisierte die linksextremistische Szene europaweit. Enttäuschend für die Organisationen war daher die Beteiligung von höchstens 1.100 vorwiegend tschechischen Demonstranten an den einzelnen Tagen. Aus Deutschland reiste lediglich ein Bus aus Leipzig an. An einem von den Jugendverbänden mehrerer Gewerkschaften und dem Netzwerk ATTAC veranstalteten Aktionstag unter dem Motto "Her mit dem schönen Leben! Eine andere Welt ist möglich!" am 14. September in Köln mit insgesamt 20.000 Teilnehmern beteiligten sich auch etliche deutsche und ausländische linksextremistische Organisationen und nutzten die Gelegenheit zur Mitgliederwerbung. Das Antifa-Bündnis 'Red Community NRW' bildete einen rund 250 Personen umfassenden "Schwarzen Block". Ein weiterer autonomer "antikapitalistischer Block" der 'Antifa K' aus Köln mit 350 Teilnehmern verzichtete bewusst auf die übliche schwarze Kleidung der Autonomen. Im Nachhinein kritisierten einige Autonome die Veranstaltung als "Politshowspektakel einiger Wichtigmenschen und -Verbände" - unter anderem wegen der DemonstrationsRoute und des Alkoholkonsums der meisten Teilnehmer. Einem Aufruf der 'Antifa K' zum Aktionstag lassen sich beispielhaft autonome Vorstellungen zur Globalisierungskritik entnehmen: Neoliberalismus sei Kapitalismus brutal, gekennzeichnet durch Schlagwörter wie Deregulierung und Flexibilität, unter denen der Abbau aller gesetzlichen Schranken gegenüber Umstrukturierungsprozessen zur weiteren Profitsteigerung propagiert werde. Das Wesen des Kapitalismus sei immer auf soziale Ungleichheit und Ausbeutung ausgerichtet. Globalisierung führe in den Industrieländern zu einer an den Bedürfnissen des Marktes orientierten rassistischen Selektionspolitik wie zum Beispiel an einem Einwanderungsgesetz sichtbar werde, das Migranten nach ihrer ökonomischen Verwertbarkeit beurteile. Die ökonomisch und politisch mächtigen Industrienationen nutzten ihre Dominanz, um mit Hilfe von 'Internationalem Währungsfonds' und 'Welthandelsorganisation' oder 'Weltbank' den armen Ländern im Trikont eine ganz den Interessen der reichen Länder dienende Wirtschaftsund Sozialpolitik Aus linker Sicht werden mit dem Begriff "Trikont" zu diktieren. So müssten zum Beidie Entwicklungsländer in Lateinamerika, Asien und Afrika bezeichnet, während für die reichen spiel Staatsunternehmen mit teilIndustriestaaten der Gegenbegriff "Metropolen" weise katastrophalen Folgen für benutzt wird. Mit dem Begriffspaar soll ein Ausbeudie ärmere Bevölkerung privatitungsund Unterdrückungsverhältnis (Nord-SüdKonflikt) zum Ausdruck gebracht werden. siert werden. Obdachlose, Punks oder Drogenabhängige würden aus
  • sonstigen sozialrevolutionären Gruppierungen mit Linkstendenzen zuzurechnen. Neun Ausschreitungen gehen auf das Konto türkischer Rechtsextremisten und kroatischer Nationalisten. Mehr
Konsulat in Berlin anläßlich der Fußballweltmeisterschaft am 12. Juni 1974 dürften nach den bisher gewonnenen Erkenntnissen in exilchilenischen Kreisen zu suchen sein. Bei den restlichen Fällen handelt es sich um politisch motivierte Brandstiftungen an dem spanischen Reisebüro in Frankfurt/Main (17. 2. 1974), der iranischen Botschaft in Köln (10. 6. 1974) und -- während einer Protestdemonstration gegen Chile -- vor einem Frankfurter Hotel (12. 12. 1974) sowie um einen Brandstiftungsversuch spanischer Extremisten, den die Polizei am 10. Juni 1974 in Düsseldorf verhinderte. 2. Sonstige Gewaltakte Die unterhalb der Schwelle des politischen Terrors liegenden Gewaltakte ausländischer Extremisten haben stark zugenommen. Erfaßt wurden 77 Ausschreitungen dieser Art gegenüber 33 im Jahre 1973. Soweit Täter ermittelt sind oder die Tatumstände sichere Rückschlüsse auf ihren politisch-ideologischen Standort zulassen, sind sie zum weitaus überwiegenden Teil dem Lager der ausländischen Maoisten und sonstigen sozialrevolutionären Gruppierungen mit Linkstendenzen zuzurechnen. Neun Ausschreitungen gehen auf das Konto türkischer Rechtsextremisten und kroatischer Nationalisten. Mehr als die Hälfte der Tatorte liegt in Nordrhein-Westfalen. Weitere Schwerpunkte einschlägiger Delikte waren Frankfurt/Main und Berlin. Im wesentlichen handelt es sich um Körperverletzungen, die Besetzung oder Beschädigung ausländischer Vertretungen, gewaltsame Störaktionen bei politischen und kulturellen Veranstaltungen sowie um Nötigung, Hausfriedensbruch und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Die Straftaten wurden zumeist durch aktuelle politische Ereignisse in den Heimatstaaten der Täter ausgelöst. In 16 Fällen führten Auseinandersetzungen politisch rivalisierender Araber, Griechen, Iraner, Jugoslawen, Spanier und Türken zu teilweise schweren Körperverletzungen, an deren Folgen ein türkischer Gastarbeiter starb. Aus der Gruppe der Straftaten, die darauf abgestellt waren, politisch-propagandistische Wirkungen in der Öffentlichkeit zu erzeugen, sind folgende Fälle hervorzuheben: @ Angehörige und Sympathisanten der spanischen "Revolutionären Antifaschistischen Volksfront" (FRAP) protestierten im Frühjahr 1974 gegen die politische Strafverfolgung von Gesinnungsfreunden in Spanien. Dabei begingen sie erhebliche Sachbeschädigungen an den Generalkonsulaten ihres Heimatlandes in Düsseldorf und Hannover, dem spanischen Reisebüro und dem spanischen Ausstellungsstand auf der Internationalen Tourismus-Börse in Berlin, der spanischen Bank in Hamburg sowie an weiteren Objekten. Der gewaltsame Tod eines Demonstranten in Sevilla veranlaßte etwa 50 Anhänger der FRAP am 5. August 1974 das spanische Generalkonsulat in Frankfurt/Main zu besetzen. Bei dieser Aktion beschmierten sie die Wände mit regimefeindlichen Parolen und entwendeten mehrere Pässe. @ Während der Zypern-Krise kam es im Juli 1974 zu Ausschreitungen griechischer und türkischer Extremisten gegen das griechische Generalkonsulat in Köln, das Generalkonsulat der Türkei in Stuttgart, das Berliner AmerikaHaus und den Sitz der "Griechischen Kommission in Deutschland" in Düsseldorf. @ Am 8. März 1974 besetzten mehr als 40 in der Bundesrepublik Deutschland lebende Mitglieder der "Conföderation Iranischer Studenten -- Natio128
  • gibt einen aufschlussreichen Überblick über Gefährdungen unseres demokratischen Rechtsstaates durch politisch motivierte Extremisten. Sie halten eine hervorragende Übersicht
  • Öffentlichkeit informieren. Wir werden weiter mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen Extremisten vorgehen. Wer mit fundamentalistischen islamistischen Bestrebungen die Sicherheit
Vorwort Vorwort von Innensenator Christoph Ahlhaus Liebe Hamburgerinnen und Hamburger, der aktuelle "Verfassungsschutzbericht 2008" gibt einen aufschlussreichen Überblick über Gefährdungen unseres demokratischen Rechtsstaates durch politisch motivierte Extremisten. Sie halten eine hervorragende Übersicht in den Händen, aus der Sie erkennen können, welche Gruppierungen und Personen für unsere Demokratie gefährlich sind. Ich ermuntere Sie ausdrücklich, den Bericht zu lesen, denn die breite Information der Bürger darüber, wer in welcher Form unser Grundgesetz, unsere Gesellschaft bekämpft, ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass diese Gegner unserer Gesellschaft keine Chance bekommen. So hält die Bedrohung unserer Gesellschaft durch den internationalen islamistischen Terrorismus unverändert an, auch wenn im Jahr 2008 in Deutschland keine konkreten Anschlagsplanungen oder -vorbereitungen festgestellt worden sind und es, anders als 2007, keine Anschlagsversuche gab. Wir wissen aber, dass Deutschland - wie andere westliche Industrienationen - weiter ein Ziel für gewaltbereite islamistische Gruppierungen ist. Nicht zuletzt durch unser weltweites Engagement für den Frieden, speziell in Afghanistan, ist Deutschland sogar in das unmittelbare Zielspektrum islamistischer Gruppierungen geraten, die unsere demokratische Staatsordnung und unsere Grundrechte mit allen Mitteln bekämpfen. Die Beobachtung des weltweiten Netzwerkes islamistischer Terroristen bleibt deshalb die zentrale Aufgabe des Verfassungsschutzes. Ich möchte an dieser Stelle allen Menschen in Hamburg versichern: Wir werden unseren konsequenten Kurs gegen gefährliche ausländische Extremisten auch in Zukunft fortsetzen, die Szene im Visier behalten und die Öffentlichkeit informieren. Wir werden weiter mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen Extremisten vorgehen. Wer mit fundamentalistischen islamistischen Bestrebungen die Sicherheit der Menschen bedroht und so unsere Gastfreund- 3
  • sondern versucht, Antikriegsgruppen, Antiglobalisierungsgruppen und andere Gruppen aus der Linken, die sich als antikapitalistisch verstehen, mit in die Organisation einzubeziehen
  • entspricht es, dass man bemüht ist, auch Kontakte zu linksextremistischen Gruppierungen im Ausland aufund auszubauen. Vertreter von RC NRW nahmen
  • einem antiimperialistischen Lager in Assisi/Italien teil. 4.2.2 Antirassismus Nach linksextremistischem Verständnis spielt der Rassismus eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 157 monstration in Lüdenscheid am 6. Juli 2002 trugen die während der Demonstration als Ordner gemeldeten Personen statt der sonst üblichen handbeschrifteten Stoffbinden computergestaltete und bedruckte Armbinden mit der Aufschrift "OrdnerIn des 'Red Community NRW' Blocks". RC NRW stellt sich augenscheinlich - trotz gegenteiliger Erfahrung mit autonomen Zusammenschlüssen in der Vergangenheit - auf eine längere Zusammenarbeit ein. An der Demonstration der Antiglobalisierungsbewegung am 14. September 2002 in Köln nahmen Angehörige der RC NRW als so genannter "Schwarzer Block" teil und setzten sich bewusst von der Hauptdemonstration ab. Bemühungen von RC NRW, weitere Gruppen in den vorhandenen Organisationszusammenhang zu integrieren, dokumentiert die im Internet veröffentlichte Selbstdarstellung der RC NRW: "Eine gesellschaftliche und politische Relevanz erfährt unser Kampf erst, wenn er weit über das Thema Antifa hinausgeht und das auch nur in einem organisierten Rahmen. Ohne Organisation wird es keine grundlegenden gesellschaftlichen Veränderungen geben. Wir wollen die Kräfte in NRW [...] bündeln." Dabei versteht sich RC "nicht als explizit antifaschistische Organisation, sondern versucht, Antikriegsgruppen, Antiglobalisierungsgruppen und andere Gruppen aus der Linken, die sich als antikapitalistisch verstehen, mit in die Organisation einzubeziehen". In diesem Sinne bemüht sich RC NRW, ihr Aktionspotenzial auf eine breitere Basis zu stellen und weitere Gruppen zur Stärkung und Unterstützung zu gewinnen, was von Teilen der autonomen Szene mit Skepsis aufgenommen wird, da man um die Eigenständigkeit fürchtet. Der internationalistischen Ausrichtung von RC NRW entspricht es, dass man bemüht ist, auch Kontakte zu linksextremistischen Gruppierungen im Ausland aufund auszubauen. Vertreter von RC NRW nahmen nach eigenen Angaben im Sommer 2002 an einem antiimperialistischen Lager in Assisi/Italien teil. 4.2.2 Antirassismus Nach linksextremistischem Verständnis spielt der Rassismus eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung der Werte und Sekundärtugenden im kapitalistischen Arbeitsprozess und in der bürgerlichen Gesellschaft. Einerseits sei der Kapitalismus legitimierend und konstituierend für den Rassismus. Als eine Ideologie der Ungleichheit verselbstständige und reproduziere er sich ständig. Anderseits
  • Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines
  • machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, sind Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass
  • Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts übermitteln von sich aus dem Landesamt für Verfassungsschutz die ihnen
ANHANG formationsinteresse steht. Satz 1 findet auf personenbezogene Daten in nicht-automatisierten Dateien, die nicht zur Übermittlung an Dritte bestimmt sind, entsprechende Anwendung. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, 2. durch die Auskunftserteilung nachrichtendienstliche Zugänge gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesamtes für Verfassungsschutz zu befürchten ist, 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheimgehalten werden müssen. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe für die Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, sind Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass sie sich an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten wenden können. Dem Datenschutzbeauftragten ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht das Staatsministerium des Innern im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Mitteilungen des Sächsischen Datenschutzbeauftragten an Betroffene dürfen keine Rückschlüsse auf den Kenntnisstand des Landesamtes für Verfassungsschutz zulassen, sofern dieses nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Dritter Abschnitt Übermittlungsvorschriften SS 10 Informationsübermittlung an das Landesamt für Verfassungsschutz ohne Ersuchen (1) Die Behörden und Gerichte des Freistaates Sachsen, die Gemeinden, Landkreise und sonstigen der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts übermitteln von sich aus dem Landesamt für Verfassungsschutz die ihnen bekannt gewordenen personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Informationen zur Wahrnehmung von Aufgaben nach SS 2 Abs. 1 Nr. 2 oder zur Beobachtung von Bestrebungen erforderlich sind, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 2 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 3a genannten Schutzgüter gerichtet sind. (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizeidienststellen übermitteln darüber hinaus von sich aus dem Landesamt für Verfassungsschutz auch alle anderen ihnen bekannt gewordenen personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 2 Abs. 1, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz erforderlich ist. 393
  • Darstellung im Verfassungsschutzbericht spiegelt die Beteiligung von gewaltbereiten Linksextremisten auf den aktuellen politischen Themenfeldern wider. Der Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes beschränkt
  • sich auf den Aspekt der linksextremistischen Bestrebungen. Weltpolitische Themen lähmen autonome Szene Die weltpolitischen Ereignisse seit den Anschlägen
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 154 extremismus absetzen wollte. Gemeinsam sind diesen so genannten Autonomen eine antiinstitutionelle Grundhaltung und das Streben nach einer herrschaftsfreien Welt ohne ideologische Zwänge. Sie haben deshalb auch keine eigenen ideologischen Konzepte entwickelt und lehnen verbindliche Organisationsformen ab. Der letzte Versuch, eine bundesweite Organisation autonomer Gruppen aufzubauen, ist im Jahr 2001 gescheitert. Zur Durchsetzung ihrer Ziele nehmen Autonome grundsätzlich auch Militanz als Handlungsoption für sich in Anspruch, soweit der Einsatz von Gewalt als vermittelbar gilt. Seit dem Jahr 2001 wird in der autonomen Szene versucht, eine Debatte über personenbezogene Anschläge in Gang zu bringen. Autonome beteiligen sich in ihren Gruppenzusammenhängen auf den von ihnen favorisierten Aktionsfeldern an gesellschaftlichen Entwicklungen und Ereignissen. Sie nehmen Einfluss auf Protestbewegungen und verlangen dabei, dass auch ihre illegalen Aktionsmittel respektiert werden. Ihre militanten Straftaten prägen häufig den von den Medien wiedergegebenen Eindruck der Proteste gegen politische Veranstaltungen, wie zum Beispiel internationale Gipfeltreffen. Die Darstellung im Verfassungsschutzbericht spiegelt die Beteiligung von gewaltbereiten Linksextremisten auf den aktuellen politischen Themenfeldern wider. Der Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes beschränkt sich auf den Aspekt der linksextremistischen Bestrebungen. Weltpolitische Themen lähmen autonome Szene Die weltpolitischen Ereignisse seit den Anschlägen vom 11. September 2001 bewirkten eine spürbare Zurückhaltung der Autonomen auf allen Themenfeldern. Sie waren verunsichert, wie die Anschläge zu bewerten seien, schon allein, weil die Täter und die von den Gegenmaßnahmen betroffenen Islamisten Ideale propagieren, die von Autonomen grundsätzlich abgelehnt werden. Sowohl die fortgesetzten islamistischen Anschläge im Ausland als auch der sich ausweitende Nahostkonflikt und die drohende Auseinandersetzung im Irak führten zu kontroversen Diskussionen. Autonome werfen den westlichen Staaten imperialistische und neoliberale Tendenzen vor. Antiamerikanische Auffassungen sind deshalb weit verbreitet. Zum Nahostkonflikt werden jedoch sowohl strikt proisraelische als auch propalästinensische Positionen vertreten, was zu lähmenden Streitigkeiten innerhalb der autonomen Szene und darüber hinaus führt. Für alle anderen Kampagnenfelder, die die autonome Szene für die eigene Selbstverwirklichung und Agitation genutzt hat, bedeutete dies einen erhebli-
  • demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch
  • besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretungen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher
  • Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht; 3. das Mehrparteienprinzip sowie das Recht
ANHANG (4) Das Landesamt für Verfassungsschutz unterrichtet das Staatsministerium des Innern über seine Tätigkeit. SS3 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen; 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen; 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen aktiv sowie zielund zweckgerichtet unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretungen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen; 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht; 3. das Mehrparteienprinzip sowie das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition; 4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung; 5. die Unabhängigkeit der Gerichte; 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. 385
  • MLPD nach einer Erklärung ihres Zentralkomitees als "Herausforderung, den links frei werdenden Platz als echte sozialistische Alternative auszufüllen
  • Aufbau der MLPD und ihres Jugendverbandes Rebell weiterzuforcieren." 4.2 Linksextremistisch beeinflusste Aktionsfelder und Kampagnen Das Selbstverständnis der Autonomen
  • 70er Jahren hat sich auch in Deutschland eine linksextremistische (Gegen-)Bewegung entwickelt, die sich vom dogmatischen und organisierten Links
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 153 chen Zukunftsdebatte", wobei die Frage aufgeworfen werde, ob nicht "die Diktatur des internationalen Finanzkapitals durch eine internationale Revolution gestürzt werden" müsse. Positionierung gegenüber der PDS An der Bundestagswahl 2002 hat sich die MPLD nicht beteiligt, während die Partei ihre Mitglieder ansonsten bei Wahlen zu besonderem Engagement aufgerufen hatte, ohne letztlich statistisch erfassbare Resultate erzielen zu können. Die Parteiführung versucht die Wahlabstinenz als "voll aufgegangene Taktik" darzustellen. Das Abschneiden und die Krise der PDS versteht die MLPD nach einer Erklärung ihres Zentralkomitees als "Herausforderung, den links frei werdenden Platz als echte sozialistische Alternative auszufüllen und das Kräfteverhältnis zwischen MLPD und PDS weiter nachhaltig zugunsten der MLPD zu verändern". In einem Interview kommentiert der MLPD-Vorsitzende Engel die Wahlniederlage der PDS mit einer gewissen Häme und deutete diese als "einen wichtigen Erkenntnisprozess der Massen über die Untauglichkeit, über den parlamentarischen Weg zu einer grundsätzlichen Veränderung ihrer Lebensund Arbeitsbedingungen zu kommen. Der Verlust der Attraktion der PDS macht zugleich den Weg frei für den Kampf für Frieden, zum Schutz der natürlichen Umwelt, gegen den neofaschistischen Terror und für den Weg der Arbeiterklasse vorwärts zur Arbeiteroffensive. Vor allem macht die deutliche Schwächung der PDS den Weg frei für die Stärkung der echten sozialistischen Alternative, die in Deutschland von der MLPD repräsentiert wird. Somit hat die MLPD, obwohl sie gar nicht an der Wahl teilgenommen hat und einen aktiven Wahlboykott empfohlen hatte, in Wirklichkeit bei den Wahlen politischen Spielraum gewinnen können. Es kommt in der nächsten Zeit darauf an, diesen neuen Spielraum zu nutzen, um den Aufbau der MLPD und ihres Jugendverbandes Rebell weiterzuforcieren." 4.2 Linksextremistisch beeinflusste Aktionsfelder und Kampagnen Das Selbstverständnis der Autonomen In den 70er Jahren hat sich auch in Deutschland eine linksextremistische (Gegen-)Bewegung entwickelt, die sich vom dogmatischen und organisierten Links-
  • Juli beteiligt haben, darunter auch Linksextremisten aus NRW, unter anderem aus Köln, Wuppertal und Münster. Am 24. Juli löste
  • Kirchenbesetzungen soll ein Aufenthaltbis 11. August blieb ein recht für illegal in Frankreich lebende Personen großer Teil der Antifaerstritten werden
  • Maßnahmen des Hamburger Innensenators, dem von verschiedenen Seiten Rechtspopulismus vorgeworfen wird. Dabei standen beispielsweise der Brechmitteleinsatz gegenüber mutmaßlichen Drogendealern
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 159 seien einige der Gründe. Der Gruppe 'The Voice' warf man vor, mit den anderen Gruppen lediglich aus taktischen Erwägungen zusammen zu arbeiten, nicht aber aus dem prinzipiellen Interesse, gemeinsam weiter voran zu kommen. Über 1.000 Teilnehmer sollen sich an dem "Internationalen antirassistischen Camp" in Straßburg vom 19. bis 28. Juli beteiligt haben, darunter auch Linksextremisten aus NRW, unter anderem aus Köln, Wuppertal und Münster. Am 24. Juli löste die Polizei eine Solidaritätsdemonstration mit den 'Sans Papiers' vor dem Justizpalast mit Tränengas und Gummigeschossen auf, nachdem insbesondere Autonome während der Demonstration eine Vielzahl von Sachbeschädigungen begangen hatten. Im Rahmen einer Aktion gegen ihren Arbeitgeber streikender Emigranten (eine Hotelkette) kam es ebenfalls zu Sachbeschädigungen. In der Bevölkerung stieß das Camp nur auf geringe Resonanz. Die "sans papiers" (deutsch: ohne Papiere) ist eine Mitte der 90iger Jahre in Frankreich entstandene Dem "Crossover Summer Bewegung von Migranten ohne gültige AufentCamp" in Cottbus vom 3. haltserlaubnis. Durch öffentliche Protestaktionen wie z.B. Kirchenbesetzungen soll ein Aufenthaltbis 11. August blieb ein recht für illegal in Frankreich lebende Personen großer Teil der Antifaerstritten werden. Die Bewegung war in NordrheinSzene und Altautonomen Westfalen z. B. Vorbild für das "Wanderkirchenasyl" kurdischer Asylbewerber ohne gültige Aufwegen des Schwerenthaltsgenehmigung. punktthemas "Antisexismus + Gender" fern. Neben dem Thema Antisexismus beschäftigte man sich hauptsächlich mit Antirassismus und Antisemitismus. Vermisst wurde von einigen eine Perspektivdiskussion über Widerstand, Überlegungen zur Praxis, Organisationsformen und "Direkte Aktionen", womit das unmittelbare Vorgehen gegen politische Gegner oder abgelehnte Symbole gemeint ist.. Etwa 300 Personen, überwiegend aus dem autonomen Spektrum, nahmen an dem "Land-in-Sicht-Camp" vom 16. bis 22. August im Hamburger Freihafen teil. Thematisch ging es hauptsächlich um die Maßnahmen des Hamburger Innensenators, dem von verschiedenen Seiten Rechtspopulismus vorgeworfen wird. Dabei standen beispielsweise der Brechmitteleinsatz gegenüber mutmaßlichen Drogendealern und die Ausgrenzung von Flüchtlingen und Migranten im Mittelpunkt. In der Öffentlichkeit wurde das Camp kaum wahrgenommen.

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