SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 20/94 20. Wahlperiode 20.07.2022 Bericht der Landesregierung Verfassungsschutzbericht 2021 Federführend ist das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................... 1 Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................... 8 I Überblick................................................................................................................. 15 1 Rechtsextremistische Bestrebungen .................................................................. 15 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) .......................................... 15 Sonstiges rechtsextremistisches Personenpotenzial in Parteien....................... 16 Parteiunabhängige beziehungsweise parteiungebundene Strukturen............... 16 Identitäre Bewegung (IB) ................................................................................... 17 Weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial............ 17 Rechtsextremistische Bestrebungen im Internet ............................................... 18 2 Islamismus und islamistischer Terrorismus........................................................ 18 Aktivitäten der salafistischen Szene .................................................................. 19 Einfluss der Corona-Pandemie auf die islamistische Szene.............................. 20 Fälle von Rückkehrerinnen und Rückkehrern.................................................... 21 3 Linksextremistische Bestrebungen .................................................................... 21 Auswirkungen der andauernden Corona-Pandemie auf die öffentliche Präsenz22 Antifaschismuskampf, Klimabewegung und Anti-Gentrifizierung - Schwerpunkte linksextremistischer Aktionsfelder ..................................................................... 23 Kein Erfolg bei der Vernetzung ins zivilgesellschaftliche Spektrum................... 24 Gewaltpotenzial unverändert hoch, noch keine steigende Militanz ersichtlich .. 25 4 Extremismus mit Auslandsbezug ....................................................................... 25 5 Reichsbürger und Selbstverwalter ..................................................................... 27 6 Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates ................................ 28 II Politisch motivierte Kriminalität (PMK) ................................................................... 30 1 Allgemeines ....................................................................................................... 30 1.2 Phänomenbereiche ..................................................................................... 31 2 Gesamtüberblick der Entwicklung der PMK 2021 .............................................. 32 3 Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität .................................. 34 3.1 Entwicklung der Politisch motivierten Kriminalität -rechts-........................... 34 3.2 Entwicklung der Politisch motivierten Kriminalität -links............................. 38 3.3 Entwicklung der Politisch motivierten Kriminalität -ausländische Ideologie (AI).......................................................................................................................... 40 3.4 Entwicklung der Politisch motivierten Kriminalität -religiöse Ideologie....... 41 3.5 Entwicklung der Politisch motivierten Kriminalität -nicht zuzuordnen......... 42 4 Phänomenübergreifende PMK ........................................................................... 44 4.1 Straftaten gegen Amtsund Mandatsträger................................................. 44 4.2 Antisemitische Straftaten ............................................................................. 46 4.3 Betrachtung Reichsbürger/Selbstverwalter ................................................. 47 1 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 5 Betrachtung Sachverhalte in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ......... 47 III Rechtsextremistische Bestrebungen .................................................................... 49 1 Organisationen und Gruppierungen des rechtsextremistischen Spektrums....... 49 1.1 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) .................................... 49 NPD-Bundesverband ..................................................................................... 50 NPD-Landesverband Schleswig-Holstein ...................................................... 50 Ausblick ......................................................................................................... 54 1.2 Junge Nationalisten (JN) Schleswig-Holstein .............................................. 55 Entwicklungen und Aktivitäten ....................................................................... 55 Ausblick ......................................................................................................... 55 1.3 Weitere rechtsextremistische Parteien ........................................................ 56 1.4 Sonstiges rechtsextremistisches Personenpotenzial in Parteien................. 56 Völkisch-nationalistischer Personenzusammenschluss innerhalb der Alternative für Deutschland (AfD), ehemals "Flügel" ...................................... 56 Entwicklungen und Aktivitäten ....................................................................... 56 Ausblick ......................................................................................................... 57 1.5 Neonazistische Szene ................................................................................. 57 Entwicklungen und Aktivitäten ....................................................................... 57 Ausblick ......................................................................................................... 59 1.6 Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) ..................................................... 61 Aktivitäten ...................................................................................................... 61 Ausblick ......................................................................................................... 64 2 Rechtsextremistische Verlage ............................................................................ 66 Entwicklungen und Aktivitäten ........................................................................... 66 Ausblick ............................................................................................................. 67 3 Subkulturell geprägte Szene .............................................................................. 68 Entwicklungen und Aktivitäten ........................................................................... 68 Ausblick ............................................................................................................. 69 4 Rechtsextremistische Musikszene ..................................................................... 70 Entwicklungen und Aktivitäten ........................................................................... 70 Ausblick ............................................................................................................. 70 5 Die Bedeutung des Internets in der rechtsextremistischen Szene ..................... 71 Entwicklungen und Aktivitäten ........................................................................... 71 Ausblick ............................................................................................................. 72 6 Rechtsextremistisches Personenpotenzial in Schleswig-Holstein ...................... 73 Rechtsextremistisches Personenpotential ......................................................... 74 IV Islamismus und islamistischer Terrorismus .......................................................... 75 1 Islamistische Organisationen, Gruppierungen und Strömungen ........................ 75 1.1 Salafistische Bestrebungen/Salafismus....................................................... 75 1.1.1 Salafistische Missionierungsaktivitäten (da'wa) .................................... 76 1.1.2 Schwerpunkt salafistischer Aktivitäten .................................................. 77 2 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 1.2 Terroristische Organisationen ..................................................................... 82 1.2.1 Islamischer Staat (IS)............................................................................ 83 1.2.2 Al-Qaida-Netzwerk ................................................................................ 87 1.2.3 Taliban/Taleban .................................................................................... 91 1.2.4 HAMAS ................................................................................................. 94 1.2.5 Hizb Allah .............................................................................................. 97 1.2.6 Weitere terroristische Organisationen ................................................... 99 1.3 Legalistische islamistische Organisationen ................................................. 99 1.3.1 Muslimbruderschaft/Muslimbrüder (MB) ............................................. 100 1.3.2 Furkan-Gemeinschaft ......................................................................... 102 1.3.3 Hizb ut-Tahrir (HuT) und ihr nahestehende Gruppierungen ................ 104 1.3.4 Schiitischer Extremismus .................................................................... 106 1.3.5 Sonstige legalistisch-islamistische Organisationen ............................. 108 2 Aktuelle Entwicklungen und Aktivitäten ............................................................ 110 2.1 Entwicklung der Bedrohungslage durch den weltweiten islamistischen Terrorismus und Lageeinschätzung für Deutschland ...................................... 110 2.2 Anschlagsgeschehen im Berichtszeitraum in Europa und Deutschland.... 112 Verhinderung islamistischer Anschlagspläne............................................... 114 Abstrakte Anschlagsgefahr ist nach wie vor hoch ........................................ 115 2.3 Islamistisch motivierte Reisebewegungen nach Deutschland und die Gefahr durch getarnt einreisende jihadistische Personen ........................................... 115 2.4 Islamistisch motivierte Ausreiseund Rückkehrbewegungen .................... 117 Ausreisefälle und Rückkehrbewegungen auf Landesund Bundesebene ... 117 Gefahr durch Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus den Jihadgebieten in Syrien und Irak............................................................................................. 121 Rückkehrerinnen und Rückkehrer nach Schleswig-Holstein im Berichtszeitraum .......................................................................................... 122 2.5 Staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Islamismus und Strafverfahren gegen islamistische Terrorverdächtige in Schleswig-Holstein ......................... 123 2.5.1 Strafverfahren gegen islamistische Terrorverdächtige in Deutschland und Schleswig-Holstein................................................................................ 124 2.5.2 Vereinsverbote und Betätigungsverbote ............................................. 126 2.6 Präventionsund Beratungsstellen gegen religiös begründeten Extremismus in Schleswig-Holstein ...................................................................................... 128 3 Die Bedeutung des Internets in der salafistischen und islamistischen Szene in Schleswig-Holstein .............................................................................................. 130 Stellenwert der Internetkommunikation für die islamistische Szene ................ 130 Nutzung des Internets durch die islamistische Szene und Online-Radikalisierung ........................................................................................................................ 131 4 Personenpotenzial im Islamismus/islamistischem Terrorismus ....................... 134 V Linksextremistische Bestrebungen...................................................................... 138 1 Organisationen und Gruppierungen ................................................................. 138 3 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 1.1 Dogmatischer Linksextremismus ............................................................... 138 1.1.1 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) ............................................ 138 1.1.2 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) ................................. 141 1.1.3 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) ...................... 142 1.2 Undogmatischer Linksextremismus ........................................................... 143 1.2.1 Autonome ........................................................................................ 144 1.2.2 Postautonome ................................................................................. 145 1.3 Rote Hilfe e. V. (RH).................................................................................. 149 2 Linksextremistische Entwicklungen und Aktivitäten ......................................... 151 2.1 Antifaschismus und Antirassismus ............................................................ 151 Instrumentarien im antifaschistischen Kampf ............................................... 152 Auswirkungen der Corona-Pandemie auf antifaschistische und antirassistische Betätigung schleswig-holsteinischer Linksextremistinnen und Linksextremisten ..................................................................................................................... 154 AfD konstant Ziel antifaschistischer Aktionen .............................................. 154 Vorfall in Henstedt-Ulzburg weiterhin wichtiges Thema bei Linksextremistinnen und Linksextremisten ................................................................................... 155 Gaststätte Titanic in Neumünster Ziel von Antifaschistinnen und Antifaschisten ..................................................................................................................... 155 2.2 Beteiligung im Rahmen der Klimabewegung ............................................. 156 2.3 Anti-Gentrifizierung .................................................................................... 159 3 Die Bedeutung des Internets in der linksextremistischen Szene...................... 162 4 Personenpotenzial der linksextremistischen Organisationen und Gruppierungen ............................................................................................................................ 164 VI Extremismus mit Auslandsbezug ....................................................................... 165 1 Organisationen ................................................................................................. 165 1.1 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ................................................................ 165 1.2 Türkischer Linksextremismus, insbesondere Marxistische Leninistische Kommunistische Partei (MLKP)....................................................................... 168 1.3 Türkischer Rechtsextremismus/Ülkücü-Bewegung ................................... 169 2 Entwicklungen und Aktivitäten im Berichtsjahr ................................................. 170 2.1 Entwicklungen und Aktivitäten der PKK vor dem Hintergrund der CoronaPandemie ........................................................................................................ 170 2.2 Entwicklungen und Aktivitäten der Ülkücü-Bewegung ............................... 171 2.3 Entwicklungen und Aktivitäten der MLKP .................................................. 171 2.4 Mitgliederwerbung und Finanzierung PKK-naher Organisationen............. 172 2.5 Reaktionen der PKK auf Militäroperationen der Türkei im Nahen Osten; Bekenntnisse zur Militanz ................................................................................ 173 2.6 PKK-Kampagne "Zeit für Freiheit" ............................................................. 175 2.7 Wahlempfehlungen zur Bundestagswahl .................................................. 176 2.8 Verbindungen zum deutschen Linksextremismus ..................................... 177 4 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 2.9 Reaktionen auf militärische Auseinandersetzung zwischen Israel und der HAMAS............................................................................................................ 177 3 Personenpotenzial im Phänomenbereich Extremismus mit Auslandsbezug .... 179 VII Reichsbürger und Selbstverwalter .................................................................... 180 1 Reichsbürger und Selbstverwalter ................................................................... 180 2 Reichsbürgergruppierungen............................................................................. 181 2.1 "Staatenbund Deutsches Reich"................................................................ 181 Entwicklungen und Aktivitäten ..................................................................... 181 Ausblick ....................................................................................................... 182 2.2 Verfassunggebende Versammlung für das Völkerrechtssubjekt Deutschland (VV) ................................................................................................................. 183 Entwicklungen und Aktivitäten ..................................................................... 184 Ausblick ....................................................................................................... 184 3 Selbstverwaltergruppierungen ......................................................................... 185 3.1 "Amt für Menschenrecht" ........................................................................... 185 Entwicklungen und Aktivitäten ..................................................................... 185 Ausblick ....................................................................................................... 185 3.2 Geeinte Deutsche Völker und Stämme (GdVuSt) ..................................... 186 Ausblick ....................................................................................................... 186 3.3 Königreich Deutschland (KRD) .................................................................. 187 Entwicklungen und Aktivitäten ..................................................................... 187 Ausblick ....................................................................................................... 187 4 Unstrukturiertes Personenpotenzial der Reichsbürger und Selbstverwalter .... 188 5 Personenpotenzial der Reichsbürgerund Selbstverwalterszene .................... 189 VIII Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates............................... 190 1 Entwicklungen und Aktivitäten ......................................................................... 190 2 Ausblick............................................................................................................ 194 3 Personenpotenzial im Bereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates ......................................................................................................... 196 IX Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz und Proliferationsbekämpfung .................. 197 1 Überblick .......................................................................................................... 197 2 Hybride Bedrohungen ...................................................................................... 199 2.1 Desinformation ausländischer Dienste ...................................................... 199 2.2 Desinformationskampagnen in der Corona-Pandemie .............................. 200 2.3 Deepfake als Bedrohung für Staat und Wirtschaftsunternehmen .............. 201 3 Wirtschaftsspionage und Wirtschaftsschutz ..................................................... 202 4 Proliferationsbekämpfung ................................................................................ 205 4.1 Festnahme wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz .................................................................................. 206 4.2 Knowhow-Transfer und Gastwissenschaftler ............................................ 206 5 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 5 Cyber-Spionage und -Sabotage ....................................................................... 207 5.1 Ransomware ............................................................................................. 208 5.2 Aktivitäten ausländischer Dienste .............................................................. 209 5.3 Erhöhte Angriffsgefahr im Homeoffice ....................................................... 209 5.4 Cyber-Crime .............................................................................................. 210 6 Verfassungsschutz als Ansprechpartner .......................................................... 210 X Hintergrund ......................................................................................................... 212 1 Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein ........................................................ 212 1.1 Der Verfassungsschutz als Früherkennungsund Frühwarnsystem ......... 212 1.2 Gesetzlicher Auftrag und Aufgaben ........................................................... 212 Freiheitliche demokratische Grundordnung ................................................. 213 Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörde ................................................. 213 Begriff der Bestrebung ................................................................................. 214 Mitwirkungsaufgaben ................................................................................... 214 Vorfeldaufklärung......................................................................................... 215 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit .............................................................. 215 Befugnisse zur Informationsbeschaffung: Die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes ................................................................................... 216 1.3 Organisation des Verfassungsschutzes .................................................... 217 1.4 Kontrolle des Verfassungsschutzes .......................................................... 217 Allgemeine Dienstund Fachaufsicht........................................................... 217 Parlamentarische Kontrolle.......................................................................... 218 Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten und den Landesrechnungshof ..................................................................................................................... 218 Kontrolle durch Gerichte und die Öffentlichkeit ............................................ 219 1.5 Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz ............................... 219 1.6 Informationsaustausch mit anderen öffentlichen Stellen ........................... 221 1.7 Geheimund Sabotageschutz, Zuverlässigkeitsüberprüfungen ................ 221 Sicherheitsüberprüfungen ............................................................................ 222 Sicherheitsüberprüfungen im personellen Sabotageschutz ......................... 223 Zuverlässigkeitsüberprüfungen .................................................................... 223 1.8 Mitwirkung der Verfassungsschutzbehörde bei Aufenthaltsund Einbürgerungsverfahren .................................................................................. 224 1.9 Kontakt ...................................................................................................... 227 2 Merkmale verfassungsfeindlicher Bestrebungen ............................................. 228 2.1 Merkmale des Rechtsextremismus............................................................ 228 Ablehnung des Demokratieund Rechtsstaatsprinzips................................ 228 Führerprinzip ................................................................................................ 228 Biologisch-ethnische Abstammung als zentrales Ideologieelement ............. 228 Ideologie der Ungleichwertigkeit .................................................................. 229 Geschichtsrevisionismus ............................................................................. 229 Antisemitismus ............................................................................................. 229 6 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 2.2 Merkmale des Islamismus und islamistischem Terrorismus ...................... 229 2.2.1 Islamismus .......................................................................................... 229 2.2.2 Jihadismus .......................................................................................... 230 2.2.3 Legalistischer Islamismus ................................................................... 231 2.2.4 Salafismus .......................................................................................... 231 2.3 Merkmale des Linksextremismus .............................................................. 232 Verfassungsfeindliche Zielsetzungen........................................................... 232 Besetzung von gesellschaftlich anerkannten Themenfeldern zur Zielerreichung .............................................................................................. 235 2.4 Merkmale extremistischer Bestrebungen mit Auslandsbezug ................... 236 2.5 Merkmale der Reichsbürger und Selbstverwalter ...................................... 238 Ablehnung des Demokratieund Rechtsstaatsprinzips................................ 239 Bürger sind nur "Personal" ........................................................................... 240 2.6 Merkmale der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates 240 Verunglimpfung demokratischer Prozesse .................................................. 240 Keine einheitliche Ideologie und kein Gegenentwurf zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ................................................................... 241 Rekurs auf Verschwörungstheorien ............................................................. 241 Fake News ................................................................................................... 241 XI Liste der im Bericht genannten extremistischen Organisationen........................ 243 1 Rechtsextremistische Organisationen .............................................................. 243 2 Islamistische und islamistisch-terroristische Organisationen ........................... 243 3 Linksextremistische Organisationen................................................................. 244 4 Extremistische Organisationen mit Auslandsbezug (nicht islamistisch) ........... 244 5 Reichsbürger und Selbstverwalter ................................................................... 245 7 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz ADÜTDF Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine (Avrupa Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu) AfD Alternative für Deutschland ANF (1) Föderation der Weltordnung in Europa (Avrupa Nizam-i Alem Federasyonu) ANF (2) Firatnews Agency (Ajansa Nuceyan a Firate) Anmerk. d. Verf. Anmerkung des Verfassers AQAH al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel AQM al-Qaida im Islamischen Maghreb APT Advanced Persistent Threats ATB Verband der türkischen Kulturvereine in Europa (Avrupa Türk Kültür Dernekleri Birligi) B Bundesstraße BAB Bundesautobahn BfV Bundesamt für Verfassungsschutz BGH Bundesgerichtshof BKA Bundeskriminalamt BMI Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat BND Bundesnachrichtendienst BRD Bundesrepublik Deutschland BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bspw. beispielsweise BVerfG Bundesverfassungsgericht bzw. beziehungsweise B&H Blood & Honour CD Compact Disc CIA Central Intelligence Agency Covid-19 Coronavirus-Krankheit 2019 (coronavirus disease 2019) db Dezibel 8 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 DKP Deutsche Kommunistische Partei DKTM Kiel Kurdisches Gemeindezentrum Schleswig-Holstein e. V. (Demokratik Kürt Toplum Merkezi Kiel) DKTM Neumünster Demokratisch Kurdische Gemeinde Zentrum Neumünster e. V. (Demokratik Kürt Toplum Merkezi Neumünster) DS Deutsche Stimme DVD Digital Versatile Disc Ebd. Ebenda EGBGB Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche EM Einzelmitglieder EU Europäische Union e. V. eingetragener Verein FAU Freie Arbeiterinnenund Arbeiter-Union FED-DEM Föderation Demokratisches Gesellschaftszentrum der Kurdinnen in Nord Deutschland e. V. (Federasyona Civaka Demokratik a Kurdistaniyan le Bakure Alman) ff. fortfolgende G10 Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses GBA Generalbundesanwalt GdVuSt Geeinte Deutsche Völker und Stämme GETZ Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum GG Grundgesetz GI Generation Identitaire GI Generation Islam GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GTAZ Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum GVG Gerichtsverfassungsgesetz 9 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode HAMAS Harakat al-Muqawama al-Islamiyya (Islamische Widerstandsbewegung) HBDH Vereinte Revolutionäre Bewegung der Völker (Halklarin Birlesik Devrim Hareketi) HDP Demokratische Partei der Völker (Halklarin Demokratik Partisi) HIA Hizb-i Islami Afghanistan (Islamische Partei Afghanistan) HPG Volksverteidigungskräfte (Hezen Parastina Gel) HTS Hai'at Tahrir ash-Sham (Komitee zur Befreiung der Levante) HUMINT Human Intelligence HuT Hizb ut-Tahrir (Partei der Befreiung) IB Identitäre Bewegung IBD Identitäre Bewegung Deutschland IBSH Identitäre Bewegung Schleswig-Holstein ICE Inter City Express IL Interventionistische Linke IoT Internet of Things (Internet der Dinge) IS Islamischer Staat ISGS Islamischer Staat Provinz Groß-Sahara (Greater Sahara) ISIS Islamischer Staat im Irak und Großsyrien ISPK Islamischer Staat Provinz Khorasan ISPS Islamischer Staat Provinz Sinai ISPW Islamischer Staat Provinz Westafrika IT Informationstechnologie IZH Islamisches Zentrum Hamburg JaN Jabhat an-Nusra JfP Jugend für Pinneberg JN Junge Nationaldemokraten/Junge Nationalisten JVA Justizvollzugsanstalt KAST Kieler Antigewaltund Sozialtraining 10 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 KCDK-E Demokratischer Gesellschaftskongress der Kurd*innen in Europa (Kongreya Civaken Demokratik a Kurdistaniyen Li Ewropa) KCK Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (Koma Civaken Kurdistan) Kfz Kraftfahrzeug KON-MED Konföderation der Gemeinschaften Mesopotamiens in Deutschland KPD Kommunistische Partei Deutschlands LDZ Landesdemokratiezentrum LVerfSchG Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein LNG Liquefied Natural Gas - verflüssigtes Erdgas MB Muslimbruderschaft/Muslimbrüder MGB Milli Görüs-Bewegung MHP Partei der Nationalistischen Bewegung (Milliyetci Hareket Partisi) MIT Milli Istihbarat Teskilati MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands NCSC National Cyber Security Centre NGO Nichtregierungsorganisation NHSH Nationale Hilfe Schleswig-Holstein Nr. Nummer NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands NS Nationalsozialismus NSA National Security Agency OG Ortsgruppe OLG Oberlandesgericht OVG Oberverwaltungsgericht PIJ Palästinensischer Islamischer Jihad PKG Parlamentarische Kontrollgremium 11 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode PKK Arbeiterpartei Kurdistans (Partiya Karkeren Kurdistane) PKW Personenkraftwagen PMK AI politisch motivierte Kriminalität Ausländische Ideologie PMK - links - politisch motivierte Kriminalität - links - PMK - rechts - politisch motivierte Kriminalität - rechtsPMK RI politisch motivierte Kriminalität Religiöse Ideologie PSK Perspektive Solidarität Kiel PYD Partei der Demokratischen Union (Partiya YekitA(r)ya Demokrat) RH Rote Hilfe e. V. RI Realität Islam RuStAG Reichsund Staatsangehörigkeitsgesetz S. Seite SAV Sozialistische Alternative SDAJ Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend al-Shabab Harakat al-Shabab al-Mujahidin (Bewegung der Jihadkämpfer-Jugend) SH-Stimme Schleswig-Holstein-Stimme SIGINT Signals Intelligence SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands StGB Strafgesetzbuch StGBl. Staatsgesetzblatt StPO Strafprozessordnung SUV Sport Utility Vehicle (Sportund Nutzfahrzeug) TAK Freiheitsfalken Kurdistans (Teyrebazen Azadiya Kurdistan) TATP Triacetontriperoxid TCS Patriotisch revolutionäre Jugendbewegung (Tevgera Ciwanen Welatparez u Soresger) TEV-CAND Demokratische Kunstund Kulturbewegung Mesopotamiens (Tevgera Cand u Hunere ya Demokratik) 12 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 TGSH Türkische Gemeinde Schleswig-Holstein TH Türkische Hizbullah THD Tanzim Hurras ad-Din (Organisation der Wächter der Religion) TJ Tablighi Jama'at (Missionierungsgesellschaft) TKKG TurboKlimaKampfGruppe TV Television u. a. unter anderem UN United Nations URL Uniform Resource Locator (Einheitlicher Ressourcenzeiger) US United States USA United States of America VereinsG Vereinsgesetz VF Völkischer Flügel vgl. vergleiche VR Vereinsregister VStGB Völkerstrafgesetzbuch VwGO Verwaltungsgerichtsordnung VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz WKP Waisenkinderprojekt Libanon e. V. WRV Weimarer Reichsverfassung WÜD Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen YÖP Yeni Özgür Politika (Neue Freie Politik) YPG Volksverteidigungseinheiten (Yekineyen Parastina Gel) YPJ Frauenverteidigungseinheiten (Yekineyen Parastina Gel) YS Young Struggle ZAC Zentrale Ansprechstelle Cybercrime z. B. zum Beispiel z. N. zum Nachteil 13 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 9/11 "Nine-Eleven" (Datum der Anschläge vom 11. September 2001) 14 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 I Überblick 1 Rechtsextremistische Bestrebungen Zur rechtsextremistischen Szene gehörten in Schleswig-Holstein im Berichtsjahr rund 1200 Personen (2020: 1180). Darunter waren etwa 350 gewaltorientierte Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten (2020: 340). Im Vergleich zu 2020 stieg damit das rechtsextremistische Personenpotenzial um rund 1,7 Prozent leicht an. Zuwachs gab es sowohl in den parteiunabhängigen beziehungsweise parteiungebundenen Strukturen als auch beim weitgehend unstrukturierten rechtsextremistischen Personenpotenzial. In beiden Kategorien ging der Anstieg auf Personen zurück, die im Kontext der Corona-Beschränkungsmaßnahmen unter anderem über das Internet den Weg in rechtsextremistische Milieus fanden. Da das politische und gesellschaftliche Leben aufgrund der Covid-19-Pandemie in weiten Teilen nicht realweltlich stattfinden konnte, fanden rechtsextremistische Aktivitäten erneut und vermehrt über das Internet statt. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Die NPD Schleswig-Holstein verlor im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr 20 Mitglieder und kommt nunmehr auf einen Mitgliederbestand von rund 100 Personen. Die politischen Aktivitäten der NPD konzentrierten sich auf die Oberbürgermeisterwahl in Neumünster und die Bundestagswahl. Bei der Oberbürgermeisterwahl in Neumünster am 9. Mai trat erneut der NPD-Landesvorsitzende und Neumünsteraner Ratsherr Mark Proch an. Dass Proch mit weitem Abstand die wenigsten Stimmen aller fünf Bewerber erhielt zeigte, dass er als Kommunalpolitiker persönlich kaum akzeptiert wurde und die NPD im bürgerlichen Spektrum weiterhin nicht anschlussfähig war. Bei der Bundestagswahl erhielt die NPD in Schleswig-Holstein, ebenso wie die NPD im Bund, lediglich 0,1 Prozent der Zweitstimmen. Weitere Aktivitäten im Berichtsjahr beschränkten sich auf die Teilnahme einzelner NPD-Funktionäre und Mitglieder an einer Demonstration gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen in Neumünster sowie am sogenannten Heldengedenken im November. 15 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein am 8. Mai 2022 wird die NPD - so wie bereits 2017 - mangels Erfolgsaussichten nicht antreten. Sonstiges rechtsextremistisches Personenpotenzial in Parteien In diese Kategorie gehört der völkisch-nationalistische Personenzusammenschluss innerhalb der Alternative für Deutschland (AfD), der unter der Bezeichnung "Flügel" bekannt wurde. Auf einschlägigen Internetportalen kommentierten Anhängerinnen und Anhänger des ehemaligen Flügels aus Schleswig-Holstein das politische Gesamtgeschehen. Protagonistinnen und Protagonisten traten mit öffentlichkeitswirksamen politischen Aktivitäten und Positionierungen im Sinne dieser verfassungsfeindlich ausgerichteten Strömung innerhalb des AfD Landesverbandes Schleswig-Holstein im Berichtsjahr jedoch nicht auf. Entscheidend für die künftige Rolle des völkisch nationalistischen Personenzusammenschlusses wird voraussichtlich das Jahr 2022 sein, wenn der Landesparteitag der AfD Schleswig-Holstein und Wahlen zum Landesvorstand stattgefunden haben werden. Parteiunabhängige beziehungsweise parteiungebundene Strukturen Zu den parteiunabhängigen beziehungsweise parteiungebundenen Strukturen innerhalb rechtsextremistischer Personenzusammenschlüsse zählen unter anderem Gruppierungen, bei denen eine zweckund zielgerichtete organisierte Zusammenarbeit erkennbar ist, wie beispielsweise bei der neonazistischen Szene. Diese führte im Berichtsjahr erneut Aktionen durch, in denen sie ihre verfassungsfeindliche Ideologie offen zum Ausdruck brachte. Dazu gehörten der, in der Szene inzwischen etablierte, bundesweite "Aktionstag Schwarze Kreuze Deutschland" am 13. Juli und das "Heldengedenken" im November. Weiterhin organisierten einzelne Protagonistinnen und Protagonisten und Gruppierungen Feiern, die einerseits dem Zweck dienten, den Zusammenhalt der neonazistischen Szene zu stärken und andererseits Interessierten einen niederschwelligen Zugang zur Kontaktaufnahme boten. Weitere öffentlich wahrnehmbare politische Veranstaltungen gingen von der Szene in Schleswig-Holstein nicht aus. 16 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Identitäre Bewegung (IB) Die wesentlichen Ideologieelemente der Identitären Bewegung (IB) sind auf die antiliberalen und antiegalitären Gedanken der Konservativen Revolution der 1920er Jahre zurückzuführen. Der Kerngedanke identitärer Weltanschauung ist das Konzept des Ethnopluralismus. Während in den Vorjahren kaum öffentliche Aktivitäten zu verzeichnen waren, gelang es der Identitären Bewegung Schleswig-Holstein (IBSH) im Berichtsjahr offenbar, die jahrelang andauernde Führungsund Strukturschwäche zumindest im Ansatz zu überwinden. Regionaler Schwerpunkt war der Großraum Kiel. Im Berichtsjahr gab es erste Anzeichen, dass sich die IB, und damit auch die IBSH, einer gewissen taktischen Neuausrichtung unterziehen könnten. Insbesondere wurde Maskierung statt Transparenz angeregt. Gemeint war damit der Verzicht auf das bislang allgegenwärtige Lambda-Symbol bei öffentlichen Aktivitäten, Propagandaaktionen sollten dadurch erst im Nachhinein der IB zugeordnet werden können. Weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial In die Kategorie des weitgehend unstrukturierten rechtsextremistischen Personenpotenzials gehört die subkulturell geprägte Szene. Darüber hinaus gehören in diese Kategorie organisationsungebundene Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten, rechtsextremistische Internetaktivistinnen und Internetaktivisten sowie sonstige Einzelpersonen und Gewalttäterinnen und Gewalttäter. Die subkulturell geprägte Szene verfügt über kein gefestigtes rechtsextremistisches Weltbild, sie orientiert sich an einzelnen Ideologiefragmenten wie Rassismus, Antisemitismus oder Fremdenfeindlichkeit. Der Eventcharakter dieser Szene hat eine nicht zu unterschätzende Wirkung auf junge Menschen und wird als das Einfallstor für die Rekrutierung neuer Anhängerinnen und Anhänger bewertet. Beispiele dafür sind regelmäßige Kampfsportund Musikveranstaltungen. Die weitgehend unstrukturierte Szene war national und international äußerst gut über das Internet vernetzt. Ihre Veranstaltungen dienten als Forum rechtsextremistischer Aktivitäten sowie dem Erhalt und dem Ausbau von Kontakten. Regionale Aktivitätsschwerpunkte in Schleswig-Holstein waren im Berichtsjahr nicht feststellbar. 17 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Die subkulturell geprägten Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten werden auch künftig das rechtsextremistische Gesamtspektrum entscheidend mitprägen. Sie bilden weiterhin den harten Kern des gewaltorientierten Spektrums. Rechtsextremistische Bestrebungen im Internet Der virtuelle Raum hat im Berichtsjahr für rechtsextremistische Bestrebungen weiter an Bedeutung und Dynamik zugenommen. Häufig nutzten Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten das Internet als einen vermeintlich rechtsfreien Raum, um ihre rassistischen und antisemitischen Ressentiments ungehemmt auszuleben. Radikalisierungsprozesse entstehen dabei oftmals über Social Media-Plattformen. Solche Echokammern bringen Tätertypen hervor, die sich als Vollstreckerinnen und Vollstrecker eines verbal aggressiven, gewaltbefürwortenden rechtsextremistischen Diskurses fühlen, bislang jedoch nicht in rechtsextremistischen Strukturen oder Gruppierungen aufgefallen sind. Die Verlagerung rechtsextremistischer Bestrebungen ins Internet wird mit der weiter wachsenden Zahl von Kommunikationsmöglichkeiten und durch den Trend, immer häufiger verschlüsselte Kommunikationsdienste zu nutzen, noch einmal deutlich zunehmen. 2 Islamismus und islamistischer Terrorismus Wie im Vorjahr war auch das Berichtsjahr 2021 geprägt durch eine konstant hohe abstrakte Gefährdungslage hinsichtlich des islamistischen Terrorismus. In Deutschland erfolgten im entsprechenden Zeitraum erneut drei mutmaßlich islamistisch motivierte Attentate, in den europäischen Nachbarstaaten waren es zwei (Frankreich und England). Im Mai bedrohte ein Mann in Hamburg-Winterhude - laut Zeugenaussagen unter "Allahu Akbar"-Rufen (arab. für Gott ist der Größte) - Autofahrer im fließenden Verkehr sowie die eintreffenden Polizeibeamten mit einem Messer. Im September wurden eine Frau und ein ihr zu Hilfe eilender Mann in Berlin-Wilmersdorf von einem afghanischen Staatsbürger ebenfalls mit einem Messer angegriffen und schwer bzw. lebensgefährlich verletzt. Außerdem stach im November in einem ICE auf der Strecke Regensburg-Nürnberg ein junger Syrer willkürlich auf Fahrgäste ein und verletzte drei männliche Personen schwer. Bei allen Taten lagen neben einer islamistischen Motiva18 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 tion auch Hinweise auf psychische Auffälligkeiten der Tatverdächtigen vor. Ermittlungen ergaben bei dem Syrer zusätzlich auch Hinweise auf Sympathien zum sogenannten Islamischen Staat (IS). Eine wesentliche Rolle als Anstifter zu solchen terroristischen Attentaten spielen weiterhin die beiden großen global agierenden Terrororganisationen IS und al-Qaida, die kontinuierlich auch in diesem Berichtsjahr ihre jihadistische Propaganda und Aufrufe zur Tötung von "Ungläubigen" mit einfachen Tatmitteln (etwa mit einem Messer - wie bei allen diesjährigen Angriffen in Europa) in westlichen Staaten verbreiteten. Besonders empfängliche Adressatengruppen solcher Aufrufe sind in Deutschland nach wie vor insbesondere getarnt eingereiste Personen jihadistischer Gesinnung, Rückkehrerinnen und Rückkehrer, in Deutschland sozialisierte und radikalisierte "homegrown terrorists" und islamistische Straftäter nach Entlassung. Mit Ablauf des aktuellen Berichtsjahres zählt die schleswig-holsteinische Verfassungsschutzbehörde insgesamt 866 Personen, die dem islamistischen Personenpotenzial zugerechnet werden (2020: 846). Davon bilden wie im Vorjahr 750 Personen die Teilmenge der Salafistischen Bestrebungen, wodurch das salafistische Personenpotenzial konstant blieb. Im Spektrum des "Sonstigen Islamismus" ergab sich entsprechend eine Erhöhung des Personenpotenzials um etwa 20 % (2020: 96, 2021: 116). Aktivitäten der salafistischen Szene Obwohl das salafistische Personenpotenzial in Schleswig-Holstein im Berichtsjahr nicht weiter angestiegen ist, besitzt der Salafismus als islamistische Strömung weiterhin eine ungebrochene ideologische Anziehungskraft. Besonders für junge Erwachsene und Konvertitinnen und Konvertiten ist die Einfachheit dieser stark zwischen richtig und falsch polarisierenden Lehre attraktiv. Seit nunmehr fast zwei Jahren wird dabei der zuvor bereits festgestellte deutschlandweite Trend, die salafistische Missionierungsarbeit vorwiegend im Internet und im privaten Raum stattfinden zu lassen, durch die pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen und sozialen Einschränkungen sogar noch weiter verstärkt. Dennoch waren auch im aktuellen Berichtszeitraum während der entsprechenden Lockerungsphasen erneut intensivierte Kooperationsbestrebungen verschiedener salafistischer Vereine untereinander feststellbar, die sich mitunter bereits in konkreten Veranstaltungen zeigten. Neben der organisatorischen und ideologischen Zusammenarbeit dieser Vereine konnten zudem Hinweise darauf erlangt werden, dass auch zwischen salafistischen Anlaufstellen und anderen islamistischen 19 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Strömungen offenbar Kooperationen stattgefunden haben, zum Beispiel durch Einladungen von Gastimamen der Muslimbruderschaft. In Rendsburg war zudem im Frühjahr des Berichtsjahres der international bekannte salafistische Prediger "Abu Bilal" aus Dänemark zu Gast, wodurch der einladende Verein medienwirksam als salafistische Anlaufstelle bekannt wurde. Eine besondere Aktionsform salafistischer Protagonisten hatte sich im Berichtszeitraum außerdem anhand der Hochwasserkatastrophe im Sommer in Rheinland ergeben. Von mindestens zwei salafistisch geprägten Vereinen ist (auch durch die eigene Inszenierung der jeweiligen Hilfsaktion in den sozialen Medien) bekannt geworden, dass sie offenbar Sachund Geldspenden für die Flutopfer gesammelt sowie diese vor Ort übergeben haben. Mit solchen medienwirksamen Aktionen mit häufig karitativem Charakter versuchen islamistische Akteure immer wieder, Aufmerksamkeit zu generieren und Werbung für die eigene Gruppierung zu machen. Darüber hinaus scheinen einige salafistisch geprägte Vereine sowie auch Moscheegemeinden anderer islamistischer Ausrichtung die verschiedenen Phasen seit Beginn der Pandemie offenbar genutzt zu haben, um Projekte zum Kauf eigener Objekte zu initiieren. Im Berichtsjahr konnten dafür teils hohe Summen an Spendengeldern akquiriert werden, nicht zuletzt vermutlich auch durch großzügige Zuwendungen aus dem Ausland oder durch inländische muslimische Investoren, und dadurch bereits erste Immobilien käuflich erworben werden. Einfluss der Corona-Pandemie auf die islamistische Szene Im Berichtszeitraum beeinflusste die weltweit anhaltende Covid-19-Pandemie weiterhin auch die islamistische Szene in vielerlei Hinsicht. Zwar kam es nicht mehr zu einem Lockdown und damit verbundenen Moscheeschließungen. Dennoch galten nach wie vor teilweise strenge Auflagen und Kontaktbeschränkungen vor allem in geschlossenen Räumen, die zum Beispiel die Besucherzahl zu Freitagspredigten stark einschränkten. Die Verfassungsschutzbehörde beobachtet daher weiterhin eine Verschiebung islamistischer Aktivitäten ins Internet. Salafistische Vereine und andere islamistische Gruppierungen, die bereits während der ersten Phasen der Pandemie im Jahr 2020 auf eine Online-Variante ihrer missionarischen Arbeit ausgewichen waren, setzten diesen Trend weiter fort. Einschlägige Moscheevereine in Schleswig-Holstein stellten beispielsweise weiterhin Livestreams ihrer Freitagspredigten auf ihrer Facebook-Präsenz 20 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 oder bei Youtube ein. Legalistische Organisationen wie unter anderem die FurkanGemeinschaft führten auch im Berichtszeitraum erneut religiöse Vorträge und Islamseminare per "Zoom"-Konferenz oder ebenfalls als Livestream bei Youtube durch. Ein gestiegenes Risiko erhöhter Radikalisierungsoder Rekrutierungspotenziale für islamistische Organisationen, die sich aufgrund der sozialen Isolation und der Verschlechterung von sozioökonomischen Rahmenbedingungen während der Pandemie ergeben könnten, konnte nicht festgestellt werden. Fälle von Rückkehrerinnen und Rückkehrern Im Berichtsjahr erregten bundesweit mehrere Prozesse gegen Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Jihadgebieten die öffentliche Aufmerksamkeit, in denen es teilweise bereits zu Verurteilungen und dem Verhängen von mitunter hohen Haftstrafen gekommen ist. Im Oktober erfolgte die Anklageerhebung in einem Prozess am Hamburger Oberlandesgericht gegen eine islamistische Rückkehrerin aus Schleswig-Holstein, deren 15-Jähriger Sohn, den sie bei ihrer Ausreise im Jahr 2016 mit sich genommen hatte, im IS-Gebiet ums Leben kam. Der Prozessverlauf bleibt abzuwarten, es waren zunächst zwölf Tage für die Hauptverhandlung angesetzt. 3 Linksextremistische Bestrebungen Das linksextremistische Personenpotenzial in Schleswig-Holstein hat sich im Berichtsjahr mit 735 Personen (2020: 730) nur marginal erhöht. Dem gewaltorientierten Spektrum gehören unverändert 340 Personen an. Die leichte Erhöhung des Gesamtpotenzials resultiert aus dem auch im Berichtsjahr fortwährenden Mitgliederzuwachs bei der Roten Hilfe (RH), deren bundesweite Bedeutung als wichtiger Stabilitätsfaktor im Linksextremismus weiterhin auch in Schleswig-Holstein zu beobachten ist. Diesem Zuwachs stehen erneut leichte Mitgliederverluste im parteigebundenen dogmatischen Linksextremismus gegenüber. Im undogmatischen Spektrum war im Berichtsjahr die übliche Fluktuation insbesondere innerhalb des autonomen Spektrums zu erkennen, ohne jedoch zu einer Veränderung des Gesamtpersonenpotenzials zu führen. Dogmatische Parteien werden selten eigeninitiativ aktiv, vielmehr beteiligen sie sich an Bündnisdemonstrationen des linksextremistischen und des bürgerlichen Spektrums. Sie sind daher nicht in der Lage, sich mit ihren politischen Positionen und Zielen 21 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode derart im bürgerlichen Spektrum zu etablieren, dass sie eine Alternative zum demokratischen Parteienspektrum darstellen. Die mangelnde Fähigkeit zur signifikanten Neugewinnung insbesondere jüngerer, aktionsfreudiger Mitglieder und die kontinuierliche Überalterung der Parteien führen seit Jahren zu einem Mitgliederverlust, der die geringe Bedeutung des dogmatischen Spektrums deutlich macht. Daher stellen die Parteien im Einzelnen weder eine akute noch eine langfristige Gefahr für den Bestand des demokratischen Rechtsstaats dar, auch wenn ihre Ziele eindeutig nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Einklang zu bringen sind. Im Gegensatz dazu besitzt die undogmatische Szene weiterhin das Potenzial, durch eigene Aktivitäten im Rahmen von aktuellen, in die Mitte der Gesellschaft hinein anschlussfähigen Themen sowie durch den gebotenen Erlebnischarakter, den die Szene ausstrahlt, jederzeit anlassbezogen Personen für ihre Ziele vereinnahmen zu können. Die Wahrnehmung der linksextremistischen Szene in der Öffentlichkeit erfolgte fast ausschließlich über die Aktivitäten des undogmatischen Spektrums. Folglich prägte dieses Spektrum die Sichtweise auf den Linksextremismus insgesamt. Auswirkungen der andauernden Corona-Pandemie auf die öffentliche Präsenz Das zweite Pandemiejahr hatte spektrenübergreifend zeitweise erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Präsenz linksextremistischer Gruppierungen und Organisationen. Die Intensität der öffentlich wahrnehmbaren Aktivitäten schwankte je nach dem Grad der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie stark. Im ersten Quartal lag die Anzahl der Aktionen auf einem relativ niedrigen Niveau, ganz aus der Öffentlichkeit verschwanden insbesondere die undogmatischen Linksextremistinnen und Linksextremisten jedoch zu keinem Zeitpunkt. Mit Lockerung der Maßnahmen nahmen Kundgebungen und Aktionen deutlich zu. Ein Schwerpunkt mit Corona-Bezug lag hierbei auf der Bekämpfung der Querdenkerszene, die sich 2020 nach Ausbruch der Pandemie und dem Erlass von staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie entwickelte. Linksextremistinnen und Linksextremisten positionierten sich schnell gegen diese Bewegung, in der sie früh vermeintliche Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten, Reichsbürgerinnen und Reichsbürger und Verschwörungstheoretikerinnen und Verschwörungstheoretiker erkannten. Hierbei nahmen sie häufig an Bündnisdemonstrationen mit dem bürgerlichen Spektrum teil. Die Intensität der einzelnen Ge22 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 genproteste nahm im Vergleich zum Vorjahr zu, insgesamt behielten Linksextremistinnen und Linksextremisten aber ihre beobachtende und zum Teil auch aufklärende Rolle bei. Intensiven Recherchetätigkeiten der linksextremistischen Szene während und im Nachgang von Querdenkerinnenund Querdenker-Demonstrationen folgten häufig Outings einzelner vermeintlicher Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten bzw. Gruppen von Demoteilnehmerinnen und -teilnehmern, denen bisweilen auch Sachbeschädigungen am Eigentum der Demoteilnehmerinnen und -teilnehmer als politischem Gegner folgten. Antifaschismuskampf, Klimabewegung und Anti-Gentrifizierung - Schwerpunkte linksextremistischer Aktionsfelder Ein Schwerpunkt im Basisthemenfeld Antifaschismus war neben Aktionen gegen die Querdenken-Bewegung erneut die Bekämpfung der AfD. Als reaktiv-anlassbezogen agierende Szene orientierte sich die Anzahl der Aktionen von Linksextremistinnen und Linksextremisten an der Veranstaltungsintensität der AfD. Diese war zeitweise sehr gering, bei Veranstaltungen der Partei reagierte die Szene jedoch mit Gegendemonstrationen und Störaktionen. Die verwirklichten Straftatbestände reichten von Beleidigung und Sachbeschädigung bis hin zu Körperverletzung im Zusammenhang mit einer Störaktion an einem AfD-Wahlkampfstand. Die Straftaten wurden überwiegend im Verborgenen geplant und ausgeführt bzw. fanden spontan im direkten Zusammenhang mit Veranstaltungen der Partei statt. Es ist zu erwarten, dass die linksextremistische Szene ihre Aktivitäten mit Verbesserung der Pandemie-Lage sowie im Kontext der Landtagswahl 2022 vergleichbar intensiv wie in den Vorjahren der Pandemie aufnimmt. Darüber hinaus waren Linksextremistinnen und Linksextremisten im Themenbereich Klimabewegung aktiv. Ein Schwerpunkt lag hier auf der Teilnahme an Demonstrationen und der Organisation von Protestaktionen insbesondere bezüglich der Räumung des Bahnhofwaldes in Flensburg sowie gegen den Bau eines Flüssiggas-Terminals in Brunsbüttel. Auch im Berichtsjahr war nicht ersichtlich, dass die Szene trotz der Anschlussfähigkeit des Themas Klima ins zivilgesellschaftliche Spektrum ihre politischen Ziele platzieren und somit die Auseinandersetzung mit der Klimafrage maßgeblich beeinflussen konnte. 23 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Ein weiterer Schwerpunkt linksextremistischer Betätigung lag auf dem Aktionsfeld AntiGentrifizierung. Ziele der Proteste gegen die Gentrifizierung sind fortwährend vorwiegend Immobilienunternehmen, denen Linksextremistinnen und Linksextremisten Ausbeutung, Wohnungsverknappung und damit überhöhte Mieten vorwerfen. Nachdem dieses Thema im Vorjahr deutlich an Bedeutung im militanten Protest insbesondere der undogmatischen Linksextremistinnen und Linksextremisten gewann, konnte im Berichtsjahr eine Verstetigung dieses Trends festgestellt werden. So setzten Linksextremistinnen bzw. Linksextremisten ein Kfz in Brand und besetzten ein leerstehendes Haus in Lübeck. Im gesamten Jahresverlauf verübte die Szene zahlreiche Sachbeschädigungen insbesondere zum Nachteil von Immobiliengesellschaften. Viele Aktionen in diesem Themenfeld wurden in Selbstbezichtigungsschreiben neben dem regionalen Kontext auch in einen Begründungszusammenhang mit Räumungen oder drohenden Räumungen von Szeneobjekten in Berlin gestellt. Kein Erfolg bei der Vernetzung ins zivilgesellschaftliche Spektrum Der linksextremistischen Szene ist es erneut nicht gelungen, angestrebte Vernetzungen ins zivilgesellschaftliche Spektrum auszubauen. Ziel dieser Vernetzung ist es, demokratisches Engagement für ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu instrumentalisieren. Dazu verfolgen sie nach wie vor die Strategie der Anschlussfähigkeit, indem sie sich aktueller und gesellschaftlich akzeptierter Themen annehmen. Ihr primäres Ziel ist es, Menschen für ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu gewinnen und Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung zu nehmen. Im Berichtsjahr waren der Kampf gegen den Rechtsextremismus und auch die Klimafrage die gesellschaftlich akzeptierten Hauptthemen. Sowohl in der Betätigung gegen die AfD als auch gegen Querdenkerinnen und Querdenker gingen Linksextremistinnen und Linksextremisten Bündnisse mit dem bürgerlichen Spektrum ein. Sie nutzten den breiten gesellschaftlichen Konsens in der Bekämpfung des Rechtsextremismus, um sich im vermeintlich gemeinsamen Kampf gegen diesen verbünden zu können. Dabei lassen sie im Verborgenen, dass ihr Verständnis des Antifaschismus-Begriffes eine Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung impliziert und sich eben nicht nur gegen den Rechtsextremismus richtet. Trotz der für Linksextremistinnen und Linksextremisten günstigen Ausgangsvoraussetzungen auch im Bereich der Klimabewegung schafften sie es nicht, Personen des bürgerlichen Spektrums für eine dauerhafte Mitarbeit in linksextremistischen Zusammenhängen zu gewinnen oder zumindest intensivere Bündnisse 24 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 einzugehen, die sie dauerhaft beeinflussen können. Für Sicherheitsbehörden bleibt es weiterhin die große Herausforderung, Personen und Gruppierungen den verschiedenen Spektren zuzuordnen, denn demokratisch legitimiertes Engagement ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Gewaltpotenzial unverändert hoch, noch keine steigende Militanz ersichtlich Im Bundesgebiet war im Berichtsjahr erneut eine deutlich gesteigerte Radikalisierung und eine sich signifikant erhöhende Militanz zu beobachten. In Schleswig-Holstein verblieb das Gewaltpotenzial grundsätzlich auf einem unverändert hohen Niveau. Es waren keine gesteigerten Radikalisierungstendenzen erkennbar. Dennoch konnte festgestellt werden, dass auch weiterhin eine erhebliche Gewaltbereitschaft besteht, die jederzeit anlassbezogen zur Umsetzung kommen kann. So konnte beobachtet werden, dass insbesondere bei einer persönlichen Betroffenheit und hoch emotionalisierenden Themen häufiger auch Gewaltstraftaten wie Brandstiftung verübt werden. Solche Anlässe waren im Berichtsjahr beispielsweise die Räumung des Bahnhofswaldes oder der Jahrestag seiner Besetzung sowie im Bereich Anti-Gentrifizierung die durch Linksextremistinnen und Linksextremisten als Angriff des Staates auf die Freiräume der Szene betrachtete Räumung von Szeneobjekten in Berlin. Insbesondere die autonome Szene ist weiterhin durch eine hohe Neigung zu Gewalt und Aggression gekennzeichnet, die auch bei generell geringer öffentlicher Aktivität durchgehend vorhanden ist. Anzeichen für eine weitere Erhöhung der Gewaltbereitschaft oder eine neue Eskalationsstufe in der konkreten Planung und Ausführung der Taten lagen im Berichtsjahr in Schleswig-Holstein weder im Bereich der anonymen noch der offenen Konfrontation vor. 4 Extremismus mit Auslandsbezug Als die Beschränkungen des öffentlichen Lebens wegen der Corona-Pandemie im Berichtszeitraum sukzessive gelockert wurden, nahmen die extremistischen Organisationen mit Auslandsbezug ihre üblichen Aktivitäten wieder auf: Die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), die türkisch-rechtsextremistische Ülkücü-Bewegung und die türkischlinksextremistische Marxistische Leninistische Kommunistische Partei (MLKP) in 25 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Schleswig-Holstein belebten ihr Vereinsleben von Neuem, richteten interne Veranstaltungen aus und äußerten politischen Protest auf Demonstrationen. Die Themen dieser Versammlungen stellten in der Regel Reaktionen auf Entwicklungen im Nahen Osten dar, insbesondere auf türkische Militäroperationen gegen Stellungen der PKK im Nordirak und auf den militärischen Konflikt zwischen Israel und der HAMAS im Gazastreifen. Die militärischen Konflikte im Nahen Osten, vor allem der Kampf von paramilitärischen Kräften der PKK und der MLKP gegen die türkischen Streitkräfte, fordern bei allen Seiten Menschenleben. Die PKK und die MLKP verehren die Gefallenen dieser Kämpfe mit einem ausgeprägten Märtyrerkult, der in dem Organisationsleben einen hohen Stellenwert einnimmt. Um den Rückhalt der Guerilla bei der breiten PKK-Anhängerschaft zu stärken, enthalten Propagandapublikationen der Partei ein klares Bekenntnis zur Militanz. Auch die PKK-nahe Kulturorganisation TEV-CAND bekannte sich im Berichtsjahr öffentlich zum Kampf der Guerilla. Im Übrigen verfolgte die PKK ihr Dauerthema, die Forderung nach einer Freilassung des Parteigründers Abdullah Öcalan aus türkischer Haft, mit einer Protestkampagne unter dem Motto "Zeit für Freiheit". In ihren Protesten gegen die Situation in der Türkei wird die PKK nicht nur durch die MLKP, sondern regelmäßig auch durch solidarische Deutsche - darunter linksextremistische Organisationen - unterstützt. Im Vorfeld der Bundestagswahl lotete die PKK-nahe Presse die Stellung deutscher Parteien zum Kurdenkonflikt anhand spezifischer Fragen - sogenannter "Wahlprüfsteine" - aus und sprach konkrete Wahlempfehlungen für die PKK-Anhängerschaft aus. Mit einer Kampagne der Mitgliederwerbung versuchten die PKK-nahen Dachverbände, möglichst alle Kurdinnen und Kurden in Deutschland für eine Mitgliedschaft in ihren lokalen Basisvereinen zu gewinnen und ihren Alleinvertretungsanspruch für kurdische Belange zu festigen. 26 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 5 Reichsbürger und Selbstverwalter Angehörige der Reichsbürgerund Selbstverwalterszene erkennen aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen die Bundesrepublik Deutschland und deren freiheitliche demokratische Grundordnung nicht an. Das Personenpotenzial in diesem Phänomenbereich lag zum Stichtag 31. Dezember in Schleswig-Holstein bei rund 480 Personen (2020: 380) und ist somit im Vergleich zum Jahr 2020 um etwa 26 Prozent gestiegen. Damit ist der Zuwachs des Personenpotenzials im Berichtsjahr fast doppelt so hoch wie 2020 (14 Prozent). Unter den Reichsbürgerinnen und Reichsbürgern und Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern waren 15 Personen, die auch aus rechtsextremistischen Bestrebungen bekannt waren. Der Anstieg des Personenpotenzials in der Reichsbürgerund Selbstverwalterszene ist vor dem Hintergrund der staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19Pandemie zu erklären. Die Szene fasst staatliche Maßnahmen grundsätzlich als unrechtmäßige Repressalien auf. Dass die tief in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und private Leben greifenden Einschränkungen zur Pandemiebekämpfung von einem aus Sicht der Szene nicht existierenden Staat ergriffen wurden, führte dazu, dass deutlich mehr Reichsbürgerinnen und Reichsbürger und Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter ihre Ideologie offensiv in die Öffentlichkeit trugen. Dabei gelang es ihnen, insbesondere Personen aus dem Spektrum der Covid-19-Maßnahmengegner für ihre Zwecke zu rekrutieren. Adressaten des Protestes waren erneut in erster Linie kommunale und staatliche Verwaltungen. Durch deren Wachsamkeit im Umgang mit der Reichsbürgerund Selbstverwalterszene und durch nachrichtendienstliche Maßnahmen des Verfassungsschutzes konnte das Dunkelfeld weiter aufgehellt werden. Von den rund 480 Personen der Szene hatten 17 waffenrechtliche Erlaubnisse. Darauf waren insgesamt 58 Waffen eingetragen. Diese Zahlen belegen eine ausgeprägte Affinität dieser Personen zu Waffen. Hinweise darauf, dass sich die Szene in SchleswigHolstein organisiert und gezielt Waffen beschafft oder durch Dritte beschaffen lässt, lagen im Berichtszeitraum nicht vor. 27 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Bundesweit war eine Vielzahl von Gruppierungen und Organisationen aktiv, die nebeneinander bestanden und zum Teil miteinander konkurrierten. Die Szene war kaum in der Lage, feste Gruppierungen aufzubauen. Es kam immer wieder zu Zerwürfnissen. Rund 57 Prozent der Szeneangehörigen in Schleswig-Holstein waren weder organisiert noch vernetzt. Reichsbürgerinnen und Reichsbürger und Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter traten im Alltag, insbesondere gegenüber Behörden, häufig verbal-aggressiv und renitent auf. Hinweise auf gewalttätige Übergriffe auf Beschäftigte von Behörden lagen für das Berichtsjahr aus Schleswig-Holstein nicht vor. 6 Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates Die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie haben bundesweit Proteste und Demonstrationen ausgelöst. Dabei verfolgte ein Teil der Akteurinnen und Akteure Bestrebungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) richteten. Da die Delegitimierer-Szene auch in Schleswig-Holstein mit Agitation gegen die fdGO in hinreichend relevantem Umfang in Erscheinung trat, richtete die schleswig-holsteinische Verfassungsschutzbehörde ebenfalls einen neuen landeseigenen Phänomenbereich "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" ein. Die Akteurinnen und Akteure im Bereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates zeichneten sich durch einen extrem hohen Grad an Vernetzung aus. Die Kommunikation erfolgte fast ausschließlich über den Messengerdienst Telegram. Über Telegram wurde auch zu Veranstaltungen mobilisiert, die in Form von Autokorsos, Kundgebungen und Demonstrationen stattfanden, später im Jahr auch als sogenannte Spaziergänge, um eine offizielle Anmeldung und die damit verbundenen Auflagen zu umgehen. Wie hoch das Potenzial der Radikalisierung über soziale Medien war, zeigte beispielhaft der öffentliche Telegramkanal "Freie Schleswig-Holsteiner". Dieser Kanal entstand Anfang Dezember und hatte innerhalb weniger Wochen bis zum Ende des Berichtsjahres knapp 8000 Abonnentinnen und Abonnenten. Zweck des Telegramkanals war laut Eigenbeschreibung eine Bündelung des Widerstandes in Schleswig-Holstein. 28 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Die Szene der Delegitimiererinnen und Delegitimierer weitete ihre Agitation und Themenfelder zum Jahresende aus. Sie propagierte einen Generalstreik und wollte mit der Etablierung eigener Schulen in das Bildungssystem eingreifen. Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten und Reichsbürgerinnen und Reichsbürger versuchten ebenfalls verstärkt, die Proteste für ihre politische Zielsetzung zu instrumentalisieren. Das realweltliche und virtuelle Protestgeschehen verlief im Berichtsjahr äußerst dynamisch und unstrukturiert. Die Teilnehmerschaft bei öffentlichen Veranstaltungen und in sozialen Netzwerken zeigte sich als sehr heterogen zusammengesetzt; es waren überwiegend Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem bürgerlichen Spektrum. Eine valide Aussage über die Größe jenes Teils der Proteste, der der Delegitimiererszene zuzurechnen wäre, ließ sich daher für das Berichtsjahr nicht treffen. Die Möglichkeiten des Internets werden das Entstehen von Gegenkulturen, wie beispielsweise die Delegitimiererszene, künftig weiter erheblich erleichtern und Verschwörungserzählungen und Falschinformationen aus dem Stand heraus weit verbreiten und Radikalisierungsprozesse beschleunigen. 29 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode II Politisch motivierte Kriminalität (PMK)1 1 Allgemeines Der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat2 und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Taten - den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten, - sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben, - durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, gegen eine Person wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements gerichtet sind bzw. aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. Diese Straftaten können sich unmittelbar gegen eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Objekt/eine Sache richten, welche(s) seitens des Täters einer der o. g. gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene Zugehörigkeit) oder sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel richten. Darüber hinaus werden Tatbestände gem. SSSS 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102, 104, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a Strafgesetzbuch (StGB) sowie des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) erfasst, weil sie Staatsschutzdelikte sind, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann. 1 Verfasser: Landeskriminalamt SH, Abteilung 3. 2 Bei der Würdigung der Umstände der Tat ist neben anderen Aspekten auch die Sicht der/des Betroffenen mit einzubeziehen. 30 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Politisch motivierte Gewaltkriminalität ist die Teilmenge der Politisch motivierten Kriminalität, die eine besondere Gewaltbereitschaft der Straftäter erkennen lässt. Sie umfasst folgende Deliktsbereiche: - Tötungsdelikte - Körperverletzungen - Brandund Sprengstoffdelikte - Landfriedensbruch - Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahnund Straßenverkehr - Freiheitsberaubung - Raub - Erpressung - Widerstandsdelikte - Sexualdelikte. 1.2 Phänomenbereiche Die PMK wird zudem in verschiedene Phänomenbereiche unterteilt: - Politisch motivierte Kriminalität -links-, - Politisch motivierte Kriminalität -rechts-, - Politisch motivierte Kriminalität -ausländische Ideologie-, - Politisch motivierte Kriminalität -religiöse Ideologie-, sowie die Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-, wenn eine Zuordnung zu den definierten Phänomenbereichen nicht möglich ist. Die PMK wird durch den Polizeilichen Staatsschutz nach bundeseinheitlichen Richtlinien erfasst, um eine differenzierte und vergleichbare Auswertung und Lagedarstellung zu ermöglichen. 31 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 2 Gesamtüberblick der Entwicklung der PMK 2021 Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderung Veränderun2021 zu 2020 gen in % PMK 1110 1168 1198 956 1330 +374 +39,12 % PMK 79 47 66 77 84 +7 +9,09 % Gewalt Gesamt 1189 1215 1264 1033 1414 +381 +36,88 % In Schleswig-Holstein wurden im Jahr 2021 insgesamt 1414 (2020: 1033) politisch motivierte Straftaten registriert. Dies bedeutet einen Anstieg um 381 Taten (+36,88 %) zum Vorjahreszeitraum. Davon entfielen auf politisch motivierte Gewaltdelikte 84 (2020: 77) Taten. Dies entspricht einem Anstieg um 9,09 %. Dem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität -rechtswurden dabei 667 (2020: 663), der politisch motivierten Kriminalität -links253 (2020: 230), dem Bereich Politisch motivierten Kriminalität -ausländische Ideologiesieben (2020: 16) und dem Bereich Politisch motivierten Kriminalität -religiöse Ideologie16 (2020: neun) Straftaten zugeordnet. Insgesamt 471 (2020: 115) Straftaten konnten keinem der vorgenannten Phänomenbereiche zugeordnet werden. Sie wurden daher als "nicht zuzuordnen" erfasst. 32 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Darstellung der im Berichtszeitraum erfassten politisch motivierten Strafund Gewalttaten auf Landesebene nach Kreisen und kreisfreien Städten: 33 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 3 Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität 3.1 Entwicklung der Politisch motivierten Kriminalität -rechtsJahr 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderungen Veränderun2021 zu 2020 gen in % PMK 590 643 669 618 626 +8 +1,29 % PMK 47 29 40 45 41 -4 -8,89 % Gewalt 637 672 709 663 667 +4 +0,6 % Gesamt Die Gesamtzahl der im Jahr 2021 in Schleswig-Holstein erfassten Straftaten im Phänomenbereich -rechtsbeträgt 667, im Vorjahr 2020 waren es 663 erfasste Straftaten. Dies entspricht einem Anstieg um 0,60 %. Die Zahl der erfassten Gewaltdelikte sank im Erfassungszeitraum um vier Fälle auf nunmehr 41 Fälle (2020: 45 Fälle, -8,89 %,). Dabei bildeten die erfassten Körperverletzungsdelikte mit 35 Fällen und 85,37 % den größten Anteil ab. 32 Gewaltdelikte konnten aufgeklärt werden, dies entspricht einem Anteil von 78,05 %. Unter den rechtsmotivierten Straftaten sind der Polizei am häufigsten die sog. Propagandadelikte, also das Verbreiten oder Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. SS 86 und 86a StGB, bekannt geworden. Erfasst wurden davon Handlungen, wie beispielsweise anonym angebrachte Hakenkreuze, Aufkleber, Bekleidungsaufdrucke, geschriebene oder gerufene Parolen, Zeigen des sog. Hitlergrußes, etc. So wurden in verschiedenen Konstellationen die Kennzeichen von heute verfassungswidrigen Organisationen aus der Zeit des Nationalsozialismus oder danach verwendet. Dies führte im Jahr 2021 zu 358 Delikten. Das entspricht fast 54 % des Gesamtaufkommens PMK -rechtsund stellt einen Rückgang von ca. zwei % im Vergleich zu 2020 dar. Im Internet wurden diese 34-mal der Polizei bekannt, was einen Anteil von knapp 9,5 % ausmacht. Mit 201 Taten wurden Propagandadelikte überwiegend als Schriftzug oder Symbol mit Farbe in der Öffentlichkeit entdeckt, wobei 26-mal Tatverdächtige ausgemacht werden konnten. 34 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Volksverhetzung im Sinne des SS 130 StGB stellte mit 104 Taten das zweithäufigste Delikt dar. Im Vorjahr noch 113-mal vertreten, bedeutete dies einen Rückgang um neun Taten. Mittels Internet wurde der Tatbestand 24-mal bekannt, wobei viermal kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. Beleidigung gem. SS 185 StGB aus rechter Motivation heraus blieb mit 92 Fällen konstant zum Vorjahr. Wegen des gestiegenen Aufkommens aller Delikte führte dies aber zu einem etwas geringeren prozentualen Anteil. In 74 Fällen waren die Tatverdächtigen bekannt. Elf davon wurden jeweils bei einer der 16 Taten im Internet entdeckt. Viertgrößte Gruppe der Taten war die der Sachbeschädigungen gem. SS 303 StGB, die um vier auf die Anzahl von 27 anstieg (2020: 23). Überwiegend wurde der Tatbestand durch Auftragen von Farbe oder ähnlichem verwirklicht. In zwei Fällen wurden Wurfgeschosse gegen Gebäude eingesetzt. Einmal waren das Eier, und in einem Fall wurde außerhalb der Geschäftszeiten ein Stein in die Fensterscheibe eines Büros einer Partei geworfen. Zu insgesamt vier Sachbeschädigungen konnten Tatverdächtige ermittelt werden. In der Häufigkeit der Delikte folgten Bedrohungen im Sinne des Tatbestandes des SS 241 StGB. Mit 20 festgestellten Taten waren das 13 mehr als im Jahr 2020. In zwei Fällen wurden in der unmittelbaren physischen Konfrontation Gegenstände als Unterstützung der Drohgebärde mitgeführt. Viermal wurden sie per Internet ausgeführt, wobei jedes Mal Tatverdächtige bekannt wurden. Insgesamt konnten zu neun Vorfällen Tatverdächtige festgestellt werden. Die 41 Gewaltdelikte wurden durch 25 Körperverletzungen (SS 223 StGB), zehn Gefährliche Körperverletzungen (SS 224 StGB), einen Widerstand (SS 113 StGB) und einen Tätlichen Angriff (SS 114 StGB) gegen Vollstreckungsbeamte (Polizeibeamte), einen Raub (SS 249 StGB) und drei Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (SS 315b StGB) abgebildet. Zur Veränderung führte einerseits der Rückgang der Körperverletzungsdelikte von 32 auf 25. Andererseits wurden zwei zusätzliche gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr und zwei Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte (2020: 1) festgestellt. Zu acht Körperverletzungsdelikten und einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr blieben die Tatverdächtigen unbekannt. 35 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Insgesamt kam es zu 39 registrierten Fällen in Zusammenhang mit dem Thema Asyl/Flucht, davon zwölf Beleidigungsdelikte gem. SS 185 StGB, zehn Volksverhetzungen gem. SS 130 StGB, fünf Propagandadelikte gem. SS 86a StGB und drei Bedrohungen gem. SS 241 StGB. Sechsmal kam es zu Körperverletzungen gem. SS 223 StGB zum Nachteil von Asylbewerbern/Flüchtlingen. Zu fünf dieser Taten konnten Verdächtige festgestellt werden. Unterkünfte von Asylbewerbern/Flüchtlingen wurden zweimal mit verfassungswidrigen Kennzeichen im Sinne von SS 86a StGB versehen. Diesen beiden Taten konnte kein Verdächtiger zugeordnet werden. Vier der 39 Fälle wurden per Internet verwirklicht. Insgesamt konnten zu 30 Taten in Zusammenhang mit dem Thema Asyl/Flucht Tatverdächtige ermittelt werden. Im Jahr 2020 wurden noch 65 Taten angezeigt. Darunter neun Körperverletzungen. Insgesamt bedeutet dies einen Rückgang der bekanntgewordenen Delikte um 25 %. Gegenüber der Polizei im Einsatz oder in Bezug auf die Polizei allgemein wurden 25 Propagandadelikte durch Nutzung von Kennzeichen von verfassungswidrigen Organisationen verwirklicht. Gehetzt im Sinne des SS 130 StGB wurde zweimal gegen die Polizei insgesamt oder einzelne Polizeibeamte. Einmal davon in Form eines sogenannten "Hasspostings" im Internet. Dreimal wurden Polizeibeamte wegen ihres Migrationshintergrundes gem. SS 185 StGB beleidigt. Gewalt schlug sich in einem Widerstand und einem tätlichen Angriff durch stark alkoholisierte alleinhandelnde Täter nieder, die mit einer polizeilichen Maßnahme nicht einverstanden waren und in diesem Zuge die Beamten auch rassistisch bzw. antisemitisch beleidigten. Bis auf vier der o.g. Propagandadelikte, die mit Farbe als Schriftzug oder Symbol an Gebäuden oder Gegenständen verwirklicht wurden, konnten allen anderen Tatbeständen auch Tatverdächtige zugeordnet werden. Gegenüber dem Vorjahr wurde jeweils eine Beleidigung und eine Volksverhetzung mehr festgestellt. Neu hinzugekommen sind eine versuchte Körperverletzung (SS 223 StGB), zwei Verletzungen der Vertraulichkeit des Wortes (SS 201 StGB) und eine verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen (SS 353d StGB) zum Nachteil von Polizeibeamten, deren Tatverdächtige alle ermittelt werden konnten. Insgesamt ist eine Erhöhung um sechs Delikte auf insgesamt 41 eingetreten. Das entspricht einer Steigerung von ca. 15 % aller angezeigten Handlungen gegen Polizeibeamte. 36 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Im Internet wurden insgesamt 92 der 667 Fälle begangen. Auch hier war mit 34 Sachverhalten der größte Anteil in den Propagandadelikten (SS 86a StGB) zu finden, gefolgt von 29 Volksverhetzungen (SS 130 StGB) und 16 Beleidigungen (SS 185 StGB). Von den o. g. 92 Fällen wurden 40 in Form sogenannter "Hasspostings" registriert. Dazu gehören 24 der Volksverhetzungen und acht Beleidigungen. Somit stellten sie gut ein Drittel aller rechtsmotivierten Delikte im Internet dar. Zu 72 der 92 registrierten Taten konnten Tatverdächtige identifiziert werden. Im Jahr 2020 wurden 108 Delikte per Internet erfüllt. Hier führten noch die Volksverhetzungen mit 52 Taten, gefolgt von 31 Propagandadelikten und zwölf Beleidigungen. Fast alle Delikte (107) wurden dabei auch als "Hassposting" erfasst. Im Vergleich zum Vorjahr ist damit der Anteil der Volksverhetzungen im Internet um 23 Taten zurückgegangen. Dafür sind Propagandadelikte um drei und Beleidigungen um vier Delikte angestiegen. Insgesamt sind per Internet 92 (2020: 108) Fälle zur Anzeige gekommen, was einen Anstieg um etwa 15 % darstellt. Die am meisten angezeigten Fälle aus politisch rechten Motiven stellten mit 554 (83 %) von insgesamt 667 Fällen die sog. Propagandadelikte, Volksverhetzungen und Beleidigungen dar. Der Anstieg aller entdeckten Fälle im Internet lag bei etwa 15 %. Während 25 % weniger Straftaten gegen Asylbewerberinnen oder Asylbewerber bekannt wurden, erhöhte sich das Aufkommen mit dem Ziel, die Polizei bzw. Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte zu treffen, um 15 %. Bei einem Anstieg der Bedrohungshandlungen um ca. 20 % war eine Verringerung der Zahl der gemeldeten Gewaltdelikte um fast 9 % zu verzeichnen. Dennoch ist festzustellen, dass im Berichtszeitraum in 28 Fällen Menschen in Schleswig-Holstein verletzt wurden oder werden sollten, weil ihr äußeres Erscheinungsbild eine ausländische Herkunft beim Gegenüber suggerierte. 37 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 3.2 Entwicklung der Politisch motivierten Kriminalität -linksJahr 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderung Veränderungen 2021 zu 2020 in % PMK 324 332 373 208 223 +15 +7,21 % PMK 19 5 10 22 30 +8 +36,36 % Gewalt Gesamt 343 337 383 230 253 +23 +10,00 % Im Jahr 2021 wurden im Phänomenbereich -links253 Straftaten erfasst. Im Vergleich zum Vorjahr ist somit ein Anstieg der Gesamtzahlen um 10,00 % feststellbar. Die Anzahl der Gewaltdelikte stieg von 22 auf 30. Im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität -linkswar ein Anstieg der Aufklärungsquote von 19,56 % (2020) auf 21,34 % (2021) zu verzeichnen. Bei den erfassten Gewaltdelikten konnten 53,33 % der Taten aufgeklärt werden. Im Jahr 2021 lag der Fokus der Agitation im Bereich der PMK -linksin den Themenfeldern "Antifaschismus" und "Klimaschutz/Ökologie". Sachbeschädigungen, vor allem in Form von Farbschmierereien, bildeten wie in den Vorjahren den deliktischen Schwerpunkt der PMK -links-. Sie stellten mit 162 Fällen einen Anteil aller im Phänomenbereich erfassten Straftaten von 64 % dar (2020: 80 %). Im Vergleich zur Bundestagswahl 2017 gab es anlässlich der Wahl in 2021 keinen signifikanten Anstieg bei den Sachbeschädigungen an bzw. Diebstählen von Wahlplakaten. Als Hauptaktionsfeld linksmotivierter Straftäter konnte auch im Jahr 2021 die Konfrontation mit dem politischen Gegner aus dem rechten bzw. rechtspopulistischen Lager genannt werden. Im Fokus standen vor allem die Mitglieder der Parteien AfD, NPD und dieBasis. 38 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Die Auseinandersetzung mit den Gegnern der staatlichen Coronaund Impfpolitik (sog. Querdenker, Verschwörungstheoretiker), denen durch die linke Szene grundsätzlich eine "rechte" Weltanschauung unterstellt wird, gewann im Vergleich zum Vorjahr weiterhin an Bedeutung. In diesem Zusammenhang standen vor allem Mitglieder der Parteien AfD, NPD und dieBasis sowie weitere Personen, die der sog. Querdenker-Szene zuzurechnen sind, im Fokus. Die Straftaten gegen die tatsächlichen oder vermeintlichen Rechten spiegelten sich in den Deliktsfeldern Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung durch sog. Outings, Nötigung, Beschädigung von Fahrzeugen bis hin zu zwölf erfassten Gewaltdelikten, die sich größtenteils in versuchten oder vollendeten Körperverletzungsdelikten begründen, wider. In einem Fall wurde eine Person aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes von vier Personen der linken Szene beleidigt, körperlich angegangen und anschließend der Halskette mit Wikingersymbol beraubt. Nennenswert im Bereich der Gewaltdelikte waren hier zudem die Brandstiftungen an den Personenkraftwagen eines NPD-Mitgliedes sowie eines Gegners der Corona-Maßnahmen. Im Rahmen von Protestveranstaltungen gegen die Versammlungen der "Corona-Leugner" kam es ferner zu Widerstandshandlungen gegen Polizeivollzugsbeamte. Im Themenkomplex Klimaschutz/Ökologie war die Räumung des Flensburger Bahnhofswaldes, der zum Zwecke eines Hotelbaus gerodet werden sollte, im Februar 2021 mit elf festgestellten Gewaltdelikten hervorzuheben. Bei diesen Delikten handelte es sich um Straftaten wie gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Widerstand und tätlicher Angriff gegen Polizeivollzugsbeamte, Körperverletzung sowie Brandstiftungen an vier Firmenfahrzeugen zum Nachteil des Hotelinvestors. Ende Juli 2021 organisierte das linksextremistische Bündnis "Ende Gelände" ein Klimacamp gegen ein geplantes LNG-Terminal in Brunsbüttel. In diesem Zusammenhang kam es durch 16 Aktivisten zu Nötigungshandlungen durch eine Blockadeaktion mit Kanus und Schlauchbooten z. N. des Schiffsverkehrs im Nord-Ostsee-Kanal. Zwei Tage vor der Bundestagswahl Ende September kam es zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, als 14 Personen der linksorientieren Szene die stark 39 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode frequentierte B 404 im Kieler Stadtgebiet blockierten, um gegen den Ausbau der BAB 21 und BAB 49 zu demonstrieren. Als regionale Kriminalitätsschwerpunkte im Bereich der PMK -linkswaren für den Betrachtungszeitraum die Hansestadt Lübeck (63), die Landeshauptstadt Kiel (49) sowie Flensburg (43) zu nennen. 3.3 Entwicklung der Politisch motivierten Kriminalität -ausländische Ideologie (AI)Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderung Veränderun2021 zu 2020 gen in % PMK 13 14 10 14 7 -7 -50 % PMK 2 2 4 2 0 -2 -100 % Gewalt Gesamt 15 16 14 16 7 -9 -56,25 % Im Phänomenbereich -ausländische Ideologiewurden im Jahr 2021 sieben Straftaten erfasst. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutete dies einen Rückgang um 56,25 %. Die Aufklärungsquote der politisch motivierten Straftaten mit ausländischer Ideologie lag bei 28,57 % (2020: 37,50 %). Im Jahre 2021 wurden keine Gewaltdelikte erfasst. Die im Phänomenbereich der PMK -AIerfassten Fälle stellten sich als Sachbeschädigungen (2), Volksverhetzungen mit fremdenfeindlichem, antisemitischem Inhalt durch Internetagitation und Verbalagitation zum Nachteil einer Geschädigten in einem Markt (2), Verstoß gegen das Vereinsgesetz (1), Beleidigung (1) und üble Nachrede (1) dar. Die Fallzahlen haben sich mehr als halbiert. Innerhalb der sieben im Jahr 2021 erfassten Delikte bildeten die zwei o.g. Volksverhetzungen und zwei Straftaten im Themenzusammenhang mit dem Spannungsfeld zwischen der türkischen und der kurdischen Diaspora, die als Beleidung und Sachbeschädigung erfasst worden waren, den diesjährigen Schwerpunkt im Deliktsfeld der PMK -AIab. 40 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 3.4 Entwicklung der Politisch motivierten Kriminalität -religiöse IdeologieJahr 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderung Veränderungen 2021 zu 2020 in % PMK 25 10 12 6 12 +6 +100 % Terror 14 21 9 3 2 -1 -33,33 % PMK 2 6 3 0 2 +2 Gewalt Gesamt 27 37 24 9 16 +7 +77,78 % Für das Jahr 2021 wurden im Bereich PMK -religiöse Ideologieinsgesamt 16 Straftaten erfasst. Davon können 13 Straftaten dem Themenfeld "Islamismus" zugerechnet werden und hiervon vier Straftaten dem Bereich islamistisch motivierter Antisemitismus. Von den gemeldeten Fällen waren zwei Taten dem Terrorismus zuzuordnen. Diese unterteilen sich in ein Verfahren gem. SS 129b StGB (Bildung und Unterstützung einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland) und ein Verfahren gemäß SS 89 a StGB (Vorbereiten einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat). Weiterhin wurden zwei Gewaltdelikte erfasst. Bei diesen handelte es sich um zwei Körperverletzungsdelikte, von denen sich eines in Verbindung mit einem Eigentumsdelikt gem. SS 249 StGB (Raub) im sozialen Umfeld, das andere gem. SS 223 StGB (Körperverletzung) im Rahmen eines Demonstrationsgeschehens ereignete. Die übrigen Straftaten gliederten sich in acht Propagandadelikte, welche sich strafrechtlich verteilten auf zwei Delikte gem. SS 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen -von verbotenen Vereinigungen-), ein Verfahren gem. SS 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen), zwei Verfahren gem. SS 130 StGB (Volksverhetzung), ein Verfahren gem. SS 131 StGB (Gewaltdarstellung), ein Verfahren gem. SS 202a StGB (Ausspähen von Daten) und ein Verfahren gem. SS 20 VereinsG (Verbreiten/öffentliche Verwendung von Kennzeichen verbotener Organisationen). Zusätzlich wurden zwei Sachbeschädigungen gem. SS 303 und SS 304 StGB registriert, eine Nötigung gem. SS 240 StGB und ein Beleidigungsdelikt gem. SS 185 StGB. 41 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Erfassungsrichtlinien eine Vielzahl der im Phänomenbereich bearbeiteten Delikte ausschließt, so dass aufgrund der für 2021 vorliegenden Daten lediglich ein verzerrtes Lagebild gegeben werden kann. 3.5 Entwicklung der Politisch motivierten Kriminalität -nicht zuzuordnenJahr 2017 2018 2019 2020 2021 Veränderung Veränderun2021 zu 2020 gen in % PMK 124 113 78 88 447 +359 +407,95 % PMK Gewalt 9 5 9 8 11 +3 +37,50 % ST-Delikte 34 35 47 19 13 -6 -31,58 % ohne explizite PM Gesamt 167 153 134 115 471 +356 +309,57 % Die Gesamtzahl der im Jahr 2021 in Schleswig-Holstein erfassten Straftaten im Phänomenbereich -nicht zuzuordnenbetrug 471, im Vorjahr 2020 waren es 115 erfasste Straftaten. Dies entsprach einem Anstieg von 309,57 %, der sich in erster Linie durch die wahlkampftypischen Straftaten im Rahmen der Bundestagswahl 2021 erklärt. Mit 168 aufgeklärten Fällen lag die Aufklärungsquote in diesem Phänomenbereich bei 35,67 %. Die Zahl der erfassten Gewaltdelikte stieg im Erfassungszeitraum um drei Fälle (2020: 8) auf nunmehr elf Fälle (+37,5 %). Dabei bildeten die erfassten Körperverletzungsdelikte mit sechs Fällen und 54,55 % den größten Anteil ab. Vier Gewaltdelikte konnten aufgeklärt werden, dies entspricht einem Anteil von 36,36 %. Als weitere Gewaltdelikte wurden neben den sechs Fällen der Körperverletzungen eine Erpressung (SS 253 StGB), eine versuchte Erpressung, eine versuchte Brandstiftung (SS 306 StGB), eine versuchte sexuelle Nötigung (SS 177 StGB) und ein Landfriedensbruch (SS 125 StGB) erfasst. 42 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Vier der sechs Körperverletzungen, die Erpressung sowie die versuchte sexuelle Nötigung prägten sich im Themenfeld als gegen die sexuelle Orientierung gerichtet aus. Dies entsprach sechs Fällen und somit 54,55 % der in diesem Phänomenbereich erfassten Gewaltdelikte. Der zahlenmäßige Schwerpunkt lag in diesem Phänomenbereich bei Sachbeschädigungen mit 163 Taten, den Diebstählen mit 113 Taten und den Beleidigungen mit 61 Taten. Als Hauptangriffsziel wurden Wahlplakate für die Bundestagswahl 2021 identifiziert, die in Summe bei der Sachbeschädigung und dem Diebstahl mit 224 Taten zu verzeichnen waren und wovon 207 Taten nicht aufgeklärt werden konnten. Dies könnte als Erklärung für den deutlichen Anstieg der Fallzahlen in diesem Phänomenbereich insgesamt auch ein Erklärungsansatz für die gesunkene Aufklärungsquote sein. Die Beleidigungen waren in 24 Fällen über das Internet oder die sozialen Netzwerke verbreitet worden, wovon sich diese in 20 Fällen gegen den Staat und seine Einrichtungen, einschließlich des Gesundheitswesens, richteten. Insgesamt 50 Taten verteilten sich mit 34 Taten auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und 16 Taten auf die Volksverhetzung. Hiervon waren insgesamt 18 Taten über das Internet und die sozialen Netzwerke begangen worden und richteten sich unter anderem mit elf Taten ebenfalls gegen das Gesundheitswesen. 43 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 4 Phänomenübergreifende PMK 4.1 Straftaten gegen Amtsund Mandatsträger Delikt Gesamt Gesamt PMK PMK PMK 2020 2021 links rechts nicht zuzuordnen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (SS 8 6 1 1 4 86a StGB) Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen (SS 90b 1 1 1 StGB) Nötigung von Verfassungsorganen 1 - (SS 105 StGB) Nötigung von Mitgliedern eines Ver- 1 - fassungsorgans (SS 106 StGB) Öffentliche Aufforderung zu Strafta- - 3 3 ten (SS 111 StGB) Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten 1 3 3 (SS 126 StGB) Volksverhetzung (SS 130 StGB) 8 5 1 4 Belohnung und Billigung von Strafta- - 1 1 ten (SS 140 StGB) Beleidigung (SS 185 StGB) 24 36 5 8 23 Verleumdung (SS187 StGB) 1 1 1 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens 2 6 6 (SS 188 StGB) Verunglimpfung des Andenkens 1 - Verstorbener (SS189 StGB) Nötigung (SS 240 StGB) 1 2 1 1 Bedrohung (SS 241 StGB) 2 16 1 2 13 Erpressung (SS 253 StGB) - 1 1 Sachbeschädigung (SS 303 StGB) 5 10 3 3 4 Brandstiftung (SS306 StGB) 1 - 44 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 SS 33 KunstUrhG - 1 1 SS 52 WaffG - 1 1 Summe: 57 93 11 15 67 Im Bereich der Straftaten gegen Amtsund Mandatsträger war ein Anstieg auf insgesamt 93 Taten zu registrieren (2020: 57 Taten). Die Aufklärungsquote in diesem Deliktsbereich lag im Jahr 2021 bei 53,76 %. 15 Taten ließen sich dem Phänomenbereich PMK -rechts-, elf Taten dem Phänomenbereich PMK -linkszuordnen. Den deliktischen Schwerpunkt bildeten Beleidigungen und Sachbeschädigungen. Bei 67 weiteren Taten war eine eindeutige Zuordnung zu einem Phänomenbereich nicht möglich. Hier stellen die Beleidigungsdelikte mit 29 Fällen den größten Anteil dar. 45 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 4.2 Antisemitische Straftaten Delikt Gesamt Gesamt PMK AI PMK PMK RI 2020 2021 rechts Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 5 6 - 6 - (SS 86a StGB) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - 1 - 1 - (SS 113 StGB) Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten - 1 - 1 - (SS 126 StGB) Volksverhetzung 32 51 2 47 2 (SS 130 StGB) Belohnung und Billigung von Straf- - 1 - 1 - ten (SS 140 StGB) Beleidigung (SS 185 StGB) 5 6 - 5 1 Körperverletzung (SS 223 StGB) 1 1 - - 1 Bedrohung (SS 241 StGB) - 2 - 2 - Sachbeschädigung (SS 303 StGB) 2 4 - 3 1 Summe: 45 73 2 66 5 Im Jahr 2021 wurden insgesamt 73 antisemitische Straftaten erfasst. Dies stellt einen Anstieg um 62,22 % gegenüber dem Vorjahr dar (2020: 45) dar. Bei zwei Taten handelte es sich um Gewaltdelikte (2020: 1). Die Aufklärungsquote lag bei 58,90 %. Den mit Abstand größten Anteil stellten weiterhin die Straftaten aus dem Phänomenbereich PMK -rechtsmit 66 Fällen (90,41 %) dar. Bei den antisemitischen Straftaten im Phänomenbereich PMK -rechtskam es zu einem Anstieg der erfassten Fallzahlen auf 66 Straftaten (2019: 32). Den deliktischen Schwerpunkt bildeten wie auch im Jahr zuvor die Volksverhetzungen mit 47 Fällen. Die im Phänomenbereich der PMK -AIerfassten beiden Fälle stellten sich als Volksverhetzung mit fremdenfeindlichen antisemitischen Inhalt durch Internetagitation und durch Verbalagitation zum Nachteil einer Geschädigten in einem Markt dar. 46 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 4.3 Betrachtung Reichsbürger/Selbstverwalter Eine Sonderstellung innerhalb der PMK stellt der Themenkomplex der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter dar. Die heterogene Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter vereint die fundamentale Ablehnung des Staates und seiner gesamten Rechtsordnung. In 2021 wurden 40 Fälle unter dem Themenfeld "Reichsbürger/Selbstverwalter" subsumiert. Dieses war ein Anstieg um 25 Fälle (178,57 %) zum vorherigen Vergleichszeitraum. Der Schwerpunkt lag in diesem Phänomenbereich für 2021 bei den Beleidigungsdelikten (SSSS 185 StGB/188 StGB) mit 21 Taten, der Bedrohung mit neun Taten und bei der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes mit fünf Taten. Bei einer Tat handelte es sich um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Hier wurde in einem versandten Faksimile der Ausspruch "Heil Hitler" verwandt. Es wurden 16 der Beleidigungsdelikte, als auch das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und fünf Bedrohungen, einer einzigen Person zugeordnet. Bei der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und den Beleidigungsdelikten waren ebenfalls jeweils drei Taten einer einzigen Person zuzuordnen. Es waren somit 70 % der bekanntgewordenen Gesamttaten zwei Personen aus diesem Spektrum zuzuordnen. 5 Betrachtung Sachverhalte in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Dem LKA wurden von Januar bis Dezember 2021 insgesamt 365 Veranstaltungslagen in Schleswig-Holstein (2020: 133, Anstieg um 174,44 %) bekannt, die im Kontext mit den Auflagen der Regierung zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie stehen. Nicht alle diese Versammlungen waren tatsächlich von der Polizei begleitet worden. Teilweise wurden sie erst nachträglich polizeilich festgestellt. Schwerpunkte waren hierbei die Städte Kiel (79), Lübeck (37), Preetz (31), Bad Segeberg (23), Eckernförde (13) und Flensburg (11). Überwiegend fanden sich Personengruppen im unteren bis mittleren zweistelligen Bereich zusammen. Seit Ende 2021 hatte sich eine Form des Protestes gegen staatliche 47 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Maßnahmen etabliert, welche sich in sog. Spaziergängen ausdrückte. Diese Versammlungen standen ergänzend zu dem offiziell angezeigten Versammlungsgeschehen durch Initiatoren der "Corona-Protestbewegung" bzw. gingen mittlerweile auch in diesen auf. Diese "Freiheitsspaziergänge" richteten sich generell gegen die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und prangerten zumeist das Versagen von Freiheitsrechten im Speziellen sowie die Aushöhlung der staatlichen Institutionen durch vorgeblich antidemokratische Amtsund Mandatsträger im Allgemeinen an. Grundlegend setzte sich das Protestgeschehen aus einer heterogenen "Mischszene" zusammen. Diese reichte von der bürgerlichen Mitte bis an den rechten Rand und speist sich aus Impfgegnern, Reichsbürgern, kritischen Bürgern, Esoterikern, Verschwörungserzählern und Angehörigen der Rechten, die aus verschiedenen, teils auch konträren Motiven und ideologischen Hintergründen die Versammlungen besuchten. Wenn auch themenbezogene Formulierungen oder Kommunikationsmuster im Internet von regionalen Gruppen adaptiert wurden, liegen dem LKA 3 keine Hinweise auf eine landesoder bundesweit funktionierende Organisation vor. 48 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 III Rechtsextremistische Bestrebungen 1 Organisationen und Gruppierungen des rechtsextremistischen Spektrums 1.1 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Logo der NPD Gründung: 1964 Mitglieder in Schleswig-Holstein: 100 (2020: 120) Die NPD ist trotz der seit Jahren rückläufigen Mitgliederzahl immer noch die bedeutendste und mitgliederstärkste rechtsextremistische Partei in Deutschland. Sie wurde 1964 gegründet und hat ihren Sitz in Berlin. Seit November 2014 ist der Saarländer Frank Franz Bundesvorsitzender der Partei. Die NPD vertritt nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) "ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept" und "will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten "Volksgemeinschaft" ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar."3 Mit geschichtsrevisionistischen Äußerungen unterstreicht die NPD darüber hinaus ihre grundsätzlich bejahende Haltung gegenüber dem Regime der NS-Zeit. Einmal monatlich gibt die NPD die Zeitschrift "Deutsche Stimme" (DS) heraus, die seit dem letzten Jahr in einem neuen Zeitschriftenformat erscheint und auch für NPD-Mitglieder kostenpflichtig ist. Zudem betreibt sie den Youtube-Kanal "DS-TV", der überwiegend Inhalte der jeweils neu erschienenen DS vorstellt. 3 Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 4/2017 vom 17.01.2017. 49 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode NPD-Bundesverband Die NPD ist seit dem Verlust ihrer letzten Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 in keinem Landesparlament mehr vertreten. Bei der Bundestagwahl erzielte die NPD mit 0,1 Prozent der Zweitstimmen (absolut: 64.574 Stimmen)4 ihr bislang schlechtestes Wahlergebnis (2017: 0,4 Prozent der Zweitstimmen; absolut: 176.020 Stimmen5). Der kontinuierliche Wählerinnenund Wählerschwund hat die bereits vor der Bundestagswahl geführte Diskussion in der NPD um einen etwaigen neuen (unbelasteten) Parteinamen und die zukünftige Ausrichtung der Partei voll entfacht. Kurz nach der Bundestagswahl schrieb der Parteivorsitzende Frank Franz auf seiner Facebookseite, dass "es ernsthafte Veränderungen in der NPD geben wird. Diese Veränderungen werden radikal und progressiv sein müssen."6 Die weiter sinkende Mitgliederzahl und die aufgrund der ausbleibenden Wahlerfolge fehlenden finanziellen Ansprüche aus der staatlichen Parteienfinanzierung gefährden mittlerweile die Existenz der NPD. Eine finanzielle Ungewissheit für die NPD stellt weiterhin der am 19. Juni 2019 von den drei Verfassungsorganen Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Antrag auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung dar. Mit dem Antrag soll verhindert werden, dass eine Partei, die die freiheitliche demokratische Grundordnung missachtet, mit Hilfe von Steuergeldern von dem Staat unterstützt werden muss, dessen wesentliche Verfassungswerte sie ablehnt7. Das Bundesverfassungsgericht hat über den Antrag im Berichtsjahr noch nicht entschieden. NPD-Landesverband Schleswig-Holstein Im Mittelpunkt der Wahlkampfaktivitäten der NPD standen im Berichtsjahr die Oberbürgermeisterwahl in Neumünster und die Bundestagswahl. Bei der Oberbürgermeisterwahl in Neumünster am 9. Mai trat erneut der NPD-Landesvorsitzende und Neumünsteraner Ratsherr Mark Proch an. 4 Siehe Internetseite "Bundeswahlleiter", abgerufen am 19.10.2021. 5 Siehe Internetseite "Bundeswahlleiter", abgerufen am 16.12.2021. 6 Siehe Facebookseite "Frank Franz", abgerufen am 28.09.2021. 7 Siehe Internetseite Bundestag, abgerufen am 22.10.2020. 50 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Mit 3,1 Prozent der Stimmen (absolut: 786 Stimmen8) konnte Proch sein Ergebnis im Vergleich zur letzten Oberbürgermeisterwahl im Jahr 2015 (2,6 Prozent der Stimmen, absolut: 575 Stimmen)9 zwar verbessern, allerdings relativierte sich das Ergebnis in Anbetracht der Tatsache, dass die AfD als größter Konkurrent keinen eigenen Kandidaten aufgestellt hatte. Letztlich erhielt Proch mit weitem Abstand die wenigsten Stimmen aller fünf Bewerber. Dass Proch trotz seiner relativ häufigen öffentlichen Präsenz in Neumünster, seiner Arbeit in den politischen Gremien der Stadt und seines Bemühens, sich als "Kümmerer" für die Interessen der sogenannten kleinen Leute darzustellen, lediglich rund 200 Stimmen mehr als bei der Oberbürgermeisterwahl 2015 erhielt, zeigt, dass er als Kommunalpolitiker nicht nur persönlich kaum akzeptiert wird, sondern auch die NPD im bürgerlichen Spektrum weiterhin nicht anschlussfähig ist. Dieser Befund bestätigte sich erneut bei der Bundestagswahl am 26. September. Die NPD holte in Schleswig-Holstein lediglich einen Stimmenanteil von 0,1 Prozent der Zweitstimmen (absolut: 2034 Stimmen). Ebenfalls mit einem bundesweiten Zweitstimmenanteil von 0,1 Prozent blieb die NPD fast unterhalb der Wahrnehmungsgrenze10. Bei der Bundestagswahl profitierte die NPD - ebenso wie andere kleine Parteien - von einer Änderung des Bundeswahlgesetzes: Aufgrund der Einschränkungen der Covid19-Pandemie und den damit verbundenen erschwerten Bedingungen für die Bundestagswahl 2021 wurde das Bundeswahlgesetz dahingehend geändert, dass die Zahl der für Landeslisten erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf jeweils ein Viertel reduziert wurde. Für die NPD hatte dies in Schleswig-Holstein zur Folge, dass sie nur noch 50011 statt 200012 Unterstützungsunterschriften benötigte, um an der Bundestagswahl teilzunehmen. Mit 55713 Unterschriften erreichte sie ihr Ziel und schrieb im Anschluss auf ihrer Internetseite: 8 Internetseite "obwahl21.neumünster", abgerufen am 20.10.2021. 9 Internetseite "w3.neumünster", abgerufen am 20.10.2021. 10 Siehe Internetseite "Bundeswahlleiter", abgerufen am 20.10.2021. 11 Internetseite "Bundestag", abgerufen am 20.10.2021. 12 Bekanntmachung des Landeswahlleiters vom 21. Dezember 2020 - IV 314 - 115.21 - BW 21 - 9. 13 Internetseite "NPD-SH", abgerufen am 02.08.2021. 51 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode "Am Freitag, den 30. Juli, hat der Landeswahlausschuß die Landesliste der NPD zur Bundestagswahl, mit zwei Gegenstimmen von linken Gutmenschen, zugelassen. Damit sind die Nationaldemokraten mit ihrem Spitzenkandidaten Mark Proch für alle Schleswig-Holsteiner wählbar. (...) Die Probleme in unserem Land können nur durch eine wirkliche Systemalternative gelöst werden. (...) Volksdeutsche sind in vielen Städten bereits zur Minderheit im eigenen Land geworden. (...) Sie haben es in der Hand am 26. September den etablieren Politikern einen Denkzettel zu verpassen."14 Mit der Verwendung des in der Zeit des Nationalsozialismus etablierten Begriffs "Volksdeutsche" spricht sich die NPD deutlich gegen Zuwanderung und für das sogenannte Abstammungsprinzip aus. Nach diesem Prinzip werden als Deutsche nur jene angesehen, die deutsche Vorfahren haben, gleichzeitig werden Millionen deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Migrationshintergrund ausgegrenzt. Die NPD setzt sich mit einem ausschließlich ethnisch begründeten Abstammungsbegriff in Gegensatz zum Grundgesetz, das in Artikel 116 bestimmt: "Deutscher ... ist, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt." * Am 27. März beteiligten sich NPD-Funktionäre und weitere Mitglieder an einer sogenannten Anti-Corona-Demonstration in Neumünster. Die Veranstaltung wurde nicht als NPD-Aktion angemeldet, im Hintergrund zog jedoch der NPDLandesvorsitzende und Ratsherr Proch die Fäden. Den in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwurf, es handelte sich um eine "Nazi-Demo", wollte dieser dann aber dennoch nicht stehen lassen: "Die Herrschenden haben Angst, daß immer mehr Bürger gegen diesen Irrsinn auf die Straße gehen, daher bleibt als letztes Mittel nur, friedliche Bürgerproteste mit der Nazi-Keule zu bekämpfen. [...] Viele Bürger haben ihre Scheuklappen längst abgelegt und haben kein Problem mehr damit Seite an Seite mit den Nationaldemokraten auf die Straße zu gehen. Das lässt hoffen. Wir sind ein Volk und lassen uns nicht länger spalten. Selbstverständlich werde ich auch zukünftig immer dann gemeinsam 14 Internetseite "NPD-SH", abgerufen am 02.08.2021. 52 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 mit meinen Volksgenossen auf die Straße gehen, wenn dieser Staat versucht unsere Grundrechte einzuschränken", so Proch nach der Demonstration."15 Die Verwendung des Begriffs "Volksgenosse", der wiederum Teil der "Volksgemeinschaft" ist, zeigt einmal mehr die Nähe der NPD zum Nationalsozialismus. "Volksgemeinschaft" war ein zentraler Begriff im "Dritten Reich", worunter die Nationalsozialisten eine Schicksalsgemeinschaft verstanden, in der die Interessen des Einzelnen bedingungslos der Gemeinschaft der "Volksgenossen" untergeordnet wurden. Die NPD lehnt mithin ethnische Vielfalt und eine pluralistische Gesellschaft ab und bezieht damit eine eindeutig verfassungsfeindliche Position. * Am 14. November reihte sich die NPD mit Unterstützung der Jungen Nationalisten (JN) in das jährlich von Rechtsextremisten begangene "Heldengedenken" (siehe auch Kapitel 3.1.5) mit einer Aktion im Kreis Bad Segeberg ein: "Am Volkstrauertag versammelten sich volkstreue Deutsche an einem Ehrenmal im Kreis Segeberg, um ein würdevolles Heldengedenken durchzuführen. Das Ehrenmal erstrahlte im Kerzenschein als ein Teilnehmer den letzten Wehrmachtsbericht verlas. Es folgten Gedichte und Gedenkansprachen, bevor bei der Totenehrung die gefallenen Helden in unsere Reihen zurückgerufen wurden. Das Lied "Ich hat' einen Kameraden" rundete eine würdevolle Veranstaltung ab."16 Der in der Bundesrepublik Deutschland entstandene Sinn des Volkstrauertags, der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zu gedenken, wurde hier bewusst ignoriert. Die NPD knüpfte stattdessen geschichtsrevisionistisch an die NS-Zeit an, in der der Volkstrauertag durch den "Heldengedenktag" ersetzt und inhaltlich im nationalsozialistischen Sinne verändert wurde. 15 Internetseite "NPD-SH", abgerufen am 01.04.2021. 16 Internetseite "NPD-SH", abgerufen am 19.11.2021. 53 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Ausblick Im Berichtsjahr verlor die NPD bundesweit Mitglieder. In Schleswig-Holstein lag der Verlust bei rund 17 Prozent. Damit sackte die NPD-Schleswig-Holstein auf 100 Mitglieder ab (2020: 120). Dieser Abwärtstrend markiert einen neuen Tiefpunkt, der jedoch angesichts des inneren Zustands der NPD noch unterschritten werden könnte. Bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein am 8. Mai 2022 wird die NPD - so wie bereits 2017 - mangels Erfolgsaussichten nicht antreten. Damit würde sie sich allerdings auch in Schleswig-Holstein immer mehr von ihrem Anspruch entfernen, eine aktive Wahlpartei zu sein. Stattdessen setzt man offensichtlich jetzt schon auf die Kommunalwahl im Frühjahr 2023. 54 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 1.2 Junge Nationalisten (JN) Schleswig-Holstein Junge Nationalisten (JN) Schleswig-Holstein Logo der Jungen Nationalisten Die NPD unterhält die 1969 gegründete Jugendorganisation "Junge Nationalisten" (JN). Aus einem Zusammenschluss von ursprünglich rund 15 JN-Mitgliedern aus Schleswig-Holstein und Hamburg haben sich mittlerweile eigenständige Verbände gebildet. Bei den JN Schleswig-Holstein handelt es sich um eine kleine Gruppe von rund 10 JN-Angehörigen. Entwicklungen und Aktivitäten Im Gegensatz zu den Vorjahren gab es - vermutlich auch coronabedingt - nicht einmal vereinzelte öffentlichkeitswirksame Aktivitäten der JN in Schleswig-Holstein. Stattdessen berichtete die JN in der schleswig-holsteinischen Parteizeitung der NPD "Schleswig-Holstein-Stimme" beispielsweise von einem überregionalen "Gemeinschaftstag" außerhalb Schleswig-Holsteins in Brandenburg, an dem sich JN-Mitglieder aus Schleswig-Holstein beteiligt hätten. Ausblick Die JN in Schleswig-Holstein bleibt personell und organisatorisch weiterhin sehr schwach. Größere öffentlich wahrnehmbare politische Aktivitäten sind eher nicht zu erwarten. Die JN ist wie auch die Mutterpartei von einzelnen Protagonistinnen und Protagonisten abhängig. Von einer Festigung beziehungsweise dem Aufbau von Strukturen ist die JN in Schleswig-Holstein derzeit weit entfernt, sodass die Zukunftsperspektive ähnlich schlecht ist wie die der Mutterpartei. 55 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 1.3 Weitere rechtsextremistische Parteien Zur rechtsextremistischen Parteienlandschaft im Bund gehören auch "Die RECHTE" und der "III. Weg". Beide unterhielten weder Landesverbände, noch entfalteten sie politische Aktivitäten in Schleswig-Holstein. 1.4 Sonstiges rechtsextremistisches Personenpotenzial in Parteien Die Kategorie "sonstiges rechtsextremistisches Personenpotenzial in Parteien" wurde erstmalig im Berichtsjahr 2020 eingeführt. Sie beschreibt verfassungsfeindliche Personenzusammenschlüsse innerhalb von Parteien. Völkisch-nationalistischer Personenzusammenschluss innerhalb der Alternative für Deutschland (AfD), ehemals "Flügel" Völkisch-nationalistischer Personenzusammenschluss innerhalb der Alternative für Deutschland (AfD), ehemals "Flügel" Gründung: 2015 Personenpotenzial in Schleswig-Holstein: 130 (2020: 130) Der "völkisch-nationalistische Personenzusammenschluss" innerhalb der AfD vertritt Positionen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Völkische, fremdenund islamfeindliche Positionen können ebenso klar belegt werden wie antisemitische Einlassungen und Aussagen, die den Nationalsozialismus verharmlosen. Darüber hinaus werden der Parlamentarismus verächtlich gemacht und das staatliche Gewaltmonopol immer wieder in Frage gestellt. Dem "völkisch-nationalistischen Personenzusammenschluss" innerhalb der AfD werden in Schleswig-Holstein rund 130 Personen zugerechnet. Entwicklungen und Aktivitäten Um den ehemaligen sogenannten Flügel war es im Berichtsjahr insgesamt ruhig. Auf einschlägigen Internetportalen kommentierten Anhänger des ehemaligen Flügels das politische Gesamtgeschehen. Protagonisten dieses völkisch-nationalistischen Personenzusammenschlusses innerhalb der AfD traten mit öffentlichkeitswirksamen politischen Aktivitäten und Positionierungen im Sinne dieser verfassungsfeindlich ausgerichteten Strömung innerhalb des AfD Landesverbandes Schleswig-Holstein jedoch nicht auf. Im Berichtsjahr fanden bundesweit keine offiziellen "Flügel"-Veranstaltungen 56 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 mehr statt. An Treffen dieser Art hatten bis zur formalen Auflösung des Flügels im Frühjahr 2020 auch immer wieder Flügelanhänger aus Schleswig-Holstein teilgenommen. Ausblick Die fehlende öffentliche Präsenz des ehemaligen "Flügels" und seiner Anhängerinnen und Anhänger kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Strömungsbewegung innerhalb des AfD-Landeverbandes weiterhin vorhanden ist. Aktivitäten und Vernetzungen werden voraussichtlich verstärkt im Hintergrund, beispielsweise über Internetplattformen ablaufen. Entscheidend für die künftige Rolle des völkisch nationalistischen Personenzusammenschlusses wird voraussichtlich das Jahr 2022 sein, wenn der Landesparteitag der AfD-Schleswig-Holstein und Wahlen zum Landesvorstand stattgefunden haben werden. 1.5 Neonazistische Szene Neonazistische Szene Die neonazistische Szene gehört zu den parteiunabhängigen beziehungsweise parteiungebundenen Strukturen innerhalb rechtsextremistischer Personenzusammenschlüsse. Bei diesen Gruppierungen ist eine zweckund zielgerichtete organisierte Zusammenarbeit erkennbar. Neonazis agieren eher aktionistisch und sind ideologisch am historischen Nationalsozialismus ausgerichtet. Die wesentlichen Ideologieelemente sind übersteigerter Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus und Antipluralismus. Es wird ein am Führerprinzip ausgerichteter Staat angestrebt, dessen Grundlage eine im rassistischen Sinne verstandene Volksgemeinschaft bildet, die Menschen anderer Herkunft oder Kultur ausgrenzt und abwertet. Ethnische Vielfalt und eine pluralistische Gesellschaft werden als Bedrohung für die Existenz des eigenen Volks angesehen. Solche Auffassungen stehen in unüberbrückbarem Gegensatz zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Entwicklungen und Aktivitäten Die neonazistische Szene führte im Berichtsjahr erneut Aktionen durch, in denen ihre verfassungsfeindliche Ideologie offen zum Ausdruck gebracht wurde. 57 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode * Dazu gehörte beispielsweise der bundesweite "Aktionstag Schwarze Kreuze Deutschland" am 13. Juli, der sich in der Szene etabliert hat und mittlerweile zum achten Mal stattfand. An diesem Tag soll an deutsche Opfer von Gewalttaten erinnert werden, die durch Ausländerinnen oder Ausländer begangen worden sein sollen. Dazu werden an Ortsschildern oder markanten Plätzen schwarze Holzkreuze aufgestellt. Diese Aktionen werden von Szeneangehörigen regelmäßig fotografiert. Die Fotos werden anschließend in sozialen Medien veröffentlicht, um den Erfolg der Aktion zu dokumentieren. Aktionen dieser Art gab es im Berichtsjahr in Kiel sowie in den Kreisen Segeberg und RendsburgEckernförde. Indem gezielt auf die Herkunft von Opfer und Täterinnen und Täter hingewiesen wird, soll eine Bedrohung des deutschen Volkes durch einen Feind von außen suggeriert und Migration als ausnahmslos schädlich und gefährlich für die Gesellschaft dargestellt werden. In dieser Propaganda manifestiert sich die für die Szene prägende nationalistische und rassistische Idee der Volksgemeinschaft. * Eine feste Größe im Veranstaltungskalender der rechtsextremistischen Szene war im Berichtsjahr wieder das anlässlich des Volkstrauertags im November durchgeführte sogenannte Heldengedenken (siehe auch Kapitel III 1.1 und III 1.6). * Weiterhin organisierten einzelne Protagonistinnen und Protagonisten und Gruppierungen Feiern, die einerseits dem Zweck dienten, den Zusammenhalt der neonazistischen Szene zu stärken und andererseits Interessierten einen niederschwelligen Zugang zur Kontaktaufnahme boten. Auch wenn aufgrund der im Berichtsjahr geltenden Corona-Beschränkungsmaßnahmen rechtsextremistische Veranstaltungen öffentlich kaum wahrnehmbar waren, zeigte beispielsweise eine Feier am 21. August in der Segeberger Heide mit etwa zwei Dutzend Teilnehmerinnen und Teilnehmern, dass die Szene auf solche Zusammenkünfte auch in Pandemiezeiten nicht verzichtete. Die Anreise mehrerer Personen aus anderen Bundesländern unterstrich die Bedeutung solcher Zusammenkünfte für die realweltliche und überregionale Vernetzung der Szene. Die Veranstaltung wurde von der Polizei aufgelöst. 58 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 * Von der im Jahr 2019 gegründeten neonazistischen Gruppierung "Aryan Circle" (AC) im Kreis Segeberg gingen im Berichtsjahr keine öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten aus. Gelegentliche Äußerungen im Internet verhallten überwiegend ohne öffentlich wahrnehmbare Reaktionen. Dem AC waren in Schleswig-Holstein zeitweise bis zu 25 Personen zuzurechnen. Hinzu kamen einzelne Personen aus anderen Bundesländern, die ebenfalls dem AC angehörten oder im Internet für den AC Sympathie bekundeten. Mitglieder des AC begingen immer wieder Straftaten wie Sachbeschädigungen, Bedrohungen und Körperverletzungen. Versuche des AC, Anschluss an andere rechtsextremistische Kreise zu finden, schlugen fehl. Insbesondere die regionalen rechtsextremistischen Gruppierungen sahen im AC und ihrem Anführer in erster Linie Kriminelle. Die Staatsanwaltschaft hat im Berichtsjahr ihre Ermittlungen gegen den AC wegen Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung (SS 129 StGB fortgeführt. * Die rund zehn Mitglieder der neonazistischen Gruppierung "Nationalsozialisten Bad Segeberg" (NSBS) fielen im Berichtsjahr nicht mit öffentlich wahrnehmbaren Veranstaltungen auf. * Der rechtsextremistischen Gruppierung Bollstein Kiel und deren Umfeld sind rund 20 Personen aus Kiel und Umgebung zuzurechnen. Sie trat ebenfalls nicht mit eigenen Aktionen öffentlichkeitswirksam auf. Gleichwohl nahmen einzelne Mitglieder an einem rechtsextremistischen Konzert am 25. September in der Gaststätte "Titanic" in Neumünster teil und trugen dabei ihre Gruppenzugehörigkeit mit eigens hergestellten T-Shirts öffentlich zur Schau. Ausblick Die aktionistisch orientierte neonazistische Szene in Schleswig-Holstein ist in der breiten Zivilgesellschaft nicht anschlussfähig, fördert jedoch den Zusammenhalt und die Verbreitung rechtsextremistischer Ideologien innerhalb der Szene. Sie wird an ihrer etablierten Tradition aus anlassbezogenen Ritualen, wie der Aktion "Schwarze Kreuze" oder dem "Heldengedenken", sowie ihren regelmäßigen Treffen 59 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode und Feiern festhalten. Solche Veranstaltungen mit direkten persönlichen Kontakten und einer unmittelbaren Kommunikation sind für die Szene essentiell. Sie dienen der ideologischen Selbstvergewisserung und dem grundsätzlichen Erhalt der Mobilisierungsund Aktionsfähigkeit in der eigenen Gruppe und zusammen mit anderen Gruppierungen. Sie dürften auch im Zuge einer weiter zunehmenden Verlagerung von Aktivitäten in digitale Foren nie vollkommen verschwinden. 60 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 1.6 Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) Identitäre Bewegung Logo der Identitären Bewegung Schleswig-Holstein Kernelement der identitären Weltanschauung ist das Konzept des Ethnopluralismus. Diese Theorie ist der Neuen Rechten zuzuordnen und steht in der Kontinuität der antiliberalen und antiegalitären Gedanken der Konservativen Revolution der 1920er Jahre. Vermeintlich homogene Ethnien oder Volksgruppen werden dabei anhand ihrer Herkunft oder Kultur definiert. Ihnen wird das "Recht auf Verschiedenheit" zugestanden, welches wiederum allein durch strikte gegenseitige Abgrenzung voneinander zu bewahren sei. Wesentliche Ausdrucksform dieses Konzeptes ist die Erzählung des "Großen Austausch", wonach die europäische Bevölkerung gezielt durch muslimische Einwanderer ersetzt werden solle. Die Muslimenfeindlichkeit ist prägend für die Ideologie der Identitären Bewegung (IB). Ursprünglich aus Frankreich stammend, wo sich Anfang der 2000er Jahre erstmalig "identitäre" Gruppen bildeten, entstand die "Identitäre Bewegung Deutschland" (IBD) im Jahr 2012 und trat anfangs lediglich im virtuellen Raum auf. Im Mai 2014 erfolgte die Registrierung der IBD als eingetragener Verein mit Sitz in Paderborn (Nordrhein-Westfalen). Die IBD unterhält bundesweit 16 Regionalgruppen, davon auch eine in Schleswig-Holstein. Ableger der IB gibt es in vielen europäischen Ländern, insbesondere in Österreich. Die IBD versteht sich selbst als außerparlamentarische und europaweit agierende, patriotische Jugendbewegung. Sie betont das Operationsfeld der Metapolitik, womit eine langfristig angelegte Strategie der Einflussnahme im vorpolitischen Raum und auf die öffentliche Meinungsbildung gemeint ist. Aktivitäten Zielgruppenorientiert setzte die IBD alles daran, ihre Aktivitäten für Jugendliche und junge Erwachsene attraktiv zu vermarkten. Häufig waren die produzierten Bilder wichtiger als das eigentliche Ereignis, wenn beispielsweise das Anfertigen eines Banners als politische Aktion verkauft werden sollte. 61 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Die IBD stützte sich jedoch nicht allein auf den plakativ nach außen getragenen Aktivismus und dessen Vermarktung, sondern war zunehmend um ein Intellektualisieren und eine Elitenbildung im Bereich der Metapolitik bemüht. Ein prägnantes Beispiel hierfür war das Projekt "GegenUni", eine virtuelle Hochschule, die ein alternatives Bildungsangebot in Form von Onlinekursen anbot und sich selbst als "rechte Digitalakademie" mit über 300 Studentinnen und Studenten bezeichnete. Mit Projekten wie dem Blog "feldzug"17 knüpften Protagonistinnen und Protagonisten der IBD gezielt an anderer Stelle an: Dort wurde die Schnittstelle zwischen Neuer Rechter und dem parlamentsorientierten Rechtsextremismus bedient. Zu solch aufwändigen Projekten war die Identitäre Bewegung Schleswig-Holstein (IBSH, eine der Regionalgruppen der IBD) nicht in der Lage. Dennoch waren gewisse Bemühungen in diesem Bereich zu verzeichnen, indem beispielsweise neurechte Literaturtipps nebst Teaser auf dem Telegramkanal veröffentlicht wurden. Die Aktivitäten der Identitären Bewegung Schleswig-Holstein haben im Berichtsjahr sprunghaft zugenommen. Regionaler Schwerpunkt war der Großraum Kiel, wo es im Jahresverlauf zu diversen Aktionen der IBSH kam. Auch in anderen Städten, hauptsächlich in Flensburg und Lübeck, konnten vereinzelt Aktivitäten der IBSH festgestellt werden. Die IBD steht seit jeher für einen provokativen Aktionismus, der mit spektakulären Aktionen Aufmerksamkeit und öffentliche Resonanz erzielen will. Dazu greift die IBD im Regelfall ein aktuelles politisches Thema auf und kombiniert dies mit identitären Positionen. Ein typisches Beispiel lieferten Kieler Aktivistinnen und Aktivisten der IBSH im Juli, als sie ein Banner von einer Brücke entrollten. Auf diesem Spruchband prangerten sie Feministinnen an, die schweigen würden, wenn Migranten Straftaten an einheimischen Frauen begingen. Auf ihrem Telegramkanal veröffentlichten sie zu dieser Aktion: "Wer Multikulti importiert, importiert Gewalt, ethnische Konflikte und Mord!"18. Die IBSH versuchte den Eindruck zu erwecken, dass Kriminalität in erster Linie auf Tatverdächtige 17 Selbstbeschreibung: "Strategie, Kommunikation, Kampagnengestaltung und Analyse für Nonkonformisten" 18 Telegramkanal der IBSH, abgerufen am 25.02.2022. 62 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 mit Migrationshintergrund zurückzuführen sei. Diese Aktion richtete sich somit gezielt gegen den Gedanken von kultureller Vielfalt und Völkerverständigung. Daneben nutzte die IBSH im Berichtsjahr auch Proteste gegen die Corona-Maßnahmen für eigene Aktivitäten. Ort der Handlung war wieder Kiel. Hier suchten Angehörige der IBSH Anschluss an das Lager der Kritiker der Corona-Einschränkungsmaßnahmen, etwa durch Propagandaaktivitäten im Umfeld von Kundgebungen oder durch unmittelbare Beteiligung an den Protesten. Am Volkstrauertag im November, der von Revisionisten als "Heldengedenktag" umgedeutet wird (siehe auch Kapitel III 1.1 und Kapitel III 1.5), legte die IBSH wie in den Vorjahren Kränze nieder. Diese Vereinnahmung der Ereignisse lässt Zweifel an der von der Identitären Bewegung ansonsten häufig betonten strikten Distanzierung von Akteurinnen und Akteuren sowie Positionen des Neonazismus aufkommen. In eine ähnliche Richtung deutete ein Artikel der IBSH, der anlässlich des Jahrestags der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober veröffentlicht wurde: Für das Zusammenwachsen der beiden deutschen Staaten wurde "der deutsche Volkswille" als maßgeblich angeführt. Die Hervorhebung eines "Volkswillens" ist in diesem Kontext weniger im Sinne einer durch demokratische Verfahren zustande gekommenen Mehrheitsmeinung zu interpretieren, sondern vielmehr als Ausdruck des Willens eines vermeintlich homogenen Volkes. Damit machte sich die IBSH ein antipluralistisches Weltbild zu eigen. Die IBSH berichtete über ihre Aktionen regelmäßig in sozialen Medien, deren Reichweite allerdings eher als gering anzusehen ist. Insbesondere bediente sich die IBSH dem Messenger Telegram. Präsenzen in anderen sozialen Netzwerken waren hingegen nicht relevant. Dennoch war die mediale Aufbereitung von Aktionen ein zentraler Aspekt in der propagandistischen Arbeit der IBSH. 63 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Zwischen der IBSH und der Regionalgruppe der Identitären Bewegung Hamburg bestanden engere Kontakte, beide Gruppen führten teilweise gemeinsame Aktivitäten durch. Zudem zeichneten sich Bezüge in das angrenzende europäische Ausland ab: Nach eigenen Angaben beteiligten sich Angehörige der IBSH an einer Kundgebung der Identitären Bewegung Österreich am 31. Juli in Wien, die sich gegen das dortige Verbot des Lambda-Symbols19 richtete. Die Verbindungen nach Österreich wurden auch durch ein im Herbst veröffentlichtes Video deutlich, in welchem die Führungsfigur der Identitären Bewegung Österreich explizit dazu aufrief, sich der IBSH anzuschließen. Zudem gab es mit Angehörigen der Identitären Bewegung Dänemark gemeinsame Unternehmungen. Über die "skandinavische Sommeruniversität" berichtete die IBSH auf ihrem Telegram-Kanal ebenso wie über eine Banneraktion deutscher und dänischer Identitärer im Mai. Ausblick Während in den Vorjahren kaum öffentliche Aktivitäten zu verzeichnen waren, gelang es der IBSH im Berichtsjahr offenbar, die jahrelang andauernde Führungsund Strukturschwäche zumindest im Ansatz zu überwinden. Nach einer längeren Phase der öffentlichen Zurückhaltung vermochten die nach wie vor nur wenigen Aktivistinnen und Aktivisten ein gewisses Aktionsniveau und einen entsprechenden Zulauf zur IBSH herzustellen. Allerdings bestanden keine etablierten Strukturen, die mit anderen Bundesländern zu vergleichen wären. Als Impulsgeber beziehungsweise strategisch überragende Gruppierung ist die IBSH insofern weiterhin nicht zu bewerten. 19 Markenzeichen der IBD ist das Lambda, der elfte Buchstabe des griechischen Alphabets, dargestellt in den Farben gelb und schwarz. Angelehnt an den Kinofilm "300", der die historische Schlacht der Spartaner im Jahr 480 v. Chr. gegen ein übermächtiges persisches Heer behandelt, wird Bezug zu den Soldaten des antiken Sparta genommen, die auf ihren Schilden das Lambda trugen. Die Mitglieder der Identitären Bewegung sehen sich in der Tradition der Spartaner und haben das Lambda als ihr Symbol etabliert. 64 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Im Berichtsjahr gab es erste Anzeichen, dass sich die IBD, und damit auch die IBSH, einer gewissen taktischen Neuausrichtung unterziehen könnten. Durchaus selbstkritische Stimmen innerhalb der Gruppierung wiesen darauf hin, dass Umstände wie die Überalterung der "ersten Generation" der IBD, aber auch gesellschaftliche Reaktionen wie das Deplatforming20 die IBD durchaus vor Probleme stellte. Auch die bisher zumindest von Führungsfiguren gelebte Offenheit hinsichtlich ihres Engagements wurde kritisch gesehen, ebenso wie der Umgang der IBD mit staatlichen Gegenmaßnahmen. Es wurden daher die Elitenbildung und die Schaffung einer Gegenkultur angeregt, die weiterhin und verstärkt auf die "Mitte" einwirken und die Diskursverschiebung vorantreiben sollen. Insbesondere wurde auch Maskierung statt Transparenz angeregt, womit der Verzicht auf das bislang allgegenwärtige LambdaSymbol bei öffentlichen Aktivitäten gemeint ist. Das Ziel dieses Strategiewechsels ist, dass Propagandaaktionen erst im Nachhinein der IBD zugeordnet werden können. Ein Beispiel war am 27. November zu beobachten. An diesem Tag verteilten Aktivistinnen und Aktivisten der IBSH gemeinsam mit Hamburger IB-Angehörigen Flyer im Umfeld einer Demonstration des Bündnis Seebrücke in Hamburg. Die Flugblätter ("Grenzen auf!") vermittelten - entgegen dem ersten Eindruck - dann doch fremdenfeindliche Positionen, da sie mit der Parole "Solidarität mit Vergewaltigern und Mördern statt mit der eigenen Bevölkerung" fortgesetzt wurden. Derartige Aktivitäten dürften zukünftig häufiger von der IB zu erwarten sein. 20 Deplatforming bedeutet das Sperren von Accounts auf sozialen Plattformen wie Facebook, Twitter etc. 65 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 2 Rechtsextremistische Verlage Rechtsextremistische Verlage Rechtsextremistische Verlage versorgen die Szene über Printund Onlinemedien mit ideologischen Grundlagen und haben längst die Wirkmechanismen der Metapolitik (siehe auch Kapitel III 1.6) für sich erkannt. Die Autorinnen und Autoren stellen in ihren Beiträgen demokratische und gesamtgesellschaftspolitische Normen und Werte nicht nur in Frage, sondern definieren sie im Sinne eines rechtsextremistischen Weltbilds um. Sie tragen mit ihren Aktivitäten dazu bei, den politischen Diskurs nach rechts zu verschieben. Sie wollen auf diese Weise sukzessive ein politisches Umdenken erreichen und dadurch eine rechtsextremistische Gegenkultur in der Gesellschaft etablieren. Die Autorinnen und Autoren sehen sich als Medium der Aufklärung und Aufdeckung und verleihen neben Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten jenen Gehör, die ihrer rechtsextremistischen Weltanschauung nahestehen, wie insbesondere Gruppierungen aus dem Rechtspopulismus. Während rechtsextremistische Publikationen regelmäßig aktuelle Themen ideologisch besetzen und gleichzeitig die dem Demokratieund Rechtsstaatsprinzip sich verpflichtet fühlenden Medien häufig als "Lügenpresse" bezeichnen, die bewusst Tatsachen verschweigen oder falsch darstellen würden, erscheint jedes Jahr auch eine Vielzahl an Büchern mit geschichtsrevisionistischen, antisemitischen und fremdenfeindlichen Inhalten. Auf beiden Wegen, über Bücher und regelmäßig erscheinende Publikationen, säen rechtsextremistische Verlage Zweifel und Vorbehalte ihrer Leserschaft gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zielen auf deren Beseitigung ab. Entwicklungen und Aktivitäten Durch den Vertrieb von geschichtsrevisionistischen, antisemitischen und fremdenfeindlichen Schriften versuchten rechtsextremistische Verlage im Berichtsjahr weiterhin die Sichtweise ihrer Leserschaft zum tageswie auch gesamtpolitischen Geschehen rechtsextremistisch zu prägen. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, wurde neben der Veröffentlichung von Druckschriften verstärkt das Internet als Verbreitungsplattform genutzt. Zu den Schwerpunktthemen ihrer Berichterstattung gehörten im Berichtsjahr sowohl die anhaltende Corona-Pandemie als auch die Bundestagswahl. Indem die Corona-Politik der Regierung abgelehnt, staatliches Handeln delegitimiert und die Erzählung einer durch die etablierten Medien unterdrückten Wahrheit wieder66 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 holt wurde, sollten in der Leserschaft Ängste vor einem vermeintlich drohenden Obrigkeitsstaat und einem damit einhergehenden Verlust persönlicher Freiheiten geschürt und das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat erschüttert werden. Die Einschränkungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in der Pandemie boten den rechtsextremistischen Verlagen, ihren Publikationen und Autorinnen und Autoren einen aus ihrer Sicht willkommenen Resonanzboden, um sich als die wahren Hüter und Verteidiger von Rechtsstaatlichkeit zu präsentieren. Mit Blick auf die Bundestagswahl wurde insbesondere Vertreterinnen und Vertretern aus dem populistischen Grenzbereich zum Rechtsextremismus ein Forum geboten. Dabei war es von Interesse, die Zweifel der Leserschaft an der herrschenden Demokratie voranzutreiben, Ressentiments zu festigen und somit einen Stimmungswechsel zu begünstigen, um eine politische Bewegung zu etablieren, die eine Ablösung des Regierungssystems der Bundesrepublik Deutschland vorantreibt. Ausblick Die in Schleswig-Holstein ansässigen, über die Landesgrenzen hinaus tätigen und bundesweit bedeutenden rechtsextremistischen Verlage werden auch weiter daran arbeiten, vorzugsweise die bürgerliche Mitte der Gesellschaft anzusprechen, um aus diesem sozialen Milieu einen politischen Stimmungswechsel hin zu einer völkischen Gesellschaftsordnung und einem autoritären (Führer-)Staat voranzutreiben. 67 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 3 Subkulturell geprägte Szene Subkulturell geprägte Szene Die subkulturell geprägte Szene gehört in die Kategorie des weitgehend unstrukturierten rechtsextremistischen Personenpotenzials. Darüber hinaus gehören in diese Kategorie organisationsungebundene Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten, rechtsextremistische Internetaktivistinnen und Internetaktivisten sowie sonstige Einzelpersonen und Gewalttäterinnen und Gewalttäter. Subkulturell geprägte Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten gehören in der Regel keiner festen Organisationsstruktur an. Eine Ausnahme bilden beispielsweise die Hammerskins (siehe "Aktivitäten"). Angehörige der subkulturellen Szene haben meist kein in sich geschlossenes rechtsextremistisches Weltbild. An die Stelle eines gefestigten ideologischen Überbaus treten einzelne Versatzstücke rechtsextremistischer Weltanschauung wie beispielsweise rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Positionen, die in der Regel mit einer hohen Gewaltbereitschaft einhergehen. Subkulturell geprägte Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten sind an inhaltlicher politischer Arbeit in Parteien oder anderen rechtsextremistischen Gruppierungen wenig bis gar nicht interessiert. Triebfeder ihres Engagements ist nicht eine an einem bestimmten Ziel ausgerichtete politische Mission, wie man dies beispielsweise von rechtsextremistischen Parteien kennt. Die subkulturelle Szene eint ein erlebnisorientierter Lebensstil, der sich hauptsächlich in der Teilnahme an rechtsextremistischen Demonstrationen, Musikund Kampfsportveranstaltungen ausdrückt. Insbesondere Kampfsportveranstaltungen dienen der Rekrutierung von jungen, sportaffinen Männern für das rechtsextremistische Spektrum, fungieren als Bindeglied in andere gewaltaffine Milieus, vernetzen die Szene europaweit und sind "Trainingslager" für die Vorbereitung auf gewaltsame Auseinandersetzungen dieses Personenkreises mit der Polizei und dem politischen Gegner. Entwicklungen und Aktivitäten Angehörige der subkulturell geprägten, weitgehend unstrukturierten Szene entfalteten im Berichtsjahr kaum öffentlichkeitswirksame Aktionen. Aus eigener Initiative wurden zwar Musikveranstaltungen veranlasst, ansonsten beschränkten sich weitere politische Aktivitäten auf die bloße Teilnahme Einzelner an Demonstrationen oder Gedenkveranstaltungen, wie zum Beispiel dem Trauermarsch am 9. Oktober in Dortmund für den verstorbenen bundesweit bekannten Rechtsextremisten Siegfried Borchert. Angehörige der subkulturell geprägten Szene leisteten im Berichtsjahr keine nennenswerte Unterstützung für rechtsextremistische Parteien. 68 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Subkulturell geprägte Rechtsextremisten in festen Organisationsstrukturen, wie die bundesweit aktiven Hammerskins, entfalteten in Schleswig-Holstein weder Aktivitäten, noch konnte hier eine regionale Gruppe, ein sogenanntes Chapter, festgestellt werden. Bei den "Hammerskins" handelt es sich um ein internationales Skinhead-Netzwerk, das in mehreren Ländern über Ableger verfügt. Ihre Ideologie ist von Rassismus und Neonationalsozialismus geprägt. Ziele sind die Erhaltung der "Reinheit der weißen Rasse" sowie die Vereinigung aller rechtsextremistischen weißen Skinheads in einer weltweiten "Hammerskin Nation". Hammerskins haben ein elitäres Selbstverständnis und pflegen Kontakte ins europäische Ausland sowie in die USA. Nach wie vor war die weitgehend unstrukturierte Szene national und international äußerst gut über das Internet vernetzt. Mit ihren Veranstaltungen fungiert sie als Forum rechtsextremistischer Aktivitäten und dient dem Erhalt und dem Ausbau von Kontakten. Ausblick Die subkulturell geprägten Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten werden auch künftig das rechtsextremistische Gesamtspektrum entscheidend mitprägen. Sie bilden weiterhin den harten Kern des gewaltorientierten Spektrums. Innerhalb der Politisch motivierten Kriminalität -rechts(PMK-rechts) gehen Köperverletzungsdelikte, Sachbeschädigungen, Volksverhetzung, aber auch Propagandadelikte häufig auf das Konto von subkulturell geprägten Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten. Das im Berichtsjahr von 340 auf 350 leicht gestiegene gewaltorientierte rechtsextremistische Personenpotenzial ging wie in den vergangenen Jahren auf die Anhängerinnen und Anhänger der subkulturell geprägten Szene zurück. Wenn auch nicht unmittelbar in das bürgerliche Spektrum anschlussfähig, so entfaltet die Szene durch ihren Eventcharakter eine nicht zu unterschätzende Wirkung auf insbesondere junge Menschen und dient weiterhin als das Einfallstor für die Rekrutierung neuer Anhänger der subkulturell geprägten Rechtsextremisten. Dass diese Szene längst auch äußerst rege in der virtuellen Welt unterwegs ist, macht sie für eine internetaffine Jugend zusätzlich attraktiv. 69 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 4 Rechtsextremistische Musikszene Rechtsextremistische Musikszene Für die subkulturell geprägte und weitgehend unstrukturierte rechtsextremistische Szene sind Musikveranstaltungen nach wie vor das verbindende Element. Dort werden Kontakte gepflegt und teils internationale Vernetzungen etabliert. Rechtsextremistische Musik transportiert das Lebensgefühl der Szene, verbreitet ihre Ideologien und bietet einen schnellen Einstieg in die Szene. Die Verfassungsschutzbehörden unterscheiden in der rechtsextremistischen Musikszene drei Veranstaltungsformen: Konzerte, Liederabende und sonstige Musikveranstaltungen. Bei Letzteren handelt es sich um Veranstaltungen mit Live-Musik, bei denen die Musikdarbietung nicht im Vordergrund steht, wie beispielsweise im Rahmen von Parteiversammlungen. Entwicklungen und Aktivitäten Im gesamten Bundesgebiet wurden, wie schon im Jahr 2020, aufgrund versammlungsrechtlicher Beschränkungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie nur vereinzelt größere Musikveranstaltungen mit bis zu dreistelligen Besucherzahlen festgestellt. In Schleswig-Holstein gab es im mittleren und südlichen Landesteil ein Konzert, zwei Liederabende sowie fünf sonstige Musikveranstaltungen. Die Teilnehmerzahlen variierten zwischen 20 und 100 Personen. Mit Ausnahme eines Liederabends am 25. September in Neumünster wurden alle Darbietungen konspirativ durchgeführt und erzielten keine öffentliche Außenwirkung. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Anzahl der Musikdarbietungen von fünf (2020: ein Konzert, kein Liederabend, vier sonstige Musikveranstaltungen) auf acht. Ausblick Obgleich in den pandemiebedingten Einschränkungen die Hauptgründe für die geringe Anzahl rechtsextremistischer Musikveranstaltungen lagen und in Schleswig-Holstein erschwerend die anhaltende Mobilisierungsschwäche der Szene sowie der Mangel an geeigneten Veranstaltungsorten hinzukam, hat sich die rechtsextremistische Musikszene doch längst im Internet etabliert. Neue Alben erscheinen über Online-Musikdienste, Interviews stehen zum Stream bereit und Merchandisingartikel können per Mausklick nach Hause bestellt werden. 70 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Auch ohne die Möglichkeit von Live-Auftritten werden daher weiterhin Musiker ihre Neuerscheinungen präsentieren und sich zu den unterschiedlichsten Projekten zusammenschließen können. 5 Die Bedeutung des Internets in der rechtsextremistischen Szene Rechtsextremistische Bestrebungen im Internet Der virtuelle Raum hat im Berichtsjahr für rechtsextremistische Bestrebungen weiter an Bedeutung und Dynamik zugenommen. So nutzten rechtsextremistische Einzelpersonen, lose Personenzusammenschlüsse bis hin zu streng hierarchisch organisierten Gruppierungen die zahlreichen und unterschiedlichen Internetdienste für verfassungsfeindliche Agitation mit volksverhetzendem, rassistischem, antisemitischem und demokratieund rechtsstaatsbekämpfendem Inhalt. Virtuelle Kanäle mit rechtsextremistischen Akteuren und Inhalten entstanden gleichsam über Nacht und verschwanden wieder ebenso schnell. Andere etablierten sich als beständige Größe. Entwicklungen und Aktivitäten Über soziale Netzwerke, Messengerdienste, Videoportale, Imageboards, Spieleplattformen sowie eigene Webseiten wurden ideologische Propaganda, Ankündigungen und Aufbereitungen von szeneinternen Veranstaltungen, rechtsextremistische Kampagnen, Demonstrationen sowie Musikvideos verbreitet. Zudem hat sich im Internet längst ein reger Austausch und Handel mit rechtsextremistischer Musik, Literatur, Werbeartikeln und Devotionalien etabliert. Im Berichtsjahr gehörten auch wieder Aufrufe zu politisch motivierter Gewalt und Hassbotschaften zu rechtsextremistischen Internetaktivitäten. Häufig nutzten Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten das Internet als einen vermeintlich rechtsfreien Raum, um ihre rassistischen und antisemitischen Ressentiments ungehemmt auszuleben. Solche Wortbeiträge wurden oft in einer ironisch sarkastischen Form formuliert, um sich, je nach Bedarf, davon wieder distanzieren oder den Sachverhalt bagatellisieren zu können. Nachdem rechtsextremistische Inhalte auf den gängigen Internetplattformen wie Facebook, Twitter, Instagram oder Youtube inzwischen vermehrt gemeldet und von den Unternehmen gelöscht wurden, wichen Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten 71 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode teils auf Alternativportale und Dienste, wie Telegram, vk oder BitChute aus. Dort wurden Hetze, Rassismus und Antisemitismus oft nicht konsequent durch die Betreiberinnen und Betreiber sanktioniert. So verbreitete beispielsweise ein Nutzer aus Schleswig-Holstein einen Beitrag über Telegram21 mit dem Bild des jüdischen Bankiers Jacob Rothschild und einem Text, der ihn als hinterlistig und manipulativ darstellt. Der Text lautet: "Guten Tag, mein Name ist Jacob Rothschild. Meine Familie hat einen Reichtum von 500 Billionen US-Dollar angehäuft. Wir besitzen fast jede Zentralbank der Welt. Wir finanzieren bei jedem Krieg beide Seiten, seit Napoleon. Wir besitzen eure Zeitungen, die Medien, euer Öl und eure Regierung. Sie haben wahrscheinlich noch nie von mir gehört..." Hier wurde das antisemitische Verschwörungsnarrativ der angeblichen Allmacht und Kontrolle der Juden über das internationale Finanzwesen, die Medien und andere wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Bereiche und einer damit einhergehenden vermeintlichen Weltherrschaft bedient. Ausblick Social Media-Plattformen sind häufig die Orte, an denen Radikalisierungsprozesse entstehen und gefördert werden, die dann in politisch motivierten Straftaten münden können. Solche Echokammern bringen Tätertypen hervor, die bislang nicht in rechtsextremistischen Strukturen oder Gruppierungen aufgefallen sind. Sie fühlen sich als Vollstreckerinnen und Vollstrecker eines verbal aggressiven, gewaltbefürwortenden rechtsextremistischen Diskurses. Auch wenn viele der rechtsextremistischen Internetakteurinnen und Internetakteure nicht realweltlich in Erscheinung traten, versuchten sie dennoch, andere Nutzerinnen und Nutzer für rechtsextremistische Ideologien zu gewinnen und durch Hetze und Aufstachelung zu politisch motivierten Straftaten anzustiften. 21 Abgerufen am 29.06.2021 über den Messengerdienst Telegram. 72 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Die Verlagerung rechtsextremistischer Bestrebungen ins Internet wird mit der weiter wachsenden Zahl von Kommunikationsmöglichkeiten und durch den Trend, immer häufiger verschlüsselte Kommunikationsdienste zu nutzen, noch einmal deutlich zunehmen. Eine besondere Herausforderung wird weiterhin darin bestehen, rechtsextremistische Radikalisierungsverläufe Einzelner frühzeitig zu erkennen, um Polizei und Staatsanwaltschaft vor Gefahren für die öffentliche Sicherheit rechtszeitig zu informieren. Die zahlreichen Plattformen und Dienste, wo teils unterschwellig, teils offen gehetzt und zur Gewalt aufgerufen wird, machen dies zu einer zunehmend schwierigeren Aufgabe. 6 Rechtsextremistisches Personenpotenzial in Schleswig-Holstein Das rechtsextremistische Personenpotenzial wird in drei Kategorien erfasst. Unterscheidungsmerkmal ist dabei der Organisationsgrad. Die erste Kategorie bildet das Potenzial in den Parteien ab, einschließlich des sonstigen rechtsextremistischen Personenpotenzials in Parteien, zu welchem der völkisch-nationalistische Personenzusammenschluss (ehemals "Flügel") in der Alternative für Deutschland (AfD) zählt. In der zweiten Kategorie wird das rechtsextremistische Personenpotenzial in parteiunabhängigen beziehungsweise parteiungebundenen Strukturen erhoben. Dazu zählen unter anderem rechtsextremistische Gruppierungen, bei denen eine zweckund zielgerichtete organisierte Zusammenarbeit erkennbar ist, wie beispielsweise bei neonazistischen Zusammenschlüssen, Gruppierungen der Neuen Rechten oder auch bei rechtsextremistischen Vereinen. Zum weitgehend unstrukturierten rechtsextremistischen Personenpotenzial als dritter Kategorie gehören subkulturell geprägte Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten, organisationsungebundene Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten ebenso wie rechtsextremistische Internetaktivistinnen und Internetaktivisten und sonstige Einzelpersonen. Zur rechtsextremistischen Szene gehörten in Schleswig-Holstein im Berichtsjahr rund 1200 Personen (2020: 1180). Darunter waren etwa 350 gewaltorientierte Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten (2020: 340). Im Vergleich zu 2020 stieg damit das rechtsextremistische Personenpotenzial um rund 1,7 Prozent leicht an. 73 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Zuwachs gab es sowohl in den parteiunabhängigen beziehungsweise parteiungebundenen Strukturen als auch beim weitgehend unstrukturierten rechtsextremistischen Personenpotenzial. In beiden Kategorien ging der Anstieg auf Personen zurück, die im Kontext der CoronaBeschränkungsmaßnahmen unter anderem über das Internet den Weg in rechtsextremistische Milieus fanden. Rechtsextremistisches Personenpotential 2020 2021 in Parteien 260 235 darunter NPD/JN 120 100 Der III. Weg - - DIE RECHTE 10 5 sonstiges rechtsextremistisches Personenpotenzial 130 130 in Parteien in parteiunabhängigen bzw. parteiungebunde350 370 nen Strukturen weitgehend unstrukturiertes rechtsextremisti570 595 sches Personenpotenzial Gesamt Land 1180 1200 davon als gewaltorientiert eingeschätzte Rechtsext340 350 remisten 74 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 IV Islamismus und islamistischer Terrorismus 1 Islamistische Organisationen, Gruppierungen und Strömungen Islamistische Organisationen lassen sich zwei übergeordneten Grundrichtungen zuordnen, die sich anhand ihrer Einstellung zu Gewalt und Gewaltanwendung ergeben. Sowohl die gewaltbefürwortenden und selbst Gewalt anwendenden jihadistisch-terroristischen Gruppierungen als auch diejenigen islamistischen Gruppierungen, die versuchen, ihre extremistischen Ziele ohne den Einsatz von Gewalt durchzusetzen, werden dabei vom Verfassungsschutz beobachtet. Letztere bewegen sich mit ihrer Agenda jedoch zumindest in Deutschland offiziell innerhalb der verfassungsmäßigen Legalität, weshalb sie auch als Legalisten bezeichnet werden. 1.1 Salafistische Bestrebungen/Salafismus SALAFISMUS Anhängerschaft in Schleswig-Holstein: 750 (2020: 750) Der Salafismus als besonders dynamische und mitunter auch sehr streng konservative islamistische Strömung ist ideologisch rückwärtsgerichtet und arbeitet auf die Islamisierung der Gesellschaft und langfristig auf die Etablierung eines islamischen Gottesstaates hin. Somit ist er mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gänzlich unvereinbar und seine Anhängerschaft steht unter dem Sammelbegriff "Salafistische Bestrebungen" entsprechend unter Beobachtung der Verfassungsschutzbehörden. Durch die Sicherheitsbehörden wird innerhalb des Salafismus unterschieden zwischen politischem Salafismus, also dem Versuch, durch Missionierung (da'wa) eine gesellschaftliche Durchdringung ihrer Ideologie zu erreichen, und salafistischem Jihadismus, dessen Propaganda und Handlungen vorwiegend durch den bewaffneten Kampf (Jihad) gegen vermeintliche Ungläubige geprägt sind. Die Übergänge vom politischen zum jihadistischen Salafismus sind dabei jedoch oft fließend, denn auch wenn ersterer in der Regel auf die aktive Anwendung von Gewalt verzichtet, hat er durch seine strikte Ausrichtung an Sunna (Prophetentradition) und Koran - der bei unreflektierter Lesart beispielsweise auch die Züchtigung von Ehefrauen erlaubt - sowie der Forderung nach der Scharia mit ihren oft gewaltbehafteten Strafelementen zumindest eine Toleranz gegenüber Gewalt als legitimem Instrument. 75 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 1.1.1 Salafistische Missionierungsaktivitäten (da'wa) Missionierungsarbeit spielte im Salafismus in den vergangenen Jahren eine zunehmende Rolle zur Gewinnung neuer Anhängerinnen und Anhänger. Salafistische Akteure betreiben ihre Da'wa-Aktivitäten auf mehreren Ebenen. Zum einen verbreiten salafistische Gruppierungen und Einzelpersonen ihre Ideologie mitunter professionell ausgearbeitet und visuell ansprechend über das Internet, über soziale Medien wie Youtube, Facebook und Instagram, sowie über Messenger-Dienste, hauptsächlich WhatsApp und Telegram. Zunehmend werden inzwischen auch neue Plattformen wie zum Beispiel TikTok von der salafistischen Szene genutzt, um vor allem Jugendliche anzusprechen. Über diese niedrigschwelligen Verbreitungswege hat sie über Jahre hinweg zahlreiche, zum Teil bundesweit agierende Netzwerke etabliert, die eine schnelle und direkte Kommunikation zwischen Funktionären, Anhängerschaft und potenziellen neuen Mitgliedern ermöglichen. Unter Umständen kann dies auch zu einer intensiven Ideologisierung und potenziellen Radikalisierung neuer Mitglieder führen, da der Übergang vom politischen zum jihadistischen Salafismus besonders in der virtuellen Welt fließend und oft nicht abgrenzbar ist. Zum anderen wird versucht, durch Aktionen und Präsenz an öffentlichen Orten, der sogenannten Street-Da'wa, Interesse bei potenziellen neuen Mitgliedern zu wecken, dabei einen persönlichen Kontakt aufzubauen und diese dadurch sofort an die Szene zu binden. Formen einer solchen Straßenmissionierung können beispielsweise Informationsstände und Büchertische sein, öffentliche Gebetsveranstaltungen oder "Live"Konversionen. Derartige Aktivitäten sind in den vergangenen Jahren jedoch deutlich rückläufig - möglicherweise aufgrund des hohen Organisationsaufwandes bei gleichzeitiger Ausweichmöglichkeit in Online-Präsenzen und seit Beginn der Corona-Pandemie sicherlich auch aufgrund der damit einhergehenden Kontaktund Versammlungsbeschränkungen. In Schleswig-Holstein konnten zuletzt im Jahr 2020 durch einen einschlägigen Verein betriebene Bücherstände im Stadtgebiet Kiel festgestellt werden, an denen auch salafistische Lektüre ausgelegt und verteilt wurde. Zudem haben interne Differenzen in der salafistischen Szene, staatliche Verbote salafistischer Gruppen und die Sensibilisierung muslimischer Gemeinden gegenüber salafistischen Predigern die Bewegung in Deutschland hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aktivitäten zusehends geschwächt. Dennoch kann aufgrund einer geringeren Präsenz der salafistischen Szene in der Öffentlichkeit auch im Berichtsjahr nicht festgestellt 76 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 werden, dass diese gänzlich verschwunden wäre. Die Rekrutierung und Kommunikation der Szene erfolgt aktuell vielmehr in zunehmendem Maße über private Ansprachen oder über Online-Kontakte. Ein weiterer wichtiger Bereich innerhalb der Da'wa-Aktivitäten sind Reiseprediger, die eingeladen werden, um die salafistische Missionierung zu verstärken, indem sie zum Beispiel Islamseminare abhalten. Oft handelt es sich dabei um national oder international bekannte Prediger oder Gelehrte, die innerhalb der salafistischen Szene eine hohe Reputation genießen und damit eine Anziehungskraft auf Angehörige der lokalen Szene ausüben. Dabei muss es sich nicht zwingend um salafistische Imame handeln, sondern kann zuweilen auch Ausdruck ideologischer Schnittmengen mit anderen islamistischen Strömungen sein. So konnten im Berichtszeitraum Hinweise darauf erlangt werden, dass offenbar auch Prediger der islamistischen Muslimbruderschaft in salafistische Vereine eingeladen wurden. Übereinstimmende Ziele in den Glaubensgrundsätzen beider Strömungen, wie die Errichtung eines idealen islamischen Gottesstaats und die Durchsetzung einer nach ihrer Interpretation islamkonformen Ordnung, bilden dabei die gemeinsame ideologische Basis solcher Kooperationen. Im Zusammenhang mit dieser Form der Da'wa ist auch der salafistische Prediger mit dem Beinamen "Abu Bilal" besonders erwähnenswert, der durch seinen Besuch im Frühjahr des Berichtsjahres einen Moscheeverein in Rendsburg in den Fokus der Öffentlichkeit und der Medien stellte. Der als Hassprediger bezeichnete Abu Bilal hatte im Jahr 2014 in der Berliner "Al-Nour"-Moschee eine antisemitische Predigt abgehalten und zum Mord an Menschen jüdischen Glaubens aufgerufen. Infolgedessen wurde der Däne u. a. wegen Volksverhetzung verurteilt. 1.1.2 Schwerpunkt salafistischer Aktivitäten Das Vereinswesen im Salafismus In Deutschland und in Schleswig-Holstein ist die salafistische Szene meist nur lose organisiert. Feste Strukturen sind kaum vorhanden, jedoch sind örtliche salafistische Vereine meist gleichzeitig auch Träger salafistisch geprägter Moscheen. Schwerpunkte salafististischer Aktivitäten bilden in Schleswig-Holstein daher einschlägige Moscheevereine, die sich insbesondere auf die größeren Städte konzentrieren. In Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Rendsburg konnten sich in den vergangenen 77 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Jahren Vereine mit entsprechender ideologischer Ausrichtung etablieren. Im Hamburger Randbereich orientiert sich die Anhängerschaft salafistischer Bestrebungen vorwiegend nach Hamburg. Der überwiegende Teil dieser Vereine hat jedoch Schwierigkeiten, geeignete Räumlichkeiten für ihre Tätigkeiten anzumieten. Dies liegt vermutlich zum Großteil an hohen laufenden Kosten, aber auch an Konflikten mit der Nachbarschaft aufgrund des hohen Besucheraufkommens bei Freitagsgebeten sowie an der Schwierigkeit, Personen zu finden, die ihre Räumlichkeiten auch an salafistische Verein vermieten. Daher haben einige Vereine in den letzten Monaten des Berichtsjahres Projekte angestoßen, um möglichst ein eigenes Objekt zu erwerben, was zum Teil auch bereits zum Erfolg geführt hat. Im aktuellen Berichtsjahr gab es in diesem Zusammenhang außerdem erstmals konkrete Hinweise darauf, dass bei einigen Moscheevereinen für die Finanzierung dieser Moscheeprojekte Gelder aus dem Ausland zur Verfügung gestellt wurden. Werbung für die salafistische Szene durch karitative Projekte Karitative Hilfsprojekte oder Spendensammlungen für bestimmte Anlässe werden von salafistischen Akteuren oder Vereinen gerne als Werbung für die eigene Sache und als Propagandainstrument für ihre salafistische Ideologie genutzt. Im Berichtsjahr konnten - wie auch in den Jahren zuvor - erneut Spendensammelprojekte festgestellt werden, bei denen Gelder oder Sachspenden für vermeintliche Hilfsprojekte eingeworben wurden. Ob diese Spenden letztlich vollständig für humanitäre Zwecke oder nicht vielleicht auch teilweise für die salafistische Da'wa verwendet werden, entzieht sich in vielen Fällen den behördlichen Erkenntnissen. In Schleswig-Holstein ist in der Vergangenheit insbesondere ein salafistisch geprägter Moscheeverein aus Kiel durch zahlreiche solcher karitativen Spendensammlungen aufgefallen. Oftmals werden besonders gegenwärtige Notlagen und Krisensituationen als Anlass für vermeintlich wohltätige Hilfsprojekte extremistischer Gruppierungen missbraucht. Im Berichtszeitraum hat die Hochwasserkatastrophe im Rheinland im Juli salafistischen Kräften die Möglichkeit gegeben, eine Notlage von nationaler Tragweite für die eigene extremistische Zielsetzung zu instrumentalisieren. Hier konnte erneut im Umfeld des oben bereits genannten Kieler Moscheevereins festgestellt werden, dass dieser die Flut als Grund anführte, um Geldund Sachspenden zu sammeln. Mit mutmaßlich gespendeten Gütern fuhren anschließend Vereinsmitglieder in die vom Hochwas78 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 ser besonders stark betroffenen Regionen in Rheinland-Pfalz, um diese dort zu verteilen und offenkundig Nothilfe zu leisten. Die Verteilaktion wurde dabei öffentlich auf Youtube inszeniert und gezeigt, wie Geldspenden an Flutopfer überreicht wurden. Zweck dieser Veröffentlichung dürfte neben der Zurschaustellung des sozialen Engagements und das Generieren eines positiven Images innerhalb der Gesellschaft sicherlich auch die Eigenwerbung für den salafistischen Verein und den Salafismus an sich gewesen sein. Neben der Gruppierung aus Kiel engagierte sich zudem die salafistisch frequentierte Pinneberger Zweigstelle eines überregionalen Vereins ebenfalls öffentlichkeitswirksam in den Überflutungsgebieten. Vereinsangehörige inszenierten sich dabei bei der Beteiligung an Aufräumarbeiten - stets begleitet von einer Kamera - auf Youtube. Aufgrund der Verankerung zumindest von Teilen der zum Verein gehörenden Personen in der salafistischen Szene steht hier ebenfalls zu vermuten, dass bei dieser Aktion nicht die Hilfeleistung per se im Fokus stand, sondern das Werben um Sympathien für den eigenen Verein und damit auch für eine entsprechend dort vertretene Ideologie. Salafistisch motivierte Gruppierungen und Einzelpersonen werden vermutlich auch in Zukunft versuchen, Krisensituation dieser Art für sich zu vereinnahmen und sich entsprechend in sozialen Netzwerken öffentlichkeitswirksam als tatkräftige Helfer darzustellen. Mit dieser Form politischer Selbstinszenierung und Propaganda zielen salafistische Akteure im Allgemeinen darauf ab, neue Mitglieder zu finden und an sich zu binden. Vernetzung der salafistischen Szene Im aktuellen Berichtsjahr zeigten sich in Schleswig-Holstein erneut umfangreiche Vernetzungsaktivitäten und Kooperationen sowohl zwischen verschiedenen salafistischen Anlaufstellen innerhalb Schleswig-Holsteins, als auch mit Protagonisten unter anderem aus Dänemark und anderen norddeutschen Bundesländern. Bei diesen Vernetzungsaktivitäten geht es inzwischen offenbar über ein bloßes Einladen von Gastimamen hinaus vielmehr um eine strukturierte und auf Dauer angelegte Zusammenarbeit. Ein Ziel könnte dabei sein, überregionale gemeinsame Angebote ideologischer Prägung für die Mitglieder der verschiedenen Vereine zu entwickeln und somit möglicherweise auch einheitliche Standards in salafistischen Grundsatzangelegenheiten zu setzen. Die einzelnen involvierten Moscheevereine profitieren zudem davon, dass sie at79 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode traktiver auf neue Mitglieder wirken, wenn sie sich als Teil einer überregionalen Gemeinschaft präsentieren können und nicht regional isoliert erscheinen. Im Berichtsjahr konnten außerdem konkrete Hinweise erlangt werden, dass in einigen einschlägigen Moscheevereinen durch solche Kooperationen und Vernetzungsaktivitäten vor allem auch ins Ausland zum Teil hohe Spendensummen z. B. für Moscheekaufprojekte akquiriert werden konnten. Wie sich diese Szene in den kommenden Jahren entwickeln wird, bleibt unklar. Vermutlich werden sich Teile davon neu aufstellen, wenngleich eine organisatorische Vereinigung in einer einzigen Struktur zurzeit nicht zu erwarten steht. Frauen und Kinder in der salafistischen Szene Frauen und Kinder sind auch weiterhin ein integraler Bestandteil salafistischer Vereinsarbeit, da Angebote für die gesamte Familie die Mitglieder an den Verein binden sollen. Eine entsprechende frühzeitige Prägung der Kinder aus Mitgliederfamilien ist eine wichtige Grundvoraussetzung für das dauerhafte Bestehen salafistischer Vereine. Daher wird das Bildungsprogramm dieser Vereine auch gesondert Frauen und Kindern zugänglich gemacht und viele Moscheegemeinden bemühen sich darüber hinaus, eigene Räumlichkeiten für Frauen zur Verfügung zu stellen. Die Organisation gemeinsamer Familienfeste und Aktivitäten, die auch für Kinder geeignet sind, konnten in diesem Zusammenhang ebenfalls festgestellt werden, so zum Beispiel ein Kinderund Jugend-Fußballturnier eines einschlägigen Kieler Vereins im aktuellen Berichtsjahr, das gemeinsam mit einem salafistisch geprägten Verein aus Bremen organisiert wurde. Frauen spielen im Salafismus eine bedeutende und aktive Rolle, da sie für die Erziehung und religiöse Prägung der Kinder verantwortlich sind. Die ideologische Ausbildung einer nächsten Generation von Salafistinnen und Salafisten führt größtenteils über die Mütter, die dementsprechend selbst religiös unterwiesen und in die Szene eingebunden werden müssen. So entstehen auch in Deutschland zuweilen generationenübergreifende salafistische Familienverbände. Dem Verfassungsschutz liegen Hinweise auf solche Familien in Schleswig-Holstein vor, in denen auch der Nachwuchs inzwischen fest in die salafistische Szene integriert ist und die Ideologie der Eltern übernommen hat. Innerhalb dieser Familien lassen sich auch einige Salafistinnen identifizieren, die eine gewaltbefürwortende jihadistische Ideologie verfolgen, was sie sowohl realweltlich als auch online vertreten und propagieren. Mitunter sind auch Fälle von Frauen bekannt geworden, die in jihadistische Krisengebiete ausgereist sind, um 80 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 dort ihre Ehemänner zu unterstützen. In sozialen Medien richten sich außerdem einige jihadistische Angebote gezielt an junge Salafistinnen, wobei der Jihad-Bezug auf den ersten Blick meist nicht erkennbar ist. Dennoch sollen solche Angebote die Botschaft vermitteln, dass auch Frauen eine wichtige Rolle für den Jihad spielen. Das salafistische Personenpotenzial weist bei Frauen jedoch eine sehr viel höhere Dunkelziffer auf als bei Männern, da letztere als aktive und sichtbare Vereinsmitglieder leichter zu identifizieren sind und mitunter öffentlich wahrnehmbare Funktionen innehaben, wohingegen sich die Aktivitäten vonAnhängerinnen der salafistischen Szene hauptsächlich im privaten Bereich und in der virtuellen Welt abspielen. Der Einfluss der Corona-Pandemie auf die salafistische Szene Bereits im Jahr 2020 zwangen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die islamistische Szene zur Suche nach Alternativen zu den herkömmlichen Vereinsaktivitäten und dem Moschee-Alltag. Entsprechende Angebote wurden auch von einigen salafistischen Vereinen bereitet, z. B. durch das Verlegen von Unterrichten und Seminaren in die virtuelle Welt. Dieser Trend der lageangepassten Angebote hielt auch im aktuellen Berichtszeitraum an. Außerdem konnte festgestellt werden, dass einzelne Vereine sich wiederholt bzw. durchgehend nicht an die Auflagen des Infektionsschutzgesetzes hielten. In einer dieser salafistischen Anlaufstellen erfolgten Anfang des Berichtsjahres ordnungsrechtliche Maßnahmen aufgrund entsprechender Beschwerden aus der Nachbarschaft. Es konnte bisher jedoch nicht festgestellt werden, dass sich Salafistinnen oder Salafisten an Protesten gegen die Corona-Maßnahmen beteiligten oder dass im Zusammenhang mit Verschwörungsnarrativen antisemitische Äußerungen in Schleswig-Holsteins salafistischen Anlaufstellen getätigt wurden. Die Corona-Pandemie wird jedoch vermutlich auch während eines großen Teils des Jahres 2022 weiterhin die Szeneaktivitäten in ähnlicher Weise beeinflussen. Dies könnte zu einem weiter rückläufigen Angebot an Islamseminaren und reduzierten Aktivitäten von Reisepredigern sowie einer intensivierten Verlagerung der salafistischen Missionierung ins Internet führen. Vor allem Personen der salafistischen Zielgruppen, die viel Zeit in sozialen Medien verbringen, könnten demzufolge mit islamistischen Narrativen konfrontiert werden. Hier ist zur Vorbeugung eventueller Radikalisierungspotenziale eine bedarfsgerechte Präventionsarbeit erforderlich, deren Bedeutung in 81 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode der Zeit der Pandemie durch die verstärkte Nutzung digitaler Medien deutlich zugenommen hat. 1.2 Terroristische Organisationen Innerhalb der Kategorie der terroristischen Organisationen lassen sich mitunter sehr verschiedene Ausrichtungen und Ziele der einzelnen Gruppierungen feststellen. Einige von ihnen vertreten eine vorwiegend regionale Agenda und fokussieren sich auf die Errichtung eines islamistischen Staates innerhalb ihrer Aktionsgebiete. Dazu zählen beispielsweise die Taliban, die ausschließlich in der Region Afghanistan/Pakistan agieren, oder die al-Shabab, die sich in ihren Aktivitäten auf Somalia und die angrenzenden Länder beschränken. Besonders Organisationen, die global agieren und in ihrer Handlungsfähigkeit keine territorialen Grenzen kennen, sind jedoch für die Sicherheitslage in Europa, Deutschland und Schleswig-Holstein besonders gefährlich. Bereits seit mehreren Jahren wird diese Art von Organisation hauptsächlich durch den sogenannten Islamischen Staat (IS) und al-Qaida repräsentiert - aufgrund ihrer internationalen Agenda, ihrer zahlreichen regionalen Ableger und der Reichweite ihrer terroristischen Aktivitäten weltweit. 82 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 1.2.1 Islamischer Staat (IS) Islamischer Staat (IS; arab.: al-Dawla al-Islamiyya) Flagge des IS Gründung: Ausrufung des Kalifats am 29. Juni 2014 Aktueller Anführer: ohne (al-Qurashi wurde im Februar 2022 getötet und bisher kein Nachfolger benannt) Aktionsgebiet: weltweit Anhängerschaft in Schleswig-Holstein: Einzelmitglieder (2020: Einzelmitglieder) Das 2014 ausgerufene "Kalifat" in Syrien und im Irak unter dem Namen "Islamischer Staat" hat bis März 2019 sein gesamtes quasistaatliches Territorium verloren und gilt als militärisch besiegt. Der IS zog sich daraufhin in den Untergrund zurück und organisierte sich in einer Art Zellenstruktur neu. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass der IS seine Schlagkraft weltweit durch aufsehenerregende Anschläge unter Beweis stellen will. Dabei geht neben IS-gesteuerten Netzwerken eine nicht zu unterschätzende Gefahr von durch IS-Propaganda inspirierten Einzeltätern und Kleinstgruppen sowohl in islamischen Ländern als auch im Westen aus. Zudem profitiert der IS von regionalen Konflikten in seiner Ursprungsregion, beispielsweise vom syrischen Bürgerkrieg oder den Spannungen zwischen der Türkei und den nordsyrischen Kurden. Dem sogenannten Islamischen Staat sind aktuell rund 20 "Provinzen" untergeordnet, darunter z. B. in Afghanistan (ISPK: "Provinz Khorasan"), in Ägypten (ISPS: "Provinz Sinai"), in Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger und Tschad (ISGS: "Greater Sahara") oder im Tschad-Becken (ISPW: "Provinz Westafrika", abgespalten von der nigerianischen Terrorgruppe Boko Haram). Historie der Terrororganisation Der IS entwickelte sich während des syrischen Bürgerkrieges aus dem irakischen Regionalableger der al-Qaida, der sich 2011 in das dortige Konfliktgeschehen einschaltete und sich schließlich zu einer eigenständigen terroristischen Gruppierung formierte ("Islamischer Staat im Irak und Großsyrien (ISIS)"). 2014 wurde durch den damaligen ISIS-Anführer Abu Bakr al-Baghdadi ein Kalifat unter der Bezeichnung "Islamischer Staat (IS)" ausgerufen, dem es in den darauffolgenden Jahren gelang, in Syrien und 83 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Irak ein Herrschaftsgebiet mit pseudo-staatlichen Strukturen unter jihadistischer Ideologie zu errichten. Die Terrororganisation etablierte zudem eine professionelle Propaganda-Maschinerie und verbreitete mittels eigener Medienstellen aufwändig gestaltete, zum Teil mehrsprachige jihadistische Online-Magazine im Internet und über Messenger-Dienste, wodurch eine Anhängerschaft von mehreren Tausend Personen weltweit erreicht werden. Durch das verstärkte militärische Vorgehen lokaler syrisch-irakischer Akteure sowie durch Anti-IS-Operationen internationaler Allianzen konnte der Islamische Staat bis Ende 2017 bereits zu weiten Teilen aus seinem Kerngebiet in Syrien und dem Irak verdrängt werden. Dennoch existiert der IS im Untergrund weiter und auch der Tod des langjährigen Anführers des IS, al-Baghdadi, der Ende des Jahres 2019 bei einer US-Militäroperation ums Leben kam, führte nicht zu wesentlichen Veränderungen innerhalb des IS. Innerhalb kürzester Zeit wurde Abu Ibrahim al-Hashimi al-Qurashi zum neuen Anführer und "Kalifen" ernannt, der den ideologischen und strukturellen Kurs seines Vorgängers unverändert fortzuführen schien. Er wurde jedoch im Februar 2022 ebenfalls im Zuge einer US-Spezialkräfte-Mission getötet. Ein Nachfolger an der Spitze des IS konnte bis zur Fertigstellung dieses Berichts noch nicht identifiziert werden. Globale Handlungsfähigkeit durch "Provinzen" Dem global ausgerichteten IS haben sich seit seinem Bestehen immer mehr regionale terroristische Gruppierungen vor allem in staatlich instabilen Regionen Afrikas und Asiens angeschlossen, die dann als sogenannte Provinzen in das Kalifat eingegliedert wurden. So konnte die Kernorganisation ihre global-jihadistische Ideologie auch in lokale Konflikte hineintragen und sich stets auf ein Netzwerk aus regionalen Ablegern stützen. In Folge des eigenen Gebietsverlustes übertrug der IS seinen externen Provinzen zunehmend mehr Verantwortung und lagerte somit sozusagen seine terroristischen Aktivitäten in die jeweiligen Regionen aus. Dort wurden und werden seitdem kontinuierlich und wiederkehrend mitunter fatale Anschläge gegen lokale Sicherheitskräfte, internationale Akteure und Zivilisten im Namen des IS ausgeübt. So demonstriert der IS auch weiterhin seine internationale Handlungsfähigkeit und Kampfstärke. 84 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Vom territorialen Kalifat zum Untergrundterrorismus Mit dem endgültigen Gebietsverlust des IS ging eine Restrukturierung der Organisation einher, bei der viele Aktivitäten in den Untergrund und die virtuelle Welt verlegt wurden. Aus einer dezentralen Zellenstruktur heraus beweist der IS seither in asymmetrischer Kriegsführung kontinuierlich seine Schlagkraft - im Nahen Osten und weltweit. Obwohl der IS auch große Teile seiner technischen Infrastruktur verloren hat, gelang es den jihadistischen Aktivisten in den letzten Jahren trotzdem, kontinuierlich ihre Propagandaprodukte über das Internet zu verbreiten. Zehntausende Anhängerinnen und Anhänger auf der ganzen Welt teilen weiterhin Kampf-Botschaften oder "Werbekampagnen" des IS-Anführers, durch die der Einheitsgedanke des "Kalifats" weiter aufrechterhalten werden soll. Verstärkt wird darin auch an den Zusammenhalt der weltweiten Unterstützergemeinschaft des IS appelliert und zu einfach planbaren Einzeltäteranschlägen gegen die "Feinde des Islams in deren Heimatländern" aufgerufen, was in den letzten Jahren weltweit zu zahlreichen Attentaten und Attentatsversuchen im Namen des IS geführt hat; so auch in Deutschland. In Schleswig-Holstein konnten in diesem Zusammenhang im Jahr 2019 drei Personen aus Meldorf festgenommen und verurteilt werden. Hinsichtlich der Corona-Pandemie rief der IS seine Anhängerschaft bereits im Frühjahr 2020 auf, Angriffsaktivitäten zu verstärken, da das Virus die "Feinde Allahs" schwäche. Aktuelle Entwicklungen Die Lage im Ursprungsgebiet des IS, den Konfliktgebieten in Syrien und Irak, ist nach wie vor angespannt und instabil. Dazu führten unter anderem seit 2019 der Rückzug des amerikanischen Militärs aus der Region und der damit verbundene Rückgang von Anti-Terror-Operationen der US-geführten Koalition. Auch die nunmehr seit zwei Jahren herrschende Covid-19-Pandemie hatte eine Schwächung sämtlicher Militärverbände zur Folge, wodurch es dem IS trotz eigener Betroffenheit dennoch gelungen zu sein scheint, den gesunkenen Verfolgungsdruck zu nutzen. Die Reorganisation von kleineren IS-Zellen in der Region und die dadurch steigende Anzahl an Anschlägen durch den IS in Syrien und im Irak untermauern diese Vermutung. Im Januar des Berichtsjahres führte die Terrororganisation zum ersten Mal seit drei Jahren auch in der irakischen Hauptstadt in Bagdad erneut einen schweren Anschlag aus. Es ist weiterhin 85 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode davon auszugehen, dass der IS bei anhaltend geringem Verfolgungsdruck die Gelegenheit für seine weitere Konsolidierung nutzen wird und sich die Gefährdungslage somit auch für die internationale Gemeinschaft weiter verschlechtert. Auch in Afghanistan haben die Aktivitäten des dortigen Ablegers des IS (ISPK) seit dem Erstarken (2020) und der Machtübernahme durch die dem IS feindlich gesinnten Taliban (2021) zugenommen. Bereits im Mai war ein opferreicher Anschlag in der Hauptstadt Kabul erfolgt, und im Zuge der Evakuierungsmaßnahmen der internationalen Staatengemeinschaft im August wurde der Kabuler Flughafen Ziel eines Attentates durch den ISPK, bei dem auch 13 US-Soldaten und drei britische Staatsangehörige ums Leben kamen. Es bleibt abzuwarten, wie schnell sich die Taliban in der neuen Rolle als Staatsregierung konsolidieren und eine effektive systematische Bekämpfung des IS-Ablegers in Afghanistan vornehmen können. Bis dahin wird der ISPK mit hoher Wahrscheinlichkeit weiterhin islamistische Anschläge aus dem Untergrund heraus vorbereiten und steuern. In Europa erfolgten seit dem Amok-Attentat in Wien im November 2020 keine weiteren terroristischen Anschläge mit nachweisbarem Bezug zum Islamischen Staat. Strukturen des Islamischen Staates in Schleswig-Holstein sind nach wie vor nicht bekannt. Es liegen jedoch Hinweise auf Bezüge von Einzelpersonen zu dieser Terrororganisation vor. 86 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 1.2.2 Al-Qaida-Netzwerk Al-Qaida (= "die Basis") Flagge der al-Qaida Gründung: ca. 1988 u. a. durch Osama bin Laden Aktueller Anführer: Aiman al-Zawahiri Aktionsgebiet: weltweit Anhängerschaft in Schleswig-Holstein: Einzelmitglieder (2020: Einzelmitglieder) Al-Qaida entstand Ende der 1980er Jahre aus einer Vision Osama bin Ladens heraus und ist bis heute eine der beiden größten international agierenden jihadistischen Organisationen. Im Namen der Mutterorganisation wurden seit Gründung der al-Qaida durch verschiedene regionale Ableger immer wieder fatale Attentate vor allem auch gegen zivile Ziele begangen, darunter die verheerenden Anschläge vom 11. September 2001 in den USA. Seit der Entstehung des sogenannten Islamischen Staates (IS) im Jahr 2014 befindet sich al-Qaida mit diesem in einem stetigen Konkurrenzkampf um die Vormachtstellung als führende Organisation des globalen Jihad. Auch die lokalen Ableger al-Qaidas sowie des IS stehen sich in verschiedenen Regionen Afrikas und Asiens militärisch gegenüber und kämpfen um Einfluss und Territorien. Die größten und organisiertesten Untergruppierungen von al-Qaida finden sich aktuell in Nordafrika und der östlichen Sahelzone (AQM), im Jemen (AQAH) und im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet (Kern-AQ). Daneben bekennen sich weitere terroristische Gruppierungen weltweit zu al-Qaida, z. B. die somalische alShabab und der im syrischen Bürgerkrieg entstandene Milizenzusammenschluss Tanzim Hurras ad-Din (THD). Historie der Terrororganisation Entstanden im Krieg Afghanistans gegen sowjetische Besatzertruppen (1979-89), wurde al-Qaida zur Manifestation der Vision des "Mujahedin"-Kämpfers Osama bin Laden hinsichtlich eines internationalen Jihads und der Vereinigung jihadistischer Gruppierungen in einer Organisation. Ein enges Netzwerk an regionalen Ablegern der al-Qaida verbreitete die jihadistische Ideologie Bin Ladens weltweit und bildete eigene Strukturen aus. Mit den Anschlägen auf das World Trade Center in New York vom 11. 87 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode September 2001 gelang der international agierenden Terrororganisation ein schwerer Schlag gegen ihren erklärten Hauptfeind, die USA. Die dadurch ausgelösten amerikanischen Anti-Terror-Operationen gegen al-Qaida im Speziellen und den internationalen Terrorismus im Allgemeinen prägen bis heute die weltweite Sicherheitslage. Für al-Qaida bedeuteten sie aufgrund des hohen Verfolgungsdruckes den weiteren Rückzug in den Untergrund und die virtuelle Welt sowie den Verlust zahlreicher Führungskader, darunter Osama bin Laden selbst, der im Mai 2011 durch ein Spezialkommando in Pakistan aufgespürt und getötet wurde. Seit 2011 hat daher Ayman al-Zawahiri die Position des "Emirs", des Anführers der Terrororganisation, inne. Globale Handlungsfähigkeit durch regionale Ableger Die Aktivitäten der Terrororganisation im Nahen Osten - vor allem durch AQAH im Jemen, die HTS und andere Milizen in Syrien sowie durch Operationen in ihren Ausbildungsund Rückzugsorten im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet - sind nach wie vor ein anhaltend destabilisierender Faktor für die Sicherheitslage in der Region. Auch in anderen Teilen der Welt, in denen al-Qaida über eigene Regionalableger verfügt oder sich ihr lokale jihadistische Gruppierungen angeschlossen haben, engagiert sich die Terrororganisation regelmäßig in den dort ausgetragenen Konflikten, aktuell beispielsweise noch im somalischen Bürgerkrieg oder der militärischen Intervention Saudi-Arabiens im Jemen. Dabei tritt al-Qaida stets als Gegenpartei vor allem zu Ablegern des sogenannten Islamischen Staates auf und/oder unterstützt Aktivitäten gegen westliche bzw. durch den Westen unterstützte Kräfte. Untergrundterrorismus Beginnend mit den intensivierten Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung im Nachklang zu den Anschlägen von "9/11" wuchs der Verfolgungsdruck auf al-Qaida zunehmend. Die Organisation hatte im Gegensatz zum IS nie über ein Staatsterritorium verfügt, sondern stets anhand von Zellenstrukturen ihre jihadistische Agenda in terroristische Aktivitäten umgesetzt. Vor allem in den letzten Jahren musste al-Qaida jedoch durch die Tötungen von wichtigen Führungskadern in gleichzeitig mehreren Regionalablegern herbe personelle Rückschläge kompensieren. Die Organisation konzentrierte sich daher noch stärker auf die Vernichtung des "fernen Feindes" - vor allem 88 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 der USA und ihrer Verbündeten - um dadurch wieder Handlungsfreiheit in ihren eigentlichen Operationsgebieten erlangen zu können. Außerdem verfügt auch al-Qaida über zahlreiche Medienplattformen und Online-Kanäle, über die die Organisation diese Agenda nach wie vor und kontinuierlich in Veröffentlichungen verbreitet. Außerdem werden so in unregelmäßigen Abständen Videooder Audio-Botschaften des Anführers al-Zawahiri an die Anhängerschaft al-Qaidas in der ganzen Welt verbreitet - so beispielsweise auch im aktuellen Berichtsjahr durch eine Videobotschaft zum 20. Jahrestag der Anschläge des 11. Septembers22. Aktuelle Entwicklungen Ebenso wie der IS, gegen den sich im syrisch-irakischen Konfliktgebiet die Operationen der Anti-Terror-Koalition unter Führung der USA vorrangig richten, profitierte auch al-Qaida seit etwas über einem Jahr von den Rückgängen dieser Missionen in der Region. Ein Anstieg militärischer Angriffe regionaler AQ-Ableger sowie neuer, sich zu al-Qaida bekennender Gruppierungen waren die Folge. Solche neuen Tätigkeiten werden auch weiterhin durch die Kern-Organisation verstärkt propagandistisch und medial verarbeitet, um internationale Reichweite und Geschlossenheit zu suggerieren sowie erneut den alten Führungsanspruch im globalen Jihad gegenüber dem IS durchzusetzen. Dabei gelten für al-Qaida nach wie vor der Westen - insbesondere die Vereinigten Staaten - und Israel als größte Feinde. Dementsprechend bleibt die Gefährdungslage auch für die europäischen Staaten als Verbündete der USA und Israels abstrakt hoch. Überregionale Veröffentlichungen der Organisation richten sich weiterhin meist allgemein an die internationale Unterstützerszene und rufen zu Einzeltäteranschlägen gegen die Zivilbevölkerung im Westen auf. Die verschiedenen AQ-Ableger betreiben zusätzlich eigene Propagandaarbeit und fokussieren sich dabei auf ihre jeweiligen regionalen Schwerpunkte. Auf diese Weise wird ebenfalls das Bild einer global handlungsfähigen und aktiven Terrororganisation weiter aufrechterhalten. Vor allem hinsichtlich der Entwicklung al-Qaidas und ihrer Ableger in Syrien und Irak könnte - ebenso wie beim IS - die unstete politische Lage für die Zukunft eine nicht unerhebliche Rolle spielen, sollte die Unterstützung westlicher Anti-Terror-Einheiten für staatliche Kräfte in der Region weiter abnehmen und der Terrororganisation Raum 22 Neues Video von Bin-Laden-Nachfolger Sawahiri | Aktuell Welt | DW | 11.09.2021; URL: https://www.dw.com/de/neues-video-von-bin-laden-nachfolger-sawahiri/a-59155383; abgerufen am 09.02.2022. 89 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode zur weiteren Konsolidierung geben. Auch die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan, die der Organisation ideologisch sehr nahestehen, hat möglicherweise einen Einfluss darauf, inwieweit Kern-al-Qaida zukünftig in ihrem Rückzugsgebiet im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet agieren kann. In Schleswig-Holstein sind weiterhin keine Strukturen des al-Qaida-Netzwerkes erkennbar. Zu Einzelpersonen liegen jedoch Hinweise auf mögliche Kontakte oder Sympathien zur Terrororganisation vor. 90 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 1.2.3 Taliban/Taleban Taliban (= "[Koran-]Schüler"/"Studenten") Schriftzug der Taliban Gründung: 1994 durch einen Teil der "Mujahedin"-Bewegung Aktueller Anführer: Hibatullah Akhundzada Aktionsgebiet: Afghanistan Anhängerschaft in Schleswig-Holstein: Einzelmitglieder (2020: Einzelmitglieder) Die 1994 gegründete islamistische Taliban-Gruppierung hat ihren Ursprung vornehmlich in pakistanischen Religionsschulen, in denen afghanische Flüchtlinge islamistisch ideologisiert wurden. Die Organisation agiert regional in Afghanistan und verfolgt seit ihrer Gründung das Ziel, einen lokal begrenzten islamischen Staat (Emirat) zu errichten. Dabei unterhält sie enge Kontakte zur al-Qaida. Im Jahr 1996 gelang den Taliban erstmals die Machtübernahme im Land und sie herrschten bis 2001 über das erste Islamische Emirat Afghanistan. Durch militärische Interventionen der USA im Nachgang zu den Anschlägen vom 11. September wurden sie jedoch abgesetzt. Ab 2003 formierte sich die islamistische Organisation als terroristische Guerilla-Gruppierung gegen die afghanische Regierung und ihre westlichen Unterstützer neu. Im August des aktuellen Berichtjahres gelang den Taliban schließlich eine erneute Regierungsübernahme und die Ausrufung eines zweiten Islamischen Emirats. Die Taliban als solche haben in Deutschland (und weltweit) einen Sonderstatus, da sie einerseits eine terroristische Organisation sind, andererseits jedoch auch die faktische Regierung in Afghanistan bilden. Aufgrund ihrer regionalen Ausrichtung sind in der Bundesrepublik oder in Europa keine Strukturen oder Aktivitäten der Taliban bekannt. In Schleswig-Holstein liegen lediglich Hinweise zu Einzelpersonen mit Sympathien zu dieser Organisation vor. Historie der Terrororganisation Die Taliban (arabisch für: "[Koran]Schüler"/"Studenten") bzw. Taleban (Transkription aus dem Persischen/Paschtunischem) sind eine islamistische Gruppierung, deren Ursprung in der afghanischen Mujahedin-Bewegung liegt, die sich 1979 für den bewaffneten Kampf gegen die sowjetische Besatzung Afghanistans formiert hatte. Nach dem 91 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Rückzug der Sowjetunion, brach unter den verschiedenen militärischen Kleingruppen der Mujahedin ein innerafghanischer Krieg um die Vorherrschaft im Land aus. Im Jahr 1994 schließlich gründeten einige der Mujahedin-Gruppierungen die Organisation der Taliban und rekrutierten ihre neuen Mitglieder hauptsächlich unter afghanischen Flüchtlingen an religiösen Schulen in Pakistan. Anschließend eroberte die Gruppierung weite Teile des Landes und gründete unter dem damaligen Anführer Mullah Mohammed Omar Mujahid 1996 das Islamische Emirat Afghanistan, das bis zum Jahr 2001 Bestand hatte. Die Ideologie der Taliban ist neben einer extrem konservativen Islamauslegung stark vom sogenannten Paschtunwali geprägt, einer Art Kodex ultrakonservativer, traditioneller Regeln und Normen der größten Bevölkerungsgruppe Afghanistans - der Paschtunen. Innerhalb der von den Taliban beherrschten Gebiete wurden daher rigide Verhaltensvorschriften durchgesetzt. So waren beispielsweise Musik, Fernsehen und die meisten Sportarten verboten. Frauen wurden weitestgehend aus der Öffentlichkeit verbannt und Mädchenschulen wurden geschlossen. Auch ermöglichten es die Taliban, dass jihadistische Kräfte verschiedener Herkunft, darunter Osama bin Laden und Teile des al-Qaida-Netzwerkes, ihre Hauptquartiere und Trainingslager in Afghanistan einrichteten. Die Taliban trugen damit maßgeblich zum Aufstieg al-Qaidas zur damals führenden global-jihadistischen Gruppierung Anfang der 2000er Jahre bei. Nach den Anschlägen des 11. September 2001 zerschlugen daher die USA und ihre regionalen Verbündeten den Taliban-Staat, wobei die verbliebene Führung der Taliban nach Pakistan floh. Von dort aus organisierten sie mit der Unterstützung Pakistans als terroristische Guerilla-Gruppe den Kampf gegen die neue afghanische Regierung sowie die in Afghanistan stationierten westlichen Streitkräfte. Dabei verübten sie zahlreiche Selbstmordanschläge auf Militäreinheiten und vor allem in den größeren Städten auch auf die Zivilbevölkerung. Der Aufstieg des IS ab 2014 führte zu Unruhe innerhalb der Organisation. Nach Ausrufung der IS Khorasan-Provinz (ISPK), wandten sich einige Gruppen innerhalb der Taliban-Bewegung im Jahr 2015 dem IS zu. Nach dem Tod des langjährigen Anführers Mullah Mohammed Omar im April 2013 wurde zunächst Akhtar Mansour und nach dessen Tod im Mai 2016 der Taliban-Richter und Religionsgelehrte Hibatullah Akhundzada sein Nachfolger. Dieser behielt den bisherigen Kurs der Taliban sowie die Nähe zu al-Qaida bei. 92 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Aktuelle Entwicklungen Seit Juli 2018 hatte sich die Organisation auf Bemühen der USA zu Sondierungsgesprächen hinsichtlich eines Friedensprozesses in Afghanistan eingelassen, jedoch parallel dazu deutlich gezeigt, dass sie weiterhin strategisch nachhaltig und medienwirksam in der Lage sind, durch zum Teil komplexe terroristische Angriffe die Sicherheitslage in der Region zu destabilisieren. Im Zuge der während der Friedensgespräche ausgehandelten sukzessiven Rückzugsbewegungen amerikanischer Kräfte aus Afghanistan nutzten die Taliban die Gunst der Stunde und starteten in der Mitte des Berichtsjahres eine Großoffensive, wodurch es ihnen bis August gelang, einen Großteil der afghanischen Provinzen sowie nahezu alle größeren Städte des Landes einzunehmen. Völlig überrascht durch die Schnelligkeit dieser Eroberungszüge, gerieten die internationalen Truppen gänzlich in die Defensive, als die Taliban schließlich auch die Hauptstadt Kabul umringten und am 15. August einmarschierten. Tausende Menschen versuchten, das Land zu verlassen, doch nur vergleichsweise wenige Personen konnten mit Evakuierungsflügen ausgeflogen werden, bevor das US-Militär den Flughafen aufgab. Der afghanische Präsident sowie große Teile der Regierung waren ebenfalls geflohen, so dass die Taliban das nunmehr zweite Islamische Emirat Afghanistan ausriefen und sich nach Beruhigung der Lage der Bildung einer neuen Regierung widmeten. Diese wurde am 7. September bekanntgegeben und setzt sich ausschließlich aus Angehörigen der Taliban zusammen und nicht - wie international gehofft - auch aus Mitgliedern der ehemaligen afghanischen Regierung. 93 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 1.2.4 HAMAS HAMAS (kurz für: Harakat al-Muqawama al-Islamiyya - "Islamische Widerstandsbewegung") Logo der HAMAS Gründung: 1987 Aktueller Anführer: vermutlich u. a. Ismail Haniyya und Mahmud az-Zahar Aktionsgebiet: Palästinensische Gebiete, Israel Anhängerschaft in Schleswig-Holstein: 5 (2020: Einzelmitglieder) Die HAMAS ging 1987 als Zweig aus der palästinensischen Muslimbruderschaft hervor und ist die größte und aktivste Organisation in den palästinensischen Gebieten. In ihrer Gründungscharta ist der Jihad als Pflicht und der Märtyrertod als ehrbarstes Ziel für alle Muslime verankert. Dementsprechend verfolgt die Organisation seit jeher als oberstes Ziel die Errichtung eines islamischen Staates in der Region. Dabei wendet sich die HAMAS vor allem gewaltsam gegen den Staat Israel, den sie als Besatzer Palästinas definiert, sowie - als Ausdruck eines extremen Antisemitismus - gegen das gesamte jüdische Volk, das für sie als Unterdrücker des palästinensischen Volkes gilt. Die HAMAS setzt sich aus mehreren Unterorganisationen zusammen, die sich politisch, sozial, wohltätig und bildungspolitisch in der Region engagieren. Der militärische Flügel verfügt zudem über mehrere Brigaden und Exekutiv-Einheiten, die ausschließlich terroristische Mittel anwenden, z. B. die sogenannten "Qassam-Brigaden". In Deutschland wurde die gesamte HAMAS 2003 als ausländische Terrororganisation eingestuft und einige mit ihr affiliierte deutsche Vereine verboten. Historie der Terrororganisation Die "Islamische Widerstandsbewegung" HAMAS entwickelte sich während der ersten Intifada (palästinensischer Aufstand gegen Israel) im Jahr 1987 aus dem palästinensi94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 schen Zweig der Muslimbruderschaft, der sich zuvor weitestgehend passiv im israelisch-palästinensischen Konflikt verhalten hatte. Nach der Intifada stellte sich die HAMAS als religiöse und radikalere Gegeninitiative zur 1964 gegründeten, säkular ausgerichteten PLO (Palestine Liberation Organization) und besonders zur Fatah-Partei unter Yasser Arafat dar. Seit ihrer Gründung agiert die Gruppierung auf der einen Seite in hohem Maße gewaltbereit und mit terroristischen Mitteln im bewaffneten Kampf gegen Israel, auf der anderen Seite handelt sie als politische und karitative Organisation mit zahlreichen sozialen Projekten im Gaza-Streifen und im Westjordanland, wobei sie stets versucht, ihre islamistische Agenda und strikten religiösen Vorschriften rigoros in der Gesellschaft durchzusetzen. Erwachsen aus dem israelisch-palästinensischen Konflikt ist das Hauptziel der HAMAS langfristig die Errichtung eines islamistischen Staates in Palästina - das heißt, vor allem auf dem gesamten heutigen israelischen Gebiet vom Mittelmeer bis zum Jordan - was nach Sicht der Organisation die vorherige Vernichtung des Staates Israel voraussetzt. Ihn sieht sie als unrechtmäßige Besatzungsmacht "historischen islamischen Erbes" und als Unterdrücker des palästinensischen Volkes. Neben einem konkreten Anti-Israelismus ist auch ein weiter gefasster Antizionismus und Antisemitismus in der Ideologie der HAMAS verankert. In ihren Agenden und Veröffentlichungen wird immer wieder auch Bezug auf antisemitische Schriften wie die "Protokolle der Weisen von Zion" genommen (die wissenschaftlich jedoch längst als gefälscht widerlegt wurden), der Holocaust geleugnet sowie Narrative einer angeblichen "jüdischen Weltverschwörung" bedient. Organisatorisch verfügt die HAMAS neben den beiden Haupt-Organen, dem religiösen Schura-Rat und dem Politischen Büro, über zahlreiche Substrukturen sowie über militärische Zweige, wie die in Zellen strukturierten Izz al-Din al-Qassam-Brigaden. Aufgrund der wiederholten gezielten Tötungen von Führungspersönlichkeiten durch den israelischen Geheimdienst ist die HAMAS inzwischen dazu übergegangen, keinen offiziellen und bzw. keinen alleinigen Anführer mehr zu proklamieren, sondern die Führung vermutlich besonders hochrangigen und einflussreichen Funktionären zu übertragen. Darunter fallen aktuell mutmaßlich auch der Leiter des Politbüros, Ismail Haniyya, sowie Hardliner und HAMAS-Gründungsmitglied Mahmud az-Zahar. 95 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Aktuelle Entwicklungen Deutschland dient der HAMAS vorrangig als Rückzugsraum, auch wenn die Organisation als Ganzes seit 2003 als terroristisch eingestuft und mit einem Betätigungsverbot belegt wurde. Hier versucht die Gruppierung, vor allem auch in der palästinensischen Szene neue Mitglieder anzuwerben, ihre Ideologie zu verbreiten und Gelder über diverse Spendenvereine zu sammeln, wie zum Beispiel auch über den 2002 in der Bundesrepublik verbotenen "al-Aqsa e. V." oder den "YATIM-Kinderhilfe e. V." (2005 verboten). Wie die islamistische Hizb Allah nimmt auch die Anhängerschaft der HAMAS in Deutschland regelmäßig am alljährlich in Berlin stattfindenden sogenannten al-QudsTag ("Jerusalem-Tag") teil. Diese anti-israelische Demonstration wurde seit 1979 im Iran als Ausdruck der Unterstützung Palästinas und der Gegnerschaft zu Israel jedes Jahr am letzten Freitag im islamischen Fastenmonat Ramadan durchgeführt und später in die ganze Welt expandiert. Seit etwa 1996 findet der Kundgebungsaufzug auch jährlich in Deutschland mit einem zentralen Marsch in Berlin statt, zu dem Personen aus der ganzen Bundesrepublik anreisen, darunter auch zahlreiche Akteure mit islamistischem Hintergrund. Obwohl der Aufmarsch größtenteils friedlich verläuft, kommt es aufgrund des immanenten Charakters der Veranstaltung auch des Öfteren zu antisemitischen Vorfällen oder Verstößen gegen Betätigungsverbote islamistischer Organisationen (z. B. durch Zeigen von verbotenen Symbolen). 2020 fand die Demonstration in Deutschland pandemiebedingt erstmals als Online-Kundgebung statt, im aktuellen Berichtsjahr entfiel sie gänzlich. Im Zuge der erneuten Eskalationen des israelisch-palästinensischen Konfliktes im Mai kam es außerdem auch in Deutschland zu zahlreichen Demonstrationen. Auf Kundgebungen in mehreren Städten waren dabei auch Äußerungen, Aktivitäten oder visuelle Bekenntnisse anti-israelischen bzw. antisemitischen Inhalts zu beobachten. Bei vielen dieser Demonstrationszüge konnten auch Anhängerinnen und Anhänger islamistischer Organisationen wie der HAMAS festgestellt werden. Unter anderem beteiligten sich Einzelpersonen mit Sympathien oder Bezügen zu dieser Organisation sowohl an einer pro-palästinensischen Demonstration in Flensburg als auch im Nachgang online an offiziellen Statements auf der Internetpräsenz eines der HAMAS nahestehenden palästinensischen Vereins. 96 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 In Schleswig-Holstein können keine festen Strukturen der HAMAS festgestellt werden. Es liegen jedoch Hinweise auf Einzelmitglieder oder einzelne Personen mit Bezügen zu dieser Gruppierung vor. 1.2.5 Hizb Allah Hizb Allah ("die Partei Gottes") Logo der Hizb Allah Gründung: 1982 Aktueller Anführer: Hassan Nasrallah (Generalsekretär) Aktionsgebiet: Libanon Anhängerschaft in Schleswig-Holstein: 25 (2020: 16) Die Hizb Allah ist eine schiitisch-islamistische Organisation, die aus dem Südlibanon heraus agiert und eine starke ideologische Nähe zum iranischen Regime aufweist. Der bewaffnete Kampf gegen Israel als "Okkupator Palästinas" und ein damit einhergehender starker Antisemitismus gehören seit jeher zu ihren Wesensmerkmalen. Wie die HAMAS sieht sie bei ihren überregionalen Attacken gegen israelische Ziele terroristische Mittel als legitim und notwendig an. Im Libanon umfasst die Hizb Allah eine politische Partei, verschiedene karitative und sozial engagierte Gruppierungen sowie einen paramilitärischen Arm. Seit April 2020 besteht in Deutschland ein Betätigungsverbot gegen Vereine der Hizb Allah in Deutschland. Historie der Terrororganisation Die Hizb Allah (zu Deutsch: "Partei Gottes") wurde 1982 in Folge des Einmarsches israelischer Truppen im Libanon auf Initiative des Iran aus verschiedenen schiitisch97 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode extremistischen Milizen gegründet. In den ersten Jahren konzentrierte sich die Organisation ausschließlich darauf, Israel mit terroristischen Guerilla-Taktiken, unter anderem mit Selbstmord-Attentaten, wieder aus dem besetzen Südlibanon zu vertreiben. Nachdem dies 1990 gelungen war, entwickelte sich die Hizb Allah zunehmend zu einer institutionell und funktional vielschichtigen, sozial und politisch agierenden Bewegung, die jedoch weiterhin starke ideologische und strukturelle Bindungen zum Iran aufwies und von der ebenfalls schiitisch geprägten syrischen Regierung geduldet wurde. Nach zwei Vorgängern übernahm im Jahr 1992 Hassan Nasrallah als Generalsekretär die Führung der Hizb Allah. Die schiitisch-islamistische Organisation propagierte auch unter ihm weiterhin den bewaffneten Kampf gegen Israel - den Staat, den sie als illegitime Besatzungsmacht palästinensischen Bodens ansieht. Insbesondere seit dem Ende der 1990er Jahre haben sich zudem Teile der Hizb Allah unter verschiedenen Namen paramilitärisch organisiert und sind vorwiegend gegen Israel gerichtet terroristisch aktiv, weshalb die gesamte Gruppierung inzwischen in vielen Staaten als Terrororganisation eingestuft ist. Aktuelle Entwicklungen Am 30. April 2020 trat auch ein Betätigungsverbot des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gegen die Hizb Allah sowie zugehörige Vereine und Teilorganisationen in Kraft. Es zielt primär darauf ab, innerhalb Deutschlands für sämtliche Tätigkeiten der Hizb Allah selbst sowie für Aktivitäten zu ihren Gunsten eine rechtliche Strafverfolgungsgrundlage zu schaffen. In Deutschland hatte sich die Organisation bislang darauf fokussiert, Spenden zu sammeln, neue Mitglieder anzuwerben und insgesamt die in Deutschland lebende libanesische Diaspora an die heimatliche Organisation zu binden. Auf explizite Weisung Nasrallahs hin ist sie in der Bundesrepublik stets auf die Einhaltung der hiesigen Regelungen und Gesetze bedacht. Ein wichtiges demonstratives Ereignis, das auch von der Anhängerschaft der Hizb Allah sowie von anderen schiitisch-extremistischen Organisationen besucht wird, ist die antiisraelische Kundgebung zum sogenannten al-Quds-Tag (arabisch für: Jerusalemtag), die seit 1996 jedes Jahr in Deutschland zentral in Berlin stattfindet. In Schleswig-Holstein können aktuell etwa 25 Einzelpersonen sowie vereinzelte Vereine mit direkten bzw. zum Teil indirekten Bezügen zur Hizb Allah festgestellt werden. 98 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 1.2.6 Weitere terroristische Organisationen Zu den weiteren relevanten terroristischen Gruppierungen, deren Anhängerschaft vom Verfassungsschutz in Deutschland beobachtet wird, gehören außerdem al-Shabab (Kurzbezeichnung für: Harakat al-Shabab al-Mujahidin - Bewegung der JihadkämpferJugend) und die "Islamische Jihad-Bewegung in Palästina" (arabisch: Harakat al-Jihad al-Islami fi Filastin; auch bekannt als PIJ - der "Palästinensische Islamische Jihad"). Diese Organisationen agieren - wie auch die Taliban in Afghanistan - überwiegend lokal in ihrer Heimatregion. Das Ziel von al-Shabab ist es, einen islamischen Staat in Somalia und den daran angrenzenden Ländern zu errichten. Die Gruppierung unterhält dabei enge Kontakte zu al-Qaida und wendet Gewalt als vorrangiges Mittel zur Erreichung ihrer Ziele an. Der PIJ ist eine vorwiegend in den palästinensischen Gebieten aktive Organisation, die sich mit terroristischer Gewalt gegen Israel und lokalen Akteuren des mit ihm verbündeten Westens richtet und letztlich danach strebt, den israelischen Staat auszulöschen. In Schleswig-Holstein sind keine festen Strukturen von al-Shabab oder dem PIJ bekannt. Es liegen jedoch Hinweise auf Einzelmitglieder oder einzelne Personen mit Bezügen zu diesen Gruppierungen vor. 1.3 Legalistische islamistische Organisationen Neben vornehmlich terroristisch/jihadistisch einzustufenden Organisationen gehören auch islamistische Gruppierungen zu den Beobachtungsobjekten des Verfassungsschutzes, die innerhalb der Bundesrepublik terroristische Mittel offiziell ablehnen. Dennoch bleibt dabei das Spektrum ihrer Einstellung zur Gewalt groß. Zum einen gibt es jene Organisationen, die in ihren Ursprungsländern gezielt gewaltsam vorgehen, in Deutschland und Schleswig-Holstein jedoch aus taktischen Gründen darauf verzichten. Andere Gruppierungen propagieren Gewalt zumindest als legitimes Mittel oder billigen Terrorakte anderer Akteure des islamistischen Spektrums, auch wenn sie selbst keine anwenden. Und schließlich gibt es wiederum islamistische Kräfte, die zwar letztlich auch verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, dabei aber die Anwendung von Gewalt grundsätzlich ablehnen. Diese sogenannten Legalisten bewegen sich in Deutschland innerhalb des gesetzlichen Rahmens und versuchen, mit legalen Mitteln ihre angestrebten extremistischen Vorhaben umzusetzen. 99 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Die wichtigsten dieser Organisationen, die in Schleswig-Holstein zwar keine eigentlichen Strukturen haben, zu denen es jedoch Hinweise auf Einzelmitglieder, Sympathisantinnen bzw. Sympathisanten oder strukturelle Bezüge zu angegliederten Vereinen gibt, werden nachfolgend erläutert. 1.3.1 Muslimbruderschaft/Muslimbrüder (MB) Al-Ikhwan al-Muslimun (= "Muslimbrüder") Logo der Muslimbruderschaft Gründung: 1928 Aktueller Anführer: Ibrahim MUNIR Aktionsgebiet: weltweit Anhängerschaft in Schleswig-Holstein: 12 (2020: 10) Die Muslimbruderschaft (kurz: MB) ist die älteste und eine der einflussreichsten sunnitisch-islamistischen Bewegungen der Gegenwart. Sie verfügt über ein internationales Netzwerk mit Zweigorganisationen in über 80 Ländern, davon auch zahlreiche in Europa. Die legalistisch-islamistische Organisation strebt langfristig ein Staatssystem auf Grundlage der Scharia an und versucht dafür beispielsweise durch Vereinsaktivitäten sowie soziales und gesellschaftspolitisches Engagement, ihre islamistische Agenda unter anderem in der deutschen Gesellschaft zu verfestigen. Aufgrund ihrer ägyptischen Herkunft und des karitativen Wirkens in ihrem Heimatland gehören ihr die Sympathien großer Teile der ägyptischen Bevölkerung - auch von solchen, die grundsätzlich nicht extremistisch eingestellt sind. Generell vertritt die MB - zusätzlich zu einem ambivalenten Gewaltverhältnis, das sich zum Beispiel in ihrem palästinensischen Zweig (HAMAS) äußert - eine antidemokratische und antisemitistische Grundhaltung und richtet sich dadurch klar gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik. Die Muslimbruderschaft (arabisch: al-Ikhwan al-Muslimun) wurde im Jahr 1928 von Hasan al-Banna in Ismailiyya (Ägypten) gegründet und richtete sich mit religiösen Argumenten und Moralvorstellungen kritisch gegen die damalige ägyptische Politik. Die 100 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Bewegung leistete zudem viel karitative Arbeit, weshalb sie ein hohes Ansehen in der Bevölkerung ihres Heimatlandes genoss und rasch eine große Anhängerschaft gewann. Zu ihrer Hochzeit im Jahr 1948 waren es mutmaßlich über 500.000 aktive Mitglieder. Schon bald war die Muslimbruderschaft politisch und karitativ in zahlreichen islamischen Ländern vertreten (z. B. in Syrien, Jordanien, Tunesien und den Golfstaaten) und konnte sich so auf ein Geflecht von Unterstützerinnen und Unterstützern als organisatorischen Rückhalt stützen. Die Muslimbruderschaft strebt als Hauptziel die Rückkehr zu den Ursprüngen des Islams und die Errichtung eines islamistischen Staates auf der Basis von Koran und Sunna an. Dabei legt die Organisation in ihrer internationalen Ausrichtung auch unter ihrem aktuellen sogenannten "Obersten Anführer" Ibrahim Munir in der Londoner Exilführung den Fokus stark auf politische Arbeit und soziale Projekte, um ihren Einfluss in den jeweiligen Ländern auszuweiten und so eine Unterstützer-Basis für die Durchsetzung ihrer Ziele zu schaffen. Dies gilt auch für die zahlreichen Vereine und Organisationen in Deutschland, für die sich eine mehr oder weniger ausgeprägte Nähe zur MB nachweisen lässt. Seit nunmehr einigen Jahren lässt sich eine zivilgesellschaftliche Einflussnahme der Muslimbruderschaft durch verschiedene Zweigorganisationen sowie eine direkte oder indirekte Beeinflussung von islamischen Vereinen und Moscheegemeinden in der Bundesrepublik feststellen. Die Muslimbruderschaft zählt somit für die deutschen Sicherheitsbehörden zu den legalistischen Gruppierungen. Dennoch existieren weltweit auch Ableger der Muslimbruderschaft, die Gewalt als legitimes Mittel zur Durchsetzung ihrer Ziele betrachten - z. B. die HAMAS. Dementsprechend wurde in ihrem Heimatland Ägypten die islamistische Mutterorganisation in Gänze 2013 als Terrororganisation verboten - vermutlich auch, um deutlich zu machen, dass jenes kurze Intermezzo von 2012-2013, in dem die Muslimbruderschaft unter Mohammed Mursi die ägyptische Regierung gebildet hatte, vom Militär nicht noch einmal geduldet würde. In Schleswig-Holstein lassen sich weiterhin keine festen Strukturen der MB erkennen, jedoch gibt es Hinweise auf etwa ein Dutzend Personen mit Sympathien oder aktiven Bezügen zu dieser Gruppierung. 101 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 1.3.2 Furkan-Gemeinschaft Furkan-Gemeinschaft (türkisch: Furkan Egitim ve Hizmet Vakfi) Logo der Furkan-Gemeinschaft Gründung: 1994 Aktueller Anführer: Alparslan Kuytul Aktionsgebiet: Türkei, regionale Ableger in Deutschland und weiteren europäischen Ländern Anhängerschaft in Schleswig-Holstein: 32 (2020: 30) Gründer und geistiges Oberhaupt der Furkan-Gemeinschaft ist bis heute Alparslan Kutul. Neben der Mutterorganisation in der Türkei verfügt sie über weitere Ableger in ganz Europa. In Deutschland gehören der Gruppierung mehrere Bildungszentren und eine überwiegend recht junge Anhängerschaft an. Die Furkan-Gemeinschaft strebt gemeinhin die Rückkehr einer "islamischen Zivilisation" an. Dafür fokussiert sie sich auf eine starke Missionierungsarbeit und unterhält zu diesem Zweck z. B. in der Türkei unter anderem einen eigenen Fernsehsender. Das Ziel der Errichtung einer islamischen Gesellschaftsordnung hält die FurkanGemeinschaft selbst für unvereinbar mit demokratischen Prinzipien, weshalb sie in Deutschland als legalistisch-islamistische Organisation auch unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Der deutsche Zweig der Furkan-Gemeinschaft lehnt sich ideologisch an der in der südtürkischen Stadt Adana ansässigen Mutterorganisation "Furkan Stiftung für Bildung und Fürsorge" ("Furkan Egitim ve Hizmet Vakfi") an, wobei neben der Tradition des türkischen Islamismus auch Bezüge zum arabischen Islamismus zu beobachten sind. Ähnlich der Muslimbruderschaft agiert die Furkan-Gemeinschaft dabei legalistisch. Ziel der Furkan-Gemeinschaft ist die Erreichung einer "islamischen Zivilisation", die alle Muslime in sich vereinigt und in der die Sunna (überlieferte Verhaltensund Handlungsweisen) des Propheten und der Koran von zentraler Bedeutung und einzig wegweisend sind. Westliche Werte und die Staatsform der Demokratie werden daher strikt abgelehnt. 102 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Mit dem Selbstverständnis einer "Vorreiter-Generation" setzt die Furkan-Gemeinschaft zur Erreichung ihrer Ziele neben einer ausgeprägten Missionierungsarbeit (da'wa) auf eine starke Bildungsarbeit für alle Altersgruppen und soziokulturellen Hintergründe. Festzustellen ist außerdem eine starke Aktivität von Frauen innerhalb der Furkan-Gemeinschaft, die besonders im privaten Bereich zur Wirkung kommt. Darüber hinaus zeigt sich, dass die Organisation besonders bei jungen Menschen mehr und mehr Zuspruch findet, was möglicherweise auch darin begründet liegt, dass die Furkan-Gemeinschaft gezielt diese Klientel anspricht und auch viele junge Prediger für die Organisation tätig sind. Bevorzugt nutzt die Furkan-Gemeinschaft zur Verbreitung ihrer Ideologie und zur Ansprache und Gewinnung neuer Mitglieder verschiedene Websites und Profile in sozialen Netzwerken. Diese generelle Konzentration auf die Nutzung von Online-Medien für die Bildungsarbeit und eine dementsprechend fundierte Expertise im Umgang damit ermöglichte der Furkan-Gemeinschaft auch in Corona-Zeiten eine beständige Missionierungsarbeit - z. B. durch die rasche Umstellung von Präsenz-Seminaren auf Online-Veranstaltungen via "Zoom". Neben verschiedenen von der Organisation betriebenen Kulturund Bildungszentren in Deutschland bilden sich zunehmend auch einzelne Ortsgruppen heraus - so auch in Schleswig-Holstein. Außer den Mitgliedern dieser Bezirksvereine werden durch die Sicherheitsbehörden zudem Einzelmitglieder beobachtet, die erkennbare Bezüge zur Furkan-Gemeinschaft aufweisen. In Schleswig-Holstein liegt das Potenzial bei 30 Personen. 103 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 1.3.3 Hizb ut-Tahrir (HuT) und ihr nahestehende Gruppierungen Hizb ut-Tahrir (HuT - arabisch für: "Partei der Befreiung") Logo der Hizb ut-Tahrir Gründung: 1953 Aktueller Anführer: Ata Abu Rashta Aktionsgebiet: weltweit Anhängerschaft in Schleswig-Holstein: 5 (2020: Einzelmitglieder) Die Hizb-ut-Tahrir (Abkürzung: HuT) ist eine islamistische Organisation mit palästinensischen Wurzeln und ist in über 50 Ländern vertreten. In Deutschland lassen sich einige legalistische Gruppierungen mit einer offensichtlichen ideologischen Nähe zur HuT ausmachen, die unter anderem über die sozialen Medien eine sehr aktive Missionierungsarbeit betreiben (zum Beispiel "Generation Islam" und "Realität Islam"). Die HuT strebt langfristig die Errichtung eines weltweiten panislamischen Kalifats an, das zunächst alle islamisch geprägten Regionen umfassen und später in Richtung der Territorien der "Ungläubigen" hin erweitert werden soll - durch Missionierung und notfalls auch durch Jihad. Um dieses Ziel zu erreichen, legitimiert die Organisation unter anderem auch Gewalt und wendet sie bei Bedarf selbst an. Aufgrund dessen ist die HuT in vielen Staaten weltweit verboten, so auch seit dem Jahr 2003 in Deutschland. Die Hizb ut-Tahrir (HuT, Arabisch für: die Partei der Befreiung) wurde im Jahr 1953 in Jerusalem mit dem Ziel der "Befreiung" (arabisch: tahrir) aller (in ihrer Wahrnehmung) unterdrückten Muslime gegründet. Ihre Mitglieder versuchen seither, ein panislamisches - also alle Muslime jenseits ihrer Ethnie umfassendes - weltweites Kalifat zu errichten und lehnen jede andere Staatsform als "blasphemisch" ab. Die HuT vertritt außerdem die Ansicht, dass Gewalt als Mittel zur "Selbstverteidigung" das uneingeschränkte Recht einer jeden Muslimin und eines jeden Muslims sei. Dementsprechend billigt die HuT die meisten Gewalttaten islamistischer Gruppierungen gegen Angriffsziele verschiedenster Art. Aufgrund dieser Gewaltaffinität und ihrer extremistischen, den demokratischen und rechtsstaatlichen Werten Deutschlands widersprechenden Ausrichtung wurde die Hizb 104 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 ut-Tahrir bereits Anfang des Jahres 2003 durch das Bundesinnenministerium mit einem Betätigungsverbot belegt. Daher fokussieren sich die Aktivitäten der "Befreiungspartei" in Deutschland vorwiegend auf die Rekrutierung neuer Mitglieder und die Verbreitung ihrer Ideologie außerhalb öffentlicher Kanäle. Dem Internet und den sozialen Medien fällt hierbei eine herausragende Rolle zu. Die Mitglieder der HuT treten zumeist nicht offen in Erscheinung, sondern versuchen über persönliche Kontakte in konspirativen Kleinstgruppentreffen, sogenannten "halaqat" (arabisch für Studienzirkel), ein Vertrauensverhältnis herzustellen, um so mittelund langfristig neue Mitglieder, Sympathisantinnen und Sympathisanten für sich zu gewinnen und an sich zu binden. Von den islamistischen in den sozialen Netzwerken besonders aktiven Gruppierungen, die eine ideologische Nähe zur HuT aufweisen, sind besonders zwei hervorzuheben: Generation Islam (GI) und Realität Islam (RI) mit Sitz in Hamburg bzw. Hessen sind zwei Initiativen, die in der Vergangenheit durch solidarische Flyer-Kampagnen und Online-Petitionen zu verschiedenen kontroversen Islam-Themen zunehmend steigende Follower-Zahlen und eine hohe mediale Aufmerksamkeit erreicht haben. Kernideologie bei der Netzwerkarbeit der beiden Gruppierungen ist eine angeblich staatlich gesteuerte Islamfeindlichkeit und ein fingierter Assimilationszwang in die westliche "Wertediktatur". Als einzigen Ausweg propagieren GI und RI dabei die absolute Wahrung der islamischen Identität durch eine Abkehr und Abgrenzung von der westlichen Gesellschaft, was auch eine ablehnende Haltung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und Rechtsstaatlichkeit impliziert. Feste Strukturen der HuT lassen sich in Schleswig-Holstein nicht feststellen. Allerdings liegen zu Einzelpersonen Hinweise auf Bezüge zu den Gruppierungen RI und GI vor. Da diese Gruppierungen hauptsächlich im Internet aktiv sind, welches den Nutzerinnen und Nutzern eine starke Anonymität bietet, muss bei der GI und RI und somit bei Personen mit Sympathien für die HuT neben den benannten gesicherten Mitgliederzahlen von weitaus höheren Anhängerzahlen im Dunkelfeld (also von nicht identifizierbaren Personen) ausgegangen werden. 105 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 1.3.4 Schiitischer Extremismus Einfluss des Islamischen Zentrums Hamburg e. V. (IZH) und sonstiger schiitischer Extremismus Islamisches Zentrum Hamburg e. V. (IZH) 23 Imam Ali Moschee an der Hamburger Außenalster, Vereinssitz des IZH Gründung: 1960 Aktueller Leiter: Mohammed Hadi Mofatteh Aktionsgebiet: Deutschland, Europa Anhängerschaft in Schleswig-Holstein: 5 (2020: 10) Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) ist die bedeutendste vom Iran beeinflusste schiitische Einrichtung in Deutschland und Europa. Außerdem gibt es in Deutschland zahlreiche Vereine schiitisch-extremistischer Ausrichtung, die ebenso wie sunnitisch geprägte islamistische Gruppierungen versuchen, Gleichgesinnte zu werben und ihre Ideologie zu verbreiten. Ziel des schiitischen Extremismus im Allgemeinen ist die Errichtung eines islamischen Gottesstaates - zumeist nach dem Vorbild Irans. Aufgrund der Historie und der politischen Situation in den schiitisch geprägten Heimatländern dieser Organisationen im Nahen und Mittleren Osten lässt sich bei ihnen außerdem eine ausgeprägte antiisraelische und antisemitische Grundhaltung feststellen. Diese zeigt sich unter anderem in Teilnahmen bei den antiisraelischen Al-Quds-Demonstrationen in Berlin. Der schiitische Extremismus ist Ausdruck davon, dass neben den sunnitisch-islamistisch ausgerichteten Gruppierungen auch schiitische extremistische Kräfte ihre Vormachtstellung, ihre Strukturen und ihre Ideologie in Deutschland auszudehnen suchen. Das Beobachtungsobjekt umfasst sowohl die sogenannten regierungsoder re23 Bild verwendet mit freundlicher Genehmigung des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg. 106 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 gimetreuen Iranerinnen und Iraner als auch andere schiitisch-extremistische Gruppierungen, die deutschlandweit mittels zahlreicher aktiver Gruppen danach streben, auf in der Bundesrepublik lebende Schiiten Einfluss zu nehmen. Im Mittelpunkt der Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden steht dabei vor allem der islamistische Verein "Islamisches Zentrum Hamburg e. V.", kurz IZH, der zugleich Träger der an der Hamburger Außenalster gelegenen "Imam-Ali-Moschee" ist. Das IZH gilt zum einen als ein bedeutender Propagandaapparat des iranischen Regimes, zum anderen aber auch als wichtige Schnittstelle zwischen Iran und Deutschland. Es gilt daher als eines der Zentren iranischer Einflussnahme in Europa, weshalb der Leiter des Vereins als direkter Vertreter des Revolutionsführers Khamenei in Europa auch entsprechend von Teheran aus ernannt wird. Wie alle pro-iranischen Einrichtungen orientiert sich das IZH am Vorbild des islamischen Gottesstaates und dem Gedankengut der Revolution von 1979 mit dem Ziel der Expansion und Islamisierung der gesamten Welt. Westliche Werte, freiheitliches Gedankengut oder die freiheitliche demokratische Grundordnung stehen dazu im Widerspruch. Die Anhängerund Unterstützungsnetzwerke des IZH, die mit ihm verbundenen Zahlungsströme und die Verflechtungen mit anderen schiitisch-extremistischen Moscheen und Vereinen reichen weit über Hamburgs Grenzen hinaus. Sie umfassen schiitische Personen unterschiedlicher Nationalitäten und wirken über die Religion hinaus bis in Bereiche wie Bildung oder Sport hinein. Es gibt zudem auch Hinweise darauf, dass das IZH die schiitischen "Brüder" der Hizb Allah-Anhängerschaft unterstützte - zumindest noch vor dem Betätigungsverbot der Hizb Allah. Die Funktionärinnen und Funktionäre des IZH versuchen zwar Anschluss an die Gesellschaft zu suggerieren und nutzen neben einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit etwa Einladungen zu unterschiedlichen Diskussionsformaten oder den "Tag der offenen Moschee", um Unterstützung und Zugang zu einflussreichen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern auf politischer Ebene zu finden. Auf der anderen Seite ruft der Verein jedoch immer wieder durch äußerst fragwürdige Aktionen öffentliche Kritik hervor, wie im Januar 2020, als ein Trauergottesdienst für den durch die USA getöteten iranischen General Qasem Soleimani24 in der Imam-Ali-Moschee abgehalten wurde. 24 Soleimani, unter anderem Kommandeur der iranischen terroristischen al-Quds-Brigaden und selbst auf der EUTerrorliste, war durch Gemeindemitglieder des IZH als Märtyrer geehrt worden. 107 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Aufgrund der Diversität des Beobachtungsobjektes mit seinen Ausprägungen in iranische Regimetreue, Mitglieder des IZH sowie in Anhängerinnen und Anhänger anderer schiitisch-extremistischer Gruppierungen sind differenzierte Angaben zum Personenpotenzial kaum möglich. In Schleswig-Holstein lassen sich Einzelpersonen unter anderem mit Verbindungen zum IZH feststellen, deren Anzahl sich im mittleren einstelligen Bereich bewegt. 1.3.5 Sonstige legalistisch-islamistische Organisationen Neben diesen oben genannten relevanteren legalistischen Organisationen lassen sich noch einige weitere Gruppierungen des legalistischen Islamismus feststellen, die in Schleswig-Holstein zwar in unterschiedlicher Ausprägung präsent, allerdings bisher mit keinerlei Aktivitäten aufgefallen sind. Da jedoch Hinweise auf eine geringe Anzahl an Einzelpersonen vorliegen, die mit diesen Organisationen sympathisieren oder sie in irgendeiner Art unterstützen, werden sie im Folgenden kurz vorgestellt. Die AMAL-Bewegung (= die Bewegung der Hoffnung) ist eine schiitische populistischextremistische Partei im Libanon. Das Akronym A-M-A-L ist dabei gleichzeitig eine Abkürzung für den Begriff der "Bataillone des libanesischen Widerstandes". Die Partei steht der Hizb Allah nahe, engagiert sich hauptsächlich in Gesellschaftsfragen - allen voran der Verteidigung des Südlibanons vor israelischen Angriffen - und hat zu diesem Zweck auch einen militärischen Arm im Libanon ausgebildet. Die "Islamische Partei" - Hizb-i Islami Afghanistan (HIA) - ist die älteste islamistische Partei in Afghanistan. Ihr Ziel war es stets, die Staatsmacht alleinig auszuüben, was sie auch mit gewaltsamen Mitteln durchzusetzen versuchte. Durch die erste Herrschaft der Taliban 1996-2001 verlor die Partei stark an Einfluss und verbündete sich nach dem Sturz der islamistischen Terrororganisation mit dieser gegen die demokratische afghanische Regierung und den mit ihr verbündeten Westen. Seit dem 2016 unterzeichneten Friedensabkommen mit Kabul hat die HIA jedoch einen gemäßigteren Kurs eingeschlagen und versucht, durch kontinuierliche Anpassung an die politischen Gegebenheiten ihre Chancen auf eine lokale Regierungsbeteiligung zu steigern. International aktiv ist hingegen die Milli Görüs-Bewegung (MGB, türkisch für "Nationale Sicht") mit zahlreichen Unterorganisationen weltweit. Sie betrachtet die westliche 108 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Ordnung als Unrecht und will dieser mit einer "gerechten islamischen Ordnung" begegnen. Ein Großteil ihrer Mitglieder setzt sich dabei aus der Gefolgschaft des ehemaligen türkischen Politikers Necmettin Erbakan zusammen, dessen Ideologie bis heute eine große Rolle in der MGB spielt. Als eine Bewegung, die unter anderem von der Ideologie der ägyptischen Muslimbruderschaft geprägt wurde, ist es der an-Nahda (auch: Ennahda) gelungen, sich in der politischen Landschaft Tunesiens als einflussreiche islamistische Partei zu etablieren. Auch wenn sie nach eigenen Angaben versucht, demokratische und islamische Elemente in ihrer Agenda zu vereinen, finden sich in Veröffentlichungen und Äußerungen ihrer Mitglieder immer wieder typisch islamistische Elemente wie der Wunsch nach einem "Kalifat" oder die "Befreiung der Muslime". Eine der größten international agierenden islamistischen Organisationen ist die Tablighi Jama'at (TJ), was in etwa "Missionierungsgesellschaft" bedeutet. Sie entstand zur Kolonialzeit in Britisch-Indien als Gegenbewegung zum Wiedererstarken des Hinduismus und hat als Frömmigkeitsbewegung den Anspruch, alle Musliminnen und Muslime zu einer strengen Religionsausübung zurückzuführen. Dabei steht für die TJ die religiöse Praxis über allen intellektuellen Diskursen. Ihr Ziel ist langfristig eine Islamisierung der Gesellschaft weltweit, die sie durch Missionierung gewaltlos erreichen will. Die sogenannte Türkische Hizbullah (TH) schließlich ist eine national ausgerichtete türkisch-kurdische Organisation, die vor allem zwischen den 1980er Jahren und dem Jahr 2000 aktiv war. Sie richtete sich in der Türkei mit terroristischen Mitteln vor allem gegen Angehörige der kurdischen Arbeiterpartei PKK und des türkischen Staates. Hauptziel der TH ist langfristig die Errichtung eines islamistischen Regimes in der Türkei. Inzwischen stellt sich die Organisation offiziell als legalistisch und gewaltfrei dar, behält sich jedoch das Recht einer "legitimen Selbstverteidigung" bei einem Angriff auf Musliminnen und Muslime oder islamischen Boden vor. 109 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 2 Aktuelle Entwicklungen und Aktivitäten 2.1 Entwicklung der Bedrohungslage durch den weltweiten islamistischen Terrorismus und Lageeinschätzung für Deutschland Auch im aktuellen Berichtsjahr besteht - wie in den Vorjahren - in Deutschland und den einzelnen Bundesländern die konstant hohe, abstrakte Gefährdungslage durch den islamistischen Terrorismus weiter fort. Vor allem die beiden größten, weltweit aktiven Terrororganisationen, der sogenannte Islamische Staat (IS) und al-Qaida, stellen nach wie vor ihre globale Handlungsfähigkeit unter Beweis, indem sie durch ihre regionalen Ableger und mit ihnen affiliierten Gruppierungen Anschläge auf der ganzen Welt ausführen. Dabei steht unverändert besonders der Westen - und somit auch Deutschland - im Zielspektrum der jihadistischen Akteure, weshalb diese Organisationen weiterhin die größte von außen kommende Gefahr hinsichtlich der Sicherheit der Bundesrepublik darstellt. Der Großteil der islamistischen Anschläge hat sich im aktuellen Berichtsjahr jedoch in Ländern des Nahen Ostens und in afrikanischen Staaten sowie in Afghanistan ereignet, wofür sich hauptsächlich regionale Ableger des IS verantwortlich zeigten. Doch auch in Europa erfolgten erneut mehrere mutmaßlich jihadistische Attentate, darunter drei Taten in Deutschland. Die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan hat die internationale Sicherheitslage im aktuellen Berichtsjahr in besonderem Maße beeinflusst. Die terroristische Organisation konnte durch mehrere Offensiven das Land innerhalb weniger Monate unter ihre Kontrolle bringen und erzwang mit dem Einmarsch in die Hauptstadt Kabul im August einen überstürzten Abzug internationaler Truppen unter chaotischen Bedingungen. Darüber hinaus führte dieses Ereignis innerhalb Afghanistans zu zunehmenden Rivalitäten zwischen den Taliban und dem dort aktiven IS-Ableger ISPK, wodurch es zu mehreren Anschlägen des IS auf militärische wie zivile Ziele mit hohen Opferzahlen kam - so auch zu einem Sprengstoffattentat auf den Kabuler Flughafen während der internationalen Evakuierungsmaßnahmen. Internationale Ereignisse beeinflussen fortwährend die Sicherheitslage weltweit und haben zudem Auswirkungen auf die globale sowie regionale jihadistische Szene. So feierten prominente Führungspersonen islamistisch-terroristischer Organisationen vor allem aus dem Umfeld al-Qaidas die Machtübernahme als einen Sieg über den Westen und einen "Sieg des Islam". Unter Umständen können sich solche Begebenheiten 110 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 auch überregional motivierend auf Anschlagsvorhaben von Personen mit jihadistischem Hintergrund auswirken oder jihadistische Reisebewegungen auslösen. Bisher konnte im Zusammenhang mit der Machtübernahme der Taliban jedoch nicht festgestellt werden, dass sich Afghanistan zu einem neuen Ziel für ausländische islamistische Gruppierungen und Einzelpersonen entwickelt. Festzuhalten ist jedoch, dass die kontinuierlichen Krisenherde im Nahen und Mittleren Osten sowie in Nordafrika weiterhin einen Nährboden für islamistische Mobilisierungen bilden. Vier wesentliche Faktoren für die Beeinflussung der Sicherheitslage in Deutschland und Schleswig-Holstein durch den islamistischen Terrorismus * Homegrown terrorists" ... sind in Europa und Deutschland aufgewachsene und sozialisierte Personen, die sich in der hiesigen islamistischen Szene radikalisieren und dem Jihadismus zuwenden, oftmals auch Konvertierte. Bei ihnen besteht die Gefahr, dass sie Anschläge unabhängig und eigenmotiviert planen - lediglich inspiriert durch Terrorgruppen oder auch professionell angeleitet durch solche. * Getarnt einreisende jihadistisch motivierte Personen (siehe IV 2.3) Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Mitglieder terroristischer Organisationen oder Personen, die mit ihnen sympathisieren, unter Ausnutzung der Flüchtlingsrouten und getarnt als Flüchtlinge nach Deutschland einreisen könnten - unter Umständen auch mit dem gezielten Auftrag, Anschläge zu planen und auszuführen. * Rückkehrende aus den Jihadgebieten in Syrien/Irak (siehe IV 2.4) Von den bisher aus Deutschland ausgereisten Jihadistinnen und Jihadisten sind inzwischen ca. 37 % wieder zurückgekehrt. Bei ihnen besteht zumeist eine hochgradige Indoktrinierung und die Gefahr, dass sie von jihadistischen Gruppierungen zum Kampf ausgebildet worden sind. Die Sicherheitsbehörden beobachten zudem mitgereiste Familienangehörige, da diese ebenfalls ideologisiert und radikalisiert worden sein können. * Gefahr durch islamistische Strafgefangene (siehe IV 2.5.1) Bei Personen, die aufgrund terroristischer Verfahren inhaftiert sind, besteht das Risiko, dass sie Mitgefangene rekrutieren und islamistisch radikalisieren könnten. Ebenso könnte sich eine unbekannte Radikalisierung bei Personen, die aufgrund anderer Straftaten inhaftiert sind, in der Haftanstalt verstärken. Eine weitere Gefahr geht von entlassenen, ursprünglich wegen islamistischer Vergehen Verurteilten aus, die nach Haftverbüßung weiterhin islamistische Einstellungen zeigen und weitervermitteln. 111 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Vor allem der "homegrown terrorism" beschäftigt die Sicherheitsbehörden in besonderer Weise. Oftmals haben sich entsprechende Personen irgendwann im Umfeld lokaler islamistischer Gruppen oder durch Eigenrecherche im Internet radikalisiert, stehen dem hiesigen Wertesystem ablehnend gegenüber und zielen schließlich auf die Errichtung einer islamistischen Gesellschaftsordnung ab. Dabei agieren sie als Sympathisantinnen und Sympathisanten oder Anhängerinnen und Anhänger ohne sichtbare Anbindung an islamistische Terrororganisationen, wodurch eine eventuelle Anschlagsplanung eigenständig und daher oft unbemerkt erfolgt. In diesem Zusammenhang und vor dem Hintergrund einer in den letzten Jahren zu beobachtenden zunehmenden Radikalisierung von Jugendlichen stellt vor allem die sicherheitsbehördliche Befassung mit islamistischen Minderjährigen eine große Herausforderung dar, da ihre Persönlichkeitsrechte besonders zu schützen sind. Zum Personenkreis der "homegrown terrorists" zählt beispielsweise auch die Mehrheit derjenigen Islamistinnen und Islamisten, die aus jihadistischer Motivation heraus aus Schleswig-Holstein in Richtung Syrien/Irak ausgereist sind. Möglicherweise auch aufgrund der weltweit weiterhin andauernden Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Maßnahmen zu ihrer Eindämmung waren im Berichtszeitraum vor allem bei den Faktoren, die auf Reisebewegungen basieren, erneut stagnierende oder rückläufige Entwicklungen beobachtbar. 2.2 Anschlagsgeschehen im Berichtszeitraum in Europa und Deutschland In Deutschland erfolgten im Berichtsjahr mutmaßlich drei islamistisch motivierte Anschläge, also in etwa gleich viele wie im Vorjahr. In den europäischen Nachbarstaaten zeigte sich hingegen im selben Zeitraum ein Rückgang an Attentaten mit vermutetem islamistisch-terroristischem Hintergrund von sieben auf zwei. Möglicherweise lässt sich dies teilweise auch durch die anhaltende pandemische Lage und die weltweiten Einschränkungen zur Bekämpfung des Corona-Virus erklären, die sich zum Beispiel im Kontext gesellschaftlicher Kontakte auf potenzielle Täterinnen bzw. Täter und Tatziele ausgewirkt haben könnten. Am 23. April kam es in Frankreich zu einem mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff im Eingangsbereich eines Polizeireviers in Rambouillet nahe Paris. Ein 36112 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 jähriger tunesischer Staatsbürger stach eine dort beschäftigte zivile Angestellte nieder und wurde anschließend durch Polizeikräfte getötet. In Großbritannien ereignete sich am 15. Oktober ebenfalls eine tödliche Messerattacke. Opfer war der konservative britische Politiker David Amess, der während einer Bürgersprechstunde durch einen 25-jährigen somalisch-stämmigen Briten attackiert wurde. Die Tat wurde durch die Polizei als islamistisch motiviert eingestuft. Auch in Deutschland erfolgten im Laufe des aktuellen Berichtsjahres drei mutmaßlich islamistische Anschläge. Am 28. Mai versuchte eine männliche Person in HamburgWinterhude - laut Zeugenaussagen unter Allahu-Akbar-Rufen - Autos im fließenden Verkehr anzuhalten, bedrohte die Fahrzeugführer mit einem Messer und beschädigte ihre Autos. Beim Eintreffen der Polizei wandte sich der Täter mit erhobenem Messer gegen die Beamten und konnte weder durch Reizgasspray noch durch einen Taser gestoppt werden, weshalb er letztlich durch eine Schussabgabe tödlich verletzt wurde. Trotz des einschlägigen Ausrufes konnte bisher nicht abschließend geklärt werden, ob der Täter einer islamistischen Motivation unterlag. Bei einer weiteren Messerattacke in Berlin-Wilmersdorf am 4. September wurde eine 58-jährige Frau von einem 29-jährigen afghanischen Flüchtling mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt, weil dieser sich offenbar daran störte, dass sie als Frau der Gartenarbeit nachging. Ein zu Hilfe eilender 66-jähriger Mann wurde ebenfalls durch Messerstiche des Täters schwer verletzt. Die Polizei und die Generalstaatsanwaltschaft prüfen weiterhin sowohl eine islamistische Tatmotivation als auch die Möglichkeit einer psychischen Erkrankung des Tatverdächtigen. Am 6. November kam es in einem ICE auf der Strecke von Regensburg nach Nürnberg ebenfalls zu einem Messerangriff, bei dem drei willkürlich betroffene männliche Fahrgäste schwere Schnittverletzungen erlitten. Zunächst gingen die Behörden von einer psychischen Störung des 27-jährigen Tatverdächtigen syrischer Herkunft aus. Im Zuge der Ermittlungen konnten jedoch bei einer Hausdurchsuchung und bei der Auswertung des Facebook-Profils des Syrers Propagandavideos mit Bezug zum IS festgestellt werden, die ein islamistisches Motiv naheliegend erscheinen lassen. Die Ermittlungen hierzu dauern aktuell noch an. Bei einem Messerangriff in der Würzburger Innenstadt am 25. Juni, bei dem drei Frauen erstochen und sieben weitere Menschen verletzt wurden, konnte bei dem 24jährigen somalischen Tatverdächtigen ein islamistisches Motiv hingegen mittlerweile 113 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode ausgeschlossen werden. Vielmehr liegen hier Erkenntnisse zu einer psychischen Erkrankung vor. Verhinderung islamistischer Anschlagspläne Die Sicherheitsbehörden haben sich in den letzten Jahren umfassend auf die Bedrohungen der internationalen und nationalen Sicherheit durch den islamistischen Terrorismus eingestellt. Durch die kontinuierliche Ermittlungsund Aufklärungsarbeit der deutschen in Kooperation mit internationalen Sicherheitsbehörden konnten seit dem bislang schwerwiegendsten Attentat von Anis Amri im Dezember 2016 bereits mehrere Anschlagsversuche islamistischer Terroristen erfolgreich verhindert werden. Auch im Berichtszeitraum wurden zwei Fälle bekannt, in denen die Behörden bereits in der Phase der Tatplanung eingreifen und so einen möglichen Anschlag verhindern konnten. Im August konnte die Polizei in Hamburg einen 20-Jährigen Deutsch-Marokkaner festnehmen, der versucht hatte, über das Darknet eine Schusswaffe mit Munition sowie eine Handgranate zu kaufen und dabei an einen verdeckten Ermittler geriet. Anschließend wurden im November bei Durchsuchungsmaßnahmen in vom Tatverdächtigen genutzten Wohnungen verschiedene Hinweise, Chemikalien und Gegenstände gefunden, die auf den geplanten Bau einer unkonventionellen Sprengund Brandvorrichtung hindeuten. Bei dem 20-Jährigen, der selbst zahlreiche Kontakte in die islamistische Szene hatte, handelt es sich zudem offenbar um einen Jihadisten der zweiten Generation, denn sein Vater ist den Behörden schon lange als Funktionär derjenigen Hamburger Moschee bekannt, in deren Umfeld sich damals die Attentäter vom 11. September 2001 radikalisiert hatten. Des Weiteren setzten Polizeikräfte am 15. September einen 16-jährigen Syrer in Hagen fest, nachdem ein Hinweis eines ausländischen Nachrichtendienstes eingegangen war, dass dieser möglicherweise einen Anschlag auf die Synagoge der Stadt plane. Der Tatverdächtige soll Kontakte zu einem möglichen IS-Mitglied im Ausland unterhalten und versucht haben, sich Informationen zum Bau einer Bombe zu verschaffen. Im Zuge der Ermittlungen wurde außerdem Propagandamaterial des IS auf dem Handy des 16-Jährigen gefunden, der sich möglicherweise online radikalisiert haben könnte. Er bestreitet weiterhin, einen Anschlag geplant zu haben. Die Ermittlungen dauern weiter an. 114 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Abstrakte Anschlagsgefahr ist nach wie vor hoch Die terroristischen Anschläge und Anschlagsplanungen im aktuellen Berichtszeitraum zeigen einmal mehr, dass die Gefährdungslage in Europa und auch Deutschland permanent abstrakt hoch ist und sich jederzeit in Form von gefährdungsrelevanten Ereignissen bis hin zu jihadistisch motivierten Anschlägen manifestieren kann. Nach wie vor stellen sogenannte weiche Ziele, wie beispielsweise Weihnachtsmärkte, Konzerte o- der Sportevents, die kaum oder nur schwer zu schützen sind, ein besonders symbolträchtiges Ziel für terroristische Anschläge dar. Vor allem auch im Zusammenhang mit öffentlichkeitswirksamen islamkritischen Ereignissen, die sich direkt auf den Propheten Mohammed oder den Koran beziehen, ist die Möglichkeit nicht auszuschließen, dass diese unter Umständen schwerwiegende, mitunter auch strafrechtlich relevante Reaktionen wie z. B. gewalttätige Ausschreitungen, Bedrohungen oder Morde seitens der islamistischen Szene zur Folge haben können. Es zeigt sich inzwischen zudem sehr deutlich, dass islamistisch motivierte Akteure vermehrt dazu übergegangen sind, Anschläge mit leicht zu beschaffenden und einzusetzenden Tatmitteln in Alltagssituationen durchführen. Dieser Modus Operandi spiegelte sich besonders im Anschlagsgeschehen des Berichtszeitraums wider, in dem alle mutmaßlich islamistisch motivierten Attentate auf europäischem Boden durch Messerangriffe erfolgten. Zum Ende des Berichtsjahres gehen die Sicherheitsbehörden von rund 1950 Personen aus, die dem islamistisch-terroristischen Spektrum in Deutschland angehören. Diese Zahl verdeutlicht das aktuelle Bedrohungspotenzial und zeigt, vor welchen Herausforderungen die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder nach wie vor stehen. Auch in diesem Berichtsjahr gingen sie zahlreichen Hinweisen zu Gefährdungssachverhalten und Personen nach, die mutmaßlich über Verbindungen zu terroristischen Gruppierungen wie dem IS verfügen. In einigen Fällen konnten dabei auch verifizierende Erkenntnisse erlangt und weitere Aufklärungsmaßnahmen eingeleitet werden. 2.3 Islamistisch motivierte Reisebewegungen nach Deutschland und die Gefahr durch getarnt einreisende jihadistische Personen Reisebewegungen vor allem aus den Konfliktgebieten des Nahen Ostens nach Deutschland haben die Sicherheitsbehörden in den letzten Jahren vor vielschichtige Herausforderungen gestellt. Der bereits im Vorjahr feststellbare Trend, dass solche 115 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Bewegungen sich - sicherlich auch durch die pandemiebedingten und mitunter längerfristigen Grenzschließungen von Transitländern auf den üblichen Migrationsrouten bedingt - stark rückläufig zeigen, hielt überwiegend auch im aktuellen Berichtszeitraum weiter an. Allerdings dürfte es hinsichtlich der generellen Migrationsbewegung nach Europa insbesondere auch im Zusammenhang mit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan zu einem Anstieg der Migrationszahlen von Afghanistan nach Deutschland gekommen sein. Auch die Entwicklungen an der polnisch-belarussischen Grenze seit Anfang November, im Zuge derer Tausende Migrantinnen und Migranten vor allem aus Staaten des Nahen und Mittleren Ostens sowie Afrika versuchen, nach Erhalt von belarussischen Visa in die EU zu gelangen, haben vermutlich die Migrationsbewegungen in Richtung Deutschland leicht ansteigen lassen. Für die Sicherheitsbehörden liegt dabei weiterhin ein besonderes Augenmerk auf einer möglichen Einreise von Mitgliedern islamistischer Terrororganisationen oder Personen, die diese unterstützen. Im Berichtsjahr sind insgesamt 4.209 Asylsuchende nach Schleswig-Holstein gekommen, also etwa 10,6 Prozent mehr als noch im Vorjahr (3.804 Personen)25. Die meisten von ihnen stammen aus Ländern wie Syrien, Afghanistan und Irak, in denen die politische Situation sowie die Sicherheitslage anhaltend fragil sind und die größtenteils weiterhin von Bürgerkriegen, humanitären Krisen oder politisch motivierter Verfolgung betroffen sind. Im Berichtsjahr hat die schleswig-holsteinische Verfassungsschutzbehörde erneut einige Hinweise auf Personen erhalten, bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie in ihrem Ursprungsland über Kontakte zu terroristischen Organisationen verfügt haben sollen. Das Ziel ist, mögliche von islamistisch motivierten Personen ausgehende Gefahren für die Innere Sicherheit zu erkennen, die in Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik stehen. Denn vor allem bei Fluchtbewegungen von Personen aus Kriegsgebieten des Nahen und Mittleren Ostens besteht das Risiko, dass jihadistische Akteure aus diesen Ländern dieselben Flüchtlingsrouten nutzen bzw. ausnutzen, um so unerkannt nach Europa gelangen zu können, und möglicherweise auch gezielt von einer Terrororganisation mit dem Auftrag nach Deutschland oder Europa geschickt werden, dort Anschläge zu verüben. Um die von möglichen eingereisten Personen 25 2021_Dezember_Zuwanderungsbericht.pdf (schleswig-holstein.de), Seite 6; URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LAZUF/Aktuelles/Zuwanderungsbericht/Downloads_zuwanderungsbericht/2021_Dezember_Zuwanderungsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=4; abgerufen am 10.02.2022. 116 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 islamistisch-terroristischer Gesinnung ausgehenden Gefahren analysieren und gegebenenfalls abwehren zu können, erfolgt in Schleswig-Holstein auf verschiedenen Ebenen ein enger Austausch zwischen den Sicherheitsbehörden. 2.4 Islamistisch motivierte Ausreiseund Rückkehrbewegungen Für jihadistisch ausgerichtete und kampfwillige Personen aus Deutschland ist nach wie vor das Krisengebiet in Syrien und Irak ein mögliches Reiseziel. Seit Beginn des Jahres 2019 hat zwar die Sogwirkung des IS-Kalifats durch dessen Territorienverlust deutlich abgenommen, die Attraktivität seiner Ideologie auch für islamistisch Radikalisierte aus Deutschland besteht jedoch weiterhin fort. Hingegen ist bisher trotz des Erfolges der islamistischen Taliban, Afghanistan gänzlich in ein islamisches Emirat zu überführen, bisher nicht feststellbar, dass sich Jihadistinnen und Jihadisten aus Deutschland dadurch angezogen oder bewogen fühlen, in das Paschtuund Dari-sprachige Land auszureisen. Möglicherweise können als Gründe eine Sprachbarriere oder auch die durch die weiterhin andauernde Pandemielage erschwerten Reisebedingungen angenommen werden. Fakt ist jedoch, dass durch ähnliche Ereignisse jederzeit neue "Jihadschauplätze" entstehen können und dass diese Regionen dann für jihadistisch Motivierte weltweit ein neues attraktives Reiseziel darstellen könnten. Ebenso haben jedoch auch intensive Anti-Terror-Operationen einen erheblichen Einfluss auf überregionale jihadistische Reisebewegungen. So führten die militärischen Erfolge der AntiIS-Koalition zu zahlreichen Verhaftungen auch von deutschen Terrorverdächtigen, die nun in Haftlagern in Syrien und Irak interniert sind. Neben ausgereisten Personen, denen es gelang, aus den Krisengebieten selbstständig nach Deutschland zurückzukehren, fanden in den letzten Monaten zudem diplomatisch organisierte Rückführungen von Ausgereisten nach Europa und Deutschland statt, hauptsächlich aus humanitären oder medizinischen Gründen. Im aktuellen Berichtsjahr kehrte auf diese Weise eine niedrige zweistellige Anzahl von Frauen und Kindern nach Deutschland zurück. Ausreisefälle und Rückkehrbewegungen auf Landesund Bundesebene Tatsächliche Ausreiseaktivitäten von Personen mit jihadistischer Gesinnung aus Deutschland sind jedoch in den vergangenen zwei Jahren fast gänzlich zum Erliegen 117 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode gekommen. Im Berichtsjahr konnten demnach bundesweit lediglich fünf Ausreisen beziehungsweise Ausreiseversuche festgestellt werden, keine davon erfolgte durch Personen aus Schleswig-Holstein. Ausreisen pro Jahr (Bund) 450 400 350 300 Ausreisen 250 200 150 100 50 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Bund 345 410 180 90 30 20 5 10 5 Seit 2013 sind insgesamt mehr als 1.150 Personen aus dem Bundesgebiet ausgereist. Zudem wurden ca. 230 geplante Ausreisen bekannt, die seither scheiterten oder verhindert werden konnten. Aktuell halten sich ungefähr noch 38 % der Ausgereisten weiterhin im Ausland auf, wovon wiederum etwa ein Viertel derzeit inhaftiert ist, davon 48 % Frauen. Außerdem gehen die Behörden inzwischen von etwa 25 % der in Jihadgebiete migrierten Personen aus, die mutmaßlich vor Ort verstorben sind. Ca. 37 % der ausgereisten 1.150 Personen sind bislang nach Deutschland zurückgekehrt (20 % davon weiblich). 118 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 22 dieser Zurückgekehrten haben Deutschland zwischenzeitlich entweder aufgrund behördlicher Maßnahmen (z. B. Abschiebung) oder durch eine freiwillige Ausreise wieder verlassen. Aus Schleswig-Holstein konnte seit nunmehr fünf Jahren in Folge keine jihadistisch motivierte Ausreise mehr festgestellt werden. Die Gesamtzahl der islamistischen Akteure, die seit dem Beginn dieser Reisebewegungen im Jahr 2013 aus Schleswig-Holstein in das syrisch-irakische Bürgerkriegsgebiet ausgereist sind, beläuft sich daher weiterhin auf insgesamt 33 Personen. Zu elf dieser bekannten Ausreisefälle liegen konkrete Hinweise darauf vor, dass sie sich vermutlich noch im Krisengebiet befinden - mehrere von ihnen in Gefängnissen bzw. Haftlagern in Syrien und Irak. Zwölf der ausgereisten Islamistinnen und Islamisten sind vor Ort inzwischen mutmaßlich ums Leben gekommen, ohne dass jedoch abschließend geklärt ist, ob diese im Zusammenhang mit Kampfhandlungen starben. Im Verlauf des Berichtsjahres ist eine weibliche Person nach Schleswig-Holstein zurückgekehrt, wodurch die Anzahl der Rückkehrfälle auf insgesamt zehn Personen - und damit um eine Person mehr als im vorigen Berichtsjahr - ansteigt. 119 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Islamistisch motivierte Reisebewegungen aus/nach Schleswig-Holstein 14 12 10 8 6 4 2 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Anzahl der Ausreisen 11 12 4 6 0 0 0 0 0 Anzahl der Zurückgekehrten 3 5 1 0 0 0 0 0 1 Anzahl der dort mutmaßlich 2 3 2 0 3 2 0 0 0 Verstorbenen 120 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Gefahr durch Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus den Jihadgebieten in Syrien und Irak Zu den vorhergehend aufgelisteten Faktoren, die die Sicherheitslage in Deutschland und Schleswig-Holstein maßgeblich beeinflussen, gehören unter anderem Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Jihadgebieten, insbesondere aus der Region Syrien und Irak. Bei diesen besteht generell das Risiko, dass sie möglicherweise vor Ort eine Kampfausbildung erhalten haben oder gar speziell im Hinblick auf mögliche Terroranschläge trainiert wurden. Ihre Fähigkeit, sich unauffällig in westlichen Staaten zu bewegen (z. B. durch ein entsprechendes Äußeres oder den Besitz europäischer Reiseund Identitätsdokumente), prädestiniert Islamistinnen und Islamisten westlicher Herkunft aus Sicht islamistischer Terrororganisationen dafür, Attentate in ihren Heimatländern zu planen und durchzuführen. Sie werden deshalb von den Sicherheitsbehörden in besonderer Weise betrachtet. So stimmen sich in Schleswig-Holstein die Verfassungsschutzbehörde und das Landeskriminalamt unter Einbeziehung der Bundessicherheitsbehörden über die jeweils von solchen Zurückgekehrten ausgehende potenzielle Gefährdung und über zu treffende Maßnahmen ab. In diesem Rahmen bildet auch das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin die Grundlage für einen regelmäßigen Austausch der Sicherheitsbehörden untereinander. Neben diesen sicherheitsbehördlichen Maßnahmen sind zudem die Deradikalisierung und Reintegration solcher Personen in die Gesellschaft bedeutende Herausforderungen. Denn grundsätzlich muss bei allen Zurückgekehrten zunächst damit gerechnet werden, dass sie weiterhin an ihrer islamistischen Grundhaltung festhalten könnten. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass bei zurückgekehrten Familienangehörigen aufgrund der extremen Erfahrungen im Kampfgebiet das Risiko einer gesteigerten Radikalität besteht sowie einer potenziell verringerten Hemmschwelle für Gewaltund Gräueltaten. Die Sicherheitsbehörden in Deutschland legen daher auch ein besonderes Augenmerk auf islamistische Familienverbände, in denen Kinder und Jugendliche möglicherweise mit einem jihadistischen Weltbild sozialisiert wurden. In den Jahren 2013-2016 kam es aus Schleswig-Holstein überwiegend aus dem radikalisierten salafistischen Spektrum zu Ausreiseaktivitäten von Jihadistinnen und Jihadisten nach Syrien und Irak. Inzwischen zeigen sich vermehrt Rückkehrbewegungen von Frauen, die bei ihrer Wiedereinreise nach Schleswig-Holstein mitunter Kinder mitbringen, die unter dem islamistischen Regime des IS und jihadistisch sozialisiert worden sind. Aufgrund der hochgradigen Ideologisierung der Familien ist damit zu rechnen, dass auch 121 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode die Frauen - selbst nach eventuellen Verurteilungen und Haftaufenthalten - erneut den Anschluss an die heimische salafistische Szene suchen könnten und sich nicht von ihrer Ideologie abwenden. Bundesweit sind von den insgesamt mehr als 1.150 bis zum Ende des Berichtsjahres ausgereisten jihadistischen Personen inzwischen über ein Drittel wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Gegen 268 der zurückgekehrten Personen (56 davon weiblich) konnten bundesweit Ermittlungsverfahren aufgrund von Straftaten eingeleitet werden, die im Zusammenhang mit der Ausreise stehen. Zu rund 65 % der insgesamt ausgereisten Personen liegen den Sicherheitsbehörden Hinweise vor, dass diese vor Ort jihadistische Organisationen unterstützt haben bzw. weiterhin unterstützen. Allerdings konnten jedoch nur zu etwa 140 Personen dieser 65 % auch hinreichende Anhaltspunkte darauf erlangt werden, dass diese sich aktiv an Kampfhandlungen für die jeweiligen Gruppierungen in Syrien/Irak beteiligt oder eine entsprechende Ausbildung erhalten haben. Zu den schleswig-holsteinischen Ausreisefällen liegen keine konkreten Hinweise auf eine aktive Kampferfahrung vor. Rückkehrerinnen und Rückkehrer nach Schleswig-Holstein im Berichtszeitraum Im aktuellen Berichtszeitraum ist am 24. März eine weibliche Person nach SchleswigHolstein zurückgekehrt. Sie war im Jahr 2016 zusammen mit ihrem minderjährigen Sohn aus dem Bundesland ausgereist und soll sich dem IS angeschlossen haben. Während des Aufenthaltes im IS-Gebiet kam der damals 15-Jährige ums Leben. Anfang 2019 ergab sich die Mutter kurdischen Truppen in Nordsyrien, konnte jedoch anschließend in die Türkei fliehen und wurde von dort nach Deutschland überstellt. Der Generalbundesanwalt hat Anklage gegen die deutsche Rückkehrerin erhoben und ihr unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie die Verletzung der Fürsorgepflicht zur Last gelegt. Bereits im vorangegangen Jahr 2020 hatte eine (ursprünglich aus einem anderen Bundesland ausgereiste) Rückkehrerin mit ihren zwei Kindern kurzfristig ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein genommen, ist mittlerweile jedoch in ein anderes Bundesland verzogen. Sie hatte sich im Jahr 2013 dem IS angeschlossen, heiratete dort zweimal nach islamischen Recht einen Kämpfer der Organisation und bekam zwei Kinder. Ihr wurde 122 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 vorgeworfen, im Internet für den IS geworben und versucht zu haben, andere zur Ausreise zu motivieren, weshalb sie im September 2020 eine Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung erhielt. Zudem liegen aktuell Erkenntnisse im niedrigen einstelligen Bereich zu aus SchleswigHolstein ausgereisten Personen vor, die sich teilweise aktuell in der Grenzregion Syrien/Irak in Gewahrsam befinden und beabsichtigen, in naher Zukunft nach Deutschland zurückzukehren. Mit weiteren Rückkehrerinnen und Rückkehrern muss also zukünftig jederzeit gerechnet werden. Auch wenn in jüngster Vergangenheit überwiegend Frauen und Kinder aus den Haftlagern nach Deutschland zurückgeführt wurden, ist davon auszugehen, dass mittelfristig auch vermehrt ehemalige Kämpfer und männliche Unterstützer der Terrororganisationen nach Deutschland zurückkehren könnten. 2.5 Staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Islamismus und Strafverfahren gegen islamistische Terrorverdächtige in Schleswig-Holstein Deutschlandweit wurden im Berichtszeitraum erneut zahlreiche Strafund Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem islamistischen Terrorismus geführt, von denen einige zurzeit noch nicht abgeschlossen sind. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um Verfahren mit dem Tatvorwurf der Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach SSSS 129a, 129b (StGB) oder um Verfahren nach SSSS 89a, 89b StGB - der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Zudem werden Fälle mit dem Verdacht auf Terrorismusfinanzierung (SS 89c StGB) strafrechtlich verfolgt. Im Verlauf der letzten Jahre ist bei den Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus ein sukzessiver Rückgang zu beobachten. Wurden im Jahr 2018 noch 884 Verfahren eingeleitet, waren es im Jahr 2019 nur noch etwa 400 Verfahren, im Jahr 2020 381 Verfahren und im Berichtsjahr insgesamt lediglich 234 Verfahren. Vergleicht man die Anzahl der Ermittlungsverfahren im islamistischen Terrorismus mit denen in anderen Phänomenbereichen, so ergibt sich jedoch weiterhin ein sehr starker quantitativer Überhang an Verfahren mit Islamismusbezug.26 26 Deutscher Bundestag Drucksache 20/311 (2021): URL: https://dserver.bundestag.de/btd/20/003/2000311.pdf; abgerufen am 12.01.2022. 123 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode In zunehmendem Maße werden inzwischen die Verfahren mit dem Tatvorwurf der Unterstützung oder Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung gegen Anhänger - und auch immer häufiger gegen Anhängerinnen - des sogenannten Islamischen Staates und weiterer terroristischer Gruppen geführt, die zwischenzeitlich nach Deutschland zurückgekehrt sind. In den Haftlagern und Gefängnissen in Syrien, dem Irak und der Türkei sind aktuell noch zahlreiche Personen aus Deutschland festgesetzt, mit deren mittelfristiger Rückkehr auch durch Rückholaktionen oder Ausweisungen gerechnet werden muss, was allgemein zu einem Ansteigen der entsprechenden Verfahren in den kommenden Jahren führen könnte. Vor allem bei den Frauen wird sich dabei der Nachweis der Unterstützung einer Terrororganisation in vielen Fällen schwierig gestalten, da oft keine konkreten Tathandlungen nachweisbar sind und/oder vor Ort keine eventuell begangenen Straftaten dokumentiert wurden. 2.5.1 Strafverfahren gegen islamistische Terrorverdächtige in Deutschland und Schleswig-Holstein Im aktuellen Berichtsjahr erregten bundesweit mehrere Prozesse zum Nachteil von Rückkehrerinnen und Rückkehrern aus Jihadgebieten die öffentliche Aufmerksamkeit, in denen es teilweise auch bereits zu Verurteilungen und dem Verhängen von mitunter hohen Haftstrafen gekommen ist. Im Sachverhalt eines früheren islamistischen Ehepaares, in dessen Haushalt auf damaligem IS-Gebiet eine jesidische Mutter als Sklavin gehalten worden und deren fünfjährige Tochter infolge von strafender Folter verdurstet war, fielen im Oktober und November die Urteile. Der hauptangeklagte irakische Ehemann erhielt eine lebenslängliche Haftstrafe, seine aus Niedersachsen ausgereiste Ehefrau eine zehnjährige Haftstrafe. Dies stellt das bisher höchste verhängte Strafmaß gegenüber Zurückgekehrten dar. Es wurden keine Verfahren gegen aus Schleswig-Holstein ausgereiste Personen im Berichtsjahr prozessual abgeschlossen, jedoch begann im Januar 2022 der Strafprozess gegen eine im März zurückgekehrte Konvertitin aus Bad Oldesloe. Die mittlerweile 44-Jährige war 2016 mit ihrem zum damaligen Zeitpunkt 13-jährigen Sohn aus Schleswig-Holstein nach Syrien ausgereist und soll sich dem IS angeschlossen haben. Ihr Ehemann war bereits ein Jahr zuvor ins IS-Gebiet ausgereist. Vor Ort soll ihr Sohn eine Waffenausbildung erhalten haben und für Wachdienste zunächst in eine Jihadistenmiliz, später in den IS selbst eingegliedert worden sein. Bei einem Bombenangriff im Februar 2018 soll der 15-Jährige ums Leben gekommen sein. Während 124 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 ihrer Zeit beim Islamischen Staat soll die Bad Oldesloerin selbst mit Gewehr und Sprengstoffgürtel ausgestattet gewesen sein und bis zu ihrer Festnahme durch kurdische Kräfte im Februar 2019 in Nordsyrien dem IS die Treue gehalten haben. Nach der Festsetzung wurden sie und ihr Ehemann in verschiedenen Haftlagern untergebracht. Dort gelang der Islamistin die Flucht und die Ausreise in die Türkei, von wo aus sie am 24. März nach Deutschland überstellt und aufgrund eines vorliegenden Haftbefehls festgenommen wurde27. Am 21. Oktober hat der Generalbundesanwalt vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Anklage gegen die deutsche Staatsangehörige erhoben. Ihr wird unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen und bezüglich ihres Sohnes die Verletzung der Erziehungsund Fürsorgepflicht sowie fahrlässige Tötung. Die Hauptverhandlung begann am 12. Januar 2022. Neben Prozessen gegenüber zurückgekehrten Mitgliedern des IS wurde im aktuellen Berichtsjahr auch der Prozess um den mutmaßlichen hochkarätigen IS-Anwerber in Deutschland mit dem Beinamen "Abu Walaa" abgeschlossen. Am 24. Februar wurde dieser wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie wegen Terrorismusfinanzierung zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Abu Walaa radikalisierte im Verein "Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim" über viele Jahre junge Männer, die dann für den Jihad nach Syrien und in den Irak ausreisten - und teilweise auch verstarben, unter anderem durch Selbstmordattentate. Auch Anis Amri, der Attentäter des Anschlages auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, soll Islamseminare bei Abu Walaa besucht haben. In Schleswig-Holstein gab es zudem Hinweise auf einzelne Personen aus regionalen jihadistischen Szenen, die an Seminaren des Abu Walaa teilgenommen haben. Da im Vorfeld aus ebendiesen Szenen auch islamistisch motivierte Ausreisen erfolgt waren, ist es vor dem Hintergrund des damit verbundenen Radikalisierungspotenzials nicht unwahrscheinlich, dass einzelne Szene-Mitglieder durch den jihadistischen Prediger auch noch weiter radikalisiert worden sind. 27 Staatsschutzverfahren gegen mutmaßliche IS-Rückkehrerin - Justiz-Portal (hamburg.de); URL: https://justiz.hamburg.de/pressemitteilungen/15757830/pressemitteilung-22-01-05-olg-01/; abgerufen am 10.02.2022. 125 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Aufenthaltsbeendende Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Phänomenbereich Islamismus haben in Schleswig-Holstein im Berichtsjahr nicht stattgefunden. Bundesweit wurden jedoch insgesamt 18 polizeilich eingestufte Gefährder und fünf relevante Personen des islamistischen Spektrums aus Deutschland ausgewiesen.28 Im Zusammenhang mit Verfahren gegen islamistische Tatverdächtige und vor allem mit deren Verurteilungen zu Haftstrafen steht zudem ein weiterer der vier eingangs gelisteten Faktoren, die die Sicherheitslage in Deutschland maßgeblich beeinflussen. Durch inhaftierte islamistische Strafgefangene besteht prinzipiell auch immer eine Gefahr der ideologischen Beeinflussung und gegebenenfalls Rekrutierung oder gar Radikalisierung von Mitgefangenen in den Haftanstalten. Während verurteilte islamistische Straftäter den Sicherheitsbehörden bekannt sind, liegen zu Personen, die sich erst im Gefängnis dem Islamismus zuwenden, nur in den wenigsten Fällen Informationen vor. Hier könnte die Haftzeit unter Umständen den Einstieg in islamistische Strukturen oder eine jihadistische Radikalisierung begünstigen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, steht die Verfassungsschutzbehörde im Rahmen ihrer rechtlichen Aufgabenwahrnehmung in engem Austausch mit den zuständigen Justizbehörden. 2.5.2 Vereinsverbote und Betätigungsverbote Vereinsrechtliche Maßnahmen gegen erkannte islamistische Vereinigungen sind ein geeignetes und wirksames Mittel, um die organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten von eingetragenen Vereinen und ihren Mitgliedern dauerhaft einzuschränken. Entsprechende Vereinsverbote stören insbesondere die Strukturen, Kommunikationsund Finanzierungswege der islamistischen Szene. Bei ausländischen Vereinigungen ist es jedoch rechtlich nicht möglich, diese Organisationen an sich zu verbieten und aufzulösen. Mittels eines Betätigungsverbotes kann jedoch jedwede Betätigung für eine solche Organisation in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden. Darunter fällt dann z. B. auch das öffentliche Zeigen und Verbreiten der Symbole der Organisation. Der Bundesinnenminister hat am 5. Mai die in Deutschland ansässigen Vereinigungen "Ansaar International e. V." einschließlich ihrer Teilorganisationen "WWR-Help. WorldWide Resistance-Help e. V.", "Aktion Ansar Deutschland e. V.", "Somalisches Komitee Information und Beratung in Darmstadt und Umgebung e. V.", "Frauenrechte 28 Redaktionsnetzwerk Deutschland (2021); URL: https://www.rnd.de/politik/islamismus-seit-jahresbeginn-wurden18-gefaehrder-abgeschoben-die-meisten-sind-deutsche-USBQGFCUI4LCMM2GFKKOLTNFII.html; abgerufen am 05.01.2022. 126 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 ANS.Justice e. V.", "Änis Ben-Hatira Help e. V."/"Änis Ben-Hatira Foundation", "Ummashop", "Helpstore Secondhand UG" sowie "Better World Appeal e. V." verboten. Die Vereinigung "Ansaar International e. V." richte sich laut Verbotsverfügung gegen den Gedanken der Völkerverständigung, die verfassungsmäßige Ordnung und verfolgte gegen die Strafgesetze gerichtete Zwecke und Tätigkeiten. Den Sicherheitsbehörden liegen zudem Hinweise darauf vor, dass der Verein "Ansaar International e. V." durch seine Teilorganisationen ein Geflecht aus Vereinen und Einzelpersonen nutzte, um bundesweit Spenden zu generieren. Diese wurden entgegen eigener Angaben mutmaßlich nicht nur für humanitäre Zwecke, sondern insbesondere auch zur Unterstützung terroristischer Organisationen wie der Jabhat al-Nusra (JaN), der HAMAS sowie der al-Shabab verwendet. Außerdem gilt "Ansaar International e. V." als salafistische Organisation, die durch ihre Tätigkeiten aktiv die salafistische Missionierung (da'wa) vorantrieb und entsprechend islamistische Inhalte verbreitete. In zehn Bundesländern, darunter Schleswig-Holstein, wurden am 5. Mai im Zuge des Verbotsvollzuges Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt und Beweismittel beschlagnahmt. In Schleswig-Holstein war eine Person von den Maßnahmen betroffen, die als Spendensammler für "Ansaar International e. V." tätig war. Mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 19. Mai wurden außerdem drei der Hizb Allah nahestehenden Spendensammelvereine wegen Verdachts der Terrorismusfinanzierung verboten. Die Vereine sind als Ersatzorganisationen des bereits im Jahr 2014 verbotenen Spendensammelvereins "Waisenkinderprojekt Libanon e. V." (WKP) einzuordnen, da sie dessen verfassungswidrige Bestrebungen weiter fortführten (vgl. SS 8 Abs. 1 VereinsG). Der Bezugsverein WKP unterstützte bis zu seinem Verbot im Jahr 2014 die Hizb Allah-eigene "ShahidStiftung" ("Märtyrer-Stiftung") mit Millionenbeträgen. Primäres Ziel des WKP und seiner Ersatzorganisationen war demnach nicht die Durchführung von kulturellen oder religiösen Veranstaltungen, wie sie stets vorgaben, sondern die Akquise von Spendengeldern und Vermittlung von Patenschaften zugunsten der "Shahid Stiftung" der Hizb Allah. Das Verbot der Nachfolgeorganisationen wurde in 20 Objekten in Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein mit Durchsuchungsmaßnahmen vollzogen. Bei der davon betroffenen Person aus Schleswig-Holstein handelte es sich um den Kassenwart eines der verbotenen Vereine. 127 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Die Beispiele dieser verbotenen angeblichen Wohltätigkeitsoder Spendensammelvereine weisen generell auf eine besondere Problematik hin, nämlich auf die Schwierigkeit, als spendenwillige Person ohne weitere Hintergrundinformationen den Missbrauch von per se ehrenwerten humanitären Hilfsaktionen durch solche Vereine zu erkennen. Entsprechende Hilfsprojekte werden zudem oft mit besonders vulnerablen Personengruppen wie Kindern, Waisen oder von Krieg und Hunger betroffenen Musliminnen und Muslimen beworben. So ist für viele emotional beeinflusste Spendenwillige nicht auf den ersten Blick ersichtlich, dass sich hinter den Spendensammlungen möglicherweise islamistische Propaganda oder Terrorismusfinanzierung verbergen kann. 2.6 Präventionsund Beratungsstellen gegen religiös begründeten Extremismus in Schleswig-Holstein Die islamistische Radikalisierung vor allem auch junger Menschen stellt die Sicherheitsbehörden weiterhin vor große Herausforderungen. Insbesondere auch vor dem Hintergrund der nun bereits seit nahezu zwei Jahren andauernden Pandemielage und ihrer Auswirkungen auf den Einzelnen ist das Risiko, dass Radikalisierungen in bestimmten gesellschaftlichen Gruppierungen verstärkt werden können, nicht zu unterschätzen. Zudem haben islamistische Akteure hinsichtlich der Verbreitung ihrer Propaganda im Internet auch von den Entwicklungen um das Corona-Virus profitiert, da sich die soziale Kommunikation aufgrund der Kontakteinschränkungen inzwischen noch weiter in den virtuellen Raum verlagert hat. Umso wichtiger ist es daher, Maßnahmen und Angebote zur Prävention auch auf aktuelle Gegebenheiten anzupassen. In Deutschland bildet vor allem der Salafismus den Nährboden für Extremismus und Gewalt. So kann festgestellt werden, dass sich die Szene hinsichtlich der Art, wie sich ihre Anhängerschaft organisiert und untereinander kommuniziert, verändert. Die salafistischen Bestrebungen bleiben gegenwärtig hochgradig dynamisch, Aktionsfelder und -formen wechseln permanent. Aber auch nicht-gewaltorientierte, sogenannte legalistische Gruppen, die mit politischen Mitteln ihre extremistischen Ziele innerhalb der bestehenden Rechtsordnung verfolgen, werden als wachsende Herausforderung für die Verfassungsschutzbehörden und für die Radikalisierungsprävention gesehen. Anders als beim Salafismus haben die Behörden es beim legalistischen Islamismus meist nicht mit individuellen Radikalisierungsbiographien zu tun, sondern mit Organisationen, die in Deutschland über gewachsene Strukturen und Netzwerke verfügen. Von 128 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 diesen Organisationen selbst geht meist keine Gefahr hinsichtlich Gewalt oder Terrorismus aus, sondern sie gefährden die freiheitliche demokratische Grundordnung in Deutschland vielmehr durch die nachhaltige Ideologisierung einer jüngeren Generation von Musliminnen und Muslimen, die zur einer gesellschaftlichen Abschottung und in Folge dessen unter Umständen auch zu einer Radikalisierung führen kann. Daher ist es auch nicht ausreichend, auf diesen legalistischen Islamismus allein durch sicherheitsbehördliche Maßnahmen zu reagieren. Das Ziel muss es sein, mit präventiven Konzepten anzusetzen, bevor mögliche Radikalisierungsprozesse in Gewalt umschlagen. Dementsprechend bringt in Deutschland jede Form von islamistischem Extremismus gesamtgesellschaftlich große Herausforderungen mit sich. Um präventiv auf islamistische Radikalisierungsprozesse reagieren zu können, begegnet das Land Schleswig-Holstein dem Phänomen mit einem umfassenden Präventionsprogramm. Hier ist das Landesdemokratiezentrum (LDZ)29 für die behördliche Koordinierung und Vernetzung aller relevanten Akteure im Themenbereich des religiös motivierten Extremismus zuständig. Auch für Schleswig-Holstein ist die Prävention eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die ausschließlich im Zusammenwirken von Staat und Zivilgesellschaft bewältigt werden kann. Der schleswig-holsteinische Verfassungsschutz kooperiert hier mit unterschiedlichen Präventionsakteuren, um adressatengerechte Präventionsangebote für verschiedene Zielgruppen bereitstellen zu können. Speziell für den frühzeitig einschreitenden Präventionsbereich hat sich die Beratungsstelle PROvention bei einem zivilgesellschaftlichen Träger, der Türkischen Gemeinde Schleswig-Holstein (TGSH), als Ansprechpartner und Multiplikator etabliert. Diese wird finanziell über das Landesprogramm zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös motiviertem Extremismus gefördert. Im Programmbeirat des Landesprogramms steht der Verfassungsschutz Schleswig-Holstein beratend zur Seite und wirkt an der Programmausgestaltung und -umsetzung mit. Die Verfassungsschutzbehörde sensibilisiert zudem durch Berichte und Fortbildungen zu Gefahren, die vom Islamismus und islamistischen Terrorismus ausgehen. Darüber hinaus unterstützt der Verfassungsschutz auch weitere Maßnahmen der Islamismus-Prävention und bietet unter anderem Beratungsgespräche, Vorträge und Multiplikatorenschulungen bei weiteren staatlichen Stellen an. 29 Das LDZ-SH - Landesdemokratiezentrum Schleswig-Holstein (landesdemokratiezentrum-sh.de). 129 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Da strafprozessuale Maßnahmen - in letzter Zeit auch vermehrt gegen Rückkehrerinnen und Rückkehrer - auch zu Verurteilungen und Haftstrafen führen, nimmt die Bedeutung der Deradikalisierung und Prävention ebenfalls im Bereich der Justizvollzugsanstalten (JVA) stetig zu. Dabei wird in absehbarer Zeit verstärkt unter anderem die Nachbetreuung von verurteilten, möglicherweise radikalisierten Häftlingen nach Haftentlassung im Fokus stehen, ebenso wie geeignete Präventionsmaßnahmen in den JVA, um einer eventuellen Radikalisierung von Mithäftlingen vorzubeugen. In Schleswig-Holstein wird über das bundesweite Förderprogramm Demokratie leben! die Präventions-und Deradikalisierungsarbeit im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe unterstützt. Dieses Programm und das Schleswig-Holsteinische Justizministerium finanzieren wiederum das Präventions-Projekt Kick-off, welches von der TGSH im Trägerverbund mit dem Kieler Antigewaltund Sozialtraining (KAST) durchgeführt wird und in Haftanstalten präventiv tätig ist. 3 Die Bedeutung des Internets in der salafistischen und islamistischen Szene in Schleswig-Holstein Stellenwert der Internetkommunikation für die islamistische Szene Auch islamistische Akteure profitieren nach wie vor von den Möglichkeiten des Internets - sei es zur Vernetzung und zum Austausch mit Gleichgesinnten, zur Planung und Organisation von islamistisch bis jihadistisch geprägten Aktivitäten, zur Mobilisierung oder als zentrales Instrument der Propaganda, Rekrutierung und Radikalisierung. Die islamistische Szene hat das Potenzial sprunghafter technologischer Entwicklungen der letzten Jahrzehnte stets erkannt und in die eigene Vorgehensweise implementiert. Dazu zählen die Nutzung von Smartphones, sozialen Medien, Cloud-Lösungen, digitalen Zahlungsalternativen und Messenger-Diensten. Diese Entwicklung bleibt auch im aktuellen Berichtzeitraum höchst dynamisch. Relevante Akteure entdecken fortwährend neue Austausch-Plattformen und ändern ihre Kommunikationsstrategien oder sogar Online-Identitäten in einem schnellen Rhythmus. Zu den zentralen Aufgaben eines zeitgemäßen Verfassungsschutzes gehören somit die genaue Beobachtung solcher Entwicklungen und die ständige Verbesserung der eigenen Methoden und Arbeitsweisen. Der Stellenwert der Internetkommunikation wurde außerdem durch die Corona-Pandemie für viele Szenenangehörige noch gesteigert - der aus staatlichen Auflagen oder 130 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 konspirativem Verhalten resultierende Rückzug ins Private erhöhte die Notwendigkeit alternativer Kommunikationsmethoden. Und auch nach der phasenweisen Rücknahme pandemiebedingter Einschränkungen war zu beobachten, dass sich einige digitale Lösungen, beispielsweise die Nutzung von Live-Streams oder die starke regionale Vernetzung über Messenger-Dienste, aus Sicht der Szene offenbar umfassend bewährt haben und damit langfristig als Instrumentarium übernommen werden. Einem daraus resultierenden grundsätzlichen ideologischen Widerspruch (vor allem für Personen salafistischer Überzeugung) hinsichtlich des Einsatzes moderner Technologie, der in einem offensichtlichen Konflikt mit dem zentralen Bedürfnis nach einer authentischen fundamentalistisch-islamischen Lebensführung steht, wird regelmäßig mit einem gewissen Pragmatismus begegnet. Die umfassende Nutzung des Internets und der damit verbundenen Technologien ist heutzutage nicht mehr aus der islamistischen und salafistischen Szene wegzudenken, was erneut ihre generelle Anpassungsfähigkeit unter Beweis stellt. Nutzung des Internets durch die islamistische Szene und Online-Radikalisierung Das Internet entwickelt sich immer mehr zur zentralen Austauschplattform der islamistischen Szene. Tagesaktuell werden die relevanten Ereignisse geteilt, kommentiert und diskutiert. Dabei wächst die Szene zusammen, der unkomplizierte und schnelle Austausch mit Gleichgesinnten stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Bei dieser Kommunikation wird eine stetig wachsende Reihe von sozialen Medien und Messenger-Diensten verwendet. Während Facebook und WhatsApp nach wie vor von einer Vielzahl der Szenenangehörigen generationenund länderübergreifend genutzt werden, orientieren sich gerade die jüngeren und technisch versierteren Generationen zu Alternativen wie Instagram, TikTok, Telegram, Signal oder Threema. Die Szene reagiert - ebenso wie die übrige Gesellschaft, von der sie nie ganz unabhängig agieren kann bzw. unbeeinflusst bleibt - auf technologische Trends und passt sich solchen stets an. Mögliche Folgen solcher Korrelationen wurden im aktuellen Berichtszeitraum beispielsweise durch mehrere abstrus anmutende salafistische TikTok-Videos eines 131 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode einschlägigen Predigers sichtbar, die durch einen User-Algorithmus zudem zeitweise Hunderttausenden von Nutzern als sehenswerter Beitrag angezeigt wurden.30 Das Internet, soziale Medien und Messenger-Dienste werden von Islamistinnen und Islamisten jedoch nicht ausschließlich zu Kommunikationszwecken genutzt, sondern durchaus auch für die Planung und Durchführung von jihadistischen Attentaten. Bauanleitungen für Chemikalien und Sprengvorrichtungen werden beispielsweise über ISnahe Medienplattformen oder durch ihre Anhängerschaft mit dem Zweck verbreitet, andere Personen anzuleiten und zu Anschlägen zu motivieren. Zudem dient das Internet vielfältig auch als Vernetzungsinstrument, so zum Beispiel auch zur Mobilisierung für Demonstrationen. Im Mai des Berichtszeitraumes konnte beispielsweise beobachtet werden, dass - ausgelöst durch die Eskalationen im israelisch-palästinensischen Konflikt - eine Vielzahl von Demonstrationen und Kundgebungen über die sozialen Medien organisiert wurde. Das dabei entstandene Hashtag "SaveSheikhJarrah" wurde in mehreren Variationen in der Szene und darüber hinaus stark verbreitet und entfaltete dadurch eine enorme Reichweite. Deutschsprachige IS-Sympathisantinen und -Sympathisanten machen außerdem auch immer wieder auf die schlechten humanitären Bedingungen in kurdischen (Haft-)Lagern aufmerksam und generieren somit eine Unterstützung vor allem für die dort internierten deutschen IS-Anhängerinnen. Die islamistische Szene hat mittlerweile auch einen erheblichen Teil ihrer zukünftig geplanten Aktivitäten ins Internet verlagert. Dadurch, dass sie kostengünstiger ist und mit weniger Aufwand eine enorme Reichweite erzielt werden kann, bietet die digitale Umgebung den Protagonisten eine geeignete Plattform für ihre islamistische Propaganda und enthält hochwirksame Instrumente zur Missionierung und Radikalisierung. Die wichtigste Zielgruppe bilden dabei Heranwachsende und junge Erwachsene, die in der Regel eine Leichtigkeit im Umgang mit digitalen Inhalten aufweisen und für solche Formen der Kommunikation besonders empfänglich sind. Online-Radikalisierungsprozesse erhalten so zudem eine nach außen hin nicht sichtbare und daher nur schwer zu detektierende und bekämpfbare Komponente. Sie be30 #failoftheweek: Dieser Salafist ist ein TikTok-Star - weil ihn der Algorithmus pusht | Zündfunk | Bayern 2 | Radio | BR.de; URL: https://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/zuendfunk/salafismus-swag-auf-tiktok-fail-of-the-week100.html; abgerufen am 25.01.2022. 132 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 ginnen mit dem Konsumieren "einsteigerfreundlicher" extremistischer Inhalte, die Anlehnungen an typische Elemente der Jugendkultur enthalten: Islamistische Propaganda gemischt mit bekannten Melodien, Memes31 oder TikTok-Trends. Erleichtert werden solche Prozesse durch eine grundlegende Eigenschaft sozialer Medien. Die genutzten Algorithmen sorgen dafür, dass die vorgeschlagenen Inhalte in einem thematisch ähnlichen Rahmen bleiben und die Konsumenten auf Dauer in eine Richtung getrieben werden. Dabei entsteht eine sog. Filterblase, die das Eindringen anderer Meinungen und Diskussionsinhalte erschwert. Hochemotionale und aufrührerische Inhalte, die beispielsweise die vermeintliche Demütigung von Musliminnen und Muslimen in der westlichen Gesellschaft zum Thema haben, liefern das für die Schaffung einer exklusiven islamistischen Gemeinschaft notwendige Freund-Feind-Verhältnis. Videos bekannter salafistischer Prediger sind dabei leicht abrufbar und tragen zur ideologischen Verfestigung bei. Die Konsumenten solcher Inhalte werden mit immer weiteren Angeboten, häufig auf neuen Plattformen, Gruppen oder Kanälen, und mit immer extremeren Inhalten konfrontiert. Häufig entstehen darüber hinaus auch vertraulichere Kontakte auf Messenger-Diensten, die eine direkte Kommunikation, die regionale Einbindung in die Szene und das Teilen von jihadistischen Ideologien ermöglichen. Eine Gegenmaßnahme der Sicherheitsbehörden ist es hier, die Betreiber solcher Medienund Onlinedienste auf islamistische Seiten und extremistische Inhalte hinzuweisen, die dann regelmäßig auch von öffentlichen Plattformen entfernt werden. 31 Ein Meme ist ein Bild, ein kurzes Video oder Bewegtbild mit einem kurzen Text oder Wörtern, mit dessen Hilfe sich Internetnutzerinnen und -nutzer über bestimmte Situationen oder Gegebenheiten lustig machen. Es transportiert somit immer auch eine humoristische oder mitunter auch gesellschaftskritische Botschaft. 133 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 4 Personenpotenzial im Islamismus/islamistischem Terrorismus Organisation/Gruppierung 2020 2021 Salafismus (inkl. jihadistischem Personenpotenzial) 750 750 Sonstiger Islamismus AMAL 5 5 Furkan-Gemeinschaft 30 32 HAMAS EM 5 Hizb Allah 16 25 Hizb-i Islami Afghanistan (HIA) EM EM Hizb ut-Tahrir (HuT) EM 5 Irakisch-Schiitische Milizen - EM IZH und sonstiger schiitischer Extremismus 10 5 Milli Görüs-Bewegung (MGB) EM EM Muslimbruderschaft (MB) 10 12 an-Nahda EM EM Palästinensischer Islamischer Jihad (PIJ) - EM Tablighi Jama'at (TJ) 10 15 Türkische Hizbullah (TH) 15 12 Sonstiger Islamismus insgesamt 96 116 Gesamtes Personenpotenzial Islamismus 846 866 Im aktuellen Berichtsjahr ist in Schleswig-Holstein für den Phänomenbereich des Islamismus ein leichter Zulauf an Mitgliedern feststellbar. Das islamistische Personenpotenzial stieg demnach von 846 Personen im Vorjahr auf nun insgesamt 866 Islamistinnen und Islamisten. Von diesen 866 Personen werden 750 Personen der islamistischen Strömung des Salafismus zugerechnet, wodurch sich im Vergleich zum Vorjahr eine Stagnation des salafistischen Potenzials in Schleswig-Holstein ergibt (2020: 750). Möglicherweise spiegelt sich auch der anhaltende Einfluss der Corona-Pandemie in den unveränderten Anhängerzahlen wider. Durch Beschränkungsmaßnahmen zur Eindämmung des Virus - unter anderem die Begrenzung von Teilnahmezahlen - können generell weniger Veranstaltungen wie beispielsweise Islamseminare stattfinden 134 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 und der Szene wird somit das Rekrutieren neuer Mitglieder erschwert. Die Dynamik in der salafistischen Szene ist dadurch deutlich abgeschwächt. Außerdem könnte die Presseberichterstattung Anfang des Berichtsjahres zu einem salafistisch geprägten Moscheeverein in Rendsburg Auswirkungen auf andere salafistische Anlaufstellen gehabt haben, so dass diese sich zunächst in ihren Aktivitäten zurückhielten. Die meisten im aktuellen Berichtszeitraum aktiven salafistisch beeinflussten Moscheevereine waren dem Verfassungsschutz zudem bereits aus dem Vorjahr bekannt, so dass nach derzeitigem Kenntnisstand auch keine neuen salafistischen Anlaufstellen etabliert und somit auch keine neuen Personengruppen im Salafismusspektrum festgestellt werden konnten. Nicht zuletzt haben vermutlich auch staatliche Repressionen die Szene in die Defensive gedrängt. Aufgrund von Verbotsverfahren sowie weiteren Exekutivmaßnahmen zum Nachteil salafistischer Organisationen in den letzten Monaten und Jahren befinden sich einige einflussreiche islamistische Akteure aktuell in Haft oder wurden mit Bewährungsstrafen belegt. Dadurch sind die salafistischen Strukturen in Deutschland inzwischen in nicht unerheblichem Maße geschwächt und möglicherweise auch Sympathisantinnen und Sympathisanten zum Teil abgeschreckt worden. Bundesweit zeigen sich die Mitgliederund Anhängerzahlen im Salafismus leicht rückläufig (2020: 12.150, 2021: 11.900), wobei die prozentuale Abnahme im aktuellen Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr jedoch lediglich 2 % beträgt. Das dynamische Wachstum des Personenpotenzials der letzten Jahre hat sich somit inzwischen auf einem hohen Niveau abgeflacht. 135 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Dementsprechend kann hier jedoch nicht etwa von einer Trendwende ausgegangen oder aus diesen Zahlen Rückschlüsse darauf abgeleitet werden, dass der Salafismus generell rückläufig wäre. Die Dynamik im bundesweiten salafistischen Personenpotenzial ist dabei immer auch Ausdruck der kontinuierlichen Aufklärungsarbeit der Verfassungsschutzbehörden der einzelnen Länder, unter die auch Aufhellungen des sogenannten Dunkelfeldes (also die Identifizierung bisher noch nicht namentlich bekannter Personen) fallen. Außerdem werden die Zahlen zum Salafismus mitunter von Wechselwirkungen mit anderen islamistischen Strömungen beeinflusst, wenn salafistisch geprägte Personen sich einer anderen islamistischen Organisation wie der FurkanBewegung oder der Muslimbruderschaft zuwenden und somit einem anderen Personenpotenzial zugerechnet werden. Der Salafismus gehört dabei jedoch nach wie vor zu den bedeutendsten Strömungen des Islamismus und ist aufgrund seiner zahlreichen Anlaufstellen und Missionierungsaktivitäten weiterhin eine attraktive Bewegung - insbesondere auch für junge Menschen. Sonstige islamistische Organisationen ohne salafistischen Hintergrund verzeichnen im aktuellen Berichtszeitraum in Schleswig-Holstein (2020: 96, 2021:116) einen leichten Zulauf an neuen Mitgliedern. Auf Landesebene resultierte die Feststellung der erhöhten Anhängerzahlen aus Aktivitäten insbesondere von Vereinen oder Gruppierungen, die dem Umfeld der Hizb Allah und der Furkan-Gemeinschaft zuzuordnen sind. Des Weiteren kam es aufgrund der erneuten Eskalationen im Israel-Palästina-Konflikt im Mai auch in Deutschland und 136 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Schleswig-Holstein zu Demonstrationen, im Zuge derer unter anderem Gruppierungen oder Einzelpersonen identifiziert werden konnten, die durch anti-israelische Hetze und Sympathien zur HAMAS auffielen. Im aktuellen Berichtsjahr konnte außerdem eine weitere mutmaßliche Anlaufstelle der Tablighi Jama'at (TJ) festgestellt werden, so dass die Aufklärung dieses neuen Objektes ebenfalls zum Anstieg des islamistischen Personenpotenzials beitrug. 137 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode V Linksextremistische Bestrebungen 1 Organisationen und Gruppierungen 1.1 Dogmatischer Linksextremismus Dogmatische Linksextremistinnen und Linksextremisten richten ihr politisches Handeln an revolutionär-marxistischen oder anarchistischen Lehren mit dem Ziel aus, die bestehende Staatsund Gesellschaftsordnung zu überwinden. 1.1.1 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Logo der Deutschen Kommunistischen Partei Die DKP wurde im Jahr 1968 gegründet und bildet bis heute den größten Personenzusammenschluss im dogmatischen Linksextremismus. Sie baut auf den Strukturen und der Ideologie der im Jahr 1956 vom Bundesverfassungsgericht verbotenen Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) auf und bekennt sich zu den Lehren von Marx, Engels und Lenin als Leitlinie ihres politischen Handelns. Das zentrale Ziel der Partei ist der "revolutionäre Bruch mit den kapitalistischen Machtund Eigentumsverhältnissen"32 zur Errichtung einer sozialistischen bis hin zur klassenlosen kommunistischen Gesellschaft, in der die "Macht des arbeitenden Volkes verwirklicht wird"33. Die DKP strebt langfristig einen Systemwechsel an und richtet sich folglich gegen die bestehende Staatsund Gesellschaftsordnung, die auf den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung basiert. In Schleswig-Holstein sind die DKP-Kreisverbände Kiel, Lübeck/Südost-Holstein, Pinneberg, Schleswig/Flensburg und Itzehoe/Nordfriesland aktiv. Sie befassen sich 32 Internetseite "DKP", abgerufen am 21.12.2021. 33 Internetseite "DKP", abgerufen am 21.12.2021. 138 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 hauptsächlich mit aktuellen gesellschafts-, sozialund friedenspolitischen Fragestellungen und werden in den Themenfeldern Antimilitarismus, Antikapitalismus und Antifaschismus tätig. Die DKP nimmt im Internet regelmäßig Stellung zu aktuellen regionalen und überregionalen Ereignissen und ruft zur Teilnahme an Demonstrationen auf. Hierbei wird sie selten eigeninitiativ tätig, sondern schließt sich weiterhin überwiegend Bündnissen an. Im Berichtsjahr trat die DKP unter Einhaltung der Hygiene-Auflagen bei verschiedenen Bündnisversammlungen in Erscheinung. Hierbei schloss sie sich Bündnissen aus linksextremistischen Gruppierungen wie die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ), die Perspektive Solidarität Kiel (PSK), die TurboKlimaKampfGruppe (TKKG) sowie zivilgesellschaftlichen Initiativen an. Zentrale öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen waren Proteste gegen Demonstrationen der Querdenkerszene sowie Bündniskundgebungen in Kiel am 1. Mai zum "Tag der Arbeit". Die DKP nahm hierbei unter anderem an der "eigenständigen antikapitalistischen34" Bündnisdemonstration unter dem Motto "Wer hat der gibt - Wer nicht gibt, wird enteignet! Für ein Ende aller Krisen - Kapitalismus abschaffen" in Kiel teil und unterstreicht damit einmal mehr ihre antikapitalistische, gegen die bestehende Staatsund Gesellschaftsordnung gerichtete Haltung. Antikapitalismus Der Kampf gegen den Kapitalismus ist das zentrale Element linksextremistischer Ideologien und kann u. a. auf Ideen von Karl Marx zurückgeführt werden. Dessen Theorie zufolge werden mit der Abschaffung der bestehenden Produktionsund Eigentumsverhältnisse als logische Folge auch die bisherigen Herrschaftsverhältnisse überwunden. Linksextremistinnen und Linksextremisten üben nicht nur Kritik am Kapitalismus mit seinen Strukturen und Eigentumsverhältnissen, indem sie soziale Ungerechtigkeiten und Armut anprangern. Vielmehr sehen sie den Kapitalismus als Wurzel allen Übels und machen den Staat als solches für Faschismus, Repression und Krieg verantwortlich. Das Grundziel des Antikapitalismus ist demnach die Überwindung der kapitalistischen Staatsund Gesellschaftsordnung. Das durch die freiheitliche demokratische Grundordnung gewährleistete System der sozialen Marktwirtschaft wird nicht akzeptiert. Die DKP nahm im Berichtsjahr an den Bundestagswahlen teil, nachdem sie die dafür erforderlichen 2.000 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten in Schleswig34 Internetseite "Perspektive Solidarität Kiel", abgerufen am 13.12.2021. 139 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Holstein erreicht hatte. Im Wahlprogramm erklärte die Partei: "Das Gegenmodell zum krisenhaften Kapitalismus sind gesellschaftliche Planung und gesellschaftliches Eigentum. Das Gegenmodell ist der Sozialismus...Die DDR war die größte Errungenschaft der deutschen Arbeiterbewegung."35. Damit stellt sich die DKP deutlich gegen den bestehenden Staat und propagiert dessen Überwindung. Wie bei früheren Wahlteilnahmen lag der Stimmanteil auch bei dieser Bundestagswahl bundesweit bei 0,0 % (5.446 Erstund 14.925 Zweitstimmen). Der Vorsitzende der DKP, Patrik Köbele, erklärte in einer Pressemitteilung zu dem Wahlergebnis, dass dieses "nicht zufriedenstellend"36 sei. "Die DKP ist zu schwach, um sich den Menschen, die nach einer Alternative suchen, als solche zu präsentieren."37 Trotzdem wertete er den Wahlkampf der DKP als "lohnenswert, da er die Partei und ihre Inhalte in hohem Maße nach außen geführt und gestärkt habe"38. Das zeigt sehr deutlich, dass es der DKP vorerst primär um die Verbreitung ihrer Positionen geht, um langfristig mehr Menschen für ihre Interessen zu mobilisieren. In Schleswig-Holstein war im Berichtsjahr nicht festzustellen, dass dieses Bestreben erfolgreich war. Die Partei ist auch aufgrund des hohen Durchschnittsalters ihrer Mitglieder kaum in der Lage aktionsorientiert zu arbeiten. Sie richtet sich mit ihren Positionen und Zielvorstellungen eindeutig gegen die Schutzgüter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, eine konkrete Gefahr für den Bestand der bestehenden Ordnung ist aufgrund ihrer gefestigten Bedeutungslosigkeit jedoch auch langfristig nicht ersichtlich. 35 Internetseite "DKP", abgerufen am 12.12.2021. 36 Internetseite "unsere zeit", abgerufen am 12.12.2021. 37 Internetseite "unsere zeit", abgerufen am 12.12.2021. 38 Internetseite "unsere zeit", abgerufen am 12.12.2021. 140 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 1.1.2 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) Logo der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend Die SDAJ ist die Jugendbzw. Nachwuchsorganisation der DKP und strebt analog zur Mutterpartei die revolutionäre Überwindung der bestehenden Gesellschaftsordnung und die Errichtung einer sozialistischen Gesellschaft an. Sie habe sich bundesweit zusammengeschlossen, um dieses Ziel mit einer "antikapitalistischen und revolutionären Organisation"39 zu erreichen. Die Beobachtung der SDAJ durch den Verfassungsschutz resultiert aus der Unvereinbarkeit ihrer Ziele mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die SDAJ bemüht sich regelmäßig um Mitarbeit in Bündnissen des extremistischen, aber auch des nichtextremistischen Spektrums, um ihren Einfluss zu erhöhen. In Schleswig-Holstein sind die SDAJ Kiel und die SDAJ Lübeck Süd-Ost-Holstein aktiv. Coronabedingt führten die beiden Regionalgruppen im Berichtsjahr nur wenige Aktionen durch. Die SDAJ Kiel beteiligte sich neben der DKP Kiel und weiteren linksextremistischen, aber auch bürgerlichen Gruppen an der Bündnisdemonstration unter dem Motto "Wer hat der gibt - Wer nicht gibt, wird enteignet! Für ein Ende aller Krisen - Kapitalismus abschaffen" am 1. Mai in Kiel. Zur Bundestagswahl im September unterstützte die SDAJ intensiv den Wahlkampf der DKP durch Sammeln der Unterschriften zur Wahlzulassung, Wahlaufrufe und Flyerverteilung. Im Berichtsjahr nahm sie zudem wiederholt an Protesten gegen Demonstrationen von Querdenkerinnen und Querdenkern teil. Die SDAJ wird in Zukunft zur Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele weiterhin spektrenübergreifend mit diversen Bündnispartnerinnen und -partnern zusammenarbeiten und auch verstärkt aktionsbezogen in Erscheinung treten. Im Gegensatz zur 39 Internetseite "SDAJ", abgerufen am 12.12.2021 141 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode DKP ist die SDAJ grundsätzlich deutlich aktionsbezogener und stärker öffentlich wahrnehmbar. 1.1.3 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands Logo der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands Die MLPD wurde 1982 in Bochum gegründet und ist streng kommunistisch ausgerichtet. Sie lehnt wesentliche Verfassungsprinzipien ab und richtet sich in ihrem politischen Handeln gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. In ihrer Satzung belegt sie ihre Verfassungsfeindlichkeit in der Formulierung ihrer Zielsetzung: "Ihr grundlegendes Ziel ist der Sturz der Diktatur des allein herrschenden internationalen Finanzkapitals und die Errichtung der Diktatur des Proletariats in Deutschland als Teil der internationalen sozialistischen Revolution. Diese mündet schrittweise in den Aufbau der vereinigten sozialistischen Staaten der Welt als Übergangsstadium zur weltweiten klassenlosen kommunistischen Gesellschaft."40 Die MLPD engagiert sich im Rahmen von Kampagnen in den unter Linksextremistinnen und Linksextremisten gängigen Themenfeldern Antifaschismus, Antiimperialismus und Antimilitarismus. Sie nahm im Berichtsjahr an der Bundestagswahl teil, ihr bundesweites Ergebnis lag bei unbedeutenden 0,0 % (22.534 Erstund 17.799 Zweitstimmen). Die Partei erhält regelmäßig große Spenden, so dass sie trotz ihrer geringen Bedeutung zu den finanzstärksten linksextremistischen Parteien in Deutschland gehört. Auf Grund ihres ausgeprägten Dogmatismus steht sie in der linksextremistischen Parteienund Organisationslandschaft weitgehend isoliert da. Die MLPD ist in Schleswig-Holstein in Nordstrand und Lübeck aktiv, jedoch waren öffentlich wahrnehmbare Aktionen im Berichtszeitraum kaum feststellbar. Es ist nicht zu erwarten, dass die Partei in Zukunft an Bedeutung in der hiesigen linksextremistischen Szene gewinnen wird. 40 Internetseite "MLPD", abgerufen am 22.12.2021. 142 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 1.2 Undogmatischer Linksextremismus In Schleswig-Holstein sind aus dem Spektrum des Undogmatischen Linksextremismus Autonome und Postautonome aktiv. Einige wenige Antiimperialistinnen und Antiimperialisten, die ebenfalls diesem Bereich zuzuordnen sind, entfalteten keine eigenständige, öffentlich wahrnehmbare Bedeutung. Undogmatischer Linksextremismus Der Undogmatische Linksextremismus zeichnet sich im Kern durch seine wandlungsfähige Ideologie aus. Er wird insbesondere durch die Lehren des Anarchismus, Kommunismus und die Ideen des Marxismus geprägt. Im Gegensatz zum dogmatischen Linksextremismus werden sie jedoch nicht als starre Glaubenssätze angesehen, sondern bewusst hinterfragt. Eine Anpassung an die aktuelle politische Situation und die jeweils bestehende Lebenswirklichkeit ist ausdrücklich möglich und gewollt, allerdings ohne in Beliebigkeit zu verfallen. Bereits im Jahr 2020 konnte die undogmatische Szene aufgrund der Corona-Pandemie keine bedeutenden Akzente nach innen und außen setzen. Nachdem die Pandemie auch während des Berichtsjahres anhielt, bleibt diese Bewertung bestehen. Die wissenschaftsbasierten Fakten zur Gefahrenlage durch das Virus sind im linksextremistischen Spektrum weitgehend anerkannt, so dass Präsenztreffen möglichst vermieden und öffentliche Aktionen kaum durchgeführt wurden. Das hatte auch konkrete Auswirkungen auf linksextremistische Aktionen im Vorfeld der Bundestagswahl. In den vergangenen Jahren wurden große Kampagnen gegen tatsächliche und vermeintliche Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten im Zusammenhang mit der Bundestagswahl aufgelegt. Im Berichtsjahr führten Parteien aller politischen Richtungen jedoch keine größeren Wahlkämpfe mit ständiger öffentlicher Präsenz durch. Dementsprechend hielten sich auch die Gegenreaktionen in kleinem Rahmen. Dieses vergleichsweise geringe Aufkommen an linksextremistischer Betätigung ist somit kein Indikator für ein niedriges linksextremistisches Aktionspotenzial. Das gleiche Muster zeigte sich bei Gegenveranstaltungen zu den Demonstrationen gegen die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie. Das zum Sommer abfallende Infektionsgeschehen und die damit einhergehenden Lockerungen führten auf beiden Seiten zu deutlich sinkendem Interesse, das jedoch im Herbst wieder zunahm. 143 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 1.2.1 Autonome Die klassischen Autonomen stellen die große Mehrheit im Spektrum der undogmatischen Linksextremistinnen und Linksextremisten. Sie berufen sich im Gegensatz zu dogmatischen Linksextremistinnen und Linksextremisten auf keine einheitliche Ideologie, sondern bilden sich je nach Individualität und persönlicher Lebenssituation aus Fragmenten anarchistischer und kommunistischer Ideen ihr spezifisches Weltbild. Autonome Logo der Antifa - gewaltorientiert - organisationsfeindlich - bündnisfeindlich - hierarchiefeindlich Die autonome Weltanschauung ist durch eine grundsätzliche Ablehnung von festen Organisationsund Bündnisformen sowie hierarchischen Strukturen geprägt. Autonome treffen sich in losen, wenig verbindlichen Zusammenschlüssen, die zumeist sehr unbeständig sind. Das hat zur Folge, dass sich Gruppierungen schnell gründen und auflösen und sich je nach Interessenschwerpunkt neue Gruppen bilden. Dadurch entsteht eine hohe Fluktuation in der personellen Zusammensetzung. Zudem lehnen klassische Autonome Bündnisse mit szenefremden, insbesondere nichtextremistischen Gruppen und Organisationen grundsätzlich ab. Nichtextremistinnen und Nichtextremisten würden lediglich Reformen im System anstreben, während Autonome gerade das System überwinden wollen. Gesellschaftliche und rechtliche Normen stellen für Autonome keinen verbindlichen Rahmen dar. Zur Erreichung ihrer Ziele setzen sie uneingeschränkt die ihrer Meinung nach erforderlichen Mittel ein, was auch den Einsatz von Gewalt rechtfertigt. Die Ge144 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 waltorientierung, immer wieder Gegenstand von internen Debatten, gehört zum Selbstverständnis der autonomen Szene. Auch wenn einzelne Autonome die Ausübung von Gewalt für sich selbst ablehnen, findet keine grundsätzliche Distanzierung von gewalttätigen Aktionen anderer statt. Autonome streben auf Grundlage dieser Merkmale die Verwirklichung eines selbstbestimmten herrschaftsfreien Lebens in Freiräumen ohne staatlichen Einfluss an. Sie verorten ihre eigene Subkultur außerhalb der Gesellschaft, deren Normen und Verpflichtungen sie sich grundsätzlich verweigern. Dadurch empfinden sie das durch die Polizei ausgeübte Gewaltmonopol des Staates als Repression, gegen die nach Ansicht der Szene Gegengewalt zulässig und geboten ist. Daraus folgt, dass die autonome Szene die bestehende Verfassungsordnung kategorisch ablehnt. Ihr politisches Handeln ist somit nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Autonome Szenen finden sich typischerweise in größeren Städten. In Schleswig-Holstein liegen die Schwerpunkte unverändert in Kiel und Lübeck. In beiden Städten existieren selbstverwaltete Zentren und Szenetreffpunkte, wie in Kiel die Alte Meierei sowie in Lübeck die Alternative e. V., kurz Walli genannt. Des Weiteren spielen insbesondere Wohngemeinschaften eine wichtige Rolle bei der Bildung subkultureller Strukturen linksextremistischer Autonomer. 1.2.2 Postautonome Viele ursprünglich aus dem autonomen Spektrum stammende Linksextremistinnen und Linksextremisten sahen in den 1990er Jahren die Notwendigkeit, die Unverbindlichkeit der autonomen Szene zu überwinden und eine kontinuierliche Arbeitsweise mit allgemeinpolitischer Ausrichtung aufzubauen, um nachhaltige Ergebnisse zu erreichen. Die Anhängerinnen und Anhänger dieser Ausprägung der linksextremistisch-undogmatischen Szene werden als sogenannte Postautonome bezeichnet. In SchleswigHolstein wurde schon 1989 die Organisation Avanti - Projekt undogmatische Linke, zunächst mit Ortsgruppen in Kiel und Lübeck, gegründet, die diese Ausrichtung verfolgte. Nach verstetigter Ausbreitung im norddeutschen Raum ging Avanti in der Interventionistischen Linken (IL) auf, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Kräfte zu bündeln. Die IL entwickelte sich aus einem zunächst losen Netzwerk von überwiegend 145 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode linksextremistischen Gruppen und Einzelpersonen. Sie ist eine bundesweite Organisation mit ca. 30 Ortsgruppen. In Schleswig-Holstein existieren zwei Ortsgruppen in Kiel und Lübeck sowie eine kleine, eher unbedeutende in Norderstedt. Postautonome Logo der Interventionistischen Linken - organisiert - bündnisorientiert - kontinuierlich arbeitend - ideologisches Fundament Der Zusammenschluss zu einer großen und auf Dauer angelegten Organisation, die weiterhin aus lokal geprägten Gruppierungen besteht, soll die öffentliche Wahrnehmbarkeit im Vergleich zu einer Kleingruppe deutlich erhöhen. Zu diesem Zweck forciert die IL auch ausdrücklich Bündnisse mit Personen und Organisationen des bürgerlichen, demokratischen Spektrums. Die derzeit bekanntesten Bündnisse, in denen die IL mitarbeitet, sind Ende Gelände und Deutsche Wohnen & Co enteignen. Damit werden systemkritische Positionen in Bewegungen für Klimaschutz und "gegen den Mietenwahnsinn" hineingetragen. Dadurch sollen langfristig neue Anhängerinnen und Anhänger für ihre verfassungsfeindlichen Ziele zur Vergrößerung der eigenen personellen Basis gewonnen werden. Anlassbezogen kann die IL zudem binnen kurzer Zeit auf ein größeres Mobilisierungspotenzial für Aktionen und Demonstrationen zurückgreifen. Um diese Bündnisfähigkeit ins demokratische Spektrum zu erhalten, verzichtet die IL trotz grundsätzlich bestehender Gewaltorientierung aus taktischer Überlegung heraus meistens auf die Ausübung von Gewalt. Die verschiedenen Ortsgruppen eint zwar ein gemeinsames Grundverständnis über die Ziele der IL. In Detailfragen gibt es jedoch 146 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 aufgrund der unterschiedlichen ideologischen und regionalen Herkunft heterogene Auffassungen. Diese Divergenzen verhinderten bisher ein endgültiges, einheitliches Grundsatzprogramm der IL. Am 11. Oktober 2014 veröffentlichte sie unter dem Titel "IL im Aufbruch - ein Zwischenstandspapier"41 ein "vorläufiges Ergebnis einer mehrjährigen Diskussion". Darin führt die IL aus42: "Die Politik der IL orientiert sich am langfristigen strategischen Ziel einer radikalen Transformation der gesellschaftlichen Verhältnisse (...). Notwendiger Bestandteil einer solchen radikalen Transformation ist der revolutionäre Bruch (...). Um den Weg zu einer befreiten Gesellschaft freizumachen, braucht es die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln und der Kapitalverwertung, auf denen die ökonomische Macht basiert, und die Überwindung des bürgerlichen Staatsapparates, als Garant dieser Eigentumsordnung." Die IL strebt demnach die Überwindung des bestehenden Staates und des Kapitalismus durch einen revolutionären Bruch an. Aus dem Zwischenstandspapier ergibt sich zudem unmittelbar das taktische Verhältnis der IL zur Gewaltfrage 43: "Die Überwindung des Kapitalismus ist letztlich eine Machtfrage und wir wissen, dass die Gegenseite ihre Macht mit allen Mitteln verteidigen wird. (...) Wir bewegen uns dabei in dem Widerspruch, dass unsere Politik einerseits darauf gerichtet ist, die Gewalt und die gewalttätigen gesellschaftlichen Verhältnisse zu überwinden, und wir andererseits um den Charakter und die Schärfe des weltweiten Kampfes gegen die herrschende Ordnung wissen. Unsere Mittel und Aktionsformen, defensive wie offensive, bestimmen wir also strategisch und taktisch in den jeweiligen Situationen, so wie wir sie verantworten können, und entlang unserer grundsätzlichen Ziele und der gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse, die wir vorfinden und verändern. Es geht uns darum, die kollektive Fähigkeit herzustellen, die Wahl der Mittel nach unseren Zielen selbst zu bestimmen." 41 Internetseite "Interventionistische Linke", Zwischenstandspapier, abgerufen am 10.12.2021. 42 a.a.O., Gliederungsnummer 8. 43 a.a.O., Gliederungsnummer 12. 147 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Dieses Zitat verdeutlicht, dass der Verzicht auf Gewalt in Abhängigkeit zum gewünschten Erfolg jederzeit aufgegeben werden kann, wenn es für politisch erforderlich gehalten wird. Nach mehr als sieben Jahren "Zwischenstandspapier", das auch erst nach Jahren des Zusammenwirkens entstanden war, ist immer noch kein Grundsatzpapier veröffentlicht worden. Zum Vergleich: Die deutlich homogenere Organisation Avanti hatte zu ihrem zehnjährigen Bestehen bereits ihr drittes Grundsatzpapier geschrieben. Dies zeigt die Problematik innerhalb der Konstruktion der IL. Zu viele unterschiedliche und nicht vereinbare Positionen verhindern ein konkretes politisches Handeln. Hinzu kommt, dass viel Zeit und Kraft für die Beschäftigung mit sich selbst aufgewandt wird. So wird sich an der bisherigen Außenwahrnehmung, die IL sei lediglich ein Organisator und Dienstleister für das gesamte "linke" Spektrum, auch weiterhin nichts ändern. 148 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 1.3 Rote Hilfe e. V. (RH) Rote Hilfe e. V. Die RH ist gemäß ihrer Satzung eine "parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutzund Solidaritätsorganisation"44, die "politisch Verfolgte aus dem linken Spektrum unterstützt"45. Sie betätigt sich in dem linksextremistischen Themenfeld Antirepression. Dabei liegt ihr Arbeitsschwerpunkt sowohl auf der politischen als auch auf der finanziellen Unterstützung von Beschuldigten, Angeklagten und Straftätern aus dem gesamten linksextremistischen Spektrum. Damit bietet sie einen bedeutenden Rückhalt in der linksextremistischen Szene im Kampf gegen die vermeintliche staatliche Repression. Die RH stellt die Bundesrepublik Deutschland als willkürlich handelnden Staat dar, von dem eine politische Verfolgung ausgeht. Sie stellt das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Gerichte in Frage und erkennt die rechtsstaatliche Ordnung nicht an. Die RH setzt sich aus Anhängerinnen und Anhängern unterschiedlicher, auch linksextremistischer Ausrichtungen zusammen, die die Überzeugung teilen, dass jede Form der Unterstützung ein "Beitrag zur Stärkung der Bewegung"46 sei. Durch Spenden, Zuschüsse aus Mitgliedsbeiträgen sowie durch Einnahmen aus Solidaritätsveranstaltungen gewährt sie den Betroffenen auf Antrag eine Gesamtkostenbeteiligung von bis zu 50 Prozent sowohl auf Geldstrafen und Geldbußen als auch auf Anwaltsund Prozesskosten. Die RH verfolgt mit ihrer Tätigkeit keine eigene Ideologie, sondern leistet Unterstützung für die gesamte linke Szene, unabhängig von ideologischen Unterschieden. Dadurch nimmt sie eine Sonderstellung in der linksextremistischen Szene ein. Über die Hilfe im Einzelfall hinaus unterstützt die RH Demonstrationen sowohl finanziell, als auch durch Aufrufe und Rechtshilfeberatung. Außerdem organisiert sie regelmäßig Veranstaltungen zu den Themen Rechtshilfe und staatliche Repression und gibt themenbezogene Flugblätter heraus. Vierteljährlich erscheint die Rote Hilfe Zeitung, in der unter anderem über Unterstützungsfälle, Strafverfahren und Demonstrationen berichtet wird. Der Vertrieb dieser Zeitschrift erfolgt über den eigenen, in Kiel ansässigen Literaturvertrieb. Dadurch, dass die RH Beschuldigte und Straftäterinnen und Straftäter aus unterschiedlichen Bereichen der linksextremistischen Szene in erheblichem 44 a.a.O., Gliederungsnummer 12. 45 a.a.O., Gliederungsnummer 12. 46 Internetseite "Rote Hilfe", abgerufen am 18.11.2021. 149 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Maße finanziell und solidarisch unterstützt, ermutigt sie Linksextremistinnen und Linksextremisten, für ihre Ziele weiterzukämpfen. Dabei geht es der RH nicht in erster Linie um Rechtshilfe, sondern um die Bekämpfung des Staates. Antirepression Linksextremistinnen und Linksextremisten lehnen den vermeintlich repressiven Staat und seine Institutionen strikt ab und werten staatliches Handeln nahezu ausnahmslos als Repression. Die Legitimation des Staates für entsprechende Regelungen wird nicht anerkannt. Insbesondere Polizistinnen und Polizisten, die im Rahmen von begangenen Straftaten oder in einem Demonstrationsgeschehen einschreiten, werden als direkte Vertreter dieses repressiven Staates und somit als legitimes Ziel bei Auseinandersetzungen angesehen. Dabei sehen insbesondere die autonomen Linksextremistinnen und Linksextremisten die eigene ausgeübte Gewalt als Abwehr der durch Polizistinnen und Polizisten und das System ausgeübten strukturellen Gewalt. Auch in dieser Haltung kommt die Ablehnung des Staates in seiner Gesamtheit und demzufolge auch der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zum Ausdruck. Die RH ist in mehr als 50 Ortsund Regionalgruppen organisiert. In Schleswig-Holstein existieren zwei Ortsgruppen in Kiel und Lübeck. Auch im Berichtsjahr unterstützte die RH in Schleswig-Holstein betroffene Einzelpersonen und Gruppen bei der Durchsetzung ihrer politischen Ziele und setzte ihre spektrenübergreifende Kampagnenarbeit im Hinblick auf ihre antirepressive Haltung fort. Der konstant anhaltende Mitgliederzuwachs der RH stärkt auch weiterhin die finanziellen sowie personellen Möglichkeiten der RH. Dadurch ist sie weiterhin in der Lage als stabilisierender Faktor innerhalb der linksextremistischen Szene zu agieren. Zu Beginn des Berichtsjahres beschäftigte sich die RH noch intensiv mit der Kampagne gegen die Novellierung des Polizeirechts im Landesverwaltungsgesetz. Sie agierte dabei als Teil eines Bündnisses von bürgerlichen sowie linksextremistischen Initiativen und Parteien. Ziel war es eine Erweiterung von polizeilichen Befugnissen zu verhindern. Den Abschluss der Kampagne bildete eine Kundgebung vor dem Landeshaus am 24. Februar. Des Weiteren erfolgte auch im Berichtsjahr eine Zusammenarbeit mit der TKKG in Form von gemeinsamen Informationsveranstaltungen zum Thema Repression des Staates u. a. unter dem Motto "Unsere Solidarität gegen ihre Repression - Wissen gegen Ohnmacht". 150 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 2 Linksextremistische Entwicklungen und Aktivitäten 2.1 Antifaschismus und Antirassismus Die Themenfelder Antifaschismus und Antirassismus sind insbesondere für undogmatische, das heißt nicht starren Glaubenssätzen folgende, Linksextremistinnen und Linksextremisten wesentlich. Antifaschismus Die Bekämpfung des Rechtsextremismus ist eines der wichtigsten eigenen politischen Ziele. Feindbild der Linksextremistinnen und Linksextremisten sind hierbei jedoch nicht nur rechtsextremistische Strukturen, sondern gerade auch der bestehende Staat selbst. Linksextremistinnen und Linksextremisten bewerten den Rechtsextremismus als ein systemimmanentes Merkmal der deutschen Gesellschaftsordnung. Dabei unterstellen sie dem politischen System, den Rechtsextremismus durch aus ihrer Sicht rassistische und faschistische Gesetzgebung bewusst zu fördern. Insbesondere die undogmatischen Linksextremistinnen und Linksextremisten sehen den Einsatz von Gewalt als legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung im antifaschistischen Kampf und erkennen das staatliche Gewaltmonopol nicht an. Sie suchen allerdings auch bewusst die Nähe zum bürgerlichen Spektrum, um über das Zugpferd Antifaschismus linke Politikinhalte in die Gesellschaft zu tragen. Der revolutionäre Antifaschismus der dogmatischen Linksextremistinnen und Linksextremisten richtet sich primär gegen das als rein kapitalistisch empfundene System in Deutschland selbst. Er verfolgt das Ziel, die gesellschaftlichen Strukturen zu zerschlagen, die linksextremistischer Auffassung nach zwangsläufig Faschismus und Rassismus hervorbringen. Diese grundsätzliche Ablehnung des bestehenden Staatsgefüges bedeutet gleichzeitig auch eine Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Zwischen dem linksextremistischen Verständnis von Antifaschismus und Antirassismus gibt es eine große Schnittmenge, so dass eine klare Trennung nicht möglich ist. 151 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Antirassimus Das Themenfeld Antirassismus ist zunehmend mit dem Antifaschismus verknüpft und kann im Rahmen von linksextremistischen Aktivitäten kaum mehr isoliert dargestellt werden. Das linksextremistische Verständnis von Rassismus stützt sich auf die Überzeugung, dass der Staat in seiner Gesamtheit faschistisch und rassistisch sei. Als Ursache für den Rassismus wird die von Klassengegensätzen, Ausbeutung und Unterdrückung geprägte kapitalistische Gesellschaft gesehen. Als eine Ausprägung des Rassismus des Staates gelten die Asylgesetzgebung sowie ausländerrechtliche Regelungen. Das als rassistisch angesehene System könne nur durch eine neue, solidarische Gesellschaftsordnung nach kommunistischem Vorbild überwunden werden. Damit wird die freiheitliche demokratische Grundordnung abgelehnt. Beide Themenbereiche vereint, dass sie das aus linksextremistischer Sicht institutionelle Versagen des Staates und aller Bürgerinnen und Bürger, die daran bewusst oder unbewusst beteiligt sind, in den Mittelpunkt stellen. Im Vergleich dazu geht es im bürgerlichen Verständnis von Antifaschismus und Antirassismus darum, konkreten rechtsextremistischen bzw. rassistischen Ereignissen und Verhaltensweisen entgegenzutreten (z. B. Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte; abwertende Äußerungen gegenüber Menschen anderer Ethnien). Instrumentarien im antifaschistischen Kampf Aus ihrem Verständnis von Faschismus und Rassismus heraus legitimieren Linksextremistinnen und Linksextremisten ihren Antifaschismusund Antirassismuskampf. Zur Strategie, insbesondere von Autonomen, gehört es, auch Straftaten bis hin zu Gewaltanwendung gegen Personen und Sachen zu verüben. Neben Politikerinnen und Politikern, Parteien, Vereinen und Privatpersonen werden auch staatliche Institutionen angegriffen. Autonome Antifaschistinnen und Antifaschisten bedienten sich der bekannten Instrumentarien wie Sachbeschädigung, Recherchemaßnahmen sowie daran anschließende Outings von vermeintlichen Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten, Protestaktionen gegen Veranstaltungen sowie vereinzelt Gewalttaten wie Körperverletzung und Brandstiftung. Diese Aktionen wurden zunehmend im Verborgenen geplant und von Kleingruppen und Einzelpersonen begangen. 152 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Outing Bei Outing-Aktionen werden private Daten von politischen Gegnerinnen und Gegnern gesammelt und anschließend gezielt veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt entweder im digitalen Raum über soziale Plattformen und bekannte Webseiten oder in analoger Form durch Aufkleber im öffentlichen Raum oder das Verteilen von Flyern in der Nachbarschaft der geouteten Personen. Durch diese Outing-Aktionen wird auf der einen Seite versucht, Druck über das soziale Umfeld wie Nachbarschaft oder Arbeitsumgebung auf die betreffenden Personen aufzubauen. Auf der anderen Seite dienen die Veröffentlichungen auch dazu, andere Linksextremistinnen und Linksextremisten zu animieren gegen diese Personen aktiv zu werden. Das Vorgehen der autonomen Linksextremistinnen und Linksextremisten in Bezug auf Outings, Sachbeschädigungen und Gewalt verdeutlichen die folgenden Ereignisse. Im Juli kam es in Lübeck zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem rechtsextremistischen Ehepaar und einer Familie mit Migrationshintergrund. Im Laufe der Auseinandersetzung wurden der Familienvater sowie zwei seiner Kinder mit Tierabwehrspray verletzt. Daraufhin solidarisierte sich neben dem bürgerlichen Spektrum auch die örtliche linksextremistische Szene mit der betroffenen Familie. Linksextremistinnen und Linksextremisten mobilisierten in der Folge gegen das Ehepaar. In den darauffolgenden Wochen wurden in der Nachbarschaft mehrfach Outing-Aktionen durchgeführt und mehrere Demonstrationen in direkter Nähe zum Wohnort organisiert. Dieses Ereignis verdeutlicht die für die Szene große Bedeutung, einen konstanten Druck auf den politischen Gegner auszuüben. Im November verübten unbekannte Täter im Kreis Herzogtum Lauenburg einen Brandanschlag auf das Fahrzeug eines NPD-Funktionärs. Hierbei wurden der PKW sowie ein danebenstehender Anhänger beschädigt. Der NPD-Funktionär wurde im Vorfeld bereits mehrfach im Internet geoutet, so dass von einem direkten Zusammenhang ausgegangen werden kann. 153 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Auswirkungen der Corona-Pandemie auf antifaschistische und antirassistische Betätigung schleswig-holsteinischer Linksextremistinnen und Linksextremisten Die Corona-Pandemie prägte die Betätigungsintensität von Linksextremistinnen und Linksextremisten in ihrem Basisthemenfeld Antifaschismus erheblich. Gerade im ersten Jahresviertel schwankte die Anzahl der Aktionen in Abhängigkeit zum Grad der coronabedingten Beschränkungsmaßnahmen sehr. Mit Lockerung der Maßnahmen nahmen Kundgebungen und Aktionen zu. Ein Schwerpunkt lag auf der Bekämpfung der Querdenkerszene. Intensiven Recherchetätigkeiten der linksextremistischen Szene folgten auch hier häufig Outings einzelner vermeintlicher Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten bzw. Gruppen von Demoteilnehmerinnen und Demoteilnehmern. In der ersten Jahreshälfte führten Anhängerinnen und Anhänger der Querdenkerszene mehrere Autokorsos durch Lübeck durch. Die linksextremistische Szene betrachtet diese Bewegung auch weiterhin als politischen Gegner und mobilisierte breitflächig gegen derartige Veranstaltungen. Es kam daraufhin zu mehrfachen Blockadeaktionen und Zusammenstößen mit der Polizei. Über eine auch von Linksextremistinnen und Linksextremisten genutzte Internetseite veröffentlichte die Szene unmittelbar im Nachgang Listen der Kennzeichen aller teilnehmenden Kfz. Wenige Tage später kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen an Fahrzeugen, deren Kennzeichen auf diesen Listen standen. Der Vorfall verdeutlicht, dass Sachbeschädigungen gegen den politischen Gegner nicht nur toleriert, sondern vielmehr gefördert werden. AfD konstant Ziel antifaschistischer Aktionen Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) steht seit ihrer Gründung im unmittelbaren Zielspektrum von Linksextremistinnen und Linksextremisten. Die AfD gilt in der Szene pauschal als rechtsextremistisch und stellt somit ein relevantes Feindbild dar. Die Bekämpfung der AfD bietet für die linksextremistische Szene ein großes Anschlusspotenzial in die bürgerlich-demokratische Mitte der Gesellschaft. Im Rahmen des Bundestagswahlkampfes kam es überwiegend zur Beschädigung oder zum Diebstahl von Wahlplakaten der AfD, zudem gab es kleinere, zum großen Teil spontane Proteste an Wahlkampfständen. Die Gegenproteste zu Parteisitzungen der AfD waren gekennzeichnet von einer Vermischung von Personen aus dem bürgerlichen und linksextremistischen Spektrum. Die so zutage tretende Entgrenzung zwischen gesellschaftlich 154 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 anerkannten demokratischen und linksextremistischen Positionen bringt die Herausforderung mit sich, beteiligte Personen und Gruppierungen den einzelnen Spektren zuzuordnen. Die überwiegend reaktiv-anlassbezogene linksextremistische Szene hatte im Berichtsjahr nicht zuletzt wegen der pandemiebedingt eingeschränkten parteipolitischen Aktionsmöglichkeiten deutlich weniger Gelegenheiten, die AfD zu bekämpfen, als es der Bundestagswahlkampf üblicherweise erwarten ließe. Es ist damit zu rechnen, dass Linksextremistinnen und Linksextremisten zu den Landtagswahlen 2022 ihre Aktivität in Abhängigkeit zur Intensität der AfD-Aktivitäten, gerade wegen der direkten Betroffenheit im eigenen Land, hochfahren werden. Vorfall in Henstedt-Ulzburg weiterhin wichtiges Thema bei Linksextremistinnen und Linksextremisten Von besonderer Bedeutung war weiterhin der Vorfall aus dem Vorjahr, als im Rahmen einer Kundgebung gegen die AfD in Henstedt-Ulzburg drei Personen von einem Auto erfasst und verletzt wurden. Die linksextremistische Szene ordnet den Fahrer als vermeintlichen AfD-Sympathisanten dem rechtsextremistischen Spektrum zu. Ihrer Ansicht nach handelte es sich um einen politisch motivierten Mordanschlag. Linksextremistinnen und Linksextremisten beteiligten sich in der Folge zusammen mit dem bürgerlichen Spektrum auch im Berichtsjahr wiederholt unter dem Motto "Henstedt-Ulzburg, das war kein Unfall" an Solidaritätsbekundungen und Demonstrationen. Es ist zu erwarten, dass der Vorfall weiterhin eine bedeutende Rolle in der Szene spielen wird und der noch ausstehende Prozess gegen den Fahrer wegen versuchten Totschlags intensiv begleitet und mit Aktionen flankiert werden wird. Gaststätte Titanic in Neumünster Ziel von Antifaschistinnen und Antifaschisten Die in rechtsextremistischen Kreisen etablierte Szenegaststätte "Titanic" in Neumünster war auch im Berichtsjahr das Ziel linksextremistischer Aktionen. Gegen ein rechtsextremistisches Konzert im September riefen lokale Antifa-Gruppierungen zur Teilnahme an einer Gegendemonstration auf. Dabei zeigte sich, dass die linksextremistische Szene sehr kurzfristig in der Lage ist sich zu organisieren und einen Gegenprotest durchzuführen. Erste Mobilisierungen erfolgten mit Bekanntwerden am Vortag des Konzerts. Die Gegendemonstration umfasste ca. 70 Personen, die 155 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode überwiegend dem linksextremistischen Spektrum aus Neumünster, Kiel und Hamburg zuzuordnen sind. Dabei bildete sich auch ein sogenannter Schwarzer Block aus ca. 30 Personen. Direkte körperliche Auseinandersetzungen insbesondere mit Besucherinnen und Besuchern des Konzerts konnten, vermutlich auch wegen der starken polizeilichen Präsenz, nicht festgestellt werden. Schwarzer Block Der Schwarze Block bezeichnet keine geschlossene Gruppe, sondern vielmehr eine Demonstrationstaktik bzw. Aktionsform insbesondere der Autonomen. Kennzeichnend ist hierbei das geschlossene Auftreten, die einheitlich schwarze Kleidung und Vermummung zum Schutz vor Identifizierung bzw. Festnahme im Rahmen von möglicherweise gewalttätigen Aktionen des Schwarzen Blocks. Ende September wurde die Gaststätte Titanic aufgrund der Kündigung des Pachtvertrags geschlossen. Wegen der geplanten Weiterführung in der ehemaligen Gaststätte "Siedler-Klause" in Neumünster begannen Linksextremistinnen und Linksextremisten im Rahmen der bereits 2018 formierten antifaschistischen Kampagne "Für mehr Eisberge-Titanic versenken" durch Proteste auch gegen den neuen Vermieter und Aufklärung der Nachbarschaft über das zu erwartende Besucherklientel eine Weiterführung an einem anderen Standort zu verhindern oder zumindest zu erschweren. Einen Tag nach der Wiedereröffnung der "Titanic" versammelten sich 30 Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten zur Kundgebung "Titanic oder Siedlerklause - Nazikneipen dichtmachen". Die nachhaltig hohe Symbolwirkung des Szenetreffs für die rechtsextremistische Szene wird auch zukünftig steten Protest von Linksextremistinnen und Linksextremisten hervorrufen. In der Gesamtbetrachtung haben die Aktivitäten in den Bereichen Antifaschismus und Antirassismus im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr trotz der Pandemie wieder zugenommen. 2.2 Beteiligung im Rahmen der Klimabewegung Wie bereits im Jahr 2020 war auch im Berichtsjahr die Corona-Pandemie mit ihren Kontaktbeschränkungen bestimmend für die Durchführung öffentlichkeitswirksamer 156 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Aktionen und Demonstrationen in der Klimabewegung. Die pandemiebedingten Einschränkungen ließen aber dennoch Raum für Proteste. Insbesondere die Bundestagswahl im September und die anschließenden Koalitionsverhandlungen sowie der Klimagipfel in Glasgow im November lösten in der gesellschaftlichen Diskussion große Erwartungen im Zusammenhang mit einer Umorientierung der Politik, was das Verlangsamen der Erderwärmung und des Klimawandels angeht, aus. In der linksextremistischen Szene konnte diese breite Diskussion kaum für eigene Zwecke genutzt werden. Die wenigen Aktionen in diesem größtenteils von Akteurinnen und Akteuren aus dem demokratischen Spektrum besetzten Bereich nutzten Linksextremistinnen und Linksextremisten nicht, um die Gesellschaftskritik in ihrem Sinne zu beeinflussen und Zulauf aus dem wachsenden Potenzial der Unzufriedenen zu generieren. Seit zwei Jahren mehren sich die Stimmen aus dem bürgerlichen Lager, die beklagen, man hätte alle wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, sie mit massiven Veranstaltungen in die Öffentlichkeit getragen, viel Lob auch von politischer Seite erhalten, aber zu wenig Veränderung erreicht. Diese Unzufriedenheit hätte die Chance für Linksextremistinnen und Linksextremisten geboten, den Frust auf die Politik zu schüren und Anhängerpotenzial zu generieren. Von überregionaler Bedeutung war die vom linksextremistisch beeinflussten Bündnis Ende Gelände im Sommer durchgeführte Aktion gegen den Bau eines FlüssiggasTerminals in Brunsbüttel. Das Bündnis, in dem auch die linksextremistische IL mitarbeitet, hat in den vergangenen Jahren zu dem Thema "sofortiger Kohleausstieg" große Aktionen organisiert. Nach dem gesetzlich fixierten sogenannten Kohlekompromiss erweiterte das Bündnis das Themenfeld um den ebenfalls fossilen Energieträger Gas. Als Kristallisationspunkt für eine bundesweite Aktion im Sommer wurde eine Blockade des Chemieparks in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) gewählt, auf dem der Bau für ein LNG-Terminal (LNG: Liquefied Natural Gas - verflüssigtes Erdgas) geplant ist. Unter dem Motto "Sauberes Erdgas ist eine dreckige Lüge" sollte gegen die zukünftige Anlandung von ausländischem Gas protestiert werden. Pandemiebedingt entschied man sich für eine im Vergleich zu bisherigen Aktionen kleine Veranstaltung mit maximal 2.000 Personen. Tatsächlich wurde diese Teilnehmerzahl im Aktionszeitraum 29. Juli bis 2. August trotz der erforderlichen Hygienevorkehrungen nahezu erreicht. Von dem begleitend errichteten Camp ausgehend, führten Aktivistinnen und Aktivisten einzelne Aktionen wie Mahnwachen durch. Am Hauptaktionstag stand die Blockade der 157 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Infrastruktur im Vordergrund. Straßen, Gleise und Werkszufahrten im Umfeld des Chemieparks wurden blockiert. Mit kleinen Booten wurde zudem der Schiffsverkehr auf dem Nord-Ostsee-Kanal zum Erliegen gebracht. Damit hielten die Organisatoren am Konzept des "Zivilen Ungehorsams" fest. Mit überschaubaren kleinen Regelüberschreitungen soll es einer großen Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch aus dem bürgerlichen Lager ermöglicht werden, die Protestformen noch mitzutragen. Gleichzeitig wird vermittelt, dass diese Art der Selbstermächtigung zu Erfolgen führen kann. Eine Radikalisierung gegenüber früheren Aktionen war nicht festzustellen. Zu Gewaltausübung oder nennenswerten Sachbeschädigungen kam es nicht. Ob der Verzicht auf die Anwendung von Gewalt oder Sachbeschädigungen weiter Bestand haben wird, wird angesichts der geschilderten wachsenden Unzufriedenheit, die auch in der linksextremistischen Szene verbreitet ist, zu beobachten sein. Regional waren die Proteste gegen die Rodung von Bäumen in Flensburg von Bedeutung. Der sogenannte Bahnhofswald sollte zugunsten eines Hotelbaus weichen. Bürgerliche, radikale und extremistische Kräfte organisierten überwiegend unabhängig voneinander jeweils eigene Aktionen, verbunden lediglich mit einer grundsätzlichen Solidarität in Bezug auf das Ziel. Kern der Proteste war eine Besetzung der Bäume. Die darin errichteten Baumhäuser waren ständig bewohnt. Darüber hinaus kam es zu massiven Drohungen und Aktionen gegenüber einem der Investoren des geplanten Hotels. Mehrere seiner Firmenfahrzeuge wurden zunächst mit Farbschmierereien überzogen. Dazu wurde auf dem einschlägigen Internetportal indymedia ein Selbstbezichtigungsschreiben47 veröffentlicht. Nach eigener Aussage handelte es sich bei den Täterinnen und Tätern um eine "solidarische Kleingruppe"; unterschrieben wurde mit dem Begriff "eine autonome Gruppe". In diesem Schreiben kam es auch zu einer ersten deutlichen Drohung: "Wird der Wald ermordet, wird die autonome Gruppe zurückschlagen. Mit Feuer und Flamme!" In einer weiteren Selbstbezichtigung48 eskalierte die versuchte Einflussnahme durch Drohung mit Gewalt. Unter der Überschrift "Freigabemarkierung zum Abfackeln" wurde geschrieben, man habe "großspurige Karren mit einem roten X gekennzeichnet". Pro gerodetem Baum sollte später eines dieser Fahrzeuge "aus dem Verkehr gezogen" werden. Tatsächlich wurden derart gekennzeichnete Fahrzeuge festgestellt. Während der im Februar durchgeführten Räumung 47 Internetseite "indymedia", abgerufen am 18.01.2021. 48 Internetseite "indymedia", abgerufen am 21.01.2021. 158 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 des besetzten Waldstücks wurde ein Firmenfahrzeug angezündet und brannte vollständig aus. Am 1. Oktober, dem Jahrestag der Waldbesetzung, brannten dann sogar drei Fahrzeuge des Investors, wiederum begleitet von einem Selbstbezichtigungsschreiben. Mit dem Versuch, politische Ziele mittels Drohungen und Gewalttaten durchzusetzen, haben die Täterinnen und Täter den demokratischen Diskurs grundlegend verlassen. Sie schaden neben dem Investor auch dem bürgerlichen Engagement im Bereich des Klimaschutzes und bringen es in Misskredit. Dieses Ereignis zeigt, dass sich die linksextremistische Szene auch mit gewaltsamen Mitteln gegen vermeintliche Umweltoder Klimaschädigung zur Wehr setzt. Anders als in der überregionalen Organisation von Protestaktionen steht hier die Durchsetzung der eigenen Ziele im Vordergrund, auch wenn man damit Gefahr läuft, die Akzeptanz des bürgerlichen Lagers zu verlieren. Auch die im Jahr 2020 recht aktive Kieler Turboklimakampfgruppe (TKKG) fuhr ihr Engagement im Berichtsjahr zurück. Nach wie vor ist allerdings zu verzeichnen, dass sich ihr Aktionsradius über Klimaund Umweltfragen hinaus auch anderen Aktionsfeldern zuwendet. Gemeinsam mit der Kieler Ortsgruppe der RH veranstaltete die TKKG im März beispielsweise eine Kundgebung zum "Internationalen Tag gegen Polizeigewalt" in Kiel. Einzelne Fälle von Gewaltanwendung oder rechtsextremistischen Vorkommnissen bei der Polizei in der Bundesrepublik Deutschland wurden generalisiert und auf die gesamte Institution übertragen. Der Aufruf endete mit der Forderung, die Polizei abzuschaffen. Die TKKG belässt es weiterhin nicht bei der zivilgesellschaftlichen Positionierung zu Klimafragen. Der gemeinsame Aufruf und die Vernetzung der TKKG mit anderen Gruppierungen des linksextremistischen Spektrums, ohne dass man sich von extremistischen Aktivitäten dieser Gruppierungen distanziert, zeigt, dass die TKKG diese Aktivitäten bzw. dieses Gedankengut unterstützt und sich somit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet. 2.3 Anti-Gentrifizierung Nachdem das Thema Anti-Gentrifizierung im Jahr 2020 im militanten Protest schleswig-holsteinischer Linksextremistinnen und Linksextremisten an Bedeutung gewann, verstetigte sich dieser Trend im Berichtsjahr. 159 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Anti-Gentrifizierung Anti-Gentrifizierung bezeichnet den Kampf gegen städtebauliche Umstrukturierungen. Die Aufwertung von Stadtteilen durch umfangreiche Sanierungen führt zu steigenden Mieten und damit zur Verdrängung der bisherigen Bewohnerinnen und Bewohner zugunsten zahlungskräftigerer Mieterinnen und Mieter. Dadurch betrifft dieses Thema in besonderem Maße auch das bürgerliche Spektrum, so dass eine gesteigerte Anschlussfähigkeit des Protests bis in die Mitte der Gesellschaft besteht. Linksextremistinnen und Linksextremisten geht es in ihrem Protest gegen die Gentrifizierung jedoch nicht nur um den Erhalt gewachsener Strukturen, ihre extremistischen Ziele gehen deutlich über die legitimen sozialpolitischen Ziele der Gesellschaft hinaus. Vielmehr streben sie den Erhalt und die Etablierung sogenannter Autonomer Freiräume außerhalb des kapitalistischen Systems an. Diese Szeneobjekte werden von Szeneangehörigen als Mikrokosmos angesehen, in denen weder Rechtsnormen noch bürgerliche Werte und Konventionen Platz haben. Ziele der Proteste gegen die Gentrifizierung sind vorwiegend Immobilienunternehmen als Teil des kapitalistischen Systems, denen Linksextremistinnen und Linksextremisten Ausbeutung, Wohnungsverknappung und damit überhöhte Mieten vorwerfen. Aktionen im Themenfeld Anti-Gentrifizierung hatten im Berichtsjahr neben dem regionalen oftmals auch einen überregionalen Bezug. Im gesamten Jahresverlauf wurden kontinuierlich Sachbeschädigungen in Form von entsprechenden Graffiti zum Beispiel an Hausfassaden des Immobilienunternehmens VONOVIA festgestellt. Anfang des Jahres kam es zu Sachbeschädigungen an Büros der Parteien Die Linke, Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) sowie Bündnis90/Die Grünen in Lübeck. Gerechtfertigt wurden die Aktionen in Selbstbezichtigungsschreiben mit Solidaritätsbekundungen für das im Vorjahr geräumte Haus in der Liebigstraße 34 in Berlin sowie das immer noch besetzte Haus in der Rigaer Straße 94. Im Mai besetzten fünf Personen ein leerstehendes Gebäude in der Willy-Brandt-Allee in Lübeck. Die mehrstündige Besetzung wurde schließlich von der Polizei beendet. In einem veröffentlichten Selbstbezichtigungsschreiben49 wurde die Aktion mit zunehmenden Leerständen und der fortschreitenden Gentrifizierung in der Region begründet, aber auch in einen bundesweiten Zusammenhang gestellt. Die Hausbesetzenden nahmen mit Transparenten Bezug zur bereits geräumten "Liebig 34" sowie zu dem zu diesem Zeitpunkt kurz vor der Räumung stehenden Jugendtreff "Potse" in Berlin. In 49 Internetseite "indymedia", abgerufen am 22.12.2021. 160 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 dem Selbstbezichtigungsschreiben kommen die Ablehnung des Staates und die Bedeutung der Freiräume für die Szene als herrschaftsfreie, außerhalb der Gesetze stehende Bereiche zum Ausdruck, was die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegenstehende ideologische Auffassung verdeutlicht: "Auch deshalb, weil so viel Freiräume bereits Zerstört wurden oder davon bedroht sind wollen wir uns heute Präsent machen und zeigen, dass wir uns den Raum, der allen Menschen zu steht, einfach nehmen. Abseits von Staat und Kapital, ganz unbürokratisch und direkt. Solidarität mit der Potse und allen anderen Hausprojekten. Friede den Freiräumen und Krieg der Stadt der Reichen!"50 Die gesteigerte Militanz des Vorjahres war auch im Berichtsjahr wahrzunehmen. Am 19. Oktober verübten unbekannte Täter in Lübeck eine Brandstiftung an einem hochwertigen SUV. Das Fahrzeug war kein Eigentum einer Immobiliengesellschaft, eines Investors oder einer Behörde, stand also in keinem direkten Zusammenhang mit dem Thema Anti-Gentrifizierung. Vielmehr wurde gezielt ein SUV als Symbol des zu bekämpfenden Kapitalismus als Ziel der Protestaktion ausgewählt. An dem Fahrzeug entstand Totalschaden. In einem Selbstbezichtigungsschreiben51 stellten die Täter die Brandstiftung als Solidaritätsaktion für den vier Tage vorher geräumten Berliner Wagenplatz "Köpi" dar. Diese Solidaritätsaktionen verdeutlichen die dauerhaft hohe Symbolwirkung der Szeneobjekte für die linksextremistische Szene. Räumungen, wie zuletzt die des Wagenplatzes Köpi in Berlin sowie weitere von Linksextremistinnen und Linksextremisten als Angriff des kapitalistischen Systems auf die gesamte Szene wahrgenommene Maßnahmen, wie eine Brandschutzbegehung in der Rigaer Straße 94 im Berichtsjahr, haben eine kontinuierlich emotionalisierende Wirkung auf die Szene. Daher ist auch weiterhin mit Sachbeschädigungen und Gewalttaten wie Brandstiftungen in diesem Themenfeld zu rechnen. 50 Internetseite "indymedia", abgerufen am 20.12.2021. 51 Internetseite "kontrapolis", abgerufen am 20.12.2021. 161 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 3 Die Bedeutung des Internets in der linksextremistischen Szene Linksextremistinnen und Linksextremisten erkannten frühzeitig die vielfältigen Möglichkeiten des Internets für ihre eigenen Zwecke. Mit dem Fortschreiten der Digitalisierung nutzen sie aktuell nahezu das ganze Spektrum der Internetplattformen in unterschiedlicher Intensität für ihre Kommunikation, Vernetzung, Verbreitung ihrer Ideologie und politischen Inhalte, Aktionsplanung und Mobilisierung. Dabei verbreiten sie ihre Inhalte im virtuellen Raum sowohl auf linksextremistischen als auch auf nicht extremistischen Plattformen, um eine größtmögliche Reichweite zu haben und damit auch das bürgerliche Personenspektrum erreichen zu können. Welche der verschiedenen Plattformen in welcher Intensität genutzt werden, steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem verfolgten Ziel in Verbindung mit dem Anspruch an Anonymität. Im Gegensatz zur rechtsextremistischen Szene legen Linksextremistinnen und Linksextremisten in der Außenwirkung großen Wert auf das Wahren der Anonymität der einzelnen Szeneangehörigen. Fotos werden für die sozialen Medien und auch für die eigenen Websites derart bearbeitet, dass weder Gesichter noch andere Merkmale, die zu einer zweifelsfreien Identifizierung führen könnten, erkennbar sind. Zudem verschicken Linksextremistinnen und Linksextremisten ihre E-Mail entsprechend ihres Sicherheitsbedürfnisses zumeist verschlüsselt. Die direkte internetbasierte Kommunikation erfolgt eher zurückhaltend über Messenger-Dienste wie Telegram, Signal, geschlossene Bereiche sozialer Netzwerke und Foren. Sehr viel intensiver gestaltet sich die Nutzung offener Bereiche sozialer Netzwerke wie Facebook, des Mikroblogging-Dienstes Twitter, gruppeneigener bzw. von Linksextremistinnen und Linksextremisten offen nutzbarer Internetseiten oder Blogs sowie des Videoportals Youtube. Hierüber steuern sie regionale, bundesweite oder auch internationale Mobilisierungskampagnen für Aktionen, Veranstaltungen und Demonstrationen und bereiten diese noch während ihres Verlaufs oder im Nachgang medial auf. Das Internet bietet hierbei die Möglichkeit, zielgruppengenau zu agieren und durch eine gezielt emotionalisierende oder bewertende Darstellung von Sachverhalten die Berichterstattung zu beeinflussen. Auf diese Weise soll auch das bürgerliche Personenspektrum behutsam an linksextremistische Inhalte herangeführt und für die linksextremistischen Ziele vereinnahmt werden. Darüber hinaus nutzen Linksextremistinnen und Linksextremisten innerhalb szeneinterner Recherchegruppierungen intensiv das Internet und tragen ihre Ergebnisse zu 162 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Sachverhalten oder auch Einzelpersonen oder Gruppierungen des politischen Gegenlagers in Berichten zusammen, die auch auf verschiedenen Internetplattformen veröffentlicht werden. Die verschiedenen Plattformen des Internets ermöglichen zudem den schnellen und anonymen Austausch über aktuelle Aktionen, Themen und Entwicklungen. Diese Entwicklung passt zu den Strukturen der linksextremistischen Szene in der realen Welt. Über verschiedene Funktionen werden schnell Solidaritätsbekundungen oder eigene Statements abgegeben und können von anderen Nutzern kommentiert werden. Dadurch sinkt jedoch auch die Hemmschwelle zu Gewaltaufrufen insbesondere gegen politische Gegner und Repräsentanten des Staates. Die auch im Berichtsjahr noch anhaltende Pandemie verstärkte die Nutzung des Internets zusätzlich. Präsenztreffen mit größeren Personengruppen waren kaum möglich. Linksextremistinnen und Linksextremisten passten sich dieser neuen Situation schnell an und nutzen nach anfänglichen Sicherheitsbedenken die gängigen Onlinemeetingräume als Ersatztrefforte für ihre Gruppentermine. Auch die Verbreitung relevanter Themen fand entsprechend der einschränkenden Regelungen zur Bewältigung der Pandemie zeitweise vorrangig im Internet statt. Im schleswig-holsteinischen Linksextremismus findet eine ausschließliche Radikalisierung einzelner Personen oder kleiner Gruppierungen über das Internet nicht statt. Sobald sich umfassend auf extremistischen Internetseiten über ein Thema informiert wird, ist eine erste Annäherung an radikale Positionen der linksextremistischen Szene über das Internet zwar möglich. Linksextremistinnen und Linksextremisten suchen jedoch in der Auseinandersetzung mit linksextremistischen Positionen regelmäßig den Austausch mit Gleichgesinnten in der Realwelt. Diese persönlichen Kontakte haben im Linksextremismus eine besondere Bedeutung. Daher ist phänomenbereichsspezifisch im Gegensatz zum Rechtsextremismus und dem Islamismus in linksextremistischen Radikalisierungsprozessen die Entwicklung zu unabhängig agierenden Einzeltätern über das Internet nicht ersichtlich und derzeit auch nicht zu erwarten. 163 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 4 Personenpotenzial der linksextremistischen Organisationen und Gruppierungen Mitgliederentwicklung der linksextremistischen Organisationen und Gruppierungen in Schleswig-Holstein 2017-2021 2017 2018 2019 2020 2021 Marxisten-Leninisten und sonstige 360 345 375 405 410 revolutionäre Marxisten (dogmatischer Linksextremismus) Autonome, Postautonome und sons310 325 325 325 325 tige undogmatische Linksextremisten Gesamt Land 670 670 700 730 735 Davon gewaltorientiert 325 335 335 340 340 164 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 VI Extremismus mit Auslandsbezug 1 Organisationen 1.1 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Mitgliederstärkstes und aktivstes Beobachtungsobjekt im Bereich des Extremismus mit Auslandsbezug in Schleswig-Holstein ist die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) mit ihren Teilund Nebenorganisationen. Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Flagge der PKK Die Arbeiterpartei Kurdistans (Partiya Karkeren Kurdistane - PKK) wurde 1978 unter der Führung von Abdullah Öcalan als Bewegung gegen die aus ihrer Sicht herrschende Unterdrückung des kurdischen Volkes in der Türkei gegründet. Inzwischen setzt sich die PKK für eine unter dem Begriff "Demokratischer Konföderalismus" propagierte Selbstverwaltung der Kurdinnen und Kurden in ihren traditionellen Siedlungsgebieten in der Türkei, in Syrien, im Iran und Irak ein, wobei klares Ziel eine Vorherrschaft der PKK ist. In den traditionellen kurdischen Siedlungsgebieten unterhält die PKK eine mehrere tausend Personen starke Guerillatruppe, die sogenannten Volksverteidigungskräfte (Hezen Parastina Gel - HPG) und eine terroristisch agierende Splittergruppe, die Freiheitsfalken Kurdistans (Teyrebazen Azadiya Kurdistan - TAK). Die syrische Zweigorganisation der PKK, die Partei der Demokratischen Union (Partiya Yekitiya Demokrat - PYD) unterhält ebenfalls eine kämpfende Truppe, die Volksverteidigungseinheiten (Yekineyen Parastina Gel - YPG) bzw. deren weibliche Entsprechung, die Frauenverteidigungseinheiten (Yekineyen Parastina Jin - YPJ). Die HPG liefern sich seit 1984 mit Unterbrechungen schwere Kämpfe mit den türkischen Streitkräften, HPG und TAK verüben auch Anschläge auf Staatsbedienstete und Zivilisten. Die Europaführung der PKK tritt unter der Organisationsbezeichnung Demokratischer Gesellschaftskongress der Kurd*innen in Europa (Kongreya Civaken Demokratik a Kurdistaniyen Li Ewropa - KCDK-E) auf. 165 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Der PKK-Gründer, Abdullah Öcalan, stellt trotz seiner seit 1999 andauernden Haft immer noch die wichtigste Identifikationsfigur der Partei dar und steht im Zentrum eines ausgeprägten, sehr emotional gelebten Personenkults. Die Haftsituation und der Gesundheitszustand Öcalans bleiben als Thema dazu geeignet, die PKK-Anhängerschaft zu emotionalisieren und zu mobilisieren. In der Türkei hat sich die PKK seit 2016 mit anderen linksextremistischen Parteien - unter anderem der MLKP - zu einem Bündnis namens Vereinte Revolutionäre Bewegung der Völker (Halklarin Birlesik Devrim Hareketi - HBDH) zusammengeschlossen. Die "Stadtguerilla" der HBDH verübt in der Türkei regelmäßig Anschläge, zum Teil auch mit Todesopfern. Mit Verbotsverfügung nach dem Vereinsgesetz vom 22. November 1993 untersagte das Bundesministerium des Innern die Betätigung der PKK sowie ihrer Teilund Nebenorganisationen in Deutschland. Seit 2002 steht die PKK auf der EU-Liste der terroristischen Organisationen. Ferner hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Januar 2019 erneut bestätigt, dass die PKK eine ausländische terroristische Vereinigung im Sinne der SSSS 129 a, b Strafgesetzbuch darstellt und sich in ihrem bewaffneten Kampf nicht auf völkerrechtliche Rechtfertigungsgründe berufen kann. Ungeachtet des vereinsrechtlichen Betätigungsverbots und der damit verbundenen Strafverfolgung hat es die PKK immer wieder verstanden, in Deutschland ihre Tätigkeit heimlich und in Form von Ersatzund Tarnorganisationen fortzusetzen. Deutschland hat für die PKK insbesondere eine Bedeutung als Rückzugsraum und Spendengeldquelle. In Deutschland verfügt die PKK über einen konspirativ und illegal operierenden, hierarchisch strukturierten Funktionärsapparat. Nach einem parteiinternen System ist die gesamte Fläche der Bundesrepublik aufgeteilt in insgesamt 31 Gebiete, denen jeweils ein Kader als Gebietsverantwortlicher zugeteilt wird. Der größte Teil Schleswig-Holsteins bildet zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern das Gebiet Kiel. Der südliche Landesteil Schleswig-Holsteins rund um Pinneberg und Elmshorn wird dem PKK-Gebiet Hamburg zugerechnet. Zu den typischen Aufgaben der Gebietsverantwortlichen zählen zum Beispiel die Organisation des Verkaufs von Publikationen und Eintrittskarten für Propagandaveranstaltungen, die Spendensammlung und die Mobilisierung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern für parteibezogene Veranstaltungen. Um die Verfolgung durch Sicherheitsbehörden zu erschweren, wechseln diese Kader in der Regel jährlich das Zuständigkeitsgebiet. 166 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Von den circa 800.000 Personen kurdischer Ethnie in der Bundesrepublik Deutschland werden 14.500 Personen - davon 700 in Schleswig-Holstein - zum festen Anhängerstamm der PKK gezählt. Dieser ist in Deutschland nahezu flächendeckend in Vereinen organisiert. Als Dachorganisationen über die lokalen Vereine fungieren der bundesweite Dachverband Konföderation der Gemeinschaften Mesopotamiens in Deutschland (KON-MED) und fünf regionale Föderationen. Die PKK-nahen Basisvereine in Norddeutschland werden durch die Föderation Demokratisches Gesellschaftszentrum der Kurdinnen in Nord Deutschland e. V. (Federasyona Civaka Demokratik a Kurdistaniyan le Bakure Alman - FED-DEM)52 betreut. In Schleswig-Holstein existieren zwei Vereine, die als örtliche Anlaufstellen für die Anhängerschaft und die Kader der PKK wirken: der Verein Kurdisches Gemeindezentrum Schleswig-Holstein e. V., der durch Namensänderung aus dem Verein Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Kiel e. V. (Demokratik Kürt Toplum Merkezi Kiel - DKTM Kiel) hervorgegangen ist [im Folgenden weiterhin als DKTM Kiel bezeichnet],53 sowie das Demokratische Kurdische Gemeinde Zentrum Neumünster e. V. (DKTM Neumünster)54. Soweit die Bedingungen der Corona-Pandemie es zuließen, organisierte das DKTM Kiel im Berichtsjahr zahlreiche Veranstaltungen (zum Beispiel Demonstrationen, Informationsstände, Feiern zu Jahresund Gedenktagen), die überwiegend Teil bundesoder europaweiter Kampagnen der PKK waren. Über die Veranstaltungen des DKTM Kiel wird regelmäßig in der PKK-nahen Tageszeitung Yeni Özgür Politika (Neue Freie Politik - YÖP) berichtet, die während der Corona-Pandemie als Online-Ausgabe erscheint. Das DKTM Neumünster entfaltete, wie bereits in den Vorjahren, so auch im Berichtsjahr keine öffentlich wahrnehmbaren Aktivitäten. Neben den o. g. eingetragenen Vereinen existiert in Kiel ein sogenannter Volksrat aus Aktivistinnen und Aktivisten, welche die Kader bei ihren Aufgaben unterstützen. Die syrische Schwesterorganisation der PKK, die PYD, hat in Deutschland eine eigene Struktur. In Schleswig-Holstein hat die PYD allerdings nach wie vor keine eigene Vereinsstruktur, ihre Vertreterinnen und Vertreter arbeiten angegliedert an den PKK-nahen Basisverein in Kiel. 52 VR 24091 beim Amtsgericht Hamburg. 53 VR 6464 KI beim Amtsgericht Kiel, Namensänderung eingetragen am 16.11.2018. 54 VR 6262 KI beim Amtsgericht Kiel. 167 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Die im Vorjahr erwähnte neue Kieler Gruppe der PKK-Jugendorganisation Patriotisch revolutionäre Jugendbewegung (Tevgera Ciwanen Welatparez u Soresger -TCS) trat im Berichtsjahr nicht durch eigene Aktionen in Erscheinung. Enge Kontakte zum DKTM Kiel unterhält auch der Frauenverein Jiyana Jin - FrauenLeben in Kiel e. V55. 1.2 Türkischer Linksextremismus, insbesondere Marxistische Leninistische Kommunistische Partei (MLKP) In Deutschland sind diverse türkische linksextremistische Gruppierungen aktiv. Die meisten dieser Gruppen nutzen Deutschland als "Rückzugsraum", um ihre Mutterorganisationen logistisch und finanziell zu unterstützen. Um diese Vorgehensweise nicht zu gefährden, agieren sie hierzulande weitgehend friedlich und unauffällig. Eine dieser Organisationen ist die Marxistische Leninistische Kommunistische Partei (MLKP). Marxistische Leninistische Kommunistische Partei (MLKP) Logo der MLKP Gegründet wurde die MLKP im Jahr 1994 in der Türkei. Ziel der Organisation ist ein revolutionärer Gesellschaftsumbruch in der Türkei und die Gründung einer kommunistischen Gesellschaftsordnung. Sie beruft sich dabei auf die Lehren von Marx und Engels, ergänzt durch ideologische Leitlinien von Lenin und Stalin. Die Organisation bekennt sich bis heute zum bewaffneten Kampf in der Türkei. Ihre Jugendorganisation nennt sich Young Struggle (YS). Die MLKP entsandte unter anderem Freiwillige nach Nordsyrien, wo diese unter dem Oberkommando der YPG kämpften. Im Kampf Gefallene werden von der Organisation, auch in Deutschland, als Märtyrerinnen und Märtyrer gefeiert. Deutschlandweit verhält 55 VR 6561 KI des Amtsgerichts Kiel. 168 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 sich die MLKP weitestgehend konspirativ und gewaltfrei. In Schleswig-Holstein zeigt die MLKP eine gewisse Verbundenheit zur PKK und dem deutschen Linksextremismus. Dies wird unter anderem an der gemeinsamen Teilnahme bei Demonstrationen und Veranstaltungen deutlich. 1.3 Türkischer Rechtsextremismus/Ülkücü-Bewegung Das bekannteste und am häufigsten genutzte Symbol der Ülkücü-Bewegung ist der graue Wolf (Bozkurt). Dieser wird in jeglicher Form, zum Beispiel auf Jacken oder T- Shirts, zur Schau gestellt und dient als Erkennungszeichen innerhalb der Szene. Ülkücü-Bewegung Symbole der Ülkücü-Bewegung Die Ülkücü-Bewegung - im Wortsinn: Idealistenbewegung - ist nicht homogen, sie umfasst organisationsgebundene und nicht-organisationsgebundene Anhänger des türkischen Rechtsextremismus. Ihre Anhängerschaft bezieht sich auf eine Ideologie, welche auf Nationalismus und Rassismus basiert. Die verschiedenen Ausprägungen diese Ideologie haben sich über die Jahre und innerhalb der verschiedenen Organisationen in unterschiedlicher Weise entwickelt. Der übersteigerte Nationalismus wird deutlich durch eine ständige Forderung nach einer Vereinigung aller Turkvölker innerhalb eines muslimischen großtürkischen Reiches Turan. Oft geht diese Forderung einher mit einer Herabwürdigung anderer religiöser und ethnischer Gruppen, insbesondere Kurden, Armenier und Juden. Die Ülkücü-Bewegung ist von einem ständigen Freund-Feind-Bild getrieben, in welchem für jedes negative Ereignis die "inneren" sowie "äußeren Feinde" der Türkei verantwortlich gemacht werden. Deutschlandweit wird die Zahl der Ülkücü-Anhängerschaft auf 11.000, davon 400 in Schleswig-Holstein, geschätzt. Der mit 7.000 Mitgliedern größte Ülkücü-Dachverband in Deutschland ist die Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine 169 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode (Avrupa Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu - ADÜTDF), die 1978 in Frankfurt am Main gegründet wurde. Es handelt sich hierbei um eine Auslandsvertretung der türkischen extrem-nationalistischen Partei der Nationalistischen Bewegung (Milliyetci Hareket Partisi - MHP). Die Vereine in Deutschland und deren Dachverbände kennzeichnet ein streng hierarchischer Aufbau. So ist die Umsetzung von Anweisungen aus der Türkei bis in die Vereine gewährleistet. Um ihre Ideologie weiter verbreiten zu können, sind die Vereine bemüht, breite Teile des sozialen Lebens ihrer Mitglieder abzudecken, beispielsweise durch regelmäßige, auch öffentliche Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Religion oder Sport. Die Vereine, welche auch eigene Räumlichkeiten unterhalten, finanzieren sich durch Geldspenden und Mitgliedsbeiträge. Regionale Schwerpunkte der organisierten Ülkücü-Bewegung sind die Städte Kiel, Neumünster und Lübeck. Ein großer Teil der Ülkücü-Anhängerschaft ist unorganisiert und tritt öffentlich selten in Erscheinung. Hier findet oft ein Austausch über soziale Netzwerke statt, was häufig zu einer sehr durchmischten politischen und religiösen Weltsicht führt. 2 Entwicklungen und Aktivitäten im Berichtsjahr Sowohl die PKK-Anhängerschaft als auch die türkischen Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten in Deutschland beziehen ihre Themen im Wesentlichen aus der türkischen Innenund Außenpolitik. Erneut stellten sich daher die meisten ihrer Aktivitäten als Reaktionen auf Entwicklungen im Nahen Osten dar, insbesondere auf türkische Militäroperationen gegen Stellungen der PKK im Nordirak. Da beide Beobachtungsobjekte durch europaweite, hierarchische Strukturen beeinflusst werden, kann die Situation in Schleswig-Holstein nicht isoliert, sondern muss im internationalen Kontext betrachtet werden. 2.1 Entwicklungen und Aktivitäten der PKK vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie Der Rückgang der Corona-Pandemie im Verlauf des Berichtsjahres und die sukzessive Lockerung der Infektionsschutzbestimmungen ermöglichten es der PKKAnhängerschaft, in Deutschland und den Nachbarländern wieder größere Demonstra170 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 tionen und Veranstaltungen durchzuführen. Das traditionelle Gedenken an drei in Paris ermordete PKK-Aktivistinnen im Januar56 und das Newrozfest im März wurden noch in Form von lokalen Veranstaltungen in Kiel, Hamburg und vielen anderen Städten bundesweit begangen. Anstelle des "29. Internationalen Kurdistan Kulturfestivals" am 25. September richtete die PKK-Anhängerschaft eine Großdemonstration in den Niederlanden aus, an der auch Personen aus dem gesamten norddeutschen Raum teilnahmen. Insgesamt blieb die Beteiligung an allen Veranstaltungen aber hinter den Zahlen der Jahre vor der Corona-Pandemie deutlich zurück. 2.2 Entwicklungen und Aktivitäten der Ülkücü-Bewegung Im Laufe des Berichtsjahres konnten die regionalen Ülkücü-Vereine zumindest teilweise wieder ihre gewohnten Aktivitäten entfalten. Für die bestehenden Vereine ist ein aktives Vereinsleben von hoher Bedeutung. Gemeinsame und öffentliche Aktivitäten dienen dazu, die bestehenden Mitglieder auch weiterhin an den Verein zu binden und attraktiv für potenzielle neue Mitglieder zu wirken. Öffentliche Veranstaltungen sind für die Vereine unter anderem zur Generierung von Spendengeldern notwendig. Die langanhaltende Corona-Situation sorgte für eine finanzielle und organisatorische Belastung der Vereine. Im Berichtsjahr konnte festgestellt werden, dass ein Verein, welcher der ÜlkücüIdeologie zugeordnet werden konnte, sich aufgelöst hatte. Dies führte zwar dazu, dass Teilen der Szene keine Räume für Versammlungen und Zusammenkünfte mehr zur Verfügung stehen, was sich allerdings weder auf das Personenpotenzial der Szene noch auf die politischen Überzeugungen von ehemaligen Vereinsmitgliedern unmittelbar auswirkt. 2.3 Entwicklungen und Aktivitäten der MLKP Die Aktivitäten der MLKP-Anhängerschaft nahmen in der zweiten Jahreshälfte des Berichtsjahres zu. Zusätzlich zu den üblichen Teilnahmen an Demonstrationen anderer Organisationen wurde eine eigene Veranstaltung mit ungefähr 100 Teilnehmern organisiert. Schwerpunkt der Veranstaltung war das Gedenken an die "Märtyrerinnen" und 56 Am 09.01.2013 wurden im Kurdischen Kulturzentrum in Paris die langjährige PKK-Funktionärin Sakine CANSIZ und zwei weitere Aktivistinnen erschossen. Zum Gedenken versammeln sich alljährlich in Paris PKK-Anhänger aus ganz Europa zu einer Großdemonstration. 171 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode "Märtyrer" der Organisation. Die Verehrung der Gefallenen ist ein wesentlicher Bestandteil des Organisationslebens und zeigt, dass die Teilnahme am bewaffneten Kampf einen hohen Stellenwert für die Mitglieder hat. 2.4 Mitgliederwerbung und Finanzierung PKK-naher Organisationen Der PKK-nahe Dachverband KON-MED startete am 20. April eine bundesweite Kampagne zur Mitgliederwerbung für seine Basisvereine, die "Demokratischen Kurdischen Gesellschaftszentren" (DKTM). Dabei zielte die Mitgliederwerbung explizit auch auf kurdische Flüchtlinge aus Syrien ab. Der Co-Vorsitzende der Europaführung KCDK-E, Yüksel Koc, forderte auf dem KON-MED-Kongress im Mai, es solle keine unorganisierten Kurdinnen und Kurden geben: "In letzter Zeit gab es eine große Migration aus vier Teilen Kurdistans nach Europa. Vor allem aus Rojava-Kurdistan [Syrien]. Es sollte keine Kurden geben, die unorganisiert sind. [...] In diesem Sinne müssen wir jeden Kurden zu einem Mitglied des DKTM und seiner Versammlungen machen." 57 In diesem Zusammenhang bilanzierte KON-MED, unter ihrem Dach seien bundesweit 5 Föderationen, 60 Volksräte, 15 Gemeinden, 66 DKTM-Vereine, 42 Moscheen, 12 Dergahs58, 9 yezidische Einrichtungen, 90 Sportvereine, Rojava-Vereine59 sowie Einrichtungen für Kultur, Frauen und Jugend organisiert.60 In diesen Zahlen, in der thematischen Vielfalt der Einrichtungen und in der zitierten Äußerung zeigt sich der Alleinvertretungsanspruch der PKK für kurdische Belange. Die PKK finanziert sich durch monatliche Spenden ihrer Anhängerschaft, durch den Verkauf von Publikationen und von Eintrittskarten für Veranstaltungen, in erster Linie aber durch eine jährliche Spendenkampagne. Dabei schätzt die Organisation die jeweilige finanzielle Leistungsfähigkeit und legt im Voraus die Spendensumme für jede kurdisch-stämmige Familie fest. Das Einsammeln der Spenden verläuft konspirativ. 57 www.ozgurpolitika.com/haberi-avrupadaki-kurt-kurumlari-yenileniyor-150259, zuletzt abgerufen am 07.10.2021, interne Übersetzung. 58 Dergahs sind religiöse Einrichtungen der Sufi-Religion. 59 Als "Rojava" bezeichnen die PKK-Anhänger die mehrheitlich kurdisch besiedelten Gebiete in Nordsyrien. 60 www.ozgurpolitika.com/haberi-avrupadaki-kurt-kurumlari-yenileniyor-150259, zuletzt abgerufen am 07.10.2021, interne Übersetzung. 172 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Gegenüber den potenziellen Spenderinnen und Spendern geben die Spendensammelnden häufig an, das Geld sei für die Ausrüstung und den Lebensunterhalt der Guerillatruppen in den Kampfgebieten im Nahen Osten bestimmt. Es wird allerdings auch für die Aufrechterhaltung der PKK-Strukturen in Europa und für die PKK-nahen Medien verwendet. Ungeachtet der Corona-Pandemie konnte die PKK ihr Spendenaufkommen im Rahmen der Jahresspendenkampagnen 2020/2021 und 2021/2022 auf einem hohen Niveau halten. In Deutschland erbringt die Jahresspendenkampagne der PKK alljährlich einen Betrag im unteren zweistelligen Millionenbereich. 2.5 Reaktionen der PKK auf Militäroperationen der Türkei im Nahen Osten; Bekenntnisse zur Militanz Im Berichtsjahr setzten die türkischen Streitkräfte ihre grenzüberschreitenden Militäroperationen in Nordsyrien und im Nordirak fort. Sie richteten sich verstärkt gegen die Stützpunkte der PKK-Guerilla und der obersten PKK-Führungsebene in den nordirakischen Bergen. Da die türkischen Streitkräfte von militärischen Kräften der kurdischen Autonomieregierung im Nordirak unterstützt wurden, führte dieser Kampf zu einem innerkurdischen Konflikt. In Europa - auch in Kiel - protestierte die PKKAnhängerschaft während des gesamtes Berichtsjahres mit zahlreichen Versammlungen gegen die türkische Offensive. Um die wichtigen Stützpunkte zu schützen, initiierte die PKK eine Aktion der "menschlichen Schutzschilde" - Zivilpersonen aus europäischen Staaten sollten in das Kriegsgebiet reisen, um die türkischen Streitkräfte durch ihre bloße Anwesenheit und durch den erwarteten politischen Druck der Herkunftsstaaten an weiteren Angriffen zu hindern.61 Im Juni untersagte die Bundespolizei mutmaßlichen Teilnehmenden dieser Aktion die Ausreise aus Deutschland. In der Folge bezeichneten PKK-nahe Medien die Ausreisenden nur noch als "Friedensdelegation" und stellten sie in den Zusammenhang einer neuen internationalen politischen Protestkampagne unter dem Motto "#DefendRojava". 61 Vgl. https://anfenglish.com, "FED-MED holds its 4th congress" vom 24.05.2021, abgerufen am 28.05.2021. 173 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Ein klares Bekenntnis zur Militanz der PKK legte im Übrigen die PKK-nahe Kulturorganisation "Demokratische Kunstund Kulturbewegung Mesopotamiens" (TEV-CAND) bei ihrer Jahresversammlung im April des Berichtsjahres ab. Vertreterinnen und Vertreter der TEV-CAND präsentierten sich dort in Guerillauniformen und postulierten, es sei nur derjenige ein Künstler, wer vom Krieg des kurdischen Volkes berichte. Die Künstler müssten sich für die Freiheit des "Führers" (Öcalan) einsetzen und Vorreiter beim Sturz des Systems "im Norden" (d. h. in der Türkei) und bei der Entschlossenheit von Guerilla und Volk sein, die Besetzung in den "Verteidigungsgebieten"62 zu beenden.63 TEV-CAND vermittelt seit Jahren bei PKK-nahen Kulturund Propagandaveranstaltungen die Auftritte von kurdischen Musikund Folkloreschaffenden. Beispielsweise sollten TEV-CAND-Künstlerinnen und -Künstler auf dem geplanten "29. Internationalen Kurdistan Kulturfestival" am 25. September in den Niederlanden auftreten. Das Festival wurde dann durch eine Großdemonstration ersetzt, zu der auch Personen aus Schleswig-Holstein gemeinsam per Bus anreisten. Auch in der PKK-Propagandazeitschrift "Serxwebun" finden sich regelmäßig Beiträge, die eine militante Grundhaltung der PKK-Anhängerschaft fördern, den Märtyrertod durch Selbstverbrennung verklären oder politische Entwicklungen mit antisemitischen Stereotypen deuten. So schreibt ein hoher PKK-Führungsfunktionär in der FebruarAusgabe über den baldigen Sieg über das "Internationale Komplott" und ehrt alle "heldenhaften Märtyrer, die einen Ring aus Feuer um den Führer bildeten" (das heißt sich aus Protest gegen die Behandlung Öcalans selbst verbrannten). Hinter dem Komplott stecke die "geistige und finanzielle Kraft Israels". 64 Das "Internationale Komplott" Der PKK-Gründer Öcalan wurde 1998 auf Drängen der Türkei aus Syrien ausgewiesen, floh zunächst über Zypern, Griechenland, Russland und Italien nach Kenia und wurde dort 1999 vom türkischen Geheimdienst mit Hilfe der CIA aufgegriffen. Diese Ereignisse bezeichnet die PKK als "internationales Komplott". 62 Als "Verteidigungsgebiete" bezeichnet die PKK die Operationsgebiete ihrer Guerillatruppen, vor allem in der Türkei. 63 www.ozgurpolitika.com/haberi-tev-cand-7-konferansi-sanat-ve-sanatci-uzerine-148893 vom 20.04.2021, zuletzt abgerufen am 07.10.2021, interne Übersetzung. 64 Duran KALKAN in Serxwebun Nr. 470, Februar 2021, S. 20 - 25, "Der Sieg von Gare", interne Übersetzung. 174 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 2.6 PKK-Kampagne "Zeit für Freiheit" Die Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (Koma Civaken Kurdistan - KCK), das ist die Kernorganisation der PKK, initiierte Mitte September 2020 eine so genannte Offensive unter dem Motto "Schluss mit Isolation, Faschismus und Besatzung. Zeit für Freiheit!". Vorrangiges Ziel dieser Kampagne ist die Freilassung des PKK-Gründers Abdullah Öcalan aus der Haft. Im Rahmen der "Zeit für Freiheit"-Kampagne veranstalteten PKK-Anhängerinnen und -Anhänger am 6. und 7. Februar einen zweitägigen Marsch von Neumünster nach Kiel. Trotz widriger Wetterverhältnisse beteiligten sich an beiden Tagen jeweils rund 60 Personen aus Kiel, Neumünster, Lübeck und Hamburg. Aus Anlass des Jahrestages der Verhaftung Öcalans65 am 15. Februar beteiligten sich PKK-Anhängerinnen und -Anhänger aus Kiel, Lübeck und Hamburg an einer regionalen Kundgebung in Bremen. Mitte März verbreitete sich über soziale Netzwerke das Gerücht, Abdullah Öcalan sei in türkischer Haft verstorben. Obwohl die türkischen Behörden dieses Gerücht umgehend dementierten, rief die PKK-Europaführung am 15. März zu spontanen Kundgebungen auf. Die PKK-Anhängerschaft in Kiel und Lübeck folgte diesem Aufruf noch am selben Abend und forderte auch an den Folgetagen mit kleinen Kundgebungen Informationen über den Gesundheitszustand Öcalans ein. Erst ein Telefonat des Häftlings mit seinem Bruder am 24. März wurde als Lebenszeichen akzeptiert. Das traditionelle Newrozfest und zahlreiche weitere öffentliche Kundgebungen in Kiel und Lübeck standen ebenfalls unter dem Kampagnenmotto "Zeit für Freiheit" oder "Freiheit für Öcalan". Im August hielt eine Delegation aus Kiel eine Woche lang die Dauermahnwache für die Freilassung Abdullah Öcalans in Straßburg/Frankreich. Seit 2012 lösen sich dort allwöchentlich Delegationen von PKK-Aktivistinnen und -Aktivisten aus ganz Europa bei einer Dauermahnwache ab, die erst bei einer Freilassung Öcalans enden soll. 65 Abdullah Öcalan wurde am 15.02.1999 nach einer Flucht aus Damaskus in Kenia von türkischen Sicherheitskräften verhaftet. 175 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode In Deutschland wählten im Berichtsjahr erneut zwei PKK-Anhänger die Selbstverbrennung als äußerstes Mittel, um gegen die andauernde Haft Abdullah Öcalans zu protestieren: Am 12. Februar setzte vor dem Landtag in Dresden/Sachsen ein ehemaliger PKK-Funktionär seinen Körper in Brand und verstarb. Am 5. Oktober zog sich ein inhaftierter PKK-Funktionär in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart/Baden-Württemberg bei dem Versuch der Selbstverbrennung schwere Brandverletzungen zu. Diese Aktionen zeigen, welche Radikalisierung im PKK-Milieu in Deutschland immer noch möglich ist. 2.7 Wahlempfehlungen zur Bundestagswahl Für die Wahlen zum Deutschen Bundestag am 26. September des Berichtsjahres formulierte der PKK-nahe Dachverband KON-MED bereits im März des Berichtsjahres sogenannte Wahlprüfsteine für Bundestagswahlen, mit denen die Stellung der kandidierenden Parteien zur Kurdenproblematik ausgelotet werden sollte. Gefragt wurden die Parteien unter anderem, welchen Handlungsbedarf sie bei den Themen "Haftbedingungen und Isolation von Abdullah Öcalan", "PKK-Verbot", "Kriminalisierung kurdischer Aktivistinnen und Aktivisten", "Überwachung kurdischer Vereine", "Positionierung gegenüber Türkei" und "Waffenexporte" sähen.66 Im September wurden dann Stellungnahmen ausgewählter Parteien auf den Internetseiten der PKK-nahen Nachrichtenagentur ANF veröffentlicht. Wenige Tage vor der Bundestagswahl sprach der Dachverband KON-MED konkrete Wahlempfehlungen für die kurdisch-stämmigen Personen in Deutschland aus.67 Sortiert nach Bundesländern wurden Kandidatinnen und Kandidaten unterschiedlicher Parteien namentlich benannt, die nach Auffassung von KON-MED "bereits in der Vergangenheit mit ihren Arbeiten solidarisch an unserer Seite gestanden, unsere Forderungen angehört und auch gelegentlich diese Forderungen zum Ausdruck gebracht haben." 66 ANF | KON-MED: Wahlprüfsteine für Bundestagswahlen (anfdeutsch.com), eingestellt am 10.03.2021, zuletzt abgerufen am 06.10.2021. 67 ANF | Wahlerklärung von KON-MED zur Bundestagswahl (anfdeutsch.com); zuletzt abgerufen am 06.10.2021. 176 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 2.8 Verbindungen zum deutschen Linksextremismus Während die PKK in Deutschland aktuell eher eine gemäßigte Außendarstellung pflegt und den Anschluss an linke gesellschaftliche Kräfte sucht, um breitere Unterstützung für ihre politischen Anliegen zu finden, wird doch punktuell an die historische Verbindung zum deutschen Linksterrorismus erinnert: In der Yeni Özgür Politika wurde im August des Berichtsjahres ein Buch beworben, das von ehemaligen Mitgliedern der Rote Armee Fraktion (RAF) herausgegeben wurde und mit einem Vorwort eines PKKFührungsfunktionärs68 versehen ist. Es handelt sich um einen Briefwechsel, der in den Jahren von 1988 bis 1990 zwischen der RAF-Terroristin Christa Eckes und dem PKKAktivisten Hüseyin Celebi geführt wurde, während sie beide in Deutschland inhaftiert waren.69 Anlässlich des Jahrestages des PKK-Verbots fand am 27. November in Berlin eine Großdemonstration mit rund 2.000 Teilnehmenden aus dem gesamten norddeutschen Raum statt, auch PKK-Anhängerinnen und -Anhänger aus Schleswig-Holstein reisten gemeinsam per Bus an. An dieser teilweise unfriedlich verlaufenen Demonstration beteiligten sich Personen aus dem gesamten linken Spektrum, der Aufruf wurde u. a. unterstützt durch Antifa-Gruppen, die Interventionistische Linke (IL) und die Rote Hilfe (RH). 2.9 Reaktionen auf militärische Auseinandersetzung zwischen Israel und der HAMAS Aufgrund des im Mai des Berichtsjahres stattfindenden militärischen Konfliktes zwischen Israel und der HAMAS im Gazastreifen kam es deutschlandweit vermehrt zu Demonstrationen. In Schleswig-Holstein abgehaltene Demonstrationen aus diesem Anlass verliefen weitestgehend friedlich. Eine aktive Beeinflussung von Demonstrationen durch extremistische Organisationen mit Auslandsbezug konnte nicht festgestellt werden. Allerdings rief die militärische Auseinandersetzung durchaus Reaktionen von Extremistinnen und Extremisten hervor. Aufgrund der antisemitischen Weltanschauung in Verbindung mit einem von der Türkei propagierten Schutzversprechen für alle muslimischen Menschen bezogen viele Personen aus der Ülkücü-Anhängerschaft klar 68 Duran Kalkan, Gründungsmitglied der PKK und aktuell Mitglied des KCK-Exekutivrats, d. h. des obersten Führungsgremiums der PKK. 69 RAF'li Eckes ile PKK'li Celebi'nin mektuplasmasi - Yeni Özgür Politika (ozgurpolitika.com); zuletzt abgerufen am 06.10.2021; interne Übersetzung. 177 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Stellung für die palästinensische Konfliktpartei. Von den verbandlich organisierten Ülkücü-Vereinen gab es kaum oder nur zurückhaltende Stellungnahmen, da diese sehr um ein positives Bild in der deutschen Öffentlichkeit bemüht sind und auf keinen Fall den Vorwurf des Antisemitismus auf sich ziehen wollen. Auf der anderen Seite bezog auch die Jugendorganisation der MLKP klar Stellung für die palästinensische Konfliktpartei. In einem Statement vom 19. Mai schrieb Young Struggle: "In der heutigen Welt ist niemand unschuldig, niemand neutral. Ein Mensch ist entweder auf der Seite der Unterdrückten oder er ist bei den Unterdrückern."70 Dass hier zwei grundsätzlich verfeindete Bewegungen für die gleiche Konfliktpartei Stellung bezogen, zeigt, dass ein erhebliches Konfliktpotenzial auch innerhalb Deutschlands besteht, wenn es zu einer Veränderung der Sicherheitslage im Nahen Osten kommt. 70 young-struggle.org; aufgerufen am 16.11.2021. 178 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 3 Personenpotenzial im Phänomenbereich Extremismus mit Auslandsbezug 2017 2018 2019 2020 2021 Linksextremisti700 700 700 700 700 sche Personen kurdischer Volkszugehörigkeit LinksextremistiEinzel-mitEinzel-mit15 15 15 sche Personen glieder glieder türkischer Volkszugehörigkeit Rechtsextremisti400 400 400 400 400 sche Personen türkischer Volkszugehörigkeit Gesamt 1.100 1.100 1.115 1.115 1.115 179 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode VII Reichsbürger und Selbstverwalter 1 Reichsbürger und Selbstverwalter Reichsbürger Reichsbürgerinnen und Reichsbürger sehen sich selbst als "Bürger des Deutschen Reichs" und beziehen sich auf den Fortbestand des historischen Deutschen Reiches, wobei das Datum, auf das sie sich fokussieren, variiert. Häufig werden 1919, 1937 oder auch eine andere Jahreszahl genannt. Diese Reichsbürgerinnen und Reichsbürger sehen sich als Staatsangehörige des Deutschen Reiches. Die Staatangehörigkeit Preußen, Königreich Preußen oder Deutsches Reich schließt nach ihrem Selbstverständnis eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland aus. Reichsbürgergruppierungen haben eigene Reichsregierungen, Reichsministerien, Reichsministerinnen und Reichsminister und Reichsbehörden gebildet. Einige geben Dokumente wie Reichspässe und Reichsführerscheine heraus, die die Mitglieder kaufen können. Gegen Geld bieten sie Seminare an, in denen sie verschiedene Rechtsfragen aus Sicht der jeweiligen Reichsregierung darstellen. Mit ihren Bezügen auf das historische Deutsche Reich weist die Ideologie der sogenannten (Staats-)Bürger des Deutschen Reichs Überschneidungen zu revisionistischen Ideologieelementen des Rechtsextremismus auf. Dies spiegelt sich auch in personellen Überschneidungen zwischen der Reichsbürgerbewegung und dem Rechtsextremismus wider. Selbstverwalter Auch bei Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern ist die ideologische Ausrichtung nicht einheitlich. Sie berufen sich unter anderem auf ein selbst definiertes Naturrecht als Grundlage ihres Zusammenlebens oder beziehen ihre Rechtsauffassung auf Gesetzestexte vergangener Jahrhunderte sowie aus dem Zusammenhang gerissene Auszüge aus der Bibel. Einige propagieren die Vorstellung einer besseren, harmonischeren und menschlicheren Welt, in der sich jeder frei von Bindungen entfalten kann. Andere erklären ihr Grundstück für exterritorial, also nicht zu Deutschland gehörend und somit nicht den Landesgesetzen unterworfen. Andere wiederum, wie die Geeinten Deutschen Völker und Stämme (GdVuSt), haben vor ihrem bundesweiten Verbot vom 19. März 2020 ganze Gemeinden und Städte für sich beansprucht und "aktiviert". Allen gemeinsam ist, dass sie die Bundesrepublik Deutschland und ihre Rechtsordnung ablehnen beziehungsweise deren Existenz bestreiten. 180 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Wenn aus diesem irrationalen Ideologiekonstrukt eine Legitimation zur Selbstverteidigung abgeleitet wird, kann daraus eine reale Gefahr für die Sicherheit erwachsen. 2 Reichsbürgergruppierungen 2.1 "Staatenbund Deutsches Reich" "Staatenbund Deutsches Reich" Logo des "Staatenbund Deutsches Reich" Der "Staatenbund Deutsches Reich" geht vom Fortbestand des Deutschen Reichs aus und proklamierte am 3. Oktober 2015 dessen Handlungsfähigkeit. Die selbstdefinierte Rechtsgrundlage wird dabei vom Staatenbund regelmäßig angepasst. Der "Staatenbund Deutsches Reich" tritt als Dachorganisation auf und agiert bundesweit. Im Jahr 2020 zählte der "Staatenbund Deutsches Reich" noch die Teilgruppierungen Volksstaat Bayern, Republik Baden, Volksstaat Württemberg und den Freistaat Preußen zu seinen Mitgliedern. Nach Eigenangaben befand sich im Berichtsjahr nur noch der Freistaat Preußen und der Volksstaat Bayern in der sogenannten Reorganisation.71 Entwicklungen und Aktivitäten Die Mitglieder des Freistaats Preußen nehmen für sich eine vermeintliche Staatsangehörigkeit des Freistaats Preußen in Anspruch und sehen sich nicht mehr als Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland. Aus ihrer "preußischen Staatsangehörigkeit" ziehen sie den Schluss, nicht mehr der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu unterliegen. Mit dieser Begründung weigern sie sich, staatliche Verpflichtungen zu erfüllen, wie zum Beispiel das Zahlen von Steuern und Abgaben. Die 71 Internetseite "Staatenbund Deutsches Reich", abgerufen am 19.11.2021. 181 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Akteure führten in den letzten Jahren diesbezüglich einen regen Schriftverkehr, der im Berichtsjahr jedoch rückläufig war. Der "Staatenbund Deutsches Reich" gibt "Amtsblätter des Deutschen Reichs" heraus, in denen er seine abwegige Rechtsauffassung darlegt. Diese wurden regelmäßig auch an Behörden in Schleswig-Holstein verschickt. Weitere Aktivitäten dieser Reichsbürgergruppierungen waren in Schleswig-Holstein nicht festzustellen. Ausblick Noch vor einigen Jahren war der Freistaat Preußen in Schleswig-Holstein öffentlich wahrnehmbar aktiv. Bis auf das gelegentliche Versenden von sogenannten Amtsblättern sind inzwischen keine Aktivitäten mehr feststellbar. Auch auf der Internetseite werden nur noch zwei so genannte Bundesstaaten genannt. 182 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 2.2 Verfassunggebende Versammlung für das Völkerrechtssubjekt Deutschland (VV) Verfassunggebende Versammlung für das Völkerrechtssubjekt Deutschland (VV) Logo der Verfassunggebenden Versammlung Die VV hat sich nach eigenen Angaben am 01. November 2014 selbst ausgerufen und am 11. Oktober 2015 in den von ihr so bezeichneten "rechtswirksamen Stand" eingesetzt. Sie erklärte zunächst, eine neue Verfassung für Deutschland ausarbeiten zu wollen. 2016 gab die VV die sogenannte Gründung des Staatswesens und Völkerrechtssubjekts mit der Bezeichnung Deutschland im Rechtestand eines originären Völkerrechtssubjekts bekannt. Souveräne Rechteträgerinnen und Rechteträger seien die deutschstämmigen Männer und Frauen im gesamten deutschen Sprachraum.72 Die VV beansprucht unter anderem die deutschen Gebiete in den Grenzen vom 31. Juli 1914 und stellt sich damit über die Rechtsordnung und Staatshoheit der Bundesrepublik Deutschland. Die VV aktualisiert und verändert ihre Internetseite laufend. Dies spiegele die Entwicklung des neuen "Völkerrechtssubjektes" Deutschland wider, so die Begründung. Ein Beispiel dafür ist auch die Umbenennung im Zusatz der VV. Im Berichtsjahr nannte sie sich "Völkerrechtssubjekt Deutschland", vormals "Völkerrechtssubjekt Bund Deutscher Völker". Die VV bietet an, Angehöriger ihres sogenannten Bundesstaates Deutschland werden zu können und weist gleichzeitig darauf hin, dass eine Abmeldung aus der Bundesrepublik Deutschland nicht rückgängig zu machen sei. Wer dem so genannten Bundesstaat der VV beitrete, trete automatisch und ohne Rückkehrrecht aus der Bundesrepublik Deutschland aus und sei fortan deren Rechtsordnung nicht mehr unterworfen. 73 72 Internetseite "VV", abgerufen am 19.11.2021 73 Ebd. 183 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Entwicklungen und Aktivitäten Die VV ist bundesweit aktiv und verbreitet ihre Ideologie hauptsächlich über das Internet. Bis auf eine Flugblattverteilaktion im April in einer Gemeinde im Kreis Herzogtum Lauenburg war die VV im Berichtsjahr in Schleswig-Holstein nicht öffentlichkeitswirksam wahrnehmbar. Im Rahmen dieser Aktion wurde das "Referendum für die Verfassung von Deutschland" verteilt. Darin wird gefordert, dass Artikel 146 Grundgesetz erfüllt wird. Außerdem soll "Die Übergangsregierung von Deutschland" eingerichtet werden, die wiederum die Verfassunggebende Versammlung übernehmen will. Ausblick Die VV entwickelt ihr sogenanntes Staatswesen nach wie vor weiter. Erklärtes Ziel der VV ist es, die Regierung in Deutschland zu übernehmen. Auch in Schleswig-Holstein hat die VV Anhänger, die dieses Ziel unterstützen. 184 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 3 Selbstverwaltergruppierungen 3.1 "Amt für Menschenrecht" "Amt für Menschenrecht" Logo Amt für Menschenrecht Das "Amt für Menschenrecht" vertritt die Meinung, die Bundesrepublik Deutschland sei illegitim. Es bezieht sich dabei auf nicht nachvollziehbare Thesen zu Naturund Menschenrechten. Das "Amt für Menschenrecht" findet trotz seiner abstrusen Thesen Anhänger. Behördliche Maßnahmen werden über Youtube öffentlichkeitswirksam als Menschenrechtsverletzungen deklariert und "Betroffenen" Hilfen angeboten. Das "Amt für Menschenrecht" bot in der Vergangenheit bereits kostenpflichtige Seminare an, in denen es seine Ideologie verbreitete, Mitgliederwerbung betrieb und nicht zuletzt Einnahmen generierte. Bei dem "Amt für Menschenrecht" handelt es sich um ein weit verästeltes Organisationsgeflecht, welches auch unter den Bezeichnungen "Internationales Zentrum für Menschenrechte", "Akademie Menschenrecht" oder "Gerichtshof der Menschen" agiert. Entwicklungen und Aktivitäten Anhängerinnen und Anhänger aus Schleswig-Holstein richteten überwiegend proklamatorische Schreiben an Behörden, in denen sie sich beispielsweise zum "Gerichtshof der Menschen" bekannten oder auf Internetseiten von Organisationen verwiesen, die dem "Amt für Menschenrechte" zuzuordnen waren. Entsprechende Schreiben wurden im Berichtsjahr nicht mehr bekannt. Ausblick Vom Amt für Menschenrecht waren im Berichtsjahr in Schleswig-Holstein keine Aktivitäten wahrnehmbar. Die Internetpräsenz dieser Reichsbürgerorganisation war aber 185 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode noch vorhanden. Das Amt für Menschrecht verbreitete darüber weiterhin seine Ideologie. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Amt für Menschenrecht seinen Internetauftritt jederzeit wieder für politisches Engagement nutzt, um insbesondere neue Anhängerinnen und Anhänger zu rekrutieren und vorhandene Strukturen zu festigen. 3.2 Geeinte Deutsche Völker und Stämme (GdVuSt) Geeinte Deutsche Völker und Stämme (GdVuSt) Logo Geeinte Deutsche Völker und Stämme Die GdVuSt leiteten ein Recht auf die Erstbesiedelung durch ihre germanischen Ahnen ab. Sie übernahmen ihrer Ansicht nach das Recht an Grund und Boden in Deutschland und somit die Gemarkung nach ihrem Verständnis in ihr Eigentum und unter ihre Verwaltung. Die GdVuSt entwickelten ein eigenes Rechtssystem. Die Rechtsordnung und den Staat in seiner heutigen Form lehnen sie ab. Die GdVuSt wurden am 19. März 2020 durch den Bundesinnenminister verboten und aufgelöst. Ausblick Seit dem Vereinsverbot sind die öffentlich wahrnehmbaren Aktivitäten der GdVuSt stark zurückgegangen. Nur vereinzelt wurden von den GdVuSt noch Schreiben an Behörden versandt, die diese an Strafverfolgungsbehörden weiterleiteten. Das Vereinsverbot hat vorerst Wirkung gezeigt. Allerdings gab es Hinweise, dass bundesweit einzelne Protagonistinnen und Protagonisten der GdVSt - auch in Schleswig-Holstein - weiter aktiv waren. 186 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 3.3 Königreich Deutschland (KRD) Königreich Deutschland (KRD) Logo des Königreich Deutschland Das Königreich Deutschland (KRD) ist eine bundesweit aktive Gruppierung, die einen autarken Gemeinwohlstaat aufbauen will. Dazu etabliert das KRD eigene Strukturen wie die "Königliche Reichsbank", die "Gemeinwohlkasse", das "Meldeamt", die "Deutsche Heilfürsorge", die "Deutsche Rente" und den Online Marktplatz "Kauf das Richtige (KaDaRi)". Das KRD hat sich eine eigene Verfassung gegeben, in der es sich selbst zum "Staat" mit der Bezeichnung "Königreich Deutschland" erklärt. Das Oberhaupt des Staates trägt den Titel "König von Deutschland". Der König wird auf Lebzeiten gewählt, kann seinen Nachfolger bestimmen, untersteht nicht der Gerichtsbarkeit, und jedes Gesetz bedarf der Zustimmung des Königs. Auch vertritt der sogenannte König den Staat gegenüber auswärtigen Staaten. Entwicklungen und Aktivitäten Ein Projekt des KRD ist das "Gemeinwohldorf", in dem ein autarkes Leben verwirklicht werden soll. Hierzu sucht das KRD geeignete Immobilien und Grundstücke, häufig Bauernhöfe. Auch in Schleswig-Holstein gab es im Berichtsjahr Hinweise auf die Etablierung eines Gemeinwohldorfes. Ausblick Das KRD dehnt die Strukturen für ein autarkes Leben gemäß eigener Verfassung immer mehr aus und ist damit tatsächlich in der Lage, in Schleswig-Holstein neue Anhängerinnen und Anhänger rekrutieren. Bei diesen Angeboten stehen mit hoher Wahrscheinlichkeit finanzielle Interessen des selbsternannten "König von Deutschland" im Vordergrund. 187 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 4 Unstrukturiertes Personenpotenzial der Reichsbürger und Selbstverwalter Rund 57 Prozent der Reichsbürgerinnen und Reichsbürger und Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter in Schleswig-Holstein gehörten im Berichtsjahr keiner Gruppierung an. Sie fielen unter anderem durch Schreiben an Behörden auf, in denen die in der Szene typischen Begriffe und Argumente verwendet wurden. Beispielsweise wurden staatliche und kommunale Stellen mit "Firma" angeschrieben. Als Absender verwendeten Reichsbürgerinnen und Reichsbürger und Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter häufig einen erweiterten Namen. Statt "Max Mustermann" nennen sie sich dann "Max aus der Familie/aus dem Hause Mustermann". Oft wurde die Existenz der Bundesrepublik generell geleugnet. Mit unterschiedlichsten Argumenten erklärten sie, die Person unterläge nicht der Rechtsordnung. Beispielsweise differenzierten Reichsbürgerinnen und Reichsbürger und Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter zwischen der durch die Geburtsurkunde der Bundesrepublik geschaffenen sogenannten juristischen Person und einer natürlichen Person. Teilweise unterlegt mit sogenannten Lebenderklärungen deklarierten sie sich als "lebend, beseelt und unverschollen" und somit als natürliche Person. Mit der durch den Staat angeblich geschaffenen juristischen Person seien sie nicht identisch und somit auch nicht der bundesdeutschen Rechtsordnung unterworfen. Daraus leiten sie ab, staatlichen Verpflichtungen nicht nachkommen zu müssen. Zu den nicht organisierten Reichsbürgerinnen und Reichsbürger und Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter gehörten nicht selten Personen, die die Reichsbürgerideologie in der Hoffnung nutzten, sich dadurch staatlichen Forderungen entziehen zu können. Auf einigen Internetseiten der Reichsbürgerinnen und Reichsbürger und Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter gab es zu unterschiedlichen Themen entsprechend vorformulierte Schreiben oder Argumentationshilfen. Dabei ging es darum, den Staat und seine Rechtsordnung in Frage zu stellen, beziehungsweise zu negieren. Gesetze wurden beispielsweise aufgrund eines angeblich fehlenden Geltungsbereichs für ungültig erklärt, oder es wurde eine amtliche Legitimation für das Recht verlangt, hoheitliches Handeln durchzuführen. Dadurch sollten behördliche Maßnahmen wie Bußgeldbescheide oder Gebührenforderungen abgewendet werden. Wer solche reichsbürgertypischen Angebote übernimmt und sich damit an staatliche Stellen wendet, liefert grundsätzlich tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht, dass er den 188 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Reichsbürgerinnen und Reichsbürger und Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter und damit einer verfassungsfeindlichen Bestrebung angehört. 5 Personenpotenzial der Reichsbürgerund Selbstverwalterszene Jahr 2020 2021 Reichsbürger und Selbstverwalter 380 480 davon in: Personenzusammenschluss eingebunden 165 200 unstrukturiertes Reichsbürger und Selbstverwalter Per215 280 sonenpotenzial darunter: rechtsextremistische Reichsbürger und Selbst- 9 15 verwalter gewaltorientierte Reichsbürger und Selbstverwalter - 17 189 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode VIII Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates Die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie haben bundesweit Proteste und Demonstrationen ausgelöst. Dabei verfolgte ein Teil der Akteurinnen und Akteure Bestrebungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) richteten. Diese Bestrebungen konnten in der Regel nicht einem bestimmten Phänomenbereich eindeutig zugeordnet werden, wie etwa dem Rechtsextremismus oder den Reichsbürgern und Selbstverwaltern. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) richtete daher am 29. März einen neuen Phänomenbereich "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" ein. Da die Delegitimierer-Szene auch in Schleswig-Holstein mit Agitation gegen die die freiheitliche demokratische Grundordnung in hinreichend relevantem Umfang in Erscheinung trat, richtete die Landesverfassungsschutzbehörde ebenfalls einen neuen landeseigenen Phänomenbereich "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" ein. Delegitimiererinnen und Delegitimierer nutzten nahezu durchgängig Versatzstücke unterschiedlicher Verschwörungstheorien. Oftmals wiesen diese antisemitische Narrative und Ressentiments auf, aber auch rechtsextremistische Ideologieversatzstücke, eine diffamierende Gleichsetzung des parlamentarisch-demokratischen Rechtsstaats mit der NS-Diktatur sowie Reichsbürgerund SelbstverwalterStereotype wurden zur Delegitimierung demokratischer Prozesse und ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten propagiert. 1 Entwicklungen und Aktivitäten Die Akteurinnen und Akteure im Bereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates zeichneten sich durch einen extrem hohen Grad an Vernetzung aus. Die Kommunikation erfolgte fast ausschließlich über den Messengerdienst Telegram. Dort wurden Kontakte geknüpft und gepflegt, Videos und Fotos mit verfassungsfeindlichen und antisemitischen Inhalten gepostet sowie gegen staatliche Einrichtungen und ihre Repräsentantinnen und Repräsentanten gehetzt. Es entwickelte sich eine Dynamik, die geeignet war, Selbstradikalisierungsprozesse zu fördern und einen Nährboden für Übersprunghandlungen zu bereiten. Rechtsstaatliches und demokratisch legitimiertes Handeln wurde mit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gleichgesetzt, was faktisch eine Verharmlosung des NS190 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Regimes bedeutete. Diese und in der Diktion und Zielrichtung ähnliche Hetze wurde hemmungslos überwiegend über Telegram verbreitet. So wies zu Beginn der Impfkampagne ein Nutzer auf die Impfstoffversuche im ehemaligen Konzentrationslager Buchenwald hin. Ein anderer zog Parallelen zwischen den heutigen Infektionsschutzgesetzen und den Notstandsgesetzen von 1933. Dazu wurde ein Bild der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel neben Adolf Hitler veröffentlicht. Ein weiterer Telegramnutzer postete das Foto eines "Impfzentrum"-Wegweisers, unter das ein Schild mit der Aufschrift "Euthanasiezentrum" gehalten wird, um zu suggerieren, der Staat organisiere unter dem Deckmantel des Infektionsschutzgesetzes eine Tötung seiner Bürgerinnen und Bürger. Im Ergebnis wurde damit dem Staat seine Garantenstellung für das grundgesetzlich festgeschriebene Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit abgesprochen und staatliches Handeln unterminiert und delegitimiert. Solche Vergleiche, Aussagen und Agitation dienten dem Ziel, die demokratische Ordnung, ihre Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie ihre Institutionen zu delegitimieren. Demokratische und rechtsstaatliche Entscheidungen und entsprechend legitimierte Personen und Einrichtungen wurden gezielt in nationalsozialistische Narrative eingefügt, um sie rechtlich und moralisch mit diesen auf eine Stufe zu stellen. Das Ziel, das dabei verfolgt wurde, war eindeutig: Verächtlichmachung und Ablehnung rechtsstaatlicher Verfahren, des parlamentarischen Systems sowie des Gewaltmonopols des Staates. Über Telegram wurde auch zu Veranstaltungen mobilisiert, die in Form von Autokorsos, Kundgebungen, Demonstrationen oder später im Jahr auch als sogenannte Spaziergänge stattfanden. Organisiert wurden sie von einer Vielzahl unterschiedlichster Gruppierungen, die sich häufig neu formierten und sich dann in zeitlich sehr kurzen Abständen umbenannten. Die ersten größeren Veranstaltungen in Schleswig-Holstein aus dem Spektrum der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates fanden am 13. März und 191 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 17. April in Kiel mit jeweils bis zu 900 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. In dem Protestmarsch im April fiel in Anlehnung an Goebbels sogenannte Sportpalastrede vom 18. Februar 1943 ein Banner auf, mit der in Frakturschrift geschriebenen Frage: "Wollt Ihr die totale Hygiene?" In dieser Rede rief der NS-Propagandaminister Joseph Goebbels die Bevölkerung dazu auf, angesichts der militärischen Rückschläge der deutschen Armee die Kriegsanstrengungen zu intensivieren. Hierbei stellte er unter anderem die rhetorische Frage "Wollt ihr den totalen Krieg" und verlangte in diesem Zusammenhang, dass die Bevölkerung sich uneingeschränkt und unter Einsatz aller Mittel für den Krieg einsetzt. Mit dieser Aussage soll der demokratische Rechtsstaat mittels eines perfiden und falschen Vergleichs sowie unter Missdeutung der historischen Ereignisse unterwandert und delegitimiert werden. Der Vergleich der damaligen Aufforderung Goebbels an die deutsche Bevölkerung, mit allen Mitteln und unter Aufbietung uneingeschränkter persönlicher Opfer einen weltweiten Vernichtungskrieg weiterzuführen, steht in diametralem Gegensatz zur Intention der von der Bundesregierung erlassenen Corona-Schutzmaßnahmen. Denn diese Maßnahmen haben den Schutz der Bevölkerung und deren körperliche Unversehrtheit zum Ziel, während Goebbels in seiner Rede das genaue Gegenteil forderte, nämlich die uneingeschränkte und absolute Opferbereitschaft eines jeden Einzelnen. Nachdem im Sommer weniger Veranstaltungen stattfanden, nahmen sie ab Herbst wieder deutlich zu, als die Diskussion über die Einführung einer Impfpflicht die politische Tagesordnung zunehmend bestimmte. Eine besondere Bedeutung erlangten in dieser Zeit die sogenannten Spaziergänge. Um eine offizielle Anmeldung der Veranstaltungen und die damit verbundenen Auflagen zu umgehen, verabredeten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich maßgeblich über soziale Medien, allen voran wieder über den Messengerdienst Telegram zu privaten "Spaziergängen" in diversen Städten und Gemeinden. Beispielsweise fanden am 20. Dezember "Spaziergänge" mit bis zu 360 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an insgesamt 41 Orten in Schleswig-Holstein statt. 192 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Am 23. Dezember kamen bei einer Demonstration in Kiel bis zu 1000 Menschen zusammen, eine Woche später waren es bereits rund 1500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Mobilisierung, Vernetzung und Absprachen erfolgten insbesondere über Telegram und nahmen an Dynamik weiter zu. Bis zum Ende des Berichtsjahres konnten auf Telegram rund 65 öffentliche Gruppen und -kanäle mit Bezug zum Phänomenbereich "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates", die regional in Schleswig-Holstein beziehungsweise mit Bezug nach Schleswig-Holstein zu verorten waren, festgestellt werden. Darüber wurden mehr als 135 wöchentlich wiederkehrende Termine unter anderem für "Spaziergänge" beworben. Hinzu kamen Veranstaltungen mit Themenschwerpunkten, beispielsweise zu einer möglichen Impfpflicht. Nicht zuletzt durch Telegram konnten kurzfristig viele Menschen zu zentralen aber überwiegend regionalen Veranstaltungen mobilisiert werden. Darüber hinaus wurden in den Gruppen Informationen und vermeintlich wissenschaftliche Thesen ausgetauscht, die oftmals ideologische Elemente aus dem Spektrum der Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten, Reichsbürgerinnen und Reichsbürger, Verschwörungstheoretikerinnen und Verschwörungstheoretiker sowie Esoterikerinnen und Esoteriker aufwiesen. Insgesamt waren im Berichtsjahr in den Gruppen rund 23000 Mitglieder, einschließlich Doppelzählungen aufgrund nicht auszuschließender Mitgliedschaften in mehreren Gruppen. Der Kommunikationsbedarf innerhalb der Gruppen und unter den Mitgliedern war sehr hoch. Pro Tag wurden oft mehr als 10000 Nachrichten verfasst. Zudem gab es eine Vielzahl an geschlossenen Gruppen, die nur einem ausgewählten Kreis zugänglich gemacht wurden und in der Regel einen realweltlichen Kontakt mit dem Gruppenbetreiber oder der Gruppenbetreiberin voraussetzten. Neben Telegram wurden auch andere Messengerdienste und Social Media Plattformen genutzt. Außerdem gab es nicht zuletzt im Zuge der öffentlichen Diskussion über mögliche Beschränkungsmaßnahmen für Telegram eine Tendenz zur Verlagerung der Kommunikation auf private Emailverteiler und Privatserver. 193 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Wie hoch das Potenzial der Mobilisierung über soziale Medien war, zeigte beispielhaft der öffentliche Telegramkanal "Freie Schleswig-Holsteiner". Dieser Kanal entstand Anfang Dezember und hatte innerhalb weniger Wochen bis zum Ende des Berichtsjahres knapp 8000 Abonnentinnen und Abonnenten. Zweck des Telegramkanals war laut Eigenbeschreibung eine Bündelung des Widerstandes in Schleswig-Holstein. Hauptsächlich wurden Aufrufe zu Demonstrationen und ähnlichen Veranstaltungen verbreitet, insbesondere zu sogenannten Spaziergängen. Außerdem tauschten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Fotos und Videoaufnahmen vergangener Veranstaltungen untereinander aus. Die Teilnehmerschaft im Kanal "Freie Schleswig-Holsteiner" war sehr heterogen. Der Protest verfolgte unterschiedliche Ziele. Es gab Wortbeiträge mit einer ideologischen Nähe zum Rechtsextremismus. Zudem wurde das Bild eines tyrannischen Staates gezeichnet, gegen den sich aufgelehnt werden müsse. Die Inhalte sprachen Impfgegnerinnen und Impfgegner sowie Maßnahmenkritikerinnen und Maßnahmenkritiker genauso an wie politische Extremistinnen und Extremisten und Verschwörungstheoretikerinnen und Verschwörungstheoretiker. Auch wenn ein Großteil der Abonnentinnen und Abonnenten keine verfassungsschutzrelevanten Absichten verfolgt haben dürfte, so wurde anhand der Wortwahl und der Vorgehensweise bei der Mobilisierung deutlich, dass der Zweck des Telegramkanals über reine Maßnahmenund Impfkritik hinausging. In dem Maße wie Emotionen gezielt geschürt und das Bild einer unfreien Zukunft unter einem diktatorischen Regime gezeichnet werden, entstehen Voraussetzungen, um bei im Grunde friedlichen und dem Staat wohlmeinend gegenüber gesinnten Teilnehmerinnen und Teilnehmern diffuse Ängste vor einem "Untergang" zu schüren. Einzelne Wortbeiträge in diesem Telegramkanal waren so angelegt, ein über soziale und politische Unterschiede hinweggreifendes Gefühl einer Schicksalsgemeinschaft zu erzeugen, die sich gegen "die da oben" zu wehren habe, wobei mit "die da oben" auch stets tragende Werte der fdGO wie das Demokratieund Rechtsstaatsprinzip gemeint sind. 2 Ausblick Wo in einer an der Sache orientierten Kritik an staatlichen Maßnahmen rechtsextremistische Ideologieelemente und Verschwörungserzählungen beigemischt werden, 194 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 entsteht eine neue, gegen die fdGO gerichtete Dynamik, die den ursprünglich legitimen Protest letztlich delegitimiert. Gerade in allgemeinen Krisenzeiten birgt diese Entwicklung ein hohes Radikalisierungspotenzial, insbesondere wenn es sich um Krisen handelt, die - wie die Covid-19Pandemie - tief in alle Bereiche von Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und das private Leben greifen. In ganz Deutschland kam es im Berichtszeitraum zu Übergriffen, Ausschreitungen und Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen. Für bundesweites Entsetzen sorgte in diesem Zusammenhang das Tötungsdelikt am 18. September in Idar-Oberstein (Rheinland-Pfalz), als ein 49-Jähriger einen Tankstellenmitarbeiter erschoss, nachdem er ihn auf die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes hinwies. Die Agitation im Phänomenbereich "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" strebt im Ergebnis eine Destabilisierung der fdGO an; das Risiko eines Anschlagsszenarios durch Einzelpersonen oder Kleingruppen aus dieser in Teilen auch gewaltorientierten Szene ist als nicht gering einzuschätzen. Als sich zum Ende des Berichtsjahres eine Impfpflicht abzeichnete und Beschränkungsmaßnahmen verschärft werden mussten, nahmen sowohl das Veranstaltungsgeschehen als auch die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wieder zu. Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten und Reichsbürgerinnen und Reichsbürger versuchten ebenfalls verstärkt, die Proteste für ihre politische Zielsetzung zu instrumentalisieren. Die Delegitimiererszene weitete ihre Agitation und Themenfelder aus. Sie propagierte einen Generalstreik und wollte mit der Etablierung eigener Schulen ins Bildungssystem eingreifen. 195 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Die Möglichkeiten des Internets werden das Entstehen von Gegenkulturen, wie beispielsweise die Delegitimiererszene künftig weiter erheblich erleichtern und Verschwörungserzählungen und Falschinformationen aus dem Stand heraus weit verbreiten und Radikalisierungsprozesse beschleunigen. 3 Personenpotenzial im Bereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates Das realweltliche und virtuelle Protestgeschehen verlief im Berichtsjahr äußerst dynamisch und unstrukturiert. Die Teilnehmerschaft bei öffentlichen Veranstaltungen und in sozialen Netzwerken zeigte sich als sehr heterogen zusammengesetzt. Eine valide Aussage über die Größe jenes Teils der Proteste, der der Delegitimiererszene zuzurechnen wäre, ließ sich daher für das Berichtsjahr nicht treffen. 196 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 IX Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz und Proliferationsbekämpfung 1 Überblick Ausländische Nachrichtendienste betreiben mit hohem organisatorischem und finanziellem Aufwand Spionage und Sabotage in Deutschland, denn das politisch gut vernetzte und wirtschaftsstarke Deutschland ist ein wichtiges Aufklärungsziel. Die Verfassungsschutzbehörde Schleswig-Holstein geht aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages gemäß SS 5 Abs. 1 Nr. 2 LVerfSchG jedem Spionageverdacht nach, unabhängig, von welchem Staat er ausgeht. Alle sachund personenbezogenen Informationen über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden gesammelt und ausgewertet. Hierbei arbeitet der Schleswig-Holsteinische Verfassungsschutz in länderübergreifenden Fällen mit dem Bundesamt und den Landesbehörden für Verfassungsschutz, sowie der Wirtschaft zusammen. Regelmäßiger Austausch und Vernetzung gewährleisten eine koordinierte und professionelle Aufgabenerfüllung. Die Intervention ausländischer Staaten in Deutschland zur Beeinflussung und illegitimen Durchsetzung ihrer Interessen unterhalb der Schwelle einer offenen militärischen Auseinandersetzung wird als hybride Kriegsführung bezeichnet oder insgesamt auch unter dem Begriff der hybriden Bedrohung zusammengefasst. Dabei kommen unterschiedlichste Taktiken zum Einsatz, wie zum Beispiel Desinformationskampagnen und Cyberangriffe. In der gemeinsamen Bearbeitung dieses komplexen Themengebietes durch deutsche Sicherheitsbehörden ist der Verfassungsschutz mit seiner fachlichen Expertise bezogen auf das Vorgehen ausländischer Nachrichtendienste eingebunden (siehe IX 2). Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt der Spionageabwehr in Schleswig-Holstein ist der Wirtschaftsschutz. Eine der Hauptaufgaben in diesem Tätigkeitsfeld ist es, hiesige Unternehmen vor geheimen, illegalen Informationsabflüssen und Manipulationen durch ausländische Spionage zu bewahren (siehe IX 3). 197 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Die Spionageabwehr Schleswig-Holsteins bearbeitet außerdem das Thema der Proliferation. Ziel ist die Aufklärung und Verhinderung von Versuchen sogenannter Risikoländer, Massenvernichtungswaffen (ABC-Waffen) und deren Trägersysteme zu beschaffen. Solchen Produkten, welche sowohl zivil, als auch militärisch nutzbar sind, kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu (sog. Dual-Use Güter), da diese vermeintlich einfacher zu beschaffen sind. Staaten wie der Iran, Nordkorea, Pakistan, Syrien und Russland bemühen sich nach wie vor, entsprechende Produkte, Technologien und wissenschaftliches Know-how zu erlangen. Die Verfassungsschutzbehörden tragen dazu bei, derartige Beschaffungsaktivitäten aufzuklären und zu verhindern (siehe IX 4). Cyberspionage und -sabotage stellen eine besondere Herausforderung im Arbeitsfeld der Spionageabwehr dar. Entsprechende Aktivitäten gehören mittlerweile zum Standardwerkzeug zahlreicher Nachrichtendienste. Auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie wurde insbesondere die Gefährdung von Herstellern und Forschungseinrichtungen, welche an der Entwicklung von notwendigen Impfstoffen und Medikamenten beteiligt sind, als hoch eingeschätzt. Auch Politik und Wirtschaft stehen im Fokus von Cyber-Spionen. Hier haben die nachrichtendienstlichen Angriffe stark zugenommen. Die Überprüfung von Hinweisen zu möglichen elektronischen Angriffen und insbesondere die Sensibilisierung von gefährdeten Unternehmen in Schleswig-Holstein sind wichtige Aufgaben für die Spionageabwehr und den Wirtschaftsschutz (siehe IX 5). Insgesamt unterstützt der schleswig-holsteinische Verfassungsschutz in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder die schleswig-holsteinischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Verbände durch Aufklärung und Information und leistet so einen Beitrag zum Schutz der heimischen Wirtschaft (siehe IX 6). 198 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 2 Hybride Bedrohungen Hybride Bedrohungen Hybride Bedrohungen entstehen, wenn fremde Staaten auf mehreren, unterschiedlichen Ebenen gleichzeitig agieren, um ihre Interessen illegitim durchzusetzen. Hierzu zählen neben geheimen Militäreinsätzen vor allem Computerangriffe, wirtschaftlicher Druck, sowie Propaganda in Medien und sozialen Netzwerken. Diese Formen der Einflussnahme sind sehr schwer zu erkennen, da sie i.d.R. anonym oder verschleiert durchgeführt werden. Selbst auf legalem Weg entstandene Partnerschaften (z. B. in der Wissenschaft oder zwischen Städten) können in der Folge zu einer ausnutzbaren Abhängigkeit oder einer Vorteilsnahme für einen fremden Staat führen. Ziel ist die Destabilisierung und Beeinflussung zur Förderung eigener Interessen. Staaten, wie z. B. Iran, China und Russland, intensivieren ihre hybriden Einflussnahmen, um ihre politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und auch militärischen Ziele zu realisieren und die bestehende Sicherheitsarchitektur in anderen Staaten zu untergraben. Davon ist auch Deutschland nicht ausgenommen. Hybride Bedrohungen haben ein Schadenspotenzial, dessen Reichweite aufgrund der Komplexität nicht abschließend erfasst werden kann. Den Gefahren dieser hybriden Einflussnahmen gilt es, je nach Art der Bedrohung, auf verschiedenste Weise entgegenzuwirken, zum Beispiel durch verstärkte Aufklärung der Bevölkerung. Voraussetzung für erfolgreiche Gegenmaßnahmen ist jedoch zunächst die Erkennung und Urheber-Zuordnung entsprechender Aktivitäten. Die Beobachtung und Auswertung auf allen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) erfordert eine koordinierte Zusammenarbeit der staatlichen Behörden in diesem Kontext. Als Teil der Sicherheitsarchitektur des Landes, ist die Spionageabwehr Schleswig-Holsteins in den Gesamtprozess zur Abwehr hybrider Bedrohungen eingebunden. 2.1 Desinformation ausländischer Dienste Neben der Bearbeitung klassischer Spionagemethoden sind in den letzten Jahren zunehmend Aktivitäten im Bereich der Einflussnahme durch Desinformation und Fake News aufgetreten. Unter Zuhilfenahme seiner Nachrichtendienste will der fremde Akteur die eigenen Einflussmöglichkeiten ausdehnen. Daher ist die Bearbeitung von Desinformationskampagnen und Fake News zu einer Aufgabe des Verfassungsschutzes geworden. 199 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Desinformation ausländischer Dienste Unter Desinformationen und Fake News versteht man falsche Informationen, die zur Meinungsbildung genutzt werden, um damit direkten Einfluss auf Gesellschaft, Wirtschaft, Staat und die vorherrschende Politik zu nehmen. Während Desinformationen auf jede denkbare Weise in Umlauf gebracht werden, verbreiten sich Fake News vorwiegend über das Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken und anderen sozialen Medien. Ausländische Nachrichtendienste nutzen Desinformationskampagnen und Fake News als Instrumente hybrider Kriegsführung, um zum einen die öffentliche Meinung sowohl im eigenen Land als auch im Ausland zu beeinflussen und zum anderen die Glaubwürdigkeit ausländischer staatlicher Institutionen zu untergraben. Durch den Einsatz von Desinformationskampagnen, der gezielten Weitergabe von Falschinformationen, soll die Bevölkerung getäuscht, Stimmungsmache geschürt oder Verwirrung gestiftet werden. Sowohl Desinformationskampagnen als auch Fake News sind als dauerhafte Gefahr für die Demokratie zu bezeichnen, da der Urheber mit diesen Kampagnen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Parteien und Politiker unterminiert. Das kann im schlimmsten Fall zu einer Abwendung vom politischen System der Demokratie führen. 2.2 Desinformationskampagnen in der Corona-Pandemie Sowohl China als auch Russland haben Desinformationen gegen Europa angewandt, indem sie weltweit für ihre staatlichen Impfstoffe Werbung betrieben und gleichzeitig die Wirkung westlicher Vakzine in Frage gestellt haben. So sollte das Vertrauen in diese Vakzine beeinflusst werden. Dabei haben sich die beiden Staaten sowohl staatlich kontrollierter Medien als auch sozialer Netzwerke bedient. Im Berichtsjahr bestimmten die Aufmärsche und Demonstrationen der "Querdenkerinnen" und "Querdenker" die Bilder und Nachrichten. Diese Personen nutzen die Corona-Pandemie, um Verschwörungstheorien weiter zu verbreiten und die Unsicherheit der Bürgerinnen und Bürger für ihre Zwecke auszunutzen. Fremde Staaten greifen diese Proteste auf und schüren diese oder suggerieren in ihrer Darstellung, dass die Gesellschaft in Deutschland tief gespalten sei oder die Polizei mit rechtsstaatswidrigen Mitteln gegen Protestierende vorgehe. 200 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Es ist zu erwarten, dass Desinformationskampagnen als Instrument fremder Akteure die Sicherheitslage in Deutschland auch zukünftig beeinflussen und zu einer ernstzunehmenden Bedrohung von zunehmend hochgradig vernetzten Gesellschaften führen. Es ist somit notwendig, dass staatliche Sicherheitsarchitekturen flexibler und beweglicher werden. Deutschland, aber auch Schleswig-Holstein benötigen eine resiliente Sicherheitskultur, um den immer komplexeren Herausforderungen die Stirn bieten zu können. Durch vorliegende effektive Krisenund Katastrophenpläne kann auf unmittelbare Störungen des öffentlichen Lebens sofort reagiert werden. 2.3 Deepfake als Bedrohung für Staat und Wirtschaftsunternehmen In Fortentwicklung von Fake News haben Deepfakes hohes Bedrohungspotenzial für Staat und Wirtschaftsunternehmen. Deepfake Unter Deepfakes werden manipulierte Videos und Audio-Dateien verstanden, die biometrische Merkmale von Personen wie Aussehen, Mimik oder Stimme täuschend echt imitieren. Der Begriff Deepfake setzt sich dabei aus Deep Learning, was eine spezielle KI-Technologie (Künstliche Intelligenz) beschreibt, und Fake (Der Begriff "Fake" entstammt der englischen Sprache und bedeutet übersetzt so viel wie "falsch", "künstlich" und "gefälscht") zusammen. Deepfakes können kaum als Fälschungen erkannt werden. Ihre Auswirkungen auf Gesellschaft und Demokratie sind daher sehr gefährlich und stellen damit eine neue Bedrohung für staatliche Institutionen dar. Durch die Zuhilfenahme der schnellfortschreitenden technologischen Fortschritte von Deepfakes können u. a. die öffentliche Meinung manipuliert und politische bzw. demokratische Prozesse gezielt beeinflusst werden. Künstliche Intelligenz birgt aber auch Gefahren für Wirtschaftsunternehmen. Über die IT-Sicherheit eines Unternehmens hinaus bedeuten Deepfakes eine erhebliche Gefahr für die Reputation einer Person oder eines Unternehmens. Ein mögliches Bedrohungsszenario mit Hilfe von Deepfakes stellt der sogenannte CEO-Fraud dar. Angreiferinnen und Angreifer geben sich in einer E-Mail mit einer persönlichen Ansprache als Führungskraft aus, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Zahlungen oder Überweisungen hoher Geldbeträge oder zur Preisgabe von Betriebsgeheimnissen zu bewegen. Mithilfe der neuen Deepfake-Technologie ist es möglich, 201 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode die Glaubwürdigkeit dieser CEO-Fraud-Masche durch gefälschte Videound Audiodateien noch zu untermauern. Eine weitere Gefahr geht über diese bereits recht ausgeklügelte Betrugsmasche hinaus: In einem veröffentlichten Video äußert sich die Geschäftsführung eines Unternehmens vermeintlich zu kritischen und sensiblen Themen. Ziel der Verbreitung dieser gefälschten Ausführungen der Geschäftsführung ist es, zu polarisieren und einen Shitstorm zu entfachen. Bei größeren Unternehmen und Konzernen kann dies starke Kurseinbrüche an den Börsen nach sich ziehen. Selbst wenn die PR-Abteilung des betreffenden Unternehmens unmittelbar und schnell reagiert und die Echtheit dieses Videos bestreitet, ist meistens bereits ein irreparabler Reputationsschaden entstanden. 3 Wirtschaftsspionage und Wirtschaftsschutz Nach wie vor überzeugt der Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein nicht nur mit einer günstigen geografischen Lage und mit einem auch auf dem Weltmarkt erfolgreichen Mittelstand, sondern auch mit starken und innovativen Zukunftsbranchen (u. a. erneuerbare Energien, digitale und maritime Wirtschaft, Maschinenbau, Elektrotechnik und Logistik) sowie einer äußerst aktiven Wissenschaftsund Forschungslandschaft. Gleichwohl müssen auch die Unternehmen in Schleswig-Holstein Anschluss an technologische und wirtschaftliche sowie ökologische und soziologische Veränderungen halten. Insbesondere die zunehmende Digitalisierung spielt hier eine große Rolle. Einerseits eröffnet die zunehmende Digitalisierung neue Wege für kreative Lösungen, an deren Erstellung viele gemeinsam und gleichzeitig arbeiten können. Neue Anwendungen ermöglichen Innovation, Wettbewerb, Beschäftigung und nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Für die Zukunft sind weiterhin verstärkt Optimierungen und die Kombination von Technologien unabdingbar. Andererseits wachsen mit der zunehmenden digitalen Transformation zeitgleich die Gefahren für Wirtschaftsspionage. Gerade die zunehmende Verlagerung von Diensten und Daten ins Internet birgt hohes Risikopotenzial. Grundsätzlich sind diese Gefahren 202 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 bei der Digitalisierung nicht vermeidbar und können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Für die Unternehmen bedeutet das also, dass neben der Ausarbeitung einer digitalen Strategie parallel auch eine stringente Sicherheits-Strategie eingeführt werden sollte. Denn ausländische Nachrichtendienste nehmen diese Veränderungen wahr und nutzen die Gelegenheit der digitalen Transformation für Angriffe auf hiesig ansässige Wirtschaftsunternehmen. Sowohl Wirtschaftsunternehmen als auch Staaten geraten immer häufiger in den Fokus von Cyberangriffen durch ausländische Nachrichtendienste. Die Qualität dieser staatlich gelenkten Cyberangriffe hat sich spürbar und nachhaltig verändert: Für die Opfer und betroffenen Unternehmen sind sie kaum noch vorhersehbar, da es an nahezu allen Stellen im Unternehmen zu Angriffen kommen kann. Die Attacken sind zudem für die Angreiferinnen und Angreifer deutlich effizienter geworden und können durch Diversifizierung der Angriffsoptionen die Anzahl der Angriffe auch zukünftig weiter steigern. Grund hierfür ist der vermehrte Einsatz neuer Techniken. Hinzu kommt die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Hackergruppen und staatlichen Akteuren. Cyberangriffe betreffen nicht nur staatliche Einrichtungen, Konzerne oder große Industriebetriebe, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen sollten sich in der Verantwortung sehen, sich um die Sicherheit ihres schützenswerten Knowhows und ihrer "Kronjuwelen" zu bemühen. Insbesondere die Sicherheit der genutzten ITSysteme ist häufig der Drehund Angelpunkt in einem Wirtschaftsunternehmen mit hohen Anforderungen an Sicherheit, Zuverlässigkeit und Haftungsaspekten. Dabei spielen auch die Arbeit und der mangelnde Schutz im Home-Office eine gewichtige Rolle. Wirtschaftsunternehmen, die keine Vorsorge betreiben, sondern lediglich reagieren, wenn der Angriff bereits erfolgt ist, treffen die Folgen von Cyberangriffen regelmäßig mit voller Kraft. Ein proaktives Handeln ist daher Grundvoraussetzung, um sich wirksam vor solchen Angriffen zu schützen. Neben der Ausarbeitung von strategischen Maßnahmen und der Einführung von maßgeschneiderten Sicherheitskonzepten sollte auch das erforderliche Knowhow ins Unternehmen geholt werden. Die Rekrutierung von Fachpersonal kann dabei sogar als Wettbewerbsvorteil verstanden werden. 203 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Infolge der vorherrschenden Corona-Pandemie im Berichtsjahr hat auch der proaktive Schutz der Wirtschaft zu leiden gehabt. Demzufolge konnte der Fachbereich Wirtschaftsschutz nicht auf eine seiner bewährten Strategien, die individuellen Sensibilisierungen und Fachvorträge in Präsenzform bei Unternehmen sowie Kammern und Verbänden, zurückgreifen. Der Kontakt wurde in der Pandemiephase so gut wie möglich durch Telefonate oder Videoschaltkonferenzen aufrechterhalten. Das Hinweisaufkommen aus der Wirtschaft, anderen Behörden und aus der Bevölkerung bewegte sich auf niedrigem Niveau. Zwar gab es einzelne sehr konkrete Hinweise von externer Seite, jedoch ist eine direkte Unterstützung durch die von Spionage unmittelbar betroffenen Wirtschaftsunternehmen für eine erfolgreiche Abwehrarbeit unverzichtbar. Weiterhin unterstützt der Fachbereich Wirtschaftsschutz die Abwehr konkreter Gefahren für Unternehmen, z. B. durch präventive Maßnahmen. Im Vorfeld eines geplanten größeren Protestgeschehens von Umweltaktivistinnen und Umweltaktivisten informierte der schleswig-holsteinische Wirtschaftsschutz im Berichtsjahr die davon betroffenen Wirtschaftsunternehmen. Ziel war die Sensibilisierung über die bevorstehende Aktion und deren denkbare Folgen, um den Firmen die Möglichkeit zur Vorbereitung zu geben und gegebenenfalls Schaden abzuwenden. Die Sensibilisierung erfolgte im Zusammenwirken mit den örtlichen Polizeidienststellen, welche auf die konkreten Handlungsbedarfe vor Ort hinwiesen und damit die Unternehmen auf notwendige Vorkehrungsmaßnahmen aufmerksam machten. Die praktischen Umsetzungen und Abstimmungen erfolgten zwischen den Unternehmen und der Polizei. Die Protestaktion verlief für die Unternehmen ohne größere Zwischenfälle. Zukünftig wird der Fachbereich Wirtschaftsschutz des schleswig-holsteinischen Verfassungsschutzes in diesem Zusammenhang sobald möglich wieder in Präsenz unterstützen und gilt dabei als ein verlässlicher und kompetenter Ansprechpartner, um Unternehmen vor drohenden Gefahren und Wirtschaftsspionage zu schützen. 204 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 4 Proliferationsbekämpfung Proliferation Ausländische Staaten und ihre Nachrichtendienste bemühen sich nach wie vor um die Beschaffung von Produkten zur Herstellung atomarer, biologischer und chemischer Massenvernichtungswaffen (Proliferation) und der dazugehörigen Trägertechnologie (Raketentechnik). Infolge der ungenügenden technologischen und wirtschaftlichen Infrastruktur im eigenen Land, sind diese Staaten auf illegale Beschaffungsaktivitäten der in Rede stehenden Produkte und des zu ihrer Fertigung erforderlichen Wissens angewiesen. Im Ausland ist der Standort Deutschland als wirtschaftlich bedeutendes Mitgliedsland der Europäischen Union für Innovation, Spitzentechnologie und hohe Produktivität bekannt. Dieses Wissen macht deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen für ausländische Nachrichtendienste und die damit einhergehenden illegalen Beschaffungsaktivitäten begehrlich. Aus der Perspektive des Verfassungsschutzes zählt die Proliferationsbekämpfung somit zu einer Kernaufgabe. Von deutschen Unternehmen ausgehende Lieferungen mit Proliferationsbezug verstoßen gegen geltendes Recht und könnten Deutschlands auswärtige Beziehungen beschädigen. Somit ist die Proliferationsabwehr auch immer Wirtschaftsschutz. Nach wie vor zählen Nordkorea, Pakistan, Syrien und der Iran als proliferationsrelevante Staaten. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist neben umfangreichen Aufklärungsund Sensibilisierungsgesprächen mit Unternehmen für Proliferationsgefahren auch illegale Beschaffungsaktivitäten im Vorfeld zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu initiieren. Um diese proliferationsrelevanten Aktivitäten zu verhindern, ist der Verfassungsschutz in besonderem Maße auf zielführende Hinweise aller potenziell gefährdeten Personen und Unternehmen angewiesen. Daher tragen Unternehmen, die als Produzenten oder Lieferanten sensibler Güter und damit auch für die Herstellung von Massenvernichtungswaffen infrage kommen, eine besondere Eigenverantwortung. 205 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 4.1 Festnahme wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz Die Bundesanwaltschaft hat am 14. September einen deutsch-iranischen Staatsangehörigen im Kreis Segeberg (Schleswig-Holstein) festnehmen lassen. Seine Wohnund Geschäftsräume wurden durchsucht. Außerdem wurden bei zwei weiteren tatverdächtigen Personen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein Durchsuchungen durchgeführt. Insgesamt waren elf Objekte in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen von Durchsuchungen betroffen. Hintergrund war, dass dem Beschuldigten gewerbsmäßige Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz in drei Fällen vorgeworfen wurden, die in Zusammenhang mit proliferationsrelevanten Gütern standen. Das Auftragsvolumen der vorgeworfenen Taten umfasste einen Wert von etwa 1,1 Millionen Euro. 4.2 Knowhow-Transfer und Gastwissenschaftler Die Wissensabschöpfung durch menschliche Quellen ist für die Risikoländer ein wertvolles Mittel, Forschungsergebnisse ohne eigenen Aufwand zu erhalten. In diesem Zusammenhang stellt die Ausnutzung der Wissenschaftsfreiheit eine große Gefahr dar. Daher bedarf es einer zunehmenden Schärfung des Problembewusstseins, insbesondere bei der Aufnahme von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern aus Ländern der Risikoländer. Auch Schleswig-Holsteins gut aufgestellte Hochschul-, Forschungsund Wissenslandschaft steht im Visier ausländischer Nachrichtendienste und Agentinnen und Agenten. Ausländische Agentinnen und Agenten und Spioninnen und Spione haben es dabei nicht nur auf biomedizinische Erkenntnisse oder neue Entwicklungen in der Materialforschung abgesehen. Auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Forscherinnen und Forscher, die politische und ökonomische Zusammenhänge untersuchen und möglicherweise in diesem Umfeld auch selbst beratend tätig sind, stehen dabei im Fokus. Wenn sich Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler etwa mit gesellschaftlichen Strukturen von relevanten Minderheiten in bestimmten Ländern befassen, dann besteht bei den davon tangierten ausländischen Nachrichtendiensten auch hier 206 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 größtes Interesse daran, in den Besitz dieser Informationen zu gelangen (z. B. Uigurenproblematik in China). Der Schutz wissenschaftlicher Arbeiten und Forschungsergebnisse vor illegaler Abschöpfung wird dadurch erschwert, dass die Wissenschaft und der Forschungssektor vom internationalen Austausch mit Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern aus aller Welt leben. Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler kommen für einige Wochen, Monate oder sogar für mehrere Jahre an Forschungsinstitute und Hochschulen. Sie forschen und arbeiten einzeln oder auch in Gruppen in den Laboren, nehmen an Besprechungen teil und erhalten auf diese Weise Einblick in Technologien, Methoden und Ansätze, die bislang noch nicht publiziert worden sind. Selbstverständlich sind illegale Wissensabschöpfungen die Ausnahme. Für die Forschungsinstitute, aber auch die Hochschulen ist die Gefahr des Knowhow-Transfers aber häufig gar nicht abschätzbar. Aus diesem Grund hat der Verfassungsschutz Schleswig-Holsteins im abgelaufenen Jahr 14 Sensibilisierungsgespräche mit betreuenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den Forschungsinstituten, Hochschulen und Universitäten des Landes geführt, um auf die vorgenannten Gefahren hinzuweisen. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass insbesondere Länder wie China von ihren Auslandsstudentinnen und Auslandsstudenten erwarten, Kontakt zu den jeweiligen Botschaften zu halten, sodass der jeweilige Nachrichtendienst sie jederzeit abschöpfen kann. 5 Cyber-Spionage und -Sabotage Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder erhielt die Spionageabwehr des Landes Schleswig-Holstein auch im Berichtsjahr wieder Hinweise auf Verdachtsfälle von Wirtschaftsspionage und -sabotage durch elektronische Angriffe (Cyberangriffe) auf Unternehmen, Behörden und Bildungseinrichtungen aus Schleswig-Holstein. Diese Hinweise wurden geprüft und die Betroffenen im Rahmen des gesetzlichen Auftrages informiert bzw. sensibilisiert. 207 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 5.1 Ransomware Ransomware Als Ransomware bezeichnet man Programme, die den Zugriff auf ganze Computersysteme, Netzwerke oder darin enthaltene Daten verhindern. Die Angreiferinnen und Angreifer verschlüsseln häufig die Daten des Opfers, um Lösegeld gegen die Herausgabe des Schlüssels zu erpressen. Oft kopiert die Angreiferin und der Angreifer im Vorfeld sensible Daten und droht anschließend mit deren Veröffentlichung in kurzer Frist, wenn das Opfer kein Schweigegeld zahlt. Laut öffentlicher Berichterstattung in der Presse und den Medien, wie auch dem Lagebericht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur IT-Sicherheit in Deutschland 2021, nimmt die Anzahl der Angriffe auf IT-Systeme und -Infrastrukturen mit Ransomware in Deutschland erheblich zu. Es entstehen in kurzer Zeit immer neue Ransomware-Varianten und das Vorgehen der Angreiferinnen und Angreifer wird immer ausgefeilter. Ob die Tätergruppierungen auf eigene Rechnung handeln oder durch fremde Nachrichtendienste gesteuert werden, lässt sich vielfach nicht zweifelsfrei bestimmen. Die Schäden sind in jedem Fall immens: sei es die Ausfallzeit bis zur Wiederherstellung der IT-Systeme, die notwendige, oft kostenintensive Bereinigung, um Neuinfektionen zu verhindern oder der Imageverlust durch Daten-Leaks. Ein erfolgreicher Ransomware-Angriff gefährdet oftmals sogar die Existenz betroffener Unternehmen, Organisationen oder öffentliche Einrichtungen. Bisweilen gelingt es sogar, ganze Verwaltungen lahmzulegen. Aber auch insgesamt vermitteln die Zahlen des BSI nichts Gutes für die IT-Sicherheit in Deutschland: mit 144 Millionen neuen Schadsoftwarevarianten hat sich der Jahreswert im Vergleich zu 2020 um 22 % erhöht. Bis zu 40000 Bot-Infektionen (Bot: ermöglicht die unbemerkte Fernsteuerung eines IT-Gerätes durch Angreiferinnen und Angreifer) ereignen sich täglich in Deutschland. 98 % aller geprüften Systeme waren lt. dem Bericht 2021 durch Schwachstellen in MS-Exchange (Email-Software von Microsoft) verwundbar. Diese Entwicklungen in Deutschland betreffen natürlich auch Schleswig-Holstein, so dass auch hierzulande Bürgerinnen und Bürger, Behörden und Unternehmen gut beraten sind, um geeignete Vorkehrungen zu treffen, einen erfolgreichen Angriff zu verhindern oder aber im Ernstfall vorbereitet zu sein, um nicht ausgeliefert und kopflos, sondern planvoll und besonnen zu handeln. 208 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 5.2 Aktivitäten ausländischer Dienste Im Vorfeld der Bundestagswahl im Berichtsjahr erfolgte der Versand von sogenannten Spear-Phishing Emails (siehe Kasten) ausländischer Akteure an Personen und Institutionen im deutschen politischen Raum, wovon auch Schleswig-Holstein betroffen war. Spear-Phishing Angriff Als Spear-Phishing Angriff bezeichnet man eine spezielle Form von Email-Angriffen. Eine solche Email enthält in der Regel gezielte, auf das Opfer zugeschnittene Inhalte, welche das Opfer zur Ausführung von Schadsoftware durch Anklicken eines Anhangs oder einer Verknüpfung in der Email verleiten soll. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl wurde die Gefährdungslage dieser Angriffe als hoch eingeschätzt. Die Spionageabwehr Schleswig-Holsteins initiierte in der Folge eine Sensibilisierung des schleswig-holsteinischen Landtages, um auf die Bedrohung aufmerksam zu machen und einen erfolgreichen Angriff zu vereiteln. 5.3 Erhöhte Angriffsgefahr im Homeoffice Durch die pandemiebedingt sehr kurzfristige und daher oft sicherheitstechnisch unzureichend realisierte Einrichtung zahlreicher Heimarbeitsplätze, hat sich die Gefahr für die IT vieler Unternehmen deutlich erhöht, erfolgreich angegriffen werden zu können. Häufig sind die IT-Arbeitsplätze im Homeoffice weniger gut geschützt. Zum einen resultiert dies aus der Möglichkeit, leichter physischen Zugang zur Hardware zu erlangen als z. B. im Sicherheitsbereich eines Unternehmens. Zum anderen besteht eine erhöhte Angreifbarkeit auf technischer Ebene, da die Geräte in der Regel außerhalb des Firmennetzes betrieben werden und auch nicht permanent mit diesem verbunden sind. So können Teile der im lokalen Firmennetz implementierten Sicherheitsmechanismen im Homeoffice möglicherweise unwirksam sein, was deswegen einen erfolgreichen Angriff erlaubt. Auch im zweiten Jahr der Pandemie ist eine hohe Zahl an Heimarbeitsplätzen im Einsatz, welche zum Teil sehr schnell aufgewachsen und daher nur unzureichend abgesichert sind. Dadurch erhöht sich die Gefahr für erfolgreiche Cyberangriffe. Die Absicherung dieser Heimarbeitsplätze sollte für Unternehmen und Mitarbeiterinnen und 209 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Mitarbeiter hohe Priorität haben, insbesondere dann, wenn die künftige Nutzung auch über die Pandemie hinaus vorgesehen ist. Es gilt, die Kompromittierung von Unternehmensnetzen mit allen denkbaren Folgen wie beispielsweise Informationsabfluss oder Sabotage und deren immensen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgeschäden zu verhindern. 5.4 Cyber-Crime Cyberangriffe werden sowohl von Nachrichtendiensten zur Cyber-Spionage als auch von Kriminellen zur Begehung von Straftaten im Cyberraum (Cyber-Crime) genutzt. Für die betroffenen Unternehmen ist dabei eine Täterzuordnung schwierig und oft auch nachrangig, da die notwendigen technischen Gegenmaßnahmen in beiden Bereichen zu großen Teilen identisch sind. Für den Bereich Cyber-Crime ist die Polizei zuständig. Das Landeskriminalamt des Landes Schleswig-Holstein betreibt die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC), die als Ansprechpartner für betroffene Behörden und Unternehmen fungiert. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Webseite: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/POLIZEI/Praevention/Cybercrime/ZAC/zac_startartikel.html 6 Verfassungsschutz als Ansprechpartner Der Fachbereich Spionageabwehr, Proliferation und Wirtschaftsschutz der Verfassungsschutzbehörde in Schleswig-Holstein fungiert als verlässlicher Partner im Rahmen des nationalen Wirtschaftsschutzes. Neben individuellen Sensibilisierungsmaßnahmen für einzelne Unternehmen und Unternehmensverbände werden kostenfreie Vortragsveranstaltungen im Rahmen von Sensibilisierungskampagnen für Interessierte angeboten. In diesem Zusammenhang war es allerdings auch im Berichtsjahr bedingt durch die Corona-Pandemie nicht möglich, größere Vortragsveranstaltungen durchzuführen. Unter Beachtung der Hygieneregeln konnten jedoch zahlreiche individuelle Sensibilisierungsgespräche in Schleswig-Holstein erfolgen. 210 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Zur umfassenden Erfüllung des gesetzlichen Auftrages ist der Fachbereich Spionageabwehr, Proliferation und Wirtschaftsschutz auch auf Hinweise von Einzelpersonen und Wirtschaftsunternehmen angewiesen. Um zur Aufklärung und Täterzuordnung von Cyber-Angriffen die notwendigen technischen Analysen durchführen zu können, ist es notwendig eine Vielzahl von konkreten Vorfällen auszuwerten. Leider scheuen sich insbesondere betroffene Wirtschaftsunternehmen immer noch davor Cyber-Angriffe bei den Sicherheitsbehörden zu melden, weil die Furcht vor einem öffentlichen Bekanntwerden groß ist. Der damit möglicherweise verbundene Imageund Reputationsverlust birgt für die Unternehmen auch die Gefahr von zusätzlichem wirtschaftlichen Schaden. Die Hinweise und Fragen der Wirtschaft, der Wissenschaft oder anderer betroffener Stellen werden durch den Verfassungsschutz stets vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. Der Fachbereich Spionageabwehr, Proliferation und Wirtschaftsschutz steht Einzelpersonen und auch Unternehmen als vertraulicher Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung. Weitere Informationen zum Verfassungsschutz und speziell zum Arbeitsfeld Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz erhalten Sie unter: http://www.verfassungsschutz.schleswig-holstein.de oder über die Telefonnummer: 0431/988-3500. 211 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode X Hintergrund 1 Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein 1.1 Der Verfassungsschutz als Früherkennungsund Frühwarnsystem Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland - das Grundgesetz (GG) - gibt den Rahmen unseres demokratischen Rechtsstaates vor. Um die in ihr verankerten Werte wirksam verteidigen zu können, muss sich unsere Demokratie wehrhaft gegenüber Personen oder Organisationen zeigen, die bestrebt sind, wesentliche Verfassungsgrundsätze zu beseitigen. Den Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes kommt hierbei eine besondere Bedeutung und zentrale Aufgabe zu. Sie sollen Bedrohungen durch politischen Extremismus, Terrorismus sowie durch Spionageaktivitäten bereits im Vorfeld polizeilicher Zuständigkeiten erkennen, bewerten und die politisch Verantwortlichen, die Polizei, andere staatliche Stellen und die Öffentlichkeit darüber unterrichten. Hierdurch sollen diese Stellen in die Lage versetzt werden, rechtzeitig mögliche Gefahren für unser demokratisches System zu erkennen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Der Verfassungsschutz wird daher auch als Früherkennungsund Frühwarnsystem der wehrhaften Demokratie bezeichnet. Dem Verfassungsschutz selbst stehen dabei keine polizeilichen Befugnisse zu. Er kann z. B. weder Durchsuchungen oder Festnahmen veranlassen, noch selbst durchführen. Im Rahmen der jeweils geltenden Rechtsvorschriften besteht jedoch die Möglichkeit und gegebenenfalls die Verpflichtung, einzelne Erkenntnisse an Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften zu übermitteln. 1.2 Gesetzlicher Auftrag und Aufgaben Die Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbehörden sind gesetzlich geregelt. Das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG) gibt den gesetzlichen Rahmen für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern vor und ist außerdem Rechtsgrundlage für das Tätigwerden des Bundesam212 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 tes für Verfassungsschutz (BfV). Darüber hinaus haben alle Bundesländer eigene Verfassungsschutzbehörden und für diese entsprechende Gesetze. Für Schleswig-Holstein ist dies das Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein (LVerfSchG). Die Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde Schleswig-Holstein ist in SS 1 LVerfSchG geregelt. Danach obliegt es ihr, die Landesregierung und andere zuständige Stellen über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) sowie für den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder zu unterrichten. Freiheitliche demokratische Grundordnung Vereinfacht ausgedrückt beschreibt der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung die vom Grundgesetz vorgegebene demokratische Ordnung sowie die verfassungsmäßigen Prinzipien, die unveränderbar sind. Konkret benannt sind in SS 6 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 LVerfSchG unter anderem die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung sowie die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und die Unabhängigkeit der Gerichte. Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörde Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sammelt die Verfassungsschutzbehörde sachund personenbezogene Informationen über - Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben, - sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für eine fremde Macht, - Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden und - Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind, 213 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode und wertet diese aus. Begriff der Bestrebung Nach SS 6 Abs. 1 LVerfSchG sind Bestrebungen politisch motivierte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen oder Betätigungen einer Gruppierung oder Organisation, die sich unter anderem gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Zielund zweckgerichtet meint hierbei, dass eine gewisse Ernsthaftigkeit, Dauerhaftigkeit und Zielstrebigkeit im Hinblick auf die Beseitigung eines wesentlichen Elementes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vorliegen muss. Es muss also unter anderem erkennbar sein, dass beispielsweise das Ziel oder der Zweck einer Organisation die Abschaffung unseres demokratischen Systems, der Aufbau eines Gottesoder Führerstaates oder eine Anarchie ist. Der Begriff der Bestrebung kann auch das Verhalten von Einzelpersonen einschließen, allerdings nur dann, wenn dieses Verhalten auf die Anwendung von Gewalt gerichtet oder wenn es dazu geeignet ist, die in SS 5 LVerfSchG genannten Schutzgüter schwerwiegend zu gefährden. Zudem hat der Landesgesetzgeber in SS 6 Abs. 4 LVerfSchG die sogenannte Aggressionsklausel aufgenommen. Diese besagt, dass eine Bestrebung nach der Maßgabe dieses Gesetzes eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Verfassungsordnung voraussetzt. Die Bestrebung muss planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen und im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen. Mitwirkungsaufgaben Weiterhin obliegen der Verfassungsschutzbehörde Mitwirkungsaufgaben, die in SS 5 Abs. 2 LVerfSchG festgelegt sind. Hierbei handelt es sich um die Überprüfung von Personen, - denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, - die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind und - um die Mitwirkung bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen. 214 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Die Verfassungsschutzbehörde ist nach den im LVerfSchG festgeschriebenen Aufgaben und den sich daraus ergebenden Befugnissen ein Nachrichtendienst. Sie versteht sich als Sicherheitsbehörde, die Informationen sammelt, auswertet und diese den entsprechenden Stellen zur Verfügung stellt. Vorfeldaufklärung Die Verfassungsschutzbehörde darf bereits im Vorfeld tätig werden, um die Gefahren der in SS 5 Abs. 1 LVerfSchG genannten Bestrebungen so rechtzeitig aufzuklären, dass durch die Weitergabe der dabei gewonnenen Informationen, beispielsweise an die Politik, noch geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. Entsprechend darf der Verfassungsschutz gemäß SS 7 Abs. 1 LVerfSchG bereits tätig werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer solchen Bestrebung oder Tätigkeit - etwa gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung - vorliegen. Im Gegensatz zur Polizei ist das Vorliegen eines Anfangsverdachts einer Straftat für das Tätigwerden der Verfassungsschutzbehörde nicht erforderlich. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Jede Maßnahme der Verfassungsschutzbehörde unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (SS 7 Abs. 2 LVerfSchG). So hat die Verfassungsschutzbehörde von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenige zu treffen, die nicht nur den Einzelnen, sondern auch die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme ist zudem nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. Dies ist nötig, weil durch die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde in wesentliche Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird. Durch die Regelungen in SS 7 Abs. 2 LVerfSchG wird sichergestellt, dass jede ergriffene Maßnahme der Verfassungsschutzbehörde im Einzelfall nicht außer Verhältnis zum angestrebten Zweck - bspw. der rechtmäßigen Informationsgewinnung und Weitergabe zur Aufgabenerfüllung - steht. 215 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Befugnisse zur Informationsbeschaffung: Die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz darf - so sieht es SS 8 Abs. 1 LVerfSchG vor - zur Erfüllung seiner Aufgaben Informationen erheben und verarbeiten. Hierfür stehen grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten der Informationserhebung zur Verfügung: die offene Informationsbeschaffung und die verdeckte Informationserhebung mithilfe sogenannter nachrichtendienstlicher Mittel. Offen erhobene Informationen bilden einen wesentlichen Bestandteil der nachrichtendienstlichen Tätigkeit und machen den überwiegenden Teil der Nachrichten aus, mit denen der Verfassungsschutz arbeitet. Sie lassen sich vielfältig gewinnen, beispielsweise im Rahmen von Recherchen im Internet, über Printmedien und die Auswertung von Tonund Bildträgern (beispielsweise CDs und DVDs). Auch andere Behörden werden zu dort vorliegenden Informationen angefragt. Die verdeckte Informationsbeschaffung ist demgegenüber besonders geregelt. SS 8 Abs. 2 LVerfSchG legt fest, welche nachrichtendienstlichen Mittel der Verfassungsschutzbehörde zur Verfügung stehen und unter welchen Voraussetzungen sie eingesetzt werden dürfen. Zu den wesentlichen nachrichtendienstlichen Mitteln, die der Verfassungsschutz einsetzen kann, gehören demnach: - der Einsatz von verdeckten Ermittlern, Vertrauensleuten und Gewährspersonen, - die Observation und damit verbunden die verdeckte Anfertigung von Bildund Videoaufnahmen, - das verdeckte Aufklären des Internets, - die Verwendung von Legenden (fingierten biografischen oder gewerblichen Angaben) sowie die Erstellung und Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkenn-zeichen, - die Beobachtung des Funkverkehrs und - die Postund Fernmeldeüberwachung nach dem Artikel 10-Gesetz. Alle durch nachrichtendienstliche Mittel gewonnenen Informationen sind eng an den Zweck der Erhebung gebunden und müssen ansonsten unverzüglich gelöscht werden. Zudem gilt für alle diese Maßnahmen das oben bereits beschriebene Verhältnismäßigkeitsprinzip. Weiterhin ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gemäß SS 8 216 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Abs. 4 LVerfSchG unzulässig, wenn sich herausstellt, dass ausschließlich solche Informationen erhoben werden, die die Intimund Privatsphäre - im Gesetz als Kernbereich privater Lebensgestaltung bezeichnet - einer Person betreffen. Die Maßnahme muss dann entweder ausgesetzt oder beendet werden. 1.3 Organisation des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutzverbund der Bundesrepublik Deutschland umfasst insgesamt 17 Behörden: 16 Landesbehörden und das Bundesamt für Verfassungsschutz als Zentralstelle. Die Landesbehörden sind entweder als eigenständige nachgeordnete Landesämter organisiert oder Teil des jeweiligen Innenministeriums. Die Verfassungsschutzbehörde Schleswig-Holstein ist eine Abteilung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung mit Sitz in der Landeshauptstadt Kiel. Sie ist in sieben Referate untergliedert, die unter anderem für die Informationsbeschaffung, die Auswertung nach Phänomenbereichen, Grundsatzfragen, den IT-Bereich und die Observation zuständig sind. Insgesamt sind derzeit etwa 130 Mitarbeiter für die Verfassungsschutzabteilung tätig. Für Sachmittel und Investitionen standen im Berichtsjahr rund 940.000 Euro zur Verfügung. 1.4 Kontrolle des Verfassungsschutzes Die Verfassungsschutzbehörde Schleswig-Holstein hat sich zum Ziel gesetzt, so viel Transparenz wie möglich zu gewährleisten und die Geheimhaltung auf das notwendige Maß zu beschränken. Zudem unterliegt sie einer mehrschichtigen, rechtsstaatlichen Kontrolle. Allgemeine Dienstund Fachaufsicht Ein Teil dieser Kontrolle ist die allgemeine Dienstund Fachaufsicht im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung. Dabei erstreckt sich die Dienstaufsicht gemäß SS 15 Abs. 1 Landesverwaltungsgesetz (LVerwG) auf die innere Ordnung, die allgemeine Geschäftsführung und die Personalangelegenheiten der Behörde, während die Fachaufsicht gemäß SS 15 Abs. 2 LVerwG die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der Verwaltungsangelegenheiten der Behörde umfasst. 217 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Parlamentarische Kontrolle Ein weiterer und wesentlicher Teil der Kontrolle des Verfassungsschutzes obliegt dem Schleswig-Holsteinischen Landtag. Sie umfasst zum einen die allgemeine parlamentarische Kontrolle durch alle Mitglieder des Landtages, die diese zum Beispiel durch Kleine und Große Anfragen ausüben. Zum anderen erfolgt die parlamentarische Kontrolle durch zwei vom Landtag eingesetzte Gremien: das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) und die G10-Kommission. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Tätigkeit des Verfassungsschutzes nicht nur in ihrer Gesamtheit, sondern auch im Einzelfall vom Parlament überprüft wird. Die Aufgaben und die Zusammensetzung des PKG sind in SS 26 LVerfSchG festgelegt. Es besteht aus Abgeordneten des Landtages, die zu Beginn jeder Wahlperiode jeweils durch die Mehrheit der Mitglieder des Landtages gewählt werden. Diesen berichtet die Innenministerin oder der Innenminister als Teil der Landesregierung sowohl über die allgemeinen Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörde, als auch über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Die Aufgaben und die Zusammensetzung der G10-Kommission regelt SS 26a LVerfSchG in Verbindung mit SS 15 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (G10). Für die Dauer der Wahlperiode bestimmt der Landtag einen Vorsitzenden mit der Befähigung zum Richteramt und zwei Beisitzer. Die G10Kommission prüft die Zulässigkeit und die Notwendigkeit von Beschränkungsmaßnahmen nach dem G10, also Maßnahmen der Überwachung des Brief-, Postund Telekommunikationsverkehrs, und ist bei weiteren gesetzlich geregelten Maßnahmen von vergleichbarer Eingriffstiefe zu beteiligen. Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten und den Landesrechnungshof Neben den parlamentarischen Gremien obliegt die Kontrolle des Verfassungsschutzes noch zwei weiteren Stellen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz kontrolliert auf eigene Initiative die Datenverarbeitung in schleswig-holsteinischen Behörden. Stellt es dabei Verstöße gegen das Datenschutzrecht fest, werden diese beanstandet und ggf. die Beseitigung der Mängel gefordert. Die Zusammenarbeit mit dem 218 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz wird vom behördlichen Datenschutzbeauftragten der Verfassungsschutzbehörde des Landes Schleswig-Holstein unterstützt. Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat zudem umfassende eigene Kontrollrechte und eine Beratungsfunktion, die zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen beitragen. Zum anderen erfolgt eine Aufsicht durch den Landesrechnungshof. Dieser hat nach Artikel 64 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein die Aufgabe, die gesamte Haushaltsund Wirtschaftsführung des Landes zu überwachen. Hierzu gehört auch die Verfassungsschutzbehörde als Teil des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung. Kontrolle durch Gerichte und die Öffentlichkeit Daneben unterliegt die Verfassungsschutzbehörde als Teil der Landesverwaltung der gerichtlichen Kontrolle sowie der Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Letztere erfolgt dabei u. a. durch die Medien, die in ihrer Berichterstattung auch den Verfassungsschutz thematisieren. Darüber hinaus haben Bürgerinnen und Bürger selbst die Möglichkeit, nach SS 25 LVerfSchG eine Auskunft über die Speicherung von Informationen zur eigenen Person in Dateien des Verfassungsschutzes zu verlangen. Die Zahl der Auskunftsersuchen sank im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr auf 145 (2020: 207). Hierbei dürfte es sich um eine normale Schwankung handeln. Gleichzeitig ist die Anzahl der besonders arbeitsintensiven Fälle, in denen der Verfassungsschutzbehörde Erkenntnisse vorliegen, auf einem vergleichbaren Niveau geblieben. Nach wie vor wird vermehrt das Internet genutzt, um entsprechende Auskunftsersuchen zu stellen. Dieser Trend dürfte anhalten, so dass die Anzahl der Ersuchen voraussichtlich auf vergleichbar hohem Niveau bleiben wird. 1.5 Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz Die Aufgaben und Befugnisse einer Verfassungsschutzbehörde unterscheiden sich von der einer Polizeibehörde. SS 2 Abs. 2 LVerfSchG legt fest, dass der Verfassungsschutz keiner polizeilichen Dienststelle angegliedert werden darf. Zudem ist in 219 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode SS 9 LVerfSchG vorgeschrieben, dass der Verfassungsschutzbehörde keine polizeilichen Befugnisse zustehen. Außerdem darf die Verfassungsschutzbehörde die Polizei auch nicht um Maßnahmen bitten, zu denen sie selbst nicht befugt ist. Der Verfassungsschutz ist - im Gegensatz zu den Strafverfolgungsbehörden, insbesondere der Polizei - nicht dem Legalitätsprinzip unterworfen, nach dem Polizei und Justiz Straftaten verfolgen müssen, wenn sie von ihnen Kenntnis erlangen. Für den Verfassungsschutz gelten vielmehr das Opportunitätsprinzip und die damit verbundenen Mitteilungspflichten. Diese organisatorische und funktionelle Abgrenzung von Polizei und Verfassungsschutz wird als Trennungsgebot bezeichnet. Es ist ein Resultat aus den Erfahrungen mit der Arbeitsweise von Geheimdiensten in Diktaturen, z. B. im Dritten Reich. Um den Missbrauch von verdeckt erhobenen Informationen zu verhindern, sind Polizeibehörden seither nicht mit den gleichen gesetzlichen Befugnissen eines Nachrichtendienstes und umgekehrt die Verfassungsschutzbehörden nicht mit exekutiven, polizeilichen Befugnissen ausgestattet. Außerdem dürfen nachrichtendienstlich erworbene Informationen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen des SS 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 2 LVerfSchG an die Polizei weitergegeben werden (sogenanntes informationelles Trennungsprinzip). Unter Beachtung dieser geltenden Rechtsgrundlagen arbeiten die Verfassungsschutzbehörde und die Polizei eng zusammen. Die Zusammenarbeit beschränkt sich dabei nicht nur auf Schleswig-Holstein, sondern erfolgt bundesweit in verschiedenen Gremien, wie dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus sowie dem gemeinsamen Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) zur Bekämpfung des Rechts-, Linksund Ausländerextremismus sowie der Spionage. GTAZ und GETZ sind dabei keine eigenen Behörden, sondern stellen Informationsund Kommunikationsplattformen für die beteiligten Sicherheitsbehörden dar. So sollen phänomenbezogene Bedrohungsund Gefährdungslagen erkannt und alle beteiligten Behörden in die Lage versetzt werden, entsprechend darauf zu reagieren. 220 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 1.6 Informationsaustausch mit anderen öffentlichen Stellen Zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes zählt neben der Unterrichtung der Landesregierung auch die Unterrichtung anderer zuständiger Stellen über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die Voraussetzungen für die Übermittlung von Informationen an andere Stellen sind in SS 19 LVerfSchG geregelt. Ganz grundsätzlich dürfen Erkenntnisse, die nicht personenbezogen sind, dann an andere Behörden oder Stellen übermittelt werden, wenn diese für die Aufgabenerfüllung der empfangenden Stellen erforderlich sein können (SS 19 Abs. 1 LVerfSchG). Hierbei könnte es sich beispielsweise um Erkenntnisse zu Vereinen und Organisationen handeln. Bei der Übermittlung personenbezogener Informationen an andere öffentliche oder sonstige Stellen gelten besondere Regelungen. SS 19 Abs. 2 Nr. 5 LVerfSchG sieht vor, dass diese Informationen nur dann übermittelt werden dürfen, wenn dies zum Schutz vor Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unverzichtbar ist. Zusätzlich entscheidet über die Übermittlung die Leiterin oder der Leiter der Verfassungsschutzabteilung. 1.7 Geheimund Sabotageschutz, Zuverlässigkeitsüberprüfungen Im Bereich Geheimund Sabotageschutz obliegen der Verfassungsschutzbehörde gesetzliche Mitwirkungsaufgaben. Sie führt Sicherheitsüberprüfungen im Auftrag von Landesbehörden durch, ist angefragte Stelle in Zuverlässigkeitsüberprüfungs-verfahren und unterstützt auch durch Beratung und Normensetzung den Schutz staatlicher Verschlusssachen. Verschlusssachen sind Angelegenheiten aller Art, die eines besonderen Schutzes gegen Kenntnisnahme durch Unbefugte, insbesondere durch ausländische Nachrichtendienste bedürfen. Daher ist die Verbreitung der Verschlusssachen nur auf einen eng begrenzten Personenkreis beschränkt, bei dem jeweils gewährleistet sein muss, dass keine Anhaltspunkte bestehen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit bei der Wahrnehmung der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit begründen. Hierzu werden im Rahmen des personellen Geheimschutzes Sicherheitsüberprüfungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt, die in sicherheitsempfindlichen Bereichen eingesetzt sind. 221 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Zudem sind Schutzmaßnahmen in materieller Hinsicht (Zugangskontrollen, Sicherheitsbereiche, IT-Schutz) erforderlich, die einen Informationsabfluss wirksam verhindern sollen. Auch hierbei berät und unterstützt die Verfassungsschutzbehörde. Auf deren Veranlassung kann ergänzend das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen von technischen Prüfungen und Schulungen bei der Umsetzung von materiellen Schutzmaßnahmen mitwirken. Sicherheitsüberprüfungen Sicherheitsüberprüfungen sind Verfahren zur Überprüfung von Personen, die von den jeweils zuständigen Stellen mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen. Art und Umfang der Überprüfungen regelt hierbei das Landessicherheitsüberprüfungsgesetz. Im Berichtszeitraum betrug die Zahl der neu durchgeführten Sicherheitsüberprüfungen für Landesbehörden 231 (2020: 132). Demzufolge stieg der Bestand an sicherheitsüberprüften Personen innerhalb der Landesverwaltung und bei geheimschutzbetreuten Unternehmen bis zum Jahresende auf 2.057 (2020: 1.955). Sicherheitsüberprüfungen 2017 bis 2021 2500 2057 1946 1955 2000 1858 1753 1500 1000 500 191 225 180 231 132 0 2017 2018 2019 2020 2021 Sicherheitsüberprüfte Personen insgesamt neu durchgeführte Sicherheitsüberprüfungen 222 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Sicherheitsüberprüfungen im personellen Sabotageschutz Ziel des personellen Sabotageschutzes ist, das Risiko von Sabotageakten an lebenswichtigen Einrichtungen durch potenzielle terroristische Innentäterinnen und Innentätern zu minimieren. Das Instrument der Sicherheitsüberprüfung soll verhindern, dass Personen, von denen eine Gefährdung ausgeht, in sensiblen Bereichen beschäftigt werden. Die Überprüfung erfolgt jedoch nur bei Personen, die innerhalb von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen an sicherheitsempfindlichen Stellen beschäftigt werden sollen und die tatsächlich auf die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen Einfluss nehmen können. Einrichtungen sind erst dann lebenswichtig, wenn deren Beeinträchtigung aufgrund der ihnen anhaftenden Eigengefahr die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden können oder sie für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind. Dazu gehören z. B. Kommunikationsstrukturen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Zuverlässigkeitsüberprüfungen Zuverlässigkeitsüberprüfungen werden nach Maßgabe des Atom-, Luftoder Hafensicherheitsgesetzes durchgeführt. Die Durchführung erfolgt jedoch nur teilweise vollautomatisiert und ist daher z.T. sehr aufwändig. Aufgrund von Schwerpunktverschiebungen im Anfrageaufkommen bei den Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Veränderungen in der statistischen Erfassung werden detaillierte Zahlen nicht wiedergegeben. Die normierten Mitwirkungspflichten der Verfassungsschutzbehörde verfolgen den Zweck, Sabotageakte abzuwehren und den Einsatz von Extremisten in besonders sensiblen Bereichen zu verhindern. Kernkraftwerke und der Luftverkehr wurden nicht erst nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 als besonders sabotagegefährdete Bereiche betrachtet. Vor diesem Hintergrund wird das dort beschäftigte Personal seit jeher sogenannten Zuverlässigkeitsüberprüfungen unterzogen. Hiermit soll das Gefährdungsrisiko im Zusammenhang mit kritischen Infrastrukturen vermindert werden. Auch diese Überprüfungsverfahren erfolgen wie bei der Sicherheitsüberprüfung nur mit Zustimmung der Betroffenen auf gesetzlicher Grundlage. Einen relativ neuen Schwerpunkt im Bereich der Zuverlässigkeitsüberprüfungen bildet das sogenannte Bewacherregister nach SS 34a Gewerbeordnung (GewO), das eine 223 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Regelabfrage von Bewachungspersonal vorsieht. Im Berichtsjahr sind 1.864 Personen (2020: 1.722) überprüft worden. In elf Fällen (2020: sieben Fälle) musste nach intensiver Prüfung für eine Ablehnung votiert werden. Im Februar 2020 wurde die Regelüberprüfung nach SS 5 Waffengesetz (WaffG) bzw. SS 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) eingeführt. Alle Inhaberinnen und Inhaber waffenoder jagdrechtlicher Erlaubnisse werden auf Veranlassung der Waffenund Jagdbehörden bei Antragstellung und turnusmäßig auch vom Verfassungsschutz auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft. Im Berichtsjahr sind 27.438 Anfragen (2020: 17.071) von den Waffenbehörden an die Verfassungsschutzbehörde Schleswig-Holstein gerichtet worden, die teilautomatisiert bearbeitet wurden. Mit noch größerem Arbeitsaufwand sind die 665 sogenannten Einzelauskünfte (2020: 288) verbunden gewesen, bei denen Personenübereinstimmungen mit den Verfassungsschutzbehörden bekannten Extremistinnen und Extremisten im Einzelfall überprüft wurden. In 49 Fällen (2020: 45) wurden die vorhandenen Erkenntnisse als relevant bewertet und eine gesonderte Mitteilung an die Jagdund Waffenbehörden veranlasst. Diese entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeit über die Erteilung, Versagung oder Entziehung einer jagdoder waffenrechtlichen Erlaubnis. 1.8 Mitwirkung der Verfassungsschutzbehörde bei Aufenthaltsund Einbürgerungsverfahren Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern aus Drittstaaten. Es dient damit der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Das Gesetz umfasst auch sicherheitsrelevante Vorschriften. Dazu gehören die Mitwirkungsaufgaben der Verfassungsschutzbehörde bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln (z. B. Visum, Aufenthaltsoder Niederlassungserlaubnis). Aus diesem Grund übermitteln die Ausländerbehörden in einem automatisierten technischen Beteiligungsverfahren die Daten von Personen, die einen Aufenthaltstitel beantragen, an die Sicherheitsbehörden. Durch dieses Mitwirkungsverfahren kann festgestellt werden, ob Versagungsgründe - beispielsweise seitens der Verfassungsschutzbehörde - gegen die Erteilung eines Aufenthaltstitels oder sonstige Sicherheitsbedenken vorliegen. 224 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Die gleichen Sicherheitsanforderungen werden an Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber gestellt. So fragen die Einbürgerungsbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden an, ob gegen die Einbürgerungsbewerberin bzw. den Einbürgerungsbewerber Erkenntnisse vorliegen, die zur Versagung der Einbürgerung führen könnten. Anfragen Aufenthalt 2017 bis 2021 31773 32000 28880 29500 28077 27000 24500 22000 19912 19500 Anfragen 17000 14500 12504 Sicherheitsrelevante 12000 Erkenntnisse 9500 7000 4500 2000 70 109 132 80 41 -500 2017 2018 2019 2020 2021 Im Berichtsjahr wurden in Aufenthaltsverfahren 31.773 (2020: 28.077) und in Einbürgerungsverfahren 3.943 (2020: 3093) Anfragen durch die schleswig-holsteinischen Ausländerund Einbürgerungsbehörden an die Verfassungsschutzbehörde gestellt. Zu 41 (2020: 80) im Rahmen von Aufenthaltsverfahren sowie 71 (2020: 27) im Rahmen von Einbürgerungsverfahren angefragten Personen haben sicherheitsrelevante Erkenntnisse vorgelegen, d. h. es konnten Bezüge zu extremistischen Bestrebungen festgestellt werden. Es dürfte damit zu rechnen sein, dass die Zahlen auch in den kommenden Jahren auf diesem hohen Niveau bleiben. 225 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Anfragen Einbürgerung 2017 bis 2021 3943 4000 3839 3500 3049 2945 2873 3000 2500 2000 1500 1000 500 21 20 33 27 71 0 2017 2018 2019 2020 2021 Anfragen Sicherheitsrelevante Erkenntnisse In Schleswig-Holstein besteht seit 2007 eine regelmäßig tagende Arbeitsgruppe, an der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachaufsicht der Staatsangehörigkeits-, Zuwanderungsund Ausländerbehörden, der Polizei, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und der Verfassungsschutzbehörde teilnehmen. Ziel der Arbeitsgruppe ist, diejenigen Einzelfälle einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, die besondere Sicherheitsrelevanz haben. Durch diese enge behördenübergreifende Zusammenarbeit soll - entsprechend der gesetzlichen Vorgaben - die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen geprüft und gegebenenfalls initiiert werden. Im Berichtsjahr konnte festgestellt werden, dass sich der Schwerpunkt der Fälle mit sicherheitsrelevanten Erkenntnissen im Wesentlichen aus Personen zusammensetzt, die dem islamistischen Spektrum zuzurechnen waren. Nach Bewertung der sicherheitsrelevanten Erkenntnisse erfolgt die Mitteilung an die anfragenden Behörden, die ihrerseits hierauf aufenthaltsrechtliche Maßnahmen stützen können. 226 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 1.9 Kontakt Sie möchten Kontakt zur Verfassungsschutzbehörde aufnehmen, haben Anregungen, Fragen oder Kritik oder möchten sich initiativ bewerben? Sie erreichen die Verfassungsschutzbehörde unter: Telefon: 0431 - 988 3500 Email: VerfassungsschutzSchleswig-Holstein@im.landsh.de . 227 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode 2 Merkmale verfassungsfeindlicher Bestrebungen 2.1 Merkmale des Rechtsextremismus Unter dem Begriff Rechtsextremismus werden Bestrebungen verstanden, die sich gegen wesentliche Schutzgüter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richten und die Abschaffung des demokratischen Staates zu Gunsten einer autoritär geführten "Volksgemeinschaft" verfolgen. Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten versuchen dieses Ziel auch unter Anwendung von Gewalt umzusetzen. Ablehnung des Demokratieund Rechtsstaatsprinzips Nach rechtsextremistischem autoritären Staatsverständnis soll der Staat intuitiv nach dem vermeintlich übereinstimmenden Willen des Volkes handeln. Das führt dazu, dass der Einzelne zugunsten der sogenannten Volksgemeinschaft zurückstehen und sich unterordnen muss, da Staat und Volk eine Einheit bilden. Führerprinzip Die Vorstellung einer "Volksgemeinschaft" hebelt eine pluralistische Gesellschaft aus und ebnet dem Führerprinzip den Weg, wenn ein angeblicher Volkswille als Ideal vorgegeben wird und nicht im Diskurs gesellschaftlicher Gruppen demokratisch, pluralistisch gefunden wird. Das Mehrparteienprinzip sowie das Recht auf Ausübung einer parlamentarischen Opposition würden damit hinfällig. Wer zur Volksgemeinschaft gehört, ergäbe sich allein aus der biologisch-ethnischen Abstammung. Biologisch-ethnische Abstammung als zentrales Ideologieelement Diese Haltung ist ein zentrales Element rechtsextremistischer Ideologie, aus der gleichzeitig eine Legitimation hergeleitet wird, die biologisch-ethnische Abstammung über die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte zu stellen und geht einher mit einer gleichzeitigen Abwertung anderer Ethnien. 228 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Ideologie der Ungleichwertigkeit Die eigene biologisch-ethnische Abstammung und das eigene Volk werden elitär überhöht, Angehörige anderer Ethnien oder auch Religionen werden abgewertet und ausgegrenzt. Geschichtsrevisionismus Neben einer antidemokratischen Grundhaltung, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus gehören Geschichtsrevisionismus, also die ideologisch motivierte Umdeutung historischer Fakten, sowie Antisemitismus zur rechtsextremistischen Weltanschauung. Antisemitismus Antisemitismus ist die Ablehnung von Jüdinnen und Juden, die sich bis hin zum Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort und Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein. Antisemitismus umfasst alle Aspekte judenfeindlicher Ideologie. Er lässt sich seit mehr als 2.000 Jahren in unterschiedlicher Ausprägung geschichtlich nachweisen und findet sich auch in anderen extremistischen Phänomenbereichen. Antisemitismus prägt viele Argumentationsmuster der Szene beziehungsweise schwingt mal offen, mal in subtiler Form stets mit. Er ist und bleibt wesentlicher Bestandteil rechtsextremistischer Bestrebungen. 2.2 Merkmale des Islamismus und islamistischem Terrorismus 2.2.1 Islamismus Der Islamismus als religiös begründete extremistische Ideologie (im Gegensatz zum Islam als reine Religion) umfasst mehrere Strömungen verschiedener Ausprägungen. Einige Grundelemente vertreten jedoch alle islamistischen Akteure gleichermaßen. Der Islam ist für sie ein umfassendes Ordnungssystem, das alle Bereiche - private und öffentliche - des Lebens durchdringt und regelt. Dabei sehen sie die von Gott 229 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode erschaffene und im Koran beschriebene Weltordnung als einzig "wahre" und absolute Ordnung über allen menschengemachten Gesetzen. Mit dieser extremistischen Islamauslegung positionieren sich islamistisch ausgerichtete Personen klar gegen Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie z. B. die Trennung von Staat und Religion, das Recht auf freie Meinungsäußerung oder die allgemeine Gleichberechtigung. Islamistinnen und Islamisten streben stets danach, die Gesellschaft zu islamisieren und letzten Endes den demokratischen Rechtsstaat durch einen Gottesstaat auf Basis der Scharia zu ersetzen, einer Sammlung islamischer Rechtsvorschriften, welche unter anderem sogenannte Hadd-Strafen (körperliche Strafen, z. B. das Abtrennen von Gliedmaßen) enthält. Alle islamistischen Strömungen vertreten zudem eine antisemitische Grundauffassung, die sie - je nach Ausrichtung - mehr oder weniger öffentlichkeitswirksam proklamieren. 2.2.2 Jihadismus Der Jihadismus stellt eine besonders militante und kompromisslose Form des Islamismus dar. Der Begriff leitet sich vom arabischen "Jihad" ab, was im originären Sinne etwa "Anstrengung, Mühe" bedeutet und jeden muslimischen Glaubens zu möglichst intensiver Religionsausübung motivieren soll. Dies wird als "großer Jihad" bezeichnet. Das Konzept des "kleinen Jihad" befasst sich hingegen religionsrechtlich mit den Möglichkeiten von Musliminnen und Muslimen, sich im Angriffsfall gegen Feinde zu verteidigen. Dieser Ansatz wird von jihadistisch motivierten Protagonisten missinterpretiert zu einer universellen Legitimation, alle "Ungläubigen" und Andersgläubigen weltweit aktiv zu bekämpfen. Als Begründung geben sie an, dass der Islam sowohl durch den "ungläubigen" Westen als auch durch korrumpierten Regierungen islamischer Staaten einem ständigen Angriff ausgesetzt sei und es daher nicht nur Recht, sondern höchste Glaubenspflicht eines jeden Angehörigen des Islam sei, sich dem Jihad gegen diese anzuschließen. Aufgrund ihres internationalen Aktionsradius und hohen Gewaltpotenzials gehören jihadistische (terroristisch-islamistische) Gruppierungen zu den größten Bedrohungen für die innere Sicherheit der gesamten Bundesrepublik und Schleswig-Holsteins dar. Als relevanteste Akteure sind hier vor allem die global agierenden Organisationen Islamischer Staat (IS) und al-Qaida (AQ) mit ihren jeweiligen regionalen Ablegern zu nennen. Aber auch andere islamistische Gruppierungen jihadistischer Prägung, die mitunter auch eine überwiegend regionale Agenda verfolgen, wie die HAMAS oder die 230 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Hizb Allah, sind durch Bezüge nach Deutschland (z. B. durch einfache Strukturen oder Mitglieder) für die Sicherheitsbehörden von Relevanz. 2.2.3 Legalistischer Islamismus Neben jihadistischen Organisationen sind weltweit auch solche islamistischen Gruppierungen aktiv, die innerhalb der Bundesrepublik terroristische Mittel offiziell ablehnen. Dennoch bleibt das Spektrum dieser Gruppen hinsichtlich ihrer Einstellung zur Gewalt groß und reicht von Anwendung von Gewalt ausschließlich in den Herkunftsländern über Propagierung oder Billigung von Gewalt als legitimem Mittel bis hin zu tatsächlicher Ablehnung gewaltsamer Mittel zur Durchsetzung der jeweiligen extremistischen Ziele. Da sich solche Gruppierungen dabei mit ihrer Agenda in Deutschland offiziell innerhalb der verfassungsmäßigen Legalität bewegen, werden sie als sogenannte Legalisten bezeichnet. Sie agieren vorwiegend auf gesellschaftspolitischer Ebene und versuchen, durch soziales Engagement, politische Einflussnahme und Schaffung gesellschaftlicher Akzeptanz ihr eigentliches Ziel - die Errichtung eines islamischen Staates - auf langfristige Sicht zu erreichen. Bekannte legalistische Organisationen sind z. B. die Muslimbruderschaft, die Hizb ut-Tahrir, oder die Furkan-Gemeinschaft. 2.2.4 Salafismus Der Salafismus ist eine in Deutschland besonders dynamische Strömung des Islamismus mit stetig wachsenden Anhängerzahlen, die langfristig ebenfalls die Etablierung eines Gottesstaates anstrebt. Der Begriff Salafismus leitet sich vom arabischen Terminus "as-Salaf as-Salih" ab - in etwa "die frommen Altvorderen". Ein wesentliches Merkmal dieser Strömung ist daher die Glorifizierung der Frühzeit des Islam und die Orientierung an dieser aus salafistischer Sicht "reinen" und unverfälschten religiösen Ur-Gemeinschaft, indem wortgetreu die originäre heilige Schrift (Koran) und die Traditionen des Propheten Muhammad (Sunna) befolgt werden. Personen salafistischer Gesinnung vertreten einen Exklusivitätsanspruch und grenzen alle anderen Glaubensrichtungen strikt aus - zum Teil sogar andere islamistische Überzeugungen, die von ihrer eigenen abweichen. Im sicherheitsbehördlichen Bereich wird zwischen politischem und jihadistischem Salafismus unterschieden. Politische Salafistinnen und Sa231 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode lafisten sehen vor allem die religiöse Missionierung (arabisch: da'wa) und die Durchdringung der Gesellschaft mit ihrer Ideologie als effektivstes Mittel zur Vorbereitung eines islamischen Gottesstaates und verzichten selbst dabei in der Regel auf die aktive Anwendung von Gewalt. Salafistisch-jihadistisch eingestellte Personen betreiben zwar auch Missionierungspropaganda, fokussieren sich jedoch vorwiegend auf den aktiven bewaffneten Kampf gegen die (aus ihrer Sicht) Ungläubigen und Abtrünnigen. Die Missionierungsarbeit der salafistischen Szene ist im Allgemeinen sehr intensiv und wird optisch sowie stilistisch ansprechend an die jeweiligen Zielgruppen (hauptsächlich Jugendliche und junge Erwachsene) angepasst. Verbreitet wird das Propagandamaterial in der Regel über soziale Netzwerke im Internet (z. B. Facebook und Instagram) und Messenger-Dienste wie WhatsApp und Telegram. Diese unkomplizierten Verbreitungswege sowie zum Teil bundesweit agierende salafistische Netzwerke können dabei unter Umständen auch zu einer intensiven Ideologisierung neuer Anhängerinnen und Anhänger beitragen. 2.3 Merkmale des Linksextremismus Linksextremismus ist ein Sammelbegriff für alle Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die auf einer Verabsolutierung der Werte von Freiheit und sozialer Gleichheit beruhen. Konkurrierenden Grundrechten wird demgegenüber ein geringerer Wert beigemessen. Die kapitalistische Wirtschaftsordnung wird abgelehnt. Diese Grundprinzipien finden sich insbesondere in den Ideologien des Kommunismus und Anarchismus wieder. Verfassungsfeindliche Zielsetzungen Linksextremistische Organisationen, Gruppierungen und Parteien stellen eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung dar. Ihre unterschiedlichen Strömungen und Ideologien haben das gemeinsame Ziel, die bestehende, durch das Grundgesetz vorgegebene Staatsund Gesellschaftsordnung revolutionär zu überwinden. An ihre Stelle soll eine sozialistische, kommunistische oder anarchistischherrschaftsfreie Gesellschaftsform treten. Linksextremistinnen und Linksextremisten erkennen die parlamentarische Demokratie als bestehende Staatsform nicht an. Vielmehr wird diese Staatsform als Ausformung des ihrer Ansicht nach kapitalistischen 232 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Systems angesehen. Ziel ist daher deren Abschaffung. Unterschiede bestehen, je nach ideologischer Ausrichtung in den Wegen, die zu diesem Ziel führen sollen. Alle Versuche, eine entsprechend angestrebte Gesellschaftsform in die Realität umzusetzen und zu etablieren, führten zu keinem dauerhaften Erfolg. Der linksextremistischen Ideologie liegen Theorien von kommunistischen Vordenkern zugrunde, die je nach Strömung in unterschiedlichem Ausmaß und in zum Teil auch voneinander abweichenden Interpretationen einfließen. Im Linksextremismus lassen sich grob zwei Strömungen unterscheiden. Die undogmatischen, meist in losen Zusammenhängen und sich nur an Ideologiefragmenten bedienenden Linksextremistinnen und Linksextremisten stellen den Großteil des gewaltorientierten Personenpotenzials. Die Grundsätze der dieses Spektrum beeinflussenden Lehren, insbesondere des Anarchismus und Kommunismus sowie die Erkenntnisse des Marxismus, werden nicht als verbindliche Glaubenssätze verstanden. Vielmehr kann kontinuierlich eine Anpassung an die aktuelle politische Situation und die heute bestehende Lebenswirklichkeit erfolgen. Die dogmatisch ausgerichteten Linksextremistinnen und Linksextremisten in Parteien und parteiähnlichen Strukturen orientieren sich dagegen an starren Glaubenssätzen innerhalb ihrer Ideologie. Insbesondere den dogmatischen Personenzusammenschlüssen dient das Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus als "wissenschaftliche" Ableitung zum revolutionären Handeln. Damit folgen sie der vermeintlich wissenschaftlichen Lehre von Karl Marx (1818-1883) und Friedrich Engels (1820-1895), nach der der Kommunismus die endgültige und vollkommene aller Wirtschaftsund Gesellschaftsformen ist. Konkrete Hinweise und Vorgaben für die Ausgestaltung der neuen Gesellschaftsbzw. Wirtschaftsordnung gaben sie nicht. Infolgedessen entwickelten verschiedene kommunistische Politiker und Philosophen Theorien und Strategien, wie der Umsturz und die Neugestaltung der Gesellschaft gelingen könnten. Wladimir Iljitsch Uljanow - besser bekannt als Lenin (1870-1924) begründete die These, nach der der Sozialismus als eine eigenständige Entwicklungsphase zwischen Kapitalismus und Kommunismus besteht. Lenin passte den Marxismus an die Bedingungen im Russland des beginnenden 20. Jahrhunderts an und entwickelte ihn so weiter. 233 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Von entscheidender Bedeutung sind im Leninismus die Strategie und Taktik der Revolution. Eine kleine Gruppe von Berufsrevolutionären habe als zentrale Führung das Proletariat zu leiten und durch Agitation und Propaganda zum sozialistischen Klassenbewusstsein sowie zur bewussten revolutionären Aktion zu führen. In der praktischen Umsetzung zeigte sich die Diskrepanz zwischen dem wissenschaftlichen Bewusstsein der Berufsrevolutionäre und dem Alltagsbewusstsein der Bevölkerung. Die Masse der Werktätigen wurde dadurch grundlegend von politischen Entscheidungen ausgeschlossen. In Schleswig-Holstein werden die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) und ihre Umfeldorganisationen dieser grundlegenden Ideologie zugeordnet. Josef W. Stalin (1879-1953) propagierte nach Lenins Tod den "Aufbau des Sozialismus in einem Land". Er reduzierte die marxistische Theorie auf ein Dogmensystem, das hauptsächlich der Rechtfertigung der Herrschaftsverhältnisse im Sinne der Kommunistischen Partei diente. Dieses System führte zur Beseitigung aller bürgerlichen Freiheiten und Rechtsgarantien und damit zu einem umfassenden Terror gegen weite Bevölkerungskreise. Heute wird die stalinistische Politik von linksextremistischen Gruppierungen überwiegend kritisch gesehen und abgelehnt. Die von Leo Trotzki (1879-1940) vertretenen Ansichten stellten keine tatsächliche Abspaltung vom Kommunismus sowjetischer Prägung dar. Die Lehre Trotzkis betonte die sozialistische Weltrevolution und kritisierte das autoritäre Parteimodell in der Sowjetunion als "bürokratisch entartet". Die trotzkistische Lehre setzt dabei auf eine direkte Demokratie durch die Errichtung der "Diktatur des Proletariats" in Gestalt der Rätedemokratie und das Beharren auf dem proletarischen Internationalismus. Insgesamt spielte Trotzki für die politische Entwicklung in der Sowjetunion eine beträchtliche Rolle, er befürwortete offen die Anwendung von Gewalt als legitimes revolutionäres Mittel, auch gegen die eigenen Kampfgenossen. In Schleswig-Holstein existieren die trotzkistischen Gruppen Sozialistische Alternative (SAV) und Marx 21. Der Maoismus verband seit dem Sieg Mao Tsetungs (1893-1976) in China 1949 die grundlegenden Gedanken des Marxismus-Leninismus mit traditionell chinesischen Elementen. Im Gegensatz zu Lenin vertrat Mao die Strategie der "Umzingelung der 234 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Städte durch das Land". Mao schrieb den Bauern die tragende Rolle der Revolution und Hauptstütze des Kommunismus in China zu. Diese Ideen Mao Tsetungs werden heute nicht mehr als die alleinige Schöpfung Maos angesehen, sondern viel mehr als "die Kristallisation der kollektiven Weisheit der Kommunistischen Partei Chinas" bezeichnet, um ihren Inhalt nach den politischen Erfordernissen jeweils neu bestimmen zu können. Die größte Gruppierung dieser ideologischen Ausrichtung ist die MarxistischLeninistische Partei Deutschland (MLPD), die auch Anhängerinnen und Anhänger in Schleswig-Holstein hat. Dem Anarchismus liegt eine philosophisch-politische Lehre zugrunde, die darauf zielt, die Gesellschaft vom Staat zu befreien. Jegliche politische Macht soll vernichtet werden. Dabei differenzieren Anarchistinnen und Anarchisten nicht zwischen demokratisch und diktatorisch organisierten Staaten. Der Staat an sich gilt als das Problem. Die Verweigerung von Hierarchie und Unterordnung führt zu einem prinzipiellen Misstrauen gegenüber jeder Organisationsform. Anarchistinnen und Anarchisten bilden deshalb zumeist lediglich lose strukturierte Gruppierungen. An die Stelle des Staates soll künftig eine freie Vereinigung von Einzelpersonen und Gruppen ohne Zwangsorganisationen treten, ohne geschriebene Gesetze, Polizei, Militär, Gerichte oder Gefängnisse. In einer solchen Gesellschaft sollen die Menschen aufgrund freiwilliger Verträge harmonisch miteinander leben. Die anarchistische Gesellschaft ist auf der Basis völliger Freiwilligkeit geordnet. In Schleswig-Holstein gehören dazu die Graswurzelbewegung und die Freie Arbeiterinnenund Arbeiter-Union (FAU). Besetzung von gesellschaftlich anerkannten Themenfeldern zur Zielerreichung Schwerpunkte linksextremistischer Agitation liegen grundsätzlich auf den Themenfeldern Antifaschismus und Antirassismus sowie Antikapitalismus und Antirepression. Entsprechende Begriffsbeschreibungen nach linksextremistischem Verständnis befinden sich im Teil Linksextremismus dieses Berichts in den Kapiteln 1.1, 1.3 sowie 3.1. Linksextremistinnen und Linksextremisten nutzen für ihre Themenfelder positiv besetzte Begriffe, die im zivilgesellschaftlichen Spektrum anerkannt sind und somit eine hohes Anschlusspotenzial an dieses Spektrum haben. Sie deuten diese positiv 235 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode besetzten Begriffe auf ihre extremistische Zielsetzung und versuchen darüber, bürgerliches Personenpotenzial für ihre Zwecke zu gewinnen. 2.4 Merkmale extremistischer Bestrebungen mit Auslandsbezug Die Aktivitäten der extremistischen Organisationen mit Auslandsbezug in Deutschland werden maßgeblich beeinflusst durch die aktuellen Ereignisse in den jeweiligen Herkunftsländern und durch die Vorgaben der dortigen zentralen Organisationseinheiten. Das Handeln in Deutschland ist vorrangig darauf ausgerichtet, die jeweiligen Hauptorganisationen in den Heimatländern zu unterstützen, sei es durch Geldspenden, Rekrutierung neuer Mitglieder, Vorhalten eines Rückzugsraumes für politisch verfolgte Organisationsmitglieder sowie durch Lobbyarbeit und Einflussnahme auf die öffentliche Meinung. Der Begriff Extremismus mit Auslandsbezug fasst unterschiedliche Bestrebungen zusammen, die ihren Ursprung jeweils in politischen, sozialen oder ethnischen Konflikten in Ländern außerhalb Deutschlands haben, und die nicht primär aus islamistischer Motivation handeln. Es geht dabei also nicht um ein einheitliches, tendenziell untereinander bündnisfähiges Spektrum, sondern um sehr unterschiedliche, teilweise gegenläufige Bestrebungen. Einige dieser Bestrebungen sind geprägt durch Ideologieelemente aus dem Linksextremismus und beziehen sich auf universelle kommunistische bzw. sozialistische Vordenkerinnen und Vordenker wie Marx und Lenin, so beispielsweise die türkisch-linksextremistische Marxistische Leninistische Kommunistische Partei (MLKP). Bei einigen extremistischen Ausländergruppierungen aus dem linken Spektrum ist die ursprüngliche sozialistische oder kommunistische Ausrichtung inzwischen in den Hintergrund getreten und durch eigene Ideologieelemente und Forderungen modifiziert worden, so beispielsweise bei der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) (vgl. Ziffer 1.1). Bei anderen extremistischen Bestrebungen mit Auslandsbezug finden sich Ideologieelemente des Rechtsextremismus in Form von Rassismus und einer nationalistischen Prägung, die der eigenen Volksgruppe einen deutlich höheren Wert beimisst als anderen Ethnien. Die Vordenkerinnen und Vordenker der jeweiligen Ideologie stammen in der Regel aus der jeweiligen Volksgruppe, die sie ideologisch überhöhen, beispielsweise Nihal Atsiz für die Ülkücü-Bewegung. 236 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Obwohl die Aktivitäten dieser extremistischen Organisationen sich nicht primär gegen die Bundesrepublik Deutschland richten, sind sie für die äußere und innere Sicherheit Deutschlands von Bedeutung: Eine Unterstützung von Organisationen, die im Ausland gewalttätig und terroristisch agieren, von deutschem Boden aus gefährdet auswärtige Belange der Bundesrepublik und schadet der Völkerverständigung. Das gewaltsame Austragen von Konflikten verschiedener Migrantengruppen untereinander innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt die innere Sicherheit, missachtet das staatliche Gewaltmonopol und gefährdet die verfassungsmäßigen Rechte der jeweiligen Opfer. In Schleswig-Holstein sind hinsichtlich des Extremismus mit Auslandsbezug vor allem die Wechselwirkungen der mitgliederstärksten Beobachtungsobjekte mit Bezug zur Türkei, nämlich der PKK (siehe 1.1) und des türkischen Rechtsextremismus/Ülkücü-Bewegung (siehe 1.3), relevant. Die PKK wird vom Verfassungsschutz in erster Linie beobachtet, weil sie auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Dies äußert sich dergestalt, dass sie im Ausland ihre politischen Ziele mit militärischer und terroristischer Gewalt verfolgt und diese Gewaltanwendung durch Spendensammlungen und Rekrutierungen in Deutschland fördert. Obwohl die PKK in Europa seit Jahren auf spektakuläre Gewaltaktionen verzichtet, um sich im politischen Raum als seriöse Interessenvertretung für kurdische Belange zu profilieren, gefährdet ihre Tätigkeit auch die innere Sicherheit Deutschlands: Durch einen flächendeckend vorhandenen Kaderapparat und eigene Medien kann die PKK kurzfristig Tausende von Anhängerinnen und Anhängern zu Protestwellen vorgegebener Intensität mobilisieren. Nach dem Verständnis der PKK umfasst das von ihr sogenannte friedliche Protestverhalten auch Straftaten wie zum Beispiel Hausund Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährliche Eingriffe in den Verkehr. Gewalttätige Ausschreitungen - vor allem gegen rechtsextremistische türkische Personen - im Rahmen von Versammlungslagen werden von den PKK-nahen Organisationen in Deutschland ebenso billigend in Kauf genommen wie Sachbeschädigungen und Brandanschläge gegen türkische Objekte durch sogenannte Apoistische Jugendinitiativen. Der Begriff "apoistisch" nimmt Bezug auf den PKK-Gründer Abdullah Öcalan, der von seinen Anhängern verehrend "Apo" - Kurdisch für "Onkel" - genannt wird. "Apoistisch" bedeutet folglich "Öcalan-treu". Der Begriff "Apoistische Jugendinitiative" wird 237 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode regelmäßig in Bekennungen zu Straftaten auf der Internetseite der PKK-Jugendorganisation verwendet. Der türkische Linksextremismus umfasst ein breites Spektrum an verschiedenen Organisationen und Parteien. In Schleswig-Holstein ist vorwiegend die MLKP vertreten. Ihre Ideologie ist kommunistisch mit einer marxistisch-leninistischen Ausprägung. Für die meisten der türkisch linksextremistischen Organisationen gilt Deutschland als Rückzugsraum, weshalb dort grundsätzlich keine gewaltsamen Aktionen durchgeführt werden. Allerdings wird über die Mitglieder, von Deutschland aus, finanzielle und logistische Unterstützung für gewaltsame Aktionen in der Türkei geleistet. Dadurch gefährden sie auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland. Die Ülkücü-Bewegung zeichnet sich durch einen übersteigerten Nationalismus aus, welcher sich insbesondere in der Forderung nach einer Vereinigung aller Turkvölker in einem gemeinsamen Staat auszeichnet. Die Anhängerschaft der Ülkücü-Bewegung sieht im Türkentum eine Überlegenheit gegenüber anderen Völkern und Nationen. Damit geht eine rassistische Grundhaltung einher. Die Ülkücü-Bewegung richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker. Für die Bewegung sind vor allem Themen, welche ihren Ursprung in der Türkei haben, von Interesse. Hierzu spielen insbesondere außenpolitische sowie wirtschaftliche und historische Themen eine Rolle. 2.5 Merkmale der Reichsbürger und Selbstverwalter Reichsbürgerinnen und Reichsbürger und Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter stellen eine eigene Form des politischen Extremismus dar. Sie weisen nur in Teilen Bezüge zum Rechtsextremismus auf. Reichsbürgerinnen und Reichsbürger und Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter erkennen aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen die Bundesrepublik Deutschland und damit auch die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht an. Reichsbürgerinnen und Reichsbürger stützen ihre Argumentation auf das "Deutsche Reich", das nach ihrer Auffassung fortbesteht. 238 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter hingegen stellen nicht unbedingt auf das "Deutsche Reich" ab, verwenden aber ähnliche Argumentationsmuster. Teilweise beanspruchen sie eigene "Hoheitsgebiete", die sie "selbst verwalten". Ablehnung des Demokratieund Rechtsstaatsprinzips Die Verfassungsfeindlichkeit der Reichsbürgerinnen und Reichsbürger und Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter ergibt sich in erster Linie aus der Tatsache, dass sie den Staat und seine Rechtsordnung als nicht existent oder für nicht bindend erklären. Daraus leiten sie ein umfassendes Widerstandsrecht gegen staatliche Maßnahmen ab. Konkret äußert sich diese Haltung beispielsweise in der Weigerung, rechtliche Pflichten gegenüber dem Staat zu erfüllen, wie das Zahlen von Steuern, Gebühren und Abgaben. So werden zahlreiche, teilweise verbal-aggressiv formulierte Schreiben mit pseudojuristischen Argumenten an Behörden versandt, in denen die Existenz der Bundesrepublik bestritten wird und stattdessen von einer "BRD-GmbH" oder in Bezug auf staatliche Stellen wie Behörden und Kommunen von privatwirtschaftlichen Firmen oder Unternehmen gesprochen wird. Sie meinen, diese Behauptung untermauern zu können, indem sie auf entsprechende Auszüge aus öffentlichen Firmenregistern hinweisen, in denen auch Behörden eingetragen sind. Bleibt eine Reaktion behördlicherseits aus, wird dies als Zustimmung gewertet. Teilweise versuchen Reichsbürgerinnen und Reichsbürger und Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter, durch Schadensersatzforderungen, Bußgelder oder sogar angedrohte Zwangsmaßnahmen gegen Behörden und deren Beschäftigte Druck auszuüben und sie einzuschüchtern. Dabei berufen sie sich auf ihre eigene Rechtsprechung und eigene Richterinnen und Richter. Die fortlaufende Weigerung, berechtigten Forderungen staatlicher Stellen nachzukommen, führt im Ergebnis zu behördlichen Vollstreckungsmaßnahmen. Diese wiederum wertet die Szene als unberechtigte Angriffe und nimmt daraus ein Widerstandsund Notwehrrecht etwa gegenüber Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern und Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten für sich in Anspruch. In Verbindung mit der 239 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode auffällig hohen Affinität zu Waffen geht daher von der Reichsbürgerund Selbstverwalterszene ein latent hohes Gefahrenpotenzial aus. Bürger sind nur "Personal" Da für Reichsbürgerinnen und Reichsbürger und Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter die Bundesrepublik Deutschland kein Staat ist, sind dessen Bürgerinnen und Bürger nach ihrer Auffassung nur "Personal" einer unter Besatzung der Alliierten stehenden GmbH. Der Personalausweis dokumentiere mithin nur die "Betriebszugehörigkeit" zu dieser privatrechtlichen Gesellschaft. Auf die daraus folgende gängige Praxis von Szeneangehörigen, ihren Personalausweis bei Behörden abzugeben, reagierte das Innenministerium Schleswig-Holstein mit der Einführung einer sogenannten Aufbewahrungsgebühr. So sind bis zu vier Euro pro Tag für die Verwahrung des Ausweises zu entrichten. Mit Einführung der Gebühr gingen die Aufforderungen zur Verwahrung von Ausweispapieren drastisch zurück. Der Staatsangehörigkeitsausweis galt unter Anhängerinnen und Anhängern der Reichsbürgerbewegung lange als das einzige gültige Ausweisdokument. Er geht auf das Reichsund Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahr 1913 zurück, das im Jahr 2000 zum Staatsangehörigkeitsgesetz novelliert wurde. Der Staatsangehörigkeitsausweis wird wegen der Farbgebung des Dokuments in der Reichsbürgerszene auch als "gelber Schein" bezeichnet. Da die Behörden inzwischen nur noch in begründeten Fällen einen Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen, hat dieses Dokument in der Reichsbürgerszene praktisch keine Bedeutung mehr. 2.6 Merkmale der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates Verunglimpfung demokratischer Prozesse Delegitimiererinnen und Delegitimierer machen den demokratischen Rechtsstaat, dessen Entscheidungen und seine Repräsentanten verächtlich. Die Szene verunglimpft demokratische Prozesse und setzt unter anderem in diffamierender Weise den parlamentarisch-demokratischen Rechtsstaats mit der NS-Diktatur gleich. Staatliche Maßnahmen werden als illegitim gesehen. Die Delegitimiererszene leitet daraus ein Widerstandsrecht ab, das die Androhung von Gewalt und Sabotageaktionen miteinschließt. 240 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Verbale Agitation, Drohungen und realweltliche Aktionen zielen auf eine Delegitimierung des Staates ab. Sie richten sich aktiv-kämpferisch gegen das Demokratieund Rechtsstaatsprinzip und gefährden die Sicherheit des Staates. Keine einheitliche Ideologie und kein Gegenentwurf zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung Delegitimiererinnen und Delegitimierer verfügen über keine einheitliche neue oder hergebrachte Ideologie. Sie greifen auf einzelne Elemente unterschiedlicher Ideologien zurück und verfolgen keinen klar definierten politisch-gesellschaftlichen Gegenentwurf zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Dies unterscheidet sie im Kern von den bislang bekannten verfassungsfeindlichen Bestrebungen wie dem Rechtsextremismus, dem Linksextremismus, dem Salafismus, der Reichsbürgerbewegung oder dem Extremismus mit Auslandsbezug. Rekurs auf Verschwörungstheorien Die Szene nutzt nahezu durchgängig Versatzstücke verschiedenster Verschwörungserzählungen. Oftmals weisen diese Theorien antisemitische Narrative und Ressentiments auf. Delegitimiererinnen und Delegitimierer eint eine deutlich ausgeprägte Elitenfeindlichkeit und ein absolutes "Freund-Feind-Denken". Der Rückgriff auf die QAnon-Ideologie entfaltet dabei eine erhebliche katalysatorische Wirkung. QAnon-Anhänger halten zum Beispiel die Corona-Pandemie für ein Konstrukt, eine internationale Verschwörung pädophiler Eliten, um eine weltweite Diktatur zu errichten. Fake News Zur vermeintlichen Nachvollziehbarkeit ihrer verfassungsfeindlichen Bestrebung verbreiten Delegitimiererinnen und Delegitimierer in erheblichem Umfang falsche Nachrichten. Für die sogenannten Fake News nutzen sie in der Regel den Messengerdienst Telegram. Diese Aufforderungen und Aussagen belegen, dass das Gewaltmonopol des Staates, das parlamentarische System und rechtsstaatliche Verfahren verächtlich gemacht und abgelehnt werden. Die kontinuierliche Agitation der Delegitimiererinnen und Delegitimierer, die darüber hinaus auch Verstöße gegen den Gedanken der Völkerverständigung aufweist, zielt auf eine breite Akzeptanz in der bürgerlichen Mitte der 241 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Gesellschaft und damit im Ergebnis auf eine Destabilisierung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. 242 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 XI Liste der im Bericht genannten extremistischen Organisationen 1 Rechtsextremistische Organisationen Aryan Circle (AC) Bollstein Kiel Der III. Weg Die Rechte Hammerskins Identitäre Bewegung (IB) Junge Nationalisten (JN) Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Nationalsozialisten Bad Segeberg (NSBS) Völkisch-nationalistischer Personenzusammenschluss (ehemals "Flügel") in der AfD 2 Islamistische und islamistisch-terroristische Organisationen al-Qaida/Kern-al-Qaida (AQ) al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) al-Quds-Brigaden/Quds-Einheit (pers.: Qods-Pasdaran/Sepahe-Qods) Föderale Islamische Union (FIU) Furkan-Gemeinschaft (Furkan Egitim ve Hizmet Vakfi) Generation Islam (GI) HAMAS (Harakat al-Muqawama al-Islamiyya) Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS; vormals Jabhat al-Nusra - JaN) Hizb Allah/Hisbollah Hizb-i Islami Afghanistan (Islamische Partei Afghanistan, HIA) Hizb ut-Tahrir (Partei der Befreiung, HuT) Islamischer Staat (IS; vormals "Islamischer Staat im Irak und Großsyrien" - ISIS) Islamischer Staat Provinz Groß-Sahara (Greater Sahara) Islamischer Staat Provinz Sinai Islamisches Zentrum Hamburg (IZH) Milli Görüs-Bewegung Muslimbruderschaft/Muslimbrüder (MB; al-Ikhwan al-Muslimun) Palästinensischer Islamischer Jihad 243 Drucksache 20/94 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Palestine Liberation Organization (Palästinensische Befreiungsorganisation) Realität Islam (RI) al-Shabab (Harakat al-Shabab al-Mujaheddin) Tablighi Jama'at (Missionierungsgesellschaft) Taliban Tanzim Hurras ad-Din (THD; "Organisation der Wächter der Religion") Türkische Hizbullah (TH) Waisenkinderprojekt Libanon e. V. (WKP) 3 Linksextremistische Organisationen Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Freie Arbeiterinnenund Arbeiter-Union (FAU) Graswurzelbewegung Interventionistische Linke (IL) Marx 21 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) Perspektive Solidarität Kiel (PSK) Rote Hilfe e. V. (RH) Sozialistische Alternative (SAV) Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) TurboKlimaKampfGruppe (TKKG) 4 Extremistische Organisationen mit Auslandsbezug (nicht islamistisch) Arbeiterpartei Kurdistans (Partiya Karkeren Kurdistane, PKK) Demokratischer Gesellschaftskongress der Kurd*innen in Europa (Kongreya Civaken Demokratik a Kurdistaniyen Li Ewropa, KCDK-E) Demokratische Kurdische Gemeinde Zentrum Neumünster e. V. (DKTM Neumünster) Föderation Demokratisches Gesellschaftszentrum der Kurdinnen in Nord Deutschland e. V. (Federasyona Civaka Demokratik a Kurdistaniyan le Bakure Alman, FED-DEM) Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine (Avrupa Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu, ADÜTDF) Frauenverteidigungseinheiten (Yekineyen Parastina Jin, YPJ) 244 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 20. Wahlperiode Drucksache 20/94 Freiheitsfalken Kurdistans (Teyrebazen Azadiya Kurdistan, TAK) Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (Koma Civaken Kurdistan, KCK) Konföderation der Gemeinschaften Mesopotamiens in Deutschland (KON-MED) Kurdisches Gemeindezentrum Schleswig-Holstein e. V. (DKTM Kiel) Marxistische Leninistische Kommunistische Partei (MLKP) Partei der Demokratischen Union (Partiya YekitA(r)ya Demokrat, PYD) Partei der Nationalistischen Bewegung (Milliyetci Hareket Partisi, MHP) Patriotisch revolutionäre Jugendbewegung (Tevgera Ciwanen Welatparez u Soresger, TCS) Verband der Studierenden aus Kurdistan (Yekitiya Xwendekaren Kurdistan, YXK) Vereinte Revolutionäre Bewegung der Völker (Halklarin Birlesik Devrim Hareketi, HBDH) Volksverteidigungskräfte (Hezen Parastina Gel, HPG) Volksverteidigungseinheiten (Yekineyen Parastina Gel, YPG) Young Struggle (YS) 5 Reichsbürger und Selbstverwalter Amt für Menschenrecht Geeinte Deutsche Völker und Stämme (GdVuSt) Königreich Deutschland (KRD) Staatenbund Deutsches Reich Verfassungsgebende Versammlung (VV) 245