Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2017 Verfassung Terrorismus Information Linksextremismus Extremismusprävention Ausländerextremismus Aufklärung Islamismus Bewertung Spionageabwehr Demokratiestärkung Rechtsextremismus Analyse Scientology Sensibilisierung Wirtschaftsschutz IMPRESSUM Herausgeber Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Halberstädter Straße / "Am Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Bezugsadresse: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 18 49 39008 Magdeburg Tel: 0391/567-3900 Druck: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Merseburger Straße 2 06110 Halle (Saale) Dieser Verfassungsschutzbericht ist auch im Internet abrufbar: https://mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/ verfassungsschutzberichte-zum-downloaden/ Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2017 Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Vorwort Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, ein Blick in die Medien macht es derzeit überdeutlich: Antisemitismus ist nach wie vor eine beschämende Realität in Deutschland. Es ist erschreckend und erschütternd, dass Hass auf Juden, judenund israelfeindliche Agitation, antijüdische Hetze in sozialen Medien und Angriffe auf jüdische Bürger und Einrichtungen auch 2018 in unserem Land festzustellen sind. Er existiert über ideologische Grenzen hinweg in allen extremistischen Erscheinungsformen, im Rechtswie im Linksextremismus, aber auch im Islamismus, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung und Wirkungskraft. Antisemitismus ist leider kein neues Phänomen, historische Daten und Gedenktage erinnern uns daran: Vor 85 Jahren war es die so genannte "Machtergreifung" der Nationalsozialisten, die die systematisch betriebene Entrechtung und Unterdrückung der Juden nach sich zog und sich zunächst perfide im Gewand staatlicher Regelungen zeigte, die zweifelsohne Unrecht darstellten. Nur fünf Jahre später, vor 80 Jahren, machten die Gewalttaten und Zerstörungen der Reichspogromnacht deutlich, welchen Grad der Verrohung antisemitische Propaganda zu erzeugen im Stande war. Dies war ein grausamer Auftakt für das, was uns heute im historischen Gedächtnis als Shoah vor Augen steht: Die Ermordung von mehr als sechs Millionen Juden und der Verlust jüdischer Kultur und jüdischen Lebens in vielen Teilen Europas als Folge der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Diese Katastrophe, ein historisches Trauma, dessen Folgen bis in unsere Zeit hineinwirken, war aber auch eine Zäsur. Sie war Ausgangspunkt für Entwicklungen, diesem Unrecht etwas entgegenzusetzen. Ich erinnere an die Einsetzung des Parlamentarischen Rates in den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands im Jahr 1948, der das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erarbeitete. Es waren auch und gerade die Erfahrungen der Shoah, die die Schöpfer des Grundgesetzes vor 70 Jahren maßgeblich beeinflussten, eine neue Rechtsordnung für Deutschland zu entwerfen. Die wertgebende Beschreibung der grundlegenden Bestimmungen zur Menschenwürde, zu den Grundrechten und den Grundprinzipien des demokratischen Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 III Vorwort Rechtsstaates - das, was wir die freiheitliche demokratische Grundordnung nennen - ist Ausdruck dieser Verantwortung. Leider sehen das nicht alle Menschen in unserem Land so. Die Ausgrenzung "der Anderen" und die ideologisch fundierte Behauptung von Ungleichwertigkeit menschlicher Existenz bei gleichzeitigem Führungsanspruch der eigenen Gruppe und Überzeugung ist ein verbindendes Element der extremistischen Phänomenbereiche in Sachsen-Anhalt, über deren Einstellungen und Aktivitäten im Berichtsjahr 2017 diese Publikation informiert. Gerade in den vergangenen Jahren mussten wir erkennen, dass sich verändernde politische und ökonomische Bedingungen in der Gesellschaft nicht nur "traditionellen Extremisten" Nahrung für ihre Propaganda geben, sondern dass weitere extremistische Ideologien auftreten und offensichtlich Zulauf erhalten wie zum Beispiel die so genannte Reichsbürgerszene. Seit einigen Jahren sind es vor allem islamistische Strömungen, die auch in Sachsen-Anhalt Anhänger finden. Im vergangenen Jahr wurde es sehr deutlich, wie Islamisten danach streben, Einfluss zu gewinnen. Sie versuchen, in muslimischen Gemeinden Fuß zu fassen, ihren Einfluss zu erweitern und zu konsolidieren. Dabei verbreiten sie ihre extremistischen ideologischen Ansichten und schüren zum Beispiel Hass gegen Israel. Nicht immer ist das offensichtlich und sofort zu erkennen, denn nach außen geben sie sich häufig offen und tolerant und suchen Kontakte zu politischen und gesellschaftlichen Akteuren, um vorgebliche Integrität vorzutäuschen. Dabei missbrauchen und instrumentalisieren sie auch legitime und von der grundgesetzlichen Religionsfreiheit geschützte muslimische Religionsausübung für ihre extremistischen Ziele. Extremismus in all seinen Erscheinungsformen ist entschieden entgegen zu treten. Der Verfassungsschutz trägt seinen Teil dazu bei, indem er Informationen über extremistische Bestrebungen sammelt, bewertet und auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Lassen Sie mich dennoch betonen: Die Auseinandersetzung mit Extremismus und der richtige Umgang mit Extremisten sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nicht nur Aufgabe von Regierungen, Ministerien und Behörden. Sie muss immer wieder eingeübt und überzeugt gelebt werden. Staatliche und zivilgesellschaftliche Einrichtungen sind IV Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Vorwort gleichermaßen gefordert, Extremisten und ihren Ideologien im Diskurs und im Handeln entschieden entgegen zu treten und für die Werte unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung aktiv einzustehen. Ihr Holger Stahlknecht Minister für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 V Inhalt VERFASSUNGSSCHUTZ IN SACHSEN-ANHALT 8 GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND FUNKTION 8 Schwerpunktaufgaben 10 Arbeitsweise 11 Öffentlichkeitsarbeit 12 Präventionsarbeit 13 Auskunftserteilung 15 RECHTSEXTREMISMUS 16 "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) 20 Partei "DIE RECHTE" 24 Partei "Der III. Weg" 28 "Europäische Aktion" (EA) 30 Nationalsozialisten (Neonazis) 33 "Artgemeinschaft - Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung" e.V. ("Artgemeinschaft") 43 "Identitäre Bewegung Deutschland" (IBD) 45 Subkulturell geprägte Rechtsextremisten 51 "Magdeburger gegen die Islamisierung des Abendlandes 2.0" 66 REICHSBÜRGERSZENE 68 "Reichsregierungen", "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" 70 LINKSEXTREMISMUS 76 Gewaltbereite Linksextremisten, insbesondere Autonome 82 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) 90 "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland" (MLPD) 93 "Rote Hilfe e.V." (RH) 96 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 99 "Arbeiterpartei Kurdistans" (kurdisch: Partiya Karkeren Kurdistan, kurz PKK) 100 VI Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Inhalt ISLAMISTISCHE UND ISLAMISTISCHTERRORISTISCHE BESTREBUNGEN 107 Salafistische Bestrebungen 109 "Gemeinschaft der Verkündigung der Mission" (Urdu: "Tablighi Jama'at", TJ) 113 Muslimbruderschaft (MB) / "Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V." (IGD) / HAMAS 115 SCIENTOLOGY-ORGANISATION (SO) 118 SPIONAGEABWEHR 121 Russische Nachrichtendienste 122 Chinesische Nachrichtendienste 122 Nachrichtendienstliche Aktivitäten im Kontext der Flüchtlingsbewegungen 124 Wirtschaftsschutz 125 Cyberangriffe 127 Proliferationsabwehr 128 Mitarbeit der Bevölkerung 129 GEHEIMSCHUTZ 130 Geheimschutz im öffentlichen Bereich 130 ANHANG StatiStik 132 RegiSteRanhang 134 VeRfaSSungSSchutzgeSetz deS LandeS SachSen-anhaLt 137 StichwoRtVeRzeichniS 161 abküRzungSVeRzeichniS 171 PubLikationSLiSte 174 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 VII Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt VERFASSUNGSSCHUTZ IN SACHSEN-ANHALT GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND FUNKTION Die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung; sie soll den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder gewährleisten. Die Aufgaben des Verfassungsschutzes in unserem Bundesland nimmt das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt als Verfassungsschutzbehörde wahr. Der Verfassungsschutz informiert im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags die Landesregierung und andere Stellen. Diese sollen dadurch in die Lage versetzt werden, die erforderlichen Maßnahmen ergreifen zu können. Ebenso unterrichtet er die Öffentlichkeit über seine Aufgabenfelder (vgl. SS 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt; nachfolgend VerfSchG-LSA). Sie bestehen in der Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. fortwirkende Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungsund Abwehrdienste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere des Ministeriums für Staatssicherheit oder des Amtes für Nationale Sicherheit, im Sinne der SSSS 94 bis 99, 129 und 129a des Strafgesetzbuches (StGB), 3. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht im Geltungsbereich des Grundgesetzes (GG), 4. Bestrebungen im Geltungsbereich des GG, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 5. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 GG), insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 GG) gerichtet sind. 8 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt Unter Bestrebungen im verfassungsschutzrechtlichen Sinn sind politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in oder für einen Personenzusammenschluss zu verstehen, die sich gegen die oben unter den Nummern 1., 4. und 5. genannten Schutzgüter richten. Ein Personenzusammenschluss besteht aus mehreren, gemeinsam handelnden Personen. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, gelten nur dann als Bestrebung und werden vom Verfassungsschutz beobachtet, wenn sie auf die Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut des VerfSchG-LSA erheblich zu beschädigen (vgl. SS 5 Abs. 1 VerfSchG-LSA). Voraussetzung für das Sammeln und Auswerten von Informationen ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für vorstehend genannte Bestrebungen oder Tätigkeiten. Für das Handeln der Verfassungsschutzbehörde ist es nicht erforderlich, dass eine konkrete Gefahr besteht oder eine begangene Straftat vorliegt. Der Verfassungsschutz wird bereits im Vorfeld konkreter Gefahren oder Straftaten tätig. Insbesondere darin kommt auch die Frühwarnfunktion des Verfassungsschutzes zum Ausdruck. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 9 Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt Schwerpunktaufgaben Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung Eine Schwerpunktaufgabe des Verfassungsschutzes besteht gemäß SS 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA im Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, mithin dem Schutz der nicht zur Disposition stehenden Elemente des Grundgestzes. In seinem Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - führt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aus, dass der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne von Art. 21 Abs. 2 GG jene zentralen Grundprinzipien umfasst, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind. Dies sind: * Prinzip der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), * Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG), * Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (Art. 20 Abs. 3 GG). Ihren Ausgangspunkt findet die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG). Die Garantie der Menschenwürde umfasst insbesondere die Wahrung personaler Individualität, Identität und Integrität sowie die elementare Rechtsgleichheit. Ferner ist das Demokratieprinzip konstitutiver Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Unverzichtbar für ein demokratisches System sind die Möglichkeit gleichberechtigter Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am Prozess der politischen Willensbildung und die Rückbindung der Ausübung der Staatsgewalt an das Volk (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG). Für den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind schließlich die im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt (Art. 20 Abs. 3 GG) und die Kontrolle dieser Bindung durch unabhängige Gerichte bestimmend. Zugleich erfordert die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit des Einzelnen, dass die Anwendung physischer Gewalt den gebundenen und gerichtlicher Kontrolle unterliegenden staatlichen Organen vorbehalten ist. Dem entspricht die gesetzliche Aufzählung der Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in SS 5 Abs. 2 VerfSchG-LSA, ergänzt um den Verweis auf die in der Landesverfassung konkretisierten Menschenrechte. 10 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt Spionageabwehr Die Spionageabwehr ist gemäß SS 4 Abs. 1 Nr. 3 VerfSchG-LSA Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde. Sie beschäftigt sich mit der Aufklärung, Abwehr und Verhinderung von Spionageaktivitäten fremder Nachrichtendienste. Auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland und Völkerverständigung Ein anderer Arbeitsschwerpunkt des Verfassungsschutzes ist die Beobachtung von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Dazu gehören in erster Linie gewaltbereite extremistische Gruppen mit Auslandsbezug, die von unserem Staatsgebiet aus gewaltsame Aktionen planen und vorbereiten, um die politischen Verhältnisse im Ausland, vordringlich in ihrem Herkunftsland, gewaltsam zu verändern und dadurch die staatlichen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den betroffenen Staaten beeinträchtigen (vgl. SS 4 Abs. 1 Nr. 4 VerfSchG-LSA). Sofern sich Bestrebungen gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker richten, unterliegen diese ebenfalls der Beobachtung durch den Verfassungsschutz (vgl. SS 4 Abs. 1 Nr. 5 VerfSchG-LSA). Davon erfasst sind Personenzusammenschlüsse die darauf abzielen, konfessionelle oder ethnische Gruppen im Ausland zu bekämpfen. Mitwirkung in Angelegenheiten des Geheimschutzes Auf der Grundlage von SS 4 Abs. 2 VerfSchG-LSA wirkt die Verfassungsschutzbehörde auch im Rahmen des Geheimschutzes und des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes bei Sicherheitsüberprüfungen von Personen des öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichs mit. Sie berät zudem bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen. Arbeitsweise Bei seiner Informationserhebung stützt sich der Verfassungsschutz weitgehend auf offen zugängliches Material wie Zeitungen, wissenschaftliche Veröffentlichungen, Rundfunkberichte, Interviews, Parteiprogramme und offene Internetinhalte. Er darf Informationen auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln, insbesondere durch Einsatz von Vertrauenspersonen und Gewährspersonen, Observation, Bildund Tonaufzeichnungen und die Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 11 Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen verdeckt erheben (vgl. SS 7 Abs. 3 Verf-SchG-LSA). Zu den nachrichtendienstlichen Mitteln zählt auch die Brief,Postund Telefonkontrolle. Der hiermit verbundene Eingriff in das Grundrecht nach Artikel 10 GG ist nach Maßgabe des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz) zulässig. Die Verfassungsschutzbehörde erhebt, verarbeitet und nutzt die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten. Dies geschieht unter Beachtung des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt und der besonderen Regelungen des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt. Die Landesregierung unterliegt auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes der Kontrolle des Landtages. Diese Aufgabe nimmt die Parlamentarische Kontrollkommission wahr (vgl. SSSS 24 ff. VerfSchG-LSA). Für besondere Aufgaben des Verfassungsschutzes waren im Haushaltsplan 2017 im Einzelplan 03 insgesamt 806.400 Euro angesetzt. Der Verfassungsschutzbehörde standen im Berichtsjahr 109 Dienstposten/Arbeitsplätze zur Verfügung. Öffentlichkeitsarbeit Mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit unterstützt die Verfassungsschutzbehörde die geistig-politische Auseinandersetzung mit extremistischem und terroristischem Gedankengut und dient damit dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Regierung und Parlament, aber auch Bürgerinnen und Bürger werden so über Aktivitäten und Absichten verfassungsfeindlicher Organisationen informiert. Verfassungsschutzbericht Die Verfassungsschutzbehörde erfüllt mit diesem Bericht ihre gesetzlichen Unterrichtungspflichten, die in SS 15 Abs. 1 und 2 VerfSchG-LSA normiert sind. Bitte beachten Sie folgende redaktionelle Hinweise: * Soweit der Verfassungsschutzbericht einzelne Gruppierungen namentlich darstellt, handelt es sich - sofern nicht anders erwähnt - um Fälle, bei denen die vorliegenden Erkenntnisse in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche 12 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt Ziele im Sinne des SS 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA verfolgt, es sich mithin um eine extremistische Gruppierung handelt (siehe Registeranhang). Allerdings erwähnt der Verfassungsschutzbericht nicht alle Beobachtungsobjekte der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt. Die Nennung lediglich extremistisch beeinflusster Gruppierungen dient dem Verständnis des sachlichen Zusammenhangs. * Hinweise auf Geschehnisse außerhalb Sachsen-Anhalts sind in diesen Bericht aufgenommen, sofern sie für das Verständnis des Gesamtzusammenhangs erforderlich sind. * Die in Anführungszeichen gefassten Textteile sind, so es sich um Zitate handelt, in der Originalschreibweise wiedergegeben. * Die jeweiligen Mitgliederzahlen der Personenzusammenschlüsse sind zum Teil geschätzt und gerundet. * Personenund Funktionsbezeichnungen in diesem Bericht gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. * Fußnoten sind fortlaufend im jeweiligen Abschnitt ausgewiesen. Die Verfassungsschutzberichte der letzten fünf Jahre können im Internet unter der Adresse: www.mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz heruntergeladen oder bei der Verfassungsschutzbehörde kostenlos angefordert werden. Präventionsarbeit Die Extremismusprävention ist seit Jahren ein fester Bestandteil der Arbeit des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt. Die Verfassungsschutzbehörde informiert Landtag, Landesregierung, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Kommunen und weitere Behörden, um frühzeitig vor Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung zu warnen. Der Verfassungsschutz steht somit allen Menschen im Land als Informationsdienstleister zur Verfügung. Dieser Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch mit Behörden sowie sonstigen privaten und zivilen Institutionen über die Aufgabenfelder des Verfassungsschutzes und die damit einhergehende Bereitstellung von Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen ist ein Bestandteil des unmittelbaren Demokratieschutzes. Deshalb ist uns die Unterrichtung der Öffentlichkeit ein wichtiges Anliegen. Dies geschieht mit dem jährliVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 13 Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt chen Verfassungsschutzbericht, öffentlichen Vorträgen und Fachtagungen sowie über unsere Internetseiten und die Pressearbeit. Themenfelder sind insbesondere die verschiedenen Erscheinungsformen des politischen Extremismus: Rechtsextremismus, Reichsbürgerszene, Linksextremismus, Ausländerextremismus und Islamismus. Im Bereich der Spionageabwehr sowie des Wirtschaftsund Wissenschaftsschutzes bietet die Verfassungsschutzbehörde Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen neben allgemeinen Informationen auch vertrauliche Beratung und Unterstützung zum Schutz vor Spionage an. Der Verfassungsschutz hat im Berichtsjahr Vorträge, Informationsveranstaltungen und Schulungen für Angehörige der Polizei, der Justiz und anderer Behörden sowie für Institutionen, Verbände und Unternehmen angeboten. Darüber hinaus nahmen Vertreter des Verfassungsschutzes als Referenten an Veranstaltungen zivilgesellschaftlicher Institutionen teil, z.B. Gewerkschaften oder Stiftungen. Eine intensive Zusammenarbeit besteht auch mit Wirtschaftsverbänden und Unternehmen. Im Berichtsjahr konnten mit Vorträgen und Informationsveranstaltungen rund 2.200 Personen zu den Themenfeldern und Aufgaben des Verfassungsschutzes informiert werden. Besonders stark nachgefragt waren die Themenfelder Reichsbürgerszene und Islamismus. Mittlerweile ist zudem ein steigendes Informationsinteresse zum Linksextremismus zu verzeichnen. Die Veranstaltungsformate richten sich sowohl an größere Personenkreise, in denen möglichst viele Adressaten erreicht werden, als auch an kleinere Runden, in denen ein gezielter und gegebenenfalls vertraulicher Austausch von Wissen und Erfahrungen stattfinden kann. Beispielhaft sei auf einen Vortrag vor 400 Polizeischülern an der Fachhochschule der Polizei in Aschersleben verwiesen sowie auf mehrere betriebsinterne Schulungsveranstaltungen zum Thema "Cyberangriffe und Wirtschaftsspionage" für sachsen-anhaltische Unternehmen. Von Veranstaltern und sonstigen Interessierten kann dieses Angebot nachgefragt werden und Referenten des Verfassungsschutzes können zu Veranstaltungen eingeladen werden. Das Vortragsangebot nutzen auch diverse Bildungseinrichtungen. Dem jeweiligen Veranstalter oder dem unterrichtsgestaltenden Lehrer obliegt die Einbindung in das eigene Veranstaltungsoder pädagogische Konzept. Die Vorträge bilden Beiträge zur Information und sind Grundlage für weiterführende Diskussionen. 14 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt Wünschen Sie weitere Informationen? Dann wenden Sie sich bitte direkt an uns: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Nachtweide 82 39124 Magdeburg Telefon: +49(0)391/567-3900 E-Mail: verfassungsschutz@mi.sachsen-anhalt.de oder besuchen Sie uns im Internet unter www.mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz Hier finden Sie weitere Informationen und unsere aktuellen Publikationen, die wir Ihnen auch am Ende dieses Berichts vorstellen. Auskunftserteilung Jeder Bürger kann unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten beantragen. Die Verfassungsschutzbehörde ist nach SS 14 Abs. 1 VerfSchG-LSA grundsätzlich verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Geht ein Ersuchen ein, wird der Ersuchende zunächst gebeten, eine Kopie seines Personalausweises oder eines entsprechenden Personendokuments zur Identitätsfeststellung zu übersenden. Dies soll die angefragte Person davor schützen, dass möglicherweise andere Personen in seinem Namen Auskunft verlangen und Daten möglicherweise an Unberechtigte übermittelt werden. Die Auskunft hat nach SS 14 Abs. 2 VerfSchG-LSA zu unterbleiben, wenn bestimmte, im Gesetz geregelte Ausschlussgründe vorliegen. Dies ist beispielsweise gegeben, wenn durch die Auskunftserteilung eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörde drohen würde. Im Berichtsjahr gab es 124 Auskunftsersuchen: Auskunft über die zur Person gespeicherten Daten 8 Negativauskunft, keine Daten gespeichert 89 Keine Bearbeitung mangels Identifizierung des Ersuchenden 27 Auskunftsersuchen insgesamt 124 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 15 Rechtsextremismus RECHTSEXTREMISMUS Der Rechtsextremismus stellt einen Bearbeitungsschwerpunkt der Verfassungsschutzbehörde Sachsen-Anhalt dar. Dabei gilt dem gewaltbereiten Rechtsextremismus vor dem Hintergrund der hohen Anzahl rechtsmotivierter Strafund Gewalttaten und der partiell festgestellten Radikalisierung der Szene eine besondere Aufmerksamkeit. Der gewaltbereite Rechtsextremismus ist bei den subkulturell geprägten Rechtsextremisten, aber auch in neonazistischen Gruppierungen zu finden. Der Rechtsextremismus zeigt sich mit vielfältigen Aktivitäten in der Öffentlichkeit, findet aber auch im Verborgenen statt. Er sieht sich Modernisierungsprozessen ausgesetzt, die sich auf die Organisationsformen, die Aktionsformen und die Ideologie auswirken. Das Thema Anti-Asyl ist im Berichtsjahr sichtbar zurückgegangen. Traditionelle Themen, die auf einer neonazistischen ideologischen Basis beruhen, wurden wieder stärker aufgegriffen. Dazu gehören so genannte Zeitzeugenvorträge, das im August stattfindende Heß-Gedenken, eine neonazistisch konnotierte Brauchtumspflege oder die Solidaritätsbekundungen für inhaftierte Szeneangehörige oder führende Holocaustleugner. Das Agitationsrepertoire der Rechtsextremisten wandelt sich und passt sich immer wieder den strukturellen Veränderungen an. Gesellschaftliche Entwicklungen veranlassen auch den Rechtsextremismus, variable Aktionsformen anzuwenden, die in ihrer Gesamtheit jugendadäquater, individueller, kommunikativer, aber auch kurzlebiger sind. Streng hierarchisch aufgebaute Parteien und Organisationen oder straff geführte neonazistische Kameradschaften wurden in den letzten Jahren durch informelle, flexible und kurzlebige Personenzusammenschlüsse ergänzt. Die parteiungebundene rechtsextremistische Szene ist letztlich kleinteiliger geworden, was für eine effektive nachrichtendienstliche Aufklärung eine Herausforderung darstellt. Der Rechtsextremismus hat verschiedene Erscheinungsformen. Wie in den Jahren zuvor nimmt der Verfassungsschutz eine an der Struktur ausgerichtete Einordnung in parteigebundene und parteiungebundene Rechtsextremisten vor. 16 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus Parteien besitzen einen besonders hohen Organisationsgrad und sind aus dieser Sicht besonders in der Lage, zielund zweckgerichtet und konzentriert die freiheitliche demokratische Ordnung anzugreifen. In Sachsen-Anhalt ist allein die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) als nennenswerte Größe im rechtsextremistischen Parteienspektrum zu nennen. Es ist ihr gelungen, ihren Mitgliederbestand ungeachtet des repressiven und präventiven Drucks mit 220 Personen stabil zu halten. Die rechtsextremistischen Parteien "DIE RECHTE" und "Der III. Weg" konnten im Berichtsjahr ihre Positionen im rechtsextremistischen Spektrum im Land nicht ausbauen. Die Partei "DIE RECHTE" hatte mit der Organisation einer zentralen 1.-Mai-Demonstration in Halle (Saale) gehofft, Neonazis an sich binden zu können und sich wenigstens als eine Art organisatorische Heimstatt von parteiungebundenen Rechtsextremisten etablieren zu können. Dieser Effekt setzte jedoch nicht ein. Die Neonaziszene unterliegt den stärksten Veränderungen und ist von einer hohen Heterogenität geprägt. Große bundesweit agierende Kameradschaftsverbände der 1990er-Jahre sind zerfallen in kleinteilige Gebilde, die oft nur eine geringe Bestandskraft besitzen. Der Szene fehlt es an kreativen Führern, die in der Lage sind, der kollektiven Unzufriedenheit der Szene entgegenzuwirken. Gleichwohl bilden Neonazis den größten Teil des parteiungebundenen Rechtsextremismus. Das Personenpotenzial ist leicht zurückgegangen. In Sachsen-Anhalt sind etwa 250 Personen in regionalen Strukturen oder in bundesweiten Organisationen wie der "Artgemeinschaft" organisiert. Auch die unbegrenzt zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel führten nicht zu einem höheren, effektiven und schlagkräftigen Organisationsgrad, sondern verstärkten eher die Individualisierung der Szene. Die traditionelle Neonaziszene besitzt im südlichen Sachsen-Anhalt Strukturen. Für den Bereich der Altmark kann seit gut zwei Jahren ein moderates Anwachsen beobachtet werden. Neonazis und subkulturell geprägte Rechtsextremisten treten auch gemeinsam in Erscheinung. Gerade die 1.-Mai-Demonstration in Halle (Saale) kann hierfür beispielhaft herangezogen werden. Darüber hinaus tritt dieser Personenkreis immer wieder bei rechtsextremistischen Konzerten in Erscheinung. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 17 Rechtsextremismus Das Interesse an Musikveranstaltungen bei Rechtsextremisten in Sachsen-Anhalt ist ungebrochen, wobei sich jedoch keine Großveranstaltungen etablieren konnten, vielmehr finden die Konzerte und Liederabende im Kleinen und Verborgenen statt, in der Regel mit weniger als 100 Teilnehmern. Das Gesamtpotenzial der erkannten aktiven, zielund zweckgerichtet handelnden Rechtsextremisten betrug im Berichtsjahr 1.300 Personen und ist damit seit Jahren in etwa stabil. Rechtsextremisten 2015 2016 2017 Parteigebundener Rechtsextremismus (Partei280 265 265 en) Parteiungebundener Rechtsextremismus 390 410 350 Weitgehend unstrukturierter, meist 800 800 760 subkulturell geprägter Rechtsextremismus Summe: 1.470 1.475 1.375 Gesamt (nach Abzug der Mehrfachmitglied1.400 1.400 1.300 schaften) (Zahlen zum Teil geschätzt und gerundet.) Die subkulturell geprägte, gewaltbereite rechtsextremistische Szene stellt seit Jahren die größte Gruppe im rechtsextremistischen Personenpotenzial. Dieser Personenkreis zeichnet im Wesentlichen für die politisch motivierten Strafund Gewalttaten - rechts verantwortlich, deren Zahl sich seit Jahren auf hohem Niveau befindet. Spontane Gewaltausübung aus fremdenfeindlicher, rassistischer, antisemitischer und nationalistischer Gesinnung heraus ist kennzeichnend für diesen Teilbereich. Die "Identitäre Bewegung Deutschland" (IBD) ist beispielhaft für die jüngsten Entwicklungen im Rechtsextremismus. Sie hebt sich sowohl organisatorisch als auch ideologisch und in ihren Aktionen von der neonazistischen und der subkulturell geprägten Szene ab. Anders als z.B. die NPD oder die Neonaziszene orientiert sie sich nicht am historischen Nationalsozia18 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus lismus. Sie steht vielmehr für einen "modernen" Rechtsextremismus, der mit den Themen Anti-Islam, Anti-Asyl und Anti-Establishment versucht, in breite gesellschaftliche Kreise zu wirken. Anschlussfähigkeit ist ihr Credo. Begriffe wie Rasse und Volksgemeinschaft werden durch unverfänglichere weichere Begriffe wie Ethnie, Identität und Kultur ersetzt. In Sachsen-Anhalt werden der "Identitären Bewegung" etwa 50 Personen zugerechnet, die sich in drei Regionalgruppen organisieren. Neben den Regionalgruppen im Harz und in Magdeburg existiert mit der "Kontrakultur" die in Sachsen-Anhalt größte Gruppe in Halle (Saale), die auch bundesweite Bedeutung besitzt. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 19 Rechtsextremismus "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) Sitz Landesverband: postalisch Berlin Verbreitung Bundesverband: Berlin Gründung Bundesverband: 1964 Landesverband: 1990 (als Landesverband "Mitteldeutsche Nationaldemokraten") Struktur Landesvorsitzender: Steffen THIEL (seit November 2017) Aufbau (Zeitz, Burgenlandkreis) Bundesvorsitzender: Frank FRANZ (Saarland) Kreisverbände in Sachsen-Anhalt: Altmark, Anhalt-Bitterfeld, Börde, Burgenlandkreis, Halle, Harz, Jerichower Land, Magdeburg, Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Salzland, Wittenberg 24 Mandatsträger in den Kommunalvertretungen Sachsen-Anhalts1 Unterorganisationen: - "Junge Nationaldemokraten" (JN)2 - "Ring Nationaler Frauen" (RNF), - "Kommunalpolitische Vereinigung" (KPV) Mitglieder Land: 220 (2016: 220) Anhänger Bund: 4.500 (2016: 5.000) VeröffentWeb-Angebot: www.npd-sachsen-anhalt.de3 lichungen Publikationen: "Deutsche Stimme" (Bundesverband, monatlich) Finanzierung Staatliche Parteienfinanzierung, Mitgliedsbeiträge und Spenden 1 Stand Ende des Berichtsjahres 2 Seit 2018 "Junge Nationalisten" 3 Internetseite der NPD Sachsen-Anhalt, abgerufen am 8. Januar 2018 20 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus Kurzportrait / Ziele Die NPD ist eine rechtsextremistische Partei mit verfassungsfeindlicher Ideologie und Zielsetzung. Ihre Programmatik ist auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet und weist darin Kernelemente eines rechtsextremistischen Weltund Menschenbildes auf. Ihr Bestreben ist es, die Gesellschaft im Sinne ihrer rassistischen, nationalsozialistischen und antisemitischen Vorstellungen gemäß zu prägen. Grund der Beobachtung Die NPD vertritt ein geschlossenes rechtsextremistisches Weltbild, dessen ideologisches Kernelement die Idee einer ethnisch homogenen "Volksgemeinschaft" ist. Davon ausgehend propagiert sie unverhohlen rassistische und fremdenfeindliche Positionen. Insbesondere die seit 2014 im Vordergrund stehende Anti-Asyl-Agitation wird genutzt, um mit fremdenfeindlicher Agitation Minderheiten pauschal mit Negativeigenschaften zu belegen und als Bedrohung für die Bevölkerung zu diffamieren. In seinem Urteil vom 17. Januar lehnte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Parteiverbotsantrag des Bundesrates mit der Begründung ab, dass es sich bei der NPD zwar um eine extremistische Partei mit verfassungsfeindlicher Ideologie und Zielsetzung handelnde, jedoch keine Anhaltspunkte von Gewicht vorlägen, die die Realisierung dieser Ziele möglich erscheinen ließen. Auch nach dieser höchstrichterlich attestierten Bedeutungslosigkeit unternahm die NPD nicht den Versuch, den Vorwurf der verfassungsfeindlichen Ausrichtung zu entkräften und beharrt auf ihrem ethnisch definierten Konzept der "Volksgemeinschaft" und bekennt, lieber "verfassungsals volksfeindlich" zu sein. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Bundestagswahl Der Landesverband Sachsen-Anhalt und seine Kreisverbände waren mit ihren zahlreichen Internetauftritten sichtlich bemüht, für ihre Partei und deren Antritt zur Bundestagswahl 2017 zu werben. Mit Slogans wie "Wir sind die Alternative zur Alternative! Nicht verboten, aber gut und das Sprachrohr des einfachen Bürgers" oder "Sie haben die Wahl! entweder Terror, Lügenpresse, Asylbetrug, Volksverräter oder NPD" versuchte er, die für den Antritt zur Wahl notwendigen 2.000 Unterstützungsunterschriften in Sachsen-Anhalt zu sammeln. Aufgefordert wurde dazu, bei Familienangehörigen, Freunden, Nachbarn und Arbeitskollegen nachzufragen. Ein beVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 21 Rechtsextremismus reits vollständig ausgefülltes Formular für eine Unterstützungsunterschrift und ein Download desselben sollten Hilfestellung geben. Die Wahlkampfaktivitäten des NPD-Landesverbandes beschränkten sich im Gegensatz zu vorangegangenen Wahlen auf einzelne Infostände der Kreisverbände. Hier ist insbesondere der Kreisverband Wittenberg zu nennen, der im Vorfeld der Wahl in der Lutherstadt Wittenberg alle 14 Tage Infostände mit allerdings mäßiger Bürgerbeteiligung abhielt. Zur Bundestagswahl erreichte die NPD bundesweit nur 0,38 Prozent der Zweitstimmen (absolut: 176 020; 2013: 1,3 Prozent; absolut 560.828). In Sachsen-Anhalt stimmten 9.737 Wähler (0,8 Prozent der Zweitstimmen; 2013: 25.900 Wähler, 2,2 Prozent) für die NPD. Für die NPD in Sachsen-Anhalt kandidierten auf der Landesliste: Thomas GREY (Dessau-Roßlau), Gustav HAENSCHKE (Magdeburg), Thomas LINDEMANN (Lutherstadt Wittenberg) und Steffen THIEL. Die sechs Direktkandidaten4 errangen für die NPD insgesamt 15.364 Erststimmen, was einem Anteil von 1,2 Prozent entspricht (2013: 26.085 Erststimmen; 2,2 Prozent). Strukturelle Entwicklung Am 4. November führte der Landesverband der NPD seinen 23. Landesparteitag in Bitterfeld-Wolfen (Anhalt-Bitterfeld) mit Vorstandswahl durch. Zum neuen Landesvorsitzenden wurde Steffen THIEL gewählt. Ihm zur Seite stehen künftig als seine Stellvertreter Henry-Kurt LIPPOLD (Gerbstedt, Landkreis Mansfeld-Südharz), Andreas KARL (Finne, OT Tauhardt, Burgenlandkreis) und Rolf BRÜCKNER (Halle (Saale)). Auf der konstituierenden Sitzung am 12. November wurden Funktionen für die weiteren Mitglieder des Landesvorstandes bestimmt. Neu in die Struktur des Landesverbandes fügt sich der Kreisverband Jerichower Land mit seiner Gründung im Februar ein. Der Kreisverband Mansfeld-Südharz wurde im Juli reaktiviert und wird künftig vom Vorsitzenden LIPPOLD geführt. Des Weiteren wählten die Kreisverbände Magdeburg und Halle und die Ortsbereichsgruppe Weißenfels neue Vorstände. Aktivitäten Die NPD-Kreistagsfraktion Burgenlandkreis beging am 11. Februar in Naumburg, Ortsteil Saaleck, unter dem Motto "500 Jahre Reformation 4 Neben HAENSCHKE und THIEL waren dies Nick-Oliver MACHTS (Haldensleben, Landkreis Börde), Danilo WESSELS (Lutherstadt Wittenberg), Holger GROSsÖHMINGEN (Osternienburger Land, OT Wulfen, Landkreis Anhalt-Bitterfeld) und Henry-Kurt LIPPOLD 22 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus und Meinungsfreiheit?" ihren Neujahresempfang. Gegenstand der Reden von Hans PÜSCHEL (Teuchern, OT Krauschwitz, Burgenlandkreis), Lutz BATTKE (Laucha an der Unstrut, Burgenlandkreis), Andreas KARL und Christian BÄRTHEL (Thüringen) waren der Holocaust, die Nürnberger Prozesse im Kontext biblischer Texte sowie innenund außenpolitische Themen. Eigenangaben zufolge hätten 60 Personen teilgenommen. Der Kreisverband Wittenberg ist auf Grund zahlreicher Veröffentlichungen auf seiner Facebook-Seite der aktivste Verband in Sachsen-Anhalt. Neben Mitgliederwerbungen, Stellungnahmen zu aktuellen regionalen politischen Ereignissen und eigenen Veranstaltungshinweisen ist er mit seiner Agitation und Propaganda bemüht, der NPD eine wieder wachsende Bedeutung zukommen zu lassen. Darüber hinaus organisierte die NPD in den Lutherstädten Wittenberg und Eisleben Kranzniederlegungen anlässlich des Volkstrauertages. Der NPD ging es dabei um eine "nationale Erinnerungskultur". Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die der NPD am 17. Januar vom BVerfG attestierte Verfassungsfeindlichkeit war möglicherweise mit ursächlich für das Ergebnis der Partei bei der Bundestagswahl am 24. September. Mit dem Unterschreiten der 0,5 Prozent-Grenze verlor die NPD den Anspruch auf finanzielle Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung bezogen auf Bundestagswahlen. Die NPD steht mittlerweile in Konkurrenz zu anderen rechtsextremistischen Parteien. Trotz eines seit Jahren stagnierenden Mitgliederbestands in Sachsen-Anhalt ist es dem Landesverband gelungen, zwei Kreisverbände zu reaktivieren. Daneben konnte sie im November einen neuen, deutlich jüngeren Landesvorstand aufstellen. Sie versucht damit, jüngere Anhänger für sich zu gewinnen und die - mit Ausnahme der Aktivitäten zur Bundestagswahl - im Berichtsjahr eher spärliche Parteiarbeit neu zu beleben. Um verlorengegangenes Terrain zurück zu gewinnen, wird sich die NPD wieder verstärkt der Neonaziszene zuwenden, um mit Hilfe alter und neuer Bündnisse neue Stärke zu erlangen. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 23 Rechtsextremismus Partei "DIE RECHTE" 1 Sitz Landesverband: Halberstadt (Landkreis Harz) Verbreitung Bundesverband: Dortmund (Nordrhein-Westfalen) Gründung Landesverband: 30. November 2014 (Kreisverband Magdeburg/Jerichower Land bereits am 24. Mai 2014) Bundesverband: 27. Mai 2012 Struktur Landesvorsitzender: Ingo ZIMMERMANN Aufbau (Landeshauptstadt Magdeburg) Bundesvorsitzender: Christian WORCH (MecklenburgVorpommern), bis 31. Oktober Christoph DREWER (Nordrhein-Westfalen), seit 1. November kommissarisch Kreisverbände: Dessau-Roßlau/Wittenberg, Halle (Saale), Harz, Magdeburg/Jerichower Land Mitglieder Land: etwa 30 (2016: etwa 30) Anhänger Bund: 650 (2016: 700) VeröffentWeb-Angebote: http://die-rechte.net lichungen http://www.rechte-sachsen-anhalt.com Finanzierung Mitgliedsbeiträge, Spenden Kurzportrait / Ziele Die Partei "DIE RECHTE" wurde mehrheitlich von Mitgliedern der Deutschen Volksunion (DVU), auf Initiative des bis zum 31. Oktober amtierenden Bundesvorsitzenden Christian WORCH, in Hamburg gegründet. Inzwischen spielen die ehemaligen DVU-Mitglieder keine Rolle mehr. Eine Vormacht aus neonazistischen "Freien Kräften" bestimmt die Tagesordnung und somit auch die Richtung der Partei. Diese Entwicklung begann mit der Gründung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen am 15. September 2012, dessen Mitglieder überwiegend den im August 2012 verbotenen neonazistischen Organisationen NWDO2, KS3 Hamm und KS 1 http://www.rechte-sachsen-anhalt.com, abgerufen 09. Januar 2018 2 "Nationaler Widerstand Dortmund" 3 KS steht für Kameradschaft 24 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus Aachener Land angehörten. Der Landesverband Nordrhein-Westfalen ist nicht nur der mitgliederstärkste Landesverband der Partei, sondern besetzt auch überwiegend den 2017 gewählten Bundesvorstand. Ständiges Ziel der Partei ist das Erfüllen der rechtlichen Anforderungen zur Aufrechterhaltung des Parteienstatus. 2016 beteiligte sich die Partei an der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und 2017 mit einer Landesliste in Baden-Württemberg an der Bundestagswahl. Grund der Beobachtung Teile des Parteiprogramms sind stark nationalistisch geprägt: Zur "Wahrung der Identität" der Deutschen und zum Schutz des "deutschen Staatsvolkes" fordert "DIE RECHTE" beispielsweise ein "Zurückdrängen der Amerikanisierung" und anderer "übermäßiger fremder Einflüsse", die "Eindämmung ungezügelter Zuwanderung", die "Aufhebung der Duldung von Ausländern" sowie ein "Werbeverbot in ausländischen Sprachen". Das Parteiprogramm weist auch gebietsrevisionistische Züge auf: "Die Abtrennung der deutschen Gebiete östlich von Oder und Neiße als Kriegsfolge widerspricht völkerrechtlichen Grundsätzen. Wir wissen aber auch, dass nicht Gewaltanwendung, sondern nur friedliches Einvernehmen unter den Völkern eine Linderung oder auch Korrektur dieser Lage herbeiführen kann und darf". Eine weitere fremdenfeindliche Position im Parteiprogramm ist die Forderung von Zahlungen wie Sozialleistungen, Kindergeld oder Müttergeld nur an Deutsche. Damit wendet sich die Partei gegen die Kernelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Bundestagswahl Die Partei "DIE RECHTE" trat im Bundesland Baden-Württemberg mit einer Landesliste und sechs Direktkandidaten zur Bundestagswahl an. Sie erreichte 1.166 Erststimmen und 2.070 Zweitstimmen (null Prozent). Bundesparteitag Die Partei "DIE RECHTE" führte am 28. Oktober in Hamm (Nordrhein-Westfalen) ihren 8. Bundesparteitag durch und bestätigte dort Christian WORCH (Mecklenburg-Vorpommern) erneut als Bundesvorsitzenden. Der bisherige stellvertretende Bundesvorsitzende Roman GLEIßNER (Oranienbaum, Landkreis Wittenberg) wurde nicht wieder in den BundesVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 25 Rechtsextremismus vorstand gewählt. Kurz nach dem Bundesparteitag verkündete WORCH überraschend seinen Rücktritt zum 31. Oktober. Neuer kommissarischer Bundesvorsitzender ist der Dortmunder Christoph DREWER. Der Bundesvorstand beschloss folgende Neuerungen: Erstellen einer neuen "Bundesnetzseite", Einrichten eines parteieigenen Materialdienstes, Inkrafttreten eines neuen Parteiprogramms im Frühjahr 2018. Europakongress Am 4. November hielt "DIE RECHTE" einen "Europakongress" (Motto: "Gemeinsam für Europa") in Nordrhein-Westfalen ab. Ziel dieses Kongresses war die Stärkung einer Zusammenarbeit der europäischen, nationalen Bewegung. Teilnehmer kamen auch aus Russland, Bulgarien, Frankreich, Ungarn, Niederlande und Norwegen. 1. Mai Unter dem Motto "Tradition verpflichtet! 84. Tag der deutschen Arbeit! Gemeinsam gegen Kapitalismus, Ausbeutung und Überfremdung" veranstaltete der Landesverband der Partei "DIE RECHTE" Sachsen-Anhalt am 1. Mai eine Demonstration mit Aufzug in Halle (Saale). An der Versammlung beteiligten sich insgesamt 674 Personen aus ganz Deutschland, von denen zirka 300 dem gewaltbereiten rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnen waren, darunter auch Mitglieder des "Antikapitalistischen Kollektivs" (AKK4). Weitere Aktivitäten Anlässlich der Zerstörung Magdeburgs am Ende des Zweiten Weltkriegs führte der Kreisverband Magdeburg/Jerichower Land am 15. Januar auf dem Neustädter Friedhof einen Trauermarsch mit 30 bis 40 Teilnehmern durch. Ein entsprechendes Video wurde auf YouTube veröffentlicht. Vertreter der Partei "DIE RECHTE" Sachsen-Anhalt nahmen am 19. August in Berlin-Spandau am so genannten "Heß-Gedenken" teil. Der Kreisverband Magdeburg/Jerichower Land führte zum Volkstrauertag am 19. November in Wolmirstedt ein so genanntes "Heldengedenken" durch. 4 Eine Gruppierung, die unter Vermeidung einer verfestigten und eigenen Organisationsstruktur die Szene auf der Grundlage eines ideologischen Minimalkonsenses (Kapitalismuskritik und Nationalismus) vernetzen will. 26 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus Bewertung, Tendenzen, Ausblick Der mit der Wahl des neuen Vorsitzenden ZIMMERMANN erhoffte mögliche Neuanfang blieb aus. Die Partei "DIE RECHTE" ist in Sachsen-Anhalt kaum wahrnehmbar. Mit dem neuen Bundesvorstand und der angekündigten Neuausrichtung der Partei auf Bundesebene könnte auch der Landesverband Sachsen-Anhalt aus der Bedeutungslosigkeit treten. Der Parteivorstand kündigte in einem "Rundschreiben zum Jahreswechsel" den Ausbau der Parteistrukturen in Ostdeutschland als vordringlichste Aufgabe an. Es bleibt zu beobachten, ob die offensichtliche organisatorische Schwäche der Gesamtpartei im Allgemeinen und im Osten Deutschlands im Besonderen überwunden werden kann. Die Bemühungen zum Erhalt des Parteienstatus werden weiter gehen. Ziel wird es bleiben, handlungsfähige Parteistrukturen zu schaffen. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 27 Rechtsextremismus Partei "Der III. Weg" 1 Sitz Bundesverband: Weidenthal (Rheinland-Pfalz) Verbreitung Sachsen-Anhalt: keine Strukturen Gründung 28. September 2013 in Heidelberg (Baden-Württemberg) Struktur Bundesvorsitzender: Klaus ARMSTROFF Aufbau (Rheinland-Pfalz) Gebietsverbände Süd, West, und Mitte Stützpunkte bundesweit Mitglieder Land: 10 (2016: etwa 10) Anhänger Bund: 500 (2016: 350) VeröffentWeb-Angebote: http://www.der-dritte-weg.info/ lichungen Soziale Netzwerke Finanzierung Mitgliedsbeiträge, Spende Kurzportrait / Ziele Insbesondere als Reaktion auf einen Streit innerhalb der NPD in Rheinland-Pfalz gründeten vornehmlich ehemalige Mitglieder dieses Landesverbandes die Partei "Der III. Weg". Als sich 2014 in Bayern ein Verbot des Neonazi-Netzwerkes "Freies Netz Süd" abzeichnete, trat ein Teil dieser Neonazis in die Partei "Der III. Weg" ein. Sie nutzen somit die Partei (Schutz des Parteienprivilegs) als Auffangstruktur, um staatlichen Exekutivund Verbotsmaßnahmen zu entgehen. Ideologisch lehnt sich "Der III. Weg", wie das 10-Punkte-Partei-Programm erkennen lässt, an das Gedankengut des historischen Nationalsozialismus an. Thematisch konzentriert sich die Partei aktuell auf die Flüchtlingspolitik. Die Partei ist klar neonazistisch ausgerichtet. Grund der Beobachtung Führungsaktivisten der Partei sind seit Jahren fest im rechtsextremistischen Spektrum verankert. Das Parteiprogramm lehnt sich begrifflich zum Teil an Vertreter des "linken" nationalsozialistischen Parteiflügels an und 1 https://www.twitter.com/Der_Dritte_Weg, abgerufen am 09. Januar 2018 28 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus propagiert ein völkisch-antipluralistisches Menschenund Gesellschaftsbild. Der "III. Weg" agitiert antisemitisch, ausländerfeindlich und revisionistisch. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Bis auf eine Flugblattverteilung im August in Halberstadt (Landkreis Harz) konnten keine öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten in Sachsen-Anhalt festgestellt werden. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die Partei wird sich weiterhin auf den Ausbau kleinteiliger Strukturen, auch in Sachsen-Anhalt, konzentrieren. Der III. Weg schreibt mit dem Grundsatzpapier "NATIONAL, REVOLUTIONÄR, SOZIALISTISCH", das im Berichtsjahr erschienen und über den Materialvertrieb der Partei zu beziehen ist, ihre Programmatik fort. Der Text ist politiktheoretisch und soll der Neonaziszene eine weltanschauliche Orientierung geben. Jedoch dürfte nur ein kleiner Teil der ungeordneten Neonaziszene in der Lage sein, diesen doch anspruchsvollen und abstrakten Text zu erfassen. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 29 Rechtsextremismus "Europäische Aktion" (EA) 1 Sitz Tätigkeitsschwerpunkte: Verbreitung Deutschland, Schweiz, Liechtenstein und Österreich Gründung 2010 Auflösung Juni 2017 Struktur für Sachsen-Anhalt unbekannt Aufbau Landesleiter Deutschland: Rigolf HENNIG (Niedersachsen) Regionale, eigenständig handelnde Stützpunkte; mehrere Stützpunkte bilden ein Gebiet unter Verantwortung eines Gebietsleiters; höchste Instanz im Bundesgebiet ist die Landesleitung. Mitglieder Land: zwischen 5 und 10 (2016: 10) Anhänger Bund: 100 (2016: 100) VeröffentWeb-Angebote: www.europaeische-aktion.org lichungen Publikation: Mitteilungsschrift "Europa ruft" Finanzierung Mitgliedsbeiträge, Spende Kurzportrait / Ziele Die antisemitisch und verschwörungstheoretisch geprägte EA war unter Beteiligung ehemaliger Mitglieder der 2008 verbotenen Vereine "Collegium Humanum" und VRBHV2 gegründet worden. Die EA verstand sich als eine international organisationsübergreifende Sammlungsbewegung innerhalb des Rechtsextremismus mit dem Ziel des Aufbaus eines europaweiten Netzwerkes. Unter Anerkennung der sieben Ziele der EA konnten Rechtsextremisten mit unterschiedlichen Ausrichtungen zusammenarbeiten. Die sieben Ziele der EA lauteten: "Wiederherstellung der freien Rede", "Abzug aller fremden Truppen", "Repatriierung außereuropäischer Einwanderer", "Staatliche Selbstbestimmung für die Deutschen der BRD und die BRD", "Schaffung einer Europäischen Eidgenossenschaft", "Überführung des Geldund Medienwesens ins Volkseigentum", "Wiederaufbau der Tradition - Kampf der Dekadenz und Naturzerstörung". 1 https://www.facebook.com/pages/Europ%C3%A4ische-Aktion-Sachsen-Anhalt/157920224256426, abgerufen am 18. Januar 2018 2 "Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten", am 18. April 2008 verboten 30 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus Die "Europäische Aktion" hat am 10. Juni auf der Facebook-Präsenz des NPD-Landesverbandes Thüringen ihre Auflösung bekanntgegeben. Grund der Beobachtung Die EA verfolgte Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Ihre Agitation war auch 2017 eindeutig rechtsextremistisch. Grundlage der Ideologie der EA war eine besonders ausgeprägte Form von Rassismus und Antisemitismus. Darüber hinaus zeigte sich eine Wesensverwandtschaft zur nationalsozialistischen Ideologie mit gelegentlich aggressiv kämpferischem Auftreten. Ihr Ziel war eine "Europäische Eidgenossenschaft" mit einem "dominierenden Deutschen Reich", in dem die Demokratie abgeschafft und von einer Eliteherrschaft ersetzt werden sollte. Sie forderte die Herstellung "Homogener Volksgemeinschaften" in Europa und die Ausweisung "rassisch Fremder". Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Das Wirken der EA in Sachsen-Anhalt war von minimalen öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten gekennzeichnet. In einem Internetbeitrag vom 9. Januar berichtete die EA über die Errichtung eines Gedenksteins für einen Andre S. in Dessau-Roßlau. Dieser hatte 2012 einen Streit zwischen einem Bürger und einem Asylbewerber schlichten wollen und war dabei schwer verletzt worden. In dem Beitrag "Den Toten eine Stimme geben" informierte die EA über eine "Gedenkfeier" Anfang Mai 2017 auf dem Soldatenfriedhof in Großpaschleben bei Köthen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld), mit der gefallener Soldaten der Infanterie-Division Potsdam gedacht wurde. Unter der Überschrift "Juni-Bericht aus Sachsen-Anhalt" schrieb die EA auf ihrer Facebook-Präsenz über die Aktivitäten der "Kameraden aus Sachsen-Anhalt" im "Sommersonnenwende-Monat Juni". Demnach hätten sie am 3. Juni am "Tag der deutschen Zukunft" in Karlsruhe (Baden-Württemberg) mitgewirkt und Mitte Juni eine Veranstaltung im Norden von Sachsen-Anhalt besucht, "an welcher die Ziele der Europäischen Aktion als Gegenentwurf zum Völkerkerker namens 'EU' vorgestellt wurden." Am 23. Juni durchsuchte die Polizei in Thüringen und Niedersachsen Wohnungen von mutmaßlichen Rechtsextremisten. Die ExekutivmaßVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 31 Rechtsextremismus nahmen richteten sich unter anderem gegen Mitglieder der EA. Ermittelt wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß SS 129 StGB. Die Beschuldigten sollen bewaffnete Ausbildungscamps veranstaltet oder an solchen teilgenommen haben. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Der EA war es, trotz ihres selbst gesteckten Anspruchs als Sammlungsbewegung internationalen Ausmaßes, nicht gelungen, tragfähige und feste Strukturen zu etablieren. Auch nach der propagierten Selbstauflösung im Juni waren noch Aktivitäten im Internet feststellbar. Ob die Strukturen fortbestehen oder ob sich die EA-Protagonisten anderweitig organisieren werden, bleibt abzuwarten. 32 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus Nationalsozialisten (Neonazis) Gründung Neonazistische Organisationen etablierten sich Bestehen insbesondere in den 1970er Jahren und existieren in Sachsen-Anhalt seit der Wiedervereinigung. Struktur In den letzten Jahren hat sich die klassische Aufbau neonazistische Szene stark verändert. Auf Grund fehlender Führungskader sind die bislang etablierten Gruppierungen inaktiv, haben sich verkleinert oder sogar aufgelöst. Feste Strukturen der Szene wie das "Kameradschaftsmodell" verloren in den letzten beiden Berichtsjahren an Attraktivität. Zuspruch finden nunmehr aktionsorientierte Gruppierungen, die mitunter nicht von Dauer sind. Mitglieder Land: 250 (2016: 330) Anhänger Bund: 6.000 (2016: 5.600) VeröffentWeb-Angebot: lichungen diverse, teils wechselnde Facebook-Auftritte Finanzierung Zumeist existiert in den Gruppierungen eine so genannte "Kameradschaftskasse". In der Regel zahlen Teilnehmer einen Unkostenbeitrag bei Vortragsveranstaltungen. Es werden mitunter auch Spendengelder gesammelt. Kurzportrait / Ziele Neonazis stellen sich in die ideologische Tradition des historischen Nationalsozialismus. Sie treten bei geschichtsträchtigen Ereignissen, vornehmlich aus der Zeit des Dritten Reiches oder bei der Glorifizierung von einzelnen Personen aus dieser Zeit auch öffentlichkeitswirksam in Erscheinung (z.B. "Trauermärsche" zum Gedenken an die Zerstörung deutscher Städte im Zweiten Weltkrieg, Geburtstag von Adolf Hitler, Veranstaltungen zum 1. und 8. Mai, Gedenken an die Rathenau-Attentäter am 17. Juli, bei Heß-Gedenkaktionen und germanischer Brauchtumspflege wie Sonnenwendfeiern). Grund der Beobachtung Neonazistische Gruppierungen zeichnen sich durch eine vor allem von Rassismus und Antisemitismus geprägte Ideologie aus, welche sich am Nationalsozialismus orientiert und somit im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht. Teile der Bevölkerung werden als Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 33 Rechtsextremismus minderwertig bezeichnet und ihnen werden in der Konsequenz ihre verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechte, wie Menschenwürde und Gleichheit vor dem Gesetz, abgesprochen. Auf Grund ihrer Vorstellung von einer antipluralistischen Gesellschaft und einem autoritären Staat, in dem politischen Gegnern als Feinden das Existenzrecht abgesprochen wird, ist Neonazis eine grundsätzliche Gewaltorientierung zuzuschreiben. Gewalt gegen "Fremde" und "Feinde" wird auf dieser Basis legitimiert. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum "Kollektiv Nordharz" Im Berichtszeitraum fanden sich in verschiedenen sozialen Netzwerken Beiträge unter der Gruppenbezeichnung "Kollektiv Nordharz". Zum Selbstverständnis wird unter anderem angegeben: "...Wir passen euch nicht und das ist gut so - unsere Generation hat keinen Bock mehr auf eure Heuchelei. ...Unsere Alternative zu eurem wertlosen System ist mehr als nur eine Meinung. ...Stück für Stück holen wir uns die Städte und Dörfer zurück - denn wir wissen, dass euer System scheitert und der linke Terror endlich bekämpft werden muss." Diese Diktion deckt sich mit Aussagen des AKK, so dass hier durchaus Verbindungen zwischen den beiden Gruppierungen vorliegen. Neben anderen Themen erschienen auf der Internetseite Berichte über ein "Frühlingsplenum" des AKK in Dessau-Roßlau. Im Berichtsjahr gab es eine stetige Pflege und Aktualisierung der Internetpräsenz. Unter anderem wurde für den "9. Tag der Deutschen Zukunft 2017" im Juni in Karlsruhe (Baden-Württemberg) geworben und Videos vom Ablauf der Veranstaltung eingestellt. An dieser Veranstaltung habe man nach Eigenangabe auch teilgenommen. Aktuell wird zur Teilnahme am "10. Tag der Deutschen Zukunft" aufgerufen, der am 2. Juni 2018 im unmittelbaren Einzugsbereich des "Kollektiv Nordharz" in Goslar (Niedersachsen) stattfinden soll. Aktionen Der bekannte Rechtsextremist Alexander WEINERT aus Dessau-Roßlau, OT Roßlau, hat zwei Kundgebungen zum Thema "Freiheit für Horst Mahler und Ursula Haverbeck!!!" "Ihr für uns! Wir für EUCH!" organisiert. Die erste Veranstaltung fand am 21. April in Dessau-Roßlau, OT Dessau, mit etwa 30 Personen statt, die zweite am 18. November im OT Roßlau. An 34 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus dieser Kundgebung beteiligten sich etwa 15 Personen. Am 17. Juni fand in Merseburg ein Aufzug der rechtsextremistischen Szene unter dem Motto "Damals wie heute - Freiheit muss erkämpft werden" statt. An der versammlungsrechtlichen Aktion beteiligten sich etwa 90 Personen, darunter Mitglieder des Organisationteams "Tag der deutschen Zukunft 2018" sowie Mitglieder des NPD-Kreisverbandes Neukölln (Berlin). Als Redner traten Dieter RIEFLING (Niedersachsen), David KÖCKERT (Sachsen), Alexander KURTH (Sachsen) und Robert KLUG (Bitterfeld-Wolfen, Landkreis Anhalt-Bitterfeld) auf. Am 29. Juli fand in Rathenow eine Versammlung des "Bürgerbündnis Havelland e. V." zum Thema "Deutscher wehr dich!" statt. Neben Teilnehmern aus Brandenburg reisten auch Personen aus anderen Bundesländern, u.a. aus dem nördlichen Sachsen-Anhalt, an. Im Nachgang erfolgte in den Abendstunden eine Spontandemonstration von Teilnehmern dieser Veranstaltung in der Innenstadt von Rathenow. Hierzu versammelten sich 15-20 schwarz gekleidete Personen aus Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Aus der Gruppe heraus wurden die Parole "Ausländer raus" und andere ausländerfeindliche Äußerungen gerufen, wobei der Aufzug auch eine Asylunterkunft passierte. Bei Eintreffen von Polizeikräften gab sich ein bekannter Rechtsextremist aus Magdeburg als Verantwortlicher zu erkennen. Die Versammlung wurde aufgelöst. Jahrestage alliierter Luftangriffe auf deutsche Städte im Zweiten Weltkrieg Die Zerstörung deutscher Städte von alliierten Streitkräften am Ende des Zweiten Weltkrieges nehmen Rechtsextremisten, auch in Sachsen-Anhalt, seit mehreren Jahren zum Anlass, öffentlichkeitswirksame Aktionen in Form von Demonstrationen oder Mahnwachen durchzuführen. Die jeweiligen Termine stellen mittlerweile fest verankerte Treffdaten dar, sind fester Bestandteil der Planungen von Szeneangehörigen und besitzen stark identitätsstiftende Bedeutung. Im Zuge dieser Veranstaltungen stellen die Verantwortlichen die geschichtlichen Ereignisse der damaligen Zeit aus ihrer eigenen, geschichtlich inkorrekten und verzerrenden Sichtweise dar und ignorieren historisch belegte Tatsachen. Im Gegensatz zu den Vorjahren ist im Berichtsjahr in Magdeburg keine öffentlichkeitswirksame Demonstration mit nennenswerter oder gar bundesweiter Beteiligung von rechtsextremistischen Szeneangehörigen zu dieser Thematik durchgeführt worden. Die rechtsextremistische Gruppierung "Brigade Magdeburg" veröffentlichte Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 35 Rechtsextremismus am 11. Januar auf ihrem Facebook-Profil den Hinweis auf einen geplanten "Trauermarsch" mit Fackelzug am Abend des 16. Januar in Magdeburg anlässlich des Gedenkens an die Bombardierung der Stadt im Zweiten Weltkrieg. Die geplante Veranstaltung wurde am 12. Januar vom Anmelder "aus organisatorischen Gründen" abgesagt. Via Facebook postete der Kreisverband Magdeburg/Jerichower Land der Partei "DIE RECHTE" den Link zu einem Video, welches mutmaßlich einen "Trauermarsch" auf einem Friedhof in Magdeburg am 15. oder 16. Januar zeigt. Zu sehen sind etwa 30 bis 40 Personen, die mit Fackeln marschieren. Weiterhin werden in dem Video die verschiedenen Arten von Bomben, die 1945 auf Magdeburg abgeworfen wurden, aufgezählt sowie immer wieder der Schriftzug "Magdeburg gedenkt" gezeigt. Anlässlich des 72. Jahrestages der Bombardierung der Stadt Dessau fanden am 11. März in Dessau-Roßlau mehrere Versammlungen verschiedener politischer Ausrichtungen statt. An der rechtsextremistischen Kundgebung mit Aufzug zum Thema "Gegen das Vergessen - Zum Gedenken der Opfer von Dessau" nahmen etwa 130 Personen teil. Als Anmelder der Veranstaltung agierte wiederum WEINERT. Im Rahmen der Veranstaltung traten unter anderem Thomas WULFF (Hamburg) und Dieter RIEFLING (Niedersachsen) als Redner auf. In Vorbereitung auf diese Kundgebung beteiligten sich am 7. März etwa 30 Personen an einer Mahnwache zum Thema. Reaktionen anlässlich des Geburtstages von Adolf Hitler Es ist festzustellen, dass der 20. April innerhalb der Szene an Bedeutung verloren hat. Öffentlichkeitswirksame Aktionen waren nicht zu verzeichnen. Allein die "Brigade Halle/Saale" nahm in einem Interneteintrag Bezug zum Hitlergeburtstag. So hieß es: "Alles Gute zum Geburtstag A.H. Sei froh das du das alles nicht mitbekommst, wie faul die meisten Deutschen sind, selbst der Kaiser hätte sich im Grabe umgedreht. Der Tag kommt!" Bismarckgeburtstag Öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen des "Altmärkischen Kreises der Bismarckfreunde" fanden nicht statt, sondern nur eine szeneinterne Würdigung im kleinen Kreis. 36 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus Jahrestag zum Ende des Zweiten. Weltkrieges am 8. Mai 1945 Die "Freien Kräfte Burgenlandkreis" berichteten aus Anlass des Jahrestages des Kriegsendes am 8. Mai 1945 auf ihrer Facebook-Seite und veröffentlichten eine Fotocollage, auf der verschiedene Plakataktionen zum Gedenken an das Kriegsende dargestellt sind. Ort und Zeitpunkt der Aufnahmen werden nicht weiter erläutert. Auf der Collage ist das Logo des "Kollektivs Nordharz" sowie das des "Kollektivs Sachsen-Anhalt" zu sehen. Weiterhin heißt es: "Kein Vergeben kein Vergessen alliierter Kriegsverbrechen! #UNVERGESSEN, #8MaiWirfeiernNicht Aktionstag zum 8. Mai in Sachsen-Anhalt!". Zeitzeugenvorträge Am 13. Mai in Oebisfelde, OT Lockstedt (Landkreis Börde), und am 2. September in Möser, OT Hohenwarthe (Landkreis Jerichower Land), fanden von Rechtsextremisten organisierte Vorträge der so genannten "HELDEN STERBEN NIE"-Reihe statt, an denen jeweils über 100 Personen teilnahmen. Im Rahmen der Zusammenkünfte hielten unter anderem mehrere "Zeitzeugen" Redebeiträge zu ihrem Dienst in der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg. Heß-Gedenkaktionen Nach wie vor besitzt der Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß in der rechtsextremistischen Szene des Landes Sachsen-Anhalt einen hohen Stellenwert. In diesem Jahr konnten zehn themenbezogene Aktionen in Form von illegalen Plakatierungen, Flyerund Aufkleberaktionen mit Heß-Bezug in Sachsen-Anhalt festgestellt werden (2016: neun), der Schwerpunkt lag in Burg (Landkreis Jerichower Land). Am Abend des 17. August fand in Dessau-Roßlau eine Versammlung der rechtsextremistischen Szene zum Thema "Gebt die Akten frei!!!" mit rund 30 Personen statt. Die Versammlungsteilnehmer führten Plakate mit Heß-Bezug und neun Fahnen mit der Aufschrift "Freie Kräfte Roßlau/Elbe" Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 37 Rechtsextremismus mit. Anmelder der Aktion war erneut WEINERT. Am 19. August fand in Tangermünde (Landkreis Stendal) ein so genanntes "Familienfest für Jung & Alt" statt, das vom Verein "Thügida & wir lieben Sachsen e.V." angemeldet und durchgeführt wurde. Zu Beginn der Veranstaltung habe der Leiter der Veranstaltung zu einer Schweigeminute für Heß aufgerufen. Knapp 800 Personen der rechtsextremistischen Szene beteiligten sich am 19. August in Berlin an einer Demonstration unter dem Motto "Mord verjährt nicht, gebt die Akten frei - Recht statt Rache!". Anreisende Szeneangehörige aus Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt kamen aufgrund von technischen Störungen bei der Deutschen Bahn AG nicht rechtzeitig in Berlin an und veranstalteten in Falkensee (Brandenburg) eine Spontanversammlung. Aktionsform "Schwarze Kreuze" Seit 2014 führen Rechtsextremisten jeweils am 13. Juli in einem bundesweiten Zusammenwirken einen Aktionstag unter dem Motto "Schwarze Kreuze - Deutsche Opfer, fremde Täter" durch. Im Verlauf des Tages wurden in zahlreichen deutschen Städten schwarze Kreuze mit dem Schriftzug des Mottos unter anderem an Ortsschildern und an Straßenkreuzungen aufgestellt, diese fotografiert und die Fotos auf einer entsprechenden Facebook-Seite veröffentlicht. Ziel der Aktion ist es, einen "Volkstrauertag zum Gedenken an die unzähligen deutschen Opfer zu erwirken, welche durch Fremde ihr Leben ließen, welche vergewaltigt wurden, geprügelt oder ausgeraubt wurden". Die Initiatoren um den Berliner Rechtsextremisten und Liedermacher Patrick KILLAT ziehen auf ihrer Facebook-Seite ein positives Fazit der Aktion. Sie konstatieren, dass 2017 Bilder aus etwa 100 Städten in mindestens elf Bundesländern zusammen kamen. In Sachsen-Anhalt sind Aktionen vorrangig im Norden (Landkreis Stendal 15 und Altmarkkreis Salzwedel 18) bekannt geworden, sowie eine Aktion in Zeitz (Burgenlandkreis). Aktivitäten zum Todestag der Rathenau-Mörder Alljährlich gedenken NPD-Anhänger und Neonazis in Bad Kösen, OT Saaleck, der Rathenau-Mörder Fischer und Kern. Mittlerweile zählt diese Veranstaltung auch in überregionalen rechtsextremistischen Kreisen als "Pflichtveranstaltung". So traten in den vergangenen Jahren neben 38 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus den ortsansässigen Anhängern insbesondere Personen aus Sachsen und Thüringen in Erscheinung. Am 23. Juli fand eine Veranstaltung in einer örtlichen Gaststätte statt, an der Rechtsextremisten aus dem Burgenlandkreis, dem Saalekreis und aus Sachsen teilnahmen. Nach einem Spaziergang zur Burg Saaleck begaben sich die Teilnehmer zum Friedhof Saaleck und verharrten einige Zeit an der ursprünglichen Grabstelle. Aktivitäten zum Volkstrauertag Rechtsextremisten begehen den "Heldengedenktag" in Anlehnung an und in ideologischer Bezugnahme auf den von den Nationalsozialisten 1934 umgewidmeten Volkstrauertag. Dabei beschränkt die Szene ihr Gedenken auf gefallene deutsche Soldaten beider Weltkriege sowie auf deutsche Bombenund Flüchtlingstote. Aktuell betrachtet, besitzt das "Heldengedenken" keine größere Mobilisierungskraft über Szenespektren hinweg, dient jedoch lokalen Personenzusammenschlüssen als einer der wenigen verbliebenen zeitgeschichtlichen Anlässe für öffentlichkeitswirksame Aktivitäten. Über Ihren Facebook-Auftritt informierte die "Identitäre Bewegung Magdeburg", dass sich zum Volkstrauertag "identitäre Aktivisten in Magdeburg zur Denkmalpflege und zum Gedenken an die gefallenen Soldaten und Zivilisten aller Kriege und aller Gewalt" getroffen hätten. Die Partei "Die RECHTE" schrieb im Internet über durchgeführte "Heldengedenken" in Gommern und Vehlitz (beide Landkreis Jerichower Land) am 19. November. Auf der Seite des "Nationalen Medienkollektivs"1 wird über eine Veranstaltung in Wolmirstedt (Landkreis Börde) berichtet, an der elf Personen teilgenommen haben sollen. Weiterhin wird auf der Seite eine "Heldenehrung" in Köthen (Anhalt) (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) thematisiert. Sonnenwendfeiern Aktivitäten von Szeneangehörigen konnten lediglich zur Wintersonnenwende im nördlichen Sachsen-Anhalt festgestellt werden. Neonazi-Publikation "N.S. Heute" Die Erstausgabe der Szenepublikation "N.S. Heute" erschien im März dieses Jahres. Das von Sascha KROLZIG (Nordrhein-Westfalen, Bundesvor- 1 Dabei handelt es sich um ein Internetprojekt von Szeneangehörigen, das über Aktionsformen von Rechtsextremisten im gesamten Bundesgebiet informiert. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 39 Rechtsextremismus standsmitglied der Partei "DIE RECHTE" und Neonazi-Führungsaktivist) herausgegebene Periodikum versteht sich als Sprachrohr für die Neonazi-Szene und hat den Anspruch eines ideologischen Leitmediums. Neben themenbezogenen Beiträgen dient das Heft, ganz in der Tradition früherer so genannter Fanzines, der szeneinternen Verbreitung von Terminen und gilt als Versuch, die zerklüftete Neonaziszene wieder zu einen. In der Tat hat sich das Medium mit einer relativ hohen Auflage (nach Eigenangabe 1.500 Exemplare) zum führenden Sprachrohr der neonazistischen Szene entwickelt. Rechtsextremismus im Internet Im Internet kann in hoher Zahl offen fremdenfeindliche, antisemitische und islamfeindliche Hetze gefunden werden. Viele Internetnutzer fühlen sich infolge der weitgehenden Anonymität geschützt. Die Verbreitung rechtsextremistischen Gedankengutes verlagert sich immer mehr von eigenen Internetseiten hin zu sozialen Netzwerken. Rechtsextremisten nutzen die Foren, Kurznachrichtendienste oder Videoplattformen, um miteinander zu kommunizieren, vor allem aber, um innerhalb der "Internet-Community" ihre Ideologie zu verbreiten. Hier besteht noch mehr die Gefahr, dass Jugendliche und Heranwachsende unvermittelt und unvorbereitet rechtsextremistischen Inhalten ausgesetzt werden. Die Kommunikation im Bereich des Rechtsextremismus wird fast ausschließlich über das Internet und die dort vertretenen sozialen Medien abgewickelt. Das Internet bietet die Möglichkeit, auch sensible Informationen mit Hilfe von Verschlüsselungen auszutauschen. Rechtsextremisten entziehen sich damit der staatlichen Beobachtung und Verfolgung. Das Internetportal "halle-leaks" des amtsbekannten Sven LIEBICH aus Halle (Saale) will in Anlehnung an "WikiLeaks" eine Enthüllungsplattform sein, auf der Benutzer Dokumente hochladen und Mitteilungen an den Betreiber senden können. LIEBICH ist der Administrator der Internetseite und tritt vornehmlich als Provokateur und Verschwörungstheoretiker auf. Er versucht damit zu polarisieren. Dabei ist ihm Öffentlichkeit wichtig. So veröffentlicht er regelmäßig Videos mit Redebeiträgen, die mitunter strafbewehrt sind. Darüber hinaus kommentiert er Beiträge aus der Tagespresse in einer irrealen und diffusen Art und Weise. 40 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus Im Februar veröffentlichte er ein Video in fünf Teilen auf YouTube, welches seinen "Protest gegen die Islamisierung wirkungsvoll ausdrücke". LIEBICH hatte sich am 11. Februar als "Islam-Prediger" verkleidet und in der Nähe eines "Infostandes der Ahmadiyya-Moslems2" in einer Fußgängerzone in Halle (Saale) lautstark verkündet "was der Islam so alles in Deutschland vor hat". In dem Video ist LIEBICH zu sehen, bekleidet mit religiöser Kopfbedeckung und langem schwarzen Gewand, der vor einem Brunnen stehend immer wieder "Allahu Akbar"; "Islam ist Frieden" und Äußerungen wie "Ihr werdet ebenfalls muslimisch und die Scharia wird in diesem Land Recht sprechen" ruft. Im Kommentarbereich zu dem Video schreibt ein Nutzer: "Die Leute kapieren diese Action nicht!". Worauf LIEBICH antwortet: "Sollen sie doch auch nicht, sondern Anderen von der Gefahr berichten." Aus weiteren Kommentaren wird deutlich, dass einige Nutzer tatsächlich davon ausgingen, es handele sich um einen echten muslimischen Prediger. Im Rahmen eines Besuchs des SPD-Vorsitzenden im Universitätsklinikum Halle (Saale) am 23. Februar beschimpfte LIEBICH diesen beim Betreten eines Behandlungszimmers lautstark u. a. mit den Worten "Herr Schulz, die SPD, das sind Arbeiterverräter!". Der Störer erhielt einen Platzverweis, ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Über mehrere Internetpräsenzen, unter anderem "halle-leaks.de" und die Facebook-Seite "In Svens Welt", wurde ein "Politmaden-Kalender" beworben, in dem Wahlkampfauftritte von Politikern abgebildet sind. Bei dem jeweiligen Kalendereintrag sind verschiedene Informationen zu Person, Zeit und Ort hinterlegt. Dort ist nachzulesen: "2017 - Schicksalsjahr der Deutschen. Bekommen die korrupten Altparteien ihre ersehnte Einparteien-Diktatur? Oder können wir durch Guerilla-Aktionen ihnen den Wahlkampf etwas versäuern? Hier entsteht ein Kalender mit öffentlichen Auftritten der Politmaden von CDU, SPD, Grüne bis Linke, also derjenigen, die direkt für die erschreckende Zersetzung unserer Gesellschaft verantwortlich sind. Besucht sie. Sie kommen auch in Eure Nähe. Habt ihr Termine, welche da unbedingt mit rein sollten, dann als PM3 an die Seite "In Svens Welt" und sie werden eingepflegt. Weitersagen, TEILEN. Auch das hilft. Es geht um nicht weniger als unsere Zukunft und die unserer Kinder."4 2 Eine nicht-extremistische islamische Gemeinschaft. 3 PM steht für personal oder private message in sozialen Netzwerken 4 Facebook-Aufruf vom 11. April Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 41 Rechtsextremismus Ein weiterer Schwerpunkt seiner Berichterstattung im Internet war die Bundestagswahl. So veröffentlichte er auf seiner Facebook-Seite am 16. August die Wahlkampfauftritte der Bundeskanzlerin mit der Überschrift "Volksverrätertour 2017. Geht hin. Zeigt Präsenz und seid LAUT". Dem Beitrag sind ein Bild, das die Bundeskanzlerin in Uniform vor einer Moschee und hinter einer bewaffneten Gruppe von Schwarzafrikanern zeigt, sowie der Link zum Terminkalender der CDU beigefügt. LIEBICH bedient sich in seinen Internetbeiträgen immer wieder so genannter Fake-News, deren Wahrheitsgehalt als zweifelhaft bis falsch einzuordnen ist. Wegen dieser Vorgehensweise wurde seitens eines Bundestagsmitglieds Strafanzeige erstattet. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die neonazistische Szene erfuhr gravierende organisatorische Änderungen. Das herkömmliche Kameradschaftsmodell hat an Attraktivität eingebüßt. Vorträge und so genannte Schulungsabende werden zwar noch durchgeführt und stärken den Gemeinschaftssinn, werden aber zunehmend von virtuellen sozialen Netzwerken verdrängt. Die neonazistischen Personenzusammenschlüsse agieren kurzlebiger und unter wechselnden Bezeichnungen. Inhaltlich besinnt sich die traditionelle Neonaziszene auf frühere Themen, die einen Bezug auf das Referenzmodell des historischen Nationalsozialismus aufweisen. Auf tagesaktuelle politische Ereignisse reagiert die Szene oftmals mit Zeitverzug, ist grundsätzlich jedoch in der Lage, Themen wie die Flüchtlingspolitik mit entsprechenden Aktionen aufzugreifen. Beispielhaft sei die Aufstellung der "Schwarzen Kreuze" genannt. 42 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus "Artgemeinschaft - Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung" e.V. ("Artgemeinschaft") Sitz Berlin Verbreitung Bundesweit Gründung 1951 Struktur Jens BAUER (Burgenlandkreis) Aufbau fungiert seit Herbst 2015 als Vorsitzender. Mitglieder Bund: 100 - 150 (2016: 100) Anhänger VeröffentWeb-Angebote: www.nordzeit.de lichungen www.asatru.de Soziale Medien Publikationen: "Nordische Zeitung" (NZ; vierteljährlich) eigener Buchdienst mit Büchern und Schriften zu heidnischen Themen und religiösem Brauchtum auf rassistischer Grundlage Finanzierung Mitgliedsbeiträge, Spendengelder, Einnahmen aus Buchdienst Kurzportrait / Ziele Die "Artgemeinschaft" ist eine neonazistische Organisation und vertritt völkisch-rassistisches Gedankengut. Sie versteht sich selbst als Glaubensbund, der "die Kultur der nordeuropäischen Menschenart" bewahren, erneuern und weiterentwickeln will. Grund der Beobachtung Eine rassistisch geprägte Ideologie ist kennzeichnend für die "Artgemeinschaft". Die Mitglieder leben strikt nach dem "Sittengesetz ihrer Ahnen". Darin heißt es: "Das Sittengesetz in uns gebietet Einsatz für Wahrung, Einigung und Mehrung germanischer Art. Das Sittengesetz in uns gebietet Gefolgschaft dem besseren Führer, mit Recht und Pflicht zu abweichendem Rat, nach bestem Wissen und Gewissen." Sie orientiert sich am Nationalsozialismus und versucht "völkische Strukturen" aufzubauen. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 43 Rechtsextremismus Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum An den "Gemeinschaftstagungen", die jährlich unter den Bezeichnungen "Frühjahrstagung", "Herbsttagung" und "Sonnenwendfeier" im März, Juni, September und im Dezember in Ilfeld (Thüringen) stattfinden, nahmen im Berichtsjahr erneut Personen aus Sachsen-Anhalt teil. Auf ihrer Facebook-Seite berichtete die "Artgemeinschaft" über die aktuellen Ausgaben der "Nordischen Zeitung" und verwies auf ihren eigenen Buchdienst. Des Weiteren warb sie für ihr "Artbekenntnis", das nunmehr als Grafik erworben werden kann. Das "Artbekenntnis" bildet für die Mitglieder der Organisation eine "artgemäße" Lebensführung. Als "höchstes Lebensziel" wird die Erhaltung und Förderung "unserer Menschenart" und als höchsten Sinn unseres Daseins "die reine Weitergabe unseres Erbes" kommuniziert. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Seit Jahren nimmt ein fester Personenkreis aus Sachsen-Anhalt an den "Gemeinschaftstagungen" teil. Mit dem Vorsitzenden BAUER agiert eine langjährige Führungsperson der neonazistischen Szene aus Sachsen-Anhalt an der Spitze der Organisation. Mit Übernahme des Vorsitzes konnte BAUER die bisherigen Strukturen festigen und ausbauen. 44 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus "Identitäre Bewegung Deutschland" (IBD) 1 Sitz Bundesweit Verbreitung Gründung Oktober 20122 Struktur Bundesvorstandsmitglieder: Aufbau Nils ALTMIEKS (Bayern) Daniel FISs (Mecklenburg-Vorpommern) 15 Regionalgruppen bundesweit lokale IBD-Gruppen, identitäre Projekte, Verein "Identitäre Bewegung Deutschland e.V." In Sachsen-Anhalt: IB Sachsen-Anhalt - seit 2012 Kontrakultur Halle - seit 2015 IB Harz - seit 2015 IB Magdeburg - seit 2016 Mitglieder Land: etwa 50 (2016: etwa 50) Anhänger Bund: etwa 500 (2016: etwa 300) VeröffentWeb-Angebote: lichungen Homepage, soziale Netzwerke Finanzierung Spenden Kurzportrait / Ziele Die IBD geriert sich als Bewegung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, welche die eigene Kultur beziehungsweise das eigene Volk vor den vermeintlichen Gefahren von Multikulturalismus, Masseneinwanderung und Identitätsbeziehungsweise Werteverlust bewahren will. Sie betrachtet sich eigenen Aussagen zufolge als deutschen Ableger der französischen Bewegung "Generation Identitaire" (GI). 1 Logos der "Identitären Bewegung Harz" und Magdeburg sowie der "Kontrakultur Halle", abgerufen am 9. Januar 2018 2 Am 11. Oktober 2012 wurde die Facebook-Seite "Identitäre Bewegung Deutschland" eingerichtet. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 45 Rechtsextremismus Die IBD ist in der realen und virtuellen Welt gleichermaßen vertreten. Alle virtuellen Möglichkeiten (soziale Netzwerke, Foren, Video-Plattformen) werden genutzt, um über Aktionen zu informieren und somit auch über deren Ziele. So wird eine große Öffentlichkeit hergestellt ohne auf eine große Anzahl von Aktivisten angewiesen zu sein. In der "Realwelt" sind die Aktivitäten vielfältig: Banner-, Stör-, Verteilaktionen u. ä.. Wichtige Orte werden zur Zielscheibe von zeitweiligen Besetzungen, beispielsweise das Brandenburger Tor in Berlin. Ihre ideologischen Grundlagen veröffentlichte die IBD in vier Teilen im Internet: * "100% Identität, 0% Rassismus" * "Unser Weg führt nach Europa" * "Unser Ziel ist demokratisch" * "Weder Kippa noch Palituch" Ihre Selbstdarstellung ist popkulturell geprägt, ihre Botschaften sind klar und einfach, ihre Wortwahl ist provokant und pseudo-intellektuell, ihre Mitglieder geben sich jung und modern, demgemäß ist ihre verfassungsfeindliche Gesinnung nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Die IBD steht für einen modernen Rechtsextremismus, der mit einem Themenkomplex aus Anti-Islam, Anti-Asyl und Anti-Establishment versucht, bis weit in breite gesellschaftliche Kreise hinein anschlussfähig zu sein. Begriffe wie Rasse und Volksgemeinschaft werden durch unverfängliche Begriffe wie Ethnie, Identität und Kultur ersetzt. Grund der Beobachtung Ideologisch orientiert sich die "Identitäre Bewegung" (IB)3 an den Theorien der "Neuen Rechten" und vertritt programmatisch einen "ethnopluralistischen" Ansatz. Beim "Ethnopluralismus" handelt es sich um eine modernisierte Variante völkischer Ideologie. Das Konzept billigt ethnischen Gruppen in räumlicher Trennung vorgeblich ihre Eigenständigkeit zu, zielt aber tatsächlich anhand von Kollektivmerkmalen wie Kultur, Herkunft und Geschichte auf die Betonung ethnisch bzw. rassisch begrenzter Gruppenunterschiede ab. Eine Zuwanderung von "Fremden", die nicht Teil dieser "ethnokulturellen Identität" sind, wird grundsätzlich abgelehnt. Die "Identitären" inszenieren sich dabei als die wahren Verteidiger von Vielfalt und Freiheit. In ihrer Kritik zeigt sich jedoch ein übersteigerter Nationalismus, der das Individuum weitgehend negiert und stattdessen kollektivistisch die 3 Hier ist die IB als europaweites Phänomen gemeint, wie es nicht nur in Deutschland auftritt, sondern beispielsweise auch in Frankreich oder Österreich 46 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus Volksgemeinschaft in den Mittelpunkt stellt. Sie propagiert die Auflösung der EU und die Bildung eines Europas der "identitären Nationalstaaten", die selbstbestimmt koexistieren. Hier besteht eine Verbindung zur NPD-Forderung nach einem "Europa der Vaterländer". In der IBD und für die IBD engagieren sich auch Personen, die einen Vorlauf im traditionellen Rechtsextremismus aufweisen. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum "Identitäre Bewegung Deutschland" Am 12. Mai startete die IB in Italien eine neue Kampagne unter dem Titel: "Defend Europe". Anhänger stellten sich im Hafen von Catania dem "NGO-Schlepperschiff" AQUARIUS der Hilfsorganisation "SOS MEDITERRANEE" entgegen, um sein Auslaufen zu verzögern. Mit dieser Blockadeaktion wollte die IB nach eigenen Angaben auf den "kriminellen Schlepperwahnsinn im Mittelmeer hinweisen". Die "Identitären" unterstellten den dortigen Hilfsorganisationen nicht Menschen zu retten, sondern mit Schleppern gemeinsame Sache zu machen. Mit dem Chartern des Schiffes "C-Star" Anfang August setzte sie ihre Kampagne "Defend Europe" fort, um vor der libyschen Küste die mutmaßlichen Schlepperaktivitäten von Nichtregierungsorganisationen (NGO) auf dem Mittelmeer zu beobachten und ggf. zu unterbinden. Ihre Aktion endete am 17. August. "Aktivisten" der IBD, bekleidet mit Uniformen der ehemaligen DDR-Volkspolizei, fuhren am 19. Mai mit Pkw vor das Bundesjustizministerium in Berlin und versuchten mit einer Leiter auf ein Vordach des Gebäudes zu gelangen. Gleichzeitig hatten sich ca. 50 Personen vor dem Haupteingang des Gebäudes versammelt. Sie enthüllten Transparente und entzündeten Bengalfackeln. Das Motto der IBD-Aktion lautete "Alles schon vergessen? Gegen Zensur und Meinungsverbote". Angaben der IBD zufolge richtete sich der Protest gegen das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz, welches maßgeblich durch den Bundesjustizminister [...] vorangetrieben wird." Dabei sei das Bundesjustizministerium "symbolisch in 'Zensurministerium' und 'Stasi 2.0' umbenannt" worden. Am 17. Juni veranstaltete die IB ihre Europa-Demonstration in Berlin (bisher Wien, Österreich) unter dem Motto "Zukunft Europa - bewegen und verändern". Es nahmen zirka 700 Personen teil, darunter auch "Identitäre" Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 47 Rechtsextremismus aus dem europäischen Ausland (Österreich, Frankreich, Italien, Niederlande, Ungarn, Slowakei, Tschechien). An der Demonstration beteiligten sich ebenfalls Personen aus dem gesamten rechtsextremistischen Spektrum (beispielsweise Partei "Die RECHTE", Partei "Der III. Weg", "Bündnis Deutscher Hools" / "Hooligans gegen Salafisten"). Im Vorfeld der Demonstration erschienen auf der Facebook-Seite der IBD Demonstrationsregeln, die es unter anderem "Personen, die dem extremistischen politischen Spektrum zuzuordnen sind" verboten, an der Veranstaltung teilzunehmen. Diese sollten "von den Ordnern ausgeschlossen" werden. Eine klare Grenzziehung zu den traditionellen Rechtsextremisten erfolgte tatsächlich jedoch nicht. In den sozialen Netzwerken wird diese Teilnahme mit Aussagen wie "Applaus von der falschen Seite lässt sich nie ganz vermeiden" abgetan. Am 4. November startete die IBD in Berlin ihre neue Kampagne "Kein Opfer ist vergessen" und entrollte an zwei zentralen Orten - Breitscheidplatz4 und Alexanderplatz5 - parallel große Transparente mit der Aufschrift: "Damit die Erinnerung nicht stirbt. Opfer von Multikulti. www.kein-opfer-ist-vergessen.de". An den von der IBD organisierten Aktivitäten waren auch Mitglieder aus Sachsen-Anhalt beteiligt. "Kontrakultur Halle" Unter dem Namen "Variete Identitaire" veröffentlichten zwei Mitglieder der "Kontrakultur Halle" einen Chanson unter dem Titel: "A jamais Idealiste - Ein Gruß an den Verfassungsschutz". Laut "Kontrakultur Halle" ist das "Variete Identitaire" ein patriotischer Kabarettvlog6: "Mit Retrocharme werden hier aktuelle Themen aus Politik, Kultur und Gesellschaft auf die Bühne gebracht: Immer nonchalant, manchmal heiter, manchmal ernst, aber nie politisch korrekt". Der Vlog wird anlassbezogen fortgeführt. Mit dem Hausprojekt in der Adam-Kuckhoff-Straße 16 (AKS16) in Halle (Saale) verfügt die "Kontrakultur Halle" seit Juli über eine zentrale Anlaufstelle. Das AKS16 wird von den Nutzern und Bewohnern als "Identitäres Zentrum" bezeichnet. 4 Ort des Anschlages auf den dortigen Weihnachtsmarkt 2016 5 Gilt bei der IBD als Schwerpunkt der "Migrantenkriminalität" 6 Vlog=Video-Blog 48 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus Mit zwei Veranstaltungen (11. Juli, 90 Teilnehmer, und 18. November, 100 Teilnehmer) feierte unter anderem die "Kontrakultur Halle" die Umsetzung ihres "Leuchtturmprojekts"7. Weitere Aktivitäten in Kurzfassung: * Kurzzeitige Besetzung eines Infostandes der Hilfsinitiative "SOS MEDITERRANEE" am 27. Mai in der Lutherstadt Wittenberg (Landkreis Wittenberg) als Teil der Kampagne "Defend Europe". * "Studentenbegrüßung" (Fortsetzung der Campusreihe 20168) am 6. Oktober in Halle (Saale) anlässlich der Immatrikulation an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. * Infostand zur IB am 11. Oktober vor dem Hausprojekt AKS16. * IT-Seminar von Patriot Peer (Patriot Peer Hackathon9) im Oktober in der AKS16. * Erscheinen des Buches "Kontrakultur"10. Ein Beitrag in einer Publikation der "Neuen Rechten" bietet eine Binnensicht auf die "Kontrakultur Halle". Der Autor schildert die Entwicklung der "Kontrakultur" vom bildungspolitischen Leserkreis, "der sich mit behutsam ausgewählten Aufsätzen und Fragmenten der Gedankenwelt neurechter und identitärer Prägung näherte" bis zur konkreten Aktion. Neben einer stetigen Auseinandersetzung mit und der Vertiefung des einschlägigen philosophischen Wissens bildet der "Aktionismus" eine zweite wichtige Säule der IB. "Aktionismus bedeutet vor allem Druck ... wir wissen, unter welchem Kessel gezündelt werden muß, damit der Dampf durch die Rohre des Gestells dröhnt". Anschließend stellt der Autor die Bedeutung des Objektes in dem AKS16 heraus, das Angehörige der IB "Wohnungen, Büros und Freiräume" bietet, als "Festung" bezeichnet wird und mit Hilfe Dritter ins Leben gerufen worden ist.11 "Identitäre Bewegung Harz" (IB Harz) Der überwiegende Teil der Aktivitäten hat "Eventcharakter". Mitglieder der IB Harz nutzten am 25. Februar erneut den Karnevalsumzug in Derenburg (Landkreis Harz), um ihrer politischen Meinung eine Bühne zu geben. 15 als Spartaner verkleidete Personen trieben mit ihren Schilden und Speeren symbolisch unliebsame Politiker aus der Stadt. 7 Eigenangabe 8 siehe auch Verfassungsschutzbericht Sachsen-Anhalt 2016, Seite 55 9 App zum Auffinden Gleichgesinnter, noch in der Entwicklung 10 Müller, Mario Alexander: Kontrakultur. Verlag Antaios, Schnellroda 2016 11 Zitate aus: Wessels, Till-Lucas: Kontrakultur - Schlaglichter, in: Sezession, Nr. 79, August 2017, S. 48 ff Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 49 Rechtsextremismus Weitere Aktivitäten in Kurzfassung: * Störung eines Auftritts der Bundeskanzlerin im Rahmen des Bundestagswahlkampfes am 26. August in Quedlinburg (Landkreis Harz) * Banneraktion an Brücke und Tunnel in Wernigerode (Landkreis Harz) am 17. September * Stammtische und Sonnenwendfeiern * Teilnahme an allgemeinen öffentlichen Veranstaltungen wie dem "Bürgerfrühstück" "Identitäre Bewegung Magdeburg" (IB MD) Anlässlich des Europafestes, einem Magdeburger Volksfest während der Pfingsttage, führten Personen aus Magdeburg, Sachsen und Nordrhein-Westfalen im Bereich des Kaufhauses Karstadt eine nicht angemeldete versammlungsrechtliche Aktion am 3. Juni durch. Elf Personen hielten sich auf dem Vordach des Kaufhauses auf, zeigten ein gelbes Banner mit der Aufschrift "Unser Europa ist nicht eure Union" und dem Symbol der IB, zudem entzündeten sie auf dem Vordach Nebeltöpfe. Weitere Aktivitäten in Kurzfassung: * Sprühaktion "gegen die Integrationslüge" am 6. April vor dem Eingang des Landtages Sachsen-Anhalt und am Petriförder (Magdeburg) * Gedenken anlässlich des Volkstrauertages am 19. November an der Gedenkstätte "Am Freiheitsplatz" in Magdeburg, Alt Olvenstedt Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die nachfolgende Äußerung Martin SELLNERs (IB Österreich) stellt eine der wenigen öffentlichen programmatischen Aussagen der IB dar und beschreibt die Herausforderungen, vor denen die IB in den nächsten Jahren steht: "Der Zauber des Aufbruchs ist verflogen. [...] Der symbolische Aktivismus, von symbolischen Okkupationen und Ibsterblockaden bis zur Konfrontationen im Mittelmeer, muss, ebenso wie die Unterstützung durch die Gegenöffentlichkeit, eine neue Qualität erreichen. Es geht darum, eine nachhaltige Bereitschaft für kommende Krisen zu kultivieren. Für den Fall, dass diese nicht, oder zu spät eintreten, muss die eigene Kampagnenfähigkeit aufgebaut werden. Wir müssen das Plateau, das wir erreicht haben, halten. Auf keinen Fall dürfen wir unseren Gegnern den Gefallen einer Radikalisierung tun."12 In diesem Sinne ist mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen der IB auch in Zukunft zu rechnen. 12 https://sezession.de/57278/das-neurechte-waldchen 50 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus Subkulturell geprägte Rechtsextremisten Verbreitung Bundesweit Gründung Ging aus der Ende der 1960er Jahre in Großbritannien entstandenen Skinheadszene hervor und breitete sich in den 1970er Jahren auch in Deutschland aus. Struktur Die subkulturell geprägte rechtsextremistische Szene Aufbau ist als heterogen und ohne feste Strukturen zu beschreiben. Es mangelt ihr grundsätzlich an der Bereitschaft zur Bildung von überregionalen Organisationsformen. Das Personenpotenzial tritt eher in kleinen Cliquen auf, die vornehmlich in ihren Regionen agieren. Die Ausnahme hiervon bilden lediglich die Hammerskinheads, die nach dem Verbot der neonazistischen Skinhead-Organisation "Blood & Honour" im Jahre 20001 die einzige verbliebene bundesweite rechtsextremistische Skinheadorganisation mit festem hierarchischen Aufbau ist, jedoch derzeit ohne Chapter in Sachsen-Anhalt. Ein Trend der letzten Jahre bestand zudem darin, dass im Kern der subkulturellen Szene zuzuordnende Gruppierungen, wie etwa die "Brigade Halle/Saale", Strukturelemente der neonazistischen Szene adaptierten. Dies war neben dem Vorhandensein von festen inneren Strukturen, autoritären Führungspersonen oder der Finanzierung über Mitgliedsbeiträge auch daran festzustellen, dass nicht mehr allein das aktionsorientierte Verüben von Straftaten im Vordergrund stand, sondern auch das Planen und Durchführen von versammlungsrechtlichen Aktionen in deren Betätigungsfeld rückte. Eine klar definierte Abgrenzung zum Neonazismus war damit kaum noch möglich. Mit Blick auf die Beschreibung des Phänomens kommt erschwerend hinzu, dass gerade von dieser Mischszene auch Strukturen und Erscheinungsformen anderer, nicht extremistischer Subkulturen, wie Rocker oder Hooligans, übernommen und Personen dieser Subkulturen rekrutiert werden. 1 Blood & Honour wurde am 12. September 2000 vom Bundesministerium des Innern verboten. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 51 Rechtsextremismus Mitglieder Land: 760 (2016: etwa 800) Anhänger Bund: 9.200 (2016: 8.500) VeröffentWeb-Angebote: Bekanntgabe von Veranstaltungen mittels lichungen Plakaten und Foren im Internet; Agitationen in sozialen Medien Kurzportrait / Ziele Mit der zunehmenden Politisierung der Skinheadszene seit Mitte der 1990er Jahre und der seitdem zu beobachtenden Verwischung der bis dahin klar abgrenzbaren Erscheinungsformen des Rechtsextremismus in Gestalt von Neonazis, Parteienspektrum und Skinheads bildete sich eine subkulturelle und als vielschichtig zu charakterisierende Szene heraus, die es kaum noch möglich macht, von "dem" Skinhead zu sprechen, der mit einheitlichen Dresscodes oder das seinerzeit typische Erscheinungsbild erkennbar wäre. Vielmehr weisen die Angehörigen der subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene seit geraumer Zeit ein sehr heterogenes Erscheinungsbild auf und definieren sich eher über szenetypische Musik und den damit verbundenen Lebensstil. Gerade das Erscheinungsbild passt sich dabei aktuellen Trends an. So treten subkulturell geprägte Rechtsextremisten etwa bei versammlungsrechtlichen Aktionen oftmals als "Schwarzer Block" auf; eine Erscheinungsform die in der Vergangenheit eher allein das linksextremistische Spektrum charakterisierte. Die dieser Szene zuzuordnenden Personen verfügen in aller Regel nicht über ein in sich geschlossenes Weltbild, sondern werden von einzelnen rechtsextremistischen Einstellungen und Argumentationsmustern beeinflusst und geprägt. Als Kernfelder dienen hier vor allem Rassismus und Antisemitismus, untersetzt mit einer Gewaltaffinität, die sich wiederum insbesondere gegen Minderheiten und aus ihrer Sicht Andersdenkende richtet. Gewalt und Gewaltbereitschaft waren schon immer ein beschreibendes Kennzeichen der subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene. Aber insbesondere mit der Verjüngung der Szene kann von einer Zunahme der aktionsorientierten Motivation gesprochen werden. Die daraus resultierenden, meist spontanen aggressiven und gewalttätigen Aktionen sind es sodann, mit denen diese Szene in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Grund der Beobachtung Die der subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene zuzuordnenden Personen weisen in aller Regel ein Weltbild mit rassistischen und 52 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus fremdenfeindlichen, Gewalt gegen Ausländer befürwortenden, antisemitischen und das demokratische System ablehnenden Ideologiebestandteilen auf. Dies wird in deren Aktionen, den vom Personenpotenzial begangenen Strafund Gewalttaten sowie auch in den zahlreichen Liedtexten einschlägiger Musikgruppen offen zum Ausdruck gebracht. Gerade die Liedtexte fungieren als wichtiges Medium zur Verbreitung rechtsextremistischer und zum Teil gewaltbefürwortender Inhalte und haben auch die Senkung von Hemmschwellen zum Ziel. All diese Bestrebungen stehen im Widerspruch zu den Grundwerten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Der Eingangs dargestellte Rückgang des Personenpotenzials der als gewaltorientiert geltenden subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene in Sachsen-Anhalt geht mit einer Verminderung der Strafund vor allem Gewalttaten der politisch motivierten Kriminalität - rechts - im Berichtszeitraum einher. Gleichwohl darf dabei die unverändert fortbestehende Gewaltbereitschaft der Szene nicht verkannt werden. Zur Beschreibung von geografischen Schwerpunkten der Szene kann zum einen auf bereits bekannte und regelmäßig agierende Gruppen, aber auch auf die Verdichtung von politisch motivierten Aktionen sowie Strafund Gewalttaten zurückgegriffen werden. Für den Berichtszeitraum sind demgemäß exemplarisch unverändert die Städte Halle (Saale) und Magdeburg sowie die Landkreise Stendal, Jerichower Land und Wittenberg als örtliche Schwerpunkte anzuführen. "Brigade Halle/Saale" Im Bereich der Stadt Halle (Saale) waren im Berichtszeitraum unverändert die Aktivitäten der in Teilen auch neonazistisch einzuordnenden Gruppierung "Brigade Halle/Saale" im Fokus der Sicherheitsbehörden. Im Ergebnis der Beobachtung des Personenzusammenschlusses war festzustellen, dass diese Aktivitäten im Berichtszeitraum merklich nachließen. Diese Entwicklungen konnten bereits im Jahr 2016 registriert werden, nachdem die von der Gruppierung organisierten Versammlungen eher erfolglos verliefen und auch an anderen Versammlungen der rechtsextremistischen Szene nur noch einzelne Personen der Gruppierung teilnahmen. Auch im ersten Halbjahr 2017 nahmen nur noch vereinzelt Mitglieder der "Brigade Halle/Saale" an rechtsextremistischen Versammlungen teil, wie etwa in Dessau-Roßlau. Selbst an der für die rechtsextremistische Szene wichtiVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 53 Rechtsextremismus gen und zuvor aktiv von der "Brigade Halle/Saale" beworbenen Versammlung zum so genannten Arbeiterkampftag am 1. Mai in Halle (Saale) ließ sich ein relevantes und geschlossenes Auftreten der Gruppierung, wie es noch in den Vorjahren bei derartigen Veranstaltungen auszumachen war, nicht mehr erkennen. Ab der Mitte des Jahres endete auch das bis dahin feststellbare aktive Auftreten der Gruppierung im virtuellen Raum nahezu - bis auf die Veröffentlichung einer Grafik mit der Überschrift "Brigade Halle/Saale - Der Kampf geht weiter" am 15. November auf dem Facebook-Profil der Gruppierung. Aktivitäten im realen Raum folgten dieser Ankündigung nicht. Zu szenerelevanten Terminen konnte ein Auftreten der Gruppierung auch danach nicht ausgemacht werden. Die Gruppierung konnte sich damit nicht dem in der überwiegend aktionsorientierten Szene regelmäßig zu beobachtenden Phänomen der Kurzlebigkeit von Gruppen mit eher festeren Strukturen entziehen. Der Druck infolge der Beobachtung der Sicherheitsbehörden dürfte maßgebend zum "Einschlafen" der Gruppe beigetragen haben. Es bleibt abzuwarten, ob und gegebenenfalls wie sich die bislang als Mitglieder der Gruppierung in Erscheinung getretenen Rechtsextremisten neu formieren oder sich andere Gruppen etablieren, die ähnliche Ziele wie die "Brigade Halle/Saale" verfolgen. In diesem Zusammenhang ist etwa die im Rahmen der Versammlung der rechtsextremistischen Szene am 1. Mai in Halle (Saale) geschlossen in Erscheinung getretene Gruppe mit der Bezeichnung "Kameradschaft Aryans" anzuführen. Mitglieder dieser Gruppe machten im Nachgang zu der Versammlung mit einer offenkundig politisch motivierten Gewalttat auf sich aufmerksam. Auch wenn die von der Polizei festgestellten Protagonisten der Gewalttat aus anderen Bundesländern stammten, lassen erste Beobachtungen auch mögliche Strukturen im Bereich der Stadt Halle (Saale) erkennen. "Brigade Magdeburg" In der Landeshauptstadt Magdeburg waren im Berichtszeitraum absolut gesehen die meisten politisch motivierten Gewalttaten zu verzeichnen, meist aus fremdenfeindlichen Beweggründen. Die von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen waren in einer Vielzahl bereits zuvor als Rechtsextremisten bekannt und eben der subkulturell geprägten Szene zuzurechnen. Von weiterer Relevanz für die Beschreibung des Phänomens ist unverändert die "Brigade Magdeburg" anzuführen, auch wenn diese im Be54 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus richtszeitraum eine ähnliche Entwicklung wie zuvor schon für die "Brigade Halle/Saale" dargestellt, erkennen ließ. Die Gruppierung ist erstmals im Jahr 2016 in Erscheinung getreten und schien sich bei ihrer Gründung und Ausrichtung an der damals bereits bestehenden "Brigade" aus Halle (Saale) orientiert zu haben. Das Personenpotenzial der "Brigade Magdeburg" lag zu jeder Zeit aber deutlich unter dem der "Brigade Halle/Saale" und bewegte sich feststellbar durchweg eher im einstelligen Bereich. Im Berichtszeitraum beschränkten sich die Aktivitäten der Gruppierung auf die Teilnahme von Einzelpersonen an Versammlungen der rechtsextremistischen Szene, die jedoch eine geschlossene Gruppenstruktur nicht erkennen ließen. Eine eigene Versammlung wie im Vorjahr führte die Gruppierung nicht mehr durch, der für den 16. Januar geplante "Trauermarsch" fand nicht statt2. Abgesehen davon tritt die "Brigade Magdeburg" überwiegend im virtuellen Raum in Erscheinung. Die Verlautbarungen wiesen zuletzt verstärkt neonazistische Bezüge auf. So wurden im Berichtszeitraum auf der Facebook-Seite der Gruppierung etwa Berichte mit Bezug zu der Holocaustleugnerin Ursula HAVERBECK-WETZEL und Rudolf Heß geteilt und kommentiert. Das Profilbild der Gruppierung zeigt überdies den Reichsadler mit dem Schriftzug "BM" im Eichenlaub anstelle des Hakenkreuzes. Weitere regionale Schwerpunkte Weiterer Schwerpunkt ist der Bereich der Stadt Burg (Jerichower Land). Obgleich die Fallzahlen für die verübten Straftaten der politisch motivierten Kriminalität - rechts - im Landkreis Jerichower Land im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken sind, muss unverändert eine Konzentration von rechtsextremistischen Aktivitäten in Burg festgestellt werden. An Relevanz für die Beschreibung und Einordnung des Phänomens hatte das konzentrierte Auftreten im Jahr 2016 mit den wechselseitigen Auseinanderset- 2 siehe Seite Seite 35 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 55 Rechtsextremismus zungen zwischen Angehörigen der rechtsund linksextremistischen Szene gewonnen. Auch im Berichtsjahr waren in Burg vermehrt politisch motivierte Gewalttaten einschlägig bekannter Personen zu verzeichnen, die sich vor allem gegen den politischen Gegner richteten. Am 18. März führte die "Antifaschistische Aktion Burg (AAB)" eine versammlungsrechtliche Aktion zum Thema "Die Angriffe von Staat und Nazis zurückschlagen - Linke Politik verteidigen!" mit ca. 70 Teilnehmern auf dem Marktplatz in Burg durch. Es kam zu verbalen Provokationen zwischen den Versammlungsteilnehmern und 20 bis 25 Personen des örtlichen rechtsextremistischen Spektrums, die sich in der Nähe der Kundgebung aufhielten. Nur mit Polizeieinsatz konnte ein Aufeinandertreffen beider Gruppen verhindert werden. Damit darf die subkulturell geprägte rechtsextremistische Szene in Burg durchaus als überdurchschnittlich gewaltaffin bezeichnet werden. Die subkulturell geprägte rechtsextremistische Szene im Landkreis Stendal wird als stark ausgeprägt und wachsend eingeschätzt, obgleich die Strafund Gewalttaten im Berichtszeitraum insgesamt rückläufig waren. Zudem sind überregionale Vernetzungsbestrebungen erkennbar. Die der Szene zuzurechnenden Personen traten wiederkehrend im Berichtszeitraum mit entsprechenden Aktionen sowie mit Straftaten der politisch motivierten Kriminalität - rechts - in Erscheinung. Als Beispiel ist die Störung des Opferfestes der Islamischen Gemeinde (IGS) am 2. September in Stendal herauszuheben. Ein augenscheinliches Anwachsen bzw. Verfestigen der Szene war im Berichtszeitraum auch im Landkreis Wittenberg zu beobachten. Eine Zunahme der fremdenund islamfeindlich motivierten Aktionen und insbesondere der Propagandadelikte war zu verzeichnen. Aufwind konnte die Szene erlangen, weil sie eine für einen Deutschen tödlich endende Auseinandersetzung mit einem aus Syrien stammenden Geflüchteten in der Lutherstadt Wittenberg für sich nutzte. An der von einem Rechtsextremisten angemeldeten Versammlung in der Lutherstadt Wittenberg mit dem Motto "Stoppt die Gewalt gegen deutsche Bürger - Straftäter sofort abschieben" nahmen am 21. Oktober etwa 90 Personen teil, überwiegend mit örtlichem Bezug. Ebenso exemplarisch für die Einordnung und Bewertung der Szene innerhalb des Landkreises Wittenberg ist eine politisch motivierte Straf56 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus tat, die sich in Gräfenhainichen ereignete: In der Nacht vom 29. zum 30. April brachten unbekannte Täter ein Banner mit der Aufschrift "Islamismus Tötet" und "NS - GHC Crew" an der Stadtkirche an und deckten den Kopf einer vor der Kirche aufgestellten Holzskulptur des evangelisch-lutherischen Theologen Paul Gerhardt mit einem schwarzen Tuch in Form einer Burka ab. Auf der Skulptur wurde eine Axt abgelegt, die am Griffende mit einem weißen Stoff umwickelt war und rote Farbanhaftungen aufwies. An fünf Bäumen im näheren Umfeld der Kirche befestigten sie Flugblätter mit folgendem Inhalt "Islamisierung Stoppen! Werdet Aktiv!", "Kein Deutsches Blut für Fremde Interessen", "Täglich in Deutschland Vergewaltigung und Totschlag" sowie Daten zu bisher verübten Anschlägen und den damit verbundenen Opferzahlen. Nach vorliegenden Erkenntnissen handelt es sich um eine örtlich agierende und lose strukturierte Gruppe. Ob die über das Jahr gesehene Konzentration der Aktivitäten im Landkreis Wittenberg dem im Berichtsjahr stattgefundenen Reformationsjubiläum und der damit einhergehenden medialen Öffentlichkeit auch für derartige Aktionen geschuldet ist, bleibt abzuwarten. Zumindest versuchte die rechtsextremistische Szene in einigen Fällen einen Bezug zu Luther und zur Reformation herzustellen. Fremdenfeindlich motivierte Protestaktionen Am 4. März nahmen Rechtsextremisten aus Sachsen-Anhalt an einer rechtsextremistisch beeinflussten Demonstration unter dem Motto "Merkel muss weg" mit bis zu 800 Teilnehmern in Berlin teil. Etwa 85 Personen nahmen am 10. Juni an einer Demonstration in Querfurt (Saalekreis) unter dem Motto "Schluss mit linker Hetze und der Verharmlosung der Massenzuwanderung" teil. Auf der Veranstaltung wurden Parolen wie "Wir wollen keine Asylantenheime", "Bürger lasst das Glotzen sein, auf die Straße, reiht euch ein" oder "hasta la vista Antifaschista" skandiert. Verbindungen zu anderen Subkulturen Die Verfassungsschutzbehörde stellt regelmäßig personelle Schnittmengen zwischen rechtsextremistischer Szene und der Hooliganszene fest. Auch wenn eine gezielte Beobachtung der Fanoder Hooliganszene seitens der Verfassungsschutzbehörde nicht erfolgt3, lassen sich diese 3 Es liegen keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vor, dass aus der Fanoder Hooliganszene Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung hervorgehen. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 57 Rechtsextremismus Schnittmengen und Verbindungen immer dann abbilden, wenn bekannte Rechtsextremisten erkennbar und aktiv in der Hooliganszene auftreten oder Mitglieder von Hooliganoder Fangruppierungen mit Straftaten der politisch motivierten Kriminalität - rechts - in Erscheinung treten, so wie zum Beispiel im Fall der antisemitischen Beleidigung bei einem Fußballspiel im November in Gröbern (Landkreis Anhalt-Bitterfeld). Ähnliche Fälle traten in der jüngeren Vergangenheit auch bei Fans des 1. FC Magdeburg und des Halleschen FC (HFC) auf, so zum Beispiel am 1. August, als Fans des HFC die Anhänger des gegnerischen Vereins mit den Worten "Juden-Jena" betitelten. Das bereits in den Vorjahren beschriebene Phänomen der aus der Hooliganszene entstammenden Bündnisse "Hooligans gegen Salafisten" oder "Gemeinsam Stark Deutschland" verlor im Berichtszeitraum vor allem in Sachsen-Anhalt an Bedeutung. Die im April 2016 mit der Anmeldung und Durchführung einer Versammlung unter dem Motto "Gegen Asylmissbrauch und Linke Gewalt" in Magdeburg in Erscheinung getretene Gruppe "Gemeinsam Stark Magdeburg" trat danach nicht mehr relevant in Erscheinung, was als Beleg für die relativ kurze Bestandszeit derartiger Gruppen in der rechtsextremistischen Mischszene gelten darf. Die dahinter stehenden bekannten Rechtsextremisten wandten sich anderen einschlägigen Aktionsfeldern zu. Neben der Gewaltbereitschaft weisen Rechtsextremisten häufig eine besondere Affinität zu Waffen und Militaria auf. In der Vergangenheit war festzustellen, dass sich Rechtsextremisten an Schießund militärähnlichen Übungen im Inund Ausland beteiligten und sich in Einzelfällen auch legale und illegale Waffen beschafften. Die Verfassungsschutzbehörde informierte über ihr bekannt gewordene Fälle regelmäßig die zuständigen Unteren Waffenbehörden. Politisch motivierte Kriminalität - rechts - Die bisher dargelegte beschreibende Darstellung der subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene mit ihrem immanenten rassistischen und fremdenfeindlichen Weltbild, das Gewalt gegen Ausländer befürwortet und antisemitische sowie das demokratische System ablehnende Ideologieelemente aufweist, findet in den Daten der politisch motivierten Kriminalität eine statistische Sichtbarkeit. Diese Daten geben die Möglichkeit, Häufungen oder Tendenzen von rechtsextremistischen Straftaten im Land Sachsen-Anhalt zu erkennen. 58 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus Im Berichtsjahr wurden insgesamt 1.461 Straftaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität - rechts - erfasst. Damit bestätigt sich der im laufenden Jahr bereits erkennbare rückläufige Trend im Bereich der Straftaten. (Vorjahr: 1.660) Der Rückgang ist gegenüber dem Jahr 2015 (1.749) noch deutlicher ausgeprägt. Von den 1.461 erfassten Straftaten wurden 1.398 Taten als rechtsextremistisch eingestuft. Bei den Gewalttaten kam es zu einem Rückgang um 44 auf 105 Fälle. Dem gegenüber ist bei den Propagandadelikten, mit 1.020 erfassten Taten, ein gleichbleibend hohes Niveau zu erkennen. Damit macht diese Deliktsgruppe auch weiterhin den mit Abstand größten Teil der politisch motivierten Kriminalität - rechts - aus. Die in den letzten beiden Jahren im Fokus stehende Asylthematik geriet weiter in den Hintergrund. Gleichwohl waren öffentlichkeitswirksame islamistische Anschläge im Inund Ausland dazu geeignet, einen situationsbedingten Anstieg bei den Propagandadelikten zu bewirken. Das drückte sich insbesondere im Bereich der Hasskriminalität und hier vor allem mit Internetpostings aus. Für die rechtsextremistische Szene insgesamt und die innerhalb der Szene betriebene Agitation und Propaganda erfüllt die Asylthematik dabei zwar weiterhin eine relevante Funktion, ist jedoch meist nicht mehr von überragender Bedeutung. Dies zeigt sich auch in den Straftaten gegen Ausländer oder mit Bezug zur Asylthematik. Während es in den Jahren 2015 und 2016 zu einem stark erhöhten Straftatenaufkommen kam (2015: 380; 2016: 367), ist für das Jahr 2017 ein signifikanter Rückgang auf 206 Taten zu verzeichnen. Während es bei den Straftaten gegen die Unterbringung von Asylbewerbern und Asylunterkünfte sowie gegen Hilfsorganisationen und Helfer zu einem Rückgang bei den erfassten Fällen kam, blieben die Straftaten gegen Asylbewerber bzw. Flüchtlinge auf einem unverändert hohen Niveau (2017: 128, 2016: 142). Signifikante Straftaten mit Flüchtlingsbezug Gebäude, in denen asylsuchende oder ausländische Personen wohnen, sind für Rechtsextremisten häufig relevante "Angriffsziele". Die oftmals dezentrale Lage ermöglicht überwiegend anonyme Aktionen gegen diese Wohnungen und Häuser. So kam es am 24. Mai, 7. Juni und am 18. August in Oschersleben (Bode) (Landkreis Börde) zu Sachbeschädigungen an einem mehrgeschossigen Wohnblock, in dem Menschen mit Migrationshintergrund untergebracht waren. Die unbekannten Täter schmierten bei den Taten mehrfach Hakenkreuze an die Außenfassade des Gebäudes. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 59 Rechtsextremismus In Schönebeck (Elbe) (Salzlandkreis) kam es am 14. März zu einer Sachbeschädigung. An einem von mehreren asylsuchenden Personen bewohnten Haus beschädigten Unbekannte mit einem Stein die Fensterscheibe einer Wohnung. Am 19. August kam es in Oberharz am Brocken, OT Königshütte (Landkreis Harz), zu einer fremdenfeindlich motivierten gefährliche Körperverletzung. Zwei unbekannte Täter verletzten einen ausländischen Mitbürger mit einem Messer. Ein weiteres Beispiel ist ein Vorfall vom 5. Oktober in Weißenfels (Burgenlandkreis), bei dem nachts ein Fenster eines Mehrfamilienhauses durch Schüsse beschädigt wurde. In der Wohnung hielt sich zur Tatzeit eine 21-jährige Deutsche syrischer Abstammung auf. Islamfeindlichkeit Neben dem Rassismus stellte die in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der rechtsextremistischen Szene rückende Islamfeindlichkeit ein vereinendes Element dar. Neben Hasspostings kam es zu Provokationen im öffentlichen Raum. Ein Beispiel ist eine Straftat am Nachmittag des 2. September während des Opferfestes der Islamischen Gemeinde Stendal (IGS). Eine zwölfköpfige Personengruppe fuhr mit sieben Pkw vor und betrat unter "Sieg-Heil"Rufen geschlossen das Gelände der IGS. Herbeigerufene Polizeikräfte sprachen Platzverweise aus. Sieben der Personen waren dem Verfassungsschutz bereits als Rechtsextremisten bekannt. Strafbewehrte rechtsextremistische Aufrufe im virtuellen Raum4 Rechtsextremisten offenbaren ihre sonst häufig verborgen gehaltene Einstellung zum Nationalsozialismus in den sozialen Netzwerken. So zum Beispiel ein 36-jähriger Deutscher aus Bismark (Altmark), OT Büste (Landkreis Stendal), der am 19. Juni als sein für jedermann sichtbares Facebook-Profilbild ein Skelett in SS-Uniform postete. Sowohl der SS-Totenkopf als auch die Hakenkreuzarmbinde waren deutlich erkennbar. Der Beschuldigte war dem Verfassungsschutz bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. 4 Siehe auch "Rechtsextremismus im Internet" Seite 40 60 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus Antisemitisch motivierte Straftaten Ein weiteres vereinendes Ideologiemerkmal im Rechtsextremismus ist der Antisemitismus. Zwei Beispiele: Am 8. März hat ein 53-jähriger Deutscher in einer antisemitischen Nachricht Fotos im Internet veröffentlicht, auf denen Personen den Hitlergruß zeigen sowie Abbildungen von Hakenkreuzen. Außerdem postete der Beschuldigte einen Hinweis auf das Buch "Die Chemie von Auschwitz"5, der mit "Auschwitz ist die Mutter aller Holocaust-Lügen!" überschrieben war. Am 12. Oktober rissen unbekannte Täter in Thale (Landkreis Harz) eine Gedenktafel von einer Hauswand und beschädigten sie stark. Die Tafel zur Erinnerung an eine von Nationalsozialisten ermordete Familie aus Thale ist in der Vergangenheit bereits zweimal entwendet und in einem Fall zerstört worden. Täter konnten bisher nicht ermittelt werden. Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner Ebenso ist die Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner ein zentraler Bestandteil der rechtsextremistischen Ideologie. Im aktuellen Berichtsjahr boten sich dafür zahlreiche Gelegenheiten im Rahmen des Bundestagswahlkampfes, um offen oder im Verborgenen zu agieren. Dabei stellten Beschädigungen an oder das Zerstören von Wahlplakaten den Großteil der strafbaren Handlungen dar. Daneben konnten Sachbeschädigungen an Einrichtungen von Parteien festgestellt werden. Am 27. November beschädigten Unbekannte den an einer Hauswand befestigten Briefkasten eines Wahlkreisbüros der Partei "DIE LINKE" in Halle (Saale) vermutlich mittels Pyrotechnik. Im Rahmen des Bundestagswahlkampfes boten die öffentlichen Auftritte von Vertretern der Regierungsparteien Anlass zu unterschiedlichsten Protestaktionen. Vor allem bei oder nach Auftritten der Bundeskanzlerin kam es zu teils erheblichen Störungen und strafbaren Handlungen. Ein Beispiel ist ein auf "YouTube" veröffentlichtes Video mit Bildern einer CDU-Wahlkampfveranstaltung in Bitterfeld-Wolfen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld). Unter dem Titel: "Volkes Stimme in Bitterfeld: Massiver Zorn und Unmut ergießen sich über Angela Merkel!" äußerte ein Teilnehmer in 5 Buch von Germar Rudolf (geb. 29.10.1964)Er ist Diplomchemiker und als Rechtsextremist und verurteilter Holocaustleugner bekannt. Das Buch befasst sich mit dem Zweck und der Wirkungsweise der Gaskammern im Konzentrationslager Ausschwitz-Birkenau. In einem von ihm erstellten Gutachten leugnet er die Möglichkeit der Massenvernichtung. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 61 Rechtsextremismus Richtung der Bundeskanzlerin in einer aggressiven Art und Weise: "Das ist eine Judenhure!". Dies fand in einer emotional aufgeladenen Atmosphäre statt, in der Gegner der Veranstaltung versuchten, die Rede der Bundeskanzlerin mit Sprechchören zu stören. Die Videosequenz hatte ein User namens "Bunker18" hochgeladen, zu dem bislang keine weiteren Erkenntnisse vorliegen. Rechtsextremistische Musik Der Einsatz von Musik ist ein Mittel, politische Botschaften zu transportieren und leistet damit einen Beitrag zur Ideologisierung der Szene. Darüber hinaus erfüllt Musik auch die Funktion der Mobilisierung und dient grundsätzlich dem Zusammenhalt dieser Szene. In den letzten Jahren haben rechtsextremistische Musikveranstaltungen an Attraktivität gewonnen. Diese Entwicklung lässt sich nicht nur an der Zahl der Konzerte ablesen. Kundgebungen werden mit musikalischer Begleitung konzipiert und Liedermacher der Szene treten bei Neonazizusammenkünften auf. Auch Veranstaltungen rechtsextremistischer Parteien wie der NPD oder der Partei "DIE RECHTE" nutzen das Genre. Insgesamt ist eine zunehmende Politisierung der rechtsextremistischen Musikszene zu konstatieren. Rechtsextremistische Musikveranstaltungen in Sachsen-Anhalt Die Mehrzahl der Konzerte und Liederabende findet auf Grundstücken statt, die im Besitz von Rechtsextremisten oder rechtsextremistischen Gruppierungen sind. Mit entsprechenden Maßnahmen der Veranstalter werden dabei Außenwirkungen weitgehend vermieden. Bei der Betrachtung der Gesamtzahl der durchgeführten rechtsextremistischen Musikveranstaltungen6 in Sachsen-Anhalt ist festzustellen, dass sie langjährig eine Konstanz auf hohem Niveau aufweist. Im aktuellen Berichtsjahr fanden in Sachsen-Anhalt insgesamt acht rechtsextremistische Konzerte (2016: 13) statt. Auch bei den Liederabenden ist ein Rückgang von 15 Veranstaltungen im Jahr 2016 auf nunmehr 13 im aktuellen Berichtszeitraum zu verzeichnen. Der Zuspruch in Sachsen-Anhalt im Jahr 2017 lag für Liederabende bei rund 50 Teilnehmern je Veranstaltung, für Konzerte bei durchschnittlich 70 6 Die Gesamtzahl umfasst rechtsextremistische Konzerte, Liederabende und sonstige Veranstaltungen, bei denen es neben politischen Redebeiträgen auch zu Musikdarbietungen kommt. 62 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus bis 120. Diese eher geringen Teilnehmerzahlen als Indiz für generell fehlendes Interesse oder Mobilisierungsfähigkeit zu werten, wäre allerdings ein Trugschluss: Allein drei in 2017 in Thüringen durchgeführte Konzertveranstaltungen in Themar (bei Hildburghausen) am 15. Juli ("Rock gegen Überfremdung", etwa 5.000 Besucher), am 29. Juli ("Rock für Identität", über 1.000 Besucher) und am 28. Oktober ("Rock gegen Links", auch etwa 1.000 Besucher) veranschaulichen sehr deutlich den ungebrochen hohen Mobilisierungsgrad und die Anziehungskraft rechtsextremistischer Konzerte. Der Verfassungsschutzbehörde liegen für das Jahr 2017 keine Informationen über rechtsextremistische Großveranstaltungen vor, die nach den versammlungsrechtlichen Vorgaben hätten angemeldet werden müssen. In geografischer Betrachtung ergibt sich eine Bestätigung der Kernaussage aus dem Vorjahr, dass rechtsextremistische Musikveranstaltungen vorrangig im südlichen Teil Sachsen-Anhalts stattfanden, nahezu die Hälfte im Objekt des bekannten Rechtsextremisten Enrico MARX in Allstedt, Ortsteil Sotterhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz). Daneben konnte der Landkreis Wittenberg als weiterer regionaler Schwerpunkt ausgemacht werden. Kaum Veränderungen waren hinsichtlich der Musikgruppen und Liedermacher aus Sachsen-Anhalt festzustellen. Elf rechtsextremistische Musikgruppen (2016: zwölf) waren bekannt, von denen drei (2016: fünf) nicht aktiv in Erscheinung traten. Zusammen mit dem im Mai nach Sachsen verzogenen Liedermacher "Oiram" sowie den Liedermachern "Maik aus Magdeburg"/"Eidstreu", "Kojack" und "Klimpel" waren im Berichtszeitraum vier Liedermacher aus Sachsen-Anhalt aktiv. Musikgruppen und Liedermacher aus Sachsen-Anhalt traten auch in anderen Bundesländern auf. Besonders aktiv war die Band "Kraftschlag" aus dem Raum Weißenfels (Burgenlandkreis). Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indizierte am 3. August den vom rechtsextremistisch eingestuften "Germania Versand" im thüringischen Sondershausen produzierten und vertriebenen Toträger "Mit Herzblut" der Musikgruppe "Prora" aus dem Raum Mansfeld-Südharz. In seiner Entscheidung Nr. 6189 stellt das Gremium auf die Titel 10 und 13 sowie das Booklet ab. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 63 Rechtsextremismus So finden sich in Lied Nr. 13 ("Noch schlagen unsere Herzen") eindeutige Bezüge zum Nationalsozialismus. Die Interpreten rufen getreu der nationalsozialistischen Ideologie von "Blut und Boden" zum Rassenkampf auf: "Für den Kampf um unser Blut niemals wird es euch gelingen uns auf Heimatboden zu bezwingen ... Deutschland wird erwachen und der Sieg wird unser sein." Sie verwenden mit "Der Sieg wird unser sein" eine Sprache, die Kriegsplakaten der Reichspropagandaabteilung der NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) entlehnt ist. Rechtsextremistische Vertriebe Ein großer Teil der Verkaufsgeschäfte wird über das Internet abgewickelt. Mit einem relativ geringen Aufwand kann ein breiter Kundenkreis erreicht werden. Die Angebote sind vielfältig und werden regelmäßig aktualisiert. Gleichwohl treten die Betreiber immer wieder bei Szenetreffen und rechtsextremistischen Musikveranstaltungen mit einzelnen Ständen auf, um dort ihre Ware anzubieten. Um den kommerziellen Erfolg nicht zu gefährden, achten deutsche Produzenten und Vertreiber überwiegend darauf, dass nur rechtlich unbedenkliche Produkte angeboten werden. Beispielhaft wird auf einen Onlineversandhandel aus Halle (Saale) verwiesen, der vorwiegend T-Shirts für den Freizeitbereich anbietet, die keinen Szenebezug haben. Betreiber ist der Szeneangehörige Sven LIEBICH. Anlässlich der kommenden Fußballweltmeisterschaft in Russland bot er ein T-Shirt an, das die Aufschrift "Diesmal kommen wir im Sommer" trägt. Im Brustbereich des T-Shirts sind zwei mutmaßliche Wehrmachtsoldaten mit Stahlhelmen abgebildet sowie der erwähnte Schriftzug. In Sachsen-Anhalt sind acht rechtsextremistische Online-Vertriebe bekannt. Davon werden drei Online-Shops von einem Verkäufer betrieben und drei Online-Shops werden der NSBM7-Szene zugerechnet. 7 Nationalsozialistischer Black Metal 64 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus Bewertung, Tendenzen, Ausblick Auch in Sachsen-Anhalt unterliegt die subkulturell geprägte Szene fortwährenden Änderungen. Bestrebungen, festere Strukturen zu schaffen, sind indes nicht zu erkennen. Dennoch ist das Personenpotenzial im Vergleich zum Vorjahr konstant. Die Szene wird das Hauptaugenmerk weiterhin auf fremdenfeindliche Themen richten. Öffentlichkeitswirksame Auseinandersetzungen mit Bezug zur Asylpolitik werden auch in Zukunft stattfinden. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 65 Rechtsextremismus "Magdeburger gegen die Islamisierung des Abendlandes 2.0" "MAGIDA 2.0" Verbreitung Landeshauptstadt Magdeburg Gründung Juli/August 2015 Struktur Wurde bisher durch ein Organisationsteam vertreten; Aufbau nunmehr Einzelpersonen Mitglieder etwa 5 (2016: etwa 10) Anhänger VeröffentWeb-Angebot: Facebook-Seite lichungen Finanzierung Spenden Kurzportrait / Ziele Die "MAGIDA 2.0" entstammt der GIDA-Bewegung1 . Ursprünglich als "MAGIDA" gegründet und von der "PEGIDA"2, offiziell als "Ableger" anerkannt, bildete sich die "MAGIDA 2.0"3 auf Grund innerer Zerwürfnisse heraus. Seit Juli/August 2015 organisierte die "MAGIDA 2.0" die so genannten wöchentlich stattfindenden "Abendspaziergänge". Laut ihrem Positionspapier haben sich in der "MAGIDA 2.0" "Menschen unterschiedlicher Weltanschauungen, politischer Parteien, gesellschaftlicher Stellung und Konfessionen zusammen gefunden, um den Missbrauch durch die politische Kaste in Deutschland anzuprangern und für ein identitäres Deutschland und Europa zu wirken". In Folge der rechtsextremistischen Beeinflussung der "MAGIDA 2.0" kann hier jedoch nicht mehr von einer allgemeinen Bürgerbewegung ausgegangen werden. Grund der Beobachtung Die "MAGIDA 2.0" unterliegt einer rechtsextremistischen Beeinflussung seitens der NPD sowie der Partei "DIE RECHTE". Die "MAGIDA 2.0" versucht nach außen ein unverfängliches Bild des bürgerlichen Protestes zu etablieren. Für die "MAGIDA 2.0"-Kundgebungen wurden gezielt bekannte Rechtsextremisten als Redner verpflichtet. Sie mobilisiert im Internet für Veranstaltungen der Partei "DIE RECHTE". 1 Bewegung gegen die Islamisierung des Abendlandes 2 Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes 3 Kein offizieller Ableger der PEGIDA 66 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Rechtsextremismus Im Vordergrund der Rhetorik steht das angebliche Versagen des Staates und seiner Organe, jedoch meist verbunden mit einer "Schuldzuweisung" im Bezug auf Personen mit Migrationshintergrund. 4 Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Als Organisation tritt sie kaum noch in der Öffentlichkeit auf, jedoch ihre Mitglieder und Unterstützer scheuen den Kontakt zu anderen Rechtsextremisten (u. a. "Freie Kräfte") nicht. Seit der Absetzung der "Abendspaziergänge" nahmen Mitglieder der "MAGIDA 2.0" in der Hauptsache an verschiedenen anderen Veranstaltungen teil, etwa an einer Spontandemonstration am 29. Juli in Rathenow (Brandenburg) unter dem Motto: "N.S. Havelland Frei, sozial, national". Dort wurden Parolen gerufen, wie: "Das System ist am Ende, wir sind die Wende"; "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus"; "Hier marschiert der nationale Widerstand". Bewertung, Tendenzen, Ausblick Es gelang "MAGIDA 2.0" nicht, sich dauerhaft im Bereich des "GIDA-Phänomens" zu etablieren. Die "Marke" "MAGIDA 2.0" wird beibehalten werden. Die Wahrnehmung als Organisation bleibt marginal. Ihre Mitglieder und Unterstützer werden allenfalls auf fremd organisierten Veranstaltungen mit rechtsextremistischem Charakter feststellbar sein. 4 Titelbild im Januar 2017, abgerufen 9. Januar 2018 (MAGIDA 2.0 verfügt über kein festes Logo) Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 67 Reichsbürgerszene REICHSBÜRGERSZENE Zur Reichsbürgerszene zählen Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen und deren Rechtssystem ablehnen. Dabei berufen sie sich etwa auf das historische Deutsche Reich, auf verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder auf ein selbst definiertes Naturrecht. Sie bestreiten die Legitimation der demokratisch gewählten Repräsentanten oder definieren sich selbst als außerhalb der Rechtsordnung stehend und sind deshalb häufig bereit, Verstöße gegen die Rechtsordnung zu begehen. Dieser heterogenen Szene der "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" gemeinsam ist die fundamentale Ablehnung des Staates und seiner gesamten Rechtsordnung. Für die Verwirklichung ihrer Ziele treten sie aktiv ein, z.B. mit Werbeaktivitäten oder mit aggressiven und obstruktiven Verhaltensweisen gegenüber den Gerichten und Behörden der Bundesrepublik Deutschland. Immer wieder fallen sie anhand eines mitunter aggressiven Verhaltens in Wort und Tat auf, in dem sie endlose Korrespondenzen mit Behörden führen oder gewaltsam gegen behördliche Vertreter vorgehen. Die Verfassungsschutzbehörde hat mit Schreiben vom 12. Mai ein Ersuchen an die obersten Landesbehörden gerichtet, Erkenntnisse zu Personen oder Personengruppen aus der Reichsbürgerszene an die Verfassungsschutzbehörde Sachsen-Anhalt zu übermitteln. Die obersten Landesbehörden einschließlich deren nachgeordneter Behörden und Einrichtungen werden darum gebeten, soweit im jeweiligen Zuständigkeitsbereich Erkenntnisse zu Personen oder Personengruppen aus der Reichsbürgerszene vorhanden sind, entsprechende Informationen einschließlich personenbezogener Daten an die Verfassungsschutzbehörde Sachsen-Anhalt zu übermitteln. Dabei handelt es sich um eine fortlaufende Berichtspflicht, die nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden ist Im Berichtsjahr konnte so das Bild der Reichsbürgerszene konturiert werden. Es konnten sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht neue Erkenntnisse zu "Reichsbürgern" und "Selbstverwaltern" und deren Organisationen gewonnen werden. Die Szene umfasst mit Stand Jahresende 2017 etwa 450 Personen (bundesweit 16.500) in Sachsen-Anhalt. 68 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Reichsbürgerszene Die Auswertung der bei den Behörden des Landes vorliegenden Erkenntnisse zu diesem Personenkreis ist noch nicht abgeschlossen, so dass sich das Personenpotenzial weiter verändern wird. Ein besonderes Augenmerk richtet die Verfassungsschutzbehörde auf den Waffenbesitz der Reichsbürgerszene. Etwa fünf Prozent der "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" besitzen eine waffenrechtliche Erlaubnis. Entsprechende Erkenntnisse werden an die zuständigen Unteren Waffenbehörden übermittelt. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 69 Reichsbürgerszene "Reichsregierungen", "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" Gründung Die seit Jahren in der Bundesrepublik Deutschland agierenden "Reichsregierungen" haben ihren Ursprung in der seit den 1980er Jahren bestehenden "Kommissarischen Reichsregierung" (KRR) um Wolfgang Ebel (+, Berlin). Verbreitung Reichsregierungen, Reichsbürger und Selbstverwalter gibt es im gesamten Bundesgebiet. Schwerpunktregionen in Sachsen-Anhalt sind der Altmarkkreis Salzwedel, der Landkreis Stendal und das südliche Sachsen-Anhalt. Struktur Die Reichsbürgerszene ist sehr heterogen. Sie Aufbau zeigt sich zersplittert und vielschichtig. Zum Teil stehen Reichsregierungen in Konkurrenz zueinander. Die Reichsbürgerszene lässt sich in Reichsregierungen, Reichsbürger und Selbstverwalter unterscheiden. Als "Reichsbürger" bezeichnen sich Einzelpersonen und verschiedene Gruppierungen, die sich als Angehörige eines "Deutschen Reiches" wähnen. Bei den "Selbstverwaltern" handelt es sich um eine heterogene Gruppe von Einzelpersonen, die im Gegensatz zu den "Reichsbürgern" und "Reichsregierungen" nicht vom Weiterbestehen des Deutschen Reiches überzeugt sind, sondern behaupten, sie könnten auf Grund einer Erklärung aus der Bundesrepublik Deutschland ausscheiden oder dass diese gar nicht existent sei. Entsprechend seien sie nicht mehr ihren Gesetzen unterworfen. Manche "Selbstverwalter" rufen sogar eigene "Staatsgebilde" aus. Neben den Einzelakteuren existieren eine Vielzahl an Kleinst-und Kleingruppen sowie virtuelle Netzwerke und darüber hinaus auch überregional agierende Personenzusammenschlüsse. Mitglieder Land: etwa 450 (2016: etwa 330), davon sind 8% der Anhänger rechtsextremistischen Szene zuzurechnen Bund: etwa 16.500 (2016: etwa 12.700) VeröffentWeb-Angebote: lichungen diverse, teils wechselnde Facebook-Auftritte und Homepages 70 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Reichsbürgerszene Kurzportrait / Ziele Die Reichsbürgerszene attackiert die freiheitliche demokratische Grundordnung erheblich und ist damit als verfassungsfeindlich (extremistisch) einzustufen. Gemeinhin vertritt sie folgende Botschaften: * Die Bundesrepublik Deutschland ist nach ihrer Auffassung kein echter Staat im völkerrechtlichem Sinn, sondern eine Firma mit staatsähnlichen Strukturen, eine "BRD-GmbH". Es handele sich um ein reines "Verwaltungskonstrukt". * "Reichsbürger" bestreiten die Unabhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland. * Sie behaupten, die Bundesrepublik Deutschland sei juristisch nicht existent, also illegal. * Hingegen bestehe das Deutsche Reich völkerrechtlich fort. Dabei wird oft in den Grenzen von 1937 gedacht. Dieses gedachte Reich sei allerdings immer noch besetzt, wobei der Hinweis auf die Militärpräsenz, etwa der USA, selten fehlt. Daher gebe es auch nur eine kommissarische "Reichsregierung", die legal, aber machtlos sei. Demnach versuchen die "Reichsbürger" pseudostaatliche Strukturen aufzubauen, indem sie so genannte kommissarische Reichsregierungen und eigene "Verwaltungsstrukturen" schaffen. Der Trend zur Bildung von kommunalen Parallelstrukturen in Form so genannter Landgemeinden ist bundesweit zu beobachten. Um dies zu unterstreichen werden eigene "Legitimationspapiere", "Ämter" u.ä. ins Leben gerufen. Grund der Beobachtung Die fundamentale Ablehnung des Staates und seiner gesamten Rechtsordnung beinhaltet unter anderem die Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Zudem können Bestrebungen von "Reichsregierungen", "Reichsbürgern" und "Selbstverwaltern" gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sein und soweit sie im Einzelfall mit gebietsrevisionistischen Forderungen verbunden sind, auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Die Reichsbürgerszene unterliegt Veränderungen und passt sich den aktuellen Entwicklungen an. In Sachsen-Anhalt ist etwa ein Viertel der Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 71 Reichsbürgerszene "Reichsbürger" in Personenzusammenschlüssen aktiv. Diese nehmen einen bedeutenden Stellenwert ein, da sie zweckund zielgerichtet agieren. Mitunter sind sie im Internet in überregionalen Personenzusammenschlüssen vernetzt. "Samtgemeinde Alte Marck" Hierbei handelt es sich um so genannte "Selbstverwalter". Die "Samtgemeinde Alte Marck" ist etwa seit Ende 2015 aktiv und sieht sich als die erste Gebietskörperschaft in "Deutschland als Ganzes", die die Rechtsfähigkeit wiedererlangt habe. Die Bundesrepublik Deutschland wird als "Scheinstaat" deklariert. Die Vertreter der "Samtgemeinde" erklären, dass "keinerlei Verordnungen, Anweisungen und Empfehlungen der BRD-Verwaltungen gelten, rechtliche Klagen, Klagedrohungen und Abmahnungen werden ausnahmslos als unangemessen zurückgewiesen." Laut einer Selbstdarstellung im Internet handelt es sich bei der "Samtgemeinde Alte Marck" um einen "Gemeindeverband", welcher "autark und eigenverantwortlich agieren" und "vom Zusammenschluss auf wirtschaftlicher Basis profitieren" wolle. Für den 15. April lud die Reichsbürgerszene zu einer Vortragsveranstaltung in Dietmannsried/Probstried (Bayern) ein. Als Redner war ein Mitglied der "Samtgemeinde Alte Marck" angekündigt. Laut einem Einladungsschreiben der "Samtgemeinde Alte Marck" handelte es sich um ein "Intensivseminar mit Einführung und Praxisanleitung". Der Vortragende wurde mit den Worten "Mann der Tat und er vermittelt praxisnah neue Erkenntnisse der Rechtslage...." porträtiert. Für die Teilnahme war ein Betrag von 60,00 Euro zu zahlen. "NeuDeutschland / Königreich Deutschland" Der selbst ernannte "König" Peter FITZEK (Wittenberg) rückte in den Fokus der Sicherheitsbehörden, weil er neben den fiskalischen, ordnungsund strafrechtlichen Aspekten auch verfassungsfeindlichen Bestrebungen nachging. So wurde ein "Gesamtdeutschland" in den Grenzen von 1937 präferiert. Der Verein leugnete die hoheitlichen Befugnisse und Rechtsgrundlagen der Bundesrepublik Deutschland. FITZEK sprach in seinen Ausführungen von der Schaffung einer konstitutionellen Monarchie. Auf Grund seiner Ablehnung der Rechtsordnung und entsprechenden Verhaltens sind gegen FITZEK zahlreiche Ermittlungsund Strafverfahren anhängig, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, unerlaubter Bankgeschäfte und Untreue. 72 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Reichsbürgerszene Im Rahmen eines Amtshilfeersuchens unterstützte die Polizei am 15. Mai in der Lutherstadt Wittenberg einen Gerichtsvollzieher bei der Zwangsvollstreckung eines Räumungsbeschlusses des Landgerichtes Dessau-Roßlau. Bei dem Objekt handelte es sich um das Grundstück des "Königreich Deutschland" mit mehreren Gebäuden. Diese wurden durchsucht und insgesamt 17 Personen angetroffen und des Geländes verwiesen. Am Folgetag starteten die ehemaligen Bewohner einen Hilfeaufruf über das Internet. Darin baten sie um Unterstützung bei der Suche nach neuen Standorten, da sie weiter an ihrem "Königreich Deutschland" festhalten wollten. Damit zeigt sich, dass die Aktivitäten von Anhängern des selbsternannten "Königs" trotz seiner zwischenzeitlichen Inhaftierung und des Verlustes der Wittenberger Liegenschaft fortgeführt werden. Darüber hinaus werden die gegen FITZEK anhängigen Strafverfahren auf der Internetpräsenz des "Königreichs" dezidiert verfolgt und kommentiert. "Freistaat Preußen" Der "Freistaat Preußen" wurde im Oktober 2012 gegründet und sieht sich als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937. Die Mitglieder der Organisation lehnen die Souveränität und Existenz der Bundesrepublik Deutschland ab. Der Personenzusammenschluss ist hierarchisch strukturiert und agiert bundesweit. Die Gruppierung ist in mehrere Provinzen aufgeteilt. Es handelt sich hierbei um einen "Phantasiestaat". Mitte November erhielten verschiedene Ordnungsämter (Altmarkkreis Salzwedel, Landkreis Börde, Landkreis Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Salzlandkreis und Landeshauptstadt Magdeburg) per Fax eine "Anordnung-Nr. 08112017" des "Freistaat Preußen". Darin erklärten die "Vertreter der administrativen Regierung des Freistaat Preußen", dass die "staatlichen kommunalen Selbstverwaltungen in allen Städten und Gemeinden gemäß der Verwaltungsstruktur des "Staates Freistaat Preußen" wieder hergestellt" seien. Es gelte ab sofort die Verfassung des "Freistaat PreuVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 73 Reichsbürgerszene ßen" vom 30. November 1920. Eine fast gleichlautende Anordnung ging ebenfalls im November bei Standesämtern im Land ein, die "eine friedliche Reorganisation und Wiederherstellung der staatlichen kommunalen Selbstverwaltung des Staates Freistaat Preußen" proklamierte. Die Verwaltungen wurden aufgefordert "Anordnungen der administrativen Regierung des 'Freistaat Preußen' unbedingt Folge zu leisten." Als Absender konnte eine als "Reichsbürgerin" bekannte Person aus Brandenburg identifiziert werden. "Staat Ur" Um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen seine Person zu entgehen, behauptete Adrian Virgil URSACHE aus Reuden (Elsteraue, Burgenlandkreis) sein eigenes Staatsgebiet "Staat Ur" gebildet zu haben. URSACHE sprach im Zusammenhang mit der Zwangsräumung seines Wohnhauses den Beamten jegliche Befugnisse ab, da sie nur "Angestellte in einem Firmenkonstrukt" seien. Am 25. August 2016 kam es im Rahmen der Zwangsräumung zu einem Schusswechsel zwischen URSACHE und der Polizei. Am 9. Oktober begann unter strengen Sicherheitsvorkehrungen der Prozess gegen URSACHE wegen versuchten Mordes an einem Polizisten am Landgericht Halle. Der Prozessauftakt wurde von einem hohen Medieninteresse begleitet. URSACHE nutzte die Möglichkeit und präsentierte sich als Opfer staatlicher "Willkür". Während der Gerichtsverhandlung blieb er demonstrativ stehen und referierte längere Zeit über das aus seiner Sicht "rechtswidrige Verfahren" und das "nicht zuständige Gericht". Seine Selbstdarstellungen behinderten den Verhandlungsablauf so sehr, dass er teilweise von der Gerichtsverhandlung ausgeschlossen wurde. Die Urteilsverkündung steht noch aus. Weitere Aktivitäten von "Reichsbürgern" Am 5. April vollstreckte die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) einen Haftbefehl gegen eine "Reichsbürgerin" aus Naumburg (Burgenlandkreis). Zum Nachweis ihrer Identität legte sie ihren Führerschein und anstatt des Personalausweises ein DIN A4 großes Dokument mit dem Aufdruck eines Reichsadlers vor. Während der gesamten Amtshandlung brachte sie ihre Zweifel am Bestand des deutschen Rechtsstaates zum Ausdruck. Sie verwies auf den "falsch" ausgestellten Haftbefehl, da nicht die Unterschrift des Richters ersichtlich sei, sowie auf ein "Gesetzesblatt aus dem Jahr 1970" aus welchem hervorginge, dass eine Inhaftierung aufgrund einer 74 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Reichsbürgerszene begangenen Ordnungswidrigkeit rechtswidrig sei. Am 17. Oktober leistete die Polizei Amtshilfe bei der Vollstreckung eines Titels des Landkreises Mansfeld-Südharz gegen einen "Reichsbürger" aus Wippra. Die Tochter erklärte sich bereit, die ausstehenden 600 Euro zu entrichten. Der Betroffene erschien vor Ort, beschimpfte die Einsatzkräfte und wollte die Geldübergabe verhindern. In der weiteren Folge ergriff der Mann einen Axtstiel und schlug gezielt in Richtung Kopf eines Polizeibeamten, der den Angriff abwehren konnte. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen einen 37-jährigen "Reichsbürger" aus Harsleben (Landkreis Harz) wegen versuchter Nötigung wurde am 8. November auf Beschluss des Amtsgerichts Halberstadt die Wohnung des Beschuldigten unter Zuhilfenahme eines Spezialeinsatzkommandos durchsucht. Der "Reichsbürger", der am 8. August gegenüber einem Rechtspfleger angedroht hatte, sich der Vollstreckung eines Haftbefehls mit Waffengewalt widersetzen zu wollen, konnte im Wohnhaus vorläufig festgenommen werden. Schusswaffen und Munition wurden nicht aufgefunden. Nach Zahlung des haftbefreienden Geldbetrages erfolgte die Entlassung des Beschuldigten. Bewertungen, Tendenzen, Ausblicke Die Aktivitäten der Reichsbürgerszene haben in den meisten Bundesländern weiter zugenommen. Der zahlenmäßige Aufwuchs des erkannten Personenpotenzials beruht insbesondere auf einem verbesserten Informationsaufkommen der Verfassungsschutzbehörden. Es ist auch in Zukunft damit zu rechnen, dass sich das Verhalten von "Reichsbürgern" gegenüber staatlichen Institutionen fortsetzt, weil sich ihre grundsätzliche ideologisch begründete Ablehnung des Staates nicht verändern wird. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 75 Linksextremismus LINKSEXTREMISMUS Linksextremismus als heterogenes Phänomen stellt ein Sammelbecken für unterschiedliche Strömungen dar. Einigkeit besteht im Bestreben, die bestehende "bürgerliche", "kapitalistische" Staatsund Gesellschaftsordnung zu überwinden. Einigkeit besteht ferner darin, die Legitimation für dieses Bestreben aus einer vermeintlichen Position der Unterdrückung heraus zu schöpfen. Die Bandbreite der Herangehensweise zur Verwirklichung der revolutionären Ziele reicht dabei von eher diskursorientiertem Agieren bis hin zu militanten Aktionen, die teils in massiver Gewalt gegen Personen und Sachen enden. Bestehende gesellschaftliche Konflikte werden aufgegriffen, zugespitzt und für die eigenen Zwecke instrumentalisiert. Dabei werden unterschiedliche Politikfelder besetzt, die mit Aktionen begleitet und auf Grund thematischer Anschlussfähigkeit auch zur Stabilisierung der bestehenden Anhängerschaft und zur Rekrutierung neuer Anhänger genutzt werden können. Die Struktur und der Organisationsgrad sind geprägt von gewaltorientierten Linksextremisten, die überwiegend anarchistischen oder autonomen Personenzusammenschlüssen angehören sowie marxistisch-leninistischen Parteien und weiteren linksextremistischen Zusammenschlüssen. Linksextremisten 2015 2016 2017 Gewaltbereite Linksextremisten 230 230 230 insbesondere Autonome Parteien und sonstige Gruppierungen, 250 260 260 unter anderem die "Rote Hilfe" Gesamt: 480 490 490 (Zahlen zum Teil geschätzt und gerundet) Das linksextremistische Personenpotenzial im Land Sachsen-Anhalt unterlag im Jahr 2017 zahlenmäßig keinen Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr. In Sachsen-Anhalt waren im Berichtszeitraum mit eigenen Parteistrukturen die "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) und die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) aktiv. Von der "Kommunistischen Partei Deutschlands" (KPD/Ost) waren keine Aktionen wahrnehmbar. Als sonstige feste Gruppierung ist ferner die "Rote Hilfe" (RH) zu nennen, 76 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Linksextremismus die bundesweit in Ortsgruppen organisiert und in Sachsen-Anhalt mit drei entsprechenden Gliederungen vertreten ist. Die Städte Magdeburg, Halle (Saale) und Burg (Landkreis Jerichower Land) bilden die Schwerpunktbereiche gewaltorientierter linksextremistischer Gruppierungen und Aktivitäten. In Magdeburg ist die Gruppierung "Zusammen kämpfen" (ZK) zu nennen, die in der zweiten Jahreshälfte jedoch kaum noch Aktivitäten entfaltete, sowie der Infoladen in der Alexander-Puschkin-Straße, der als Treffpunkt einer lose agierenden Szene wachsende Bedeutung erlangte. In Halle (Saale) agieren das "Offene Antifaplenum" (OAP) sowie die Gruppe "Gesellschaftskritische Odyssee" (GekO). Die GekO vertritt einen eher theoretischen Ansatz mit einem hohen intellektuellen Anspruch. Das OAP versteht sich offenbar als Basis für links-interessierte Personen - auch ohne Gruppenanbindung. Seit Anfang des Jahres existiert in Halle (Saale) eine Ortsgruppe der "Interventionistischen Linken" (IL). Sie ist die erste Gruppierung Sachsen-Anhalts in der Bundes-IL. Die IL hat sich von einer "Beraterstruktur" am Ende der 90er Jahr hin zu einer bundesweiten Organisation entwickelt. Sie fungiert derzeit sowohl als Scharnier zwischen Linksextremisten aus dem gewaltorientierten und dem legalistischen Spektrum als auch zwischen dem linksextremistischen Spektrum und nichtextremistischen Gruppierungen. Ihrem Selbstverständnis zufolge will sich die IL Halle den Themen "Soziale Kämpfe im urbanen Raum, Antifaschismus und Antirassismus, Feminismen sowie Klimapolitik" widmen. Des Weiteren sind noch die Gruppierungen "Antifaschistische Aktion Burg" (AAB, Landkreis Jerichower Land) und "Antifaschistische Aktion Salzwedel" (AAS, Altmarkkreis Salzwedel) in Sachsen-Anhalt aktiv. Angehörige der genannten Gruppierungen agierten, ihrem autonomen Selbstverständnis entsprechend, hierarchiefeindlich und lehnten festgefügte Organisationen und Strukturen ab. Wesentlicher und fast hauptsächlicher Aktionsschwerpunkt der hiesigen autonomen Szene in diesem Berichtszeitraum war der "Antifaschismus". Im Mittelpunkt dabei stand die direkte Konfrontation mit dem politischen Gegner. Dabei werden derartige Tatgelegenheiten gezielt gesucht und Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 77 Linksextremismus provoziert. Im Zielspektrum stehen zudem Einrichtungen, Objekte und Symbole der rechtsextremistischen Szene. Auch die Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) wird von Linksextremisten in den Bereich des politisch rechten Parteienspektrums gerückt und zählt somit ebenfalls zum politischen Gegner. Sachbeschädigungen gegen deren Parteibüros oder Wahlplakate und Beleidigungen gegen Mitglieder werden als legitim angesehen. Zugenommen haben im Bereich des "Antifaschismus" die Recherchearbeiten zu rechtsextremistischen Strukturen und deren handelnden Personen. Diese Outings wurden zumeist auf der mittlerweile verbotenen linksextremistischen Internetplattform "linksunten.indymedia" veröffentlicht. Das Thema "Freiräume" bzw. deren Schaffung und Erhalt hat für Linksextremisten seit Jahren einen hohen Stellenwert. Als "Freiräume" gelten insbesondere besetzte Häuser, kollektive Wohnprojekte sowie selbstverwaltete so genannte Jugendund Kulturzentren. Linksextremisten reklamieren für sich seit geraumer Zeit die Schaffung und den Erhalt selbstbestimmter - subkultureller - Strukturen und möglichst staatlich unkontrollierter "Freiräume außerhalb des kapitalistischen Systems und seiner Verwertungslogik sowie der dieses stützenden gesellschaftlichen Normen und Institutionen". Diese "Freiräume" seien für sie notwendige Rückzugsräume zur Verwirklichung der eigenen Lebensentwürfe. Der "Infoladen" in Magdeburg ist Kontaktadresse der RH und gilt als Treffpunkt weiterer Linksextremisten. Das so genannte "HaSi" in der Hafenstraße 7 in Halle (Saale) entstand als "soziokulturelles Projekt" als Resultat einer Hausbesetzung im Januar 2016. Die Nutzer erhielten von der Halleschen Wohnungsgesellschaft (HWG) einen Gestaltungsvertrag für eine befristete Nutzung. Linksextremistische Gruppierungen wie das OAP, die RH und die IL Halle unterstützen das Projekt. Ende Januar 2018 lief der Mietvertrag aus. Weiteres Themenfeld von Linksextremisten ist der "Antirassismus". Neben der nicht extremistischen Initiative "In Gedenken an Oury Jalloh" mobilisierten im Berichtszeitraum auch Linksextremisten wieder verstärkt zur alljährlichen Demonstration am 7. Januar in Dessau-Roßlau. Unterstützt wurden sie von einer Kampagne der RH. Bei den Strafund Gewalttaten gab es eine Steigerung der Fallzahlen im Jahresvergleich 2016/2017 von 281 auf 398 Taten, die darin enthaltenen 78 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Linksextremismus Gewalttaten nahmen von 52 auf 41 ab. Trotzdem muss bei Teilen der gewaltbereiten linksextremistischen Szene von einer deutlich herabgesetzten bzw. nicht existenten Hemmschwelle zur Gewaltanwendung, insbesondere gegen eingesetzte Polizeikräfte oder in der Auseinandersetzung mit politischen Gegnern ("Feind"), ausgegangen werden. Militanz soll den politischen Forderungen Nachdruck verleihen. Hauptträger linksextremistischer Gewalt sind die Autonomen. Sie üben Gewalt als Straßenmilitanz und anhand von Aktionen wie Körperverletzungen, Brandanschläge oder Farbschmierereien aus. Innerhalb des Linksextremismus treten sie nicht als homogene Gruppierung auf, sondern formieren sich zu eher losen und wenig verbindlichen Zusammenschlüssen. Exemplarisch hierfür stehen die Proteste und Aktionen gegen das jährliche Treffen der Staatsund Regierungschefs der "Gruppe der 20 wichtigsten Industrieund Schwellenländer der Welt" (G20) am 7. und 8. Juli in Hamburg. Diese waren der Aktionsschwerpunkt der deutschen - auch gewaltbereiten - linksextremistischen Szene im Berichtszeitraum. Es existierten umfangreiche Aktionsplanungen mit Zielen wie Störung des Gipfelablaufes, Besetzung sämtlicher Zufahrtswege und logistischer Knotenpunkte, Angriffe auf die städtische Infrastruktur sowie die Blockade des Hamburger Hafens. Neben dem Spektren übergreifenden zentralen "Bündnis gegen das G20-Treffen in Hamburg" (NoG20-Bündnis), zu dem auch die IL gehörte, hatten sich bundesweit diverse regionale "Bündnisse" gebildet. Darüber hinaus mobilisierten autonome Einzelstrukturen gegen das G20-Treffen. Das linksextremistische Bündnis "G20 entern" lud all jene, "die sich als antikapitalistisch und revolutionär verstehen", dazu ein, gemeinsam einen "Pol der radikalen Linken zu bilden". Zu diesem Bündnis gehörte auch die AAB. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 79 Linksextremismus Das Gipfeltreffen wurde - beginnend bereits mit dem 6. Juli - überschattet von schweren Ausschreitungen. An diesem Tag fand die vom autonomen Spektrum geprägte Demonstration "G20 Welcome to hell" statt. Abgesehen von wenigen Ausnahmen distanzierte sich die linksextremistische Szene nicht von den gewaltsamen Ausschreitungen, sondern sah die zielgerichtete Militanz als legitimes Mittel an. Statt dessen wurde eine Kriminalisierung der Proteste beklagt und die Schuld für die Gewalteskalation bei der Polizei verortet. Insgesamt habe man mit einer immensen Aktionsvielfalt das gesteckte Ziel, den Gipfelablauf zu stören, erreicht. Von den 421 festgenommenen Personen während der Gipfelproteste stammen sechs aus Sachsen-Anhalt, davon ein Angehöriger der AAB. Auf der Internetplattform "linksunten.indymedia" gab es dazu diverse Stellungnahmen. So hieß es in dem Rückblick "G20 - das war's!" vom Verfasser "Welcome to hell": "Innerhalb dieses Spektrums [linker Gruppierungen] stehen wir dafür, dass wir uns nicht auf den viel zitierten 'friedlichen Protest' reduzieren lassen wollen. Zielgerichtete Militanz ist für uns eine Option und ein Mittel, um über eine rein symbolische Protestform hinauszukommen und direkt wirksam in Ereignisse, Prozesse und Entwicklungen verändernd einzugreifen." Sowohl die festzustellende Mobilisierung als auch das Vorgehen der militanten Strukturen mittels "Kleingruppentaktik" sowie die ausgeübte Gewalt sind keine grundsätzlich neuen Erscheinungsformen. In vorangegangenen Kampagnen und Aktionen der linksextremistischen Szene war bereits ein ähnliches Vorgehen zu beobachten. Das Aggressionspotenzial und die Bereitschaft zur vorsätzlichen Gefährdung von Leib und Leben der Polizeibeamten haben allerdings eine neue Dimension erreicht. Das mit Abstand wichtigste Medium gewaltorientierter Linksextremisten, der Verein "linksunten.indymedia" (Sitz: Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg), ist am 25. August vom Bundesminister des Innern verboten und aufgelöst worden, weil sein Zweck und seine Tätigkeit Strafgesetzen zuwider liefen und er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtete. Hierbei handelt es sich um das erste Verbot eines linksextremistischen Vereins auf Bundesebene seit Inkrafttreten des Vereinsgesetzes im Jahr 1964. Auf der Internetplattform des Vereins fanden sich beispielsweise Gewaltaufrufe gegen Polizeibeamte, Anleitungen zum Bau von zeitverzögerten 80 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Linksextremismus Brandsätzen und die Aufforderung, diese zur Begehung von Straftaten zu verwenden. "Linksunten.indymedia" hat insbesondere gewaltorientierten Linksextremisten bewusst und gewollt eine sichere öffentliche Plattform von erheblicher Reichweite geboten, auf der sie ihre verfolgten extremistischen Ziele aggressiv propagieren konnten. Militanten Gruppen bot der Internetauftritt eine Plattform für ihre Bekennerschreiben, so auch Tatbekennungen zu verschiedenen linksextremistischen Straftaten, die sich in Sachsen-Anhalt ereignet hatten. Die Internetseite "linksunten.indymedia.org" ist weiterhin erreichbar, enthält jedoch den Hinweis: "Wir sind zur Zeit offline...". Der Weiterbetrieb der Seite ist seit dem Verbot strafbar. Bereits kurze Zeit später kam es zu ersten Reaktionen. Linksextremisten unterschiedlicher Ausrichtungen werteten das Verbot als "Angriff auf die gesamte Linke" und als Angriff auf die Pressefreiheit. Viele Szenemitglieder interpretierten die Maßnahme daneben als Reaktion auf die Ausschreitungen gegen den G20-Gipfel. Beispielsweise kommentierte die IL Halle: "Ein schwerer Schlag gegen die Meinungsfreiheit und Schützenhilfe für den bundesdeutschen Rechtsdrall durch den Bundesminister für Repression und Grundrechteaushöhlung." Obwohl das linksextremistische Personenpotenzial in Sachsen-Anhalt entgegen dem bundesweit ansteigenden Trend auf einem gleich bleibenden Niveau verharrte, zeichnet sich eine zunehmende Mobilisierungsund Aktionsfähigkeit in den klassischen linksextremistischen Themenfeldern ab, insbesondere im Bereich des Antifaschismus. Darüber hinaus wird die linksextremistische Szene sowohl außenpolitische als auch regionale Entwicklungen aufgreifen. So ist zu erwarten, dass die insbesondere von der PKK1 gesteuerten versammlungsrechtlichen Aktionen fortgesetzt und verstärkt von linksextremistischen Zusammenschlüssen unterstützt werden. Auf der anderen Seite wird sich die Szene intensiv dem "Kampf um Freiräume" widmen. Dies dürfte insbesondere die Städte Magdeburg und Halle (Saale) betreffen. 1 siehe Seite Seite 99 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 81 Linksextremismus Gewaltbereite Linksextremisten, insbesondere Autonome Sitz Schwerpunktregionen in Magdeburg, Halle (Saale) Verbreitung und Burg Bundesweite Verteilung mit lokalen Hochburgen, vorwiegend in Großstädten außerhalb von Sachsen-Anhalt Gründung Entstanden Ende der 1970er Jahre aus den Ausläufern der Studentenbewegung der 1968er Jahre, der Sponti-Szene der 1970er-Jahre und der Punk-Subkultur; seit Anfang der 1990er Jahre auch in den neuen Bundesländern. Struktur Autonome sind ihrem Selbstverständnis entsprechend Aufbau hierarchiefeindlich und lehnen daher festgefügte Organisationen bzw. Strukturen ab. Organisationsformen sind meist in Zusammensetzung und Namensgebung wechselnde Kleingruppen. Das Internet wird als offenes Kontaktmedium genutzt. Daneben gibt es geschlossene konspirative Foren. Überregionale Treffen mit Delegierten sind thematisch gebunden. Mitglieder Sachsen-Anhalt: etwa 230 gewaltbereite Linksextremisten, Anhänger insbesondere Autonome (2016: 230) Bundesweit: 7.000 gewaltbereite Linksextremisten, darunter 6.300 Autonome VeröffentWeb-Angebote: Veröffentlichung in szenebezogenen lichungen Internetportalen und sozialen Netzwerken Publikationen: Szenepublikationen Finanzierung Anlassbezogene Finanzierung von Aktionen und Kampagnen durch Solidaritätskonzerte und -partys oder Spenden Kurzportrait / Ziele Den Großteil des gewaltorientierten Personenpotenzials stellen Autonome. Sie agieren in lockeren Kleingruppen. Autonome verweigern sich grundsätzlich gesellschaftlichen und staatlichen Normen und Verpflichtungen sowie einer Teilnahme am kapitalistischen Wirtschaftsleben. Autonome treten für eine herrschaftsfreie Gesellschaft nach einer erfolgten Revolution ein. Linksextremistische Theorien werden abgelehnt. Das politische Handeln ist daher von aktuellen politischen Themenfeldern abhängig und stark anlassund aktionsbezogen. 82 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Linksextremismus Der autonome Aktionismus ist gekennzeichnet von thematischen Ansatzpunkten wie Antifaschismus, Antirassismus, Antimilitarismus. Grund der Beobachtung Autonome sind insgesamt staatsfeindlich, da der Staat aus ihrer Sicht die maximale Hierarchie mitsamt der größtmöglichen Unterdrückung verkörpert und damit der Selbstverwirklichung jedes Einzelnen im Wege steht. Demzufolge müssen der Staat und das gesellschaftliche System abgeschafft werden. Gewalt wird dabei als legitimes Mittel der Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner und der Polizei als Teil des "staatlichen Repressionsapparats" angesehen. Die politisch bestimmten Verhaltensweisen von Autonomen - insbesondere das Ablehnen des staatlichen Gewaltmonopols bei gleichzeitigem Befürworten von Gewalt, um die eigenen politischen Ziele umzusetzen - sind mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Kundgebungen und Mobilisierungen Am 18. März führte die AAB eine versammlungsrechtliche Aktion mit ca. 70 Teilnehmern auf dem Marktplatz in Burg (Jerichower Land) durch. Auf der Facebook-Seite der AAB wurde der Aufzug damit begründet, dass "...es in den letzten Wochen immer wieder zu Neonaziaktivitäten in Burg gekommen [sei] und die staatlichen Repressionsorgane massiv gegen die antifaschistischen Strukturen in unserer Stadt vorgegangen [seien]." Es kam zu verbalen Provokationen zwischen den Versammlungsteilnehmern und 20 bis 25 Personen des örtlichen rechtsextremistischen Spektrums. Nur auf Grund des Hinzuziehens von Kräften der Landesbereitschaftspolizei und unter der Anwendung körperlicher Gewalt konnte ein Aufeinandertreffen beider Gruppen verhindert werden. Das so genannte "Revolutionäre 1. Mai-Bündnis Magdeburg" nutzte die Internetplattform "linksunten.indymedia" zur Werbung für eine Kundgebung unter dem Motto "10 Jahre Revolutionärer 1. Mai in Magdeburg". Das Bündnis rief dazu auf, sich gegen kapitalistische Ausbeutung, gegen rassistische und sexistische Unterdrückung zu wehren. Der Artikel nahm weiterhin Bezug auf das bevorstehende G20-Treffen in Hamburg, so hieß es: "[...] Auch wir werden in Hamburg sein und Widerstand leisten, gegen ihren sichtbarsten Ausdruck von Arroganz der Herrschenden auf die StraVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 83 Linksextremismus ße gehen. Aber das ersetzt nicht unseren täglichen Kampf gegen Patriarchat, Rassismus und Kapitalismus [...]". An der Kundgebung nahmen ca. 60 Personen teil. Dabei wurde auch ein "Panzer" aus Pappe symbolisch angezündet. Auch planten linksextremistische Kräfte, gegen einen Aufzug der rechtsextremistischen Partei "DIE RECHTE" am 1. Mai in Halle (Saale) vorzugehen. In einem Internet-Aufruf unter dem Motto "Nazidemo in Halle? Nice to beat you!" hieß es von den so genannten "Antifaschistischen Gruppen Halle" dazu, man wolle "den Nazis den Auftritt in Halle so gut es geht vermiesen. Nicht für ein besseres Deutschland, nicht für ein bunteres Halle oder den nazifreien Szenekiez. Sondern: Weil es richtig ist, ihnen in die Suppe zu spucken. ..." Unter dem Label "Antifaschistische Gruppen" agierten als lose Bündnisstruktur Antifa-Angehörige bereits zu ähnlichen Anlässen in Halle (Saale). Begleitend zu dem Aufruf gab es eine "Mobilisierungsreise" durch große Teile des Bundesgebiets. Die Erkenntnisse zu Planungen und die formulierten Aufrufe ließen darauf schließen, dass das gewaltorientierte linksextremistische Spektrum gewillt war, den rechtsextremistischen Aufzug zumindest massiv zu stören und zu diesem Zweck auch militant vorzugehen. Die befürchteten massiven Auseinandersetzungen blieben aufgrund hoher Polizeipräsenz aus. Auf der Facebookseite der AAB wurde anlässlich des bevorstehenden G20-Treffens ein Mobilisierungsvideo mit der Aufforderung eingestellt: "... Schaut es euch an und macht weiterhin mobil. SMASH G20! Am 7.-8. Juli auf nach Hamburg!". Am 24. Juni fand zudem eine Kundgebung in der Innenstadt von Burg (Jerichower Land) statt. Ziel sei es gewesen, die Menschen "über dieses Treffen der Herrschenden und die dahinterstehende Politik aufmerksam zu machen und über den zu erwartenden vielfältigen Protest und entschlossenen Widerstand aufzuklären." Gleichzeitig habe die Kundgebung zur Mobilisierung nach Hamburg gedient. Weiter hieß es: "Neben den lokalen Vorbereitungen wird durch uns bundesweit gemeinsam mit anderen antifaschistischen & revolutionären Gruppen aus der BRD unter dem Motto 'Fight G20 - Gegenmacht aufbauen und für eine revolutionäre Perspektive kämpfen!' in die Hansestadt mobilisiert." 84 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Linksextremismus Nach der Festnahme eines ihrer Angehörigen schrieb die AAB am 14. Juli auf ihrer Facebook-Seite: "Vor genau einer Woche griffen uns gezielt mehrere Bulleneinheiten in Hamburg brutal an, als wir uns gemeinsam mit vielen GenossInnen vom Protestcamp im Altonaer Volkspark in die Hamburger Innenstadt bewegten... Rund 70 GenossInnen wurden außerdem anschließend willkürlich festgenommen. ... Unter dem Motto "Es fehlen die G20-Gefangenen!" wird es [morgen] eine Kundgebung vor dem Knast in Hamburg geben. Was für uns jetzt schon feststeht: Wir werden diesen brutalen Bullenangriff und die anschließende Repression gegen uns und unsere GenossInnen nicht unbeantwortet lassen. Wir werden die Schweine - spätestens wenn diese ihre Aussagen tätigen - in die Öffentlichkeit ziehen und deutlich machen, dass ihr Handeln Konsequenzen nach sich ziehen wird." Eine so genannte "Freiraumdemo" am 15. Juli in Halle (Saale) verlief mit ca. 270 Teilnehmern störungsfrei. Man wollte nach eigenem Bekunden "...laut und bunt dafür demonstrieren [ ], dass sich die Stadt Halle (Saale) für den Erhalt bestehender Objekte der linken Szene einsetzt und Freiräume oder Wohnen nicht zur Ware werden lässt". Am Lautsprecherkraftwagen der Aufzugsteilnehmer wurde ein Transparent mit der Aufschrift "Kein Gott, Kein Staat, Kein Mietvertrag; freier Wohnraum für Alle" mitgeführt. Vor Beginn der Versammlung wurden an einem leerstehenden Gebäude drei Transparente mit Versammlungsbezug mit den Aufschriften "Anarchie ist machbar, Frau Nachbar.", "Besetzt" und "Welcome to Ha(e)llmarkt" festgestellt. Unter der Überschrift "Selbstorganisation statt Stellvertreterpolitik 2017" rief ZK auf der Internetplattform "linksunten.indymedia" dazu auf, im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bundestagswahl das "Wahlspektakel zu sabotieren", indem man beispielsweise ungültige Wahlzettel abgebe, Wahlplakate umgestalte oder entferne sowie Wahlkampfveranstaltungen "kreativ" begleite. Als Begründung wurde behauptet, dass es eine Verbesserung innerhalb der "bestehenden Verhältnisse" nicht geben könne. Dies erfordere eine "radikale Umwälzung der herrschenden sozialen, politischen und wirtschaftlichen Ordnung." Treffpunkt einer derzeit lose agierenden Szene in Magdeburg ist weiterhin der "Infoladen" in der Alexander-Puschkin-Straße. Das Mietverhältnis zwischen einer Immobilienagentur und dem Verein "Kiez, Kultur, Leben e.V.", Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 85 Linksextremismus der Träger des "Infoladens" ist, sollte im März 2018 enden. Die Kündigung wurde bereits vor zwei Jahren ausgesprochen, die Betreiber wollen dies aber nicht mehr hinnehmen und drohen mit Auseinandersetzungen. Mit dem Herannahen der möglichen Räumung steigt die Gefahr auch militanter Aktionen. So fand am 30. November in Magdeburg eine Kundgebung der linksextremistischen Szene unter dem Motto: "Der Infoladen ist bedroht" vor der Filiale eines Immobilienservice statt. In einer im Internet veröffentlichten Erklärung zur Eröffnung der Kampagne "Infoladen bleibt" hieß es: "Der Kampf gegen soziale Verdrängung in Stadtfeld und um den Erhalt des Sozialen Zentrums/Infoladens gehen weiter. Infoladen bleibt! - Wir bleiben alle! Stadtfeld bleibt proletarisch!" Die Veranstaltung verlief mit 41 Teilnehmern störungsfrei. Zudem initiierte die Magdeburger Ortsgruppe der RH eine Unterschriftensammlung für den Erhalt des "Infoladens". Im Rahmen von Ermittlungsverfahren der Polizei Hamburg wegen des Verdachts des schweren Landfriedensbruchs im Zusammenhang mit den Krawallen während des G20-Treffens in Hamburg wurden am 5. Dezember zahlreiche Durchsuchungsbeschlüsse in acht Bundesländern vollstreckt, darunter zwei Maßnahmen in Burg (Landkreis Jerichower Land). 86 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Linksextremismus Diese richtete sich gegen Personen, die im Verdacht stehen, als Teilnehmer eines "Schwarzen Blocks" am 7. Juli den Tatbestand des Landfriedensbruch i. S. d. SS 125a StGB erfüllt zu haben, indem sie erhebliche körperliche Gewalt mittels gefährlicher Gegenstände gegen Menschen ausgeübt haben. Die AAB reagierte auf ihre Facebook-Seite mit dem Aufruf: "[... zeigt Euch solidarisch mit den Menschen aus Burg, die von den Durchsuchungen betroffen waren. Wir rufen Euch aber auch dazu auf, wachsam, gegenüber der bürgerlichen Justiz, zu sein. Wir selbst sind dafür verantwortlich, dem bürgerlichen Staat, der Polizei, dem Staats-und Verfassungsschutz sowie der Justiz keinerlei Informationen zu gewähren...]". Herausragende Straftaten Am Abend des 11. März wurden in Magdeburg vier Personen von ungefähr 15 Personen überfallartig angegriffen und leicht verletzt. Die Geschädigten waren Teilnehmer einer Veranstaltung zur Gründung der "Burschenschaft Germania Magdeburg" in der Gaststätte "Ratskeller". Sie hielten sich zur Tatzeit vor dem Objekt auf. Auf der Internetplattform "linksunten.indymedia" erschien am 13. März ein Beitrag unter dem Titel "Magdeburg: 'Ehrenlose' Burschenschaft gründet sich", in dem es hieß: "Am Samstag trafen sich ... Burschenschaftler aus diversen Städten, darunter auch AfD-Abgeordnete, Ex-JN Mitglieder, Mitglieder der Identitären Bewegung und andere Faschisten. ... Engagierte Aktivist_innen konnten es nicht abwarten und testeten die strammen deutschen Burschen auf ihre Grundwerte wie Ehre und Zusammenhalt, wurden aber direkt enttäuscht. Die 'pflichtschlagende' Truppe überrannte sich trotz Überzahl fast selbst und gab sich mit ein paar blutigen Nasen zufrieden..." Fünf Unbekannte warfen in den frühen Stunden des 8. Juli zwei selbstgebaute Sprengsätze gegen ein Dienstgebäude der Polizei in Magdeburg. Diese Vorrichtungen explodierten jedoch nicht, da anscheinend die angezündeten Lunten beim Werfen erloschen waren. Zuvor war das Tor zur Grundstückseinfahrt mit einem Fahrradschloss blockiert worden. Im Weiteren warfen die Täter Steine gegen das Objekt. Am späten Abend des 9. Juli beschädigten Unbekannte neun Schaufensterscheiben eines Autohauses in Magdeburg-Stadtfeld. Die Scheiben wiesen faustgroße Einschlagstellen auf, wurden jedoch nicht zerstört. An die Fassade sprühten sie die Schriftzüge "Rache für die Verletzten von Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 87 Linksextremismus G20" und "Solidarität mit den Gefangenen des G20". Bei zwei abgestellten Fahrzeugen von Kunden des Autohauses schlugen die Täter mehrere Scheiben ein. Der Sachschaden belief sich insgesamt auf etwa 25.000 Euro. Ein Mitarbeiter der geschädigten Firma, der sich zum Tatzeitpunkt im Gebäude befand, bemerkte zirka 15 dunkel gekleidete, vermummte Personen, die vom Tatort flüchteten. Straftaten in Zusammenhang mit dem Gebäude der IB in der Adam-Kuckhoff-Straße in Halle (Saale)1 In den späten Abendstunden des 24. Oktober wurden aus einer Gruppierung von 20 bis 30 vermummten Personen rund 100 Steine auf das Gebäude geworfen. Zuvor waren mindestens zwei Container in Brand gesetzt und diese als mögliche Barrikaden verwendet worden. Weiterhin wurde ein Loch in die Hauszugangstür gebohrt und hierdurch eine übel riechende Substanz gespritzt, sowie die Fassade mittels Pulver aus zwei Feuerlöschern besprüht. Die Gruppierung flüchtete unerkannt. Am 16. November kam es zu einer Sachbeschädigung an einem Pkw. Beim Einparken fühlte sich der Fahrzeugbesitzer von einer Personengruppe, welche er dem linken Spektrum zuordnete, beobachtet. Unmittelbar vor der Tat sah ein Zeuge aus dem Fenster seiner Wohnung in dem Gebäude der IB und nahm anschließend einen lauten Knall wahr. Er sah, wie der Täter mit einem Gegenstand auf die Scheiben des Pkw einschlug und anschließend den Tatort unerkannt verlassen konnte. Am 20. November lief eine Gruppe von vier bis sechs Personen in Richtung des Gebäudes, rief "Alerta, Alerta, Antifascista" und warf Flaschen gegen die Fassade. Aus dem Gebäude heraus sollen daraufhin ebenfalls Flaschen in Richtung der Gruppe geworfen worden sein. Anschließend begab sich die Gruppe in Richtung des angrenzenden Steintor-Campus der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und konnte dort von Polizeibeamten gestellt werden. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Im Berichtsjahr gelang es Autonomen in Sachsen-Anhalt kaum, sich in bundesweiten Bündnissen einzubringen. Ausnahme bildete die AAB, die sich anlässlich der Proteste gegen den G20-Gipfel mit anderen autono- 1 siehe Seite Seite 48 88 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Linksextremismus men Gruppen vernetzte. Mit der IL Halle existiert eine weitere, neue linksextremistische Gruppierung, die sich als Teil einer bundesweiten Struktur etabliert hat. Hauptträger des gewaltbereiten Linksextremismus werden in Sachsen-Anhalt auch in den kommenden Jahren Bestrebungen aus dem Spektrum der Autonomen sein. Es ist weiterhin von einer hohen Gewaltorientierung auszugehen. Der "Antifaschismus" wird ebenso wie der "Antirassismus" aufgrund der gesellschaftlichen Anschlussfähigkeit dieser Themen unverändert zu den Hauptschwerpunkten autonomer Aktionsfelder zählen. Insbesondere in Halle (Saale) nimmt das Konfrontationsniveau ideologisch konkurrierender Gruppierungen immer mehr zu. Weiterhin wird das Aktionsfeld "Antirepression" einen Schwerpunkt autonomer Agitation darstellen. Wie der G20-Gipfel in Hamburg gezeigt hat, wirkt dieses Aktionsfeld mobilisierungsund militanzfördernd. Es kann insofern mit jedem anderem Aktionsfeld verknüpft werden und bei künftigen Mobilisierungen einen höheren Stellenwert bekommen. Neben der Beteiligung an etwaigen bundesweiten Kampagnen ist vor allem auch eine Orientierung an lokalen Ereignissen, die als vermeintliche Repression empfunden werden, zu erwarten. Ferner werden der Mangel an günstigem Wohnraum in Großstädten und entsprechend stark steigende Mieten weiterhin Anknüpfungspunkt für autonome Agitation sein. Dies bedingt, dass Autonome auch in Zukunft ihre "Freiräume" insbesondere in den jeweiligen Szenevierteln zu verteidigen suchen. Auf tatsächliche oder empfundene Eingriffe in diese "selbstbestimmte" Sphäre wird nicht selten mit einem aggressiven Revierverhalten reagiert. Beispiele sind die Kampagne "Infoladen bleibt" in Magdeburg und die Aktionen im Zusammenhang mit dem Szeneobjekt "HaSi" in Halle (Saale), die hohes Konfliktpotenzial in sich bergen. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 89 Linksextremismus "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) Sitz Bundesverband: Verbreitung Essen (Nordrhein-Westfalen) bundesweite Verbreitung Gründung 1968 In Sachsen-Anhalt seit 1997 mit einzelnen Parteigruppen existent. Struktur Sachsen-Anhalt: Vorsitzender des "Koordinierungsrates" Aufbau Matthias KRAMER (Magdeburg) Parteivorsitzender: Patrick KÖBELE (Essen) Die Partei gliedert sich in Grund-, Kreis-, Bezirksund/oder Landesorganisationen sowie eine Bundesorganisation. In Halle (Saale) gibt es eine Ortsgruppe, in Magdeburg sowie in der Region Altmark Einzelmitglieder. Innerhalb der Parteigesamtstruktur ist der Status einer Bezirksbzw. Kreisorganisation nicht erreicht. Daher verfügt die DKP in Sachsen Anhalt lediglich über einen so genannten "Koordinierungsrat". Mitglieder Sachsen-Anhalt: ca. 20 (2016: ca. 25) Anhänger Bund: 3.000 (2016: ca. 3.000) VeröffentWeb-Angebote: www.dkp.de, www.dkp-online.de, lichungen www.dkp-halle.de Publikationen: UZ - "Unsere Zeit" (wöchentlich) "Marxistische Blätter" (alle zwei Monate) Finanzierung Mitgliedsbeiträge, Spenden Kurzportrait / Ziele Die DKP ist eine marxistisch-leninistische Kernorganisation. Die Partei versteht sich als politische Nachfolgerin der 1956 vom Bundesverfassungsgericht verbotenen "Kommunistischen Partei Deutschlands" (KPD). Sie verfolgt als Ziel die Errichtung einer sozialistischen/ kommunistischen Gesellschaft durch einen revolutionären Bruch mit den kapitalistischen Machtund Eigentumsverhältnissen. Sie bekennt sich zur Ideologie von Marx, Engels und Lenin als Richtschnur ihres politischen Handelns. 90 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Linksextremismus Grund der Beobachtung Die DKP strebt langfristig einen Systemwechsel in Richtung einer kommunistischen Gesellschaftsordnung an. Mittels eines klassenkämpferisch-revolutionären Aktes sollen die kapitalistischen Eigentumsund Machtverhältnisse, der Parlamentarismus und der politisch-gesellschaftliche Pluralismus überwunden werden. Gewaltanwendung wird dabei nicht ausgeschlossen. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Seit mehreren Jahren wird deutlich, dass es in der Partei konkurrierende Strömungen gibt. Das Sekretariat des Parteivorstands der DKP wandte sich in der Online-Ausgabe der DKP-Nachrichten am 29. November an die Mitglieder der DKP. Die Partei sei in einer sehr komplizierten Situation. Der Kurs der Partei und ihres Vorstands werde von "links" und von "rechts" kritisiert. Auf beiden Seiten würden Genossinnen und Genossen die Partei verlassen. Einige Genossinnen und Genossen würden eine sektiererische Verengung der Partei befürchten. Es müssten daher folgende Fragen dringend weiter diskutiert werden: "Wer ist, ausgehend vom Grundwiderspruch zwischen Lohnarbeit und Kapital, der Hauptgegner in der imperialistischen BRD heute? Welches sind die Kräfte des Widerstands, auf welche orientieren wir, wie ist deren Verfasstheit?" Auch die Situation der DKP in Sachsen-Anhalt schätzte der Vorsitzende KRAMER nach der Landesmitgliederversammlung im November auf der eigenen Internetseite als problematisch ein. Das Verhältnis zwischen den objektiven Erfordernissen des Klassenkampfes und den tatsächlichen Möglichkeiten der Kommunisten/innen der DKP, in diese Kämpfe einzugreifen, mache dies deutlich. Eine kommunistische Alternative in unserem Bundesland sei zwar nach seiner Einschätzung notwendig, doch die DKP könne auf Grund der Anzahl der Mitglieder und der Altersstruktur diese derzeit nicht bieten. Die DKP Sachsen-Anhalt beabsichtigte, sich an der Bundestagswahl mit einer eigenen Landesliste zu beteiligen. Die benötigten Unterstützerunterschriften konnten aber nicht erbracht werden. Die DKP rief der online abrufbaren "DKP-News" zufolge bundesweit und international zur Teilnahme an den Protesten gegen den Gipfel der G20 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 91 Linksextremismus am 7./8. Juli auf. Insbesondere orientierte die DKP auf folgende Veranstaltungen: * Informationsstand der DKP und Verteilung von Informationsmaterial beim "Methfesselfest" in Hamburg, einem Stadtteilfest vom 30. Juni bis 2. Juli, unter dem Motto "Kein G20 nirgendwo - wir haben etwas Besseres vor!", * Veranstaltung: "Alternativen zu G20 - Alternativen zum Imperialismus!" am 7. Juli - Podiumsdiskussion mit Vertretern Kommunistischer Parteien, * Demonstration: "Grenzenlose Solidarität statt G20!" am 8. Juli. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Es ist davon auszugehen, dass die DKP ihre seit Jahren vertretene kommunistische Ideologie auch künftig beibehalten wird. Sollte es allerdings nicht gelingen, neue Mitglieder zu gewinnen, die Parteifinanzen zu stabilisieren sowie die innerparteilichen ideologischen und strategischen Streitfragen zu klären, droht ein Verbleiben in der politischen Bedeutungslosigkeit. Es ist weiterhin nicht gelungen, erfolgreich öffentlich wirksam zu werden. Tragbare Bündnisse mit bürgerlichen Kräften sind nicht in Sicht. Die Partei ist aufgrund des hohen Durchschnittsalters ihrer Mitglieder nicht in der Lage, aktionsorientiert zu agieren und arbeitet daher meist theoriebezogen. 92 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Linksextremismus "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland" (MLPD) Sitz Bundesverband: Verbreitung Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) bundesweite Verbreitung Sachsen-Anhalt: angegliedert im Landesverband Ost Gründung 1982 In Sachsen-Anhalt seit 1992 mit einzelnen Strukturen existent. Struktur Parteivorsitzende: Gabi FECHNER (Nordrhein-Westfalen) Aufbau Die Partei ist in mehreren Ebenen organisiert. Betriebsund Wohngebietsgruppen bilden die erste Ebene der Partei. Die zweite Organisationsebene stellen die Ortsgruppen dar. Danach folgt der Kreisverband. Als letzte Ebene folgen die derzeit sechs Landesverbände. Mitglieder Sachsen-Anhalt: ca. 30 (2016: ca. 40) Anhänger Bund: 1.800 (2016: ca. 1.800) VeröffentWeb-Angebote: www.mlpd.de, www.rf-news lichungen Publikationen: "Rote Fahne" (RF) (wöchentlich) "Lernen und Kämpfen" (LuK) (mehrmals jährlich) "Rebell" (zweimonatlich) "Stimme von und für Elbe/Saale" - sporadisch Finanzierung Mitgliedsbeiträge, Spenden In wirtschaftlicher Hinsicht stellt die MLPD eine der finanzstärksten linksextremistischen Parteien in Deutschland dar. Kurzportrait / Ziele Die MLPD ist eine maoistisch-stalinistisch ausgerichtete Partei, die sich an den Lehren von Marx, Engels, Lenin, Mao Tsetung und Stalin orientiert. Ihrem Verständnis nach kann der Kapitalismus nicht reformiert werden, sondern muss revolutionär durch den "echten" Sozialismus abgelöst werden. Trotz Problemen und Niederlagen habe der Sozialismus seine wirtschaftliche, politische und moralische Überlegenheit über den Kapitalismus bewiesen. Über die Mitgliedschaft ihrer Angehörigen in Gewerkschaften versucht die MLPD Einfluss auf die Arbeiter als "Subjekt des Klassenkampfes" zu erlangen. Sie unterstützt die Forderungen der Gewerkschaften bei Streiks, Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 93 Linksextremismus verbindet deren Ziele aber jeweils mit ihrer fundamentalen Kapitalismuskritik und der Forderung nach einer kommunistischen Gesellschaft. Grund der Beobachtung Die MLPD versteht sich selbst als Repräsentantin einer radikal linken und revolutionären Perspektive des "echten" Sozialismus, dessen Errichtung sie propagiert. Ihre Zielsetzung ist eindeutig verfassungsfeindlich. So bekennt sie sich zum Beispiel in der Präambel ihre Parteistatuten, dass ihr grundlegendes Ziel "der revolutionäre Sturz der Diktatur des Proletariats [...]" ist. Die Partei will sich zur Erreichung dieses Ziels "...mutig an die Spitze der Kämpfe der Arbeiterklasse stellen..." Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Einer Pressemitteilung in den "rf-news" zufolge wechselte der Parteivorsitz der MLPD am 1. April. Neue Parteivorsitzende ist Gabi GÄRTNER (Nordrhein-Westfalen), die den Vorsitz von Stefan ENGEL (Nordrhein-Westfalen) übernahm. Dieser war 37 Jahre MLPD-Parteivorsitzender und gab sein Amt aus gesundheitlichen Gründen ab. Am 5. Januar gründete sich in Halle (Saale) die "Wählerinitiative der Internationalistischen Liste/ MLPD" für die Bundestagswahl. In den Monaten Februar und März führte sie in Halle (Saale) Unterschriftensammlungen für ihre Wahlzulassung durch. Die Initiative verteilte Handzettel mit dem Titel "REBELL - Solidarität mit allen Unterdrückten! Mach mit im Jugendverband" sowie Broschüren mit dem Titel "Gemeinsam gegen den Rechtsruck der Regierung - Wahlmanifest zur Kandidatur der Internationalistischen Liste/MLPD zu Bundestagswahlen 2017". Die Unterschriften konnten erbracht werden und so beteiligte sich die MLPD mit einer Landesliste in Sachsen-Anhalt an der Bundestagswahl. Bundesweit erreichte die MLPD 35.835 Erststimmen (0,1%) und 29.928 Zweitstimmen (0,1%), in Sachsen-Anhalt waren es 2.039 Erststimmen (0,2%) und 1.843 Zweitstimmen (0,1%). Die MLPD rief den "rf-news" zufolge zu einer "massenhaften Beteiligung an den Protesten gegen den imperialistischen G20-Gipfel" auf. Dabei unterstützte die MLPD den gemeinsamen Aufruf des Bündnisses "Grenzenlose Solidarität statt G20" und mobilisierte aktiv für die Großdemonstration am 8. Juli. 94 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Linksextremismus Bewertung, Tendenzen, Ausblick Es ist davon auszugehen, dass die MLPD die von ihr seit Jahren vertretene ideologische Linie auch zukünftig beibehalten wird. Hinweise, dass dies die Attraktivität oder die Anschlussfähigkeit steigern könnte, liegen nicht vor. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 95 Linksextremismus "Rote Hilfe e.V." (RH) Sitz Bundesverband: Göttingen (Niedersachsen) Verbreitung bundesweite Verbreitung Gründung 1975 In Sachsen-Anhalt seit 1996 mit der ersten RH-Ortsgruppe in Halle (Saale) existent. Struktur Bundesweit gibt es 51 Ortsgruppen. Aufbau Die lokalen Gruppen wählen auf Mitgliederversammlungen ihre Abgesandten für die Bundesdelegiertenkonferenz, diese tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen. Der Bundesvorstand wird für eine Dauer von zwei Jahren gewählt und organisiert als oberstes Organ der RH deren bundesweite Arbeit. Er tagt mindestens zweimal jährlich, verwaltet die Finanzen des Vereins und gibt dessen Zeitung heraus. In Sachsen-Anhalt existieren Ortsgruppen in Halle (Saale), Magdeburg und Salzwedel. Mitglieder Sachsen-Anhalt: etwa 180 (2016: etwa 180) Anhänger Bund: 8.300 (2016: 8.000) VeröffentWeb-Angebot: www.rote-hilfe.de lichungen Publikationen: "Die Rote Hilfe" (quartalsweise) Finanzierung Mitgliedsbeiträge, Spenden Vertrieb von Büchern, Broschüren, Informationsmaterial Kurzportrait / Ziele Die RH ist nach ihrem Selbstverständnis eine "parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutzund Solidaritätsorganisation" zur Unterstützung von Personen, die nach ihrer Auffassung in der "Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer politischen Betätigung verfolgt werden". Dabei vertritt die RH kein eigenständiges weltanschauliches Programm, ist jedoch ein bedeutender Bestandteil der linksextremistischen Szene und wirkt organisationsübergreifend. Die zentrale Haltung besteht in der Überzeugung, einem mittels eines umfassenden Repressionsapparates herrschenden Staat gegenüber zu stehen. Die RH stellt die Sicherheitsund Justizbehörden als Unterdrü96 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Linksextremismus ckungsmittel dar, mit denen der Staat ihm politisch missliebige Personen unterdrückt, kriminalisiert und letztendlich wegsperrt. Dadurch spricht sie der Bundesrepublik Deutschland die Eigenschaft als Rechtsstaat ab und sieht in ihr stattdessen ein Willkürregime. Die RH unterstützt linksextremistische Akteure auf mehrfache Weise. Mittels Kampagnen sollen die Sicherheitsund Justizbehörden diskreditiert werden. Zudem schult sie zu Straftaten bereite Szeneangehörige darin, das Risiko einer Strafverfolgung für ihre Aktivitäten zu minimieren. Das wichtigste Vorgehen besteht in der politischen, logistischen und finanziellen Unterstützung von Linksextremisten in Ermittlungsund Strafverfahren sowie im Strafvollzug. Erkennt die RH eine Person als "Unterstützungsfall" an, so beteiligt sie sich an Prozessund Anwaltskosten und vermittelt gegebenenfalls anwaltliche Unterstützung. Grund der Beobachtung Die RH ist ein zentraler Bestandteil der linksextremistischen Szene und betätigt sich in deren Kampagnenfeld "Antirepression". Sie bekämpft die Bundesrepublik Deutschland, die sie als einen Willkürstaat darstellt, von dem eine politische Verfolgung ausgeht. Die RH an sich agiert nicht gewalttätig, allerdings stabilisiert und motiviert sie das Spektrum der generell zu Straftaten bereiten Linksextremisten, unter Einschluss möglicher Gewalttäter. Auf Grund der seitens der RH gewährten Hilfestellungen und Unterstützung, werden Einstellungen geweckt beziehungsweise bestärkt, die begangenes Unrecht bagatellisieren und staatliches Handeln delegitimieren sowie das Abschreckungspotenzial strafrechtlicher Sanktionen verringern. Straftäter werden so von der Auseinandersetzung mit dem von ihnen verübten Unrecht abgehalten. Die RH erfüllt damit eine Gewalt unterstützende Funktion. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Im Hinblick auf den G20-Gipfel berichtete die RH auf ihrer Homepage immer wieder von der Gewalt, die die Polizei in Hamburg angeblich begangen habe. Polizeikräfte würden sich über die Rechtsordnung hinwegsetzen und die "Repression" des Staates zeige sich in den vielen Übergriffen auf Demonstranten. Die Kampagnenwebsite "UNITED WE STAND" ist auf der Internetseite der RH verlinkt, auf der um Unterstützung für die "jetzt Eingesperrten ... die vielen Menschen, die von der kommenden Repression betroffen sein werden" geworben wird. Eindringlich wird zu Geldspenden für den Beistand Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 97 Linksextremismus in Strafverfahren und zu einer starken Öffentlichkeitsarbeit aufgefordert. Die Internetseite ist mehrsprachig und für die Kontaktaufnahme ist eine E-Mail-Anschrift hinterlegt, wobei Nachrichten zu verschlüsseln sind. In einem Interview mit dem Mitteldeutschen Rundfunk, veröffentlicht am 10. Juli, verteidigte ein Mitglied der RH-Ortsgruppe Magdeburg die gewalttätigen Proteste im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel mit den Worten "(die) Form des Widerstandes wird uns aufgezwungen", und zwar "durch die Polizei, durch die bürgerliche Politik oder durch die Nazis". Zudem führte er aus: "Wir können uns nicht entscheiden, wollen wir heute Wattebällchen verteilen und Gänseblümchen pflücken oder wollen wir uns morgen gegen die Polizei oder gegen die Neofaschisten wehren." Außerdem äußerte er, aus Sachsen-Anhalt hätten sich 100 bis 200 Menschen am Widerstand gegen das Gipfeltreffen beteiligt. Unter dem Titel "Wer eine Reise tut, der hat was zu erzählen" erschien im Zusammenhang mit den G20-Protesten ein weiterer Internetartikel der RH Magdeburg. Darin hieß es: "Viele von uns waren in Hamburg unterwegs, um sich am Widerstand gegen den G20 Gipfel zu beteiligen. Jetzt wo mensch sich wieder in Magdeburg befindet, hat er oder sie natürlich das Bedürfnis, all seinen Freunden/innen von dem Erlebten zu berichten..." Die RH warnte, Detailwissen preiszugeben, weil Staatsund Verfassungsschutz mithörten und appellierte, mit dem Wissen und der Technik (Smartphones) verantwortlich umzugehen sowie keine Zuarbeit für Polizei, Staatsschutz, Staatsanwaltschaft und Gerichte zu leisten. Am 11. November fand ein von der RH Halle organisierter Workshop unter dem Motto "Was tun wenn's brennt" in den Räumlichkeiten des Szeneobjektes "HaSi" statt. In der Facebook-Ankündigung hieß es: "... fachkundige Menschen [beantworten] Euch alle Fragen zum Umgang mit der Polizei, Verhalten bei Demonstrationen, Anquatschversuchen, Hausdurchsuchungen, Festnahmen ... Kurzum, zu Allem was das bunte Repressionspotpourri der Ordnungsmacht zu bieten hat. Informiert Euch über Eure Rechte, darüber wie man Betroffenen helfen kann und wie man in brenzligen Situationen trotzdem einen kühlen Kopf bewahrt." Bewertung, Tendenzen, Ausblick Eine Änderung der seit Jahren praktizierten Vorgehensweise ist unwahrscheinlich. Insofern ist eine Fortsetzung des personellen und finanziellen Wachstumsprozesses der jüngeren Vergangenheit zu erwarten. 98 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Ausländerextremismus SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN Im nicht religiös motivierten Ausländerextremismus finden sich Ideologieelemente aus dem Rechtsund Linksextremismus sowie dem separatistischen Bereich. Der Verfassungsschutz beobachtet dabei vorrangig sicherheitsgefährdende Bestrebungen, die mittels Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. In Sachsen-Anhalt ist die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) die einzige ausländische extremistische Organisation, die über bedeutende Strukturen verfügt. Die maßgeblichen Aktivitäten ihrer Anhänger richten sich nach wie vor auf die Teilnahme an überregionalen Großveranstaltungen, auf denen stets auch die zentralen Forderungen der Partei nach Anerkennung der kurdischen Identität und Autonomie, die Aufhebung des PKK-Verbots sowie die Freilassung des PKK-Führers Abdullah ÖCALAN propagiert werden. Die PKK ist bundesund europaweit in der Lage, sowohl zu den zentralen kurdischen Veranstaltungen als auch zu Versammlungen anlässlich aktueller politischer Themen zum Teil mehrere tausend Teilnehmer zu mobilisieren. Oft sind diese Veranstaltungen von hoher Emotionalisierung geprägt, was teilweise auch zu gewalttätigen Aktionen, insbesondere von jugendlichen Anhängern der Partei, führen kann. Im Berichtsjahr richtete sich der Protest der PKK-Anhänger im Wesentlichen gegen die militärischen Angriffe der türkischen Armee auf kurdische Siedlungsgebiete in der Türkei und den Nachbarstaaten. Auf einem hohen Niveau, immer wieder von neuen Meldungen angeheizt, verblieb die Sorge der kurdischen Gemeinschaft um den Gesundheitszustand Abdullah ÖCALANs. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 99 Ausländerextremismus "Arbeiterpartei Kurdistans" (kurdisch: Partiya Karkeren Kurdistan, kurz PKK) Weitere ehemalige und bestehende Bezeichnungen: * "Freiheitsund Demokratiekongress" (KADEK) * "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL) * "Gemeinschaften der Kommunen Kurdistans" (KKK) * "Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans" (KCK) Sitz Sitz der Parteiführung in den Kandil-Bergen/Nord-Irak Verbreitung Verbreitung in "Kurdistan" (Teile der Türkei, Syriens, Iraks und Irans) sowie Europa Gründung 27. November 1978 in der Türkei Struktur Der KCK mit seinem Präsidenten Abdullah ÖCALAN stellt Aufbau das höchste Entscheidungsorgan der PKK dar. Gemeinsame Vorsitzende des KCK sind Cemil BAYIK und Bese HOZAT. In Europa werden die Aktivitäten der PKK maßgeblich vom "Kongress der kurdischen demokratischen Gesellschaft Kurdistans in Europa" (kurdisch: Kongreya Civaken Demokratik a Kurdistaniyen Li Ewropa, kurz: KCDK-E), den politischen Arm der Partei in Europa, bestimmt. Deren Weisungen werden von regelmäßig wechselnden Führungskadern an die Basis weitergegeben. Die Organisationsstruktur der PKK unterteilt das Bundesgebiet in neun Regionen (sog. Eyalets), die wiederum in verschiedene Gebiete (Bölge) aufgehen. Sachsen-Anhalt findet sich hierbei im Gebiet Sachsen bzw. dem Eyalet Berlin wieder. Mitglieder Sachsen-Anhalt: etwa 250 (2016: etwa 250) Anhänger Bund: etwa 14.000 (2016: etwa 14.000) Damit zählt die PKK zu den mitgliederstärksten nichtislamistischen ausländerextremistischen Ausländerorganisationen. VeröffentWeb-Angebot: diverse Internetauftritte lichungen Publikationen, unter anderem: "Serxwebun" (Unabhängigkeit) "Sterka Ciwan" (Stern der Jugend) "Newaya Jin" (Erlebnisse der Frauen) "Yeni Özgür Politika" (Neue freie Politik, YÖP); 100 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Ausländerextremismus Fernsehsender: "NUCE TV" Finanzierung Die PKK und ihre Folgeund Nebenorganisationen finanzieren sich zum größten Teil über ihre jährlichen "Spendensammlungen" sowie Einnahmen aus dem Verkauf kurdischer Publikationen und Eintrittskarten für diverse Großveranstaltungen. Auch Mitgliedsbeiträge der PKK nahe stehender kurdischer Vereine kommen der Organisation zugute. Das Einsammeln der Spenden stellt einen Schwerpunkt der Parteiarbeit dar. 2017 wurde deutschlandweit erneut ein Spendenergebnis in Rekordhöhe erreicht. Die anhaltenden Kämpfe in Nordsyrien, im Irak und in den kurdischen Siedlungsgebieten der Türkei führten zu einem hohen Finanzbedarf der PKK, aber auch zu einer weiterhin hohen "Spendenaufkommen" in der kurdischen Gemeinde. Kurzportrait / Ziele Abdullah ÖCALAN gründete gemeinsam mit weiteren Protagonisten im Jahr 1978 die marxistisch ausgerichtete PKK, deren ursprüngliches Ziel in der Gründung eines eigenen kurdischen Staates auf den Gebieten Südostanatolien, Nord-Irak sowie Teilen des westlichen Irans und des nördlichen Syriens bestand. Zur Durchsetzung dieses Ziels rief ÖCALAN 1984 zum bewaffneten Kampf gegen den türkischen Staat auf. Seit 1993 unterliegen die PKK sowie ihre Nachfolgeorganisationen in Deutschland einem Betätigungsverbot, da sich der bewaffnete Kampf in Form von Terroranschlägen gegen türkische Einrichtungen auch auf Deutschland ausweitete. Seit 2002 ist die PKK darüber hinaus bei der Europäischen Union als terroristische Organisation gelistet und nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in ihrer Gesamtheit eine terroristische Vereinigung. Mit der Verhaftung ÖCALANs im Jahr 1999 rückte die PKK von ihren separatistischen Zielen ab und bemühte sich seitdem um eine autonome Selbstverwaltung der Kurden innerhalb der bestehenden Ländergrenzen. Dabei erhebt die PKK den Anspruch, alleiniger Interessenvertreter der kurdischstämmigen Bevölkerung zu sein. In Deutschland bemüht sich die PKK weiterhin um ein gewaltfreies Auftreten, nicht zuletzt um für eine Aufhebung des PKK-Verbots zu werben. Europa und insbesondere Deutschland stellen für die PKK eine unverzichtbare rückwärtige Basis dar, aus der die Organisation einen Großteil ihrer personellen und finanziellen Ressourcen schöpft. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 101 Ausländerextremismus Zur Umsetzung ihrer Vorgaben bedient sich die PKK-Führung in Europa und Deutschland der örtlichen kurdischen Kulturvereine, die zu einem großen Teil in der Dachorganisation "Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland" (kurdisch: Navenda Civaka Demokratik ya Kurden li Almanya, kurz: NAV-DEM) organisiert sind. Ein weiteres unerlässliches Mittel zur Propagierung ihrer Ideologie stellen jährlich wiederkehrende zentrale Großveranstaltungen dar, zu denen sich nach wie vor teils tausende Anhänger mobilisieren lassen. Grund der Beobachtung Trotz ihres Kurswechsels Mitte der neunziger Jahre zu weitgehend friedlichem Verhalten in Deutschland stellt die PKK, insbesondere wegen ihrer fortwährenden Bereitschaft zu gewaltorientierten Aktionen zurückzukehren, nach wie vor eine Bedrohung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dar. Darüber hinaus verfolgt die PKK ihre Ziele in der Türkei und aktuell auch in Syrien weiterhin mit Waffengewalt, weshalb auch die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sind. Diese Tatsachen erfordern eine Beobachtung seitens der Verfassungsschutzbehörde. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum An den verschiedenen jährlichen PKK-dominierten Großveranstaltungen nehmen mit Verlässlichkeit PKK-Anhänger aus Sachsen-Anhalt teil. So reisten Teilnehmer * am 7. Januar nach Paris (Frankreich) zur Großdemonstration anlässlich des 4. Jahrestages der Ermordung von drei PKK-Aktivistinnen1, * am 11. Februar nach Straßburg (Frankreich) zur Großdemonstration anlässlich des 18. Jahrestages der Festnahme Abdullah ÖCALANs2, * am 18. März nach Frankfurt am Main (Hessen) zum Zentralen New- 1 Am 9. Januar 2013 waren die PKK-Aktivistinnen Sakine Cansiz, Fidan Dogan und Leyla Saylemez im "Kurdistan Informationsbüro" in Paris erschossen worden. 2 Am 15. Februar 1999 wurde ÖCALAN in Kenia vom türkischen Geheimdienst aufgrund eines internationalen Haftbefehls verhaftet; von PKK-Anhängern wird die Festnahme als "Internationales Komplott" bezeichnet. 102 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Ausländerextremismus rozfest sowie 3 * am 25. September nach Köln (Nordrhein-Westfalen) anlässlich des 25. Internationalen Kurdistanfestivals. Neben diesen wiederkehrenden Veranstaltungen führen aktuelle politische und militärische Geschehnisse in der Türkei sowie in den Siedlungsgebieten der Kurden in Syrien und im Irak oft zu von Emotionen begleiteten Protestaktionen mit teils sehr hohen Teilnehmerzahlen. Hierzulande ist die PKK in der Lage, sehr kurzfristig vergleichsweise viele kurdisch stämmige Personen zur Teilnahme an derartigen versammlungsrechtlichen Aktionen zu mobilisieren. So fanden nur einen Tag nach dem Bekanntwerden der Bombardierung von Stellungen der PKK in Nordirak und Nordsyrien durch das türkische Militär am 25. und 26. April in Magdeburg und Halle (Saale) Eilversammlungen mit jeweils etwa 100 Teilnehmern statt. Diese Veranstaltungen reihten sich in zahlreiche versammlungsrechtliche Aktionen ein, die anlässlich der Bombardierung im gesamten Bundesgebiet stattfanden. Festzustellen waren zahlreiche bundesweite Spontanversammlungen aufgrund von medialen Informationen über den vermeintlich schlechten Gesundheitszustand des PKK-Führers Abdullah ÖCALAN im Oktober. Bereits am Tag der Meldung sammelten sich in über 25 deutschen Städten Kurden, um für die Freiheit ÖCALANs zu demonstrieren, so auch in Halle (Saale). In den folgenden Tagen fanden auch in Halle (Saale) und in Magdeburg entsprechende Demonstrationen und Kundgebungen statt. Als wesentlicher Initiator dieser Veranstaltungen gilt der PKK-nahe Dachverband NAV-DEM, der öffentlich zu den Demonstrationen aufgerufen hatte. In der zweiten Jahreshälfte des Berichtsjahres lässt sich in Sachsen-Anhalt eine deutliche Zunahme der Aktivitäten sowohl der Angehörigen der PKK als auch der Sympathisanten der "Partei der demokratischen Union" (PYD)4 feststellen. Neben der Beteiligung an bundesweiten Versammlungskampagnen zählt dazu die Gründung eines neuen kurdischen Vereins unter dem Namen "Demokratisches Kurdisches Gesellschaftszentrum" (DKTM) in Magdeburg. Unter diesem Namen agieren kurdische Vereine in Deutschland, die sich dem PKK-nahen Dachverband NAV-DEM angeschlossen haben. Die Gründung des DKTM Magdeburg wurde in Artikeln der PKK-Tageszeitung YÖP, sowie auf der Homepage des KCDK-E, 3 Mit dem kurdischen Neujahrsfest Newroz wird neben dem Beginn des neuen Jahres auch der Frühlingsanfang gefeiert. Die PKK nutzt dieses traditionelle Fest, um kurdische Volkszugehörige auf ihre politischen Anliegen aufmerksam zu machen. 4 Kurdische Partei in Syrien, Schwesterpartei der PKK Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 103 Ausländerextremismus dem politischen Arm der PKK in Europa, veröffentlicht. Der Verein organisierte seither diverse versammlungsrechtliche Veranstaltungen in Magdeburg. Die Aktivitäten der PKK-Anhänger in Halle (Saale) und Umgebung werden vom dort ansässigen "Mezopotamien Kulturhaus e.V." gesteuert. Zuletzt trat der Verein als Verantwortlicher einer Großveranstaltung zum 39. Jahrestag der Gründung der PKK in Erscheinung. Ein von der zuständigen Versammlungsbehörde ausgesprochenes Versammlungsverbot wurde verwaltungsgerichtlich bestätigt. Mit Schreiben vom 2. März aktualisierte das Bundesministerium des Innern das 1993 gegen die PKK verhängte Betätigungsverbot in Bezug auf die darin verwendeten Organisationsbezeichnungen und deren Symbole und Kennzeichen. Demnach ist auch das Zeigen von Kennzeichen und Symbolen u. a. der PYD sowie der YPG/YPJ, der PKK-Jugendorganisation "Komalen Ciwan"5 / "Ciwanen Azad"6 und des Abbilds Abdullah ÖCALANs als Verwenden eines Kennzeichens einer verbotenen Vereinigung anzusehen. Begründet wurde dies damit, dass sich die PKK zunehmend Symbolen bedient, die zwar keinen unmittelbaren Bezug zu ihr aufweisen, aber aufgrund ihres erheblichen Emotionalisierungseffekts bei Versammlungen in besonderer Weise dazu geeignet sind, den Zusammenhalt der PKK zu fördern und nach außen zu demonstrieren. Die Umsetzung dieses Verbots bei kurdischen Versammlungen trifft zunehmend auf Unverständnis bei den PKK-Anhängern. So kam es während einer Demonstration der PYD in Berlin am 17. Juni zu tätlichen Auseinandersetzungen mit der Polizei, nachdem diese zunächst mitgeführte verbotene Fahnen sichergestellt hatte und nach Beendigung des Aufzuges Personen festnehmen wollte. In einem zuvor bekannt gewordenen Demonstrationsaufruf war die Ausweitung des Kennzeichenverbots als "Höhepunkt der Kriminalisierungsund Verbotspolitik" Deutschlands bezeichnet worden. Auf einer Demonstration am 4. November in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) kam es ebenfalls zu Angriffen auf die eingesetzten Beamten, in Folge derer zwölf Polizisten verletzt wurden, drei von ihnen schwer. Zuvor war der Demonstrationszug gestoppt worden, da trotz bekanntgegebener Versammlungsauflagen zahlreiche verbotene Symbole gezeigt worden waren. Gegen die Versammlungsauflagen hatte der Veranstalter im Vorfeld um einstweiligen Rechtsschutz vor den Ver- 5 Sinngemäß: "Gemeinschaft der Jugendlichen" 6 Sinngemäß: "Freie Jugend" 104 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Ausländerextremismus waltungsgerichten ersucht. Vom Oberverwaltungsgericht Münster war die Rechtmäßigkeit der Auflagen jedoch bestätigt worden. Im Rahmen einer Kundgebung am 1. September in Magdeburg führten polizeiliche Maßnahmen gegen das Zeigen von verbotenen Fahnen und Symbolen der PKK und ihrer Gliederungen zu Unverständnis und tätlichen Übergriffen einzelner kurdischer Versammlungsteilnehmer auf eingesetzte Polizisten. Bewertung, Tendenzen, Ausblick In der Gesamtschau 2017 ist in Sachsen-Anhalt eine deutliche Zunahme der Aktivitäten von PKKund PYD-Anhängern festzustellen. Insbesondere die in den vergangenen Jahren eher stagnierenden regionalen Vereinstätigkeiten haben erkennbar zugenommen, ebenso der Zahl strukturell ungebundener Anhänger und Sympathisanten. Einflussfaktoren waren insbesondere die Lage in den kurdischen Siedlungsgebieten sowie die Zuwanderung kurdisch stämmiger Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak. Dabei ist eine stringente Trennung von PKK und PYD kaum mehr möglich, vielmehr agieren deren Anhänger eher miteinander als nebeneinander. So werden gemeinsam Veranstaltungen organisiert und besucht sowie Räumlichkeiten gemeinsam genutzt. Die tatsächliche Steuerung der Vereine über die PKK-Führung zeigt sich deutlich im Rahmen von bundesweiten Protestkampagnen, zu denen der PKK-nahe NAV-DEM bzw. der KCDK-E7 aufgerufen haben. Den Anweisungen wurde unmittelbar, teils innerhalb von Stunden, Folge geleistet. Mehrfach waren die Verantwortlichen in der Lage, sowohl in Magdeburg als auch in Halle (Saale) innerhalb kürzester Zeit bis zu 250 Teilnehmer zu spontanen Versammlungen zu mobilisieren. Das zeigt deutlich, dass das in Sachsen-Anhalt vorhandene Mobilisierungspotenzial - insoweit der bundesweiten Entwicklung folgend - die reine Mitgliederzahl übersteigt. Dabei war auch eine zunehmende Beteiligung von Personen aus dem linksextremistischen Spektrum festzustellen. Die politischen und militärischen Ereignisse in den kurdischen Siedlungsgebieten der Türkei, des Iraks und Syriens werden sich auch zukünftig unmittelbar auf die Aktivitäten der PKK/PYD-Anhänger in Deutschland auswirken. Deutschlandweit ist davon auszugehen, dass dieser Personen- 7 "Kongreya Civaken Demokratik a Kurdistaniyen Li Ewropa" - "Kongress der kurdischen demokratischen Gesellschaft Kurdistans in Europa", die Europaführung der PKK Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 105 Ausländerextremismus kreis auch weiterhin in Konflikte mit nationalistisch eingestellten Türken bzw. Verfechtern der staatlichen türkischen Linie geraten wird. In diesem Kontext sind insbesondere situativ entstehende körperliche Auseinandersetzungen sowie auch Aktionen gegen türkische Einrichtungen, wie z. B. türkische Moscheen, zu erwarten. Die thematische Auseinandersetzung mit dem Verbot von Kennzeichen und Symbolen im Rahmen versammlungsrechtlicher Veranstaltungen bleibt weiterhin von besonderer Bedeutung. Vor allem das Verbot des Zeigens des Portraits Abdullah ÖCALANs erfährt innerhalb der PKK-Gemeinschaft eine zunehmende Emotionalisierung, da ÖCALAN untrennbar mit ihrer Ideologie verbunden ist. Das bisherige, auch von der Führung angewiesene gewaltfreie Auftreten der PKK in Deutschland, könnte, wie die dargestellten Beispiele aufzeigen, infolge dieser Emotionalisierung gefährdet werden. Darüber hinaus wird die PKK in Deutschland weiterhin öffentlichkeitswirksam ihre Kernthemen wie die Aufhebung des Betätigungsverbotes, die Freilassung ÖCALANs und die Schaffung autonomer kurdischer Gebiete verfolgen. Rekrutierungsbestrebungen der PKK in Europa werden aufgrund der anhaltenden intensiven Angriffe auf kurdische Siedlungsgebiete und dem daraus resultierenden Bedarf an Kämpfern weiter auf sehr hohem Niveau bleiben. Die Beobachtung der PKK sowie ihrer diversen Schwesterund Nebenorganisationen bleibt daher von herausragender Bedeutung für die innere Sicherheit in Deutschland. 106 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Islamismus ISLAMISTISCHE UND ISLAMISTISCHTERRORISTISCHE BESTREBUNGEN Der islamistische Terrorismus verursachte auch im Jahr 2017 eine angespannte Bedrohungslage. Die fortgesetzten Aufrufe islamistischer Terrorgruppen zur Begehung von Anschlägen mit einfachen Tatmitteln stießen im Berichtsjahr europaweit auf Resonanz. Im Vergleich zu den sechs islamistisch motivierten Terroranschlägen des Jahres 2016 in Deutschland, einschließlich des Anschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt, gelang es im Berichtsjahr nur einem Täter, sein vermutlich spontan gefasstes Vorhaben mit tödlichen Folgen umzusetzen. Am 28. Juli stach ein 26-jähriger palästinensischer Flüchtling in Hamburg in einem Supermarkt auf einen Kunden mit einem Messer ein und verletzte diesen tödlich. Im Anschluss verletzte er noch weitere sechs Menschen zum Teil schwer. Diese deutlich niedrigere Zahl durchgeführter islamistisch motivierter Terroranschläge ist unter anderem auf erfolgreiche bundesweite Aufklärungsbemühungen der Sicherheitsbehörden zurückzuführen. So wurden im Berichtsjahr - unter Mitwirkung des Verfassungsschutzverbundes - in einer Vielzahl von Fällen Anschlagsplanungen tatgeneigter Islamisten frühzeitig aufgedeckt oder sich bereits in einem konkreten Vorbereitungsstadium befindliche Anschlagsvorhaben vereitelt. Auch in Sachsen-Anhalt wurden Personen festgestellt, bei denen unterstellt werden darf, dass sie in derartige Planungen verstrickt waren beziehungsweise bei denen bekannt ist, dass sie sich während des syrischen Bürgerkrieges an Kampfhandlungen islamistischer Gruppierungen beteiligt haben. So kam es am 9. Mai in Magdeburg auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs zur Festnahme eines syrischen Staatsangehörigen, dem vorgeworfen wird, sich als Mitglied an den terroristischen Vereinigungen "Jabhat al-Nusra" (JaN) und "Islamischer Staat" (IS) beteiligt zu haben. Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, für diese Organisationen aktiv im syrischen Bürgerkrieg gekämpft und hier den Rang eines Befehlshabers inne gehabt zu haben. Auch wenn der IS in Syrien und Irak den Großteil seines Territoriums verloren hat, lässt die derzeitige Entwicklung des islamistischen Terrorismus vorerst keine Anzeichen dafür erkennen, dass sich die Bedrohungslage in näherer Zukunft entspannen wird. Das islamistisch-terroristische Personenpotenzial ist unverändert hoch. Daher muss grundsätzlich weiter damit gerechnet werden, dass es zu Anschlägen kommen kann. Die Sicherheitsbehörden arbeiten äußerst engagiert daran, Gefährdungspotenziale Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 107 Islamismus frühzeitig zu erkennen, zu unterbinden beziehungsweise diesen entgegenzuwirken. Neben den von Einzeltätern ausgehenden Gefahren stehen weiterhin mögliche konspirative Einreisen von Mitgliedern terroristischer Organisationen innerhalb der Migrationsbewegung nach Europa im Fokus der Sicherheitsbehörden. Daneben liegt das Augenmerk auf Rückkehrern aus den Kampfgebieten in Syrien und im Irak, die nach ihrer Wiedereinreise eine mögliche Gefahr darstellen. In Sachsen-Anhalt halten sich, wie in alle anderen Bundesländer, Islamisten auf, wobei das erkannte Personenpotenzial mit zirka 200 Personen erheblich geringer als insbesondere in den westlichen Bundesländern ausfällt. Die Anzahl der hierzulande lebenden Muslime ist im Rahmen der Migrationslage deutlich größer geworden. Damit einher ging ein Zuwachs an Moscheen und islamischen Gemeinden im Land. Im Zuge dieser Entwicklung hat sich der Resonanzboden für islamistische Radikalisierung vergrößert. Mit Sorge ist in diesem Kontext die Zunahme von antisemitischen Vorfällen, die aus islamistischer Motivation heraus begangen wurden, zu betrachten. Neu und ebenso besorgniserregend waren im Berichtszeitraum Feststellungen, die in konkreten Einzelfällen die Anfälligkeit islamischer Gemeinden in Sachsen-Anhalt für islamistische Einflüsse erkennen ließen. So wurden beispielsweise islamistische Gruppen dadurch unterstützt, dass sie die Moscheen einzelner islamischer Gemeinden für ihre Zwecke nutzen durften. Als noch schwerwiegender müssen diejenigen Fälle betrachtet werden, in denen die jeweilige islamische Gemeinde von islamistischen Bestrebungen beeinflusst oder gar dominiert wird. Diese Entwicklung erklärt auch den Anstieg von 150 Islamisten im Jahr 2016 auf nunmehr 200 Personen. Bei der nachfolgenden näheren Beschreibung der derzeitigen Lage im Phänomenbereich des Islamismus liegt das Hauptaugenmerk in Sachsen-Anhalt auf Aktivitäten von Salafisten, der Gemeinschaft Tabligh-i-Jamaat (TJ) und der Muslimbruderschaft (MB). 108 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Islamismus Salafistische Bestrebungen Sitz Schwerpunkte in Nordrhein-Westfalen und in Verbreitung Ballungszentren in Sachsen-Anhalt landesweit, doch ohne gefestigte Strukturen Gründung Ursprünge in Entwicklungen der islamischen Welt besonders im 18. und 19. Jahrhundert Struktur in Sachsen-Anhalt sind einzelne Aktivisten feststellbar Mitglieder Sachsen-Anhalt: etwa 70 (2016: etwa 50) Anhänger Bund: etwa 10.3001 (2016: etwa 9.700) VeröffentWeb-Angebot: diverse Internetauftritte lichungen soziale Netzwerke Finanzierung Spenden Kurzportrait / Ziele Der Verfassungsschutz versteht unter Salafismus eine besonders radikale Strömung innerhalb des Islamismus. Salafisten streben nach Wiederherstellung des "authentischen Islam" und nach Umsetzung islamischer Rechtsvorschriften (Scharia), die nach ihrer Auffassung als Gesetz Gottes prinzipiell für die gesamte Menschheit gültig sind. Die Verwirklichung des "authentischen Islam" steht für eine politische Agenda, die in der Errichtung eines islamischen "Gottesstaates" münden soll. Grund der Beobachtung Das verfassungsschutzrelevante salafistische Spektrum wird in die Kategorien "jihadistischer Salafismus" und "politischer Salafismus" unterteilt. Beiden Strömungen gemein sind ideologische Grundlagen und die grundsätzliche Befürwortung von Gewalt, die Übergänge zwischen beiden Richtungen sind fließend. Politische Salafisten vermeiden offene Aufrufe zur Gewalt, sie wollen die Gesellschaft von innen heraus anhand von Missionierungen islamkonform umgestalten. Jihadistische Salafisten fordern die unmittelbare Gewaltanwendung zur Durchsetzung ihrer Ziele. Ihnen ist gemein, dass sie die islamische Religion als Ideologie verstehen, die es kompromisslos umzusetzen gilt. Die von Gott vorgeschriebenen Regeln sollen über allem stehen. 1 Stand: 12. September 2017 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 109 Islamismus Salafistische Ideologie steht damit im grundsätzlichen Widerspruch zu den im Grundgesetz verankerten Grundsätzen der Volkssouveränität, der freien Religionsausübung sowie der allgemeinen Gleichberechtigung. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum In Sachsen-Anhalt ansässige Salafisten veranstalteten mehrere Informationsstände, bei denen sie ihre Islamauslegung propagierten. Allerdings ging die Zahl der Informationsstände insgesamt in Folge des im Oktober 2016 erfolgten Verbots des salafistischen Vereins "Die wahre Religion", der die sogenannte "LIES!-Aktion" initiiert hatte, bei der Korane verteilt wurden, zurück. Der Islamische Staat (IS) Der IS war auch 2017 die bekannteste jihadsalafistische Organisation, die auch Jugendliche aus Sachsen-Anhalt angezogen hat. Da Deutschland an Waffenlieferungen und Ausbildungsmaßnahmen für Gegner des IS beteiligt ist, ist eine Gefährdungslage für deutsche Einrichtungen und Interessen entstanden. Der IS ruft explizit zum Kampf unter anderem gegen Deutschland auf. Ein den IS verherrlichendes Foto aus einem beschlagnahmten Handy eines in Sachsen-Anhalt aufhältigen mutmaßlichen IS-Kämpfers. 110 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Islamismus Es liegen derzeit Erkenntnisse zu mehr als 970 deutschen Islamisten oder Islamisten aus Deutschland vor, die in Richtung Syrien/Irak gereist sind, um dort auf Seiten des IS und anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen oder diese in sonstiger Weise zu unterstützen. Derzeit werden nur noch vereinzelt Ausreisesachverhalte bekannt. Etwa ein Fünftel der gereisten Personen ist weiblich. Der überwiegende Teil der insgesamt ausgereisten Personen ist jünger als 30 Jahre. Nicht in allen Fällen liegen Erkenntnisse vor, dass sich diese Personen tatsächlich in Syrien/Irak aufhalten oder aufgehalten haben. Teilweise werden die Ausreisen erst mit zeitlicher Verzögerung bekannt. Etwa ein Drittel dieser ausgereisten Personen befindet sich momentan wieder in Deutschland. Zu der Mehrzahl dieser Rückkehrer liegen keine belastbaren Informationen vor, dass sie sich aktiv an Kampfhandlungen beteiligt haben. Im Zusammenhang mit fortschreitenden Gebietsverlusten des IS sind pressewirksame Einzelsachverhalte von im Kampfgebiet festgenommenen Personen aus Deutschland bekannt. Eine verstärkte Rückreisetendenz zeichnet sich bislang jedoch nicht ab. Als Ergebnis der kontinuierlichen Ausund Bewertung der Erkenntnislage zu zurückgekehrten Personen liegen den Sicherheitsbehörden aktuell zu über 80 Personen Erkenntnisse vor, wonach sie sich aktiv an Kämpfen beteiligt oder hierfür eine Ausbildung absolviert haben. Sachsen-Anhalt ist hiervon bisher nicht betroffen. Ferner liegen zu ca. 160 Personen Hinweise vor, dass diese in Syrien oder im Irak ums Leben gekommen sind. Zudem wurden weitere Ausreiseplanungen bekannt. Die deutschen Sicherheitsbehörden sind bestrebt, möglichst viele dieser Ausreiseplanungen frühzeitig wahrzunehmen, um deren Verwirklichung zu unterbinden. Die Anzahl der behördlich verhängten Ausreiseverbotsverfügungen bewegt sich im niedrigen dreistelligen Bereich. Neben militärischen Operationen und Attentaten im eigentlichen Operationsgebiet im Irak und in Syrien hat der IS auch regelmäßig Anschläge in Europa verübt. So hat er sich unter anderem zu dem Anschlag in der Innenstadt Barcelonas (Spanien) am 22. Mai bekannt. In Sachsen-Anhalt wurden mehrere mutmaßliche IS-Kämpfer identifiziert und inhaftiert. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 111 Islamismus Eine dieser Personen wurde angeklagt, sich an terroristischen Vereinigungen im Ausland als Mitglied beteiligt zu haben. Sowohl in der in Syrien aktiven JaN als auch im IS war sie ranghoher militärischer Befehlshaber. Nach Meinungsverschiedenheiten innerhalb des IS war diese Person im Jahr 2015 als Kriegsflüchtling ins Bundesgebiet eingereist, wo sie bis zu ihrer Festnahme am 9. Mai in Magdeburg lebte. Die im Berichtsjahr hohe Anzahl von Hinweisen auf mutmaßliche Jihadisten stellt weiterhin einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt der Verfassungsschutzbehörde dar, der umfangreich personelle Ressourcen bindet. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Der Salafismus übt auf nach Orientierung suchende Menschen eine hohe Anziehungskraft aus. Auf längere Sicht wird sich diese Entwicklung auch in Sachsen-Anhalt quantitativ manifestieren. Dieser Einschätzung liegt zum einen die Zunahme der Einwohner mit islamischem Migrationshintergrund zugrunde, von denen ein gewisser Prozentsatz eine Nähe zum Salafismus aufweist. Zum anderen ist die bereits seit Jahren zu beobachtende Anziehungskraft charismatischer salafistischer Prediger zur Rekrutierung von salafistischem Nachwuchs geeignet. Dies betrifft auch nach Orientierung suchende Jugendliche sowohl mit als auch ohne Migrationshintergrund. Es ist damit zu rechnen, dass der IS infolge der Einschränkung seines Aktionsfeldes im Irak und Syrien sich bietende Tatgelegenheiten gegen deutsche Interessen auch im Bundesgebiet nutzen wird. Dies muss nicht notwendigerweise mittels so genannter Rückkehrer geschehen, die nach einer ideologischen und paramilitärischen Schulung beim IS - oder nach Radikalisierung durch Kriegserfahrungen - in ihr Herkunftsland zurückkehren und operativ tätig werden. Ebenso müssen Personen in Betracht gezogen werden, die entweder behördlicherseits an einer geplanten Ausreise gehindert wurden oder deren Reisewunsch in ein Jihadgebiet aus anderen Gründen scheiterte und die ihren Wunsch nach einer Beteiligung am Jihad nun mit einfachen Tatmitteln im Inland umsetzen. Die geschickte mediale Darstellung der Erfolge des IS und der Anschläge in zum Feind erklärten Ländern wird 2018 fortgesetzt und zur Inspirationsquelle von Gruppen oder Einzeltätern werden, die mit herkömmlichen Mitteln der Sicherheitsbehörden nur eingeschränkt identifiziert oder beobachtet werden können. 112 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Islamismus "Gemeinschaft der Verkündigung der Mission" (Urdu: "Tablighi Jama'at", TJ) Sitz drei religiöse Zentren in Pakistan, Indien und Bangladesch Verbreitung in Deutschland keine offizielle Niederlassung Gründung 1926 in Indien Struktur Leitung: Führungszirkel (Schura) Aufbau In Deutschland koordinieren zentrale Akteure über informelle Kontakte in einem hierarchisch aufgebauten Netzwerk die Arbeit der TJ. Mitglieder Sachsen-Anhalt: mittlerer zweistelliger Bereich Anhänger (2016: unterer zweistelliger Bereich) Bund: ca. 650 (2016: etwa 650) Veröffent--lichungen Finanzierung Spenden Kurzportrait / Ziele Die TJ ist eine transnationale Missionierungsbewegung mit etwa 12 Millionen Anhängern weltweit. Sie orientiert sich eng an dem Islamverständnis der islamischen Frühzeit. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Aktivitäten der TJ in Deutschland ist die Gewinnung neuer Anhänger, die Missionierung und ideologische Schulung der Mitglieder. Grund der Beobachtung Die TJ propagiert eine wörtliche Auslegung des Korans und der Sunna, eine rigorose Abgrenzung zu Nichtmuslimen und eine Ausgrenzung von Frauen von der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe. Die Ablehnung der weltlichen Prinzipien und die Abgrenzung gegenüber Nichtmuslimen begünstigen die Bildung von Parallelgesellschaften und fördern individuelle Radikalisierungsprozesse. Das Erreichen eines auf islamischen Rechtsvorschriften (Scharia) basierenden Lebens ist das erklärte Ziel der TJ. Damit gehen von der TJ Bestrebungen aus, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 113 Islamismus Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum In Sachsen-Anhalt konnten wiederholt Anhänger der TJ, die in der Regel in Gruppen reisen, anlässlich ihrer Missionierungsarbeit festgestellt werden. Zielgruppe sind einerseits Muslime, die eine vermeintlich unzureichende Beachtung der Glaubensriten verfolgen und anderseits Nichtmuslime. Ausgangspunkt für die Aktivitäten waren verschiedene Moscheen im Land, die für die Gruppe auch als Übernachtungsort dienten sowie für Veranstaltungen genutzt wurden. Neben Straßenmissionierungen sind vermehrt Ansprachen von TJ-Angehörigen in Flüchtlingsunterkünften oder Privatwohnungen bei Muslimen zu beobachten. Die Anhänger der TJ aus Sachsen-Anhalt sind an das globale Netzwerk der TJ angeschlossen. Sie beteiligen sich an Missionierungsreisen, bundesweiten und europaweiten Treffen, auf denen u.a. die Missionierungsarbeit abgestimmt und organisatorische Entscheidungen der Bewegung getroffen werden. Die Mitgliederzahl hierzulande hat sich gegenüber dem Vorjahr erhöht. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die Bewegung ist bestrebt, ihre missionarischen Aktivitäten ständig zu intensivieren und ihre Anhängerzahl zu erhöhen. Mit der höheren Zahl von Muslimen in Sachsen-Anhalt erhöht sich der potenzielle Adressatenkreis für Missionierungsbestrebungen der TJ. 114 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Islamismus Muslimbruderschaft (MB) / "Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V." (IGD) / HAMAS Sitz Hauptsitz der IGD in Köln (Nordrhein-Westfalen) Verbreitung in Sachsen-Anhalt landesweit, besonders in Stendal Gründung MB: 1928 IGD: 1958 HAMAS: 1987 Struktur Als Sammelbecken der MB in Europa gilt die Föderation islamischer Organisationen in Europa (FIOE). Die IGD gehört zu den Gründungsmitgliedern. Die HAMAS ist aus der MB hervorgegangen. Mitglieder Sachsen-Anhalt: 15 Personen (2016: Einzelpersonen) Anhänger Bund: etwa 1.3501 VeröffentWeb-Angebot: diverse Internetauftritte lichungen soziale Netzwerke Finanzierung Spenden Kurzportrait / Ziele Die in Ägypten gegründete MB gilt als älteste und einflussreichste organisierte sunnitische islamistische Bewegung. Zahlreiche islamistische Organisationen sind aus der MB hervorgegangen, so auch die IGD und die terroristische palästinensische HAMAS. Programmatischer Kernpunkt der MB ist die Einheit von Religion und Staat. Ihr Ziel ist die schrittweise Durchsetzung islamischer Rechtsvorschriften (Scharia). Gewaltanwendung wird dabei nicht ausgeschlossen, doch nicht vorrangig angestrebt. In mehreren islamischen Ländern ist die MB verboten worden. Die MB lehnt demokratische Staatssysteme ab, agiert aber pragmatisch. So engagieren sich ihre Vertreter häufig gesellschaftlich, um Einfluss zu gewinnen. Vertreter der MB stellen nach außen hin demokratische Prinzipien nicht in Frage und erwecken häufig den Anschein, eine vergleichsweise "moderate" Islamauslegung zu vertreten. 1 Stand: 2016, davon etwa 320 HAMAS Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 115 Islamismus Grund der Beobachtung Die von Gott vorgeschriebenen Regeln sollen über allem stehen. Die Ideologie der Muslimbruderschaft steht damit im Widerspruch zu den im Grundgesetz verankerten Grundsätzen der Volkssouveränität, der Religionsausübung sowie der allgemeinen Gleichberechtigung. Die IGD ist die wichtigste und zentrale Organisation von Anhängern der MB in Deutschland. Ihr Ziel ist, sich als anerkannter Ansprechpartner zum Thema Islam zu etablieren. Zu diesem Zweck werden offene Bekenntnisse zur MB möglichst vermieden. Die HAMAS ist für zahlreiche Selbstmordattentate und Raketenangriffe auf israelisches Territorium verantwortlich. Ihre Aktivitäten richten sich somit gegen den Gedanken der Völkerverständigung und sind geeignet, deutsche Interessen im Ausland zu gefährden. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Einflüsse der MB waren 2017 in Sachsen-Anhalt vornehmlich in Stendal und Bitterfeld-Wolfen (Anhalt-Bitterfeld) feststellbar. Ein Muslimbruder war in Bitterfeld-Wolfen als Prediger aktiv, er gehört der terroristischen HAMAS an und verkündete in seinen Predigten islamistische und antisemitische Inhalte. Auf Grund dessen wurden aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet. Islamische Gemeinde Stendal e. V. (IGS) Die IGS wird von einer Personengruppe dominiert, die der MB-Ideologie anhängt. Mehrere einflussreiche und zum Teil im Vorstand aktive Gemeindemitglieder teilen auf ihren Facebookseiten unter anderem Inhalte mit deutlichen Bezügen zur MB sowie Aufrufe zum bewaffneten Kampf gegen Israel. Bei dieser Personengruppe erkennbare israelfeindliche und antisemitische Einstellungen wurden in der Gemeinde darüber hinaus gezielt an Kinder vermittelt. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die weitere Situation im Nahen Osten wird von wesentlichem Einfluss auf die Entwicklung der MB in Sachsen-Anhalt sein. Äußerungen von Antisemitismus und Israelfeindlichkeit stehen dabei in direkter Beziehung zu dem umstrittenen Thema des Status Jerusalems als Israels Hauptstadt. 116 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Islamismus Anhänger der MB werden bestrebt sein, ihr Gedankengut weiter zu verbreiten. Öffentlich werden sie sich weiterhin als gemäßigte Muslime darstellen und als vertrauenswürdige zivilgesellschaftliche Akteure auftreten. Es gilt zu verhindern, dass dieses Bild bei Verantwortungsträgern im Land, in Kommunen, Kirchen und der Zivilgesellschaft verfängt und möglicherweise zu Fehleinschätzungen führt. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 117 Scientology-Organisation SCIENTOLOGY-ORGANISATION (SO) Sitz Los Angeles (USA) 1 2 Verbreitung "Scientology-Kirche Deutschland" (SKD) München weitere Niederlassungen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Main), Hamburg, Hannover, und Stuttgart Gründung 1954 in den USA von Lafayette Ronald Hubbard 1970 erste Niederlassung in Deutschland Struktur Die Scientology-Organisation (SO) ist eine interAufbau nationale Organisation mit strikter Hierarchie und totalitärem Anspruch. Deutschland nimmt in Europa eine herausragende Bedeutung ein. Dachverband in Deutschland ist die "Scientology-Kirche Deutschland" (SKD) mit Sitz in München. Sie betreibt sieben "Kirchen", darunter zwei "Celebrity Centres" für die Gewinnung und Ausbildung von Mitgliedern. Die lokalen Niederlassungen der SO sind nur scheinbar selbständig, sie sind in das weltweite, aus den USA gesteuerte System eingebunden. Nebenorganisationen der SO: "Office of Special Affairs"(OSA), "Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V." (KVPM), "World Institute of Scientology Enterprise"(WISE), "Applied Scholastics" (ApS), Criminon, Narconon, "Sag NEIN zu Drogen - Sag JA zum Leben", "Jugend für Menschenrechte", "The Way to Happiness Foundation" (TWTH-Foundation). 1 Das "S" steht für Scientology. Das untere ARCDreieck steht für Affinität, Realität und Kommunikation (Communication), das obere KRC-Dreieck steht für Wissen (knowledge), Verantwortung (responsibility) und Kontrolle (control). 2 Das Scientology-Kreuz entstand 1954, L. Ron Hubbard fand den grundlegenden Entwurf für das Sonnenkreuz der Scientology in einer alten spanischen Mission in Arizona. 118 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Scientology-Organisation Mitglieder Sachsen-Anhalt: unterer einstelliger Bereich Anhänger Bund: etwa 3.500 VeröffentWeb-Angebot: www.scientology.de lichungen Internationale Publikationen: Impact, Scientology News, Celebrity, Source, Freewinds, OT-Universe, The Auditor, Advance deutschsprachige Publikation: Freiheit Finanzierung Vertrieb von kostenpflichtigen Kursen und Kursmaterialien, Spenden Kurzportrait / Ziele Nach der unabänderlichen und bindenden Ideologie von Hubbard wird der "Clear-Planet" angestrebt: Alle Menschen gehören der scientologischen Gesellschaft an. SO strebt die Weltherrschaft an. Die Einteilung der Menschen erfolgt in "Aberrierte", d.h. Nicht-Scientologen, geistig Gestörte, deren Menschenrechte eingeschränkt werden müssen und "Nichtaberrierte" (= Scientologen). SO will Einfluss auf die Gesellschaft, Wirtschaft und Politik ausüben, um die scientologische "Ethik" durchzusetzen, insbesondere sollen Positionen, die sich gegen Scientology richten, beseitigt werden. Grund der Beobachtung Die Lehre der SO stellt eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung dar. Nicht nur Einschränkungen wesentlicher Grundund Menschenrechte - wie Meinungsfreiheit und Gleichberechtigung - sind Konsequenzen der Lehre, sondern es wird auch eine Gesellschaft ohne allgemeine und gleiche Wahlen angestrebt. Zum Erreichen der Ziele verfolgt die Organisation zumeist verdeckt die Beeinflussung sowohl der Gesellschaft und Wirtschaft als auch der Politik. Mit der Entscheidung des OVG Münster vom 12. Februar 2008 ist die Rechtmäßigkeit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz bestätigt worden. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum In Sachsen-Anhalt hat die SO zunehmend Probleme bei der Mitgliederwerbung, selbst einstige Interessenten haben sich wieder abgekehrt. Die Expansionsbestrebungen in Deutschland bestehen jedoch fort. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 119 Scientology-Organisation Bewertung, Tendenzen, Ausblick SO unternimmt weiterhin Anstrengungen, um gesellschaftliche Anerkennung zu erreichen, die Organisation zu vergrößern und die finanziellen Einnahmen zu erhöhen. Das politische Fernziel, die Errichtung einer scientologischen Gesellschaft, ist weiterhin aktuell. SO wird es auch weiterhin nur schwer gelingen, in Sachsen-Anhalt Mitglieder zu gewinnen und Strukturen aufzubauen. 120 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Spionageabwehr SPIONAGEABWEHR Spionage als politisches Hilfsmittel Präzise und rechtzeitig erlangte Informationen aus dem Ausland sind für die meisten Staaten von entscheidender Bedeutung für bessere politische Ausgangspositionen und Entscheidungen. Viele Regierungen geben sich mit der Beschaffung frei verfügbarer Informationen jedoch nicht zufrieden und unterhalten auch an ihren Auslandsvertretungen Strukturen, in denen die jeweiligen Nachrichtendienste tätig sind. Als diplomatisches oder konsularisches Personal akkreditiert gehen sie inoffiziell einer nachrichtendienstlichen Tätigkeit nach und betreiben damit Spionage. Politische Spionage ist auf Außen-, Europaund Bündnispolitik sowie die Wirtschaftsund Energiepolitik Deutschlands ausgerichtet. Die Spionageabwehr beschäftigt sich mit der Aufklärung, Abwehr und Verhinderung von Spionageaktivitäten fremder Nachrichtendienste und gehört gemäß SS 4 Abs. 1 Nr. 3 VerfSchG-LSA zu den Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde. Gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag geht die Spionageabwehr deshalb jedem Anfangsverdacht von Spionage nach. Eine effektive Spionageabwehr muss daher die Aktivitäten aller fremden Nachrichtendienste im Blick haben. Diese sogenannte 360-Grad-Bearbeitung wurde intensiviert, um sich auf den grundlegenden Wandel durch Globalisierung, geopolitische Veränderungen und variierende Bedrohungsszenarien einstellen. Kontakte zu Personen zu knüpfen, die über besondere Kenntnisse oder Zugangsmöglichkeiten zu interessanten Zielbereichen verfügen, gehört auch im digitalen Zeitalter zur Arbeitsweise ausländischer Nachrichtendienste. Die Kontaktaufnahme erfolgt meist unspektakulär und beiläufig, am Rande einer Messe, einer Vortragsveranstaltung, bei Tagungen sowie auch im privaten Bereich im Zusammenhang mit einer vermeintlichen Freundschaft. Entsprechende Anbahnungen finden auch außerhalb von Deutschland statt, zum Beispiel bei Urlaubsoder Dienstreisen. Auch in Sachsen-Anhalt wurden Verdachtsfälle fremder Nachrichtendienste bekannt. Im Berichtsjahr war bei der Spionageabwehr in Sachsen-Anhalt insgesamt ein deutlich gestiegenes Hinweisaufkommen zu verzeichnen, was umfangreiche Prüfungen und Bewertungen erforderte. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 121 Spionageabwehr Russische Nachrichtendienste Obwohl sich die Russische Föderation traditionell als Teil Europas betrachtet, steht sie dem Westen kritisch gegenüber. Politisch ist Russland zunehmend von den westlichen Ländern abgekoppelt und die wirtschaftlichen Sanktionen führten zu einer erkennbaren Verschlechterung der ökonomischen Lage. Die Nachrichtendienste genießen in der Russischen Föderation einen hohen Stellenwert und dienen der Staatsführung zur Umsetzung der Regierungspolitik. Drei Nachrichtendienste arbeiten aktiv gegen europäische und damit auch deutsche Sicherheitsinteressen. Das sind der Auslandsnachrichtendienst SWR1, der Inlandsnachrichtendienst FSB2 und militärische Nachrichtendienst GRU3. Russische Nachrichtendienste haben weitgefasste gesetzliche Befugnisse. Sie beschaffen nicht nur Informationen für die Regierung, sie flankieren die Interessen ihrer Regierung mittels verborgener und offener Maßnahmen. Einerseits gilt es nach der Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim und der Involvierung in die bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen in der Ostukraine ein positives Russlandbild zu verbreiten, andererseits müssen fortbestehende Machtinteressen der Russischen Föderation informationell abgesichert und mittels aktiver Maßnahmen, wie z. B. Einflussoperationen, unterstützt werden. Russische Einflussoperationen nutzen Cyberattacken, die Verbreitung von Falschinformationen und Propaganda über soziale Netzwerke und staatlich gesteuerte Medien, um den Zusammenhalt der Europäischen Union und den gesellschaftlichen Konsens in der Bundesrepublik Deutschland zu schwächen. Der Angriff russischer Hacker auf das Wahlkampfteam von Emmanuel Macron bei den Präsidentschaftswahlen in Frankreich hat die Befürchtung der Bundesregierung wachsen lassen, dass auch die Bundestagswahlen zum Ziel russischer Hacker oder sonstiger Einflussoperationen hätten werden können. Diese Befürchtungen haben sich nicht bestätigt. Chinesische Nachrichtendienste Die Befugnisse des Ministeriums für Staatssicherheit MSS4, des chinesischen Inund Auslandsnachrichtendienstes, wurden deutlich erweitert. Dazu kommen nachrichtendienstliche Aktivitäten, die vom Militärischen 1 SWR: Sluschba Wneschnei Raswedki 2 FSB: Federalnaja Sluschba Besopasnosti 3 GRU: Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije 4 MSS: Ministry of State Security 122 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Spionageabwehr Nachrichtendienst MID , vom Ministerium für Öffentliche Sicherheit MPS6 5 und vom "Büro 610"7 organisiert werden. Ausgewählte deutsche Firmen und Hochschuleinrichtungen stehen wie bisher im Interesse der Nachrichtendienste Chinas als weiter aufstrebende politische und wirtschaftliche Macht. Auch das Land Sachsen-Anhalt ist entsprechend betroffen. Die Spionageabwehr sieht einen weiteren nachrichtendienstlichen Schwerpunkt Chinas in der Bekämpfung der von der Kommunistischen Partei Chinas als Bedrohung betrachteten Gruppen, die von ihr unter der Bezeichnung "Fünf Gifte" als staatsfeindlich beschrieben werden. Hierzu zählen die nachfolgenden Bestrebungen und Vereinigungen: * Autonomiebestrebungen der westchinesischen Provinzen Xinjiang und Tibet, * Anhänger der Unabhängigkeit Taiwans, * Praktizierende der Meditationsbewegung Falun Gong und * Anhänger der Demokratiebewegung. Mittels Infiltration oder über Quellenführung gelingt es den chinesischen Nachrichtendiensten, Personen und Gruppen aus der Oppositionellenszene auszuforschen und Einblick in die Strukturen zu nehmen. Die gewonnenen Erkenntnisse versetzen die Sicherheitsbehörden in China in die Lage, gegen diese Bestrebungen vorzugehen. Chinesische Nachrichtendienste nutzen derzeit LinkedIn, um Kontakt zu Politikern, hochrangigen Beamten und Wissenschaftlern aufzunehmen, hiervon waren auch Personen in Sachsen-Anhalt betroffen. Sie erbitten deren Fachexpertise in Form kleiner Ausarbeitungen, die sodann großzügig abgegolten werden. Daraufhin können Einladungen auf Kosten der Volksrepublik China erfolgen, wo eine nachrichtendienstliche Ansprache durchgeführt wird. Der Chinesische Nachrichtendienst verwendet hierzu frei erfundene Personen mit anglisierten Vornamen und versieht sie mit Fotos chinesischer oder vietnamesischer Schauspieler (so genannte Fake-Accounts). 5 MID: Military Intelligence Department 6 MPS: Ministry of Public Security 7 Der Name "Büro 610" geht auf das Gründungsdatum des Büros zurück (10.06.1999). Hauptaufgabe ist die Bekämpfung der regimekritischen Meditationsbewegung Falun Gong. Die Verwaltungs-, Justizund Polizeibehörden arbeiten dem "Büro 610" zu. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 123 Spionageabwehr Die Verfassungsschutzbehörde rät allen LinkedIn-Nutzern, ihre Freundesliste kritisch zu überprüfen und sich bei einem Verdacht, wie z.B. bei unbekannten chinesischen Profilen, an die Spionageabwehr zu wenden. Nachrichtendienstliche Aktivitäten im Kontext der Flüchtlingsbewegungen Aufgrund desolater Sicherheitslagen in ihren Heimatländern und damit verbundener existentieller Bedrohung sucht eine hohe Zahl von Menschen Zuflucht und Schutz in Europa. Deutschland ist Zielland von Flüchtlingsbewegungen, die ihren Ursprung vor allem in Syrien, Irak, Iran sowie Afghanistan haben. Die sich vergrößernden Exilgemeinden sind wichtige Aufklärungsziele für die jeweiligen fremden Nachrichtendienste in Deutschland. Insbesondere die Beschaffungsaktivitäten des iranischen Inund Auslandsdienstes Ministry of Information and Security (MOIS) orientierten sich an den politischen Vorgaben und wirtschaftlichen Interessen des Landes. Traditionell ist die Überwachung und Bekämpfung der iranischen Opposition im Inund Ausland ein wichtiger Aufgabenschwerpunkt. Auch arabische und nordafrikanische Nachrichtendienste werden in Deutschland hauptsächlich gegen Oppositionelle ihrer Heimatländer aktiv. Das gilt besonders dann, wenn sich die Betroffenen in Deutschland einschlägig betätigen und beispielsweise an entsprechenden Demonstrationen teilnehmen. An dieser Strategie haben auch politische Umwälzungen im arabischen und nordafrikanischen Raum nichts geändert. 124 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Spionageabwehr Aufklärungsinteressen der Türkei in Deutschland beziehen sich vorrangig auf Aktivitäten von Anhängern bzw. mutmaßlichen Unterstützern oppositioneller Gruppen, z.B. der Gülen-Bewegung, oder in der kurdischen Gemeinschaft. Sachsen-Anhalt war allerdings von festgestellten Aktivitäten des türkischen Nachrichtendienstes MIT8 nicht betroffen. Wirtschaftsschutz Der Wohlstand der Bundesrepublik Deutschland wird von den Unternehmen erwirtschaftet. Diese sind auf dem Weltmarkt insbesondere wegen ihrer Fähigkeit zu immer neuen Innovationen erfolgreich. Die Nachrichtendienste fremder Staaten haben das Interesse, an eben dieses Know-how zu gelangen, um dann der eigenen Volkswirtschaft die Kosten und Mühen der Produktentwicklung zu ersparen. Weil Firmengeheimnisse nicht allgemein zugänglich sind, müssen fremde Nachrichtendienste einen erhöhten Aufwand betreiben, um an diese zu gelangen. Hierzu setzen sie nachrichtendienstliche Mittel ein, d.h. sie betreiben Wirtschaftsspionage. Der Kauf und die Analyse von Produkten sind legal, ebenso wie der Kauf ganzer Hochtechnologieunternehmen. Gleichwohl kann dies aus gleich gelagerten staatlichen Interessen motiviert oder gesteuert sein. Es ist nicht auszuschließen, dass Firmenübernahmen insbesondere die Bildung von Joint Ventures durch Einflussnahme und den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, vor allem Cyberangriffe aber auch menschliche Quellen, vorbereitet werden. Infolge des Erlangens von Unternehmensgeheimnissen kann der Unternehmenskäufer seine Verhandlungsposition verbessern. Unternehmen werden dabei so tief wie irgend möglich infiltriert und ausgespäht, um sie anschließend übernehmen zu können. Das Kern-Know-how eines Unternehmens (die sogenannten betrieblichen Kronjuwelen) trägt wesentlich zum Unternehmenserfolg bei. Der Schutz dieser sensiblen Informationen sollte im besonderen Interesse der Geschäftsleitung stehen. Der Wirtschaftsschutz weist nachdrücklich darauf hin, Geschäftsgeheimnisse so aufzubewahren, dass nur befugte Mitarbeiter auf sie zugreifen können. Die geplante innerstaatliche Umsetzung einer einschlägigen EU-Richtlinie9 (voraussichtlich Ende 2018) wird diesbezüglich Unternehmen größere 8 Milli Istihbarat Teskilati, nationaler Nachrichtendienst der Türkei 9 Siehe Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigen Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (Amtsblatt der EU Teil C von 15. Juni 2016, Seite 157/1). Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 125 Spionageabwehr Sorgfaltspflichten auferlegen, was möglicherweise auch Konsequenzen für den strafund wettbewerbsrechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach SSSS 203, 204 StGB und SSSS 17f. UWG haben wird. Demnach sollen zukünftig nur solche Gegenstände und Daten als Geschäftsgeheimnisse anerkannt werden, für die das Unternehmen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen hat. Das betriebliche Sicherheitsmanagement sollte nicht nur technische Maßnahmen umfassen, sondern ebenfalls den Faktor Mensch im Auge behalten. Der gut motivierte und sensibilisierte Mitarbeiter trägt als so genannte "Human Firewall" in einem hohem Maß zur Widerstandsfähigkeit des Unternehmens gegenüber Angriffen aller Art bei. Eine Kooperation mit den präventiven Angeboten des Wirtschaftsschutzes der Verfassungsschutzbehörde kann für Unternehmen einen Standortvorteil und zusätzlichen Sicherheitsgewinn darstellen, der positive Wirkungen auf den unternehmerischen Erfolg hat. Der Wirtschaftsschutz erhält Informationen von anderen Verfassungsschutzbehörden, um einzelne Unternehmen warnen und sensibilisieren zu können, darüber hinaus hält er Vorträge auf Einladung von Wirtschaftsund Interessenverbänden, Vereine, Gesellschaften und Behörden über Wirtschaftsspionage, Cyberangriffe und Proliferation. Er sensibilisiert in Unternehmen Management und Belegschaft und in Forschungseinrichtungen die Leitung, IT-Administration, Wissenschaftler und Mitarbeitende. Diese Dienstleistungen sind für den Anfordernden kostenfrei. So veranstaltete am 25. Oktober das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt gemeinsam mit den Industrieund Handelskammern (IHK) Halle-Dessau und Magdeburg in den Räumlichkeiten der IHK in Halle (Saale) den "2. Wirtschaftsschutztag Sachsen-Anhalt". Etwa 80 Teilnehmer aus Wirtschaft, Verbänden und Verwaltung hörten Vorträge über die aktuelle Gefährdungslage durch Wirtschaftsspionage, über realistische Maßnahmen zur Cybersicherheit in der Wirtschaft, über den Einfluss der Russisch-Orthodoxen Kirche auf Wirtschaft, Staat und Gesellschaft im heutigen Russland sowie über die Attraktivität von Datenschutzmaßnahmen für Unternehmen. Eine lebhafte Podiumsdiskussion beendete die Veranstaltung. 126 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Spionageabwehr Die Verfassungsschutzbehörde versendet auf Wunsch Faltblätter mit allgemeinen Informationen zum Wirtschaftsschutz in Sachsen-Anhalt,einem Lagebild und der Darstellung von spezifischen Risiken für Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Darüber hinaus hält der Wirtschaftsschutz Sachsen-Anhalt aktuelle Informationen zu folgenden Spezialthemen vor: * Elektronische Angriffe. Gefahren für Informationsund Kommunikationstechnik. * Sicherheitslücke Mensch. Gefahr durch Innentäter. * Social Media. Risiken durch soziale Netzwerke. * Social Engineering. Informationsbeschaffung durch soziale Manipulation. * Geschäftsreisen. Sicherheit bei Auslandsreisen. * Personalauswahl. Loyalität als Sicherheitsgewinn. * Besuchermanagement. Umgang mit Besuchern und Fremdpersonal. * Know-how-Schutz. Identifizieren. Bewerten. Schützen. * Fokus Wissenschaft. Gefahren für Forschung und Lehre. * Industrie 4.0. Herausforderungen neuer Technologien. Zum Schutz sachsen-anhaltischer Unternehmen kooperiert der Wirtschaftsschutz mit den Industrieund Handelskammern, Wirtschaftsverbänden, Hochschulen und Forschungsinstituten. Cyberangriffe Cyberangriffe (auch: Elektronische Angriffe) gehören zum gängigen Repertoire fremder Nachrichtendienste. Mittels dieser Cyberspionage oder -sabotage wird versucht, innovative Unternehmen und ihre Geschäftspartner, Forschungseinrichtungen, Universitäten und Behörden zu schädigen oder sich deren Know-how illegal anzueignen. Es handelt sich um ein Aktionsfeld mit erheblicher Dynamik und hohem Gefahrenund Schadenspotenzial. Seit Jahren steigt die Zahl entsprechender Vorfälle. Angriffsmethoden und -ziele werden ständig variiert und dem technischen Fortschritten folgend ausgeweitet. Da die wenigsten Unternehmen in Sachsen-Anhalt über die Möglichkeit von Detektion und Verfolgung von Cyberangriffen verfügen, kann davon ausgegangen werden, dass Angriffe aus der Russischen Föderation, der Volksrepublik China und der Islamischen Republik Iran unbemerkt bleiben. Unternehmen sollten ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf folgende UmVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 127 Spionageabwehr stände richten, die Indikatoren für eine entsprechende Verletzlichkeit bzw. die Auswahl als Ziel möglicher Angriffe darstellen: Scharfe Konkurrenz auf dem Weltmarkt, Position als "hidden champion" (wenig bekannte Weltmarktführer), strategisches Interesse an den Firmenprodukten für den Herkunftsstaat der Angriffe, militärische Nutzbarkeit der Produkte, verhaltene Reaktion aus dem Ausland auf massive eigene Geschäftsinteressen. Folgen können sein: Unerklärbare Daten-Uploads, Performanceeinbrüche, manipulative Anrufe oder Übersendung von E-Mails mit gefährlichen Links, Platzierung von infizierten USB-Sticks auf dem Unternehmensgelände. Weitere Angriffsvarianten bestehen in Cyberangriffen mittels E-Mail. Im Anhang kann sich ein Dokument mit einem Verschlüsselungstrojaner bei krimineller Absicht oder ein Dokument mit einem Wurm oder Keylogger usw. befinden. Der Wirtschaftsschutz hält aktuelle Informationen zur Absicherung von Firmennetzwerken gegen erkannte mutmaßlich nachrichtendienstliche Angreifer bereit. Sprechen Sie uns an: Telefon: 0391/567 3900 E-Mail: wirtschaftsschutz@mi.sachsen-anhalt.de Proliferationsabwehr Unter Proliferation versteht man die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen und chemischen Massenvernichtungswaffen (ABC-Waffen) sowie ihrer potenziellen Trägersysteme. Des Weiteren fällt unter diesen Begriff auch die Weiterverbreitung der zu ihrer Herstellung verwendeten Produkte einschließlich des dafür erforderlichen Know-hows. Die Nachrichtendienste der Risikostaaten Pakistan, Nordkorea, Syrien und Iran stehen im Verdacht, Proliferation zu betreiben und zu fördern, indem sie diese Aktivitäten logistisch und personell unterstützen. Um illegale Exporte durchzuführen, wird beispielsweise der Endnutzer einer sensiblen Ware verschleiert und eine Beschaffung über Umweglieferländer gewählt, zudem werden Tarnfirmen und Strohmänner genutzt. Weitere Hinweise und Merkmale für Proliferation finden Sie in der Broschüre "Proliferation. Wir haben Verantwortung", die von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder herausgegeben wird. 128 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Spionageabwehr Sie kann im Internet unter www.mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz abgerufen oder als Druckschrift per E-Mail bei wirtschaftsschutz@mi.sachsen-anhalt.de angefordert werden. Mitarbeit der Bevölkerung Die Verfassungsschutzbehörde hat gemäß SS 4 Abs. 1 Nr. 3 VerfSchG-LSA den gesetzlichen Auftrag Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen über geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht zu sammeln und auszuwerten. Damit sie ihren Auftrag erfüllen kann, benötigt sie auch und gerade Hinweise auf die Tätigkeit fremder Nachrichtendienste. Alle Bürgerinnen und Bürger, die von derartigen Sachverhalten Kenntnis haben oder von fremden Nachrichtendiensten zur Mitarbeit aufgefordert wurden, werden gebeten, ihr Wissen im Interesse unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und ihrer eigenen Sicherheit an die Verfassungsschutzbehörde weiterzugeben. Auch demjenigen, der bereits im fremden Interesse nachrichtendienstlich tätig geworden ist, kann geholfen werden, sich aus einer ausweglos erscheinenden Situation zu befreien. Die Verfassungsschutzbehörden unterliegen nicht wie die Strafverfolgungsbehörden dem Legalitätsprinzip und sind daher nicht in jedem Fall verpflichtet, die Strafverfolgungsbehörden über Hinweise auf Spionagedelikte zu informieren. Voraussetzung ist die freiwillige Aufgabe der nachrichtendienstlichen Tätigkeit und eine umfassende Offenbarung. Die Verfassungsschutzbehörde bietet jederzeit ihre Hilfe an und sichert Vertraulichkeit zu. Das Gleiche gilt für die Übermittlung etwaiger Verdachtsmomente sowie von Informationen über mögliche Sicherheitsvorfälle und Cyberangriffe. Die Spionageabwehr des Landes Sachsen-Anhalt ist zu erreichen unter: Telefon: 0391/567 3900 Fax: 0391/567 3999 E-Mail: wirtschaftsschutz@mi.sachsen-anhalt.de Sie bietet allen Bürgern, Unternehmen, Interessenverbänden, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Behörden Sensibilisierungen zu den Themen Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz und Cyberangriffe an. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 129 Geheimschutz GEHEIMSCHUTZ Allgemeines Verschlusssachen sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die - unabhängig von ihrer Darstellungsform - geheim zu halten und entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit mit einem der Geheimhaltungsgrade STRENG GEHEIM, GEHEIM, VS-VERTRAULICH oder VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH zu kennzeichnen sind. Alle Institutionen des Bundes und der Länder müssen sich darauf verlassen können, dass Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder gefährden können, als im staatlichen Interesse geheim zu haltende Informationen (Verschlusssachen - VS) wirkungsvoll geschützt werden. Jeder, dem eine Verschlusssache anvertraut oder zugänglich gemacht worden ist, trägt die persönliche Verantwortung für ihre sichere Aufbewahrung und vorschriftsmäßige Behandlung sowie für die Geheimhaltung ihres Inhalts gemäß den Bestimmungen der Verschlusssachenanweisung für das Land Sachsen-Anhalt (VSA-LSA). Geheimschutz im öffentlichen Bereich Personeller Geheimschutz Mit dem personellen Geheimschutz soll verhindert werden, dass Personen mit Sicherheitsrisiken Zugang zu VS erhalten. Das hierzu genutzte Instrument ist die Sicherheitsüberprüfung von Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen. Die Verantwortung für diese Sicherheitsmaßnahmen liegt bei den zuständigen Stellen. Im öffentlichen Bereich des Landes ist die zuständige Stelle in der Regel die Beschäftigungsbehörde. Die zuständige Stelle bestellt zur Erfüllung ihrer Aufgaben einen Geheimschutzbeauftragten und einen Vertreter. Das Sicherheitsüberprüfungsverfahren ist im Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SÜG-LSA) geregelt. Die Mitwirkung der Verfassungsschutzbehörde Sachsen-Anhalts 130 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Geheimschutz beruht auf SS 4 Abs. 2 Nr. 1 VerfSchG-LSA in Verbindung mit SS 4 Abs. 3 SÜG-LSA. Gründe, die einem Einsatz in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegenstehen, können sich insbesondere ergeben aus: * Zweifeln an der Zuverlässigkeit (z.B. aufgrund von Straftaten, Drogenoder Alkoholmissbrauch); * Gefährdungen durch Anbahnungsund Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste (zum Beispiel im Falle einer Überschuldung, da dies ein Ansatzpunkt sein kann, um den Betroffenen gegen Geldzahlung zu einer Verletzung seiner Pflichten zu veranlassen); * Zweifeln am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (z.B. wegen politisch-extremistischer Betätigung). Die Frage, ob sich aus einem derartigen Umstand tatsächlich ein Sicherheitsrisiko ergibt, ist in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Art der vorgesehenen sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zu prüfen. Eine Sicherheitsüberprüfung darf nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Betroffenen erfolgen. Materieller Geheimschutz Der materielle Geheimschutz befasst sich mit technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen, die verhindern oder zumindest erschweren sollen, dass Unbefugte an geschützte Informationen gelangen. Die Verfassungsschutzbehörde hat hierbei die mitwirkende Aufgabe, öffentliche Stellen des Landes zu beraten, wie sie am besten technische Sicherungsmaßnahmen planen und durchführen können. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 131 Statistik PERSONENPOTENZIAL 2015 2016 2017 Rechtsextremisten Parteigebundener Rechtsextremismus 280 265 265 (Parteien) Parteiungebundener Rechtsextremismus 390 410 350 Weitgehend unstrukturierter, meist subkul800 800 760 turell geprägter Rechtsextremismus Summe: 1.470 1.475 1.375 Gesamt (nach Abzug der Mehrfachmit1.400 1.400 1.300 gliedschaften) Linksextremisten Gewaltbereite Linksextremisten, 230 230 230 insbesondere Autonome Parteien und sonstige Gruppierungen, 250 260 260 unter anderem die "Rote Hilfe" Gesamt: 480 490 490 mittlere zweiIslamisten stellige Zahl 150 200 Reichsbürgerszene nicht (inkl. Rechtsextremisten innerhalb 330 450 erfasst dieser Szene) PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) 200 250 250 GESAMTZAHL aller Extremisten in Sachsen-Anhalt (nach Abzug von Mehr2.590 2.655 fachmitgliedschaften) 132 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Statistik STRAFUND GEWALTTATEN Politisch motivierte Straftaten nach Phänomenbereich (Stand 10.04.2018) 2015 2016 2017 -rechts1.749 1.660 1.461 -links230 281 398 ausländische Ideologie nicht erfasst 14 religiöse Ideologie nicht erfasst 30 Davon waren: Extremistische Straftaten: -rechts1.677 1.561 1.398 -links41 71 163 Politisch motivierte Gewalttaten: -rechts109 149 105 -links58 52 41 ausländische Ideologie nicht erfasst 3 religiöse Ideologie nicht erfasst 3 Davon waren: Extremistische Gewalttaten: -rechts95 129 101 -links15 24 28 Fremdenfeindliche Straftaten 574 446 338 Antisemitische Straftaten 74 79 54 Propagandadelikte -rechts1.037 1.050 1.020 -links- 1 3 2 ausländische Ideologie nicht erfasst 3 religiöse Ideologie nicht erfasst 2 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 133 Registeranhang REGISTERANHANG zum Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 In diesem Registeranhang sind die im vorliegenden Bericht genannten Parteien und Gruppierungen aufgeführt, bei denen die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine extremistische, in Sachsen-Anhalt sich betätigende Partei oder Gruppierung handelt. A Altmärkischer Kreis der Bismarckfreunde Antifaschistische Aktion Burg / Roter Aufbau Burg (AAB / RAB) Antifaschistische Aktion Salzwedel (AAS) Antikapitalistisches Kollektiv (AKK) Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Arbeitskreis Antifa Magdeburg (AK Antifa) Artgemeinschaft - Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V. B Brigade Halle (Saale) Brigade Magdeburg D Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland (NAV-DEM) Demokratisches Kurdisches Gesellschaftszentrum e.V. (DKTM, Magdeburg) Der III. Weg (Partei) Deutsche Kommunistische Partei (DKP) DIE RECHTE (Partei) E Europäische Aktion F Freie Kräfte Burgenlandkreis Freie Kräfte Roßlau/Elbe Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans (KADEK) 134 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Registeranhang Freistaat Preußen (Bestrebung innerhalb der Reichsbürgerszene) G Gemeinschaften der Kommunen Kurdistans (KKK) Gesellschaftskritische Odyssee (GekO) I Identitäre Bewegung Deutschland e.V. (IBD) Identitäre Bewegung Harz Identitäre Bewegung Magdeburg Identitäre Bewegung Sachsen-Anhalt Interventionistische Linke (IL) Islamische Gemeinde Stendal e.V. (IGS) Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD) J Jabhat al-Nusra Junge Nationaldemokraten / Junge Nationalisten (JN) H HAMAS K Kameradschaft Aryans Kollektiv Nordharz Kollektiv Sachsen-Anhalt Kommunalpolitische Vereinigung der NPD (KPV) Kontrakultur Halle Koordination der kurdischen demokratischen Gesellschaft in Europa (CDK) M Magdeburger gegen die Islamisierung des Abendlands (MAGIDA 2.0) Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) Mezopotamien Kulturhaus e.V. (Halle (Saale)) Muslimbrüder (MB) Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 135 Registeranhang N Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) NeuDeutschland / Königreich Deutschland (Bestrebung innerhalb der Reichsbürgerszene) NS - GHC Crew (Gräfenhainichen) O Offenes Antifaplenum (OAP) P Partei der demokratischen Union (PYD) R REBELL (Jugendverband der MLPD) Ring Nationaler Frauen (RNF) Rote Hilfe e.V. (RH) S Samtgemeinde Alte Marck (Bestrebung innerhalb der Reichsbürgerszene) Scientology-Organisation (SO) Staat Ur (Bestrebung innerhalb der Reichsbürgerszene) T Tablighi Jama'at (Gemeinschaft der Verkündigung der Mission) Thügida & wir lieben Sachsen e.v. V Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans (KCK) Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) Z Zusammen Kämpfen (ZK) 136 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Verfassungsschutzgesetz Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2006 (GVBl. LSA S. 236), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2015 (GVBl. LSA S. 314, 317) Inhaltsübersicht Erster Teil: ORGANISATION UND AUFGABEN SS 1 Zweck des Verfassungsschutzes SS 2 Organisation und Zusammenarbeit SS 3 Bedienstete und Mitarbeiter SS 4 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde SS 5 Begriffsbestimmungen Zweiter Teil: ERHEBUNG, VERARBEITUNG UND NUTZUNG PERSONENBEZOGENER DATEN SS 6 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit SS 7 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS 8 Besondere Formen der Datenerhebung SS 9 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten SS 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen SS 11 Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien SS 12 Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten in Akten, Vernichtung von Akten SS 13 (weggefallen) Dritter Teil: AUSKUNFT SS 14 Auskunft an die betroffene Person Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 137 Verfassungsschutzgesetz Vierter Teil: INFORMATIONSÜBERMITTLUNG SS 15 Unterrichtungspflichten SS 16 Zulässigkeit von Ersuchen der Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung personenbezogener Daten SS 17 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde durch öffentliche Stellen SS 17a Übermittlung von besonderen Informationen an die Verfassungsschutzbehörde SS 18 Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde SS 19 Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an die Strafverfolgungsund Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes SS 20 Übermittlungsverbote SS 21 Minderjährigenschutz SS 22 Pflichten des Dritten, an den übermittelt wird SS 23 Nachberichtspflicht SS 23a Weitergabe personenbezogener Daten Fünfter Teil: PARLAMENTARISCHE KONTROLLE SS 24 Parlamentarische Kontrollkommission SS 25 Zusammensetzung und Wahl SS 26 Verfahrensweise SS 27 Aufgaben und Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission SS 28 Beteiligung des Landesbeauftragten für den Datenschutz SS 29 Datenerhebung bei Mitgliedern des Landtages Sechster Teil: SCHLUSSVORSCHRIFTEN SS 30 Geltung des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt und des Archivgesetzes Sachsen-Anhalt SS 30a Einschränkung von Grundrechten SS 30b Sprachliche Gleichstellung SS 31 Inkrafttreten 138 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Verfassungsschutzgesetz Erster Teil ORGANISATION UND AUFGABEN SS 1 Zweck des Verfassungsschutzes (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. (2) Er hat die Landesregierung und andere Stellen nach Maßgabe dieses Gesetzes über Gefahren für diese Schutzgüter zu unterrichten. Dadurch sollen diese Stellen rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können. (3) Er hat auch die Öffentlichkeit über seine Aufgabenfelder zu unterrichten. SS 2 Organisation und Zusammenarbeit (1) Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden von der Verfassungsschutzbehörde wahrgenommen. Verfassungsschutzbehörde ist das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium. Es unterhält für diese Aufgabe eine besondere Abteilung. (2) Die für Verfassungsschutz zuständige Abteilung im für den Verfassungsschutz zuständigen Ministerium nimmt ihre Aufgaben gesondert von der Polizeiorganisation wahr. (3) Sie ist verpflichtet, in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes mit dem Bund und den Ländern zusammenzuarbeiten. (4) Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen in Sachsen-Anhalt im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, das Bundesamt für Verfassungsschutz nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbehörde tätig werden. SS 3 Bedienstete und Mitarbeiter (1) Die Mitarbeiter der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung im für den Verfassungsschutz zuständigen Ministerium haben sich einem Sicherheitsüberprüfungsverfahren nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetzes zu unterziehen, welches insbesondere auf Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für nationale Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik überprüft und in das der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik einbezogen wird. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 139 Verfassungsschutzgesetz (2) Personen, die dem Repressionsapparat der Deutschen Demokratischen Republik angehörten, insbesondere hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit oder des Amtes für Nationale Sicherheit, Mitarbeiter der Abteilung I der Kriminalpolizei und ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands dürfen nicht mit Aufgaben des Verfassungsschutzes betraut werden; Personen mit Offiziersrang der bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik dürfen Aufgaben des Verfassungsschutzes nur in zu begründenden Ausnahmefällen übertragen werden. SS 4 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. fortwirkende Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungsund Abwehrdienste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere des Ministeriums für Staatssicherheit oder des Amtes für Nationale Sicherheit, im Sinne der SSSS 94 bis 99, 129, 129a des Strafgesetzbuches, 3. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht im Geltungsbereich des Grundgesetzes, 4. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 5. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbehörde wirkt auf Ersuchen der zuständigen öffentlichen Stellen mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetzes sowie bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen, 140 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Verfassungsschutzgesetz 2. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. SS 5 Begriffsbestimmungen (1) Es gelten folgende Begriffsbestimmungen: a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes im Sinne dieses Gesetzes sind solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen. b) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes im Sinne dieses Gesetzes sind solche politisch bestimmten zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen. c) Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes sind solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen aktiv sowie zielund zweckgerichtet unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Recht-sprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 141 Verfassungsschutzgesetz Gesetz und Recht, c) das Mehrparteienprinzip sowie das Recht auf Bildung und Ausübung der parlamentarischen Opposition, d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwort-lichkeit gegenüber der Volksvertretung, e) die Unabhängigkeit der Gerichte, f) der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und g) die im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt konkretisierten Menschenrechte. Zweiter Teil ERHEBUNG, VERARBEITUNG UND NUTZUNG PERSONENBEZOGENER DATEN SS 6 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Eine Maßnahme ist unverzüglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. Von mehreren geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu wählen, die die betroffene Person voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. SS 7 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit nicht die anzuwendenden Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger oder besondere Regelungen in diesem Gesetz entgegenstehen. (2) Voraussetzung für die Sammlung und Auswertung von Informationen ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne des SS 4 Abs. 1. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf mit nachrichtendienstlichen Mitteln, insbesondere durch Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observation, Bildund Tonaufzeichnungen und die Verwendung von Tarnpapieren und 142 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Verfassungsschutzgesetz Tarnkennzeichen Informationen verdeckt erheben. Die nachrichtendienstlichen Mittel sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffung regelt. (4) Die Behörden des Landes sind verpflichtet, den Verfassungsschutzbehörden technische und verwaltungsmäßige Hilfe für Tarnmaßnahmen zu leisten. (5) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen der Verfassungsschutzbehörde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. (6) Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben. Die betroffene Person ist auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben und bei einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 4 Abs. 2 auf eine dienst-, arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Mitwirkungspflicht hinzuweisen. (7) Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). SS 8 Besondere Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten mit nachrichtendienstlichen Mitteln erheben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass 1. auf diese Weise Erkenntnisse über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 oder die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Nachrichtenzugänge gewonnen werden können oder 2. dies zum Schutz der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Nachrichtenzugänge der Verfassungsschutzbehörde gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. Die Erhebung nach Satz 1 ist nur zulässig, wenn die Daten nicht auf andere, die betroffene Person weniger beeinträchtigende Weise erhoben werden können. Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel darf nicht erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhaltes stehen. (2) Das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur heimlich mitgehört oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen gemeinen Gefahr oder einer gegenwärtigen Gefahr für das Leben einzelner Personen unerlässlich ist und geeignete verwaltungsbehördliche oder polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 143 Verfassungsschutzgesetz zeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für einen verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen in einer Wohnung. Die Anordnung des Einsatzes technischer Mittel nach Satz 1 und 2 trifft der Richter. Bei Gefahr im Verzug kann der für den Verfassungsschutz zuständige Minister oder der für den Verfassungsschutz zuständige Staatssekretär einen solchen Einsatz anordnen; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen. Die Anordnung ist auf längstens drei Monate zu befristen. Verlängerungen um jeweils nicht mehr als weitere drei Monate sind auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor oder ist der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur Informationsgewinnung nicht mehr erforderlich, so ist die Maßnahme unverzüglich zu beenden. Ein Eingriff nach Satz 1 oder 2 ist der betroffenen Person nach seiner Beendigung mitzuteilen, wenn eine Gefährdung des Zweckes des Eingriffes ausgeschlossen werden kann. (3) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutz der bei einem Einsatz in Wohnungen für den Verfassungsschutz tätigen Personen vorgesehen, kann der für den Verfassungsschutz zuständige Minister oder eine von diesem beauftragte Person deren Einsatz anordnen. Eine anderweitige Verwendung der hierbei erlangten Erkenntnisse zu Zwecken der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung ist nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzug ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen. (3a) Maßnahmen nach Absatz 1, 2 oder 3 dürfen nur angeordnet werden, soweit aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass Äußerungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, nicht erfasst werden. (3b) Laufende Maßnahmen nach Absatz 1, 2 oder 3 sind unverzüglich zu unterbrechen, wenn sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung von der Datenerhebung erfasst wird. Ist eine Maßnahme nach Satz 1 unterbrochen worden, so darf sie nur unter den in Absatz 3a genannten Voraussetzungen fortgeführt werden. Absatz 2 Satz 3 bis 8 bleibt unberührt. Erfasste Daten, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsache der Erfassung der Daten und ihrer Löschung ist zu dokumentieren. (4) Zuständiges Gericht für Entscheidungen nach den Absätzen 2 und 3 ist das Amtsgericht am Sitz der Verfassungsschutzbehörde. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. (5) Das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission über die nach Absatz 2 und, soweit richterlich 144 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Verfassungsschutzgesetz überprüfungsbedürftig, nach Absatz 3 angeordneten Maßnahmen. (6) Gegen Unbeteiligte dürfen nachrichtendienstliche Mittel nicht gezielt angewendet werden. SS 9 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten speichern, verändern und nutzen, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 vorliegen, 2. dies für die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 erforderlich ist, 3. die Verfassungsschutzbehörde nach SS 4 Abs. 2 tätig wird oder 4. dies zur Erfüllung sonstiger gesetzlich zugewiesener Aufgaben erforderlich ist. (1a) Die Verfassungsschutzbehörde darf zum Zwecke der Vorgangsverwaltung personenbezogene Daten im Sinne des Absatzes 1 mit zur Erledigung anderer Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten amtsintern zusammen in automatisierten Verfahren verarbeiten und nutzen, soweit dies nicht nach anderen Rechtsvorschriften ausgeschlossen ist. Die jeweiligen Vorschriften zur Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten, insbesondere zur Zweckbindung, bleiben unberührt. Ist der Zugriff auf personenbezogene Daten, deren Verarbeitung und Nutzung nach Satz 2 nicht vorgesehen ist, mit vertretbarem Aufwand nicht auszuschließen, ist die weitere Verarbeitung oder Nutzung dieser Daten unzulässig. (2) Zur Aufgabenerfüllung nach SS 4 Abs. 2 dürfen in automatisierten Dateien nur personenbezogene Daten über die Personen gespeichert werden, die der Sicherheitsüberprüfung unterliegen oder in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen werden. (3) Die Speicherung von Informationen aus der engeren Persönlichkeitssphäre der betroffenen Personen in Dateien ist unzulässig. (4) Die Verfassungsschutzbehörde hat die Speicherungsdauer auf das für ihre Aufgabenerfüllung erforderliche Maß zu beschränken. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 145 Verfassungsschutzgesetz SS 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf unter den Voraussetzungen des SS 9 Abs. 1 Daten über Minderjährige nach Vollendung des 14. und vor Vollendung des 16. Lebensjahres speichern, verändern und nutzen. Die Speicherung in gemeinsamen Dateien im Sinne des SS 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2970), zuletzt geändert durch SS 32 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2590, 2597), ist nicht zulässig. (2) Gespeicherte Daten über Minderjährige sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu überprüfen und spätestens nach fünf Jahren zu löschen, es sei denn, dass nach Eintritt der Volljährigkeit weitere Erkenntnisse nach SS 4 Abs. 1 angefallen sind. SS 11 Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien (1) Die Verfassungsschutzbehörde hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. (2) Die Verfassungsschutzbehörde hat die nach SS 9 Abs. 1 in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten spätestens zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig war oder ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. In diesem Fall sind auch die zu ihrer Person geführten Akten zu vernichten. Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt würden. In diesem Falle sind die Daten zu sperren. Sie dürfen nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person übermittelt werden. (3) Die Verfassungsschutzbehörde prüft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, spätestens nach fünf Jahren, ob nach SS 9 Abs. 1 gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu löschen sind. Gespeicherte personenbezogene Daten über Bestrebungen nach SS 4 Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4 oder 5 sind spätestens 15 Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu löschen, es sei denn, der Behördenleiter trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. (4) Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, dürfen nur für diese Zwecke verwendet werden. 146 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Verfassungsschutzgesetz SS 12 Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten in Akten, Vernichtung von Akten (1) Stellt die Verfassungsschutzbehörde fest, dass in Akten gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig sind, oder wird ihre Richtigkeit von der betroffenen Person bestritten, so ist dies in der Akte zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. (2) Die Verfassungsschutzbehörde hat personenbezogene Daten zu sperren, wenn sie im Einzelfall feststellt, dass ohne die Sperrung schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt würden und die Daten für ihre künftige Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind. Gesperrte Daten sind mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen; sie dürfen nicht mehr genutzt oder übermittelt werden. Eine Aufhebung der Sperrung ist möglich, wenn ihre Voraussetzungen entfallen. (3) Personenbezogene Daten in Akten sind spätestens dann zu löschen, wenn die gesamte Akte zur Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde nicht mehr erforderlich ist. In diesem Fall ist auch die Akte, die solche personenbezogenen Daten enthält, zu vernichten. SS 13 Dateianordnungen (weggefallen) Dritter Teil AUSKUNFT SS 14 Auskunft an die betroffene Person (1) Die Verfassungsschutzbehörde erteilt der betroffenen Person über zu ihrer Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft. Die von der betroffenen Person nach Satz 1 mitgeteilten Informationen dürfen nur zum Zwecke der Prüfung des Auskunftsbegehrens verwendet werden. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, 2. durch die Auskunftserteilung Nachrichtenzugänge gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde zu befürchten ist, Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 147 Verfassungsschutzgesetz 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen. Die Entscheidung trifft der Leiter der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung im für den Verfassungsschutz zuständigen Ministerium oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter. (3) Die Auskunftserteilung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist die betroffene Person auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die betroffene Person dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde zulassen, sofern sie nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Der Landesbeauftragte kann die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichten, wenn sich für ihn im Einzelfall Beanstandungen ergeben, eine Auskunft an die betroffene Person aber aus Geheimhaltungsgründen unterbleiben muss. Vierter Teil INFORMATIONSÜBERMITTLUNG SS 15 Unterrichtungspflichten (1) Die Landesregierung unterrichtet den Landtag mindestens einmal jährlich über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1. (2) Das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium unterrichtet die Öffentlichkeit periodisch und aus gegebenem Anlass im Einzelfall über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1. (3) Es darf dabei auch personenbezogene Daten bekannt geben, wenn die Be148 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Verfassungsschutzgesetz kanntgabe für das Verständnis des Zusammenhanges oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppen erforderlich ist und überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen. SS 16 Zulässigkeit von Ersuchen der Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung personenbezogener Daten (1) Werden öffentliche Stellen, die nicht Nachrichtendienste sind, um Übermittlung personenbezogener Daten ersucht, so dürfen nur die Daten übermittelt werden, die bei der ersuchten Behörde bekannt sind oder aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können. (2) Absatz 1 gilt nicht für Ersuchen um solche Daten, die bei der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben bekannt werden. (3) Die Verfassungsschutzbehörde braucht Ersuchen nicht zu begründen, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person dient oder eine Begründung den Zweck der Maßnahme gefährden würde. (4) Soweit nach anderen Rechtsvorschriften ein Übermittlungsersuchen durch den Behördenleiter zu stellen ist oder von seiner Ermächtigung abhängt, gilt als Behördenleiter der Leiter der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung im für den Verfassungsschutz zuständigen Ministerium. SS 17 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde durch öffentliche Stellen (1) Öffentliche Stellen im Sinne von SS 3 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger unterrichten von sich aus die Verfassungsschutzbehörde über die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen, die sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes erkennen lassen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 4 Abs. 1 Nrn. 1, 4 und 5 genannten Schutzgüter gerichtet sind. (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei übermitteln darüber hinaus von sich aus der Verfassungsschutzbehörde auch alle anderen ihnen bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Bestrebungen nach SS 4 Abs. 1, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erforderlich ist. (3) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei sowie andere Behörden übermitteln auf ErVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 149 Verfassungsschutzgesetz suchen der Verfassungsschutzbehörde die zur Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn sie nicht aus allgemein zugänglichen Quellen oder nur mit übermäßigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person stärker belastende Maßnahme erhoben werden können. Die Ersuchen werden durch die Verfassungsschutzbehörde aktenkundig gemacht. Unter den gleichen Voraussetzungen darf die Verfassungsschutzbehörde 1. Behörden des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, 2. Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, Polizeien des Bundes und anderer Länder um die Übermittlung solcher Informationen ersuchen. (4) Würde durch die Übermittlung nach Absatz 3 der Zweck der Maßnahme gefährdet oder die betroffene Person unverhältnismäßig beeinträchtigt, darf die Verfassungsschutzbehörde bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach SS 4 Abs. 1 sowie bei der Beobachtung terroristischer Bestrebungen amtliche Register einsehen. (5) Über die Einsichtnahme nach Absatz 4 hat die Verfassungsschutzbehörde einen Nachweis zu führen, aus dem der Zweck und die Veranlassung, die ersuchte Behörde und die Aktenfundstelle hervorgehen; die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. (6) Die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Maßnahme nach SS 100a der Strafprozessordnung bekannt geworden sind, ist nach den Vorschriften der Absätze 1 bis 3 nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Auf die der Verfassungsschutzbehörde nach Satz 1 übermittelten Kenntnisse und Unterlagen findet SS 4 Abs. 1 und 2 des Artikel 10-Gesetzes entsprechende Anwendung. (7) Übermittelte Informationen hat die Verfassungsschutzbehörde eigenständig zu bewerten. SS 17a Übermittlung von besonderen Informationen an die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf im Einzelfall bei denjenigen, die geschäftsmäßig Postdienstleistungen oder Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, Auskunft über Daten einholen, die für die Begründung, inhaltliche Aus150 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Verfassungsschutzgesetz gestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Postdienstleistungen oder Telemediendienste (Bestandsdaten) gespeichert worden sind, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Ausgenommen sind Telemediendienste, bei denen die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht. (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf im Einzelfall Auskunft einholen bei 1. Luftfahrtunternehmen zu Namen und Anschriften des Kunden sowie zur Inanspruchnahme und den Umständen von Transportleistungen, insbesondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, 2. Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere über Kontostand und Zahlungseinund -ausgänge, 3. denjenigen, die geschäftsmäßig Postdienstleistungen erbringen oder daran mitwirken, zu den Umständen des Postverkehrs, 4. denjenigen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, zu a) Verkehrsdaten nach SS 96 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 des Telekommunikationsgesetzes, b) sonstigen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten und c) Bestandsdaten, die nach den SSSS 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhoben werden (SS 113 Abs. 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes), und 5. denjenigen, die geschäftsmäßig von Absatz 1 erfasste Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, zu a) Merkmalen zur Identifikation des Nutzers eines Telemediendienstes, b) Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 151 Verfassungsschutzgesetz c) Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemediendienste, soweit dies zur Aufklärung von Bestrebungen oder Tätigkeiten erforderlich ist und tatsächliche Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefährdung für die in SS 4 Abs. 1 genannten Schutzgüter vorliegen. Im Falle des SS 4 Abs. 1 Nr. 1 gilt dies nur für Bestrebungen, die bezwecken oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, 1. zu Hass oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufzustacheln oder deren Menschenwürde durch Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden anzugreifen und dadurch die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zu fördern und den öffentlichen Frieden zu stören oder 2. Gewalt anzuwenden oder vorzubereiten, einschließlich dem Befürworten, Hervorrufen oder Unterstützen von Gewaltanwendung, auch durch Unterstützen von Vereinigungen, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen. Eine Auskunft nach Satz 1 Nr. 4 über Bestandsdaten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden, geschützt wird (SS 113 Abs. 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes), und über Bestandsdaten, die anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse bestimmt werden (SS 113 Abs. 1 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes), darf nur verlangt werden, wenn die Voraussetzungen des SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes vorliegen. (3) Anordnungen nach Absatz 2 dürfen sich auch gegen Personen richten, bei denen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist 1. bei Auskünften nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 1, 2 und 5, dass sie die Leistung für den von einer Maßnahme nach Absatz 2 Betroffenen in Anspruch nehmen, oder 2. bei Auskünften nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 3 und 4, dass sie für den von einer Maßnahme nach Absatz 2 Betroffenen bestimmte oder von ihm herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder, im Falle des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 4, dass der von einer Maßnahme nach Absatz 2 Betroffene ihren Anschluss benutzt. (4) Die Anordnung über die Einholung von Auskünften nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2 trifft der Leiter der Verfassungsschutzbehörde oder sein Vertreter im Amt. Die Anordnung über die Einholung von Auskünften nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 3 bis 5 trifft der für den Verfassungsschutz zu-ständige Minister oder sein 152 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Verfassungsschutzgesetz Vertreter im Amt. Die Anordnung einer Auskunft über künftig anfallende Daten ist auf höchstens drei Monate zu befristen. Die Verlängerung dieser Anordnung um jeweils nicht mehr als drei Monate ist zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2 hat die Verfassungsschutzbehörde dem Betroffenen mitzuteilen, sobald eine Gefährdung des Zweckes des Eingriffes ausgeschlossen werden kann. (5) Über Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 3 bis 5 unterrichtet die Verfassungsschutzbehörde die G 10-Kommission (SS 1 Abs. 2 des Artikel 10-Gesetzes) vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann die Verfassungsschutzbehörde den Vollzug der Anordnung auch bereits vor der Unterrichtung der G 10-Kommission anordnen. Die G 10-Kommission prüft von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Auskünften. Die Kontrollbefugnis der G 10-Kommission erstreckt sich auf den gesamten Prozess der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 3 bis 5 erlangten personenbezogenen Daten. Anordnungen über Auskünfte, die die G 10-Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, hat die Verfassungsschutzbehörde unverzüglich aufzuheben. Die Daten unterliegen in diesem Fall einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverzüglich zu löschen. Für die Verarbeitung der nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 3 bis 5 erhobenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. Für die Mitteilung an den Betroffenen ist SS 12 Abs. 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. (6) Die Verfassungsschutzbehörde darf, soweit dies zur Aufklärung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 erforderlich ist und tatsächliche Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefährdung für ein in SS 4 Abs. 1 genanntes Schutzgut vorliegen, technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräteoder Kartennummer einsetzen. Die Maßnahme ist nur zulässig, wenn ohne Einsatz technischer Mittel nach Satz 1 die Ermittlung des Standortes oder die Ermittlung der Geräteoder Kartennummer aussichtslos oder wesentlich erschwert ist. Sie darf sich nur gegen den Betroffenen oder die in Absatz 3 Nr. 2 bezeichneten Personen richten. Für die Verarbeitung der Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. Personenbezogene Daten eines Dritten dürfen anlässlich solcher Maßnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gründen zur Erreichung des Zwecks nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot und sind nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen. Die Absätze 4, 5 und 7 gelten entsprechend. (7) Die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet im Abstand von höchstens sechs Monaten die Parlamentarische Kontrollkommission über die Durchführung des Absatzes 2. Da-bei ist insbesondere ein Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen zu geben. Die Parlamentarische Kontrollkommission erstattet dem Landtag von Sachsen-Anhalt jährlich einen Bericht über die Durchführung sowie über Art, Umfang Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 153 Verfassungsschutzgesetz und Anordnungsgründe der im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen nach Absatz 2; dabei sind die Grundsätze des SS 26 Abs. 1 zu beachten. (8) Das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes über die nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 3 bis 5 durchgeführten Maßnahmen nach Maßgabe des SS 8a Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. (9) Anordnungen sind dem Verpflichteten insoweit schriftlich mitzuteilen, als dies erforderlich ist, um ihm die Erfüllung seiner Verpflichtung zu ermöglichen. Anordnungen und übermittelte Daten dürfen dem Betroffenen oder Dritten vom Verpflichteten nicht mitgeteilt werden. (10) Für die Erteilung von Auskünften hat ein Diensteanbieter im Sinne von SS 3 Nr. 6 des Telekommunikationsgesetzes oder SS 2 Nr. 1 des Telemediengesetzes Anspruch auf eine Entschädigung entsprechend SS 23 des Justizvergütungsund -entschädigungsgesetzes; die Vorschriften über die Verjährung in SS 2 Abs. 1 und 4 des Justizvergütungsund -entschädigungsgesetzes finden entsprechend Anwendung. Aufgrund eines Auskunftsverlangens haben Diensteanbieter die zur Auskunft erforderlichen Daten unverzüglich, vollständig und richtig zu übermitteln. SS 18 Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an öffentliche Stellen übermitteln, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder der Empfänger die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit benötigt. Der Empfänger darf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. (2) Auf Anfragen der Einstellungsbehörden erteilt der Verfassungsschutz auch Auskünfte zur Überprüfung der Verfassungstreue von Personen, die sich für den öffentlichen Dienst bewerben. Die Auskunft ist beschränkt auf gerichtsverwertbare Tatsachen aus vorhandenen Unterlagen. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an ausländische Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere wegen der Gefahr einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass die 154 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Verfassungsschutzgesetz übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden und die Verfassungsschutzbehörde sich vorbehält, über die vorgenommene Verwendung der Daten um Auskunft zu bitten. (4) Die Verfassungsschutzbehörde darf im Rahmen ihrer Aufgaben nach SS 4 personenbezogene Daten an andere Stellen übermitteln, soweit dies für die Erhebung personenbezogener Daten erforderlich ist. Im Übrigen dürfen personenbezogene Daten an andere Stellen nicht übermittelt werden, es sei denn, dass dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder ferner zur Abwehr von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten einer fremden Macht erforderlich ist und das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium seine Zustimmung erteilt hat. Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. Der Empfänger ist auf die Verwendungsbeschränkung und darauf hinzuweisen, dass die Verfassungsschutzbehörde sich vorbehält, über die vorgenommene Verwendung der Daten um Auskunft zu bitten. SS 19 Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an Strafverfolgungsund Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes (1) Die Verfassungsschutzbehörde übermittelt den Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, der Polizei von sich aus die ihr bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. (2) Delikte nach Absatz 1 sind 1. die in SSSS 74a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten, 2. alle Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, a) dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten, b) dass es sich um Bestrebungen handelt, die durch Anwendung von Gewalt oder durch darauf gerichtete VorbereitungsVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 155 Verfassungsschutzgesetz handlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden (Artikel 73 Nr. 10 Buchst. b und c des Grundgesetzes). (3) Die Polizei darf zur Verhinderung von Staatsschutzdelikten nach Absatz 2 die Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung der erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten ersuchen. (4) Die Verfassungsschutzbehörde übermittelt dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben dieser Stellen erforderlich ist (SS 21 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes). SS 20 Übermittlungsverbote Die Übermittlung nach den Vorschriften dieses Teils unterbleibt, wenn 1. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Informationen, insbesondere bei Daten aus der engeren Persönlichkeitssphäre, und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen, 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 3. besondere gesetzliche Übermittlungsregelungen entgegenstehen, insbesondere wenn die Informationen zu löschen waren. Die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unberührt. SS 21 Minderjährigenschutz (1) Informationen einschließlich personenbezogener Daten über das Verhalten Minderjähriger dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 10 erfüllt sind. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, bleibt eine Übermittlung nur zulässig, wenn sie zur Abwehr einer erheblichen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. (2) Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres aus nicht zur Person geführten Akten dürfen an ausländische, überoder zwischenstaatliche Stellen nicht übermittelt werden. 156 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Verfassungsschutzgesetz SS 22 Pflichten des Dritten, an den übermittelt wird Der Dritte, an den übermittelt wird, prüft, ob die nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelten personenbezogenen Daten für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Prüfung, dass sie nicht erforderlich sind, hat er die Unterlagen zu vernichten. Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die Trennung von anderen Informationen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist; in diesem Fall sind die Daten zu sperren und in den Akten entsprechend zu kennzeichnen. SS 23 Nachberichtspflicht Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer Übermittlung als unvollständig oder unrichtig, so sind sie unverzüglich gegenüber dem Dritten, an den die Daten übermittelt wurden, zu berichtigen, es sei denn, dass dies für die Beurteilung eines Sachverhaltes ohne Bedeutung ist. SS 23a Weitergabe personenbezogener Daten Für die Weitergabe personenbezogener Daten zwischen der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung und den anderen Abteilungen des für den Verfassungsschutz zuständigen Ministeriums gelten die SSSS 16 bis 23 entsprechend. Fünfter Teil PARLAMENTARISCHE KONTROLLE SS 24 Parlamentarische Kontrollkommission (1) Die Landesregierung unterliegt auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes der Kontrolle durch den Landtag. Diese Aufgabe nimmt die Parlamentarische Kontrollkommission wahr. (2) Die Rechte des Landtages und seiner Ausschüsse bleiben unberührt. SS 25 Zusammensetzung und Wahl (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Abgeordneten des Landtages. Der größten Oppositionsfraktion steht ein Sitz in der Kontrollkommission zu. (2) Der Landtag wählt zu Beginn jeder Wahlperiode die Mitglieder der Kommission sowie die gleiche Zahl von Stellvertretern mit der Mehrheit seiner Abgeordneten. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 157 Verfassungsschutzgesetz (3) Scheidet ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied aus dem Landtag oder seiner Fraktion aus oder wird es Mitglied der Landesregierung, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Kommission; es ist unverzüglich ein neues Mitglied oder ein neues stellvertretendes Mitglied zu wählen. Das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied aus der Kommission ausscheidet. (4) Die Parlamentarische Kontrollkommission übt ihre Tätigkeit auch über das Ende der Wahlperiode des Landtages solange aus, bis der nachfolgende Landtag eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gewählt hat; für die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission, die nicht dem neugewählten Landtag angehören, findet das Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetz keine Anwendung. SS 26 Verfahrensweise (1) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission sind geheim. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geworden sind. Dies gilt auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus der Kommission. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt nicht für die Bewertung aktueller Vorgänge, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission ihre vorherige Zustimmung erteilt. (2) Die Kommission tritt mindestens vierteljährlich, zusätzlich auf Antrag eines Mitgliedes zusammen. (3) Sie wählt einen Vorsitzenden und gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese regelt auch, unter welchen Voraussetzungen Sitzungsunterlagen und Protokolle von den Mitgliedern der Kommission und ihren Stellvertretern eingesehen werden können. SS 27 Aufgaben und Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Hierzu gehört auch das Tätigwerden von Verfassungsschutzbehörden anderer Länder und des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt. Sie berichtet auch über den Erlass von Verwaltungsvorschriften. Die Entwürfe der jährlichen Wirtschaftspläne der Verfassungsschutzbehörde werden der Kommission zur Mitberatung zugeleitet. Die Landesregierung unterrichtet die Kommission über den Vollzug der Wirtschaftspläne im Haushaltsjahr. Die Kommission hat das Recht, von sich aus Sachverhalte aufzugreifen. 158 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Verfassungsschutzgesetz (2) Die Kommission hat auf Antrag mindestens eines ihrer Mitglieder das Recht auf Erteilung von Auskünften, Einsicht in Akten und andere Unterlagen, Zugang zu Einrichtungen der Verfassungsschutzbehörde sowie auf Anhörung von Auskunftspersonen. Der für den Verfassungsschutz zuständige Minister kann einem bestimmten Kontrollbegehren widersprechen, wenn es im Einzelfall die Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erheblich gefährden würde; er hat dies vor dem Ausschuss schlüssig zu begründen. Die besonderen Rechte parlamentarischer Untersuchungsausschüsse bleiben unberührt. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission erstattet dem Landtag in der Mitte und am Ende jeder Wahlperiode einen Bericht über ihre bisherige Kontrolltätigkeit. Dabei sind die Grundsätze des SS 26 Abs. 1 zu beachten. (4) Die Kontrolle der Durchführung des Artikel 10-Gesetzes obliegt der G 10-Kommission. Das Nähere wird durch das Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes geregelt. SS 28 Beteiligung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Die Parlamentarische Kontrollkommission hat auf Antrag eines Mitgliedes den Landesbeauftragten für den Datenschutz zu beauftragen, die Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen, die die Verfassungsschutzbehörde durchgeführt hat, zu überprüfen. Die Befugnisse des Landesbeauftragten richten sich nach den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger. SS 29 Datenerhebungen bei Mitgliedern des Landtages (1) Setzt die Verfassungsschutzbehörde nachrichtendienstliche Mittel gegen ein Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt ein, hat der für den Verfassungsschutz zuständige Minister die Parlamentarische Kontrollkommission und den Präsidenten des Landtages unverzüglich hiervon zu unterrichten. (2) Im Falle des Absatz 1 sind der betroffenen Person nachrichtendienstliche Maßnahmen nach ihrer Einstellung mitzuteilen, wenn eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme ausgeschlossen werden kann. Lässt sich in diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilen, ob diese Voraussetzung vorliegt, ist die Mitteilung vorzunehmen, sobald eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme ausgeschlossen werden kann. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 159 Verfassungsschutzgesetz Sechster Teil SCHLUSSVORSCHRIFTEN SS 30 Geltung des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt und des Archivgesetzes Sachsen-Anhalt Bei der Erfüllung der Aufgaben nach SS 4 durch die Verfassungsschutzbehörde finden die SSSS 9 bis 13, 15, 16 und 26 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt keine Anwendung. Vor der Löschung personenbezogener Daten nach SS 11 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 oder SS 12 Abs. 3 Satz 1 oder der Vernichtung von Akten nach SS 11 Abs. 2 Satz 2 oder SS 12 Abs. 3 Satz 2 sind Dateien und Akten mit personenbezogenen Daten nach Maßgabe des Archivgesetzes Sachsen-Anhalt dem Landesarchiv Sachsen-Anhalt anzubieten und zu übergeben. SS 30a Einschränkung von Grundrechten Aufgrund dieses Gesetzes können die Grundrechte auf 1. Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes und Artikel 17 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt), 2. Schutz personenbezogener Daten (Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt), 3. Schutz des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes und Artikel 14 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt) eingeschränkt werden. SS 30b Sprachliche Gleichstellung Personenund Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. SS 31 Inkrafttreten Satz 1 betrifft das Inkrafttreten. 160 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Stichwortverzeichnis A AAB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 77, 79, 80, 83, 84, 85, 87, 88 AAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 ABC-Waffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 Aberrierte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 AKK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 34 AKS16 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 49 Allstedt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Altmärkischer Kreis der Bismarckfreunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Altmarkkreis Salzwedel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 73, 77 ALTMIEKS, Nils . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Anbahnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Anhaltspunkte . . . . . . 9, 21, 57, 139, 140, 141, 142, 146, 147, 149, 150, 152, 153 Anti-Asyl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 19, 21, 46 Anti-Establishment. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 46 Antifaschismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78, 81, 83, 89 Antifaschistische Aktion Burg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Siehe AAB Antifaschistische Aktion Salzwedel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Siehe AAS Anti-Islam. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 46 Antikapitalistisches Kollektiv . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Siehe AKK Antirassismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78, 83, 89 Antirepression . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89, 97 Antisemitismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 33, 52, 61, 116 Arbeiterpartei Kurdistans . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Siehe PKK ARMSTROFF, Klaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Artgemeinschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 17, 43, 44 Artikel 10 Grundgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 asatru. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Auskunft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 134, 144, 145, 147, 148, 149, 150, 151, 152 Auswärtige Belange. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Auswerten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Auswertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 69, 137, 139 Autonome . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 76, 82, 83, 89, 132 B Baden-Württemberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 28, 31, 34, 80 Bangladesch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Barcelona . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .111 BÄRTHEL, Christian . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 BATTKE, Lutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 BAUER, Jens. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43, 44 Bayern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 45, 72 BAYIK, Cemil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 161 Stichwortverzeichnis Beobachtung . . . . . . . . . . . . . 11, 21, 25, 28, 31, 33, 40, 43, 46, 52, 53, 54, 57, 66, 71, 83, 91, 94, 97, 102, 106, 109, 113, 116, 119, 147 Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 26, 35, 38, 43, 46, 47, 48, 57, 70, 100, 104, 118 Bestrebungen . . . . . VII, 8, 9, 11, 13, 31, 53, 57, 65, 71, 72, 89, 99, 108, 109, 113 123, 137, 138, 139, 140, 142, 143, 145, 146, 147, 149, 150, 152 Bismark (Altmark) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Bitterfeld-Wolfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 35, 61, 116 Brandenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 38, 67, 74 BRD-GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Brief,Postund Telefonkontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Brigade Halle/Saale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 51, 53, 54, 55 Brigade Magdeburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 54, 55 BRÜCKNER, Rolf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Bundesrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Bundestagswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 22, 23, 25, 42, 85, 91, 94 Bundesverfassungsgericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 21, 90 Burg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37, 39, 55, 56, 77, 82, 83, 84, 86, 87 Burgenlandkreis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 22, 23, 37, 38, 39, 43, 60, 63, 74 Bürgerbündnis Havelland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 C Collegium Humanum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Cyberangriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII, 14, 125, 126, 127, 129 Cybersicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 D Demokratie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Demokratieprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Derenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Der III. Weg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 17, 28, 29, 48 Dessau-Roßlau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 24, 31, 34, 36, 37, 53, 73, 78 Deutsche Kommunistische Partei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Siehe DKP Deutsche Stimme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Deutsche Volksunion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe DVU DIE RECHTE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 17, 24, 25, 26, 27, 36, 40, 62, 66, 84 Die wahre Religion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 DKP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 76, 90, 91, 92 DKTM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Dortmund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 DREWER, Christoph . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 26 Düsseldorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104, 118 DVU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 162 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Stichwortverzeichnis E EA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 30, 31, 32 Ebel, Wolfgang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Einflussoperationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 Elektronische Angriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe Cyberangriffe ENGEL, Stefan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Essen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Ethnopluralismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Europäische Aktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe EA Europa ruft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Extremismusprävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 13 extremistische Gruppierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 F Falkensee (Brandenburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 FECHNER, Gabi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 FIOE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Firmengeheimnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 FISs, Daniel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 FITZEK, Peter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 73 Frankfurt (Main) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 FRANZ, Frank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Freiburg im Breisgau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Freie Kräfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 37, 67 freiheitliche demokratische Grundordnung . . . . . . 8, 10, 12, 21, 25, 33, 53, 71, 83, 129, 131, 136, 138, 151, 152 Freistaat Preußen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73, 74 fremde Macht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 129, 137, 146 fremdenfeindlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 friedliches Zusammenleben der Völker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 11 Frühwarnfunktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Fünf Gifte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 G G20-Treffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 83 geheimdienstliche Tätigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 129, 137, 140, 146 Geheimschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII, 130, 131 GekO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Gelsenkirchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Gemeinsam Stark Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Gerbstedt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Geschäftsgeheimnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125, 126 Gesellschaftskritische Odyssee. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Siehe GekO Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 163 Stichwortverzeichnis Gewalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9, 10, 11, 34, 39, 52, 53, 56, 58, 76, 79, 80, 81, 83, 87, 97, 99, 109, 137, 138, 139, 146, 149, 152 GLEIßNER, Roman . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Gommern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Goslar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Göttingen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 GREY, Thomas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 GROSsÖHMINGEN, Holger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Großpaschleben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 H Hacker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 HAENSCHKE, Gustav . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Halberstadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 29, 75 Haldensleben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 halle-leaks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41 Halle (Saale) . . . . . . . . . . 17, 19, 22, 24, 26, 40, 41, 48, 49, 53, 54, 55, 61, 64, 74, 77, 78, 81, 82, 84, 85, 88, 89, 90, 94, 96, 103, 104, 105, 126 HAMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII, 115, 116 Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 36, 79, 83, 84, 85, 86, 89, 92, 97, 98, 107, 118 Hamm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25 Hammerskinheads. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Hannover . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Harsleben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 HaSi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78, 89, 98 HAVERBECK-WETZEL, Ursula . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Heidelberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 HENNIG, Rigolf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Heß, Rudolf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 26, 33, 37, 38, 55 Hitler, Adolf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 36, 37 Hohenwarthe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Hooligans. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 51, 58 Hooligans gegen Salafisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 58 HOZAT, Bese . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Hubbard, Lafayette Ronald . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .118, 119 I IBD. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 18, 45, 46, 47, 48 Identitäre Bewegung Deutschland. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe IBD Identitäre Bewegung Harz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Identitäre Bewegung Magdeburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 50 IGD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII, 115, 116 IGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 60, 116 164 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Stichwortverzeichnis IL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78, 79, 81, 89 Ilfeld (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Indien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Infoladen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78, 85, 86, 89 Informationsdienstleister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Institutionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 14, 75, 78, 130 Interventionistische Linke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe IL Irak. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .100, 101, 103, 105, 107, 108, 111, 112, 124 Iran . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124, 127, 128 IS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107, 110, 111, 112 Islamische Gemeinde Stendal Siehe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IGS Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe IGD Islamischer Staat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Siehe IS J Jabhat al-Nusra . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe JaN JaN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107, 112 JN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 87 Junge Nationaldemokraten / Junge Nationalisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe JN K KADEK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Kameradschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 54 Kameradschaft Aryans . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Kampf um Freiräume . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 KARL, Andreas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23 Karlsruhe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 34 KCDK-E . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100, 103, 105 KCK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 KILLAT, Patrick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 KKK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 KLUG, Robert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 KÖBELE, Patrick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 KÖCKERT, David . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Kollektiv Nordharz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 37 Köln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103, 115 Kommissarische Reichsregierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe KRR Kommunalpolitische Vereinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Siehe KPV Kommunistischen Partei Deutschlands . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe KPD/Ost KONGRA GEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Königreich Deutschland. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe NeuDeutschland Königshütte (Harz). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Kontrakultur Halle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45, 48, 49 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 165 Stichwortverzeichnis Köthen (Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 KPD/Ost. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 KPV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 KRAMER, Matthias . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90, 91 Krauschwitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 KROLZIG, Sascha . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 KRR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Kurdistan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 100, 102 KURTH,Alexander . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 L Landkreis Anhalt-Bitterfeld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 22, 31, 35, 39, 58, 61, 116 Landkreis Börde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 22, 37, 39, 59, 73 Landkreis Harz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 29, 49, 50, 60, 61, 75 Landkreis Jerichower Land . . . . . 20, 22, 24, 26, 36, 37, 39, 53, 55, 77, 83, 84, 86 Landkreis Mansfeld-Südharz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 22, 63, 73, 75 Landkreis Stendal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 56, 60, 70 Landkreis Wittenberg. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 49, 56, 57, 63 Landtagswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Laucha an der Unstrut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Lernen und Kämpfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 LIEBICH, Sven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41, 42, 64 LIES!-Aktion. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 LINDEMANN, Thomas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 linksunten.indymedia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78, 80, 81, 83, 85, 87 LIPPOLD, Henry-Kurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Lockstedt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 M MACHTS, Nick-Oliver . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Magdeburg, Landeshauptstadt . . . . . . . . . 2, 15, 19, 20, 22, 24, 26, 35, 36, 39, 45, 50, 53, 54, 55, 58, 63, 66, 73, 77, 78, 81, 82, 83, 85, 86, 87, 89, 90, 96, 98, 103, 104, 105, 107, 112, 126 MAGIDA 2.0. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66, 67 MARX, Enrico . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Marxistische Blätter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe MLPD MB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VII, 108, 115, 116, 117 Mecklenburg-Vorpommern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 45 Menschenwürde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 34, 149 Mezopotamien Kulturhaus e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Ministerium . . . . . . . . . . . . . 2, 8, 15, 123, 126, 136, 141, 145, 146, 151, 152, 200 MLPD. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 76, 93, 94, 95 166 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Stichwortverzeichnis Muslimbruderschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Siehe MB N nachrichtendienstliche Mittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 Nationaldemokratische Partei Deutschlands . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe NPD Nationales Medienkollektiv . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Nationalsozialisten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 33, 39, 61 Naumburg (Saale) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 74 NAV-DEM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102, 103, 105 Neonazis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 17, 28, 33, 34, 38, 52 NeuDeutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Neue Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 49 Newaya Jin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Newrozfest. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Niedersachsen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30, 31, 34, 35, 36, 96 Nordische Zeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Nordkorea . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 Nordrhein-Westfalen . . . . . . 24, 25, 26, 38, 39, 50, 90, 93, 94, 103, 104, 109, 115 nordzeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 NPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 28, 31, 35, 38, 47, 62, 66 N.S. Heute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 NUCE TV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 O OAP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78 ÖCALAN, Abdullah . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99, 101, 102, 103, 104, 106 Offenes Antifaplenum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe OAP Öffentlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 13, 16, 40, 46, 52, 57, 67, 85, 136, 145, 200 Öffentlichkeitsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 12, 98 Oranienbaum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Oschersleben (Bode). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 P Pakistan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113, 128 Parlamentarische Kontrollkommision . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 PEGIDA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Personenzusammenschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 73, 138 PKK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 81, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 132 politische Willensbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Präventionsarbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 13 Proliferationsabwehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII, 128 PÜSCHEL, Hans . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 PYD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103, 104, 105 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 167 Stichwortverzeichnis Q Quedlinburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Querfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 R Rassismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 33, 46, 52, 60, 84 rassistisch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Rathenau, Walther . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 38 Rathenow (Brandenburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 67 Rebell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Rechtsextremistische Musik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Rechtsstaatlichkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Rechtsstaatsprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Reichsbürger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 68, 69, 70, 71, 72, 75 Reichsregierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 70, 71 RH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 76, 78, 86, 96, 97, 98 Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 RIEFLING, Dieter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 36 Ring Nationaler Frauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Siehe RNF RNF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Rocker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Rote Fahne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Rote Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Siehe RH S Saaleck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 38, 39 Saalekreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 39, 57, 73 Saarland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Salafismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109, 112 Salzlandkreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60, 73 Salzwedel, Hansestadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 70, 73, 77, 96 Sammeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Sammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 137, 139 Samtgemeinde Alte Marck. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Scharia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .41, 109, 113, 115 Schönebeck (Elbe) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Schwarze Kreuze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Schwarzer Block . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Scientology . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1, 118, 119 Selbstverwalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 68, 69, 70, 72 Serxwebun. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 sicherheitsempfindliche Tätigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130, 131 Sicherheitsüberprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130, 131, 137, 140, 142 168 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Stichwortverzeichnis Skinhead . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51, 52 Sotterhausen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Spionage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 121 Staat Ur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Stendal, Hansestadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .38, 53, 56, 60, 70, 115, 116 Sterka Ciwan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Stimme von und für Elbe/Saale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Strafund Gewalttaten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 18, 53, 56, 78 Stuttgart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Subkulturell geprägte Rechtsextremisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 51 Syrien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .56, 102, 103, 105, 107, 108, 111, 112, 124, 128 T Tabligh-i-Jamaat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe TJ Tag der deutschen Zukunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 35 Tangermünde, Hansestadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Tätigkeiten . . . . . . . . . . . . . 8, 9, 129, 137, 139, 140, 142, 145, 146, 149, 150, 152 Tauhardt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Teuchern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Thale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Themar (Thüringen). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 THIEL, Steffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 22 Thügida & wir lieben Sachsen e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Thüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 31, 35, 39, 44, 63 TJ. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII, 108, 113, 114 Türkei. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99, 100, 101, 102, 103, 105, 125 U UNITED WE STAND . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Unsere Zeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 URSACHE, Adrian Virgil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 V Vehlitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Verfassungsschutzbericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2, 12, 13, 14, 49 Verschlusssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 130 vertrauliche Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Völkerverständigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8, 11, 71, 116, 137 Volkstrauertag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 38, 39 Vorfeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 22, 48, 104 VRBHV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 169 Stichwortverzeichnis W Waffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 128 Weidenthal. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 WEINERT, Alexander . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 36, 38 Weißenfels. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 60, 63 Wernigerode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 WESSELS, Danilo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Wien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Wippra . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Wirtschaftsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, VII, 14, 121, 125, 126, 127, 128, 129 Wirtschaftsschutztag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 Wirtschaftsspionage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 125, 126 Wittenberg, Lutherstadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 49, 53, 56, 72, 73 Wolmirstedt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 39 WORCH, Christian . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25, 26 Wulfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 WULFF, Thomas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Y YÖP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100, 103 YPG/YPJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Z Zeitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 38 ZIMMERMANN, Ingo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 27 ZK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 85 Zusammen kämpfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe ZK 170 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Abkürzungsverzeichnis AAB . . . . . . . . . . . . . . . Antifaschistische Aktion Burg AAS . . . . . . . . . . . . . . . Antifaschistische Aktion Salzwedel AfD. . . . . . . . . . . . . . . . Alternative für Deutschland AKK . . . . . . . . . . . . . . . Antikapitalistisches Kollektiv BPjM . . . . . . . . . . . . . . Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien CDU . . . . . . . . . . . . . . . Christlich Demokratische Union Deutschlands DKP . . . . . . . . . . . . . . . Deutsche Kommunistische Partei DDR . . . . . . . . . . . . . . . Deutsche Demokratische Republik EA . . . . . . . . . . . . . . . . Europäische Aktion EU . . . . . . . . . . . . . . . . Europäische Union ... FSB . . . . . . . . . . . . . . . Federalnaja Sluschba Besopasnosti (Inlandsgeheimdienst der Russischen Förderation) FIOE . . . . . . . . . . . . . . Förderation islamischer Organisationen in Europa G 10-LSA . . . . . . . . . . . Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes im Land Sachsen-Anhalt G20 . . . . . . . . . . . . . . . Gruppe der 20 wichtigsten Industrieund Schwellenländer der Welt GekO . . . . . . . . . . . . . . Gesellschaftskritische Odysee GG . . . . . . . . . . . . . . . . Grundgesetz GRU. . . . . . . . . . . . . . . Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije - (Militärischer Auslandsnachrichtendienst der Russischen Förderation)) IB(D) . . . . . . . . . . . . . . Identitäre Bewegung (Deutschland) IGD . . . . . . . . . . . . . . . Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V. IGS . . . . . . . . . . . . . . . Islamische Gemeinde Stendal e.V. IHK. . . . . . . . . . . . . . . . Industrieund Handelskammer IL . . . . . . . . . . . . . . . . . Interventionistische Linke IS . . . . . . . . . . . . . . . . . Islamischer Staat JaN . . . . . . . . . . . . . . . Jabhat al-Nusra JN . . . . . . . . . . . . . . . . Junge Nationaldemokraten / Junge Nationalisten KADEK . . . . . . . . . . . . Kongreya Azadi u Demokrasiya Kurdistane (Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans) K-CDK-E . . . . . . . . . . . Civata Demokratik Kurdistan (Koordination der kurdisch-demokratischen Gesellschaft in Europa) Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 171 Abkürzungsverzeichnis KCK . . . . . . . . . . . . . . . Koma Civaken Kurdistan (Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans) KGB . . . . . . . . . . . . . . . Komitet Gosudarstwennoj Besopasnosti (ehemaliger sowjetischer Inund Auslandsnachrichtendienst) KKK . . . . . . . . . . . . . . . Koma Komlen Kurdistan (Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan) KONGRA GEL . . . . . . . Kongra Gele Kurdistan (Volkskongress Kurdistans) KPD . . . . . . . . . . . . . . . Kommunistische Partei Deutschlands KPD/Ost. . . . . . . . . . . . Kommunistische Partei Deutschlands/Ost KPV . . . . . . . . . . . . . . . Kommunalpolitische Vereinigung der NPD LuK . . . . . . . . . . . . . . . Lernen und Kämpfen (Publikation) MB . . . . . . . . . . . . . . . . Muslimbruderschaft MLPD. . . . . . . . . . . . . . Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands MOIS . . . . . . . . . . . . . . Ministry of Information and Security, (iranischer Nachrichtendienst) NAV-DEM . . . . . . . . . . Navenda Civaka Demoratik ya Kurden li Almanya (Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland) NPD . . . . . . . . . . . . . . . Nationaldemokratische Partei Deutschlands NSBM . . . . . . . . . . . . . National Socialist Black Metal (Nationalsozialistischer Black Metal) NSDAP . . . . . . . . . . . . Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NWDO . . . . . . . . . . . . . Nationaler Widerstand Dortmund OAP . . . . . . . . . . . . . . . Offenes Antifaplenum OT . . . . . . . . . . . . . . . . Ortsteil OSA . . . . . . . . . . . . . . . Office of Special Affairs OVG. . . . . . . . . . . . . . . Oberverwaltungsgericht PKK . . . . . . . . . . . . . . . Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) PYD . . . . . . . . . . . . . . . Partiya Yekitiya Demokrat (Partei der demokratischen Union) RF . . . . . . . . . . . . . . . . Russische Föderation RH . . . . . . . . . . . . . . . . Rote Hilfe RNF . . . . . . . . . . . . . . . Ring Nationaler Frauen SO . . . . . . . . . . . . . . . . Scientology Organisation 172 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Abkürzungsverzeichnis SPD . . . . . . . . . . . . . . . Sozialdemokratische Partei Deutschlands StGB . . . . . . . . . . . . . . Strafgesetzbuch SÜG-LSA . . . . . . . . . . . Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetz im ................... Land Sachsen-Anhalt SWR . . . . . . . . . . . . . . Sluschba Wneschnej Raswedki (Ziviler Auslandsnachrichtendienst der Russischen Förderation) TJ. . . . . . . . . . . . . . . . . Tablighi Jama'at (Gemeinschaft der Verkündigung der Mission) UZ . . . . . . . . . . . . . . . . Unsere Zeit (Publikation) VerfSchG-LSA . . . . . . . Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt VS . . . . . . . . . . . . . . . . Verschlusssache YDK . . . . . . . . . . . . . . . Yekitiya Demokratik a Gele Kurd (Kurdische Demokratische Volksunion) YPK . . . . . . . . . . . . . . . Yekineyen Paraszina Gel (Kurdisch-syrische Verteidigungseinheiten) ZASt. . . . . . . . . . . . . . . Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber ZK . . . . . . . . . . . . . . . . Zusammen Kämpfen Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 173 Publikationsliste Allgemeine / phänomenbereichsübergreifende Themen Faltblatt "Was macht der Verfassungsschutz?" Veröffentlicht im Oktober 2015 Handreichung für hauptund ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingshilfe "Aktivitäten extremistischer Akteure im Zusammenhang mit Flüchtlingen" Veröffentlicht im Dezember 2015 Tagungsdokumentation "Hass als politisches Programm" Gemeinschaftsveranstaltung der Landesbehörden für Verfassungsschutz Berlin, Brandenburg, MecklenburgVorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen am 15. Mai 2014 in Berlin Veröffentlicht im November 2014; nur als PDF-Datei verfügbar 174 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Publikationsliste Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt Veröffentlicht im August 2017 Rechtsextremismus Informationsblatt Informationsmöglichkeiten und Handlungsempfehlungen bei rechtsextremistischen Anmietversuchen Öffentliche Einrichtungen Veröffentlicht im Dezember 2012 Broschüre "Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus" überarbeitete Auflage 2013 Veröffentlicht im Januar 2013 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 175 Publikationsliste Tagungsdokumentation "Neue Erscheinungsund Aktionsformen im Rechtsextremismus" am 20. November 2013 an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt Veröffentlicht im April 2014 Tagungsband "Neue Strömungen im Rechtsextremismus Parteien und Neue Rechte" Fachtagung am 3. November 2016 Veröffentlicht August 2017 Reichsbürgerszene Tagungsdokumentation "Reichsbürger" - Sonderlinge oder Teil der rechtsextremen Bewegung? Fachtagung am 8. Oktober 2014 an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt Veröffentlicht im Mai 2015 176 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Publikationsliste Informationsflyer "Reichsbürger" in Sachsen-Anhalt Was ist zu tun? Veröffentlicht im Dezember 2016 "Reichsbürger", "Reichsregierungen" und "Selbstverwalter" Informationen und Handlungsempfehlungen zur "Reichsbürgerszene" Veröffentlicht Dezember 2017 Islamistischer Extremismus / Salafismus Broschüre "Salafistische Bestrebungen in Deutschland" Gemeinsame Broschüre des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Verfassungsschutzbehörden der Länder Veröffentlicht im April 2012 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 177 Publikationsliste Informationsflyer "Salafismus: Radikalisierung im Namen Allahs" Salafistische Mission erkennen - Radikalisierungen bemerken Veröffentlicht im Dezember 2016 Wirtschaftsschutz / Proliferation Informationsflyer Wirtschaftsschutz in Sachsen-Anhalt Veröffentlicht im März 2015 Broschüre Wirtschaftsspionage Risiko für Unternehmen, Wissenschaft und Forschung Veröffentlicht im Juli 2014 nur als PDF-Datei verfügbar 178 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Publikationsliste Broschüre Proliferation - Wir haben Verantwortung Gemeinsame Broschüre des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Verfassungsschutzbehörden der Länder Veröffentlicht im März 2014 Gemeinsame Faltblätter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Verfassungsschutzbehörden der Länder: Wirtschaftsschutz. Das sollten Sie wissen. Elektronische Angriffe. Gefahren für Informationsund Kommunikationstechnik. Sicherheitslücke Mensch. Gefahr durch Innentäter. Social Media. Risiken durch soziale Netzwerke. Social Engineering. Informationsbeschaffung durch soziale Manipulation. Geschäftsreisen. Sicherheit bei Auslandsreisen. Personalauswahl. Loyalität als Sicherheitsgewinn. Besuchermanagement. Umgang mit Besuchern und Fremdpersonal. Know-how-Schutz. Identifizieren. Bewerten. Schützen. Fokus Wissenschaft. Gefahren für Forschung und Lehre. Industrie 4.0. Herausforderungen neuer Technologien. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 179 Publikationsliste Tagungsdokumentation Wirtschaftsschutztag Sachsen-Anhalt - Effizienter Schutz für Unternehmen im Inund Ausland 1. Sachsen-anhaltischer Wirtschaftsschutztag am 16. September 2015 in Barleben Veröffentlicht im Juni 2016 Tagungsdokumentation Wirtschaftsschutztag Sachsen-Anhalt - Gut geschützt ist schwer gehackt 2. Sachsen-anhaltischer Wirtschaftsschutztag am 25. Oktober 2017 in Halle (Saale) Veröffentlicht im August 2018 180 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 Verteilerhinweis Dieser Bericht wird vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit herausgegeben. Er darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern während des Wahlkampfes zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich sind insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen und an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass sie als Parteinahme des Herausgebers zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zugegangen ist. Erlaubt ist jedoch den Parteien, die Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 = 2 SACHSEN-ANHALT Ministerium für Inneres und Sport