Verfassungsschutzbericht 2015 Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt I II Vorwort Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, das Berichtsjahr 2015 war insbesondere geprägt von der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen. Dies stellte für unser Land eine logistische und organisatorische Herausforderung dar und ich freue mich, dass sie gelungen ist. Daran mitgewirkt haben viele Landesbedienstete, Mitarbeiter der Hilfsorganisationen und noch mehr ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger, denen mein herzlicher Dank gilt. Daneben gab es aber auch Besorgnis erregende Stimmungen und Verhaltensweisen; die fremdenfeindliche, rassistische und menschenverachtende Agitation im Land hat zugenommen. Damit ist eine sicherheitsbehördliche Relevanz gegeben, der wir verantwortungsvoll, konsequent aber auch mit Augenmaß begegnen werden. Besondere Aufmerksamkeit verdient, dass die aktuelle Lage auch Gefahren aus dem Bereich des islamistischen Extremismus birgt. Auch in Sachsen-Anhalt mussten wir feststellen, dass zwei junge Mädchen in das vom "Islamischen Staat" kontrollierte Gebiet gereist sind. Aus verschiedenen Bundesländern gibt es Hinweise und Erkenntnisse, dass salafistische Extremisten gezielt Flüchtlinge ansprechen, um sie für ihre Ideologie und ihre Ziele zu gewinnen. Hier sind die Sicherheitsbehörden und insbesondere der Verfassungsschutz herausgefordert, Entwicklungen zu beobachten und Gefährdungslagen zu erkennen und aufzuklären. III Vorwort Maßgeblich versuchten jedoch - wie dieser Verfassungsschutzbericht zeigt - vor allem Rechtsextremisten im Land, aus den Geschehnissen des vergangenen Jahres Kapital zu schlagen. Die Bekämpfung des Rechtsextremismus stellt daher weiter einen besonderen Arbeitsschwerpunkt der Landesregierung SachsenAnhalts im Bereich der Inneren Sicherheit dar. Dabei wird der Aufklärung und Information eine herausragende Bedeutung beigemessen. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat Ende vergangenen Jahres beschlossen, den Verfassungsschutz mit zusätzlichen Stellen auszustatten. Gerade durch die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Verfassungsschutzverbund gelingt es, ein umfassendes Lagebild zu erhalten und gemeinsame Strategien zu entwickeln, um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen. Zukünftig wird vor allem die gesellschaftliche Prävention zu stärken sein, um die Zahl der Extremisten zu reduzieren. Daran wirkt der Verfassungsschutz mit seinen Erkenntnissen und seiner Expertise mit. Dieser Verfassungsschutzbericht, der ein zusammenfassendes Bild zu den aktuellen Entwicklungen liefert, ist ein wichtiger Beitrag zur politischen Aufklärung der Menschen im Land über Bedrohungen für die Demokratie. Er soll ein Ansporn für die gesamte Gesellschaft sein, nicht nachzulassen in der Auseinandersetzung mit demokratiefeindlichen Gruppierungen und das demokratische Bewusstsein im Land stärken. Mein Dank gilt daher auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes, die mit ihrer Arbeit hierzu beitragen. Ihr Holger Stahlknecht Minister für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt IV Inhalt VeRFASSuNGSSchutZ IN SAchSeN-ANhALt Gesetzliche Grundlagen und Funktion 7 Schwerpunktaufgaben 8 Arbeitsweise 10 Öffentlichkeitsarbeit 11 Präventionsarbeit 12 Auskunftserteilung 14 RechtSextReMISMuS 15 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 21 Partei DIE RECHTE 32 Partei Der III. Weg 39 Europäische Aktion (EA) 41 Nationalsozialisten (Neonazis) 44 Artgemeinschaft 52 Junge Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) 54 Subkulturell geprägte Rechtsextremisten 56 MAGIDA 2.0 77 Rechtsextremismus im Internet 79 LINKSextReMISMuS 81 Autonome 84 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 90 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 92 Rote Hilfe (RH) 95 SIcheRheItSGeFÄhRDeNDe uND extReMIStISche BeStReBuNGeN VON AuSLÄNDeRN 98 Arbeiterpartei Kurdistans (Partiya Karkeren Kurdistan, PKK) 99 V Vorwort ISLAMIStISche uND ISLAMIStISchteRRORIStISche BeStReBuNGeN 105 Salafistische Bestrebungen 107 "Nordkaukasische Separatistenbewegung" 113 ScIeNtOLOGy-ORGANISAtION (SO) 116 SPIONAGeABWehR 118 Spionage als politisches Hilfsmittel 118 Informationsbeschaffung durch Spionage 119 Russische Nachrichtendienste 120 Chinesische Nachrichtendienste 120 Aktivitäten von Nachrichtendiensten im Kontext der Flüchtlingsbewegungen 121 Wirtschaftsschutz 122 Elektronische Angriffe 123 Proliferationsabwehr 124 Mitarbeit der Bevölkerung 125 GeheIMSchutZ 127 Allgemeines 127 Geheimschutz im öffentlichen Bereich 127 ANhANG 129 Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) 129 Strafund Gewalttatenstatistik 161 Stichwortverzeichnis 162 Abkürzungsverzeichnis 171 Registeranhang der extremistischen Organisationen 174 Publikationsliste 176 VI Verfassungsschutz In sachsen-anhalt VERFASSUNGSSCHUTZ IN SACHSEN-ANHALT Gesetzliche Grundlagen und Funktion Die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und soll den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder gewährleisten. Die Aufgaben des Verfassungsschutzes in unserem Bundesland nimmt das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt als Verfassungsschutzbehörde wahr. Der Verfassungsschutz informiert die Landesregierung und andere Stellen im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags. Diese sollen dadurch in die Lage versetzt werden, die erforderlichen Maßnahmen ergreifen zu können. Ebenso unterrichtet der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit über seine Aufgabenfelder (vgl. SS 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt; nachfolgend VerfSchG-LSA). Sie bestehen in der Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. fortwirkende Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungsund Abwehrdienste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere des Ministeriums für Staatssicherheit oder des Amtes für Nationale Sicherheit, im Sinne der SSSS 94 bis 99, 129 und 129a des Strafgesetzbuches, 3. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht im Geltungsbereich des Grundgesetzes, Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 7 Verfassungsschutz In sachsen-anhalt 4. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 5. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. Unter Bestrebungen im verfassungsschutzrechtlichen Sinn sind politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in oder für einen Personenzusammenschluss zu verstehen, die sich gegen die oben unter den Nummern 1., 4. und 5. genannten Schutzgüter richten. Ein Personenzusammenschluss besteht aus mehreren, gemeinsam handelnden Personen. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, gelten nur dann als Bestrebung und werden vom Verfassungsschutz beobachtet, wenn sie auf die Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut des VerfSchG-LSA erheblich zu beschädigen (vgl. SS 5 Abs. 1 VerfSchG-LSA). Voraussetzung für das Sammeln und Auswerten von Informationen ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für vorstehend genannte Bestrebungen oder Tätigkeiten. Für das Handeln der Verfassungsschutzbehörde ist es nicht erforderlich, dass eine konkrete Gefahr besteht oder eine begangene Straftat vorliegt. Der Verfassungsschutz wird bereits im Vorfeld konkreter Gefahren oder Straftaten tätig. Insbesondere darin kommt auch die Frühwarnfunktion des Verfassungsschutzes zum Ausdruck. Schwerpunktaufgaben Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung Eine Schwerpunktaufgabe des Verfassungsschutzes besteht im Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, mithin dem Schutz der nicht zur Disposition stehenden Elemente des Grundgesetzes (SS 4 Abs. 1 Nr. 1 und SS 5 Abs. 2 VerfSchG-LSA). 8 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 Verfassungsschutz In sachsen-anhalt Hierzu gehören * das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, * die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, * das Mehrparteienprinzip sowie das Recht auf Bildung und Ausübung der parlamentarischen Opposition, * die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, * die Unabhängigkeit der Gerichte, * der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und * die im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt konkretisierten Menschenrechte. Spionageabwehr Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde ist gemäß SS 4 Abs. 1 Nr. 3 VerfSchG-LSA auch die Spionageabwehr. Sie beschäftigt sich mit der Aufklärung, Abwehr und Verhinderung von Spionageaktivitäten fremder Nachrichtendienste. Auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland und Völkerverständigung Ein anderer Arbeitsschwerpunkt des Verfassungsschutzes ist die Beobachtung von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Dazu gehören in erster Linie gewaltbereite extremistische Gruppen mit Auslandsbezug, die von unserem Staatsgebiet aus gewaltsame Aktionen planen und vorbereiten, um die politischen Verhältnisse im Ausland, vordringlich in ihrem Herkunftsland, gewaltsam zu verändern und dadurch die staatlichen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den betroffenen Staaten beeinträchtigen (vgl. SS 4 Abs. 1 Nr. 4 VerfSchG-LSA). Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 9 Verfassungsschutz In sachsen-anhalt Sofern sich Bestrebungen gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker richten, unterliegen diese ebenfalls der Beobachtung durch den Verfassungsschutz (vgl. SS 4 Abs. 1 Nr. 5 VerfSchGLSA). Davon erfasst sind Personenzusammenschlüsse die darauf abzielen, konfessionelle oder ethnische Gruppen im Ausland zu bekämpfen. Geheimschutz/Sicherheitsüberprüfung Auf der Grundlage von SS 4 Abs. 2 VerfSchG-LSA wirkt die Verfassungsschutzbehörde auch im Rahmen des Geheimschutzes und des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes bei Sicherheitsüberprüfungen von Personen des öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichs mit. Sie berät zudem bei technischen Sicherheitsmaßnahmen. Arbeitsweise Bei seiner Informationserhebung stützt sich der Verfassungsschutz weitgehend auf offen zugängliches Material wie Zeitungen, wissenschaftliche Veröffentlichungen, Rundfunkberichte, Interviews, Parteiprogramme und offene Internetinhalte. Er darf Informationen auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln, insbesondere durch Einsatz von Vertrauenspersonen und Gewährspersonen, Observation, Bildund Tonaufzeichnungen und die Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen verdeckt erheben (vgl. SS 7 Abs. 3 VerfSchG-LSA). Zu den nachrichtendienstlichen Mitteln zählt auch die Brief,Postund Telefonkontrolle. Der hiermit verbundene Eingriff in das Grundrecht nach Artikel 10 GG ist nach Maßgabe des Artikel 10-Gesetzes zulässig. Die Verfassungsschutzbehörde erhebt, verarbeitet und nutzt die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten. Dies geschieht unter Beachtung des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt und der besonderen Regelungen des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt. 10 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 Verfassungsschutz In sachsen-anhalt Die Landesregierung unterliegt auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes der Kontrolle des Landtages. Diese Aufgabe nimmt die Parlamentarische Kontrollkommission wahr (vgl. SSSS 24 ff. VerfSchG-LSA). Für besondere Aufgaben des Verfassungsschutzes waren im Haushaltsplan 2015 im Einzelplan 03 insgesamt 584.300 Euro angesetzt. Der Verfassungsschutzbehörde standen im Berichtsjahr 101 Dienstposten/Arbeitsplätze zur Verfügung. Öffentlichkeitsarbeit Mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit unterstützt die Verfassungsschutzbehörde die geistig-politische Auseinandersetzung mit extremistischem und terroristischem Gedankengut und dient damit dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Regierung und Parlament, aber auch Bürgerinnen und Bürger werden so über Aktivitäten und Absichten verfassungsfeindlicher Organisationen informiert. Verfassungsschutzbericht Die Verfassungsschutzbehörde erfüllt mit diesem Bericht ihre gesetzlichen Unterrichtungspflichten, die in SS 15 Abs. 1 und 2 VerfSchG-LSA normiert sind. Bitte beachten Sie folgende redaktionelle Hinweise: * Soweit der Verfassungsschutzbericht einzelne Gruppierungen namentlich darstellt, handelt es sich - sofern nicht anders erwähnt - um Fälle, bei denen die vorliegenden Erkenntnisse in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele im Sinne des SS 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA verfolgt, es sich mithin um eine extremistische Gruppierung handelt (siehe Registeranhang). Allerdings erwähnt der Verfassungsschutzbericht nicht alle Beobachtungsobjekte der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt. Die Nennung lediglich extremistisch beeinflusster Gruppierungen dient dem Verständnis des sachlichen Zusammenhangs. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 11 Verfassungsschutz In sachsen-anhalt * Hinweise auf Geschehnisse außerhalb Sachsen-Anhalts sind in diesen Bericht aufgenommen, sofern sie für das Verständnis des Gesamtzusammenhangs erforderlich sind. * Die in Anführungszeichen gefassten Textteile sind, so es sich um Zitate handelt, in der Originalschreibweise wiedergegeben. * Die jeweiligen Mitgliederzahlen der Personenzusammenschlüsse sind zum Teil geschätzt und gerundet. * Personenund Funktionsbezeichnungen in diesem Bericht gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. Die Verfassungsschutzberichte der letzten fünf Jahre können im Internet unter der Adresse: www.mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz heruntergeladen oder bei der Verfassungsschutzbehörde kostenlos angefordert werden. Präventionsarbeit Die Extremismusprävention ist seit Jahren ein fester Bestandteil der Arbeit des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt. Die Verfassungsschutzbehörde informiert Landtag, Landesregierung, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Kommunen und weitere Behörden, um frühzeitig vor Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung zu warnen. Der Verfassungsschutz steht somit allen Menschen im Land als Informationsdienstleister zur Verfügung. Im Bereich der Spionageabwehr sowie des Wirtschaftsund Wissenschaftsschutzes bietet die Verfassungsschutzbehörde Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen Informationen und Hilfestellungen zum Schutz vor Spionage an. 12 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 Verfassungsschutz In sachsen-anhalt Ein weiteres Hauptaugenmerk gilt dem Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Aufgabenfelder des Verfassungsschutzes. Der beste Demokratieschutz sind informierte Menschen. Deshalb ist uns die Unterrichtung der Öffentlichkeit ein wichtiges Anliegen. Sie geschieht durch den jährlichen Verfassungsschutzbericht, öffentliche Vorträge und Fachtagungen sowie über unsere Internetseiten und auch über die Medien. Der Verfassungsschutz bietet im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages im Bereich der Präventionsund Öffentlichkeitsarbeit Vorträge über die verschiedenen Erscheinungsformen des politischen Extremismus sowie über Spionageaktivitäten fremder Mächte an. Von Veranstaltern kann dieses Angebot nachgefragt werden und Gastreferenten des Verfassungsschutzes können zu Veranstaltungen eingeladen werden. Das Vortragsangebot nutzen auch diverse Bildungseinrichtungen. Dem jeweiligen Veranstalter oder dem unterrichtsgestaltenden Lehrer obliegt die Einbindung in das eigene Veranstaltungsoder pädagogische Konzept. Die Vorträge bilden insoweit Beiträge zur Information und die Grundlage für weiterführende Diskussionen. Im Berichtsjahr konnten mit Vorträgen und Informationsveranstaltungen des Verfassungsschutzes insgesamt fast 2.000 Personen zu den Themenfeldern und Aufgaben des Verfassungsschutzes informiert werden. So veranstaltete das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt beispielsweise am 16. September mit den Industrieund Handelskammern (IHK) Magdeburg und Halle (Saale)-Dessau erstmals den "Wirtschaftsschutztag SachsenAnhalt." Bei der Veranstaltung waren mehr als 100 Teilnehmer anwesend. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 13 Verfassungsschutz In sachsen-anhalt Wünschen Sie weitere Informationen? Dann wenden Sie sich bitte direkt an uns: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Nachtweide 82 39124 Magdeburg Tel.: +49(0)391/567-3900 E-Mail: verfassungsschutz@mi.sachsen-anhalt.de oder besuchen Sie uns im Internet unter www.mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz Hier finden Sie weitere Informationen und unsere aktuellen Publikationen, die wir Ihnen auch am Ende dieses Berichts vorstellen. Auskunftserteilung Jeder Bürger kann unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten beantragen. Die Verfassungsschutzbehörde ist nach SS 14 Abs. 1 VerfSchG-LSA grundsätzlich verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Geht ein Ersuchen ein, wird der Ersuchende zunächst gebeten, eine Kopie seines Personalausweises oder eines entsprechenden Personendokuments zur Identitätsfeststellung zu übersenden. Dies soll die angefragte Person davor schützen, dass möglicherweise andere Personen in seinem Namen Auskunft verlangen und Daten gegebenenfalls an Unberechtigte übermittelt werden. Die Auskunft hat nach SS 14 Abs. 2 VerfSchG-LSA zu unterbleiben, wenn bestimmte, im Gesetz geregelte Ausschlussgründe vorliegen. Dies ist beispielsweise gegeben, wenn durch die Auskunftserteilung eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörde drohen würde. Im Berichtsjahr gab es 78 Auskunftsersuchen: Auskunft über die zur Person gespeicherten Daten 2 Negativauskunft, keine Daten gespeichert 64 Keine Bearbeitung mangels Identifizierung des Ersuchenden 12 Auskunftsersuchen insgesamt 78 14 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus RechtSextReMISMuS Der Rechtsextremismus zeigt sich in verschiedenen Erscheinungsformen. Der Verfassungsschutz nimmt eine an der Struktur ausgerichtete Klassifizierung in parteigebundene und parteiungebundene Rechtsextremisten vor. Die in Parteien organisierte rechtsextremistische Szene besitzt wegen der aktiven Teilnahme an der politischen Willensbildung eine höhere Wirkungskraft auf die Gesellschaft als andere Szenen. Gerade der parteigebundene Rechtsextremismus erfuhr mit den Neugründungen der Parteien "DIE RECHTE" im Jahr 2012 und "Der III. Weg" im Jahr 2013 eine Belebung. In Sachsen-Anhalt sind neben der bekannten "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) auch die jungen rechtsextremistischen Parteien "DIE RECHTE" und "Der III. Weg" wahrnehmbar. NPD und "DIE RECHTE" weisen Parteistrukturen auf. Sie unterhalten jeweils einen Landesverband und Kreisverbände. Die NPD hat etwa 220 Mitglieder im Land, "DIE RECHTE" rund 50. Die NPD verfügt über elf Kreisverbände, "DIE RECHTE" über drei. "Der III. Weg" organisiert die wenigen Parteimitglieder im "Stützpunkt Mittelland", der für den "Mitteldeutschen Raum" zuständig ist. "DIE RECHTE" rekrutiert ihre Mitglieder im Wesentlichen aus dem Neonazispektrum und fällt durch eine Vielzahl von öffentlichkeitswirksamen Aktionen, oftmals zwei bis drei pro Woche, auf. "DIE RECHTE" ist in der Lage, zumindest temporär Allianzen mit anderen Rechtsextremisten im Kontext der Asylthematik zu bilden. Das Wirken von sogenannten Neonazi-Kameradschaften trat im Berichtsjahr etwas in den Hintergrund. Neonazistische Personenzusammenschlüsse wie Kameradschaften, Aktionsgruppen, Bruderschaften oder namenlose "Freie Nationalisten" existieren fort. Mitunter geben sich diese Personenzusammenschlüsse auch militärische Bezeichnungen wie "Division", "Brigade" oder "Kampfbündnis". Ihre bisherigen Themenschwerpunkte, die in der Regel mit der Verherrlichung der NS-Zeit zu tun hatten, Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 15 rechtsextremIsmus traten in den Hintergrund. Bestimmend war weit überwiegend die Asylund Flüchtlingsthematik. Der parteiungebundene Rechtsextremismus modernisiert sich. Das hat Auswirkungen auf seine Strukturen und mitunter lösen sich Grenzen zu anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens auf. Ein Beispiel für diese Entwicklung ist die Gründung von sogenannten "Brigaden", die sich Mitte 2014 in Halle (Saale) und Bitterfeld-Wolfen gebildet haben. Die Gruppierungen stellen ein Konglomerat aus bekannten und unbekannten Rechtsextremisten sowie Hooligans dar, die sich organisatorisch und optisch der Rockerszene angepasst haben. Die Wortwahl "Brigade" deutet auf eine militärische und gewaltbereite Ausrichtung hin. Gerade dieser Bereich des Rechtsextremismus ist ein Schwerpunkt der Beobachtung. Das Gesamtpotenzial der erkannten aktiven, also zielund zweckgerichtet handelnden Rechtsextremisten für das Jahr 2014 lag bei rund 1.300 Personen. Im Berichtsjahr muss ein Anstieg konstatiert werden. Das Personenpotenzial entwickelte sich wie folgt: Rechtsextremisten1 2014 2015 Parteigebundener Rechtsextremismus 280 280 (Parteien) Parteiungebundener Rechtsextremismus 340 390 Weitgehend unstrukturierter, meist 700 800 subkulturell geprägter Rechtsextremismus Summe: 1320 1470 Gesamt (nach Abzug der 1300 1400 Mehrfachmitgliedschaften) Die subkulturell geprägte, gewaltbereite rechtsextremistische Szene bleibt ein wichtiges Beobachtungsfeld des Verfassungsschutzes. Dieses Spektrum bildet die größte Gruppe im rechtsextremistischen Personenpotenzial. Diese Gruppe zeichnet im 1 Zahlen zum Teil geschätzt und gerundet. 16 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus Wesentlichen für die rechtsmotivierten Strafund Gewalttaten verantwortlich. Die Fallzahlen der politisch motivierten Kriminalität -rechtsbewegen sich im Berichtsjahr deutlich über dem Niveau des Vergleichszeitraums. Die Zahl der Straftaten, die in unmittelbarer Kausalität zu einer Asylbewerberund Flüchtlingsunterkunft stehen, ist drastisch gestiegen. In allen Spektren des Rechtsextremismus, in Parteien und Organisationen, in Kameradschaften und "Kampfbündnissen" oder in der von Subkultur gekennzeichneten Szene sind Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Nationalismus ideologische Kernelemente. Insbesondere der Krieg in Syrien und im Irak führt dazu, dass immer mehr Menschen ihre Heimat verlassen und auch in Deutschland Schutz suchen. Die virtuelle Anti-Asyl-Agitation besitzt für die rechtsextremistische Szene angesichts der gesamtgesellschaftlichen Debatte derzeit höchste Priorität. Dabei kommt dem Internet eine immer wichtigere Bedeutung zu, denn es dient als wichtige Informationsund Kommunikationsdrehscheibe auch für entsprechende Propaganda, die allerdings nicht im virtuellen Raum verbleibt. In ganz Deutschland ist ein Anstieg von Gewaltbereitschaft und demonstrativen Aktionen, insbesondere im Bereich des Rechtsextremismus, festzustellen. Die schnell steigende Zahl der Asylsuchenden im Berichtsjahr beeinflusste auch die Sicherheitslage in Sachsen-Anhalt. Die rechtsextremistischen Gruppierungen und Parteien verbreiten vorzugsweise in den sozialen Netzwerken ihre fremdenfeindlichen Botschaften (zum Beispiel "Schluss mit der volkszerstörerischen Asylpolitik der Bundesregierung", "Asylflut stoppen!") sowie entsprechende "asylkritische" Forderungskataloge. Zugleich mobilisieren sie für Anti-Asyl-Agitationsformen der verschiedensten Art (zum Beispiel Kundgebungen, Demonstrationen, Transparent-/Plakataktionen, Flugblattverteilungen).2 Darüber hinaus beflügelt der Anonymi- 2 Bildschirmkopie des Facebook-Auftritts der NPD, abgerufen am 30. November 2015. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 17 rechtsextremIsmus tätsfaktor der sozialen Netzwerke die Motivation von Rechtsextremisten, sich im Netz offen abschätzend, beleidigend bis hin zu strafrechtlich relevanter Form beispielsweise zur Asylpolitik oder zu Flüchtlingen zu äußern. Detailabsprachen zum Beispiel zur Planung und Organisation von Anti-Asyl-Veranstaltungen, in Einzelfällen aber auch zu Verabredungen von Straftaten, erfolgten zunehmend über Internet und soziale Medien, allerdings mit steigender Tendenz in zugangsbeschränkten oder verschlüsselten Bereichen von Kurznachrichtendiensten. Vor dem Hintergrund der aktuellen deutschen und europäischen Flüchtlingspolitik ist ein deutlicher Anstieg der als rechtsextremistisch einzuschätzenden Propaganda und Hetze im Netz auch in Sachsen-Anhalt zu verorten. Neben den vor allem in sozialen Netzwerken und Kurznachrichtendiensten festzustellenden Aussagen und Beiträgen von eindeutig der rechtsextremistischen Szene zuzuordnenden Personen und Organisationen sind es vermehrt auch Personen aus dem bürgerlichen Spektrum SachsenAnhalts, die sich zu entsprechenden Kommentaren verleiten lassen. Der Rechtsextremismus wird auch in der nächsten Zeit den Inlandsextremismus in Sachsen-Anhalt in quantitativer und qualitativer Hinsicht dominieren. Das rechtsextremistische Parteienspektrum hat sich breiter aufgestellt. Die Zahl der Neonazis hat sich im Land insoweit kaum verändert. Dieser Bereich unterliegt jedoch den größten Schwankungen, da hier immer wieder Veränderungen in struktureller Art festzustellen sind. Diese Tendenz wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen. Die Neonaziszene ist auch das extremistische Spektrum, das am stärksten vom Internet beeinflusst wird. Der virtuelle Raum wird zunehmend bestimmenden Einfluss auf die weitere Entwicklung des Rechtsextremismus nehmen. Es ist zu beobachten, dass das Internet nicht nur zur Verbreitung von verfassungsfeindlichen Botschaften und zur Mitteilung von Terminen und programmatischen Schriften genutzt wird, sondern auch verstärkt zur Gründung neuer Strukturen, die nach einer virtuellen Anlaufzeit später in die "Realwelt" treten und dann dort aktiv werden. Dieser Trend wird sich fortsetzen. 18 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus Die Sicherheitsbehörden stehen ebenso wie die gesamte Gesellschaft vor großen Herausforderungen im Kontext der Asylund Flüchtlingssituation und daraus resultierender beziehungsweise darauf reagierender rechtsextremistischer Agitation und Aktion. Das Thema wird die Gesellschaft und die Sicherheitsbehörden auf lange Sicht weiter beschäftigen. Deshalb wird der Verfassungsschutz mehr denn je bei der Beurteilung gesellschaftlicher Prozesse, die im Zusammenhang mit der Sicherung der freiheitlichen Grundordnung stehen, eine wichtige Rolle spielen. Im Oktober 2015 hat der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt in seiner Funktion als Frühwarninstitution des demokratischen Gemeinwesens darauf aufmerksam gemacht, dass ausländerfeindliche und xenophobe Einstellungen, die bislang im Rechtsextremismus zu verorten waren, nunmehr auch vermehrt in nichtextremistischen Kreisen der bürgerlichen Mitte ankommen. Zum klassisch rechtsextremistisch zu bezeichnenden und damit klar verfassungsfeindlich handelnden Spektrum traten seit Ende 2014 auch in Sachsen-Anhalt verstärkt rechtspopulistische Bewegungen und Organisationen hervor. Der Begriff des Rechtspopulismus ist allgemeinhin schwer zu fassen, weil die Grenzen zum traditionellen rechtsextremistischen Spektrum und zum Konservativismus fließend sind. Rechtspopulismus unterliegt nicht der Beobachtung des Verfassungsschutzes. Anders als die rechtsextremistischen und in Teilen neonazistisch gesinnten Parteien verzichtet der Rechtspopulismus auf ein völkisch geprägtes Weltbild. Anstelle des klassischen rechtsextremistischen Rassismus dominiert eher ein kultureller Rassismus. Auch lehnt der Rechtspopulismus die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht in Gänze oder pauschal ab, sondern greift tendenziell einzelne Elemente eines demokratischen Gemeinwesens wie den Pluralismus, den Minderheitenschutz oder die Religionsfreiheit an. Rechtspopulisten machen sich Ängste der Bevölkerung vor Modernisierung und Umbrüchen wie der Globalisierung oder den aus ihrer Sicht entfesselten Zustrom von Asylsuchenden zu Eigen und instrumentalisieren oder schüren diese für ihre eigenen Zwecke. Sie verstehen sich als Kümmerer und Mahner, ohne selbst in der Verantwortung zu stehen. 3 3 Zum Begriff des Rechtspopulismus liegt umfangreiche Literatur vor. Vgl. u.a. Decker, Frank: Der neue Rechtspopulismus, Opladen, 2004 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 19 rechtsextremIsmus Dieser Trend setzte sich im Berichtsjahr fort. Träger dieser Bewegung sind neben Rechtsextremisten beispielsweise die Ableger der rechtspopulistischen PEGIDA4-Bewegung. In Sachsen-Anhalt hat sich mit MAGIDA eine solche Protestbewegung zum Anfang des Berichtsjahres manifestiert. Ihre Anhänger demonstrieren seitdem regelmäßig montags im Innenstadtgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg. Im Laufe des Jahres waren Radikalisierungstendenzen bei MAGIDA festzustellen. Diejenigen, die keine Berührungsängste zum Rechtsextremismus aufwiesen und Rechtsextremisten als Verbündete betrachteten, riefen "MAGIDA 2.0" ins Leben. Bei "MAGIDA 2.0" ist eine Verflechtung bis hin zur offenen Zusammenarbeit mit NPD und "DIE RECHTE" zu beobachten. "MAGIDA 2.0" unterliegt daher auch der Beobachtung durch den Verfassungsschutz.5 4 Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes (PEGIDA), seit Herbst 2014. 5 Siehe Seite 77. 20 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Landesverband Sachsen-Anhalt Sitz Landesverband: postalisch Berlin Verbreitung Bundesverband: Berlin Gründung Landesverband: 1990 (als Landesverband "Mitteldeutsche Nationaldemokraten") Bundesverband: 1964 Struktur Landesvorsitzender: Peter WALDE Repräsentanz (seit 2011) Kreisverbände: Magdeburg, Halle, Wittenberg, Altmark, Saalekreis, Börde, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Harz, Anhalt-Bitterfeld, Salzland 21 Mandatsträger in den Kommunalvertretungen Sachsen-Anhalts6 Unterorganisationen: "Junge Nationaldemokraten" (JN), "Ring Nationaler Frauen" (RNF), "Kommunalpolitische Vereinigung" (KPV) Mitglieder Land: 220 (2014: 250) Anhänger Bund: 5.200 (2014: 5.200) VeröffentWeb-Angebot: www.npd-sachsen-anhalt.de7 lichungen 6 Stand Ende des Berichtsjahres. 7 Internetseite der NPD Sachsen-Anhalt, abgerufen am 23. März 2016. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 21 rechtsextremIsmus "Deutsche Stimme"8 - Zeitung des Bundesverbandes (monatlich), keine landesweiten oder lokalen Publikationen Kurzportrait Rechtsextremistische Partei, die die Demokratie Ziele in Deutschland beseitigen will und für eine rassistische, antisemitische, revisionistische und fremdenfeindliche Ideologie eintritt, sich auf die Ideologie des historischen Nationalsozialismus bezieht und eine enge Zusammenarbeit mit der gewaltbereiten Neonazi-Szene pflegt. Finanzierung Staatliche Parteienfinanzierung, Mitgliedsbeiträge und Spenden Grund der Beobachtung Die NPD strebt die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an. An ihre Stelle will die Partei einen autoritär geführten Staat setzen, in dem sich der Einzelne der Gemeinschaft unterzuordnen hat. Das ideologische Kernelement ist die Vorstellung einer ethnisch homogenen "Volksgemeinschaft". In einer solchen Gesellschaft kommt eine Person nur dann in den Genuss der Gemeinschaft, wenn sie durch ihre Abstammung entsprechend qualifiziert ist. Die NPD verfolgt eine rechtsextremistische Ideologie, die sich vor allem durch Fremdenfeindlichkeit und Rassismus auszeichnet. Die fremdenfeindliche Agitation der Partei belegt Minderheiten pauschal mit Negativeigenschaften und diffamiert diese als Bedrohung für die einheimische Bevölkerung. Die NPD glorifiziert in Beiträgen der "Deutschen Stimme" den historischen Nationalsozialismus. Es werden nicht nur antisemitische Äußerungen wiedergegeben, sondern auch der Holocaust oder die Zahl der Opfer des Nationalsozialismus bezweifelt und beschönigt. 8 herausgegeben von der NPD-eigenen "Deutsche Stimme-Verlagsgesellschaft mbH" 22 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus ereignisse und entwicklungen im Berichtszeitraum Die NPD legte auch im Berichtsjahr ihren Agitationsschwerpunkt auf die Asylund Flüchtlingsthematik. Die wachsenden Proteste gegen die deutsche Flüchtlingspolitik nutzt die Partei, um gegen Flüchtlinge zu hetzen und Ängste zu schüren. Mit dem Slogan "Das Boot ist voll" oder dem alten NPD-Spruch "Wir sind nicht das Sozialamt der Welt" versucht die NPD, Hass gegen Flüchtlinge zu säen. In diesem Sinne * organisierte sie fremdenfeindliche Veranstaltungen, * beteiligte sich an bürgerlichen Protestaktionen oder * störte sie Aktionen, die sich für Flüchtlinge engagieren, in der Hoffnung, für die 2016 anstehende Landtagswahl davon profitieren zu können. Flüchtlingspolitik / Asylthematik Anfang des Jahres beabsichtigte der Burgenlandkreis in Elsteraue, Ortsteil (OT) Tröglitz, eine wohnraumstrukturierte Gemeinschaftsunterkunft für Asylbegehrende einzurichten. Dagegen regte sich in der Gemeinde deutlicher Protest. Zwischen dem 4. Januar und dem 15. März fanden dort neun sogenannte "Abendspaziergänge" mit anschließender Kundgebung unter dem Motto "Kein Asylheim in Tröglitz" statt. An diesen Veranstaltungen nahmen jeweils zwischen 70 und 200 Personen teil. In Redebeiträgen wurde die Asylpolitik in Deutschland kritisiert und der Unmut über den Staat zum Ausdruck gebracht. Die Veranstaltungen wurden von Steffen THIEL (Zeitz, Burgenlandkreis), Pressesprecher des NPD-Landesverbandes und Kreistagsmitglied des Burgenlandkreises, angemeldet. Der massive Protest führte zum Rücktritt des Ortsbürgermeisters von Tröglitz am 5. März. Die für den 8. März angemeldete Route des achten "Abendspaziergangs" sollte vor dessen Privathaus enden. Der Bürgermeister fühlte sich und seine Familie angesichts der bereits durchgeführten und angekündigten Aktionen von den Maßnahmen der Verwaltung nicht hinreichend geschützt und trat daher zurück. Der neunte "Abendspaziergang" am 15. März mit rund 180 Teilnehmern war die vorläufig letzte Protestkundgebung in Tröglitz. Zum Rücktritt des Tröglitzer BürgermeiVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 23 rechtsextremIsmus sters ließ der NPD-Landesverband auf seiner Internetseite verlauten: "Kreisrat zwingt Bürgermeister zum Rücktritt". Seit dem 13. September hat THIEL unter dem Motto "Friedenspolitik statt Flüchtlingsströme" ebenfalls wöchentliche Kundgebungen in Kretzschau (Burgenlandkreis) organisiert. Ausgangspunkt war eine geplante Unterkunft für Flüchtlinge in der dortigen Jugendherberge. THIEL griff damit die Proteste, die er seinerzeit im nahegelegenen Tröglitz initiierte, wieder auf. In Reaktion auf eine bürgerliche Kundgebung unter dem Motto: "Hört auf Ungerechtigkeit zu legitimieren und legitimiert Gerechtigkeit für Geflüchtete" am 16. April in der Lutherstadt Wittenberg störten sechs Personen aus dem rechtsextremistischen Spektrum, darunter ein NPD-Stadtrat, die Versammlung und verteilten auf dem Markt Handzettel mit der Aufschrift "Asylflut stoppen" und "Asyl macht arm". Am 11. Dezember fand in Zeitz (Burgenlandkreis) eine Kundgebung mit anschließendem Aufzug unter dem Motto "Friedenspolitik statt Flüchtlingsströme" statt. An der Versammlung nahmen 70 Personen teil. THIEL war Anmelder dieser Veranstaltung. Unter den Teilnehmern waren Andreas KARL (Billroda, Burgenlandkreis, Beisitzer im Landesvorstand der NPD), sowie die bereits bekannte Klientel aus Kretzschau. Weitere Veranstaltungen unter organisatorischer Mitwirkung von NPD-Mitgliedern fanden unter anderem seit Anfang Oktober wöchentlich in Dessau-Roßlau statt. Als stellvertretender Anmelder und auch als Veranstalter der Kundgebungen "Nein zum Asylantenheim in Roßlau" fungiert der stellvertretende NPD-Landesvorsitzende Thomas GREY (Dessau-Roßlau). Nennenswert ist auch die Versammlung am 13. Oktober zum Thema "Nein zum Asylantenheim in Roßlau" in Dessau-Roßlau, OT Roßlau. An dieser nahmen bis zu 270 Personen teil, darunter 30 Angehörige der rechtsextremistischen Szene. Der NPD-Bundesvorsitzende, Frank FRANZ (Saarland), hielt eine Rede. Am 7. November führte die NPD in der Lutherstadt Wittenberg (Landkreis Wittenberg) eine Kundgebung mit anschließendem 24 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus Aufzug durch die Innenstadt zum Thema "Unsere Stadt unsere Heimat. Asylflut stoppen" durch. Unter den Rednern befanden sich der Landesvorsitzende WALDE (Hecklingen, OT Schneidlingen) und sein Stellvertreter GREY. Angaben des NPD-Landesverbandes zufolge brachte der "Unmut über die Flüchtlingskrise" mehr als 500 Teilnehmer zusammen. Am 14. November fand in Havelberg (Landkreis Stendal) eine versammlungsrechtliche Aktion des bürgerlichen Spektrums zum Thema "Bürgerbewegung Havelberg gegen Asyl" statt, an der sich 60 Personen beteiligten, darunter der Landesvorsitzende WALDE und zwei Vertreter des Landesverbandes der NPD. Landtagswahl 2016 / Wahlkampf Die NPD begann mit den Vorbereitungen für den Landtagswahlkampf relativ früh und versprach sich aufgrund der von ihr in den Fokus gerückten Themen Asylund Flüchtlingspolitik, insbesondere von den prognostizierten Zuwächsen der "Alternative für Deutschland" (AfD) und islamkritischer Bündnisse, zu profitieren. Einer Facebook-Meldung des Landesverbandes konnte entnommen werden, dass am 11. April ein Landesparteitag in Tangerhütte (Landkreis Stendal) stattgefunden hat. Teilnehmer war neben dem Berliner Landesvorsitzenden der NPD, Sebastian SCHMIDTKE, auch der Parteivorsitzende FRANZ. Das Hauptaugenmerk galt der Aufstellung der Landesliste zur Landtagswahl 2016 in Sachsen-Anhalt, die sich wie folgt darstellte: 1. Peter WALDE 2. Thomas GREY 3. Andreas KARL 4. Heiko KRAUSE (Tangerhütte, Landkreis Stendal) - später zurückgezogen - 5. Steffen THIEL und 6. Gustav HAENSCHKE (Magdeburg). Insgesamt wurden 18 Kandidaten auf der Landesliste benannt. Unter dem Slogan "Wir kämpfen für deutsche Interessen in Sachsen-Anhalt" wurden die ersten fünf Kandidaten zur Landtagswahl in einem Kurzporträt im Internet vorgestellt. Am 17. Oktober führte der Landesverband eine Wahlkampfauftaktveranstaltung in Tangerhütte durch. Der Landesvorsitzende und SpitzenkandiVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 25 rechtsextremIsmus dat der NPD WALDE sowie der Wahlkampfleiter SCHMIDTKE stellten sich zu Beginn der Veranstaltung vor. Der Fraktionsvorsitzende der NPD im Landtag Mecklenburg-Vorpommern Udo PASTÖRS und der Europaabgeordnete Udo VOIGT (Berlin) sicherten dem Landesverband ihre Unterstützung im Wahlkampf und nach dem Einzug in den Magdeburger Landtag zu. An der Veranstaltung, auf der auch ein Liedermacher auftrat, nahmen nach eigenen Angaben 150 Personen teil. Der NPD-Landesverband versuchte mittels des Themas "Asyl" vermehrt im Wahlkampf mediale Aufmerksamkeit zu erlangen und für den eigenen politischen Standpunkt zu werben. Einer Internetmeldung des Landesverbandes von Ende November zufolge ging die NPD mittels "Flaggschiff"9 auf Wahlkampftour in Sachsen-Anhalt. An der ersten Tour im Oktober nahm neben dem Bundesorganisationsleiter SCHMIDTKE auch der Bundesvorsitzende teil. Veranstaltungen unter dem Motto "Mit Vollgas in den Landtag - NPD wählen" fanden statt am ** 12. Oktober in Haldensleben, Oschersleben * (Landkreis Börde) und Stendal, ** 13. Oktober in der Landeshauptstadt Magdeburg (3x), ** 14. Oktober in Halberstadt und Quedlinburg * (Landkreis Harz) und ** 15. Oktober in Halle (Saale), Merseburg und Naumburg (Saale). Eine weitere Tour führte im November unter anderem durch Genthin (Jerichower Land), Querfurt (Saalekreis) und die Lutherstadt Eisleben (Landkreis Mansfeld-Südharz). Die Redner KARL, GREY und WALDE setzten ihren Agitationsschwerpunkt nach wie vor auf die Asylund Flüchtlingsthematik. Die Veranstaltungen der Wahlkampftour fanden in der Bevölkerung kaum Resonanz. 9 Ein für Wahlkampfzwecke umgebauter Lkw. 26 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus Wahlkampfveranstaltungen im Kontext der Asylund Flüchtlingspolitik Nachfolgend angeführt sind die im Berichtszeitraum bekannt gewordenen Aktionen: * Kreisverband Börde - Flugblattverteilung "Asylflut Stoppen" und "Deutsche helfen Deutschen" am 23. Juni in Rottmersleben und am 25. Juni in Bottmersdorf / Klein Germersleben. * Kreisverband Börde - 25. Juni, Flugblattverteilung in Oschersleben - "Erst kommt mein Volk, dann all die Anderen vielen - Erst meine Heimat, dann die Welt". * Ortsbereichsgruppe Weißenfels (Burgenlandkreis), Verteilung im Juli in 13 umliegenden Ortschaften - Flugblätter unter dem Motto "Asylbetrug ist kein Menschenrecht". * Am 21. Juli gab der Landesverband auf seiner FacebookSeite bekannt, dass die erste Wahlkampfphase starte. Mit Hilfe zahlreicher parteiloser Unterstützer würden in und um Dessau-Roßlau zunächst an 20.000 Haushalte Flugblätter "Asylbetrug macht uns arm" und Steckbriefe der fünf Spitzenkandidaten zur Landtagswahl verteilt. * Eine weitere Flugblattverteilung fand am 5. August in Quedlinburg statt. Anlass: Einrichtung einer Außenstelle der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber". * Am 22. August versammelten sich mehrere führende Mitglieder der NPD Sachsen-Anhalt in Halle (Saale), Stadtteil Trotha, um vor der geplanten "Zentralen Aufnahmestelle" Flugblätter unter dem Motto "Asylbetrug macht uns arm" zu verteilen. * Mitglieder der NPD verteilten im September in Hillersleben (Landkreis Börde) und umliegenden Ortschaften Handzettel mit Werbung der NPD für den Landtagswahlkampf. * Am 29. September nahmen an einer Einwohnerversammlung zum Thema "Unterbringung von Asylbewerbern im Dessauer OT Roßlau" neben etwa 750 Bürgern auch etwa 50 Personen der örtlichen rechtsextremistischen Szene, darunter der NPD-Stadtrat GREY, teil. Diesem wurde das Mikrofon abgeschaltet, da er nach Meinung des Veranstalters die Versammlung zum Wahlkampf und nicht zur Fragestellung nutzte. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 27 rechtsextremIsmus "Kommunalpolitische Vereinigung" (KPV) der NPD Die KPV wurde 2003 als Unterorganisation gegründet und soll unterstützend und koordinierend dazu beitragen, Aktivitäten der NPD auf lokaler und kommunaler Ebene zielgerichteter und aussagekräftiger zu gestalten. Einer Internetmeldung der KPV zufolge fand am 25. Januar auf einer Vollversammlung im Süden Sachsen-Anhalts die Wahl eines neuen Vorstands statt. Neu im Vorstand ist Hans PÜSCHEL (Teuchern, OT Krauschwitz, Burgenlandkreis) dessen Aufgabe es künftig sein soll, wieder öfter Beiträge auf der Internetseite der KPV zu platzieren. Auf der Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) erließ die Medienanstalt Sachsen-Anhalt einen Bußgeldbescheid in Höhe von 24.750 Euro und damit verbundene Gebühren für das Verfahren in Höhe von 1.237,50 Euro gegen das KPV-Vorstandsund NPD-Fraktionsmitglied im Kreistag des Burgenlandkreises PÜSCHEL. Begründet ist der Bescheid im Wesentlichen damit, dass PÜSCHEL als Anbieter des Telemediums www. hans-pueschel.info mindestens seit dem 29. April 2014 folgende Ordnungswidrigkeiten begangen haben soll: * Vorsätzliches Verwenden von Kennzeichen verfassungswid- * riger Organisationen, * * vorsätzliches Verbreiten von Inhalten, die eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung, die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören, leugnen oder verharmlosen * vorsätzliches Verbreiten mehrerer Verlinkungen auf indizier- * te Webangebote und * fahrlässiges Unterlassen der Bestellung eines Jugendschutz- * beauftragten. In einem auf seiner Internetseite veröffentlichten Artikel "Medienanstalt S-A will 26.000 EUR Bußgeld!" thematisiert PÜSCHEL den Bescheid. Er widerspricht der Tatsache, dass er Anbieter des genannten Telemediums sei. Er habe deshalb auch nicht die behaupteten Ordnungswidrigkeiten begangen. Auf Grund der Weigerung PÜSCHELs, das Bußgeld zu begleichen, ist das Verfahren 28 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus an das zuständige Gericht in Halle (Saale) abgegeben worden. 10 PÜSCHEL nutzt die Internetseite für seine "kruden" Gedanken und zur Selbstdarstellung. Seine Beiträge sind weitgehend antisemitisch und revisionistisch; sie zeigen volksverhetzenden Charakter und mitunter eine Wesensverwandtschaft zum historischen Nationalsozialismus. Junge Nationaldemokraten Die JN Magdeburg organisierten eine Mahnwache für den 13. Februar in Magdeburg unter dem Motto "Wir Gedenken den Bombenopfern von Dresden". An ihr beteiligten sich sechs Neonazis. Sie postierten sich hinter einem Transparent mit der Aufschrift "Dresden 13.02.45 Wir gedenken in Magdeburg". Des Weiteren wurden schwarze Fahnen gezeigt und Kerzen aufgestellt. Sonstiges An den wöchentlich am Montag stattfindenden "MAGIDA -2.0."-Veranstaltungen in Magdeburg11 beteiligen sich auch Mitglieder der NPD, sowohl aus dem Landesals auch aus dem Bundesverband. Auf den Facebook-Seiten des Landesverbandes und des Kreisverbandes Magdeburg wurde intensiv zur Teilnahme an den MAGIDA-Veranstaltungen aufgerufen. Als Redner traten unter anderem auf: ** Karl RICHTER (Mitarbeiter des "Europabüros" der NPD, * Bayern), ** Sigrid SCHÜßLER (ehemaliges Mitglied der NPD, Bayern), ** Peter WALDE, ** Heidrun WALDE (Mitglied im Landesvorstand Sachsen-Anhalt und Vorstand im "Ring Nationaler Frauen" (RNF12)), ** Sebastian SCHMIDTKE. Mitglieder des NPD-Kreisverbandes Magdeburg waren regelmäßig anwesend. 10 Eine Entscheidung lag zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht vor. 11 Siehe Seite 77. 12 Unterorganisation der NPD. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 29 rechtsextremIsmus Bewertung, tendenzen, Ausblick Vor dem Hintergrund der starken Zunahme der Zahl von Asylsuchenden und Flüchtlingen in den letzten Jahren und der damit verbundenen Notwendigkeit, in zahlreichen Regionen entsprechende Unterkünfte neu zu errichten oder zu reaktivieren, ist seit Mitte 2013 im deutschen Rechtsextremismus wieder eine verstärkte Fokussierung auf die Asylproblematik festzustellen. Entsprechend bildet das Thema aktuell einen zentralen Agitationsschwerpunkt der gesamten Szene. Ziel ist es dabei, vorhandene Ressentiments und Ängste in der Bevölkerung zu verstärken und zu instrumentalisieren, um letztlich Anknüpfungspunkte an das bürgerliche Spektrum herzustellen. Im Zusammenhang mit dem anstehenden NPD-Verbotsverfahren ist zu beobachten, dass die NPD bestrebt ist, in ihren Äußerungen zur Asylund Ausländerthematik eine gewisse Mäßigung zu üben, um ihre menschenverachtende und demokratiefeindliche Ideologie und Aggressivität zu verschleiern. Sie versucht mittels kleinerer eigener Veranstaltungen oder durch Teilnahme an Veranstaltungen, beispielsweise der GIDA-Bewegung, Wähler zu gewinnen. Mit Blick auf die Landtagswahl 2016 in Sachsen-Anhalt hat der Landesverband mit Unterstützung der Bundespartei seine Aktivitäten deutlich intensiviert. So versucht die NPD offensichtlich, als "Kümmerer" für die Belange der Bürger aufzutreten und asylkritische Bürger als Wähler für die Partei zu gewinnen. Der Versuch, in Teilen der Bevölkerung die vorhandene Angst vor "Überfremdung" und "Islamisierung" zu verstärken, um den Einzug in den Landtag zu erlangen, scheiterte.13 Der NPD-Landesverband Sachsen-Anhalt hat zum einen mit einem stagnierenden Mitgliederbestand und eingefahrenen Strukturen zu kämpfen und zum anderen tritt die Partei "DIE RECHTE" der NPD als Konkurrent im Land entgegen. Offen ist, wie die NPD darauf reagiert. Möglich wären zwei unterschiedliche Rich13 Die NPD erhielt zur Landtagswahl am 13. März 2016 21.230 der Zweitstimmen (1,9 Prozent). 30 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus tungen: Entweder sie versinkt in der Bedeutungslosigkeit oder es gelingt ihr, sich personell und strukturell neu aufzustellen. Thematisch wird die Flüchtlingspolitik weiter einen großen Teil ihrer Agitation einnehmen. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 31 rechtsextremIsmus Partei "DIe Rechte" Sitz Landesverband: Oranienbaum-Wörlitz Verbreitung (Landkreis Wittenberg) Bundesverband: Parchim (MecklenburgVorpommern) Gründung Landesverband: 30. November 2014 Bundesverband: 27. Mai 2012 Struktur Landesvorsitzender: Roman GLEIßNER Repräsentanz (Oranienbaum-Wörlitz) Bundesvorsitzender: Christian WORCH (Mecklenburg-Vorpommern) Kreisverbände: Magdeburg/Jerichower Land, Harz, Dessau-Roßlau/Wittenberg Mitglieder Land: unter 50 (2014: 25) Anhänger Bund: 650 (2014: 500) VeröffentWeb-Angebot: lichungen http://die-rechte.com http://www.rechte-sachsen-anhalt.com sowie wechselnde Facebook-Auftritte Kurzportrait In Hamburg von Mitgliedern der ehemaligen Ziele "Deutschen Volksunion" (DVU) gegründet, diese sind jedoch nicht mehr in der Partei präsent. Mitgliederstärkster Landesverband der Partei ist Nordrhein-Westfalen, dessen Mitglieder überwiegend den im August 2012 verbotenen neonazistischen Organisationen NWDO14, KS15 Hamm und KS Aachener Land angehörten. Fokussierung der Parteiarbeit auf die Flüchtlingspolitik. 14 "Nationaler Widerstand Dortmund". 15 KS steht für Kameradschaft. 32 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus Aktionsschwerpunkte sind Kundgebungen und in Sachsen-Anhalt Proteste gegen den politischen Gegner. Die Aufrechterhaltung des Parteienprivilegs bestimmt das Handeln. Neben Nordrhein-Westfalen (Landesliste zur Bundestagswahl) beteiligt sich die Partei an der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Finanzierung Mitgliedsbeiträge, Spenden Grund der Beobachtung Teile des Parteiprogramms sind stark nationalistisch geprägt. Zur "Wahrung der Identität" der Deutschen und zum Schutz des "deutschen Staatsvolkes" fordert "DIE RECHTE" beispielsweise ein "Zurückdrängen der Amerikanisierung" und anderer "übermäßiger fremder Einflüsse", die "Eindämmung ungezügelter Zuwanderung", die "Aufhebung der Duldung von Ausländern" sowie ein "Werbeverbot in ausländischen Sprachen". Das Parteiprogramm weist gebietsrevisionistische Züge auf: "Die Abtrennung der deutschen Gebiete östlich von Oder und Neiße als Kriegsfolge widerspricht völkerrechtlichen Grundsätzen. Wir wissen aber auch, dass nicht Gewaltanwendung, sondern nur friedliches Einvernehmen unter den Völkern eine Linderung oder auch Korrektur dieser Lage herbeiführen kann und darf". Die Forderung von Zahlungen wie Sozialleistungen, Kindergeld oder Müttergeld nur an Deutsche sind weitere fremdenfeindliche Positionen im Parteiprogramm. ereignisse und entwicklungen im Berichtszeitraum Landesverband Im Berichtsjahr waren die Aktivitäten des Landesverbandes geprägt von Kundgebungen und Aufzügen sowie Informationsständen, die sich im Wesentlichen auf die Agitation gegen Flüchtlinge, geplante Unterkünfte sowie die Konfrontation mit dem politisch linken Spektrum konzentrierten. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 33 rechtsextremIsmus Der Landesverband "DIE RECHTE" plante eine Kundgebung unter dem Motto: "Nein zu neuen Asylheimen" am 30. Mai vor der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) in Halberstadt. Der Landkreis Harz lehnte eine solche Aktion an diesem Standort ab; als Kundgebungsort wurde einvernehmlich der Fischmarkt im Zentrum von Halberstadt vereinbart. Die Veranstaltung mit 51 Teilnehmern verlief unter Beteiligung von Angehörigen der "Brigade Halle/Saale"16 störungsfrei. Unter Bezugnahme auf den Jahrestag des Arbeiteraufstandes vom 17. Juni 1953 in der DDR meldete WORCH eine Versammlung für den 20. Juni in Merseburg an. An dem Aufzug, der unter dem Motto "Für Versammlungsund Meinungsfreiheit" stattfand, nahmen etwa 200 Personen teil. Am 4. Juli führte die Partei in Wernigerode (Landkreis Harz) eine versammlungsrechtliche Aktion in Form eines Informationsstandes unter dem Motto: "Den Linken 'Die Rechte' geben, auf der Straße in den Parlamenten" durch. Mit dieser Veranstaltung eröffnete der Landesverband den Wahlkampf für die Landtagswahl 2016. Unter den Teilnehmern befanden sich auch die Vorsitzenden der Kreisverbände Harz und Magdeburg/Jerichower Land, Ulf RINGLEB (Blankenburg, Landkreis Harz) und Ingo ZIMMERMANN (Landeshauptstadt Magdeburg). Beide gehören auch dem Landesvorstand Sachsen-Anhalt an. Weitere Informationsstände zu gleichgelagerten Themen wurden am 11. Juli in Bitterfeld-Wolfen, am 8. August in der Hansestadt Stendal und am 22. August in Burg aufgebaut. Bereits am 14. Juli veröffentlichte der Landesverband auf seinem Facebook-Account einen Beitrag, der eine neu einzurichtende Flüchtlingsunterkunft in Oschersleben (Landkreis Börde) thematisierte: "... Dies werden wir nicht dulden und werden den verantwortlichen schon bald zeigen was wir davon halten und sehen uns bald in Oschersleben auf der Straße. NEIN ZUM HEIM IN OSCHERSLEBEN UND AUCH NIRGENDWO ANDERS!" 16 Siehe Seite 70 ff. 34 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus Der Mobilisierung für eine Demonstration am 15. August in Oschersleben unter dem Motto: "Nein zu neuen Asylheimen" folgten 130 Personen. Mit einem Informationsstand am 12. September in Quedlinburg (Landkreis Harz) und einer Kundgebung am 26. September in Wolmirstedt (Landkreis Börde) nahm "DIE RECHTE" die Thematik Asyl erneut auf. Unter dem Motto: "Nein zu neuen Asylheimen" und "Asylflut stoppen" folgten fünf beziehungsweise 90 Personen dem Aufruf der Partei. Am 10. Oktober führte die Partei in Halle (Saale) eine versammlungsrechtliche Aktion in Form einer Demonstration unter dem Motto: "Perspektiven statt Massenzuwanderung" mit 120 Teilnehmern durch. Im Nachgang dieser Veranstaltung formierte sich eine Gruppe von 65 Personen, die einen zweiten Aufzug (Eilanmeldung) durchführten. Aus dieser zweiten Veranstaltung heraus wurden Parolen wie zum Beispiel "Kriminelle Ausländer raus - und die anderen auch" skandiert. Dem gleichen Aufruf des Landesverbandes folgten am 31. Oktober in Halberstadt (Landkreis Harz) 440 Personen aus SachsenAnhalt und weiteren Bundesländern. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 35 rechtsextremIsmus Kreisverband Magdeburg/Jerichower Land Der Kreisverband trat im Berichtszeitraum vorwiegend mit hetzerischen Aktionen gegen Asylsuchende und Flüchtlinge in Erscheinung und schürte Ressentiments gegen ausländische Mitbürger mit folgenden Aktivitäten: ** Am 18. Juli organisierte er eine Mahnwache (Thema: "Asylflut stoppen") gegen eine geplante Asylbewerberunterkunft in Magdeburg am Westring. Von den über 30 Teilnehmenden wurden unter anderem Transparente mit den Aufschriften: "Alle sagen Nein zu neuem Asylheim. Stoppt den Flüchtlingsstrom sofort!", "Die Rechte Magdeburg/Jerichower Land. Auf den Straßen und in den Parlamenten." und "Perspektiven schaffen statt Massenzuwanderungen zu akzeptieren" gezeigt. ** Am 7. August folgte eine weitere Mahnwache in Magdeburg Neu-Olvenstedt mit 28 Teilnehmern in unmittelbarer Nähe zur Wohnunterkunft Asylsuchender. * Am 24. Oktober fand in Magdeburg eine Kundgebung statt, die jedoch eher einen Informationstisch darstellte. Sie wurde im Stadtteil Reform unter dem Motto "PERSPEKTIVEN SCHAFFEN" durchgeführt. Etwa fünfzehn Personen nahmen daran teil, Anwohner zeigten kaum Interesse. ** Am 14. November führte der Kreisverband zum selben Thema an drei Standorten in Magdeburg Kundgebungen mit 37 Personen durch und hetzte: "Deutsche Opfer - fremde Täter" Kreisverband Harz Der Kreisverband Harz gehörte im Berichtsjahr zu den aktivsten Strukturen. Folgende geschichtsrevisionistische, linkskonfrontative und ausländerfeindliche bis volksverhetzende Aktivitäten waren zu verzeichnen: ** Den Jahrestag alliierter Luftangriffe auf Halberstadt (8. April 1945) nahm der Kreisverband Harz zum Anlass, einen sogenannten "Trauermarsch" unter dem Motto: "Kein Vergeben, kein Vergessen Alliierter Kriegsverbrechen" zu organisieren. Am 11. April fand dieser mit 113 Teilnehmern in Halberstadt statt. 36 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus ** Eine weitere Veranstaltung fand am 5. Juni in Quedlinburg statt. Hier meldete der Kreisverband eine Mahnwache unter dem Motto "Gegen linke Hetze und Gewalt" in unmittelbarer Nähe zum Kulturzentrum des "Dachvereins Reichenstrasse e. V." an. Anstoß hierzu gab ein parallel in diesem soziokulturellen Zentrum veranstaltetes sogenanntes Antifa-Cafe und ein Vortrag mit dem Thema "Nazistrukturen im Harz". An der Mahnwache beteiligten sich insgesamt 28 Teilnehmer. ** Am 19. September kam es in Quedlinburg (Landkreis Harz) zu einer versammlungsrechtlichen Aktion des Kreisverbandes unter dem Motto "Nein zu neuen Asylheimen", an der 190 Personen teilnahmen. Diese Veranstaltung wurde auch von der "Europäischen Aktion"17 Sachsen-Anhalt beworben. Bei dem anschließenden Aufzug kam es zum mehrfachen skandieren von "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!". Neben Marcel KRETSCHMER18 traten folgende Rechtsextremisten als Redner auf: Axel SCHLIMPER ("Europäische Aktion" Thüringen), Michel FISCHER ("DIE RECHTE" Thüringen), Alexander KURTH ("DIE RECHTE" Sachsen), Johannes WELGE ("DIE RECHTE" Niedersachsen). Die geplante Asylbewerberunterkunft in Oschersleben (Landkreis Börde) wurde bereits mit zwei vorausgegangenen Veranstaltungen thematisiert.19 Dem folgte eine erneute Veranstaltung des Kreisverbands in Form einer Demonstration am 5. Dezember. 20 17 Siehe Seite 42. 18 Gebietsleiter der "Europäischen Aktion", ebenda. 19 Siehe Seite 35. 20 Bildschirmkopie des Facebook-Auftritt des Landesverbandes, abgerufen am 30. November 2015. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 37 rechtsextremIsmus Der bisher zur Schau gestellte "Kümmererstatus" für die Sorgen und Bedürfnisse der Bevölkerung im Bezug auf die Errichtung eines Asylbewerberheimes trat in den Hintergrund. Oschersleben hat sich als Veranstaltungsort für die Partei "etabliert" und zieht zahlreiche Teilnehmer an. Am 5. Dezember folgten 130 Personen der Mobilisierung. Im Anschluss an die Demonstration kam es auf dem Weihnachtsmarkt zu Auseinandersetzungen zwischen Teilnehmern und der Polizei. Bewertung, tendenzen, Ausblick Die Partei "DIE RECHTE" hat sich im rechtsextremistischen Spektrum etabliert. Die Bemühungen zum Erhalt des Parteienstatus werden weitergehen. Ziel wird es bleiben, handlungsfähige Parteistrukturen zu schaffen. Der Parteivorsitzende GLEIßNER kündigte in einem Internetbeitrag vom 29. Januar 2016 für das Frühjahr 2016 die Neugründung eines Kreisverbandes Halle/Saale an.21 Die Partei ist bestrebt, weitere Mitglieder zu rekrutieren und bedient sich dabei bislang ungebundener "freier Nationalisten". Der Landesverband wird weiter strukturell ausgebaut werden. 21 Dieser wurde am 23. April 2016 gegründet. 38 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus Partei "Der III. Weg" Sitz Bundesverband: Weidenthal (RheinlandVerbreitung Pfalz) Gründung 28. September 2013 in Heidelberg (BadenWürttemberg) Struktur Bundesvorsitzender: Klaus ARMSTROFF Repräsentanz (Rheinland-Pfalz) Laut Satzung gliedert sich die Partei in die Gebietsverbände Süd, West, Nord und Mitte. In Gebieten, in denen keine Untergliederungen (Kreisverbände) bestehen, können sogenannte "Stützpunkte" eingerichtet werden. Nach eigenen Angaben verfügt die Partei derzeit bundesweit über 20 solcher Stützpunkte. Mitglieder Land: etwa 10 (2014: 10) Anhänger Bund: 300 (2014: 200) VeröffentWeb-Angebot: lichungen http://www.der-dritte-weg.info/ Leitfaden "Kein Asylantenheim in meiner Nachbarschaft" verbunden mit einer interaktiven Karte, die geplante oder bereits existierende Unterkünfte anzeigt Leitfaden - "Achtung, Meinungsparagrafen!" Kurzportrait Als Reaktion auf einen Streit innerhalb der Ziele NPD in Rheinland-Pfalz gegründet. Neonazis traten 2014 in Bayern in die Partei ein, als sich ein Verbot des "Freien Netzes Süd" abzeichnete. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 39 rechtsextremIsmus Schützten sich somit, um mit dem Schutz des Parteienprivilegs staatlichen Exekutivund Verbotsmaßnahmen zu entgehen. Ideologisch mit seinem 10-Punkte-Partei-Programm Anlehnung am Gedankengut des historischen Nationalsozialismus, thematisch konzentriert sich die Partei aktuell auf die Flüchtlingspolitik. Finanzierung Mitgliedsbeiträge, Spenden Grund der Beobachtung Führungsaktivisten der Partei sind seit Jahren fest im rechtsextremistischen Spektrum verankert. Das Parteiprogramm lehnt sich begrifflich zum Teil an Vertreter des "linken" nationalsozialistischen Parteiflügels an und propagiert ein völkisch-antipluralistisches Menschenund Gesellschaftsbild. "Der III. Weg" 22 agitiert antisemitisch, ausländerfeindlich und revisionistisch. ereignisse und entwicklungen im Berichtszeitraum Initiiert von Vertretern der Partei "Der III. Weg" aus Brandenburg wurde am 28. November in Genthin (Jerichower Land) ein Infotisch organisiert, an dem rund 20 Personen teilnahmen. Weitere Aktivitäten konnten in Sachsen-Anhalt nicht festgestellt werden. Bewertung, tendenzen, Ausblick Die Gründung des Gebietsverbandes "Mitte" am 9. Januar 2016 in Berlin, der die Bundesländer Thüringen, Sachsen, SachsenAnhalt, Brandenburg und Berlin umfassen soll, kann für die im Aufbau befindliche Partei als Versuch gewertet werden, sich in der Fläche zu etablieren und in Gebieten wie Sachsen-Anhalt kleinteilige Strukturen zu schaffen. 22 Aufkleber der Partei in Staßfurt (Salzlandkreis). 40 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus "europäische Aktion" (eA) 23 Sitz Tätigkeitsschwerpunkte: Verbreitung Deutschland, Schweiz, Liechtenstein und Österreich Gründung 2010 Struktur Gebietsleiter Sachsen-Anhalt: Marcel Repräsentanz KRETSCHMER (Thale, Landkreis Harz) Landesleiter Deutschland: Rigolf HENNIG (Niedersachsen) * regionale, eigenständig handelnde Stützpunkte * mehrere Stützpunkte bilden ein Gebiet unter Verantwortung eines Gebietsleiters Mitglieder Land: etwa 10 (2014: 5) Anhänger Bund: 100 (2014: 100) VeröffentWeb-Angebot: www.europaeischelichungen aktion.org Mitteilungsschrift "Europa ruft" Kurzportrait Unter der Bezeichnung "Bund Freies Europa" Ziele (BFE) von einer Personengruppe um den ehemaligen Vorsitzenden des 2008 verbotenen VRBHV24, Bernhard SCHAUB, gegründet. Besondere Bedeutung dadurch, dass unter ihrem organisatorischen und ideologischen Dach Rechtsextremisten mit unterschiedlichen Ausrichtungen zusammenarbeiten. Sieht sich als organisationsübergreifende Sammlungsbewegung innerhalb des Rechtsextremismus und versucht ein internationales rechtsextremistisch-rassistisches Netzwerk aufzubauen. 23 Facebook-Seite der Organisation, abgerufen am 11. Februar 2016. 24 "Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten", am 18. April 2008 verboten. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 41 rechtsextremIsmus 25 Finanzierung Verkauf des Periodikums "Europa ruft", Spenden Grund der Beobachtung Die international ausgerichtete EA zeichnet sich durch eine besonders ausgeprägte antisemitische und revisionistische Agitation aus. Ihr Ziel ist ein vollständiger Systemwechsel und die Bildung einer international agierenden "gesamteuropäischen Freiheitsbewegung" zur Einrichtung einer "Europäischen Eidgenossenschaft". Dies bezieht die Wiederherstellung eines "freien und souveränen deutschen Reiches" auf der Grundlage einer "ethnisch homogenen Volksgemeinschaft" mit ein. ereignisse und entwicklungen im Berichtszeitraum Am 21. November trat die EA Sachsen-Anhalt als Veranstalter einer Kundgebung in Köthen (Anhalt) in Erscheinung. Unter dem Motto "Gegen Massenzuwanderung" versammelten sich 120 Personen, darunter Mitglieder der Partei "DIE RECHTE". 25 Internetpräsenz der EA, abgerufen 11. Februar 2016. 42 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus KRETSCHMER trat als Redner auf den "MAGIDA 2.0"26 Kundgebungen am 30. November sowie am 14. Dezember in Magdeburg auf. Am 14. Dezember verteilte der Kreisverband Magdeburg/Jerichower Land der Partei "DIE RECHTE" als "szeneinterne Hilfe" Handzettel für die EA auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt. Ein Flyer wurde in die aufgebaute Weihnachtskrippe direkt in die Wiege des Jesuskindes gelegt. Bewertung, tendenzen, Ausblick Die EA ist weit davon entfernt, ihrem selbstgesteckten Ziel einer Sammlungsbewegung europäischen Ausmaßes nahe zu kommen. Sie wird dennoch weiter versuchen, ihre Strukturen zu festigen und wenn möglich auszubauen. Die EA ruft das Jahr 2016 zum "Kampfund Schicksalsjahr" für Europa aus. Eine Verschärfung der Agitation im Zusammenhang mit dem Themenfeld "Anti-Asyl" ist zu erwarten. 26 Siehe Seite 77. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 43 rechtsextremIsmus Nationalsozialisten (Neonazis) Gründung Neonazistische Organisationen etablierten Bestehen sich insbesondere in den 1970er Jahren und existieren in Sachsen-Anhalt seit der Wiedervereinigung. Struktur In den letzten Jahren hat sich die klassische neoRepräsentanz nazistische Szene stark verändert. Auf Grund fehlender Führungskader sind die bislang etablierten Gruppierungen inaktiv, haben sich verkleinert oder sogar aufgelöst. Feste Strukturen der Szene wie das "Kameradschaftsmodell" verloren in den letzten beiden Berichtsjahren an Attraktivität. Zuspruch finden nunmehr aktionsorientierte Gruppierungen. Im Berichtsjahr nahmen die Aktivitäten in Bezug auf die Flüchtlingspolitik deutlich zu. Das Personenpotenzial ist dennoch nahezu konstant. Die neonazistische Szene ist vor allem in der Landeshauptstadt Magdeburg, in Halle (Saale), im Burgenlandkreis, im Raum Harz sowie im Landkreis Mansfeld-Südharz aktiv. Teile der Szene beteiligten sich verstärkt an Veranstaltungen der Partei "DIE RECHTE" und sympathisieren mit ihr. Mitglieder Land: 330 (2014: 340) Anhänger Bund: 5.800 (2014: 5.600) VeröffentWeb-Angebot: diverse, teils wechselnde lichungen Facebook-Auftritte Kurzportrait Stellen sich in die ideologische Tradition des Ziele historischen Nationalsozialismus. Treten bei geschichtsträchtigen Ereignissen, vornehmlich aus der Zeit des Dritten Reiches oder bei der Glorifizierung von einzelnen Personen aus dieser Zeit auch öffentlichkeitswirksam in 44 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus Erscheinung ("Trauermärsche" zum Gedenken an die Zerstörung deutscher Städte im Zweiten Weltkrieg, Veranstaltungen zum 1. und 8. Mai, Sonnenwendfeiern, das Gedenken an die Rathenau-Attentäter Fischer und Kern am 17. Juli und bei Heß-Gedenkaktionen). Finanzierung Zumeist existiert in den Gruppierungen eine sogenannte "Kameradschaftskasse". In der Regel zahlen Teilnehmer einen Unkostenbeitrag bei Vortragsveranstaltungen. Es werden mitunter auch Spendengelder gesammelt. Grund der Beobachtung Neonazistische Gruppierungen zeichnen sich durch eine vor allem von Rassismus und Antisemitismus geprägte Ideologie aus, welche sich am Nationalsozialismus orientiert und somit im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht. Teile der Bevölkerung werden als minderwertig bezeichnet und ihnen werden in der Konsequenz ihre verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechte, wie Menschenwürde und Gleichheit vor dem Gesetz abgesprochen. Aufgrund ihrer Vorstellung von einer antipluralistischen Gesellschaft und einem autoritären Staat, in dem politischen Gegnern als Feinden das Existenzrecht abgesprochen wird, ist Neonazis eine grundsätzliche Gewaltorientierung zuzuschreiben. Gewalt gegen "Fremde" und "Feinde" wird auf dieser Basis legitimiert. ereignisse und entwicklungen im Berichtszeitraum Die Revisionistin Ursula HAVERBECK-WETZEL (Nordrhein-Westfalen) lud für den 31. Januar zu einer Veranstaltung zum Thema "Befreiung von Auschwitz" in Naumburg (Saale, Burgenlandkreis) ein und bewarb diese auf ihrer Internetseite. Sie bezeichnete sich als Veranstalterin und benannte unter anderem als Mitwirkenden "einen Bürgermeister, (z.Zt. amtsenthoben)". Mit Verfügung vom 30. Januar verbot die Versammlungsbehörde des Burgenlandkreises die Durchführung einer solchen Versammlung in geschlossenen Räumen für den gesamten Burgenlandkreis. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 45 rechtsextremIsmus Als Ersatzveranstalter bot sich die NPD-Fraktion des Burgenlandkreises an. Am 30. Januar erschien auf PÜSCHELs Internetseite27 die Einladung zu einem Neujahrsempfang der NPD-Fraktion für den 31. Januar. An diesem Neujahrsempfang nahmen neben HAVERBECK-WETZEL etwa 30 bis 40 Personen aus der Region sowie aus Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen teil. Während der Veranstaltung sprach PÜSCHEL über die NPD-Fraktion, die Islamisierung und den Holocaust. Weiterhin sprach der Thüringer Rechtsextremist Christian BÄRTHEL über den "biblisch belegten Holocaust und die vom Islam ausgehenden Gefahren". Neben PÜSCHEL fungierte auch Steffen THIEL als Gastgeber. Aktionen im Kontext der Asylund Flüchtlingspolitik Im Berichtsjahr rückte die neonazistische Szene das Asylthema in den Fokus ihrer Aktivitäten. Es fanden zahlreiche Veranstaltungen statt, von denen einige nachfolgend exemplarisch genannt werden: ** In Sangerhausen versammelten sich am 13. September 60 und am 20. September zirka 30 Personen, die zum Teil aus der rechtsextremistischen Szene stammen, um unter anderem unter dem Motto "Sangerhausen wehrt sich gegen den Flüchtlingsstrom" zu demonstrieren. ** Am 25. September versammelten sich 14 Personen vor einer möglichen Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Naumburg (Saale), OT Bad Kösen (Burgenlandkreis). Sie bewegten sich mit brennenden Fackeln und Transparenten durch die Innenstadt und führten am Ausgangspunkt eine Mahnwache durch. Dort wurden zwei Banner mit den Aufschriften "KEIN ASYLHEIM IN BAD KÖSEN" und "ASYLBETRUG IST KEIN MENSCHENRECHT" gezeigt sowie die Parole "Wir wollen keine Asylheime" skandiert. ** Am 2. Oktober fand in Naumburg (Saale) eine versammlungsrechtliche Aktion unter dem Motto: "Für Frieden, Demokratie und Beendigung des Flüchtlingswahns" mit 300 Teilnehmern statt, darunter 200 Personen der rechtsextremistischen Szene. Es wurden die Parolen "Wir wollen keine Asylantenheime" und vereinzelt "...Asylantenschweine" gerufen, einmal wurde "Sieg Heil" vernommen. 27 Siehe Seite 28 ff. 46 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus ** Ein Mitglied der rechtsextremistischen Szene im Burgenlandkreis meldete Demonstrationen zum Thema "Gegen die Asylpolitik der BRD" unter anderem für den 7. November in Naumburg (Saale) an. An der Kundgebung mit Aufzug nahmen insgesamt 250 Personen teil, darunter 100 Personen der rechtsextremistischen Szene. 25 Teilnehmer trugen Holzkreuze als "Symbol für den Volkstod" vor sich her. Außer Parolen, wie "Merkel muss weg!", "Die Regierung muss weg!", "Wir sind das Volk" und "Merkel raus" wurden auch wiederholt Rufe "Kriminelle Ausländer raus - und der Rest auch!" skandiert. Organisationsübergreifende Aktivitäten; Jahrestage alliierter Luftangriffe auf deutsche Städte im Zweiten Weltkrieg Die Zerstörung deutscher Städte von alliierten Streitkräften am Ende des Zweiten Weltkrieges nehmen Rechtsextremisten, auch in Sachsen-Anhalt, seit mehreren Jahren zum Anlass, öffentlichkeitswirksame Aktionen in Form von Demonstrationen oder Mahnwachen durchzuführen. Die jeweiligen Termine sind fester Bestandteil der Planungen von Szeneangehörigen, stellen mittlerweile fest verankerte Treffdaten dar und besitzen stark identitätsstiftende Bedeutung; sie sind Ausdruck der länderübergreifenden Zusammenarbeit von Rechtsextremisten. Im Zuge dieser Veranstaltungen stellen die Verantwortlichen die geschichtlichen Ereignisse der damaligen Zeit aus ihrer eigenen, historisch inkorrekten und verzerrenden Sichtweise dar und ignorieren historisch belegte Tatsachen. Am 14. Januar konnten im Stadtgebiet von Magdeburg umfangreiche Plakatierungen mit Bezug zur Versammlungslage am 16. Januar (Jahrestag der Zerstörung) festgestellt werden, ohne dass eine verantwortliche Organisation erkennbar war. Strafrechtlich relevante Inhalte wurden dabei nicht festgestellt.28 28 Plakate in Magdeburg-Cracau, (c) Ministerium für Inneres und Sport. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 47 rechtsextremIsmus Für die jährlich stattfindende rechtsextremistische Demonstration wurde im Gegensatz zu den Vorjahren nicht im Internet oder in anderen öffentlichen Medien geworben. Der äußerst kurzfristig vom sogenannten "Bündnis Magdeburg" angemeldete "Trauermarsch" der rechtsextremistischen Szene fand am 16. Januar mit etwa 350 Teilnehmern unter dem Motto: "Ehrenhaftes Gedenken statt Anpassung an den Zeitgeist" auf einer geänderten Aufzugsstrecke im nördlichen Magdeburg statt. Die Teilnehmer des Demonstrationszuges führten Transparente aus Brandenburg, Sachsen-Anhalt ("Freie Kräfte Magdeburg/Schönebeck") und Thüringen mit. Als Anmelder und Versammlungsleiter der Zusammenkunft der rechtsextremistischen Szene agierte Sascha BRAUMANN aus Magdeburg. Neben der eigentlichen Hauptdemonstration fanden weitere begleitende Aktivitäten statt. Am Abend des 17. Januar zum Beispiel führten etwa 40 Personen in Blankenburg (Landkreis Harz) einen Schweigemarsch in der Innenstadt durch. Die Personen waren schwarz gekleidet, teilweise mit Schals und Tüchern vermummt und trugen Fahnen, Fackeln und ein Transparent mit der Aufschrift: "Kein Vergeben, kein Vergessen des deutschen Soldaten Volk" in altdeutscher, weißer Schrift auf schwarzem Hintergrund. Anlässlich des 70. Jahrestages alliierter Luftangriffe auf Dresden im Zweiten Weltkrieg fanden am 13. Februar im Rahmen der Aktionswoche "Ein Licht für Dresden" mehrere Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt statt. Am 13. Februar wurde in Dessau-Roßlau an der Friedensglocke eine Mahnwache mit Straßentheater durchgeführt. Daran beteiligt waren etwa 40 Personen, darunter Vertreter der Partei "DIE RECHTE", der "Freien Nationalisten Dessau" sowie Szeneangehörige aus Magdeburg, Wittenberg und dem Raum Bitterfeld. Einige der Teilnehmer entzündeten Fackeln und entrollten Fahnen und Transparente, unter anderem mit dem Aufdruck "Kein Vergeben, kein Vergessen". Die Fackelträger standen Spalier und schweigend gedachten die Teilnehmer der Opfer der Bombenangriffe der Alliierten vom 13. Februar 1945 in Dresden. An diesem Tag 48 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus fanden noch eine weitere Mahnwache und zwei Spontanversammlungen in der Stadt statt, an denen sich insgesamt etwa 230 Personen beteiligten. Im Umfeld einer bürgerlichen Gedenkveranstaltung am 13. Februar in der Marienkirche in Sangerhausen (Landkreis MansfeldSüdharz) zum Gedenken an die Zerstörung Dresdens verteilten Rechtsextremisten abseits dieser Veranstaltung Handzettel. Laut Eigenangabe auf ihrer Internetseite beteiligten sich auch die "Nationalen Sozialisten Nordharz"29 an der Aktionswoche "Ein Licht für Dresden". Es wird unter anderem berichtet, dass sie mehrere tausend Aufkleber und Flugblätter verteilt hätten. In Wernigerode (Landkreis Harz) hat ein "Aktivist" auf dem Marktplatz auf die Opfer der Luftangriffe auf Dresden am 13. Februar 1945 aufmerksam gemacht. Des Weiteren bedankten sie sich bei den "Freien Kräften" aus der Börde für die Unterstützung bei ihrer Aktionswoche. Anlässlich des 70. Jahrestages des Angriffs alliierter Luftverbände auf die Stadt Dessau hat die regionale rechtsextremistische Szene in Dessau-Roßlau eine Demonstration durchgeführt. An dieser Kundgebung unter dem Motto: "Gegen das Vergessen - Zum Gedenken der Opfer des Bombenangriffs auf Dessau am 7. März 1945" nahmen rund 180 Personen teil. Bismarckgeburtstag Am 4. April fand in Schönhausen (Landkreis Stendal) auf dem Parkgelände des Bismarck-Museums eine Veranstaltung der rechtsextremistischen Szene anlässlich des 200. Geburtstags von Otto von Bismarck statt. Bei dem Versammlungsleiter handelte es sich, wie bereits in den Vorjahren, um den stellvertretenden Landesvorsitzenden der NPD in Sachsen-Anhalt, KRAUSE, der für den "Altmärkischen Kreis der Bismarckfreunde" die Zusammenkunft anmeldete. An der Veranstaltung, die ähnlich einem Bürgerfest durchgeführt wurde, nahmen insgesamt etwa 150 Personen teil. Redebeiträge gab es unter anderem von KRAUSE und dem bundesweit agierenden Revisionisten Wolfgang JUCHEM (Rheinland-Pfalz). Ein weiterer Veranstaltungspunkt war der Auf29 Siehe Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2014, Seite 57. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 49 rechtsextremIsmus tritt des in der rechtsextremistischen Szene populären Liedermachers Frank RENNICKE aus Bayern. Aktivitäten von Rechtsextremisten zum 8. Mai In der Nacht vom 8. zum 9. Mai befestigten Unbekannte an einer Brücke über die BAB 9 im Raum Coswig (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) ein Plakat mit der Aufschrift "8. Mai 1945 Tag der Schande". Aktionsform "Schwarze Kreuze" Am 13. Juli haben nach Berichten auf mehreren Internetpräsenzen bundesweite Aktionen zum "Volkstrauertag für die Opfer von Ausländergewalt" stattgefunden. Hierbei wurden auch Fotos von der Aktion "Schwarze Kreuze" veröffentlicht, die ein "voller Erfolg" gewesen sei.30 Es wird gefordert: "Fremde Täter benennen und den Opfern eine Stimme geben!" In SachsenAnhalt wurden "Schwarze Kreuze" vorrangig im Süden des Landes festgestellt. Nach hiesigen Erkenntnissen wurden in DessauRoßlau, Halle (Saale), Querfurt (Saalekreis), Lutherstadt Eisleben, Rottleberode, Sangerhausen und Stolberg (alle Landkreis Mansfeld-Südharz) derartige Aktionen bekannt. Aktivitäten zum Todestag der Rathenau-Mörder Alljährlich gedenken NPD-Anhänger und partei-ungebundene Neonazis in Bad Kösen, OT Saaleck (Burgenlandkreis), der Rathenau-Mörder Fischer und Kern. Die Attentäter kamen am 17. Juli 1922 auf ihrer Flucht aus Berlin auf der Burg Saaleck zu Tode. Fischer hatte Selbstmord begangen, nachdem Kern von einem Polizisten in Notwehr erschossen worden war. Im Zusammenhang mit dem diesjährigen Gedenktag fand am 18. Juli eine Veranstaltung in einer Gaststätte statt, an der etwa 20 Personen teilnahmen. Die Teilnehmer kamen aus dem südlichen SachsenAnhalt und Thüringen. Wie bereits in den vergangenen Jahren trat erneut Gerd FRITZSCHE (Sachsen), langjähriges Mitglied der NPD im Leipziger Kreistag, als Redner auf. Eine Kranzniederlegung an der ehemaligen Grabstelle der Attentäter konnte in Ausübung des Hausrechts unterbunden werden. 30 Facebook-Auftritt der rechtsextremistischen Szene, abgerufen am 15. Juli 2015. 50 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus Heß-Gedenkaktionen Im Berichtsjahr wurde ein starker Rückgang der Aktionen mit Heß-Bezug der Neonazis gegenüber dem Vorjahr festgestellt. Waren es 2014 noch 18 derartige Handlungen, sind es im Berichtsjahr nur noch halb so viele gewesen.31 Das Gedenken an Heß scheint damit für die rechtsextremistische Szene an Bedeutung zu verlieren. Die Propagandaaktionen erfolgten in Form von illegalen Plakatierungen, Flyerund Aufkleberaktionen. Den Schwerpunkt bildete hierbei der Landkreis Mansfeld-Südharz mit fünf Sachverhalten, hier insbesondere die Städte Sangerhausen (drei Sachverhalte) und Lutherstadt Eisleben (zwei Sachverhalte). Bewertung, tendenzen, Ausblick Die neonazistische Szene erfuhr gravierende organisatorische Änderungen. Das herkömmliche Kameradschaftsmodell hat an Attraktivität eingebüßt. Vorträge und sogenannte Schulungsabende werden zwar noch durchgeführt und stärken den Gemeinschaftssinn, werden aber zunehmend von virtuellen sozialen Netzwerken verdrängt. Die neonazistischen Personenzusammenschlüsse agieren kurzlebiger und unter wechselnden Bezeichnungen. Die Namensgebung hat in der Regel einen regionalen Bezug und lehnt sich zunehmend an militärische Begriffe wie Division, Brigade und Kampfbündnis an. 31 Szeneplakat zu Heß. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 51 rechtsextremIsmus "Artgemeinschaft - Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung" e.V. ("Artgemeinschaft") Sitz Berlin Verbreitung Gründung 1951 Struktur Jens BAUER (Burgenlandkreis) Repräsentanz fungiert seit Herbst 2015 als Vorsitzender. Mitglieder bundesweit: 100 (2014: 100) Anhänger VeröffentWeb-Angebot: lichungen www.nordzeit.de www.asatru.de Publikation "Nordische Zeitung" (NZ) (vierteljährlich); eigener Buchdienst mit Büchern und Schriften zu heidnischen Themen und religiösem Brauchtum auf rassistischer Grundlage Kurzportrait Neonazistische Organisation Ziele Vertritt völkisch-rassistisches Gedankengut, versteht sich selbst als Glaubensbund, der "die Kultur der nordeuropäischen Menschenart" bewahren, erneuern und weiterentwickeln will. Finanzierung Mitgliedsbeiträge, Einnahmen aus Buchdienst, Spendengelder. Grund der Beobachtung Die "Artgemeinschaft" zeichnet sich durch eine rassistisch geprägte Ideologie aus. Die Mitglieder leben strikt nach dem "Sittengesetz ihrer Ahnen". Darin heißt es: "Das Sittengesetz in uns gebietet Einsatz für Wahrung, Einigung und Mehrung germanischer Art... Das Sittengesetz in uns gebietet Gefolgschaft dem 52 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus besseren Führer, mit Recht und Pflicht zu abweichendem Rat, nach bestem Wissen und Gewissen." Sie orientiert sich am Nationalsozialismus und versucht "völkische Strukturen" aufzubauen. ereignisse und entwicklungen im Berichtszeitraum Die "Artgemeinschaft" führt jährlich mehrere "Gemeinschaftstagungen" durch, die unter den Bezeichnungen "Frühjahrstagung", "Herbsttagung" und "Sonnenwendfeier" in Ilfeld (Thüringen) stattfinden. Regelmäßig nehmen auch Personen aus SachsenAnhalt daran teil. Im Zeitraum vom 19. bis 21. Juni fand in einem Hotel in Ilfeld (Thüringen) eine "Gemeinschaftstagung" mit Sommersonnenwendfeier statt. Daran nahmen rund 260 Personen teil. Die "Gemeinschaftstagungen" dienen nach außen vornehmlich der Pflege germanischen und neuheidnischen Brauchtums, beinhalten aber gleichzeitig die Vermittlung rechtsextremistischen Gedankengutes. Die Teilnehmer aus Sachsen-Anhalt kamen aus dem Burgenlandkreis, der Altmark sowie aus Magdeburg. Bewertung, tendenzen, Ausblick Seit Jahren nimmt ein fester Personenkreis aus Sachsen-Anhalt an den "Gemeinschaftstagungen" der "Artgemeinschaft" teil. Mit dem neuen Vorsitzenden BAUER agiert eine langjährige Führungsperson der neonazistischen Szene aus Sachsen-Anhalt an der Spitze der Organisation. Er ist in der Lage, die bisherigen Strukturen innerhalb der "Artgemeinschaft" zu festigen und auszubauen. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 53 rechtsextremIsmus "Junge Landsmannschaft Ostdeutschland" (JLO) Sitz Berlin Verbreitung Gründung 1991 Struktur Landesverband Sachsen-Niederschlesien Repräsentanz und Bundesverband Vorsitzender des Landesverbandes SachsenNiederschlesien: Kai PFÜRSTINGER (Sachsen). Bundesvorsitzender: Stephan ROTH (Sachsen). keine eigenständigen, aktiven JLO-Strukturen im Land Mitglieder bundesweit: 100 (2014: 100) Anhänger VeröffentWeb-Angebot: Lichungen http://www.ostland.eu Kurzportrait vormals: "Junge Landsmannschaft Ostpreußen". Ziele Verfügt über enge personelle und organisatorische Verbindungen und Verflechtungen zu rechtsextremistischen Organisationen (NPD, JN). Fordert "umfassende Volksgruppenrechte für Deutsche in ihren angestammten Siedlungsgebieten" und ein Deutschland in den Grenzen von 1937. Grund der Beobachtung Die Mitglieder und Anhänger der JLO versuchen sich als völkische Gemeinschaft in der Öffentlichkeit darzustellen. Auf ihren Treffen thematisieren sie die Folgen des Zweiten Weltkrieges und bedienen sich dabei revisionistischer Publizisten. Bis 2011 war die JLO für die Durchführung des jährlichen "Trauermarsches" der rechtsextremistischen Szene im Februar in Dresden als Großveranstaltung verantwortlich. Die JLO nimmt ideologisch auf den historischen Nationalsozialismus Bezug und vertritt gebietsrevisionistische Auffassungen. 54 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus ereignisse und entwicklungen im Berichtszeitraum Wie bereits in den Vorjahren fand im JLO-Objekt in Abberode, OT Steinbrücken (Landkreis Mansfeld-Südharz), ein Osterlager der JLO statt. Daran nahmen etwa 40 bis 60 Personen teil. Die Teilnehmer der Veranstaltung kamen aus Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Bewertung, tendenzen, Ausblick Seit 2006 werden in diesem Objekt Veranstaltungen durchgeführt. Allerdings nahm die Zahl der Teilnehmer mit den Jahren ab. Ein Grund dafür könnten die fehlenden Strukturen in Sachsen-Anhalt sein. Des Weiteren sind der Wille zur Schulung von Mitgliedern und die Bereitschaft zur Teilnahme an Vortragsveranstaltungen weniger ausgeprägt als in den Vorjahren. Es ist davon auszugehen, dass Veranstaltungen der JLO in der Zukunft in der Öffentlichkeit nicht mehr oder kaum noch wahrgenommen werden. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 55 rechtsextremIsmus Subkulturell geprägte Rechtsextremisten Sitz Bundesweit Verbreitung Gründung Ging aus der Ende der 1960er Jahre in Großbritannien entstandenen Skinheadszene hervor und breitete sich in den 1970er Jahren auch in Deutschland aus. Struktur Weist keine Organisationsstrukturen auf Repräsentanz Es mangelt an der Bereitschaft zur Bildung fester Strukturen, die über eher lose Cliquen mit örtlichem Bezug hinausgehen. Heterogene Szene ohne feste Strukturen. Ausnahme: Hammerskinheads, die nach dem Verbot der Skinhead-Organisation "Blood & Honour" im Jahre 200032 die einzige relevante verbliebene bundesweite Organisation in diesem Bereich sind. In Sachsen-Anhalt nur mit einzelnen Personen der Organisation vertreten, diese sind in anderen regionalen Strukturen organisiert. Mitglieder Land: etwa 800 (2014: 700) Anhänger Bund: 8.200 (2014: 7.200) VeröffentBekanntgabe von Veranstaltungen durch Plakate lichungen und Foren im Internet, Agitationen in sozialen Medien Kurzportrait Seit der Mitte der 1990er Jahre war eine zuZiele nehmende Politisierung der Skinheads und eine Verwischung der bis dahin klar abgrenzbaren Erscheinungsformen des Rechtsextremismus in Gestalt der Neonazis, des Parteienspektrums und der 32 Blood & Honour wurde am 12. September 2000 verboten. 56 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus Skinheads zu beobachten. Aufgrund des subkulturellen und sehr vielschichtigen Charakters der Szene ist es heutzutage kaum mehr möglich, von "dem" Skinhead zu sprechen, der etwa durch einheitliche Dresscodes oder das seinerzeitige typische Erscheinungsbild erkennbar wäre. Vielmehr weist der dieser Szene zuzurechnende Personenkreis seit geraumer Zeit ein sehr heterogenes Erscheinungsbild auf und definiert sich hauptsächlich über szenetypische Musik und den damit verbundenen Lebensstil. Die Angehörigen der subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene verfügen in aller Regel nicht über ein in sich geschlossenes Weltbild, sondern werden von einzelnen rechtsextremistischen Einstellungen und Argumentationsmustern beeinflusst und geprägt. Als Kernfelder dienen hier vor allem Rassismus und Antisemitismus, untersetzt mit einer Gewaltaffinität, die sich wiederum insbesondere gegen Minderheiten und aus ihrer Sicht Andersdenkende richtet. Für einen nicht unerheblichen Teil des subkulturell geprägten rechtsextremistischen Personenpotenzials sind Gewalt und Gewaltbereitschaft kennzeichnend. Die daraus resultierenden, meist spontanen aggressiven und gewalttätigen Aktionen sind es sodann, durch die die subkulturelle rechtsextremistische Szene in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Die subkulturell geprägte rechtsextremistische Szene weist keine übergreifenden Organisationsstrukturen auf, sondern tritt eher in kleinen Cliquen auf, die vornehmlich in ihren Regionen agieren. Gleichwohl waren bereits in den letzten Jahren die vormals wahrnehmbaren Abgrenzungen zwischen Neonaziund subkultureller (Skinhead-)Szene vielfach nicht mehr auszumachen. So adaptieren auch Gruppierungen wie "Brigade Halle/Saale", "Kampfbündnis Mitteldeutschland" oder "Brigade Bitterfeld", die im Kern der subkulturellen Szene zuzuordnen sind Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 57 rechtsextremIsmus und deren Angehörige in der Vergangenheit eher durch eine hohe Affinität zu Strafund Gewalttaten aufgefallen sind als durch gefestigte Ideologieelemente, nunmehr Strukturelemente der Neonazis. Dies ist neben dem Vorhandensein von festen inneren Strukturen, autoritären Führungspersonen oder der Finanzierung über Mitgliedsbeiträge auch daran festzustellen, dass nicht mehr allein das aktionsorientierte Verüben von Straftaten im Vordergrund steht, sondern auch das Planen und Durchführen von versammlungsrechtlichen Aktionen in deren Betätigungsfeld rückt. Mit Blick auf die Beschreibung des Phänomens kommt erschwerend hinzu, dass gerade von der Mischszene auch Strukturen und Erscheinungsformen anderer Subkulturen übernommen und Mitglieder aus diesem Personenpotenzial rekrutiert werden. Grund der Beobachtung Bei dem diesem Teilsegment des Rechtsextremismus zuzuordnenden Personenpotenzial findet sich ein Weltbild mit rassistischen, Gewalt gegen Ausländer befürwortenden, antisemitischen, fremdenfeindlichen und das demokratische System ablehnenden Ideologiebestandteilen. Dies drückt sich auch in zahlreichen Liedtexten der dem subkulturell geprägten Rechtsextremismus zuzurechnenden Musikgruppen aus. Die Liedtexte fungieren als wichtiges Medium zur Verbreitung rechtsextremistischer Inhalte und haben ebenfalls zum Teil Gewalt befürwortenden Charakter. Gewalt und Gewaltbereitschaft sind kennzeichnend für einen nicht unerheblichen Teil des subkulturell geprägten rechtsextremistischen Personenpotenzials. Diese Bestrebungen stehen im Widerspruch zu den Grundwerten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. ereignisse und entwicklungen im Berichtszeitraum Die Asylthematik stellt aktuell ein herausragendes Betätigungsfeld innerhalb der subkulturell geprägten rechts-extremistischen Szene dar, vor allem seitdem die Flüchtlingspolitik in Deutschland 58 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus im Fokus der breiten Öffentlichkeit steht und Rechtsextremisten in den meist im bürgerlichen Spektrum geführten Debatten einen möglichen Nährboden für ihre Ideologien und politischen Ansichten verorten. Die Schwerpunkte für entsprechende Kampagnen, Demonstrationen und auch fremdenfeindlich motivierte Straftaten sind in der Regel dort festzustellen, wo Flüchtlinge untergebracht sind oder untergebracht werden sollen. Straftaten mit Flüchtlingsbezug Neben spontanen Versammlungen sind es vor allem politisch motivierte Straftaten, mit denen die subkulturell geprägte rechtsextremistische Szene in Erscheinung tritt. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 1.749 Strafund Gewalttaten -rechtsfestgestellt; ein Anstieg um fast 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2014: 1.261). Die in dieser Gesamtzahl enthaltenen Gewalttaten stiegen um mehr als das doppelte auf 109 (2014: 47). Als Gewaltschwerpunkte waren dabei im Berichtszeitraum vor allem die Stadt Halle (Saale), die Landeshauptstadt Magdeburg und der Landkreis Anhalt-Bitterfeld auszumachen. Ein Anstieg um ebenso mehr als das Doppelte war bei den fremdenfeindlichen Straftaten zu verzeichnen, also denen, die sich gegen Menschen aufgrund ihrer Nationalität, Hautfarbe, Herkunft und Weltanschauung richten (2015: 574, 2014: 255). Einschlägig waren insbesondere Volksverhetzungen und Beleidigungen, aber auch als Körperverletzungen. Den größten Anteil bei den rechtsmotivierten Straftaten machen mit 1.037 erfassten Taten unverändert die Propagandadelikte aus. Insgesamt hat die hiesige Verfassungsschutzbehörde im Berichtszeitraum mehr als 70 Straftaten der politisch motivierten Kriminalität -rechtsverzeichnet, die in einem unmittelbaren Zusammenhang zu einer Flüchtlingsunterkunft oder Flüchtlingen standen. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies einen Anstieg um fast das Neunfache dar. Diese Entwicklung war kein nur auf Sachsen-Anhalt begrenztes Phänomen, sondern auch bundesweit festzustellen. Es ist derzeit davon auszugehen, dass diese Entwicklung solange anhalten wird, wie Flüchtlinge in großen Zahlen nach Deutschland kommen und entsprechend untergebracht werden müssen. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 59 rechtsextremIsmus Strafbewehrte Aufrufe im virtuellen Raum Neben den körperlichen Angriffen auf Geflüchtete und Asylbegehrende oder den Sachbeschädigungen an Aufnahmeeinrichtungen war vor allem im virtuellen Raum ein deutlicher Anstieg von Volksverhetzungen, der Bedrohungen und der Anstiftung zu Straftaten zu verzeichnen. Obgleich auch hier ein Großteil der von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen zuvor nicht bei der Verfassungsschutzbehörde als Rechtsextremisten in Erscheinung getreten sind, lässt die Auswertung der veröffentlichten, teils perfiden Beiträge oftmals auf deren tatsächlich vorhandene rechtsextremistische Einstellung schließen. Neben Meinungsäußerungen einzelner Personen sind im virtuellen Raum auch Gruppen festzustellen, die vor allem fremdenfeindliche und volksverhetzende Kampagnen mit örtlichen Bezügen führen. Straftaten gegen die Unterbringung von Flüchtlingen * Das medial wohl signifikanteste Beispiel für eine derartige Straftat war der in der Nacht zum 4. April erfolgte Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Tröglitz (Landkreis Burgenlandkreis), bei dem große Teile des Gebäudes zerstört worden sind. Diese Tat war sodann Ausgangspunkt für weitere Aktionen und Proteste, sowohl aus dem extremistischen als auch aus dem bürgerlichen Spektrum heraus.33 * Ein weiteres Beispiel ist der Angriff auf eine Flüchtlingsunterkunft am 19. Juli in Halberstadt (Landkreis Harz). Hier näherten sich sechs männliche Personen einer Sporthalle, die als Ausweichobjekt der ZASt genutzt wurde und bewarfen 33 Bilder der ausgebrannten geplanten Flüchtlingsunterkunft. (c) Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. 60 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus unvermittelt die dortigen Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes mit Steinen. Eine Mitarbeiterin wurde dabei am Kopf verletzt. Dabei riefen die Angreifer "Ausländer raus". Von den sechs Tatverdächtigen waren der Verfassungsschutzbehörde bereits drei Personen zuvor als Rechtsextremisten bekannt. * Am 15. November griffen drei Personen, von denen zuvor nur eine bereits bei der Verfassungsschutzbehörde als Rechtsextremist in Erscheinung getreten war, zwei Jugendliche aus Afghanistan und dem Irak vor der Landesaufnahmeeinrichtung in Altengrabow (Möckern, OT Dörnitz, Landkreis Jerichower Land) an und verletzten diese derart, dass sie stationär im Krankenhaus behandelt werden mussten. Die Beispiele zeigen neben dem nicht unerheblichen Zuwachs an fremdenfeindlichen Strafund Gewalttaten ein weiteres Phänomen: Es ist ein zunehmender Anteil von Tatverdächtigen auszumachen, die zuvor nicht als Rechtsextremisten in Erscheinung getreten sind. Ob dieses Phänomen anhält und ob es in der weiteren Betrachtung mit einem tatsächlichen Zuwachs des subkulturell geprägten rechtsextremistischen Personenpotenzials einhergeht oder mit einer Senkung der Hemmschwelle in Teilen des bürgerlichen Spektrums zu begründen ist, bleibt abzuwarten. Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner Ebenso im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik in Deutschland standen vermehrt Angriffe von Rechtsextremisten auf Parteiund Wahlkreisbüros verschiedener demokratischer Parteien in Sachsen-Anhalt, die sich für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen einsetzten. * So warfen etwa am 6. Mai Unbekannte ein Regeneinlaufgitter in die Fensterscheibe des Wahlkreisbüros der Partei "DIE LINKE." in Bitterfeld-Wolfen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld). Anschließend sprühten sie Reizgas in das Büro, in dem sich zu dieser Zeit der Kreisschatzmeister der Partei aufhielt. Seine Anwesenheit war von außen sichtbar. Dass die Täter bei dem Übergriff eine Verletzung billigend in Kauf nahmen, hebt die Entschlossenheit der augenscheinlich rechtsextremistischen Tat hervor. Ein ähnlicher Übergriff erfolgte sodann noch einmal am 13. Mai. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 61 rechtsextremIsmus * Am 6. September haben Unbekannte am Schaukasten des Wahlkreisbüros des Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau Aufkleber mit den Aufschriften "asylmissbrauch ist illegal" sowie "Und "Flüchtlinge wollen wir auch nicht durchfüttern" angebracht. * Zu weiteren Angriffen auf Parteiund Wahlkreisbüros diverser Parteien kam es etwa am 8. Juli in Bitterfeld-Wolfen, am 20. Juli in Bernburg (Saale), am 2. August in Merseburg oder am 3. November in Magdeburg. Neben den Angriffen auf Wahlkreisbüros sind es auch hier vor allem Bedrohungen und Beleidigungen gegen Politiker im virtuellen Raum, die im Berichtszeitraum sowohl quantitativ als auch qualitativ zugenommen haben. Als prägnantes Beispiel dafür stehen Reaktionen im Zusammenhang mit kontroversen Äußerungen des Vorsitzenden des "Philologenverbandes Sachsen-Anhalt e.V." zur Flüchtlingssituation. An dessen Aussagen hatte der Kultusminister von Sachsen-Anhalt öffentlich Kritik geäußert und Stellung gegen Fremdenfeindlichkeit bezogen. In Reaktionen war der Minister massiven Bedrohungen aus dem virtuellen Raum ausgesetzt. Diese gipfelten am 6. November in einer E-Mail, in der mit den Worten "... euch drecksäcke werden wir alle an drahtschlingen aufknüpfen" gedroht wird. Der Absender nutzte dabei ein Portal, das anonymisiertes Versenden von E-Mails ermöglicht. Antisemitisch motivierte Straftaten Im Vordergrund derartiger Straftaten stehen in der Regel die Symbolträchtigkeit des Objekts und damit die Botschaft der Tat. Im Gegensatz zu den aktuellen Entwicklungen bei Straftaten gegen Flüchtlinge und Asylbegehrende sind es hier vor allem Personen mit einer gefestigten rechtsextremistischen Einstellung, die mit derartigen Taten ihre von Hass geprägten primitiven Denkmuster in der Öffentlichkeit zum Ausdruck bringen wollen. Obgleich der Fokus der rechtsextremistischen Szene derzeit vor allem auf Flüchtlinge und die Einrichtungen zu deren Unterbringung gerichtet ist, treten Teile der gewaltbereiten subkulturellen rechtsextremistischen Szene auch weiterhin mit antisemitisch motivierten Aktionen in Erscheinung. 62 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus * In der Zeit vom 23. bis zum 27. Oktober schändeten Unbekannte etwa 15 Gräber auf dem Jüdischen Friedhof in Köthen (Anhalt). Zwei der drei im Nachgang von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen waren bereits zuvor bei der Verfassungsschutzbehörde als Rechtsextremisten in Erscheinung getreten. * In Wernigerode (Landkreis Harz) sprengten Unbekannte am 14. November den Briefkasten der dortigen KZ-Gedenkstätte. Fremdenfeindlich motivierte Protestaktionen Im Rahmen von fremdenfeindlich motivierten Demonstrationen traten subkulturell geprägte Rechtsextremisten in der Regel dort in Erscheinung, wo Flüchtlinge untergebracht sind oder untergebracht werden sollen oder wo sie weitere Themenfelder zur Konfrontation mit dem politischen Gegner besetzen konnten. Dies zeigen die folgenden Beispiele: * Im ersten Halbjahr des Berichtsjahres fanden auf dem Marktplatz in Bitterfeld Veranstaltungen unter freien Himmel statt, welche unter dem Motto: "Für Frieden, Freiheit, Menschlichkeit und Demokratie - Friedliche Revolution", angemeldet waren. Die Veranstaltungen wurden szeneübergreifend angemeldet, organisiert und auch besucht. Das teilnehmende Personenpotenzial setzte sich aus Angehörigen der Partei "Der III. Weg", der Partei "DIE RECHTE", der "Brigade Halle/ Saale", den "Reichsbürgern"34 sowie den "Freien Kräften" der Region Anhalt-Bitterfeld zusammen. In diesem Zusammenhang kam es in Bitterfeld-Wolfen immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Personen der rechtsund linksextremistischen Szene, die sich unter anderem in gegenseitigen Sachbeschädigungen, Körperverletzungen sowie Hausund Landfriedensbrüchen zeigten, wobei mehrmals ein direktes Aufeinandertreffen beider Gruppierungen durch Eingreifen der Polizei verhindert werden konnte.35 34 Zu Reichbürgern siehe auch Hinweis in anliegender Publikationsliste; "Reichsbürger in Sachsen-Anhalt" - Was ist zu tun? 35 Siehe auch Seite 87f. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 63 rechtsextremIsmus * Am 7. Januar und am 7. März wurden in Dessau-Roßlau versammlungsrechtliche Aktionen der rechts-extremistischen Szene unter dem Motto: "Kriminelle Ausländer sofort ausweisen" mit 33 und 120 Teilnehmern durchgeführt. * In Wittenberg kam es in der Nacht zwischen dem 15. und 16. August zu einem spontanen Aufzug von etwa 30 Rechtsextremisten, die durch die Innenstadt marschierten und Parolen wie "Frei, sozial und national" sowie "Kriminelle Ausländer raus" riefen. Grund hierfür war eine verbale Auseinandersetzung zwischen zwei Szeneangehörigen mit zwei Ausländern. Unter den Teilnehmern waren auch Personen von der "Brigade Bitterfeld" und Szeneangehörige aus der Region Dessau/ Roßlau. * Am 28. August kam es in Dessau-Roßlau zu einer Spontanversammlung unter dem Motto "Gegen Polizeiwillkür", an der sich etwa 40 rechtsextremistische Szeneangehörige beteiligten. * Am 31. August wurden in Jessen, OT Holzdorf (Landkreis Wittenberg), Asylsuchende aus Syrien in einer Mehrzweckhalle untergebracht. Nach dem Eintreffen der Flüchtlinge wurden zunächst drei Fahrzeuge, die Angehörigen der rechtsextremistischen Szene zugeordnet werden konnten, festgestellt. Es konnten die Personalien der Personen aufgenommen sowie zwei Baseballschläger sichergestellt werden. Kurz darauf wurden etwa zehn Personen der rechtsextremistischen Szene mit zwei Fahnen (Rot-Weiß-Schwarz mit der Aufschrift Lutherstadt Wittenberg) sowie einem Plakat "Refuges are not welcome" direkt an der Flüchtlingsunterkunft festgestellt. * Gegen eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge des Saalekreises in Merseburg-West regt sich seit Ende September des Berichtsjahres ein deutlicher Protest. Seit dem 26. September finden dort versammlungsrechtliche Aktionen unter dem Motto: "Gegen Flüchtlingsunterkünfte in MerseburgWest" statt. In den Redebeiträgen wird die Asylpolitik in Deutschland kritisiert und der Unmut über den Staat deutlich zum Ausdruck gebracht. Bei den Teilnehmern der seit September anhaltenden Demonstrationen vor einer ehemaligen Schule handelt es sich zum Teil um Einwohner von Merseburg-West, welche ihre ablehnende Haltung gegenüber Flüchtlingen zum Ausdruck brin64 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus gen. Weiterhin ist ein Teil dieser Personen direkt der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen. Auch NPD-Mitglieder und "Freie Kräfte" traten bereits mehrfach in Erscheinung. Die Zahl der Versammlungsteilnehmer lag zwischen 30 und 200 Personen. Als Redner traten unter anderem der Vorsitzende des NPD-Kreisverbandes Saalekreis Volkmar NEUGEBAUER (Merseburg), der Landesvorsitzende der NPD und der stellvertretende Landesvorsitzende und Pressesprecher der "Deutschen Partei" in Thüringen, BÄRTHEL, auf. Die Stimmung während der Versammlungen war zu Beginn der Proteste eher besonnen, heizte sich zwischenzeitlich aber auf. Es wurden regelmäßig Sprechchöre angestimmt. In unmittelbarer Nähe der Flüchtlingsunterkunft in Merseburg-West wurden bereits mehrfach Straftaten wegen Volksverhetzung, Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigung verübt. Zum Ende des Berichtsjahres beteiligten sich nur noch zwischen 20 bis 30 Personen an "Stillen Protesten". * In Dessau-Roßlau, OT Roßlau, standen seit Oktober neun Veranstaltungen unter dem Motto "Nein zum Asylantenheim in Roßlau", die von einem langjährig bekannten Rechtsextremisten aus Dessau-Roßlau angemeldet wurden. Als stellvertretender Versammlungsleiter fungierte der stellvertretende NPD-Landesvorsitzende GREY (Dessau-Roßlau).36 Insgesamt beteiligten sich bei diesen Kundgebungen zwischen 120 - 270 Personen, etwa 30-50 Personen davon gehörten der rechtsextremistischen Szene an. * In Bitterfeld-Wolfen versammelten sich am 3. Oktober unter dem Motto "Rechtsstaat, Demokratie, Meinungsund Pressefreiheit" etwa 35 Personen. Die Teilnehmer trugen weiße Masken, verteilten Rosen an Passanten und hatten einen symbolischen Sarg mit der Aufschrift "Demokratie und Rechtsstaat" dabei sowie eine Deutschlandfahne mit einem schwarzen Kreuz in der Mitte. * In den Nachmittagsstunden des 25. Oktober fand eine Versammlung mit Aufzug unter dem Motto "Gesicht zeigen gegen Asylmissbrauch" im Stadtgebiet von Querfurt statt. Anmelder und Versammlungsleiter war ein Mitglied der rechtsextremistischen Szene Querfurts. Unterstützt wurde er von 36 Siehe Seite 25f. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 65 rechtsextremIsmus einem Rechtsextremisten aus Kelbra (Landkreis MansfeldSüdharz). An dieser Veranstaltung nahmen 250 bis 300 Personen teil, darunter ein Großteil von Mitgliedern der rechtsextremistischen Szene des Saalekreises, welche ihre Unzufriedenheit mit der Flüchtlingspolitik zum Ausdruck brachten. * Am 21. November gab es in Bad Lauchstädt (Saalekreis) eine versammlungsrechtliche Aktion unter dem Motto "Gesicht zeigen gegen Asylmissbrauch" Etwa 240 Personen nahmen teil, darunter Mitglieder der "Brigade Halle/Saale". Diese führten mehrere Transparente mit, die sich inhaltlich allesamt gegen Asylsuchende richteten. Während des Aufzuges wurden Parolen wie "Kriminelle Ausländer raus", "Wir wollen keine Asylantenheime", "Heute sind wir tolerant, morgen fremd im eignen Land" und "Bürger lasst das Glotzen sein, auf die Straße reiht euch ein" skandiert. * Am 10. und 17. Dezember kam es in Bitterfeld-Wolfen, OT Wolfen, zu zwei Kundgebungen unter dem Motto: "Ein Licht in dunkler Zeit, Wolfen wehrt sich!", an denen sich etwa 5060 Personen der rechtsextremistischen Szene beteiligten. * Am 19. Dezember wurde in Merseburg eine Kundgebung mit Aufzug unter dem Thema "Mitwirkung der Bürger an der öffentlichen Meinung zur Flüchtlingspolitik" durchgeführt. Die Versammlung wurde als "Jahresabschluss des Protestes gegen die Asylpolitik" deklariert. An ihr nahmen 135 Personen teil. Während des Aufzuges mit 110 Teilnehmern - die restlichen 25 Personen blieben am Kundgebungsort - wurden zwei Transparente mit den Aufschriften "Gesicht zeigen gegen Asylmissbrauch" und "Gegen Asylmissbrauch und Massenzuwanderung" gezeigt. Zudem skandierten die Teilnehmer rechtsextremistische Parolen. Das anschließende Bürgerfest besuchten etwa 50 der Versammlungsteilnehmer. Abends fand die tägliche Versammlung gegen die Notunterkunft für Flüchtlinge statt. Die 25 zum Teil stark alkoholisierten Teilnehmer verhielten sich gegenüber den Einsatzkräften aggressiv und unkooperativ. Sie skandierten dabei "Frei, sozial und national" sowie "Fuck the police". * Eine weitere Kundgebung unter dem Motto: "Asylpolitik im Landkreis Wittenberg" fand am 19. Dezember in Gräfenhainichen statt, an der sich etwa 140 Personen beteiligten, darunter auch Personen aus der rechtsextremistischen Szene. 66 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus Rechtsextremisten beteiligten sich im letzten Jahresquartal verstärkt auch an bürgerlichen Veranstaltungen, die sich gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung richteten. So waren Szeneangehörige an Demonstrationen am 25. Oktober, 29. November und 13. Dezember jeweils in der Hansestadt Stendal und am 19. Dezember in Burg beteiligt. Einzelaktionen, die die Gewaltbereitschaft und die Meinungsäußerungsformen der subkulturellen Szene illustrieren sind ebenfalls vielschichtig. Ein herausragendes Beispiel: * Unbekannte haben am 18. Oktober in Möckern, OT Dörnitz, an einem Verkehrszeichen in der Nähe einer Unterkunft für Asylsuchende einen Galgen befestigt.37 Rechtsextremistische Musik Der dem subkulturell geprägten Rechtsextremismus zuzurechnende Personenkreis definiert sich hauptsächlich über szenetypische Musik und den damit verbundenen Lebensstil. Neben einer identitätsstiftenden Funktion dient die rechtsextremistische Musik nicht zuletzt als Lockmittel, um Jugendliche oder junge Erwachsene an die rechtsextremistische Szene sowie deren Ideologie heranzuführen. Sie besitzt somit nach wie vor eine herausragende Bedeutung für die Bildung und den Bestand der gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene. Dem "Mainstream" insoweit folgend, hat sich die Musik der jüngeren Empfängergruppe angepasst und es kommen auch Stilrichtungen zur Anwendung, die vor wenigen Jahren noch undenkbar gewesen wären, wie etwa der "Nationale Rap". Der Wandel innerhalb der rechtsextremistischen Musikszene vollzieht sich daneben auch in der Präsentation der Musiker und Werke. Inhaltlich vermitteln die Texte unverändert - ob offen oder unterschwellig - rechtsextremistische Themen und Fragmente einer nationalistischen, fremdenfeindlichen, antisemitischen und antidemokratischen Ideologie. Aufgrund diverser Strafverfahren ist jedoch auch hier ein Wandel dahingehend festzustellen; in den 37 Galgen in Dörnitz, (c) Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 67 rechtsextremIsmus Texten findet sich zunehmend weniger der unverhohlene Rassenhass und Antisemitismus oder der offene Aufruf von Gewalt gegen den politischen Gegner oder den Staat und seine Organe wieder, sondern diese Ideologieelemente sind verstärkt "zwischen den Zeilen" zu lesen oder zu hören. Wie die Musikszene an sich auf aktuelle Ereignisse zu reagieren imstande ist, verdeutlichte sich im Berichtszeitraum auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation, da dieses Thema auch von der rechtsextremistischen Musikszene reflektiert wurde. Im Berichtsjahr fanden in Sachsen-Anhalt insgesamt elf rechtsextremistische Konzerte statt38. Damit ist die Anzahl gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Die Anzahl der rechtsextremistischen Liederabende sank von neun Veranstaltungen im Vorjahr auf sechs Veranstaltungen. Bei der Organisierung von Konzerten und Liederabenden ist seit geraumer Zeit eine neue Entwicklung zu erkennen, die weg von der konspirativen Vorbereitung und hin zur Anmeldung der Veranstaltungen nebst Erfüllung möglicher behördlicher Auflagen geht. In den letzten Jahren war es vor allem MALINA, der bei seinen Veranstaltungen entsprechend vorging. Hinsichtlich der Anzahl der Musikgruppen war im Berichtsjahr ein Rückgang zu verzeichnen. Von den 13 (2014: 18) aktuell hier bekannten, dem rechtsextremistischen Spektrum zuzurechnenden Bands waren drei inaktiv. "Prominenteste" Gruppe ist nach wie vor die - ursprünglich aus Schleswig-Holstein stammende - Band "Kraftschlag" um das letzte verbliebene Gründungsmitglied und Bandleader Jens-Uwe ARPE. Für die Durchführung von rechtsextremistischen Konzerten und Liederabenden sind geeignete Objekte von entscheidender Bedeutung. Zuletzt kamen dabei vor allem die Grundstücke der hinlänglich bekannten Rechtsextremisten Oliver MALINA in Schwa38 Die Verfassungsschutzbehörde erfasst unter rechtsextremistischen Musikveranstaltungen solche, bei denen rechtsextremistische Gruppen oder Liedermacher auftreten. Wenn hingegen keine Informationen über Bands oder Liedermacher vorliegen, werden Erkenntnisse zum Veranstalter, zum Teilnehmerkreis oder zum Ziel und Zweck der Veranstaltung zur Bewertung herangezogen. 68 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus nebeck, OT Nienhagen (Landkreis Harz)39 und Enrico MARX in Allstedt, OT Sotterhausen (Landkreis Mansfeld Südharz) hierfür in Betracht. Ein für den 12. Dezember geplantes Konzert der rechtsextremistischen Hooliganband "Kategorie C - Hungrige Wölfe" (Bremen) auf dem Grundstück des MARX in Sotterhausen wurde vom Landkreis Mansfeld-Südharz rechtzeitig sowohl aus bauordnungsrechtlichen als auch aus gefahrenabwehrund versammlungsrechtlichen Gründen untersagt. Das Konzert mit mehr als 100 geplanten Teilnehmern fand nicht statt. Zu dem szeneintern unter dem Pseudonym "Reichstrunkenbold" 40 bekannten rechtsextremistischen Liedermacher und Neonazi Philip TSCHENTSCHER, der am 16. Januar 2014 in Österreich wegen eines Verstoßes gegen das österreichische Verfassungsgesetz über das Verbot der NSDAP zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, ist ergänzend auszuführen, dass dieser im März aus der Haft in Österreich entlassen wurde und nunmehr in Hessen aufhältig sein soll.41 Rechtsextremistische Vertriebe Neben den Verkaufsständen bei Veranstaltungen und in Szeneläden wird der überwiegende Teil von rechtsextremistischen Tonträgern sowie den verschiedensten Devotionalien über das Internet vertrieben. Ohne großen Aufwand können auch neue Angebote schnell über das Netz den überregionalen Kundenkreis erreichen. Der Aufwand ist dabei relativ gering. Einige Händler geben an, dass sie einen Teil der Verkaufserlöse in unterschiedliche Projekte der "Bewegung" fließen lassen und vermitteln damit den Käufern das Gefühl, dass sie mit ihrem Kauf die Szene unterstützen. In Sachsen-Anhalt bieten acht rechtsextremistische Vertriebe ihre Ware über das Internet zum Kauf an, davon wurden vier Online-Shops von einem Verkäufer betrieben, drei Online-Shops 39 Im Berichtsjahr fand hier kein Konzert statt, siehe jedoch Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2014, Seite 37. 40 "Reichstrunkenbold" war im Dritten Reich der Spitzname des Reichsorganisationsleiters der NSDAP und Leiters der "Deutschen Arbeitsfront" (DAF) Dr. Robert Ley wegen dessen schwerer Alkoholsucht. 41 Vgl. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2014, Seite 38f. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 69 rechtsextremIsmus werden der NSBM42 Szene zugerechnet, ein Verkäufer bietet zudem seine Ware über das soziale Netzwerk Facebook sowie über Amazon an. "Brigade Halle/Saale" Ein Beispiel für die Mischszene ist die seit 2014 bestehende rechtsextremistische Gruppierung "Brigade Halle/Saale". Diese gründete sich im Rahmen der in 2014 verstärkt im virtuellen Raum festgestellten Kampagnen gegen Flüchtlinge und Asylsuchende sowie rumänische EU-Angehörige der Volksgruppe der Roma im Stadtteil Silberhöhe von Halle (Saale). Die "Brigade Halle/Saale" trat dabei anfangs lediglich im virtuellen Raum in Erscheinung, konnte aber sehr bald mit der Teilnahme an Versammlungen der rechtsextremistischen Szene tatsächlich festgestellt und das Personenpotenzial abgebildet werden. Im Berichtszeitraum wurden der Gruppierung und deren engerem Umfeld bis zu 30 Personen zugeordnet. Ein Teil dieser Personen war der Verfassungsschutzbehörde als Rechtsextremisten bekannt und wies auch Schnittmengen zum Fanund Hooliganspektrum des "Halleschen FC" auf. Im Berichtsjahr nahm die "Brigade Halle/Saale" an Versammlungen der rechtsextremistischen Szene in Sachsen-Anhalt und angrenzenden Bundesländern teil.43 Mit Bezug zum Stadtteil Silberhöhe waren es mehrfach angekündigte "Patrouillen" im Sinne einer Bürgerwehr sowie die für den 11. Juli initiierte Versammlung unter dem Motto "Spaziergang zum Robinienweg", mit denen die Gruppierung unter anderem in Erscheinung trat. Daneben traten 42 Nationalsozialistischer Black Metal. 43 Bild aus dem Facebook-Auftritt der "Brigade Halle/Saale" abgerufen am 15. Juni 2015. 70 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus Mitglieder der Gruppierung auch im Rahmen anderer Demonstrationen in Halle (Saale) regelmäßig als Teilnehmer in Erscheinung. Am 11. November rief die Gruppierung auf ihrer Facebook-Seite zum "Widerstand" auf, da "der Stadtteil Silberhöhe" immer mehr "zum Auffangbecken für Asylschnorrer und Zigeuner" verkomme. Aus Sicht der Gruppierung müssten sich die Bewohner der Silberhöhe "in Zukunft an Gewalt, Prostitution, Drogenhandel und Islamismus gewöhnen". Da die "Mitstreiter der Brigade Halle" nicht bereit seien, "diese unverantwortliche Vermietungspolitik hinzunehmen", würden "entsprechende Maßnahmen" ergriffen, wie etwa "Bestreifung der Silberhöhe, Mobilisierung der Bürger zum Widerstand gegen die Verantwortlichen, Demonstrationen, Unterstützung der alteingesessenen Mieter bei Konflikten mit den Asylschnorrern, Sicherung von Schulwegen und Sicherung von öffentlichen Straßen und Plätzen". Die Ankündigung erfolgte mit dem Ausruf "Der Kampf geht weiter!". Am 3. Dezember kündigte die "Brigade Halle/Saale" die Durchführung von Streifen und Kontrollen vor Schulen an, da sie "zurzeit mehrere E-Mails von besorgten Eltern" bekommen hätten. Über diesen Sachverhalt wurde das Kultusministerium von der Verfassungsschutzbehörde unterrichtet und so die betroffenen Schulen informiert. Die "Brigade Halle/Saale" ist als subkulturell geprägte rechtsextremistische und zum Teil auch neonazistische Gruppierung einzuordnen, von der Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehen. Indizien dafür ergaben sich sowohl aus der Auswertung der entsprechenden Internetauftritte der Gruppierung als auch der Thematisierungen der von ihr geplanten oder durchgeführten Veranstaltungen und Aktionen. 44 44 ebenda Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 71 rechtsextremIsmus Ebenso lässt das geschlossene und uniformierte Auftreten der Gruppe bei regionalen und überregionalen Demonstrationsveranstaltungen der rechtsextremistischen Szene ein klares Bekenntnis zum Rechtsextremismus erkennen. Auch die Verschärfung des Tons gegenüber Sicherheitsbehörden darf bei der Einschätzung der Gruppierung nicht unberücksichtigt bleiben. Obgleich derartige Attacken bislang lediglich im virtuellen Raum stattfanden, gehört doch ein hoher Grad an Aggressivität dazu, sowohl der Polizei als auch der Verfassungsschutzbehörde mit Worten wie "... sollten Sie es nicht unterlassen Fragen zustellen werden WIR schneller und HÄRTER Vorgehen ..." oder "Hören sie damit auf und das SOFORT eine Gruppierung zu vernichten die Europa weit Kontakte hat." zu bedrohen. Zuletzt kam es am 5. November zu einer verbalen Attacke im virtuellen Raum, die sich gezielt gegen den Leiter der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt richtete. "Kampfbündnis Mitteldeutschland" Im Berichtsjahr wurde bekannt, dass auf Facebook Beiträge einer Personengruppe mit der Bezeichnung "Kampfbündnis Mitteldeutschland" veröffentlicht wurden, welche bis Mai unter der Bezeichnung "Division Merseburg - Leuna" beziehungsweise "Kollektiv Merseburg-Leuna" auftraten. Das "Kampfbündnis Mitteldeutschland" verwendet als Symbolik eine Wolfstatze mit einer daneben stehenden weißen Faust. Die weiße Faust bedeutet "White Power" und steht demonstrativ für Gewaltbereitschaft.45 Die Wolfspfote könnte graphisch gesehen für einen Schlagring stehen, welcher explizit die Gewaltbereit45 Facebook-Seite "Kollektiv Merseburg-Leuna", abgerufen am 24. September 2015. 72 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus schaft nochmals deutlich betonen würde. Des Weiteren ist über der Faust und der Wolfspfote eine schwarze Fahne, das Symbol der "Nationalen Kräfte", erkennbar, welche die Aufschrift "Kollektiv 13-12" enthält. Die Ziffernkombination steht vermutlich für den 13. und 12. Buchstaben im Alphabet und somit für "Kollektiv ML" (Merseburg-Leuna). Eine deutliche Tendenz zu rechtsextremistischem Gedankengut ist erkennbar, zum Beispiel werden Bilder von Rudolf Heß oder von Erich Priebke veröffentlicht. Die bis dato geposteten Beiträge widmen sich im besonderen Maße der aktuellen Flüchtlingspolitik. Am 22. Oktober wurde auf dem Facebook-Account des "Kampfbündnis Mitteldeutschland" ein Kommentar eingestellt, in dem es heißt: "Es wird Zeit diesen miesen System das Handwerk zu legen!". Es wird dazu aufgefordert gemeinsam "auf die Straße" zu gehen. Weiterhin heißt es: "Egal ob Ost, West, Süd und Nord, es zählt nur das WIR! Und das gilt es den herrschenden zu zeigen! Hört auf die Stimme in eurem Blut, denn Tief in unseren Venen kocht immer noch unsere Germanische Wut!" 46 "Freie Nationalisten Anhalt-Bitterfeld/Dessau", "Brigade Bitterfeld" und "Aktionsfront Bitterfeld" In der Region Dessau-Roßlau/Anhalt-Bitterfeld treten nunmehr in der Öffentlichkeit drei Gruppen mit unterschiedlichen Bezeichnungen in Erscheinung. Das ist zum einen die seit einigen Jahren bekannte Gruppierung mit der Bezeichnung "Freie Nationalisten Anhalt-Bitterfeld/Dessau" und zum anderen die neu hinzu gekommenen mit den Bezeichnungen "Brigade Bitterfeld" und "Aktionsfront Bitterfeld". Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt stellte zuletzt strukturelle Veränderungen fest, die unter anderem in die Gründung rechtsextremistischer Kleingruppierungen, wie etwa die "Brigade Bitterfeld", mündeten. Diese orientierte sich an der einige Monate zuvor gegründeten und aktiveren "Brigade Halle/Saale". Der "Brigade Bitterfeld" werden etwa 10 bis 15 Personen zugerechnet. 46 Facebook-Seite "Kampfbündnis Mitteldeutschland", abgerufen am 22. Oktober 2015. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 73 rechtsextremIsmus Die "Aktionsfront Bitterfeld" trat erstmalig im August im Internet öffentlich auf. Sie schrieb im September, dass sie nicht mit der "Brigade Bitterfeld" zusammenarbeiten werde und beide Accounts auch nicht zusammengehören. Nach eigenen Angaben besteht die "Aktionsfront Bitterfeld" aus ehemaligen Mitgliedern der "Freien Nationalisten Bitterfeld". Die "Aktionsfront Bitterfeld" teilte einen Aufruf der Partei "DIE RECHTE" zur Teilnahme an einer Demonstration am 10. Oktober unter dem Motto "Alle sagen nein zum Asylheim! Stoppt den Flüchtlingszustrom Sofort!". Damit ist eine gewisse Sympathie zur Partei "DIE RECHTE" erkennbar. Betrachtet man die "Freien Nationalisten Anhalt-Bitterfeld/Dessau" mit der Führungsperson Alexander WEINERT aus DessauRoßlau, so zeichnet sich hier derzeit eine Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der NPD ab. Inwieweit eine tatsächliche Abgrenzung aller drei Gruppen eintreten wird, bleibt abzuwarten. Rechtsextremistisch beeinflusste Hooliganund Rockerszene Im Weiteren weist die subkulturell geprägte rechtsextremistische Szene Schnittmengen in andere Phänomenbereiche und Subkulturen auf. So werden regelmäßig Schnittmengen zwischen rechtsextremistischer und Hooliganszene von der Verfassungsschutzbehörde festgestellt. Auch wenn eine gezielte Beobachtung der Hooliganszene von der hiesigen Verfassungsschutzbehörde nicht erfolgt, weil keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von dort Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehen, lassen sich Verbindungen jedoch immer dann abbilden, wenn bekannte Rechtsextremisten erkennbar in der Hooliganszene auftreten oder Mitglieder von Hooliganoder Fangruppierungen mit Straftaten der politisch motivierten Kriminalität -rechtsin Erscheinung treten. Zusammenfassend lagen bislang aber keine Erkenntnisse über eine zielgerichtete rechtsextremistische Unterwanderung von Hooligangruppen sowie von Fußballvereinen, Fanclubs und Ordnerdiensten in Sachsen-Anhalt vor. Die Schnittmenge liegt derzeit bei schätzungsweise unter 10 Prozent. Einend sind dabei für 74 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus beide Szenen vor allem der stark ausgeprägte Männlichkeitskult, der die jeweils andere Szene grundsätzlich attraktiv erscheinen lässt. Darüber hinaus vermitteln sowohl Gruppierungen des rechtsextremistischen Spektrums als auch Hooligangruppen ein gerade für junge Männer augenscheinlich anziehendes Gemeinschaftsgefühl. Nicht zuletzt die Möglichkeit körperlicher Auseinandersetzungen im Umfeld von Fußballspielen besitzt eine Anziehungskraft auch für gewaltorientierte Rechtsextremisten. Die in der Vergangenheit festgestellte Verwendung von Symbolen und Sprechchören mit rechtsextremistischen Beiträgen von Angehörigen der Hooligansubkultur erscheint in dem Zusammenhang sodann aber weniger als Ausdruck einer politischen Gesinnung, sondern überwiegend als Provokation gegenüber den Sicherheitsbehörden und vor allem gegenüber gegnerischen Hooligans. Für die Zukunft müssen jedoch die weiteren Entwicklungen der der Hooliganszene entstammenden Bündnisse "Hooligans gegen Salafisten" oder "Gemeinsam Stark Deutschland" (GSD) betrachtet werden, da es hier bereits in der Vergangenheit augenscheinlich zu einer Politisierung von Teilen dieses Spektrums gekommen ist. Ergänzend ist der Vollständigkeit halber in dem Zusammenhang der Fußballklub "Ostelbien Dornburg" anzuführen, der aufgrund der hohen Anzahl von bekannten Rechtsextremisten unter den Spielern und Mitgliedern mehrfach in den Medien behandelt wurde. Der Verein wurde letztlich vom Landesfußballverband Sachsen-Anhalt am 20. November wegen grober Verstöße gegen das sportliche Verhalten aus dem Verband und vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Dem vorausgegangen war eine gleichlautende Entscheidung des Landessportbundes vom 31. August. Für die Schnittmenge zwischen der rechtsextremistischen und der Rockerszene gilt eine im Ergebnis ähnliche Einschätzung wie zuvor bei der Hooliganszene dargestellt. Bislang sind keine tatsächlichen Anhaltspunkte für von der Rockerszene ausgehende Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung festzustellen. Mit Blick auf die allgemeinkriminellen Betätigungsfelder befassen sich mit dieser Szene bislang die Strafverfolgungsbehörden. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 75 rechtsextremIsmus Unstreitig bestehen teilweise personelle Überschneidungen der Szenen, die der Verfassungsschutzbehörde durch die Beobachtung rechtsextremistischer Bestrebungen bekannt geworden sind. Derzeit werden unter 10 Prozent der Rocker auch der rechtsextremistischen Szene zugerechnet. Der im vorangegangenen Berichtszeitraum (2014) der Verfassungsschutzbehörde bekannt gewordene Motorradclub "Division 39 Magdeburg", der unter den bekannten Mitgliedern einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Rechtsextremisten aufweist, trat im Berichtszeitraum einmal relevant in Erscheinung. An der Eröffnungsfeier des neuen Klubhauses am 26. September in Magdeburg-Rothensee nahmen auch Rechtsextremisten teil. Bewertung, tendenzen, Ausblick Der zu beobachtende Anstieg des Personenpotenzials der subkulturellen rechtsextremistischen Szene geht aus Sicht der Verfassungsschutzbehörde mit der Entwicklung der Flüchtlingssituation im Land einher, die im Fokus dieser Szene steht. Vor allem mit den vermehrt in Erscheinung getretenen fremdenfeindlich motivierten Strafund Gewalttätern stieg das Personenpotenzial. Auch die subkulturelle Szene in Sachsen-Anhalt unterliegt fortwährenden Änderungen. Bestrebungen, festere Strukturen zu schaffen, sind indes nicht zu erkennen. Ein Hauptaugenmerk der Szene könnte auf der Entwicklung der aktuellen Flüchtlingspolitik liegen, auf die sie - neben der Beteiligung an öffentlichkeitswirksamen Protestaktionen - auch gewalttätig reagieren könnte. Das Themengebiet Fremdenfeindlichkeit wird insoweit weiter innerhalb der Gruppierungen vorherrschend sein. Es ist davon auszugehen, dass das hohe Personenpotenzial mit etwa 800 Personen nahezu konstant bleiben wird. 76 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus Magdeburger gegen die Islamisierung des Abendlandes 2.0 - "MAGIDA 2.0"47 Sitz Landeshauptstadt Magdeburg Verbreitung Gründung Juli/August 2015 Struktur Wird durch ein OrganisationsTeam Repräsentanz (OrgaTeam) vertreten. Mitglieder 20 bis 30 Anhänger VeröffentFacebook lichungen Kurzportrait Entstammt der GIDA-Bewegung48. Ziele "MAGIDA 2.0", ursprünglich als "MAGIDA" gegründet und von der "PEGIDA"49, offiziell als "Ableger" anerkannt, bildete sich auf Grund innerer Zerwürfnisse heraus. Seit Juli/August organisiert "MAGIDA 2.0"50 die sogenannten wöchentlich stattfindenden "Abendspaziergänge". Laut Positionspapier haben sich in der "MAGIDA 2.0" "Menschen unterschiedlicher Weltanschauungen, politischer Parteien, gesellschaftlicher Stellung und Konfessionen zusammengefunden, um den Missbrauch durch die politische Kaste in Deutschland anzuprangern und für ein identitäres Deutschland und Europa zu wirken." In Folge der rechtsextremistischen Beeinflussung der "MAGIDA 2.0" kann nicht mehr von einer allgemeinen Bürgerbewegung ausgegangen werden. Finanzierung Spenden 47 Facebook-Seite MAGIDA, abgerufen am 11. Februar 2016. 48 Bewegung gegen die Islamisierung des Abendlandes. 49 Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes. 50 Kein offizieller Ableger der PEGIDA. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 77 rechtsextremIsmus Grund der Beobachtung Die "MAGIDA 2.0" unterliegt einer rechtsextremistischen Beeinflussung seitens der NPD sowie der Partei "DIE RECHTE". Die "MAGIDA 2.0" versucht über die Begrifflichkeit "GIDA" ein nach außen unverfängliches Bild des bürgerlichen Protestes zu etablieren. Für die "MAGIDA 2.0"-Kundgebungen werden gezielt bekannte Rechtsextremisten als Redner verpflichtet. Teilnehmer und Mitglieder des OrgaTeams der "MAGIDA 2.0" wurden auf verschiedenen Veranstaltungen der Partei "DIE RECHTE" festgestellt. ereignisse und entwicklungen im Berichtszeitraum Die "MAGIDA 2.0" führte seit Juni 2015 insgesamt 27 Veranstaltungen in der Magdeburger Innenstadt (sogenannte "Abendspaziergänge", wöchentlich montags) durch. Hieran nahmen durchschnittlich 80 Personen teil. Bewertung, tendenzen, Ausblick Die Teilnehmerzahlen weisen seit Monaten keine Zuwächse mehr auf. Die Außenwirkung ist gering. Personen aus dem OrgaTeam organisieren in eigenem Namen Veranstaltungen mit gleichgelagerten Thematiken. Von Auflösungserscheinungen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesprochen werden, jedoch ist eine dauerhafte Etablierung der "MAGIDA 2.0" eher unwahrscheinlich.51 51 "MAGIDA 2.0" demonstrierte letztmalig am 14. März 2016 und verkündete ein vorläufiges Ende der Veranstaltungsserie um Neustrukturierungen zu planen. 78 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 rechtsextremIsmus Rechtsextremismus im Internet Im Internet kann in hoher Zahl offen fremdenfeindliche, antisemitische und islamfeindliche Hetze gefunden werden. Viele Internetnutzer fühlen sich durch die weitgehende Anonymität geschützt. Die Verbreitung rechtsextremistischen Gedankengutes verlagert sich jedoch immer mehr von eigenen Internetseiten hin zu sozialen Netzwerken. Rechtsextremisten nutzen die Foren, Kurznachrichtendienste oder Videoplattformen, um miteinander zu kommunizieren, vor allem aber, um innerhalb der "Internet-Community" ihre Ideologie zu verbreiten. Doch hier besteht noch mehr die Gefahr, dass Jugendliche und Heranwachsende unvermittelt und unvorbereitet rechtsextremistischen Inhalten ausgesetzt werden. Im Berichtsjahr bildeten die Themen Asyl und Zuwanderung Schwerpunkte der Berichterstattung auf dem Internetportal "HalleMAX". Des Weiteren warb das Internetportal regelmäßig für den "Stammtisch" des NPD-Kreisverbandes Halle. Besonders fremdenfeindlich äußert sich einer der Administratoren, Rolf BRÜCKNER, in dem Beitrag "Geld für Asylforderer aber nicht für das eigene Volk!". So heißt es darin unter anderem: "Mittlerweile vergeht kein Tag in unserem Heimatland, an dem nicht über die Neuerrichtung irgendwelcher Asylkaschemmen berichtet wird. Dabei überbietet sich die sogenannte politische Elite gegenseitig, mit der Bereitstellung von Millionenbeträgen für die kulturfremden Invasoren."52 Nach seinen Aussagen ist jetzt in Deutschland sogar eine "Asylindustrie" entstanden, welche die Kommunen zahlungsunfähig machten. Er fordert dazu auf, bei den kommenden Landtagswahlen das "Kreuz an der richtigen Stelle zu machen". In dem Beitrag "'Abschiebungslager' statt 'Flüchtlingsheim'?" vom 27. April rechtfertigt BRÜCKNER die Einrichtung von "Abschiebelagern" für Menschen aus dem Kosovo. Für sie sollte ebenfalls eine "Ausgangssperre" verhängt werden, damit den Bürgern die Möglichkeit genommen wird, auch in anderen Bundesländern Asyl zu beantragen. 52 Internetpräsenz HalleMAX, abgerufen am 20. April 2015. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 79 rechtsextremIsmus Im Berichtsjahr wurde bekannt, dass im Namen einer "Division Sachsen-Anhalt" auf der Internetseite "HalleMAX" Anfang Oktober zum "Widerstand nach Artikel 20 Grundgesetz" aufgerufen wurde. Begründet wird dieser Aufruf damit, dass "...die Bundesregierung mit ihrer Bundeskanzlerin als Führerin das Recht verwirkt habe, ...die Regierungsgeschäfte für das Deutsche Volk wahrzunehmen". Des Weiteren wird der Rücktritt der Bundesregierung gefordert. Der Regierung wird zum Vorwurf gemacht, dass "Kulturfremde in unser Heimatland einfallen. Der deutschen Bevölkerung werden damit immer mehr Ressourcen entzogen, denn es werden "Schulen, Turnhallen, Geschäftsgebäude und private Wohnungen für die kulturfremden Invasoren beschlagnahmt." 53 Laut Eigenangabe vom 27. Oktober auf der gleichen Internetseite fand am 25. Oktober die erste konstituierende Sitzung des "Regionalen Widerstands Division Sachsen-Anhalt" statt. Nach eigenen Aussagen handelt es sich um einen Verbund nationaler Gruppierungen aus der Region. "In gemeinsamer Zusammenarbeit wolle man das Problem der "Asylanten Invasion bewältigen. Insbesondere konzentriere man sich hierbei auf Halberstadt und Halle, da hier eine "große Anzahl an Flüchtlingen eintreffe". Bewertung, tendenzen, Ausblick Der Trend hin zur Nutzung sozialer Netzwerke und geschlossener Foren wird weiter zunehmen. Die Eröffnung neuer Infoportale wird in Zukunft vermutlich anlassorientiert sein und auf aktuelle Themen und Aktivitäten abstellen. Rückschlüsse auf rechtsextremistische Gruppen und ihre Strukturen werden dadurch erschwert. 53 Internetpräsenz HalleMAX, abgerufen am 20. April 2015. 80 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 lInksextremIsmus LINKSextReMISMuS Das Engagement von Linksextremisten zielt auf eine revolutionäre Überwindung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, der bestehenden Gesellschaftsordnung und auf die Errichtung eines vermeintlich herrschaftsfreien oder kommunistischen Systems. Damit stellen sie eine Gefahr für die demokratische Gesellschaft dar. Linksextremisten sind bestrebt, gesellschaftliche Kritik im Sinne ihrer revolutionären Ziele zu instrumentalisieren. Dafür engagieren sie sich in verschiedenen gesellschaftlichen Aktionsfeldern, in denen sie radikalisierend intervenieren. Ideologische Grundlage bleibt dabei die Ablehnung des Kapitalismus. Linksextremisten versuchen ihre Ziele gegebenenfalls auch mit Gewalt durchzusetzen. Militanz soll politischen Forderungen Nachdruck verleihen. Hauptträger linksextremistischer Gewalt sind die Autonomen. Sie üben Gewalt als Straßenmilitanz und durch Aktionen wie Körperverletzungen, Brandanschläge oder Farbschmierereien aus. Die linksextremistische Szene nutzte im Berichtszeitraum die öffentliche Debatte über die Asylthematik auch, um ihr Agitationsfeld "Antirassismus" aufzuwerten und in Verknüpfung mit anderen Aktionsfeldern die eigenen "politischen Ziele" zu befördern. Das Thema besitzt ein hohes Maß an Anschlussfähigkeit bis weit ins nichtextremistische Spektrum. Linksextremistische Personenzusammenschlüsse versuchten Proteste demokratischer Initiativen für eigene Zwecke zu instrumentalisieren. Insbesondere beteiligte sich die linksextremistische Szene an Gegenveranstaltungen zu rechtsextremistischen Demonstrationen gegen Asylbewerberund Flüchtlingsunterkünfte. Diese Gegendemonstrationen sind jedoch aus Sicht der linksextremistischen Szene sekundär für ihr eigenes Engagement im Bereich der Asylpolitik. Im Vordergrund steht die Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner im Aktionsfeld "Antifaschismus". Demonstrationstypische Straftaten wie Beleidigungen und Körperverletzungen gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten und Polizeibeamte oder Sachbeschädigungen zum Nachteil der im Rahmen des Aufenthaltsund Asylrechts zuständigen Verwaltungsbehörden unterstreichen das Gewaltpotenzial. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 81 lInksextremIsmus Einrichtungen, Objekte und Symbole der rechtsextremistischen Szene stehen ebenso im Zielspektrum von Linksextremisten. Im Zuge des beginnenden Wahlkampfes zu den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt im Jahr 2016 gerieten auch vermeintlich rechtsextremistische Parteien in den Fokus. Dabei beansprucht die linksextremistische Szene für sich eine Definitionshoheit hinsichtlich der Frage, wer diesem Parteienspektrum zuzurechnen ist. So wird die Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) in das politisch rechtsextremistische Parteienspektrum gerückt. Damit zählt die Partei für Linksextremisten zum direkten politischen Gegner und gilt als legitimes Ziel entsprechender Agitationen. Wahlwerbung, Aktionsstände und Wahlauftritte der AfD wurden verstärkt von gewaltsamen linksmotivierten Gegenaktivitäten begleitet. Linksextremistische Bestrebungen in Sachsen-Anhalt sind im Wesentlichen in zwei Formen feststellbar: Einerseits organisationsgebundene Strukturen, insbesondere marxistisch-leninistische Parteien und Organisationen wie die "Rote Hilfe", und andererseits das heterogene Spektrum des gewaltbereiten Linksextremismus. Die Akteure des gewaltbereiten Linksextremismus - zumeist Angehörige der "autonomen Szene", die in der Regel feste Organisationsformen ablehnen - treten zumeist anlassund themenbezogen in Erscheinung und sind öffentlich wahrnehmbar für einschlägige politisch-motivierte Straftaten verantwortlich. Mit ihrem aktionsbezogenen Handeln verfügen sie über ein hohes Maß an Anziehungskraft und Rekrutierungspotenzial gegenüber "erlebnisorientierten" jungen Menschen. Linksextremistische Parteien in Sachsen-Anhalt verfügen demgegenüber nicht über eine entsprechende Anschlussfähigkeit. In Sachsen-Anhalt waren im Berichtszeitraum die "MarxistischLeninistische Partei Deutschlands" (MLPD), die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) und die "Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD/Ost) aktiv. Es gelang ihnen nicht, neue Mitglieder zu werben. Neben ihrer hohen Altersstruktur liegt das auch daran, dass sie meist theoriebezogen arbeiten; beide Faktoren konnten jüngere Menschen nicht für die Parteiarbeit begeistern. 82 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 lInksextremIsmus Einen Sonderfall stellt die Organisation "Rote Hilfe" (RH) dar, die auf Grund ihrer Nähe zur aktionsorientierten Szene des gewaltbereiten Linksextremismus und Ausrichtung auf deren Belange szeneintern breitere Anerkennung erfährt. Linksextremisten 2014 2015 Gewaltbereite Linksextremisten 230 230 insbesondere Autonome Parteien und sonstige Gruppierungen, 290 250 unter anderem die "Rote Hilfe" Gesamt: 520 480 Im Bereich der Strafund Gewalttaten gab es einen Rückgang der Fallzahlen im Jahresvergleich 2014/2015 von 252 auf 230 Taten, die darin enthaltenen Gewalttaten nahmen von 72 auf 58 ab. Trotzdem muss nach wie vor von einer niedrigen Hemmschwelle zur Gewaltanwendung, insbesondere gegen Polizisten, ausgegangen werden. In Einzelfällen ist - wie beispielsweise in der Konfrontation "Links-Rechts" - die Hemmschwelle zur Gewaltanwendung bei Teilen der gewaltbereiten linksextremistischen Szene deutlich herabgesetzt oder nicht existent. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 83 lInksextremIsmus "Autonome" Sitz Schwerpunktregionen in Magdeburg und Halle Verbreitung: (Saale). Lokale Hochburgen, vorwiegend in Großstädten außerhalb von Sachsen-Anhalt Gründung Ende der 1970er-Jahre aus den Ausläufern der Studentenbewegung der 1968er-Jahre, der Sponti-Szene der 1970er-Jahre und der PunkSubkultur entstanden; seit Anfang der 1990er-Jahre auch in den neuen Bundesländern. Struktur Autonome sind ihrem Selbstverständnis entRepräsentanz sprechend hierarchiefeindlich und lehnen festgefügte Organisationen und Strukturen ab. Organisationsformen sind meist in Zusammensetzung und Namensgebung wechselnde Kleingruppen. Das Internet wird als offenes Kontaktmedium genutzt. Daneben gibt es geschlossene konspirative Foren. Überregionale Treffen mit Delegierten sind thematisch gebunden. Mitglieder Sachsen-Anhalt: etwa 230 Autonome (2014: 230) VeröffentVeröffentlichungen in szenebezogenen Interlichungen netportalen, sozialen Netzwerken und Szenepublikationen Kurzportrait Agieren in locker organisierten Kleingruppen und verweigern sich grundsätzlich gesellschaftlichen und staatlichen Normen und Verpflichtungen sowie einer Teilnahme am "kapitalistischen Wirtschaftsleben". Treten für eine revolutionäre Umgestaltung der Verhältnisse mit dem Ziel einer herrschaftsfreien Gesellschaft ein. 84 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 lInksextremIsmus Politisches Handeln ist mehr von aktuellen politischen Themenfeldern abhängig, als von linksextremistischen Theorien und stark anlassund aktionsbezogen. Sind nicht mehr grundsätzlich organisationsfeindlich; es gibt anlassbezogene Vernetzungsbestrebungen. Autonomer Aktionismus ist gekennzeichnet von sogenannten Teilbereichskämpfen wie Antifaschismus, Antirassismus, Antimilitarismus. Finanzierung Anlassbezogene Finanzierung von Aktionen und Kampagnen durch Solidaritätskonzerte und -partys oder Spenden. Grund der Beobachtung Autonome sind staatsfeindlich, da der Staat aus ihrer Sicht die maximale Hierarchie mitsamt der größtmöglichen Unterdrükkung verkörpert und damit der Selbstverwirklichung jedes Einzelnen im Wege steht. Demzufolge müssen der Staat und das gesellschaftliche System abgeschafft werden. Gewalt wird dabei als legitimes Mittel der Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner und der Polizei als Teil des "staatlichen Repressionsapparats" angesehen. Das Ablehnen des staatlichen Gewaltmonopols bei gleichzeitigem Befürworten von Gewalt, um die eigenen politischen Ziele durchzusetzen ist mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar. ereignisse und entwicklungen im Berichtszeitraum Das Demonstrationsgeschehen im Berichtszeitraum spiegelt die Themenfelder von Autonomen wider. Antifaschismus, Antikapitalismus und Antirepression waren bei den jeweiligen Veranstaltungen die Hauptthemen. Gegendemonstration zum 16. Januar in Magdeburg Linksextremistische Gruppierungen mobilisierten in unterschiedlichen Bündnissen wie in den vergangenen Jahren Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 85 lInksextremIsmus gegen einen rechtsextremistischen Aufzug anlässlich des Jahrestages alliierter Luftangriffe auf die Stadt Magdeburg im II. Weltkrieg. Aufgrund einer erst kurzfristig erfolgten Anmeldung des rechtsextremistischen "Gedenkmarsches" hatten linksextremistische Gruppierungen sowohl für den 16. als auch für den 17. Januar mobilisiert und Blockaden an einer potenziellen Aufzugsstrecke sowie eine eigene Demonstration geplant. Separat dazu mobilisierte die Gruppierung "Zusammen Kämpfen" (Magdeburg, ZK) gemeinsam mit der "Antifaschistischen Aktion Burg" (AAB) zu einer "Vorabenddemo" am 16. Januar. Hauptverantwortlich für die linksextremistische Mobilisierung für den 17. Januar war der "AK Antifa" (Magdeburg) mit seiner Kampagne unter dem Motto "BY ALL MEANS NECESSARY". Erstunterzeichner des Aufrufs waren linksextremistische Gruppierungen aus dem gesamten Bundesgebiet. Das Motto (BY ALL MEANS NECESSARY = Mit allen nötigen Mitteln) zeigt, dass der "AK Antifa" offensichtlich Gewalt als legitimes Mittel betrachtet. Am 16. Januar fanden Gegenveranstaltungen zum rechtsextremistischen Aufzug mit insgesamt etwa 1.300 Personen statt, darunter eigenen Internetangaben zufolge etwa 800 Personen der von ZK und AAB organisierten sogenannten "linksradikalen Vorabenddemo". Bei Spontanversammlungen kam es wiederholt zu Blockadeaktionen und Zünden von Pyrotechnik. Ein direktes Aufeinandertreffen von Personen der rechtsund linksextremistischen Szene wurde von der Polizei verhindert. Am 17. Januar fand in Magdeburg-Olvenstedt eine Demonstration der linksextremistischen Szene unter dem Motto "Gemeinsam gegen rechte Mobilisierungen" mit zirka 800 Personen statt. Dazu waren auch Linksextremisten aus anderen Bundesländern angereist, weil die ursprüngliche Mobilisierung sich auf diesen Tag konzentriert hatte. Während des Demonstrationszuges wurden 86 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 lInksextremIsmus Farbbeutel gegen ein Dienstgebäude des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt geworfen sowie weitere Fassaden mit Schmierereien beschädigt. "Tag der politischen Gefangenen" Anlässlich des "Tages der politischen Gefangenen" am 18. März veranstaltete die "Antifaschistische Aktion Burg" (AAB) gemeinsam mit Autonomen aus Magdeburg eine Kundgebung vor der Justizvollzugsanstalt in Burg mit etwa 30 Teilnehmern. Dabei enthüllten sie ein Transparent mit der Aufschrift "Kampf den Nazis! - Kampf dem Staat!". Aktionen in Bitterfeld-Wolfen Seit Anfang des Berichtsjahres kam es in der Stadt BitterfeldWolfen zu verschiedenen Auseinandersetzungen zwischen Sympathisanten der linksund rechtsextremistischen Szene. 54 Anlass war das Auftreten von Rechtsextremisten beziehungsweise vermeintlichen Rechtsextremisten bei den "Montagsdemos" in Bitterfeld. Am Abend des 6. April sammelten sich auf dem Marktplatz von Bitterfeld bis zu 100 schwarz gekleidete und zum Teil vermummte Personen. In der Folge begab sich eine größere Gruppe zu einem Haus, in dem ein rechtsmotivierter Straftäter wohnhaft ist und versuchte, in das Gebäude einzudringen. Sie begingen mehrere Sachbeschädigungen und raubten einem vermeintlichen Rechtsextremisten Geldbörse und Jacke. Bei einer "spontanen" Demonstration von Angehörigen der linksextremistischen Szene am 19. April kam es zu einer Vielzahl von Sachbeschädigungen. Graffitis wurden an Hauswände gesprüht wie "ANTIFA", "NONAZIS" und "Nazis aufs Maul". Zu diesen Aktionen reisten auch Personen aus Sachsen an. Ein Bezug zur vorsätzlich schweren Brandstiftung im "Alternativen Kulturwerk" ("AKW"), Bitterfeld) am Vortag ist wahrscheinlich. Insgesamt nahmen etwa 100 Personen an der etwa einstündigen Demonstration teil. Auf dem Gelände des AKW befanden sich vorbereitete Barrieren und Wurfgegenstände unter anderem auf dem Dach. Diese sollten bei einem Angriff von "Nazis" oder einer po54 Siehe auch Seite 87f. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 87 lInksextremIsmus lizeilichen "Razzia" angewendet werden. Das Objekt war ständig mit einer Objektwache von linken Szeneangehörigen besetzt. Unter dem Motto: "Focus the Facts - euer nationalistisches Heimatgefühl nicht zum bitteren Alltag werden lassen!" demonstrierten am 10. Mai etwa 415 Personen in Bitterfeld-Wolfen. Diese Aktion verlief friedlich. Linksextremistische Musik Die sogenannte "SFO-Gang" (SFO= Stadtfeld-Ost, ein Stadtviertel von Magdeburg) veröffentlichte szeneintern eine neue Musik-CD mit dem Titel "Stadtfeld in deine Fresse Vol. 2". Im Jahr 2013 war die CD "Alter, ich musz Miete zahlen Vol. 1" mit gleicher Urheberschaft verbreitet worden. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat diese von Amts wegen in die Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen. Die "SFO-Gang" ist eingebunden in die linksextremistische Szene Magdeburgs und tritt häufig durch "Spray-Aktionen" in Erscheinung.55 In den Liedtexten werden das derzeitige Gesellschaftssystem angegriffen und alle wesentlichen Themenfelder des Linksextremismus zitiert. In einzelnen Liedern sind Pistolenschüsse zu hören und das Nachladen einer Schusswaffe sowie "ACAB"-Rufe.56 Die Texte wirken verrohend und befürworten Gewalttätigkeiten und Straftaten. Gewalthandlungen insbesondere gegen Polizisten werden ausführlich dargestellt, legitimiert und glorifiziert. Die Gewaltbereitschaft des linksextremistischen Spektrums, mit dem sich die Interpreten offenbar identifizieren, wird geradezu zelebriert. Selbstjustiz wird als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt.57 55 SFO-Schmiererei in Magdeburg-Stadtfeld (c) Ministerium für Inneres und Sport. 56 ACAB = All cops are bastards (Alle Polizisten sind Bastarde). 57 Cover der genannten CD. 88 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 lInksextremIsmus Das Intro nimmt Bezug auf die Bewertung des 1. Albums im Verfassungsschutzbericht 2013.58 "..wer unser erstes Album nicht kennt, es gibt' ne Vorleserezension im Verfassungsschutzbericht 2013. Die fanden das Album Bombe. Fickt Euch, Ihr Wichser! ..." Bewertung, tendenzen, Ausblick Der Schwerpunkt des gewaltbereiten Linksextremismus wird in Sachsen-Anhalt auch in den kommenden Jahren bei den Autonomen liegen. Es ist weiterhin von einer hohen Gewaltorientierung vor allem im Themenfeld "Antifaschismus" auszugehen, auch wenn größere Demonstrationen in diesem wichtigsten Themenfeld wiederum nicht gelungen sind. Aktionen zur Flüchtlingsthematik werden möglicherweise als "Kampffeld" angesehen, um sich gegen rechtsextremistische Tendenzen profilieren zu können. Auch in diesem Jahr gelang es den Autonomen nicht, sich in bundesweiten Bündnissen einzubringen. Schwerpunkt werden die Aktivitäten vor Ort, im wahrsten Sinne "vor der eigenen Haustür", bleiben. Aktuell gibt es keine Anzeichen, dass Autonome aus Sachsen-Anhalt eine nennenswerte überregionale Bedeutung erringen. 58 Vgl. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2013, Seiten 103-104. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 89 lInksextremIsmus "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) Sitz Sitz des Bundesverbandes: Essen Verbreitung (NRW), bundesweite Verbreitung Gründung 1968; in Sachsen-Anhalt seit 1997 mit einzelnen Parteigruppen existent Struktur Gliederungen in Grund-, Kreis-, Bezirksund Repräsentanz (ggf.) Landesorganisationen sowie eine Bundesorganisation. In Sachsen-Anhalt lediglich Strukturen in den Städten Halle (Saale) und Magdeburg sowie in der Region Altmark. Diese Gruppen haben innerhalb der Parteigesamtstruktur bisher nicht den Status einer Bezirksoder Kreisorganisation erreicht. Daher verfügt die DKP in Sachsen-Anhalt auf Landesebene lediglich über einen sogenannten "Koordinierungsrat". Parteivorsitzender: Patrick KÖBELE (Essen, NRW) Vorsitzender "Koordinationsrat": Andreas GRAJEWSKI (LK Mansfeld-Südharz) Mitglieder Land: 25; (2014: 25) Anhänger Bund: 3.000 (2014: etwa 3.000) VeröffentWeb-Angebot: www.dkp.de, www.dkplichungen online.de, www.dkp-halle.de Publikationen: UZ - "Unsere Zeit" (wöchentlich) "Marxistische Blätter" (alle zwei Monate) Kurzportrait Marxistisch-leninistische Kernorganisation, die sich als politische Nachfolgerin der 1956 vom Bundesverfassungsgericht verbotenen "Kommunistischen Partei Deutschlands" (KPD) versteht. Verfolgt als Ziel die Errichtung einer sozialistischen/kommunistischen Gesellschaft durch einen revolutionären Bruch mit den kapitalisti90 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 lInksextremIsmus schen Machtund Eigentumsverhältnissen. Bekennt sich zur Ideologie von Marx, Engels und Lenin als Richtschnur ihres politischen Handelns Finanzierung Mitgliedsbeiträge, Spenden Grund der Beobachtung Die DKP strebt langfristig einen Systemwechsel in Richtung einer kommunistischen Gesellschaftsordnung an. Durch einen klassenkämpferisch-revolutionären Akt sollen die kapitalistischen Eigentumsund Machtverhältnisse, der Parlamentarismus und der politisch-gesellschaftliche Pluralismus überwunden werden. Gewaltanwendung schließt sie nicht aus. ereignisse und entwicklungen im Berichtszeitraum Die DKP-Gruppe "Region Halle" fertigte einen Handzettel für die künftige Mitgliederwerbung an, der im Internet eingestellt und im Raum Halle (Saale) verteilt wurde. Eine wahrnehmbare Mitgliedersteigerung konnte nicht erreicht werden. Am 14./15. November führte die DKP in Frankfurt am Main ihren 21. Parteitag durch. Auf diesem beschloss die Partei, das Bekenntnis zum Marxismus/Leninismus klar zu benennen und dies auch öffentlich so darzustellen. Mit Annahme des Leitantrages und der Handlungsorientierung ist nunmehr eine sehr konkrete dogmatische Festlegung der ideologischen und inhaltlichen Richtungsentwicklung der DKP getroffen worden. Bewertung, tendenzen, Ausblick Es ist davon auszugehen, dass die DKP ihre seit Jahren vertretene kommunistische Ideologie auch künftig beibehalten wird. Sollte es allerdings nicht gelingen, neue Mitglieder zu gewinnen, die Parteifinanzen zu stabilisieren sowie die innerparteilichen ideologischen und strategischen Streitfragen zu klären, droht ein weiteres Abrutschen in die politische Bedeutungslosigkeit. Es ist weiterhin nicht gelungen, erfolgreich öffentlich wirksam zu werden. Tragbare Bündnisse mit bürgerlichen Kräften sind nicht in Sicht. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 91 lInksextremIsmus "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland" (MLPD) Sitz Landesverband "Elbe-Saale": Leipzig Bund: Gelsenkirchen Verbreitung Bundesweite Verbreitung Gründung 1982; in Sachsen-Anhalt seit 1992 mit einzelnen Strukturen existent Struktur Organisiert in mehreren Ebenen; Repräsentanz Betriebsund Wohngebietsgruppen bilden die erste Ebene. Die zweite Organisationsebene stellen die Ortsgruppen dar, danach folgt der Kreisverband. Als letzte Ebene folgen die derzeit sechs Landesverbände. Die MLPD Sachsen-Anhalts ist im Landesverband "Elbe-Saale" organisiert und mit MLPD-Gruppen aus Sachsen und Thüringen zusammengeschlossen. Das Parteibüro der Landesleitung hat seinen Sitz in Leipzig. In Sachsen-Anhalt existieren die Kreisverbände Dessau-Wolfen-Bitterfeld und Magdeburg/Schönebeck sowie die Ortsgruppe in Halle-Merseburg und eine Kontaktadresse in Zeitz. Außerdem bestehen als Nebenorganisationen Gruppen des Jugendverbandes "REBELL" in Magdeburg, Halle (Saale) und Bitterfeld-Wolfen. Parteivorsitzender: Stefan ENGEL Vorsitzender des Landesverbandes: Günter SLAVE (Sachsen) Mitglieder Land: etwa 50 (2014: etwa 50) Anhänger Bund: etwa 1.800 (2014: etwa 1.900) 92 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 lInksextremIsmus VeröffentWeb-Angebot: www.mlpd.de, www.rf-news.de lichungen Publikationen: "Rote Fahne" (RF) (wöchentlich) "Lernen und Kämpfen" (LuK) (mehrmals jährlich); "Rebell" (zweimonatlich, Magazin des Jugendverbandes) "Stimme von und für Elbe/Saale" (sporadisch) Kurzportrait Maoistisch-stalinistisch ausgerichtete Partei, die sich an den Lehren von Marx, Engels, Lenin, Mao Tsetung und Stalin orientiert. Ihrem Verständnis nach kann der Kapitalismus nicht reformiert werden, sondern muss revolutionär durch den "echten" Sozialismus abgelöst werden. Versucht über ihre Mitglieder Einfluss auf die Arbeiter als "Subjekt des Klassenkampfes" zu erlangen. Unterstützt Forderungen der Gewerkschaften bei Streiks, verbindet deren Ziele aber jeweils mit ihrer fundamentalen Kapitalismuskritik und der Forderung nach einer kommunistischen Gesellschaft. Finanzierung Mitgliedsbeiträge, Spenden Grund der Beobachtung Die MLPD versteht sich selbst als Repräsentantin einer radikal linken und revolutionären Perspektive des "echten" Sozialismus, dessen Errichtung sie propagiert. Ihre Zielsetzung ist eindeutig verfassungsfeindlich. So bekennt Sie zum Beispiel in der Präambel ihrer Parteistatuten dass ihr grundlegendes Ziel "der revolutionäre Sturz der Diktatur des Monopolkapitals und die Errichtung der Diktatur des Proletariats" [...] ist. Die Partei will sich zur Erreichung dieses Ziels "... mutig an die Spitze der Kämpfe der Arbeiterklasse stellen".... Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 93 lInksextremIsmus ereignisse und entwicklungen im Berichtszeitraum Im Berichtsjahr intensivierte die MLPD in Sachsen-Anhalt ihr umweltpolitisches Engagement. Interessierte an dieser Thematik sollen angesprochen und im Idealfall für die Ideologie der MLPD, die alle Umweltprobleme auf den Kapitalismus zurückführt, begeistert werden. Die MLPD engagiert sich in Kampagnen und Bündnissen, in denen neben Linksextremisten teilweise auch bürgerliche Gruppierungen aktiv sind. Sie befasst sich neben dem Umweltschutz zunehmend mit Themen Mindestlohn oder kritisiert Werksschließungen, um auf diese Weise Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu gewinnen. Diesem Zweck dient auch die im November 2014 in Berlin gegründete "Umweltgewerkschaft". Diese ist offiziell für alle offen, dürfte jedoch maßgeblich von der MLPD beeinflusst sein. Es wurde auch eine Kontaktadresse in Magdeburg eingerichtet. Bewertung, tendenzen, Ausblick Es ist davon auszugehen, dass die MLPD die von ihr seit Jahren vertretene ideologische Linie auch zukünftig beibehalten wird. Hinweise, dass dies die Attraktivität oder die Anschlussfähigkeit steigern könnte, liegen nicht vor. In wirtschaftlicher Hinsicht stellt die MLPD eine der finanzstärksten linksextremistischen Parteien in Deutschland dar. 94 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 lInksextremIsmus "Rote hilfe" (Rh) Sitz Sitz des Bundesverbandes: Verbreitung Göttingen Bundesweite Verbreitung Gründung 1975; in Sachsen-Anhalt seit 1996 mit der ersten RH-Ortsgruppe in Halle (Saale) existent Struktur Bundesweit 50 Ortsgruppen; Repräsentanz in Sachsen-Anhalt in Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Salzwedel Mitglieder Land: etwa 170 Anhänger Bund: etwa 7.000 VeröffentWeb-Angebot: www.rote-hilfe.de lichungen "Die Rote Hilfe" (quartalsweise erscheinende Zeitung) Kurzportrait Nach eigenem Selbstverständnis eine "parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutzund Solidaritätsorganisation" zur Unterstützung von Personen, die nach ihrer Auffassung in der "Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer politischen Betätigung verfolgt werden". Kein eigenständiges weltanschauliches Programm, ist jedoch ein bedeutender Bestandteil der linksextremistischen Szene und wirkt organisationsübergreifend. Zentrale Haltung besteht in der Überzeugung, einem unterdrückenden Staat gegenüber zu stehen; Sicherheitsund Justizbehörden gelten als Mittel eines "Repressionsapparates", mit dem der Staat politisch missliebige Personen bekämpft, kriminalisiert und letztendlich wegsperrt. Spricht der Bundesrepublik Deutschland die Eigenschaft als Rechtsstaat ab und sieht in ihr stattdessen ein Willkürregime. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 95 lInksextremIsmus Unterstützt linksextremistische Straftäter auf mehrfache Weise. Mittels Kampagnen sollen die Sicherheitsund Justizbehörden diskreditiert werden. Zudem schult sie zu Straftaten bereite Szeneangehörige darin, das Risiko einer Strafverfolgung zu minimieren. Das wichtigste Vorgehen besteht in der direkten finanziellen Unterstützung linksextremistischer Straftäter. Erkennt die RH eine Person als "Unterstützungsfall" an, so beteiligt sie sich an Prozessund Anwaltskosten. Mitglieder sind teilweise auch Angehörige der Autonomenszene oder linksextremistischer Parteien. Finanzierung Mitgliedsbeiträge, Spenden, Vertrieb von Büchern, Broschüren, Info-Material Grund der Beobachtung Die RH ist ein zentraler Bestandteil der linksextremistischen Szene und betätigt sich in deren Kampagnenfeld "Antirepression". Der Verein ist ein organisationsübergreifender Förderer von Straftätern aus den unterschiedlichen Bereichen der linksextremistischen Szene. Nicht im Rahmen einer Rechtshilfe sondern zur Bekämpfung dieses Staates berät sie angehende Straftäter dabei, möglichen strafrechtlichen Folgen zu entgehen und ermutigt sie damit zum Handeln. Die RH agiert nicht selbst gewalttätig, allerdings stabilisiert und motiviert sie das Spektrum der zu Straftaten bereiten Linksextremisten, unter Einschluss möglicher Gewalttäter. Sie erfüllt damit eine Gewalt unterstützende Funktion. ereignisse und entwicklungen im Berichtszeitraum Am 5. Januar organisierten die "Antifaschistische Aktion Burg" (AAB) und die Ortsgruppe Magdeburg der RH eine Informationsveranstaltung über die Arbeit der RH in Burg. Am 8. März fand in Halle (Saale) eine von der RH unterstützte Veranstaltung mit dem Thema "Gefängnisindustrie - Ausbeutung und Zwangsarbeit im Knast" statt. Die RH setzt sich für die im 96 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 lInksextremIsmus letzten Jahr gegründete "Gefangenengewerkschaft" ein, die unter anderem einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn für Gefangene fordert. "Tag der politischen Gefangenen" Eine weitere RH-Veranstaltung erfolgte am 20. März in der Hansestadt Salzwedel anlässlich des sogenannten "Tages von politischen Gefangenen". Laut Eintrag auf der Internetseite der RH Salzwedel ist "über politische Gefangene und Knastkämpfe in der Vergangenheit" berichtet und die Frage des Unterschieds zu "heute" erörtert worden. Anschließend habe man "aktuell einsitzenden politischen Gefangenen" Postkarten geschrieben. Bewertung, tendenzen, Ausblick Eine Änderung der seit Jahren praktizierten Vorgehensweise ist unwahrscheinlich. Sofern keine ungewöhnlichen Ereignisse auftreten, ist eine Fortsetzung des personellen und finanziellen Wachstumsprozesses der jüngeren Vergangenheit zu erwarten. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 97 ausländerextremIsmus SIcheRheItSGeFÄhRDeNDe uND extReMIStISche BeStReBuNGeN VON AuSLÄNDeRN Der Verfassungsschutz beobachtet im nichtislamistischen Ausländerextremismus in erster Linie sicherheitsgefährdende Bestrebungen im Sinne von SS 4 Abs. 1 Nr. 4 VerfSchG-LSA, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) ist die einzige ausländische extremistische Organisation, die in Sachsen-Anhalt über Strukturen verfügt. Die maßgeblichen Aktivitäten ihrer Anhänger richten sich auf die Teilnahme an überregionalen Großveranstaltungen, auf denen stets auch die zentralen Forderungen der Partei nach Anerkennung der kurdischen Identität und Autonomie sowie die Aufhebung des PKK-Verbots propagiert werden. Nach wie vor ist die PKK bundesund europaweit in der Lage, sowohl zentrale kurdische Veranstaltungen als auch Versammlungen zu aktuellen politischen Themen mit zum Teil mehreren tausend Teilnehmern durchzuführen. Ihre Aktionen waren 2015 von den Geschehnissen in den kurdischen Siedlungsgebieten in Syrien und dem Irak, zunehmend aber auch von den wieder aufgeflammten militärischen Auseinandersetzungen zwischen den türkischen Streitkräften und der Guerilla der PKK im Südosten der Türkei geprägt. 98 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 ausländerextremIsmus "Arbeiterpartei Kurdistans" (kurdisch: "Partiya Karkeren Kurdistan", PKK) Weitere ehemalige und bestehende Bezeichnungen: * "Freiheitsund Demokratiekongress" (KADEK) * "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL) * "Gemeinschaften der Kommunen Kurdistans" (KKK) * Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans" (KCK) Sitz Sitz der Parteiführung in den Kandil-Bergen/ Verbreitung Nord-Irak Verbreitung in Kurdistan (Teile der Türkei, Syriens, Iraks und Irans) sowie Europa Gründung 27. November 1978 in der Türkei Struktur KCK mit Präsident Abdullah ÖCALAN als Repräsentanz höchstes Entscheidungsorgan der PKK; Gemeinsame Vorsitzende: Cemil BAYIK und Bese HOZAT. In Europa: "Koordination der kurdischen demokratischen Gesellschaft in Europa" (kurdisch: Civaka DemokratA(r)k a Kurdistan, kurz CDK), als politischer Arm der Partei Weisungen werden durch regelmäßig wechselnde Führungskader an die Basis weitergegeben. Organisationsstruktur unterteilt das Bundesgebiet in vier Bereiche, die sogenannten SAHAs, die wiederum in insgesamt 31 Gebieten (Bölge) aufgehen. Sachsen-Anhalt findet sich hierbei im Gebiet "Sachsen" und damit im SAHA Nord wieder. Mitglieder Land: etwa 200 Anhänger Bund: etwa 14.000 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 99 ausländerextremIsmus VeröffentPublikationen mit unterschiedlichen lichungen Erscheinungszyklen: neben anderen "Serxwebun" (Unabhängigkeit) "Sterka Ciwan" (Stern der Jugend) "Newaya Jin" (Erlebnisse der Frauen) "Yeni Özgür Politika" (Neue freie Politik); Fernsehsender: "NUCE TV" und "Mednuce" darüber hinaus diverse Internetauftritte Kurzportrait Ziel: Gründung eines eigenen kurdischen Staates auf den Gebieten Südostanatolien, Nord-Irak sowie Teilen des westlichen Irans und des nördlichen Syriens; ab 1984 bewaffneter Kampf gegen den türkischen Staat. Seit 1993 in Deutschland Betätigungsverbot für die PKK und ihre Nachfolgeorganisationen. Seit 2002 bei der Europäischen Union als terroristische Organisation gelistet und nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in ihrer Gesamtheit eine terroristische Vereinigung.59 Mit der Verhaftung ÖCALANs im Jahr 1999 von ihren separatistischen Zielen abgerückt. Bemüht um autonome Selbstverwaltung der Kurden innerhalb der bestehenden Ländergrenzen. Erhebt den Anspruch, alleiniger Interessenvertreter der kurdischstämmigen Bevölkerung zu sein. Nach zuletzt vielversprechenden, von Waffenruhe begleiteten Friedensverhandlungen entbrannte im Nachgang der türkischen Parlamentswahlen im Jahr 2015 erneut die Gewalt zwischen den Guerillatruppen der PKK und dem türkischen Militär. Bemüht sich in Deutschland weiterhin um ein gewaltfreies Auftreten, um für eine Aufhebung 59 Urteil vom 28. Oktober 2010, Az.: 3 StR 179/10. 100 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 ausländerextremIsmus des PKK-Verbots zu werben. Europa und insbesondere Deutschland stellen für die PKK eine unverzichtbare rückwärtige Basis dar, aus der die Organisation einen Großteil ihrer personellen und finanziellen Ressourcen schöpft. PKK-Führung bedient sich in Europa und Deutschland der örtlichen kurdischen Kulturvereine, die zu einem großen Teil in der Dachorganisation "Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland" (kurdisch: Navenda Civaka Demokratik ya Kurden li Almanya, kurz NAV-DEM) organisiert sind. Finanzierung Die PKK und ihre Folgeund Nebenorganisationen finanzieren sich zum größten Teil über jährliche "Spendensammlungen" sowie Einnahmen aus dem Verkauf kurdischer Publikationen und Eintrittskarten für diverse Großveranstaltungen. Auch Mitgliedsbeiträge der PKK nahe stehender kurdischer Vereine kommen der Organisation zugute. Grund der Beobachtung Trotz ihres Kurswechsels Mitte der neunziger Jahre zu weitgehend friedlichem Verhalten in Deutschland stellt die PKK, insbesondere wegen ihrer fortwährenden Bereitschaft zu gewaltorientierten Aktionen zurückzukehren, nach wie vor eine Bedrohung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dar. Darüber hinaus setzt die PKK ihre Ziele in der Türkei weiterhin mit Waffengewalt durch, weshalb auch die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sind. Diese Tatsachen erfordern eine Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörde gem. SS 4 Abs. 1 Nr. 1 und 4 VerfSchG-LSA. ereignisse und entwicklungen im Berichtszeitraum: Eine Vielzahl von politischen Ereignissen beeinflusste im Berichtsjahr die Aktivitäten der PKK-Anhänger in Deutschland. Von herausragender Bedeutung waren wie bereits im vorangegangenen Jahr die Geschehnisse in Syrien und im Irak. Mit der Befreiung Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 101 ausländerextremIsmus der syrischen Stadt Kobane von der Besetzung des sogenannten Islamischen Staates (IS) und der anschließend von der "Partei der demokratischen Union" (kurdisch: Partiya Yekitiya Demokrat, kurz: PYD) ausgerufenen Autonomie kurdischer Siedlungsgebiete in Nordsyrien eröffnete sich aus Sicht der PKK die realpolitische Chance auf ein unabhängiges Kurdistan. Mit einer Vielzahl von Demonstrationen und Kundgebungen im gesamten Bundesgebiet feierten Kurden und PKK-Anhänger ihren Erfolg und nutzten ihr neu errungenes Ansehen als "Helden im Kampf gegen den IS", um eine Aufhebung des PKK-Verbots in Deutschland sowie die Streichung der Partei von der Terrorliste der Europäischen Union zu fordern. Die PYD wurde 2003 von ehemaligen PKK-Kämpfern in Syrien gegründet. Die heutigen Parteivorsitzenden sind Salih MUSLIM und Asya ABDULLAH. Ihrer Satzung nach ist die PYD Teil der KCK-Rojava (KCK-"West-Kurdistan"). Somit untersteht die PYD dem Exekutivrat der PKK. Die Zugehörigkeit der PYD zur PKK/KCK ist anhand ihrer strukturellen Einbindung, ihrer Ideologie, ihrer Symbolik und Rhetorik sowie vor allem an der Übernahme der Führerfigur ÖCALAN leicht ersichtlich. Ein ebenso wichtiges Thema stellten die türkischen Parlamentswahlen dar, da hierfür auch die im Ausland lebenden türkischen Staatsangehörigen stimmberechtigt sind. Der erstmalige Einzug einer kurdischen Partei, der "Demokratischen Partei der Völker" (HDP), in das Parlament wurde bundesweit mit Spontankundgebungen und Autokorsos gefeiert. Auch in Magdeburg wurde am 7. Juni unter Mitführung von Fahnen der PYD sowie ihres militärischen Arms, den "Volksverteidigungseinheiten" (kurdisch: Yekineyen Parastina Gel, kurz: YPG), ein Autokorso durchgeführt. Die in den Folgemonaten mit stetig zunehmender Gewalt verbundene krisenhafte Entwicklung in der Türkei und des damit einhergehende Scheitern der Friedensverhandlungen zwischen türkischer Regierung und PKK führte bundesweit zu einer weiteren Emotionalisierung, die in zumeist friedlich verlaufenden Demonstrationen und Kundgebungen mündete. Teilweise kam es jedoch zu gewalttätigen Aktionen von PKK-Anhängern wie Besetzungen von Medieneinrichtungen und Ausschreitungen auf Demonstrationen bis hin zu Sachbeschädigungen durch Brandanschläge auf türkische Einrichtungen. Diese Ereignisse lassen erkennen, dass die aktuellen Geschehnisse in der Heimatregion 102 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 ausländerextremIsmus unmittelbare Reaktionen bei den in der Bundesrepublik lebenden PKK-Anhängern auslösen. Gleichzeitig mit der Etablierung der PYD in Syrien ließen sich auch in Sachsen-Anhalt vermehrt Aktivitäten der Partei feststellen. Zu Beginn des Jahres gründete sich die "PYD Magdeburg", die in der Folgezeit für einige der regionalen kurdischen Aktivitäten verantwortlich zeichnete. Die bundesweit größten kurdischen Veranstaltungen, das "Newrozfest" (Frühlingsfest) am 21. März in Bonn mit etwa 17.000 Teilnehmern sowie das "23. Internationale Kurdistanfestival" am 5. September mit 21.000 Teilnehmern, mobilisierten auch PKK-Anhänger aus Sachsen-Anhalt zur Teilnahme. Diese Arten von Veranstaltungen werden aufgrund ihrer hohen Teilnehmerzahlen von der PKK-Führung genutzt, um Propagandaarbeit zu leisten. In Magdeburg wurde am 20. März ebenfalls eine Veranstaltung anlässlich des Newrozfestes ausgerichtet. Im Rahmen des Internationalen Aktionstages für Kobane organisierte die PYD Magdeburg eine Kundgebung mit anschließendem Aufzug. Sie verlief mit etwa 190 Teilnehmern ohne besondere Vorkommnisse. Am 28. August verurteilte das Oberlandesgericht Hamburg den türkischen Staatsangehörigen Mehmet DEMIR wegen der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung PKK zu drei Jahren Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass DEMIR über mehrere Jahre als Gebietsleiter unter anderem für das Gebiet (Saha) Nord eine hochrangige Funktion für die PKK innehatte.60 Bewertung, tendenzen, Ausblick Die Geschehnisse zeigen, dass sich die Entwicklungen in Syrien, dem Irak und aktuell wieder verstärkt in der Türkei unmittelbar auf die Aktivitäten der PKK-Anhänger in Deutschland auswirken. Insbesondere der wieder aufgeflammte gewalttätige Konflikt zwischen der türkischen Regierung und der Guerilla der PKK in der Türkei wird in Deutschland wahrscheinlich weiterhin zu zahlreichen Protestaktionen führen. Vor dem Hintergrund ihres hohen 60 Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 103 ausländerextremIsmus Reputationsgewinns wird die PKK bestrebt sein, diese Aktivitäten gewaltfrei zu halten. Im Einzelfall können jedoch insbesondere unter jugendlichen Anhängern medial wirksame Ereignisse aufgrund hoher Emotionalisierung durchaus zu militantem Verhalten führen. Im Vergleich zum Bundesgebiet waren die Reaktionen der PKKAnhänger in Sachsen-Anhalt eher verhalten. Wenn auch aufgrund des anhaltenden Konflikts mit einer Zunahme der Aktionen zu rechnen ist, so werden diese - wie auch in der Vergangenheit - wahrscheinlich grundsätzlich friedlich verlaufen. Mit ihren Erfolgen gegen den IS in Syrien, spätestens jedoch mit der Gründung der "Demokratischen Autonomie" in Rojava (Westkurdistan) unter Federführung der PYD, hat sich diese Partei als politische Größe etabliert. In Deutschland und Sachsen-Anhalt finden sich zunehmend Gruppierungen, wie zum Beispiel die PYD Magdeburg, die der Partei zuzurechnen sind. Mit den im Wege der Flüchtlingsbewegungen nach Deutschland gelangenden Kurden aus den Kriegsgebieten ist darüber hinaus ein größeres Rekrutierungspotenzial vorhanden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die PKK mit der PYD eine Möglichkeit ergreift, ihre Vorstellungen und Ziele auf legalem Weg umzusetzen und somit ihr politisches Betätigungsverbot zu umgehen. Ein wesentliches Ziel der PKK wird weiterhin die Forderung nach Aufhebung ihres Betätigungsverbots sein. Vor dem Hintergrund ihrer Erfolge in Syrien und dem Irak wird jedoch oftmals übersehen, dass die PKK in der Türkei weiterhin am bewaffneten Kampf festhält. Zur finanziellen und auch personellen Unterstützung dieses Kampfes werden in Deutschland weiterhin Spenden gesammelt und jugendliche Anhänger für den Guerillakampf rekrutiert. Darüber hinaus verfügt die PKK trotz aller nach außen dargestellter Demokratisierungsbemühungen nach wie vor über einen konspirativen und streng hierarchisch gegliederten Führungsbeziehungsweise Lenkungsapparat, der die Anweisungen und Vorgaben der Parteispitze an die untergeordneten Ebenen zur Umsetzung weitergibt. Die Beobachtung der PKK sowie ihrer diversen Schwesterund Nebenorganisationen bleibt daher von herausragender Bedeutung für die innere Sicherheit in Deutschland. 104 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 IslamIsmus ISLAMIStISche uND ISLAMIStISchteRRORIStISche BeStReBuNGeN Aus dem Islamismus und seinen terroristischen Ausprägungen erwächst seit geraumer Zeit für Europa und Deutschland die größte Gefahr, von Anschlägen getroffen zu werden. Ausgangsbeziehungsweise Orientierungspunkt sind dabei nach wie vor die Gebiete, in denen islamistisch terroristische Gruppen größeren Einfluss erlangt haben. Insbesondere Syrien und der Irak stehen im Fokus, hat dort der sogenannte IS doch seine Machtbasis errichtet und ist als wesentlicher Akteur im syrischen Bürgerkrieg auch für die Fluchtbewegungen mit verantwortlich. Angesichts der zu verzeichnenden Ausreisen aus Deutschland in das sogenannte Jihadgebiet sowie der Rückkehr von dort besteht nach wie vor Anlass zur Sorge. Mit der Ausreise von zwei Minderjährigen in dieses Gebiet - eine davon im Berichtsjahr - ist auch Sachsen-Anhalt von dieser Problematik betroffen. Zwar hat sich die Dynamik der Ausreisefälle insgesamt abgeschwächt, die Befürchtungen wegen möglicher radikalisierter Rückkehrer bleiben jedoch bestehen. Hinzugekommen ist die Sorge, dass sich unter den Flüchtlingen Islamisten befinden könnten, die mit dem Auftrag nach Europa gekommen sind, Anschläge zu verüben. Nach den verheerenden terroristischen Aktionen von Paris und der Erkenntnis, dass einige der Attentäter über die Flüchtlingsrouten zu ihrem Bestimmungsort gelangt sind, ist dies zumindest in diesem Fall Realität geworden. Bei den Verfassungsschutzbehörden in Deutschland sind darüber hinaus Hinweise eingegangen, in denen die Einreise mutmaßlicher Jihadisten unter den Migranten behauptet wird. Der größte Teil dieser zumeist unspezifischen Hinweise lässt sich weder bestätigen noch endgültig ausräumen. Auch Sachsen-Anhalt war von diesen Hinweisen betroffen, ohne dass sich bisher in einem einzigen Fall der ursprüngliche Verdacht bestätigt hat. Unbestritten steht dieses Thema aber im Blickpunkt der Öffentlichkeit und erfährt besonderes politisches Interesse. Es birgt erhebliches Potenzial, die Flüchtlingssituation zu instrumentalisieren und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu beeinträchtigen, wie deutschlandweit anhand der sogenannten "GIDA-Bewegungen" abzulesen war. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 105 IslamIsmus Hinsichtlich der Gefährdung durch den Islamismus ist SachsenAnhalt grundsätzlich wie alle anderen Bundesländer betroffen. Festzustellen ist allerdings, dass das zu verzeichnende Personenpotenzial erheblich geringer als insbesondere in den westlichen Bundesländern ausfällt. Die größte Gefahr dürfte aktuell von radikalisierten Einzelpersonen ausgehen, die sich von islamistischer Propaganda zu Aktionen berufen fühlen. In diesem Kontext bereitet es auch Sorge, dass islamistische Angebote offensichtlich gerade für Jugendliche attraktiv erscheinen. Im Blick ist ferner die Gefahr der Radikalisierung der nach Orientierung suchenden Flüchtlinge durch salafistische Organisationen, die mit scheinbar humanitärem Auftreten versuchen, Anhänger zu rekrutieren. Bei der nachfolgenden näheren Beschreibung der derzeitigen Lage im Phänomenbereich des Islamismus liegt das Hauptaugenmerk in Sachsen-Anhalt daher auf salafistischen Aktivitäten. 106 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 IslamIsmus Salafistische Bestrebungen Sitz Schwerpunkte in NRW und Ballungszentren Verbreitung In Sachsen-Anhalt keine gefestigten Strukturen Gründung Ursprung im Wahabismus (historische islamistische Strömung in Saudi-Arabien und Ägypten) Struktur In Sachsen-Anhalt sind nur einzelne Repräsentanz Aktivisten feststellbar Mitglieder Land: mittlere zweistellige Zahl, Anhänger (2014: Einzelpersonen) Bund: 7.90061 (2014: 7.000) Veröffentdiverse Webseiten sowie soziale lichungen Netzwerke Kurzportrait "Salafismus" ist eine besonders radikale Strömung innerhalb des Islamismus. Streben nach Wiederherstellung des "authentischen Islam" und nach Umsetzung der Scharia, die nach ihrer Auffassung als Gesetz Gottes prinzipiell für die gesamte Menschheit gültig ist. Verwirklichung des "authentischen Islam" steht für eine politische Agenda, die in der Errichtung eines islamischen "Gottesstaates" münden soll. Die Anzahl der Salafisten ist ein bedeutender Indikator für die Entwicklung der Islamisten in Deutschland. Innerhalb weniger Jahre ist deren Zahl bis Jahresende von 3.800 auf 7.900 Personen gestiegen. Finanzierung Spenden 61 Stand Anfang Dezember 2015 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 107 IslamIsmus Grund der Beobachtung Das verfassungsschutzrelevante salafistische Spektrum wird in die Kategorien "jihadistischer Salafismus" und "politischer Salafismus" unterteilt. Beiden Strömungen gemein sind ideologische Grundlagen und die grundsätzliche Befürwortung von Gewalt, die Übergänge zwischen beiden Richtungen sind fließend. Politische Salafisten vermeiden offene Aufrufe zur Gewalt, sie wollen die Gesellschaft von innen heraus durch Missionierung islamkonform umgestalten. Jihadistische Salafisten fordern die unmittelbare Gewaltanwendung zur Durchsetzung ihrer Ziele. Ihnen ist gemein, dass sie die islamische Religion als Ideologie verstehen, die es kompromisslos durchzusetzen gilt. Die von Gott gegebene Ordnung und die daraus abgeleiteten Regeln sollen über allem stehen. Salafismus steht damit im Widerspruch zu den im Grundgesetz verankerten Grundsätzen der Volkssouveränität, der Trennung von Staat und Kirche, der freien Meinungsäußerung und Religionsausübung sowie der allgemeinen Gleichberechtigung. ereignisse und entwicklungen im Berichtszeitraum Missionierungen Das Netzwerk "Die Wahre Religion" um den in Köln lebenden salafistischen Prediger Ibrahim ABOU NAGIE beeinflusst maßgeblich politische Salafisten. Logo von "Die Wahre Religion" Dieses Netzwerk ist in der Öffentlichkeit hauptsächlich durch die Verteilung deutschsprachiger Koranexemplare hervorgetreten. Diese "LIES!" genannte Koranverteilaktionen werden in Innenstädten durchgeführt. Diese Kampagne, bei der Koranexemplare verteilt werden, spielt eine wichtige Rolle bei der Radikalisierung junger Muslime. Sie ist inzwischen Teil einer salafistischen Jugendkultur geworden. Radikalisierte Muslime sind von LIES! maßgeblich beeinflusst worden. 108 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 IslamIsmus Auch in Sachsen-Anhalt konnten LIES!-Aktionen festgestellt werden, so am 10. Mai und am 27. Juni. LIES!-Plakat, Werbung für die LIES!-Kampagne Das Verteilen von Koranen allein ist juristisch unbedenklich und unterliegt der Religionsfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes. Die LIES!-Aktion als solche ist allerdings klar salafistisch. Sie dient der Heranführung und perspektivischen Bindung der Interessenten an die salafistische Szene. Die Auswertung von Ausreisefällen in das sogenannte Jihadgebiet hat gezeigt, dass die LIES!-Aktion zumindest als ein Baustein bei der Radikalisierung von Betroffenen anzusehen ist. Der "Islamische Staat" (IS) Der IS steht für Jihadsalafismus par excellence. Der IS hat im Laufe des Jahres große Teile des Irak und Syriens besetzt und dadurch die Region destabilisiert. Eine Koalition westlicher und arabischer Staaten bekämpft den IS seitdem durch Luftschläge, Waffenlieferungen und Ausbildungsmaßnahmen für irakischkurdische Kämpfer. Da Deutschland an Waffenlieferungen und Ausbildungsmaßnahmen beteiligt ist, ist eine Gefährdungslage für deutsche Einrichtungen und Interessen entstanden. Der IS ruft explizit zum Kampf unter anderem gegen Deutschland auf. Die europaweite Gefährdung zeigte sich vor allen mit den letzten Anschlägen in Paris, die dem IS zugerechnet werden können. Es liegen derzeit Erkenntnisse zu mehr als 810 deutschen Islamisten oder Islamisten aus Deutschland vor, die in Richtung Syrien/ Irak gereist sind, um dort auf Seiten des Islamischen Staates und anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen oder diese in sonstiger Weise zu unterstützen. Insgesamt zeichnet sich eine verringerte Ausreisedynamik ab. Etwa ein Fünftel der gereisten Personen ist weiblich. Der überwiegende Teil der insgesamt gereisten Personen ist jünger als Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 109 IslamIsmus 30 Jahre. Nicht in allen Fällen liegen Erkenntnisse vor, dass sich diese Personen tatsächlich in Syrien/Irak aufhalten oder aufgehalten haben. Etwa ein Drittel dieser gereisten Personen befindet sich momentan wieder in Deutschland. Zu der Mehrzahl dieser Rückkehrer liegen keine belastbaren Informationen vor, dass sie sich aktiv an Kampfhandlungen in Syrien/Irak beteiligt haben. Als Ergebnis der kontinuierlichen Ausund Bewertung der Erkenntnislage zu zurückgekehrten Personen liegen den Sicherheitsbehörden aktuell zu über 70 Personen Erkenntnisse vor, wonach sie sich aktiv an Kämpfen in Syrien oder im Irak beteiligt oder hierfür eine Ausbildung absolviert haben. Ferner liegen zu etwa 140 Personen Hinweise vor, dass diese in Syrien oder im Irak ums Leben gekommen sind. Zudem wurden weitere Ausreiseplanungen bekannt. Die deutschen Sicherheitsbehörden sind bestrebt, möglichst viele dieser Ausreiseplanungen frühzeitig wahrzunehmen, um deren Verwirklichung zu unterbinden. Die Anzahl der behördlich verhängten Ausreiseverbotsverfügungen bewegt sich im niedrigen dreistelligen Bereich.62 Im Berichtsjahr ist ein Ausreisefall einer Jugendlichen aus Sachsen-Anhalt in das vom IS kontrollierte Gebiet zu verzeichnen gewesen. Die Betroffene hatte sich zuvor mit einer jungen erwachsenen Frau aus einem anderen Bundesland abgesprochen und ist mit ihr gemeinsam über die Türkei nach Syrien gelangt. Exemplarisch an diesem Fall ist einmal mehr die Feststellung, dass die Gemengelage aus persönlichen Kontakten sowie der islamistischen Internetpropaganda entscheidend auf den Radikalisierungsverlauf eingewirkt hat. Flüchtlingssituation Parallel mit der Entwicklung der Flüchtlingssituation gab es einen Zuwachs an sogenannten unspezifischen Hinweisen, wonach unter den Migranten Jihadisten eingereist wären. Zumindest einige der Attentäter von Paris haben anscheinend die Flüchtlingswege genutzt. Medial gibt es in diesem Kontext immer wieder Berich62 Stand Mai 2016. 110 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 IslamIsmus te, dass sich unter den Flüchtlingen auch Personen befinden, die sogar gezielt mit dem Auftrag auf die Flüchtlingsroute geschickt wurden, Anschläge in Europa zu verüben. Der IS hat in der Vergangenheit regelmäßig zum Verüben von Anschlägen im Westen aufgerufen. Eine Deutschland betreffend zielgerichtete Nutzung dieser Möglichkeit konnte bisher allerdings nicht belegt werden. Bei Verdachtsfällen stehen die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern im engen Austausch. Zudem erfolgt eine entsprechende Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Partnern. Etwa 70% der in Deutschland Asylantrag stellenden Flüchtlinge sind Muslime. Für salafistische Organisationen stellt der Flüchtlingszuwachs in Deutschland eine geeignete Gelegenheit dar, unter dem Deckmantel der humanitären Hilfe Kontakt aufzunehmen. Das Ziel ihres Handelns ist dabei nicht die Hilfeleistung selbst, sondern in Deutschland lebende Personen zu rekrutieren und zu radikalisieren, um dadurch neue Mitglieder oder Sympathisanten zu gewinnen.63 Bewertung, tendenzen, Ausblick Die Zahl der Aktivisten des politischen Salafismus in SachsenAnhalt wird 2016 voraussichtlich nicht sprunghaft ansteigen und sich zunächst weiterhin im zweistelligen Bereich bewegen. Zunehmen wird allerdings die bisher nur vereinzelt zu beobachtende versuchte Einflussnahme auf Moscheen sowie die Vernetzung mit Salafisten in anderen Bundesländern. Der Salafismus übt auf nach Orientierung suchende Menschen eine hohe Anziehungskraft aus. Auf längere Sicht wird sich diese Entwicklung auch in Sachsen-Anhalt quantitativ manifestieren. Dieser Einschätzung liegt zum einen die Zunahme der Einwohner von Sachsen-Anhalt mit islamischem Migrationshintergrund zugrunde, von denen ein gewisser Prozentsatz aufgrund kultureller Besonderheiten Nähe zum Salafismus aufweist. Des Weiteren ist 63 Mit dieser Thematik beschäftigt sich auch die Broschüre "Aktivitäten extremistischerer Akteure im Zusammenhang mit Flüchtlingen", die in der anliegenden Publikationsliste aufgeführt ist und über die Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt bezogen werden kann. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 111 IslamIsmus die bereits seit Jahren zu beobachtende Anziehungskraft charismatischer salafistischer Prediger zur Rekrutierung von salafistischem Nachwuchs geeignet. Dies betrifft auch nach Orientierung suchende Jugendliche sowohl mit als auch ohne Migrationshintergrund. Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt fanden nicht statt. Es ist damit zu rechnen, dass der IS sich bietende Tatgelegenheiten gegen deutsche Interessen auch im Bundesgebiet nutzen wird. Dies könnte durch sogenannte Rückkehrer geschehen, die ideologisch und paramilitärisch beim IS geschult oder durch Kriegserfahrungen nachhaltig radikalisiert und verroht in ihr Herkunftsland zurückkehren und operativ tätig werden. Ebenso müssen Personen in Betracht gezogen werden, die entweder behördlicherseits an einer geplanten Ausreise gehindert wurden oder deren Reisewunsch in ein Jihadgebiet aus anderen Gründen scheiterte und die ihren Wunsch nach einer Beteiligung am Jihad nun mit einfachen Tatmitteln im Inland umsetzen. Schließlich kann eine Radikalisierung in Deutschland zu einer rein inlandsbezogenen Tatmotivation führen. Die geschickte mediale Darstellung der Erfolge des IS und der Anschläge in zum Feind erklärten Ländern wird 2016 fortgesetzt werden und kann zur Inspirationsquelle von Gruppen oder Einzeltätern werden. 112 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 IslamIsmus "Nordkaukasische Separatistenbewegung" (NKSB) Sitz Kaukasus, Einzelmitglieder in Deutschland Verbreitung Gründung 1991 als internationale nicht anerkannte Tschetschenische Republik Itschkerien, seit 2007 "Kaukasisches Emirat" (KE) Struktur keine festen Strukturen in Repräsentanz Sachsen-Anhalt Mitglieder In Sachsen-Anhalt werden Einzelpersonen Anhänger der NKSB zugerechnet. Sie sind zum Teil überregional aktiv. VeröffentEinzelne Veröffentlichungen über verschielichungen dene Internetforen, die dem "Kaukasischen Emirat" nahe stehen oder dem IS zuzurechnen sind. Kurzportrait Nach dem Zerfall der UdSSR 1991 und im Ziele Zuge der Unabhängigkeit südkaukasischer Staaten entstand im nördlichen Kaukasus eine islamistische terroristische Separatistenbewegung mit dem Ziel einer Loslösung von Russland und der Errichtung eines "Kaukasischen Emirats". Nach dem Zerfall des KE in seiner Ursprungsform und dem Anschluss an den IS im Jahr 2015 ist keine aktuelle Strategie erkennbar.64 Finanzierung Spenden Grund der Beobachtung Die Unterstützung gewaltorientierter separatistischer Bestrebungen in der Russischen Föderation von Deutschland aus gefährdet Auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland. 64 Siehe Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2014, Seite 137ff. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 113 IslamIsmus ereignisse und entwicklungen im Berichtszeitraum Der Anführer des KE, Aliaskhab KEBEKOV, hatte sich gegen einen Anschluss an den IS ausgesprochen. Nach dem Tod KEBEKOVs und weiterer Anführer entstand 2015 in den Strukturen des "Kaukasischen Emirats" ein Machtvakuum. Internetverlautbarungen deuten darauf hin, dass die Mehrzahl der verbliebenen Emire einen Treueeid auf den Anführer und selbsternannten Kalifen des "Islamischen Staates" Abu Bakr ALBAGHDADI geleistet und sich dem IS angeschlossen haben. Der "Islamische Staat" hat seinerseits das "Kaukasische Emirat" als "Provinz Kaukasus" (IS-Kaukasus) anerkannt, in den IS aufgenommen und den Dagestaner und einstigen KE-Kommandeur Rustam ASSELDEROV, als neuen Emir ernannt. Unterstützungsaktivitäten für das KE in Deutschland bestanden vorrangig in der Propaganda für die Bewegung, Spendensammlung sowie sonstiger logistischer Hilfe. Bewertung, tendenzen, Ausblick Die Rolle der russischsprachigen Jihadisten in Syrien und im Irak ist nach wie vor von großer Bedeutung. Dem gegenüber haben die bewaffneten Konfrontationen zwischen islamistischen Terroristen und den Sicherheitskräften der Russischen Föderation im Nordkaukasus an Intensität verloren. Die Ausrufung der "Provinz Kaukasus" und Übernahme in den IS ist noch kein abgeschlossener Prozess. Die Annahme der Treueeide der wichtigsten nordkaukasischen Emire durch den IS wird weitreichende Auswirkungen auf die Machtkonstellationen unter den nordkaukasischen Kämpfern und ihren Gruppen in Syrien entfalten. Die Gründung einer Regionalorganisation des IS im Nordkaukasus stellt für Russland erneut eine Gefahr dar. Die Ereignisse um das KE sowie das russische militärische Engagement in Syrien werden sich auch auf die nordkaukasische Diaspora in Deutschland auswirken. 114 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 IslamIsmus Inwieweit sich die eingewanderten, insbesondere lebensälteren Anhänger der NKSB dem IS mit seiner brutalen, jihadistischen und internationalen Ausrichtung anschließen und ob Teile des ursprünglichen KE sich reorganisieren werden, bleibt abzuwarten. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 115 scIentology organIsatIon "ScIeNtOLOGyORGANISAtION" (SO) Sitz Los Angeles (USA) Verbreitung "Scientology-Kirche Deutschland" (SKD) (München), bundesweite Niederlassungen in Berlin, Hamburg, Hannover, Düsseldorf, Frankfurt (Main), Stuttgart und München Gründung 1954 in den USA von Lafayette Ronald HUBBARD 1970 erste Niederlassung in Deutschland Struktur Strikte Hierarchie mit totalitärem Anspruch Repräsentanz in "Orgs"65 und Missionen.66 Steuerung: David MISCAVIGE (USA) Nebenorganisationen: "Office of Special Affairs"(OSA), "Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V." (KVPM), "World Institute of Scientology Enterprise" (WISE), "Applied Scholastics" (ApS), Criminon, Narconon, "Sag NEIN zu Drogen - Sag JA zum Leben", "Jugend für Menschenrechte", "The Way to Happiness Foundation"(TWTH-Foundation) Mitglieder Sachsen-Anhalt: im unteren einstelligen Anhänger Bereich, bundesweit: 3.500 VeröffentWeb-Angebot: www.scientology.de lichungen Internationale Publikationen: Impact, Scientology News, Celebrity, Source, Freewinds, OT-Universe, The Auditor, Advance. deutschsprachige Publikationen: Freiheit 65 "organization" (Org.), größere lokale Niederlassung der SO. 66 Unterordnung innerhalb einer Org. 116 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 scIentology organIsatIon Kurzportrait: Nach der unabänderlichen und bindenden Ideologie von HUBBARD wird der "Clear-Planet" angestrebt: - Alle Menschen gehören der scientologischen Gesellschaft an. SO strebt die Weltherrschaft an. Einteilung der Menschen erfolgt in "Aberrierte", d.h. Nicht-Scientologen, geistig Gestörte, denen die Menschenrechte eingeschränkt werden müssen und "Nichtaberrierte". SO will Einfluss auf die Gesellschaft, Wirtschaft und Politik ausüben, um die scientologische "Ethik" durchzusetzen, - insbesondere sollen Positionen, die sich gegen Scientology richten, beseitigt werden. Finanzierung Vertrieb von kostenpflichtigen Kursen und Kursmaterialien, Spenden. Grund der Beobachtung Die Lehren der SO stellen eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung dar. Teilweise werden zentrale Werte der Verfassung (Menschenwürde, Meinungsfreiheit, Recht auf Gleichbehandlung) außer Kraft gesetzt. SO strebt eine totalitäre Gesellschaft ohne allgemeine und gleiche Wahlen an. Das OVG Münster bestätigte am 12. Februar 2008 die Rechtmäßigkeit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz. ereignisse und entwicklungen im Berichtszeitraum SO hat enorme Schwierigkeiten bei der Gewinnung neuer Mitglieder. Interessenten haben sich von SO abgekehrt. Bewertung, tendenzen, Ausblick SO unternimmt bundesweit Anstrengungen, um gesellschaftliche Anerkennung zu erreichen und ist unverändert bestrebt, die Organisation zu vergrößern und die finanziellen Einnahmen zu erhöhen. Für die SO bleibt es ein unverändertes politisches Fernziel, eine scientologische Gesellschaft zu errichten. Ihren Zielstellungen ist die SO im Berichtsjahr in keiner Weise näher gekommen. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 117 spIonageabwehr SPIONAGeABWehR Die Bundesrepublik Deutschland ist in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht ein wichtiges Mitglied der Staatengemeinschaft. Diese Position hat zur Folge, dass andere Staaten vielfältige, auf Deutschland gerichtete nachrichtendienstliche Aufklärungsinteressen haben und diese mit dem Ziel verfolgen, die Erkenntnisse selbst zu nutzen oder andere Staaten zu sabotieren. Sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten fremder Nachrichtendienste im Geltungsbereich des Grundgesetzes spielten auch im Berichtsjahr eine bedeutende Rolle. Hierzu gehörte auch die Ausspähung systemoppositioneller Gruppen der Heimatländer, die in Deutschland leben. Die Spionageabwehr beschäftigt sich mit der Aufklärung, Abwehr und Verhinderung von Spionageaktivitäten fremder Nachrichtendienste und gehört gemäß SS 4 Abs. 1 Nr. 3 VerfSchG-LSA zu den Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde. Spionage als politisches hilfsmittel Durch die unberechtigte und geheime Informationsbeschaffung erlangen andere Staaten Vorteile in politischen, militärischen, strategischen und wirtschaftlich-technologischen Zusammenhängen. Mit der Wirtschaftsund Wissenschaftsspionage eng verbunden ist die Proliferation, also die Weiterverbreitung von Entwicklungen und Produkten, die zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen oder ihrer Trägersysteme geeignet sind. Proliferation ist ein globales Sicherheitsproblem. Das hat auch Folgen für Sachsen-Anhalt. In unserem Bundesland befinden sich nicht nur zahlreiche mittlere und kleinere Unternehmen, Sachsen-Anhalt ist von seiner geostrategischen Lage in der Mitte Europas mit den nahe gelegenen Flughäfen Leipzig/Halle, Berlin und Hannover bekannt und über die Ost-West-Autobahn (A2) auch sehr schnell zu erreichen. Nachrichtendienstliche Aktivitäten gegen die Bundesrepublik Deutschland gehen von einer Vielzahl ausländischer Nachrichtendienste aus. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Nachrichtendien118 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 spIonageabwehr ste einiger bestimmter Staaten in besonderer Weise Spionageaktivitäten gegen unser Land entfalten. Eine herausragende Rolle spielen unverändert chinesische und russische Nachrichtendienste, in der Oppositionellenausspähung aber auch syrische oder iranische Nachrichtendienste. Eine effektive Spionageabwehr muss die Aktivitäten aller fremden Nachrichtendienste im Blick haben. Diese sogenannte 360-GradBearbeitung wurde neu ausgerichtet. Die Spionageabwehr muss sich auf den grundlegenden Wandel durch Globalisierung, geopolitische Veränderungen und variierende Bedrohungsszenarien einstellen. Informationsbeschaffung durch Spionage Fremde Nachrichtendienste betreiben Spionage mit hohem organisatorischem und finanziellem Aufwand. In getarnten Stützpunkten befinden sich nachrichtendienstliche Zentralen in Medienagenturen, Konsulaten und Botschaften oder staatsnahen Unternehmen, die von dort nachrichtendienstliche Aktivitäten entwickeln, Agenten rekrutieren und führen. Darüber hinaus setzen Nachrichtendienste sogenannte "Illegale" ein, die unter falscher Identität autark und ohne Anbindung an die Legalresidenturen ihrer geheimdienstlichen Tätigkeit nachgehen. Allerdings steht ein sehr großer Teil der relevanten Informationen den fremden Nachrichtendiensten auch offen über das Internet und anderen Medien, auf Messen und Tagungen zur Verfügung. Diese Informationen werden zielgerichtet und systematisch erfasst und ausgewertet. Fremde Dienste nutzen zudem Delegationsbesuche und Gespräche mit Wissensträgern, um wichtige Informationen zu gewinnen. Nicht offen zu erlangende Informationen werden dann verdeckt beschafft, insbesondere über die Pflege von privaten Kontakten und die direkte oder indirekte Abschöpfung der Kontaktpersonen bis hin zu konspirativen Vorgehensweisen unter einer Legende. Im Ausland können für deutsche Geschäftsreisende belastende Umstände und persönliche kompromittierende Situationen herbeigeführt werden, um Informationsund Wissensträger erpressbar zu machen. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 119 spIonageabwehr Russische Nachrichtendienste Russland gelang es, trotz angespannter sozialer und wirtschaftlicher Lage, die eigene Position im Innern zu festigen. Mit der Annektierung der Krim hat sich das russische Regime von den westlichen Ländern abgekoppelt und die wirtschaftlichen Sanktionen führten zu einer erkennbaren Verschlechterung der ökonomischen Lage des Landes. Die drei Nachrichtendienste SWR67, FSB68 und GRU69 genießen weiterhin einen hohen Stellenwert und arbeiten unverändert mit hoher Personalstärke aktiv gegen deutsche Sicherheitsinteressen. Dazu gehört auch die erhebliche Zunahme russischer Aktivitäten im Hinblick auf eine Beeinflussung verschiedener Adressatengruppen in Deutschland durch entsprechende Propaganda und Desinformationskampagnen, die von zahlreichen (russischen) deutschsprachigen Medien, wie "Sputnik News" und "RT" aufgegriffen werden. Hier werden Fakten in der öffentlichen Diskussion falsch und verzerrt dargestellt; dies geschieht offensichtlich auch mit dem Ziel, auf die Flüchtlingsdebatte in Deutschland zu Lasten der Flüchtlinge Einfluss zu nehmen und die deutsche Innenpolitik zu diskreditieren. In Russland selbst richten die Nachrichtendienste ihren Blick auf Personen, die sich beruflich oder privat für längere Zeit dort im Land aufhalten. Persönliche Daten in Visaanträgen, Grenzkontrollen sowie die Internetund Telefonüberwachung liefern dabei notwendige Informationen. Persönliche Schwächen, besonders aber tatsächliche oder vermeintliche Verstöße gegen russische Gesetze und Bestimmungen dienen dabei als Druckmittel. chinesische Nachrichtendienste Nach einem scheinbar offeneren Auftreten zu Beginn der Amtszeit des Parteichefs Xi Jinping ist derzeit wieder eine ideologische Eiszeit festzustellen, in gleichem Zuge wurden auch die Befugnis67 SWR: Sluschba Wneschnei Raswedki -russischer Auslandsnachrichtendienst. 68 FSB: Federalnaja Sluschba BesopasnostiInlandsgeheimdienst mit Führung von Gegenspionage. 69 GRU: Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije-Militärischer Auslandsnachrichtendienst. 120 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 spIonageabwehr se des Ministeriums für Staatssicherheit MSS70 deutlich erweitert. Weitere nachrichtendienstliche Aktivitäten werden vom Militärischen Nachrichtendienst MID71, vom Ministerium für Öffentliche Sicherheit MPS72 und vom "Büro 610"73 organisiert. Die Beschaffungsbemühungen der chinesischen Nachrichtendienste beschränken sich nicht nur auf den unautorisierten Wissensund Technologietransfer. Als aufstrebende politische und wirtschaftliche Macht stehen wie bisher ausgewählte deutsche Firmen und Hochschuleinrichtungen im Interesse der Nachrichtendienste, davon ist auch für das Land Sachsen-Anhalt auszugehen. Die Spionageabwehr sieht einen weiteren nachrichtendienstlichen Schwerpunkt Chinas in der Bekämpfung der von der Kommunistischen Partei Chinas als Bedrohung betrachteten und von ihr unter der Bezeichnung "Fünf Gifte" als staatsfeindlich beschriebenen Gruppen, zu denen die nachfolgenden Vereinigungen zählen: Mitglieder der turkstämmigen Vereinigung der (muslimischen) Uiguren, Anhänger der Eigenständigkeit Tibets und Taiwans, Praktizierende der Falun Gong-Bewegung und Anhänger der Demokratiebewegung. Durch Infiltration oder über Quellenführung gelingt es den chinesischen Nachrichtendiensten, Personen und Gruppen aus der Oppositionellenszene auszuforschen und Einblick in die Strukturen zu nehmen. Mit den gewonnenen Erkenntnissen sind die Sicherheitsbehörden in China besser in der Lage, gegen diese Gruppen vorzugehen. Aktivitäten von Nachrichtendiensten im Kontext der Flüchtlingsbewegungen Aufgrund desolater Sicherheitslagen in ihren Heimatländern und damit verbundener existentieller Bedrohung sucht eine hohe Zahl 70 MSS: Ministry of State Security. 71 MID: Military Intelligence Department. 72 MPS: Ministry of Public Security. 73 Der Name "Büro 610" geht auf das Gründungsdatum des Büros zurück (10. Juni 1999). Hauptaufgabe ist die Bekämpfung der regimekritischen Meditationsbewegung Falun Gong. Die Verwaltungs-, Justizund Polizeibehörden arbeiten dem "Büro 610" zu. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 121 spIonageabwehr von Menschen Zuflucht und Schutz in Europa. Auch Deutschland ist Zielland von Flüchtlingsbewegungen, die ihren Ursprung vor allem in Syrien, Irak sowie Afghanistan haben. Mit der sich in Deutschland vergrößernden Exilgemeinde könnten neue Ausforschungsmethoden über oppositionelle Aktivitäten zur neuen Zielvorgabe für fremde Nachrichtendienste in Deutschland werden. Beschaffungsaktivitäten des iranischen Inund Auslandsdienstes Ministry of Information and Security (MOIS) orientierten sich an den politischen Vorgaben und wirtschaftlichen Interessen des Landes. Traditionell ist die Überwachung und Bekämpfung der iranischen Opposition im Inund Ausland ein wichtiger Aufgabenschwerpunkt. Auch arabische und nordafrikanische Nachrichtendienste werden in Deutschland hauptsächlich gegen Oppositionelle ihrer Heimatländer aktiv. Das gilt besonders dann, wenn sich die Betroffenen in Deutschland oppositionell betätigen, wie beispielsweise an entsprechenden Demonstrationen teilnehmen. An dieser Strategie haben auch politische Umwälzungen im arabischen und nordafrikanischen Raum nichts geändert. Der Verfassungsschutz geht gemäß seinem gesetzlichen Auftrag deshalb jedem Anfangsverdacht von Spionage nach. Wirtschaftsschutz Die Wirtschaft Sachsen-Anhalts hängt von ihrer Innovationskraft, neuartigen Erzeugnissen und Dienstleistungen sowie von wachsenden Exporten ab. Durch die Globalisierung stehen sachsen-anhaltische Unternehmen auch auf dem nationalen Markt in internationaler Konkurrenz. Selbst Unternehmen, die sich auf den deutschsprachigen Markt konzentrieren, können auf Grund ihrer innovativen konkurrenzfähigen Produkte in den Fokus fremder Nachrichtendienste geraten. Zur Abwehr dieser Gefahr bietet der sachsen-anhaltische Wirtschaftsschutz Beratungen und Sensibilisierungen zu den Themen Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung, Sicherheit auf Geschäftsreisen im Ausland, Informationssicherheit und Geheimschutz in der Wirtschaft an. Hierbei sucht der Wirtschaftsschutz die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden und der Wissenschaft. 122 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 spIonageabwehr Im Berichtszeitraum suchten Mitarbeiter des Wirtschaftsschutzes Unternehmen, Kammern, Wirtschaftsbetriebe und Behörden zu Beratungsgesprächen und Sensibilisierungen auf, ebenso wurden öffentlichkeitswirksame Vorträge gehalten. Gemeinsam mit den Industrieund Handelskammern Magdeburg und Halle-Dessau richtete der Wirtschaftsschutz im Ministerium für Inneres und Sport am 16. September einen Wirtschaftsschutztag im "Industrieund Gründerzentrum Magdeburg" in Barleben (Landkreis Börde) aus. Zur Veranstaltung, die unter dem Motto: "Effizienter Schutz für Unternehmen im Inund Ausland" stand, konnten rund 100 Teilnehmer aus Wirtschaft und Verwaltung begrüßt werden. Die Verfassungsschutzbehörde versendet auf Wunsch Faltblätter mit allgemeinen Informationen zum Wirtschaftsschutz in Sachsen-Anhalt, einem Lagebild und der Darstellung von spezifischen Risiken für Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Darüber hinaus halten wir Faltblätter mit Informationen zu folgenden Spezialthemen vor: ** Auslandsreisen, ** Personalauswahl, ** Besuchermanagement, ** Verhalten in sozialen Netzwerken, ** Elektronische Angriffe, ** Sicherheit beim Know-how-Transfer, ** interne Sicherheit, ** Wirtschaftsspionage durch (Einbruchs-) Diebstahl ** Wissenschaftsspionage. elektronische Angriffe Elektronische Angriffe sind eine gängige Methode fremder Nachrichtendienste, staatlicher, halbstaatlicher und privater Akteure, an Verschlusssachen und Geschäftsgeheimnisse zu gelangen. Wie dem Wirtschaftsschutz auch von betroffenen Unternehmen und IT-Dienstleistern berichtet wurde, besteht die gebräuchlichste Angriffsmethode immer noch im Übersenden einer zielgerichteten E-mail an Behörden oder Unternehmen, deren Betreff und E- Mail-Text das individuelle Interesse hervorruft. Dieses "Social engineering" soll den Empfänger dazu verleiten, den Anhang mit Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 123 spIonageabwehr einer "verseuchten" Word-, Excel-, PDFoder ZIP-Datei zu öffnen. Manche Angreifer haben im Berichtszeitraum auch E-Mails verschickt, in denen der Empfänger verleitet werden sollte, den mitgelieferten Link anzuklicken, der auf eine seriös erscheinende, tatsächlich aber verseuchte Webseite verweist. Innovative Unternehmen und Forschungseinrichtungen unterliegen einer grundsätzlich abstrakten Gefährdung, unmittelbar Ziel Elektronischer Angriffe mit nachrichtendienstlichem Hintergrund zu werden. Angegriffenen Behörden, Unternehmen und Forschungseinrichtungen wird geraten, sich an die sachsen-anhaltische Verfassungsschutzbehörde zu wenden. Eine vertrauliche Behandlung aller Informationen wird zugesichert. Proliferationsabwehr Die Verfassungsschutzbehörden befassen sich mit dem Phänomen der Proliferation, weil es dadurch gekennzeichnet ist, dass sich Auftraggeber und Akteure konspirativer Mittel und Methoden bedienen, um die gesetzlichen Ausfuhrbestimmungen zu umgehen. Der Verfassungsschutz trägt mit seinen Sensibilisierungsaktivitäten dazu bei, die Exportkontrollbehörden, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und die Zollbehörden zu unterstützen, und den guten Ruf der Bundesrepublik Deutschland im Ausland zu schützen. Unter Proliferation versteht man die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen und chemischen Massenvernichtungswaffen (ABC-Waffen) sowie ihrer potenziellen Trägersysteme. Des Weiteren fällt unter diesen Begriff auch die Weiterverbreitung der zu ihrer Herstellung verwendeten Produkte einschließlich des dafür erforderlichen Know-hows. Die Nachrichtendienste der Risikostaaten Pakistan, Nordkorea, Syrien und Iran stehen im Verdacht, Proliferation zu betreiben und zu fördern, indem sie diese Aktivitäten logistisch und personell unterstützen. Um illegale Exporte durchzuführen, wird beispielsweise der Endnutzer einer sensiblen Ware verschleiert, ein Lieferweg über Umweglieferländer gewählt, Tarnfirmen und Strohmänner werden genutzt. Nordkorea hat die Fähigkeit, nukleare Sprengkörper zur Explosion zu bringen, mehrmals unter Beweis gestellt. Es verfügt über 124 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 spIonageabwehr verschiedene Raketensysteme, die in der Lage sein könnten, atomare Sprengsätze zu transportieren. Pakistan besitzt nukleare Sprengkörper und arbeitet an deren Modernisierung. Die mit Iran geführten Verhandlungen in den E3/EU+3-Gesprächen führten am 14. Juli zur Unterzeichnung eines nuklearen Abrüstungsabkommens in Wien (Österreich). Dieser "Joint Comprehensive Plan of Action" umfasste Maßnahmen zur Beschränkung des Nuklearprogramms auf rein zivile Zwecke. Nach Bestätigung durch die Internationale Atomenergie Agentur (IAEA) sollten einige Sanktionen gegen das Land, die insbesondere den Erdölund Erdgassektor betrafen, zum 16. Januar 2016 ("Implementation Day") aufgehoben werden. Das vom Bürgerkrieg schwer getroffene Syrien war 2014 dem Chemiewaffenübereinkommen beigetreten. Es hatte sich bereit erklärt, seine Bestände an Chemiewaffen vernichten zu lassen, um einem US-amerikanischen Angriff zu entgehen. Der weit überwiegende Teil der Bestände wurde bereits der Vernichtung zugeführt. Die unübersichtliche Situation im Land nährt Zweifel an einer vollständigen Vernichtung. Die Terrororganisation IS setzte im Berichtszeitraum chemische Waffen ein. Weitere Hinweise und Merkmale für Proliferation finden Sie in der Broschüre "Proliferation. Wir haben Verantwortung", die von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder herausgegeben wird. Sie kann im Internet unter www.mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz abgerufen oder als Druckschrift per E-Mail bei wirtschaftsschutz@mi.sachsen-anhalt.de angefordert werden. Mitarbeit der Bevölkerung Die Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt hat gemäß SS 4 Abs. 1 Nr. 3 VerfSchG-LSA den gesetzlichen Auftrag Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen über geheimdienstliche Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 125 spIonageabwehr Tätigkeiten für eine fremde Macht zu sammeln und auszuwerten. Damit die Verfassungsschutzbehörde ihren Auftrag erfüllen kann, benötigt sie auch und gerade Hinweise auf die Tätigkeit fremder Nachrichtendienste. Alle Bürgerinnen und Bürger, die von derartigen Sachverhalten Kenntnis haben oder von fremden Nachrichtendiensten zur Mitarbeit aufgefordert wurden, werden gebeten, ihr Wissen im Interesse unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und ihrer eigenen Sicherheit an die Verfassungsschutzbehörde weiterzugeben. Auch demjenigen, der bereits im fremden Interesse nachrichtendienstlich tätig geworden ist, kann geholfen werden, sich aus einer ausweglos erscheinenden Situation zu befreien. Die Verfassungsschutzbehörden unterliegen nicht wie die Strafverfolgungsbehörden dem Legalitätsprinzip und sind daher nicht in jedem Fall verpflichtet, die Strafverfolgungsbehörden über Hinweise auf Spionagedelikte zu informieren. Voraussetzung hierfür ist jedoch, die freiwillige Aufgabe der nachrichtendienstlichen Tätigkeit und eine umfassende Offenbarung. Die Verfassungsschutzbehörde bietet hierzu jederzeit ihre Hilfe an und sichert Vertraulichkeit zu. Das Gleiche gilt für die Übermittlung etwaiger Verdachtsmomente, Sicherheitsvorfälle oder elektronischer Angriffe. Die Spionageabwehr der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt ist wie folgt zu erreichen: Telefon: 0391/567 3900 Fax: 0391/567 3999 E-Mail: wirtschaftsschutz@mi.sachsen-anhalt.de 126 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 geheImschutz GeheIMSchutZ Allgemeines Verschlusssachen sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die - unabhängig von ihrer Darstellungsform - geheim zu halten und entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit mit einem der Geheimhaltungsgrade STRENG GEHEIM, GEHEIM, VS-VERTRAULICH oder VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH zu kennzeichnen sind. Alle Institutionen des Bundes und der Länder müssen sich darauf verlassen können, dass Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder gefährden können, als im staatlichen Interesse geheim zu haltende Informationen (Verschlusssachen - VS) wirkungsvoll geschützt werden. Jeder, dem eine Verschlusssache anvertraut oder zugänglich gemacht worden ist, trägt die persönliche Verantwortung für ihre sichere Aufbewahrung und vorschriftsmäßige Behandlung sowie für die Geheimhaltung ihres Inhalts gemäß den Bestimmungen der Verschlusssachenanweisung für das Land Sachsen-Anhalt (VSA-LSA). Geheimschutz im öffentlichen Bereich Personeller Geheimschutz Mit dem personellen Geheimschutz soll verhindert werden, dass Personen mit Sicherheitsrisiken Zugang zu VS erhalten. Das hierzu genutzte Instrument ist die Sicherheitsüberprüfung von Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen. Die Verantwortung für diese Sicherheitsmaßnahmen liegt bei den zuständigen Stellen. Im öffentlichen Bereich des Landes ist die zuständige Stelle in der Regel die Beschäftigungsbehörde. Die zuständige Stelle bestellt zur Erfüllung ihrer Aufgaben einen Geheimschutzbeauftragten und einen Vertreter. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 127 geheImschutz Das Sicherheitsüberprüfungsverfahren ist im Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetz (SÜG-LSA) geregelt. Die Mitwirkung der Verfassungsschutzbehörde Sachsen-Anhalts beruht auf SS 4 Abs. 2 Nr. 1 VerfSchG-LSA in Verbindung mit SS 4 Abs. 3 SÜG-LSA. Gründe, die einem Einsatz in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegenstehen, können sich insbesondere ergeben aus: * * Zweifeln an der Zuverlässigkeit (zum Beispiel aufgrund von Straftaten, Drogenoder Alkoholmissbrauchs); * * Gefährdungen durch Anbahnungsund Werbungs * versuche fremder Nachrichtendienste (zum Beispiel Überschuldung, da dies ein Ansatzpunkt sein kann, um den Betroffenen gegen Geldzahlung zu einer Verletzung seiner Pflichten zu veranlassen); * * Zweifeln am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (zum Beispiel wegen politischextremistischer Betätigung, da in diesem Falle die * Loyalität zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung fraglich ist). Die Frage, ob sich aus einem derartigen Umstand tatsächlich ein Sicherheitsrisiko ergibt, ist in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Art der vorgesehenen sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zu prüfen. Eine Sicherheitsüberprüfung darf nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Betroffenen erfolgen. Materieller Geheimschutz Der materielle Geheimschutz befasst sich mit technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen, die verhindern oder zumindest erschweren sollen, dass Unbefugte an geschützte Informationen gelangen. Die Verfassungsschutzbehörde hat hierbei die mitwirkende Aufgabe, öffentliche Stellen des Landes zu beraten, wie sie am besten technische Sicherungsmaßnahmen planen und durchführen können. 128 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 Verfassungsschutzgesetz Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2006 (GVBl. LSA S. 236), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2015 (GVBl. LSA S. 314, 317) Inhal tsübersicht E r s t e r Te i l : ORGANISAtION uND AuFGABeN SS 1 Zweck des Verfassungsschutzes SS 2 Organisation und Zusammenarbeit SS 3 Bedienstete und Mitarbeiter SS 4 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde SS 5 Begriffsbestimmungen Z w e i t e r Te i l : eRheBuNG, VeRARBeItuNG uND NutZuNG PeRSONeNBeZOGeNeR DAteN SS 6 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit SS 7 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS 8 Besondere Formen der Datenerhebung SS 9 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten SS 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen SS 11 Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien SS 12 Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten in Akten, Vernichtung von Akten SS 13 (weggefallen) Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 129 Verfassungsschutzgesetz D r i t t e r Te i l : AuSKuNFt SS 14 Auskunft an die betroffene Person V i e r t e r Te i l : INFORMAtIONSüBeRMIttLuNG SS 15 Unterrichtungspflichten SS 16 Zulässigkeit von Ersuchen der Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung personenbezogener Daten SS 17 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde durch öffentliche Stellen SS 17a Übermittlung von besonderen Informationen an die Verfassungsschutzbehörde SS 18 Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde SS 19 Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an die Strafverfolgungsund Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes SS 20 Übermittlungsverbote SS 21 Minderjährigenschutz SS 22 Pflichten des Dritten, an den übermittelt wird SS 23 Nachberichtspflicht SS 23a Weitergabe personenbezogener Daten F ü n f t e r Te i l : PARLAMeNtARISche KONtROLLe SS 24 Parlamentarische Kontrollkommission SS 25 Zusammensetzung und Wahl SS 26 Verfahrensweise SS 27 Aufgaben und Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission SS 28 Beteiligung des Landesbeauftragten für den Datenschutz SS 29 Datenerhebung bei Mitgliedern des Landtages 130 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 Verfassungsschutzgesetz S e c h s t e r Te i l : SchLuSSVORSchRIFteN SS 30 Geltung des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt und des Archivgesetzes Sachsen-Anhalt SS 30a Einschränkung von Grundrechten SS 30b Sprachliche Gleichstellung SS 31 Inkrafttreten E r s t e r Te i l ORGANISAtION uND AuFGABeN SS1 Zweck des Verfassungsschutzes (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. (2) Er hat die Landesregierung und andere Stellen nach Maßgabe dieses Gesetzes über Gefahren für diese Schutzgüter zu unterrichten. Dadurch sollen diese Stellen rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können. (3) Er hat auch die Öffentlichkeit über seine Aufgabenfelder zu unterrichten. SS2 Organisation und Zusammenarbeit (1) Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden von der Verfassungsschutzbehörde wahrgenommen. Verfassungsschutzbehörde ist das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium. Es unterhält für diese Aufgabe eine besondere Abteilung. (2) Die für Verfassungsschutz zuständige Abteilung im für den Verfassungsschutz zuständigen Ministerium nimmt ihre Aufgaben gesondert von der Polizeiorganisation wahr. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 131 Verfassungsschutzgesetz (3) Sie ist verpflichtet, in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes mit dem Bund und den Ländern zusammenzuarbeiten. (4) Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen in Sachsen-Anhalt im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, das Bundesamt für Verfassungsschutz nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbehörde tätig werden. SS3 Bedienstete und Mitarbeiter (1) Die Mitarbeiter der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung im für den Verfassungsschutz zuständigen Ministerium haben sich einem Sicherheitsüberprüfungsverfahren nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetzes zu unterziehen, welches insbesondere auf Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für nationale Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik überprüft und in das der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik einbezogen wird. (2) Personen, die dem Repressionsapparat der Deutschen Demokratischen Republik angehörten, insbesondere hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit oder des Amtes für Nationale Sicherheit, Mitarbeiter der Abteilung I der Kriminalpolizei und ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands dürfen nicht mit Aufgaben des Verfassungsschutzes betraut werden; Personen mit Offiziersrang der bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik dürfen Aufgaben des Verfassungsschutzes nur in zu begründenden Ausnahmefällen übertragen werden. SS4 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen über 132 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 Verfassungsschutzgesetz 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. fortwirkende Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungsund Abwehrdienste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere des Ministeriums für Staatssicherheit oder des Amtes für Nationale Sicherheit, im Sinne der SSSS 94 bis 99, 129, 129a des Strafgesetzbuches, 3. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht im Geltungsbereich des Grundgesetzes, 4. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 5. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbehörde wirkt auf Ersuchen der zuständigen öffentlichen Stellen mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetzes sowie bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen, 2. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 133 Verfassungsschutzgesetz SS5 Begriffsbestimmungen (1) Es gelten folgende Begriffsbestimmungen: a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes im Sinne dieses Gesetzes sind solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen. b) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes im Sinne dieses Gesetzes sind solche politisch bestimmten zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen. c) Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes sind solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen aktiv sowie zielund zweckgerichtet unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. 134 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 Verfassungsschutzgesetz (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, c) das Mehrparteienprinzip sowie das Recht auf Bildung und Ausübung der parlamentarischen Opposition, d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, e) die Unabhängigkeit der Gerichte, f) der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und g) die im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt konkretisierten Menschenrechte. Z w e i t e r Te i l eRheBuNG, VeRARBeItuNG uND NutZuNG PeRSONeNBeZOGeNeR DAteN SS6 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Eine Maßnahme ist unverzüglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. Von mehreren geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu wählen, die die betroffene Person voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 135 Verfassungsschutzgesetz Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. SS7 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit nicht die anzuwendenden Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger oder besondere Regelungen in diesem Gesetz entgegenstehen. (2) Voraussetzung für die Sammlung und Auswertung von Informationen ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne des SS 4 Abs. 1. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf mit nachrichtendienstlichen Mitteln, insbesondere durch Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observation, Bildund Tonaufzeichnungen und die Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen Informationen verdeckt erheben. Die nachrichtendienstlichen Mittel sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffung regelt. (4) Die Behörden des Landes sind verpflichtet, den Verfassungsschutzbehörden technische und verwaltungsmäßige Hilfe für Tarnmaßnahmen zu leisten. (5) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen der Verfassungsschutzbehörde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. (6) Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben. Die betroffene Person ist auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben 136 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 Verfassungsschutzgesetz und bei einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 4 Abs. 2 auf eine dienst-, arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Mitwirkungspflicht hinzuweisen. (7) Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). SS8 Besondere Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten mit nachrichtendienstlichen Mitteln erheben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass 1. auf diese Weise Erkenntnisse über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 oder die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Nachrichtenzugänge gewonnen werden können oder 2. dies zum Schutz der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Nachrichtenzugänge der Verfassungsschutzbehörde gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. Die Erhebung nach Satz 1 ist nur zulässig, wenn die Daten nicht auf andere, die betroffene Person weniger beeinträchtigende Weise erhoben werden können. Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel darf nicht erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhaltes stehen. (2) Das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur heimlich mitgehört oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen gemeinen Gefahr oder einer gegenwärtigen Gefahr für das Leben einzelner Personen unerlässlich ist und geeignete verwaltungsbehördliche oder polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für einen verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und BildaufzeichVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 137 Verfassungsschutzgesetz nungen in einer Wohnung. Die Anordnung des Einsatzes technischer Mittel nach Satz 1 und 2 trifft der Richter. Bei Gefahr im Verzug kann der für den Verfassungsschutz zuständige Minister oder der für den Verfassungsschutz zuständige Staatssekretär einen solchen Einsatz anordnen; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen. Die Anordnung ist auf längstens drei Monate zu befristen. Verlängerungen um jeweils nicht mehr als weitere drei Monate sind auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor oder ist der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur Informationsgewinnung nicht mehr erforderlich, so ist die Maßnahme unverzüglich zu beenden. Ein Eingriff nach Satz 1 oder 2 ist der betroffenen Person nach seiner Beendigung mitzuteilen, wenn eine Gefährdung des Zweckes des Eingriffes ausgeschlossen werden kann. (3) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutz der bei einem Einsatz in Wohnungen für den Verfassungsschutz tätigen Personen vorgesehen, kann der für den Verfassungsschutz zuständige Minister oder eine von diesem beauftragte Person deren Einsatz anordnen. Eine anderweitige Verwendung der hierbei erlangten Erkenntnisse zu Zwecken der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung ist nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzug ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen. (3a) Maßnahmen nach Absatz 1, 2 oder 3 dürfen nur angeordnet werden, soweit aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass Äußerungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, nicht erfasst werden. (3b) Laufende Maßnahmen nach Absatz 1, 2 oder 3 sind unverzüglich zu unterbrechen, wenn sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung von der Datenerhebung erfasst wird. Ist eine Maßnahme nach Satz 1 unterbrochen worden, so darf sie nur unter den in Absatz 3a genannten Voraussetzungen fortgeführt werden. Absatz 2 Satz 3 bis 8 bleibt unberührt. Erfasste Daten, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsache der Erfassung der Daten und ihrer Löschung ist zu dokumentieren. 138 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 Verfassungsschutzgesetz (4) Zuständiges Gericht für Entscheidungen nach den Absätzen 2 und 3 ist das Amtsgericht am Sitz der Verfassungsschutzbehörde. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. (5) Das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission über die nach Absatz 2 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 3 angeordneten Maßnahmen. (6) Gegen Unbeteiligte dürfen nachrichtendienstliche Mittel nicht gezielt angewendet werden. SS9 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten speichern, verändern und nutzen, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 vorliegen, 2. dies für die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 erforderlich ist, 3. die Verfassungsschutzbehörde nach SS 4 Abs. 2 tätig wird oder 4. dies zur Erfüllung sonstiger gesetzlich zugewiesener Aufgaben erforderlich ist. (1a) Die Verfassungsschutzbehörde darf zum Zwecke der Vorgangsverwaltung personenbezogene Daten im Sinne des Absatzes 1 mit zur Erledigung anderer Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten amtsintern zusammen in automatisierten Verfahren verarbeiten und nutzen, soweit dies nicht nach anderen Rechtsvorschriften ausgeschlossen ist. Die jeweiligen Vorschriften zur Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten, insbesondere zur Zweckbindung, bleiben unberührt. Ist der Zugriff auf personenbezogene Daten, deren Verarbeitung Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 139 Verfassungsschutzgesetz und Nutzung nach Satz 2 nicht vorgesehen ist, mit vertretbarem Aufwand nicht auszuschließen, ist die weitere Verarbeitung oder Nutzung dieser Daten unzulässig. (2) Zur Aufgabenerfüllung nach SS 4 Abs. 2 dürfen in automatisierten Dateien nur personenbezogene Daten über die Personen gespeichert werden, die der Sicherheitsüberprüfung unterliegen oder in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen werden. (3) Die Speicherung von Informationen aus der engeren Persönlichkeitssphäre der betroffenen Personen in Dateien ist unzulässig. (4) Die Verfassungsschutzbehörde hat die Speicherungsdauer auf das für ihre Aufgabenerfüllung erforderliche Maß zu beschränken. SS 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf unter den Voraussetzungen des SS 9 Abs. 1 Daten über Minderjährige nach Vollendung des 14. und vor Vollendung des 16. Lebensjahres speichern, verändern und nutzen. Die Speicherung in gemeinsamen Dateien im Sinne des SS 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2970), zuletzt geändert durch SS 32 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2590, 2597), ist nicht zulässig. (2) Gespeicherte Daten über Minderjährige sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu überprüfen und spätestens nach fünf Jahren zu löschen, es sei denn, dass nach Eintritt der Volljährigkeit weitere Erkenntnisse nach SS 4 Abs. 1 angefallen sind. 140 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 Verfassungsschutzgesetz SS 11 Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien (1) Die Verfassungsschutzbehörde hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. (2) Die Verfassungsschutzbehörde hat die nach SS 9 Abs. 1 in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten spätestens zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig war oder ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. In diesem Fall sind auch die zu ihrer Person geführten Akten zu vernichten. Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt würden. In diesem Falle sind die Daten zu sperren. Sie dürfen nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person übermittelt werden. (3) Die Verfassungsschutzbehörde prüft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, spätestens nach fünf Jahren, ob nach SS 9 Abs. 1 gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu löschen sind. Gespeicherte personenbezogene Daten über Bestrebungen nach SS 4 Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4 oder 5 sind spätestens 15 Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu löschen, es sei denn, der Behördenleiter trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. (4) Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, dürfen nur für diese Zwecke verwendet werden. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 141 Verfassungsschutzgesetz SS 12 Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten in Akten, Vernichtung von Akten (1) Stellt die Verfassungsschutzbehörde fest, dass in Akten gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig sind, oder wird ihre Richtigkeit von der betroffenen Person bestritten, so ist dies in der Akte zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. (2) Die Verfassungsschutzbehörde hat personenbezogene Daten zu sperren, wenn sie im Einzelfall feststellt, dass ohne die Sperrung schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt würden und die Daten für ihre künftige Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind. Gesperrte Daten sind mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen; sie dürfen nicht mehr genutzt oder übermittelt werden. Eine Aufhebung der Sperrung ist möglich, wenn ihre Voraussetzungen entfallen. (3) Personenbezogene Daten in Akten sind spätestens dann zu löschen, wenn die gesamte Akte zur Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde nicht mehr erforderlich ist. In diesem Fall ist auch die Akte, die solche personenbezogenen Daten enthält, zu vernichten. SS 13 Dateianordnungen (weggefallen) D r i t t e r Te i l AuSKuNFt SS 14 Auskunft an die betroffene Person (1) Die Verfassungsschutzbehörde erteilt der betroffenen Person über zu ihrer Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft. Die von der betroffenen Person nach Satz 1 mitge142 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 Verfassungsschutzgesetz teilten Informationen dürfen nur zum Zwecke der Prüfung des Auskunftsbegehrens verwendet werden. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, 2. durch die Auskunftserteilung Nachrichtenzugänge gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde zu befürchten ist, 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen. Die Entscheidung trifft der Leiter der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung im für den Verfassungsschutz zuständigen Ministerium oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter. (3) Die Auskunftserteilung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist die betroffene Person auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht das für den Verfassungsschutz Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 143 Verfassungsschutzgesetz zuständige Ministerium im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die betroffene Person dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde zulassen, sofern sie nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Der Landesbeauftragte kann die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichten, wenn sich für ihn im Einzelfall Beanstandungen ergeben, eine Auskunft an die betroffene Person aber aus Geheimhaltungsgründen unterbleiben muss. V i e r t e r Te i l INFORMAtIONSüBeRMIttLuNG SS 15 Unterrichtungspflichten (1) Die Landesregierung unterrichtet den Landtag mindestens einmal jährlich über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1. (2) Das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium unterrichtet die Öffentlichkeit periodisch und aus gegebenem Anlass im Einzelfall über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1. (3) Es darf dabei auch personenbezogene Daten bekannt geben, wenn die Bekanntgabe für das Verständnis des Zusammenhanges oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppen erforderlich ist und überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen. 144 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 Verfassungsschutzgesetz SS 16 Zulässigkeit von ersuchen der Verfassungsschutzbehörde um übermittlung personenbezogener Daten (1) Werden öffentliche Stellen, die nicht Nachrichtendienste sind, um Übermittlung personenbezogener Daten ersucht, so dürfen nur die Daten übermittelt werden, die bei der ersuchten Behörde bekannt sind oder aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können. (2) Absatz 1 gilt nicht für Ersuchen um solche Daten, die bei der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben bekannt werden. (3) Die Verfassungsschutzbehörde braucht Ersuchen nicht zu begründen, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person dient oder eine Begründung den Zweck der Maßnahme gefährden würde. (4) Soweit nach anderen Rechtsvorschriften ein Übermittlungsersuchen durch den Behördenleiter zu stellen ist oder von seiner Ermächtigung abhängt, gilt als Behördenleiter der Leiter der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung im für den Verfassungsschutz zuständigen Ministerium. SS 17 übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde durch öffentliche Stellen (1) Öffentliche Stellen im Sinne von SS 3 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger unterrichten von sich aus die Verfassungsschutzbehörde über die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen, die sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes erkennen lassen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 4 Abs. 1 Nrn. 1, 4 und 5 genannten Schutzgüter gerichtet sind. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 145 Verfassungsschutzgesetz (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei übermitteln darüber hinaus von sich aus der Verfassungsschutzbehörde auch alle anderen ihnen bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Bestrebungen nach SS 4 Abs. 1, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erforderlich ist. (3) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei sowie andere Behörden übermitteln auf Ersuchen der Verfassungsschutzbehörde die zur Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn sie nicht aus allgemein zugänglichen Quellen oder nur mit übermäßigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person stärker belastende Maßnahme erhoben werden können. Die Ersuchen werden durch die Verfassungsschutzbehörde aktenkundig gemacht. Unter den gleichen Voraussetzungen darf die Verfassungsschutzbehörde 1. Behörden des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, 2. Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, Polizeien des Bundes und anderer Länder um die Übermittlung solcher Informationen ersuchen. (4) Würde durch die Übermittlung nach Absatz 3 der Zweck der Maßnahme gefährdet oder die betroffene Person unverhältnismäßig beeinträchtigt, darf die Verfassungsschutzbehörde bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach SS 4 Abs. 1 sowie bei der Beobachtung terroristischer Bestrebungen amtliche Register einsehen. (5) Über die Einsichtnahme nach Absatz 4 hat die Verfassungsschutzbehörde einen Nachweis zu führen, aus dem der Zweck und die Veranlassung, die ersuchte Behörde und die Aktenfundstelle hervorgehen; die Nachweise sind gesondert aufzubewah146 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 Verfassungsschutzgesetz ren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. (6) Die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Maßnahme nach SS 100a der Strafprozessordnung bekannt geworden sind, ist nach den Vorschriften der Absätze 1 bis 3 nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Auf die der Verfassungsschutzbehörde nach Satz 1 übermittelten Kenntnisse und Unterlagen findet SS 4 Abs. 1 und 2 des Artikel 10-Gesetzes entsprechende Anwendung. (7) Übermittelte Informationen hat die Verfassungsschutzbehörde eigenständig zu bewerten. SS 17a übermittlung von besonderen Informationen an die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf im Einzelfall bei denjenigen, die geschäftsmäßig Postdienstleistungen oder Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, Auskunft über Daten einholen, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Postdienstleistungen oder Telemediendienste (Bestandsdaten) gespeichert worden sind, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Ausgenommen sind Telemediendienste, bei denen die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht. (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf im Einzelfall Auskunft einholen bei 1. Luftfahrtunternehmen zu Namen und Anschriften des Kunden sowie zur Inanspruchnahme und den Umständen von Transportleistungen, insbesondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 147 Verfassungsschutzgesetz 2. Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere über Kontostand und Zahlungseinund -ausgänge, 3. denjenigen, die geschäftsmäßig Postdienstleistungen erbringen oder daran mitwirken, zu den Umständen des Postverkehrs, 4. denjenigen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, zu a) Verkehrsdaten nach SS 96 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 des Telekommunikationsgesetzes, b) sonstigen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten und c) Bestandsdaten, die nach den SSSS 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhoben werden (SS 113 Abs. 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes), und 5. denjenigen, die geschäftsmäßig von Absatz 1 erfasste Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, zu a) Merkmalen zur Identifikation des Nutzers eines Telemediendienstes, b) Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und c) Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemediendienste, soweit dies zur Aufklärung von Bestrebungen oder Tätigkeiten erforderlich ist und tatsächliche Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefährdung für die in SS 4 Abs. 1 genannten Schutzgüter vorliegen. Im Falle des SS 4 Abs. 1 Nr. 1 gilt dies nur für Bestrebungen, die bezwecken oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, 148 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 Verfassungsschutzgesetz 1. zu Hass oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufzustacheln oder deren Menschenwürde durch Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden anzugreifen und dadurch die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zu fördern und den öffentlichen Frieden zu stören oder 2. Gewalt anzuwenden oder vorzubereiten, einschließlich dem Befürworten, Hervorrufen oder Unterstützen von Gewaltanwendung, auch durch Unterstützen von Vereinigungen, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen. Eine Auskunft nach Satz 1 Nr. 4 über Bestandsdaten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden, geschützt wird (SS 113 Abs. 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes), und über Bestandsdaten, die anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse bestimmt werden (SS 113 Abs. 1 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes), darf nur verlangt werden, wenn die Voraussetzungen des SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes vorliegen. (3) Anordnungen nach Absatz 2 dürfen sich auch gegen Personen richten, bei denen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist 1. bei Auskünften nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 1, 2 und 5, dass sie die Leistung für den von einer Maßnahme nach Absatz 2 Betroffenen in Anspruch nehmen, oder 2. bei Auskünften nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 3 und 4, dass sie für den von einer Maßnahme nach Absatz 2 Betroffenen bestimmte oder von ihm herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder, im Falle des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 4, dass der von einer Maßnahme nach Absatz 2 Betroffene ihren Anschluss benutzt. (4) Die Anordnung über die Einholung von Auskünften nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2 trifft der Leiter der VerfassungsschutzVerfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 149 Verfassungsschutzgesetz behörde oder sein Vertreter im Amt. Die Anordnung über die Einholung von Auskünften nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 3 bis 5 trifft der für den Verfassungsschutz zuständige Minister oder sein Vertreter im Amt. Die Anordnung einer Auskunft über künftig anfallende Daten ist auf höchstens drei Monate zu befristen. Die Verlängerung dieser Anordnung um jeweils nicht mehr als drei Monate ist zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2 hat die Verfassungsschutzbehörde dem Betroffenen mitzuteilen, sobald eine Gefährdung des Zweckes des Eingriffes ausgeschlossen werden kann. (5) Über Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 3 bis 5 unterrichtet die Verfassungsschutzbehörde die G 10-Kommission (SS 1 Abs. 2 des Artikel 10-Gesetzes) vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann die Verfassungsschutzbehörde den Vollzug der Anordnung auch bereits vor der Unterrichtung der G 10-Kommission anordnen. Die G 10-Kommission prüft von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Auskünften. Die Kontrollbefugnis der G 10-Kommission erstreckt sich auf den gesamten Prozess der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 3 bis 5 erlangten personenbezogenen Daten. Anordnungen über Auskünfte, die die G 10-Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, hat die Verfassungsschutzbehörde unverzüglich aufzuheben. Die Daten unterliegen in diesem Fall einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverzüglich zu löschen. Für die Verarbeitung der nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 3 bis 5 erhobenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. Für die Mitteilung an den Betroffenen ist SS 12 Abs. 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. (6) Die Verfassungsschutzbehörde darf, soweit dies zur Aufklärung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 erforderlich ist und tatsächliche Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefährdung für ein in SS 4 Abs. 1 genanntes Schutzgut vorliegen, technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräteoder Kartennummer einsetzen. Die Maßnahme ist nur zulässig, wenn ohne Einsatz technischer Mittel nach Satz 1 die Ermittlung 150 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 Verfassungsschutzgesetz des Standortes oder die Ermittlung der Geräteoder Kartennummer aussichtslos oder wesentlich erschwert ist. Sie darf sich nur gegen den Betroffenen oder die in Absatz 3 Nr. 2 bezeichneten Personen richten. Für die Verarbeitung der Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. Personenbezogene Daten eines Dritten dürfen anlässlich solcher Maßnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gründen zur Erreichung des Zwecks nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot und sind nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen. Die Absätze 4, 5 und 7 gelten entsprechend. (7) Die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet im Abstand von höchstens sechs Monaten die Parlamentarische Kontrollkommission über die Durchführung des Absatzes 2. Dabei ist insbesondere ein Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen zu geben. Die Parlamentarische Kontrollkommission erstattet dem Landtag von Sachsen-Anhalt jährlich einen Bericht über die Durchführung sowie über Art, Umfang und Anordnungsgründe der im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen nach Absatz 2; dabei sind die Grundsätze des SS 26 Abs. 1 zu beachten. (8) Das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes über die nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 3 bis 5 durchgeführten Maßnahmen nach Maßgabe des SS 8a Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. (9) Anordnungen sind dem Verpflichteten insoweit schriftlich mitzuteilen, als dies erforderlich ist, um ihm die Erfüllung seiner Verpflichtung zu ermöglichen. Anordnungen und übermittelte Daten dürfen dem Betroffenen oder Dritten vom Verpflichteten nicht mitgeteilt werden. (10) Für die Erteilung von Auskünften hat ein Diensteanbieter im Sinne von SS 3 Nr. 6 des Telekommunikationsgesetzes oder SS 2 Nr. 1 des Telemediengesetzes Anspruch auf eine Entschädigung entsprechend SS 23 des Justizvergütungsund -entschädigungsgesetzes; die Vorschriften über die Verjährung in SS 2 Abs. 1 und Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 151 Verfassungsschutzgesetz 4 des Justizvergütungsund -entschädigungsgesetzes finden entsprechend Anwendung. Aufgrund eines Auskunftsverlangens haben Diensteanbieter die zur Auskunft erforderlichen Daten unverzüglich, vollständig und richtig zu übermitteln. SS 18 übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an öffentliche Stellen übermitteln, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder der Empfänger die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit benötigt. Der Empfänger darf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. (2) Auf Anfragen der Einstellungsbehörden erteilt der Verfassungsschutz auch Auskünfte zur Überprüfung der Verfassungstreue von Personen, die sich für den öffentlichen Dienst bewerben. Die Auskunft ist beschränkt auf gerichtsverwertbare Tatsachen aus vorhandenen Unterlagen. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an ausländische Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere wegen der Gefahr einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden und die Verfassungsschutzbehörde sich vorbehält, über die vorgenommene Verwendung der Daten um Auskunft zu bitten. 152 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 Verfassungsschutzgesetz (4) Die Verfassungsschutzbehörde darf im Rahmen ihrer Aufgaben nach SS 4 personenbezogene Daten an andere Stellen übermitteln, soweit dies für die Erhebung personenbezogener Daten erforderlich ist. Im Übrigen dürfen personenbezogene Daten an andere Stellen nicht übermittelt werden, es sei denn, dass dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder ferner zur Abwehr von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten einer fremden Macht erforderlich ist und das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium seine Zustimmung erteilt hat. Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. Der Empfänger ist auf die Verwendungsbeschränkung und darauf hinzuweisen, dass die Verfassungsschutzbehörde sich vorbehält, über die vorgenommene Verwendung der Daten um Auskunft zu bitten. SS 19 übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an Strafverfolgungsund Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes (1) Die Verfassungsschutzbehörde übermittelt den Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, der Polizei von sich aus die ihr bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. (2) Delikte nach Absatz 1 sind 1. die in SSSS 74a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten, Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 153 Verfassungsschutzgesetz 2. alle Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, a) dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten, b) dass es sich um Bestrebungen handelt, die durch Anwendung von Gewalt oder durch darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden (Artikel 73 Nr. 10 Buchst. b und c des Grundgesetzes). (3) Die Polizei darf zur Verhinderung von Staatsschutzdelikten nach Absatz 2 die Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung der erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten ersuchen. (4) Die Verfassungsschutzbehörde übermittelt dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben dieser Stellen erforderlich ist (SS 21 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes). SS 20 übermittlungsverbote Die Übermittlung nach den Vorschriften dieses Teils unterbleibt, wenn 1. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Informationen, insbesondere bei Daten aus der engeren Persönlichkeitssphäre, und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen, 154 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 Verfassungsschutzgesetz 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 3. besondere gesetzliche Übermittlungsregelungen entgegenstehen, insbesondere wenn die Informationen zu löschen waren. Die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unberührt. SS 21 Minderjährigenschutz (1) Informationen einschließlich personenbezogener Daten über das Verhalten Minderjähriger dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 10 erfüllt sind. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, bleibt eine Übermittlung nur zulässig, wenn sie zur Abwehr einer erheblichen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. (2) Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres aus nicht zur Person geführten Akten dürfen an ausländische, überoder zwischenstaatliche Stellen nicht übermittelt werden. SS 22 Pflichten des Dritten, an den übermittelt wird Der Dritte, an den übermittelt wird, prüft, ob die nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelten personenbezogenen Daten für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Prüfung, dass sie nicht erforderlich sind, hat er die Unterlagen zu vernichten. Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die Trennung von anderen Informationen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist; in diesem Fall sind die Daten zu sperren und in den Akten entsprechend zu kennzeichnen. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 155 Verfassungsschutzgesetz SS 23 Nachberichtspflicht Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer Übermittlung als unvollständig oder unrichtig, so sind sie unverzüglich gegenüber dem Dritten, an den die Daten übermittelt wurden, zu berichtigen, es sei denn, dass dies für die Beurteilung eines Sachverhaltes ohne Bedeutung ist. SS 23a Weitergabe personenbezogener Daten Für die Weitergabe personenbezogener Daten zwischen der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung und den anderen Abteilungen des für den Verfassungsschutz zuständigen Ministeriums gelten die SSSS 16 bis 23 entsprechend. F ü n f t e r Te i l PARLAMeNtARISche KONtROLLe SS 24 Parlamentarische Kontrollkommission (1) Die Landesregierung unterliegt auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes der Kontrolle durch den Landtag. Diese Aufgabe nimmt die Parlamentarische Kontrollkommission wahr. (2) Die Rechte des Landtages und seiner Ausschüsse bleiben unberührt. SS 25 Zusammensetzung und Wahl (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Abgeordneten des Landtages. Der größten Oppositionsfraktion steht ein Sitz in der Kontrollkommission zu. 156 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 Verfassungsschutzgesetz (2) Der Landtag wählt zu Beginn jeder Wahlperiode die Mitglieder der Kommission sowie die gleiche Zahl von Stellvertretern mit der Mehrheit seiner Abgeordneten. (3) Scheidet ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied aus dem Landtag oder seiner Fraktion aus oder wird es Mitglied der Landesregierung, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Kommission; es ist unverzüglich ein neues Mitglied oder ein neues stellvertretendes Mitglied zu wählen. Das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied aus der Kommission ausscheidet. (4) Die Parlamentarische Kontrollkommission übt ihre Tätigkeit auch über das Ende der Wahlperiode des Landtages solange aus, bis der nachfolgende Landtag eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gewählt hat; für die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission, die nicht dem neugewählten Landtag angehören, findet das Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetz keine Anwendung. SS 26 Verfahrensweise (1) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission sind geheim. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geworden sind. Dies gilt auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus der Kommission. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt nicht für die Bewertung aktueller Vorgänge, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission ihre vorherige Zustimmung erteilt. (2) Die Kommission tritt mindestens vierteljährlich, zusätzlich auf Antrag eines Mitgliedes zusammen. (3) Sie wählt einen Vorsitzenden und gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese regelt auch, unter welchen Voraussetzungen Sitzungsunterlagen und Protokolle von den Mitgliedern der Kommission und ihren Stellvertretern eingesehen werden können. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 157 Verfassungsschutzgesetz SS 27 Aufgaben und Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Hierzu gehört auch das Tätigwerden von Verfassungsschutzbehörden anderer Länder und des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt. Sie berichtet auch über den Erlass von Verwaltungsvorschriften. Die Entwürfe der jährlichen Wirtschaftspläne der Verfassungsschutzbehörde werden der Kommission zur Mitberatung zugeleitet. Die Landesregierung unterrichtet die Kommission über den Vollzug der Wirtschaftspläne im Haushaltsjahr. Die Kommission hat das Recht, von sich aus Sachverhalte aufzugreifen. (2) Die Kommission hat auf Antrag mindestens eines ihrer Mitglieder das Recht auf Erteilung von Auskünften, Einsicht in Akten und andere Unterlagen, Zugang zu Einrichtungen der Verfassungsschutzbehörde sowie auf Anhörung von Auskunftspersonen. Der für den Verfassungsschutz zuständige Minister kann einem bestimmten Kontrollbegehren widersprechen, wenn es im Einzelfall die Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erheblich gefährden würde; er hat dies vor dem Ausschuss schlüssig zu begründen. Die besonderen Rechte parlamentarischer Untersuchungsausschüsse bleiben unberührt. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission erstattet dem Landtag in der Mitte und am Ende jeder Wahlperiode einen Bericht über ihre bisherige Kontrolltätigkeit. Dabei sind die Grundsätze des SS 26 Abs. 1 zu beachten. (4) Die Kontrolle der Durchführung des Artikel 10-Gesetzes obliegt der G 10-Kommission. Das Nähere wird durch das Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes geregelt. 158 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 Verfassungsschutzgesetz SS 28 Beteiligung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Die Parlamentarische Kontrollkommission hat auf Antrag eines Mitgliedes den Landesbeauftragten für den Datenschutz zu beauftragen, die Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen, die die Verfassungsschutzbehörde durchgeführt hat, zu überprüfen. Die Befugnisse des Landesbeauftragten richten sich nach den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger. SS 29 Datenerhebungen bei Mitgliedern des Landtages (1) Setzt die Verfassungsschutzbehörde nachrichtendienstliche Mittel gegen ein Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt ein, hat der für den Verfassungsschutz zuständige Minister die Parlamentarische Kontrollkommission und den Präsidenten des Landtages unverzüglich hiervon zu unterrichten. (2) Im Falle des Absatz 1 sind der betroffenen Person nachrichtendienstliche Maßnahmen nach ihrer Einstellung mitzuteilen, wenn eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme ausgeschlossen werden kann. Lässt sich in diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilen, ob diese Voraussetzung vorliegt, ist die Mitteilung vorzunehmen, sobald eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme ausgeschlossen werden kann. S e c h s t e r Te i l SchLuSSVORSchRIFteN SS 30 Geltung des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt und des Archivgesetzes Sachsen-Anhalt Bei der Erfüllung der Aufgaben nach SS 4 durch die Verfassungsschutzbehörde finden die SSSS 9 bis 13, 15, 16 und 26 Abs. 1 des Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 159 Verfassungsschutzgesetz Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt keine Anwendung. Vor der Löschung personenbezogener Daten nach SS 11 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 oder SS 12 Abs. 3 Satz 1 oder der Vernichtung von Akten nach SS 11 Abs. 2 Satz 2 oder SS 12 Abs. 3 Satz 2 sind Dateien und Akten mit personenbezogenen Daten nach Maßgabe des Archivgesetzes Sachsen-Anhalt dem Landesarchiv SachsenAnhalt anzubieten und zu übergeben. SS 30a einschränkung von Grundrechten Aufgrund dieses Gesetzes können die Grundrechte auf 1. Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes und Artikel 17 der Verfassung des Landes SachsenAnhalt), 2. Schutz personenbezogener Daten (Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt), 3. Schutz des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes und Artikel 14 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt) eingeschränkt werden. SS 30b Sprachliche Gleichstellung Personenund Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. SS 31 Inkrafttreten Satz 1 betrifft das Inkrafttreten. 160 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 statIstIk STRAFUND GEWALTTATENSTATISTIK Politisch motivierte Straftaten 2014 2015 nach Phänomenbereich - rechts - 1261 1749 - links - 252 230 Ausländerkriminalität 9 15 Davon waren: Extremistische Straftaten 2014 2015 nach Phänomenbereich - rechts - 1222 1677 - links - 36 41 Ausländerkriminalität 6 13 Politisch motivierte Gewalttaten 2014 2015 nach Phänomenbereich - rechts - 47 109 - links - 72 58 Ausländerkriminalität 2 2 Von den genannten politisch motivierten Gewalttaten waren: Extremistische Gewalttaten 2014 2015 nach Phänomenbereich - rechts - 46 95 - links - 12 15 Ausländerkriminalität 1 0 Fremdenfeindliche und 2014 2015 antisemitische Straftaten Fremdenfeindliche Straftaten 255 574 Antisemitische Straftaten 74 74 Propagandadelikte 2014 2015 Propagandadelikte -rechts930 1037 Propagandadelikte -links- 7 1 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 161 stIchwortVerzeIchnIs STICHWORTVERZEICHNIS A ABDULLAH, Asya 102 Abberode, OT Steinbrücken (Landkreis Mansfeld-Südharz) 55 ABOU NAGIE, Ibrahim 108 Afghanistan 61, 122 Aktionsfront Bitterfeld 73, 74 AL-BAGHDADI, Abu Bakr 114 Allstedt, OT Sotterhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz) 69 Altmärkischer Kreis der Bismarckfreunde 49 Anmietversuche (von Rechtsextremisten) 177 Antifa 37, 81, 86, 87, 174 Anti-Asyl-Agitationsformen Antifaschismus/antifaschistisch 81, 85, 89 Antifaschistische Aktion Burg (AAB) 86, 87, 96, 174 Antikapitalismus/antikapitalistisch 85 Antimilitarismus 85 Antirassismus 81, 85 Antirepression 85, 96 Antisemitismus/antisemitisch 22, 29, 40, 42, 45, 57, 58, 62, 67, 68, 79, 161 Applied Scholastics (ApS) 116 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) 5, 98, 99, 174 Arbeitskreis Antifa Magdeburg (AK Antifa) 86, 174 ARMSTROFF, Klaus 39 ARPE, Jens-Uwe 68 Artgemeinschaft - "Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung" e.V. 5, 52, 53, 174 ASSELDEROV, Rustam 114 Auskunftserteilung 5, 14, 143 Ausländerextremismus 98 ff Autonomenszene 96 B Bad Lauchstädt (Saalekreis) 66 BAUER, Jens 52, 53 BÄRTHEL, Christian 46, 65 BAYIK, Cemil 99 Berlin 21, 26, 40, 50, 52, 54, 94, 116, 118 162 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 stIchwortVerzeIchnIs Bernburg (Saale) 62 Bitterfeld-Wolfen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) 16, 34, 61f, 63, 65f, 97, 98, 92 Blood & Honour 56 BRAUMANN, Sascha 48 Brigade Bitterfeld 57, 64, 73f Brigade Halle/Saale 34, 57, 63, 66, 70f, 73 Bruderschaften 15 BRÜCKNER, Rolf 79 Bund Freies Europa (BFE) 41 Bündnis Magdeburg 48 Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) 98 Burg 34, 67, 87, 96 c Chinesische Nachrichtendienste 6,120 Criminon, Narconon (SO-Kampagne) 116 D Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland (NAV-DEM) 101, 174 Der III. Weg (Partei) 5, 15, 39, 40, 63, 174 Dessau-Roßlau 24, 27, 32, 48, 49, 50, 62, 64f, 73f Demokratische Partei der Völker (HDP) 102 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 5, 82 Deutsche Stimme (NPD-Publikation) 22 DIE RECHTE (Partei) 5, 15, 20, 30, 32ff, 42ff, 48, 63, 74, 78, 174 Die Rote Hilfe (Publikation) 95 Die Wahre Religion 108 Division 39 (MC) 76 Dortmund (Nordrhein-Westfalen) 167 Dresden 29, 48f, 54 Düsseldorf 116 e Eisleben (Lutherstadt, Landkreis Mansfeld-Südharz) 26, 50f Elektronische Angriffe 6, 123 Elsteraue, OT Tröglitz (Burgenlandkreis) 23 ENGEL, Stefan 92 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 163 stIchwortVerzeIchnIs Europa ruft (Publikation) 41, 42 Europäische Aktion (EA) 5, 37, 41, 174 F FC Ostelbien Dornburg e.V. 75 Fischer, Hermann 45, 50 FISCHER, Michel 37 Frankfurt am Main (Hessen) 91 FRANZ, Frank 24, 25 Freie Kräfte 65 Freie Kräfte Magdeburg/Schönebeck 48 Freie Nationalisten 15 Freie Nationalisten Anhalt-Bitterfeld/Dessau 73 Freiheitliche demokratische Grundordnung (FdGO) 7, 12, 19, 71 74, 75, 117, 133, 134, 154 Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans (KADEK) 99, 174 Fremde Nachrichtendienste 119, 122 Fremdenfeindlichkeit/fremdenfeindlich 3, 17, 22, 23, 33, 58, 59, 60 ff, 67, 76, 79, 161 "Fünf Gifte" 121 FRITZSCHE, Gerd 50 G Geheimschutz 10, 122, 127f Gemeinsam Stark Deutschland (GSD) 75 Gemeinschaften der Kommunen Kurdistans (KKK) 99 Genthin (Jerichower Land) 26, 40 Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) 6, 129 Gewalttaten 6, 17, 58f, 61, 83, 161, 167 GIDA-Bewegung 29, 30, 77, 105 GLEIßNER, Roman 32, 38 Gräfenhainichen (Landkreis Wittenberg) 66 GRAJEWSKI, Andreas 90 GREY, Thomas 24ff, 65 164 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 stIchwortVerzeIchnIs h HAENSCHKE, Gustav 25 Halberstadt 26, 34ff, 60, 80 Haldensleben 26 Halle (Saale) 13, 16, 21, 26f, 29, 34f, 38, 44, 50, 59, 70f, 84, 90ff HalleMAX 79f Hamburg 32, 103, 116 Hammerskinheads (HS) 56 Hannover 116, 118 Havelberg (Landkreis Stendal) 25 HAVERBECK-WETZEL, Ursula 45f "Heldengedenktag" siehe Volkstrauertag HENNIG, Rigolf 41 Heß, Rudolf 51, 73 Hillersleben (Landkreis Börde) 27 Hooliganund Rockerszene 74, 163 Hooligans gegen Salafisten (HoGeSa) 75 HOZAT, Bese 99 Hubbard, Lafayette Ronald 116f I Ilfeld (Thüringen) 52 Irak 17, 61, 98, 114, 122 (Islamische Republik) Iran 99, 119, 122, 124f Islamischer Staat (IS) 3, 102, 104, 109ff, 113ff Islamismus/Islamist/islamistisch 105ff J Jessen, OT Holzdorf (Landkreis Wittenberg) 64 Jihad 105ff, 114 JUCHEM, Wolfgang 49 Jugend für Menschenrechte (SO-Kampagne) 116 Junge Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) 54ff, 174 Junge Nationaldemokraten (JN) 21, 29, 54, 174 K Kameradschaft 15, 17, 32, 44, 51 Kameradschaft Aachener Land 32 Kameradschaft Hamm 32 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 165 stIchwortVerzeIchnIs Kampfbündnis Mitteldeutschland 57, 72f Kampfbündnisse 15f, 51, 57, 72f KARL, Andreas 24, 25f Kategorie C - Hungrige Wölfe (Band) 69 Kaukasisches Emirat (KE) 113f KEBEKOV, Aliaskhab 114 Kern, Erwin 45, 50 KÖBELE, Patrick 90 Köthen (Anhalt) 42, 63 Kommunalpolitische Vereinigung der NPD (KPV) 21, 28f, 174 Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte (KVPM) 116 Kommunistische Partei Deutschlands 90 Kommunistische Partei Deutschlands (KPD/Ost) 82 Kobane (Syrien) 102, 103 Konzerte 68, 85 Koordination der kurdischen demokratischen Gesellschaft in Europa (CDK) 99, 174 Kraftschlag (Band) 68 KRAUSE, Heiko 25, 49f KRETSCHMER, Marcel 37, 41, 43 Kretzschau (Burgenlandkreis) 24 KURTH, Alexander 37 L Legalresidentur 119 Lernen und Kämpfen (LuK, Publikation) 93 Liederabende 68 LIES!-Aktion 108ff Linksextremismus/linksextremistisch 81ff Linksextremistische Parteien und Vereinigungen 90ff Lutherstadt Wittenberg 24f, 32, 48, 64 M Magdeburg 20f, 25f, 29f, 32, 34, 36f, 43f, 47ff, 53, 59, 62, 76, 77ff, 84, 85ff, 90, 92, 94f, 102ff, 123 MAGIDA-Bewegung 20, 29, 43, 77f MAGIDA 2.0 29, 77f, 175 MALINA, Oliver 68f MARX, Enrico 69 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 92ff, 175 Marxistische Blätter (Publikation) 90 166 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 stIchwortVerzeIchnIs Mednuce (TV-Sender) 100 Merseburg (Saalekreis) 26, 34, 62, 64f, 72f, 92 MISCAVIGE, David 116 Möckern, OT Dörnitz (Jerichower Land) 61, 67 Musikveranstaltungen (rechtsextremistische) 68f MUSLIM, Salih 102 N Nachrichtendienstliche Mittel 10 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 21ff, 175 Nationale Sozialisten Nordharz 49 Nationaler Widerstand Dortmund (NWDO) 32 Nationalsozialismus 22, 28ff, 40, 44f, 53, 54 Nationalsozialisten 40,44 Naumburg 26,45, 46f Naumburg, OT Bad Kösen (Burgenlandkreis) 46 Naumburg, OT Bad Kösen, Saaleck (Burgenlandkreis) 50 NEUGEBAUER, Volkmar 65 Neonaziszene 44ff Newaya Jin (Publikation) 100 Newroz 103 Nordische Zeitung (Publikation) 52 Nordkaukasische Separatistenbewegung (NKSB) 113 (Demokratische Volksrepublik) Nordkorea 124f NUCE TV 100 O ÖCALAN, Abdullah 99f, 102 Öffentlichkeitsarbeit 13 Office of Special Affairs (OSA) 116 Oranienbaum-Wörlitz (Landkreis Wittenberg) 32 Oschersleben (Landkreis Börde) 26f, 34f, 37f P (Islamische Republik) Pakistan 124f Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) 11 Partei der demokratischen Union (PYD) 102ff, 175 PASTÖRS, Udo 26 PEGIDA-Bewegung 20,77 PFÜRSTINGER, Kai 54 Politisch motivierte Strafund Gewalttaten 17, 59f, 74, 82, 161 Präventionsarbeit 12 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 167 stIchwortVerzeIchnIs Priebke, Erich 73 Proliferation 118, 124f PÜSCHEL, Hans 28f, 46 Q Quedlinburg (Landkreis Harz) 26f, 35, 37 Querfurt (Saalekreis) 26, 50, 65 R Rassismus/rassistisch 3, 17, 19, 22, 41, 45, 52, 57f Rathenau, Walther 45, 50 REBELL (Jugendverband der MLPD) 92f, 175 rebell (Publikation) 93 Rechtsextremismus/rechtsextremistisch 15ff Rechtsextremistische Musik 67ff Rechtsextremistische Parteien und Vereinigungen 15ff Rechtsextremistische Vertriebe 69ff RENNICKE, Frank 50 Reichsbürger 63, 176 "Reichstrunkenbold" (siehe TSCHENTSCHER) rf-news (Online-Portal) 93 RICHTER, Karl 29 RINGLEB, Ulf 34 Ring Nationaler Frauen (RNF) 21, 29, 175 Rockerund Hooliganszene (siehe Hooliganund Rockerszene) Rojava 102, 104 Rote Hilfe e.V. (RH) 95ff, 175 ROTH, Stephan 54 Rottleberode (Landkreis Mansfeld-Südharz) 50 Russische Nachrichtendienste 120 S SAHA 99, 103 Salafismus 107ff Salzwedel (Hansestadt) 95, 97 Sangerhausen 46, 49ff SFO-Gang 88 SCHAUB, Bernhard 41 SCHMIDTKE, Sebastian 25f, 29 Schönhausen (Landkreis Stendal) 49 SCHÜßLER, Sigrid 29 168 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 stIchwortVerzeIchnIs SCHLIMPER, Axel 37 Schwanebeck, OT Nienhagen (Landkreis Harz) 69 Schwarze Kreuze (Aktionstag) 50 Scientology-Organisation 116ff, 175 Serxwebun (Publikation) 100 Sicherheitsüberprüfung 10, 127f Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetz (SÜG-LSA) 128 SLAVE, Günter 92 Spionageabwehr 118ff Staßfurt (Salzlandkreis) 40 Stendal (Hansestadt) 26, 34, 67 Sterka Ciwan (Publikation) 100 Stimme von und für Elbe/Saale (Publikation) 93 Stolberg (Landkreis Mansfeld-Südharz) 50 Straftaten 17, 18, 58ff, 81f, 88, 95f, 128, 161 Stützpunkt Mittelland (Partei "Der III. Weg) 15 Stuttgart 116 Subkulturelle Szene 56ff Syrien 98ff, 105ff, 122 Syrienausreisen 105 t Tag des politischen Gefangenen 87, 97 Tangerhütte (Landkreis Stendal) 25 Terrorismus/terroristisch 11, 100, 103, 105f, 110, 113f The Way to Happiness Foundation (SO) THIEL, Steffen 23ff, 46 "Trauermarsch" 36, 45, 48, 54 TSCHENTSCHER, Philip ("Reichstrunkenbold") 69 Tschetschenien 113ff Tschetschenische Republik Itschkeria (CRI) 113ff Türkei 98ff, 101ff, 110 u Umweltgewerkschaft der MLPD 94 Unsere Zeit (UZ, Publikation) 90 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 169 stIchwortVerzeIchnIs V Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans (KCK) 99, 170 Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten (VRBHV) 41 Verschlusssache 123, 127 (rechtsextremistische) Vertriebe 69f VOIGT, Udo 26 Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) 99, 175 Volkstrauertag (szeneintern "Heldengedenktag") 50 W WALDE, Heidrun 29 WALDE, Peter 21, 25f, 29 Weißenfels (Burgenlandkreis) 27 WELGE, Johannes 27 Wernigerode (Landkreis Harz) 37 Wirtschaftsschutz 34, 49, 63 Wirtschaftsspionage 122ff Wittenberg (siehe Lutherstadt Wittenberg) 122ff Wolmirstedt (Landkreis Börde) 35 WORCH, Christian 32, 34 World Institute of Scientology Enterprises (WISE) 116 y Yeni Özgür Politika (Publikation) 100 Z Zeitz (Burgenlandkreis) 24, 92 ZIMMERMANN, Ingo 34 Zusammen Kämpfen (ZK) 86, 175 170 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 abkürzungsVerzeIchnIs AAB Antifaschistische Aktion Burg AK Arbeitskreis ApS Applied Scholastics (siehe Scientology) BFE Bund Freies Europa BpjM Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien CRI Tschetschenische Republik Itschkeria CDK Civata Demokratik Kurdistan Koordination der kurdisch-demokratischen Gesellschaft in Europa DKP Deutsche Kommunistische Partei DDR Deutsche Demokratische Republik EA Europäische Aktion FSB Federalnaja Sluschba Besopasnosti Inlandsgeheimdienst der RF G 10-LSA Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes im Land Sachsen-Anhalt GRU Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije - Militärischer Auslandsnachrichtendienst der RF GSD Gemeinsam Stark Deutschland HoGeSa Hooligans gegen Salafisten IHK Industrieund Handelskammer IS Islamischer Staat JLO Junge Landsmannschaft Ostdeutschland e.V. JN Junge Nationaldemokraten JMStV Jugendmedienschutz-Staatsvertrag KADEK Kongreya Azadi u Demokrasiya Kurdistane (Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans) KC Komalen Ciwan Gemeinschaft der Jugendlichen (sinngemäß) Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 171 abkürzungsVerzeIchnIs KCK Koma Civaken Kurdistan (Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans) KE Kaukasisches Emirat KGB Komitet Gosudarstwennoj Besopasnosti (ehemaliger sowjetischer Inund Auslandsnachrichtendienst) KKK Koma Komlen Kurdistan Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan KONGRA GEL Kongra Gele Kurdistan (Volkskongress Kurdistans) KPD Kommunistische Partei Deutschlands KPD/Ost Kommunistische Partei Deutschlands/Ost KPV Kommunalpolitische Vereinigung der NPD KVPM Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte LuK Lernen und Kämpfen (Publikation) MC Motorcycle Club (Motorradclub) MLPD Marxistisch-LeninistisMarxistisch Leninistische Partei Deutschlands MOIS Ministry of Information and Security, iranischer Nachrichtendienst NAV-DEM Navenda Civaka Demoratik ya Kurden li Almanya, Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands NKSB Nordkaukasische Separatistenbewegung NRW Nordrhein-Westfalen NSBM National Socialist Black Metal Nationalsozialistischer Black Metal NSDAP Nationalsozialistische Partei der Arbeit NWDO Nationaler Widerstand Dortmund OT Ortsteil OSA Office of Special Affairs (OSA) 172 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 abkürzungsVerzeIchnIs PKK Parlamentarische Kontrollkommission PKK Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) PYD Partiya Yekitiya Demokrat Partei der demokratischen Union RF Russische Föderation RH Rote Hilfe RNF Ring Nationaler Frauen SFO Stadtfeld Ost(-Gang) StGB Strafgesetzbuch SÜG-LSA Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetz im Land Sachsen-Anhalt SWR Sluschba Wneschnej Raswedki (Ziviler Auslandsnachrichtendienst der Russischen Föderation) UdSSR Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken UZ Unsere Zeit (Publikation) VerfSchG-LSA Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt VS Verschlusssache WISE World Institute of Scientology Enterprises YDK Yekitiya Demokratik a Gele Kurd Kurdische Demokratische Volksunion YPK Yekineyen Paraszina Gel Kurdisch-syrische Verteidigungseinheiten ZASt Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber ZK Zusammen Kämpfen Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 173 regIsteranhang REGISTERANHANG zum Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 In diesem Registeranhang sind die im vorliegenden Bericht genannten Parteien und Gruppierungen aufgeführt, bei denen die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine extremistische, in Sachsen-Anhalt sich betätigende Partei oder Gruppierung handelt. A Aktionsfront Bitterfeld Antifaschistische Aktion Burg (AAB) Applied Scholastics (ApS / siehe SO) Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Arbeitskreis Antifa Magdeburg (AK Antifa) Artgemeinschaft - Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V. Autonome B Blood & Honour (verboten am 12.09.2000) Brigade Bitterfeld Brigade Halle/Saale Bund Freies Europa (BFE) c Criminon (siehe SO) D Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland (NAV-DEM) Der III. Weg (Partei) Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Deutsche Partei (DP) Deutsche Stimme Verlagsgesellschaft mbH DIE RECHTE (Partei) Die Wahre Religion Division Merseburg - Leuna e Europäische Aktion (EA) 174 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 regIsteranhang F Freie Nationalisten Bitterfeld Freie Kräfte Freie Kräfte Magdeburg/Schönebeck Freie Nationalisten Anhalt-Bitterfeld/Dessau Freie Nationalisten Dessau Freies Netz Süd (FNS / verboten am 28.07.2014) Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans (KADEK) G Gemeinschaften der Kommunen Kurdistans (KKK) h Hammerskins I Islamischer Staat (IS) J Jugend für Menschenrechte (siehe SO) Junge Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) Junge Nationaldemokraten (JN) K Kameradschaft Aachener Land (verboten am 23.08.2012) Kameradschaft Hamm (verboten am 23.08.2012) Kampfbündnis Mitteldeutschland Kategorie C - Hungrige Wölfe (Band) Kollektiv 13-12 Kollektiv Merseburg - Leuna Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. (KVPM / siehe SO) Kommunalpolitische Vereinigung der NPD (KPV) Kommunistische Partei Deutschlands (KPD/Ost) Koordination der kurdischen demokratischen Gesellschaft in Europa (CDK) Kraftschlag (Band) M Magdeburger gegen die Islamisierung des Abendlandes 2.0 (MAGIDA 2.0) Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 175 regIsteranhang N Narconon (siehe SO) Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Nationale Sozialisten Nordharz Nationaler Widerstand Dortmund (verboten am 23.08.2012) Nordkaukasische Separatistenbewegung (NKSB) O Office of Special Affairs (OSA / siehe SO) P Partei der demokratischen Union (PYD) R REBELL (Jugendverband der MLPD) Ring Nationaler Frauen (RNF) Rote Hilfe e.V. (RH) S Salafistische Bestrebungen Scientology-Organisation (SO) t The Way to Happiness Foundation (TWTH-Foundation / siehe SO) V Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten (VRBHV / verboten am 18.04.2008) Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans (KCK) Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) Volksverteidigungseinheiten (YPG) W World Institute of Scientology Enterprise (WISE / siehe SO) Z Zusammen Kämpfen (ZK) 176 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 publIkatIonslIste PUBLIKATIONSLISTE Handreichung für hauptund ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingshilfe "Aktivitäten extremistischer Akteure im Zusammenhang mit Flüchtlingen" veröffentlicht im Dezember 2015 Faltblatt "Was macht der Verfassungsschutz?" veröffentlicht im Oktober 2015 Tagungsbroschüre "Reichsbürger" - Sonderlinge oder Teil der rechtsextremen Bewegung? Tagungsband zur Fachtagung am 8. Oktober 2014 an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt veröffentlicht im Mai 2015 Informationsflyer "Reichsbürger" in Sachsen-Anhalt Was ist zu tun? veröffentlicht im September 2014 Tagungsbroschüre "Neue Erscheinungsund Aktionsformen im Rechtsextremismus" Tagungsband zur Fachtagung am 20. November 2013 an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt veröffentlicht im April 2014 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 177 publIkatIonslIste Broschüre "Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus" überarbeitete Auflage 2013 veröffentlicht im Januar 2013 Informationsblatt Informationsmöglichkeiten und Handlungsempfehlungen bei rechtsextremistischen Anmietversuchen - Private Räume veröffentlicht im Dezember 2012 Informationsblatt Informationsmöglichkeiten und Handlungsempfehlungen bei rechtsextremistischen Anmietversuchen -Öffentliche Einrichtungen veröffentlicht im Dezember 2012 Broschüre "Salafistische Bestrebungen in Deutschland" Gemeinsame Broschüre des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Landesbehörden für Verfassungsschutz veröffentlicht im April 2012 Broschüre Wirtschaftsspionage Risiko für Unternehmen, Wissenschaft und Forschung veröffentlicht im Juli 2014 178 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 publIkatIonslIste Broschüre Proliferation - Wir haben Verantwortung Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern veröffentlicht im März 2014 Informationsflyer Wirtschaftsschutz in Sachsen-Anhalt veröffentlicht im März 2015 Faltblätter zum Wirtschaftsschutz zu den Themen - Verfassungsschutz - Ihr Ansprechpartner für Wirtschaftsschutz - Elektronische Attacken auf Informationsund Kommunikationstechnik - Besuchermanagement - Umgang mit Besuchern und Fremdpersonal - Geschäftsreisen - Schützen Sie Ihr Know-how! - Sicherheit im Know-how-Transfer - Personalauswahl - Sicherheitsaspekt im Unternehmen - Sicherheitslücke Mensch - Der Innentäter als größte Bedrohung für die Unternehmen - Wirtschaftsspionage durch Diebstahl und Einbruchdiebstahl - Schrankenlose Offenheit - "Soziale Netzwerke" im Web - Wissenschaftsspionage - Gefahr für Forschung und Lehre Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 179 publIkatIonslIste Tagungsdokumentation "Hass als politisches Programm" Gemeinschaftsveranstaltung der Landesbehörden für Verfassungsschutz Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen am 15. Mai 2014 in Berlin veröffentlicht im November 2014 - nur als PDF verfügbar Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffen-heit in Sachsen-Anhalt veröffentlicht im Mai 2012 Die genannten sowie weitere Publikationen der Verfassungsschutzbehörde Sachsen-Anhalt können Sie telefonisch unter 0391-5673900 bestellen oder im Internet un-ter www.mi.sachsen-anhalt/verfassungsschutz abrufen. 180 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2015 Verteilerhinweis Dieser Bericht wird vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit herausgegeben. Er darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern während des Wahlkampfes zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich sind insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen und an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass sie als Parteinahme des Herausgebers zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zugegangen ist. Erlaubt ist jedoch den Parteien, die Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden.