Verfassungsschutzbericht 2011 Ministerium für Inneres und Sport HINWEISE HINWEISE > Die Verfassungsschutzbehörde erfüllt mit diesem Bericht ihre gesetzlichen Unterrichtungspflichten, die in SS 15 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) normiert sind. > Dieser Verfassungsschutzbericht erwähnt nicht alle Beobachtungsobjekte der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt. Soweit der Verfassungsschutzbericht einzelne Gruppierungen namentlich darstellt, handelt es sich - sofern nicht anders erwähnt - um Fälle, bei denen die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele i.S.d. SS 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA verfolgt, es sich mithin um eine extremistische Gruppierung handelt. Die Erwähnung lediglich extremistisch beeinflusster Gruppierungen dient dem Verständnis des sachlichen Zusammenhangs. > Hinweise auf Geschehnisse außerhalb Sachsen-Anhalts wurden in diesem Bericht aufgenommen, sofern sie für das Verständnis des Gesamtzusammenhanges erforderlich sind. > Die in Anführungszeichen gefassten Textteile wurden sofern es sich um Zitate handelt i o in der Originalschreibweise wiedergegeben. > Personenund Funktionsbezeichnungen in diesem Bericht gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. II VORWORT Vorwort von Minister Holger Stahlknecht für den Verfassungsschutzbericht 2011 Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Jahr 2011 war rückblickend geprägt von der im November bekannt gewordenen rechtsterroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) - einer Gruppierung, die zwischen September 2000 und April 2007 zehn Menschen ermordet hatte. Ihr sind offenbar noch weitere rechtsextremistische Anschläge und eine Vielzahl von Banküberfällen zuzurechnen. Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Verfassungsschutzbehörde war daher auch im vergangenen Jahr die Beobachtung des Rechtsextremismus. In Sachsen-Anhalt hat sich das rechtsextremistische Personenpotenzial im Jahr 2011 geringfügig verringert. Unserer Aufmerksamkeit bedarf die hohe Gewaltbereitschaft, die wir in der rechtsextremistischen Szene zu verzeichnen haben. Über die Hälfte der politisch motivierten Straftaten wurden durch Rechtsextremisten verübt. Eine neue Erscheinung ist eine Demonstrationsform unter dem Motto "Die Unsterblichen". Rechtsextremisten zeigen sich dabei mit einer Mischung aus martialischen und mystischen Elementen in III VORWORT dunkler Kleidung, mit weißen Masken vermummten Gesichtern, Pyrotechnik und Fackeln. Mit ihrem Auftreten versuchen die Rechtsextremisten, die Bevölkerung zu verunsichern und eine allgegenwärtige Präsenz zu demonstrieren. Aufgrund des "Eventcharakters" üben die Aktionen eine besondere Anziehungskraft auf Jugendliche aus. Daher stehen solche Aktionen im besonderen Fokus der Verfassungsschutzbehörde. Sorgen bereiten uns aber auch die Zahl der Linksextremisten und der hohe Anstieg von linksmotivierten Straftaten. Hinzu kommen andere Extremisten und Islamisten, die über erhebliches Gewaltpotential verfügen. Erinnern wir uns beispielsweise an den islamistisch motivierten Terroranschlag am Frankfurter Flughafen im März vergangenen Jahres, bei dem zwei US-Soldaten getötet wurden. Jede Straftat ist eine zuviel. Daher müssen wir Demokraten gemeinsam für unsere Werte eintreten und gemeinsam gegen Gegner unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung vorgehen. Diese Verpflichtung schließt aber auch die Rückführung der Menschen in die Mitte unserer Gesellschaft ein, die sich vom rechtsextremistischen Gedankengut abgewandt haben. Der vorliegende Verfassungsschutzbericht enthält die während des Berichtsjahres verzeichneten verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse und deren Bewertung. Das Dokument soll die EntwickIV VORWORT lungen skizzieren und außerdem für den Umgang mit ihnen sensibilisieren. Jeder von uns muss stets aufmerksam sein, um unsere demokratischen Prinzipien gegenüber den Feinden der Demokratie zu bewahren und auch zu verteidigen. Mein besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes. Sie tragen durch ihre zuverlässige Arbeit nicht nur dazu bei, unsere Verfassung, sondern auch unserer Freiheitsrechte immer wieder zu schützen. Die Ereignisse auch des letzten Jahres unterstreichen, wie unerlässlich ihre Arbeit ist. Bleiben Sie und bleiben wir alle weiterhin wachsam. Ihr Holger Stahlknecht Minister für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt V INHALTSVERZEICHNIS VORWORT I. ÜBERBLICK 1 II. RECHTSEXTREMISMUS 4 GEWALTORIENTIERTER RECHTSEXTREMISMUS 5 Allgemeines 5 Rechtsterrorismus (NSU) 5 Strafund Gewalttaten 7 Hammerskinheads (HS) in Sachsen-Anhalt 10 Rechtsextremistisch beeinflusste Hooliganund Rockerszene 10 Rechtsextremistische Musik 12 Rechtsextremistische Vertriebe 14 RECHTSEXTREMISTISCHE SZENEN IN SACHSENANHALT 15 Rechtsextremistische Szene in Halle (Saale) 15 Rechtsextremistische Szene im Saalekreis 16 Rechtsextremistische Szene im Burgenlandkreis 19 Rechtsextremistische Szene in der Landeshauptstadt Magdeburg 21 Rechtsextremistische Szene im Salzlandkreis 24 Rechtsextremistische Szene im Landkreis Jerichower Land 24 Rechtsextremistische Szene im Landkreis Börde 26 Rechtsextremistische Szene in der Altmark 26 Rechtsextremistische Szene im Landkreis Harz 29 Rechtsextremistische Szene im Landkreis MansfeldSüdharz 29 Rechtsextremistische Szene im Raum DessauRoßlau und in den Landkreisen Wittenberg und Anhalt-Bitterfeld 30 VI INHALTSVERZEICHNIS ORGANISATIONSÜBERGREIFENDE AKTIVITÄTEN 32 Aktivitäten zum Gedenken an die Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg 32 Aktivitäten zum Todestag von Horst Wessel 33 Aktivitäten zum Hitlergeburtstag 33 Aktivitäten zum 1. Mai 33 Aktivitäten zum 8. Mai 34 Aktivitäten zum 17. Juni 35 Aktivitäten des rechtsextremistischen Spektrums anlässlich des 24. Todestages von Rudolf Heß 35 Trauermarsch" am 6. August in Bad Nenndorf (Niedersachsen) 36 Kundgebung am 13. August in Berlin 37 7. Nationaler Antikriegstag in Dortmund (NordrheinWestfalen) am 3. September 37 Volkstrauertag in Sachsen-Anhalt 37 Aktionsform Die Unsterblichen 38 NUTZUNG NEUER MEDIEN DURCH RECHTSEXTREMISTEN 40 Rechtsextremistisches Internetradio und -Fernsehen 41 RECHTSEXTREMISTISCHE PARTEIEN UND VEREINIGUNGEN 42 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 42 Junge Nationaldemokraten (JN) 52 Deutsche Volksunion (DVU) 55 Exilregierung des Deutschen Reichs 55 Junge Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) 56 Artgemeinschaft Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V." ("Artgemeinschaft") 56 Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." (HNG) 57 VII INHALTSVERZEICHNIS III. LINKSEXTREMISMUS 58 AUTONOME 58 Selbstverständnis 58 Strafund Gewalttaten 59 Überblick und Entwicklungstendenzen 59 Spezifische Aktionsfelder der Autonomenszene in 61 Sachsen-Anhalt LINKSEXTREMISTISCHE PARTEIEN UND 66 SONSTIGE GRUPPIERUNGEN Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 67 Kommunistische Partei Deutschlands (KPD/Ost) 67 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands 68 (MLPD) Rote Hilfe (RH) 69 IV. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 71 ISLAMISTISCHE UND ISLAMISTISCH-TERRORIS74 TISCHE BESTREBUNGEN Nordkaukasische Separatistenbewegung (NKSB) 74 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTI77 SCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN (OHNE ISLAMISMUS) Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) 77 Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front 82 (DHKP-C) V. SPIONAGEABWEHR 84 Allgemeines 84 VIII INHALTSVERZEICHNIS FREMDE NACHRICHTENDIENSTE 84 Chinesische Nachrichtendienste 84 Russische Nachrichtendienste (RND) 87 Proliferation 89 Elektronische Angriffe 91 Wirtschaftsschutz 92 Mitarbeit der Bevölkerung 95 VI. GEHEIMSCHUTZ 97 Allgemeines 97 Geheimschutz im Behördenbereich 97 Geheimschutz in der Wirtschaft 98 VII. VERFASSUNGSSCHUTZ IN SACHSEN-ANHALT 99 Rechtliche Grundlagen 99 Aufgaben des Verfassungsschutzes 100 Keine polizeilichen Befugnisse 102 Methoden und Mittel nachrichtendienstlicher Tätigkeit 102 Datenschutz 103 Auskunftserteilung 104 Kontrolle 104 Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes 105 VIII. ANHANG 106 GESETZ ÜBER DEN VERFASSUNGSSCHUTZ 106 IM LAND SACHSEN-ANHALT (VerfSchG-LSA) STRAFUND GEWALTTATENSTATISTIK 127 STICHWORTVERZEICHNIS 130 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 140 IX ÜÜB BEER RBBLLIIC CKK I. ÜBERBLICK Im Berichtszeitraum ist eine leichte Veränderung im rechtsextremistischen Personenpotenzial eingetreten. Den größten Anteil der 1.340 Rechtsextremisten bildet mit rund 760 Personen (2010: 800 Personen) das gewaltbereite, subkulturell geprägte Spektrum. Nach der Landtagswahl im März 2011 musste ein Aufwuchs der organisierten Neonaziszene konstatiert werden. Diese Organisationsform hat offenkundig an Attraktivität zugenommen. Der Neonaziszene werden zirka 290 Personen (2010: 240 Personen) zugeordnet. Im Bereich des parteigebundenen Rechtsextremismus ist in Sachsen-Anhalt allein die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) maßgebend. Mit einem Mitgliederbestand von rund 250 Personen verharrt die Partei auf dem Niveau der Vorjahre. Der NPDLandesverband konnte weder von der Wahlkampfeuphorie zu Beginn des Jahres 2011 noch von der Fusion mit der "Deutschen Volksunion" (DVU) profitieren. Nach dem verfehlten Einzug der NPD in den Landtag von Sachsen-Anhalt gingen die Aktivitäten der Partei merklich zurück. Der Landesverband fiel auf das Niveau der 1990er-Jahre zurück. Die Beobachtung gewaltbereiter rechtsextremistischer Strukturen gehört zu den Aufgabenschwerpunkten des Verfassungsschutzes. Verfassungsschutz und Polizei arbeiten in der Bekämpfung und Zurückdrängung militanter Rechtsextremisten zusammen. Im Rahmen des vom Generalbundesanwalt (GBA) geführten Ermittlungsverfahrens gegen NSU-Angehörige und Unterstützer haben sich bislang keine direkten Bezüge des NSU zu Rechtsextremisten in Sachsen-Anhalt ergeben. Rechtsextremistische Konzertveranstaltungen nahmen im Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr wieder zu. Nach hier vorliegenden 1 Ü ÜBBEER RBBLLIIC CKK Erkenntnissen fanden zwölf Konzerte (2010: sieben) statt. Mit über 1.000 Teilnehmern fand am 16. Juli im Landkreis Harz eines der größten Konzerte im Berichtsjahr statt. Liederabende hingegen wurden deutlich weniger organisiert. An der Verbreitung rechtsextremistischer Ideologie hat auch die Vertriebsszene einen nicht zu unterschätzenden Anteil. Die Vertriebsaktivitäten finden in der Regel im Rahmen von Szeneveranstaltungen statt oder werden über das Internet realisiert. Im Berichtszeitraum wurden szeneund länderübergreifende Aktivitäten von Rechtsextremisten festgestellt, die zu Feierund Gedenktagen wie dem 1. und 8. Mai oder dem 17. Juni stattfanden und bei denen regelmäßig mit größeren Teilnehmerzahlen gerechnet werden muss. Seit dem Jahr 2011 hat sich die neonazistische Aktionsform "Die Unsterblichen" auch in Sachsen-Anhalt etabliert. Das linksextremistische Personenpotenzial ist im Jahr 2011 angestiegen. Es umfasst etwa 520 Personen (2010: 480). Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt registrierte eine Zunahme der politisch motivierten Straftaten -links-. Insbesondere gewaltbereite Linksextremisten richten ihr Hauptaugenmerk auf die Bekämpfung rechtsextremistischer Aktivitäten. Im Rahmen von Demonstrationen stehen Polizeibeamte als Vertreter des Staates im Fokus linksextremistischen Agierens. Die linksextremistischen Parteien "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD), "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) und "Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD/Ost) als revolutionär-marxistische Organisationen unterhalten Strukturen in Sachsen-Anhalt in unterschiedlicher Ausprägung, konnten aber in den letzten Jahren nicht an Boden in der Gesellschaft gewinnen, was auch das Ergebnis der Landtagswahl widerspiegelt. Im Rahmen der Beobachtung sicherheitsgefährdender und extremistischer Bestrebungen von Ausländern kommt dem Islamismus nach wie vor die größte Bedeutung zu. Die Bundesrepublik 2 Ü ÜBBE ERRB BLLIIC CK K Deutschland ist als Teil des weltweiten Gefahrenraumes anzusehen und liegt im Zielspektrum terroristischer Gruppierungen. In Sachsen-Anhalt sind keine festgefügten Strukturen islamistischer Organisationen bekannt geworden. Von den ausländerextremistischen Organisationen unterhielt allein die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) Strukturen, die wiederum meist versammlungsrechtliche Aktivitäten der seit 1993 mit einem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot belegten Organisation nach sich ziehen. Wirtschaftsund Wissenschaftsspionage durch fremde Nachrichtendienste hält weiterhin an. Hier sind vor allem chinesische und russische Aktivitäten hervorzuheben. Elektronische Angriffe auf Regierungsstellen oder Unternehmen werden auch in Zukunft aufwendig bekämpft werden müssen. Der Verfassungsschutz arbeitet im neu geschaffenen Cyberabwehrzentrum mit und steht Institutionen und Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite. Im Jahr 2011 wurden insgesamt 2.038 politisch motivierte Straftaten registriert. Damit sind die Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr (1.513 Delikte) deutlich angestiegen. Dies betrifft sowohl rechtsmotivierte Straftaten mit einem Anstieg um 21,7 Prozent (plus 255 auf 1.431 Fälle) als auch linksmotivierte Straftaten mit einem Plus von 46,9 Prozent (plus 123 auf 385 Fälle). Von allen politisch motivierten Straftaten betrug die Zahl der Propagandadelikte insgesamt 1.037 Fälle. Der weit überwiegende Teil (975 Fälle) ist dem Phänomenbereich -rechtszuzuordnen. 1 Ohne die Einbeziehung der Propagandadelikte entfallen 364 politisch motivierte Straftaten auf den Phänomenbereich -rechtsund 318 politisch motivierte Straftaten auf den Phänomenbereich -links-. 1 Siehe Vorbemerkung zur Strafund Gewalttatenstatistik, Seite 127. 3 RREECCH HTTSSEEX XTTR RE EMMIIS SMMU USS II. RECHTSEXTREMISMUS Im Vergleich zu den Vorjahren ist das rechtsextremistische Personenpotential nahezu unverändert geblieben. Die Anzahl der subkulturell geprägten gewaltbereiten Rechtsextremisten verringerte sich auf nunmehr 760 Personen (2010: 800). Hingegen wuchsen neonazistische Gruppierungen an. Für das Berichtsjahr wurden 290 Neonazis gezählt. Durch die Bildung lokaler neonazistischer Strukturen, wie zum Beispiel so genannte Aktionsgruppen (AG) vornehmlich im südlichen Sachsen-Anhalt, wurden Personen aus dem Lager der subkulturell geprägten Rechtsextremisten herausgebrochen und an neonazistische Gruppen gebunden. Der parteigebundene Rechtsextremismus ist im Wesentlichen von der NPD geprägt. Der sachsen-anhaltische Landesverband hat seit Jahren einen Mitgliederbestand von etwa 250 Personen. Rechtsextremisten 2 2010 2011 Parteien und Vereinigungen 300 250 Neonazis 240 290 Gewaltbereite Rechtsextremisten 800 760 Sonstige Personenzusammenschlüsse 50 40 Gesamt: 1.390 3 1.340 4 2 Zahlen zum Teil geschätzt und gerundet. 3 1.340 nach Abzug der Mehrfachmitgliedschaften. 4 1.320 nach Abzug der Mehrfachmitgliedschaften. 4 R REEC CHHTTS SE EX XTTRRE EMMIIS SMMU USS GEWALTORIENTIERTER RECHTSEXTREMISMUS Allgemeines Gewaltbereitschaft und Gewalttätigkeit sind überwiegend auf die subkulturell geprägte Szene zurückzuführen. Gewalttaten gegen den politischen Gegner werden in der Regel nicht auf Grund einer geplanten Zielsetzung, sondern eher spontan, häufig in der Gruppe und unter Alkoholeinfluss begangen. Derartige Konflikte werden bevorzugt auf der Straße ausgetragen. Im Laufe der letzten Jahre bewegten sich die subkulturell geprägte und die neonazistische Szene stärker aufeinander zu, sodass sich so genannte Mischszenen herausbildeten. Die Ursachen hierfür liegen in den offeneren Strukturen der Neonazis, die oftmals in unabhängigen Kameradschaften agieren und somit der Organisationsunwilligkeit vieler subkulturell geprägter Rechtsextremisten entgegenkommen. Der Neonaziszene ist zunehmend eine gewisse Gewaltorientierung zuzuschreiben. Gehörten im Vorjahr der subkulturell geprägten Szene noch etwa 800 Personen an, so verringerte sich deren Anzahl im Jahr 2011 um knapp 40 Personen, wobei eine strukturelle Verschiebung hin zur Neonaziszene stattfand. Diese Entwicklung entspricht dem Bundestrend (subkulturelle Rechtsextremisten 2010: 8.300, 2011: 7.600, Neonazis 2010: 5.600, 2011: 6.000). Des Weiteren sind Rechtsextremisten mittlerweile in anderen subkulturellen Szenen, wie der Rockerund Hooliganszene anzutreffen und dort ebenfalls bereit, Gewalttaten zu verüben. Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 20. März bot dem rechtsextremistischen Spektrum eine Plattform zur Verfolgung ihrer propagandistischen Ziele. So wurden neben anlassbezogenen Straftaten, insbesondere Sachbeschädigungen, auch Störungen von Wahlkampfveranstaltungen registriert. Rechtsterrorismus Bei der im November bekannt gewordenen rechtsterroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) handelt es sich 5 RREECCHHTTS SEEX XTTRRE EMMIIS SMMU USS um eine Gruppierung, die seit Jahren existent war und schwerste Gewaltverbrechen begangen hat. Die bisherigen Ermittlungsergebnisse zum NSU lassen auf einen tiefen Ausländerhass als Motivation für die Begehung schwerster Straftaten schließen. Dem NSU wird zur Last gelegt, bei dieser bundesweiten Mordserie zwischen September 2000 und April 2007 zehn Menschen ermordet zu haben, darunter ein griechischstämmiger und acht türkischstämmige Gewerbetreibende sowie eine junge Polizistin. Der Gruppierung sind offenbar noch weitere rechtsextremistische Anschläge und eine Vielzahl von Banküberfällen zuzurechnen. Neben den terroristischen Verbrechen des NSU haben die menschenverachtenden Taten des Anders Behring BREIVIK am 22. Juli in Norwegen verdeutlicht, dass fremdenfeindliches Gedankengut auch ohne Einbindung in Organisationsstrukturen bei entsprechender Selbstradikalisierung Motivation für schwerste politisch motivierte Straftaten fanatisierter Einzeltäter sein kann. Die rassistisch motivierte Mordserie des NSU zeigt deutlich, wie weit Rechtsextremisten gehen, um ihre menschenverachtende Ideologie durchzusetzen. Die Generalbundesanwaltschaft führt die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den NSU. In diesem Zusammenhang unterstützt die Verfassungsschutzbehörde die Generalbundesanwaltschaft. Verbindungen von Rechtsextremisten aus Sachsen-Anhalt zum NSU sind bislang nicht bekannt geworden. Auf die Taten des NSU reagierten die Sicherheitsbehörden mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket, um die Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus weiter zu intensivieren. Hier sind beispielhaft die Einrichtung eines Gemeinsamen Abwehrzentrums Rechtsextremismus (GAR) oder die Schaffung einer neuen Verbunddatei von Polizei und Verfassungsschutz zu nennen. Im GAR werden Informationen aus dem Verfassungsschutz und der Polizei zusammengetragen. So können Gefahrenabwehrmaßnahmen der Polizei und auch Ermittlungsverfahren von Staatsanwaltschaften be- 6 R REEC CH HTTSSE EX XTTRRE EM MIISSM MU US S schleunigt werden. Die Verbunddatei soll als praktisches Instrument von Polizei und Verfassungsschutz dienen, indem sie Informationen zu relevanten Personen des gewaltbereiten Spektrums zusammenführt, die für die Sicherheitsbehörden jederzeit abrufbar sind. Politisch motivierte Strafund Gewalttaten Im Jahr 2011 wurden insgesamt 1.431 5 dem Phänomenbereich -rechtszuzuordnende politisch motivierte Strafund Gewalttaten registriert. Dies bedeutet einen Anstieg um 21,7 Prozent (2010: 1.176). Die so genannten Propagandadelikte 6 (hauptsächlich Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bilden dabei mit etwa 68 Prozent (insgesamt 975 Fälle) den größten Anteil. Die Zahl der politisch motivierten Gewalttaten betrug 92. Von den genannten 1.431 Strafund Gewalttaten hatten 1.240 Delikte einen rechtsextremistisch motivierten Hintergrund. Dies bedeutet einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 12 Prozent (2010: 1.106). Bei den Gewalttaten waren 63 rechtsextremistisch motiviert, was dem Vorjahresstand nahezu entspricht. 7 Betrachtet man die rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten bezogen auf 10.000 Einwohner, dann sind Gewaltschwerpunkte in den Landkreisen Jerichower Land und Stendal festzustellen. Fremdenfeindlich motivierte Straftaten Die gestiegenen Zahlen im Berichtszeitraum zeigen, dass weiterhin mit fremdenfeindlichen Gewaltdelikten auf hohem Niveau zu rechnen ist. Am 1. Januar kam es in einer Gaststätte in Schönebeck (Salzlandkreis) zwischen einem deutschen Gast und dem türkischen Gaststättenbetreiber zu einer verbalen Auseinandersetzung. Nach diesem Disput kam der Gast kurze Zeit später in Begleitung von drei 5 Im Jahr 2011 wurden insgesamt 2.038 politisch motivierte Straftaten registriert. 6 Vergleiche SS 86a StGB. 7 Siehe Statistik Seite 128. 7 R REEC CHHTTS SEEX XTTRRE EMMIIS SMMU USS weiteren Personen zurück, die unvermittelt mit Holzund Gummiknüppeln auf den Gastwirt einschlugen. Der Gaststättenbetreiber wurde von einem der Tatverdächtigen gefragt: "Bist du Ausländer, was machst du hier? Du bist kein Deutscher!" Der Tatverdächtige war zuvor bereits als Gewalttäter bekannt geworden, da er am 9. Januar 2006 gemeinsam mit weiteren Straftätern einen farbigen Jungen in Pömmelte (Salzlandkreis) brutal misshandelt hatte. Als Haupttäter war er damals zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten rechtskräftig verurteilt worden. In den Jahren 2004 und 2005 war er bereits mit Propagandadelikten aufgefallen. Nach seiner Haftentlassung trat er als Angehöriger der "Freien Kameradschaft Schönebeck" erneut mit zahlreichen Strafund Gewalttaten in Erscheinung. Er nahm an rechtsextremistischen Musikveranstaltungen und Heß-Demonstrationen teil. Ferner war er an Konfrontationen mit dem politischen Gegner und der Polizei beteiligt. Ein türkischer Imbissbetreiber stellte am 29. April in Hecklingen (Salzlandkreis) fest, dass unbekannte Täter die Lüftung seines Imbisscontainers mit Hilfe eines herausgerissenen Verkehrszeichens zerstört und dann durch die Luftabfuhr der Dunstabzugshaube Benzin in den Innenraum gegossen hatten. Der Geschädigte war bereits am 7. Mai 2009 Opfer einer Brandstiftung an seinem Imbisscontainer geworden. Am 19. August kam es in einem Einkaufszentrum in Halle (Saale) zu einer Beleidigung und anschließender Körperverletzung, bei der zwei irakische Frauen angegriffen wurden. Sie wurden von den unbekannten Täterinnen mit den Worten "Ihr seid eingebildet und hässlich, scheiß Kopftuchträger, ihr lebt nur vom Staat mit euren dunklen Augen" beleidigt. Da beide auf die verbalen Attacken nicht reagierten, wurde die hochschwangere Irakerin umgestoßen und an den Haaren gezogen sowie der mitgeführte Kinderwagen, in dem sich ein neun Monate alter Säugling befand, umgeworfen. Antisemitische Straftaten Fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten sind im Jahr 2011 angestiegen. Jüdische Einrichtungen wie auch Gedenkstätten, die an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern, bleiben weiterhin Ziel 8 RREEC CHHTTS SEEX XTTRRE EMMIIS SMMUUS S rechtsextremistischen Handelns. Hier sind insbesondere Straftaten wie Sachbeschädigungen unter anderem Farbschmierereien oder Störungen der Totenruhe zu verzeichnen. Im Vordergrund derartiger Straftaten steht zumeist die Symbolträchtigkeit des Objekts, die Botschaft der Tat und die damit verbundene Öffentlichkeitswirkung. Am 27. April stellten Ausflügler auf der Homburgswarte in Thale (Landkreis Harz) folgende antisemitische Schmiererei fest: "Nur ein toter Jude ist ein guter Jude, gez. A. Hitler". Unbekannte Täter stellten am 16. Mai auf der Internetseite der Gemeinde Roßla (Landkreis Mansfeld-Südharz) folgenden Text ein: "Großes Judentreiben, Dienstag, den 17. Mai 2011 - 15:00 Uhr bis Donnerstag, den 19. Mai, Rossla - Überall. Alle Juden zusammentreiben und in eine Kammer sperren. Danach wird demokratisch entschieden wie wir sie erlösen. Pflichtveranstaltung". Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner Die Gründe für gewalttätige Konfrontationen zwischen rechtsund linksextremistischen Gruppen können in der Durchsetzung der lokalen Präsenz oder als Reaktion auf Vergeltungsmaßnahmen nach empfundenen provokanten Verhalten der jeweiligen anderen extremistischen Szene liegen. Am 23. Februar kam es in Bad Dürrenberg (Saalekreis) zu einem schweren Landfriedensbruch gegen vermeintliche Linksextremisten. Eine Gruppe von etwa 15 Personen, die mit Baseballschlägern, einem so genannten Totschläger und einer Schreckschusspistole bewaffnet war, griff zwei Personen an. Ein Geschädigter wurde in den Rücken getreten und mit dem "Totschläger" schwer verletzt. Unbekannte Tatverdächtige haben am 12. Mai einen Brandanschlag auf das Gebäude des Autonomen Zentrums in der Hansestadt Salzwedel verübt. Die Polizei stellte vor Ort drei geworfene Molotowcocktails fest. 9 R REEC CHHTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS Selbst Personen des öffentlichen Lebens, die sich kritisch mit dem Rechtsextremismus auseinandersetzen, werden Ziel rechtsextremistischer Agitation. Zunehmend rücken auch Parteieinrichtungen und Parteimitglieder in den Fokus rechtsextremistischer Agitation. Vorwiegend handelt es sich dabei um Beleidigungen, Bedrohungen oder Sachbeschädigungen, wie die nachfolgenden Vorkommnisse exemplarisch zeigen: Am 19. September erhielt in der Hansestadt Gardelegen (Altmarkkreis Salzwedel) ein Mitglied der Partei "DIE LINKE.", das auch Mitglied des Kreistages und der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten" ist, eine CD mit rechtsextremistischer Musik und der Aufschrift: "Wir sind wieder da". Im Dezember beschädigten in Magdeburg unbekannte Täter die Sicherheitsverglasung an der Haupteingangstür des Wahlkreisbüros des Fraktionsvorsitzenden der Partei "DIE LINKE." im Landtag von Sachsen-Anhalt. Darüber hinaus waren Rußanhaftungen feststellbar, welche auf den Einsatz von Pyrotechnik hindeuten. Hammerskinheads (HS) in Sachsen-Anhalt In Sachsen-Anhalt liegen keine Erkenntnisse über gefestigte Strukturen der "Hammerskinheads" vor. Veranstaltungen der international agierenden Organisation, meist rechtsextremistische Musikveranstaltungen mit anschließender Zusammenkunft, fanden fast ausschließlich im Ausland statt. Hieran nahmen auch Einzelpersonen aus Sachsen-Anhalt teil. Rechtsextremistisch beeinflusste Hooliganund Rockerszene In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stendal wurde das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen-Anhalt mit Ermittlungen gegen Angehörige des MC "Red Devils" Salzwedel beauftragt. Am 15. September wurden deshalb Räumlichkeiten von Angehörigen der "Red Devils" durchsucht. Bei den "Red Devils" handelt es sich 10 R RE ECCH HTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS um einen Supporter 8 Club der "Hells Angels" Hannover. Dem Ermittlungsverfahren lagen milieutypische Straftaten im Bereich der Rockerkriminalität zu Grunde. Dabei handelte es sich insbesondere um Straftaten auf dem Gebiet der Waffenund Betäubungsmittelkriminalität. Bei dem Präsidenten der Rockergruppierung "Red Devils", Kai SCHWEIGEL (Salzwedel, Altmarkkreis), wurden Tonträger mit rechtsextremistischer Musik aufgefunden. SCHWEIGEL ist als Führungsperson des neonazistischen Personenzusammenschlusses "Freie Nationalisten Altmark-West" (FNAW) bekannt geworden. 9 8 Dt.: "Befürworter/Unterstützer". 9 Siehe Seite 26. 11 R REEC CHHTTS SEEX XTTRRE EMMIIS SMMU USS Rechtsextremistische Musik Musikveranstaltungen wie Konzerte oder so genannte Liederabende gehören zu den attraktiven Veranstaltungsarten im rechtsextremistischen Milieu. Derartige Veranstaltungen besitzen eine identitätsstiftende Funktion, vermitteln über die Liedtexte häufig eine verfassungsfeindliche, mehrheitlich neonazistisch geprägte Ideologie und dienen auch der Rekrutierung neuer Personen für die rechtsextremistische Szene. Die Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer Musikveranstaltungen gehören daher zu den Aufgabenschwerpunkten von Polizei und Verfassungsschutz. Rechtsextremistische Musikveranstaltungen Konzerte rechtsextremistischer Bands vor mehrheitlich Szeneangehörigen erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Im Berichtsjahr haben diese Musikveranstaltungen wieder zugenommen. Nach hier vorliegenden Erkenntnissen wurden in Sachsen-Anhalt zwölf Konzerte (2010: sieben) durchgeführt. Im Berichtsjahr sind zwei Liederabende (2010: acht) bekannt geworden. Auch die Anzahl rechtsextremistischer Veranstaltungen mit Musikdarbietungen sank. 2011 wurden zwei Veranstaltungen festgestellt (2010: fünf). Die Sicherheitsund Ordnungsbehörden in Sachsen-Anhalt arbeiten intensiv daran, derartigen Veranstaltungen, bei denen in der Regel auch rechtsextremistische Materialien wie Tonträger und Devotionalien vertrieben werden, entgegenzutreten. Die durchschnittliche Teilnehmerzahl lag bei etwa 70 Personen. Kleinere Konzerte wurden konspirativ und ohne lange Planungszeit realisiert. Einen offensiveren Weg beschritt ein ursprünglich aus Niedersachsen stammender Organisator, der den Verfassungsschutzbehörden langjährig als Veranstalter rechtsextremistischer Musikveranstaltungen bekannt ist. Bereits Mitte März meldete er bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Open-Air-Veranstaltung mit mehreren 12 R REECCH HTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS Musikgruppen für den 16. Juli im Schwanebecker Ortsteil Nienhagen (Landkreis Harz) an. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Veranstalter die notwendigen ordnungsrechtlichen Erlaubnisse eingeholt und alle Forderungen der Sicherheitsund Ordnungsbehörden erfüllt, sodass der Durchführung -unter erheblichen Auflagenstattgegeben werden musste. Somit fand am 16. Juli in Nienhagen das in diesem Jahr drittgrößte rechtsextremistische Konzert in Deutschland statt, bei dem unter anderem einschlägige rechtsextremistische Musikgruppen aus Großbritannien und den USA vor etwa 1.100 Teilnehmern vor allem aus Deutschland, aber auch aus Tschechien, England und Italien auftraten. Vor allem wegen der eingeschränkten Zugriffsrechte der Ordnungsbehörden sind private Grundstücke beliebte Treffund Anlaufpunkte der rechtsextremistischen Szene. In Sachsen-Anhalt ist dafür beispielhaft das Anwesen des Enrico MARX in Allstedt, Ortsteil Sotterhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz), zu nennen. Auch hier fanden - wie in den Jahren zuvor - mehrere rechtsextremistische Veranstaltungen statt, wie beispielsweise seine Geburtstagsfeier im November, bei der rechtsextremistische Musikgruppen aus Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und aus Sachsen-Anhalt vor rund 100 Teilnehmern auftraten. Präventive und exekutive Maßnahmen der Ordnungsund Sicherheitsbehörden führten dazu, dass die rechtsextremistische Szene bei der Anmietung geeigneter Räumlichkeiten für ihre Veranstaltungen oft erfolglos blieb. Allerdings finden sich immer wieder Eigentümer von Lokalen und anderen Objekten, bei denen entweder ein kommerzielles Interesse im Vordergrund steht oder die sich politisch mit der rechtsextremistischen Einstellung der Organisatoren identifizieren können. 13 R RE EC CH HTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS Rechtsextremistische Vertriebe Bei den Angehörigen der rechtsextremistischen Szene besteht nach wie vor eine große Nachfrage nach einschlägiger Musik, Videos, Bekleidung, Schuhe/Stiefel, Schmuck sowie Bücher und Propagandamaterial. Um sich auf diesem Markt behaupten zu können, bedienen rechtsextremistische Vertriebe die Szene mit einem stetig wachsenden Sortiment. Durch die zunehmende Nutzung des Internets als Verkaufsplattform wird die Gründung einschlägiger Online-Vertriebe maßgeblich erleichtert, die überwiegend nur von einer Person betrieben werden. Im Gegensatz zu ausländischen Produzenten und Anbietern befindet sich nur selten Material mit strafund jugendschutzrechtlicher Relevanz in den Sortimenten der in Deutschland ansässigen Verkäufer. Meist werden die Texte und Cover neuer Tonträger vor der Produktion rechtlich geprüft. Darüber hinaus bieten mobile Händler bei Konzerten oder anderen größeren szenetypischen Veranstaltungen Tonträger und Merchandise-Artikel zum Kauf an. Eine immer größere Bedeutung erlangt die Nutzung einschlägiger Musiktauschbörsen und Download-Homepages. Die rechtsextremistische Vertriebsszene ist von einer starken Fluktuation geprägt. Im Jahr 2011 waren in Sachsen-Anhalt sieben Online-Vertriebe aktiv, davon drei NSBM 10 -Vertriebe. Ein seit Jahren etablierter Szeneladen in Halberstadt wurde geschlossen. Insgesamt ist die Anzahl der Händler gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. 10 Nationalsozialistischer Black-Metal. 14 R REEC CHHTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS RECHTSEXTREMISTISCHE SZENEN IN SACHSEN-ANHALT Rechtsextremistische Szene in Halle (Saale) Das teilweise neonazistisch ausgerichtete rechtsextremistische Spektrum in Halle (Saale) umfasst etwa 40 aktive Personen. Gleichwohl dürfte das Mobilisierungspotenzial bei szenetypischen Veranstaltungen höher sein. In Halle (Saale) existieren derzeit zwei die Szene prägende Personenzusammenschlüsse, die unter der Bezeichnung "JN-Stützpunkt Halle" und "Aktionsgruppe (AG) Halle" firmieren. Die anhaltende Zersplitterung, die auf persönliche Differenzen zurückzuführen ist, führte zu einer Fluktuation innerhalb der genannten Personenzusammenschlüsse. "JN-Stützpunkt Halle" Dem JN-Stützpunkt können zehn Personen zugerechnet werden, die in der Vergangenheit durch einige wenige eigenständige Aktivitäten (Osterfeuer, Sonnenwendfeiern oder Teilnahme an Demonstrationen) auffielen. In seiner Führung hat sich der JN-Stützpunkt im Berichtsjahr völlig unter die Leitung des NPD-Kreisverbandes Halle gestellt. Zu Beginn des Berichtsjahres wurden die Aktivitäten des JNStützpunkts durch die bevorstehende Landtagswahl bestimmt. Laut Eigenangabe organisierten JN-Mitglieder am 26. März ein erstes "Nationales Fußballturnier" unter dem Motto "BOLZEN G.E.G.E.N. KAPITALISMUS", das in der Ortschaft Gröbers der Einheitsgemeinde Kabelsketal (Saalekreis) stattfand. So wolle man mit derartigen Veranstaltungen "dem gesellschaftlichen Korrosionsprozess mit vollem Ehrgeiz entgegen treten" und das Ziel "die Schaffung eines neuen Deutschlands" weiter verfolgen. Daher solle man jegliche sportliche Betätigung "als Vorbereitung darauf" begreifen. 15 R REECCHHTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS "Aktionsgruppe (AG) Halle" Der "Aktionsgruppe Halle" können etwa 20 Personen zugerechnet werden. Diese Aktionsgruppe ist neben der "Aktionsgruppe Querfurt" eine der aktivsten Ortsgruppen im Verbund der "Aktionsgruppe Halle/Saalekreis". Die Ortsgruppe Halle steht unter der Leitung des bekannten Rechtsextremisten Kevin STEPHAN (Bad Lauchstädt, Saalekreis). Laut Eigenangabe verteilten Mitglieder der AG in der Nacht vom 8. auf den 9. Juli Flugblätter zum Thema "Die deutsche Jugend braucht Perspektiven!". Darin heißt es unter anderem: "Wir wollen einen starken Zusammenhalt, wo Werte wie Freundschaft und Brüderlichkeit einen höheren Stellenwert als das heutige Konsumdenken haben. Doch dies wird nur in einem Staat der Volksgemeinschaft möglich sein. Die marode BRD hat schon längst abgewirtschaftet und so ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis die Gesellschaft völlig zerbricht - außer wir tun etwas dagegen!" Darüber hinaus führte die "AG Halle" regelmäßig szeneinterne Veranstaltungen wie Kameradschaftsabende durch. Rechtsextremistische Szene im Saalekreis "Aktionsgruppe (AG) Halle/Saalekreis" Der rechtsextremistischen Szene im Saalekreis können etwa 50 Personen zugerechnet werden. Die im Sommer 2009 einsetzende Verschmelzung von "Freien Kräften" zu so genannten Aktionsgruppen führte zu einer Stärkung der rechtsextremistischen Szene. Seit Anfang 2010 sind die regionalen Aktionsgruppen in Bad Lauchstädt, Merseburg, Querfurt und in Halle in einem überregionalen Bündnis aktiv, das unter der Bezeichnung "Aktionsgruppe Halle/Saalekreis" auftritt und unter der Leitung des STEPHAN steht. Mit der Bildung regionaler Aktionsgruppen sollte die Eigenständigkeit der örtlichen Kameradschaften gewahrt bleiben. Als Zusam16 R REEC CHHTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS menschluss aller Ortsgruppen war die "AG Halle/Saalekreis" im Berichtsjahr sehr aktiv. Während des Berichtsjahres war zu beobachten, dass STEPHAN innerhalb des AG-Verbundes um den weiteren Aufbau der AGStruktur bemüht war. So gewann er in mehreren Ortschaften des Saalekreises neue, vor allem jüngere Personen für seinen Zusammenschluss. Die AG unterhält eine Internetseite. Hier finden sich Beiträge aus der bundesweiten rechtsextremistischen Szene, insbesondere von Gruppierungen, zu denen die AG-Mitglieder Kontakte unterhalten. Genutzt wird diese Seite auch für die Bekanntgabe von Terminen. Angehörige der "Aktionsgruppe Halle/Saalekreis" nahmen am 5. März am "Winterfest der nationalen Bewegung Sachsen-Anhalt" in Sangerhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz) teil. 11 AG-Mitglieder unterstützten die von Rechtsextremisten organisierte Demonstration am 1. Mai in Halle (Saale) sowie einen Aufzug am 14. Mai in der Hansestadt Salzwedel zum Thema "8. Mai - Wir feiern nicht!". Mitglieder der "AG Halle/Saalekreis" nahmen nach Eigenangabe auf ihrer Internetseite am 12. November an einer "Heldengedenkfeier" unter dem Motto: "Ehre, wem Ehre gebührt - Großvater ich bin stolz auf dich" in Wurzen (Sachsen) teil. "Aktionsgruppe (AG) Bad Lauchstädt" Der "Aktionsgruppe Bad Lauchstädt" können nur wenige Personen zugerechnet werden. Die Angehörigen der AG waren im Berichtsjahr eher inaktiv, nur vereinzelt nahmen sie an den Veranstaltungen der "AG Halle/Saalekreis" teil. STEPHAN bemühte sich, die örtlichen Szenemitglieder stärker in die AG-Arbeit einzubeziehen, was ihm aber nicht gelang. Die Personen aus Bad Lauchstädt nahmen zusammen mit den Ortsgruppen aus Merseburg und Halle 11 Siehe Seite 30. 17 RREEC CHHTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMUUSS an der Demonstration der "Freien Kräfte" am 1. Mai in Halle (Saale) und am 18. Juni in Merseburg teil. Rechtsextremistische Szene Merseburg Der rechtsextremistischen Szene in Merseburg können derzeit etwa 30 bis 35 Personen zugerechnet werden, die in der "AG Merseburg" und im NPD-Kreisverband Saalekreis organisiert sind. Trotz dieser beiden Personenzusammenschlüsse wirkt die örtliche rechtsextremistische Szene in Merseburg unstrukturiert. Die "AG Merseburg" trat im Berichtsjahr kaum öffentlich in Erscheinung. Rolf DIETRICH (Braunsbedra, OT Frankleben, Saalekreis) meldete als Privatperson im Namen einer "Bürgerinitiative für Meinungsfreiheit" am 13. Juli 2010 in der Kreisverwaltung Saalekreis eine Kundgebung für den 18. Juni in Merseburg unter dem Motto "Arbeiter im Kampf für die Freiheit - Damals wie heute 17. Juni 53-11" an. An der Kundgebung beteiligten sich etwa 200 Personen der rechtsextremistischen Szene. Als Versammlungsleiter trat der bekannte Rechtsextremist Stefan WAGNER (Schkeuditz, Sachsen) in Erscheinung. Angehörige der "AG Halle/Saalekreis" fungierten als Ordner. Am 29. Juli führte eine Flüchtlingsinitiative in Merseburg eine versammlungsrechtliche Aktion zum Thema "Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge, Residenzpflicht abschaffen" durch. 19 Angehörige der rechtsextremistischen Szene versuchten mehrfach, den Aufzug zu stören. Als sie den Platzverweisen der Polizei nicht nachkamen, wurden sie in Gewahrsam genommen. Gegen diese Störer wurden vier Strafanzeigen erstattet, unter anderem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung. Auf der Internetseite der "AG Halle/Saalekreis" wurde über diesen Vorfall berichtet. Darin heißt es, dass man sich spontan mit 25 Aktivisten in Merseburg getroffen habe, um das "Treiben der Antifa-Demonstration zu beobachten". Weiterhin wurde auf dieser Internetpräsenz berichtet, dass im August vermehrt Mobilisierungsplakate und Aufkleber für den "7. nati18 R REECCH HTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS onalen Antikriegstag" am 3. September in Dortmund (NordrheinWestfalen) in Merseburg und Umgebung verteilt worden seien. "Aktionsgruppe (AG) Querfurt" Der "AG Querfurt" können derzeit etwa zehn Personen zugerechnet werden, die Anfang des Berichtsjahres eng mit der "AG Halle" verbunden waren. Seit Sommer organisiert die AG auch eigenständige Veranstaltungen. Dennoch kooperiert die "AG Querfurt" sehr eng mit der "AG Halle". Des Weiteren unterhält die AG gute Kontakte zu MARX. Die "AG Querfurt" beteiligte sich an den Demonstrationen am 1. Mai in Halle (Saale) und am 18. Juni in Merseburg. Angehörige der AG nahmen am 19. August an einer Spontandemonstration in Querfurt anlässlich des Todestages von Heß teil. 12 Rechtsextremistische Szene im Burgenlandkreis Die rechtsextremistische Szene im Burgenlandkreis ist im Wesentlichen unstrukturiert. Eine homogene, neonazistisch ausgerichtete Kameradschaftsszene existiert nicht. Die im Burgenlandkreis aktiven Rechtsextremisten unterhalten Kontakte zur "Aktionsgruppe Halle/Saalekreis" sowie zu "Freien Kräften" in Thüringen. Der rechtsextremistischen Szene in der Region können derzeit 30 bis 40 aktive Personen zugerechnet werden. "Aktionsgruppe (AG) Weißenfels" Im Berichtsjahr wurde eine neue Internetseite mit der Bezeichnung "Aktionsgruppe Weißenfels" bekannt. Gestaltung, Inhalt und Bezeichnung dieser Internetseite ähneln den Aktionsgruppen im Saalekreis. Die "AG Weißenfels" ist ein eigenständiger Personenzusammenschluss, der keine ablehnende Haltung zur NPD einnimmt und nicht zum Verbund der Aktionsgruppen im Saalekreis gehört. 12 Siehe Seite 35. 19 R REECCH HTTS SEEX XTTRRE EMMIIS SMMU USS Die Gruppierung beschreibt sich in einem Beitrag folgendermaßen: "Wir sind Nationale Sozialisten aus Weißenfels und Umgebung! Wir haben uns zusammen geschlossen um Gemeinsam gegen das System, seine Fehler und kapitalistischen Machenschaften vorzugehen und gegen alle die dieses unterstützen. Wir bestehen aus jenen die sich nicht länger unterdrücken und belügen lassen wollen! Uns ist die Erhaltung unserer traditionellen und sozialen Heimat sehr wichtig und dies versuchen wir auf unsere Art und Weise durchzusetzen. Mittlerweile müssen wir das Wort 'Widerstand' als Pflicht definieren, da unser Land ohne aktiven Widerstand vor die Hunde gehen würde. Nun organisieren und bemühen wir uns tatkräftig neue Mitglieder für unsere politische Richtung zu gewinnen! Wir engagieren uns lokal und regional, für freie Meinungsäußerung und ein freies Deutschland! Wenn auch ihr die Schnauze voll habt, etwas verändern wollt, dann nehmt Kontakt mit uns auf! Werde aktiv in deiner Stadt! In diesem Sinne: Klagt nicht, kämpft! Aktionsgruppe Weißenfels!" (Schreibweise wie im Original) Die Internetseite ist auf ein Mitglied des NPD-Ortsverbandes Weißenfels registriert. Auf der Internetpräsenz befindet sich ein Banner mit der Aufschrift "Das Deutsche Reich besteht noch heute! Verteidigen wir unsere Stadt!" Auf der Internetseite der NPD Ortsbereichsgruppe Weißenfels war unter der Rubrik "Regionales" eine Gratulation zur Gründung der "AG Weißenfels" eingestellt. Die erste öffentliche Aktion der AG war laut Eigenangabe eine am 17. August durchgeführte Heß-Gedenkveranstaltung in der Innenstadt von Weißenfels. Des Weiteren hat die AG anlässlich des Volkstrauertages eine Gedenkveranstaltung durchgeführt. Hier wurden Kränze niedergelegt und eine Ansprache gehalten. 13 13 Siehe Seite 38. 20 R REEC CHHTTS SEEXXTTRRE EM MIISSMMUUS S Im Berichtsjahr kam es im gesamten Stadtgebiet von Weißenfels, insbesondere im Dezember, zu einer Häufung von Straftaten gemäß SS 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und SS 303 StGB (Sachbeschädigung). Bei den festgestellten Schmierereien handelt es sich um Graffitis mit den Schriftzügen "www.agweissenfels...", "Nationaler Sozialismus", "NS jetzt", "Frei Sozial National" sowie diversen Hakenkreuzen und mit Namen betitelte Bilder von Rudolf Heß (ss), welche mittels einer Schablone aufgesprüht wurden. Der Buchstabe "S" wurde zumeist als Sigrune dargestellt. Am 16. Juli trafen sich Mitglieder der NPD und Angehörige der "Freien Kräfte" auf dem Friedhof Saaleck (Burgenlandkreis) zum jährlichen Gedenken an die Mörder 14 des Reichsaußenministers Walther Rathenau. Rechtsextremistische Szene in der Landeshauptstadt Magdeburg Der teilweise neonazistisch ausgerichteten rechtsextremistischen Szene in Magdeburg werden etwa 50 bis 60 aktive Personen zugerechnet. Unverändert kooperieren in Magdeburg Angehörige der "Freien Nationalisten", der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) und der "Jungen Nationaldemokraten" (JN) bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen eng miteinander. Nachdem aufgrund rechtswidriger Nutzung eines bekannten Szenetreffs im Magdeburger Norden die Räume mit Verfügung des Bauordnungsamtes versiegelt worden waren, musste das Amt die Versiegelung nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 29.10.2010 aufheben. Größere Szeneveranstaltungen waren seither nicht zu verzeichnen. Der Treffpunkt wird a- ber für gelegentliche Zusammenkünfte von Szeneangehörigen im jeweils kleineren Rahmen genutzt. 14 Die Mörder des Reichsaußenministers Walter Rathenau, Hermann Fischer und Erwin Kern, kamen am 17. Juli 1922 auf der Burg Saaleck (Burgenlandkreis) zu Tode. Fischer hatte Selbstmord begangen, nachdem Kern von einem Polizisten in Notwehr erschossen worden war. 21 R REECCH HTTSSE EXXTTR REEM MIIS SMMU USS Die Zerstörung deutscher Städte am Ende des Zweiten Weltkrieges durch alliierte Streitkräfte nehmen Rechtsextremisten auch in Sachsen-Anhalt seit einigen Jahren zum Anlass, öffentlichkeitswirksame Aktionen wie Demonstrationen oder Mahnwachen durchzuführen. Im Zuge dieser Veranstaltungen stellen die Verantwortlichen die geschichtlichen Ereignisse der damaligen Zeit aus ihrer eigenen Sichtweise dar und ignorieren historisch belegte Tatsachen. Die jeweiligen Termine gewinnen in den Planungen von Szeneangehörigen zunehmend an Bedeutung, sind mittlerweile fest verankerte Treffdaten und haben für die rechtsextremistische Szene eine nicht zu unterschätzende identitätsstiftende Wirkung. Zum 66. Jahrestag der Bombardierung der Stadt Magdeburg im Zweiten Weltkrieg meldeten Rechtsextremisten, wie in den Vorjahren, im Namen einer "Initiative gegen das Vergessen" für den 15. Januar eine Demonstration im Zentrum Magdeburgs unter dem Motto "Ehrenhaftes Gedenken statt Anpassung an den Zeitgeist" an. Als Anmelder der Veranstaltung trat der Landesvorsitzende der "Jungen Nationaldemokraten" (JN) Andy KNAPE (Magdeburg) in Erscheinung, der gleichfalls NPD-Funktionär ist. Als Versammlungsleiter fungierte der Neonazi Andreas BIERE aus Klein Wanzleben (Landkreis Börde). Beide Szeneangehörige verfügen über ausgezeichnete Kontakte zu "Freien Nationalisten" in SachsenAnhalt und in anderen Bundesländern. Zu der Veranstaltung wurde bereits im Jahr 2010 eine eigene Internetseite eingerichtet, die auch im Berichtsjahr rund um die Demonstration informierte. Die Inhalte und der Aufbau der Internetpräsenz zeugen unverändert von einer sehr engen Verflechtung der Magdeburger Organisatoren mit den Verantwortlichen des alljährlichen "Trauermarsches" im Februar in Dresden. Es wurden mehrere Videos zur Mobilisierung, zum Verlauf und zum allgemeinen Hintergrund der Veranstaltung veröffentlicht. Die Szene arbeitet bei diesem Anlass bundesweit zusammen. Allein die Benennung von etwa 50 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet als Ordner spricht für die länderübergreifende Zusammenarbeit. In die Unterstützerliste zum "Trauermarsch" in 22 RRE ECCH HTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS Magdeburg trugen sich neben Gruppierungen aus Sachsen-Anhalt auch Personenzusammenschlüsse aus Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NordrheinWestfalen, Sachsen und Thüringen ein. Im Verlauf der Versammlung, an der etwa 1.000 Rechtsextremisten aus dem gesamten Bundesgebiet teilnahmen, gab es mehrere Redebeiträge von Szeneangehörigen aus Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie einer Person aus Österreich. Außerdem wurde in diesem Zusammenhang für die Teilnahme am Gedenkmarsch in Dresden (19. Februar) geworben. Die Teilnehmer trugen schwarze Fahnen zeigten Transparente, unter anderem mit der Aufschrift: "Bombenholocaust, kein Vergeben, kein Vergessen". Weiterhin wurde im Verlauf der Zusammenkunft von einem Lautsprecherwagen Musik zur Umrahmung gespielt. Szeneangehörige aus Sachsen-Anhalt trugen Transparente mit den Eigenbezeichnungen wie "Freie Nationalisten Altmark-West", "Aktionsgruppe Burg" oder "Freie Nationalisten aus Dessau und Anhalt-Bitterfeld". Ein Aufeinandertreffen des Demonstrationszuges mit gewaltbereiten linksextremistischen Gegendemonstranten, die wiederholt versuchten, den Veranstaltungsablauf zu behindern, konnte durch Polizeikräfte unterbunden werden. Im Vorfeld der Veranstaltung führten am 8. Januar Vertreter der "Initiative gegen das Vergessen" aus Magdeburg sowie Vertreter der Organisatoren für den Gedenkmarsch in Dresden eine "gemeinsame Referatsveranstaltung" in Berlin durch. Ziel der Veranstaltung war nach Eigenangabe, "die Terrorangriffe der britischamerikanischen Luftwaffe auf die Zivilbevölkerung der beiden Elbstädte kurz vor Ende des Zweiten Weltkriegs zu beleuchten, sowie einen organisatorischen Überblick zu geben und gleichzeitig für die beiden bevorstehenden Gedenkmärsche in Dresden und Magdeburg zu mobilisieren". Als Vertreter für die Magdeburger Organisatoren beteiligte sich KNAPE an der Veranstaltung. 23 R REEC CHHTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS Der Neonazi KNAPE unterhält Kontakte zu führenden Rechtsextremisten in anderen Bundesländern und fungiert auch als Redner bei JN-Veranstaltungen oder Zusammenkünften "Freier Nationalisten". Am 5. Dezember hielt er bei einer Veranstaltung der JN in Kirchheim (Thüringen) zum Thema "Raus aus dem Euro - Aufbruch in die Zukunft" eine Rede. Rechtsextremistische Szene im Salzlandkreis Insgesamt agieren im Landkreis etwa 40 bis 50 Rechtsextremisten, die überwiegend subkultureller Prägung sind. Im Berichtszeitraum konnten neue Erkenntnisse zur Gruppierung "Freie Kameradschaft Schönebeck" gewonnen werden. Diesem Personenzusammenschluss gehören etwa 20 Rechtsextremisten an. "Nationales Zentrum Mitteldeutschland" (Schloss Trebnitz) in Könnern, OT Trebnitz Seit 2010 versuchen Führungspersonen der rechtsextremistischen Szene das Objekt für ihre Vorhaben auszubauen. Deshalb wird nach wie vor in rechtsextremistischen Kreisen um Spendengelder geworben, die für die notwendigen Sanierungsund Renovierungsarbeiten eingesetzt werden sollen. Die Arbeiten gehen nur langsam voran. Geplante szenetypische Veranstaltungen fanden daher kaum im Gebäude statt. Im August haben sich etwa 50 Personen der Szene auf dem Gelände eingefunden, um an einer Gedächtnisveranstaltung für Heß teilzunehmen. Rechtsextremistische Szene im Landkreis Jerichower Land Der gewaltbereiten Szene werden etwa 80 bis 90 Personen zugerechnet. Unverändert verfügen Szeneangehörige über gute überregionale Kontakte und länderübergreifende Beziehungen zu Rechtsextremisten, zum Beispiel nach Brandenburg. 24 R REEC CHHTTS SEEX XTTRRE EMMIIS SMMU USS Im Berichtsjahr war der Internetauftritt "Infoportal Burg" zumindest zeitweise in das überregionale so genannte "Freie Netz" eingebunden. Im Januar war in diesem Infoportal unter anderem ein Artikel zu einer so genannten "Reichsgründungsfeier" eingestellt, in dem es unter anderem hieß: "Um an die Gründung des zweiten Deutschen Reiches zu erinnern, Trafen sich mehrere nationale Sozialisten aus dem Norden Sachsen - Anhalt's im Jerichower Land um eine Feierstunde zu begehen. Als Veranstaltungsort wurde ein passendes Denkmal gewählt, welches an die Zeit des Reiches erinnert. Schluss mit dem BRD MAINSTREAM, für die Erhaltung der Kultur und Ihrer Traditionen.'Nationaler Sozialismus, JETZT !!!" (Schreibweise wie im Original) Im Rahmen der Demonstration der rechtsextremistischen Szene am 15. Januar in Magdeburg wurde ein Transparent mit der Aufschrift "Aktionsgruppe Burg" gezeigt 15 . Zu einem hinter dieser Aktionsgruppe stehenden Personenkreis liegen hier bislang keine Erkenntnisse vor. Rechtsextremisten aus den Landkreisen Jerichower Land und Mansfeld-Südharz meldeten für den 5. März eine Versammlung in Sangerhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz) unter dem Thema "Volkstod stoppen - Winterfest der Nationalen Bewegung in Sachsen - Anhalt" an. Als Veranstalter wurden die "Freien Nationalisten Sachsen-Anhalt" benannt. Leiter der Veranstaltung war ein bekannter Szeneangehöriger aus Burg. Am 26. März fand in Burg eine Demonstration der linksextremistischen Szene unter dem Motto: "Gegen Naziterror und Repression! Linke Politik verteidigen!" mit zirka 350 Teilnehmern statt. Vereinzelt versuchten Personen der örtlichen rechtsextremistischen Szene den Aufzug zu stören. 15 Siehe Seite 23. 25 R REEC CHHTTS SEEX XTTR REEMMIIS SMMU USS Rechtsextremistische Szene im Landkreis Börde Der rechtsextremistischen Szene im Landkreis werden etwa 30 bis 40 Personen zugerechnet, die unstrukturiert agieren. Diese nicht parteigebundene Szene wird als subkulturell geprägt und gewaltbereit eingeschätzt. Dortige "Freie Nationalisten" führten mehrere Veranstaltungen zum Thema "Soldatentum" und "NS-Verherrlichung" durch. Diese Zusammenkünfte stoßen in der Szene auf ein großes Interesse, sodass Teilnehmerzahlen zwischen 50 bis 80 Personen, die auch aus anderen Landkreisen Sachsen-Anhalts anreisen, erreicht werden. Im Rahmen dieser Veranstaltungen werden Publikationen mit Berichten von Zeitzeugen zum damaligen Weltkriegsgeschehen zum Kauf angeboten, deren Autor Andreas BIERE ist. Am 28. Dezember kam es in den Abendstunden in Haldensleben zu einem Spontanaufzug von Rechtsextremisten in der szeneintern so bezeichneten Aktionsform "Die Unsterblichen". 16 Dabei zog eine dunkel gekleidete Personengruppe in Marschformation und mit Fackeln durch ein Wohngebiet. Weiterhin wurden pyrotechnische Erzeugnisse gezündet. An der Spitze des Zuges wurde ein Transparent getragen. Eine Person führte die Veranstaltung an und nutzte ein Megaphon. Von den Zugteilnehmern wurden Parolen, wie "Deutsch-Sozial-National" - "NSDAP" - oder "Wir sind das Volk" skandiert. Bei Eintreffen der Polizei flüchteten die Teilnehmer. Rechtsextremistische Szene in der Altmark In der Region agieren rund 120 aktive rechtsextremistische Szeneangehörige. Unverändert gegenüber dem Vorjahr kann für die Bereiche Gardelegen, Klötze und Salzwedel von einer lose strukturierten Szene mit der Bezeichnung "Freie Nationalisten Altmark-West" (FNAW) gesprochen werden. In der östlichen Altmarkregion agiert ein Personenzusammenschluss mit der Bezeichnung "Autonome Nationalisten Stendal". 16 Siehe Seite 38ff. 26 R REEC CHHTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS Rechtsextremistische Szene im Altmarkkreis Salzwedel Angehörige der genannten Szene beteiligten sich im Berichtszeitraum nur sporadisch an öffentlichkeitswirksamen Aktionen und zeigten kaum politische Aktivitäten. Es bestehen jedoch unverändert weiterhin gute Kontakte zwischen Vertretern der NPD und den "Freien Nationalisten". Die Internetseite der "Freien Nationalisten Altmark-West" wird kaum aktualisiert. Personen der örtlichen rechtsextremistischen Szene beteiligten sich am 22. Februar an der offiziellen Gedenkveranstaltung zum Jahrestag der Bombardierung der Stadt Salzwedel im Zweiten Weltkrieg. Im August wurde eine neue Internetseite mit regionaler Zuordnung festgestellt. Unter der Bezeichnung "Nationale Aktivisten Altmark" wird zur Eigendarstellung Folgendes angegeben: "Wir sind junge Nationalisten aus verschiedenen Ecken der Altmark, die sich zusammen geschlossen haben um gemeinsam den Kampf gegen das System und die Korruption der BRD anzutreten. Wir sagen Schluss damit. Wir wollen nicht mehr nur reden, reden und reden. Wir wollen handeln und taten sehen". Hintergrunderkenntnisse zu Erstellern der Seite oder einem so bezeichneten Personenzusammenschluss liegen nicht vor. In Wallstawe (Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf, Altmarkkreis Salzwedel) nahmen am 2. Juli etwa 100 Personen an einem so bezeichneten privaten "Sportfest" unter dem Motto "Schottland" teil, welches in der Vergangenheit auch als "Schottenfest" bezeichnet wurde. Neben Angehörigen der "Freien Nationalisten AltmarkWest" waren auch Szeneangehörige aus Stendal sowie Gifhorn, Wolfsburg (jeweils Niedersachsen) und Minden (NordrheinWestfalen) angereist. Die Veranstaltung verlief störungsfrei, politische Aktivitäten wurden nicht bekannt. Am 9. September fand in der Hansestadt Salzwedel eine Demonstration unter dem Motto "Gegen neonazistische Aktivitäten in Salzwedel, insbesondere der Schändung der Gedenkstätte "Ritzer Brü27 R REECCH HTTSSEEXXTTR REEM MIISSM MU USS cke"17 statt. Im Zuge von Einsatzmaßnahmen der Polizei wurde im Stadtgebiet eine Gruppe von rund 20 Personen des rechtsextremistischen Spektrums festgestellt. Rechtsextremistische Szene im Landkreis Stendal Die rechtsextremistische Szene ist im Wesentlichen unstrukturiert und weist keine hierarchische, homogene neonazistisch ausgerichtete Kameradschaftsstruktur auf. Die nicht parteigebundene Szene wird als subkulturell geprägt und gewaltbereit eingeschätzt. Eine Ausnahme bildet der genannte Personenzusammenschluss mit der Bezeichnung "Autonome Nationalisten Stendal" (ANSDL). Hier kristallisierte sich eine erkennbare Personenstruktur heraus. Seit Juli ist die Internetpräsenz der "Autonomen Nationalisten Stendal" nicht mehr abrufbar. Unverändert verfügen Rechtsextremisten aus der Region über gute Kontakte zu Szeneangehörigen im Land Brandenburg. Zum 196. Geburtstag Otto von Bismarcks wurden keine größeren Zusammenkünfte von Rechtsextremisten bekannt. Szeneangehörige legten lediglich Blumengebinde ohne Kranzschleifen an den Grundmauern des Bismarck-Museums in Schönhausen ab. Im September fanden im Stendaler Ortsteil Insel mehrere von Einwohnern organisierte Demonstrationen statt, die sich gegen die Wohnsitznahme von ehemals inhaftierten Sexualstraftätern im Ort richteten. Ab dem 16. September beteiligten sich in unterschiedlicher Anzahl Personen, die der NPD und "Freien Nationalisten" zuzurechnen sind, an diesen Protesten. Am Abend des 3. Oktober wurde bekannt, dass etwa 20 bis 25 schwarz gekleidete und mit weißen Tüchern vermummte Personen (Aktionsform "Die Unsterblichen") 18 in einem Wohngebiet in Tangerhütte einen Aufzug durchführen und dabei rechtsgerichtete Parolen mit NPD-Bezug sowie die Parole "Todesstrafe für Kinder17 Gedenkstätte auf einem Massengrab von 244 KZ Häftlingen, siehe auch Seite 36. 18 Siehe Seite 38ff. 28 RREEC CHHTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMUUS S schänder" skandierten. Bei Eintreffen von Einsatzkräften war die Aktion bereits beendet. Rechtsextremistische Szene im Landkreis Harz Die rechtsextremistische Szene, die etwa 70 bis 80 Personen umfasst, ist im Wesentlichen - wie schon in den Vorjahren - unverändert und unstrukturiert. Eine hierarchische, homogene neonazistisch ausgerichtete Kameradschaftsszene existiert nicht. Die nicht parteigebundenen Rechtsextremisten werden als subkulturell geprägt und gewaltbereit eingeschätzt. Punktuell und anlassbezogen kommt es zur Zusammenarbeit mit NPD und JN. Am 16. März fand in Quedlinburg eine Mahnwache der "Freien Nationalisten Quedlinburg" unter dem Motto "Ein junges Volk steht auf und wehrt sich" mit etwa 20 Teilnehmern statt, die ohne Vorkommnisse verlief. Während der Veranstaltung wurde eine "Schulhof-CD" der NPD verteilt und mehrere Titel der CD abgespielt. Anmelder der Veranstaltung war ein bekannter Rechtsextremist aus Quedlinburg. Rechtsextremistische Szene im Landkreis MansfeldSüdharz Die rechtsextremistische Szene in der Region Mansfeld-Südharz ist teilweise neonazistisch ausgerichtet. Ihr werden etwa 20 bis 30 aktive Personen zugerechnet, die unter der Führung von Enrico MARX aus Allstedt, OT Sotterhausen, bei unterschiedlichen szenetypischen Veranstaltungen in Erscheinung traten. Wie in den Jahren zuvor wurde das Objekt des MARX für die üblichen Veranstaltungen wie Kameradschaftstreffen mit Partycharakter sowie Vortragsund Schulungsveranstaltungen genutzt, an denen eine Vielzahl von Szeneangehörigen, auch aus überregionalen Gebieten teilnahm. Am 11. Februar fand in Sangerhausen eine Mahnwache unter dem Motto "Ein Licht für Dresden" mit etwa 20 Personen statt, die von MARX angemeldet wurde. Die Teilnehmer der Mahnwache führten 29 R REEC CHHTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS schwarze Fahnen, Fackeln sowie ein Transparent mit der Aufschrift "Im Krieg ist das erste Opfer die Wahrheit" mit. In Sangerhausen fand am 5. März das "Winterfest der Nationalen Bewegung" unter dem Motto "Volkstod stoppen" statt. Ursprünglich sollte die Veranstaltung bereits im November 2010 durchgeführt werden, wurde jedoch kurzfristig von den Organisatoren verlegt. Mit etwa 300 Personen der rechtsextremistischen Szene war das "Winterfest" eher mäßig besucht. Als Veranstalter fungierten die "Freien Nationalisten Sachsen-Anhalt", vertreten durch MARX. Am 1. Mai nahmen etwa 750 Rechtsextremisten an einer Demonstration der Initiative "Zukunft statt Globalisierung" unter dem Motto "Zukunft durch Arbeit - Fremdarbeiter stoppen!" in Halle (Saale) teil. Als stellvertretender Versammlungsleiter fungierte MARX. Etwa 20 schwarz gekleidete und vermummte Personen der rechtsextremistischen Szene, führten am 7. August einen Aufzug unter freiem Himmel in Sangerhausen durch. Sie führten Trommeln und ein Plakat mit dem Aufdruck "Rudolf Heß - es war Mord" mit sich. Rechtsextremistische Szene in der Region DessauRoßlau und in den Landkreisen Wittenberg und AnhaltBitterfeld Der als gewaltbereit eingeschätzten Szene im Raum DessauRoßlau und in den Landkreisen Wittenberg und Anhalt-Bitterfeld werden etwa 70 bis 80 Personen zugerechnet, die unter der Bezeichnung "Freie Nationalisten Anhalt-Bitterfeld/Dessau" in Erscheinung treten. Das Mobilisierungspotenzial bei szenetypischen Veranstaltungen ist allerdings wesentlich größer. Es bestehen Kontakte zur rechtsextremistischen Szene im Landkreis Mansfeld-Südharz. Nach wie vor kann von einer lose strukturierten Szene ausgegangen werden, die mehrheitlich subkulturell geprägt ist. Zu den Führungspersonen zählen Alexander WEINERT aus Dessau-Roßlau und Carola HOLZ aus Bitterfeld-Wolfen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld). 30 R REEC CHHTTSSE EXXTTR REEM MIIS SMMU USS Am 7. März nahmen 23 Personen der rechtsextremistischen Szene an einer Mahnwache mit Straßentheater unter dem Motto "Gegen das Vergessen - Wir gedenken der Bombenopfer von Dessau" teil. Die Veranstaltung wurde von HOLZ und WEINERT organisiert. Eine Demonstration der rechtsextremistischen Szene anlässlich des 66. Jahrestages der Bombardierung der Stadt Dessau fand am 12. März unter dem Motto "Gegen das Vergessen - Zum Gedenken der Opfer des Bombenangriffs auf Dessau am 07.03.1945" in Dessau-Roßlau mit etwa 150 Personen statt. Am 27. August haben etwa 30 Personen der regionalen Szene in der Lutherstadt Wittenberg an einer Demonstration teilgenommen. Beim Eintreffen vor Ort stellten die Einsatzkräfte einen Aufzug von etwa 15 Personen mit einem Transparent "BRD = Völkertod - sozialer nationaler Widerstand" fest. 31 R REECCHHTTSSE EXXTTR REEM MIIS SMMU USS ORGANISATIONSÜBERGREIFENDE AKTIVITÄTEN Aktivitäten zum Gedenken an die Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg Am 13. Februar fand der jährliche "Trauermarsch" der "Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland e.V." (JLO) in Dresden statt. 1.450 Personen nahmen an der Veranstaltung teil. Der Großteil der Teilnehmer des "Trauermarsches" war den "Freien Kräften" zuzuordnen. Darüber hinaus waren einige Vertreter der "Autonomen Nationalisten" erschienen. Aus Sachsen-Anhalt nahmen Szeneangehörige aus Bitterfeld-Wolfen, Halberstadt, Halle (Saale) und dem Saalekreis teil. Auf Grund des 2010 nach einer Blockade von Gegendemonstranten gescheiterten "Trauermarsches" wurden für den 19. Februar drei Veranstaltungen geplant, an denen insgesamt etwa 3.000 Personen teilnahmen, davon 1.000 gewaltbereite Demonstranten. Der überwiegende Teil der angereisten Rechtsextremisten bestand aus Angehörigen der "Freien Kräfte". Die Teilnehmer kamen aus allen Bundesländern. Die aus Sachsen-Anhalt teilnehmenden Personen kamen meist aus dem südlichen Landesteil. Im Zusammenhang mit den Aktivitäten der rechtsextremistischen Szene anlässlich der Zerstörung Dresdens im Zweiten Weltkrieg ist die seit Jahren durchgeführte Aktionswoche "Ein Licht für Dresden" fester Bestandteil der "Gedenkkultur" der Rechtsextremisten. Dies spiegelt sich in Solidaritätsund Gedenkkundgebungen wider, welche im gesamten Bundesgebiet abgehalten wurden. Nach Eigenangabe fand eine Informationsveranstaltung am 28. Januar in Sotterhausen statt. Des Weiteren wurden am 7. und 8. Februar in Merseburg Tausende Flugblätter mit der Aufschrift "Dresden 1945 - Die Toten mahnen uns zur Pflicht!" verteilt. 32 R REEC CHHTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS MARX meldete im Namen einer "Nationalen Bewegung" einen "Infostand"/Mahnwache unter dem Motto "Ein Licht für Dresden" für den 11. Februar in Sangerhausen an. An der Mahnwache nahmen 18 Personen teil. Am 12. Februar wurden in Halle (Saale) Wurfschnipsel mit der Aufschrift "Die Toten von Dresden mahnen uns zur Pflicht" und "Dresden 1945 - schon vergessen" aufgefunden. Aktivitäten zum Todestag von Horst Wessel Vereinzelt war zu beobachten, dass Rechtsextremisten den Todestag des SA-Sturmführers Horst Wessel am 23. Februar (ähnlich den Aktionen zum Todestag von Rudolf Heß) zum Anlass nahmen, entsprechendes Informationsmaterial zu verteilen. Aktivitäten, die Außenwirkung erzielten, waren nicht zu verzeichnen. Bislang hat sich dieser Termin nicht in der Szene etablieren können. Aktivitäten zum Hitlergeburtstag In der Stadt Burg (Landkreis Jerichower Land) wurden in der Nacht vom 19. zum 20. April mehrere Gebäude im Innenstadtbereich durch Graffiti beschädigt. Es wurden folgende Schriftzüge aufgesprüht: "Ein Volk, Ein Reich, Ein Führer", "Happy B-Day Adolf", "NSJL", "Adolf Hitler". Des Weiteren wurden mittels Schablone etwa 20 Konterfeis von Adolf Hitler aufgesprüht. Die Mehrzahl der Veranstaltungen zum "Hitlergeburtstag" wird im kleinen Rahmen in privatem Raum ohne erkennbare Außenwirkung durchgeführt. Aktivitäten von Rechtsextremisten zum 1. Mai Rechtsextremisten versuchen den 1. Mai (Tag der Arbeit) in ihrem Sinne zu instrumentalisieren. Am 1. Mai führten sie daher bundesweit fünf angemeldete sowie zwei spontane Demonstrationen durch, an denen insgesamt rund 2.400 Personen (2010: 4.000) teilnahmen. Die beiden größten Veranstaltungen waren die von 33 R REEC CHHTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS Neonazis organisierten Aufzüge in Halle (Saale) und Heilbronn (Baden-Württemberg). Aus Anlass des 1. Mai veranstaltete die Initiative "Zukunft statt Globalisierung" zum Thema "Zukunft durch Arbeit - Fremdarbeiter stoppen" in Halle (Saale) eine Versammlung mit Aufzug, an der etwa 750 Personen der rechtsextremistischen Szene teilnahmen. Zu der von Maik MÜLLER (Sachsen) und Enrico MARX angemeldeten Demonstration reisten Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet an. Im Verlauf der Veranstaltung hielten unter anderem Axel REITZ (Nordrhein-Westfalen), Maik MÜLLER und Dieter RIEFLING (Niedersachsen) Reden. Weiterhin befanden sich unter den Demonstrationsteilnehmern bekannte Neonazis wie Thomas WULFF und Christian WORCH (beide Hamburg). Durch Teilnehmer von Gegenveranstaltungen kam es mehrfach zu Versuchen, die genannte Zusammenkunft aufzuhalten oder zu stören. So kam es zu Blockaden und Steinwürfen in Richtung der rechtsextremistischen Veranstaltungsteilnehmer. Weiterhin wurden mehrere Mülltonnen in Brand gesetzt. Auch Einsatzkräfte der Polizei wurden mehrfach mit Flaschen und Steinen beworfen. Aktivitäten zum 8. Mai Am 14. Mai fand in Salzwedel ein Aufzug mit Kundgebung der rechtsextremistischen Szene zum Thema: "8. Mai - Wir feiern nicht!" statt. Hieran nahmen etwa 160 Szeneangehörige teil. Am Rande der Veranstaltung kam es zu massiven gewaltsamen Störaktionen von Gegendemonstranten, auch gegen eingesetzte Polizeikräfte. Auf der Internetseite des JN-Landesverbandes Sachsen-Anhalt konnte ein Eintrag festgestellt werden, in dem von Reinigungsarbeiten an einem Kriegsdenkmal in Wolmirstedt (Landkreis Börde) berichtet wird. Weiterhin sollen im Rahmen der Aktion Holzkreuze mit der Aufschrift "8. Mai 1945 - Tag der Befreiung?" aufgestellt worden sein. 34 R REEC CHHTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS Aktivitäten zum 17. Juni Am 18. Juni fanden in Merseburg (Saalekreis) mehrere versammlungsrechtliche Aktionen statt. Eine "Bürgerinitiative für Meinungsfreiheit" veranstaltete unter dem Motto "Arbeiter im Kampf für die Freiheit - Damals wie heute 17. Juni 1953 - 2011" einen Aufzug, an dem etwa 200 Personen des rechtsextremistischen Spektrums teilnahmen 19 . Aktivitäten des rechtsextremistischen Spektrums anlässlich des 24. Todestages von Rudolf Heß Eine zentrale Kundgebung in Wunsiedel (Bayern) ist bereits seit dem Jahr 2005 verboten. Die Teilnehmerzahlen der seitdem durchgeführten Ersatzveranstaltungen sind kontinuierlich rückläufig. Wie schon im vergangenen Jahr gab es bundesweit keine zentrale Kundgebung. Die Grabstätte des früheren Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß im oberfränkischen Wunsiedel wurde am 20. Juli aufgelöst, die Gebeine von Heß mit Zustimmung seiner Angehörigen exhumiert und die Asche auf offener See bestattet. Mit einer Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt waren auch im Jahr 2011 sämtliche öffentlichen Versammlungen und Aufzüge, die im Zusammenhang mit dem Todestag des Hitlerstellvertreters Heß standen und der Verherrlichung des NS-Regimes dienten, verboten worden. Wie bereits in den Vorjahren fanden in Sachsen-Anhalt zahlreiche Propagandaaktionen in Form von Farbschmierereien, Plakatierungen, Flugblättern und dem Anbringen von Transparenten statt. Die Verteilung und Anbringung entsprechenden Propagandamaterials mit Bezug zum Heß-Todestag war landesweit bis zum Ende des Berichtszeitraums zu beobachten. 19 Siehe Seite 18. 35 RRE ECCH HTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS In Sachsen-Anhalt sind folgende anlassbezogene Aktionen von Angehörigen der rechtsextremistischen Szene bekannt geworden: Am 31. Juli wurde in der Hansestadt Salzwedel an der Gedenkstätte "Ritzer Brücke" (Gedenkstätte für KZ-Häftlinge an der Stelle eines Massengrabes) eine politisch motivierte Sachbeschädigung festgestellt. Unbekannte Täter hatten den auf einem Feldstein angebrachten Schriftzug "DIE OPFER MAHNEN DIE LEBENDEN" verbogen. Des Weiteren wurde eine angebrachte Gedenktafel mit dem Schriftzug "Rache für Hess!" (1,60 m x 2,00 m) versehen, sowie die Umfriedung der Gedenkstätte verwüstet. 20 Am Abend des 7. August beteiligten sich zirka 20 schwarz gekleidete und vermummte Personen an einem Aufzug in Sangerhausen. Sie führten Trommeln und ein Plakat mit dem Aufdruck "Rudolf Heß - es war Mord" mit sich. In Schönebeck (Elbe) (Salzlandkreis) führten am 19. August etwa 20 Szeneangehörige im Stadtgebiet eine "Spontandemonstration" durch, bei der sie Plakate mit dem Bildnis von Rudolf Heß und Fackeln trugen. In Querfurt (Saalekreis) kam es am 19. August zu einer Spontandemonstration von rund 20 Personen der rechtsextremistischen Szene, die Fackeln und Transparente mitführte. Trauermarsch" am 6. August in Bad Nenndorf (Niedersachsen) Seit dem Jahr 2006 finden jährlich wiederkehrend im August versammlungsrechtliche Aktionen des rechtsextremistischen Spektrums in Bad Nenndorf statt, welche die Nachkriegsnutzung des e- hemaligen Wincklerbades in der Stadt in den Jahren 1945 -1947 als Internierungslager für NS-Kriegsverbrecher durch die britische Armee thematisieren. 20 Siehe Seite 27. 36 RRE ECCH HTTS SEEXXTTR REEM MIIS SMMU USS Am 6. August fand in Bad Nenndorf ein "Trauermarsch" statt, der von dem neonazistischen Veranstalterkreis "Gedenkbündnis Bad Nenndorf" organisiert worden war und unter dem Motto "Gefangen, gefoltert, gemordet - Damals wie heute: Besatzer raus" stand. Vor den etwa 600 Teilnehmern hielten auch BIERE und KNAPE Redebeiträge. Die Versammlungsteilnehmer reisten unter anderem aus den Bereichen Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, SachsenAnhalt, Hamburg und den Niederlanden an. Kundgebung am 13. August in Berlin Bei einer von der Berliner NPD und JN-Angehörigen durchgeführten Gedenkveranstaltung zum Mauerbau am 13. August in Berlin hielten KNAPE und der JN-Bundesvorsitzende Michael SCHÄFER (Wernigerode, Landkreis Harz) Vorträge. 7. Nationaler Antikriegstag in Dortmund (NordrheinWestfalen) am 3. September Im Rahmen des von "parteifreien Nationalisten" (Eigenangabe) organisierten "7. Nationalen Antikriegstags" am 3. September in Dortmund hielt KNAPE vor etwa 800 Szeneangehörigen die Abschlussrede. KNAPE unterhält sehr gute Kontakte zu Szeneangehörigen aus dem Raum Dortmund. Volkstrauertag in Sachsen-Anhalt Anlässlich des Volkstrauertages, der von der rechtsextremistischen Szene zur Heroisierung gefallener deutscher Soldaten in ihrem Sinne als "Heldengedenktag" gedeutet wird, wurden im November die nachfolgend aufgeführten Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene festgestellt: In Tangerhütte (Landkreis Stendal) legten am 13. November acht Personen der NPD-Ortsgruppe auf dem Friedhof einen Kranz mit der Aufschrift "In ewigem Gedenken unserer Toten" ab. Auf dem Zentralfriedhof in Quedlinburg (Landkreis Harz) legten sechs Angehörige der rechtsextremistischen Szene am 13. No37 RRE ECCH HTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS vember einen Kranz mit der Aufschrift "Eure Treue unsere Pflicht" nieder. Am selben Tag legten in Allstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz) etwa 20 Personen der rechtsextremistischen Szene einen Kranz am dortigen Ehrenmal nieder und führten dabei Fackeln mit. In Bad Kösen und in Weißenfels (beides Burgenlandkreis) kam es zu weiteren Kranzniederlegungen. Aktionsform Die Unsterblichen Die Demonstrationsform unter dem Motto "Die Unsterblichen" ist erstmals mit einem Aufmarsch in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai 2011 in Bautzen (Sachsen) bekannt geworden, an dem etwa 200 Personen teilnahmen. Sie trugen überwiegend dunkle Kleidung, vermummten ihre Gesichter mit weißen Masken, brannten Pyrotechnik ab und skandierten rechtsextremistische Parolen. Ein professionell gestaltetes Video dieser Aktion fand großen Zuspruch in der rechtsextremistischen Szene. Den Verfassungsschutzbehörden sind für 2011 insgesamt über 20 Demonstrationen dieser Art bekannt - mit einem Schwerpunkt in den ostdeutschen Bundesländern. Die Planungen dieser Demonstrationen erfolgen konspirativ. Zudem sind die Aufmärsche häufig bereits nach wenigen Minuten beendet, da man ein Einschreiten der Sicherheitsbehörden verhindern möchte. Häufig werden Videoclips von den Aufmärschen ins Internet eingestellt. Die Aktionsreihe steht im Kontext mit der so genannten VolkstodKampagne, die ihren Ursprung 2008 in den ostdeutschen Bundesländern hat. Ihr liegt ein Szenario zugrunde, nach dem das deutsche Volk spätestens 2040 die Minderheit im eigenen Land sei. Daher sei es die Pflicht eines jeden Deutschen, sich dieser Entwicklung entgegenzustellen. Die Durchführung von Demonstrationen unter dem Motto "Die Unsterblichen" stellt eine Weiterentwicklung des bereits seit Jahren festzustellenden Trends zu spontanen Versammlungen dar. Dabei 38 R REECCH HTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS sind die Anonymität der Teilnehmer und der "Eventcharakter" der meist nächtlichen Aktionen besonders für die Rechtsextremisten interessant, die nicht in das Blickfeld staatlicher Stellen geraten möchten. Zudem erfolgen wegen des spontanen Charakters des Aufzuges keine Gegenveranstaltungen. Für die Sicherheitsbehörden ist es aufgrund des konspirativen Vorgehens und des sehr kurzen Demonstrationszeitraums kaum möglich, solche Demonstrationen zu unterbinden. In diese Aktionsform ist maßgeblich das Brandenburger Internetprojekt "Spreelichter" eingebunden. Seit Juli war das Internetprojekt "Elblichter", welches der Einstellung von "Spreelichter" nachempfunden wurde und bei dem es Bezüge nach Magdeburg gab, nicht mehr aufzurufen. 39 R REECCH HTTS SEEX XTTRRE EMMIIS SMMU USS NUTZUNG NEUER MEDIEN DURCH RECHTSEXTREMISTEN Elektronische Medien sind mittlerweile ein fester Bestandteil des täglichen Lebens. Auch Rechtsextremisten nutzen die Möglichkeiten, die ihnen das Internet bietet. Dieses ist somit eine entscheidende Plattform zur Verbreitung ihrer Ideologie. Mussten in früheren Jahren Nachrichten noch mühsam über Mailboxen transferiert werden oder dienten (nahezu ausschließlich Festnetz-) "Infotelefone" zur Bekanntgabe von Veranstaltungen, so haben heute häufig Blogs und soziale Netzwerke die erste Generation der Homepages und Foren mit geschlossenen Benutzergruppen abgelöst. Die wechselseitigen Verlinkungen unter den Nutzern fördern die Bildung virtueller "Freundeskreise", über die Rechtsextremisten - auch über die Grenzen der rechtsextremistischen Szene hinaus - Kontakte suchen und so auch Unbeteiligte mit ihrer Propaganda konfrontieren. Die von deutschen Rechtsextremisten ins Internet eingestellten Inhalte sind in der Regel so formuliert, dass die rechtsextremistische Zielsetzung klar erkennbar ist, ohne dass jedoch die Grenze zur Strafbarkeit überschritten wird. Internetseiten, Blogs und anderes mit nach deutschem Recht strafbaren Inhalten werden weiterhin meist anonym über das Ausland ins Internet eingestellt. Die Urheber derartiger Inhalte agieren zumeist konspirativ und unter Ausnutzung aller vorhandenen Möglichkeiten zur Verschleierung. 40 RRE EC CHHTTS SEEXXTTRREEMMIISSMMUUS S Rechtsextremistisches Internetradio und -Fernsehen Inzwischen wurden Moderatoren von Internetradios wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Volksverhetzung verurteilt. Einschlägige Internetradios senden vornehmlich rechtsextremistische Musik mit zum Teil strafbaren Texten. Dabei handelt es sich sowohl um Podcasts 21 , 24-Stunden-Sendungen als auch um Radioprojekte, die lediglich zu bestimmten Zeiten senden. Über eine "Hörerbeteiligung" haben Nutzer die Möglichkeit, auf die Programmgestaltung Einfluss zu nehmen. Die Sender weisen eine hohe Fluktuationsrate auf und existieren meist nur über kurze Zeiträume. Nur sehr wenige Radios werden über mehrere Jahre betrieben. Der eigentliche "Sitz" des Radios ist schwer festzustellen, da die Projekte meist arbeitsteilig von mehreren Personen betrieben und deren Sendungen durch mehrere Moderatoren (oftmals in mehreren Bundesländern) begleitet werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Radios oftmals bei ausländischen Providern gehostet sind. Aus technischen Kapazitätsgründen sind meist nur geringe Zuhörerzahlen möglich insbesondere bei Livesendungen (in der Regel maximal 100 bis 200 Zuhörer). Die tatsächliche (gleichzeitige) Hörerzahl ist jedoch wesentlich niedriger, meist nur im einoder zweistelligen Bereich. Daran lässt sich der geringe Stellenwert dieses Mediums in der Szene ablesen, da rechtsextremistische Musik auch über andere Medien jederzeit verfügbar und individuell nutzbar ist. 21 Mediendateien die über das Internet bezogen werden können. 41 R REEC CHHTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS RECHTSEXTREMISTISCHE PARTEIEN UND VEREINIGUNGEN Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Die Entwicklung der NPD-Bundespartei stagniert seit einigen Jahren. Mit einer Mitgliederzahl von 6.300 Personen ist sie weiterhin die mitgliederstärkste rechtsextremistische Partei in Deutschland. (2010: 6.600). Der Ende 2010 durchgeführte Zusammenschluss der NPD und der "Deutschen Volksunion" (DVU) führte nicht zur erwarteten Erhöhung der Mitgliederzahl. 22 Schwerpunktthema der politischen Arbeit der Partei waren 2011 die in zahlreichen Bundesländern stattgefundenen Wahlen. Beteiligung an Wahlen Die NPD sieht in dem Erringen von Mandaten einen hohen strategischen Nutzen. Sie verfügt über mehrere Hundert Sitze in Kommunalen Gremien, die ihre regionale Verwurzelung widerspiegeln und gleichzeitig als Grundstock für einen weiteren Ausbau dienen sollen. Mit dem Ziel sich flächendeckend durch kommunale Verankerung vor allem in den neuen Bundesländern zu etablieren, trat die NPD am 20. März in Sachsen-Anhalt und am 4. September in Mecklenburg-Vorpommern zu den Landtagswahlen an. Des Weiteren beteiligte sich die NPD am 20. Februar an der Bürgerschaftswahl in Hamburg, am 27. März an den Landtagswahlen in BadenWürttemberg und Rheinland-Pfalz, am 22. Mai an den Wahlen im Land Bremen, am 18. September an der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie an den hessischen Kommunalwahlen am 27. März. Lediglich bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern gelang der NPD, nach 2009 in Sachsen, erneut der Wiedereinzug in ein Landesparlament. Die NPD erzielte ein landesweites Zweit22 Siehe Seite 55. 42 R REEC CHHTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMUUSS stimmenergebnis von 6,0 Prozent (absolut: 40.642). Die NPD entsendet damit fünf Abgeordnete (2006: sechs) in den neuen Landtag. Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt scheiterte die NPD mit einem Zweitstimmenanteil von 4,6 Prozent (absolut: 45.826) -trotz eines finanziell und personell aufwändigen Wahlkampfsan der Fünf-Prozent-Hürde und verfehlte so den Einzug in ein drittes Landesparlament. Die Achse Schwerin - Magdeburg - Dresden blieb ein Planspiel der NPD-Strategen. Die NPD hatte den Wahlkampf zur so genannten "Schicksalswahl" in Sachsen-Anhalt akribisch vorbereitet und umgesetzt. Dem Wahlkampfleiter Holger APFEL (Sachsen) gelang es, mit Hilfe beträchtlicher Geldmittel (nach eigenen Angaben betrug der Wahlkampfetat ca. 260.000 EUR) und personeller Unterstützung aus mehreren NPDLandesverbänden eine bemerkenswert professionelle und materialintensive Wahlkampagne zu führen. Der Wahlkampf sollte in einer für die NPD ungewöhnlichen Weise die "Persönlichkeiten" der Landtagskandidaten herausstellen, allen voran den Spitzenkandidaten Matthias HEYDER (Elbingerode, Landkreis Harz) sowie die "prominenten" parteilosen Kandidaten Lutz BATTKE (Laucha an der Unstrut, Burgenlandkreis) und Hans PÜSCHEL (Krauschwitz, Burgenlandkreis). Einen weiteren Schwerpunkt bildete eine Jungund Erstwählerkampagne. Die hohen Erwartungen in Bezug auf diese Altersgruppe erfüllten sich für die Partei jedoch in einem geringeren Ausmaß als erhofft, "nur" 12 Prozent der Wähler unter 30 Jahren votierten letztlich für die Partei. Allerdings erreichte sie in einer Reihe von Wahlkreisen des Landes Ergebnisse von sechs bis acht Prozent, in einzelnen Gemeinden sogar zehn bis zwölf Prozent. Entwicklung der Bundespartei Am 12./13. November fand in Neuruppin (Brandenburg) der 33. ordentliche Bundesparteitag der NPD unter dem Motto "Raus aus dem Euro" statt. Am Parteitag nahmen zirka 350 Personen teil. Die 43 R REEC CHHTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS rund 200 Delegierten wählten turnusgemäß einen neuen Parteivorstand. Bei der Wahl zum Vorsitzenden unterlag der langjährige Parteivorsitzende Udo VOIGT (Berlin) mit 85 Delegiertenstimmen deutlich gegen Holger APFEL (Sachsen), der 126 Delegiertenstimmen erhielt. Als Stellvertreter stehen ihm zukünftig Udo PASTÖRS (Mecklenburg-Vorpommern), Karl RICHTER (Bayern) sowie Frank SCHWERDT (Thüringen) zur Seite. Als Beisitzer gehören dem neu gewählten Bundesvorstand aus Sachsen-Anhalt Birgit FECHNER (Bitterfeld-Wolfen, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, ehemalige DVULandtagsabgeordnete in Brandenburg) und Andy KNAPE (Magdeburg, JN-Landesvorsitzender) an. Michael SCHÄFER (Wernigerode, Landkreis Harz) wurde nicht in den Bundesvorstand gewählt, gehört diesem aber kraft seines Amtes als Bundesvorsitzender der JN an. Birgit FECHNER wurde als sozialpolitische Sprecherin gewählt. KNAPE ist für den Ordnerdienst verantwortlich. Ursprünglich sollte der Bundesparteitag bereits am 15. und 16. Oktober in Dessau-Roßlau in der Anhalt-Arena stattfinden. Der Rechtsanwalt Ingmar KNOP (Dessau-Roßlau) hatte erfolgreich die Nutzung der Arena im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht Halle eingeklagt. Nach der Beschwerde der Stadt Dessau-Roßlau beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt bestätigte das Gericht die Auffassung der Stadt, wonach eine gerechtfertigte einmalige Ausnahme von der Sportstättensatzung bezüglich der Nutzung der Arena für einen parteipolitischen Zweck, keinen Gleichbehandlungsanspruch anderer Parteien begründe. Auf einer ersten Pressekonferenz nach der Wahl zum neuen NPDBundesvorstand erklärten APFEL und PASTÖRS einhellig, dass man auch zukünftig auf die Zusammenarbeit mit "konstruktiven freien Kräften setzen" und sich dabei "um jugendpolitische und auch jugendpflegerische Heranführung an die Partei" bemühen werde. Die NPD reagiert auf die in Politik und Medien geführte Debatte um eine Neuauflage eines Verbotsverfahrens gegen die Partei mit ei44 R REEC CHHTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS ner deutlichen Distanzierung von den Gewalttaten des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU). In öffentlichen Stellungnahmen werden Verschwörungstheorien verbreitet. Die Forderung nach einem NPD-Verbot diene lediglich der Ablenkung von einer Verstrickung der Sicherheitsbehörden in die Mordserie des NSU. Seit dem Einstellungsbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. März 2003 zum NPD-Verbotsverfahren hat die NPD auf regelmäßig wiederkehrende Forderungen nach einem erneuten Verbotsverfahren gelassen reagiert. Noch im April 2011 bezeichnete der damalige Parteivorsitzende VOIGT in einem Beitrag der "Deutschen Stimme" Forderungen nach einem Parteiverbot als "wenig originell". Aktivitäten der Bundespartei Die NPD feierte am 15. Januar in Berlin-Lichtenberg die Fusion mit der DVU in einem "Festakt". Damit sollte ungeachtet anhaltender juristischer Auseinandersetzungen die Verschmelzung "offiziell besiegelt" werden. Der NPD-Bundesvorsitzende VOIGT (Berlin) und der bisherige DVU-Bundesvorsitzende Matthias FAUST (Hamburg) betonten in ihren Ansprachen übereinstimmend die Wichtigkeit der Zusammenführung, um so die Zersplitterung der "nationalen Kräfte" zu überwinden. Nur so könne ein politischer Neubeginn gegen die "etablierten Versager" erreicht werden. Die "Kommunalpolitische Vereinigung" (KPV) der NPD, die sich die Schulung kommunaler Mandatsträger zur Aufgabe macht, führte vom 29. bis 30. Januar im Raum Leipzig ihre "Jahresauftaktveranstaltung" durch. Eine Veranstaltung in Teuchern, OT Krössuln (Burgenlandkreis) am 30. Januar war ein Bestandteil dieser KPVTagung. An ihr nahmen zirka 30 geladene Gäste teil, darunter Hans PÜSCHEL, ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Krauschwitz und Direktkandidat der NPD zur Landtagswahl. Am 1. und 2. Juli fand am Quitzdorfer Stausee in Jänkendorf (Sachsen) das Pressefest der NPD-eigenen "Deutschen Stimme 45 R REEC CHHTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS Verlagsgesellschaft mbH" statt. An der Veranstaltung, für die vor allem im Internet sowie mit Anzeigen in der Parteizeitung geworben worden war, nahmen an beiden Tagen insgesamt knapp über 2.000 Personen teil. Der erste Veranstaltungstag unter dem Motto "Ja zu Deutschland, ja zum Reich!" hatte einen musikalischen Schwerpunkt und fand mit rund 1.450 Gästen deutlich mehr Resonanz als der Folgetag. Das musikalische Programm bestritt unter anderem die rechtsextremistische Band "Die Lunikoff Verschwörung". Als Redner traten die NPD-Funktionäre VOIGT, APFEL und PASTÖRS auf. Im Rahmen eines so genannten "Europäischen Forums", das der rechtsextremistische Liedermacher Frank RENNICKE moderierte, kamen Repräsentanten rechtsextremistischer Organisationen aus Griechenland, Spanien, Tschechien, der Ukraine und Ungarn zu Wort. Vor dem Hintergrund der Diskussionen um den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) startete der NPD-Bundesvorstand im Juni die antieuropäische Kampagne "Raus aus dem Euro - Nein zur EU-Diktatur". Auf einer eigens erstellten Internet-Präsenz sowie auf einem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil werden in regelmäßigen Abständen themenbezogene Beiträge veröffentlicht. Über den NPD-Materialdienst bietet die Partei auch kampagnenbezogene Transparente, Plakate, Flugblätter und T-Shirts an. Am 22. Oktober organisierte die NPD einen bundesweiten Aktionstag. In Sachsen-Anhalt errichtete der NPD-Kreisverband Wittenberg am 22. Oktober in der Lutherstadt einen Informationsstand zur genannten Thematik. Internetmeldungen der "Jungen Nationaldemokraten" (JN) zum Aktionstag der NPD war zu entnehmen, dass Mitglieder des JN-Stützpunkts Börde mit Beteiligung des ansässigen NPDKreisverbandes Börde Kampagnenpostkarten verteilten und Werbeflächen im Umkreis eigenmächtig mit der Thematik "Nein zum Euro" umgestalteten. APFEL sieht im "Schwerpunktthema Eurokrise" ein erhebliches Mobilisierungspotenzial für die NPD. Die NPD ist am 26. September mit einem parteieigenen Nachrichtenportal gestartet. Unter dem an die Parteizeitung "Deutsche Stim46 R REEC CHHTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS me" (DS) angelehnten Namen "DS-Aktuell" erscheinen "tagesaktuelle Meldungen aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens". Chefredakteur des neuen Portals ist Karl RICHTER, der auch die DS leitet. "Ring Nationaler Frauen" (RNF) Der 2006 in Sangerhausen gegründete RNF ist eine Unterorganisation der NPD und sieht sich als Sprachrohr und Ansprechpartner für unabhängig von einer Parteimitgliedschaft in der NPD national gesinnter Frauen. Der RNF vertritt ein konsequent völkisch geprägtes Weltbild und sieht seine zentrale Aufgabe darin, Stellung zu allgemeinpolitischen und aktuellen Fragen zu beziehen. Dies soll mittels Pressemitteilungen, Rundbriefen, einer Internetpräsenz, Flugblättern, Infoständen sowie einer intensiven Medienund Öffentlichkeitsarbeit erfolgen. Im RNF organisieren sich bundesweit etwa 150 Frauen. Auf einer bundesweiten Aktion des RNF "Gegen Gewalt an Kindern" am 19. November lies dieser 5.000 Luftballons aufsteigen. NPD-Kreisverbände und der RNF Sachsen-Anhalt beteiligten sich im Harz, in der Altmark, im Salzlandkreis und im Landkreis Mansfeld-Südharz an dieser Kampagne. Der RNF nimmt in einem Artikel zu dem von den Innenministern beschlossenen "Ressettlement-Programm" Stellung, das auf eine dauerhafte Beteiligung Deutschlands am Flüchtlingsaufnahmeprogramm "Save me - Flüchtlinge aufnehmen" der Vereinten Nationen abzielt. Der RNF fordert alle kommunalen Mandatsträgerinnen auf, in ihren jeweiligen Stadtoder Gemeinderäten nach den Kosten und den zu belastenden Haushaltsstellen für die Kampagne zu fragen, um auf den "neuerlichen volkszerstörerischen Irrwitz" aufmerksam zu machen. 47 R REECCH HTTSSEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS NPD-Landesverband Sachsen-Anhalt Der sachsen-anhaltische Landesverband der NPD verpasste mit 4,6 Prozent den Einzug in den Landtag nur sehr knapp. Als Ergebnis verließen die jüngeren gut ausgebildeten und als neonazistisch einzustufenden Parteikader wie Matthias GÄRTNER (Magdeburg) oder Philipp VALENTA (Bernburg) ihre Vorstandsposten. Auch der frühere NPD-Landeschef Matthias HEYDER (Elbingerode, Landkreis Harz) hat sich fast vollständig aus der Partei zurückgezogen. Am 5. Juni fand in Halberstadt der Landesparteitag der NPD Sachsen-Anhalt statt. An der Veranstaltung nahmen zirka 70 Personen teil, darunter der damalige Bundesvorsitzende der NPD, VOIGT. Bei der dortigen Wahl des neuen Landesvorstandes hat die NPD fast ihre komplette Führungsspitze ausgetauscht. Neuer NPDLandesvorsitzender ist Peter WALDE (Schneidlingen, Salzlandkreis). Ihm zur Seite stehen als seine Stellvertreter Andreas KARL (Verbandsgemeinde An der Finne, OT Billroda, Burgenlandkreis), Rolf DIETRICH (Braunsbedra, Saalekreis) und Stefan PAASCHE (Stadt Barby, OT Gnadau, Salzlandkreis). Neben HEYDER sind auch Matthias GÄRTNER (Magdeburg, Bundesschulungsleiter der "Jungen Nationaldemokraten") und Philipp VALENTA (Bernburg, Organisationsleiter), nicht mehr im Landesvorstand vertreten. Mit ihnen hatte HEYDER versucht, den Landesverband zu intellektualisieren und den Schulterschluss mit den "Freien Nationalisten" gesucht. Nunmehr dominieren die so genannten Traditionalisten innerhalb der NPD. Damit hat sich die NPD in Sachsen-Anhalt personell und inhaltlich auf das Niveau der 1990er-Jahre zurückbegeben. Dem NPD-Landesverband werden über 250 Personen zugerechnet. Damit hat sich die rechtsextremistische Partei in den letzten Jahren quantitativ nicht weiter entwickelt. Der sachsen-anhaltische Landesverband ist in zwölf Kreisverbände und mehrere Ortsbereichsgruppen gegliedert. 48 RREECCH HTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS Im April wurde der NPD-Kreisverband Anhalt-Bitterfeld neu gegründet. Zum Vorsitzenden des Kreisverbandes wurde Andreas KLAR (Bitterfeld-Wolfen, ehemaliger Vorsitzender des Kreisverbandes der DVU Bitterfeld) gewählt. Das Amt der Schatzmeisterin übernahm die frühere brandenburgische DVU-Landtagsabgeordnete Birgit FECHNER (Bitterfeld-Wolfen). Darüber hinaus wurde am 7. Oktober in Bernburg (Saale) unter der Leitung des Landesund Kreisvorsitzenden WALDE (Schneidlingen, Salzlandkreis) die Ortsgruppe Bernburg des Kreisverbandes Salzlandkreis gegründet. Beteiligung an der Landtagswahl am 20. März in Sachsen-Anhalt Die NPD kandidierte 2011 bei der Landtagswahl in SachsenAnhalt. Auf die Wahlteilnahme 2006 hatte die Partei im Rahmen des seinerzeitigen "Deutschlandpakts" zugunsten der DVU verzichtet. Für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt nominierte die NPD zahlreiche Direktkandidaten in 37 von 45 Wahlkreisen. Auf der vom Landesvorsitzenden HEYDER angeführten Landesliste bewarben sich 19 Personen. Mit Matthias GÄRTNER, Michael SCHÄFER und Philipp VALENTA waren drei Vertreter der NPDJugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN) auf den Listenplätzen zwei bis vier zu finden. Heidrun WALDE, einzige Frau auf einem vorderen Listenplatz, schloss das fünfköpfige Spitzenteam ab. In der Außendarstellung sollten die Spitzenkandidaten der NPD ein betont bürgernahes und heimatverbundenes Image verkörpern. Auch im Wahlprogramm "Alle Kraft für unser Land!" sowie in weiteren Veröffentlichungen wurden regionale Aspekte bei den Themen Wirtschaft ("Nein zur Arbeitnehmerfreizügigkeit", "Regionale Wirtschaftskreisläufe statt globaler Spekulationen") und Bildung ("Überfremdungsstopp und freie Schulwahl", "Ländliche Schulen erhalten") ebenso wie zur Bevölkerungsentwicklung ("Deutsche Kinder braucht das Land", "Kinder statt Altersheim") betont. 49 RRE ECCH HTTS SE EXXTTR REEM MIIS SMMU USS Eine offene ideologische Agitation bei NPD-Kernthemen wie Innere Sicherheit oder Ausländerpolitik wurde weitgehend vermieden und durch positiv formulierte Botschaften überlagert. Das Schüren fremdenfeindlicher Ressentiments blieb aber Bestandteil im Landtagswahlkampf der NPD, wie die Plakatlosung "Kriminelle Ausländer raus" und der Flyer "Keine Masseneinwanderung aus abgewirtschafteten nordafrikanischen Diktaturen. Das Boot ist voll!" zeigten. Die Kandidaturen des ehemaligen Bürgermeisters von Krauschwitz, Hans PÜSCHEL (Direktkandidat im Wahlkreis Hohenmölsen-Weißenfels) und des parteilosen Lutz BATTKE (Listenplatz und Direktkandidat im Wahlkreis Nebra), der auf öffentlichen Druck hin seines Postens als Jugendfußballtrainer in Laucha entbunden wurde, nutzte die NPD, um den Wahlkampf medienwirksam zu personalisieren und zu regionalisieren. PÜSCHEL und BATTKE wurden als diskriminierte Opfer der "Systemmedien" und etablierten Parteien dargestellt, während sich die NPD zum "Anwalt des Volkes" und Verteidigerin bedrohter Grundrechte stilisierte. Eine "Erstund Jungwählerinitiative" ("Freiheit ist wählbar") sollte die Resonanz der Partei bei Jugendlichen weiter steigern. In diesem Zusammenhang verteilte die Partei, wie auch schon in anderen Wahlkämpfen, "Schulhof"-CDs sowie den JN-Comic "Enten gegen Hühner" und schrieb landesweit Schülervertretungen an. Jüngere Wählerschichten sollten sich zudem durch das auf der Internet-Seite des Landesverbandes eingestellte Online-Computerspiel "Heyder räumt auf" angesprochen fühlen. Die enorme Bedeutung der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt für die NPD insgesamt spiegelte sich in der erheblichen Unterstützung durch die Bundespartei und mehrere Landesverbände wider. Finanzielle Wahlkampfhilfen und die Bereitstellung beachtlicher Personalressourcen ermöglichten es dem relativ kleinen Landesverband, landesweit umfassend zu plakatieren und Wahlkampfmaterialien zu verteilen. Der sächsische NPD-Fraktionsvorsitzende APFEL sprach als Wahlkampfleiter (eine Funktion, die er in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen bereits mehrmals ausübt hatte) von rund 60.000 Plakaten, 500.000 Postkarten, 300.000 Kandidaten-Flugblättern, einer Auflage von je einer Million für die beiden 50 RREECCHHTTS SE EXXTTR REEM MIIS SMMU USS Ausgaben der Wahlkampfzeitung "Warum NPD?", einem sechswöchigen Einsatz so genannter "rollender Litfasssäulen" 23 , Flugzeugwerbung und Radiospots. Dieser enorme Materialaufwand wurde ergänzt durch die vergleichsweise aufwendig gestaltete Internetpräsenz des Landesverbands. Der NPD-Landesverband engagierte sich im Landtagswahlkampf mit zahlreichen Aktivitäten. Neben Informationsständen und Mahnwachen der NPD sind zu nennen: - die Wahlkampfauftaktveranstaltung am 23. Januar in Krauschwitz mit zirka 70 Teilnehmern darunter VOIGT und APFEL - die Wahlkampfabschlussveranstaltung am 12. März 2011 in Barleben (Landkreis Börde) mit zirka 120 Teilnehmern mit VOIGT und APFEL. Im laufenden Landtagswahlkampf wurde bekannt, dass eine Person unter dem Pseudonym "Junker Jörg" in einem geschlossenen Internetforum über mögliche Anschläge und den Bau von Bomben diskutierte und zudem dazu aufrief, "linke" Frauen zu "schänden". Die in diesem Zusammenhang polizeilich sichergestellten Dokumente stammten aus den Jahren 2004 - 2011 und begründeten einen Tatverdacht, dass "Junker Jörg" mit dem NPDSpitzenkandidaten HEYDER identisch sein könnte. Das Ermittlungsverfahren gegen HEYDER wurde von der Staatsanwaltschaft Magdeburg im Dezember aus "Mangel an Beweisen" eingestellt. Bereits im Oktober hatte die NPD Sachsen-Anhalt auf einem Schiedsgericht beschlossen, HEYDER aufgrund der genannten Affäre aus der Partei auszuschließen. Weitere Aktivitäten des Landesverbandes Vor dem 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt wurde am 10. November in einer öffentlichen Sitzung über die Bestellung des Bezirksschornsteinfegermeisters Lutz BATTKE verhandelt. Die Richter entschieden, dass BATTKEs 23 Kraftfahrzeuge mit Wahlkampfwerbung. 51 R REEC CHHTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS rechtsextremistische Gesinnung kein ausreichender Grund für einen Widerruf der Bestellung sei. Vorausgegangen war eine gegenteilige Verfügung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, mit Wirkung vom 15. April 2008. Daraufhin verklagte BATTKE die Behörde. In einem Eilverfahren hatte das Verwaltungsgericht Halle (Saale) bereits Ende Juni 2008 entschieden, dass BATTKE seine Tätigkeit vorerst weiter ausüben durfte. Das Landesverwaltungsamt hat Revision gegen das Urteil des OVG des Landes Sachsen-Anhalt beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Mit Themen wie der Ablehnung des Euros, aber auch dem Missbrauch von Kindern versucht die NPD gesellschaftliche Stimmungen aufzufangen und für sich zu instrumentalisieren. Im Altmarkdorf Insel (Ortsteil von Stendal) finden seit August Demonstrationen gegen die Wohnsitznahme von ehemals inhaftierten Sexualstraftätern im Ort statt. Die Versammlungen stehen unter dem Motto: "Sexualstraftäter in Insel". Seit September nahmen auch Personen der rechtsextremistischen Szene, zumeist Angehörige der "Freien Kräfte" unter der Leitung des NPD-Vorsitzenden des Kreisverbandes Altmark Heiko KRAUSE (Tangerhütte), an diesen Veranstaltungen teil. Junge Nationaldemokraten (JN) Mit den JN verfügt die NPD über eine Jugendorganisation, die laut Satzung "integraler Bestandteil" der Gesamtpartei ist. Bundesvorsitzender ist seit 2007 Michael SCHÄFER (Wernigerode, Landkreis Harz). Die JN versuchen seit Jahren, sich nicht als "Anhängsel" der NPD zu präsentieren. Sie wollen autonom agieren, aber gleichzeitig Bindeglied zwischen den parteipolitisch Organisierten und Neonazis sein, ohne jedoch den Deckmantel der Sicherheit, den ihnen die "Mutterpartei" bietet, aufzugeben. 52 R REECCHHTTSSE EX XTTR REEM MIIS SMMU USS In einem gemeinsamen Interview von Andy KNAPE (Landesvorsitzender der JN in Sachsen-Anhalt, Magdeburg), und Sebastian RICHTER (Brandenburg, beide zudem stellvertretende JNBundesvorsitzende) auf der Internetpräsenz der JN wurden handelnde Personen und ihr Weg in die JN vorgestellt, "Vorzüge" der Organisation JN aufgezeigt sowie Ziele und Schwerpunkte der politischen Arbeit definiert. KNAPE erklärte, dass nur eine politische Organisation es vermöge, Inhalte zu transportieren und über die Sensibilisierung des "gemeinen deutschen Menschen draußen Handlungsmacht" zu erringen. Die Ausbildung der jungen Aktivisten in Form eines einheitlich ausgerichteten Schulungskonzeptes, die Schaffung und Formung des Bewusstseins zur Verbundenheit und Erhaltung der Gemeinschaft sowie die Besetzung des vorpolitischen Raumes werden als die drei wichtigsten Eckpunkte der politischen und weltanschaulichen Arbeit benannt. Darüber hinaus wird dem Ausbau der Strukturen und der Formung eines organisatorischen Grundgerüstes eine hohe Bedeutung beigemessen. Innerhalb der "nationalen Bewegung" soll dabei eine politische Dominanz erreicht werden. Das Berichtsjahr war geprägt durch eine Vielzahl regional begrenzter Aktivitäten einzelner JN-Stützpunkte im Bundesgebiet. Neben der Beteiligung der JN an Wahlkampfaktivitäten der NPD führten die JN Wanderungen, Fußballturniere, Mahnwachen und "gemeinschaftsbildende Naturerlebnisse" 24 durch. Eine vom Bundesverband organisierte Segelfahrt fand vom 31. Juli - 5. August auf der Ostsee statt. Des Weiteren wurden Volkstanzlehrgänge sowie "Erste Hilfe"-Schulungen für die "Praxis des politischen Kampfes" angeboten. Ebenso versuchten die JN mit tagespolitischen Themen auf sich aufmerksam zu machen, wie zum Beispiel dem Atomausstieg. Am 5. November tagten die JN in Kirchheim (Thüringen). Die Veranstaltung stand unter dem Motto "Raus aus dem EuroAufbruch in die Zukunft". Organisator war der Bundesvorsitzende SCHÄFER. Beteiligt waren als Redner unter anderen PASTÖRS, APFEL, KNAPE sowie der Rechtsanwalt Wolfram NAHRATH (Berlin). Mu24 Gemeint sind Ausflüge wie Wanderungen. 53 R REEC CHHTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS sikalisch wurde die Veranstaltung durch den Sänger der Gruppe Sleipnir Marco BARTSCH (Mecklenburg-Vorpommern) umrahmt. An dieser Veranstaltung nahmen zirka 120 Personen teil. Der 2008 durch die JN gegründete "Nationale Bildungskreis" (NBK), mit dem eine weitgehende Intellektualisierung der rechtsextremistischen Szene erreicht werden sollte, hat seine Bindung zur NPD-Jugendorganisation in beidseitigem Einverständnis aufgelöst. Der NBK ist seitdem weiterhin unter dem Titel "Nationaler Bildungskreis Ltd.", mit Matthias GÄRTNER (Magdeburg, ehemaliger Bundesschulungsleiter der JN) als Direktor aktiv. Im Impressum des ebenfalls durch GÄRTNER geführten Internetportals "Kompakt-Nachrichten" wird als Herausgeber der "NBK Ltd." benannt. JN-Landesverband Sachsen-Anhalt Die JN in Sachsen-Anhalt sind in einen Landesverband und fünf so genannten Stützpunkten strukturiert. Mit etwa 40 Mitgliedern nahm das Personenpotenzial gegenüber dem Vorjahr deutlich ab (2010: 50). In Sachsen-Anhalt entwickelten sich die JN fast ausschließlich aus der Neonaziszene heraus und verstehen sich somit als Bindeglied zwischen der Partei und neonazistischen Strömungen. Im Berichtsjahr zeigten sich in Sachsen-Anhalt jedoch kaum noch Abgrenzungen zwischen der NPD und den JN. So kandidierten JNFunktionäre auf der Landeliste der NPD zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Mit der Wahl des JN-Landesvorsitzenden Andy KNAPE in den NPD-Bundesvorstand verliert die propagierte Eigenständigkeit der JN weiter an Bedeutung. 2011 fanden kaum eigene öffentlichkeitswirksame politische Aktivitäten des Landesverbandes statt. Lediglich auf der JN-eigenen Internetpräsenz wird auf diverse regionale Aktivitäten einzelner Stützpunkte wie Fußballturniere, Wanderungen und die Teilnahme an Veranstaltungen anderer Organisatoren verwiesen. 54 R REEC CHHTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS Ein Artikel im Internet lässt auf einen Ausflug der JN nach Saaleck im Juli schließen. Hintergrund dürften die jährlichen Gedenkfeiern an die Mörder des Reichsaußenministers Walther Rathenau sein. 25 Deutsche Volksunion (DVU) Entwicklung der Bundespartei Seit der Unterzeichnung eines Verschmelzungsvertrages der NPD mit der DVU am 29. Dezember 2010 durch die damaligen Parteivorsitzenden Udo VOIGT und Matthias FAUST (Hamburg) dauern juristische Auseinandersetzungen um die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages und die Liquidation der DVU durch Fusionsgegner an. In den verbliebenen DVU-Landesverbänden organisierten sich 2011 noch etwa 1.000 Mitglieder. DVU-Landesverband Sachsen-Anhalt Der DVU-Landesverband unterstützte die Fusionsbemühungen des DVU-Bundesverbandes mit der NPD umfänglich. Mit dem Verschmelzungsparteitag von NPD und DVU, dem Parteiwechsel des ehemaligen Landesvorsitzenden Ingmar KNOP (Dessau-Roßlau) zur NPD sowie keinerlei politischer Aktivitäten des Landesverbandes und den Aktivitäten vereinzelter Aktivisten des alten DVULandesverbandes in verschiedenen NPD-Kreisverbänden, kann der Landesverband als nicht mehr existent betrachtet werden. Exilregierung des Deutschen Reichs Die "Exilregierung des Deutschen Reichs" wurde 2004 gegründet. Sie suggeriert das Fortbestehen des Deutschen Reichs in den Grenzen von 1937 und strebt dessen Reorganisation an. Gleichzeitig wird die Existenz der Bundesrepublik Deutschland verneint. 25 Siehe Seite 21. 55 RRE ECCHHTTS SEEX XTTR REEM MIIS SMMU USS Im Berichtsjahr fanden die üblichen monatlichen "Bürgertreffen" und "Kabinettssitzungen" der Exilregierung statt. Die Zahl der Teilnehmer ist konstant. So nehmen durchschnittlich 30 bis 40 Personen an diesen Veranstaltungen teil. In Sachsen-Anhalt fanden zwei Veranstaltungen der "Exilregierung des Deutschen Reichs" in Kelbra (Landkreis Mansfeld-Südharz) statt. Hierbei handelt es sich um die 7. Geburtstagsfeier der "Exilregierung des Deutschen Reichs" am 7./8. Mai und um ein "Bürgertreffen" im Dezember. Die Teilnehmer kamen aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Sachsen und dem Saarland. Junge Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) Seit dem Sommer 2006 finden im JLO-Objekt in der Mansfelder Ortschaft Abberode, OT Steinbrücken (Landkreis MansfeldSüdharz), einbis zweimal jährlich Zusammenkünfte der JLO statt. Im Berichtsjahr warb der JLO-Landesverband Sachsen für ein "Ostarafest/Osterlager", welches laut Eigenangabe mit etwa 60 Personen auf einem alten Bauerngehöft (vermutlich in Abberode) stattfand. Neben einer Wanderung zu einem Soldatengrab wurden die jüngeren Teilnehmer mit dem "Wesen eines Jugendbundes" vertraut gemacht. Den Höhepunkt bildete das Ostarafest mit einem Lagerfeuer und Volkstänzen. Artgemeinschaft Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V." (Artgemeinschaft) Die "Artgemeinschaft - Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V." (Artgemeinschaft) ist eine 1951 gegründete "germanisch-heidnische Organisation". Der Verein vertritt völkisch-rassistisches und antisemitisches Gedankengut. Er versteht sich als Glaubensbund, der "die Kultur der nordeu56 R RE ECCHHTTS SEEXXTTRREEMMIISSMMU US S ropäischen Menschenart" bewahren, erneuern und weiterentwickeln will. Im Berichtsjahr nahmen erneut Personen aus Sachsen-Anhalt, aus den Landkreisen Börde, Burgenlandkreis, Harz, Mansfeld-Südharz, und Stendal an Veranstaltungen der "Artgemeinschaft" (Frühjahrstreffen, Gemeinschaftstagung und "Julfeier") in Ilfeld (Thüringen) teil. Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." (HNG) Die HNG wurde am 2. Juli 1979 in Frankfurt/M. (Hessen) gegründet. Die Mitgliederzahl betrug zuletzt etwa 600 Personen. Der Bundesminister des Innern hat am 21. September die "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." (HNG) gemäß SS 1 Abs. 2, SS 2 Abs. 1, SS 3 Abs. 1 Satz 2 des Vereinsgesetzes (VereinsG) verboten. Im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens hatte das Bundesinnenministerium am 7. und 9. Oktober 2010 zwecks Auffindens von Beweismitteln Durchsuchungen und Beschlagnahmen bei Funktionären und Mitgliedern der HNG sowie bei Straftätern mit HNG - Bezug gemäß SS 4 Abs. 4 VereinsG durchführen lassen, wobei auch zwei Personen in Sachsen-Anhalt betroffen waren 26 . Die Auswertung der sichergestellten Sachen ergab, dass die Organisation sich in aggressiv-kämpferischer Weise gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet. Sie bindet Inhaftierte weiter an die neonazistische Szene und wirkt netzwerkbildend. Die Straftäter werden durch die HNG im Handeln und Kampf gegen das System bestärkt. 26 Vgl. Verfassungsschutzbericht 2010 des Landes Sachsen-Anhalt, S. 61. 57 LLIIN NKKS SEEX XTTRREEM MIIS SMMU USS III. LINKSEXTREMISMUS Die Struktur und Organisationsgrad des Linksextremismus sind geprägt von marxistisch-leninistischen Parteien, linksextremistischen Zusammenschlüssen und gewaltorientierten Linksextremisten, die überwiegend anarchistischen oder autonomen Personenzusammenschlüssen angehören. Das Engagement der Linksextremisten gilt der Überwindung der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung. Das linksextremistische Personenpotenzial im Land SachsenAnhalt stellt sich im Jahr 2011 in seiner Gesamtheit wie folgt dar: Linksextremisten 2010 2011 Autonome 220 230 Parteien und sonstige Gruppierungen 260 290 Gesamt: 480 520 AUTONOME Selbstverständnis von Autonomen Autonome propagieren ein Leben frei von Zwängen unter Missachtung von Normen und Autoritäten. Ihr Selbstverständnis ist geprägt von diversen "Anti-Einstellungen" wie "antifaschistisch", "antikapitalistisch", "antipatriarchal". Diffuse anarchistische und kommunistische Ideologiefragmente sind Grundlage ihrer oftmals spontanen Aktionen. Die Angriffe von gewaltorientierten Linksextremisten zielen auf die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ab. Linksextremistische Gewalt ist primär anlassbezogene Gewalt, die sich an der Agitation des politischen Gegners orientiert, sich gegen Vertreter des Staates wendet und auf Großereignisse oder szenerelevante Daten Bezug nimmt. Dabei wird die Nichtanerkennung des staatlichen Gewaltmonopols als ebenso notwendiger wie legitimer Grundpfeiler linksextremistischer Agitation verstanden. 58 LLIIN NK KSSEEX XTTR REEMMIISSM MU US S Strafund Gewalttaten Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt registrierte für das Berichtsjahr 385 politisch motivierte Straftaten -links-. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr (262 Delikte) einen Anstieg von 47 Prozent. 27 Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der politisch motivierten Gewalttaten um 11 Prozent (2011: 61 Delikte, 2010: 55 Delikte). 28 Überblick und Entwicklungstendenzen Seit vielen Jahren bleiben wesentliche Aktionsfelder unverändert. Linksextremisten beziehen sich hauptsächlich auf die Themenfelder "Anti-Faschismus", "Anti-Repression", "Anti-Militarismus", "AntiRassismus" sowie "Anti-Kapitalismus" im Allgemeinen und zuletzt erneut auf den "Kampf um autonome Freiräume". Eine wichtige Rolle nehmen aber auch der Widerstand gegen den vermeintlich repressiven Staat und die empfundene Militarisierung der Gesellschaft ein. Als Angriffsziel stehen vor allem Rechtsextremisten im Fokus von Linksextremisten. Gewaltorientierte Linksextremisten richten ihr Hauptaugenmerk auf die Bekämpfung rechtsextremistischer Aktivitäten und subsumieren ihre Handlungen unter dem Begriff "Antifaschismus". Außerdem ist festzustellen, dass die Hemmschwelle auch gegenüber den im Rahmen von Demonstrationen eingesetzten Polizisten gesunken ist. Immer wieder geraten Polizeikräfte zwischen die Fronten und werden mittlerweile als eigenständige Angriffsziele wahrgenommen. Während die Gewalt gegen Rechtsextremisten in der linksextremistischen Szene stets vermittelbar war, wächst die szeneinterne Akzeptanz gewalttätiger Angriffe auf Vertreter des "Repressionsapparats". So wurde in Halle (Saale) ein Plakat aufgefunden, auf dem zwei brennende Polizeibeamte in Uniform und 27 Die Anzahl der darin enthaltenen linksextremistischen Straftaten sank von 64 auf 48 Delikte. Siehe hierzu Vorbemerkungen zur Statistik auf Seite 127. 28 Die Anzahl der darin enthaltenen linksextremistischen Gewalttaten sank von 37 auf 23 Delikte. 59 LLIIN NKKS SEEX XTTRREEM MIIS SMMU USS Schutzausrüstung mit Aufschrift "ASTINOMIA 29 Police" zu sehen sind. Unterhalb der Abbildung befindet sich der Schriftzug: "RIOT 30 NICHT LANGE FACKELN POLIZEI AUS DER STADT JAGEN". Schwerpunktregion der etwa 230 Personen umfassenden Autonomenszene in Sachsen-Anhalt ist nach wie vor die Landeshauptstadt Magdeburg mit den Aktivitäten der Gruppierungen "Zusammen Kämpfen" (ZK) und "Jugend Antifa Magdeburg". Als Schwerpunkte ihrer politischen Arbeit benennen diese den "Antifaschismus" und die "Antirepression". Nennenswerte Aktivitäten der Autonomenszene gab es ferner in Burg (Landkreis Jerichower Land) durch die "Antifaschistische Aktion Burg". Die "Jugendantifa Halle" (JAH) ist unter anderem Vertreter eines "antideutschen Spektrums". Antideutsche treten verstärkt durch Antisemitismusvorwürfe auch gegen andere linksextremistische Gruppierungen hervor und lehnen einen deutschen Nationalstaat insgesamt ab. So hieß es in einem Redebeitrag der JAH während der Demonstration am 5. März in Sangerhausen gegen das rechtsextremistische "Winterfest der nationalen Bewegung in SachsenAnhalt" unter der Überschrift "Warum Sangerhausen nicht 'bunt' und die Antifa kein Dienstleistungsunternehmen für braune Regionen ist": "Es zeigt sich immer wieder: Ob Rassismus, Antisemitismus, Sozialchauvinismus, Sexismus, Gemeinschaftskult oder Militarismus - all das kommt nicht nur am rechten Rand vor, sondern ist Teil des gesellschaftlichen Mainstreams. Wir jedenfalls haben keinen Bock auf eine Zivilgesellschaft und ihre diversen Parteien, die dies nicht anerkennen wollen. Vor allem haben wir keine Lust uns von diesen instrumentalisieren zu lassen." Vernetzungsbestrebungen innerhalb des gewaltbereiten Linksextremismus auf regionaler wie überregionaler Ebene erfolgen oftmals anlassbezogen und sind nur in Teilen auf Dauer angelegt. 29 Dt.: "Polizei". 30 Dt.: "Ausschreitungen / Randale". 60 LLIIN NKKS SEEX XTTRREEM MIIS SMMU USS Spezifische Aktionsfelder der Autonomenszene in Sachsen-Anhalt "Antifaschismus" Anlässlich eines rechtsextremistischen Aufzuges am 15. Januar in Magdeburg im Zusammenhang mit dem 66. Jahrestag der Zerstörung Magdeburgs im Zweiten Weltkrieg mobilisierten auch Linksextremisten zu Gegenaktivitäten. So wurde im Internet ein Aufruf unter dem Motto "Blockieren statt Ignorieren", unterzeichnet mit "Autonome Antifaschist_innen aus Magdeburg", eingestellt. Der Aufruf erschien auch auf den Internetseiten der Gruppierungen "Autonome Linke Magdeburg" (A.L.M.), "Antifaschistische Aktion Burg", "left resistance Wittenberg", "Antifa Infoportal Osterburg" und "afa 06" (Dessau und Umgebung). Die Gruppierung "Zusammen Kämpfen" (ZK, Magdeburg) erstellte einen eigenen Aufruf: "Wir sollten uns nicht nur der Naziszene entschieden entgegenstellen, sondern sich jedem rassistischen und chauvinistischen Denken widersetzen - egal wo und wie es sich zeigt. Wir wollen gemeinsam für eine solidarische und klassenlose Gesellschaft kämpfen. Beteiligt euch am antifaschistischen Widerstand! Zusammen kämpfen gegen Nazis, Staat und Kapital! Den Naziaufmarsch in Magdeburg gemeinsam blockieren!" In Magdeburg trafen sich am 15. Januar etwa 300 Angehörige der regionalen und bundesweiten linksextremistischen Szene und versuchten fortlaufend mittels Sitzblockaden an verschiedenen Punkten im Bereich der Aufzugsstrecke den rechtsextremistischen Aufmarsch zu verhindern und zu stören. Die eingesetzten Polizeikräfte verhinderten dies. Vereinzelt kam es zu tätlichen Übergriffen gegen Polizeibeamte. Für den 26. März rief die "Antifaschistische Aktion Burg" (AAB) zu einer Demonstration in Burg unter dem Motto "Gegen Naziterror und Repression - Linke Politik verteidigen" auf. Dafür wurden auch eine Mobilisierungsseite im Internet geschaltet sowie Informationsveranstaltungen durchgeführt. An der Demonstration nahmen etwa 350 Personen teil, die auch überregional angereist waren. Vereinzelt versuchten Personen der 61 LLIIN NKKS SEEX XTTRREEM MIIS SMMU USS rechtsextremistischen Szene den Aufzug zu stören. Die Polizei unterband ein Aufeinandertreffen mit den Versammlungsteilnehmern. Die AAB zeigte sich mit dem Verlauf der Demonstration und der Anzahl der Teilnehmer zufrieden. Weiter hieß es in einem Interneteintrag: "Mit der Demonstration werden wir allerdings nicht unsere politische Arbeit zu dem noch immer anhaltenden Naziproblem und der staatlichen Repression beenden. Wir werden weiterhin antifaschistische und antikapitalistische Perspektiven in die Gesellschaft tragen und uns für die staatenund klassenlose Gesellschaft einsetzen." Ein so genannter "Zusammenschluss antifaschistischer Gruppen in Halle" rief - wie viele demokratische Initiativen auch - zu Gegenaktivitäten anlässlich einer rechtsextremistischen Demonstration auf: "Der 1. Mai - hierzulande seit 1933 der 'Tag der deutschen Arbeit' - steht wieder bevor. Die ostdeutsche Naziszene hat sich für den von ihnen nun ausgerufenen Kampftag gegen EU'Erweiterungsorgie' und 'Fremdarbeiterinvasion' ausgerechnet Halle ausgesucht. Da in Halle der einzige und zentrale Aufmarsch der ostdeutschen Naziszene stattfinden wird, ist demnach mit einer größeren Ansammlung dieser Berufsdeutschen am Hauptbahnhof Halle/Saale zu rechnen. Der sollte für die angereisten Nazis im wahrsten Sinne des Wortes zur Endstation werden. Denn es gilt ihren Aufmarsch zum Desaster zu machen. Nicht, weil die Stadt so zeigen kann, dass sie 'bunt statt braun' sei Ebenso wenig um zu verhindern, dass der 'Tag der Arbeit' 'besudelt' wird. Denn die Nazis gehören zu Deutschland und zum 'Tag der Arbeit' wie die Schmeißfliege zum Scheißhaufen Es ist schlichtweg die Tatsache, dass noch der dümmste Nazi eine unmittelbare Gefahr für jeden ist, der nicht in sein ausgeprägtes Feindbild passt, die es notwendig macht, ihm den öffentlichen Raum zu nehmen, ihm offensiv entgegenzutreten." Am 1. Mai nahmen in Halle (Saale) etwa 800 Personen an Aktionen gegen den Aufzug der rechtsextremistischen Initiative "Zukunft statt Globalisierung" teil. Unter den Gegendemonstranten befanden sich zu einem kleinen Teil auch Angehörige der autonomen Szenen aus Halle, Berlin und Leipzig. Während des Demonstrations62 LLIIN NKKS SEEX XTTRREEM MIIS SMMU USS verlaufs wurde mehrfach per Megaphondurchsagen zu Sitzblockaden aufgerufen. Als Antifa-Angehörige versuchten Polizeiabsperrungen zu überwinden, kam es zur Eskalation. Am 14. Mai fand im Innenstadtbereich der Hansestadt Salzwedel ein Aufzug der rechtsextremistischen Szene zum Thema: "8. Mai - Wir feiern nicht!" statt. Auch die linksextremistische Szene mobilisierte dagegen. Bereits im Vorfeld kam es im Stadtgebiet von Salzwedel zu Sachbeschädigungen durch Anbringen von Losungen wie "Fuck Nazi, Antifa Area", "14.5.11 Nazis rocken Stay Antifa, SAW bleibt Nazi frei" und "NAZIAUFMARSCH VERHINDERN!". Auf der eigens eingerichteten Internetseite rief die linksextremistische "Antifaschistische Aktion Salzwedel" auf, sich dem "Naziaufmarsch zu WiderSETZEN". Dabei sollten "ALLE Aktionsformen" respektiert werden. Die geplante Aufzugsroute wurde durch Personen der Antifaszene mehrfach blockiert, indem diese sich auf die Straße setzten sowie Barrikaden mit brennenden Papiercontainern errichteten. Während der Störaktionen der zum Teil vermummten Gegendemonstranten wurden einschreitende Polizeibeamte durch Personen der Autonomenszene massiv durch Steinund Flaschenwürfe angegriffen. Direkte Auseinandersetzungen zwischen Autonomen und Rechtsextremisten oder vermeintlichen Rechtsextremisten In der Nacht zum 12. Februar brachten Mitglieder der NPD Mecklenburg-Vorpommern im Stadtgebiet von Burg Wahlplakate der NPD an. Die Wahlhelfer wurden von etwa 10 bis 15 Personen angegriffen und mit Pfefferspray besprüht. Darüber hinaus wurde die Seitenscheibe des von den Rechtsextremisten genutzten Pkw mittels eines Pflastersteines zerstört und das Fahrzeug durch Tritte beschädigt. Im Anschluss flüchtete die Personengruppe unerkannt vom Tatort. Am Abend des 1. Juni trafen in Burg vermutlich acht Autonome auf zwei Rechtsextremisten und verfolgten diese. Aus der Gruppe der 63 LLIIN NK KS SE EXXTTR RE EM MIISSMMU USS Autonomen heraus wurden sie ins Gesicht geschlagen, außerdem wurde das Fahrrad eines der Rechtsextremisten beschädigt. "Antikapitalismus"/ "Kampf gegen Sozialabbau" Das Thema "Antikapitalismus" ist oder wird oft verwoben mit anderen Themenbereichen, wie "Antiimperialismus", dem "Kampf um Freiräume", "Sozialabbau", der Globalisierung sowie mit aktuellen Entwicklungen wie der Wirtschaftsund Finanzkrise. Linksextremisten geht es dabei um einen revolutionären Umsturz des "kapitalistischen und imperialistischen Systems". Linksextremisten widmen sich diesbezüglich dem Thema "Weltwirtschaftsund Finanzkrise". Durch eine Funkstreifenbesatzung wurde in Magdeburg im Bereich des Olvenstedter Platzes in der Nacht des 9. April ein Aufzug festgestellt. An diesem nahmen etwa 30 Personen der linksextremistischen Szene teil, die größtenteils vermummt waren. An der Spitze des Aufzuges wurden zwei Transparente mit folgenden Aufschriften mitgeführt: "Zusammen kämpfen gegen Sozialabbau" und "Alles für alle, wir holen unser Leben zurück". Bei dem Versuch der Kontaktaufnahme wurde die Polizei aus der Menge der Demonstranten mit Feuerwerkskörpern und anderen Gegenständen angegriffen. Die Versammlungsteilnehmer waren aggressiv, schlugen und traten gegen den Funkstreifenwagen und skandierten lautstark: "A.C.A.B" 31 . Noch vor dem Eintreffen der angeforderten polizeilichen Unterstützungskräfte flüchteten die Versammlungsteilnehmer in unterschiedliche Richtungen. In einer Internetveröffentlichung wurde diese Spontandemonstration mit Kürzungen im sozialen Bereich begründet, zudem sei ein Flugblatt mit folgendem Text verbreitet worden: "Wir wollen mit der heutigen Demo darauf aufmerksam machen, dass in unserer Gesellschaft nur der organisierte Widerstand etwas verändert. Wir wehren uns hier und nicht nur heute gegen Sozialabbau oder wie wir es nennen, den Klassenkampf von oben. Freiräume werden erkämpft und nicht erbettelt! Zusammen kämpfen gegen Sozialabbau!". 31 All Cops are Bastards (A.C.A.B), Dt.: "Alle Polizisten sind Bastarde", häufige Parole, die von diversen Subkulturen verwandt wird. 64 LLIIN NKKS SEEX XTTRREEM MIIS SMMU USS Ein so genannter "Bündnisaufruf" zur Mobilisierung zu einer "1. Mai-Demonstration" unter dem Motto "Heraus zum revolutionären ersten Mai in Magdeburg - Kapitalismus bedeutet Krieg und Krise! Solidarität aufbauen - Klassenkampf organisieren" wurde auf einer eigens eingerichteten Internetseite eingestellt. Das aufrufende Bündnis wurde nicht näher beschrieben. Im Aufruf hieß es zudem: "Auch hier in Magdeburg trifft uns der Normalzustand einer kapitalistischen Ellenbogengesellschaft jeden Tag härter. Doch wir wollen uns dagegen wehren. Wir wollen gemeinsam unsere Wut und unseren Widerstand auf die Straße tragen und ein solidarisches und kämpferisches Klassenbewusstsein entwickeln. Deshalb gehen wir am 1. Mai in Magdeburg auf die Straße, da dieser traditionell und international ein historischer Ausdruck von Klassenkampf ist." An der Demonstration beteiligten sich etwa 80 Personen. Der Aufzug verlief, bis auf das Zünden von pyrotechnischen Erzeugnissen in Form von Böllern, störungsfrei. "Kampf um Freiräume" Das Thema "unkontrollierte Freiräume und deren Bewahrung" bleibt weiterhin ein wichtiges Aktionsfeld für die linksextremistische Szene. Diese "Freiräume" werden als unabdingbar für die Verwirklichung der eigenen Lebensauffassung angesehen. Sie fungieren als Rückzugsraum und Ausgangspunkt eigener Aktivitäten und sind daher für sie von herausragender Bedeutung. Die "Freiräume" dienen als Anlaufpunkte für Gruppentreffen, Veranstaltungen und zur Mobilisierung. Daher gelten "Angriffe" des Staates auf diese "Freiräume" als "gewaltsame" Durchsetzung "kapitalistischer" Interessen. Entsprechende Aktionen erfolgen nach wie vor überwiegend in Zusammenhang mit besonderen Ereignissen, wie der Räumung eines relevanten Objektes. In solchen Fällen sind oft eine bundesweite Mobilisierung oder entsprechende Solidaritätsaktionen festzustellen. Am 2. Februar räumte die Polizei das linksalternative Wohnprojekt Liebigstraße 14 im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Bei den die Räumung begleitenden Protesten in der unmittelbaren Umgebung der Liebigstraße, an denen zeitweise bis zu 500 Perso65 LLIIN NKKS SEEX XTTRREEM MIIS SMMU USS nen teilnahmen, wurden die Einsatzkräfte mit Steinen, Flaschen, Farbbeuteln und Feuerwerkskörpern beworfen. Auf die Räumung folgten bundesweite Solidarisierungsaktionen. Als Resonanzaktivitäten dazu gab es auch in der Landeshauptstadt Magdeburg und Bernburg (Saale) am 2. und 4. Februar Plakatierungen mit den Losungen "Liebig 14 bleibt sonst fette RIOTS". In Naumburg wurde ein Transparent mit der Aufschrift "Bei Räumungen verstehen wir keinen Spaß Liebig 14 bleibt" festgestellt. Eigenen Angaben zufolge habe es auch in Salzwedel eine Spontandemonstration unter den Motto "You'll never squat alone!" gegeben. 30 Personen seien ungestört mit Böllern, "Transpis", lauten Sprechchören und einer brennenden Deutschlandfahne durch die Innenstadt gezogen. LINKSEXTREMISTISCHE PARTEIEN UND SONSTIGE GRUPPIERUNGEN In Sachsen-Anhalt waren im Berichtszeitraum mit eigenen Strukturen die "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD), die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) und die "Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD/Ost) aktiv. Diese revolutionärmarxistischen Organisationen setzten weiter auf traditionelle Konzepte eines langfristig betriebenen Klassenkampfes. Deren Vertreter versuchten sich in gesellschaftliche Protestkampagnen einzubringen. Die "KPD/Ost" und die "MLPD" beteiligten sich mit Landeslisten und Direktkandidaten an der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 20. März 2011 und erzielten folgende Ergebnisse: Erststimmen Zweitstimmen KPD/Ost 235 1.653 (0,2%) MLPD 926 (0,1 %) 2.321 (0,2%) 66 LLIIN NKKS SEEX XTTRREEM MIIS SMMU USS Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Die DKP Sachsen-Anhalt besitzt eigenen Angaben zufolge Strukturen in den Regionen Halle-Merseburg, Magdeburg, Salzwedel und "Nordharz". Diese Gruppen haben innerhalb der Parteigesamtstruktur noch nicht den Status einer Bezirksoder Kreisorganisation erreicht. Daher verfügt die DKP in Sachsen-Anhalt lediglich über einen so genannten "Koordinierungsrat". Die DKP stellte zur Landtagswahl keine eigenen Kandidaten auf, sondern erklärte, die KPD/Ost aktiv im Wahlkampf unterstützen zu wollen. Die DKP veröffentlichte im Internet zur Wahl folgenden Text: "Nach Marx ist der bürgerliche Staat, unabhängig von seiner Form, immer nur das politisch geschäftsführende Organ der herrschenden Kapitalistenklasse. Schon deshalb werden Wahlen nicht viel ändern Damit die bürgerlichen Systemparteien, besonders aber auch die Neofaschisten nicht durch die übliche Prozentrechnung von der Stimmenthaltung profitieren können, sollte man durchaus kleinere linke Parteien und Einzelkandidaten kritisch überprüfen und mit seiner Stimme unterstützen. Das Wichtigste aber ist: gemeinsam mit uns, der DKP und anderen linken Kräften gegen die Zumutungen dieses Systems selbst aktiv zu werden! Nur durch gemeinsamen Kampf und Solidarität können wir es schaffen, uns gegen dieses System zur Wehr zu setzen und letztendlich den Kapitalismus ü- berwinden." Kommunistische Partei Deutschlands (KPD/Ost) Die KPD/Ost wird in Sachsen-Anhalt durch einen Landesverband mit Sitz in Zeitz (Burgenlandkreis) und über drei "Regionalorganisationen" in Zeitz, Halle/Bernburg und Magdeburg vertreten. Am 27. Januar habe einem Interneteintrag zufolge eine gemeinsame Mitgliederversammlung der KPD Regionalorganisation Magdeburg und der Parteigruppe der DKP "Magdeburg Zentrum" stattgefunden. Die KPD-Mitglieder hätten informiert, dass die formalen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Landtagswahl erfüllt wur67 LLIIN NKKS SEEX XTTRREEM MIIS SMMU USS den. Gemeinsam sei über den Wahlkampf und reale Wahlchancen diskutiert worden. In der August-Ausgabe der Parteipublikation "Die Rote Fahne" wurde eine "Erklärung zum 50. Jahrestag der Sicherung der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik am 13. August 1961" veröffentlicht. Unterzeichnet wurde diese auch von der KPD/Ost. Der Bau der Grenzanlagen in Berlin wurde in diesem Artikel als "historisch notwendige Maßnahme" bezeichnet. Weiter hieß es: "Vergessen wir deswegen nie diejenigen, die für die Erhaltung des Friedens seit Gründung der DDR und insbesondere seit jenem 13. August als Angehörige der bewaffneten Kräfte ihr Leben lassen mussten und auch die nach 1990 für ihr verfassungsgemäßes Handeln zum Schutz der DDR verfolgt, bestraft und inhaftiert wurden. Treten wir ein für ein friedliches und menschenwürdiges Leben, für eine Politik der nationalen Selbstbestimmung und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten dieser Erde." Der 27. Parteitag der KPD-Ost fand der Parteizeitung "Die Rote Fahne" zufolge am 26. November in Berlin statt. Dieter ROLLE (Burgenlandkreis) ist als Parteivorsitzender wiedergewählt worden. In seinem Rechenschaftsbericht habe er zwei Grundziele der Partei formuliert: Die Formierung einer einheitlichen kommunistischen Partei und der Kampf für eine breite antifaschistische demokratische Volksfront. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) Die MLPD besitzt an Parteistrukturen in Sachsen-Anhalt den Kreisverband Dessau-Wolfen-Bitterfeld, den Kreisverband MagdeburgSchönebeck sowie die Ortsgruppen in Halle-Merseburg und Zeitz. Außerdem existieren Gruppen des Jugendverbandes "REBELL" in Magdeburg, Halle und Wolfen. Bundesweit strukturiert sich die MLPD in sechs Landesverbänden. Die MLPD Sachsen-Anhalts ist im Landesverband "Elbe-Saale" organisiert und mit MLPD-Gruppen aus Sachsen und Thüringen zusammengeschlossen. Das Parteibüro der Landesleitung hat seinen 68 LLIIN NKKS SEEX XTTRREEM MIIS SMMU USS Sitz in Leipzig. Die Landesleitung bringt etwa vierteljährlich die Publikation "Stimme von und für Elbe-Saale" heraus. Am 26. Februar fand die Wahlkampfauftaktveranstaltung der MLPD zur Landtagswahl auf dem Alten Markt in Magdeburg statt. Dabei wurden die Kandidaten der Landesliste sowie die Direktkandidaten vorgestellt sowie Wahlzeitungen verteilt. Konkrete Wahlkampfaktivitäten waren besonders in Halle (Saale) und der Landeshauptstadt Magdeburg die regelmäßigen Informationsund Wahlkampfstände sowie das Plakatieren und Verteilen der Wahlkampfzeitungen. In der wöchentlich durchgeführten Wählerinitiative wirken ausschließlich Mitglieder und langjährige Sympathisanten der MLPD mit. Dort wurde in der politischen Diskussion die Argumentationsfähigkeit der Teilnehmer für den Wahlkampf auf der Straße geschult. In einer Sonderausgabe ihrer Zeitung "Stimme von und für ElbeSaale" rief die MLPD zu Spenden für die Wahlkampfunterstützung auf, da sich die MLPD ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und "uneigennützigen Spenden der Bevölkerung" finanziere. Die MLPD lehne das System der Parteienfinanzierung grundsätzlich ab. Am 5. Juli gründete sich Internetangaben zufolge eine "RebellGruppe Dessau". In ihrer Selbstdarstellung hieß es dazu: "Wir wollen uns organisieren, weil nur so die herrschenden Zustände bekämpft werden können! So wollen wir den flächendeckenden Aufbau des Rebell auch in unserer Region vorantreiben. Wir haben uns vorgenommen, die Montagsdemo zu unterstützen! In der Hinsicht wollen wir durch Informationen und Aufklärung ein neues Bewusstsein schaffen und viele Jugendliche überzeugen, aktiv zu werden und sich im Rebell zu organisieren. Als Jugendverband der MLPD wollen wir unseren bestmöglichen Beitrag zur Vorbereitung der internationalen, sozialistischen Revolution leisten." Rote Hilfe (RH) Die "Rote Hilfe" (RH) versteht sich eigenen Angaben zufolge als eine "parteiunabhängige strömungsübergreifende linke Schutzund Solidaritätsorganisation", deren Zweck darauf gerichtet ist, Straftä69 LLIIN NKKS SEEX XTTRREEM MIIS SMMU USS ter aus dem "linken" Spektrum zu unterstützen, die in der Bundesrepublik Deutschland "aufgrund ihrer politischen Betätigung verfolgt werden". Dementsprechend gewährt die RH nicht nur ideologischen und rechtlichen Beistand, sondern leistet darüber hinaus Beihilfen zu Prozesskosten und Geldstrafen. Bundesweit besitzt die RH etwa 45 Ortsgruppen. In SachsenAnhalt gibt es Ortsgruppen in Halle, Magdeburg und aktuellen Internetangaben zufolge in Salzwedel. Aktivitäten mit Außenwahrnehmung gingen von ihnen nicht aus. 70 A AUUS SLLÄ ÄNND DE ER REEX XTTR REEM MIIS SMMU USS IV. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN Das Beobachtungsspektrum des Verfassungsschutzes im Bereich Ausländerextremismus umfasst die Beobachtung von islamistischen, linksextremistischen und extrem nationalistischen Bestrebungen von Ausländern. In der Bundesrepublik wurden im Berichtsjahr 75 Ausländerorganisationen mit etwa 64.500 Personen beobachtet. Im Vergleich zum Vorjahr ist somit ein Anstieg von 2.000 Anhängern zu verzeichnen. Das Islamismuspotenzial bilden 30 Organisationen mit etwa 38.000 Personen. Den größten Anteil der nichtislamistischen extremistischen Ausländervereine bildeten etwa 13.000 Kurden in 19 linksextremistischen und 10.150 Türken in 13 linksextremistischen und extrem nationalistischen Gruppierungen. Im Rahmen der Beobachtung sicherheitsgefährdender und extremistischer Bestrebungen von Ausländern kommt nach wie vor dem Bereich Islamismus eine große Bedeutung zu. Die Bundesrepublik Deutschland ist als Teil des weltweiten Gefahrenraumes anzusehen und liegt im Zielspektrum terroristischer Gruppierungen. Es muss weiterhin von einer Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus im Inland ausgegangen werden. Nicht zuletzt der erste in Deutschland vollendete islamistisch motivierte Terroranschlag gegen US-amerikanische Militärangehörige am 2. März in Frankfurt am Main unterstreicht die bestehende Gefahr. Auch nach dem Tod ihres Gründers und charismatischen Führers Usama BIN LADEN zeigt die Terrororganisation "al-Qaida" mit ihren weltweit aktiven Strukturen ihre Handlungsfähigkeit und Kontinuität auch unter der Führung des bisherigen Stellvertreters Aiman AL-ZAWAHIRI. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass islamistisch-terroristische Organisationen versuchen, spektakuläre Anschläge gegen symbolträchtige Ziele durchzuführen. Da die Zielauswahl abhängig ist von den logistischen und personellen Möglichkeiten können jedoch auch einfachere Tatvarianten in Betracht kommen. Aktuellen Er71 AAU USSLLÄ ÄNND DEER REEX XTTR REEM MIIS SMMU USS kenntnissen zufolge sind neben der Ausführung von Anschlägen auch Entführungen nicht auszuschließen. Der Bewertung der Gefährdungslage liegen folgende Aspekte zugrunde: vorliegende aktuelle Informationen zu strategischen Zielsetzungen und operativen Aktivitäten der (Kern-)"al-Qaida" und ideologisch affinen Organisationen und Tätern, die Existenz eines gewaltbereiten islamistischen Personenspektrums in Deutschland, anhaltende Reisebewegungen von Teilen dieses Spektrums zu terroristischen Ausbildungszwecken insbesondere in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet und die anhaltende Thematisierung der Bundesrepublik in phänomenrelevanten Verlautbarungen und Medien. Eine besonders hohe Gefahr geht nach wie vor von radikalisierten Personen aus, die aus einem westlichen Staat in ein terroristisches Ausbildungslager im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet gekommen sind und nach entsprechender Ausbildung als Führer terroristischer Zellen mit einem operativen Auftrag in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Den Bundessicherheitsbehörden liegen derzeit Informationen über 200 Personen mit Deutschland-Bezug (deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund und Konvertiten sowie in Deutschland aufhältig gewesene Personen anderer Staatsangehörigkeit) und islamistisch-terroristischem Hintergrund vor, die seit Beginn der Neunziger Jahre eine paramilitärische Ausbildung erhalten haben sollen oder eine solche beabsichtigten. Zu etwa 100 Personen existieren konkrete Hinweise, die für eine absolvierte paramilitärische Ausbildung und die Beteiligung an Kampfhandlungen in Krisenregionen sprechen. Es wird davon ausgegangen, dass sich mehr als die Hälfte der Personen wieder in Deutschland aufhält. Hiervon sind derzeit etwa zehn Personen inhaftiert. 72 A AUUS SLLÄ ÄNND DEER REEX XTTR REEM MIIS SMMU USS Neben Personen mit einer Anbindung an bekannte islamistischterroristische Vereinigungen wie (Kern-)"al-Qaida", "al-Qaida auf der arabischen Halbinsel" (AQAH), "al-Qaida im islamischen Maghreb" (AQM), "Islamische Bewegung Usbekistans" (IBU) und "Islamische Jihad-Union" (IJU) stellen zunehmend Einzeltäter und Kleinstgruppen eine Gefahr dar. Deren Radikalisierung vollzieht sich weitgehend unbemerkt. Die ihren Aktivitäten zugrunde liegende jihadistische Ideologie wird dabei größtenteils über das Internet vermittelt. Diesem Medium kommt als Propaganda-, Rekrutierungsund Meinungsbildungsforum eine weiter steigende Bedeutung zu. Neben zahlreichen Verlautbarungen und Videobotschaften werden auch in sozialen Netzwerken und Internetforen jihadistische Inhalte verbreitet. Eine führende Rolle übernimmt dabei das von der Terrororganisation AQAH professionell gestaltete englischsprachige Online-Magazin "Inspire". Dieses seit Sommer 2010 erscheinende Magazin richtet sich in erster Linie an Sympathisanten des globalen "Jihad", darunter vor allem an Migranten und westliche Konvertiten, die dazu aufgerufen werden, eigenständig und ohne Anbindung an "jihadistische" Gruppierungen Anschläge in westlichen Staaten zu verüben. Es werden praktische Anschlagstipps gegeben und Tarn-Strategien empfohlen, möglichst allein oder in kleinen Zellen zu agieren, um nicht entdeckt zu werden. Die Bekämpfung des Terrorismus ist eine erstrangige Aufgabe der Sicherheitsbehörden. Dabei ist es von enormer Bedeutung, terroristische Handlungen möglichst früh aufzuklären, terroristische Netzwerkstrukturen zu erkennen und zu zerstören. Dazu müssen Informationen möglichst frühzeitig gewonnen und umfassend ausgewertet werden. Die seit Jahren praktizierte enge Vernetzung der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern wird weiter fortgeführt. In dem 2006 eingerichteten "Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum" (GTAZ) wird eine effektive Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz ermöglicht. Im "Gemeinsamen Internet Zentrum" des GTAZ werden Kompetenzen von Islamund Sprachwissenschaftlern konzentriert, um der aktuellen Entwicklung Rechnung zu tragen. So konnten in den vergangenen Jahren acht konkret ge73 A AU US SLLÄÄN NDDE ERRE EXXTTR REEM MIISSMMU USS plante Anschläge verhindert werden. Im April und Dezember 2011 wurden Mitglieder der so genannten "Düsseldorfer Zelle" festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, enge Verbindungen zu "alQaida" unterhalten und im Auftrag dieser Terrororganisation Sprengstoffund Terroranschläge mit Schusswaffen geplant zu haben. ISLAMISTISCHE UND ISLAMISTISCH-TERRORISTISCHE BESTREBUNGEN In Sachsen-Anhalt sind keine festgefügten Strukturen islamistischer Organisationen bekannt geworden. Allerdings gibt es Hinweise auf Einzelpersonen, die in Sachsen-Anhalt wohnen, aber strukturell in islamistische Gruppierungen, wie zum Beispiel der "Nordkaukasischen Separatistenbewegung" (NKSB), in anderen Bundesländern eingebunden sind. Nordkaukasische Separatistenbewegung (NKSB) Nach dem Ende der Sowjetunion 1991 und der von Russland nicht anerkannten Unabhängigkeitserklärung Tschetscheniens bildete sich eine Organisation, die sich selbst die Bezeichnung "Tschetschenische Republik Itschkeria" (CRI) gab. Im Oktober 2007 spaltete sich die CRI, als der im Juni 2006 zum neuen Präsidenten aufgestiegene Dokku UMAROV das so genannte "Kaukasische Emirat" 32 ausrief und fortan nicht mehr als Präsident der CRI fungierte. Die "Nordkaukasische Separatistenbewegung" (NKSB) besteht daher heute aus zwei Teilen. Zum einen aus der gemäßigten CRI unter Führung des früheren Premierministers der Exilregierung der CRI, Ahmed ZAKAJEW und zum anderen aus dem islamistischterroristisch geprägten "Kaukasischen Emirat" (KE) des selbsternannten Emirs und "Herrschers der Kaukasischen Völker", Dokku UMAROV. Ziel des KE ist die Errichtung eines von Russland unabhängigen islamischen Gottesstaates mit gewaltsamen Mitteln auf dem Gebiet des Nordkaukasus. Die nationalistisch geprägte CRI 32 Das "Kaukasische Emirat" umfasst die russischen Teilrepubliken Tschetschenien, Dagestan, Inguschetien, Nordossetien, Kabardino-Balkarien, Karatschai-Tscherkessien, Adygeja und Nogaier-Steppe. 74 A AUUS SLLÄ ÄNND DEERRE EXXTTR REEM MIIS SMMU USS hingegen strebt die Unabhängigkeit Tschetscheniens mit politischen Mitteln an. Im Jahr 2011 setzten sich die zum Teil schweren bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen islamistischen Terroristen und Truppen der Russischen Föderation im Nordkaukasus weiter fort. Der Schwerpunkt der Kämpfe und Gewalttaten lag in Dagestan, wohingegen die Lage in Tschetschenien vergleichsweise ruhig war. Wie in den Jahren zuvor verübten die Anhänger des "Kaukasischen Emirats" auch im Jahr 2011 schwere Terroranschläge auf dem Gebiet des russischen Kernlands. Bei einem Selbstmordattentat am 24. Januar im internationalen Ankunftsbereich des Moskauer Flughafens Domodedowo wurden 37 Menschen getötet und mehr als 170 Personen zum Teil schwer verletzt. Unter den Getöteten befand sich auch ein 34-jähriger deutscher Staatsangehöriger. Dokku UMAROV übernahm in einer am 7. Februar veröffentlichten Videobotschaft die Verantwortung für den Terroranschlag. Die seit August 2010 bestehenden Querelen innerhalb der Führung des "Kaukasischen Emirats" wurden im Sommer 2011 für beendet erklärt, nachdem zwei der abtrünnigen tschetschenischen Kommandeure ihren Treueeid auf UMAROV erneuerten. Im Berichtsjahr blieb die Bedrohung durch Anschläge kaukasischer Islamisten in Europa auf einem relativ niedrigen Niveau. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass fanatisierte Einzeltäter Anschläge begehen. So verletzte sich im September 2010 ein belgischer Staatsangehöriger tschetschenischer Herkunft in Kopenhagen (Dänemark) versehentlich bei dem Versuch, eine Bombe zu präparieren. Wegen eines versuchten Terroranschlages wurde er am 30. Mai von einem dänischen Gericht zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Sprengsatz für einen Anschlag auf die Redaktion der dänischen Tageszeitung "Jyllands-Posten" wegen der dort 2005 veröffentlichten so genannten "Mohammed-Karikaturen" bestimmt war. 75 A AUUSSLLÄ ÄNND DEER REEX XTTR REEM MIIS SMMU USS Die Zahl der Mitglieder und Anhänger der NKSB in Deutschland wird weiterhin auf etwa 500 Personen geschätzt, wovon etwa 200 Personen dem Umfeld des "Kaukasischen Emirats" zugerechnet werden können. Deutschland dient den Unterstützern des kaukasischen Widerstands hauptsächlich als logistische Basis und zur Sammlung von Spendengeldern für militärische Operationen der Aufständischen im Nordkaukasus. Trotz der generell gewaltbefürwortenden Strategie des "Kaukasischen Emirates" konnten in Deutschland bislang keine Gewaltaktionen gegen Einrichtungen oder Staatsangehörige Russlands verzeichnet werden. Im Berichtszeitraum wurden in Sachsen-Anhalt mehrere Einzelpersonen festgestellt, die als Anhänger der NKSB bezeichnet werden können und entsprechende Beziehungen bundesweit sowie international unterhielten. Gefestigte Strukturen der NKSB waren in Sachsen-Anhalt wie in den Vorjahren nicht feststellbar. 76 AAU USSLLÄ ÄNND DEER REEX XTTRRE EMMIIS SMMU USS SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN (OHNE ISLAMISMUS) In Sachsen-Anhalt ist in Bezug auf nichtislamistische Organisationen im Bereich des Ausländerextremismus, von denen sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen ausgehen, lediglich die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) mit eigenen Organisationsstrukturen aktiv. Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) wurde am 27. November 1978 in der Türkei unter anderem von Abdullah ÖCALAN mit dem Ziel gegründet, in den kurdischen Siedlungsgebieten der Türkei und in angrenzenden Ländern einen kurdischen Nationalstaat zu errichten. Zur Durchsetzung dieses Vorhabens führte die Organisation ab 1984 einen bewaffneten Guerillakampf im Südosten der Türkei. Aktivitäten der PKK wurden auch nach Westund Nordeuropa verlegt. Gewalttätige Aktionen von Anhängern der PKK gegen türkische Einrichtungen in Deutschland führten bereits am 22. November 1993 zu einem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot der Partei sowie einiger ihrer Teilorganisationen durch das Bundesministerium des Innern. Am 2. Mai 2002 wurde die PKK von der Europäischen Union als terroristische Organisation gelistet. Um sich von dem Makel einer Terrororganisation zu befreien und eine politische, von Friedensund Demokratiegedanken getragene Neuausrichtung zu dokumentieren, wurden im Jahr 2002 der "Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans" (KADEK) und im Jahr 2003 der "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL) gegründet. Im Frühjahr 2005 verkündete ein im Nordirak abgehaltener Kongress die Gründung einer neuen PKK als Bewegung, welche die ideologische Vorreiterrolle für den KONGRA GEL übernehmen sollte. Der auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali inhaftierte Abdullah ÖCALAN wurde jeweils zum Generalsekretär gewählt. Nach einer aktuellen Entscheidung 77 A AUUS SLLÄ ÄNND DEER REEX XTTR REEM MIIS SMMU USS des Bundesgerichtshofes wird die PKK in Deutschland als terroristische Vereinigung im Ausland eingestuft. 33 Durch Mitglieder der Gruppierung "Freiheitsfalken Kurdistans" (TAK) wurden ab 2004 in der Westtürkei Anschläge gegen zivile Ziele und gegen Angehörige staatlicher türkischer Einrichtungen verübt. Die TAK sind nach eigenen Angaben aus den "Volksverteidigungskräften" (HPG) hervorgegangen. In ihrer "Gründungserklärung an die Öffentlichkeit" teilte die Gruppe im März 2006 auf ihrer Internetseite mit, dass Mitglieder der TAK eine Zeit lang innerhalb der Organisation gekämpft hätten. Da ihnen der KONGRA GEL und die HPG zu schwach erschienen, habe man sich von diesen getrennt. Von der Europäischen Union wurden die TAK am 21. Dezember 2006 ebenfalls als Terrororganisation gelistet. Im Berichtsjahr bekannten sich die TAK zu einem am 20. September in der türkischen Hauptstadt Ankara verübten Autobombenanschlag, bei dem drei Menschen getötet und 34 Personen verletzt wurden. Für den Unterhalt des Organisationsapparates der PKK und die Versorgung der Guerillakämpfer ist die Partei auf finanzielle Zuwendungen angewiesen. Westeuropa dient dabei als Raum finanzieller Beschaffung in Form von Spenden, Beiträgen und den Verkaufserlösen von Publikationen sowie auch der personellen Rekrutierung. Im Bundesgebiet werden bei der jährlichen Spendenkampagne des KONGRA GEL mehrere Millionen Euro gesammelt. In Deutschland gehören etwa 13.000 Personen zum Anhängerpotenzial der PKK. Die Aktivitäten für die Organisation vollziehen sich in den örtlichen kurdischen Vereinen, welche unter dem Dach der "Föderation Kurdischer Vereine in Deutschland e. V." (YEK-KOM) zusammengefasst sind. Die YEK-KOM mit Sitz in Düsseldorf wurde am 27. März 1994 gegründet. Laut Vereinsunterlagen pflegt YEKKOM die kurdische Kultur, Sprache und Tradition in Deutschland. Die Organisation tritt als Anmelder und Organisator von Veranstaltungen in Erscheinung. Nach eigenen Angaben zählte im Berichtsjahr der Verein "Mezopotamien Kultur Haus e. V." in Halle (Saale) als Mitgliedsverein der YEK-KOM. 33 Az.: 3 StR 179/10. 78 A AUUS SLLÄÄN NDDE ERRE EXXTTR REEMMIIS SMMU US S Bei den von der YEK-KOM organisierten jährlichen traditionellen Großveranstaltungen gelingt es, mehrere tausend Angehörige zu mobilisieren. Die Thematisierung der Haftbedingungen Abdullah ÖCALANs, der militärische Konflikt im Grenzgebiet der Türkei zum Nordirak sowie staatliche Maßnahmen gegen Einrichtungen der Organisation in der Türkei und in Westeuropa standen bei den nachfolgend aufgeführten Veranstaltungen im Mittelpunkt: - Am 19. März wurde in Düsseldorf das kurdische Neujahrsfest Newroz unter dem Motto "Newroz, Fest des Friedens, der Freiheit und der Völkerverständigung" mit etwa 10.000 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet durchgeführt. In einer Videobotschaft forderte der Funktionär der PKK Murat KARAYILAN die deutsche Regierung zum Verzicht auf Repressionen gegen die Organisation auf. - Das "19. Internationale Kurdische Kulturfestival" unter dem Motto "Freiheit für Abdullah ÖCALAN - Frieden in Kurdistan" fand am 3. September im RheinEnergieStadion in Köln mit etwa 40.000 Teilnehmern aus ganz Europa statt. Die PKKJugendorganisation KOMALEN CIWAN rief in einer im Rahmen des Festivals verlesenen Grußbotschaft dazu auf, sich dem im türkisch-irakischen Grenzgebiet geführten Guerillakrieg gegen das türkische Militär anzuschließen. Der am 19. Juni 2008 in Deutschland verbotene türkischsprachige Satellitensender ROJ TV 34 berichtete jeweils live von den Großveranstaltungen. Im Frühjahr eröffnete die YEK-KOM die Kampagne "Die kurdische Identität soll in Deutschland offiziell anerkannt werden". Zu den Forderungen zählten die Anerkennung der Kurden als eigenständige Ethnie und die Aufhebung des PKK-Verbots. Mit Kundgebungen und Demonstrationen in deutschen Städten versuchten Anhänger der PKK, zum Thema der Kampagne öffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen. 34 Roj heißt auf kurdisch Tag. Der mit dänischer Lizenz sendende und in Belgien produzierende Satellitensender ROJ TV kann in Europa und in den kurdischen Siedlungsgebieten im Nahen Osten empfangen werden. ROJ TV hatte gegen das oben genannte Verbot Klage erhoben, eine endgültige Entscheidung in diesem Fall steht noch aus. 79 A AU US SLLÄÄN ND DEERRE EXXTTR REEM MIISSMMU US S Am 22. April fand in der Landeshauptstadt Magdeburg eine Demonstration unter dem Motto "Gleichberechtigung für die Kurden in der Türkei" mit etwa 150 Personen statt. Hier wurden anlassbezogene Transparente und Plakate mitgeführt. Am 28. Mai beteiligten sich etwa 2.000 Personen aus dem Bundesgebiet an einer Großkundgebung in Köln unter dem Motto "Kurden fordern ihre natürlichen Rechte, stoppt die Kriminalisierung der Kurden in der BRD und in der Türkei". Die Identitätskampagne der YEK-KOM wurde am 15. September mit einer Kundgebung in Berlin beendet. Im Juli und August wurden Protestkundgebungen unter dem Motto "Stoppt die Angriffe des iranischen Regimes auf Südkurdistan" organisiert, die sich gegen verstärkte bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen dem iranischen Militär und bewaffneten Einheiten der "Partei für ein freies Leben in Kurdistan" (PJAK) 35 richteten. In Reaktion auf verstärkte Interventionen der türkischen Armee gegen die HPG in der türkisch-irakischen Grenzregion rief der politische Arm der PKK in Europa, die "Koordination der kurdischen demokratischen Gesellschaft in Europa" (CDK) zu demonstrativen Aktionen unter dem Motto "Stoppt die militärischen Angriffe der türkischen Regierung! Verbesserung der Haftbedingungen von Abdullah ÖCALAN! Für eine demokratische und friedliche Lösung der kurdischen Frage!" auf. Entsprechende Aktionen wurden im Bundesgebiet organisiert. Der Verein "Mezopotamien Kultur Haus e. V." Halle initiierte am 20. August einen Aufzug durch die Stadtmitte von Halle (Saale) mit anschließender Abschlusskundgebung auf dem Marktplatz unter dem Motto "Gegen die Bombardierung des Nordiraks durch den Iran und die Türkei" mit etwa 120 Teilnehmern. Am 21. August nahmen etwa 170 Personen in Magdeburg an einer Demonstration unter dem Motto "Freiheit für Kurdistan" teil. 35 Die PJAK vertritt die iranisch-stämmigen Kurden innerhalb der PKK. 80 AAU USSLLÄ ÄNND DEER REEX XTTR REEM MIIS SMMU USS Die türkischsprachige Tageszeitung "Yeni Özgür Politika" 36 und der Fernsehsender ROJ TV wurden von der PKK zur Verbreitung politischer Positionen, zur Veröffentlichung von Erklärungen der Partei sowie zur Mobilisierung der Kurden zur Teilnahme an Veranstaltungen und Demonstrationen genutzt. Beide Medien informierten im September, dass seit dem 27. Juli kein Kontakt zwischen Abdullah ÖCALAN und seinen Anwälten stattfand und riefen zu Protesten auf. Als Reaktion auf die von Seiten der PKK behauptete Isolationshaft Abdullah ÖCALANs fanden Protestveranstaltungen in der Türkei und Europa statt. In Deutschland nutzten Anhänger der PKK zum Protest auch Besetzungsaktionen. Etwa 34 Personen betraten am 28. September unbefugt die Sendezentrale des Fernsehsenders RTL in Köln und forderten die Ausstrahlung von Informationen zu Abdullah ÖCALAN. Am 6. Oktober betrat eine Gruppe von 15 Kurden das Foyer im Erdgeschoss des MesseTurms in Frankfurt/Main. Die Personen, die mit T- Shirts mit dem Abbild von Abdullah ÖCALAN und der Aufschrift "Freiheit für ÖCALAN" bekleidet waren, übergaben der Nachrichtenagentur Reuters eine Petition. Am 26. Oktober kam es zeitgleich zu vier Besetzungen von CDUGeschäftsstellen durch PKK-Anhänger in Stuttgart, Hamburg, Köln und Berlin. Ziel der zwischen 14 und 35 Personen starken Gruppen war jeweils die Übergabe einer Resolution, in der die so genannte Isolationshaft Abdullah ÖCALANs thematisiert wurde. Der Vorsitzende der YEK-KOM Yükcel KOC hatte im September 2011 eine Großdemonstration unter dem Motto "Demokratie stärken, PKK-Verbot aufheben, Freiheit für Abdullah ÖCALAN und Frieden in Kurdistan" mit etwa 10.000 Teilnehmern für den 26. November in Berlin angemeldet. Die Versammlung und Ersatzveranstaltungen wurden verboten. Anhänger der PKK beteiligten sich daraufhin an einer aus dem Bereich der "Antifaschistischen Revolutionären Aktion Berlin" (ARAB) am 25. November angemeldeten Veranstaltung, an der etwa 2.000 Personen teilnahmen. Eine im Laufe des Aufzuges zunehmende gewaltbereite Stimmung der Teilnehmer endete in einem Angriff mit Pyrotechnik und Steinen auf Polizeibeamte. Im Nachgang der Veranstaltung kam es zu einer 36 Dt.: "Neue Freie Politik". 81 AAU USSLLÄ ÄNND DEER REEX XTTR REEM MIIS SMMU USS gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen kurdischen und türkischen Personen, in deren Verlauf eine Person verletzt wurde. Am 29. Dezember wurden bei einem türkischen Luftangriff im Südosten der Türkei im Grenzgebiet zum Irak 35 Personen getötet. Über die prokurdische Nachrichtenagentur "Firat News Agency" (FNA/Firat) 37 wurden Protestkundgebungen von Kurden in deutschen Städten angekündigt. In Magdeburg demonstrierten am 30. Dezember etwa 170 Personen unter dem Motto "Türkische Armee bombardiert die kurdische Bevölkerung". Die Teilnehmer der Demonstration führten Transparente und Fahnen mit dem Bild Abdullah ÖCALANs mit. Während des Aufzuges wurden Flugblätter der YEK-KOM mit der Überschrift "Massaker" verteilt. In der Erklärung wurde das Bombardement der türkischen Armee verurteilt. Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) Die marxistisch-leninistische "Revolutionäre VolksbefreiungsparteiFront" (DHKP-C) wurde am 30. März 1994 in Damaskus (Syrien) mit der Zielstellung gegründet, die bestehende Staatsordnung in der Türkei durch einen bewaffneten Kampf zu zerschlagen. Die Partei strebt die Schaffung einer türkischen sozialistischen Gesellschaft unter ihrer Führung an. Durch eine Verbotsverfügung des Bundesministers des Innern ist die Organisation in Deutschland seit dem 13. August 1998 verboten. Von der Europäischen Union wurde die DHKP-C am 2. Mai 2002 als terroristische Organisation gelistet. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs stufte mit Beschluss vom 28. September 2010 die DHKP-C als ausländische terroristische Vereinigung ein. Die Partei führte vom 9. bis zum 18. März im Bundesgebiet erneut einen Solidaritätsmarsch für die Freilassung der so genannten politischen Gefangenen unter der Bezeichnung "Langer Marsch" durch, der wie im Vorjahr durch die Umfeldorganisationen der DHKP-C, der "Anatolischen Föderation" organisiert wurde. Auf zentralen Plätzen in neun deutschen Städten - unter anderem am 17. März in 37 Firat (türkisch) = Euphrat. 82 AAU US SLLÄ ÄNND DEER REEX XTTR REEM MIIS SMMU USS Magdeburg - warben jeweils zehn bis fünfzehn Aktivisten mit Informationsständen und der Verteilung von Flugblättern für die Zeichnung von Unterschriftslisten. Unter dem Motto "Hunderttausend Stimmen gegen die Isolation" der Gefangenen nach SS 129 StGB kritisierte die "Anatolische Föderation" Strafverfahren gegen Anhänger der Organisation. Strafund Gewalttaten Die Anzahl der Strafund Gewalttaten im Bereich Ausländerextremismus ist in Sachsen-Anhalt weiterhin auf sehr niedrigem Niveau. 83 SPIONAGEABWEHR V. SPIONAGEABWEHR Allgemeines Das Streben einiger Staaten nach global wachsendem politischem, militärischem aber auch wirtschaftlichem Einfluss wird oftmals auch mit Hilfe der Nachrichtendienste befördert. Das hohe wissenschaftliche und technische Know-how unseres Landes weckt unverändert weltweit Begehrlichkeiten. FREMDE NACHRICHTENDIENSTE Durch Wirtschaftsspionage, das heißt staatlich gelenkte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen, versuchen andere Staaten den anvisierten technischen Fortschritt und wirtschaftlichen Aufschwung zu beschleunigen. Chinesische Nachrichtendienste Vor allem einige asiatische Staaten unternehmen große Anstrengungen, um ihren Technologierückstand zu westlichen Industriestaaten zügig aufzuholen. China hat eine umfassende und gut durchdachte Strategie zur schnelleren und kostengünstigeren Optimierung seiner Volkswirtschaft konzipiert, da die Entwicklung von wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Potentialen aus eigener Kraft viel Geld kostet, gut ausgebildete Fachleute erfordert und zudem relativ lange dauert. Die Strategie wird unter Einbindung der Nachrichtendienste konsequent umgesetzt. Entsandt werden abgetarnte Nachrichtendienstler in der Regel vom größten chinesischen Nachrichtendienst, dem Ministerium für Staatssicherheit (MSS). Für das MSS arbeiten etwa 800.000 Mitarbeiter weltweit. 84 SPIONAGEABWEHR Im Fokus der in der Bundesrepublik agierenden Agenten stehen schwerpunktmäßig neben Ethnochinesen, chinesische Staatsbürger, die in Deutschland an Universitäten und Forschungseinrichtungen beschäftigt sind. Auch ranghohe deutsche Beamte aus Ministerien, Bundeswehr, Polizei, Verwaltung sowie führende Personen aus Wirtschaft und Wissenschaft sind betroffen. Ziel der Kontaktaufnahme und -pflege ist der Aufbau eines Netzwerkes zur Informationsgewinnung. Zum Ausbau und zur Absicherung der ökonomischen Machtposition ist die chinesische Staatsführung in hohem Maße bestrebt, sämtlichen regimekritischen Bewegungen, auch im Ausland, mit aller Härte und Konsequenz zu begegnen. Die chinesischen Unterdrückungsmaßnahmen richten sich gegen ein breites Spektrum unterschiedlicher Vereinigungen. So kümmern sich die als Botschaftsmitarbeiter, Journalisten oder Mitarbeiter von Reisebüros und Airlines abgetarnten Nachrichtendienstler neben der klassischen Spionage vor allem um die aus Sicht der "Kommunistischen Partei Chinas" (KPCh) unter der diffamierenden Bezeichnung "Fünf Gifte" benannten Bereiche. Hierzu zählen sie neben Anhängern der Demokratiebewegung und Befürwortern einer Eigenständigkeit Taiwans auch die nach Erlangung tatsächlicher Autonomie strebenden und deshalb von China des Separatismus verdächtigten Angehörigen der tibetischen und uigurischen Minderheit sowie Mitglieder der Meditationsbewegung Falun Gong, die in China 1999 verboten wurde. Die zu diesen "Fünf Giften" zählenden Vereinigungen und Einzelpersonen werden in China rücksichtslos unterdrückt und im Ausland sowohl mit diplomatischen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln erfasst und verfolgt. Im Berichtszeitraum wurden in zwei Spionagefälle die Angeklagten verurteilt. So klagte die Bundesanwaltschaft am 17. Januar einen deutschen Staatsbürger chinesischer Herkunft vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle (Niedersachsen) wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit an. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen für den chinesischen Nachrichtendienst die deutsche Sektion der Falun Gong85 SPIONAGEABWEHR Bewegung, die er zunächst mit gegründet hatte, später ausspioniert zu haben. Ihm wurde unter anderem vorgeworfen interne E-Mails und persönliche Daten von Mitgliedern nach China weitergeleitet zu haben. Auch soll er dem chinesischen Nachrichtendienst Zugang zu Online-Konferenzen ermöglicht haben, in denen auch Strategien der Bewegung erörtert wurden. Am 8. Juni verurteilte ihn das OLG wegen geheimdienstlicher A- gententätigkeit zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren sowie zur Zahlung von 15.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation 38 . Der Verurteilte wurde für schuldig befunden, in der Zeit von März 2006 bis April 2010 im Auftrag des chinesischen Nachrichtendienstes "Büro 610" 39 insbesondere die deutsche Sektion der Meditationsbewegung Falun Gong ausgespäht zu haben. Ein weiterer deutscher Staatsbürger chinesischer Abstammung wurde am 8. November durch den 6. Strafsenat des OLG München wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. 40 Der Verurteilte war Vorsitzender eines Vereins für Kulturund Kunstaustausch. Seinem Führungsoffizier hatte er insbesondere 2008 einen ebenfalls in München lebenden Deutschen uigurischer Volkszugehörigkeit als mögliche Quelle empfohlen. Die Verurteilung steht im Zusammenhang mit drei weiteren Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2009 wegen der Beschaffung von Informationen aus der uigurischen Gemeinde für das MSS. Grundlage der Verfahren waren Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz. Der dem MSS angehörige Führungsoffizier hat Deutschland bereits im Dezember 2009 verlassen. 38 Az.: 3 StE 2/11. 39 Das "Büro 610" entstand am 10. Juni 1999 mit der speziellen Aufgabe der Bekämpfung der "Falun Gong"-Bewegung und untersteht der "Kommission für Staat und Recht" des Zentralkomitees der KPCh. Es kooperiert mit den verschiedenen Sicherheitsbehörden und erhält die von den Nachrichtendiensten beschafften Erkenntnisse. Es ist davon auszugehen, dass die in der Bundesrepublik tätigen Bediensteten des zivilen und des militärischen chinesischen Nachrichtendienstes dem "Büro 610" zuarbeiten. 40 Az.: 6 St 002/11 (7). 86 SPIONAGEABWEHR Russische Nachrichtendienste (RND) Die russischen Nachrichtendienste, als Nachfolger des ehemaligen sowjetischen KGB 41 , sind nach wie vor auch in Deutschland aktiv. Vorrangig der zivile Auslandsnachrichtendienst SWR 42 mit seinen etwa 13.000 Mitarbeitern, aber auch der Inlandsnachrichtendienst FSB 43 mit einer Personenstärke von mindestens 350.000 Beschäftigten führen Agenten in den jeweiligen Zielländern. Russische Nachrichtendienste nutzen Legalresidenturen, wie die eigenen diplomatischen Vertretungen sowie staatliche und halbstaatliche Einrichtungen der Russischen Föderation als Operationsbasis für ihre Beschaffungsaktivitäten im Ausland. Aufklärungsschwerpunkte sind unverändert Politik, Wirtschaft, Militär sowie Wissenschaft und Technik. Zum Zielbereich Wissenschaft und Technik machten im Berichtsjahr zwei Fälle von sich reden. So verurteilte das OLG München am 1. März einen österreichischen Staatsangehörigen und Berufssoldaten beim österreichischen Bundesheer rechtskräftig wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und setzte die Vollstreckung dieser Strafe für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung aus. 44 Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er von 1997 bis 2002 für den SWR gearbeitet hat. Nach Feststellungen des OLG kam der Verurteilte Mitte der 1990er Jahre mit einem unter Abdeckung der Russischen Handelsvertretung in Wien tätigen Angehörigen des SWR in Kontakt. In dessen Auftrag beschaffte er Gegenstände und Erkenntnisse aus dem Bereich ziviler und militärischer Hubschraubertechnik. Anlässlich einer Betriebsbesichtigung hatte der Verurteilte einen deutschen Entwicklungsingenieur kennen gelernt, der bei einem renommierten Hubschrauberhersteller beschäftigt war. Von diesem Ingenieur beschafftes Material zu verschiedenen in Deutschland eingesetzten zivilen Hubschraubern wurde in der Folgezeit über den nunmehr verurteilten Mittelsmann an den russischen Agenten weitergeleitet. Später kam es auch zu gemeinsamen Treffen aller drei Beteiligten und Übergaben von Un41 Komitet Gossudarstwennoj Besopasnosti; dt.: "Komitee für Staatssicherheit". 42 Sluschba Wneschnei Raswedki; dt.: "Auslandsnachrichtendienst". 43 Federalnaja Sluschba Besopasnosti; dt.: "Bundesagentur für Sicherheit". 44 Az.: 6 St 6/10. 87 SPIONAGEABWEHR terlagen in Moskau. Als der SWR-Angehörige Interesse an militärischen Hubschraubern bekundete, brach der deutsche Entwicklungsingenieur den Kontakt ab. Der hier geschilderte Fall belegt exemplarisch die Strategie russischer Nachrichtendienste, westliches Know-how auf nachrichtendienstlichem Wege zu beschaffen. Am 18. Oktober nahmen Beamte des Bundeskriminalamtes in Hessen und Baden-Württemberg ein Ehepaar wegen des dringenden Tatverdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit in Tateinheit mit mittelbarer Falschbeurkundung fest. Beide Personen wurden am 19. Oktober dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl und ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an. Der Festnahme waren umfangreiche Ermittlungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz vorausgegangen. Die festgenommenen Eheleute, die sich als österreichische Staatsangehörige mit Geburtsorten in Südamerika (Argentinien und Peru) ausgeben, werden beschuldigt, seit über 20 Jahren in Deutschland, anfangs noch für den KGB der ehemaligen Sowjetunion und dann für den SWR nachrichtendienstlich tätig gewesen zu sein. Der E- hemann war zuletzt bei einem Autozulieferer tätig und steht im Verdacht, dort Betriebsgeheimnisse ausspioniert zu haben. Bei den festgenommenen Eheleuten handelt es sich um die erste Festnahme russischer Illegaler in Deutschland seit der Wiedervereinigung. Als Illegale bezeichnet man Agenten, die unter einer falschen Identität tätig sind. Illegale waren während des "Kalten Kriegs" ein typisches Mittel russischer Nachrichtendienste. So konnten in den vergangenen fünf Jahren eine Reihe von Illegalen-Operationen sowohl des SWR als auch des militärischen Auslandsdienstes GRU 45 enttarnt werden. Spektakulär war die Enttarnung eines Illegalennetzwerks in den USA im Sommer 2010. Dabei kam es zur Festnahme von neun SWR-Angehörigen russischer Nationalität. Die meisten von ihnen hatten vorgegeben, Bürger der USA oder anderer Staaten zu sein und waren im Besitz entsprechender Dokumente. 45 Glawnoje Raswediwatelnoje Uprawlenije; dt.: "Hauptverwaltung für Aufklärung". 88 SPIONAGEABWEHR Es muss davon ausgegangen werden, dass bislang nicht alle in Deutschlang tätigen Illegalen des RND identifiziert wurden und entsprechende Operationen fortgesetzt werden. Proliferation Unter Proliferation versteht man die Weitergabe von atomaren, biologischen und chemischen Waffen (ABC-Waffen) und deren Trägersystemen sowie von Mitteln und Know-how zu deren Herstellung an Länder, von denen zu befürchten ist, dass diese Waffen von dort aus in einem bewaffneten Konflikt eingesetzt werden oder ihr Einsatz zur Durchführung politischer Ziele angedroht wird. Die so genannten Risikostaaten Iran, Nordkorea, Pakistan und Syrien bemühen sich darum, in den Besitz von atomaren, biologischen und chemischen Massenvernichtungswaffen sowie deren Trägersystemen zu gelangen oder die bereits bestehenden Arsenale und Produktionsanlagen zu modernisieren, zu komplettieren oder zu erweitern. Da sich die genannten Staaten an die internationalen Verträge, die sie zum Teil selbst ratifiziert haben, nicht halten, zum Beispiel indem sie im Nuklearbereich die verabredeten Kontrollen durch die "Internationale Atomenergie Organisation" (IAEO) nicht zulassen, verhängten der "Sicherheitsrat der Vereinten Nationen" und die EU Embargos. Um trotzdem an die benötigten Materialien und technische Ausrüstungen zu gelangen, die sie selbst noch nicht herstellen können, setzen die genannten Staaten ihre Nachrichtendienste ein. Die benötigte Technik wird konspirativ unter Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel beschafft und auf Umwegen durch Drittstaaten in die Risikoländer geliefert. Eigens gegründete Tarnfirmen, an deren Spitze Strohmänner auch deutscher Nationalität stehen können, beschaffen die Güter und verschleiern den tatsächlichen Endkunden oder deklarieren die Güter falsch und versuchen somit die beteiligten Zollbehörden zu täuschen. Weiterhin besteht die Gefahr, dass das dazugehörige Know-how und die neuesten Forschungsergebnisse auf diesen Gebieten im Rahmen des allgemeinen wissenschaftlichen Austausches abflie89 SPIONAGEABWEHR ßen. Ein besonderes Augenmerk sollte hier auf Gastwissenschaftler aus den genannten Staaten gelegt werden, die ohne Angabe von Gründen von ihrem Studienort verschwinden und an anderen Universitäten oder Hochschulen "wie aus dem Nichts" auftauchen, um dort für sie relevantes Wissen zu erlangen. Bei dieser Fallgruppe soll jedoch kein Generalverdacht gegen bestimmte Nationalitäten erhoben sondern stets eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden. Der Iran bestreitet öffentlich Nuklearwaffen herzustellen und behauptet, Uran lediglich für zivile Zwecke anzureichern. Durch seine Androhung, den Staat Israel von der Landkarte zu löschen und durch die schon seit Jahren andauernde Unterstützung des Iran für terroristische Organisationen auch durch Waffenlieferungen, bedroht der Iran die Stabilität im gesamten Nahen Osten. Sofern der Iran Inspektoren der IAEO ins Land lässt, zeigt sich regelmäßig, dass diesen der Zutritt zu bestimmten Nuklearanlagen vertragswidrig verwehrt wird. Diese Verschleierung irritiert die Staatengemeinschaft und gibt Spekulationen freien Raum. Die IAEO äußerte nach einer solchen Inspektionsreise in ihrem Bericht vom 8. November ernsthafte Sorgen hinsichtlich einer möglichen militärischen Dimension des iranischen Nuklearprogramms und stellt erstmals detailliert Indizien dar. So soll das Land beispielsweise über Tarnfirmen versucht haben, Güter für einen Nuklearsprengkörper für die iranische Atomenergiebehörde zu beschaffen. Der Iran bemüht sich um die Entwicklung von Trägersystemen, die in der Lage sind, Ziele auf dem europäischen Kontinent zu treffen. Daneben besitzt der Iran Chemiewaffen und betreibt ein BioWaffen-Programm. Das international beinahe vollständig isolierte Nordkorea führte bereits 2006 und 2009 erste Nuklearwaffentests durch. Die IAEO bezeichnet das Land als Atomwaffenstaat. Zusätzlich betreibt Nordkorea horizontale Proliferation, indem es Waffenträgersysteme unterschiedlicher Reichweiten und Nukleartechnologie exportiert. Syrien besitzt weiterhin Chemiewaffen und betreibt ein Raketenprogramm. 90 SPIONAGEABWEHR Pakistan verfügt über Nuklearwaffen und erfolgreich getestete Trägersysteme. Aufgabe der Spionageabwehr des Verfassungsschutzes ist es, von fremden Geheimdiensten gesteuerte oder durch fremde Staaten mit verdeckten Mitteln und Methoden betriebene Proliferationsvorgänge im Zusammenwirken mit anderen Behörden aufzudecken und, wenn möglich, zu unterbinden. Die Broschüre "Proliferation Wir haben Verantwortung", die von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder herausgegeben wird, kann im Internet unter www.mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz abgerufen oder als Druckschrift per E-Mail bei abwehr@mi.sachsen-anhalt.de angefordert werden. Elektronische Angriffe Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) registrieren täglich durchschnittlich fünf bis sechs ernstzunehmende elektronische Angriffe auf das IT-Netz der Bundesregierung. Bei diesen Angriffen handelt es sich um zielgerichtete Attacken auf Regierungsstellen mit Hilfe von E-Mails, die an eine real existierende Adresse geschickt werden und im Anhang eine Schadsoftware enthalten. Diese schlägt trotz aufwändiger IT-Sicherheitsvorkehrungen auf den einzelnen Arbeitsplatz durch, wird aber durch ein Detektionssystem erkannt und kann dann entfernt werden. Der Betreff ist meist auf eine Weise gestaltet, die den Adressaten dazu verleiten soll, den Anhang zu öffnen. Die Absenderadresse ähnelt bis auf wenige Zeichen meist einer bekannten Adresse, ist also gefälscht! 91 SPIONAGEABWEHR Bei einem Unternehmen könnte eine solche E-Mail die Herkunft von einem Geschäftspartner vortäuschen, im Wissenschaftsbetrieb könnte eine solche Angriffs-E-Mail die Bewerbung eines Doktoranden imitieren. Im PDF-Anhang befände sich gegebenenfalls neben einem fiktiven Lebenslauf auch die Schadsoftware. Das BSI und das BfV haben festgestellt, dass sich die Urheber dieser Angriffe zumeist im asiatischen Raum befinden. Das BSI hat im Berichtszeitraum klargestellt, dass der bislang empfohlene Schutz mit Firewall und Virenscanner bei professionellen IT-Netzwerken nicht mehr ausreicht. Es müssen weiter gehende Maßnahmen zum Schutz der IT-Infrastrukturen getroffen werden. Das "Stuxnet"-Virus 46 und ein ähnlich gelagerter Angriff gegen einen Trinkwasserversorger in den Vereinigten Staaten 2011 haben gezeigt, dass Computersabotage gegen industrielle ITAnwendungen, zum Beispiel gegen Prozesssteuerungssoftware möglich ist und Schaden anrichten kann. Der Estland-Vorfall 2007 47 und der IT-Angriff gegen georgische Server 2008 anlässlich des Konfliktes um die georgische Teilrepublik Süd-Ossetien zeigen, dass Cyberwar praktizierbar und geeignet ist, heutzutage die ITInfrastrukturen von Staaten zu bedrohen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung im Jahr 2011 den Cybersicherheitsrat ins Leben gerufen und das Cyberabwehrzentrum gegründet. Der Verfassungsschutz bietet an dieser Stelle an, den betroffenen Unternehmen und Instituten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Wirtschaftsschutz Die Innovationsfähigkeit deutscher Unternehmen in punkto Flexibilität und Qualität ihrer Produkte ruft Neider, nationale und internationale Konkurrenten auf den Plan. Sachsen-anhaltische Unternehmen haben ein großes Potenzial und agieren zunehmend erfolgreich auf nationalem, europäischem und internationalem Parkett. Diese positive Entwicklung muss sich weiter fortsetzen und sollte 46 "Computerwurm" der vermutlich entwickelt wurde um Steuerungssysteme von Industrieanlagen zu sabotieren. 47 Estland war im Jahr 2007 einer massiven Cyber-Attacke ausgesetzt. 92 SPIONAGEABWEHR zum Nutzen der Unternehmen und ihrer Arbeitsplätze durch ein Mehr an Sicherheit flankiert werden. Die Erfahrungen des sachsen-anhaltischen Wirtschaftsschutzes im abgelaufenen Jahr zeigen indessen, dass die Bedrohung mit der zunehmenden Größe des Unternehmens wächst, das Sicherheitsbewusstsein in der Chefetage zwar recht hoch ist, aber bei der Etablierung von einem Mehr an Sicherheit in der Firma erhebliche Hindernisse auszuräumen sind, Sicherheitsvorfälle nicht als solche erkannt werden oder definiert sind, Know-how-Verluste den Sicherheitsbehörden nicht bekannt gegeben oder zur Anzeige gebracht werden, aber viele Firmen in der einen oder anderen Weise Sicherheitsvorfälle oder Know-how-Verluste zu verkraften hatten. Der sachsen-anhaltischen Verfassungsschutzbehörde sind unter anderen folgende Sicherheitsvorfälle bekannt geworden: - Durch eine Behörden-Indiskretion erhält die Konkurrenz vertrauliche Firmendaten. - Dem Geschäftsführer eines innovativen Ingenieurbüros wird auf einer Vortragsreise nach Russland der USB-Stick mit Schadsoftware "verseucht". - Eine weitere Behörde kopiert ein Firmenprodukt und vermarktet es. - Ein gekündigter Mitarbeiter versucht, Daten aus dem Firmennetzwerk zu stehlen. - Ein iranischer Gastwissenschaftler bringt einen "verseuchten" USB-Stick in ein Forschungsnetzwerk ein. Den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist bekannt, dass Know-how-Verluste und Ausspähversuche nicht nur von Konkurrenten und Headhuntern 48 sondern auch von ausländischen Nachrichtendiensten ausgehen. Allgemein kann davon ausgegangen werden, dass diese für etwa fünf bis zehn Prozent aller Know-how-Verluste verantwortlich sind. Dabei erheben die Verfas48 Dt.: "Personalvermittler(n)". 93 SPIONAGEABWEHR sungsschutzbehörden keinen Generalverdacht gegen russische, chinesische oder iranische Praktikanten, Doktoranden oder Mitarbeiter. Vielmehr plädieren sie für eine die ganze Firma umfassende Sicherheitsphilosophie, die den Zutritt zum und die Bewegungsfreiheit im Unternehmen regelt, schützenswerte Firmeninterna klassifiziert und abgestuft schützt, den Umgang mit IT und Zugang zum IT-Netzwerk gestaltet und Vorsorge für Schadensfälle und Sicherheitsvorfälle trifft. Für bestimmte Unternehmen bestehen Sicherheitsrisiken auch durch die Aktivitäten von Extremisten. So zum Beispiel für Unternehmen, die im Bereich der Gentechnik tätig oder Auftragnehmer der Bundeswehr sind. Besonders exponiert sind Auslandsreisende einer Firma oder Hochschule. Sie können im Ausland den dort agierenden Nachrichtendiensten begegnen, denen auf ihrem Heimatterritorium alle Unterstützung zu Teil wird. Der Auslandsreisende spricht nicht immer die dortige Landessprache, kennt die bürokratischen Abläufe, die Strafgesetzgebung und die durchsetzbaren Menschenund Bürgerrechte nicht so genau. Er ist deswegen angreifbar und bedarf des Schutzes. Fremde Nachrichtendienste handeln häufig mit umfassenden Befugnissen jenseits unseres rechtsstaatlichen Verständnisses: - Internet, Telekommunikation und Postwege werden total ü- berwacht. - Hotelzimmer werden heimlich und zielgerichtet durchsucht. - Gespräche werden abgehört. - Mobile Datenträger und Endgeräte, wie Notebooks oder Smartphones, werden manipuliert. - Kompromittierende Situationen werden geschaffen. - Es kommt zu willkürlicher staatlicher Repression. Die Verfassungsschutzbehörde bietet den sachsen-anhaltischen Unternehmen und Verbänden, den Hochschulen und Forschungseinrichtungen privater oder öffentlicher Trägerschaft eine Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen an, die Informationen, vertrauens94 SPIONAGEABWEHR vollen Dialog und eine Sensibilisierung zu Fragen ungewollter Know-how-Verluste und der Abwehr jeglicher Spionageund Ausspähungsaktivitäten umfasst. Einzelsensibilisierungen in der Firma oder im Institut sowie Vorträge zu den genannten Themen führt die Verfassungsschutzbehörde kostenfrei durch. Sie gibt dabei Tipps - zum Verhalten in sozialen Netzwerken, - zu den Elektronischen Angriffen, - zur Sicherheit in der Zusammenarbeit mit externen Partnern, - zur internen Sicherheit, - zur Personalauswahl, - zu Auslandsreisen, - zum Besuchermanagement, - zur Wirtschaftsspionage durch (Einbruchs-) Diebstahl und - zur Wissenschaftsspionage. Sowohl die Broschüre "Wirtschaftsspionage" als auch Flyer zu den genannten Themen können unter der zuvor angegebenen Adresse 49 angefordert werden. Mitarbeit der Bevölkerung Eine wirkungsvolle Spionageabwehr ist nur mit Hilfe der Bevölkerung möglich. Die Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt geht daher Hinweisen auf die Tätigkeit fremder Nachrichtendienste nach und bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die von derartigen Sachverhalten Kenntnis haben oder von fremden Nachrichtendiensten zur Mitarbeit aufgefordert wurden, ihr Wissen im Interesse unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der eigenen Sicherheit weiterzugeben. Dies gilt auch für diejenigen, die bereits im fremden Interesse nachrichtendienstlich tätig geworden sind. Ihnen kann geholfen werden, sich aus einer ausweglos erscheinenden Situation zu befreien. Die Verfassungsschutzbehörden unterliegen nicht wie die Strafverfol49 www.mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz 95 SPIONAGEABWEHR gungsbehörden dem Legalitätsprinzip und sind daher nicht in jedem Fall verpflichtet, die Strafverfolgungsbehörden über Hinweise auf Spionagedelikte zu informieren. Voraussetzung hierfür ist jedoch, die freiwillige Aufgabe der nachrichtendienstlichen Tätigkeit und eine umfassende Offenbarung. Die Verfassungsschutzbehörde bietet hierzu jederzeit ihre Hilfe an und sichert Vertraulichkeit zu. Das Gleiche gilt für die Übermittlung etwaiger Verdachtsmomente, Sicherheitsvorfälle oder elektronischer Angriffe. Die Spionageabwehr der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt ist wie folgt zu erreichen: Telefon: 0391/567 3900 Fax: 0391/567 5943 E-Mail: abwehr@mi.sachsen-anhalt.de 96 GGE EHHE EIIM MSSCCH HUUTTZZ VI. GEHEIMSCHUTZ Allgemeines Alle Institutionen des Bundes und der Länder sowie die Bevölkerung selbst müssen sich darauf verlassen können, dass Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder gefährden kann, als im staatlichen Interesse geheim zu haltende Informationen (Verschlusssachen - VS) wirkungsvoll geschützt werden. Besondere vorbeugende Maßnahmen - wie der so genannte personelle und materielle Geheimschutz - sollen dies gewährleisten. Zudem ist die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied der NATO und anderer überoder zwischenstaatlicher Einrichtungen gehalten, bestimmte Sicherheitsnormen zu erfüllen. Die Verfassungsschutzbehörde wirkt gemäß SS 4 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) bei Geheimschutzverfahren im Behördenund Wirtschaftsbereich mit. Das Verfahren ist im sachsen-anhaltischen Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetz (SÜG-LSA) geregelt. Geheimschutz im Behördenbereich Personeller Geheimschutz Maßgeblich für den personellen Geheimschutz ist die Sicherheitsüberprüfung. Sie ist notwendige Voraussetzung für die Ermächtigung einer Person zum Zugang zu im staatlichen Interesse geheim zu haltenden Informationen (Verschlusssachen). Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist es Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde festzustellen, ob eine Person für eine sicherheitsempfindliche Position geeignet ist. Dabei gilt es, etwaige Sicherheitsrisiken herauszufinden oder auszuschließen. Ferner berät die Verfassungs97 G GE EH HEEIIM MSSCCH HUUTTZZ schutzbehörde in Fragen des Geheimschutzes die Geheimschutzbeauftragten der Ministerien sowie der jeweiligen Landesbehörden. Materieller Geheimschutz Der materielle Geheimschutz befasst sich mit technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen, die verhindern oder zumindest erschweren sollen, dass Unbefugte an geschützte Informationen gelangen. Die Verfassungsschutzbehörde hat hierbei die Aufgabe, öffentliche Stellen des Landes zu beraten, wie sie am besten technische Sicherungsmaßnahmen planen und durchführen können. Geheimschutz in der Wirtschaft Neben den erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiet des Geheimschutzes in Behörden muss der Staat auch sensible Bereiche der Wirtschaft schützen, die mit der Ausführung geheimhaltungsbedürftiger öffentlicher Aufträge betraut sind. Die Erfahrungen haben auch im Berichtsjahr gezeigt, dass sich die Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste nicht nur gegen staatliche Institutionen, sondern auch gegen Wirtschaftsunternehmen richten. Ein wirksames Geheimschutzsystem soll hier gewährleisten, dass die gegen die deutsche Wirtschaft gerichteten Ausspähungsversuche durch gezielte Maßnahmen im vorbeugenden Bereich abgewehrt werden können, um irreparable Schäden zu vermeiden. 98 ALLGEMEINES VII. VERFASSUNGSSCHUTZ IN SACHSEN-ANHALT Rechtliche Grundlagen Die geschichtlichen Erfahrungen der Weimarer Republik, die sich den Angriffen von rechts und links schutzlos ausgesetzt sah und schließlich vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten kapitulieren musste, veranlassten die Verfasser des Grundgesetzes, die Bundesrepublik Deutschland als streitbare Demokratie zu gestalten. Deshalb enthält das Grundgesetz (GG) Schutzvorkehrungen zur Verteidigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung: - die Verwirkung bestimmter Grundrechte, wenn diese zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht werden (Art. 18 GG), - das Recht, Parteien (Art. 21 Abs. 2 GG) und sonstige Vereinigungen (Art. 9 Abs. 2 GG) zu verbieten, wenn diese darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, - die Unabänderlichkeit wesentlicher Grundsätze der Verfassung wie zum Beispiel des Schutzes der Menschenwürde und fundamentaler Verfassungsgrundsätze (Art. 79 Abs. 3 GG). Die Einrichtung von Verfassungsschutzbehörden ist Ausdruck der Entscheidung des Grundgesetzgebers für eine wehrhafte Demokratie. Er hat dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (Art. 73 Nr. 10b und Nr. 10c GG) zugewiesen und ihn zur Einrichtung von Zentralstellen zur Sammlung von Unterlagen für Zwecke des Verfassungsschutzes (Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG) ermächtigt. Das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - ALLGEMEINES BVerfSchG) 50 regelt unter anderem den gemeinsamen Aufgabenrahmen der Verfassungsschutzbehörden und ihre Zusammenarbeit. Das BVerfSchG verpflichtet die Länder zur Einrichtung von Landesbehörden für den Verfassungsschutz. Die Länder haben ihre Verfassungsschutzbehörden entweder als Teil des Ministeriums des Innern oder als selbstständige Landesbehörde organisiert. In Sachsen-Anhalt wird die Aufgabe des Verfassungsschutzes seit April 1999 durch eine Abteilung des Ministeriums für Inneres und Sport wahrgenommen. Einrichtung, Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde werden durch das Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) geregelt 51 . Das Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes im Land Sachsen-Anhalt (AG G 10-LSA) 52 beinhaltet die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen für Maßnahmen, die in das Grundrecht nach Art. 10 GG eingreifen 53 . Das Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetz (SÜGLSA)54 ist die gesetzliche Regelung für Sicherheitsüberprüfungen, die aus Gründen des Geheimschutzes oder des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes erforderlich werden. Aufgaben des Verfassungsschutzes Aufgabe der sachsen-anhaltischen Verfassungsschutzbehörde ist die Sammlung und die Auswertung von Informationen über 50 BGBl. 1990, Teil I, S. 2954, 2970, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. 2011, Teil I, S. 2576). 51 GVBl. LSA 2006, S. 236, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juni 2012 (GVBl. LSA S. 187). 52 GVBl. LSA 2006, S. 12, 25, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Januar 2012 (GVBl. LSA S. 2); Bundesrecht: Artikel 10-Gesetz - G 10 (BGBl. 2001, Teil I, S. 1254, 2298), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. 2011, Teil I, S. 2576). 53 Siehe Seite 102. 54 GVBl. LSA 2006, S. 12, 14. 100 ALLGEMEINES 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. fortwirkende Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungsund Abwehrdienste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere des Ministeriums für Staatssicherheit oder des Amtes für Nationale Sicherheit, im Sinne der SSSS 94 bis 99, 129, 129a des Strafgesetzbuches, 3. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht im Geltungsbereich des Grundgesetzes, 4. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 5. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 GG), insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 GG) gerichtet sind. Im Rahmen des Geheimschutzes und des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes wirkt die Verfassungsschutzbehörde bei Sicherheitsüberprüfungen von Personen des öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichs mit. Sie berät zudem bei technischen Sicherheitsmaßnahmen. Zu den Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde zählt auch die Mitwirkung bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Aufenthalts-, dem Staatsangehörigkeits-, dem Luftsicherheits-, dem Sprengstoffund dem Atomgesetz sowie nach der Bewachungsverordnung. Um im Sinne eines ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes alle relevanten Erkenntnisse in Bezug auf den islamistischen Extremismus 101 ALLGEMEINES und Terrorismus zentral auswerten zu können, ist das "Gemeinsame Informationsund Auswertungszentrum islamistischer Terrorismus" (GIAZ) geschaffen worden. Im GIAZ arbeiten Mitarbeiter von Verfassungsschutz und Polizei unter Beachtung des Trennungsgebotes und der für die jeweilige Behörde geltenden Rechtsvorschriften zusammen. Keine polizeilichen Befugnisse Die Verfassungsschutzbehörde hat keine polizeilichen Befugnisse. Ihre Mitarbeiter sind also nicht berechtigt, zu verhören, zu verhaften, festzunehmen, anzuhalten, zu beschlagnahmen oder zu durchsuchen. Die Verfassungsschutzbehörde darf auch nicht im Wege der Amtshilfe die Polizei um die Durchführung von Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. Methoden und Mittel nachrichtendienstlicher Tätigkeit Wo die offene Informationserhebung nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht, darf die Verfassungsschutzbehörde unter den Voraussetzungen der SSSS 7 und 8 VerfSchG-LSA nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel kann dann erforderlich werden, wenn eine Organisation oder Gruppierung sich nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit zusammenfindet oder sich generell konspirativ verhält, um ihre wahren Absichten zu verschleiern. Weil der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel einen Eingriff in die Freiheitsrechte des Einzelnen darstellt, ist er nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhaltes auf andere, den Betroffenen weniger beeinträchtigende Weise nicht möglich ist und nicht erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhalts steht. Ein wichtiges nachrichtendienstliches Mittel ist der Einsatz von Vertrauensleuten (kurz: V-Leuten). Bei V-Leuten handelt es sich um Personen, die gezielt zur verdeckten Beschaffung von Informationen eingesetzt werden. V-Leute sind keine Bediensteten der Verfassungsschutzbehörde. Die Steuerung extremistischer Gruppierungen oder Organisationen durch V-Leute ist unzulässig. 102 ALLGEMEINES Zu den nachrichtendienstlichen Mitteln zählt auch die Brief-, Postund Telefonkontrolle. Der hiermit verbundene Eingriff in das Grundrecht nach Artikel 10 GG ist nach Maßgabe des Artikel 10Gesetzes zulässig. Die Verfassungsschutzbehörde ist im Rahmen detaillierter gesetzlicher Regelungen befugt, die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen, sowie die dem Briefoder Postgeheimnis unterliegenden Sendungen zu öffnen und einzusehen. 55 Datenschutz Zur Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörde erhobene personenbezogene Daten sind nach den einschlägigen Datenschutzvorschriften, insbesondere den im Verfassungsschutzgesetz enthaltenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, zu behandeln. Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten nicht unbefristet oder auf Vorrat speichern. War eine Speicherung in einer Datei unzulässig oder ist die Kenntnis der gespeicherten Daten zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich, ist eine Löschung vorzunehmen. In diesem Fall sind zugleich die zur Person geführten Akten zu vernichten. Daten von Minderjährigen unterliegen besonderen Schutzbestimmungen (SSSS 10, 21 VerfSchG-LSA). Personenbezogene Daten dürfen nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen an Dritte übermittelt werden. So übermittelt die Verfassungsschutzbehörde den Strafverfolgungsbehörden personenbezogene Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese Datenübermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von gravierenden Staatsschutzdelikten erforderlich ist. 55 Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G 10), BGBl. 2001, Teil I, S. 1254, 2298, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. 2011, Teil I, S. 2576). 103 ALLGEMEINES Auskunftserteilung Jedermann kann unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten beantragen. Die Verfassungsschutzbehörde ist nach SS 14 VerfSchG-LSA grundsätzlich verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Die Auskunft hat jedoch zu unterbleiben, wenn bestimmte, im Gesetz geregelte Ausschlussgründe vorliegen. Ein solcher Ausschlussgrund ist beispielsweise gegeben, wenn durch die Auskunftserteilung eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörde drohen würde. Kontrolle Die Verfassungsschutzbehörde unterliegt der Kontrolle durch den Landtag. Diese Aufgabe nimmt die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) 56 wahr. Hiervon bleiben die anderen Rechte des Landtages und seiner Ausschüsse unberührt. Die Landesregierung hat diese Kommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Die aus Abgeordneten des Landtages bestehende PKK tritt mindestens vierteljährlich zusammen. Grundsätzlich hat die PKK das Recht auf Erteilung von Auskünften, Einsicht in Akten und andere Unterlagen, Zugang zu Einrichtungen der Verfassungsschutzbehörde sowie auf Anhörung von Auskunftspersonen. In den Fällen der oben dargestellten Maßnahmen nach dem Artikel 10-Gesetz und der Wahrnehmung von besonderen Auskunftsbefugnissen nach SS 17a VerfSchG-LSA erfolgt die Kontrolle durch ein eigens dafür eingesetztes Gremium, die G 10-Kommission. Deren Kontrollbefugnis erstreckt sich auf den gesamten Prozess der Verarbeitung und Nutzung der erlangten personenbezogenen Daten. 56 Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G 10-Kommission vom 12. Januar 2012 (GVBl. LSA S. 2) wurde die Anzahl der Kommissionsmitglieder von bislang vier auf nunmehr fünf Abgeordnete des Landtages von SachsenAnhalt erhöht. 104 ALLGEMEINES Zusätzlich wird die Landesregierung auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Landesrechnungshof und die Gerichte kontrolliert. Schließlich unterliegt die Verfassungsschutzbehörde einer faktischen Kontrolle durch die Berichterstattung der Medien und die öffentliche Meinung. Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes Durch ihre Öffentlichkeitsarbeit leistet die Verfassungsschutzbehörde einen wichtigen Beitrag in der geistig-politischen Auseinandersetzung mit extremistischem und terroristischem Gedankengut und dient damit dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Regierung und Parlament, aber auch Bürger und Medien werden durch den Verfassungsschutz über die Aktivitäten und Absichten der verfassungsfeindlichen Organisationen informiert. Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörde halten Vorträge über - die Institution des Verfassungsschutzes und - offen verwertbare Ergebnisse der nachrichtendienstlichen Facharbeit. Der Unterrichtung der Öffentlichkeit dient der Verfassungsschutzbericht. Die Verfassungsschutzberichte der letzten fünf Jahre können im Internet unter der Adresse www.mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz heruntergeladen werden. 105 VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2006 (GVBl. LSA S. 236), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juni 2012 (GVBl. LSA S. 187) Inhaltsübersicht Erster Teil: ORGANISATION UND AUFGABEN SS 1 Zweck des Verfassungsschutzes SS 2 Organisation und Zusammenarbeit SS 3 Bedienstete und Mitarbeiter SS 4 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde SS 5 Begriffsbestimmungen Zweiter Teil: ERHEBUNG, VERARBEITUNG UND NUTZUNG PERSONENBEZOGENER DATEN SS 6 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit SS 7 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS 8 Besondere Formen der Datenerhebung SS 9 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten SS 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen SS 11 Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien SS 12 Berichtigung und Sperrung personenbezogener Daten in Akten SS 13 (weggefallen) Dritter Teil: AUSKUNFT SS 14 Auskunft an die betroffene Person Vierter Teil: INFORMATIONSÜBERMITTLUNG SS 15 Unterrichtungspflichten SS 16 Zulässigkeit von Ersuchen der Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung personenbezogener Daten SS 17 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde durch öffentliche Stellen SS 17a Übermittlung von besonderen Informationen an die Verfassungsschutzbehörde SS 18 Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde 106 VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ SS 19 Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an die Strafverfolgungsund Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes SS 20 Übermittlungsverbote SS 21 Minderjährigenschutz SS 22 Pflichten des Dritten, an den übermittelt wird SS 23 Nachberichtspflicht SS 23a Weitergabe personenbezogener Daten Fünfter Teil: PARLAMENTARISCHE KONTROLLE SS 24 Parlamentarische Kontrollkommission SS 25 Zusammensetzung und Wahl SS 26 Verfahrensweise SS 27 Aufgaben und Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission SS 28 Beteiligung des Landesbeauftragten für den Datenschutz SS 29 Datenerhebung bei Mitgliedern des Landtages Sechster Teil: SCHLUSSVORSCHRIFTEN SS 30 Geltung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger SS 30a Einschränkung von Grundrechten SS 30b Sprachliche Gleichstellung SS 31 Inkrafttreten Erster Teil ORGANISATION UND AUFGABEN SS1 Zweck des Verfassungsschutzes (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. (2) Er hat die Landesregierung und andere Stellen nach Maßgabe dieses Gesetzes über Gefahren für diese Schutzgüter zu unterrichten. Dadurch sollen diese Stellen rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können. (3) Er hat auch die Öffentlichkeit über seine Aufgabenfelder zu unterrichten. 107 VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ SS2 Organisation und Zusammenarbeit (1) Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden von der Verfassungsschutzbehörde wahrgenommen. Verfassungsschutzbehörde ist das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium. Es unterhält für diese Aufgabe eine besondere Abteilung. (2) Die für Verfassungsschutz zuständige Abteilung im für den Verfassungsschutz zuständigen Ministerium nimmt ihre Aufgaben gesondert von der Polizeiorganisation wahr. (3) Sie ist verpflichtet, in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes mit dem Bund und den Ländern zusammenzuarbeiten. (4) Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen in Sachsen-Anhalt im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, das Bundesamt für Verfassungsschutz nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbehörde tätig werden. SS3 Bedienstete und Mitarbeiter (1) Die Mitarbeiter der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung im für den Verfassungsschutz zuständigen Ministerium haben sich einem Sicherheitsüberprüfungsverfahren nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetzes zu unterziehen, welches insbesondere auf Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für nationale Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik überprüft und in das der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik einbezogen wird. (2) Personen, die dem Repressionsapparat der Deutschen Demokratischen Republik angehörten, insbesondere hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit oder des Amtes für Nationale Sicherheit, Mitarbeiter der Abteilung I der Kriminalpolizei und ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands dürfen nicht mit Aufgaben des Verfassungsschutzes betraut werden; Personen mit Offiziersrang der bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik dürfen Aufgaben des Verfassungsschutzes nur in zu begründenden Ausnahmefällen ü- bertragen werden. SS4 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. fortwirkende Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungsund Abwehrdienste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere des Ministeriums 108 VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ für Staatssicherheit oder des Amtes für Nationale Sicherheit, im Sinne der SSSS 94 bis 99, 129, 129a des Strafgesetzbuches, 3. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht im Geltungsbereich des Grundgesetzes, 4. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 5. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbehörde wirkt auf Ersuchen der zuständigen öffentlichen Stellen mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetzes sowie bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen, 2. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. SS5 Begriffsbestimmungen (1) Es gelten folgende Begriffsbestimmungen: a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes im Sinne dieses Gesetzes sind solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen. b) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes im Sinne dieses Gesetzes sind solche politisch bestimmten zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen. c) Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes sind solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen aktiv sowie zielund zweckgerichtet unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund 109 VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, c) das Mehrparteienprinzip sowie das Recht auf Bildung und Ausübung der parlamentarischen Opposition, d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, e) die Unabhängigkeit der Gerichte, f) der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und g) die im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt konkretisierten Menschenrechte. 110 VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ Zweiter Teil ERHEBUNG, VERARBEITUNG UND NUTZUNG PERSONENBEZOGENER DATEN SS6 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Eine Maßnahme ist unverzüglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. Von mehreren geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu wählen, die die betroffene Person voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. SS7 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit nicht die anzuwendenden Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger oder besondere Regelungen in diesem Gesetz entgegenstehen. (2) Voraussetzung für die Sammlung und Auswertung von Informationen ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne des SS 4 Abs. 1. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf mit nachrichtendienstlichen Mitteln, insbesondere durch Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observation, Bildund Tonaufzeichnungen und die Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen Informationen verdeckt erheben. Die nachrichtendienstlichen Mittel sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffung regelt. (4) Die Behörden des Landes sind verpflichtet, den Verfassungsschutzbehörden technische und verwaltungsmäßige Hilfe für Tarnmaßnahmen zu leisten. (5) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen der Verfassungsschutzbehörde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. (6) Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben. Die betroffene Person ist auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben und bei einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 4 Abs. 2 auf eine dienst-, arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Mitwirkungspflicht hinzuweisen. (7) Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). 111 VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ SS8 Besondere Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten mit nachrichtendienstlichen Mitteln erheben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass 1. auf diese Weise Erkenntnisse über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 oder die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Nachrichtenzugänge gewonnen werden können oder 2. dies zum Schutz der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Nachrichtenzugänge der Verfassungsschutzbehörde gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. Die Erhebung nach Satz 1 ist nur zulässig, wenn die Daten nicht auf andere, die betroffene Person weniger beeinträchtigende Weise erhoben werden können. Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel darf nicht erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhaltes stehen. (2) Das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur heimlich mitgehört oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen gemeinen Gefahr oder einer gegenwärtigen Gefahr für das Leben einzelner Personen unerlässlich ist und geeignete verwaltungsbehördliche oder polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für einen verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen in einer Wohnung. Die Anordnung des Einsatzes technischer Mittel nach Satz 1 und 2 trifft der Richter. Bei Gefahr im Verzug kann der für den Verfassungsschutz zuständige Minister oder der für den Verfassungsschutz zuständige Staatssekretär einen solchen Einsatz anordnen; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen. Die Anordnung ist auf längstens drei Monate zu befristen. Verlängerungen um jeweils nicht mehr als weitere drei Monate sind auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor oder ist der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur Informationsgewinnung nicht mehr erforderlich, so ist die Maßnahme unverzüglich zu beenden. Ein Eingriff nach Satz 1 oder 2 ist der betroffenen Person nach seiner Beendigung mitzuteilen, wenn eine Gefährdung des Zweckes des Eingriffes ausgeschlossen werden kann. (3) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutz der bei einem Einsatz in Wohnungen für den Verfassungsschutz tätigen Personen vorgesehen, kann der für den Verfassungsschutz zuständige Minister oder eine von diesem beauftragte Person deren Einsatz anordnen. Eine anderweitige Verwendung der hierbei erlangten Erkenntnisse zu Zwecken der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung ist nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzug ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen. (3a) Maßnahmen nach Absatz 1, 2 oder 3 dürfen nur angeordnet werden, soweit aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass Äußerungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, nicht erfasst werden. 112 VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ (3b) Laufende Maßnahmen nach Absatz 1, 2 oder 3 sind unverzüglich zu unterbrechen, wenn sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung von der Datenerhebung erfasst wird. Ist eine Maßnahme nach Satz 1 unterbrochen worden, so darf sie nur unter den in Absatz 3a genannten Voraussetzungen fortgeführt werden. Absatz 2 Satz 3 bis 8 bleibt unberührt. Erfasste Daten, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsache der Erfassung der Daten und ihrer Löschung ist zu dokumentieren. (4) Zuständiges Gericht für Entscheidungen nach den Absätzen 2 und 3 ist das Amtsgericht am Sitz der Verfassungsschutzbehörde. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. (5) Das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission über die nach Absatz 2 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 3 angeordneten Maßnahmen. (6) Gegen Unbeteiligte dürfen nachrichtendienstliche Mittel nicht gezielt angewendet werden. SS9 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten speichern, verändern und nutzen, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 vorliegen, 2. dies für die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 erforderlich ist, 3. die Verfassungsschutzbehörde nach SS 4 Abs. 2 tätig wird oder 4. dies zur Erfüllung sonstiger gesetzlich zugewiesener Aufgaben erforderlich ist. (1a) Die Verfassungsschutzbehörde darf zum Zwecke der Vorgangsverwaltung personenbezogene Daten im Sinne des Absatzes 1 mit zur Erledigung anderer Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten amtsintern zusammen in automatisierten Verfahren verarbeiten und nutzen, soweit dies nicht nach anderen Rechtsvorschriften ausgeschlossen ist. Die jeweiligen Vorschriften zur Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten, insbesondere zur Zweckbindung, bleiben unberührt. Ist der Zugriff auf personenbezogene Daten, deren Verarbeitung und Nutzung nach Satz 2 nicht vorgesehen ist, mit vertretbarem Aufwand nicht auszuschließen, ist die weitere Verarbeitung oder Nutzung dieser Daten unzulässig. (2) Zur Aufgabenerfüllung nach SS 4 Abs. 2 dürfen in automatisierten Dateien nur personenbezogene Daten über die Personen gespeichert werden, die der Sicherheitsüberprüfung unterliegen oder in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen werden. (3) Die Speicherung von Informationen aus der engeren Persönlichkeitssphäre der betroffenen Personen in Dateien ist unzulässig. 113 VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ (4) Die Verfassungsschutzbehörde hat die Speicherungsdauer auf das für ihre Aufgabenerfüllung erforderliche Maß zu beschränken. SS 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf unter den Voraussetzungen des SS 9 Abs. 1 Daten über Minderjährige nach Vollendung des 14. und vor Vollendung des 16. Lebensjahres speichern, verändern und nutzen. Die Speicherung in gemeinsamen Dateien im Sinne des SS 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2970), zuletzt geändert durch SS 32 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2590, 2597), ist nicht zulässig. (2) Gespeicherte Daten über Minderjährige sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu überprüfen und spätestens nach fünf Jahren zu löschen, es sei denn, dass nach Eintritt der Volljährigkeit weitere Erkenntnisse nach SS 4 Abs. 1 angefallen sind. SS 11 Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien (1) Die Verfassungsschutzbehörde hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. (2) Die Verfassungsschutzbehörde hat die nach SS 9 Abs. 1 in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig war oder ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. In diesem Fall sind auch die zu ihrer Person geführten Akten zu vernichten. Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt würden. In diesem Falle sind die Daten zu sperren. Sie dürfen nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person übermittelt werden. (3) Die Verfassungsschutzbehörde prüft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, spätestens nach fünf Jahren, ob nach SS 9 Abs. 1 gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu löschen sind. Gespeicherte personenbezogene Daten über Bestrebungen nach SS 4 Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4 oder 5 sind spätestens 15 Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu löschen, es sei denn, der Behördenleiter trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. (4) Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, dürfen nur für diese Zwecke verwendet werden. 114 VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ SS 12 Berichtigung und Sperrung personenbezogener Daten in Akten (1) Stellt die Verfassungsschutzbehörde fest, dass in Akten gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig sind, oder wird ihre Richtigkeit von der betroffenen Person bestritten, so ist dies in der Akte zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. (2) Die Verfassungsschutzbehörde hat personenbezogene Daten zu sperren, wenn sie im Einzelfall feststellt, dass ohne die Sperrung schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt würden und die Daten für ihre künftige Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind. Gesperrte Daten sind mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen; sie dürfen nicht mehr genutzt oder übermittelt werden. Eine Aufhebung der Sperrung ist möglich, wenn ihre Voraussetzungen entfallen. SS 13 Dateianordnungen (weggefallen) 115 VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ Dritter Teil AUSKUNFT SS 14 Auskunft an die betroffene Person (1) Die Verfassungsschutzbehörde erteilt der betroffenen Person über zu ihrer Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft. Die von der betroffenen Person nach Satz 1 mitgeteilten Informationen dürfen nur zum Zwecke der Prüfung des Auskunftsbegehrens verwendet werden. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, 2. durch die Auskunftserteilung Nachrichtenzugänge gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde zu befürchten ist, 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen. Die Entscheidung trifft der Leiter der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung im für den Verfassungsschutz zuständigen Ministerium oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter. (3) Die Auskunftserteilung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist die betroffene Person auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die betroffene Person dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde zulassen, sofern sie nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Der Landesbeauftragte kann die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichten, wenn sich für ihn im Einzelfall Beanstandungen ergeben, eine Auskunft an die betroffene Person aber aus Geheimhaltungsgründen unterbleiben muss. 116 VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ Vierter Teil INFORMATIONSÜBERMITTLUNG SS 15 Unterrichtungspflichten (1) Die Landesregierung unterrichtet den Landtag mindestens einmal jährlich über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1. (2) Das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium unterrichtet die Öffentlichkeit periodisch und aus gegebenem Anlass im Einzelfall über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1. (3) Es darf dabei auch personenbezogene Daten bekannt geben, wenn die Bekanntgabe für das Verständnis des Zusammenhanges oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppen erforderlich ist und überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen. SS 16 Zulässigkeit von Ersuchen der Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung personenbezogener Daten (1) Werden öffentliche Stellen, die nicht Nachrichtendienste sind, um Übermittlung personenbezogener Daten ersucht, so dürfen nur die Daten übermittelt werden, die bei der ersuchten Behörde bekannt sind oder aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können. (2) Absatz 1 gilt nicht für Ersuchen um solche Daten, die bei der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben bekannt werden. (3) Die Verfassungsschutzbehörde braucht Ersuchen nicht zu begründen, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person dient oder eine Begründung den Zweck der Maßnahme gefährden würde. (4) Soweit nach anderen Rechtsvorschriften ein Übermittlungsersuchen durch den Behördenleiter zu stellen ist oder von seiner Ermächtigung abhängt, gilt als Behördenleiter der Leiter der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung im für den Verfassungsschutz zuständigen Ministerium. SS 17 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde durch öffentliche Stellen (1) Öffentliche Stellen im Sinne von SS 3 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger unterrichten von sich aus die Verfassungsschutzbehörde über die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen, die sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes erkennen lassen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbe117 VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ reitungshandlungen gegen die in SS 4 Abs. 1 Nrn. 1, 4 und 5 genannten Schutzgüter gerichtet sind. (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei übermitteln darüber hinaus von sich aus der Verfassungsschutzbehörde auch alle anderen ihnen bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Bestrebungen nach SS 4 Abs. 1, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erforderlich ist. (3) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei sowie andere Behörden übermitteln auf Ersuchen der Verfassungsschutzbehörde die zur Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn sie nicht aus allgemein zugänglichen Quellen oder nur mit übermäßigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person stärker belastende Maßnahme erhoben werden können. Die Ersuchen werden durch die Verfassungsschutzbehörde aktenkundig gemacht. Unter den gleichen Voraussetzungen darf die Verfassungsschutzbehörde 1. Behörden des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, 2. Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, Polizeien des Bundes und anderer Länder um die Übermittlung solcher Informationen ersuchen. (4) Würde durch die Übermittlung nach Absatz 3 der Zweck der Maßnahme gefährdet oder die betroffene Person unverhältnismäßig beeinträchtigt, darf die Verfassungsschutzbehörde bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach SS 4 Abs. 1 sowie bei der Beobachtung terroristischer Bestrebungen amtliche Register einsehen. (5) Über die Einsichtnahme nach Absatz 4 hat die Verfassungsschutzbehörde einen Nachweis zu führen, aus dem der Zweck und die Veranlassung, die ersuchte Behörde und die Aktenfundstelle hervorgehen; die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. (6) Die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Maßnahme nach SS 100a der Strafprozessordnung bekannt geworden sind, ist nach den Vorschriften der Absätze 1 bis 3 nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Auf die der Verfassungsschutzbehörde nach Satz 1 übermittelten Kenntnisse und Unterlagen findet SS 4 Abs. 1 und 2 des Artikel 10-Gesetzes entsprechende Anwendung. (7) Übermittelte Informationen hat die Verfassungsschutzbehörde eigenständig zu bewerten. 118 VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ SS 17a Übermittlung von besonderen Informationen an die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf im Einzelfall bei denjenigen, die geschäftsmäßig Postdienstleistungen oder Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, Auskunft über Daten einholen, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Postdienstleistungen oder Telemediendienste (Bestandsdaten) gespeichert worden sind, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Ausgenommen sind Telemediendienste, bei denen die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht. (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf im Einzelfall Auskunft einholen bei 1. Luftfahrtunternehmen zu Namen und Anschriften des Kunden sowie zur Inanspruchnahme und den Umständen von Transportleistungen, insbesondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, 2. Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere über Kontostand und Zahlungseinund -ausgänge, 3. denjenigen, die geschäftsmäßig Postdienstleistungen erbringen oder daran mitwirken, zu den Umständen des Postverkehrs, 4. denjenigen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, zu Verkehrsdaten nach SS 96 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 des Telekommunikationsgesetzes und sonstigen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten und 5. denjenigen, die geschäftsmäßig von Absatz 1 erfasste Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, zu a) Merkmalen zur Identifikation des Nutzers eines Telemediendienstes, b) Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und c) Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemediendienste, soweit dies zur Aufklärung von Bestrebungen oder Tätigkeiten erforderlich ist und tatsächliche Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefährdung für die in SS 4 Abs. 1 genannten Schutzgüter vorliegen. Im Falle des SS 4 Abs. 1 Nr. 1 gilt dies nur für Bestrebungen, die bezwecken oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, 1. zu Hass oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufzustacheln oder deren Menschenwürde durch Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden anzugreifen und dadurch die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zu fördern und den öffentlichen Frieden zu stören oder 2. Gewalt anzuwenden oder vorzubereiten, einschließlich dem Befürworten, Hervorrufen oder Unterstützen von Gewaltanwendung, auch durch Unterstützen von Vereinigun119 VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ gen, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen. (3) Anordnungen nach Absatz 2 dürfen sich auch gegen Personen richten, bei denen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist 1. bei Auskünften nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 1, 2 und 5, dass sie die Leistung für den von einer Maßnahme nach Absatz 2 Betroffenen in Anspruch nehmen, oder 2. bei Auskünften nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 3 und 4, dass sie für den von einer Maßnahme nach Absatz 2 Betroffenen bestimmte oder von ihm herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder, im Falle des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 4, dass der von einer Maßnahme nach Absatz 2 Betroffene ihren Anschluss benutzt. (4) Die Anordnung über die Einholung von Auskünften nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2 trifft der Leiter der Verfassungsschutzbehörde oder sein Vertreter im Amt. Die Anordnung über die Einholung von Auskünften nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 3 bis 5 trifft der für den Verfassungsschutz zuständige Minister oder sein Vertreter im Amt. Die Anordnung einer Auskunft über künftig anfallende Daten ist auf höchstens drei Monate zu befristen. Die Verlängerung dieser Anordnung um jeweils nicht mehr als drei Monate ist zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2 hat die Verfassungsschutzbehörde dem Betroffenen mitzuteilen, sobald eine Gefährdung des Zweckes des Eingriffes ausgeschlossen werden kann. (5) Über Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 3 bis 5 unterrichtet die Verfassungsschutzbehörde die G 10-Kommission (SS 1 Abs. 2 des Artikel 10-Gesetzes) vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann die Verfassungsschutzbehörde den Vollzug der Anordnung auch bereits vor der Unterrichtung der G 10-Kommission anordnen. Die G 10Kommission prüft von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Auskünften. Die Kontrollbefugnis der G 10-Kommission erstreckt sich auf den gesamten Prozess der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 3 bis 5 erlangten personenbezogenen Daten. Anordnungen über Auskünfte, die die G 10-Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, hat die Verfassungsschutzbehörde unverzüglich aufzuheben. Die Daten unterliegen in diesem Fall einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverzüglich zu löschen. Für die Verarbeitung der nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 3 bis 5 erhobenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. Für die Mitteilung an den Betroffenen ist SS 12 Abs. 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. (6) Die Verfassungsschutzbehörde darf, soweit dies zur Aufklärung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 erforderlich ist und tatsächliche Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefährdung für ein in SS 4 Abs. 1 genanntes Schutzgut vorliegen, technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräteoder Kartennummer einsetzen. Die Maßnahme ist nur zulässig, wenn ohne Einsatz technischer Mittel nach Satz 1 die Ermittlung des Standortes oder die Ermittlung der Geräteoder Kartennummer aussichtslos oder wesentlich erschwert ist. Sie darf sich nur gegen den Betroffenen oder die in Absatz 3 Nr. 2 bezeichneten Personen richten. Für die Verarbeitung der Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. Personenbezogene Daten eines Dritten dürfen anlässlich solcher Maßnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gründen zur Erreichung des Zwecks nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absoluten Verwendungsver120 VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ bot und sind nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen. Die Absätze 4, 5 und 7 gelten entsprechend. (7) Die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet im Abstand von höchstens sechs Monaten die Parlamentarische Kontrollkommission über die Durchführung des Absatzes 2. Dabei ist insbesondere ein Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen zu geben. Die Parlamentarische Kontrollkommission erstattet dem Landtag von Sachsen-Anhalt jährlich einen Bericht über die Durchführung sowie über Art, Umfang und Anordnungsgründe der im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen nach Absatz 2; dabei sind die Grundsätze des SS 26 Abs. 1 zu beachten. (8) Das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes über die nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 3 bis 5 durchgeführten Maßnahmen nach Maßgabe des SS 8a Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. (9) Anordnungen sind dem Verpflichteten insoweit schriftlich mitzuteilen, als dies erforderlich ist, um ihm die Erfüllung seiner Verpflichtung zu ermöglichen. Anordnungen und ü- bermittelte Daten dürfen dem Betroffenen oder Dritten vom Verpflichteten nicht mitgeteilt werden. SS 18 Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an öffentliche Stellen übermitteln, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder der Empfänger die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit benötigt. Der Empfänger darf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. (2) Auf Anfragen der Einstellungsbehörden erteilt der Verfassungsschutz auch Auskünfte zur Überprüfung der Verfassungstreue von Personen, die sich für den öffentlichen Dienst bewerben. Die Auskunft ist beschränkt auf gerichtsverwertbare Tatsachen aus vorhandenen Unterlagen. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an ausländische Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere wegen der Gefahr einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden und die Verfassungsschutzbehörde sich vorbehält, über die vorgenommene Verwendung der Daten um Auskunft zu bitten. (4) Die Verfassungsschutzbehörde darf im Rahmen ihrer Aufgaben nach SS 4 personenbezogene Daten an andere Stellen übermitteln, soweit dies für die Erhebung personenbezogener Daten erforderlich ist. Im Übrigen dürfen personenbezogene Daten an andere 121 VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ Stellen nicht übermittelt werden, es sei denn, dass dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder ferner zur Abwehr von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten einer fremden Macht erforderlich ist und das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium seine Zustimmung erteilt hat. Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. Der Empfänger ist auf die Verwendungsbeschränkung und darauf hinzuweisen, dass die Verfassungsschutzbehörde sich vorbehält, über die vorgenommene Verwendung der Daten um Auskunft zu bitten. SS 19 Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an Strafverfolgungsund Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes (1) Die Verfassungsschutzbehörde übermittelt den Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, der Polizei von sich aus die ihr bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. (2) Delikte nach Absatz 1 sind 1. die in SSSS 74a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten, 2. alle Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, a) dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten, b) dass es sich um Bestrebungen handelt, die durch Anwendung von Gewalt oder durch darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden (Artikel 73 Nr. 10 Buchst. b und c des Grundgesetzes). (3) Die Polizei darf zur Verhinderung von Staatsschutzdelikten nach Absatz 2 die Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung der erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten ersuchen. (4) Die Verfassungsschutzbehörde übermittelt dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben dieser Stellen erforderlich ist (SS 21 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes). 122 VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ SS 20 Übermittlungsverbote Die Übermittlung nach den Vorschriften dieses Teils unterbleibt, wenn 1. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Informationen, insbesondere bei Daten aus der engeren Persönlichkeitssphäre, und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen, 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 3. besondere gesetzliche Übermittlungsregelungen entgegenstehen, insbesondere wenn die Informationen zu löschen waren. Die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unberührt. SS 21 Minderjährigenschutz (1) Informationen einschließlich personenbezogener Daten über das Verhalten Minderjähriger dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 10 erfüllt sind. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, bleibt eine Übermittlung nur zulässig, wenn sie zur Abwehr einer erheblichen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. (2) Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres aus nicht zur Person geführten Akten dürfen an ausländische, überoder zwischenstaatliche Stellen nicht übermittelt werden. SS 22 Pflichten des Dritten, an den übermittelt wird Der Dritte, an den übermittelt wird, prüft, ob die nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelten personenbezogenen Daten für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Prüfung, dass sie nicht erforderlich sind, hat er die Unterlagen zu vernichten. Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die Trennung von anderen Informationen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist; in diesem Fall sind die Daten zu sperren und in den Akten entsprechend zu kennzeichnen. SS 23 Nachberichtspflicht Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer Übermittlung als unvollständig oder unrichtig, so sind sie unverzüglich gegenüber dem Dritten, an den die Daten übermittelt wurden, zu berichtigen, es sei denn, dass dies für die Beurteilung eines Sachverhaltes ohne Bedeutung ist. 123 VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ SS 23a Weitergabe personenbezogener Daten Für die Weitergabe personenbezogener Daten zwischen der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung und den anderen Abteilungen des für den Verfassungsschutz zuständigen Ministeriums gelten die SSSS 16 bis 23 entsprechend. Fünfter Teil PARLAMENTARISCHE KONTROLLE SS 24 Parlamentarische Kontrollkommission (1) Die Landesregierung unterliegt auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes der Kontrolle durch den Landtag. Diese Aufgabe nimmt die Parlamentarische Kontrollkommission wahr. (2) Die Rechte des Landtages und seiner Ausschüsse bleiben unberührt. SS 25 Zusammensetzung und Wahl (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Abgeordneten des Landtages. Der größten Oppositionsfraktion steht ein Sitz in der Kontrollkommission zu. (2) Der Landtag wählt zu Beginn jeder Wahlperiode die Mitglieder der Kommission sowie die gleiche Zahl von Stellvertretern mit der Mehrheit seiner Abgeordneten. (3) Scheidet ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied aus dem Landtag oder seiner Fraktion aus oder wird es Mitglied der Landesregierung, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Kommission; es ist unverzüglich ein neues Mitglied oder ein neues stellvertretendes Mitglied zu wählen. Das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied aus der Kommission ausscheidet. (4) Die Parlamentarische Kontrollkommission übt ihre Tätigkeit auch über das Ende der Wahlperiode des Landtages solange aus, bis der nachfolgende Landtag eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gewählt hat; für die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission, die nicht dem neugewählten Landtag angehören, findet das Sicherheitsüberprüfungs und Geheimschutzgesetz keine Anwendung. SS 26 Verfahrensweise (1) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission sind geheim. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geworden sind. Dies gilt auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus der Kommission. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt nicht für die Bewertung aktueller Vorgänge, wenn eine Mehrheit 124 VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission ihre vorherige Zustimmung erteilt. (2) Die Kommission tritt mindestens vierteljährlich, zusätzlich auf Antrag eines Mitgliedes zusammen. (3) Sie wählt einen Vorsitzenden und gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese regelt auch, unter welchen Voraussetzungen Sitzungsunterlagen und Protokolle von den Mitgliedern der Kommission und ihren Stellvertretern eingesehen werden können. SS 27 Aufgaben und Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Hierzu gehört auch das Tätigwerden von Verfassungsschutzbehörden anderer Länder und des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt. Sie berichtet auch über den Erlass von Verwaltungsvorschriften. Die Entwürfe der jährlichen Wirtschaftspläne der Verfassungsschutzbehörde werden der Kommission zur Mitberatung zugeleitet. Die Landesregierung unterrichtet die Kommission über den Vollzug der Wirtschaftspläne im Haushaltsjahr. Die Kommission hat das Recht, von sich aus Sachverhalte aufzugreifen. (2) Die Kommission hat auf Antrag mindestens eines ihrer Mitglieder das Recht auf Erteilung von Auskünften, Einsicht in Akten und andere Unterlagen, Zugang zu Einrichtungen der Verfassungsschutzbehörde sowie auf Anhörung von Auskunftspersonen. Der für den Verfassungsschutz zuständige Minister kann einem bestimmten Kontrollbegehren widersprechen, wenn es im Einzelfall die Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erheblich gefährden würde; er hat dies vor dem Ausschuss schlüssig zu begründen. Die besonderen Rechte parlamentarischer Untersuchungsausschüsse bleiben unberührt. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission erstattet dem Landtag in der Mitte und am Ende jeder Wahlperiode einen Bericht über ihre bisherige Kontrolltätigkeit. Dabei sind die Grundsätze des SS 26 Abs. 1 zu beachten. (4) Die Kontrolle der Durchführung des Artikel 10-Gesetzes obliegt der G 10-Kommission. Das Nähere wird durch das Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes geregelt. SS 28 Beteiligung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Die Parlamentarische Kontrollkommission hat auf Antrag eines Mitgliedes den Landesbeauftragten für den Datenschutz zu beauftragen, die Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen, die die Verfassungsschutzbehörde durchgeführt hat, zu überprüfen. Die Befugnisse des Landesbeauftragten richten sich nach den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger. 125 VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ SS 29 Datenerhebungen bei Mitgliedern des Landtages (1) Setzt die Verfassungsschutzbehörde nachrichtendienstliche Mittel gegen ein Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt ein, hat der für den Verfassungsschutz zuständige Minister die Parlamentarische Kontrollkommission und den Präsidenten des Landtages unverzüglich hiervon zu unterrichten. (2) Im Falle des Absatz 1 sind der betroffenen Person nachrichtendienstliche Maßnahmen nach ihrer Einstellung mitzuteilen, wenn eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme ausgeschlossen werden kann. Lässt sich in diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilen, ob diese Voraussetzung vorliegt, ist die Mitteilung vorzunehmen, sobald eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme ausgeschlossen werden kann. Sechster Teil SCHLUSSVORSCHRIFTEN SS 30 Geltung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger Bei der Erfüllung der Aufgaben nach SS 4 durch die Verfassungsschutzbehörde finden die SSSS 9 bis 13, 15, 16 und 26 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger keine Anwendung. SS 30a Einschränkung von Grundrechten Aufgrund dieses Gesetzes können die Grundrechte auf 1. Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes und Artikel 17 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt), 2. Schutz personenbezogener Daten (Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt), 3. Schutz des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes und Artikel 14 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt) eingeschränkt werden. SS 30b Sprachliche Gleichstellung Personenund Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. SS 31 Inkrafttreten Satz 1 betrifft das Inkrafttreten. 126 STATISTIK STRAFUND GEWALTTATENSTATISTIK 57 Vorbemerkung: Bei den statistischen Angaben zu den Strafund Gewalttaten handelt es sich um Zahlen, die dem Landeskriminalamt im Rahmen des kriminalpolizeilichen Meldedienstes "Politisch motivierte Kriminalität" zu übermitteln sind. Dieser Meldedienst beruht auf einem bundesweit einheitlichen Definitionssystem, das die Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am 10. Mai 2001 beschlossen und rückwirkend zum 1. Januar 2001 eingeführt hat. Danach werden Straftaten nach einem einheitlichen Kriterienkatalog erfasst und einem Phänomenbereich (im Wesentlichen Politisch motivierte Kriminalität -links-, Politisch motivierte Kriminalität -rechts-, Politisch motivierte Ausländerkriminalität) zugeordnet. Zentrales Erfassungskriterium ist die politisch motivierte Tat. Der extremistischen Kriminalität - als Teilmenge der politisch motivierten Kriminalität - werden Straftaten zugerechnet, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, das heißt darauf, fundamentale Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen. Ebenso hinzugerechnet werden Straftaten, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder sich gegen die Völkerverständigung richten. In Sachsen-Anhalt wurden im Berichtsjahr in den Phänomenbereichen Politisch motivierte Kriminalität -links-, Politisch motivierte Kriminalität -rechtsund Politisch motivierte Ausländerkriminalität insgesamt 2.038 58 (Vorjahr: 1.513) Straftaten registriert. Diese verteilen sich wie folgt: 57 Alle in dieser Statistik aufgeführten Daten entsprechen dem Stand 31. Januar 2012. 58 Zuzüglich der 161 keinem Phänomenbereich zuzuordnenden Delikte und 55 Straftaten ohne explizite politische Motivation ergibt sich für das Jahr 2011 eine Summe von 2.038 politisch motivierten Strafund Gewalttaten. 127 STATISTIK Politisch motivierte Straftaten 2010 2011 nach Phänomenbereich -rechts1176 1431 -links262 385 Ausländerkriminalität 7 6 Davon waren: Extremistische Straftaten 2010 2011 nach Phänomenbereich -rechts1106 1240 -links64 48 Ausländerkriminalität 4 1 Politisch motivierte Gewalttaten 2010 2011 nach Phänomenbereich -rechts80 92 -links55 61 Ausländerkriminalität 2 1 Von den genannten politisch motivierten Gewalttaten waren: Extremistische Gewalttaten 2010 2011 nach Phänomenbereich -rechts67 63 -links37 23 Ausländerkriminalität 1 0 An fremdenfeindlichen und antisemitischen Straftaten wurden ausgewiesen: Fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten im 2010 2011 59 Phänomenbereich - rechts - Fremdenfeindliche Straftaten 83 118 Antisemitische Straftaten 36 53 59 Mit Umstellung der statistischen Erfassung zum 1. Januar 2001 kann es zur Doppelerfassung einer Straftat als fremdenfeindlich und als antisemitische Straftat kommen. 128 STATISTIK Folgende Propagandadelikte wurden ausgewiesen: Propagandadelikte 2010 2011 Propagandadelikte -rechts896 975 Propagandadelikte -links- 9 6 129 STICHWORTVERZEICHNIS A Abberode, OT Steinbrücken (Landkreis Mansfeld-Südharz) 56 Aktionsgruppe (AG) Bad Lauchstädt 16, 17 Aktionsgruppe (AG) Halle 16, 17, 18, 19 Aktionsgruppe (AG) Merseburg 16, 17, 18 Aktionsgruppe (AG) Querfurt 16, 19 Aktionsgruppe (AG) Weißenfels 19, 20 Aktionsgruppe Burg 23, 25 Aktionsgruppen (AG) Halle-Saalekreis 16, 17, 18, 19 Allstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz) 13, 29, 38 Allstedt, OT Sotterhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz) 13, 29, 32 al-Qaida (Kern-al-Qaida) 71, 72, 73, 74 al-Qaida auf der arabischen Halbinsel (AQAH) 73 al-Qaida im islamischen Maghreb (AQM) 73 AL-ZAWAHIRI, Aiman 71 Anatolische Förderation 82, 83 Antifaschistische Aktion Burg (AAB) 60, 61 Antideutsche 60 Antifa 60, 61, 62, 63 Antifa Infoportal Osterburg 61 Antifaschismus/antifaschistisch (59-63) Antifaschistische Aktion 06 (afa 06) 61 Antisemitismus/antisemitisch 8, 9, 56, 60, 128 APFEL, Holger 43, 44, 46, 50, 51, 53 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) 3, (77-81) Artgemeinschaft - Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V. (Artgemeinschaft) 56, 57 Ausbildungslager 72 Auskunftserteilung 104, 116 Ausländerextremismus (71-83) Autonome Linke Magdeburg (A.L.M.) 61 Autonome Nationalisten 26, 28 Autonome Nationalisten Stendal 26, 28 Autonomenszene (58-66) Autonomes Zentrum Salzwedel 9 130 STICHWORTVERZEICHNIS B Bad Dürrenberg (Saalekreis) 9 Bad Lauchstädt (Goethestadt, Saalekreis) 16, 17 Bad Nenndorf (Niedersachsen) 36, 37 Barleben (Landkreis Börde) 51 BARTSCH, Marco 54 BATTKE, Lutz 43, 50, 51, 52 Bautzen (Sachsen) 38 Berlin 23, 37, 42, 45, 56, 62, 65, 68, 80, 81 Bernburg (Saale, Salzlandkreis) 49, 66 BIERE, Andreas 26, 27, 37 BIN LADEN, Usama 71 Bitterfeld-Wolfen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) 30, 32, 49 BREIVIK, Anders Behring 6 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 91, 92 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) 100 Burg (Landkreis Jerichower Land) 25, 33, 60, 61, 63 Büro 610, 86 C Cyberabwehrzentrum 3, 92 D Dagestan 74, 75 Datenschutz 103, 105, 107, 114, 116, 125 Demonstration 2, 8, 15, 17, 18, 19, 22, 23, 25, 27, 28, 30, 31, 33, 34, 36, 38, 39, 57, 60, 61, 62, 64, 65, 66, 79, 80, 81, 82 Dessau-Roßlau 30, 31, 44 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 2, 66, 67 Deutsche Stimme (DS) 47 Deutsche Volksunion (DVU) 1, 42, 45, 49, 55 Die Rote Fahne (Parteipublikation) 68 Die Unsterblichen (Aktionsform, siehe Unsterbliche) DIETRICH, Rolf 18, 48 131 STICHWORTVERZEICHNIS Dortmund (Nordrhein-Westfalen) 19, 37 Dresden 43, 22, 23, 29, 32, 33 Düsseldorf 71 Düsseldorfer Zelle 74 E Elektronische Angriffe 3, 91 Elektronische Medien 40 Exilregierung des Deutschen Reichs (Exilregierung) 55, 56 F Falun Gong 85, 86 FAUST, Matthias 45, 55 FECHNER, Birgit 44, 49 FISCHER, Hermann 21 Föderation kurdischer Vereine in Deutschland (YEK-KOM) (78-82) Frankfurt am Main (Hessen) 71, 81 Freie Kameradschaft Schönebeck 24 Freie Kräfte 16, 18, 19, 21, 32, 44, 52 Freie Nationalisten 11, (21 - 30), 48 Freie Nationalisten Altmark-West (FNAW) 11, 23, 26 Freie Nationalisten Quedlinburg 29 Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans (KADEK) 77 Freiheitsfalken Kurdistans (TAK) 78 Fremde Nachrichtendienste 3, 84, 94 Fremdenfeindlichkeit/fremdenfeindlich 6, 7, 8, 9, 50, 128 G G 10-Kommission 100, 104, 120, 125 Gardelegen (Hansestadt, Altmarkkreis Salzwedel) 10, 26 GÄRTNER, Matthias 48, 49, 54 Geheimschutz (personell und materiell) 97, 98, 101 Gemeinsames Abwehrzentrum Rechtsextremismus (GAR) 6 132 STICHWORTVERZEICHNIS Gemeinsames Informationsund Auswertungszentrum islamistischer Terrorismus (GIAZ) 102 Gemeinsames Internet Zentrum 73 Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) 73 Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) 97, 100, 102, 103, 104, (105-126) Gewalttaten 5, 7, 8, 45, 59, 75, 83, 128, 129 Globalisierung 30, 34, 62, 64 H Halberstadt (Landkreis Harz) 14, 48 Haldensleben (Landkreis Börde) 26 Halle (Saale) 8, 15, 16, 17, 18, 19, 30, 33, 34, 59, 60, 62, 67, 68, 69, 70, 78, 80 Hamburg 37, 42, 81 Hammerskins (HS) 10 Hecklingen (Salzlandkreis) 8 Heilbronn (Baden-Württemberg) 34 HESS, Rudolf 8, 19, 20, 21, 24, 30, 33, 35, 36 HEYDER, Matthias 43, 48, 49, 50, 51 Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V. (HNG) 57 Hohenmölsen (Burgenlandkreis) 50 HOLZ, Carola 30, 31 Hooliganund Rockerszene (siehe Rockerund Hooliganszene) I Illegale (Agenten) 88, 89 Ilfeld (Thüringen) 57 Infoportal Burg 25 Initiative gegen das Vergessen 22, 23 Inspire (Magazin) 73 Islamische Bewegung Usbekistans (IBU) 73 Islamische Jihad Union (IJU) 73 Islamismus/Islamist/islamistisch 2, 3, (71-75), 101 133 STICHWORTVERZEICHNIS J Jänkendorf (Sachsen) 45 Jihad 73 Jugend Antifa Magdeburg 60 Jugendantifa Halle (JAH) 60 Junge Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) 32, 56 Junge Nationaldemokraten (JN) 15, 21, 22, 24, 29, 34, 37, 46, 48, 49, 50, (52-52) K Kabelsketal, OT Gröbers (Saalekreis) 15 Kameradschaft 5, 8, 16, 24, 29 KARAYILAN, Murat 79 KARL, Andreas 48 Kaukasisches Emirat (KE) 74, 75, 76 Kelbra (Landkreis Mansfeld-Südharz) 56 KERN, Erwin 21 Kirchheim (Thüringen) 24, 53 KLAR, Andreas 49 Klötze (Altmarkkreis Salzwedel) 26 KNAPE, Andy 22, 23, 24, 37, 44, 53, 54 KNOP, Ingmar 44, 55 KOC, Yükcel 81 Köln (Nordrhein-Westfalen) 79, 80, 81 Komalen Ciwan 79 Kommunalpolitische Vereinigung (KPV) der NPD 45 Kommunistische Partei Chinas (KPCh) 85 Kommunistische Partei Deutschlands (KPD/Ost) 2, 66, 67, 68 Könnern, OT Trebnitz (Salzlandkreis) 24 Konzerte 1, 2, 12, 13, 14 Koordination der kurdischen demokratischen Gesellschaft in Europa (CDK) 80 KRAUSE, Heiko 52 Kundgebung 18, 32, 34, 37, 79, 80, 82 134 STICHWORTVERZEICHNIS L Laucha (Burgenlandkreis) 43, 50 Left Resistance Wittenberg 61 Leipzig (Sachsen) 45, 62, 77 Liederabende 2 Linksextremismus/linksextremistisch (58-70) Linksextremistische Parteien und Vereinigungen 58, 60, 66 M Magdeburg, Landeshauptstadt 10, 21, 22, 25, 39, 43, 44, 48, 51, 53, 54, 60, 61, (64-70), 80, 82, 83 MARX, Enrico 13, 19, 29, 30, 33, 34, 76 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 2, 3, 58, 66, 68, 82 Merseburg (Saalekreis) 16, 17, 18, 19, 32, 35 Mezopotamien Kultur Haus e.V. 78, 80 Ministerium für Staatssicherheit (MfS) 84, 108 Ministry for State Security (MSS) 84, 86 MÜLLER, Maik 34 Musikveranstaltungen (rechtsextremistische) 10, 12 N Nachrichtendienstliche Mittel 102, 116, 136 NAHRATH, Wolfram 53 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 1, 4, 15, (18-22), (27-29), 37, 42 Nationale Aktivisten Altmark 27 Nationale Bewegung 53, 60 Nationaler Bildungskreis (NBK) 54 Nationales Zentrum Mitteldeutschland (Schloss Trebnitz) 24 Nationalsozialismus 9 Nationalsozialistischer Black-Metal 14 Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) 1, 5, 6, 45, 135 STICHWORTVERZEICHNIS Naumburg (Burgenlandkreis) 66 Naumburg, OT Bad Kösen (Burgenlandkreis) 38 Naumburg, OT Saaleck (Burgenlandkreis) 21, 55 Neonaziszene 1, 5, 54 Neue Medien 40 Neuruppin (Brandenburg) 43 Newroz 79 Nordkaukasische Separatistenbewegung (NKSB) 74 O ÖCALAN, Abdullah 77, 79, 80, 81, 82 Öffentlichkeitsarbeit 44, 105 P PAASCHE, Stefan 48 Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) 100, 104, 107, 113, 116, 121, 124, 125, 126 Partei für ein freies Leben in Kurdistan (PJAK) 80 PASTÖRS, Udo 44, 46, 53 Pömmelte (Salzlandkreis) 8 Proliferation 89, 90, 91 PÜSCHEL, Hans 43, 45, 50 Q Quedlinburg (Landkreis Harz) 29, 37 Querfurt (Saalekreis) 16, 19, 36 R Rassismus/rassistisch 6, 56, 59, 60, 61 RATHENAU, Walther 21, 55 Rebell (Jugendverband der MLPD) 68, 69 136 STICHWORTVERZEICHNIS Rechtsextremismus/rechtsextremistisch 1, 2, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 46, 48, 52, 54, 59, 60, 61, 62, 63, 64 Rechtsextremistische Musik 1, 8, 10, 11, 12, 13, 46 Rechtsextremistische Parteien und Vereinigungen 4, 10, 15, 16, 17, 18, 19, 21, 24, 26, 27, 28, 29, 30, 42, 48, 52, 54 Rechtsextremistische Vertriebe 14 Red Devils 10, 11 REITZ, Axel 34 RENNICKE, Frank 46 Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) 82 RICHTER, Karl 44, 47 RICHTER, Sebastian 53 RIEFLING, Dieter 34 Ring Nationaler Frauen (RNF) 47 Risikostaaten 89 Rockerund Hooliganszene 5,10 ROJ TV (kurdischer Fernsehsender) 79, 81 ROLLE, Dieter 68 Roßla (Landkreis Mansfeld-Südharz) 9 Rote Hilfe (RH) 69, 142 Russische Nachrichtendienste (RND) 87, 88, 89 S Salzwedel (Hansestadt, Altmarkkreis Salzwedel) 9, 10, 11, 17, 26, 27, 34, 36, 63, 66, 67, 70 Sangerhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz) 17, 25, 29, 30, 36, 47, 60 SCHÄFER, Michael 37, 44, 49, 52, 53 Schönebeck (Elbe, Salzlandkreis) 7, 8, 24, 36, 68 Schönhausen (Landkreis Stendal) 28 Schwanebeck, OT Nienhagen (Landkreis Harz) 13 SCHWEIGEL, Kai 11 SCHWERDT, Frank 44 Sicherheitsüberprüfung 97, 100, 101, 108, 109, 111, 113 Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetz (SÜG-LSA) 97, 100, 108, 109, 124 137 STICHWORTVERZEICHNIS Sleipnir (Szeneband) 54 Spionageabwehr 84, 91, 95, 96 Stendal (Landkreis Stendal) 26, 27, 28, 52 Stendal, OT Insel (Landkreis Stendal) 28, 52 STEPHAN, Kevin 16, 17 Stimme von und für Elbe-Saale (Szenepublikation) 69 Straftaten 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 21, 59, 118, 122, 127, 128 Stuttgart 81 T Tangerhütte (Landkreis Stendal) 28, 37, 52 Terrorismus/terroristisch 1, 3, 5, 6, 71, 72, 73, 74, 75, 77, 78, 82, 90, 102, 105, 118 Teuchern, OT Krauschwitz (Burgenlandkreis) 43, 45, 50, 51 Teuchern, OT Krössuln (Burgenlandkreis) 45 Thale (Landkreis Harz) 9 Tschetschenische Republik Itschkeria (CRI) 74 U UMAROV, Dokku 74, 75 Unsterbliche (Aktionsform "Die Unsterblichen") 2, 26, 28, 38 V VALENTA, Philipp 48, 49 Verschlusssache 97 V-Leute 102 VOIGT, Udo 44, 45, 46, 48, 51, 55 Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) 77 Volksverteidigungskräfte (HPG) 78, 80 138 STICHWORTVERZEICHNIS W WAGNER, Stefan 18 WALDE, Heidrun 49 WALDE, Peter 48, 49 Wallstawe (Altmarkkreis Salzwedel) 27 WEINERT, Alexander 30, 31 Weißenfels (Burgenlandkreis) 19, 20, 21, 38 Wernigerode (Landkreis Harz) 37, 44 WESSEL, Horst 33 Winterfest der nationalen Bewegung Sachsen-Anhalt 17, 25, 30, 60 Wirtschaftsschutz 92, 93 Wirtschaftsspionage 84, 95 Wittenberg (Lutherstadt, Landkreis Wittenberg) 31, 46, 61 Wolmirstedt (Landkreis Börde) 34 WORCH, Christian 34 WULFF, Thomas 34 Wunsiedel (Bayern) 35 Wurzen (Sachsen) 17 Y Yeni Özgür Politika (Publikation) 82 Z ZAKAJEW, Ahmed 74 Zeitz (Burgenlandkreis) 67, 68 Zusammen Kämpfen (ZK) 60, 61, 64 139 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AAB Antifaschistische Aktion Burg afa06 Antifaschistische Aktion 06 AG Aktionsgruppe G 10-LSA Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes im Land Sachsen-Anhalt A.L.M. Autonome Linke Magdeburg AQAH al-Qaida auf der arabischen Halbinsel AQM al-Qaida im islamischen Maghreb BPjM Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz CDK Koordination der kurdischen demokratischen Gesellschaft in Europa CRI Tschetschenische Republik Itschkeria DHKP-C Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front DKP Deutsche Kommunistische Partei DS Deutsche Stimme DVU Deutsche Volksunion FNAW Freie Nationalisten Altmark-West FSB Federalnaja Sluschba Besopasnosti (Inlandsgeheimdienst der Russischen Föderation) GAR Gemeinsames Abwehrzentrum Rechtsextremismus GIAZ Gemeinsames Informationsund Auswertungszentrum islamistischer Terrorismus GRU Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije (Militärischer Auslandsnachrichtendienst der Russischen Föderation) GTAZ Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) GUS Gemeinschaft Unabhängiger Staaten HNG Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene Und deren Angehörige e.V. HPG Volksverteidigungskräfte 140 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS HS Hammerskinheads IAEA Internationale Atomenergie-Agentur IBU Islamische Bewegung Usbekistans IJU Islamische Jihad Union JAH Jugendantifa Halle JLO Junge Landsmannschaft Ostdeutschland e.V. JN Junge Nationaldemokraten KADEK Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans KE Kaukasisches Emirat KGB Komitet Gosudarstwennoj Besopasnosti (ehemaliger sowjetischer Inund Auslandsnachrichtendienst) KONGRA Volkskongress Kurdistans GEL KPCh Kommunistische Partei Chinas KPV Kommunalpolitische Vereinigung der NPD KPD/Ost Kommunistische Partei Deutschlands/Ost MfS Ministerium für Staatssicherheit MID "Military Intelligence Department" (Militärischer Nachrichtendienst in China) MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands MSS "Ministry for State Security" (Ministerium für Staatssicherheit in China) NBK Nationaler Bildungskreis NKSB Nordkaukasische Separatistenbewegung NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands NSBM National Socialist Black Metal NSU Nationalsozialistischer Untergrund OK Organisierte Kriminalität OT Ortsteil PJAK Partei für ein freies Leben in Kurdistan 141 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS PKK Parlamentarische Kontrollkommission PKK Arbeiterpartei Kurdistans RND Russische Nachrichtendienste RNF Ring Nationaler Frauen RH Rote Hilfe StGB Strafgesetzbuch SÜG-LSA Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetz im Land Sachsen-Anhalt SWR Sluschba Wneschnej Raswedki (Ziviler Auslandsnachrichtendienst der Russischen Föderation) TAK Freiheitsfalken Kurdistans VerfSchGGesetz über den Verfassungsschutz im Land LSA Sachsen-Anhalt VS Verschlusssache YEK-KOM Föderation kurdischer Vereine in Deutschland e.V. ZK Zusammen Kämpfen 142