Verfassungsschutzbericht 2009 HINWEISE Die Verfassungsschutzbehörde erfüllt mit diesem Bericht ihre gesetzlichen Unterrichtungspflichten, die in SS 15 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) normiert sind. Dieser Verfassungsschutzbericht erwähnt nicht alle Beobachtungsobjekte der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt. Hinweise auf Geschehnisse außerhalb Sachsen-Anhalts wurden in diesen Bericht aufgenommen, sofern sie für das Verständnis des Gesamtzusammenhanges erforderlich sind. Die in Anführungszeichen gefassten Textteile wurden - sofern es sich um Zitate handelt - in der Originalschreibweise wiedergegeben. VORWORT Wer den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2009 zur Hand nimmt, wird schnell erkennen: Gegner der Demokratie gibt es auf vielen Seiten, und sie sind auch in Sachsen-Anhalt unverändert aktiv. Die größte Bedrohung geht dabei unverändert von Rechtsextremisten aus. Bei allen internen Auseinandersetzungen und Widersprüchen unternimmt insbesondere die NPD ernsthafte strategische Anstrengungen zur Verankerung in der "Mitte der Gesellschaft". Der Versuch, Akzeptanz in bürgerlichen Kreisen zu gewinnen, geht dabei mit einer inhaltlichen Radikalisierung, einer klaren ideologischen Ausrichtung am Nationalsozialismus Hand in Hand. Rechtsextremistisch motivierte Gewalt stellt für die Gesellschaft ein besonderes Problem dar, weil sie gegen Menschen gerichtet ist, weil sie Ausländer sind, eine andere Religion haben oder einfach weil sie anders sind. Aber: Gewalt, egal ob von links oder von rechts, ist immer zu verurteilen. Die Konzentration auf die Bekämpfung des Rechtsextremismus darf und kann keine Legitimation für linksextremistische Gegenbewegungen bedeuten. Dass der islamistische Terrorismus sehr wohl auch für Deutschland eine ganz erhebliche Gefahr darstellt, hat der Fall der "SauerlandGruppe" eindrucksvoll gezeigt. In Sachsen-Anhalt sind jedoch derzeit keine festgefügten Strukturen islamistischer oder gar terroristischer Organisationen bekannt. Der Verfassungsschutzbericht ist ein wichtiger Beitrag zur politischen Aufklärung über Bedrohungen für die Demokratie. Er soll ein Ansporn für die gesamte Gesellschaft sein, nicht nachzulassen in der Auseinandersetzung insbesondere mit rechtsextremistischen I Gruppierungen und in der Stärkung des demokratischen Bewusstseins. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre. Magdeburg, im Mai 2010 Holger Hövelmann Minister des Innern II VORWORT I. ÜBERBLICK 1 II. RECHTSEXTREMISMUS 5 SUBKULTURELL GEPRÄGTE, GEWALTBEREITE RECHTSEXTREMISTEN 6 Allgemeines 6 Strafund Gewalttaten 8 Rechtsextremistisch beeinflusste Hooliganund Rockerszene 11 Rechtsextremistische Musik 12 Rechtsextremistische Vertriebe 16 RECHTSEXTREMISTISCHE SZENEN IN SACHSENANHALT 17 Rechtsextremistische Szene in Halle 18 Rechtsextremistische Szene im Saalekreis 20 Rechtsextremistische Szene im Burgenlandkreis 22 Rechtsextremistische Szene in der Landeshauptstadt Magdeburg 23 Rechtsextremistische Szene im Salzlandkreis 24 Rechtsextremistische Szene im Landkreis Jerichower Land 25 Rechtsextremistische Szene im Landkreis Harz 25 Rechtsextremistische Szene in der Altmark 27 Rechtsextremistische Szene im Landkreis Börde 30 Rechtsextremistische Szene in der Region DessauRoßlau und in den Landkreisen Wittenberg und Anhalt-Bitterfeld 31 Rechtsextremistische Szene im Landkreis MansfeldSüdharz 32 III ORGANISATIONSÜBERGREIFENDE AKTIVITÄTEN 34 Aktivitäten zum Gedenken an die Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg 34 Aktivitäten zum Todestag von Horst WESSEL 35 Aktivitäten zum "Hitlergeburtstag" 35 Aktivitäten zum 1. Mai 36 Aktivitäten zum 17. Juni 37 Rudolf-Heß-Gedenkveranstaltungen 37 Aktivitäten zum "Heldengedenktag" (Volkstrauertag) 40 DISKURSORIENTIERTER RECHTSEXTREMISMUS ("NEUE RECHTE") 41 NUTZUNG NEUER MEDIEN DURCH RECHTSEXTREMISTEN 42 Rechtsextremistische Online-Enzyklopädie "Metapedia" und "NS-Archiv" 42 Rechtsextremistische Internetradios 43 Rechtsextremistisches Internet-TV 45 Rechtsextremistische Community "NS-Treff" 45 RECHTSEXTREMISTISCHE PARTEIEN UND VEREINIGUNGEN 46 "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) 46 "Junge Nationaldemokraten" (JN) 55 "Deutsche Volksunion" (DVU) 60 "Kommissarische Reichsregierungen" (KRR) 62 "Junge Landsmannschaft Ostdeutschland" (JLO) 63 "Heimattreue Deutsche Jugend e. V." (HDJ) 64 "Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V." ("Artgemeinschaft") 66 IV III. LINKSEXTREMISMUS 67 AUTONOME 67 Selbstverständnis 67 Strafund Gewalttaten 67 Überblick und Entwicklungstendenzen 68 Aktionsfelder der Autonomenszene in Sachsen-Anhalt 70 LINKSEXTREMISTISCHE PARTEIEN UND VEREINIGUNGEN 79 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) 79 "Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD/Ost) 81 "Kommunistische Partei Deutschlands / MarxistenLeninisten" (KPD/ML) 82 "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) 83 IV. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 85 ISLAMISTISCHE UND ISLAMISTISCH-TERRORISTISCHE BESTREBUNGEN 87 "Tablighi Jama'at" (TJ) ("Gemeinschaft der Verkündung und Mission") 87 "Tschetschenische Republik Itschkeria" (CRI)/ "Tschetschenische Separatistenbewegung" (TSB) 89 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN (OHNE ISLAMISMUS) 91 "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL) und ihm zuzurechnende Organisationen 91 STRAFUND GEWALTTATEN 96 V V. SPIONAGEABWEHR 97 Allgemeines 97 Chinesische Nachrichtendienste 98 Nachrichtendienste der Russischen Föderation 99 Nachrichtendienste der Republik Belarus (Weißrussland) 101 Proliferation 102 Wirtschaftsschutz 103 Mitarbeit der Bevölkerung 104 VI. GEHEIMSCHUTZ 105 Allgemeines 105 Geheimschutz im Behördenbereich 105 Geheimschutz in der Wirtschaft 106 VII. VERFASSUNGSSCHUTZ IN SACHSEN-ANHALT 107 Rechtliche Grundlagen 107 Aufgaben des Verfassungsschutzes 108 Keine polizeilichen Befugnisse 110 Methoden und Mittel nachrichtendienstlicher Tätigkeit 110 Datenschutz 111 Auskunftserteilung 112 Kontrolle 112 Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes 113 VIII. ANHANG 114 GESETZ ÜBER DEN VERFASSUNGSSCHUTZ IM LAND SACHSEN-ANHALT (VerfSchG-LSA) 114 STRAFUND GEWALTTATENSTATISTIK 133 STICHWORTVERZEICHNIS 135 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 146 VI I. ÜBERBLICK Die Gesamtzahl in Sachsen-Anhalt ansässiger Rechtsextremisten hat sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert. Allerdings gab es Verschiebungen innerhalb des rechtsextremistischen Gefüges. Den größten Anteil an der Gesamtzahl von 1.380 Rechtsextremisten bildet mit 850 Personen - und damit leicht steigender Tendenz - seit vielen Jahren das gewaltbereite, subkulturell geprägte Spektrum. Der weit überwiegende Teil der 270 Personen zählenden parteigebundenen sachsen-anhaltischen Rechtsextremisten ist nach wie vor in der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) organisiert. Der Neonaziszene gehören in Sachsen-Anhalt etwa 230 Rechtsextremisten an. Ihr sind auch die etwa 50 Mitglieder der NPDJugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN) zuzurechnen. Die Anzahl der politisch motivierten Straftaten -rechtsnahm gegenüber dem Vorjahreszeitraum um zehn Prozent ab. Dabei stieg der Anteil der Propagandadelikte geringfügig an. Er macht nun 75 Prozent der politisch motivierten Straftaten -rechtsaus. Die politisch motivierten Gewalttaten -rechtsgingen verglichen mit dem Vorjahr um 31 Prozent auf nunmehr 83 Delikte zurück. Im Berichtsjahr wurden in Sachsen-Anhalt 16 rechtsextremistische Konzertveranstaltungen festgestellt, drei mehr als im Vorjahr. Von den 16 Konzerten konnten drei von den Ordnungsund Sicherheitsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt aufgelöst werden. In Sachsen-Anhalt bieten sechs Online-Vertriebe ihr rechtsextremistisches Material über mehr oder weniger professionell gestaltete Webseiten zum Kauf an. Darüber hinaus verkaufen zwei Vertriebe ihre Ware zusätzlich in angeschlossenen Szeneläden, die zugleich als Trefforte der rechtsextremistischen Szene dienen. 1 Rechtsextremisten nutzten erneut allgemeine Gedenktage wie den 1. Mai, den 8. Mai (Kriegsende), den 17. Juni und den Volkstrauertag sowie die Jahrestage von Bombardements deutscher Städte im Zweiten Weltkrieg, um diese im Sinne ihrer Propaganda umzudeuten und entsprechende Veranstaltungen durchzuführen. Sie entfalteten darüber hinaus wie in den Vorjahren Aktivitäten zu Geburtsund Todestagen von Nationalsozialisten. Das linksextremistische Personenpotenzial nahm in Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Vorjahr um 30 Personen ab und umfasst nun insgesamt 510 Personen. Die Polizei registrierte für das Berichtsjahr 336 politisch motivierte Straftaten -links-. Dies bedeutet einen Anstieg von 1,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr (332 Delikte). Im gleichen Zeitraum nahm der Anteil der entsprechend motivierten Gewalttaten um 21 Prozent ab (2009: 59 Delikte, 2008: 75 Delikte). Hauptaktionsfeld autonomer Zusammenschlüsse blieb im Berichtszeitraum der "Antifaschistische Kampf", der für Autonome nach wie vor auch körperliche Auseinandersetzungen mit "Nazis" einschließt, für deren Existenz das "System" verantwortlich gemacht wird. Zu von Autonomen ausgegangenen Auseinandersetzungen kommt es folglich insbesondere bei Protestaktionen gegen Aufmärsche von Rechtsextremisten. Allerdings war die Anzahl solcher Vorfälle im Berichtszeitraum rückläufig. 2 Im Bereich der linksextremistischen Parteien und sonstigen Gruppierungen waren in Sachsen-Anhalt im Berichtszeitraum die "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD), die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP), die "Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD/Ost) und die "Kommunistische Partei Deutschlands/Marxisten-Leninisten" (KPD/ML) mit eigenen Strukturen aktiv. Sie alle setzten weiter auf traditionelle Konzepte eines langfristig betriebenen Klassenkampfes. Ihre Vertreter versuchen nach wie vor, sich in gesellschaftliche Protestkampagnen einzubringen. Im Rahmen der Beobachtung sicherheitsgefährdender und extremistischer Bestrebungen von Ausländern kommt dem Komplex der Bedrohung durch den internationalen islamistischen Terrorismus nach wie vor besondere Bedeutung zu. Die Bundesrepublik Deutschland ist als Teil des weltweiten Gefahrenraumes anzusehen und liegt im unmittelbaren Zielspektrum terroristischer Gruppierungen. Gegenstand islamistischer Propaganda ist zunehmend das Engagement Deutschlands in Afghanistan. Seit Beginn des Jahres 2009 gab es zahlreiche Verlautbarungen, in denen der dortige Bundeswehreinsatz angeprangert und als Rechtfertigung für Gewaltandrohungen und entsprechende Aufrufe instrumentalisiert wurde. In Sachsen-Anhalt sind keine festgefügten Strukturen islamistischer Organisationen bekannt geworden. Jedoch gab es wie in den Vorjahren Hinweise auf Personen, die in Sachsen-Anhalt wohnen, aber islamistischen Gruppierungen, wie zum Beispiel der "Tablighi Jama'at" (TJ) und der "Tschetschenischen Republik Itschkeria" (CRI)/ "Tschetschenischen Separatistenbewegung" (TSB) in anderen Bundesländern zuzurechnen sind. Aus dem Bereich der nichtislamistischen Organisationen, von denen sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen ausgehen, ist in Sachsen-Anhalt nach wie vor lediglich der "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL) mit eigenen Organisationsstrukturen aktiv. 3 Auch im Jahr 2009 setzten sich die Aufklärungsaktivitäten der Nachrichtendienste fremder Staaten in der Bundesrepublik Deutschland in unvermindertem Umfang fort. Dies gilt nach wie vor insbesondere für die Nachrichtendienste der Volksrepublik China und der Russischen Föderation. 4 II. RECHTSEXTREMISMUS Das rechtsextremistische Personenpotenzial in Sachsen-Anhalt ist im Berichtsjahr gegenüber den Vorjahren nahezu unverändert geblieben. Allerdings haben sich innerhalb des rechtsextremistischen Gefüges Verschiebungen ergeben. Dem Landesverband Sachsen-Anhalt der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) gehören etwa 230 Personen an. Im Berichtszeitraum konnte die NPD ihre Parteistruktur weder ausbauen noch festigen. Neben aktiven Kreisverbänden wie Magdeburg oder Halle existieren völlig inaktive Kreisverbände wie der Kreisverband Börde oder der Kreisverband Anhalt-Bitterfeld. Der Landesverband Sachsen-Anhalt der "Deutschen Volksunion" (DVU) ist - abgesehen von vereinzelten Parteizusammenkünften - nicht in Erscheinung getreten. Der DVU werden in Sachsen-Anhalt etwa 30 aktive Mitglieder zugerechnet. Eine insgesamt abnehmende Bereitschaft von Rechtsextremisten zur Parteienbindung ist auch auf Bundesebene zu beobachten. Etwas angewachsen ist die Anzahl der subkulturell geprägten Rechtsextremisten, die im Gegensatz zu den Neonazis kaum über einen gefestigten ideologischen Überbau verfügen. Rechtsextremistische Ideologieelemente wie Fremdenfeindlichkeit, Rassismus oder Antisemitismus prägen das Sozialverhalten dieser Rechtsextremisten, die durch eine hohe Affinität zu Strafund Gewalttaten auffallen und als prinzipiell gewaltbereit gelten. Weiter verstärkt hat sich die Bildung so genannter Mischszenen, die aus Neonazis und Subkulturellen bestehen. Rechtsterroristische Strukturen wurden im Berichtszeitraum in Sachsen-Anhalt nicht festgestellt. Die Affinität von Rechtsextremisten zu Waffen und Sprengstoff bildet dennoch ein nicht zu unterschätzendes Gefährdungspotenzial. 5 Nahezu unverändert ist die Anzahl der Neonazis in SachsenAnhalt. Zu diesem Spektrum werden rund 230 Personen gezählt, die sich mehrheitlich in losen, kameradschaftsähnlichen Strukturen zusammenfinden und denen ein vom historischen Nationalsozialismus geprägtes Weltbild eigen ist. Der neonazistischen Szene sind auch die Anhänger der sachsenanhaltischen "Jungen Nationaldemokraten" (JN) zuzurechnen. Als eine Organisationsund Aktionsform im Bereich des Neonazismus beginnen sich auch in Sachsen-Anhalt die so genannten Autonomen Nationalisten herauszubilden. In deutlich geringerem Umfang als die subkulturell geprägte Szene weist auch die Neonaziszene eine Gewaltaffinität auf. Rechtsextremisten 1 2008 2009 Parteien und Vereinigungen 280 270 Neonazis 240 230 Gewaltbereite Rechtsextremisten 800 850 Sonstige Personenzusammenschlüsse 30 30 Gesamt: 1.350 2 1.380 3 SUBKULTURELL GEPRÄGTE, GEWALTBEREITE RECHTSEXTREMISTEN Allgemeines Die Abkehr von der Skinheadsubkultur hat sich im Berichtszeitraum weiter fortgesetzt, was sich sowohl im veränderten Erscheinungsbild der Szeneangehörigen als auch in der Musik rechtsextremistischer Bands manifestiert. Angehörige der subkulturell geprägten, gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene fallen in der Öffentlichkeit vor allem durch provokantes Verhalten auf, dessen Folgen 1 Zahlen zum Teil geschätzt und gerundet. 2 1.285 nach Abzug der Mehrfachmitgliedschaften. 3 1.320 nach Abzug der Mehrfachmitgliedschaften. 6 überwiegend Propagandadelikte und Sachbeschädigungen, aber auch - insbesondere unter Alkoholeinfluss - häufig spontan verübte Gewalttaten, wie zum Beispiel Körperverletzungen sind. Opfer subkultureller rechtextremistischer Gewalt sind meist Migranten, Angehörige von Minderheiten und zunehmend politische Gegner. Für subkulturell geprägte Rechtsextremisten steht eher der "Erlebnischarakter" einer Aktivität als dessen politisch-inhaltliche Ausrichtung im Vordergrund. Eine besondere Rolle spielen deshalb nach wie vor die Teilnahme an rechtsextremistischen Demonstrationen und der Besuch einschlägiger Konzerte. Die meist lediglich regional agierenden Personenzusammenschlüsse der Szene sind von Fluktuation geprägt, weshalb die Größen der einzelnen Gruppen Schwankungen unterliegen. Als Treffpunkte fungieren neben Privatwohnungen häufig öffentliche Räume wie Gaststätten und Tankstellen. Obwohl die subkulturell geprägte, gewaltbereite Jugendszene einer festen organisatorischen Bindung eher ablehnend gegenübersteht, existieren auch in diesem Spektrum einige wenige fest gefügte Strukturen, die sich selbst als Eliteorganisationen verstehen. Hierzu zählen die "Hammerskins" (HS) und die in Deutschland verbotene Bewegung "Blood & Honour" (B&H). Beide Organisationen agieren international und haben einen politisch-weltanschaulichen Anspruch. Die B&H-Szene in Deutschland entwickelt fast ausschließlich im Ausland Aktivitäten. Auch die "Hammerskin"-Organisation (HS) wählt seit Jahren bewusst Veranstaltungsorte in anderen europäischen Ländern aus und nutzt dabei gezielt den Umstand, dass in diesen Ländern andere rechtliche Regelungen als in Deutschland bestehen, um ihre professionell organisierten Konzerte ohne behördliche Einschränkungen durchführen zu können. Regelmäßig kommt es dabei zu Handlungen wie zum Beispiel dem Entbieten des so genannten "Hitlergrußes" oder zu "Sieg Heil"-Rufen, die in Deutschland eine Straftat gemäß SS 86a Strafgesetzbuch (StGB) darstellen würden. An HS- 7 Treffen im Ausland nahmen im Berichtsjahr auch Einzelpersonen aus Sachsen-Anhalt teil. Das Personenpotenzial der gewaltbereiten Rechtsextremisten befindet sich seit Jahren auf einem hohen Niveau. Während es sich im Bund leicht reduzierte (2009: 9.000; 2008: 9.500), nahm es in Sachsen-Anhalt von 800 Personen im Jahr 2008 auf nunmehr 850 Personen zu. Strafund Gewalttaten Im Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK -rechts-) wurden 1.584 Straftaten registriert (2008: 1.761), darunter befanden sich 83 Gewalttaten (2008: 121). 4 Die Gesamtzahl der Straftaten sank gegenüber dem Vorjahr um zehn Prozent, die Anzahl der Gewalttaten um 31 Prozent. Mit 1.182 Fällen bildeten die Propagandadelikte 5 den Hauptanteil der Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund (75 Prozent). Schwerpunktregion der rechtsextremistischen Gewalt war die Stadt Dessau-Roßlau, gefolgt vom Landkreis Jerichower Land und der Region Stendal. Neben Straftaten gegen Fremde und Andersdenkende, die bisher Hauptzielgruppen rechtsextremistischer Delikte waren, wurden im Berichtszeitraum auch Straftaten festgestellt, die gegen religiöse Einrichtungen, darunter auch jüdische Gemeinden gerichtet waren. Der Kreis der Betroffenen hat sich zudem auf jene erweitert, die sich mit Präventionsarbeit gegen Fremdenfeindlichkeit, Extremismus und Gewalt engagieren. Folgende Beispiele für Straftaten sind hier exemplarisch zu benennen: In Schönebeck (Salzlandkreis) beschädigten am 17. Januar mehrere Personen zahlreiche Ladengeschäfte ausländischer Inhaber. 4 Siehe Statistik Seite 133f. 5 Nach bundesweit verbindlicher Regelung sind auch Propagandadelikte, die von Unbekannten begangen wurden, für die also keinerlei Erkenntnisse zur Motivlage des Täters vorliegen, zwingend dem Phänomenbereich "rechts" zuzuordnen. 8 Des Weiteren wurden Bauzäune, Werbeträger sowie Müllcontainer und ein Verkehrsschild beschädigt. An einen Döner-Imbiss war ein Hakenkreuz geschmiert worden. Im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen wurde nach Zeugenhinweisen eine 19-jährige Person festgestellt, die einen Teleskopschlagstock mit sich führte, der zum Einschlagen der Schaufensterscheiben eines Asia-Shops benutzt worden war. Am 28. April sprühte ein unbekannter Mann ein Hakenkreuz an die Eingangstür zum Gebäude der Jüdischen Gemeinde Dessau. Am 7. Mai lösten ebenfalls Unbekannte zwei Radmuttern an einem Dienstfahrzeug der Gemeinde . In der Nacht zum 12. Juni drangen Unbekannte in die Laurentiikirche in Calbe (Salzlandkreis) ein und schändeten den Altar und geweihte Gegenstände. Des Weiteren wurden ein Sakristeibuch und ein Ordner entwendet. Beide Gegenstände fand der Küster der Kirchengemeinde hinter einem Gebüsch in stark beschädigtem Zustand. Das Sakristeibuch war mit den Worten "Heil Satan" sowie einem Hakenkreuz beschmiert worden. Am 16. Juni brachten Unbekannte auf einer Tafel zum Gedenken an die Zerstörung der Jüdischen Synagoge in Zerbst (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) drei große Aufkleber mit den Aufschriften "Freiheit statt Sicherheitswahn!", "Nein zum Überwachungsstaat!" und "Antifagruppen zerschlagen!" an. Am 19. September beschmierten Unbekannte in Weißenfels (Burgenlandkreis) ein Geländer nahe einer Schiffsanlegestelle mit dem antisemitischen Text "Ich habe Hunger, mir ist kalt, ich will zurück nach Buchenwald. Mit Steinen schleppen und Leichen schieben, haben wir uns die Zeit vertrieben. Da wo die Kachelöfen stehen, werden wir uns wieder sehen." Am 4. Oktober wurde an einem Toilettenhäuschen an der Bundesautobahn 38 zwischen Querfurt und Schafstädt (Saalekreis) der 9 Schriftzug "Auf zum Brausebad nach Buchenwald" festgestellt. Daneben befanden sich Schmierereien mit Hakenkreuzen und SASymbolen. Rechtsextremistische Gewalt spielte sich im Berichtsjahr überwiegend im öffentlichen Raum ab, wie zum Beispiel auf der Straße, im Bereich gastronomischer Einrichtungen, nicht selten an Tankstellen oder auch am Rande von Volksfesten. Rechtsprechung zu rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten Wegen einer am 26. April 2008 verübten schweren Brandstiftung 6 auf eine Unterkunft für polnische Erntehelfer in QuerfurtLodersleben (Saalekreis) verurteilte das Amtsgericht Merseburg am 20. Mai drei Beschuldigte rechtskräftig zu Jugendstrafen von einem Jahr und sechs Monaten und den vierten Beschuldigten zu einem Jahr und neun Monaten Haft. Die Jugendstrafen sind zur Bewährung ausgesetzt worden. Wegen Totschlags ist ein 31-jähriger Rechtsextremist aus Magdeburg am 19. Mai vom Landgericht Magdeburg rechtskräftig zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er sein Opfer nach einem Discobesuch im "FunPark" im August 2008 zu Tode geprügelt und bestohlen hatte. 7 Am 28. September fand am Landgericht Magdeburg das Berufungsverfahren im so genannten Theaterprozess gegen einen Rechtsextremisten aus Halberstadt (Landkreis Harz) statt. Dieser war im Mai 2008 als einziger Tatverdächtiger wegen schwerer Körperverletzung 8 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Seinerzeit hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung im Hinblick auf die Strafzumessung Berufung eingelegt. Die Anklage hatte zwei Jahre und sechs Monate, die Verteidigung ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert. Der Prozess endete 6 Siehe Verfassungsschutzbericht 2008 des Landes Sachsen-Anhalt, S. 7f. Az.: 189 Js 14342/08. 7 Siehe Verfassungsschutzbericht 2008 des Landes Sachsen-Anhalt, S. 8. Az.: 22 Ks 25/08. 8 Siehe Verfassungsschutzbericht 2007 des Landes Sachsen-Anhalt, S. 8. 10 mit der Rücknahme der Berufungsanträge. Das ursprüngliche Urteil ist damit rechtskräftig. Die Verurteilung von drei Männern zu Haftstrafen von bis zu fünf Jahren und vier Monaten und einer Frau zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung wegen des Brandanschlags auf ein Asylbewerberheim in Sangerhausen (Landkreis MansfeldSüdharz)9 im Januar 2007 wurde im Berichtsjahr rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte die Revisionsanträge der Verteidigung verworfen. 10 Rechtsextremistisch beeinflusste Hooliganund Rockerszene Polizei und Verfassungsschutz beobachten seit einiger Zeit eine gestiegene Affinität von Rechtsextremisten zur Hooliganund Rockerszene, die sich insbesondere durch Übereinstimmungen in den Verhaltensmustern der Szenen ergeben haben dürfte. Beiden Szenen ist ein ausgeprägtes Freund-Feind-Denken, ein Stärke vermittelndes "Wir"-Gefühl mit der Neigung zu gruppenorientierter Freizeitgestaltung und ein provokatives Verhalten bei übersteigerter Betonung der Männlichkeit eigen. Daraus resultiert eine Verlagerung von Freizeitaktivitäten, insbesondere aber das Ausleben von Gewalttaten, auch in das Fußballumfeld. Das Auftreten gewaltbereiter Fans auf den Sportplätzen auch in unteren Ligen bis hin zur Kreisklasse ist nach dem BGH-Urteil 11 zu Stadionverboten verstärkt festzustellen, wobei zunächst verbale Angriffe auf ausländische Spieler immer wieder in gewalttätige Handlungen münden. Im Hinblick auf die bevorstehende Fußballweltmeisterschaft in der Republik Südafrika im Juni/Juli 2010 und damit zu erwartender Public-Viewing-Veranstaltungen auch in Deutschland legt die Verfassungsschutzbehörde ein besonderes Augenmerk auf die Beo- 9 Siehe Verfassungsschutzbericht 2007 des Landes Sachsen-Anhalt, S. 7f. Urteil des Landgerichtes Halle vom 30. Juni 2008, Az.: 160 Js 422/07, 24 Ks 2/07. 10 Beschluss des BGH vom 28. Juli 2009, Az.: 4 StR 57/09. 11 Am 30. Oktober fällte der BGH in Karlsruhe ein Grundsatzurteil, mit dem das Hausrecht der Vereine gestärkt wurde. Danach kann ein Stadionverbot auch dann verhängt werden, wenn dem Fan eine Beteiligung an einer Schlägerei oder Vandalismus nicht konkret nachgewiesen werden kann. 11 bachtung rechtsextremistischer Bestrebungen im Zusammenhang mit Sportereignissen. Es ist damit zu rechnen, dass die rechtsextremistische Szene - auch vor dem Hintergrund des Landtagswahlkampfes - versucht, das mit der WM einhergehende mediale Interesse als Plattform zur Eigendarstellung zu nutzen. Bereits zur Fußballweltmeisterschaft 2006 hatte die NPD einen so genannten WMPlaner mit volksverhetzendem Inhalt veröffentlicht. Außerdem war eine strafrechtlich relevante CD mit dem Titel "Der Fußballsampler - zu Gast bei uns" vertrieben worden. Rechtsextremistische Musik Rechtsextremistische Musik hat durch ihre identitätsstiftende Funktion eine zentrale Bedeutung für die Szene. Rechtsextremisten nutzen die Musik, um Jugendliche oder junge Erwachsene an ihre Ideologie heranzuführen. Teils offen, teils unterschwellig vermitteln Liedinhalte und Selbstdarstellung von Bands und Liedermachern rechtsextremistische Feindbilder und nationalistische, fremdenfeindliche, antisemitische und antidemokratische Ideologien. Neonazistische Kameradschaften und rechtsextremistische Parteien nutzen die Werbewirkung der Musik gezielt, um Sympathisanten und szenefremde Jugendliche zu erreichen. So bilden Auftritte rechtsextremistischer Musikgruppen und Liedermacher inzwischen einen festen Bestandteil zahlreicher, von der NPD organisierter Veranstaltungen. Rechtsextremistische Musikveranstaltungen Seit 2005 nahm die Anzahl rechtsextremistischer Konzerte in der Bundesrepublik Deutschland stetig ab. In Sachsen-Anhalt hingegen stieg ihre Zahl. Wurden im Vorjahr noch 13 rechtsextremistische Konzerte durchgeführt, so waren es 2009 sechzehn Veranstaltungen. Wie im Vorjahr wurden drei davon polizeilich aufgelöst. Auch die durchschnittliche Teilnehmerzahl blieb mit etwa 100 Personen konstant. 12 Zugenommen haben auch die Zahl der so genannten Liederabende (von einem auf neun) und die der rechtsextremistisch geprägten "Black Metal"-Konzerte (von einem auf drei). Dem in Sachsen-Anhalt zu verzeichnenden Aufwärtstrend bei den rechtsextremistischen Konzertveranstaltungen liegen verschiedene Ursachen zugrunde: Die rechtsextremistische Musik erfreut sich auch außerhalb der subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene zunehmender Beliebtheit. Sie wird stärker als in den Vorjahren als Mittel eingesetzt, um Jugendliche an die Szene zu binden. Die Mehrzahl der Organisatoren rechtsextremistischer Konzertveranstaltungen haben zudem deren Bedeutung als Einnahmequelle entdeckt, denn mit den durchschnittlich zwischen 10 und 20 Euro angesetzten Eintrittspreisen wird selbst nach Abzug aller Nebenkosten ein beachtlicher Gewinn erzielt. Der rechtsextremistischen Szene stehen mehrere Objekte im Privatbesitz zur Verfügung, die sie zur Durchführung von Musikveranstaltungen mit Szenebands und/oder Liedermachern nutzen kann. Sie ist damit weniger darauf angewiesen, fremde Objekte anmieten zu müssen. Nach wie vor kommt es im Verlauf von Konzertveranstaltungen häufig zu strafbaren Handlungen wie zum Beispiel zum Zeigen des "Hitlergrußes" oder zu "Sieg Heil"-Rufen sowie zum Vortrag von Liedern mit fremdenfeindlichen, antisemitischen und teils volksverhetzenden Texten. Am Rande der Veranstaltungen findet in aller Regel ein Handel mit Devotionalien der rechtsextremistischen Szene, insbesondere Tonträgern statt, die teilweise strafrechtlich relevant oder indiziert sind. Szeneobjekt des Enrico MARX in Sotterhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz) Das private Wohnobjekt des Enrico MARX in Sotterhausen ist seit Jahren ein Anlaufpunkt der rechtsextremistischen Szene, wenn13 gleich die Teilnehmerzahlen bei den dortigen Veranstaltungen im Berichtsjahr weiter rückläufig waren. Rechtsextremistische Musikveranstaltungen mit einschlägigen Bands und Liedermachern fanden dort am 7. Februar, am 1. August, am 28. November und am 12. Dezember statt. Darüber hinaus organisierte E. MARX Vortragsund Schulungsveranstaltungen mit rechtsextremistischen Inhalten, unter anderem mit verschiedenen Rednern der so genannten "Erlebnisgeneration". 12 Szenetreffund Veranstaltungsort "Zur Skatklause" in Zeitz (Burgenlandkreis) Im Veranstaltungsort "Zur Skatklause" fanden - teilweise unter strengen Auflagen - mehrere Konzerte mit rechtsextremistischen Musikgruppen statt, die zum Teil der so genannten "NS-Black Metal"-Szene (NSBM) 13 zuzurechnen sind. Weitere ausgewählte Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt Am 30. Januar wurde in Magdeburg ein rechtsextremistischer Szeneklub eröffnet. Hierbei handelt es sich um das bereits schon einmal von der rechtsextremistischen Szene genutzte Objekt in der Lerchenwuhne (in der Nähe des Einkaufszentrums "Flora-Park"). Die 150 bis 200 dazu überregional angereisten Teilnehmer verfolgten nach vorliegenden Erkenntnissen die Auftritte von vier Musikgruppen aus dem Raum Magdeburg. Ende Februar erließ das Bauordnungsamt der Stadt Magdeburg eine Nutzungsuntersagung für das Objekt, das daraufhin nicht mehr für größere Veranstaltungen genutzt wurde. 14 12 Gemeint sind Personen, die aus der Zeit des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkrieges aus eigenem Erleben, zumeist aus Sicht der Waffen-SS, berichten können. 13 "National Socialist Black Metal" (NSBM). Vertreter des NSBM propagieren ihr Weltbild unter Verwendung von neuheidnischen und antichristlichen Elementen. Ihre rechtsextremistische Ausrichtung ergibt sich dabei weniger aus den Äußerungen in den Liedtexten, die aufgrund des Musikstils akustisch kaum zu verstehen sind, sondern vielmehr aus entsprechenden Äußerungen der Protagonisten im Internet. 14 Siehe Seite 23f. 14 Am 6. Juni fand in einem Waldstück bei Martinsrieth (Landkreis Mansfeld-Südharz) ein von E. MARX organisiertes Konzert mit mehreren rechtsextremistischen Bands vor etwa 60 Teilnehmern statt. Die Polizei sprach eine Auflösungsverfügung aus, die ohne Vorkommnisse eingehalten wurde. Am 31. Oktober verhinderten die Sicherheitsbehörden ein groß angelegtes rechtsextremistisches Konzert renommierter Szenebands vor mehr als 300 Teilnehmern in Aschersleben - OT Mehringen (Salzlandkreis). Bei der Durchsetzung der Verbotsverfügung kam es zu Widerstandshandlungen und Sachbeschädigungen durch die Konzertteilnehmer, wobei fünf Polizeibeamte und zwei Konzertbesucher leicht verletzt wurden. Das ebenfalls von E. MARX organisierte "Winterfest der nationalen Bewegung" am 7. November in Sangerhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz) besuchten etwa 450 Szenemitglieder. Dort fanden im Wechsel mit diversen Reden Live-Auftritte der Band "Fight Tonight" (Sachsen-Anhalt) und weiterer Musikgruppen aus Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern statt. In Halberstadt (Landkreis Harz) fanden im Jahr 2009 drei Veranstaltungen statt, in deren Verlauf rechtsextremistische Liedermacher Titel aus ihrem eigenen Repertoire und solche anderer Liedermacher vortrugen. Als Organisator fungierte der NPD-Kreisverband Harz. Verbreitung strafrechtlich relevanter rechtsextremistischer Tonträger In der rechtsextremistischen Szene fanden im Berichtsjahr die Tonträger "Die Ewigen" der Band "Autonom" und "Vorwärts, voran!" der Band "Stolz" Verbreitung. Die Liedtexte beider Tonträger sind volksverhetzend, rassistisch, antisemitisch und verherrlichen den Nationalsozialismus. 15 So werden in dem Lied "Der schöne Traum" von "Autonom" explizit Menschen türkischer Herkunft verunglimpft und mit dem Tode bedroht. Die Band "Stolz" diffamiert Ausländer als "Parasiten" und "Schweine" und bezeichnet sie in dem Lied "Gaskammer" als "Pest", die sich über Deutschland ausbreite. Um sie zu bekämpfen, habe sich schon einmal ein Holocaust empfohlen. Verurteilung von Mitgliedern der Band "Kommando Freisler" (Niedersachsen) Das Amtsgericht Herzberg am Harz (Niedersachsen) verurteilte am 2. November zwei Mitglieder der rechtsextremistischen Musikgruppe "Kommando Freisler" wegen Volksverhetzung zu Geldstrafen in Höhe von 3.000 und 3.600 Euro. Die Verurteilten waren nach Überzeugung des Gerichts an der Produktion und der Verbreitung des indizierten Tonträgers "Geheime Reichssache" beteiligt. Die 2004 erschienene CD umfasste unter anderem Lieder mit stark antisemitisch geprägten Texten, die unter anderem zum Mord an Juden aufriefen und durchweg mit Melodien bekannter Schlagerund Rockmusik unterlegt waren. Der Tonträger erlangte innerhalb der rechtsextremistischen Szene einen hohen Bekanntheitsgrad. Rechtsextremistische Vertriebe Der Trend, Verkaufsaktivitäten der rechtsextremistischen Vertriebsszene über das Internet abzuwickeln, setzt sich weiter fort. Obgleich die Internetseiten vor allem kommerziellen Zwecken dienen, werden sie auch zur Öffentlichkeitsarbeit, Propaganda und Nachwuchswerbung für die rechtsextremistische Szene genutzt. Regelmäßig treten einzelne Vertriebsunternehmen als Unterstützer von rechtsextremistischen Veranstaltungen auf. Somit scheint ein Teil der erwirtschafteten Gelder zur Unterstützung der Szene in diese zurück zu fließen. 16 In Sachsen-Anhalt haben im Berichtszeitraum sechs OnlineVertriebe ihr rechtsextremistisches Material, wie zum Beispiel Tonträger, Bekleidungsund Propagandaartikel, über mehr oder weniger professionell gestaltete Internetseiten zum Kauf angeboten. Zwei Vertriebe davon verkaufen ihre Ware zusätzlich in angeschlossenen Szeneläden, die zugleich auch als Trefforte der regionalen Szene dienen. Für den Vertrieb von NSBM-Material existieren darüber hinaus weitere drei Online-Shops. Damit stieg die Anzahl der Vertriebe gegenüber dem Vorjahr leicht. Auch die Vertriebsszene unterliegt einer stetigen Fluktuation. So haben im Berichtsjahr zwei größere Unternehmen ihre Aktivitäten eingestellt. Bei den bestehenden Vertriebsunternehmen handelt es sich nun vorwiegend um kleine Unternehmen mit geringer bzw. lediglich lokaler Bedeutung. Nach wie vor treten auch konspirativ agierende Einzelhändler auf, die ihr Sortiment am Rande von rechtsextremistischen Veranstaltungen und Konzerten anbieten. RECHTSEXTREMISTISCHE SZENEN IN SACHSEN-ANHALT In den einzelnen Gebieten Sachsen-Anhalts unterscheiden sich der Organisationsgrad und die Oganisationsformen der rechtsextremistischen Szenen teilweise deutlich. Zum Einen gibt es fest gefügte, neonazistisch geprägte Strukturen, die in Form von Kameradschaften oder JN-Stützpunkten auftreten. Zum Anderen gibt es Personenzusammenschlüsse, in denen sich sowohl subkulturell als auch neonazistisch geprägte Rechtsextremisten organisieren (Mischszenen). Darüber hinaus gibt es Regionen, in denen keine oder nur in Ansätzen Strukturen erkennbar sind. In diesen Regionen werden vorrangig Aktivitäten von subkulturell geprägten Einzelpersonen oder Kleinstgruppen bekannt. Die einzelnen rechtsextremistischen Szenen in Sachsen-Anhalt sind lose miteinander vernetzt. Dies geschieht auch über die Nutzung gemeinsamer Internetauftritte oder Portale. Hervorzuheben sind hierbei die Internetpräsenz des JN-Landesverbandes mit den 17 Unterseiten der JN-Stützpunkte Harz, Halle, Magdeburg und Salzland und das Portal "Nationaler Beobachter" (NB) mit den Unterseiten Altmark, Anhalt, Börde, Burgenlandkreis, Halle, Harz, Jerichower Land, Magdeburg, Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Salzland. Rechtsextremistische Szene in Halle Das gesamte rechtsextremistische Spektrum im Bereich Halle umfasst etwa 40 aktive Personen. Das Mobilisierungspotenzial bei szenetypischen Veranstaltungen ist allerdings wesentlich größer. Die seit zwei Jahren anhaltende Zersplitterung der Szene in Halle setzte sich im Berichtsjahr fort. Derzeit existieren in diesem Bereich zwei festere Personenzusammenschlüsse, die unter der Bezeichnung "JN-Stützpunkt Halle" und "Aktionsgruppe (AG) HalleSaalekreis" firmieren. JN-Stützpunkt Halle Dem JN-Stützpunkt Halle sind mindestens zehn Personen zuzurechnen, die im Berichtszeitraum durch einige wenige eigenständige Aktivitäten auffielen, die in der Regel mit dem NPD-Kreisverband Halle abgesprochen waren. Die nennenswerten Aktivitäten des JN-Stützpunktes standen im Zusammenhang mit dem Kommunalwahlkampf oder bestanden in der Teilnahme an regionalen und überregionalen Demonstrationen der rechtsextremistischen Szene. Die Verantwortlichen des JN-Stützpunktes Halle waren im Berichtsjahr vor allem bemüht, das kameradschaftliche Verhältnis unter den Mitgliedern zu festigen. Dazu sollte unter anderem ein "Winterlager" im Februar dienen. Im Verlauf der Zusammenkunft wurde ein 25 Kilometer langer Marsch durchgeführt. Abends wurden das Leben und das "politische Vermächtnis" Horst WESSELs 15 thematisiert. 15 Horst WESSEL (gest. am 23. Februar 1930) war ein SA-Sturmführer und Symbolfigur des Nationalsozialismus. Die NSDAP nutzte WESSELs Tod propagandistisch, indem WESSEL zum "Märtyrer der Bewegung" verklärt wurde. Er schrieb den Text zum so genannten Horst-Wessel-Lied, das kurz nach seinem Tod zur offiziellen Parteihymne der NSDAP wurde und von 1933 bis 1945 als inoffizielle Hymne stets nach dem Deutschlandlied gesungen wurde. 18 Am 19. Juli fand in Halle-Neustadt ein vom JN-Stützpunkt Halle organisiertes "Nationales Fußballturnier" unter dem Motto "Bolzen gegen Kapitalismus" statt. Hieran beteiligten sich etwa 20 Rechtsextremisten aus den Bereichen Harz und Halle. Mitglieder des JN-Stützpunktes nahmen am 7. November zusammen mit Rechtsextremisten aus den Bereichen Bitterfeld-Wolfen, Köthen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld), Magdeburg und Merseburg (Saalekreis) sowie aus den Bundesländern Sachsen und Niedersachsen an einer vom JN-Landesverband Sachsen-Anhalt unter dem Motto "20 Jahre Mauerfall - Wir sind das Volk" organisierten Demonstration teil. "Aktionsgruppe (AG) Halle-Saalekreis" Diesem im Sommer gegründeten rechtsextremistischen Personenzusammenschluss können derzeit 15 bis 20 Personen zugerechnet werden. Er setzt sich aus ehemaligen Mitgliedern des JNStützpunktes Halle, aus den "Freien Kräften Halle", aus unorganisierten Rechtsextremisten der örtlichen Szene und aus der rechtsextremistischen Szene im Saalekreis zusammen und gehört zu den aktivsten rechtsextremistischen Gruppierungen in Sachsen-Anhalt. Führungspersonen dieser Gruppe sind die Neonazis Marcel SCORN (Halle) und Kevin STEPHAN (Bad Lauchstädt, Saalekreis). Bei den Mitgliedern der AG handelt es sich vorwiegend um eher subkulturell geprägte Rechtsextremisten. Die AG macht über Foren im Internet auf sich aufmerksam und bietet anderen Gruppen eine Zusammenarbeit an. Bei der AG ist eine gewisse Affinität zu den "Autonomen Nationalisten" 16 erkennbar. Seit Gründung der AG besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Kameradschaftsszene in Bad Lauchstädt, insbesondere den "Freien Nationalisten Bad Lauchstädt" (F.N.B.L.). 16 "Autonome Nationalisten" und andere Rechtsextremisten unterscheiden sich nicht im Hinblick auf ideologische Fragen, sondern hauptsächlich in den Agitationsformen und im Erscheinungsbild. Zu nennen sind die militanten Kampfformen wie der aus der linksextremistischen Autonomenszene bekannte "Schwarze Block" einschließlich der für ihn charakteristischen Vermummung und die Verwendung von Anglizismen und abgewandelter linksextremistischer Symbolik. 19 Im Berichtszeitraum nahmen Angehörige der AG an zahlreichen überregionalen rechtsextremistischen Demonstrationen teil, darunter am 17. Januar in Magdeburg, am 18. April in Usti nad Labem (Aussig/Tschechische Republik), am 1. Mai in Freiberg (Sachsen) und am 23. Mai in Luckenwalde (Brandenburg). Des Weiteren beteiligten sich die AG-Mitglieder am 1. August an einem "Trauermarsch" in Bad Nenndorf (Niedersachsen) und am 10. Oktober an einer Demonstration im Zusammenhang mit einem Brandanschlag auf das rechtsextremistische Szenelokal "Zum Henker" in Berlin. Mitglieder der AG verteilten darüber hinaus Handzettel im Stadtgebiet von Halle. Unter der Überschrift "8. Mai - Tag der Schande" thematisieren die Verfasser die Kapitulation Deutschlands und behaupteten in diesem Zusammenhang "Schuldkult und Lügenpropaganda". Der "AG Halle-Saalekreis" zuzurechnende Personen überklebten im August Straßenschilder mit dem Schriftzug "Rudolf-Hess-Str.". Zusätzlich wurden an Straßennamensschildern kleinere Aufkleber mit Aufschriften wie "Zukunft statt BRD" und "Nationale und Sozialistische Aktion" angebracht. Mit Hilfe daktyloskopischer Untersuchungen konnte eine Person aus Bad Lauchstädt, die der AG zugerechnet wird, als Täter ermittelt werden. Rechtsextremistische Szene im Saalekreis Die nicht parteigebundene, rechtsextremistische Szene im Saalekreis ist im Wesentlichen unstrukturiert und wird zum Teil als subkulturell geprägt eingeschätzt. Insgesamt werden ihr etwa 60 bis 80 Personen zugerechnet. Die im Saalekreis existierenden losen Personenzusammenschlüsse in Bad Lauchstädt und Querfurt sind überwiegend in der "AG HalleSaalekreis" aktiv. 20 "Freie Nationalisten Merseburg" Zu den "Freien Nationalisten Merseburg" gehörten zehn Personen unter Führung des Rechtsextremisten Tino MARX. Seit Mitte März wurden keine Aktivitäten dieser Gruppierung festgestellt. "Freie Nationalisten Bad Lauchstädt" (F.N.B.L.) Der Gruppe werden derzeit etwa 20 Personen zugerechnet, die eng mit Szeneangehörigen aus Bad Dürrenberg und Halle kooperieren. Im Berichtsjahr wurde erstmalig ein Internetauftritt der F.N.B.L. bekannt. Zum Selbstverständnis der Gruppe hieß es dort: "Nun endlich haben wir es geschafft, wir die Freien Nationalisten aus Bad Lauchstädt sind im Weltnetz vertreten. Wir haben uns entschlossen gemeinsam mit unseren Kameraden aus Halle diese Seite zu betreiben um unseren Aktivismus zu dokumentieren und den Bürgern aus unserer Stadt ein Informationsportal zu bieten. Viele werden sich fragen warum wir als Freie Nationalisten aktiv sind, nun das ist ganz einfach wir sehen kein Zukunft in diesen bestehenden Systemparteien. Egal ob CDU, SPD oder NPD, alle samt sind in unseren Augen Volksverräter!" Eigenangaben zufolge wollen sich Angehörige der F.N.B.L. an der von Rechtsextremisten seit Jahren betriebenen Ehrung der Mörder des Reichsaußenministers Walther RATHENAU 17 beteiligt haben. Ende Februar erschien im Internet erstmalig ein "Aktionsbericht der F.N.B.L.". Danach habe man auf dem Marktplatz von Bad Lauchstädt Flugblätter verteilt und mit Plakaten, Aufklebern und Graffiti auf Rudolf HESS aufmerksam machen wollen. In der Nacht vom 4. auf den 5. März zerstörten unbekannte Täter den Briefkasten der Stadtverwaltung Bad Lauchstädt durch Feuer17 Die Rathenau-Attentäter Hermann FISCHER und Erwin KERN kamen am 17. Juli 1922 auf der Burg Saaleck (Burgenlandkreis) zu Tode. FISCHER hatte Selbstmord begangen, nachdem KERN von einem Polizisten in Notwehr erschossen worden war. 21 werkskörper. Auf dem Briefkasten war ein Aufkleber mit dem Text "Zukunft statt BRD!" angebracht worden, der auf die Homepage der "Freien Kräfte Halle" und der F.N.B.L. verwies. Im Sommer wurden zahlreiche Plakatierungen zu unterschiedlichen Themen, unter anderem zum Todestag des Hitler-Stellvertreters HESS und zu einer behaupteten "Überfremdung Deutschlands" vorgenommen. Kameradschaft "White Mens Schkopau" Anfang Mai wurde die Homepage einer Gruppierung festgestellt, die unter der Bezeichnung "White Mens Schkopau" bisher offenbar lediglich als "virtuelle Gruppe" agiert. Unter der Rubrik "Wer wir sind" heißt es: "Wir sind eine junge und dynamische Gruppe aus dem Raume Sachsen Anhalt. Wir sind treue Freunde und Kameraden, welche gemeinsam ihre Freizeit gestalten und politisch aktiv sind." Der Betreiber dieser Homepage ist nicht bekannt. In einem Gästebucheintrag auf der Homepage, auf der unter anderem für Aktivitäten zum 8. Mai geworben wurde, bieten die "Freien Kräfte Halle" eine Zusammenarbeit an. Bisher konnten keine Aktivitäten einer Kameradschaft "White Mens Schkopau" festgestellt werden. Zur Struktur und personellen Zusammensetzung ist nichts bekannt geworden. Rechtsextremistische Szene im Burgenlandkreis Der organisationsungebundenen, rechtsextremistischen Szene im Burgenlandkreis können etwa 15 bis 20 aktive Personen zugerechnet werden. Fest gefügte, neonazistisch geprägten Strukturen existieren hier nicht. Es bestehen Kontakte zu den rechtsextremistischen Szenen in Halle und Merseburg. 22 Rechtsextremisten aus dem Burgenlandkreis nahmen im Juli an einer Gedenkfeier zu Ehren der Rathenau-Attentäter in Bad Kösen teil. Rechtsextremisten aus Weißenfels, NPD-Mitglieder und weitere Szeneangehörige aus dem Burgenlandkreis nahmen sowohl an offiziellen wie auch an eigenen Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene im Burgenlandkreis zum Volkstrauertag teil. Rechtsextremistische Szene in der Landeshauptstadt Magdeburg Der teilweise neonazistisch ausgerichteten rechtsextremistischen Szene in Magdeburg werden etwa 40 bis 50 aktive Personen zugerechnet. Nach wie vor kooperieren hier Angehörige der "Freien Nationalisten", der NPD und der JN bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen eng miteinander. Herausragendes Beispiel dafür war im Berichtsjahr die Demonstration am 17. Januar in Magdeburg. Zu Beginn des Jahres nutzten Rechtsextremisten Räumlichkeiten in der Nähe des Magdeburger Einkaufszentrums "Flora-Park" als Treffpunkt. 18 Dort fand am 9. Januar eine Vortragsveranstaltung zum Thema "Bombenterror über Anhalt" statt, an der etwa 70 Szeneangehörige teilnahmen. Am 30. Januar wurde dort im Rahmen eines einschlägigen Konzertes ein rechtsextremistischer Szeneklub eröffnet. Dazu hatten sich 150 bis 200, teils überregional angereiste Besucher eingefunden, die Auftritte von vier Musikgruppen aus dem Raum Magdeburg verfolgten. Am 1. Februar fand in dem Klub eine durch Vertreter der rechtsextremistischen "Initiative gegen das Vergessen" organisierte Vortragsveranstaltung statt, bei der der in Szenekreisen bekannte Historiker Dr. Olaf ROSE (Nordrhein-Westfalen) und der letzte Kran18 Siehe Seite 14. 23 kenpfleger von HESS, Abdullah MELAOUHI (Berlin), sprachen. An der Zusammenkunft beteiligten sich rund 110 Rechtsextremisten. Wie in den Vorjahren gedachten Rechtsextremisten in Magdeburg der Bombardierung der Stadt im Zweiten Weltkrieg. Am 16. Januar fand hierzu auf dem Magdeburger Westfriedhof die zentrale Gedenkveranstaltung der Landeshauptstadt mit etwa 200 Teilnehmern statt. Nach Beendigung der Veranstaltung legte der Neonazi Jens BAUER (Klein Wanzleben, Landkreis Börde) Blumen an dem dort befindlichen Denkmal nieder. Eine von Rechtsextremisten aus Magdeburg initiierte "Initiative gegen das Vergessen" führte am 17. Januar in Magdeburg eine Demonstration unter dem Motto "Ehrenhaftes Gedenken statt Anpassung an den Zeitgeist" durch, an der etwa 720 Szeneangehörige aus dem gesamten Bundesgebiet teilnahmen. Als Anmelder und Versammlungsleiter fungierte der Rechtsextremist Andreas BIERE (Klein Wanzleben, Landkreis Börde). Bei Zwischenkundgebungen sprachen bekannte Rechtsextremisten zu den Teilnehmern. Am 9. September fand auf dem Magdeburger Domplatz eine Wahlkampfveranstaltung der CDU unter Teilnahme der Bundeskanzlerin statt. Angehörige der rechtsextremistischen Szene versuchten, die Veranstaltung zu stören. Rechtsextremistische Szene im Salzlandkreis Insgesamt agieren im Salzlandkreis etwa 40 bis 50 Rechtsextremisten. Im August verteilten Rechtsextremisten im Stadtgebiet von Schönebeck mit "Freie Kameradschaft Schönebeck" unterzeichnetes Propagandamaterial. 24 Zudem wurde eine Internetpräsenz der "Freien Aktivisten Stassfurt" bekannt. In dieser heißt es unter der Rubrik "Wir über uns": "Wir sind eine kleine Gruppe parteifreier, unabhängiger Aktivisten aus Staßfurt (Sachsen-Anhalt). Wir leisten aktiven Widerstand in unserer Stadt, wie z.B.: Mahnwachen Verteilen von Informationsmaterialien Dies ist nur ein kleiner Teil unseres Engagements. Es ist unsere Pflicht sich zur Wehr zu setzen! Gegen Lüge, Hetze und Intrigen. Also reih auch du dich bei uns ein!!!..." Rechtsextremistische Szene im Landkreis Jerichower Land Der als gewaltbereit eingeschätzten Szene im Landkreis Jerichower Land werden etwa 70 bis 80 Personen zugerechnet. Unverändert verfügen dort ansässige Szeneangehörige über gute Kontakte zu Rechtsextremisten aus Brandenburg und anderen Bundesländern. Der Internetauftritt ist in das überregionale rechtsextremistische Internetportal "Freies Netz" eingebunden. In Burg (Landkreis Jerichower Land) fand am 8. Mai ein von ortsansässigen Rechtsextremisten angemeldeter Aufzug unter dem Motto "8. Mai - Wir feiern Nicht" statt, an dem sich etwa 300 Szeneangehörige, die auch aus angrenzenden Bundesländern angereist waren, beteiligten. In Burg fand am 18. April eine Kundgebung unter dem Motto "Den rechten Konsens brechen" statt, an der etwa 200 Personen teilnahmen. Eine zusätzliche, von einem Rechtsextremisten spontan angemeldete Demonstration unter dem Motto "Gegen linke Gewalt" mit geplanten 30 Teilnehmern wurde untersagt. Rechtsextremistische Szene im Landkreis Harz Die rechtsextremistische Szene, die etwa 70 bis 80 Personen umfasst, ist nach wie vor im Wesentlichen unstrukturiert. Die nicht par25 teigebundenen Rechtsextremisten im Landkreis Harz werden als subkulturell geprägt und gewaltbereit eingeschätzt. Ebenfalls unverändert besteht im Landkreis eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen "Freien Nationalisten", NPD und JN. Der JN-Stützpunkt Harz setzt sich Eigenangaben zufolge aus den JN-Gruppen in Blankenburg, Falkenstein, Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode zusammen. Im November erschien auf der Internetseite des "Nationalen Beobachters Sachsen-Anhalt" ein Artikel, in dem die Gründung eines Zusammenschlusses mit der Bezeichnung "Jugendbund Harz" bekanntgegeben wurde. Dazu hieß es: "Jugendbund Harz am deutschen Schicksalstag, dem 9. November, gegründet. Am gestrigen 9. November fanden in ganz Deutschland zahlreiche Feiern statt. Überall gedachte man der Menschen, die den Sturz des stalinistischen SEDUnrechtssystems friedlich herbeigeführt hatten. Auch die deutsche Jugend gedachte diesem historischen Ereignis, und wollte den Schicksalstag der Deutschen konstruktiv nutzen. Aus diesem Grund kamen aus verschiedenen Städten der Harzregion junge Menschen zusammen, um über die Zukunft der politischen Arbeit im Harz zu diskutieren. Der zwanzigste Jahrestag des Mauerfalls muss für die Jugend Auftrag sein, auch heute noch aktiv für ein wirklich freies und gerechtes Deutschland einzutreten. Die gestrigen Reden der Politiker waren für jeden selbstdenkenden Menschen nur schwer zu ertragen. Nicht nur, dass sich die Vertreter der herrschenden Parteien das Erbe von 89 auf ihre Fahnen schrieben, auch das unglaubliche Versagen der letzten zwei Jahrzehnte wurde einfach unter den Tisch gekehrt. Fakt ist, dass... ...die SED/Stasi-Täter von damals heute wieder an den Hebeln der Macht hocken! ...die Freiheit, besonders die so wichtige Meinungsfreiheit, von den herrschenden Parteien nach und nach eingeschränkt wird! 26 ...soziale Gerechtigkeit ein schöner Traum geblieben ist und sich niemand wirklich dafür engagiert! ...uns viel versprochen wurde, aber unser Jugend kaum gerecht bezahlte Arbeit, gute Ausbildung oder wirtschaftliche Perspektiven geboten werden! ...die Repression gegen politisch Andersdenke beinahe Zustände wie in der DDR angenommen hat! ...junge Menschen ihre Heimat verlassen müssen, weil die Politik unfähig ist gute Lebensbedingungen für junge Familien in Mitteldeutschland zu schaffen! ...unser Volk dank Massenzuwanderung, Massenabtreibung und Geburtenrückgang langsam stirbt! Fakt ist, dass die derzeit Herrschenden keine Lösung für unsere Probleme bieten und wir deshalb unsere Stimme wieder erheben müssen! Aus diesem Grund gründeten Vertreter der Jungen Nationaldemokraten (JN) und freie Aktivisten am 9. November den Jugendbund Harz, der in unserer Region gruppenund organisationsübergreifend so viele junge Menschen wie möglich sammelt, um den Kampf für ein anderes, ein besseres Deutschland zu organisieren". Die Initiatoren des Zusammenschlusses dürften aus dem neonazistischen Spektrum stammen und den JN zuzurechnen sein. Die Gründung der Vereinigung "Jugendbund Harz" reiht sich in weitere Bemühungen der rechtsextremistischen Szene ein, auch überregional aktiv zu sein. Am 16. Mai überklebten in Wernigerode Angehörige der JN Fenster von Wahlbüros der Parteien SPD und Die Linke mit Absperrband. Vor Ort wurde jeweils Propagandamaterial der JN hinterlassen. Rechtsextremistische Szene in der Altmark In der Region agieren rund 100 rechtsextremistische Szeneangehörige. Unverändert kann für Gardelegen, Klötze und Salzwedel (alle Altmarkkreis Salzwedel) von einer lose strukturierten Szene ausge27 gangen werden, die sich selbst als "Freie Nationalisten AltmarkWest" (FNAW) bezeichnet. In der östlichen Altmarkregion sind derartige rechtsextremistische Personenzusammenschlüsse nicht bekannt. Rechtsextremistische Szene im Altmarkkreis Salzwedel Angehörige der rechtsextremistischen Szene im Altmarkkreis Salzwedel entfalteten im Berichtszeitraum nur sporadisch politische Aktivitäten. Nach wie vor bestehen unverändert gute Kontakte zu Vertretern der NPD. Am 30. Dezember führten Angehörige der FNAW in Gardelegen eine Demonstration unter dem Motto "Demokratie gleich Volkstod" durch, die ohne nennenswerte Zwischenfälle verlief. An dem Aufzug durch das Stadtgebiet mit mehreren Kundgebungen nahmen etwa 150 Personen der rechtsextremistischen Szene teil. Bemerkenswert war dabei der Umstand, dass im Gegensatz zu den in den Vorjahren durchgeführten "Jahresabschlussveranstaltungen" im Vorfeld keinerlei "Werbung" per Internet oder SMS betrieben wurde. Die Veranstaltung erfuhr im Nachgang lediglich durch Teilnehmer aus Wolfsburg (Niedersachsen) eine kurze Auswertung im Internet. Rechtsextremistische Szene im Landkreis Stendal Die rechtsextremistische Szene im Landkreis Stendal ist im Wesentlichen unstrukturiert. Sie wird, abgesehen von der parteigebundene Szene, als subkulturell geprägt und gewaltbereit eingeschätzt. Auf der Internetseite einer Gruppe "Autonome Nationalisten Stendal" heißt es zum Selbstverständnis der Gruppierung: "Wir sind da! Hallo Besucher !! Auch die Autonomen Nationalisten Stendal haben sich nun endlich dazu entschlossen eine Weltnetzpräsenz zu errichten. Auf diesem Wege möchten wir 28 uns und unsere Absichten ein wenig zum Vorschein bringen. Zu uns. Wir sind eine Gruppe junger Nationaler Sozialisten die es satt hat, tagtäglich das Leid und Elend in unserem Land mit anzusehen. Wir können das ständige Gejammer und Gemecker unserer Mitmenschen nicht mehr mit anhören. Wir beteiligen uns deshalb aktiv am Kampf um unsere Heimat und unser Volk. Dieser blog soll allen treuen Deutschen als eine Informationsquelle und Inspiration dienen. Wir zeigen das in jeder Stadt, egal ob groß oder klein, die Flamme der Freiheit und der ungebrochene Wille seine Heimat aus diesem Dunkel zu führen noch nicht erloschen ist. Weiterhin werdet ihr auf unserer Seite, eine Ansammlung von politischen, kulturellen o.a. Texten vorfinden die ihr beispielsweise für Schulungen verwenden könnt. Wir werden Aktionsberichte reinstellen die zum Nachahmen anregen sollen und Termine zu bestimmten Veranstaltungen veröffentlichen. Alles in allem versuchen wir also jedem Aktivisten ein breites Spektrum an Beiträgen zu bieten die ihm im Kampf um unser Deutschland zur Seite stehen. Also habe auch du den Mut zur Wahrheit und zu Taten! Kämpfe mit uns gemeinsam, Hand in Hand für unser aller Wohl und Freiheit! Werde in deiner Stadt aktiv!!" Der "Altmärkische Kreis der Bismarckfreunde", vertreten durch den Vorsitzenden des NPD-Kreisverbandes Altmark, Kay BELAU (Tangerhütte), führte am 4. April anlässlich des 194. Geburtstages von Otto VON BISMARCK in Schönhausen eine Feierstunde durch, an der 55 Personen der rechtsextremistischen Szene teilnahmen. Im Rahmen einer Demonstration der rechtsextremistischen Szene am 17. Oktober in Leipzig (Sachsen) zeigte eine Personengruppe ein Transparent mit der Aufschrift "Autonome Nationalisten Stendal". 19 19 Siehe oben genanntes Zitat. 29 Bei der genannten Demonstration in Gardelegen (Altmarkkreis Salzwedel) am 30. Dezember zeigten Teilnehmer ein Transparent mit der Bezeichnung "Nationale Sozialisten Stendal", die als Synonym für die "Autonomen Nationalisten" benutzt wird. Rechtsextremistische Szene im Landkreis Börde Der rechtsextremistischen Szene im Landkreis Börde werden etwa 30 bis 40 Personen zugerechnet, die unstrukturiert agieren. Die nicht parteigebundene Szene in diesem Landkreis wird als subkulturell geprägt und gewaltbereit eingeschätzt. Im Berichtsjahr wurde ein Internetauftritt eines unbekannten Personenzusammenschlusses mit der Bezeichnung "Freien Nationalisten Elbe-Ohre" bekannt. Dort heißt es zum Beispiel unter der Rubrik "Autonom - Was ist das": "Wir verstehen den 'autonomen Nationalismus' als eine längst notwendig gewordene neue Strategie: Die straffe Organisationsformen der 'alten Rechten' in Parteien, Kameradschaften und Vereinen boten dem Repressionsapparat des Systems und dem organisierten politischen Gegner eine Vielzahl an Sicherheitslücken und verhinderten eine progressive Entwicklung des Widerstands durch die ständige Wiederbenutzung ausgetretener Wege. Dem 'autonomen Nationalismus' hingegen liegt die Idee von DIY [do it yourself] Aktivistinnen und Aktivisten zugrunde, die - unabhängig von falschen Autoritäten - aktiven und vor allem kreativen Widerstand leisten. Feste Strukturen werden durch ein dichtes Netzwerk überflüssig gemacht, das arbeitsteilig nach den verschiedenen Fähigkeiten der Einzelnen zusammenarbeitet. Das Konzept des politischen Soldaten ist der exekutiven Macht des Staates nicht mehr gewachsen und wird durch das des politischen Partisanen / der politischen Partisanin abgelöst, der bzw. die sich anonym in der Gesellschaft bewegt, um die Idee der nationalen und der sozialen Revolution unter die Menschen zu tragen. 30 Selbstbestimmter Widerstand! Hinzu kommt das Aufgreifen bisher oft vernachlässigter Themenfelder wie Tierund Umweltschutz, Gesundheitspolitik, Konsumkritik oder auch Antisexismus. Außerdem ein neues, modernes Auftreten, das mit der Zeit geht und uns gerade für junge Menschen attraktiver macht; sowie die Übernahme des 'schwarzen Blocks' als wohl auffälligste Aktionsform, der Repression und Polizeiwillkür auf Demonstrationen effektiv entgegenwirken kann." Rechtsextremistische Szene in der Region Dessau-Roßlau und in den Landkreisen Wittenberg und Anhalt-Bitterfeld In dieser Region Dessau-Roßlau und in den Landkreisen Wittenberg und Anhalt-Bitterfeld wurden im Berichtsjahr mehrere Veranstaltungen durch die ehemalige Vorsitzende des NPDLandesverbandes Sachsen-Anhalt Carola HOLZ und die Führungsperson der örtlichen "Freien Nationalisten" Alexander WEINERT organisiert. Aktivitäten unter der bisherigen Gruppenbezeichnung "Freie Nationalisten Dessau" wurden nicht mehr festgestellt. Die Szene tritt nunmehr unter der Bezeichnung "Freie Nationalisten Anhalt Bitterfeld/Dessau" vor allem mit Mahnwachen und Demonstrationen in Erscheinung. Die rechtsextremistische Szene in der Region agiert ohne erkennbare Strukturen; sie ist als subkulturell und gewaltbereit einzuschätzen. Das Personenpotenzial umfasst etwa 40 bis 50 Szeneangehörige. Hinzu kommen weitere 20 bis 30 Rechtsextremisten aus dem Bereich Zerbst/Köthen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld). Unter dem Motto "Gegen das Vergessen - Wir gedenken der Bombenopfer von Dessau" fand am 5. März in Dessau-Roßlau eine "Mahnwache mit Straßentheater" der rechtsextremistischen Szene statt, an der 50 Personen teilnahmen. Am 7. März führten etwa 250 Personen der rechtsextremistischen Szene in Dessau-Roßlau anlässlich des 64. Jahrestages der Bom31 bardierung der Stadt Dessau einen Aufzug unter dem Motto "Gegen das Vergessen - Zum Gedenken der Opfer des Bombenangriffs auf Dessau am 07.03.1945" durch. Dagegen demonstrierten zeitgleich bis zu 400 Personen. Angehörige der rechtsextremistischen Szene der Region DessauRoßlau beteiligten sich am 1. Mai an einem Aufzug unter dem Motto "Zukunft statt Kapitalismus-Freiheit statt BRD" in Freiberg (Sachsen) Am 3. Oktober führte die rechtsextremistische Szene in BitterfeldWolfen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) einen Aufzug unter dem Motto "Lass dich nicht verarschen - Werde aktiv! Wir wollen alles! Freiheit, soziale Gerechtigkeit - Ein neues Deutschland!" mit etwa 130 Personen durch. Darüber hinaus fanden am 8. Februar in Zerbst und am 28. November in Köthen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) Mahnwachen unter dem Motto "Todesstrafe für Kinderschänder" statt, die ohne Zwischenfälle verliefen. Rechtsextremistische Szene im Landkreis MansfeldSüdharz Nach wie vor veranstaltet der Neonazi E. MARX, der als Führungsperson der rechtsextremistischen Szene in der Region gilt, in seinem Objekt in Sotterhausen wöchentliche Kameradschaftstreffen mit Partycharakter sowie Vortragsund Schulungsveranstaltungen, an denen eine Vielzahl von Rechtsextremisten teilnimmt. Anders als in den vorangegangenen Berichtsjahren entfalteten die Rechtsextremisten um E. MARX keinerlei Aktivitäten unter der Bezeichnung "Kameradschaft Ostara". Die teilweise neonazistisch ausgerichtete rechtsextremistische Szene des Landkreises umfasst etwa 20 bis 30 aktive Personen. 32 Am 18. Januar nahmen etwa 40 Angehörige der rechtsextremistischen Szene an einer Kranzniederlegung zur Erinnerung an die Reichsgründung von 1871 und die Gefallenen des Deutschen Reiches in Allstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz) teil. E. MARX führte im Namen der "Initiative gegen das Vergessen" am 11. Februar in Sangerhausen eine Mahnwache unter dem Motto "Ein Licht für Dresden" unter Teilnahme von etwa 20 Personen durch. In Sangerhausen nahmen am Abend des 21. Februar etwa 30 dunkel gekleidete und teilweise mit Schals vermummte Rechtsextremisten an einem nicht angemeldeten Aufzug teil. 20 Rechtsextremisten aus der Region Mansfeld-Südharz beteiligten sich zudem an überregionalen Aktivitäten, wie zum Beispiel an einer Demonstration am 14. Februar in Dresden, 21 an einer Demonstration der NPD am 23. Mai in Luckenwalde (Brandenburg) unter dem Motto "60 Jahre sind genug, Schluss mit diesem Volksbetrug!" und am 12. September am "4. Fest der Völker" 22 der NPD in Pößneck (Thüringen). Am 7. November fand in Sangerhausen das von E. MARX organisierte und beworbene "Winterfest der Nationalen Bewegung" unter dem Motto "Zukunft statt Globalisierung" statt. An dieser Veranstaltung beteiligten sich etwa 450 Personen der rechtsextremistischen Szene. Als Veranstalter fungierten die "Freien Nationalisten SachsenAnhalt", vertreten durch das NPD-Mitglied BAUER als Versammlungsleiter. 20 Siehe Seite 35. 21 Siehe Seite 34f. 22 Siehe Seite 50. 33 ORGANISATIONSÜBERGREIFENDE AKTIVITÄTEN Aktivitäten zum Gedenken an die Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg Anlässlich des 64. Jahrestages der Zerstörung Dresdens im Zweiten Weltkrieg veranstaltete der Landesverband Sachsen/Niederschlesien der "Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland" (JLO) am 14. Februar einen so genannten Trauermarsch durch die Dresdner Innenstadt. Daran nahmen etwa 6.500 Personen teil, die aus dem gesamten Bundesgebiet und den angrenzenden europäischen Ländern angereist waren. Aus Sachsen-Anhalt reisten NPDund JN-Mitglieder aus Halle und Magdeburg, dem Saalekreis, dem Burgenlandkreis und dem Landkreis Harz an. Während der Auftaktkundgebung sprach unter anderem der Vorsitzende der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag Holger APFEL. Den Schweigemarsch selbst, der von einem Großaufgebot der Polizei begleitet wurde und weitgehend störungsfrei verlief, führten JLO-Anhänger und Mitglieder der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag an. Neben anderen NPD-Funktionären nahmen auch der NPD-Parteivorsitzende Udo VOIGT (Berlin) und Andreas MOLAU (Niedersachsen) sowie der DVU-Vorsitzende Matthias FAUST (Hamburg) teil. Aus dem Ausland beteiligten sich rund 100 Rechtsextremisten aus der Tschechischen Republik und rund 30 aus der Slowakischen Republik sowie weitere Personen aus Schweden und Österreich an der Demonstration. Wie in den Vorjahren fand auch im Berichtsjahr eine so genannte bundesweite "Aktionswoche 13. Februar" statt, zu der Rechtsextremisten verschiedener Parteien und Organisationen als "Aktionsbündnis gegen das Vergessen" (AgdV) aufgerufen hatten. Im Rahmen der "Aktionswoche" vom 9. bis 15. Februar sollten "verschiedene interne, vor allem aber kreative und öffentlichkeitswirksame Aktionen" stattfinden. Höhepunkt der Aktionswoche war ein "Trauermarsch" in den Abendstunden des 13. Februar in Dresden, an dem etwa 1.300 Personen des rechtsextremistischen Spektrums 34 teilnahmen. Als Redner trat dabei unter anderem der Neonazi BIERE (Klein Wanzleben, Landkreis Börde) in Erscheinung. Rechtsextremisten aus Sachsen-Anhalt führten im Rahmen dieser "Aktionswoche" Mahnwachen in Sangerhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz), in Staßfurt (Salzlandkreis) und in Bitterfeld-Wolfen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) durch. Aktivitäten zum Todestag von Horst WESSEL Im Jahr 2009 war zu beobachten, dass Rechtsextremisten den Todestag des 1930 ermordeten SA-Sturmführers Horst WESSEL am 23. Februar (ähnlich den Aktivitäten zum Todestag von HESS) verstärkt zum Anlass nahmen, entsprechendes Propagandamaterial zu verteilen. In Köthen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) stellte die Polizei drei Personen mit Aufklebern und Plakaten fest, die einen Bezug zum Todestag WESSELs aufwiesen. Zudem wurde in Wolmirstedt (Landkreis Börde) entsprechendes Propagandamaterial aufgefunden. In Sangerhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz) führten am Abend des 21. Februar etwa 30 dunkel gekleidete und teilweise mit Schals vermummte Angehörige der rechtsextremistischen Szene einen nicht angemeldeten Aufzug durch. Die Gruppe bewegte sich unter Mitführen brennender Fackeln und eines schwarzen Stoffbanners mit der Aufschrift "Zum Gedenken der Ermordung Horst Wessels 23.02." durch das Stadtzentrum. Aktivitäten zum "Hitlergeburtstag" Öffentlichkeitswirksame Aktivitäten von Rechtsextremisten aus Anlass des 120. Geburtstages von Adolf HITLER am 20. April waren in Sachsen-Anhalt nicht zu verzeichnen. Jedoch fanden mehrere Zusammenkünfte von Szeneangehörigen in kleinerem, privaten Rahmen statt. 35 Aktivitäten zum 1. Mai Veranstaltungen im Bundesgebiet Die rechtsextremistische Szene führte zum 1. Mai auch in diesem Jahr mehrere dezentrale Veranstaltungen durch. An den zwölf Demonstrationen nahmen insgesamt etwa 4.000 Personen teil. Die größten Kundgebungen fanden in Ulm (Baden-Württemberg) sowie in Neu-Ulm (Bayern) statt. In Freiberg (Sachsen) nahmen rund 500 Personen der rechtsextremistischen Szene an einer genehmigten Demonstration teil, darunter auch Personen aus Halle. Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt Am 1. Mai fand in Haldensleben (Landkreis Börde) eine Spontandemonstration von etwa 30 Personen der rechtsextremistischen Szene statt. Dabei wurde ein Transparent mit der Aufschrift "Jedes System kann man abschalten" gezeigt. Die Veranstaltung wurde von der Polizei aufgelöst. In Biederitz (Landkreis Jerichower Land) führten am 1. Mai etwa 20 Szeneangehörige eine Spontanversammlung durch. Hierbei handelte es sich um Teile der Personengruppe, die bereits zuvor in Haldensleben festgestellt worden war. Nachdem die Polizei den Aufzug angehalten hatte, flüchteten die Versammlungsteilnehmer. In Wittenberge (Brandenburg) führten Rechtsextremisten am 1. Mai eine Demonstration durch, die durch einen Polizeieinsatz beendet wurde. Während des Einsatzes griffen Demonstranten die Polizeibeamten an. Per Bahn abreisende Veranstaltungsteilnehmer brachten nahe der Ortschaft Seehausen (Landkreis Stendal) einen Zug durch Betätigen der Notbremse zum Stehen und versuchten zu flüchten. Im Rahmen von Polizeimaßnahmen wurden danach Personen aus Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt festgestellt. 36 Aktivitäten zum 17. Juni 23 Am Abend des 17. Juni fand in Halle eine im Namen des JNLandesverbandes angemeldete Versammlung unter dem Motto "17. Juni. Ein Volk steht auf und kämpft sich frei - Zeit einen neuen Aufstand zu wagen!" statt. Hierzu versammelten sich etwa 200 Personen der rechtsextremistischen Szene und führten einen Aufzug mit Zwischenkundgebung durch. Während der Veranstaltung kam es durch Gegendemonstranten mehrmals zu massiven Störversuchen. Ebenfalls vor dem Hintergrund des 17. Juni fanden am 20. Juni in Bitterfeld-Wolfen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) und in DessauRoßlau Mahnwachen von rechtsextremistischen Szeneangehörigen statt, an denen sich jeweils etwa 30 Personen beteiligten. Rudolf-Heß-Gedenkveranstaltungen Überregional Das Landratsamt Wunsiedel (Bayern) hatte im Mai - wie in den Jahren zuvor - die von Jürgen RIEGER 24 für den 22. August angemeldete Veranstaltung "Gedenken an Rudolf Heß" in Wunsiedel wegen der Gefahr der Verwirklichung von Straftaten insbesondere nach SS 130 Abs. 4 StGB 25 untersagt. Sowohl das Verwaltungsgericht Bayreuth als auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigten das Verbot. Das Bundesverfassungsgericht wies den An23 In den Tagen um den 17. Juni 1953 kam es in der DDR zu einer Welle von Streiks, Demonstrationen und Protesten, die als Aufstand (auch Volksaufstand oder Arbeiteraufstand) des 17. Juni bezeichnet werden. 24 Der neonazistische Multifunktionär RIEGER starb am 29. Oktober. Er galt als Integrationsfigur der rechtsextremistischen Szene in ganz Deutschland und als einer ihrer wichtigsten Akteure. RIEGER war seit über 40 Jahren in der rechtsextremistischen Szene aktiv. Seit 2006 war er Bundesvorstandsmitglied der NPD und wurde 2008 zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden gewählt. Er unterstützte die Partei als Darlehensgeber und -beschaffer und war ein Bindeglied zu den parteiungebundenen "Freien Nationalisten". Als Rechtsanwalt trat er oft als Strafverteidiger von Rechtsextremisten und insbesondere von Holocaustleugnern in Erscheinung. Als rassistischer Ideologe war RIEGER in zahlreichen rechtsextremistischen Vereinen tätig. Auch in der Öffentlichkeit vertrat er seine extrem rassistischen, revisionistischen, antisemitischen und fremdenfeindlichen Ansichten. RIEGER gilt als Initiator und Hauptorganisator des "Rudolf-Heß-Gedenkmarschs" in Wunsiedel. 25 Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalssozialistischen Gewaltund Willkürherrschaft, die den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletztenden Art und Weise stört. 37 trag RIEGERs auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach SS 32 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) zurück. Die zentralen Kundgebungen in Wunsiedel blieben bereits seit dem Jahr 2005 verboten. Die Teilnehmerzahlen der seitdem durchgeführten Ersatzveranstaltungen waren kontinuierlich rückläufig. Sie beliefen sich auf 2.000 Personen im Jahr 2005 über 1.200 Personen in den beiden Folgejahren und letztlich auf etwa 800 im Jahr 2008. Die rechtsextremistische Szene führte anlässlich des 22. Todestages des Hitler-Stellvertreters HESS im Zeitraum vom 13. bis 23. August bundesweit mehrere Veranstaltungen durch, an denen insgesamt lediglich rund 650 Personen teilnahmen. Die von ungarischen "Blood & Honour"-Aktivisten in Ungarn geplanten und angemeldeten Heß-Gedenkveranstaltungen wurden ebenso wie eine weitere von der ungarischen "Nationalen Arbeiterpartei" angemeldete Kundgebung verboten. Aktivitäten in Sachsen-Anhalt Durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt wurde, wie bereits in den Vorjahren, eine Allgemeinverfügung erlassen, die öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel sowie Aufzüge, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit dem 22. Todestag von HESS standen, in der Zeit vom 14. bis 18. und vom 20. bis 24. August für das Hoheitsgebiet des Landes untersagte. Diese Maßnahme beinhaltete auch jegliche damit verbundene Ersatzveranstaltungen. Jedoch versuchten Rechtsextremisten während des genannten Zeitraums, Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt durchzuführen, die, wenn auch mit anderen Themenfeldern verbunden, eindeutig einen Bezug zum 22. Todestag von HESS aufwiesen. In Folge dessen wurden für den 15. und 22. August vom NPDKreisverband Wittenberg angemeldete Kundgebungen in der Stadt Wittenberg unter dem Motto "Sozial geht nur National" von der Versammlungsbehörde des Landkreises verboten. Die geplanten Zu38 sammenkünfte wurden stattdessen am 29. und 30. August durchgeführt. Am Vormittag des 15. August wurden unterhalb des Brockengipfels vier Rechtsextremisten festgestellt, die ein unbeschriftetes Holzkreuz mit sich führten. Die Personen befanden sich dabei auf einem Wanderweg, der zu einer ehemaligen Grabstelle eines Wehrmachtssoldaten führt. Da davon auszugehen war, dass eine Veranstaltung im Zusammenhang mit dem 22. Todestag des HitlerStellvertreters HESS durchgeführt werden sollte, stellten Polizeibeamte das mitgeführte Kreuz sicher und erteilten Platzverweise. Kurze Zeit später wurde im Bereich des Brockens eine weitere Gruppe von etwa zehn Personen festgestellt, die eine JN-Fahne mitführte. Unter ihnen befand sich auch der NPD-Landesvorsitzende Matthias HEYDER. Der NPD-Kreisverband Harz meldete für den 17. August eine Kundgebung unter dem Motto "Für die Freiheit der Meinung und des Glaubens" an, die auf Grundlage der oben genannten Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamtes verboten wurde. Auch eine für den 22. August von JN-Angehörigen geplante Mahnwache in Oschersleben (Landkreis Börde) unter dem Motto "Börde frei von Gentechnik" wurde auf Grundlage der oben genannten Allgemeinverfügung untersagt und deshalb erst am 29. August durchgeführt. Darüber hinaus fanden landesweit zahlreiche Propagandaaktionen in Form von Farbschmierereien, Plakatierungen, Verteilung von Flugblättern und Anbringung von Transparenten statt. Diesbezügliche Aktivitäten nahmen verglichen mit dem Vorjahr zu. 26 Rechtsextremisten aus Halle werteten in einer im Internet veröffentlichten so genannten Nachbetrachtung die im Rahmen der so genannten "Heß-Gedenkwochen" in der Region durchgeführten Plakatierungsund Verteilaktionen als vollen Erfolg. Besonders wurde 26 In diesem Zusammenhang fanden auch die Überklebungen von Straßenschildern mit dem Schriftzug "Rudolf-Hess-Str." in Halle statt. Siehe Seite 20. 39 hierbei hervorgehoben, dass Aktivitäten in der Presseberichterstattung erwähnt und so der Öffentlichkeit bekannt wurden. Für den 17. August war zudem über eine Homepage zu "Flashmob"-Aktionen 27 in insgesamt 138 Städten der Bundesrepublik mobilisiert worden. Bundesweit gelang es Rechtsextremisten aber nur vereinzelt, ihre Pläne in die Tat umzusetzen. Insgesamt beteiligten sich weniger als 100 Personen an derartigen Aktivitäten. Im Rahmen der Kampagne wurden auch 15 Orte in Sachsen-Anhalt benannt. Zusammenkünfte wurden hier jedoch nicht bekannt. In einer Nachbetrachtung im Internet wurde der Aufruf als gezielte Falschinformation dargestellt. Dort hieß es, man habe lediglich staatliche Stellen "beschäftigen" und den Namen HESS in der Öffentlichkeit bekannt machen wollen. Aktivitäten zum "Heldengedenktag" (Volkstrauertag) Die ursprünglich geplante bundesweite Großveranstaltung zum "Heldengedenken" am 14. November in Halbe (Brandenburg) wurde nach dem Tod des rechtsextremistischen Protagonisten RIEGER durch den Anmelder abgesagt. Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt Am 15. November fanden in Sachsen-Anhalt zahlreiche Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene mit Bezug zum Volkstrauertag statt. So beteiligten sich Rechtsextremisten aller Facetten an offiziellen Gedenkveranstaltungen und legten Kränze an Kriegerdenkmalen in verschiedenen Orten Sachsen-Anhalts ab. Solche Aktivitäten wurden unter anderem in Salzwedel, Klötze (Altmarkkreis Salzwedel), Tangerhütte (Landkreis Stendal), Osterwieck (Landkreis Harz), Bad 27 Der Begriff Flashmob (flash = Blitz; mob = aufgewiegelte Volksmenge, Pöbel) bezeichnet einen kurzen, scheinbar spontanen Menschenauflauf auf öffentlichen Plätzen, bei dem sich die Teilnehmer üblicherweise nicht kennen und ungewöhnliche Dinge tun. Flashmobs werden unter anderem über Online-Communitys, E-Mail-Kettenbriefe oder per Mobiltelefon organisiert. Die Ursprungsidee des Flashmobs war ausdrücklich unpolitisch. 40 Kösen (Burgenlandkreis), Wolmirstedt (Landkreis Börde), Allstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz) und Halle-Diemitz festgestellt. Bundesverfassungsgericht bestätigt Regelungen des SS 130 StGB Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat im November die gesetzlichen Regelungen des SS 130 Strafgesetzbuch (StGB, Volksverhetzung) für rechtskonform erklärt. Das Gericht entschied, dass die Gesetzesnorm, die die Verherrlichung des Nazi-Regimes unter Strafe stellt, mit dem Schutz der Meinungsfreiheit vereinbar sei. Die Entscheidung stand im Zusammenhang mit dem Verbot eines Naziaufmarsches im fränkischen Wunsiedel (Bayern) im Jahr 2005, das sich auf den SS 130 StGB stützte. Eine Verfassungsbeschwerde RIEGERs wies das Gericht als unbegründet zurück. Nach Bekanntwerden des Urteils gab das so genannte "WunsiedelKomitee", das in der Vergangenheit maßgeblich in die Organisation der Veranstaltung in Halbe involviert war, im November via Internet seine Auflösung bekannt. DISKURSORIENTIERTER RECHTSEXTREMISMUS ("NEUE RECHTE") Im Bereich des rechtskonservativen Lagers hat sich seit einigen Jahrzehnten eine politische Strömung etabliert, die gemeinhin als "Neue Rechte" bezeichnet wird. Die "Neue Rechte" verbreitet ihre rechtskonservativen Auffassungen von Staat und Gesellschaft zumeist über publizistische Aktivitäten. Die Autoren der "Neuen Rechten" achten in der Regel darauf, dass ihren Äußerungen nicht das Attribut "rechtsextremistisch" anzuheften ist. Die "Neue Rechte" verwischt die Trennlinien zwischen demokratischem und rechtsextremistischem Spektrum. Versucht wird aber der Anschluss an die Diskurse in der Mitte der Gesellschaft, modern und moderat, ohne jedoch Einfluss auf das rechte Lager als Ganzes zu verlieren. Hinter dem oftmals maßvollen Duktus verber41 gen sich häufig anti-demokratische und mitunter fremdenfeindliche Konzepte. Die Verfassungsschutzbehörde rechnet der "Neuen Rechten" nur Rechtsextremisten und deren Gruppierungen und Publikationen zu. Bei den in Sachsen-Anhalt ansässigen Personen und publizierenden Einrichtungen sind die Voraussetzungen der SSSS 4 und 5 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) - das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für zielund zweckgerichtete Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung - derzeit nicht gegeben. Das schließt nicht aus, dass solche Publikationen und Einrichtungen sich selbst als Teil einer - nach anderen Kriterien definierten - "Neuen Rechten" sehen. NUTZUNG NEUER MEDIEN DURCH RECHTSEXTREMISTEN Das Internet hat sich als universelles Kommunikationsmedium in der rechtsextremistischen Szene durchgesetzt. Es gewinnt insbesondere durch seine fast lückenlose Verfügbarkeit immer mehr an Bedeutung und bleibt für Rechtsextremisten eine bedeutende Plattform zur Verbreitung ihrer Ideologie, Mobilisierung ihrer Anhänger und Werbung neuer Sympathisanten. Rechtsextremistische Online-Enzyklopädie "Metapedia" und "NS-Archiv" Im Rahmen von Internetrecherchen wurde die Internetseite "Metapedia" festgestellt, die von ihrem Layout her der bekannten Internetseite "Wikipedia" ähnelt. "Metapedia" stellt in verschiedensprachigen Sektionen geschichtliche Ereignisse und andere Informationen aus rechtsextremistischer Sicht dar. Die deutschsprachige Sektion ging im Mai 2007 online und beinhaltet zwischenzeitlich über 6.200 Beiträge, die auf die Interessenlage von Rechtsextremisten ausgerichtet sind. Seit dem 28. Mai ist das "NS-Archiv" abrufbar. 42 Dabei handelt es sich um ein "Wiki"-Nachschlagewerk, das nach Eigenangaben "in erster Linie ein Projekt zum Archivieren von Zeitungen und weiteren Medien aus der Zeit des Dritten Reiches, im weiteren Sinne auch aus der Zeit des zweiten Dreißigjährigen Krieges gegen Deutschland von 1914-1945" sein soll. Seitdem wurden bereits über 930 deutschsprachige Artikel in das Archiv aufgenommen, die von 20 registrierten und unter Pseudonym auftretenden Nutzern erstellt wurden. Rechtsextremistische Internetradios Am 12. März vollstreckten Polizeibeamte zeitgleich in Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und NordrheinWestfalen sieben Durchsuchungsbeschlüsse und sechs Haftbefehle gegen sieben Betreiber des rechtsextremistischen Internetradios "European Brotherhood Radio" (EBR). Den fünf männlichen und zwei weiblichen Beschuldigten im Alter von 19 bis 36 Jahren konnten bisher über 250 Straftaten zugerechnet werden. Vier von ihnen sind bereits durch politisch motivierte Straftaten (Volksverhetzung und Propagandadelikte) in Erscheinung getreten. Seit 2007 wurde eine Vielzahl neuer Internetradios festgestellt, darunter auch das EBR. Das Radio war über eine niederländische Homepage abrufbar und sendete 24 Stunden am Tag ausschließlich rechtsextremistische Musik, von der eine Vielzahl an Titeln die Straftatbestände der Volksverhetzung und der Gewaltdarstellung erfüllten sowie gegen das Jugendschutzgesetz verstießen. Die oben genannten Beschuldigten moderierten dazu mehrmals wöchentlich eigene Sendungen, in denen sie auch strafrechtlich relevante Parolen riefen oder den Holocaust leugneten. Außerdem wurde das Radio als Plattform für Live-Auftritte rechtsextremer Liedermacher und für Interviews mit Protagonisten der NPD und der DVU genutzt. Weiterhin betrieben die Beschuldigten zwei weitere 43 Internetseiten, auf denen das Dritte Reich glorifiziert und detaillierte Anleitungen zum Bau verschiedener USBV 28 gegeben wurden. Die Homepage des Internetradios enthielt darüber hinaus Links zu einschlägigen Topsite-Listen, wie zum Beispiel "NS88-Top Sites" oder zum "Ku Klux Klan" und bot unter anderem ein deutschsprachiges Forum, in dem die Kennzeichnung der Unterrubriken in Form von Hakenkreuzen erfolgte. Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin sprach am 30. November die Urteile gegen die Moderatoren des Mitte 2005 gegründeten EBR. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin folgend sind alle Angeklagten wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit diversen Strafrechtsverstößen (unter anderem Verbreitung von Propagandamitteln verfassungsfeindlicher Organisationen sowie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung) und Verstößen gegen das Waffengesetz verurteilt worden. Das Strafmaß lag zwischen einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung und Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Der Verfassungsschutzbehörde Sachsen-Anhalt liegen Hinweise auf Internetradios vor, bei denen ein Zusammenhang mit Personen der rechtsextremistischen Szene aus Sachsen-Anhalt besteht. Hierzu zählen die Internetradios "Ostpreußenfront-Radio", "Nonkonforme Noten" und "Duncan's Kneipe". Der Zusammenhang zwischen diesen zumeist über Provider in den USA betriebenen Radios wird insbesondere durch deren nahezu identische Gestaltung deutlich. Weitere Informationen lassen unzweifelhaft den Schluss zu, dass die Radios von den gleichen Personen betrieben werden und Nachfolgeoder Partnerprojekte sind. Zum Ende des Berichsjahres waren alle drei genannten Internetseiten nicht erreichbar. Die Radios sendeten oftmals 24 Stunden, wobei moderierte Sendungen in der Regel abends oder am Wochenende liefen. Mit28 USBV = Unkonventionelle Sprengund Brandvorrichtung. 44 schnitte belegen, dass durch die rechtsextremistischen Inhalte der Sendungen gegen geltendes Strafrecht verstoßen wurde. Rechtsextremistisches Internet-TV Am 8. August startete im Internet ein rechtsextremistisches TVProjekt mit dem Namen "Deutsch-Deutsche Einigkeit" (DDE), das von verschiedenen rechtsextremistischen Initiativen unterstützt wird. Die erste Sendung (über 30 Minuten) fand Angaben auf der Homepage zufolge große Resonanz. Neben den bisher bekannten Medienprojekten der rechtsextremistischen Szene, "Media Pro Patria" und "Volksfront-Medien", sowie den verbreiteten Videos bei "Youtube" scheint damit ein weiteres Feld eröffnet worden zu sein, mit dem Rechtsextremisten die eigene Medienpräsenz steigern wollen. Rechtsextremistische Community "NS-Treff" Rechtsextremisten versuchen in der jüngsten Zeit verstärkt, sich aus ihrer gesellschaftlichen Isolation zu lösen, indem sie sich aktiv, bisweilen sogar aggressiv an nicht-extremistischen OnlineCommunities (Social-Networking-Websites) beteiligen. Diese Communities stellen virtuelle Freundesnetzwerke dar, in denen der Nutzer ein persönliches Profil anlegen und danach Musik, Videos, Texte oder Fotos hochladen und zur Begutachtung und Kommentierung durch die Community freigeben kann. Insbesondere die wechselseitigen Verlinkungen unter den Nutzern fördern die Bildung von "Freundeskreisen", die über die Grenzen der rechtsextremistischen Szene hinausreichen können. Bei "NS-Treff" handelt sich um eine von und für Rechtsextremisten gegründete Community, die auch solchen Nutzern, denen aufgrund ihrer politischen Selbstdarstellung die Beteiligung an anderen Communities versagt wurde, eine "virtuelle Heimat" bieten will. "Wir haben keinen Bock mehr uns mit faschistischen Demokraten, die gern tolerant sein wollen, herum zu ärgern, 45 wie auf anderen SocialNetworks, weil wir für unser Land einstehen." 29 Der "NS-Treff" selbst ist zugangsgeschützt. Das heißt, Einblick in die dort abgelegten Inhalte wird nur zuvor registrierten Mitgliedern gewährt. Beim Aufruf der Internetpräsenz wird lediglich eine Startseite mit der Aufforderung, der Community beizutreten, angezeigt. RECHTSEXTREMISTISCHE PARTEIEN UND VEREINIGUNGEN "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) Die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) ist trotz eines leichten Rückgangs der Mitgliederzahlen mit insgesamt 6.800 Personen (2008: 7.000) die größte rechtsextremistische Partei in Deutschland und Wortführerin im rechtsextremistischen Lager. Die NPD befindet sich in einer schwierigen Lage, die durch eine selbst verschuldete Finanzkrise ausgelöst wurde, aber ihre Ursachen in innerparteilichen Friktionen zwischen den verschiedenen Funktionärslagern hat. Die im April stattgefundene Wiederwahl Udo VOIGTs zum Parteivorsitzenden vermochte die rechtsextremistische Partei nicht dauerhaft zu stabilisieren. Die NPD spaltet sich in VOIGT-Anhänger und VOIGT-Gegner. Zu letzteren ist auch der NPDLandesvorsitzende von Sachsen-Anhalt Matthias HEYDER zu rechnen. Die wichtigen Landesverbände aus Sachsen und MecklenburgVorpommern verkündeten unmittelbar nach dem Parteitag einen eigenen Weg und haben sich offen gegen die Bundespartei gestellt. Entwicklung der Bundespartei Bei der Wahl zum Parteivorsitzenden im Rahmen eines außerordentlichen Bundesparteitags der NPD am 4./5. April in Berlin setzte sich Amtsinhaber VOIGT gegen seinen Herausforderer, den Frakti29 Eigendarstellung im Internet. 46 onsvorsitzenden der NPD im Landtag von MecklenburgVorpommern Udo PASTÖRS, durch. In der Ausgabe des NPD-Parteiorgans "Deutsche Stimme" (DS, Nr. 5/09) betont VOIGT, die Delegierten hätten eine kompetente, weltanschaulich gefestigte und homogene Führungsmannschaft gewählt. VOIGT knüpft in seinen Ausführungen an ein Positionspapier des neu gewählten NPD-Parteivorstandes an, das am 26. April unter der Bezeichnung "Eine Standortbestimmung - Der deutsche Weg" veröffentlicht worden war. Darin wird betont, die Erfolge der NPD bei den Landtagswahlen 2004 in Sachsen und 2006 in Mecklenburg-Vorpommern seien auf deren Wahrnehmung als echte Systemalternative zurückzuführen. Die Partei müsse sich weiterhin kompromisslos an der "Überwindung des liberalkapitalistischen Systems und des bestehenden volksfeindlichen Parteienstaats" ausrichten. Wenn auch der aktive Umsturz außerhalb der eigenen Möglichkeiten liege, so müsse die NPD umso mehr nach dem absehbaren Scheitern des Systems als Avantgarde eines neuen Deutschlands bereit stehen. Die NPD fordert eine neue Gesellschaftsordnung sowohl in Deutschland als auch in Europa. Sie strebt die "Macht über Staat und Wirtschaft" an, um eine "Volksgemeinschaft" und ein neues "Deutsches Reich" zu errichten. Ziel der NPD ist die Beseitigung der parlamentarischen Demokratie und des demokratischen Rechtsstaates. Sie bedient sich hierzu auch aggressiver Agitation und Propaganda. 30 In einem im Internet veröffentlichten Beitrag unter dem Titel "Das Endstadium des Parlamentarismus" nimmt der sächsische NPDLandtagsabgeordnete Jürgen GANSEL die unterschiedlichen Regierungskoalitionen auf Bundesund Landesebene als Aufhänger, um den Parlamentarismus insgesamt scharf zu attackieren. In der "bundesrepublikanischen Konsensdiktatur" gelte inzwischen die "Gesinnung der Gesinnungslosigkeit", die sich Pragmatismus nen30 Hierzu wird auf die gemeinsame Dokumentation der Innenresorts der Bundesländer Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt zur Verfassungsfeindlichkeit der NPD verwiesen. Die Broschüre steht unter www.mi.sachsen-anhalt.de (Downloadservice) zur Verfügung. 47 ne, als Empfehlung für höchste Parteiund Staatsämter. Diese Negativauslese der Persönlichkeitsund Charakterlosen, die der Rechtsintellektuelle Edgar JUNG 1927 als "Herrschaft der Minderwertigen" bezeichnet habe, gehöre zum Parlamentarismus wie die Ausbeutung zum Kapitalismus. Die konturund identitätslosen Systemparteien - "von der CDU bis zur Linken" - verkochten zu einer "Einheitssoße", die wie eine "übelriechende Gülle" über dem ganzen Lande liege. In der Weimarer Krisenzeit habe es hingegen mit der NSDAP und der KPD noch Weltanschauungsparteien gegeben, deren Anhänger mit viel Herzblut und Opferbereitschaft um wirkliche Systemalternativen gerungen hätten. Zentrale Bedeutung für die Ideologie der NPD hat deren durchgehende Orientierung an einem strikt völkischen Nationalismus. Die Vorstellung von der "Volksgemeinschaft", in der das "Volk" als kollektives, nach ethnischen und rassischen Kriterien definiertes Ganzes verstanden wird, gilt der NPD als Allheilmittel für alle Probleme, die von ihr in der Globalisierung und der Migration ausgemacht werden. In einem von der rechtspopulistischen Schweizerischen Volkspartei initiierten Volksentscheid am 29. November hatte sich die Schweizer Bevölkerung mit einer Stimmenmehrheit von 57,5 Prozent für ein zukünftiges Bauverbot für Minarette auf Moscheen ausgesprochen. Rechtsextremisten, vor allem aus dem Bereich des Parteienspektrums sind bemüht, den Schweizer Volksentscheid zum Minarettverbot unmittelbar und umfassend für eigene Agitationszwecke zu nutzen. Dabei vertreten sie in aller Regel keine islamkritischen oder islamskeptischen, sondern grundlegend islamfeindliche Positionen. In der völkisch-rassistischen Perspektive der NPD stellt der Islam als "raumund volksfremde Religion" bereits an sich eine inakzeptable Bedrohung für die "Volksgemeinschaft" dar. Konsequenterweise verlangt deshalb etwa die sächsische NPD-Landtagsfraktion, über das Minarettverbot als lediglich ersten Schritt hinauszugehen. Es gelte, ein generelles Moscheebauverbot durchzusetzen und alle 48 Möglichkeiten für eine "Ausländerrückführung" konsequent auszuschöpfen. Der Bundesvorstand der NPD hat mittlerweile eine Kampagne unter dem Motto "Danke Schweiz - Minarettverbot auch hier" initiiert und stellt den Parteigliederungen entsprechendes Werbematerial zur Verfügung. Im Rahmen ihres "Säulen-Strategie-Konzeptes" setzte die NPD auch im Jahr 2009 ihren "Kampf um die Straße" 31 fort. Wie bereits in den Vorjahren organisierten die NPD und ihre Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN) am 1. Mai im Bundesgebiet zahlreiche Veranstaltungen mit insgesamt etwa 1.500 Teilnehmern. In Ulm (Baden-Württemberg) war die angemeldete Demonstration von schweren Krawallen mehrerer tausend Gegendemonstranten begleitet. In Berlin führte der NPDParteivorstand mit etwa 280 Teilnehmern eine Kundgebung in der Nähe der Parteizentrale durch. An einer weiteren Demonstration in Dresden beteiligten sich rund 200 Personen. An der von der örtlichen NPD mit Hilfe "Freier Kräfte" organisierten Veranstaltung unter dem Motto "Hier bleiben - Anpacken!" am 11. Juli in Gera (Thüringen) beteiligten sich bis zu 3.900 Personen. Die Besucher der NPD-Kundgebung waren vor allem aus den ostdeutschen Bundesländern sowie aus Bayern, Hessen, RheinlandPfalz und dem Ausland (unter anderem aus Österreich und der Schweiz) angereist. Während der Veranstaltung spielten die angekündigten rechtsextremistischen Bands "Brainwash", "Blitzkrieg", "Sleipnir" und "Die Lunikoff Verschwörung". Die Kundgebung ist Teil einer Veranstaltungsreihe unter dem Titel "Rock für Deutschland", die seit dem Jahr 2003 von der NPD Gera durchgeführt wird. Im vergangenen Jahr nahmen etwa 750 Personen daran teil. 31 Der "Kampf um die Straße" ist wie der "Kampf um die Köpfe", der "Kampf um die Parlamente" und der "Kampf um den organisierten Willen" Teil des oben genannten "Säulen-Strategie-Konzeptes" der NPD. 49 Die NPD veranstaltete am 12. September das "4. Fest der Völker - Für ein Europa der Vaterländer" in Pößneck (Thüringen). Daran nahmen rund 450 Personen teil (2008: etwa 1.100 Personen). Dem Veranstalter zufolge traten die rechtsextremistischen Musikgruppen "Verszerzödes" (Ungarn), "Brigada 1238" (Spanien), "PWA" (Estland) und die deutsche Band "Rotte Charlotte" auf. Redner waren der ehemalige bayerische JN-Vorsitzende Matthias FISCHER sowie Aktivisten aus mehreren europäischen Ländern. Die Ordner der Veranstaltung wurden vom "Freien Netz" aus Sachsen und Sachsen-Anhalt gestellt. Beteiligung an Wahlen Den Mittelpunkt der politischen Arbeit der NPD bildete im Jahr 2009 die Beteiligung an Wahlen. Nachdem die Partei am 27. Juni den "Deutschlandpakt", eine Vereinbarung, nach der NPD und DVU bis Ende 2009 bei Landtags-, Bundestagsund Europawahlen nicht gegeneinander antreten wollten, aufgekündigt hatte, traten beide Parteien konkurrierend zu verschiedenen Wahlen an. 2009 beteiligte sich die NPD an den Landtagswahlen am 30. August in Sachsen, Thüringen und dem Saarland. Die Ergebnisse der NPD blieben insgesamt unterhalb der Erwartungen der Partei. In Sachsen erreichte sie mit einem Zweitstimmenanteil von 5,6 Prozent zwar erstmalig in ihrer Parteigeschichte den Wiedereinzug in ein Landesparlament, konnte aber ihren Erfolg von 2004 (9,2 Prozent) nicht wiederholen. In Thüringen verfehlte die NPD trotz eines mit erheblichen Sachmitteln aggressiv geführten und auf Medienresonanz setzenden Wahlkampfes das Ziel, nach Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern eine dritte Landtagsfraktion zu stellen. Im Saarland fiel die NPD mit einem Wahlergebnis von 1,5 Prozent der Stimmen weit hinter ihr für ein westliches Bundesland außergewöhnlich hohes Resultat von vier Prozent im Jahre 2004 zurück. Die mit 16 Landeslisten präsente NPD erreichte bei der Bundestagswahl am 27. September mit einem Stimmenanteil von 1,5 Pro50 zent nahezu das gleiche Ergebnis wie 2005 (1,6 Prozent). Von den insgesamt 293 Direktkandidaten der NPD konnten lediglich fünf Bewerber in ihrem Wahlkreis einen Stimmenanteil von mehr als fünf Prozent erlangen. Bei den Landtagswahlen in Brandenburg und Schleswig-Holstein verfehlte die NPD deutlich den angestrebten Einzug in die dortigen Landesparlamente. In Schleswig-Holstein verfehlte die NPD sogar die Ein-Prozent-Hürde und verlor damit auch den Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung. Die NPD wird an der Landtagswahl am 20. März 2011 in SachsenAnhalt teilnehmen. "Ring Nationaler Frauen" (RNF) Der im Jahr 2006 gegründete "Ring Nationaler Frauen" (RNF) konnte seine Strukturen 2009 weiter ausbauen. Derzeit besteht der RNF nach eigenen Angaben aus vier Landesverbänden und elf Regionalgruppen. Die Mitgliederzahlen werden offiziell mit der vagen Formulierung "an die 100" angegeben. Der Bundeskongress der NPD-Frauenorganisation, der am 17. Oktober in der NPD-Bundesgeschäftsstelle in Berlin durchgeführt worden war, wählte Edda SCHMIDT, Mitglied des NPDLandesvorstandes Baden-Württemberg, zur neuen Bundesvorsitzenden 32 . Judith ROTHE (Sangerhausen), Vorsitzende des NPDKreisverbandes Mansfeld-Südharz, wurde neben Stella HÄHNEL (Berlin) zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Der Landesverband Sachsen-Anhalt des RNF entfaltete 2009 keinerlei öffentlichkeitswirksame Aktivitäten. Landesvorsitzende ist weiterhin ROTHE. 32 Die Bundesvorsitzende wurden bislang als Bundessprecherin, die Landesvorsitzenden als Landessprecherinnen bezeichnet. 51 NPD-Landesverband Sachsen-Anhalt Mit einer Mitgliederzahl von etwa 230 ging das Personenpotenzial des NPD-Landesverbandes Sachsen-Anhalt im Jahr 2009 (2008: 250) leicht zurück. Trotz der oftmals propagierten "Professionalisierung" der Arbeit des Landesverbandes zeigte dieser deutlich Schwächen in seiner strukturellen Integrität. Vor allem die Kreisverbände im Norden des Landes, der Kreisverband Altmark, der Kreisverband Anhalt-Bitterfeld und der im Januar neu gegründete Kreisverband Börde entwickelten kaum politische Aktivitäten. Allein in Gardelegen (Altmarkkreis Salzwedel) fand am 30. Dezember eine Demonstration der "Freien Kräfte Altmark" mit Beteiligung des NPD-Kreisverbandes Altmark statt. Der Landesverband war 2009 unverändert in elf Kreisverbände und mehreren Ortsbereichsgruppen gegliedert. Die wenigen im Landesverband vorhandenen finanziellen Mittel wurden im Kommunalwahlkampf und im Bundestagswahlkampf der NPD aufgebraucht. Abzuwarten bleibt, wie der Landesverband sein strategisches Ziel, den Einzug in den Landtag von Sachsen-Anhalt im Jahr 2011, mit den wenig vorhandenen personellen und finanziellen Mitteln umzusetzen gedenkt. Außerhalb des Kommunalwahlkampfes entfaltete die NPD in Sachsen-Anhalt keine nennenswerten Aktivitäten Auf dem Parteitag am 28. Februar wählte der hiesige Landesverband in Halberstadt (Landkreis Harz) einen neuen Vorstand. Dieser besteht unter anderem aus "Reformkräften" wie dem Landesvorsitzenden HEYDER (Elbingerode) und den beiden JN-Funktionären Matthias GÄRTNER und Andy KNAPE (beide Magdeburg), die die Strategie einer "Volksfront von rechts" 33 weiter vorantreiben werden. Am 20. Februar fanden in Sachsen-Anhalt zwei Vortragsveranstaltungen anlässlich der im April stattgefundenen Neuwahl des Parteivorstandes mit den Kandidaten VOIGT und PASTÖRS statt. An der 33 Die "Volksfront von rechts" ist ein informelles Bündnis von "Freien Nationalisten" und der NPD. 52 Veranstaltung in Sotterhausen mit dem amtierenden Parteivorsitzenden VOIGT, der als Wahlkampfauftakt in Sachsen-Anhalt bezeichnet wurde, nahmen etwa 30 geladene NPD-Mitglieder und Sympathisanten teil. Zeitgleich fand in der NPD-Landesgeschäftsstelle in Bernburg (Salzlandkreis) die zweite Rednerveranstaltung mit PASTÖRS statt, an der etwa 35 geladene Personen, unter anderem der NPD-Landesvorsitzende HEYDER, teilnahmen. Bereits im November 2008 hatte sich der NPD-Landesverband mit einer neuen Internetpräsenz unter dem Motto "2009 - wir starten durch" vorgestellt und in diesem Zusammenhang um Spenden (Ziel: 3.000 Euro) zur Eröffnung eines "Landesinformationszentrums" in Magdeburg gebeten. Dieses Zentrum sollte gleichzeitig Bürgerbüro, Infostelle und Schulungszentrum sein. Besonders im "Superwahljahr 2009" sollten sich hier, "Bürger...bei Liederabenden oder Hartz-IV-Schulungen Informationen abholen" und sich über den "Politikansatz" der NPD informieren. Anfang September hieß es auf der Internetseite des NPDLandesverbandes, das angestrebte Ziel von 3.000 Euro sei erreicht worden. Ein "Landesinformationszentrum" wurde bisher jedoch nicht eingerichtet. Durch die Einrichtung von Bürgerbüros und das Abhalten von Bürgersprechstunden sollte zudem die lokale Verankerung der NPD gefestigt und der Kontakt zur Bevölkerung institutionalisiert werden. Entsprechende Einrichtungen waren für Bernburg (Salzlandkreis), Magdeburg und Halle geplant. Tatsächlich eröffnet wurde lediglich ein Bürgerbüro des Kreisverbandes Harz am 19. Dezember in Halberstadt (Landkreis Harz). Das Gebäude diente in der Vergangenheit bereits mehrfach als Veranstaltungsund Treffort der rechtsextremistischen Szene. Der Halberstädter Ortsbereichsvorsitzende und Kreisverbandsvorsitzende Thorsten FLEISCHMANN beabsichtigt eigenen Bekundungen zufolge, dort Sprechstunden mit den Harzer Kreistagsabgeordneten der NPD und Beratungstage speziell für Hartz-IV-Empfänger anzubieten. 53 Einen methodischen Ansatz im Rahmen des "Kampfes um die Köpfe" 34 stellt nach wie vor die so genannte "Wortergreifungsstrategie" dar. Dieser Strategie folgend erschien HEYDER ungeladen bei einer Veranstaltung am 2. September im Gymnasium "Am Thie" in Blankenburg (Landkreis Harz), bei der sich Direktkandidaten der Parteien zu den Wahlen zum Deutschen Bundestag vorstellten, und verteilte vor Ort Comics der JN, Schulhof-CDs und Infomaterial der NPD. HEYDER, Direktkandidat der NPD zur Bundestagswahl, wurde nach wenigen Minuten zum Verlassen der Schule aufgefordert. Beteiligung an Wahlen Durch die regelmäßige Teilnahme an Wahlen auf allen Ebenen strebt die NPD an, die Zahl ihrer Parlamentsmandate kontinuierlich zu erweitern. Während kommunale Sitze zuvorderst der regionalen Verankerung dienen, sind Mandate auf höherer Ebene vor allen von instrumentellem Nutzen, um den Eindruck von Seriosität zu vermitteln und überdies staatliche Gelder zu erlangen. Die NPD und die JN betrachteten den Wahlkampf zu den Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt als Aufgabenschwerpunkt. Alle finanziellen Mittel des Landesverbandes wurden für Wahlkampfzwecke eingesetzt. Insgesamt beteiligte sich der Landesverband mit knapp 3.000 Euro. Darüber hinaus stellten die Kreisverbände Gelder bereit. Diese wurden hauptsächlich für die Herstellung von Werbemitteln wie zum Beispiel von Flugblättern oder Plakaten eingesetzt. Außerdem richtete die NPD eine Homepage ein, die über die Kommunalwahlvorbereitungen berichtete, Kandidaten vorstellte und die beiden Internet-Wahlkampfzeitungen "Magdeburger Stadtspiegel" und "Weckruf Halle" zum Download anbot. Über die übliche Straßenplakatierung hinaus wurden Infoblätter und Wahlkampfzeitungen an Privathaushalte verteilt. Andernorts betrieb die NPD Infotische, die zum Teil Aktivitäten von NPD-Gegnern nach sich zogen. Die Wahlkampfaktivitäten von NPD/JN wurden nicht durch Szeneangehörige anderer Bundesländer unterstützt. Zu beobachten war, dass Personen aus dem Umfeld der neonazistischen "Freien Natio34 Siehe Seite 49. 54 nalisten" als Wahlkampfhelfer unterwegs waren. Diese Unterstützung erfolgte grundsätzlich unentgeltlich. Landesweit stellte die NPD 74 Kandidatinnen und Kandidaten auf, die sich mehrheitlich in den Oberund Mittelzentren und in den Verwaltungsgemeinschaften zur Wahl stellten. Als "Spitzenkandidat" hatte sich frühzeitig GÄRTNER in Szene gesetzt. Der NPDund JN-Funktionär trat in Magdeburg an. Er hat die inhaltlichen und organisatorischen Konzepte des Kommunalwahlkampfes zu verantworten. Insgesamt konnten Kandidaten der NPD 19 Mandate in Kommunalvertretungen des Landes Sachsen-Anhalt erringen. Das Hauptziel, der Einzug der NPD in Fraktionsstärke in die Stadtparlamente von Magdeburg und Halle, wurde verfehlt. Es ist der NPD nicht gelungen, ihre Wählerbasis zu stabilisieren oder auszubauen. Ihr bestes Ergebnis erlangte die Partei mit 13,5 Prozent der abgegebenen Stimmen in Laucha (Burgenlandkreis). Mit drei Sitzen im Kreistag und sieben in Gemeinderäten ist die NPD im Burgenlandkreis landesweit am stärksten vertreten. Im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Mandate versuchen Rechtsextremisten, mit alltagsnahen Themen und einem seriösen Auftreten zu einem Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens zu werden. Sie greifen kommunalpolitische Themen auf und diskutieren mit, um letztlich als "unübersehbare" politische Kraft auch von der gesellschaftlichen Mitte wahrgenommen zu werden. "Junge Nationaldemokraten" (JN) Die 1969 gegründete Jugendorganisation der NPD ist integraler Bestandteil der "Mutterpartei". Sie hat ihren Sitz in Bernburg (Salzlandkreis). Dort befindet sich in angemieteten Räumen im Zentrum der Stadt die JN-Bundesgeschäftsstelle. Szeneintern wird diese Liegenschaft auch als "Nationales Zentrum Bernburg" (NZB) bezeichnet. Bundesvorsitzender der JN ist Michael SCHÄFER (Wernigerode, Landkreis Harz). Der Organisation werden bundesweit etwa 500 Personen zugerechnet. Als zentrales Publikationsorgan dient die Zeitschrift "Der Aktivist". 55 Neben dem Bemühen um einen Ausbau ihrer Strukturen versuchen die JN weiterhin, ihr Profil zu schärfen. Sie versuchen dies zum Einen über aktionistisch geprägte Aktivitäten. Zum Anderen versuchen sie, eine "Intellektualisierung" der rechtsextremistischen Szene zu betreiben. Seit dem Jahr 2005 sind verstärkte Bemühungen zu beobachten, die eigene politische Betätigung theoretisch zu unterlegen und die Bildung von Parteikadern und Parteibasis zu verbessern. Verantwortlich für diese Entwicklung sind in erster Linie JN-Kader mit hohen Bildungsabschlüssen. Mit einer eigenen "Schulungsund Bildungseinheit", dem "Nationalen Bildungskreis" (NBK), versuchen die JN auch, Einfluss im akademischen Ausbildungsbereich zu gewinnen. Der NBK soll die JN zu einer "elitären Denkfabrik" weiterentwickeln. Leiter des NBK ist der NPD/JN-Funktionär GÄRTNER. Die Intellektualisierungsbemühungen von NPD/JN-Funktionären zeigten allerdings bislang keinen messbaren Erfolg. Es mangelt der NPD nach wie vor an einem intellektuellen Resonanzboden und an Multiplikatoren, die in die Gesellschaft hineinwirken könnten. Die JN-Vordenker SCHÄFER und GÄRTNER publizierten zu Beginn des Berichtsjahres in "Der Aktivist" Thesen zur Strategie der Organisation, die den Einfluss der JN und deren Unabhängigkeit von der "Mutterpartei" NPD stärken sollen. Die JN beanspruchen danach den so genannten vorpolitischen Raum, der im Wesentlichen durch Aktionismus im Rahmen des "Kampfes um die Straße" gekennzeichnet sein soll. Dazu heißt es in "Der Aktivist": 35 "Der politische Raum außerhalb des Parlaments braucht eine strukturierte Kampfformation, denn das Parlament ist uns nicht genug und darf es auch nie werden! Was wir brauchen ist ein durchdachtes nationalistisches 'Einsteigerprogramm' - Das wird die JN sein!" 35 "Der Aktivist", Nr. 1 (2009). 56 Darüber hinaus bekräftigen die Autoren ihren Anspruch, als zentraler Akteur in einer "Volksfront von rechts" aufzutreten. Die Umsetzung der strategisch-programmatischen Thesen dürfte stark von der Entwicklung des Verhältnisses der JN zu den organisationsungebundenen Rechtsextremisten abhängen. Einen wichtigen Bestandteil der JN-Programmatik stellt die Bündnispolitik im nationalen und europäischen Rahmen dar. Ein Treffen nationalistischer Jugendgruppen im schwedischen Göteborg sollte der erste Schritt zu einem europäischen Jugendnetzwerk sein, blieb aber die einzige diesbezügliche Aktivität im Berichtsjahr. In diesem Kontext stand ein "Arbeitstreffen nationalistischer Jugendgruppen" aus vier Ländern, das vom 30. Januar bis 1. Februar in Göteborg (Schweden) stattfand. Dabei wurden die JN durch SCHÄFER und Philipp VALENTA (stellvertretender JNBundesvorsitzender, Bernburg, Salzlandkreis) vertreten. Ziel dieses Treffens war es, ein europäisches Jugendnetzwerk zu schaffen, verschiedene weltanschauliche Wege und die tägliche Praxis der anderen teilnehmenden Jugendgruppen kennen zu lernen. Festgestellt wurde unter anderem, dass künftig die Rolle der Frauen im rechtsextremistischen Spektrum in Deutschland zu stärken ist. Im Fazit dieser Veranstaltung äußerte SCHÄFER: "Fakt ist, Deutschland kann den Kampf um ein wirklich freies Europa nicht allein gewinnen...Unsere Gegner sind europaweit sehr gut organisiert. Es ist also ein Muss, dass auch wir uns gut organisieren und mit Nationalisten aus ganz Europa zusammentun." Auch eine deutschlandweite Vernetzung - wie zum Beispiel in der Harzregion - wird seit Jahren angestrebt, zeitigte bislang jedoch nur mäßige Erfolge. Der angestrebten Zusammenarbeit sollte auch ein Treffen der Landesverbände Sachsen-Anhalt und Niedersachsen am 3. Oktober in der Nähe von Marienborn (Landkreis Börde) an der ehemaligen innerdeutschen Grenze dienen. Darüber hinaus war einer Internetmeldung zu entnehmen, dass im November Vertreter der JN-Landesverbände Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt in Magdeburg zusammenkamen, um über die 57 Zukunft der JN als politische Bewegung zu beraten und darüber hinaus die Weichen für eine dauerhafte "Verbandsfreundschaft" der beiden JN-Gliederungen zu stellen. Der Bundesvorstand der JN entwickelt nur wenige öffentlichkeitswirksame Aktivitäten. Der vollmundig proklamierte Aktionismus einer Organisation im vorpolitischen Raum der NPD ist nur temporär auszumachen. Eine gewisse Lebendigkeit ist im "virtuellen Raum", also im Internet, festzustellen. Dort tritt der JN-Bundesvorsitzende SCHÄFER regelmäßig in Erscheinung. Zum Einen nimmt er zu aktuellen politischen Themen Stellung, zum Anderen widmet er sich der programmatischen Fortentwicklung der NPD-Jugendorganisation. Seine politischen Positionen und Visionen stellt er auch bei Besuchen in verschiedenen Landesverbänden und im Rahmen von Redebeiträgen bei Demonstrationen vor. Im Berichtsjahr fanden auch öffentlichkeitswirksame Aktivitäten mit Unterstützung durch die JN statt. Hierzu zählen unter anderem die jährlich stattfindende Demonstration aus Anlass der Zerstörung Magdeburgs im Zweiten Weltkrieg, diverse Veranstaltungen zum 1. Mai im gesamten Bundesgebiet und verschiedene Schulungsveranstaltungen. JN-Landesverband Sachsen-Anhalt Die JN verfügen in Sachsen-Anhalt über einen Landesverband mit mehreren so genannten Stützpunkten. Eine Weiterentwicklung der neonazistisch geprägten Organisation hinsichtlich des Ausbaus ihrer Strukturen und ihres seit 2006 bei 50 Personen stagnierenden Mitgliederbestandes konnte nicht beobachtet werden. Die "Freien Nationalisten" der neonazistisch orientierten Kameradschaftsszene stehen den JN als Rekrutierungsreservoire nicht mehr in dem Maße zur Verfügung wie noch in den Jahren 2005 und 2006. Die JN ist als Jugendorganisation der NPD integraler Bestandteil der Partei und versteht sich somit als Bindeglied zwischen der Partei und diesen Strömungen. 58 Landesvorsitzender der JN ist Andy KNAPE (Magdeburg), der kraft dieses Amtes auch dem NPD-Landesvorstand angehört. Außerdem wurden im Februar zwei weitere JN-Funktionäre in den neuen NPDLandesvorstand gewählt. Die JN nehmen dort erheblichen Einfluss und sind damit für die verstärkte Nazifizierung der NPD maßgeblich verantwortlich. Der JN-Landesverband Sachsen-Anhalt nutzt das "Nationale Zentrum" in Bernburg 36 als Treffort. Dies gilt insbesondere für die Durchführung von Schulungsveranstaltungen. Die Demonstration am 7. November in Halle unter dem Motto "20 Jahre Mauerfall - Wir sind das Volk!" blieb im Jahr 2009 in Sachsen-Anhalt der einzige durch den JN-Landesverband initiierte Aufzug. Anmelder war der JN-Landesvorsitzende KNAPE (Magdeburg). Die Mobilisierung erfolgte sowohl innerhalb von NPD und JN als auch in der neonazistischen Kameradschaftsszene. Trotz des Mottos "20 Jahre Mauerfall - Wir sind das Volk!" stand für die JN nicht der zwanzigste Jahrestag des Mauerfalls im Fokus. Die JN verwiesen stattdessen auf die Einigkeit und Euphorie innerhalb des Volkes, die zum Mauerfall führte. Die vom Veranstalter erhoffte Teilnehmerzahl von bis zu 500 Personen wurde nicht erreicht. Es erschienen lediglich etwa 280 Rechtsextremisten. Auch JN-Angehörige beteiligten sich im Berichtsjahr an den Aktivitäten der NPD im Kommunalwahlkampf. 36 In dem Gebäude sind die Bundesgeschäftsstelle der JN und die Landesgeschäftsstelle der NPD ansässig. 59 "Deutsche Volksunion" (DVU) Entwicklung der Bundespartei Die rechtsextremistische DVU kämpft seit Jahren mit einem steten Mitgliederrückgang und hat derzeit etwa 4.500 Mitglieder (2008: 6.000). Mit dem Wechsel des Parteivorsitzenden im Januar bekam die DVU die Möglichkeit, den ihr anhaftenden Makel des "Ewiggestrigen" und "Altbackenen" abzustreifen. Der neue Parteivorsitzende Matthias FAUST (Hamburg) schien schon aufgrund seines Alters einen Neubeginn zu verkörpern. Eine neue "Corporate Identity", der Zusatz "Die Neue Rechte", der Wechsel des Bundesvorstandsmitgliedes der NPD MOLAU in die Partei und das Engagement des Gründers der "Kontinent Europa Stiftung" (KES) 37 Patrik BRINKMANN 38 standen für eine Aufbruchstimmung in der DVU. Darüber hinaus verlegte die DVU ihre Parteizentrale am 1. September von München nach Hamburg. Mit dem Umzug der Parteizentrale an den Wohnort des neuen Bundesvorsitzenden ist das Ende der Ära Dr. Gerhard FREY nun auch geografisch besiegelt. Für ihren Wahlkampf nutzte die DVU unter anderem das am 8. August im Internet gestartete rechtsextremistische TV-Projekt DDE. 39 Die Partei befindet sich seit der Loslösung von ihrem früheren Mäzen FREY in einer schweren Existenzkrise. Schulden, verpasste Wahlkampfkostenerstattungen, verlorene Parlamentspräsenzen, Übertritte und ein kritikresistenter Bundesvorsitzender führen dazu, dass die DVU im rechtsextremistischen Lager an der Grenze zur absoluten Bedeutungslosigkeit steht. Angesichts des miserablen Zustands seiner Partei ist der neue Bundesvorsitzende FAUST auf die logistische und finanzielle Unterstützung des Neonazis Christian WORCH angewiesen. 37 Das 2004 gegründete Netzwerk intellektueller europäischer Rechtsextremisten zielt darauf ab, "an einer gemeinsamen europäischen Identität zu schaffen und zu wirken". 38 Der schwedische Unternehmer BRINKMANN wurde mehrfach als Mäzen rechtsextremistischer Organisationen gehandelt. 39 Siehe Seite 45. 60 Seit dem Bruch des "Deutschlandpaktes" am 27. Juni versuchen NPD und DVU sich gegenseitig Mitglieder abzuwerben. Im November ist es der NPD gelungen, den stellvertretenden DVUBundesvorsitzenden und DVU-Landesvorsitzenden von SachsenAnhalt und Sachsen Ingmar KNOP (Dessau-Roßlau) beruflich an sich zu binden. KNOP ist als parlamentarischer Berater für die NPD-Fraktion des sächsischen Landtages tätig und betreut den Ausschuss für Verfassung, Recht und Europa sowie den Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten. Die Teilnahme an Wahlen auf Europa-, Bundesund Landesebene endete für die DVU in einem Fiasko. Sie erhielt bundesweit nur 0,1 Prozent der Zweitstimmen zur Bundestagswahl und verlor bei der Landtagswahl in Brandenburg mit einem Ergebnis von lediglich 1,2 Prozent der Stimmen nach zwei Legislaturperioden ihre einzige Parlamentspräsenz in einem Bundesland. Eine Ursache für dieses Abschneiden war und ist die fehlende lokale und regionale Verwurzelung der Partei. "Junge Rechte" (JR) - Jugendorganisation der DVU Die DVU-Jugendorganisation "Junge Rechte" (JR) gründete sich am 5. Juli und wählte das ehemalige Bundesvorstandsmitglied der Partei "Die Republikaner" (REP) Tony FIEDLER zu ihrem Vorsitzenden, der die DVU allerdings bereits wieder verlassen haben soll. Zu Beisitzern im Bundesvorstand wurden unter anderem Rene HÖVING (Oschersleben, Landkreis Börde) und David KLAR (Bitterfeld-Wolfen, Landkreis Anhalt-Bitterfeld) gewählt. Die Aktivitäten der JR beschränkten sich auf das Internet und auf Wahlkampfhilfe für die DVU (Anbringen von Plakaten, Verteilung von Flugblättern, Auftritt beim TV-Projekt DDE 40 ). 40 Siehe Seite 45. 61 DVU-Landesverband Sachsen-Anhalt Der DVU-Landesverband verfügt derzeit über etwa 30 aktive Mitglieder. Von ihm gingen im Berichtsjahr so gut wie keine öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten aus. Der Landesvorsitzende KNOP führt den DVU-Landesverband wenig engagiert. Die Neuausrichtung der Bundes-DVU hatte bisher kaum Einfluss auf den hiesigen Landesverband. Die wenigen interessierten Mitglieder fühlen sich von den Parteifunktionären allein gelassen. Noch im Sinne des "Deutschlandpaktes" 41 nahm in Sachsen-Anhalt die DVU an der Europawahl teil. Die gegenwärtige Situation des hiesigen DVU-Landesverbandes ließ jedoch keinen flächendeckenden Wahlkampf zu. Dem DVU-Landesverband standen auch nur in geringem Umfang Wahlwerbemittel zur Verfügung. Die Partei errang bei der Europawahl in Sachsen-Anhalt ein Prozent der Wählerstimmen. Der Bombenangriff auf Dessau 1945 und der am 7. März stattgefundene Trauermarsch der NPD zu diesem Ereignis veranlassten KNOP, den Oberbürgermeister als Initiator von Gegenveranstaltungen zum NPD-Trauermarsch verbal anzugreifen. Er bezeichnete den NPD-Trauermarsch als "friedliche Kundgebung mehrerer hundert deutscher Patrioten" und kritisierte in aller Deutlichkeit die "nationalmasochistische Selbstkasteiung" vieler Gegendemonstranten, die in dem "ewig gleichen langweiligen Vortrag" von der historisch völlig unreflektierten einseitigen Betrachtung der "Auslöschung deutscher Städte im Zweiten Weltkrieg" als "Befreiung" zum Ausdruck komme. "Kommissarische Reichsregierungen" (KRR) Aus dem Umfeld der "Kommissarischen Reichsregierungen" (KRR) werden zwei Splittergruppen durch den Verfassungsschutz beobachtet. Hierbei handelt es sich um die "Exilregierung Deutsches 41 Siehe Seite 61. 62 Reich" (Exilregierung) und um die "Regierung des Deutschen Reichs". In Sachsen-Anhalt können beiden Gruppierungen zusammen etwa 20 Personen zugeordnet werden. "Exilregierung Deutsches Reich" (Exilregierung) Die "Exilregierung" führt monatlich "Bürgertreffen" und "Kabinetts-/ Arbeitssitzungen" durch. Hierfür wird ausschließlich über das Internet geworben. Mitte Oktober fand ein solches Treffen in Steuden (Saalekreis) mit etwa 30 Personen statt. "Regierung des Deutschen Reichs" Die "Regierung des Deutschen Reichs" lehnt die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland ab und will diese durch die Rechtsordnung eines "Deutschen Reichs" ersetzen. Zu Beginn des Berichtsjahres gingen bei den Agenturen für Arbeit in Stendal, Haldensleben (Landkreis Börde) und Bitterfeld-Wolfen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) Schreiben mit einem Logo ein, das den Reichsadler mit Hakenkreuz zeigt. Diese waren von einem "Reichsoberbefehlshaber des deutschen Arbeitsdienstes" (DAD) unterzeichnet worden, der die Mitarbeiter der Arbeitsagentur aufforderte, alle Hartz-IV-Empfänger sofort dem "deutschen Arbeitsdienst" zu überstellen, damit diese in Arbeitslagern untergebracht und "entsorgt" werden können. Es wurden Ermittlungsverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Bedrohung und Volksverhetzung eingeleitet. "Junge Landsmannschaft Ostdeutschland" (JLO) Die "Junge Landsmannschaft Ostdeutschland" (JLO), vormals "Junge Landsmannschaft Ostpreußen", verfügt über eine enge personelle und organisatorische Verbindung zu rechtsextremistischen Organisationen, unter anderem zur NPD und deren Jugendorganisation JN. Die Inhalte der JLO-Internetseite sind rechtsextremis63 tisch geprägt. Die JLO fordert dort zum Beispiel "umfassende Volksgruppenrechte für Deutsche in ihren angestammten Siedlungsgebieten" sowie ein Deutschland in den Grenzen von 1937. Auf seiner Internetseite veröffentlichte der JLO-Bundesverband einen Veranstaltungskalender für das Jahr 2009 und lud für den 14. bis 16. August zur "4. Preußischen Akademie" in Mitteldeutschland ein. Wie bereits in den Jahren zuvor fand diese Veranstaltung im bekannten JLO-Objekt in Abberode (Landkreis Mansfeld-Südharz) statt. Die Teilnehmer kamen aus Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. "Heimattreue Deutsche Jugend e. V." (HDJ) Am 31. März verbot der Bundesminister des Innern (BMI) den Verein "Heimattreue Deutsche Jugend e. V." gemäß SS 3 Vereinsgesetz (VereinsG). Das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt. Im Zuge der Verbotsvollstreckung fanden in den Bundesländern Niedersachsen, Berlin, Brandenburg und Sachsen Durchsuchungsmaßnahmen bei führenden HDJ-Mitgliedern statt. Mit dem Verbot der HDJ ist es gelungen, der rechtsextremistischen Szene eine wichtige Kaderschmiede für künftige neonazistische Führungspersönlichkeiten zu entziehen. Mit der HDJ wurde einer der wenigen, noch bundesweit agierenden Neonazivereine verboten. Die Verbotsverfügung des BMI sowie die polizeilichen Einsatzmaßnahmen waren Diskussionsgegenstand in rechtsextremistischen Internetforen und Nachrichtenportalen. Der BMI hatte mit Verfügung vom 9. März festgestellt, dass sich die HDJ gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte und nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider laufe (SS 3 VereinsG). Die HDJ wurde verboten und die am 31. März zugestellte Verfügung für sofort vollziehbar erklärt. Der Verein hatte hiergegen Anfechtungsklage erhoben und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage beantragt. 64 Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 11. August ohne vorherige mündliche Verhandlung den Eilantrag des Vereins auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage abgelehnt. Nach Auffassung des Senats bot das vorgelegte Beweismaterial nach der im Eilverfahren gebotenen "summarischen Prüfung" hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass sich die HDJ gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte, weil sie nach ihrer Programmatik, ihrer Vorstellungswelt und ihrem Gesamtstil eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus, insbesondere mit der früheren Hitlerjugend als einer Teilorganisation der NSDAP, aufweise. Das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes 42 ist damit abgeschlossen. Das Verfahren über die Klage des Vereins 43 ist noch anhängig. Nach dem Verbot der HDJ wurde festgestellt, dass auf der Internetseite der NPD Sachsen-Anhalt der HDJ-Werbefilm aus dem Jahr 2008 verlinkt war. Die Verlinkung des Films dürfte bereits vor dem HDJ-Verbot erfolgt sein. Die Löschung durch die jeweiligen Betreiber unterblieb jedoch nach dem Verbot. Wegen des Verdachts des Verstoßes gegen SS 20 Abs. 1 Nr. 3 und 5 VereinsG 44 wurde durch das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt ein Ermittlungsverfahren eröffnet und an die Staatsanwaltschaft Halle weitergeleitet. Das Verfahren wurde nach SS 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) 45 eingestellt. In Sachsen-Anhalt konnten keine Strukturen der HDJ festgestellt werden, gleichwohl sind Einzelpersonen als HDJ-Mitglieder bekannt geworden. 42 BVerwG 6 VR 2.09. 43 BVerwG 6 A 4.09. 44 SS 20 VereinsG: Zuwiderhandlungen gegen Verbote. 45 Einstellung des Verfahrens wegen Fehlens eines genügenden Anlasses zur Erhebung der öffentlichen Klage. 65 "Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V." ("Artgemeinschaft") Die 1951 gegründete "Artgemeinschaft" ist eine germanischheidnische Gruppierung, die seit 1988 von dem im Oktober 2009 verstorbenen Hamburger Juristen RIEGER geleitet wurde. Die "Artgemeinschaft" versteht sich als Glaubensbund, der "die Kultur der nordeuropäischen Menschenart" bewahren, erneuern und weiterentwickeln will. Die "Artgemeinschaft" vertritt völkisch-rassistisches und antisemitisches Gedankengut. Als Mitteilungsblatt wird die Publikation "Nordische Zeitung" herausgegeben. Die etwa 150 Mitglieder der Organisation führen regelmäßig so genannte Gemeinschaftstagungen und Sonnenwendfeiern durch. An solchen Veranstaltungen nahmen auch Personen aus SachsenAnhalt teil. 66 III. LINKSEXTREMISMUS Das linksextremistische Personenpotenzial nahm im Land SachsenAnhalt in seiner Gesamtheit leicht ab. Linksextremisten 2008 2009 Autonome 270 240 Parteien und Vereinigungen 270 270 Gesamt: 540 510 AUTONOME Selbstverständnis Autonome propagieren ein Leben frei von Zwängen und unter Missachtung von Normen und Autoritäten. Autonome definieren sich selbst vor allem über diverse "Anti-Einstellungen" und beschreiben sich mit Begriffen wie "antifaschistisch", "antikapitalistisch" oder "antipatriarchal". Diffuse anarchistische und kommunistische Ideologiefragmente sind Grundlage ihrer oftmals spontanen Aktivitäten. Wie andere Linksextremisten auch, streben sie die Überwindung des "herrschenden Systems" an. Autonome betrachten die Anwendung von Gewalt als legitimes Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele. Strafund Gewalttaten Das LKA Sachsen-Anhalt registrierte für das Berichtsjahr 336 politisch motivierte Straftaten -links-. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr (332 Delikte) eine Zunahme um 1,2 Prozent. Im gleichen Zeitraum ging der Anteil der entsprechend motivierten Gewalttaten um 21 Prozent zurück (2009: 59 Delikte, 2008: 75 Delikte). 46 46 Siehe Statistik Seite 133f. 67 Überblick und Entwicklungstendenzen Schwerpunktregion der etwa 240 Personen umfassenden sachsenanhaltischen Autonomenszene ist nach wie vor die Stadt Magdeburg. Dort machten die Gruppierungen "Autonome Linke Magdeburg" (A.L.M.) und "Zusammen kämpfen" (ZK) auf sich aufmerksam. Nennenswerte Aktivitäten der Autonomenszene gingen ferner von der "Antifaschistischen Aktion Burg" aus. Hauptaktionsfeld autonomer Zusammenschlüsse blieb im Berichtszeitraum der "Antifaschistische Kampf", der für Autonome nach wie vor auch körperliche Auseinandersetzungen mit "Nazis" einschließt, für deren Existenz das "System" verantwortlich gemacht wird. Zu von Autonomen ausgegangenen Auseinandersetzungen kommt es folglich insbesondere bei Protestaktionen gegen Aufmärsche von Rechtsextremisten. Allerdings war die Anzahl solcher Vorfälle im Berichtszeitraum rückläufig. Als weiteres Aktionsfeld rückte der "Kampf um selbst verwaltete Freiräume" in den Vordergrund. Die Autonomenszene fordert unkontrollierte "Freiräume" außerhalb einer "kapitalistischen Verwertungslogik" - wie zum Beispiel besetzte Häuser - als Rückzugsräume und Ausgangspunkte eigener "antistaatlicher" Aktivitäten und betrachtet diese als unabdingbar für die Verwirklichung der eigenen Lebensentwürfe. "Angriffe des Staates" auf diese "Freiräume" - wie zum Beispiel die Räumung besetzter Häuser - gelten Autonomen somit als "gewaltsame Durchsetzung kapitalistischer Interessen" und ziehen häufig gewalttätige Reaktionen nach sich. 68 Neugründung autonomer Gruppen Im April erklärte sich eine antideutsche Gruppierung 47 "Gruppe gegen deutsche Normalität" (Köthen, Landkreis Anhalt-Bitterfeld) im Internet zu ihrem Selbstverständnis: "Wir verstehen uns als emanzipatorische Gruppe, die sich das Ziel gesetzt hat die deutsche Realität zu analysieren und anzugreifen. Die Gründung der Gruppe beruht auf den zur Norm gewordenen antisemitischen und nationalistischen Verhältnissen in Köthen/Anhalt. Konsens der Mitglieder besteht darin, keine Zweckgemeinschaften mit antisemitischen und antizionistischen Linken zu bilden. Ebenso lehnen wir die Zusammenarbeit mit staatlichen Parteien und Organisationen ab. Schwerpunkte unserer Arbeit sollen Antisemitismus, Antizionismus, Nationalismus, Antiamerikanismus und regressive Antikapitalismuskritik sein." Im April veröffentlichte die Gruppe auf ihrer Internetseite einen Unterstützungsaufruf zu einer Demonstration der "Antifaschistischen Aktion Burg" 48 am 18. April in Burg (Landkreis Jerichower Land). Darin hieß es: "Manchmal wird auch in praxisfeindlichen Zeiten ein Ausflug in die praktische Politik nötig. Zum Beispiel dann, wenn gegen die widerwärtigen Zustände in der ostdeutschen Provinz angestunken werden soll - und die Organisatoren der entsprechenden Proteste das Problem nicht allein im rechten Rand, sondern auch beim ganz normalen Dorfpöbel verorten." Nach der Demonstration distanzierte sich die "Gruppe gegen deutsche Normalität" sowohl von ihrem Aufruf als auch von ihrer Teilnahme an der Demonstration. Es sei "keine wirkliche Kritik auf die Straße getragen" worden. Außerdem sei es "erschreckend" gewe47 Anhänger einer antideutschen Ideologie bilden eine Besonderheit innerhalb der gewaltbereiten linksextremistischen Szene. Antideutsche sprechen sich - in Befürchtung eines neuerlichen, von Deutschland ausgehenden Holocausts - für eine massive Unterstützung des Staates Israel und des Judentums aus und stehen oft positiv zu den USA als deren Schutzmacht. Antideutsche lehnen einen deutschen Nationalstaat insgesamt ab. Im linksextremistischen Umfeld treten Antideutsche verstärkt durch Antisemitismusvorwürfe gegen rivalisierende linksextremistische Gruppierungen hervor. 48 Siehe Seite 71f. 69 sen, dass man "israelsolidarische Antifas in die letzte Reihe verbannt" habe. Das ebenfalls neu gegründete "Antifaschistische Infoportal Köthen" äußerte sich im September auf seiner Internetseite unter der Überschrift "Die tägliche Prozedur...über Akkumulation und die tägliche Quälerei" zu seinem Selbstverständnis. Als Antwort auf die Frage "Wir mögen die bestehenden Verhältnisse nicht - warum?" hieß es dort: "Wer den Weg zum glücklicheren Leben verhindert ist der so genannte 'Idealkapitalist', der Staat. Er bewahrt die Verhältnisse des Eigentums und kann diese auch mit entsprechenden Repressionsorganen verteidigen. Legitimiert wird er durch die Tatsache, dass er als Notwendigkeit betrachtet wird. Da aber eben der Staat, der den Kapitalismus verteidigt und damit auch alle Missstände die dieser mit sich bringt, das bessere Leben nahezu unerreichbar macht muss er abgeschafft werden. Das klingt zunächst unlogisch. Der Staat sorgt doch für ein geregeltes Zusammenleben,...wenn man jedoch bedenkt, dass es dabei aber primär um die Aufrechterhaltung der Produktionsverhältnisse geht, muss man die Sache aus einer anderen Sichtweise betrachten. Dann wird nämlich ersichtlich, dass der Staat nicht im Interesse seiner Bürger_innen sondern im Interesse des Kapitals handelt, womit er sein Existenzrecht verwirkt." Aktionsfelder der Autonomenszene in Sachsen-Anhalt "Antifaschismus" Am 16. Januar jährte sich zum 64. Mal die Bombardierung Magdeburgs durch die Alliierten im Zweiten Weltkrieg. Aus diesem Anlass fand ein rechtsextremistischer Aufzug statt, gegen den auch Angehörige der linksextremistischen Szene mobilisierten. Das "Autonome Bündnis Sachsen-Anhalt" (ABSA) rief unter dem Motto "Don't cry for germany - Kein Raum für Geschichtsrevisio70 nismus, Nationalismus und Antisemitismus" zu einer Demonstration auf. In dem Aufruf hieß es: "Um das Aufkommen von neonazistischen Ideologien und ihren Verbrechen zu verhindern, kann das kapitalistische System keine Lösung sein und bieten. Nur der Aufbau einer neuen Welt, ohne Klassen und Staaten, eine Welt des Friedens und der Freiheit ist die einzige Chance, damit faschistische Ideologien keinen Nährboden mehr finden." Im weiteren Text wurde dazu aufgefordert, sich an einer "kraftvollen und lautstarken Demo" zu beteiligen und den "Naziaufmarsch" zu stören. Zu dieser Demonstration hatte auch das linksextremistische Bündnis "Zusammen kämpfen" aufgerufen und im Vorfeld diverse Infoveranstaltungen durchgeführt. An dem störungsfrei verlaufenen linksextremistischen Aufzug am 17. Januar beteiligten sich schließlich etwa 300 Personen. Die "Antifaschistische Aktion Burg" meldete für den 18. April eine Demonstration unter dem Motto "...bis die Scheiße aufhört! Den rechten Konsens brechen" in Burg (Jerichower Land) an. In ihrem Aufruf äußerte sie Kritik "an dem widerwärtigen Alltagscharakter in den Provinzen". Vielerorts habe man bei Aktivitäten von "Nazis" weggesehen und geschwiegen, so dass ein "anders-sein...in der braunen Suppe" nur schwer möglich gewesen sei. "Anders-sein" habe "Gewalterfahrungen" und "sozialen Druck" als Konsequenz. Weiter hieß es: "Und wenn die Dorfidylle doch ihre Opfer fordert, weiß man...ganz sicher, dass das Problem von außen kommt. Dann steht der Haufen Seite an Seite eng zusammen gegen die Presse, die angeblich Braune-Scheiße über den Dorffrieden kippt oder die böse Antifa, die voll von angereisten Krawalltouristen ist." An der Demonstration mit mehreren Zwischenkundgebungen nahmen etwa 200 Personen der linksextremistischen Szene, unter anderem aus Sachsen, Brandenburg und Berlin, teil. Im Vorfeld der Demonstration kam es zu Sachbeschädigungen in Form von themenbezogener Graffiti. 71 Die "Antifaschistische Aktion Burg" sah in ihrer Demonstration lediglich einen Teilerfolg. Auf ihrer Internetseite hieß es: "Mit der Demonstration wollten wir gegen die Neonazistrukturen und den widerwärtigen Alltagscharakter in den Provinzen demonstrieren. Dies gelang uns nur zum Teil. Die Demonstration bezog sich hauptsächlich auf die Neonazis und konnte unseres Erachtens schlecht einen gesellschaftlichen Standpunkt vermitteln." Angereiste "Antifas" werteten in Kommentaren auf der Internetseite "Indymedia" die Demonstration "als Schuss in den Ofen, niveaulos und nur der eigenen Selbstaufwertung dienend". Am 17. Juni demonstrierten in Halle Rechtsextremisten anlässlich des Jahrestages des DDR-Volksaufstandes vom 17. Juni 1953. Gegen diesen Aufzug mobilisierten auch Linksextremisten. Im Internet wurde dazu ein "Aufruf antifaschistischer Gruppen" unter dem Motto "Teach them lessons in History! Den Naziaufmarsch am 17. Juni 2009 stoppen!" veröffentlicht. Darin hieß es unter anderem: "Wir rufen...dazu auf, am 17. Juni gegen den Aufmarsch der halleschen NPD aktiv zu werden...Nicht weil wir an einem 'Aufstand der Anständigen' in der ostdeutschen Provinz interessiert sind. (Auch das 'andere Deutschland', auf das sich die Zivilgesellschaft regelmäßig beruft, ist noch deutsch genug)...Manchmal ist es einfach nötig, den Nazis ihre öffentlichen Auftritte zu vermiesen, um sich danach wieder ungestört der Kritik der Verhältnisse widmen...zu können...Bescheren wir den Nazis ein kleines Stalingrad." Angehörige der linksextremistischen Szene versuchten am 17. Juni wiederholt, den rechtsextremistischen Aufzug zu behindern. An unterschiedlichen Punkten im Umfeld der Versammlungsstrecke fanden sich Störer in Kleingruppen zusammen und griffen den Aufzug unter anderem mit Steinwürfen an. In Bitterfeld-Wolfen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) beteiligten sich am 12. Juli etwa 40 Personen an einer nicht angemeldeten Demonstration. Auf mitgeführten Transparenten befanden sich Schriftzüge wie 72 "Die NPD zu Kleinholz machen mit Widerstand u. a. Sachen!!! 0 Toleranz für Nazis"; "Nazis entgegentreten mit allen Mitteln" oder "Dem braunen Mopp entgegentreten - Freie Räume schaffen". Der Demonstration vorausgegangen war am Vorabend eine Auseinandersetzung zwischen mehreren mutmaßlich linksbeziehungsweise rechtsextremistischen Jugendlichen auf dem Bahnhofsgelände von Bitterfeld-Wolfen. Diese hatten sich gegenseitig mit Steinen und Flaschen beworfen. Die linksextremistische Szene kommentierte im Internet, eine Gruppe "eindeutig Gewalt suchender Neonazis" habe mehrere "alternative Jugendliche" angegriffen. Weiter hieß es: "Fazit: sowohl das entschlossene Zurückschlagen des Angriffs Samstagnacht als auch die 50 Personen starke Demo, die sich von Cops unabhängig lautstark Gehör verschaffte, kann nur als Erfolg antifaschistischer Strukturen in der sonst eher schwachen und nach und nach immer rechtsdominierteren Region Bitterfeld gewertet werden. Trotzdem sind gerade die Provinzregionen auf überregionales Eingreifen und den Support von Außen angewiesen. Wir hoffen, dass auch dieses Posting dazu beiträgt dies voranzutreiben...Keinen Fußbreit den Faschisten! Nazis in die Schranken weisen!" Am 21. November versammelten sich in Genthin (Landkreis Jerichower Land) etwa 50 Autonome, die durch die Innenstadt zogen und dabei neben Fahnen der Antifa auch ein Transparent mit der Aufschrift "Fight back! Organisiert die Autonome Antifa" mitführten. Auf Flugblättern wurde erklärt, man protestiere gegen die "faschistischen Strukturen" in Genthin und im Jerichower Land. Auf den Internetseiten der "Antifaschistischen Aktion Burg" und im Internetportal "Indymedia" wurde diese "Spontandemo gegen Naziterror" als voller Erfolg bezeichnet. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Autonomen und Rechtsextremisten Am 11. April wurde in Magdeburg ein an einer roten Ampel wartender PKW durch sechs unbekannte, augenscheinlich der Autono73 menszene zugehörige Personen angegriffen. Diese dürften in dem mit drei Personen besetzten Fahrzeug unter anderem den stellvertretenden Vorsitzenden des NPD-Landesverbandes GÄRTNER erkannt haben und traten daraufhin gegen den PKW und sprühten mehrfach Reizgas ins Fahrzeuginnere. Als nacheinander zwei der Insassen das Fahrzeug verließen, wurden diese tätlich angegriffen. Anschließend flüchteten die Täter unerkannt. Die Opfer erlitten Augenreizungen und Schürfwunden, am PKW entstand Sachschaden. Zu den Kommunalwahlen im Juni sammelten NPD-Anhänger in Magdeburg-Stadtfeld Unterschriften. Aus diesem Grund führte die Autonomenszene dort am 9. April eine Spontanversammlung unter dem Motto "Für ein nazi-freies Stadtfeld" durch. Die Veranstaltung verlief mit zeitweise bis zu 20 Teilnehmern störungsfrei. Zuvor war es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen den Angehörigen der unterschiedlichen Szenen gekommen. So waren in Magdeburg-Stadtfeld am 6. April acht Anhänger der NPD während einer Unterschriftensammlung von sieben Personen der Autonomenszene mit Steinen beworfen worden. Am 8. April hatten am Olvenstedter Platz in Magdeburg fünf vermummte Autonome eine Gruppe NPD-Anhänger zunächst verbal und danach tätlich angegriffen und dabei Pflastersteine und Feuerwerkskörper geworfen. In der Nacht zum 22. Dezember warfen unbekannte Täter mehrere Farbbeutel gegen die Außenwand des am 19. Dezember eröffneten so genannten Bürgerbüros49 der NPD in Halberstadt (Landkreis Harz). Ein auf dem Grundstück geparkter PKW wurde ebenfalls durch Farbbeutelwürfe beschädigt und dessen Heckscheibe mit einem Pflasterstein eingeworfen. Im Internetportal "Indymedia" wurde dieser Übergriff verbunden mit dem Aufruf "Nazihütten einreißen! Reichsbürger auf's Maul!" als "Verschönerungsaktion" bezeichnet. 49 Siehe Seite 53. 74 "Kampf um Freiräume" Im Rahmen der so genannten "Freiraum-Kampagne" fanden im Berichtszeitraum Hausbesetzungen in Magdeburg und Wittenberg statt. Ziel der Kampagne sollte es sein, auf lokaler Ebene ohne eigenen Finanzierungsaufwand einen Veranstaltungsort für selbst verwaltete Projekte zu erzwingen. Dabei sollten "autonome" oder "soziale Zentren" geschaffen werden. Die mit einer Hausbesetzung einhergehenden Rechtsbrüche nahmen die Akteure dabei bewusst in Kauf. Am 16. Mai wurde in Magdeburg ein leer stehendes Haus besetzt. Etwa 50 Personen kamen zunächst vor dem Objekt zusammen, um unter dem Motto "Für ein Libertäres Zentrum in Magdeburg" zu "feiern". Sowohl das Gebäude selbst als auch seine Umzäunung wurden mit diversen Transparenten behängt. Im Internetportal "Indymedia" hieß es dazu: "Wir wollen den Leerstand kreativ nutzen und einen Freiraum für viele unkommerzielle kulturelle und politische Projekte schaffen. Zudem soll das Libertäre Zentrum Schutz vor rassistischen und anderen Übergriffen bieten...Kommt nach Magdeburg! Besucht und unterstützt uns! Wir bleiben alle!" Die Hausbesetzer beendeten ihr Vorhaben am 2. Juli. Am Abend des 14. August besetzten 50 Jugendliche ein leer stehendes Verwaltungsgebäude der Stadt Wittenberg. 20 bis 25 schwarz gekleidete, teils vermummte Personen drangen zunächst über einen Seiteneingang in das Gebäude ein und vernagelten die Fenster der unteren Etage mit Brettern. Die Besetzer forderten auf Transparenten ein Objekt für die alternative Jugendszene. Beim Eintreffen von Polizeikräften wurden diese über Megaphon aufgefordert, sich zurückzuziehen, um eine Eskalation zu vermeiden. In der Folgezeit fanden Verhandlungen zwischen der Stadtverwaltung und den Besetzern statt, die allerdings keinen Abschluss fanden. Die Besetzer gaben am 25. August auf. Daraufhin zog eine Gruppe von 50 bis 60 offensichtlich der Autonomenszene zugehörigen Per75 sonen am gleichen Tag durch die Innenstadt Wittenbergs, zündete Müllcontainer an, beschädigte Denkmäler, stürzte Bauzäune um und warf Feuerwerkskörper. Im Internet wurde für den 19. September zu einer "Freiraumdemo" in Wittenberg aufgerufen. Im Aufruf hieß es: "Am 25.08.2009 wurde die Besetzung der Wallstraße 1 in Wittenberg aufgegeben. Gründe dafür waren der massive Repressionsdruck auf einzelne Aktivist_Innen...Wir glauben weder ihren leeren Worten und schon gar nicht ihren Versprechungen. Wir haben mit der Räumung nicht nur einen Anlaufpunkt verloren, sondern auch einen erkämpften Freiraum...Wir wollen am 19.09. mit einer kraftvollen, entschlossenen und lautstarken Demo zeigen, dass wir verdammt sauer sind und uns nicht länger hinhalten lassen werden." Etwa 270 Personen demonstrierten unter dem Motto "Der Traum ist aus zu dieser Zeit...!" für ein "selbst verwaltetes Jugendzentrum". Die Teilnehmer riefen Parolen wie "Wir bleiben alle!" und "Miete verweigern, Kündigung ins Klo, Häuser besetzen sowieso!". Den mitgeführten Transparenten zufolge nahmen auch Angehörige der "Antifa Burg", der A.L.M. und des "Alternativen Bündnisses Sachsen-Anhalt Süd" teil. Die Veranstaltung verlief störungsfrei. "Antikapitalismus" Am 1. Mai beteiligten sich im Magdeburger Stadtzentrum 64 Personen an einer Kundgebung des "Linken Bündnisses Magdeburg" 50 , an die sich eine angemeldete Demonstration unter dem Motto "Heraus zur revolutionären 1. Mai-Demo! Gemeinsam gegen Ausbeutung und Unterdrückung!" anschloss. Ein Aufruf dazu war zuvor auf der Internetseite der Gruppierung ZK erschienen: "Am 1. Mai 2009, dem internationalen Kampftag der ArbeiterInnenklasse, werden wir auch wieder in Magdeburg für 50 Nach eigenen Angaben bestehend aus den Gruppierungen ZK, DKP Sachsen-Anhalt, KPD/ML und KPD-Regionalorganisation Magdeburg. 76 unsere Rechte auf die Straße gehen. Es gibt immer noch genügend Gründe, sich gegen Ausbeutung und Unterdrückung zu organisieren und zusammen zu kämpfen. Gerade in Zeiten der so genannten 'Krise' kündigen sich weitere Verschärfungen der Lebensbedingungen der Menschen an. Wir sind nicht bereit für diese Krise, eine Krise des Kapitals, zu bezahlen...Hiermit rufen wir alle, denen es wie uns geht auf, sich an der 3. unabhänigen / revolutionären 1. Mai Demo in Magdeburg zu beteiligen...Die Grenze verläuft nicht zwischen den Völkern, sondern zwischen oben und unten. Proletarischen Widerstand organisieren - international! Es gibt nix zu feiern, außer der sozialen Revolution!" Auf der Internetplattform "Indymedia" hieß es im Nachgang: "Um 12 Uhr setzte sich die Demo...in Bewegung...Viele rote und schwarze Fahnen, sowie baskische und Palästinafahnen wehten im Wind und gaben der Demo ein internationales Gesicht. Über den Breiten Weg hinweg zum Damaschkeplatz begannen die Demonstrationsteilnehmer antikapitalistische und klassenkämpferische Parolen zu skandieren." "Antimilitarismus" Bundesweit kam es im Berichtszeitraum zu einer Vielzahl von "antimilitaristischen Aktionen" und Anschlägen gegen die Bundeswehr sowie gegen Firmen, die logistische Aufgaben für die Bundeswehr wahrnehmen. Auch in Sachsen-Anhalt gab es derartige Aktivitäten. Am 26. Februar verübten unbekannte Täter einen Brandanschlag auf dem Firmengelände der Firma Bosch Service in Burg (Landkreis Jerichower Land). Dabei entstand an drei dort abgestellten Bundeswehrfahrzeugen ein Gesamtschaden von etwa 80.000 Euro und an einer Firmenhalle ein Schaden von etwa 20.000 Euro. Eine Selbstbezichtigung wurde nicht veröffentlicht. 77 Am 11. März stellte die Polizei auf einem Dienstboot des Wasserschutzpolizei-Revierkommissariats Dessau-Roßlau zwei Brandsätze fest, deren Entzündung fehlgeschlagen war. Es entstand leichter Sachschaden. Das Boot lag seit dem 8. März an einer Anlegestelle der Wasserschutzpolizei in Wittenberg. Es besteht der Verdacht eines linksextremistischen Hintergrundes der Tat. Ein weiteres Aktionsfeld innerhalb des linksextremistischen "Antimilitarismus" stellt die so genannte DHL 51 -Kampagne dar. In der Ausgabe Nr. 684 der linksextremistischen Szenepublikation "Interim" wurde Ende Januar 2009 der Aufruf zu einer Kampagne gegen die Deutsche Post/DHL veröffentlicht, da diese im Sinne einer angeblich von Politik und Militär geförderten "zivil-militärischen Zusammenarbeit" die Bundeswehr bei Kriegstransporten im Irak unterstütze und eine weitreichende Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik im Bereich Transport und Logistik suche. Dort hieß es, die Kampagne solle solange fortgeführt werden, bis die Deutsche Post/DHL ihre Zusammenarbeit mit der Bundeswehr einstelle. Seitdem kam es zu einer Vielzahl von zum Teil schweren Straftaten. In der Nacht zum 1. Dezember wurden in Magdeburg durch bislang unbekannte Täter fünf Packstationen der DHL sabotiert, indem die jeweiligen Bedienterminals der Stationen zerstört wurden. Dabei wurde unter anderem die Sprühschrift "Deutsche Heeres Logistik sabotieren" 52 angebracht. Eine entsprechende Selbstbezichtigung wurde über "Indymedia" veröffentlicht. Als Gründe für die Sabotageaktion werden darin Materialtransporte der DHL für die "imperialistische Kriegsführung" und die offizielle Partnerschaft der DHL mit der UN-Klimakonferenz COP 15 53 genannt. Die Selbstbezichtigung endet mit der Losung "Voran mit den internationalen Brigaden! Es ist sozialer Krieg, nicht Klimachaos!" 51 1969 in den USA gegründeter Paketund Brief-Expressdienst. Seit 2002 als DHL International GmbH Teil des Konzerns Deutsche Post AG. 52 Anspielung auf die Unternehmensbezeichnung DHL. Letztere setzt sich aus den Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Unternehmensgründer (DALSEY, HILLBLOM UND LYNN) zusammen. 53 Die 15. Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (Conference of the Parties, kurz: COP 15). Sie fand vom 7. bis 18. Dezember 2009 in Kopenhagen statt. 78 LINKSEXTREMISTISCHE PARTEIEN UND VEREINIGUNGEN In Sachsen-Anhalt waren im Berichtszeitraum die "MarxistischLeninistische Partei Deutschlands" (MLPD), die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP), die "Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD/Ost) und die "Kommunistische Partei Deutschlands/Marxisten-Leninisten" (KPD/ML) mit eigenen Strukturen aktiv. Diese revolutionär-marxistischen Organisationen setzten weiter auf traditionelle Konzepte eines langfristig betriebenen Klassenkampfes. Ihre Vertreter versuchten, sich in gesellschaftliche Protestkampagnen einzubringen. Die Parteien DKP, KPD/Ost und KPD/ML werden auf der Homepage des autonomen Zusammenschlusses ZK als Mitglieder eines so genannten "Linken Bündnisses Magdeburg" 54 benannt. "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) Die DKP Sachen-Anhalt verfügt eigenen Angaben zufolge über Strukturen in den Regionen Halle und Magdeburg. Daneben sollen DKP-Gruppen in Salzwedel und im "Nordharz" existieren. Zudem sei im September eine neue Parteigruppe innerhalb der DKPGrundorganisation Region Halle gegründet worden. In ihr sollen die jugendlichen Mitglieder der DKP aus der Region Halle zusammengefasst sein. Die DKP verfügt in Sachsen Anhalt über einen so genannten Koordinierungsrat. Dieser wurde auf der Landesmitgliederversammlung am 28. November in Magdeburg neu gewählt. Die DKP Sachsen-Anhalt thematisierte im Januar auf ihrer Internetseite die Stellung der DKP in den Kommunen. Als Autor eines Artikels dazu wurde Andreas HÄNDLER, Vorsitzender der DKP-Halle, angegeben. Einführend hieß es, im 41. Jahr der DKP sei es unübersehbar, dass diese Zeit und dieses Land eine starke kommunistische Partei brauche. Weiter hieß es: 54 Siehe Seite 76. 79 "Wenn wir davon ausgehen, dass [die] imperialistische Offensive des deutschen Großkapitals von uns ein breites Bündnis zur Verteidigung der Rechte der LohnarbeiterInnen erfordert, müssen wir feststellen, dass wir sowohl als Landesverband, als auch in den Parteigruppen nicht über die dazu notwendige Verankerung in den Massen verfügen." In diesem Zusammenhang müsse man lernen, dass der Kapitalismus auch in den Kommunen herrsche. Die Parteigruppe Halle habe sich daher mit den aktuellen Problemen in Halle beschäftigt und mehrfach versucht, Kampagnen gegen die Pläne der Verwaltung zu organisieren. Sie sei dabei jedoch zumeist an "objektiven Bedingungen" gescheitert. Die DKP Region Halle führte in Halle im Februar und März Kundgebungen mit dem Thema "KommunistInnen in den Stadtrat" durch. An den Versammlungen nahmen jeweils etwa fünf bis zehn Personen teil. Die DKP erhielt bei den Wahlen zum Europäischen Parlament bundesweit 25.587 Stimmen (0,1 Prozent), in Sachsen-Anhalt 1.955 Stimmen (0,3 Prozent). Die DKP Sachsen-Anhalt titelte auf ihrer Homepage: "Über 11 000 Stimmen weniger zur EU-Wahl 2009 als 2004 - Kurs des Parteivorstands der DKP gescheitert." Weiter werfen die Autoren dem jetzigen Parteivorstand Unfähigkeit vor, die richtigen politischen Schwerpunkte zu setzen. Zur Mitgliedschaft in der "Europäischen Linken" (EL) gebe es in der DKP Sachsen-Anhalt eine eindeutige Position - es werde der Austritt gefordert, da die DKP Sachsen-Anhalt die Umsetzung von kommunistischen Positionen innerhalb der EL als gescheitert ansehe. Auf und nach dem 18. Parteitag 55 sei sichtbar geworden, dass sowohl die Mitgliedschaft innerhalb der EL als auch die Positionsbestimmung zur EU in der Partei kontrovers diskutiert werde. Der Parteivorstand ignoriere diese Tatsachen. Daraus resultierte ein parteiinterner Konflikt zwischen der DKP Sachsen-Anhalt und dem Bundesparteivorstand. Auf der 7. Tagung 55 Am 23./24. Februar 2008 in Mörfelden (Hessen). 80 des Parteivorstandes der DKP 56 wurde die veröffentlichte "Erklärung der DKP Sachsen-Anhalts zur EU-Wahl" mit "aller Entschiedenheit zurückgewiesen". Der Parteivorstand forderte die Mitglieder der DKP Sachsen-Anhalt auf, diese Einschätzung inhaltlich zu korrigieren und sie von der Homepage zu entfernen. In der Rede des Parteivorsitzenden Heinz STEHR hieß es dazu: "Der Parteivorstand muss...zur Kenntnis nehmen, dass es Signale aus einigen Teilen von DKP-Gliederungen gibt, die auf eine weitere Eskalation setzen. Der ...[Koordinierungsrat Sachsen-Anhalts]...fordert einen Machtkampf gegen jene Kräfte, die die Programmatik der DKP und die politischen Forderungen zu den EU-Wahlen vertreten...Bei dieser Art innerparteilichen Kampfes kann die DKP nur schwächer werden. Die Genossen, die diesen Beschluss vertreten, stehen außerhalb des politischen und organisationspolitischen Selbstverständnisses der DKP." Die DKP trat zu den Bundestagswahlen in Sachsen-Anhalt (wie auch in den anderen Bundesländern mit Ausnahme Berlins) nicht an. Der Parteivorstand der DKP hatte eine Unterstützung der Partei "Die Linke" befürwortet. Die Partei verfügt in Sachsen-Anhalt lediglich über ein Mandat in Kommunalvertretungen: Sabine HOFFMANN aus Elster (Landkreis Wittenberg) vertritt die DKP im dortigen Gemeinderat. "Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD/Ost) Die KPD/Ost ist in Sachsen-Anhalt mit einem Landesverband mit Sitz in Zeitz (Burgenlandkreis) und drei "Regionalorganisationen" in Zeitz, Halle/Bernburg und Magdeburg vertreten. 57 56 Am 11./12. Juli 2009 in Essen (Nordrhein-Westfalen). 57 Angaben der KPD/Ost im Internet. 81 Am 7. November fand in Zeitz (Burgenlandkreis) Eigenangaben der Organisation zufolge 58 eine Landeskonferenz der KPD SachsenAnhalt statt, bei der Siegfried KUTSCHIK (Zeitz, Burgenlandkreis) erneut zum Vorsitzenden der Landesorganisation gewählt wurde. Im Rechenschaftsbericht habe der Vorsitzende Bilanz über die geleistete Arbeit der Landesorganisation gezogen. Der 60. Jahrestag der Gründung der DDR sei "auf dem Gebiet der ehemaligen DDR" vielseitig gewürdigt worden - trotz der "Hetze der Massenmedien, die DDR als 'Unrechtsstaat' zu diskriminieren". Die Zukunft gehöre einer sozialistischen Gesellschaft. KUTSCHIK sitzt seit 2004 für die KPD/Ost im Stadtrat von Zeitz (Burgenlandkreis). Der 26. Parteitag der KPD/Ost fand am 12. Dezember in Berlin statt. Dabei wurde Dieter ROLLE (Zeitz, Burgenlandkreis) erneut zum Parteivorsitzenden gewählt. Von den ebenfalls gewählten 16 Mitgliedern des Zentralkomitees der Partei kommen vier aus Sachsen-Anhalt. Der Parteitag verabschiedete eine "Erklärung zur Wiedergründung der KPD vor 20 Jahren". 59 Darin hieß es, der 20. Jahrestag solle für alle diejenigen, die noch keine politische Heimat in einer marxistisch-leninistischen Partei gefunden hätten, Anlass sein, sich mit dem Programm und dem Statut der KPD/Ost vertraut zu machen, Kontakt mit den Regionaloder Landesorganisationen für persönliche Gespräche aufzunehmen und danach ihre Entscheidung zu treffen. "Kommunistische Partei Deutschlands/Marxisten-Leninisten" (KPD/ML) Die KPD/ML gibt im Internet lediglich eine Kontaktadresse in Magdeburg an. Sie vertreibt die Publikation "Roter Stern". Die Partei sieht sich in der Tradition der von Ernst AUST 1968 gegründeten Partei gleichen Namens. 58 59 "Die Rote Fahne", Dezember 2009. Die KPD wurde am 31. Januar 1990 in Berlin (Ost) von ehemaligen SED-Mitgliedern gegründet. Sie fällt nicht unter das KPD-Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1956. 82 Die KPD/ML trat im Berichtsjahr öffentlich so gut wie nicht in Erscheinung. "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) Die MLPD verfügt in Sachsen-Anhalt über einen Kreisverband Dessau-Wolfen-Bitterfeld, einen Kreisverband Magdeburg/Schönebeck und Ortsgruppen in Bernburg (Salzlandkreis), Halle-Merseburg, Wernigerode (Landkreis Harz) und Zeitz (Burgenlandkreis). Außerdem existieren Gruppen des Jugendverbandes "REBELL" in Magdeburg, Halle und Bitterfeld-Wolfen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld). Bundesweit ist die MLPD in sechs Landesverbände gegliedert. Die MLPD Sachsen-Anhalt ist im Landesverband "Elbe-Saale" organisiert und mit MLPD-Gruppen aus Sachsen und Thüringen zusammengeschlossen. Das Parteibüro der Landesleitung hat seinen Sitz in Leipzig (Sachsen). Die Landesleitung gibt etwa vierteljährlich die Publikation "Stimme von und für Elbe-Saale" heraus. Auf Kommunalebene vertritt Ina KORNTREFF die Partei seit 2004 im Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld). Die MLPD trat im Berichtsjahr landesweit vor allem mit ihrem Wahlkampf zur Bundestagswahl in Erscheinung. Im Mai veröffentlichte sie auf ihrer Homepage die Besetzung ihrer Landesliste für Sachsen-Anhalt. Zugleich wurden die Mitglieder aufgefordert, sich an Spendensammlungen für einen "angriffslustigen Wahlkampf" zu beteiligen. Dabei wurden den Mitgliedern genaue Vorgaben hinsichtlich der Höhe der zu erbringenden Spenden gemacht. So sollte der Landesverband "Elbe Saale" 50.000 Euro erbringen, bundesweit sollten von der Partei für Plakate und eine Wahlzeitung 390.000 Euro eingenommen werden. Eine Wahlkampfauftaktveranstaltung des MLPD-Landesverbandes "Elbe-Saale" fand am 5. September in Leipzig (Sachsen) statt. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen Eigenangaben der Partei zufolge bereits 25.000 Wahlzeitungen verteilt und 170 Plakate aufgehängt worden sein. Der Wahlkampfauftakt in Halle erfolgte am 29. August mit ei83 nem Straßenumzug durch die dortige Innenstadt. Am 19. September nahmen an einer Wahlkampfveranstaltung in Magdeburg etwa 60 Personen teil. Die Publikation "Stimme von und für Elbe-Saale" zur Bundstagswahl wurde Eigenangaben der Partei zufolge in einer Gesamtauflage von 1,8 Millionen Exemplaren hergestellt und erschien in sieben teilweise unterschiedlichen Regionalausgaben. Die MLPD erreichte bei der Bundestagswahl landesweit 3.039 Erststimmen (0,3 Prozent) und 3.187 Zweitstimmen (0,3 Prozent). Sie war mit vier Direktkandidaten in den Wahlkreisen Stadt Halle/nördlicher Saalekreis, Anhalt, Dessau-Wittenberg und Magdeburg angetreten. 84 IV. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN Im Rahmen der Beobachtung sicherheitsgefährdender und extremistischer Bestrebungen von Ausländern kommt dem Komplex der Bedrohung durch den internationalen islamistischen Terrrorismus nach wie vor besondere Bedeutung zu. Die Bundesrepublik Deutschland ist als Teil des weltweiten Gefahrenraumes anzusehen und liegt im unmittelbaren Zielspektrum terroristischer Gruppierungen. Bei dieser Einschätzung sind folgende Kriterien berücksichtigt worden: Haltung Deutschlands im Hinblick auf die Konfliktfelder in Afghanistan und im Irak Nennung Deutschlands in den Medien durch "al-Qaida"Führungspersonen Deutsche Beteiligung am internationalen Kampf gegen den islamistischen Terrorismus Islamkritische Veröffentlichungen (Beispiel: Karikaturen des Propheten Mohammed) und deren Tolerierung. Das Engagement Deutschlands in Afghanistan ist zunehmend Gegenstand islamistischer Propaganda. Seit Beginn des Jahres 2009 gab es zahlreiche Verlautbarungen, in denen der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan angeprangert und als Rechtfertigung für Gewaltandrohungen und entsprechende Aufrufe instrumentalisiert wurde. Insbesondere Verlautbarungen des "al-Qaida"zuzurechnenden deutschen Jihadisten Bekkay HARRACH 60 in deutscher Sprache unterstreichen die Einschätzung der Sicherheitsbehörden, dass die Bundesrepublik Deutschland in den Fokus terroristischer Bedrohungen gerückt ist. Die Propagandaoffensive "al-Qaidas" und anderer Gruppierungen, wie zum Beispiel der "Is60 HARRACH ist 1977 in Marokko geboren und kam 1981 im Zuge der Familienzusammenführung nach Deutschland. 1997 erhielt er die deutsche Staatsangehörigkeit. Seit Januar 2007 soll er sich im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet aufhalten und Ausbildungslager besucht haben. Dort soll er auch Kontakt zur "al-Qaida"-Führungsebene aufgenommen haben. 85 lamischen Bewegung Usbekistans" (IBU) und der "Islamischen Jihad Union" (IJU), 61 zielt nicht nur auf bestehende Netzwerkstrukturen ab, sondern fördert auch die Motivation nicht operativ angebundener Sympathisanten, selbst Anschläge durchzuführen. Deutschsprachige Propagandavideos, in denen zum "Jihad" aufgerufen wird, werden auch in Videoportale, wie zum Beispiel "Youtube", eingestellt, wo sie ein breites Publikum erreichen. Zudem werden solche Medienveröffentlichungen in einschlägigen jihadistischen Internetforen diskutiert. Eine besondere Intensität der gegen Deutschland gerichteten Propaganda islamistischer Gruppierungen war in unmittelbarer zeitlicher Nähe zur Bundestagswahl im September 2009 festzustellen. Im Mittelpunkt der Aufgaben des Verfassungsschutzes bei der Bekämpfung des internationalen islamistischen Terrorismus steht vor allem das Erkennen und Beobachten von Netzwerken und Strukturen, um den von ihnen ausgehenden Gefahren rechtzeitig begegnen zu können. Diese Netzwerkstrukturen sind sehr komplex und heterogen und bilden zugleich ein Reservoir für Radikalisierung und Rekrutierung von Personen, die Ausbildungsund Trainingslager der "al-Qaida" besuchen, um sich auf mögliche Kampfeinsätze und Attentate vorzubereiten. Ein besonderes Augenmerk des Verfassungsschutzes liegt dabei auf der Rückkehr solcher radikalisierter Personen nach Deutschland. Den deutschen Sicherheitsbehörden liegen Informationen zu insgesamt rund 200 Personen mit Deutschland-Bezug und islamistischterroristischem Hintergrund vor, die seit Beginn der neunziger Jahre eine paramilitärische Ausbildung erhalten haben sollen oder dies beabsichtigten. Etwa 90 dieser 200 Personen halten sich wieder in Deutschland auf, davon sind etwa 20 Personen inhaftiert. 62 61 Die IJU wurde 2002 als Abspaltung von der IBU gegründet. Ihr gehören sunnitische Islamisten an. Ihre Führung in Pakistan verfügt über Kontakte zur "al-Qaida" und ist von deren Ideologie beeinflusst. Die IJU verfolgte zunächst Ziele in Usbekistan, hat aber ihren Aktionskreis zwischenzeitlich im Sinne des "Globalen Jihad" ausgeweitet. 62 Zahlenangaben Stand 31. Dezember 2009. 86 Das Beobachtungsspektrum des Arbeitsbereiches Ausländerextremismus erstreckt sich über die Beobachtung des Islamismus hinaus auch auf linksextremistisch und extrem nationalistisch ausgerichtete Bestrebungen von Ausländern. Bundesweit werden 73 Ausländerorganisationen mit etwa 61.000 Personen von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet. Damit ist ein Anstieg von mehr als eintausend Anhängern im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Das Islamismuspotenzial bilden 29 Organisationen mit etwa 36.300 Personen, von denen die meisten der türkischen Organisation "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V." (IGMG) zuzurechnen sind. Den größten Anteil der nichtislamistischen extremistischen Ausländervereine bilden etwa 11.500 Kurden in 19 linksextremistischen und 10.150 Türken in 13 linksextremistischen und extrem nationalistischen Gruppierungen. ISLAMISTISCHE UND ISLAMISTISCH-TERRORISTISCHE BESTREBUNGEN In Sachsen-Anhalt sind keine festgefügten Strukturen islamistischer Organisationen bekannt geworden. Jedoch gab es wie in den Vorjahren Hinweise auf Personen, die in Sachsen-Anhalt wohnen, aber islamistischen Gruppierungen, wie zum Beispiel der "Tablighi Jama'at" (TJ) und der "Tschetschenischen Republik Itschkeria" (CRI)/"Tschetschenischen Separatistenbewegung" (TSB) in anderen Bundesländern zuzurechnen sind. "Tablighi Jama'at" (TJ) ("Gemeinschaft der Verkündung und Mission") Die TJ wurde 1926 als islamistische Erweckungsund Missionierungsbewegung durch Maulawi Muhammad ILYAS (1885-1944) gegründet. ILYAS forderte eine tiefgreifende Erneuerung und Wiederbelebung der islamischen Glaubenspraxis, um eine Schwächung des Islams zu verhindern. Heute hat sich die TJ zu einer transnationalen Massenbewegung mit weltweit mehr als zehn Millionen Anhängern entwickelt. 87 Die TJ verfügt über hierarchische Strukturen und wird von den Stützpunkten in Raiwind (Pakistan), Neu-Delhi (Indien) und Dhaka (Bangladesch) geführt. Ein maßgebliches Zentrum der TJ in Europa befindet sich in Dewsbury (Großbritannien). Charakteristisch für diese Bewegung ist die Pflicht eines jeden TJAnhängers zur regelmäßigen, freiwilligen und unbezahlten Teilnahme an Missionierungsreisen, die der Glaubensverbreitung und Erlangung einer individuellen Frömmigkeit dienen. Durch eine vorbildliche Glaubenspraxis jedes Einzelnen sollen Muslime zu einem streng an Koran und Sunna ausgerichteten Leben angeleitet werden. Die TJ, die sich selbst als unpolitisch begreift, lehnt Gewalt grundsätzlich ab. Aufgrund ihres strengen Islamverständnisses und der weltweiten Missionierungstätigkeit besteht jedoch die Gefahr, dass sie islamistische Radikalisierungsprozesse fördert. In Einzelfällen ist belegt, dass die Infrastruktur der TJ von Mitgliedern terroristischer Gruppierungen und Netzwerke zu Reisezwecken genutzt wurde. TJ in Deutschland Die Aktivitäten der TJ in Deutschland werden über ein hierarchisch aufgebautes Netzwerk sowie über informelle Kontakte untereinander koordiniert. Eine übergeordnete weisungsbefugte Instanz ist nicht feststellbar. Nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) umfasst die Anhängerschaft der TJ in Deutschland etwa 700 Personen. TJ-Einrichtungen oder TJ-nahe Einrichtungen existieren unter anderem in Hannover, Hamburg, Berlin, Köln (NordrheinWestfalen), Friedrichsdorf (Hessen) und München. Im Vordergrund ihrer Bemühungen stehen die Kontaktaufnahme zu allen Muslimen und der damit verbundene Versuch, diese zu einem 88 Leben im Sinne der TJ zu bekehren oder dorthin zurückzuführen. Neben Besuchen im Moscheeumfeld sowie privaten Hausbesuchen wurden auch Straßenmissionierungen und Missionierungsversuche in Asylbewerberoder Studentenwohnheimen bekannt. In Sachsen-Anhalt konnten TJ-Aktivitäten seit Ende 2002 festgestellt werden. Im Rahmen ihrer Missionierungstätigkeit frequentierten verschiedene Städtegruppen unter anderem aus Berlin und Hannover insbesondere Einrichtungen in Magdeburg, Halle, Köthen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) und Möhlau (Landkreis Wittenberg). "Tschetschenische Republik Itschkeria" (CRI)/ "Tschetschenische Separatistenbewegung" (TSB) Die Anfang der 1990er Jahre entstandene CRI/TSB 63 strebt die Unabhängigkeit Tschetscheniens von der Russischen Föderation und die Errichtung eines islamischen Gottesstaates auf der Basis der islamischen Rechtsund Werteordnung Scharia auf dem Gebiet des Nordkaukasus an. Um ihr Ziel zu erreichen, führt sie seit dem erneuten Einmarsch russischer Truppen im Jahre 1999 einen erbitterten und für beide Parteien verlustreichen Guerillakrieg. Darüber hinaus verübten ihre Anhänger in der Vergangenheit zahlreiche terroristische Anschläge auch außerhalb Tschetscheniens. Beispielhaft sind hier die Geiselnahmen in einem Moskauer Musical-Theater 2002 und in einer Schule in Beslan (Nordossetien) 2004 zu nennen. Im Oktober 2007 erfolgte durch den "Präsidenten" der CRI und selbsternannten "Emir" Dokku UMAROV die Ausrufung des "Kaukasischen Emirates", das die russischen Teilrepubliken Tschetschenien, Dagestan, Inguschetien, Karbadino-Balkarien, Nordossetien und Karatschai-Tscherkessien umfassen soll. Ziel war es, den bis dahin auf Tschetschenien begrenzten Konflikt auf den gesamten Nordkaukasus auszudehnen. 63 Die Bezeichnung "Tschetschenische Separatistenbewegung" (TSB) dient den Sicherheitsbehörden lediglich als Arbeitsbegriff. Die Organisation bezeichnet sich selbst als "Chechen Republic of Ichkeria" (CRI, zu deutsch: "Tschetschenische Republik Itschkeria"). 89 Am 17. April 2009 verkündete die russische Regierung, dass die seit 1999 andauernde "Anti-Terror-Operation" in Tschetschenien abgeschlossen sei. Damit endete auch die besondere Verwaltung Tschetscheniens durch den russischen Inlandsgeheimdienst FSB. 64 Dennoch kann von einer Befriedung der Region keine Rede sein. In der Folgezeit kam es auch weiterhin zu zahlreichen schweren Anschlägen durch islamistische Terroristen, insbesondere in den benachbarten Republiken Nordossetien, Inguschetien und Dagestan. So wurden beispielsweise am 17. August bei einem Selbstmordanschlag auf das Polizeihauptquartier von Nazran (Inguschetien) mindestens 25 Personen getötet und mehr als 300 Menschen verletzt. Die Anhänger des "Kaukasischen Emirats" sind darüber hinaus auch weiterhin bestrebt, den Konflikt in das russische Kernland zu tragen. Bei einem Bombenanschlag auf den zwischen Sankt Petersburg und Moskau verkehrenden Schnellzug "Newskij-Express", der von vielen hohen Regierungsfunktionären und Managern genutzt wird, starben am 27. November mindestens 26 Menschen. Auf der dem kaukasischen Widerstand nahestehenden Internetseite "Kavkazcenter" wurde kurz danach eine Selbstbezichtigung von "Kaukasischen Mujahedin" veröffentlicht. Diese gaben an, auf Befehl UMAROVs gehandelt zu haben und bezeichneten den Anschlag als Vergeltung für durch russische Truppen im Kaukasus getötete Muslime. Das Attentat auf den "Newskij-Express" stellt den schwersten Terroranschlag außerhalb des Nordkaukasus seit 2004 dar. Nach wie vor gibt es hier aber keine Hinweise darauf, dass tschetschenische Separatisten Anschläge in Westeuropa planen. Die Zahl der Mitglieder und Anhänger der CRI/TSB in Deutschland wird auf etwa 500 Personen geschätzt, die umfangreiche Unterstützungsarbeit für die tschetschenische Separatisten-bewegung leisten. Neben Lobbyund Propagandaarbeit werden Spenden für humanitäre Maßnahmen in der Heimat gesammelt. Des Weiteren betreibt die Organisation aber auch verdeckte Geldsammlungen, um 64 FSB siehe Seite 100. 90 Spendengelder nach Tschetschenien zu transferieren und dadurch den bewaffneten Kampf im Kaukasus zu unterstützen. Trotz der generell gewaltbefürwortenden Strategie der CRI/TSB konnten in Deutschland bislang keine Gewaltaktionen gegen Einrichtungen oder Staatsangehörige Russlands verzeichnet werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Haltung taktisch motiviert ist, da Gewaltaktionen das Anliegen der CRI/TSB, Unterstützung zu erhalten und Verständnis für das tschetsche-nische Streben nach Unabhängigkeit zu wecken, konterkarieren würden. Im Berichtszeitraum wurden in Sachsen-Anhalt mehrere Einzelpersonen festgestellt, die als Anhänger der Separatistenbewegung bezeichnet werden können und entsprechende Beziehungen bundesweit sowie international unterhalten. Gefestigte Strukturen der CRI/TSB waren in Sachsen-Anhalt wie im Vorjahr bislang nicht feststellbar. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN (OHNE ISLAMISMUS) In Bezug auf nichtislamistische Organisationen, von denen sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen ausgehen, ist in Sachsen-Anhalt nach wie vor lediglich der "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL) mit eigenen Organisationsstrukturen aktiv. "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL) und ihm zuzurechnende Organisationen Am 27. November 1978 wurde in der Türkei die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) unter anderem von Abdullah ÖCALAN mit dem Ziel gegründet, in den kurdischen Siedlungsgebieten der Türkei und in angrenzenden Ländern einen kurdischen Nationalstaat zu errichten. Ab 1984 führte die Organisation im Südosten der Türkei einen bewaffneten Guerillakampf gegen den türkischen Staat. Aktivitäten der PKK wurden nach Westund Nordeuropa verlagert. Gewalttätige Aktionen von Anhängern der PKK gegen türkische Einrichtungen 91 in Deutschland führten am 22. November 1993 zum vereinsrechtlichen Betätigungsverbot für die PKK sowie einige ihrer Teilorganisationen. Am 9. Oktober 1998 65 musste ÖCALAN, der sich zum uneingeschränkten Führer der Partei entwickelt hatte, auf Druck der Türkei sein Exil in Syrien aufgeben. Er wurde am 15. Februar 1999 in Kenia festgenommen, in die Türkei verbracht und dort wegen Hochverrats am 29. Juni 1999 zum Tode verurteilt. Nach der Abschaffung der Todesstrafe durch das türkische Parlament im August 2002 wurde sein Urteil im Oktober 2002 in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt. Die Guerillaeinheiten der PKK zogen sich nach der Einstellung des bewaffneten Kampfes in der Türkei im Sommer 1999 in den Nordirak zurück. Das ursprüngliche Ziel der PKK sollte innerhalb der staatlichen Ordnung der Türkei auf friedlichem Wege erreicht werden. Auf dem 8. Kongress der PKK im April 2002 wurde die Einstellung der Tätigkeiten unter dem Namen PKK beschlossen und als legitimer und einziger Nachfolger der PKK der "Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans" (KADEK) gegründet. ÖCALAN wurde trotz seiner Inhaftierung auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali zum Generalvorsitzenden des KADEK bestimmt. Am 26. Oktober 2003 wurde der "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL) gegründet, nachdem die Führung des KADEK dessen Selbstauflösung beschlossen hatte. Einer Verfügung des BMI vom 30. Juli 2004 zufolge erstreckt sich das vereinsrechtliche Betätigungsverbot vom 22. November 1993 auch auf den KONGRA GEL, da wie im Fall der Umbenennung von PKK in KADEK Identität mit der PKK bestehe. Diese Einschätzung traf der BMI am 16. Juni 2009 auch für die weiteren Nachfolgeorganisationen "Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan" (KKK) und "Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans" (KCK). Das in KCK-Papieren formulierte Ziel der Organisation ist ein konföderaler Bund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, in Syrien, im Irak und Iran unter Anerkennung der bestehenden Grenzen mit den staatstypischen Elementen Parlament, Gerichtsbarkeit, Wirtschaftsstrukturen, Armee, Staatsbürgerschaft 65 Nach Auffassung des KONGRA GEL markiert der 9. Oktober 1998 den Beginn eines internationalen Komplotts, das zur Festnahme ÖCALANs und zu dessen Verurteilung führte. 92 und dem Führen einer Flagge. Der daneben bestehende KONGRA GEL nimmt Eigendarstellungen zufolge innerhalb des KCK unter anderem die Aufgaben eines Parlamentes wahr und stellt sich als ein Organ interner Meinungsbildung und Beschlussfassung dar. Der KONGRA GEL ist für den Unterhalt des Organisationsapparates und zur Versorgung seiner Guerillakämpfer im Nordirak, den "Volksverteidigungseinheiten" (HPG), auf finanzielle Zuwendungen angewiesen. Westeuropa hat dabei eine besondere Bedeutung als Raum zur Akquisition von Finanzmitteln in Form von Spenden, Beiträgen und dem Verkauf von Publikationen sowie zur personellen Rekrutierung. In Deutschland zählen zum Anhängerpotenzial des KONGRA GEL etwa 11.500 Personen. Im Bundesgebiet kommen bei der jährlichen Spendensammlung stets mehrere Millionen Euro zusammen. Die Partei ist in Westeuropa in der Lage, die Anhängerschaft über die genannten Medien zur Teilnahme an zentral gesteuerten Propagandaaktivitäten und Großveranstaltungen aufzurufen. Die Thematisierung der Haftbedingungen ÖCALANs, der militärische Konflikt im Grenzgebiet der Türkei zum Nordirak sowie staatliche Maßnahmen gegen Einrichtungen der Organisation in der Türkei und in Westeuropa standen im Mittelpunkt von Großveranstaltungen mit teils europaweiter Beteiligung, die im Berichtsjahr unter anderem am 14. Februar in Straßburg (Frankreich) mit etwa 10.000 Personen, am 21. März in Hannover mit etwa 15.000 Personen, am 6. Juni in Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) mit etwa 4.000 Personen, am 11. Juli in Köln (Nordrhein-Westfalen) mit etwa 6.500 Personen, am 12. September in Gelsenkirchen (NordrheinWestfalen) mit etwa 40.000 Personen und am 10. Oktober mit mehreren tausend Personen in Straßburg (Frankreich) stattfanden. Die Aktivitäten für die Organisation vollziehen sich in Deutschland in den ortsansässigen organisationsnahen Vereinen, die unter dem Dach der "Föderation Kurdischer Vereine in Deutschland e. V." (YEK-KOM) zusammengefasst sind. Die YEK-KOM mit Sitz in Düs93 seldorf wurde am 27. März 1994 gegründet. Vereinsunterlagen zufolge pflegt die YEK-KOM die kurdische Kultur, Sprache und Tradition in Deutschland. Die Organisation tritt als Veranstalter von Kundgebungen und Demonstrationen auf. Der Verein "Mezopotamien Kultur Haus e. V." in Halle ist Mitglied der YEK-KOM. Am 18. Juli führten etwa 120 seiner Mitglieder und Anhänger einen friedlichen Aufzug mit Abschlusskundgebung unter dem Motto "Europa - Hände weg von den Kurden" in der Innenstadt von Halle durch. Zur Informationsverbreitung und zur Mobilisierung für Veranstaltungen werden die in Deutschland herausgegebene türkischsprachige Tageszeitung "Yeni Özgür Politika/Neue Freie Politik" und der in Deutschland seit dem 19. Juni 2008 verbotene Satellitensender ROJ TV 66 genutzt. Die "Yeni Özgür Politika" findet auch in Sachsen-Anhalt Verbreitung und greift hiesige Ereignisse auf. So berichtete sie in ihrer Ausgabe vom 31. Juli unter der Überschrift "Hausdurchsuchung in Magdeburg", dass die Wohnung und die Arbeitsstelle eines Kurden bei Magdeburg durchsucht worden seien. In einem Artikel in der Ausgabe vom 9. September wurde eine Durchsuchung im "Mezopotamien Kultur Haus e. V." erwähnt. Vom 21. bis 27. Juli fand im Nordirak die 7. Vollversammlung des KONGRA GEL statt. Zum neuen Vorsitzenden wurde Remzi KARTAL gewählt, der den seit 2003 amtierenden Zübeyir AYDAR ablöste. Die Pressekonferenz zur Versammlung wurde von ROJ TV am 4. August übertragen. Der Vorsitzende des Exekutivrates der KCK Murat KARAYILAN hob in seiner Ansprache hervor, dass die Kurden verstärkt um eine freie Führung, freie Identität und demokratische Autonomie kämpften. Die so genannte Roadmap, der in der Haft erarbeitete "Friedensfahrplan" ÖCALANs, werde eine historische Chance für eine friedliche Lösung des Kurdenkonfliktes bieten, so KARAYILAN. Einem Bericht der "Yeni Özgür Politika" 66 Der mit dänischer Lizenz sendende und in Belgien produzierende Satellitensender ROJ TV kann in Europa und in den kurdischen Siedlungsgebieten im Nahen Osten empfangen werden. 94 vom 28. August zufolge habe einer der Anwälte ÖCALANs mitgeteilt, dass sein Mandant die angekündigte Roadmap fertig gestellt und der Gefängnisleitung zur Weitergabe an die betreffenden staatlichen Behörden übergeben habe. Am 20. Oktober reiste eine so genannte Friedensgruppe der PKK mit 34 Personen in mehreren Gruppen aus dem Nordirak ungehindert in die Türkei ein. Der Grenzübertritt vollzog sich unter den Augen einer großen Anzahl von PKK-Sympathisanten. Die Organisation verfolgte mit ihrem Vorgehen unter anderem das Ziel, die Türkei zur Veröffentlichung der von ÖCALAN verfassten Roadmap mit Vorschlägen zur Lösung der Kurdenfrage zu bewegen. Im Zusammenhang mit der am 17. November erfolgten Verlegung von fünf türkischen Häftlingen auf die türkische Gefängnisinsel Imrali, auf der ÖCALAN seit 1999 als einziger Häftling untergebracht war, wurde ÖCALAN in eine andere Zelle verbracht. PKK-nahe Medien behaupteten, dass diese Verlegung für ihn zu einer verschärften Haftsituation geführt habe. Mit Kundgebungen und Demonstrationen versuchte der KONGRA GEL in diversen deutschen Städten Aufmerksamkeit zu erlangen. Im Vordergrund standen dabei Aufrufe an europäische Regierungen, sich für eine Lösung der Kurdenfrage zu engagieren. In Magdeburg beteiligten sich am 14. August etwa 100 Personen an einer störungsfrei verlaufenen Demonstration unter dem Motto "Gegen die Unterdrückung von Kurden in Syrien". ROJ TV erwähnte in seiner türkischsprachigen Nachrichtensendung vom 15. August, dass unter anderem in Magdeburg Feierlichkeiten zum 15. August stattgefunden hätten. In der Ausgabe vom 10. Dezember wurde unter der Überschrift "Kurdische Kulturabende" berichtet, dass am 12. Dezember in Halle ein solcher Abend mit Künstlern und Musikern sowie einem Redner der PKK-nahen türkischen "Partei der demokratischen Gesell95 schaft/Partiya Civaka Demokratik" (DTP) 67 stattfinden soll. Die Veranstaltung fand mit etwa 300 Teilnehmern störungsfrei statt. Am 15. Dezember erwähnte die "Yeni Özgür Politika" dieselbe Veranstaltung unter der Überschrift "Feiern zum 31. Gründungstag der PKK". STRAFUND GEWALTTATEN Die Anzahl der Strafund Gewalttaten im Bereich Ausländerextremismus blieb in Sachsen-Anhalt gering. 68 67 Die prokurdische DTP wurde am 11. Dezember durch das türkische Verfassungsgericht verboten. Sie war mit 21 Abgeordneten im türkischen Parlament vertreten. Insgesamt wurden 37 führende DTPPolitiker, darunter der Vorsitzende Ahmet TÜRK mit einem fünfjährigen Politikverbot belegt. 68 Statistik siehe Seite 133f. 96 V. SPIONAGEABWEHR Allgemeines Aufgrund ihrer geopolitischen Lage, der wichtigen Rolle innerhalb der EU und der NATO und nicht zuletzt als Standort vieler Unternehmen der Spitzentechnologie war die Bundesrepublik Deutschland auch im Jahr 2009 ein bedeutendes Aufklärungsziel für Nachrichtendienste einer Reihe fremder Staaten. Dies gilt insbesondere für die Nachrichtendienste der Volksrepublik China und der Russischen Föderation. Darüber hinaus sind aber auch weitere Länder im Nahen, Mittleren und Fernen Osten, wie Syrien, Iran und Nordkorea anzuführen, die durch ihre Spionageaktivitäten versuchen, sich Vorteile im politischen, militärischen und vermehrt auch im wirtschaftlichen Sektor zu verschaffen. Die Nachrichtendienste totalitärer Staaten legen den Schwerpunkt ihrer Aufklärungstätigkeit insbesondere auf die Ausspähung von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Oppositionellen. In diesem Zusammenhang wird sehr häufig massiver psychischer Druck auf die Betreffenden und ihre in der Heimat lebenden Angehörigen ausgeübt. In diesem Zusammenhang sind beispielsweise der iranische Nachrichtendienst VEVAK (Vezerate Etala' at Va Amniate Keshvar, Ministerium für Nachrichtenwesen und Sicherheit) und die syrischen Dienste besonders zu erwähnen. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Globalisierung und durch die negativen Auswirkungen der internationalen Finanzkrise sind deutsche Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen im Universitätsund Hochschulbereich mehr denn je Ausforschungsbemühungen von Nachrichtendiensten fremder Staaten ausgesetzt. Nach wie vor bleiben der hiesigen Wissenschaft und der gewerblichen Wirtschaft die zielgerichtet verschleierten, tatsächlichen Intentionen ihrer jeweiligen "Partner" aus dem Ausland oftmals verborgen. Al97 lerdings ist das Problembewusstsein hierfür - auch durch entsprechende Sensibilisierungsmaßnahmen der Verfassungsschutzbehörden - erkennbar gewachsen. Chinesische Nachrichtendienste Die nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung Chinas im Ausland obliegt überwiegend dem "Ministry for State Security" (MSS) sowie dem Militärischen Informationsdienst "Military Intelligence Department" (MID). Das Interesse des MSS erstreckt sich auf die Bereiche Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Forschung sowie auf als "staatsfeindlich" definierte Organisationen und Gruppen. Beim MID handelt es sich um einen von mehreren militärischen Nachrichtendiensten innerhalb des Generalstabes der "Volksbefreiungsarmee", der die für Chinas Außenund Sicherheitspolitik und die Modernisierung der chinesischen Streitkräfte relevanten Informationen beschafft. Generell begünstigen die allseits guten Beziehungen zwischen China und Deutschland sowie die exportorientierte deutsche Wirtschaft seit Jahren den einseitigen Abfluss von Know-how aus vielen Fachgebieten in Richtung China. China wiederum ist an allen technologischen Innovationen in und aus Deutschland interessiert und ist bemüht, diese auf vielfältigen Wegen zu beschaffen. In diesem Zusammenhang kann es nachrichtendienstlich gesteuert auch zu einem Bekunden von Kaufinteresse, zum Angebot von Kooperationen, zum Austausch von Fachkräften sowie zur Entsendung entsprechender Delegationen kommen. Grundsätzlich strebt China an, die in vielen Bereichen des Landes noch erheblichen Technologierückstände zu den führenden Industrienationen auch durch den zielgerichteten Einsatz der Nachrichtendienste zu kompensieren. 98 Im Vordergrund steht für die chinesischen Dienste hierbei nicht die Entsendung ausgebildeter Agenten in deutsche Unternehmen und Forschungsinstitute, sondern vielmehr die Nutzung unzähliger so genannter Non-Professionals mit Zugang zu westlichem Know-how. Dieser Personenkreis zeichnet sich häufig durch Fleiß, Bildungshunger, Karrieredenken und Erwerbsstreben aus. Als potenzielle Ziele chinesischer Anwerbungsversuche kommen folglich insbesondere Praktikanten, Gaststudenten, Doktoranden und wissenschaftliche Mitarbeiter aus China in Betracht. Durch die chinesischen Dienste wird hierbei häufig die ausgeprägte Verbundenheit der Chinesen mit ihrer Heimat zur Gewinnung für eine nachrichtendienstliche Tätigkeit genutzt. Neben der Wirtschaftsspionage durch die Nutzung so genannter menschlicher Quellen betreibt China jedoch in erster Linie elektronische Aufklärung. Besonders groß ist das Risiko hierbei für mittelständische deutsche Unternehmen, die ihre Rechnernetzwerke nicht wie große Konzerne durch eine aufwendige Sicherheitsarchitektur schützen können. Ein besonderes Sicherheitsrisiko stellt in diesem Zusammenhang die wachsende Nutzung der so genannten Internet-Telefonie auch durch Unternehmen dar. Nachrichtendienste der Russischen Föderation Die russischen Nachrichtendienste unterstützen durch ihre vielfältigen Aktivitäten im Inund Ausland wichtige innen-, außenund machtpolitische Entscheidungen der Regierung und tragen dazu bei, die wirtschaftliche Entwicklung des Landes zu fördern und seinen Interessen international Geltung zu verschaffen. Die russischen Auslands-Aufklärungsdienste wurden aktuell dazu aufgefordert, ihre Bemühungen zur Aufdeckung äußerer Bedrohungen für die nationale Sicherheit Russlands zu intensivieren. Die Auslandsaufklärung obliegt hauptsächlich dem zivilen Auslandsnachrichtendienst SWR (Sluschba Wneschnej Raswedki). Der SWR verfügt etwa über 13.000 Mitarbeiter, die sich auf die Informa99 tionsbeschaffung aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Technik konzentrieren. Darüber hinaus wurden dem SWR Aufgaben im Bereich der Fernmeldeaufklärung übertragen. Ein Generalauftrag des SWR ist die Aufklärung westlicher Geheimdienste und hier insbesondere der Geheimdienste der Bundesrepublik Deutschland. Neben dem SWR entwickelt auch der militärische Nachrichtendienst GRU (Glawnoje Raswdywatelnoje Uprawlenije) Aktivitäten gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der GRU besteht aus etwa 12.000 Mitarbeitern, deren Zielrichtung die Aufklärung der Bundeswehr, des westeuropäischen Verteidigungsbündnisses und der NATO ist. Darüber hinaus hat der GRU ein ausgeprägtes Interesse an militärisch nutzbarer Technologie. Neben den beiden bereits genannten russischen Nachrichtendiensten existiert der FSB (Federalnaja Sluschba Besopasnosti) als weiterer russischer Dienst. Beim FSB handelt es sich um den Inlandsnachrichtendienst, der aus etwa 350.000 Angehörigen besteht und somit zahlenmäßig der größte Nachrichtendienst innerhalb der Russischen Föderation ist. Er verfügt über ein besonders breit gefächertes Aufgabenspektrum. So ist er für die zivile und militärische Spionageabwehr, die Beobachtung des politischen Extremismus und die Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Terrorismus zuständig. Im Rahmen seiner Abwehraktivitäten betreibt der FSB unter anderem eine intensive Überwachung des Internet und verfügt in diesem Zusammenhang über einen ständigen Zugriff auf den Datenverkehr. Ausländische Staatsangehörige müssen folglich damit rechnen, dass ihr Internetverkehr sowie ihre Telefongespräche gezielt nachrichtendienstlich überwacht werden. Darüber hinaus gehört die Kontrolle einund ausreisender Personen zu den Aufgaben des FSB. Obwohl die Aktivitäten gegen die Bundesrepublik Deutschland hauptsächlich von den beiden Auslandsnachrichtendiensten SWR 100 und GRU ausgehen, hat auch der FSB in der Vergangenheit versucht, ausländische und somit auch deutsche Staatsangehörige während ihres Aufenthaltes in Russland für eine nachrichtendienstliche Tätigkeit anzuwerben. In Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland wurde hierbei gezielt versucht, deutschstämmige Spätaussiedler für eine geheimdienstliche Agententätigkeit zu gewinnen. Weitere Informationen gewinnt der FSB durch die Befragung von Landsleuten, die sich aus beruflichen Gründen zeitweise in Deutschland aufhielten. Ihre Aktivitäten entwickeln die Mitarbeiter der russischen Auslandnachrichtendienste SWR und GRU aus den so genannten Legalresidenturen heraus. Diese sind Bestandteil der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Russischen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland und finden sich überdies in den Niederlassungen der russischen Medienagenturen und Luftfahrtgesellschaften. Generell sind die russischen Dienste an den Auslandsvertretungen in Deutschland stark vertreten und dort im europäischen Vergleich überrepräsentiert. Dies verdeutlicht den Stellenwert Deutschlands als Aufklärungsziel. Ihren größten Stützpunkt in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten SWR und GRU in der Botschaft der Russischen Föderation in Berlin. Nachrichtendienste der Republik Belarus (Weißrussland) Neben der Russischen Föderation unterhalten nur wenige Mitglieder der "Gemeinschaft unabhängiger Staaten" (GUS) Legalresidenturen in ihren Vertretungen in Deutschland und setzen dort Mitarbeiter verdeckt auf diplomatischen Tarndienstposten ein. Über die diesbezüglich zweitstärkste nachrichtendienstliche Präsenz verfügt die Republik Weißrussland. Die Angehörigen des weißrussischen Dienstes interessieren sich insbesondere für die Bewertung der politischen Lage in ihrem Heimatland durch die deutsche Politik und für Aktivitäten in Deutschland zur Unterstützung der Opposition in Weißrussland. In ihr sieht der weißrussische Präsident Alexander LUKASCHENKO eine besondere Bedrohung. Deshalb werden Aus101 länder während ihres Aufenthaltes in Weißrussland intensiv überwacht. Diesem Umstand sollten Reisende nach Weißrussland Rechnung tragen. Proliferation 69 Einige Staaten bemühen sich, in den Besitz von atomaren, biologischen und chemischen Massenvernichtungswaffen sowie deren Trägersystemen zu gelangen, oder die bereits bestehenden Arsenale und Produktionsanlagen hierfür zu modernisieren, zu komplettieren oder zu erweitern. Diese Staaten versuchen, die dazu benötigten Materialien und technischen Ausrüstungen durch zumeist nachrichtendienstlich gesteuerte und betriebene Proliferationsvorgänge zu beschaffen. Als proliferationsrelevante Staaten gelten derzeit insbesondere der Iran, Nordkorea, Pakistan und Syrien. Der Iran bestreitet öffentlich, Nuklearwaffen herzustellen und behauptet, Uran lediglich für zivile Zwecke anzureichern. Im September gab er bekannt, dass er eine zweite, bis dahin unbekannte Anlage zur Urananreicherung fertig gestellt habe. Nordkorea unternahm zum Erschrecken der Weltöffentlichkeit am 25. Mai einen erneuten Atomwaffentest, was zu einer Verschärfung der bestehenden internationalen Sanktionen gegen diesen Staat führte. Um die bestehenden weltweiten Exportkontrollen und Embargos zu unterlaufen, setzen proliferationsrelevante Staaten auf nachrichtendienstlich gesteuerte Beschaffungsmaßnahmen. Zur Verschleierung ihrer Beschaffungsaktivitäten gründen sie Tarnfirmen, beteiligen Zwischenhändler, wählen Lieferwege über einen oder mehrere Drittstaaten oder legen gefälschte Endverbleibszertifikate vor. Aufgabe der Spionageabwehr des Verfassungsschutzes ist es, Proliferationsvorgänge zu erkennen, zu analysieren und gegebenenfalls durch Informationsweitergabe an die Strafverfolgungsbehörden zu deren Verhinderung beizutragen. Die von den Verfassungs69 Unter dem Begriff Proliferation versteht man die Weitergabe von atomaren, biologischen und chemischen Waffen (ABC-Waffen) und deren Trägersysteme sowie von Mitteln und Know-how zu deren Herstellung an Länder, von denen zu befürchten ist, dass von dort aus diese Waffen in einem bewaffneten Konflikt eingesetzt werden oder ihr Einsatz zur Durchsetzung politischer Ziele angedroht wird. 102 schutzbehörden des Bundes und der Länder unter dem Titel "Proliferation - das geht uns an!" erstellte Broschüre kann im Internet unter www.mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz abgerufen werden. Wirtschaftsschutz Vielen Unternehmen ist nicht bekannt, dass fremde Nachrichtendienste an ihren Betriebsgeheimnissen interessiert sind und zum Teil dadurch einem Auftrag ihrer Länder folgen, Wirtschaftsund Wissenschaftsspionage zu betreiben. Um zu verhindern, dass das in den sachsen-anhaltischen Unternehmen, Wissenschaftsund Forschungseinrichtungen vorhandene Know-how ungewollt abfließt, leistete die sachsen-anhaltische Verfassungsschutzbehörde offensive Präventionsarbeit. Bei den diesbezüglichen Sensibilisierungsgesprächen wurde vermittelt, was für fremde Nachrichtendienste von Interesse ist, welche Mittel und Methoden diese einsetzen, welche Risiken die Proliferation birgt, welche besonderen Gefahren aus dem Internet drohen und wie man sein Know-how schützen kann. Die Inhaber schutzbedürftigen Know-hows sollen somit in die Lage versetzt werden, hinreichende Sicherheitsmaßnahmen ergreifen zu können. Nicht jedes Sicherheitsvorkommnis in einem Betrieb oder einer wissenschaftlichen Einrichtung muss deshalb schon als Spionage im Sinne des Strafgesetzbuches gewertet werden, auch die Ausspähung durch konkurrierende Unternehmen (Konkurrenzausspähung) ist denkbar. Die Verfassungsschutzbehörde bietet den in Sachsen-Anhalt tätigen Unternehmen und Interessenvertretungen sowie den staatlichen und nichtstaatlichen Wissenschaftsund Forschungseinrichtungen an, Vorträge und Einzelgespräche zu den genannten Themen und Problemkreisen vor Ort durchzuführen. Jegliche Hinweise, 103 Einzelheiten und Details werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Mitarbeit der Bevölkerung Eine wirkungsvolle Spionageabwehr ist nur mit Hilfe der Bevölkerung möglich. Die Verfassungsschutzbehörde des Landes SachsenAnhalt geht daher Hinweisen auf die Tätigkeit fremder Nachrichtendienste nach und bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die von derartigen Sachverhalten Kenntnis haben oder von fremden Nachrichtendiensten zur Mitarbeit aufgefordert wurden, ihr Wissen im Interesse unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der eigenen Sicherheit weiterzugeben. Dies gilt auch für diejenigen, die bereits im fremden Interesse nachrichtendienstlich tätig geworden sind. Ihnen kann geholfen werden, sich aus einer ausweglos erscheinenden Situation zu befreien. Die Verfassungsschutzbehörden unterliegen nicht wie die Strafverfolgungsbehörden dem Legalitätsprinzip und sind daher nicht in jedem Fall verpflichtet, die Strafverfolgungsbehörden über Hinweise auf Spionagedelikte zu informieren. Voraussetzung hierfür ist jedoch die freiwillige Aufgabe der nachrichtendienstlichen Tätigkeit und eine umfassende Offenbarung. Die Verfassungsschutzbehörde bietet hierzu jederzeit ihre Hilfe an und sichert Vertraulichkeit zu. Die Spionageabwehr der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt ist wie folgt zu erreichen: Telefon: 0391/567 3900 Fax: 0391/567 3999 E-Mail: ref54@mi.sachsen-anhalt.de 104 VI. GEHEIMSCHUTZ Allgemeines Alle Institutionen des Bundes und der Länder sowie die Bevölkerung selbst müssen sich darauf verlassen können, dass Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder gefährden kann, als im staatlichen Interesse geheimzuhaltende Informationen (Verschlusssachen - VS) wirkungsvoll geschützt werden. Besondere vorbeugende Maßnahmen, der so genannte personelle und materielle Geheimschutz, sollen dies gewährleisten. Zudem ist die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied der NATO und anderer überoder zwischenstaatlicher Einrichtungen gehalten, bestimmte Sicherheitsnormen zu erfüllen. Die Verfassungsschutzbehörde wirkt gemäß SS 4 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) bei Geheimschutzverfahren im Behördenund Wirtschaftsbereich mit. Das Verfahren ist im sachsen-anhaltischen Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetz (SÜG-LSA) geregelt. 70 Geheimschutz im Behördenbereich Personeller Geheimschutz Maßgeblich für den personellen Geheimschutz ist die Sicherheitsüberprüfung. Sie ist notwendige Voraussetzung für die Ermächtigung einer Person zum Zugang zu im staatlichen Interesse geheimzuhaltenden Informationen (Verschlusssachen). Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist es Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde festzustellen, ob eine Person für eine sicherheitsempfindliche Posi70 Siehe Seite 108. 105 tion geeignet ist. Dabei gilt es, etwaige Sicherheitsrisiken herauszufinden oder auszuschließen. Ferner berät die Verfassungsschutzbehörde in Fragen des Geheimschutzes die Geheimschutzbeauftragten der Ministerien sowie der oberen und mittleren Landesbehörden. Materieller Geheimschutz Der materielle Geheimschutz befasst sich mit technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen, die verhindern oder zumindest erschweren sollen, dass Unbefugte an geschützte Informationen gelangen. Die Verfassungsschutzbehörde hat hierbei die Aufgabe, öffentliche Stellen des Landes zu beraten, wie sie am besten technische Sicherungsmaßnahmen planen und durchführen können. Geheimschutz in der Wirtschaft Neben den erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiet des Geheimschutzes in Behörden muss der Staat auch sensible Bereiche der Wirtschaft schützen, die mit der Ausführung geheimhaltungsbedürftiger öffentlicher Aufträge betraut sind. Die Erfahrungen haben auch im Berichtsjahr gezeigt, dass sich die Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste nicht nur gegen staatliche Institutionen, sondern auch gegen Wirtschaftsunternehmen richten. Ein wirksames Geheimschutzsystem soll hier gewährleisten, dass die gegen die deutsche Wirtschaft gerichteten Ausspähungsversuche durch gezielte Maßnahmen im vorbeugenden Bereich abgewehrt werden können, um irreparable Schäden zu vermeiden. 106 VII. VERFASSUNGSSCHUTZ IN SACHSEN-ANHALT Rechtliche Grundlagen Die geschichtlichen Erfahrungen der Weimarer Republik, die sich den Angriffen von rechts und links schutzlos ausgesetzt sah und schließlich vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten kapitulieren musste, veranlassten die Verfasser des Grundgesetzes, die Bundesrepublik Deutschland als streitbare Demokratie zu gestalten. Deshalb enthält das Grundgesetz (GG) Schutzvorkehrungen zur Verteidigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung: - die Verwirkung bestimmter Grundrechte, wenn diese zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht werden (Art. 18 GG), - das Recht, Parteien (Art. 21 Abs. 2 GG) und sonstige Vereinigungen (Art. 9 Abs. 2 GG) zu verbieten, wenn diese darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, - die Unabänderlichkeit wesentlicher Grundsätze der Verfassung wie zum Beispiel des Schutzes der Menschenwürde und fundamentaler Verfassungsgrundsätze (Art. 79 Abs. 3 GG). Die Einrichtung von Verfassungsschutzbehörden ist Ausdruck der Entscheidung des Grundgesetzgebers für eine wehrhafte Demokratie. Er hat dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (Art. 73 Nr. 10b und Nr. 10c GG) zugewiesen und ihn zur Einrichtung von Zentralstellen zur Sammlung von Unterlagen für Zwecke des Verfassungsschutzes (Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG) ermächtigt. Das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bun107 desamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG) 71 regelt unter anderem den gemeinsamen Aufgabenrahmen der Verfassungsschutzbehörden und ihre Zusammenarbeit. Das BVerfSchG verpflichtet die Länder zur Einrichtung von Landesbehörden für den Verfassungsschutz. Die Länder haben ihre Verfassungsschutzbehörden entweder als Teil des Ministeriums des Innern oder als selbstständige Landesbehörde organisiert. Seit April 1999 wird die Aufgabe des Verfassungsschutzes in Sachsen-Anhalt durch eine Abteilung des Ministeriums des Innern wahrgenommen. Einrichtung, Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde werden durch das Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) geregelt. Das Gesetz ist im Jahr 2005 umfassend novelliert worden und im Februar 2006 in Kraft getreten. 72 Zugleich ist das Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes im Land Sachsen-Anhalt (AG G 10-LSA) in novellierter Fassung in Kraft getreten. 73 Hierin finden sich die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen für Maßnahmen, die in das Grundrecht nach Art. 10 GG eingreifen. Zudem ersetzt das Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetz (SÜG-LSA) 74 die bisher geltenden Richtlinien für die Sicherheitsüberprüfung von Personen im Rahmen des Geheimschutzes (Sicherheitsrichtlinien - SiR-LSA). Aufgaben des Verfassungsschutzes Aufgabe der sachsen-anhaltischen Verfassungsschutzbehörde ist die Sammlung und die Auswertung von Informationen über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes 71 BGBl. 1990, Teil I, S. 2954, 2970, zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. 2009, Teil I, S. 2499). 72 GVBl. LSA 2006, S. 236, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2010 (GVBl. LSA 2010, S. 192). 73 GVBl. LSA 2006, S. 25; Bundesrecht: Artikel 10-Gesetz - G 10 (BGBl. 2001 Teil I, S. 1254, 2298), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. 2009, Teil I, S. 2499). 74 Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. 2009, Teil I, S. 2499). 108 oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. fortwirkende Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungsund Abwehrdienste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere des Ministeriums für Staatssicherheit oder des Amtes für Nationale Sicherheit, im Sinne der SSSS 94 bis 99, 129, 129a des Strafgesetzbuches, 3. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht im Geltungsbereich des Grundgesetzes, 4. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 5. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 GG), insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 GG) gerichtet sind. Im Rahmen des Geheimschutzes und des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes wirkt die Verfassungsschutzbehörde bei Sicherheitsüberprüfungen von Personen des öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichs mit. Sie berät zudem bei technischen Sicherheitsmaßnahmen. Zu den Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde zählt auch die Mitwirkung bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Aufenthalts-, dem Staatsangehörigkeits-, dem Luftsicherheits-, dem Sprengstoffund dem Atomgesetz sowie nach der Bewachungsverordnung. Um im Sinne eines ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes alle relevanten Erkenntnisse in Bezug auf den islamistischen Extremismus 109 und Terrorismus zentral auswerten zu können, ist das "Gemeinsame Informationsund Auswertungszentrum islamistischer Terrorismus" (GIAZ) geschaffen worden. Im GIAZ arbeiten Mitarbeiter von Verfassungsschutz und Polizei unter Beachtung des Trennungsgebotes und der für die jeweilige Behörde geltenden Rechtsvorschriften zusammen. Keine polizeilichen Befugnisse Die Verfassungsschutzbehörde hat keine polizeilichen Befugnisse. Ihre Mitarbeiter sind also nicht berechtigt, zu verhören, zu verhaften, festzunehmen, anzuhalten, zu beschlagnahmen oder zu durchsuchen. Die Verfassungsschutzbehörde darf auch nicht im Wege der Amtshilfe die Polizei um die Durchführung von Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. Methoden und Mittel nachrichtendienstlicher Tätigkeit Wo die offene Informationserhebung nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht, darf die Verfassungsschutzbehörde unter den Voraussetzungen der SSSS 7 und 8 VerfSchG-LSA nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel kann dann erforderlich werden, wenn eine Organisation oder Gruppierung sich nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit zusammenfindet oder sich generell konspirativ verhält, um ihre wahren Absichten zu verschleiern. Weil der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel einen Eingriff in die Freiheitsrechte des Einzelnen darstellt, ist er nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhaltes auf andere, den Betroffenen weniger beeinträchtigende Weise nicht möglich ist und nicht erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhalts steht. Ein wichtiges nachrichtendienstliches Mittel ist der Einsatz von Vertrauensleuten (kurz: V-Leuten). Bei V-Leuten handelt es sich um Personen, die gezielt zur verdeckten Beschaffung von Informationen eingesetzt werden. V-Leute sind keine Bediensteten der Ver110 fassungsschutzbehörde. Die Steuerung extremistischer Gruppierungen oder Organisationen durch V-Leute ist unzulässig. Zu den nachrichtendienstlichen Mitteln zählt auch die Brief-, Postund Telefonkontrolle. Der hiermit verbundene Eingriff in das Grundrecht nach Artikel 10 GG ist nach Maßgabe des Artikel 10-Gesetzes zulässig. Die Verfassungsschutzbehörde ist im Rahmen detaillierter gesetzlicher Regelungen befugt, die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen, sowie die dem Briefoder Postgeheimnis unterliegenden Sendungen zu öffnen und einzusehen. 75 Datenschutz Zur Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörde erhobene personenbezogene Daten sind nach den einschlägigen Datenschutzvorschriften, insbesondere den im Verfassungsschutzgesetz enthaltenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln. Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten nicht unbefristet oder auf Vorrat speichern. War eine Speicherung in einer Datei unzulässig oder ist die Kenntnis der gespeicherten Daten zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich, ist eine Löschung vorzunehmen. In diesem Fall sind zugleich die zur Person geführten Akten zu vernichten. Daten von Minderjährigen unterliegen besonderen Schutzbestimmungen (SSSS 10, 21 VerfSchG-LSA). Im Berichtszeitraum festgestellte datenschutzrechtliche Verstöße der Verfassungsschutzbehörde sind abgestellt worden. Personenbezogene Daten dürfen nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen an Dritte übermittelt werden. So übermittelt die Verfassungsschutzbehörde den Strafverfolgungsbehörden personenbezogene Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese Datenübermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von gravierenden Staatsschutzdelikten erforderlich ist. 75 Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G 10) BGBl. 2001 Teil I, S. 1254, 2298, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. 2009, Teil I, S. 2499). 111 Auskunftserteilung Jedermann kann unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten beantragen. Die Verfassungsschutzbehörde ist nach SS 14 VerfSchG-LSA grundsätzlich verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Die Auskunft hat jedoch zu unterbleiben, wenn bestimmte, im Gesetz geregelte Ausschlussgründe vorliegen. Ein solcher Ausschlussgrund ist beispielsweise gegeben, wenn durch die Auskunftserteilung eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörde drohen würde. Kontrolle Die Verfassungsschutzbehörde unterliegt der Kontrolle durch den Landtag. Diese Aufgabe nimmt die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) 76 wahr. Hiervon bleiben die anderen Rechte des Landtages und seiner Ausschüsse unberührt. Die Landesregierung hat diese Kommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Die aus Abgeordneten des Landtages bestehende PKK tritt mindestens vierteljährlich zusammen. Grundsätzlich hat die PKK das Recht auf Erteilung von Auskünften, Einsicht in Akten und andere Unterlagen, Zugang zu Einrichtungen der Verfassungsschutzbehörde sowie auf Anhörung von Auskunftspersonen. In den Fällen der oben dargestellten Maßnahmen nach dem Artikel 10-Gesetz 77 und der Wahrnehmung von besonderen Auskunftsbefugnissen nach SS 17a VerfSchG-LSA erfolgt die Kontrolle durch ein eigens dafür eingesetztes Gremium, die G 10-Kommission. Deren Kontrollbefugnis erstreckt sich auf den gesamten Prozess der Verarbeitung und Nutzung der erlangten personenbezogenen Daten. 76 Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt vom 16. November 2006 (GVBl. LSA, S. 524) wurde die Anzahl der Kommissionsmitglieder von bislang drei auf nunmehr vier Abgeordnete des Landtages von Sachsen-Anhalt erhöht. 77 Siehe Seite 111. 112 Zusätzlich wird die Landesregierung auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Landesrechnungshof und die Gerichte kontrolliert. Schließlich unterliegt die Verfassungsschutzbehörde einer faktischen Kontrolle durch die Berichterstattung der Medien und die öffentliche Meinung. Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes Durch ihre Öffentlichkeitsarbeit leistet die Verfassungsschutzbehörde einen wichtigen Beitrag in der geistig-politischen Auseinandersetzung mit extremistischem und terroristischem Gedankengut und dient damit dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Regierung und Parlament, aber auch die Bürger werden durch den Verfassungsschutz über die Aktivitäten und Absichten der verfassungsfeindlichen Organisationen informiert. Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörde halten Vorträge über - die Institution des Verfassungsschutzes und - offen verwertbare Ergebnisse der nachrichtendienstlichen Facharbeit. Der Unterrichtung der Öffentlichkeit dient der Verfassungsschutzbericht. Die Verfassungsschutzberichte der letzten fünf Jahre können im Internet unter der Adresse www.mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz heruntergeladen werden. 113 Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2006 (GVBl. LSA S. 236), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2010 (GVBl. LSA S. 192) Inhaltsübersicht Erster Teil: ORGANISATION UND AUFGABEN SS 1 Zweck des Verfassungsschutzes SS 2 Organisation und Zusammenarbeit SS 3 Bedienstete und Mitarbeiter SS 4 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde SS 5 Begriffsbestimmungen Zweiter Teil: ERHEBUNG, VERARBEITUNG UND NUTZUNG PERSONENBEZOGENER DATEN SS 6 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit SS 7 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS 8 Besondere Formen der Datenerhebung SS 9 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten SS 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen SS 11 Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien SS 12 Berichtigung und Sperrung personenbezogener Daten in Akten SS 13 (weggefallen) Dritter Teil: AUSKUNFT SS 14 Auskunft an die betroffene Person Vierter Teil: INFORMATIONSÜBERMITTLUNG SS 15 Unterrichtungspflichten SS 16 Zulässigkeit von Ersuchen der Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung personenbezogener Daten 114 SS 17 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde durch öffentliche Stellen SS 17a Übermittlung von besonderen Informationen an die Verfassungsschutzbehörde SS 18 Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde SS 19 Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an die Strafverfolgungsund Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes SS 20 Übermittlungsverbote SS 21 Minderjährigenschutz SS 22 Pflichten des Dritten, an den übermittelt wird SS 23 Nachberichtspflicht SS 23a Weitergabe personenbezogener Daten Fünfter Teil: PARLAMENTARISCHE KONTROLLE SS 24 Parlamentarische Kontrollkommission SS 25 Zusammensetzung und Wahl SS 26 Verfahrensweise SS 27 Aufgaben und Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission SS 28 Beteiligung des Landesbeauftragten für den Datenschutz SS 29 Datenerhebung bei Mitgliedern des Landtages Sechster Teil: SCHLUSSVORSCHRIFTEN SS 30 Geltung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger SS 30a Einschränkung von Grundrechten SS 30b Sprachliche Gleichstellung SS 31 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Erster Teil ORGANISATION UND AUFGABEN SS1 Zweck des Verfassungsschutzes (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. (2) Er hat die Landesregierung und andere Stellen nach Maßgabe dieses Gesetzes über Gefahren für diese Schutzgüter zu unterrichten. Dadurch sollen diese Stellen rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können. (3) Er hat auch die Öffentlichkeit über seine Aufgabenfelder zu unterrichten. 115 SS2 Organisation und Zusammenarbeit (1) Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden von der Verfassungsschutzbehörde wahrgenommen. Verfassungsschutzbehörde ist das Ministerium des Innern. Es unterhält für diese Aufgabe eine besondere Abteilung. (2) Die für Verfassungsschutz zuständige Abteilung im Ministerium des Innern nimmt ihre Aufgaben gesondert von der Polizeiorganisation wahr. (3) Sie ist verpflichtet, in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes mit dem Bund und den Ländern zusammenzuarbeiten. (4) Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen in Sachsen-Anhalt im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, das Bundesamt für Verfassungsschutz nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbehörde tätig werden. SS3 Bedienstete und Mitarbeiter (1) Die Mitarbeiter der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung im Ministerium des Innern haben sich einem Sicherheitsüberprüfungsverfahren nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetzes zu unterziehen, welches insbesondere auf Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für nationale Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik überprüft und in das der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik einbezogen wird. (2) Personen, die dem Repressionsapparat der Deutschen Demokratischen Republik angehörten, insbesondere hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit oder des Amtes für Nationale Sicherheit, Mitarbeiter der Abteilung I der Kriminalpolizei und ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands dürfen nicht mit Aufgaben des Verfassungsschutzes betraut werden; Personen mit Offiziersrang der bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik dürfen Aufgaben des Verfassungsschutzes nur in zu begründenden Ausnahmefällen übertragen werden. SS4 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 116 2. fortwirkende Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungsund Abwehrdienste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere des Ministeriums für Staatssicherheit oder des Amtes für Nationale Sicherheit, im Sinne der SSSS 94 bis 99, 129, 129a des Strafgesetzbuches, 3. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht im Geltungsbereich des Grundgesetzes, 4. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 5. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbehörde wirkt auf Ersuchen der zuständigen öffentlichen Stellen mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetzes sowie bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen, 2. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. SS5 Begriffsbestimmungen (1) Es gelten folgende Begriffsbestimmungen: a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes im Sinne dieses Gesetzes sind solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen. b) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes im Sinne dieses Gesetzes sind solche politisch bestimmten zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen. c) Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes sind solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. 117 Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen aktiv sowie zielund zweckgerichtet unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, c) das Mehrparteienprinzip sowie das Recht auf Bildung und Ausübung der parlamentarischen Opposition, d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, e) die Unabhängigkeit der Gerichte, f) der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und g) die im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt konkretisierten Menschenrechte. Zweiter Teil ERHEBUNG, VERARBEITUNG UND NUTZUNG PERSONENBEZOGENER DATEN SS6 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Eine Maßnahme ist unverzüglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. Von mehreren geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu wählen, die die betroffene Person voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. SS7 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit nicht die anzuwendenden Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbe118 zogener Daten der Bürger oder besondere Regelungen in diesem Gesetz entgegenstehen. (2) Voraussetzung für die Sammlung und Auswertung von Informationen ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne des SS 4 Abs. 1. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf mit nachrichtendienstlichen Mitteln, insbesondere durch Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observation, Bildund Tonaufzeichnungen und die Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen Informationen verdeckt erheben. Die nachrichtendienstlichen Mittel sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffung regelt. (4) Die Behörden des Landes sind verpflichtet, den Verfassungsschutzbehörden technische und verwaltungsmäßige Hilfe für Tarnmaßnahmen zu leisten. (5) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen der Verfassungsschutzbehörde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. (6) Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben. Die betroffene Person ist auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben und bei einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 4 Abs. 2 auf eine dienst-, arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Mitwirkungspflicht hinzuweisen. (7) Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). SS8 Besondere Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten mit nachrichtendienstlichen Mitteln erheben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass 1. auf diese Weise Erkenntnisse über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 oder die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Nachrichtenzugänge gewonnen werden können oder 2. dies zum Schutz der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Nachrichtenzugänge der Verfassungsschutzbehörde gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. Die Erhebung nach Satz 1 ist nur zulässig, wenn die Daten nicht auf andere, die betroffene Person weniger beeinträchtigende Weise erhoben werden können. Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel darf nicht erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhaltes stehen. 119 (2) Das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur heimlich mitgehört oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen gemeinen Gefahr oder einer gegenwärtigen Gefahr für das Leben einzelner Personen unerlässlich ist und geeignete verwaltungsbehördliche oder polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für einen verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen in einer Wohnung. Die Anordnung des Einsatzes technischer Mittel nach Satz 1 und 2 trifft der Richter. Bei Gefahr im Verzug kann der Minister des Innern oder der Staatssekretär im Ministerium des Innern einen solchen Einsatz anordnen; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen. Die Anordnung ist auf längstens drei Monate zu befristen. Verlängerungen um jeweils nicht mehr als weitere drei Monate sind auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor oder ist der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur Informationsgewinnung nicht mehr erforderlich, so ist die Maßnahme unverzüglich zu beenden. Ein Eingriff nach Satz 1 oder 2 ist der betroffenen Person nach seiner Beendigung mitzuteilen, wenn eine Gefährdung des Zweckes des Eingriffes ausgeschlossen werden kann. (3) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutz der bei einem Einsatz in Wohnungen für den Verfassungsschutz tätigen Personen vorgesehen, kann der Minister des Innern oder eine von diesem beauftragte Person deren Einsatz anordnen. Eine anderweitige Verwendung der hierbei erlangten Erkenntnisse zu Zwecken der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung ist nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzug ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen. (4) Zuständiges Gericht für Entscheidungen nach den Absätzen 2 und 3 ist das Amtsgericht am Sitz der Verfassungsschutzbehörde. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. (5) Das Ministerium des Innern unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission über die nach Absatz 2 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 3 angeordneten Maßnahmen. (6) Gegen Unbeteiligte dürfen nachrichtendienstliche Mittel nicht gezielt angewendet werden. SS9 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten in Dateien und Akten speichern, verändern und nutzen, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 vorliegen, 2. dies für die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 erforderlich ist oder 3. die Verfassungsschutzbehörde nach SS 4 Abs. 2 tätig wird. 120 (2) Zur Aufgabenerfüllung nach SS 4 Abs. 2 dürfen in automatisierten Dateien nur personenbezogene Daten über die Personen gespeichert werden, die der Sicherheitsüberprüfung unterliegen oder in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen werden. (3) Die Speicherung von Informationen aus der engeren Persönlichkeitssphäre der betroffenen Personen in Dateien ist unzulässig. (4) Die Verfassungsschutzbehörde hat die Speicherungsdauer auf das für ihre Aufgabenerfüllung erforderliche Maß zu beschränken. SS 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf unter den Voraussetzungen des SS 9 Daten über Minderjährige nach Vollendung des 14. und vor Vollendung des 16. Lebensjahres in Akten und amtseigenen Dateien speichern, verändern und nutzen. Die Speicherung in gemeinsamen Dateien im Sinne des SS 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2970), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818, 1921), ist nicht zulässig. Unter den Voraussetzungen des SS 9 darf die Verfassungsschutzbehörde Daten über Minderjährige vor Vollendung des 14. Lebensjahres in Akten speichern, verändern und nutzen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Minderjährige eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 11. Februar 2005 (BGBl. I S. 239, 241), genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. (2) In Dateien oder zu ihrer Person geführten Akten gespeicherte Daten über Minderjährige sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu überprüfen und spätestens nach fünf Jahren zu löschen, es sei denn, dass nach Eintritt der Volljährigkeit weitere Erkenntnisse nach SS 4 Abs. 1 angefallen sind. SS 11 Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien (1) Die Verfassungsschutzbehörde hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. (2) Die Verfassungsschutzbehörde hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig war oder ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. In diesem Fall sind auch die zu ihrer Person geführten Akten zu vernichten. Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt würden. In diesem Falle sind die Daten zu sperren. Sie dürfen nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person übermittelt werden. (3) Die Verfassungsschutzbehörde prüft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, spätestens nach fünf Jahren, ob gespeicherte personenbezogene Daten zu 121 berichtigen oder zu löschen sind. Gespeicherte personenbezogene Daten über Bestrebungen nach SS 4 Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4 oder 5 sind spätestens 15 Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu löschen, es sei denn, der Behördenleiter trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. (4) Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, dürfen nur für diese Zwecke verwendet werden. SS 12 Berichtigung und Sperrung personenbezogener Daten in Akten (1) Stellt die Verfassungsschutzbehörde fest, dass in Akten gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig sind, oder wird ihre Richtigkeit von der betroffenen Person bestritten, so ist dies in der Akte zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. (2) Die Verfassungsschutzbehörde hat personenbezogene Daten zu sperren, wenn sie im Einzelfall feststellt, dass ohne die Sperrung schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt würden und die Daten für ihre künftige Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind. Gesperrte Daten sind mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen; sie dürfen nicht mehr genutzt oder übermittelt werden. Eine Aufhebung der Sperrung ist möglich, wenn ihre Voraussetzungen entfallen. SS 13 Dateianordnungen (weggefallen) Dritter Teil AUSKUNFT SS 14 Auskunft an die betroffene Person (1) Die Verfassungsschutzbehörde erteilt der betroffenen Person über zu ihrer Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft. Die von der betroffenen Person nach Satz 1 mitgeteilten Informationen dürfen nur zum Zwecke der Prüfung des Auskunftsbegehrens verwendet werden. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, 2. durch die Auskunftserteilung Nachrichtenzugänge gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde zu befürchten ist, 122 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen. Die Entscheidung trifft der Leiter der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung im Ministerium des Innern oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter. (3) Die Auskunftserteilung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist die betroffene Person auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht das Ministerium des Innern im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die betroffene Person dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde zulassen, sofern sie nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Der Landesbeauftragte kann die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichten, wenn sich für ihn im Einzelfall Beanstandungen ergeben, eine Auskunft an die betroffene Person aber aus Geheimhaltungsgründen unterbleiben muss. Vierter Teil INFORMATIONSÜBERMITTLUNG SS 15 Unterrichtungspflichten (1) Die Landesregierung unterrichtet den Landtag mindestens einmal jährlich über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1. (2) Das Ministerium des Innern unterrichtet die Öffentlichkeit periodisch und aus gegebenem Anlass im Einzelfall über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1. (3) Es darf dabei auch personenbezogene Daten bekannt geben, wenn die Bekanntgabe für das Verständnis des Zusammenhanges oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppen erforderlich ist und überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen. 123 SS 16 Zulässigkeit von Ersuchen der Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung personenbezogener Daten (1) Werden öffentliche Stellen, die nicht Nachrichtendienste sind, um Übermittlung personenbezogener Daten ersucht, so dürfen nur die Daten übermittelt werden, die bei der ersuchten Behörde bekannt sind oder aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können. (2) Absatz 1 gilt nicht für Ersuchen um solche Daten, die bei der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben bekannt werden. (3) Die Verfassungsschutzbehörde braucht Ersuchen nicht zu begründen, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person dient oder eine Begründung den Zweck der Maßnahme gefährden würde. (4) Soweit nach anderen Rechtsvorschriften ein Übermittlungsersuchen durch den Behördenleiter zu stellen ist oder von seiner Ermächtigung abhängt, gilt als Behördenleiter der Leiter der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung im Ministerium des Innern. SS 17 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde durch öffentliche Stellen (1) Öffentliche Stellen im Sinne von SS 3 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger unterrichten von sich aus die Verfassungsschutzbehörde über die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen, die sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes erkennen lassen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 4 Abs. 1 Nrn. 1, 4 und 5 genannten Schutzgüter gerichtet sind. (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei übermitteln darüber hinaus von sich aus der Verfassungsschutzbehörde auch alle anderen ihnen bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Bestrebungen nach SS 4 Abs. 1, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erforderlich ist. (3) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei sowie andere Behörden übermitteln auf Ersuchen der Verfassungsschutzbehörde die zur Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn sie nicht aus allgemein zugänglichen Quellen oder nur mit übermäßigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person stärker belastende Maßnahme erhoben werden können. Die Ersuchen werden durch die Verfassungsschutzbehörde aktenkundig gemacht. Unter den gleichen Voraussetzungen darf die Verfassungsschutzbehörde 124 1. Behörden des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, 2. Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, Polizeien des Bundes und anderer Länder um die Übermittlung solcher Informationen ersuchen. (4) Würde durch die Übermittlung nach Absatz 3 der Zweck der Maßnahme gefährdet oder die betroffene Person unverhältnismäßig beeinträchtigt, darf die Verfassungsschutzbehörde bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach SS 4 Abs. 1 sowie bei der Beobachtung terroristischer Bestrebungen amtliche Register einsehen. (5) Über die Einsichtnahme nach Absatz 4 hat die Verfassungsschutzbehörde einen Nachweis zu führen, aus dem der Zweck und die Veranlassung, die ersuchte Behörde und die Aktenfundstelle hervorgehen; die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. (6) Die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Maßnahme nach SS 100a der Strafprozessordnung bekannt geworden sind, ist nach den Vorschriften der Absätze 1 bis 3 nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Auf die der Verfassungsschutzbehörde nach Satz 1 übermittelten Kenntnisse und Unterlagen findet SS 4 Abs. 1 und 2 des Artikel 10-Gesetzes entsprechende Anwendung. (7) Übermittelte Informationen hat die Verfassungsschutzbehörde eigenständig zu bewerten. SS 17a Übermittlung von besonderen Informationen an die Verfassungsschutzbehörde (1) Der Verfassungsschutzbehörde stehen die in SS 8 Abs. 5 bis 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes geregelten Befugnisse unter den dort genannten Voraussetzungen zu. (2) Die Entscheidung über die Einholung von Auskünften nach SS 8 Abs. 5 bis 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes trifft die Verfassungsschutzbehörde. (3) Die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet die G 10-Kommission nach SS 4 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes über die beabsichtigten Maßnahmen vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann die Verfassungsschutzbehörde den Vollzug der Entscheidung auch vor Unterrichtung der G 10-Kommission anordnen. Die G 10-Kommission prüft von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Auskünften. Entscheidungen über Auskunftsersuchen, die die G 10-Kommission für nicht notwendig oder unzulässig erklärt, sind unverzüglich aufzuheben. 125 (4) Die Kontrollbefugnis der G 10-Kommission erstreckt sich auf den gesamten Prozess der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach Absatz 1 erlangten personenbezogenen Daten. Für die Verarbeitung der nach Absatz 1 erhobenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. Das Auskunftsersuchen und die übermittelten Daten dürfen dem Betroffenen oder Dritten vom Auskunftsgeber nicht mitgeteilt werden. Für die Mitteilung an den Betroffenen ist SS 12 Abs. 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. (5) Die Verfassungsschutzbehörde darf im Einzelfall zur Erfüllung ihrer Aufgabe nach SS 4 Abs. 1 Nr. 1, sofern die dort genannten Bestrebungen durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt werden, Auskünfte entsprechend SS 8 Abs. 5 bis 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes einholen. Die Absätze 2 bis 4 gelten entsprechend. (6) Die Verfassungsschutzbehörde darf im Einzelfall unter den Voraussetzungen des SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach SS 4 Abs. 1 Nr. 1, sofern die dort genannten Bestrebungen durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt werden, sowie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach SS 4 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5 auch technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes und zur Ermittlung der Geräteund Kartennummern einsetzen. Die Maßnahme ist nur zulässig, wenn ohne die Ermittlung die Erreichung des Zwecks der Überwachungsmaßnahme aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Personenbezogene Daten eines Dritten dürfen anlässlich solcher Maßnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gründen zur Erreichung des Zwecks nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absoluten Verwertungsverbot und sind nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen. Die Absätze 2 bis 4 und 7 gelten entsprechend. Zum 31. Dezember 2008 ist eine Evaluierung der Maßnahmen durch die Verfassungsschutzbehörde durchzuführen und dem Landtag vorzulegen. (7) Die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet im Abstand von höchstens sechs Monaten die Parlamentarische Kontrollkommission über die Durchführung der Absätze 1 und 5. Dabei ist insbesondere ein Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 5 zu geben. Die Parlamentarische Kontrollkommission erstattet dem Landtag von Sachsen-Anhalt jährlich einen Bericht über die Durchführung sowie über Art, Umfang und Anordnungsgründe der im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 5; dabei sind die Grundsätze des SS 26 Abs. 1 zu beachten. (8) Das Ministerium des Innern unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes über die nach Absatz 1 durchgeführten Maßnahmen nach Maßgabe des SS 8 Abs. 10 Satz 1 Halbsatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. 126 SS 18 Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an öffentliche Stellen übermitteln, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder der Empfänger die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit benötigt. Der Empfänger darf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. (2) Auf Anfragen der Einstellungsbehörden erteilt der Verfassungsschutz auch Auskünfte zur Überprüfung der Verfassungstreue von Personen, die sich für den öffentlichen Dienst bewerben. Die Auskunft ist beschränkt auf gerichtsverwertbare Tatsachen aus vorhandenen Unterlagen. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an ausländische Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere wegen der Gefahr einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden und die Verfassungsschutzbehörde sich vorbehält, über die vorgenommene Verwendung der Daten um Auskunft zu bitten. (4) Die Verfassungsschutzbehörde darf im Rahmen ihrer Aufgaben nach SS 4 personenbezogene Daten an andere Stellen übermitteln, soweit dies für die Erhebung personenbezogener Daten erforderlich ist. Im Übrigen dürfen personenbezogene Daten an andere Stellen nicht übermittelt werden, es sei denn, dass dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder ferner zur Abwehr von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten einer fremden Macht erforderlich ist und das Ministerium des Innern seine Zustimmung erteilt hat. Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. Der Empfänger ist auf die Verwendungsbeschränkung und darauf hinzuweisen, dass die Verfassungsschutzbehörde sich vorbehält, über die vorgenommene Verwendung der Daten um Auskunft zu bitten. SS 19 Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an Strafverfolgungsund Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes (1) Die Verfassungsschutzbehörde übermittelt den Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, der Polizei von sich aus die ihr bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. 127 (2) Delikte nach Absatz 1 sind 1. die in SSSS 74a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten, 2. alle Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, a) dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten, b) dass es sich um Bestrebungen handelt, die durch Anwendung von Gewalt oder durch darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden (Artikel 73 Nr. 10 Buchst. b und c des Grundgesetzes). (3) Die Polizei darf zur Verhinderung von Staatsschutzdelikten nach Absatz 2 die Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung der erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten ersuchen. (4) Die Verfassungsschutzbehörde übermittelt dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben dieser Stellen erforderlich ist (SS 21 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes). SS 20 Übermittlungsverbote Die Übermittlung nach den Vorschriften dieses Teils unterbleibt, wenn 1. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Informationen, insbesondere bei Daten aus der engeren Persönlichkeitssphäre, und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen, 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 3. besondere gesetzliche Übermittlungsregelungen entgegenstehen, insbesondere wenn die Informationen zu löschen waren. Die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unberührt. SS 21 Minderjährigenschutz (1) Informationen einschließlich personenbezogener Daten über das Verhalten Minderjähriger dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, solange die Vor128 aussetzungen der Speicherung nach SS 10 erfüllt sind. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, bleibt eine Übermittlung nur zulässig, wenn sie zur Abwehr einer erheblichen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. (2) Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres aus nicht zur Person geführten Akten dürfen an ausländische, überoder zwischenstaatliche Stellen nicht übermittelt werden. SS 22 Pflichten des Dritten, an den übermittelt wird Der Dritte, an den übermittelt wird, prüft, ob die nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelten personenbezogenen Daten für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Prüfung, dass sie nicht erforderlich sind, hat er die Unterlagen zu vernichten. Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die Trennung von anderen Informationen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist; in diesem Fall sind die Daten zu sperren und in den Akten entsprechend zu kennzeichnen. SS 23 Nachberichtspflicht Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer Übermittlung als unvollständig oder unrichtig, so sind sie unverzüglich gegenüber dem Dritten, an den die Daten übermittelt wurden, zu berichtigen, es sei denn, dass dies für die Beurteilung eines Sachverhaltes ohne Bedeutung ist. SS 23a Weitergabe personenbezogener Daten Für die Weitergabe personenbezogener Daten zwischen der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung und den anderen Abteilungen des Ministeriums des Innern gelten die SSSS 16 bis 23 entsprechend. Fünfter Teil PARLAMENTARISCHE KONTROLLE SS 24 Parlamentarische Kontrollkommission (1) Die Landesregierung unterliegt auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes der Kontrolle durch den Landtag. Diese Aufgabe nimmt die Parlamentarische Kontrollkommission wahr. (2) Die Rechte des Landtages und seiner Ausschüsse bleiben unberührt. 129 SS 25 Zusammensetzung und Wahl (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus vier Abgeordneten des Landtages. Der größten Oppositionsfraktion steht ein Sitz in der Kontrollkommission zu. (2) Der Landtag wählt die Mitglieder der Kommission sowie die gleiche Zahl von Stellvertretern mit der Mehrheit seiner Abgeordneten. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission übt ihre Tätigkeit auch über das Ende der Wahlperiode des Landtages solange aus, bis der nachfolgende Landtag eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gewählt hat. (4) Scheidet ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied aus dem Landtag aus oder wird es Mitglied der Landesregierung, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Kommission; es ist unverzüglich ein neues Mitglied oder ein neues stellvertretendes Mitglied zu wählen. Das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied aus der Kommission ausscheidet. SS 26 Verfahrensweise (1) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission sind geheim. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geworden sind. Dies gilt auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus der Kommission. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt nicht für die Bewertung aktueller Vorgänge, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission ihre vorherige Zustimmung erteilt. (2) Die Kommission tritt mindestens vierteljährlich, zusätzlich auf Antrag eines Mitgliedes zusammen. (3) Sie wählt einen Vorsitzenden und gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese regelt auch, unter welchen Voraussetzungen Sitzungsunterlagen und Protokolle von den Mitgliedern der Kommission und ihren Stellvertretern eingesehen werden können. SS 27 Aufgaben und Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Hierzu gehört auch das Tätigwerden von Verfassungsschutzbehörden anderer Länder und des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt. Sie berichtet auch über den Erlass von Verwaltungsvorschriften. Die Entwürfe der jährlichen Wirtschaftspläne der Verfassungsschutzbehörde werden der Kommission zur Mitberatung zugeleitet. Die Landesregierung unterrichtet die Kommission über den Vollzug der Wirt130 schaftspläne im Haushaltsjahr. Die Kommission hat das Recht, von sich aus Sachverhalte aufzugreifen. (2) Die Kommission hat auf Antrag mindestens eines ihrer Mitglieder das Recht auf Erteilung von Auskünften, Einsicht in Akten und andere Unterlagen, Zugang zu Einrichtungen der Verfassungsschutzbehörde sowie auf Anhörung von Auskunftspersonen. Der Minister des Innern kann einem bestimmten Kontrollbegehren widersprechen, wenn es im Einzelfall die Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erheblich gefährden würde; er hat dies vor dem Ausschuss schlüssig zu begründen. Die besonderen Rechte parlamentarischer Untersuchungsausschüsse bleiben unberührt. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission erstattet dem Landtag in der Mitte und am Ende jeder Wahlperiode einen Bericht über ihre bisherige Kontrolltätigkeit. Dabei sind die Grundsätze des SS 26 Abs. 1 zu beachten. (4) Die Kontrolle der Durchführung des Artikel 10-Gesetzes obliegt der G 10-Kommission. Das Nähere wird durch das Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes geregelt. SS 28 Beteiligung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Die Parlamentarische Kontrollkommission hat auf Antrag eines Mitgliedes den Landesbeauftragten für den Datenschutz zu beauftragen, die Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen, die die Verfassungsschutzbehörde durchgeführt hat, zu überprüfen. Die Befugnisse des Landesbeauftragten richten sich nach den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger. SS 29 Datenerhebungen bei Mitgliedern des Landtages (1) Setzt die Verfassungsschutzbehörde nachrichtendienstliche Mittel gegen ein Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt ein, hat der Minister des Innern die Parlamentarische Kontrollkommission und den Präsidenten des Landtages unverzüglich hiervon zu unterrichten. (2) Im Falle des Absatz 1 sind der betroffenen Person nachrichtendienstliche Maßnahmen nach ihrer Einstellung mitzuteilen, wenn eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme ausgeschlossen werden kann. Lässt sich in diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilen, ob diese Voraussetzung vorliegt, ist die Mitteilung vorzunehmen, sobald eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme ausgeschlossen werden kann. 131 Sechster Teil SCHLUSSVORSCHRIFTEN SS 30 Geltung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger Bei der Erfüllung der Aufgaben nach SS 4 durch die Verfassungsschutzbehörde finden die SSSS 9 bis 13, 15, 16 und 26 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger keine Anwendung. SS 30a Einschränkung von Grundrechten Aufgrund dieses Gesetzes können die Grundrechte auf 1. Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes und Artikel 17 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt), 2. Schutz personenbezogener Daten (Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt), 3. Schutz des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes und Artikel 14 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt) eingeschränkt werden. SS 30b Sprachliche Gleichstellung Personenund Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. SS 31 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Satz 1 betrifft das In-Kraft-Treten. SS 17a Abs. 6 tritt am 30. Juni 2009 außer Kraft. 132 STRAFUND GEWALTTATENSTATISTIK 78 Vorbemerkung: Bei den statistischen Angaben zu den Strafund Gewalttaten handelt es sich um Zahlen, die dem Landeskriminalamt im Rahmen des kriminalpolizeilichen Meldedienstes "Politisch motivierte Kriminalität" zu übermitteln sind. Dieser Meldedienst beruht auf einem bundesweit einheitlichen Definitionssystem, das die Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am 10. Mai 2001 beschlossen und rückwirkend zum 1. Januar 2001 eingeführt hat. Danach werden Straftaten nach einem einheitlichen Kriterienkatalog erfasst und einem Phänomenbereich (im Wesentlichen Politisch motivierte Kriminalität -links-, Politisch motivierte Kriminalität -rechts-, Politisch motivierte Ausländerkriminalität) zugeordnet. Zentrales Erfassungskriterium ist die politisch motivierte Tat. Der extremistischen Kriminalität - als Teilmenge der politisch motivierten Kriminalität - werden Straftaten zugerechnet, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, das heißt darauf, fundamentale Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen. In Sachsen-Anhalt wurden im Berichtsjahr in den Phänomenbereichen Politisch motivierte Kriminalität -links-, Politisch motivierte Kriminalität -rechtsund Politisch motivierte Ausländerkriminalität insgesamt 1.925 79 (Vorjahr: 2.107) Straftaten registriert. Diese verteilen sich wie folgt: 78 Alle in dieser Statistik aufgeführten Daten entsprechen dem Stand 31. Januar 2010. 79 Zuzüglich der 192 keinem Phänomenbereich zuzuordnenden Delikte und 67 Straftaten ohne explizite politische Motivation ergibt sich für das Jahr 2008 eine Summe von 2.184 politisch motivierten Strafund Gewalttaten. 133 Politisch motivierte Straftaten 2008 2009 nach Phänomenbereich -rechts1.761 1.584 -links332 336 Ausländerkriminalität 14 5 Davon waren: Extremistische Straftaten 2008 2009 nach Phänomenbereich -rechts1.639 1.431 -links71 37 Ausländerkriminalität 11 1 Politisch motivierte Gewalttaten 2008 2009 nach Phänomenbereich -rechts121 83 -links75 59 Ausländerkriminalität 4 4 Von den genannten politisch motivierten Gewalttaten waren: Extremistische Gewalttaten 2008 2009 nach Phänomenbereich -rechts100 60 -links34 24 Ausländerkriminalität 3 0 Fremdenfeindliche und antisemitische 2008 2009 Straftaten im Phänomenbereich -rechts80 Fremdenfeindliche Straftaten 166 84 Antisemitische Straftaten 63 47 80 Mit Umstellung der statistischen Erfassung zum 1. Januar 2001 kann es zur Doppelerfassung einer Straftat als fremdenfeindliche und als antisemitische Straftat kommen. 134 A Abberode (Landkreis Mansfeld-Südharz) 64 Aktionsgruppe (AG) Halle-Saalekreis 18, 19, 20 Allstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz) 33, 41 al-Qaida 85, 86 Alternatives Bündnis Sachsen-Anhalt Süd 76 Antifa 9, 70, 71, 72, 73, 76 Antifaschismus/antifaschistisch 2, 67, 68, 70, 72, 73 Anitfaschistische Aktion Burg 68, 69, 71, 72, 73 Antifaschistisches Infoportal Köthen 70 Antisemitismus/antisemitisch 5, 9, 12, 13, 15, 16, 66, 69, 71, 134 APFEL, Holger 34 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) 91, 92, 95, 96 Artgemeinschaft 66 Aschersleben (Salzlandkreis) 15 Auskunftserteilung 112, 122, 123 Ausländerextremismus 87, 96 Aussig (Tschechische Republik) 20 AUST, Ernst 82 Autonom (Szeneband) 15, 16 Autonome/autonom 2, 30, 67, 68, 69, 73, 74, 75, 79 Autonome Linke Magdeburg (A.L.M.) 68 Autonome Nationalisten 6, 19, 30 Autonome Nationalisten Stendal 28, 29 Autonomenszene 68, 70, 73, 74, 76 Autonomes Bündnis Sachsen-Anhalt (ABSA) 70 B Bad Dürrenberg (Saalekreis) 21 Bad Kösen (Burgenlandkreis) 23, 41 Bad Lauchstädt (Saalekreis) 19, 20, 21 Bad Nenndorf (Niedersachsen) 20 BAUER, Jens 24, 33 135 BELAU, Kay 29 Berlin 20, 43, 46, 49, 51, 64, 71, 81, 82, 88, 89, 101 Bernburg (Salzlandkreis) 53, 55, 59, 81, 83 Biederitz (Landkreis Jerichower Land) 36 BIERE, Andreas 24, 35 Bitterfeld-Wolfen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) 19, 32, 35, 37, 63, 72, 73, 83 Blankenburg (Landkreis Harz) 26, 54 Blitzkrieg (Szeneband) 49 Blood & Honour (B&H) 7, 38 Brainwash (Szeneband) 49 Brigada 1238 (Szeneband, Spanien) 50 BRINKMANN, Patrik 60 Burg (Landkreis Jerichower Land) 25, 69, 71, 77 C Calbe (Salzlandkreis) 9 D Datenschutz 111, 113, 115, 122, 123, 131 Demonstration 7, 18, 19, 20, 23, 24, 25, 28, 29, 30, 31, 33, 34, 36, 49, 52, 58, 59, 69, 71, 72, 73, 76, 94, 95 Der Aktivist (Szenepublikation) 56 Dessau-Roßlau 8, 31, 32, 37, 78 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 3,79, 80, 81 Deutsche Stimme (DS) 47 Deutsche Volksunion (DVU) 5, 34, 43, 50, 60, 61, 62 Deutsch-Deutsche Einigkeit (DDE, Internet-TV) 45, 60, 61 Die Lunikoff Verschwörung (Szeneband) 49 Die Republikaner (REP) 61 Dresden 33, 34, 49 Duncan's Kneipe (Internetradio) 44 136 E Elster (Landkreis Wittenberg) 81 European Brotherhood Radio (EBR, Internetradio) 43, 44 Exilregierung Deutsches Reich (Exilregierung) 62, 63 F Falkenstein (Landkreis Harz) 26 FAUST, Matthias 34, 60 FIEDLER, Tony 61 FISCHER, Matthias 50 FLEISCHMANN, Thorsten 53 Föderation Kurdischer Vereine in Deutschland (YEK-KOM) 93, 94 Freiberg (Sachsen) 20, 32, 36 Freie Kräfte 49 Freie Kräfte Altmark 52 Freie Kräfte Halle 19, 22 Freie Nationalisten 21, 23, 26, 31, 55, 58 Freie Nationalisten Altmark-West (FNAW) 28 Freie Nationalisten Anhalt Bitterfeld/Dessau 31 Freie Nationalisten Bad Lauchstädt (F.N.B.L.) 19, 21 Freie Nationalisten Dessau 31 Freie Nationalisten Elbe-Ohre 30 Freie Nationalisten Merseburg 21 Freie Nationalisten Sachsen-Anhalt 33 Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans (KADEK) 92 Fremdenfeindlichkeit/fremdenfeindlich 5, 8, 12, 13, 42, 134 FREY, Dr. Gerhard 60 Friedrichsdorf (Hessen) 88 G G 10-Kommission 112, 125, 126, 131 137 GANSEL, Jürgen 47 Gardelegen (Altmarkkreis Salzwedel) 27, 28, 30, 52 GÄRTNER, Matthias 52, 55, 56, 74 Geheimschutz 105, 106, 108, 109 Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) 93 Gemeinsames Informationsund Auswertungszentrum islamistischer Terrorismus (GIAZ) 110 Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan (KKK) 92 Genthin (Landkreis Jerichower Land) 73 Gera (Thüringen) 49 Gewalttaten 1, 2, 5, 7, 8, 10, 11, 67, 96, 133, 134 Globalisierung 33, 48, 97 Gruppe gegen deutsche Normalität 69 H HÄHNEL, Stella 51 HÄNDLER, Andreas 79 Halbe (Brandenburg) 40, 41 Halberstadt (Landkreis Harz) 10, 15, 26, 52, 53, 74 Haldensleben (Landkreis Börde) 36, 63 Halle 5, 18, 19, 20, 21, 22, 34, 36, 37, 39, 41, 53, 55, 59, 72, 79, 80, 81, 83, 84, 89, 9, 95 Hamburg 60, 88 Hammerskins (HS) 7 Hannover 88, 89, 93 HARRACH, Bekkay 85 Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ) 64, 65 HESS, Rudolf 21, 22, 24, 35, 37, 38, 39, 40 HEYDER, Matthias 39, 46, 52, 53, 54 HITLER, Adolf 35 HOFFMANN, Sabine 81 Holocaust 16, 43 HOLZ, Carola 31 138 I ILYAS, Muhammad 87 Indymedia 72, 73, 74, 75, 77, 78 Interim (Publikation) 78 Islamische Bewegung Usbekistans (IBU) 86 Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V. (IGMG) 87 Islamische Jihad Union (IJU) 86 Islamist/islamistisch 3, 85, 86, 87, 88, 90, 91, 109, 110 J Jugendbund Harz 26, 27 Junge Landsmannschaft Ostdeutschland e. V. (JLO) 34, 63, 64 Junge Nationaldemokraten (JN) 1, 6, 17, 18, 19, 23, 26, 27, 34, 37, 39, 49, 50, 52, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 63 Junge Rechte (JR) 61 K Kameradschaft 17, 19, 22, 30, 32, 58, 59 KARAYILAN, Murat 94 KARTAL, Remzi 94 Kaukasische Mujahedin 90 Klötze (Altmarkkreis Salzwedel) 27, 40 KNAPE, Andy 52, 59 KNOP, Ingmar 61 ,62 Kommando Freisler (Szeneband) 16 Kommissarische Reichsregierungen (KRR) 62 Kommunistische Partei Deutschlands (KPD/Ost) 3, 48, 79, 81, 82 Kommunistische Partei Deutschlands/Marxististen-Leninisten (KPD/ML) 3, 79, 82, 83 KONGRA GEL 3, 91, 92, 93, 94, 95 Kontinent Europa Stiftung (KES) 60 139 Konzerte 1, 7, 12, 13, 14, 17, 23 Köln (Nordrhein-Westfalen) 88, 93 KORNTREFF, Ina 83 Köthen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) 19, 31, 32, 35, 69, 89 Ku Klux Klan (KKK) 44 Kundgebung 24, 25, 28, 34, 36, 37, 38, 39, 49, 62, 71, 76, 80, 94, 95 KUTSCHIK, Siegfried 82 L Laucha (Burgenlandkreis) 55 Leipzig (Sachsen) 29, 83 Linkes Bündnis Magdeburg 76, 79 Linksextremismus/linksextremistisch 2, 3, 67, 70, 71, 72, 73, 78, 79, 87 Linksextremistische Parteien und Vereinigungen 67, 79 Luckenwalde (Brandenburg) 20, 33 LUKASCHENKO, Alexander 101 M Magdeburg 5, 10, 14, 18, 19, 20, 23, 24, 53, 55, 58, 68, 70, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 81, 82, 83, 84, 89, 94, 95 Marienborn (Landkreis Börde) 57 Martinsrieth (Landkreis Mansfeld-Südharz) 15 MARX, Enrico 13, 14, 15, 32, 33 MARX, Tino 21 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 3, 79, 83, 84 Media Pro Patria (Medienprojekt) 45 MELAOUHI, Abdullah 24 Merseburg (Saalekreis) 19, 22, 83 Metapedia 42 Mezopotamien Kultur Haus e. V. 94 140 Ministerium für Staatssicherheit (MfS) 109, 116, 117 Möhlau (Landkreis Wittenberg) 89 MOLAU, Andreas 34, 60 Mörfelden (Hessen) 80 N Nachrichtendienstliche Mittel 110, 111, 119, 120, 131 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 1, 5, 12, 15, 18, 21, 23, 26, 28, 29, 31, 33, 34, 38, 39, 43, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 65, 72, 73, 74 Nationaler Beobachter (NB, Szenepublikation) 18, 26 Nationaler Bildungskreis (NBK) 56 Nationales Zentrum Bernburg (NZB) 55 Nationalsozialismus 6, 15, 65 Neonaziszene 1, 6 Neue Rechte 41, 42, 60 Neu Ulm (Bayern) 36 Nonkonforme Noten (Internetradio) 44 NS-Archiv 42 NS-Treff 45, 46 O ÖCALAN, Abdullah 91, 92, 93, 94, 95 Öffentlichkeitsarbeit 16, 113 Oschersleben (Landkreis Börde) 39 Ostara 32 Osterwieck (Landkreis Harz) 40 Ostpreußenfront-Radio (Internetradio) 44 141 P Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) 112, 120, 123, 126, 129, 130, 131 Partei der demokratischen Gesellschaft/Partiya Civaka Demokratik (DTP) 96 PASTÖRS, Udo 47, 53 Pößneck (Thüringen) 33, 50 Proliferation 102, 103 PWA (Szeneband, Estland) 50 Q Quedlinburg (Landkreis Harz) 26 Querfurt (Saalekreis) 9, 10, 20 R Rassismus/rassistisch 5, 15, 48, 66, 75 RATHENAU, Walther 21, 23 REBELL (Jugendverband der MLPD) 83 Rechtsextremismus/rechtsextremistisch 1 ,2 ,5, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 22, 23, 24, 25, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 49, 50, 53, 56, 57, 60, 63, 64, 70, 72, 73 Rechtsextremistische Parteien und Vereinigungen 6, 46 Regierung des Deutschen Reichs 63 RIEGER, Jürgen 37, 38, 40, 41, 66 Ring Nationaler Frauen (RNF) 51 ROLLE, Dieter 82 ROSE, Dr. Olaf 23 Roter Stern (Publikation) 82 ROTHE, Judith 51 Rotte Charlotte (Szeneband) 50 142 S Saaleck (Burgenlandkreis) 21 Salzwedel 27, 40, 79 Sangerhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz) 11, 15, 33, 35 SCHÄFER, Michael 55, 56, 57, 58 Schafstädt (Saalekreis) 9 SCHMIDT, Edda 51 Schönebeck (Salzlandkreis) 8, 24, 83 Schönhausen (Landkreis Stendal) 29 SCORN, Marcel 19 Seehausen (Landkreis Stendal) 36 Sicherheitsbehörden 1, 15, 85, 86, 115, 127, 143 Sicherheitsüberprüfung 105, 108, 109, 116, 117, 119, 121 Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetz 105, 108, 116, 117 Sleipnir (Szeneband) 49 Sonnenwendfeier 66 Sotterhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz) 13, 32, 53 Spionageabwehr 97, 100, 102, 104 Staßfurt (Salzlandkreis) 25, 35 STEHR, Heinz 81 Stendal 8, 63 STEPHAN, Kevin 19 Steuden (Saalekreis) 63 Stimme von und für Elbe-Saale (Szenepublikation) 83, 84 Stolz (Szeneband) 15, 16 Straftaten 1, 2, 5, 7, 8, 37, 43, 67, 78, 96, 121, 125, 128, 129, 133, 134 Straßburg (Frankreich) 93 T Tablighi Jama'at (TJ) 3, 87, 88, 89 Tangerhütte (Landkreis Stendal) 40 143 Terrorismus/terroristisch 3, 5, 85, 86, 87, 88, 89, 100, 110, 113, 125 Tonträger 13, 15, 16, 17 Tschetschenische Republik Itschkeria (CRI)/Tschetschenische Separatistenbewegung (TSB) 3, 87, 89, 90, 91 U Ulm (Baden-Württemberg) 36, 49 UMAROV, Dokku 89, 90 Usti nad Labem (Aussig/Tschechische Republik) 20 V Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans (KCK) 92, 93, 94 Verschlusssache 105 Verszerzödes (Szeneband, Ungarn) 50 VEVAK (Iranischer Nachrichtendienst) 97 V-Leute 110, 111 VOIGT, Udo 34, 46, 47, 53 Volksfront-Medien 45 Volksfront von rechts 52, 57 Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) 3, 91, 92, 93, 94, 95 Volksverteidigungseinheiten (HPG) 93 W WEINERT, Alexander 31 Weißenfels (Burgenlandkreis) 9, 23 Wernigerode (Landkreis Harz) 26, 27, 83 WESSEL, Horst 18, 35 White Mens Schkopau 22 Wirtschaftsspionage 99 Wittenberg 38, 75, 76, 78, 84 144 Wittenberge (Brandenburg) 36 Wolfsburg (Niedersachsen) 28 Wolmirstedt (Landkreis Börde) 35, 41 WORCH, Christian 60 Wunsiedel (Bayern) 37, 38, 41 Y Yeni Özgür Politika (Publikation) 94, 96 Z Zeitz (Burgenlandkreis) 14, 81, 82, 83 Zerbst (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) 9, 31, 32 Zusammen Kämpfen (ZK) 68, 76, 79 145 ABSA Autonomes Bündnis Sachsen-Anhalt AG G 10-LSA Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes im Land Sachsen-Anhalt A.L.M. Autonome Linke Magdeburg B&H Blood & Honour BPjM Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz CRI/TSB Tschetschenische Republik Itschkeria / Tschetschenische Separatistenbewegung DDE Deutsch-Deutsche Einigkeit DKP Deutsche Kommunistische Partei DS Deutsche Stimme DTP Partei der demokratischen Gesellschaft/Partiya Civaka Demokratik DVU Deutsche Volksunion EBR European Brotherhood Radio FNAW Freie Nationalisten Altmark-West F.N.B.L. Freie Nationalisten Bad Lauchstädt FSB Federalnaja Sluschba Besopasnosti (Inlandsgeheimdienst der Russischen Föderation) GIAZ Gemeinsames Informationsund Auswertungszentrum islamistischer Terrorismus GRU Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije (Militärischer Auslandsnachrichtendienst der Russischen Föderation) GUS Gemeinschaft Unabhängiger Staaten HDJ Heimattreue Deutsche Jugend e. V. HPG Volksverteidigungseinheiten HS Hammerskins 146 IBU Islamische Bewegung Usbekistans IGMG Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V. IJU Islamische Jihad Union JLO Junge Landsmannschaft Ostdeutschland e. V. JN Junge Nationaldemokraten KADEK Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans KCK Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans KES Kontinent Europa Stiftung KKK Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan KONGRA Volkskongress Kurdistans GEL KPD/ML Kommunistische Partei Deutschlands/MarxistenLeninisten KPD/Ost Kommunistische Partei Deutschlands/Ost KRR Kommissarische Reichsregierungen MID "Military Intelligence Department" (Militärischer Nachrichtendienst in China) MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands MSS "Ministry for State Security" (Ministerium für Staatssicherheit in China) NB Nationaler Beobachter NBK Nationaler Bildungskreis NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands NSBM NS Black Metal NZB Nationales Zentrum Bernburg OT Ortsteil PKK Arbeiterpartei Kurdistans RNF Ring Nationaler Frauen 147 SÜG-LSA Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetz im Land Sachsen-Anhalt SWR Sluschba Wneschnej Raswedki (Ziviler Auslandsnachrichtendienst der Russischen Föderation) TJ Tablighi Jama'at TSB Tschetschenische Separatistenbewegung VerfSchG-LSA Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt VEVAK Vezerate Etala' at Va Amniate Keshvar (Ministerium für Nachrichtenwesen und Sicherheit, Iran) VS Verschlusssache YEK-KOM Föderation kurdischer Vereinigungen in Deutschland e. V. ZK Zusammen Kämpfen 148