Verfassungsschutzbericht 2003 IMPRESSUM HERAUSGEBER: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Halberstädter Straße 2/ am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg BEZUGSADRESSE: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Abteilung 5 Zuckerbusch 15 39114 Magdeburg TELEFON: (0391) 567-3900 TELEFAX: (0391) 567-3999 INTERNET: http://www.mi.sachsen-anhalt.de/ verfassungsschutz/ E-MAIL: vschutz@mi.lsa-net.de DRUCK: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Merseburger Straße 2 06112 Halle/Saale Hinweis: Die in Anführungszeichen gefassten Textteile wurden - sofern es sich um Zitate handelt - in der Originalschreibweise wiedergegeben. VORWORT VORWORT Eine Vielzahl terroristischer Anschläge weltweit hat uns auch im Jahr 2003 auf erschreckende Weise vor Augen geführt, dass wir wachsam bleiben müssen, um auf die Gefahren des internationalen, an Ländergrenzen nicht Halt machenden Terrorismus angemessen reagieren zu können. Ein Ausdruck dieser Wachsamkeit ist die Beobachtungstätigkeit der Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern. Die sachsen-anhaltische Verfassungsschutzbehörde, organisiert als Abteilung meines Hauses, wurde als Reaktion auf die Ereignisse des 11. September 2001 zeitnah um eine Organisationseinheit zur Beobachtung islamistischer Bestrebungen ergänzt. Deren Arbeitsergebnisse tragen nun wesentlich dazu bei, die Bedrohungslage für das Land Sachsen-Anhalt realistisch einschätzen und gegebenenfalls reagieren zu können. Die gezielte Beobachtung von hier lebenden Kontaktpersonen zu Islamisten in anderen Bundesländern und im Ausland spielt dabei eine besondere Rolle. Der Verfassungsschutzbericht 2003 stellt zudem die wesentlichen Arbeitsergebnisse in den übrigen Beobachtungsbereichen dar. Besonders erfreulich ist die Entwicklung der politisch motivierten Straftaten. Die Statistik weist für 2003 einen deutlichen Rückgang in fast allen Bereichen aus. Ermutigend ist auch die Verkleinerung so- I VORWORT wohl des rechtsals auch des linksextremistischen Personenpotenzials. Gleichwohl entfalteten Rechtsund Linksextremisten auch im Berichtsjahr zahlreiche Aktivitäten, die ein Tätigwerden der Sicherheitsbehörden erforderlich machten. Dies gilt im Bereich Rechtsextremismus insbesondere für die sehr umtriebige Skinheadmusikszene, deren Bedeutung aufgrund ihrer Anziehungskraft gerade für Jugendliche nicht zu unterschätzen ist. Bezogen auf die linksextremistische Szene waren für die Sicherheitsbehörden insbesondere die Ereignisse um die Inhaftierung von drei Magdeburger Autonomen wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung und die damit in Zusammenhang stehende, szeneintern geführte Militanzdebatte von Bedeutung. Der Ihnen nun vorliegende Verfassungsschutzbericht stellt diese und andere Ereignisse und Entwicklungen anschaulich dar und ermöglicht allen Interessierten, sich über die aktuellen, von Extremismus und Terrorismus ausgehenden Gefahren sowie über die Arbeit des Verfassungsschutzes im Allgemeinen zu informieren. Ich wünsche mir, dass von dieser Möglichkeit reichlich Gebrauch gemacht wird. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verfassungsschutzabteilung möchte ich an dieser Stelle für die im letzten Jahr geleistete Arbeit ausdrücklich danken. Magdeburg, im Mai 2004 Klaus Jeziorsky Minister des Innern II I N H A LT S V E R Z E I C H N I S VORWORT I. ÜBERBLICK 1 II. RECHTSEXTREMISMUS 5 SUBKULTURELL GEPRÄGTE, GEWALTBEREITE RECHTSEXTREMISTEN 5 Allgemeines 5 Strafund Gewalttaten 6 Bundesweit agierende Skinheadgruppierungen 8 Rechtsextremistische Musikveranstaltungen 10 Veröffentlichung strafrechtlich relevanter Tonträger 12 Exekutivmaßnahmen gegen rechtsextremistische Musikgruppen 13 Rechtsextremistische Fanzines 15 Rechtsextremistische Musikvertriebe 15 RECHTSEXTREMISTISCHE SZENEN IN SACHSENANHALT 17 Rechtsextremistische Szene im Raum Halle Merseburg 17 Rechtsextremistische Szene im Raum Magdeburg 23 Rechtsextremistische Szene der Region Dessau Bitterfeld 25 Rechtsextremistische Szene im Raum Sangerhausen - Hettstedt 27 Rechtsextremistische Szene in der Altmark 28 Rechtsextremistische Szene im Raum Wittenberg 29 Rechtsextremistische Szene im Raum Köthen 29 Rechtsextremistische Szene im Harz und im Harzvorland 30 III I N H A LT S V E R Z E I C H N I S ORGANISATIONSÜBERGREIFENDE AKTIVITÄTEN 30 Kriegsgräberpflege am 8. Mai 30 Rudolf-HESS-Gedenkveranstaltungen 31 Sonnenwendfeiern 32 Aktivitäten anlässlich des Volkstrauertages 33 Nationales Zentrum Mitteldeutschland in Trebnitz (Landkreis Bernburg) 34 DISKURSORIENTIERTER RECHTSEXTREMISMUS ("NEUE RECHTE") 34 Deutsches Kolleg (DK) 34 NUTZUNG NEUER MEDIEN DURCH RECHTSEXTREMISTEN 37 RECHTSEXTREMISTISCHE PARTEIEN UND VEREINIGUNGEN 39 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 39 Deutsche Volksunion (DVU) 46 Freiheitliche Deutsche Volkspartei (FDVP) 47 Deutsche Partei (DP) 47 Die Republikaner (REP) 50 III. LINKSEXTREMISMUS 51 AUTONOME 51 Entwicklung und gegenwärtige Situation der Autonomenszene 51 Situation der Autonomenszene in Sachsen-Anhalt 53 Aktionsfelder der Autonomenszene in SachsenAnhalt 54 Militanzdebatte innerhalb der linksextremistischen Szene 66 Strafund Gewalttaten 70 IV I N H A LT S V E R Z E I C H N I S LINKSEXTREMISTISCHE PARTEIEN UND VEREINIGUNGEN 71 Kommunistische Partei Deutschlands (KPD-Ost) 71 Kommunistische Partei Deutschlands Gruppe MÖLLER" (KPD/M) 72 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 73 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 74 Kommunistische Plattform der PDS (KPF) 75 Rote Hilfe (RH) 76 IV. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 79 Allgemeines 79 Bedrohung durch den internationalen islamistischen Terrorismus 81 Gefährdungslage in der Bundesrepublik Deutschland 84 Gefährdungslage in Sachsen-Anhalt 85 Islamistische Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland 86 Kurdische und türkische Organisationen 89 Strafund Gewalttaten 92 V. SPIONAGEABWEHR 93 Allgemeines 93 Nachrichtendienste der Russischen Föderation 93 Nachrichtendienste aus Staaten des Nahen und Mittleren Ostens sowie Nordafrikas 94 Proliferation 95 Spionageabwehr mit Hilfe der Bevölkerung 96 V I N H A LT S V E R Z E I C H N I S VI. GEHEIMSCHUTZ 97 Allgemeines 97 Geheimschutz im Behördenbereich 97 Geheimschutz in der Wirtschaft 98 VII. VERFASSUNGSSCHUTZ IN SACHSEN-ANHALT 99 Grundlagen und organisatorische Ausgestaltung des Verfassungsschutzes 99 Erreichbarkeit der Verfassungsschutzabteilung 101 Aufgaben des Verfassungsschutzes 101 Keine polizeilichen Befugnisse 102 Methoden und Mittel nachrichtendienstlicher Tätigkeit 102 Datenschutz 103 Auskunftserteilung 104 Kontrolle 104 Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes 105 VIII. ANHANG 106 GESETZ ÜBER DEN VERFASSUNGSSCHUTZ IM LAND SACHSEN-ANHALT (VerfSchG-LSA) 106 STRAFUND GEWALTTATENSTATISTIK 124 STICHWORTVERZEICHNIS 126 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 136 VI ÜBERBLICK I. ÜBERBLICK Sowohl das rechtsals auch das linksextremistische Personenpotenzial nahm in Sachsen-Anhalt im Berichtszeitraum weiter ab. Eine ähnliche Entwicklung nahmen die politisch motivierten Strafund Gewalttaten. Die Statistik des Landeskriminalamtes1 weist für 2003 einen deutlichen Rückgang in fast allen Bereichen aus. Lediglich die Anzahl politisch motivierter Gewalttaten von Linksextremisten stieg leicht an. Als herausragendes und alle Extremismusbereiche betreffendes Thema erwiesen sich im Berichtsjahr die Irak-Krise und der daraus erwachsene Krieg. Während sich die rechtsextremistische Szene - aus einer zumeist antiamerikanischen, oft antisemitischen Haltung heraus - durchweg gegen den Krieg wandte und hierbei auch den Schulterschluss mit dem konträren politischen Lager suchte, teilte sich das linksextremistische Lager in Kriegsgegner und -befürworter. Gruppierungen extremistischer Ausländer reagierten mehrheitlich ablehnend auf den Krieg, hielten sich in Deutschland mit themenbezogenen öffentlichen Aktivitäten aber weitgehend zurück. Im Arbeitsbereich Rechtsextremismus stand 2003 vor allem die Beobachtung der rechtsextremistischen Musikszene mit ihren Bands und Veranstaltungen im Vordergrund. Im Berichtsjahr erfolgten diverse behördliche Durchsuchungen im Zusammenhang mit der Produktion und dem Vertrieb von rechtsextremistischen Tonträgern, die sich als äußerst wirkungsvoll erwiesen. In diesem Zusammenhang ist auch eine Wohnungsdurchsuchung bei Mitgliedern der rechtsextremistischen Skinheadband "Skinheads Sachsen-Anhalt" (SSA) zu nennen, bei der die Polizei neben Musikinstrumenten auch rechtsextremistische Tonträger, HITLER-Figuren und mehrere Hakenkreuzfahnen sowie eine Vielzahl rechtsextremistischer Propagandabroschüren sicherstellte. 1 Die Statistik ist auf Seite 124f dieses Berichtes auszugsweise wiedergegeben. 1 ÜBERBLICK Im Berichtsjahr wurden mehrere Angehörige der Berliner Skinheadband "Landser" wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu Freiheitsstrafen verurteilt. Ihnen wird vorgeworfen, durch Produktion und Vertrieb von Musik-CDs mit zum Teil volksverhetzendem Charakter die Verbreitung politischer Botschaften in der rechtsextremistischen Jugendszene beabsichtigt zu haben. Trotz der engen Kooperation zwischen den Sicherheitsund Ordnungsbehörden, durch die eine Vielzahl von Skinheadkonzerten verhindert werden konnte, stieg die Zahl der in Deutschland veranstalteten Konzerte und so genannten Liederabende weiter an. Diese Entwicklung trifft auch für Sachsen-Anhalt zu und ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die rechtsextremistische Szene nach Wegen sucht, dem staatlichen Druck auszuweichen. Als Herausforderung für die Sicherheitsbehörden erwies sich im Berichtsjahr insbesondere die Ausrichtung von Veranstaltungen auf Privatgrundstücken. Dies galt in der ersten Jahreshälfte vor allem für den Szenetreffpunkt in Lützen, der zum Ende des Berichtszeitraumes veräußert wurde und der Szene nun nicht mehr zur Verfügung steht. Dies gilt seit der zweiten Jahreshälfte für die von dem Rechtsextremisten Enrico MARX im Landkreis Sangerhausen eröffnete Gaststätte "Zum Thingplatz", in der inzwischen eine Vielzahl einschlägiger Musikveranstaltungen stattfand. Im Hinblick auf das rechtsextremistische Demonstrationsgeschehen war vor allem ein zum 1. Mai in Halle durchgeführter Aufzug von Bedeutung. An der überwiegend von Neonazis besuchten Veranstaltung nahmen rund 1.200 Rechtsextremisten aus mehreren Bundesländern und dem angrenzenden Ausland teil. Dies wurde in der Szene als deutlicher Erfolg gewertet. 2 ÜBERBLICK Die in mehreren Regionalausgaben erscheinende rechtsextremistische Publikation "Nationaler Beobachter" konnte sich innerhalb der Szene weiter etablieren und erweiterte ihr Angebot um ein InternetPortal. Die rechtsextremistische Parteienlandschaft befindet sich landesweit in einer Abwärtsentwicklung. Dies gilt inzwischen auch für den NPD-Landesverband Sachsen-Anhalt, der sich im Berichtsjahr zunehmend mit Auflösungserscheinungen konfrontiert sah und nicht in der Lage war, nennenswerte öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen durchzuführen. Die Situation der linksextremistischen Szene, insbesondere jedoch diejenige der Autonomenszene, war im Berichtszeitraum von den Ereignissen um die Inhaftierung von drei Magdeburger Autonomen wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung geprägt. Das diesbezügliche Verfahren vor dem Oberlandesgericht Naumburg fand innerhalb der linksextremistischen Szene bundesweit Beachtung. Die Palette der Reaktionen reichte von Solidaritätsbekundungen bis hin zu Brandanschlägen, die die ansonsten im Großraum Berlin agierende "militante gruppe" (mg) in Naumburg verübte. Daneben blieb der "Antifaschismus" Hauptaktionsfeld der Autonomenszene. So wurden erneut mehrere gegen die rechtsextremistische Szene gerichtete Gewalttaten verübt. Trotz dieser Ereignisse zeigte sich die sachsen-anhaltische Autonomenszene im Berichtsjahr vor allem von personellen Problemen und Mobilisierungsdefiziten geprägt. Den in Sachsen-Anhalt aktiven marxistisch-leninistischen Parteien und Vereinigungen ist es im Berichtszeitraum nicht gelungen. ihr Mitgliederund Sympathisantenpotenzial zu vergrößern. 3 ÜBERBLICK Wichtigste Herausforderung für die Sicherheitsbehörden und damit auch für den Verfassungsschutz blieb die Bedrohung durch den internationalen islamistischen Terrorismus. Die Verfassungsschutzbehörde Sachsen-Anhalts hat hierauf reagiert und frühzeitig entsprechende Organisationsstrukturen zur Beobachtung islamistischer Bestrebungen eingerichtet. Islamistische Organisationen verfügen nach bisherigem Erkenntnisstand über keine Strukturen in Sachsen-Anhalt. Auch waren 2003 keine islamistischen Aktivitäten zu verzeichnen. Allerdings ist festzustellen, dass Hinweise auf hier lebende Personen überwiegend arabischer Herkunft vorliegen, die über Verbindungen zu Islamisten im Bundesgebiet und teils auch im Ausland verfügen. Aktivste ausländische Extremisten in Sachsen-Anhalt blieben die Anhänger des "Freiheitsund Demokratiekongresses Kurdistans" (KADEK)2. Diese beteiligten sich auch 2003 an überregionalen Aktivitäten der Organisation und entfalteten zahlreiche, durchweg friedlich verlaufene Aktivitäten in Sachsen-Anhalt. 2 Vormals "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK). Der KADEK wurde im Berichtsjahr aufgelöst. Stattdessen wurde der "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA-GEL) gegründet. 4 RECHTSEXTREMISMUS II. RECHTSEXTREMISMUS Das rechtsextremistische Personenpotenzial nahm in SachsenAnhalt im Berichtszeitraum weiter ab. Dies ist sowohl auf Mitgliederverluste der rechtsextremistischen Parteien als auch auf eine spürbare Verkleinerung des gewaltbereiten rechtsextremistischen Spektrums zurückzuführen. Rechtsextremisten 2002 2003 Parteien und Vereinigungen 310 260 Neonazis3 250 250 Gewaltbereite Rechtsextremisten 730 650 Sonstige Personenzusammenschlüsse 30 10 Gesamt: 1.320 1.170 SUBKULTURELL GEPRÄGTE, GEWALTBEREITE RECHTSEXTREMISTEN Allgemeines Die rechtsextremistischen Skinheads stellen die größte Gruppe unter den gewaltbereiten Rechtsextremisten. Besondere Aufmerksamkeit erlangt diese Szene regelmäßig durch ihre zumeist fremdenfeindlich motivierten, brutalen Gewalttaten. Das Potenzial der gewaltbereiten rechtsextremistischen Skinheadszene hat sich verringert. Derzeit sind ihr in Sachsen-Anhalt mit Schwerpunkten in den Ballungszentren Magdeburg, Halle und Dessau etwa 650 Personen (2002: 730) zuzurechnen. Die Beobachtung der gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene nimmt in der Arbeit der Verfassungsschutzbehörde nach wie vor breiten Raum ein. Besondere Signalwirkung kam im Berichtsjahr 3 Nach Abzug der Mehrfachmitgliedschaften. 5 RECHTSEXTREMISMUS einem Prozess gegen Mitglieder der Gruppierung "Skinheads Sächsische Schweiz" (SSS) zu, in dem der Charakter der SSS als kriminelle Vereinigung gerichtlich festgestellt wurde. Das Landgericht Dresden verurteilte am 12. November elf Männer im Alter von 22 bis 25 Jahren wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie diversen Gruppengewaltdelikten zu Bewährungsstrafen zwischen 6 und 24 Monaten. In einem vorangegangenen Verfahren hatte das Landgericht am 22. Mai bereits fünf SSS-Führungsaktivisten zu Bewährungsstrafen verurteilt. Strafund Gewalttaten Die Anzahl politisch motivierter Straftaten im Bereich Rechtsextremismus nahm weiter ab. Noch deutlicher ging die Zahl der Gewalttaten in diesem Bereich zurück.4 Gleichwohl geht vom gewaltbereiten rechtsextremistischen Personenpotenzial nach wie vor eine erhebliche Gefahr aus. Im Berichtszeitraum verübten Rechtsextremisten erneut zahlreiche rassistisch oder fremdenfeindlich motivierte Straftaten. Beispielhaft ist hier insbesondere folgender Vorfall: In der Nacht vom 19. auf den 20. Oktober zerstörten in Halle Unbekannte mit einem Pflasterstein die Schaufensterscheibe eines Döner-Imbisses und warfen anschließend zwei Molotow-Cocktails in den Gastraum. Die Täter hinterließen eine Selbstbezichtigung, derzufolge es sich bei dem Anschlag um eine Aktion "Freier Deutscher NationalSozialisten" gehandelt habe. In dem Schreiben, in dem sich die Verfasser auch als "Anhaltinische Division" und "German Watch" bezeichneten, hieß es, es werde "nicht nur bei Brandanschlägen" bleiben. 4 Genauere Angaben können der auf Seite 124f dieses Berichtes auszugsweise wiedergegebenen Statistik des Landeskriminalamtes entnommen werden. 6 RECHTSEXTREMISMUS Bereits zuvor hatten in der Nacht zum 2. September unbekannte Täter versucht, mit mehreren Molotow-Cocktails einen DönerImbiss in Halle in Brand zu setzen und dabei im Bereich der Eingangstür zum Imbiss ein Hakenkreuz, eine SS-Rune und den Schriftzug "German-Watch" angebracht. Die Tatumstände, insbesondere das Selbstbezichtigungsschreiben, lassen darauf schließen, dass es sich nicht um spontane Handlungen, sondern um geplante Aktionen handelte. Ein weiteres Beispiel belegt, dass rechtsextremistisches Gedankengut häufig bereits bei Schülern verwurzelt ist und oftmals entsprechend motivierte Taten nach sich zieht: Am 10. April erschienen neun Schüler einer Sekundarschule im Landkreis Jerichower Land mit einer dunkelhäutigen Puppe mit der Aufschrift "Nigger hate" im Schulgebäude. Die Puppe, an der ein Keltenkreuz, ein Hakenkreuz und die Schriftzüge "Germany" und "KKK" angebracht waren, wurde vor den Mitschülern mit Füßen getreten, an einem Schnürsenkel erhängt und bespuckt. Schließlich wurden brennende Zigaretten in den Puppenkörper gedrückt. Eine andere Tat verdeutlicht die Bereitschaft der rechtsextremistischen Szene, auch gegen tatsächliche oder vermeintliche politische Gegner gewalttätig vorzugehen: Ein Austauschschüler aus den USA, der während seines Aufenthalts in Sachsen-Anhalt Kontakte zur örtlichen Neonaziszene knüpfte, stach am 16. Mai in Dessau einen linksextremistischen Jugendlichen nieder. Bei seiner Vernehmung gab der Tatverdächtige an, Sympathisant der rechtsextremistischen Szene zu sein. Er wurde aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen. 7 RECHTSEXTREMISMUS Bundesweit agierende Skinheadgruppierungen Nachfolgeaktivitäten der verbotenen "Blood&Honour"-Skinheads (B&H) Die "Blood&Honour"-Bewegung (B&H) ist eine international aktive Skinheadorganisation. Die deutsche Sektion und ihre Jugendorganisation "White Youth" wurden mit Wirkung vom 14. September 2000 gemäß SS 3 Abs. 2 Satz 3 Vereinsgesetz vom Bundesinnenminister verboten, da sich beide Organisationen gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung richteten. Nachfolgeaktivitäten wurden durch die Verfassungsschutzbehörden auch im Berichtsjahr beobachtet. Im Rahmen verschiedener Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden fanden am 25. November in mehreren Bundesländern, darunter auch Sachsen-Anhalt (Eckartsberga, Burgenlandkreis), Hausdurchsuchungen statt. Den überwiegend in Thüringen ansässigen Beschuldigten wird vorgeworfen, an der Produktion und dem Vertrieb des strafrechtlich relevanten CD-Samplers "Blood & Honour Deutschland - trotz Verbot nicht tot" beteiligt gewesen zu sein, durch dessen Veröffentlichung zumindest der Eindruck erweckt werden sollte, die Organisation "Blood&Honour" fortzuführen. Frühere B&H-Aktivisten aus Sachsen-Anhalt sind heute weitgehend politisch inaktiv. Die teilweise untereinander fortbestehenden Kontakte gründen sich mehr auf meist lang zurückliegende Bekanntschaften und sind insofern weniger als Ausdruck für Bestrebungen zu werten, B&H in Sachsen-Anhalt fortzuführen. "Hammerskinheads" (HS) Die international vernetzten "Hammerskinheads" verbreiten mit Musik und Zeitschriften nationalsozialistisches und rassistisches Gedankengut und vertreten eine von Elitebewusstsein geprägte Ideologie. In den USA gilt die Organisation als eine der gefährlichsten neonazistischen Skinheadgruppen. Im Berichtszeitraum fanden neben einem "World Officers Meeting" (WOM) mehrere "European Of- 8 RECHTSEXTREMISMUS ficers Meetings" (EOM) und - auf Bundesebene - "National Officers Meetings" (NOM) statt. Einen tatsächlichen Anhaltspunkt für einen HS-Gesamtverein in der Bundesrepublik Deutschland, der die einzelnen regionalen Strukturen ("Chapter") überwacht oder lenkt, liegen derzeit nicht vor. Gegen das sächsische HS-Chapter als aktivstem deutschen Ableger ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden bereits seit Beginn des Jahres 2003 und beabsichtigt, die Angehörigen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation anzuklagen. In SachsenAnhalt wurden nur vereinzelte Aktivitäten, wie die Teilnahme von Rechtsextremisten an von vermeintlichen HS-Angehörigen organisierten Skinheadkonzerten im Ausland, bekannt. "Combat 18" (C18) Die englische Gruppierung C18 wurde 1992 als militanter Zweig der rechtsextremistischen "British National Party" (BNP) gegründet. 1993 spaltete sie sich von der BNP ab, da diese aus Furcht vor einem Imageverlust die gewaltsamen Aktivitäten der C18 insbesondere gegen politische Gegner und die Missachtung des eigenen Führungsanspruchs nicht länger hinnehmen wollte. C18 verfügt über etwa 100 bis 150 Mitglieder in England. Nach eigenen Angaben hatte die Gruppe zeitweilig mehrere hundert, auch in einigen anderen europäischen Ländern beheimatete Anhänger. C18 wird für diverse Gewalttaten, unter anderem für die Versendung von Briefbomben verantwortlich gemacht. Programmatisch strebt die Gruppe einen nationalistisch geprägten Staat an, in dem "weiße Arier" frei von multikulturellen Einflüssen leben können. Sie propagiert Gewalt als Mittel zur Verwirklichung dieses Zieles und zählt alle Nichtweißen, Juden, Kommunisten und "Rassenschänder" zu ihren Feinden. 1997 zerfiel C18 in zwei Flügel, die sich erbittert bekämpften. C18 weist terroristische Elemente auf, ist aber in jüngster Zeit kaum noch mit militanten Aktivitäten in Erscheinung getreten. Insbesondere unter gewaltbereiten Rechtsextremisten in der Bundesrepublik Deutschland genießt die Gruppe hohe Anerkennung. 9 RECHTSEXTREMISMUS Am 28. Oktober zerschlug die Polizei in Schleswig-Holstein in einer groß angelegten Durchsuchungsaktion vermutete deutsche Strukturen von C18, die offenbar einen mit Teilen der rechtsextremistischen Szene verwobenen, florierenden Waffenhandel betrieben und in der Lage waren, gewalttätig vorzugehen. Rechtsextremistische Musikveranstaltungen Im Berichtsjahr erfolgten diverse behördliche Durchsuchungen im Zusammenhang mit der Produktion und dem Vertrieb von Tonträgern mit rechtsextremistischen Texten sowie wegen des Verdachts der Unterstützung oder Fortführung einer rechtskräftig verbotenen verfassungswidrigen Vereinigung B&H. Diese Maßnahmen gegen die Skinheadmusikszene erwiesen sich als äußerst wirkungsvoll. Nach wie vor dient Skinheadmusik als Medium zur Verbreitung ihrer Ideologie und zur Rekrutierung neuer Anhänger, indem sie die subkulturellen, oft gewaltverherrlichenden und menschenverachtenden Inhalte und Botschaften der rechtsextremistischen Szene transportiert. Rechtsextremistische Musik hat zudem eine Funktion als Identifikationsfaktor. Große Bedeutung haben Konzerte einschlägiger Bands aus dem Inund Ausland, die die eigentlichen Treffpunkte für die ansonsten häufig zersplitterte Szene darstellen. Die Veranstaltungsatmosphäre erzeugt bei den Besuchern häufig ein Gefühl der Gemeinschaft und Stärke. Gerade auf Jugendliche, die der Szene noch nicht fest angehören, sondern sich nur in deren Umfeld bewegen, üben konspirativ abgewickelte - und damit nicht alltägliche - Veranstaltungen eine starke Anziehungskraft aus. Besonders hohe Popularität genießen dabei einige einschlägige ausländische Bands. Starken Zuspruch erfahren insbesondere die Auftritte britischer und nordamerikanischer Skinheadbands in Deutschland oder im benachbarten Ausland. 10 RECHTSEXTREMISMUS Trotz der engen Kooperation zwischen den Sicherheitsund Ordnungsbehörden, durch die eine Vielzahl von Skinheadkonzerten verhindert werden konnte, stieg die Zahl der in Deutschland veranstalteten Konzerte und so genannten Liederabende weiter an. Diese Entwicklung trifft auch für Sachsen-Anhalt zu und ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die rechtsextremistische Szene nach Wegen sucht, dem staatlichen Druck auszuweichen. So wurden einige Konzerte stark konspirativ vorbereitet, als private Feiern angemeldet oder auf Privatgrundstücken als "geschlossene Veranstaltungen" möglichst so durchgeführt, dass öffentliche Aufmerksamkeit vermieden wurde. Alles in allem erschweren diese Maßnahmen ein Eingreifen der Sicherheitsbehörden - insbesondere zur Durchsetzung entsprechender Verbotsverfügungen. Als Herausforderung für die Sicherheitsbehörden erwies sich im Berichtsjahr insbesondere die Ausrichtung von Veranstaltungen auf Privatgrundstücken. Von Rechtsextremisten genutztes Objekt in Lützen (Landkreis Weißenfels) Nach einem kapazitätserweiternden Umbau des im Privatbesitz befindlichen Grundstücks in Lützen wurden dort bis zur Jahresmitte regelmäßig Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene, insbesondere Skinheadkonzerte mit zumeist einschlägigen Bands durchgeführt, in deren Verlauf es regelmäßig zu strafrechtlich relevanten Handlungen kam. Nicht zuletzt aufgrund dessen entschloss sich der Eigentümer gegen Ende des Jahres, das Grundstück an eine Person ohne Verbindungen zur Szene zu verkaufen. Dass bereits ab der zweiten Jahreshälfte in dem Objekt keine Veranstaltungen mehr stattfanden, dürfte auf das massive Polizeiaufgebot zur Unterbindung von Konzertaktivitäten zurückzuführen sein. Ein vom rechtsextremistischen Mieter des Objektes angestrebter Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Unterlassung der polizeilichen Maßnahmen und zur uneingeschränkten Nutzung wurde vom 11 RECHTSEXTREMISMUS Verwaltungsgericht Halle am 25. Juli abgewiesen. Die Urteilsbegründung stützte sich im Wesentlichen auf die Erhebung von Eintrittsgeldern und sprach den Veranstaltungen ihren privaten Charakter ab. Szenetreffpunkt in Angern (Ohrekreis) Zu Beginn des Berichtsjahres wurde der Verfassungsschutzbehörde mit einer Halle auf einem Privatgrundstück in Angern (Ohrekreis) ein weiterer Szenetreffpunkt bekannt, in dem mehrfach rechtsextremistische Konzertveranstaltungen mit einschlägig bekannten Musikgruppen stattfanden. Nachdem durch exekutive Maßnahmen zwischenzeitlich die Veranstaltungsaktivitäten des Eigentümers zumindest stark eingeschränkt werden konnten, fanden in dem Objekt gegen Ende des Jahres wieder Zusammenkünfte statt, deren Teilnehmer überwiegend der rechtsextremistischen Szene zuzurechnen waren. Gaststätte "Zum Thingplatz" in Sotterhausen (Landkreis Sangerhausen) Die von dem Rechtsextremisten Enrico MARX und seiner Lebensgefährtin Judith ROTHE seit Mitte des Jahres betriebene Gaststätte "Zum Thingplatz" entwickelt sich gemäß den Vorstellungen des MARX zu einem Treffpunkt der rechtsextremistischen Szene. Inzwischen fand dort eine Vielzahl einschlägiger Musikveranstaltungen statt. Veröffentlichung strafrechtlich relevanter Tonträger Volksverhetzende CD der Band "Rassenhass" Seit 2003 wird in der rechtsextremistischen Szene die CD "Lasst sie ruhig kommen" einer Band "Rassenhass" verbreitet. Mehrere der zwölf veröffentlichten Lieder enthalten antisemitische, fremdenfeindliche und volksverhetzende Texte. So ruft die Band zum Auf12 RECHTSEXTREMISMUS stand gegen das bestehende System mit dem Ziel der Errichtung eines "Vierten Reiches" auf. Das mit Hakenkreuzen versehene Cover der CD zeigt die Synagoge in Berlin-Mitte im Visier einer Waffe - versehen mit den Schriftzügen "Combat mode" (Gefechtsmodus) und "Ident: Main enemy" ("Identifikation: Hauptfeind"). Exekutivmaßnahmen gegen rechtsextremistische Musikgruppen Skinheadband "Skinheads Sachsen-Anhalt" (SSA) Vor dem Hintergrund eines von Rechtsextremisten begangenen schweren Landfriedensbruches5 wurden im Zuge der Ermittlungen Wohnungsdurchsuchungen bei Tatverdächtigen durchgeführt, die sich als Mitglieder der rechtsextremistischen Skinheadband "Skinheads Sachsen-Anhalt" (SSA) erwiesen. Dabei stellte die Polizei neben Musikinstrumenten auch rechtsextremistische Tonträger, HITLER-Figuren und mehrere Hakenkreuzfahnen sowie eine Vielzahl rechtsextremistischer Propagandabroschüren sicher. Die Liedtexte der Band erfüllen die Tatbestände der SSSS 130 und 131 StGB (Volksverhetzung, Aufstachelung zum Rassenhass) und rufen zu Gewalttaten gegen Teile der Bevölkerung auf. Die Staatsanwaltschaft Halberstadt leitete ein Ermittlungsverfahren gegen die Bandmitglieder ein. Gleichzeitig erließ das Amtsgericht Halberstadt einen Beschluss auf Beschlagnahme der Tonträger und Musikinstrumente der Gruppe. Verurteilung von Angehörigen der Band "Landser" wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung Nachdem der Generalbundesanwalt (GBA) nach Exekutivmaßnahmen im Herbst 2001 gegen Mitglieder der Berliner Band "Landser" 5 Am 16. August hatten acht bis zehn der rechtsextremistischen Szene zuzurechnende Jugendliche Besucher eines auch von Linksextremisten genutzten Jugendclubs in Halberstadt mit Zaunlatten, Pflastersteinen und Dachziegeln beworfen und dabei eine Person schwer verletzt. 13 RECHTSEXTREMISMUS Anklage unter anderem wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (SS 129 StGB) erhoben hatte, wurden am 22. Dezember mehrere Angehörige der Gruppe durch das Kammergericht Berlin verurteilt. Das Strafmaß bewegte sich dabei zwischen Freiheitsentzug von zwei Jahren und vier Monaten gegen den "Rädelsführer" und Kopf der Band und Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten. Gegen alle drei Verurteilten wurde zudem ein Verfall in Höhe von etwa 15.000 EUR erlassen, was dem errechneten Gewinn aus dem Verkauf der verbotenen Tonträger entspricht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das vierte Bandmitglied wurde bereits in einem gesonderten Verfahren unter anderem wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das gegen ihn gerichtete Verfahren wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung wird erst nach Rechtskraft des wegen Körperverletzung ergangenen Urteils wieder aufgenommen. Die rechtsextremistische Musikgruppe "Landser" existiert seit 1992. Sie war - insbesondere wegen ihrer aggressiven Texte und ihrer musikalischen Fähigkeiten - die wohl populärste rechtsextremistische Skinheadband in Deutschland und trat nur äußerst selten öffentlich auf. Die Gruppe produzierte jedoch mehrere indizierte Tonträger mit strafbaren Inhalten und wurde beschuldigt, das Ziel zu verfolgen, durch Produktion und Vertrieb von Musik-CDs mit zum Teil volksverhetzendem Charakter politische Botschaften in der rechtsextremistischen Jugendszene zu verbreiten. Dem Verfahren gegen "Landser" kommt besondere Bedeutung zu, da erstmals Mitglieder einer rechtsextremistischen Musikgruppe wegen des Vorwurfs der Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angeklagt waren, und so deutlich wurde, dass die Verbreitung rechtsextremistischen Gedankengutes durch eine Musikgruppe auch unter diesem Gesichtspunkt strafbar sein kann. 14 RECHTSEXTREMISMUS Rechtsextremistische Fanzines Ein wichtiges Kommunikationsmittel in der rechtsextremistischen Szene stellen nach wie vor die so genannten Fanzines dar. Sie informieren über Szeneveranstaltungen, insbesondere Skinheadkonzerte, neue Tonträger und Publikationen. Darüber hinaus enthalten sie vor allem Interviews mit rechtsextremistischen Bands und Berichte über Vertriebe und über Herausgeber von Publikationen. Politische Themen werden dagegen nur selten behandelt. Die meisten Publikationen haben nur einen geringen, meist regional begrenzten Verteilerkreis und werden zunehmend durch die Nutzung des Internet verdrängt. So werden aktuelle Informationen zu Skinheadkonzerten und Berichte aus der Szene inzwischen häufig über diverse Homepages rechtsextremistischer Bands und Vertriebe sowie über die zahlreichen Foren im Internet verbreitet. Das bekannteste rechtsextremistische Fanzine aus SachsenAnhalt, das von Enrico MARX herausgegebene "Ostara" findet auch überregional Verbreitung. In Sachsen-Anhalt erscheinen zudem die Fanzines "Fahnenträger" (Wolfen, Landkreis Bitterfeld), "Der Vorstoß - Das nationale Heftchen aus der Altmark" (Gardelegen, Altmarkkreis Salzwedel) und "Streetwar" (Markwerben, Landkreis Weißenfels). Rechtsextremistische Musikvertriebe Tonträger rechtsextremistischer Skinheadmusikgruppen, aber auch Textilien und sonstige Artikel mit szenetypischem Bezug sind nicht im allgemeinen Handel erhältlich. In den letzten Jahren hat sich ein eigens auf die rechtsextremistische Szene konzentriertes Vertriebsnetz gebildet. Einschlägige Anbieter werben meist in Szenepublikationen wie den Fanzines, im Internet oder mit eigenen Prospekten für ihre Produkte. 15 RECHTSEXTREMISMUS In den letzten Jahren zeichnen sich strukturelle Veränderungen in den Skinheadmusikvertrieben ab. Die Zahl der Großhändler ist deutlich gesunken. Dagegen steigt die der Kleinhändler mit lediglich regionaler Bedeutung kontinuierlich an. Viele der ehemals "mobilen Händler" haben inzwischen Szeneläden eröffnet. Bei ihnen handelt es sich in der Regel um langjährig Aktive mit Insiderkenntnissen, die über gute Szenekontakte verfügen. Sie wissen in der Regel genau, welche Skinheadbands gerade neue Tonträger produziert haben, was Szeneangehörige hören wollen und für welche Produkte eine entsprechende Nachfrage besteht. Insbesondere die Kleinhändler beschaffen CDs häufig nur auf Nachfrage. In den Angebotslisten der kommerziell agierenden Vertriebe befinden sich fast keine Tonträger mit strafbaren Inhalten. Die Produzenten lassen einen Großteil der Liedtexte vor der Herstellung und Produktion von Rechtsanwälten hinsichtlich ihrer strafrechtlichen Relevanz überprüfen, um das Risiko der Strafverfolgung und des wirtschaftlichen Verlustes möglichst gering zu halten. Allerdings wird auf die Produktion und den Vertrieb von Tonträgern mit indizierungswürdigen oder strafrechtlich relevanten Inhalten nicht gänzlich verzichtet. Szeneangehörige können diese durch den Verkauf von Hand zu Hand auf Konzerten und Szenetreffen oder durch Bestellungen bei Vertrieben im Ausland erwerben. Darüber hinaus können in Szeneläden bekannte Kunden entsprechende Ware "unter dem Ladentisch" kaufen. Die Vertreiber rechtsextremistischer Skinheadmusik, wie zum Beispiel der in Sotterhausen (Landkreis Sangerhausen) ansässige Vertrieb "Barbarossa Records", nutzen auch die Möglichkeiten des Internet und offerieren dort zahlreich ihr Angebot einem wesentlich breiteren Personenkreis. Ein Großteil der Vertriebe verfügt zudem über eine eigene, regelmäßig aktualisierte Homepage, auf der sich potenzielle Kunden über CD-Neuerscheinungen, Neuigkeiten aus der Szene oder geplante Veranstaltungen informieren können. Dies geschieht zu einem großen Teil über Anbieter oder Provider in den USA. Anbieter rechtsextremistischer Musik nutzen das durch die 16 RECHTSEXTREMISMUS amerikanische Verfassung gewährleistete, nahezu schrankenlose Recht auf Meinungsfreiheit. Dies schließt eine Strafverfolgung wegen Vertriebs volksverhetzender Musik in den USA selbst und damit auch eine entsprechende Rechtshilfe in Strafsachen anderer Staaten weitgehend aus. Im Rahmen zahlreicher Ermittlungsverfahren stellte die Polizei im Berichtsjahr erneut größere Mengen rechtsextremistischer Tonträger sicher. RECHTSEXTREMISTISCHE SZENEN IN SACHSEN-ANHALT Rechtsextremistische Szene im Raum Halle Merseburg Die rechtsextremistische, zum Teil neonazistisch ausgerichtete Szene im Raum Halle wächst personell weiter. Mittlerweile umfasst das Potenzial um Sven LIEBICH etwa 60 bis 80 Personen, die regelmäßig Aktivitäten entwickeln. Anlassbezogen kann weiteres Potenzial rekrutiert werden. LIEBICH verfolgt seit Jahren vorrangig drei Ziele: die Organisierung der Rechtsextremisten im Raum Halle unter seiner Führung, eine Renaissance der Anti-AntifaArbeit innerhalb der rechtsextremistischen Szene, den Ausbau seiner Händlertätigkeit mit szenetypischen Produkten wie einschlägigen CDs, Publikationen und Kleidung. LIEBICH ist bemüht, seine Kontakte weiter auszubauen. So nimmt er an regionalen und überregionalen Demonstrationen teil. Er ist darauf bedacht, möglichst öffentlichkeitswirksame Aktionen durchzuführen. 17 RECHTSEXTREMISMUS Berichtszeitraumbezogene Aktivitäten Im Jahr 2003 nahmen Angehörige der Halleschen rechtsextremistischen Szene an mehreren von Bürgerinitiativen durchgeführten Friedensdemonstrationen gegen den "Irak-Krieg" teil6. Der Personenkreis um LIEBICH mischte sich dabei unter die Demonstrationsteilnehmer und versuchte unter anderem mit der Verteilung von Flugblättern auf sich aufmerksam zu machen. Dabei wurden Parolen wie "Hoch die internationale Solidarität", "Völkermord in Palästina - Schuld daran sind die Rabbiner" und "USA: Internationale Völkermordzentrale" skandiert. Am 1. Mai beteiligten sich in Halle rund 1.200 Rechtsextremisten an einer vornehmlich von Neonazis durchgeführten Demonstration. Die Veranstaltung unter dem Motto "Arbeitsplätze statt Kriegsplätze" war von LIEBICH für eine "Jugendinitiative für Arbeit, Freiheit, Frieden" angemeldet worden. Unter den Teilnehmern befanden sich zahlreiche Angehörige von NPD-Kreisverbänden der Region sowie als "Freie Kräfte" bezeichnete Neonazis aus Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und den Niederlanden. Während der Veranstaltung wurden Transparente und Plakate mit Parolen wie "1. Mai - Seit 33 arbeitsfrei!", "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!" und "Kein deutsches Blut und Geld für fremde Interessen!" gezeigt. Während des Marsches zum Kundgebungsplatz skandierten die Demonstranten bekannte Parolen wie "Ruhm und Ehre der deutschen Wehrmacht!", "Frei - sozial - national!" und "Arbeitsplätze statt Kriegseinsätze!". In einem Redebeitrag während der Veranstaltung wurde betont, dass die Zukunft eindeutig dem "Nationalen Widerstand" gehöre. Zunächst müsse aber politisch auf die wirkliche Souveränität Deutschlands hingearbeitet werden, da sich das Land immer noch im Krieg befinde. Ein Friedensvertrag mit den damaligen Alliierten sei noch nicht geschlossen worden. Insofern habe Deutschland 6 24. Februar und 10. März in Halle, am 7. März und 14. März in Dessau sowie am 17. März in Magdeburg. 18 RECHTSEXTREMISMUS noch nicht das ihm zustehende volle Selbstbestimmungsrecht. Während der Abschlusskundgebung forderte der bekannte Hamburger Neonazi Christian WORCH die Abwahl des Bundeskanzlers. Dieser habe politisch vollkommen versagt und entgegen seinem geleisteten Amtseid nichts für das Wohl des deutschen Volkes getan. Im Anschluss reisten etwa 100 Rechtsextremisten nach Merseburg, um als Provokation an der dortigen Demonstration des linksextremistisch beeinflussten "Jugendbündnisses Merseburg" teilzunehmen. Die Demonstration in Halle wurde szeneintern als deutlicher Erfolg gewertet. Des Weiteren beteiligten sich Rechtsextremisten aus Halle und Merseburg an einer Demonstration gegen die so genannte "Wehrmachtsausstellung"7 am 26. Juli in Wolgast (Mecklenburg-Vorpommern). An der von führenden Neonazis organisierten Demonstration gegen dieselbe Ausstellung am 29. November in Halle beteiligten sich unter dem Motto "Gegen das Vergessen - Für die Ehre unserer Großväter" etwa 800 Rechtsextremisten. Initiator war LIEBICH. Unter den Teilnehmern waren zahlreiche Angehörige regionaler NPD-Kreisverbände sowie "Freie Kräfte" aus dem gesamten Bundesgebiet. Während des Demonstrationsmarsches trugen Rechtsextremisten zahlreiche Transparente, Landesfahnen der neuen Bundesländer und schwarze Trauerfahnen. Darüber hinaus wurden auch eine PDSund eine DGB-Fahne von Rechtsextremisten gezeigt, um diese Organisationen zu diskreditieren. Während des Marsches skandierten die Teilnehmer unter anderem: "Hier marschiert der Widerstand!", "Reemtsma lass das Hetzen sein, pack' die Koffer und geh heim!", "Frei - Sozial - National!" und "Arbeitsplätze statt Kriegseinsätze!". 7 "Verbrechen der Wehrmacht. Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941 - 1944". 19 RECHTSEXTREMISMUS Angehörige der Gruppierung "SelbstSchutz Sachsen-Anhalt" nahmen für die Dauer der Veranstaltung Ordnerfunktionen wahr und achteten auf den disziplinierten Ablauf. Während der Zwischenkundgebung traten der Rechtsextremist Axel REITZ (NordrheinWestfalen) und WORCH auf. REITZ hielt eine Rede mit revanchistischen Inhalten, in der er unter anderem die "Heimholung der Ostgebiete" und die Wiederherstellung des Deutschen Reiches propagierte. Er erhob dabei Fälschungsvorwürfe gegen die Verantwortlichen der Ausstellung. So äußerte er, dass eine solch dekadente Ausstellung nur in einem Land wie der Bundesrepublik, in der "in Baströckchen gehüllte Bimbos und Leute mit langen Nasen" das Sagen hätten, denkbar sei. Auch die Kirchen mit ihren "menschenverachtenden Greueltaten der letzten Jahrtausende" sollten mit ihrer Kritik an rechtsextremistischen Demonstrationen sehr zurückhaltend sein: "Die Pfaffen sollen lieber an ihre Kreuze ein paar Haken anbringen, dann passt das schon". Die Demonstration in Halle wird in der Szene als Erfolg gewertet. Bereits am nächsten Tag wurden auf mehreren bekannten Internetseiten Fotos der Demonstration präsentiert. "Nationaler Beobachter - Informationsblatt für die Region HalleSaalkreis" Seit dem Jahr 2000 wird in Halle der "Nationale Beobachter" herausgegeben. Neben der Printausgabe unterhält das Redaktionsteam um LIEBICH auch eine Online-Variante der Publikation. In dieser äußert LIEBICH sich zu Szeneaktivitäten oder kommentiert politische Fragen. Zu Beginn des Berichtsjahres widmete sich der "Nationale Beobachter" intensiv der Irak-Problematik und verband dies mit einer grundsätzlichen Kritik an den USA: 20 RECHTSEXTREMISMUS "Die verschiedenen Widerstandsgruppen in Halle-Merseburg fordern eine sofortige Ausweisung aller sich auf deutschem Boden befindlichen US-Streitkräfte! Stattdessen werden USKasernen auf deutschem Boden von Bundeswehr-Angehörigen auf Kosten des Steuerzahlers bewacht und dies voraussichtlich für die nächsten zwei Jahre. Ein Skandal angesichts der ohnehin sehr maroden Haushaltslage des Bundes und der Länder. Rauschende Wälder werden zur Vergrößerung von US-Stützpunkten in Deutschland (hier Grafenwöhr) abgeholzt. Dies ist logistische Beteiligung am Angriffskrieg." 8 "Auch heut wieder nutzen die Verbrecher der amerikanischen Ostküste und deren Verbündete in Israel unter Mitarbeit, Mithilfe und Duldung der von uns nicht gewählten brd-Regierung flächendeckenden Terror gegen die Zivilbevölkerung, sei es in Jugosl., in Afghanistan, im Irak oder in Palästina, ihre territorialen, politischen und wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen. Dieser Entwicklung haben wir uns in Form eines kommenden souveränen Deutschland und eines souveränen Europa entgegenzusetzen."9 Das Redaktionsteam warb darüber hinaus für seine so genannten Anti-Antifa-Aktivitäten. Dabei gehe es darum, "... Strukturen der sog. 'antifa' offen zu legen. Die personellen Verbindungen zu staatlich unterstützten Vereinen und Parteien (PDSPD) sind bekannt zu machen. Wir werden unsere Arbeiten gegenüber denen aus dem Jahre 02 noch weiter intensivieren... Jetzt heißt die Aufgabe zusätzlich nach außen zu gehen. Dafür brauchen wir Leute, welche bereit für effektive flächendeckende Flugblattverteilungen sind. Diese Flugblätter werden an die jeweiligen Kameradschaften verteilt."10 8 "Nationaler Beobachter", Online-Ausgabe, Stand: 27.01.2003, "Vorschau auf NB 02/2003". 9 "Nationaler Beobachter", Online-Ausgabe, Stand: 20.01.2003, "Vorschau auf NB 01/2003". 10 "Nationaler Beobachter - Region Halle-Saalkreis", Ausgabe 09/2002 und 01/2003. 21 RECHTSEXTREMISMUS Zudem wurde dazu aufgerufen, Personen und Treffpunkte des politischen Gegners öffentlich zu machen und Daten von zur linksextremistischen Szene gehörigen Schülern zu sammeln. In einem diesbezüglichen Artikel hieß es: "Der Feind, welcher unsere Gesellschaft und Demokratie bedroht, steht nicht rechts. Er ist staatstragend und wird aus Kreisen der politischen Klasse finanziert! Schluß damit." 11. Des Weiteren wurde im Rahmen der Online-Ausgabe des Periodikums eine neue Rubrik "NB-TV" eingerichtet. Dazu wurde auf der Titelseite der fünften Ausgabe angekündigt: "Unser Kamerateam ist für euch ab jetzt ständig unterwegs. Laufend neue Videodokumente von Demos, Kundgebungen und anderen Aktionen des Nationalen Widerstandes. Mitten aus dem Geschehen und weit weg von Zensur und Lüge der Systempresse. Für all jene, die z. B. ihren Kindern einmal zeigen möchten: 'Schau! Wunsiedel 2003. Wir waren dabei!' Die Filme können ... auf euren heimischen Rechner geladen werden." Seit Anfang September ist ein neues Internet-Portal abrufbar, das seinem Selbstverständnis zufolge die einzelnen Regionalausgaben des "Nationalen Beobachters" vorstellen und allgemeine Informationen zu diesen Publikationen anbieten soll. Über das Portal waren zum Ende des Berichtsjahres die InternetSeiten der Regionalausgaben Halle, Magdeburg, Erfurt und Leipzig (im Aufbau) abrufbar. Eine Übersichtskarte mit dem Verbreitungsgebiet der "Nationalen Beobachter" wies zudem Regionalausgaben für Salzwedel und Dessau aus, zu denen allerdings keine InternetInhalte existierten. 11 "Nationaler Beobachter - Region Halle-Saalkreis", Ausgabe 02/2003. 22 RECHTSEXTREMISMUS Rechtsextremistische Szene im Raum Magdeburg Die neonazistisch ausgerichtete rechtsextremistische Szene im Raum Magdeburg, zu dem auch die Landkreise Bördekreis, Jerichower Land, Ohrekreis und Schönebeck gezählt werden, firmierte in der Vergangenheit unter der Bezeichnung "Kameradschaft Magdeburg". Neuerdings tritt der Personenkreis dieser Region im Wesentlichen unter der Bezeichnung "Freie Nationalisten Magdeburg" in Erscheinung. Seit Ende des Berichtsjahres geben Magdeburger Rechtsextremisten die Broschüre "Magdeburger Frontzeitung" heraus, die als "Informationsblatt für Magdeburg und Umgebung" bezeichnet wird und zweimonatlich erscheinen soll. Es handelt sich hierbei um den offiziellen Nachfolger des bislang erschienenen "Nationalen Beobachters Magdeburg". Berichtszeitraumbezogene Aktivitäten Etwa 400 Rechtsextremisten nahmen am 18. Januar an einem Trauermarsch unter dem Motto "Gegen das Vergessen - gegen alliierten Bombenterror" in Magdeburg teil. Organisator war ein Angehöriger der örtlichen rechtsextremistischen Szene. Die Veranstaltungsteilnehmer kamen unter anderem aus Bitterfeld, Dessau, Halle, Köthen, Salzwedel, Schönebeck, der Harzregion und Magdeburg sowie aus Dortmund, Hannover und Hamburg. Am 27. Januar störten acht zum Teil vermummte Rechtsextremisten eine Gedenkveranstaltung der Stadt Magdeburg für die Opfer des Nationalsozialismus durch das Zeigen eines Spruchbandes mit der Aufschrift "Stoppt den Kriegstreiber Israel ... Solidarität mit den palästinensischen Befreiungskämpfern". Zudem wurden Flugblätter mit der Aufschrift "Wir gedenken den Opfern des Zionismus" verteilt und ein Trauergesteck abgelegt. Am selben Tag fand am Schönebecker Holocaust-Mahnmal eine offizielle Gedenkveranstaltung statt, in deren Verlauf drei Rechts23 RECHTSEXTREMISMUS extremisten ein Transparent mit dem Schriftzug "Was geht uns der Holocaust an! Die BRD ist ein 80-Millionen KZ" entrollten. Am 6. März demonstrierten in Schönebeck etwa 25 Anhänger der "Kameradschaft Schönebeck" gegen den bevorstehenden IrakKrieg und zeigten dabei unter anderem ein Transparent mit der Aufschrift "Ami go Home". Am Rande der Demonstration verteilten Kameradschaftsangehörige Flugblätter mit der Überschrift "Ziehen uns die Amis in den Weltkrieg?". Am 14. Juni führten Rechtsextremisten aus Anlass des 50. Jahrestages des Volksaufstandes in der DDR in Magdeburg eine Demonstration unter dem Motto "Arbeit Freiheit Brot" durch. In der Anmeldung wurde als Veranstalter eine "Initiative gegen das Vergessen" benannt. An der Veranstaltung beteiligten sich insgesamt 300 Rechtsextremisten unter anderem aus Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, letztere vor allem aus Dessau, Halle, Köthen, Magdeburg und Merseburg. Die Teilnehmer, die schwarze Transparente und Fahnen ihrer jeweiligen Bundesländer mit sich führten, skandierten während der Demonstration Parolen wie "Hier marschiert die deutsche Jugend", "Frei - Sozial - National", "Ob Ost, ob West, nieder mit der roten Pest", "Antifaschisten - Blutbefleckte Kommunisten" oder "Amis raus". Der Text des schwarz gehaltenen Fronttransparentes der Demonstration lautete "17. Juni 1953 - Arbeiteraufstand in der DDR - Kein Vergessen den Roten Unterdrückern und Mördern". Im Nachgang hieß es im Internet: "Alles in allem kann die Demonstration nur als ein politischer Erfolg gewertet werden. Die etablierten und linken Medien werden sich gewiss davor hüten, groß über unsere Demonstration zu berichten. Ihr völliges Versagen, Gegenaktivitäten direkt an unserer Marschstrecke durchzuführen, hat uns eine Volksnähe beschert, die in der heutigen durch Politik und Medien gegen uns aufgehetzten Stimmung eigentlich nicht mehr möglich sein sollte. Somit hat der heutige Tag dazu beigetra24 RECHTSEXTREMISMUS gen, dass zumindest die Kinder, die uns heute begleitet und ausgefragt haben, den linken Lügengeschichten von gewalttätigen Neonazis und der Notwendigkeit des "antifaschistischen Widerstands" wohl kaum noch glauben werden! Damals wie heute steht Antifaschismus für Feigheit, Verrat und Anbiederei an die Feinde unseres Volkes. Damals bekamen Antifaschisten ihre Befehle aus Moskau, heute aus Washington und Jerusalem! 17. Juni 1953 - Mahnung und Verpflichtung! Kämpft für eine freie, soziale und nationale deutsche Zukunft!" Am 14. September fand in Magdeburg eine Mahnwache des "Nationalen Widerstandes Mitteldeutschland" gegen die Auszeichnung des Vereins "Miteinander e. V." mit dem "Julius-Rumpf-Preis" statt. An der von zwei bekannten Rechtsextremisten angemeldeten Veranstaltung nahmen etwa 35 Personen teil. Rechtsextremistische Szene der Region Dessau Bitterfeld In Dessau wurden vornehmlich auf Einzelpersonen zurückgehende rechtsextremistische Aktivitäten bekannt. Eine homogene Gruppenstruktur ist derzeit nicht zu erkennen. Daneben existiert die "Bruderschaft Bitterfeld", die sich als Sammelbecken für Personen des nationalen rechtsextremistischen Spektrums - vom einfach strukturierten, politisch kaum interessierten Skinhead bis hin zum überzeugten Neonazi - betrachtet. Dies wird auch bei Betrachtung der Bandbreite der Publikation "Nationaler Beobachter für die Region Bitterfeld, Dessau und Umgebung" deutlich. Die "Bruderschaft Bitterfeld", die auch unter dem Namen "Kameradschaft Bitterfeld" auftritt, wurde erstmalig am 30. November 2002 anlässlich einer Demonstration in Merseburg bekannt. Zu ihren bisherigen Aktivitäten zählen das Verteilen von Flugblättern und die Teilnahme an verschiedenen Demonstrationen der rechtsextremistischen Szene in Sachsen-Anhalt. 25 RECHTSEXTREMISMUS "Nationaler Beobachter - Informationsblatt für die Region Bitterfeld - Dessau und Umgebung" Die als Fotokopie erscheinende Publikation enthält Berichte zur germanischen Mythologie, Informationen über aktuelle politische Themen, aber auch Kontaktadressen anderer Rechtsextremisten und "Literaturhinweise". Eine Online-Variante ist für die Region Dessau bislang nicht bekannt geworden. Erklärtes Ziel der Publikation ist die Festigung des Zusammenhaltes innerhalb der örtlichen Szene. So hieß es beispielsweise: "Leider gibt's noch viele Kameraden, die mehr oder weniger einzeln rumlaufen, das muß nicht sein.... wir müssen uns zu ....Veranstaltungen zusammenfinden, wie z. B. auf den Mahnwachen geschehen. Wir treten alle für die gleichen Ziele ein, also laßt uns auch zusammen handeln." Weitere Inhalte waren Artikel zum Irak-Krieg, Szeneberichte über verschiedene Demonstrationen und Treffen sowie Tipps zum Verhalten bei Hausdurchsuchungen. Angehörige der "Bruderschaft Bitterfeld" warben in der Regionalausgabe Halle der Publikation für wehrsportähnliche Übungen: "Lust, die müden Knochen mal etwas auf Trab zu bringen? WS-Training für die Region Anhalt/Ost ab 23.8.03. 1. Grundtraining, danach regelmäßig alle 2 Wochen. Ab Herbst dann auch mit Paintball (Ausrüstung selbst zu besorgen)..." 26 RECHTSEXTREMISMUS Rechtsextremistische Szene im Raum Sangerhausen Hettstedt "Ostara-Skinheads" (Sangerhausen) Seit einigen Jahren existiert in der Region Sangerhausen die Gruppierung "Ostara-Skinheads", die sich zeitweise auch als "Kameradschaft Ostara" bezeichnete. Die "Ostara-Skinheads" treffen sich zu Schulungsveranstaltungen. Ihr Anführer Enrico MARX vertreibt rechtsextremistische Devotionalien und richtet zudem regelmäßig Musikveranstaltungen mit rechtsextremistischen Balladensängern und Bands in der zusammen mit seiner Lebensgefährtin geführten Gaststätte "Zum Thingplatz" in Sotterhausen aus. MARX nahm am 11. Mai mit Personen seines Umfeldes an einer Kranzniederlegung in der Gedenkstätte des ehemaligen KZ Buchenwald (Thüringen) am Gräberfeld des "Speziallagers 2"12 teil. Dabei legten die Teilnehmer einen Kranz mit der Aufschrift: "Im stillen Gedenken an den aufopferungsvollen Kampf unserer Ahnen. Ihr lebt in unseren Herzen weiter. Kameradschaft Ostara, NPD-Kreisvorstand Sangerhausen" nieder. Angehörige der "Ostara-Skinheads" wurden darüber hinaus als Teilnehmer von Demonstrationen der rechtsextremistischen Szene bekannt. "Kameradschaftsverband Vorharz" (KSVH) Der fast ausschließlich im Raum Hettstedt agierende Personenkreis führt regelmäßig so genannte "Kulturabende" mit Liederund Vortragsveranstaltungen und Treffen mit anderen Szeneangehörigen der Region durch. Gelegentlich werden in Hettstedt und Umgebung Propagandamaterialien geklebt. Als Kopf der Gruppierung ist nach wie vor Matthias PASS zu betrachten. Dieser bemüht sich um den Zusammenhalt der Rechtsextremisten in der Region und den Aufbau von überregionalen Kontakten. Durch gemeinsame Veranstal12 Das "Speziallager 2" wurde nach Ende des Zweiten Weltkrieges von der Roten Armee betrieben. 27 RECHTSEXTREMISMUS tungen sollen zudem finanzielle Mittel für die "Nationale Bewegung" erwirtschaftet werden. Rechtsextremistische Szene in der Altmark Im nördlichen Sachsen-Anhalt bestehen mehrere regionale Zusammenschlüsse rechtsextremistischer Personen, die jedoch wenig strukturiert und im Berichtszeitraum kaum in Erscheinung getreten sind. In unregelmäßigen Abständen erscheint die Publikation "Nationaler Beobachter - Informationsblatt für die Region Altmark-West". Am 19. Juli fand in Salzwedel eine Demonstration der rechtsextremistischen Szene unter dem Motto "Für Meinungsfreiheit und gegen nationale Verbote" statt, an der rund 115 Personen teilnahmen. Bei der Abschlusskundgebung traten namhafte Rechtsextremisten als Redner auf. Beide setzten sich in ihren Ausführungen kritisch mit der Meinungsfreiheit von "Nationalisten" in der Bundesrepublik auseinander. Da sie in ihren Äußerungen den deutschen Bundeskanzler als "Kriegsverbrecher" bezeichneten, wurden ihre Reden von der Polizei unterbunden, woraufhin der Veranstalter die Demonstration vorzeitig beendete. "SelbstSchutz Sachsen-Anhalt" Die seit Jahren bekannte, von dem Rechtsextremisten Mirko APPELT aus Salzwedel geführte Gruppierung "SelbstSchutz Sachsen-Anhalt" ist weiterhin bemüht, Demonstrationen und andere Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene - auch solche im Ausland - als Ordner zu begleiten. Im Berichtsjahr trat der Personenzusammenschluss unter anderem am 18. Januar bei einer Veranstaltung der rechtsextremistischen Szene zum Gedenken an die Bombardierung der Stadt Magdeburg im Zweiten Weltkrieg, am 6. März in Schönebeck anlässlich einer Demonstration gegen den drohenden Irak-Krieg und am 29. November in Halle als Ordner der 28 RECHTSEXTREMISMUS Demonstration gegen die so genannte "Wehrmachtsausstellung" auf. Rechtsextremistische Szene im Raum Wittenberg "Kameradschaft Wittenberg" Einzelne Personen aus der neonazistisch ausgerichteten "Kameradschaft Wittenberg" sind bereits seit 1991 als Rechtsextremisten bekannt. Derzeit agiert die Gruppe anlassbezogen mit der "Bruderschaft Bitterfeld". Das Gedankengut der "Kameradschaft Wittenberg" setzt sich aus rechtsextremistischen Ideologiefragmenten mit deutlichen Bezügen zum historischen Nationalsozialismus zusammen. Vereinzelt wurden Angehörige der Gruppierung straffällig, jedoch ist die Anzahl der als Personenzusammenschluss begangenen rechtsextremistisch motivierten Delikte eher gering. Personell mehrfach verändert, gehören der Kameradschaft derzeit Personen aus Wittenberg, Gräfenhainichen, Straach, Bergwitz, Radis und Jessen (Landkreis Wittenberg) an. Rechtsextremistische Szene im Raum Köthen Die etwa 25 Personen umfassende, im Raum Köthen aktive Gruppierung agiert unter der Bezeichnung "Freie Nationalisten Köthen", tritt aber hin und wieder auch unter dem alten Gruppennamen "Kameradschaft Köthen" in Erscheinung. Der Personenzusammenschluss beteiligt sich in regelmäßigen Abständen an regionalen und überregionalen Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene. Seit Februar betreibt ein Rechtsextremist aus Köthen ein so genanntes "Freies-Info-Telefon Sachsen-Anhalt" (FIT). Dazu hieß es im Internet: "Das FIT Sachsen-Anhalt soll die Möglichkeit bieten, sich auch außerhalb des Netzes schnell und aktuell über die Veranstaltungen und Aktionen des Nationalen Widerstandes in Sachsen-Anhalt zu informieren. Es dient in erster Linie als 29 RECHTSEXTREMISMUS Sprachrohr der Freien Aktionsgruppen in Sachsen-Anhalt, kann aber auch von allen überregionalen Gruppen zur Terminankündigung genutzt werden." Je nach Anzahl der bekannt gegebenen Termine wurden die Ansagen wöchentlich oder spätestens alle zwei Wochen aktualisiert. Ab Ende 2003 wurde das FIT nicht mehr aktualisiert. Am 29. März betrieben ortsansässige Rechtsextremisten in der Köthener Innenstadt einen Informationsstand und verteilten dabei diverses Informationsmaterial an Passanten. Rechtsextremistische Szene im Harz und im Harzvorland Die in früheren Jahren aktiven rechtsextremistischen Kameradschaften in den Bereichen Wernigerode und Quedlinburg traten im Berichtszeitraum kaum öffentlich in Erscheinung. Lediglich an Demonstrationen, unter anderem am 1. Mai und 29. November in Halle, nahmen Personen aus der Harzregion teil. ORGANISATIONSÜBERGREIFENDE AKTIVITÄTEN Kriegsgräberpflege am 8. Mai Im April erschienen im Internet Aufrufe eines "Ehrenkomitees 8. Mai" zu einem "Tag der Ehre - 8. Mai 2003". Als Initiatoren wurden das "Aktionsbüro Norddeutschland" und das "Aktionsbüro Mitteldeutschland" benannt. Im Aufruf hieß es: "Glückliche Sklaven sind der Freiheit größter Feind. Auch in diesem Jahr wird am 8. Mai wieder eine heuchlerische Schar von politischen Kriechern die Opfer unseres eigenen Volkes verhöhnen, indem sie vom 8. Mai 1945 als dem 'Tag der Befreiung' sprechen werden. Wir alle wissen, dass dieser Tag für Millionen deutsche Opfer der Beginn war für Massenver30 RECHTSEXTREMISMUS treibung, millionenfachen Mord, völkerrechtswidrige Vertreibung aus den Heimatgebieten durch eine selbstgerechte Siegerjustiz. Der Krieg, den unsere Großväter führten, war ein Kampf um die Freiheit! Nicht nur um die Freiheit unseres Volkes, sondern um die Freiheit gegen die Mächte der Oneworld, welche die Unterwerfung des gesamten Globus unter die Macht der internationalen Hochfinanz anstreben." Die Initiatoren forderten abschließend dazu auf, der "elenden Kriecherei durch bundesdeutsche Systembonzen" mit der Pflege von Gräbern und Ehrenmalen zu begegnen und so "die Gefallenen zu ehren". In Sachsen-Anhalt folgten einer Internetveröffentlichung zufolge Personen der rechtsextremistischen Szene aus Magdeburg dem Aufruf und verrichteten Pflegearbeiten an einem Denkmal für Gefallene des Ersten Weltkrieges in einem Dorf bei Magdeburg. Rudolf-HESS-Gedenkveranstaltungen Rudolf-HESS-Gedenkmarsch 2003 in Wunsiedel (Bayern) Am zentralen HESS-Gedenkmarsch in Wunsiedel beteiligten sich am 16. August nach Polizeiangaben etwa 2.600 Rechtsextremisten. Hierbei handelte es sich überwiegend um rechtsextremistische Skinheads und Neonazis. Ausländische Teilnehmer kamen unter anderem aus Schweden, Italien, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Slowakien und Bulgarien. Vor Beginn der Veranstaltung traten die rechtsextremistische Skinheadband "Sleipnir" (Nordrhein-Westfalen) sowie die Liedermacher Andre LÜDERS (Mecklenburg-Vorpommern) und Manuel ZIEBER (Sachsen-Anhalt) auf. Als Anmelder und Leiter der Veranstaltung fungierte der Hamburger Rechtsanwalt und Neonazi Jürgen RIEGER, der auch die Eröffnungsansprache hielt und den etwa einstündigen "Schweigemarsch" unter dem Motto "Weder Recht, noch Menschlichkeit!" durch die Innenstadt von Wunsiedel anführte. Weitere Redner waren der stellvertretende NPD-Vorsitzende Holger 31 RECHTSEXTREMISMUS APFEL sowie Vertreter ausländischer Gruppierungen. Die Teilnehmer - unter ihnen etwa 180 Personen aus Sachsen-Anhalt - führten schwarze Fahnen, Blumen und Kränze sowie Transparente mit Parolen wie "Rudolf HESS - Märtyrer des Friedens" mit sich. Zu Ausschreitungen oder Störungen kam es nicht. Die Polizei nahm 67 Rechtsextremisten vorübergehend fest, größtenteils wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen13. Aktivitäten mit HESS-Bezug in Sachsen-Anhalt Im Zeitraum vom 10. bis 22. August wurden in Sachsen-Anhalt umfangreiche Propaganda-Aktionen mit HESS-Bezug in Form von Plakatierungen oder dem Anbringen von Transparenten und Aufklebern festgestellt. Dies betraf unter anderem die Ortschaften Bad Lauchstädt, Bernburg, Bismark, Dessau, Eisleben, Gardelegen, Haldensleben, Klötze, Magdeburg, Merseburg, Schönebeck und Wittenberg sowie verstärkt den Bereich Halle. Zudem veranstalteten am 16. August etwa 20 Personen einen zehnminütigen Aufzug in Salzwedel. Dabei wurden Parolen mit HESS-Bezug und "Heil HITLER"-Rufe skandiert. Sonnenwendfeiern Am 21. Juni wurde in der Nähe von Plötzky (Landkreis Schönebeck) eine Sommersonnenwendfeier der rechtsextremistischen Szene, an der etwa 20 Personen teilnahmen, aufgelöst. Ein bereits aufgeschichtetes Lagerfeuer hatte nicht mehr entzündet werden können. Am 20. Dezember fanden in der Nähe von Gommern, in Magdeburg und in Frankleben (Landkreis Merseburg-Querfurt) Wintersonnenwendfeiern statt. 13 Strafbewehrt nach SS 86a StGB. 32 RECHTSEXTREMISMUS Aktivitäten anlässlich des Volkstrauertages Vor dem größten deutschen Soldatenfriedhof in Halbe zogen am 15. November etwa 630 Rechtsextremisten unter dem Motto "Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsoldaten" auf. Das Oberverwaltungsgericht Brandenburg hatte die Veranstaltung erst am 14. November unter Auflagen (beispielsweise Verbot von Trommeln, Fackeln und Musikinstrumenten) genehmigt.14 Die Demonstration war bereits im November 2002 von dem Neonazi Lars JACOBS aus Schleswig-Holstein angemeldet worden, nachdem der damals für den Volkstrauertag geplante bundesweite Aufmarsch auf dem Friedhof rechtskräftig verboten worden war. Obwohl für die Veranstaltung insbesondere über das Internet umfangreich mobilisiert worden war, fiel die Beteiligung gering aus. Der Veranstalter hatte eine Teilnehmerzahl von 1.000 Personen angestrebt. Am 9. November führten etwa zehn Personen der rechtsextremistischen Szene in Jävenitz (Altmarkkreis Salzwedel) eine Kranzniederlegung an einem Kriegerdenkmal durch. Am 16. November legten Mitglieder des Kreisverbandes Burgenlandkreis der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) Kränze in Bad Kösen nieder. In Barleben (Ohrekreis) legten am selben Tag sechs Mitglieder des NPD-Kreisverbandes Magdeburg an einer Gedenkstätte einen Kranz mit der Aufschrift "In stillem Gedenken an den aufopferungsvollen Kampf unserer Ahnen" - "NPD-KV-Magdeburg" nieder. Im Anschluss nahmen die NPD-Mitglieder an der offiziellen Gedenkveranstaltung der Gemeinde Barleben teil, die ebenfalls an dem Mahnmal stattfand. 14 Das vom Polizeipräsidium Frankfurt/Oder am 27. Oktober verhängte Verbot der geplanten Veranstaltung wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder am 10. November wieder aufgehoben. Die hiergegen vom Polizeipräsidium Frankfurt/Oder eingelegte Beschwerde hatte keinen Erfolg. 33 RECHTSEXTREMISMUS Die größte einschlägige Veranstaltung der rechtsextremistischen Szene in Sachsen-Anhalt fand am 16. November in Halle statt. Vor dem dortigen Gertraudenfriedhof hielten 53 Personen, unter anderem aus Delitzsch, Halle, Merseburg, Schkeuditz und Wernigerode, eine von zwei bekannten Rechtsextremisten angemeldete "Mahnwache" unter dem Motto "Gegen das Vergessen - für die Ehre unserer Großväter" ab. Zeitgleich veranstalteten in Halle etwa 200 Personen der linksextremistischen Szene eine Demonstration unter dem Motto "Gegen den deutschen Opfermythos - Volkstrauertag abschaffen". Nationales Zentrum Mitteldeutschland in Trebnitz (Landkreis Bernburg) Der Neonazi Uwe MEENEN aus Würzburg (Bayern) hat im Jahr 2001 die Immobilie "Schloss Trebnitz" erstanden15. In der rechtsextremistischen Szene wird das Objekt auch als "Nationales Zentrum Mitteldeutschland" bezeichnet. Nach vollzogener Sanierung soll die Immobilie als Schulungszentrum und Wohnobjekt für Rechtsextremisten genutzt werden. Am 15. April verübten unbekannte Täter einen Brandanschlag auf das Szeneobjekt. Die Täter verwendeten für die Tat zwei identische, nach Einschätzung der Polizei professionell gebaute Brandsätze, von denen jedoch nur einer zündete. Bei dem Brand entstand ein Sachschaden von etwa 10.000 Euro16. DISKURSORIENTIERTER RECHTSEXTREMISMUS ("NEUE RECHTE") Deutsches Kolleg (DK) Die politische Agitation des DK ist von einem aggressiven Antisemitismus und Rassismus geprägt. Als maßgebliche Ideengeber fungieren Dr. Reinhold OBERLERCHER und Horst MAHLER, die sich 15 Siehe auch Verfassungsschutzberichte des Landes Sachsen-Anhalt 2001 und 2002. 16 Siehe auch Seite 54. 34 RECHTSEXTREMISMUS die Schulung der "nationalen Intelligenz" zum Ziel gesetzt haben. Ihre Theorien werden im gesamten Bundesgebiet über das Internet oder in Form von Flugblättern verbreitet. Wiederholt erhielten Institutionen und Landesbehörden Sachsen-Anhalts E-Mails des DK. OBERLERCHER, Chefideologe des DK, stellte in einer im Internet verbreiteten Erklärung den 17. Juni 1953 in den Kontext "deutscher Freiheitskämpfe", als die er auch die Machtübernahme HITLERs 1933 und die gewalttätigen fremdenfeindlichen Ausschreitungen von Hoyerswerda (September 1991) und Rostock-Lichtenhagen (August 1992) darstellte. Die beiden letztgenannten Ereignisse bezeichnete OBERLERCHER zudem als "Volksaufstände gegen die ausländischen Zivilokkupanten". Weiterhin führte er aus, die Bundesrepublik sei schlimmer als die DDR im Jahre 1953. Die heutigen "kapitalistischen Hochund Landesverräter" ließen neben der militärischen auch eine "zivile Ausländerinvasion" zu, um mit deren Hilfe das deutsche Volk zu zerstören. Alle bisherigen Aufstände hätten noch nicht Freiheit und Selbstbestimmung des Volkes erreicht, doch seien nunmehr die Bedingungen für einen zum endgültigen Sieg führenden Aufstand gegeben. Das DK rufe daher alle Deutschen auf, den "Allgemeinen Volksaufstand" zu wagen, das Deutsche Reich wieder handlungsfähig zu machen und dem deutschen Volk eine neue Verfassung zu geben. MAHLER äußerte sich grob verunglimpfend über den Widerstand des 20. Juli 1944. Auf der Homepage des rechtsextremistischen Schulungszirkels schrieb er in dem Beitrag "Der 20. Juli als Tag des Gedenkens", die Attentäter hätten als Hochverräter und "Frevler gegen den Weltgeist" Schande auf sich geladen. HITLER habe zu Recht die "heroische Niederlage im Kampf bis zum bitteren Ende" einer Unterwerfung vorgezogen, denn dadurch seien der Gedanke der Volksgemeinschaft aufrechterhalten und "Deutschlands Wiederauferstehungsanspruch" bewahrt worden. HITLER sei also vor der Geschichte und seinem Volk gerechtfertigt. Seine "Allgegenwart" wirke noch heute für die Auferstehung des deutschen Volkes, 35 RECHTSEXTREMISMUS das nach dem bevorstehenden Ende des "Judäo-Amerikanischen Imperiums" gemeinsam mit Russland berufen sei, den Frieden in Asien und Europa zu gewährleisten. MAHLER verklärt und heroisiert auf zynische Weise HITLER als weitblickenden Interessenwahrer des deutschen Volkes, der im Einklang mit dem "Weltgeist" gehandelt habe. In einer Presseerklärung vom 25. Juli kündigte MAHLER an, am 30. Juli mit Gesinnungsgenossen eine "Tatortbesichtigung" in Auschwitz (Polen) vornehmen zu wollen. Beabsichtigt war, im Rahmen des "Feldzuges gegen die Offenkundigkeit des Holocausts" durch symbolische Handlungen "der Wahrheit zum Durchbruch" zu verhelfen und eine grundsätzliche Erklärung zum Holocaust abzugeben. Durch geeignete Maßnahmen des Innenministeriums des Landes Brandenburg konnte die Reise MAHLERs nach Auschwitz verhindert werden. MAHLER führte daraufhin eine Ersatzveranstaltung auf der Wartburg bei Eisenach (Thüringen) durch, bei der er und weitere 15 Personen Transparente mit den Aufschriften "Den Holocaust gab es nicht", "Die Wahrheit siegt" und "Die Lüge vernichtet sich selbst" zeigten. MAHLER betreibt seit kurzem über einen in den USA ansässigen Provider die beiden neuen Homepages "Aufstand für die Wahrheit" und "Reichsbürgerbrief". Die Homepage "Aufstand für die Wahrheit" enthält Hintergrundinformationen und Stellungnahmen zu dem auf MAHLERs Initiative im November gegründeten "Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocausts Verfolgten" (VRBHV). 17 Auf der Homepage "Reichsbürgerbrief" ruft MAHLER zum Volksaufstand gegen die von einer Fremdmacht ausgeübte, "talmudisch" getarnte Gewaltund Willkürherrschaft in Deutschland auf, die jegli17 Der genannte Verein wurde am 9. November 2003 in Vlotho (Nordrhein-Westfalen) gegründet. In der Gründungserklärung heißt es, dass die Bestrafung der Holocaustleugnung und die strafprozessuale Wehrlosmachung der Verfolgten durch die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland einen Angriff auf die Geistigkeit der in ihrem Zugriffsbereich lebenden Menschen darstelle. 36 RECHTSEXTREMISMUS che Politik zum Wohle des deutschen Volkes und zur Wahrung seiner Würde verhindere. Die politische Klasse leiste dabei Handlangerdienste und sei demnächst von Reichsgerichten als Landesverräter abzuurteilen. Die Aussagen auf den Homepages ordnen sich in die seit längerem von MAHLER vertretenen revisionistischen und antisemitischen Positionen ein. Gegenwärtig sind deshalb gegen ihn mehrere Strafverfahren wegen Volksverhetzung anhängig. Ziel von MAHLER scheint es zu sein, in Bezug auf die Holocaust-Leugnung eine juristische Zuspitzung zu provozieren, um ein Forum für seine Ansichten zu erhalten. NUTZUNG NEUER MEDIEN DURCH RECHTSEXTREMISTEN Das Internet ist nach wie vor ein beliebtes Medium der rechtsextremistischen Szene. Die Bandbreite reicht hierbei von speziellen "Internet-Auktionshäusern" zur Versteigerung rechtsextremistischer Devotionalien über Diskussionsforen zum Austausch rechtsextremistischer Themen jeglicher Art bis zu den Homepages von "RadioSendern" mit Namen wie "Radio Wolfsschanze" oder "Radio Germania". Von Deutschen ins Internet gestellte rechtsextremistische Radiosendungen sind seit 1998 bekannt. Seitdem tauchten immer wieder Produktionen mit rechtsextremistischen und teilweise strafrechtlich relevanten Texten auf. Neuerdings bieten einige Betreiber solcher Homepages sogar Anleitungen zur Erstellung eigener InternetRadiosendungen an, um ein regelrechtes Netz zur Verbreitung rechtsextremistischer Musik und Propaganda zu schaffen. Durch die "Radio-Sendungen" - Kombinationen aus rechtsextremistischen Textund Musikbeiträgen - sollen vor allem jugendliche InternetNutzer über den Reiz der Musikangebote mit rechtsextremistischem Gedankengut in Berührung gebracht werden. 37 RECHTSEXTREMISMUS Das Internet-Radioangebot des auf einem US-Speicherplatz liegenden "Radio Freiheit" enthielt beispielsweise eine Sondersendung zum Irak-Krieg. Den Irak-Krieg thematisierten auch zahlreiche Homepages sowohl des rechtsextremistischen Parteienbereiches als auch des neonazistischen Spektrums. Auf diesen wurde mit antisemitischer und antiamerikanischer Agitation versucht, den Konflikt für Propagandazwecke zu nutzen. Der Krieg wurde dabei als Ausdruck eines amerikanischen Imperialismus rigoros abgelehnt und eine Solidarität mit dem irakischen Volk, zum Teil auch mit dem irakischen Regime oder Saddam HUSSEIN bekundet. Mit Parolen wie "Krieg auf allen Ebenen", "Nieder mit dem Imperialismus", "Nieder mit dem Kapitalismus" oder "Nieder mit Amerika" wurde zu Maßnahmen gegen die USA und zu Protestaktionen gegen den Krieg aufgerufen. Begleitet wurde dies durch den Verkauf von einschlägigen Aufklebern und Plakaten oder Aufrufen zum Boykott US-amerikanischer Produkte. Auch in den interaktiven Internet-Bereichen, insbesondere den Diskussionsforen nahm die Lage im Irak breiten Raum ein. Einige rechtsextremistische Homepages wenden sich mit ihren Inhalten speziell an Kinder und Jugendliche, deren Aufmerksamkeit zum Beispiel durch das Bereitstellen von Computersoftware geweckt werden soll. Gezielt wird dabei das häufig starke Interesse dieser Altersgruppe für Computerspiele missbraucht. Bei den elektronischen "Lockvögeln" handelt es sich oft um indizierte Produktionen mit gewaltverherrlichendem und/oder rassistischem Charakter oder um einschlägig modifizierte Versionen bekannter Spiele. Die Verbreiter derartiger Internet-Angebote nutzen dabei die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche häufig unbeobachtet und ohne Anleitung Zugang zum Internet haben und so auf ihren neugierigen Streifzügen durch das Medium leicht mit rechtsextremistischer Propaganda konfrontiert werden können. 38 RECHTSEXTREMISMUS Es ist zu beobachten, dass deutsche Rechtsextremisten ihre Homepages zunehmend bei solchen Speicherplatzanbietern platzieren, die sich Appellen staatlicher und privater Einrichtungen sowie einer Selbstkontrolle verschließen. Darunter befinden sich auch etliche Provider, die selbst der rechtsextremistischen Szene angehören und außerhalb der deutschen Gerichtsbarkeit liegen. Allerdings sind die Anbieter intensiv darum bemüht, strafrechtsrelevante Inhalte zu vermeiden, um so einer Abschaltung oder Exekutivmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden zu entgehen. Die Internet-Kommunikation trägt dazu bei, der rechtsextremistischen Szene ein "Wir-Gefühl" zu vermitteln. Durch entstandene virtuelle Beziehungen wird versucht, die durch Organisationsverbote verloren gegangenen Strukturen zumindest teilweise zu kompensieren. RECHTSEXTREMISTISCHE PARTEIEN UND VEREINIGUNGEN Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Die Einstellung des Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht und die Agitation gegen den Irak-Krieg brachten der NPD nicht den von ihrem Parteivorstand erhofften Mitgliedergewinn. Stattdessen ging das Personenpotenzial der NPD weiter zurück: Nach 6.500 Mitgliedern im Jahr 2001 und 6.100 im Jahr 2002 verfügte die NPD zum Jahresschluss 2003 nur noch über etwa 5.000 Parteigänger bundesweit. Der Landesverband Sachsen-Anhalt bildete in dieser Entwicklung keine Ausnahme. Nach 240 Mitgliedern im Jahr 2001 gehörten ihm zum Ende des Berichtsjahres nur noch etwa 150, in acht Kreisverbänden organisierte Personen an. 39 RECHTSEXTREMISMUS NPD-Verbotsverfahren Das Bundesverfassungsgericht verkündete am 18. März in Anwesenheit des fast vollständigen NPD-Parteivorstandes die Einstellung des Verfahrens. Drei von sieben Richtern sahen in dem Einsatz von V-Leuten auf der Ebene des Bundesvorstandes oder der Landesvorstände unmittelbar vor und nach Anhängigkeit des Verbotsverfahrens ein nicht behebbares Verfahrenshindernis. Für eine Fortführung des Verfahrens hätten indes mindestens sechs Richter votieren müssen. Die unterlegene Mehrheit des Senats erklärte unter anderem: "Eine staatliche Fremdsteuerung der Antragsgegnerin...ist nicht ansatzweise erkennbar. Insbesondere ergeben sich aus der bekannt gewordenen Zusammenarbeit staatlicher Stellen mit Mitgliedern des Bundesvorstandes und der Landesvorstände der Antragsgegnerin keine Anhaltspunkte dafür, dass das politische Erscheinungsbild der Antragsgegnerin nicht mehr das Ergebnis eines offenen gesellschaftlichen Willensbildungsprozesses ist." Unmittelbar nach der Verkündung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts verließ Horst MAHLER, NPD-Mitglied und Prozessvertreter der NPD im Verbotsverfahren, die Partei. Er begründete dies mit den Worten: "Die NPD ist eine am Parlamentarismus ausgerichtete Partei, deshalb unzeitgemäß und - wie das parlamentarische System selbst - zum Untergang verurteilt." Der NPD-Parteivorsitzende Udo VOIGT betonte indessen, man wolle "massiv politisch weiterarbeiten" und kommentierte in "Radio Freiheit"18: "Die Vertreter der alten BRD-Ordnung mussten eine schwere Schlappe hinnehmen. Aufgestachelt vom Zentralrat der Juden in Deutschland und einem unerklärlichen Hass auf alle be18 "Radio Freiheit" wird von einem NPD-Funktionär aus Niedersachsen ausschließlich im Internet betrieben. 40 RECHTSEXTREMISMUS kennenden Deutschen in unserem Volk hatten der bayerische Innenminister und der Bundesinnenminister die drei Jahrzehnte andauernde Hetzkampagne gegen alle Patrioten durch ein Parteiverbot krönen wollen." Berichtszeitraumbezogene Aktivitäten der Bundespartei Der NPD-Parteivorstand beabsichtigte, den vermeintlichen Erfolg auszunutzen und startete die Kampagne "Von wegen Verbot: 1 : 0 für Deutschland, Herr Schily" sowie weitere mit den Namen "Heimreise statt Einwanderung" und "Nein zum EU-Beitritt der Türkei". In diesem Zusammenhang wurde deutlich, dass die NPD ihre Kampagnenfähigkeit offenbar weitestgehend eingebüßt hat. So beschränkten sich die NPD-Gliederungen im Wesentlichen auf das Vorzeigen der Kampagnenbanner auf ihren Homepages 19. Die Irak-Krise, die sich am 20. März zum Krieg gegen den Irak ausweitete, beherrschte die Propaganda der Partei in der ersten Jahreshälfte. Die NPD vertritt traditionell eine antiamerikanische Haltung, die sie mit einem vehementen Isolationismus kombiniert. In diesem Rahmen fordert sie stets die Rückführung aller zu friedenssichernden Maßnahmen im Ausland stationierten deutschen Truppen. NPD-Mitglieder und Angehörige der NPD-Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" meldeten Demonstrationen gegen den Krieg an und beteiligten sich darüber hinaus an Demonstrationen von Neonazis. Am Tag des Kriegsbeginns, dem 20. März, startete der NPDParteivorstand eine Kampagne unter dem Motto "BOYKOTT Keinen Cent für US-Amerika Kauft und verzehrt keine US-Waren!!!" 19 Der niedersächsische Landesverband führte im Rahmen der Kampagne "Heimreise statt Einwanderung" mehrere themenbezogene Demonstrationen durch. 41 RECHTSEXTREMISMUS VOIGT betrachtet einen Boykott als Beginn einer langandauernden wirtschaftlichen Entflechtung und als Grundlage für die "Neue Ordnung"20, die die NPD zu schaffen wünscht. Die traditionelle Demonstration der NPD zum 1. Mai sollte nach den Vorstellungen des Parteivorstandes unter dem Motto "Wir sind das Volk" zu einer "machtvollen" Kundgebung geraten. Dieses Ziel wurde jedoch deutlich verfehlt. Waren im Vorjahr in sechs deutschen Großstädten insgesamt noch etwa 3.000 Rechtsextremisten aufgeboten worden, kamen in Berlin-Charlottenburg nur noch etwa 1.600 Mitglieder und Sympathisanten zusammen. In einem Redebeitrag während der Veranstaltung pries der Hamburger Neonazi Jürgen RIEGER die nationalsozialistische Wirtschaftpolitik und behauptete, dass es dem NS-Staat gelungen sei, in nicht einmal vier Jahren sechs Millionen Arbeitslose in Lohn und Brot zu bringen. Daran anknüpfend machte der NPD-Vorsitzende VOIGT in einer weiteren Rede die hier lebenden Ausländer für die derzeitige Arbeitslosigkeit verantwortlich. In der zweiten Jahreshälfte begann in den Nebengelassen der Berliner NPD-Parteizentrale die Einrichtung des so genannten "Nationalen Bildungszentrums", das Unterkünfte für Seminarteilnehmer, Unterrichtsräume und eine Bibliothek umfassen und mehrere 100.000 EUR kosten soll. Der Zweck der Einrichtung wird von dem NPD-Parteivorstandsmitglied Stefan LUX wie folgt beschrieben: "Das Bildungszentrum und die Nationale Zentralbibliothek (NZB) werden Einrichtungen sein, die junge Deutsche dazu befähigen, in der BRD eine geistige Revolution zu entfachen ... Der Kampf zur Befreiung des deutschen Volkes von Besatzungswillkür und -unrecht wird zu einem wesentlichen Teil an der Bildungsfront geführt werden müssen."21 20 Die "Neue Ordnung" beschreibt ein völkisch-kollektivistisches Staatsund Gesellschaftsmodell, das die NPD auch als "Volksgemeinschaft" bezeichnet. (vgl. Verfassungsschutzbericht 2001, S. 44f) 21 "Deutsche Stimme", Nr. 10/Oktober 2003. 42 RECHTSEXTREMISMUS Mit Hilfe der NPD-Nebenorganisation "Deutsche Akademie" (DA) und der Parteizeitung "Deutsche Stimme" (DS) führte die NPD im Berichtszeitraum den von ihr propagierten "Kampf um die Köpfe" weiter. Die DS veranstaltete vom 23. bis 25. Mai in Wiedemar (Sachsen) den "1. Freiheitlichen Kongreß" unter dem Motto "Vision Europa - Kampf und Wiedergeburt", bei dem vor etwa 150 Teilnehmern szenebekannte Rechtsextremisten unterschiedlicher Strömungen referierten. Intention der NPD war, die eigene Partei als eine Plattform für die verschiedenen Denkrichtungen im rechtsextremistischen Lager zu präsentieren. Die DA veranstaltete vom 27. bis 29. Juni ihr "Sommerseminar", bei dem sie sich mit dem inneren Ausbau der völkisch-kollektivistischen Volksgemeinschaft befasste, und vom 28. bis 30. November ein Winterseminar, das der "Reichsidee", dem "Mythos der Deutschen" gewidmet war. Das jährlich wiederkehrende "Deutsche Stimme Pressefest" fand am 9. August in Meerane (Sachsen) statt. An ihm nahmen etwa 2.500 Personen und damit deutlich mehr als im Vorjahr teil. Die NPD stellte hier den Rahmen für eine heterogene rechtsextremistische Musikveranstaltung. So traten neben den rechtsextremistischen Liedermachern Jörg HÄHNEL (Berlin), Manuel ZIEBER (Staßfurt), Annett MOECK (Rheinland-Pfalz) und Frank RENNICKE (Baden-Württemberg) die Skinheadbands "Nordfront", "Saga" (Schweden) und "Sturm und Drang" (Brandenburg) auf. Die NPD zielt mit dem "Pressefest" auf die Einbindung parteiungebundener Rechtsextremisten aus dem Neonazioder Skinheadbereich ab. Mit dem Bundesparteitag am 3. und 4. Oktober in Saarbrücken (Saarland) bereitete sich die NPD auf die Teilnahme an den Wahlen zum Europaparlament vor. Spitzenkandidat wurde wie erwartet der Parteivorsitzende VOIGT, Platz 5 belegte der ehemalige langjährige Parteivorsitzende Günter DECKERT. Der sachsen-anhal43 RECHTSEXTREMISMUS tische NPD-Landesvorsitzende Andreas KARL (Burgenlandkreis) erhielt den 17. Listenplatz. Eine öffentlich bislang noch nicht in Erscheinung getretene Beisitzerin im sachsen-anhaltischen Landesvorstand wurde als einzige Frau der Liste auf Platz 9 gewählt. Die Aufforderung der NPD an die anderen rechtsextremistischen Parteien, eine gemeinsame Liste für die Europawahlen 2004 aufzustellen, blieb eine propagandistische Geste. Der Bundesparteitag verabschiedete das "Europawahlprogramm 2004" unter dem Titel "Europäische Freiheit statt US-Imperialismus". Die NPD formuliert hierin als ihre Hauptaufgabe die "Wiederherstellung der vollen Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches". Diese sei durch die Verhaftung der Regierung DÖNITZ am 23. Mai 1945 verloren gegangen. Zudem strebt die NPD die Schaffung eines "Europäischen Staatenbundes" mit Deutschland als europäischem Zentrum an. Schließlich soll eine "Europäische Verteidigungsgemeinschaft" die "proamerikanische und somit europafeindliche NATO ersetzen". Junge Nationaldemokraten (JN) Die JN blieben auch 2003 weitgehend passiv, führten nur wenige Demonstrationen durch und mussten die unmittelbare Konkurrenz durch die "Bewegung Deutsche Volksgemeinschaft" (BDVG), einer JN-Abspaltung, hinnehmen. Langatmige, ideologisch-kopflastige Ausarbeitungen im Internet dürften den Zulauf zu den JN auch in Zukunft nicht steigern. Von den 2001 noch vorhandenen 500 Mitgliedern dürften nach dem Zusammenbruch mehrerer Landesverbände weniger als die Hälfte übrig geblieben sein. In Sachsen-Anhalt existieren keine Strukturen der JN. NPD-Landesverband Sachsen-Anhalt Der NPD-Landesverband war im Berichtsjahr nicht in der Lage, nennenswerte öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen durchzuführen und sah sich zunehmend mit Auflösungserscheinungen konfrontiert, auf die der Landesvorstand mit Passivität reagierte. Nach 44 RECHTSEXTREMISMUS dem Aufbau neuer Kreisverbände in der Zeit von Ende 1999 bis Anfang 2002 begann im Frühjahr 2003 mit dem Zusammenbruch des Kreisverbandes Anhalt erkennbar der Zerfall des Landesverbandes. Der noch Ende 2002 neugegründete Kreisverband Bitterfeld schien zunächst den Abwärtstrend aufzuhalten, zerfiel aber schon nach wenigen Monaten. Der Gegensatz zwischen dem Landesvorstand und dem Kreisverband Elbe-Saale, der vom zeitweiligen NPD-Landesvorsitzenden Frank KERKHOFF (Magdeburg) geführt wurde, vertiefte sich zusehends, so dass letzterer mit Gefolgsleuten am 25. Juli aus der NPD austrat. Im Internet verlautbarte KERKHOFF: "Wir wissen nur, daß sie [die NPD] in weiten Teilen, insbesondere in Sachsen-Anhalt, von den Diensten der BRd geführt wird. Sie suhlt sich im Darm des Besatzungskonstruktes BRd, immer von der Angst getrieben, dass dieses System sie nicht mehr braucht und einfach ausscheidet ... Wahlteilnahmen werden nicht zur qualifizierten Wortergreifung genutzt, sondern beschränken sich darauf, die Wahlkampfkostenerstattung zu erreichen, damit die wirtschaftliche Existenz abgehalfterter Parteifunktionäre gesichert ist. Erschwerend kommt in Sachsen-Anhalt noch hinzu, dass der jetzige Landesvorstand eine wohl einmalige Kombination aus Kleinkriminellen, Schwerstalkoholikern, Legasthenikern, Möchtegern-Zuhältern, unpolitischen Vereinsmeiern und VS-Spitzeln ist." Auf dem Landesparteitag am 6. Dezember in Merseburg zogen die Delegierten die Konsequenz und lösten die Kreisverbände Anhalt, Bitterfeld und Elbe-Saale endgültig auf. Die dort verbliebenen Mitglieder wurden benachbarten arbeitsfähigen Kreisverbänden zugeteilt. Der Landesvorstand gab im Berichtszeitraum zwei Ausgaben der Parteizeitung "NPD-Echo Sachsen-Anhalt" im Umfang von je acht Seiten heraus. Inhalte waren vor allem beschönigende Darstellun45 RECHTSEXTREMISMUS gen von in aller Regel teilnehmerarmen und inhaltsleeren, teils apolitischen Veranstaltungen aller Parteiebenen. Der Vorsitzende des NPD-Kreisverbandes Magdeburg Jens BAUER griff mit bekannten und kontrovers diskutierten landesund kommunalpolitischen Inhalten, wie zum Beispiel dem neuen Kinderförderungsgesetz, dem Stadtumbau-Ost und Schulschließungen so genannte weiche Themen auf. Dabei warf er den "etablierten Politikern" vor, die "Zukunft unseres Landes und unserer Städte" zu verspielen, und pries dabei die NPD als "einzige wahre Opposition". Deutsche Volksunion (DVU) Die DVU verliert weiterhin Mitglieder. So wandten sich bundesweit etwa 1.500 der bislang 13.000 Mitglieder von der Partei ab. Die trotz allem immer noch mitgliederstärkste rechtsextremistische Partei wird seit 1987 von Dr. Gerhard FREY autoritär und zentralistisch geführt. Sie verfügt über Organisationsstrukturen in allen Bundesländern. Bei der Wahl zur Bremer Bürgerschaft am 25. Mai verlor sie insgesamt an Stimmen, konnte aber in Bremerhaven zulegen und erhielt aufgrund einer Sonderregelung im Bremer Wahlrecht 22 wieder einen Sitz in der Bürgerschaft. Damit blieb die DVU neben Brandenburg in zwei Landesparlamenten vertreten. Der Zentralrat der Juden in Deutschland und die mit ihm verbundenen Persönlichkeiten stellten auch im Berichtsjahr ein bevorzugtes Ziel antisemitischer Propaganda dar. So nutzte die als Sprachrohr der DVU geltende "National-Zeitung/Deutsche Wochenzeitung" (NZ/DW) insbesondere die Medienberichterstattung über Michel FRIEDMAN zu einer anhaltenden antisemitischen Kampagne, die sie mit Veröffentlichungen eigens produzierter Bücher begleitete. 22 Eine Sonderregelung im Bremer Wahlrecht ermöglicht einer Partei den Einzug in das Landesparlament, wenn sie in Bremen oder Bremerhaven die 5 Prozent-Sperrklausel überwindet. 46 RECHTSEXTREMISMUS Landesverband Sachsen-Anhalt Der DVU-Landesverband Sachsen-Anhalt befindet sich mit seinen deutlich weniger als 50 Mitgliedern in einem desolaten Zustand. Die formal noch bestehenden Kreisverbände verfügen kaum mehr über Mitglieder. Aktivitäten beschränken sich auf die Durchführung von Stammtischen, die in der NZ annonciert werden. Der Landesverband und seine Gliederungen sind aufgrund der zentralistischautoritären Struktur der Partei weder zu eigenständigen Aktionen befugt noch in der Lage. Am 9. November führte der DVU-Landesverband Sachsen-Anhalt seinen Landesparteitag in Calbe (Landkreis Schönebeck) durch. Die kommissarische Landesvorsitzende Gertrud BARTZ (Niedersachen) wurde durch Helmut PREISS (Magdeburg) ersetzt, verbleibt aber im Landesvorstand. Freiheitliche Deutsche Volkspartei (FDVP) Nach der Niederlage bei der Wahl zum Landtag von SachsenAnhalt am 21. April 2002, der mit einem Verlust aller Parlamentssitze verbunden war, zerfielen der Bundesverband der FDVP und seine beiden Landesverbände Sachsen-Anhalt und Thüringen. Einzig wahrnehmbare Aktivität blieb die von der Parteivorsitzenden Claudia WIECHMANN (Landkreis Anhalt-Zerbst) betriebene Veröffentlichung von Schmähschriften auf der FDVP-Homepage. Als Konsequenz aus der signifikanten Abwärtsentwicklung und dem Bedeutungsverlust der Partei beschlossen die Parteimitglieder in einer Urabstimmung die Auflösung der FDVP. Ihre bisherigen Mitglieder traten nahezu vollzählig der "Deutschen Partei" (DP) bei. Deutsche Partei (DP) Die 1993 gegründete DP mit Sitz in Bad Soden (Hessen) beruft sich auf die rechtskonservative Deutsche Partei, die von 1949 - 1957 in Kabinetten von Konrad ADENAUER vertreten war und bis 1961 dem Bundestag angehörte. 47 RECHTSEXTREMISMUS Im Jahr 2001 erlangte die DP durch den Zusammenschluss mit dem Personenpotenzial des damals gerade aufgelösten "Bundes Freier Bürger - Offensive für Deutschland, Die Freiheitlichen" (BFB) ein gewisses Ansehen innerhalb des rechtsextremistischen Parteienspektrums. Im Juni 2001 übernahm der ehemalige hessische Landtagsabgeordnete der FDP Dr. Heiner KAPPEL den Parteivorsitz. Diese Funktion hatte er im Jahr zuvor bereits beim BFB ausgeübt. Derzeit verfügt die DP über etwa 500 Mitglieder. Zentrales Anliegen der Partei ist die Zusammenführung des zerstrittenen rechtsextremistischen Parteienlagers. Trotz eines gemessen an den eigenen Erwartungen desaströsen Wahlergebnisses von 0,46 Prozent bei den Bremer Bürgerschaftswahlen am 25. Mai 2003 gelang es der DP, die Mitgliederzahlen weiter leicht zu steigern. Dieser Zuwachs erfolgte vor allem aus dem Bereich der Partei "Die Republikaner". Zu einer von KAPPEL intensiv umworbenen Zielgruppe gehören auch die so genannten Spätaussiedler. In Sachsen-Anhalt konnte die DP durch einen Zusammenschluss mit der "Freiheitlichen Deutschen Volkspartei" (FDVP) Fuß fassen. Auf einem außerordentlichen Bundesparteitag am 4. Oktober in Fulda wurden die Mitglieder der FDVP in die DP aufgenommen. Die Partei führt seitdem den Zusatz "Die Freiheitlichen". Die bisherige Vorsitzende der FDVP WIECHMANN wurde als stellvertretende Vorsitzende, die ehemaligen Landtagsabgeordneten Claus-Dieter WEICH und Helmut WOLF als Beisitzer in den Bundesvorstand gewählt. Der sachsen-anhaltische Landesverband der DP, der am 29. November gegründet wurde, setzt sich fast ausschließlich aus ehemaligen Angehörigen der FDVP zusammen. Die Mitgliederzahl des Landesverbandes beläuft sich zurzeit auf etwa 50 Personen. 48 RECHTSEXTREMISMUS Zentrales Organ der DP ist die Publikation "Deutschland Post" in der gängige rechtsextremistische Denkund Ausdruckschemata vor allem im Zusammenhang mit dem Thema Zuwanderung zu finden sind: "Es ist unmöglich, diese weltweit einzigartig hohen Zuwanderermassen aus anderen Kulturkreisen in Deutschland zu integrieren. Hier wird mit dem Vorsatz eine Verdrängung des deutschen Menschen bis hin zu der Gefahr ethnischer Bürgerkriege betrieben". "Wer sind also die Personen oder Gruppierungen, die es schaffen, dass die deutschen Politiker gegen den Volkswillen entscheiden? Eine kleine und trotzdem sehr einflussreiche Macht im Land hat der Zentralrat der Juden errungen."23 Im Gegensatz zu anderen rechtsextremistischen Parteien fasste die DP keinen Abgrenzungsbeschluss, so dass auch aktiven Neonazis eine Parteimitgliedschaft nicht verwehrt wird. Dies spiegelt sich in einem Beschluss des Bundesvorstandes wieder, demzufolge sich die Partei gegenüber jeder politischen Gruppierung - von der PDS bis zur NPD - gesprächsund diskussionsbereit zeigen will. Der bayerische Landesvorsitzende Ulrich PÄTZOLD übermittelte auf dem überwiegend von jüngeren Rechtsextremisten sowie Skinheads besuchten Pressefest der NPD-eigenen Zeitung "Deutsche Stimme" (DS) am 9. August in Meerane eine Grußbotschaft von KAPPEL. In dieser rief KAPPEL zum wiederholten Male zur Geschlossenheit des "nationalen Lagers" auf. Die DP war in Meerane mit einem eigenen Werbestand vertreten. 23 "Deutschland Post" 3. Jahrgang, Ausgabe für Juli/August 2003. 49 RECHTSEXTREMISMUS Die Republikaner (REP) Die 1983 gegründete Partei "Die Republikaner" verlor im Berichtsjahr bundesweit etwa 1.000 ihrer bislang 9.000 Mitglieder. Bei den Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen am 2. Februar mussten die REP hohe Stimmenverluste hinnehmen und verloren am 21. September sogar bei den Landtagswahlen in ihrem Stammland Bayern erheblich. Die REP führten am 15. November in Münster-Hiltrup (NordrheinWestfalen) unter dem Motto "Deutschland im 21. Jahrhundert: frei, stark und selbstbewusst" ihren Europaparteitag durch. Die Delegierten stellten die 15 Personen umfassende Bundesliste für die Europawahl 2004 auf. Spitzenkandidatin wurde die stellvertretende Bundesvorsitzende und Landesvorsitzende von Nordrhein-Westfalen Ursula WINKELSETT. Auf Platz zwei folgt der Bundesvorsitzende Dr. Rolf SCHLIERER (Baden-Württemberg). Ein Europawahlprogramm wurde verabschiedet. Darin werden die Republiken Polen und Tschechien wegen der noch in Kraft befindlichen Vertreibungsdekrete als nicht zivilisiert bezeichnet. Bezogen auf die EU-Osterweiterung seien beide Staaten nicht aufnahmewürdig. Landesverband Sachsen-Anhalt Entgegen dem Bundestrend kam es in Sachsen-Anhalt im März zur Gründung der neuen Kreisverbände "Köthen" und "Mansfelder Land/Aschersleben". Formal verfügt der Landesverband derzeit über vier Kreisverbände. Weder der Landesverband noch die Kreisverbände sind öffentlichkeitswirksam aktiv geworden. 50 LINKSEXTREMISMUS III. LINKSEXTREMISMUS Das linksextremistische Personenpotenzial nahm in SachsenAnhalt im Berichtszeitraum deutlich ab. Linksextremisten 2002 2003 Parteien und Vereinigungen 290 240 Autonome 340 260 Gesamt: 630 500 AUTONOME Entwicklung und gegenwärtige Situation der Autonomenszene Autonome verfügen über kein einheitliches ideologisches Konzept. Sie orientieren sich an anarchistischen oder kommunistischen Vorstellungen und propagieren den Widerstand gegen Autoritäten und die Missachtung von Normen. Jegliche Form von Organisation ist ihnen suspekt und widerspricht ihrem autonomen Selbstverständnis. Als Konsens wird eine "antifaschistische" und "antikapitalistische" Grundhaltung vorausgesetzt, die sich mit dem Ziel, das "herrschende System" zu überwinden, gegen die bestehende politische und gesellschaftliche Ordnung richtet. Für Autonome ist die Anwendung von Gewalt ein legitimes Mittel zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele. Die Mehrzahl aller linksextremistischen Gewalttaten wird bis heute autonomen Gruppierungen zugerechnet. Die Autonomenszene befindet sich gegenwärtig in einer Krise. Autonome Zusammenhänge lösen sich auf und die Gewinnung junger "Nachwuchsaktivisten" scheint nur noch vereinzelt zu gelingen. 51 LINKSEXTREMISMUS Zugleich finden in der Szene tiefgreifende ideologische Auseinandersetzungen statt. Seit Jahren hat kein Thema die Autonomenszene derart entzweit wie die Konflikte zwischen Israelis und Palästinensern. Die Bandbreite, in der sich die überaus kontroversen Stellungnahmen bewegen, reicht von einer aus der deutschen nationalsozialistischen Vergangenheit erwachsenen, besonderen Verantwortung gegenüber Israel und der daraus abgeleiteten bedingungslosen inhaltlichen Unterstützung des israelischen Kurses ("antideutsches" Spektrum) bis hin zur Solidarität mit dem "nationalen Befreiungskampf" der Palästinenser. Diese Streitigkeiten haben die Szene politisch gelähmt und zu einer zunehmenden Frustration geführt. Auch die Kommunikationssysteme der Autonomen, die für diese überwiegend informell vernetzte Szene von besonderer Wichtigkeit sind, zeigen Krisenerscheinungen. So muss sich das Netzwerk "Indymedia"24 regelmäßig von seinen Nutzern Vorwürfe über eine Zensur bestimmter unliebsamer Positionen vorhalten lassen. Auch der Fortbestand der Szenepublikation "Interim" - wesentliches Medium zur Veröffentlichung von Tatbekennungen und Positionspapieren - steht in Frage. Die Zeitung hat nach eigenen Angaben finanzielle Probleme, weil die überwiegende Mehrheit der Bezieher die Rechnungen nicht bezahle. Außerdem beklagt die Redaktion eine Stagnation und Unbeweglichkeit der Szene. Es sei nicht einzusehen, warum man alle zehn Jahre die gleichen Debatten mit zunehmend fallendem Niveau wiederholen solle. Autonome haben in traditionell von ihnen beanspruchten Aktionsfeldern Konkurrenz von etablierten politischen Kräften bekommen. Immer seltener gelingt es ihnen, sich zu profilieren und dabei eigene Vorstellungen und Ziele zu verwirklichen. 24 "Indymedia Deutschland" ist ein Teil eines mittlerweile weltweit betriebenen dezentralen Netzwerkes im Internet. Prinzipiell können von jedem internetfähigen Rechner Informationen auf den Seiten von "Indymedia" veröffentlicht werden. Lediglich ein aus mehreren Personen bestehendes Moderationskollektiv prüft anhand bestimmter Kriterien die Beiträge und sortiert diese in die jeweiligen Rubriken. 52 LINKSEXTREMISMUS Situation der Autonomenszene in Sachsen-Anhalt Auch die Autonomenszene in Sachsen-Anhalt wurde von der genannten Krise erfasst. Sie hat mit personellen Problemen und Mobilisierungsdefiziten zu kämpfen. Zudem fehlen offenbar geeignete aktive Persönlichkeiten sowie Konzepte zur Anleitung des Nachwuchses. Zur Lösung dieser Probleme beabsichtigt die Autonomenszene, künftig intensiver mit Gruppierungen aus den angrenzenden Bundesländern zusammenzuarbeiten. Die Zahl der Autonomen in Sachsen-Anhalt ging gegenüber den Vorjahren25 deutlich zurück; derzeit ist von etwa 260 Personen auszugehen. Schwerpunkte sind weiterhin die Zentren Magdeburg, Halle und Dessau. Darüber hinaus wurden Aktivitäten vor allem in den Regionen Salzwedel, Haldensleben, Merseburg, Bitterfeld, Burg, Genthin und Zerbst festgestellt. Einen Beleg für die tiefgreifenden Konflikte innerhalb der Szene stellt die Auflösungserklärung der "Altmark Antifa" dar, die auf der Homepage des "Autonomen Zusammenschluszes Magdeburg" Mitte 2003 veröffentlicht wurde: "Die autonome Bewegung ist schon lange nicht mehr das was sie mal war. Um nicht sogar zu sagen es gibt sie nicht mehr. Die Antifaschistische Aktion war noch in den Neunzigern Sammelbecken für autonome AntifaschistInnen. Doch heute ist in der Antifa keine Militanz mehr zu finden. Aus diesem Grund löst sich die Altmark Antifa hiermit auf. Da es in Salzwedel maximal noch drei, und im Umland vielleicht noch zwei militante Autonome gegenwärtig sind." Autonome bevorzugen aktuelle und vermittelbare Aktionsthemen. Beherrschendes Thema der Autonomenszene in Sachsen-Anhalt ist nach wie vor der "Antifaschismus". Der Kampf gegen die "staatliche Repression" hat im Zusammenhang mit der Inhaftierung von 25 In den Jahren 2001 und 2002 wurden der hiesigen Autonomenszene 340 Personen zugerechnet. 53 LINKSEXTREMISMUS drei Magdeburger Autonomen wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung im Sinne des SS 129a StGB 26 wieder an Bedeutung gewonnen. Aktionsfelder der Autonomenszene in Sachsen-Anhalt "Antifaschismus" Autonome betrachten den "antifaschistischen Kampf" weiterhin hauptsächlich als Vorgehen gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten, deren Eigentum und Versammlungsstätten. Am 15. April verübten bisher unbekannte Täter einen Brandanschlag auf das im Umbau befindliche "Nationale Schulungszentrum" Schloss Trebnitz27 (Landkreis Bernburg). Das vom Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt geführte Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Am 16. April ging dazu beim sächsischen Landesbüro der Deutschen Presse Agentur ein Selbstbezichtigungsschreiben einer bisher nicht in Erscheinung getretenen "Antifaschistischen Bürgerinitiative" ein. Die Verfasser erklärten darin, dass es in der Region keinerlei Anzeichen eines Protestes gegen den Umbau des von einem Neonazi erworbenen Gebäudes zu einer Schulungsund Begegnungsstätte für Angehörige der "Freien Kameradschaften" und der "gemäßigten Neonazistrukturen wie der NPD" gebe und deshalb etwas Relevantes habe getan werden müssen: "Das Projekt musste gestoppt werden. Deswegen griffen wir zu diesem Mittel, um durch Brandund Löschwasserschäden den Aufbau des Zentrums zu verzögern, wenn nicht sogar zu verhindern." Die Berliner Szenezeitschrift "Interim"28 veröffentlichte ein Gespräch mit der "Antifaschistischen Bürgerinitiative", in dem die Interview26 Siehe auch Seiten 60ff, 69f und 76ff. 27 Siehe auch Seite 34. 28 "Interim", Ausgabe Nr. 575 vom 26. Juni 2003. 54 LINKSEXTREMISMUS partner die Meinung vertraten, dass so genannte zivilgesellschaftliche Mittel nicht ausreichten, um "Nazistrukturen ins gesellschaftliche Aus" zu stellen. Insbesondere von den "Freien Kameradschaften" ginge eine Gefahr und Anziehung aus, die den so genannten "Stiefelrassismus" fördere. In der betreffenden Region sei man nicht in der Lage, solche Zentren mit Zivilcourage zu verhindern, daher müsse dies mit anderen Mitteln geschehen. Auch eine breite antifaschistische Bewegung gebe es derzeit nicht, deshalb seien regionale und lokale Gruppen und Bündnisse besonders wichtig. Die "Antifaschistische Bürgerinitiative" sehe sich als deren sinnvolle und notwendige Ergänzung: "Wir mussten also abwägen zwischen 'Salz in der Suppe'' also Militanz als Verlängerung einer Bewegung oder na sagen wir mal 'Espresso auf leeren Magen'. Wir haben uns entschieden für konkrete Aktion mit konkretem Schaden für die Nazis ohne dass es grade eine breite antifaschistische Bewegung gibt. Ziel war es unter anderem auch, zu zeigen, dass Widerstand nicht nur symbolisch, sondern auch Ergebnisse vorweisen kann. Dadurch sollen auch andere Gruppen ermutigt werden, Widerstand, in welcher Form auch immer, zu leisten. Unser Widerstand, der wird weiter leben. Für Bunt statt Braun!" Auch im Berichtsjahr suchten Autonome die Konfrontation mit dem politischen Gegner bei dessen Demonstrationen: Am 18. Januar veranstaltete die rechtsextremistische Initiative gegen das Vergessen" in Magdeburg einen Gedenkmarsch unter dem Motto "16. Januar 1945 - alliierter Bombenterror gegen deutsche Städte". An den drei Gegenveranstaltungen der linksextremistischen Szene beteiligten sich insgesamt etwa 150 Personen, darunter Teilnehmer aus Berlin und Brandenburg. Am Rande der Demonstration versuchten Linksextremisten den Naziaufmarsch in Kleingruppen zu stören, was jedoch durch die Polizei verhindert wurde. Nach dem Ende der Veranstaltungen 55 LINKSEXTREMISMUS kam es zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen Personen des linksund rechtsextremistischen Spektrums im Magdeburger Einkaufscenter "City-Carre". Im Internet schilderten Autonome den Verlauf der Demonstration wie folgt: "...Nach der Endkundgebung versuchten die AntifaschistInnen lautstark Richtung Olvenstedter Straße bzw. Platz zu ziehen, die Polizei stoppte sie und drängte sie zurück... Die Mehrheit versuchte allerdings wieder Richtung Nazis zu gelangen, die Bullen konnten dies verhindern. So wurden vielleicht knapp 100 Menschen zunächst in diesem Teil von Stadtfeld festgehalten, einigen gelang aber der Ausbruch aus dem Kessel. So wurde der Naziaufmarsch vereinzelt auch von Antifas im Hintergrund begleitet... Am Bahnhof versammelten sich etwa 25 Antifas und beschlossen auf die Nazis zu warten. Diese kamen dann auch... So standen zwischen 150 - 200 Nazis und 25 Antifas nur etwa 10 Bullen, diese stellten kein Hindernis dar, so dass die Antifas eine kleine Fluchtaktion in das Einkaufscenter unternahmen. In diesem lauerten bereits auch einige Nazis, es kam zu vereinzelten Übergriffen." Ein mit antifaschistische Gruppen Halle unterzeichneter Appell "Bitte kippen! Den Naziaufmarsch am 1. Mai in Halle verhindern" rief zu Störaktionen gegen einen genehmigten Aufmarsch einer rechtsextremistischen "Jugendinitiative" auf. Tatsächlich musste der rechtsextremistische Aufzug29 aufgrund einer Sitzblockade von etwa 100 Linksextremisten umgeleitet werden. Weitere Störungen durch die etwa 600 im Stadtgebiet befindlichen Linksextremisten wurden durch die Polizeipräsenz verhindert. In der Magdeburger Szenezeitschrift "Störenfried" erschien ein Artikel zu diesen Ereignissen. Darin hieß es: 29 An der rechtsextremistischen Demonstration beteiligten sich etwa 1.200 Personen. 56 LINKSEXTREMISMUS "Auch wenn die Nazidemonstration nicht verhindert werden konnte (damit hatte aufgrund der großen Anzahl von Nazis und Polizei auch niemand gerechnet), konnte der Aufmarsch mehrfach wirkungsvoll behindert werden." Am 19. Juli fand in Salzwedel eine Veranstaltung der rechtsextremistischen Szene unter dem Motto "Für Meinungsfreiheit und gegen nationale Verbote" statt. An den drei Gegenaktionen des überwiegend linksextremistischen Spektrums beteiligten sich etwa 300 Personen. Rund 200 Gegendemonstranten blockierten den Aufmarsch der Rechtsextremisten und bewarfen diese mit Flaschen und Eiern. Die Polizei nahm vier Tatverdächtige vorläufig fest und änderte die Route des Demonstrationszuges der Rechtsextremisten. In einem im Internet eingestellten Kommentar der "Altmärker" hieß es: "Für die Nazis war der Tag eine herbe Niederlage. Nicht nur dass sie nur ca. 80 bis 90 Leutchen waren, auch wurde ihr Aufmarsch fast ständig von AntifaschistInnen und AnwohnerInnen gestört... Waren die Nazis anfangs noch recht motiviert, trotteten sie nach knapp einem Viertel der Strecke nur noch fast lautlos durch die Straßen." Die rechtsextremistische Initiative Zivilcourage gegen das Vergessen" meldete einen Aufzug gegen die Wehrmachtsausstellung am 29. November in Halle an. Gegen diesen Aufzug mobilisierte die linksextremistische Szene in Halle unter anderem auch im Internet. In ihrem Aufruf "Naziaufmarsch gegen die Wehrmachtsausstellung am 29. November 2003 in Halle verhindern! - Gegen das Vergessen? - die Entsorgung der Geschichte" hieß es: 57 LINKSEXTREMISMUS "Unser Ziel ist, am 29.11.2003 den Naziaufmarsch zu stoppen! Deshalb ist es wichtig, dass so viele Leute wie möglich an diesem Tag in Halle sind, um den Nazis die Möglichkeit zu nehmen, ihre braunen Parolen durch die Straßen zu brüllen." Eine Anmeldung für eine eigene Veranstaltung lag jedoch nicht vor. Die Strategie der linksextremistischen Szene beinhaltete das Stören und Verhindern des "Naziaufzuges" durch direkte Konfrontation. Auf der eigens für den 29. November eingerichteten Internetseite der linksextremistischen Szene wurde empfohlen, sich beim Ausgangspunkt einer von demokratischen Kräften organisierten Veranstaltung zu treffen, um dort Stadtpläne und Informationen zu erhalten. Außerdem sollte "Radio Corax"30 in einer Sondersendung über den aktuellen Verlauf der Route des "Naziaufzuges" berichten, um erfolgreich "dezentrale Aktionen" veranstalten zu können. Aufgrund der hohen Polizeipräsenz mieden Linksextremisten eine Konfrontation. An der Veranstaltung der rechten Szene nahmen etwa 800, an der Gegenveranstaltung etwa 850 Personen teil. Beide Veranstaltungen verliefen friedlich. Darüber hinaus ereigneten sich immer wieder direkte Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der linksund der rechtsextremistischen Szene. Diese sind teils Produkte reiner Zufallsbegegnungen, teils aber auch gezielt herbeigeführt: Auf einen als Treffpunkt der rechtsextremistischen Szene bekannten Jugendclub in Köckte (Altmarkkreis Salzwedel) wurde am Abend des 1. Februar ein Brandanschlag verübt. Die zwei Brandsätze entzündeten sich nicht, es wurde lediglich die Glasscheibe der Eingangstür beschädigt. Von der Polizei wurden vier Personen des linksextremistischen Spektrums vorläufig festgenommen. 30 Nicht-kommerzieller Regionalsender im Raum Halle, der auch von der linksextremistischen Szene zur Verbreitung von Mitteilungen genutzt wird. 58 LINKSEXTREMISMUS Eine Gruppe von fünf Jugendlichen schlug am 22. Februar in Salzwedel auf eine Person ein, die wegen ihres äußeren Erscheinungsbildes der rechtsextremistischen Szene zugeordnet worden war. Die Angreifer zerstörten zudem das Fahrrad des Opfers. Am frühen Morgen des 9. März wurden in einem Magdeburger Linienbus zwei Jugendliche der rechtsextremistischen Szene von etwa fünf Personen des linksextremistischen Spektrums zunächst als "Faschos" betitelt und dann mit Bierflaschen beworfen. Die Geschädigten erlitten dabei Schnittverletzungen, die ambulante Behandlungen erforderlich machten. Vier Tatverdächtige wurden von der Polizei vorläufig festgenommen. Am 22. April hielten sich der linksextremistischen Szene zuzuordnende Jugendliche in der Nähe eines regelmäßig von Rechtsextremisten genutzten, als "Club 88" bezeichneten Bauwagens in Siedenlangenbeck (Altmarkkreis Salzwedel) auf, um nach eigenen Aussagen "etwas gegen die Neonazis zu machen". Unter Rufen wie "Nazis verpisst euch" und "Nazischweine" versuchten zwei der Jugendlichen, den Eingang des Bauwagens mit einer Holzbank zu verbarrikadieren und diese mit einer Fackel zu entzünden, was jedoch misslang. Die Polizei ermittelte sieben Tatverdächtige aus Salzwedel. Im Raum Dessau kam es im Berichtsjahr wiederholt zu Auseinandersetzungen zwischen Linksund Rechtsextremisten. So schlugen am 21. Juli zwei Rechtsextremisten auf einen Jugendlichen des linksextremistischen Spektrums ein. Der Betroffene musste stationär behandelt werden. Als Reaktion darauf griffen eine Stunde später drei vermummte, vermutlich der linksextremistischen Szene zugehörige Personen einen der rechtsextremistischen Täter an und besprühten diesen mit Reizgas. 59 LINKSEXTREMISMUS Kampf gegen "staatliche Repression" Die Autonomenszene beschreibt die von ihr benannte "staatliche Repression" als eine "Machterhaltung, die durch Abschreckung, Ausgrenzung und Entpolitisierung der politischen GegnerInnen durchgesetzt wird". So äußerte sich auch der "Autonome Zusammenschlusz Magdeburg" in einem Redebeitrag zum "18. März", der in der linksextremistischen Szene als "Tag der politischen Gefangenen" begangen wird. Im Zusammenhang mit der Inhaftierung von drei Magdeburger Autonomen wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung nach SS 129a StGB und des damit verbundenen Ermittlungsverfahrens sah sich die lokale Autonomenszene in ihrer Existenz bedroht. Daher fanden zahlreiche Protestkundgebungen, insbesondere gegen den so genannten "Gesinnungsparagraphen 129", in Magdeburg statt. Plakatiert wurde dafür mit Losungen wie: "Vielleicht bist du der/die naechste!? Es ist nur eine Frage der Zeit!" "6 Monate - Ein halbes Jahr zuviel! und jede Minute eingesperrt für die Gedanken an eine bessere Welt!" Am 25. Oktober fand im Stadtgebiet von Magdeburg eine Demonstration unter dem Motto "Linke Politik verteidigen - Freiheit für Marco, Daniel und Carsten und alle anderen Gefangenen" statt, die von einer Vertreterin der "Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg" angemeldet worden war. Im Vorfeld wurden Demonstrationsaufrufe auf vielen von Linksextremisten genutzten Internetseiten eingestellt. In diesen hieß es: "Der Angriff auf die GenossInnen in Magdeburg ist ein Angriff auf die gesamte Linke... Lasst uns am 25. Oktober 2003 in Magdeburg auf die Straße gehen! Marco, Daniel und Carsten müssen freigelassen werden! Ihr Kampf gegen staatlichen Terror und kapitalistische Ausbeutung ist auch unser Kampf! 60 LINKSEXTREMISMUS Weg mit den SSSS 129, 129a und 129b31! Weg mit Kapitalismus und Polizeistaat!" Der Aufruf endet mit einer Liste von "Unterstützern" aus der linksextremistischen Szene nahezu des gesamten Bundesgebietes. Am 25. Oktober beteiligten sich laut Polizeiangaben etwa 1.900 Personen, darunter etwa 1.200 auswärtige Teilnehmer, am Aufzug und den Zwischenkundgebungen, die vor allem durch die hohe Polizeipräsenz insgesamt friedlich verliefen. Der "Autonome Zusammenschlusz Magdeburg" äußerte sich in seinem diesbezüglichen Redebeitrag auch zu den bereits erwähnten innerstrukturellen Problemen der Autonomenszene: "Die starke Repression auf uns alle macht unsere Arbeit immer schwieriger. Wir können sagen, dasz die Bullen durch das Verfahren, das Ziel der Abschreckung, teilweise erreicht haben. Gruppenmitglieder verlieszen die Strukturen... Wir waren nur noch wenige, doch eins war für uns klar, zulange haben wir uns nicht zu den Vorwürfen gegenüber den Dreien und nicht zuletzt zu den Vorwürfen gegenüber dem AZ selber geäußert... Der grosze Teil unserer Arbeit richtete sich natürlich an der Soliarbeit aus. Darüber hinaus soll die Neustrukturierung des AZ's erfolgen. Zusammen mit der Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg arbeiteten wir die letzten Wochen an der heute stattfindenden Demo, bei der wir die Freilassung unserer AZ-Genossen Marco, Carsten und Daniel fordern! Wir glauben, dasz diese Demo zur Bündelung linksradikaler Kräfte beitragen kann. So dasz wir perspektivisch dem Staatsund Repressionsapparat gemeinsam und entschlossener mit Widerstand entgegentreten können. 31 SS 129 StGB - Bildung einer kriminellen Vereinigung; SS 129a StGB - Bildung einer terroristischen Vereinigung; SS 129b StGB - Ausweitung der Strafverfolgung auf Mitglieder ausländischer krimineller und terroristischer Vereinigungen. 61 LINKSEXTREMISMUS Für eine klassenlose und herrschaftsfreie Gesellschaft - ohne Knäste!!! Soziale Revolution weltweit!!!" Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum wiederholt Schmierereien an öffentlichen Gebäuden angebracht, die im Zusammenhang mit dem genannten Prozess zu sehen sind: In der Nacht vom 24. zum 25. Oktober wurde an das Gebäude der Polizeidirektion Magdeburg der Schriftzug "Polizei abschaf..." angebracht. In der Nacht vom 16. zum 17. Dezember wurde die Hauswand des Ministeriums des Innern mit dem Spruch "Bullen sind scheisze - überall" besprüht. Am 19. Dezember wurden Farbschmierereien an einer Mauer der Polizeidirektion Magdeburg festgestellt. Unbekannte Täter hatten mit schwarzer Farbe den Schriftzug "Bunter Leben statt Staat und Gesetze" angebracht. Am 21. Dezember wurde die Fassade des Einwohnermeldeamtes Magdeburg mit dem Spruch "Feuer und Flamme (und Farbe) für Behörden und Staat. In Solidarität" beschmiert. "Antirassismus" Am Themenfeld Rassismus lässt sich nach Ansicht der Autonomenszene "hervorragend ablesen, wie die kapitalistische Gesellschaft die Menschen nach Verwertungskriterien einteilt". Linksextremisten kritisieren in diesem Zusammenhang insbesondere die deutsche Asylpolitik, die Abschiebepraxis, die Unterbringung von Asylbewerbern und deren Residenzpflicht32. Schwerpunkte autonomer Antirassismusarbeit bildeten die "Karawane für die Rechte 32 Gemäß SS 56 Asylverfahrensgesetz beschränkt sich die Aufenthaltsgestattung räumlich auf den Bezirk der jeweiligen Ausländerbehörde. 62 LINKSEXTREMISMUS von Flüchtlingen und MigrantInnen" und die Organisation so genannter Grenzcamps. Am diesjährigen Grenzcamp im August in Köln (Motto "Out of control. Für globale Bewegungsfreiheit. Verwertungslogik und rassistische Ausgrenzung angreifen!") beteiligten sich etwa 500 Personen, darunter zahlreiche Autonome. Da im Verlauf des Treffens wiederholt Straftaten verübt wurden, löste die Polizei das Camp wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auf. Auch gegen zwölf Personen aus Sachsen-Anhalt wurden im Nachgang Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch oder Körperverletzung eingeleitet. "Anti-Kriegsbewegung" Die Autonomenszene betrachtet das Anti-Kriegsthema als einen zentralen Anknüpfungspunkt für ihre Agitation. Der Krieg gegen den Irak stieß folgerichtig innerhalb der Szene größtenteils auf Ablehnung und wurde als imperialistische Intervention der USA zur Sicherung von Einfluss und Rohstoffen angesehen. Die Ablehnung des Krieges durch Staaten wie Deutschland und Frankreich wurde dagegen als strategisches Mittel konkurrierender imperialistischer Mächte, die durch einen stärkeren Einfluss der USA ihre Interessen beeinträchtigt sehen, jedoch nicht als ein Zeichen für eine friedliche Politik dargestellt. Autonome hielten es in diesem Zusammenhang für erforderlich, sich von der traditionellen "Friedensbewegung" abzugrenzen, um eine Bewertung der eigenen Forderungen als Unterstützung der Politik der Bundesregierung zu vermeiden. Einzelne autonome Gruppen befürworteten den Krieg gegen den Irak, weil sie die Regierung Saddam HUSSEINs als ein "brutales Regime" erachteten, das die eigene Bevölkerung terrorisiere und den Staat Israel bedrohe. Ein Sturz des Regimes wurde dabei als Chance für eine "emanzipatorische Entwicklung" des Iraks betrachtet. 63 LINKSEXTREMISMUS Die linksextremistische Szene in Sachsen-Anhalt sprach sich mehrheitlich gegen den Militäreinsatz der USA im Irak aus. So äußerte die Autonome Gruppe Halle (NAG): "Zweifelsohne muß das faschistische Regime abgesetzt werden, jedoch nicht dadurch, dass die irakische Bevölkerung mit Bomben angegriffen wird. Vielmehr kann und muss die im Irak bestehende Opposition gestärkt werden, um progressiven Bewegungen selbst die Möglichkeit zu geben, sich vom Terror-Regime Hussein zu befreien. Nur so kann es zu einer "Befreiung" kommen, die nicht in der Einrichtung eines weiteren kapitalistischen Staates gipfelt." In diesem Zusammenhang wurde auch die so genannte "Herrschaftspolitik" der USA angeprangert und der Krieg als Mittel zur Bekämpfung des islamistischen Terrors insgesamt in Frage gestellt. Vor und nach Beginn des Irak-Krieges fanden bundesund landesweit zahlreiche Protestveranstaltungen statt, die durch breite demokratische Bündnisse getragen wurden. An ihnen beteiligten sich - wenngleich mit untergeordneter Bedeutung - auch Autonome. Der Versuch rechtsextremistischer Gruppen, sich an den Friedensdemonstrationen zu beteiligen, um gesellschaftlich mehr Akzeptanz zu erreichen und neue Bündnispartner zu gewinnen, wurde von den Autonomen kategorisch abgelehnt. Aus diesem Grunde kam es im Rahmen von Friedensdemonstrationen vereinzelt zu Auseinandersetzungen zwischen Linksund Rechtsextremisten. So versuchten beispielsweise am 14. März etwa 30 Angehörige der linksextremistischen Szene aus Dessau, Bitterfeld und Gräfenhainichen zu Beginn einer Anti-Kriegsveranstaltung in Dessau etwa 40 Rechtsextremisten einzuschließen und zu isolieren, was jedoch aufgrund des Kräfteverhältnisses misslang. Während der Kundgebung kam es schließlich zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern beider Szenen. Um eine Eskalation zu verhindern, wurden die Personengruppen durch die Polizei getrennt. 64 LINKSEXTREMISMUS Proteste gegen "Globalisierung" und "Neoliberalismus" Bei der international agierenden Protestbewegung gegen "Globalisierung" und "Neoliberalismus" handelt es sich um ein Netzwerk von Gruppierungen unterschiedlicher politischer oder sozialer Ausrichtung. Ziel der beteiligten Linksextremisten ist die Initiierung einer Massenbewegung, die geeignet ist, das bestehende System zu stürzen. Der Autonomenszene gelang es nicht, die heterogene Bewegung der Globalisierungsgegner für ihre Interessen zu instrumentalisieren. Die Teilnehmerzahl der militanten Globalisierungskritiker war bei den einschlägigen Protestveranstaltungen des Berichtsjahres rückläufig, so dass diese weitgehend friedlich verliefen. Globalisierungsgegner aus Frankreich und der Schweiz riefen im Berichtsjahr öffentlich zur Teilnahme an Protestaktionen gegen den G8-Gipfel vom 1. bis 3. Juni in Evian (Frankreich) auf. Daneben existierte auch ein gemeinsamer Mobilisierungsaufruf mehrerer Gruppierungen aus dem deutschen gewaltbereiten Autonomenspektrum unter dem Motto "Wir sind dabei", der unter anderem durch die "Autonome Antifa Genthin" unterstützt wurde. Am Tag der Gipfeleröffnung beteiligten sich etwa 25.000 Globalisierungskritiker an einer "großen grenzüberschreitenden Demonstration". Unter den überwiegend friedlichen Teilnehmern befanden sich auch mehrere Hundert Militante. Für die zum Teil recht massiven Ausschreitungen waren neben Autonomen aus der deutschsprachigen Schweiz auch gewaltbereite Jugendliche ohne politische Intention, so genannte Gipfel Hools oder Secondos, verantwortlich. Das Kontingent deutscher Globalisierungskritiker umfasste etwa 2.000 Personen, darunter lediglich etwa 50 deutsche Autonome. 65 LINKSEXTREMISMUS Linksextremistische Einflussnahme auf die Anti-Atomkraft-Bewegung An den Protestaktionen im Zusammenhang mit einem Castortransport von der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague (Frankreich) in das Zwischenlager Gorleben (Niedersachsen) in der Zeit vom 9. bis 11. November beteiligten sich bundesweit etwa 4.500 Personen. Darunter befanden sich etwa 250 bis 300 Aktivisten aus dem linksextremistischen Spektrum, einschließlich etwa 150 Sympathisanten der anarchistisch ausgerichteten Initiative "X-tausendmal-quer" und etwa 80 militanter Autonomer. Es kam zu mehreren Störaktionen. In Sachsen-Anhalt überfuhr am 10. November eine Lok auf der Bahnstrecke Hannover - Berlin bei Gardelegen (Altmarkkreis Salzwedel) einen brennenden PKW-Reifen, den unbekannte Täter auf die Schienen gelegt hatten. Es entstand Sachschaden. Die Hochgeschwindigkeitsstrecke musste für fast drei Stunden gesperrt werden. Die insgesamt geringe Beteiligung von Linksextremisten an den themenbezogenen Protestaktionen ist zum einen Ausdruck mangelhafter konzeptioneller Vorbereitung und bestätigt insofern den Trend der letzten Jahre. Zum anderen ist der Rückgang der Aktivitäten aus dem Autonomen-Spektrum darauf zurückzuführen, dass derzeit andere politische Konfliktfelder Priorität haben. Militanzdebatte innerhalb der linksextremistischen Szene In der linksextremistischen Szene dauert die Debatte um Formen und Inhalte militanter Politik an. Während die Zulässigkeit von Gewalt gegen Personen kontrovers diskutiert wird, gilt derzeit die Militanz gegenüber Sachen als unverzichtbarer Ausdruck der Gegnerschaft zum "System". Erstmals hatte 2001 die im Berliner Raum agierende so genannte "militante gruppe" (mg)33 einen Textbeitrag 33 Der "militanten gruppe" werden seit 1995 zirka 20 Anschläge unter zum Teil wechselnden Namensbezeichnungen zugerechnet. Seit 2001 existiert der Name "militante gruppe". 66 LINKSEXTREMISMUS mit dem Titel "Ein Debattenversuch der militanten gruppe (mg)" in der Szenepublikation "Interim"34 veröffentlicht, mit dem sie die Diskussion über die Erweiterung militanter Aktionsformen offenbar zielstrebig vorantreiben wollte. Die Dauerhaftigkeit der von der mg angestoßenen Diskussion dürfte darauf zurückzuführen sein, dass Gegenstand nicht eine rein abstrakte Debatte ist, sondern eine bereits von Anschlägen flankierte Diskussion, die bewusst die praktizierte Militanz Autonomer einbezieht. Aktuelle Beiträge zur Militanzdebatte Eine aus Angehörigen der autonomen und antiimperialistischen Szene bestehende bundesweite "Initiative 'Gegen das Vergessen!'"35 verbreitete eine Flugschrift aus Anlass des 10. Todestages des Mitglieds der terroristischen "Roten Armee Fraktion" (RAF) Wolfgang GRAMS36. In dieser erklärten die Verfasser, die "Staatsschutzaktion" in Bad Kleinen habe das Ausmaß des staatlichen Vernichtungswillens gegen seine radikalen und militanten Gegner offenbart und sei zugleich eine schwere Niederlage für die Linke in Deutschland gewesen. Es habe hier und weltweit immer linken Widerstand gegeben und werde ihn auch künftig geben. "Wir nehmen den zehnten Jahrestag zum Anlass folgende Themenbereiche bundesweit in die Öffentlichkeit zu tragen und darüber eine breite Auseinandersetzung anzuregen: Gegen das Vergessen! Wolfgang Grams wurde laut ZeugInnenaussagen durch die GSG 9 hingerichtet! Freiheit für alle politischen Gefangenen! Weg mit den SSSS 129, 129a, 129b!" Im Rahmen dieser Kampagne wurde auch eine Sonderzeitung mit dem Titel "BEFREIUNG als perspektive - REPRESSION als reakti34 Ausgabe 539 vom 29. November 2001. 35 Zu den Unterzeichnern gehörte auch die "Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg". 36 GRAMS wurde am 27. Juni 1993 in Bad Kleinen bei einem Schusswechsel mit Beamten der GSG 9 tödlich verletzt. Seine Begleiterin Birgit HOGEFELD wurde festgenommen. 67 LINKSEXTREMISMUS on - SOLIDARITÄT als antwort" als Beilage der Tageszeitung "Junge Welt"37 veröffentlicht. Die "Interim"38 veröffentlichte als Reaktion auf den genannten Aufruf der "Initiative 'Gegen das Vergessen!'" ein umfangreiches Positionspapier der "militanten gruppe" (mg). Darin hieß es, die mg betrachte die Initiative zum 10. Jahrestag der "staatlichen Hinrichtung" von Wolfgang GRAMS und der Festnahme von Birgit HOGEFELD "als einen weiteren Baustein einer umfassenden Debatte um Fragen des revolutionären Kampfes auf einer sozialrevolutionären und antiimperialistischen kommunistischen Grundlage in der BRD." Breiten Raum nahm im Positionspapier der Versuch einer Definition des Begriffs "politische Gefangene" vor dem Hintergrund der pauschal geforderten "Freiheit für alle politischen Gefangenen" ein. So gebe es durchaus Inhaftierte, die sich zwischenzeitlich von ihren revolutionären Grundsätzen und Perspektiven verabschiedet hätten. Die mg schlägt vor, die Solidarisierung auf eine Kampagne zugunsten der "Magdeburger Genossen" zu konzentrieren: "Vielleicht gelingt es uns, diesen aktuellen massiv vorgetragenen BAW39/BKA-Angriff so öffentlich zu thematisieren und politisch zu attackieren, daß es nicht reibungslos über die Bühne gehen kann und wir verstärkt aus dieser Konfrontation mit dem Apparat hervorgehen... Hinsichtlich der 'Magdeburger' hätten wir eine sehr gute Möglichkeit der Verknüpfung der Gefangenenfrage und der inkriminierten Militanzdebatte, die eine perspektivische Diskussion um klandestine Organisierungsprojekte vorsieht und bereits jetzt praktisch vorantreibt." Die Gefangenenfrage könne generell nicht vom Klassenund Befreiungskampf abgekoppelt werden, sie sei vielmehr unmittelbarer Teil davon. 37 Ausgabe vom 26. Juni 2003. 38 Nr. 575 vom 26. Juni 2003. 39 BAW: Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof. 68 LINKSEXTREMISMUS Selbstbezichtigung der mg zu Brandanschlägen in Naumburg Am 18. September gegen 1.50 Uhr wurden durch unbekannte Täter Brandanschläge auf ein Dienstfahrzeug der Staatsanwaltschaft Halle/Zweigstelle Naumburg und auf das Gebäude des Oberlandesgerichtes (OLG) Naumburg verübt. Am 19. September gingen bei der "Deutschen Presse-Agentur" (dpa) und der "Mitteldeutschen Zeitung" identische Selbstbezichtigungsschreiben ein, in denen sich die mg zu den Taten bekannte. Erstmalig fand damit ein Anschlag der mg außerhalb des Großraumes Berlin statt. Das zweiseitige Schreiben beginnt mit den Worten: "Wir haben im Zusammenhang mit dem Angriff der Bundesanwaltschaft gegen vermeintliche Angehörige klandestiner Gruppierungen in Magdeburg bzw. gegen den u. a. von uns initiierten Organisierungsprozess militanter Strukturen in der Nacht vom 18.9.03 folgende Aktionen gegen sachsen-anhaltinische Justizeinrichtungen durchgeführt..." Unbeteiligte habe man schonen wollen, daher sei der Brandsatz nur im Eingangsbereich des OLG platziert worden. Hierbei handele es sich um einen "Ausdruck revolutionärer Ethik". Grund für die Auswahl der Anschlagsziele seien die Ermittlungsverfahren gegen drei mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung "kommando freilassung aller politischen gefangenen" gewesen: "Die BAW hat mit ihrer Anklageschrift vom 23.7.03 vor dem OLG Naumburg/S. gegen mutmaßliche Mitglieder einer "terroristischen Vereinigung", die angeblich unter wechselnder Namensgebung (u. a. "Kommando Freilassung aller politischen Gefangenen"40) agierte, ihr Verfolgungsund Zerschlagungsinteresse gegenüber dem begonnenen Strukturierungsprozeß militanter Gruppen durch "Exekutivmaßnahmen" praktisch dokumentiert... Uns war von Beginn an (abstrakt) klar, daß bereits die Anfänge einer Organisierung revolutionärer Kräfte 40 Siehe auch Seiten 53f, 60ff und 76ff. 69 LINKSEXTREMISMUS ins Fadenkreuz des Justizapparates geraten muß. Es entspricht der Logik einer bürgerlichen Klassengesellschaft, daß sie einen revolutionären Aufbauprozeß mit der Perspektive des Kommunismus repressionstechnisch und potentiell mit staatsterroristischen Methoden torpedieren wird. Der Staat und nicht zuletzt sein durch den Justizapparat abgesichertes Gewaltmonopol sind das Produkt des Antagonismus der Klassengegensätze. Diese sind in keinem friedvollen Dahingleiten in eine egalitäre Gesellschaft aufzuheben. Der moderne Klassenstaat als "eine besondere Repressionsgewalt" (Engels, "Anti-Düring") ist nur über den Weg eines gewaltsamen Revolutionsprozesses zu überwinden." Mit den militanten Aktionen gegen einen Sektor des Justizwesens werde die "sozialrevolutionäre und antiimperialistische Linie um das Feld der Antirepressionspolitik" erweitert, denn der "umfassende Kampf gegen die Klassenjustiz" werde zu einer "existenziellen Frage des organisierten Widerstandes". Das Selbstbezichtigungsschreiben endet mit den Losungen: "Kampf der Klassenjustiz! Die Freiheit von Marco, Daniel und Carsten erkämpfen! Für eine militante Plattform - für einen revolutionären Aufbauprozeß - für den Kommunismus!" Strafund Gewalttaten Die Anzahl politisch motivierter Straftaten im Bereich Linksextremismus ging im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurück. Politisch motivierte Gewalttaten nahmen in einem sehr geringen Umfang zu. 70 LINKSEXTREMISMUS LINKSEXTREMISTISCHE PARTEIEN UND VEREINIGUNGEN Den in Sachsen-Anhalt aktiven marxistisch-leninistischen Parteien und Vereinigungen ist es im Berichtsjahr nicht gelungen, das Potenzial ihrer Mitglieder und Sympathisanten zu erhöhen und dabei insbesondere jüngere Menschen für eine Mitarbeit oder Mitgliedschaft zu gewinnen. Zu den Aktivitäten gehörten vor allem die Beteiligung an Veranstaltungen gegen den Irak-Krieg und gegen den "Sozialabbau der Bundesregierung" und die diesbezügliche Agitation. Kommunistische Partei Deutschlands (KPD-Ost) Die KPD-Ost verfügt in Sachsen-Anhalt über eine Landesorganisation mit Sitz in Zeitz sowie über Regionalorganisationen in Zeitz, Magdeburg und Halle/Bernburg. Am 29. März fand in Strausberg bei Berlin der 23. Parteitag der KPD-Ost statt, bei dem der Irak-Krieg und die Notwendigkeit der "Entmachtung des Imperialismus" im Vordergrund standen. Zur Vorbereitung des Parteitages fand am 25. Januar in Zeitz eine Wahlversammlung statt, bei der der bisherige Landesvorsitzende wiedergewählt und die Delegierten bestimmt wurden. Zum "revolutionären 1. Mai" betrieb die KPD-Ost Informationsstände in Halle, Bernburg, Aschersleben und Zeitz. Am 6. Dezember fand in Berlin einem Bericht der Zeitung "Die Rote Fahne"41 zufolge die "III. Konferenz für die Aktionseinheit der Arbeiterklasse für Frieden - gegen Demokratieund Sozialabbau" statt. Sie sollte laut Aufruf des ZK der KPD dazu beitragen, dass Kommunisten - unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit - zukünftig gemeinsam im Kampf gegen den Demokratieund Sozialabbau und für gesellschaftlichen Fortschritt und Sozialismus antreten. Die Teilnehmer der Konferenz stellten übereinstimmend fest, 41 Ausgabe Nr. 11. 71 LINKSEXTREMISMUS "dass sich die Lage der großen Mehrheit des deutschen Volkes im vergangenen Jahr verschlechtert hat. Besonders in Ostdeutschland gibt es wohl keine Familie, die nicht betroffen ist! Ursache dieser Verschlechterung ist zum einen die Konterrevolution von 1989/90, mit der die sozialistische Alternative, die DDR, scheinbar endgültig beseitigt wurde, zum anderen die Schwäche der Arbeiterklasse." Die Teilnehmer der Konferenz bekräftigten zudem in einer Erklärung, den "gerechten Kampf der Werktätigen für Frieden, für ihre sozialen und politischen Rechte und für den Sozialismus bedingungslos" zu unterstützen, sich bei Streiks öffentlich solidarisch zu erklären und sich an Demonstrationen zu beteiligen. Kommunistische Partei Deutschlands Gruppe MÖLLER (KPD/M) Die parteieigene Zeitung "Roter Morgen" stellte in ihrem Aufruf zum 1. Mai den Kampf gegen den Sozialabbau in den Mittelpunkt. In der Ausgabe vom 15. Mai hieß es dazu, die "Verursacher - das Kapital" hätten "ihre Krise selbst zu bezahlen ... nicht aber die arbeitenden Menschen." Besucher der KPD/M-Info-Stände hätten sich verärgert und beunruhigt über die Politik der Bundesregierung" geäußert. Viele hätten sich unter anderem für Demonstrationen und Aktionen ausgesprochen, wie "sie am Ende der Ära Kohl stattfanden". Die Publikation "Roter Morgen" informierte in ihrer OktoberAusgabe darüber, dass die KPD bemüht gewesen sei, den 3. Oktober42 als "Protestund Kampftag gebührend zu gestalten". Vorwiegend junge Parteimitglieder sollen Flugblätter mit der Aufschrift "Gegen die grosse Koalition der Lohn-, Zeitund Sozialräuber!" im Magdeburger Stadtgebiet verteilt haben. 42 Die zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit fanden im Berichtsjahr in Magdeburg statt. 72 LINKSEXTREMISMUS Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Die DKP verfügt in Sachsen-Anhalt über Parteistrukturen im Raum Halle-Merseburg, in Magdeburg und in Dessau. Sie wird voraussichtlich zu ihrem 17. Parteitag, der um die Jahreswende 2004/2005 stattfinden soll, die Erstellung eines neuen Parteiprogramms abgeschlossen haben. Ihr aktuelles Parteiprogramm stammt aus dem Jahre 1978. In einem Interview mit der Tageszeitung "Junge Welt" spricht der DKP-Vorsitzende Heinz STEHR über die 35-jährige Geschichte der Partei. So soll die DKP mit 4.700 Mitgliedern der in der Bundesrepublik größte organisatorische Zusammenhang von Kommunistinnen und Kommunisten und in allen 16 Bundesländern präsent sein. Das Ziel der Partei besteht nach wie vor im Aufbau einer kommunistischen Gesellschaftsordnung. Auf der 2. Tagung des Parteivorstandes am 22. Februar in Essen (Nordrhein-Westfalen) wurde die "Handlungsorientierung 2003/ 2004" mit dem Titel "Profil zeigen! Die DKP im Kampf für Arbeit und Frieden, im Widerstand gegen Sozialund Demokratieabbau" beschlossen. Schwerpunktaufgaben seien die Gründung und Belebung örtlicher Friedensinitiativen sowie die Initiierung von Kampagnen gegen Krieg und Rüstung. Während einer weiteren Tagung am 12. und 13. Juli in Essen beschlossen die Delegierten einen Aktionsplan zum Widerstand gegen "Kriegspolitik, Sozialund Demokratieabbau". Gleichzeitig wurde eine intensive Beschäftigung der Parteigruppen mit den Europawahlen und die Beteiligung der DKP an diesen gefordert. 73 LINKSEXTREMISMUS Mit der ersten Ausgabe im Berichtszeitraum präsentierte sich die DKP-Wochenzeitung "Unsere Zeit" (UZ) in einem leicht modifizierten Erscheinungsbild. Die Änderungen sollen die Attraktivität des unter starkem finanziellen Druck stehenden Blattes erhöhen. In der Zeit vom 20. bis 22. Juni fand im Revierpark Wischlingen in Dortmund (Nordrhein-Westfalen) unter dem Motto "Eine andere Welt ist möglich! Frieden durchsetzen!" das traditionelle Pressefest der DKP statt, das nach Angaben des Veranstalters über 50.000 Menschen besucht haben sollen. Für die DKP ist die seit 1974 von ihr organisierte Veranstaltung - im jährlichen Wechsel mit dem DKP-Parteitag - die wichtigste Parteiveranstaltung des Jahres. Nach einem Bericht der UZ43 planen die "Kommunistische Partei Luxemburg" (KPL), die "Neue Kommunistische Partei der Niederlande" (NCPN) und die DKP eine Erweiterung ihrer Zusammenarbeit. Vertreter der beiden ersten Parteien kamen am 20. August mit STEHR am Sitz des Parteivorstandes in Essen zusammen. Die Notwendigkeit einer engeren Kooperation soll sich Erklärungen zufolge aus der "Tatsache" ergeben, dass "alle drei Länder von Sozialund Demokratieabbau betroffen" seien. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) Die MLPD ist nach eigenen Angaben in 20 sachsen-anhaltischen Städten präsent. Im Berichtszeitraum wurde eine weitere so genannte "Initiativgruppe" bekannt. Die Partei und ihr Jugendverband "Rebell" veranstalteten am 7. und 8. Juni unter dem Motto "Aktiv für den Weltfrieden" ihr "11. Internationales Pfingstjugendtreffen" auf dem Gelände des Revierparks Nienhausen in Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen). An der Veranstaltung nahmen etwa 21.000 Personen teil. 43 Nr. 35 vom 29.08.2003. 74 LINKSEXTREMISMUS Die seit 1986 von der MLPD ausgerichteten Pfingstjugendtreffen 44 werden von der Partei als Höhepunkt der Friedensbewegung und des "gemeinsamen Einsatzes für die Zukunft der Jugend" betrachtet. Kommunistische Plattform der PDS (KPF) Die KPF vertritt nach wie vor marxistische und leninistische Positionen. Sie ist innerhalb der PDS die Gruppierung, die sich am deutlichsten zum Kommunismus bekennt. Am 25. Mai fand die 9. Bundeskonferenz der KPF in HannoverLinden (Niedersachsen) statt, die sich mit der Lage der PDS in Vorbereitung des bevorstehenden Sonderparteitages und mit der Weiterführung der Programmdebatte befasste. Die Teilnehmer verabschiedeten einen offenen Brief an die Delegierten zum Sonderparteitag der PDS. In diesem Brief wurde den Delegierten nahegelegt, "alles dafür zu tun, das plurale Prinzip der PDS zu erhalten". Auf der 11. Bundeskonferenz der KPF am 7. September in Berlin kritisierte Sahra WAGENKNECHT den neuen Programmentwurf der PDS. Darin wird nach ihrer Auffassung die "bisher zuverlässige Friedenspolitik der PDS" relativiert, "um außenpolitisch SPDkompatibel zu werden". Auf ihrem Sonderparteitag am 25. und 26. Oktober in Chemnitz (Sachsen) beschloss die PDS ihr neues Parteiprogramm. Die KPF zog daraufhin auf einer außerordentlichen Tagung am 2. November ihre Konsequenzen für die weitere Zusammenarbeit mit der PDS. Die Tageszeitungen "Junge Welt"45 und "Neues Deutschland"46 veröffentlichten eine entsprechende Erklärung über die Ergebnisse dieser Tagung. Danach beschlossen die Delegierten, die KPF nicht 44 Die Treffen gehen auf eine im Jahr 1903 von der "Sozialistischen Arbeiterjugend" begründete Tradition zurück. 45 Ausgabe vom 8./9. November 2003. 46 Ausgabe vom 3. November 2003. 75 LINKSEXTREMISMUS aufzulösen, sondern künftig weiter in der PDS aktiv zu sein. Die KPF, so deren Sprecherin Ellen BROMBACHER, wolle "nicht aufhören, wie auch in der Vergangenheit unsere Positionen zu vertreten. Wer will, dass wir damit aufhören, sollte uns rausschmeißen müssen." Noch immer biete die PDS "gute Möglichkeiten des politischen Wirkens". Für Plattform-Mitglieder in Parteifunktionen würde "ein Stück politisches Hinterland" verloren gehen, gäbe es die Plattform nicht mehr. Die hiesige KPF ist auf Bundesebene in verschiedenen Gremien der Organisation vertreten. Rote Hilfe (RH) Die RH beschreibt sich in einer Selbstdarstellung als eine "parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutzund Solidaritätsorganisation, die politische und materielle Hilfe anbietet. Hierzu zählen die Prozessvorbereitung mit Angeklagten, die Bekanntmachung des politischen Hintergrunds in der Öffentlichkeit, die Bereitstellung von Zuschüssen aus Beitragsgeldern sowie die Erstattung von Anwaltsund Gerichtskosten." In Sachsen-Anhalt besteht seit 1996 eine Ortsgruppe der RH in Halle. Weitere Gruppen entstanden 1998 in Magdeburg und 1999 in Quedlinburg. Der Generalbundesanwalt erließ im November 2002 wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung "kommando freilassung aller politischen gefangenen"47 Haftbefehle gegen zwei Magdeburger Autonome. Unter dringendem Tatverdacht wurde im April 2003 eine weitere Person in Haft genommen. Den drei Beschuldigten wurde zur Last gelegt, für insgesamt vier Brand47 Siehe hierzu auch Seiten 53f, 60ff und 69f. 76 LINKSEXTREMISMUS anschläge im Zeitraum 2001/2002 in Magdeburg verantwortlich zu sein. Da diese somit nach Ansicht der RH "politische Gefangene" waren, wurde ihnen vielfältige Unterstützung zuteil. So bildete sich eine "Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg", die zu Spenden aufrief und "Solidaritätsveranstaltungen", insbesondere "Solikonzerte", organisierte. Außerdem wurde den Inhaftierten eine Plattform geboten, sich öffentlich zu äußern. So wurden deren Briefe unter anderem in der Szenepublikation "Angehörigen Info", auf der neu eingerichteten Homepage der "Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg" und im Internet-Informationssystem "Nadir"48 veröffentlicht. Die "Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg" zog im September auf ihrer Homepage ein "Zwischenfazit" zur Einschätzung ihrer Arbeit: "Zunächst konzentrierten wir uns vor allem darauf, die Leute im Knast zu unterstützen, d. h. vor allem Geld aufzutreiben, das Verfahren öffentlich bekannt zu machen und die Magdeburger Szene inhaltlich wie rechtlich auf dem Laufenden zu halten. Eine politische Einordnung dieses Repressionsschlages kam jedoch nur schleppend voran ... Dennoch glaubten wir langsam mit unserer Arbeit voranzukommen, wir machten eine Reihe von Veranstaltungen, organisierten Kundgebungen u.s.w., auch wenn die Beteiligung der Magdeburger Szene sehr zurückhaltend und vorsichtig war." Die "Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg" veranstaltete im Juli eine "Infotour" in Süddeutschland, um eine überregionale Solidarisierung der autonomen Szene zu erreichen. Hierzu wurden im Internet Termine für München, Ulm, Karlsruhe und Mannheim veröffentlicht. Nach eigenen Angaben wurde bei diesen Veranstaltungen über den aktuellen Stand des Strafverfahrens berichtet und ein Vortrag zur "Geschichte und Bedeutung der Paragrafen 129/129a/129b" gehalten. 48 Das Webportal "Nadir" aus Hamburg wird bundesweit von der linksextremistischen Szene für die Ankündigung von Terminen und Veranstaltungen sowie für die Kommunikation und Diskussion genutzt. 77 LINKSEXTREMISMUS Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte am 16. Dezember zwei der Angeklagten wegen Brandstiftung zu Haftstrafen von zwei und zweieinhalb Jahren ohne Bewährung. Der dritte Angeklagte wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wies das Oberlandesgericht zurück. Der Senat ging davon aus, dass sich die in der Anklage benannte terroristische Vereinigung "kommando freilassung aller politischen gefangenen" bereits Ende Mai 2002 aufgelöst hatte. Mit dem Urteil sind erstmals seit langer Zeit Angehörige der Autonomenszene wegen gewalttätiger Aktivitäten zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. In einer im Internet verbreiteten Pressemitteilung gegen das "Gesinnungsurteil" erklärte die "Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg", es sei bei dem Ermittlungsverfahren bereits von Anfang an um eine Kriminalisierung linker Strukturen gegangen. Sowohl das Verfahren als auch das Urteil seien als "politisch" zu bewerten. Es passe in das Gesamtkonzept politischer Repression gegenüber linken Strukturen. 78 AUSLÄNDEREXTREMISMUS IV. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN Allgemeines Zahlreiche Terrorakte weltweit verdeutlichten auch im Jahr 2003 die vom internationalen Terrorismus ausgehende Gefahr. Terroranschläge und Selbstmordattentate auf den Philippinen, in SaudiArabien, Marokko, Tschetschenien, im Irak, in der Türkei sowie in Israel und den Autonomiegebieten forderten Hunderte von Menschenleben. Nach der Definition der Verfassungsschutzbehörden versteht man unter Terrorismus den nachhaltig geführten Kampf für politische Ziele, die mit Hilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in SS 129a Absatz 1 Strafgesetzbuch49 aufgeführt sind. Für die schwersten Terroranschläge werden islamistische Gruppen verantwortlich gemacht. Unter dem Vorwand, für die Verteidigung des Islam einzutreten, führen sie einen "Jihad"50 gegen die USA als Hauptfeind sowie andere westliche und westlich orientierte Staaten. Den USA werden weltweites Vormachtstreben und Einmischung in innere Angelegenheiten muslimischer Staaten sowie einseitige Parteinahme für Israel vorgeworfen. Mit der Notwendigkeit, den aus ihrer Sicht negativen Einfluss der westlichen Kultur in muslimischen Ländern zurückzudrängen, begründen Islamisten ihren militanten Kampf. Dabei berufen sie sich auf den Koran, den sie in ihrem Sinne instrumentalisieren. Ziel ist eine weltweite Herrschaft des Islam auf der Grundlage der "Scharia". Dies bedeutet, dass nicht staatliche Gesetzgebung und hoheitliches, auf dem Willen des Volkes und auf Mehrheitsentscheidungen beruhendes Handeln das Rechtssystem begründen, sondern ein vorgeblich "göttliches Recht", wie Islamisten es interpretieren. 49 Mord, Totschlag, Völkermord, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, gemeingefährliche Straftaten. 50 Jihad bedeutet: [innerer] Kampf, Anstrengung oder heiliger Krieg. 79 AUSLÄNDEREXTREMISMUS Dieser Absolutheitsanspruch steht im krassen Widerspruch zu grundlegenden demokratischen Prinzipien westlicher Länder. Insbesondere die Volkssouveränität, das Mehrheitsprinzip sowie das Recht auf Bildung und Ausübung parlamentarischer Opposition werden nicht anerkannt. An dieser Stelle sei mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass Islamismus im Tarngewand religiöser Überzeugungen nicht mit dem Islam gleichzusetzen ist. Hervorzuheben ist auch, dass in der Bundesrepublik Deutschland lediglich etwa 1,2 Prozent der hier lebenden Muslime islamistischen Organisationen zuzurechnen sind. Die Verfassungsschutzbehörden in der Bundesrepublik Deutschland haben unter anderem die Aufgabe, extremistische Bestrebungen von Ausländern zu beobachten und zu analysieren. Das Spektrum umfasst sowohl islamistische, als auch linksextremistische sowie nationalistische Ausländerorganisationen mit einem Mitgliederund Anhängerpotenzial von etwa 57.300 Personen51 in Deutschland. Der Anteil der in Sachsen-Anhalt lebenden Ausländer beträgt etwa zwei Prozent der Gesamtbevölkerung. Betrachtet man die Herkunftsländer, so stammen die meisten Ausländer aus den ehemals sozialistischen Ländern sowie aus dem Irak, der Türkei und Syrien. Ihr Aufenthaltsstatus ist in den überwiegenden Fällen rechtlich noch nicht gefestigt. Extremistische Ausländerorganisationen verfügen in Sachsen-Anhalt nur in begrenztem Maße über Organisationsstrukturen. Es liegen jedoch Hinweise vor, dass im Bundesgebiet tätige extremistische Gruppierungen auch Anhänger und Unterstützer in Sachsen-Anhalt haben. 51 Die für diese Angabe berücksichtigten Personenpotenziale sind zum Teil geschätzt und gerundet. 80 AUSLÄNDEREXTREMISMUS Bedrohung durch den internationalen islamistischen Terrorismus Im Zusammenhang mit den schwersten Terroranschlägen im Jahr 2003 stehen Organisationen im Blickpunkt, die dem so genannten Netzwerk der "Arabischen Mudjahedin"52 zuzurechnen sind. Hierbei handelt es sich nicht um eine Organisation im klassischen Sinn, sondern um unterschiedlich strukturierte, teilweise nur lose Zusammenhänge von Personen mit ähnlichen Grundüberzeugungen und um kleine Gruppen mit Verbindungen zu weiteren militanten Islamisten überwiegend arabischer Herkunft. Den Kern dieses Netzwerkes bildet die von Usama BIN LADEN gegründete und geführte Organisation "Al-Qaida" (Die Basis). Viele dieser Mudjahedin haben eine paramilitärische und ideologische Ausbildung in Lagern in Afghanistan oder Pakistan absolviert oder haben sich bereits zu Kampfeinsätzen in Afghanistan, Bosnien oder Tschetschenien aufgehalten. Unter dem Vorwand, für die Verteidigung des Islam einzutreten, führen sie einen "Jihad". In Audiound Videobotschaften sowie per Internet riefen BIN LADEN und andere Führungspersonen der "Arabischen Mudjahedin" zum Kampf gegen die USA und Israel sowie gegen andere westliche, aber auch islamische Länder auf. Sie drohten mit weltweiten Terroranschlägen, womit sie zu den eigentlichen geistigen Urhebern der zahlreichen Anschläge wurden. Am 11. Februar veröffentlichte der arabische Fernsehsender "Al-Jazeera" eine vermutlich von BIN LADEN stammende Ansprache: "Wir verfolgen aufmerksam die Kriegsvorbereitungen der Kreuzzügler zur Besetzung der einstigen Hauptstadt des Islam und zum Raub der Bodenschätze der Muslime ... Was nun diesen ungerechten und despotischen Krieg angeht, den Amerika mit seinen Verbündeten und Agenten führt, so möchten wir ... hervorheben ... der Kampf soll allein für Gott geführt werden ... Ich möchte hier noch einmal betonen, welch große 52 "Mudjahedin" bedeutet "Glaubenskämpfer" oder "Gotteskrieger". 81 AUSLÄNDEREXTREMISMUS Bedeutung den Märtyreroperationen gegen den Feind zukommt." Die Jugend solle ihre Intelligenz einsetzen und das Töten heimlich durchführen. Es sei eine der höchsten Pflichten und der beste Weg, Allah nah zu sein, Amerikaner und Juden in jeder Ecke der Erde zu töten. Dr. Ayman AL-ZAWAHIRI, der als Vertrauter BIN LADENs gilt und die zweite Führungsposition in der Al-Qaida-Hierarchie inne hat, äußerte in einer Tonbandbotschaft53, die "Kreuzzügler und Juden" würden nur "die Sprache des Tötens und Blutvergießens, der zerstörten Interessen, der verbrannten Türme und der zusammengebrochenen Wirtschaft" verstehen. Er rief die Muslime auf, sich "gegen die Botschaften Amerikas, Englands, Australiens und Norwegens, gegen deren Interessen, Firmen und Funktionäre" zu stellen. Der in Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) ansässige Fernsehsender "Al-Arabiya" strahlte am 3. August eine Tonbandbotschaft aus, in der AL-ZAWAHIRI54 verkündete, der "Kreuzfahrer" Amerika und seine Helfer würden einen sehr hohen Preis für jeden Schaden zahlen, den sie muslimischen Gefangenen zufügten. "Was ihr bisher mit euren Augen gesehen habt, waren lediglich die ersten Scharmützel, die wahre Schlacht hat noch nicht begonnen." Ein Al-Qaida-Sprecher drohte am 7. September55 mit weiteren, weltweiten Anschlägen gegen die USA. Diese würden von einem solchen Ausmaß erfolgen, dass sie Amerika die Schrecken des 11. September vergessen ließen. 53 Ausgestrahlt im arabischen Fernsehsender Al-Jazeera am 21. Mai. 54 In der Ansprache bezieht sich AL-ZAWAHIRI auf die von den USA geplanten Prozesse gegen die auf Guantanamo Bay (Kuba) inhaftierten muslimischen Kämpfer. 55 Der arabischen Fernsehsender Al-Arabiya strahlte eine Tonbandaufnahme mit einer Erklärung eines angeblichen "Al-Qaida"-Sprechers namens AL-NAJDI aus. 82 AUSLÄNDEREXTREMISMUS Am 10. September strahlte der Fernsehsender Al-Jazeera ein Video aus, das BIN LADEN und AL-ZAWAHIRI zeigte. In einer dazu ausgestrahlten Tonbandaufnahme wurden unter anderem fünf Attentäter des 11. September 2001 namentlich genannt und als Vorbilder gelobt. Besonders hervorgehoben wurde ihre Bereitschaft, das eigene Leben und Wohlergehen für die Unversehrtheit der islamischen Regeln zu opfern. Weiterhin heißt es, dass das bisher Erlebte nur "der Beginn der Gefechte" gewesen sei und die "tatsächliche Schlacht" noch nicht begonnen habe. An die "muslimischen Brüder in Palästina" richtete sich der Sprecher mit den Worten: "Wir appellieren an euch, auf dem Weg des Jihad zu beharren und sich nicht von den Lügen Amerikas und ihrer Agenten ... täuschen zu lassen. Palästina wird nicht ohne Jihad befreit. Hütet euch davor, die Waffen niederzulegen..." Die im Irak kämpfenden Muslime aus Syrien, der Türkei und von der arabischen Halbinsel sowie die "Pioniere des Jihad" in Afghanistan, Bosnien und Tschetschenien sollten die Amerikaner "misshandeln" und "den Tod spüren lassen". Am 18. Oktober hieß es in weiteren Tonbandbotschaften 56: "Abschließend sage ich zum amerikanischen Volk: Wir werden euch weiter bekämpfen und weiterhin Märtyreroperationen innerhalb und außerhalb der Vereinigten Staaten durchführen, bis ihr von eurem tyrannischen Pfad abweicht und eure Torheiten aufgebt und eure Narren bremst. Ihr müsst wissen, dass wir unsere Toten zählen ... besonders in Palästina, wo sie von euren Verbündeten, den Juden, getötet werden. Wir werden Rache für sie nehmen ... wie wir es an jenem Tag in New York gemacht haben ... Mögen unsere Mütter kinderlos werden, wenn wir auch nur einen von euch auf unserem Grund und Boden am Leben lassen". 56 Zwei mutmaßlich von BIN LADEN stammende Tonbandbotschaften wurden durch "Al-Jazeera" ausgestrahlt. 83 AUSLÄNDEREXTREMISMUS In einer Tonbandbotschaft vom 19. Dezember57 kündigte ALZAWAHIRI die "Verfolgung der Amerikaner überall in der Welt, sogar in ihrem eigenen Land" an. Gefährdungslage in der Bundesrepublik Deutschland Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik kann von einer nachhaltigen Schwächung oder Zerschlagung der Netzwerke arabischer Mudjahedin nicht ausgegangen werden. An der grundsätzlichen Fähigkeit der "Al-Qaida" zu weiteren terroristischen Aktionen bestehen keine Zweifel. Es muss weiter von geheim operierenden Zellen ausgegangen werden, die Anschläge in eigener Regie durchführen. Neben den bekannten, unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden stehenden so genannten Gefährdern im Bereich des islamistischen Terrorismus gibt es in Deutschland ein nicht messbares Potenzial islamistischer Kämpfer mit vielfältigen Kontakten. Folglich kommt Deutschland nicht nur als Vorbereitungsraum, sondern potenziell auch als Ziel von Anschlägen in Betracht. Die jüngsten, "Al-Qaida" zugeschriebenen Verlautbarungen lassen darauf schließen, dass die allgemeine Bedrohung der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihres Engagements in Afghanistan tendenziell zugenommen hat. Nach wie vor unterliegen in Deutschland aber insbesondere US-amerikanische, britische, israelische und jüdische Einrichtungen einer vergleichsweise höheren Gefährdung. Auf die Herausforderungen des Terrorismus reagierten die Sicherheitsbehörden mit einer Reihe von Exekutivmaßnahmen, die auch zu gerichtlichen Anklagen führten. Gegen einen mutmaßlich an den Anschlägen des 11. September 2001 Beteiligten wurde in Hamburg ein Prozess geführt. Der Marokkaner Mounir EL-MOTASSADEQ wurde am 19. Februar 2003 zu 15 Jahren Haft verurteilt58. Ihm wurde vorgeworfen, die Attentäter des 11. September unterstützt zu haben. In einem weiteren Prozess 57 Ausstrahlung durch "Al-Jazeera". 58 Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Verteidigung Revision eingelegt hat. 84 AUSLÄNDEREXTREMISMUS in Düsseldorf wurde am 26. November 2003 der jordanische Staatsangehörige Shadi ABDALLAH wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Er war Mitglied der islamistischen Organisation "AlTawhid"59, die enge Verbindungen zum Al-Qaida-Netzwerk unterhält. Am 28. November 2003 wurde in Hamburg der mutmaßliche algerische Islamist Abderrazak MAHDJOUB festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, Terroranschläge auf die US-Truppen im Irak geplant zu haben. Er soll mit einer italienischen Terrorzelle zusammen gearbeitet haben und wird nach Italien ausgeliefert. Am 2. Dezember wurden in München Mitglieder der islamistischen Organisation "Ansar al-Islam" verhaftet. Sie stehen im Verdacht, für die Schleusung von freiwilligen Kämpfern für den "Jihad" im Irak sowie für die Logistik und die Beschaffung finanzieller Mittel für die "Ansar al-Islam" verantwortlich zu sein. Gefährdungslage in Sachsen-Anhalt Die Situation in Sachsen-Anhalt ist von der Bedrohungslage in der Bundesrepublik insgesamt abhängig. In Sachsen-Anhalt leben mehrere Tausend Muslime, die meisten davon stammen aus dem Irak und Syrien sowie aus dem von Kurden bewohnten Grenzgebiet Türkei/Irak. Sachsen-Anhalt war bisher noch nicht von islamistischen Aktivitäten betroffen. Strukturen der einschlägigen, in anderen Bundesländern festgestellten islamistischen Organisationen wie zum Beispiel "Hizb ut-Tahrir al-Islami" (HuT)60 "Ansar al-Islam" oder "Al-Tahwid" existieren hier nach bisherigem Erkenntnisstand nicht. Auch war Sachsen-Anhalt bislang nicht von islamistischen Aktivitäten betroffen. Allerdings ist festzustellen, dass Hinweise auf hier lebende Personen überwiegend arabischer Herkunft vorliegen, die über Verbindungen zu Islamisten im Bundesgebiet und teils auch im Ausland verfügen. Die Tatsache, dass ein Islamist, der später der Terrorzelle um die Attentäter des 11. September zugerechnet 59 "Einheit Gottes" (im Sinne des Monotheismus). 60 Siehe auch Seite 87f. 85 AUSLÄNDEREXTREMISMUS wurde, zuvor unerkannt in Sachsen-Anhalt gelebt hat, ist Beleg dafür, dass eine Gefährdung auch von hier lebenden Personen ausgehen kann, Sachsen-Anhalt also als Ruheund Vorbereitungsraum islamistischer Terroristen durchaus in Betracht kommt. Für die Beurteilung der Bedrohungslage ist allerdings auch von Bedeutung, dass - bedingt durch infrastrukturelle Gegebenheiten des Landes - eine vergleichsweise geringere Dichte potenzieller Anschlagsziele besteht. Aufgrund der geschilderten Sachverhalte ist für Sachsen-Anhalt von einer im Bundesvergleich insgesamt etwas abgeschwächten Bedrohung durch islamistischen Terrorismus auszugehen. Islamistische Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V." (IGMG) Mit mehr als 26.000 Mitgliedern und Anhängern ist die IGMG die zahlenmäßig bedeutendste extremistische Organisation von Ausländern in Deutschland. In über 500 Moscheevereinen in verschiedenen europäischen Ländern61 nimmt die IGMG Einfluss auf viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ihrer Mitglieder. Auf gewaltfreiem Wege versucht die Organisation, ihren Mitgliedern ein Leben nach islamischen Regeln zu ermöglichen. Die Organisation erstrebt die Abschaffung der laizistischen Staatsordnung in der Türkei und die Einführung eines islamischen Gottesstaates. Als Fernziel wird die Übernahme dieses Systems weltweit, also auch in der Bundesrepublik Deutschland mit ihrem großen türkischstämmigen Bevölkerungsanteil, verfolgt62. In Sachsen-Anhalt wurden keine Strukturen oder Aktivitäten der IGMG bekannt. 61 Eigenangabe auf der Homepage der IGMG. 62 Vgl. Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 16.07.2003, Az. 20 BV 02.2747. 86 AUSLÄNDEREXTREMISMUS "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e. V., Köln" (ICCB - auch: "Der Kalifatsstaat") Bereits mit Verfügung vom 12. Dezember 2001 hat der Bundesminister des Innern die türkische Organisation "Kalifatsstaat" verboten, da sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richtete. Ziel des Kalifatsstaats war dabei die gewaltsame Beseitigung der laizistischen türkischen Staatsordnung mit Hilfe des bewaffneten "Jihad". Der ehemalige Anführer des Vereins Metin KAPLAN propagierte, dass an die Stelle der bisherigen Staatsform der Türkei ein islamisches Konstrukt auf Grundlage der Scharia treten und langfristig die weltweite Herrschaft des Islam erreicht werden müsse. Demokratie, Parlamente und Parteienpluralismus seien generell abzulehnen, da sie mit islamischen Glaubensgrundsätzen unvereinbar seien. KAPLAN befindet sich nach Verbüßung einer vierjährigen Haftstrafe seit 27. Mai wieder in Freiheit. Seine Asylberechtigung ist ihm im Berichtsjahr rechtskräftig aberkannt worden. Die Abschiebung KAPLANs in die Türkei wurde allerdings noch nicht vollzogen, da nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Köln ein Abschiebungshindernis vorliegt. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da das Gericht auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland die Berufung gegen das Urteil für zulässig erklärt hat. Trotz des Verbotes hat der Verein seine Tätigkeit nicht eingestellt, weshalb am 11. Dezember erneut bundesweite Exekutivmaßnahmen gegen den "Kalifatsstaat" stattfanden. Dabei wurden in 13 Bundesländern 1.178 Objekte durchsucht und neben umfangreichem Propagandamaterial Computer, Mobiltelefone und Schusswaffen sichergestellt. Sachsen-Anhalt war von den Maßnahmen nicht betroffen. "Hizb ut-Tahrir al-Islami" (Islamische Befreiungspartei / HuT) Auf die extremistischen Bestrebungen der in Jordanien gegründeten islamistischen HuT reagierte der Bundesminister des Innern im Januar 2003 mit dem Erlass eines Betätigungsverbotes. Zwar ver87 AUSLÄNDEREXTREMISMUS fügt die Organisation in der Bundesrepublik Deutschland nur über etwa 150 Anhänger63, ihre Tätigkeit richtet sich jedoch in starkem Maße gegen den Gedanken der Völkerverständigung. HuT spricht dem Staat Israel das Existenzrecht ab und verbreitet in hetzerischer Weise antijüdische Propaganda. Sie strebt die Einigung der weltweiten muslimischen Gemeinschaft in einem islamischen Staat unter der Führung eines Kalifen an und befürwortet Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele. In Sachsen-Anhalt wurden keine Strukturen der HuT festgestellt. Reaktionen islamistischer Organisationen auf den Irakkrieg Mit der Zuspitzung des Irak-Konfliktes und dem Beginn des Irakkrieges musste auch in der Bundesrepublik Deutschland mit Reaktionen extremistischer Organisationen gerechnet werden. Anhänger der islamistischen "Hizb Allah" (Partei Gottes) und der "Islamischen Widerstandsbewegung" (HAMAS), die im Nahen Osten einen erbitterten Kampf gegen die israelische Besetzung palästinensischer Gebiete führen, verhielten sich in Deutschland zurückhaltend. Dagegen wurde die Situation im Irak von Seiten der terroristischen Gruppierungen des Netzwerkes der "Arabischen Mudjahedin" sofort genutzt, um die Muslime weltweit zum Kampf gegen die USA, Israel und andere Staaten aufzurufen. Dies ist insofern eine neue Entwicklung, als der Irak bislang eine Diktatur, aber kein islamistisches Staatsgefüge war und somit kein originär von "Al-Qaida" beeinflusstes Gebiet. 63 In Sachsen-Anhalt sind keine Strukturen der HuT bekannt. 88 AUSLÄNDEREXTREMISMUS Kurdische und türkische Organisationen "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK)/ "Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans" (KADEK)/ "Volkskongress Kurdistans" (KONGRAGEL) Auch im Jahr 2003 leitete der ehemalige PKK-Vorsitzende Abdullah ÖCALAN aus der Haft heraus die politischen Aktivitäten des KADEK.64 Diese beinhalteten die europaweite Durchführung öffentlichkeitswirksamer Großveranstaltungen sowie die Organisierung von Protestkampagnen. Die Mobilisierung der Kurden zur Teilnahme an den von der KADEK-Führung vorgegebenen Aktivitäten erfolgte durch die türkischsprachige KADEK-orientierte Tageszeitung "Özgür Politika/Freie Politik". Diese informierte die Leser, dass der KADEK sowie die kurdische Jugendorganisation "Union der Jugendlichen aus Kurdistan" (YCK) ihre Missionen erfüllt hätten und deshalb neue Organisationen zur Lösung der Interessen des kurdischen Volkes geschaffen werden sollten. Am 12. August wurde in der Türkei die kurdische Jugendorganisation "Bewegung der freien Jugend Kurdistans/Tevgera Civanen Azad a Kurdistane" (TECAK) als Nachfolgerin der YCK gegründet. Auf dem 9. Parteikongress am 26. Oktober im Nordirak beschlossen die Delegierten die Auflösung des KADEK. Am 15. November wurde in den KADEK-nahen Medien bekannt gegeben, dass vom 27. Oktober bis zum 6. November der Gründungskongress des "Volkskongresses Kurdistans" (KONGRA-GEL)65 stattfand. Vorsitzender des KONGRA-GEL wurde Zübeyir AYDAR. Abdullah ÖCALAN ernannten die Delegierten des Kongresses zum "Führer des kurdischen Volkes". In Veröffentlichungen des KONGRA-GEL wurde betont, dass der KONGRA-GEL keine bloße Umbenennung des KADEK sei, sondern eine neue Organisationsform für die politische Arbeit darstelle. Die leninistische Prägung der ehemaligen PKK sowie des KADEK werde im KONGRA-GEL zugunsten weitergehender Möglichkeiten für eine demokratische und freie Beteiligung der 64 ÖCALAN ist auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali inhaftiert. Er wurde bei Gründung des KADEK in Abwesenheit zum "Generalvorsitzenden" der Organisation gewählt. 65 Kurdisch: "Kongra Gel (e) Kurdistan" - KONGRA GEL / türkisch: "Kurdistan Halk Kongresi" - KHK. 89 AUSLÄNDEREXTREMISMUS Mitglieder aufgegeben. Als Ziel strebt der KONGRA-GEL eine friedliche und auf demokratischen politischen Grundsätzen basierende Lösung der Kurdenfrage im Einvernehmen mit den betroffenen Staaten an. Gleichwohl schreibt das Programm des KONGRA-GEL die vom KADEK vertretene Ideologie grundsätzlich fort. Darüber hinaus sind Parallelen auch in struktureller und personeller Hinsicht zu erkennen. Veränderungen der Organisationsstrukturen in Deutschland wurden nach der Gründung des KONGRA-GEL nicht bekannt. Die Auflösung des KADEK und die Gründung des KONGRA-GEL zeigten im Berichtszeitraum keine Auswirkungen auf das Aktionsverhalten der Anhängerschaft. Es ist noch nicht abzusehen, welche Gestalt der KONGRA-GEL längerfristig annehmen wird. Es kann zudem noch nicht abschließend beurteilt werden, ob die Organisation tatsächlich neue Wege des friedlichen politischen Dialoges beschreiten will oder ob lediglich eine Umbenennung erfolgt ist. Im Mittelpunkt der Aktivitäten der Anhänger und Sympathisanten des KADEK/KONGRA-GEL standen im Jahr 2003 friedlich und größtenteils störungsfrei durchgeführte Protestaktionen mit dem Ziel der Verbesserung der Haftbedingungen ÖCALANs sowie gegen das von der türkischen Regierung beschlossene so genannte "Reuegesetz". 66 Der KADEK und die ihm zuzurechnenden Organisationen, insbesondere die YCK sowie die "Partei der freien Frauen Kurdistans" (PJA) führten vom Dezember 2002 bis zum Jahrestag der Festnahme ÖCALANs am 15. Februar eine europaweite Kampagne mit Demonstrationen, Mahnwachen, Kundgebungen und Unterschriftensammlungen zur Unterstützung der Forderung nach Haftentlassung ÖCALANs durch. In Sachsen-Anhalt initiierten die örtlichen Kurdenvereine in Magdeburg und Halle entsprechende Aktivitäten: Der "Kurdisch-Deutsche Kulturverein Magdeburg e. V." organisierte am 3. Januar in Magdeburg eine Demonstration mit etwa 110 Teil66 Am 29. Juli wurde das so genannte Reuegesetz im türkischen Parlament angenommen. Mit diesem Gesetz plante die türkische Regierung eine Strafmilderung bis hin zu einem Straferlass gegenüber den Anhängern der PKK/des KADEK, die sich von der Organisation abwenden und Aussagebereitschaft bekunden. Ausgenommen sind Führungsfunktionäre. 90 AUSLÄNDEREXTREMISMUS nehmern sowie im Januar und Februar Unterschriftensammlungen. An einem vom Verein "Mezopotamien Kultur Haus e. V." aus Halle durchgeführten Aufzug nahmen am 25. Januar in Halle etwa 120 Personen teil. Das Geschehen während des Irakkrieges verfolgte der KADEK mit Aufmerksamkeit. Mit der Durchführung von gewalttätigen Aktionen hielten sich die Anhänger des KADEK in Deutschland zurück. Allgemein reagierte die Organisation hinsichtlich des Irakkrieges sehr moderat. Bei Durchführung kurdischer Großveranstaltungen legte der KADEK Wert darauf, Handlungsfähigkeit und Präsenz zu zeigen. Erwähnenswert sind vor allem das zentrale europaweite kurdische Neujahrsfest Newroz67 am 22. März in Frankfurt/Main (Hessen) mit etwa 27.000 Teilnehmern und das "11. Internationale Kurdistan-Kulturfestival" am 13. September in Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) mit etwa 40.000 Teilnehmern. An den genannten und weiteren überregionalen Veranstaltungen beteiligten sich auch Kurden aus Sachsen-Anhalt. Zur Protestkampagne unter dem Motto "Generalamnestie für gesellschaftlichen Frieden und demokratische Teilnahme" gegen das von der türkischen Regierung beschlossene Reuegesetz stellte der Generalpräsidialrat des KADEK in einer Erklärung dar, dass er jede Initiative der türkischen Regierung, die auf Reue abziele, als "ehrlos" erachte und sich aus diesem Grund gegen das Gesetz stellen werde. Im Rahmen einer entsprechenden Kampagne fand am 20. Juni in Halle eine Demonstration unter dem Motto "Für eine demokratische, politische und friedliche Lösung der kurdischen Frage und einen gesellschaftlichen Frieden" statt, an der sich etwa 60 Personen beteiligten. Dabei wurden Transparente und Bildnisse ÖCALANs mit den Aufschriften "Freiheit für Abdullah ÖCALAN" sowie "Der Weg zu einer Lösung führt über eine unterschiedslose Generalamnestie" mitgeführt. Die Ankündigung einer weiteren Kampagne des KADEK und seiner Teilund Nebenorganisationen ab August unter dem Motto "Demo67 Am 21. März wird von den Kurden das traditionelle kurdische Neujahrsfest Newroz europaweit und öffentlichkeitswirksam mit Großveranstaltungen begangen. 91 AUSLÄNDEREXTREMISMUS kratische Lösung für den Frieden" war vor dem Hintergrund des bis zum 1. September gestellten Ultimatums an die türkische Regierung zu sehen und sollte verdeutlichen, dass es weiterer Schritte der Türkei bedürfte, um den so genannten Friedenskurs des KADEK fortzusetzen. Im Vorfeld hatte die Organisation einen "Fahrplan für einen demokratischen Wandel/Roadmap"68 veröffentlicht. An der Kampagne beteiligten sich auch die bereits genannten Kurdenvereine aus Sachsen-Anhalt: In der Stadtmitte von Magdeburg führten die Anhänger des "Kurdisch-Deutschen Kulturvereins e. V." vom 21. bis zum 23. Oktober eine mehrtägige Mahnwache in Form eines Hungerstreiks unter dem Motto "Frieden in der Türkei und bessere Haftbedingungen für ÖCALAN" durch. Der Verein "Mezopotamien Kultur Haus e. V." veranstaltete am 9. Oktober eine Mahnwache unter dem Motto "Gegen die Isolationshaft von ÖCALAN" in Halle. Etwa 70 Personen nahmen am 15. November an einem Aufzug durch die Innenstadt von Halle mit anschließender Abschlusskundgebung auf dem Marktplatz teil. Am 26. November hatten der Verein "Mezopotamien Kultur Haus e. V." und der Verein "Kurdisches Haus Leipzig e. V." einen gemeinsamen Aufzug unter dem Motto "Isolationshaft und gesundheitlicher Zustand von Herrn Abdullah ÖCALAN" von Halle nach Schkeuditz (Sachsen) bei der zuständigen Behörde in Halle angemeldet. An diesem beteiligten sich etwa 30 Personen. Da die Teilnehmer Genehmigungsauflagen für die Durchführung des Aufzuges nicht einhielten, beendete die Versammlungsleiterin die Demonstration noch in Halle. Strafund Gewalttaten Die auf niedrigstem Niveau rangierenden politisch motivierten Straftaten im Bereich Ausländerextremismus gingen weiter zurück. Wie im Vorjahr wurde eine Gewalttat registriert. 68 Bei dieser "Roadmap" handelt es sich um ein einseitiges, vom KADEK erstelltes Konzept, das Forderungen an die Türkei enthält und die Bereitschaft des KADEK zu Gegenleistungen signalisieren soll, die bis zur Auflösung seiner im Nordirak stationierten bewaffneten Guerillaeinheiten reichen. 92 SPIONAGEABWEHR V. SPIONAGEABWEHR Allgemeines Weiterhin betreiben zahlreiche Staaten Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland. Diese Aktivitäten gehen nach wie vor auch von den Nachrichtendiensten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und hierbei insbesondere von denen der Russischen Föderation aus. Darüber hinaus nutzen jedoch auch Staaten aus dem nahen, mittleren und fernen Osten ihre Nachrichtendienste, um mit deren Hilfe Informationen aus den Bereichen Politik, Militär und Wirtschaft zu beschaffen. In diesem Zusammenhang gewinnt die Wirtschaftsund Industriespionage zunehmend an Bedeutung. Neben dieser "klassischen Spionage" ist die Aufklärung und Unterwanderung von Personen und Organisationen, die in Opposition zu den Regimen in ihrem jeweiligen Heimatland stehen, ein weiterer Schwerpunkt fremder Nachrichtendienste. Darüber hinaus sind verstärkte Bemühungen einiger Länder zu verzeichnen, in den Besitz von Gütern und Know-how zur Herstellung atomarer, biologischer oder chemischer Massenvernichtungswaffen und der dazu notwendigen Trägersysteme zu gelangen. Nachrichtendienste der Russischen Föderation Die Geheimdienste der Russischen Föderation konnten ihre Position in Staat und Gesellschaft kontinuierlich festigen und ausbauen. So stellen in erster Linie der zivile Auslandsaufklärungsdienst SWR und der militärische Auslandsaufklärungsdienst GRU ein wichtiges Instrument zur Verwirklichung der wirtschaftlichen und politischen Interessen dar. Weiterhin sind zahlreiche russische Nachrichtendienstangehörige an diplomatischen und konsularischen Vertretungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland präsent. 93 SPIONAGEABWEHR Im Berichtszeitraum gelang es der hiesigen Spionageabwehr, in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ein so genanntes Illegalen-Ehepaar zu enttarnen. Dieses hatte sich im Auftrag des ehemaligen sowjetischen Nachrichtendienstes KGB zu Zeiten der deutsch-deutschen Teilung über mehrere Jahre unter falscher Identität in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) und im angrenzenden westlichen Ausland aufgehalten. Durch die Enttarnung konnten wichtige Erkenntnisse über die operative Vorgehensweise des KGB erlangt werden. Von Bedeutung war in diesem Fall auch, dass ein Ehepartner bis zur Enttarnung eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübte. Der Generalbundesanwalt hat auf der Grundlage der mitgeteilten Erkenntnisse ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Nachrichtendienste aus Staaten des Nahen und Mittleren Ostens sowie Nordafrikas Die Aktivitäten der Nachrichtendienste dieser Staaten sind nach wie vor schwerpunktmäßig auf die Aufklärung und Unterwanderung von in Deutschland lebenden Landsleuten ausgerichtet, die sich in Opposition zu den Regimen in ihren jeweiligen Heimatländern befinden. Von diesen Nachrichtendiensten wird zumindest teilweise psychischer Druck ausgeübt, um Personen für eine nachrichtendienstliche Zusammenarbeit zu gewinnen. 94 SPIONAGEABWEHR Proliferation Dem Problemfeld der Proliferation69 ist weiterhin eine große Bedeutung beizumessen. Insbesondere Staaten des Nahen, Mittleren und Fernen Ostens wie zum Beispiel Iran, Indien, Pakistan und Syrien haben nach wie vor ein starkes Interesse daran, in den Besitz von Massenvernichtungswaffen zu gelangen. Inwieweit nach der Erklärung Libyens, auf den Besitz von Massenvernichtungswaffen verzichten zu wollen, auch eine entsprechende Umsetzung in der Praxis erfolgt, bleibt abzuwarten. Lediglich nach den Ereignissen im Irak kann davon ausgegangen werden, dass von dortiger Seite keine entsprechenden Aktivitäten mehr erfolgen. Die an Proliferationsgütern interessierten Staaten entwickeln Aktivitäten, um an das in den westlichen Industrieländern vorhandene Know-how zu gelangen. In diesem Zusammenhang besitzt die Bundesrepublik Deutschland und damit auch Sachsen-Anhalt mit seinen Unternehmen und Forschungseinrichtungen einen erheblichen Stellenwert. Aufgabe der Spionageabwehr des Verfassungsschutzes ist es daher, von fremden Geheimdiensten gesteuerte oder durch fremde Staaten mit verdeckten Mitteln und Methoden betriebene Proliferationsvorgänge zu analysieren und durch Informationsweitergabe auch an die Strafverfolgungsbehörden zur Verhinderung illegaler Beschaffungen beizutragen. Die von den Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern unter dem Titel "Proliferation - das geht uns an!" erstellte Broschüre kann im Internet unter www.mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/ abgerufen werden. Die Verfassungsschutzbehörde bietet allen in der gewerblichen Wirtschaft und der Wissenschaft Tätigen eine Sicherheitspartner69 Unter dem Begriff Proliferation versteht man die Weitergabe von atomaren, biologischen und chemischen Waffen (ABC-Waffen) und deren Trägersystemen sowie von Mitteln und Know-how zu deren Herstellung an Länder, von denen zu befürchten ist, dass von dort aus diese Waffen in einem bewaffneten Konflikt eingesetzt werden oder ihr Einsatz zur Durchsetzung politischer Ziele angedroht wird. 95 SPIONAGEABWEHR schaft an, die Informationen, vertrauensvollen Dialog und Sensibilisierung über Fragen der Wirtschaftsspionage und Proliferation beinhaltet. Ziel dieser Partnerschaft ist es, Wirtschaftsspionage sowie Proliferationsabsichten zu erkennen und letztlich zu verhindern. Spionageabwehr mit Hilfe der Bevölkerung Eine wirkungsvolle Spionageabwehr ist nur mit Hilfe der Bevölkerung möglich. Die Verfassungsschutzbehörde des Landes SachsenAnhalt geht daher Hinweisen auf die Tätigkeit fremder Nachrichtendienste nach und bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die von derartigen Sachverhalten Kenntnis haben oder von fremden Nachrichtendiensten zur Mitarbeit aufgefordert wurden, ihr Wissen im Interesse der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der eigenen Sicherheit zu offenbaren. Dies gilt auch für diejenigen, die bereits im fremden Interesse nachrichtendienstlich tätig geworden sind. Ihnen kann geholfen werden, sich aus einer ausweglos erscheinenden Situation zu befreien. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass die Verfassungsschutzbehörden nicht wie die Strafverfolgungsbehörden dem Legalitätsprinzip70 unterliegen und daher nicht in jedem Fall verpflichtet sind, die Strafverfolgungsbehörden über Hinweise auf Spionagedelikte zu informieren. Voraussetzung hierfür ist jedoch die freiwillige Aufgabe der nachrichtendienstlichen Tätigkeit und eine umfassende Offenbarung. Die Verfassungsschutzbehörde bietet hierzu jederzeit ihre Hilfe an und sichert Vertraulichkeit zu. Die Spionageabwehr der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt ist zu erreichen wie folgt: Telefon: 0391/567-3900 Fax: 0391/567-3999 Internet: www.mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/ 70 Legalitätsprinzip: Strafverfolgungsbehörden sind prinzipiell verpflichtet, bei Vorliegen ausreichender tatsächlicher Anhaltspunkte Straftaten zu verfolgen. 96 GEHEIMSCHUTZ VI. GEHEIMSCHUTZ Allgemeines Alle Institutionen des Bundes und der Länder sowie die Bevölkerung selbst müssen sich darauf verlassen können, dass Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder gefährden können, als im staatlichen Interesse geheimzuhaltende Informationen (Verschlusssachen - VS) wirkungsvoll geschützt werden. Besondere vorbeugende Maßnahmen, der so genannte personelle und materielle Geheimschutz, sollen dies gewährleisten. Zudem ist die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied der NATO und anderer überoder zwischenstaatlicher Einrichtungen gehalten, bestimmte Sicherheitsnormen zu erfüllen. Die Verfassungsschutzbehörde wirkt gemäß SS 4 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) bei Geheimschutzverfahren im Behördenund Wirtschaftsbereich mit. Geheimschutz im Behördenbereich Personeller Geheimschutz Maßgeblich für den personellen Geheimschutz ist die Sicherheitsüberprüfung. Sie ist notwendige Voraussetzung für die Ermächtigung einer Person zum Zugang zu im staatlichen Interesse geheimzuhaltenden Informationen (Verschlusssachen). Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist es Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde festzustellen, ob eine Person für eine sicherheitsempfindliche Position geeignet ist. Dabei gilt es, etwaige Sicherheitsrisiken herauszufinden oder auszuschließen. 97 GEHEIMSCHUTZ Ferner führt die Verfassungsschutzbehörde im Bereich des Geheimschutzes Tagungen und Schulungen für die Geheimschutzbeauftragten der Ministerien sowie der oberen und mittleren Landesbehörden durch. Materieller Geheimschutz Der materielle Geheimschutz befasst sich mit technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen, die verhindern oder zumindest erschweren sollen, dass Unbefugte an geschützte Informationen gelangen. Die Verfassungsschutzbehörde hat hierbei die Aufgabe, öffentliche Stellen des Landes zu beraten, wie sie am besten technische Sicherungsmaßnahmen planen und durchführen können. Geheimschutz in der Wirtschaft Neben den erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiet des Geheimschutzes in Behörden muss der Staat auch sensible Bereiche seiner Wirtschaft schützen, die mit der Ausführung geheimhaltungsbedürftiger öffentlicher Aufträge betraut sind. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Aktivitäten fremder Nachrichtendienste nicht nur gegen staatliche Institutionen, sondern in starkem Maße auch gegen Wirtschaftsunternehmen richten. Ein wirksames Geheimschutzsystem soll hier gewährleisten, dass die gegen die deutsche Wirtschaft gerichteten Ausspähungsversuche durch gezielte Maßnahmen im vorbeugenden Bereich abgewehrt werden können, um irreparable Schäden zu vermeiden. 98 ALLGEMEINES VII. VERFASSUNGSSCHUTZ IN SACHSEN-ANHALT Grundlagen und organisatorische Ausgestaltung des Verfassungsschutzes Die geschichtlichen Erfahrungen der Weimarer Republik, die sich den Angriffen von rechts und links schutzlos ausgesetzt sah und schließlich vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten kapitulieren musste, veranlassten die Verfasser des Grundgesetzes, die Bundesrepublik Deutschland als streitbare Demokratie zu gestalten. Deshalb enthält das Grundgesetz (GG) Schutzvorkehrungen zur Verteidigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Hierzu gehören: die Verwirkung bestimmter Grundrechte, wenn diese zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht werden (Art. 18 GG), das Recht, Parteien (Art. 21 Abs. 2 GG) und sonstige Vereinigungen (Art. 9 Abs. 2 GG) zu verbieten, wenn diese darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, die Unabänderlichkeit wesentlicher Grundsätze der Verfassung wie zum Beispiel der Schutz der Menschenwürde und fundamentaler Verfassungsgrundsätze (Art. 79 Abs. 3 GG). Die Einrichtung von Verfassungsschutzbehörden ist zusätzlicher Ausdruck der Entscheidung des Grundgesetzgebers für eine wehrhafte Demokratie. Er hat dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (Art. 73 Nr. 10b und c GG) zugewiesen und ihn zur Einrichtung von Zentralstellen zur Sammlung von Unterlagen für Zwecke des Verfassungsschutzes (Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG) ermächtigt. 99 ALLGEMEINES Das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG) (BGBl. 1990 Teil I, S. 295471) regelt unter anderem den gemeinsamen Aufgabenrahmen der Verfassungsschutzbehörden und ihre Zusammenarbeit. Das BVerfSchG verpflichtet die Länder zudem zur Einrichtung von Landesbehörden für den Verfassungsschutz. Die Länder haben ihre Verfassungsschutzbehörden entweder als Teil des Innenministeriums oder als selbständige Landesbehörde organisiert. Im April 1999 wurde die Aufgabe des Verfassungsschutzes in Sachsen-Anhalt auf das Ministerium des Innern übertragen, das zu diesem Zweck eine Abteilung unterhält. Die Einrichtung, Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde werden durch das Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) geregelt.72 Zudem wurden vom Bund das Gesetz zur Neuregelung von Beschränkungen des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (BGBl. 2001, Teil I, S. 1254ff.) und das Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Terrorismusbekämpfungsgesetz) (BGBl. 2002, Teil I, S. 361) verabschiedet. Beide Gesetze sind auch für die Arbeit der Landesbehörden für Verfassungsschutz relevant. Mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz wurde ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der den Verfassungsschutzbehörden weitere, effiziente Maßnahmen gegen den Terrorismus ermöglicht. 71 Zuletzt geändert durch das Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Terrorismusbekämpfungsgesetz). 72 Siehe Seiten 106ff. 100 ALLGEMEINES Erreichbarkeit der Verfassungsschutzabteilung Ministerium des Innern Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt des Landes Sachsen-Anhalt Abteilung 5 oder Abteilung 5 Zuckerbusch 15 Postfach 18 49 39114 Magdeburg 39008 Magdeburg Telefon: 0391/567 3900 Telefax: 0391/567 3999. E-Mail: vschutz@mi.lsa-net.de Aufgaben des Verfassungsschutzes Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde Sachsen-Anhalts sind die Sammlung und die Auswertung von Informationen über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. fortwirkende Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungsund Abwehrdienste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere des Ministeriums für Staatssicherheit oder des Amtes für Nationale Sicherheit, im Sinne der SSSS 94 bis 99, 129, 129a des Strafgesetzbuches, 3. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht im Geltungsbereich des Grundgesetzes, 101 ALLGEMEINES 4. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Zusätzlich wirkt die Verfassungsschutzbehörde auf Ersuchen der zuständigen öffentlichen Stellen bei Sicherheitsüberprüfungen und technischen Sicherheitsmaßnahmen mit. Keine polizeilichen Befugnisse Die Verfassungsschutzbehörde hat keine polizeilichen Befugnisse. Ihre Mitarbeiter sind also nicht berechtigt, zu verhören, zu verhaften, festzunehmen, anzuhalten, zu beschlagnahmen oder zu durchsuchen. Dies obliegt allein der Polizei. Die Verfassungsschutzbehörde darf auch nicht im Wege der Amtshilfe die Polizei um die Durchführung von Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. Methoden und Mittel nachrichtendienstlicher Tätigkeit Wo die offene Informationserhebung nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht, darf die Verfassungsschutzbehörde unter den Voraussetzungen des SS 8 VerfSchG-LSA nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel kann dann erforderlich werden, wenn eine Organisation oder Gruppierung sich nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit zusammenfindet oder sich generell konspirativ verhält, um ihre wahren Absichten zu verschleiern. Weil der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Privatsphäre und die Freiheitsrechte des Einzelnen darstellt, ist er nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhaltes auf andere, den Betroffenen weniger beeinträchtigende Weise nicht möglich ist und nicht erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhalts steht. 102 ALLGEMEINES Die nachrichtendienstlichen Mittel sind in SS 7 Absatz 3 VerfSchGLSA aufgeführt. Ein wichtiges nachrichtendienstliches Mittel ist die Brief-, Postund Telefonkontrolle. Hierdurch wird das Grundrecht nach Artikel 10 Grundgesetz beschränkt. Die Verfassungsschutzbehörden sind durch Gesetz berechtigt, die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen, sowie die dem Briefoder Postgeheimnis unterliegenden Sendungen zu öffnen und einzusehen. Der Einsatz dieses Mittels darf nur im genau definierten Umfang und nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Darüber hinaus ist die parlamentarische Kontrolle der angeordneten Beschränkungsmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Der Einsatz von so genannten Vertrauensleuten ist ein unverzichtbares, nachrichtendienstliches Mittel. Bei Vertrauensleuten (kurz: V- Leuten) handelt es sich um Personen, die gezielt zur verdeckten Beschaffung von Informationen über Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne von SS 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA eingesetzt werden. Der Einsatz von V-Leuten erfolgt nach Maßgabe der Gesetze und Verwaltungsvorschriften. Diese schließen eine Steuerung extremistischer Gruppierungen oder Organisationen durch V-Leute klar aus. Datenschutz Zur Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörde erhobene personenbezogene Daten sind gemäß den im Verfassungsschutzgesetz enthaltenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln. Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten nicht unbefristet oder auf Vorrat speichern. War eine Speicherung in einer Datei unzulässig oder ist die Kenntnis der gespeicherten Daten zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich, ist eine Löschung vorzunehmen. In diesem Fall sind zugleich die zur Person geführten Akten zu vernichten. Daten von Minderjährigen unterliegen besonderen Schutzbestimmungen (vergleiche SSSS 10, 21 VerfSchGLSA). Personenbezogene Daten dürfen nur unter engen Voraus103 ALLGEMEINES setzungen an Dritte übermittelt werden. Die Verfassungsschutzbehörde übermittelt den Strafverfolgungsbehörden personenbezogene Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Datenübermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. Auskunftserteilung Jedermann kann Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten beantragen. Die Verfassungsschutzbehörde ist nach SS 14 VerfSchG-LSA grundsätzlich verpflichtet, unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Die Auskunft hat jedoch zu unterbleiben, wenn bestimmte, im Gesetz geregelte Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu zählt beispielsweise der Fall, dass durch die Auskunftserteilung eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörde drohen würde. Kontrolle Die Verfassungsschutzbehörde unterliegt der Kontrolle durch das Parlament, den Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Landesrechnungshof und die Gerichte. Zusätzlich wird die Landesregierung auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes durch die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages kontrolliert. Die Landesregierung hat diese Kommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Die aus Abgeordneten des Landtages bestehende Kontrollkommission tritt mindestens vierteljährlich zusammen. Unter bestimmten Voraussetzungen hat sie das Recht auf Erteilung von Auskünften, Einsicht in Akten und andere Unterlagen, Zugang zu Einrichtungen der Verfassungsschutzbehörde sowie auf Anhörung von Auskunftspersonen. 104 ALLGEMEINES Darüber hinaus unterliegt die Verfassungsschutzbehörde einer faktischen, wenn auch nicht rechtlich institutionalisierten Kontrolle durch die Berichterstattung der Medien und die öffentliche Meinung. Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes Die Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes leistet in der notwendigen geistig-politischen Auseinandersetzung mit extremistischem und terroristischem Gedankengut einen wichtigen Beitrag, der letztlich dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland dient. Sie gewährleistet, dass Regierung und Parlament, aber auch die Bürger über die Aktivitäten und Absichten verfassungsfeindlicher Organisationen informiert werden. Die Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes informiert auch in Vorträgen über die Institution des Verfassungsschutzes und die offen verwertbaren Ergebnisse der nachrichtendienstlichen Facharbeit. Im Berichtsjahr wurden erneut zahlreiche Vorträge und Diskussionsrunden in Bildungseinrichtungen von Referenten der Verfassungsschutzbehörde gestaltet. Der Unterrichtung der Öffentlichkeit dient der jährlich herausgegebene Verfassungsschutzbericht, der auch im Internet unter http://www.mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz als HTML-Version zur Verfügung steht. Zudem können dort die Verfassungsschutzberichte der letzten fünf Jahre heruntergeladen werden. 105 VERFASS UNGSSCHUTZGESETZ Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) vom 14. Juli 1992 (GVBl. LSA S. 590) zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften vom 21. August 2001 (GVBl. LSA S. 348) Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: INHALTSÜBERSICHT Erster Teil: ORGANISATION UND AUFGABEN SS 1 Zweck des Verfassungsschutzes SS 2 Organisation und Zusammenarbeit SS 3 Bedienstete und Mitarbeiter SS 4 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde SS 5 Begriffsbestimmungen Zweiter Teil: ERHEBUNG, VERARBEITUNG UND NUTZUNG PERSONENBEZOGENER DATEN SS 6 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit SS 7 Begriffsbestimmungen SS 8 Besondere Formen der Datenerhebung SS 9 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten SS 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen SS 11 Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien SS 12 Berichtigung und Sperrung personenbezogener Daten in Akten SS 13 (aufgehoben) 106 VERFASS UNGSSCHUTZGESETZ Dritter Teil: AUSKUNFT SS 14 Auskunft an die betroffene Person Vierter Teil: INFORMATIONSÜBERMITTLUNG SS 15 Unterrichtungspflichten SS 16 Zulässigkeit von Ersuchen der Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung personenbezogener Daten SS 17 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde SS 18 Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde SS 19 Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an die Strafverfolgungsund Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes SS 20 Übermittlungsverbote SS 21 Minderjährigenschutz SS 22 Pflichten des Dritten, an den übermittelt wird SS 23 Nachberichtspflicht SS 23a Weitergabe personenbezogener Daten Fünfter Teil: PARLAMENTARISCHE KONTROLLE SS 24 Parlamentarische Kontrollkommission SS 25 Zusammensetzung und Wahl SS 26 Verfahrensweise SS 27 Aufgaben und Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission SS 28 Beteiligung des Datenschutzbeauftragten SS 29 Datenerhebung bei Mitgliedern des Landtages Sechster Teil: SCHLUSSVORSCHRIFTEN SS 30 Geltung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger SS 30a Einschränkung von Grundrechten SS 31 Inkrafttreten 107 VERFASS UNGSSCHUTZGESETZ Erster Teil: ORGANISATION UND AUFGABEN SS1 Zweck des Verfassungsschutzes (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. (2) Er hat die Landesregierung und andere Stellen nach Maßgabe dieses Gesetzes über Gefahren für diese Schutzgüter zu unterrichten. Dadurch sollen diese Stellen rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können. (3) Er hat auch die Öffentlichkeit über seine Aufgabenfelder zu unterrichten. SS2 Organisation und Zusammenarbeit (1) Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden von der Verfassungsschutzbehörde wahrgenommen. Verfassungsschutzbehörde ist das Ministerium des Innern. Es unterhält für diese Aufgabe eine besondere Abteilung. (2) Die für den Verfassungsschutz zuständige Abteilung im Ministerium des Innern nimmt ihre Aufgaben gesondert von der Polizeiorganisation wahr. (3) Sie ist verpflichtet, in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes mit dem Bund und den Ländern zusammenzuarbeiten. (4) Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen in Sachsen-Anhalt im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, das Bundesamt für Verfassungsschutz nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbehörde tätig werden. SS3 Bedienstete und Mitarbeiter (1) Die Mitarbeiter der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung im Ministerium des Innern haben sich einem Sicherheitsüberprüfungsverfahren zu unterziehen, welches insbesondere auf Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik überprüft und in das der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik einbezogen wird. (2) Personen, die dem Repressionsapparat der Deutschen Demokratischen Republik angehörten, insbesondere hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit oder des Amtes für Nationale Sicherheit, Mitarbeiter der Abteilung I der Kriminalpolizei und ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands dürfen nicht mit Aufgaben des Verfassungsschutzes betraut werden; Perso108 VERFASS UNGSSCHUTZGESETZ nen mit Offiziersrang der bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik dürfen Aufgaben des Verfassungsschutzes nur in zu begründenden Ausnahmefällen übertragen werden. SS4 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. fortwirkende Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungsund Abwehrdienste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere des Ministeriums für Staatssicherheit oder des Amtes für Nationale Sicherheit, im Sinne der SSSS 94 bis 99, 129, 129a des Strafgesetzbuches, 3. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht im Geltungsbereich des Grundgesetzes, 4. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. (2) Die Verfassungsschutzbehörde wirkt auf Ersuchen der zuständigen öffentlichen Stellen mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, welche das zuständige Ministerium im Einzelnen bestimmt hat, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. Für die Mitwirkung des Verfassungsschutzes an der Sicherheitsüberprüfung nach Satz 1 ist die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich. Ehegatten, Verlobte oder die Person, die mit der betroffenen Person in Lebensgemeinschaft zusammenlebt, dürfen in die Sicherheitsüberprüfungen ebenfalls nur mit ihrer Einwilligung einbezogen werden. 109 VERFASS UNGSSCHUTZGESETZ (3) Die Mitwirkung der Verfassungsschutzbehörde gemäß Absatz 2 setzt im Einzelfall voraus, dass die betroffene Person und andere in die Überprüfung einbezogene Personen über Zweck und Verfahren der Überprüfung einschließlich der Verarbeitung der erhobenen Daten durch die beteiligten Dienststellen vorab unterrichtet werden. SS5 Begriffsbestimmungen (1) Es gelten folgende Begriffsbestimmungen: a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes im Sinne dieses Gesetzes sind solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen. b) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes im Sinne dieses Gesetzes sind solche politisch bestimmten zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen. c) Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes sind solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen aktiv sowie zielund zweckgerichtet unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, c) das Mehrparteienprinzip sowie das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 110 VERFASS UNGSSCHUTZGESETZ d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, e) die Unabhängigkeit der Gerichte, f) der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und g) die im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt konkretisierten Menschenrechte. Zweiter Teil: ERHEBUNG, VERARBEITUNG UND NUTZUNG PERSONENBEZOGENER DATEN SS6 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Eine Maßnahme ist unverzüglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. Von mehreren geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu wählen, die die betroffene Person voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. SS7 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit nicht die anzuwendenden Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger vom 12. März 1992 (GVBI. LSA S. 152) oder besondere Regelungen in diesem Gesetz entgegenstehen. (2) Voraussetzung für die Sammlung und Auswertung von Informationen ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne des SS 4 Abs. 1. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf mit nachrichtendienstlichen Mitteln, insbesondere durch Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observation, Bildund Tonaufzeichnungen und die Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen Informationen verdeckt erheben. Die nachrichtendienstlichen Mittel sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffung regelt. Die Dienstvorschrift ist der Parlamentarischen Kontrollkommission zu übersenden. (4) Die Behörden des Landes sind verpflichtet, den Verfassungsschutzbehörden technische und verwaltungsmäßige Hilfe für Tarnmaßnahmen zu leisten. In der Neufassung vom 18. Februar 2002 (GVBl. LSA S. 54). 111 VERFASS UNGSSCHUTZGESETZ (5) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen der Verfassungsschutzbehörde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. (6) Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben. Die betroffene Person ist auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben und bei einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 4 Abs. 2 auf eine dienst-, arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Mitwirkungspflicht hinzuweisen. (7) Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). SS8 Besondere Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten mit nachrichtendienstlichen Mitteln erheben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass 1. auf diese Weise Erkenntnisse über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 oder die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Nachrichtenzugänge gewonnen werden können oder 2. dies zum Schutz der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Nachrichtenzugänge der Verfassungsschutzbehörde gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. Die Erhebung nach Satz 1 ist nur zulässig, wenn die Daten nicht auf andere, die betroffene Person weniger beeinträchtigende Weise erhoben werden können. Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel darf nicht erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhaltes stehen. (2) Das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur heimlich mitgehört oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen gemeinen Gefahr oder einer gegenwärtigen Gefahr für das Leben einzelner Personen unerlässlich ist und geeignete verwaltungsbehördliche oder polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für einen verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen in einer Wohnung. Die Anordnung des Einsatzes technischer Mittel nach Satz 1 und 2 trifft der Richter. Bei Gefahr im Verzug kann der Minister des Innern oder der Staatssekretär im Ministerium des Innern einen solchen Einsatz anordnen; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen. Die Anordnung ist auf längstens drei Monate zu befristen. Verlängerungen um jeweils nicht mehr als weitere drei Monate sind auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor oder ist der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur Informationsgewinnung nicht mehr erforderlich, so ist die Maßnahme unverzüglich zu beenden. Ein Eingriff nach Satz 1 oder 2 ist der betroffenen Person nach 112 VERFASS UNGSSCHUTZGESETZ seiner Beendigung mitzuteilen, wenn eine Gefährdung des Zweckes des Eingriffes ausgeschlossen werden kann. (3) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutz der bei einem Einsatz in Wohnungen für den Verfassungsschutz tätigen Personen vorgesehen, kann der Minister des Innern oder eine von diesem beauftragte Person deren Einsatz anordnen. Eine anderweitige Verwendung der hierbei erlangten Erkenntnisse zu Zwecken der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung ist nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzug ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen. (4) Zuständiges Gericht für Entscheidungen nach den Absätzen 2 und 3 ist das Amtsgericht am Sitz der Verfassungsschutzbehörde. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. (5) Das Ministerium des Innern unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission über die nach Absatz 2 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 3 angeordnete Maßnahmen. (6) Gegen Unbeteiligte dürfen nachrichtendienstliche Mittel nicht gezielt angewendet werden. SS9 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten in Dateien und Akten speichern, verändern und nutzen, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 vorliegen, 2. dies für die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 erforderlich ist oder 3. die Verfassungsschutzbehörde nach SS 4 Abs. 2 tätig wird. (2) Zur Aufgabenerfüllung nach SS 4 Abs. 2 dürfen in automatisierten Dateien nur personenbezogene Daten über die Personen gespeichert werden, die der Sicherheitsüberprüfung unterliegen oder in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen werden. (3) Die Speicherung von Informationen aus der engeren Persönlichkeitssphäre der betroffenen Personen in Dateien ist unzulässig. (4) Die Verfassungsschutzbehörde hat die Speicherungsdauer auf das für ihre Aufgabenerfüllung erforderliche Maß zu beschränken. 113 VERFASS UNGSSCHUTZGESETZ SS 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen Daten über das Verhalten einer Person vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen in Dateien nicht gespeichert werden. Daten über das Verhalten einer Person nach Vollendung des 16. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres sind spätestens zwei Jahre nach der Erkenntnis auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu überprüfen und spätestens nach fünf Jahren zu löschen, es sei denn, dass nach Eintritt der Volljährigkeit weitere Erkenntnisse nach SS 4 Abs. 1 angefallen sind. Für die Führung von Akten zu Minderjährigen gelten Satz 1 und 2 entsprechend. SS 11 Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien (1) Die Verfassungsschutzbehörde hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. (2) Die Verfassungsschutzbehörde hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig war oder ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. In diesem Fall sind auch die zu ihrer Person geführten Akten zu vernichten. Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt würden. In diesem Falle sind die Daten zu sperren. Sie dürfen nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person übermittelt werden. (3) Die Verfassungsschutzbehörde prüft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, spätestens nach fünf Jahren, ob gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu löschen sind. Gespeicherte personenbezogene Daten über Bestrebungen nach SS 4 Abs. 1 Nrn. 1, 2 oder 4 sind spätestens zehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu löschen, es sei denn, der Behördenleiter begründet im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung und legt die Prüffrist erneut fest. (4) Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, dürfen nur für diese Zwecke verwendet werden. SS 12 Berichtigung und Sperrung personenbezogener Daten in Akten (1) Stellt die Verfassungsschutzbehörde fest, dass in Akten gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig sind, oder wird ihre Richtigkeit von der betroffenen Person bestritten, so ist dies in der Akte zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. 114 VERFASS UNGSSCHUTZGESETZ (2) Die Verfassungsschutzbehörde hat personenbezogene Daten zu sperren, wenn sie im Einzelfall feststellt, dass ohne die Sperrung schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt würden und die Daten für ihre künftige Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind. Gesperrte Daten sind mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen; sie dürfen nicht mehr genutzt oder übermittelt werden. Eine Aufhebung der Sperrung ist möglich, wenn ihre Voraussetzungen entfallen. SS 13 Dateianordnungen (aufgehoben) Dritter Teil: AUSKUNFT SS 14 Auskunft an die betroffene Person (1) Die Verfassungsschutzbehörde erteilt der betroffenen Person über zu ihrer Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft. Die von der betroffenen Person nach Satz 1 mitgeteilten Informationen dürfen nur zum Zwecke der Prüfung des Auskunftsbegehrens verwendet werden. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, 2. durch die Auskunftserteilung Nachrichtenzugänge gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde zu befürchten ist, 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten geheim gehalten werden müssen. Die Entscheidung trifft der Leiter der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung im Ministerium des Innern oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter. (3) Die Auskunftserteilung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe der Auskunftsverweige115 VERFASS UNGSSCHUTZGESETZ rung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist die betroffene Person auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht das Ministerium des Innern im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die betroffene Person dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde zulassen, sofern sie nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Der Landesbeauftragte kann die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichten, wenn sich für ihn im Einzelfall Beanstandungen ergeben, eine Auskunft an die betroffene Person aber aus Geheimhaltungsgründen unterbleiben muss. Vierter Teil: INFORMATIONSÜBERMITTLUNG SS 15 Unterrichtungspflichten (1) Die Landesregierung unterrichtet den Landtag mindestens einmal jährlich über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1. (2) Das Ministerium des Innern unterrichtet die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1. (3) Es darf dabei auch personenbezogene Daten bekannt geben, wenn die Bekanntgabe für das Verständnis des Zusammenhanges oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppen erforderlich ist und überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen. SS 16 Zulässigkeit von Ersuchen der Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung personenbezogener Daten (1) Werden öffentliche Stellen, die nicht Nachrichtendienste sind, um Übermittlung personenbezogener Daten ersucht, so dürfen nur die Daten übermittelt werden, die bei der ersuchten Behörde bekannt sind oder aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können. (2) Absatz 1 gilt nicht für Ersuchen um solche Daten, die bei der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben bekannt werden. (3) Die Verfassungsschutzbehörde braucht Ersuchen nicht zu begründen, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person dient oder eine Begründung den Zweck der Maßnahme gefährden würde. 116 VERFASS UNGSSCHUTZGESETZ (4) Soweit nach anderen Rechtsvorschriften ein Übermittlungsersuchen durch den Behördenleiter zu stellen ist oder von seiner Ermächtigung abhängt, gilt als Behördenleiter der Leiter der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung des Ministeriums des Innern. SS 17 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde (1) Öffentliche Stellen des Landes unterrichten von sich aus die Verfassungsschutzbehörde über die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen, die sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes erkennen lassen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 4 Abs. 1 Nrn. 1 und 4 genannten Schutzgüter gerichtet sind. (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei übermitteln darüber hinaus von sich aus der Verfassungsschutzbehörde auch alle anderen ihnen bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Bestrebungen nach SS 4 Abs. 1, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erforderlich ist. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei sowie andere Behörden um Übermittlung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten ersuchen, wenn sie nicht aus allgemein zugänglichen Quellen oder nur mit übermäßigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person stärker belastende Maßnahme erhoben werden können. Die Ersuchen sind aktenkundig zu machen. Unter den gleichen Voraussetzungen darf die Verfassungsschutzbehörde 1. Behörden des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, 2. Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, Polizeien des Bundes und anderer Länder um die Übermittlung solcher Informationen ersuchen. (4) Würde durch die Übermittlung nach Absatz 3 der Zweck der Maßnahme gefährdet oder die betroffene Person unverhältnismäßig beeinträchtigt, darf die Verfassungsschutzbehörde bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach SS 4 Abs. 1 Nrn. 2 bis 4 sowie bei der Beobachtung terroristischer Bestrebungen amtliche Register einsehen. (5) Über die Einsichtnahme nach Absatz 4 hat die Verfassungsschutzbehörde einen Nachweis zu führen, aus dem der Zweck und die Veranlassung, die ersuchte Behörde und die Aktenfundstelle hervorgehen; die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. 117 VERFASS UNGSSCHUTZGESETZ (6) Die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Maßnahme nach SS 100a der Strafprozessordnung bekannt geworden sind, ist nach den Vorschriften der Absätze 1 bis 3 nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine der in SS 2 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Auf die der Verfassungsschutzbehörde nach Satz 1 übermittelten Kenntnisse und Unterlagen findet SS 7 Abs. 3 und 4 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz entsprechende Anwendung. (7) Übermittelte Informationen hat die Verfassungsschutzbehörde eigenständig zu bewerten. SS 18 Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an öffentliche Stellen übermitteln, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder der Empfänger die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit benötigt. Der Empfänger darf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. (2) Auf Anfragen der Einstellungsbehörden erteilt der Verfassungsschutz auch Auskünfte zur Überprüfung der Verfassungstreue von Personen, die sich für den öffentlichen Dienst bewerben. Die Auskunft ist beschränkt auf gerichtsverwertbare Tatsachen aus vorhandenen Unterlagen. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an ausländische Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere wegen der Gefahr einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden und die Verfassungsschutzbehörde sich vorbehält, über die vorgenommene Verwendung der Daten um Auskunft zu bitten. (4) Die Verfassungsschutzbehörde darf im Rahmen ihrer Aufgaben nach SS 4 personenbezogene Daten an andere Stellen übermitteln, soweit dies für die Erhebung personenbezogener Daten erforderlich ist. Im Übrigen dürfen personenbezogene Daten an andere Stellen nicht übermittelt werden, es sei denn, dass dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder ferner zur Abwehr von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten einer fremden Macht erforderlich ist und das Ministerium des Innern seine Zustimmung erteilt hat. Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verDie Fassung berücksichtigt nicht die aufgrund des Artikel 10 Gesetz-G10 vom 26. Juni 2001 erfolgten Änderungen (BGBl. S. 1254). 118 VERFASS UNGSSCHUTZGESETZ wenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. Der Empfänger ist auf die Verwendungsbeschränkung und darauf hinzuweisen, dass die Verfassungsschutzbehörde sich vorbehält, über die vorgenommene Verwendung der Daten um Auskunft zu bitten. SS 19 Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an Strafverfolgungsund Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes (1) Die Verfassungsschutzbehörde übermittelt den Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, der Polizei von sich aus die ihr bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. (2) Delikte nach Absatz 1 sind 1. die in SSSS 74a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten, 2. alle Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, a) dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten, b) dass es sich um Bestrebungen handelt, die durch Anwendung von Gewalt oder durch darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden (Artikel 73 Nr. 10 Buchst. b und c des Grundgesetzes). (3) Die Polizei darf zur Verhinderung von Staatsschutzdelikten nach Absatz 2 die Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung der erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten ersuchen. (4) Die Verfassungsschutzbehörde übermittelt dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben dieser Stellen erforderlich ist (SS 21 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes). 119 VERFASS UNGSSCHUTZGESETZ SS 20 Übermittlungsverbote Die Übermittlung nach den Vorschriften dieses Teils unterbleibt, wenn 1. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Informationen, insbesondere bei Daten aus der engeren Persönlichkeitssphäre, und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen, 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 3. besondere gesetzliche Übermittlungsregelungen entgegenstehen, insbesondere wenn die Informationen zu löschen waren. Die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unberührt. SS 21 Minderjährigenschutz (1) Informationen einschließlich personenbezogener Daten über das Verhalten Minderjähriger dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 10 erfüllt sind. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, bleibt eine Übermittlung nur zulässig, wenn sie zur Abwehr einer erheblichen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. (2) Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres aus nicht zur Person geführten Akten dürfen an ausländische, überoder zwischenstaatliche Stellen nicht übermittelt werden. SS 22 Pflichten des Dritten, an den übermittelt wird Der Dritte, an den übermittelt wird, prüft, ob die nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelten personenbezogenen Daten für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Prüfung, dass sie nicht erforderlich sind, hat er die Unterlagen zu vernichten. Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die Trennung von anderen Informationen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist; in diesem Fall sind die Daten zu sperren und in den Akten entsprechend zu kennzeichnen. SS 23 Nachberichtspflicht Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer Übermittlung als unvollständig oder unrichtig, so sind sie unverzüglich gegenüber dem Dritten, an den die Daten übermittelt 120 VERFASS UNGSSCHUTZGESETZ wurden, zu berichtigen, es sei denn, dass dies für die Beurteilung eines Sachverhaltes ohne Bedeutung ist. SS 23a Weitergabe personenbezogener Daten Für die Weitergabe personenbezogener Daten zwischen der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung und den anderen Abteilungen des Ministeriums des Innern gelten die SSSS 16 bis 23 entsprechend. Fünfter Teil: PARLAMENTARISCHE KONTROLLE SS 24 Parlamentarische Kontrollkommission (1) Die Landesregierung unterliegt auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes der Kontrolle durch den Landtag. Diese Aufgabe nimmt die Parlamentarische Kontrollkommission wahr. (2) Die Rechte des Landtages und seiner Ausschüsse bleiben unberührt. SS 25 Zusammensetzung und Wahl (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus drei Abgeordneten des Landtages. Der größten Oppositionsfraktion steht ein Sitz in der Kontrollkommission zu. (2) Der Landtag wählt die Mitglieder der Kommission sowie die gleiche Zahl von Stellvertretern mit der Mehrheit seiner Abgeordneten. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission übt ihre Tätigkeit auch über das Ende der Wahlperiode des Landtages solange aus, bis der nachfolgende Landtag eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gewählt hat. (4) Scheidet ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied aus dem Landtag aus oder wird es Mitglied der Landesregierung, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Kommission; es ist unverzüglich ein neues Mitglied oder ein neues stellvertretendes Mitglied zu wählen. Das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied aus der Kommission ausscheidet. SS 26 Verfahrensweise (1) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission sind geheim. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geworden sind. Dies gilt auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus der Kommission. Die Pflicht zur Ge121 VERFASS UNGSSCHUTZGESETZ heimhaltung gilt nicht für die Bewertung aktueller Vorgänge, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission ihre vorherige Zustimmung erteilt. (2) Die Kommission tritt mindestens vierteljährlich, zusätzlich auf Antrag eines Mitgliedes zusammen. (3) Sie wählt einen Vorsitzenden und gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese regelt auch, unter welchen Voraussetzungen Sitzungsunterlagen und Protokolle von den Mitgliedern der Kommission und ihren Stellvertretern eingesehen werden können. SS 27 Aufgaben und Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Hierzu gehört auch das Tätigwerden von Verfassungsschutzbehörden anderer Länder und des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt. Sie berichtet auch über den Erlass von Verwaltungsvorschriften. Die Entwürfe der jährlichen Wirtschaftspläne der Verfassungsschutzbehörde werden der Kommission zur Mitberatung überwiesen. Die Landesregierung unterrichtet die Kommission über den Vollzug der Wirtschaftspläne im Haushaltsjahr. Die Kommission hat das Recht, von sich aus Sachverhalte aufzugreifen. (2) Die Kommission hat auf Antrag mindestens eines ihrer Mitglieder das Recht auf Erteilung von Auskünften, Einsicht in Akten und andere Unterlagen, Zugang zu Einrichtungen der Verfassungsschutzbehörde sowie auf Anhörung von Auskunftspersonen. Der Minister des Innern kann einem bestimmten Kontrollbegehren widersprechen, wenn es im Einzelfall die Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erheblich gefährden würde; er hat dies vor dem Ausschuss schlüssig zu begründen. Die besonderen Rechte parlamentarischer Untersuchungsausschüsse bleiben unberührt. (3) Die Kontrolle der Durchführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz bleibt der in SS 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz im Land Sachsen-Anhalt vom 27. April 1993 (GVBl. LSA S. 202), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 30. März 1999 (GVBl. LSA S. 120, S. 122), genannten Kommission nach den dortigen Bestimmungen vorbehalten. (4) Die Parlamentarische Kontrollkommission erstattet dem Landtag in der Mitte und am Ende jeder Wahlperiode einen Bericht über ihre bisherige Kontrolltätigkeit. Dabei sind die Grundsätze des SS 26 Abs. 1 zu beachten. SS 28 Beteiligung des Datenschutzbeauftragten Die Parlamentarische Kontrollkommission hat auf Antrag eines Mitgliedes den Landesbeauftragten für den Datenschutz zu beauftragen, die Rechtmäßigkeit einzelner Maßnah122 VERFASS UNGSSCHUTZGESETZ men, die die Verfassungsschutzbehörde durchgeführt hat, zu überprüfen. Die Befugnisse des Beauftragten richten sich nach den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger. SS 29 Datenerhebungen bei Mitgliedern des Landtages (1) Setzt die Verfassungsschutzbehörde nachrichtendienstliche Mittel gegen ein Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt ein, hat der Minister des Innern die Parlamentarische Kontrollkommission und den Präsidenten des Landtages unverzüglich hiervon zu unterrichten. (2) Im Falle des Absatz 1 sind der betroffenen Person nachrichtendienstliche Maßnahmen nach ihrer Einstellung mitzuteilen, wenn eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme ausgeschlossen werden kann. Lässt sich in diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilen, ob diese Voraussetzung vorliegt, ist die Mitteilung vorzunehmen, sobald eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme ausgeschlossen werden kann. Sechster Teil: SCHLUSSVORSCHRIFTEN SS 30 Geltung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger Bei der Erfüllung der Aufgaben nach SS 4 durch die Verfassungsschutzbehörde finden die SSSS 7 und 9 bis 13, 15, 16 und 26 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger keine Anwendung. SS 30a Einschränkung von Grundrechten Aufgrund dieses Gesetzes können die Grundrechte auf 1. Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes und Artikel 17 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt), 2. Schutz personenbezogener Daten (Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt) eingeschränkt werden. SS 31 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt vierzehn Tage nach seiner Verkündung in Kraft. 123 S T AT I S T I K STRAFUND GEWALTTATENSTATISTIK73 Vorbemerkung: Bei den statistischen Angaben zu den Strafund Gewalttaten handelt es sich um Zahlen, die dem Landeskriminalamt im Rahmen des kriminalpolizeilichen Meldedienstes "Politisch motivierte Kriminalität" zu übermitteln sind. Dieser Meldedienst beruht auf einem bundesweit einheitlichen Definitionssystem, das die Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am 10.05.2001 beschlossen und rückwirkend zum 01.01.2001 eingeführt hat. Danach werden Straftaten nach einem einheitlichen Kriterienkatalog erfasst und einem Phänomenbereich (im Wesentlichen Politisch motivierte Kriminalität -links-, Politisch motivierte Kriminalität -rechts-, Politisch motivierte Ausländerkriminalität) zugeordnet. Zentrales Erfassungskriterium ist die politisch motivierte Tat. Der extremistischen Kriminalität - als Teilmenge der politisch motivierten Kriminalität - werden Straftaten zugerechnet, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, das heißt darauf, fundamentale Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen. In Sachsen-Anhalt wurden im Berichtsjahr in den Phänomenbereichen Politisch motivierte Kriminalität -links-, Politisch motivierte Kriminalität -rechtsund Politisch motivierte Ausländerkriminalität insgesamt 648 (Vorjahr: 722) Straftaten registriert. 74 73 Alle in dieser Statistik aufgeführten Daten entsprechen dem Stand 04.03.2004. 74 Fünf Delikte konnten bisher keinem Phänomenbereich zugeordnet werden, so dass sie bei der Darstellung der Strafund Gewalttaten unberücksichtigt geblieben sind. 124 S T AT I S T I K Diese verteilen sich wie folgt: Politisch motivierte Straftaten 2002 2003 nach Phänomenbereich -rechts618 571 -links97 75 Ausländerkriminalität 7 2 Davon waren: Extremistische Straftaten 2002 2003 nach Phänomenbereich -rechts554 559 -links54 50 Ausländerkriminalität 2 1 Politisch motivierte Gewalttaten 2002 2003 nach Phänomenbereich -rechts74 53 -links22 24 Ausländerkriminalität 1 1 Von den genannten politisch motivierten Gewalttaten waren: Extremistische Gewalttaten 2002 2003 nach Phänomenbereich -rechts67 50 -links18 23 Ausländerkriminalität 0 1 Fremdenfeindliche und antisemitische 2002 2003 Straftaten im Phänomenbereich -rechts-75 Fremdenfeindliche Straftaten 102 107 Antisemitische Straftaten 29 25 75 Mit Umstellung der statistischen Erfassung zum 01.01.2001 kann es zur Doppelerfassung einer Straftat als fremdenfeindliche und als antisemitische Straftat kommen. 125 STICHWORTVERZEICHNIS A ABDALLAH, Shadi 84 AL-NAJDI 82 Al-Qaida 81, 82, 84, 85, 88 Al-Tawhid 85 AL-ZAWAHIRI, Dr. Ayman Angern (Ohrekreis) 12 Anhaltinische Division 6 Ansar al-Islam 85 Antifa 17, 21, 53, 56, 65 Antifaschismus/antifaschistisch 3, 24, 25, 51, 53, 54, 55, 56, 57 Antifaschistische Bürgerinitiative 54, 55 Antifaschistische Aktion 53 Antisemitismus/antisemitisch 1, 12, 34, 37, 38, 46, 126 APFEL, Holger 32 APPELT, Mirko 28 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) 4, 88, 89, 90 Auschwitz (Polen) 36 Aschersleben 50, 71 Ausländerextremismus 78 Autonome 3, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 76, 77, 78 Autonome Gruppe Halle ([N]AG) 64 Autonomenszene 3, 51, 52, 53, 54, 60, 61, 62, 63, 65, 77 Autonomer Zusammenschlusz (AZ) Magdeburg 53, 60, 61 AYDAR, Zübeyir 89 B Bad Kleinen (Mecklenburg-Vorpommern) 67 Bad Kösen (Burgenlandkreis) 33 Bad Lauchstädt (Merseburg-Querfurt) 32 Barbarossa Records 16 Bad Soden (Hessen) 47 126 STICHWORTVERZEICHNIS Barleben (Ohrekreis) 33 BARTZ, Gertrud 47 BAUER, Jens 46 Bergwitz (Landkreis Wittenberg) 29 Berlin 2, 3, 13, 14, 18, 42, 43, 54, 55, 66, 69, 71, 75, 94 Bernburg 32, 34, 54, 71 Bewegung der freien Jugend Kurdistans/Tevgera Civanen Azad a Kurdistane (TECAK) 89 Bewegung Deutsche Volksgemeinschaft (BDVG) 44 BIN LADEN, Usama 81, 82, 83 Bismark (Landkreis Stendal) 32 Bitterfeld 15, 23, 25, 26, 29, 45, 53, 64 Blood & Honour (B&H) 8, 10 British National Party (BNP) 9 BROMBACHER, Ellen 75 Bruderschaft Bitterfeld 25, 26, 29 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) 100, 119 Bund Freier Bürger - Offensive für Deutschland, Die Freiheitlichen (BFB) 48 Burg (Landkreis Jerichower Land) 53 C Calbe (Landkreis Schönebeck) 47 Castor 66 Chemnitz (Sachsen) 75 Combat 18 (C18) 9 D Datenschutz 103, 104, 106, 107, 114, 116, 122 DECKERT, Günter 43 Delitzsch (Sachsen) 34 Der Vorstoß (Publikation) 15 Dessau 5, 7, 18, 22, 23, 24, 25, 26, 32, 53, 59, 64, 72 127 STICHWORTVERZEICHNIS Deutsch Akademie (DA) 43 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 72, 73, 74 Deutsche Partei (DP) 47, 48, 49 Deutsches Kolleg (DK) 34, 35 Deutsche Stimme (DS), (Publikation) 42, 43, 49 Deutsche Volksunion (DVU) 46, 47 Die Republikaner (REP) 48, 50 Die Rote Fahne (DRF), (Publikation) 71 Dresden 6, 9 Dortmund (Nordrhein-Westfalen) 23, 74 Düsseldorf 84 E Eckartsberga (Burgenlandkreis) 8 Eisenach (Thüringen) 36 Eisleben (Landkreis Mansfelder Land) 32 EL-MOTASSADEQ, Mounir 81 E-Mail 35, 101 F Fahnenträger (Publikation) 15 Fanzine 15 Frankfurt/Main (Hessen) 91 Frankfurt/Oder (Brandenburg) 33 Frankleben (Landkreis Merseburg-Querfurt) 32 Freie Kameradschaften 54, 55 Freie Kräfte 18, 19 Freie Nationalisten 23, 29 Freies-Info-Telefon Sachsen-Anhalt (FIT) 29, 30 Freiheitliche Deutsche Volkspartei (FDVP) 47, 48 Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans (KADEK) 4, 88, 89, 90, 91 Fremdenfeindlichkeit/fremdenfeindlich 5, 6, 12, 35, 126 128 STICHWORTVERZEICHNIS FREY, Dr. Gerhard 46 G Gardelegen (Altmarkkreis Salzwedel) 15, 32, 66 Geheimschutz 97, 98 Genthin (Landkreis Jerichower Land) 53, 65 German Watch 6, 7 Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) 74, 91 Gewalttaten 1, 3, 5, 6, 9, 13, 51, 70, 92, 124, 125 Globalisierung 65 Gommern (Landkreis Jerichower Land) 32 Gorleben (Niedersachsen) 66 Gräfenhainichen (Wittenberg) 29, 64 GRAMS, Wolfgang 67, 68 Grundgesetz (GG) 99, 101, 102, 103, 109, 111, 112, 118, 119, 122, 123 H HÄHNEL, Jörg 43 Halbe (Brandenburg) 33 Halberstadt 13 Haldensleben (Ohrekreis) 32, 53 Halle 2, 5, 6, 7, 12, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 26, 28, 30, 32, 34, 53, 56, 57, 58, 64, 69, 71, 72, 76, 90, 91, 92 Hamburg 18, 19, 23, 24, 31, 42, 77, 84, 85 Hammerskinheads 8 Hannover (Niedersachsen) 23, 66, 75 HESS, Rudolf 31, 32 Hettstedt (Landkreis Mansfelder Land) 27 HITLER, Adolf 1, 13, 32, 35, 36 Hizb Allah 88 Hizb ut-Tahrir al-Islami (HuT) 85, 87, 88 HOGEFELD, Birgit 67, 68 129 STICHWORTVERZEICHNIS Holocaust 23, 24, 36, 37 Homepage 15, 16, 35, 36, 37, 38, 39, 41, 47, 53, 76, 77, 86 HUSSEIN, Saddam 38, 63, 64 I Interim (Publikation) 52, 54, 67, 68 Internet 3, 15, 16, 20, 22, 24, 29, 30, 31, 33, 35, 37, 38, 39, 40, 44, 45, 52, 56, 57, 58, 60, 76, 77, 78, 81, 95, 96, 105 Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V. (IGMG) 86 Islamische Widerstandsbewegung (HAMAS) 88 Islamisten/islamistisch 4, 64, 79, 80, 81, 84, 85, 86, 87, 88 J JACOBS, Lars 33 Jävenitz (Altmarkkreis Salzwedel) 33 Jessen (Landkreis Wittenberg) 29 Junge Nationaldemokraten (JN) 41, 44 K Kalifatsstaat 87 Kameradschaft 21, 23, 24, 25, 27, 29, 30, 54, 55 KAPLAN, Metin 87 KAPPEL, Dr. Heiner 48, 49 KARL, Andreas 44 KERKHOFF, Frank 45 Klötze (Altmarkkreis Salzwedel) 32 Köckte (Altmarkkreis Salzwedel) 58 Kommunistische Partei Deutschlands - Gruppe Möller (KPD/M) 72 Kommunistische Partei Deutschlands (KPD-Ost) 71 Kommunistische Partei Luxemburg (KPL) 74 Kommunistische Plattform der PDS (KPF) 75, 76 130 STICHWORTVERZEICHNIS Konzerte 2, 9, 10, 11, 15, 16, 77 Köthen 23, 24, 29, 30, 50 L Landser (Skinheadband) 2, 13, 14 Leipzig (Sachsen) 22, 92 LIEBICH, Sven 17, 18, 19, 20 Linksextremismus 51 Linksextremistische Parteien und Vereinigungen 70 LÜDERS, Andre 31 Lützen (Landkreis Weißenfels) 2, 11 LUX, Stefan 42 M Magdeburg 3, 5, 22, 23, 24, 25, 28, 31, 32, 33, 45, 46, 47, 53, 54, 55, 56, 59, 60, 61, 62, 68, 69, 71, 72, 76, 77, 78, 90, 91, 101 MAHDJOUB, Abderrazak 85 MAHLER, Horst 34, 35, 36, 37, 40 Markwerben (Landkreis Weißenfels) 15 Mannheim (Baden-Württemberg) 77 MARX, Enrico 2, 12, 15, 27 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 74 MEENEN, Uwe 34 Meerane (Sachsen) 43, 49 Merseburg 17, 19, 21, 24, 25, 32, 34, 45, 53, 72 militante gruppe (mg) 3, 66, 67, 68, 69 Militanzdebatte 66, 67, 68 MOECK, Annett 43 Mudjahedin 81, 84, 88 Münster-Hiltrup (Nordrhein-Westfalen) 50 131 STICHWORTVERZEICHNIS N Nachrichtendienstliche Mittel 102, 113, 123 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 3, 18, 19, 27, 31, 33, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 49, 54 Nationaler Beobachter (Szenepublikation) 3, 20, 21, 22, 25, 26, 28, Nationales Zentrum Mitteldeutschland 34 Nationalisten 23, 28, 29 Nationalsozialismus 23, 29 National-Zeitung/Deutsche Wochen-Zeitung (NZ/DW), (Publikation) 46 Naumburg (Burgenlandkreis) 3, 69, 78 Neonaziszene 7 Neue Kommunistische Partei der Niederlande (NCPN) 74 Neue Rechte 34 NPD-Verbotsverfahren 39, 40 O OBERLERCHER, Dr. Reinhold 34, 35 ÖCALAN, Abdullah 88, 89, 90, 91, 92 Ostara 15, 27 Özgür Politika (Publikation) 89 P Parlamentarische Kontrollkommission 104, 107, 113, 116, 121, 122, 123 PASS, Matthias 27 PÄTZOLD, Ulrich 49 Plötzky (Landkreis Schönebeck) 32 PREISS, Helmut 47 Proliferation 95, 96 132 STICHWORTVERZEICHNIS Q Quedlinburg 30, 60, 61, 67, 76, 77, 78 R Radis (Landkreis Wittenberg) 29 Rassenhass (Skinheadband) 12 Rassismus 34, 55, 62 Rebell (Jugendverband der MLPD) 74 Rechtsextremismus 1, 5, 6, 34 Rechtsextremistische Musikvertriebe 15 Rechtsextremistische Parteien und Vereinigungen 39 REITZ, Axel 20 RENNICKE, Frank 43 Republikaner (REP) 48, 50 RIEGER, Jürgen 31, 42 Rote Armee Fraktion (RAF) 67 Rote Hilfe (RH) 76, 77 Roter Morgen (Publikation) 72 ROTHE, Judith 12 S Saarbrücken 43 Salzwedel 15, 22, 23, 28, 32, 33, 53, 57, 58, 59, 66 Sangerhausen 2, 12, 16, 27 Schkeuditz (Sachsen) 34, 92 Schleswig-Holstein 10, 33 SCHLIERER, Dr. Rolf 50 Schloss Trebnitz 34, 54 Schönebeck 23, 24, 28, 32, 47 SelbstSchutz Sachsen-Anhalt 20, 28 Sicherheitsbehörden 2, 4, 11, 84, 107, 119 133 STICHWORTVERZEICHNIS Sicherheitsüberprüfung 97, 102, 108, 109, 112, 113 Siedenlangenbeck (Altmarkkreis Salzwedel) 59 Skinhead 1, 5, 6, 8, 13, 25, 27, 31, 43, 49 Skinheadband 1, 2, 10, 13, 14, 16, 31, 43 Skinheadkonzert 2, 9, 11, 15 Skinheadmusik 10, 15, 16 Skinheads Sachsen-Anhalt (SSA) 1, 13 Skinheads Sächsische Schweiz (SSS) 6 Skinheadszene 5 Sleipnir (Skinheadband) 31 Sonnenwendfeier 32 Sotterhausen (Landkreis Sangerhausen) 12, 16, 27 Spionageabwehr 93, 94, 95, 96 Staßfurt 43 STEHR, Heinz 73, 74 Störenfried (Publikation) 56 Straach (Landkreis Wittenberg) 29 Straftaten 6, 63, 70, 79, 92, 96, 118, 119, 124, 125 Strausberg (Brandenburg) 71 Streetwar (Publikation) 15 T Terroranschläge 79, 81, 85 Terrorismus/terroristisch 3, 4, 9, 54, 60, 61, 63, 67, 69, 70, 76, 78, 79, 81, 84, 85, 86, 88, 100, 105, 117 Tonträger 1, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 17 Trebnitz (Landkreis Bernburg) 34, 54 U Union der Jugendlichen aus Kurdistan (YCK) 89, 90 Unsere Zeit (UZ), (Publikation) 74 134 STICHWORTVERZEICHNIS V Verband der Islamischen Vereine und Gemeinden e. V., Köln (ICCB), (auch: Kalifatsstaat) 87 Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocausts Verfolgten (VRBHV) 36 Verschlusssachen 97 VOIGT, Udo 40, 42, 43 Volksverhetzung/volksverhetzend 2, 12, 13, 14, 17, 37 W WAGENKNECHT, Sahra 75 Wehrmachtsausstellung 19, 29, 57 WEICH, Claus-Dieter 48 Weißenfels 11, 15 Wernigerode 30, 34 White Youth 8 WIECHMANN, Claudia 47, 48 Wiedemar (Sachsen) 43 WINKELSETT, Ursula 50 Wirtschaftsspionage 96 Wittenberg 29, 32 WOLF, Helmut 48 Wolfen (Landkreis Bitterfeld) 15 Wolgast (Mecklenburg-Vorpommern) 19 WORCH, Christian 19, 20 Wunsiedel (Bayern) 22, 31 Würzburg (Bayern) 34 Z Zeitz (Burgenlandkreis) 71 ZIEBER, Manuel 31, 43 135 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AZ Autonomer Zusammenschlusz Magdeburg BDVG Bewegung Deutsche Volksgemeinschaft BFB Bund Freier Bürger - Offensive für Deutschland, Die Freiheitlichen BfV Bundesamt für Verfassungsschutz BGBl. Bundesgesetzblatt B&H Blood & Honour BNP British National Party BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz C18 Combat 18 DA Deutsche Akademie DGB Deutscher Gewerkschaftsbund DK Deutsches Kolleg DKP Deutsche Kommunistische Partei DP Deutsche Partei dpa Deutsche Presse-Agentur DRF Die Rote Fahne DS Deutsche Stimme DVU Deutsche Volksunion EOM European Officers Meetings FDVP Freiheitliche Deutsche Volkspartei FIT Freies-Info-Telefon Sachsen-Anhalt GBA Generalbundesanwalt GG Grundgesetz GRU Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije (Militärischer Auslandsnachrichtendienst der Russischen Föderation) GUS Gemeinschaft Unabhängiger Staaten GVBl. Gesetzund Verordnungsblatt 136 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS HAMAS Islamische Widerstandsbewegung HS Hammerskinheads HuT Hizb ut-Tahrir al-Islami ICCB Verband der Islamischen Vereine und Gemeinden e. V., Köln (auch: Kalifatsstaat) IGMG Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V. JN Junge Nationaldemokraten KADEK Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans KKK Ku Klux Klan KONGRA-GEL Volkskongress Kurdistans KPD/M Kommunistische Partei Deutschlands - Gruppe MÖLLER KPD-Ost Kommunistische Partei Deutschlands KPF Kommunistische Plattform der PDS KPL Kommunistische Partei Luxemburg KSVH Kameradschaftsverband Vorharz - Hettstedt mg militante gruppe MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands [N]AG Autonome Gruppe Halle NCPN Neue Kommunistische Partei der Niederlande NOM National Officers Meetings NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands NZB Nationale Zentralbibliothek NZ/DW National-Zeitung/Deutsche Wochen-Zeitung OLG Oberlandesgericht PDS Partei des Demokratischen Sozialismus PJA Partei der freien Frauen Kurdistans PKK Arbeiterpartei Kurdistans 137 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS RAF Rote Armee Fraktion REP Die Republikaner RH Rote Hilfe SSA Skinheads Sachsen-Anhalt SSS Skinheads Sächsische Schweiz StGB Strafgesetzbuch SWR Slushba Wneschnej Raswedki (Ziviler Auslandsnachrichtendienst der Russischen Föderation) TECAK Bewegung der freien Jugend Kurdistans/Tevgera Civanen Azad a Kurdistane UZ Unsere Zeit VerfSchG-LSA Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt VRBHV Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocausts Verfolgten VS Verschlusssache WOM World Officers Meeting YCK Union der Jugendlichen aus Kurdistan 138