Rheinland-Pfalz Ministerium des Innern und für Sport 55116 Mainz, Schillerplatz 3-5 55022 Mainz, Postfach 3280 Tel./Fax.: 06131/16-3772/16-3688 Internet: http://www.verfassungsschutz.rlp.de Tätigkeitsbericht 2000 des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes ISSN 0948-8723 Vorwort " Die Würde des Menschen ist unantastbar." Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz, stellt die Menschenwürde als herausragendes Grundrecht in den Mittelpunkt. Ohne Menschenwürde gäbe es kein Leben in Freiheit, schließlich soll sie vor allem den Schutz vor nicht gerechtfertigten Eingriffen des Staates garantieren. Die Menschenwürde macht keine Unterschiede zwischen den Menschen, sondern verleiht allen gleichermaßen den wichtigen Anspruch auf Selbstbestimmung und auf besonderen Schutz der individuellen Persönlichkeit in Staat und Gesellschaft. Dies war nicht immer so. Gerade wir in Deutschland wissen aus leidvoller historischer Erfahrung, dass das Grundrecht Menschenwürde nicht selbstverständlich ist. Das erste Opfer der Nazidiktatur von 1933 bis 1945 war die Menschenwürde: Indem sie erst wenigen, dann vielen genommen wurde, war letztlich der Weg bis in den Massenmord geebnet. Unter dem Motto "Wehret den Anfängen!" muss daher immer wieder für den Erhalt der Menschenwürde gestritten werden. Mangelnde Sensibilität, ja Gleichgültigkeit, leisten denen Vorschub, die auch heute noch versuchen, die Würde des Menschen mit Füßen zu treten. Dass dies auch im Jahr 2000 von beklemmender Aktualität war, belegen vor allem die vielfältigen rechtsextremistischen Umtriebe in unserer Gesellschaft. Der Rechtsextremismus, dessen Ideologie im Kern vor allem von der Missachtung der Menschenwürde gekennzeichnet ist, ist heute zwar weder in der Lage den Staat in seinem Bestand ernsthaft zu gefährden, noch verkörpert er eine Mehrheitsmeinung - 2- innerhalb der Bevölkerung. Es werden aber mitten in Deutschland Menschen im Sinne dieser verachtenswerten Ideologie angegriffen und ihrer Würde beraubt, sei es mit Worten oder Taten. Hetzerische, dumpfe Parolen, alltägliche Schmähungen, teilweise plump-plakativ, teilweise subtil verpackt, sorgen für Stimmungen, die rechtsextremistische Gewalttäter für ihre menschenverachtenden Taten bereitwillig ausnutzen. Dies alles darf nicht hingenommen werden! Für die Landesregierung ist die konsequente und dauerhafte Bekämpfung des Rechtsextremismus daher eine wichtige Schwerpunktaufgabe. Auch im Jahr 2000 wurde dem in vielfältiger Weise Rechnung getragen. Mit dem "Mainzer Appell" wurde ein deutliches Signal der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes gegen rechts gesetzt. Der Ministerrat hat eine Reihe von weiteren Sofortmaßnahmen beschlossen, so in den wichtigen Bereichen Jugendund Bildungspolitik. Eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Innenministeriums befasst sich mit der Entwicklung neuer Initiativen und der Koordinierung laufender Maßnahmen gegen den Rechtsextremismus. Innerhalb der Verfassungsschutzabteilung im Innenministerium habe ich ein eigenes Referat "Rechtsextremismus/Öffentlichkeitsarbeit" geschaffen, zu dessen Schwerpunkten u.a. die Aufklärung von rechtsextremistischen Bestrebungen im Internet zählt. Auch die Information der Öffentlichkeit gerade zu diesem Thema wurde ausgeweitet. Der Verfassungsschutz stellt somit gerade heute auch ein Stück Schutz der Menschenwürde dar; für ihn ist und bleibt der "Kampf gegen Rechts" eine Schwerpunktund Langzeitaufgabe. Unter dem Motto "Prävention durch Information" unterrichtet der Tätigkeitsbericht 2000 wiederum über relevante extremistische bzw. sicherheitsgefährdende Bestrebungen in unserem Land. Ich hoffe, er findet das Interesse vieler Leserinnen und Leser. Walter Zuber Minister des Innern und für Sport - 3- INHALTSVERZEICHNIS Seite A. Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz 1. Allgemeines 7 2. Strukturdaten 7 3. Öffentlichkeitsarbeit 8 4. Aufklärungskampagne "FAIRSTÄNDNIS" 10 B. Verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen im Überblick 1. Rechtsextremismus 11 Überblick 2000 1.1 Rechtsextremistisches Personenpotenzial 12 1.2 Rechtsextremistische Gewalt 12 1.3 Gewalttätige/gewaltbereite Rechtsextremisten (insbesondere rechtsextremistische Skinheads) 14 1.4 Neonazistische Szene/Organisationen 18 1.4.1 Überregionale Vernetzung der Neonaziszene 18 1.4.2 "Rudolf-Heß"-Gedenkveranstaltungen 2000 21 1.4.3 "Anti-Antifa" 21 1.5 Rechtsextremistische Parteien 23 1.5.1 "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) 23 "Junge Nationaldemokraten" (JN) 28 1.5.2 "Deutsche Volksunion" (DVU) 29 1.5.3 "Die Republikaner" (REP) 30 1.6 Sonstige rechtsextremistische Organisationen 34 "Der Stahlhelm-Landesverband Pfalz e.V." 34 1.7 Auslandskontakte 34 - 4- 2. Linksextremismus 36 Überblick 2000 2.1 Linksextremistisches Personenpotenzial 36 2.2 Linksextremistische Gewalt 37 2.3 Gewalttätiger Linksextremismus 37 2.3.1 Autonome 38 2.3.2 Sonstige (militante) Linksextremisten 40 2.3.3 Aktionsfelder militanter Linksextremisten 41 2.4 Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten 46 2.4.1 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) 46 2.4.2 "Partei des Demokratischen Sozialismus" (PDS) 48 3. Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern 49 Überblick 2000 3.1 Personenpotenzial 49 3.2 Gewalttatenzahlen 50 3.3 "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) 50 3.4 DHKP-C und THKP-C - Ehemalige "Revolutionäre Linke" ("Devrimci Sol"/Dev Sol) 55 3.5 "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e.V." (ICCB) - "Der Kalifatsstaat" 57 3.6 "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V." (IGMG) 58 4. "Scientology-Organisation" 61 5. Spionageabwehr 62 6. Geheimschutz 68 - 5- C. Kurzdarstellungen von verfassungsfeindlichen Organisationen 70 D. Anhang 83 Gesetzliche Grundlagen Grundgesetz (Auszug) Landesverfassungsschutzgesetz - 6- Anmerkung für die Leserinnen und Leser Der Tätigkeitsbericht 2000 des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes dient der sachgerechten Information der Öffentlichkeit. Er gibt den Leserinnen und Lesern einen Überblick über die bedeutendsten verfassungsfeindlichen und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen, von denen Gefahren für die Innere Sicherheit ausgehen. Der Bericht kann demnach keine umfassende und abschließende Darstellung geben, sondern ist in erster Linie als Orientierungshilfe für die politische Auseinandersetzung und nicht als eine erschöpfende rechtliche Würdigung zu verstehen. Dies gilt insbesondere für die Bewertung der von verfassungsfeindlichen Kräften beeinflussten Organisationen. Die Erwähnung einer Organisation im Tätigkeitsbericht lässt für sich genommen noch keine Rückschlüsse auf extremistische Bestrebungen der einzelnen Mitglieder solcher Vereinigungen zu, also auf politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unseres Staates richten. Die im Tätigkeitsbericht aufgeführten Erkenntnisse und Zahlenangaben beruhen auf dem Stand: 31. Dezember 2000. Eventuelle Änderungen können sich noch bei den Zahlenangaben aufgrund von Nachmeldungen ergeben. - 7- A. Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz 1. Allgemeines Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der fundamentalen Grundsätze unserer verfassungsmäßigen Staatsund Gesellschaftsordnung. Als Nachrichtendienst vollzieht er auf der Grundlage des Landesverfassungsschutzgesetzes1 u.a. Aufgaben der Informationsbeschaffung und -auswertung über Bestrebungen, die auf eine Beeinträchtigung oder gar Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland abzielen. Die von ihm gewonnenen Informationen sind eine wichtige Grundlage für die politische Auseinandersetzung mit den Verfassungsfeinden von rechts wie von links; sie können aber auch die Basis für exekutive Maßnahmen wie Vereinigungsverbote oder für die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren sein. Derartige Entscheidungen trifft allerdings nicht der Verfassungsschutz; ihm steht bei seiner Aufgabenerfüllung keinerlei Exekutivgewalt zu. Insbesondere hat der Verfassungsschutz keine polizeilichen Befugnisse; er darf weder Personen kontrollieren oder festnehmen, noch Wohnungen durchsuchen oder Unterlagen beschlagnahmen. Ein striktes Trennungsgebot sorgt zudem dafür, dass der Verfassungsschutz die Polizei auch nicht zu Handlungen bewegen darf, die ihm selbst untersagt sind. 2. Strukturdaten Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes beträgt 1352. 1 s. unter D. Anhang 2 Stand: 31. Dezember 2000 - 8- Die Gesamtsumme der dem Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz laut Haushaltsplan zustehenden Mittel betrug im Jahre 2000: 2.280.800,-DM (2001: 2.288.800,-DM). Die Gesamtzahl der Speicherungen des Landesverfassungsschutzes im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) beträgt 7.3113, wovon etwa die Hälfte auf Sicherheitsüberprüfungen der Landesund Kommunalbehörden für Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten im Rahmen des Geheimschutzes entfällt. NADIS ist ein gemeinsames, automatisiertes Informationssystem der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder zur Erfüllung ihres gesetzlich normierten Auftrages. Rechtsgrundlage hierfür bildet SS 6 Bundesverfassungsschutzgesetz4. Die Dateien enthalten nur die Daten, die zum Auffinden von Akten und zur notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind. 3. Öffentlichkeitsarbeit Obwohl der Verfassungsschutz ein Nachrichtendienst ist, nimmt die Öffentlichkeitsarbeit einen breiten Raum ein. So unterrichtet der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz regelmäßig die Öffentlichkeit über aktuelle Ereignisse, von denen Gefahren für die Innere Sicherheit unseres Landes ausgehen. Darüber hinaus stellt der Verfassungsschutz auch Referenten für verfassungsschutzrelevante Themen einschließlich seiner eigenen Tätigkeit (Aufgaben und Befugnisse) zur Verfügung. 3 Stand: 31. Dezember 2000 4 Vgl. Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz -BVerfSchG-) - vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I, Seite 2954). - 9- Diesbezügliche Kontaktaufnahmen können über das Pressereferat des Ministeriums des Innern und für Sport (06131/163220) oder den Bereich Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes (06131/163772) erfolgen. Der Verfassungsschutz kann auch über E-Mail (poststelle@ism.rlp.de) kontaktiert werden. Neben den jährlichen Tätigkeitsberichten sind derzeit folgende Informationsbroschüren des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes erhältlich bzw. über die Internetadresse http://www.verfassungsschutz.rlp.de abrufbar: - "Verfassungsschutz transparent" - "Rechtsextremismus" - "Skinheads" - "Autonome" - "Extremismus und Gewalt - Keine Chance!" - "Islamistische Extremisten" - "Wirtschaftsspionage" - "Arbeiterpartei Kurdistans". - "Gemeinsam stark gegen Rechtsextremismus" - "Linksextremismus - weiterhin aktuell" - "Ausländerextremismus - von Irland bis Sri Lanka" - "Aus guten Gründen - Beobachtung der 'Scientology'-Organisation durch den Verfassungsschutz" - "Spionage heute - Märkte, Macht und Militär" - "Extremisten und Informationstechnik - vom Flugblatt zum PC" - "Rechtsextremistische Parteien - Keine Alternative" - "Informationsschutz in der gewerblichen Wirtschaft - Mit Sicherheit ein Gewinn!". -104. Aufklärungskampagne "FAIRSTÄNDNIS" Der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz beteiligte sich auch 2000 wieder an der auf Initiative der Innenminister von Bund und Ländern im Jahre 1993 gestarteten Aufklärungskampagne gegen Extremismus und Fremdenfeindlichkeit unter dem Motto " FAIRSTÄNDNIS - Menschenwürde achten - Gegen Fremdenhass". Neben der Verteilung von Broschüren wie dem Heft für Jugendliche mit dem Titel "Basta" oder dem Computerspiel "Dunkle Schatten" wurden verschiedene themenbezogene Veranstaltungen von Jugendgruppen in Rheinland-Pfalz finanziell unterstützt. Die Kampagne "Fairständnis" wird in Rheinland-Pfalz auch im Jahr 2001 fortgeführt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Ministerium des Innern und für Sport - Abteilung Verfassungsschutz - Schillerplatz 3-5 55116 Mainz Tel.: 06131/16-3772 Fax: 06131/16-3688 Internet: http://www.verfassungsschutz.rlp.de -11B. Verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen im Überblick 1. RECHTSEXTREMISMUS Rechtsextremisten sorgten im Jahr 2000 wieder vermehrt für Schlagzeilen, sei es durch menschenverachtende Agitation und Propaganda oder durch zum Teil schwere Gewalttaten. Dies sind allerdings keine gänzlich neuen Entwicklungen, mit denen wir uns quasi über Nacht konfrontiert sehen. Rechtsextremistische Umtriebe in unterschiedlicher Intensität und Ausprägung begleiten die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland schließlich seit ihrer Gründung. Neu sind aber in erster Linie folgende Faktoren: - der Rechtsextremismus zeigt sich heute mehr denn je in modernem Gewand und mit einer gestiegenen Eigendynamik, so durch die intensive Nutzung von zeitgemäßen Informationsund Kommunikationstechnologien wie dem Internet, - das Ansprechen breiterer Schichten unter den jungen Menschen durch das jugendgerechte Medium Musik (Stichwort: Skinhead-Musik), - die ausgeprägteren Grauzonen, die das Erkennen von Rechtsextremismus gerade im Frühstadium erschweren. Der vor allem rassistisch, nationalistisch, antisemitisch und von autoritärem Bewusstsein geprägte Rechtsextremismus findet demnach auch heute noch einen Nährboden. Zudem stößt rechtsextremistisches Gedankengut in Teilen der Bevölkerung offenbar auf eine gewisse Resonanz. -12In jüngeren Forschungen wird von einem rechtsextremistischen Einstellungspotential von ca. 13 % der deutschen Bevölkerung (ab 14 Jahre; im Westen: 12 %, im Osten: 17 %) gesprochen5. Somit kann man nicht mehr von einer unbedeutenden Minderheit in unserer Gesellschaft sprechen, die vernachlässigbar wäre. Der Rechtsextremismus ist somit auf Dauer eine zentrale Herausforderung für den Staat und die ihn tragende Gesellschaft. Diese Erkenntnis und die Verantwortung vor der eigenen Geschichte gebieten daher die permanente und offensive Auseinandersetzung mit dem Thema Rechtsextremismus auch in unserer heutigen Gesellschaft. 1.1 Rechtsextremistisches Personenpotenzial Bund Rheinland-Pfalz Gesamt: ca. 50.900* ca. 1.900 Gewaltbereite: ca. 9.700 ca. 100 Neonazis: ca. 2.200 ca. 50** Parteien: ca. 36.500 ca. 1.700 Sonstige: ca. 4.200 ca. 100 *ohne Mehrfachmitgliedschaften ** in "Gewaltbereite" enthalten 1.2. Rechtsextremistische Gewalt Im Jahr 2000 stieg die Zahl der Straftaten mit erwiesenem bzw. zu vermutendem rechtsextremistischem Hintergrund im Bundesgebiet erheblich an (2000: 15.951; 1999: 10.037). Ebenso stieg die Zahl der darin enthaltenen Gewalttaten 2000 weiter an. Bundesweit waren 998 Gewalttaten zu verzeichnen (1999: 746). 5 Vgl. Studie "Rechtsextremismus, politische Unzufriedenheit und das Wählerpotential rechtsextremistischer Parteien im Frühsommer 1998" des Otto-Stammer-Zentrums der FU Berlin (Richard Stöss, Oskar Niedermayer) -13In Rheinland-Pfalz war folgende Entwicklung zu beobachten: Die Zahl der Straftaten mit erwiesenem bzw. zu vermutendem rechtsextremistischem Hintergrund liegt mit 610 Straftaten weit über der des Jahres 1999 (352 Delikte). Die Zahl der in den Straftaten enthaltenen Gewalttaten (d.h. ohne Sachbeschädigungen) stieg von 24 auf 37 an. In 33 Fällen handelte es sich um Körperverletzungsdelikte. Herausragender Einzelfall war der Brandanschlag am 16. Juli 2000 auf eine Asylbewerberunterkunft in Ludwigshafen am Rhein, bei dem drei Kinder zum Teil schwer verletzt wurden. Die vier 14 bis 18 Jahre alten Täter wurden zwischenzeitlich zu Haftstrafen verurteilt. Die Verfahren sind jedoch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Bei einem weiteren Brandanschlag am 6. Oktober 2000 auf eine Asylbewerberunterkunft in Billigheim-Ingenheim/Kreis Südliche Weinstraße entstand lediglich geringer Sachschaden. Darüber hinaus wurden in Rheinland-Pfalz im Jahre 2000 sieben jüdische Friedhöfe u.a. durch Umwerfen und Besprühen von Grabsteinen geschändet (1999: 12). Aus Sicht des Verfassungsschutzes gibt es nach wie vor keine rechtsextremistische Gruppe, die im Sinne des SS 129a Strafgesetzbuch als terroristische Vereinigung angesehen werden kann. Bislang sind auch keine festen rechtsterroristischen Strukturen erkennbar. Gleichwohl waren auch im Jahr 2000 ernstzunehmende Hinweise auf rechtsterroristische Planungen von Einzeltätern oder isolierten Kleingruppen festzustellen. Hierzu zählten u.a. die anhaltende szeneinterne Gewaltdiskussion sowie erneute Waffenund Sprengstofffunde im Bundesgebiet außerhalb von Rheinland-Pfalz, so im Juni 2000 bei Mitgliedern der "Skinheads Sächsische Schweiz" (SSS) in Sachsen. Auf Internet-Webseiten wird weiterhin zur -14Gewalt gegen politische Gegner aufgerufen bzw. wurden Anleitungen zum Bombenbau verbreitet. Diese Entwicklung ist weiterhin sorgfältig zu beobachten, um rechtzeitig einem evtl. Umschlagen in einen Rechtsterrorismus vorbeugen zu können. Gewalttatenzahlen Bund Rheinland-Pfalz Gesamt: 998 37 Deliktsarten: Tötungsdelikte: 2* - Versuchte Tötungen: 15 1 Körperverletzungen: 874 33 Brandstiftungen: 41 - Sprengstoffexplosionen: 7 - Landfriedensbruch: 59 3 *Anmerkung: Ein nach Redaktionsschluss gemeldetes vollendetes Tötungsdelikt (19. September 2000 in Schleswig/SH) zum Nachteil eines Obdachlosen ist in dieser Darstellung nicht enthalten. 1.3 Gewalttätige/gewaltbereite Rechtsextremisten (insbesondere rechtsextremistische Skinheads6) Den gewalttätigen bzw. gewaltbereiten Rechtsextremisten werden bundesweit etwa 9.700 Personen zugerechnet (1999: ca. 9.000). Dabei handelt es sich überwiegend um Skinheads. In Rheinland-Pfalz sind diesem Spektrum je 50 Skinheads und 50 Neonazis zuzuordnen7. Der vorwiegend unstrukturierten Skinheadszene gehören neben unpolitischen Personen und einzelnen so genannte Redskins8 vor allem rechts- 6 Vgl. im einzelnen auch Broschüre "Skinheads" des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes (Stand: Mai 1997), die kostenlos beim Ministerium des Innern und für Sport, Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz (oder Postfach 3280, 55022 Mainz) angefordert werden kann. 7 Vgl. S. 16 und S. 18 Nr. 1.4 8 Nach eigener Aussage "links" eingestellte Skinheads. -15extremistisch eingestellte Skinheads an. Sie bilden seit Anfang der 90er Jahre die zahlenmäßig größte Gruppe der gewaltbereiten Rechtsextremisten. Nach wie vor ungeklärt ist das Verhältnis zwischen rechtsextremistischen Skinheads und Neonazis sowie rechtsextremistischen Parteien. Die Spanne reicht von Integrationsbemühungen bis hin zur strikten Ablehnung. Es gibt jedoch eine zunehmende Zahl von Rechtsextremisten, die sowohl der Skinheadszene als auch der Neonaziszene oder rechtsextremistischen Parteien, insbesondere der "Nationaldemokratischen Partei" (NPD) und ihrer Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN), angehören. Da sich Skinheads in der Regel jedoch nicht dauerhaft und eng in neonazistische Kameradschaften oder rechtsextremistische Parteien einbinden lassen, ist ihr Anteil, gemessen am Gesamtpotenzial dieser Organisationen, jedoch eher gering. Seit Mitte der 90er Jahre gewann die international aktive, straff strukturierte Skinheadgruppierung "Blood & Honour", die am Nationalsozialismus orientiertes, überwiegend rassistisches Gedankengut vertritt, auch in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend an Bedeutung. Die "Blood & Honour Division Deutschland" sowie ihre Jugendorganisation "White Youth" wurde mit Verfügung vom 12. September 2000 vom Bundesminister des Innern verboten9, da sich ihre Aktivitäten gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richten. Die ebenfalls strukturierte sowie rassistisch orientierte ausländische Skinheadgruppierung "Hammerskins", die sich überwiegend aus Einzelaktivisten und kleinen Gruppen zusammensetzt, gewann im Berichtszeitraum in der Szene nur unbedeutend an Einfluss. Von den in Rheinland-Pfalz geschätzten 350 Skinheads, bei denen es sich nicht in allen Fällen um Extremisten handelt, können weiterhin etwa 9 Das Verbot ist noch nicht rechtskräftig. Es wurden Klagen beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. -1650 als neonazistisch ausgerichtet eingestuft werden, die schwerpunktmäßig in der Vorderpfalz und in den Großräumen Koblenz/Westerwald und Zweibrücken/Westpfalz agieren. Im Bereich der Region Westerwald bestehen Kontakte zur Skinheadszene nach Hessen und Nordrhein-Westfalen; im Bereich der Vorderpfalz unterhält die rechtsextremistische Skinheadszene Verbindungen zu "autonomen Kameradschaften" in Baden-Württemberg. Im Jahre 2000 kam es anlässlich von Weinund Volksfesten in Rheinland-Pfalz erneut zu Gewalttätigkeiten und Provokationen durch rechtsextremistisch beeinflusste Skinheads. Skinheadmusik/Skinhead-"Fanzines" Skinheadmusik, Konzerte und "Fanzines" (abgeleitet vom englischen fanmagazine) sind nach wie vor entscheidende Elemente für Zusammenhalt und Motivation dieser Szene. Skinhead-Bands propagieren rechtsextremistisches Gedankengut, so insbesondere rassistische und volksverhetzende Liedtexte. Es gibt aber auch Bands, die weitgehend unpolitisch und nicht extremistisch sind. Die Inhalte der "Fanzines" sind überwiegend von rechtsextremistischer Ideologie durchzogen und enthalten einschlägige Abbildungen und Texte. Darüber hinaus stellen die "Fanzines" auch neonazistische Organisationen vor, veröffentlichen Berichte über von Rechtsextremisten organisierte Veranstaltungen und bieten rechtsextremistische, szenetypische Artikel an. Hierzu zählt in Rheinland-Pfalz z.B. das Fanzine "Rheinsturm" aus dem Raum Koblenz. Seit mehreren Jahren befindet sich die Skinhead-Musikszene im Aufwärtstrend. Sowohl die Zahl der rechtsextremistischen SkinheadBands als auch die Produktion rechtsextremistischer Tonträger haben in der Vergangenheit kontinuierlich zugenommen. Zugleich sind weiterhin -17eine Kommerzialisierung und eine Zunahme der Zahl der Vertreiber rechtsextremistischer Skinheadmusik festzustellen. In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2000 die Gruppen "Feldzug" und "United Blood" aus dem Raum Bad Dürkheim bekannt, die öffentlich allerdings nicht in Erscheinung traten. Die Zahl rechtsextremistischer Skinhead-Konzerte war zwischen 1995 (35) und 1998 (128) bundesweit stark steigend. Im Jahre 1999 fanden 105 und im Jahr 2000 noch 76 Konzerte statt. Dazu kamen 2000 allerdings 40 Konzerte (1999: 27) rechtsextremistischer "Liedermacher", an denen auch Skinheads teilnahmen. Der in den letzten Jahren zu beobachtende starke Anstieg von Skinhead-Konzerten scheint somit vorerst gestoppt zu sein. Der Rückgang der Konzertveranstaltungen dürfte zum Teil auch auf das bereits erwähnte Verbot der Skinheadgruppierung "Blood & Honour" zurückzuführen sein, die in der Vergangenheit als Organisator größerer Skinheadkonzerte bundesweit in Erscheinung trat. Auftritte von Skinhead-Bands fanden 2000 auch in Rheinland-Pfalz statt, so u.a. am 29. Januar 2000 in Rehborn/Kreis Bad Kreuznach, am 18. März 2000 in ZweibrückenWattweiler und am 14. Oktober 2000 in Zweibrücken-Bubenhausen. An den Konzerten in Rheinland-Pfalz nahmen teilweise bis zu 400 Besucher teil; Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten wurden dabei nicht bekannt. Im Jahre 2000 wurden in mehreren Bundesländern erneut zahlreiche Exekutivmaßnahmen gegen Vertreiber und Produzenten rechtsextremistischer Skinheadmusik durchgeführt; so durchsuchte die Polizei am 14. Juni 2000 auch in Rheinland-Pfalz 21 Wohnungen. Dabei wurden CD's mit rechtsextremistischem Liedgut sowie T- und SweatShirts mit rechtsextremistischen Symbolen sichergestellt. Die Schwerpunkte der Funde lagen im Pfälzer Raum. Aufgrund des beachtlichen kommerziellen Erfolges dürften sich die Verbreiter rechtsextremistischen Liedgutes sowie die Veranstalter von Konzerten durch Exekutivmaßnahmen auf Dauer jedoch nicht abschrecken lassen. -181.4 Neonazistische Szene/Organisationen Der Neonaziszene in der Bundesrepublik Deutschland konnten nach Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden Ende 2000 ca. 2.200 Personen zugerechnet werden (1999: ebenfalls ca. 2.200). In RheinlandPfalz gab es wie 1999 ca. 50 überwiegend organisierte Neonazis, die als gewalttätig einzustufen sind10. In der neonazistischen Szene ist bundesweit wie auch in Rheinland-Pfalz nach wie vor die "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." (HNG)11 als die mitgliederstärkste Organisation. Die Neonazi-Aktivistin Ursula MÜLLER aus Mainz-Gonsenheim ist weiterhin 1. Vorsitzende der HNG, ihr Ehemann Curt MÜLLER ist als Beisitzer tätig. Die Kleingruppe "Nationale Volksfront" - Kameradschaft Neustadt/W. (N.V.F.)"12 blieb 2000 ohne Bedeutung im neonazistischen Spektrum; sie trat öffentlich nicht in Erscheinung. 1.4.1 Überregionale Vernetzung der Neonaziszene/Nutzung moderner Informationsund Kommunikationsmittel Die zahlreichen Organisationsund Veranstaltungsverbote in den vergangenen Jahren hatten die gesamte rechtsextremistische Szene in der Bundesrepublik Deutschland veranlasst, neue Wege zu suchen, um weiteren 10 Vgl. S. 14 Nr. 1.3 11 Vgl. Kurzdarstellung HNG (S. 70) 12 vgl. Kurzdarstellung N.V.F. (S. 70) -19staatlichen Maßnahmen auszuweichen. Der Zusammenhalt regionaler Gruppierungen und die Koordination bundesweiter Aktionen soll stärker durch eine so genannte informationelle Vernetzung gewährleistet werden. Die elektronische Kommunikation, dazu zählen neben dem Internet auch so genannte parteiunabhängige Info-Telefone und Handys, wird intensiv für die Koordination und Mobilisierung der Szene genutzt. Das Internet ist als weltweites Computernetz inzwischen zu einem äußerst wichtigen Propagandainstrument für die Rechtsextremisten geworden. Während es 1996 noch 32 Homepages deutscher Rechtsextremisten bzw. rechtsextremistischer Organisationen im Internet gab, waren es Ende des Jahres 2000 etwa 800. Weltweit wird die Zahl rechtsextremistischer Hompages nach Angaben des Simon Wiesenthal Centers in Los Angeles auf ca. 3.000 geschätzt. Das Internet bietet Rechtsextremisten eine ungleich größere Plattform, um verfassungsfeindliche Ziele und Ideen zu propagieren, als beispielsweise herkömmliche Printmedien. Insbesondere jüngere Menschen, die über die traditionellen Medien - wie Zeitschriften, Flugblätter etc. - nicht oder nur bedingt erreichbar sind, können über das Internet heute leichter an rechtsextremistisches Gedankengut herangeführt werden. Gerade diese Zielgruppe ist neuen technologischen Entwicklungen gegenüber besonders aufgeschlossen. Die Szene nutzt dies aus, so durch die kostenlose Verbreitung von Musik in Dateiform (MP 3). Beispielsweise bietet die Internet-Seite des "ThuleNetz"13 in der Zwischenzeit umfangreiche Sounddateien mit teilweise indizierten Musiktiteln sowie Computerspiele mit antisemitischem und volksverhetzendem Charakter. 13 Das "Thule-Netz", 1993 als organisationsunabhängiger Mailboxverbund gegründet, ist seit 1996 in einer eigenen Domain im Internet vertreten. Dies Homepage blieb auch nach der Auflösung des Mailboxverbundes im Juli 1999 bestehen und wird derzeit über einen in den USA ansässigen Provider betrieben. -20Auch die Betreiber der so genannten parteiunabhängigen rechtsextremistischen "Nationalen Info-Telefone" (NIT) haben das Medium Internet entdeckt. Das umfangreichste Angebot bietet derzeit ein Hamburger Rechtsextremist mit seiner Homepage "NIT - Nachrichten Informationen Theorie" an. Neben den Ansagen der von ihm betriebenen NIT kann seit Dezember 1998 die Rubrik "NIT Blitz" aufgerufen werden. Hier finden sich u.a. Hinweise auf Demonstrationen von Rechtsextremisten. Darüber hinaus kann seit März 1999 das Diskussionsforum "NIT Forum" aufgerufen werden. Ausländische Neonazis werben mit deutschsprachigen Angeboten im Internet, z.B. der deutsch-kanadische Revisionist Ernst ZÜNDEL ("Germania-Rundbriefe") und die amerikanische, neonazistische "Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei/Auslandsund Aufbauorganisation" (NSDAP/AO) des bekannten Gary Rex LAUCK mit ihrer Publikation "NS-Kampfruf". Das Internet erschließt seine Möglichkeiten und Informationen allerdings nur den Rechtsextremisten, die einen Heimcomputer besitzen bzw. Zugang zu einem PC haben, worüber aber noch nicht alle Szeneangehörigen verfügen. Insofern sind die "parteiunabhängigen, rechtsextremistischen Info-Telefone" und Handys trotz der beschriebenen Möglichkeiten des Internets derzeit noch die wichtigsten Kommunikationsmittel innerhalb der rechtsextremistischen Szene. Allerdings fungieren die Gesinnungsgenossen, die Zugang zum Internet haben, als Multiplikatoren. Eine Bekämpfung rechtsextremistischer Inhalte im Internet allein im nationalen Bereich kann nur in einem beschränkten Rahmen erfolgreich sein. Das Internet als weltumspannendes Medium erfordert letzthin internationale Lösungen. Diese sind aber vor allem angesichts der unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen in den einzelnen Staaten derzeit nicht absehbar. -211.4.2 "Rudolf Heß"-Gedenkveranstaltungen 2000 Die letztjährigen "Rudolf Heß-Gedenkveranstaltungen" im Bundesgebiet waren wegen der geringen Resonanz für die neonazistische Szene ein Fehlschlag; die vereinzelten regionalen Demonstrationen wurden von den Sicherheitsbehörden schon im Ansatz unterbunden. Durch das konsequente Vorgehen der Sicherheitsbehörden hat die Szene insgesamt im Jahre 2000 merklich resigniert. Erneut kam es zu keiner zentralen Veranstaltung in der Bundesrepublik Deutschland, kleinere örtliche Demonstrationen blieben ohne nennenswerte Wirkung. Im Vergleich zu den Vorjahren spielten auch kleinere Kundgebungen im Ausland nur eine untergeordnete Rolle. An einer Veranstaltung am 26. August 2000 in Echt/Niederlande nahmen rund 50 Rechtsextremisten, darunter etwa 15 deutsche Neonazis, teil. Die Kundgebung wurde von der niederländischen Polizei aufgelöst. In Rheinland-Pfalz wurden im Berichtsjahr keine Heß-Kundgebungen bekannt. 1.4.3 "Anti-Antifa" Ein weiteres verbindendes Element innerhalb der Neonaziszene geht von der so genannten Anti-Antifa-Arbeit aus. Sie dient u.a. der "Entlarvung" politischer Gegner, um diese durch Veröffentlichung ihrer Personaldaten sowie der von ihnen genutzten Einrichtungen zumindest einzuschüchtern und an der Durchführung "antifaschistischer Aktionen" zu hindern bzw. von entsprechenden Aktivitäten abzuhalten. Im August 1999 tauchte in Berlin eine Liste u.a. mit Angaben zu politischen Gegnern auf. Absender war eine "Anti-Antifa Kurpfalz" . Ende 1999 erschien eine Publikation mit -22der Bezeichnung "Der Wehrwolf"; als Herausgeber zeichnete eine "AntiAntifa im WAW"14, ''V.i.S.d.P. Keith Butcher/USA". In dieser Schrift forderte eine "Anti-Antifa Saar-Pfalz" aus Ludwigshafen am Rhein u.a. dazu auf, "Antifa" und "Rotfront" zu zerschlagen. Auf mehreren Seiten der Schrift folgten Abbildungen, Namen und Adressen von Politikern aller im Bundestag vertretenen Parteien und Adressen u.a. jüdischer Gemeinden, Künstler etc. und Personen des öffentlichen Lebens. Eine im April 2000 erschienene zweite Ausgabe "Der Wehrwolf - AntiAntifa-Aktion im Weißen Arischen Widerstand" enthält u.a. eine Liste mit Namen, Privatanschriften und Fotos von Mitgliedern des Bezirkstages Pfalz. Im Mai 2000 hat die "Anti-Antifa im WAW" unter dem Signum der Broschüre "Der Wehrwolf" ein Flugblatt mit Namen und Wohnanschriften zweier Funktionäre der Landesvereinigung Rheinland-Pfalz der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten" (VVN-BdA) herausgegeben. Auch für dieses Flugblatt zeichnet der vorgenannte Keith Butcher/USA verantwortlich, als Kontaktanschrift ist das Postfach eines niederländischen Neonazis angegeben. Im August 2000 wurden die Anti-Antifa-Publikationen "Der Frontkämpfer" Nr. 1 der "NS-Bewegung Rheinland-Pfalz" (Herausgeber: "NS B. R.-P.") sowie "Nahkampf - Mitteilungsblatt für nationale Sozialisten" (V.i.S.d.P.: Keith Butcher/USA) bekannt. Beide Schriften ähneln in Inhalt und Diktion der Schrift "Der Wehrwolf". Die Anfang November 2000 erschienene Ausgabe Nr. 7 (V.i.S.d.P.: Keith Butcher/USA) der neonazistischen Schrift "Reichsruf" fordert als Reaktion auf die repressiven staatlichen Maßnahmen den bewaffneten Kampf aus dem Untergrund und die gewaltsame Beseitigung des Systems. Offensichtlich wollen die Herausgeber solcher Veröffentlichungen die Szene zu verstärkten Aktivitäten motivieren. Bislang sind allerdings keine 14 WAW = "Weißer Arischer Widerstand" -23Strafoder Gewalttaten bekannt geworden, die auf solche Veröffentlichungen gezielt zurückzuführen sind. Ungeachtet dessen muss angesichts der aggressiven Darstellungen in der neuesten Ausgabe des "Reichsruf" ("die Herrschenden spüren lassen, wir sind bereit sie wie auch immer zu beseitigen und für ihr Tun zu bestrafen. Alle sind angreifbar! Überall und an jedem Ort!") von einer neuen Qualität der Gewaltaufrufe gesprochen werden. Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft sind im Zusammenhang mit den genannten Publikationen Ermittlungsverfahren anhängig. 1.5 Rechtsextremistische Parteien 1.5.1 "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) Die NPD ist gegenwärtig die aggressivste rechtsextremistische Partei in Deutschland. Unter der Leitung ihres Parteivorsitzenden Udo VOIGT hat die Partei auch im vergangenen Jahr Neonazis und Skinheads in ihre Aktivitäten mit eingebunden. Der Mitgliederstand konnte im Laufe des Jahres 2000 auf derzeit 6.500 Parteiangehörige (1999: 6.000) bei einem Altersdurchschnitt von 39 Jahren (früher 45 Jahre) ausgebaut werden. Als bemerkenswertes Neumitglied ist der Rechtsanwalt und frühere RAF-Aktivist Horst MAHLER zu nennen. Der Landesverband Rheinland-Pfalz verfügt wie auch im Jahr zu-vor über ca. 250 Mitglieder. Anfang des Jahres 2000 verlegte die NPD ihren Sitz von Stuttgart nach Berlin. Die im Jahr 2000 gestiegenen Mitgliederzahlen waren im wesentlichen auf die Fortsetzung der "3-Säulen-Strategie" ("Kampf um die Köpfe", "Kampf um die Straße" und "Kampf um die Parlamente") zurückzuführen. -24Ziel dieser Strategie ist es u.a., die Partei durch Aufmärsche und Großveranstaltungen unter Einbindung von Neonazis und neonazistischen Skinheads öffentlichkeitswirksam darzustellen und letztendlich dadurch Mitglieder zu gewinnen. Insgesamt veranstaltete die NPD im Jahr 2000 bundesweit mehr als 30 Demonstrationen. Diese Veranstaltungen auf der Straße, bei denen Präsenz und Stärke demonstriert werden soll, erinnert an die Straßenaufmärsche der NSDAP in der Zeit der Weimarer Republik. Damit soll einerseits der politische Gegner eingeschüchtert und andererseits in der Öffentlichkeit das Bild einer straff organisierten und durchsetzungsfähigen politischen Kraft vermittelt werden. In die gleiche Richtung zielt die Erklärung von Udo VOIGT in der NPD-Publikation "Deutsche Stimme", Ausgabe Nr. 4/00, April 2000, wo er betont: "Unser Ziel ist das Reich - unser Weg die NPD! Der Kampf um Deutschland hat begonnen!" Herausragende Veranstaltungen im Jahr 2000 29. Januar 2000 Demonstration in Berlin mit ca. 800 Teilnehmer Marsch durch das Brandenburger Tor 1. Mai 2000 bundesweite ca. 3000 Teilnehmer, Demonstrationen zum "Tag davon ca. 300 Teilnehmer der Arbeit", u.a. in in Ludwigshafen am Rhein Ludwigshafen am Rhein 27. Mai 2000 "2. Tag des Nationalen ca. 4000 Teilnehmer Widerstands" in Passau 25. November 2000 Demonstration in Berlin ca. 1400 Teilnehmer Entgegen ihrer öffentlichen Präsenz bei Demonstrationen gelang es der Partei nicht, bei Wahlen im Jahr 2000 in der Bundesrepublik Erfolge zu erzielen. Am 27. Februar 2000 nahm sie als einzige rechtsextremistische Partei an der Landtagswahl in Schleswig-Holstein teil. Dennoch konnte sie nur 1 % -25der Wählerstimmen auf sich vereinen. Bei der Landtagswahl am 14. Mai 2000 in Nordrhein-Westfalen lag das Ergebnis mit 2.351 Stimmen bei 0,0 %. Im Jahr 2001 will die NPD an den Kommunalwahlen am 18. März in Hessen und an den Landtagswahlen am 25. März in Rheinland-Pfalz15 sowie in Baden-Württemberg teilnehmen. Das verstärkte öffentliche Auftreten der Partei, so z.B. durch martialische Demonstrationen an historisch bedeutsamen Stätten wie dem Brandenburger Tor in Berlin am 29. Januar 2000, die Öffnung der NPD für Neonazis und Skinheads sowie die Wahl ehemaliger Führungskader aus der Neonaziszene in den Parteivorstand und nicht zuletzt die große Zahl von NPD-Mitgliedern, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, veranlassten die Bundesregierung im Sommer 2000 die Chancen eines Verbotsantrages gegen die NPD prüfen zu lassen. Aufgrund dieser Prüfung hat die Bundesregierung am 30. Januar 2001 beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf das Verbot der NPD gestellt. Die NPD-Führung unterschätzte anfänglich die Auswirkungen der einsetzenden öffentlichen Verbotsdiskussion. Angesichts des steigenden Drucks reagierte sie sodann mit einer gewissen, offensichtlich taktisch bestimmten Zurückhaltung. So vermied sie zeitweise öffentliche Aufmärsche und distanzierte sich vordergründig von gewaltbereiten Anhängern. Anfang September 2000 veranstaltete der Parteivorstand so genannte Regionalkonferenzen; die Regionalkonferenz West fand am 3. September 2000 in Neuwied-Niederbieber/Rheinland-Pfalz statt, um die Parteibasis über den Stand der aktuellen Entwicklung im Hinblick auf die Verbotsdiskussionen und die von Horst MAHLER initiierte Unterschriftenkampagne 15 Nach Auskunft des Landeswahlleiters hat die NPD die für die Teilnahme an der Landtagswahl erforderlichen Unterstützerunterschriften vorgelegt. -26"Ja zu Deutschland - Ja zur NPD" zu unterrichten. In diesem Zusammenhang veranstaltete die Partei am 9. September 2000 einen bundesweiten "Aktionstag", an dem sich auch der rheinland-pfälzische Landesverband mit "Mahnwachen" und Informationsständen beteiligte. Die Verminderung der Aktionsbereitschaft führte innerhalb der NPD zur Gründung der oppositionellen "Revolutionären Plattform - Aufbruch 2000" (RPF). Ihren spektakulärsten Auftritt hatte die RPF mit ihrer Demonstration am 4. November 2000 in Berlin mit ca. 1000 Teilnehmern. Die Partei begegnete dieser Entwicklung durch die RPF mit Parteiordnungsmaßnahmen. Als jedoch ein gemeinsam getragener Beschluss von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat in Sachen Verbot der NPD offensichtlich wurde, zog die NPD ihr Demonstrationsverbot zurück und rief für den 25. November 2000 zu einer Demonstration in Berlin gegen das beabsichtigte Verbot auf. An dem Aufmarsch beteiligten sich ca. 1.400 Mitglieder und Sympathisanten. NPD-Landesverband Rheinland-Pfalz Der NPD-Landesverband Rheinland-Pfalz profitierte im Berichtszeitraum nicht von dem bundesweiten Mitgliederzuwachs; die Mitgliederzahl lag Ende 2000 wie bereits 1999 bei ca. 250. Daran änderten auch die als Mitgliederwerbung gedachten Schulungsund Vortragsveranstaltungen nichts, für die der Landesverband auch im Jahr 2000 namhafte Vertreter der rechtsextremistischen Szene gewinnen konnte. Am 4. Juni 2000 fand in Bad Kreuznach der Landesparteitag zur Wahl der Kandidaten für die rheinland-pfälzische Landtagswahl am 25. März 2001 statt. -27Wegen innerparteilicher Streitigkeiten wurden am 23. Juli 2000 auf einem weiteren Landesparteitag in Kaiserslautern der Landesvorstand neu gewählt und eine neue Kandidatenliste für die Landtagswahl am 25. März 2001 aufgestellt. Martin LAUS löste Siegfried BÜLOW als Landesvorsitzenden ab. Die Aktivitäten des Landesverbandes waren im Jahr 2000 vor allem von den Vorbereitungen für die Teilnahme an der Landtagswahl 2001 bestimmt. Mit Informationsständen und Flugblattaktionen versuchte die NPD, im Vorwahlkampf auf sich aufmerksam zu machen und Unterstützerunterschriften für die Zulassung zur Landtagswahl zu sammeln. Am 3. Dezember 2000 fand in Dreisen/Donnersbergkreis im Anschluss an ein Winterseminar der "Deutschen Akademie"16 eine Podiumsdiskussion mit namhaften Vertretern der rechtsextremistischen Szene statt. Herausragende Veranstaltungen im Jahr 2000 29. Januar 2000 Demonstration in Ludwigshafen am ca. 120 Teilnehmer Rhein 1. Mai 2000 Demonstration in Ludwigshafen am ca. 300 Teilnehmer Rhein 4. Juli 2000 Landesparteitag in Bad Kreuznach ca. 70 Teilnehmer 3. Dezember 2000 Podiumsdiskussion mit Horst ca. 150 Teilnehmer MAHLER in Dreisen/ Donnersberg "Junge Nationaldemokraten" (JN) Auch die NPD-Jugendorganisation JN konnte im Jahr 2000 ihren Mitgliederbestand ausbauen. Bundesweit gehören ihr ca. 500 Personen an (1999: 350); in Rheinland-Pfalz dagegen lag die Mitgliederzahl wie auch 1999 bei ca. 30 Personen. -28Ihr früheres Profil als Nahtstelle zwischen Partei und Neonazis, insbesondere gewaltbereiten Rechtsextremisten und Skinheads, hat die JN eingebüßt; diese Position hat die NPD inzwischen selbst übernommen. Zwar beteiligten sich die JN an den bundesweit veranstalteten NPD-Demonstrationen und unterstützten die Partei bei ihren Kampagnen gegen ein NPD-Verbot. Sie hielten sich jedoch auch an die Auflagen des Parteivorsitzenden, selbst keine Demonstrationen und öffentlichen Auftritte durchzuführen, um keine weiteren Argumente für ein NPD-Verbot zu liefern. Die JN führte am 5. Februar 2000 in Straßenhaus/Landkreis Neuwied ihren letztjährigen Bundeskongress zur Neuwahl des Bundesvorstandes durch. Sascha ROSSMÜLLER aus Bayern wurde in seinem Amt als Bundesvorsitzender bestätigt. Vom 21. bis 24. April 2000 fand in Oberwesel/Rhein-Hunsrück-Kreis die so genannte Osterschulung der JN mit namhaften Referenten der Parteiführung sowie des Parteiorgans "Deutsche Stimme" statt. Der "7. Europäische Kongress der Jugend" wurde am 28. und 29. Oktober 2000 in Dreisen/Donnersbergkreis mit über 300 Teilnehmern aus dem Bundesgebiet und dem benachbarten Ausland ausgerichtet. Gegenüber 199917 war dabei eine Zunahme ausländischer Teilnehmer festzustellen. Die Redebeiträge waren zum Teil schärfer formuliert und befassten sich erstmals auch mit der Thematik des Islamismus. Der JN-Landesverband beteiligte sich an den Unterschriftsaktionen der NPD für die Teilnahme an der Landtagswahl 2001 und unterstützte deren Informationsstände mit Ordnungskräften. 16 Die "Deutsche Akademie" versteht sich als Bildungsinitiative, der rechtskonservative Organisationen wie z.B. das "Thule Seminar", das "Deutsche Kolleg" und die NPD-Untergliederung "Nationaler Hochschulbund" (NHB) angeschlossen sind. 17 Der "6. Europäische Kongress der Jugend" fand im Oktober 1999 in Frankenberg/Bayern mit ca. 500 Teilnehmern statt. -291.5.2 "Deutsche Volksunion" (DVU) Die DVU wird von dem Münchener Verleger Dr. Gerhard FREY zentralistisch und autoritär geführt. Sie ist mit ca. 17.000 Mitgliedern weiterhin die größte rechtsextremistische Partei in Deutschland; in Rheinland-Pfalz sind es gleichbleibend etwa 850 Mitglieder. An dem am 12. Februar 2000 in München stattgefundenen Bundesparteitag haben rund 500 Personen teilgenommen. DVUParteitage wurden bisher nur alle zwei Jahre durchgeführt. Da der letzte Bundesparteitag am 16. Januar 1999 stattgefunden hat, war die Ausschaltung oppositioneller Funktionäre durch vorgezogene Neuwahlen offensichtlich Zweck der Veranstaltung. Der Bundesvorsitzende Dr. Gerhard FREY wurde in seinem Amt bestätigt. Die Wiederwahl galt als selbstverständlich, zumal es keinen Gegenkandidaten gab. Die alljährliche Grosskundgebung der DVU fand am 23. September 2000 in Passau statt. Der Motto der Veranstaltung, an der ca. 2.200 Personen teilnahmen, lautete: "Recht und Freiheit für das deutsche Volk". In dem Münchner "DSZ - Druckschriftenund Zeitungsverlag GmbH" (DSZ-Verlag) des Dr. Gerhard FREY erscheint seit September 1999 wöchentlich die "National-Zeitung - Deutsche Wochen-Zeitung" (NZ) als das gegenwärtig auflagenstärkste, rechtsextremistische Presseorgan in Deutschland. Vorläufer der NZ waren die inhaltlich weitgehend deckungsgleichen "Deutsche National-Zeitung" (DNZ) und "Deutsche WochenZeitung/Deutscher Anzeiger" (DWZ/DA). Offiziell wurde die Fusion dieser beiden Wochenzeitungen zur NZ mit einer Konzentration der Kräfte und der Eröffnung eines breiteren Themenspektrums für die Leserschaft be- -30gründet. Vermutlich erfolgte sie jedoch aus wirtschaftlichen Gründen, da sich die Auflagen stetig verringerten. Die NZ ist, wegen der uneingeschränkten beherrschenden Stellung ihres Herausgebers Dr. FREY, als Sprachrohr der Partei anzusehen. Mit aggressiven und reißerischen Schlagzeilen und Kommentierungen werden tagespolitische Ereignisse verzerrt dargestellt und für die eigenen Zwecke missbraucht, so z.B.: "Will die UNO Deutschland entdeutschen? - Der neueste PropagandaTrick von Überfremdern" (NZ, Nr. 4/00, S. 8), "Ersetzen Ausländer die Deutschen? - Wie unser Volk beseitigt werden soll" (NZ, Nr. 13/00, S. 1 f), "Gewalttaten junger Ausländer - Die Zeitbombe geht hoch" (NZ, Nr. 15/00, S. 3) In Rheinland-Pfalz gehen von dem nicht strukturierten DVU-Landesverband nur wenige, nicht öffentliche Aktivitäten aus. In Anzeigen der "National-Zeitung" und im Internet weisen die DVU-Kreisverbände Ludwigshafen/Rhein und Koblenz-Umland auf Stammtische hin. An den Landtagswahlen 2001 in Rheinland-Pfalz wird sich die DVU nicht beteiligen. 1.5.3 "Die Republikaner" (REP) Wie bereits 1999 mussten die REP auch im zurückliegenden Jahr einen Mitgliederrückgang hinnehmen. Zum Jahresende lag die Zahl der Parteiangehörigen bei ca. 13.000 (1999: ca. 14.000). In Rheinland-Pfalz gehörten der Partei ebenso wie 1999 etwa 600 Mitglieder an. Ursächlich für den Negativtrend waren auch im Jahr 2000 die andauernden Richtungskämpfe innerhalb der Partei. Dem Vorsitzenden Dr. Rolf SCHLIERER wurde von seinen Gegnern Fehlentscheidungen und das Festhalten an -31dem seit zehn Jahre bestehenden "Ruhstorfer Abgrenzungsbeschluss" gegenüber anderen rechtsextremistischen Parteien vorgeworfen. Vereinigungsbestrebungen der REP mit konservativen Parteien wie dem "Bund Freier Bürger" (BFB), der "Deutschen Sozialen Union" (DSU) oder der "Deutschen Partei" (DP) scheiterten letztendlich. Auf dem Strategieparteitag der REP am 19. und 20. Februar 2000 in Leipzig hatte sich der BFB-Bundesvorsitzende Dr. Heiner KAPPEL noch für die Notwendigkeit eines Bündnisses zwischen REP und BFB ausgesprochen. Trotz der gegen Dr. SCHLIERER erhobenen Vorwürfe wurde dieser auf dem Bundesparteitag am 18. und 19. November 2000 in Winnenden/ Baden-Württemberg zum dritten Mal seit seinem Amtsantritt 1994 als Bundesvorsitzender bestätigt. Ausschlaggebend für das politische Schicksal Dr. SCHLIERERs wird das Abschneiden der Partei bei den Landtagswahlen am 25. März 2001 in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sein. Wie in den Vorjahren richtete sich die Agitation der REP im Berichtszeitraum u.a. gegen das Mehrparteienprinzip sowie gegen demokratische Institutionen und Repräsentanten. Thematisch widmete sich die Partei z.B. der Einführung des Euro und dem geplanten Holocaust-Mahnmal in Berlin, sowie weiterhin dem Thema "Überfremdung Deutschlands durch Ausländer", verbunden mit Polemik gegen die Einwanderungsund Integrationspolitik der Bundesregierung. Themen wie die Einführung der "Green Card", ein "Rückführungsprogramm für arbeitslose Ausländer" und die "Zerstörung unserer Wertekultur durch Multikulti" wurden insbesondere in den Parteiorganen der Bundesund Landesorganistionen sowie in Pressemitteilungen und Propagandaschriften veröffentlicht. -32Darüber hinaus bestanden Kontakte von einzelnen Mitgliedern der REP zu anderen Rechtsextremisten; so wurden in Schleswig-Holstein Gespräche mit DVU-Funktionären vor der dortigen Landtagswahl am 27. Februar 2000 bekannt. Außerdem bestanden Verbindungen zu Harald NEUBAUER, Mitherausgeber des rechtsextremistischen Strategieorgans "Nation & Europa"18 sowie zu dem inzwischen der NPD beigetretenden früheren RAF-Aktivisten Horst MAHLER. Die REP unterlagen in den von ihnen angestrengten Verfahren gegen die nachrichtendienstliche Beobachtung durch Verfassungsschutzbehörden, so am 26. Mai 2000 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, am 19. Oktober 2000 vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg und am 21. Dezember 2000 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die von dem Landesverband Rheinland-Pfalz beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin beantragte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 10. September 1999, das die Beobachtung der REP durch den rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln als rechtmäßig erachtete, wurde am 3. März 2000 als unbegründet zurückgewiesen. Die Partei darf deshalb in Rheinland-Pfalz nach wie vor mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Ebenso konnten die REP bei Landtagswahlen im Jahr 2000 keine Erfolge erzielen. An der Landtagswahl am 14. Mai 2000 in Nordrhein-Westfalen nahmen die REP in 132 von 151 Wahlkreisen mit Direktkandidaten sowie mit einer 20 Kandidaten umfassenden Landesliste teil. Mit einem Ergebnis von 18 Die Publikation "Nation & Europa" wird von dem "Nation Europa Verlag GmbH" vertrieben und gilt als das älteste und bedeutendste rechtsextremistische Theorieund Strategieorgan. Sie erscheint monatlich in einer Auflagenstärke von 14.500 Exemplaren. -331,1% der Wählerstimmen überschritten sie knapp die für die Parteienfinanzierung maßgebliche Grenze von 1,0 %. Am 18. März 2001 will die Partei an den Kommunalwahlen in Hessen sowie am 25. März an den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz teilnehmen. REP-Landesverband Rheinland-Pfalz Der REP-Landesverband Rheinland-Pfalz befasste sich im zurückliegenden Jahr insbesondere mit der Auswahl und Aufstellung seiner Kandidaten für die Landesund Direktkandidatenliste zur Landtagswahl am 25. März 2001. Darüber hinaus standen die Erstellung eines Wahlprogramms und werbewirksamer Wahlpropaganda sowie die Sammlung von Unterstützerunterschriften für die Zulassung zur Landtagswahl im Vordergrund der Parteiarbeit. Die Teilnahme der REP an der Landtagswahl gilt als sicher. Die Partei will sich mit einer 22 Kandidaten umfassenden Landesliste sowie mit Direktkandidaten in 21 der 51 rheinland-pfälzischen Wahlkreise beteiligen. Während des Jahres 2000 nahmen rheinland-pfälzische REP-Mitglieder entgegen dem "Ruhstorfer Abgrenzungsbeschluss" wiederholt an Veranstaltungen anderer rechtsextremistischer Organisationen teil oder luden deren Redner zu REP-Veranstaltungen ein. Am 23. Januar 2000 nahmen Mitglieder des Landesverbandes Rheinland-Pfalz in WiesbadenBiebrich an einer Veranstaltung des REP-Landesverbandes Hessen mit dem NPD-Aktivisten Horst MAHLER als Redner teil, außerdem am 7. Mai 2000 in dem Wiesbadener Stadtteil Mainz-Kastel mit Franz SCHÖNHUBER und am 12. November 2000 ebenfalls in Mainz-Kastel mit einem weiteren hochrangigen Redner aus der rechtsextremistischen Szene. -34Am 1. Mai 2000 führte der REP-Landesverband Rheinland-Pfalz in Neustadt a.d. Weinstraße eine Vortragsveranstaltung mit dem Parteivorsitzenden Dr. Rolf SCHLIERER durch. Anlässlich des Bundesparteitages im November 2000 wurden zwei Mitglieder des REP-Landesverbandes Rheinland-Pfalz als Beisitzer in den Bundesvorstand gewählt. 1.6 Sonstige rechtsextremistische Organisationen "Der Stahlhelm-Landesverband Pfalz e.V."19 "Der Stahlhelm-Landesverband Pfalz e.V." führte auch im Jahre 2000 überwiegend nichtöffentliche Treffen, so genannte Appelle durch. Anlässlich der jährlich stattfindenden "Reichsgründungsfeier" des "Stahlhelm" am 15.01.2000 wurde erstmals in einem so genannten parteiunabhängigen rechtsextremistischen Info-Telefon (NIT; Ansage im NIT Karlsruhe, Stand 12.01.2000) auf diese Veranstaltung hingewiesen. Mit Rundschreiben vom 13. Juni 2000 löste die "Bundesführung" die Organisation "Der Stahlhelm e.V. - Bund der Frontsoldaten - Kampfbund für Europa" mit Sitz in Düsseldorf auf. Die Existenz des "Stahlhelm - Landesverband Pfalz e.V." bleibt hiervon unberührt. 1.7 Auslandskontakte Deutsche Rechtsextremisten unterhalten vielfältige Beziehungen zu Gesinnungsgenossen im Ausland; sie versprechen sich davon vor allem Impulse für ihre "nationale Sache". Zudem werden sie aus dem Ausland mit Propagandamaterial versorgt, dessen Herstellung und Verbreitung in der Bundesrepublik Deutschland verboten ist. Kontakte deutscher 19 vgl. Kurzdarstellung "Der Stahlhelm - Landesverband Pfalz e.V." (S. 71) -35Rechtsextremisten zu Gesinnungsgenossen bestehen bereits seit vielen Jahren insbesondere in die USA (NSDAP/AO), nach Kanada, in die Niederlande sowie nach Schweden, Dänemark, Spanien, Österreich, Frankreich und Belgien. In mehreren europäischen Staaten kommt es regelmäßig zu anlassbezogenen Treffen von Rechtsextremisten, so zum Gedenken an die Todestage von Mussolini, Franco und Rudolf Heß. Anlässlich der "Rudolf Heß-Gedenkveranstaltungen 2000" beteiligten sich am 26. August 2000 ca. 15 deutsche Neonazis an einer Veranstaltung in Echt/Niederlande. Insgesamt 10 Rechtsextremisten aus Deutschland versammelten sich am 27. August 2000 aus Anlass der 73. "Ijzerbedevaart" im belgischen Diksmuide. -362. LINKSEXTREMISMUS Entsprechend der bundesweiten Entwicklung stellte die Beobachtung rechtsextremistischer Bestrebungen den Schwerpunkt der Tätigkeit des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes im Berichtszeitraum dar. Daneben ist aber auch die Befassung mit dem Linksextremismus für den Verfassungsschutz weiterhin notwendig. Auch von linksextremistischen Aktivitäten gehen nach wie vor Gefahren für die Innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus, wenngleich heute nicht mehr in der Intensität früherer Zeiten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Autonome Szene hinzuweisen, die weiterhin auch mit gewalttätigen Aktionen gegen aus ihrer Sicht fehlerhafte Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland kämpft. Neben der traditionellen "antifaschistischen" und "antikapitalistischen" Zielsetzung ihrer Aktionen sind neue Tendenzen in ihrem Aktionismus zu erkennen, so der Kampf gegen die Globalisierungsbestrebungen in der Weltwirtschaft. 2.1 Linksextremistisches Personenpotenzial Bund Rheinland-Pfalz Gesamt: ca. 33.500* ca. 750 Gewaltbereite: ca. 7.000 ca. 130 Marxisten-Leninisten und sonstige revolutionäre Marxisten: ca. 27.000 ca. 620** *ohne Mehrfach** einschließlich Personen aus mitgliedschaften beeinflussten Organisationen -372.2. Linksextremistische Gewalt Gewalttatenzahlen Bund Rheinland-Pfalz Gesamt: 688 9 Deliktsarten: Tötungsdelikte: 0 - Versuchte Tötungen: 4 1 Körperverletzungen: 260 4 Brandstiftungen: 58 - Sprengstoffexplosionen: 1 - Landfriedensbruch: 321 1 Gefährliche Eingriffe in Bahn-, Luft-, Schiffsund Straßenverkehr: 44 3 2.3 Gewalttätiger Linksextremismus Weiterhin gefährden gewalttätige Linksextremisten - zumeist aus dem anarchistisch orientierten autonomen Spektrum - die Innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Eine Bedrohung durch terroristische Anschläge, wie sie in früheren Jahren von der "Roten Armee Fraktion " (RAF) und den "Revolutionären Zellen/Rote Zora" (RZ) verübt wurden, ist derzeit nicht erkennbar. Die strafrechtliche Aufarbeitung der terroristischen Gewaltttaten der RAF und der RZ ist jedoch noch nicht abgeschlossen. So findet gegenwärtig vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Prozess gegen das mutmaßliche RAF-Mitglied Martina KLUMP wegen versuchten Mordes statt. -38Am 17. Oktober 2000 begann vor dem Landgericht Frankfurt/Main die Hauptverhandlung gegen Hans-Joachim KLEIN und Rudolf SCHINDLER wegen Mordes und Geiselnahme im Zusammenhang mit dem Anschlag auf die OPEC-Konferenz am 21. Dezember 1975 in Wien, bei dem drei Menschen getötet wurden20. 2.3.1 Autonome Autonome verkörpern weiterhin den mit Abstand größten Teil des gewaltbereiten linksextremistischen Potenzials und sind für die Mehrzahl aller Gewalttaten mit linksextremistischem Hintergrund (z.B. Brandanschläge, Körperverletzungen) verantwortlich. Seit einigen Jahren ist die Zahl der Autonomen bundesweit mit mehr als 6000 Personen konstant geblieben. In Rheinland-Pfalz gibt es ca. 130 Autonome (1999: ca.130), die vorwiegend in Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt/W. und Trier agieren. Autonome haben im allgemeinen kein einheitliches ideologisches oder strategisches Konzept. Auf der Basis einer ausgeprägten wie bisweilen diffusen "Anti-Staatlichkeit" streben sie eine herrschaftsfreie Gesellschaft an. Dazu ist es aus ihrer Sicht erforderlich und legitim, den verhassten Staat auch mit Gewalt zu bekämpfen. Gewalttätige Aktionen von Autonomen machen vor Menschen (z.B. echte oder vermutliche Rechtsextremisten, die als "Faschos" bezeichnet werden oder als "Bullen" diffamierte Polizisten) nicht halt. Sie richten sich zudem gegen Sachen, u.a. gegen Kraftfahrzeuge und Gebäude. Bei der Wahl der vielfältigen Aktionsformen gilt als wichtiges Kriterium ihre "Vermittelbarkeit". Das heißt, Autonome greifen auch berechtigte Anliegen gesellschaftlicher Protestbewegungen auf und missbrauchen diese durch militante Aktionen während der jeweils laufenden Kampagnen. 20 Am 15. Februar 2001 wurde KLEIN zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt, SCHINDLER wurde freigesprochen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. -39Neben zahlreichen Anlaufund Kontaktstellen (so genannte Infoläden, Antifa-Cafes oder Volxküchen), die in Rheinland-Pfalz in Koblenz, Mainz und Trier existieren, nutzt die autonome Szene zur Beschaffung und Weitergabe von Informationen sowie zur besseren Mobilität zunehmend moderne Kommunikationsmittel. Dazu gehören Mobiltelefone, Mailboxverbundsysteme sowie das Internet. Weiterhin große Bedeutung kommt zudem den zahlreichen autonomen Szenepublikationen zu, die u.a. regelmäßig Taterklärungen, Positionspapiere, Demonstrationsaufrufe und Berichte über "Nazi-Aktivitäten/Strukturen" veröffentlichen. Die meisten dieser Blätter, wie "SWING - autonomes rhein-main-info", "ARNie-Informationsbrief des antifaschistischen Aktionsbündnis RheinNeckar (AARN)" oder der "Koblenzer-ZERR-Spiegel", decken vorrangig die Regionalbereiche ab. Bundesweit herausragende Bedeutung hat nach wie vor das Berliner Szeneblatt "INTERIM". Autonome lehnen entsprechend ihrem Selbstverständnis festgefügte Organisationen und hierarchische Strukturen grundsätzlich ab. Gleichwohl entstand 1992 die strukturierte "Antifaschistische Aktion/Bundesweite Organisation" (AA/BO) mit der Zielsetzung, eine schlagkräftige antifaschistische Bewegung durch zunehmende Bündelung aller Kräfte und kontinuierliche Organisierung zu erreichen. Gruppen der AA/BO agierten fortgesetzt unter Jugendlichen, riefen offen zu Gewalt auf und gehörten zu den Mitinitiatoren von militant verlaufenen antifaschistischen Demonstrationen. Mit ihrer 1999 initiierten Kampagne "ANTIFA OFFENSIVE 99 - den rechten Vormarsch stoppen!" wollte die AA/BO ihren Einfluss in der Szene ausbauen. In einer kritischen Bilanz räumte sie Anfang 2000 allerdings ein, die Kampagne sei nur teilweise erfolgreich gewesen. Seit Frühjahr 2000 durchlebt die AA/BO offenbar eine Krise. Mehrere Mitgliedsgruppen traten aus der Bundesorganisation aus. -40Auch im Jahr 2000 konnten - vorwiegend in Berlinautonome Strukturen mit terroristischen Ansätzen festgestellt werden. Bei zahlreichen Brandund Sprengstoffanschlägen mit hohem Schaden hinterließen die Täter kaum verwertbare Spuren und gaben zur Täuschung der Strafverfolgungsbehörden in ihren Selbstbezichtigungsschreiben ständig wechselnde Aktionsnamen an. 2.3.2 Sonstige (militante) Linksextremisten Neben den Autonomen gibt es eine geringe Anzahl von gewaltbereiten, "antiimperialistisch" ausgerichteten Linksextremisten, die zum Teil aus ehemaligen RAF-nahen Strukturen stammen und sich schwerpunktmäßig für "politische Gefangene" sowie unterstützend in der so genannten Kurdistan-Solidarität engagieren. Zu den aktivsten dieser Gruppen gehört die Frankfurter Initiative "Libertad!", die in der "Gefangenenfrage" weltweit die Basis zum Aufbau eines internationalen Netzwerks revolutionärer Kräfte sieht. Zusammen mit Ortsgruppen der "Roten Hilfe", so genannten Prozessgruppen (u.a. "Gruppe zu den DHKP/C-Prozessen Kaiserslautern") und "MumiaSolidaritätsgruppen" (u.a. auch aus Landau) koordinierte "Libertad!" die bundesweiten Protestaktionen anlässlich des "5. Aktionstages gegen staatliche Unterdrückung" am 18. März 2000 unter dem Motto "Das Schweigen brechen, die Initiative ergreifen, für die Freiheit der politischen Gefangenen". Im rheinland-pfälzischen Ingelheim protestierten an diesem Tag ca. 350 Personen gegen die dort im Bau befindliche Landesunterkunft für ausreisepflichtige Ausländer. Im August 2000 verbreitete die Initiative "Libertad!" im Internet sowie in einer Extra-Ausgabe ihres Organs "So oder So" einen Aufruf gegen die Einführung der "Einzelund Isolationshaft in der Türkei" (Motto: "Kein -41Stammheim am Bosporus"). Ihre Proteste setzte sie anlässlich des Nationentages der Türkei am 19. August 2000 auf der EXPO in Hannover fort. Von den linksextremistischen Kurdistan-Solidaritätsgruppen gingen im Jahr 2000 nur wenige Aktivitäten aus. Ursache dafür waren einerseits Differenzen gegenüber dem Dachverband, der Berliner "Informationsstelle Kurdistan" (ISKU), andererseits zunehmende Schwierigkeiten, sich auf den neuen politischen Friedenskurs der "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) einzustellen. Einige Solidaritätsgruppen sahen sich daher auch zum Austritt aus der ISKU veranlasst. Am 25. Januar 2000 fanden zeitgleich in einer Ferienwohnung in Belgien sowie in Privatwohnungen in Köln und Hamburg Durchsuchungsmaßnahmen bei Angehörigen der deutschen linksextremistischen "Kurdistan-Solidarität" statt. Dabei wurden umfangreiches Schriftgut, Computer und elektronische Datenträger sichergestellt. Die betroffenen Personen, die sich u.a. in den zurückliegenden Jahren mehrheitlich zur ideologischen Schulung und militärischen Ausbildung in PKK-Lagern in Kurdistan aufhielten, stehen seit längerem im Verdacht eine am Vorbild der PKK orientierten, neue revolutionäre (terroristische) Vereinigung aufbauen zu wollen. 2.3.3 Aktionsfelder militanter Linksextremisten "Antifaschismus" Für die Mehrzahl der militanten linksextremistischen Gruppierungen - insbesondere die Autonomen - blieb der "Antifaschismus" das Hauptbetätigungsfeld. Den "antifaschistischen Kampf" betrachten militante Linksextremisten hauptsächlich als Bekämpfung rechtsextremistischer Bestrebungen. Da- -42rüber hinaus propagieren sie aber auch die Beseitigung der angeblichen Wurzeln des Faschismus, die sie mit dem bürgerlichen "kapitalistischen" System und damit auch mit der freiheitlich demokratischen Gesellschaftsordnung gleichsetzen. Dieser umfassende revolutionäre Ansatz ging jedoch in letzter Zeit mehr und mehr verloren und reduzierte sich auf einen reinen "Anti-Nazi-Kampf". Ein dadurch erfolgter Verlust an Vermittelbarkeit setzte innerhalb der autonomen Antifa-Bewegung einen Diskussionsprozess über neue Konzepte und Strategieansätze, insbesondere im Bemühen um neue Bündnispartner, in Gang. Große Teile der Szene tendieren zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit anderen gesellschaftlichen Kräften, um so die abhanden gekommene Fähigkeit zu einem schlagkräftigen Aktionismus zurückzuerlangen und neuen Einfluss zu gewinnen. Die anhaltende öffentliche Debatte über die Bekämpfung des Rechtsextremismus wird dabei von vielen als geeigneter Ansatzpunkt gesehen. Öffentlich angekündigte Veranstaltungen von rechtsextremistischen Organisationen waren daher auch im Jahr 2000 für Linksextremisten ein willkommener Anlass, um mit nichtextremistischen Organisationen in "antifaschistischen Bündnissen" zusammenzuarbeiten. So genannte antifaschistische Demonstrationen, bei denen militante Autonome zumeist isoliert in "Schwarzen Blöcken" auftraten, fanden im Berichtszeitraum zahlreich statt, zuweilen auch mit rheinland-pfälzischer Beteiligung. So demonstrierten am 29. Januar 2000 in Göttingen unter dem Motto "Eine Stadt wehrt sich" bis zu 2.000 Personen, darunter Autonome aus Koblenz, gegen einen beabsichtigten Aufmarsch der NPD. In Mannheim fand am 9. November 2000 eine Kundgebung "Gemeinsam aufstehen gegen Faschismus, Rassismus und Antisemitismus - gleiche Rechte für alle" mit über 1.000 Personen statt, an der auch Angehörige des autonomen/antifaschistischen Spektrums Ludwigshafen am Rhein beteiligt waren. Im Anschluss an eine am 9. Dezember 2000 in Köln unter -43dem Motto "Köln stellt sich quer" gegen einen Aufmarsch von Rechtsextremisten durchgeführte Kundgebung gab es Gewaltanwendungen seitens des autonomen Spektrums, in die auch Koblenzer Szeneangehörige verwickelt waren. Als eine weitere taktische Variante des "antifaschistischen Kampfes" gelten Angriffe auf "logistische Strukturen" von rechtsextremistischen Organisationen, beispielsweise Sachbeschädigungen an von Rechtsextremisten für die Anreise zu Demonstrationen gemieteten Bussen, so im Kreis Schondorf (Baden-Württemberg) auf ein Busunternehmen am 24. April und 16. August 2000. Dem Unternehmen wurde vorgehalten, den "nazis der npd" seit Jahren behilflich zu sein bzw. dem Ausbreiten des Rechtsextremismus in Deutschland Vorschub zu leisten. Linksextremisten/Autonome aus Rheinland-Pfalz zogen im Jahr 2000 erneut mit vielfältigen "antifaschistischen" Protestaktionen Aufmerksamkeit auf sich. So demonstrierten am 7. Februar 2000 in Kaiserslautern ca. 80 "Antifaschisten" - darunter saarländische Szeneangehörige - gegen die NPD und das als "Waffenlager für Altund Neonazis" bezeichnete "Stahlhelm-Zentrum" in Altenglan-Mühlbach. Am 11. März 2000 fand in Kaiserslautern eine "Antifa"-Demonstration mit ca. 60 Teilnehmern gegen eine geplante Saalveranstaltung der NPD statt. In Ludwigshafen am Rhein versuchten am 1. Mai 2000 etwa 300 militante Linksextremisten einen NPD-Aufzug zu attackieren. Vor dem Hintergrund des am 16. Juli 2000 auf eine örtliche Asylbewerberunterkunft von Skinheads verübten Brandanschlags demonstrierten am 22. Juli 2000 in Ludwigshafen am Rhein ca. 1.200 Menschen gegen Ausländerfeindlichkeit. Etwa 50 Autonome skandierten u.a. die Parolen: "Haut die Glatzen, bis sie platzen" und "Nazis morden, der Staat schiebt ab. Das ist das gleiche Rassistenpack". -44Am 2. September 2000 protestierten in Zweibrücken ca. 90 "Antifaschisten" - überwiegend Jugendliche - gegen "rechte" Strukturen. U.a. wurde ein Flugblatt mit der Aufforderung "Hängt sie auf, die braunen Säue" verteilt, in dem Namen von vermeintlichen Rechtsextremisten genannt sind. In der Zeit vom 10. Oktober bis 16. Dezember 2000 veranstaltete die "Antifa Nierstein", die laut einer über Internet verbreiteten Selbstdarstellung das bestehende "kapitalistische System" ersetzen will, eine so genannte Antifa-Mobil-Tournee durch mehrere rheinhessische Gemeinden, um über rechtsextremistische Strukturen und Möglichkeiten "antifaschistischen Engagements" zu informieren. Auch die Bereitschaft militanter Linksextremisten, mit zum Teil brutaler Gewalt gegen "Faschos" und deren Eigentum vorzugehen, hat nicht nach-gelassen. So wurde in Speyer im Rahmen von Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen des linksund rechtsextremistischen Spektrums in der Nacht vom 7./8. Oktober 2000 einem "Rechten" eine schwere Schnittverletzung am Arm zugefügt. Gegen den Tatverdächtigen erging Haftbefehl wegen Verdachts des versuchten Totschlags. Kampagne gegen die Kernenergie Die Agitation militanter Linksextremisten gegen die Kernenergie, insbesondere gegen weitere Castor-Transporte hielt auch im Jahr 2000 an. Neben zahlreichen, zumeist friedlich verlaufenden Demonstrationen kam es auch vereinzelt zu gewalttätigen Aktionen. Nachdem zum Jahresbeginn die Genehmigung von weiteren CastorTransporten bekannt wurde, rief die linksextremistische (anarchistische) Initiative "X-tausendmal quer - überall" dazu auf, die Anlieferung ungenutzter Castor-Behälter zu den Atomkraftwerken zu blockieren. Im September 2000 rief die vorgenannte Initiative einen so genannten Castor-Alarm aus und traf in der Erwartung eines neues Castor-Trans- -45portes vom Atomkraftwerk Philippsburg zur französischen Wiederaufbereitungsanlage in La Hague Vorbereitungen für Protestaktionen. U.a. fand am 15. Oktober 2000 in Philippsburg eine Demonstration gegen einen am 18. Oktober ("Tag X") vermuteten, jedoch letztlich nicht durchgeführten Atommüll-Transport mit ca. 1.000 aus dem gesamten Bundesgebiet angereisten Anti-AKW-Gegnern statt; darunter waren auch rheinland-pfälzische Teilnehmer. Aktionismus gegen die "EXPO 2000" Die Aktivitäten von militanten Linksextremisten gegen die Ausrichtung der Weltausstellung EXPO 2000 in Hannover (1. Juni bis 31. Oktober 2000) verstärkten sich in zeitlicher Nähe zur Ausstellung, insbesondere was die Durchführung bundesweiter "Anti-EXPO-Veranstaltungen" betraf. Dabei kam es auch zu Anschlägen auf im Zusammenhang mit der EXPO stehende Firmen und Personen. Bei zahlreichen von Linksextremisten getragenen "bundesweiten Anti-EXPO-Treffen" gelang es jedoch nicht, sich auf einheitliche Widerstandsformen zu einigen bzw. die Agitation gegen die EXPO 2000 zu einem übergreifenden "Massenthema" auszuweiten. Die Schwerpunkte linksextremistisch initiierter Anti-EXPO-Aktivitäten lagen in Hannover sowie vor allem in Nordrhein-Westfalen, BadenWürttemberg, Hamburg und Berlin. In Rheinland-Pfalz konnte in den Regionen Trier und Koblenz eine entsprechende Mobilisierung21 festgestellt werden. Mumia Abu JAMAL-Solidarität Die weltweite Kampagne zur Verhinderung der bereits mehrmals auf unbestimmte Zeit ausgesetzten Hinrichtung des in den USA wegen Polizistenmordes zum Tode verurteilten ehemaligen "Black Panther"21 z.B. Anfang Mai 2000 in der Szeneschrift "Koblenzer-ZERR-Spiegel" -46Mitgliedes Mumia Abu JAMAL wurde weiterhin von deutschen Gruppen aus dem autonomen/antiimperialistischen Spektrum unterstützt. So fand am 5. Januar 2000 in Berlin eine bundesweite Demonstration von MumiaSolidaritätsgruppen mit ca. 3.300 Personen statt, darunter auch mehrere Kaiserslauterer Szeneangehörige. Am 19. März 2000 informierte in Kaiserslautern das örtliche Unterstützerkomitee im Rahmen einer von der Öffentlichkeit kaum beachteten Veranstaltung über die aktuelle Situation von Mumia Abu JAMAL. Des weiteren beteiligte sich das Komitee an einem am 7. Oktober 2000 in Mannheim durchgeführten Solidaritätskonzert für Mumia Abu JAMAL. 2.4 Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten 2.4.1 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) Die DKP hat bundesweit aktuell etwa 4.500 Mitglieder, von denen ca. 45 % nach Parteiangaben 60 Jahre und älter sind. Die DKP gibt an, derzeit bundesweit über 280 Grundorganisationen zu verfügen. Der DKP-Bezirksverband Rheinland-Pfalz hat zur Zeit knapp 100 Mitglieder, seine politische Handlungsfähigkeit ist jedoch ebenso wie auf Bundesebene durch Überalterung der Mitglieder und geringe finanzielle Ressourcen spürbar begrenzt. Örtliche Schwerpunkte der DKP in Rheinland-Pfalz bilden nach wie vor Bad Kreuznach und Idar-Oberstein. Im Mittelpunkt der Parteiarbeit der DKP stand im Jahre 2000 der 15. Parteitag in Duisburg vom 2. bis 4. Juni, an dem 207 Delegierte und Vertreter von 33 "Bruderparteien" und "Befreiungsbewegungen" aus insgesamt 30 Ländern teilnahmen. Er bestätigte erneut die Festlegung der Zielsetzungen der DKP auf die Revolutionsund Klassenkampftheorien -47des Marxismus-Leninismus. Aus Sicht der DKP bleibt der grundlegende Bruch mit den kapitalistischen Eigentumsund Machtverhältnissen Voraussetzung einer sozialistischen Gesellschaftsordnung. Der angestrebte Sozialismus wird von der Partei als Lösung aller politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Probleme der Gesellschaft propagiert und auch in der vom Parteitag beschlossenen "Handlungsorientierung: Widerstand gegen Kriegspolitik, Sozialund Demokratieabbau" sowie in dem Thesenpapier "DKP - Partei der Arbeiterklasse - Ihr politischer Platz heute" manifestiert. Dieses Grundsatzpapier zeigt erneut die Focusierung des politischen Aktionismus der Partei auf ihre traditionellen Arbeitsfelder wie Antimonopolismus, Antiimperialismus, Antifaschismus sowie die Gewerkschafts-, Aktionseinheitsund Bündnispolitik. Die DKP sieht es als ihre "strategische Aufgabe" an, "einen Beitrag zur Formierung breiter gesellschaftlicher Allianzen zu leisten und in sie klassenkämpferische Positionen einzubringen". Vor dem Hintergrund aktueller arbeitsund sozialpolitischer Problemsituationen hofft die DKP nach wie vor auf eine Zunahme ihrer Akzeptanz und verstärkte Ansatzpunkte zur Propagierung ihrer Ziele. Den Hoffnungen der Partei auf Wiedererlangung ihrer Handlungsund Kampagnenfähigkeit sind allerdings weiterhin durch die erwähnte hohe Altersstruktur des weiterhin rückläufigen Mitgliederbestandes und die permanent angespannte Finanzsituation enge Grenzen gesetzt. Neben den bereits erwähnten Aktionsfeldern der DKP waren Schwerpunkte ihrer Tätigkeit im Jahre 2000 erneut die Solidaritätsarbeit für das sozialistische Kuba und der Erhalt ihrer für die Öffentlichkeitsarbeit unverzichtbaren Wochenzeitung "Unsere Zeit" (UZ). -482.4.2 "Partei des Demokratischen Sozialismus" (PDS) Die PDS wirkt in Rheinland-Pfalz - wie in zahlreichen anderen alten Bundesländern - auch als ein Anlaufpunkt ehemaliger und aktiver Linksextremisten verschiedener politischer Herkunft. Der PDS-Landesverband Rheinland-Pfalz setzte seine Aufbauarbeit fort und hat aktuell knapp über 200 Mitglieder. Er verfügt über die Kreisverbände Mainz-Bingen, Koblenz, Neuwied, Westerwald, Kaiserslautern, Pirmasens, Ludwigshafen am Rhein und Trier. Der PDSLandesverband Rheinland-Pfalz wird sich an den Landtagswahlen im März 2001 nicht mit einer Landesliste beteiligen, hat jedoch angekündigt, in größeren Orten mit Direktkandidaten anzutreten. Der im Juni 1999 gegründete PDS-nahe Jugendverband "solid" hat im Oktober 2000 auch in Rheinland-Pfalz einen Landesverband gebildet und mit dem Aufbau örtlicher Strukturen begonnen. -493. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN Auch im Jahr 2000 stellten vor allem die Bestrebungen islamistischer Extremisten in der Bundesrepubik Deutschland eine Herausforderung für Staat und Gesellschaft dar. Auch in Rheinland-Pfalz sind extremistischislamische Gruppierungen aktiv, die die in ihrer Heimat bestehenden Gesellschaftsordnungen durch ein System ersetzen wollen, das sich u.a. auf dem religiösen Gesetz der Sharia22 begründen soll. Wenngleich sie solche Veränderungen primär nicht in der Bundesrepublik Deutschland anstreben, kollidieren ihre Prinzipien doch erheblich mit den Vorgaben unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Insofern stellt die Beobachtung dieser islamistischen Bestrebungen einen Schwerpunkt der Tätigkeit des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes dar. Bemerkenswert war im Beobachtungszeitraum, dass sich die Mitglieder der verbotenen "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) mit gewalttätigen Auseinandersetzungen in der Bundesrepublik Deutschland weitgehend zurückgehalten haben. Dabei darf aber nicht verkannt werden, dass sich die Situation durch aktuelle Ereignisse kurzfristig wieder ändern kann (z.B. Vollstreckung des Todesurteils gegen den PKK-Führer ÖCALAN). Von daher ist auch hier weiterhin Wachsamkeit geboten. 3.1 Personenpotenzial Bund Rheinland-Pfalz Gesamt: ca. 58.800 ca. 1.240 Linksextremisten: ca. 18.600 ca. 510 Extreme Nationalisten: ca. 8.750 ca. 100 Islamistische Extremisten: ca. 31.450 ca. 630 22 Wesentliche Grundlagen der Sharia sind der Koran, die überlieferten Verhaltensweisen Mohammeds (Sunna) und die übereinstimmenden Deutungen der islamischen Rechtsund Gottesgelehrten (Ulema). -503.2. Gewalttatenzahlen Gewalttatenzahlen Bund Rheinland-Pfalz Gesamt: 116 0 Deliktsarten: Tötungsdelikte: 1 - Versuchte Tötungen: 0 - Körperverletzungen: 40 - Brandstiftungen: 8 - Sprengstoffexplosionen: 0 - Landfriedensbruch: 28 - Freiheitsberaubungen: 4 - Raub/Erpressungen: 35 - 3.3. "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) Die 1978 in der Türkei als marxistische-leninistische Kaderpartei gegründete und seit 1993 in Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegte PKK ist bundesweit mit etwa 12.000 Mitgliedern/Anhängern und einer unverändert hohen Mobilisierungsfähigkeit (bis zu 60.000 Menschen bei Demonstrationen) die größte und aktivste extremistische Kurdenorganisation in der Bundesrepublik. Die ca. 450 in Rheinland-Pfalz lebenden PKK-Angehörigen/Sympathisanten wurden im Berichtszeitraum länderübergreifend im Rhein-NeckarRaum (Mannheim/Ludwigshafen), im Rhein-Main-Gebiet (Mainz, Bingen und Bad Kreuznach) und im Großraum Bonn (Koblenz und Umgebung) aktiv. Auf ihrem 7. Parteikongreß vom 2. bis 23. Januar 2000 an einem geheimgehaltenen Ort im Grenzgebiet Türkei/Iran/Irak wurden neben strategisch -51politischen auch weitreichende strukturelle Veränderungen beschlossen. Im Vordergrund stand die künftige Wandlung der PKK von einer ursprünglich militärisch ausgerichteten Organisation zu einer ausschließlich politisch wirkenden Kraft sowie der Beginn eines Friedensund Demokratisierungsprozesses. Die PKK erhofft sich dadurch nicht nur in der Türkei Akzeptanz und politische Anerkennung. Sichtbarster Ausdruck der neuen PKK-Struktur ist die Namensänderung des an die kommunistischen Wurzeln erinnernden "Zentralkomitees" in "Parteiversammlung". Die PKK-Guerilla, die bisherige "Volksarmee für die Befreiung Kurdistans" (ARGK), wurde umbenannt in "Volksverteidigungsarmee". Die seither für die gesamte öffentliche Parteiarbeit in Westeuropa zuständige "Nationale Befreiungsfront Kurdistans" (ERNK) wurde aufgelöst und im Mai 2000 durch die "Kurdische demokratische Volksunion" (YDK) ersetzt. Mit der YDK soll vor allen Dingen die Legalisierung bzw. Demokratisierung kurdischer Institutionen in Deutschland vorangetrieben werden. Die neue, auf den friedlichen Ausgleich mit der Türkei angelegte Linie der PKK traf allerdings nicht bei allen Teilen der Organisation auf Zustimmung. So gaben während des Berichtsjahres immer wieder kleinere Gruppen - zumeist Intellektuelle (Journalisten/Schriftsteller) - demonstrativ ihre oppositionelle Haltung zu erkennen. Im August 2000 gründete sich aus ehemaligen hochrangigen Führungsfunktionären der PKK eine "Nationale Demokratische Initiative Kurdistan", die der Organisation Verrat an der kurdischen Nation und ihrem Führer ÖCALAN die Selbstaufgabe aller bisherigen Ziele der PKK vorwirft. Obwohl die im Südosten der Türkei verbliebenen Kampfeinheiten der PKK an ihrem 1999 mit friedlichen Absichten begonnenen Rückzug festhielten, kam es dennoch während des Jahres 2000 immer wieder zu -52kämpferischen Auseinandersetzungen mit türkischen Sicherheitskräften und dort etablierten anderen kurdischen Organisationen. Der "Patriotischen Union Kurdistans" (PUK) wirft die PKK daher vor, als Aggressor und Werkzeug von Kräften in der Türkei ihre Friedenspolitik und den angestrebten demokratischen Wandel unterbinden zu wollen. Das Schicksal ihres zum Tode verurteilten Führers Abdullah ÖCALAN verbindet die PKK weiterhin eng mit dem des kurdischen Volkes. So misst sie dem Ausgang des am 21. November 2000 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg begonnenen Prozess, in dem ÖCALAN die Türkei wegen Verstoßes gegen die europäische Menschenrechtskonvention anklagt, große Bedeutung bei. Dies schon deshalb, weil die Türkei im Januar 2001 beschlossen hat, eine Entscheidung über den Vollzug der Todesstrafe ÖCALANs bis zum Abschluss dieses Gerichtsverfahrens auszusetzen. In Deutschland wird die PKK von einer großen Anhängerschaft, die seit Jahren vielfältige propagandistische Aktivitäten entfaltet, weiterhin unterstützt. Offensichtlich ist der neu eingeschlagene Friedensund Demokratisierungskurs der PKK nach einer kurzen "Gewöhnungsphase" innerhalb ihrer vielschichtigen Organisationsstrukturen23 weitgehend angenommen worden. Dies zeigte sich insbesondere bei zahlreichen, friedlich abgelaufenen Veranstaltungen. Solidaritätsaktionen für Abdullah ÖCALAN (Beispiele) Aus Anlass des ersten Jahrestages der gewaltsamen Verbringung ÖCALANs in die Türkei haben am 12. Februar 2000 in Straßburg etwa 23 Die PKK ist im Bundesgebiet in 7 Regionen und etwa 30 Gebiete untergliedert; ferner kann sie auf 12 Massenbzw. Frontorganisationen sowie zahlreiche Komitees und örtliche Vereine zurückgreifen. -5315.000 Anhänger der PKK, darunter auch zahlreiche Kurden aus Rheinland-Pfalz friedlich für dessen Freilassung demonstriert. Am 12. März 2000 versammelten sich in der Mainzer Rheingoldhalle annähernd 3.000 Personen - zum großen Teil Frauen und Kinder - aus den PKK-Regionen "Mitte", "Süd" und "Baden", um gemeinsam mit Musikund Folkloredarbietungen den "Internationalen Frauentag" (8. März) zu feiern; darüber hinaus wurde Propaganda für die PKK betrieben. Etwa 60.000 Personen - mehrheitlich Kurden aus dem gesamten Bundesgebiet sowie aus dem benachbarten Ausland, darunter auch ca. 3000 Teilnehmer aus Rheinland-Pfalz nahmen am "8. Internationalen Kurdistan-Festival" am 2. September 2000 im Müngersdorfer Stadion in Köln teil. U.a. wurde ein Grußwort des PKK-Vorsitzenden Abdullah ÖCALAN verlesen, in dem dieser die Einheit von Partei und Volk beschwor und die türkische Regierung erneut aufforderte, endlich Maßnahmen zur Befriedung des Kurdenkonflikts zu ergreifen. Sonstige Aktivitäten Für ihre Logistik und Aktivitäten hat sich die PKK verschiedene Geldquellen geschaffen. Dazu gehören Mitgliedsbeiträge, der Verkauf von Publikationen, Einnahmen bei Veranstaltungen und vor allem die regelmäßig zum Jahresende durchgeführten bundesweiten Spendenkampagnen, die in den letzten Jahren in erster Linie der Finanzierung des bewaffneten Kampfes dienten. Künftig soll das zuletzt zurückgegangene Spendenaufkommen dazu verwendet werden, um die in Kurdistan durch den bewaffneten Kampf verursachten Schäden zu beseitigen. Außerdem werden weitere Gelder für die begonnene Friedensinitiative und die Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit der PKK benötigt. -54Wichtige Propagandainstrumente für die PKK sind die beiden kurdischen Fernsehsender "MEDYA-TV" und "METV". "METV", das am 19. Juni 2000 seinen regulären Sendebetrieb aufgenommen hat, soll das seit etwa einem Jahr bestehende, zum Teil politisch ausgerichtete Programm von "MEDYA-TV" im kulturellen Bereich ergänzen. Zu Propagandazwecken nutzt die PKK ferner die auch in Deutschland erhältliche türkischsprachige Tageszeitung "Özgür Politika" (Freie Politik), die regelmäßig Interviews mit PKK-Funktionären, Verlautbarungen der Führungsgremien der PKK und Hinweise zu PKK-Veranstaltungen veröffentlicht. Am 12. Januar 2000 wurden in Neu-Isenburg, Offenbach, Breuberg (Odenwald), Düsseldorf und Berlin Räumlichkeiten der "Özgür Politika" wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz durchsucht und dabei schriftliche Unterlagen sichergestellt. Aktivitäten in Rheinland-Pfalz Das PKK-Spektrum aus Ludwigshafen/Mannheim führte am 16. März 2000 anlässlich des 12. Jahrestages des irakischen Giftangriffes auf die kurdische Stadt Hallabya und am 20. März 2000 anlässlich des Kurdischen "Newroz"-Festes jeweils Kundgebungen mit 200 bzw. 600 Personen durch. Bei letztgenannter Veranstaltung wurden insbesondere deutsche Waffenlieferungen in die Türkei angeprangert. Aus Anlass des 2. Jahrestages der Ausweisung Abdullah ÖCALANs aus Syrien (9. Oktober 1998) führte die PKK vom 7. bis 9. Oktober 2000 in Deutschland und anderen westeuropäischen Ländern zahlreiche Protestaktionen durch. So fand auch in Mannheim am 7. Oktober 2000 eine entsprechende Kundgebung mit über 70 Personen statt, darunter auch mehrere PKK-Angehörige/Sympathisanten aus Ludwigshafen am Rhein. -55Über 120 Kurden demonstrierten am 16. Dezember 2000 in Mannheim für den Frieden in Kurdistan. Ihr Unmut richtete sich insbesondere gegen die im Nordirak geführten Kämpfe der PKK mit der PUK. Am 24. September 2000 fand die offizielle Eröffnung des "Kurdischen Kulturvereins Ludwigshafen" (neuer PKK-Basisverein) mit über 600 kurdischen Volkszugehörigen aus Rheinland-Pfalz und angrenzenden Bundesländern statt. Der verantwortliche PKK-Regionsleiter forderte, den von der PKK neu eingeschlagenen politischen Kurs der Gewaltfreiheit weiter fortzusetzen. Auch in Mainz wurde am 7. Oktober 2000 ein neuer "PKK-Verein", das so genannte MEDYA Kulturund Kunstzentrum Mainz, feierlich eröffnet. Unter den über 50 kurdischen Besuchern befanden sich zahlreiche hochrangige PKK-Funktionäre. Dieser Verein versucht in erster Linie die zahlreichen Kurden in Mainz und Umgebung (Bingen/Bad Kreuznach) anzusprechen. 3.4 "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C) und "Türkische Volksbefreiungspartei/-Front - Revolutionäre Linke" (THKP/-C - Devrimci Sol) Die als Nachfolgeorganisation der "Devrimci Sol" gegründete und in Deutschland seit August 1998 verbotene türkische linksextremistische Organisation DHKP-C strebt weiterhin die gewaltsame Zerschlagung des türkischen Staates an und verfolgt das Ziel der Errichtung einer klassenlosen Gesellschaft auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus. Die ebenfalls seit August 1998 verbotene THKP/-C - Devrimci Sol unterscheidet sich ideologisch kaum von der DHKP-C. Die in früheren Jahren im Bundesgebiet gewaltsam ausgetragenen Rivalitäten zwischen der DHKP-C und der THKP/-C - Devrimci Sol um -56die Vorherrschaft in Europa haben sich im Berichtszeitraum nicht fortgesetzt. Dies dürfte auf das Verbot der beiden Organisationen sowie auf die zahlreichen Strafverfahren gegen führende Mitglieder der DHKP- C zurückzuführen sein. Um Verbotsmaßnahmen und polizeilichen Kontrollen in Deutschland zu entgehen, verlegte die DHKP-C größere Veranstaltungen im Jahr 2000 wieder ins benachbarte europäische Ausland. Anlässlich des 6. Jahrestages der Parteigründung und zum Gedenken an die "Gefallenen der Revolution" organisierte sie am 22. April 2000 in Hasselt (Belgien) ein Treffen, zu dem etwa 4.000 Teilnehmer, die meisten davon aus Deutschland, anreisten. Die beabsichtigte Einführung von kleineren Haftzellen im Strafvollzug in der Türkei, von denen auch dort inhaftierte Mitglieder und Angehörige der DHKP-C betroffen wären, führten wiederholt zu heftigen Protestaktionen der DHKP-C im Bundesgebiet. So organisierte sie am 26. Juli 2000 von verschiedenen deutschen Städten aus einen Sternmarsch nach Brüssel, um so gegen die Verlegung auch politischer Gefangener in der Türkei aus Gemeinschaftszellen in Einzelzellen zu protestieren. In einer im Oktober 2000 im Internet verbreiteten Erklärung der DHKP-C heißt es, der Einführung von Einzelzellen durch den faschistischen türkischen Staat könne nur mit einer opferbereiten "Kampflinie" begegnet werden: "Heute kündigen wir dem Imperialismus und seinen kollaborierenden Knechten ein weiteres Mal an, dass wir in einer ihnen verständlichen Sprache antworten werden. Wir sind entschlossen. Wir werden nicht davon zurückscheuen, jeglichen Preis zu zahlen. Wir werden sterben, aber nicht in die Isolationszellen gehen." -57Im Gegensatz zur DHKP-C zeigte die THKP/-C - Devrimci Sol im Berichtszeitraum nur geringe öffentliche Aktivitäten im Bundesgebiet. 3.5 "Der Kalifatsstaat", auch "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e.V., Köln" (ICCB) Die vom selbsternannten "Emir der Gläubigen und Kalif der Muslime" Metin KAPLAN geführte Organisation "Der Kalifatsstaat" (Hilafet Devleti) strebt die Beseitigung der laizistischen türkischen Staatsund Gesellschaftsordnung sowie die Errichtung eines islamistischen Staates auf der Grundlage des Koran und der Scharia an mit dem Endziel der Weltherrschaft des Islam. Demokratie und Parteienpluralismus werden als völlig unvereinbar mit dem Islam abgelehnt. Dem ICCB gehören bundesweit etwa 1.100 Personen (1999: 1.100) an. Zur Verbreitung seiner islamistischen Positionen bedient sich der "Kalifatsstaat" hauptsächlich seines Verbandsorgans "Ümmet-i Muhammed" (Die Gemeinde Mohammeds). In der Ausgabe vom 24. Februar 2000 heißt es: "Die Menschheit hat noch nie eine so dunkle Phase wie unter der Demokratie erlebt. Damit der Mensch sich von der Demokratie befreien kann, muss er erst begreifen, dass die Demokratie dem Menschen nichts Gutes geben kann". ... "Es leben diejenigen, die mit dem Gefühl der Rache leben!. Es leben diejenigen, die sich nicht beugen! Es lebe die Hölle für die Ungläubigen ! Und nieder mit allen Demokratien und Demokraten!". Im Zusammenhang mit dem Prozess gegen den am 25. März 1999 festgenommenen Leiter der Organisation Metin KAPLAN kam es am 4. November 2000 in Düsseldorf zu einer Symphatiekundgebung, auf der -58etwa 4.000 aus ganz Deutschland angereiste Personen seine Freilassung forderten. Am 15. November 2000 erging im Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf das Urteil gegen Metin KAPLAN und zwei mitangeklagte Funktionäre des "Kalifatsstaats". Das Gericht verhängte gegen KAPLAN eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten24; ein weiterer Angeklagter wurde wegen mittäterlich begangener öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Unter den Muslimen in Deutschland blieb der ICCB auch im Jahre 2000 weitgehend isoliert. Nach der Tötung des Berliner "Gegenkalifen Halil" Ibrahim SOFU verzeichnete die Organisation in den letzten Jahren Mitgliederverluste und deutliche finanzielle Einbußen. 3.6 "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V." (IGMG) Die "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V." (IGMG) ist nach wie vor die Organisation mit dem größten Anhängerpotential unter den extremistischen Ausländervereinigungen in Deutschland. Ihr gehören bundesweit ca. 28.000 Personen an, hinzu kommen mehrere Tausend Sympathisanten. Die Zahl der von IGMG-Vereinen unterhaltenen Moscheen in Deutschland liegt inzwischen erheblich über 500. Auch in vielen anderen europäischen Ländern und in Nordamerika ist die Organisation vertreten. Für die Verwaltung und den Ausbau des beträchtlichen Immobilienbesitzes ist die "Europäische Moscheebauund 24 KAPLAN hatte, um seinen Führungsanspruch als "Kalif aller Gläubigen" durchzusetzen, Todesdrohungen gegenüber Abweichlern, wie dem Berliner "Gegenkalifen Halil" Ibrahim SOFU, ausgesprochen. SOFU fiel im März 1997 einem Attentat von drei bislang unbekannten Tätern zum Opfer. -59Unterstützungsgemeinschaft e.V." (EMUG) mit Sitz in Köln zuständig. Obwohl die IGMG in offiziellen Verlautbarungen vorgibt, zu den Grundprinzipien der westlichen Demokratien zu stehen, gehört die Abschaffung der laizistischen Staatsordnung in der Türkei und die Einführung einer islamistischen Staatsund Gesellschaftsordnung u.a. auf der Grundlage der Sharia nach wie vor zu ihren erklärten Zielen. Die Islamisierung der türkischen sowie langfristig auch aller anderen Gesellschaften weltweit, in denen Muslime leben, will die IGMG jedoch nicht durch einen gewaltsamen Umsturz erreichen. Sie setzt vielmehr auf die politische und gesellschaftliche Betätigung ihrer Anhänger in der Türkei wie in anderen Staaten. In Deutschland empfiehlt die IGMG ihren Mitgliedern den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft wegen des damit verbundenen Wahlrechts, um damit einen größeren Einfluss in Staat und Gesellschaft zugunsten ihrer Ziele ausüben zu können. Im Vordergrund der Aktivitäten der IGMG steht die soziale, kulturelle und religiöse Betreuung der Mitglieder in den örtlichen Moscheevereinen. Unter dem Mantel islamischer Erziehungsund Bildungsarbeit ist die IGMG insbesondere bestrebt, türkische Jugendliche dem Einfluss der westlichen Gesellschaft zu entziehen und sie stattdessen auf eine an der Sharia25 orientierte islamische Denkweise einzuschwören. Damit konterkariert sie Integrationsprozesse und strebt eine Art Parallelgesellschaft innerhalb der Bundesrepublik Deutschland an. Die IGMG führte wie in den Vorjahren auch im Jahre 2000 wieder Großveranstaltungen durch. Am 3. Juni 2000 hielt der Verband in Köln die 6. Generalversammlung ab. An der Großveranstaltung, die unter dem Motto "Weltweite Menschenrechte" stand, nahmen etwa 30.000 Besucher aus 25 vgl. Fußnote 22 Seite 49 -60Deutschland und dem benachbarten Ausland teil. Als Ehrengast war der frühere türkische Ministerpräsident und ehemalige Vorsitzende der verbotenen türkischen "Wohlfahrtspartei" (RP), Prof. Necmettin ERBAKAN, anwesend. Zum 5. internationalen Tag der Jugend am 14. Oktober 2000 in Essen kamen etwa 5.000 Besucher aus dem Inund Ausland. -614. "SCIENTOLOGY-ORGANISATION" (SO) Die weltweit aktive SO hat in Deutschland etwa 5.000 bis 6.000 Mitglieder und somit deutlich weniger als die von ihr selbst angegebenen 30.000. In Rheinland-Pfalz verfügt die SO erkennbar über keine Organisationsstrukturen. Ihre hier schätzungsweise 250 Personen umfassende Anhängerschaft wird von "Kirchen" (so genannte Orgs), "Celebrity-Centres" und "Missionen" in benachbarten Bundesländern betreut. Zur Propagierung ihrer Ziele gibt die SO Schriften wie die Zeitung "Freiheit", das Mitgliedermagazin "Impact", die "International ScientologyNews", die "Source" sowie zahlreiche Broschüren und Werbematerialien heraus. Verteilaktionen waren im Jahre 2000 in Rheinland-Pfalz vornehmlich in Mainz und Ludwigshafen am Rhein festzustellen. Darüber hinaus nutzt die SO zur ihrer Selbstdarstellung intensiv das Internet, in dem seit Mitte 2000 auch mittels des englischsprachigen Hörfunkprogramms "New Era-Radio" für scientologisches Gedankengut geworben wird. Wie in den Vorjahren agitierte die SO auch im Jahr 2000 vehement gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz und angebliche Repressionen durch Behörden in der Bundesrepublik Deutschland. So führte sie bundesund europaweit in mehreren Großstädten die Wanderausstellung "Was ist Scientology?" fort, zu deren Eröffnung jeweils Vertreter von Behörden, Firmen und der Presse offiziell eingeladen wurden. -625. SPIONAGEABWEHR Auch im Berichtszeitraum waren in Rheinland-Pfalz im Wesentlichen die gleichen Geheimdienste fremder Staaten aktiv wie im Vorjahr. Der Schwerpunkt der Spionageabwehr des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes lag in der Beobachtung von Proliferationsbestrebungen26 und der Oppositionellen-Ausspähung durch fremde Nachrichtendienste. Hierbei gerieten insbesondere Bemühungen aus den Ländern Iran, Irak und Syrien ins Blickfeld des Verfassungsschutzes. Nach den aus zahlreichen Sensibilisierungsgesprächen des Verfassungsschutzes mit Vertretern aus Industrie, Handel, Gewerbe, Bildung, Wissenschaft und Forschung gewonnenen Erkenntnissen könnten sich Gefährdungsaspekte auch im Rahmen der vielfältigen internationalen wirtschaftlich-wissenschaftlichen Kooperationen ergeben. Staatlich gelenkte Spionage richtet sich in ihren Aufklärungszielen heute mehr denn je nach außenund sicherheitspolitischen sowie ökonomischen Paradigmen. Diese Bestimmungsfaktoren unterliegen im Zeitalter der Globalisierung und der Herausbildung neuer supranationaler Sicherheitsarchitekturen verschiedenartigen Einflüssen, die in ihrer Tragweite weit über die nationale Betroffenheit hinausgehen. Letztlich verfolgt jeder Staat aufgrund seiner Souveränität eigene wirtschaftliche und sicherheitspolitische Interessen, wenn es darum geht, Zukunftschancen zu sichern und Gefahren für die innere und äußere Stabilität abzuwenden. Hierin stimmen Demokratien und totalitäre Regime grundlegend überein, unterscheiden sich jedoch 26 Unter Proliferation versteht man die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen bzw. der zu ihrer Herstellung verwendbaren Produkte einschließlich des dafür erforderlichen Know how sowie von entsprechenden Waffenträgersystemen. -63bei der Durchsetzung ihrer politischen Ambitionen in der Wahl ihrer jeweiligen Mittel. Dies zeigt sich vorrangig in einigen Krisenländern27, insbesondere in deren Unterstützung des Terrorismus, in den fortschreitenden Anstrengungen zur Entwicklung und Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen als machtpolitisches Drohpotenzial und in der Verfolgung von Regimegegnern im Inund Ausland. Die Unterdrückungsmethoden autoritärer Staaten gegenüber oppositionellen Reformwilligen in ihren Ländern sind Ausdruck unversöhnlicher Herrschaftsansprüche. Die dabei für das internationale Ansehen entstehenden negativen Wirkungen werden bewusst in Kauf genommen, wie dies die drakonischen Strafen des Mullah-Regimes im Januar 2001 gegen iranische Teilnehmer einer Konferenz in Berlin gezeigt haben. Der Prozessverlauf machte deutlich, dass sich die iranischen Ankläger auf vermeintliche Quellenangaben stützten, die dem iranischen Nachrichtendienst zugerechnet werden dürften. Auch andere Staaten des nahen und mittleren Ostens überwachen Regimegegner in Deutschland mit nachrichtendienstlichen Mitteln: Der Verfassungsschutz hat Hinweise, denen zufolge in Rheinland-Pfalz aufenthältliche syrische Studenten einer intensiven Kontrolle syrischer Nachrichtendienste unterliegen. Diese setzen ihre Überwachungsstrategie gegen in Deutschland lebende Landsleute ungeachtet der Tatsache fort, dass zwei ihrer Agenten wegen dieser Tätigkeit in den letzten Jahren durch deutsche Gerichte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden sind. 28 27 Länder, die sich mit Forschung, Entwicklung und Bau (Konstruktion) von ABC-Waffentechnik befassen und an der Schwelle der Realisierung dieser Projekte, aber auch an der Schwelle eines militärischen Konfliktes stehen (außerhalb der NATO). 28 Der syrische Staatsbürger Al Hassoun wurde am 20. März 1997 durch das OLG Koblenz wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in Tateinheit mit schwerer Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren (ohne Bewährung!) und der syrische Staatsbürger Al Wattar am 1. Oktober 1999 durch das Hanseatische OLG wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. -64Im Weiteren gibt es Anhaltspunkte, dass die in China seit 1999 wegen angeblicher Umsturzpläne verbotene Falun-Gong-Bewegung durch ihren u. a. auch in Deutschland artikulierten Protest ins Blickfeld der chinesischen Nachrichtendienste geraten sein könnte. Die brutalen Polizeiaktionen gegen die Anhänger dieser Bewegung am chinesischen Neujahrsfest 2001 in Peking lassen entsprechende Aufklärungsaktivitäten chinesischer Geheimdienste auch in der Bundesrepublik befürchten. China unternimmt zur Zeit große Anstrengungen, seinen gesamten Rüstungsbereich zu modernisieren. Geplante Eigenund Weiterentwicklungen mittlerweile veralteter chinesischer Systeme dürften sich dabei an modernen westlichen Standards orientieren. Hierzu wird entsprechendes Know how benötigt. Mit Gesetzesänderungen und neuen Bestimmungen geben chinesische Regierungsstellen ihren Forschern und Wissenschaftlern Anreize, um deren Bemühungen gerade im Bereich der hochtechnologischen Entwicklung voranzutreiben. Derartige Leistungen werden sowohl finanziell als auch mit sonstigen diversen Vorteilen honoriert und geben dem rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz Anlass, unter dem Gesichtspunkt des unkontrollierten Wissenstransfers im Bereich der "High-Tech-Institute" auch weiterhin gezielt präventiv tätig zu bleiben. Weiterhin im Blickfeld des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes stehen die Aktivitäten russischer Geheimdienste. Aufmerksamkeit verdienen hierbei insbesondere die Entwicklungen in Russland im Bereich der Einflußnahme des Staates auf die weltweite freie Internetkommunikation. So ermöglichen sich russische Geheimdienste den direkten Zugriff auf die Server der inländischen Internetprovider. Diese sind offenbar bereit, aus Angst vor Repressionen auf eigene Kosten die Schnittstellen zu installieren, die erforderlich sind, um "live" die Internetkommunikationen nach Belieben zu überwachen. -65Damit sind die Geheimdienste auch im Geschäftsverkehr per Internet zwischen Deutschland und Russland "online" dabei, mit all den Möglichkeiten, auf den Inhalt des Datenaustausches Einfluss zu nehmen. Auch im Bereich der Nutzung sonstiger computergestützter Telekommunikationseinrichtungen (z.B. Intranet zwischen einer Zentrale in Deutschland und ihrer Niederlassung in Russland) zeigen die russischen Geheimdienste ihre Machtstellung, indem sie die Nutzung derartiger Kommunikationswege ihrer ausdrücklichen Genehmigung bzw. Lizenzierung vorbehalten. Die hierfür maßgeblich verantwortliche "Föderale Agentur für Regierungsfernmeldewesen und Information" (FAPSI) verzögert bisweilen die rechtlich durchaus mögliche Genehmigung einer verschlüsselten Verbindung, so dass jegliche Kommunikation und insbesondere der sensible Datenaustausch mit diesen modernen Medien weiterhin offen erfolgen müssen. Betroffene Unternehmen wurden über die damit zusammenhängenden Gefahren durch den rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz sensibilisiert. Selbstbewusst feierte der russische "Auslandsaufklärungsdienst" (SWR) am 20. Dezember 2000 sein 80jähriges Bestehen in unmittelbarer Nachfolge des KGB. Unter dem Leitspruch "Wir sind noch überall und bleiben konkurrenzfähig" wurden die Angehörigen des Dienstes zu verstärkten Anstrengungen zum Nutzen der russischen Wirtschaft aufgefordert. Vor diesem Hintergrund stehen für Russland militärisch-wirtschaftlich nutzbare Informationen, insbesondere auf dem Gebiet der Hochtechnologie, unverändert im Fokus nachrichtendienstlicher Aufklärung. Einer breiten Öffentlichkeit wurde dies im Mai letzten Jahres bekannt, als das Oberlandesgericht Celle zwei Geschäftsleute aus Niedersachsen und Bayern zu mehrjährigen Haftstrafen -66wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für einen russischen Nachrichtendienst verurteilte. Einem der Verurteilten kam nach eigenen Angaben bei seiner langjährigen Spionage der Umstand zu Gute, dass ihn seine Arbeitskollegen aus dem betroffenen (Rüstungs-) Unternehmen arglos "schalten und walten" ließen. Derartig "günstige" Rahmenbedingungen für eine Verratstätigkeit decken sich einmal mehr mit den methodischen Erkenntnissen des Verfassungsschutzes der letzten Jahre, wonach die Quelle im Objekt einerseits das effektivste nachrichtendienstliche Mittel darstellt und andererseits aus Sicht des Ausspähungsobjekts die größte Schwachstelle für die Sicherheitsstruktur verkörpert. Als Konsequenz ergibt sich hieraus die Empfehlung, den Zugang zu sensiblen Bereichen je nach Wertigkeit einzuschränken, kontrolliert abzusichern und das zugangsberechtigte Personal mit erhöhter Sorgfalt auszuwählen. Die Bekämpfung der sich weiter verstärkenden Beschaffungsbemühungen von Krisenländern auf Proliferationsebene ist und bleibt eine der größten Herausforderungen für die Sicherheitsbelange der Bundesrepublik Deutschland. Als Bedarfsträger treten hierbei immer wieder die Staaten Iran, Irak, Libyen, Syrien und Nord-Korea in Erscheinung. Vorliegenden Erkenntnissen zufolge ist der Iran bemüht, den proliferationsrelevanten Bereich der Nuklearund Trägertechnologie sowie die Produktion von biologischen und chemischen Waffen auf eine eigene industrielle Basis zu stellen. Hierbei wird der Iran durch russische Firmen unterstützt. Auch die Volksrepublik China liefert an Krisenländer entsprechende Technologie für deren Rüstungsund Proliferationsprogramme. Der Irak ist bemüht, unter Ausnutzung des Ende 2000 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verlängerten Programms "Oil for food" und unter -67Verstoß gegen das bestehende UN-Embargo proliferationsrelevante Güter zu beschaffen. Dabei werden Firmenkontakte zunächst mit entsprechend unproblematischen Produktanfragen hergestellt und im Zuge der weiteren Geschäftsanbahnung unvermittelt auf andere Waren erweitert, die jedoch außerhalb einer Genehmigungsfähigkeit für den Export in den Irak liegen. Der wahre Hintergrund des Kaufinteresses und der mögliche militärische Verwendungszweck werden hierbei in aller Regel verschleiert. In die Verhandlungen sind nicht selten Angehörige der offiziellen irakischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland eingebunden. Diesen modus operandi bestätigt u.a. "Saddams Bombenbauer" Khidir Hamza in seinem Interview mit dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" -Ausgabe 41/2000 "Vorrang für die Bombe". Im Einzelnen führt der langjährige Chef des irakischen Atomprogramms aus, dass die irakische Botschaft exzellente Kontakte zur deutschen Industrie pflegte. Seine Flucht 1994 habe Saddams Atomprogramm nicht zurückgeworfen. Saddam konzentriere alle Kräfte und Ressourcen auf die Herstellung von Nuklearwaffen. Die vom rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz angebotene "Sicherheitspartnerschaft" mit Wirtschaftsunternehmen und Wissenschaftsinstitutionen in Rheinland-Pfalz wurde auch im Berichtszeitraum weiter ausgebaut und vertieft. Das Sensibilisierungsprogramm mit dem Ziel, im Rahmen der Vorbeugung Schaden abzuwenden bzw. Schadensbegrenzung zu betreiben, findet weiter Akzeptanz. Es hat sich gezeigt, dass Wirtschaftsspionage sowie die nachrichtendienstlich gesteuerte Proliferation nur dann wirksam bekämpft werden kann, wenn die betroffenen Seiten vertrauensvoll zusammenarbeiten. Zu beiden Themenkomplexen bietet der Verfassungsschutz Informationen, die auch im Internet unter www.verfassungsschutz.rlp.de abgerufen werden können. -686. GEHEIMSCHUTZ Die Ausführungen zur Spionageabwehr machen deutlich, dass die Ausspähungsbemühungen fremder Geheimdienste unvermindert fortbestehen. Es ist deshalb wichtig, nicht nur nachrichtendienstliche Angriffe zu erkennen und abzuwehren, sondern ihnen auch von vornherein durch präventive Maßnahmen wirksam zu begegnen. Ein wesentlicher Teil der Spionagebekämpfung besteht daher in der Absicherung gefährdeter Bereiche durch den personellen und materiellen Geheimschutz. Geheimschutz ist somit auch vorbeugende Spionageabwehr. Der Verfassungsschutz wirkt in diesem Sinne bei Sicherheitsüberprüfungen von Personen sowie bei technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen anderer Stellen mit. Je vorausschauender der vorbeugende Geheimund Sabotageschutz arbeitet, desto geringer sind die Gefahren der Ausspähung, des Geheimnisverrats und der Sabotage. Jüngste Erkenntnisse belegen, wie schnell jeder - und nicht nur Geheimnisträger - in das Blickfeld fremder Nachrichtendienste geraten kann. Dem rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz wurden im Berichtszeitraum zwei Fälle bekannt, bei denen diverse Reiseerlebnisse in China durchaus den Ausspähungsversuch seitens einer nachrichtendienstlichen Organisation vermuten lassen. Der personelle Geheimschutz umfasst die Überprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können. Am 15. März 2000 ist das rheinland-pfälzische Landessicherheitsüberprüfungsgesetz in Kraft getreten, das die Voraussetzungen und das Verfahren dieser Überprüfung- -69regelt. In diesem Gesetz wurde sowohl den datenschutzrechtlichen Anforderungen wie auch den staatlichen Sicherheitsinteressen Rechnung getragen; darüber hinaus entspricht das Gesetz den Vorgaben der NATO und des Bundes. Der personelle Sabotageschutz besteht in der Überprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen. Im Rahmen des materiellen Geheimschutzes berät der Verfassungsschutz Behörden beim Ergreifen technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der im öffentlichen Interesse geheimschutzbedürftigen Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse gegen Kenntnisnahme durch Unbefugte. Ansprechpartner der Verfassungsschutzbehörde sind die jeweiligen Geheimschutzbeauftragten der betreffenden Dienststellen, die auch im Berichtszeitraum durch VS-Beratungen, Schulungen, persönliche Gespräche und Broschüren informiert wurden. Rheinland-pfälzische Betriebe und Unternehmen, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in die Geheimschutzbetreuung übernommen worden sind, um geheimhaltungsbedürftige Aufträge des Bundes zu erfüllen, werden vom Verfassungsschutz des Landes in Geheimschutzangelegenheiten beraten. Diesbezüglich werden deshalb vor allem geheimschutzbetreute Wirtschaftsunternehmen, insbesondere solche der zukunftsträchtigen Hochtechnologie, im Interesse eines umfassenden und wirksamen Wirtschaftsschutzes über Ausspähungsmethoden fremder Nachrichtendienste informiert und sensibilisiert. -70C. Kurzdarstellungen von verfassungsfeindlichen Organisationen, die im Berichtszeitraum in Rheinland-Pfalz besonders in Erscheinung getreten sind oder überregionale Bedeutung haben 1. RECHTSEXTREMISMUS 1.1 "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." (HNG) In der 1979 gegründeten und bundesweit agierenden neonazistischen HNG fungiert die bekannte Aktivistin Ursula MÜLLER aus Mainz-Gonsenheim29 als 1. Vorsitzende. Gemeinsam mit ihrem Ehemann Curt MÜLLER gehörte sie bereits Anfang der achtziger Jahre zu den führenden HNGAktivisten. Beide sind wegen neonazistischer Aktivitäten einschlägig vorbestraft. Die HNG - mit bundesweit rund 500 Mitgliedern - versteht sich als Sammelbecken für Neonazis aller Richtungen und dient im Rahmen ihrer Gefangenenbetreuung als zentrale Kontaktstelle für Neonazis aus dem gesamten Bundesgebiet und dem benachbarten Ausland. Ihre "Gefangenenhilfe" zielt auf die nahtlose Wiedereingliederung aus der Haft entlassener Gesinnungsgenossen in die neonazistische Szene ab. Die HNG entwickelte auch im Jahre 2000 keine nennenswerten Aktivitäten mit Außenwirkung und spielt trotz ihres hohen Mitgliederbestandes derzeit keine zentrale Rolle in der Neonaziszene. Publikationsorgan: "Nachrichten der HNG" 1.2 "Nationale Volksfront - Kameradschaft Neustadt/W. (N.V.F.)" Die 1996 gegründete "N.V.F." wurde in der Vergangenheit von dem Neonazi Michael B. aus Kirrweiler/Pfalz geleitet. Die nur wenige Mitglieder umfassende neonazisitische Gruppe trat auch im Jahre 2000 nicht in Erscheinung. 1.3 "Pfalzfront" Ende 1999 wurde durch ein Flugblatt sowie eine Veröffentlichung im Internet eine Organisation "Pfalzfront" bekannt, die sich nach eigenen Angaben in die drei "Kameradschaften" Mannheim, Ludwigshafen am Rhein 29 Das Anwesen der Eheleute Ursula und Curt MÜLLER in Mainz-Gonsenheim war bis Mitte 1993 von überregionaler Bedeutung. An den "Sonnwend"und "Hitlergeburtstagsfeiern" beteiligten sich in der Vergangenheit teilweise bis zu 350 Neonazis aus dem gesamten Bundesgebiet und dem benachbarten Ausland. Seit dem Verbot der "Sommersonn-wendfeier" vom 17. Juni 1993 haben keine derartigen Neonazi-Treffen mehr stattgefunden. -71und Neustadt a.d. Weinstr. sowie die "Anti-Antifa Saarpfalz"30 gliedert. Ziel der "Pfalzfront" sei es, in der Region die politische Tätigkeit von Einzelaktivisten und Kleinstgruppen zu koordinieren. NS-Aktivisten aus der Vorderpfalz und dem Rhein-Neckar-Raum sollen sich im Sinne autonomer Strukturen zur "überregionalen Pfalzfront" zusammenschließen. Die "Pfalzfront" verfügt nach eigenen Angaben "jedoch über keine Mitglieder oder sonstigen bürokratischen Unsinn, um staatlichen Verfolgern keinerlei Angriffsfläche oder Anhaltspunkte zu bieten". In der im August 2000 bekannt gewordenen Publikation "Der Frontkämpfer" Nr. 1 der "NS-Bewegung Rheinland-Pfalz" wurde eine gleichlautende Anzeige veröffentlicht. Aktivitäten dieser offensichtlich nur fiktiv bestehenden Gruppierung wurden auch im Jahr 2000 nicht bekannt. 1.4 "Der Stahlhelm - Landesverband Pfalz e.V." Der 1970 gegründete "Stahlhelm - Landesverband Pfalz e.V.", der sich auch als "Militärhistorischer Verein" bezeichnet, führte auch 2000 überwiegend nichtöffentliche Treffen, so genannte Appelle, durch. "Landesführer" ist nach wie vor Hans-Jürgen H. aus PleisweilerOberhofen (Kreis Südliche Weinstraße). Seit Mitte 1998 verfügt der Verein in Altenglan-Mühlbach (Kreis Kusel) über ein neues "StahlhelmHeim"; die offizielle Einweihungsfeier fand am 24./25. Juli 1999 statt. Das Haus dient insbesondere als Treffpunkt für Veranstaltungen des Landesverbandes Pfalz e.V.. Der "Stahlhelm - Landesverband Pfalz e.V." unterhält enge Verbindungen zu dem "Stahlhelm - Landesverband Flandern" (Belgien). Es finden gegenseitige Besuche der belgischen und deutschen "Stahlhelm-Mitglieder" statt. Der "Stahlhelm - Landesverband Pfalz e.V." steht in keinem personellen und organisatorischen Zusammenhang mit der bereits am 18. März 1966 durch den rheinlandpfälzischen Innenminister verbotenen "Ortsgruppe Bad Bergzabern des Stahlhelm e.V. - Bund der Frontsoldaten". 1.5 "Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V." Die 1951 gegründete germanisch-heidnische "Artgemeinschaft" wird seit 1988 von dem Hamburger Rechtsanwalt Jürgen R. geleitet. Sie will als Glaubensbund "der Bewahrung, Erneuerung und Weiterentwicklung der Kultur der nordeuropäischen Menschenart" dienen und an die Wertvorstellungen der heidnischen Vorfahren anknüpfen. Treffen der "Gefährtschaft Pfalz" finden u.a. im dem "Stahlhelm-Heim" in Altenglan-Mühlbach (Kreis Kusel) statt. Im Jahr 2000 entwickelte die "Gefährtschaft Pfalz" nur weinige Aktivitäten. Publikationsorgan: "Nordische Zeitung" (NZ) 30 S. Ziffer 1.4.3 "Anti-Antifa", S. 21 -721.6 Revisionisten Die Revisionisten versuchen, die Geschichte des "Dritten Reiches" und des Zweiten Weltkrieges in ihrem Sinne umzuschreiben. Sie beschönigen die Zeit des Nationalsozialismus, stellen die deutsche Alleinschuld am Ausbruch des Zweiten Weltkrieges in Frage und relativieren deutsche Kriegsverbrechen. Sie leugnen die Ermordung Millionen europäischer Juden in den Konzentrationslagern (sog. Auschwitz-Lüge). Dabei bedienen sie sich pseudowissenschaftlicher Gutachten und versuchen, sich zumeist nach außen seriös zu geben. 1.7 "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) Der 1999 zum Stillstand gekommene Aufwärtstrend der Partei konnte im Laufe des Jahres 2000 fortgesetzt werden. Durch die Medienberichterstattung zum NPD-Verbot erfuhr die Partei eine bisher nicht erreichte Publicity und konnte auch infolge ihrer "3-SäulenStrategie" ihren Mitgliederbestand auf 6.500 (1999: 6.000) erhöhen. Auch die NPD-Jugendorgansiation "Junge Nationaldemokraten" (JN) profitierte hiervon und konnte ihren Mitgliederbestand auf ca. 500 (1999: 350) ausbauen. In Rheinland-Pfalz hat sich die NPD-Mitgliederzahl gegenüber 1999 nicht verändert und liegt weiterhin bei ca. 250. Der JN-Landesverband verfügt nach wie vor über ca. 30 Angehörige. Publikationsorgan "Deutsche Stimme" Auflage monatlich: ca. 10.000 Exemplare Publikationsorgan der "Südwest-Echo" NPD Rheinland-Pfalz Auflage unregelmäßig: Höhe unbekannt im Jahr 2000 nicht erschienen 1.8 "Deutsche Volksunion" (DVU) Die von dem Münchener Verleger Dr. Gerhard FREY im Jahre 1987 gegründete Partei DVU ist die größte rechtsextremistische Organisation in Deutschland. Auch der DVU-Landesverband Rheinland-Pfalz stellt mit ca. 850 Mitgliedern nach wie vor die stärkste rechtsextremistische Personenvereinigung im Lande dar. Publikationsorgan: - "National-Zeitung" (NZ) Auflage wöchentlich: ca. 45.000 Exemplare -731.9 Partei "Die Republikaner" (REP) Als Folge der schlechten Wahlergebnisse der REP bei den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sowie den andauernden Richtungskämpfen innerhalb der Partei, ging die Mitgliederzahl weiter zurück und lag Ende 2000 bei ca. 13.000 (1999 ca. 14.000). Im Landesverband Rheinland-Pfalz verfügt die Partei wie bereits Ende 1999 über ca. 600 Mitglieder. Publikationsorgan: "DER REPUBLIKANER" Auflage monatlich: über 20.000 Exemplare 1.10 "Partei des Volkes in Rheinland-Pfalz" (PdV) früher "PfalzPartei" (PP) Auf einer Mitgliederversammlung der "PfalzPartei" (PP) im November 1999 in Lampertheim/Hessen wurde beschlossen, dass die Partei künftig den Namen "Partei des Volkes in Rheinland-Pfalz" (PdV) führen soll. Die PdV ist nach eigenem Bekunden eine politische Sammlungsbewegung aller Einwohner des Landes Rheinland-Pfalz zum Zwecke der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Grundinteressen. Sie versteht sich als eine Volkspartei, in der Bürger aller sozialen Schichten und gesellschaftlicher Gruppen zusammenarbeiten. Der Sitz der "Partei des Volkes in Rheinland-Pfalz" ist in Frankenthal. Mitglied der PdV kann jeder werden, der die Grundsätze dieser Partei anerkennt, bereit ist, ihre Ziele zu fördern und das 14. Lebensjahr vollendet hat. Im Internet ruft die PdV zu monatlichen Stammtischen in Lampertheim und in Frankenthal auf. Die Partei trat im Berichtszeitraum nicht öffentlich in Erscheinung. Erkenntnisse über Mitgliederzahlen liegen nicht vor. 1.11 "Deutsche Liga für Volk und Heimat e.V." (DLVH e.V.) Die DLVH wurde 1991 als Partei gegründet. Sie hat nach Aufgabe ihres Parteienstatus im Oktober 1996 und Umwandlung in einen Verein weiter an Bedeutung verloren. Ihr Ziel, die Parteienzersplitterung im rechtsextremistischen Lager zu überwinden bzw. "Gleichgesinnte über Parteiund Vereinsgrenzen hinweg zusammenzubringen" konnte nicht erreicht werden. Eine gewisse Bedeutung hatte die DLVH zwar mit ihren Bündnisbemühungen und die damit verbundene Initiierung von "Runden Tischen" erlangt; das Konzept für eine Vereinigung der rechtsextremistischen Parteien scheiterte jedoch auch 2000 wieder. Sprachrohr: - "Nation & Europa - Deutsche Rundschau" Herausgeber Peter DEHOUST und Harald NEUBAUER -74Sprachrohr: Auflage monatlich; gelegentlich zweimonatlich: ca. 14.500 Exemplare Sprachrohr: - "Signal" Herausgeber Manfred ROUHS Auflage vierteljährlich: ca. 5.000 Exemplare 1.12 "Neue Rechte" Als "Neue Rechte" wird eine bestimmte geistige Strömung innerhalb des Rechtsextremismus bezeichnet, bei der es sich weder um eine einheitliche Bewegung noch um eine Organisation handelt. Der Begriff steht für eine diffuse und uneinheitliche Bewegung "rechter" Theoretiker und ihrer Anhänger. Die Ende der 60er Jahre in Frankreich um den Publizisten Alain de Benoist entstandene Theoriebewegung der "Nouvelle Droite" hatte für viele Vorbildfunktion. Die Vertreter der "Neuen Rechten" lassen eine deutliche Distanz zu der freiheitlichen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland erkennen. Sie verschleiern ihre demokratiefeindlichen sowie rassistisch geprägten Thesen in so subtiler Weise, dass sie für den neutralen Betrachter häufig nur schwer erkennbar sind. Sie setzen darauf, in den Diskurs der Demokraten einzudringen und ihn letztlich dominieren zu können. Folgende Publikationen werden der "Neuen Rechten" u.a. zugeordnet: - "Staatsbriefe" - "Nation & Europa - Deutsche Monatshefte" - "Sleipnir" - "Signal - Das patriotische Magazin" -752. LINKSEXTREMISMUS 2.3 Gewalttätiger Linksextremismus 2.3.1 Autonome Örtliche meist lose strukturierte Zusammenschlüsse ohne einheitliches ideologisches Konzept; zumeist folgen sie diffusen anarchistischen, bisweilen auch revolutionär-marxistischen Vorstellungen. 1999 ging der größte Teil der linksextremistisch motivierten Gewalttaten auf das Konto von Autonomen. Aktionsschwerpunkt ist der Themenbereich "Antifaschismus". Das autonome Potenzial beläuft sich bundesweit auf mehr als 6.000 Personen, in Rheinland-Pfalz ca. 130. 2.3.2 Sonstige (militante) Linksextremisten 2.3.2.1 Initiative "Libertad!" Gruppierung innerhalb eines gewaltbereiten, antiimperialistisch ausgerichteten Verbundes von Linksextremisten, die zum Teil aus ehemaligen RAF-nahen Strukturen stammen. Sie sieht in der Frage der "politischen Gefangenen" weltweit die Basis zum Aufbau eines internationalen Netzwerkes revolutionärer Kräfte. 2.3.2.2 "Informationsstelle Kurdistan e.V." (ISKU) Bundesweite "Kontaktund Vernetzungsstelle" von Gruppierungen und Initiativen der deutschen "Kurdistan-Solidarität", in denen Angehörige des militanten linksextremistischen Lagers mitarbeiten. Einzelne Personen stehen im Verdacht in Anlehnung an die PKK auf die Entwicklung neuer revolutionärer (terroristischer) Strukturen hinzuwirken. 2.3.3 Terroristische Gruppierungen 2.3.3.1 "Rote Armee Fraktion" (RAF) Terrorgruppe mit dem Ziel der Zerschlagung des "Imperialismus", insbesondere der Beseitigung des angeblich faschistischen und imperialistischen Staatsund Gesellschaftssystems der Bundesrepublik Deutschland; erklärte 1998 ihre Auflösung. 2.3.3.2 "Revolutionäre Zellen" (RZ) / "Rote Zora" Linksextremistisch-terroristische Gruppierungen, die nach dem Zellenprinzip strukturiert aus einer "legalen" Existenz operierten. Von -761973 bis 1995 verübten RZ/"Rote Zora" im Rahmen ihres "bewaffneten antiimperialistischen" und "sozialrevolutionären" Kampfes Anschläge und Gewalttaten; 1999 und 2000 kam es zu Festnahmen und Verurteilungen mehrerer Gruppenangehöriger. 2.4. Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten 2.4.1 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) 1968 gegründet; größte orthodox-kommunistische Partei in der Bundesrepublik Deutschland, etwa 4.500 Mitglieder, in Rheinland-Pfalz ca. 100; beruft sich auf die Lehren von Marx, Engels und Lenin. Zentralorgan: "Unsere Zeit" (UZ), Wochenzeitung Auflage ca. 8.500 Exemplare "Marxistische Blätter" 2-monatlich erscheinendes Theorie-Organ Auflage ca. 3.000 Exemplare 2.4.2 "Partei des Demokratischen Sozialismus" (PDS) Nachfolgepartei der "Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands" (SED). Das politisch-ideologische Selbstverständnis ist weiterhin von marxistischer Tradition geprägt. Die PDS duldet in der Partei offen extremistische Strukturen (u.a. "Kommunistische Plattform") und arbeitet mit deutschen und ausländischen linksextremistischen Parteien zusammen. Bundesweit ca. 88.000 Mitglieder (Rheinland-Pfalz ca. 200). Als Sprachrohr der PDS fungiert die in Berlin erscheinende Tageszeitung "Neues Deutschland". 2.4.3 Sonstige 2.4.3.1 "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) Die im Juni 1982 in Bochum gegründete MLPD bekennt sich zu den Lehren von Marx, Lenin und Mao Tse Tung; bundesweit ca. 2.000 Mitglieder. Sitz des Zentralkomitees ist in Gelsenkirchen. Zentralorgan: "Rote Fahne", Wochenzeitung: Auflage ca. 7.500 Exemplare. 2.4.3.2 "Marxistische Gruppe" (MG) Die zu Beginn der 70er Jahre in Bayern aus den "Roten Zellen" entstandene MG hat sich im Mai 1991 nach eigenen Angaben aufgelöst, agiert -77aber weiterhin konspirativ. Seit Mitte März 1992 geben ehemalige Funktionäre der MG das Theorieorgan "GEGENSTANDPUNKT" heraus und führen hierüber wiederholt Diskussionsveranstaltungen durch. Der "GEGENSTANDPUNKT" wird auch in Rheinland-Pfalz vertrieben. Publikationsorgan: "GegenStandpunkt", 4mal jährlich: Auflage ca. 7.000 Exemplare 2.4.3.3 "Rote Hilfe" (RH) Aufstrebende Rechtsund Hafthilfeorganisation, 1975 gegründet, von Linksextremisten getragen, mit zahlreichen Kontaktadressen und Ortsgruppen im gesamten Bundesgebiet. Die Organisation, die bundesweit etwa 4.000 Personen und in Rheinland-Pfalz etwa 50 Personen umfasst, engagierte sich gegen den "staatlichen Repressionsapparat" und unterstützte sowohl deutsche wie auch ausländische gewaltorientierte Linksextremisten. -783. AUSLÄNDEREXTREMISMUS31 3.1 Türken 3.1.1 "Revolutionäre Volksbefreiungspartei - Front" (DHKP-C) Die im August 1998 verbotene "Revolutionäre VolksbefreiungsparteiFront (DHKP-C) entstand im März 1994 als Ersatzorganisation der bereits seit 1983 verbotenen "Devrimci Sol". Die marxistisch-leninistisch orientierte DHKP-C zielt auf die Zerschlagung des türkischen Staates ab und verfolgt als Endziel eine klassenlose Gesellschaft. Innerhalb der DHKP-C stellt die "Revolutionäre Volksbefreiungspartei" (DHKP) den politischen, die "Revolutionäre Volksbefreiungsfront" (DHKC) den militärischen Arm dar. Gegen die DHKP-C hat der Bundesminister des Innern am 13. August 1998 ein Organisationsverbot verhängt, da die Tätigkeit der Organisation gegen deutsche Strafgesetze verstößt und die innere Sicherheit und öffentliche Ordnung Deutschlands gefährdet. 3.1.2 "Türkische Volksbefreiungspartei/-Front - Revolutionäre Linke" (THKP/-C - Devrimci Sol) Die "Türkische Volksbefreiungspartei/-Front - Revolutionäre Linke" (THKP/-C - Devrimci Sol) entstand ebenfalls im März 1994 als Ersatzorganisation der verbotenen "Devrimci Sol". Ideologisch unterscheidet sie sich kaum von der DHKP-C. Gegen die THKP/-C - Devrimci Sol hat der Bundesminister des Innern am 13. August 1998 ein Betätigungsverbot verhängt. 3.1.3 "Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten" (TKP/ML) Die TKP/ML wurde 1972 in der Türkei gegründet. Sie vertritt die Lehre des Marxismus-Leninismus, ergänzt durch Aspekte des Maoismus. Ihr Ziel ist die Zerschlagung des türkischen Staatsgefüges. An dessen Stelle soll eine "demokratische Volksherrschaft" mit einer an der marxistischleninistischen Ideologie orientierten Gesellschaftsordnung errichtet werden. Zu diesem Zweck führt ihr militärischer Arm die "Türkische Arbeiter-Bauernbefreiungsarmee" (TIKKO) einen bewaffneten Guerillakrieg in der Türkei. Die TKP/ML ist gekennzeichnet durch zahlreiche Fraktionsbildungen und Abspaltungen. Anfang 1994 spaltete sie sich in die Flügel "Ostanatolisches Gebietskomitee" (DABK) und "Partizan". 31 Die unter Nr. 3.1 bis 3.5 genannten Organisationen/Gruppen, bei denen keine Mitgliederzahlen gesondert aufgeführt sind, verfügen in Rheinland-Pfalz jeweils nur über einzelne Mitglieder/Anhänger. -79Am 20. Mai 2000 führte der "Partizan"-Flügel der TKP/ML in Ludwigshafen am Rhein die jährliche Gedenkveranstaltung zu Ehren des Gründers der TKP/ML, Ibrahim KAYPAKKAYA, durch, an der etwa 3.000 Personen teilnahmen. 3.1.4 "Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei" (MLKP) Die "Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei" (MLKP) ist im September 1994 durch den Zusammenschluss zweier türkischer linksextremistischer Organisationen entstanden. Sie bekennt sich zur Ideologie des Marxismus-Leninismus und zielt auf den revolutionären Umsturz in der Türkei und die Errichtung einer kommunistischen Volksherrschaft ab. Die MLKP ist in der Türkei auch terroristisch aktiv. 3.1.5 "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V." (IGMG) Die "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V." (IGMG) ist aus der 1985 gegründeten "Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e.V." (AMGT) hervorgegangen. 1995 wurde die AMGT in zwei unabhängige juristische Personen aufgeteilt. Die IGMG übernahm die sozialen, kulturellen und religiösen Aufgaben der AMGT, während die "Europäische Moscheebauund Unterstützungsgemeinschaft e.V" (EMUG) für die Verwaltung und den Ausbau des beträchtlichen Immobilienbesitzes zuständig ist. Zu den Zielen der IGMG gehören die Abschaffung der laizistischen Staatsordnung in der Türkei und die Einführung eines auf Koran und Sharia basierenden Gesellschaftssystems. Diese Ziele strebt die IGMG nicht mit gewaltsamen Mitteln an, sondern über eine politische und gesellschaftliche Betätigung ihrer Mitglieder in den Gastländern. 3.1.6 "Der Kalifatsstaat", auch "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e.V., Köln" (ICCB) Die Organisation entstand 1985 und wurde unter der Bezeichnung "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e.V., Köln" (ICCB) vereinsrechtlich angemeldet. Der ICCB wird seit 1995 durch den selbsternannten "Emir der Gläubigen und Kalif der Muslime", Metin KAPLAN, geführt. In den letzten Jahren tritt der Verband nur noch unter der Bezeichnung "Der Kalifatsstaat" an die Öffentlichkeit. Ziel der Organisation ist der gewaltsame Umsturz des türkischen Staatsgefüges, das durch ein islamistisches System ersetzt werden soll. Koran und Sharia sollen die alleinige Grundlage für Recht und Gesetz bilden. Für den "Kalifatsstaat" sind Islam und Demokratie unvereinbar. Metin KAPLAN wurde am 15. November 2000 vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten verurteilt. -803.3 Kurden "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) Ende der siebziger Jahre bildete sich in der Türkei um Abdullah ÖCALAN die Untergrundorganisation "APOCULAR", die zur Parteigründung am 27. November 1978 führte. Die PKK strebte für die kurdische Bevölkerung in der Türkei einen autonomen Status an und führte in diesem Sinne dort bis 1999 einen Guerillakrieg. Auf ihrem 7. Parteikongress im Januar 2000 vollzog die PKK einen Wandel von einer militanten zu einer politischen Organisation mit Friedensbzw. Demokratisierungsabsichten. Im Mittelpunkt steht die Forderung nach kultureller Autonomie zur Bewahrung der kurdischen Identität. Die PKK unterhält mehrere Nebenorganisationen, wie z.B. die "Kurdische demokratische Volksunion" (YDK) oder die "Föderation kurdischer Vereine in Deutschland" (YEKKOM). Die PKK einschließlich ihrer Teilorganisationen wurde in der Bundesrepublik Deutschland am 26. November 1993 durch das Bundesministerium des Innern verboten. In Deutschland hat die PKK etwa 12.000 Anhänger; in Rheinland-Pfalz sind es derzeit ca. 450. 3.3 Araber 3.3.1 "Hizb Allah" (Partei Gottes) Die schiitisch-extremistische "Hizb Allah" wurde im Jahre 1982 im Libanon mit iranischer Unterstützung gebildet. Erklärte Ziele der "Hizb Allah" sind der Kampf gegen Israel und israelisch/jüdische Einrichtungen weltweit. Die Umwandlung des Libanon in einen Staat nach dem Vorbild des Iran wird derzeit nicht mehr als zentrales Ziel propagiert. Die öffentlichen Aktivitäten der "Hizb Allah"-Anhänger in Deutschland beschränken sich auf die Teilnahme an Kundgebungen. Weiterhin konzentrieren sie sich auf Aktivitäten im Rahmen religiöser Feste und auf Spendensammlungen, deren Erlöse zum Teil in den Libanon fließen. 3.3.2 "Islamischer Bund Palästina" (IBP)/"Islamische Widerstandsbewegung" (HAMAS) Die sunnitisch-extremistische Organisation HAMAS ist weiterhin in Israel und den von Israel besetzten Gebieten terroristisch aktiv. In Deutschland werden die Ziele der HAMAS durch den 1981 in München gegründeten "Islamischen Bund Palästina" (IBP) unterstützt. 3.4 Algerier 3.4.1 "Islamische Heilsfront" (FIS) Die sunnitisch-extremistische FIS wurde im März 1989 in Algerien gegründet. Ihr Ziel ist die Errichtung eines islamistischen Staatswesens in -81Algerien. Außerhalb Algeriens wird die FIS durch ihre "Exekutivinstanz der FIS im Ausland" vertreten. Die "Exekutivinstanz" in Deutschland versucht die im Exil lebenden FIS-Mitglieder zusammenzuführen. 3.4.2 "Bewaffnete Islamische Gruppe" (GIA); Salafiyya-Gruppe für die Mission und den Kampf (GSPC) Sowohl die 1992 in Algerien gegründete GIA als auch die dort 1997 gegründete GSPC versuchen, die algerische Regierung mit terroristischen Mitteln zu stürzen, um den Weg zu einem islamischen Staat zu bereiten. Im Gegensatz zur FIS lehnen GIA und GSPC jeglichen Kompromiss mit der Regierung ab. 3.5 Iraner 3.5.1 "Nationaler Widerstandsrat Iran" (NWRI) Der 1981 in Paris gegründete NWRI ist ein Zusammenschluss von mehreren iranischen Oppositionsgruppen. Er ist der politische Arm der "Volksmodjahedin Iran" (MEK). Der NWRI betrachtet sich als "Iranisches Exilparlament" und fordert unverändert den gewaltsamen Sturz des iranischen Regime. In der Bundesrepublik Deutschland befassen sich die Anhänger hauptsächlich mit Agitation gegen das herrschende Regime im Iran sowie der Beschaffung von Finanzmitteln. Die Geldbeschaffungsmaßnahmen werden auch unter dem Vorwand der Flüchtlingshilfe systematisch durchgeführt. -824. "Scientology-Organisation" (SO) Begründer der SO ist der 1986 verstorbene amerikanische ScienceFiction-Autor L. Ron HUBBARD. In seinem 1950 veröffentlichten Buch "Dianetik - Die moderne Wissenschaft der geistigen Gesundheit" beschrieb er die Methode, wie alle menschlichen und gesellschaftlichen Probleme gelöst werden können. Im Mittelpunkt der SO-Lehre steht der "geklärte" Mensch (clear), der sich bei Anwendung der hubbardschen Technologie im Idealfall zu einem "Operierenden Thetan" entwickeln kann, welcher nicht mehr an Materie, Raum und Zeit gebunden ist. Um diesen Zustand zu erreichen, sind in den diversen SO-Einrichtungen (sog. Orgs oder Kirchen) äußerst zeitund kostenintensive AuditingProgramme zu absolvieren. Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 23. März 199532 handelt es sich bei der SO in Deutschland nicht - wie die SO sich selbst sieht - um eine Religionsoder Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes. Während "Kirchen" (so genannte Orgs), "Celebrity Centres" und "Missionen" als SO-Objekte nach außen erkennbar sind, ist dies u.a. bei der "Vereinigung zur Wiedereingliederung von Straftätern" (CRIMINON), der "Antif-Drogen-Einrichtung" (NARCONON) und der "Kommission für Verstöße der Psychatrie gegen Menschenrechte" (KVPM) nicht der Fall. Sie vermitteln in der Öffentlichkeit einen vordergründig seriösen Eindruck. 32 Neue Juristische Wochenschrift 1996, S. 143 ff -83D. ANHANG Rechtliche Grundlagen Grundgesetz (Auszug) Artikel 73 - Umfang der ausschließlichen Gesetzgebung Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über ... 10. die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder ... b) zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes (Verfassungsschutz) und c) zum Schutz gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungeshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, ... Artikel 87 - Bundeseigene Verwaltung: Sachgebiete (1) ... Durch Bundesgesetz können ... Zentralstellen ... zur Sammlung von Unterlagen für Zwecke des Verfassungsschutzes und des Schutzes gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, eingerichtet werden. ... Landesverfassungsschutzgesetz (LVerfSchG) Vom 06. Juli 1998 INHALTSÜBERSICHT Teil 1 Allgemeine Bestimmungen SS1 Zweckbestimmung SS2 Verfassungsschutzbehörde SS3 Zusammenarbeit in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes SS4 Begriffsbestimmungen -84Teil 2 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde SS5 Beobachtungsaufgaben SS6 Aufgaben bei der Sicherheitsüberprüfung SS7 Unterrichtung der Landesregierung und der Öffentlichkeit Teil 3 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS8 Allgemeine Rechtsgrundsätze SS9 Allgemeine Befugnisse SS 10 Besondere Befugnisse Teil 4 Datenverarbeitung SS 11 Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten SS 12 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten SS 13 Informationsübermittlung an die Verfassungsschutzbehörde SS 14 Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehörde SS 15 Übermittlungsverbote SS 16 Besondere Pflichten bei der Übermittlung personenbezogener Daten SS 17 Minderjährigenschutz SS 18 Auskunft an Betroffene SS 19 Datenschutzkontrolle Teil 5 Parlamentarische Kontrolle SS 20 Parlamentarische Kontrollkommission SS 21 Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission Teil 6 Schlussbestimmungen SS 22 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes SS 23 Einschränkung von Grundrechten SS 24 Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses SS 25 Inkrafttreten -85Teil 1 Allgemeine Bestimmungen SS1 Zweckbestimmung Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. SS2 Verfassungsschutzbehörde (1) Alle den Zwecken des Verfassungsschutzes dienenden Aufgaben und Befugnisse werden vom Ministerium des Innern und für Sport als Verfassungsschutzbehörde wahrgenommen. (2) Der Verfassungsschutz und die Polizei dürfen einander nicht angegliedert werden. SS3 Zusammenarbeit in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (1) Die Verfassungsschutzbehörde ist verpflichtet, mit dem Bund und den Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in gegenseitiger Unterstützung und im Informationsaustausch sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) Die Behörden für Verfassungsschutz anderer Länder dürfen in Rheinland-Pfalz unter Beachtung der Bestimmungen dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, das Bundesamt für Verfassungsschutz gemäß SS 5 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954 - 2970 -), geändert durch SS 38 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbehörde tätig werden. Die Verfassungsschutzbehörde darf in den anderen Ländern tätig werden, soweit es dieses Gesetz und die Rechtsvorschriften der betreffenden Länder zulassen. (3) Bei der Erfüllung von Aufgaben auf Grund eines Gesetzes nach Artikel 73 Nr. 10 Buchst. b oder c des Grundgesetzes stehen der Verfassungsschutzbehörde nur die Befugnisse zu, die sie zur Erfüllung der entsprechenden Aufgaben nach diesem Landesgesetz hat. SS4 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen; 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen; -863. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in diesem Gesetz genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie gegen Schutzgüter dieses Gesetzes unter Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder diese sonst in einer Weise bekämpfen, die geeignet ist, diese Schutzgüter erheblich zu beschädigen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Teil 2 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde SS5 Beobachtungsaufgaben Die Verfassungsschutzbehörde beobachtet 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, und 4. Bestrebungen und Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) oder das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind, soweit tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht solcher Bestrebungen oder Tätigkeiten vorliegen. Die Beobachtung erfolgt durch gezielte und planmäßige Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen. -87SS6 Aufgaben bei der Sicherheitsüberprüfung Die Verfassungsschutzbehörde wirkt mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutze von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte sowie 4. in den übrigen gesetzlich vorgesehenen Fällen. SS7 Unterrichtung der Landesregierung und der Öffentlichkeit (1) Die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet die Landesregierung regelmäßig und umfassend über Art und Ausmaß von Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 5. (2) Die fachlich zuständige Ministerin oder der fachlich zuständige Minister unterrichtet die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 5 und andere grundlegende Angelegenheiten des Verfassungsschutzes. (3) Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach Absatz 2 dürfen auch personenbezogene Daten bekanntgegeben werden, wenn die Bekanntgabe für das Verständnis des Zusammenhanges oder der Darstellung von Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 5 erforderlich ist und das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe das schützwürdige Interesse der betroffenen Person überwiegt. Teil 3 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS8 Allgemeine Rechtsgrundsätze (1) Die Verfassungsschutzbehörde ist an Gesetz und Recht gebunden (Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes). (2) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Verfassungsschutzbehörde diejenige zu treffen, die einzelne Personen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. Eine Maßnahme ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. (3) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse gegenüber der Polizei stehen der Verfassungsschutzbehörde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. -88SS9 Allgemeine Befugnisse Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den SSSS 5 und 6 die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen treffen, insbesondere Informationen einschließlich personenbezogener Daten verarbeiten, insbesondere erheben, speichern, nutzen, übermitteln und löschen, soweit nicht die SSSS 10 bis 17 die Befugnisse besonders regeln. SS 10 Besondere Befugnisse (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf Methoden und Gegenstände einschließlich technischer Mittel zur heimlichen Informationsbeschaffung (nachrichtendienstliche Mittel) anwenden. Nachrichtendienstliche Mittel sind insbesondere der Einsatz von verdeckt eingesetzten hauptamtlichen Bediensteten, Vertrauensleuten und Gewährspersonen, das Anwerben und Führen gegnerischer Agentinnen und Agenten, Observationsmaßnahmen, Bildund Tonaufzeichnungen sowie die Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen. Die nachrichtendienstlichen Mittel sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffungen regelt. Die Dienstvorschrift ist der Parlamentarischen Kontrollkommission vorzulegen. (2) Maßnahmen nach Absatz 1, die in ihrer Art und Schwere einer Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses gleichkommen, wozu insbesondere das heimliche Mithören oder Aufzeichnen des außerhalb der Wohnung nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter verdecktem Einsatz technischer Mittel gehört, bedürfen der Anordnung durch die fachlich zuständige Ministerin oder den fachlich zuständigen Minister und der Zustimmung der nach dem Landesgesetz zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz vom 24. September 1979 (GVBl. S. 296), geändert durch SS 24 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBl. S. 184), BS 12-1, gebildeten Kommission; bei Gefahr im Verzug ist unverzüglich die Genehmigung dieser Kommission nachträglich einzuholen. Die durch Maßnahmen nach Satz 1 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur zu Zwecken der Verhütung oder Verfolgung der in SS 7 Abs. 3 in Verbindung mit den SSSS 2 und 3 Abs. 3 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz vom 13. August 1968 (BGBl. I S. 949), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3108), genannten Straftaten verwendet werden. (3) Die zuständigen öffentlichen Stellen des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften leisten der Verfassungsschutzbehörde für ihre Tarnmaßnahmen im Sinne des Absatzes 1 Hilfe. (4) Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ist zur Erhebung personenbezogener Daten nur zulässig, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 5 oder dafür vorliegen, dass die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Nachrichtenzugänge gewonnen werden können, 2. er sich gegen Personen richtet, von denen auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass sie für eine nach Nummer 1 verdächtige Person bestimmte Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder sonstigen von dieser beabsichtigten Kontakt zu ihr haben; die Erhebung darf nur erfolgen, um auf diese Weise Erkenntnisse über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder gewalttätige Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 5 zu gewinnen, 3. dies zur Abschirmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Nachrichtenzugänge der Verfassungsschutzbehörde gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten zwingend erforderlich ist oder 4. dies zur Überprüfung der Nachrichtenzugänge und der hieraus gewonnenen Informationen zwingend erforderlich ist. -89Die Erhebung nach Satz 1 ist unzulässig, wenn die Erforschung des Sachverhaltes auf andere, Betroffene weniger beeinträchtigende Weise möglich ist; eine geringere Beeinträchtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Information auch aus allgemein zugänglichen Quellen gewonnen werden kann. Der Einsatz eines nachrichtendienstlichen Mittels darf nicht erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhaltes stehen. Die Maßnahme ist unverzüglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. (5) Die Verfassungsschutzbehörde darf im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nach SS 5 das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln nur heimlich mithören oder aufzeichnen, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, unerläßlich ist. Satz 1 gilt entsprechend für einen verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen. Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 dürfen nur auf Grund richterlicher Anordnung getroffen werden; bei Gefahr im Verzug kann die Maßnahme auch durch die fachlich zuständige Ministerin oder den fachlich zuständigen Minister angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen. Die durch Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur zu Zwecken der Verhütung der in SS 7 Abs. 3 in Verbindung mit den SSSS 2 und 3 Abs. 3 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz genannten Straftaten und - mit Ausnahme von Bildaufaufnahmen und -aufzeichnungen - der Verfolgung der in SS 100 c Abs. 1 Nr. 3 der Strafprozessordnung genannten Straftaten übermittelt werden. (6) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutz der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch die fachlich zuständige Ministerin oder den fachlich zuständigen Minister angeordnet werden. Eine Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse zum Zwecke der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder die freiheitliche demokratische Grundordnung ist zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzug ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen. (7) Zuständig für richterliche Entscheidungen nach Abs. 5 Satz 3 und 4 sowie Absatz 6 Satz 2 ist das Amtsgericht Mainz. Für das Verfahren gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. (8) Betroffenen sind Maßnahmen nach den Absätzen 2 und 5 nach ihrer Beendigung mitzuteilen, wenn eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme ausgeschlossen werden kann. Lässt sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilen, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, unterbleibt die Mitteilung solange, bis eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme ausgeschlossen werden kann. Die nach dem Landesgesetz zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz gebildete Kommission ist über die Gründe, die einer Mitteilung entgegenstehen, zu unterrichten; hält sie eine Mitteilung für geboten, so ist diese unverzüglich zu veranlassen. Teil 4 Datenverarbeitung SS 11 Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten erheben, in Akten und Dateien speichern und nutzen, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 5 vorliegen, 2. dies für die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 5 erforderlich ist oder -903. dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach SS 6 erforderlich ist. Personenbezogene Daten, die in Dateien gespeichert sind, welche der Auswertung personenbezogener Daten zur Erfüllung der Aufgaben nach den SSSS 5 und 6 dienen sollen, müssen durch Akten oder andere Datenträger belegbar sein. (2) Daten über Personen, bei denen keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie selbst Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne des SS 5 nachgehen (Unbeteiligte), dürfen nur dann verarbeitet werden, wenn 1. dies für die Erforschung von Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne des SS 5 erforderlich ist, 2. die Erforschung des Sachverhaltes auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre und 3. überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen. Daten Unbeteiligter dürfen auch verarbeitet werden, wenn sie mit zur Erfüllung der Aufgaben nach den SSSS 5 und 6 erforderlichen Informationen untrennbar verbunden sind. Daten, die für das Verständnis der zu speichernden Informationen nicht erforderlich sind, sind unverzüglich zu löschen. Dies gilt nicht, wenn die Löschung nicht oder nur mit einem unvertretbaren Aufwand möglich ist; in diesem Falle sind die Daten zu sperren. (3) Werden personenbezogene Daten bei Betroffenen mit ihrer Kenntnis erhoben, ist der Erhebungszweck anzugeben. Betroffene sind auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen. (4) In Dateien im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 dürfen zur Erfüllung der Aufgaben nach SS 6 nur personenbezogene Daten über die Personen gespeichert werden, die selbst der Sicherheitsüberprüfung unterliegen oder in diese einbezogen werden. (5) Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, dürfen für andere Zwecke nur insoweit verarbeitet werden, als dies zur Abwehr erheblicher Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit, insbesondere für Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person erforderlich ist. SS 12 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten (1) Die Verfassungsschutzbehörde hat in Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind; sie sind zu ergänzen, wenn sie unvollständig sind. Gleiches gilt, wenn sie im Einzelfall feststellt, dass in Akten gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig oder unvollständig sind. (2) Die Verfassungsschutzbehörde hat in Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 gespeicherte personenbezogene Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig war oder ihre Kenntnis für die Erfüllung der Aufgaben nach den SSSS 5 und 6 nicht mehr erforderlich ist. Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzwürdige Interessen von Betroffenen beeinträchtigt würden. Die den zu löschenden personenbezogenen Daten entsprechenden Akten oder Aktenbestandteile sind zu vernichten, wenn eine Trennung von anderen Daten, die zur Erfüllung der Aufgaben nach den SSSS 5 und 6 weiterhin erforderlich sind, mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die Sätze 2 und 3 gelten entsprechend für sonstige Akten, wenn die Verfassungsschutzbehörde die Voraussetzungen nach Satz 1 im Einzelfall feststellt. Personenbezogene Daten sind zu sperren, sofern trotz Vorliegens dieser Voraussetzungen eine Löschung nach Satz 2 oder eine Vernichtung nach Satz 3 oder 4 nicht vorzunehmen ist. -91(3) Die Verfassungsschutzbehörde prüft bei der Einzelfallbearbeitung und nach von ihr festzusetzenden Fristen, in den Fällen des SS 5 Satz 1 Nr. 2 und des SS 6 spätestens nach fünf Jahren und in den Fällen des SS 5 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4 spätestens nach drei Jahren, ob in Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu löschen sind. Gespei-cherte personenbezogene Daten über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 5 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4 sind spätestens zehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu löschen, es sei denn, die Leiterin oder der Leiter der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung des Ministeriums des Innern und für Sport stellt im Einzelfall fest, dass die weitere Speicherung zur Erfüllung der Aufgaben nach den SSSS 5 und 6 oder zur Wahrung schutzwürdiger Interessen Betroffener erforderlich ist. SS 13 Informationsübermittlung an die Verfassungsschutzbehörde (1) Die öffentlichen Stellen des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften übermitteln von sich aus der Verfassungsschutzbehörde Informationen, soweit diese nach ihrer Beurteilung zur Erfüllung der Aufgaben nach SS 5 Nr. 1 und 4, soweit die Bestrebungen und Tätigkeiten durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gekennzeichnet sind, sowie SS 5 Nr. 2 und 3 erforderlich sind. Darüber hinaus dürfen die öffentlichen Stellen des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften von sich aus auch alle anderen ihnen bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten übermitteln, die Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 5 Satz 1 Nr. 1 und 4 betreffen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erforderlich ist. (2) Die Verfassungsschutzbehörde kann über alle Angelegenheiten, deren Aufklärung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den SSSS 5 und 6 erforderlich ist, von den öffentlichen Stellen des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften Informationen und die Vorlage von Unterlagen verlangen. Das Ersuchen braucht nicht begründet zu werden; die Verfassungsschutzbehörde allein trägt die Verantwortung für dessen Rechtmäßigkeit. Ein Ersuchen soll nur dann gestellt werden, wenn die Informationen nicht aus allgemein zugänglichen Quellen oder nur mit übermäßigem Aufwand oder nur durch eine die Betroffenen stärker belastende Maßnahme erhoben werden können. (3) Bestehen nur allgemeine, nicht auf konkrete Fälle bezogene Anhaltspunkte nach SS 5, so kann die Verfassungsschutzbehörde die Übermittlung personenbezogener Informationen oder Informationsbestände von den öffentlichen Stellen des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften nur verlangen, soweit dies erforderlich ist zur Aufklärung von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht oder von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind. Die Verfassungsschutzbehörde kann auch Einsicht in die amtlichen Dateien und sonstigen Informationsbestände nehmen, soweit dies zur Aufklärung der in Satz 1 genannten Tätigkeiten oder Bestrebungen zwingend erforderlich ist und durch eine andere Art der Übermittlung der Zweck der Maßnahme gefährdet oder Betroffene unverhältnismäßig beeinträchtigt würden. Die Übermittlung personenbezogener Daten ist auf Name, Anschrift, Tag und Ort der Geburt, Staatsangehörigkeit sowie auf im Einzelfall durch die Verfassungsschutzbehörde festzulegende Merkmale zu beschränken. (4) Die Übermittlung personenbezogener Daten, die auf Grund einer Maßnahme nach SS 100a der Strafprozessordnung bekanntgeworden sind, ist nur dann zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine der in SS 2 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Auf deren Verwertung durch die Verfassungsschutzbehörde findet SS 7 Abs. 3 und 4 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz entsprechende Anwendung. -92SS 14 Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf an öffentliche Stellen personenbezogene Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den SSSS 5 und 6 übermitteln, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die empfangende Stelle darf personenbezogene Daten nur zu dem Zweck nutzen, zu dem sie ihr übermittelt wurden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (2) Zu anderen Zwecken darf die Verfassungsschutzbehörde, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, personenbezogene Daten nur übermitteln an 1. die Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183 - 1218-), zuletzt geändert durch Abkommen vom 18. März 1993 (BGBl. 1994 II S. 2594), 2. die Staatsanwaltschaften und die Polizeibehörden zur Verfolgung von Staatsschutzdelikten, den in SS 100a der Strafprozessordnung und SS 131 des Strafgesetzbuchs genannten Straftaten und sonstigen Straftaten im Rahmen der organisierten Kriminalität; Staatsschutzdelikte sind die in den SSSS 74a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten, sowie sonstige Straftaten, bei denen auf Grund ihrer Zielsetzung, des Motivs der Täterin oder des Täters oder der Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchst. b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind, 3. die Polizeiund Ordnungsbehörden, soweit sie gefahrenabwehrend tätig sind, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben der empfangenden Stelle erforderlich ist und die Übermittlung zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden erheblichen Gefahr oder zur vorbeugenden Bekämpfung der in Nummer 2 genannten Straftaten oder von Verbrechen, für deren Vorbereitung konkrete Hinweise vorliegen, dient, 4. andere öffentliche Stellen, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben der empfangenden Stelle erforderlich ist und diese die personenbezogenen Daten für Zwecke benötigt, die dem Schutz wichtiger Rechtsgüter, insbesondere dem Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder dem Schutz von Sachen von bedeutendem Wert dienen und dies mit den Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde nach den SSSS 5 und 6 vereinbar ist. In den Fällen des SS 21 Abs. 1 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes übermittelt die Verfassungsschutzbehörde darüber hinaus auch den Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftli-chen Sachleitungsbefugnis, den Polizeibehörden des Landes Informationen einschließlich personenbezogener Daten unter den Voraussetzungen des SS 20 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 2 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. (3) Die Verfassungsschutzbehörde erteilt auf begründete Anfrage von öffentlichen Stellen des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften Auskunft einschließlich personenbezogener Daten aus vorhandenen Unterlagen über gerichtsverwertbare Tatsachen im Rahmen von Einstellungs-, Disziplinarund Kündigungsverfahren, im Einbürgerungsverfahren und in den Fällen, in denen dies durch eine Rechtsvorschrift vorgesehen oder vorausgesetzt wird. Die Auskunft muss zur Erfüllung der Aufgaben der anfragenden Stelle zwingend erforderlich sein. (4) Die Verfassungsschutzbehörde übermittelt gemäß SS 21 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst Informationen einschließlich personenbezogener Daten. -93(5) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an ausländische Nachrichtendienste angrenzender Staaten, an andere ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den SSSS 5 und 6 oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen der empfangenden Stelle erforderlich ist. Die Übermittlung an ausländische Nachrichtendienste geschieht im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Sie unterbleibt in allen Fällen, in denen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen Betroffener entgegenstehen. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Die empfangende Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die übermittelten personenbezogenen Daten nur zu dem Zweck genutzt werden dürfen, zu dem sie ihr übermittelt wurden, und dass die Verfassungsschutzbehörde sich vorbehält, Auskunft über die Nutzung der personenbezogenen Daten zu verlangen. (6) Personenbezogene Daten dürfen an nichtöffentliche Stellen nicht übermittelt werden, es sei denn, dies ist 1. zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder, 2. zur Abwehr sicherheitsgefährdender oder geheimdienstlicher Tätigkeiten für eine fremde Macht, 3. zum Schutze der Volkswirtschaft vor sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten oder vor der planmäßigen Unterwanderung von Wirtschaftsunternehmen durch die in SS 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 genannten Bestrebungen oder 4. zum Schutze von Leben, Gesundheit, Freiheit oder Vermögen einer Person erforderlich. Die Übermittlung bedarf der Zustimmung der fachlich zuständigen Ministerin oder des fachlich zuständigen Ministers oder der Leiterin oder des Leiters der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung des Ministeriums des Innern und für Sport. Sie ist aktenkundig zu machen. Die empfangende Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die übermittelten personenbezogenen Daten nur zu dem Zweck genutzt werden dürfen, zu dem sie ihr übermittelt wurden, und dass die Verfassungsschutzbehörde sich vorbehält, Auskunft über die Nutzung der personenbezogenen Daten zu verlangen. SS 15 Übermittlungsverbote Die Übermittlung von personenbezogenen Daten nach den SSSS 13 und 14 unterbleibt, wenn 1. überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen dies erfordern, 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern, insbesondere Gründe des Quellenschutzes, des Schutzes operativer Maßnahmen oder sonstige Geheimhaltungsgründe entgegenstehen oder 3. besondere gesetzliche Übermittlungsregelungen entgegenstehen; die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unberührt. SS 16 Besondere Pflichten bei der Übermittlung personenbezogener Daten (1) Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer Übermittlung nach den Bestimmungen dieses Gesetzes als unvollständig oder unrichtig, so sind sie unverzüglich gegenüber der empfangenden Stelle zu berichtigen, es sei denn, es ist sachlich ohne Bedeutung. -94(2) Die empfangende Stelle prüft, ob die nach den Bestimmungen dieses Gesetzes übermittelten personenbezogenen Daten für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Prüfung, dass sie nicht erforderlich sind, hat sie die Unterlagen zu vernichten. Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die Trennung von anderen personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist; in diesem Fall sind die personenbezogenen Daten zu sperren. SS 17 Minderjährigenschutz (1) Personenbezogene Daten über das Verhalten von Minderjährigen vor Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen nicht in Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 und in zu ihrer Person geführten Akten gespeichert werden. (2) Über Minderjährige nach Vollendung des 14. Lebensjahres in Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 oder in zu ihrer Person geführten Akten gespeicherte personenbezogene Daten sind nach Ablauf von zwei Jahren seit dem zuletzt erfassten Verhalten auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu überprüfen und spätestens nach fünf Jahren zu löschen, es sei denn, nach Eintritt der Volljährigkeit sind weitere Erkenntnisse nach SS 5 angefallen. (3) Personenbezogene Daten über das Verhalten von Minderjährigen dürfen nach den Bestimmungen dieses Gesetzes übermittelt werden, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 11 erfüllt sind. Liegen diese Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vor, ist eine Übermittlung nur zulässig, wenn sie zur Abwehr einer erheblichen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. (4) Personenbezogene Daten über das Verhalten von Minderjährigen vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht an ausländische oder überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. SS 18 Auskunft an Betroffene (1) Die Verfassungsschutzbehörde erteilt Betroffenen über zu ihrer Person in Akten und Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 gespeicherte Daten sowie über den Zweck und die Rechtsgrundlage für deren Verarbeitung auf Antrag unentgeltlich Auskunft. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und auf die empfangende Stelle bei Übermittlungen. Über personenbezogene Daten in nichtautomatisierten Dateien und Akten, die nicht zur Person von Betroffenen geführt werden, ist Auskunft nur zu erteilen, soweit Angaben gemacht werden, die ein Auffinden der personenbezogenen Daten mit angemessenem Aufwand ermöglichen. Ein Recht auf Akteneinsicht besteht nicht. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. durch sie eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung zu besorgen ist, 2. durch sie Nachrichtenzugänge gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde zu befürchten ist, 3. sie die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der überwiegenden berechtigten Interessen Dritter geheimgehalten werden müssen. Die Entscheidung trifft die Leiterin oder der Leiter der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung des Ministeriums des Innern und für Sport oder hierzu besonders Beauftragte. -95(3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, sind Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass sie sich an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden können. Mitteilungen der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz an Betroffene dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zugestimmt hat. SS 19 Datenschutzkontrolle Der oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz ist auf Verlangen Zutritt zu den Diensträumen zu gewähren. Ihr oder ihm ist ferner Auskunft zu erteilen und Einsicht in alle Dateien, Akten und sonstige Unterlagen zu gewähren, soweit nicht die fachlich zuständige Ministerin oder der fachlich zuständige Minister im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet wird. Teil 5 Parlamentarische Kontrolle SS 20 Parlamentarische Kontrollkommission (1) Zur Wahrnehmung seines parlamentarischen Kontrollrechtes gegenüber der fachlich zuständigen Ministerin oder dem fachlich zuständigen Minister hinsichtlich der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde bildet der Landtag zu Beginn jeder Wahlperiode eine Parlamentarische Kontrollkommission. Die Rechte des Landtags, seiner Ausschüsse und der nach dem Landesgesetz zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz gebildeten Kommission bleiben unberührt. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus drei Mitgliedern, die vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden. Die Parlamentarische Kontrollkommission wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und gibt sich eine Geschäftsordnung. (3) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission sind geheim. Ihre Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt werden. Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder seiner Fraktion aus, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. Für dieses Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu wählen; das gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. SS 21 Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die fachlich zuständige Ministerin oder der fachlich zuständige Minister unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission mindestens zweimal jährlich umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Die Unterrichtung umfasst auch den nach SS 10 Abs. 5 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach SS 10 Abs. 6 erfolgten Einsatz technischer Mittel in Wohnungen. (2) Jedes Mitglied kann den Zusammentritt und die umfassende Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. Dies schließt ein Recht auf Einsicht in Dateien, Akten und sonstige Unterlagen ein. -96(3) Zeit, Art und Umfang der Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission werden unter Beachtung des notwendigen Schutzes des Nachrichtenzugangs durch die politische Verantwortung der fachlich zuständigen Ministerin oder des fachlich zuständigen Ministers bestimmt. Teil 6 Schlussbestimmungen SS 22 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes Bei der Erfüllung der Aufgaben nach den SSSS 5 und 6 durch die Verfassungsschutzbehörde finden die Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes Anwendung, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. SS 23 Einschränkung von Grundrechten Auf Grund dieses Gesetzes kann das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Artikel 13 des Grundgesetzes eingeschränkt werden. SS 24 Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses Das Landesgesetz zur Ausführung des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses vom 24. September 1979 (GVBl. S. 296, BS 12-1) wird wie folgt geändert: 1. In SS 3 Abs. 2 Satz 2 wird der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt und der folgende Halbsatz gestrichen. 2. Nach SS 4 wird folgender neue SS 5 eingefügt: "SS 5 Die Verarbeitung von Daten, die nach diesem Gesetz der Kontrolle durch die Kommission unterliegen, fällt nicht in die Kontrollkompetenz des Landesbeauftragten für den Datenschutz, es sei denn, die Kommission ersucht diesen, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz bei bestimmten Vorgängen oder in bestimmten Bereichen zu kontrollieren und ausschließlich ihr darüber zu berichten." 3. Der bisherige SS 5 wird SS 6. 4. In der Überschrift und den SSSS 1, 2 und 3 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte "des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses" jeweils durch die Worte "des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz" ersetzt. -97SS 25 Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. das Landesverfassungsschutzgesetz vom 26. März 1986 (GVBl. S. 73), geändert durch Gesetz vom 4. April 1989 (GVBl. S. 80, 98), BS 12-2, 2. die Landesverordnung über die regelmäßigen Überprüfungsabstände der Dateien des Verfassungsschutzes vom 23. Mai 1989 (GVBl. S. 163, BS 12-2-1). -98Hinweis: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums des Innern und für Sport herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunaloder Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen oder Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbe-mittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschriften zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.