VERFASSUNGSSCHUTZ R H E I N L A N D - P F A L Z Tätigkeitsbericht 1994 Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz Ministerium des Innern und für Sport 55116 Mainz, Schillerplatz 3-5 55022 Mainz, Postfach 3280 Tätigkeitsbericht 1994 des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes ISSN 0948-8723 Vorwort Jede totalitäre oder anarchistisch geprägte politische Bestrebung steht in krassem Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und stellt somit eine latente Gefahr für die innere Sicherheit unseres Landes dar. Allerdings ist der demokratische Verfassungsstaat derartigen Machenschaften nicht hilflos ausgeliefert. Ein abgestuftes Schutzsystem, das wir als "wehrhafte Demokratie" beschreiben, soll gewährleisten, daß weder Verfassungsfeinde von rechts noch von links die Bundesrepublik Deutschland in ihrem Bestand bedrohen können. Es räumt der geistig-politischen Auseinandersetzung zwar Priorität vor repressiven Maßnahmen wie beispielsweise Verboten ein. Gleichwohl steht der Staat aber in der Pflicht, extremistische Umtriebe auch mit solchen Mitteln zu bekämpfen, wenn andere Bemühungen nicht zu deren Eindämmung führen. Dieser Demokratieschutz hat sich meines Erachtens insbesondere angesichts der vielfältigen, verwerflichen rechtsextremistischen Bestrebungen der vergangenen Jahre bewährt. Erste Anzeichen im Jahre 1994, als da sind eine spürbar zurückgehende Zahl bei den Gewalttaten, stagnierende oder gar rückläufige Mitgliederzahlen in verschiedenen rechtsextremistischen Organisationen und ausgebliebene Wahlerfolge rechtsextremistischer Parteien, sind hierfür ein deutlicher Beleg. In diesem Zusammenhang darf vor allem auch das für solche Erfolge unabdingbare Engagement der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes nicht unerwähnt bleiben, für das ich mich herzlich bedanke. -3Es besteht aber kein Anlaß, sich nunmehr beruhigt zurückzulehnen. Die "wehrhafte Demokratie" zielt in erster Linie auf die notwendige und sachgerechte Bekämpfung verfassungsfeindlicher Erscheinungsformen ab und weniger auf deren Ursachenerkennung und -beseitigung. Daher ist auch und gerade dieser Ursachenbekämpfung ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit zu widmen. Sie muß mit aller Entschiedenheit und getragen von einem breiten Bündnis aus Politik und Gesellschaft weiter vorangebracht werden. Nur wenn es gelingt, den Verfassungsfeinden den geistigen und personellen Nährboden zu entziehen, kann ihr Tun auf Dauer eingedämmt werden. Walter Zuber Minister des Innern und für Sport INHALTSVERZEICHNIS Seite A. Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz 1. Allgemeines 8 2. Strukturdaten 8 3. Öffentlichkeitsarbeit (Verfassungsschutz durch Aufklärung) 9 4. Aufklärungskampagne "FAIRSTANDNIS" 10 B. Verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen im Überblick 1. Rechtsextremismus 11 1.1 Neonazistische Organisationen 14 1.1.2 Entwicklung in Rheinland-Pfalz nach den Verboten 15 1.1.3 Ansätze einer organisatorischen/ kommunikativen Vernetzung 15 1.2 "Anti-Antifa" 16 i 1.3 Das rechtsextremistische Potential der Skinheads 17 1.4 Auslandskontakte 18 1.5 "Neue Rechte" 20 1.6 "National-freiheitliche" Organisationen 21 1.7 "Nationaldemokratische" Organisationen 22 1.8 "Deutsche Liga für Volk und Heimat" (DLVH) 23 1.9 "Die Republikaner" (REP) 23 1.9.1 REP-Wahlergebnisse 24 1.10 Revi sionisten 25 -52. Linksextremismus 26 2.1 Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten 26 2.1.1 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) und deren Umfeld 26 2.1.2 Sonstige 28 2.2 Linksextremistischer Terrorismus 29 2.2.1 "Rote Armee Fraktion" (RAF) 29 2.2.1.1 RAF-Illegale 30 2.2.1.2 Befürworter der neuen RAF-Politik 30 2.2.1.3 Gegner der neuen RAF-Politik 32 2.2.2 "Antiimperialistische Zelle" (AIZ) 33 2.2.3 "Revolutionäre Zellen" (RZ) 35 2.3 Autonome 35 3. Ausländerextremismus 37 3.1 "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) 38 3.1.1 Erklärungen der PKK 39 3.1.2 Aktionismus 39 3.1.3 Racheakte 43 3.1.4 Spendenkampagne 44 3.2 "Deviimci Sol" 45 3.3 "Türkische Kommunistische Partei/ Marxisten-Leninisten" (TKP/M-L) 46 -64. Spionageabwehr 46 4.1 Allgemeine Lage 46 4.2 Nachrichtendienste der russischen Föderation 48 4.3 Übrige GUS-Staaten 49 4.4 Ausgewählte Nachrichtendienste anderer Staaten 49 4.5 Spionagefälle 51 5. Geheimschutz 53 C. Kurzdarstellungen von verfassungsfeindlichen Organisationen 55 D. Anhang 66 -7Anmerkung für die Leserinnen und Leser Der Tätigkeitsbericht 1994 des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes dient der sachgerechten Information der Öffentlichkeit. Er gibt den Leserinnen und Lesern einen Überblick über die bedeutendsten verfassungsfeindlichen und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen, von denen Gefahren für die innere Sicherheit ausgehen. Er kann demnach keine umfassende Darstellung geben, sondern ist als Orientierungshilfe für die politische Auseinandersetzung und nicht als eine abschließende juristische Würdigung zu verstehen. Dies gilt insbesondere für die Bewertung der von verfassungsfeindlichen Kräften beeinflußten Organisationen. Die Erwähnung einer Organisation im Tätigkeitsbericht läßt für sich genommen noch keine Rückschlüsse auf extremistische Bestrebungen der einzelnen Mitglieder solcher Vereinigungen zu, also auf politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. -8A. Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz 1. Allgemeines Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der fundamentalen Grundsätze unserer verfassungsmäßigen Rechtsund Gesellschaftsordnung. Als geheimer Nachrichtendienst vollzieht er die Aufgaben der Informationsbeschaffung und -auswertung über Bestrebungen, die auf eine Beeinträchtigung oder gar Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland abzielen. Die von ihm gewonnenen Informationen sind wichtige Grundlage für die geistig-politische Auseinandersetzung mit den Verfassungsfeinden jedweder Coleur; sie können aber auch die Basis für Maßnahmen wie Vereinigungsverbote oder die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren sein. Derartige Entscheidungen sind allerdings stets anderen Stellen vorbehalten. Der Verfassungsschutz selbst darf bei seiner Aufgabenerfüllung keine Exekutivmaßnahmen ergreifen. Insbesondere stehen ihm keinerlei polizeiliche Befugnisse zu; er darf weder Personen kontrollieren noch festnehmen, Wohnungen durchsuchen oder Unterlagen beschlagnahmen. Ein striktes Trennungsgebot sorgt dafür, daß der Verfassungsschutz die Polizei auch nicht zu Handlungen bewegen kann, die ihm selbst untersagt sind. 2. Strukturdaten Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes beträgt 141. Die Gesamtsumme der dem Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz laut Haushaltsplan zustehenden Mittel betmg im Jahre 1994 2.890.000,-DM (1995: 3.500.000,--DM). 1 Stand: 31. März 1995. -9Die Gesamtzahl der Speicherungen des Landesverfassungsschutzes im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) beträgt 11.748,2 wovon etwa die Hälfte auf Sicherheitsüberprüfungen der Landesund Kommunalbehörden für Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten im Rahmen des Geheimschutzes entfällt. Bei NADIS handelt es sich um ein gemeinsames, automatisiertes Informationssystem der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder zur Erfüllung ihres gesetzlich noimierten Auftrages. Rechtsgrundlage hierfür bildet SS 6 Bundesverfassungsschutzgesetz. Die Dateien enthalten nur die Daten, die zum Auffinden von Akten und zur notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind. 3. Öffentlichkeitsarbeit (Verfassungsschutz durch Aufklärung) Obwohl der Verfassungsschutz ein Nachrichtendienst ist, nimmt die Öffentlichkeitsarbeit einen breiten Raum ein. So unterrichtet der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz die Öffentlichkeit über aktuelle Ereignisse, von denen Gefahren für die innere Sicherheit unseres Landes ausgehen. Darüber hinaus stellt der Verfassungsschutz auch Referenten für verfassungsschutzrelevante Themen sowie für Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes. Diesbezügliche Kontakte können über das Pressereferat des Ministeriums des Innern und für Sport (06131/163220) oder das Öffentlichkeitsreferat des Verfassungsschutzes (06131/163772 und 163743) aufgenommen werden. 2 Stand: 31. März 1995. 3 Vgl. Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz -BVerfSchG-) - vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I, Seite 2954). -104. Aufklärungskampagne "FAIRSTÄNDNIS" Der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz beteiligte sich auch 1994 an der auf Initiative der Innenminister von Bund und Ländern im Jahre 1993 gestarteten Aufklärungskampagne gegen Extremismus und Fremdenfeindlichkeit unter dem Motto " FAIRSTÄNDNIS - Menschenwürde achten - Gegen Fremdenhaß". Neben der Verteilung von Broschüren, wie dem Heft für Jugendliche mit dem Titel "Basta" oder dem Computerspiel "Dunkle Schatten", wurden verschiedene Informationsveranstaltungen in Rheinland-Pfalz unterstützt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bei den o.a. Kontakttelefonnummern über den Fortgang der Kampagne "FAIRSTÄNDNIS" auch im Jahre 1995 unterrichten. -11B. Verfassungsfeindliche und sicherheitsgefahrdende Bestrebungen im Überblick 1. RECHTSEXTREMISMUS4 Seit Ende 1992 bis Anfang 1995 wurden in der Bundesrepublik Deutschland zehn rechtsextremistische Vereinigungen verboten, um die provokanten Aktivitäten der Rechtsextremisten und die daraus resultierenden Gefahren einzudämmen und ein sichtbares Zeichen staatlicher Entschlossenheit im Kampf gegen den Rechtsextremismus insgesamt zu setzen. Darüber hinaus wurden bundesweit zahlreiche Versammlungsverbote ausgesprochen, Hausdurchsuchungen durchgeführt und führende Neonazis vorläufig festgenommen bzw. abgeurteilt. Derartige Maßnahmen haben die rechte Szene zwar verunsichert, ihren Aktionismus allerdings nicht dauerhaft unterbinden können. Die Verfassungsschutzbehörden mußten feststellen, daß sich die deutschen Neonazis aufgrund der staatlichen Maßnahmen zunehmend konspirativer verhalten und bemüht sind, festere Gruppenbindungen zugunsten "autonomer" Strukturen aufzugeben. Daneben versucht die Szene, dem Druck der Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland durch Verlagerung von Aktivitäten ins Ausland auszuweichen. So werden insbesondere neonazistische Schriften im Ausland straffrei gedruckt, wie beispielsweise der "NS-Kampfruf ' in den 4 Vgl. im einzelnen auch Broschüre "Rechtsextremismus" des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes (Stand: Oktober 1994), die kostenlos beim Ministerium des Innern und für Sport, Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz (oder Postfach 3280, 55022 Mainz) angefordert werden kann. 5 Nachdem bis Ende 1993 sieben Vereinsverbote als Reaktion auf die sichtbar gewordenen Gefahren des militanten Rechtsextremismus ausgesprochen worden waren, wurde am 10. November 1994 die rechtsextremistische "Wiking-Jugend" (WJ) durch den zuständigen Bundesminister des Innern verboten. Der Bundesminister des Innern hat auch die FAP mit Verfügung vom 22. Februar 1995 und die Hamburger Behörde für Inneres mit Verfügung vom 23. Februar 1995 die "Nationale Liste" (NL) nach dem Vereinsgesetz verboten. -12USA, und in die Bundesrepublik eingeführt. Die Bemühungen der Bundesregierung, die betroffenen Staaten von der Notwendigkeit der Einführung dem deutschen Strafgesetzbuch entsprechender Bestimmungen wie SS 86 - Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen - zu überzeugen, waren bislang leider ohne nachhaltigen Erfolg. Allerdings haben die deutschen Sicherheitsbehörden eigene Maßnahmen eingeleitet, um den Import rechtsextremistischer Schriften einzudämmen. Erste Erfolge sind sichtbar, wie die bundesweiten Exekutivmaßnahmen gegen die NSDAP-AO am 23. März 1995 belegen, in deren Verlauf umfangreiches neonazistisches Propagandamaterial sichergestellt werden konnte. Im Jahre 1994 wurden bundesweit etwa 56.600 (1993: 42.400) Rechtsextremisten in Organisationen wie Parteien, Vereinen und losen Personenzusammenschlüssen bzw. als Unorganisierte gezählt. Die scheinbare Steigerung erklärt sich durch das erstmalige Mitzählen der Mitglieder der Partei "Die Republikaner" (rund 20.000; 1993: ca. 23.000). 5.400 Rechtsextremisten (1993: 5.600), insbesondere rechtsextremistische Skinheads, werden als militant eingeschätzt. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ca. 3.740 Neonazis, von denen ca. 1.150 (1993: 950) keinen Zusammenschlüssen angehören. In Rheinland-Pfalz gehörten ca. 2.400 Personen rechtsextremistischen Organisationen an, darunter 100 Militante (insbesondere Skinheads). Bereits seit Mitte der 80er Jahre war bei den rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten ein gewisser Anstieg zu beobachten. Während es im Jahre 1985 noch 123 Taten waren, beliefen sie sich im Jahre 1990 bereits auf insgesamt 306. Eine deutliche Zunahme der Gewalt um annähernd 400 % setzte dann im Jahre 1991 ein, als sich die Gesamtzahl der Gewalttaten auf 1.489 (davon 1.257 fremdenfeindliche) erhöhte. Ihren bisherigen Höhepunkt erreichte die rechtsextremistisch motivierte Gewalt dann im Jahre 1992 mit bundesweit 6 Die Zahlen basieren auf Angaben der Polizei. -132.639 Taten (davon 2.277 fremdenfeindliche). Insgesamt forderten die rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten zwischen 1991 und 1993 27 Menschenleben (1991: 3, 1992: 16, 1993: 8). Erst im Jahre 1993 konnte ein leichter Rückgang der Gewalttaten um etwa 15 % auf 2.232 (davon 1.609 fremdenfeindliche) beobachtet werden, der sich 1994 um etwa 33 % auf 1.489 Gewalttaten (davon 860 fremdenfeindliche) fortsetzte. Hierzu dürften die Maßnahmen der Sicherheitsbehörden und die konsequente Strafverfolgung dieser Delikte entscheidend beigetragen haben. Auch in Rheinland-Pfalz ging die fremdenfeindlich/rechtsextremistisch motivierte Gewalt von 40 Taten im Jahr 1993 auf 23 in 1994 zurück. Die Anschläge auf jüdische Friedhöfe setzten sich im Jahre 1994 fort. Der Anschlag auf den jüdischen Friedhof in Busenberg/Kreis Pirmasens im November 1994 war ein weiteres verabscheuungswürdiges Beispiel rechtsextremistischer Übergriffe. Nach Schätzungen betrug der angerichtete Sachschaden ca. 60.000,-DM. Insgesamt wurden 1994 in Rheinland-Pfalz 10 jüdische Friedhöfe durch Umwerfen von Grabsteinen und Besprühen mit Naziparolen geschändet. Allgemeingültige Aussagen über die Tätergruppen rechtsextremistischer Gewalt sind nur bedingt möglich, da es sich in einer Vielzahl von Fällen um sogenannte Ersttäter handelt, die bislang nicht als Rechtsextremisten in Erscheinung getreten waren. Fest steht, daß die Strafund Gewalttaten nach wie vor überwiegend von jungen Tätern begangen werden. Auch 1994 hielten die Auseinandersetzungen zwischen rechts-und linksextremistischen Gruppierungen an. Bundesweit wurden 95 Gewalttaten (1993: 157) bekannt, die von Rechtsextremisten gegen politische Gegner begangen wurden, und 201 Gewalthandlungen, die von Linksextremisten gegen Rechtsextremisten verübt worden sind. -14Neonazistische Organisationen Der Neonaziszene in der Bundesrepublik Deutschland konnten nach Schätzungen der Verfassungsschutzbehörden Ende 1994 ca. 3.740 Personen zugerechnet werden. Davon waren etwa 2.590 in 33 Organisationen zusammengeschlossen; rund 1.150 Neonazis waren nicht organisiert. In Rheinland-Pfalz gab es ca. 50 überwiegend organisierte Neonazis, die als gewalttätig eingestuft werden. Die neonazistische Szene in Rheinland-Pfalz wurde weitgehend von den Aktivitäten der "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." (HNG), der "Aktion Sauberes Deutschland" (ASD), der "Deutschen Bürgerwehr" und teilweise auch der "Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei" (FAP) geprägt. Von nachrangiger Bedeutung waren dagegen die Aktivitäten des "Internationalen Hilfskomitees für nationale politische Verfolgte und deren Angehörige e.V." (IHV) und der Aktionismus der "Deutschen Nationalisten" (DN). HNG und IHV, deren "Gefangenenhilfe" auf die möglichst nahtlose Wiedereingliederung aus der Haft entlassener Gesinnungsgenossen in die Neonaziszene abzielt, versandten auch 1994 ihre Publikationsorgane an in Justizvollzugsanstalten der Bundesrepublik Deutschland einsitzende Neonazis. Die Durchführung sogenannter Sommerund Grillfeste eines bekannten Rechtsextremisten in Worms-Pfeddersheim diente dazu, Kontakte innerhalb der neonazistischen Szenen aufzubauen und zu verbessern. An einer solchen Veranstaltung am 16./17. Juli 1994 in Worms haben ca. 110 zum Teil der rechtsextremistischen Skinheadszene zuzurechnende Personen überwiegend aus den Räumen Ludwigshafen am Rhein, Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, der Pfalz und dem Saarland teilgenommen. Darüber hinaus waren von Versammlungsverboten und Hausdurchsuchungen in Rheinland-Pfalz u.a auch die bekannten Mainzer Neonazis Curt und Ursula MÜLLER betroffen. -151.1.2 Entwicklung in Rheinland-Pfalz nach den Verboten In Rheinland-Pfalz gründete der ehemalige Landesvorsitzende der verbotenen "Deutschen Alternative" (DA), Michael PETRI aus Hessen, am 21. Juli 1993 eine neue Partei unter der Bezeichnung "Deutsche Nationalisten" (DN) und forcierte seitdem den Aufbau von DN-Landesverbänden. Inzwischen sind solche in Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen errichtet worden. Weitere Landesverbände sollen folgen. Nach dem im Jahre 1994 erfolgten Weggang führender DN-Aktivisten in andere Bundesländer ließen die neonazistischen Aktivitäten im Raum Mainz merklich nach. 1.1.3 Ansätze einer organisatorischen/kommunikativen Vernetzung Die zahlreichen Organisationsund Veranstaltungsverbote veranlaßten die gesamte rechtsextremistische Szene, nach Möglichkeiten zu suchen, um weiteren Repressionsmaßnahmen auszuweichen. Dies führte im Ergebnis zu einem engeren Zusammenrücken bislang konkurrierender Gruppen. Seit 1993 entwickeln die Neonazis bundesweit kontinuierlich und zielstrebig Aktivitäten zu einer überregionalen Vernetzung. Insbesondere die planmäßige Vorbereitung von Aktionen deutet auf eine gestiegene Organisierung, Technisierung und informationelle Verflechtung der Szene hin. Diese Bemühungen sind 1994 noch verstärkt worden. So wurde der Einsatz von CBFunkgeräten, Mobiltelefonen und Telefonketten sowie die Einrichtung von "Info-Telefonen" u.a. zur Mobilisierung überregionaler Aktionen bekannt. Die Rechtsextremisten orientierten sich dabei an der linksextremistischen Szene, vornehmlich an den militanten Autonomen, wodurch sich die latente Gefahr eines nur schwer zu beobachtenden, konspirativen Kleingruppenaktionismus herausbildete. Dies belegen z.B. die - wenn auch letztlich erfolglosen - Auftritte der Neonaziszene am 13. August 1994 in der Bundesrepublik Deutschland und in Luxemburg aus Anlaß des 7. Todestages des Hitlerstellvertreters Rudolf Heß. Auch in Rheinland-Pfalz versuchte die neonazistische Szene, bis zu dessen Stillegung im Januar über ein sogenanntes Nationa- - 16les Info-Telefon in Mainz Rechtsextremisten zu informieren und zu mobilisieren. Es wurde festgestellt, daß maßgebliche Neonazis inzwischen verstärkt Mobiltelefone einsetzen. Deren Einsatz gewährleistet, daß übermittelte Informationen tatsächlich nur einen bestimmten, ausgewählten Personenkreis erreichen. Die Nutzung von Mobil-Telefonen ermöglicht es ihnen, auf polizeiliche Maßnahmen oder Gegenreaktionen des linken Spektrums kurzfristig und flexibel zu reagieren. Einen weiteren Teil der kommunikativen Vernetzung stellen die überregional erreichbaren Mailboxen dar, deren Zahl sich unter Nutzung der neuesten Computertechnik ständig erweitert. Über Mailboxen können Informationen empfangen und von sogenannten Usern auch verbreitet werden; registrierte "User" gelangen zudem an verschlüsselte Insider-Informationen. Neben Einzelpersonen können auch rechtsextremistische Zeitschriftenverlage und Parteien partizipieren. Rechtsextremistische Parteien und neonazistische Organisationen tauschen ihre Mitteilungen über sogenannte Bretter aus. 1.2 "Anti-Antifa" Ein weiteres verbindendes Element innerhalb der Neonaziszene geht von der sogenannten Anti-Antifa-Arbeit aus, die der bundesweit bekannte Neonazi Christian WORCH (Hamburg) 1992 initiiert hat. Kern der "Anti-Antifa-Arbeit" ist die "Entlarvung" politischer Gegner, um "wirksam" gegen diese vorgehen zu können. Die "Anti-Antifa" ist darauf ausgerichtet, politische Gegner durch Veröffentlichung ihrer Personaldaten und der von ihnen genutzten Einrichtungen zumindest einzuschüchtern, an der Durchführung "antifaschistischer Aktionen" zu hindern bzw. von entsprechenden Aktivitäten abzuhalten. -17In der NL-Publikation "Index" vom August 1992 waren unter dem Begriff "Anti-Antifa" erste Informationen zu diesem Projekt veröffentlicht worden, aber auch Adressen von Treffpunkten "linker" Organisationen und Personen, teilweise mit Fotos und entsprechenden Hintergrunderkenntnissen. Ende 1993 tauchte bundesweit eine vergleichbare Schrift "Der Einblick" auf. Sie enthielt die Daten solcher Personen, die sich privat oder aufgrund ihrer Tätigkeit mit dem Rechtsextremismus auseinandersetzen. Über die eigentliche Zielrichtung hinaus hat das "Anti-Antifa"-Projekt - ähnlich wie seit langem die "Antifaschismusarbeit" im Bereich des Linksextremismus - eine grundsätzliche, richtungsweisende Bedeutung für den Rechtsextremismus. Die "Anti-Antifa"-Arbeit bezieht alle Bereiche des Rechtsextremismus ein und kann deshalb zur Klammer gemeinsamer Interessen und Aktivitäten der unterschiedlichsten Gruppen werden. 1.3 Das rechtsextremistische Potential der Skinheads Ungeachtet vereinzelter Kontakte zu rechtsextremistischen Organisationen lassen sich Skinheads wegen der von ihnen bevorzugten Strukturlosigkeit im allgemeinen nur selten organisatorisch einbinden. Allerdings gehören Skinheads zunehmend sogenannten Kameradschaften an, die vielfach von der FAP gesteuert wurden. In kaum wahrnehmbarer Minderheit blieben dagegen (nichtextremistische) "Oi-Skins", (antirassistische) "SFIARP-Skins" und ("linke") "Red-Skins". Von den in Rheinland-Pfalz geschätzten 250 Skinheads können etwa 50 als neonazistisch ausgerichtet eingestuft werden, vornehmlich wohnhaft in den Räumen Kaiserslautern, Koblenz, Trier und Zweibrücken. Im Bereich der 7 siehe "Nationale Liste" (NL). 8 Vgl. im einzelnen auch Broschüre "Skinheads" des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes (Stand: April 1994), die kostenlos beim Ministerium des Innern und für Sport, Scliillerplatz 3-5, 55116 Mainz (oder Postfach 3280, 55022 Mainz) angefordert werden kann. -18Südpfalz entwickelte sich 1994 ein Schwerpunkt der rechtsextremistischen Skinheadszene mit Verbindungen zu "Kameradschaften" nach Baden-Württemberg und in die neuen Bundesländer. Vorläufiger Höhepunkt ihrer Aktionen war der Angriff von mehreren Skinheads am 14. Januar 1995 auf vier Bürger in Landau. Dabei wurden insgesamt 16 Personen vorläufig festgenommen. Für eine Vielzahl von schweren, rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten waren - wie in den letzten Jahren - auch im Berichtszeitraum Skinheads verantwortlich. In Liedern neonazistischer Skinhead-Bands (bundesweit ca. 20 Gruppen) wird Gewaltbereitschaft, Ausländerhaß, Nationalismus und Rassismus in unverblümter Weise zum Ausdruck gebracht. Auch die Schriften der Skinheadszene, sogenannte Fanzines (Fan-Magazine), sind geprägt durch nationalistische und rassistische Inhalte. Darüber hinaus sind in der Szene Computerspiele mit primitiv-rassistischen, fremdenfeindlichen und dem Führerkult huldigenden Inhalten verbreitet worden. Die im Jahre 1993 gegen mehrere Skinhead-Bands und gegen die Verbreiter von Skinhead-Fanzines durchgeführten Exekutivmaßnahmen sind auch im Jahr 1994 nicht ohne Wirkung geblieben. Mehrere neonazistische Bands haben sich aufgelöst, ihre Aktivitäten eingestellt oder von rechtsextremistischen Liedtexten Abstand genommen. 1.4 Auslandskontakte Kontakte deutscher Rechtsextremisten zu Gesinnungsgenossen im Ausland bestehen bereits seit vielen Jahren, insbesondere in die USA (Gary Rex LAUCK, dessen Festnahme im März 1995 in Dänemark erfolgte), nach Kanada (Ernst ZÜNDEL), Dänemark (Thies CHRISTOPHERSEN, der 1986 vor den Strafverfolgungsbehörden in Deutschland nach Dänemark geflohen ist und inzwischen gegenüber Medienvertretern erklärt hat, in die Bundesre- - 19publik zurückkehren und sich stellen zu wollen), Österreich (Walter OCHENSBERGER, Gerd HONSIK, Gottfried KÜSSEL), in die Schweiz, nach Spanien (Cedade) und Rußland (Wladimir SCfflRINOWSKIJ) sowie in die Niederlande und neuerdings auch nach Polen. Im Rahmen der alljährlich im August stattfindenden sogenannten Yser-Wallfahrt ("Ijzerbedevaart") im belgischen Diksmuide (Provinz Westflamen) versammeln sich regelmäßig Zehntausende von Flamen am Denkmal für die im Ersten Weltkrieg gefallenen flämischen Soldaten. Rechtsextremistische flämische Organisationen nutzen diesen Anlaß, sich mit Gleichgesinnten aus dem Ausland zu treffen. An der bedeutendsten Veranstaltung, dem Treffen der flämischen rechtsextremistischen Organisation "Voorpost" am Rande der Yser-Wallfahrt, nahmen am 27. August 1994 rund 200 Personen teil (1993: 500 bis 600), darunter auch Anhänger der inzwischen verbotenen FAP, der "Jungen Nationaldemokiaten" (JN), Mitglieder der zwischenzeitlich verbotenen "Wiking-Jugend" (WJ), Angehörige der rechtsextremistischen "British National Party" (BNP) und Skinheads aus Westund Osteuropa. Hauptredner war ein Vertreter der rechtsextremistischen Burenorganisation "Afrikaner Weerstandsbeweging" (AWB) aus Südafrika. In den letzten Jahren ist die Gesamtteilnehmerzahl an diesen Rechtsextremistentreffen wegen der konsequenten Zugriffe der belgischen Gendarmerie rückläufig. Im Ausland werden zudem verschiedene rechtsextremistische/neonazistische Schriften hergestellt und auf konspirativen Wegen in die Bundesrepublik Deutschland gebracht, wo sie dann in der Szene vertrieben werden. Hier sind insbesondere zu nennen: der "NS-Kampfruf" (aus den USA), der "Germania"-Rundbrief (aus Kanada), "Die Bauernschaft" (aus Dänemark), der "Eidgenoss" (aus der Schweiz) und "Halt" (aus Spanien). Auch die bereits erwähnte Schrift "Der Einblick", die über Dänemark vertrieben wurde, ist hierunter zu fassen. 9 Zuletzt am 23. März 1995 fülirten die Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik umfangreiche Durchsuchungsund Beschlagnahmeaktionen zur Eindämmung der Einfuhr solcher rechtsextremistischer Pamphlete durch. -201.5 "Neue Rechte" Bei der sogenannten Neuen Rechten handelt es sich weder um eine einheitliche Bewegung oder Organisation, noch liegt ihr eine in sich geschlossene Ideologie zugrunde. Vielmehr stellt die "Neue Rechte" eine Strömung dar, die nach ihrer ideologischen Ausprägung zumindest in Teilbereichen dem rechtsextremistischen Spektrum zugerechnet werden kann. Die Vertreter dieser Richtung lassen eine deutliche Distanz zu der freiheitlichen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland erkennen und verschleiern ihre demokratiefeindlichen sowie rassistisch geprägten Thesen in so subtiler Weise, daß sie für den neutralen Betrachter häufig nur schwer erkennbar sind. Für viele haben die politischen Theorien der "Konservativen Revolution" der Weimarer Republik Vorbildcharakter. Deren antidemokratisches, autoritäres Ideenfundament sorgte nach Auffassung von Wissenschaftlern mit dafür, daß der geistige Nährboden für die nationalsozialistische Terrorherrschaft bereitet werden konnte. Aus der Vielzahl der ideologischen Grundzüge der "Neuen Rechten" sind vor allem die abstammungsorientierte, völkisch-nationalistische Haltung und die antipluralistischen/antidcmokratischen Positionen bemerkenswert. Die Fürsprecher dieses Gedankengutes verbinden Vorstellungen von einem auf deutscher Volkseinheit begründeten Staat, der die Belange der Menschen anderer Abstammung mißachtet, mit den Ideen von einem streng hierachisch und autoritär geprägten Staatswesen. Der demokratische Staat wird von ihnen als "liberalistisch" im Sinne einer "gleichmacherischen, dekadenten" Gesellschaftsform diffamiert. Die Vertreter der "Neuen Rechten", die das beschriebene Gedankengut verinnerlicht haben, sind überwiegend nicht an Wahlerfolgen oder dem Etablieren einer als Partei geformten politischen Kraft interessiert. Vielmehr zielen sie darauf ab, ihr Gedankengut langfristig in Teilen der Bevölkerung zu verankern, um so ggf. über das öffentliche Meinungsbild zu politischem Einfluß sowie zur Veränderung der von ihnen abgelehnten und bekämpften Normen -21bzw. Wertvorstellungen zu gelangen. Damit unterscheiden sie sich maßgeblich von bisher bekannten Formen des Rechtsextremismus vor allem in der Qualität und der Konturlosigkeit ihres Auftretens. Erst bemerkenswerte Ansätze der "Neuen Rechten" entstanden in der Bundesrepublik Deutschland Ende der 60er bzw. Anfang der 70er Jahre, die u.a. von dem Selbstverständnis geprägt waren, quasi einen Gegenpol zur sogenannten "linken" 68er-Bewegung zu bilden. Dabei hatte die in Frankreich um den Publizisten Alain de Benoist Ende der 6Cer Jahre entstandene Theoriebewegung der "Nouvelle Droite" für viele Vorbildfunktion. Heute lassen sich zu den rechtsextremistisch geprägten Teilen der "Neuen Rechten" u.a. verschiedene "Leserkreise" oder andere Diskussionsforen, Verlage und Publikationen (z.B. die Theorieschrift "Nation und Europa") zählen. 1.6 "National-freiheitliche" Organisationen Zu den "national-freiheitlichen" Organisationen zählen nach wie vor der Verein "Deutsche Volksunion e.V." (DVU) mit seinen sechs Aktionsgemeinschaften und die Partei "Deutsche Volksunion" (DVU) mit zusammen bundesweit schätzungsweise 20.000 Mitgliedern, in Rheinland-Pfalz ca. 1.100. Die Partei DVU verfügt über insgesamt 15 Landesverbände. Bundesvorsitzender ist Dr. Gerhard FREY aus München. Die im Jahre 1994 angestrebte Zusammenarbeit zwischen DVU und der Partei "Die Republikaner" (REP) kam nicht zustande. Am 22. Oktober 1994 fand in Stettfeld/Baden-Württemberg der gemeinsame Parteitag der Landesverbände Baden-Württemberg, Hessen und RheinlandPfalz statt. Als Vorsitzender des DVU-Landesverbandes Rheinland-Pfalz wurde Wolfgang KUBISTIN aus Mainz gewählt. 10 Unter der Bezeiclinung "National-Freiheitliche Rechte" traten die von FREY gegründeten Organisationen anfänglich selbst auf. Die Bezeichnung wird von den Verfassungsschutzbehörden als Arbeitsbegriff verwendet. -22 - 1.7 "Nationaldemokratische" Organisationen Die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) und ihre Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN) haben auch im Jahre 1994 weiter an Bedeutung verloren. Die Mitgliederzahl der NPD ging weiter zurück und liegt jetzt bundesweit bei ca. 4.500. Die JN hat weniger als 150 Mitglieder. Auch in Rheinland-Pfalz nahm die Mitgliederzahl bei der NPD weiter ab und liegt nunmehr bei etwa 200; die JN ist - bis auf wenige Einzelmitglieder - nicht mehr als Organisation existent. An der Erneuerung einer Organisationsstruktur wird zur Zeit jedoch gearbeitet. Am 15. Januar 1994 fand in Ehringshausen/Hessen ein außerordentlicher Bundesparteitag der NPD statt. Im Mittelpunkt dieses Parteitages stand die Wahl der Kandidatenl'ste für die Europawahl. Als Spitzenkandidat wurde der NPD-Parteivorsitzende Günter DECKERT nominiert. Zur Europawahl am 12. Juni 1994 erhielt die NPD 0,2% der Stimmen. Ihr erklärtes Ziel von 0,5 % Stimmenanteil hat sie damit deutlich verfehlt. Anläßlich der Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz am 12. Juni 1994 trat die NPD lediglich im Kreis Südliche Weinstraße zur Wahl an, erhielt jedoch nur 2,3 % der abgegebenen Stimmen (1989: 3,9 %). An der Bundestagswahl am 26. Oktober 1994 hat sich die Partei offensichtlich wegen erkannier Aussichtslosigkeit nicht beteiligt. Aufsehen erregte das gegen den NPD-Parteivorsitzenden Günter DECKERT ergangene Urteil des Landgerichts Mannheim vom 22. Juni 1994. Das Landgericht verurteilte DECKERT in einer Neuverhandlung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie zur Zahlung einer Geldstrafe von 10.000,-DM wegen Volksverhetzung, Aufstachelung zum Rassenhaß, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Beleidigung. Er hatte am 10. November 1991 in Weinheim (Baden-Württemberg) eine Revisionismustagung mit dem US-Amerikaner Fred LEUCHTER veranstaltet und dessen -23Vortrag, in dem dieser den Massenmord an Juden in den Gaskammern der NS-Konzentrationslager geleugnet hatte, übersetzt und zustimmend kommentiert. Das Urteil war in der Öffentlichkeit wegen der Beschreibung der Persönlichkeit und der politischen Motive DECKERTs heftig kritisiert worden. Am 15. Dezember 1994 hat der BGH das Urteil aufgehoben und an das Landgericht Karlsruhe zur erneuten Verhandlung verwiesen. Der ursprünglich am 10. Dezember 1994 von der JN in Rheinland-Pfalz geplante "Kongreß der Europäischen Jugend" wurde in Klingenberg/Bayern durchgeführt. An diesem Treffen nahmen ca. 200 Personen teil, darunter Angehörige der inzwischen verbotenen FAP und NL sowie Mitglieder rechtsextremistischer Organisationen aus dem Ausland. 1.8 "Deutsche Liga für Volk und Heimat" (DLVH) Die DLVH mit bundesweit etwa 900 Mitgliedern fühlt sich weiterhin dem Ziel verpflichtet, die Zersplitterung der "rechten Kräfte" zu überwinden und zu einer "Vereinigten Rechten" zusammenzuführen. Zu diesem Zwecke führte der Landesverband Rheinland-Pfalz einige Treffen mit anderen rechtsextremistischen Organisationen durch. Nach bisherigem Erkenntnisstand ist ein Zusammenschluß noch nicht gelungen. Die Kontakte werden jedoch fortgesetzt. 1.9 "Die Republikaner" (REP) Die REP wurden im Jahr 1983 gegründet. Bundesweit verfügte die Partei 1994 über etwa 20.000 Mitglieder (1993: 23.000), davon gehörten ca. 700 dem REP-Landesverband Rheinland-Pfalz an; aktuell ist die Zahl rückläufig. H Auf der Landesmitgliederversammlung der REP am 12. März 1995 in Koblenz wurde die Mitgliederzahl mit 600 angegeben. -24Am 17/18. Dezember 1994 fand in Sindelfingen/Baden-Württemberg der Bundesparteitag statt. Der bisherige Bundesvorsitzende der REP, Franz SCHÖNHUBER, stellte sich nicht mehr zur Wahl. Neuer Bundesvorsitzender wurde Dr. Rolf SCHLIERER. SCHÖNHUBER war wegen seiner Kontakte zu dem DVU-Bundesvorsitzenden Dr. Gerhard FREY ins Kreuzfeuer heftiger Parteikritik geraten. Beide hatten öffentlich erklärt, der "linken Volksfront" müsse eine "rechte Abwehrkraft" entgegengesetzt werden. Mehrere Landesverbände der REP, darunter auch der Landesverband RheinlandPfalz, hatten daraufhin eine Zusammenarbeit zwischen REP und DVU abgelehnt. Auch nach dem Wechsel im Parteivorsitz konnten keine programmatischen Änderungen festgestellt werden. Nach wie vor hält die Partei an ihrem Programm vom 26727. Juni 1993 fest, das starke völkische Elemente und eine ausländerfeindliche Grundhaltung enthält. Zur REPIdeologie gehört u.a. die Verharmlosung des Nationalsozialismus und seiner Verbrechen. Als Reaktion auf den Annäherungskurs der beiden Parteien hatte u.a. der bisherige rheinland-pfälzische Landesvorsitzende Jürgen SCHRÖDER, Worms, sein Amt niedergelegt und war im Oktober 1994 aus der Partei ausgetreten. Am 12. März 1995 wurde in Koblenz ein neuer Landesvorstand für Rheinland-Pfalz gewählt. Jetziger Vorsitzender ist Gerhard MEYER aus Mertesdorf (Kreis Trier-Saarburg). 1.9.1 REP-Wahlergebnisse Die REP beteiligten sich an der Europawahl am 12. Juni 1994 und erreichten lediglich 3,9 % der Stimmen. Dies bedeutet einen Verlust von 3,2 Prozentpunkten gegenüber der Wahl 1989. Es gelang der Partei damit nicht, erneut in das Europaparlament einzuziehen. Bei der Bundestagswahl am 16. Oktober 1994 erzielten die REP 1,9% (1990: 2,1 %) der Stimmen. Auch bei den Landtagswahlen am 13. März 1994 in Niedersachsen, am 11. September 1994 in Brandenburg und Sachsen, am 25. September 1994 in -25Bayern und am 16. Oktober 1994 in Mecklenburg-Vorpommern, im Saarland und in Thüringen blieben die REP unter der 5 %-Marke. Bei den 1994 in der Bundesrepublik Deutschland stattgefundenen Kommunalwahlen konnten die REP ihre Mandate insgesamt leicht steigern. In Rheinland-Pfalz erzielten die REP bei den Kommunalwahlen am 12. Juni 1994 zum Bezirkstag der Pfalz 5,1 % (1989: 8%) und verteidigten damit ihre beiden bisherigen Mandate. Auch in den Kreistagen Germersheim, Ludwigshafen am Rhein und Kusel errangen sie je zwei Mandate. Darüber hinaus bewarben sie sich bei insgesamt acht Stadtratswahlen und konnten dort im Vergleich zu 1989 teilweise Gewinne verbuchen. Insgesamt sind sie jetzt mit 17 Abgeordneten in den Stadtparlamenten in Frankenthal, Germersheim, Kaiserslautern, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Schifferstadt und Worms vertreten. 1.10 Revisionisten Zum rechtsextremistischen Spektrum zählen auch die sogenannten Revisionisten. Sie verfolgen das Ziel, die angeblich falsch dargestellte Geschichte des "Dritten Reiches" zu korrigieren, indem sie die Alleinschuld Hitlers am Zweiten Weltkrieg und die Ermordung Millionen europäischer Juden vehement leugnen. Dabei bedienen sie sich pseudo-wissenschaftlicher Gutachten. Namhafte Agitatoren sind der Brite David IRVING und der Deutsch-Kanadier Ernst ZÜNDEL sowie der US-Amerikaner Fred A. LEUCHTER, Verfasser des gleichnamigen "Leuchter-Reports". Einer der bekanntesten jüngeren Vertreter dieser Richtung ist der Münchner Neonazi Ewald ALTHANS12. Zur Eindämmung der vor allem aus dem Ausland betriebenen revisionistischen Agitation in der Bundesrepublik Deutschland wurden Einreiseverbote 12 Das Landgericht München verurteilte ALTHANS am 15. Dezember 1994 u.a. wegen Volksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener sowie Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung. ALTHANS hatte den Holocaust geleugnet durch Verbreitung von Raubkopien antisemitischer Filme aus der NS-Zeit. -26z.B. gegen IRVING ausgesprochen und Geldstrafen verhängt. So erhielt IRVING eine Strafe in Höhe von 30.000,-DM und ZÜNDEL eine Geldstrafe über 12.600,DM. Einen zentralen Stellenwert bei den Revisionisten nimmt die sogenannte Auschwitz-Lüge ein. Danach wird die systematische Vernichtung jüdischer Mitmenschen in c'en Gaskammern von Auschwitz und in anderen Konzentrationslagern geleugnet und als Erfindung der "Siegermächte" oder "imaginärer jüdischer Verschwörerkreise" dargestellt. Rechtsextremisten wie der Herausgeber der "Deutschen National-Zeitung", Dr. FREY, oder der NPD-Bundesvorsitzende DECKERT benutzen diese besonders verwerfliche Art der Legendenbildung mit dem Ziel, die rechtsextremistische Ideologie vom Makel der Verbrechen des "Dritten Reiches" zu befreien, um so ihre nationalistisch denkende Anhängerschaft zu festigen und zu vergrößern. 1994 wurden im Raum Mainz wohnhaften Bürgern in großer Anzahl revisionistische Schriften sowohl aus dem europäischen Ausland als auch aus den USA mit z.T. fingierten Absenderangaben zugesandt. Die Empfänger waren wahllos ausgewählt worden. -, 2. LINKSEXTREMISMUS 2.1 Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten 2.1.1 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) und deren Umfeld Nach dem Zusammenbruch des Sozialismus und der nachfolgenden dramatischen Existenzund Identitätskrise der DKP zeichnet sich - insbesondere seit dem 12. DKP-Parteitag am 16./17. Januar 1993 in Mannheim - auf deutlich reduziertem Niveau eine Konsolidierung der ideologischen wie auch organisatorischen Situation der Partei ab. Mitentscheidend hierfür war neben der Verabschiedung eines neuen Statuts insbesondere die auf dem 12. Parteitag mit den "Thesen zur programmatischen Orientierung" geschaffene Arbeits- -27grundlage der Partei. Diese Thesen bekräftigen die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele der DKP. Sie versteht sich als Weltanschauungspartei, welche zur Lösung aller politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Probleme die Errichtung einer neuen sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsordnung auch unter Einbeziehung revolutionärer Vorgehensweisen als notwendig propagiert. Erklärtes Hauptziel der DKP bleibt, die bürgerliche Gesellschaft durch den Kommunismus zu ersetzen. Die DKP verfügt bundesweit noch über 6.000 Mitglieder. Die vom 12. Parteitag und den nachfolgenden Parteivorstandstagungen formulierten Arbeitsschwerpunkte und Agitationsfelder der DKP liegen traditionell insbesondere in der Antifaschismus-, Gewerkschaftsund Internationalismusarbeit sowie im Streben nach Bündelung der sozialistischen Kräfte. Primärer Arbeitsschwerpunkt der DKP war 1994 die Wahlkampfagitation im Zusammenhang mit den Europa-, Bundestagsund Kommunalwahlen. Nachdem sich bereits im März 1994 der DKP-Parteivorstand für die Unterstützung der offenen Listen der "Partei des Demokratischen Sozialismus" (PDS) zur Europawahl entschlossen hatte, galt das besondere Engagement der DKP entsprechend einem Beschluß der 7. Tagung des DKP-Parteivorstandes am 18./19. Juni 1994 dem Ziel, der PDS den Wiedereinzug in den Bundestag zu ermöglichen. Die DKP kandidierte daher selbst nicht zur Bundestagswahl, zahlreiche DKP-Anhänger waren jedoch auf Landeslisten der PDS plaziert. Bei der Bundestagswahl am 16. Oktober 1994 erhielt die PDS in RheinlandPfalz 1.183 Erststimmen = 0,0 % und 15.138 Zweitstimmen = 0,6 %. In Rheinland-Pfalz hat die DKP etwa 200 Mitglieder, ihrem Aktionsrahmen und ihrer Öffentlichkeitsarbeit sind jedoch personell und finanziell enge Grenzen gesetzt. Schwerpunkte der Parteiarbeit sind insbesondere in Bad Kreuznach, Idar-Oberstein und Ludwigshafen am Rhein erkennbar. Die Aktivitäten der DKP Rheinland-Pfalz galten 1994 weitgehend der Unterstützung des Wahlkampfes der PDS bei den Europaund Bundestagswahlen. Bei den -28Kommunalwählen im Juni 1994 konnte ein DKP-Mitglied über eine Bündnisliste ein Stadtratsmandat in Idar-Oberstein erlangen. Die DKP beeinflußt nach wie vor die "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten" (WN-BdA). Diese hat ihre aus dem Verfall des Sozialismus resultierende Existenzkrise zwar weitgehend überwunden, die personellen und finanziellen Möglichkeiten der Organisation sind jedoch weiterhin sehr beschränkt; so verfügt sie bundesweit über etwa 8.500 Mitglieder, in Rheinland-Pfalz hat sie ca. 200. 2.1.2 Sonstige Marxisten-Leninisten und sonstige revolutionäre Marxisten warben auch im Berichtsjahr landesweit ohne erkennbaren Erfolg für ihre Ideen. In ihrem Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung benutzten sie tagespolitische Themen für die Verbreitung ihrer Ideologie und beteiligten sich bundesweit an Protestaktionen und Demonstrationen. Gegenstand ihres Protestes waren angebliche Versäumnisse im Zusammenhang mit dem Kurdistan-Problem, den sogenannten Castor -Transporten, der Erweiterung des Rhein-Main-Flughafens, dem neuen Asylrecht und dem EU-Gipfel im Dezember 1994 in Essen. Insbesondere bieten die Aktivitäten des rechtsextremistischen Spektrums für sie einen willkommenen Anlaß, im "antifaschistischen Kampf ihre eigene Anhängerschaft zu mobilisieren, wie anläßlich der Gegenaktionen zum diesjährigen "Rudolf-Heß-Gedenktag" am 13. August 1994. Dabei bedienten sie sich moderner Kommunikationsmittel wie Mailboxen und Info-Telefone. Kleinere linksextremistische Gruppierungen wie der "Bund Westdeutscher Kommunisten" (BWK) und Teile der "Vereinigten Sozialistischen Partei" (VSP) engagieren sich im Umfeld der PDS. Größere und aktivere linksextremistische Organisationen wie die "Marxistisch-Leninistische Partei 1 Transport abgebrannter Brennelemente in "Castor Behältern" aus dem Kernkraftwerk Philippsburg (Baden-Württemberg) in das Zwischenlager Gorleben (Niedersachsen). -29Deutschlands" (MLPD) versuchten erfolglos, ihren Bekanntheitsgrad durch Beteiligung an der Bundestagswahl am 16. Oktober 1994 zu steigern. Die MLPD errang dabei landesweit 324 Zweitstimmen. Das für trotzkistische Gruppen charakteristische sektiererische Verhalten führte zu weiterer Zersplitterung dieses Spektrums. Die in Rheinland-Pfalz insbesondere in Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Kaiserslautern und Trier ansässigen Gruppierungen dieses linksextremistischen Spektrums sind durch Aufrufe zu Aktionen gegen das Asylrecht am 10. Dezember 1994 in Worms oder gegen den "EU-Gipfel" am 10. und 11. Dezember 1994 in Essen in Erscheinung getreten. 2.2 Linksextremistischer Terrorismus Die Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch linksterroristische Organisationen/Zusammenhänge wie die "Rote Armee Fraktion" (RAF), die "Antiimperialistische Zelle" (AIZ) sowie "Revolutionäre Zellen" hält unvermindert an. 2.2.1 ..Rote Armee Fraktion" (RAF) Die im Oktober 1993 in Folge der "neuen Politik" der RAF-Illegalen vollzogene Spaltung des bis dahin über viele Jahre bestehenden RAF-Gefüges (Illegale, "Gefangenenkollektiv" und Unterstützerbereich) hat sich im Verlauf des Jahres 1994 weiter vertieft und damit die der Szene immanente militant-revolutionäre Praxis gelähmt. Sowohl im RAF-Unterstützerbereich als auch auf der Ebene der PAF-Inhaftierten haben sich zwei gegensätzliche Lager gebildet, die die neue RAF-Politik befürworten bzw. ablehnen. Das einzige, was beide Lager noch verbindet, ist das Bemühen um die Freilassung aller politischen Gefangenen. Darüber hinaus gibt es nach wir vor Gruppen und Einzelpersonen aus dem früheren RAF-Umfeld, die noch unentschlossen sind bzw. um Vermittlung bemüht erscheinen. Dieses Spektrum hat zwar Vorbehalte gegenüber der neuen RAF-Politik, hinter der es reformistische Tendenzen vermutet; andererseits hält es den Bruch im RAF-Gefüge für schädlich hinsichtlich der Fortentwicklung des revolutionären Prozesses. -30Letztlich wird diesen "Unentschlossenen" jedoch keine andere Wahl bleiben, als sich einem der beiden Lager anzuschließen. 2.2.1.1 RAF-Illegale Die RAF-Illegalen versuchten 1994, ihren seit April 1992 neu verfolgten politischen Kurs fortzusetzen, zu dessen wesentlichen Merkmalen der Verzicht auf die bisher beanspruchte Avantgarde-Rolle und das Aussetzen des bewaffneten Kampfes zugunsten des Aufbaus einer sogenannten Gegenmacht von unten als Basis für künftige revolutionäre Politik zählen. In einer Erklärung vom 6. März 1994 beurteilen die RAF-Illegalen ihre politische Zäsur weiterhin als richtig, gestehen jedoch gleichzeitig ein, daß insbesondere der Aufbau der gewollten "Gegenmacht von unten" bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erreicht werden konnte. Dafür geben sie u.a. auch der linken Szene die Schuld, da diese zu schwach und unfähig gewesen sei, sich wirksam zu strukturieren. Ebenso sehen sie ein, daß es ein Fehler war, die Zäsur und die Häftlingsproblematik miteinander zu vermischen. Dem Staat werfen sie erneut vor, weiter an seinem "Ausmerzverhältnis" gegenüber ihnen und den Gefangenen festzuhalten. Diese März-Erklärung, in der sie u.a. auch sehr ausgiebig ihr Verhältnis zum V-Mann Klaus STEINMETZ zu analysieren versuchen, war bislang die letzte Einlassung der RAF-Illegalen zur laufenden politischen Entwicklung innerhalb der "revolutionären Linken"; terroristische "Interventionen" hat es seit dem Anschlag auf den Neubau dar JVA Weiterstadt am 27. März 1993 ebenfalls nicht mehr gegeben. 2.2.1.2 Befürworter der neuen RAF-Politik Zu den Befürwortern der neuen RAF-Politik gehören insbesondere die in der Justizvollzugsanstalt Celle inhaftierten Karl Heinz DELLWO , Knut FOLKERTS und Lutz TAUFER14, die im Juni 1993 in Bad Kleinen festge14 TAUFER wurde zwischenzeitlich am 26. April 1995, DELLWO am 10. Mai 1995 vorzeitig aus der Haft entlassen. -31nommene Birgit HOGEFELD sowie der kleinere Teil des früheren RAFUmfeldes. Diesem Spektrum ist es jedoch bislang nicht gelungen, die von den RAFIllegalen seit 1992 in mehreren Veröffentlichungen angestrebte Basisdiskussion hinsichtlich des Aufbaus einer "Gegenmacht von unten" in Gang zu bringen. Dazu fehlten insbesondere die wesentlichen Grundvoraussetzungen wie beispielsweise eine durchorganisierte Struktur, ausreichende Anhängerschaft und ein in der Szene akzeptierter Propagandaapparat. Mitte November 1994 begann der Prozeß gegen das mutmaßliche RAFMitglied Birgit HOGEFELD. Diese rechtfertigte in einer Erklärung zu ihrem Prozeß noch einmal ausdrücklich die Entscheidung der RAF-Illegalen, den bewaffneten Kampf auszusetzen. Die RAF sei zu der Überzeugung gelangt, daß ein Kampf, der ausschließlich an der Negation ausgerichtet sei, die Revolution nicht voranbringen könne. Abschließend erklärte sie, daß es keine "Rückkehr zur alten Strategie als politisches Konzept" geben werde. Im Zusammenhang mit dem HOGEFELD-Prozeß haben sich Befürworter der neuen RAF-Politik aus Wiesbaden zusammengeschlossen, um regelmäßig ein "info zum prozeß gegen bL'git hogefeld" herauszugeben. Sie sehen in dem Prozeß die Möglichkeit, die Ereignisse von Bad Kleinen, insbesondere die nach ihrer Auffassung vom Staat lancierte Selbstmordtheorie zum Tod von Wolfgang GRAMS, erneut zu einem öffentlichen Thema zu machen. Gleichzeitig verfolgen sie das Ziel, die politische Isolation von HOGEFELD - als Repräsentantin des neuen Kurses der Illegalen der RAF - aufzuheben. Sie fordern die linke Szene auf, trotz konträrer politischer Auffassungen mit HOGEFELD Solidarität zu zeigen. Den Vertretern des "Ablehnerlagers" werfen sie vor, sie seien unfähig, die gesellschaftliche Wirkungslosigkeit ihres bisherigen politischen Handelns zu begreifen. Seit Beginn des HOGEFELD-Prozesses fanden zudem in mehreren Städten Veranstaltungen statt, die eigens über den Prozeß informierten, so auch am 12. Dezember 1994 in Mainz (Initiator: "Prozeßgruppe Mainz"). -32v. 2.2.13 Gegner der neuen RAF-Politik Das die neue RAF-Politik ablehnende Spektrum ist im Vergleich zu den Befürwortern zahlenmäßig größer. Mit den sogenannten Hardlinern unter den RAF-Gefangenen (Helmut POHL, Brigitte MOHNHAUPT, Eva HAULE, Christian KLAR, Rolf HEIßLER, Adelheid SCHULZ und Manuela HAPPE15) und dem größten Teil des ehemaligen RAF-Umfeldes stellt es sich derzeit als wenig homogenes Gebilde mit unterschiedlichen politischen Strömungen dar. Die Ablehner sind der Überzeugung, die Guerilla müsse sich und ihre Aktionen - unabhängig von der Notwendigkeit des neuen revolutionären Konzeptes - selbst bestimmen. Der bewaffnete Kampf dürfe - wie es die neue Linie der RAF-Illegalen vorsieht - nicht nur als Option und in direkter Abhängigkeit vom Verhalten des Staates erhalten bleiben. Dies würde eine Verschiebung vom Militärischen hin zum Politischen bedeuten und die Gefahr des Abgleitens in den "Reformismus" in sich bergen. Der Versuch des Ablehnerspektrums, eine modifizierte antiimperialistische Legitimationsgrundlage für den bewaffneten Kampf und zugleich einen neuen Träger für noch zu entwickelnde Vorstellungen innerhalb des linksextremistischen/-terroristischen Spektrums zu finden, erscheint fast aussichtslos, da weder auf eine funktionsfähige Guerilla noch auf ein zeitgerechtes revolutionäres Konzept als ideologische Basis für die Fortsetzung des bewaffneten Kampfes im Sinne der "alten" RAF zurückgegriffen werden kann. Erschwerend kommt hinzu, daß eine "revolutionäre Linke" als kollektive Struktur derzeit nicht existiert. Zusammen mit Angehörigen der RAF-Gefangenen engagierten sich 1994 in erster Linie Personen des Ablehnerspektrums vielfach bei öffentlichen Aktionen zugunsten der "politischen Gefangenen". Hervorzuheben ist hierbei eine sogenannte Aktionskette, die unter dem Motto "Freiheit für alle politischen Gefangenen" am 13. Mai 1994 in Mainz startete und in der Folgezeit in weiteren Landeshauptstädten des Bundesgebietes fortgesetzt wurde. Die 15 HAPPE wurde am 25. April 1995 vorzeitig aus der Haft entlassen. -33jeweils zwischen 50 und 80 schwankende Teilnehmerzahl dokumentiert deutlich die relativ schwache Resonanz dieser Aktionen innerhalb der linken Szene. Am 19. November 1994 forderten zeitweise über 100 Demonstranten aus dem ganzen Bundesgebiet vor der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken die Freilassung aller "politischen Gefangenen"; insbesondere setzten sie sich für die dort kurzzeitig wegen Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (SS 129a StGB) inhaftierte Ursula QUACK aus Saarbrücken ein. Als besondere Erfolge ihrer "Gefangeilenarbeit" wertete das terroristische Unterstützerspektrum die 1994 erfolgten Haftentlassungen von ehemaligen RAF-Mitgliedern wie beispielsweise von Bernd RÖSNER, Ingrid JAKOBSMEYER und - zuletzt im Dezember des Jahres - Irmgard MÖLLER. Ein auf eine Woche befristeter Hungerstreik der RAF-Gefangenen vom 27. Juli bis 3. August 1994, bei dessen Planung bzw. Durchführung die Illegalen der RAF nicht beteiligt wurden, erzielte kaum Resonanz in der Öffentlichkeit. Insbesondere die in der revolutionären Linken erwartete Mobilisierung blieb weitestgehend aus. 2.2.2 *.Antiimperialistische Zelle" (AIZ) Aus dem die neue RAF-Politik ablehnenden Spektrum hat sich mit der AIZ - neben der RAF - eine neue terroristische Gruppierung herausgebildet. Die AIZ begreift sich als "teil des Widerstandes in der bid" und beruft sich dabei auf den terroristischen Aktionismus der RAF aus früheren Jahren. Sie sieht in dem "parallelen prozeß vcn diskussionen und militanter bewaffneter praxis" ein praktisches Modell künftiger "antiimperialistischer politik". Seit Ende 1992 gehen auf das Konto der AIZ verschiedene Brand-und Sprengstoffanschläge sowie die Beschießung des Gebäudes des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall im November 1993 in Köln. Im Verlaufe des Jahres 1994 verübte die AIZ am 5. Juni einen Sprengstoffanschlag auf die CDU-Kreisgeschäftsstelle in Düsseldorf und am 24.725. -34September einen versuchten Sprengstoffanschlag auf das Gebäude des FDPLandesverbandes Bremen. Der Sprengsatz in Bremen wurde noch rechtzeitig in einer Tüte entdeckt und von Sicherheitskräften kontrolliert ausgelöst. Es fiel auf, daß beide AIZ-Anschläge - im Gegensatz zu früheren RAF-Aktionen - zu einer hohen Gefährdung auch unbeteiligter Personen geführt hatten. In ihrem Selbstbezichtigungsschreiben zum Bremer Anschlag bringt die ATZ erneut zum Ausdruck, "einen militanten antiimperialistischen aufbruch des Widerstandes in der brd" voranbringen zu wollen. Dabei weist sie zum wiederholten Male auf die "militanten/bewaffneten aktionen der roten armee fraktion" in der Zeit vom Mai 1970 bis April 1991 als Bezugspunkte ihrer Politik hin. Sie konkretisiert ihre bereits erklärte Bereitschaft zu terroristischen Anschlägen, indem sie Angriffe auf Arbeitsplätze bzw. Wohnsitze der "brd-eliten" ankündigt . Der AIZ fehlt bislang die gewünschte und erforderliche Akzeptanz innerhalb der linksterroristischen/-extremistischen Szene. Gleichwohl bezogen sich im September 1994 bei einem Brandanschlag auf eine CDU-Geschäftsstelle in Siegburg/Nordrhein-Westfalen (Sachschaden 500.000,-DM) die unbekannten Täter in ihrer Bekennung, die mit "Gruppe Barbara Kistler" unterzeichnet war, positiv auf die AIZ. Bei einem weiteren 16 Mit dem Sprengstoffanschlag auf das Wohnhaus des früheren CDU-Bundestagsabgeordneten und jetzigen Vorsitzenden der Deutsch-Marokkanischen Gesellschaft, Dr. Volkmar Köhler, am 22. Januar 1995 in Wolfsburg setzte die AIZ die in ihrer Erklärung vom November 1994 formulierte Vorgabe, die BRD-Eliten an ihren Wohnund Arbeitsplätzen anzugreifen, in die Tat um. Am 23. April 1995 verübte die AIZ einen weiteren Sprengstoffanschlag auf das Wohnhaus des CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Blank in Düsseldorf-Erkrath. In den Taterklärungen dazu gab sie u.a. zu verstehen, bei künftigen Anschlägen nicht nur tödliche Verletzungen einer bestimmten Zielperson, sondern auch unbeteiligter Dritter in der Sphäre einer solchen Zielperson in Kauf zu nehmen. Ein solches Konzept ist unter den linksterroristischen Gruppierungen in Deutschland bislang ohne konkretes Vorbild. 17 In einem Positionspapier, das am 10. April 1995 in Mainz aufgegeben wurde, übt die Gruppe - entgegen ihrer anfänglichen Haltung - massive Kritik an der von der AIZ praktizierten, militant revolutionären Politik und distanziert sich insbesondsre von den zuletzt von der AIZ veräbten Anschlägen, bei denen es auch zur Gefährdung unbeteiligter Personen kam. Dis AIZ passe nicht mehr in den Rahmen zeitgemäßer revolutionärer Gruppen und sollte sich deshalb auflösen. -35 Brandanschlag im Oktober 1994 auf das Kreiswehrersatzamt in Bad Freienwalde/Brandenburg, bei dem sich die unbekannten Täter in einem Bekennerschreiben als "das k.o.m.i.t.e.e." bezeichneten, waren - wenngleich die AIZ in der Bekennung nicht namentlich erwähnt wurde - auch eindeutig Argumentationslinien von ihr und der "alten" RAF zu erkennen. 2.2.3 "Revolutionäre Zellen" (RZ) Gruppen aus dem Zusammenhang der RZ setzten 1994 ihre Diskussion über Konzeptionen und Voraussetzungen künftiger revolutionärer Politik fort, insbesondere im Zusammenhang mit der im Dezember 1993 veröffentlichten Broschüre "Mili's Tanz auf dem Eis", in der die linksterroristische Frauengruppe "Rote Zora" u.a. herausstellt, an ihre bisherigen Traditionen in Form von militanten illegalen Aktionen anzuknüpfen. Eine Gruppe in der Nachfolge der RZ bekannte sich Anfang Januar 1994 zu Anschlägen auf Fahrkartenautomaten des Verkehrsverbundsystems in Frankfurt am Main. Im Juni und im Oktober 1994 wurden von einer weiteren Gruppe der RZ sowie von Zellen der "Roten Zora" in Nürnberg, Leipzig und Meilitz/Thüringen Sprengstoffbzw. Brandanschläge auf Fahrzeuge von Zulieferfirmen für Asylbeweiberunterkünfte verübt. 18 2.3 Autonome Die Gewaltbereitschaft autonomer Kräfte bewegt sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Ihr Ziel ist es, eine herrschaftsfreie Gesellschaft zu erreichen. Auf dem Weg dahin gilt es nach ihrem Selbstverständnis, Autoritäten und Machtzentren - somit auch den als "Schweinesystem" bezeichneten Staat - zu zerschlagen. Im Gegensatz zu marxistisch/leninistischen Gruppen, die zumeist die Gesellschaftsordnung durch einen organisierten gewaltsamen Auf18 Vgl. im einzelnen auch Broschüre "Autonome" des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz (Stand: 1994), die kostenlos beim Ministerium des Innern und für Sport, Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz (oder Postfach 3280, 55022 Mainz) angefordert werden kann. -36stand des Proletariats revolutionär verändern wollen, steht bei den Autonomen die eigene Person und die individuelle Betroffenheit im Vordergrund. Aktionen autonomer Kräfte orientieren sich im wesentlichen an aktuellen und vermittelbaren Themen wie beispielsweise der "Ausländer-, Asyl-, Kurdenoder Wohnraumproblematik". Im Mittelpunkt ihrer politischen Agitation steht nach wie vor der Kampf gegen Faschismus und Rechtsextremismus. Auch 1994 ist die sogenannte antifaschistische Selbsthilfe, die in gut vorbereiteten, in der Regel gewaltsamen Aktionen gegen "Rechte" zum Ausdruck kommt, aber auch gegen staatliche Einrichtungen und wirtschaftliche Institutionen als deren "Verbündete" zielt, der wichtigste Ansatzpunkt für autonome Militanz geblieben. Gleichwohl ist bei diesen "Gewalttaten" im Vergleich zum Vorjahr ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Offensichtlich befindet sich die autonome Szene auf der Suche nach neuen Inhalten und Formen des Widerstandes, d.h. weg von der über viele Jahre praktizierten kurzatmigen und spontihaften Anarcho-Militanz hin zu Kontinuität und verbindlicheren Strukturen sowie größerer Gruppendisziplin. In diesem Zusammenhang dürfte den bundesweit annähernd 100 bestehenden Infoläden, die den Autonomen als Anlauf-, Kontaktund Koordinationsstellen dienen, künftig noch größere Bedeutung zukommen. Neben den Infoläden haben sich in der linken Szene - insbesondere bei den Autonomen - moderne Kommunikationssysteme (z.B. Mailboxen) etabliert. Hervorzuheben ist hier das 1991 in Mainz gegründete "Spinnennetz", das als Schnittstelle dem europäischen Informationssystem "European Counter Network" (ECN) angeschlossen ist. Damit verfügt die autonome Szene bundesweit über eine Kommunikationsstruktur, die die sofortige Übermittlung von Nachrichten - national und international - ermöglicht. Beispielhaft für das Bemühen autonomer Kräfte um festere Strukturen, verbunden mit der besseren Koordinierung und stärkeren Intensivierung "antifaschistischer" Aktivitäten, ist die 1992 in Wuppertal gegründete "Antifaschistische Aktion/Bundesweite Organisation" (AA/BO) zu nennen. -37Hierbei handelt es sich um einen bundesweiten Zusammenschluß von mehreren autonomen/antifaschistischen Gruppierungen aus verschiedenen deutschen Städten, darunter auch die "Autonome Antifa Mainz/Wiesbaden". Die Öffentlichkeitsarbeit der AA/BO, die u.a. auch darauf abzielt, revolutionäre Positionen wieder stärker bekannt zu machen, gestaltet sich sehr vielseitig. Im November 1994 wurde eine neue Broschüre mit dem Titel "Kampf der FAP" herausgegeben, mit der ein deutliches Zeichen für den fortgesetzten Kampf gegen den "organisierten Neofaschismus und dessen Drahtzieher" gesetzt werden soll. Das Potential gewaltbereiter autonomer Kräfte liegt bundesweit bei über 5.000 Personen; in Rheinland-Pfalz sind es annähernd 150. Die Aktionsund Agitationsfelder von rheinland-pfälzischen Autonomen orientieren sich im wesentlichen an der bundesweiten Szene. Zentren autonomer Zusammenhänge in Rheinland-Pfalz findet man in Mainz, Koblenz, Kaiserslautern, Ludwigshafen am Rhein, Speyer und Trier. Infoläden gibt es in Koblenz und Trier; darüber hinaus bestehen überregionale Anlaufstellen in Mainz (Haus Mainusch) und Speyer ("Schwarzes Loch"). Herausragende Ereignisse, bei denen das autonome Gewaltpotential ("Schwarzer Block") eine maßgebliche Rolle spielte, waren 1994 die Demonstrationen zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober in Bremen und der Gipfel der Europäischen Union vom 8. bis 10. Dezember in Essen. An beiden Aktionen waren auch Autonome aus Rheinland-Pfalz beteiligt. 3. AUSLÄNDEREXTREMISMUS Ende 1994 gehörten nach Schätzungen der Verfassungsschutzbehörden bundesweit 47.05019 (1993 ca. 38.950) und landesweit etwa 1.150 (1993: ca. 19 Davon: 26.380 Mitglieder islamisch-extremistisclier bzw. von ihnen beeinflußter Gruppen (vgl. im einzelnen auch Broschüre "Islamistische Extremisten", Stand: April 1995, des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes), 15.060 Mitglieder linksextremistischer bzw. von ihnen beeinflußter Gruppen, 5.610 Mitglieder extremistisch-nationalistischer bzw. von ihnen beeinflußter Gruppen. -381.000) Ausländer extremistischen bzw. extremistisch-beeinflußten Organisationen an. Diese Zahlen belegen, daß die große Mehrheit der ca. 7 Millionen im Bundesgebiet (etwa 283.000 in Rheinland-Pfalz) lebenden Ausländer die demokratische Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland beachten. Allerdings war 1994 bundesweit ein weiterer Anstieg bei Gewalttaten zu verzeichnen. Diese haben sich gegenüber dem Vorjahr (1993: 195) auf 265 im Jahre 1994 deutlich erhöht. Dabei wurden 5 Personen (1993: 4) getötet. 3.1 "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) Die Mitglieder und Sympathisanten der PKK haben trotz des Verbots am 26. November 1993 durch den Bundesminister des Innern auch im Jahre 1994 unvermindert ihren Aktionismus fortgeführt. Gewaltbereite Kaderfunktionäre, die sich zum Teil illegal in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, steuerten im Hintergrund eine Vielzahl von gewaltbegleiteten Demonstrationen und Protestkundgebungen. Wie die Entwicklung der PKK in der Bundesrepublik im Berichtszeitraum zeigt, hat sie ihren Aktionismus verstärkt. Bei einigen Aktionen ist deutlich geworden, daß insbesondere die Hemmschwelle für Gewalttaten weiter gesunken ist. Die Sicherheitsbehörden widmen der PKK daher ganz besondere Aufmerksamkeit. 20 Während die PKK und ihre Teilorganisation ERNK keine Rechtsmittel gegen die Verbotsverfügung eingelegt haben, klagten die FEYKA-Kurdistari und 21 ihrer Mitgliedsvereine sowie das Kurdistan Komitee e.V. vor dem Bundesverwaltungsgericht. Über die Klage ist noch nicht entschieden. Darüber hinaus beantragten die Kläger außerdem die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klagen gemäß SS 80 V VwGO, da das Bundesinnenministerium die sofortige Vollziehung der Verfügungen angeordnet hatte. Die Anträge der "Berxwedan-Verlags-GmbH" sowie der KURD-HA wurden mil Beschluß vom 19. August abgelehnt, dagegen gab das Bundesverwaltungsgericht den Anträgen der 21 Mitgliedsvereine statt und ordnete mit Beschlüssen vom 6. Juli die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klagen an, weil es die Begründung der Verbotsverfügung und die vorgelegten Beweismittel für die Feststellung, die 21 Mitgliedsvereine seien Teilorganisationen der FEYKA-Kurdistan, als nicht ausreichend bewertete. Insoweit sind die Vereine bis zur Entscheidung über die eingereichten Klagen als z.Zt. nicht verboten anzusehen. Gleichwohl ließ das Bundesverwaltungsgericht ausdtücklich offen, ob die Solidarisierung der einzelnen Ortsvereine mit der PKK oder aber ihr sonstiges Verhalten möglicherweise selbständige Verbotsgründe darstellen und insoweit eine Zuständigkeit auch der Länderirmenminister gegeben ist. -393.1.1 Erklärungen der PKK In Propagandavideos hatte der PKK-Führer Abdullah ÖCALAN zum Ausdruck gebracht, "das Jahr 1994 werde das Jahr des Kampfes, indem alle Mittel erlaubt seien". Seine in Europa lebenden Landsleute könnten eine "außerordentliche Kraft entwickeln". Die PKK-Zeitung "Berxwedan" (Widerstand) berichtete in ihrer Ausgabe vom 15. März 1995 über die 7. Konferenz der PKK/ERNK in Europa und zitierte ÖCALAN, der erklärt hatte, "die Kämpfer in Europa müßten ebenso diszipliniert sein, wie die Guerillas in den Bergen. Überall müsse stets Einsatzbereitschaft herrschen und kämpferisch gelebt werden". Die der PKK nahestehende Zeitung "Özgür Ulke" (Freie Heimat) berichtete am 30. Mai über die Teilnahme von ERNK-Vertretern an einer Pressekonferenz in Brüssel am 29. Mai 1994, die u.a. die deutschen Waffenlieferungen an die Türkei zum Gegenstand hatte. Der deutsche Staat sei durch die Waffenlieferungen zur "direkten Kriegspartei" geworden. In einer weiteren Stellungnahme der ERNK in der Ausgabe vom 9. Juni 1994 wird der deutschen Regierung vorgehalten, die "Einstellung zu unserem Volk hat einen Punkt erreicht, an dem nur noch fehlt, daß es seine eigene Armee nach Kurdistan schickt". An anderer Stelle heißt es: "Wenn Deutschland glaubt, daß es uns mit diesen Methoden in die Hand bekommen wird, dann irrt es. Wir sind stark genug, um auch in Deutschland 1.000 Märtyrer zu opfern. Man könne die deutschen Interessen allerorts bedrohen. Dies müsse Deutschland als ernste Warnung verstehen." 3.1.2 Aktionismus Zu einer ersten großen Massenveranstaltung im neuen Jahr kam es am 19. Februar 1994 in Wiesbaden, bei der sich trotz Verbots ca. 5.000 Teilnehmer Auseinandersetzungen mit der Polizei lieferten und Autobahnabschnitte im Rhein-Main-Gebiet blockierten. Die Polizei konnte Schreckschußwaffen, Messer und Schlagwerkzeuge sowie PKK-Propagandamaterial sicherstellen. Anläßlich des kurdischen Neujahrsfestes am 21. März gingen Demonstranten bei überwiegend verbotenen Veranstaltungen u.a. in Berlin (19. März, ca. -40800 Personen), Augsburg (19. März, ca. 2.000 Personen), Wiesbaden (20. März, ca. 1.000 Personen), Köln (20. März, ca. 700 Personen), Hagen (20. März, ca. 1.000 Personen), Bonn (21. März, ca. 700 Personen) und Hannover (21. März, ca. 200 Personen) teilweise mit äußerster Brutalität gegen polizeiliche Einsatzkräfte sowie Rettungsdienste vor. In der darauf folgenden "Aktionswoche" blockierten PKK-Anhänger bundesweit ca. 20 Autobahnabschnitte. Nach dem tragischen Tod zweier Kurdinnen durch Selbstverbrennungen am 21. März 1994 in Mannheim beteiligten sich am 27. März in Mannheim ca. 10.000 Menschen an einer "Trauerkundgebung". Starke Polizeipräsenz verhinderte größere Ausschreitungen, gleichwohl mußten Ansammlungen teilweise mit Wasserwerfer und Schlagstockeinsatz beendet werden. Mehr als 250 gefährliche Gegenstände wie Schreckschußwaffen, Messer und Macheten wurden sichergestellt. Zu einer Großdemonstration kam es am 25. Juni 1994 in Frankfurt am Main mit ca. 50.000 überwiegend kurdischen Teilnehmern aus der Bundesrepublik und dem benachbarten Ausland. Damit demonstrierte die PKK eindrucksvoll ihr mobilisierbares Sympathisantenfeld. Während der insgesamt friedlich verlaufenen Veranstaltung wurde einer Pressemeldung zufolge über Lautsprecher ein Grußwort Abdullah ÖCALANs eingespielt. Vereinzelt zeigten Teilnehmer Embleme der verbotenen PKK und der ERNK. Der Tod eines jungen kurdischen Asylbewerbers am 30. Juni 1994 in Hannover, der anläßlich einer Personenkontrolle von einem Polizeibeamten beim Plakatieren für die ERNK versehentlich erschossen wurde, führte zu bundesweiten Protesten. In den Tagen danach solidarisierten sich Demonstranten in mehr als 13 Städten u.a. in Hannover, Bremen, Hamburg, Aachen, Berlin und Frankfurt am Main gegen den "von der deutschen Polizei ermordeten Kurden" und verübten vielfältige Sachbeschädigungen an Banken, Polizeifahrzeugen und Polizeigebäuden. An dem gewaltfreien Demonstrationsmarsch am 9. Juli 1994 in Hannover beteiligten sich ca. 16.000 Personen. PKK-Anhänger zeigten Flaggen und Symbole der PKK und der ERNK, -41spielten eine Tonbandkassette mit einer Botschaft Abdullah ÖCALANs ab und forderten in Sprechchören die Aufhebung des PKK-Verbots. In der Folgezeit klebten PKK-Anhänger bundesweit, so auch in Rheinland-Pfalz, Plakate mit der Aufschrift "als er diese Fahne plakatierte, wurde er von der deutschen Polizei ermordet". Zum Teil zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilte PKK-Anhänger begannen Anfang August in deutschen Gefängnissen einen befristeten Hungerstreik. Sie forderten die Bundesregierung auf, die "Diskriminierung" der in Deutschland lebenden Kurden zu beenden und alle Verbote gegen kurdische Organisationen aufzuheben. In Einzelfällen schlossen sie sich einem am 27. Juli 1994 begonnenen Hungerstreik von RAF-Gefangenen zur Freilassung von Irmgard MÖLLER an. Mit den Kurden solidarisch erklärten sich auch z.B. die Inhaftierten RAF-Terroristen Helmut POHL und Rolf-Klemens WAGNER. Zumeist jugendliche PKK-Anhänger beabsichtigten, ab dem 18. August 1994 eine Fahrradtour von Bonn nach Genf durchzuführen. Bereits bei der Auftaktveranstaltung in Bonn kam es zu gewalttätigen Ausschreitungen, in deren Verlauf ca. 30 Personen vorläufig festgenommen wurden. Die Eskalation erreichte mit der anschließenden Besetzung der Bonner Hauptpost durch 40 Kurden und weiteren Festnahmen ihren Höhepunkt. Im Verlauf der Fahrradtour, die in den meisten Städten verboten worden war, gab es auch am 23. August in Freiburg gewaltsame Auseinandersetzungen mit Demonstranten. Dabei verletzten mit Eisenstangen, Würgehölzern und Stahlkugeln bewaffnete kurdische Jugendliche 10 Polizeibeamte. Vielfältig waren die von der PKK initiierten, mit Propaganda begleiteten Gedenkveranstaltungen anläßlich des 10. Jahrestages der Aufnahme des bewaffneten Kampfes (15. August), so u.a. am 21. August 1994 in Frankfurt am Main, Hannover und Troisdorf, mit teilweise mehr als 1.000 Teilnehmern. -42Das in Hannover von der PKK vorgesehene, jährlich stattfindende, internationale Kurdistan-Festival wurde u.a. wegen der Organisierung durch die PKK verboten. Die Veranstalter wichen deshalb am 24. September 1994 in das niederländische Landgraaf aus und erreichten dort mit ca. 50.000 Teilnehmern ein beachtliches Sympathisantenfeld. Trotz eines Verbots fand am 26. September 1994 in Mannheim ein Solidaritätsmarsch kurdischer Frauen nach Straßburg unter dem Motto "Für ein freies Kurdistan und gegen den schmutzigen Krieg des türkischen Staates" mit mehr als 600 Personen statt. Bei Auseinandersetzungen mit der Polizei wurden mehr als 300 Personen festgenommen, die zum Teil aus der Menge heraus Molotow-Cocktails und Steine geworfen hatten. Polizeibeamte wurden mit Benzin bespritzt und sollten angezündet werden. Auch am folgenden Tag kam es zu schweren Gewaltaktionen, u.a. aus Anlaß der Räumung des von kurdischen PKK-Sympathisanten besetzten Mannheimer Rathauses. Ein aus Mainz angereister kurdischer Demonstrant, der einem Polizisten zuvor die Dienstwaffe entrissen und im Laufe des Handgemenges einem Landsmann ins Bein geschossen hatte, konnte überwältigt werden. In der Nacht zum 28. September 1994 wurden mehrere Sachbeschädigungen und Brandanschläge auf polizeiliche Einrichtungen u.a. in Offenburg, Ludwigsburg und Stuttgart verübt. Auch in Ludwigshafen am Rhein hatte ein 19j ähriger Kurde aus dem Saarland einen Brandanschlag auf zwei Polizeifahrzeuge verübt und konnte festgenommen werden. Bei den gesamten Aktionen zeigten Teilnehmer Fahnen und Symbole der verbotenen ERNK und Bilder des PKK-Führers Abdullah ÖCALAN. Aus Anlaß des ersten Jahrestages der Zerstörung der kurdischen Ortschaft Lice (22. Oktober 1993) durch das türkische Militär kam es zu bundesweiten Demonstrationen und Informationsveranstaltungen in Dortmund, Essen, Berlin, Frankfurt am Main und München unter Beteiligung deutscher "Kurdistan-Solidaritätsgruppen". Während die Aktionen in Berlin gewalttätig -43verliefen, blieben die übrigen Aktionen überwiegend friedlich. Gleichwohl zeigten Teilnehmer Propagandamittel der PKK. Am 26. Oktober 1994 wurde der Europasprecher der ERNK, Kani YILMAZ, bei seiner Einreise nach England festgenommen. In verschiedenen Ausgaben nimmt "Özgür Ulke" u.a. am 22. November 1994 unter der Überschrift "Laßt uns die Intrige vereiteln" Stellung. YILMAZ habe die in Europa lebenden Kurden aufgerufen, die Verschwörung aufzudecken, die gegen ihn, stellvertretend für die kurdische Nation, geschmiedet worden sei. Daß es sich um eine Verschwörung handele, sei durch den Auslieferungsantrag Deutschlands klargeworden. YILMAZ habe Deutschland ermahnt, in dieser Angelegenheit vernünftig zu operieren. Die Verhaftung führte europaweit u.a. in Griechenland, Österreich, Frankreich, Italien und Finnland zu Protestkundgebungen vor britischen Botschaften. In Frankfurt, so "Özgür Ulke", habe eine aus Kurden bestehende Delegation Großbritannien und Deutschland als mitschuldig am Krieg der Türkei gegen die Kurden bezeichnet und erklärt, solange ihr Vertreter YILMAZ nicht frei sei, führten sie zahlreiche weitere radikale Aktionen durch. Die Verantwortung hätten allein Großbritannien und Deutschland zu tragen. Den ersten Jahrestag des PKK-Verbots durch den Bundesinnenminister (26. November 1993) nutzten der PKK nahestehende Organisationen in vielen Städten der Bundesrepublik zu vehementer PKK-Propaganda. In Kassel wurden dabei mehrere Einsatzkräfte der Polizei verletzt, in Bielefeld Polizeibeamte mit Brandsätzen beworfen. Gegen die Täter leitete die Staatsanwaltschaft Bielefeld Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Mordes ein. Bei anreisenden Demonstranten stellte die Polizei in Stuttgart zahlreiche gefährliche Gegenstände sicher. 3.1.3 Racheakte Am 2. Mai 1994 wurde erstmals wieder ein ehemaliger PKK-Funktionär in Krefeld durch Schüsse schwer verletzt. Den polizeilichen Ermittlungen zu- -44folge sollte er zur erneuten Mitarbeit in der PKK gewonnen werden. Es handelte sich vermutlich um einen Racheakt. Für Bestrafungsaktionen an Parteiabweichlern gab es weitere Hinweise. So überfielen mutmaßliche PKK-Anhänger am 7. Oktober 1994 in Hamburg und Bremen zwei Personen und verletzten sie lebensgefährlich. Die Überfallenen sind Anhänger eines ebenfalls in Ungnade gefallenen ehemaligen PKK-Funktionärs. 3.1.4 Spendenkampagne Aufgrund des immensen Finanzbedarfs der PKK wurde auch im Jahre 1994 die alljährliche Spendenkampagne durchgeführt. Von den Mitgliedern und Sympathisanten in Deutschland wurden ca. 30 Millionen DM als Spendenziel erwartet. Entgegen aller Beteuerungen offizieller PKK-Sprecher ist nach derzeitigem Erkenntnisstand davon auszugehen, daß auch unter Androhung von Gewalt Gelder von kurdischen Landsleuten erpreßt werden. So wurde z.B. am 21. Juli 1994 ein Geschäftsmann in Hamburg körperlich mißhandelt, der zuvor Drohungen im Namen der PKK erhalten hatte, in Berlin am 19. August 1994 ein türkischer Lokalbesitzer niedergestochen oder am 26. August im Kreis Böblingen kurdische Familienmitglieder von einem vermutlichen PKK-Schlägertrupp schwer verletzt. Mit mehreren Festnahmen reagierte die Polizei auf zunehmende organisatorische und propagandistische Aktivitäten konspirativ tätiger PKK-Funktionäre. Am 7. September 1994 waren beispielsweise in Gießen und Frankfurt am Main zwei Personen unter dem Verdacht festgenommen worden, Fühlungsfunktionen für die PKK auszuüben und sich an gewalttätigen Aktionen gegen türkische Einrichtungen beteiligt zu haben. Die Strafverfolgungsbehörden in Baden-Württemberg, Bayern, NordrheinWestfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz durchsuchten am 8. Dezember 1994 über 70 Räume kurdischer Vereine und Wohnungen mutmaßlicher Aktivisten der verbotenen PKK, u.a. auch den "Deutsch-Kurdischen Freundschaftsverein" in Mannheim und die Wohnung eines mutmaßlichen Parteifunktionärs -45in Ludwigshafen am Rhein. Grundlage dieser Maßnahmen bildeten zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Erpressung und anderer Straftaten durch mutmaßliche PKK-Anhänger. Bei den sichergestellten Materialien fanden sich neben zahlreichen Spendenquittungen von mehr als 300.000,-DM auch Spendengelder in Höhe von 10.000,DM sowie umfangreiches Propagandamaterial. Außerdem konnten Beamte den Gebietsverantwortlichen der PKK für Mannheim wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (SS 129a StGB) vorläufig festnehmen. Zu weiteren Verurteilungen kam es am 2. Dezember 1994 beim Landgericht Bonn. Drei Kurden erhielten wegen räuberischer Erpressung für die verbotene PKK Freiheitsstrafen zwischen 12 und 18 Monaten. Die PKK ist die gewalttätigste ausländische Organisation in der Bundesrepublik Deutschland. Ausschlaggebend sind noch immer die z.Zt. nicht lösbaren Probleme des türkischen Staates mit dem Volksstamm der Kurden. 3.2 "Devrimci Sol" Die gewaltsamen, internen Auseinandersetzungen der in der Bundesrepublik Deutschland agierenden extremistischen "Devrimci Sol" ("Revolutionäre Linke") hielten auch im Jahre 1994 unvermindert an. Die beiden rivalisierenden Flügel bekämpften sich weiterhin und nahmen dabei auch wieder Tötungsdelikte in Kauf. So wurde am 6. November 1994 in Bergisch Gladbach ein Dev Sol-Aktivist von einem Angehörigen des konkurrierenden Flügels bei einem Schußwechsel getötet. Nach der Festnahme des langjährigen Leiters der "Devrimci Sol", Dursun KARATAS , am 9. September 1994 an der italienisch-französischen Grenze und seiner Inhaftierung in Frankreich führten Dev Sol-Aktivisten auch in Deutschland zahlreiche Aktionen und Demonstrationen vor französischen Einrichtungen durch, um seine Freilassung zu erreichen. Eine Auslieferung 21 KARATAS wurde am 26. Januar 1995 in Paris mit Meldeauflagen auf freien Fuß gesetzt und ist seitdem flüchtig. -46von KARATAS an die Türkei sollte in jedem Fall und mit allen, auch mit terroristischen Mitteln verhindert werden. Es ist zu befürchten, daß die gewaltsamen Auseinandersetzungen auch in Zukunft anhalten werden. 3.3 "Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten" (TKP/M-L) Anhänger der TKP/M-L führten auch im Jahre 1994 wieder gewaltsame Aktionen durch. So verübten sie in mehreren Städten Deutschlands gegen türkische Einrichtungen eine Serie von Brandanschlägen, die zum Teil erhebliche Sachschäden verursachten. Mit diesen Aktionen protestierten sie gegen die Festnahme eines führenden Parteifunktionärs im Dezember 1994 in der Türkei. Die Gewaltaktionen von Anhängern der TKP/M-L gipfelten in einem Überfall am 31. Dezember 1994 in Germersheim/Pfalz. Dort wollten vier bewaffnete Mitglieder der Organisation eine türkische Gaststätte und die anwesenden Gäste ausrauben. Bei einem Schußwechsel zwischen den Gästen und den Räubern wurden drei Angreifer getötet, der vierte Tatbeteiligte konnte festgenommen werden. Auch künftig muß mit weiteren Gewaltaktionen von TKP/M-L-Anhängern gerechnet werden. 4. SPIONAGEABWEHR 4.1. Allgemeine Lage Art, Umfang und Intensität der Arbeit der deutschen Spionageabwehr wurden auch im Berichtszeitraum geprägt von den Aktivitäten der gegen die Bundesrepublik Deutschland tätigen Nachrichtendienste.. -47Deren Aufklärungsinteressen und die dabei angewandten Vorgehensweisen orientierten sich an der Entwicklung politischer Vorgaben und eigener nationaler ökonomischer Bedürfnisse. 11 Insbesondere für die sogenannten MOE -Staaten steht dabei die Steigerung gesamtwirtschaftlicher Effizienz im Mittelpunkt ihrer nachrichtendienstlichen Bestrebungen, um Forschungsund Entwicklungskosten zu vermeiden. Vielfältige Probleme, z.T. auch gewaltsam ausgetragene ethnische und nationale Konflikte im Osten und Südosten Europas haben in diesen Regionen trotz der Entschlossenheit zu weiteren Reformschritten den Ausbau eines demokratischen und marktwirtschaftlichen Rahmens und die notwendige Neuorientierung der Wirtschaft empfindlich behindert. Die Nachrichtendienste dieser Länder waren gehalten, durch offene und verdeckte Informationsbeschaffung gerade in den westlichen Industrienationen Erkenntnisse zu gewinnen, die vielschichtige Wettbewerbsnachteile der eigenen Industrie mindern helfen sollten. Der Bundesrepublik Deutschland galt dabei eine gesteigerte Aufmerksamkeit. Das Erkenntnisaufkommen - auch der rheinland-pfälzischen Spionageabwehr K- verdeutlicht zunehmend das nachhaltige Interesse der MOE-Staaten, die erweiterten Wirtschaftsund Handelsbeziehungen für die illegale Beschaffung technischen Know-hows und sensitiver Güter auszunutzen. Der Abfluß der mit nachrichtendienstlichen Mitteln beschafften Güter, Informationen zu Produkten sowie Verfahrensund Forschungsergebnisse gerade in politisch instabile Länder stellt ein erhebliches Gefährdungspotential für die Sicherheit der internationalen Staatengemeinschaft dar. Dies gilt in besonderem Maße auch für die sogenannten Krisenund Schwellenländer des Nahen und Mittleren Ostens sowie Nordafrikas, die mit hoher 22 Mittel-osteuropäische Staaten. -48Intensität im Bereich der Proliferation und der Beschaffung sogenannter Dual-Use-Güter agieren. 4.2 Nachrichtendienste der Russischen Föderation Ende 1994 verfügte die Russische Föderation über sieben Nachrichtendienste. Vier befassen sich mit Auslandsaufklärung, wobei die Konturen der jeweiligen Zuständigkeitsbereiche unscharf (geworden) sind: SWR (Zivile Auslandsspionage) GRU (militärische und zivile Aufklärung mit Schwerpunkt Bundes wehr, NATO sowie wehrtechnische Forschung und Entwicklung) FAPSI (Funk-, Fernmeldeund elektronische Auslandsaufklärung) Diese für die Sicherung von Kommunikationswegen verantwortliche Behörde arbeitet nachrichtendienstlich nicht nur im herkömmlichen Sinne, sondern empfiehlt sich auch als Dienstleistungsunternehmen in der Informationstechnologie, wobei insbesondere ausländischen, auch bundesdeutschen, Firmen im Inland und Ausland Kooperation angeboten wird. Auf diese nahezu perfekte Weise ergibt sich die Möglichkeit, Quellen mit direktem Zugang zum Objekt zu plazieren. FSK (Föderaler Dienst für Gegenaufklärung) Es handelt sich hierbei um die Nachfolgeorganisation des MBR25, das bis dahin hauptsächlich für die Spionageabwehr und Terrorismusbekämpfung zuständig war. Der FSK betreibt ungeachtet seiner Inlandsaufgaben auch Auslandsaufklärung, wobei die strategische Ausrichtung noch nicht hinreichend definiert ist. Die russischen Dienste sowie entsprechend qualifizierte ehemalige Angehörige der "Sowjetischen Westtruppen" (SWT) suchten verstärkt Zugang zu 23 Weitergabe von ABC-Waffentechnik, Mittel zu deren Herstellung, Trägertechnologie und sonstige Kriegswaffen sowie Vorund Nebenprodukte an Krisenländer außerhalb der NATO. 24 Zivile und militärische Verwendbarkeit. 25 Ministerium für Sicherheit (Ministerstwo besopasnosti Rossijskoj). -49deutschen Wirtschaftsunternehmen. Dazu gründeten sie auch in RheinlandPfalz Firmen mit russischer Beteiligung sowie Joint-Ventures26, die interessante,Zugangsmöglichkeiten zu sensiblen Informationen und Produkten eröffnen. 4.3 Übrige GUS-Staaten In diesen Staaten wurden vielfach die vorhandenen Strukturen des ehemaligen sowjetischen KGB unter teilweiser Verjüngung des Personals übernommen. Da das nachrichtendienstliche Aufgabenprofil beeinflußt ist durch die aktuellen, GUS-internen nationalen Konflikte, galt das Hauptinteresse den einzelnen Republiken der jeweiligen Nachbarregion wie der eigenen innerstaatlichen Entwicklung. Jedoch zeichneten sich auch in diesen Ländern konkrete Aufklärungsbestrebungen gegen die deutsche Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung ab. 4.4 Ausgewählte Nachrichtendienste anderer Staaten Rumänien Bei den Nachfolgediensten der ehemaligen Securitate wurden die alten Arbeitsweisen und -methoden fortgesetzt, sicherlich Folge des bereits übernommenen und auch im Jahre 1994 wieder reaktivierten "Altpersonals". Das Interesse richtete sich vorrangig gegen die bundesdeutsche Wissenschaft und Forschung. Im Bereich Wirtschaft und Technik wurden Einschleusungen von Mitarbeitern in deutsche Firmen festgestellt. Bulgarien Die vor und nach den Wahlen 1991 angekündigten Reformen bei den Nachrichtendiensten führten zu einem erhöhten Personalabbau, der sich auch auf 26 Vorübergehender oder dauernder Zusammenschluß von Unternehmen zum Zwecke der gemeinsamen Ausführung von Projekten, die von einem Unternehmen allein nicht realisiert werden können. -50die in der Bundesrepublik Deutschland befindlichen diplomatischen Vertretungen auswirkte. Ein erheblicher Teil des nachrichtendienstlich tätigen Personals wurde ausgetauscht. Zwischenzeitlich liegen Erkenntnisse vor, wonach ehemalige Angehörige des Nachrichtendienstes eine Beschäftigung in Industrieund Handelsunternehmen in der Bundesrepublik anstreben. Eine kritische Beobachtung dieser Tendenzen ist deshalb weiterhin erforderlich. Krisenund Schwellenländer Die Nachrichtendienste Irans, Iraks, Libyens, Syriens und Nordkoreas betrieben auch im Berichtsjahr klassische Spionage in allen Bereichen, nutzten zugleich aber auch jede sich bietende Möglichkeit, über neue Arbeitsmethoden an Informationen von Produkten zu gelangen, die für den Ausund Aufbau atomarer, biologischer und chemischer Waffenpotentiale verwendbar sind. Nachrichtendienst-Mitarbeiter, insbesondere des iranischen MOIS , zum Teil in diplomatischen Vertretungen und iranischen Firmen abgetarnt, suchten Kontakte zu Studenten, Wissenschaftlern und Firmenangestellten, die über entsprechendes Fachwissen verfügen, schöpften sie ab oder versuchten, sie zur Arbeitsaufnahme bzw. zu einem Besuch in Iran zu gewinnen. In jüngster Zeit nahmen Anfragen iranischer Firmen auch an rheinland-pfälzische Unternehmen zu. Betroffen sind in erster Linie Firmen aus den Bereichen Chemie, Biologie, Laboreinrichtungen, Maschinenund Anlagenbau sowie Elektronik. Die Dual-Use-Eigenschaft der nachgefragten Güter ist für die Firmen aufgrund der gesplitteten Beschaffungsaktivitäten bzw. -umwege nicht oder nicht immer rechtzeitig deutlich erkennbar, so daß die Gefahr besteht, relativ leicht "Opfer" solcher Beschaffungsmaßnahmen zu werden. Der Verfassungsschutz hat es sich deshalb auch zur besonderen Aufgabe ge27 Ministry of Intelligence and Security. -51macht, im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit die Wirtschaft rechtzeitig über Entwicklungen staatlich gelenkter Wirtschaftsspionage zu sensibilisieren. 4.5 Spionagefalle 1994 wurden in 28 Fällen gegen in Rheinland-Pfalz wohnende Personen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Tätigkeit für eine fremde Macht gemäß SS 99 StGB eingeleitet. Sie wurden entweder zu Haftund/oder Geldstrafen verurteilt oder die Verfahren wurden gegen Zahlung einer Geldbuße bzw. wegen Verjährung eingestellt. Teilweise sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Einige Spionagefälle, an deren Aufdeckung auch der Verfassungsschutz des Landes beteiligt war, sollen beispielhaft die von gegnerischen Geheimagenten ausgehende Gefahr verdeutlichen. Ein heute 70-jähriger Rentner aus dem Raum Koblenz, der während seiner beruflichen Tätigkeit u.a. ein Büro für Unternehmensberatung führte und über hervorragende Kontakte zu hochrangigen Politikern auf Landesund Bundesebene verfügte, wurde jetzt nach eindeutiger Beweislage, nachdem ein bereits 1983 bestandener Verdacht nicht erhärtet werden konnte, vom OLG Koblenz zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 60.000,-DM verurteilt. Außerdem wurden 20.000,-DM an Agentenlohn für verfallen erklärt. Nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung war der Verurteilte über mehrere Jahrzehnte für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR als Agent tätig. Er berichtete während dieser Zeit über eine Vielzahl führender Politiker, aber auch über Interna aus Unternehmen, die er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit betreute. Seit Ende der 70er Jahre unterhielt ein selbständiger Kaufmann aus dem Großraum Idar-Oberstein Geschäftsbeziehungen in die ehemalige DDR. Dort -52lernte er seine heutige Ehefrau kennen, die 1981 im Rahmen einer Dienstreise ins westliche Ausland in der Bundesrepublik Deutschland verblieb. Bei einer folgenden Reise des Kaufmanns nach Leipzig wurde er unter dem Vorhalt der "Beihilfe zur Republikflucht" von einem Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit für eine nachrichtendienstliche Zusammenarbeit geworben und entsprechend verpflichtet. In der Folgezeit, bis mindestens Juni 1989, lieferte er Personaldaten seiner Angestellten und deren Angehörigen sowie Interna und Bildmaterial über von seiner Führungsstelle genannte Personen und Objekte. Die Ehefrau war über die nachrichtendienstlichen Kontakte ihres Mannes informiert. Auf Wunsch des Führungsoffiziers nahm sie 1985 an einer Treffreise nach Leipzig teil und wurde dabei ebenfalls nachrichtendienstlich verpflichtet. Sie ist jedoch nie aktiv geworden. Das Ermittlungsverfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 25.000,-DM eingestellt. Ein bis 1989 in der Nähe von Magdeburg wohnhafter Bürger, der bereits in den 60er Jahren a's "Inoffizieller Mitarbeiter" (IM) für das "Ministerium für Staatssicherheit" (MfS) der ehemaligen DDR arbeitete und in dessen Auftrag Parteien und Kirchen in der DDR ausforschte, konnte durch Unterstützung des Führungsoffiziers 1988 mit Ehefrau und Kind unter der Voraussetzung in die Bundesrepublik Deutschland übersiedeln, daß er hier für das ehemalige MfS Aufklärung betrieb. Nach der Übersiedlung berichtete er seiner Führungsstelle über die Modalitäten des Notaufuahmeverfahrens sowie die Lebensumstände in der Bundesrepublik, außerdem lieferte er Informationen über einen ehemaligen ebenfalls übergesiedelten Parteifreund. Wegen der kurzen Dauer seiner nachrichtendienstlichen Tätigkeit wurde das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 4.000,-DM eingestellt. -53Nach den Aussagen eines ehemaligen KGB -Mitarbeiters im Jahre 1989 wurde 1978 ein in der ehemaligen DDR wohnhaftes peruanisches Ehepaar - der Ehemann war Student an der Hochschule für Architektur - vom KGB angeworben. Das Ehepaar willigte in die nachrichtendienstliche Tätigkeit in der Annahme ein, dadurch Unterstützung für die von ihnen geplante Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland zu erhalten. 1984 konnten die Eheleute mit Hilfe der KGB-Zentrale in Berlin-Karlshorst in die Bundesrepublik ausreisen. Da der ehemalige KGB-Mitarbeiter ab diesem Zeitpunkt keinen Kontakt mehr zu den Eheleuten hatte und beide in dem Ermittlungsverfahren nachrichtendienstliche Kontakte nach der Übersiedlung bestritten und damit eine geheimdienstliche Tätigkeit nicht nachweisbar war, wurde das Verfahren eingestellt. Hinweis: Der Verrat von Staatsgeheimnissen oder die Aufnahme geheimdienstlicher Agententätigkeit ist kein Kavaliersdelikt. Informationen, die derartige Sachverhalte betreffen, können auch an den Verfassungschutz Rheinland-Pfalz (Telefon-Nr.: 06131/16-1) vertraulich übermittelt werden. 5. GEHEIMSCHUTZ 5.1 Das Lagebild der Spionageabwehr unterstreicht die Notwendigkeit einer dauerhaften und wirksamen Prävention zum Schutz des Staates vor Ausspähung und Geheimnisverrat. Dies bedingt eine sorgfältige Auswahl der Geheimnisträger (personeller Geheimschutz) sowie geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen (materieller Geheimschutz). 28 Komitet Gosudarstvgennoy ßesopasnosti. -54Der Verfassungsschutz wirkt bei der Erfüllung dieser Aufgaben von Gesetzes wegen mit. In eigenem Interesse und als Mitgliedstaat der Organisation des Nordatlantikvertrages (NATO) ist die Bundesrepublik Deutschland ebenso gehalten, bestimmte M'ndestanfordemngcn zum Schutz geheimhaltungsbedürftiger Vorgänge zu beachten. Auch hierfür hat der Verfassungsschutz die nötige Fachkompetenz. 5.2 Im Rahmen des personellen Geheimschutzes wird sichergestellt, daß nur charakterlich zuverlässige Personen mit geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten (Verschlußsachen) befaßt werden dürfen. Von daher ist eine vorherige Sicherheitsüberprüfung für eine Ermächtigung zum Zugang za Verschlußsachen oder für eine Tätigkeit in sicherheitsempfindlichen Bereichen (Sabotageschutz) erforderlich. Daneben hat der Verfassungsschutz im Berichtszeitraum die Geheimschutzbeauftragten der rheinland-pfälzischen Behörden bei deren vielfältiger Geheimschutztätigkeit beraten, geschult sowie Sicherheitsinformationen herausgegeben, um einen einheitlichen Sicherheitsstandard zu erhalten. 5.3 Die in Rheinland-Pfalz ansässigen Wirtschaftsunternehmen, die staatliche geheimhaltungsbedürfüge Auftrage durchführen, wurden gemeinsam mit dem sachlich zuständigen Bundesminister für Wirtschaft geheimschutzmäßig betreut. Den zu beobachtenden Ausspähungsversuchen fremder Nachrichtendienste gegenüber zukunftsträchtigen Unternehmen der Hochtechnologie begegnet der Verfassungsschutz u.a. durch eine Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit im Interesse eines umfassenden und wirksamen Wirtschaftsschutzes. -55C. Kurzdarstellungen von verfassungsfeindlichen Organisafionen, die im Berichtszeitraum in Rheinland-Pfalz in Erscheinung getreten sind oder überregionale Bedeutung haben 1. RECHTSEXTREMISMUS 1.1 "Deutsche Nationalisten" (DN) Am 21. Juli 1993 wurde die DN von dem bekannten Neonazi Michael PETRI aus Hessen gegründet. Die Organisation mit Sitz in Mainz strebt unter maßgeblicher Beteiligung von PETRI eine bundesweite Ausdehnung an. Sie verfügt derzeit über Landesverbände in Bayern, Berlin, Hessen, NordrheinWestfalen und Thüringen. In Rheinland-Pfalz hat sie nur wenige Mitglieder. Die DN versteht sich als Partei und ist beim Bundeswahlleiter registriert. Eine Anerkennung als Partei ist damit allerdings noch nicht verbunden. 1.2 "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." (HNG) In der 1979 gegründeten und bundesweit agierenden neonazistischen HNG fungiert die bekannte NS-Aktivistin Ursula MÜLLER aus Mainz-Gonsenheim als 1. Vorsitzende. Die HNG - mit bundesweit ca. 330 Mitgliedern - versteht sich als Sammelbecken für Neonazis aller Richtungen und dient im Rahmen ihrer Gefangenenbetreuung als zentrale Kontaktstelle für Neonazis aus dem gesamten Bundesgebiet und dem benachbarten Ausland. Ihre "Gefangenenhilfe" zielt auf die nahtlose Wiedereingliederung aus der Haft entlassener Gesinnungsgenossen in die neonazistische Szene ab. Publikationsorgan: "Nachrichten der HNG" 1.3 "Aktion Sauberes Deutschland" (ASD) Die 1986 unter maßgeblicher Beteiligung des Neonazis Ernst TAG aus Ludwigshafen am Rhein gegründete "nationale sozialistische Kampfgruppe" trat 1994 insbesondere mit Aktivitäten der Ortsgruppe Pirmasens in Erscheinung. 1.4 "Deutsche Bürgerwehr" Im Oktober 1994 wurde in Pirmasens und Ludwigshafen am Rhein der Gründungsaufruf für eine sogenannte Deutsche Bürgerwehr verteilt, die sich die Bekämpfung und Verhinderung von Verbrechen zum Ziel gesetzt hat. In dem Gründungsaufruf ist Ernst TAG als Verantwortlicher für die Öffentlichkeitsarbeit genannt. -561.5 "Internationales Hilfskomitee für nationale politische Verfolgte und deren Angehörige e.V." (IHV) Das IHV wurde am 20. Juni 1987 von dem Neonazi Ernst TAG aus Ludwigshafen am Rhein gegründet. Die im wesentlichen von TAG ausgehenden Aktivitäten des IHV beschränken sich auf die Versendung der monatlich erscheinenden Publikation "IHV e.V. - Für Recht und Wahrheit", insbesondere an die in Justizvollzugsanstalten einsitzenden Angehörigen der neonazistischen Szene. Seit Dezember 1993 verfügt das IHV über ein eigenes "InfoTelefon". Über dieses Telefon werden nicht nur die Ziele des IHV verbreitet, sondern es können auch Informationen über die am 17. Oktober 1994 gegründete "Deutsche BiV^ciwehr" abgerufen werden, für die TAG als Verantwortlicher für die Öffentlichkeiisarbeit bekannt wurde. 1.6 "Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front" (GdNF) Von Anhängern des im April 1991 verstorbenen Neonazis Michael KÜHNEN nach deren Rückzug aus der FAP gebildeter Zusammenschluß, der derzeit nur noch als Autorenkollektiv der Zeitschrift "Neue Front" fortbesteht. Die Zahl ihrer Anhänger ist gering. Publikationsorgan: "Die Neue Front". 1.7 "Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei" (FAP) Die im März 1979 gegründete neonazistische Partei FAP wurde nach dem 1983 erfolgten Verbot der "Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten" (ANS/NA) von Anhängern dieser Organisation unterwandert. Am 26. November 1994 wurde von der Parteiführung festgelegt, die FAPBundesgeschäftsstelle zum 31. Dezember 1994 nach Berlin zu verlegen. In Rheinland-Pfalz gehören der Partei wenige Mitglieder und Sympathisanten an; hier verfügt sie bislang über lose Organisationsstrukturen. Am 12. November 1994 fand in Friesenhagen/Landkreis Altenkirchen ein Sonderparteitag des nordrhein-westfälischen FAP-Landesverbandes statt. Publikationsorgan: "Aufbruch", Neue Nation", "Standarte", 1.8 "Nationale Liste" (NL)30 Die Partei wurde 1989 in Hamburg von Anhängern des verstorbenen Neonazis Michael KÜHNEN (ANS/NA) gegründet. Derzeitiger NL-Vorsitzender 29 Die FAP wurde am 24. Februar 1995 durch den Bundesinnenminister verboten. 30 Die "Nationale Liste" (Hamburg) wurde am 24. Februar 1995 durch den Hamburger Innensenator verboten. -57ist der bekannte Neonazi Christian WORCH, Hamburg. Verbindungen bestehen auch zu der in Rheinland-Pfalz ansässigen Organisation "Deutsche Nationalisten" (DN). Publikationsorgan: "Der Index". 1.9 "Neonazikreis um Curt MÜLLER" Im Anwesen der Neonazis Cuit und Ursula MÜLLER in Mainz-Gonsenheim fanden in früheren Jahren in regelmäßigen Abständen Gedenkund Sonnwendfeiern statt. Infolge der Veranstaltungsverbote am 19. Juni 1993 ("Sommer-sonnwendfeier"), 18. Dezember 1993 ("Wintersonnwendfeier") und 19. Februar 1994 (FAP-Veranstaltung) hat der "Neonazikreis" an überregionaler Bedeutung verloren. 1.10 "Der Stahlhelm - Landesverband Pfalz e.V." Der 1970 gegründete "Stahlhelm - Landesverband Pfalz e.V." entwickelte 1994 nur geringe Aktivitäten, die sich im wesentlichen auf das Abhalten nicht öffentlicher sogenannter Appelle beschränkten. 1.11 "Nalionaldemckratische Partei Deutschlands" (NPD) Die 1964 aus der "Deutschen Reichspartei" (DRP) hervorgegangene NPD umfaßte 1994 bundesweit 4.500 Mitglieder, der NPD-Landesverband Rheinland-Pfalz ca. 200. Die NPD-Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN) verzeichnet bundesweit etwa 200 Mitglieder; in Rheinland-Pfalz ist sie nicht mehr existent. Publikationsorgan: "Deutsche Stimme", Auflage ca. 45.000 Exemplare. 1.12 "Deutsche Volksuniyn e.V." (DVU) einschließlich ihrer Aktionsgemeinschaften: "Aktion Oder-Neiße" (AKON), "Aktion deutsches Radio und Fernsehen" (ARF), "Deutscher Schutzbund für Volk und Kultur", "Ehrenbund Rudel - Gemeinschaft zum Schutz der Frontsoldaten", "Initiative für Ausländerbegrenzung" (I.f.A.) und "Volksbewegung für Generalamnestie" (VOGA). 1971 von dem Münchner Verleger Dr. Gerhard FREY als "überparteiliches" Sammelbecken der "Verfassungstreuen Rechten" gegründete Kernorganisation der "Nationai-Freiheitlichen". In den von FREY herausgegebenen Wo- -58chenzeitungen "Deutsche National-Zeitung" und "Deutsche Wochen-Zeitung" (Gesamtauflage etwa 67.000 Exemplare) wird im Sinne der Zielsetzung der Vereinigung agitiert. In Rheinland-Pfalz sind für den Verein DVU keine Aktivitäten zu verzeichnen. Die Mitglieder des Vereins sind automatisch Mitglieder der Partei DVU. 1.13 "Deutsche VoHtsunion" (DVU) 1987 auf Initiative Dr. FREYs gegründete Partei. Sie ist mit rund 20.000 Mitgliedern eine der größten Organisationen im rechtsextremistischen Spektrum. Der Landesverband der DVU stellt mit etwa 1.100 Mitgliedern die stärkste rechtsextremistische Personenvereinigung in Rheinland-Pfalz dar. 1.14 "Deutsche Liga für Volk und Heimat" (DLVH) 1991 in Villingen-Schwenningen gegründete Partei, deren Führungsfunktionäre zum überwiegenden Teil ehemals leitende Funktionäre der NPD und der REP sind. Sie verfügt über etwa 900 Mitglieder. In Rheinland-Pfalz gibt es neben dem 1993 neugegründeten Landesverband nur den Kreisverband Ludwigshafen am Rhein mit wenigen Anhängern. Sprachrohr: "Nation und Europa - Deutsche Rundschau" Auflage: ca. 16.000 Exemplare 1.15 Partei "Die Republikaner" (REP) Die REP wurden auf Bundesebene im Jahre 1983 gegründet und treten in Rheinland-Pfalz seit 1987 in Erscheinung. Sie verfügen insgesamt über etwa 20.000 Mitglieder; in Rheinland-Pfalz sind es etwa 700. Publikationsorgan: "DER. REPUBLIKANER", Auflage ca. 80.000 Exemplare. 2. LINKSEXTREMISMUS 2.1. Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten 2.1.1 "Deutsche Kommunistische Partei" und deren Umfeld 2.1.1.1 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) 1968 gegründet; größte orthodox-kommunistische Partei in der Bundesrepublik Deutschland, etwa 6.000 Mitglieder, in Rheinland-Pfalz ca. 200; beruft sich auf die Lehren von Marx, Engels und Lenin. 31 Die unter 2.1.2.1 bis 2.1.2.4 genannten Organisationen haben zusammen schätzungsweise 80 Mitglieder. -59Zentralorgan: "Unsere Zeit" (UZ), 14-tägig; ca. 10.000 abonnierte Vertriebsauflage (lt. Eigenangabe). 2.1.1.2 "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) Eng an die DKP angelehnte kommunistische Jugendorganisation. Bundesweit etwa 200 bis 250 Mitglieder. In Rheinland-Pfalz derzeit keine Organisationsstrukturen. Publikationsorgan. "Position", 2-monatlich; Auflage ca. 300 Exemplare. 2.1.2 Sonstige 2.1.2.1 "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) Die 1982 in Bochum gegründete MLPD bekennt sich zu den Lehren von Marx, Engels, Lenin und Stalin in ihrer Interpretation durch Mao Tse Tung; bundesweit ca. 2.300 Mitglieder. Zentralorgan: "Rote Fahne", Wochenzeitung; Auflage ca. 7.500 Exemplare. 2.1.2.2 ..Vereinigte Sozialistische Partei" (VSP) Die 1986 aus der Fusion von "Kommunistischer Partei Deutschlands" (KPD) und der trotzkistischea "Gruppe Internationale Marxisten" (GIM) hervorgegangene VSP hat bundesweit etwa 300 Mitglieder. In Rheinland-Pfalz bestehen Ortsgruppen der VSP in Mainz und Ludwigshafen am Rhein. Publikationsorgan: "SoZ - Sozialistische Zeitung", 14-tägig; Auflage ca. 2.000 Exemplare. 2.1.2.3 ..Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD" (AB) Der 1973 gegründete, stalinistisch ausgerichtete AB hat bundesweit etwa 200 Mitglieder In Rheinland-Pfalz besteht eine Ortsgruppe des AB in Mainz. Zentralorgan: "Kommunistische Arbeiterzeitung" (KAZ), Auflage ca. 3.500 Exemplare. 2.1.2.4 "Sozialistische Arbeitergruppe" CS AG) Deutsche Sektion der internationalen trotzkistischen Strömung "Internationale Sozialisten", die den Aufbau einer revolutionären kommunistischen Partei und die Entwicklung eines Staates unter Führung von Arbei- -60terräten anstrebt. Bundesweit verfügt die SAG über 250 Mitglieder; in Rheinland-Pfalz gibt es eine Ortsgruppe in Ludwigshafen am Rhein. Publikationsorgan: "Klassenkampf", monatlich; Auflage ca. 3.500 Exemplare. 2.1.2.5 "Marxistische Gruppe" (MG) Die zu Beginn der 70er Jahre in Bayern aus den "Roten Zellen" entstandene MG hat sich im Mai 1991 selbst aufgelöst. Seit Mitte März 1992 geben ehemalige Funktionäre der MG aber das Theorieorgan "GEGENSTANDPUNKT" heraus und führen hierüber wiederholt Diskussionsveranstaltungen durch. 2.2 Anarchisten 2.2.1 Autonome Örtliche, meist lose strukturierte Zusammenschlüsse mit diffusen anarchistischen, bisweilen auch revolutionär-marxistischen Zielen. Das autonome Aktionspotential beläuft sich derzeit bundesweit auf über 5.000 Personen; in Rheinland-Pfalz ca. 150. 2.2.2 "Föderation Gewaltfreier Aktionsgruppen" (FöGA) 1980 gegründeter Zusammenschluß anarchistischer Gruppen und Einzelpersonen aus der "Graswurzelbewegung", der die Arbeit der zahlreich existierenden "gewaltfreien Aktionsgruppen" und "Trainingskollektive" bundesweit koordinieren will. Die Anhängerschaft der FöGA umfaßt bundesweit mehrere hundert Personen. Publikationsorgan: "graswurzelrevolution", monatlich; Auflage ca. 4.000 Exemplare. Im Kontaktadressenteil der "graswurzelrevolution" ist seit 1987 die Mainzer Gruppe "Anarchistisches Forum Mainz" (AFR) (ehemals "Anarchistische Assoziation Rliizoin") genannt. 2.2.3 "Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union" fFAU-IAA) Bedeutendste "anarcho-syndikaiistische" Organisation mit bundesweit etwa 30 Ortsgruppen und Kontaktstellen, u.a. auch in Mainz; bundesweit unter 100 Mitglieder. Die FAU-IAA ist die deutsche Sektion der "Internationalen Arbeiter Assoziation" (IAA). Publikationsorgan: "direkte aktion", 2-monatlich; Auflage ca. 3.000 Exemplare. -612.2.4 "Forum für Libertäre Information" (FLI) Bedeutendste anarchistische "Theoriegruppe" zur Förderung und Verbreitung "Libertärer Tradition" mit Kontaktadressen in mehreren Bundesländern, so auch in Rheinland-Pfalz in Morbach-Merscheid (Kreis Berakastel-Wittlich). Publikationsorgan: "Schwarzer Faden". 2.3 Linksextremistischer Terrcrismus 2.3.1 "Rote Armee Fraktion" (RAF) Terrorgruppe, deren Ziel die Zerschlagung des "Imperialismus", insbesondere die Beseitigung des angeblich faschistischen und imperialistischen Staatsund Gesellschaftssystems der Bundesrepublik Deutschland ist. Nach dem 1993 im RAF-Gefüge vollzogenen Bruch haben sich zwei gegensätzliche Lager gebildet. Dies sind zum einen die RAF-Illegalen und ihre aus dem früheren RAF-Umfeld gebildete Anhängerschaft, die nach dem Aussetzen des bewaffneten Kampfes den Aufbau einer sogenannten Gegenmacht von unten als Basis für künftige revolutionäre Politik sehen. Ihnen gegenüberstehen die sogenannten Hardliner unter den RAF-Gefangenen und der Großteil des ehemaligen RAF-Umfeldes, die die neue RAF-Politik ablehnen und weiterhin für einen selbstbestimmten, bewaffneten Guerilla-Kampf plädieren. 2.3.2 "Antiimperialistische Zelle" (AIZ) Terroristische Gruppierung, die sich an militanten/bewaffneten Aktionen der RAF aus früheren Jahren orientiert und zur Erreichung ihrer politischen Ziele auch tödliche Verletzungen Unbeteiligter billigend in Kauf nimmt. Über die Struktur der Gruppe gibt es bislang keine Erkenntnisse. 2.3.3 "Revolutionäre Zellen" (RZ) Terroristische Kleingruppen ohne erkennbare Struktur, die ein auf Breitenwirkung angelegtes, teilweise "sozialrevolutionäres" Konzept verfolgen. Die RZ knüpfen hierbei in der Regel an aktuelle gesellschaftliche Probleme an. Innerhalb der RZ agiert die "Rote Zora" als selbständige, radikal feministische Frauengruppe mit überwiegend frauenspezifischen Themen, wie z.B. Ausbeutung der Frauen in der "Dritten Welt". -623. AUSLÄNDEREXTREMISMUS32 3.1 Türken 3.1.1 "Devrimci Sol" (Dev Sol - Revolutionäre Linke) Konspirative gewaltpraktiziet ende Organisation der "Neuen Linken", die im Mai/Juni 1978 aus der Sozialrevolutionären "Türkischen Volksbefreiungspartei - Front" (THKP-C) hervorgegangen ist. Seit 1994 tritt die Organisation auch unter der Bezeichnung DFIKP-C (Revolutionäre VolksbefreiungsparteiFront) in Erscheinung. Am 9. Februar 1983 wurde sie vom Bundesminister des Innern verboten; besteht aber konspirativ fort. Die Dev Sol spaltete sich im Frühjahr 1993 in zwei Flügel, den "KARATAS"-und den "YAGAN"Flügel, die sich - auch mit Waffengewalt - bekämpfen. 3.1.2 "Avrupa'da Devrimci Gene" (Revolutionäre Jugend in Europa) Unter dieser Bezeichnung sind die Anhänger der Dev Sol in der Bundesrepublik weiter aktiv. Sie traten auch als "Devrimci Sol Gücler" (Revolutionäre Linke Kräfte) auf. 3.1.3 "Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten" (TKP/M-L) Als Abspaltung der maoistischen "Revolutionären Arbeiterund Bauernpartei der Türkei" (TIKP) im April 1972 in der Türkei gegründet. Sie erklärte der Türkei den bewaffneten Kampf und zielt auf die Vernichtung des bestehenden türkischen Staatsgefüges ab. 3.1.4 "Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland e.V." (ATIF) Sie ist von der TKP/M-L beeinflußt und hatte sich 1976 gegründet; 1981 Spaltung in die Gruppen "Partizan" (P) und "Partizan Bolsevik" (PB). Im Dezember 1986 wurde die "Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa" (ATJK) als internationaler Zusammenschluß von ATIF-Föderationen gebildet. 3.1.5 "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e.V." (ICCB) Im November 1984 in Köln von Cemalettin KAPLAN gegründet und geleitet. Er strebt die Errichtung einer islamischen Republik in der Türkei durch eine Revolution nach iranischem Vorbild an; bundesweit islamische Mitgliedsvereine, auch in Rheinland-Pfalz. 32 Die Organisationen/Gruppen, bei denen keine Mitgliederzahlen aufgefülirt sind, verfügen in RheinlandPfalz nur über einzelne Mitglieder/Anhänger. -633.2 Kurden "Arbeiterpartei Kurdistans" fPKK) Ende der siebziger Jahre bildete sich in der Türkei um Abdullah ÖCALAN die Untergrundorganisation "APOCULAR", die zur Parteigründung am 27. November 1978 führte. Die PKK strebt auf terroristischem Wege einen unabhängigen kurdischen Staat auf der Grundlage einer klassenlosen Gesellschaft marxistisch-leninistischer Prägung an. Die PKK unterhält mehrere Nebenorganisationen, wie z.B. die "Nationale Befreiungsfront Kurdistans" (ERNK) oder die "Föderation der patriotischen Arbeiterund Kulturvereinigungen aus Kurdistan in der BRD e.V." (FEYKA-Kurdistan). Die "Volksbefreiungsarmee Kurdistan" (ARGK) führt den bewaffneten Kampf der PKK in der Türkei. Die PKK in der Bundesrepublik Deutschland - einschließlich ihrer Teilorganisationen - wurde am 26. November 1993 durch den Bundesminister des Innern verboten. In der Bundesrepublik Deutschland hat die PKK etwa 7.500 Mitgliederf in Rheinland-Pfalz verfügt sie über ca. 300 Mitglieder und Sympathisanten. 3.3 Araber 3.3.1 "FATAH-Generalkommando der ASSUA-Streitkräfte -Revolutionsrat" LABU-NIDAL-Organisation'VANO) Im Jahre 1972 löste sich die ANO um ihren Führer Hassan Sabri AL BANNA alias "ABU N1DAL" (Vater des Kampfes) im Irak von der "AL FATAH" des Yassir ARAFAT. Sie gehört seitdem zu den gefährlichsten und aktivsten palästinensischen Terrororganisationen. Eine Verhandlungslösung des Palästinakonfliktes lehnt sie strikt ab. Die ANO verfügt auch im außerarabischen Raum über konspirative Strukturen. 3.3.2 HIZB ALLAH (..Partei Gottes") Die Schiitenbewegung wurde im Jahre 1982 im Libanon mit iranischer Unterstützung gebildet. Ihr Ziel ist die Errichtung eines islamischen "Gottesstaates" im Libanon nach iranischem Vorbild. Sie lehnt die Existenz des Staates Israels strikt ab und entwickelt terroristische Aktivitäten gegen den jüdischen Staat. Im Bundesgebiet, so auch in RJieiiiland-Pfalz, sind Mitglieder/Anhänger der HIZB ALLAH festgestellt worden. 3.3.3 "Islamischer Bund Palästina" (lBP)/"Is!amische Widerstandsbewegung" (HAMAS) Die sunnitisch-extremistische Organisation, die im Jahre 1987 gegründet wurde, verfügt über eine starke Anhängerschaft in den von Israel besetzten Gebieten und operiert dort gegen israelische Interessen. Im Bundesgebiet halten sich einzelne Mitglieder der Organisation auf. IBP und HAMAS lehnen -64das erst 1993 zustande gekommene "Gaza-Jeiicho-Abkommen" kategorisch ab. 3.3.4 ..Muslimbruderschaft" (MB) Seit dem Jahre 1928 existiert in Form der MB ein Zusammenschluß sunnitisch-extremistischer Moslems. In Ägypten und Syrien entwickelt die MB seit längerer Zeit Bestrebungen zum Umsturz der dortigen Regierungen, was in der Vergangenheit immer wieder zu blutigen Auseinandersetzungen geführt hat. In der Bundesrepublik Deutschland halten sich mehrere hundert Mitglieder der MB auf. 3.3.5 "Volksfront für die Befreiung Palästinas" (PFLP) Die marxistisch-leninistisch ausgerichtete Teilorganisation der PLO wurde im Jahre 1967 gegründet. Ihr Ziel ist die Schaffung eines panarabischen Staates. In diesem Sinne verübte die Organisation in der Vergangenheit eine Vielzahl von Terroranschlägen vornehmlich gegen Israel und proisraelische europäische Staaten. Die PFLP verfügt im Bundesgebiet über konspirativ arbeitende Mitglieder, in Rheinland-Pfalz jedoch lediglich über Einzelmitglieder. 3.3.6 "Volksfront für die Befreiung Palästinas - Generalkommando" (PFLP-GC) Im Jahre 1968 spaltete sich die PFLP-GC unter der Leitung von Ahmed JTBRIL von der PFLP ab. Von ihrem Sitz in Damaskus aus führte sie seitdem zahlreiche Terrorakte in Israel und in den von Israel besetzten Gebieten sowie in Westeuropa durch. 3.4 Iraner 3.4.1 "Iranische Moslemische Studentenvereinigung Bundesrepublik Deutschland e.V." (TMSV) Die islamisch-fundamentalistisch, marxistisch geprägte IMSV unterstützt im Bundesgebiet die im Jahre 1965 in Teheran gegründete "Organisation der Volksmojahedin" (MEK). Diese richtet sich gegen das "Mullah-Regime" im Iran und beabsichtigt dessen gewaltsamen Sturz. In der Bundesrepublik Deutschland halten sich mehrere hundert Mitglieder der IMSV auf, die propagandistisch für die MEK tätig sind und diese auch finanziell unterstützen. 3.4.2 "Union islamischer Studentenvereine in Europa" (U.I.S.A.) Die U.I.S.A. wurde Anfang der 60er Jahre gegründet und vereinigt fanatische Anhänger des verstorbenen Ayatollahs KHOMEINI und des islamischen Regimes im Iran. Im Bundesgebiet halten sich mehrere hundert U.I.S.A.-Anhänger und Mitglieder auf. -653.5 Algerier "Islamische Heilsfront" (EIS) Algerischer Teil der sunnitischen "Muslimbruderschaft" (MB). Die FIS strebt einen islamisch-fundamentalistischen Staat an und benutzt die Moscheen zur Verbreitung ihrer politischen Lehre. Ziel der FIS ist die Abschaffung des derzeitigen (demokratischen) Staatsgefüges in Algerien, welches als "westlich verdorben" und "gottlos" bezeichnet wird. 3.6 "Ehemalige" Jugoslawen "Nationaldemokratische Liga der albanischen Treue" (N.D.SH.) Die extrem nationalistische Organisation strebt einen Staat Albanien in seinen ethnischen Grenzen - also unter Einschluß des serbisch beherrschten Kosovo-Gebietes - an. Mehrere Zweiggruppen der Organisation befinden sich auch im Bundesgebiet. 3.7 Inder ..International Sikh Youth Federation" (ISYF) Die im Jahre 1984 in London gegründete ISYF fungiert als weltweite Auslandsorganisation der "All India Sikh Student Federation" (AISSF) und strebt einen selbständigen Staat in der indischen Provinz Punjab an. Die deutsche Sektion der ISYF wurde im Jahre 1985 gegründet. Mehrere Hundert ihrer Mitglieder halten sich in der Bundesrepublik Deutschland auf. 3.8 Tamilen "Liberation Tifiers of Tamil Eelam" (LTTE) Die LTTE strebt die Errichtung eines unabhängigen sozialistisch-antiimperialistisch geprägten Tamilenstaates im Norden ihres Heimatlandes Sri Lanka an. Ihren gewalttätigen "Befreiungskampf finanziert diese mitgliederstarke linksgerichtete Organisation auch mit "Spenden", die u.a. von Landsleuten in der Bundesrepublik Deutschland auch durch Gewaltandrohung erpreßt werden. -66D. ANHANG Rechtliche Grundlagen Grundgesetz (Auszug) Artikel 73 - Umfang der ausschließlichen Gesetzgebung Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über 10. die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder b) zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes (Verfassungsschutz) und c) zum Schutz gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungeshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, Artikel 87 - Bundeseigene Verwaltung: Sachgebiete (1) ... Durch Bundesgesetz können ... Zentralstellen ... zur Sammlung von Unterlagen für Zwecke des Verfassungsschutzes und des Schutzes gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, eingerichtet werden. Landesverfassungsschutzgesetz [vom 26. März 1986 (GVB1. S. 73), geändert durch Gesetz vom 4. April 1989 (GVB1. S. 80), BS 12-2] SS 1 - Aufgaben des Verfassungsschutzes (1) Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder Auskünfte, Nachrichten und sonstige Unterlagen zu sammeln und auszuwerten über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern verfassungsmäßiger Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. -67(2) Der Verfassungsschutz wirkt auf Antrag mit 1. bei der Überprüfung von Personen, denen vorbehaltlich des Ergebnisses der Überprüfung im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. bei der Überprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder vorbehaltlich des Ergebnisses der Überprüfung beschäftigt werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutze von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (3) Der Verfassungsschutz wirkt ferner mit bei der Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen Dienst im Rahmen von SS 7 Abs. 3. SS 2 - Zuständige Behörde (1) Die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes werden vom Ministerium des Innern und für Sport wahrgenommen. Einer polizeilichen Dienststelle darf der Verfassungsschutz nicht angegliedert werden. (2) Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Sport tätig werden. SS 3 - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (1) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat der Verfassungsschutz diejenige zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. (2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. (3) Eine Maßnahme ist nv.r solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, daß er nicht erreicht werden kann. SS 4 - Allgemeine Befugnissz (1) Der Verfassungsschutz darf die nach pflichtgemäßem Ermessen notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere personenbezogene Informationen erheben und verarbeiten, namentlich speichern, übermitteln, verändern, löschen und abgleichen, 1. wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 1 Abs. 1 vorliegen oder 2. zur Erfüllung der Aufgaben nach SS 1 Abs. 2, soweit nicht die SSSS 5 bis 8 die Befugnisse besonders regeln. (2) Informationen über Personen, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, dürfen nicht in Dateien gespeichert werden. (3) In die Überprüfung nach SS 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 können der Ehegatte, der Verlobte oder die Person, die mit dem zu Überprüfenden in eheälinlicher Gemeinschaft lebt, einbezogen werden. Die Überprüfung ist nur mit Zustimmung der Betroffenen zulässig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (4) Der Minister des Innern und für Sport ist befugt, die Öffentlichkeit über Bestrebungen nach SS 1 Abs. 1 zu unterrichten. Dabei dürfen auch personellbezogene Informationen bekanntgegeben werden, wenn schutzwürdige Belange des Betroffenen nicht vorliegen oder die Interessen der Allgemeinheit überwiegen. (5) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen dem Verfassungsschutz nicht zu; er darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen er selbst nicht befugt ist. 67 -692. Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. II 1961 S. 1183,1218), 3. Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden zur Verfolgung von den in SS 100 a Strafprozeßordnung genannten Straftaten oder sonstiger Straftaten im Rahmen der organisierten Kriminalität, 4. Polizeibehörden, soweit sie gefahrenabwehrend tätig sind, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist und die Übermittlung der Abwehr einer im Einzelfall bestehenden erheblichen Gefahr oder zur vorbeugenden Bekämpfung der in Nuimier 3 genannten Straftaten sowie von Verbrechen, für deren Vorbereitung konkrete Hinweise vorliegen, dient, 5. andere Behörden und öffentliche Stellen, wenn dies zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und der Empfänger die Informationen für Zwecke benötigt, die dem Schutz wichtiger Rechtsgüter, insbesondere dem Schutz von Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder von Sachen von bedeutendem Wert dienen und mit den Aufgaben des Verfassungsschutzes vereinbar sind. (2) Die Empfängerbehörde darf die personenbezogenen Informationen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck nutzen, zu dem sie ihr übermittelt werden. (3) Der Verfassungsschutz erteilt auf Anfrage von Behörden, denen die Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen Dienst obliegt, nach pflichtgemäßen Ermessen Auskunft aus vorhandenen Unterlagen gemäß Absatz 1. Die Auskunft ist auf solche gerichtsverwertbaren Tatsachen zu beschränken, die Zweifel daran begründen können, daß der Bewerber jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird. (4) Personenbezogene Informationen dürfen an private Stellen nicht übermittelt werden, es sei denn, daß dies zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist. Die Weitergabe bedarf der Zustimmung des Ministers des Innern und für Sport oder des von ihm besonders bestellten Beauftragten. (5) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist eine Übermittlung durch Bereithaltung von Informationen zum Abruf oder im Wege des automatisierten Informationsabgleichs unzulässig. SS 8 - Bereinigung und Löschung personenbezogener Informationen (1) Dateien sind in regelmäßigen Abständen auf ihre Erforderlichkeit zu überprüfen. Die regelmäßigen Abstände werden durch Rechtsverordnung der Landesregierung festgelegt. (2) Personenbezogene Informationen sind zu löschen, wenn 1. ihre Speicherung nicht rechtmäßig ist, 2. sich aufgrund einer Überprüfung nach Absatz 1 oder auf andere Weise ergeben hat, daß ihre Kenntnis für die speichernde Stelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, daß durch die Löschung schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt werden. (3) Personenbezogene Informationen über Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu überprüfen und spätestens nach fünf Jahren zu löschen, es sei demi, daß nach Eintritt der Volljährigkeit weitere Erkenntnisse im Sinne des SS 1 Abs. 1 angefallen sind. (4) Personenbezogene Informationen, die zu löschen sind, dürfen nicht zum Nachteil des Betroffenen verarbeitet werden. 69 -70SS 9 - Errichtungsanordnung für automatisierte Dateien des Verfassungsschutzes Für jede automatisierte Datei beim Verfassungsschutz sind in einer Errichtungsanordnung festzulegen: 1. B ezeichnung der Datei, 2. Zweck der Datei, 3. betroffener Personenkreis, 4. Arten der zu speichernden personenund sachbezogenen Informationen, 5. Anlieferung oder Eingabe, 6. Zugangsberechtigung, 7. Übermittlung, 8. Überprüfungsfristen, Speicherungsdauer. SS 10 - Auskunft an den Betroffenen Der Verfassungsschutz ist nicht verpflichtet, dem Betroffenen Auskunft über die zu semer Person gespeicherten Informationen zu geben; eine Auskunftsverweigerung braucht nicht begründet zu werden. SS 11 - Einschränkung von Grundrechten Aufgrund dieses Gesetzes kann das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt werden. SS 12 - Parlamentarische Kontrolle (1) Zur Kontrolle des Ministers des Innern und für Sport hinsichtlich der Tätigkeit des Verfassungsschutzes bildet der Landtag zu Beginn jeder Walüperiode eine Parlamentarische Kontrollkommission. Die Rechte des Landtags, seiner Ausschüsse und der Kommission aufgrund des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses vom 24. September 1979 (GVBl. S. 296, BS 12-1) bleiben unberührt (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus drei Mitgliedern, die vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden. Die Kontrollkommission wählt einen Vorsitzenden und gibt sich eine Geschäftsordnung. (3) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkornmission sind geheim. Die Mitglieder der Kommission sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Kommission bekannt werden. Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder seiner Fraktion aus, so verliert er seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. Für dieses Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu wählen; das gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus der Kontrollkommission ausscheidet. SS 13 - Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Der Minister des Innern und für Sport unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission mindestens zweimal jährlich umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Verfassungsschutzes und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. (2) Zeit, Art und Unüang der Lntemchturig izr Parlamentarischen Kontrollkommission werden unter Beachtimg des notwendigen Schutzes det, Kaclxcluoazugangs durch die politische Verantwortung des Ministers des Innern und für Sport bestimmt. (3) Jedes Mitglied kann den Zusammentritt und die Uriterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. 70 -71SS 14 - Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt das Landesverfassungsschutzgesetz vom 23. Januar 1975 (GVBl. S. 33), geändert durch Landesgesetz vom 21. Dezember 1978 (GVBl. S. 769), BS 12-2, außer Kraft. 71 r Hinweis: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums des Innern undfur Sport herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunaloder Europawahlen. Mißbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. 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