NT Min ahntaenN ee. BE Verfassungsschutzbericht 1985 Mainz, August 1986 Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz IBM-Disketten-Satz und Druck: Druckbetrieb Lindner, Mainz Verfassungsschutzbericht 1985 Vorwort Die freiheitliche rechtsstaatliche Demokratie, die vor allem der Menschenwürde und der Freiheit des Bürgers verpflichtet ist, wird ständig durch ihre totalitären und anarchistischen Gegner herausgefordert. Wir sind aber überzeugt, daß die Bundesrepublik Deutschland in der Lage ist, dieser Herausforderung wirksam zu begegnen. Diese Überzeugung gründet sich auf dem Konsens der Bürger mit der im Grundgesetz verankerten wertorientierten und wehrhaften Demokratie. Der "legale" Übergang von einem freiheitlichen Rechtsstaat in eine Diktatur darf sich in Deutschland nicht wiederholen. Politik kann sich nur in dem Werterahmen bewegen, den die Verfassung unabdingbar vorgeschrieben hat. Jeder Bürger und insbesondere die politischen Kräfte der Gesellschaft sind in die Pflicht genommen: Es darf keine Freiheit für die Feinde der Freiheit geben. Im Rahmen der wehrhaften Demokratie hat der durch das Grundgesetz legitimierte Verfassungsschutz die Aufgabe, Nachrichten über Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder richten. Seine Aufklärungsarbeit im Vorfeld polizeiund strafrechtlicher Relevanz ermöglicht es der Regierung, die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung extremistischer und sicherheitsgefährdender Bestrebungen rechtzeitig zu 2 treffen. Die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes sind aber auch unentbehrliches Rüstzeug für die geistig-politische Auseinandersetzung mit dem Extremismus, der die Regierung einen hohen Stellenwert beimißt. In dieser Auseinandersetzung mit den Gegnern unseres freiheitlichen Rechtsstaates kommt daher dem jährlichen Bericht über die Entwicklung von Terrorismus, Extremismus und Spionage hohe Bedeutung zu. Er wendet sich daher nicht nur an die politischen Instanzen, Behörden und Gerichte, sondern vor allem an den Bürger. Aufgabe des Verfassungsschutzberichtes ist es, dem Bürger durch eine emotionsfreie Schilderung der Gefahren, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung von innen wie von außen drohen, eine sachliche Grundlage zur eigenen Meinungsbildung zu geben. Hierbei will er das Verständnis für die nicht einfach zu durchschauenden Zusammenhänge erleichtern, vor allem in einer Zeit, in der verfassungsfeindliche Organisationen verstärkt dazu übergehen, ihre wahren Absichten zu tarnen und den Bürger durch Umwertung politischer und juristischer Begriffe zu verunsichern. Ohne einen eigenen, auf fundierten Kenntnissen beruhenden politischen Standpunkt kann sich der Bürger nicht gegen die Verfassungsfeinde entscheiden und sich nicht überzeugt für die freiheitliche demokratische Grundordnung einsetzen. Von der aktiven Zustimmung der Bürger lebt aber unser freiheitlicher Rechtsstaat. Er ist erst gesichert, wenn er Widerhall im Denken und Handeln seiner Bürger findet. Dem Verfassungsschutz von Rheinland-Pfalz steht seit dem 16. April 1986 als erste Behörde im Bundesgebiet ein neues Verfassungsschutzgesetz zur Verfügung, das den Erfordernissen des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 entspricht. Unter sachgerechter Abwägung der Sicherheitsinteressen des Staates und der Individualrechte des Bürgers sind die Befugnisse des Verfassungsschutzes, wie Informationserhebung und Informationsübermittlung, näher konkretisiert. Hierbei bleibt das natürliche Spannungsverhältnis zwischen der Freiheit des Bürgers und dem Schutz des Gemeinwesens gewahrt. Für den Bürger bringt das neue Gesetz kein Mehr an Überwachung. Es trägt aber dazu bei, die Rechte des Einzelnen und damit auch der Allgemeinheit vor extremistischen und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen besser zu schützen. Der Verfassungsschutz, der seine schwierigen Aufgaben mit rechtsstaatlicher Sorgfalt und dem erforderlichen Augenmaß erfüllt, verdient weiter unser Vertrauen. (Kurt Böckmann) Staatsminister i Linksextremismus itsextremismus C. Ausländerextremismus Personeller und materieller Geheimschutz sowie personeller Sabotageschutz 126 ie im öffentlichen Inhaltsverzeichnis Seite A. Linksextremismus 1. Orthodoxer Kommunismus 9 1.1 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) 9 1.1.1 Ideologisch-politischer Standort 9 1.1.2 Organisatorischer Aufbau 17 1.1.3 Bündnispolitik und Betriebsarbeit 18 1.1.4 Kampagne gegen "Berufsverbote" 23 1.1.5 Agitation gegen die Bundesregierung 24 1.1.6 Wahlvorbereitungen 24 1.2 Nebenorganisationen der DKP 25 1.2.1 "Junge Pioniere - Sozialistische Kinderorganisation" (JP) 26 1.2.2 "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) 27 1.2.3 "Marxistischer Studentenbund Spartakus" (MSB Spartakus) 28 1.3 DKP-beeinflußte Organisationen 33 1.3.1 "Deutsche Friedens-Union" (DFU) 34 1.3.2 "Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes - Bund der Antifaschisten" (VVN-BdA) 36 1.3.3 "Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" (KFAZ) 39 1.3.4 "Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte Kriegsdienstgegner" (DFG-VK) 40 2. "Neue Linke" 41 2.1 Dogmatische "Neue Linke" 41 2.1.1 Marxistisch-Leninistische Parteien und Bünde (K-Gruppen) 42 2.1.1.1 "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) 42 2.1.1.2 "Kommunistische Partei Deutschlands (Marxisten-Leninisten)" (KPD) 42 2.1.1.3 "Bund Westdeutscher Kommunisten" (BWK) 45 2.1.1.4 "Kommunistischer Bund" (KB) 45 2.1.1.5 "Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD" (AB) 45 2.1.2 Trotzkistische Gruppen 46 2.1.2.1 "Gruppe Internationale Marxisten" (GIM) 46 2.1.2.2 "Sozialistische Arbeitergruppe" (SAG) 46 2.1.3 Sonstige revolutionär-marxistische Gruppen 46 2.1.3.1 "Kommunistischer Bund Westdeutschlands" (KBW) 46 2.1.3.2 "Marxistische Gruppe" (MG) 46 2.2 Undogmatische "Neue Linke" 51 6 2.2.1 "Anarcho-Syndikalisten" 52 2.2.2 "Gras wurzelbewegung" 52 2.2.3 "Autonome" 52 3. Linksextremistischer Terrorismus 55 3.1 "Rote Armee Fraktion" (RAF) 55 3.2 RAF-Umfeld 59 3.3 "Revolutionäre Zellen" (RZ) 62 3.4 Sonstiges terroristisches Umfeld 62 4. Linksextremistischer Einfluß auf die "Friedensbewegung" 62 4.1 Der Einfluß der DKP auf die "Friedensbewegung" 63 4.2 Der Einfluß der "Neuen Linken" auf die "Friedensbewegung" 66 B. Rechtsextremismus 68 1. Nationaldemokratische Organisationen 69 1.1 "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) 69 1.1.1 Ideologisch-politischer Standort 69 1.1.2 Organisatorischer Aufbau und Aktivitäten 73 1.2 "Junge Nationaldemokraten" (JN) 80 2. "National-freiheitliche" Organisationen 83 2.1 Ideologisch-politischer Standort 83 2.2 Organisatorischer Aufbau und Aktivitäten 84 3. Neonazistische Organisationen 84 3.1 "Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei" (FAP) 88 3.2 "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V. " (HNG) 88 3.3 Neonazikreis um Curt MÜLLER 93 3.4 "Sozialistische Reichstreue Patrioten" (SRP) 94 3.5 Ernst TAG 99 3.6 Antisemitische Aktivitäten 100 4. Sonstige rechtsextremistische Vereinigungen 103 4.1 "Deutsches Kulturwerk Europäischen Geistes" (DKEG) 103 4.2 "Stahlhelm e.V. Kampfbund für Europa Landesverband-Pfalz" 103 4.3 "Initiative deutscher Interessen e. V. " (I.d.I.)/ "Nationale Arbeiterpartei" (NAP) 103 4.4 "Arbeitskreis Sickingen" 104 5. Rechtsextremistischer Terrorismus 104 7 C. Ausländerextremismus 105 1. Türken . 105 1.1 Linksextremisten 106 1.2 Rechtsextremisten 109 2. Kurden HO 3. Iraner 113 4. Jugoslawen 117 D . Spionageabwehr 118 1. Allgemeiner Überblick 118 2. Werbung von Agenten 119 3. Auftragsschwerpunkte 121 4. Führung von Agenten 121 5. Einzelfälle 123 E. Personeller und materieller Geheimschutz sowie personeller Sabotageschutz 126 F. Verfassungstreue im öffentlichen Dienst 128 1. Verfassungstreue der Bewerber für den öffentlichen Dienst 128 2. Mitwirkung des Verfassungsschutzes bei der Einstellung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst 129 3. Verfassungstreue der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst 130 G. Anhang 134 Rechtliche Grundlagen 134 Abkürzungsverzeichnis 144 8 A. Linksextremismus 1. Orthodoxer Kommunismus Die orthodoxen Kommunisten behaupteten auch im Jahre 1985 aufgrund ihrer personellen Stärke, ihrer finanziellen Möglichkeiten, ihrer Organisationskraft und der teilweise erfolgreichen Bündnispolitik unangefochten ihre führende Stellung im linksextremistischen Spektrum der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind überwiegend in der am 26. September 1968 anstelle der im Jahre 1956 vom Bundesverfassungsgericht1 für verfassungswidrig erklärten "Kommunistischen Partei Deutschlands" (KPD) gegründeten "Deutschen Kommunistischen Partei" (DKP) zusammengeschlossen. Bei ihrer politischen Arbeit wird die DKP durch ihre Nebenorganisationen - "Junge Pioniere - Sozialistische Kinderorganisation" (JP) - "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) - "Marxistischer Studentenbund Spartakus" (MSB Spartakus) sowie durch die von ihr beeinflußten Organisationen - "Deutsche Friedens-Union" (DFU) - "Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes - Bund der Antifaschisten" (VVN-BdA) - "Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" (KFAZ) - "Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte Kriegsdienstgegner" (DFG-VK) unterstützt. 1.1 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) 1.1.1 Ideologisch-politischer Standort Richtschnur für die politische Zielsetzung der DKP ist das auf dem 5. Parteitag am 21. Oktober 1978 in Mannheim beschlossene "Mannheimer Programm" 2 . Danach versteht sich die DKP als "die revolutionäre Partei der Arbeiterklasse der Bundesrepublik Deutschland" (S. 5, 72, 83). Sie bekennt sich ebenso wie die frühere KPD, deren Wiederzulassung sie fordert (S. 52), zu der "Lehre von Marx, Engels und Lenin" (S. 7, 84, 86, 89), dem "wissenschaftlichen Sozialismus" (S. 7, 72, 84, 86), als "ihrem politischen Kompaß und wissenschaftlichen Fundament ihrer Politik" (S. 7). Mit dem Bekenntnis 1 Vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Band 5, S. 85 ff. 2 Die folgenden Seitenangaben beziehen sich auf die Broschüre "Programm der Deutschen Kommunistischen Partei", herausgegeben vom Parteivorstand, Düsseldorf 1978. 9 zum Marxismus-Leninismus tritt die DKP für die "sozialistische Revolution" und die "Diktatur des Proletariats" ein, die sie nunmehr mit den Synonymen "sozialistische Umwälzung" (S. 68) und "politische Macht der Arbeiterklasse" (S. 59, 63) umschreibt. Sie verpflichtet sich, "stets im Geist des proletarischen Internationalismus zu handeln" (S. 7, 88) und "für die Stärkung der Einheit der kommunistischen Weltbewegung zu wirken" (S. 7). Dazu gehört die vorbehaltlose Anerkennung der von der "Kommunistischen Partei der Sowjetunion" (KPdSU), der "stärksten und erfahrensten Partei der kommunistischen Weltbewegung" (S. 88), und der "Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands" (SED) vorgegebenen ideologischen und politischen Linie (S. 88 f). Die Sowjetunion und die DDR verkörpern für die DKP das Modell des "realen Sozialismus" (S. 10 f, 89). "Das Sowjetvolk hat erfolgreich den Sozialismus aufgebaut und vollzieht den Übergang zum Kommunismus" (S. 11). Die DKP rühmte das neue Programm der KPdSU ! als einen "wertvollen Beitrag zur Verbreitung der Ideale, für die wir Kommunisten auch hierzulande kämpfen" ("Unsere Zeit" (UZ), Zentralorgan der DKP, vom 8. November 1985). Anläßlich der "Woche des realen Sozialismus" vom 4. bis 16. November 1985 bekräftigten prominente sowjetische Politiker auf Veranstaltungen der DKP in Rheinland-Pfalz ihre "Hochachtung vor dem ideenreichen und schöpferischen Kampf der Kommunisten der Bundesrepublik" und dankten für deren "Bemühungen, die Wahrheit über den Sozialismus" zu verbreiten (UZ vom 19. November 1985). Neben dem "brüderlichen Verhältnis zur Sowjetunion" (UZ vom 7. November 1984) sind für die DKP die "feste Verbundenheit der Kommunisten der Bundesrepublik zur D D R " (UZ vom 15. Oktober 1985) und die "engen freundschaftlichen Beziehungen der SED und der D K P " (UZ vom 28. November 1985) wesentliche Elemente ihres politischen Handelns. "Unverrückbares" Ziel der DKP ist die Errichtung des "Sozialismus" (S. 7, 59) durch eine "grundlegende Umgestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland" (S. 59). Der "Sozialismus", "diese grundlegend neue Gesellschaftsordnung, die auf der revolutionären Überwindung der kapitalistischen Machtund Besitzverhältnisse aufbaut" (S. 65), sei "eine Etappe auf dem Weg zum Kommunismus, jener Gesellschaft, in der es keine Klassen mehr gibt" (S. 59). Dieses "sozialistische Ziel" will die DKP nicht in "einem einzigen revolutionären Akt", sondern über die Zwischenstufen der "Wende zu demokratischem und sozialem Fortschritt" (S. 33 ff) und der "antimonopolistischen Demokratie" (S. 66 ff) erreichen. Die in das Parteiprogramm von 1978 neu aufgenommene Zwischenetappe "Wende zu demokratischem und sozialem Fortschritt" "führt zu einer Schwächung des Monopolkapitals" (S. 58), "festigt die Ak- 1 Das neue Programm der KPdSU wurde in Moskau auf dem 27. Parteitag vom 25. Februar bis 6. März 1986 beschlossen. 10 beute ' " Vi 1 N L A D U N G PKI" ^VERANSTALTUNG ER SOWJETUNION, THEMA: Der Mensch ais Ziel der sozialistischen Kultur G ä s t e * Wladimir Aumann " " v i e . Lehrer,Mitarbeiter des - . w rti"hll Mi--1* h r--fa*"**" l^iliilTKrS **n "fehl unMnnii "fiTaiw?I11 IfE^tJnnSt *^^(tm) INFORMATIONEN "raJBfJSJ' "" * * N Ä S K t l S Ludwtfrtaf", Kon". Nr. MOM". Zw Zä( tili An/tiamprtldlMtNf. I ^ ^ DER DKP Vrtrttmt AufUat U.iwO EicmpUrt Dt**. PhmbKk * ( - Druck und V"IA| CbH, Xi 11 unci Stub J, "MO M EXTRABLATT Hä" '"" OMiaaa Seveso * Gift Ingelheim ES KONSEQUENT FÜR AR1OEITERINTERESSELN KAISERSLAUTERER II STADTANZEIGER ZEITUNG DER DEUTSCHEN KOMMUNISTISCHEN PARTEI WORMSER DKPArbeitsplätze \Jj/ STADTNACHRICHTEN STADTZEITUNG DER DEUTSCHEN KOMMUNISTISCHEN PARTEI WORMS NoveiTlber (8/a5 Friedensherbst 1985 Die Weltraumkrieger Tf^*zum Frieden zwingen ländischer Arbeiter an (S. 73). Im "Ringen um die Aktionseinheit" mißt sie dem "gemeinsamen Handeln von Kommunisten und Sozialdemokraten entscheidende Bedeutung" bei (S. 73). Sie will "selbst die geringste Übereinstimmung zum Ausgangspunkt des gemeinsamen Wirkens für gemeinsame Anliegen" machen (S. 74, sogenannter Minimalkonsens). Der "beste "Weg für die Entwicklung der Aktionseinheit" sei das "Zusammenwirken von Kommunisten und Sozialdemokraten am Arbeitsplatz, im Betrieb und in den Gewerkschaften" (S. 74). Überhaupt erkennt die DKP den Gewerkschaften "ein besonderes Gewicht für den Kampf der Arbeiterklasse" zu (S. 74). Jeder Kommunist habe die "selbstverständliche Pflicht, ein aktiver Gewerkschafter zu sein" (S. 75). Die DKP setzt sich für "starke und aktive Betriebsund Personalräte, Jugendvertretungen und gewerkschaftliche Vertrauensleutekörper" ein (S. 76). Die Zusammenarbeit mit den Christen hat für sie ebenfalls "großes Gewicht" (S. 80). Sie "achtet das aus ihrem Glauben motivierte Eintreten christlicher Bürger, darunter auch vieler Geistlicher, für die Sache des gesellschaftlichen Fortschritts" (S. 80). In dem 3. Abschnitt der Thesen, in dem die DKP "neue Fragen der Aktionsund Bündnispolitik" behandelt, behauptet sie, "zu Beginn der 80er Jahre" habe der "außerparlamentarische Kampf eine neue Qualität" erhalten (S. 59). Der "Aufschwung der Friedensbewegung und der Arbeiterkämpfe, die positiven Veränderungen in den Gewerkschaften und in der SPD, die Entwicklung der grün-alternativen Strömung sowie das christlich motivierte politische Engagement" hätten "für die Aktionseinheit der Arbeiterklasse und für demokratische Bündnisse" "neue Möglichkeiten" geschaffen, die "ausgeschöpft werden" sollen (S. 61). Als neue Zielgruppen für gemeinsame Aktionen nennt die DKP "die der grün-alternativen Strömung verbundenen, die in den Sozialausschüssen der CDU/CSU organisierten und die sich an keiner Partei oder Bewegung orientierenden Kolleginnen und Kollegen" (S. 68). Auch wenn sie aus taktischen Erwägungen in Bündnissen keinen Führungsanspruch erhebt, fordert sie doch in ihren Thesen, die Kommunisten "müssen sich stets der Notwendigkeit bewußt sein, daß die Kommunistische Partei ihre organisatorische, politische und ideologische Selbständigkeit unter allen Umständen bewahren muß" (S. 74). Die Mitarbeit der DKP bedeutet "nie die Preisgabe prinzipieller Positionen, nie den Verzicht auf die Darlegung unserer Politik, unserer Weltanschauung, unserer grundsätzlichen Zielsetzungen" (Eigenbeilage zur UZ vom 30. März 1985). Mit dem Instrument der Bündnispolitik bemühte sich die DKP auch im Jahre 1985, ihre vergleichsweise geringe Mitgliederzahl und ihr schwaches Wählerpotential auszugleichen und eine Massenwirkung im "außerparlamentarischen Kampf" zu erreichen. 21 Der Parteivorsitzende MIES führte auf der 5. Tagung des Parteivorstandes am 23./24. März 1985 aus: "Wir Kommunisten sind für eine Weiterentwicklung des politischen Zusammengehens von Sozialdemokraten, Kommunisten, Gewerkschaftern, Christen, Liberalen und Grünen ..." (Eigenbeilage zur UZ vom 30. März 1985). Die Themen der "Bündnispolitik" sind so ausgewählt, daß sie auch die Sorgen und Forderungen von Demokraten berühren. Im Mittelpunkt der Bündnispolitik stand wiederum die "Aktionseinheit der Arbeiterklasse". Hierbei verstärkte die DKP ihre Bündnisangebote an die SPD und den DGB. Nach Einschätzung des Präsidiumsmitglieds Heinz CYMEK lassen die politischen Bedingungen der Bundesrepublik Deutschland "mehr und mehr neue Ansatzpunkte für die Aktionseinheit" entstehen. Die "Mauer" zwischen Sozialdemokraten und Kommunisten sei trotz der "sogenannten Unvereinbarkeitsbeschlüsse" bereits an "vielen Teilen durchbrochen"; dies beweise die Zusammenarbeit "innerhalb der Friedensbewegung, der antifaschistischen Bewegung, in Betrieben und Gewerkschaften (UZ vom 24. Oktober 1985). In der DGB-Aktionswoche vom 14. bis 20. Oktober 1985 sah die DKP eine Gelegenheit, mit den Gewerkschaften zusammenzuarbeiten. Sie forderte frühzeitig vom DGB ein offensiveres Vorgehen und versicherte gleichzeitig, sie werden "alles ... tun, um die gewerkschaftlichen Herbstaktionen zu einem großen Erfolg werden zu lassen" (UZ vom 8. Juni 1985). Hierbei plädierte sie entschieden für ein Ausweiten der rein gewerkschaftlich bestimmten Thematik auf die Verhinderung des SDI-Programms der USA und eine engere "Zusammenarbeit mit der Friedensbewegung", um eine "noch größere Mobilisierung" zu erreichen. Dabei empfahl die DKP auch Arbeitsniederlegungen und stellte die "Möglichkeit eines Generalstreiks gegen die Kriegsgefahr" zur Diskussion (Eigenbeilage zur UZ vom 2. März 1985). In Rheinland-Pfalz richtete die DKP ihre bündnispolitischen Bemühungen weitgehend auf öffentlichkeitswirksame Aktionen, wie den "Ostermarsch 85", den "Friedensherbst 1985" und die "Aktionswoche gegen Sozialabbau" des DGB im Oktober 1985. Herausragende Bedeutung für die DKP hat auch die Betriebsarbeit als das "wichtigste Feld des Klassenkampfes" (UZ vom 13. November 1984). Deshalb sieht sie es für die "Durchsetzung der Klasseninteressen" der "Arbeiterklasse" als "gut und nützlich" an, in den Betrieben "mehr und stärkere Gruppen" zu haben (Eigenbeilage zur UZ vom 30. März 1985). Dabei richtet sie ihr Augenmerk darauf, gemeinsam mit "sozialdemokratischen und christlichen Kolleginnen und Kollegen gesellschaftsverändernde Ideen und Forderungen unter den Arbeitern und Angestellten zu verbreiten und den Kampf 22 um die Zurückdrängung der Macht der Monopole zu führen" (UZ vom 15. Juni 1985). Nach Darstellung von Präsidiumsmitglied FRITSCH ist der "Anteil von Betriebsund Gewerkschaftsfunktionären unter den Kräften, die sich 1984 in unsere Kampfgemeinschaft von Gleichgesinnten einreihten, . . . wesentlich größer als vorher". Desgleichen seien mehr Parteimitglieder in "gewerkschaftliche Gremien und betriebliche Vertretungskörperschaften" gewählt worden ("Probleme des Friedens und des Sozialismus" Nr. 9/1985, S. 1222). Im Jahre 1985 wurden im Bundesgebiet etwa 340 und in Rheinland-Pfalz 8 Betriebsgruppen der DKP bekannt. Die DKP gab im Rahmen ihrer Betriebsarbeit bundesweit ca. 380 Betriebszeitungen mit Auflagen zwischen 100 und 20 000 Exemplaren und in Rheinland-Pfalz ca. 20 Betriebszeitungen mit Auflagen zwischen 150 und 20 000 Exemplaren heraus. 1.1.4 Kampagne gegen "Berufsverbote" Die bundesweite Initiative "Weg mit den Berufsverboten", die ihren Sitz in Hamburg hat und bei der Horst BETHGE vom Direktorium der "Deutschen Friedens-Union (DFU) als Kontaktperson fungiert, steuerte auch im Jahre 1985 die Kampagne gegen die sogenannten Berufsverbote. BETHGE erklärte auf der 18. Aktionskonferenz der Initiative am 29. September 1985 in Frankfurt am Main, daß nach der Entscheidung der Regierung des Saarlandes, die "Berufsverbote ersatzlos zu beseitigen", der Konsens der herkömmlichen Parteien zerbrochen sei, der im Jahre 1972 zu den "berüchtigten Ministerpräsidentenbeschlüssen" geführt habe; jetzt gelte es, "gemeinsam mit Kommunisten, Grünen, SPD und Gewerkschaften" den "Druck auf die CDU-Regierungen zu verstärken" und "antikommunistische Positionen weiter in die Isolierung zu drängen". Auf dieser Konferenz wurde beschlossen, im Mai 19861 in Rheinland-Pfalz eine "Internationale Konferenz gegen Berufsverbote" durchzuführen (UZ vom 1. Oktober 1985). Orthodoxe Kommunisten haben auch im Jahre 1985 in Rheinland-Pfalz die Kampagne gegen die sogenannten Berufsverbote ständig ausgeweitet. Anlaß hierfür waren insbesondere die gegen kommunistische Lehrer in RheinlandPfalz anhängigen Dienstordnungsverfahren. Zentrale Veranstaltung war am 12. Oktober 1985 in Kaiserslautern ein "Aktionstag gegen Berufsverbote". Am 18. Dezember 1985 demonstrierten orthodoxe Kommunisten vor dem Gebäude der Bezirksregierung Koblenz gegen die Anhörung einer der DKP angehörenden Lehrerin im Dienstordnungsverfahren. Zu dieser Anhörung waren fünf Funktionäre der DKP zur eidlichen Zeugenvernehmung geladen. 1 Diese Konferenz fand am 24.725. Mai 1986 in Mainz statt. 23 Das Vorgehen der Bezirksregierung Koblenz wurde von der DKP als weiterer Versuch der Landesregierung gewertet, die "flächendeckend betriebene verfassungswidrige Berufsverbotepolitik" gegen Beamte voranzutreiben ("Pressemitteilung" der DKP Rheinland-Pfalz vom 5. Dezember 1985). 1.1.5 Agitation gegen die Bundesregierung Im Blickfeld der Agitationen der DKP stand im Jahre 1985 die Bundesregierung, gegen deren Politik "Protest" und "Widerstand entfaltet werden muß" (DKP-Pressedienst Nr. 125/85 vom 29. November 1985). Die DKP ließ sich deshalb keine Gelegenheit entgehen, die "konservative Wenderegierung" (UZ vom 6. Dezember 1985) in scharfer Form anzugreifen und besonders gegen deren Sozialund Wirtschaftspolitik zu polemisieren. Das geschah auf der Grundlage der Behauptung, die Arbeitslosigkeit sei eine Folge der Rüstungskosten (Schlagwort "neue Armut"). Diese Situation mache es notwendig, "durch außerparlamentarischen Druck die Rechtswende zu stoppen und auf die Ablösung der Rechtsregierung hinzuwirken" (UZ vom 14. Juni 1985). Auf dem "Arbeiterkongreß '85 gegen Sozialabbau und Armut" am 5. Oktober 1985 in Köln forderte die DKP von der Bundesregierung ein staatliches Beschäftigungsprogramm in Höhe von 100 Milliarden DM sowie eine "neue Politik". Beispielhaft sei die DDR, wo schon "heute die Träume der Arbeiterklasse von damals verwirklicht" sind (Eigenbeilage zur UZ vom 10. Oktober 1985). Präsidiumsmitglied Werner CIESLAK rief dazu auf, den "Massendruck für ein Beschäftigungsprogramm" jetzt zu entwickeln (UZ vom 7. September 1985). 1.1.6 Wahlvorbereitungen Schon jetzt bereitet sich die DKP intensiv auf die Bundestagsund Landtagswahlen 1987 vor. Anläßlich einer Tagung des Parteivorstandes der DKP am 8./9. Juni 1985 erklärte Präsidiumsmitglied Martha BUSCHMANN, die DKP werde die "Friedensliste" 1 weiterhin unterstützen und sich bei der nächsten Bundestagswahl für ein "Wahlbündnis" einsetzen, in dem sich möglichst "breite Kräfte von Frieden und Arbeit" zusammenschließen sollten (UZ vom 11. Juni 1985). 1 Die "Friedensliste" war von der DKP im Jahre 1984 anläßlich der Wahl zum Europäischen Parlament mitinitiiert worden. Im März 1986 entschied die DKP, bei der Bundestagswahl 1987 zugunsten der "Friedensliste" auf eine eigene Kandidatur zu verzichten. Allerdings wird die DKP trotz des Verzichts einen aktiven Wahlkampf mit eigenem Wahlprogramm führen. 24 Die DKP Rheinland-Pfalz hat am 28. September 1985 beschlossen, sich an den Landtagsund Bundestagswahlen 1987 zu beteiligen, weil ihr eine "Ablösung der Rechtsregierung in Bonn 1987 möglich, in Rheinland-Pfalz nicht mehr unvorstellbar" erscheint. Aus diesem Grunde räumt sie der "Verstärkung außerparlamentarischer Bewegungen - der Friedensbewegung, des gewerkschaftlichen Kampfes, der demokratischen Kräfte - ..." absoluten Vorrang ein. Sie sieht in den Landtagsund Bundestagswahlen 1987 zugleich "eine Etappe in Vorbereitung der Kommunalwahl 1989" in Rheinland-Pfalz. Auch hierbei setzt sie in erster Linie auf "außerparlamentarische Aktivitäten" ("Spurt", Zeitung der DKP Rheinland-Pfalz, Oktober 1985). 1.2 Nebenorganisationen der DKP Bei den Nebenorganisationen der DKP handelt es sich um organisatorisch selbständige orthodox-kommunistische Vereinigungen mit eigenen Satzungen und Leitungsgremien, die den Führungsanspruch der DKP anerkennen und deren maßgebenden Funktionen überwiegend von Mitgliedern der DKP wahrgenommen werden. Zu den bekanntesten Nebenorganisationen zählen - "Junge Pioniere - Sozialistische Kinderorganisation" (JP), - "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) und - "Marxistischer Studentenbund Spartakus" (MSB Spartakus). Sie werden von der DKP als die "mit ihr solidarisch verbundenen Jugendorganisationen" bezeichnet (Thesen, S. 104). Die DKP, die sich als "Partei der Arbeiterklasse" zugleich als "Partei der Jugend" versteht (Parteiprogramm, S. 77), stellt fest, die "Einsicht in die Überlegenheit des Sozialismus und die Richtigkeit der Theorie von Marx, Engels und Lenin macht vergleichsweise langsame Fortschritte" (Thesen, S. 105). Sie fordert daher insbesondere eine Verbesserung der ideologischen Arbeit unter der Jugend. Die Partei müsse sich so darstellen, daß Jugendliche sie "in den Betrieben, Schulen und Universitäten als zuverlässigen Partner in der Aktion, als interessanten und streitbaren Diskussionspartner kennenlernen, der es versteht, ihnen seine politischen Ziele und seine Weltanschauung näherzubringen" (Thesen, S. 105). Der DKP-Parteivorstand befaßte sich auf seiner Tagung am 26727. Oktober 1985 erneut mit der Bedeutung der Jugendarbeit. Er sprach sich dafür aus, daß die Jugendlichen "möglichst früh die DKP kennenlernen" und "persönliche Kontakte zu Kommunistinnen und Kommunisten" knüpfen, damit sie "dauerhaft ihren Platz in der revolutionären Arbeiterbewegung finden" (Eigenbeilage zur UZ vom 31. Oktober 1985). 25 1.2.1 "Junge Pioniere - Sozialistische Kinderorganisation" (JP) Mit den im Jahre 1974 gegründeten JP versucht die DKP, Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren kommunistisch zu beeinflussen und durch Bildung "sozialistischen Bewußtseins" auf den "Klassenkampf" vorzubereiten. Zahlreiche DKP-Mitglieder und Funktionsträger arbeiten mit dieser Zielsetzung bei den JP als Betreuer. Bundesweit verfügen die JP über ca. 4 000 Mitglieder, von denen schätzungsweise 250 bis 300 in rheinland-pfälzischen JP-Gruppen organisiert sind. Die JP gehören der "Weltkinderorganisation CIMEA 1 " an, einer Zweigorganisation des sowjetisch gesteuerten "Weltbundes der Demokratischen Jugend" (WBDJ). Sie gliedern sich in 12 Landesverbände 2 , denen jeweils Kreisverbände mit Gruppen unterstellt sind. In Rheinland-Pfalz gibt es drei Kreis verbände. Publikationsorgan der JP ist die Monatsschrift "Pionier". Daneben erscheint monatlich das "Pionierleiter-Info". Auf der 5. Bundeskonferenz am 2./3. März 1985 bekräftigten die JP erneut ihre "feste und unerschütterliche" Verbundenheit mit der DKP und setzten der "reaktionären Erziehungskonzeption der Rechten" ihre "sozialistischen Erziehungsziele" entgegen. Die thematischen Schwerpunkte dieser Konferenz waren insbesondere der Kampf gegen das "kinderfeindliche System" in der Bundesrepublik Deutschland und die Einbeziehung der Kinder in die Ziele der DKP bei ihrem Engagement in der "Friedensbewegung". Dementsprechend veranstalteten die JP unter dem Motto "Keinen Krieg der Sterne - den Frieden haben wir gerne" im September/Oktober 1985 einen "Werbeund Aktionsmonat", der zur Gründung zahlreicher Gruppen führte. Im Sommer 1985 veranstalteten die DKP und die JP erneut unter dem Slogan "Wir fahren in ein kinderfreundliches Land" preisgünstige Kinderferienfahrten in die DDR. Mit dieser Ferienaktion sollen die Kinder die Vorzüge des "kinderfreundlichen realen Sozialismus" kennenlernen; daneben ist beabsichtigt, durch dieses Angebot die Eltern für die Ziele der DKP zu gewinnen. Nach Angaben der Veranstalter nahmen an der Ferienaktion 1985 ca. 4 000 Kinder, davon ca. 120 Kinder aus Rheinland-Pfalz, teil. 1 Comite International des Mouvements des Enfants et des Adolescents 1 In Nordrhein-Westfalen und in Bayern bestehen zwei Landesverbände. Die 12 Landesverbände der JP stimmen räumlich mit den 12 Bezirksorganisationen der DKP überein. In Berlin (West) tritt als Kinderorganisation des "Sozialistischen Jugendverbandes Karl Liebknecht", einer Nebenorganisation der SEW, die "Pionierorganisation Karl Liebknecht" auf. 26 1.2.2 "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) Die SDAJ, die im Jahre 1968 in Essen gegründet wurde, ist mit ca. 15 000 Mitgliedern in 12 Landesverbänden 1 die mitgliederstärkste kommunistische Jugendorganisation in der Bundesrepublik Deutschland. Sie unterhält enge Kontakte zur "Freien Deutschen Jugend" (FDJ) der DDR und ist Mitglied des sowjetisch gesteuerten "Weltbundes der Demokratischen Jugend" (WBDJ). Die SDAJMitglieder, von denen ein Großteil der DKP angehört, werden hauptsächlich auf den monatlichen Bildungsabenden der Gruppen und auf den meist einwöchigen Lehrgängen an der kommunistischen "Jugendbildungsstätte Burg Wahrberg" in Aurach bei Ansbach ideologisch geschult. Bundesweit gibt die SDAJ die Monatsschrift "elan" mit einer Auflage von ca. 25 000 Exemplaren und die Mitgliederzeitschrift "Jugendpolitische Blätter" mit einer Auflage von ca. 2 500 Exemplaren heraus. Ihre Zielgruppen sind Schüler, Auszubildende und Soldaten. Das Bekenntnis der SDAJ zum Marxismus-Leninismus sowie ihre ideologische und personelle enge Verbundenheit mit der DKP verdeutlichen folgende Zitate: "Die SDAJ kämpft für einen Sozialismus nach der Lehre von Marx, Engels und Lenin. Sie kämpft für eine sozialistische Bundesrepublik, in der die Macht des Kapitals zu Ende ist und die Arbeiterklasse die politische Macht errungen hat" ("Jugendpolitische Blätter", Oktober 1984, S. 17). "Die SDAJ arbeitet eng mit der marxistischen Partei der Arbeiterklasse unseres Landes, der DKP, zusammen. Mit ihr ist sie durch gemeinsame Weltanschauung, Kampferfahrungen und viele Kommunisten, die im Verband arbeiten, verbunden" ("Jugendpolitische Blätter", August 1984, S. 17). Entsprechend den im "Aktionsprogramm für die Grundrechte der Jugend" aus dem Jahre 1984 umschriebenen "Kampffeldern" standen im Mittelpunkt der SDAJ-Aktivitäten im Jahre 1985 die Unterstützung der DKP bei ihrer Beteiligung an der "Friedensbewegung" und die Agitation zu jugendspezifischen Themen. Dabei widmete die SDAJ ihre besondere Aufmerksamkeit der Jugendarbeitslosigkeit und der Verlängerung des Wehrdienstes auf 18 Monate. Darüber hinaus propagierte sie den "Kampf gegen Neonazis und Ausländerfeindlichkeit" und rief zur Unterstützung der sogenannten Befreiungsbewegungen sowie insbesondere der Sandinisten in Nicaragua auf. 1 In Nordrhein-Westfalen und Bayern gibt es jeweils zwei Landesverbände. Die 12 Landesverbände der SDAJ stimmen räumlich mit den 12 Bezirksorganisationen der DKP überein. Die Jugendorganisation der SEW in Berlin (West) nennt sich "Sozialistischer Jugendverband Karl Liebknecht" (SJV Karl Liebknecht). 27 Auf der Grundlage des Mottos "Kampf gegen rechts" bemühte sich die SDAJ, ihre Bündnispolitik zu intensivieren und ihre Einflußbasis in Betrieben, Gewerkschaften1 und Schulen zu erweitern. Der SDAJ-Landesverband Rheinland-Pfalz hat ca. 400 Mitglieder und gliedert sich in vier Kreisverbände mit etwa 25 Ortsund Stadtteilgruppen. Schwerpunkte der SDAJ-Aktivitäten liegen in Ludwigshafen am Rhein, Mainz und Kaiserslautern. 1.2.3 "Marxistischer Studentenbund Spartakus" (MSB Spartakus) Der im Jahre 1971 gegründete MSB Spartakus bleibt mit ca. 6 000 Mitgliedern die stärkste linksextremistische Studentenorganisation in der Bundesrepublik Deutschland. Er gibt die Monatsschrift "rote blätter" mit einer Auflage von ca. 15 000 Exemplaren heraus. Im Vorstand der "Vereinigten Deutschen Studentenschaften" (VDS) sind der MSB Spartakus und sein ständiger Bündnispartner, der "Sozialistische Hochschulbund" (SHB) 2 , mit je einem Mitglied vertreten. Im Mittelpunkt des im Oktober 1985 durchgeführten Bundeskongresses standen der "Friedenskampf" an Hochschulen, insbesondere die Auseinandersetzung mit dem SDP-Programm, sowie der Kampf gegen die sogenannte Wenderegierung. Dabei versucht der MSB Spartakus, die Studenten zur Bildung einer "Abwehrfront gegen Star Wars" an den Hochschulen zu motivieren. Deshalb müßten "ASten und Fachschaften ... zu Kontrollposten der Studentenbewegung gegen Kriegsforschung werden". In der Sicht des MSB Spartakus sind die Organe der verfaßten Studentenschaft "quasi gewerkschaftliche Organe", deren Aufgabe es ist, "Massenkämpfe und Konfrontation mit den Herrschenden auf Grundlage der Eigenaktivität der Studenten" zu initiieren. Im Rahmen des Kampfes gegen die "Wendepolitik" und deren vermeintliche Auswirkungen auf die Hochschulen agitierte der MSB Spartakus ferner gegen die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes, die nach seiner Darstellung ein "Zwei-Klassen-Studium" einführt. Er forderte eine "demokratische 1 Den Mitgliedern der SDAJ wird empfohlen, einer Gewerkschaft beizutreten. 2 Ideologie sowie Taktik und Strategie des SHB stimmen weitgehend mit orthodoxkommunistischen Vorstellungen überein. Der SHB ist seit Jahren ständiger Bündnispartner des MSB Spartakus. Nach eigenen Angaben hat der SHB über ca. 2 000 Mitglieder. In Rheinland-Pfalz ist der SHB insbesondere an der Universität Mainz vertreten und verfügt mit einem Stimmenanteil von 6,31 % im Studentenparlament über zwei Sitze. 3 Strategische Verteidigungsinitiative 28 *1" L*t. t*"<*% 5/1985,2""*M,"" 'a"TJCft ' s . '^*"r Ätftei J**** JJjmantiu '"""an, '2-3. '"S12 0 TBWA8AZHI, DKTOBBI, MR. 10/85, 2 D-MARK ! /cuter JE~ "i ****. rn,anf ia/is ^ F **VeM*klusiv-lnterview Chile y/fü/7/if der Bildung + LUFT* m ""**SsW L#. Wende" in der Hochschulpolitik und formulierte hierzu ein 10-Punkte-Programm. Zur Durchsetzung dieses Programms strebt der MSB Spartakus eine "Isolation der Rechtskräfte" an, die durch ein "Zusammenwirken aller Kräfte links von der C D U " erreicht werden soll. Ausgehend von der bereits verwirklichten "Aktionseinheit" mit dem SHB bemüht er sich um deren Erweiterung unter Einbeziehung aller "poltischen Kräfte, die sich an der Arbeiterklasse orientieren". Weitere Inhalte der Arbeit des MSB Spartakus bleiben die "Solidarität mit Nicaragua", der Kampf gegen Neonazis und die Agitation gegen "Berufsverbote". In Rheinland-Pfalz ist der MSB Spartakus an den Universitäten Mainz, Trier und Kaiserslautern vertreten und konnte bei den Studentenparlamentswahlen seinen Einfluß festigen. Der MSB Spartakus gewann bei einem Stimmenanteil von jeweils knapp 4% zwei Sitze im Studentenparlament der Universität Mainz und erstmals einen Sitz im Studentenparlament der Universität Kaiserslautern. 1.3 DKP-beeinflußte Organisationen Die DKP ist stets darum bemüht, möglichst viele Bürger nach den Grundsätzen ihrer Bündnispolitik zur Unterstützung ihrer kommunistischen Ziele zu gewinnen. Sie kann hierbei auf die Hilfe von etwa 50 überregional tätigen Organisationen und Initiativen1 zurückgreifen, die sich nach außen hin meist unabhängig und demokratisch darstellen, tatsächlich aber maßgeblich von der DKP beeinflußt sind. Der Einfluß der DKP auf solche Organisationen zeigt sich u.a. dadurch, daß - sie von der DKP oder auf deren Initiative gegründet wurden, - wesentliche Funktionen, vor allem im organisatorischen Bereich (Sekretariat), von orthodoxen Kommunisten wahrgenommen werden, auch wenn oft die überwiegenden Vorstandsmitglieder nicht der DKP angehören, - unter den Mitgliedern zahlreiche orthodoxe Kommunisten sind, auch wenn die Mehrheit nicht der DKP angehört, - sie von der DKP materiell unterstützt werden, - sie mit der DKP eng zusammenarbeiten und - sie Forderungen propagieren, die in Teilbereichen mit typisch kommunistischen Zielsetzungen übereinstimmen. Dazu zählen auch die Initiativen gegen die "Berufsverbote" (siehe Abschnitt 1.2.4) und einige "Friedensinitiativen" (siehe Abschnitt 4.). 33 Diese Merkmale müssen nicht notwendigerweise alle gleichzeitig vorliegen. Der Grad der Beeinflussung hängt allerdings davon ab, ob alle oder nur mehrere Merkmale zutreffen. Je stärker der kommunistische Einfluß ist, desto geringer sind die Möglichkeiten der Demokraten, auf die interne Willensbildung einzuwirken. Es gibt Organisationen, in denen keine wichtige Entscheidung gegen den Willen der DKP getroffen werden kann; andere hingegen haben trotz kommunistischen Einflusses noch Raum für ein politisches Eigenleben. Es gehört zur Strategie der DKP, daß die von ihr beeinflußten Organisationen nicht offen für "revolutionäre Ziele" eintreten. Vielmehr sollen sie Forderungen propagieren, die für sich gesehen nicht verfassungsfeindlich erscheinen und daher auch die Zustimmung von Demokraten finden können. Auf diesem Wege soll die Hemmschwelle gegenüber einer Zusammenarbeit mit Kommunisten abgebaut werden. Als Sprachrohr kommunistischer Bündnispolitik dient die wöchentlich mit einer Auflage von 30 000 Exemplaren erscheinende "Deutsche Volkszeitung/ die tat" (DVZ/ die tat). Ihr Chefredakteur gehört der DKP an und war lange Zeit für die "roten Blätter", das Zentralorgan des MSB Spartakus, verantwortlich. Zu den bedeutendsten DKP-beeinflußten Organisationen gehören - die "Deutsche Friedens-Union" (DFU), - die "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten" (VVN-BdA), - das "Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" (KEAZ) und - die "Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte Kriegsdienstgegner" (DFGVK). 1.3.1 "Deutsche Friedens-Union" (DFU) Die im Jahre 1960 auf kommunistisches Betreiben als "Volksfrontpartei" gegründete DFU, die Mitglied des sowjetisch gelenkten "Weltfriedensrates" (WFR) ist, hält es u.a. für "erforderlich,... die Ausbreitung reaktionärer Ideologien, insbesondere des Antikommunismus, zu bekämpfen" (Bremer Erklärung vom 21. April 19851, S. 5, ähnlich politische Leitsätze vom 21. April 19852, S. 8,14). Sie strebt eine Demokratie an, die "antifaschistisch, antimilitaristisch und antimonopolistisch" ist (politische Leitsätze, S. 17). Dies erinnert an die 1 Beschlossen auf dem Unionstag in Bremen am 20./21. April 1985; die folgenden Seitenangaben beziehen sich auf die von der DFU herausgegebene Broschüre "Unionstag der Deutschen Friedens-Union 20./21. April 1985 Bremen - Bremer Erklärung - Leitsätze der DFU". 2 Vgl.Fußn. 1. 34 von der DKP propagierte Zwischenstufe der "antimonopolistischen Demokratie" auf dem Weg zum Sozialismus (vgl. Abschnitt 1.1.1). Ebenso wie die DKP sich bereits im Titel ihrer programmatischen Thesen " für eine demokratische Wende" ausspricht, verlangt die DFU in ihren politischen Leitsätzen (S. 17) eine "demokratische Wende". Die in diesem Zusammenhang gewählte Formulierung "Die Demokratisierung aller gesellschaftlichen Bereiche ist erforderlich" (politische Leitsätze, S. 17) findet sich in ähnlichen Worten "Das entscheidende Element des Kampfes der DKP für mehr Demokratie ist das Eintreten für Mitbestimmung und demokratische Kontrolle in allen gesellschaftlichen Bereichen" im Parteiprogramm der DKP (S. 53) wieder. Auch nach Aufgabe ihres Parteistatus und nach ihrer Umwandlung in eine "politische Vereinigung" im Jahre 1984 bleibt sie eine "Funktionärsorganisation" mit einem aufwendigen hauptamtlichen "Apparat" im kommunistischen Einflußbereich. In ihren Führungsgremien, dem Direktorium und dem Bundesvorstand, arbeiten zahlreiche ehemalige Mitglieder der verbotenen KPD mit, wie etwa Heinz DREIBRODT, der in der DDR geschulte Sekretär des DFU-Direktoriums. Im Juli 1985 legte Lorenz KNORR, Mitbegründer und langjähriges Direktoriumsmitglied der DFU, sämtliche Funktionen in der D F U nieder. Vorausgegangen war das Bekanntwerden seiner Mitgliedschaft in der DKP im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren. Die DFU, die bundesweit mit etwa 1 000 Mitgliedern eine relativ kleine Organisation ist - in Rheinland-Pfalz hat sie kaum mehr als 50 Mitglieder -, spielt nach wie vor eine wichtige Rolle in der kommunistischen Bündnispolitik. Auf ihrem 11. ordentlichen Unionstag am 20./21. April 1985 in Bremen erklärte sie, in fast allen regionalen "Friedensbündnissen" und in den "Komitees gegen Berufsverbote" arbeite sie "aktiv" mit. Dementsprechend habe sie einen "aktiven Beitrag" zu den "Ostermärschen", zu den "Herbstaktionen" der "Friedensbewegung" sowie zu den Veranstaltungen der "Krefelder Initiative", der "Künstler für den Frieden" und weiterer berufsbezogener "Friedensinitiativen" geleistet. Ihr "Beitrag" bestand nicht zuletzt darin, daß sie ihre Landesgeschäftsstellen zu Koordinierungsund Steuerungszwecken zur Verfügung stellte, wie etwa in Rheinland-Pfalz im Rahmen des "Ostermarsches" und des "Friedensherbstes 1985". In der "Bremer Erklärung" fordert die DFU dazu auf, "das Wettrüsten im Weltall zu verhindern", die Stationierung neuer amerikanischer Raketen zu stoppen, die bereits aufgestellten Systeme abzubauen und dem "globalen Vorherrschaftsstreben der USRegierung" entgegenzutreten. Bei der von der DFU am 7. Dezember 1985 in Stuttgart veranstalteten Jubiläumsfeier anläßlich ihres 25-jährigen Bestehens überbrachte der DKP-Vorsitzende Herbert MIES die Grüße der orthodoxen Kommunisten der Bun35 desrepublik Deutschland. Dabei erklärte er u.a. : "... die D F U sei Vorkämpfer für eine Politik des Friedens und der Zusammenarbeit und für die DKP stets ein zuverlässiger Partner gewesen. Dieses partnerschaftliche Zusammenwirken werde in Anbetracht der fortdauernden Gefährdung des Friedens auch in Zukunft von nicht geringerer, sondern größerer Bedeutung sein. Gemeinsam gelte es jetzt, alles dafür zu tun, daß sich die Ablehnung der Weltraumrüstung zu einer umfassenden Volksbewegung entwickele" (UZ vom 10. Dezember 1985). Die DFU in Rheinland-Pfalz widmete sich im Jahr 1985 vorrangig der Organisation der landesweiten "Ostermärsche" und der Bekämpfung der sogenannten Berufsverbote. 1.3.2 "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten" (VVN-BdA) Die bereits im Jahre 1947 gegründete VVN-BdA unterliegt nach wie vor dem bestimmenden Einfluß von orthodoxen Kommunisten, die im "geschäftsführenden Präsidium" eine Zwei-Drittel-Mehrheit haben; der Generalsekretär Kurt ERLEBACH gehört dem DKP-Parteivorstand an. In RheinlandPfalz sind über die Hälfte der Landesvorstandsmitglieder orthodoxe Kommunisten. Seit dem Jahre 1984 gibt die VVN-BdA monatlich die Mitgliederzeitschrift "antifaschistische rundschau" heraus. Die Redakteure Hermann MÜLLER und Klaus POWELEIT sind DKP-Mitglieder. Die VVNBdA ist dem prosowjetischen Dachverband "Federation Internationale des Resistants" (FIR) und dem sowjetisch gesteuerten "Weltfriedensrat" (WFR) angeschlossen. Durch eine großangelegte Mitgliederwerbekampagne von September 1983 bis Mai 1985 gelang der VVN-BdA mit dem Beitritt jüngerer Mitglieder eine personelle Stärkung ihrer Organisation; mit etwa 13 500 Mitgliedern wurde sie mitgliederstärkste DKP-beeinflußte Organisation. Dem rheinland-pfälzischen Landesverband gehören ca. 400 Personen an. Die Betätigungsschwerpunkte der VVN-BdA lagen auch im Jahre 1985 im Kampf gegen "Rechtsentwicklung", "Neofaschismus" und "Ausländerfeindlichkeit". Darüber hinaus erklärte sie den Widerstand gegen eine "Militarisierung des Weltraums" zur "Schlüsselfrage" und sprach von einer "neuen, großen, die nächsten Jahre bestimmenden Kampagne" (Kurt FALLER, Mitglied der DKP und des geschäftsführenden Präsidiums der VVNBdA, in "antifaschistische rundschau", Oktober 1985). In ihrem "Kampf für Frieden und antifaschistische Demokratie" ist es der VVN-BdA insbesondere bei den Demonstrationen zum 40. Jahrestag der 36 lll.l.lll.l.m^LI.TffiTI Die Militarisierunc des Himmels lacht die Erde zur Hölle tufl Krieg ohne Uk& e die tat f 0 szetti Röderberg engagiert kritisch antifaschistisd w^mm m wrM 1 w (fi" E "sM IIE^IVC i i A' ^a4 nSiB-'-'"*" _ '4**** A * * meldungen - berichte - analyser) - strafo X I PS l friedenspolitischer Informationsdienst Herausgeber: DFG-VK bundesvorstand rieden durch Abrüstun Herau/geberi Deut/che Friedery-Unbr Rrbeit/krei/ Oemokrotie Okt.1985 info cPemokrolie flrQumente * Dokumente * Informationen Beendigung des 2. Weltkrieges am 8. Mai 1985 gelungen, ihre Kontakte zu "demokratischen Kräften" zu intensivieren. Dies wurde vor allem sichtbar an einem von der "Initiative 40. Jahrestag der Befreiung und des Friedens" verfaßten Aufruf zu "antifaschistischen Manifestationen", der auf Betreiben der VVN-BdA zustandegekommen war. Den Tod von Günter Sare bei einer Protestdemonstration gegen eine N P D - Veranstaltung am 28. September 1985 in Frankfurt am Main nahm die VVNBdA zum Anlaß, ihrer ständigen Forderung nach einem Verbot der N P D sowie aller "neofaschistischen Gruppen" Nachdruck zu verleihen ("antifaschistische rundschau", November 1985). Der Landesverband der VVN-BdA Rheinland-Pfalz erzielte bei der Mitgliederwerbekampagne prozentual bundesweit das beste Ergebnis und wurde dafür ausgezeichnet. Die aktivsten rheinland-pfälzischen Gruppen befinden sich in Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Kaiserslautern und Worms. 1.3.3 "Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" (KFAZ) Das im Jahre 1974 unter maßgeblicher Beteiligung orthodox-kommunistischer Organisationen gegründete KFAZ, das sich eigenen Angaben zufolge auf "hunderte von örtlichen Komitees und Initiativen" stützen kann, blieb neben der DFU auch im Jahre 1985 das wichtigste bündnispolitische Instrument der kommunistischen "Friedenskampagne". Es verfügt weder über eine Satzung noch über feste organisatorische Strukturen. Sein zentrales Leitungsgremium, das "Büro", ist mit führenden Funktionären der DKP und der von ihr beeinflußten Organisationen besetzt. Über die Hälfte der "Büro"-Mitglieder gehören unmittelbar oder über die DFU und VVN-BdA dem sowjetisch gesteuerten "Weltfriedensrat" (WFR) an. Im bundesweiten "Koordinationsausschuß der Friedensbewegung" (KA) arbeiten insgesamt drei Mitglieder des KFAZ-"Büros" mit. Dabei fällt dem Mitglied des Präsidiums des WFR, Achim MASKE, als Sprecher des ortho^ dox-kommunistischen Spektrums eine herausragende Rolle zu. Schwerpunkte der politischen Arbeit des KFAZ im Jahre 1985 waren in enger Abstimmung mit der DKP die Forderungen nach "Verhinderung der Militarisierung des Weltraums", nach einem Abbau der Pershing II-Raketen, nach Verhinderung der Cruise Missiles-Stationierung und nach Einfrieren aller Rüstungsausgaben (KFAZ-Rundbrief Nr. 1/1985). Um diesen Forderungen mehr Gewicht zu verleihen, verbreitete das KFAZ eine eigene Massenzeitung mit der Überschrift "Die Militarisierung des Himmels macht die Erde zur Hölle". 39 Ende Juni 1985 besuchte eine KFAZ-Delegation den "Friedensrat der DDR". Dabei sprachen sich beide Organisationen für "verstärkte Aktionen breitester Friedenskräfte" gegen eine "Militarisierung des Kosmos" aus. In Rheinland-Pfalz trat im Jahre 1985 insbesondere die Kaiserslauterer KFAZ-Gruppe durch eigene Veranstaltungen und die Koordination verschiedener regionaler "Friedensaktionen" in Erscheinung. 1.3.4 "Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte Kriegsdienstgegner" (DFG-VK) Die DFG-VK entstand im Jahre 1974 durch den Zusammenschluß der "Deutschen Friedensgesellschaft - Internationale der Kriegsdienstgegner" (DFGIdK) mit dem "Verband der Kriegsdienstverweigerer" (VK). Die Zahl ihrer Mitglieder ist drastisch auf jetzt 13 000 zurückgegangen; damit hat sie bundesweit ihre Position als größte DKP-beeinflußte Organisation an die VVNBdA abgegeben. Die rund zehn arbeitsfähigen DFG-VK-Gruppen in Rheinland-Pfalz zählen etwa 450 Mitglieder. Damit blieb die DFG-VK in Rheinland-Pfalz nach wie vor die mitgliederstärkste orthodox-kommunistisch beeinflußte Organisation. Gegen Ende des Jahres 1985 ging der Bundesvorsitzende Gerd G R E U N E von einer "deprimierenden Bilanz" der DFG-VK aus, die er als "akute Existenzgefährdung" wertete ("Zivil Courage", Publikationsorgan der DFGVK, November/Dezember 1985). Unter den DKP-beeinflußten Organisationen ist die DFG-VK diejenige mit dem höchsten Anteil an nichtkommunistischen Mitgliedern. In ihrem neu gewählten Bundesvorstand nehmen nach wie vor orthodoxe Kommunisten bzw. Mitglieder orthodox-kommunistisch beeinflußter Organisationen wichtige Funktionen ein, wie etwa die DKP-Mitglieder Michael GEMS als Bundesgeschäftsführer und Gregor WITT als Leiter des Referates "Abrüstung". Klaus MANNHARDT, Mitglied des "Büros" des KFAZ und des sowjetisch gesteuerten WFR, ist Vorsitzender des neu eingerichteten "Kuratoriums" und in dieser Eigenschaft Mitglied des Bundesvorstandes. Schwerpunkte der Agitation der DFG-VK blieben der Kampf gegen die "NATO-Nachrüstung", die Kampagne zur Schaffung atomwaffenfreier Zonen sowie die Aktionen "Verweigerung der Kriegsdienste" und "Kommunale Friedensarbeit". Nachdrücklich setzte sich die DFG-VK auch dafür ein, daß der "Koordinationsausschuß der Friedensbewegung" (KA), in dem sie personell vertreten ist, zur "Handlungsfähigkeit zurückfindet". 40 Die "radikalen Pazifisten" in der DFG-VK, die seit dem Jahre 1981 eine O p - position gegen den erheblich orthodox-kommunistisch beeinflußten Bundesvorstand organisiert hatten, haben sich "aufgelöst". In der "unwiderruflich letzten" Nummer ihrer Zeitschrift "DFG-VK-intim" nennen sie als Grund u.a. die "starke Abnahme des Interesses" an ihrer politischen Arbeit. Ausschlaggebend sei jedoch die Einsicht gewesen, daß ihre Ziele "in der DFG-VK nicht zu erreichen" seien. Seit November 1985 erscheint die neue DFG-VK-Jugendzeitschrift "Panzerknacker", für die GEMS presserechtlich verantwortlich zeichnet. 2. "Neue Linke" Die Organisationen und Gruppen der "Neuen Linken", die sich überwiegend aus der Sozialrevolutionären Studentenbewegung der 60er Jahre gebildet hatten, grenzen sich von den orthodoxen Kommunisten ab, indem sie prosowjetische Positionen als "revisionistisch", "bürokratisch" und "sozialimperialistisch" ablehnen. Größtenteils orientieren sie sich an den Lehren von Marx, Engels, Lenin und Trotzki. Wie die orthodoxen Kommunisten streben die Marxisten-Leninisten und Trotzkisten über die "Diktatur des Proletariats" den Kommunismus an. In der Vergangenheit diente ihnen vor allem China unter Mao Tse Tung als Vorbild. Ein Teil der "Neuen Linken" neigt mehr zu anarchistischen Positionen, andere bezeichnen sich als "Autonome" oder "Sozialrevolutionäre". Die "Neue Linke" entwickelte sich im Jahre 1985 unterschiedlich. Bei einigen Gruppierungen hielt die rückläufige Tendenz des Vorjahres an, bei anderen stagnierte der Organisationsaufbau, während einige weitere Organisationen einen Bedeutungsund Mitgliederzuwachs verzeichnen konnten. Insgesamt war die "Neue Linke" nicht in der Lage, einen bestimmenden Einfluß auf größere Kampagnen oder Demonstrationen zu nehmen. 2.1 Dogmatische "Neue Linke" Als dogmatische "Neue Linke" werden die ideologisch und organisatorisch festgefügten Gruppen bezeichnet. 41 2.1.1 Marxistisch-Leninistische Parteien und Bünde (K-Gruppen) Die Organisationen der K-Gruppen waren auch im Jahre 1985 ohne größere Bedeutung. Teilweise versuchten sie, die negative Entwicklung durch Zusammenschlüsse aufzuhalten. 2.1.1.1 "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) Als einzige Organisation der "Neuen Linken" bekennt sich die MLPD noch zu dem China MaoTseTungs. Die dortige Entwicklung nach dessen Tod bewertet sie als "revisionistische Entartung". Ihre Mitgliederzahl hat sich geringfügig erhöht. Sie bleibt mit nunmehr ca. 1 200 Mitgliedern die stärkste K- Gruppe. Zentralorgan ist die "Rote Fahne" mit einer wöchentlichen Auflage von ca. 10 000 Exemplaren, theoretisches Organ der "Revolutionäre "Weg". Höhepunkte ihrer politischen Arbeit im Jahre 1985 waren die Beteiligung an der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 12. Mai 1985 und die Durchführung der Veranstaltungen zum IL Parteitag im September und November 1985. Die Aktivitäten der MLPD erstrecken sich in Rheinland-Pfalz auf Mainz und Ludwigshafen am Rhein. 2.1.1.2 "Kommunistische Partei Deutschlands (Marxisten-Leninisten)" (KPD) Die KPD billigte auf ihrem Sonderparteitag im November 1985 in Dortmund den vom Zentralkomitee vorgelegten Entwurf eines neuen Parteiprogramms und Statuts. Mit diesem Programm entfernt sie sich von den für sie bisher verbindlichen stalinistischen Grundsätzen und von ihrem bisherigen Vorbild, der "Partei der Arbeit Albaniens" (PAA). Dieser Schritt soll aus der verengenden Dogmatisierung herausführen und eine Fusion mit der trotzkistischen "Gruppe Internationale Marxisten" (GIM) erleichtern, über die voraussichtlich im Jahre 1986 entschieden wird. Als Folge dieser Entwicklung kam es zur Abspaltung einer kleinen Gruppe, der "Fraktionisten", die die seitherige Linie beibehalten wollen und sich als "Marxisten-Leninisten in der KPD" bezeichnen. In Rheinland-Pfalz trat die KPD in Mainz und Ludwigshafen am Rhein in Erscheinung. 42 ",00 DM ^ok^^Uer~Ia>la^) vereinigt euch! E2583C für die "OTE FAft N 1 " " Zenta*", Strafle 334 ^ULMJ'OÄ^ ""nloounun,,. 210 33,, " ^nrlic | "MAiraM: 3 M T O " Oar^o****"' l AUS dem Inhalt l _ - S . 30 1. Mai __ Saigon ist frei I NATO l l den 40. Jahrestag deg d e n l ah, a . J ^ BBDVdegnAnbe-l l Beitritts der BW- b e n d e s l \ g n war das Best" BRD_ i \?emll"adslerten d I 1 Staates auf die " , i 1 nung des Ostens " S e l , e 1 6 | > l Ostkunde il \ Baum.Nich'""flohen In- 1 Istrige", S b S forcieren dl? \ stanzen selbst (tm) cWstl- l Vermittlung ' deg u n d Ziele I l ;degher ldeologfP," n a s e t t e8 Zuun0uBE . A 2.1.1.3 "Bund Westdeutscher Kommunisten" (BWK) Der BWK, der im Jahre 1980 aus einer Abspaltung vom "Kommunistischen Bund Westdeutschland" (KBW) hervorging, sieht in der "UdSSR" trotz aller "Großmachtpolitik" eine "wichtige Reserve" für den "Befreiungskampf gegen Kolonialismus und Neokolonialismus". Seine Agitationen richteten sich gegen den "US-Imperialismus", die Staatsund Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland und die Politik der Bundesregierung. Über Aktivitäten des BWK in Rheinland-Pfalz wurden keine konkreten Hinweise bekannt. 2.1.1.4 "Kommunistischer Bund" (KB) Im Jahre 1985 wandte sich der KB überwiegend Themen aus dem Bereich des Umweltschutzes und der Dritten Welt, insbesondere der sogenannten Befreiungsbewegungen, zu. Er versuchte, zunehmend auf grün-alternative Bewegungen Einfluß zu nehmen. Der KB ist in Rheinland-Pfalz mit einer Gruppe in Trier vertreten. 2.1.1.5 "Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD" (AB) Der AB mit seinen Schwerpunkten in Bayern und Nordrhein-Westfalen führte im Jahre 1985 anläßlich der 40. Wiederkehr der deutschen Kapitulation und des 30-jährigen Bestehens der Bundeswehr spektakuläre Aktionen durch. Zum Jahrestag der Kapitulation am 8. Mai 1985 lud der AB zu einer Großveranstaltung unter dem Motto "Dank Euch, Ihr Sowjetsoldaten!" nach München ein. Aus Protest gegen den gemeinsamen Besuch von Bundeskanzler Kohl und US-Präsident Reagan auf dem Ehrenfriedhof Kolmeshöhe bei Bitburg am 5. Mai 1985 und gegen das Bundeswehrjubiläum hatten Mitglieder des AB und der von ihm beeinflußten "Kämpfenden Jugend" die Absicht, am 10. November 1985 auf diesem Soldatenfriedhof das von Bertold Brecht geschriebene Gedicht "Legende vom toten Soldaten" szenisch darzustellen. Da ihr Vorhaben u.a. unter Berufung auf die Zweckbestimmung einer Begräbnisstätte untersagt wurde1, führten sie an demselben Tag vor dem Friedhof eine "Kundgebung gegen das Verbot" durch. In Rheinland-Pfalz betätigen sich sowohl der AB als auch die aus dem "Bund Deutscher Pfadfinder im Bund Demokratischer Jugend" hervorgegangene, von ihm beeinflußte "Mainzer Initiative zur Vereinigung der revolutionären Jugend" in Mainz. 1 Das behördliche Verbot wurde gerichtlich bestätigt. 45 2.1.2 Trotzkistische Gruppen Im Unterschied zu den K-Gruppen vertreten die trotzkistischen Organisationen die Ideologie der "permanenten Revolution" und streben die "Diktatur des Proletariats" in Form von "Rätesystemen" an. 2.1.2.1 "Gruppe Internationale Marxisten" (GIM) Unter den zahlreichen trotzkistischen Gruppen ist die GIM die stärkste Organisation. Derzeit strebt sie den Zusammenschluß mit der KPD an. Hierbei ist sie bemüht, ihre eigenen ideologischen Positionen durchzusetzen. Ein Teil der GIM-Mitglieder ist einem Anschluß an die Grünen nicht abgeneigt. * In Rheinland-Pfalz entfaltete die GIM Aktivitäten in Mainz und in Ludwigshafen am Rhein. Sie betreibt in Thalhausen (Westerwald) eine überregionale Bildungsstätte. 2.1.2.2 "Sozialistische Arbeitergruppe" (SAG) Als kleine trotzkistische Splittergruppe versuchte die SAG, über die Betriebsund Gewerkschaftsarbeit Einfluß zu gewinnen. In Rheinland-Pfalz beteiligte sie sich in Ludwigshafen am Rhein an verschiedenen Aktionen anderer linksextremistischer Gruppierungen. 2.1.3 Sonstige revolutionär-marxistische Gruppen 2.1.3.1 "Kommunistischer Bund Westdeutschland "(KBW) Der im Jahre 1973 in Bremen gegründete KBW, ursprünglich eine straff organisierte Gruppe aus gut geschulten, hochmotivierten Kadern, löste sich am 16. Februar 1985 in Frankfurt am Main auf. Er übertrug sein auf mehrere Millionen DM geschätztes Vermögen dem neu gegründeten Verein "Assoziation" mit der Auflage, die "grün-alternative Bewegung" zu unterstützen. 2.1.3.2 "Marxistische Gruppe" (MG) Erklärtes ideologisches Ziel der MG ist es, über die sozialistische Revolution den Staat gänzlich abzuschaffen. Ihr organisatorisches Erscheinungsbild entspricht einer marxistisch-leninistischen Kaderorganisation, auch wenn ein geschlossenes Programm und ein Statut fehlen. Hierarchischer Aufbau, straffe Disziplin, intensive Schulung und konspiratives Verhalten zeichnen 46 WS Solidarität mit den 9. März Duisburg^ TU SOZ britischen Bergarbeitern E X J M O ?==*=-- j ainzerLandstraße147,D-6000Frankfurt/Main1, "069/731092 XVIII. Jhg., Nr. 400,28.2.1985. DM 1,50 LE I TU N G NICARAGUA Reagan mobilisiert, für eine fo U S^rösWentR. voslon seiner konferenz Sf/ Voltgefühl des wollen die Reglerunc.. Nicaragua ein komr/ keine vom Volk gev/ Ultimatum aus: J l r / rung eine Wende, dagegen verwa>/ wollen. Daß ten ist, zeigt sic! später In elr " DM 2.50 B 5045 E Nr. 6 Juni 1985 MSZ^-Ä larxistische Schulzeitung "vember 1985 MARXISTISCHE GRUPPE (MG) tisches Buch über die Zustände in der Arbeitswelt hat SchlagZeilen gemacht, ein -vom selbsterlebten Alltag als Ausländer in deutschen Betriehen -- '*"Hinten" Was man im Unterricht lernt M5*X*Sti; "*6.1 *s*eoprt Zur Einführung des Faches Ethik in der Oberstufe : Den Untertan T" im Gesinnungstäter bilden " Me ] / ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ ' ^ ^ b * * ^B B B Ä ^ V * '-nufe Sorge um den Anstand des Sohns folgt c a "nin'jc( ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ f c . . ^ . ^^^^ ^ ^ JE M MM * W * f c -- ^ * =i>-i*ichung der Ohrfeige ebenso wie die U8t - ^ Ur,g". ' 7^"*^ ^ ^ X ^ m . * M C l ^ ^ * ^ j ^;lben, also nichts. Das Wohl wu (erenW"" " rs*-...*.""" \ . . firm " , Be,""""*1'*" ** u ^v dürft . M sieht, " 3. i ^MSBSBI """A ""da "wech*tt**s imVcM **>"" Ba u""""klar, w " ' ""SE"? ite., ~ U als " **" K:. '""uni, ''"""en - -- ' '" fa '""en " o o i "ii,":::.^f.ii sie aus. Die ca. 1 700 Mitglieder setzen sich überwiegend aus Studenten und Angehörigen akademischer Berufe zusammen. Dies verleiht der MG elitäre Züge. Bei ihrer fest eingebundenen Anhängerschaft von mehreren tausend Personen findet ihr Stil der zynischen Kritik an den Entscheidungen der verantwortlichen Politiker Anklang. Auch in Rheinland-Pfalz trat die MG im Jahr 1985 hauptsächlich in Mainz wieder in Erscheinung. Von hier bestehen Kontakte zu weiteren Anhängern im übrigen Rhein-Main-Gebiet. 2.2 Undogmatische "Neue Linke" Mit dem Begriff der undogmatischen "Neuen Linken"1 werden Gruppen erfaßt, die - den Kommunismus Moskauer Prägung ablehnen, - kein manifestiertes Programm oder Statut haben und - feste Organisationsstrukturen überwiegend vermeiden. Gemeinsames langfristiges Ziel ist die revolutionäre Beseitigung der Staatsund Gesellschaftsordnung. Hierbei fehlen oft ideologische Begründungen. Autorität, insbesondere die des Staates, wird rundweg abgelehnt. Ansonsten gehen die Ideenund Aktionskonzepte weit auseinander. Manche Gruppen praktizieren einen militanten Aktionismus. Der Übergang zur terroristischen Gewalt ist daher mitunter fließend. Die Gruppen der undogmatischen "Neuen Linken" sind wegen ihrer Kurzlebigkeit und Spontanität meist nur schwer überschaubar. Im wesentlichen unterscheidet man drei Strömungen: - "Anarcho-Syndikalisten", - "Graswurzelbewegung" und - "Autonome". Nur die "Anarcho-Syndikalisten" und die "Graswurzelbewegung" können auf größere organisatorische Zusammenhänge verweisen. In Rheinland-Pfalz treten die Gruppen zumeist nicht nach außen in Erscheinung. Vielfach handelt es sich um interne Theoriezirkel. Daneben gibt es Kleinstgruppen, die sich den Themen Lateinamerikasolidarität, Antiatomkraft und Antimilitarismus widmen. 1 Zum Teil wird auch der Begriff "Anarchisten" gebraucht. 51 2.2.1 "Anarcho-Syndikalisten" Dominierend unter den "Anarcho-Syndikalisten" ist die "Freie-ArbeiterUnion" (FAU). Als Mitglied der "Internationalen Arbeiter-Assoziation" (IAA) kämpft sie für eine "herrschaftslose Gesellschaft". Sie versteht sich als "militant-revolutionäre Gewerkschaftsbewegung". In Rheinland-Pfalz wurde im Jahre 1985 eine Ortsgruppe Mainz in die FAU neu aufgenommen. 2.2.2 "Graswurzelbewegung" Die "Graswurzelbewegung" will in einer "gewaltfreien Revolution", einer "Graswurzelrevolution", die "Herrschaft des Staates" durch die "Macht der Basis" ersetzen. In der Bewegung arbeiten bundesweit in "Gewaltfreien Aktionsgruppen" insgesamt etwa 800 Personen mit. Die Mitgliederzahl ist gegenüber den Vorjahren rückläufig. Als bundesweite "Anlaufund Koordinationsstelle" dient der "Graswurzelbewegung" die "Föderation Gewaltfreier Aktionsgruppen" (FöGA). Die Märzausgabe des Publikationsorgans "graswurzelrevolution" enthielt Kontaktadressen von FöGA-orientierten Gruppen in den Städten Kaiserslautern und Pirmasens. 2.2.3 "Autonome" Die "Autonomen" grenzen sich ideologisch von jeglicher Form staatlicher Gewaltausübung, die sie persönlich einschränken könnte, ab. Vorrangiges Ziel ist es, den Staat und seine Institutionen zu "zerschlagen", das "Schweinesystem zu kippen". Durch die Unterstützung der "Antiimperialisten" in ihrem "Kampf gegen den US-BRD-Imperialismus" wird es gelegentlich schwer, die "Autonome Bewegung" vom terroristischen Umfeld abzugrenzen. "Autonome" Gruppen bestehen im gesamten Bundesgebiet in einer Vielzahl loser zusammenhängender, oft kurzlebiger Zusammenschlüsse. Diese weisen keine überörtlichen Führungsstrukturen auf, sind jedoch informativ vernetzt. Militanter Aktionismus gilt für die "Autonomen" als bevorzugte Form der politischen Auseinandersetzung. Sie sind bemüht, neben der Durchführung eigenständiger Aktionen auf demokratische Protestbewegungen, wie etwa die Antiatomkraftwerksbewegung, einzuwirken, um diese zu militantem Handeln zu motivieren. Herausragend im Jahre 1985 waren die von den "Autonomen" initiierten Aktionen nach dem Tod des Demonstranten Günter Sare am 28. September 52 \ ERHB "flösung n ull Verfa 13 O2 e"e e= Syn,irTa = vo],a t kalisde 'Sche 1985 in Frankfurt am Main. Im gesamten Bundesgebiet kam es zu teilweise massiven gewalttätigen Ausschreitungen gegen die Sicherheitskräfte wie auch zu Beschädigungen von öffentlichen Einrichtungen, Banken und Industrieanlagen. In Rheinland-Pfalz wurden in Mainz und in Landau in der Pfalz Schmieraktionen durchgeführt. Der Sachschaden beläuft sich bundesweit auf mehr als 5 Millionen DM. 3. Linksextremistischer Terrorismus Der linksextremistische Terrorismus1 wird in der Bundesrepublik Deutschland unverändert von der "Roten Armee Fraktion" (RAF) und den "Revolutionären Zellen" (RZ) bestimmt. Die "Rote Armee Fraktion" (RAF) verfügt nach den empfindlichen Rückschlägen, die sie im Jahre 1984 durch die Festnahme von sieben Mitgliedern, die Entdeckung von konspirativen Wohnungen und die Sicherstellung eines "Strategiepapiers" erlitten hat, wieder über die personellen und logistischen Voraussetzungen für schwerste Gewalttaten. Der im Untergrund lebende Kommandobereich der RAF besteht nunmehr aus ca. 20 Mitgliedern. Die im Jahre 1985 verübten Straftaten belegen, daß die RAF ihre "Angriffe" gegen die "zentralen imperialistischen Projekte" mit immer größerer Brutalität durchführt. Zur Vorbereitung des Sprengstoffanschlags auf die US-Air-Base in Frankfurt am Main mordete sie erstmals aus rein logistischen Motiven. Im Jahre 1985 machte eine "zweite Aktionsebene" der RAF durch Terroranschläge auf sich aufmerksam: die sogenannten Militanten, die sich aus dem engeren RAF-Umfeld bilden. Die Zahl der Anschläge der "Revolutionären Zellen" (RZ) mit ihrer autonomen Frauengruppe "Rote Zora" ist gegenüber dem Jahre 1984 gewachsen. 3.1 "Rote Armee Fraktion" (RAF) Vom 4. Dezember 1984 bis 5. Februar 1985 befanden sich 34 Gefangene aus der RAF und dem "antiimperialistischen Widerstand"2 in einem bundesweiten Hungerstreik. 1 Terrorismus umfaßt den nachhaltig geführten Kampf für politische Ziele mittels Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder fremdes Eigentum. 2 RAF-Umfeld und sonstiges terroristisches Potential 55 Parallel zu dieser Aktion erfolgten zwei Terrorakte des Kommandobereichs der RAF, nämlich der versuchte Sprengstoffanschlag auf die NATO-Schule in Oberammergau am 18. Dezember 1984 und die Ermordung des Vorstandsvorsitzenden der Motorenund Turbinen-Union (MTU), Dr. Ernst Zimmermann, am 1. Februar 1985, sowie 37 weitere Brandund Sprengstoffanschläge im gesamten Bundesgebiet, die von Anhängern der RAF begangen wurden. Außerdem wurden in westeuropäischen Nachbarländern Terroranschläge verübt, die einerseits Solidarität mit den im Hungerstreik befindlichen Häftlingen bekunden und andererseits den gemeinsamen Kampf einer "westeuropäischen Guerilla" gegen den "US-Imperialismus" sowie gegen die "französischdeutsche Rüstungskooperation" zum Ausdruck bringen sollten. Der Aufbau einer "antiimperialistischen Front in Westeuropa" ist erklärtes Ziel der RAF. Nähere Anhaltspunkte für eine derartige Zusammenarbeit waren bisher jedoch nur zwischen der RAF und der französischen Terrorgruppe "Action Directe" (AD) erkennbar. So wollen RAF und AD nach einem im Januar 1985 verbreiteten gemeinsamen Kommunique mit der Überschrift "Für die Einheit der Revolutionäre in "Westeuropa" eine "politischmilitärische Front in "Westeuropa" schaffen, die die "Einheit in der Offensive gegen die imperialistische Maschine" ermöglichen soll. Ansätze für ein koordiniertes Vorgehen zwischen der deutschen und der französischen Terrorgruppe war bei den Mordanschlägen auf den französischen General Audran am 25. Januar 1985 durch das AD-Kommando "Elisabeth van Dyck" und auf den MTU-Vorstandsvorsitzenden Dr. Ernst Zimmermann am 1. Februar 1985 durch das RAF-Kommando "Patsy O'Hara" erkennbar. Beide Opfer wurden von den Tätern als "Repräsentanten der internationalen Rüstungskooperation" angesehen. Am 8. August 1985 verübten Angehörige des Kommandobereiches der RAF einen Sprengstoffanschlag auf den militärischen Teil der US-Air-Base in Frankfurt am Main. Dabei wurden zwei amerikanische Staatsangehörige getötet und elf weitere Personen zum Teil schwer verletzt; außerdem entstand erheblicher Sachschaden. Vor diesem Anschlag und zu seiner Vorbereitung hatte die RAF den amerikanischen Soldaten Pimental auf brutale "Weise ermordet. In einem am 9. August 1985 erschienenen Tatbekenntnis begründete ein Kommando "George Jackson" den Anschlag auf die US-Air-Base mit deren vermeintlicher Bedeutung innerhalb des "imperialistischen Konzepts" als "Drehscheibe für Kriege in der Dritten Welt", als "Einfalltor nach Europa für den Krieg gegen die sozialistischen Staaten" und als "Geheimdienstnest". Obwohl sich zu der Tat die RAF und die AD gemeinsam bekannten, sind Art und Ausmaß der Beteiligung der französischen Terrorgruppe an dem Anschlag nicht bekannt geworden. 56 "JP" ""*S*? ***PS<""%" .*PS\&:#'^' 1** - 8."" , . . " * ' OI ^ ' < " > "*"/*; te ^ v ^^ ^:^n>^^VJ ,deg0* *<1 w ? " e^.rv*"* Wv 19 C 0^^"^ e ^V"' "JM** w *"s. ^ o-"*T 4 \S s ^ &e" *e-^e" **&*"; .tv5-v.o^ 1 \,e& ef . -?". V""^ *ait" "t"* ^ < ! i,"* "/S. """>*,-<" "" JUS" ISM <$PS"Srü &%?PS"!PS&> " * * " & " * aBSSO* V^'^J*^^ & & $ & * * ' TSS.***mms fe&t. ""* fc"Tt"*" T-.ii"" w ^ 4 ^sv ^" SÄ&^N \*nw::",&\^ i^Ä ta" "* *iV Zu der Ermordung von Pimental nahm die RAF erst in einem weiteren Tatbekenntnis, das mit "Rote Armee Fraktion 25.8.1985" unterzeichnet war, Stellung. Darin wurde der Mord damit begründet, daß man sich auf diese Weise eine Identifizierungskarte habe verschaffen können, um mit dieser in die AirBase zu gelangen. Zur weiteren Begründung wird auf den angeblichen Kriegszustand verwiesen, in dem sich die amerikanische Armee und folglich jeder Soldat befindet. Wörtlich heißt es hierzu: "Für uns sind die US-Soldaten in der BRD nicht Täter und Opfer zugleich, wir haben nicht diesen verklärten, sozialarbeiterischen Blick auf sie ... muß jeder Gl begreifen, daß er dafür bezahlt wird, Krieg zu führen, d.h. ALLE MÜSSEN BEGREIFEN DASS KRIEG IST - UND SICH ENTSCHEIDEN...". Im Jahre 1985 wurden folgende "Geldbeschaffungsaktionen" der RAF bekannt: - Am 11. September 1985 wurden in einem konspirativen Unterschlupf der RAF in Tübingen Unterlagen sichergestellt, die den bisher nicht geklärten Raubüberfall vom 3. Juni 1985 auf den Boten einer Geldtransportfirma in Kirchentellinsfurt bei Tübingen eindeutig RAF-Mitgliedern zurechnen lassen. Die Täter hatten damals den Boten ohne Vorwarnung in den Hals geschossen und waren mit der Beute von ca. 257 000 DM geflohen. ' - Am 27. September 1985 verübte das mutmaßliche RAFMitglied KarlFriedrich GROSSER zusammen mit einem unbekannten Komplizen einen Raubüberfall auf Geldbotinnen eines Supermarktes in Ludwigsburg, wobei 16 000 DM erbeutet wurden. Während dem Mittäter die Flucht gelang, konnte GROSSER festgenommen werden. Ende Juni 1985 wurde in Offenbach am Main eine konspirative Wohnung der RAF entdeckt. Dabei konnten zahlreiche Ausweispapiere sowie Waffen sichergestellt werden, die u.a. aus einem Überfall der RAF auf ein Waffengeschäft in Maxdorf bei Ludwigshafen am Rhein am 5. November 1984 stammten. Am 2. Dezember 1985 stellte sich der wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung mit Haftbefehl gesuchte Martin THIEL freiwillig der Polizei. 3.2 RAF-Umfeld Bei dem RAF-Umfeld unterscheidet man aufgrund der jeweiligen Nähe zum Kommandobereich ein engeres und ein weiteres RAF-Umfeld. Das engere 59 RAF-Umfeld, der unmittelbare Unterstützerkreis, hat etwa 200 Mitglieder. Zu den Aufgaben dieser in der "Legalität" lebenden Personen zählen vor allem - Beteiligung an der Logistik durch Anmieten von konspirativen Wohnungen, Beschaffen und Verstecken von Waffen, Geld und Ausweisen - Mitwirkung an der Auswahl und Ausspähung von Angriffszielen - Kurierdienste - Anknüpfung und Unterhaltung von Kontakten zu ausländischen terroristischen Organisationen - Zusammenstellung von Informationsmaterial für den Kommandobereich der RAF - Betreuung von inhaftierten Mitgliedern und Anhängern der RAF und - Öffentlichkeitsarbeit. Schließlich dient das engere RAF-Umfeld dem Kommandobereich als Rekrutierungsbasis. Das weitere RAF-Umfeld umfaßt ca. 2 000 Personen. Hinsichtlich der Aufgabenstellung sind die Grenzen zum engeren RAF-Umfeld fließend. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere - Betreuung von inhaftierten Mitgliedern und Anhängern der RAF und - Öffentlichkeitsarbeit. Die seit Jahren von der RAF erhobene Forderung nach Bildung einer "antiimperialistischen Front" ist offenbar ihrer Verwirklichung nähergekommen. Seit Anfang 1985 agiert neben dem Kommandobereich der RAF eine "zweite Aktionsebene". Sie hat sich aus dem engeren RAF-Umfeld entwickelt und war bereits von der RAF in deren "Strategiepapier" vom Mai 1982 als "Militante Ebene" beschrieben worden. Die eigenständige Existenz der "Militanten" wurde im Schreiben der RAF zum Abbruch des Hungerstreiks vom 2. Februar 1985 "an die gefangenen Revolutionäre" wie folgt bestätigt: "... die Macht die die Situation radikal wendet, ist nur mit unseren und mit den Mitteln der 'Militanten' zu erreichen". Die "Militanten" befinden sich, wie ihre Erklärungen in verschiedenen Tatbekenntnissen belegen, in ideologischer Übereinstimmung mit dem Kommandobereich der RAF. Daneben besteht eine enge logistische Zusammenarbeit. So wurde bei Tatmittelvergleichen festgestellt, daß der Kommandobereich für seine "militärischen", d.h. gegen Personen gerichteten 60 Aktionen, Sprengstoff derselben Herkunft verwendete, wie ihn die "Militanten" für ihre bislang ausschließlich gegen Sachobjekte verübten "Angriffe" eingesetzt haben. Im Jahre 1985 wurden vom RAF-Umfeld insgesamt 33 Brandund Sprengstoffanschläge versucht bzw. ausgeführt, die überwiegend gegen Einrichtungen der Bundeswehr und der NATO sowie der Firmen, die militärische Güter herstellen, gerichtet waren. Die Täter, die sich in einigen Bekennerschreiben als "Illegale Militante" bezeichneten, rechtfertigten ihre Aktionen als "Angriffe auf das Kriegführungskonzept der N A T O " und die "internationale Rüstungskooperation unter Führung der stärksten imperialistischen Staaten". In Rheinland-Pfalz versuchten am 3. Mai 1985 "Illegale Militante" einen Sprengstoffanschlag auf das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) in Koblenz. Der Sprengsatz konnte jedoch rechtzeitig entdeckt und entschärft werden. Begründet wurde der Anschlag in einem schriftlichen Tatbekenntnis mit der angeblichen Funktion des BWB als "oberste BRD-Rüstungsbehörde und Schaltzentrale des Rüstungsmanagements". In einem Bekennerschreiben vom 8. November 1985 übernahm eine "Proletarische Initiative und Offensive für Westeuropa als Kriegsabschnitt" die Verantwortung für Anschläge auf die NATO-Pipelines bei Hückelhoven-Baal in Nordrhein-Westfalen und Philippsheim bei Bitburg. Während bei Hückelhoven-Baal ein Sprengsatz, der wegen eines Fehlers im Zündmechanismus nicht explodiert war, gefunden wurde, konnte an der Pipeline bei Philippsheim keine Sprengvorrichtung entdeckt werden. Die Wahl des Angriffsobjekts, die Tatausführung sowie Inhalt, Diktion und Aufmachung der Tatbekennung lassen auf eine Täterschaft aus dem militanten RAF-Umfeld schließen. Das übrige RAF-Umfeld, soweit es sich nicht an Aktionen der "Militanten" beteiligte, hat im Jahre 1985 seine Unterstützertätigkeit für die RAF fortgesetzt. Besondere Aktivitäten entwickelte das RAF-Umfeld während des Hungerstreiks, indem es Solidaritätsveranstaltungen, Demonstrationen, Schmieraktionen und Flugblattverteilungen durchführte. Auch in Rheinland-Pfalz wurden RAF-Anhänger insbesondere während des Hungerstreiks aktiv. Sie unterstützten ihn mit Solidaritätsveranstaltungen in Mainz und Kaiserslautern. Während dieser Zeit kam es zu Flugblattund Schmieraktionen, die der Forderung nach "Zusammenlegung der politischen Gefangenen" gewidmet waren. Am 14. Dezember 1985 veranstalteten RAF-Anhänger in Kaiserslautern eine Informationsund Diskussionsveranstaltung zu den Themen "Methoden des Staatsschutzes in Kaiserslautern, 61 Perspektiven des Widerstands, Internationaler Zusammenhang, Situation der politischen Gefangenen". 3.3 "Revolutionäre Zellen" (RZ) Die "Revolutionären Zellen" (RZ) und ihre Frauengruppe "Rote Zora" setzten auch im Jahre 1985 ihre an aktuellen gesellschaftspolitischen Themen orientierten Aktivitäten fort. Gleichzeitig steigerten sie ihre gewalttätigen Aktionen. Im Jahre 1985 gingen 18 Brandund Sprengstoffanschläge auf das Konto der RZ, gegenüber elf im Jahre 1984. Begründet wurden die Terrorakte mit der "Ausbeutung der arbeitenden Klasse", der "Unterdrückung der Menschen in der 3. Welt" und in zunehmendem Maße mit den sich "rapide entwickelnden Biowissenschaften" (Gentechnologie). Der Schwerpunkt der Aktivitäten der RZ lag in Nordrhein-Westfalen. In Rheinland-Pfalz wurde im Jahre 1985 kein Anschlag der RZ bekannt. 3.4 Sonstiges terroristisches Umfeld Unbekannte Gruppen und Einzeltäter aus dem Bereich des sonstigen terroristischen Umfeldes haben im Jahre 1985 insgesamt 162 Brandund Sprengstoffanschläge verübt. Die Terrorakte orientierten sich u.a. an den Schwerpunktthemen Hungerstreik der RAF, Nutzung der Kernenergie, Tod des Demonstranten Günter Sare in Frankfurt am Main1, Apartheidpolitik in Südafrika, Bundeswehr und NATO. In Neustadt an der Weinstraße wurde am 12. November 1985 von unbekannten Tätern auf das Gebäude des Verteidigungsbereichskommandos 45 der Bundeswehr ein Sprengstoffanschlag verübt. Anlaß waren offensichtlich die Feierlichkeiten zum 30. Jahrestag der Bundeswehr. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 50 000 DM. Ein Tatbekenntnis hierzu liegt nicht vor. 4. Linksextremistischer Einfluß auf die "Friedensbewegung" Linksextremisten aller Richtungen, vorrangig die orthodoxen Kommunisten, betätigten sich auch im Jahre 1985 innerhalb der "Friedensbewegung". Die überwiegende Mehrheit in der "Friedensbewegung" bilden nach wie vor die Demokraten, die die verfassungsfeindlichen Ziele der Linksextremisten ablehnen. Allerdings nehmen sie regional verschieden mehr oder weniger stark die Mitwirkung von Extremisten, insbesondere die personelle und ma- 1 Vgl. die von den "Autonomen" initiierten Aktionen in Abschnitt 2.2.3. 62 terielle Unterstützung der orthodoxen Kommunisten, in Kauf. Sie werden dadurch immer wieder in die Lage versetzt, sich gegen die Bemühungen der Linksextremisten zu wehren, auf die Willensbildung in den Gremien bestimmenden Einfluß zu nehmen. Die "Friedensbewegung" setzte sich ebenso wie im Vorjahr im wesentlichen aus zwei großen Teilen zusammen. In den beiden Flügeln der "Friedensbewegung", dem "traditionellen" und dem "autonomen/unabhängigen" Flügel, sind Extremisten vertreten. Während die orthodoxen Kommunisten, die DKP einschließlich ihrer Nebenorganisationen und von ihr beeinflußten Organisationen, dem "traditionellen" Flügel angehören, zählen die Gruppen der "Neuen Linken" zum "autonomen/unabhängigen" Flügel. 4.1 Der Einfluß der DKP auf die "Friedensbewegung" Die DKP hatte bereits im November 1984 konkrete Vorstellungen entwikkelt, wie die Aktionen der "Friedensbewegung" 1985 aussehen sollten. Jupp ANGENFORT, Mitglied des Präsidiums und des Sekretariats der DKP, empfahl in einem Referat vor dem Parteivorstand am 24725. November 1984 in Düsseldorf: "Es wäre aber gut..., sich schnell darüber klar zu werden, was die nächste gemeinsame Massenaktion, was der Höhepunkt der Friedensbewegung im ersten Halbjahr 1985 werden sollte . . . . Wir meinen, daß sich dazu die Ostermärsche 1985 und die Aktionen anläßlich des 40. Jahrestages der Befreiung vom Hitler-Faschismus in ganz besonderem Maße eignen ..." (Eigenbeilage zur UZ vom 1. Dezember 1984). Seit dem Frühjahr 1985 steht nicht mehr die Verhinderung der Stationierung der Pershing-II-Raketen und der Cruise Missiles, sondern der Kampf gegen das SDI-Programm der USA im Mittelpunkt des orthodox-kommunistischen "Friedenskampfes". In ihrem Thesenentwurf vom Juni 1985 (Eigenbeilage zur UZ vom 28. Juni 1985) nennt die DKP die "Verhinderung der Militarisierung des Weltraums als Schlüsselproblem der internationalen Sicherheit" (S. 15) an erster Stelle von einer Reihe von zentralen Aufgaben "gegen die Kriegsgefahr, für die Verbesserung der internationalen Lage" (S. 15). Sie hält das SDI-Programm der USA nicht für eine Verteidigungs-, sondern für eine "Angriffsinitiative" (S. 11). Dadurch sieht sie die Sowjetunion "gezwungen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, ihr Kernwaffenpotential quantitativ und qualitativ auszubauen" (S. 11). Aus der Sicht der DKP bieten die Sowjetunion, die DDR und die anderen sozialistischen Länder mit ihrer "konsequenten Friedenspolitik" Lösungen an, die der "Menschheit einen dauerhaften Frieden" sichern (S. 20). Angesichts der Gefahr eines atomaren Krieges bezeichnet die DKP den 63 "Friedenskampf" als die "wichtigste humanistische Aufgabe und zugleich die erste Pflicht eines jeden Revolutionärs" (S. 12). In ähnlicher Weise erklärte der Parteivorsitzende MIES auf der 7. Tagung des Parteivorstandes am 26.121. Oktober 1985 die "Weiterentwicklung der Friedensbewegung" zum "wichtigsten Anliegen" der DKP. MIES forderte dabei zur Bildung einer "Volksbewegung" gegen die Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland am SDI-Programm auf (UZ vom 29. Oktober 1985). Bei der Strategiekonferenz "Großer Ratschlag der Friedensbewegung" 1 am 16./17. Juni 1985 in Köln, zu der der "Koordinationsausschuß" (KA) 2 der "Friedensbewegung" deren gesamtes politisches Spektrum eingeladen hatte, waren Mitglieder und Anhänger der DKP und der von ihr beeinflußten Organisationen, wie schon bei den früheren bundesweiten Konferenzen der "Friedensbewegung", in der Überzahl. Die Teilnehmer erzielten weitgehende Einigkeit über die Schwerpunkte künftiger Protestthemen und Forderungen ("Kölner 5-Punkte"). Dies fand seinen Niederschlag in dem Aufruf "Für das Überleben neu mobilisieren - Frieden schaffen durch Abrüstung und Gerechtigkeit - den Rüstungswahnsinn beenden!". Daneben beschloß die Konferenz eine "Informationswoche der Friedensbewegung" vom 10. bis 16. November 1985 als einen "ersten Höhepunkt" der Mobilisierung und als Auftakt für das UNO-Friedensjahr 19863. Im Kampf gegen die Militarisierung des Weltraums spielt die "Naturwissenschaftler-Initiative-Verantwortung für den Frieden" eine wichtige Rolle. Etwa ein Viertel ihrer "Träger" gehört der DKP oder den von ihr beeinflußten Organisationen an. Durch die Initiative soll eine "Volksbewegung zur Verhinderung der Rüstung im Weltraum" in Gang kommen. Bei den Vorbereitungen zu den "Ostermärschen" vom 6. bis 8. April 1985 konnten die DKP und ihr Umfeld in Organisationsgremien wichtige Positionen besetzen. Durch frühzeitige Mobilisierung ihrer Anhänger nahmen sie zum Teil entscheidenden Einfluß auf die Formulierung der "Ostermarsch"Aufrufe. 1 Der Strategiekonferenz war eine aufgrund des deudichen Rückgangs des Protestpotentials im "Friedensherbst 1984" unter den Organisatoren der Friedensbewegung entstandene Strategiediskussion vorausgegangen, in der diese statt spektakulärer Großveranstaltungen, die sich offensichtlich nicht mehr verwirklichen ließen, andere Aktionsformen erörtert hatten. 2 Nach Auflösung der Geschäftsführung und des Bonner Büros des KA mit Ablauf des 31. Januar 1985 war zur Sicherstellung der notwendigen Kommunikation Anfang Februar 1985 eine neue Kontaktstelle in Bonn, Dorotheenstraße 20 eingerichtet worden. 3 Auf seiner Sitzung vom 10. Januar 1986 beschloß der KA endgültig, am 11. Oktober 1986 in Hasselbach (Hunsrück) eine Großdemonstration mit Aktionen "zivilen Ungehorsams" gegen die Stationierung von Gruise Missiles durchzuführen. Der weiteren Vorbereitung dieses Vorhabens diente eine für den 1./2. Februar 1986 terminierte "Aktionskonferenz". 64 Dem "Ostermarschkreis Rheinland-Pfalz", der wie im Vorjahr für die "Ostermärsche" in Rheinland-Pfalz als Koordinationsstelle und Kontaktadresse fungierte, gehören u.a. ein rheinland-pfälzischer DKP-Funktionär und die Landesgeschäftsführerin der DFU an. Der zentrale "Ostermarsch" für Rheinland-Pfalz fand am 8. April 1985 in Hasselbach (Hunsrück) statt. Auch die Demonstrationen zum 8. Mai 1985, dem 40. Jahrestag der Beendigung des 2. Weltkrieges, sind ein Beispiel dafür, wie orthodoxe Kommunisten mit Hilfe der von ihnen beeinflußten Organisationen versuchen, Kampagnen zu inszenieren und "breite demokratische Bündnisse" zu schaffen. Zur Verschleierung ihres Einflusses schoben sie die VVN-BdA vor. Mittels einer durch die VVN-BdA ins Leben gerufenen "Initiative 40. Jahrestag der Befreiung und des Friedens" riefen sie öffentlich dazu auf, am 4. Mai "antifaschistische Manifestationen" in Hamburg, Frankfurt am Main und Köln durchzuführen. Dieser Aufruf fand großen Anklang. Entsprechend der bundesweiten "Initiative" zum 40. Jahrestag haben sich in Rheinland-Pfalz in den Städten Mainz, Kaiserslautern und Worms "Bündnisse" gleichen Namens gebildet, die ebenfalls von orthodoxen Kommunisten ausgingen. Am 17. August 1985 trafen sich in Mainz auf Einladung des orthodox-kommunistisch beeinflußten "Ostermarschkreises Rheinland-Pfalz" Vertreter der rheinland-pfälzischen "Friedensbewegung" zu einer "Friedensversammlung", um über "Aufgaben und Aktionen" der rheinland-pfälzischen "Friedensbewegung" im Herbst zu beraten. Zentrales Thema war die bevorstehende Stationierung von Cruise Missiles im Hunsrück. Die Versammlung kam überein, in der von der "Friedensbewegung" beschlossenen bundesweiten "Informationswoche" durch "Mahnwachen" am Stationierungsgelände eine möglichst breite Ablehnung der Stationierung zu demonstrieren. Die "Informationswoche" vom 10. bis 16. November 1985, die unter dem Motto "Für das Überleben neu mobilisieren - Frieden schaffen durch Abrüstung und Gerechtigkeit - Den Rüstungswahnsinn beenden!" stand, wurde von Anhängern der DKP und der von ihr beeinflußten Organisationen mitgestaltet. Trotz bundesweit geringer Beteiligung erklärte Gerd GREUNE, Bundesvorsitzender der DFG-VK, für den KA, das "Experiment" der "Informationswoche" sei gelungen. Die Bewegung habe gezeigt, daß sie ihre Arbeit "mit langem Atem" fortsetzen könne (Pressemitteilung des KA vom 18. November 1985). Die rheinland-pfälzischen Kommunisten nutzten die "Informationswoche" in erster Linie zur Mobilisierung der Bevölkerung für eine vom "Ostermarschkreis Rheinland-Pfalz" initiierte Unterschriftenkampagne gegen das SDI-Programm. Schließlich bemühte sich die DKP in der bundesweiten Aktionswoche des 65 DGB vom 14. bis 20. Oktober 1985 um ein Einbeziehen der Bekämpfung des SDI-Programmes in die gewerkschaftliche Programmatik (Offener Brief des DKP-Vorsitzenden MIES an den DGB-Vorsitzenden, in: U Z vom 4. September 1985)1. 4.2 Der Einfluß der "Neuen Linken" auf die "Friedensbewegung" Im Gegensatz zu den orthodoxen Kommunisten fehlt der "Neuen Linken" eine ideologische Klammer und eine einheitliche organisatorische Führung. Dadurch ist sie nicht in der Lage, Massenaktionen selbst durchzuführen. Sie setzt vielmehr auf kleinere "direkte" Aktionen mit Behinderungscharakter, wie Sitzblockaden, bis hin zu Sabotagehandlungen. Einige Gruppen propagieren als "zentrale Handlungsperspektive" die "Zersetzung der N A T O " unter dem Motto "Kein Frieden mit der NATO!" 2 . Zahlreiche Aktionen hat die "Neue Linke" unter ihrem Verständnis des Begriffs "Frieden" initiiert und auch durchgeführt. Die Protestaktionen gegen den Besuch des amerikanischen Präsidenten Reagan anläßlich des Weltwirtschaftsgipfeis vom 2. bis 4. Mai 1985 in Bonn wurden vornehmlich von Aktivisten der "Neuen Linken" organisiert. Im Zusammenhang mit dem Besuch des amerikanischen Präsidenten in Rheinland-Pfalz am 5. und 6. Mai 1985 kam es am 6. Mai 1985 in Neustadt an der Weinstraße zu Gewalttätigkeiten in Form von Blockaden und Sachbeschädigungen durch vermummt auftretende Angehörige der undogmatischen "Neuen Linken". An den Demonstrationen gegen den Flugtag der US-Streitkräfte in Ramstein am 23. Juni 1985 und an der kurzzeitigen Blockade der Air Base waren auch Mitglieder der "Neuen Linken" beteiligt. Das dritte "Frauenwiderstandscamp" vom 9. August bis 8. September 1985 in Reckershausen (Hunsrück) wurde von Angehörigen der "Neuen Linken" mitveranstaltet. Die Frauen, die aus dem gesamten Bundesgebiet angereist waren, versammelten sich u.a. zu Mahnwachen am Bauzaun der Cruise Missiles-Baustelle in Hasselbach (Hunsrück). Aus Protest gegen die offiziellen Feierlichkeiten zum 30-jährigen Bestehen der Bundeswehr am 12. November 1985 führte insbesondere die "Neue Linke" bundesweit zahlreiche Störaktionen durch. Vgl. Abschnitt 1.2.3. Orthodoxe Kommunisten dagegen begnügen sich aus Rücksicht auf potentielle Bündnispartner mit Losungen gegen "offensive Kriegsführungsstrategien der NATO". 66 Schließlich ist der Versuch von Mitgliedern des "Arbeiterbundes für den Wiederaufbau der KPD" (AB) und der von ihm beeinflußten "Kämpfenden Jugend" zu erwähnen, das von Bertold Brecht verfaßte Gedicht "Legende vom toten Soldaten" am 10. November 1985 auf dem Ehrenfriedhof Kolmeshöhe bei Bitburg szenisch darzustellen1. 1 Vgl. im einzelnen Abschnitt 2.1.1.5. 67 B. Rechtsextremismus Der Rechtsextremismus verfügt im Gegensatz zum Linksextremismus, insbesondere zum dogmatischen Marxismus-Leninismus, über kein geschlossenes theoretisches System. Seine Ideologie stützt sich auf eine Reihe geistiger und politischer Bewegungen unterschiedlicher Art, von denen nicht jede für sich bereits rechtsextremistische Züge tragen muß. Dazu gehören u.a. der Nationalismus, die absolute Staatstheorie, der Militarismus, der Sozialdarwinismus, die Mythen vom "universellen Reich" und von der "Volksgemeinschaft", die deutsche idealistische Philosophie sowie die Zivilisationskritik und der Kulturpessimismus. Der Rechtsextremismus wird durch die drei Grundelemente - Totalitarismus, - übersteigerten Nationalismus und - völkischen Kollektivismus bestimmt. Totalitarismus ist die Ersetzung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch eine totalitäre Staatsform. Der Staat beansprucht alle Macht und Autorität für sich. Die Gewaltenteilung wird aufgehoben. Die Freiheitsrechte des Individuums werden erheblich eingeschränkt. Der Staat wird meist durch einen Führer, gelegentlich durch eine sogenannte Elite geleitet (Führer-Gefolgschafts-Prinzip). Ein Rechtsextremist ist autoritätsgläubig und vom Obrigkeitsstaat überzeugt. Die Demokratie hält er für eine artfremde, korrupte und dekadente Regierungsform. Er wünscht sich die Wiederherstellung einfacher, überschaubarer hierarchischer Verhältnisse. Auf Kosten der Freiheit wird die Ordnung unangemessen überbewertet. Der soldatischen Erziehung und Tradition mißt ein Rechtsextremist einen unverhältnismäßig hohen Stellenwert bei. Er neigt dazu, das militärische Prinzip vom Befehl und Gehorsam auf den zivilen Bereich zu übertragen. Übersteigerter Nationalismus 1 bedeutet die den Gedanken der Völkerverständigung mißachtende Überbewertung der eigenen nationalen Interessen zu Lasten anderer Nationen. Er ist oft mit völkischem 2 , rassistischem3 und antisemitischem Gedankengut durchsetzt. "Schicksalsgemeinschaft" sowie 1 Nationalistisch: mit übersteigertem Nationalgefühl; national: a) die Nation (Volk, das nach Abstammung, Sprache und Kultur eine Gemeinschaft bildet) betreffend, b) vaterländisch, patriotisch. 2 Die Volksgemeinschaft überbetonend. 3 Biologische bzw. blutsmäßige Übereinstimmung überbetonend. 68 "Blut und Boden" sind bezeichnende Schlagworte. Im Sozialdarwinismus sucht der übersteigerte Nationalismus seine Rechtfertigung. Nach dem Prinzip "Das Recht des Stärkeren geht vor" darf die höherwertige und stärkere Nation die anderen beherrschen. Wertigkeit und Stärke einer Nation bestimmen sich nach dem Durchsetzungsvermögen. Aus dem übersteigerten Nationalismus folgt eine betont feindselige Haltung gegenüber dem Ausland und den Ausländern. Die Abneigung richtet sich vor allem gegen die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges, die beschuldigt werden, Deutschland zu unterdrücken und auszubeuten, sowie gegen die ausländischen Arbeitnehmer, in denen eine Gefahr für die eigene nationale Identität gesehen wird. Völkischer Kollektivismus umfaßt die Überbewertung der Belange einer meist rassistisch verstandenen "Volksgemeinschaft" zum Nachteil der Rechte und Interessen des Individuums. Die Interessengegensätze innerhalb der Gesellschaft sollen durch die uneingeschränkte Einbindung in die "Volksgemeinschaft" aufgehoben werden. "Der Einzelne ist nichts, die Gemeinschaft (das Volk) ist alles" lautet der Leitspruch. Der Rechtsextremismus insgesamt stellt zwar nach wie vor keine ernstliche Bedrohung für die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland dar, doch birgt er die Gefahr in sich, einzelne Anhänger zu Gewalthandlungen zu motivieren. Anders als die linksextremistischen werden die rechtsextremistischen Bestrebungen von einer zahlenmäßig weit geringeren Anhängerschaft getragen, doch vermögen einzelne Aktivitäten wegen ihrer Irrationalität, ihrer Unberechenbarkeit oder ihres Fanatismus gleichwohl breite öffentliche und zum Teil politische Wirkung erzielen. Der Rechtsextremismus ist gerade wegen seiner häufigen Anknüpfung an den Nationalsozialismus eine ständige Herausforderung unserer demokratischen Gesellschaft. 1. Nationaldemokratische Organisationen 1.1 "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) 1.1.1 Ideologisch-politischer Standort Die verfassungsfeindliche Zielsetzung der N P D ergibt sich nicht direkt aus dem Wortlaut der Satzung und des "Düsseldorfer Programms" vom Jahre 1973, sondern vielmehr aus Äußerungen von Funktionären, Aufsätzen in der 69 offiziellen Parteizeitung "Deutsche Stimme" (DSt) und Propagandaschriften, die der N P D politisch zuzurechnen sind1. Die von der N P D angestrebte "Nationaldemokratie" ist gekennzeichnet durch einen der nationalsozialistischen Weltanschauung entnommenen völkischen Kollektivismus, der biologisch begründet wird und rassistische Merkmale erkennen läßt. Die "Volksgemeinschaft" (Kollektiv) ist der personalen Autonomie des einzelnen übergeordnet. Der Wert der einzelnen Person ergibt sich aus ihrer Stellung und Funktion in der "Volksgemeinschaft". Der Mensch als Individuum bezieht seine eigentliche Daseinsberechtigung aus dem gesellschaftlichen Ganzen. Das Wohl des eigenen Volkes muß für jedermann oberstes Gesetz sein. Das Volk, das nach Auffassung der N P D zerrissen ist und in eine Vielzahl von eigensüchtigen Interessengruppen und Parteien zerfällt, soll zur Einheit der Nation fortentwickelt werden. "Die Nationaldemokratie ist die Verwirklichung der Einheit von Volk und Staat ....". "Oberste Richtschnur ist das Wohl der Volksgemeinschaft". Die übrigen Parteien werden als "System"-, "Lizenz"oder "Kartellparteien" bezeichnet. Die Interessengegensätze innerhalb der Gesellschaft, auch das natürliche Spannungsverhältnis zwischen Individuum und Gemeinschaft, werden durch die uneingeschränkte Einbindung der Individualinteressen in die "Volksgemeinschaft" aufgehoben. Die Einheit von Mensch, Volk und Nation ist oberster Grundsatz jeglichen Handelns. Diese pauschale Überbetonung der "Volksgemeinschaft" und des "Volksganzen" gegenüber den Individualrechten ist nicht mit der Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, der Volkssouveränität und dem Mehrparteiensystem, die zu den tragenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung 2 gehören, zu vereinbaren. Die nationalistische Einstellung der N P D zeigt sich durch Aussagen wie "Deutschland ist größer als die Bundesrepublik" sowie "Freiheit und Würde statt Unterwerfung". Ihre ausländerfeindliche Haltung wird durch Artikel wie "Ausländerstopp - Gebot der Vernunft! - Das Assoziierungsabkommen ist zu kündigen! " in ihrem Parteiorgan "Deutsche Stimme" (DSt), Nr. 9 vom September 1985, deutlich, in dem sie vor einer "Überschwemmung" der Bundesrepublik Deutschland mit Ausländern warnt. Die rassistischen Ziele der N P D , die sich durch Erklärungen zur Gefahr der "Rassenvermischung", des "Einheitsbreis" und des "biologischen Volkstods der Deutschen" zeigen, widersprechen der unantastbaren Menschenwürde 1 Nach Abschnitt C I 1 des "Düsseldorfer Programms" gibt die NPD vor, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu bekennen. 2 Vgl. zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung BVerfGE 2,1(13). 70 tx"\ixm"*** ."wiss. an. * ub "IA B EW "flisl.owo(tm). '^^^^S^Ä?Ä^"me un"*" und dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes 1 . Das Bundesverwaltungsgericht2 hat die verfassungsfeindliche Zielsetzung der N P D in mehreren Entscheidungen bestätigt. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts3 beruhen die rechtlichen Wertungen des Bundesministers des Innern 4 und des Bundesverwaltungsgerichts 5 , die N P D verfolge Ziele, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar seien, nicht auf willkürlichen, sachfremden Erwägungen, sondern sind nachvollziehbar. Nicht zuletzt im Hinblick auf die Bundestagswahl 1987 diskutiert die N P D zur Zeit ein neues Parteiprogramm 6 , das der veränderten außen-, verteidigungsund deutschlandpolitischen Zielsetzung der Partei, der Wende vom Antibolschewismus zum Nationalneutralismus, Rechnung tragen soll. Es soll ferner dazu dienen, den Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit, insbesondere der völkisch-kollektivistischen und rassistischen Einstellung, zu widerlegen und ihr Bekenntnis zum Grundgesetz deutlicher zu betonen. Mit der Verabschiedung dieses Parteiprogrammes, das zumindest optisch eine gewisse Liberalisierung erkennen läßt, ist voraussichtlich zum Bundesparteitag 1986 zu rechnen. 1.1.2 Organisatorischer Aufbau und Aktivitäten Bei der N P D ist im gesamten Bundesgebiet eine gewisse Stagnation zu beobachten. Die Partei konnte ihre Mitgliederzahl von insgesamt etwa 6.100 zahlenmäßig im Berichtsjahr nicht steigern. Die euphorische Stimmung nach dem relativen Wahlerfolg bei der Wahl zum Europäischen Parlament im Jahre 1984 ist trotz anderslautender Äußerungen merklich zurückgegangen. Die N P D hat ein eigenes Bildungszentrum eingerichtet. Durch eine großzü- 1 Vgl. zu dem von der NPD vertretenen Prinzips der Ungleichheit aller Menschen Abschnitt B 5 des "Düsseldorfer Programms". 2 BVerwG, NJW 1981, 1390 (1391); BVerwG, NJW 1981, 1392 (1393); BVerwG, NJW 1984, 813 f. 3 BVerfG (die Wertungen des Bundesministers des Innern betreffend), NJW 1981, 1359 (1360) und BVerfG (die Wertungen des Bundesverwaltungsgerichts betreffend), NJW 1981,2683. 4 Beantwortung der Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion der CDU/CSU zum Rechtsextremismus vom 9. November 1978 (BT-Drucksache 8/2268) durch den Bundesminister des Innern am 11. Januar 1979 (BT-Drucksache 8/2463). 5 BVerwG, NJW 1981,1390 (1391). 6 Eingebracht auf dem 19. Bundesparteitag am 14./15. September 1985 in Neustadt an der Weinstraße. 73 gige Stiftung erwarb sie ein Anwesen am Iseo-See in Italien, das in erster Linie der Schulung des eigenen Führungsnachwuchses dienen soll. Das Bildungsprogramm umfaßt politische Grund-, Aufbauund Fachlehrgänge sowie Nachwuchsführungsseminare. Regelmäßig erscheinen das Parteiorgan "Deutsche Stimme" (DSt) und das Informationsblatt "NPD aktuell". Am 14./15. September 1985 führte die N P D im Saalbau in Neustadt an der Weinstraße ihren 19. ordentlichen Bundesparteitag durch. Er stand unter dem Motto "Deutschlands Wiedergeburt - Hoffnung für Europa". Der Partei war es bis wenige Tage vor dem Parteitag gelungen, den Veranstaltungsort geheimzuhalten. Da Demonstrationen befürchtet wurden, kündigte die von der Stadt kontrollierte Saalbau GmbH als Vertragspartner das Mietverhältnis für die Halle kurzfristig. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz 1 verpflichtete jedoch durch einstweilige Anordnung die Stadt und die Saalbau GmbH, die Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Delegiertenversammlung selbst verlief ohne besondere Höhepunkte. Der Bundesvorsitzende Martin MUSSGNUG wurde in seinem Amt bestätigt. Bestätigung in ihren Ämtern fanden weitgehend auch die übrigen Mitglieder des Präsidiums und des Vorstandes. Erklärtes Nahziel der N P D ist die Bundestagswahl 1987, mit deren Vorbereitungen bereits begonnen wurde. Die Parteiarbeit wird bis zum Jahre 1987 ganz im Zeichen des Bundestagswahlkampfes stehen, von dem sich die Partei eine Fortsetzung des behaupteten Aufwärtstrends erhofft. Der Wahlkampf wird unter dem Motto "Ein Herz für Deutschland" bzw. "Dein Herz für Deutschlands Zukunft" stehen 2 . Der Parteitag wurde von außen von erheblichen Störaktionen begleitet. Eine kurzfristig gebildete "Initiative gegen den Bundesparteitag" führte in der Nähe des Tagungslokales eine Protestaktion mit etwa 650 Personen durch. Unter den Demonstranten befanden sich auch ca. 100 gewaltbereite Teilnehmer, die einen geschlossenen Block bildeten. Während des Demonstrationsablaufes kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen, in deren Verlauf die Polizei eingreifen mußte. Mehrere Personen wurden wegen Körperverletzung, Verstößen gegen das Versammlungsund das Waffengesetz sowie Sachbeschädigung vorläufig festgenommen. Anläßlich ihrer öffentlichen Veranstaltung sah sich die N P D im Berichtsjahr 1 Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. September 1985 (Az: 7 B 69/85). 2 Den Wahlkampfslogan "Ausländerstopp - Deutschland den Deutschen" hatte die NPD bereits für die Wahl zum Europäischen Parlament im Jahre 1984 aufgegeben, da sie ihn als zu aggressiv empfunden hatte. 74 30 Jahre Ex-Botschafter fordert Bundeswehr Gesamtdeutsches deutsche Neutralität Deutschlands Einheit kommt bestimmt w# Leser? und .weitergeben DEUTSCHEmSTIMME ID.JlhfJingNr. 1Z/BKemb(Mi85 Einzelpreis2,-DM Nationaldemokratische Zeltung Gesamtauflage: 138 500 Ausgabe E 6027E Ein Herz für Deutschlands Zukunft DEUTSCHEmSTIMME "Iktimmmmutm Ziltung Autgab" E 8027 E umiert Deut llhllfil Fj und weitergeben m S W W ^ ^ ^ _ -- -- - ".non.""(tm)"'"!"'*" Zeltuns . DEUTSCHEmSTIMME 1l.JahlMNr.1MtMv1M Elni"lp(tm)ii2,-DM NMIoimdMiomtlictw ztttung Ausgabe E "027 E Aufhören, die Narren der Fremden zu s e i n ! Lesen und weitergeben ULUTSCHE m STIMME 10. Jahn"" * . 11/Ntm*r INS Eim.inr.!. *> _ n u NationaldemokratiKhe Zeltung Z ~ ~ . . . _ -- * W T a W > W P j yAusgab" kW^kW E 8027 E SeJAntworLaulChjosjjndGewal^ Ordnung in Freiheit! DEUTSCHE miLSTIMMt Il-Jahrta" ". UM NatfonaWemokratlscr" Zeltung Ausgabe E 8027 E Massenarbeitslosigkeit Skandal ohne Ende z&&"^ to/. "*w. d rgan ,8ation dder ?ew wÄr^ : . _ ^" s s ^ l ,-sssrsass der NSDAP? ^ S SS ^ r : asSf fSj ^ Urt"" o r B _ j . m u-ttiehnet we**(tm)dann iwangsAbnahmen "avon ^ c r*i | d " " E T oXrgenheit t i " * * menschliche " " ^ t ä t i g e n nur die Regel In F""1'1 (tm) "in Zutun huiVo)k ," d " "alisMcJe il." 1 1 1 1 * "W! ". ^SN i m"e r aSinne- w . r . son.e E i " solches"rtedhatte ".den JS Je l ,n eto "W j "" " hf' t i "S Zutun er dl" M"gemg.""" i ^ deg "ualten Vo* " lichkeit, ""* M ! " d e t "eist matenellen * ' " ' " ^ " ^ l l K h . R " * " * " . Z Sa " "deg"rd"h".""R8 C T " B , " e '^ propunmiert-. ,.D" chen, chen, vonvu""recht'" ... j ; e NPD nicht aui nicht daran g * " ^ , , , un Verlas- " " Fuhrerg.** P " C DieMitgueFomulierungen, " * >uid ," M " ^ f X v S h e r r h c h . den . . " * " - " T ' S r s Sv Ä * " M r de S su"^r*degd'""i"hUtolgen " (tm) " d e r der Krei " K^^orstande, sie ^ e n a e n . da w*. d ü r lten. "also"i"li""f.".", niemanden und h".mer * > " J ^ , " l " " * ' * " lu. *" ^ c M . b g e l e . t * " ^ " r d e n drei Forwahlen " ^ S ^ e J r t t i W , """ n . im , -"""""der ""' -" ^^Np"(tm) "u" o n" ihren Gegnern Lande,- " * * ^ " T e t a r o r , geheim uJ ^ " ,-(tm)v o ^ ihren W"Z" l a , i " h e " G"scich.e " " S T s ^ c " dl" g"; die B ^ ^ . ' Sa nr t e ä u u n g ^ ^ mes weist die r ^ * . _ Parteien- g S r , m . . " r " " S u n g " . d.e " * " - g , , . U 1" ' " T Ä Prulung der Lie.ligun", 4 " T ; c h d e " "W.hlto"s.istisch Ma.urlich leugj" * * ^ " "Uen Men "PD d as Beste .-^rvSrv?".;"""*', verstärkt mit Gegenmaßnahmen von Aktionsbündnissen verschiedenster Gruppierungen konfrontiert. Sie hatten das Ziel, die Veranstaltungen der NPD zu verhindern, zumindest aber massiv zu stören. So kam es u.a. am 15. Juni 1985 anläßlich des "Deutschlandtreffens" der NPD in Stadthagen zu schweren Krawallen. Zum gleichen Zeitpunkt waren die NPD-Mitglieder aufgefordert, in großer Zahl an dem in Hannover stattfindenden Schlesiertreffen teilzunehmen. Im Stadtgebiet von Hannover und auf dem Messegelände wurden die Sonderausgabe der "Deutschen Stimme", Flugblätter "Schlesien bleibt unser" und Ansteckplaketten "Ein Herz für Deutschland" verteilt. Bei dieser Veranstaltung blieben Störungen von Rechtsund auch Linksextremisten auf akustische und optische Protestäußerungen beschränkt. Am 28. September 1985 kam es anläßlich einer Veranstaltung der NPD'in Frankfurt zwischen Demonstranten und der Polizei zu schweren Ausschreitungen, in deren Verlauf der Demonstrant Günter Sare zu Tode kam. Die Auswirkungen der Demonstration wurden der NPD angelastet, die darin eine gezielte Kampagne gegen ihr politisches Ansehen als Partei sieht. Beispielhaft für die NPD ist auch die im Rahmen eines Eilverfahrens ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 14. November 1985. In diesem Beschluß sieht das Gericht "Anhaltspunkte dafür, daß die Tätigkeit der NPD als Erneuerung der durch das Gesetz Nr. 51 verbotenen nationalsozialistischen Tätigkeit anzusehen ist", mit der Folge, daß über Artikel 139 des Grundgesetzes (GG) dieses Gesetz der Militärregierung-Deutschland Anwendung findet.2 In Rheinland-Pfalz haben sich im Jahre 1985 bei der NPD keine wesentlichen 1 Durch das Gesetz Nr. 5 -"Auflösung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP)" - der Militärregierung-Deutschland (Amtsblatt der MilitärregierungDeutschland Nr. 3, S. 11) wurde die NSDAP einschließlich der von ihr betriebenen, aufgebauten und kontrollierten Organisationen aufgelöst und verboten. Nummer 4 dieses Gesetzes verbietet jegliche Tätigkeit seitens aufgelöster nationalsozialistischer Organisationen und Handlungen zwecks Fortsetzung oder Erneuerung solcher Tätigkeit. 2 Der Beschluß des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 14. November 1985 (Az.: VII/3 G 2551/85) ist vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof mit Entscheidung vom 12. Dezember 1985 (Az.: 2 TG 2397/85) aufgehoben worden. Der Verwaltungsgerichtshof steht auf dem Standpunkt, daß das Gesetz Nr. 5 der Militärregierung-Deutschland durch SS 1 Abs. 1 des Dritten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540, Teil B der Anlage 1 zu SS 1) aufgehoben und Art. 139 GG mit dem Abschluß der sogenannten Entnazifizierung gegenstandslos geworden ist. In einem erneuten Beschluß vom 9. Januar 1986 (Az.: VII/VG 9/86) beharrte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im Widerspruch zur höheren Instanz auf der Geltung des Gesetzes Nr. 5 der Militärregierung-Deutschland. Diese Entscheidung wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof am 22. Januar 1986 ( Az.: 2 TG 169/86) wiederum aufgehoben. 79 Änderungen ergeben. Der N P D gehören derzeit etwa 350 Mitglieder an. Der erhoffte Aufschwung ist damit für den Landesverband nicht eingetreten. Ihre vordringliche Aufgabe sah die N P D in der Aktivierung ihrer Verbände im nördlichen Landesbereich. Dies gelang ihr jedoch nicht. Das Sprachrohr des NPD-Landesverbandes Rheinland-Pfalz, der "Südwest Kurier", erschien im Jahre 1985 in zwei Ausgaben. Am 2. Juni 1985 fand ebenfalls in Neustadt an der Weinstraße der 20. ordentliche Landesparteitag des Landesverbandes Rheinland-Pfalz statt. Er stand unter dem Motto "NPD im Aufbruch". Der langjährige Landesvorsitzende Georg DRABANT aus Imsbach (Pfalz) stand aus Altersgründen für das Amt nicht mehr zur Verfügung. Zum Nachfolger wurde der Unternehmensberater Karl Heinz PFIRRMANN aus Wörth am Rhein gewählt. Der Parteitag verlief ohne Störungen und besondere Vorkommnisse. 1.2 "Junge Nationaldemokraten" (JN) Die J N stehen ideologisch wieder weitgehend geschlossen zu ihrer "Mutterpartei", der N P D . Sie sehen sich allerdings nicht als eine Interessengruppe für bestimmte gesellschaftliche Kreise; sie lehnen kulturelle, wirtschaftliche und militärische Knechtschaft sowie einen Klassenkampf ab. Sie sind überzeugt, daß Deutschlands Zukunft sich weder "mit roten noch mit goldenen Fesseln" gestalten läßt. Bei den J N ist der im letzten Jahr zu beobachtende Aufwärtstrend wieder zum Stillstand gekommen. Wenn auch nach wie vor eine gewisse Konsolidierung erkennbar ist, konnte der Mitgliederstand von insgesamt etwa 550 Personen nicht weiter gesteigert werden. Beim Bundeskongreß der J N am 26.121. Oktober 1985 in München wurde der bisherige Bundesvorsitzende Hermann L E H M A N N , Uehrde-Watzum (Niedersachsen), wiedergewählt. Der Kongreß beschloß die Unvereinbarkeit der JN-Mitgliedschaft mit der zum Neonazismus tendierenden WikingJugend 1 . Durch die erfolgreiche Geheimhaltung des Tagungsortes kam es zu keinerlei Störungen. In Rheinland-Pfalz verfügen die J N über einen Kreisverband und Stützpunkte mit insgesamt ca. 20 Mitgliedern. Arbeitsfähige Stützpunkte befinden sich im Raum Neustadt an der Weinstraße, Worms, Bad Kreuznach und Asbach. Der Kreisverband Koblenz ist die Stütze des JN-Landesverbandes. Seit Jahren sind Funktionsträger des Kreisverbandes Koblenz personeniden'' Bereits im Jahre 1983 hatten sich die JN offiziell von einer Mitgliedschaft in der "Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten" (ANS/NA) distanziert. 80 s"*" rtsctalanü - watscWan* persuing Iff JW^ >6e "edeg.ua<*l ^""5* M 8 PS nation" Postfach W ifiO Stade tisch mit der JN-Landesführung. Der Stützpunkt Asbach hat bisher in einer Ausgabe die Jugendzeitung "Asbacher JN-Kurier" in einer Auflage von 100 Exemplaren herausgegeben. 2. "National-freiheitliche" Organisationen 2.1 Ideologisch-politischer Standort Das Fehlen eines ideologisch geschlossenen Systems ist bei den sich als "national-freiheitliche" Rechte bezeichnenden Organisationen, die durch die "Deutsche Volksunion e.V." (DVU) und deren Aktionsgemeinschaften verkörpert werden, noch offenkundiger als bei der NPD. Ihr politisches Gedankengut wird von einem gewissen Fremdenhaß, Antikommunismus und einem übersteigerten Nationalismus getragen. Anders als die übrigen bekannten rechtsextremistischen Organisationen lehnen sie eine Neutralität der Bundesrepublik Deutschland ab und befürworten deren weitere Mitgliedschaft in der NATO. Im Vergleich zur NPD sind ihre Agitationen agressiver und beziehen sich mehr auf tagespolitische Themen. Sie erfolgen hauptsächlich in Artikeln der von dem Vorsitzenden der "Deutschen Volksunion e.V." (DVU), dem Münchener Verleger Dr. Gerhard FREY, herausgegebenen Wochenzeitungen "Deutscher Anzeiger" (DA), Presseorgan der DVU, und "Deutsche National-Zeitung" (DNZ)1 und richteten sich gegen Juden, Sinti, Roma sowie Ausländer, insbesondere gegen Türken. In letzter Zeit nahmen die Rechtfertigung und Verharmlosung des NS-Regimes, das Leugnen der Kriegsschuld und die Herorisierung des deutschen Soldaten des 2. Weltkrieges einen breiten Raum ein. Auch führten die beiden Wochenblätter eine Hetzkampagne gegen den Bundespräsidenten und den Bundeskanzler durch. So erschienen im Jahre 1985 Artikel mit plakativen Überschriften wie "Deutschland alleinschuldig?", "Sollen die Deutschen ewig büßen?", "Das unnötige Schuldgefühl", "Die Lüge von Bitburg", "Weizäckers Verbeugung vor den Kommunisten", "Weizäckers doppelte Moral", "Ist Kohl noch zu retten? Der Kanzler läuft Amok" und "Kohls Kniefall in Bergen-Belsen". 1 Ende 1985 hat Dr. FREY die "Deutsche Wochen-Zeitung" (DWZ) der "Deutschen Verlagsgesellschaft mbH" (DVG), Rosenheim, übernommen, die ebenfalls als rechtsextremistischer Publikationsträger anzusehen ist. 83 2.2 Organisatorischer Aufbau und Aktivitäten Bei der im Jahre 1971 von Dr. FREY gegründeten "Deutschen Volksunion" mit ihren sechs Aktionsgemeinschaften - "Aktion deutsche Einheit e.V." (AKON), - "Aktion deutsches Radio und Fernsehen" (ARF), - "Ehrenbund RUDEL - Gemeinschaft zum Schutz der Frontsoldaten" (ER), - "Initiative für Ausländerbegrenzung" (I.f.A.), - "Schutzbund für Leben und Umwelt" (SLU) und - "Volksbewegung für Generalamnestie" (VOGA) handelt es sich um die zahlenmäßig stärkste rechtsextremistische Organisation mit über 12 000 Mitgliedern1. Allerdings führt auch jeder Beitritt zu einer Aktionsgemeinschaft kraft Satzung gleichzeitig zur Mitgliedschaft in der DVU. Gegenüber den Vorjahren hat sich der Mitgliederzuwachs der DVU verlangsamt. Sie trat im Jahre 1985 mit Vortragsreihen mit dem britischen Schriftsteller und Historiker David Irving u.a. über die Kriegsschuldfrage, Rudolf Heß und den Nürnberger Kriegsverbrecherprozeß publikumswirksam in die Öffentlichkeit. Diese Vortragsreihen sind auch Teil der vielfältigen Bemühungen von Dr. FREY, für seine Verlagserzeugnisse und Organisationen zu werben. In Rheinland-Pfalz, wo die DVU über eine beachtliche Mitgliederzahl verfügt, fanden am 6. März 1985 und am 14. Mai 1985 in Koblenz Veranstaltungen mit David Irving statt, die ohne besondere Vorkommnisse verliefen. Eine geplante Versammlung am 13. Mai 1985 in Worms zu dem Thema "8. Mai - müssen die Deutschen ewig büßen?" wurde seitens des Veranstalters wegen zu erwartender Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten abgesagt. 3. Neonazistische Organisationen Die neonazistischen Organisationen streben die Errichtung eines dem nationalsozialistischen Staat vergleichbaren oder zumindest ähnlichen Systems an und bekennen sich offen zur Ideologie des Nationalsozialismus einschließlich des Antisemitismus. Als Hauptfeinde betrachten sie die Juden, die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländergruppen und die Alliierten, in denen sie nach wie vor Besatzungsmächte sehen. Die Institutionen sowie die Repräsentanten des NS-Regimes werden verherrlicht und die NSVerbrechen verharmlost und sogar geleugnet. 1 Dr. FREY spricht von mehr als 14 000 Mitgliedern. 84 Die wahren Schuldigen am 2. Weltkrieg Sensationelle Dokumente entlasten Deutschland / Seite 3 Deutscher Anzeiger Freiheitliche Wochenzeitung 0SZ-v*rMg - HOD MOnchffi 5 R2357C Sterben die Deutschen aus? JtfcjygSi Bevölkerung in 50Jahren_baJb!Ä!4^ Die deutschen Chancen Wird Deutschland im Weltraum wieder stark? in Spandau sterben? Muß Heß Deutschlands Einheit kommt Die Mordoroien der Roten Armee Wie sie Deutschland "befreite"/Seite 4 Deutsche R 2295 C National+Zeitung u ;"'*"***' e * " deg">"- " frrihettlloh* unabhängig* Überparteilich " O H * -,7K EC l ! Arg, i m f", ,-l*^Mt.2iblr/[>fc,.4,db/FIHHLl..Fm>/Gri^ S m j ".""JWSaB ^^9 I Dr I Hau. HS M thai. TOO IM. I " w . 1,M I / Port. " E K . I Spur.. 190 h a i / Kwiann 17S h . I "M" ' l l l l l i 4 * O i r I > a u I I 4) 4. Sonstige rechtsextremistische Vereinigungen 4.1 "Deutsches Kulturwerk Europäischen Geistes" (DKEG) Das im Jahre 1950 gegründete DKEG verfolgt neben der "Förderung und Erhaltung deutschen Geistesund Kulturlebens im Zusammenleben der europäischen Völker" die Förderung der "aus eigenem Lebensraum" entstehenden Kunst und die "Linderung der Notlage der schöpferischen Kräfte unseres Volkes". Es ist zwischenzeitlich durch die fortschreitende Überalterung seiner Anhänger sowie interne Meinungsauseinandersetzungen erheblich geschwächt und verliert mehr und mehr an Bedeutung. In Rheinland-Pfalz besteht eine Pflegestätte in der Pfalz, die Gesinnungsfreunde zu kulturellen Vortragsveranstaltungen einlädt. Sie entwickelte im Jahre 1985 in Neustadt an der Weinstraße eine rege Versammlungstätigkeit. Ihre Veranstaltungen fanden ein interessiertes Publikum. 4.2 "Stahlhelm e.V. Kampfbund für Europa Landesverband-Pfalz" Die rückläufigen Tendenzen im "Stahlhelm Landesverband-Pfalz" haben sich auch im Jahre 1985 fortgesetzt. Sowohl Anhängerschaft als auch Aktivitäten sind weiter zurückgegangen. Von den beiden noch existierenden Ortsgruppen Bad Bergzabern und Kaiserslautern gehen derzeit nur noch vereinzelt öffentlichkeitswirksame Aktivitäten aus. So fanden aus Anlaß des "40. Jahrestages der deutschen Kapitulation" am 8. Mai 1985 eine Veranstaltung auf dem Friedhof in Bad Bergzabern und am 10. November 1985 die alljährliche "Heldengedenkfeier" in Weilerbach statt. 4.3 "Initiative deutscher Interessen e.V." (I.d.I.)/ "Nationale Arbeiterpartei" (NAP). Der in der I.d.I. 1 organisierte Personenkreis, der auch unter der Bezeichnung NAP auftritt, hat sich die Förderung der politischen Bildung sowie politische Öffentlichkeitsarbeit zum Ziel gesetzt. Als Grundlage dienen Wirtschaftspolitik "ausgerichtet am eigenen Arbeiterpotential", Bestrebungen nach einer "gerechten Familienpolitik zur Erhaltung und Weiterentwicklung unseres Volkes", die Abschaffung des "straflichen Mengenrabattes bei Straftaten" und der "Sonderrechte für Beamte", eine "verstärkte Forschung nach umweltbewußten Alternativen" sowie die "Erhaltung des Grundgedankens Auf Antrag des Vorstandes der I.d.I. wurde durch Beschluß des Amtsgerichts Worms vom 5. Februar 1986 dem Verein die Rechtsfähigkeit von Amts wegen entzogen. 103 an die Wiedervereinigung und deren Realisierung". Die Mitglieder dieser Kleingruppe haben ihrem Vorsitzenden als Führer in einer Eidesformel Treue, Disziplin und Aufrichtigkeit zu schwören und Gehorsam zu geloben. Im Jahre 1985 beschränkten sich die Aktivitäten fast ausschließlich auf Schmierund Verteileraktionen im Raum Worms. Zur Verteilung gelangte rechtsextremistisches Schriftenmaterial. Verbindungen bestehen zu den Neonazis Curt und Ursula MÜLLER, Mainz, Willibald KRAUS, Mainz, und Ernst TAG, Ludwigshafen am Rhein. 4.4 "Arbeitskreis Sickingen" Der Arbeitskreis Sickingen, eine Gruppe ohne Organisationsstruktur, trat im Berichtszeitraum als Mitveranstalter von zwei Versammlungen im Raum Zweibrücken auf, bei denen bekannte Rechtsextremisten als Referenten auftraten. Die Veranstaltungen fanden wenig Resonanz. 5. Rechtsextremistischer Terrorismus Die Zahl militanter rechtsextremistischer Aktionen ging im Berichtsjahr bundesweit zurück. Während im Vorjahr von deutschen Rechtsextremisten elf Terrorakte verübt worden waren, wurden im Jahre 1985 fünf Terrorbzw. terrorverdächtige Anschläge mit rechtsextremistischem Hintergrund festgestellt. Gleichwohl geht von einzelnen Angehörigen kleiner rechtsextremistischer Splittergruppen, unter ihnen auch überzeugte Neonazis, eine permanente Gefahr aus. Diese Kleinstgruppen, die auch um Verbindungen zu ausländischen Rechtsextremisten bemüht sind, sind stark gewaltorientiert und suchen die Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner und mit Ausländern. Gewalttätige Handlungen werden in aller Regel planlos ausgeführt und sind auf spontane und emotionale Entschlüsse zurückzuführen. Das am 15. März 1985 vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilte Mitglied der bekannten ehemaligen rechtsextremistischen Terrorgruppe HEPP/KEXEL, Walter KEXEL, hat sich in der Nacht vom 16. zum 17. März 1985 in seiner Gefängniszelle das Leben genommen. HEPP wurde am 8. April 1985 in Paris festgenommen und befindet sich in Haft. Die Auslieferung wurde von den deutschen Behörden beantragt. In Rheinland-Pfalz gab es im Jahre 1985 keine gewalttätigen Übergriffe von Rechtsextremisten. 104 C. Ausländerextremismus In der Bundesrepublik Deutschland lebten im Jahre 1985 ca. 4,366 Millionen, in Rheinland-Pfalz ca. 161 000 Ausländer1. Die größten Personengruppen bilden türkische, italienische und jugoslawische Staatsangehörige. Es hat sich gezeigt, daß die ausländischen Staatsbürger in ihrer weit überwiegenden Mehrheit Recht und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland respektieren und um ein gutes Zusammenleben mit der deutschen Bevölkerung bemüht sind. Mitgliedschaften in extremistischen Ausländerorganisationen 2 sind nicht immer gleichzusetzen mit aktiver Betätigung gegen die bestehende Ordnung des Gastlandes. Sie dienen oft lediglich der Kontaktpflege, der gegenseitigen Hilfestellung und Verbundenheit zu heimatlichem Brauchtum. Extremistische Ausländer nehmen insbesondere die politische Entwicklung ihres Heimatlandes zum Anlaß, Informationsveranstaltungen, Flugblattaktionen und Demonstrationen durchzuführen, um von hier aus auf nach ihrer Ansicht bestehende Mißstände in ihren Ländern hinzuweisen. Vereinzelt werden sogar massive Proteste, wie etwa Besetzung von Botschaften, Konsulaten, Zeitungsredaktionen u.a., als Druckmittel angewendet. Auch ihre soziale und wirtschaftliche Lage in der Bundesrepublik Deutschland löste demonstrative Aktionen linksextremistischer Ausländerorganisationen aus. Besonderes Anliegen waren ihnen dabei die "Ausländerfeindlichkeit", die "Rückkehrförderungsaktion" der Bundesregierung sowie das "praktizierte Asylrecht". Eine aktuelle Gefährdung der Sicherheit sowie der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unseres Landes war damit jedoch nicht verbunden. Insbesondere die weltweiten Gewaltaktionen des arabischen Extremismus im Jahr 1985 haben in der Bundesrepublik Deutschland keine Nachahmung gefunden. 1. Türken In der Bundesrepublik Deutschland lebten im Jahre 1985 ca. 1,5 Millionen türkische Staatsbürger. Nur wenige sind in den orthodox kommunistischen, in der "Neuen Linken" oder rechtsextremistischen Ausländerszene zuzu- 1 Stand: 30. September 1985. 2 Es handelt sich um Organisationen von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländern, deren Bestrebungen sich nach SS 3 Abs. 1 - seit 16. April 1986 SS 1 Abs. 1 - des Landesverfassungsschutzgesetzes (LVSG) gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landesrichtenoder die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. 105 rechnenden Gruppen organisiert. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr geht dabei besonders von Organisationen der "Neuen Linken" aus, die gewaltsamen Protesten nicht abgeneigt sind. Im Zentrum des türkischen Extremismus standen auch im Jahre 1985 Bestrebungen, die sich in erster Linie gegen innertürkische Verhältnisse richteten. Darüber hinaus waren die Ausländerpolitik der Bundesregierung und der "Imperialismus" Agitationsschwerpunkte. Neben verbaler Kritik in Form von Flugblättern und Parteipublikationen kam es bundesweit auch zu Demonstrationen und Kundgebungen, wie etwa aus Anlaß des 5. Jahrestages der Übernahme der Regierungsgewalt durch das türkische Militär am 12. September 1980 in den Großstädten Bonn, Duisburg und Köln. Die Veranstaltungen fanden großen Zulauf und führten zusätzlich zur Solidarität mit deutschen Linksextremisten. Dies zeigte sich insbesondere bei der Kundgebung aus Protest gegen den Besuch des türkischen Ministerpräsidenten auf der "Hannover-Messe 85". Auch in Rheinland-Pfalz fanden mehrere öffentliche Protestund Informationsveranstaltungen statt. Zu Gewalthandlungen mit politischem Hintergrund kam es jedoch im Lande nicht. 1.1 Linksextremisten Zu den maßgeblichsten und mitgliederstärksten türkischen linksextremistischen Organisationen gehört die orthodox-kommunistisch ausgerichtete "Föderation der Arbeitervereine der Türkei in der Bundesrepublik Deutschland e.V." (FIDEF). Ihren diesjährigen 9. Jahreskongreß hielt sie am 20./21. April 1985 in Essen ab. Die Veranstaltung stand unter dem Motto "Frieden in der Welt - Gleiche Rechte in der Bundesrepublik Deutschland - Demokratie in der Türkei". Unter den ca. 800 Teilnehmern befanden sich auch Personen, die dem bundesdeutschen orthodox-kommunistischen Spektrum, wie etwa der DKP und der VVN-BdA, zuzurechnen waren. Während der DKP-Vorsitzende Herbert MIES eine Grußbotschaft übersandte, hielt der DKP-Funktionär Heinz LANG einen Vortrag zur Ausländerpolitik der Bundesregierung. Zu den kritisierten Themen der Veranstaltung gehörten insbesondere die "Ausländerfeindlichkeit", die "Rückkehrförderungspolitik der Bundesregierung" sowie die "Verweigerung des Kommunalwahlrechts für Ausländer". Darüber hinaus trat die FIDEF offen für den Sturz der "Özal-Regierung" ein und bezeichnete dies als ihre vordringlichste Aufgabe. An dem Jahreskongreß nahmen auch mehrere Türken aus Rheinland-Pfalz teil. 106 ^TfJ^ EMPERYAliZME , SOSY*LEMPEBYALJZME we HERTÜBLÜ j j f c f l j j K*R$I Nisan-Mayis lAGJlsuJLMiU 1985 Sayi: 98 ATIF ( Almanva Tiirkiye H isciler Federasyonu ) Yayin Organ a bastinldi. Ancak miicadele durmadi. Yacasin P m i P ^ S diger illkelerde sinif karde$lerini destekleyen i$ci sinifi Cikago direnisiyle dayamsmaya gittiler. Daha sonralan 2. Entern a syonalin 2. Kongresi Bürüksel'de 189i'de toplanarak, 1 Mayis'i uluslararasi ijci sip.ifimn birlik, miicadele ve dayamsma günü olarak kabul etti. O gunden bu yana 1 Mayis Enternasyonal Proletarya tarafindan birlik mücadele ve dayamsma günü olarak yasatilmaktadir. Devrimci proletarya her yil 1 Wm^^^---*^ May is'ta din, dil, cinsiyet, milliyct aynmi gözelmeksizin kapitalist sistemin bütün imtiyazlanna karsi sinif dayanismasini güclendirip, kavgasmi WH yükseltir. 1886'lardan bu yana burjuvazi ile proletarya, czenlerle ezilcnler, bazen acik, bazen gizli, bazen yumusak, bazen siddetli, ama ardi arkasi kesilmeden, cebellesme icerisindedirler. Bugilnkii kosullannin karmasikligi celiskilerin daha da keskinlestilUnUlürse, 1 Mayis'lann bugtln.önemi daha da iyi goru- 1 Mayi; simfuun birlik, ml ma gunüdür. 18! smifimn, Cikago' atesinin alevlerinirA(r)* sardigi gündür bu Birlik-Miicadi /ilenegini koAahasi günü/emperyalist, ATIF /mpin icinde de/bir sonucu ola/irjuvazinin savaATlF8.GenelKurt n taslanni dösesan tarihleri arasmda cok "ai /ve yigmlan gider s nek ve komiteleri lemsilcn ' ve 500 civannda killenin t/ ""o/, ~**l4y, ley. ^ ; > y" r < ^ a 'AaO / J t < /n emperyalizme karsj Ann] hizlandirdiklan piian konusmada; e n W / kiskirticiligina, emp/ ^ ^ j , '* s$y, *?'* y0/% 2, deg*1 *", ".;""> 0ew /sinda ATlF'in dogru itikasiyla tarihsel görev- ? dirganliga dikkat cektf d ^s e J 5 a ^ ^; in*. *"".. J "J*J L/5 e^ , Devami sf: 13 'de Im Januar 1985 wurde bekannt, daß sich sechs orthodox-kommunistische Organisationen zu einer "Linken Einheit" (SOL BIRLIK) zusammengeschlossen hatten. Ihr gemeinsames Ziel besteht darin, "die Kräfte im Kampf gegen Faschismus und Imperialismus zu vereinen" und das "faschistische System in der Türkei zu stürzen". Außerdem sollen die "Überwindung des Kapitalismus in der Türkei", die "Lösung der Nationalfrage" und die "Hinwendung zum Sozialismus" vorangetrieben werden. 1.2 Rechtsextremisten Zu den Rechtsextremisten werden sowohl extrem nationalistische als auch islamisch-extremistische Organisationen gerechnet. Die "Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Europa e.V." (ADÜTDF) 1 , die ihren Sitz in Frankfurt am Main hat, ist die bedeutendste Organisation im extrem nationalistischen Lager. In ihren Zielen und Gedanken lehnt sie sich an die in der Türkei verbotene "Partei der Nationalen Bewegung" (MHP) 2 an. Der ADÜTDF gehören Vereine an, die sich vorwiegend als "Türkische Kulturvereine" oder "Türkische Idealistenvereine" bundesweit organisiert haben. In Rheinland-Pfalz deuten Hinweise auf die Existenz solcher Vereinigungen hin. Von den Aktionen der ADÜTDF ragten die Demonstrationen am 13. März 1985 in Köln, Berlin und München gegen die Unterdrückung der türkischen Minderheit in Bulgarien heraus. An ihnen beteiligten sich ca. 12 000 Personen. Ein Großteil der organisationsinternen Diskussion betraf den Prozeß gegen den Papstattentäter Ali AGCA, in dessen Verlauf auch der ehemalige Vorsitzende der ADÜTDF in der Bundesrepublik Deutschland, Serdar CELEBI, der Beteiligung angeklagt wurde. Am 18. Mai 1985 fand in Castrop-Rauxel der 7. Bundeskongreß der ADÜTDF statt. An ihm nahmen ca. 4 000 Personen teil. Bei den Neuwahlen wurden der 1. Vorsitzende Dr. Ali BATMAN und der in Rheinland-Pfalz wohnende 2. Vorsitzende Ihsan ÖNER 3 in ihren Ämtern bestätigt. Weitere 1 Die ADUTDF wird auch Türk-Föderation" genannt. 2 In Anlehnung an die u.a. auch von den Jugendorganisationen des MHP verwendete Symbolfigur "Grauer Wolf" werden türkische Rechtsextremisten, insbesondere die Anhänger der "Idealistenvereine", von ihren politischen Gegnern als "Graue Wölfe" bezeichnet. Eine Organisation "Graue Wölfe" gibt es allerdings in der Bundesrepublik Deutschland nicht. 3 ÖNER ist zwischenzeitlich aus dem Vorstand ausgeschieden. 109 in Rheinland-Pfalz wohnende türkische Staatsangehörige wurden zu Funktionsträgern ernannt. Ein außerordentlicher Bundeskongreß am 17. August 1985 in Frankfurt am Main wählte Feridun TUNCAY, der sich erst seit kurzem in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, zum Nachfolger von Dr. BATMAN. Zu den bekanntesten islamisch-extremistischen Organisationen zählt die "Islamische Union Europa e.V." mit Sitz in Köln. Sie wurde von Anhängern der in der Türkei verbotenen "Nationalen Heilspartei" (MSP) gegründet. Ihr Ziel ist es, die Reislamisierung des türkischen Staates zu betreiben und eine "Islamische Staatengemeinschaft" zu schaffen. 2. Kurden Zum wichtigsten Anliegen kurdischer Volksstämme gehört der "Kampf für einen autonomen Staat Kurdistan". Als bekanntester Verfechter dieses Zieles gilt die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK), die auch in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahre 1979 in vielfältiger Weise aktiv ist. Sie wurde im Jahre 1975 in der Türkei gegründet und ist dort verboten. Besondere Aufmerksamkeit verdient diese Organisation, weil sie sich in ihrem Programm unverhohlen zur "Anwendung von Gewalt" bekennt und ihrer Aussage nach nur dadurch die "Veränderung der alten Gesellschaft" möglich ist. Sie erstrebt die "Führerschaft des Proletariats" in ideologischer, politischer und organisatorischer Hinsicht und steht zur Freundschaft mit den sozialistischen Ländern im Rahmen des "Proletarischen Internationalismus" . Ihre Anlehnung an den Marxismus-Leninismus Moskauer Prägung ist offenkundig. Am 16. November 1985 feierte die PKK in der Kölner Sporthalle mit ca. 6 000 bis 7 000 Personen aus dem Inund Ausland das 8. Jahr ihrer Gründung. In Propagandaaktionen hatte sie angekündigt, daß "das kurdische Volk die Waffe nicht eher aus der Hand gibt, bis der faschistische türkische Staat dem Erdboden gleichgemacht und Kurdistan ein unabhängiges und freies Land ist". Mit Nachdruck hat sie durch entsprechende Aktionen im Inund Ausland ihre Gewaltbereitschaft unter Beweis gestellt, indem sie politische Gegner, die sie als Abweichler und Verräter bezeichnet, tötete 1 oder ihnen schwere Körperverletzungen zufügte. Im Zusammenhang mit der Inhaftierung und 1 Am 7. August 1984 war in Rüsselsheim der türkische Staatsangehörige kurdischer Volkszugehörigkeit Zülfü GÖK vermutlich im Auftrag der PKK ermordet worden. 110 SERXWEBON Jl SERXWEBUN U AZADIYE Bl RUMETTIR TlgTEK NINE ÖzelSayi 8/Aguslos 1985/2-DM ** ** __**_ SSANLI 15 A ^ V T O S 'OONUMU A m*** r '*!" B s,**>*, **( deg"6A o 'UM *"16" ***** :uetf "4 "Suter ..--_ *j" 30 ****. ^ p5Süs '*w. '"-*", Ausweisung von Gesinnungsgenossen der PKK in Schweden1 fanden auch in der Bundesrepublik Deutschland zahlreiche Besetzungsaktionen schwedischer Einrichtungen durch kurdische Extremisten statt. In Rheinland-Pfalz beschränkten sich die Aktivitäten auf Propagandaund Flugblattaktionen. Im März 1985 trat erstmals eine Gruppierung an die Öffentlichkeit, die sich als "Nationale Befreiungsfront Kurdistans" (ERNK) bezeichnete. Sie beabsichtigt, den Kampf des kurdischen Volkes "zu organisieren, zu leiten und die revolutionäre Politik der nationalen Befreiung .... ins Leben zu rufen". Flugschriften zur Gründung der ERNK wurden u.a. in Mainz, Ludwigshafen am Rhein und Kaiserslautern verteilt. Als weitere kurdische Gruppierung mit ähnlicher Zielsetzung wie die PKK, jedoch mit nationalistischer Tendenz, tritt in der Bundesrepublik Deutschland die "Föderation der Arbeitervereine aus Kurdistan in der Bundesrepublik Deutschland e.V." (KOMKAR) auf. Daneben existiert die "Föderation der patriotischen Arbeiter und Kultur-Vereinigungen aus Kurdistan in der BRD e.V." (FEYKA-Kurdistan), die sich als Dachorganisation der im Bundesgebiet ansässigen Kurdenvereine versteht und im März 1984 gegründet wurde. Die FEYKA-Kurdistan führte am 18. Mai 1985 in Duisburg unter bundesweiter Beteiligung eine Demonstration "Gegen Folter, Massaker, Unterdrückung und Todesstrafen der türkischen Regierung in Kurdistan" und für "Solidarität mit dem kurdischen Volk" durch. Einzelne Personen dieses Spektrums und Aktionen,wie Flugblattverteilung und Plakatklebeaktion, wurden auch in Rheinland-Pfalz bekannt. 3. Iraner Die politischen Aktivitäten iranischer Staatsbürger in der Bundesrepublik Deutschland sind in erster Linie von den politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen unter dem derzeitigen iranischen Regime sowie dem noch immer andauernden iranisch-irakischen Krieg beeinflußt. Darüber hinaus zielt die Agitation, zumeist linksextremistischer Gruppen, auch auf das Erreichen einer Führungsrolle innerhalb der iranischen Opposition. Das Bild iranischer Oppositioneller ist deshalb von Uneinigkeit und Meinungsvielfalt sowie ständigen Spaltungstendenzen geprägt. Bemühungen, über Veranstaltungen in Frankfurt am Main, Wiesbaden und Mainz eine gemeinsame oppositionelle Front zu bilden, sind bislang geschei- 1 Am 21. Mai 1985 war der kurdische Rechtsanwalt Hüseyin YILDIRIM in Stockholm unter dem Verdacht, PKK-Kontakte zu pflegen, festgenommen worden. YILDIRIM wurde am 31. Mai 1985 wieder auf freien Fuß gesetzt. 113 tert. Oppositionelle Iraner im Bundesgebiet nahmen die Feierlichkeiten zum Jahrestag der iranischen Revolution vom 1. bis 12. Februar 1985 zum Anlaß, Gewaltund Propagandaaktionen 1 gegen die iranische Regierung durchzuführen. Am 20. Juni 1985 fand in Bonn eine Demonstration statt, an der sich ca. 2 000 Iraner beteiligten. Sie waren einem Aufruf der "Moslemischen Studentenvereinigungen, Sympathisanten der Organisation der Volksmojahedin IRAN" (MSV) gefolgt. Als größte Gruppe iranischer Oppositioneller in Rheinland-Pfalz hat sich im April 1984 in Mainz die "Organisation Iranischer Demokraten im Ausland" (OIDA) gebildet, die über Sektionen in mehreren Bundesländern, u.a. in Bayern, Hessen und Hamburg, verfügt. Es handelt sich hierbei um einen sehr heterogenen Zusammenschluß iranischer Staatsbürger, die zum Teil linksextremistischen Organisationen zugeordnet werden können. Neben verschiedenen Flugblattaktionen in Mainz und Kaiserslautern rief die OIDA zu einer Demonstration am 25. Mai 1985 in Mainz auf. Die Veranstaltung stand unter dem Motto "Stoppt den Krieg zwischen IRAN und IRAK - Schluß mit den Waffenlieferungen an IRAN und IRAK". Der Aufruf war auch von linksextremistisch beeinflußten türkischen Organisationen, wie der "Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland e.V." (ATIF) und der "Föderation der türkischen demokratischen Arbeitervereine in Deutschland e.V." (DIDF), unterzeichnet. Vom 24. bis 27. Mai 1985 hielt die OIDA in Mainz einen Kongreß mit bundesweiter Beteiligung ab. In ihrer Publikation "Peyman", Ausgabe Nr. 1 vom Juli 1985, analysiert sie ihre Arbeit dahingehend, daß allein der "organisierte" und "vereinigte Kampf" der demokratischen im Ausland lebenden Iraner durch Bloßstellung des Regimes der islamischen Republik IRAN und des internationalen Imperialismus zu produktiven Ereignissen führt. Im September 1985 wurde eine "Presseerklärung" veröffentlicht, die sich mit dem iranisch-irakischen Krieg beschäftigt. Dabei wird der westdeutschen Industrie vorgeworfen, sie sei am iranisch-irakischen Krieg "aktiv beteiligt", beliefere beide Seiten, "töte und zerstöre mit". Außerdem gibt die OIDA die Informationsschrift "Iran Report" heraus. In der Ausgabe Nr. 1 vom September 1985 beschreibt sie u.a. ihre Aufgaben wie folgt: "Die Unterstützung des Kampfes der Völker IRANs für den Sturz des Regimes der islamischen Republik und Teilnahme an diesem Kampf; 1 Am 6. Februar 1985 wurde ein Anschlag auf die iranische MelK-Bank in Frankfurt am Main verübt. 114 Weltweite Demonstrationen gegen Khomeini am 'ebruar y* ""Knleben s M *^w *^ta> ^ a ^ ^ ' - s t t a ^ " * " * W , die E m "*ischen b ah " u 400 Onn -, "" * " U f c S T S w U0000 Li**" ta.-. " ^ " t a j ; ^ . * " " . ^ , ^ner "'"rang * u . "Knmen P ro . - """total" _ Se , Vet* 8 I Kampf gegen Imperialismus für die völlige Beseitigung dessen Einflusses im Iran und die Entlarvung der Praktiken des Imperialismus im IRAN sowie in der Welt; 4. Jugoslawen Unter den jugoslawischen Staatsbürgern gibt es zahlreiche Exilkroaten, die gegen den jetzigen jugoslawischen Staat eingestellt sind. Zu den bedeutendsten Organisationen dieser jugoslawischen Emigrantenbewegung gehört die international tätige linksorientierte "Kroatische Staatsbildende Bewegung" (HDP). Die bislang bekannt gewordenen Publikationen deuten nach wie vor auf die gewaltsame Durchsetzung der politischen Ideale, insbesondere die Autonomie eines Staates Kroatien, hin. Als nationalistischer Dachverband kroatischer Exilvereinigungen gilt der "Kroatische Nationalrat" (HNV). In seiner "Verfassung" verpflichtet sich der HNV, "das kroatische Volk mit allen angemessenen Mitteln und Arten des Kampfes in seiner Forderung und seinem Streben nach Errichtung seines eigenen freien und selbständigen Staates Kroatien aktiv zu unterstützen". Zu einer besseren öffentlichen Propagandaarbeit hat der HNV am 21. Mai 1985 auf einer Pressekonferenz die Einrichtung eines "Kroatischen Informationsbüros" in Bonn bekanntgegeben. 117 D. Spionageabwehr 1. Allgemeiner Überblick Die Nachrichtendienste haben im politischen System des Kommunismus eine traditionell hohe Bedeutung. Sie sind unverzichtbare Instrumente der Politik der sogenannten friedlichen Koexistenz von Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung und dienen auch dazu, den Vorsprung des Westens auf wissenschaftlich-technologischem Gebiet aufzuholen, um Investitionen für eigene Wirtschaftsforschung einzusparen. Das unverminderte Interesse gegnerischer Nachrichtendienste an Informationen aus höchsten Regierungsstellen der Bundesrepublik Deutschland, über Parteien, Bundeswehr und Streitkräfte der NATO-Partner sowie aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung hat mehrere Ursachen. Die Bundesrepublik Deutschland ist einer der führenden Industriestaaten der Welt und verfügt daher über ein großes Wirtschaftspotential mit einer hochentwickelten Wissenschaft und Forschung. Sie liegt an der Nahtstelle zwischen der Nordatlantik-Pakt-Organisation und dem Warschauer Pakt. Auf ihrem Territorium sind neben der Bundeswehr Streitkräfte der NATO-Partner stationiert. Die meisten geheimdienstlichen Aktivitäten gingen wie in den Vorjahren von den Nachrichtendiensten der DDR, der "Hauptverwaltung Aufklärung" (HVA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und der "Verwaltung Aufklärung" (VA) des Ministeriums für nationale Verteidigung aus. Sie brauchen im Gegensatz zu den Nachrichtendiensten der übrigen WarschauerPakt-Staaten weder Sprachbarrieren zu überwinden noch sich mit Mentalität und Lebensgewohnheiten der Bürger in der Bundesrepublik Deutschland vertraut zu machen und können die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den Bürgern beider deutscher Staaten nutzen. Die Spionageabwehrarbeit in der Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahre 1985 durch den Übertritt des Regierungsdirektors Hansjoachim TIEDGE, des für die Abwehr der DDR-Nachrichtendienstes zuständigen Gruppenleiters des Bundesamtes für Verfassungsschutz, in die D D R in erheblichem Maße beeinträchtigt. Auch Rheinland-Pfalz war betroffen, da das Bundesamt für Verfassungsschutz sämtliche Erkenntnisse über gegnerische Spionage zentral auswertet. TIEDGE war über die personelle Situation der Verfassungsschutzbehörden, ihre Ausrüstung, die Stärken und Schwachpunkte des eigenen Dienstes sowie über die Erkenntnisse und Methoden der Spionageabwehr informiert. Er kannte die bedeutenden Verdachtsfälle, die Namen der gegnerischen Spione, die als geheime Mitarbeiter gewonnen worden waren, sowie die Namen vie118 1er im Abwehrbereich eingesetzten Bediensteten in Bund und Ländern. Die Preisgabe dieses Wissens ermöglicht es den Nachrichtendiensten der kommunistischen Staaten, insbesondere der DDR, Schwachstellen zu beseitigen und neue Methoden der Spionagetätigkeit zu entwickeln. Der Schaden konnte jedoch begrenzt werden. Die Verfassungsschutzbehörden haben die für sie tätigen oder tätig gewesenen Personen umgehend auf den Übertritt von TIEDGE hingewiesen und vor Reisen in den kommunistischen Machtbereich gewarnt. Um die Informationen des Verräters für die DDR zu entwerten, wurde die Spionageabwehr im notwendigen Maße personell und methodisch neu geordnet. Damit sind zugleich die Voraussetzungen geschaffen, neue und erfolgreiche Abwehrmethoden zu entwickeln. Das Ausmaß der Spionagetätigkeit der Nachrichtendienste kommunistischer Staaten gegen die Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahre 1985 durch einige spektakuläre Spionagefälle deutlich. Am 7. August verschwand Sonja LÜNEBURG, eine enge Mitarbeiterin des Ministers Martin Bangemann, spurlos. Die zuletzt beim Bund der Vertriebenen in Bonn tätige Ursula RICHTER ist seit dem 17. August nicht mehr auffindbar. Hertha-Astrid WILLNER, zuletzt Sekretärin im Bundeskanzleramt, und ihr Ehemann Herbert, der bei der FDPnahen Friedrich-Naumann-Stiftung tätig war, kehrten von ihrem Spanienurlaub nicht mehr zurück. Am 8. September meldeten Bonner Zeitungen, sie hätten ihren Arbeitgebern "Kündigungsschreiben" über einen Ostberliner Anwalt zugehen lassen. Am 24. August wurde Margarete H Ö K E , Sekretärin im Bundespräsidialamt, festgenommen. 2. Werbung von Agenten Zur Beschaffung von Informationen auf politischem, militärischem, wirtschaftlichem und wissenschaftlichem Gebiet versuchen die Nachrichtendienste des Ostblocks Personen, die in interessanten Objekten in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind, für eine Zusammenarbeit zu gewinnen oder Agenten einzuschleusen. Die gegnerischen Nachrichtendienste nutzen ihre Beteiligung am Aufenthaltsgenehmigungsverfahren bei Ostreisen von Bundesbürgern, um lange vor der Einreise für ihre Ziele nützliche Personen auszuwählen und die Anbahnung bis ins einzelne vorzubereiten. Es werden vor allem Bundesbürger 119 angesprochen, die aufgrund verwandtschaftlicher, freundschaftlicher oder geschäftlicher Beziehungen in den Ostblock reisen. Hierbei ist die Gefahr der Ansprache besonders groß, wenn sie aufgrund ihres Berufes oder ihrer gesellschaftlichen Kontakte Zugang zu wichtigen Informationen haben. Der erste nachrichtendienstliche Kontakt erfolgte oft unter der Legende, als Wissenschaftler, Berufskollege, Journalist oder Student an einem Meinungsaustausch über wissenschaftliche, berufliche, kulturelle oder politische Themen interessiert zu sein. Im weiteren Verlauf des Gespräches wurde zumeist eine erneute Zusammenkunft vorgeschlagen, um die Zielperson nachrichtendienstlich zu verstricken. In anderen Fällen wurden bewußt herbeigeführte verfängliche Situationen, aber auch Devisenvergehen, Schmuggel oder Verkehrsübertretungen zur Vorbereitung von Ansprachen genutzt. Anknüpfungspunkte für das anschließende Werbungsgespräch waren auch verwandtschaftliche oder freundschaftliche Bindungen in den Ostblock. Die Anwerber führten entweder eine Zwangssituation für den Bundesbürger herbei, indem sie mit einem künftigen Einreiseverbot drohten, oder sie versprachen Vorteile, wie etwa Befreiung vom Zwangsumtausch, Einreisebewilligungen oder Aufenthaltsgenehmigungen. Die östlichen Nachrichtendienste sehen auch die zur Genehmigung einer privaten Westreise oder zur Aussiedlung vorgelegten Unterlagen von Personen mit Wohnsitz im kommunistischen Machtbereich ein. Daraus ergeben sich erste Hinweise auf eine nachrichtendienstliche Eignung des Antragstellers. Bei in Frage kommenden Personen wurde dann zum Beispiel die Genehmigung einer privaten Westreise von einer Verpflichtung zur Mitarbeit abhängig gemacht oder die Zusage erteilt, im Falle einer nachrichtendienstlichen Verpflichtung die Ausreisebewilligung schneller zu erhalten. Ein Teil der DDR-Bürger, die unter einem solchen Druck eine nachrichtendienstliche Verpflichtung eingegangen waren, offenbarten sich den Sicherheitsbehörden nach Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland. Vor allem die Nachrichtendienste der D D R setzten die sogenannten offiziellen Reisekader bei deren Dienstreisen in die Bundesrepublik Deutschland in besonderer Weise für ihre Zwecke ein. Bei diesem Personenkreis handelt es sich in der Mehrzahl um überzeugte Anhänger der kommunistischen Ideologie, die schon aus diesem Grunde eine nachrichtendienstliche Verpflichtung eingingen. Teilweise befinden sich auch Personen darunter, die bei Ablehnung des nachrichtendienstlichen Auftrages die Verweigerung der begehrten Westreisen befürchten. Dem offiziellen Reisekader obliegt die Aufgabe, per120 sönliche Beziehungen zu Zielpersonen aufzubauen oder fortzusetzen, um diese zu einem für Werbungszwecke geeigneten Aufenthalt in der DDR zu bewegen. 3. Auftragsschwerpunkte In Rheinland-Pfalz bildete wiederum die Militärspionage aufgrund der Vielzahl militärischer Anlagen und der Konzentration von Streitkräften der Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland in den einzelnen Landesteilen einen besonderen Schwerpunkt. Die gegnerischen Nachrichtendienste interessierten sich insbesondere für Kasernenanlagen, Flugplätze und Raketenbasen. Angehörige der Bundeswehr, der alliierten Streitkräfte und des dort beschäftigten Zivilpersonals sind bevorzugte Zielpersonen. Die gegnerischen Nachrichtendienste unternahmen Werbungsversuche, vor allem bei Reisen dieser Personengruppe in den Ostblock. Die Zahl der Aufklärungsfahrten der bei dem Oberbefehlshaber der französischen Stationierungsstreitkräfte akkreditierten Sowjetischen Militärmission (SMM) in Baden-Baden ist gegenüber dem Vorjahr nicht zurückgegangen. Ferner umfaßten nachrichtendienstliche Aufträge die Lieferung von Informationen aus der öffentlichen Verwaltung, betrieblicher Daten sowie von Erkenntnissen über Fluchthilfeorganisationen. 4. Führung von Agenten Die nachrichtendienstliche Verbindung wird hauptsächlich durch die persönliche Begegnung des Agenten mit seinem Führungsoffizier aufrechterhalten. Die Nachrichtendienste der Warschauer-Pakt-Staaten sind dabei bemüht, vorhandene Sicherheitsrisiken möglichst gering zu halten. Die Nachrichtendienste der DDR bevorzugen Treffen im eigenen Land, vornehmlich in Berlin (Ost). Besonders qualifizierte Agenten werden oft in das neutrale Ausland bestellt, um eine Enttarnung durch häufige Ostblockreisen zu verhindern. Treffs in der Bundesrepublik Deutschland sind selten und erfordern ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Nachrichtendienst und Agent. Die übrigen östlichen Nachrichtendienste wickeln ebenfalls Treffs im Ost121 block ab; vielfach werden die Agenten auch von Angehörigen "Legaler Residenturen" 1 in den amtlichen und halbamtlichen Vertretungen und Einrichtungen der Staaten des Warschauer Paktes, wie Botschaften, Konsulaten, Handelsvertretungen, Militärmissionen, Niederlassungen der Luftfahrtgesellschaften sowie Vertretungen von Presse, Rundfunk und Fernsehen betreut. Die nachrichtendienstlichen Treffs finden in erster Linie in sogenannten Konspirativen Wohnungen statt. Ferner werden Hotelzimmer und Gaststätten benutzt. Daneben werden "Operative Reisekader" als Instrukteure oder Kuriere eingesetzt. Instrukteure haben den Auftrag, dem Agenten Weisungen der Führungsstelle zu erteilen, ihn fachlich und politisch anzuleiten und beschafftes Informationsmaterial zu übernehmen. Kuriere nehmen erfahrungsgemäß über "Tote Briefkästen"2 Verbindung mit dem Agenten auf. Um die konspirativ beschafften Informationen und Materialien an den Auftraggeber zu übersenden und die neuen Anweisungen der Führungsstelle an den Agenten zu übermitteln, werden sogenannte Container eingesetzt. Dabei handelt es sich äußerlich um einen Gegenstand für den täglichen Gebrauch, zum Beispiel Spraydose, Aktenkoffer, Feuerzeug oder Batterie. Dieser ist so präpariert, daß ein versteckter Hohlraum im Innern zum Transport von Materialien, wie etwa Falschausweisen, Geldscheinen, Chiffrierunterlagen oder Mikrofilmen, benutzt werden kann. Ein besonderer Verschlußmechanismus verhindert, daß der Container durch Unbefugte geöffnet werden kann. Als technische Verbindungsmittel stehen den gegnerischen Nachrichtendiensten Telefon, Radio und Funk zur Verfügung. Die Radiosendungen werden verschlüsselt auf Kurzwelle ausgestrahlt. Der Einsatz von Funk ist in der Regel nur für besondere Situationen gedacht. Die Übersendung von Spionagematerial und die Übermittlung von Nachrichten erfolgen auch über die Post an sogenannte Deckadressen. Die Agenten nutzen das Geheimschriftverfahren, um der Führungsstelle verdeckt Informationen mitteilen zu können. Die Verwendung von "unsichtbarer Tinte" hat durch den Einsatz des äußerlich als solches nicht erkennbaren Kontaktpapiers an Bedeutung verloren. Als Kontaktpapier werden u.a. chemisch präparierte Prospekte oder Briefpapier benutzt. Dieses wird zwischen zwei Bögen gelegt. Danach wird auf dem oberen Blatt die Mitteilung geschrieben, die für das menschliche Auge un- 1 In offiziellen Institutionen getarnter nachrichtendienstlicher Stützpunkt. 2 Versteck für nachrichtendienstliches Material. 122 sichtbar durch das Kontaktpapier auf das untere Blatt durchgepaust wird. Der Agent beschriftet das untere Blatt anschließend mit einem unverfänglichen Text, um den nachrichtendienstlichen Charakter seiner Meldung zu verdecken. Der Briefumschlag wird mit einem fingierten Absender versehen. Die Führungsstelle benutzt auch sogenannte Mikrate. Bei ihnen handelt es sich um dünne durchsichtige Filmblättchen von weniger als 1 mm Durchmesser, um dem Agenten Weisungen und Aufträge zukommen zu lassen. Nachdem die Informationen von einer Vorlage mit Hilfe einer besonderen Ausrüstung abfotografiert worden ist, wird der Film chemisch so präpariert, daß das Filmblättchen mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen ist. Das Mikrat wird an einer vorher mit dem Agenten vereinbarten Stelle, zum Beispiel unter der Briefmarke, versteckt und anschließend diesem auf dem Postwege zugeleitet. Durch besondere, zuvor ausgemachte Zeichen im Brief erkennt der Empfänger, daß ein Mikrat eingelegt ist. Dieses löst er mit einer überall erhältlichen Papierentwicklungsflüssigkeit heraus. Nach der Entwicklung kann er die Meldung mit Hilfe eines einfachen Mikroskops mit etwa lOOfacher Vergrößerung lesen. Brief und Mikrat werden vernichtet. Die nachrichtendienstliche Schulung umfaßt u.a. konspiratives Verhalten, Erkennen von Observationen, Geheimschriftverfahren und Mikratfotografie. 5. Einzelfälle Anbahnungsversuche durch DDR-Nachrichtendienste Falll: W. besuchte eine in der DDR wohnhafte Tante. Diese erhielt danach einen Anruf von einem ihr unbekannten DDR-Bürger. Er gab an, ein Berufskollege des W. zu sein und äußerte Interesse an einem Meinungsaustausch mit W. über Fachfragen bei dessen nächstem Aufenthalt in der DDR. Um seiner Verwandten weitere Belästigungen durch den Anrufer zu ersparen, ging W. bei seinem erneuten Besuch auf dessen Anliegen ein. Bei der Unterredung, die in einem Hotel stattfand, fiel W. auf, daß sein angeblicher Berufskollege aus der D D R über wenig Branchenwissen verfügte, sich aber auffallend für die politischen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland und militärische Belange interessierte. Schließlich wurde W. von seinem Gesprächspartner gebeten, gegen Honorar bestimmte Unterlagen u.a. über Datenverarbeitung und -speicherung zu beschaffen und diese nach Berlin (Ost) zu bringen. Danach wurden die Modalitäten des nächsten , 123 Treffs vereinbart. W. erkannte den nachrichtendienstlichen Hintergrund der Offerte und offenbarte nach Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland den Anbahnungsversuch. Fall 2: Die dreiste Arbeitsweise des MfS bekam auch R. zu spüren. Ein MfS-Mitarbeiter rief ihn in seiner Wohnung an und erkundigte sich, wann er seine Verwandten in der DDR wieder besuchen werde. Er gab an, mit diesen bekannt zu sein. Als R. die DDR-Reise nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt unternahm, versuchte der MfS-Mitarbeiter, R. über einen in der DDR lebenden Verwandten unter Vorspiegelung falscher Behauptungen zur Reise in die D D R zu animieren. Der mit R. verwandte DDR-Bürger war aus Angst vor der Allmacht des Staatssicherheitsdienstes der D D R dieser Aufforderung gefolgt. R. ging auf dieses Ansinnen aber nicht ein. Danach meldete sich der MfS-Mitarbeiter ein weiteres Mal telefonisch in der Wohnung von R. in der Bundesrepublik Deutschland und unterbreitete ihm unverhohlen einen Gesprächstermin anläßlich des nächsten DDR-Besuches. R. führte die geplante DDR-Reise nicht aus, da er sich inzwischen den Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland offenbart hatte. Er erfuhr später von seinen Verwandten, daß der MfS-Mitarbeiter auf die Ankunft von R. in der Wohnung des Verwandten gewartet hatte. Abklärungsauftrag einer DDR-Bürgerin bei einem Besuch in der Bundesrepublik Deutschland Fall 3: Die in der D D R lebende K. war von einem MfS-Angehörigen zu Spitzeldiensten genötigt worden. Im weiteren Verlauf der nachrichtendienstlichen Verbindung forderte der MfS-Angehörige K. auf, eine ihr bekannte Bundesbürgerin, die sich mehrmals bei K. aufgehalten hatte, in der Bundesrepublik Deutschland zu besuchen. K. sollte Informationen über deren berufliche Tätigkeit sowie persönliche Kontakte beschaffen und nach ihrer Rückkehr in die D D R darüber berichten. Gleichzeitig sollte sie Erkenntnisse über die Grenzabfertigung auf bundesdeutscher Seite bei der Einund Ausreise gewinnen. K. stimmte zu, da sie darin eine Möglichkeit sah, in die Bundesrepublik Deutschland zu gelangen. 124 Sie erhielt die Reiseerlaubnis, obwohl sie nach den für DDR-Bürger geltenden Reiserichtlinien nicht unter den begünstigten Personenkreis fiel. Nach ihrer Einreise offenbarte sie bei einer Befragung den Sachverhalt. K. blieb in der Bundesrepublik Deutschland. Nachrichtendienstlicher Auftrag an polnischen Asylanten Fall 4: Der Pole N . arbeitete in seiner Heimat als Redakteur des staatlichen polnischen Rundfunks und Fernsehens. Nach Verhängung des Kriegsrechts in Polen wurde er wegen Aktivitäten in der Gewerkschaft "Solidarnosc" entlassen. Einige Zeit später wurde N . vom polnischen Nachrichtendienst für eine Agententätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland geworben und nachrichtendienstlich geschult. Nachdem ihm die Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland gestattet worden war, beantragte er auftragsgemäß Asyl. N . sollte sich nach einer Eingewöhnungsphase um Anstellung bei einer Rundfunkanstalt bewerben und dem polnischen Nachrichtendienst u.a. über die polnische Emigrantenszene in der Bundesrepublik Deutschland berichten. Die Treffs mit seinem Führungsoffizier sollten nur im neutralen Ausland stattfinden. N . gab bei einer Befragung seine nachrichtendienstliche Verstrikkung zu. 125 E. Personeller und materieller Geheimschutz sowie personeller Sabotageschutz Die Darstellung der Aktivitäten östlicher Geheimdienste macht deutlich, daß die Ausspähungsbemühungen der gegnerischen Geheimdienste unvermindert fortbestehen. Es ist deshalb wichtig, nicht nur nachrichtendienstliche Angriffe zu erkennen und abzuwehren, sondern ebenso ihnen von vornherein durch präventive Maßnahmen wirksam zu begegnen. Ein wesentlicher Teil der Spionagebekämpfung besteht daher in der Absicherung der gefährdeten Bereiche durch den personellen und materiellen Geheimschutz. Geheimschutz ist vorbeugende Spionageabwehr. Die vorbeugende Abwehr gilt ebenfalls für den personellen Sabotageschutz. Der Verfassungsschutz wirkt bei Sicherheitsüberprüfungen von Personen sowie bei technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen anderer Stellen mit. Je vorausschauender der vorbeugende Geheimschutz und der vorbeugende Sabotageschutz arbeiten, desto geringer sind die Gefahren der Ausspähung, des Geheimnisverrats und der Sabotage. Die Mitwirkungsbefugnis des Verfassungsschutzes ergibt sich beim personellen Geheimschutz aus SS 3 Abs. 2 Nr. 1 des Landesverfassungsschutzgesetzes (LVSG)1 und beim personellen Sabotageschutz aus SS 3 Abs. 2 Nr. 2 LVSG. Der personelle Geheimschutz umfaßt die Überprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können. Hingegen besteht der personelle Sabotageschutz in der Überprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder beschäftigt werden sollen. Für beide Bereiche regelt sich das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen nach den Sicherheitsrichtlinien vom 30. November 1971. Im Rahmen des materiellen Geheimschutzes berät der Verfassungsschutz nach SS 3 Abs. 2 Nr. 3 LVSG Behörden beim Ergreifen technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. Die Aufbewahrung, Verwaltung und Beförderung dieser Verschlußsachen richtet sich in Rheinland-Pfalz im einzelnen nach der aufgrund neuer Er- 1 Seit 16. April 1986 ist das neue im Anhang abgedruckte Landesverfassungsschutzgesetz in Kraft. Die Aufgaben des Verfassungsschutzes sind nunmehr ohne Änderung von Art und Umfang in SS 1 geregelt. 126 kenntnisse der Spionageabwehr überarbeiteten Verschlußsachenanweisung (VSA) vom 16. November 1982, die am 1. Dezember 1982 in Kraft getreten ist. Die neue VSA, die in den wesentlichen Teilen mit denen des Bundes und der übrigen Länder übereinstimmt, stellt eine entscheidende Verbesserung des Geheimschutzes dar. Durch Straffung und Präzisierung konnte der mit dem Schutz von Verschlußsachen verbundene Verwaltungsaufwand insgesamt reduziert werden. In enger Zusammenarbeit mit den Geheimschutzbeauftragten der Behörden wurden im Jahre 1985 die zur Beschäftigung mit Verschlußsachen ermächtigten Bediensteten durch Vorträge, Filme, Belehrungen, persönliche Gespräche und Broschüren in Fragen des materiellen Geheimschutzes geschult. Dazu gehörte auch die Unterrichtung über die Arbeitsweise und Absichten der gegnerischen Nachrichtendienste. Die Mitwirkung des Verfassungsschutzes beim personellen und materiellen Geheimschutz erstreckt sich auch auf Firmen, die vom Bundesminister der Verteidigung zur Durchführung geheimhaltungsbedürftiger Entwicklungen und Fertigungen herangezogen werden und daher verstärkt der Ausforschung durch kommunistische Nachrichtendienste ausgesetzt sind. So wurden auch in Rheinland-Pfalz im Jahre 1985 diese geheimschutzverpflichteten Firmen in Verbindung mit dem Bundesminister für Wirtschaft vom Verfassungsschutz in personellen und materiellen Sicherheitsangelegenheiten betreut. 127 F. Verfassungstreue im öffentlichen Dienst 1. Verfassungstreue der Bewerber für den öffentlichen Dienst1 In Ausprägung des Artikels 33 Abs. 2, 4 und 5 des Grundgesetzes (GG) darf gemäß SS 7 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes, SS 4 Abs. 1 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes und SS 9 Abs. 1 Nr. 2 des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Die Pflicht des Beamten zur Verfassungstreue gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG, hat daher Verfassungsrang und gilt für jedes Beamtenverhältnis, auch für die Beamtenverhältnisse auf Zeit, auf Probe und auf Widerruf. Eine Unterscheidung nach der Art der vom Beamten wahrzunehmenden Funktionen ist hierbei nicht zulässig. Die politische Treuepflicht fordert die Bereitschaft, sich zum Staat und seiner freiheitlichen demokratischen, rechtsund sozialstaatlichen Ordnung zu bekennen. Dabei bleibt es dem Beamten nicht verwehrt, an Erscheinungen dieses Staates Kritik zu üben und für Änderungen der bestehenden Verhältnisse einzutreten. Unverzichtbar ist aber, daß der Beamte sich hierbei der verfassungsrechtlich zulässigen Mittel bedient, den Staat - ungeachtet seiner Mängel - und die geltende verfassungsrechtliche Ordnung bejaht und aktiv für sie eintritt. Im einzelnen bedeutet dies, daß er sich insbesondere eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren muß, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen oder diffamieren. Auch wer sich aus Gleichgültigkeit, Leichtgläubigkeit, Unerfahrenheit oder Naivität für Zielsetzungen einsetzt oder hierzu mißbrauchen läßt, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren sind, wird der Pflicht zur Verfassungstreue nicht gerecht. Die Bürger müssen darauf vertrauen können, daß staatliche Funktionen nur Beamten anvertraut werden, die ihr Amt im Geist unserer Verfassung führen. Angestellte und Arbeiter sind gemäß SS 8 Abs. 1 Satz 2 des Bundesangestelltentarifvertrages und SS 9 Abs. 9 Satz 2 des Manteltarifvertrages des Bundes und der Länder ebenfalls zur Verfassungstreue verpflichtet. Die AnforderunVgl. BVerfGE 39, 334 ff; BVerwGE 47, 330 ff; BVerwG, NJW 1981, 1386 ff; BVerwG, NJW 1981, 1390 ff; BVerwG, NJW 1981, 1392 ff; BAG, NJW 1976, 1708 ff; BAG, NJW 1978, 69 ff; BAG, NJW 1981, 71 ff; BAG, NJW 1981, 73 ff; BAG, NJW 1983, 779 ff; BAG, NJW 1983,1812 ff. 128 gen an ihre Treuepflicht ergeben sich aus den ihnen zu übertragenden Funktionen. In einzelnen Fällen oder bei bestimmten Fallgruppen kann sich aus Art und Umfang dieser Funktionen ergeben, daß an die Bewerber dieselben Anforderungen gestellt werden müssen wie an Beamte; das ist zum Beispiel bei einer Lehroder Erziehungstätigkeit der Fall. "Gewähr bieten" bedeutet, daß keine Umstände - feststellbare oder festgestellte äußere Verhaltensweisen des Bewerbers - vorliegen dürfen, die Zweifel an der künftigen Erfüllung der Pflicht zur Verfassungstreue rechtfertigen. Bestehen Zweifel daran, daß der Bewerber jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt und können diese Zweifel nicht ausgeräumt werden, darf er nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt werden. Umstände, die Zweifel an der Verfassungstreue begründen können, sind u.a. 1. politische Aktivitäten in einer Partei oder anderen Organisationen, deren Ziele sich gegen die Verfassungsordnung richten, - hierzu gehören die Kandidatur zu Wahlen für eine solche Partei oder für deren Unterorganisationen sowie die Herausgabe und Verteilung von Flugblättern mit eindeutig der Verfassungsordnung widersprechendem Inhalt - 2. die Mitgliedschaft in einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung - auch wenn die Zugehörigkeit zu einer solchen Partei nicht zwingend ein verfassungstreues Verhalten ausschließt, so kann sie doch unter Berücksichtigung der Einzelumstände Schlüsse auf eine mangelnde Gewähr der Verfassungstreue rechtfertigen; Beurteilungskriterien sind neben politischen Aktivitäten u.a. der freiwillige Parteibeitritt, die mit der Parteizugehörigkeit verbundene Verpflichtung zu aktiver politischer Mitarbeit für die Ziele der Partei (Kaderpartei), die fehlende Distanzierung von den verfassungsfeindlichen Zielen der Partei und die Fortsetzung der Mitgliedschaft. Hierbei ist nicht entscheidend, ob bei der Partei die Voraussetzungen für ein Verbot nach Art. 21 Abs. 2 G G vorliegen oder bereits die Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt ist. 2. Mitwirkung des Verfassungsschutzes bei der Einstellung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst In Rheinland-Pfalz erteilt der Verfassungsschutz nach SS 3 Abs. 3 Satz 1 129 LVSG1 auf schriftliche Anfrage von Behörden, denen die Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen Dienst obliegt, nach pflichtgemäßem Ermessen Auskunft aus bereits vorhandenen Unterlagen. Solche Erkenntnisse werden aufgrund des gesetzlichen Auftrages nach SS 3 Abs. 1 LSVG zur Beobachtung verfassungsund sicherheitsgefährdender Bestrebungen gesammelt. Gesonderte Ermittlungen wegen oder anläßlich einer Einstellung in den öffentlichen Dienst führt der Verfassungsschutz nicht durch. Die Auskunft wird nach SS 3 Abs. 3 Satz 2 LVSG auf die gerichtsverwertbaren Tatsachen beschränkt, die Zweifel daran begründen können, daß der Bewerber jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird. Erkenntnisse, die mehrere Jahre zurückliegen oder sich auf Aktivitäten vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Bewerbers beziehen, werden nur mitgeteilt, wenn sie entweder als Teil einer fortgesetzten Entwicklung noch von Bedeutung sind oder wenn sie nach Art und Schwere nicht den "Jugendsünden" zugerechnet werden können. Der Verfassungsschutz gibt keine Empfehlung ab. Die Einstellungsbehörde entscheidet nach der Anhörung des Bewerbers selbständig über das Einsteilungsgesuch. Von der beabsichtigten Ablehnung eines Bewerbers wird der zuständige Minister oder sein Vertreter unterrichtet. Das Verfahren ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst vom 12. Dezember 19852 näher geregelt. Es garantiert ein Höchstmaß an Rechtsstaatlichkeit. Von den 8 178 Anfragen der Einstellungsbehörden aus dem Jahre 1985 teilte der Verfassungsschutz in 10 Fällen Erkenntnisse mit; hierbei traf die Einstellungsbehörden keine ablehnende Entscheidung. 3. Verfassungstreue der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst3 Gemäß SS 52 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes, SS 35 Abs. 1 Satz 3 des Beamtenrechtsrahmengesetzes und SS 63 Abs. 1 Satz 3 des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz ist der Beamte verpflichtet, sich durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Aus dem Geset- 1 Seit 16. April 1986 ist das neue im Anhang abgedruckte Landesverfassungsschutzgesetz in Kraft. Die Aufgaben des Verfassungsschutzes sind nunmehr ohne Änderung von Art und Umfang in SS 1 geregelt. 2 Im Anhang abgedruckt. Sie hat das Rundschreiben der Landesregierung vom 5. Dezember 1972 in der Fassung vom 23. Oktober 1979 abgelöst. 3 Vgl. BVerfGE 39, 334 ff; BVerwG, NJW 1982, 779 ff - sogenanntes Peter-Urteil -; BVerwG, NJW 1984, 813 ff; BVerWG, DVB1. 1984, 955 ff - sogenanntes Meister-Urteil -; BAG, NJW 1976,1708 ff; BAG, NJW1978,69 ff. 130 zeswortlaut "gesamtes Verhalten" ergibt sich, daß es sich bei der politischen Treuepflicht um eine beamtenrechtliche Kernpflicht handelt. Beamtenrechtliche Kernpflichten können auch zeitlich und örtlich außerhalb des Dienstes verletzt werden. Es kommt auf den sachlichen Zusammenhang an. Während bei einem Bewerber Zweifel der Einstellungsbehörde an seiner Verfassungstreue zur Ablehnung der Einstellung genügen, bedarf es bei einem Beamten des Nachweises eines Dienstvergehens, einer schuldhaften Verletzung der politischen Treuepflicht nach SS 71 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes, SS 45 Abs. 1 Satz 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes und SS 85 Abs. 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz. Bei Lebenszeitbeamten sind in diesem Fall Maßnahmen nach der Bundesdisziplinarordnung bzw. nach dem Dienstordnungsgesetz Rheinland-Pfalz zu treffen; dies bedeutet regelmäßig die Entfernung aus dem Dienst. Gegen Beamte auf Probe und auf Widerruf findet ein förmliches Dienstordnungsverfahren nicht statt; bei ihnen kommt anstelle einer Entfernung aus dem Dienst eine Entlassung in Betracht. Dabei entlastet den Beamten sein Vorbringen nicht, er halte bis zu einem etwaigen Verbot der Partei seine aktive Mitgliedschaft in ihr für rechtmäßig. Zumindest seit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 19751, von dessen Inhalt eine breite Öffentlichkeit über die Publikationswege Kenntnis erhalten hat, fehlt einem Beamten, der einer nicht verbotenen Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung angehört, nicht das Unrechtsbewußtsein hinsichtlich der Aktivitäten für seine Organisation. Denn nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts schützt das sogenannte Parteienprivileg nach Art. 21 GG ihn nicht vor Disziplinarmaßnahmen wegen seines Eintretens für eine Partei mit Zielen, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind. Ein Beamter, der ungeachtet etwaiger Disziplinarmaßnahmen sein Wirken für die Partei fortsetzen will, verletzt beharrlich die politische Treuepflicht und ist daher für den Staat untragbar. Auch bei Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes kommt es nicht auf die Besorgnis an der künftigen Erfüllung der Verfassungstreuepflicht, sondern auf eine konkrete Arbeitsvertragsverletzung an. Erst diese berechtigt, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu erwägen. 1 Vgl. BVerfGE 39,334 (357 ff). 131 Im öffentlichen Dienst von Rheinland-Pfalz beschäftigte Linksextremisten Stand: Dezember 1985 Arbeiter Angestellte Beamte insgesamt unmittelbarer 2 6 11 19 Landesdienst Kommunaldienst 3 25 2 30 Dienst in sonstigen öffentlichen Ein- 2 2 richtungen insgesamt 5 33 13 51 Im öffentlichen Dienst von Rheinland-Pfalz beschäftigte Rechtsextremisten Stand: Dezember 1985 Arbeiter Angestellte Beamte insgesamt unmittelbarer - 1 1 Landesdienst Kommunaldienst - 1 - 1 Dienst in sonstigen öffentlichen Ein- - - - - richtungen insgesamt - 1 1 2 132 Zum Vergleich: Extremisten im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland Stand: Dezember 19851 Rechtsextremisten Linksextremisten Bundesebene2 113 239 Landesebene 95 1439 Kommunalebene 47 541 insgesamt 255 2219 Vgl. Verfassungsschutzbericht 1985 des Bundes. 2 Ohne Wehrpflichtige in der Bundeswehr. G. Anhang Rechtliche Grundlagen 1. Grundgesetz Art. 73 Nr. 10 Buchst, b und c Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über ... 10. die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder ... b) zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes (Verfassungsschutz) und c) zum Schutz gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Art. 87 Abs. 1 Satz 2 Durch Bundesgesetz können ... Zentralstellen ... zur Sammlung von Unterlagen für Zwecke des Verfassungsschutzes und des Schutzes gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, eingerichtet werden. 2. Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes vom 27. September 1950 (BGBl. S. 682), geändert durch Verfassungsschutzänderungsgesetz vom 7. August 1972 (BGBl. I S. 1382) SS1 (1) Der Bund und die Länder sind verpflichtet, in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten . (2) Die Zusammenarbeit besteht auch in gegenseitiger Unterstützung und Hilfeleistung. SS2 (1) Für die Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern errichtet der Bund ein Bundesamt für Verfassungsschutz als Bundesbehörde. Es untersteht dem Bundesminister des Innern. (2) Für die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund bestimmt jedes Land eine Behörde zur Bearbeitung von Angelegenheiten des Verfassungsschutzes. 134 SS3 (1) Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der nach SS 2 Abs. 2 bestimmten Behörden ist die Sammlung und Auswertung von Auskünften, Nachrichten und sonstigen Unterlagen über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern verfassungsmäßiger Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. (2) Ferner wirken das Bundesamt für Verfassungsschutz und die nach SS 2 Abs. 2 bestimmten Behörden mit. 1. bei der Überprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. bei der Überprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensund verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (3) Polizeiliche Befugnisse oder Kontrollbefugnisse stehen dem Bundesamt für Verfassungsschutz nicht zu. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nach Absatz 1 und Absatz 2 ist es befugt, nachrichtendienstliche Mittel anzuwenden. Das Amt darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. (4) Die Gerichte und Behörden und das Bundesamt für Verfassungsschutz leisten sich gegenseitig Rechtsund Amtshilfe (Artikel 35 GG). SS4 (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichtet die in jedem Lande gemäß SS 2 Abs. 2 bestimmte Behörde über alle Unterlagen, deren Kenntnis für das Land zum Zwecke des Verfassungsschutzes erforderlich ist. (2) Die in den Ländern bestimmten Behörden unterrichten das Bundesamt über alle Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, von denen sie Kenntnis erhalten und die für den Bund, die Länder oder eines von ihnen von Wichtigkeit sind. (3) Ist gemäß SS 2 Abs. 2 eine andere als die Oberste Landesbehörde bestimmt, so ist die Oberste Landesbehörde gleichzeitig zu benachrichtigen. SS5 (1) Die Bundesregierung kann, wenn ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt, den Obersten Landesbehörden die für die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund auf dem Gebiete des Verfassungsschutzes erforderlichen Weisungen erteilen. 135 (2) Der Bundesminister des Innern kann im Rahmen des SS 3 den nach SS 2 Abs. 2 bestimmten Behörden Weisungen für die Zusammenarbeit in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes erteilen. SS 4 Abs. 3 gilt sinngemäß. SS6 Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. 3. Landesverfassungsschutzgesetz vom 26. März 1986 (GVBl. S. 73, BS 12-2) SS1 Aufgaben des Verfassungsschutzes (1) Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder Auskünfte, Nachrichten und sonstige Unterlagen zu sammeln und auszuwerten über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern verfassungsmäßiger Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. (2) Der Verfassungsschutz wirkt auf Antrag mit 1. bei der Überprüfung von Personen, denen vorbehaltlich des Ergebnisses der Überprüfung im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. bei der Überprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder vorbehaltlich des Ergebnisses der Überprüfung beschäftigt werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutze von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (3) Der Verfassungsschutz wirkt ferner mit bei der Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen Dienst im Rahmen von SS 7 Abs. 3. SS2 Zuständige Behörde (1) Die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes werden vom Ministerium des Innern 136 und für Sport wahrgenommen. Einer polizeilichen Dienststelle darf der Verfassungsschutz nicht angegliedert werden. (2) Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Sport tätig werden. SS3 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (1) von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat der Verfassungsschutz diejenige zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. (2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. (3) Eine Maßnahme ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, daß er nicht erreicht werden kann. Allgemeine Befugnisse (1) Der Verfassungsschutz darf die nach pflichtgemäßem Ermessen notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere personenbezogene Informationen erheben und verarbeiten, namentlich speichern, übermitteln, verändern, löschen und abgleichen, 1. wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 1 Abs. 1 vorliegen oder 2. zur Erfüllung der Aufgaben nach SS 1 Abs. 2, soweit nicht die SSSS 5 bis 8 die Befugnisse besonders regeln. (2) Informationen über Personen, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, dürfen nicht in Dateien gespeichert werden. (3) In die Überprüfung nach SS 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 können der Ehegatte, der Verlobte oder die Person, die mit dem zu Überprüfenden in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, einbezogen werden. Die Überprüfung ist nur mit Zustimmung der Betroffenen zulässig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (4) Der Minister des Innern und für Sport ist befugt, die Öffentlichkeit über Bestrebungen nach SS 1 Abs. 1 zu unterrichten. Dabei dürfen auch personenbezogene Informationen bekanntgegeben werden, wenn schutzwürdige Belange des Betroffenen nicht vorliegen oder die Interessen der Allgemeinheit überwiegen. (5) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen dem Verfassungsschutz nicht zu; er darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen er selbst nicht befugt ist. SS5 Besondere Informationserhebungen (1) Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel, insbesondere der Einsatz zur verdeckten Informationserhebung bestimmter besonderer technischer Mittel oder Personen, ist zur Erhebung personenbezogener Informationen zulässig, wenn 137 1. tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 1 Abs. 1 oder dafür vorliegen, daß die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Nachrichtenzugänge gewonnen werden können oder 2. dies zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Nachrichtenzugänge des Verfassungsschutzes gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist oder 3. die Erfüllung der Aufgaben nach SS 1 Abs. 2 dies erfordert und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise nicht möglich ist, wesentlich erschwert oder gefährdet würde. (2) Diese Vorschrift findet keine Anwendung in Fällen des SS 4 Abs. 3. SS6 Informationsübermittlung an den Verfassungsschutz (1) Die Behörden des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und die Gerichte des Landes haben von sich aus dem Verfassungsschutz Informationen zu übermitteln, soweit diese zur Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes nach SS 1 Abs. 1 erforderlich sind. (2) Der Verfassungsschutz kann über alle Angelegenheiten, deren Aufklärung zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist, von den Behörden des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts Informationen und die Übermittlung von Unterlagen verlangen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. (3) Bestehen erst allgemeine, nicht auf konkrete Fälle bezogene Anhaltspunkte nach SS 4 Abs. 1 Nr. 1, kann der Verfassungsschutz personenbezogene Informationen oder Informationsbestände von öffentlichen Stellen verlangen, soweit dies erforderlich ist zur Aufklärung von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht oder von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind; der Verfasssungsschutz kann auch Einsicht in die Dateien oder Informationsbestände nehmen. Die Übermittlung ist auf Namen, Anschriften, Tag und Ort der Geburt, Staatsangehörigkeit sowie auf im Einzelfall festzulegende Merkmale zu beschränken. (4) Die Überprüfung der Informationen nach den Absätzen 1 bis 3 auf ihre Erforderlichkeit zur Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes obliegt diesem. (5) Übermittlungen für Zwecke nach SS 1 Abs. 2 und 3 sind zulässig. (6) Gesetzliche Übermittlungsverbote bleiben unberührt. SS7 Informationsübermittlung des Verfassungsschutzes an andere Stellen (1) Der Verfassungsschutz darf, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, an andere Behörden und öffentliche Stellen personenbezogene Informationen zur Erfüllung seiner Aufgaben nach SS 1 Abs. 1 und 2 übermitteln. Zu anderen Zwecken darf der Verfassungsschutz, soweit gestzlich nichts anderes bestimmt ist, personenbezogene Informationen nur übermitteln an 1. den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst, wenn die Informatio138 nen im Zusammenhang mit Hinweisen, Wahrnehmungen und Erkenntnissen stehen, die deren Zuständigkeit berühren können, 2. Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. II1961 S. 1183,1218), 3. Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden zur Verfolgung von den in SS 100a Strafprozeßordnung sowie in den SSSS 176 bis 181a, 243, 244, 260 und 263 bis 266 des Strafgesetzbuches genannten Straftaten, 4. Polizeibehörden, soweit sie gefahrenabwehrend tätig sind, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist und die Übermittlung der Abwehr einer im Einzelfall bestehenden erheblichen Gefahr oder zur vorbeugenden Bekämpfung der in Nummer 3 genannten Straftaten dient, 5. andere Behörden und öffentliche Stellen, wenn dies zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und der Empfänger die Informationen für Zwecke benötigt, die dem Schutz wichtiger Rechtsgüter, insbesondere dem Schutz von Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder von Sachen von bedeutendem Wert dienen und mit den Aufgaben des Verfassungsschutzes vereinbar sind, (2) Die Empfängerbehörde darf die personenbezogenen Informationen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck nutzen, zu dem sie ihr übermittelt werden. (3) Der Verfassungsschutz erteilt auf Anfrage von Behörden, denen die Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen Dienst obliegt, nach pflichtgemäßem Ermessen Auskunft aus vorhandenen Unterlagen gemäß Absatz 1. Die Auskunft ist auf solche gerichtsverwertbaren Tatsachen zu beschränken, die Zweifel daran begründen können, daß der Bewerber jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird. (4) Personenbezogene Informationen dürfen an private Stellen nicht übermittelt werden, es sei denn, daß dies zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist. Die Weitergabe bedarf der Zustimmung des Ministers des Innern und für Sport oder des von ihm besonders bestellten Beauftragten. (5) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist eine Übermittlung durch Bereithaltung von Informationen zum Abruf oder im Wege des automatisierten Informationsabgleichs unzulässig. SS8 Bereinigung und Löschung personenbezogener Informationen (1) Dateien sind in regelmäßigen Abständen auf ihre Erforderlichkeit zu überprüfen. Die regelmäßigen Abstände werden durch Rechtsverordnung der Landesregierung festgelegt. (2) Personenbezogene Informationen sind zu löschen, wenn 1. ihre Speicherung nicht rechtmäßig ist, 2. sich aufgrund einer Überprüfung nach Absatz 1 oder auf andere Weise ergeben hat, daß ihre Kenntnis für die speichernde Stelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, daß durch die Löschung schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt werden. 139 (3) Personenbezogene Informationen über Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu überprüfen und spätestens nach fünf Jahren zu löschen, es sei denn, daß nach Eintritt der Volljährigkeit weitere Erkenntnisse im Sinne des SS 1 Abs. 1 angefallen sind. (4) Personenbezogene Informationen, die zu löschen sind, dürfen nicht zum Nachteil des Betroffenen verarbeitet werden. SS9 Errichtungsanordnung für automatisierte Dateien des Verfassungsschutzes Für jede automatisierte Datei beim Verfassungsschutz sind in einer Errichtungsanordnung festzulegen: 1. Bezeichnung der Datei, 2. Zweck der Datei, 3. betroffener Personenkreis, 4. Arten der zu speichernden personenund sachbezogenen Informationen, 5. Anlieferung oder Eingabe, 6. Zugangsberechtigung, 7. Übermittlung, 8. Überprüfungsfristen, Speicherungsdauer. SS10 Auskunft an den Betroffenen Der Verfassungsschutz ist nicht verpflichtet, dem Betroffenen Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Informationen zu geben; eine Auskunftsverweigerung braucht nicht begründet zu werden. SS11 Einschränkung von Grundrechten Aufgrund dieses Gesetzes kann das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt werden. SS12 Parlamentarische Kontrolle (1) Zur Kontrolle des Ministers des Innern und für Sport hinsichtlich der Tätigkeit des Verfassungsschutzes bildet der Landtag zu Beginn jeder Wahlperiode eine Parlamentarische Kontrollkommission. Die Rechte des Landtags, seiner Ausschüsse und der Kommission aufgrund des Landesgsetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses vom 24. September 1979 (GVB1. S. 296, BS 12-1) bleiben unberührt. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus drei Mitgliedern, die vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden. Die Kontrollkommissaion wählt einen Vorsitzenden und gibt sich eine Geschäftsordnung. (3) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission sind geheim. Die Mitglieder der Kommission sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen im Rah140 men ihrer Tätigkeit in der Kommission bekannt werden. Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder seiner Fraktion aus, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. Für dieses Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu wählen; das gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus der Kontrollkommission ausscheidet. SS13 Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Der Minister des Innern und für Sport unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission mindestens zweimal jährlich umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Verfassungsschutzes und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. (2) Zeit, Art und Umfang der Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission werden unter Beachtung des notwendigen Schutzes des Nachrichtenzugangs durch die politische Verantwortung des Ministers des Innern und für Sport bestimmt. (3) Jedes Mitglied kann den Zusammentritt und die Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. SS14 Inkrafttreten (1 ) Diese Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt das Landesverfassungsschutzgesetz vom 23. Januar 1975 (GVBI. S. 33), geändert durch Landesgesetz vom 21. Dezember 1978 (GVBI. S. 769), BS 12-2, außer Kraft. Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport vom 12. Dezember 1985 (MinBl. 1985, S. 178) 1 Das Bundesverfassungsgericht hat in den Leitsätzen seiner Entscheidung vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - (BVerfGE 39, 334 f.) Grundlegendes über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst ausgesagt. Es hat unter anderem ausgeführt: "1. Es ist ein hergebrachter und zu beachtender Grundsatz des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG), daß den Beamten eine besondere politische Treuepflicht gegenüber dem Staat und seiner Verfassung obliegt. 2. Die Treuepflicht gebietet, den Staat und seine geltende Verfassungsordnung, auch soweit sie im Wege einer Verfassungsänderung veränderbar ist, zu bejahen und dies nicht bloß verbal, sondern insbesondere in der beruflichen Tätigkeit dadurch, daß der Beamte die bestehenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften beachtet und erfüllt und sein Amt aus dem Geist dieser Vorschriften heraus führt. Die politische Treuepflicht fordert mehr als nur eine formal korrekte, im übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten insbesondere, daß er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfas141 sungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren. Vom Beamten wird erwartet, daß er diesen Staat und seine Verfassung als einen hohen positiven Wert erkennt und anerkennt, für den einzutreten sich lohnt. Politische Treuepflicht bewährt sich in Krisenzeiten und in ernsthaften Konfliktsituationen, in denen der Staat darauf angewiesen ist, daß der Beamte Partei für ihn ergreift. 3. Bei Beamten auf Probe und bei Beamten auf Widerruf rechtfertigt die Verletzung der Treuepflicht regelmäßig die Entlassung aus dem Amt. Bei Beamten auf Lebenszeit kann wegen dieser Dienstpflichtverletzung im förmlichen Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Dienst erkannt werden. 4. Es ist eine von der Verfassung (Art. 33 Abs. 5 GG) geforderte und durch das einfache Gesetz konkretisierte rechtliche Voraussetzung für den Eintritt in das Beamtenverhältnis, daß der Bewerber die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. 5. Der Überzeugung, daß der Bewerber die geforderte Gewähr nicht bietet, liegt ein Urteil über die Persönlichkeit des Bewerbers zugrunde, das zugleich eine Prognose enthält und sich jeweils auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Elementen und deren Bewertung gründet. 6. Die sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebende Rechtslage gilt für jedes Beamtenverhältnis, für das Beamtenverhältnis auf Zeit, für das Beamtenverhältnis auf Probe und für das Beamtenverhältnis auf Widerruf ebenso wie für das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. 7. Wenn auch an die Angestellten im öffentlichen Dienst weniger hohe Anforderungen als an die Beamten zu stellen sind, schulden sie gleichwohl dem Dienstherrn Loyalität und die gewissenhafte Erfüllung ihrer dienstlichen Obliegenheiten; auch sie dürfen nicht den Staat, in dessen Dienst sie stehen, und seine Verfassungsordnung angreifen; auch sie können wegen grober Verletzung dieser Dienstpflichten fristlos entlassen werden; und auch ihre Einstellung kann abgelehnt werden, wenn damit zu rechnen ist, daß sie ihre mit der Einstellung verbundenen Pflichten nicht werden erfüllen können oder wollen. 8. Ein Teil des Verhaltens, das für die Beurteilung der Persönlichkeit eines Beamtenanwärters erheblich sein kann, kann auch der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sein, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt - unabhängig davon, ob ihre Verfassungswidrigkeit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt ist oder nicht. 9. Die durch Art. 33 Abs. 5 GG gedeckten Regelungen des Beamtenund Disziplinarrechts sind allgemeine Gesetze im Sinne von Art. 5 Abs. 2 G G . 10. Es steht nicht im Widerspruch zu Art. 12 G G , wenn der hergebrachte Grundsatz des Berufsbeamtentums im Beamtenrecht verwirklicht wird, vom Bewerber für ein Amt zu verlangen, daß er die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten." 2 Im Einvernehmen mit der Staatskanzlei und den übrigen Ministerien wird zur Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen Dienst und bezüglich der Pflicht zur Verfassungstreue von Angehörigen des öffentlichen Dienstes folgendes bestimmt: 2.1 Vor der Einstellung eines Bewerbers in den öffentlichen Dienst haben die Einstellungsbehörden zunächst beim Ministerium des Innern und für Sport unter Angabe der Wohnanschriften des Bewerbers mindestens aus den letzten fünf Jahren anzufragen, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Einstellung begründen (Anlagen 1 und 2). Es ist erst dann anzufragen, wenn der Bewerber für die Einstellung in die engere Wahl kommt. Bei Bewerbern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird von einer Anfrage abgese142 hen; soweit bei ihrer Einstellung nach besonderen Vorschriften eine Sicherheitsüberprüfung stattzufinden hat, bleiben diese Vorschriften unberührt. Die Anfrage erfolgt bei Bewerbern, die im öffentlichen Dienst ausgebildet worden sind und deren Weiterbeschäftigung im Landesdienst beabsichtigt ist, nach Abschluß der Ausbildung und bei Bewerbern, die keine Ausbildung ableisten, nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Das Ministerium des Innern und für Sport wird Anfragen dieser Art unverzüglich beantworten. Die Auskünfte werden auf Tatsachen beschränkt, die gerichtsverwertbar sind. 2.2 Beabsichtigt die Einstellungsbehörde, nach Eingang der Auskunft des Ministeriums des Innern und für Sport den Bewerber einzustellen, so ist der Bewerber vor der Entscheidung über die Einstellung zunächst schriftlich zu belehren (Anlage 3). Diese Belehrung kann dem Bewerber auch mit der Einstellungszusage übersandt werden. Der Bewerber hat vor seiner Einstellung die Belehrung zu bestätigen und dazu eine Erklärung zu unterschreiben (Anlage 3). Die Erklärung ist zu den Personalakten zu nehmen. 2.3 Bestehen aufgrund der vom Ministerium des Innern und für Sport mitgeteilten oder anderweitig bekanntgewordenen Tatsachen oder wegen der Weigerung des Bewerbers, die vorbezeichnete Erklärung zu unterschreiben, Zweifel daran, daß der Bewerber jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt und können diese Zweifel nicht ausgeräumt werden, darf er nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt werden. Der zuständige Minister oder sein Vertreter ist von der beabsichtigten Ablehnung eines Bewerbers zu unterrichten. Die Verfassungstreue ist auch bei Angestellten und Arbeitern Voraussetzung für die Einstellung in den öffentlichen Dienst. Die Anforderungen an die Treuepflicht der Angestellten und Arbeiter ergeben sich aus den ihnen zu übertragenden Funktionen. In einzelnen Fällen oder bei Fallgruppen kann sich aus Art und Umfang der zu übertragenden Funktion ergeben, daß an die Bewerber dieselben Anforderungen gestellt werden müssen wie an Beamte; das ist z.B. bei einer Lehroder Erziehungstätigkeit der Fall. 2.4 Die Entscheidung, durch die eine Einstellung in den öffentlichen Dienst aus den unter 2.3 genannten Gründen abgelehnt wird, ist dem Bewerber schriftlich unter Darlegung der Gründe mitzuteilen. Betrifft sie die Übernahme in ein Beamtenoder Richterverhältnis, so muß sie außerdem eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. 2.5 Im öffentlichen Dienst Beschäftigte Besteht der Verdacht, daß ein Angehöriger des öffentlichen Dienstes gegen die Pflicht zur Verfassungstreue verstößt, unterrichtet seine Dienststelle das Ministerium des Innern und für Sport und prüft, ob ein Dienstordnungsverfahren bzw. ein außerordentliches Kündigungsverfahren einzuleiten ist. 3 Soweit nach besonderen Vorschriften eine Sicherheitsüberprüfung bei der Einstellung erfolgt, entfällt die Einstellungsüberprüfung nach 2.1. 4 Diese Verwaltungsvorschrift gilt für alle staatlichen Behörden des Landes. Den kommunalen Gebietskörperschaften sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. 5 Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 1986 in Kraft. Das Rundschreiben des Ministeriums des Innern vom 5. Dezember 1972 (MinBl. 1973 Sp. 41), geändert durch Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 23. Oktober 1979 (MinBl. S. 413), ist nicht mehr anzuwenden. Anlagen . ., ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Seite AB - Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD 45, 67 AD * Action Directe 56 ADÜTDF * Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Europa e.V. 109 ANS/NA Aktionsfront Nationaler Sozialisten/ Nationale Aktivisten 88,93,99 ARON * Aktion deutsche Einheit e.V. 84 ARF * Aktion deutsches Radio und Fernsehen 84 ATIF * Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland e.V. 114 BWR - Bund Westdeutscher Kommunisten 45 CIMEA - Comite International des Mouvements des Enfants et des Adolescents 26 DA - Deutscher Anzeiger (Presseorgan der DVU) 83 DFF - Deutsche Frauenfront 93f DFG-VR - Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte Kriegsdienstgegner 9, 34, 40f, 65 DFU - Deutsche Friedens-Union 9,34ff, 39,65 DIDF - Föderation der türkischen demokratischen Arbeitervereine in Deutschland e.V. 114 DREG - Deutsches Kulturwerk Europäischen Geistes 103 DRP - Deutsche Kommunistische Partei 9ff, 25ff, 33ff, 63ff DNZ - Deutsche National-Zeitung (Herausgeber Dr. FREY) 83 DSt - Deutsche Stimme (Presseorgan der NPD) 70, 74 DVG - Deutsche Verlagsgesellschaft 83 DVR - Deutsches Vereinigtes Reich e.V. 99 DVU -Deutsche Volksunion e.V. 83f DVZ/die tat - Deutsche Volkszeitung/die tat (Sprachrohr kommunistischer Bündnispolitik) 34 DWZ - Deutsche Wochen-Zeitung (Herausgeber Dr. FREY) 83 ER - Ehrenbund Rudel - Gemeinschaft zum Schutz der Frontsoldaten 84 ERNR - Nationale Befreiungsfront Rurdistans 113 FAU - Freie Arbeiter-Union 52 FAP - Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei 88 FEYKA- * Föderation der patriotischen Arbeiter und Kultur-VereiniKurdistan gungen aus Kurdistan in der BRD e.V. 112 FDJ - Freie Deutsche Jugend 27 FIDEF - Föderation der Arbeitervereine der Türkei in der Bundesrepublik Deutschland e.V. 106 FIR * Federation Internationale des Resistants 36 FÖGA Föderation Gewaltfreier Aktionsgruppen 52 GAD - Grüne Aktion Deutschland - Landesverband Rheinland-Pfalz 99 GIM - Gruppe Internationale Marxisten 42,46 HDP - Kroatische Staatsbildende Bewegung 117 HNG - Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V. 88f HNV * Kroatischer Nationalrat 117 HVA - Hauptverwaltung Aufklärung 118 IAA - Internationale Arbeiter-Assoziation 52 I.d.I. - Initiative deutscher Interessen e.V. 103f I.f.A - Initiative für Ausländerbegrenzung 84 JN - Junge Nationaldemokraten 80f JP * Junge Pioniere - Sozialistische Kinderorganisation 9,25,26 KB Kommunistischer Bund 45 KBW Kommunistischer Bund Westdeutschland 46 KFAZ * KorniteefürFrieden,AbrüstungundZusammenarbeit 9,34,39f KOMKAR * Föderation der Arbeitervereine aus Kurdistan in der Bundesrepublik Deutschland e.V. 113 KPD * Kommunistische Partei Deutschlands (im Jahre 1956 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt) 9, 13f, 35 KPD Kommunistische Partei Deutschlands/ Marxisten-Leninisten 42,46 KPdSU Kommunistische Partei der Sowjetunion 10, 18 MASCH - Marxistische Abendschulen 18 MfS - Ministerium für Staatssicherheit 118 124 MG - Marxistische Gruppe 46f MHP - Partei der Nationalen Bewegung 109 MLPD - Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands 42 MSB Spartakus - Marxistischer Studentenbund Spartakus 25, 28f 145 MSP - Nationale Heilspartei 110 MSV - Moslemische Studentenvereinigungen, Sympathisanten der Organisation der Volksmojahedin IRAN 114 NAP - Nationale Arbeiterpartei 103 NPD - Nationaldemokratische Partei Deutschlands 39,69ff, 83 NSDAP - Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei 94 NSDAP-AO - NSDAP-Auslandsund Aufbauorganisation 94 NVF - Nationale Volksfront 94 OIDA - Organisation Iranischer Demokraten im Ausland 114 PAA Partei der Arbeit Albaniens 42 PKK - Arbeiterpartei Kurdistans llOf RAF - Rote Armee Fraktion 55ff RZ - Revolutionäre Zellen 55, 62 SAG - Sozialistische Arbeitergruppe 46 SDAJ - Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend 9, 25, 27f SED - Sozialistische Einheitspartei Deutschlands 10 SEW - Sozialistische Einheitspartei Westberlins 17 SHB - Sozialistischer Hochschulbund 28f SJ V Karl - Sozialistischer Jugendverband Liebknecht Karl Liebknecht 27 SLU - Schutzbund für Leben und Umwelt 84 SMM - Sowjetische Militärmission 121 SRP - Sozialistische Reichstreue Patrioten 94,100 UZ - Unsere Zeit (Zentralorgan der DKP) 10, 18 VA - Verwaltung Aufklärung 118 VDR - Verein zur Förderung der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands und des deutschen Volkes in Frieden und Gleichheit vor allen Völkern e.V. 99 VOGA - Volksbewegung für Generalamnestie 84 VVN-BdA - Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschisten 9, 34, 36f, 40, 65, 106 WBDJ * Weltbund der Demokratischen Jugend 27 WC * Bundesrepublikanisch-jüdischer Wiedergutmachungs-Club 99 WFR * Weltfriedensrat 34, 36, 39 146