Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Vorwort ................................................................................................ 2 1 Rechtsextremismus ......................................................................... 3 1.1 Entwicklungstendenz ....................................................................................3 1.2 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) und Junge Nationaldemokraten (JN) ....................................................................................3 1.3 Neonazistische Gruppen ...............................................................................4 1.4 Sonstige rechtsextremistische Aktivitäten .....................................................6 2 Linksextremismus............................................................................ 8 2.1 Entwicklungstendenz ....................................................................................8 2.2 Deutsche Kommunistische Partei (DKP).......................................................9 2.3 "Maoistische" Organisationen......................................................................15 2.4 Trotzkisten...................................................................................................17 3 Situation an den Hochschulen ...................................................... 18 4 Verfassungsfeindliche Bestrebungen und öffentlicher Dienst ... 19 5 Ausländerextremismus.................................................................. 24 5.1 Entwicklungstendenz ..................................................................................24 5.2 Jugoslawen .................................................................................................24 5.3 Türken .........................................................................................................25 5.4 Palästinenser ..............................................................................................26 5.5 Iraner...........................................................................................................27 6 Terrorismus .................................................................................... 28 6.1 Entwicklungstendenz ..................................................................................28 6.2 "Rote Armee Fraktion" (RAF) ......................................................................28 6.3 "Revolutionäre Zellen" (RZ).........................................................................28 6.4 Terroristisches Umfeld ................................................................................29 6.5 Weitere terroristische sowie sonstige politisch motivierte Gewalttaten .......29 7 Spionageabwehr............................................................................. 31 8 Maßnahmen im Bereich des Justizministers ............................... 34 8.1 Entwicklungstendenz ..................................................................................34 8.2 Terrorismus .................................................................................................34 8.3 Demonstrationsstraftaten ............................................................................34 8.4 Rechtsextremistische Aktivitäten.................................................................35 8.5 Linksextremistische Aktivitäten ...................................................................36 8.6 Gesetzgeberische Maßnahmen ..................................................................36 8.7 Übersicht über rechtsextremistische Parteien, nebenund beeinflußte Organisationen sowie deren Presseerzeugnisse ..............................................41 8.8 Übersicht über linksextremistische Parteien, nebenund beeinflußte Organisationen sowie deren Presseerzeugnisse ..............................................43 8.9 Antwort der Bundesregierung......................................................................49 1 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Vorwort Diese Broschüre entspricht inhaltlich dem Bericht, den die Landesregierung zum Rechtsund Linksextremismus in Nordrhein-Westfalen dem Landtag vorgelegt hat. Dieser Bericht umfaßt das Jahr 1978. Wie die Abgeordneten sollen sich alle Bürger unseres Landes anhand dieser Broschüre über Entwicklungen im Bereich des Extremismus informieren können. Der vorliegende Bericht gibt zugleich einen Überblick über die vielfältige Arbeit der Abteilung Verfassungsschutz des Innenministeriums. Diese Arbeit geschieht in strikter Rechtsstaatlichkeit; sie gilt dem Schutz der Bürger unseres Landes. Der Verfassungsschutz hat es verdient, mit dem gleichen Maß an Sachlichkeit gemessen zu werden, mit dem er selbst seine Arbeit durchführt. Nur dann werden wir seiner freiheitssichernden Funktion im demokratischen Rechtsstaat gerecht. 2 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 1 Rechtsextremismus 1.1 Entwicklungstendenz Im Jahr 1978 blieb der organisierte deutsche Rechtsextremismus weiterhin zersplittert und zerstritten. Seine Anhängerschaft hat sich in Nordrhein-Westfalen insgesamt weiter leicht verringert. Es gibt hier ca. 30 rechtsextremistische Organisationen. Die Zahl ihrer Anhänger (ohne bloße Abonnenten rechtsextremistischer Schriften) dürfte bei 2.500 liegen. Während die politische Bedeutung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) als größter Gruppierung weiterhin sank, hielt die schon 1977 beobachtete Zunahme rechtsextremistischer Aktivitäten - namentlich der Jungen Nationaldemokraten und neonazistischer Kreise - noch bis etwa Mitte des Jahres 1978 an. Neonazistische Aktivisten verübten im Bundesgebiet eine Reihe von Gewalttaten, zwei davon in Nordrhein-Westfalen. Auch nahmen im ersten Halbjahr Hakenkreuzschmierereien und ähnliche Aktionen sowie der Handel mit sog. NSArtikeln etwas zu, letzterer allerdings überwiegend aus kommerziellen Motiven. Die meisten rechtsextremistischen Gruppen, namentlich die Neonazisten, unterhielten auch Beziehungen zu Gleichgesinnten im Ausland und bemühten sich um den Ausbau dieser Kontakte. Über die fanatische Einstellung hinaus ist bei einigen rechtsextremistischen Aktivisten die Bereitschaft gewachsen, ihre Ziele - z. T. unter Nachahmung militanter linksextremistischer sowie terroristischer Methoden - mit Gewalt durchzusetzen. Das oft militante Auftreten vorwiegend junger Rechtsextremisten in der Öffentlichkeit könnte eine gewisse - von ihren Urhebern gewollte - Werbewirkung auf solche Jugendliche haben, die über den Nationalsozialismus und seine Auswirkungen nicht hinreichend aufgeklärt sind. Dabei sollte nicht die Publizität unterschätzt werden, die öffentliche Aktivitäten der zumeist kleinen und kleinsten rechtsextremistischen Gruppen erst durch die sich häufenden Darstellungen in den Massenmedien erfahren. Im großen und ganzen stoßen die rechtsextremistischen Aktivitäten in der Bevölkerung auf Unverständnis und rufen bei den Bürgern vielfach Empörung hervor. Durch das militante Auftreten von Rechtsextremisten und durch vereinzelte Gewalttaten im ersten Halbjahr 1978 wurden zwar der Bestand und die Verfassung unseres Landes nicht ernstlich gefährdet, wohl aber die innere Sicherheit berührt. Die Landesregierung begegnet dem mit gesteigerter Aufmerksamkeit. Sie schöpft ihre Möglichkeiten zur Bekämpfung krimineller rechtsextremistischer Aktivitäten aus. Demzufolge hat sich auch die Anzahl der Ermittlungsund Strafverfahren, Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Verurteilungen auf dem Gebiet des Rechtsextremismus im Jahre 1978 wesentlich erhöht. 1.2 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) und Junge Nationaldemokraten (JN) Allgemeines 3 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Nach wie vor stellt die NPD mit ihrer Jugendorganisation JN die größte rechtsextremistische Gruppierung dar. Trotz verstärkter Aktivitäten, insbesondere der JN, büßte sie jedoch 1978 weiter an politischer Bedeutung ein. Der Parteivorstand hat durch Beschluß vom März 1978 den Mitgliedern der NPD und der JN jegliche Mitwirkung und Mitgliedschaft in neonazistischen Gruppen untersagt. Obwohl ein Verstoß gegen dieses Verbot regelmäßig ein Schiedsgerichtsverfahren mit dem Ziel des Ausschlusses nach sich zieht, sind einige führende NPDund JN-Funktionäre auch weiterhin in neonazistischen Gruppen tätig. Kundgebungen der NPD und JN NPD und JN hielten 1978 verstärkt öffentliche Kundgebungen ab, so in Bochum, Castrop-Rauxel, Detmold, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Gütersloh, Herne, Ibbenbüren, Iserlohn, Kamen, Köln, Krefeld, Lüdenscheid, Moers, Neuss, Oberhausen, Olpe, Paderborn, Siegen, Steinfurt und Unna. Bei diesen überwiegend im ersten Halbjahr 1978 durchgeführten Veranstaltungen kam es teilweise zu schweren Auseinandersetzungen mit vorwiegend linksextremistischen Gruppen. Die Polizei verhinderte ein Ausufern der Gewalttätigkeiten. NPD-Landesparteitag in Bünde Seinen Landesparteitag 1978 veranstaltete der NPD-Landesverband NordrheinWestfalen am 17. September in Bünde/Westfalen mit etwa 300 Teilnehmern. Landesvorsitzender Walter SEETZEN forderte eine klare Abgrenzung der Partei von Gruppen der "Nationalen Rechten" (Anmerkung: gemeint waren die neonazistischen Gruppen). Die Aussprache zu einem Entschließungsantrag "Innere Sicherheit" wurde eingeleitet mit dem Referat eines Majors der Bundeswehr, welcher dem NPD-Bundesvorstand angehört. Dieser richtete polemische Angriffe gegen den Bundesinnenminister und behauptete, gegen die NPD laufe eine "Verteufelungswelle"; hierfür sei der Deutsche Gewerkschaftsbund mit seinem offenen "Kampfaufruf" verantwortlich. 1.3 Neonazistische Gruppen Allgemeines Die Zahl neonazistischer Gruppen im Bundesgebiet hat sich bis Ende 1978 auf annähernd 20 mit schätzungsweise insgesamt 1.000 Anhängern erhöht. Darunter befinden sich etwa 200 Aktivisten, die immer wieder militant in Erscheinung treten. Bei einem Teil von ihnen besteht die Bereitschaft, zur Durchsetzung neonazistischer Ziele - Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und Errichtung eines NS-Systems - auch Gewalt anzuwenden. Von den in mehr oder weniger losem Zusammenhang stehenden neonazistischen Gruppen und Aktivisten sind nur wenige in Nordrhein-Westfalen ansässig. Dazu gehören die NSDAP-Gruppe Wübbels (kleine Funktionärsgruppe mit Sitz Bocholt), die Unabhängigen Freundeskreise (Funktionärsgruppe, Sitz Bochum) sowie Anhänger der NSDAP-Auslandsorganisation (Sitz Lincoln/Nebraska/USA) und Mitglieder der Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands (Sitz München). Terroristische Gewalttaten Im Zuge der Ermittlungen wegen eines Überfalls am 5. Februar 1978 auf ein Biwaklager der holländischen Armee in Bergen-Hohne wurden mehrere 4 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 neonazistische Aktivisten inhaftiert. Sechs von ihnen sind dringend verdächtig, seit Oktober 1977 mit Waffengewalt, überwiegend im norddeutschen Raum, eine Reihe von Raubüberfällen auf Personen, Bundeswehreinrichtungen und eine Bank verübt zu haben. Hierbei sowie bei einem versuchten und einem vollendeten Raubüberfall auf Kaufleute in Köln am 1. und 2. Dezember 1977 haben die Täter u .a. Waffen, Munition und größere Geldbeträge erbeutet. Der Generalbundesanwalt hat gegen die Täter, die bis dahin nicht fest organisiert waren, vor dem Oberlandesgericht in Celle am 1. Dezember 1978 Anklage erhoben u .a. wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung. NSDAP-Auslandsorganisation (NSDAP-AO) Von Zollbeamten wurden am Grenzübergang Aachen am 18. April 1978 in einem Abteil des Schnellzuges aus Brüssel 730 Exemplare einer Neuauflage des "Völkischen Beobachters" ("1. Nachkriegs-Ausgabe") gefunden und vorläufig beschlagnahmt. Als Herausgeber der - in Belgien gedruckten -"Sonderausgabe zum 89. Geburtstag des Führers" ist der NSDAP-AO-Leiter Gerhard LAUCK angegeben. Die Einblattausgabe feiert die "nationalsozialistischen Untergrundkämpfer, die deutschen Freiheitshelden, die das Testament unseres Führers erfüllen". Gegen Paul OTTE in Braunschweig, der sich als einziger in dem Zugabteil befand und seinerzeit als deutscher "Sektionsleiter" der aus den USA gesteuerten NSDAP-AO galt, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Oktober 1978 ordnete der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Beschlagnahme aller Exemplare des neuen "Völkischen Beobachters" an. Zum Gedächtnis an den 9. November 1923 (Marsch der NSDAP zur Feldherrnhalle) und 1938 ("Reichskristallnacht") schmierten Rechtsextremisten in mehreren Städten Nordrhein-Westfalens (Essen, Hamm, Neuss, Oberhausen) Hakenkreuze und NS-Parolen und verwendeten dabei Hakenkreuzaufkleber der NSDAP-AO. Ein vor der ehemaligen Synagoge in Essen angebrachtes Transparent mit der Aufschrift "Nie wieder Faschismus - nie wieder Krieg" wurde in Brand gesetzt. In allen Fällen sind gegen die unbekannten Täter Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Auftreten einer "NS-Kampfgruppe" Gegen Anhänger einer nach ihrem Anführer benannten zwölfköpfigen sog. Kampfgruppe in Willich wurde im Mai 1978 ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes und des Waffengesetzes eingeleitet. Anlaß dafür war folgende Beobachtung: 5 Gruppenmitglieder waren im April in uniformähnlicher Kleidung in der Öffentlichkeit aufgetreten und hatten einen Karabiner mit sich geführt. Im Juli marschierten nachts sechs uniformierte Angehörige der "Kampfgruppe" im Gleichschritt über eine Straße in Krefeld. Sie sangen Kampflieder aus der Hitlerzeit und gaben antisemitische Äußerungen von sich. Bei anschließenden Wohnungsdurchsuchungen wurden bei dem Anführer der Gruppe u. a. zwei Karabiner (Dekorationswaffen) und drei Schwerter gefunden. Die Ermittlungen dauern an. Pfingsttreffen der Unabhängigen Freundeskreise (UFK) 5 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Die von dem Bergingenieur Martin VOIGT aus Bochum geleiteten, als neonazistisch einzustufenden UFK veranstalteten vom 9. bis 15. Mai 1978 in Scharzfeld/Harzjage der Gemeinschaft". An ihnen beteiligten sich schätzungsweise 400 Personen aus mehreren rechtsextremistischen Organisationen, darunter etwa 130 teils uniformähnlich gekleidete NS-Aktivisten. Zahlreiche Exemplare der NS-Zeitungen "Völkischer Beobachter", "Wille und Weg" und "NS-Kampfruf" wurden von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt. Obwohl der Veranstaltungsleiter VOIGT sich gegenüber der Polizei von den NSAktivisten distanzierte, gaben die Teilnehmer nach Abschluß der Exekutivmaßnahmen Sympathieerklärungen für die NS-Gruppen ab und führten eine Spendenaktion für sie durch. Gegen VOIGT und die Herausgeber der beschlagnahmten NS-Schriften, Paul OTTE in Braunschweig und Wilhelm WÜBBELS in Bocholt, schweben Ermittlungsverfahren. Außerdem ist VOIGT, der die "Unabhängigen Nachrichten - Nachrichtendienst und Mitteilungsblatt Unabhängiger Freundeskreise" (UN) herausgibt, im Dezember 1978 von der Staatsanwaltschaft Bochum angeklagt worden, in der "UN"-Ausgabe April 1978 die Bundesrepublik Deutschland und ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft und böswillig verächtlich gemacht zu haben. NSDAP-Gruppe WÜBBELS Nach Exekutivmaßnahmen im Herbst 1977 gegen die vermutlichen Herausgeber und Drucker der NS-Schrift "Wille und Weg" war u .a. gegen Wilhelm WÜBBELS, Bocholt, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. WÜBBELS ist Leiter einer nach ihm benannten neonazistischen Funktionärsgruppe. Dieser gehören einige in Nordrhein-Westfalen ansässige Aktivisten an; sie unterhält enge Verbindungen zu anderen neonazistischen Funktionären und Vereinigungen im Bundesgebiet. WÜBBELS hat sich bisher vergeblich bemüht, seine Gruppe zur Dachorganisation aller im Bundesgebiet bestehenden NS-Gruppen auszubauen. Von der Staatsanwaltschaft Dortmund mußte das genannte Verfahren gegen WÜBBELS im Juni 1978 eingestellt werden, weil seine Beteiligung an der Herstellung und Verbreitung von "Wille und Weg" nicht hinreichend sicher nachgewiesen werden konnte. Nach zwischenzeitlicher Verunsicherung und weitgehender Inaktivität der NSDAPGruppe WÜBBELS, hervorgerufen durch die Exekutivmaßnahmen und das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren, sucht WÜBBELS neuerdings seinen Einfluß innerhalb der neonazistischen Gruppen zu verstärken. Er hat im Dezember 1978 die Nummern 11 und 12 von "Wille und Weg" herausgegeben. Diese Tatsache ist in ein weiteres Ermittlungsverfahren einbezogen worden, das gegen WÜBBELS wegen Verdachts der Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung u .a. Straftaten anhängig ist. 1.4 Sonstige rechtsextremistische Aktivitäten Hakenkreuzschmierereien und ähnliche Aktionen 6 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Auch 1978 erfolgten - wie schon in den vergangenen Jahren, insgesamt leicht zunehmend - im Land Nordrhein-Westfalen zahlreiche Hakenkreuzschmierereien mit z. T. antisemitischen Parolen. Mehrmals wurden Sachbeschädigungen an jüdischen Einrichtungen verübt, z. B. jüdische Friedhöfe geschändet. Einige jüdische Mitbürger erhielten anonyme Hetzund Drohbriefe. Auch kam es gelegentlich zu Sachbeschädigungen an Büros linksextremistischer Gruppierungen. Mehrfach wurde festgestellt, daß Personen NS-Embleme an ihrer Kleidung trugen, womit jedoch nur vereinzelt eine politische Überzeugung ausgedrückt werden sollte. Vertrieb rechtsextremistischer Publikationen 1978 gab Dr. Gerhard FREY (München) weiterhin die "Deutsche National-Zeitung" (DNZ) heraus. Zusammen mit dem "Deutschen Anzeiger", dem Organ der DVU, ist die "DNZ" die auflagenstärkste rechtsextremistische Wochenzeitung (Auflage Ende 1978: insgesamt ca. 100.000 Exemplare). Bei dem NPD-Organ "Deutsche Stimme" - Auflage ebenfalls 100.000 - handelt es sich um die größte Monatsschrift des deutschen Rechtsextremismus. Zu beobachten war auch 1978 ein stärkerer Handel mit sog. NS-Artikeln (Bücher und Schallplatten mit Reden und Liedern, Münzen, Orden, Waffen, Spielwaren und dgl. mit Emblemen aus der Nazizeit). Einige in Nordrhein-Westfalen ansässige Kaufleute wurden inzwischen deswegen verurteilt. Zumeist war der Handel mit NS-Artikeln rein kommerzieller Natur. Demonstrationen anläßlich des Breschnew-Besuchs in der Bundesrepublik Deutschland Rechtsextremistische Aktivitäten, die aus Anlaß des Staatsbesuchs des sowjetischen Staatsund Parteichefs Breschnew in der Bundesrepublik Deutschland Anfang Mai 1978 zu vermuten waren, blieben in Nordrhein-Westfalen weitgehend aus. Der NPD-Vorstand hatte seinen Mitgliedern alle Demonstrationsvorhaben anläßlich des Breschnew-Besuchs untersagt. Hingegen beteiligten sich rund 150 JN-Anhänger an einem Demonstrationszug, den die "Liga für Menschenrechte" am 4. Mai 1978 in Bonn veranstaltete. Hierbei kam es zu Auseinandersetzungen mit politisch andersgesinnten Versammlungsteilnehmern. Die Polizei mußte einschreiten, um Tätlichkeiten zu verhindern. Die "Deutsche Volksunion" (DVU) hatte zu einer Großkundgebung am 6. Mai 1978 nach Köln-Porz aufgerufen. Ihre Veranstaltung stand unter dem Motto "Unsere Antwort an Breschnew: Selbstbestimmung für Deutschland - Menschenrechte für ganz Europa!". An ihr nahmen ca. 300 Personen teil, darunter Angehörige neonazistischer Gruppen in uniformähnlicher Kleidung. Auf der Kundgebung verlieh der DVU-Vorsitzende und Herausgeber der "Deutschen National-Zeitung", Dr. Gerhard FREY, den mit 10.000 DM dotierten "Europäischen Freiheitspreis" seiner Zeitung an den anwesenden Oberst a.D. RUDEL. Dieser stellte den empfangenen Betrag dem in Italien als deutscher Kriegsverbrecher zu lebenslanger Haft verurteilten ehem. SS-Sturmbannführer Walter REDER zur Verfügung. 7 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 2 Linksextremismus 2.1 Entwicklungstendenz Die linksextremen Bestrebungen in Nordrhein-Westfalen wurden auch 1978 vorwiegend von den vier kommunistischen Parteien * der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), * der Kommunistischen Partei Deutschlands/Marxisten-Leninisten (KPD/ML), * der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) sowie * dem Kommunistischen Bund Westdeutschland (KBW) bestimmt, die über handlungsfähige Parteiapparate verfügen und zudem über ihre Funktionäre ein breites Spektrum von Nebenorganisationen (Jugendund Studentenorganisationen), Aktionskomitees und lokalen Sympathisantengruppen steuern. Daneben waren weitere linksextreme Organisationen, deren politischorganisatorische Schwerpunkte außerhalb Nordrhein-Westfalens liegen, z. B. * der Kommunistische Arbeiterbund Deutschlands (KABD), * der Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD (AB) und * der Kommunistische Bund (KB) sowie mehrere trotzkistische Gruppen (z. B. Gruppe Internationale Marxisten (GIM) -deutsche Sektion der IV. Internationale, Spartakusbund, Bund Sozialistischer Arbeiter) und lokale "undogmatische" linksextreme Gruppen bemüht, in unserem Lande vorhandene organisatorische Ansatzpunkte auszubauen. Obwohl sich die moskau-orientierte DKP, die prochinesischen kommunistischen Parteien KPD und KBW sowie die auf der Linie Albaniens liegende KPD/ML und die übrigen Gruppen ideologisch bekämpfen, sind sie in dem Ziel einig, die freiheitliche demokratische Grundordnung gegebenenfalls unter Anwendung von "revolutionärer Gewalt" zu beseitigen und durch ein sozialistisch/kommunistisches System nach dem Grundmodell der DDR, Chinas, Albaniens oder in der Staatsund Gesellschaftsform einer "Räteherrschaft" zu ersetzen. Sie können sich hierbei auf einen Kreis von Mitgliedern und Anhängern stützen, der in NordrheinWestfalen insgesamt auf über 20.000 Personen geschätzt wird. Die vielgestaltigen Bemühungen, den Einfluß auf die Bevölkerung des Landes zu verstärken, haben 8 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 weder bei der erwachsenen Bevölkerung noch bei der Jugend zu merklichen Erfolgen geführt. Dies gilt auch, wenn man berücksichtigt, daß der organisierte Linksextremismus einen enormen publizistischen Aufwand treibt: die Zahl der den kommunistischen Organisationen direkt zuzuordnenden periodischen Schriften dürfte überregional ca. 25 - 30 und örtlich ca. 400 - 500 betragen. 2.2 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Ziele Die Ziele der DKP sind in dem auf dem Mannheimer Parteitag (20./22.Oktober 1978) beschlossenen Programm neu formuliert worden. Darin bezeichnet sich die DKP als die "revolutionäre Partei der Arbeiterklasse der Bundesrepublik Deutschland", die ihre Tätigkeit und ihre Zielsetzungen auf wissenschaftlichen Sozialismus gründet". Sie bekennt sich zum "proletarischen Internationalismus" und will "ihre nationale Politik im Einklang mit dem revolutionären Weltprozeß" gestalten. Sie will ihre "brüderlichen Beziehungen" zur KPdSU, der "stärksten und erfahrensten Abteilung der kommunistischen Weltbewegung", immer weiter entwickeln und vor allem ihre Verbundenheit mit der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) pflegen, unter deren Führung in der DDR die "grundlegende Alternative" zur "kapitalistischen Ausbeuterordnung" gestaltet worden sei. Hauptziel der DKP soll es in der gegenwärtigen Etappe sein, eine "Wende zu demokratischem Und sozialem Fortschritt" zu erkämpfen, die in eine "antimonopolistische Demokratie" einmündet. Um diese Wende herbeizuführen, will sich die DKP zu einer "Massenpartei" entwickeln und beharrlich danach streben, die Aktionseinheit der Arbeiterklasse" und - darauf aufbauend -"breite demokratische Bündnisse" (Volksfront) herzustellen. Dabei soll dem außerparlamentarischen Kampf, den Aktionen der Jugend und Studenten sowie den Bürgerinitiativen eine entscheidende Bedeutung zukommen. Die DKP ist entschlossen, für die "Wende" stets mit dem Blick auf die "weitergehenden Ziele der revolutionären Arbeiterbewegung" zu kämpfen. Der Sozialismus soll auch in der Bundesrepublik Deutschland durch die "politische Macht der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten" gekennzeichnet sein. Angesichts dieser Zielsetzungen kann der weiteren Behauptung der DKP, sie wirke auf dem Boden des Grundgesetzes und bekenne sich zu dessen demokratischen Prinzipien, nicht gefolgt werden. Das von ihr beschlossene Programm enthält keine wesentlichen Änderungen der bisherigen ideologischpolitischen Grundlagen und Ziele. Die Landesregierung bewertet ebenso wie die Bundesregierung die DKP nach wie vor als eine Organisation, deren politische Ziele gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung als den Kernbestand unserer Verfassung gerichtet sind. Parteiorganisation Die DKP verfügt als mitgliederstärkste und finanzkräftigste Organisation des linksextremen Lagers über einen straffgegliederten Parteiapparat. An der Spitze steht der 91köpfige Parteivorstand (Vorsitzender: Herbert MIES). Mit Hilfe eines mit hauptamtlichen Funktionären besetzten Führungsapparates (ca. 25 Referate, 9 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Fachkommissionen und Arbeitskreise) werden in Nordrhein-Westfalen die Bezirksleitungen "Rheinland-Westfalen" (Sitz Düsseldorf) und "Ruhr-Westfalen" (Sitz Essen) angeleitet. Beiden Bezirksleitungen stehen neben den gewählten Leitungsmitgliedern insgesamt über 30 hauptamtliche Mitarbeiter zur Verfügung, von denen die 44 Kreisorganisationen und ca. 100 Betriebsund Hochschulgruppen gesteuert werden. Publikationen Die DKP verfügt über ein breites Netz von Publikationsorganen. Neben dem Zentralorgan "Unsere Zeit" erscheinen als wichtigste zentrale Schriften der "DKPPressedienst", die "DKP-Informationen", die "Landrevue-Informationen für die Landbevölkerung", die "Marxistischen Blätter" und die deutschsprachige Ausgabe der internationalen Zeitschrift "Probleme des Friedens und des Sozialismus" ' Eine besondere Rolle spielen die Betriebs-, Kreisund Stadtteilzeitungen, die unter Anleitung der DKP-Führungsgremien von den Grundeinheiten verbreitet werden. 1978 konnten in Nordrhein-Westfalen ca. 180 mehr oder weniger regelmäßig erscheinende Betriebszeitungen und ca. 150 Kreisund Stadtteilzeitungen mit einer durchschnittlichen Auflage von 1.000 Exemplaren pro Zeitung festgestellt werden, die fast ausnahmslos in der "Hausdruckerei" der DKP "Plambeck u. Co." in Neuss zentral hergestellt wurden. Schulung Die DKP-Führung geht davon aus, daß sie ihre ideologisch gegründeten Zielvorstellungen nur dann realisieren kann, wenn sie ihre Mitglieder permanent und intensiv schult. Für die Durchführung und Anleitung der Mitgliederschulung stehen ihr neben den Parteigruppen * das "Institut für Marxistische Studien und Forschungen e.V." in Frankfurt/M., * die "Marxistische Arbeiterbildung" (MAB) als Dachverband der lokalen MABBildungsgruppen und der "Marxistischen Abendschulen" (MASCH) mit Sitz in Wuppertal, * die "Marxistischen Betriebsarbeiterschulen", * die "Karl-Liebknecht-Schule" in Leverkusen, * das "Friedrich-Engels-Zentrum" in Wuppertal, dessen Umwandlung in eine staatlich genehmigte "Marx-Engels-Stiftung" vom Innenminister NW abgelehnt worden ist, sowie Schulungseinrichtungen der SED in Ostberlin und der KPdSU in Moskau zur Verfügung. Woche der DKP - Stand der Mitgliederwerbung 10 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Den Auftakt der Mitgliederwerbung bildete die in der Zeit vom 14.21. Januar 1978 durchgeführte "Woche der DKP", in deren Mittelpunkt das zentrale "LeninLiebknecht-Luxemburg-Treffen" in Nürnberg stand. Der Parteivorsitzende Herbert MIES erklärte bei dieser Gelegenheit, die DKP habe 1977 im Rahmen ihres "MaxReimann-Aufgebots" insgesamt 5.109 neue Mitglieder gewinnen können. Eine abschließende Wertung der auch Anfang 1978 fortgesetzten Werbekampagne führt zu dem Ergebnis, daß die DKP unter Berücksichtigung von Parteiaustritten und -ausschlüssen ihre Mitgliederzahl im Bundesgebiet von 40.000 auf 42.000 erhöhen konnte. In Nordrhein-Westfalen hielten sich jedoch Zuund Abgänge in etwa die Waage, so daß nach dem Stand vom 31. Dezember 1978 von einer unveränderten Mitgliederzahl von ca. 15.000 ausgegangen wird. Neuwahl der Leitungen Die Neuwahl der Leitungen in den Grundeinheiten der DKP (Orts-, Betriebsund Hochschulgruppen) und den Kreisorganisationen wurde bis April 1978 abgeschlossen. Dabei konnte in diesem Jahr eine noch stärkere Einwirkung der beiden DKP-Bezirksvorstände in Nordrhein-Westfalen auf die Auswahl der zu wählenden Funktionäre festgestellt werden. Zumindest in den großen Kreisorganisationen des Landes sind die Kandidaten von den Bezirksleitungen vorher bestimmt und anschließend widerspruchslos von den Mitgliedern gewählt worden. Die intensivierten Kontrollmaßnahmen der DKP-Führungsgremien sind vor dem Hintergrund lokal begrenzter oppositioneller Bestrebungen zu sehen. So wurden in der DKP-Kreisorganisation Bochum mehrere Mitglieder einer sogenannten "Uniopposition" wegen euro-kommunistischer Tendenzen aus der Partei ausgeschlossen oder zum Austritt veranlaßt. Die DKP-Führungsgremien sind nach wie vor nicht bereit, Kritik an der festgelegten taktischen und strategischen Linie der Partei hinzunehmen. Arbeit auf örtlicher Ebene Die nach außen gerichtete Arbeit der DKP-Basis konzentrierte sich im vergangenen Jahr darauf, Einfluß auf die Betriebsratswahlen sowie auf die Tarifauseinandersetzungen zu nehmen und vor allem die Kampagnen gegen die "Berufsverbote" fortzusetzen. Der Parteivorstand der DKP hatte bereits Anfang 1978 seine Mitglieder in den Betrieben aufgefordert, sich um eine Kandidatur auf den Listen der Industriegewerkschaften des DGB zu bemühen und ihnen u. a. ein 70seitiges "Handbuch für Betriebszeitungen" mit der Weisung zur Verfügung gestellt, die Herausgabe von betriebsbezogenen Propagandamaterialien zu verstärken. Gleichzeitig wurde im Rahmen der bei den DKP-Bezirken eingerichteten "Marxistischen Betriebsarbeiterschulen" die Schulung von DKP-Mitgliedern aus den wichtigsten Unternehmen des Landes intensiviert. In den von der DKP zu kommunalpolitischen Schwerpunkten erklärten Gemeinden Ahlen, Bottrop, Gladbeck und Hattingen wurden die Vorbereitungen für die kommende Kommunalwahl intensiviert. Hier will die DKP durch konzentrierten Einsatz versuchen, ihre politischen Ausgangspositionen zu verbessern. Den Tarifkonflikt in der Stahlindustrie nahm die DKP zum Anlaß, durch verstärkte Verbreitung von Flugblättern und DKP-Betriebszeitungen und durch das Auftreten 11 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 von Agitationstrupps im Sinne ihrer Vorstellungen auf die Streikbewegung einzuwirken. Spitzenfunktionäre der DKP und Vertreter der DKP-Presse waren zu diesem Zweck - unter Zurückstellung anderer Parteiaufgaben - fast ständig im Einsatz. Von begrenzten Erfolgen bei den Kampagnen gegen die "Berufsverbote" abgesehen, ist es der Partei in Nordrhein-Westfalen auch 1978 nicht gelungen, entscheidenden Einfluß auf das politische Geschehen in unserem Lande zu gewinnen. So hat eine erste Analyse der Betriebsratswahlen 1978 in 267 Schwerpunktbetrieben in Nordrhein-Westfalen ergeben, daß lediglich 1,35 % der in diesem Bereich neu gewählten Betriebsräte der DKP angehören. DKP-Parteitag Der 5. DKP-Parteitag fand in der Zeit vom 20.-22. Oktober 1978 mit 647 ordentlichen Delegierten und 172 Gastdelegierten in Mannheim statt. An ihm nahmen außerdem 52 Delegationen von "Bruderparteien" und "nationalen Befreiungsbewegungen" teil. Von den insgesamt 109 gewählten Funktionären gehören 13 den Führungsgremien erstmals an; ca. 75 % waren Mitglieder der KPD vor deren Verbot im Jahre 1956. Schätzungsweise 45 % der Funktionäre haben Schulungslehrgänge in der DDR oder in der Sowjetunion absolviert. Das Durchschnittsalter der neuen Parteiführungskräfte beträgt 48 Jahre. Verstärkung der "Berufsverbotskampagne" Der Parteivorstand der DKP hat auf seiner 9. Tagung am 17. Juni 1978 in Düsseldorf festgestellt, daß der "viele Jahre währende Kampf" der DKP und "anderer demokratischer Kräfte" gegen die "Berufsverbote" positive Wirkungen zeige. Die "Miterfinder dieses Verfassungsbruchs - Willy BRANDT, KOSCHNIK und BAHR" - müßten nunmehr zugeben, daß die Berufsverbote "ein schrecklicher Fehler" gewesen sein. Für die DKP komme es darauf an, die "neuen Möglichkeiten" zu nutzen, um gemeinsam mit Sozialdemokraten, Liberalen und Christen "neue Kräfte für den Kampf gegen Berufsverbote" zu gewinnen. Vor dem Hintergrund dieser Thematik und im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion, ob die "einfache Mitgliedschaft in der DKP" Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten begründe, hat die Partei erneut eindeutig auf die besonderen Pflichten eines DKP-Mitgliedes hingewiesen. So erklärte das DKPZentralorgan 2Unsere Zeit" am 22. Juni 1978, daß "in der DKP niemand Parteimitglied werde, um sich als Karteileiche beerdigen zu lassen". Das gegenwärtige parteiinterne Schulungsthema (2. Thema im Bildungsjahr der DKP 1977/78) sei deshalb den vom Parteivorstand beschlossenen "organisationspolitischen Grundsätzen der DKP" gewidmet, die sich mit dem besonderen Charakter der Mitgliedschaft in der DKP befaßten. Die Führungsgremien der DKP sind danach nicht bereit, von den zur Parteitheorie gehörenden Organisationsgrundsätzen abzuweichen und für Angehörige des öffentlichen Dienstes eine nur formale Mitgliedschaft zuzulassen. Statt dessen 12 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 konzentrieren sich die Bemühungen darauf, durch eine Verstärkung der als erfolgreich angesehenen "Berufsverbotskampagne" eine "ersatzlose Streichung des Ministerpräsidentenerlasses von 1972" und "aller Bundesund Länderverordnungen, mit denen Berufsverbote begründet werden", zu erzwingen (Beschluß der 9. Tagung des Parteivorstandes). DKP-orientierte Jugendund Studentenorganisationen Schwerpunkte der ideologisch-politischen Kampagne der DKP zur Gewinnung neuer Anhänger ist besonders die Jugend. Denn sie hat in der Bundesrepublik Deutschland am wenigsten Erfahrung gemacht mit dem "realen Sozialismus", wie er seit Kriegsende in der heutigen DDR, im Ostblock und im übrigen Machtbereich des Kommunismus praktiziert wird. Gegen wirkliche oder vermeintliche gesellschaftliche Fehlentwicklungen und Mißstände - so etwa die Jugendarbeitslosigkeit, schlechte Studienbedingungen und mangelnde Berufsaussichten für junge Akademiker - bieten die "Lehren" des MarxismusLeninismus angebliche Heilmittel an, die in ihrer vereinfachend-griffigen, auch emotionalem Aggressionsbedürfnis entgegenkommenden Art nicht zu unterschätzen sind. Die DKP nimmt Einfluß auf Kinder und Jugendliche mit ihren Nebenorganisationen * Junge Pioniere" (JP) für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren. Die JP haben in unserem Lande derzeit etwa 50 - 60 Gruppen, die, entsprechend der DKP, in den zwei Landesverbänden Rheinland-Westfalen und Ruhr-Westfalen zusammengefaßt sind. Die erwachsenen Betreuungsfunktionäre (Pionierleiter) gehören in der Regel der DKP und/oder SDAJ an. * "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) für junge Arbeitnehmer - einschließlich Auszubildende - und Schüler ab 14 Jahre. Sie ist in Nordrhein-Westfalen in 183 Gruppen organisiert, die, ebenfalls entsprechend der DKP, die Landesverbände Rheinland-Westfalen und RuhrWestfalen bilden. Publizistisch Wird sie überregional durch das Jugendmagazin "elan" vertreten; örtlich erscheinen noch 160 Gruppen-, Betriebs-, Berufsschulund Schülerzeitungen. * "Marxistischer Studentenbund" (MSB) Spartakus, der mit dem "Sozialistischen Hochschulbund" (SHB), seinem in der Zielsetzung ähnlichen, aber nicht auf die DKP festgelegten Bündnispartner, an den Hochschulen wirksam ist. Der MSB Spartakus hat zur Zeit an den Hochschulorten des Landes etwa 35 Gruppen. Im einzelnen ist aus dem Bereich dieser Organisationen folgendes zu berichten: Die SDAJ hat nach eigenen Aussagen den Schülervertretungswahlen im Jahre 1978 große Bedeutung beigemessen. Der Bundesvorstand der SDAJ hatte zu 13 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Beginn des neuen Schuljahres alle Schüler aufgerufen, bei den Wahlen zu den Schülervertretungen die "konsequentesten und aktivsten" Schüler zu wählen. In dem Aufruf heißt es, Mitglieder der SDAJ würden auch in diesem Schuljahr als Klassen-, Kursoder Schülersprecher kandidieren. Sie würden ihre "Rechte" kennen und hätten den Mut, Mißstände beim Namen zu nennen. Der SDAJBundesvorstand hat zu den Wahlen einen Leitfaden herausgegeben. Auch die Bundesleitung der Jungen Pioniere hat ihre Mitglieder aufgefordert, bei den Wahlen die "aktivsten und konsequentesten" Schüler zu wählen und die Forderungen der SDAJ an den Schulen zu vertreten. Zur Unterstützung der Schülerarbeit ist in einem kommunistisch beeinflußten Verlag ein Buch mit dem Titel "Das Schülerbuch - Von der Milchverwaltung zum politischen Mandat" erschienen. Von den zehn Autoren gehören mindestens acht - z. T. in leitender Funktion - der DKP bzw. der SDAJ an, einer ist bildungspolitischer Sprecher der DKP-beeinflußten Deutschen Friedens-Union (DFU). Im Vorwort heißt es, das Buch solle eine Hilfe sein bei Aktionen und bei der täglichen Kleinarbeit in der Schule. Das Buch ist nicht teuer, gut aufgemacht und enthält viele "nützliche" Hinweise für Schule und Schülervertreter. Seine kommunistische Ausrichtung dürfte für manchen jugendlichen Käufer auf den ersten Blick nicht zu erkennen sein. Tatsächlich ist aber bei näherem Zusehen die einseitige Darstellung der Probleme im Sinne der DKP, verbunden mit intensiver Werbung für die SDAJ, nicht zu übersehen. DKP-beeinflußte Organisationen Von der DKP beeinflußte Organisationen wurden in erster Linie in zwei Schwerpunktbereichen aktiv: Einmal in der Kampagne gegen staatliche Maßnahmen zur Fernhaltung von Personen aus dem öffentlichen Dienst, bei denen begründete Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen. Hier sind vor allem die bundesweite "Initiative ,Weg mit den Berufsverboten'" und auf Landesebene der "Koordinierungsausschuß der Bürgerinitiativen gegen die Berufsverbote in NRW" zu nennen. Kampagne gegen die "Berufsverbote" Anläßlich der Konferenz der Ministerpräsidenten in Düsseldorf vom 6.-8. Dezember 1978 rief der kommunistisch beeinflußte "Koordinierungsausschuß der Bürgerinitiativen gegen die Berufsverbote in NRW für den 6. Dezember 1978 zu einer Kundgebung und Demonstration auf. An der Demonstration nahmen ca. 1.200 Personen teil. (Verantwortlich für das Flugblatt, mit dem der Aufruf verbreitet wurde, war ein DKP-Mitglied, dessen Übernahme in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen abgelehnt worden ist.) Die von dem Veranstalter aufgestellten Forderungen gipfeln darin, daß "alle bisher ausgesprochenen Berufsverbote und die eingeleiteten Verfahren ... aufzuheben, von den Behörden eingeleitete Beschwerden und Revisionen zurückzuziehen" seien. "...die verschiedenen Verfahrensregeln der Bundesländer sind ausdrücklich aufzuheben". 14 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 "Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" (KFAZ) Im Bereich der Friedensund Abrüstungspolitik versucht das "Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" (KFAZ) für Vorstellungen und Projekte zu werben, wie sie auch von den kommunistischen Parteien vertreten werden oder die deren positives Interesse finden. Derzeit wird für den 1. September 1979 ein "Antikriegstag" vorbereitet, dem wegen des 40. Jahrestages des Ausbruchs des Zweiten Weltkrieges eine besondere Bedeutung beigemessen wird. 2.3 "Maoistische" Organisationen Entwicklungstendenz Anfang 1978 wurden erneut Anstrengungen unternommen, eine gemeinsame Plattform aller "K-Gruppen" zu schaffen. Diese Bemühungen haben jedoch gezeigt, daß die Differenzen zwischen KBW, KPD und KPD/ML zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu überbrücken sind. Den K-Gruppen ist gemein, daß die Mitgliederzahlen stagnieren bzw. ab Mitte 1978 - so beim KBW - erheblich zurückgegangen sind. Dieser Entwicklung will man vornehmlich mit organisatorischen Mitteln und durch einen Appell an die Opferbereitschaft der Mitglieder entgegenwirken. Die Jugendund Studentenorganisationen der maoistisch-kommunistischen Gruppierungen, nämlich die Rote Garde der KPD/ML, der Kommunistische Jugendverband Deutschlands (KJVD) und der Kommunistische Studentenverband (KSV) der KPD und der Kommunistische Jugendbund (KJB) sowie die Hochschulgruppen des KBW haben in Nordrhein-Westfalen derzeit organisatorisch und politisch kaum eine größere selbständige Bedeutung. Kommunistischer Bund Westdeutschland (KBW) In der Mitgliederbewegung ist seit Anfang 1978 Stagnation, seit Mitte des Jahres sogar eine eindeutig rückläufige Tendenz zu beobachten. Es hat den Anschein, daß sich der KBW wieder zu einer Kadergruppierung entwickelt, die sich bei ihren Aktionen auf einen kleiner gewordenen Stamm zuverlässiger Mitglieder stützt. So erklärte der 1. Sekretär des Zentralen Komitees des KBW, Hans Gerhard SCHMIERER, in einem Rechenschaftsbericht u. a., daß es viele Austritte aus der Organisation, einschließlich der Führungsgremien, gegeben habe. Es habe sich dabei um "rechts-opportunistische" Elemente gehandelt. Obwohl die Lage "gefährlich und kompliziert" sei, komme es nunmehr darauf an, die revolutionäre Linie des KBW zu stärken und den KBW in eine Parteiorganisation des Proletariats (gemeint ist eine Kaderpartei) umzuwandeln. Aktivitäten in der Öffentlichkeit Auf örtlicher Ebene ist der KBW vornehmlich durch Informationsstände und Plakataktionen in Erscheinung getreten. Dabei stand die Unterstützung der bewaffneten Befreiungsbewegung von Simbabwe (Rhodesien) im Mittelpunkt. Durch Spendenaufrufe sammelte der KBW 1978 über DM 1.100.000 zugunsten dieser afrikanischen Organisation. Insgesamt ist festzustellen, daß die Zahl der Informationsstände und die Zahl der Teilnehmer an Kundgebungen und Demonstrationen 1978 stark zurückgegangen ist. 15 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Soldatenund Reservistenkomitees (SRK) In Nordrhein-Westfalen waren 1978 mehrfach Aktivitäten der Soldatenund Reservistenkomitees (SRK) des KBW zu verzeichnen, deren grundsätzliche ideologisch-politische Ausrichtung auf den "Militärpolitischen Leitsätzen" des KBW basiert, in denen u. a. ausgeführt wird: "In der bürgerlichen Gesellschaft besteht der ganze Staatsapparat aus vielfältig ausgebildeten Mitteln zum Zweck der Ausplünderung und Unterdrückung des Volkes. Sie alle können nur wirken, wenn sie durch besondere ,Formationen bewaffneter Menschen gesichert werden... In diesen Verhältnissen ist es die Aufgabe der Kommunisten, der bewußten Vorhut der Arbeiterklasse, darzulegen, daß die Ausbeutung der Arbeiter durch die Kapitalisten in unserer Gesellschaft der Ursprung der Knechtschaft in jeder Gestalt ist, des gesellschaftlichen Elends, der geistigen Verkümmerung. Daß Polizei, stehendes Heer, bewaffnete Geheimund Spitzelorganisationen da sind, um diese Verhältnisse zu sichern und daß sie zerschlagen werden müssen, die bewaffnete Volksmacht errichtet werden muß, damit Minister, Richter, alle sonstigen Bürokraten, aber auch die großmächtigen Fabrikund Bankherren einer nützlichen Beschäftigung, ganz nach dem Willen eines Volkes, das unter Führung der Arbeiterklasse den Sozialismus aufbaut, zugeführt werden können." Hieraus ergibt sich, daß in den SRK's ein Potential an Aktivisten herangezogen wird, das im Verlauf von Demonstrationen der gewaltsamen Konfrontation mit den staatlichen Ordnungskräften zumindest nicht - scheu - aus dem Wege geht. Kommunistische Partei Deutschlands(KPD) Die KPD war 1978 vornehmlich im internationalen Bereich tätig. So fanden Delegationsreisen und Gespräche mit den kommunistischen Parteien maoistischer Prägung Belgiens, Italiens, Portugals und Spaniens statt. Höhepunkte dieser Arbeit war der Empfang einer Delegation des Zentralkomitees der KPD durch den Vorsitzenden der Kommunistischen Partei Chinas, HUA KUO FENG. In der Öffentlichkeit ist die Präsen7 der KPD zurückgegangen. Ihr Einfluß auf die Anti-Kernkraft-Bewegung ist geschwunden, da sie die Errichtung von Kernkraftwerken in China begrüßte. Kommunistische Partei Deutschlands/Marxisten-Leninisten (KPD/ML) Allgemeines Die Politik der KPD/ML war zu Beginn des Jahres 1978 durch eine schwere Führungskrise lahmgelegt. Der Parteivorsitzende Ernst AUST hatte im Herbst 1977 aufgrund schwerer Vorwürfe gegen seine Amtsführung den Parteivorsitz niedergelegt. Es gelang ihm erst im Frühjahr 1978, diesen wieder zu übernehmen und seine Widersacher aus dem ZK der KPD/ML auszuschließen. Anschließend wurde die Partei organisatorisch gestrafft. Aktivitäten in der Öffentlichkeit 16 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Die KPD/ML trat 1978 in Nordrhein-Westfalen kaum nach außen hin in Erscheinung. Lediglich am 29. Dezember 1978 fand in Essen eine Veranstaltung zum 10. Jahrestag ihrer Gründung statt, an der ca. 500 Anhänger teilnahmen. Revolutionäre Gewerkschaftsopposition (RGO) Bei der Neuwahl des Betriebsrates des Werkes "Union" der HOESCH AG, Dortmund, am 20. Juni 1978, erhielt die RGO-Liste der KPD/ML 523 Stimmen (= 15 %) und nimmt damit 3 von 30 Sitzen des Betriebsrates ein. Im Zusammenhang mit diesem "Erfolg" stehen Pläne der KPD/ML für einen bundesweiten Ausbau der RGO, deren Mitgliederzahl bisher noch sehr gering ist. 2.4 Trotzkisten Die trotzkistisch-kommunistischen Organisationen, von denen in NordrheinWestfalen besonders die Gruppe Internationaler Marxisten (GIM) und der Bund Sozialistischer Arbeiter (BSA) zu erwähnen sind, waren nach wie vor in erster Linie mit ihren ideologischen Auseinandersetzungen beschäftigt und konnten über ihr Zirkeldasein hinaus keine breitere politische Bedeutung und Wirkung erzielen. 17 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 3 Situation an den Hochschulen In Anknüpfung an die bundesweiten Boykottmaßnahmen Ende vergangenen Jahres haben Ende Mai/Anfang Juni 1978 an verschiedenen Hochschulen des Landes sogenannte Aktionswochen stattgefunden, in deren Rahmen (bei Diskussionsveranstaltungen und Demonstrationen) Kritik am neuen Studentenschaftsgesetz des Landes sowie an den Regelungen des Hochschulrahmengesetzes geübt wurde. Dabei spielten die Auseinandersetzungen um die Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen für die Gremien der Studentenschaft nach dem neuen oder alten Recht eine besondere Rolle. Insgesamt sind diese Aktionen wie auch die im übrigen an den Hochschulen intensivierten Diskussionen zum vorliegenden Entwurf des Landeshochschulgesetzes ohne Ausschreitungen verlaufen. In der Folgezeit haben studentische Gruppen, besonders die Gruppierungen des MSB Spartakus sowie ähnlich einzuordnende linksextreme Splittergruppen, unter dem Vorwand, im Interesse der Studenten die Studentenschaftsgesetze bekämpfen zu müssen, regional begrenzte Aktionen initiiert, z. B. Urabstimmungen, Durchführung illegaler - d. h. den Bestimmungen des Studentenschaftsgesetzes zuwiderlaufende Wahlen, jeweils verbunden mit entsprechenden Flugblattaktionen. Nach anfänglicher Unsicherheit, die durch die Umstellung auf das neue Recht bedingt war, hat sich die Haltung der Hochschulen rasch stabilisiert, so daß die Illegalität der Aktionen hochschulöffentlich festgestellt wurde und die jeweils notwendigen Aufsichtsmaßnahmen durch die Hochschulen getroffen worden sind. Dennoch ist es den linksextremen Gruppen unter maßgebender Beteiligung des MSB Spartakus an vielen Fachhochschulen, wenigen Gesamthochschulen, den Universitäten Bielefeld und Dortmund sowie der Deutschen Sporthochschule gelungen, die Wahlen zu den neuen Studentenparlamenten aufgrund des Studentenschaftsgesetzes zu behindern. Teilweise liegen die Wahlbeteiligungen unter 1 und 2 %, teilweise wurden Gegenwahlen durchgeführt. Andererseits sind die Wahlen an den großen Hochschulen im Lande weitgehend ordnungsmäßig mit einer Wahlbeteiligung, die nicht niedriger, zum Teil sogar höher als in den letzten Jahren lag, durchgeführt worden. Auf das ganze Land gesehen und gemessen an der Gesamtstudentenzahl war der Wahlboykott somit nicht erfolgreich. Der Wahlboykott beruht auf der Ablehnung des durch das Gesetz zur Änderung des Rechts der Studentenwerke und der Studentenschaften vom 25. April 1978 (GV. NW. S. 180) neu geregelten Studentenschaftsrechts. Die Hochschulleitungen und die politischen Parteien waren bei den Studentenschaftswahlen im letzten Semester intensiv und vielfach erfolgreich bemüht, das geringe Interesse gegenüber dem Beeinflussungsversuch von extremistischen Gruppen zu steigern. Es ist zu hoffen, daß im Sommersemester 1979 durch die dann allen Studentenschaften gesetzlich gestellte Aufgabe zur Vorbereitung der neuen Studentenschaftssatzungen das politische Interesse der Studenten an ihrer eigenen Vertretung in der Hochschule gesteigert wird. In diesem Semester gescheiterte Wahlen zum Studentenparlament müssen im Sommersemester erneut durchgeführt werden. 18 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 4 Verfassungsfeindliche Bestrebungen und öffentlicher Dienst Vom 1. Januar 1978 bis zum 31. Dezember 1978 sind 50.945 Anfragen für Bewerber für den öffentlichen Dienst (Landesdienst) eingegangen. In 2.274 Fällen (4,46 %) lagen Erkenntnisse bei der Verfassungsschutzabteilung vor. Den Einstellungsbehörden sind jedoch nur in 203 Fällen (0,39 %) Erkenntnisse, die einer Einstellung entgegenstehen könnten, mitgeteilt worden. In 40 Fällen (0,07 %) sind die Bewerber nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt worden. Bei dem Personenkreis, über den Erkenntnisse vorlagen und auf Anfrage mitgeteilt worden sind, handelt es sich - wie bereits in den vergangenen Jahren - im wesentlichen um ausgebildete Pädagogen, die in den Schuldienst übernommen werden wollen. Der durch Kabinettbeschluß vom 24. September 1974 gebildeten interministeriellen Kommission sind bis zum 31. Dezember 1978 aus den Geschäftsbereichen des Innenministers (2), Kultusministers (165), Finanzministers (1), Ministers für Wissenschaft und Forschung (12) und des Justizministers (4) insgesamt 184 Fälle zur Entscheidung vorgelegt worden. Sie hat sich für eine Empfehlung zur Einstellung in 59 Fällen und zur Nichteinstellung in 104 Fällen entschieden. 14 Fälle sind zur weiteren Erledigung an die zuständigen Ressorts zurückgegeben worden. 7 Fälle sind noch nicht entschieden worden. Unter den rund 354.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen befinden sich 118 Personen, die linksbzw. rechtsextremen Parteien oder Organisationen zuzurechnen sind (Stand: 31. Dezember 1978). Sie verteilen sich auf die einzelnen Ressorts wie folgt: Linksextremisten: Rechtsextremisten: 19 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Die vorliegenden Erkenntnisse, die Zweifel an der Verfassungstreue der betroffenen Personen haben aufkommen lassen, sind den Beschäftigungsbehörden und den jeweiligen obersten Dienstbehörden mitgeteilt worden. Die betroffenen Bediensteten sind in der überwiegenden Zahl der Fälle zu diesen Erkenntnissen gehört worden. Darüber hinaus sind, sofern dies im Einzelfall geboten erschien, Maßnahmen (Disziplinar-, Entlassungsbzw. Kündigungsverfahren) eingeleitet oder durchgeführt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst letztinstanzlich ausführlich Stellung genommen. Danach gebietet die Treuepflicht des Beamten, "den Staat und seine geltende Verfassungsordnung, auch soweit sie im Wege einer Verfassungsänderung veränderbar ist, zu bejahen und dies nicht bloß verbal, sondern insbesondere in der beruflichen Tätigkeit dadurch, daß der Beamte die bestehenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften beachtet und erfüllt und sein Amt aus dem Geist dieser Vorschriften heraus führt. Die politische Treuepflicht - Staatsund Verfassungstreue - fordert mehr als nur eine formal korrekte, im übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten insbesondere, daß er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren. Vom Beamten wird erwartet, daß er diesen Staat und seine Verfassung als einen hohen positiven Wert erkennt und anerkennt, für den einzutreten sich lohnt. Politische Treuepflicht bewährt sich in Krisenzeiten und in ernsthaften Konfliktsituationen, in denen der Staat darauf angewiesen ist, daß der Beamte Partei für ihn ergreift. Der Staat - und das heißt hier konkreter, jede verfassungsmäßige Regierung und die Bürger - muß sich darauf verlassen können, daß der Beamte in seiner Amtsführung Verantwortung für diesen Staat, für ,seinen' Staat zu tragen bereit ist, daß er sich in dem Staat, dem er dienen soll, zu Hause fühlt - jetzt und jederzeit und nicht erst, wenn die von ihm erstrebten Veränderungen durch entsprechende Verfassungsänderungen verwirklicht worden sind." Der Staat dürfe daher keinen Bewerber zum Staatsdienst zulassen oder im Staatsdienst belassen, der die freiheitliche demokratische, rechtsund sozialstaatliche Ordnung ablehnt und bekämpft. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu weiter ausgeführt, daß das sogenannte Parteienprivileg gemäß Art. 21 GG hier ohne Bedeutung ist: "Während demnach die Argumentation, die auf die Freiheit der Betätigung für eine politische Partei abzielt, ihre Grundlage in Art. 21 GG hat - also den Bürger bei seiner parteioffiziellen Tätigkeit von Sanktionen freistellt um des ungestörten und unbehinderten Funktionierens der Partei willen -, liegt die Ratio des verfassungsrechtlichen Grundsatzes, daß dem Beamten gegenüber dem freiheitlichen demokratischen Staat, zu dem er in ein besonders enges Verhältnis getreten ist, eine politische Treuepflicht obliegt, in einem anderen rechtlichen Zusammenhang. Der Staat in seiner freiheitlichen demokratischen Verhaßtheit bedarf, wenn er sich nicht selbst in Frage stellen will, eines Beamtenkörpers, der für ihn und die geltende verfassungsmäßige Ordnung eintritt, in Krisen und Loyalitätskonflikten ihn verteidigt, indem er die ihm übertragenen Aufgaben getreu 20 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 in Einklang mit dem Geist der Verfassung, mit den verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen und Geboten und den geltenden Gesetzen erfüllt. Die Verwirklichung dieser Verfassungsentscheidung in Art. 33 Abs. 5 GG steht nicht in Widerspruch mit Art. 21 Abs. 2 GG; Art. 33 Abs. 5 GG fordert vom Beamten das Eintreten für die verfassungsmäßige Ordnung, Art. 21 Abs. 2 GG läßt dagegen dem Bürger die Freiheit, diese verfassungsmäßige Ordnung abzulehnen und sie politisch zu bekämpfen, solange er es innerhalb einer Partei, die nicht verboten ist, mit allgemein erlaubten Mitteln tut. Die besonderen Pflichten des Beamten sind nicht aufgestellt in Ansehung der Interessen der politischen Partei, insbesondere nicht zur Behinderung ihrer politischen Aktivitäten, sondern in Ansehung der Sicherung des Verfassungsstaates vor Gefahren aus dem Kreis seiner Beamten. Ihr besonderer Status, ihre Kompetenzen wären ohne das Erfordernis der politischen Treuepflicht des Beamten die ideale Plattform für Bestrebungen, die geltende Verfassungsordnung außerhalb des von der Verfassung gewiesenen Weges zu verändern und umzustürzen. Es geht nicht darum, daß der Beamte wegen seiner Zugehörigkeit zu einer politischen Partei benachteiligt wird. Die Frage ist vielmehr, ob der Beamte in seinem Amt die politische Treuepflicht verletzt oder nicht verletzt, und ob der Bewerber um ein Amt seiner Persönlichkeit nach die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Das sind Fragen, die sie selbst durch ihr Verhalten beantworten. Ein Stück des Verhaltens, das für die hier geforderte Beurteilung der Persönlichkeit des Bewerbers erheblich sein kann, kann auch der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sein, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, - unabhängig davon, ob ihre Verfassungswidrigkeit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt ist oder nicht. Es wäre geradezu willkürlich, dieses Element der Beurteilung einer Persönlichkeit auszuscheiden, also den Dienstherrn zu zwingen, die Verfassungstreue eines Beamten zu bejahen, weil eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit einer Partei aussteht - eine Entscheidung übrigens, die von einem Antrag abhängt, der weithin im Ermessen der Antragsteller steht und schwerlich nur deshalb gestellt werden wird, um Amtsbewerber ablehnen oder gegen Beamte wegen Verletzung ihrer politischen Treuepflicht dienststrafrechtlich einschreiten zu können. Der Umstand, daß die dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltene Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei bisher nicht ergangen ist, hindert nicht, daß die Überzeugung gewonnen und vertreten werden darf, diese Partei verfolge verfassungsfeindliche Ziele und sei deshalb politisch zu bekämpfen. Eine Partei, die beispielsweise programmatisch die Diktatur des Proletariats propagiert oder das Mittel der Gewalt zum Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung bejaht, wenn es die Verhältnisse zulassen sollten, verfolgt verfassungsfeindliche Ziele, auch wenn die nach SS 43 BVerfGG Antragsberechtigten es vorziehen, das Parteiverbotsverfahren nicht einzuleiten, weil die politische Auseinandersetzung mit ihr ausreicht oder wirkungsvoller die freiheitliche demokratische Ordnung im Sinne des Grundgesetzes zu schützen vermag als ein förmliches Parteiverbot. Deshalb ist es verfassungsrechtlich unbedenklich und von der politischen Verantwortung der Regierung gefordert, daß 21 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 sie ihren jährlichen Bericht über die Entwicklung verfassungsfeindlicher Kräfte, Gruppen und Parteien dem Parlament und der Öffentlichkeit vorlegt. Soweit daraus für eine Partei faktische Nachteile (bei der Gewinnung von Mitgliedern oder Anhängern) entstehen, ist sie dagegen nicht durch Art. 21 GG geschützt. Dasselbe gilt für faktische nachteilige Auswirkungen, die sich mittelbar aus den dargelegten Schranken, die Art. 33 Abs. 5 GG für den Zugang zum Staatsdienst und für die Belassung im Staatsdienst aufrichtet, ergeben." Ausgehend von diesem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung am 22. Januar 1979 in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage von Abgeordneten der CDU/CSU zum Thema "Fernhaltung von Verfassungsfeinden aus dem öffentlichen Dienst" - Bundestags-Drucksache 8/2481 - Stellung genommen. Auf die Antwort zu den Fragen, in denen unter Bezugnahme auf den Verfassungsschutzbericht des Bundesministers des Innern für das Jahr 1977 die NPD, die DKP sowie die K-Gruppen KBW, KPD und KPD/ML als Beispiele verfassungsfeindlicher Bestrebungen namentlich erwähnt werden, wird besonders hingewiesen. Außerdem hat die Bundesregierung folgende Anfragen aus dem Bundestag betr. die verfassungsfeindliche Zielsetzung hier in Betracht kommender Organisationen beantwortet: Aus dem Bereich des Rechtsextremismus zu NPD, Junge Nationaldemokraten, National Freiheitliche Rechte sowie neonazistischen Gruppen: Antwort vom 11. Januar 1979 auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestags-Drucksache 8/2463 unter Bezugnahme auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD und FDP-BundestagsDrucksache 8/2184 vom 12. Oktober 1978 - Aus dem Bereich des Linksextremismus zu DKP, SDAJ und MSB Spartakus: Antwort vom 29. Oktober 1975 auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestags-Drucksache7/4231; Antwort vom 17. März 1978 auf eine weitere Kleine Anfrage von Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestags-Drucksache 8/1640. Darüber hinaus liegen zahlreiche auch oberund höchstgerichtliche Entscheidungen vor, in denen mit zum Teil eingehender Begründung von der verfassungsfeindlichen Zielsetzung hier genannter Organisationen ausgegangen wird. Für den Bereich des Rechtsextremismus wird auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1975 (BVerfGE 40, 287 ff) hingewiesen. Mit diesem Beschluß hat das Bundesverfassungsgericht einen Feststellungsantrag der NPD gegen die Aussage des Bundesministers des Innern im Verfassungsschutzbericht 1973 über die verfassungsfeindliche Zielsetzung 22 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 dieser Partei als unbegründet verworfen. Zur verfassungsfeindlichen Zielsetzung wird ferner hingewiesen auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. Dezember 1976 (VRS II 114/75) und das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 12. Januar 1977 (2 K 1236/76). Zur verfassungsfeindlichen Zielsetzung linksextremistischer Organisationen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem bereits erwähnten Beschluß vom 22. Mai 1975 folgende generelle Feststellung getroffen: "Eine Partei, die beispielsweise programmatisch die Diktatur des Proletariats propagiert oder das Mittel der Gewalt zum Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung bejaht, wenn es die Verhältnisse zulassen sollten, verfolgt verfassungsfeindliche Ziele." Was im besonderen die DKP betrifft, so hat bereits das Bundesarbeitsgericht unter Bezugnahme auf zahlreiche Entscheidungen in seinem Urteil vom 31. März 1976 (5 AZR 104/74) festgestellt, daß die bisher von abgelehnten Bewerbern angerufenen Verwaltungsgerichte einheitlich zu der Auffassung gelangt sind, die DKP verfolge verfassungsfeindliche Ziele. Auch seither sind sachlich entgegenstehende Urteile nicht ergangen. Hinzuweisen ist beispielhaft auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1977 (VIII C 17.74) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 8. September 1978 (VI A 1292/76). Zur DKP-Nebenorganisation MSB Spartakus wird Bezug genommen auf die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24. Mai 1977 (IV 200/77) und vom 24. Januar 1978 (IV 1606/77). Die verfassungsfeindliche Zielsetzung von KPD, KPD/ML und KBW ist ebenfalls in zahlreichen Gerichtsentscheidungen festgestellt worden so u.a.: zur KPD im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 24. Mai 1976 (OVG IV S 24.76) und im Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. September 1977 [6 (7) 626/76], zur KPD/ML im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 7. Juni 1977 (IV 271/77) und im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 23. Januar 1978 (B 53/77), zum KBW im Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Hessen vom 15. Januar 1975 (I TG 40/74), im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 26. September 1978 (OVG D 9.77) und im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 4. Oktober 1978 (OVG DH-BA 1/77). 23 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 5 Ausländerextremismus 5.1 Entwicklungstendenz Die ca. 1,2 Millionen Ausländer, die zur Zeit in Nordrhein-Westfalen leben, verhalten sich in ihrer überwiegenden Mehrheit gegenüber ihrem Gastland loyal. Nur ein ganz geringer Bruchteil gehört den extremistischen Ausländergruppen an, deren Aktivitäten sich 1978 in Nordrhein-Westfalen überwiegend gegen die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in den Heimatländern und nur zum Teil gegen die Bundesrepublik Deutschland richteten. Sie nahmen - gemessen am Vorjahr - insgesamt an Zahl und Schärfe zu. Die Bombenanschläge auf Einrichtungen der Britischen Rheinarmee in NordrheinWestfalen zeigen die Bereitschaft der Irischen Republikanischen Armee (IRA) an, zur Durchsetzung ihrer innenpolitischen Ziele Terrorakte auch in der Bundesrepublik Deutschland als einer Bündnispartnerin Großbritanniens zu verüben. Die zum Teil heftigen Reaktionen der Exilkroaten auf das jugoslawische Ersuchen, Kroaten aus der Bundesrepublik Deutschland gegen in Zagreb inhaftierte deutsche Terroristen auszuliefern, läßt die Gefährlichkeit kroatischer Extremisten auch für die Sicherheit in unserem Lande erkennen. Die Polarisation der rechten und linken Kräfte in der Türkei, gekennzeichnet durch ständige blutige Gewaltakte, griff im Jahre 1978 auf die Türken in NordrheinWestfalen und im übrigen Bundesgebiet über. Dadurch hat sich die Gefahr verstärkt, daß die hier lebenden rechtsund linksextremistischen Türken sich mehr als bisher gewalttätig auseinandersetzen. Die Agitation palästinensischer Organisationen gegen die ägyptisch-israelischen Friedensverhandlungen hielt 1978 in Nordrhein-Westfalen an; PLO-Vertreter riefen zur Unterstützung ihres Kampfes gegen Israel wie auch gegen Ägypten auf. Zwar ließ die Beteiligung von Palästinensern an extremistischen Aktionen nach. Mit einer andauernden Beruhigung kann jedoch nicht gerechnet werden. Die politischen und gesellschaftlichen Veränderungen in Persien führten 1978 zu einer Radikalisierung der in Nordrhein-Westfalen ansässigen iranischen Extremistengruppen. Sie fand ihren vorläufigen Höhepunkt in den Ausschreitungen bei der "Anti-Schah-Demonstration" im November 1978 in Frankfurt/Main. Die dort zutage getretene Unterstützung extremistischer Perser durch Gruppen der deutschen "Neuen Linken" (K-Gruppen) stellte einen weiteren sicherheitsgefährdenden Faktor dar. 5.2 Jugoslawen Im Zusammenhang mit der Forderung Jugoslawiens an die Bundesrepublik Deutschland, 8 Exilkroaten auszuliefern, wurde am 25. Mai 1978 der in Köln lebende Stjepan Bilandzic festgenommen. Am 17. August 1978 besetzten 2 kroatische Extremisten das Deutsche Generalkonsulat in Chicago und nahmen 8 Geiseln, um die Freilassung Bilandzic's aus der Auslieferungshaft zu erreichen. Beide Kroaten ergaben sich nach elf Stunden, nachdem sie zwei Telefongespräche mit dem in der JVA Köln-Ossendorf inhaftierten Bilandzic geführt hatten. 24 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Mit Beschluß vom 11. August 1978 erklärte das Oberlandesgericht Köln Bilandzic's Auslieferung an Jugoslawien für zulässig. Die Bundesregierung entschied indes am 13. September 1978, Bilandzic nicht auszuliefern. Er wurde aus der Auslieferungshaft entlassen. Unter gleichzeitiger Beschränkung seines Fremdenpasses auf das Inland wurde Bilandzic inzwischen aufgegeben, sich künftig 14tägig beim Schutzpolizeibereich seines Wohnortes Köln zu melden. 5.3 Türken Rechtsextremisten Der Zusammenhalt der in Nordrhein-Westfalen ansässigen Rechtsextremisten wurde 1978 gefördert durch die Bildung eines der "Partei der Nationalen Bewegung" (MHP) nahestehenden Dachverbandes - der "Föderation Demokratischer Türkischer Idealistenvereinigungen in Europa" (ADÜTDF) - sowie durch die Errichtung weiterer örtlicher Idealund Kulturvereine. Bei der MHP handelt es sich um eine extrem nationalistische und antikommunistische türkische Partei. In der ADÜTDF, die sich am 18. Juni 1978 in Frankfurt konstituierte, schlossen sich im Gründungszeitpunkt 65 örtliche Idealund Kulturvereine zusammen, die der MHP nahestehen oder von ihr beeinflußt sind. Rund 25 dieser rechtsorientierten Vereinigungen sind in Nordrhein-Westfalen ansässig. Vom 27. Oktober bis 3. November 1978 besuchte der MHP-Vorsitzende Alparslan TÜRKES die Bundesrepublik Deutschland. Er sprach in Nordrhein-Westfalen auf einer Großveranstaltung türkischer Kulturvereine in Dortmund vor etwa 8.000 Anhängern aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland. In Sprechchören bezeichneten Veranstaltungsteilnehmer den derzeitigen türkischen Ministerpräsidenten ECEVIT als "Mörder". TÜRKES selbst äußerte in seiner Rede, ECEVIT sei "ein Mörder, Verräter und eine kommunistische Marionette". Anläßlich der Dortmunder MHP-Kundgebung erreichten die Diskussionen um und die Agitation gegen die sog. "Grauen Wölfe" einen neuen Höhepunkt. Als "Graue Wölfe" gelten militante TÜRKES-Anhänger, die an den gewaltsamen politischen Auseinandersetzungen in der Türkei beteiligt sind. Insbesondere von ihren Gegnern wird die Bezeichnung "Graue Wölfe" aber auch auf die in der Bundesrepublik Deutschland lebende Anhängerschaft von TÜRKES und der MHP einschließlich deren Institutionen angewandt. Die linksextremistischen Türken agitierten auch 1978 scharf gegen diese "Grauen Wölfe", warfen ihnen Terrorisierung ihrer Landsleute und gezielte Gewalttaten vor und verlangten ihr Verbot durch die deutschen Behörden. In den deutschen Medien und von deutschen Organisationen wurden solche Anschuldigungen und Forderungen wiederholt aufgegriffen und zum Teil übernommen. Bisher hat sich indes nicht nachweisen lassen, daß MHP-Anhänger in Nordrhein-Westfalen oder im übrigen Bundesgebiet systematisch ihre Landsleute terrorisieren oder gezielte Gewalttaten verübt hätten. Im März 1978 veröffentlichte der "Verband türkischer Lehrer Nordrhein-Westfalen e.V." (NRW-TÖB), Sitz Dortmund, eine Dokumentation über sog. Koranschulen (außerschulischer Koranunterricht) im Bundesgebiet. Nach Ansicht des NRW-TÖB handelt es sich dabei um "private Erziehungslager", die von der MHP und der 25 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 "Nationalen Heilspartei" (MSP) eingerichtet worden seien, um türkische Kinder parteipropagandistisch zu beeinflussen. Die MSP ist nationalistisch, fanatisch religiös und antikommunistisch ausgerichtet. Bislang liegen für die ihr und der MHP gemachten Vorwürfe des türkischen Lehrerverbandes keine Beweise vor. Orthodoxe Kommunisten Die von der "türkischen Kommunistischen Partei" (TKP) beeinflußte "Föderation der Türkischen Arbeitervereine in der Bundesrepublik Deutschland e.V." (FIDEF) führte im März 1978 in Essen ihren zweiten Jahreskongreß durch. Der neu gebildete Vorstand setzt die bisherige orthodox-kommunistische Linie dieses Dachverbandes fort. Im Dezember 1978 führte die FIDEF eine Serie von (Kultur)Veranstaltungen auch in Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hamm, Köln, Recklinghausen und Siegen) durch. Aus Anlaß gewalttätiger Auseinandersetzungen zu Weihnachten in der Türkei, bei denen weit über 100 Menschen den Tod fanden, kam es am 30. Dezember u. a. in Köln und Duisburg zu Protestdemonstrationen der FIDEF, an denen sich ca. 1.000 (Köln) bzw. 200 Türken (Duisburg) beteiligten. Die Demonstrationen forderten vor allem ein Verbot der MHP, die sie für das Massaker verantwortlich machten. Maoistische Kommunisten Die maoistischen türkischen Dachverbände ATIF (Arbeiterföderation) und ATÖF (Studentenföderation), die maßgeblich von der "Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten" (TKP/ML) beeinflußt sind, führten 1978 mehrere Veranstaltungen in Duisburg, Köln und Wuppertal zum Gedenken an gefallene Revolutionäre durch. ATIF-Anhänger demonstrierten am 29. Juli in Bonn und Köln gegen das Verbot ihrer Zeitung "Mücadele" in der Türkei. Am 30. Dezember versammelten ,sich ca. 4.300 Türken zu einer von der ATIF angemeldeten zentralen Protestkundgebung in Duisburg; Anlaß war das - den "Grauen Wölfen" angelastete - Massaker in der Türkei Weihnachten 1978. 5.4 Palästinenser Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen der "Generalunion Palästinensischer Arbeiter" (GUPA) und der "Generalunion Palästinensischer Studenten" (GUPS), die sich gegen die vom Bundesminister des Innern am 3. Oktober 1972 ausgesprochenen Vereinsverbote richteten, aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. Februar 1978 abgewiesen. Eine bisher nicht bekannte Palästinenser-Organisation "ARAB REVOLUTIONARY ARMY (ARA) - Palästinensisches Kommando" hat in einem Schreiben, das Ende Januar 1978 auch beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit einging, die Verantwortung für die Vergiftung von Orangen aus Israel übernommen, die im Januar und Februar 1978 bundesweit - u. a. auch in Bochum, Dortmund und Hagen - aufgefunden wurden. Unter dem Thema "30 Jahre Vertreibung und Entrechtung des Palästinensischen Volkes" fand am 20. Mai 1978 in Bonn-Bad Godesberg eine Demonstration statt, die vom Palästina-Komitee Bonn und palästinensischen Studenten organisiert worden war. Als weitere Organisatoren waren die KPD, der KBW und die "Palästinensische Befreiungsorganisation" (PLO) erkennbar vertreten. Von den ca. 26 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 1.200 Teilnehmern aus mehreren europäischen Ländern - Arabern und Palästinensern - wurde u. a. die sofortige Anerkennung der PLO durch die Bundesregierung gefordert. 5.5 Iraner 1978 setzten Anhänger der "Conföderation Iranischer Studenten - National Union" (CISNU) und der "Föderation Iranischer Studenten in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin" (FIS) ihre Kampagne gegen das Schah-Regime fort. Eine von der FIS organisierte öffentliche Versammlung am 24. Februar 1978 in Köln richtete sich "Gegen die Erschießung von Demonstranten in Täbris". In Demonstrationsmärschen von Düsseldorf nach Köln am 30. März und von Köln nach Bonn am 5. April 1978 agitierte man mit Transparenten, Umhängetafeln und Lautsprechern gegen das Schah-Regime. Während der ARD-Sendung "Der Internationale Frühschoppen" am 10. September 1978 versammelten sich vor dem Gebäude des WDR in Köln 80 bis 100 Personen, überwiegend iranische Staatsangehörige. Sie riefen in Sprechchören "Nieder mit dem faschistischen Schah-Regime! Der Schah ist Mörder und Faschist! SAVAK raus aus der BRD und DDR!" und verbrannten eine Stoffpuppe, die den Schah darstellte. Am 16. September 1978 demonstrierte die UISA bei einem Marsch von Köln nach Rodenkirchen mit ca. 500 Personen gegen die politischen Verhältnisse im Iran. Am 29. September 1978 demonstrierten unangemeldet ca. 100 iranische Studenten vor der Botschaft des Iran in Bonn. Die Demonstranten, die der CISNU angehörten, trugen Spruchbänder in persischer und deutscher Sprache mit Parolen wie: "Es lebe die revolutionäre Gewalt der Volksmassen" und "Nieder mit dem Schah-Regime. Handlanger des US-Imperialismus". Es kam zu tätlichen Auseinandersetzungen mit der Polizei. Für den 16. Dezember 1978 wurden in vielen Städten Nordrhein-Westfalens wie im übrigen Bundesgebiet Anti-Schah-Demonstrationen angekündigt. Anmelder waren in vielen Fällen Angehörige des "Kommunistischen Bundes Westdeutschland" (KBW). Die Aufzüge wurden zum Teil nicht genehmigt. Trotzdem kam es in vielen Städten zu Auseinandersetzungen mit den Demonstranten. 27 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 6 Terrorismus 6.1 Entwicklungstendenz Im Jahre 1978 ist die Bundesrepublik Deutschland von terroristischen Gewalttaten, die in der Brutalität den Terrorakten des Jahres 1977 gleichen, verschont geblieben. Dies ist auch auf Fahndungserfolge im ersten Halbjahr 1978 zurückzuführen. Bestimmte Ereignisse des 2. Halbjahrs 1978 - so von Terroristen im Sommer 1978 im südund südwestdeutschen Raum durchgeführte Hubschrauberflüge, der Mord und Mordversuch an Polizeibeamten bei der Festnahme von Angelika SPEITEL und dem später seinen Schußverletzungen erlegenen Michael KNOLL am 24. September 1978 in Dortmund, der Mord und Mordversuch an niederländischen Zollbeamten am niederländisch-deutschen Grenzübergang Kerkrade/Herzogenrath durch vermutlich deutsche Terroristen am 1. November 1978 sowie die Entdeckung verschiedener konspirativer Wohnungen im Bundesgebiet, darunter auch von zwei konspirativen Wohnungen in Düsseldorf und Dortmund - verdeutlichen jedoch, daß mit schweren terroristischen Gewalttaten weiterhin zu rechnen ist. Die von Terroristengruppen ausgehende Gefahr wird noch verstärkt durch die Freilassung von vier deutschen mutmaßlichen Terroristen durch jugoslawische Behörden. 6.2 "Rote Armee Fraktion" (RAF) Die RAF hat im Jahre 1978 besonders durch die Festnahmen von Christine KUBY in Hamburg, Stefan WISNIEWSKI und Marion FOLKERTS in Paris, Michael KNOLL und Angelika SPEITEL in Dortmund sowie den Tod Willy Peter STOLL's in Düsseldorf personelle Verluste erlitten. Ihr terroristisches Potential konnte auch durch die Entdeckungen konspirativer Wohnungen, u. a. am 8. September 1978 in Düsseldorf und am 1. November 1978 in Dortmund, geschwächt werden; andererseits weisen die in den Wohnungen aufgefundenen Spuren darauf hin, daß die RAF ihr Ziel, die verfassungsmäßige Ordnung unseres Staatswesens mit Terror und Gewalt zu zerstören, unvermindert beibehält. Dabei wachsen ihr - wie auch die Besetzung des DPA-Büros in Frankfurt a. M. am 6. November 1978 zeigt - in allerdings begrenztem Umfang neue Kräfte aus dem Kreis ihrer aktiven Sympathisanten zu. Die Versuche inhaftierter Terroristen, durch Hungerstreikaktionen und begleitende Kampagnen zur Erleichterung der Haftbedingungen zu gelangen, hielten an. 6.3 "Revolutionäre Zellen" (RZ) Die RZ, die sich seit dem Jahre 1973 immer wieder zu Brandund Sprengstoffanschlägen in der Bundesrepublik Deutschland bekennen, haben ihre terroristischen Aktionen auch 1978 fortgesetzt. In Nordrhein-Westfalen haben sich 1978 RZ zu folgenden Anschlägen bekannt: 13. März 1978 Sprengstoffanschlag auf das Bundesamt für Zivildienst in Köln; es entstand erheblicher Sachschaden. Verantwortlich erklärte sich in Bekennerschreiben vom 12. März 1978 eine bisher unbekannte "Gruppe Philipp Müller der Revolutionären Zellen". 28 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Anmerkung: Philipp Müller war am 11. Mai 1952 in Essen während der polizeilichen Auflösung einer verbotenen Demonstration gegen die "Remilitarisierung", bei der von Demonstranten aktiver Widerstand geleistet wurde, tödlich verletzt worden. * 08. Mai 1978 Brandanschlag auf den Pkw des Leiters der Schutzpolizei in Duisburg, der im September 1977 den polizeilichen Einsatz bei der Großdemonstration gegen den Bau des geplanten Kernkraftwerkes (KKW) in Kalkar geleitet hatte. In mehreren Bekennerschreiben erklärten sich RZ verantwortlich und bekundeten ihre Solidarität mit den militanten KKWGegnern. * 10. Juli 1978 Brandanschlag auf das Rathaus der Stadt Krefeld mit geringem Sachschaden. Zu der Tat bekannte sich eine "Revolutionäre Zelle - Pioniergruppe Krefeld". 6.4 Terroristisches Umfeld Sympathisanten und mutmaßliche Unterstützer terroristischer Gruppen betätigten sich auch 1978 in Nordrhein-Westfalen in linksextrem ausgerichteten Gruppen ("Knastgruppen", Solidaritätskomitees u. a. Gruppen); es handelt sich meist um kleinere Gruppen mit personeller Fluktuation. Daneben treten einzelne meist konspirativ tätige Personen des terroristischen Umfelds hervor, deren Aufgabe darin liegt, den Informationsaustausch zwischen den inhaftierten Terroristen und den "Genossen draußen" durch verschlüsselte Nachrichten im Rahmen der Häftlingsbetreuung zu verbessern. 6.5 Weitere terroristische sowie sonstige politisch motivierte Gewalttaten Ausgeführte Gewalttaten Im Berichtszeitraum wurden von den Polizeibehörden des Landes 47 versuchte bzw. vollendete Gewalttaten registriert. Außer den bereits genannten sind die folgenden herausragenden Fälle zu verzeichnen: 2. Januar 1978 Bonn versuchter Sprengstoffanschlag auf die ägyptische Botschaft in Bonn-Bad Godesberg; der Sprengsatz konnte zwei Minuten vor der eingestellten Zündzeit entschärft werden 26. März 1978 Bonn versuchter Brandanschlag auf die Botschaft von Zaire; Beginn einer Serie von Anschlägen der sog. "Armee Populaire des Opprimes au Zaire - Brigade de l'Exterieur" (APOZA) Weitere Brandbzw. Sprengstoffanschläge: 12. Juni 1978 Bonn Botschaft von Zaire 29 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 13. Juni 1978 Düsseldorf Generalkonsulat von Marokko 27. Juni 1978 Köln Elsässische Bank 28. Juni 1978 Köln Belgische Bank 23. August 1978 D-Zug Nr. 242 6. September 1978 Aachen Wien-Ostende-Expreß. Der Täter, ein seit 1962 in der Bundesrepublik wohnhafter Staatsangehöriger von Zaire, wurde festgenommen, 13. Mai 1978 versuchter Brandanschlag auf das Gebäude des niederländischen Konsulates 8. August 1978 Brandanschlag auf die Konsularabteilung der Botschaft der CSSR, lt. Bekennerschreiben durch eine "Jan Pallach-Gruppe" 18. August 1978 Düsseldorf, Ratingen, Duisburg, Mönchengladbach, Mülheim/Ruhr, Krefeld, Minden, Bielefeld 7 Sprengstoffanschläge und 1 Brandanschlag auf Einrichtungen der Britischen Rheinarmee; in einem Falle entstand leichter Personenschaden, in den anderen Fällen zum Teil erheblicher Sachschaden, Aufbau der Sprengsätze deutet auf einen der IRA nahestehenden Täterkreis 25. August 1978 Mönchengladbach vor einem Einkaufszentrum für englische Bedienstete wurde ein Pkw mit einem 70 kg schweren Sprengsatz entdeckt 24. Dezember 1978 Bad Driburg Anschlag mit Brandflaschen auf das Gebäude der Polizeistation; es wurden zwei Pkw beschädigt. Angedrohte Gewalttaten Vom 1. Januar 1978 bis 31. Dezember 1978 wurden 222 Gewalttaten, bei denen ein politisches Motiv erkennbar war oder behauptet wurde, angedroht. In 108 Fällen handelte es sich um sog. Bombendrohungen, die vorwiegend gegen öffentliche Gebäude und Einrichtungen ausgesprochen wurden. Die Bedrohungen (112 Fälle) waren in ihrer Mehrzahl gegen führende Personen aus Politik und Wirtschaft, Polizeibeamte und vereinzelt gegen Pflichtverteidiger von Terroristen gerichtet. 30 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 7 Spionageabwehr Ungeachtet der Bemühungen um Entspannung in Europa setzen besonders die Ostblockstaaten ihre nachrichtendienstlichen Ausforschungsbemühungen unvermindert fort. Für sie ist diese Tätigkeit "ein Teil des Kampfes gegen den Imperialismus und für den Frieden". Dabei ist die Bundesrepublik Deutschland das bevorzugte Ziel der Ausspähung, insbesondere durch Nachrichtendienste der DDR. Danach haben die Nachrichtendienste kommunistischer Staaten im westlichen Ausland * Geheimnisse im politischen, wirtschaftlichen und militärischen Bereich auszuspähen und * Desinformationen durch gezielte falsche Nachrichten zu verbreiten, um dadurch u. a. unsere Spionageabwehr zu täuschen. Sie wollen damit Machtzuwachs für ihren Staat erlangen, d. h., sich für Auseinandersetzungen mit dem westlichen Gesellschaftssystem rüsten. Die Geheimdienste arbeiten nach dem Grundsatz: "Wissen ist Macht, Vorherwissen ist potenzierte Macht." Wie schon in den Vorjahren, so ist auch 1978 innerhalb der Bundesrepublik Deutschland das Land Nordrhein-Westfalen bevorzugtes Ziel der Aktivitäten östlicher Nachrichtendienste gewesen. Die Zahl der von den Abwehrbehörden festgestellten Personen, die von den Nachrichtendiensten kommunistischer Staaten zu einer Spionagetätigkeit aufgefordert worden waren, hat den außergewöhnlich hohen Stand des Vorjahres nicht erreicht. Die Zahl der registrierten Fälle lag jedoch auch 1978 über dem Durchschnitt der früheren Jahre. Was die geheimdienstlichen Auftraggeber angeht, so ist der Anteil der DDRNachrichtendienste fast unverändert und beläuft sich auf etwa 88 %. Die übrigen Auftraggeber waren die Nachrichtendienste anderer kommunistischer Staaten, wobei vom tschechoslowakischen und polnischen Dienst mehr Aktivitäten bekanntgeworden sind als z. B. von denen der UdSSR. Die Hauptziele der gegnerischen Nachrichtendienste lagen mit etwa 67 % wiederum im Bereich der politischen Spionage. Ihre Ausspähungsbemühungen richteten sich insbesondere gegen * Regierungsund Verwaltungsstellen des Bundes, des Landes und der Kommunen. * Universitäten und andere wissenschaftliche Einrichtungen. 31 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Wie in den Jahren zuvor, bemühten sich die Nachrichtendienste der DDR verstärkt, Informationen über Flüchtlinge und Fluchtwege aus der DDR zu sammeln. Sie bedienten sich dabei der verschiedensten Mittel und Methoden. Sie haben z. B. versucht, Flüchtlinge durch Nötigung wieder in die DDR zurückzuholen, um sie u. a. über Fluchthelfer befragen zu können. Es wurde auch bekannt, daß sie DDR-Bürger auftragsgemäß "flüchten" lassen, um so Erkenntnisse über Fluchthelfer und Fluchtwege zu erlangen. Die Militärspionage mit rund 12 % hatte vorwiegend die Aufklärung von Objekten der Bundeswehr zum Ziel. Bei der Wirtschaftsspionage mit knapp 7 % war Schwerpunkt die Elektroindustrie. Der geographische Schwerpunkt der Spionageaktivitäten lag überwiegend im Köln/ Bonner Raum und zum weiteren im Raume Düsseldorf. Die Nachrichtendienste der DDR forderten vornehmlich Personen aus der Bundesrepublik Deutschland zur Mitarbeit auf. Ein großer Teil dieser Angesprochenen wohnte zur Zeit der Ansprache in unserem Lande. Die Nachrichtendienste der übrigen Länder des kommunistischen Machtbereichs suchten ihre Agenten sowohl unter Bewohnern der Bundesrepublik als auch unter Personen aus dem eigenen Machtbereich. Die Methoden der Nachrichtendienste sind im wesentlichen unverändert geblieben. Nach wie vor werden die meisten angesprochenen Bewohner Nordrhein-Westfalens bei Aufenthalten im kommunistischen Machtbereich, sei es bei Verwandtenbesuchen, beruflichen Aufenthalten, Messebesuchen, Urlaubsreisen, Besuchen Ost-Berlins oder auf den Verbindungswegen von und nach Berlin zur Mitarbeit aufgefordert. Die DDR-Nachrichtendienste bemühen sich, solche Personen ausfindig zu machen, die qualifiziert genug sind, später in nachrichtendienstlich interessante Zielobjekte eingeschleust zu werden. Unter diesem Gesichtspunkt muß auch die etwas veränderte Methodik bei brieflichen Anbahnungen gesehen werden. Wie bereits im vergangenen Jahr erkannt, sind die DDR-Nachrichtendienste von Massenbriefaktionen zu gezielten Briefanbahnungen übergegangen. Sie wenden sich vorwiegend an Personen, von denen aufgrund ihres Berufs, ihres Arbeitsplatzes und ihres derzeitigen oder späteren Zugangs wertvolle Informationen zu erwarten sind. Die Werbungsmittel der Nachrichtendienste kommunistischer Staaten haben sich gegenüber den vergangenen Jahren nicht geändert. Versprechen und Gewährung von Vorteilen der verschiedensten Art, Ausnutzung ideologischer Gründe, menschlicher Beziehungen sowie Drohungen und Nötigungen in offener und versteckter Form gehören nach wie vor zu den Mitteln, die diese Spionageorganisationen bei ihren Werbungen anwenden. Auch im Jahre 1978 haben über 50 % aller Personen, die erkanntermaßen zur Mitarbeit angeworben werden sollten oder auch nachrichtendienstlich gearbeitet haben, sich sofort oder später den Sicherheitsbehörden freiwillig offenbart. Von diesen "Selbstgestellern" hatte der überwiegende Teil eine Mitarbeit von 32 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 vornherein abgelehnt oder sie waren trotz einer entsprechenden Verpflichtung nicht tätig geworden. Ausgangspunkte von den meisten der brieflichen Anbahnungen waren Anzeigen in Fachzeitschriften, in denen Bewohner Nordrhein-Westfalens eine Nebenbeschäftigung suchten oder die einen Hinweis auf interessante Zugangsmöglichkeiten enthielten. Angeschrieben wurden vor allem Journalisten sowie Ingenieure und Studenten. Ihnen wurde als Nebenbeschäftigung die Berichterstattung über bestimmte Fachbereiche - meist Wirtschaft und Technik - oder allgemein eine freie Mitarbeit angeboten. Studenten erhielten die Aufforderung zu fachbezogenem Informationsaustausch oder zur Diskussion grundsätzlicher studentischer Probleme. Einige der so Angeschriebenen erklärten das Interesse der DDRNachrichtendienste an ihrer Person damit, daß sie bei Reisen in die DDR bekanntgeworden seien. Bei anderen, die niemals in die DDR oder ein anderes Ostblockland gereist sind und auch keine sonstigen Beziehungen dorthin unterhalten, ist jedoch nicht zu erkennen, wodurch der gegnerische Dienst von der Existenz und den Lebensumständen der Zielpersonen Kenntnis bekommen hatte. Weiterhin wurden von den Geheimdiensten kommunistischer Staaten amtliche und halbamtliche Vertretungen als nachrichtendienstliche Stützpunkte (legale Residenturen) benutzt. Der Anteil der erkannten und vermutlichen Angehörigen gegnerischer Dienste unter den Mitarbeitern dieser Vertretungen hat in einigen Fällen einen beträchtlichen Prozentsatz - bis zu 40 % - erreicht. Im Jahre 1978 wurden in Nordrhein-Westfalen 13 Personen wegen Landesverrats, geheimdienstlicher Tätigkeit oder sicherheitsgefährdenden Nachrichtendienstes verurteilt (1977 waren es 23, 1976: 11). 33 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 8 Maßnahmen im Bereich des Justizministers 8.1 Entwicklungstendenz Die Justizbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen hatten sich auch im Jahre 1978 in erheblichem Umfang mit Strafverfahren, deren Gegenstand Straftaten im Zusammenhang mit extremistischen Umtrieben waren, zu befassen. Die Zahl der Verfahren wegen rechtsextremistischer Aktivitäten ist im Jahre 1978 weiter angestiegen. 8.2 Terrorismus Im Lande Nordrhein-Westfalen ist das Oberlandesgericht Düsseldorf nach SS 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes für die Aburteilung terroristischer Gewalttaten zuständig. Dabei übt es, soweit der Generalbundesanwalt nach SS 142a des Gerichtsverfassungsgesetzes Anklagebehörde ist, Gerichtsbarkeit des Bundes (zu vgl. Art. 96 Abs. 5 des Grundgesetzes), im übrigen Gerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen aus, wobei in diesen Fällen die Anklage von dem Generalstaatsanwalt in Düsseldorf vertreten wird. Von den Verfahren in Ausübung von Gerichtsbarkeit des Landes sind zwei besonders zu erwähnen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 19. Januar 1979 den Lehrer Gerhard ALBARTUS und den Diplomsoziologen Enno SCHWALL wegen versuchter Brandstiftung in Tateinheit mit Nötigung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt, und zwar ALBARTUS zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten und SCHWALL zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Nach den Feststellungen des Gerichts handelt es sich bei der "Revolutionären Zelle" bzw. den "Revolutionären Zellen", denen die Angeklagten angehörten, um eine terroristische Vereinigung im Sinne des SS 129a StGB. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In dem Verfahren gegen ein weiteres Mitglied der "Revolutionären Zellen" hat das Oberlandesgericht Düsseldorf das Hauptverfahren eröffnet. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. 8.3 Demonstrationsstraftaten Wie im Jahre 1977 haben einen breiten Raum in der staatsanwaltlichen und gerichtlichen Praxis die Verfahren wegen solcher Straftaten beansprucht, die durch Demonstrationen oder im Zusammenhang mit solchen begangen worden sind. Zur Bewertung der nachfolgend genannten Zahlen ist dabei anzumerken, daß die erfaßten Vorkommnisse sowohl aus rechtswie aus linksextremistischen Aktivitäten herrühren. Im Jahre 1978 hatten die Staatsanwaltschaften des Landes insgesamt 1.260 einschlägige Verfahren zu bearbeiten. Dabei betrafen 16 Verfahren bekanntgewordene Straftaten aus dem Hochschulbereich. Insgesamt 891 der einschlägigen Verfahren sind im Jahre 1978 abgeschlossen worden, und zwar a) 669 Verfahren durch Einstellung, 34 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 b) 98 Verfahren durch rechtskräftige Urteile gegen 180 Personen, c) 20 Verfahren durch rechtskräftige Strafbefehle gegen 21 Personen und d) 104 Verfahren durch Erledigung auf andere Weise. Noch anhängig waren am 31. Dezember 1978 369 Verfahren gegen 628 Personen, wobei in 158 Verfahren gegen 358 Personen bereits Anklage erhoben bzw. der Erlaß eines Strafbefehls beantragt worden ist. Im übrigen befanden sich die Verfahren noch im Ermittlungsstadium. 8.4 Rechtsextremistische Aktivitäten Dieser Sektor der extremistischen Straftaten ist durch einen erheblichen Anstieg - zumindest in einigen örtlichen Bereichen - gekennzeichnet. So hatten die Staatsanwaltschaften des Landes im Jahre 1978 insgesamt 461 einschlägige Strafverfahren zu bearbeiten. In 58 Verfahren wurde gegen 66 Personen Anklage erhoben bzw. der Erlaß eines Strafbefehls beantragt. Rechtskräftig verurteilt wurden durch Urteil oder Strafbefehl 13-Personen; drei Personen wurden rechtskräftig freigesprochen. Gegen sechs Personen wurde das Verfahren durch das Gericht eingestellt. Die Staatsanwaltschaften haben im Jahre 1978 insgesamt 239 Verfahren eingestellt, weil entweder die Täter nicht zu ermitteln waren, eine Straftat nicht vorlag (z. B. beim Verteilen von Druckstücken ohne strafrechtlich relevanten Inhalt), weil der genaue Hergang des Geschehens nicht festgestellt werden konnte oder weil ausreichendes Beweismaterial zu der Überführung der Beschuldigten in objektiver oder subjektiver Hinsicht fehlte. In weiteren elf Fällen haben die Staatsanwaltschaften zwar die Strafbarkeit der den Beschuldigten vorgeworfenen Handlungen bejaht, aber die Verfahren entweder wegen geringerer Bedeutung des Vorkommnisses eingestellt (häufig gegen Zahlungsauflagen) oder im Hinblick auf einen gravierenderen Strafvorwurf, neben dem das hier in Rede stehende Verhalten an Bedeutung erheblich zurückstand, von der Strafverfolgung abgesehen. Die übrigen Verfahren sind aus anderen Gründen (z. B. Verjährung, Abgabe an andere Staatsanwaltschaften) erledigt worden oder noch anhängig. Die Auswertung einer Erhebung bei den Staatsanwaltschaften des Landes hat gezeigt, daß in einem Punkte, nämlich im Hinblick auf das Herstellen neonazistischen Materials im Ausland und auf die Einfuhr von dort, der bestehende Strafrechtsschutz verbesserungsbedürftig ist. Es hat sich nämlich herausgestellt, daß nicht selten deutsche und ausländische Hersteller Gegenstände mit Nazi-Gedankengut im Ausland zum Zwecke der Verbreitung innerhalb des Geltungsbereichs des deutschen Strafgesetzbuches herstellen und in diesen Bereich (straflos) einführen. Das Justizministerium hat deshalb im Jahre 1978 Gesetzgebungsvorschläge erarbeitet, mit denen diese Lücken im Strafrechtsschutz geschlossen werden können. Die Konferenz der Justizminister und -senatoren in Essen (30. Mai bis 1. Juni 1978) hat den Bundesminister der Justiz gebeten zu prüfen, ob es erforderlich ist, die einschlägige Strafvorschrift des SS 86a StGB in dem genannten Sinne zu erweitern. Die Probleme der Verfolgung rechtsextremistischer Aktivitäten sind auch anläßlich mehrerer 35 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Dienstbesprechungen des Justizministeriums mit den Generalstaatsanwälten und den Leitenden Oberstaatsanwälten des Landes erörtert worden. Es bestand Übereinstimmung darin, daß die konsequente Ahndung einschlägiger Straftaten geboten ist. 8.5 Linksextremistische Aktivitäten An den Straftaten durch Demonstrationen oder im Zusammenhang mit solchen haben die von linksextremistischen Kräften ausgehenden Ausschreitungen insgesamt einen größeren Anteil gehabt. In erheblichem Umfang haben die Justizbehörden des Landes sich auch mit Straftaten befassen müssen, die Anhänger oder Sympathisanten kommunistisch orientierter Gruppierungen begangen haben bzw. solchen Personen zur Last gelegt worden sind. 8.6 Gesetzgeberische Maßnahmen Verschiedene Maßnahmen des Bundesgesetzgebers im Jahre 1978 haben Auswirkungen auf den hier interessierenden Bereich der Strafverfolgung bzw. dienen der Vorbeugung gegen einschlägige Straftaten: Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge vom 25. September 1978 (BGBI. I S. 1571) zieht insbesondere durch die Schaffung zusätzlicher Strafund Bußgeldtatbestände Konsequenzen aus Mißbräuchen des Versammlungsrechts. Zur Verhinderung bestimmter von langer Hand vorbereiteter Gewalttätigkeiten wird neben dem Mitführen von Waffen deren (vorheriges) Hinschaffen zum Versammlungsort, das Bereithalten und das Verteilen unter Strafe gestellt. Bestimmungen über die Verantwortlichkeit des Versammlungsleiters sowie die Einfügung eines weiteren Bußgeldtatbestandes zur Sicherung der Einhaltung von Auflagen erweitern das Instrumentarium zur Bekämpfung unfriedlicher Demonstrationen. Das Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 vom 5. Oktober 1978 (BGBI. I S. 1645), das am 1. Januar 1979 in Kraft getreten ist, enthält u. a. Regelungen, die sich gerade auch in Strafverfahren der hier in Rede stehenden Art auswirken sollen. Es sind dies insbesondere Vorschriften, mit deren Hilfe eine stärkere Konzentration von Strafverfahren auf den Kern der Tatvorwürfe und damit eine Verfahrensstraffung und -beschleunigung ermöglicht werden soll. Diesem Ziel dienen ferner Regelungen, durch die der Praxis wirksamere Handhaben gegen Prozeßverzögerungstaktiken (z. B. im Zusammenhang mit Ablehnungsanträgen wegen angeblicher Befangenheit von Richtern und mit Beweisanträgen) zur Verfügung gestellt werden. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise und zur Regelung der Meldepflicht in Beherbergungsstätten vom 6. November 1978 (BGBI. I S. 1712) hat die Regelung eingeführt, daß Personalausweise unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr zum Verlassen des Bundesgebietes über eine Auslandsgrenze berechtigen. Ferner wird sichergestellt, daß in Beherbergungsstätten aufzunehmende Personen künftig Meldevordrucke handschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben haben. 36 DIE ZEITBOMBE TICKT im Bonner Parteienkartell KORRUPTION - SCHIEBUNGEN -- AFFÄREN AM LAUFENDEN BAND. Proiitgierige Parasiten fühlen sich win die 'MADE IM SPECK" TERRORBANDEN -- GEWALTKRIMINELLE -- RAUSCHGIFTBÄNDITEN beirohen uns und yurren unsere Jugend ra Verderben FIHANZCHAÄOS - HENTENFIASKO -- MILLIARDENVERSCHULDUNG YVerschleuderung won Sieuergeigenn an 0m: Ausiand MILLIONEN ARBEITSLOSE -- KURZARBEITER -- ARBEITSLOSE JUGEND WAHRHEIT ddelwrdeMPeMWrAuhsulPDiwpderKFrüasLebnlrhniOegäEdtmk,.eirn oePgjdausWRuPSaBidetaderSlTnärectiöswhpMkßmnrueaOtibc-h,uern STATT VOLKSBETRUG! NATIONALDEMOKRATEN LANDESVERBAND NORDAHEIN-WERTFALEN Günnigteider Str. 1014 463U Bochum - Wattenscheid. Verantwortlich: Georg Rassteld Druck Eigendruck 1.Magen 5 1. uber Birne Sonder zumA. aus Geburisigab ngdesFühren e Aura Uikirsc ri A huum Ha VOLKISCHER@BEOBACHTER | Botschafter der arischen Rasse Y204 1889 Adolf Hitler A 304 1945 Braunau am nn Heichskanziei Berlr See Fe a " ei u ' r | Me ee ii nen Er Er FREA E a nae Hin ke a a j F . Fi ui. # b r h i F h ' elEineHl d : PS r F i } f i 31 2 TH i FF i Hi| St ie | 3 ji ii Mi h #2 3 (r) il En E i H in hi Hr i ! i u 4 H ra nnre _ DM ee. Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 8.7 Übersicht über rechtsextremistische Parteien, nebenund beeinflußte Organisationen sowie deren Presseerzeugnisse Organisation Mitglieder Presse (einschließlich (einschließlich Sitz) Erscheinungsweise und Auflage) 41 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Nationaldemokratische Partei Über 8.000 "Deutsche Stimme" Deutschlands (NPD) (100.000 monatlich) Parteivorstand "Nationaldemokratische Rötestraße 4 Propaganda Depesche" 7000 Stuttgart (unregelmäßig) "NPD-informiert" (unregelmäßig) Landesvorstand NW Ca. 1.500 "Nationaldemokraten Günningfelder Straße 101a informieren" 4640 Bochum-Wattenscheid (unregelmäßig) Junge Nationaldemokraten Ca. 1.500 "Der Pfeil" (JN) (vierteljährlich) Bundesgeschäftsstelle "JN-Artikeldienst" Daimlerstraße 2 (unregelmäßig) 7145 Markgröningen "JN-Report" (unregelmäßig) "Junge Stimme" (unregelmäßig) "JN-Intern" (unregelmäßig) Landesvorstand NW Ca. 450 "Der Pfeil" - JN Münster Günningfelder Straße 101a (5.000 unregelmäßig) 4640 Bochum-Wattenscheid "Die Sirene" - JN Bonn (1.000 unregelmäßig) "Widerhaken" - JN Neuss (unregelmäßig) "Eulenspiegel" - JN Köln (unregelmäßig) Unabhängige Arbeiterpartei Unter 100 "Reichs-Arbeiter-Zeitung" e.V. (UAP) (monatlich) - mit Jugendorganisation Blaue Adler Jugend (BAJ) 4300 Essen Deutsche Volksunion Über 4.000 "Deutscher Anzeiger" (DVU) (10.000 wöchentlich) 8000 München NW Über 300 Wiking Jugend (WJ) Ca. 400 "Wikinger" 5190 Stolberg 4 (unregelmäßig) NW Ca. 60 Unabhängige Freundeskreise Ca 100 "Unabhängige Nachrichten" (UFK) (monatlich) 4630 Bochum 5 NW Ca. 20 42 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Volkssozialistische Bewegung Ca. 50 "Dritte Republik" Deutschlands / Partei der (unregelmäßig) Arbeit (VSBD/PdA) "Volkssozialistische 8014 Neubiberg Schulungsbriefe" (unregelmäßig) NW Ca. 10 NSDAP-Gruppe Wübbels Kleine "Wille und Weg" 4290 Bocholt Funktionärsgruppe (unregelmäßig) NSDAP-Auslandsorganisation Über 50 im Bundesgebiet "NS-Kampfruf" (NSDAP-A0) (monatlich) Lincoln/Nebraska/USA Anmerkung: Die Aufnahme von extremistisch beeinflußten Organisationen in die vorstehende Übersicht bedeutet nicht, daß die eigene Zielsetzung einer solchen Organisation als extremistisch zu beurteilen ist. 8.8 Übersicht über linksextremistische Parteien, nebenund beeinflußte Organisationen sowie deren Presseerzeugnisse Organisation Mitglieder Presse (einschließlich (einschließlich Sitz) Erscheinungsweise und Auflage) Deutsche Kommunistische 42.000 "UZ" Partei (DKP) Tagesausgaben: 30.000 Parteivorstand Wochenendausgaben: 60.000 Prinz-Georg-Straße 79 "DKP-Pressedienst" 4000 Düsseldorf "DKP-Report" (unregelmäßig) Zentrale Einrichtungen "Marxistische Blätter" "Institut für Marxistische Studien (alle 2 Monate) und Forschungen" "Nachrichten" - für Frankfurt am Main Gewerkschaftsfunktionäre "Verein zur Förderung der (monatlich) Forschung und des Studiums der "Landrevue" - Informationen für Sozialwissenschaften e.V." die Landbevölkerung - Frankfurt am Main (unregelmäßig) "Karl-Liebknecht-Schule" "PRAXIS" Leverkusen (unregelmäßig) "Friedrich-Engels-Zentrum" "Sozialismus konkret" Wuppertal (unregelmäßig) "Probleme des Friedens und Sozialismus" - deutschsprachige Ausgabe der in der CSSR hergestellten Schrift - (monatlich) 43 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Bezirk Ruhr-Westfalen 8.000 "Informationen" Hoffnungstraße 18 (Ruhr-Westfalen) 4300 Essen "Informationen der DKP für die Landbevölkerung" (Ruhr-Westfalen) Bezirk Rheinland-Westfalen 7.000 "Informationen zur Landesund Duisburger Straße 83 Kommunalpolitik" 4000 Düsseldorf (Rheinland-Westfalen) "Pressedienst" (Rheinland-Westfalen) (erscheinen alle unregelmäßig) NW: 44 Kreisorganisationen ca. 150 Kreisund ca. 100 Betriebsund Stadtteilzeitungen Hochschulgruppen ca. 180 Betriebszeitungen Sozialistische Deutsche 15.000 "elan" (inoffiziell) Arbeiterjugend (SDAJ) (55.000 monatlich) Bundesvorstand Sonnenscheingasse 8 4600 Dortmund Landesverband Ruhrgebiet84 örtliche Zeitungen Westfalen Bersonstraße 11 4300 Essen Landesverband Rheinland6.000 80 örtliche Zeitungen Westfalen Werderstraße 26 5000 Köln NW: 183 örtliche Gruppen Marxistischer Studentenbund 5.800 "rote Blätter" Spartakus (MSB) (30.000 monatlich) Bundesvorstand Poppelsdorfer Allee 104 5300 Bonn NW: 35 Hochschulgruppen 1.400 Junge Pioniere (JP) 2.500 "Willibald" Bundesvorstand (zweimonatlich) Sonnenscheingasse 8 4600 Dortmund Landesverband Ruhrgebiet800 Westfalen Bersonstraße 11 4300 Essen Landesverband RheinlandWestfalen Werderstraße 26 5000 Köln 44 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 NW 50 bis 60 örtliche Gruppen Marxistische Arbeiterbildung 90 Gruppen e.V. (MAB) Vereinigung zur Verbreitung des wissenschaftlichen Sozialismus 5600 Wuppertal NW Ca. 30 örtliche Gruppen 10.000 "Die Tat" Vereinigung der (13.000 wöchentlich) Verfolgten des "VVN-DBA Pressedienst" Naziregimes - Bund der (unregelmäßig) Antifaschisten (VVN-BDA) "antifaschistischer jugenddienst" (Informationen für die Präsidium Jugendpresse) Rossertstraße 4 6000 Frankfurt am Main Landesverband NW 4.000 "VVN-Informationsdienst" Kirchfeldstraße 149 (unregelmäßig) 4000 Düsseldorf Deutsche Friedensunion (DFU) 2.000 "Deutsche Volkszeitung" (DVZ) - Bundesvorstand inoffiziell - Venloer Straße 383 (40.000 wöchentlich) 5000 Köln "Pressedienst DFU" (unregelmäßig) "DFU betr. Politik" (unregelmäßig) Landesverband NW 1.000 "Pressedienst DFU NRW Rüttenscheider Straße 127 (unregelmäßig) 4300 Essen Initiative "Weg mit den Funktionärsgruppe, über "Freiheit im Beruf, Demokratie Berufsverboten" 350 Initiativen im Betrieb" Arbeitsausschuß (monatlich) Schanzenstraße 115 "Presseund Informationsdienst 2000 Hamburg 6 der Initiative 'Weg mit den Berufsverboten'" (unregelmäßig) Koordinierungsausschuß der Keine Mitgliedschaft, ca. "Berufsverbote-Info" Bürgerinitiativen gegen 55 örtliche Initiativen (zweimonatlich) Berufsverbote - für die Verteidigung der verfassungsmäßigen Rechte in NRW 4630 Bochum 45 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Komitee für Frieden, 400 "KFAZ-Bulletin" Abrüstung und (unregelmäßig) Zusammenarbeit (KFAZ) Büro Gottesweg 52 5000 Köln 51 Kommunistischer Bund 2300 "Kommunistische Volkszeitung" Westdeutschland (KBW) (KVZ) Zentrales Komitee (32.000 wöchentlich) Mainzer Landstraße 147 "Kommunismus und 6000 Frankfurt am Main Klassenkampf" (10.000 sechswöchentlich) Regionalleitung "Mitte" 700 Neusser Straße 27/29 5000 Köln NW 9 Bezirksleitungen Kommunistischer Jugend700 bund (KJB) Keine Zentralen in Bund und Ländern NW: 17 örtliche Gruppen bzw. 150 Stützpunkte Kommunistische 800 Hochschulgruppen (KHG) Keine Zentralen in Bund und Ländern NW: 200 800 "Volksmiliz" Soldatenund (unregelmäßig) Reservistenkomitee (SRK) Sprecherrat Mainzer Landstraße 147 6000 Frankfurt am Main NW 9 Bezirksleitungen 180 Kommunistische Partei 550 "Rote Fahne" Deutschlands (KPD) (14.500 wöchentlich) Zentralkomitee "Rote Fahne-Pressedienst" Kamekestraße 19 "Rote Presse-Korrespondenz" 5000 Köln (unregelmäßig) Regionalkomitee NW 200 "Kommunistische Arbeiterpresse" Münsterstraße 95 (KPD-Betriebszeitungen) 4600 Dortmund NW 7 örtliche Gruppen 46 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Kommunistischer 400 "Dem Volke dienen" Studentenverband (KSV) (4.000 monatlich) Zentrale Leitung Erscheinen inzwischen Friesenwall 19 eingestellt 5000 Köln Regionalkomitee NW 150 Johannesstraße 12 4600 Dortmund Kommunistischer 300 "Kämpfende Jugend" Jugendverband Deutschlands (4.000 monatlich) (KJVD) Zentralkomitee Widdersdorfer Straße 190 5000 Köln Regionalkomitee NW 100 Münsterstraße 95 4600 Dortmund NW 18 örtliche Gruppen Liga gegen den Imperialismus 800 - 900 Zentralvorstand (rückläufige Tendenz) Zugweg 10 5000 Köln Landesleitung NW 200 Essener Straße 23 4630 Bochum Kommunistische Partei 500 "Roter Morgen" Deutschlands / Marxisten(10.000 wöchentlich) Leninisten (KPD/ML) "Der Weg der Partei" Zentralkomitee (theoret. Organ) Wellinghofer Straße 103 4600 Dormund Landesleitung NW 250 Wellinghofer Straße 103 4600 Dortmund NW 6 örtliche Gruppen Rote Garde 450 "Roter Rebell" Zentralkomitee (monatlich) Wellinghofer Straße 103 4600 Dormund NW 19 örtliche Gruppen bzw. 100 Stützpunkte Rote Hilfe Deutschlands 500 "Rote Hilfe" (RHD) (monatlich) 4600 Dortmund NW 200 47 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Kommunistischer Bund (KB) 1.500 "Arbeiterkampf" 2000 Hamburg (24.000 vierzehntägig) NW 5 Stützpunkte 80 - 100 "Unser Weg" (4.000 unregelmäßig) "Die Internationale" (6.000 monatlich) Sozialistischer Studentenbund 200 "Solidarität" (SSB) (3.500 unregelmäßig) 2000 Hamburg in Nordrhein-Westfalen bisher nur sporadisch in Erscheinung getreten Kommunistischer 420 "Rote Fahne" Arbeiterbund Deutschlands (vierzehntägig) (KABD) NW 40 Revolutionärer Jugendverband 200 "Rebell" (Beilage zur "Roten Deutschlands (RJVD) Fahne") Verbandsleitung (monatlich) 7000 Stuttgart NW 4 örtliche Gruppen bzw. 50 Stützpunkte Marxistische Gruppen (MG) 250 "Marxistische Studentenzeitung" Kommunikationszentrum: (MSZ) "Verein zur Förderung des (unregelmäßig) studentischen Pressewesens "Marxistische Arbeiterzeitung" e.V." (MAZ) 8000 München (unregelmäßig) NW 4 Gruppen 80 Gruppe Internationale 500 "was tun" Marxisten (GIM) (5.000 zweiwöchentlich) Zentralkomitee Speicherstraße 6000 Frankfurt am Main NW 100 Wegen ständiger "Spartacus" Spartacusbund Spaltungen keine (monatlich) 6000 Frankfurt am Main konkreten Erkenntnisse 48 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Bund Sozialistischer Arbeiter 100 "neue Arbeiter Presse" (BSA) (wöchentlich) Büro Alfredstraße 71 4300 Essen NW 50 Sozialistischer Jugendbund 200 "links voran" (SJB) (monatlich) Büro Alfredstraße 71 4300 Essen NW 50 Anmerkung: Die Aufnahme von extremistisch beeinflußten Organisationen in die vorstehende Übersicht bedeutet nicht, daß die eigene Zielsetzung einer solchen Organisation als extremistisch zu beurteilen ist. 8.9 Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Berger (Herne), Gerlach (Obernau), Regenspurger, Dr. Langguth, Dr. Laufs, Dr. Miltner, Volmer, Biechele, Broll, Krey und der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 8/2305 - Fernhaltung von Verfassungsfeinden aus dem öffentlichen Dienst (Auszug) Der Bundesminister des Innern D 13 - 210 152/7 - hat mit Schreiben vom 22. Januar 1979 die Große Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet: Vorbemerkung Die Bundesregierung bejaht uneingeschränkt das verfassungsrechtliche Gebot der Verfassungstreue von Beamten. Sie wird auch künftig an den dieses Verfassungsgebot konkretisierenden beamtenrechtlichen Regelungen festhalten, nach denen in ein Beamtenverhältnis nur berufen werden darf, wer die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Den Inhalt dieser Verfassungstreuepflicht und die Gesichtspunkte, die bei der Prüfung der Verfassungstreue zu beachten sind, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem grundlegenden Beschluß vom 22. Mai 1975 dargelegt. Die Bundesregierung hat diesen Beschluß zum Bestandteil der von ihr am 19. Mai 1976 zustimmend zur Kenntnis genommenen "Grundsätze für die Prüfung der Verfassungstreue" gemacht. Die Entwicklung der letzten Jahre hat immer deutlicher werden lassen, wie Übermaß und Perfektionierung der Verfassungstreue-Prüfung das Vertrauen in die Freiheit unseres Staates untergraben und vor allem junge Bürger unserem Staat 49 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 entfremden können. Dies sind Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, die der Staat, dem Schutz und Verteidigung dieser Ordnung aufgegeben sind, ebenfalls berücksichtigen muß. Die Bundesregierung unterstreicht deshalb die Feststellung des Bundeskanzlers in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976: "Wir werden alles tun, um die Entstehung eines allgemeinen Mißtrauens zu verhindern, welche die persönliche Ausübung von Grundrechten mit Gefahren für die persönliche berufliche Zukunft belasten könnte; denn dies führt zu Leisetreterei und zu Furcht. Wir wollen aber nicht Furcht, sondern wir wollen die persönliche Bereitschaft, die verfassungsmäßige Ordnung lebendig zu erhalten." Die Entschlossenheit, bei ihren Bestrebungen den vorgegebenen rechtlichen Rahmen einzuhalten, hat die Bundesregierung mit der am 8. November 1978 verabschiedeten Darstellung des verfassungsrechtlichen Rahmens für die Verfassungstreue-Prüfung im öffentlichen Dienst bekundet. 1. Erkennt die Bundesregierung den Verfassungsgrundsatz an, daß Beamte eine besondere über die allgemeinen Bürgerpflichten hinausgehende politische Treuepflicht gegenüber unserem Staat und seiner Verfassung zu erfüllen haben dergestalt, daß sie die Gewähr bieten müssen, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten? Ja. Zum Erfordernis der Verfassungstreue hat die Bundesregierung in ihrer Darstellung vom 8. November 1978 festgestellt: "Nach den einschlägigen beamtenrechtlichen Bestimmungen (vgl. SS 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG) darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Dabei ist nach der Entscheidung des BVerfG vom 22. Mai 1975 (E 39, 334) für den Eintritt in jedes Beamtenverhältnis die Gewähr der Verfassungstreue eine von der Verfassung geforderte und durch das einfache Gesetz lediglich konkretisierte Eignungsvoraussetzung. Auf der Grundlage des derzeit bestehenden einheitlichen Beamtenstatus kann auf das Erfordernis der Verfassungstreue schon bei der Einstellung auch im Wege einer Gesetzesänderung nicht verzichtet werden. Die demnach gebotene Verfassungstreue-Prüfung erfordert ein Urteil über die Persönlichkeit des Bewerbers, das zugleich eine Prognose enthält' (Leitsatz 5 der BVerfGE vom 22. Mai 1975). Dabei ist nur auf das tatsächliche Verhalten abzustellen; bloße Mutmaßungen ohne tatsächliche Anhaltspunkte können nicht maßgeblich sein." 2. Erkennt die Bundesregierung an, daß diese Treuepflicht von den Angehörigen des öffentlichen Dienstes insbesondere fordert, sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die unseren demokratischen Rechtsstaat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren? 3. Sind der Bundesregierung derartige Gruppen und Bestrebungen im Bundesgebiet bekannt, und welche sind diese im wesentlichen? Gehören dazu a) die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), b) die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)? 4. Erkennt die Bundesregierung an, daß "eindeutige Distanzierung" und gleichzeitige Mitgliedschaft oder Mitarbeit in diesen Gruppen sich normalerweise gegenseitig ausschließen, oder ist die Bundesregierung der 50 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Auffassung, daß die Treuepflicht nur für das dienstliche, nicht aber für das außerdienstliche Verhalten gelte? 5. Wie wird bei der Einstellung von Bewerbern in den Bundesdienst in den Geschäftsbereichen der einzelnen Bundesminister in Fällen einer Mitgliedschaft bei einer Organisation mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung diese "Distanzierung" festgestellt? Wie wird ihre Glaubwürdigkeit ermittelt und die notwendige Prognose für die Zukunft erstellt? Die Fragen 2 bis 5 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs wie folgt zusammen beantwortet: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 festgestellt: "Die politische Treuepflicht - Staatsund Verfassungstreue - fordert mehr als nur eine formal korrekte, im übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten insbesondere, daß er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren." Auf diesen Beschluß hat die Bundesregierung unter Ziffer I der "Grundsätze für die Prüfung der Verfassungstreue" Bezug genommen. Bestrebungen mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung und sie tragende Gruppen sind in dem vom Bundesminister des Innern vorgelegten Verfassungsschutzbericht für das Jahr 1977 dargestellt, auf den Bezug genommen wird. Der Bericht unterscheidet zwischen Kernorganisationen, deren Nebenorganisationen und den von ihnen beeinflußten Organisationen. Als extremistisch werden dabei ausschließlich solche Organisationen bewertet, deren politische Ziele gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung als den Kernbestand unserer Verfassung gerichtet sind. Dazu gehört, wie aus dem Verfassungsschutzbericht für das Jahr 1977 ersichtlich, auch die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) und die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), ebenso die sog. K-Gruppen wie z. B. KBW, KPD und KPD/ML. Die Bundesregierung hat in ihrer Darstellung vom 6. November 1978 ausgeführt: "Mit dem Beschluß des BVerfG vom 22. Mai 1975 wäre eine Automatik oder Regelvermutung in dem Sinne, daß die bloße Mitgliedschaft in einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung in der Regel Zweifel daran begründet, ob der Bewerber um Aufnahme in den öffentlichen Dienst jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird, nicht vereinbar. Die Mitgliedschaft in einer solchen Partei kann für das prognostische Urteil über die Bewerbungspersönlichkeit relevant sein, sie muß es aber nicht. Die Beurteilung kann nur den Einzelfall im Auge haben und muß sich jeweils auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Elementen und deren Bewertung gründen. Eines dieser Einzelelemente kann auch die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung oder Partei sein, ohne daß diesem Element Vorrang vor anderen Einzelumständen zukommt. Dieser Auffassung des Bundesverfassungsgerichts würde es aber ebenso zuwiderlaufen, wollte man die Relevanz bestimmter Einzelelemente, wie z. B. die 51 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei und sogar bestimmter Aktivitäten im Rahmen dieser Mitgliedschaft, für die Gesamtbeurteilung ausschließen. Es ist auch nicht in jedem Einzelfall erforderlich, daß über die bloße Mitgliedschaft oder über bestimmte Aktivitäten im Rahmen einer verfassungsfeindlichen Partei hinaus für die Ablehnung eines Bewerbers außerhalb dieser Partei stattfindende verfassungsfeindliche Aktivitäten festgestellt werden müßten. Dies kann, wie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt hat, auch aus dem Parteienprivileg des Artikels 21 GG nicht abgeleitet werden; für Vereinigungen mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung gilt Artikel 21 GG ohnehin nicht. Nach der Entscheidung des BVerfG muß in jedem Falle eine auf diesen Einzelfall bezogene Beurteilung stattfinden. Von der Aufstellung förmlicher Beurteilungskriterien ist daher abzusehen." Dies gilt auch für die Feststellung, ob ein Bewerber sich eindeutig von extremistischen Gruppen und Bestrebungen distanziert. Mit der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Einzelfallprüfung unter Bewertung der jeweils von Fall zu Fall wechselnden Vielzahl von Elementen wäre es ferner unvereinbar, für die Gewinnung des Urteils über die Persönlichkeit eines Bewerbers, der Mitglied einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung ist, generelle Regelungen für die Feststellung zu treffen, ob dieses Mitglied sich im Sinne der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts distanziert. Es lassen sich deshalb auch keine allgemeinen Kriterien nennen, nach denen die Einstellungsbehörden im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfung des Einzelfalles die erforderliche Distanzierung feststellen. Zu der Frage, ob für die Beurteilung der Verfassungstreue allein auf das dienstliche Verhalten abgestellt werden kann, hat die Bundesregierung in der Darstellung vom 8. November 1978 festgestellt: "Die beamtenrechtlichen Vorschriften fordern, daß der Beamte 'jederzeit' (vgl. SS 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG) und 'durch sein gesamtes Verhalten' (vgl. SS 52 Abs. 2 BBG) für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt. Das schließt dienstliches und außerdienstliches Verhalten ein. Es handelt sich bei diesen Erfordernissen um eine Konkretisierung verfassungsrechtlicher Anforderungen, die einer Änderung durch einfaches Gesetz nicht zugänglich sind (Leitsätze 2 und 4 der Entscheidung des BVerfG vom 22. Mai 1975)." 6. Welche Pflichten haben Mitglieder von Parteien, die sich auf totalitäre Ideologien gründen? Welche Maßnahmen ergreifen solche Parteien, um diese Pflichten durch die Mitglieder zu gewährleisten? Wie verträgt sich die Erfüllung von Mitgliedspflichten in totalitären Parteien mit besonderen Treuepflichten zu unserem freiheitlichen Rechtsstaat? Die Bundesregierung nimmt zunächst Bezug auf die Beantwortung der Frage 30 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 8. November 1978 (Plenarprotokoll 8/113 S. 8866). Der Vertreter der Bundesregierung führte damals u. a. aus, daß die in den Verfassungsschutzberichten genannten linksextremistischen Parteien - DKP, KPD, KPD/ML und KBW - nach ihren Statuten bzw. Satzungen von ihren Mitgliedern folgendes fordern: das Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus, die aktive Mitarbeit in einer Parteiorganisation, Gehorsam gegenüber der Partei, die aktive Durchsetzung der Politik der Partei in allen Bereichen des Lebens jedes Parteimitgliedes, die Wahrhaftigkeit gegenüber 52 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 der Partei, und daß nach der Satzung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Mitglied dieser Partei nur werden kann, wer sich zu diesen Zielen bekennt. Unterschiedliche Maßstäbe legen diese Parteien jedoch hinsichtlich der Erfüllung dieser Pflichten an. Auch die Kontrollmöglichkeiten und Sanktionen sind verschieden. Bei KBW, KPD und KPD/ML hat das einzelne Parteimitglied einen nur geringen persönlichen Freiraum, außerdem gibt die organisatorische Aufteilung dieser Parteien in kleine Zellen der Parteileitung gute Kontrollmöglichkeiten über das Verhalten des einzelnen Mitgliedes. Bei Vernachlässigung der Mitgliedspflichten bzw. bei Verstößen gegen diese Pflichten wird das Mitglied gerügt, zur Selbstkritik genötigt oder aus der Partei ausgeschlossen. Bei der rund 42 000 Mitglieder zählenden DKP sind die Möglichkeiten für eine Kontrolle der Einhaltung der Mitgliedspflichten geringer. Während Mitglieder, die gegen die politische Linie der DKP gerichteten Aktivitäten entfalten, grundsätzlich ausgeschlossen werden, wird wegen zu geringer Aktivität i. S. des Statuts in der Regel kein Parteiordnungsverfahren durchgeführt. Die NPD war auf Grund ihres organisatorischen Zustandes in den letzten Jahren kaum in der Lage, ihrer Satzung Geltung zu verschaffen. Auch vor diesem Hintergrund kommt der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts besondere Bedeutung zu, daß nur eine Einzelfallprüfung Aufschluß darüber geben kann, ob ein Bewerber die Gewähr der Verfassungstreue bietet. 7. Trifft es zu, daß a) die "Berufsverbote"-Kampagne mit ihrer Agitationsvokabel von der "Gesinnungsschnüffelei" durch die DKP, ihre Nebenorganisationen, die von ihr beeinflußten Organisationen sowie die sie lenkenden oder unterstützenden anderen kommunistischen Parteien in Gang gebracht und bis heute gesteuert, intensiviert und zu erheblichen Teilen finanziert wird, b) das Ziel der DKP, welches sie mit dieser Kampagne verbindet, vor allem auch darin besteht, als gleichberechtigte politische Kraft im "demokratischen Verfassungsbogen" akzeptiert zu werden und damit das berechtigte Verdikt verfassungsfeindlicher Zielsetzung abstreifen zu können? 8. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß es das Ziel der kommunistisch gesteuerten "Berufsverbote"-Kampagne ist, jedem Mitglied mindestens orthodox-kommunistischer Organisationen grundsätzlich freien Zugang zum öffentlichen Dienst zu erkämpfen? Hält es die Bundesregierung für richtig zu versuchen, dieser Kampagne durch Nachgiebigkeit den Boden zu entziehen, insbesondere dadurch, daß auf die Zuziehung von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes bei der Prüfung der Gewähr der Verfassungstreue von Bewerbern verzichtet wird? Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs wie folgt beantwortet: Die Bestrebungen der Bundesregierung, die Verfassungstreue-Prüfung bei Bewerbern für den öffentlichen Dienst in einem stärker am Grundsatz der 53 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Verhältnismäßigkeit orientierten Verfahren durchzuführen, haben weder zum Ziel noch zur Folge daß Extremisten der Weg in den öffentlichen Dienst geöffnet wird. Sie erwachsen aus der Überzeugung, daß in unserem Staat durch eine ausufernde Anfrageund Prüfungspraxis ein gesellschaftliches Klima mit verursacht worden ist, das es vielen Bundesbürgern als riskant erscheinen läßt, politisches !Engagement - gleich welcher Richtung - offen zu zeigen, und in dem die Bereitschaft, unsere Demokratie durch aktives Engagement lebendig zu erhalten, vielfach gerade bei jungen Menschen der Angst gewichen ist, eines Tages hierdurch Nachteile zu erleiden. Dieser Entwicklung, die im Ergebnis die demokratische Substanz dieses Staates eher schwächt als stärkt, gilt es zu begegnen. Die Bundesregierung hat wiederholt darauf hingewiesen, daß Gruppen wie z. B. die DKP mit entgegengesetzter Zielsetzung durch sog. "BerufsverbotsKampagnen" gegen die seit dem Ministerpräsidentenbeschluß von 1972 bestehende Praxis der Verfassungstreue-Prüfung vorgehen. Diesen Kampagnen, die zu Unrecht auf die Nationalsozialistische Terminologie des "Berufsverbotes" zurückgreifen, geht es zum Teil nicht um eine Stärkung der Liberalität in unserem Lande, sondern um die Öffnung des öffentlichen Dienstes für Extremisten und um die Diskreditierung nicht nur des Verfassungsschutzes, sondern auch des freiheitlichen Staates. Dies kann die Bundesregierung nicht davon abhalten, ihrer Sorge um das gefährdete Vertrauen in die Liberalität unseres Staates Ausdruck zu geben und für eine konsequente Durchsetzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Prüfung der Verfassungstreue einzutreten. Im übrigen kann auf die jährlich vom Bundesminister des Innern vorgelegten Verfassungsschutzberichte verwiesen werden, in denen über die Aktivitäten orthodoxer Kommunisten gegen die "Berufsverbote" berichtet wird (vgl. Verfassungsschutzberichte 1975, S. 50, 66; 1976, S. 64, 83 f.; 1977, S. 67, 79). Hierbei ist durch die Darstellung der "Berufsverbotskampagne" unter dem Abschnitt "Bündnispolitik" zum Ausdruck gebracht worden, daß die Kampagne Teil dieser Politik ist, mit der die DKP das Ziel verfolgt, zu einer "Massenbasis und damit zu größerem politischen Einfluß zu gelangen (vgl. Verfassungsschutzberichte 1975, S. 62 ff.; 1976, S. 79 ff.; 1977, S. 77 ff.). Konkrete Einzelheiten über die Finanzierung der "Berufsverbotskampagne" sind nicht bekannt. Auch die Parteien der "Neuen Linken" wenden sich, wenn auch mit geringem Einsatz, in Publikationen und Aktionen gegen "Berufsverbote". Andere kommunistische Parteien i. S. der Frage 7a waren bisher wegen innerer Rivalitäten und organisatorischer Schwächen daran gehindert, eine größere zentralgesteuerte Kampagne zu organisieren, die an Umfang und Intensität der DKP-gesteuerten Kampagne entspricht. Die DKP betont im Interesse der Wirksamkeit ihrer "Bündnispolitik", deren Verwirklichung auch die "Berufsverbotskampagne" dient, und um ihre verfassungsfeindliche Zielsetzung zu verschleiern, in ihrer Agitation zunehmend auf dem "Boden des Grundgesetz" zu wirken und sich zu seinen "demokratischen Prinzipien" zu bekennen. 9. Erkennt die Bundesregierung an, daß der Beschluß der Ministerpräsidenten der Bundesländer über "Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst" vom 28. Januar 1972 und die gemeinsame Erklärung des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten vom gleichen Tage das geltende Recht richtig wiedergegeben haben, richtig wiedergegeben und 54 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 richtige Folgerungen daraus ziehen, oder welche Punkte des Beschlusses oder der Erklärung hält die Bundesregierung heute - aus welchen Gründen - für a) rechtswidrig, b) politisch untunlich? Erkennt die Bundesregierung insbesondere die Erfahrungsfeststellung des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten als richtig an, es werde die (gleichzeitige)"Mitgliedschaft von Angehörigen des öffentlichen Dienstes in Parteien oder Organisationen, die die verfassungsmäßige Ordnung bekämpfen - wie auch die sonstige Forderung solcher Parteien und Organisationen - ... in aller Regel zu einem Loyalitätskonflikt führen"? Die Aussage im Beschluß der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 28. Januar 1972, eine Mitgliedschaft in Organisationen, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, begründe Zweifel an der Gewähr der Verfassungstreue des Bewerbers und diese Zweifel rechtfertigten "in der Regel eine Ablehnung des Einstellungsantrages", ist durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 obsolet geworden. Mit der rechtlich gebotenen Bewertung der Gesamtheit der Einzelelemente, die für die Persönlichkeitsbeurteilung von Bedeutung sind, ist nicht zu vereinbaren, wenn aus der Vielzahl der denkbaren Beurteilungselemente eines, nämlich die Mitgliedschaft, besonders herausgehoben wird. Dies führt zu einer vorweggenommenen und deshalb unvertretbaren Gewichtung dieses Elements, mit der die Gefahr einer automatischen Ablehnung des Bewerbers ohne angemessene Würdigung auch der sonst relevanten Elemente heraufbeschworen wird. 10. Trifft es zu, daß die Bundesregierung, wie der damalige Bundeskanzler Brandt vor einiger Zeit erklärte, dem Beschluß nur deshalb zustimmte, weil sie davon ausging, daß andernfalls aus dem Bereich der CDU/CSU das Verbot der DKP angestrebt werden würde, und was hat den Bundeskanzler bewogen, einem solchen Verbotsverfahren unter allen Umständen entgegenzuwirken? Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Beschluß der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 28. Januar 1972 bereits durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 obsolet geworden ... 11. Trifft es zu, daß die Bundesregierung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berechtigt und verpflichtet ist, im Rahmen der politischen Auseinandersetzung mit extremistischen Kräften öffentlich darzustellen, welche Gruppen oder Parteien nach ihren Erkenntnissen verfassungsfeindliche Ziele verfolgen? Welches sind die Voraussetzungen dafür, daß politische Bestrebungen oder Zielsetzungen von Parteien oder sonstigen Organisationen als verfassungsfeindlich bezeichnet werden müssen? Die Frage ist zu bejahen. Die Bundesregierung verfährt entsprechend. Zur Frage der Berechtigung bzw. Verpflichtung der Bundesregierung, im Rahmen der politischen Auseinandersetzung mit extremistischen Kräften öffentlich darzustellen, welche Gruppen oder Parteien ihren Erkenntnissen verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, hat das Bundesverfassungsgericht u. a. folgendes aufgeführt: 55 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 "Der Umstand, daß die dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltene Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei bisher nicht ergangen ist, hindert nicht, daß die Überzeugung gewonnen und vertreten werden darf, diese Partei verfolge verfassungsfeindliche Ziele und sei deshalb politisch zu bekämpfen ... Deshalb ist es verfassungsrechtlich unbedenklich und von der politischen Verantwortung der Regierung gefordert, daß sie ihren jährlichen Bericht über die Entwicklung verfassungsfeindlicher Kräfte, Gruppen und Parteien dem Parlament und der Öffentlichkeit vorlegt. Soweit daraus für eine Partei faktische Nachteile (bei der Gewinnung von Mitgliedern oder Anhängern) entstehen, ist sie dagegen nicht durch Artikel 21 GG geschützt" (Entscheidung vom 22. Mai 1975 - BVerfG 39, 334, 360). Die Bundesregierung sieht es in Übereinstimmung mit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als erforderlich an, im Rahmen ihrer politischen Aufklärungsarbeit auf Organisationen und Parteien aufmerksam zu machen, die nach ihrer Überzeugung verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Diese Voraussetzung ist bei einer Zielsetzung gegeben, die gegen die grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist. Zu diesen Prinzipien sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 2, 1, 13 und 5, 85,140) mindestens zu rechnen: * Die Achtung vor den Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung * die Volkssouveränität * die Gewaltenteilung * die parlamentarische Verantwortlichkeit der Regierung * die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung * die Unabhängigkeit der Gerichte * das Mehrparteiensystem * das Recht auf Opposition. Eine gegen diese Prinzipien gerichtete Zielsetzung reicht für den Begriff der Verfassungsfeindlichkeit aus, ohne daß zugleich ein aktiv kämpferisch, aggressives Verhalten vorliegen muß, wie es im KPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Voraussetzung für ein Parteiverbot gefordert wird. Dies folgt daraus, daß die Bewertung als "verfassungsfeindlich" sich in ihrer Wirkung auf die politische Aufklärungsarbeit der Regierung beschränkt und 56 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Rechtsfolgen mit ihr nicht verbunden sind. Die Befugnis der Regierung solche Bewertungen vorzunehmen, ist dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch das Willkürverbot in der Weise begrenzt, daß entsprechende Werturteile vertretbar und in der Form sachlich gehalten sein müssen, also nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen dürfen (BVerfGE 40, 287, 293). 12) Wie gedenkt die Bundesregierung das geltende Verfassungsund Beamtenrecht zu wahren? Hält sie bei Einstellung in den öffentlichen Dienst Feststellungen darüber für geboten, ob Bewerber gleichzeitig einer der Verfassungsordnung bekämpfenden Gruppe angehören, und auf welche Weise solche Feststellungen getroffen werden? 13. Hält es die Bundesregierung für rechtlich vertretbar, die Feststellung einzelner Einstellungsvoraussetzungen durch eine Vermutung zu ersetzen? Wenn ja, a) kann eine solche Vermutung bei allen Bewerbungen oder nur bei solchen für bestimmte Dienstposten oder Laufbahnen und gegebenenfalls nach welchen Kriterien gelegt werden; b) nach welchen Kriterien unterscheidet sie nachzuweisende und zu vermutende Einstellungsvoraussetzungen? 14. In welchen Fällen können nach Auffassung der Bundesregierung bei der Feststellung der Gewähr der Verfassungstreue Erkenntnisse, die vom Verfassungsschutz auf Grund seines gesetzlichen Auftrages gewonnen wurden, Bestrebungen zu beobachten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, a) durch das Einfühlungsvermögen oder die zufälligen oder systematisch gesammelten Erkenntnisse der für Einstellungen zuständigen Beamten, b) durch gelegentliches oder systematisches Beobachten von zunächst einmal ohne Überprüfung eingestellten Probebeamten durch Vorgesetzte, Kollegen oder Schüler ersetzt werden? Auf welche Weise kann bei einem Verzicht auf die Anfrage beim Verfassungsschutz sichergestellt werden, daß an die Stelle einer Überprüfung der Verfassungstreue eines Bewerbers nicht eine bloße Mutmaßung darüber tritt? Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, "eine Behörde dürfe sich nicht künstlich dumm machen ... Sie darf keineswegs vorhandene Unterlagen bewußt nicht zur Kenntnis nehmen"? Wenn nein, welche Argumente hat sie zur Widerlegung dieser Auffassung? Die Fragen 12 bis 14 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet: Die von den Fragen berührten Themen sind im wesentlichen bereits in der Darstellung der Bundesregierung vom 8. November 1978 behandelt worden. Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts ist von der verfassungsrechtlichen Verpflichtung auszugehen, die Gewähr der Verfassungstreue in jedem Fall zu 57 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 prüfen. Entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober 1975, ... geht der freiheitlich-demokratische Staat von der Verfassungsloyalität seiner Bürger aus. Dies bedeutet allerdings keine Rechtsvermutung im Sinne einer Beweislastregelung. Zusammen mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erlaubt es dieser Gesichtspunkt jedoch, Nebenwirkungen der Anfragen beim Verfassungsschutz, wie die Störung des Vertrauens in die Liberalität des Staates, mit dem durch sie erreichten Nutzen bei der Abwehr von Extremisten abzuwägen. Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich keine Verpflichtung, in allen Fällen routinemäßig beim Verfassungsschutz anzufragen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich expressiv verbis zum Thema der Anfrage beim Verfassungsschutz nur negativ, und zwar dahin geäußert, daß eine solche Anfrage bei der Übernahme in den Vorbereitungsdienst, die zu zusätzlichen Ermittlungen führen würde, schädlich ist. Eine positive Äußerung dahin, daß und in welchen Fällen eine Anfrage erfolgen muß, weist die Entscheidung nicht auf. Allerdings kann aus dem Beschluß gefolgert werden, daß das Gericht eine Anfrage beim Verfassungsschutz nur als eines von mehreren Mitteln zur Prüfung der Verfassungstreue ansieht: Es bezeichnet Vorbereitungsdienst und Probezeit als Möglichkeiten, "den Bewerber intensiv kennenzulernen, ihn zu beobachten und sich schließlich ein Urteil über seine Persönlichkeit zu bilden". In diesen Zeiträumen, die grundsätzlich jeder Bewerber vor der endgültigen Berufung in das Beamtenverhältnis zu durchlaufen hat, soll sich primär die Eignung eines Bewerbers, zu der auch die Verfassungstreue gehört, erweisen: "Hier, wo sich die Verwaltung unmittelbar ein zuverlässiges Bild über den Anwärter machen kann, muß der Schwerpunkt liegen für die Gewinnung des Urteils, ob der Bewerber die geforderte Gewähr bietet oder nicht' (BVerfGE 39, 334, 356). Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht es, die Entscheidung, ob beim Verfassungsschutz angefragt wird, von den Umständen des konkreten Einzelfalls abhängig zu machen. Die Bundesregierung lehnt die Auffassung ab, daß schon der Grundsatz der "Einheit der Staatsverwaltung" eine Pflicht zum routinemäßigen Datenaustausch zwischen Verfassungsschutz und Einstellungsbehörde beinhalte. Diese Auffassung widerspräche auch dem im Grundgesetz zum Ausdruck gelangten liberalen Staatsverständnis von den Grenzen der Wirksamkeit des Staates. Damit wäre nicht vereinbar, ohne weiteres die bei den verschiedenen staatlichen Stellen vorhandenen personenbezogenen Daten zu einem umfassenden Persönlichkeitsbild der Bürger zusammenzuführen. Nach dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz) muß auch für die Weitergabe personenbezogener Daten der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten. Wenn mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf routinemäßige Anfragen beim Verfassungsschutz verzichtet wird, liegt es im pflichtgemäßen Ermessen der Einstellungsbehörden, welche Feststellungen zu treffen sind und ob im Einzelfall eine Anfrage beim Verfassungsschutz erfolgt. Die Einstellungsbehörden haben dann anzufragen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte, die insbesondere während Vorbereitungsdienst und Probezeit gewonnen werden können, darauf hindeuten, daß der Bewerber nicht die Voraussetzungen für den Eintritt in den öffentlichen Dienst erfüllt. Wenn von Routineanfragen abgesehen wird, so ist dies nach Auffassung der Bundesregierung auch geeignet, Mißtrauen gegenüber den Verfassungsschutzbehörden abzubauen. Die Bundesregierung 58 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 weist gegenüber der irrigen Meinung, die Routinenachfrage habe gezielte Nachforschungen ausgelöst, darauf hin, daß es sich nur um die Abfrage des beim Verfassungsschutz bereits vorhandenen, gerichtsverwertbaren Wissens handelte. Dennoch hat die automatische Heranziehung des Verfassungsschutzes wesentlichen Anteil an den besonders bei der jungen Generation vorhandenen Vorbehalten gegenüber dem Verfassungsschutz. Die Bundesregierung hält es für unverzichtbar, daß die Bürger ihren Sicherheitsbehörden Vertrauen entgegenbringen. Ohne dieses grundsätzliche Vertrauen kann auch der Verfassungsschutz seine wichtige Aufgabe nicht erfüllen. Das Grundgesetz will diese Institution, um Freiheit und Toleranz dadurch zu ermöglichen, daß Bestrebungen, die gegen Freiheit und Toleranz gerichtet sind, beobachtet werden. 15 Wie viele Bewerber für den öffentlichen Dienst wurden 1976 und 1977 im Bundesdienst und bei den Ländern a) eingestellt, b) wegen mangelnder Gewähr der Verfassungstreue abgewiesen, c) wegen Stellenmangels oder aus sonstigen Gründen abgewiesen? Für die Beantwortung kann die Bundesregierung nicht auf bereits vorliegendes Zahlenmaterial zurückgreifen. Auch die von der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder mit der Erarbeitung eines Überblicks über die Einstellungspraxis beim Bund und bei den Ländern beauftragte Arbeitsgruppe stellt die in der Frage angesprochenen Zahlen im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht fest. Die Bundesregierung war deshalb auf eine Umfrage mit einer nur kurz bemessenen Antwortzeit angewiesen. Die Länder, für die in der nachfolgenden Übersicht keine oder nur zum Teil Zahlen angegeben sind, haben auf die Umfrage mitgeteilt, ihnen stünde entsprechendes Zahlenmaterial nicht zur Verfügung; die entsprechenden Angaben könnten nur mit einem unverhältnismäßigen und deshalb unvertretbaren Verwaltungsaufwand ermittelt werden. Die Angaben in der Übersicht beruhen teilweise auf Schätzungen. Der Aussagewert wird überdies dadurch beeinträchtigt, daß auf die Zahl der Bewerbungen abgestellt werden mußte, hierbei sind Mehrfachbewerbungen eines Bewerbers nicht auszuschließen. Zu c) liegt vergleichbares Zahlenmaterial nicht vor. Im übrigen lauten die ermittelten Zahlen wie folgt: 59 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 60