Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung - Verfassungsschutz - Verfassungsschutzbericht 2025 Impressum Herausgeber: Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Presseund Öffentlichkeitsarbeit Schiffgraben 12 30159 Hannover Telefon: 0511 120-6258 Telefax: 0511 120-6555 E-Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de Internet: www.mi.niedersachsen.de Redaktion: Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Abteilung Verfassungsschutz Büttnerstraße 28 30165 Hannover Telefon: 0511 6709-217 E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@mi.niedersachsen.de Internet: www.verfassungsschutz.niedersachsen.de Redaktionsschluss: Januar 2026 Layout und Gestaltung: Bonifatius GmbH Druck [?] Buch [?] Verlag, Paderborn Druckerei: Druckerei Flock, Köln-Marsdorf Verfassungsschutzbericht 2025 Sehr geehrte Damen und Herren, wir leben in einer Zeit, die von tiefgreifenden politischen, gesellschaftlichen und sicherheitspolitischen Herausforderungen geprägt ist. Umso wichtiger ist es, dass wir uns gemeinsam unserer Verantwortung bewusst werden. In diesen Zeiten sind Konsequenz und klare Haltung gefragt - für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und ein respektvolles wieder Angst haben müssen, ihren Glauben Miteinander. offen zu zeigen. Die Bekämpfung des Antisemitismus ist eine besondere Priorität. Dabei sind die aktuellen Herausforderungen, vor denen unsere Gesellschaft steht, nicht Dazu kommt die Bedrohung durch abstrakt - sie sind konkret, spürbar und verislamistischen Terror. Diese Bedrohung ist langen nach entschlossenem Handeln. weiterhin real. Anschläge und vereitelte Attentate zeigen, dass wir wachsam bleiben Der Rechtsextremismus ist keine Randmüssen. Besonders besorgniserregend ist die erscheinung. Ganz im Gegenteil: Er tritt Radikalisierung junger Menschen - häufig selbstbewusst auf, er befindet sich im Wandel schnell, häufig im Verborgenen, häufig im und versucht, demokratische Institutionen digitalen Raum. Prävention, aber auch klare von innen heraus zu beschädigen bzw. sogar Grenzen und staatliche Handlungsfähigkeit zu zerstören. Gleichzeitig dürfen wir auch sind hier unverzichtbar. den Linksextremismus nicht verharmlosen. Jeder, der Gewalt gegen den Staat, die Der Angriffskrieg Putins Russland gegen die Polizei oder politische Gegner rechtfertigt, Ukraine ist ein Bruch des Völkerrechts und stellt sich außerhalb des demokratischen ein Angriff auf die europäische FriedensKonsenses. Gewalt kann niemals ein Mittel ordnung. Auch zwingt dieser uns hier in der politischen Auseinandersetzung sein. Deutschland, in Niedersachsen, unsere Beiden Formen des Extremismus müssen Sicherheitsund Verteidigungspolitik neu zu wir mit der ganzen Konsequenz des Rechtsdenken. Hybride Bedrohungen - wie Desstaats entgegentreten. information, Cyberangriffe und Spionage - sind leider längst Teil dieser AuseinanderZudem ist der zunehmende Antisemitismus setzung. Der Einsatz moderner Technoein besorgniserregendes Alarmsignal für logien wie Drohnen verändert die Dynamik unsere Gesellschaft. Es ist ein Angriff auf uns von Konflikten grundlegend. Niedersachsen alle, wenn jüdische Mitbürgerinnen und Mitspielt hier, als Standort wichtiger Unterbürger in Deutschland und in Niedersachsen nehmen und als logistische Drehscheibe, 2 eine bedeutsame Rolle. Gerade unsere Kritische Infrastruktur müssen wir vor potenziellen hybriden Gefahren schützen. Klar ist: Demokratie ist kein Selbstläufer. Sie muss jeden Tag verteidigt, erklärt und gelebt werden. Der Niedersächsische Verfassungsschutz ist dabei ein wichtiges Instrument, er ist das unverzichtbare Frühwarnsystem, um Angriffe auf unsere Demokratie zu verhindern. Dies ist der Auftrag aus dem Grundgesetz und dem Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz. Wir leben in anstrengenden Zeiten. Unsere Demokratie ist unter Druck - von innen und von außen. Jetzt ist nicht die Zeit für Zurückhaltung. Jetzt ist die Zeit für klare Worte, klare Entscheidungen und eine klare Haltung. Für eine wehrhafte Demokratie, die sich nicht einschüchtern lässt - von niemandem. Vielen Dank. Daniela Behrens Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung 3 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, das Grundprinzip unseres Grundgesetzes, die wehrhafte Demokratie, und damit die Befähigung des Staates, sich aktiv gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verteidigen, um die freiheitliche demokratische Grundordnung vor der Abschaffung mit demokratischen Mitteln zu schützen, erweist sich aktuell als vorausschauend und aktionsund mitunter gewaltorientierte notwendig. Die Herausforderungen für den Zielgruppe richten. In Niedersachsen lassen Verfassungsschutz nehmen stetig zu. sich vor allem Vernetzungsbestrebungen und personelle Bezüge zu den "Jungen Die Entwicklung des Rechtsextremismus in Nationalisten", der Jugendorganisation der Niedersachsen stand im Jahr 2025 unter Partei "Die Heimat", beobachten. dem Eindruck der bundesweiten politischen Diskussion über Migration und Innere SicherAusgelöst durch den russischen Angriffskrieg heit vor dem Hintergrund der vorgezogenen gegen die Ukraine und das damit einherBundestagswahl im Februar 2025 und der gehende Milliarden-Investitionsprogramm hohen Zustimmungswerte für die in Teilen der Bundesregierung für die Bundeswehr als rechtsextremistisch eingestufte Partei hat das Thema "Antimilitarismus" für die "Alternative für Deutschland" (AfD). linksextremistische Szene an Bedeutung zugenommen. Das zeigen beispielhaft verDi e Z ahl ni e d er s ä chsis cher Re cht s - schiedene Anschläge auf die Bundeswehr. extremisten ist deutlich gestiegen, vor allem durch das rechtsextremistische PersonenDie größte Gefahr des islamistischen potenzial innerhalb der AfD. Die neoPersonenpotenzials geht zunehmend von nazistisch geprägten Parteien "Die Heimat", sehr jungen und hoch gewaltbereiten deren Abspaltung (neue) "NationaldemoPersonen aus, die jedoch ideologisch nicht kratische Partei Deutschlands" und "Der tief verwurzelt sind. III. Weg" sind kaum aktiv, die Partei "Die Rechte" hat sich im März 2025 gar aufgelöst. Eine konsequente Versagung von Sondernutzungserlaubnissen nach dem NiederBemerkenswert ist hingegen die Vielzahl s ä chsis ch en St raß e ng e s et z hat di e neuer Gruppierungen an der Schnittislamistische Missionierung in Niederstelle zwischen Neonazismus und sub- s achs en wahrnehmbar eing e dämmt. kultureller Szene, die sich ausdrücklich Dafür zeichnet sich eine zunehmende Veran eine junge (teilweise minderjährige) breitung islamistischer Ideologien über 4 Online-Angebote ab, die sich insbesondere hybride Bedrohungen, die auch auf unsere an junge Menschen richten und durch Kritische Infrastruktur abzielen. Das breite Populismus polarisieren. Spektrum hybrider Bedrohungen ist darauf angelegt, die öffentliche Meinung zu beeinDie türkische rechtsextremistische Ülkücüflussen und Unsicherheiten zu schaffen, um Bewegung zeigt sich in einem Spannungsfeld Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Gesellzwischen digitaler Mobilisierung, internen schaft zu destabilisieren und das Vertrauen Veränderungen und dem Versuch, ihr Image in staatliche Institutionen zu erschüttern. nach außen moderat erscheinen zu lassen. Die in Deutschland mit einem BetätigungsTatsächlich liegen zahlreiche Hinweise auf verbot belegte "Arbeiterpartei Kurdistans" Ausspähversuche von militärischen Liegen(PKK) ist trotz des proklamierten Friedensschaften und systemrelevanten Infraprozesses unvermindert in Niedersachsen strukturen vor. Cyberangriffe bleiben eine aktiv. große Herausforderung für Unternehmen und werden auch von staatlichen Akteuren Unter dem Label "Palästina-Solidarität" genutzt. Entsprechend hat die Nachfrage haben sich mittlerweile auch extremistische nach Sensibilisierungen und verbesserter Gruppierungen über den virtuellen Raum A b w e h r m ö g l i c h ke i t e n insbesondere hinaus stark vernetzt und fungieren als im Ko nte x t hy b r i d e r B e d ro hun g e n Schnit t stelle zu islamistischen, link s- und Desinformationskampagnen stark ex tremis tis chen und antiisraelis chen zugenommen. Grup pi erung en. Verans t altung en im Zusammenhang mit dem Krieg in Nahost Damit sind einige wenige zentrale Aspekte haben den latenten Antisemitismus sowohl der Berichterstattung des Niedersächsischen in der islamistischen als auch in Teilen der Verfassungsschutzes angerissen worden. extremistischen Szene mit Auslandsbezug Möge der vertiefende Blick in die Analysen offen zu Tage treten lassen. Israel fungiert dazu beitragen, die Resilienz unserer Gesellals Feindbild und bietet Anknüpfungspunkte schaft gegen Gefahren, die der freiheitlichen für die antisemitische Agitation über die demokratischen Grundordnung drohen, zu Phänomengrenzen hinaus. Diesem Thema stärken. widmet sich das fortgeschriebene Sonderkapitel "Auswirkungen des Krieges in Nahost und Antisemitismus". Das Kapitel "Die Auswirkungen des Krieges z wischen Russland und der Ukraine" Dirk Pejril beleuchtet insbesondere die GefährdungsNiedersächsischer lage durch Spionage und Sabotage sowie Verfassungsschutzpräsident 5 Themenübersicht Themenübersicht 01 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 02 Brennpunktthemen / Phänomenbereichsübergreifende Schwerpunktthemen 03 Rechtsextremismus 04 Linksextremismus 05 Islamismus 06 Extremismus mit Auslandsbezug 07 Extremismusprävention 08 Spionageabwehr / Proliferation / Cyberabwehr 09 Geheimschutz 10 Wirtschaftsschutz 11 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 12 Anhang 6 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 1.1 Verfassungsschutz und Demokratie ............................................14 1.2 Gesetzliche Grundlagen .............................................................16 1.3 Hauptaufgaben des Verfassungsschutzes ....................................18 1.4 Organisation ..............................................................................18 1.5 Informationsgewinnung .............................................................19 1.6 Kontrolle ................................................................................... 20 1.7 Verfassungsschutz als Nachrichtendienst .....................................21 1.8 Beschäftigte ...............................................................................21 1.9 Haushalt ................................................................................... 22 1.10 Mitwirkungsaufgaben des Verfassungsschutzes ......................... 22 1.11 Gemeinsames Informationsund Analysezentrum Polizei und Verfassungsschutz Niedersachsen (GIAZ - Niedersachsen) .......... 24 1.12 Informationsverarbeitung .......................................................... 25 1.13 Auskunftsersuchen von Bürgerinnen und Bürgern ...................... 27 1.14 Extremisten und waffenrechtliche Erlaubnisse ............................ 28 1.15 Presseund Öffentlichkeitsarbeit ............................................... 30 1.16 Kontaktdaten ............................................................................ 33 1.17 Anmerkungen zum Inhalt des Verfassungsschutzberichtes .......... 34 2. Brennpunktthemen 2.1 Auswirkungen des Krieges in Nahost und Antisemitismus ........... 38 2.2 Die Auswirkungen des Krieges zwischen Russland und der Ukraine auf Niedersachsen............................................ 52 7 Inhaltsverzeichnis 3. Rechtsextremismus 3.1 Mitglieder-Potenzial .................................................................. 70 3.2 Einführung ................................................................................ 72 3.3 Aktuelle Entwicklungen im Rechtsextremismus .......................... 75 3.4 Rechtsextremistische Musikszene ............................................... 90 3.5 Neonazistische Szene ...............................................................102 3.6 Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) .................................... 113 3.7 Junge Alternative (JA) Niedersachsen ........................................122 3.8 Alternative für Deutschland (AfD) (Verdachtsobjekt) .................127 3.9 Die Heimat ...............................................................................138 3.10 Völkische Personenzusammenschlüsse/Völkische Siedler in Niedersachsen ..........................................................................148 3.11 Reichsbürger & Selbstverwalter .................................................153 4. Linksextremismus 4.1 Mitglieder-Potenzial ................................................................. 174 4.2 Einführung ...............................................................................175 4.3 Aktuelle Entwicklungen im Linksextremismus ............................176 4.4 Autonome/Postautonome und sonstige gewaltbereite Linksextremisten ......................................................................180 4.5 Anarchisten .............................................................................210 8 Inhaltsverzeichnis 5. Islamismus 5.1 Mitglieder-Potenzial .................................................................218 5.2 Islamismus ............................................................................... 219 5.3 Salafismus ............................................................................... 234 5.3.2 Politischer Salafismus ...................................................... 239 5.3.3 Jihadistischer Salafismus ................................................. 250 5.4 Sunnitisch islamistische Organisationen.................................... 266 5.4.1 Muslimbruderschaft (MB) .................................................270 5.4.2 Tablighi Jama'at (TJ, Gemeinschaft der Missionierung und Verkündung) ...........................................................277 5.4.3 Kalifatsstaat (Hilafet Devleti) ............................................279 5.4.4 Hizb ut-Tahrir (HuT) ........................................................ 282 5.4.5 Milli Görüs-Bewegung (MGB).......................................... 286 5.5 Schiitisch islamistische Organisationen ......................................291 5.5.1 Hizb Allah (Partei Gottes) .................................................293 5.5.2 Islamisches Zentrum Hamburg e. V. (IZH) und sonstiger schiitischer Extremismus ................................................. 299 6. Extremismus mit Auslandsbezug 6.1 Mitglieder-Potenzial ................................................................ 306 6.2 Einführung .............................................................................. 306 6.3 Aktuelle Entwicklungen im Extremismus mit Auslandsbezug ..... 308 6.4 Extremistische säkulare propalästinensische Gruppierungen ...... 311 6.5 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ................................................314 6.6 ÜlkücüBewegung ...................................................................328 9 Inhaltsverzeichnis 7. Extremismusprävention 7.1 Extremismusprävention ........................................................... 338 7.2 Vortragsund Informationsveranstaltungen ............................. 339 7.3 Ausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus"................341 7.4 Informationsmaterialien........................................................... 343 7.5 Veranstaltungen ..................................................................... 344 7.6 Kontaktdaten ......................................................................... 347 7.7 Landesprogramm für Islamismusprävention "Kompetenzforum Islamismusprävention Niedersachsen" (KIP NI) .......................... 348 7.8 Aktion Neustart .......................................................................357 8. Spionageabwehr / Proliferation / Cyberabwehr 8.1 Sicherheitslage in Niedersachsen: Spionage und hybride Bedrohungen nehmen zu .................................... 364 8.2 Proliferation .............................................................................373 8.3 Cyberabwehr ...........................................................................378 9. Geheimschutz 9.1 Geheimschutz ......................................................................... 388 10 Inhaltsverzeichnis 10. Wirtschaftsschutz 10.1 Einleitung ............................................................................... 394 10.2 Aufgaben und Arbeitsweise .................................................... 396 10.3 Unternehmen der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) .................... 397 10.4 Geheimschutz in der Wirtschaft............................................... 399 10.5 24. Wirtschaftsschutztagung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes ............................................................... 400 10.6 Kontaktdaten .......................................................................... 401 11. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 11.1 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) - Vorbermerkung .......... 404 11.2 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) mit extremistischem Hintergrund - rechts ............................................................... 405 11.3 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) mit extremistischem Hintergrund - links .................................................................. 408 11.4 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) mit extremistischem Hintergrund - ausländische Ideologie und religiöse Ideologie .... 411 11.5 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) - sonstige Zuordnung .....414 12. Anhang 12.1 Definition der Arbeitsbegriffe ...................................................420 12.2 Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz ..............................435 12.3 Verbote rechtsextremistischer Vereinigungen ............................474 12.4 Verbote von Reichsbürgervereinigungen ..................................476 12.5 Verbote linksextremistischer Vereinigungen ..............................476 12.6 Verbote islamistischer Bestrebungen .........................................476 12.7 Verbote extremistischer Bestrebungen mit Bezug zum Ausland ..479 12.8 Abkürzungsverzeichnis ............................................................ 480 12.9 Personenund Stichwortverzeichnis ......................................... 487 12.10 Ortsverzeichnis (Niedersachsen) ............................................... 500 12.11 Verzeichnisanhang zum Verfassungsschutzbericht 2025 ............501 12.12 Bilderverzeichnis ..................................................................... 507 11 01 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 1.1 Verfassungsschutz und Demokratie Im Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland wurde nach den Erfahrungen mit der Zerstörung der Weimarer Republik das Prinzip der wehrhaften Demokratie verankert. Elemente sind insbesondere die Unabänderlichkeit elementarer Verfassungsgrundsätze (Art. 79 Abs. 3 GG) und die Möglichkeit, Parteien unter engen Voraussetzungen von der staatlichen Finanzierung ausschließen (Art. 21 Abs. 3 GG) oder in Gänze verbieten zu können (Art. 21 Abs. 2 GG). Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinen Urteilen zum Verbot der Sozialistischen Reichspartei (SRP) von 1952 (BVerfGE 2, 1) und zum Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) von 1956 (BVerfGE 6, 300) die Wesensmerkmale der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bestimmt, die in SS 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes (NVerfSchG) aufgezählt sind: f das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, f die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, f das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, f die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, f die Unabhängigkeit der Gerichte, f der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und f die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. 14 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bezeichnen seit 1974 einheitlich politische Bestrebungen als extremistisch, wenn sie sich gegen diese Wesensmerkmale oder gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten. Ihre Beobachtung dient dem Schutz der Verfassung. Da die Verfassungsschutzbehörden im Vorfeld konkreter Gesetzesverstöße tätig werden und frühzeitig verfassungsfeindliche Bestrebungen erkennen sollen, werden sie als ein "Frühwarnsystem" des demokratischen Rechtsstaates bezeichnet. Zwischen den Extremismusphänomenen Rechtsund Linksextremismus und dem Islamismus gibt es fundamentale Unterschiede. Der Islamismus setzt, im Gegensatz Gemeinsame SocialMediaAktion des Verfassungszu tragenden Prinzipien der europäischen Aufklärung, auf religiösschutzes, der Polizei und des Innenministeriums orthodoxe Ordnungsmodelle. Damit zielt er auf eine gegen den Niedersachsens zum 75-jäh"Westen" gerichtete kulturelle Identität. Rechtsextremisten leugnen rigen Jubiläum des GG das in Art. 3 GG verankerte Gleichheitsprinzip. Linksextremisten hingegen verabsolutieren das Gleichheitspostulat und schränken damit die universelle Gültigkeit der Freiheitsund Individualrechte ein. Weiterhin schließen Linksextremisten aufgrund der ökonomischen Kräfteverhältnisse aus, dass die Gleichheit der Menschen in einer parlamentarischen Demokratie realisiert werden kann. Trotz dieser Unterschiede lassen sich Gemeinsamkeiten feststellen, wie sie für den modernen politischen Extremismus typisch sind: f Extremisten verfügen über ein geschlossenes Weltbild, das weder reflektiert noch fortentwickelt wird. In ihrem quasireligiösen Politikverständnis glauben sie, unfehlbar im Besitz der absoluten Wahrheit zu sein. f Aus diesem Absolutheitsanspruch heraus entwickeln sie ein "Freund-Feind-Raster", das die Welt holzschnittartig in Gut und Böse einteilt und keine Differenzierung zulässt, um die als "Feinde" Gebrandmarkten kompromisslos bekämpfen zu können. 15 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen f Nicht der Einzelne, sondern die Gemeinschaft steht im Mittelpunkt. Individuelle Freiheitsrechte werden den Interessen des Kollektivs untergeordnet. f Extremisten haben ein Bild vom Menschen, wonach nicht alle Menschen über die gleiche Würde verfügen (Art. 1 GG). Es gilt das Primat der Ideologie, die mit Politik gleichgesetzt wird. Aus diesem Verständnis von Politik, als einer alle Lebensbereiche regelnden Weltanschauung, lehnen Extremisten den demokratischen Pluralismus ab. Zu demokratischen Prinzipien wie Meinungs-, Presseund Parteienvielfalt haben sie lediglich ein taktisches Verhältnis. Ihr gemeinsames Ziel ist die Überwindung der bestehenden, von Individualrechten geprägten Ordnung. Dahinter steht zumeist das Streben nach Sicherheit und Überschaubarkeit der Welt, in der der Mensch nicht länger vereinzelt ist. Extremismus ist auch eine zum Teil mit messianischem Eifer vertretene Reaktion auf die Komplexität moderner westlicher Gesellschaften. In diesem Weltbild wird die Gegenwart als desolat empfunden oder diffamiert. Die extremistische Alternative unter Leitung eines "Führers", einer "Partei" oder eines "religiösen Wächterrates" erscheint als einziger Ausweg. Wer sich aus Sicht der Extremisten dagegen stellt, hat keinen Anspruch auf Toleranz, sondern muss bekämpft werden - nach Auffassung gewaltbereiter Extremisten notfalls auch mit Gewalt. 1.2 Gesetzliche Grundlagen Verfassungsschutz ist Ländersache. Als Folge der föderalen Struktur der Bundesrepublik bestehen bundesweit sechzehn sich teilweise in Aufbau und Befugnissen unterscheidende Verfassungsschutzgesetze. Dem Bund wiederum obliegt die ausschließliche Gesetzgebung über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern (vgl. Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 b GG). Diese ist im Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz - Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) geregelt. Weitere Befugnisse für den Verfassungsschutz folgen aus dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses - Artikel 16 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 10-Gesetz - G10. Dieses regelt bundeseinheitlich di e Telekommunikations - und Briefüber wachungsbefugnisse der Verfassungsschutzbehörden. Die Aufgaben und Befugnisse des Niedersächsischen Verfassungsschutzes ergeben sich aus dem Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz1 (NVerfSchG). Das NVerfSchG gliedert sich in fünf Teile. Der erste Teil bestimmt Zuständigkeiten und Aufgaben, der zweite das Beobachtungsobjekt. Die Beobachtungsbedürftigkeit gehört zu den zentralen Begriffen der bundesdeutschen Verfassungsschutzbehörden. Der dritte Teil regelt die eigentliche Datenverarbeitung. Neben Regelungen zum Minderjährigenund Kernbereichsschutz finden sich dort Regelungen über die Eingriffsbefugnisse (siehe Kapitel 1.5), über die Auskunftsersuchen sowie über die Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Behörden. Der vierte Teil des NVerfSchG regelt die parlamentarische Kontrolle und der fünfte Teil enthält die Schlussvorschriften. Ausgelöst durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 26.04.2022 (Az. 1 BvR 1619/17) zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz, vom 28.09.2022 (Az. 1 BvR 2354/13) zum Bundesverfassungsschutzgesetz sowie zuletzt zum Hessischen Verfassungsschutzgesetz vom 17.07.2024 (1 BvR 2133/22) wurde das NVerfSchG umfangreich novelliert. Die Neufassung ist am 20.12.2025 in Kraft getreten. Angepasst wurden u. a. die Vorschriften für Datenübermittlungen an andere Behörden sowie stellenweise die Eingriffsschwellen für den Einsatz bestimmter nachrichtendienstlicher Maßnahmen. Für die in diesem Verfassungsschutzbericht dargelegten Erkenntnisse galt noch die vorherige Fassung des NVerfSchG. 1 Siehe hierzu Kapitel 12.2. 17 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 1.3 Hauptaufgaben des Verfassungsschutzes Hauptaufgabe des Verfassungsschutzes ist nach SS 3 NVerfSchG die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen über f Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, f sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland für eine fremde Macht, f Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, f Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 GG) oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 GG) gerichtet sind. Zu den Kernaufgaben gehört auch die Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über extremistische Bestrebungen. Ebenso gehören gesetzlich geregelte Mitwirkungspflichten (siehe Kapitel 1.10) zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes. 1.4 Organisation Verfassungsschutzbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (SS 2 Abs. 1 NVerfSchG). Das Ministerium unterhält hierzu eine gesonderte Abteilung (Verfassungsschutzabteilung), die ausschließlich die der Verfassungsschutzbehörde obliegenden Aufgaben wahrnimmt. Diese Abteilung wird durch die Verfassungsschutzpräsidentin oder den Verfassungsschutzpräsidenten geleitet. 18 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 1.5 Informationsgewinnung Der Verfassungsschutz gewinnt die zur Erfüllung seiner Aufgaben relevanten Informationen überwiegend aus offen zugänglichen Quellen, die grundsätzlich auch jeder Bürgerin und jedem Bürger zur Verfügung stehen, wie z. B. aus dem Internet, aus Zeitungen, Zeitschriften, Flugblättern, Programmen und Broschüren. Darüber hinaus können - im Rahmen gesetzlich festgelegter Befugnisse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - die im Gesetz abschließend aufgeführten nachrichtendienstlichen Mittel eingesetzt und besondere Auskunftsverlangen zur Informationsbeschaffung durchgeführt werden. Zu den nachrichtendienstlichen Mitteln gehören z. B. der Einsatz von verdeckt arbeitenden Vertrauenspersonen (VP), Observationen, verdeckte Bildund Tonaufzeichnungen und sonstige verdeckte Ermittlungen. Die näheren Voraussetzungen für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel und die Durchführung der Auskunftsverlangen sind in den SSSS 14 bis 19 sowie 20 und 21 NVerfSchG geregelt. Der Verfassungsschutzbehörde stehen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ausdrücklich keine polizeilichen Befugnisse zu, d. h. sie darf insbesondere niemanden festnehmen, keine Durchsuchungen durchführen und keine Gegenstände beschlagnahmen (SS 5 Satz 1 NVerfSchG). Von den nachrichtendienstlichen Mitteln wurden im Berichtszeitraum im Wesentlichen verdeckte Bildaufzeichnungen, verdeckte Ermittlungen, Observationen und Vertrauenspersonen (VP) eingesetzt. Eingriffe in das Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis sind wegen der besonderen Schwere des Eingriffs in das Grundrecht des Art. 10 GG (Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis) nur unter besonders hohen Voraussetzungen und unter Beachtung strenger Verfahrensvorschriften möglich. Diese sind im Artikel 10-Gesetz - G 10 geregelt. 2 Hinweis: Im Berichtszeitraum wurden keine G10-Maßnahmen durchgeführt. 2 Siehe auch das folgende Kapitel 1.6. 19 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 1.6 Kontrolle Die Tätigkeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes unterliegt vielfältigen Kontrollen. Dazu gehören interne, die durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten vorgenommen und externe Überprüfungen, die durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen ausgeführt werden. Einzelmaßnahmen, wie Personenspeicherungen, sind gerichtlich überprüfbar. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung ist nach SS 34 NVerfSchG verpflichtet, den Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (AfAV) des Niedersächsischen Landtages, welcher mit dem ebenfalls am 20.12.2025 in Kraft getretenen "Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Parlamentarischen Kontrollgremiums in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes" durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ersetzt wurde, umfassend über seine Tätigkeit als Verfassungsschutzbehörde zu unterrichten. Die parlamentarische Kontrolle erfolgt unbeschadet der Rechte des gesamten Landtages und seiner sonstigen Ausschüsse. Bei Eingriffen in das Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis entscheidet die sogenannte G 10-Kommission 3 (SS 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes). Im Rahmen der Novellierung des NVerfSchG im Jahr 2016 wurden weitere Zuständigkeiten der Kommission geschaffen. Sie entscheidet als weisungsunabhängige Stelle auch über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz eingesetzten eingriffsintensiven nachrichtendienstlichen Mittel. Dazu gehören z. B. längerfristige Observationen (SS 14 Abs. 1 i. V. m. SS 21 Abs. 3 NVerfSchG). Diese Kontrollfunktion ist mit dem Richtervorbehalt des Niedersächsischen Polizeiund Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) bzw. der Strafprozessordnung (StPO) vergleichbar. 3 Die G10-Kommission besteht aus einer oder einem Vorsitzenden (mit Befähigung zum Richteramt) und zwei Beisitzenden, von denen einer auch die Befähigung zum Richteramt haben muss. Die Mitglieder werden vom Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zu Beginn der Wahlperiode bestellt. 20 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 1.7 Verfassungsschutz als Nachrichtendienst Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder verstehen sich als Nachrichtendienste. Sie sind gesetzlich auf die Beschaffung und Auswertung von Informationen beschränkt. Im Gegensatz zu Geheimdiensten unterliegen sie der Kontrolle durch unabhängige Instanzen und unterrichten die Öffentlichkeit über wesentliche Ergebnisse ihrer Arbeit. Als Geheimdienste werden staatliche Organisationen fremder Mächte verstanden, die nicht nur politisch, wirtschaftlich, wissenschaftlich oder militärisch bedeutsame Nachrichten beschaffen und für ihre Auftraggeber auswerten, sondern auch aktive Handlungen zur Störung oder Beeinflussung "politischer Gegnerinnen und Gegner" im Inund Ausland vornehmen. Dabei streben sie ein Höchstmaß an Geheimhaltung an. 1.8 Beschäftigte Der vom Niedersächsischen Landtag verabschiedete Haushaltsplan für den Einzelplan 03 (Ministerium für Inneres, Sport und Entwicklung der Beschäftigten zum Beginn des Haushaltsjahres VZE 400 300 280 260 240 280,68 332,99 314,32 314,32 327,20 280,13 334,13 317,46 317,32 220 200 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 21 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Digitalisierung) bestimmt durch die Ausweisung von Planstellen im Stellenplan und Beschäftigungsvolumen sowie durch die Festlegung von Rahmenbedingungen für die Personal-Gesamtkosten (Personalkostenbudget), in welchem Umfang der Niedersächsische Verfassungsschutz Personal beschäftigen darf. Das durch den Haushaltsplan vorgegebene Beschäftigungsvolumen weist die grundsätzliche Obergrenze der Summe der vollbeschäftigten und der auf Vollzeit umgerechneten teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vollzeiteinheiten (VZE) aus. Es umfasst im Haushaltsjahr 2025 insgesamt 327,20 VZE (2024: 317,32 VZE). 1.9 Haushalt Im Haushalt der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde waren im Haushaltsjahr 2025 für Personalausgaben 23.058.000 Euro (2024: 20.428.000 Euro) und für Sachausgaben 9.124.000 Euro (2024: 7.565.000 Euro) veranschlagt. Damit ergab sich ein Ausgabevolumen von 32.182.000 Euro (2024: 27.993.000 Euro). 1.10 Mitwirkungsaufgaben des Verfassungsschutzes Die Mitwirkungsaufgaben sind in SS 3 Abs. 4 Nr. 3 NVerfSchG geregelt und bestehen in der Bearbeitung von Regelanfragen. Dabei handelt es sich um Anfragen, die eine Verwaltungsbehörde (z. B. Staatsangehörigkeitsbehörde) auf einer eigens dafür geschaffenen Rechtsgrundlage an die Verfassungsschutzbehörde richtet, um zu erfahren, ob Erkenntnisse vorliegen, die gegen den Erlass des begehrten Verwaltungsakts (z. B. Einbürgerung) sprechen. Nach einem leichten Rückgang der Gesamtzahl im vergangenen Jahr (2023: 222.663; 2024: 217.479) erreicht die Anzahl der Anfragen im Jahr 2025 mit 234.809 einen Höchststand. 22 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Der Grund hierfür ist ein signifikanter Anstieg bei den Anfragezahlen aus dem Aufenthaltsbereich: Hier stieg die Anzahl der Regelanfragen mit 85.487 um circa 13.000 im Vergleich zum Vorjahr (2024: 72.663) an. Auch die Regelanfragen im Einbürgerungsverfahren sind im Vergleich zum Vorjahr (2024: 31.531) erneut um circa zehn Prozent gestiegen, was noch immer auf die Neuerungen im Einbürgerungsrecht zurückzuführen ist. Die Anfragen nach dem Waffengesetz sind weiterhin mit 86.753 Anfragen (2023: 90.212; 2024: 82.911) das anfragestärkste Segment. Ein Rückgang konnte im Rahmen der Anfragen in Visa-Verfahren verzeichnet werden, die erneut um circa 1.000 Anfragen auf 5.715 (2023: 9.181; 2024: 6.632) zurückgegangen sind. Eine ähnliche Tendenz lässt sich bei den das Atomrecht betreffenden Anfragen erkennen: Der Rückgang von 6.314 (2024) auf 5.009 (2025) ist der abnehmenden Bedeutung der Atomkraft zur Energiegewinnung geschuldet. Gegen den Trend stellen sich die Anfragen aus dem Bewachungsgewerbe, die mit nunmehr 7.007 im Vergleich zum Entwicklung der Mitwirkungsaufgaben 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 234.809 196.384 205.580 222.663 165.695 217.479 82.429 99.865 85.419 0 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 23 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Vorjahr (2024: 5.945) erneut gestiegen sind, was auf eine gestiegene Zahl an Bewachungspersonal zurückzuführen ist. Eine Verstetigung hat auch die Anzahl der Anfragen erfahren, zu denen Erkenntnisse beim Verfassungsschutz vorlagen: Die Zahl des Vorjahres (675) wurde mit 630 erneut unterschritten. Im Verhältnis zu den hohen Anfragezahlen bedeutet dies, dass lediglich bei 0,27 Prozent aller Anfragen Informationen beim Verfassungsschutz zu überprüfen waren. 1.11 Gemeinsames Informationsund Analysezentrum Polizei und Verfassungsschutz Niedersachsen (GIAZ-Niedersachsen) Eine Form der Zusammenarbeit zwischen der Polizei und dem Verfassungsschutz stellt das "Gemeinsame Informationsund Analysezentrum" (GIAZ) dar. Hierbei handelt es sich um eine bewährte Struktur, die einen kontinuierlichen, konstruktiven und schnellen Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz in einem festgelegten Rahmen gewährleistet. Das GIAZ hat u. a. die Aufgabe, polizeiliche und nachrichtendienstliche Informationen zusammenzuführen, gemeinsam zu analysieren und zu bewerten. Angelehnt an die Arbeit der gemeinsamen Zentren auf Bundesebene finden auch in Niedersachsen, unter Beachtung des Trennungsgebotes und der einschlägigen Datenübermittlungsvorschriften, sowohl wöchentliche als auch anlassbezogene Lagebesprechungen statt. Diese Form des Austausches optimiert die sicherheitsbehördliche Zusammenarbeit und stellt somit eine entscheidende Voraussetzung für die effektive Beobachtung und ganzheitliche Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus dar. 24 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Der Informationsaustausch ist im Schwerpunkt auf folgende Themenfelder ausgerichtet: f Islamismus und Extremismus mit Auslandsbezug, f Rechtsextremismus, f Linksextremismus, f Hybride Bedrohungen und f aktuelle, anlassund lagebezogene Schwerpunkte. Gemeinsam haben das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA NI) und die Abteilung 5 des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung somit eine Plattform geschaffen, die auch durch technische Kommunikationsmöglichkeiten eine fachkompetente, frühzeitige und lageangepasste Bewertung polizeilicher sowie nachrichtendienstlicher Erkenntnisse in der Alltagsorganisation, wie auch in Besonderen Lagen, zulässt. Zudem bildet das GIAZ den Rahmen, den Erkenntnisaustausch mit weiteren sicherheitsbehördlichen Partnern aus besonderem Anlass zu intensivieren und zu verstetigen. 1.12 Informationsverarbeitung Der Niedersächsische Verfassungsschutz ist - wie auch die anderen Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder - gesetzlich befugt, die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten zu erheben und in Akten und Dateien zu speichern. Das NVerfSchG und Dienstvorschriften regeln detailliert die Datenverarbeitungsbefugnisse. Deren Beachtung unterliegt der Kontrolle durch den LfD Niedersachsen und dem bzw. der in der Verfassungsschutzbehörde bestellten behördlichen Datenschutzbeauftragten. Aufgrund der in SS 6 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) normierten Verpflichtung zur Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterrichtung unterhalten die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern eine beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingerichtete gemeinsame Datenbank, das Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS). Alle teilnehmenden Behörden dürfen dort nach Maßgabe der jeweiligen eigenen rechtlichen Befugnisse 25 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen personenbezogene Daten speichern sowie auf den gesamten NADIS-Datenbestand zugreifen und Daten abrufen. NADIS ist ein Aktenfundstellensystem, in dem nur der Name der gespeicherten Person, die zu ihrer Identifizierung erforderlichen Merkmale wie z. B. Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit, Kraftfahrzeug sowie die speichernde Behörde und deren nach einem einheitlichen Aktenplan vergebenen Aktenzeichen enthalten sind. Nicht gespeichert ist der Inhalt der jeweiligen Information, die Anlass zur Vergabe des Aktenzeichens gewesen ist. Benötigt eine Verfassungsschutzbehörde zur eigenen Aufgabenerfüllung die Informationen einer anderen Verfassungsschutzbehörde über eine gespeicherte Person, so fragt sie i. d. R. auf elektronischem Wege bei dieser an. Der Informationsübermittlung ist eine Relevanzprüfung durch die speichernde Stelle vorgeschaltet. Die im NADIS gespeicherten personenbezogenen Daten beziehen sich nicht nur auf Personen, die verfassungsfeindliche, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Aktivitäten (SS 3 Abs. 1 NVerfSchG) entfaltet haben. Darin werden auch Angaben zu Personen erfasst, bei denen eine Sicherheitsüberprüfung (SÜ) mit Entwicklung der NADIS-Speicherungen SÜ und Mitwirkung Phänomenbezogen 130.000 120.000 110.000 100.000 90.000 80.000 70.000 60.000 50.000 40.000 30.000 3.482 5.489 4.942 5.228 3.359 4.561 3.752 3.771 5.138 128.780 128.478 126.967 118.326 123.750 80.688 75.250 74.341 71.530 20.000 10.000 0 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 26 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen dem Ergebnis einer Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen durchgeführt wurde oder die als konkrete Zielpersonen terroristischer oder geheimdienstlicher Aktivitäten gelten. Vom Niedersächsischen Verfassungsschutz waren am 31.12.2025 folgende personenbezogene NADIS-Speicherungen veranlasst (Vorjahreszahlen in Klammern): f im Zusammenhang mit Sicherheitsüberprüfungen und Mitwirkungsaufgaben 126.967 (123.750), f im Zusammenhang mit originären Aufgaben des Verfassungsschutzes im Bereich Extremismus, Terrorismus, Spionageabwehr 3.752 (3.482). 1.13 Auskunftsersuchen von Bürgerinnen und Bürgern Die Verfassungsschutzbehörde erteilt betroffenen Personen auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten; seit der Gesetzesänderung vom 07.07.2021 (Nds. GVBl. S. 483) bedarf es hierzu jedoch der Darlegung eines konkreten Sachverhalts und eines besonderen Interesses an der Auskunft (SS 30 NVerfSchG a. F., seit 20.12.2025 inhaltsgleich SS 29 NVerfSchG). Im Jahr 2025 wurden 67 Auskunftsersuchen (2024: 82) beantwortet. In 30 Fällen hatte der Verfassungsschutz keine Erkenntnisse gespeichert. In zwei Fällen wurde der einer Erfassung zugrundeliegende Sachverhalt uneingeschränkt mitgeteilt. In fünf Fällen Entwicklung der Auskunftsersuchen 500 400 300 200 67 100 47 450 294 283 210 319 81 82 0 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 27 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen wurde den Auskunftsersuchenden der ihrer Erfassung zugrundeliegende Sachverhalt eingeschränkt mitgeteilt und im Übrigen gemäß SS 30 Abs. 4 NVerfSchG a. F. (seit dem 20.12.2025 gilt SS 29 Abs. 4 NVerfSchG) an den Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen verwiesen. 27 Auskunftsersuchen haben auch nach wiederholter Aufforderung zur Nachlieferung die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt. Eine nur eingeschränkte Auskunft bzw. die Ablehnung einer Auskunftserteilung erfolgt aufgrund der Ablehnungsgründe aus SS 29 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 NVerfSchG. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Offenlegung von Informationen Rückschlüsse auf die Identität von Vertrauenspersonen zur Folge haben würde. Auch Erkenntnisse, die der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde von einer anderen Verfassungsschutzbehörde übermittelt werden, dürfen nur mitgeteilt werden, wenn die übermittelnde Behörde zustimmt (SS 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 NVerfSchG i. V. m. SS 6 Abs. 1 Satz 2 BVerfSchG). Jede einzelne Erkenntnis zur Person der Antragstellerin bzw. des Antragstellers wird einer Prüfung unterzogen, sodass in einigen Fällen auch eine eingeschränkte Auskunft erteilt wird, da Ablehnungsgründe auch gegen die Mitteilung nur einzelner Erkenntnisse sprechen können. 1.14 Extremisten und waffenrechtliche Erlaubnisse Die Gefahr für die Gesellschaft, die von Waffen in den Händen von Personen, die nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen, ausgeht, ist unbestritten. Die Frage nach den waffenrechtlichen Erlaubnissen beleuchtet in diesem Kontext jedoch nur einen Teil, nämlich die legale Verfügungsgewalt über Waffen. Das Waffenrecht unterscheidet hier wiederum sehr genau zwischen einzelnen Erlaubnissen: f Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird nach SS 10 Abs. 1 Satz 1 Waffengesetz (WaffG) durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene 28 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Waffenbesitzkarte erteilt. Vom Besitz und Erwerb ist das Führen einer Waffe zu unterscheiden. Führen meint in diesem Zusammenhang die Ausübung der tatsächlichen Sachgewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume und des befriedeten Besitztums. f Ein kleiner Waffenschein nach SS 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG berechtigt ausschließlich zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoffund Signalwaffen, wenn diese das Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aufweisen. Waffen mit dem PTB-Prüfzeichen können frei erworben werden. f Die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe wird durch einen Erlaubnisschein erteilt (SS 10 Abs. 5 WaffG). Dies geschieht für Jägerinnen und Jäger zur Nutzung der Waffe zu jagdlichen Zwecken durch den Jagdschein. f Von einer waffenrechtlichen Erlaubnis befreit ist man, wenn man nur auf einer Schießstätte nach SS 27 WaffG schießt und selbst keine Waffen erwerben oder besitzen will. f Der sogenannte große Waffenschein, der zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit ermächtigt, wird nur in seltenen Ausnahmefällen bewilligt, beispielsweise zur Bewachung von Geldtransporten. Aus den vorgenannten Gründen ist ein genereller Rückschluss aus der Anzahl waffenrechtlicher Erlaubnisinhaber auf die tatsächliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Waffen in unzuverlässigen Händen nicht möglich. Darüber hinaus handelt es sich bei der Anzahl von waffenrechtlichen Erlaubnissen um dynamische Zahlen: Es gibt immer Personen, die zum extremistischen Personenpotenzial hinzukommen oder der Ideologie den Rücken kehren, die eine waffenrechtliche Erlaubnis freiwillig zurückgeben oder durch ein Verwaltungsverfahren dazu gezwungen werden. Darüber hinaus trägt auch die nicht unwesentliche Dauer von verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Unschärfe des Gesamtbildes bei. 29 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 1.15 Presseund Öffentlichkeitsarbeit Die freiheitliche Verfassung zu schützen, bedeutet nicht nur extremistische Aktivitäten zu beobachten, sondern auch die Öffentlichkeit darüber zu informieren, sodass extremistische Ideologien von den Bürgerinnen und Bürgern als verfassungsfeindlich erkannt werden können. Dies ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe. Gemäß SS 3 Abs. 3 NVerfSchG klärt die Verfassungsschutzbehörde die Öffentlichkeit auf der Grundlage ihrer Auswertungsergebnisse durch zusammenfassende Berichte und andere Maßnahmen über verfassungsfeindliche Bestrebungen und sicherheitsgefährdende bzw. geheimdienstliche Tätigkeiten auf. Zu den zusammenfassenden Berichten zählt insbesondere der jährlich erscheinende Niedersächsische Verfassungsschutzbericht (SS 33 Abs. 2 NVerfSchG). Mit seinen Analysen und Bewertungen hilft der Verfassungsschutz zu verhindern, dass extremistische Aussagen bei der Bevölkerung auf fruchtbaren Boden treffen. Die Aufklärung über Extremismus soll die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, sich selbst für die Demokratie einzusetzen. Neben dem Niedersächsischen Verfassungsschutzbericht werden die "Informationen des Niedersächsischen Verfassungsschutzes" herausgegeben. Diese als PDF-Dokument zweimonatlich versendete Broschüre richtet sich insbesondere an Polizei-, Justizund kommunale Ordnungsbehörden, aber auch an Mitglieder von Gremien des Niedersächsischen Landtages und Nachrichtendienste. Die Broschüre informiert über Themen, mit denen sich der Niedersächsische Verfassungsschutz aktuell befasst. Die Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit und der Prävention werden in den Organisationsbereichen Presseund Öffentlichkeitsarbeit sowie dem fachübergreifend arbeitenden Bereich der Prävention (siehe Kapitel 7 dieses Berichts) des Niedersächsischen Verfassungsschutzes koordiniert. Beide Bereiche arbeiten eng zusammen und bieten der Öffentlichkeit u. a. Informationen über f Rechtsextremismus, f Linksextremismus, f Extremismus mit Auslandsbezug, f Islamismus und f Präventionsmaßnahmen. 30 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Der Bereich der Presseund Öffentlichkeitsarbeit ist Ansprechpartner für Medienvertreterinnen und -vertreter und Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen zum Extremismus. Die Presseund Bürgeranfragen an die Verfassungsschutzbehörde spiegeln thematisch alle Arbeitsfelder des Verfassungsschutzes wider. Häufig wird eine Einschätzung erbeten, ob beschriebene Phänomene als extremistisch zu werten sind. Auch wird Unterstützung erbeten von z. B. Schülerinnen und Schülern, Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die für ihre Arbeiten auf Informationen oder Dokumente des Niedersächsischen Ver fassungsschut zes zurückgreifen möchten. Häufig werden Hinweise auf extremistische Flyer, Plakate oder Internetveröffentlichungen aufgenommen und an die entsprechenden Fachreferate und/oder an die Polizei weitergeleitet. Daneben kommt eine Beratung mit dem Fachbereich Prävention in Betracht bzw. die Einschaltung einer zivilgesellschaftlichen Organisation oder einer Sozialbehörde. Sowohl bei den Medienkontakten als auch bei allen anderen Anfragen dominierte auch 2025 der Komplex "Rechtsextremismus". Mit Abstand folgen Themen des Islamismus, des Linksextremismus und Fragen zur Organisation, den gesetzlichen Grundlagen, den Befugnissen oder der Verfahrensweise des Niedersächsischen Verfassungsschutzes und zu hybriden Bedrohungen. Der Schwerpunkt der Themensetzung wird maßgeblich durch den jeweils aktuellen öffentlichen Diskurs mitbestimmt. Die fortschreitende Digitalisierung macht sich nicht nur in vielen Aspekten des alltäglichen Lebens bemerkbar, sondern beeinflusst auch die Wahl der genutzten Medien und die damit einhergehende Informationsaufnahme. Extremistische Inhalte und Propaganda können so ungefiltert die Meinungsbildungsprozesse beeinflussen und Desinformationen sich viel schneller verbreiten. Das Risiko, Desinformationen zu rezipieren und zu verbreiten, betrifft Jung und Alt. Neben Lebenserfahrung spielt Medienkompetenz 31 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen eine wichtige Rolle bei der Informationsaufnahme im digitalen Raum und damit für den Meinungsbildungsprozess. Daher ist es wichtig, Nutzerinnen und Nutzer online über Gefahren von extremistischen Inhalten aufzuklären und sie für diese zu sensibilisieren. Social Media als Teil der Öffentlichkeitsarbeit Soziale Medien gehören zum Alltag der Menschen. Deshalb ist der Niedersächsische Verfassungsschutz ebenfalls in den sozialen Netzwerken präsent. Dies wird aus der Verpflichtung nach SS 3 Abs. 3 NVerfSchG, die Bürgerinnen und Bürger über extremistische Entwicklungen aufzuklären und zu informieren, abgeleitet. Social-Media-Kampagne in Kooperation mit Seit Herbst 2019 nutzt der Niedersächsische Verder Niedersächsischen Landesmedienanstalt fassungsschutz offizielle Behörden-Accounts zur Presseund Öffentlichkeitsarbeit. Den Anfang machten die Social-Media-Plattformen Facebook und Twitter (jetzt X). Im Oktober 2020 folgte der behördliche Instagram-Account und seit Ende 2023 gibt es auch eine Präsenz bei Threads. Eindeutige öffentliche Benennung, aktives Community-Management und aktuelle, gesellschaftlich relevante Beiträge sollen den Verfassungsschutz als direkten Ansprechpartner für alle Fragen rund um Extremismus sichtbarer machen. Im Mittelpunkt der Aktivitäten in Social Media steht das Ziel, die Bürgerinnen und Bürger mit transparenter Kommunikation über extremistische Inhalte und Propaganda aufzuklären und ihre Sinne diesbezüglich zu schärfen. Die Social-Media-Accounts sollen die eigene Präventionsund Aufklärungsarbeit einer breiteren und (meist) jüngeren Zielgruppe zugänglich machen. Gleichzeitig soll so der direkte und offene Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern gefördert werden und der Niedersächsische Verfassungsschutz als direkter Ansprechpartner in den Sozialen Medien zur Verfügung stehen. Daneben werden Veranstaltungen des Verfassungsschutzes begleitet und präsentiert sowie Stellenausschreibungen beworben. Die bisher veröffentlichten Social-Media-Beiträge orientieren sich an den Inhalten des jeweils aktuellen Verfassungsschutzberichts oder beziehen sich auf das politische Tagesgeschehen. Zudem nutzt der Niedersächsische Verfassungsschutz Social Media, um sich mit Text-, 32 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Social Media Posts anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2024 Bildund Videoformaten stärker in den gesellschaftlichen Diskurs einzubringen. Social Media lebt vom Dialog und vom Diskurs. Wir möchten daher dazu motivieren, die Accounts des Niedersächsischen Verfassungsschutzes durch Fragen und einen regen Austausch mitzugestalten. Die Social-Media-Profile erreichen Sie unter: Facebook: ht t p s: // w w w.fa ce b o o k .co m / Ve r fa s su n g s - schutz.Niedersachsen Instagram: ht t ps: // w w w.ins t agram.co m / ver fas sungs - schutz.nds/ Threads: https://www.threads.com/@verfassungsschutz.ndsX (ehemals Twitter): https://x.com/LfV_NI 1.16 Kontaktdaten Für Fragen steht der Bereich der Presseund Öffentlichkeitsarbeit beim Niedersächsischen Verfassungsschutz unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: Telefon: 0511 6709-217 E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@mi.niedersachsen.de 33 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Der Niedersächsische Ver fassungsschutz informier t zudem umfassend unter der Internetadresse www.verfassungsschutz.niedersachsen.de über Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes und aktuelle Entwicklungen des politischen Extremismus sowie der Spionageabwehr mit der Schwerpunktsetzung auf Niedersachsen. Insbesondere in der Rubrik "Aktuelle Meldungen" und "Termine" werden zeitnah Berichte und Analysen veröffentlicht und Veranstaltungen des Niedersächsischen Verfassungsschutzes angekündigt. Auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung www.mi.niedersachsen.de (Service/Publikationen) sind die Verfassungsschutzberichte der vergangenen Jahre sowie Broschüren und Flyer des Niedersächsischen Verfassungsschutzes veröffentlicht. 1.17 Anmerkungen zum Inhalt des Verfassungsschutzberichtes Umfang der Berichterstattung Im folgenden Bericht wird ausschließlich über solche Bestrebungen berichtet, bei denen die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte einen Verdacht oder eine Bewertung als extremistisch rechtfertigen. Hinweis zur Rechtschreibung Im Bericht wird die deutsche Rechtschreibung entsprechend der aktuell gültigen Auflage des Dudens verwendet. Sofern in Zitaten davon abgewichen wird, liegt es daran, dass die Originalschreibweise der dem Zitat zugrundeliegenden Quelle übernommen wurde. Daneben können in Zitaten auch Namen anders geschrieben sein als im übrigen Bericht. Ein gesonderter Hinweis auf die Abweichung erfolgt jedoch nicht. 34 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 35 02 Brennpunktthemen Brennpunktthemen 2.1 Auswirkungen des Krieges in Nahost und Antisemitismus Überblick Am 07.10.2023 griff die islamistische Terrororganisation HAMAS in einer koordinierten Operation Israel an. Anders als bei früheren Angriffen wurden nicht nur Raketen abgefeuert, sondern tausende Kämpfer durchbrachen die Grenze zu Israel per Land, Luft und See. Dabei gingen die Kämpfer brutal und wahllos gegen die israelische Zivilbevölkerung vor, verübten Massaker und setzten geschlechtsspezifische Gewalt ein. Über 1.000 Menschen wurden getötet, mehr als 5.400 verletzt und etwa 250 als Geiseln genommen. Auf den größten Massenmord jüdischen Lebens seit dem Holocaust reagierte Israel mit einer militärischen Invasion in den Gazastreifen unter Einsatz von Bodentruppen, die das Ziel hatte, die HAMAS zu zerschlagen und die in den Gazastreifen verschleppten Geiseln zu befreien. Bei den israelischen Militäroperationen im Gazastreifen wurden vermutlich über 60.000 Bewohnerinnen und Bewohner getötet und zehntausende weitere schwer verletzt. Wohnungen und Häuser wurden in großem Umfang zerstört und die Versorgung mit humanitären Hilfsgütern war nicht immer gegeben. Unter den Toten sollen nach israelischen Angaben auch etwa 15.000 HAMAS-Mitglieder sein, zudem wurde nahezu die komplette Führungsebene der HAMAS getötet. In den Konflikt waren weitere Parteien im ganzen Nahen Osten eingebunden, insbesondere solche, die der vom Iran angeführten "Achse des Widerstands" angehören. Dazu gehören schiitisch islamistische Huthi-Rebellen aus dem Jemen, die sich mit der HAMAS solidarisierten. Sie griffen israelisches Gebiet mit Raketen und Drohnen an sowie Schiffe im Golf von Aden, die ihrer Meinung nach eine Verbindung zu Israel aufwiesen. Auch die libanesische "Hizb Allah"4 schloss sich dem Kampf gegen Israel an und beschoss nach dem 07.10.2023 nahezu täglich den Norden Israels mit Drohnen und Raketen. Darauf reagierte die israelische Armee 4 Siehe hierzu Kapitel 5.5.1. 38 Brennpunktthemen zunächst mit Luftschlägen gegen "Hizb Allah"-Stellungen und im Oktober schließlich mit einer begrenzten Bodenoffensive. Die "Hizb Allah" wurde durch das militärische Vorgehen Israels deutlich geschwächt und verlor viele ihrer Führungsmitglieder. Vor allem der Tod des langjährigen Generalsekretärs und geistlichen Führers, Hassan Nasrallah, durch einen gezielten Luftangriff auf das Hauptquartier der Organisation in Beirut am 27.09.2024, sorgte für große Trauer unter den "Hizb Allah"-Anhängern. An dessen öffentlicher Beisetzung am 23.02.2025 nahmen hunderttausende Personen teil, die teilweise aus der ganzen Welt angereist waren. Der Iran beteiligte sich direkt an dem Kampf gegen Israel, u. a. durch mehrere Raketenangriffe auf das israelische Staatsgebiet als Vergeltung für die Tötung hochrangiger Funktionäre, wie z. B. Ismail Haniyya, der Chef des HAMAS-Politbüros, der am 31.07.2024 bei einem Besuch in Teheran durch einen Sprengstoffanschlag getötet wurde. Diese Auseinandersetzungen mündeten im Juni 2024 schließlich in einen 12-tägigen Krieg zwischen Israel und dem Iran. Irans Streitkräfte feuerten ballistische Raketen auf Israel, während die israelische Armee militärische sowie zivile Einrichtungen in weiten Landesteilen des Irans aus der Luft bombardierte und gemeinsam mit den USA die iranischen Atomanlagen angriff. Die Kampfhandlungen wurden im Gaza-Streifen erst ab dem 10.10.2025 weitgehend eingestellt, als die Konfliktparteien der ersten Phase eines durch die USA veröffentlichten 20-Punkte-Plans zustimmten. In diesem Zuge fand ein Austausch der letzten noch lebenden israelischen Geiseln gegen palästinensische Inhaftierte statt und die israelische Armee zog sich auf eine bestimmte Linie zurück. Entwicklungen und Auswirkungen auf Niedersachsen Seit dem 07.10.2023 ist in niedersächsischen Städten eine intensive Veranstaltungsdynamik im Zusammenhang mit dem HAMASAngriff auf Israel festzustellen. Zunächst überwogen proisraelische Kundgebungen, doch rasch nahmen propalästinensische Versammlungen zu und dominierten schließlich das Geschehen 5 . Bis Ende 2025 wurden etwa 670 Versammlungen, vorwiegend in 5 Siehe auch Kapitel 6.3 und 6.4. 39 Brennpunktthemen Braunschweig, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Salzgitter und Wolfsburg registriert. Der Fokus der Versammlungen verlagerte sich dabei zunehmend vom Terrorangriff der HAMAS am 07.10.2023 hin zu den aktuellen Entwicklungen im Gazastreifen. Veranstaltungen in Niedersachsen seit dem 07.10.2023 im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt 200 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 4. 1. 2. 3. 4. 1. 2. 3. 4. Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal 2023 2024 2024 2024 2024 2025 2025 2025 2025 Während im Jahr 2024 die Anzahl der Veranstaltungen im zeitlichen Zusammenhang mit dem Jahrestag des HAMAS-Überfalls noch deutlich anstieg, nahm sie im Jahr 2025 stetig ab. Selbst zum zweiten Jahrestag am 07.10.2025 war keine spürbare Zunahme an Veranstaltungen mehr wahrzunehmen. Dies ist vermutlich auch darauf zurückzuführen, dass seit dem 10.10.2025 keine wesentlichen Kriegshandlungen mehr stattfanden und dadurch die emotionale Betroffenheit nachgelassen hat. Gleichwohl ist festzustellen, dass auch nach dem Waffenstillstand noch nahezu jedes Wochenende propalästinensische bzw. antiisraelische Veranstaltungen in niedersächsischen Städten stattfinden, wenn auch nicht mehr in der Quantität wie im ersten Jahr nach dem HAMAS-Überfall. 40 Brennpunktthemen Die Versammlungen verliefen überwiegend friedlich, wenngleich vereinzelt Störungen vorkamen, darunter Fälle der Billigung von Straftaten, Volksverhetzung, Körperverletzung, Bedrohungen sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Zudem wurde die umstrittene Parole "From the river to the sea, Palestine will be free"6 mehrfach skandiert, ebenso wie abgewandelte Formen dieser Aussage. Die Anzeigenden der Veranstaltungen sowie Teilnehmende der Demonstrationen waren nur in Teilen dem Spektrum der HAMAS oder sonstigen islamistischen Gruppierungen zuzurechnen. Sie waren u. a. auch den Phänomenbereichen Extremismus mit Auslandsbezug und dem Linksextremismus zuzuordnen. Islamisten, säkulare propalästinensische Extremisten sowie deutsche und türkische Linksextremisten treten aus ganz unterschiedlicher Motivation als Mobilisierungstreiber in Erscheinung, organisieren propalästinensische Versammlungen oder nehmen an diesen teil und verbreiten Hass, Hetze, Propaganda oder Falschinformationen in den sozialen Medien. Antisemitismus, Antiimperialismus, Israelfeindlichkeit und eine generelle Ablehnung westlicher Werte und Lebensweisen sind verbindende Elemente zwischen diesen Akteuren. Deren gemeinsames Feindbild Israel lässt alte Verbindungen zutage treten und bringt neue hervor, die künftig in Einzelfällen zu einer stärkeren Zusammenarbeit führen könnten. Islamismus Antisemitismus ist ein zentraler Bestandteil der islamistischen Ideologie und bei allen islamistischen Gruppierungen wahrnehmbar. Islamisten greifen in ihrer Argumentation auf unterschiedliche Quellen zurück und vermischen diese oft. Antisemitische Narrative knüpfen zum einen an klassische Quellen des Islams (Koran, Hadithe7) an und interpretieren sie dahingehend, dass sich Gott von den Juden abgewandt habe, da sie z. B. "Mörder von Propheten" seien und 6 Die Parole wurde vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) i. Z. m. dem Betätigungsverbot der HAMAS vom 02.11.2023 ebenfalls verboten. 7 Der arabische Begriff "Hadithe" bedeutet übersetzt "Überlieferungen des Propheten Muhammad". 41 Brennpunktthemen deren Bekämpfung somit einen Befehl Gottes darstelle. Andererseits gibt es aber auch Elemente des westlichen Antisemitismus, wie die "Ritualmordlegende", die "Protokolle der Weisen von Zion" oder die Leugnung des Holocausts, die in die Agitation im islamistischen Kontext übernommen wurden. Dazu kommen häufig antizionistische Aspekte, die meist unreflektiert aus dem Diskurs innerhalb der arabischen Welt rezipiert werden. Im Rahmen der sich anschließenden kritischen Auseinandersetzung mit dem Konflikt zwischen Israel und der palästinensischen Seite werden dann übernommene antijüdische Stereotype und israelfeindliche Dämonisierungen verbreitet. Salafistische Prediger greifen in ihren Predigten und Vorträgen immer wieder Stellen in Koran und Hadithen auf, die im Kontext der Kriege des Propheten Muhammad gegen die jüdischen Stämme in Mekka und Medina entstanden sind. In ihrer Auslegung ordnen sie diese jedoch nicht in den historischen Kontext ein, sondern nutzen diese Aussagen, um zu belegen, dass Juden minderwertig und die natürlichen Feinde der Muslime seien. Häufig geschieht dies nur andeutungsweise oder in metaphorischer Sprache. Wenn jedoch von den "Affen" oder "Schweinen" die Rede ist, dann ist den Zuhörenden in Verbindung mit entsprechenden Koranstellen klar, dass damit Menschen jüdischen Glaubens gemeint sind. Sehr populär im gesamten islamistischen Spektrum, v. a. aber bei Gruppierungen wie der "Muslimbruderschaft", sind antisemitische Verschwörungstheorien, die insbesondere über die sozialen Medien eine weite Verbreitung finden. Ein häufiges Beispiel dafür sind Karikaturen, in denen Jüdinnen und Juden (z. T. in Verbindung mit den USA) als Strippenzieher im Hintergrund und die eigentlichen Herrscher über die Finanzen und die Weltpolitik dargestellt werden. Auch der im Zusammenhang mit propalästinensischen Demonstrationen massenhaft verwendete Slogan "Kindermörder Israel" bezieht sich in seinem Ursprung auf die aus dem Mittelalter stammende "Ritualmordlegende", wonach Juden gezielt Kinder töten würden, um deren Blut für kultische Zwecke zu verwenden. Einen maßgeblichen Kristallisationspunkt antisemitischer Agitation im Islamismus stellt der Staat Israel dar, der als "neokolonialistischer Brückenkopf" oder "Fremdkörper in der islamischen Welt" wahrgenommen wird. Dementsprechend wird in islamistischem Kontext häufig der Begriff des Zionismus verwendet, der aber nicht im Sinne 42 Brennpunktthemen eines jüdischen Selbstbestimmungsrechts, sondern als Synonym für das Judentum verstanden wird. Die islamistische Agitation auf Demonstrationen oder im Internet geht oft weit über eine reine Kritik am politischen Handeln des Staates Israel hinaus und greift auf antijüdische Verschwörungstheorien zurück. Z. B. werden Begriffe, wie "ZOG" ("Zionist Occupied Government"), "USrael" oder "JewSA" verwendet, die Jüdinnen und Juden eine Kontrolle der Weltpolitik unterstellen oder es wird von "den Zionisten als kollektiver Bedrohung des Weltfriedens" gesprochen, was das Feindbild von "den Juden als Feinde der Menschheit" aufgreift. Im islamistischen Spektrum ist seit dem 07.10.2023 vor allem online eine massive Zunahme antiisraelischer und oft auch antisemitischer Propaganda festzustellen. Dabei verschwimmen die Grenzen zwischen den unterschiedlichen islamistischen Gruppierungen und das Feindbild des Judentums bzw. Israels hat sich zum Brückennarrativ zwischen den verschiedenen Strömungen etabliert. Dies geht so weit, dass selbst die jihadistisch ausgerichteten Terrororganisationen wie "al-Qaida" und der "Islamische Staat" (IS), welche die HAMAS ideologisch eigentlich ablehnen, in ihrer Propaganda den Terrorangriff der HAMAS begrüßen und zunehmend auch Aufrufe zu Anschlägen gegen israelische und jüdische Einrichtungen veröffentlichen. Auch im Jahr 2025 riefen die internationalen islamistischen Terrororganisationen explizit zu Anschlägen gegen jüdische Einrichtungen und Personen auf. Bei den propalästinensischen Protesten sind häufig auch islamistische Personen und Organisationen präsent. Allerdings nehmen sie keinen maßgeblichen Einfluss auf das Demonstrationsgeschehen. Das hat auch taktische Gründe. Die Anhänger von HAMAS und "Hizb Allah" verstehen Deutschland als Rückzugsraum und wollen die logistische und finanzielle Unterstützung nicht durch eine negative öffentliche Wahrnehmung gefährden. Vor allem das schiitisch islamistische Spektrum ist stark antiisraelisch geprägt. Dies zeigte sich z. B. an der Beisetzung von Hassan Nasrallah am 23.02.2025 in Beirut, an der auch Sympathisierende der "Hizb Allah" aus Niedersachsen teilnahmen. Zudem gab es zu diesem Anlass eine Vielzahl von Beileidsbekundungen und Befürwortungen des Märtyrertums von niedersächsischen Anhängerinnen und Anhängern der "Hizb Allah" in den sozialen Medien. 43 Brennpunktthemen Auch wenn Antisemitismus grundlegender Bestandteil der islamistischen Ideologie ist, haben der HAMAS-Überfall vom 07.10.2023 und die darauffolgenden kriegerischen Auseinandersetzungen mit Israel dazu geführt, dass antisemitische Narrative einen nachhaltig höheren Stellenwert in der islamistischen Szene eingenommen haben. Der islamistische Antisemitismus ist stark auf den Staat Israel und den Kampf gegen dessen Existenz bezogen. Islamisten leiten aus dem Nahostkonflikt ab, dass "ein echter Muslim" auf der Seite der "palästinensischen Glaubensgeschwister" stehen müsse. Kritik an der HAMAS oder Solidarität mit Israel wird als Verrat an der eigenen Religion verurteilt. Der deutsche Staat wird aufgrund seiner Anteilnahme für die israelischen Opfer des Terrorangriffs abgelehnt. Allen Muslimen wird demnach die Entscheidung abverlangt, sich für die "richtige Seite" zu entscheiden oder andernfalls kein wahrer Muslim zu sein. Mit einer solchen identitären Weltanschauung erfahren islamistische Akteure eine große Aufmerksamkeit und wirken weit in die gesamte muslimische Community hinein. Ein Beispiel ist die Petition "Nie wieder Staatsräson" von Akteuren aus dem Spektrum der "Hizb ut-Tahrir" (HuT) 8. Mit groß angelegten Werbekampagnen, sowohl über die sozialen Medien, als auch in deutschen Innenstädten, wurde zur Unterstützung einer Petition aufgerufen, die eine Revision der deutschen Nahostpolitik fordert, womit eine "vollständige Einstellung der Zusammenarbeit mit dem israelischen Besatzungsregime" verstanden wird. Knapp 280.000 Menschen haben diese Petition bis Ende des Jahres 2025 bereits unterstützt. Auf den ersten Blick ist nicht zu erkennen, dass islamistische Akteure hinter dieser Kampagne stehen. Daran wird deutlich, wie antiisraelische Aussagen zunehmend als Türöffner von Islamisten genutzt werden. Zunächst wird das Narrativ geprägt, dass israelkritische Positionen von der deutschen Mehrheitsgesellschaft nicht toleriert werden, um dann in einem weiteren Schritt die islamistische Ideologie und eine Einbindung in die eigenen islamistischen Organisationen als Alternative anzubieten. Das Feindbild Israel und ein meist damit einhergehender Antizionismus hat sich vor dem Hintergrund des Krieges in Gaza zu einem zentralen und verbindenden Thema nahezu aller Gruppierungen 8 Siehe hierzu Kapitel 5.4.4. 44 Brennpunktthemen aus dem gesamten islamistischen Spektrum etabliert. Dabei treten antisemitische Aussagen und Denkmuster teils nur implizit, teils aber auch explizit zu Tage. Mit dem Gaza-Friedensplan zeichnete sich Ende 2025 eine leichte Beruhigung der emotional äußerst aufgeladenen Situation ab. Die Lage bleibt aber volatil und die über zwei Jahre anhaltende antiisraelische Agitation über Phänomengrenzen hinweg kann jederzeit zu einer erneuten Mobilisierung der islamistischen Szene führen. Extremismus mit Auslandsbezug Säkulare propalästinensische Extremisten fungieren bei der Organisation von Protesten und der Verbreitung antisemitischer Narrative als maßgebliches Scharnier zwischen Akteuren aus dem Islamismus und dem Linksextremismus. Dabei hat sich mittlerweile vor allem auf Social-Media-Plattformen ein gemeinsamer Resonanzraum gebildet, in dem mobilisiert wird. Die jeweiligen spezifischen ideologischen Begründungen für die verbindende Israelfeindschaft sind teilweise nicht mehr klar zu unterscheiden. Auch feste Organisationszugehörigkeiten spielen zunehmend eine geringere Rolle. Im konkreten Versammlungsgeschehen entsteht dadurch eine brisante Gemengelage aus heterogenem Personenpotenzial. Die Teilnehmenden stammen zwar auch aus migrantisch geprägten Gesellschaftsteilen, darüber hinaus beteiligten sich 2025 aber auch zahlreiche Personen mit nicht extremistischen, pazifistischen und antimilitaristischen Einstellungen an den Protesten. Ziel war auch 2025 größtmögliche Aufmerksamkeit, um den öffentlichen Diskurs gegen Israel und dessen Unterstützung durch Deutschland zu richten. Auf Demonstrationen werden regelmäßig israelfeindliche und teilweise antisemitische Parolen9 skandiert. Mit dem fortschreitenden Gazakrieg 2025 wurden zur Werbung für die eigene Agenda Themen aufgegriffen, die auch nicht extremistische und gar pazifistische Teile der Bevölkerung ansprechen. So wurde beispielsweise der Terrorangriff der HAMAS gegen Israel oder Jüdinnen und Juden als "legitimer Widerstand" gegen Unterdrückung, "Apartheid" oder Kolonialisierung bezeichnet. Dabei 9 Je nach Kontext werden antisemitische Parolen "From the river to the sea, Palestine will be free", "Viva, viva, Intifada", "Yallah, yallah, Intifada", "Long live intifada", "You will see, you will see, Palestine will be free" als Straftat angesehen. 45 Brennpunktthemen handelt es sich aber um Narrative, die von israelfeindlichen terroristischen respektive islamistischen Organisationen stammen und im Kern antisemitisch sind. Der israelbezogene Antisemitismus richtet sich im säkularen palästinensischen Extremismus vor allem gegen die Existenz des Staates Israel. Damit bietet dieser Anknüpfungspunkte für die antisemitische Agitation unterschiedlicher Organisationen, Netzwerke und Einzelpersonen. Jüdinnen und Juden wird allenfalls die Möglichkeit einer Koexistenz in einem Staat "Palästina" zugestanden, dessen Grenzen vom Jordanfluss bis zum Mittelmeer auch das Staatsgebiet Israels umfassen soll. Das Existenzrecht Israels wird damit bestritten. Religiöse oder rassistische Minderwertigkeitszuschreibungen in Bezug auf Personen jüdischen Glaubens sind von untergeordneter Bedeutung, worin auch der Unterschied zum religiös geprägten islamistischen Antisemitismus besteht. Als gemeinsamer Nährboden für viele durch den Nahost-Konflikt mobilisierte Personen und Gruppierungen gilt die Ideologie der Bewegung "Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen" (BDS)10. Deren Ziel ist die Beseitigung des Staates Israel, was durch wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Boykott sowie Desinvestitionen (Kapitalabzug) und Sanktionen gegen Israel erreicht werden soll. Die BDS-Agenda wird von zahlreichen säkularen propalästinensischen Gruppierungen unterstützt und findet sich auch in der Agitation linksextremistischer Gruppierungen und Personen wieder. Als Folge wurde auch 2025 nicht nur ein breites Personenpotenzial durch eine originär islamistisch motivierte Ideologie mobilisiert, auch wurden antisemitische Narrative in diversen Milieus anschlussfähig und haben damit größeren Einfluss auf den gesellschaftlichen Diskurs genommen. Linksextremismus Eigentlich ist im linksextremistischen Denken für Antisemitismus kein Platz, dennoch gibt es ihn vor allem in Form eines israelbezogenen Antisemitismus. Vor allem antiimperialistisch 10 Siehe Kapitel 6.4. 46 Brennpunktthemen ausgerichtete Linksextremisten11 betrachten Israel als einen "Apartheidstaat" und "Vorposten" der USA im Nahen Osten. Sie unterstellen ihm, die arabische bzw. palästinensische Welt auszubeuten und zu unterdrücken. Dem Staat Israel sprechen sie das Existenzrecht ab, denn er ist für sie nur eine "weiße Siedlerkolonie Nichtindigener". Ihre Solidarität gilt ausschließlich der palästinensischen Seite und den Opfern israelischer Vergeltungsschläge. Jüdische Opfer finden hingegen keinerlei Erwähnung, die permanente Bedrohung jüdischen Lebens wird kategorisch ausgeblendet. Den 07.10.2023 Social-Media-Informationsvideos über Antisemitismus im Linksextremismus heroisieren sie als Beginn der "Befreiung Palästinas" von der angeblichen Kolonialherrschaft Israels und feiern die Terroristen der HAMAS als "legitime Widerstandskämpfer". Antizionistische bzw. antisemitische Narrative konnten so auch im Linksextremismus anschlussfähig werden. Antiimperialistisch ausgerichtete Linksextremisten arbeiten aufgrund ihrer propalästinensischen und israelfeindlichen Einstellung auch mit säkularen palästinensischen Extremisten und türkischen Linksextremisten zusammen. Ideologische Überschneidungen wie z. B. beim Antiimperialismus und bei der Israelfeindschaft, aber auch gemeinsame Feindbilder wie die Polizei dienen ihnen dabei als verbindende Elemente. Mit ihrer Hilfe versuchen sie auch die Teilnehmenden an propalästinensischen Protesten als neue Mitglieder zu rekrutieren und zu radikalisieren. Eine Besonderheit innerhalb der linksextremistischen Szene stellen die antideutsch12 ausgerichteten Autonomen dar. Vor dem Hintergrund der Schoah und der Ablehnung eines fundamentalistischen Islamismus solidarisieren sie sich - allerdings weniger öffentlichkeitswirksam - uneingeschränkt mit dem Staat Israel und befürworten auch militärische Aktionen der USA und ihrer Verbündeten zum Schutze Israels. Vor diesem Hintergrund kam es zum Bruch zwischen den "Antideutschen", die bis heute eine Minderheit innerhalb des 11 Antiimperialisten stellen die dominierende Strömung innerhalb der linksextremistischen Szene dar. Sie kennzeichnet eine ausgeprägte antiwestliche, insbesondere antiamerikanische und antiisraelische Haltung. Siehe auch Kapitel 4.4, Abschnitt "Antideutsche" und "Antiimperialisten". 12 Siehe hierzu Kapitel 4.4, Abschnitt "Antideutsche" und "Antiimperialisten". 47 Brennpunktthemen autonomen Spektrums darstellen, und den die autonome Szene dominierenden sogenannten autonomen Antiimperialisten. Auf Kritik am Staat Israel, insbesondere an seiner Außenund Sicherheitspolitik, und daraus resultierende antizionistische Positionen stößt man auch in der linksextremistischen Szene Niedersachsens. So suchten beispielsweise am 03.06.2025 unbekannte Personen die Messestände einer Praxisbörse der Fakultät für Physik der Universität Göttingen auf. Während eine Person die Aussteller einer Mittäterschaft am Genozid gegen das palästinensische Volk beschuldigte, bespritzte eine zweite Person die Messstände und die umstehenden Personen mit roter Farbe. Auch wenn in der linksextremistischen Kapitalismusund Religionskritik Versatzstücke antisemitischer, stärker noch antizionistischer Ressentiments zu finden sind, ist der Antisemitismus bislang auch in Niedersachsen kein konstitutives Element im Linksextremismus. Vielmehr handelt es sich in erster Linie um eine antizionistische Einstellung und um einen daraus entstandenen israelbezogenen Antisemitismus. Es lässt sich bislang im Linksextremismus keine grundsätzliche Feindschaft gegenüber dem Judentum feststellen. Aufgrund der Schoah sind dezidiert antisemitische Positionen in der linksextremistischen Szene gegenwärtig nicht vermittelbar. Vorherrschend ist ein Antizionismus, dessen Grenzen zum israelbezogenen Antisemitismus oft fließend sind. Rechtsextremismus Im rechtsextremistischen Spektrum gibt es keine einheitliche Positionierung zum Krieg zwischen Israel und der HAMAS. Dies liegt in erster Linie daran, dass beide Konfliktseiten traditionelle Feindbilder des Rechtsextremismus bedienen. Der Krieg wird oft instrumentalisiert, um antisemitische Narrative zu verstärken. Ereignisse im Nahostkonflikt werden nicht als komplexe politische Realität betrachtet, sondern als vermeintlicher Beleg für bereits vorhandene Feindbilder. Eine aktive Unterstützung Israels oder Empathie mit den Opfern des Terrorangriffs vom 07.10.2023 findet im rechtsextremistischen Diskurs nicht statt, dennoch gibt es unterschiedliche Positionen. Im Spektrum der sich intellektuell gebenden Neuen Rechten dominiert die Auffassung, Deutschland gehe dieser Krieg nichts an 48 Brennpunktthemen und man solle sich daher in Gänze heraushalten bzw. sich keiner Seite anschließen. In erster Linie gelte es, im Interesse Deutschlands neue Flüchtlingsströme nach Europa zu verhindern. Akteure aus neurechten Milieus greifen Debatten über Antisemitismus an Schulen, Universitäten und im öffentlichen Raum auf, um sie in Argumentationen über vermeintliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit einzubetten. Der traditionelle bzw. neonazistische Rechtsextremismus ist stark antisemitisch und israelfeindlich geprägt. Vereinzelt hat es zu Beginn des Krieges öffentliche Solidarisierungsbekundungen mit der palästinensischen Seite bzw. der Terrororganisation HAMAS gegeben. 2025 waren diese hingegen in Niedersachsen kaum öffentlich zu vernehmen. Die propalästinensischen Proteste in Deutschland und Europa werden von rechtsextremistischen Akteuren jedoch aufgegriffen, um insbesondere Muslime pauschal abzuwerten und ihnen eine grundsätzliche Unvereinbarkeit mit westlichen Gesellschaften zu attestieren. Anhand der Bilder großer propalästinensischer Versammlungen in Deutschland und Europa verbreiten Rechtsextremisten insbesondere im virtuellen Raum die Narrative vom "Großen Austausch" bzw. "Volksaustausch", suggerieren dadurch einen Kontrollverlust des Staates und legitimieren ihre Forderungen von Massenabschiebungen bzw. "Remigration"13. Antisemitismus bildet nach wie vor ein zentrales Ideologieelement rechtsextremistischer Weltanschauungen. Intensität, Erscheinungsform und die Darstellung von Antisemitismus variieren. Neben rassistisch und biologistisch geprägtem Antisemitismus sind auch Elemente des sogenannten sekundären Antisemitismus, also Reflexe der Schuldabwehr, Verherrlichung, Leugnung und Relativierung des Holocaust (oft in Verbindung mit Antizionismus) fester Bestandteil rechtsextremistischer Propaganda. Diese bekannten Muster finden grundsätzlich auch im Kontext des Nahostkonfliktes Anwendung. Entsprechend der im Phänomenbereich Rechtsextremismus vorhandenen ideologischen Heterogenität sind hinsichtlich antisemitischer Agitation unterschiedliche Schwerpunkte auszumachen. 13 Hierbei handelt es sich um einen Kampfbegriff der Neuen Rechten. Siehe auch Kapitel 3.3, 3.6, 3.7 und 3.8. 49 Brennpunktthemen Ein offener, auf Provokation ausgelegter und bisweilen strafrechtlich relevanter Antisemitismus ist häufig im traditionellen Rechtsextremismus zu finden. Dieser plumpe Antisemitismus ruft zwar bei der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung Ablehnung hervor, ist aber dennoch geeignet, Bedrohungsgefühle zu verstärken. Dies gilt gleichfalls für den offen rassistisch motivierten Antisemitismus, der vor allem von neonazistischen Akteuren ausgeht und Menschen jüdischen Glaubens als eigenständige "Rasse" mit unveränderbaren (negativen) äußeren und charakterlichen Eigenschaften darstellt. Die fortschreitende politische Marginalisierung und der damit einhergehende gesellschaftliche Bedeutungsverlust traditioneller rechtsextremistischer bzw. neonazistischer Parteien und Personenzusammenschlüsse hat mitunter ein stetiges Steigerungsverlangen nach antisemitischen Provokationen zur Folge. Das Kalkül hierbei ist der Aufmerksamkeitsgewinn durch den Tabubruch, den antisemitische Entgleisungen darstellen. Eine größere gesellschaftliche Anschlussfähigkeit besteht für subtilere Formen des Antisemitismus, die von rechtsextremistischen Akteuren per Codes und Andeutungen kommuniziert werden. Auch hierbei werden Jüdinnen und Juden mehr oder weniger implizit für nahezu jegliche politische oder gesellschaftliche Fehlentwicklung verantwortlich gemacht. Wenn etwa statt von klassischen antisemitischen Narrativen wie dem "Finanzjudentum" oder der "Jüdischen Weltverschwörung" nunmehr von "Globalisten" oder "(Finanz-)Eliten der US-Ostküste" gesprochen wird, ist eine unzweideutige - und damit ggf. justiziable - antisemitische Konnotation zunächst abgewendet. Geneigte Zuhörer verstehen jedoch sehr wohl, von welchem Feindbild hier die Rede ist. Betrachtet man gegenwärtige Erscheinungen des Antisemitismus im Phänomenbereich Rechtsextremismus, muss zudem konstatiert werden, dass dieser nahezu ausschließlich im Kontext einer Verschwörungserzählung auftritt. Dies impliziert zwar nicht, dass per se jede Verschwörungstheorie antisemitisch ist, die oben genannten Codes sind in aktuellen Verschwörungsmythen jedoch stark verbreitet. Auch die Internationalisierung moderner antisemitischer Verschwörungstheorien ist wahrnehmbar. So findet in zumeist anonymen Foren und auf virtuellen Plattformen ein länderübergreifender 50 Brennpunktthemen Austausch zwischen Antisemiten, Neonazis und weiteren Rechtsextremisten statt. Oft werden Antisemitismus und Menschenfeindlichkeit vermeintlich ironisch dargestellt. Karikaturen und Animationen mit antisemitischen Inhalten werden sarkastisch kommentiert und verbreitet. Auch in Anbetracht des Vorlaufs rechtsextremistischer bzw. antisemitischer Attentäter in derartigen Foren ist allerdings zu bezweifeln, dass eine ironische Distanz auf Dauer aufrechterhalten werden kann. Vielmehr ist festzustellen, dass die regelmäßige Auseinandersetzung mit diesen Inhalten zu einem sich verstärkenden Hass führt, der sich bis in einen wahnhaften Antisemitismus steigern kann. Diese im Rechtsextremismus gegenwärtig zu beobachtenden Erscheinungsformen des Antisemitismus werden in der Kommentierung und Einordnung des Nahostkonfliktes in unterschiedlicher Intensität deutlich. Extremismusprävention Für die Extremismusprävention stellt der Angriff der HAMAS auf Israel am 07.10.2023 und die darauffolgende Militäroperation Israels im Gazastreifen eine große Herausforderung dar. Dieser Konflikt wühlt auf, polarisiert und bietet extremistischen Akteuren die Möglichkeit, inhaltlich gezielt anzuknüpfen. Vor allem an Schulen treten die aus dem aktuellen Nahostkonflikt resultierenden Herausforderungen deutlich zutage, da er von Schülerinnen und Schülern über soziale Medien, familiäre Bezüge und öffentliche Debatten in den Schulalltag getragen wird. Im Unterricht entzünden sich vielfach hitzige Diskussionen, es kommt zu Provokationen, vereinfachenden Täter-Opfer-Zuschreibungen oder offen antisemitischen beziehungsweise islamfeindlichen Äußerungen. Diese Gruppendynamiken gilt es präventiv zu begleiten, um einerseits Räume für sachliche Diskussionen und Emotionen zu schaffen, andererseits aber eine klare Haltung gegenüber Hass und Diskriminierung zu zeigen. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Im Zuge des terroristischen Angriffs der HAMAS am 07.10.2023 haben sich extremistische Bewegungen und Gruppierungen miteinander solidarisiert. Israelfeindschaft und Antisemitismus bildeten dabei tragfähige Brückennarrative, also ideologische Schnittmengen 51 Brennpunktthemen und Verbindungen zwischen unterschiedlichen und an sich unvereinbaren extremistischen Einstellungen. Islamisten, palästinensische Extremisten, türkische Rechtsextremisten, deutsche und türkische Linksextremisten traten aus ganz unterschiedlicher Motivation als Mobilisierungstreiber in Erscheinung, organisierten propalästinensische Versammlungen oder nahmen an diesen teil und verbreiteten Hass, Hetze, Propaganda oder Falschinformationen in den sozialen Medien. Deutsche Rechtsextremisten nutzten die aktuelle Situation bundesund europaweit zur Agitation gegen Muslime und Migranten. Eigene Versammlungen zu diesem Thema wurden allerdings nicht durchgeführt. Antisemitismus und Israelfeindlichkeit sind verbindende Elemente zwischen diesen Akteuren. Deren gemeinsames Feindbild Israel lässt alte Verbindungen zutage treten und bringt neue hervor, die künftig in Einzelfällen zu einer stärkeren Kooperation und damit zu einer neuen Herausforderung für die Sicherheitslage und die Sicherheitsbehörden führen können. 2.2 Die Auswirkungen des Krieges zwischen Russland und der Ukraine auf Niedersachsen Russland-Ukraine-Krieg Der andauernde völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Sicherheitslandschaft in Europa grundlegend verändert. Es ist eine signifikant erhöhte Gefährdungslage durch Spionageund Sabotagesachverhalte sowie hybride Bedrohungen festzustellen, die u. a. direkt auf unsere Kritische Infrastruktur (KRITIS) abzielt. Der russische Angriffskrieg hat somit direkte Auswirkungen auf die Innere Sicherheit Niedersachsens. Die Gefahren durch Spionage und Sabotage sind real und erfordern eine enge Zusammenarbeit aller Sicherheitsbehörden auf Landesund Bundesebene. Alle deutschen Sicherheitsbehörden stellen sich kontinuierlich auf die sich stets verändernde Sicherheitslage und die damit 52 Brennpunktthemen zusammenhängenden Herausforderungen ein. Die Bearbeitung dieses Komplexes umfasste im Niedersächsischen Verfassungsschutz 2025 neben den Auswirkungen von hybriden Bedrohungen auch die davon beeinflussten Entwicklungen in den Fachbereichen Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz sowie Rechtsund Linksextremismus. Russlands rechtsextremistische Verbündete Nützliche Verbündete für den seit Jahren andauernden hybriden Krieg Russlands gegen westliche Demokratien sind nicht zuletzt die zum Teil neu entstandenen autoritär-nationalistischen und mitunter auch eindeutig rechtsextremistischen Bewegungen in ganz Europa. Im deutschen Rechtsextremismus finden sich gegensätzliche Positionen zum russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Grundsätzliche Einstellungsoder Verhaltensveränderungen sind in der rechtsextremistischen Szene auch nach mehreren Jahren des Krieges nicht zu beobachten. Der Krieg selbst wird zumeist mit tief verwurzelten antisemitischen und antiliberalen Verschwörungstheorien gerechtfertigt. Als Erklärung dient häufig, dass es einen "geheimen Strippenzieher" gebe, der Interesse am Krieg habe. Dieses äußert sich beispielsweise in den Verschwörungstheorien von der "jüdischen Weltherrschaft" oder dem "Great Reset"14. Darüber hinaus wird auf die in der rechtsextremistischen Szene üblicherweise herangezogenen Themenfelder wie Migration oder Regierungsund Systemkritik zurückgegriffen. Allerdings sind bislang alle Versuche gescheitert, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Krieges für die eigene rechtsextremistische Agenda zu nutzen, etwa unter dem Label einer drohenden Gasund Energiekrise. In der breiten Mehrheit der Bevölkerung haben diese Versuche wenig Anklang gefunden. Auch Reisebewegungen von deutschen Szeneangehörigen in die Ukraine und deren Teilnahme an Kampfhandlungen waren nur vereinzelt festzustellen. Obwohl es keine einheitliche Haltung zum Russland-UkraineKrieg gibt, überwiegt bei vielen Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten eine prorussische Haltung. Diese resultiert aus einer grundsätzlichen Sympathie für die autoritäre Machtpolitik des 14 Der englische Begriff "The Great Reset" bedeutet auf Deutsch "Der große Neustart". Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel 3.8, Abschnitt Ideologie. 53 Brennpunktthemen russischen Präsidenten Wladimir Putin, aber auch aus der Überzeugung, dass die NATO-Osterweiterung und die Annäherung der Ukraine an die Europäische Union als westliche Provokation zu werten seien. Die Bundesrepublik Deutschland wird als Vasall globaler und insbesondere US-amerikanischer Eliten betrachtet. Die proukrainische Gegenposition betrachtet den Krieg als ukrainischen Freiheitskampf gegen ein zunehmend imperialistisches Russland, wobei das Regime Putins bisweilen in eine direkte sowjetisch-kommunistische Nachfolge gestellt wird. Russland wird von Teilen des Rechtsextremismus vorrangig als ein auf Expansion ausgelegter multi-ethnischer Staat betrachtet, der die "weiße" Ukraine überfallen habe, um letztendlich deren "ethnische und ethnokulturelle Identität" zu zerstören. Beide Positionen im deutschen Rechtsextremismus werfen sich gegenseitig vor, die eigene Ideologie zu verraten. Dies verdeutlicht die komplexe und oft widersprüchliche Natur extremistischer Überzeugungen. Vermittelnde Positionen sehen einen "Bruderkrieg" zwischen weißen Nationen und argumentieren, der Krieg schade der "weißen Rasse" als Ganzes. Zahlreiche Debattenbeiträge innerhalb der rechtsextremistischen Szene sehen die Gefahr einer zu vehementen Positionierung und eines erheblichen Spaltungspotenzials. Gemeinsame Überzeugungen rechtsextremistischer Weltanschauung wie Nationalismus, eine generelle Fremdenfeindlichkeit und ein stark ausgeprägter Anti-Amerikanismus haben eine tiefergehendende Spaltung bislang verhindert. Zur Verbreitung ihrer Inhalte nutzt die rechtsextremistische Szene verstärkt digitale Plattformen wie Telegram oder alternative Videoportale und zunehmend auch neuere Kurzvideoformate. Oft wird ein tiefgreifender Ansatz verfolgt: Der Krieg dient als willkommener Anlass, um Misstrauen gegenüber demokratischen Institutionen zu säen, westliche Medien zu delegitimieren und die Loyalität zur EU und NATO zu untergraben. Im Spektrum der "Reichsbürger und Selbstverwalter" hat sich die bereits vorhandene Anfälligkeit für prorussische Narrative weiter verstärkt. Zahlreiche Gruppierungen und Einzelpersonen betrachten Russland als geopolitischen Beschützer gegen eine vermeintliche 54 Brennpunktthemen "globalistische Diktatur" des Westens. Russische Staatspropaganda wird auf Social-Media-Kanälen, in Videostreams und Blogs der Szene häufig nahezu ungefiltert reproduziert. Zentral ist die Vorstellung einer weltweiten Verschwörung "geheimer Hintergrundmächte". Diese würden angeblich über die Regierungen westlicher Staaten - insbesondere über Deutschland - herrschen. Russland erscheint dann als "Gegenmacht" oder sogar als potenzieller Verbündeter bei der erwarteten Umwälzung des politischen Systems. In diesem Kontext wird zumeist offen darüber spekuliert, dass Russland eine zukünftige "Befreiung" Deutschlands unterstützen könnte - ein Narrativ, das tief in die ideologischen Kernüberzeugungen von "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" hineinreicht. Mit Blick auf den Russland-Ukraine-Krieg ist in der Reichsbürgerszene häufig die Verbreitung und Nacherzählung russischer Propaganda festzustellen, insbesondere der Verweis auf eine angebliche "Entnazifizierung". Die Ukraine wird als "Nazi-Staat" diffamiert, während der russische Angriffskrieg als legitime oder sogar notwendige Maßnahme dargestellt wird. Diese Sichtweise fügt sich nahtlos in das verschwörungsideologische Weltbild der Szeneangehörigen ein. Reale politische Komplexitäten werden ignoriert und stattdessen dualistische Welterklärungen bevorzugt. Linksextremismus und der Russland-Ukraine-Krieg Mit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 24.02.2022 hat auch das Thema "Antimilitarismus" sowohl in der dogmatischen als auch in der undogmatischen linksextremistischen Szene wieder an Bedeutung gewonnen. Im linksextremistisch-dogmatischen Spektrum wird der Krieg in der Ukraine insbesondere von der "Marxistisch Leninistischen Partei Deutschlands" (MLPD) sowie der ihr nahestehenden Jugendorganisation "Rebell", der "Deutschen Kommunistischen Partei" (DKP) und ihrer Nachwuchsorganisation, der "Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend" (SDAJ), thematisiert. Sie kritisieren insbesondere die Rolle der USA und damit verbunden der NATO. Ihr "brandgefährlicher Imperialismus" wie es die SDAJ formulierte, die Interaktion dieser Akteure mit der Ukraine, die NATO-Osterweiterung 55 Brennpunktthemen und eine damit einhergehende drohende Verschiebung der NATOAußengrenzen seien ursächlich für den Konflikt. Sie versuchen prorussische Narrative wie das eines russischen Verteidigungskriegs in der Ukraine zu popularisieren. Demnach stellt das Verhalten des Westens eine Provokation für das sich ihrer Meinung nach nur gegen die "imperialistischen Aggressoren" aus der NATO verteidigende Russland dar. Die DKP folgt damit weitgehend den Interpretationen der "Kommunistischen Partei der Russischen Föderation" (KPRF) bzw. denen Putins, übernimmt das russische Narrativ bezüglich des Ukrainekriegs und betrachtet Russland als "natürlichen" Verbündeten. Dennoch wird auch von dem linksextremistischdogmatischen Spektrum gelegentlich die Intervention Russlands in die Gebiete der Ukraine kritisiert. Als Lösung soll die Überwindung des Imperialismus hin zum Sozialismus forciert werden, die "von unten", d. h. durch die Arbeiterklasse, erfolgen müsse. Innerhalb des undogmatischen Spektrums wird die Intervention Russlands in die Ukraine dagegen scharf kritisiert, wobei diese Kritik nicht als Wohlgefallen für die NATO verstanden werden darf. Autonome und anarchistische Linksextremisten solidarisieren sich auch in Niedersachsen nicht mit der ukrainischen Regierung, sondern ausschließlich mit der Bevölkerung der Ukraine. Nicht nur Russland, sondern auch den USA und damit verbunden der NATO werden von Seiten der autonomen Szene eine Mitschuld an der Eskalation der Lage in den betroffenen Gebieten attestiert. Sowohl Russland als auch die USA werden in diesem Zusammenhang als "imperialistische" Staaten charakterisiert, zudem wird die "Aufrüstung Deutschlands" im Zuge des kriegerischen Konfliktes kritisiert. Die Lösung des Problems sei aus Sicht der autonomen Szene Niedersachsens nur mit der Schaffung eines anderen Systems jenseits von Kapital, Staat und Nation zu erreichen. Mit zunehmender Kriegsdauer ist das Themenfeld "Antimilitarismus" wieder verstärkt in den Fokus von Linksextremisten gerückt. Ihre Kritik konzentriert sich dabei vor allem auf das neue Wehrdienstgesetz und die geplante Aufrüstung der Bundeswehr im Rahmen milliardenschwerer Sondervermögen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Rüstungskonzerne wie Rheinmetall in Unterlüß 56 Brennpunktthemen (Landkreis Celle) und ihre Zulieferbetriebe in den Blick der linksextremistischen Szene geraten. Vor allem das linksextremistisch beeinflusste Aktionsbündnis "Rheinmetall entwaffnen" dürfte von dieser Thematik profitieren und möglicherweise verstärkten Zulauf erhalten. Insofern müssen künftig szenetypische Aktionen wie Demonstrationen und Blockaden vor militärischen Einrichtungen, Rüstungskonzernen und deren Zulieferern ebenso einkalkuliert werden wie entsprechende Sachbeschädigungen. Aktueller Sachstand der Friedensverhandlungen Aus sicherheitsbehördlicher Sicht scheint ein Ende des russischen Angriffskrieges kurzbis mittelfristig nicht absehbar. Offizielle, substanzielle Friedensverhandlungen zwischen Russland und der Ukraine finden derzeit de facto nicht statt. Internationale Vermittlungsbemühungen, etwa unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen oder anderer internationaler Organisationen, erzielen keine nennenswerten Fortschritte, da die Positionen beider Kriegsparteien zu fundamentalen Fragen (wie territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine) unvereinbar bleiben. Die russische Führung zeigt aktuell keine Bereitschaft, von ihren Kriegszielen abzurücken. Diese anhaltende militärische Auseinandersetzung bedeutet, dass die erhöhte Bedrohungslage für Deutschland und Niedersachsen bestehen bleibt und die Wachsamkeit der Sicherheitsbehörden aufrechterhalten werden muss. Hybride Bedrohungen in Niedersachsen Die im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Krieg vermehrt erfolgten hybriden Bedrohungen umfassen ein breites Spektrum verschiedener Taktiken und Aktivitäten, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen und Unsicherheit zu schaffen, um Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Gesellschaft zu destabilisieren. Instrumente dieser illegitimen Einflussnahme sowohl staatlicher als auch nichtstaatlicher Akteure sind u. a. Desinformation, Cyberangriffe auf staatliche Stellen und Unternehmen, Spionage, wirtschaftliche Einflussnahme, z. B. durch Investitionen in Schlüsselindustrien, Sabotage von Kritischer Infrastruktur (KRITIS) und Einflussnahme auf freie Wahlen. Hybride Bedrohungen zeigen sich somit in mannigfaltigen Erscheinungsformen und bedrohen die Sicherheitslage in Deutschland und Europa. 57 Brennpunktthemen Die sich jüngst häufenden Drohnensichtungen über strategisch wichtigen militärischen oder zivilen Einrichtungen und Anlagen, insbesondere über KRITIS, sind ebenfalls dem Phänomen hybrider Bedrohungen zuzuschreiben. Vorfälle mit Drohnen, bei denen KRITIS betroffen sind, sorgen zunehmend für Verunsicherung in der Bevölkerung. Die Herkunft der Drohnen sowie die Identitäten der Pilotinnen und Piloten sind in einer Vielzahl der bekannten Fälle bislang ungeklärt. Insbesondere Drohnen professioneller Bauart bis hin zu solchen, die militärisch genutzt werden, verfügen teilweise über einen erheblichen Flugund Steuerungsradius, sodass eine örtliche Nähe zwischen Sichtungsort der Drohne und Aufenthaltsort von Drohnenpilotinnen und -piloten bzw. Startund Landepunkt nicht gegeben sein muss. In den meisten Fällen ist der Drohnentyp unbekannt bzw. nicht zuverlässig ermittelbar. Bei denen, die identifiziert werden konnten, handelt es sich um konventionell verfügbare Modelle. Der Schutz vor Angriffen bzw. Bedrohungen durch Drohnen erfordert eine fortlaufende Bewertung der Sicherheitslage im Sinne eines Bedrohungsmanagements sowie die Anpassung der Bekämpfungsstrategien, einschließlich der sich daraus ergebenden und fortzuentwickelnden Maßnahmen. Der Niedersächsische Verfassungsschutz identifiziert gemeinsam mit der Polizei Niedersachsen fortlaufend die entsprechenden Handlungsbedarfe, entwickelt diese ggf. lageangepasst fort und tauscht sich darüber hinaus mit seinen Partnern über dort gewonnene Erfahrungen und Erkenntnisse aus. Ziele sind neben dem Erkennen neuer Bedrohungsformen die Identifikation sicherheitsrelevanter Vorkommnisse und deren beweissichere Bearbeitung bzw. wirksame Abwehr. Zudem obliegt dem Niedersächsischen Verfassungsschutz u. a. das fachkompetente Mitwirken an der Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung sowie von Betreibern und Mitarbeitenden von KRITIS über die Gefahren im Zusammenhang mit Drohnenüberflügen. 58 Brennpunktthemen Die nachhaltige Ausbildung von Gefahrenbewusstsein und -wahrnehmung (Awareness) in der Bevölkerung ist entscheidend für die Steigerung von staatlicher und gesamtgesellschaftlicher Resilienz und fördert die Detektion illegaler Drohnenaktivitäten sowie die sicherheitsbehördliche Attribuierung hybrider Bedrohungen. Drohnen eignen sich besonders zur unbemerkten Ausspähung von (nicht öffentlich zugänglichen) Liegenschaften und Objekten sowie zur Erstellung von Bewegungsbildern. Die auf diese Weise potenziell zugänglichen Informationen können auch für nachrichtendienstliche Zwecke verwendet werden und sind aufgrund der Qualität und Aktualität anderen Informationsquellen, insbesondere verfügbaren Satellitendaten, überlegen. Die vermehrten Drohnensichtungen über KRITIS und militärischen Liegenschaften lassen in Teilen - neben Fällen von individuellem Fehlverhalten der Drohnenpilotinnen und -piloten - auch nachrichtendienstliche Aktivitäten erkennen. Sie dienen u. a. der Ausspähung zum Zweck der Spionage und Sabotage, der gezielten Verunsicherung, des Testens der Abwehrfähigkeit oder auch der Provokation, insbesondere wenn Fluggeräte zum Einsatz kommen, die aufgrund ihrer technischen Bauweise größere finanzielle und logistische Ressourcen erfordern und dem militärischen Sektor zuzurechnen sind. Drohnenabwehr und -detektion Für die niedersächsischen Sicherheitsbehörden hat die Bekämpfung hybrider Bedrohungen und die damit einhergehende Drohnenabwehr eine hohe Priorität. Die für das Jahr 2026 geplanten Investitionen in Höhe von mehr als sieben Millionen Euro in die Anschaffung von Ausrüstung zur Detektion und Abwehr von Drohnen u. a. zum Schutz der KRITIS unterstreichen dies. Die Gefahr durch Drohnen hängt von verschiedenen Faktoren im konkreten Einzelfall ab. Hierzu bedarf es einer differenzierten, individuellen Betrachtung und Gefährdungsbewertung unter Einbeziehung der verschiedenen Sicherheitsbehörden des Bundes und ggf. anderer Länder. Grundsätzlich gehen von Drohnen - eine fachkundige und rechtmäßige Nutzung und Bedienung vorausgesetzt - keine erhöhten Gefahren aus. Bei unsachgemäßer Verwendung 59 Brennpunktthemen kann jedoch der Einsatz von Drohnen eine potenzielle Gefahr z. B. für schutzbedürftige Einrichtungen oder KRITIS darstellen. Gleichwohl können Drohnen auch zur Begehung von Straftaten eingesetzt werden und sind damit eines von vielen denkbaren Tatmitteln z. B. von Terroristen oder aber im Rahmen einer hybriden Kriegsführung, ähnlich wie Fahrzeuge, Computer oder Mobiltelefone. Sie können aus verschiedenen Interessenlagen heraus dem Ausspähen oder - im schlimmsten Fall - auch konkreten Angriffen dienen. Die niedersächsische Küste im Fokus: Schutz der maritimen Kritischen Infrastruktur Die niedersächsischen Seehäfen, wie Cuxhaven, Emden und Wilhelmshaven, sind essenzielle Knotenpunkte für die deutsche und europäische Energieversorgung und Logistik. Dies macht sie zu herausragenden Zielen für gegnerische Aktivitäten. Die maritime Kritische Infrastruktur (MARKRITIS) Deutschlands in der Nordund Ostsee umfasst eine Vielzahl von systemrelevanten Einrichtungen und Strukturen, darunter Häfen, Offshore-Windparks, Energiepipelines, Datenkabel und Verkehrsrouten, die für die Versorgung, Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität Deutschlands und Europas unerlässlich sind. Aufgrund ihrer zentralen Rolle für Wirtschaft, Energieversorgung, Kommunikation und Sicherheit gilt MARKRITIS als potenzielles Ziel von Störungen, Sabotage oder hybriden Angriffen durch unterschiedliche Akteure aus den Bereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) und der Allgemeinkriminalität. Dabei unterliegen insbesondere Einrichtungen der Unterwasser-Infrastruktur wie z. B. (Daten-)Kabel und Pipelines aufgrund ihrer Weitläufigkeit und dem damit nicht realisierbaren vollständigen Schutz einer immanenten Vulnerabilität. Für Beeinträchtigungen bz w. Beschädigungen von Offshore-Wind bzw. Energieparks sowie Bohrplattformen kommen neben physischen Angriffen insbesondere Angriffe aus dem Cyberraum in Betracht. Darüber Marinestützpunkt Wilhelmshaven hinaus gab es vermehrt Drohnensichtungen 60 Brennpunktthemen über den LNG-Terminals in Stade und Wilhelmshaven. Die genauen Hintergründe dieser Überflüge sind unbekannt. Die weitläufigen Seegebiete außerhalb aber auch innerhalb der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sind durch eine Vielzahl an MARKRITIS in den Sektoren Energie und Kommunikation geprägt. Neben oberirdischer Infrastruktur wie Bohrinseln und Windkrafträder schließt dies auch Datensowie Versorgungsleitungen am Meeresboden ein. In Anbetracht des weit verzweigten und umfangreichen Streckennetzes ist eine flächendeckende Sicherung der Strukturen nicht möglich. Zudem lässt das internationale Seerecht Schiffsbewegungen im Nahbereich der Strukturen zu, die Aufklärungsoder Sabotagezwecken dienen könnten. Auch Schiffe selbst können zugleich Angriffsziel als auch Tatmittel darstellen. Zudem bilden die anfälligen Ökosysteme in den Küstengewässern vulnerable Bereiche, die bei Katastrophen mit hohem Aufwand und unter Bindung wichtiger Ressourcen geschützt werden müssten. Die Verhinderung möglicher Anschläge bzw. der Sabotage zum Nachteil der MARKRITIS stellt einen fortwährenden Schwerpunkt in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden auf Landesund Bundesebene, aber auch auf internationaler Ebene dar. Der zielgerichtete Informationsaustausch innerhalb der involvierten Behörden ist hierbei ein erfolgskritischer Faktor zur Verhinderung bzw. rechtzeitigen Beseitigung etwaiger Gefahrenlagen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der sogenannten russischen Schattenflotte. Hierbei handelt es sich um eine große Anzahl älterer Tanker, die unter obskuren Flaggen und unter undurchsichtigen Eigentümerstrukturen operieren, um die westlichen Sanktionen gegen den Handel mit russischen Bodenschätzen zu umgehen. Zwar laufen diese Schiffe nicht immer deutsche Häfen an, jedoch agieren sie in der Nordund Ostsee. Diese Schiffe operieren oft außerhalb der direkten Zuständigkeit deutscher Hafenbehörden oder nutzen legale Lücken im Seerecht. Die Präsenz dieser Flotte in deutschen und europäischen Gewässern birgt nicht nur große Sicherheitsrisiken durch potenzielle verdeckte Operationen oder die Nutzung als logistische Basis für Spionageund Sabotageaktivitäten, sondern auch Umweltrisiken. 61 Brennpunktthemen Spionage/ - Sabotagevorkommnisse Zu den hybriden Bedrohungen gehören insbesondere Sabotage und Spionage, die zentrale Werkzeuge des hybriden Vorgehens Russlands darstellen. Sabotage bedeutet, dass Angreifer versuchen, wichtige Einrichtungen oder Abläufe gezielt zu stören. Das kann etwa Stromund Energieversorgung, Kommunikationsnetze oder Transportwege betreffen. Schon kleine Eingriffe können große Auswirkungen haben, wenn dadurch die Versorgung oder die Sicherheit der Bevölkerung beeinträchtigt wird. Spionage richtet sich dagegen auf das heimliche Sammeln von Informationen. Russische Dienste und ihre Unterstützer versuchen, über digitale Angriffe oder klassische nachrichtendienstliche Methoden an vertrauliche Daten zu gelangen - z. B. über PhishingMails, die Zugangsdaten abfragen oder über Personen, die gezielt Informationen erheben. Der Niedersächsische Ver fassungsschutz arbeitet bei der Beobachtung derartiger Aktivitäten eng mit anderen Sicherheitsbehörden, den Kommunen und den betroffenen Unternehmen zusammen, um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwehren. Bürgerinnen und Bürger können selbst einen erheblichen Beitrag leisten, indem sie aufmerksam bleiben - etwa bei verdächtigen E-Mails oder ungewöhnlichen Vorgängen im Umfeld sensibler Einrichtungen. Der Fachbereich Spionageabwehr des Niedersächsischen Verfassungsschutzes bearbeitete im Jahr 2025 zahlreiche Prüf-, Verdachtsund Ermittlungsfälle von Spionage-, Cyberspionage-, Cybersabotagesachverhalten und Proliferation. Cyberangriffe Russland richtet seine Aktivitäten nicht nur gegen die Ukraine, sondern auch gezielt gegen Mitgliedstaaten der EU, wie z. B. Deutschland. In den letzten Jahren haben Angriffe und Einflussversuche auch in Niedersachsen zugenommen, besonders seit Beginn des Krieges in der Ukraine. Russische Akteure und deren Unterstützerinnen und Unterstützer verbreiten fortwährend Botschaften, die deutsche Politik und die 62 Brennpunktthemen Unterstützung der Ukraine in ein negatives Licht rücken. Teil dieser Strategie sind z. B. gefälschte Nachrichtenseiten, die seriös wirken, aber gezielt russische Narrative verbreiten ("Doppelgänger-Kampagne"). Außerdem werden immer wieder Andeutungen gestreut, eine Unterstützung der Ukraine könne zu einer Eskalation bis hin zum Einsatz von russischen Atomwaffen führen. Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von KRITIS wie Energieversorgung, Gesundheitswesen und Finanzsysteme macht sie zu Zielen für CyberSocial Media Erklär-Video zur Doppelgänger-Kampagne auf den Accounts des angriffe. Hybride Bedrohungen verschärfen die Lage, Verfassungsschutzes Niedersachsen da Angreifer auf mehreren Ebenen agieren können. Dies umfasst sowohl staatlich unterstützte Hackerangriffe als auch Attacken krimineller oder terroristischer Akteure, die Schwachstellen in Systemen ausnutzen. Die Funktionsfähigkeit von KRITIS ist entscheidend für das tägliche Leben, und ein erfolgreicher Angriff könnte die Daseinsvorsorge gefährden und erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Es ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, Sicherheitsmaßnahmen zu entwickeln, die Bedrohungen präventiv erkennen und abwehren sowie reaktiv die Widerstandsfähigkeit sichern. Innovative Lösungen sind gefragt, um Sicherheitslücken zu schließen, wie die Implementierung einer Zero-Trust-Architektur15, Notfall-Pläne, KI-gestützte Monitoringund Bedrohungsanalysesysteme oder Mitarbeiterschulungen und Sensibilisierungskampagnen. Der Mensch ist ein entscheidender Faktor, wenn es darum geht, hybride Bedrohungen im digitalen Raum abzuwehren. Viele Angriffe - ob Spionage oder Sabotage - beginnen mit sogenannten Phishing-Mails. Dabei versuchen Täter, über gefälschte Nachrichten an Passwörter oder andere sensible Daten zu gelangen. Deshalb gilt: Jede Nachricht, die persönliche Informationen abfragt, sollte genau geprüft werden. 15 Die Zero-Trust-Architektur ist ein Sicherheitskonzept, das auf dem Prinzip "Niemals vertrauen, immer überprüfen" basiert. Es eliminiert implizites Vertrauen in Netzwerken, indem jeder Nutzer und jedes Gerät kontinuierlich authentifiziert und autorisiert wird. 63 Brennpunktthemen Auch beim Umgang mit Passwörtern ist Vorsicht gefragt. Sie sollten nicht leicht zu erraten sein und nicht ungeschützt im Browser oder auf dem Gerät gespeichert werden, da Angreifer sie sonst direkt auslesen können. Auch ein kritischer Blick auf Inhalte in sozialen Medien ist wichtig. Wer auf die Quelle und das Impressum achtet, kann besser einschätzen, ob es sich um seriöse Informationen handelt oder um gezielte Desinformation. So lässt sich verhindern, dass man selbst Opfer wird oder unbewusst falsche Inhalte weiterverbreitet. Wichtig: Schützen Sie sich selbst bei der Nutzung elektronischer Geräte und der Nutzung sozialer Medien: f Prüfen Sie jede Nachricht, die persönliche Informationen abfragt. Passwörter sollten nicht leicht zu erraten sein und nicht ungeschützt im Browser oder auf dem Gerät gespeichert werden. f Wer in sozialen Medien auf die Quelle und das Impressum achtet, kann besser einschätzen, ob es sich um seriöse Informationen handelt oder um gezielte Desinformation. Neben staatlich gesteuerten Akteuren gibt es sogenannte prorussische Hacktivisten, die aus ideologischen Gründen angreifen. Häufig nutzen sie Überlastungsangriffe (sogenannte DDoSAngriffe - Distributed Denial of Service), die durch zahlreiche gleichzeitige Anfragen an eine Webseite diese zeitweise ausfallen lässt. Lagebewertung in Niedersachsen Hybride Bedrohungen sind vielschichtig und verändern sich ständig. Das macht es u. a. für die Sicherheitsbehörden in Niedersachsen anspruchsvoll, diese festzustellen. Oft lassen sich Zusammenhänge erst nach einer gründlichen Analyse verschiedener Informationsquellen erkennen. Genau deshalb spielt ein aktuelles und aussagekräftiges Lagebild eine zentrale Rolle: Es ermöglicht den niedersächsischen Sicherheitsbehörden, Bedrohungen frühzeitig zu identifizieren und wirksame Gegenmaßnahmen einzuleiten. Anders als eine rein statistische Darstellung zeigt eine solche Lagebewertung nicht nur Zahlen, sondern macht Trends sichtbar, 64 Brennpunktthemen bewertet Gefahren und verdeutlicht, welche Themenfelder in den Fokus zu nehmen sind. Als sogenanntes Frühwarnsystem ist es wichtig, Systeme und Prozesse zu etablieren, die frühzeitig auf mögliche hybride Bedrohungen aufmerksam machen können. Dazu gehören z. B. auch Risikoanalysen und Lagedarstellungen. In Niedersachsen wird die Bedeutung dieses Instruments besonders deutlich. So wurden in den vergangenen Monaten über KRITIS und militärischen Einrichtungen vermehrt Drohnensichtungen gemeldet, die auf mögliche Spionageversuche hindeuten. Gleichzeitig nehmen Cyberangriffe auf kommunale IT-Systeme und systemrelevante Unternehmen zu, die von Phishing-Mails bis hin zu groß angelegten DDoS-Kampagnen reichen. Hinzu kommen gezielte Desinformationskampagnen, die über täuschend echt wirkende Internetseiten oder soziale Medien verbreitet werden und das Vertrauen in staatliche Institutionen schwächen sollen. Um diesen komplexen Bedrohungen zu begegnen, setzen die niedersächsischen Sicherheitsbehörden auf eine ganzheitliche Lagebewertung, die über reine Zahlen hinausgeht. Es dient als zentrales Werkzeug, um aktuelle Entwicklungen zu verstehen, Risiken zu bewerten und schnell reagieren zu können. Dabei arbeiten Polizei, Verfassungsschutz, IT-Sicherheit und Kommunen eng zusammen, tauschen Informationen aus und absolvieren gemeinsame Übungen. Auch die Wirtschaft wird aktiv eingebunden: Bei Veranstaltungen wie der jährlichen Wirtschaftsschutztagung16 in Hannover informieren sich Unternehmen über aktuelle Gefahren und Schutzmaßnahmen. Single Point of Contact in Niedersachsen In Niedersachsen wurde die Koordinierungs-, Informationssteuerungsund Impulsgeberfunktion des "Single Point of Contact (SPoC) Hybrid" im Verfassungsschutz eingerichtet. Über diese Schnittstelle werden Hinweise auf hybride Bedrohungen entgegengenommen und bewertet. Die Erkenntnisse werden veröffentlicht und dienen der Implementierung präventiver Maßnahmen, um die Resilienz der betroffenen Stellen zu erhöhen. Nur mithilfe eines vernetzten 16 Siehe hierzu Kapitel 10.5. 65 Brennpunktthemen Agierens in der Detektion, Analyse und Bewertung können z. B. Desinformationskampagnen erkannt und mit Fakten widerlegt werden. So entsteht ein Netzwerk zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, dem Verbund der Sicherheitsbehörden sowie mit den weiteren Ressorts der Landesverwaltung und den niedersächsischen Kommunen. 66 Brennpunktthemen 67 03 Rechtsextremismus Rechtsextremismus 3.1 Mitglieder-Potenzial17 Den strukturellen Veränderungen im organisierten Rechtsextremismus haben die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern mit einem neuen Kategoriensystem Rechnung getragen. Insbesondere die Grenzen zwischen der subkulturellen und der neonazistischen Szene haben sich in den vergangenen Jahren mehr und mehr aufgelöst. Der Neonazismus ist zunehmend strukturloser geworden und vermischt sich zusehends mit dem subkulturellen Bereich. Ideologische und organisatorische Unterschiede sind immer schwerer auszumachen. Seit dem Jahr 2017 erfolgt deshalb die Kategorisierung nach Parteien, nach parteiunabhängigen bzw. parteiungebundenen Strukturen und als weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial. Rechtsextremismus-Potenzial Bundesrepublik Deutschland18 2024 In Parteien 25.000 # "Die Heimat" 2.500 # "Freie Sachsen" 1.200 # "Der III. Weg" 950 # "Alternative für Deutschland" (AfD; Verdachtsfall)19 20.000 # Sonstiges rechtsextremistisches Personenpotenzial in Parteien20 350 In parteiunabhängigen bzw. parteiungebundenen Strukturen21 8.500 17 Die Zahlen des Mitglieder-Potenzials für die Bundesrepublik Deutschland lagen für das Berichtsjahr bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Daher werden nur die Zahlen des Vorjahres genannt. 18 Die Zahlen des Mitglieder-Potenzials für die Bundesrepublik Deutschland lagen für das Berichtsjahr bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Daher werden nur die Zahlen des Vorjahres genannt. 19 Hierunter werden auch die Mitglieder der der AfD (Verdachtsfall) zugehörigen Teilorganisation "Junge Alternative" (JA) gezählt; die geschätzte Zahl der Doppelmitgliedschaften ist dabei berücksichtigt. 20 Unter dem sonstigen rechtsextremistischen Personenpotenzial in Parteien werden unter anderem die Mitglieder der Partei "Die Rechte" und der "Neuen Stärke Partei" (NSP) gezählt. 21 Hierunter wird auch das Personenpotenzial der Beobachtungsobjekte "COMPACT-Magazin GmbH", "Identitäre Bewegung Deutschland" (IBD), "PI-NEWS", "Institut für Staatspolitik" (IfS), "Ein Prozent e. V." und "Antaios-Verlag" sowie der Teil von insgesamt 1.400 rechtsextremistischen "Reichsbürgern" und "Selbstverwaltern" gezählt, der parteiunabhängigen bzw. parteiungebundenen Strukturen zuzurechnen ist. 70 Rechtsextremismus Weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial22 18.000 Summe 51.500 Nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften23 50.250 Davon gewaltbereite Rechtsextremisten24 15.300 Rechtsextremismus-Potenzial Niedersachsen 2024 2025 In Parteien 1.050 1.790 # "Die Heimat" 180 170 # "Der III. Weg" 10 10 # "Alternative für Deutschland" (AfD; Verdachtsobjekt)25 850 1.60026 # Sonstiges rechtsextremistisches Personenpotenzial in Parteien27 0 10 In parteiunabhängigen bzw. parteiungebundenen Strukturen28 350 350 Weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial 29 590 600 Summe 1.990 2.740 Nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften 1.970 2.710 Davon gewaltbereite Rechtsextremisten30 880 880 22 Hierzu zählt im Berichtsjahr der Teil von insgesamt 1.400 rechtsextremistischen "Reichsbürgern" und "Selbstverwaltern", der keiner festen Struktur zuzurechnen ist. 23 Die Mehrfachmitgliedschaften im Bereich der Parteien und der parteiunabhängigen bzw. parteiungebundenen Strukturen wurden vom gesamten Personenpotenzial abgezogen. 24 Aufgrund des Wandels innerhalb der rechtsextremistischen Szene wird die Zahl der gewaltbereiten Rechtsextremisten seit 2010 gesondert ausgewiesen. 25 Hierunter werden auch die Mitglieder der der AfD (Verdachtsobjekt) zugehörigen Teilorganisation "Junge Alternative" (JA) gezählt; die geschätzte Zahl der Doppelmitgliedschaften ist dabei berücksichtigt. 26 Siehe dazu auch Kapitel 3.8, Abschnitt "Fehlende Distanzierung". 27 Unter dem sonstigen rechtsextremistischen Personenpotenzial in Parteien werden die Mitglieder der am 15.03.2025 aufgelösten Partei "Die Rechte" und der am 20.04.2025 in Niedersachsen neugegründeten "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) gezählt. 28 Hierunter wird auch das Personenpotenzial der "Identitären Bewegung Deutschland" (IBD) gezählt. 29 Die derzeit 40 rechtsextremistischen "Reichsbürger und Selbstverwalter" finden sich in den Kategorien 2 und 3. 30 In der Gesamtzahl sind auch gewaltbereite Neonazis und Mitglieder der Partei "Die Heimat" enthalten. 71 Rechtsextremismus 3.2 Einführung Eine in sich geschlossene rechtsextremistische Ideologie gibt es nicht. Vielmehr werden mit dem Begriff Rechtsextremismus Ideologieelemente erfasst, die in unterschiedlicher Intensität und mit unterschiedlicher Stoßrichtung der weltanschaulichen Überzeugung von einer Ungleichwertigkeit der Menschen Ausdruck verleihen. Die Begriffe sind nicht als Prüfliste zu verstehen, bei deren vollständigem Erfüllen erst von rechtsextremistischer Einstellung gesprochen wird. Vielmehr lässt eine zustimmende Haltung zu den einzelnen Begriffen Ansätze eines rechtsextremistischen Weltbildes erkennen. Zu nennen sind im Einzelnen: f Aggressive menschenverachtende Fremdenfeindlichkeit, f Antisemitismus, f Rassismus, f Unterscheidung von "lebenswertem" und "lebensunwertem" Leben, f Überhöhung des eigenen Volkes bei gleichzeitiger Abwertung anderer Nationen und Völker (Nationalismus), f Vorstellung einer rassisch verstandenen homogenen Volksgemeinschaft (Volksgemeinschaftsdenken), f Individualrechte verneinendes, dem Führerprinzip verpflichtetes Kollektivdenken (völkischer Kollektivismus), f Behauptung "natürlicher" Hierarchien (Biologismus), f Betonung des Rechts des Stärkeren (Sozialdarwinismus), f Ablehnung demokratischer Regelungsformen bei Konflikten, f Übertragung militärischer Prinzipien auf die zivile Gesellschaft (Militarismus), f Relativierung der Verbrechen des Nationalsozialismus (Geschichtsrevisionismus), f Forderung nach strikter räumlicher und kultureller Trennung verschiedener Ethnien (Ethnopluralismus), f Antifeminismus und Frauenfeindlichkeit. Im Folgenden stellen wir einige Ideologieelemente ausführlicher dar: 72 Rechtsextremismus Fremdenfeindlichkeit Mit "fremdenfeindlich" wird die Ablehnung all dessen bezeichnet, was als fremd bewertet und aus der Gesellschaft ausgegrenzt wird. Die Merkmale variieren: Menschen jüdischen oder muslimischen Glaubens, Personen nicht deutscher Abstammung oder die als solche gesehen werden. Auch Wohnungslose können ebenso Opfer fremdenfeindlicher Ablehnung und Aggression werden wie Menschen mit Behinderungen und Homosexuelle. Fremdenfeindliche Positionen sind bei jeder rechtsextremistischen Organisation nachweisbar; sie bilden das Grundelement rechtsextremistischen Denkens. Antisemitismus Der Antisemitismus tritt im Rechtsextremismus in verschiedenen Varianten in Erscheinung. Antisemitische Positionen werden sowohl religiös als auch kulturell und rassistisch begründet. Häufig korrespondieren sie mit verschwörungstheoretischen Ansätzen. Vor dem historischen Hintergrund der systematischen Judenvernichtung durch den Nationalsozialismus (Holocaust) sind antisemitische Einstellungsmuster ein Gradmesser für die Verfestigung eines rechtsextremistischen Weltbildes. Sie zeugen von ideologischer Nähe zum historischen Nationalsozialismus und treten häufig in Verbindung mit revisionistischen Positionen auf. Antisemitische Positionen sind ein Kennzeichen fast aller rechtsextremistischen Organisationen. Rassismus Die in Deutschland gebräuchliche Verwendung des Begriffes Rassismus nimmt Bezug auf die Rassenideologie des Nationalsozialismus, die die "Selektion" und Vernichtung von Millionen Menschen biologisch begründete. Rassisten leiten aus den genetischen Merkmalen der Menschen eine naturgegebene soziale Rangordnung ab. Sie unterscheiden zwischen "wertvollen und minderwertigen menschlichen Rassen". Neonazismus Der Begriff Neonazismus, eine Abkürzung für Neooder neuer Nationalsozialismus, der häufig fälschlicherweise als Synonym für Rechtsextremismus verwendet wird, steht für Bestrebungen, die sich 73 Rechtsextremismus weltanschaulich auf den historischen Nationalsozialismus beziehen. Hierzu zählen in erster Linie die neonazistischen Kameradschaften und ähnliche Gruppierungen. Innerhalb der Partei "Die Heimat" ist der neonazistische Flügel ständig stärker geworden, seitdem sich die Partei gegenüber Freien Nationalisten geöffnet hat. Ausdruck dieser Entwicklung sind die Eintritte zahlreicher führender Protagonisten der Neonaziszene, die zudem Führungsämter in der Partei übernommen haben. Faschismus Die ebenfalls als Synonym für rechtsextremistische Bestrebungen verwendeten Begriffe faschistisch oder neofaschistisch sind in zweifacher Hinsicht ungeeignet. Zum einen handelt es sich um Kampfbegriffe aus den Zeiten des Kalten Krieges, mit denen die Bundesrepublik Deutschland von der DDR in die Tradition des Nationalsozialismus gerückt worden war. Zum anderen verbindet sich mit diesen Begriffen die Vorstellung vom italienischen Faschismus Mussolinis, der als antidemokratische Bewegung ohne Rassismus vom deutschen Nationalsozialismus erheblich abwich. Geschichtsrevisionismus Der Begriff Geschichtsrevisionismus bezeichnet die Leugnung oder Relativierung der nationalsozialistischen Verbrechen und der Verantwortung Deutschlands für den Ausbruch des Zweiten Weltkrieges. Revisionistische Positionen sind in unterschiedlicher Ausprägung bei nahezu allen rechtsextremistischen Organisationen nachweisbar. Sie sind ideologisches Bindeglied zwischen den verschiedenen Strömungen des Rechtsextremismus und zugleich ein wichtiges Element der historischen Identitätsstiftung. Der Revisionismus versucht, den historischen Nationalsozialismus zumindest tendenziell zu rehabilitieren und die geltende verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu delegitimieren. Antifeminismus und Frauenfeindlichkeit Insgesamt ist ein tradiertes, rückwärtsgewandtes Frauenbild im Rechtsextremismus vorherrschend, aus dem sich ein entschiedener Antifeminismus ableitet. Das Frauenbild und die Geschlechterrollen werden dabei in erster Linie durch männliche Akteure definiert. Eine 74 Rechtsextremismus explizite Frauenfeindlichkeit zeigt sich i. d. R. dort, wo Frauen den ihnen zubzw. vorgeschriebenen Tugenden und Verhaltensweisen nicht entsprechen. Die im Rechtsextremismus vertretenen Ideologien stehen in einem grundsätzlichen Spannungsverhältnis zur Selbstbestimmung von Frauen. Dadurch ergibt sich in weiten Teilen ein Widerspruch zu den gesellschaftlichen Realitäten. Werden Rechtsextremisten mit diesem Widerspruch konfrontiert, führt dies zwangsläufig zu antifeministischen und frauenfeindlichen Reflexen. Antifeministische Einstellungen sind allen rechtsextremistischen Ausprägungen zu einem gewissen Grad inhärent. Dies basiert im Wesentlichen auf der grundlegenden Ablehnung gesellschaftlicher Modernisierungsprozesse. Sichtbare Emanzipation und die sichtbare Präsenz von Frauen im öffentlichen und politischen Diskurs werden daher von Rechtsextremisten als Gegenentwurf zum Verständnis von festen Geschlechterrollen empfunden. Gleichwohl bildet Antifeminismus kein zentrales Ideologieelement rechtsextremistischer Weltanschauung. Vielmehr ist diese Einstellung eine Folge des Widerspruchs, in dem die eigene Utopie mit der realen gesellschaftlichen Entwicklung steht. Eine Erscheinungsform des Antifeminismus ist das Phänomen der "Incels"31. Sie repräsentieren ein Männlichkeitsbild, das unfreiwillig einer sozial und sexuell enthaltsamen Lebensweise unterworfen ist. Die eigenen Positionen zeigen sich in fremdenfeindlichen Überzeugungen und Selbstmitleid bis hin zur Rechtfertigung und Anwendung von Gewalt gegen Frauen. 3.3 Aktuelle Entwicklungen im Rechtsextremismus Die Entwicklung des Rechtsextremismus in Niedersachsen stand im Berichtsjahr unter dem Eindruck der bundesweiten politischen Diskussion zu Fragen von Migration und Innerer Sicherheit vor dem 31 Der Begriff "Incel" entstammt einer Verkürzung der englischen Begriffe "involuntary celibate", die in etwa mit "unfreiwillig zölibatär" zu übersetzen sind. Hierbei handelt es sich nicht um ein ausschließlich rechtsextremistisches Phänomen. 75 Rechtsextremismus Hintergrund der vorgezogenen Bundestagwahl im Februar und der hohen Zustimmungswerte für die in Teilen als rechtsextremistisch eingestufte Partei "Alternative für Deutschland" (AfD). Bei der Bundestagswahl am 23.02.2025 erzielte die AfD mit 20,8 Prozent der Zweitstimmen ihr bislang bestes Ergebnis auf Bundesebene. 32 Sie verdoppelte damit ihren Stimmenanteil im Vergleich zur Wahl 2021 (10,4 Prozent) und zog als zweitstärkste politische Kraft mit 152 Abgeordneten in den 21. Deutschen Bundestag ein. Insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern konnte die Partei ihren politischen Einfluss ausbauen. In allen fünf Flächenländern führte die AfD bei den Zweitstimmen mit Werten zwischen 32,5 Prozent in Brandenburg und 38,6 Prozent in Thüringen. Auch bei den Erststimmen erzielte sie in den ostdeutschen Bundesländern (ohne Berlin) ein historisches Ergebnis und konnte fast alle Direktmandate gewinnen. In den westdeutschen Bundesländern kam die AfD auf etwa 18 Prozent der Zweitstimmen und wurde immerhin zweitstärkste politische Kraft. Im Vergleich zur Bundestagswahl 2021 verdoppelten sich damit ihre Zweitstimmenanteile sowohl in Ostals auch in Westdeutschland. Die Wahlerfolge der AfD sind aus einem weiteren Grund bemerkenswert, weil ihre Landesverbände in Brandenburg (2025), Sachsen (2023), Sachsen-Anhalt (2023) und Thüringen (2021) als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden. Nach Bewertung der zuständigen Verfassungsschutzbehörden gilt die Partei in diesen vier Bundesländern aufgrund des Vorliegens von Tatsachen als eine erwiesenermaßen verfassungsfeindliche Bestrebung. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bearbeitet die Partei weiterhin als Verdachtsfall. Der niedersächsische Landesverband der AfD wird seit Mai 2022 aufgrund des Vorliegens tatsächlicher Anhaltspunkte, die den Verdacht einer Bestrebung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes (NVerfSchG) rechtfertigen, als Verdachtsobjekt des Niedersächsischen Verfassungsschutzes gemäß SS 7 Abs. 1 Satz 2 NVerfSchG bearbeitet. Trotz der Beobachtung durch den Verfassungsschutz sind die Umfragewerte für die AfD sowohl auf Bundesebene als auch in einzelnen Bundesländern, darunter in Niedersachsen, weiterhin 32 Vgl. hierzu und im Folgenden die offiziellen Statistiken auf der Homepage der Bundeswahlleiterin. 76 Rechtsextremismus gestiegen und haben sich teilweise verstetigt oder in konkreten Wahlergebnissen manifestiert. Der Trendverlauf der Wahlumfragen von Januar bis Dezember 2025 zeigt die AfD auf Bundesebene durchgehend als zweitstärkste politische Kraft bei über 20 Prozent, seit Herbst 2025 sogar bei gut 25 Prozent.33 Dabei scheint der Richtungsstreit innerhalb der Partei entschieden zu sein. In der Vergangenheit war die Entwicklung der AfD immer wieder von innerparteilichen Machtkämpfen verschiedener Strömungen und Lager geprägt. Den extremistischen Kräften ist es jedoch gelungen, ihre Machtstellung und damit ihren Einfluss auf die ideologisch-programmatische Ausrichtung der Partei weiter auszubauen. Ein Beispiel ist die auch von der Parteispitze geforderte "Remigration"34, bei der es sich in der vorgebrachten Argumentation um einen Kampfbegriff der Neuen Rechten35 handelt, den sich die AfD zu eigen macht. Zugleich fehlt die Distanzierung gegenüber jenen Akteuren der Neuen Rechten, die von den Verfassungsschutzbehörden als extremistisch eingestuft werden. Hierzu zählen etwa die "COMPACT-Magazin GmbH" und der Verein "Ein Prozent e. V." sowie das formell aufgelöste, aber faktisch lediglich neustrukturierte "Institut für Staatspolitik" bzw. dessen Nachfolgeorganisationen "Menschenpark Veranstaltungs UG" und "Metapolitik Verlags UG", oder auch die "Identitäre Bewegung", für die es mit Blick auf die Parteimitgliedschaft zumindest formal einen Unvereinbarkeitsbeschluss gibt. 36 Verbindungen zum neurechten politischen Vorfeld sind nicht nur 33 Vgl. hierzu den Umfrageverlauf auf der Internetseite "Darstellung und Auswertung von Wahlumfragen" (dawum.de). 34 Der Begriff "Remigration" bezeichnet ein innerhalb der Neuen Rechten verbreitetes Konzept und leitet sich als notwendige Handlungsanweisung aus dem zentralen neurechten Ideologem des Ethnopluralismus ab, der auf die Schaffung ethnisch definierter Gesellschaften und damit die Ausweisung aller "Volksfremden" abstellt. Dieser Leitvorstellung folgend setzen sich neurechte Akteure in Deutschland die Bewahrung der "ethnokulturellen Identität und Substanz" des deutschen Volkes zum Ziel (vgl. Glossar des Bundesamtes für Verfassungsschutz, https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/glossareintraege/ DE/R/remigration.html). Siehe auch Kapitel 3.6, 3.7 und 3.8. 35 Unter die Bezeichnung Neue Rechte wird ein informelles Netzwerk von Gruppierungen, Einzelpersonen und Organisationen gefasst, in dem nationalkonservative bis rechtsextremistische Kräfte zusammenwirken, um anhand unterschiedlicher Strategien teilweise antiliberale und antidemokratische Positionen in Gesellschaft und Politik durchzusetzen. Die Akteure füllen innerhalb dieses Netzwerks unterschiedliche und teils komplementäre Funktionen und Rollen aus und richten sich jeweils an unterschiedliche Zielgruppen. Rechtsextremistische Bezüge ergeben sich aus Verstößen gegen die Menschenwürde, das Rechtsstaatsund/oder das Demokratieprinzip in unterschiedlicher Ausformung (vgl. Glossar des Bundesamtes für Verfassungsschutz, https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/glossareintraege/DE/N/neue-rechte.html). 36 Siehe hierzu Kapitel 3.8 "Alternative für Deutschland (AfD; Verdachtsobjekt)". 77 Rechtsextremismus bei den ehemaligen Mitgliedern der im Februar 2025 aufgelösten "Jungen Alternative" (JA) zu beobachten, sondern auch in den Reihen der AfD selbst. Auch die AfD Niedersachsen und ihre Untergliederungen distanzierten sich nicht von extremistischen Positionen und Akteuren innerhalb der Partei oder in deren Umfeld. Dies zeigen etwa Äußerungen in den sozialen Medien, mit denen Ideologieelemente propagiert werden, die sich in zunehmendem Maße nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbaren lassen. Die AfD Niedersachsen entwickelt sich verstärkt zu einem unterstützend wirkenden Landesverband innerhalb einer sich fortlaufend radikalisierenden Gesamtpartei. In der Zusammenschau ist keinerlei Distanzierung zur Bundespartei zu erkennen, ebenso wenig zu den als rechtsextremistisch eingestuften Landesverbänden oder zu Aussagen verschiedener Funktionäre. Für den Niedersächsischen Verfassungsschutz bietet die gesetzlich vorgesehene Einstufung als Verdachtsobjekt einen angemessenen Status, um die weitere Entwicklung der Partei fortlaufend zu bewerten. Im traditionellen Rechtsextremismus haben sich die bereits seit längerer Zeit beschriebenen Trends verstetigt: Marginalisierung der neonazistisch geprägten Parteien "Die Heimat" und "Die Rechte" (Auflösung im März 2025) sowie wachsende Heterogenität der neonazistischen Szene und Stagnation der Konzertaktivitäten auf niedrigem Niveau. Ausnahme ist ein neu entstandenes aktionsorientier tes Personenpotenzial an der Schnittstelle zwischen Neonazismus und subkultureller Szene, das erstmals im Jahr 2024 bundesweit in Erscheinung getreten ist und teilweise organisatorische Anbindung an bestehende rechtsextremistische Strukturen wie die Jugendorganisationen der Parteien "Die Heimat" und "Der III. Weg" gefunden hat.37 In Niedersachsen gehören der Partei "Die Heimat" nach einem weiteren Rückgang nur mehr 170 Mitglieder an, zu Hochzeiten im Jahr 2007 waren es noch 680. Aus dem Mitgliederverlust resultieren organisatorische und strukturelle Probleme. Eine Ausnahme war bis Mitte 2025 der "HeimatHof" in Eschede (Landkreis Celle), wie die 37 Siehe hierzu Kapitel 3.5, Abschnitt "Rechtsextremistisch motivierte Proteste gegen Versammlungen aus Anlass des "Christopher Street Day" (CSD)". 78 Rechtsextremismus parteieigene Immobilie von den Mitgliedern genannt wurde.38 Mit Schreiben vom 02.06.2025 verfügte der Landkreis Celle jedoch eine Nutzungsuntersagung und Räumungsanordnung für das Objekt, das bis dahin den Ankerpunkt der Partei und ihrer Jugendorganisation, den "Jungen Nationalisten" (JN), darstellte. Die Partei selbst ist in den meisten Landesteilen faktisch nicht mehr präsent. Auffällig sind allenfalls die Aktivitäten der JN, die derzeit mit drei Stützpunkten in Niedersachsen vertreten sind und bislang den "HeimatHof" für ihre Veranstaltungen genutzt haben. Mit der Nutzungsuntersagung hat die Partei ihre wichtigste Versammlungsstätte in Niedersachsen verloren, ebenso wie die im Rahmen des Umbaus aufgewendeten Gelder. Am 18.03.2025 gab die Partei "Die Rechte" über ihren TelegramKanal die sofortige Auflösung aller Parteistrukturen bekannt. Die Selbstauflösung sei demnach auf dem Bundesparteitag am 15.03.2025 beschlossen worden. Zu den Gründen äußerte sich u. a. der ehemalige niedersächsische Landesvorsitzende Martin Kiese: "Aufgrund der politischen und gesellschaftlichen Umbrüche der letzten Jahre ist nun der Zeitpunkt gekommen, das nun doch schon leicht eingestaubte Projekt Die Rechte nach vielen ereignisreichen Jahren zu beenden." (Telegram-Kanal "Die Rechte Niedersachsen" vom 18.03.2025) Parteien seien gerade "in Hinsicht auf die Jugend" nicht mehr "das richtige Mittel". Die Verantwortlichen hätten daher den Entschluss gefasst, so Kiese weiter, die Partei und somit auch alle Landesund Kreisverbände mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Der niedersächsische Landesverband der Partei "Die Rechte" war 2013 gegründet worden und hatte in der Folgezeit acht Kreisverbände, die sich bis 2022 alle wieder auflösten. Nach dem Ende des letzten aktiven Kreisverbandes Braunschweig/Hildesheim waren auf Landesebene kaum noch Aktivitäten der Partei wahrzunehmen. Der Mitgliederschwund der vergangenen Jahre konnte weder aufgehalten noch kompensiert werden. Nach weiteren Austritten war die Mitgliederzahl in Niedersachsen nur noch im knapp zweistelligen Bereich. Die landesweit letzten öffentlichkeitswirksamen 38 Siehe hierzu Kapitel 3.9, Abschnitt "Aktivitäten der Partei "Die Heimat" und der "Jungen Nationalisten" (JN) in Niedersachsen". 79 Rechtsextremismus Aktivitäten waren die Demonstrationen am 01.05.2024 in Celle und am 21.12.2024 in Braunschweig, die jedoch beide vom damaligen Bundesvorsitzenden Christian Worch initiiert wurden und nicht vom niedersächsischen Landesverband. Mit der Selbstauflösung ist die Partei "Die Rechte" einem drohenden Verlust des Parteistatus zuvorgekommen. Grund hierfür ist SS 2 Abs. 2 des Parteiengesetzes, wonach politische Vereinigungen ihre Rechtsstellung verlieren, soweit sie mehr als sechs Jahre nicht mit eigenen Wahlvorschlägen an einer Bundestagsoder Landtagswahl teilgenommen haben. Die Partei war zuletzt im Jahr 2019 bei der Bremer Bürgerschaftswahl angetreten. Die Voraussetzungen einer Partei im Sinne des Gesetzes waren somit nicht länger erfüllt. Die beabsichtigte Teilnahme an der Landtagswahl 2022 in NordrheinWestfalen war gescheitert, weil die Partei nicht rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen beim Landeswahlleiter eingereicht hatte. Gut einen Monat nach der Auflösung der Partei "Die Rechte" wurde in Braunschweig am 20.04.2025, dem Geburtstag von Adolf Hitler, ein niedersächsischer Landesverband der seit 2024 bestehenden neuen "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) gegründet. Bei dieser Partei handelt es sich um eine Neugründung durch ehemalige Mitglieder der ursprünglichen NPD, die sich 2023 nach einem Parteitagsbeschluss in "Die Heimat" umbenannt hat. Zur besseren Unterscheidung wird diese Parteiabspaltung gelegentlich auch als "Dissidentenbewegung NPD" bezeichnet. Bei der Bundeswahlleiterin ist die NPD seit Anfang 2024 wieder als eigenständige Partei registriert, deren Strukturen zum damaligen Zeitpunkt den Bundesverband sowie die Landesverbände Baden-Württemberg, Hamburg und Saarland umfassten. Der Bundesvorstand setzt sich weiterhin aus den Kritikern des im Jahr 2023 beschlossenen Reformprozesses zusammen. Die neue NPD hat das aus dem Jahr 2010 stammende Programm der ursprünglichen NPD mit wenigen Änderungen übernommen. Sie sieht sich selbst als legitime Nachfolgerin der "Alt-NPD" und bekennt sich damit zu den verfassungsfeindlichen Zielen der Partei. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2017 in dem damals gescheiterten Verbotsverfahren festgestellt, dass die NPD - ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger nach - die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anstrebt. Im Jahr 2024 80 Rechtsextremismus stellte das Gericht in dem erfolgreich abgeschlossenen Verfahren zum Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung abermals die Verfassungsfeindlichkeit sowie die Wesensverwandtschaft zum historischen Nationalsozialismus fest. Die "Gründung des NPD-Landesverbandes Niedersachsen", so die Überschrift einer Mitteilung auf der Internetseite der Bundespartei, sei am Ostersonntag in Braunschweig erfolgt. "Mitglieder und Unterstützer aus ganz Niedersachsen" hätten in "kameradschaftlichem Kreise" Verbandsgründung und Satzung beschlossen sowie einen Landesvorstand gewählt. Auf einem dazugehörenden Gruppenbild zeigen sich neben dem Bundesund zugleich Hamburger Landesvorsitzenden Lennart Schwarzbach u. a. der langjährige Neonazi Thomas Wulff (Mecklenburg-Vorpommern) und der ehemalige Bundesvorsitzende der Partei "Die Rechte", Christian Worch (Mecklenburg-Vorpommern). Aus Niedersachsen ist etwa der ehemalige Landesvorsitzende der ursprünglichen NPD, Manfred Dammann (Landkreis Rotenburg), zu sehen. Hinzu kommt der ehemalige Landesvorsitzende der Partei "Die Rechte", Martin Kiese (Braunschweig), sowie dessen ehemaliger Stellvertreter, Holger Niemann (Amt Neuhaus). Diese Ämter bekleiden sie auch im Vorstand der neuen NPD Niedersachsen, was eine gewisse personelle Kontinuität zu der aufgelösten und ebenfalls neonazistisch geprägten Partei "Die Rechte" darstellt. Die neonazistische Szene hatte in den letzten Jahren Anhängerpotenzial verloren, konnte diesen Verlust aber im Berichtsjahr durch das eingangs erwähnte aktionsorientierte Personenpotenzial kompensieren und die Zahl der Unterstützer sogar leicht steigern, wenngleich die Szene selbst immer heterogener geworden ist. Ihre Angehörigen pflegen Kontakte über größere räumliche Distanzen, um Szeneaktivitäten überhaupt aufrechtzuerhalten. Die Gewinnung von Nachwuchs leidet unter der lückenhaften Präsenz in der Fläche. Eigenständige Strukturen und Aktionen der neonazistischen Szene in Niedersachsen waren auch im Jahr 2025 kaum zu verzeichnen. Die Übergänge zum subkulturell geprägten Rechtsextremismus sind teilweise fließend. Zur Belebung der rechtsextremistischen Szene wird versucht, mit niedrigschwelligen (Kampf-)Sportangeboten neue Mitglieder zu werben. Kampfsport und der dazugehörige Lifestyle haben sich 81 Rechtsextremismus innerhalb der Szene zu einem identitätsstiftenden Faktor mit organisationsübergreifender Anziehungskraft entwickelt. Dies gilt insbesondere für einen Teil des Neonazismus. In entsprechenden Seminaren werden Szeneangehörige auf lokaler Ebene mit den Grundtechniken verschiedener Kampfsportarten vertraut gemacht, die ihnen in professionell organisierten KampfsportEvents vorgeführt werden. In diesem Kontext ist das bundesweit verbreitete und auch in Niedersachsen beworbene Konzept der "Active Clubs" zu nennen, mit dem ein dezentrales Netzwerk von regionalen Gruppen geschaffen werden soll. Gegen Angehörige des "Active Clubs Ostwestfalen" gab es am 01.10.2025 wegen des Verdachts auf illegalen Waffenbesitz polizeiliche Durchsuchungsmaßnahmen im Raum Ostwestfalen-Lippe (Nordrhein-Westfalen). Bei den betroffenen sechs Männern im Alter von 18 bis 35 Jahren wurden diverse Messer, eine Machete, eine Armbrust mit Pfeilen, ein Luftgewehr, eine scharfe Pistole ohne Munition sowie verschiedene Softairund Schreckschusswaffen sichergestellt. Personen aus Niedersachsen waren von den Exekutivmaßnahmen nicht betroffen. In Niedersachsen wird der neonazistischen Szene zudem das neue aktionsorientierte Personenpotenzial zugerechnet, das sich 2024 bei den rechtsextremistisch motivierten Protesten gegen Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem "Christopher Street Day" gezeigt hat. Bundesweit ist dadurch eine Vielzahl an neuen Personenzusammenschlüssen entstanden, die sich zunächst im virtuellen Raum gegründet hatten. Diese Gruppierungen richten sich ausdrücklich an eine junge (teilweise minderjährige) aktionsund mitunter gewaltorientierte Zielgruppe. In ihrem Auftreten finden sich die Stilelemente der Neonaziszene, aber auch klassische Stereotype der Skinhead-Subkultur aus den 1990er Jahren. In Niedersachsen lassen sich vor allem Vernetzungsbestrebungen und personelle Bezüge zu den JN beobachten. Neben der Partei "Die Heimat" sucht außerdem die in Niedersachsen nur mit Einzelpersonen vertretene Partei "Der III. Weg" die Kooperation mit Angehörigen der neonazistischen Szene. Nicht zuletzt geht es dabei um Mitgliederwerbung und die Schaffung von Strukturen. Trotz zweier Präsentationen zu Werbezwecken bei Veranstaltungen am 25.01. und 26.10.2025 im Raum Hannover, die 82 Rechtsextremismus von entsprechenden Mitteilungen in den sozialen Medien begleitet wurden, ist es der Partei bislang nicht gelungen, einen ersten Stützpunkt in Niedersachsen zu gründen und einen Teil des neonazistischen Personenpotenzials an sich zu binden. Die Anzahl der "Reichsbürger und Selbstverwalter" ist in Niedersachsen auf 1.260 Personen gestiegen. Dagegen stagniert mit 40 Personen die Anzahl derjenigen, die zugleich dem Rechtsextremismus zugerechnet werden. Die sogenannte Reichsbürgerszene stellt keine homogene Bewegung dar. Sie setzt sich vielmehr aus autark handelnden Einzelpersonen sowie aus kleinen Gruppen zusammen, die sich in ihrem Wesen zum Teil deutlich unterscheiden. Das Spektrum erstreckt sich von esoterisch geprägten Gruppierungen über völkisch orientierte Akteure bis hin zu rechtsextremistisch ausgerichteten Zusammenschlüssen. Dass innerhalb der Szene ein gewisses Gewaltpotenzial vorhanden ist, zeigen mehrere Fälle, bei denen "Reichsbürger" Gewalt androhten und körperliche Gewalt tatsächlich ausübten. So haben sich "Reichsbürger" mit physischer Gewalt, zum Teil unter Einsatz von Waffen, gegen staatliche Maßnahmen zur Wehr gesetzt. Welche Gefahr von "Reichsbürgern" ausgehen kann, zeigen die weiterhin laufenden Strafverfahren an den Oberlandesgerichten (OLG) Frankfurt am Main (Hessen), München (Bayern) und Stuttgart (Baden-Württemberg) gegen anfänglich 27 Personen - von denen zwei inzwischen verstorben sind - u. a. wegen Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gemäß SS 129a Strafgesetzbuch (StGB) und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gemäß SS 83 StGB. Laut der Anklageschrift gehörten die Beschuldigten zu einer im Juli 2021 gegründeten terroristischen Vereinigung, die sich das Ziel gesetzt hatte, die bestehende staatliche Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland gewaltsam zu beseitigen und durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen. Zur Rechtfertigung ihres Handelns dienten verschiedene Verschwörungstheorien, wie sie auch in der Reichsbürgerszene verbreitet sind. In einem anderen Verfahren gegen führende Angehörige der Gruppierung "Vereinte Patrioten", die auch unter dem Namen 83 Rechtsextremismus "Kaiserreichsgruppe" bekannt geworden ist, ergingen am 06.03.2025 die Urteile. Das OLG Koblenz (Rheinland-Pfalz) verurteilte die vier Rädelsführer, unter ihnen ein 46-jähriger Mann aus Bad Zwischenahn (Landkreis Ammerland), zu Haftstrafen zwischen fünf und acht Jahren. Ein fünfter Angeklagter, der sich zuletzt nicht mehr in Untersuchungshaft befand, erhielt zwei Jahre und zehn Monate Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten allesamt Mitglieder einer terroristischen Vereinigung waren und einen Umsturz in Deutschland geplant hatten. Ihre Planungen sahen einen mehrwöchigen Stromausfall vor sowie die Entführung des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach. Bei der Entführung hätten sie in letzter Konsequenz auch die Tötung der für den Personenschutz eingesetzten Beamtinnen und Beamten in Kauf genommen, so das Gericht. Übergeordnetes Ziel waren die Implementierung einer neuen Verfassung und in deren Folge eines autoritären politischen Systems nach dem Vorbild des Kaiserreichs von 1871. In einem weiteren Verfahren im Zusammenhang mit der Gruppierung urteilte das OLG Celle am 21.03.2025 mit einem Schuldspruch gegen eine Frau aus Hildesheim, wegen "tätiger Reue" jedoch ohne eine Strafe zu verhängen, weil sich die Frau nach anfänglichem Mitwirken in der Gruppierung später der Polizei offenbart hatte. Fazit: Die bereits in den Vorjahren beschriebene strukturelle Veränderung des Rechtsextremismus hat sich fortgesetzt. Tradierte Organisationsformen, die die Wahrnehmung des Rechtsextremismus jahrelang bestimmt haben, verlieren zunehmend an Bedeutung. Der Strukturwandel ist wesentlich auf veränderte Kommunikationsformen und damit einhergehende gesellschaftliche Rahmenbedingungen zurückzuführen. Die Wirkmacht rassistischer, antisemitischer und fremdenfeindlicher Positionen bleibt davon unberührt. Sie kommt in anderen, zum Teil fluiden und temporären Organisationsund Aktionsformen zum Ausdruck und wird damit unberechenbarer. Die Sozialisierung potenzieller Gewalttäter in traditionellen rechtsextremistischen Organisationen steht nicht mehr im Vordergrund. Mindestens von ebenso großer Bedeutung sind einerseits Radikalisierungsprozesse, die sich unter dem Einfluss des Internets 84 Rechtsextremismus vollziehen. Sie können mit den Begriffen Enthemmung (ausufernder Hass) und Entgrenzung (Aufweichung der Grenzmarkierung zwischen extremistischem und nicht extremistischem Protest) beschrieben werden. Die Sicherheitsbehörden stehen vor der Herausforderung, ihr prognostisches Instrumentarium und ihre Aufklärungsmethodik dieser Entwicklung permanent anzupassen. Auf der anderen Seite wird der demokratische Rechtsstaat von extremistischen neurechten Strömungen herausgefordert, die darauf ausgerichtet sind, seine normativen Grundlagen zu unterminieren, ohne auf das Mittel der physischen Gewalt zurückzugreifen. Das veränderte Kommunikationsund Informationsverhalten ist gerade für diese Strömungen ein entscheidender Faktor, um anschlussfähige Feindbilder aufzubauen, in die Gesellschaft hineinzuwirken und den vorpolitischen Raum zu besetzen. Die Autoren, Medien und Verlage der Neuen Rechten geben Vorurteilen und Ressentiments einen ideologischen Legitimationsrahmen und dienen zugleich als Stichwortgeber autoritärer Politikangebote, wie sie die AfD vertritt. Präventionsmaßnahmen müssen deshalb bereits auf der Einstellungsebene, bei der Vorurteilsbildung ansetzen, wenn die Verbreitung von demokratiefeindlichen Positionen eingehegt werden soll, die im schlimmsten Fall zu einem Kreislauf von Hasspropaganda und Gewaltanwendung führen kann. Verbot "Königreich Deutschland" Der Bundesminister des Innern hat am 13.05.2025 die Reichsbürgervereinigung "Königreich Deutschland" (KRD) verboten. Deren Zweck und Tätigkeit liefen den Strafgesetzen zuwider und richteten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung. Das Verbot umfasst auch die zahlreichen Teilorganisationen der Vereinigung. Erklärtes Ziel des KRD war die Schaffung staatsähnlicher Strukturen, um sich auf diese Weise von der Bundesrepublik Deutschland unabhängig zu machen. Neben der Erweiterung des "eigenen Staatsgebietes" durch eigenständige lokale Strukturen, den sogenannten Gemeinwohldörfern, gehörte dazu insbesondere der Aufbau eines eigenen Bankenund Versicherungswesens. Das KRD warb darüber hinaus mit der Befreiung "seiner Bürgerinnen und Bürger" von der Steuerpflicht gegenüber der Bundesrepublik. Die 85 Rechtsextremismus Finanzierung des "Königreichs" sollte mittels sogenannter Gemeinwohlkassen erfolgen. Den Betreibern dieser "Gemeinwohlkassen" hatte jedoch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bereits im Jahr 2021 sowohl die Anbahnung als auch den Abschluss und die Abwicklung von Bankund Versicherungsgeschäften untersagt. Insgesamt war das KRD bestrebt, eine staatliche wie auch wirtschaftliche Unabhängigkeit für sich und seine Anhänger zu erreichen. Der Vereinigung dienten dazu auch sogenannte Betriebe im KRD. In Niedersachsen waren im Oktober 2024 behördliche Maßnahmen durch das Finanzamt Oldenburg veranlasst worden, die zur Betriebsschließung und Beschlagnahme von Betriebseigentum bei einer Firma für Holzprodukte und Brennstoffe in Nordenham (Landkreis Wesermarsch) führten. Der Geschäftsführer hatte sich 2023 dem KRD angeschlossen und seitdem keine Steuern an das Finanzamt abgeführt. Zur Durchsetzung des Vereinsverbots erfolgten Vollstreckungsmaßnahmen in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Etwa 800 Einsatzkräfte durchsuchten drei Liegenschaften des KRD in Sachsen, Niedersachsen und Thüringen sowie Wohnungen von führenden Mitgliedern und Unterstützenden. Insgesamt waren 15 Objekte betroffen. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag nicht in Niedersachsen. Durchsuchungen gab es hier in Stade und Wallenhorst (Landkreis Osnabrück) sowie in Bad Lauterberg und Walkenkried (beide Landkreis Göttingen). Im Rahmen der Exekutivmaßnahmen wurden zudem vier Personen in Untersuchungshaft genommen. Hintergrund der Festnahmen ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß SS 129 StGB im Zusammenhang mit dem Betrieb unerlaubter Bankund Versicherungsgeschäfte. Außerdem wurden erhebliche Mengen an Datenmaterial und Vermögenswerten beschlagnahmt. Unter den Festgenommenen befand sich keine Person aus Niedersachsen. 86 Rechtsextremismus Verbot "COMPACT" aufgehoben Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hob am 24.06.2025 das Verbot des rechtsextremistischen "COMPACTMagazins" auf. Das mit Verfügung der damaligen Bundesministerin des Innern und für Heimat (BMI) vom 05.06.2024 ausgesprochene Verbot sei rechtswidrig, wie das Gericht mitteilte. Neben der "COMPACT-Magazin GmbH" war hiervon auch die "CONSPECT FILM GmbH" als deren Teilorganisation betroffen. Das BVerwG bestätigte damit seine Entscheidung aus dem Eilverfahren vom 14.08.2024, als es das Verbot zum Teil vorläufig außer Kraft setzte. Damit konnte das "COMPACT-Magazin" vorerst weitererscheinen, auch wenn die Verbotsverfügung nach Ansicht des Gerichts formell rechtmäßig war. Es bestehe nach wie vor kein Zweifel daran, dass es sich bei der "COMPACT-Magazin GmbH" um einen Verein nach dem Vereinsgesetz (VereinsG) handelt. Auch müsse sich der Verein die Aktivitäten des "COMPACT-Magazins" als dessen Teilorganisation zurechnen lassen: "Der aus Jürgen Elsässer als Zentralfigur, seiner Ehefrau Dr. Stephanie Elsässer und mehreren Mitarbeitern bestehende Personenzusammenschluss ('Elsässer-Kreis') bildet einen Verein i. S. d. SS 2 Abs. 1 VereinsG. Denn er ist auf Dauer angelegt, verfolgt mit der Herausgabe der Printund Onlinemedien und seiner politischen Agenda einen gemeinsamen Zweck und hat sich der straffen Willensbildung des Erstgenannten unterworfen." (BVerwG, Pressemitteilung Nr. 48/2024 vom 24.06.2024) In seinem Urteil kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Vereinigung jedoch nicht sämtliche Voraussetzungen des eng auszulegenden Verbotsgrunds des Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung (Art. 9 Abs. 2 Var. 2 GG, SS 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 VereinsG) erfülle. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts betreffe dies den Schutz der Menschenwürde, des Demokratieprinzips und des Rechtsstaatsprinzips. Im Fokus des BVerwG stand dabei das Migrationsthema und besonders das "Remigrationskonzept" des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner, der zu den Vordenkern der Neuen Rechten zählt und zugleich einer der führenden Köpfe der rechtsextremistischen "Identitären Bewegung" im deutschsprachigen Raum ist. Das "Remigrationskonzept" missachte nach Auffassung des Gerichts 87 Rechtsextremismus das egalitäre Verständnis der Staatsangehörigkeit, welches sowohl durch die Menschenwürde als auch durch das Demokratieprinzip geschützt sei: "Die Klägerin hat sich mit dem sog. 'Remigrationskonzept' Sellners identifiziert. Dies kommt dadurch zum Ausdruck, dass sie Martin Sellner sowohl in ihren Printals auch Online-Medien seit Jahren ohne jegliche Distanzierung einen breiten Raum einräumt. Zudem wird er bewundernd als 'unser Held' bezeichnet und seine Strategie als 'machbar' und 'rechtsstaatlich' verharmlost. Die Zurechenbarkeit seiner Ideen wird dadurch bestätigt, dass bei einzelnen Akteuren völkische Vorstellungen aufscheinen. Ebenso wird dies durch den ideologischen Hintergrund des COMPACT-TV-Chefs mit seiner Nähe zur Identitären Bewegung gestützt. ... Deshalb belegen die das sog. 'Remigrationskonzept' unterstützenden Fundstellen aus den COMPACT-Medien gemeinsame Vorstellungen des 'Elsässer-Kreises'. Es handelt sich nicht um lediglich vereinzelte Ausreißer. Die dazu in der mündlichen Verhandlung abgegebenen relativierenden und verharmlosenden Einlassungen der Klägerseite erweisen sich als bloß prozesstaktisches, nicht glaubhaftes Vorbringen." (BVerwG, Pressemitteilung Nr. 48/2024 vom 24.06.2024) In der Gesamt würdigung erreichen die verbotsrelevanten Äußerungen und Aktivitäten aber noch nicht die Schwelle der Prägung, so das BVerwG. Diese Überzeugung habe sich der Senat durch die Sichtung und Würdigung des umfangreichen Materials aus den "COMPACT"-Medien und weiteren vom BMI vorgelegten Unterlagen verschafft. Zum Schutz der Meinungsfreiheit sei dabei in deren Ausdeutung die Bandbreite möglicher Aussagegehalte berücksichtigt worden. Der Vorsitzende Richter begründete das Urteil zugunsten der "COMPACT-Magazin GmbH" mit dem hohen Gut der Meinungsund Pressefreiheit "im Vertrauen auf die Kraft der freien gesellschaftlichen Auseinandersetzung". Selbst den Feinden der Freiheit garantiere das Grundgesetz die Meinungsund Pressefreiheit. Zwar gebe es laut BVerwG zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen, jedoch sei die Grenze zur Verfassungswidrigkeit nicht überschritten. "Eine Vielzahl der von der Beklagten als Beleg für den Verbotsgrund angeführten migrationskritischen bzw. migrationsfeindlichen Äußerungen lässt sich danach auch als überspitzte, aber letztlich im Lichte der Kommunikationsgrundrechte zulässige Kritik an der Mi88 Rechtsextremismus grationspolitik deuten. Dazu kommt, dass die rechtspolitische Forderung nach strengeren Einbürgerungsvoraussetzungen und höheren Integrationsanforderungen im Staatsangehörigkeitsrecht für sich genommen nicht als mit der Menschenwürde oder dem Demokratieprinzip unvereinbar zu beanstanden ist." (BVerwG, Pressemitteilung Nr. 48/2024 vom 24.06.2024) Darüber hinaus würden insbesondere die vorgelegten Printmedien auch eine Vielzahl von Veröffentlichungen "abseits des hier im Fokus stehenden Migrationsthemas" enthalten, so etwa zu Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie und zum Ukrainekrieg. Die darin generell zum Ausdruck kommende "polemisch zugespitzte Machtkritik" sowie die von "COMPACT" bedienten Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistischen Betrachtungen seien nach Ansicht des Gerichts durch die Meinungsund Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) geschützt und rechtfertigten kein Vereinsverbot. Verbot "Hammerskins Deutschland" aufgehoben Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am 19.12.2025 das Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung "Hammerskins Deutschland" aufgehoben. Das Verbot war ursprünglich im September 2023 von der damaligen Bundesministerin des Innern und für Heimat verhängt worden. In mehreren Bundesländern hatte es daraufhin polizeiliche Durchsuchungsmaßnahmen bei Mitgliedern und Untergruppen der "Hammerskins" gegeben. Das Gericht gab nun der Klage mehrerer Mitglieder und regionaler Untergruppen gegen die Verbotsverfügung statt und erklärte diese für rechtswidrig. Nach Ansicht der Richter hatte das Bundesinnenministerium nicht ausreichend nachgewiesen, dass es sich bei den "Hammerskins" um eine bundesweit agierende, hierarchisch organisierte Vereinigung handelt, die die Voraussetzungen für ein Verbot gemäß Vereinsgesetz erfüllt. Insbesondere sei nicht hinreichend belegt worden, dass eine überregionale, tonangebende Struktur innerhalb der Gruppierung existierte. Daher konnte das Gericht das Vorliegen von Verbotsgründen nicht bestätigen. Der Vorsitzende Richter erläuterte, dass es im vorliegenden Fall "auf das Vorliegen von Verbotsgründen überhaupt nicht ankam". Die Entscheidung basiere auf formalen Mängeln und nicht auf einer 89 Rechtsextremismus inhaltlichen Bewertung der verfassungsfeindlichen Aktivitäten der "Hammerskins". Das Ministerium habe nicht nachweisen können, dass die Vereinigung in einer Weise agiert, die eine überregionale Gefährdung der öffentlichen Ordnung rechtfertigen würde. In seiner Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass laut Vereinsgesetz nur solche Vereine verboten werden können, die überregional tätig sind. Ist eine Gruppierung auf einzelne Bundesländer beschränkt, sind die jeweiligen Landesbehörden zuständig. Insoweit könnte die Entscheidung Auswirkungen auf künftige Verbotsverfahren anderer Organisationen haben, jedoch nicht auf das gesamte rechtliche Verfahren zur Bekämpfung extremistischer Gruppen. Für das klagende "Chapter Sarregau" konnte das Gericht außerdem keine Zugehörigkeit zu deutschen "Hammerskin"-Strukturen feststellen, da es sich um ein französisches Chapter handelt. Von dem durch das BVerwG angeregten Verbot regionaler Strukturen der "Hammerskins" auf Landesebene ist Niedersachsen wegen fehlender Untergruppen nicht betroffen. In der Folge des Urteils erklärte am 28.12.2025 das ehemalige "Chapter Bremen", dem auch Personen aus Niedersachsen angehörten, seine endgültige Selbstauflösung. Ob in naher Zukunft Ersatzstrukturen diese organisatorische Lücke schließen werden oder sich die ehemaligen Angehörigen einem anderen Chapter der "Hammerskins" anschließen, bleibt abzuwarten. 3.4 Rechtsextremistische Musikszene Gründung/ 1980er Jahre Bestehen seit Struktur/ Heterogenität der organisatorisch nicht gefestigten subkulturellen Repräsentanz rechtsextremistischen Szene; eine Ausnahme bilden die "Hammerskins"39 mit einem festen hierarchischen Aufbau; viele Szeneangehörige im jugendlichen Alter 39 Siehe hierzu Kapitel 3.3, Abschnitt "Verbot 'Hammerskins Deutschland' wird aufgehoben". 90 Rechtsextremismus Mitglieder/Anhänger/ Niedersachsen: 580 Unterstützer Veröffentlichungen Publikationen: CD-Veröffentlichungen, Fanzines; Onlineangebote: Online-Versandhandel, Bekanntmachung von Konzertterminen über Foren, Veröffentlichung von Videos Kurzportrait/Ziele Der subkulturelle Bereich im Rechtsextremismus ist hauptsächlich von szenetypischer Musik und einem damit verbundenen - nicht selten gewaltorientierten - Lebensstil geprägt. Dabei zeigt die Entwicklung der letzten Jahre, dass die subkulturelle Szene an eigenständiger Bedeutung verloren hat. Sichtbar wird dieser Wandel vor allem in dem fast vollständigen Verschwinden rechtsextremistischer Skinheads aus dem öffentlichen Straßenbild, die in den 1980er und 1990er Jahren die gewaltbereite rechtsextremistische Szene maßgeblich prägten. Zu beobachten sind stattdessen informelle, eher strukturlose Gruppen oder Personenzusammenschlüsse, die kaum regelmäßige Aktivitäten entfalten, die keinen festen Mitgliederstamm haben und die nur sporadisch auf sich aufmerksam machen. Die Grenzen zwischen den einzelnen Bereichen des Rechtsextremismus sind daher fließend und verschwommen, sodass eine Unterscheidung nach trennscharfen Kriterien immer schwieriger wird. Rechtsextremistische Einstellungsmuster sind von größerer Bedeutung als die organisatorische Anbindung an eine bestimmte Gruppierung. In der von Männern dominierten Szene spielen Frauen eine untergeordnete Rolle, auch wenn diese nicht zu vernachlässigen ist und in ihrer Bedeutung für die subkulturelle Szene nicht unterschätzt werden darf. Die fremdenfeindliche Grundeinstellung von subkulturell geprägten Rechtsextremisten kommt unreflektiert, häufig spontan und gewaltsam zum Ausdruck. Sie wird ausgelebt und nicht ideologisch im Sinne eines politischen Ansatzes überhöht. Eine wichtige Rolle spielt die rechtsextremistische Musik mit ihrer aufputschenden Wirkung. Sie vermittelt Feindbilder, aber keinen politischen Ansatz. Rechtsextremistische Musik ist zugleich ein wesentlicher Faktor für die Ausprägung eines Gemeinschaftsgefühls bei den Szeneangehörigen. Rechtsextremistische Parteien nutzen rechtsextremistische Bands und Liedermacher, um ihre Veranstaltungen für ein jüngeres 91 Rechtsextremismus Publikum attraktiver zu gestalten. In Niedersachsen allerdings ist auch aufgrund der politischen wie organisatorischen Schwäche der rechtsextremistischen Parteien eine derartige Feststellung nicht zu treffen. Allgemein hat die Musik jedoch den Zweck, rechtsextremistische Ideologie - auch an Außenstehende - zu vermitteln. Die Texte transportieren in plakativer, häufig hetzerischer Form die rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Einstellung der Szeneangehörigen. Die Bandbreite rechtsextremistischer Musik erstreckt sich von Black Metal über Schlager bis zu Balladen. Daneben haben sich die Stilrichtungen Rap und Hip-Hop etabliert. Den größten Zuspruch innerhalb der subkulturellen Szene erfährt unverändert die Stilrichtung Rock against Communism (RAC). Finanzierung Verkauf von rechtsextremistischen Tonträgern sowie Handel mit Devotionalien, darunter Kleidung, die mit rechtsextremistischen Aussagen bedruckt ist. Handel und Verkauf dienen teilweise ausschließlich individuellen wirtschaftlichen Interessen, während Einnahmen aus Musikveranstaltungen mitunter Aktivitäten finanzieren. Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Die Beobachtungswürdigkeit ergibt sich aus der fremdenfeindlichen Grundeinstellung und aus der Gewaltanwendung oder zumindest der Bereitschaft zur Gewalt, die für subkulturell geprägte Rechtsextremisten einen Ausdruck von Männlichkeit und Dominanz darstellt. Gewalt wird insbesondere unter Alkoholeinwirkung zuweilen hemmungslos, brutal und meistens spontan ausgelebt. Auch die Liedtexte rechtsextremistischer Musik fördern gewaltorientierte Aktivitäten; sie transportieren Gewaltphantasien, Aufrufe zu Gewalt oder vermitteln Feindbilder. Von eingängigen oder aufputschenden Melodien getragen, können die Liedtexte eine suggestive Wirkung entwickeln. Subkulturell geprägte Rechtsextremisten richten sich gegen die im Grundgesetz verbrieften Freiheits-, Gleichheitsund Menschenrechte (Art. 1 - 4 GG) sowie gegen den demokratischen Rechtsstaat (Art. 20 GG). Damit sind sie verfassungsfeindlich; ihre Beobachtung richtet sich nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. 92 Rechtsextremismus Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Rechtsextremistische Musikszene Rechtsextremistische Musik ist für die subkulturelle Szene von hohem werbestrategischem Stellenwert. Gleiches gilt für die neonazistische Szene und für rechtsextremistische Parteien wie "Die Heimat" oder "Der III. Weg". Musik bietet einen ersten leicht zu konsumierenden Zugang zu den szenetypischen Themen und Weltbildern. Damit ist sie ein wesentlicher Faktor für das Gemeinschaftsgefühl und dient darüber hinaus dem Zweck, rechtsextremistische Ideologien - auch an Außenstehende - zu vermitteln. Die Anzahl der Zugriffe auf entsprechende Musikvideos im Internet sowie die Präsenz rechtsextremistischer Musik in den sozialen Medien weist darauf hin, dass die Verbreitung der Musik weit über das registrierte rechtsextremistische Personenpotenzial hinausreicht. Besonders angesprochen fühlen sich Jugendliche, die ihre soziale Situation in den Liedtexten widergespiegelt finden und die nach Integration in eine Gruppe Gleichgesinnter streben. Die Konfrontation mit rechtsextremistischer Musik kann den Beginn einer Entwicklung markieren, in deren Verlauf sich junge Menschen zunehmend mit der rechtsextremistischen Szene identifizieren. Die Auseinandersetzung mit dieser Musik ist deshalb seit mehreren Jahren ein Schwerpunkt der präventiven Verfassungsschutzarbeit. 40 In der rechtsextremistischen Musikszene werden weiterhin Themen aufgegriffen, die als zentrale Elemente der rechtsextremistischen Ideologie zu verstehen sind. Mittels sprachlicher Unschärfe wird ein größerer Spielraum für die Interpretation einzelner Aussagen gelassen. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, Verbote und Indizierungsentscheidungen zu erschweren. Im Mittelpunkt stehen häufig systemund kapitalismuskritische Aussagen, die mit antisemitischen oder fremdenfeindlichen Botschaften verbunden werden. Die Produzenten solcher Musik lassen die Texte und Cover vor der Veröffentlichung durch Rechtsanwälte auf mögliche Rechtsverstöße überprüfen, um Indizierungsmaßnahmen, strafrechtliche Verfahren und damit einhergehende finanzielle Verluste zu 40 Siehe Kapitel 7. 93 Rechtsextremismus vermeiden. Strafrechtlich relevante CDs, deren Anteil weniger als zehn Prozent beträgt, werden bis auf wenige Ausnahmen im Ausland produziert. Aufgrund des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß SS 129 StGB erfolgten am 26.10.2023 bundesweit Exekutivmaßnahmen. Unter der Führung der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg wurden die Wohnungen und Geschäftsräume von zwölf Beschuldigten in sechs Bundesländern sowie auf der spanischen Insel Mallorca durchsucht. Gegen den mutmaßlichen Rädelsführer aus Niedersachsen wurde ein Haftbefehl vollstreckt. Den fünf Beschuldigten wird die Produktion sowie der nationale und internationale Vertrieb von strafrechtlich relevanten rechtsextremistischen Tonträgern vorgeworfen, deren Liedtexte menschenverachtende, antisemitische und volksverhetzende Inhalte propagieren. Am 22.04.2025 wurde der Rädelsführer vom Landgericht Lüneburg zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt hat. Darüber hinaus erscheint Musik, die nur szeneintern und nicht über offen zugängliche Szenevertriebe verkauft wird. Da eine Strafverfolgung so schwerer möglich ist, äußern die Bandmitglieder in den Texten offen ihr fremdenfeindliches, antisemitisches und rassistisches Gedankengut. Häufig wird offen zu Gewalt gegen Personen, die von der Szene als Feinde betrachtet werden, aufgerufen oder sie werden anderweitig bedroht. Ein Beispiel hierfür ist der von der Band "Führertreue" im Jahr 2025 veröffentlichte Tonträger "Das letzte Bataillon", der über einen ausländischen rechtsextremistischen Versand erworben werden kann und auf szeneinternen Foren zum Download angeboten wird. Der Tonträger macht den in der rechtsextremistischen Szene betriebenen Personenkult um Adolf Hitler deutlich, indem er als "Der Dritte Sargon" glorifiziert wird. Dabei handelt es sich um eine prophetische Figur, die in esoterischen Texten und New-Age-Interpretationen alter Prophezeiungen auftaucht und einen kommenden Führer beschreibt, der die "Welt vom Bösen befreit". In dem Lied "Der Dritte Sargon I/Das letzte Bataillon" wird unverhohlen die Ermordung von 94 Rechtsextremismus Menschen jüdischen Glaubens und anderer Bevölkerungsgruppen, die von der Szene als Feinde angesehen werden, angedroht: "Am Tag des Gegenschlags, Tag des jüngsten Gerichts. Am Tag der Sonne Und Widerkehr des Lichts. Wenn die Erde bebt und zittert wankt der Juden Thron. All der Abschaum wird gerichtet von Hitlers letztem Bataillon. ... Eure Welt wird zerschlagen, in Strömen fließt des Abschaums Blut. Das von Verrätern, Niggern, Juden und von der Kanakenbrut". Musik, die verdächtig ist, rechtsextremistische Botschaften zu transportieren, prüft die Bundeszentrale für Kinderund Jugendmedienschutz (BzKJ) 41 regelmäßig, indiziert diese, oder bewertet sie ggf. als jugendgefährdend und möglicherweise strafrechtlich relevant. Immer häufiger werden neue Tonträger kurz nach ihrer Veröffentlichung in Download-Portalen oder in sozialen Netzwerken im Internet angeboten und gratis zur Verfügung gestellt. Diese Entwicklung bietet einerseits die Möglichkeit, über die Szene hinaus einen größeren Verbreitungsgrad von rechtsextremistischer Musik zu erreichen. Andererseits führt das kostenfreie Herunterladen aus dem Internet zu finanziellen Einbußen der betroffenen Musiker, die wiederum befürchten, weniger CDs zu verkaufen und die Produktionskosten nicht mehr decken zu können. Um dem entgegenzuwirken und dem Nutzungsverhalten insbesondere der jungen Hörerschaft entgegenzukommen, versuchen rechtsextremistische Musikerinnen und Musiker über kostenpflichtige Streaming-Dienste ihre Tonträger zu verbreiten. Bei mehreren gängigen Anbietern solcher Dienste finden sich daher entsprechende Veröffentlichungen. Dieses erleichtert den 41 Ehemals Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), Umbenennung zum 01.05.2021. 95 Rechtsextremismus Zugang zu einschlägiger Musik und trägt zu einer Vertrautheit mit der Perspektive des Rechtsextremismus auf diverse Themenfelder bei. War früher die Teilnahme an rechtsextremistischen Musikveranstaltungen häufig der Einstieg in die rechtsextremistische Szene, genügt heute das weitreichende Angebot der Streaming-Dienste und Videoportale, ohne dass es hierfür zunächst eines Kennverhältnisses zu Szeneangehörigen bedarf. Während bei rechtsextremistischen Musikveranstaltungen der Musikstil Rock against Communism (RAC) dominiert, gewinnt in sozialen Medien der NS-Rap an Bedeutung. Außer bei einschlägigen Vertrieben bieten die Musiker ihre Werke verstärkt auf Videoportalen und Social-Media-Plattformen an. Dadurch erreichen sie insbesondere bei Jugendlichen eine breitere Hörerschaft, die so an die rechtsextremistische Szene herangeführt werden soll. Auch KI-generierte Musik wird zur Verbreitung rechtsextremistischer Musik und Ideologie genutzt. Die so erstellten Aufnahmen werden auf Streamingdiensten, Videoportalen und in den sozialen Medien veröffentlicht. Insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene stellen diese Plattformen die am häufigsten genutzte Art des Musikkonsums dar. Die Anzahl rechtsextremistischer Musikgruppen hat sich bundesweit in den letzten Jahren kaum verändert. Dabei handelt es sich nicht um einen permanent gleichbleibenden Kreis von Bands, viele davon bestehen nur für kurze Zeit. Mitunter finden sich Mitglieder rechtsextremistischer Bands unter neuem Namen einmalig für Musikprojekte zusammen. Bundesweit fanden 45 (2024: 29) rechtsextremistische Konzerte statt. Deren regionaler Schwerpunkt lag in Sachsen. Die in Deutschland zumeist konspirativ organisierten rechtsextremistischen Musikveranstaltungen werden durchschnittlich von 100 bis 150 Personen besucht. Die Ankündigungen für diese Konzerte erreichen i. d. R. nur Szeneangehörige, sodass eine Werbewirkung für Interessierte ohne Szenebezug nahezu ausgeschlossen ist. 96 Rechtsextremismus Rechtsextremistische Musik in Niedersachsen Im Jahr 2025 waren drei niedersächsische Musikgruppen/-projekte aktiv. "Stahlgewitter" / "Gigi & Die Braunen Stadtmusikanten" / " Zillertaler Virenjäger" Daniel Giese war mit seinen Musikprojekten im Jahr 2025 nicht aktiv. Allerdings wurde auf einem Videoportal das Lied "Scheissverein e.V." von dem im Jahr 2011 erschienenen Tonträger "25 Jahre - Fette Beute" seines Projektes "Gigi in Musica" in einer neuen Version und mit einem KI-generierten Video herausgebracht und wie folgt von einem Nutzer kommentiert: "Er war, ist und wird immer der beste bleiben. von saccara bis zu den stadtmusikanten ... Musikgeschichte. genial." (veröffentlicht von einem User auf YouTube, abgerufen am 01.12.2025) Veröffentlichungen von Gieses Bandprojekten werden regelmäßig auf Videoportalen hochgeladen. Innerhalb weniger Wochen erreichen sie Aufrufe im teils sechsstelligen Bereich und werden von den Nutzerinnen und Nutzern positiv kommentiert. Der nachfolgende Kommentar auf einem Videoportal zu dem im Jahr 2014 veröffentlichten Tonträger "Mediokratie" seines Projektes "Gigi & Die Braunen Stadtmusikanten" verdeutlicht beispielhaft die Stellung Gieses innerhalb der rechtsextremistischen Szene. "Legende Daniel, danke für diene tolle Musik. Du bist einer der Echten, der es verstanden hat." (veröffentlicht von einem User auf YouTube, abgerufen am 01.12.2025) Die verschiedenen Projekte Gieses finden seit vielen Jahren große Beachtung in der rechtsextremistischen Szene. Dies resultiert sowohl aus den durchaus versierten musikalischen Darbietungen als auch den rechtsextremistischen Texten, die sich zuweilen an der Grenze zur Strafbarkeit bewegen. 97 Rechtsextremismus "Hannes" / "Kategorie C" / "Nahkampf" Die Bands "Nahkampf" und "Kategorie C" sind Projekte um den Sänger Hannes Ostendorf aus Lilienthal (Landkreis Osterholz). Während die Texte von "Kategorie C" oft eher unpolitisch sind und der Fußballbezug sowie die Gewaltbereitschaft von Hooligans im Vordergrund stehen, haben die Texte von "Nahkampf" einen politischen Schwerpunkt. Daneben ist Ostendorf als Liedermacher "Hannes" in der rechtsextremistischen Musikszene aktiv, wobei seine Konzerte oft als Auftritte von "Kategorie C" beworben werden. So wird der szeneinterne Bekanntheitsgrad der Band dafür genutzt, eine weitreichende Werbewirkung für die Veranstaltungen zu erzielen. Dennoch besuchen die Liederabende selten mehr als 50 Personen. Ostendorf war mit einer Vielzahl an Auftritten der aktivste niedersächsische Musiker im Berichtsjahr. Im Mai 2025 veröffentlichte er gemeinsam mit Daniel Roos, Sänger der rechtsextremistischen Band "Ahnenblut" (Mecklenburg-Vorpommern), den Tonträger "Kämpferherz". Das Lied "Starke Männer" unterstreicht das von Ostendorf bevorzugte martialische Auftreten. "Starke Männer unbeugsam und frei kämpfen für Träume, lassen niemals los dabei. Mit Händen aus Stahl und Herzen so rein, zeigen uns den Weg, lassen uns nicht allein. In diesen Zeiten stehen sie wie eine Wand, in Sturm und Wind in jedem Land." Im November 2025 wirkte Ostendorf an dem Lied "Wo sind eure Hände" mit, wobei es sich um eine Zusammenarbeit mehrerer rechtsextremistischer Musiker handelte. Mit seinem Projekt "Kategorie C" veröffentlichte er im Dezember 2025 den Tonträger "Wir brennen". Im September 2025 kam es in einem von Ostendorf genutzten Gebäude in Worpswede (Landkreis Osterholz) zu einem mutmaßlichen Brandanschlag. Ostendorf unterhält dort ein Nebenlager seines Onlineversandes "Kategorie C". Ein von ihm dazu veröffentlichter Beitrag auf seinem Telegram-Kanal mit der Bitte "Bestellungen 98 Rechtsextremismus jetzt noch [aufzustocken]" oder ihn "finanziell zusätzlich [zu] unterstützen", wurde lediglich 60-mal gelikt. Ostendorfs Aktivitäten sind überwiegend von wirtschaftlichen Interessen geleitet. Davon zeugt auch seine Selbstdarstellung in den sozialen Medien. Auf dem eigenen Telegram-Kanal präsentiert er Videos zu einigen seiner Musikproduktionen und bewirbt wiederholt Produkte aus seinem Onlineversand, über den er Tonträger und Merchandise-Artikel seiner aktiven und inaktiven Musikprojekte anbietet. Darüber hinaus veröffentlicht er seine Produktionen über verschiedene Streamingdienste und auf Videoportalen. Auch diese Angebote unterstreichen den Eindruck, dass sein Hauptinteresse in der Gewinnoptimierung liegt. Für seine finanziellen Interessen nutzt Ostendorf seine Stellung innerhalb der rechtsextremistischen Szene, die er durch seine langjährige Zugehörigkeit und die Vielzahl seiner musikalischen Projekte erlangt hat. Im Kern seines Handelns stehen die Selbstinszenierung und die Vermarktung seiner Produktpalette. "Eichenlaub mit Schwertern" Das Musikprojekt "Eichenlaub mit Schwertern" aus Südniedersachsen veröffentlichte im August 2025 gemeinsam mit der rechtsextremistischen Band "Candy Division" (Sachsen-Anhalt) den Tonträger "Weltkriegslieder Teil 2" als zweiten Teil einer geplanten gleichnamigen Trilogie. Wie auf dem ersten Teil aus dem Jahr 2024 sind auch hier Kriegslieder und Gedichte aus der Zeit des Ersten Weltkriegs und des Kaiserreichs neu vertont. "Skeptika" Der niedersächsische Rapper "Skeptika" gehört seit 2023 dem rechtsextremistischen Musiklabel "Neuer Deutscher Standard" (NDS) aus Sachsen an. Auf dem im August 2025 veröffentlichten Tonträger "Abschiebehauptsaison" der dem Label angehörenden rechtsextremistischen Musiker "Proto" und "Kavalier" wirkt er bei dem Lied "Stolz" mit. Am 29.03.2025 trat "Skeptika" gemeinsam mit den beiden Musikern auf deren Konzert in Plön (Schleswig-Holstein) auf. 99 Rechtsextremismus Rechtsextremistische Konzerte und Liederabende in Niedersachsen Die Strategie bei der Veranstaltung rechtsextremistischer Konzerte hat sich gegenüber den Vorjahren nicht geändert. Konzerte finden wie bisher vornehmlich in kleineren Orten statt. Raumanmietungen erfolgen häufig unter dem Vorwand, eine von Musikdarbietungen umrahmte Geburtstagsfeier durchführen zu wollen. Einige Veranstalter sind als Reaktion auf Exekutivmaßnahmen der Polizei dazu übergegangen, mit Ausweichstätten zu planen. Drohen polizeiliche Maßnahmen, werden Besucher spontan per SMS oder MessengerDienste über einen Zwischentreffpunkt zur Ausweichstätte dirigiert. Mit solch umfangreichen Vorplanungen versuchen die Veranstalter, ihr Geschäftsrisiko zu reduzieren. In Niedersachen hat im Jahr 2025 kein Konzert stattgefunden. Vereinzelt treten Musiker auch bei Feierlichkeiten oder Treffen von Szeneangehörigen auf. Bei derartigen Zusammenkünften stehen musikalische Darbietungen jedoch nicht im Vordergrund. Den gleichen geringen Stellenwert haben Auftritte von Balladensängern im Rahmen von politischen Veranstaltungen, wie etwa bei einer Veranstaltung der Partei "Der III. Weg" am 25.01.2025 in Hannover und im Rahmen einer Weihnachtsfreier von Angehörigen der neonazistischen Szene am 27.12.2025 in Braunschweig. Rechtsextremistische Vertriebe Die Nachfrage der rechtsextremistischen Szene nach Tonträgern, Druckerzeugnissen und Bekleidung sowie weiteren szenetypischen Artikeln wird durch rechtsextremistische Vertriebe bedient, die insbesondere über das Internet ein permanent aktualisiertes Angebot bereithalten. Die unverändert hohe Zahl an Vertrieben zeigt, dass der subkulturelle Bereich fester Bestandteil des Rechtsextremismus ist. Wichtige deutsche Vertriebe sind "PC Records" und "OPOS Records" (beide Sachsen) sowie "Rebel Records" (Brandenburg). Die Betreiber sind oft zugleich Mitglieder rechtsextremistischer Bands oder Veranstalter rechtsextremistischer Konzerte, bei denen sie ihr Warenangebot offerieren. Strafrechtlich relevante oder indizierte Produktionen befinden sich im Angebot ausländischer Vertriebe. Zu nennen sind "Nordic Sun Records" und "ISD Records". Das Angebot umfasst z. B. Tonträger der Bands "Landser" (Berlin) und 100 Rechtsextremismus "Race War" (Baden-Württemberg), deren Mitglieder in Deutschland wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung am 22.12.2003 bzw. am 22.11.2006 verurteilt worden sind. Niedersächsische Vertriebe In Niedersachsen sind zwei Vertriebe ansässig. Der Versand "Germanitas Othala Klangschmiede" (Goslar) vertreibt ausschließlich Musikproduktionen der NS Black Metal-Szene und Artikel mit Bezügen zur germanischen Mythologie. Der Online-Versand "Kategorie C" bietet ausschließlich Tonträger und Merchandise-Artikel der Musikprojekte von Hannes Ostendorf an. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die subkulturelle Szene verlangt kein stringentes politisches Engagement, sondern stellt in erster Linie ein Angebot zur Freizeitgestaltung dar. Zu diesem Bereich des Rechtsextremismus liegt die Zugangsschwelle für jüngere Personen mit einer fremdenfeindlichen Grundeinstellung am niedrigsten. Rechtsextremistische Musik erfüllt einerseits die Funktion, potenzielle neue Anhänger anzusprechen, andererseits trägt sie zu einer Radikalisierung innerhalb der rechtsextremistischen Szene bei. Mit den Liedtexten werden zumeist rassistische, antisemitische und antidemokratische Ideologien proklamiert. Rechtsextremistische Musikveranstaltungen fördern das Gemeinschaftsgefühl von Szeneangehörigen, insbesondere gegenüber der als feindlich empfundenen Umwelt. In der Vergangenheit wurde in den Liedtexten vorrangig die NS-Zeit glorifiziert. Heute ist bei neuen Produktionen eher ein Bezug zu aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen festzustellen. Ein Dauerthema rechtsextremistischer Musikproduktionen bleibt die szenetypische Systemkritik. Damit geht der Versuch einher, die eigene Weltsicht als Maßstab für aktuelle politische Themen zu verbreiten und zu etablieren. Hierfür eignen sich die aktuellen Krisen und Konflikte auf der Welt, um einerseits Entscheidungen der Bundesregierung zu verurteilen und andererseits rechtsextremistische, antisemitische und/oder rassistische Agitation zu betreiben. Derartige Argumentationslinien zeigen, dass gesellschaftliche Modernisierungsprozesse abgelehnt und durch das eigene rückwärtsgewandte Weltbild ersetzt werden sollen. 101 Rechtsextremismus In Niedersachsen ist die rechtsextremistische Musikszene weitgehend inaktiv. Erwähnenswert ist der Sänger Daniel Giese, dessen verschiedene Projekte seit vielen Jahren große Beachtung in der rechtsextremistischen Szene finden. Um den gestiegenen Ansprüchen der Hörerschaft zu genügen, sind kostspielige Produktionen in professionellen Tonstudios sowie aufwändig gestaltete Booklets erforderlich. Videound Downloadportale lassen hingegen die Verkaufszahlen von Tonträgern und damit die Einnahmen der Bands und Vertriebe zurückgehen. Hierdurch reduziert sich das finanzielle Potenzial der rechtsextremistischen Szene. Sie folgt einem gesellschaftlichen, insbesondere im jugendlichen Milieu festzustellenden Trend nach schneller Konsumierbarkeit von Musikproduktionen. Diese Entwicklung steht zugleich für einen generell leichteren Zugriff auf rechtsextremistische Musik, da hierfür keine szeneeigenen Zugangsmöglichkeiten genutzt werden müssen. Hieraus erwächst für den Verfassungsschutz die Aufgabe, sich präventiv mit den Inhalten und Hintergründen der Musik der rechtsextremistischen Szene auseinanderzusetzen.42 3.5 Neonazistische Szene Sitz/Verbreitung Niedersachsenweit Gründung/ 1970er Jahre Bestehen seit Struktur/ Örtlich und regional unterschiedlich ausgeprägte Strukturen in Repräsentanz Form von formalisierten Gruppierungen, informellen Zusammenschlüssen, Kameradschaften, aktionsorientierten Kleingruppen und ausschließlich digital agierenden Netzwerken Mitglieder/Anhänger/ Niedersachsen: 280 Unterstützer 42 Siehe Kapitel 7.3, Abschnitt "Ausstellung Gemeinsam gegen Rechtsextremismus". 102 Rechtsextremismus Veröffentlichungen Onlineangebote: Internetseiten, Blogs, Profile in sozialen Netzwerken und bei Messengern; Zeitschriften, Broschüren, Aufkleber, Flugblätter Kurzportrait/Ziele Zentrale Ziele sind die Abschaffung der demokratischen Ordnung und die Errichtung eines autoritären, völkisch-rassistischen Staates nach Führerprinzip. Die Gleichwertigkeit aller Menschen wird abgelehnt; stattdessen wird eine hierarchisch gedachte "Volksgemeinschaft" propagiert, die auf rassistischer Ausgrenzung basiert. Themen wie Migration, vermeintliche "Bedrohungen" der nationalen Identität oder antisemitische Verschwörungserzählungen werden zur Mobilisierung genutzt. Die Agitation setzt stark auf Emotionen, Feindbildkonstruktion und die Inszenierung eines angeblichen "Widerstands". Finanzierung Mitgliedsund Unterstützerbeiträge, Spenden aus dem persönlichen oder organisatorischen Umfeld sowie Einnahmen aus dem Verkauf szenetypischer Artikel wie Bekleidung, Aufklebern und weiteren Merchandise-Produkten. Ergänzend spielen Erlöse aus Veranstaltungen, darunter Konzerte oder Versammlungen sowie digitale Vertriebswege eine Rolle. Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Die neonazistische Szene stellt ein ideologisch gefestigtes Segment des Rechtsextremismus dar, dessen Selbstverständnis in wesentlichen Teilen auf einer positiven Bezugnahme zum historischen Nationalsozialismus beruht. Die Szene lehnt die freiheitliche demokratische Grundordnung grundlegend ab und zielt auf die Errichtung eines autoritär geführten Staates nach dem Führerprinzip. Zentral ist die Vorstellung einer ethnisch definierten, hierarchisch strukturierten "Volksgemeinschaft", die auf rassistischer Exklusion basiert und die Gleichwertigkeit aller Menschen negiert. Hiermit richtet sich die neonazistische Szene gegen die im Grundgesetz verbrieften Freiheits-, Gleichheitsund Menschenrechte (Art. 1 bis 4 GG) und ist damit verfassungsfeindlich (SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG). Die Agitation der neonazistischen Szene ist durch ein geschlossenes ideologisches System geprägt, das im Kern rassistische, antisemitische 103 Rechtsextremismus und fremdenfeindliche Inhalte transportiert. Propagandistische Aktivitäten erfolgen über vielfältige Kommunikationskanäle, darunter soziale Medien, Messenger-Dienste, digitale Publikationsformate sowie klassische Straßenaktivitäten wie Flugblattoder Aufkleberaktionen. Die Szene fokussiert sich insbesondere auf migrationsund identitätspolitische Narrative sowie auf geschichtsrevisionistische und antisemitische Verschwörungserzählungen. Die Kommunikation zielt auf Emotionalisierung, die Konstruktion klarer Feindbilder und die Inszenierung eines vermeintlichen politischen Widerstands ab. Die neonazistische Szene stellt sich heterogen dar. Neben formalisierten Gruppierungen existieren informelle Zusammenschlüsse, Kameradschaften, aktionsorientierte Kleingruppen und ausschließlich digital agierende Netzwerke. Die organisatorischen Formen reichen von hierarchisch geführten Strukturen bis hin zu dezentralen Konstellationen mit losen Vernetzungen. Digitale Kommunikationsräume haben eine zunehmende Bedeutung für Rekrutierung, Mobilisierung und interne Abstimmung. Realweltliche Formate - etwa Demonstrationen, konspirative Treffen, szeneinterne Veranstaltungen wie Wanderungen oder Kulturausflüge sowie der Besuch rechtsextremistischer Konzerte - dienen der Stärkung der internen Bindung und/oder der Darstellung nach außen. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Die neonazistische Szene in Niedersachsen ist weiterhin geprägt von einer Heterogenität, die gleichermaßen personell und strukturell wie auch aktionistisch zum Ausdruck kommt. Einerseits bestehen Gruppierungen, die durchaus um politische Wahrnehmung mittels öffentlichkeitswirksamer Aktionen wie Flugblattverteilungen, Kundgebungen oder Demonstrationsteilnahmen bemüht sind, während sich ihre Anhängerzahlen im niedrigen einstelligen Bereich bewegen. Andererseits existieren Szenen, die zwar über teilweise deutlich höhere Anhängerzahlen verfügen, deren Aktivitäten jedoch nahezu ausschließlich Binnenwirkung entfalten. Zur Steigerung personeller und organisatorischer Möglichkeiten dienen überregionale Netzwerke. Allerdings ist deren Bedeutung recht gering. Das dahinterstehende reale Personenpotenzial fällt im Vergleich zur Größe des jeweiligen Einzugsbereichs oft 104 Rechtsextremismus deutlich ab. Personelle und strukturelle Zwänge sind die Ursache für Kooperationen mit der Partei "Die Heimat" und deren Jugendorganisation "Junge Nationalisten" (JN), aber auch mit den neonazistisch geprägten Parteien "Der III. Weg" sowie "Die Rechte" bis zu deren Auflösung im März 2025. 43 Darüber hinaus sind die Übergänge zur subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene teilweise fließend. Eigenständige Strukturen und Aktionen der neonazistischen Szene in Niedersachsen waren im Berichtsjahr kaum zu verzeichnen. Rechtsextremistisch motivierte Proteste gegen Versammlungen aus Anlass des "Christopher Street Day" Seit Mitte des Jahres 2024 waren Demonstrationen und Kundgebungen im Zusammenhang mit dem "Christopher Street Day" (CSD) wiederholt Ziel erheblicher Proteste und Störungen, die durch Angehörige der rechtsextremistischen Szene oder unter deren maßgeblicher Beteiligung initiiert waren. Auch im Jahr 2025 mobilisierten rechtsextremistische und insbesondere neonazistische Jugendgruppen regelmäßig Teilnehmende für Protestaktionen gegen CSD-Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet. Die vor allem über soziale Medien erfolgte Mobilisierung basiert auf einer niedrigschwelligen, dynamischen Vernetzung eines überwiegend jungen, teilweise minderjährigen und stark aktionsorientierten Personenpotenzials. Bundesweit entstanden in den vergangenen Monaten zahlreiche derartige Personenverbünde. Auf die ersten Vernetzungen im digitalen Raum folgten zeitnah Aktivitäten im öffentlichen Raum. Besonders große Sichtbarkeit erreichten im Jahr 2025 die Proteste gegen den CSD in Bautzen (Sachsen) mit rund 500 Teilnehmenden sowie in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) und Grevesmühlen (Mecklenburg-Vorpommern) mit jeweils etwa 350 Personen. In Niedersachsen wurden im Berichtszeitraum keine Versammlungen gegen CSD-Veranstaltungen angemeldet. Gleichwohl gab es am Rande von CSD-Aufzügen - u. a. in Burgdorf, Goslar, Hannover und Leer - rechtsextremistisch motivierte Störungen und teilweise auch Straftaten, die von Kleingruppen oder Einzelpersonen begangen wurden. 43 Siehe hierzu Kapitel 3.9, Abschnitt "Aktivitäten der Partei "Die Heimat" und der "Jungen Nationalisten" (JN) in Niedersachsen". 105 Rechtsextremismus Die neu entstandenen Gruppierungen richten sich ausdrücklich an ein junges, aktionsund teils gewaltorientiertes Zielpublikum und treten unter Bezeichnungen wie "Jung & Stark" (JS), "Deutsche Jugend voran" (DJV) oder "Der Störtrupp" (DST) auf. In ihrem Auftreten finden sich sowohl typische Stilelemente der Neonaziszene als auch der Skinhead-Subkultur der 1990er-Jahre. Im Unterschied zu traditionell organisierten rechtsextremistischen Akteuren agieren diese Gruppen weitgehend unstrukturiert; Aktionsund Erlebnisorientierung bestimmen ihr Selbstverständnis. Ihre Motivation sowie ihre gemeinsame ideologische Grundlage resultieren erkennbar aus einer ausgeprägten Ablehnung der LGBTQIA+ 44 -Community, des politischen Gegners sowie der pluralen und multikulturellen Gesellschaft. Verbindungen in den organisierten Rechtsextremismus bestehen insbesondere zu Strukturen der traditionellen Neonaziund Skinheadszene sowie zum rechtsextremistischen Parteienspektrum. Vor dem Hintergrund des jugendlichen Personenpotenzials und der ideologischen Überschneidungen sind in Niedersachsen insbesondere Vernetzungsbestrebungen zu den Jugendorganisationen rechtsextremistischer Parteien wie den "Jungen Nationalisten" der Partei "Die Heimat" und der "Nationalrevolutionären Jugend" (NRJ) der Partei "Der III. Weg" zu beobachten. Die Gewaltorientierung dieser Szene zeigt sich u. a. im sogenannten Pedo-Hunting. Dabei werden vermeintlich pädophile Personen identifiziert und mitunter im Rahmen fingierter Treffen gewaltsam angegriffen. Dieses Themenfeld fungiert als gemeinsamer Interaktionsraum für gewaltbereite Akteure - unabhängig davon, ob eine extremistische Motivation besteht. In entsprechenden digitalen Kommunikationskanälen treffen sich sowohl nach dem eigenen Selbstverständnis unpolitisch handelnde Personen als auch offen auftretende Rechtsextremisten. Da die Aktivitäten gegen ein gesellschaftlich stark tabuisiertes und geächtetes Thema gerichtet sind und daher auf vermeintlich breite Zustimmung stoßen, treten rechtsextremistische Motive häufig in den Hintergrund. Sie machen 44 LGBTQIA+ steht für lesbian, gay, bisexuell, transsexuell/transgender, queer, intersexual, asexuell. 106 Rechtsextremismus diese Szene jedoch zugleich anschlussfähiger an gewaltorientierte, jedoch teilweise (noch) nicht extremistisch geprägte Akteure. Die Bundesanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Gruppierung "Letzte Verteidigungswelle" (LVW) wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung gemäß SS 129a StGB. Im Rahmen der am 21.05.2025 durchgeführten Exekutivmaßnahmen in insgesamt 13 Objekten in Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen wurden fünf männliche Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 18 Jahren festgenommen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft versteht sich die Gruppierung - zu der auch einzelne Sympathisanten aus Niedersachsen gehören - als letzte Instanz zur Verteidigung der "deutschen Nation". Die Gruppierung soll mit Brandanschlägen auf Asylbewerberunterkünfte und Einrichtungen, die von den Tätern politisch links verortet werden, das Ziel verfolgt haben, das demokratische System der Bundesrepublik Deutschland zu destabilisieren und letztlich zum Einsturz zu bringen. Konkret werden ihren Mitgliedern u. a. ein Brandanschlag auf ein Kulturhaus in Brandenburg, ein versuchter Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Thüringen sowie Anschlagsplanungen gegen eine weitere Unterkunft in Brandenburg zur Last gelegt. In Niedersachsen waren gewalttätige Übergriffe auf Unterkünfte für Asylbewerber bisher nicht zu verzeichnen. Jedoch zählen vereinzelt niedersächsische aktionsorientierte Jugendliche zu den Beschuldigten in Ermittlungsverfahren oder Gefahrenermittlungsvorgängen. Dies bezieht sich bislang auf die Mitgliedschaft in Chatgruppen, in denen Gewalt angekündigt wurde, nicht aber auf realweltlichen Taten. Das Personenpotenzial von aktionsorientierten Jugendlichen ist in Niedersachsen deutlich kleiner als in östlichen Bundesländern, sie stellen aber ebenfalls ein landesweit feststellbares Phänomen dar. Kampfsport Kampfsport und der damit verbundene Lifestyle haben sich innerhalb der rechtsextremistischen Szene zu einem identitätsstiftenden Element mit organisationsübergreifender Attraktivität entwickelt. Dies betrifft insbesondere Strömungen des Neonazismus, die sich selbst als "avantgardistisch" verstehen. In Kampfsportseminaren 107 Rechtsextremismus werden Angehörige der rechtsextremistischen Szene auf lokaler Ebene in grundlegende Techniken verschiedener Kampfsportarten eingeführt, die ihnen im Umfeld professionell organisierter Kampfsportveranstaltungen demonstriert werden. Ursprung dieser Entwicklung ist die im Jahr 2013 etablierte Veranstaltung "Kampf der Nibelungen" (KdN), deren Besucherzahlen über Jahre kontinuierlich anstiegen und die im Jahr 2019 erstmals durch eine Versammlungsbehörde untersagt wurde. Gegen das von der Stadt Ostritz (Sachsen) ausgesprochene Verbot des Turniers führten die Veranstalter eine Fortsetzungsfeststellungsklage, die im Jahr 2022 durch das Verwaltungsgericht Dresden abgewiesen wurde. Das Gericht bestätigte die Auffassung der Verbotsbehörde, wonach nicht sportliche Ziele im Vordergrund der Veranstaltungsreihe stünden, sondern die Demonstration von Kampftechniken und die physische Kampfertüchtigung als Einstieg in den gewaltsamen politischen Kampf. Die Veranstaltung habe darauf abgezielt, den Teilnehmenden Fähigkeiten zur Anwendung körperlicher Gewalt zur Überwindung des politischen Systems zu vermitteln. Um den Verboten vergleichbarer Events in Deutschland zu begegnen, verlagerten die Organisatoren ihre Aktivitäten ins Ausland, u. a. 2023 nach Ungarn und 2024 nach Frankreich. In Niedersachsen beteiligten sich Angehörige der neonazistischen Szene u. a. am "JN-Sporttag" am 19.04.2025 im Landkreis Uelzen sowie am "West Side Cup", der am 20.07.2025 im Landkreis Oldenburg von einem regionalen Charter eines Motorradclubs aus dem Milieu der "Outlaw Motorcycle Gangs" ausgerichtet wurde. "Active Clubs" Das Konzept der sogenannten Active Clubs hat seinen Ursprung in den Vereinigten Staaten. Es zielt auf die Etablierung eines dezentral organisierten Netzwerks regionaler Gruppierungen ab und wird auch in Niedersachsen propagiert. Niedrigschwellige (Kampf-)Sportangebote sollen zur Belebung der rechtsextremistischen Szene beitragen und der Rekrutierung neuer Mitglieder dienen. Für die Verbreitung und institutionelle Verankerung des "ActiveClubs"-Konzepts in Deutschland ist maßgeblich ein Rechtsextremist 108 Rechtsextremismus aus Bayern verantwortlich. Dieser bewarb das Modell u. a. ausführlich in der neonazistischen Publikation "N.S. Heute" und stellte es zudem im Rahmen des Europakongresses "Fighting for Europe" der "Jungen Nationalisten" am 18.05.2024 auf dem Gelände des niedersächsischen Landesverbandes der Partei "Die Heimat" in Eschede (Landkreis Celle) vor. Im Mittelpunkt der Strategie stehen regionale "Active Clubs", zu denen sich grundsätzlich sämtliche (kampf-)sportaffinen Gruppierungen der rechtsextremistischen Szene zählen können, die aufgerufen sind, Bildund Videomaterial ihrer Aktivitäten über einschlägige Kanäle in den sozialen Medien zu verbreiten. Hierdurch soll eine möglichst große virtuelle Reichweite und öffentliche Sichtbarkeit geschaffen werden. Im Oktober wurden gegen Angehörige der nordrhein-westfälischen Gruppierung "Active Club Ostwestfalen" polizeiliche Durchsuchungsmaßnahmen wegen des Verdachts des unerlaubten Waffenbesitzes durchgeführt. Anlass hierfür waren über soziale Medien verbreitete Fotos, auf denen Mitglieder mit Waffen posiert hatten. Im Zuge der Maßnahmen stellte die Polizei neben rechtsextremistischem Propagandamaterial auch Schreckschussund Softairwaffen sowie eine Machete, eine Armbrust, einen Schlagring und mehrere Messer sicher. Waffenaffinität Die der neonazistischen Szene organisationsübergreifend inhärente Waffenaffinität verdeutlichten im Berichtsjahr folgende Sachverhalte: f Am 12.05.2025 wurde ein mit Haftbefehl gesuchter Rechtsextremist aus Niedersachsen durch eine Spezialeinheit zur Terrorismusbekämpfung der ungarischen Polizei in Budapest verhaftet. Bei dem Festgenommenen handelte es sich um einen zur Tatzeit 25-jährigen Mann aus der Region Hannover, der bereits seit längerer Zeit der neonazistischen Szene zugerechnet wird und vormals den "Jungen Nationalisten" angehörte. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung wurde in den Räumlichkeiten des Betroffenen u. a. eine vollautomatische Maschinenpistole mit dazugehöriger Munition gefunden. Anlass der Durchsuchung war der Verdacht, der Betroffene habe im Januar 2025 mehrere an der NS-Gedenkstätte Ahlem in Hannover zur Erinnerung an 109 Rechtsextremismus die von den Nationalsozialisten ermordeten Menschen niedergelegte Kränze entwendet und zerstört. Da er sich vor seiner Festnahme abgesetzt hatte, war mit Europäischem Haftbefehl nach ihm gesucht worden. Das Amtsgericht Hannover verurteilte den Mann am 09.10.2025 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und zur Zahlung einer Geldstrafe an eine Fachstelle zur Radikalisierungsprävention. f Wegen des Verdachts der Bildung einer bewaffneten Gruppe gemäß SS 128 StGB und Verstößen gegen das Waffenund Kriegswaffenkontrollgesetz erfolgten am 16.09.2025 auf Anordnung der Generalstaatsanwaltschaft Celle Durchsuchungsmaßnahmen in insgesamt zwölf Objekten in Niedersachsen (Hildesheim, Region Hannover) sowie in zwei Objekten in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Die Maßnahmen standen im Zusammenhang mit früheren Ermittlungen im Umfeld der Gruppierung "Nordbund". Zu den acht Beschuldigten im Alter zwischen 32 und 57 Jahren zählen auch zwei aktive und zwei ehemalige Soldaten der Bundeswehr sowie ein Bundespolizist. Die Führungsfigur der mutmaßlichen Gruppierung war in der Vergangenheit Mitglied der im Jahr 2000 verbotenen neonazistischen Vereinigung "Blood & Honour". Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen wurden mehrere scharfe Kurzund Langwaffen, Munition und potenziell sprengstoffgeeignete Gegenstände sowie Bargeld und zahlreiche Datenträger sichergestellt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand sollen die aufgefundenen Waffen nicht dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen. Die kriminaltechnischen Untersuchungen der sichergestellten Gegenstände dauern an. Akzelerationismus Neben organisationsgebundenen oder in netzwerkähnliche Strukturen eingebundenen Rechtsextremisten stellen überwiegend digital aktive Einzelpersonen eine besondere Herausforderung für die Sicherheitsbehörden dar. Imageboards, Messengeroder Chatgruppen, in denen rassistische, fremdenfeindliche, misogyne oder homophobe Inhalte geteilt werden, führen in erster Linie männliche Rechtsextremisten aus verschiedenen Ländern der 110 Rechtsextremismus Welt zusammen und bilden mitunter den Resonanzraum für Radikalisierungsverläufe. Das Phänomen des Akzelerationismus zielt darauf ab, bestehende gesellschaftliche Konflikte durch rechtsextremistische Gewalt-, Amokoder Terrortaten zu verstärken, um letztlich einen Zusammenbruch der gesellschaftlichen und politischen Ordnung herbeizuführen. Die Tatsache, dass sich von dieser Form des Rechtsextremismus bereits Kinder und Jugendliche angesprochen fühlen, erfordert neben zielgerichteten Herangehensweisen im Rahmen der Präventionsarbeit auch eine Anpassung sicherheitsbehördlicher Maßnahmen zur frühzeitigen Aufdeckung entsprechender Vorbereitungshandlungen. Demonstrationen Für die neonazistische Szene waren Demonstrationen über einen langen Zeitraum von zentraler Bedeutung, um ihre ideologischen Positionen öffentlich zu artikulieren und sich gleichzeitig als handlungsfähige Bewegung zu inszenieren. Demonstrationen können daher als Indikator für die thematische Schwerpunktsetzung und zugleich für die Mobilisierungsfähigkeit der rechtsextremistischen Szene angesehen werden. In den vergangenen Jahren ist jedoch eine deutliche Abnahme der Teilnahmebereitschaft an entsprechenden Veranstaltungen zu verzeichnen. Eine signifikante Ausnahme bildete im Berichtsjahr der jährlich in Dresden (Sachsen) stattfindende Gedenkmarsch anlässlich der Bombardierung der Stadt durch alliierte Streitkräfte im Februar 1945, der innerhalb der neonazistischen Szene eine hohe symbolische Bedeutung besitzt. Unter den etwa 2.350 Teilnehmenden am 15.02.2025 befanden sich aus Niedersachsen sowohl Angehörige der neonazistischen Szene als auch Mitglieder der Partei "Die Heimat" sowie deren Jugendorganisation JN. Die im Vergleich zu den Vorjahren deutlich höhere Zahl an Teilnehmenden (2023: 670; 2024: 940) ist auf die besondere Symbolkraft des 80. Jahrestages wie auch auf eine intensivierte organisationsund szenenübergreifende Mobilisierungsstrategie zurückzuführen. 111 Rechtsextremismus Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die seit mehreren Jahren zu beobachtende personelle wie aktionsbezogene Stagnation der neonazistischen Szene in Niedersachsen setzte sich im Jahr 2025 fort. Ursächlich sind ein deutlicher Attraktivitätsverlust sowie eine eingeschränkte Anschlussfähigkeit, die auf eine ideologische Verengung mit stark vergangenheitsbezogener Ausrichtung auf den historischen Nationalsozialismus zurückzuführen ist. Zahlreiche Gruppierungen stellten ihre Aktivitäten vollständig ein, verzichteten auf politisch motivierte Aktionen, reduzierten diese auf ein öffentlich kaum wahrnehmbares Mindestmaß oder verlagerten ihre Präsenz primär in den digitalen Raum. Eine Ausnahme bildet das 2024 neu hervorgetretene, aktionsund erlebnisorientierte Personenpotenzial, das im Kontext rechtsextremistisch motivierter Proteste gegen Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem "Christopher Street Day" (CSD) öffentlich in Erscheinung trat. Inwieweit sich diese Form rechtsextremistischer Betätigung verstetigt und zu einer verstärkten Anbindung jüngerer Personen an die neonazistische Szene führt, bleibt Gegenstand der künftigen Beobachtung und Bewertung. Mangels zentraler Koordinierung oder strategischer Steuerung vollzieht sich die Entwicklung der neonazistischen Szene in Niedersachsen weiterhin heterogen. Dies zeigt sich sowohl in der Größe der einzelnen Gruppierungen und meist lose organisierten Netzwerke als auch in der stark variierenden Form der Zusammenarbeit verbleibender lokaler und regionaler Strukturen. Kooperationen über größere geographische Distanzen sind ebenso feststellbar wie vielfältige personelle und organisatorische Überschneidungen mit anderen rechtsextremistischen Spektren. Insbesondere bestehen in zahlreichen Fällen Schnittmengen zu den rechtsextremistischen Parteien "Die Heimat"/JN und "Der III. Weg". Diese Kooperationen haben sich zur Aufrechterhaltung eines öffentlich wahrnehmbaren Aktionsniveaus als zunehmend zentral erwiesen. Darüber hinaus bestehen Kontakte zur rechtsextremistisch geprägten Hooliganszene sowie zu überwiegend subkulturell orientierten Bruderschaften wie "Nordic 12" oder der im Oktober 2023 offiziell aufgelösten Gruppierung "Brigade 8". Die neonazistische Szene ist gegenwärtig offenbar nur durch derartige Vernetzungen in der Lage, das rückläufige Mobilisierungspotenzial zumindest oberflächlich zu kompensieren. 112 Rechtsextremismus Unabhängig von diesen strukturellen Entwicklungen hält die Szene weiterhin an der Vorstellung einer rassistisch definierten, homogenen "Volksgemeinschaft" als vermeintlich zeitlos-modernem Gegenmodell zu einer liberalen und pluralistischen Gesellschaft fest und propagiert diese aktiv. Es ist daher davon auszugehen, dass Angehörige der neonazistischen Szene auch künftig versuchen werden, entsprechende fremdenfeindliche und rassistische Positionierungen verstärkt in gesellschaftliche Diskurse zur Flüchtlingsund Einwanderungspolitik einzubringen. In diesem Zusammenhang besteht ein anhaltendes Risiko weiterer Radikalisierungsprozesse, die über die organisierte rechtsextremistische Szene hinausreichen können und potenziell in Gewaltstraftaten gegen politische Gegnerinnen und Gegner, gegen Asylsuchende und Flüchtlingsunterkünfte sowie gegen unterstützende Personen oder Mandatsträgerinnen und -träger münden. 3.6 Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) Gründung/ Oktober 2012; als eingetragener Verein mit Sitz in Paderborn Bestehen seit (Nordrhein-Westfalen) seit August 2014: "Identitäre Bewegung Deutschland e. V." Struktur/Repräsentanz Bundesweit diverse Regionalund Ortsgruppen Mitglieder/Anhänger/ Niedersachsen: 20 ( Unterstützer Veröffentlichungen Wechselnde Internetpräsenzen unter überwiegender Nutzung von alternativen Plattformen 45 und Messenger-Diensten. Die einzelnen Regionalund Ortsgruppen sind nach weitreichenden Löschungen nur noch vereinzelt und oft unter neuem Namen in den gängigen sozialen Medien präsent. 45 Alternative Medien dienen als Gegenentwurf zum "Mainstream", oft mit dem Ziel, systemkritische oder populistische Inhalte zu verbreiten. Die Themen sind oft zugespitzt, häufig im Kampfmodus, wobei Grenzen zwischen Fakten und Meinung verschwimmen. Themen wie Corona, Klimaschutz und Kritik am politischen System dominieren, oft mit der damit verbundenen Absicht, Regierungen auf Landeswie Bundesebene zu diskreditieren. 113 Rechtsextremismus Kurzportrait/Ziele Die "Identitäre Bewegung Deutschland" (IBD) ist eine aktivistische Gemeinschaft im europäischen Rechtsextremismus, deren Vertreter auch in Niedersachsen lokale Untergruppen gebildet haben. Die IBD ist in einer netzwerkähnlichen Struktur organisiert und basiert auf Personenzusammenschlüssen vor allem jüngerer Menschen. Ideologisch wird die IBD dem Umfeld der Neuen Rechten 46 zugeordnet und gehört zu einer intellektuell geprägten Strömung im organisierten Rechtsextremismus, die sich auf die antidemokratischen Theoretiker der "Konservativen Revolution" beruft. Belege hierfür sind ihre programmatischen Positionierungen, ihr ideologisches Konzept der "ethnokulturellen Identität" und die Strategie der "Metapolitik", aber auch diverse europaweite Kontakte zu Personen und Organisationen der Neuen Rechten. Im Gegensatz zu den Denkzirkeln der Neuen Rechten führt die IBD jedoch auch konkrete Aktionen durch und verbreitet diese anschließend medial aufbereitet im Internet. Finanzierung Die IBD finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und dem Verkauf von Artikeln im Internetshop der Organisation. Die eigene Vermarktung erfolgt über das Internet. Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit In Deutschland trat die "Identitäre Bewegung Deutschland" (IBD) erstmals im Oktober 2012 in den sozialen Medien in Erscheinung und war spätestens mit der Registrierung als Verein im Mai 2014 auch mit konkreten Aktionen realweltlich als Personenzusammenschluss wahrnehmbar. Die Ursprünge der IBD liegen in Österreich und Frankreich. Sie versteht sich als Ableger der "Identitären Bewegung Österreich" (IBÖ) und der Anfang des Jahres 2021 verbotenen französischen Jugendorganisation "Generation Identitaire" (GI). Bei der GI handelte es sich um die Jugendorganisation des "Bloc Identitaire", welche die Nachfolgeorganisation der aufgrund rassistischer und gewalttätiger Aktivitäten im Jahr 2002 verbotenen Gruppierung "Unite radicale" war. Begründet wurde das offiziell am 46 Die mit dem Begriff Neue Rechte bezeichnete ideologische Strömung beruft sich auf die "Konservative Revolution", eine intellektuelle Strömung antidemokratischen Denkens in der Weimarer Republik. Der Begriff wird aber nicht einheitlich verwendet. Manche Autoren erfassen mit diesem Begriff den um Theoriebildung bemühten Teil des Rechtsextremismus in seiner Gesamtheit. 114 Rechtsextremismus 03.03.2021 durch das französische Innenministerium verkündete Verbot der GI u. a. mit dem martialischen, paramilitärischen Auftreten der Organisation. Die GI diente der IBD insbesondere in ihrer Gründungsphase als Vorbild für eigene Aktivitäten. Die IBD betrachtet sich als Bestandteil einer europaweiten "patriotischen Bewegung". Ihr Ziel ist es, die europäische Jugend im Kampf für die ihrer Meinung nach bedrohte Freiheit und kulturelle Identität zu vereinen. Ihre vornehmliche Aufgabe sieht die IBD folglich in der Verteidigung und Bewahrung von "Heimat, Freiheit, Tradition". An erster Stelle stehe der Erhalt der "ethnokulturellen Identität", die durch einen befürchteten "demographischen Kollaps" sowie durch angebliche "Massenzuwanderung" und "Islamisierung" bedroht sei. Das Konzept der "ethnokulturellen Identität" bezeichnet einen völkischen Nationalismus bzw. Regionalismus im europäischen Kontext. In Anlehnung an den Franzosen Alain de Benoist, der einer der maßgeblichen Vordenker der Neuen Rechten in Europa ist, wird darunter eine ethnische, religiöse und kulturelle Prägung von Gemeinschaften und ganzen Völkern verstanden, durch die allein sich die Identität des Einzelnen definiere. Die IBD richtet sich deshalb vehement gegen Multikulturalismus und propagiert einen europäischen Ethnopluralismus. Dieser begründet die vermeintlichen zu verteidigenden kulturellen und zugleich naturgegebenen Unterschiede zwischen ethnischen Gruppen im Sinne eines kulturellen Rassismus und fordert dementsprechend die strikte räumliche und kulturelle Trennung unterschiedlicher Ethnien. Mit ihrer Deutung des Begriffs Staatsvolk als eine durch ethnokulturelle Kontinuität bedingte "Kultur-, Abstammungsund Solidargemeinschaft" wendet sich die IBD gegen das im Grundgesetz definierte Staatsvolk als Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen. Maßgeblich für die Zugehörigkeit zum deutschen Volk ist für sie allein die ethnische Herkunft. Ethnischen Minderheiten wird dadurch ein geringerer Wert zugestanden. Ihre Positionen sind vor allem von einer zum antimuslimischen Rassismus tendierenden Islamfeindlichkeit geprägt. Die IBD behauptet eine Unvereinbarkeit und Feindschaft der Muslime mit der einheimischen Bevölkerung und schreibt ihnen unabänderliche Wesensmerkmale (frauenfeindlich, unehrlich, machtbesessen, bildungsfern usw.) pauschal zu. 115 Rechtsextremismus Ethnische Zugehörigkeiten werden auf diese Weise kulturalisiert und religiös überhöht, auch um an bestehende fremdenund islamfeindliche Ressentiments in der Bevölkerung anknüpfen zu können. Die inhaltlichen Positionen der IBD und ihre darauf aufbauende Agitation, darunter auch die Verwendung neurechter Kampfbegriffe wie "Remigration"47 oder "Reconquista", richten sich gegen die im Grundgesetz verbrieften Freiheits-, Gleichheitsund Menschenrechte (Art. 1 bis 4 GG) und sind damit verfassungsfeindlich (SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG). Gegen die Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die IBD bereits 2017 Klage erhoben. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln wies am 13.10.2022 die Klage der IBD ab und bestätigte die Beobachtungswürdigkeit. Nach dem Urteil des Gerichts liegen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung vor (VG Köln 13 K 4222/18): "Es finden sich einige Äußerungen, die die Menschenwürdegarantie verletzen. Das in den Äußerungen zutage geförderte Volksverständnis widerspricht dem im Grundgesetz zum Ausdruck kommenden Verständnis und ist geeignet, Zugehörige einer anderen Ethnie auszugrenzen und als Menschen zweiter Klasse zu behandeln. Es tritt das Ziel zutage, Migranten - insbesondere außereuropäische - auszugrenzen und verächtlich zu machen. Es handelt sich bei der Vielzahl der Äußerungen erkennbar nicht (mehr) um bloße Entgleisungen einzelner Funktionsträger, Mitglieder oder Anhänger des Personenzusammenschlusses, die sich von der Linie des Klägers abheben würden. Aus dem Grundtenor der zitierten Aussagen lässt sich ableiten, dass das Volksverständnis und die ausländerfeindliche Agitation Ausdruck eines generellen Bestrebens des Klägers ist." Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Die seit Ende 2021 begonnene Neuausrichtung bei Aktionsformen und in der Namensgebung konnte dem schleichenden Bedeutungsverlust der "Identitären Bewegung" (IB) nicht entgegenwirken. Mit der Neuausrichtung wurden deutschlandweit die Ortsund Regionalgruppen mit dem Ziel umbenannt, die regionale Verwurzelung zu betonen und vordergründig den IB-Ursprung zu verdecken. Der Bezug und die Nähe zur IB blieb durch die Aussagen der Aktivisten 47 Siehe auch Kapitel 3.3, 3.7 und 3.8. 116 Rechtsextremismus und deren Verbreitung in Messenger-Diensten durchaus erkennbar. In Niedersachsen nennt sich der lokale IB-Ableger "Sturmfeste Niedersachsen" bzw. "Sturmfeste Hannover". Im Jahr 2025 wurde im Sinne eines erneuten Ausrichtungswechsels versucht, die regionale Zersplitterung der IB teilweise zu revidieren. Hierzu wurde die ursprüngliche Farbgestaltung in Schwarz-Gelb für die Präsenzen der Lokalgruppen wieder eingeführt, ebenso wie die Verwendung des Lambda-Symbols. Da einige Gruppen jedoch weiterhin an ihren Logos und der Farbgestaltung der letzten Jahre festhalten, konnte eine Einheitlichkeit nicht mehr hergestellt werden. Die IB wurde in den vergangenen Jahren durch die Sperrung ihrer Kanäle auf den gängigen Social-Media-Plattformen empfindlich getroffen. Nach der Löschung ihrer Facebook-Profile und dem Entfernen der IBD-Internetseite aus den Mechanismen bei Suchmaschinen wie Google erfolgte im Jahr 2020 die Löschung zahlreicher Konten der IB (inklusive Untergruppen) beim MessengerDienst Twitter (heute X). Als Grund wurden Verstöße gegen die Richtlinien in Bezug auf gewalttätigen Extremismus genannt. Auch das Videoportal YouTube löschte mehrere Konten der IB. Davon war auch Martin Sellner betroffen. Der 36-jährige Österreicher ist Führungsfigur und ideologischer Vordenker der deutschsprachigen IB wie auch der Neuen Rechten insgesamt und zugleich ihr bekanntestes Gesicht. Die anschließenden Versuche, auf alternativen Plattformen ein ähnlich großes Publikum zu erreichen, sind bislang fehlgeschlagen. Auch im Jahr 2025 konnte die IB keine erfolgreiche Strategie entwickeln, um den fortschreitenden Öffentlichkeitsund damit verbundenen Aufmerksamkeitsverlust aufzuhalten bzw. umzukehren. Neben ihren verbliebenen Social-Media-Präsenzen nutzt die IB ihre reaktivierte Website, um ideologisch nahestehende Nachrichteninhalte online zu verbreiten. Außerdem vertreibt sie über den dort eingebetteten eigenen Shop "IB-Laden" verschiedene Produkte wie Aktionsmaterial, Bücher oder Kleidung, darunter ein T-Shirt mit einem deutlichen Niedersachsenbezug und der Aufschrift "Sturmfest Erdverwachsen". Dennoch ist die Verbreitung 117 Rechtsextremismus ihrer Ideologie erheblich eingeschränkt. Der durch fortlaufende Sperrungen erzwungene Wechsel auf kleinere, alternative Kommunikationsplattformen oder auf neu erstellte Accounts, deren Reichweite zunächst sehr eingeschränkt ist, wird zum Großteil nur noch vom Kern der Anhängerschaft wahrgenommen. Die öffentlichkeitswirksamen Aktionen von "Sturmfeste Niedersachsen" bzw. "Sturmfeste Hannover" hielten sich 2025 auf einem gleichbleibenden niedrigen Niveau. Ihre Ideologie verbreitet die IB vorwiegend durch Banneroder Plakataktionen und eine anschließende Veröffentlichung der Videos in den sozialen Medien. Im Februar 2025 stellten etwa IB-Aktivisten im Stadtgebiet von Hannover ein Schild mit fremdenfeindlichem Inhalt auf. Das Schild wurde mit dem Logo und im Design des Stadtmarketings der Stadt und Region Hannover versehen, sodass der Anschein erweckt wurde, es handele sich um einen kommunal autorisierten Warnhinweis. "Achtung! Aufgrund der in diesem Bereich stark vertretenen Gewalt durch Migranten, bitten wir unsere Bürger, den Bereich in den Abendund Nachstunden zu meiden. Insbesondere Frauen wird aufgrund von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung empfohlen, sich hier nicht allein aufzuhalten." Nur zwei Wochen später folgte eine Plakataktion in Braunschweig, bei der an einer Werbesäule großflächig ein Plakat mit der Aufschrift "Sichere Grenzen, sicherer Karneval, Karnevalisten für Remigration" angebracht wurde. Auffällig war, dass der Buchstabe A in "Karnevalisten" durch das von der IBD ursprünglich genutzte Lambda-Symbol ersetzt wurde. Diese Gestaltung ist auch als Versuch zu sehen, die Rückkehr zur ursprünglichen Symbolik der IB öffentlich zu präsentieren. An einer bundesweiten Flyerverteilung an Schulen im Frühjahr 2025 beteiligten sich auch niedersächsische IB-Aktivisten. So wurden an mehreren niedersächsischen Schulen beidseitig bedruckte Flyer mit dem Titel "Lehrer hassen diese Fragen" verteilt, auf denen Antworten auf fünf Fragen formuliert waren. Eine der Fragen lautet: "Sind Deutsche bald die Minderheit in Deutschland?" Die Antwort verweist im Sinne der ethnopluralistischen Ideologie der IB auf den Anteil an Jugendlichen mit Migrationshintergrund in verschiedenen 118 Rechtsextremismus deutschen Großstädten. Die angesprochenen Schülerinnen und Schüler sollen zudem selbst bei der IB aktiv werden und sich für "Remigration, sichere Grenzen und Heimatliebe" engagieren. Die Aktion wurde großflächig in den sozialen Medien beworben und fand vereinzelt in lokalen Medien Erwähnung. Im Jahr 2023 rief die IB den "Stolzmonat" ins Leben, der als Reaktion auf den "Pride Month" der LGBTQIA+-Community verstanden wird. Als Gegenentwurf zum "Pride Month", der in den letzten Jahren auch international an Bedeutung gewonnen hat, fordern Angehörige der Neuen Rechten wie auch mittlerweile Gruppierungen aus dem traditionellen Rechtsextremismus 48 zur Teilnahme an verschiedenen Aktionen auf, die einerseits die "Deutsche Identität" hervorheben und gleichzeitig die LGBTQIA+-Community verächtlich machen. Zentraler Bestandteil ist die Präsentation der Flagge der Bundesrepublik Deutschland als Antwort auf die im "Pride Month" vielgenutzten "Pride-Flaggen" bzw. "Regenbogenfahnen". Niedersächsische IB-Angehörige beteiligten sich an verschiedenen Aktionen zum "Stolzmonat", so auch an der Auftaktveranstaltung im "Zentrum Chemnitz", einem seit 2023 bestehenden Hausprojekt der IB in Sachsen. An der mittlerweile jährlich als zentrales Ereignis stattfindenden sogenannten Remigrationsdemo der "Identitären Bewegung Österreich" in Wien am 26.07.2025 beteiligten sich neben bekannten Aktivistinnen und Aktivisten aus Frankreich, Österreich und der Schweiz auch zahlreiche Mitglieder der IB aus Deutschland, u. a. von "Sturmfeste Niedersachsen". Am 20.12.2025 wurde der Polizei ein Banner in der Größe 6x1 Meter und mit offensichtlichem IB-Bezug am Geländer einer Autobahnbrücke über die A2 im Landkreis Peine gemeldet. Auf dem Banner waren die Schriftzüge "Generation Remigration" und "Sturmfeste Niedersachsen" zu lesen. Die Aktion fügt sich damit nahtlos in die bisherigen Aktivitäten der IB in Niedersachsen ein. Die Regionalgruppe "Sturmfeste Niedersachsen" berichtete am 22.12.2025 über die Aktion auf ihrem Instagram-Profil. 48 Siehe Kapitel 3.5, Abschnitt "Rechtsextremistisch motivierte Proteste gegen Versammlungen aus Anlass des 'Christopher Street Day' (CSD)"; Kapitel 3.9, Abschnitt "Aktivitäten der 'Jungen Nationalisten' (JN)". 119 Rechtsextremismus Niedersächsische IB-Angehörige führen eher lokale Aktionen wie Wanderungen, Boxtrainings oder Stickerverteilungen durch, während Angehörige aus dem bundesweiten IB-Netzwerk auch an überregionalen Aktivitäten teilnehmen, so etwa an einer Störaktion beim ARD-Sommerinterview mit dem CSU-Vorsitzenden Markus Söder, dem seit einigen Jahren stattfindenden "Bundeslager" oder an Aufnahmen verschiedener Videoformate. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die Aktionen und aktuellen Kampagnen der IB bestehen im Kern aus der ideologisch-programmatischen Forderung nach dem Erhalt einer "ethnokulturellen Identität" und zeigen in der begleitenden Darstellung im Internet unverkennbar fremdenfeindliche Positionen bis hin zu völkisch-nationalistischen Haltungen. Die IB stellt Menschen mit Migrationshintergrund und Einwanderer ungeachtet ihrer Individualität als homogenen Block dar, dessen Handlungen zentral durch die ethnische Herkunft bestimmt sind. Diesem vermeintlich homogenen Block wird unterstellt, einheitliche Interessen zu verfolgen, die stets gegen die autochthone Bevölkerung bzw. die deutsche Nation gerichtet sind sowie eine demographische Übernahme eben dieser anzustreben. In der Konsequenz steht die Forderung der IB nach "Remigration" von Menschen, die nicht der eigenen "ethnokulturellen Identität" entsprechen. Das Konzept der "Remigration" basiert dabei insbesondere auf den Veröffentlichungen von Martin Sellner, der in den letzten Jahren die ideologische Ausrichtung der IB und weiter Teile der Neuen Rechten deutlich mitgeprägt hat. Ideologisch verfolgt die IB weiterhin einen Ethnopluralismus, der Menschen aufgrund kultureller Zugehörigkeiten klassifiziert und bewertet. Der Einzelne wird nicht als Individuum, sondern als Teil eines Kollektivs wahrgenommen, dem bestimmte unabänderliche Merkmale und Eigenschaften zugeschrieben werden. Im Sinne eines volksgemeinschaftlichen Denkens wird die Identität eines Menschen aufgrund seiner ethnischen Herkunft definiert. Die Identität eines Volkes bzw. einer Nation ist demnach vor allem durch die jeweiligen kulturellen Eigenheiten und Errungenschaften geprägt. Den ideologischen Bezugsrahmen bieten rechtskonservative Theoretiker der Weimarer Republik wie Ernst Jünger, Carl Schmitt und Oswald 120 Rechtsextremismus Spengler, die zu den antiliberalen und antiegalitären Denkzirkeln der "Konservativen Revolution" gezählt werden. So steht im Mittelpunkt der identitären Ideologie ein kollektivistisches Begriffsverständnis von "Freiheit, Heimat, Tradition", das primär auf Ausgrenzung, Abwertung und Ungleichheit setzt und sich kategorisch gegen die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richtet. Die Aktionen und Veranstaltungen der IB sind in den letzten Jahren wenig geeignet gewesen, ein größeres Publikum anzusprechen oder eine größere mediale Aufmerksamkeit zu generieren. Diese Entwicklung zeichnet sich auch hinsichtlich der personellen Struktur ab. Die IB Niedersachsen vermag es derzeit kaum, junge Menschen als potenzielle Interessenten bzw. Aktivisten anzuwerben, obwohl sie dieses über die verschiedenen medialen Kanäle fortlaufend versucht. Gleichzeitig entwachsen die langjährigen und gefestigten Akteure der aktionsund abenteuerorientierten jugendlichen Generation, die das Selbstverständnis der IB geprägt hat. Im Berichtszeitraum gab es nur wenige öffentlich wahrnehmbare Aktionen. Auch aktive Maßnahmen zur Gegensteuerung, wie etwa die Umbenennung auf lokaler Ebene oder die Vermummung bei Aktionen, haben bisher keine grundsätzliche Trendumkehr eingeläutet. Die wesentlichen ideologischen Inhalte der IB bestehen fort. Die ethnokulturelle Identität sieht die IB durch den Multikulturalismus bedroht, weshalb sie weiterhin mit der Schwerpunktsetzung auf die Themen Migration und Islam versucht, gesellschaftlich anschlussfähig zu sein und den öffentlichen Diskurs in ihrem Sinne zu beeinflussen. Die Islamfeindlichkeit der IB stützt sich insbesondere auf Narrative über kulturell bedingte Bildungsdefizite bestimmter Migrantengruppen oder die Ethnisierung von sexueller Gewalt. Das stetige Wiederaufgreifen dieser Themenkomplexe zeugt von einem Stillstand innerhalb der ideologischen Entwicklung der IB bzw. von einer Erfolglosigkeit im Aufgreifen neuer Ansätze. 121 Rechtsextremismus 3.7 Junge Alternative (JA) Niedersachsen Gründung/ Auflösung am 04.11.2018; Neugründung am 25.04.2021; seit Bestehen seit 01.04.2025 in Liquidation Struktur/ Landesverband Repräsentanz Mitglieder/Anhänger/ Niedersachsen: k. A. Unterstützer Veröffentlichungen Präsenz in den sozialen Medien, eigene Internetseite, Online-Shop (www.patria-laden.de) des Bundesverbandes Kurzportrait/Ziele Die "Junge Alternative" (JA) Niedersachsen war eine eigenständige, dem Bundesverband der "Jungen Alternative für Deutschland"49 untergeordnete politische Vereinigung und fungierte als offizielle Jugendorganisation der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD)50. Nach der Bekanntgabe, dass die JA Niedersachsen mit Wirkung vom 03.09.2018 Beobachtungsobjekt des Niedersächsischen Verfassungsschutzes ist, wurde der Landesverband am 04.11.2018 aufgelöst. Die Neugründung der JA Niedersachsen erfolgte offiziell am 25.04.2021. Auf dem JA-Bundeskongress am 01.02.2025 in Apolda (Thüringen) wurde die Auflösung des Bundesverbandes und der Landesverbände mit Wirkung zum 31.03.2025 beschlossen. Am 29.11.2025 gründete sich die neue AfD-Jugendorganisation "Generation Deutschland" (GD). Die JA Niedersachsen hat sich aufgelöst und befindet sich bis zur Gründung eines niedersächsischen GD-Landesverbandes in Liquidation.51 49 Der Bundesverband "Junge Alternative für Deutschland" ist Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz. 50 Die Bundespartei "Alternative für Deutschland" (AfD) ist Verdachtsfall des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Zum Landesverband Niedersachsen der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) siehe Kapitel 3.8 "Alternative für Deutschland (AfD) (Verdachtsobjekt)". 51 Die Gründung des niedersächsischen GD-Landesverbandes erfolgte am 21.02.2026 auf dem Gründungskongress in Dötlingen OT Brettorf (Landkreis Oldenburg). 122 Rechtsextremismus Die Ideologie der JA basiert auf einem ethnisch-kulturellen Volksbegriff, der dem Volksbegriff des Grundgesetzes entgegensteht. Ebenso finden sich islam-, einwanderungsund asylfeindliche Positionen wieder. Als Jugendorganisation versucht sie Einfluss auf die Mutterpartei zu nehmen, um politische Inhalte mitzubestimmen. Gleichzeitig unterstützt sie den Wahlkampf von AfD-Kandidaten in Form von Veranstaltungen und dem Anbringen von Plakaten. Finanzierung Die JA Niedersachsen finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Für die Beobachtungswürdigkeit ist der ethnisch-kulturelle Volksbegriff der JA von zentraler Bedeutung. Mit ihm soll primär das Ziel des Erhalts des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand zum Ausdruck gebracht werden. Dieser ethnisch-kulturelle Volksbegriff ist jedoch mit der Menschenwürde nach Art. 1 GG nicht vereinbar. Die Staatsangehörigkeit spielt für die JA als Zugehörigkeitsmerkmal zum Volk nur eine untergeordnete Rolle, denn deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund unterscheiden sich für die JA von ethnisch Deutschen. Es wird ein Weltbild propagiert, in dem ethnisch "Fremde" (vor allem Einwanderer, Asylbewerber, Geflüchtete und Menschen muslimischen Glaubens) abgewertet und ausgegrenzt werden. Sie werden pauschal als Gefahr und kriminelle Bedrohung dargestellt, vor der sich die Gesellschaft schützen müsse. Dies steht in einem Konflikt mit dem Gleichheitsprinzip nach Art. 3 Abs. 3 GG. Im Kontext der Einwanderung spricht die JA nicht von Integration, sondern stets von Assimilation und meint damit eine vollständige Anpassung unter Aufgabe der eigenen kulturellen Identität. Jedoch können auch vollständig assimilierte deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund nie den gleichen Stellenwert wie ureingesessene Deutsche erreichen. Diese Kategorisierung von Menschen in unterschiedliche Klassen stellt implizit eine rassistisch begründete Ungleichwertigkeit von Menschen aufgrund ethnischer Merkmale dar. Die JA konstruiert somit eine Vision einer in sich geschlossenen ethnisch-homogenen Gesellschaft. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln bekräftigt in seinem Urteil vom 123 Rechtsextremismus 08.03.2022 die Unvereinbarkeit des Volksbegriffes der JA mit dem des Grundgesetzes: "Die mit dem Volksbegriff des Grundgesetzes unvereinbare Auffassung der JA kommt bereits in ihrem Parteiprogramm - dem sog. 'Deutschlandplan' - unverkennbar zum Ausdruck." (VG Köln, Urteil vom 08.03.2022 - VG 13 K 326/21, Rn. 240) Der Deutschlandplan gilt als politisches Programm und "Wertekompass" der JA. Er wurde auf dem 11. Bundeskongress am 15.10.2022 in Apolda (Thüringen) durch das Programm "Jugend, die vorangeht!" erneuert. Dieses verzichtet größtenteils auf explizit fremdenfeindliche Formulierungen, was im Hinblick auf das Urteil des VG Köln als taktische Entscheidung gewertet werden kann, insbesondere da in den sonstigen wahrzunehmenden Handlungen und Äußerungen keinerlei Abkehr von den Inhalten des "Deutschlandplans" zu erkennen ist. Auflösung der "Jungen Alternative für Deutschland" Auf dem Bundesparteitag der AfD am 11. und 12.01.2025 in Riesa (Sachsen) wurde durch Satzungsänderung die Gründung einer neuen Jugendorganisation als integraler Bestandteil der Partei beschlossen. Gleichzeitig wurde entschieden, die bis dahin als eigenständiger Verein agierende "Junge Alternative" (JA) zum 31.03.2025 aufzulösen. Die JA gehörte nicht unmittelbar zur Partei. Das heißt: Nicht jedes Mitglied der Jugendorganisation war auch Mitglied der AfD. Der AfD-Bundesvorstand beabsichtigte mit der Umstrukturierung die Voraussetzung für eine gleichzeitige Parteimitgliedschaft in der AfD zu schaffen und die neue Jugendorganisation enger an die Partei zu binden. Die Mitglieder der JA bestätigten den Beschluss auf ihrem Bundeskongress am 01.02.2025 in Apolda (Thüringen). Gründung der "Generation Deutschland" Am 29.11.2025 kamen etwa 800 junge AfD-Mitglieder in Gießen (Hessen) zusammen, um den Bundesverband der neuen AfDJugendorganisation "Generation Deutschland" (GD) zu gründen. Der aus 15 Personen bestehende Bundesvorstand wird vom 124 Rechtsextremismus brandenburgischen AfD-Landtagsabgeordneten Jean-Pascal Hohm angeführt.52 Dieser wurde mit 633 Stimmen (90,43 Prozent) zum neuen Bundesvorsitzenden gewählt. Hohm hatte bereits im Vorfeld das Ziel formuliert, die neue Jugendorganisation solle der Partei als "Kaderschmiede" und "Innovationsmotor" dienen. Auch die AfDBundessprecherin Alice Weidel hob dies in ihrer Rede hervor: "Ich habe gelesen, dass ihr euch als Kaderschmiede seht, und das ist genau richtig so. Ihr seid die nächste Generation für unsere Partei ... Weil ich möchte, dass wir eine starke zweite und dritte Reihe haben." (Alice Weidel auf dem GD-Gründungskongress am 29.11.2025) Niedersachsen im Bundesvorstand Mit zwei Frauen und einem Mann ist Niedersachsen personell am stärksten im 15 Personen umfassenden GD-Bundesvorstand vertreten. Der ehemalige JA-Landesvorsitzende und stellvertretende JA-Bundesschriftführer wurde zum zweiten stellvertretenden Bundesvorsitzenden der GD gewählt. Stellvertretende Finanzbeauftragte wurde eine der beiden Frauen aus Niedersachsen, die in ihrer Bewerbungsrede vor allem ethnopluralistische Narrative einer angeblichen Überfremdung und Zerstörung "kultureller Identität" in den Mittelpunkt stellte. Die zweite niedersächsische Vertreterin setzte sich in einer Kampfabstimmung um den Beisitz überraschenderweise gegen einen männlichen Mitbewerber aus BadenWürttemberg durch, dessen Kandidatur die niedersächsischen Delegierten unterstützt hatten. Ihre Bewerbung begründete sie mit ihrem Engagement im politischen Vorfeld und verwies in ihrer Rede auf die Bedeutung des Themas "Remigration"53 und auf die vermeintlichen Gefahren der Zuwanderung, die insbesondere deutsche Frauen und Kinder schutzlos lasse. "Und jeder von uns sieht tagtäglich, wie Deutschlands Frauen zu Freiwild degradiert werden. ... Denn nur millionenfache Remigration schützt unsere Frauen und Kinder." (Redebeitrag einer Kandidatin der AfD Niedersachsen beim GD-Gründungskongress am 29.11.2025) 52 Der Landesverband Brandenburg der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) ist Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes in Brandenburg. 53 Siehe auch Kapitel 3.3, 3.6 und 3.8. 125 Rechtsextremismus Verbindungen zum neurechten politischen Vorfeld Bereits die JA pflegte enge Kontakte zum neurechten politischen Vorfeld und kooperierte mit diesem. Jean-Pascal Hohm betonte nach seiner Wahl zum GD-Bundesvorsitzenden, dass man sich als "patriotisches Mosaik" verstehe, in der die AfD das Zentrum bilde. "Wir verstehen uns als patriotisches Mosaik und da ist die AfD der zentrale Bestandteil, weil wir in einer parlamentarischen Demokratie leben und über Parlamente Veränderung herbeiführen. Aber zu diesem patriotischen Mosaik gehören auch Vorfeldorganisationen wie die IB, wie Ein Prozent, wie andere Vorfeldorganisationen, und deswegen muss ich mich nicht davon abgrenzen. Das ist getrennt, aber trotzdem verfolgen wir ähnliche Ziele." 54 (Jean-Pascal Hohm in einem Interview mit dem Fernsehsender Phoenix am 29.11.2025) Auf dem Gründungskongress waren Vorfeldorganisationen wie der Verlag "Antaios e. K."55 eingeladen und mit eigenen Ständen vertreten. Die Synergie zwischen der AfD-Jugendorganisation und dem politischen Vorfeld, die sich als Gesamtgefüge einer patriotischen Bewegung verstehen, bleibt somit erhalten. Vor allem im Hinblick auf das Selbstverständnis der GD als zukünftige "Kaderschmiede" der AfD wird das neurechte politische Vorfeld eine entscheidende Funktion bei der allgemeinen Vernetzung einnehmen, insbesondere aber bei Schulungsangeboten und der ideologischen Theorievermittlung. Der Ansatz der "Mosaik-Rechten" ist eng mit dem Begriff "Metapolitik" verknüpft. Dieser stellt innerhalb der Neuen Rechten eine zentrale Kategorie dar und umfasst jenen Versuch, gesellschaftlich-kulturelle Diskurse mit den eigenen Positionen zu besetzen und letztlich eine Vormachtstellung im vorpolitischen Raum zu erringen. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die Funktion der GD ist per Statut geregelt und besteht vor allem in der Verbreitung der AfD-Programmatik; als unselbstständige Teilorganisation ist sie der Partei unmittelbar unterstellt. Es ist davon auszugehen, dass ein ethnisch-kultureller Volksbegriff nach wie vor 54 Der Verein "Ein Prozent e. V." ist Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz. 55 Der Verlag "Antaios e. K." ist Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz. 126 Rechtsextremismus den ideologischen Kern bilden wird. Darüber hinaus wurde bereits auf dem Gründungskongress hervorgehoben, dass die neue Jugendorganisation als "Kaderschmiede" fungieren soll. Niedersächsische Vertreterinnen und Vertreter der neugegründeten GD nehmen im Bundesvorstand eine personell führende Rolle ein. Inwiefern die niedersächsischen Mitglieder des Bundesvorstandes zukünftig einen prägenden Einfluss auf die Jugendorganisation nehmen, ist fortlaufend zu beobachten und regelmäßig einer Bewertung zu unterziehen. Entscheidend wird dabei auch die Bedeutung der einzelnen GD-Landesverbände sein, die sich in einem folgenden Schritt zum Bundesverband gründen werden. Es lässt sich bereits erkennen, dass die neu gegründete Jugendorganisation auch durch personelle Überschneidungen auf der Vorstandsebene in ihrer Ausrichtung den Weg der JA fortsetzen wird. 3.8 Alternative für Deutschland (AfD; Verdachtsobjekt) Sitz/Verbreitung Hauptsitz des Bundesverbandes: Berlin Hauptsitz des Landesverbandes: Hannover; seit etwa Oktober 2025 in Dötlingen OT Brettorf (Landkreis Oldenburg) Gründung/ Bundesverband: Februar 2013 in Oberursel (Hessen) Bestehen seit Landesverband: Mai 2013 in Lüneburg Struktur/ Bundesvorsitzende: Alice Weidel und Tino Chrupalla Repräsentanz Landesvorsitzender: Ansgar Schledde Stellv. Landesvorsitzende: Jens-Christopher Brockmann, Delia Klages und Stephan Bothe Mitglieder/Anhänger/ Niedersachsen: ca. 1.600 (rechtsextremistisches PersonenpotenUnterstützer zial im Verdachtsobjekt) Veröffentlichungen Onlineangebote auf Bundes-, Landesund kommunaler Ebene; Präsenz in den sozialen Medien; Zeitung "AfD Kompakt" 127 Rechtsextremismus Kurzportrait/Ziele Die Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) gliedert sich in einen Bundesverband und 16 Landesverbände. Sie wurde 2013 als politischer Zusammenschluss von primär EUund euroskeptisch orientierten Personen gegründet. Insbesondere vor dem Hintergrund der sogenannten Flüchtlingskrise verlagerte sie jedoch ab 2015 ihren programmatischen und agitatorischen Schwerpunkt zunehmend auf die Themen Flucht, Asyl und Migration. Eine damit einhergehende Radikalisierung führte parteiintern zu einem Zuwachs völkisch-nationalistischer Ideologeme. Der Bundesparteitag im Juni 2022 und die Europawahlversammlung im Juli/August 2023 haben gezeigt, dass die extremistischen Kräfte innerhalb der Partei ihren Einfluss ausweiten konnten. Eine Distanzierung des Landesverbandes Niedersachsen von radikalen Positionen und Akteuren des Bundesverbandes oder anderer Landesverbände, die auf verschiedenen Ebenen Ideologieelemente propagieren, die sich in Teilen nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbaren lassen, war nicht festzustellen. Zu betonen ist, dass nicht jedes Mitglied der AfD in Niedersachsen verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Finanzierung Staatliche Parteienfinanzierung, Mitgliedsund Mandatsträgerbeiträge sowie Spenden Einstufung Im Februar 2021 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein. Gegen diese Einstufung klagte die AfD zunächst vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln, welches jedoch mit Urteil vom 08.03.2022 die Einstufung des BfV bestätigte.56 Die Partei legte daraufhin Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) NordrheinWestfalen in Münster ein. Dieses entschied am 13.05.2024, dass die Beobachtung als Verdachtsfall rechtens sei.57 Die Revision und eine darauffolgende Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision wurde durch das OVG Nordrhein-Westfalen abgelehnt: 56 Vgl. Urteil des VG Köln vom 08.03.2022, 13 K 326/21. 57 Vgl. Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.05.2024, 5 A 1218/22. 128 Rechtsextremismus "Mit Beschlüssen vom 16.09.2024 hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts nun abgelehnt, den Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision abzuhelfen. Die Verfahren sind dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerden vorgelegt worden." (Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 16.09.2024) Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig wies mit einem Beschluss vom 20.05.2025 die Beschwerde der Partei gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. Es betonte, dass die von der AfD geltend gemachten Zulassungsgründe nicht vorlägen und damit das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen rechtskräftig sei. Eine entsprechende Anhörungsrüge der AfD wurde am 12.09.2025 zurückgewiesen.58 Der niedersächsische Landesverband der AfD wurde im Mai 2022 aufgrund des Vorliegens tatsächlicher Anhaltspunkte, die den Verdacht einer Bestrebung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz (NVerfSchG) rechtfertigen, zum Verdachtsobjekt des Niedersächsischen Verfassungsschutzes gemäß SS 7 Abs. 1 Satz 2 NVerfSchG bestimmt. In dieser Verdachtsphase wird durch planmäßige Beobachtung und Aufklärung geprüft, ob die Voraussetzung des SS 6 Abs. 1 Satz 2 NVerfSchG59 erfüllt wird und damit nicht nur Anhaltspunkte, sondern Tatsachen vorliegen, die den Verdacht einer Bestrebung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG rechtfertigen. Dabei werden sowohl beals auch entlastende Belege und Erkenntnisse berücksichtigt. Die am 30.04.2020 formal aufgelöste innerparteiliche Sammlungsbewegung "Der Flügel" ist in der Gesamtpartei aufgegangen und ideologisch in die Parteistrukturen integriert. Die niedersächsischen Vertreterinnen und Vertreter des ehemaligen "Flügels" sowie etwaige Fortsetzungsbestrebungen werden im Rahmen der Bearbeitung des Verdachtsobjekts AfD Niedersachsen berücksichtigt. 58 Vgl. Beschluss des BVerwG Leipzig vom 20.05.2025, 6 B 23.24 und vom 12.09.2025, 6 B 20.25. 59 Voraussetzung für die Bestimmung zum Beobachtungsobjekt sind Tatsachen, die, insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen aus vergleichbaren Fällen, das Vorliegen einer Bestrebung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder 4 belegen. 129 Rechtsextremismus Entwicklung Bundesweit ist festzustellen, dass die extremistischen Kräfte innerhalb der AfD ihren in den letzten Jahren gewonnenen Einfluss festigen konnten. Hinzu kommt ein zunehmend homogenes Auftreten der AfD in politisch-ideologischer Hinsicht, das heißt abweichende Meinungen, die sich von einer tendenziell völkischnationalistischen Ausrichtung der Partei distanzieren, sind immer seltener zu vernehmen. So wurden bereits auf dem 13. Bundesparteitag in Riesa (Sachsen) vom 17. bis zum 19.06.2022 Angehörige des völkisch-nationalistischen Lagers in den Bundesvorstand gewählt. Der thüringische Landesvorsitzende Björn Höcke und seine Unterstützer haben damit gezeigt, dass sie nicht nur parteiinterne Debatten, sondern auch die politische Ausrichtung der AfD bestimmen können. Auch auf dem 14. Bundesparteitag in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) am 29. und 30.07.2023 sowie vom 04. bis zum 06.08.2023, bei dem an zwei Terminen über die Liste der AfD zur Europawahl am 09.06.2024 abgestimmt wurde, konnte das völkisch-nationalistische Lager seinen Einfluss weiter ausbauen. Gleichzeitig ließ sich in den Redebeiträgen eine Verrohung der Sprache sowie ein zunehmender Gebrauch politischer Kampfbegrif fe und verschwörungstheoretischer Narrative feststellen. Dominierend waren Begriffe wie "Remigration"60, "Festung Europa" oder "menschengemachter Bevölkerungswandel". Der ehemalige Bundessprecher Jörg Meuthen hatte seinen Parteiaustritt am 28.01.2022 u. a. damit begründet, dass sich "große Teile der Partei" und "führende Repräsentanten" radikalisiert hätten. Diese Radikalisierung spiegele sich nicht nur in einem "sprachlich enthemmten Kurs" wider, sondern auch in den "politischen Positionen" und "verbalen Entgleisungen".61 Ein zentrales Schlagwort für die AfD ist der Begriff "Remigration". Im Zuge des Bekanntwerdens eines Vernetzungstreffens von Angehörigen der AfD mit Akteuren der Neuen Rechten am 25.11.2023 in Potsdam (Brandenburg) und der daran anschließenden medialen Berichterstattung hatte der Begriff im öffentlichen Dis60 Siehe auch Kapitel 3.3, 3.6 und 3.7. 61 Vgl. Facebook-Eintrag der AfD vom 29.01.2022. 130 Rechtsextremismus kurs an Relevanz zugenommen.62 Ein Teilnehmer des Treffens war der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner, der zu den Vordenkern der Neuen Rechten zählt und zugleich einer der führenden Köpfe der "Identitären Bewegung"63 im deutschsprachigen Raum ist. Sellner hatte im Rahmen der Veranstaltung über sein Konzept der "Remigration" gesprochen. Der Vortrag umfasste Überlegungen zur praktischen Umsetzung einer massenhaften Ausweisung von Menschen nichtdeutscher Herkunft. Als politischer Kampfbegriff war der Terminus "Remigration" bereits in der Vergangenheit von der "Identitären Bewegung" genutzt worden. Im ideologisch-programmatischen Portfolio der AfD steht er für die Positionierungen der Partei zu den Themen Flucht, Migration und Asyl. Auf dem Bundesparteitag in Riesa (Sachsen) am 11. und 12.01.2025 wurde der Begriff offiziell in das Wahlprogramm der AfD aufgenommen. Was die Partei unter dem Begriff versteht, führte die Bundessprecherin Alice Weidel im Rahmen der Präsentation eines sogenannten 100-Tage-Zukunftsplans aus: "Die Grenzen lückenlos schließen und jeden illegalen und ohne Papiere Einreisenden zurückweisen und eine ganz klare Ansage an alle Welt: Die deutschen Grenzen sind dicht! Die Versorgung von Asylbewerbern von Geldauf Sachleistungen umstellen, Sozialleistungen für Nichtaufenthaltsberechtigte streichen und Rückführungen im großen Stil durchführen. Und ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Wenn es dann Remigration heißen soll, dann heißt es eben Remigration!" (Redebeitrag von Alice Weidel auf dem AfD-Bundesparteitag am 11 und 12.01.2025 in Riesa) Ideologie Die AfD vertritt einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff, der auf rechtsextremistische und verschwörungstheoretische Narrative Bezug nimmt. Das dahinterstehende Konzept von "Volk" und "Heimat" schließt Menschen aus, die als "fremd" wahrgenommen werden, z. B. Migrantinnen und Migranten oder Menschen muslimischen Glaubens. In ethnischer wie in kultureller Hinsicht geht es um Fragen gesellschaftlicher Zugehörigkeit und sozialer 62 Vgl. u. a. Internetseite der Rechercheplattform "Correctiv", "Geheimplan gegen Deutschland", 10.01.2024 (zuletzt aktualisiert am 27.02.2024). 63 Die "Identitäre Bewegung Deutschland" (IBD) ist Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Siehe auch Kapitel 3.6 "Identitäre Bewegung Deutschland (IBD)". 131 Rechtsextremismus Ausgrenzung. Dies führt u. a. dazu, dass zwischen Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund differenziert wird, wodurch ein Konstrukt Deutscher erster und zweiter Klasse entsteht. Eine Unterscheidung anhand ethnischer Kategorien steht im Widerspruch zum Volksbegriff des Grundgesetzes. "Massen-Einbürgerungen: Fast 300.000 neue 'Deutsche' im Jahr 2024, vor allem Syrer! Die Bundesregierung verschleudert den deutschen Pass wie billige Werbeflyer. So wird Masseneinwanderung in unsere leidenden Sozialsysteme durch die Hintertür legalisiert. Die Zeche zahlen die arbeitenden Bürger. So darf es nicht weitergehen. Nur wir garantieren den Politikwechsel. Der deutsche Pass muss wieder etwas wert sein!" (Facebook-Eintrag eines Mitglieds der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 11.06.2025) Migrantinnen und Migranten mit deutscher Staatsbürgerschaft würden "den ethnisch-kulturellen Wandel der Bevölkerungsstruktur" in Deutschland verstärken, wie es im Grundsatzprogramm der AfD aus dem Jahr 2016 heißt, weil angeblich "die Geburtenrate unter Migranten mit mehr als 1,8 Kindern deutlich höher liegt als unter deutschstämmigen Frauen."64 Eine ähnliche Argumentation findet sich auch im Wahlprogramm der AfD Niedersachsen zur Landtagswahl 2022, die in verschwörungstheoretischer Manier einen "Bevölkerungsaustausch" durch die Zuwanderung ethnisch und kulturell fremder Menschen andeutet: "Der Anteil von Menschen ausländischer Herkunft an der Gesamtbevölkerung ist in Deutschland in den vergangenen 50 Jahren um etwa das Sechzehnfache gestiegen. Schon jetzt leben in Deutschland mehr als 18 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Bei einer im bisherigen Tempo weitergehenden Masseneinwanderung steigt die Zahl der Migranten bis 2050 auf mindestens 35 Millionen." (Landeswahlprogramm 2022 der AfD Niedersachsen, S. 71) Verschwörungstheoretische Narrative wie der "Große Austausch" oder auch "Umvolkung" sind auf diese Weise anschlussfähig. So werde durch "die Eliten" in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gezielt die Einwanderung muslimischer und nicht weißer Menschen und die daraus folgende Verdrängung der mehrheitlich weißen 64 Grundsatzprogramm der AfD in der Beschlussfassung auf dem Bundesparteitag in Stuttgart am 30.04. und 01.05.2016, S. 42. 132 Rechtsextremismus europäischen Bevölkerung in Europa vorangetrieben. Bei der Europawahlversammlung in Magdeburg hatte zum Beispiel eine niedersächsische Kandidatin in ihrer Bewerbungsrede für einen Listenplatz unter anderem vom "Bevölkerungsaustausch" gesprochen, der angeblich mit einer gezielten politischen Agenda verfolgt werde: "Unter dem Deckmantel des sogenannten Multilateralismus wird immer mehr Entscheidungskompetenz auf eine supranationale Ebene gehoben. Die vollständige Abschaffung von Nationalstaaten, das fanatische Verfolgen von utopischen Klimazielen, Genderideologie, Frühsexualisierung und natürlich der Bevölkerungsaustausch. Das alles sind die Symptome eines bösartigen Tumors, der in dieser EU streut." (Redebeitrag einer Kandidatin der AfD Niedersachsen bei der Europawahlversammlung in Magdeburg am 04.08.2023) In diesem Redeauszug wird neben der Verschwörungserzählung vom "Großen Austausch"65 auch das in rechtsextremistischen Kreisen verbreitete Narrativ des "Great Reset"66 angeschnitten. Eine global agierende Elite versuche demnach, eine internationale Diktatur auf politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene zu etablieren. 65 Der "Große Austausch" ist ein politischer Kampfbegriff der Neuen Rechten. Mit ihm wird die Einwanderung von muslimischen und "nicht-weißen" Menschen auf eine angebliche Verschwörung zurückgeführt, deren Ziel es sei, die "weißen" Mehrheitsbevölkerungen in den westlichen Staaten zu ersetzen. Der Begriff schließt an die im Rechtsextremismus und Rechtspopulismus verwendeten Ausdrücke wie "Bevölkerungsaustausch", "Überfremdung", "Umvolkung" oder "Volkstod" an und beschwört wie diese einen Untergang der "Weißen" oder einen Genozid an ihnen. Als Urheber des angeblichen Plans werden etwa "die Globalisten", "die Eliten", "die Privatwirtschaft", "die Juden", "Multikulturalisten" oder supranationale Organisationen wie die Europäische Union oder die Vereinten Nationen genannt. Der Begriff steht somit für eine rassistische und antisemitische Verschwörungstheorie. Bekannt wurde er durch das Buch "Le grand replacement" des französischen Autors Renaud Camus aus dem Jahr 2011. In Europa und Nordamerika wurde der Begriff vor allem durch die "Identitäre Bewegung" bzw. in den Vereinigten Staaten von Amerika durch die "Alt-Right-Bewegung" verbreitet (siehe auch Kapitel 3.6). 66 Der englische Begriff "The Great Reset" (dt. "Der große Neustart") bezeichnet die Initiative des Weltwirtschaftsforums für eine Neugestaltung der Weltwirtschaft und der Weltgesellschaft im Anschluss an die COVID-19-Pandemie. Sie legt einen stärkeren Fokus auf Themen wie Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit unter Beteiligung der Betroffenen mit ihren jeweils speziellen Interessen. Die Initiative wurde vom Direktor des Weltwirtschaftsforums, Klaus Schwab, entworfen und im Juni 2020 vorgestellt. Im Juli 2020 veröffentlichte er zusammen mit Thierry Malleret das dazugehörige Buch "Covid-19: Der große Umbruch". Seitdem verwenden verschiedene Gruppen und Autoren den Ausdruck "Great Reset" für angebliche Weltherrschaftspläne einer mächtigen finanziellen und politischen Elite, die hinter der Pandemie stecke und diese für ihre Zwecke benutze. Schwab und andere mit dem Weltwirtschaftsforum verbundene Einzelpersonen werden dabei zum personifizierten Bösen stilisiert. Der Name der Initiative wurde zum Titel und Sammelbegriff für diese Erklärungsmuster. Jene knüpfen an ältere Verschwörungstheorien einer angeblichen "Neuen Weltordnung" ("New World Order") und eines "Großen Austauschs" ("Great Replacement") an und erweitern sie mit Bezügen zur Pandemie. 133 Rechtsextremismus Mit der angeblich gezielt gesteuerten Migration zum "Austausch der Bevölkerung" geht ebenfalls eine von den Vertreterinnen und Vertretern der AfD Niedersachsen vorangetriebene Diffamierung und Verächtlichmachung des demokratischen Rechtsstaates, seiner Institutionen und seiner Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie anderer politischer Parteien einher, die für den "Bevölkerungsaustausch" verantwortlich seien und damit zum Feindbild erklärt werden. "Da sie nicht mehr von Deutschen, die noch alle Latten am Zaun haben, gewählt werden, wird das Volk halt ausgetauscht. Sie holen ihre Wähler einfach ins Land! Ja, das IST ein Bevölkerungsaustausch!" (Facebook-Eintrag eines Kreisverbandes der AfD Niedersachsen vom 13.03.2025) "Die SPD will den Deutschen Volkstod mithilfe der Massemigration herbeiführen ..." (Facebook-Eintrag eines Kreisverbandes der AfD Niedersachsen vom 07.04.2025) Weit über die Verschwörungserzählung des "Großen Austausch" hinaus nutzt der niedersächsische Landesverband diese Verächtlichmachung als Vehikel für verschiedene Themen, um seine Ideologie in die Bevölkerung zu tragen und dort anschlussfähig zu machen. Die Agitation im politischen Wettbewerb ist dabei nicht immer von Respekt und Fairness geprägt, sondern äußert sich wiederkehrend auf herabwürdigende und verunglimpfende Art und Weise, so dass in Konsequenz die Legitimität anderer politischer Parteien infrage gestellt wird: "Das Polit-Kartell der Altparteien missachtet Demokratie und Wählerwillen und lobt sich gegenseitig nach oben." (Facebook-Eintrag eines Mitglieds der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 12.03.2025) Geflüchtete und asylsuchende Menschen werden von den Repräsentantinnen und Repräsentanten der AfD Niedersachsen wiederholt pauschal als Gewalttäter dargestellt. So finden sich Formulierungen wie "importierte Migrantengewalt", "importierte Gewalt", "importierte Messergewalt" oder "Import einer Messerkultur", die ein Zerrbild von insbesondere männlichen Migranten, Geflüchteten und Muslimen erzeugen, mit dem die AfD ihr 134 Rechtsextremismus parteipolitisches Kernthema untermauert. Zwischen Migration und Gewalt wird auf diese Weise ein direkter Zusammenhang konstruiert. "Das Messer als das Symbol schlechthin für importierte Migrantengewalt ist zur alltäglichen latenten Bedrohung für jedermann geworden." (Facebook-Eintrag der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag vom 19.03.2025) "Die Bundesregierung erwartet steigende Ausländerkriminalität - und macht trotzdem weiter wie bisher. Wer in diesem Wissen weiter massenhaft junge Männer ins Land holt, gefährdet unsere Sicherheit bewusst. Zeit für eine Wende. Zeit für die #AfD!" (Facebook-Eintrag eines Mitglieds der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 24.04.2025) "Die AfD wird den mutwilligen Import der Messerkultur aus Ländern wie Afghanistan und Syrien stoppen, ..." (Facebook-Eintrag eines Mitglieds der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag vom 13.09.2024) Fehlende Distanzierung Die AfD Niedersachsen entwickelt sich zunehmend zu einem unterstützend wirkenden Landesverband innerhalb einer sich fortlaufend radikalisierenden Gesamtpartei. In der Gesamtschau ist keinerlei Distanzierung zur Bundespartei zu erkennen, ebenso wenig zu den als rechtsextremistisch eingestuften Landesverbänden 67 oder zu extremistischen Aussagen verschiedener Funktionäre. Vielmehr lassen sowohl einzelne Mitglieder als auch ganze Kreisverbände der AfD Niedersachsen regelmäßig ihre Zustimmung (etwa in den sozialen Medien) für extremistische Kräfte innerhalb der Partei erkennen. Vernetzungsbestrebungen innerhalb der AfD mit rechtsextremistischen Akteuren werden vom niedersächsischen Landesverband teilweise unterstützt und vorangetrieben. Exemplarisch kann das sogenannte Harzburger Treffen am 18.01.2025 erwähnt werden, an dem u. a. der sächsische AfDBundestagsabgeordnete Maximilian Krah und Funktionäre des als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverbandes Sachsen-Anhalt teilnahmen. Dort wurde durch einen Vertreter des Stadtverbandes Bad Harzburg (Kreisverband Goslar) betont, dass die 67 Durch die jeweiligen Verfassungsschutzbehörden als gesichert rechtsextremistisch einstuft wurden bislang die Landesverbände der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) in Brandenburg (2025), Thüringen (2021), Sachsen (2023) und Sachsen-Anhalt (2023). 135 Rechtsextremismus Veranstaltung in Kooperation mit dem Stadtverband Wernigerode (Kreisverband Harz, Sachsen-Anhalt) organisiert wurde. Man wolle damit ein Zeichen setzen und verdeutlichen, dass sich die Partei nicht trennen lasse und zusammenhalte. Damit wurde deutlich, dass man sich nicht durch die Einstufung der Landesverbände Sachsen 68 und Sachsen-Anhalt 69 als gesichert rechtsextremistisch durch die Verfassungsschutzbehörden beeinflussen lasse. Im Verlauf des Jahres 2025 folgten weitere Auftritte von Maximilian Krah, der ein häufig gesehener Gast bei Veranstaltungen der AfD Niedersachsen war. Beispiele für seine Teilnahme sind ein Stammtisch des Kreisverbandes Lüneburg am 15.04.2025, ein Sommerstammtisch des Kreisverbandes Nienburg-Schaumburg am 22.07.2025 und das Sommerfest des Kreisverbandes Lüneburg am 30.08.2025, bei dem sich auch mehrere Parlamentarier der AfD Niedersachsen sowie der Landesvorsitzende Ansgar Schledde zeigten. Darüber hinaus verdeutlicht der Besuch von Björn Höcke beim Vorsitzenden des Kreisverbandes Goslar im Juli 2025 die Nähe der AfD Niedersachsen zu extremistischen Kräften.70 Bereits im Vorjahr hatten Mandatsträger des niedersächsischen Landesverbandes sowie verschiedene Delegationen niedersächsischer Kreisverbände Wahlkampfunterstützung für die AfD-Landesverbände in Thüringen und Sachsen zu den Landtagswahlen am 01.09.2024 geleistet. Bei der AfD Niedersachsen kann somit nicht von einem aktiven Gegenpol zu den extremistischen Kräften innerhalb der Gesamtpartei gesprochen werden. Es lässt sich sogar ein Zugehen auf extremistische Akteure und deren Integration in den niedersächsischen Landesverband feststellen. Insoweit fehlt es nicht nur an einer Distanzierung, weit darüber hinaus findet eine aktive Unterstützung und damit letztlich das Befördern und Verbreiten entsprechenden Gedankenguts statt. Zudem konnte der Landesverband - analog zu der Entwicklung auf Bundesebene - seine Mitgliederzahl deutlich vergrößern. Hieraus leitet sich zugleich auch ab, 68 Der Landesverband Sachsen der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) ist Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes in Sachsen. 69 Der Landesverband Sachsen-Anhalt der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) ist Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes in Sachsen-Anhalt. 70 Der Landesverband Thüringen der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) ist Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes in Thüringen. 136 Rechtsextremismus dass sich der extremistische Anteil innerhalb des Landesverbandes nahezu verdoppelt hat.71 Verbindungen zur Neuen Rechten Angehörige der AfD Niedersachsen pflegen eine langjährige strukturelle Zusammenarbeit mit der verfassungsschutzrelevanten Neuen Rechten. Diese Kooperationen auf professioneller Ebene bestehen etwa mit dem "COMPACT-Magazin"72 und dem Verein "Ein Prozent e. V."73, die beide dem extremistischen Spektrum der Neuen Rechten zugeordnet werden. Das "COMPACT-Magazin" mit neuem Sitz in Stößen (Sachsen-Anhalt) wendet sich permanent gegen die Regierung und staatliche Institutionen, es greift verschwörungstheoretische, antisemitische und geschichtsrevisionistische Inhalte auf und präsentiert sich seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine als Sprachrohr russischer Propaganda und Desinformation. Der Verein "Ein Prozent e. V." mit Sitz in Görlitz (Sachsen) ist ein einflussreicher Akteur im politischen Vorfeld der AfD. Der Verein vertritt ausländer-, migrantenund muslimfeindliche Positionen und verbreitet fortwährend die Verschwörungstheorie des "Großen Austauschs". Ferner nahmen Vertreter der AfD Niedersachsen am "Sommerfest" des Verlags "Antaios e. K."74 am 05.07.2025 in Schnellroda (Sachsen-Anhalt) teil. Der Verlag steht dem formell aufgelösten, aber faktisch lediglich neustrukturierten "Institut für Staatspolitik" (IfS)75 nahe. Beide haben ihren Sitz in Schnellroda und sind mit dem ebenfalls dort wohnhaften Publizisten und neurechten Vordenker Götz Kubitschek eng verbunden. 71 Siehe Kapitel 3.1 "Rechtsextremismus-Potenzial Niedersachsen" und im Infokasten am Anfang dieses Kapitels. 72 Die "COMPACT-Magazin GmbH" ist Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie des Verfassungsschutzes in Brandenburg; siehe auch Kapitel 3.3, Abschnitt "Verbot 'COMPACT' wird aufgehoben". 73 Der Verein "Ein Prozent e. V." ist Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz. 74 Der Verlag "Antaios e. K." ist Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz. 75 Das "Institut für Staatspolitik" (IfS) ist Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie des Verfassungsschutzes in Sachsen-Anhalt. Im Mai 2024 wurde durch Götz Kubitschek die Auflösung des IfS und auch des "Vereins für Staatspolitik" bekanntgegeben. Im Rahmen der Neustrukturierung entstanden die "Menschenpark Veranstaltungs UG" und die "Metapolitik Verlags UG". 137 Rechtsextremismus Ausblick Die Entwicklung einer Partei ist als andauernder Prozess zu verstehen. Dies gilt vor allem für die AfD, deren Profil immer wieder von innerparteilichen Machtkämpfen verschiedener Strömungen und Lager geprägt war. Aktuell muss konstatiert werden, dass die zentrale Entwicklungslinie eine seit spätestens dem Jahr 2022 festzustellende politisch-ideologische Homogenisierung der Partei ist, die mit der Marginalisierung des liberal-konservativen Lagers einhergeht. Obwohl die Partei seither keineswegs vollständig konfliktbefreit ist, konnte eine Phase der Stabilisierung eingeleitet werden, die durch das erfolgreiche Abschneiden bei Landtags-, Europaund Bundestagswahlen begleitet wird. Es ist dahingehend nicht zu erwarten, dass die Partei zukünftig einen gemäßigteren Kurs einschlagen wird. Vor allem die Agitation gegen die Menschenwürde wird durch die AfD Niedersachsen nahtlos fortgesetzt, sodass eine in den Aussagen qualitative und quantitative Verstetigung festzustellen ist. Alle Landesverbände tragen zur gesamtparteilichen Meinungsbildung bei. Die AfD Niedersachsen fügt sich dabei widerspruchslos in das Gesamtgefüge der AfD ein und tritt als integraler Bestandteil der Gesamtpartei auf. 3.9 Die Heimat Sitz/Verbreitung Die Heimat Sitz des Bundesverbandes: Berlin Sitz des Landesverbandes: Oldenburg Junge Nationalisten (JN) Sitz des Bundesverbandes: Riesa Sitz des Landesverbandes Nord: ohne Angabe Gründung/ 1964 als "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD); Bestehen seit 1969 der Jugendorganisation; 2023 Umbenennung der Partei in "Die Heimat" 138 Rechtsextremismus Struktur/ Die Heimat Repräsentanz Bundesvorsitzender: Peter Schreiber Landesvorsitzender: Manfred Börm Junge Nationalisten (JN) Bundesvorsitzender: Sebastian Weigler Landesvorsitzender Nord: nicht bekannt Mitglieder/ Die Heimat Anhänger/ Niedersachsen: 170 ( Unterstützer Junge Nationalisten (JN) Niedersachsen: 25 Veröffentlichungen Bund: Aufgewacht - Die Deutsche Stimme (monatlich); Deutsche Nachrichten (DN; unregelmäßig); Onlineangebote auf Bundesund Landesebene sowie in sozialen Medien Kurzportrait/Ziele Die Partei "Die Heimat" ist eine rechtsextremistische Partei, die die Demokratie in Deutschland beseitigen will. Sie propagiert offen und aggressiv fremdenfeindliche, rassistische und antisemitische Positionen. Ihre von völkisch-rassistischen Vorstellungen geleitete Programmatik weist eine ideologische und sprachliche Nähe zur Ideologie der "Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei" (NSDAP) auf. Am 03.06.2023 wurde auf dem Bundesparteitag der NPD die Umbenennung in "Die Heimat" beschlossen. Finanzierung Mitgliedsbeiträge und Spenden Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Die Partei "Die Heimat" lehnt die freiheitliche Demokratie ab und will diese beseitigen. Dies betrifft auch einzelne, aber wesentliche Prinzipien und Grundwerte der Deutschen Verfassung. So negiert sie die im Grundgesetz vertretene Idee, dass jeder Mensch als Individuum und ohne Vorbedingungen eine Würde besitzt. Die Partei spricht Menschen nur eine Würde als Teil eines nationalen Kollektivs zu. In dem 2010 verabschiedeten Parteiprogramm "Arbeit - Familie - Vaterland" proklamiert sie die "Volksgemeinschaft": "Die Würde des Menschen als soziales Wesen verwirklicht sich vor allem in der 139 Rechtsextremismus "Volksgemeinschaft". Erst die "Volksgemeinschaft" garantiert die persönliche Freiheit." In konsequenter Umsetzung dieser völkischnationalen Grundordnung will die Partei alles "Fremde" aus der "Solidargemeinschaft aller Deutschen" entfernen. Hierdurch richtet sie sich insbesondere gegen die im Grundgesetz verbrieften Menschenrechte (Art. 1 GG) und gegen das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG). Damit ist die Partei "Die Heimat" verfassungsfeindlich und erfüllt die Voraussetzungen für eine Beobachtung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. Die Partei "Die Heimat" ist verfassungsfeindlich76 Der von den Innenministern und -senatoren der Bundesländer am 03.12.2013 beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereichte Antrag auf Verbot der NPD und ihrer Unterorganisationen wurde am 17.01.2017 vom Zweiten Senat des Gerichts zurückgewiesen (BVerfGE 2 BvB 1/13). In dem Urteil hatte das BVerfG zwar die Verfassungsfeindlichkeit der NPD (heute "Die Heimat") bestätigt, aber kein Verbot ausgesprochen. In dem Urteil wurde ausgeführt: "Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin. Allerdings fehlt es (derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt, weshalb der Zweite Senat des BVerfG den zulässigen Antrag des Bundesrates auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen (Art. 21 Abs. 2 GG) mit heute verkündetem Urteil einstimmig als unbegründet zurückgewiesen hat." In seiner weiteren Urteilsbegründung verwies das Gericht darauf, dass es dem verfassungsändernden Gesetzgeber vorbehalten sei, Sanktionsmöglichkeiten für verfassungsfeindliche Parteien zu schaffen. Infolgedessen beschloss der Bundestag im Sommer 2017 die Änderung von Art. 21 Abs. 3 GG wie folgt: "Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen." 76 Siehe auch Kapitel 12.1, Abschnitt "Verbot verfassungsfeindlicher Organisationen/ Verfassungswidrigkeit". 140 Rechtsextremismus Mit Schriftsatz vom 19.07.2019 reichten die drei Verfassungsorgane Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung den Antrag auf Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung beim BVerfG ein. In dem Antrag wird ausführlich begründet, dass die NPD die parlamentarische Demokratie verachtet und ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger nach darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Die mündliche Verhandlung am 04. und 05.07.2023 boykottierte die Partei durch ihre Nichtteilnahme. Das Urteil des BVerfG vom 23.01.2024 (BVerfGE 2 BvB 1/19) bestätigt die Verfassungsfeindlichkeit der Partei "Die Heimat" (vormals NPD) und deren Wesensverwandtschaft zum historischen Nationalsozialismus und schließt die Partei zunächst für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Parteienfinanzierung aus.77 Strategie der Partei "Die Heimat" Zur Durchsetzung ihrer Ziele hatte der ehemalige Bundesvorsitzende Udo Voigt 1996 eine "Drei-Säulen-Strategie" ("Kampf um die Straße, Kampf um die Köpfe, Kampf um die Parlamente") entwickelt, die 2004 mit dem "Kampf um den organisierten Willen" zu einem VierSäulen-Konzept erweitert wurde. Hatte die NPD bei Wahlerfolgen in der Vergangenheit noch von den Protestbewegungen gegen die Sozialreformen der Bundesregierung profitiert, verschob sich ihre rechtsextremistische Agitation in Richtung "Asylmissbrauch" und "Überfremdung". Vorübergehend gelang der Partei in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern der Einzug in die Landtage. Auf Grundlage des Positionspapiers "Wille - Gemeinschaft - Tat" und infolge der seit der Bundestagswahl 2017 anhaltenden Schwäche als Wahlpartei (bei der Bundestagswahl am 26.09.2021 erzielte die NPD nur noch 0,1 Prozent der Zweitstimmen; 2017: 0,4 Prozent), versuchte die NPD, sich verstärkt als Weltanschauungspartei auszurichten. So hatte der stellvertretende Bundesvorsitzende Thorsten Heise 2018 innerhalb der Partei den sogenannten völkischen Flügel ausgerufen, dem auch einige niedersächsische Funktionäre angehören. Der ab 2014 als Bundesvorsitzender amtierende Frank Franz hatte aufgrund der schlechten Wahlergebnisse immer wieder versucht, die Partei zu 77 Pressemitteilung Nr. 9/2024 des BVerfG vom 23.01.2024. 141 Rechtsextremismus modernisieren. Der im Jahr 2019 begonnene Reformprozess fand auf dem Bundesparteitag 2022 keine Mehrheit. Erst auf dem Bundesparteitag 2023 in Riesa (Sachsen) sprach sich die erforderliche Mehrheit der Delegierten für das neue Konzept des Bundesvorstandes und die Umbenennung der Partei in "Die Heimat" aus. 77 Prozent der Delegierten stimmten für eine "neue Standortbestimmung" und eine "neue strategische Funktion" und damit auch für den neuen Namen. Laut dem damaligen Bundesvorsitzenden Franz soll "Die Heimat" eine Sammlungsbewegung im Geiste der Parteigründer sein. Ihre künftige Aufgabe sah er darin, "als Antiparteien-Bewegung und patriotischer Dienstleister" am "Aufbau eines Netzwerkes" mitzuwirken. Ein Abweichen von der rechtsextremistischen Ideologie der Partei ist damit aber nicht verbunden. Zur neuen Strategie zählt auch der Aufbau eines vorpolitischen Raums und der Fokus auf die kommunalpolitische Arbeit vor Ort. Im März 2024 gründete die Partei den Arbeitskreis "Heimat. Kultur.Werk" (HWK). Dessen Leiter ist der rechtsextremistische Musiker Philipp Neumann alias "Phil von Flak", der zugleich stellvertretender Vorsitzender der Partei "Die Heimat" ist und als gebürtiger Rheinländer mittlerweile in Sachsen-Anhalt wohnt. Der letzte Bundesparteitag der Partei "Die Heimat" mit der Wahl eines neuen Vorsitzenden fand am 23. und 24.11.2024 im sächsischen Bernsdorf (Landkreis Zwickau) statt und hatte das Motto "Alle(s) für die HEIMAT". Neuer Bundesvorsitzender wurde mit 88,4 Prozent der Delegiertenstimmen der 51-jährige Peter Schreiber78 aus Sachsen, der zu diesem Zeitpunkt langjähriger Chefredakteur der "Deutschen Stimme" war. Das Ergebnis der Abstimmung ist zugleich Ausdruck einer breiten parteiinternen Unterstützung für den von Frank Franz angestoßenen Reformprozess. Auf Antrag der JN wurde dem Bundesvorstand der Auftrag erteilt, den Begriff "Heimat" als politisch-ideologischen Kern der Partei mit Leben zu füllen: 78 Schreiber ist zugleich Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen, Chefredakteur des Parteiorgans "Deutsche Stimme" und Geschäftsführer des "Deutsche Stimme Verlages". Darüber hinaus ist er Fraktionsvorsitzender der Partei "Freie Sachsen" im Rat der sächsischen Kleinstadt Stehla (Landkreis Meißen). 142 Rechtsextremismus "Wir verstehen Heimat als den ethnokulturellen Lebensraum unseres Volkes, welches wiederum durch Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur sowie gemeinsame Traditionen geprägt ist." Anfang 2025 erklärte die Partei "Die Heimat" zusammen mit der rechtsextremistischen Regionalpartei "Freie Sachsen" die Fusion ihrer Parteipublikationen zu einem neuen Magazin mit dem Namen "Aufgewacht - Die Deutsche Stimme". Laut dem neuen Parteivorsitzenden Schreiber soll es "eines der größten Magazine des Widerstandes" werden und das Bestreben der Partei zur Zusammenarbeit mit anderen rechtsextremistischen Akteuren unterstreichen. Eine Sonderausgabe des Magazins widmete sich etwa der Bombardierung Dresdens zum Ende des Zweiten Weltkrieges.79 Auf eine Beteiligung an der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 verzichtete die Partei "Die Heimat" aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten. Im Rahmen der Neuausrichtung organisierte sie jedoch eine Kampagne unter dem Motto "Die Bauern wollen Freie sein - diesmal wird's gelingen", um "jede aufkeimende bäuerliche Widerstandsbewegung" zu unterstützen. Am 22.03.2025 veranstaltete der Arbeitskreis "Heimat.Kultur.Werk" ein "Kulturtreffen mit Kunstausstellung" in Thüringen mit rund 70 Personen. Zum "Tag der Arbeit" am 1. Mai hatten die Parteien "Die Heimat" und "Freie Sachsen" gemeinsam mit zwei weiteren regionalen Organisationen zu einer Demonstration in Gera (Thüringen) aufgerufen. An der Veranstaltung nahmen in der Spitze bis zu 880 Personen teil, darunter ein Block der JN mit etwa 75 Personen. Bei der Kundgebung in Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) unter dem Motto "Heraus zum 1. Mai im Ruhrgebiet - Arbeit - Freiheit - Remigration" beteiligten sich rund 150 Personen, darunter Rechtsextremisten der gewaltorientierten Gruppierung "Jung & Stark" (JS). Um ihre Kooperationsbemühungen innerhalb der rechtsextremistischen Szene voranzutreiben, hat die Partei "Die Heimat" sogenannte Netzwerktage ins Leben gerufen. Nach dem "3. Netzwerktag" im Mai 2023 wurde die Veranstaltungsreihe am 79 Rechtsextremisten nehmen seit Ende der 1990er Jahre die Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg zum Anlass, in geschichtsrevisionistischer Lesart die deutschen Opfer des alliierten Bombenangriffs hervorzuheben und deutlich überhöhte Todeszahlen zu behaupten (siehe Kapitel 3.5, Abschnitt "Neonazistische Szene"). 143 Rechtsextremismus 15.11.2025 in Altenburg (Thüringen) unter dem Motto "Spaltung überwinden: Widerstand organisieren!" weitergeführt. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung von "Aufgewacht - Die Deutsche Stimme". Die Teilnehmenden diskutierten zum Grundsatzthema "Reform oder Revolution" und zur Migrationspolitik unter dem Leitgedanken "Zwischen Vielvölkerstaat und Remigration: Inwieweit soll der heimattreue Widerstand auf Migranten zugehen?" Zu den 14 namentlich genannten Gästen gehörten die beiden Parteivorsitzenden Peter Scheiber und Martin Kohlmann sowie die ehemaligen AfD-Landvorsitzenden Andreas Kalbitz aus Brandenburg und Doris von Sayn-Wittgenstein aus Schleswig-Holstein. Neugründung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) In unmittelbarer Folge der Parteitagsbeschlüsse erfolgte aus der damaligen internen Opposition heraus die Neugründung der gleichnamigen "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD)", die als eigenständige Partei agiert und unter diesem Namen auch bei der Bundeswahlleiterin registriert ist. Bundesvorsitzender ist der Neonazi Lennart Schwarzbach aus Hamburg. Ein niedersächsischer Landesverband gründete sich am 20.04.2025 in Braunschweig. Den Vorstand bilden unter anderem die beiden ehemaligen Funktionäre der neonazistischen Partei "Die Rechte", Martin Kiese aus Braunschweig als Vorsitzender und Holger Niemann aus Amt Neuhaus als dessen Stellvertreter. Die Partei "Die Rechte" hatte zuvor die sofortige Auflösung aller Parteistrukturen zum 15.03.2025 bekannt gegeben. Aktivitäten der "Jungen Nationalisten" (JN) Die JN verstehen sich als europaweit vernetzte, sozialrevolutionäre und nationalistische Jugendbewegung. Durch politische Aktionen und ideologische Schulungen festigen die Mitglieder der JN ihre rechtsextremistische Weltanschauung. Sie grenzen sich damit von der modern auftretenden "Identitären Bewegung" aus dem Spektrum der Neuen Rechten ab und nehmen zugleich eine Scharnierfunktion zur neonazistischen Szene ein. Die Neustrukturierung der Mutterpartei wurde von den JN begrüßt, auch wenn sie selbst sich dafür ausgesprochen haben, ihren Namen nicht anzupassen. Seit der Wahl von Sebastian Weigler aus Sachsen-Anhalt zum Bundesvorsitzenden 144 Rechtsextremismus im Jahr 2022 haben sich die Aktivitäten der JN verstetigt. Der gebürtige Braunschweiger ist zugleich Mitglied im Bundesvorstand der Partei "Die Heimat" und auch weiterhin Beisitzer im niedersächsischen Landesvorstand. Auf dem Bundeskongress der JN am 22.11.2025 in Sachsen wurde Weigler als Bundesvorsitzender bestätigt. Die Wahl des stellvertretenden Bundesvorsitzenden fiel auf Max-Joseph Mattheiß aus Thüringen. Das Amt des Generalsekretärs übernimmt Micha Müller aus Niedersachsen. Der 31-Jährige wohnt im Landkreis Uelzen und gehört zu den führenden Aktivisten der JN, insbesondere im Bereich Lüneburger Heide. Müller ist in Niedersachsen zugleich stellvertretender Landesvorsitzender der Partei "Die Heimat". Ein Bericht über den Bundeskongress u. a. auf dem Telegram-Kanal der JN, lobt die Arbeit der Parteijugend und sieht sie als wichtiges Signal für die zukünftige Entwicklung der Organisation. Im Fokus steht die Rekrutierung neuer Mitglieder über das Internet: "Die Wahl des Bundesvorstandes spiegelt damit auch die erfolgreiche Dynamik der JN in den letzten Jahren wider. Die Fokussierung auf klare völkische Inhalte, nationalistische Ästhetik und die Nutzung der angesagten sozialen Medien hatte einen großen Mitgliederzulauf zur Folge, der in einem Ausleseprozess zu neuen Stützpunkt-, Regionalund Amtsleitern geführt hat." (Telegram-Kanal der JN vom 04.12.2025) Die JN nutzen in den letzten Jahren gezielt Messengerdienste und andere soziale Medien zur Mitgliederwerbung. Mit den Kampagnen "Gegengift 2022" und "Inferno Deutschland" im Jahr 2023 hatten sie teils öffentliche Aufmerksamkeit erzeugt und neue Mitglieder gewonnen. Bereits auf dem Bundesparteitag der Partei "Die Heimat" im Jahr 2024 hatte Weigler als JN-Bundesvorsitzender von einem Mitgliederzuwachs für die Jugendorganisation gesprochen. Das Jahr 2025 hatte für die JN mit einem "Führungskader-Treffen" im Januar unter dem Leitthema "Rebellische Jugend" auf dem "HeimatHof" Eschede (Landkreis Celle) begonnen, wo am 22.03.2025 auch ein "Mädelbund" der Partei "Die Heimat" gegründet worden sei. Die Veranstaltung wurde durch eine Investigativjournalistin publik gemacht. In dem Fernsehbericht dazu war zu erkennen, wie ein JN-Mitglied mit einer Schusswaffe hantierte. Bei einer daraufhin 145 Rechtsextremismus erfolgten Durchsuchung auf dem "HeimatHof" stellte die Polizei die Waffe sicher. Im Laufe des Jahres gab es diverse Aktivitäten der JN wie Wanderungen, Flugblattverteilungen und Gemeinschaftstage, aber auch (Kampf-)Sportveranstaltungen wie den JN-Sporttag am 19.04.2025 im Landkreis Uelzen. Darüber hinaus fanden einige Demonstrationen statt, jedoch hauptsächlich in den östlichen Bundesländern. Wie im Vorjahr hatten sich diese Demonstrationen und Kundgebungen vor allem gegen Versammlungen aus Anlass des "Christopher Street Day" (CSD) gerichtet. Bei den sogenannten AntiCSD-Protesten, z. B. am 23.08.2025 in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) mit rund 350 Teilnehmenden, wurden regelmäßig Kooperationen mit aktionsorientierten rechtsextremistischen Jugendgruppen deutlich. 80 In Verbindung mit der Professionalisierung ihrer Social-MediaAuftritte führten diese Aktivitäten im Berichtsjahr zu einem weiteren Mitgliederzuwachs der JN. Aktivitäten der Partei "Die Heimat" und der "Jungen Nationalisten" (JN) in Niedersachsen Der niedersächsische Landesverband der Partei "Die Heimat" unterhält nur noch wenige aktive Unterbezirke mit insgesamt rund 170 Mitgliedern. Vorsitzender ist seit 2022 Manfred Börm aus Handorf (Landkreis Lüneburg). Unter seiner Führung hat sich die NPD Niedersachsen der Neustrukturierung und Umbenennung der Bundespartei angeschlossen. Auf dem "HeimatHof" in Eschede, den der Landesverband von seinem Mitglied Joachim Nahtz im Jahr 2019 erworben hatte, führte die Partei bis Mitte 2025 sowohl Veranstaltungen als auch Sanierungsund Renovierungsarbeiten durch. Mit Schreiben vom 02.06.2025 verfügte der Landkreis Celle eine Nutzungsuntersagung und Räumungsanordnung für den "HeimatHof". Das Grundstück und die Gebäude dürfen seitdem nicht mehr für Schulungen und Veranstaltungen genutzt werden. Gleichzeitig wurde die sofortige Vollziehung angeordnet. Bei Nichtbefolgung oder Zuwiderhandlung droht ein Bußbzw. Zwangsgeld. 80 Siehe auch Kapitel 3.5, Abschnitt "Rechtsextremistisch motivierte Proteste gegen Versammlungen aus Anlass des 'Christopher Street Day' (CSD)". 146 Rechtsextremismus Am 19.04.2025 richteten die JN aus dem Bereich Lüneburger Heide einen sogenannten Sporttag aus. Nach Angaben auf ihrem Telegram-Kanal zählten dazu ein Selbstverteidigungskurs sowie eine Trainingseinheit mit unterschiedlichen Kampfsportdisziplinen und einigen Sparringskämpfen, aber auch ein Vortrag zu den Themen Auftreten, Deeskalation und Gruppendynamiken im öffentlichen Raum. An der Veranstaltung im Landkreis Uelzen sollen rund 25 Personen teilgenommen haben. Am 23.12.2025 berichteten die JN auf ihren Telegram-Kanälen über eine Feier zur "Wintersonnenwende 2025 in der Lüneburger Heide". Die Berichterstattung umfasst auch Bilder der Veranstaltung. Wörtlich heißt es dort u. a., man habe insbesondere dem in diesem Jahr verstorbenen Joachim Nahtz gedenken wollen, der als langjähriges Parteimitglied zunächst für die NPD und später für "Die Heimat" ein treuer Mitstreiter gewesen sei. Nahtz hatte der Partei jahrelang sein Grundstück in Eschede, das später als "HeimatHof" bekannt wurde, für verschiedene Aktivitäten zur Verfügung gestellt. "Auch in diesem Jahr haben wir als Fackelträger wieder das Feuer entfacht und gefeiert, dass die Tage wieder länger werden. Wie üblich wurde bei der Gelegenheit auch den politischen Soldaten gedacht, die leider nicht mehr unter uns sind. Dabei stand dieses Jahr unser Freund und Kamerad Joachim Nahtz (1935-2025) im Vordergrund, der sein ganzes Leben für unsere Sache gekämpft hat. Schon als Jugendlicher war er in unserem Sinne aktiv, später hat er immer wieder sein Grundstück, den HeimatHof in Eschede, uns und anderen nationalen Gruppen zur Verfügung gestellt und bei den Veranstaltungen mitgewirkt. Wir senken die Fahnen vor einem der größten Kämpfer unserer Sache. Joachim Nahtz: Hier!" (Telegram-Kanal der JN vom 23.12.2025) Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die Partei "Die Heimat" befindet sich nach ihrem Strategiewechsel auch weiterhin in einer für sie schwierigen Situation. Zwischen der AfD auf der einen Seite und der weltanschaulich stärker akzentuierten, von Neonazis geprägten Partei "Der III. Weg" (in Niedersachsen nur Einzelpersonen) auf der anderen Seite fällt es ihr schwer, sich am rechten Rand des politischen Spektrums zu positionieren. Hervorzuheben sind dagegen die Aktivitäten und der Mitgliederzuwachs der JN. Der Parteijugend ist es augenscheinlich gelungen, Teile des aktionsorientierten Personenpotenzials an sich 147 Rechtsextremismus zu binden, das seit 2024 in Form rechtsextremistischer Jugendgruppen neu entstanden ist. Die Fusion des Parteiorgans "Deutsche Stimme" mit dem Regionalmagazin der Partei "Freie Sachsen" ist als Ausdruck für den schwindenden Einfluss der Partei "Die Heimat" im parteigebundenen Rechtsextremismus zu deuten. Der Nichtantritt zur Bundestagswahl 2025 ist die logische Konsequenz der letztlich nur noch marginal erzielten Wahlergebnisse. Bei der Europawahl 2024 war die Partei auf lediglich 0,1 Prozent der abgegebenen Stimmen gekommen. Als Wahlpartei ist sie damit endgültig bedeutungslos geworden. Mit der Untersagungsverfügung des Landeskreises Celle für den "HeimatHof" in Eschede ist sowohl dem niedersächsischen Landesverband der Partei "Die Heimat" als auch den JN ein für den Zusammenhalt wichtiger Veranstaltungsort genommen worden, wenngleich schon in der jüngsten Vergangenheit die meisten Veranstaltungen der JN in den östlichen Bundesländern stattgefunden haben. 3.10 Völkische Personenzusammenschlüsse/ Völkische Siedler in Niedersachsen Sitz/Verbreitung Niedersachsenweit; regionaler Schwerpunkt im Großraum Lüneburg-Uelzen-Lüchow-Dannenberg Gründung/ In unterschiedlichen Ausprägungen bereits seit Jahrzehnten. Bestehen seit Struktur/ Örtlich und regional unterschiedlich ausgeprägte Strukturen Repräsentanz in Form von lokal agierenden Gruppierungen und Personenkreisen. Mitglieder/Anhänger/ Niedersachsen: k. A. 81 Unterstützer Veröffentlichungen Zeitungen, Zeitschriften, Internet 81 In Niedersachsen werden völkisch orientierte Personen unter dem Rechtsextremismus-Potenzial in parteiunabhängigen bzw. parteiungebundenen Strukturen gezählt. Eine gesonderte Ausweisung des Personenpotenzials der "Völkischen Personenzusammenschlüsse/ Völkischen Siedler" erfolgt nicht; siehe Kapitel 3.1. 148 Rechtsextremismus Kurzportrait/Ziele Unter dem Sammelbegriff "Völkische Personenzusammenschlüsse/Völkische Siedler" werden in Niedersachsen rechtsextremistische völkische Gruppierungen und Personenkreise (Familien-/Siedlerverbände) gefasst, die abseits der urbanen Zentren eine naturorientierte, ländliche und kleinbäuerliche Lebensweise auf der Basis einer völkisch-nationalistischen Ideologie mit rassistischen und antisemitischen Elementen pflegen und die innerhalb ihres in der Regel kinderreichen Familienund Freundeskreises nach völkischen Denkund Verhaltensmustern und neuheidnischen Riten leben. Die völkischnationalistische Ideologie richtet sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und ist in ihrer Wirkungsweise geeignet, deren Schutzgüter erheblich zu beinträchtigen. Finanzierung Beiträge der Anhänger und Mitglieder Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Unter der Bezeichnung "Völkische Personenzusammenschlüsse/ Völkische Siedler in Niedersachsen" werden gefestigte Rechtsextremisten zusammengefasst, die sich an der vom Nationalsozialismus propagierten "Volksgemeinschaft" orientieren, die als "geschichtlich gewachsene Blutsgemeinschaft" idealisiert wird. Dies umfasst nach völkischem Denkmuster die Ausgrenzung anderer Ethnien (Blut-und-Boden-Ideologie). Ziel ist der Erhalt der als besonders widerstandsfähig verstandenen "germanisch-nordischen Rasse" und die Verhinderung einer Durchmischung mit anderen Ethnien zum Wohle der "Volksgemeinschaft". Die Grundlagen des völkischen Denkens werden bereits in den frühen Lebensjahren gelegt. Völkische Familien und Freundeskreise haben einen prägenden Einfluss auf die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen. Diesen wird bei gemeinschaftlichen Veranstaltungen (u. a. Fahrten, Lager und Wanderungen) ein völkischnationalistisches Leitbild für das Erwachsenenalter vermittelt, das insbesondere der Festigung der Gemeinschaft dienen soll. Völkische Siedler leben zumeist in (Groß-)Familien oder Familienverbänden, die in ihrer jeweiligen Region mitunter seit Generationen ansässig sind, oder sie haben ihren Lebensmittelpunkt in diese Region verlagert. Sie idealisieren die Großfamilie als "Keimzelle der 149 Rechtsextremismus Volksgemeinschaft" mit überdurchschnittlich vielen Kindern, weil Kinderreichtum als Garant für den Fortbestand der "deutschen Volksgemeinschaft" angesehen wird. Zu der genauen Anzahl völkischer Siedler liegen keine validen Daten vor, da zum einen die Familien ausgesprochen isoliert und klandestin agieren und zum anderen der Niedersächsische Verfassungsschutz keine personenbezogenen Daten zu Kindern erhebt. Um ihre "Volksgemeinschaft" wirtschaftlich unabhängig und weitgehend ungestört leben zu können, bevorzugen völkische Siedler dünnbesiedelte Landstriche. Junge Paare oder Familien erwerben in diesen Regionen zu günstigen Konditionen Resthöfe und Bauernhäuser und restaurieren diese gemeinsam mit Freunden und Verwandten. Der Großraum Lüneburg-Uelzen-Lüchow-Dannenberg ist eine Schwerpunktregion für völkisch orientierte Familien in Niedersachsen. Die engen familiären Verbindungen reichen zum Teil in die Zeiten gemeinsamer Mitgliedschaft in den verbotenen Organisationen "Wiking-Jugend" und "Heimattreue Deutsche Jugend e. V." (HDJ) zurück. Deren völkische und rassistische Positionen gehören zu den grundlegenden Elementen rechtsextremistischer Ideologie. Folgerichtig sind viele Personen aus dem Bereich der völkischen Siedler zugleich Mitglieder in verschiedenen rechtsextremistischen Organisationen. Im Vordergrund steht für sie aber das Bestreben, zu der von ihnen abgelehnten demokratischen Gesellschaftsordnung eine völkische Gegenwelt zu schaffen, in der sie nach ihren Normen der völkisch-kulturellen Homogenität leben. Die Verfassungsfeindlichkeit "Völkischer Personenzusammenschlüsse/ Völkischer Siedler in Niedersachsen" zeigt sich in ihrer fundamentalen Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nach SS 4 Abs. 3 NVerfSchG. Sie richtet sich gegen den demokratischen Rechtsstaat (Art. 20 GG) und in Teilen gegen die im Grundgesetz verbrieften Freiheits-, Gleichheitsund Menschenrechte (Art. 1 bis 4 GG). Ebenfalls widerspricht sie dem Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 GG) und dem Gedanken des friedlichen Zusammenlebens der Völker (Art. 26 GG). Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Im Berichtszeitraum sind keine Aktivitäten von Gruppierungen oder Einzelpersonen im Zusammenhang mit dem Beobachtungsobjekt 150 Rechtsextremismus "Völkische Personenzusammenschlüsse/Völkische Siedler in Niedersachsen" öffentlich bekannt geworden. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Im Zusammenhang mit der Bildung rechtsextremistischer Netzwerke sind die durch mediale Berichterstattung wiederholt in den Blickpunkt gerückten sogenannten Völkischen Siedler als ein eigenständiges Phänomen zu betrachten. Aus den bisher zugänglichen Informationen ist abzuleiten, dass eine trennscharfe Zuordnung des aktiven Personenpotenzials zu einzelnen Organisationen nicht zielführend ist, um das gesamte Spektrum völkischer Akteure, den wechselseitigen Austausch und die Vernetzung untereinander sowie ideologische Gemeinsamkeiten umfassend analysieren zu können. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde das Sammelbeobachtungsobjekt "Völkische Personenzusammenschlüsse/ Völkische Siedler in Niedersachsen" eingerichtet. Es umfasst einen Personenkreis, den der völkische Siedlungsgedanke, das Engagement in rechtsextremistischen Zusammenschlüssen und eine gemeinsame Vergangenheit - u. a. in den verbotenen völkisch-rassistischen Organisationen HDJ und "Wiking Jugend" - miteinander verbindet. Diesen Personenkreis eint, dass die Indoktrination im völkischen Sinne innerhalb der Familien stark ausgeprägt ist. Dadurch entsteht ein geschlossenes System, bei dem eine Abkehr auch den Bruch mit der Familie bedingt. Eingeweihte Kreise versuchen, über verschiedene Ansatzpunkte ihr Gedankengut zu verbreiten, indem man sich in Vereinsstrukturen oder anderen lokalen Interessengemeinschaften betätigt. Durch ihre umfängliche Brauchtumsund Gemeinschaftspflege (Sonnenwendfeiern, Fahrten, Wanderungen, Oster-, Pfingst-, Sommer-, Winterund Jahreswechsellager sowie Tanzveranstaltungen und Theateraufführungen) tragen sie zur breiten Vernetzung innerhalb der rechtsextremistischen Szene bei und fördern gleichzeitig eine "gleichgeartete Gattenwahl" als "Gewähr für gleichgeartete Kinder". 82 Im Rahmen vorgeblich unpolitischer 82 Vgl. das "Sittengesetz" der am 27.09.2023 durch die Bundesministerin des Innern und für Heimat verbotenen rechtsextremistischen Vereinigung "Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V." (AG-GGG), das zusammen mit dem "Artbekenntnis" in jeder Ausgabe der "Nordischen Zeitung" abgedruckt ist. Unter Punkt 19 heißt es wörtlich: "Das Sittengesetz in uns gebietet gleichgeartete Gattenwahl, die Gewähr für gleichgeartete Kinder." 151 Rechtsextremismus Freizeitangebote werden junge Menschen rechtsextremistisch indoktriniert. Abgelegene Orte eigenen sich besonders für Vernetzungsund Schulungszentren sowie für erlebnisorientierte Lager, Fahrten und Wanderungen, die abseits der urbanen Zentren überwiegend ungestört durchgeführt werden können. Die Lager sind eine Mischung aus Märschen und Mutproben, Überlebensund Kampftraining. Bereits ab einem Alter von sieben Jahren ("lagerfähiges Alter") werden Kinder und Jugendliche indoktriniert und Eigenschaften wie Disziplin, Treue, Kameradschaft, Pflichtbewusstsein, Abhärtung und Stärke trainiert. Das Erleben von Gemeinschaft und das Kennenlernen von Gleichgesinnten werden nachdrücklich gefördert. Ein durch völkische Familien angestrebter Entzug von Kindern und Jugendlichen aus dem staatlichen Schulbetrieb kann zu einer weiteren Abschottung der Familienverbünde und damit zu einer Festigung rechtsextremistischer Einstellungsmuster beitragen. Darüber hinaus wird der Grundsatz der Wehrhaftigkeit vertreten, der mit einer Affinität zur Selbstverteidigung, zum Kampfsport und zu Waffen einhergeht. Gerade im ländlichen, waldund wiesenreichen Raum bestehen Jagdgemeinschaften. Eine Vielzahl der dort lebenden "Völkischen Siedler" ist daher im Besitz von waffenrechtlichen Erlaubnissen. Siedlungsprojekte sind in der rechtsextremistischen Szene immer wieder diskutiert und initiiert worden. Über die regionalen Ansätze hinaus ist es bislang aber zu keiner flächendeckenden Realisierung gekommen. Siedlungsbestrebungen liegen dann vor, wenn Akteure aus dem rechtsextremistischen Spektrum gezielt versuchen, Rückzugsräume für eine häufig bäuerlich ausgerichtete Lebensgestaltung zu schaffen, indem dünnbesiedelte Regionen durch Zuzug und/ oder ideologische Prägung vereinnahmt werden. Der ländliche Raum eignet sich aufgrund niedriger Immobilienpreise und seiner teilweisen Abgeschiedenheit für ein derartiges Lebensmodell in besonderer Weise. Zugleich bilden diese Regionen die zentralen Aktionsund Rückzugsorte von "Völkischen Siedlern". In einer Gesamtbetrachtung haben "Völkische Personenzusammenschlüsse/ Völkische Siedler in Niedersachsen" keinen prägenden Einfluss auf die ideologische Entwicklung des Rechtsextremismus. 152 Rechtsextremismus Allerdings können sie mit ihren ausgrenzenden Positionen zur Belastung für das gesellschaftliche Zusammenleben auf lokaler Ebene werden. Präventionsansätze müssen deshalb unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure auf die jeweilige Situation vor Ort zugeschnitten sein. Dem Verfassungsschutz obliegt es, zu beobachten und zu analysieren, ob sich aus dem Zusammenwirken "Völkischer Siedler" dynamische Netzwerkstrukturen von überregionaler Bedeutung herausbilden. 3.11 Reichsbürger & Selbstverwalter Sitz/Verbreitung Niedersachsenweit Gründung/ In unterschiedlichen Ausprägungen bereits seit Jahrzehnten. Bestehen seit 1985 Gründung der ersten konkreten Reichsbürgergruppierung, der "Kommissarischen Reichsregierung" (KRR) in Berlin. Struktur/ Örtlich und regional unterschiedlich ausgeprägte Strukturen in Repräsentanz Form von lokal agierenden, autark handelnden Einzelpersonen und Gruppierungen; hinzu kommen überwiegend virtuelle Präsenzen. Mitglieder/Anhänger/ Niedersachsen: 1.260 Unterstützer davon etwa 40 Rechtsextremisten Veröffentlichungen Onlineangebote: Internetseiten, Blogs, Profile in sozialen Netzwerken; Broschüren, Aufkleber, Flugblätter, Formularschreiben Kurzportrait/Ziele "Reichsbürger und Selbstverwalter" sind Gruppierungen oder Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen. Dabei berufen sie sich u. a. auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht. Den demokratisch gewählten Repräsentanten sprechen sie die Legitimation ab oder sie definieren sich in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend und sind deshalb bereit, Verstöße gegen die Rechtsordnung zu begehen. 153 Rechtsextremismus Finanzierung Beiträge der Anhänger und Mitglieder, teilweise Vermarktung und Verkauf von Reichsbürgerutensilien wie Autokennzeichen, Ausweise, Dokumente o. Ä., Veranstaltungen wie Seminare und Kongresse Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Als "Reichsbürger und Selbstverwalter" werden Einzelpersonen und informell organisierte Gruppierungen sowie virtuelle Netzwerke bezeichnet, deren zentrales organisationsübergreifendes bzw. personenübergreifendes Ideologieelement die fundamentale Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland als Staat, seiner gesamten Rechtsordnung und deren Repräsentanten ist. Diese Überzeugung ist eng verknüpft mit einem verschwörungsideologischen Weltbild und der Vorstellung, die Bundesrepublik Deutschland sei kein souveräner Staat. Über diese verbindenden Ideologieelemente hinaus stellt sich die Szene der "Reichsbürger und Selbstverwalter" als äußerst heterogen und uneinheitlich dar. "Reichsbürger" sind überzeugt, weiterhin und ausschließlich Angehörige eines "Deutschen Reiches" zu sein und nicht Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Je nach Gruppierung oder Person werden unterschiedliche historische Bezugspunkte, insbesondere die Jahre 1871, 1914 und 1937, für die "Reorganisation des Deutschen Reiches" angeführt. Gemeinsam ist allen der Rückgriff auf einen historischen und undemokratischen deutschen Staat sowie auf Grenzverläufe als Hoheitsgebiet, die deutlich über das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland hinausgehen. An die Stelle der aktuellen Staatsform und seiner institutionellen Ordnung soll eine eigene selbsternannte "Reichsregierung" treten, die in Zukunft die Regierungsgeschäfte für Deutschland führen soll. Bei den "Selbstverwaltern" handelt es sich um eine Gruppe von zumeist Einzelpersonen, die im Gegensatz zu "Reichsbürgern" nicht vom Weiterbestehen des Deutschen Reiches überzeugt sind. Sie behaupten, sie könnten durch eine Erklärung ihrerseits oder durch den Rückgriff auf ein selbstdefiniertes Naturrecht aus der Bundesrepublik Deutschland austreten oder sie verneinen deren Existenz komplett. Einige gehen so weit, eigene Staatsgebilde auszurufen und ihr Haus oder Grundstück als souveränes Staatsgebiet zu 154 Rechtsextremismus proklamieren. Die Grenzen zwischen "Reichsbürgern" und "Selbstverwaltern" sind fließend und bei vielen Personen vermischen sich Argumentationsmuster aus beiden Bereichen. Eine scharfe Trennung ist daher in der Praxis häufig nicht möglich. Aus der fundamentalen Ablehnung des Staates, seiner Behörden und Institutionen heraus sehen "Reichsbürger und Selbstverwalter" sich nicht an die Gesetze der Bundesrepublik gebunden, erkennen die geltende Rechtsordnung nicht an und leisten Widerstand gegen rechtmäßiges und ordnungsgemäßes behördliches Handeln. Damit sind hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorhanden. Diese sind vor allem in der grundsätzlichen Ablehnung der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu sehen. Dabei vertreten nicht alle "Reichsbürger und Selbstverwalter" per se rechtsextremistische Ansichten und können so nur zum Teil dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnet werden. Ausgehend von Verschwörungstheorien kommen bei einem großen Teil der "Reichsbürger und Selbstverwalter" Ideologieelemente des Rechtsextremismus wie Antisemitismus, Rassismus und völkische Vorstellungen zum Tragen. Diese begründen in ihren jeweiligen Ausprägungen ebenfalls Tatsachen für extremistische Bestrebungen. Im Ergebnis richten sich "Reichsbürger und Selbstverwalter" gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, insbesondere gegen das Demokratieprinzip und den demokratischen Rechtsstaat (Art. 20 GG) sowie in Teilen gegen die im Grundgesetz verbrieften Freiheits-, Gleichheitsund Menschenrechte (Art. 1 bis 4 GG). Sie sind damit verfassungsfeindlich und erfüllen die Voraussetzungen für eine Beobachtung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Aufgrund ihrer fundamentalen Ablehnung des Rechtsstaates zeichnen sich "Reichsbürger und Selbstverwalter" durch ein besonderes Maß an Renitenz gegenüber staatlichen Institutionen und Maßnahmen aus. Angefangen mit dem massenhaften Versand von Schriftstücken per E-Mail, Telefax oder auf dem Postweg (sogenannte Vielschreiberei) über Beleidigungen und Bedrohungen bis zu gewalttätigen Verhaltensweisen versuchen sie auf Behörden und deren Mitarbeitende einzuwirken, um staatliche Maßnahmen 155 Rechtsextremismus zu erschweren oder gar zu verhindern. Die Entrichtung von Steuern, Gebühren und Abgaben verweigern "Reichsbürger und Selbstverwalter" regelmäßig auf Grundlage pseudojuristischer Argumentationen. Die Aktivitäten der Szene gipfeln in der Errichtung verschiedener "Regierungen", "Verwaltungen" bis hin zur Ausrufung eigener Königreiche oder Staaten. Hierzu zählen auch die von "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" angeblich "reaktivierten" oder "reorganisierten" Gemeinden. So bezeichnen sie Ortschaften, wenn sie diese für unabhängig erklären bzw. eine eigene Verwaltung für diese Gemeinden beanspruchen. Einige "Reichsbürger" zeichnen sich zudem durch die Erstellung und Verwendung von Fantasiedokumenten aus. Sie versuchen, eigene selbst produzierte "Führerscheine" oder "Personalausweise" im offiziellen Rechtsverkehr zu verwenden. Im Hinblick auf die Gestaltung und Qualität dieser Fantasiedokumente ist eine zunehmende Professionalisierung festzustellen. Der Verkauf solcher fiktiven Dokumente stellt zudem für einzelne Personen aus der Reichsbürgerszene eine lukrative Einnahmequelle dar. Die Reichsbürgerszene insgesamt verfügt über ein außerordentlich hohes Sendungsbewusstsein und vertritt ihre Ideologie offensiv nach außen. Zur Verbreitung ihrer Ideen und um andere Menschen für die eigene Sache zu gewinnen, greifen sie vorzugsweise auf das Internet zurück. Vor allem umfangreiche selbst erstellte Internetseiten und soziale Medien dienen als Plattformen zur Verbreitung der eigenen Weltanschauung, jedoch werden zunehmend auch Messengerdienste wie Telegram genutzt. Lokale Stammtische und andere niedrigschwellige persönliche Treffen sollen weitere Personen an die Reichsbürgerideologie heranführen und die Vernetzung untereinander fördern. Ebenfalls um die realweltliche Vernetzung zu forcieren werden darüber hinaus Veranstaltungen wie Seminare, Kongresse oder Vorträge angeboten; diese werden zum Teil auch öffentlichkeitswirksam in Szene gesetzt. Unter "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" ist seit vielen Jahren eine ausgeprägt prorussische Haltung verbreitet. In der Kommentierung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ist diese Einstellung nach wie vor deutlich zu erkennen. Es überwiegt ein Bild von Russland mit einem vermeintlich starken Staatsoberhaupt, militärischer 156 Rechtsextremismus Potenzialität und nationalistischen Interessen, welches "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" als idealtypisches Staatsgebilde gilt. Zudem ist die kritiklose Übernahme russischer Staatspropaganda in diesen Kreisen verbreitet. Veranstaltungsreihe "Das Große Treffen der 25+1 Bundesstaaten" Die Veranstaltungsreihe "Das Große Treffen der 25+1 Bundesstaaten"83 hat sich in relativ kurzer Zeit als das bundesweit größte Treffen von "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" mit teilweise bis zu 950 Besucherinnen und Besuchern etabliert. Zwischen August 2023 und Oktober 2025 fanden sieben Veranstaltungen in Dresden, Gera (beide Sachsen), Karlsruhe (Baden-Württemberg), Magdeburg (Sachsen-Anhalt), München (Bayern), Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) und Weimar (Thüringen) statt. Unter den Teilnehmenden waren auch Personen aus Niedersachsen sowie Personen, die dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet werden. Die Organisatoren und die Besucher dieser Veranstaltungen lassen sich ideologisch der "1871er Bewegung" zuordnen. Ihre Anhänger sind der Auffassung, das Deutsche Reich von 1871 bestehe in seiner Rechtsordnung fort, sei jedoch derzeit - aufgrund eines andauernden Besatzungszustandes - nicht handlungsfähig. Mit dem "Großen Treffen der Bundesstaaten", wie sich die Gruppierung verkürzt in den sozialen Medien nennt, wird versucht, die ideologische Heterogenität innerhalb der Szene der "Reichsbürger und Selbstverwalter" zu überwinden und dafür das gemeinsame Ziel einer Wiederherstellung der Verfassung von 1871 in den Vordergrund zu rücken. Durch das Zeigen entsprechender Flaggen und szeneeigener Kleidung wird die Ideologie nach außen repräsentiert sowie der Verbundenheitsund Vernetzungsgedanke der Teilnehmenden gefördert. Aufgrund der hohen Besucherzahlen hatten alle Veranstaltungen eine große Außenwirkung. Die Beliebtheit dieser Veranstaltungsreihe innerhalb der Szene zeigt, dass sie weiterhin Teilnehmerzahlen im dreistelligen Bereich mobilisiert. 83 Das Deutsche Reich von 1871 bestand aus 25 teilsouveränen Staaten mit jeweils einer eigenen Staatsbürgerschaft. Als sogenanntes Reichsland kam durch Gesetz vom 25.06.1873 das vormals ostfranzösische Elsass-Lothringen hinzu. 157 Rechtsextremismus Gerichtsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung aus der Reichsbürgerszene Am 11.12.2023 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage vor dem jeweiligen Staatsschutzsenat der Oberlandesgerichte (OLG) Frankfurt am Main (Hessen), München (Bayern) und Stuttgart (Baden-Württemberg) gegen insgesamt 27 Personen u. a. wegen Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gemäß SS 129a StGB und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gemäß SS 83 StGB. 84 Das Strafverfahren gegen die Rädelsführer der Vereinigung wird vor dem OLG Frankfurt am Main geführt. Hervorzuheben ist als Hauptbeschuldigter der mittlerweile 74-jährige selbständige Finanzberater und Immobilienunternehmer Heinrich XIII. Prinz Reuß aus Hessen. Weitere Angeklagte Social Media Informationskampagne in sind u. a. eine ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Kooperation mit "Der Fabulant", ein Projekt gegen Verschwörungserzählungen gefördert und ehemalige Richterin, ein ehemaliger Bundeswehrdurch das Hessische Informationsund Kompetenzzentrum gegen Extremismus kommandeur und Fallschirmjäger, ein Mitgründer der Bundeswehreinheit "Kommando Spezialkräfte" (KSK) sowie ein ehemaliger Polizeibeamter aus Niedersachsen. Darüber hinaus sind drei weitere Personen aus Niedersachsen angeklagt. Laut Anklageschrift gehörten die 27 Angeschuldigten - zwei davon sind zwischenzeitlich verstorben - zu einer im Juli 2021 gegründeten terroristischen Vereinigung, die sich das Ziel gesetzt hatte, die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland gewaltsam zu beseitigen und durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen. Zur Rechtfertigung ihres Handelns dienten ihnen verschiedene Verschwörungstheorien, die auch in der Reichsbürgerszene verbreitet sind. So waren die Angeklagten fest davon überzeugt, dass Deutschland von geheimen 84 Die Anklageergebung richtet sich gegen zehn Personen vor dem OLG Frankfurt am Main, acht Personen vor dem OLG München und neun Personen vor dem OLG Stuttgart; vgl. Pressemitteilungen Nr. 52, Nr. 53 und Nr. 54 der Bundesanwaltschaft vom 12.12.2023. 158 Rechtsextremismus Hintergrundmächten eines sogenannten Deep State 85 regiert werde. Befreiung habe die sogenannte Allianz versprochen, ein - tatsächlich nichtexistierender - technisch überlegener Geheimbund von Regierungen, Nachrichtendiensten und Militärs verschiedener Staaten einschließlich der USA und Russlands. Die Vereinigung hatte geplant, mit einer bewaffneten Gruppe in das Reichstagsgebäude in Berlin einzudringen, um dort Abgeordnete des Deutschen Bundestages festzunehmen und so den Systemsturz herbeizuführen. Hierfür seien konkrete Vorbereitungshandlungen in konspirativer Planung erfolgt, etwa die Rekrutierung von militärischem Personal, die Beschaffung von Ausrüstung und ein Schießtraining. Ab Frühjahr 2022 führten ihre Mitglieder dieses Vorhaben im engeren Kreis fort, während sie zugleich den Aufbau bundesweiter, flächendeckend operierender bewaffneter Kräfte vorantrieben. Dafür gliederte sich die Vereinigung in einen "Rat" als zentrales Gremium, der sich - ähnlich wie das Kabinett einer regulären Regierung - aus verschiedenen Ressorts zusammensetzte und in einen "militärischen Arm", dessen Führungsstab sich u. a. mit der Rekrutierung neuer Mitglieder, der Beschaffung von Waffen und anderen Ausrüstungsgegenständen, dem Aufbau einer abhörsicheren Kommunikationsund IT-Struktur sowie mit Plänen für die künftige Unterbringung und Verpflegung der sogenannten Heimatschutzkompanien befasste. Zum Zweck der Rekrutierung wurden diverse Veranstaltungen durchgeführt, bei denen es vor allem darum ging, aktive oder ehemalige Angehörige der Bundeswehr und Polizei anzuwerben. Die Vereinigung verfügte über finanzielle Mittel in Höhe von etwa 500.000 Euro. Sie hatte Zugriff auf ein umfangreiches Waffenarsenal, bestehend aus insgesamt rund 380 Schusswaffen, beinahe 350 Hiebund Stichwaffen und fast 500 weiteren Waffensowie mindestens 148.000 Munitionsteilen. Ihre Mitglieder schafften zudem eine Vielzahl sonstiger militärischer Ausrüstung an, darunter ballistische Helme, schusssichere Westen, Nachtsichtgeräte und Handfesseln. 85 Der englische Begriff "Deep State" (dt. "Tiefer Staat") wird vor allem in verschwörungsideologischen Erzählungen verwendet und bedeutet sinngemäß "Schattenstaat" oder auch "Staat im Staate". Er bezeichnet illegale oder illegitime Machtstrukturen innerhalb eines Staates. Die dabei verdeckte Macht gehe von Gruppen aus, die sich tatsächlich oder angeblich gegenüber der Regierung eines Staates nicht oder nur eingeschränkt loyal verhalten und ihren eigenen Gesetzen gehorchen. 159 Rechtsextremismus Urteilsverkündungen gegen Angehörige der Reichsbürgergruppierung "Vereinte Patrioten" Am 06.03.2025 verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Rheinland-Pfalz) führende Angehörige der Gruppierung "Vereinte Patrioten", die auch unter dem Namen "Kaiserreichsgruppe" bekannt geworden ist. Die vier Rädelsführer wurden zu Haftstrafen zwischen fünf und acht Jahren verurteilt, ein fünfter Angeklagter zu zwei Jahren und zehn Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten allesamt Mitglieder einer terroristischen Vereinigung waren und einen Umsturz in Deutschland geplant hatten. Ihre Planungen umfassten einen mehrwöchigen Stromausfall sowie die Entführung des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach. Bei der Entführung hätten sie in letzter Konsequenz auch die Tötung der für den Personenschutz eingesetzten Beamtinnen und Beamten in Kauf genommen. Übergeordnetes Ziel war die Implementierung einer neuen Verfassung sowie in deren Folge eines autoritär geprägten politischen Systems nach dem Vorbild des Kaiserreichs von 1871. Als Rädelsführer der Gruppierung gilt eine Person aus Bad Zwischenahn (Landkreis Ammerland). Der 46-Jährige wurde der Gründung einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit der mitgliedschaftlichen Beteiligung sowie in Tateinheit mit der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn auch wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und wegen des Erwerbs von Kriegswaffen und von halbautomatischen Waffen. Mit einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verhängte das OLG gegen den Rädelsführer die höchste Strafe unter den insgesamt fünf Angeklagten der Kerngruppe. In einem weiteren Verfahren gegen Angehörige der Gruppierung "Vereinte Patrioten" urteilte das OLG Celle am 21.03.2025 mit einem Schuldspruch, jedoch wegen "tätiger Reue" ohne Strafe. Die Beschuldigte aus Hildesheim war u. a. wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Gewaltpotenzial und Verhältnis zu Waffen Bei einem Teil der "Reichsbürger und Selbstverwalter" führt die absolute Ablehnung der Legitimität staatlichen Handelns als weitere 160 Rechtsextremismus Eskalationsstufe zu aggressiven und gewalttätigen Verhaltensweisen gegenüber Gerichten, Behörden und insbesondere Polizeibeamten. Immer wieder haben "Reichsbürger" körperliche Gewalt angedroht und tatsächlich auch ausgeübt, zum Teil unter Einsatz von Waffen. In der Gemeinde Wietmarschen (Landkreis Grafschaft-Bentheim) wurden im Mai 2025 z. B. im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen bei einem mutmaßlichen Reichsbürger zahlreiche Schusswaffen sichergestellt, darunter umgebaute Kriegswaffen und vollautomatische Gewehre sowie große Mengen Munition. Auf dem Wohnund Gewerbegrundstück wurde zudem unter einer Gewerbehalle eine vollständig ausgestattete und offensichtlich selbst gebaute unterirdische Bunkeranlage festgestellt. Ein aufgefundenes Schriftstück der Gruppierung "Vereinte Nation Wenea" konnte dem 57-Jährigen eindeutig zugeordnet werden und lässt zumindest eine Sympathie für reichsbürgertypisches Gedankengut erkennen. Die Gruppierung selbst distanzierte sich jedoch öffentlich von dem Sachverhalt. In einem anderen Fall erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen bei einem 52-jährigen den Behörden als Reichsbürger bekannten Mann in Nesselröden (Landkreis Göttingen) wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz (WaffG). Die Polizei beschlagnahmte mehrere, teils selbst geschmiedete Messer. Darüber hinaus wurden eine Machete, ein Schwert, ein Tomahawk sowie diverse Wurfsterne und Knallkörper sichergestellt. Angehörige der Reichsbürgerszene weisen allgemein eine Affinität zu Waffen auf. Durch die Bereitschaft von "Reichsbürgern und Selbstverwaltern", ihren eigenen Staatsvorstellungen teilweise auch mit Gewalt Nachdruck zu verleihen bzw. sich geltendem Recht und Gesetz zu widersetzen, stellt der Waffenbesitz eine potenzielle Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat und dessen Repräsentanten dar. Um das Gefahrenpotenzial zu minimieren, werden waffenrechtliche Erlaubnisse, soweit rechtlich möglich, durch die Waffenbehörde entzogen, sobald eine Zugehörigkeit zur Reichsbürgerszene bekannt wird. Eine waffenrechtliche Erlaubnis setzt voraus, dass der Erlaubnisinhaber die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzt. Diese Zuverlässigkeit ist jedoch im Fall einer Zugehörigkeit zur Reichsbürgerszene und der darin immanenten Ablehnung des geltenden Rechts zu verneinen. In 161 Rechtsextremismus Niedersachsen wurden aus diesem Grund bereits einigen Personen die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen. Die Überprüfung von Personen mit einer entsprechenden Genehmigung, die zugleich Bezüge zur Reichsbürgerideologie aufweisen, erfolgt fortlaufend und wurde seit der normierten Regelabfrage im Waffenrecht intensiviert. Bundesweit wurden unter Mitwirkung der Verfassungsschutzbehörden seit 2016 bei "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" mehr als 1.000 waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen. Reichsbürgergruppierungen in Niedersachsen In Niedersachsen ist die Reichsbürgerszene äußerst heterogen und durch wenig greifbare Strukturen oder Organisationen geprägt. Dennoch wurde in den letzten Jahren vermehrt ein Organisationsbezug einzelner Szeneangehöriger zu verschiedenen Gruppierungen festgestellt. Gemeinsame ideologische Überzeugungen und Argumentationsmuster dienen als einende Klammer. Diverse überregionale Kleinoder Kleinstgruppen aus der Reichsbürgerszene verfügen zudem über Anhänger in Niedersachsen. Ein regionaler Schwerpunkt der Reichsbürgergruppierungen in Niedersachsen ist jedoch nicht festzustellen. "Königreich Deutschland" (KRD) Der Bundesminister des Innern hat am 13.05.2025 die Vereinigung "Königreich Deutschland" (KRD) verboten. Deren Zweck und Tätigkeit liefen den Strafgesetzen zuwider und richteten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung. Das Verbot umfasst auch die zahlreichen Teilorganisationen der Vereinigung. Das KRD war 2012 in der Lutherstadt Wittenberg (Sachsen-Anhalt) von seinem "Obersten Souverän" Peter Fitzek ausgerufen worden und galt mit etwa 6.000 Anhängenden (nach eigenen Angaben) als bundesweit mitgliederstärkste Vereinigung im Phänomenbereich "Reichsbürger und Selbstverwalter". Das KRD verstand sich als angeblich völkerrechtswirksam gegründeter "Gegenstaat" unter monarchischabsolutistischer Führung. Dieser "Gegenstaat" habe sich durch Sezession von der Bundesrepublik abgespalten. Er reklamierte mit Nachdruck seine eigene 162 Rechtsextremismus Staatlichkeit - untermauert etwa durch eigene Verfassungsund Gesetzgebung - und stellte das Gewaltmonopol der Bundesrepublik Deutschland infrage. Durch aktiv beworbene sogenannte Zustiftungen von Liegenschaften zugunsten des "Königreichs" aus dem Kreis der Anhängenden und Sympathisierenden sollte das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland kontinuierlich geschmälert werden. Das Wirken des KRD war zudem in eine verschwörungstheoretische und antisemitisch konnotierte Verächtlichmachung von staatlichen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland und anderer Staaten eingebettet. So wurden staatliche Institutionen als satanisch unterwandert bezeichnet oder verdächtigt, von jüdischen Familien und Gruppen gelenkt zu werden. Mit der fortwährenden Verächtlichmachung haben insbesondere führende Akteure des KRD die Menschenwürde von Jüdinnen und Juden verletzt sowie staatliche Institutionen in verfassungswidriger Weise delegitimiert. Wesensprägend für das KRD war eine betont profitorientierte Ausrichtung. Deren Anhängende haben ihm erhebliche Summen zum Ankauf von Liegenschaften zugewendet. Weitere Einnahmen wurden etwa über einschlägige Schulungsangebote im Reichsbürgermilieu erzielt, z. B. durch Seminare zum "Systemausstieg" oder Prüfungen für eine "KRD-Staatsangehörigkeit". Über Teilorganisationen wie der "Königlichen Reichsbank" oder der "Deutschen Heilfürsorge" wurden seit Jahren unerlaubte Bankund Versicherungsgeschäfte betrieben und trotz fortgesetzter Zwangsmaßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) fortgeführt. Dies stellte einen Verstoß gegen Bestimmungen des Kreditwesenwie auch des Versicherungsaufsichtsgesetzes dar. Weitere Verstöße gegen Strafgesetze ergaben sich aus Volksverhetzungen und Verunglimpfungen des Staates, die sich der Vereinigung zurechnen lassen, sowie aus Urkundenfälschungen durch die Ausgabe eigener Legitimationsdokumente und aus sonstigen szenespezifischen Ungehorsamsdelikten. Erklärtes Ziel des KRD war die Schaffung staatsähnlicher Strukturen, um sich auf diese Weise von der Bundesrepublik Deutschland unabhängig zu machen. Neben der Erweiterung des eigenen "Staatsgebietes" durch eigenständige lokale Strukturen, den sogenannten Gemeinwohldörfern, gehörte dazu insbesondere der Aufbau eines 163 Rechtsextremismus eigenen Bankenund Versicherungswesens. Somit kann das KRD der Szene der "Selbstverwalter" zugerechnet werden. Das KRD warb darüber hinaus mit der Befreiung seiner "Bürgerinnen und Bürger" von der Steuerpflicht gegenüber der Bundesrepublik. Die Finanzierung des "Königreichs" sollte mittels sogenannter Gemeinwohlkassen erfolgen. Den Betreibern dieser "Gemeinwohlkassen" hatte jedoch die BaFin bereits im Jahr 2021 sowohl die Anbahnung als auch den Abschluss und die Abwicklung von Bankund Versicherungsgeschäften untersagt. Insgesamt war das KRD bestrebt, eine staatliche wie auch wirtschaftliche Unabhängigkeit für sich und seine Anhänger zu erreichen. Dazu dienten der Vereinigung auch sogenannte Betriebe im KRD. In Niedersachsen waren im Oktober 2024 behördliche Maßnahmen durch das Finanzamt Oldenburg veranlasst worden, die zur Betriebsschließung und Beschlagnahme von Betriebseigentum bei einer Firma für Holzprodukte und Brennstoffe in Nordenham (Landkreis Wesermarsch) führten. Der Geschäftsführer hatte sich 2023 dem KRD angeschlossen und seitdem keine Steuern an das Finanzamt abgeführt. Zur Durchsetzung des Vereinsverbots erfolgten Vollstreckungsmaßnahmen in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Etwa 800 Einsatzkräfte durchsuchten drei Liegenschaften des KRD in Niedersachsen, Sachsen und Thüringen sowie Wohnungen von führenden Mitgliedern und Unterstützenden. Insgesamt waren 15 Objekte betroffen. Vier Personen wurden in Untersuchungshaft genommen. Hintergrund der Festnahmen ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß SS 129 StGB im Zusammenhang mit dem Betrieb unerlaubter Bankund Versicherungsgeschäfte. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag nicht in Niedersachsen, dennoch gab es Durchsuchungen in Stade und Wallenhorst (Landkreis Osnabrück) sowie in Bad Lauterberg und Walkenkried (beide Landkreis Göttingen). Es wurden erhebliche Mengen an Datenmaterial und Vermögenswerten beschlagnahmt. 164 Rechtsextremismus "Indigenes Volk Germaniten" (IVG) Das "Indigene Volk Germaniten" (IVG) ist bundesweit in regionale "Missionen" unterteilt, von denen einige ihren Sitz in Niedersachsen haben. Die Ideologie verbreiten "Missionsleiter", die nach außen für die Organisation auftreten. Durch die zahlreichen "Missionen" soll der Eindruck einer gefestigten, überregionalen Organisationsstruktur vermittelt werden. Als vermeintliche Volksangehörige der "Germaniten" wird versucht, sich auf völkerrechtliche Normen zu stützen. Nach eigener Überzeugung unterliege man allein dem Völkerrecht und nicht dem Staatsrecht. Für die eigene "indigene" Person werden daraus besondere Rechte abgeleitet. Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wird zwar prinzipiell anerkannt, aber deren Geltungsbereich für die eigenen Mitglieder abgelehnt. Reichsbürgertypisches Verhalten zeigt sich etwa durch die Ausstellung pseudobehördlicher Dokumente und durch den massenverhaften Versand von pseudojuristischen Schreiben an diverse staatliche Behörden, vornehmlich mittels Telefax. Die Gruppierung ist im Berichtsjahr kaum öffentlichkeitswirksam in Erscheinung getreten, vermutlich auch aufgrund der Polizeieinsätze am Hauptstandort in Seiffen (Sachsen), wo ein ehemaliges Hotel mitsamt Campingplatz als "Stammessitz" des IVG dient. Im Oktober 2024 erhielt die örtliche Polizei Kenntnis über ein in Niedersachsen vermisstes Schulkind, das sich in Seiffen aufhalten sollte. Die Eltern seien der Szene der "Reichsbürger und Selbstverwalter" zuzurechnen, bei der Mutter soll es sich um eine Anhängerin des IVG handeln. Ziel des daraufhin erfolgten Polizeieinsatzes am "Stammessitz" des IVG war es, das als vermisst gemeldete siebenjährige Kind aufzufinden, das seit geraumer Zeit keine staatliche Schule mehr besuchte. Die Mutter verwies die Behörden auf eine schulische Erziehung sowie Bildung des Kindes durch das IVG. Der Frau war daraufhin durch das zuständige Amtsgericht in Niedersachsen sowohl das Aufenthaltsbestimmungsrecht als auch das Recht zur Regelung schulischer Belange ihres Kindes aberkannt worden. Daraufhin entzog sie sich und ihr Kind den Behörden und war bis zum Polizeieinsatz im Oktober 2024 zunächst unauffindbar. Mutter und Kind wurden bei dem Einsatz angetroffen und das Kind in die Obhut des zuständigen Jugendamtes übergegeben. Im Selbstverständnis des IVG seien deren Angehörige ein eigenständiges 165 Rechtsextremismus Volk und somit keinen staatlichen Bildungszwängen unterworfen. Es wird daher das Recht eingefordert, sich selbst um die Bildung der Kinder zu kümmern. Zwischenzeitlich hat das IVG seinen "Stammessitz" in Seiffen zur Botschaft ausgerufen, womit die Erwartung einhergeht, diplomatische Sonderrechte vom deutschen Staat zu erhalten. Nach eigenen Angaben hat das IVG offizielle Verträge mit verschiedenen indigenen Völkern bzw. Volksgruppen geschlossen, u. a. mit den Batwa in Zentralafrika, den Maori in Neuseeland und den Kinakwii in Kanada. Weitere Verträge seien geplant, um weltweit diplomatische Beziehungen aufzubauen. "Internationale Organisation Völkerrecht" (IOV) Die Gruppierung "Internationale Organisation Völkerrecht" (IOV) ist weniger der Reichsbürgerszene als vielmehr der Selbstverwalterideologie zuzurechnen. Aktivitäten sind erst seit Ende 2023 bekannt. Im Jahr 2025 waren in Niedersachsen, aber auch bundesweit eine deutliche Zunahme der Aktivitäten festzustellen. Die Gruppierung fällt insbesondere durch den massenhaften Versand diplomatisch anmutender Schreiben auf. Die Mitglieder der IOV unterstehen ihrer Auffassung nach nicht dem Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland, sondern dem Völkerrecht als einem übergeordneten bzw. überstaatlichen Rechtskreis. Die Gruppierung bezeichnet sich selbst als "Schutzmacht" der Zivilbevölkerung und helfe dabei, "völkerrechtliche Versäumnisse" aufzuarbeiten. Das Auftreten der Gruppierung ist bestimmt durch die Nutzung hochtrabender Fantasietitel und Amtsbezeichnungen sowie durch die Verwendung des international anerkannten Schutzzeichens des Zivilschutzes (oranges Dreieck auf blauem Grund) in leicht abgewandelter Form, was ausdrücken soll, vermeintlich über dem Grundgesetz zu stehen. Nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen wird das Grundgesetz seitens der IOV jedoch nicht infrage gestellt. Hierin zeigt sich die Schwierigkeit für eine eindeutige Zuordnung der Gruppierung in der Entscheidung zwischen "Reichsbürgern" oder "Selbstverwaltern". Mit ihrem Auftreten zielt die IOV auf die Abwehr staatlicher Maßnahmen. Als Beispiel ist die Ablehnung der staatlichen Rundfunkgebühren unter Verweis auf das Völkerrecht im Allgemeinen und 166 Rechtsextremismus auf die eigene Auslegung der Menschenrechte im Besonderen zu nennen. Dabei bezieht sich die IOV auch auf die Genfer Konvention für Menschenrechte. Staatliche Maßnahmen wertet die IOV grundsätzlich als Rechtsverletzungen. Sie werden unter der o. a. Argumentation zurückgewiesen. Gelegentlich verweist die Gruppierung auf einzelne Artikel des Grundgesetzes, nur um anschließend zu betonen, dass sich der Rechtsstreit auf einer internationalen Rechtsebene befinde und das Grundgesetz zur Lösung des Konfliktes daher nicht heranzuziehen sei. Zu betonen ist die professionelle Aufmachung der entsprechenden Schreiben, die einen offiziellen Anschein erwecken sollen. Darüber hinaus verfolgt die IOV ein hohes wirtschaftliches Interesse. So werden "Weiterbildungsseminare" mit Teilnahmegebühren im vierbis fünfstelligen Bereich angeboten. Zudem können Ausweispapiere der Gruppierung sowie "Fanartikel" in Form von Kleidung erworben werden. "Vaterländischer Hilfsdienst" (VHD) Beim "Vaterländischen Hilfsdienst" (VHD) handelt es sich um eine Reichsbürgergruppierung, die auch unter den Bezeichnungen der mit ihr verbundenen Gruppierungen "Ewiger Bund", "Bismarcks Erben" und "Preußisches Institut" auftritt. Sie besteht etwa seit Sommer 2018 und wurde zum Zweck der aktivistischen Unterstützung der drei vorgenannten Gruppierungen gegründet, welche sich grob in die Bereiche Propaganda/Mitgliederwerbung ("Ewiger Bund") und Ideologie/ Vernetzung ("Preußisches Institut", "Bismarcks Erben") einteilen lassen. 86 Die ideologische Grundannahme geht dabei von einem Fortbestand des Deutschen Reiches aus. Dieses stelle weiterhin das legitime deutsche Völkerrechtssubjekt dar, sei aber mangels eigener Ordnung handlungsunfähig. Das Ziel des VHD besteht deshalb in der vermeintlichen Wiederherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit bzw. in der faktischen Wiedererrichtung des Deutschen Reiches auf dem Stand von 1918. 87 86 Vgl. Internetseite der Gruppierung "Vaterländischer Hilfsdienst" (Zugriff: 23.12.2024). 87 Vgl. Internetseite der Gruppierung "Bismarcks Erben" (Zugriff: 23.12.2024). 167 Rechtsextremismus Seit seiner Gründung organisiert und vernetzt sich der VHD über die sozialen Medien, insbesondere aber über Telegram-Chatgruppen. Die Organisationseinheiten sind stark hierarchisch aufgebaut. Unter Bezugnahme auf den Belagerungszustand Deutschlands im Ersten Weltkrieg gliedert sich die Gruppierung bundesweit in 24 "Armeekorpsbezirke". Der "X. Armeekorpsbezirk" (Hannover) umfasst dabei den Großteil des Bundeslandes Niedersachsen. Aktivitäten gibt es maßgeblich in den Bereichen Braunschweig, Goslar und Hameln. Hierzu zählen etwa die Verteilung von Flugblättern oder sogenannte Hilfsdiensttreffen. Der VHD und die einzelnen "Armeekorpsbezirke" verfügen zudem über eigene Internetpräsenzen, auf denen sowohl Kontaktmöglichkeiten und Termine als auch Berichte und Bilder von "Hilfsdiensttreffen" veröffentlicht werden. Im Berichtszeitraum gab es solche "Hilfsdiensttreffen" im März 2025 im Raum Celle, im Mai 2025 im Raum Oldenburg und im Oktober 2025 in der "Königlich Preußischen Provinz Hannover". 88 Verband Deutscher Wahlkommissionen (VDWK) Die Organisation "Verband Deutscher Wahlkommissionen" (VDWK) bildet den Dachverband der zum Teil eigenständigen, insbesondere seit dem Jahr 2023 regional agierenden sogenannten Wahlkommissionen. Es handelt sich hierbei um pseudopolitische Strukturen innerhalb der Szene der "Reichsbürger und Selbstverwalter". Erklärtes Ziel der Organisation ist es, durch eine nicht näher definierte Form angeblicher "Wahlen" eine eigene "Regierung" zu legitimieren, um "von unten nach oben" die Verwaltungsstrukturen des Deutschen Reiches wiederherzustellen. Ausgangspunkt ist die Annahme, "das Reich" (hier: das Wilhelminische Kaiserreich von 1871) bestehe weiterhin, sei aktuell aber nicht handlungsfähig, weshalb ein "Notstand" herrsche. Dieser "Notstand" könne nur mit der Wiedereinsetzung der genannten Verwaltungsstrukturen beseitigt werden. Die Aktivitäten der "Wahlkommissionen" äußern sich in der stetigen Durchführung von "Vortragsund Informationsveranstaltungen". Referentinnen und Referenten sind zumeist bekannte Personen aus der Szene der "Reichsbürger und Selbstverwalter". 88 Vgl. Internetseite der Gruppierung "Vaterländischer Hilfsdienst" (Zugriff: 23.12.2024). 168 Rechtsextremismus Bewertung, Tendenzen, Ausblick Seit Anfang des Jahres 2017 wird in Niedersachsen die Szene der "Reichsbürger und Selbstverwalter" in ihrer Gesamtheit beobachtet. In den ersten Jahren zeigte sich auch in Niedersachsen eine deutliche Zunahme der Aktivitäten der Reichsbürgerszene. Die Mehrheit der handelnden Personen gehörte bereits seit Längerem dem Reichsbürgerspektrum an. Nach einem zwischenzeitlichen Rückgang ist das erfasste Personenpotenzial seit 2023 wieder angestiegen. Überwiegend handelt es sich nicht um einen fest umrissenen Personenkreis. Vielmehr agieren bis dahin nicht als "Reichsbürger und Selbstverwalter" bekannte Personen im Sinne der ideologischen Ausrichtung, u. a. durch die anhaltende Versendung von Schriftstücken an diverse (staatliche) Empfänger oder durch die Begehung von Straftaten wie Beleidigung, Belästigung, Bedrohung, Betrug, Urkundenfälschung oder durch Widerstandshandlungen und Gewaltdelikte. Auch die vermeintliche Legitimation durch gefälschte Personalausweise hat im Berichtsjahr zugenommen. Die in Niedersachsen wohnhaften "Reichsbürger und Selbstverwalter" stellen eine heterogene Bewegung dar. Sie setzen sich aus autark handelnden Einzelpersonen sowie aus kleinen Gruppen zusammen, die sich in ihrem Wesen zum Teil deutlich unterscheiden. Das Spektrum erstreckt sich von Esoterikern über völkisch-nationalistisch geprägte Gruppierungen bis hin zu rechtsextremistisch ausgerichteten Zusammenschlüssen. Eine strategische Vernetzung der verschiedenen Gruppierungen ist in einzelnen Bereichen erkennbar, z. B. in der Teilnahme an szenetypischen Demonstrationen. Dennoch agiert der Großteil der Gruppen und Einzelpersonen weitgehend ohne einen Vernetzungsgedanken oder eine gezielte Steuerung, auch wenn Ausnahmen wie beim VDWK festzustellen sind. Die Weltanschauung der "Reichsbürger und Selbstverwalter" ist geprägt von Verschwörungsnarrativen, die sich verfestigen und die Szene gegenüber der Außenwelt weitgehend verschließen. Die Gesamtzahl der in Niedersachsen auffällig gewordenen "Reichsbürger und Selbstverwalter" liegt bei etwa 1.260 Personen. Gemessen am Gesamtpotenzial der "Reichsbürger und Selbstverwalter" liegt der Anteil an Personen mit einem geschlossenen rechtsextremistischen Weltbild bei knapp zwei Prozent. 169 Rechtsextremismus Durch die weitere Verbreitung dieser Ideologie sowie durch das ausgeprägte Sendungsbewusstsein und das latent steigende Aktivitätsniveau von "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" ist die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland erheblichen Beeinträchtigungen ausgesetzt. Verallgemeinernde Aussagen über eine etwaige gewalttätige Ausrichtung in Bezug auf dieses Personenpotenzial lassen sich aufgrund der Heterogenität der Szene weiterhin nicht treffen. Gleichwohl besteht jederzeit die Möglichkeit, dass einzelne Personen vor allem im Umgang mit Behördenmitarbeitenden oder als Reaktion auf staatliche Maßnahmen zu Gewalt greifen, um ihre Anliegen durchzusetzen. Eine erhöhte Waffenaffinität ist bei "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" zweifellos festzustellen. Hinweise auf gezielte kriminelle oder gar terroristische Handlungen von einzelnen "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" liegen in Niedersachsen derzeit nicht vor. Gleiches gilt für den gezielten Aufbau von (verdeckt operierenden) Gruppen zum koordinierten Angriff auf staatliche Einrichtungen oder Mitarbeitende. Der Niedersächsische Verfassungsschutz bietet mehrere Präventionsund Informationsangebote zum Thema "Reichsbürger und Selbstverwalter" an. Neben Vorträgen hält der Niedersächsische Verfassungsschutz ein Faltblatt mit dem Titel "Reichsbürger und Selbstverwalter" vor, das auf der Internetseite zum Download zur Verfügung steht. 170 Rechtsextremismus 171 04 Linksextremismus Linksextremismus 4.1 Mitglieder-Potenzial89 Linksextremismus-Potenzial Bundesrepublik Deutschland90 2024 Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten 28.800 Autonome und sonstige gewaltbereite Linksextremisten91 11.200 sowie Anarchisten92 Summe 40.000 Nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften 38.000 Davon gewaltorientierte Linksextremisten 11.200 Linksextremismus-Potenzial Niedersachsen93 2024 2025 Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten 435 435 Autonome und sonstige gewaltbereite Linksextremisten94 840 855 sowie Anarchisten95 Summe 1.275 1.290 89 Die Zahlenangaben sind zum Teil geschätzt und gerundet. 90 Die Zahlen des Mitglieder-Potenzials für die Bundesrepublik Deutschland lagen für das Berichtsjahr bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Daher werden nur die Zahlen des Vorjahres genannt. 91 In die Statistik sind nicht nur tatsächlich als Täter/ Tatverdächtige festgestellte Personen einbezogen, sondern auch solche Linksextremisten, bei denen lediglich Anhaltspunkte für Gewaltbereitschaft gegeben sind. Erfasst sind nur Gruppen, die feste Strukturen aufweisen und über einen längeren Zeitraum aktiv waren. Das Mobilisierungspotenzial der "Szene" umfasst zusätzlich mehrere tausend Personen. 92 Das Mitglieder-Potenzial umfasste auch bisher schon die Anarchisten, ohne diese ausdrücklich zu nennen. 93 Auf den Abzug von Mehrfachmitgliedschaften in Höhe von circa zwei Prozent wie beim Bund ist verzichtet worden. 94 Die Fußnote 91 gilt entsprechend auch für Niedersachsen. Darüber hinaus wird hier noch das unorganisierte Spektrum abgebildet. 95 Das Mitglieder-Potenzial umfasste auch bisher schon die Anarchisten, ohne diese ausdrücklich zu nennen. 174 Linksextremismus 4.2 Einführung Für die Ideologie des deutschen Linksextremismus sind die beiden ideengeschichtlichen Grundströmungen des 19. Jahrhunderts, Marxismus und Anarchismus, von fundamentaler Bedeutung. Linksextremisten greifen die in der amerikanischen Menschenrechtserklärung von 1776 und die in der Französischen Revolution von 1789 proklamierten Werte Freiheit und Gleichheit in radikaler Zuspitzung auf. Sie wollen den demokratischen Rechtsstaat zum Teil auch auf revolutionärem und gewaltsamem Wege überwinden, um ihn durch eine klassenlose bzw. herrschaftsfreie Gesellschaft zu ersetzen. Kommunistische Gruppierungen wollen das bestehende politische System zerschlagen und streben über die Errichtung einer Diktatur des Proletariats unter Führung einer "proletarischen Avantgarde" das Absterben des Staates und seinen Ersatz durch eine klassenlose Gesellschaft an. Marxistisch-leninistische Organisationen wie die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) und die "MarxistischLeninistische Partei Deutschlands" (MLPD), halten daher an der Idee einer Revolution der Arbeiterklasse fest. Demgegenüber propagieren anarchistische Gruppierungen die Überwindung des bestehenden politischen Systems auf dem Wege massenhaften zivilen Ungehorsams 96 und "vorbildhafter" Selbstorganisation. Da Anarchisten generell den Staat, seine Institutionen und Repräsentanten ablehnen, streben sie unmittelbar nach einer erfolgreichen Revolution eine herrschaftsfreie Gesellschaft an. Linksextremistische Organisationen stimmen in der Notwendigkeit einer revolutionären Veränderung der bestehenden Verhältnisse überein, die das internationale Zusammenwirken aller revolutionären Kräfte erfordere (Internationalismus). Kommunismus und Anarchismus unterscheiden sich in der Bewertung der Freiheitsrechte. Überdeckt der übersteigerte Gleichheitsbegriff kommunistisch ausgerichteter Organisationen die individuellen Freiheitsrechte, lehnen anarchistische Gruppierungen staatliche Organisationen, 96 Ziviler Ungehorsam ist insbesondere bei den "gewaltfreien" Anarchisten der Verstoß gegen ein Gesetz aus Gewissensgründen; dabei wird bewusst in Kauf genommen, dafür bestraft zu werden. 175 Linksextremismus Machtstrukturen und Hierarchien generell ab. Steht bei Kommunisten primär das Kollektiv im Vordergrund, so ist es bei Anarchisten das Individuum. Beide orientieren sich an der Utopie einer klassenbzw. herrschaftsfreien Ordnung, d. h. an dem Ideal von der vollkommenen Befreiung des Menschen von allen gesellschaftlichen, politischen, ökonomischen, religiösen und kulturellen Zwängen. Anarchisten, die in ihrem konkreten politischen Handeln diesen utopischen Entwurf vorzuleben versuchen, lehnen auf Machtstrukturen beruhende Zwischenstadien zur Realisierung dieser klassenlosen Gesellschaft wie die von Kommunisten angestrebte Diktatur des Proletariats ab. Das westliche Gesellschaftsmodell, d. h. die soziale Marktwirtschaft sowie der demokratische Rechtsstaat und die ihn repräsentierenden Mächte, allen voran die USA und ihre Verbündeten sowie westlich geprägte Bündnissysteme wie die NATO und die Europäische Union (EU), stehen für den Gegenentwurf zum ideologischen Weltbild der Linksextremisten und sind so eines ihrer zentralen Feindbilder. Die linksextremistische Kritik konzentriert sich vor allem auf die (internationalen) Großkonzerne, die NATO und ihre Führungsmacht, die USA. Die Verantwortung für internationale Konflikte und Krisen verorten sie im Westen. Die wechselweise als kapitalistisch oder neoliberal bezeichnete westliche Wirtschaftsordnung wird grundsätzlich als Ausbeutung des Menschen durch den Menschen abgelehnt. Linksextremisten wollen dem ihrer Meinung nach "entfesselten Kapitalismus" Einhalt gebieten und ihn zerschlagen, denn erst wenn der Kapitalismus als "Wurzel allen Übels" überwunden sei, ließen sich alle gesellschaftlichen Probleme wie Faschismus, Rassismus oder Militarismus lösen. Aus diesem Grund fordert z. B. die "Interventionistische Linke" (IL) auf ihrer Internetseite "Make capitalism history!". 4.3 Aktuelle Entwicklungen im Linksextremismus Auch im Berichtsjahr 2025 dominierte die autonome Szene die Entwicklung im Linksextremismus. Als Reaktion auf die bereits seit den 1990er Jahren zunehmende interne Kritik an der Theorieferne, 176 Linksextremismus der Unorganisiertheit und der Selbstbezogenheit der autonomen Bewegung sind Teile von ihnen weiter bestrebt, der Ideologie-, Organisationsund Bündnisfrage mehr Raum zu geben. Vor diesem Hintergrund sind in den letzten zwei Jahrzehnten bundesweit verschiedene sich als postautonom verstehende Bündnisse entstanden. Um an das demokratische Spektrum anschlussfähig zu sein, greifen Autonome, insbesondere Postautonome, Themen auf, die wie der Klimaschutz bis weit in die Mitte der Gesellschaft die Menschen berühren und zum zivilgesellschaftlichen Engagement herausfordern. Im Gegensatz zum demokratischen Protest, der frei ist von systemüberwindenden Forderungen, basiert der linksextremistische auf ideologischen Grundannahmen, für die eine prinzipielle Gegnerschaft zum politischen System der Bundesrepublik und seiner Wirtschaftsordnung kennzeichnend ist. Linksextremisten dient der "Antikapitalismus" und die unmittelbar mit ihm verbundenen Themen wie "Antifaschismus", "Antirepression", "Antimilitarismus", "Antigentrifizierung", "Antirassismus" oder der Einsatz für den Klimaschutz vor allem als Plattform für ihren Kampf gegen den demokratischen Rechtsstaat. Das Jahr 2025 stand vor allem im Zeichen des Nahostkrieges infolge des Überfalls der terroristischen HAMAS auf Israel am 07.10.2023. Der alte Konflikt zwischen antideutsch und antiimperialistisch ausgerichteten Autonomen ist seitdem wieder deutlich spürbar. Während sich die antideutsche Szene bedingungslos mit dem Staat Israel und seinen Bürgerinnen und Bürgern auch durch die Teilnahme an proisraelischen Demonstrationen solidarisierte, ergriffen die Antiimperialisten ebenso wie die dogmatischen Linksextremisten, z. B. aus der "Deutschen Kommunistischen Partei" (DKP), Partei für die Palästinenserinnen und Palästinenser. Sie beteiligten sich an deren bundesweiten Solidaritätsdemonstrationen und kritisierten Israel unter Ausblendung der Verbrechen der HAMAS. Die linksex tremistisch motivier ten Übergriffe auf Rechtsextremisten bzw. auf Personen, die Linksextremisten als solche ansehen, bildeten 2025 weiterhin einen deutlichen Schwerpunkt der linksextremistischen Aktivitäten. Dabei zeigte sich, dass die 177 Linksextremismus Hemmschwelle von Linksextremisten zur Anwendung von Gewalt - auch gegenüber Menschen - weiterhin niedrig ist. Darüber hinaus thematisiert die autonome Szene weiter, wenn auch in abgeschwächter Form, den Klimaschutz und versucht, an die nicht extremistische Klimaschutzbewegung anschlussfähig zu sein. An dieser Stelle ist eine zunehmende Entgrenzung des Linksextremismus in Teile der Klimaschutzbewegung wahrnehmbar. Vor allem die "Interventionistische Linke" (IL) und das Klimabündnis "Ende Gelände" (EG) sind hier zu nennen.97 Im Bereich des parteigebundenen Linksextremismus hat sich 2025 nichts an der politischen Bedeutungslosigkeit der orthodox marxistisch-leninistisch ausgerichteten Parteien DKP und "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) geändert. Neben kontinuierlich schwachen Wahlergebnissen von deutlich unter einem Prozent leiden beide Parteien seit Jahren unter einer massiven Überalterung ihrer Mitglieder und einer Stagnation der Mitgliederzahlen auf niedrigem Niveau. Sowohl die DKP als auch die MLPD sind in der niedersächsischen Öffentlichkeit kaum wahrnehmbar und spielen für die Beurteilung des linksextremistischen Gesamtpotenzials bislang nur eine untergeordnete Rolle. Ausblick Der "Antifaschismus" wird auch 2026 eine zentrale Rolle für die linksextremistische Szene in Niedersachsen spielen. Daneben werden vor allem die Themen "Repression", und "Antimilitarismus" von größerer Bedeutung für das linksextremistische Spektrum sein, während der Klimaschutz aufgrund des nachgelassenen gesellschaftlichen Interesses an diesem Thema eher nachrangig sein wird. Wenn sich die Gentrifizierung weiter so massiv fortsetzt wie bisher und die Lage auf dem Wohnungsmarkt weiterhin so überhitzt und angespannt bleibt wie in den letzten Jahren, muss auch künftig mit Hausbesetzungen und Übergriffen auf Immobilienunternehmen und ihre Mitarbeitenden gerechnet werden. 97 Siehe im Einzelnen Kapitel 4.4, Abschnitt "Klimaschutz". 178 Linksextremismus Mit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 24.02.2022 hat auch das Thema "Antimilitarismus" in der linksextremistischen Szene wieder an Bedeutung gewonnen. Nach der Bewilligung millionenschwerer Sondervermögen für die Bundeswehr, der geplanten dauerhaften Erhöhung des jährlichen Wehretats auf bis zu 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und der Einführung eines neuen Wehrdienstes mit verpflichtender Erfassung und Musterung für Männer, dürften vor allem Rüstungsunternehmen wie der auch im niedersächsischen Unterlüß (Landkreis Celle) aktive Konzern "Rheinmetall Waffe Munition GmbH" als Profiteure dieser Gelder ebenso verstärkt in den Fokus von Linksextremisten geraten wie Rekrutierungseinrichtungen der Bundeswehr. Die Entwicklungen des Jahres 2025 zeigen, dass in Niedersachsen weiterhin Gewalttaten durch die linksextremistische Szene verübt werden. Daher ist auch 2026 damit zu rechnen, dass die Hemmschwelle zur Anwendung von Gewalt - auch gegenüber Menschen - gering sein wird. Insgesamt ist davon auszugehen, dass sich die Gewaltbereitschaft der linksextremistischen Szene in Niedersachsen 2026 auf gleichbleibend hohem Niveau bewegen wird. Nicht unwichtig für die Zukunft des Linksextremismus in der Bundesrepublik und in Niedersachsen dürfte auch 2026 die weitere Entwicklung innerhalb der postautonomen Szene sein. Vor allem in der IL sind Auflösungserscheinungen nach dem Austritt mehrerer Ortsgruppen aus dem Bündnis in den letzten beiden Jahren nicht zu übersehen. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, könnte das postautonome Projekt zumindest an seine Grenzen stoßen, wenn nicht sogar obsolet werden. 179 Linksextremismus 4.4 Autonome/Postautonome und sonstige gewaltbereite Linksextremisten Sitz/Verbreitung Landesweite Präsenz mit Schwerpunkten in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück Mitglieder/Anhänger/ Niedersachsen: 785 Sympathisanten Publikationen "autonomes Blättchen", Hannover (unregelmäßig). Finanzierung Finanzierung von Aktionen und Kampagnen durch Spenden sowie Solidaritätsveranstaltungen, keine Mitgliedsbeiträge. Kurzportrait/Ziele Das Ziel autonomer Gruppierungen ist es, den Staat und seine Institutionen auch gewaltsam abzuschaffen und durch eine "herrschaftsfreie Gesellschaft" zu ersetzen. Die autonome Bewegung kennt keine mit kommunistischen Organisationen vergleichbare einheitliche und dogmatische Ideologie. Ihr Weltbild setzt sich vielmehr aus kommunistischen und anarchistischen Elementen zusammen. Die verschiedenen Gruppen der autonomen Bewegung finden sich über Aktionsund Themenfelder zusammen, die sich zu einem erheblichen Teil an aktuellen politischen Ereignissen und Problemfeldern orientieren. Diese Vorgehensweise soll dazu beitragen, den autonomen Widerstand öffentlich besser zu vermitteln, um so bis in die Mitte der Gesellschaft anschlussfähig zu sein. Gegenwärtig sind die Themenfelder "Antifaschismus", "Antirepression", "Antimilitarismus" und "Antigentrifizierung" für das autonome Spektrum in Niedersachsen von zentraler Bedeutung. Die autonome Szene sieht sich seit mehreren Jahren damit konfrontiert, dass sie aufgrund interner Streitigkeiten, mangelnder Organisationsfähigkeit und einer oftmals brüchigen Vernetzung nur unzureichend agieren kann. Um diesem Umstand etwas entgegenzusetzen, haben sich in den letzten beiden Jahrzehnten bundesweit sogenannte postautonome Zusammenhänge etabliert, die mit langfristigen Bündnisstrukturen versuchen, die Autonomen aus der auch von ihnen selbst beklagten dauerhaften Krise zu holen. Für Niedersachsen sind vor allem die "Interventionistische Linke" (IL) und das Bündnis "...ums Ganze! Kommunistisches Bündnis" (uG) relevant. 180 Linksextremismus Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Gemeinsames Ziel aller autonomen Gruppierungen ist es, den Staat und seine Institutionen, ggf. auch unter Anwendung von Gewalt, zu zerschlagen und durch eine "herrschaftsfreie Gesellschaft" zu ersetzen. Hiermit richten sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und sind demnach verfassungsfeindlich (SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG). Postautonome Autonome Gruppierungen sind nicht von einer einheitlichen Ideologie geprägt. Sie verknüpfen vielmehr Elemente kommunistischer und anarchistischer Weltbilder miteinander. Autonome im klassischen Sinne verstehen sich zwar auch als undogmatische Linke und streben wie die orthodoxen bzw. dogmatischen K-Gruppen98 die sozialistische Revolution an, beantworten die "Organisationsfrage" aber anders. Sie lehnen eine staatliche Ordnung und jegliche Form von Machtund Herrschaftsstrukturen wie Hierarchien ab und sprechen sich für die Selbstorganisation des Zusammenlebens aus. Schon seit Jahrzehnten leidet die autonome Szene sowohl bundesweit als auch in Niedersachsen unter internen Streitigkeiten, einer hohen Fluktuation und mangelnder Motivation ihrer Akteure. So existieren autonome Gruppierungen oft nur kurzfristig: sie benennen sich entweder um, fusionieren oder lösen sich ganz auf. Verantwortlich dafür sind vor allem ungelöste Organisationsdebatten und eine theoretische Orientierungslosigkeit. Diese Entwicklung hat die Autonomen in eine schon seit Jahren andauernde substanzielle inhaltliche und strukturelle Krise gestürzt. Teile der autonomen Szene reflektieren diese Missstände schon seit Längerem und versuchen, für konkrete Projekte Gruppenstrukturen und Netzwerke aufzubauen. Diese sich oft als postautonom bezeichnenden Gruppierungen verstehen sich nach wie vor als Autonome, auch wenn sie sich in einigen Punkten von diesen unterscheiden. Ihre Politik ist langfristiger angelegt und verfolgt eine Strategie der kleinen Schritte. Sie wollen sich organisieren, vernetzen und 98 Der Begriff "K-Gruppen" ist eine Sammelbezeichnung für politische Gruppierungen wie den "Kommunistischen Bund Westdeutschlands" (KBW) oder die MLPD, die sich seit dem Ende der 1960er Jahre am Marxismus-Leninismus maoistischer Prägung orientieren und sich die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zum Ziel gesetzt haben. 181 Linksextremismus betreiben innerhalb des autonomen Spektrums eine strategische Bündnisorientierung mit einer breiten Öffnung ins demokratische Spektrum und zu bislang unpolitischen Bevölkerungsschichten. Dort wollen sie für einen Bruch mit dem Kapitalismus und den ihn nach Meinung der Autonomen schützenden demokratischen Rechtsstaat werben. Ideologisch orientieren sie sich an marxistischleninistischen und anarchistischen Weltbildern. Sie verzichten aber bewusst auf eine exakte ideologische Festlegung und somit auf eine dogmatische Interpretation der marxistischen und anarchistischen Klassiker. Diese ideologische Unverbindlichkeit macht es ihnen möglich, sich auf der Basis von Minimalkonsensen bis weit in orthodoxe, aber auch in nicht extremistische Kreise zu vernetzen. So wollen sie in einem langfristigen Prozess die herrschenden Verhältnisse überwinden und eine kommunistische Gesellschaft errichten. Postautonome greifen deshalb gezielt aktuelle politische (Krisen-)Themen auf, die bis in die Mitte der Gesellschaft anschlussfähig sind und versuchen, über deren gezielte Zuspitzung möglichst viele Menschen zu erreichen und mittelfristig zu radikalisieren. "Interventionistische Linke" (IL) Die IL ist zurzeit das bedeutendste postautonome Bündnis. Sie entstand 1999 als eine "strategische Verabredung" undogmatischer Linksextremisten verschiedener Strömungen. In sogenannten Beratungstreffen fanden sich Gruppierungen und Einzelpersonen zusammen, um Überlegungen anzustellen, wie die Handlungsfähigkeit und Wahrnehmbarkeit der "radikalen Linken" in der Bundesrepublik Deutschland erhöht werden könnte. Ab 2004 wurden diese Treffen gezielt für linksextremistische Gruppen aus dem postautonomen Spektrum geöffnet. Es entstand ein bundesweit agierendes Netzwerk aus linksextremistischen Gruppierungen und Einzelaktivisten, dem in geringem Maße auch nicht extremistische Personen angehörten. Dem folgte ab 2010 eine intensive Organisationsdebatte, die die Umstrukturierung der IL von einem Netzwerk zu einer Organisation mit einem von der IL herausgegebenen "Zwischenstandspapier" vom 11.10.2014 vorerst abschloss. Um an das demokratische Spektrum anschlussfähig zu sein, geben sich ihre Akteure ideologisch bewusst undogmatisch. Zugleich 182 Linksextremismus bemühen sie sich um ein konventionelleres äußeres Erscheinungsbild, als es sonst in der autonomen Szene üblich ist. So sind ihre Protagonisten beispielsweise bei Demonstrationen bereit, auf szenetypische Kleidung und dogmatische Parolen zu verzichten. Die Entscheidung darüber, ob Gewalt angewendet werden soll, überlassen sie situationsabhängig dem Einzelnen. Dabei handelt es sich um ein rein taktisches Verhalten, hinter dem sich eine latent vorhandene Militanz verbirgt. Aus diesen Gründen kann die IL eine Scharnierfunktion zwischen dem gewaltorientierten linksextremistischen Spektrum, den dogmatischen Linksextremisten und dem demokratischen Protest einnehmen. Das ermöglicht ihren Akteuren, Bündnisse bis in die Mitte der Gesellschaft zu schmieden und Mobilisierungserfolge zu erzielen. Zugleich unterstreicht diese Entwicklung zum einen die Bedeutung der IL für die gesamte linksextremistische Szene, deren Erfolg bei Protestveranstaltungen zu einem nicht unerheblichen Teil von der Organisationsfähigkeit der IL abhängt und zum anderen die zunehmende Entgrenzung des Linksextremismus bis ins demokratische Spektrum. Im Juni 2024 hat die IL nach zehn Jahren ihr "Zwischenstandspapier" von 2014 fortgeschrieben. Bereits auf den ersten Seiten ihres "Zwischenstandspapieres #2" wird die Stoßrichtung deutlich: "Die Abschaffung des Kapitalismus ist zu einer Frage des Überlebens geworden. Im 21. Jahrhundert ist keine Perspektive der Befreiung oder der Überwindung von Ausbeutung ohne diese Voraussetzung denkbar." (Internetseite der IL, 11.10.2025) Auch ihre verfassungsfeindliche Ausrichtung wird schnell deutlich, wenn es heißt: "Unser Ziel ist der revolutionäre Bruch mit dem Bestehenden." (Internetseite der IL, 11.10.2025) Konkret bedeutet dieses Ziel den "revolutionäre[n] Bruch mit dem Kapitalismus und allen damit verbundenen Machtund Herrschaftsverhältnissen." Die IL möchte eine "Gegenmacht für ein linkes 183 Linksextremismus Hegemonieprojekt mit Vergesellschaftung als zentraler Achse" aufbauen. Über das, was sie darunter versteht, lässt sie keinen Zweifel aufkommen: "Ohne Abschaffung des kapitalistischen Privateigentums, ohne Aufhebung der Klassen und der Ausbeutung, ohne Überwindung der patriarchalen und rassistischen Unterdrückung und Gewalt wird es eine solche Welt nicht geben. Ohne Bruch mit dem Kapitalismus und seiner Profitlogik kann und wird es keine solidarischen Antworten auf die existenziellen Krisen und Bedrohungen des 21. Jahrhunderts geben - weder in Deutschland noch in Europa oder weltweit. Es braucht eine radikale Demokratisierung aller Lebensbereiche, um die systematische Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen zu stoppen." (Internetseite der IL, 11.10.2025) Was die IL vom demokratischen Rechtsstaat und seinen Regeln, insbesondere vom Parlamentarismus hält, wird in ihrem "Zwischenstandspapier #2"ebenfalls deutlich: "Wir begreifen Revolution als einen Prozess, in dem der bürgerliche Staat und seine Institutionen schrittweise überwunden werden. Dabei können parlamentarische Politik und Mehrheiten bestenfalls eine untergeordnete Rolle spielen. Ohne mit seinen Regeln zu brechen, lässt sich das politische System nicht grundlegend ändern." (Internetseite der IL, 11.11.2025) Gegenwärtig bestehen offiziell noch in 23 deutschen Städten 99 sowie in Graz (Österreich) Ortsgruppen der IL, zwei davon in Niedersachsen (Göttingen und Hannover). Die IL folgt dabei dem Prinzip, wonach pro Stadt nur eine Ortsgruppe bestehen soll. Stieg die Anzahl ihrer Ortsgruppen in früheren Jahren kontinuierlich, so nimmt sie seit 2020 ab. Mehrere Ortsgruppen haben sich mittlerweile von der IL getrennt. Auch in Niedersachsen ist diese Entwicklung wahrnehmbar. Unter der Überschrift "Die A.L.I. trennt sich - unser Neustart im Jahr 2021" hat die Göttinger linksextremistische Gruppierung "Antifaschistische Linke International" (A.L.I.) Ende Dezember 2021 auf 99 An folgenden deutschen Standorten gibt es IL-Ortsgruppen: Aschaffenburg, Berlin, Bielefeld, Bremen, Darmstadt, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Göttingen, Halle (Saale), Hamburg, Hannover, Heidelberg, Jena, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Lübeck, Mannheim, Marburg, Norderstedt, Nürnberg, Rostock, Stuttgart. 184 Linksextremismus ihrer Internetseite ihren Austritt aus der IL bekannt gegeben. Eine ihrer Nachfolgeorganisationen, die "Sozialistische Perspektive" (SP), ist am 01.05.2024 nach zweijähriger Zugehörigkeit ebenfalls aus der IL ausgetreten. Diesen Schritt begründete die SP auf ihrer Internetseite u. a. damit, dass "viele positive Entwicklungen in der IL zum Erliegen gekommen sind". Die zweite zur IL gehörende Göttinger Gruppierung, die "Basisdemokratische Linke" (BL), hat sich am 07.02.2025 in "IL Göttingen" unbenannt. Bündnis "...ums Ganze! Kommunistisches Bündnis" (uG) Ein weiteres postautonomes Bündnis mit niedersächsischer Beteiligung stellt das Bündnis uG dar. In ideologischer Abgrenzung zur weitgehend antiimperialistisch ausgerichteten IL ist das Bündnis uG dem antideutschen Lager zuzurechnen.100 Folgt man der Selbstdarstellung des Bündnisses, so wurde es 2006 gegründet, um "linksradikale Gesellschaftskritik überregional zu organisieren und handlungsfähig zu machen". Nach eigener Aussage geht es dem Bündnis uG dabei nicht nur um eine "Kritik, für die es weder Institutionen noch Parlamente noch feste Verfahren" gebe, sondern auch um die "Kritik gesellschaftlicher Herrschaft als ganzer".101 Dabei besteht für das Bündnis uG die Herausforderung "immer wieder darin, diese verrückte Logik des kapitalistischen Alltags theoretisch und praktisch aufzubrechen", um die gegenwärtige Gesellschaftsund Wirtschaftsordnung durch eine herrschaftsfreie kommunistische Gesellschaft zu ersetzen. Wie diese Gesellschaftsform konkret aussehen soll, bleibt jedoch, wie so oft im Linksextremismus, äußerst diffus. Das Bündnis uG ist in zehn deutschen Städten102 organisiert. In Niedersachsen wirkt die Gruppierung "Redical [M]" als "eine 100 Zur Erläuterung der Begriffe "antiimperialistisch" und "antideutsch" siehe die Ausführungen im folgenden Abschnitt "Antideutsche" und "Antiimperialisten". 101 Internetseite des Bündnisses uG, 16.11.2023. 102 In folgenden deutschen Städten gibt es Gruppierungen, die im Bündnis uG organisiert sind: Berlin, Braunschweig, Bremen, Dresden, Frankfurt am Main, Göttingen, Köln, Marburg, München, Münster. 185 Linksextremismus kommunistische und antinationale Gruppe" aus Göttingen im Bündnis uG mit. Aus Braunschweig ist die Gruppierung "In/Progress" im Jahr 2022 dem Bündnis uG beigetreten. "Antideutsche" und "Antiimperialisten" Die sogenannten Antideutschen bildeten sich mit Beginn der 1990er Jahre vor dem Hintergrund zunehmender rechtsextremistischer Übergriffe auf Migranten als eine neue Strömung innerhalb des autonomen Spektrums heraus. Ideologisch wenden sie sich gegen einen vermeintlichen deutschen Nationalismus. Mit der deutschen Wiedervereinigung befürchteten ihre Aktivisten ein Erstarken des Nationalismus innerhalb der Bundesrepublik und die Entstehung eines "IV. Reichs" durch eine Rückkehr zum Nationalsozialismus. Im Zuge der Golfkriege von 1990 und 2003 solidarisierten sich die "Antideutschen" bedingungslos mit dem Staat Israel und seiner Schutzmacht, den USA. Eine für Autonome ungewöhnliche politische Haltung, da sie prinzipiell staatliche Strukturen, Institutionen und Repräsentanten ebenso ablehnen wie das westliche Wirtschaftsund Gesellschaftsmodell und jegliche Form von Militär. Aufgrund dieser Widersprüchlichkeit kam es zum Bruch zwischen den "Antideutschen", die bislang immer nur eine Minderheitenposition innerhalb des autonomen Spektrums vertraten und vertreten, und den die autonome Szene dominierenden sogenannten Antiimperialisten mit ihrer ausgeprägten antiwestlichen, insbesondere antiamerikanischen und antiisraelischen Haltung. Dieser ideologische Bruch vollzieht sich nicht nur im autonomen, sondern auch im postautonomen Spektrum. So ist die IL mit ihren niedersächsischen Ablegern in Göttingen und Hannover als weitgehend antiimperialistisch zu charakterisieren, während das Bündnis uG eindeutig antideutsch geprägt ist. Nicht selten führen diese Diskrepanzen zur Lähmung der politischen Arbeit innerhalb der autonomen bzw. postautonomen Szene, da beide Seiten nur bedingt dazu bereit sind, miteinander zu kooperieren. Hatten sich "Antideutsche" und "Antiimperialisten" in den letzten Jahren wieder angenähert, so haben die Spannungen zwischen beiden Ausrichtungen seit dem Überfall der terroristischen HAMAS auf Israel am 07.10.2023 wieder zugenommen. Während sich die 186 Linksextremismus antideutsche Szene bedingungslos mit dem Staat Israel und seinen Bürgerinnen und Bürgern u. a. durch die Teilnahme an proisraelischen Demonstrationen solidarisierte, ergriffen die "Antiimperialisten" reflexartig Partei für die palästinensische Seite. Sie beteiligten sich ebenso wie die dogmatischen Linksextremisten z. B. aus der "Deutschen Kommunistischen Partei" (DKP) an den bundesweiten Solidaritätsdemonstrationen für die Palästinenser und kritisierten Israel unter Ausblendung der Verbrechen der HAMAS vehement. Autonome Gewalt Autonome kennzeichnet ein hohes Maß an Gewaltbereitschaft. Diese basiert dabei auf einem klaren Feindbild, zu dessen tragenden Säulen der Staat, seine Institutionen und Repräsentanten sowie Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten bzw. Personen, die Linksextremisten als solche ansehen, aber auch szenekritische Wissenschaftler zählen. Politisch motivierte Gewalt dient Autonomen als "Geburtshelfer einer neuen Gesellschaft". Denn um die angestrebte herrschaftsfreie Gesellschaft zu errichten, müsse zuvor der demokratische Rechtsstaat als Garant der bisherigen Ordnung beseitigt werden. Gewalt hat für Autonome immer eine Außenund eine Binnenwirkung. Nach außen dient sie u. a. dazu, öffentliche, insbesondere mediale Aufmerksamkeit zu erregen und Unterstützung für die eigenen Positionen zu finden. Darüber hinaus soll sie die Kosten für bestimmte politische Entscheidungen so in die Höhe treiben, dass diese langfristig politisch nicht mehr durchsetzbar sind.103 Zugleich wirkt die Gewalt nach innen integrationsfördernd und identitätsstiftend für die jeweiligen Bezugsgruppen. Die gewaltsame Auseinandersetzung mit der Polizei ist oft der förmliche Ritterschlag für den einzelnen Autonomen, denn sie kann seinen Aufstieg in den formal nicht existenten Hierarchien innerhalb seiner Bezugsgruppe befördern. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass Gewalt - wie auch in anderen Extremismusbereichen - ästhetisiert und heroisiert wird. So stilisieren sich Autonome gern auf Fotos und Plakaten als "lonesome cowboy" 103 Die Castor-Transporte sind hierfür ein gutes Beispiel. Ihre Gegner wussten, dass sie die Züge mit den Castoren auf dem Weg ins atomare Zwischenlager nach Gorleben nicht aufhalten können. Durch Blockaden und sogenannte Schotter-Aktionen versuchten Teile von ihnen aber, die Transporte möglichst lange aufzuhalten. So wollten sie die Kosten für die Castor-Transporte in die Höhe treiben, in der Hoffnung, dass sie irgendwann allein aus Kostengründen nicht mehr durchführbar sein würden. 187 Linksextremismus oder "streetfighter" vor brennenden Barrikaden oder Autos sowie vor Polizeireihen. Dadurch zeigen sie zugleich die Faszination, die Gewalt auf sie ausübt. Gewalt wird somit zu einem unverzichtbaren Lebensgefühl. In manchen Situationen herrscht sogar eine regelrechte Gewaltbegeisterung, denn "es macht einfach Spaß, den Bullen eins in die Fresse zu hauen ...", wie es in einem ihrer Selbstzeugnisse heißt.104 Ihren Ausdruck findet die autonome Gewalt in erster Linie in Massenmilitanz und klandestinen Aktionen. Massenmilitanz tritt dabei vornehmlich am Rande von Demonstrationen in Erscheinung. Konspirativ agierende Kleingruppen verüben zudem Brandund Sprengstoffanschläge vor allem gegen Luxusund Firmenfahrzeuge, aber auch gegen öffentliche Einrichtungen wie Jobcenter, Polizeistationen und Behörden. Um die von Autonomen ausgehende Gewalt richtig einordnen zu können, muss man sich den für sie und die Postautonomen geltenden Gewaltbegriff vergegenwärtigen. Dem linksextremistischen Verständnis nach üben die "kapitalistischen Produktionsverhältnisse" eine auf gesellschaftlichen Strukturen, Werten, Normen, Institutionen und Machtverhältnissen basierende "strukturelle Gewalt" gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern aus und hindern diese daran, sich ihren Anlagen, Wünschen und Möglichkeiten entsprechend frei entfalten und somit selbst verwirklichen zu können. Aus dieser so empfundenen "Gewalt des Systems" leiten Autonome und sonstige gewaltbereite Linksextremisten quasi ein Naturrecht auf gewaltsamen Widerstand ab. Linksextremistische Gewalt versteht sich demzufolge als "Gegengewalt", als ein reaktives und dadurch legitimes Mittel, um die (angeblich) vorherrschende staatliche Gewalt aufzubrechen und Veränderungen herbeizuführen. Mit dieser Interpretation wird zugleich das Opfer-Täter-Narrativ definiert: der Staat ist immer der Täter und der Autonome bzw. Postautonome immer das Opfer. 104 A.G. Grauwacke, "Autonome in Bewegung. Aus den ersten 23 Jahren", Berlin 3. Auflage 2003, Seite 148. 188 Linksextremismus Postautonome teilen zwar grundsätzlich das autonome Gewaltverständnis. Im Gegensatz zu den "klassischen Autonomen" ist ihr Verhältnis zur Militanz vor allem taktischer Natur. Einerseits distanzieren sie sich von der Anwendung von Gewalt, um so das demokratische Spektrum als potenziellen Bündnispartner und ihre Scharnierfunktion zwischen dem extremistischen und dem nicht extremistischen Milieu nicht zu gefährden. Andererseits betonen sie, unsere "... Mittel und Aktionsformen, defensive wie offensive, bestimmen wir also strategisch und taktisch in den jeweiligen Situationen, so wie wir sie verantworten können ... Es geht uns darum, die kollektive Fähigkeit herzustellen, die Wahl der Mittel nach unseren Zielen selbst zu bestimmen." (Internetseite der IL, 22.01.2025) Ein eindeutiges "Nein" zu jeglicher Form der Gewalt gibt es von ihnen nicht. Vor diesem Hintergrund wird seit jeher in der linksextremistischen Szene eine Debatte über das Für und Wider von Gewalt als Mittel zur Durchsetzung der eigenen Interessen geführt. In dieser "Militanzdebatte" geht es nicht um ein Ja oder Nein zur Gewalt an sich. Einzig die Legitimität der gezielten Anwendung von Gewalt auch gegen Menschen und nicht allein gegen Sachen wird diskutiert. Da Gewalt dem autonomen Verständnis nach politisch für diejenigen vermittelbar sein soll, die man befreien will, wird bislang gezielte Gewalt gegen Menschen mehrheitlich abgelehnt. Davon ausgenommen sind aber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte und Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten bzw. Personen, die Linksextremisten als solche ansehen. Sie gelten als das personifizierte Feindbild einer bzw. eines jeden Autonomen bzw. Postautonomen, ihnen werden Menschenwürde und Grundrechte abgesprochen. Gewalt gegen sie gilt als legitim, notwendig und vermittelbar und wird zumindest billigend in Kauf genommen. 189 Linksextremismus Aktionsfelder Kampf gegen Faschismus Zentrales Anliegen der Autonomen ist der Kampf gegen Faschismus bzw. der "Antifaschismus", einhergehend mit dem für sie damit untrennbar verbundenen Kampf gegen den Kapitalismus und den demokratischen Rechtsstaat. Unter Rückgriff auf die von dem damaligen Vorsitzenden der Kommunistischen Internationale (Komintern), Georgi Dimitroff, im August 1935 auf dem VII. Weltkongress der Komintern in Moskau aufgestellten These, wonach der Faschismus "die offene terroristische Diktatur der reaktionärsten, am meisten chauvinistischen, am meisten imperialistischen Elemente des Finanzkapitals"105 sei, ist der Faschismus dem linksextremistischen Verständnis nach dem Kapitalismus immanent. Faschismus kann aus linksextremistischer Sicht deshalb nur dann erfolgreich bekämpft werden, wenn zugleich auch seine Ursache, der Kapitalismus Meme als Einleitung in ein neues Thema. als die Wurzel allen Übels beseitigt wird. Konsequenter Hier: Was steckt hinter der "Antifa"? "Antifaschismus" zielt daher für Linksextremisten zwangsläufig nicht nur auf die aktuelle Wirtschaftsordnung, sondern zugleich immer auch auf die "Marionette des Kapitals", den demokratischen Rechtsstaat. Ereignisse im Zusammenhang mit der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) Im Jahr 2025 konzentrierte sich die linksextremistische Szene Niedersachsens in ihrer "Antifaschismus-Arbeit" weiterhin schwerpunktmäßig auf die direkte Auseinandersetzung mit der AfD. Veranstaltungen der Partei und das Eigentum von AfD-Angehörigen stellten erneut Angriffsziele des autonomen Spektrums dar: f So wurde ein AfD-Mitglied am 10.01.2025 in Northeim auf dem Weg zu einer AfD-Veranstaltung mit Eiern und Steinen versetzten Schneebällen beworfen. 105 Georgi Dimitroff, "Die Offensive des Faschismus und die Aufgaben der Kommunistischen Internationale im Kampf für die Einheit der Arbeiterklasse gegen den Faschismus", in: ders., "Gegen Faschismus und Krieg. Ausgewählte Reden und Schriften", Leipzig 1982, Seiten 49-136, hier Seite 52. 190 Linksextremismus f In Hannover attackierten unbekannte Täter am 11.01.2025 das örtliche AfD-Parteibüro mit Farbbeuteln. f In Lehrte versuchte ein unbekannter Täter am 15.02.2025 einen Spitzenkandidaten der AfD mit einem Kniestoß in den Magen zu verletzen. f An einem Informationsstand der AfD in Papenburg kam es am 10.05.2025 zu einem Handgemenge mit Gegendemonstrierenden, bei dem ein AfD-Landtagsabgeordneter leicht verletzt wurde. f Einem AfD-Bundestagskandidaten wurden zwischen dem 14. und dem 15.02.2025 alle vier Reifen seines privaten Pkw in Braunschweig zerstochen. f In Wittmund war am 14.07.2025 das Schaufenster des AfDWahlkreisbüros großflächig mit der Parole "Fick AfD Nazis" beschmiert, in Nienburg am 31.07.2025 das künftige Parteibüro der AfD mit den Parolen "No Nazis" und "FCK AfD". f Als am 04.10.2025 mehrere AfD-Mitglieder an dem Gebäude eines linksalternativen Hausprojektes in Göttingen vorbeikamen, sollen plötzlich etwa fünf Personen auf die AfD-Gruppe zugegangen sein, um unvermittelt auf zwei der AfD-Mitglieder einzuschlagen. f In Hannover fanden sich Anfang Oktober 2025 Aufkleber im Straßenraum, die die AfD-Bundesvorsitzende in einem Fadenkreuz zeigen, darunter in roter Schrift: "Aim here" (hier zielen). Auch 2025 wurden wieder Veranstaltungen der AfD gestört. Vom 29. bis zum 30.11.2025 fand z. B. in Gießen der Gründungskongress der neuen AfD-Jugendorganisation "Generation Deutschland" (GD) statt. Dagegen mobilisierte das linksextremistisch beeinflusste Bündnis "Widersetzen" federführend zum Protest. Zu dessen Vorbereitung gab es bereits im Vorfeld Informationsund Mobilisierungsveranstaltungen, auch in Niedersachsen. Neben dem demokratischen Spektrum riefen aber auch Linksextremisten wie die postautonomen Organisationen "Interventionistische Linke Hannover" (IL Hannover) und "Interventionistische Linke Göttingen" (IL Göttingen) oder die zum postautonomen Bündnis "... ums Ganze! Kommunistisches Bündnis" (uG) gehörenden Gruppierungen "Redical [M]" aus Göttingen und "In/Progress" aus Braunschweig zu den Protestaktionen auf. 191 Linksextremismus Die Demonstrierenden reisten bereits am frühen Morgen an und formierten sich zu verschiedenen Protestzügen. Diese versuchten, die Delegierten der AfD durch zahlreiche Blockaden an der Teilnahme des Gründungskongresses zu hindern. Einige Protestierende hatten Zufahrtsstraßen in der Umgebung wie die Autobahn 480 und verschiedene Bundesstraßen blockiert, um die Anreise zu behindern. Zudem versperrten sie u. a. die Zugänge zu dem Gründungskongress, was teilweise zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit der Polizei führte. Schließlich schirmte die Polizei den Veranstaltungsort weiträumig ab und löste zahlreiche Straßenblockaden, auch unter Einsatz von Wasserwerfern, auf. Insgesamt wurden durch Schläge, Tritte, Steine und Pyrotechnik mehr als 50 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte verletzt, drei Menschen waren zwischenzeitlich festgenommen worden. Ein AfD-Bundestagsabgeordneter wurde auf dem Weg zur Halle geschlagen und erlitt Verletzungen im Gesicht. Auch seine Begleiter wurden körperlich attackiert. Die Gründungsveranstaltung konnte erst mit zweistündiger Verspätung beginnen. Übergriffe auf demokratische Parteien Seitdem die CDU am 29.01.2025 mit den Stimmen der AfD einen Entschließungsantrag zur Verschärfung der Migrationspolitik im Deutschen Bundestag durchsetzen konnte, ist sie verstärkt sowohl bundesweit als auch in Niedersachsen in den Blickpunkt von Linksextremisten gerückt. So riefen bereits am 29.01.2025 die autonomen Gruppierungen "Redical [M]" und IL Göttingen - damals noch unter der Bezeichnung "Basisdemokratische Linke" (BL) - zu einer Versammlung gegen die Politik der CDU auf. Im Verlauf der Veranstaltung bewarfen Versammlungsteilnehmende das CDUParteibüro mit Eiern und Farbbeuteln. Dabei wurde auch ein davor parkendes Fahrzeug durch Farbspritzer beschädigt. Am 31.01.2025 kletterten sechs vermummte Personen auf den Balkon der CDU-Kreisgeschäftsstelle Hannover-Stadt und besetzten das Gebäude symbolisch. Bereits in der Nacht zuvor gab es an mehreren Orten in Niedersachsen Übergriffe auf CDU-Einrichtungen. So hatten in Lüneburg unbekannte Täter die Eingangstür der CDUKreisgeschäftsstelle mit roter Farbe beschmiert und an der Hauswand in großen Lettern "CDU, Verräter, nie wieder" geschrieben. In 192 Linksextremismus Oldenburg versuchten Demonstrierende in die Räumlichkeiten des CDU-Landesverbandes einzudringen. Ein Infostand der CDU musste am 01.02.2025 in der Oldenburger Innenstadt unter Polizeischutz abgebaut werden, nachdem ein Dutzend Störer versucht hatten, den Stand abzuräumen. In Lüchow hatten in der Nacht zum 31.01.2025 unbekannte Personen eine Ladung Mist vor dem dortigen CDU-Büro abgeladen. Auch die Kreisgeschäftsstelle der CDU in der Innenstadt von Lingen war bereits zuvor mit blauer Farbe beschmiert worden. In der Nacht vom 15. auf den 16.06.2025 haben bislang unbekannte Täter den Zugang zur CDU-Geschäftsstelle in Göttingen mit einer etwa 1,50 Meter hohen Mauer aus Ytong-Steinen blockiert. Auf der Mauer prangte ein Banner mit der Aufschrift "Geschlossen", daneben ein Transparent mit den Worten "wegen eurer Kriegstreiberei und rassistischen Abschottungspolitik". Noch am selben Tag wurde auf einem linksextremistischen Internetportal ein Selbstbezichtigungsschreiben veröffentlicht. Darin nehmen die unbekannten Autoren "die Krönung des Hetzers Merz zum Kanzler am 6. Mai und die unsägliche Einführung des 15. Juni als sogenannten Veteranentag, einer Idee, getragen von einer kriegsund gewaltverherrlichenden Ideologie" zum Anlass für ihre Tat und verbinden sie mit einer Generalkritik an der Bundesrepublik. Als Begründung für ihre Handlung dient ihnen vor allem der Umgang der CDU mit der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) sowie mit dem Sondervermögen für die Bundeswehr und dem Krieg im Nahen Osten. Sie meinen bei der "Innenals auch Außenpolitik ein Klima der Angst" zu erkennen und beklagen eine zunehmende "Militarisierung der Gesellschaft". Sie kommen zu dem Schluss: "Es gibt also mehr als genug Gründe, die CDU als Teil der Rechten zu blockieren und Anzugreifen". In der Nacht vom 18. auf den 19.06.2025 wurde erneut eine Einrichtung der CDU beschädigt. Unbekannte Täter beschmierten den Eingangsbereich der Landeszentrale der Partei in Hannover großflächig mit roter Farbe. Wie schon am 16.06.2025 wurde auch diesmal unmittelbar nach der Tat auf einem linksextremistischen 193 Linksextremismus Internetportal ein Selbstbezichtigungsschreiben veröffentlicht. Darin kritisieren die unbekannten Verfasser neben der Außenund Migrationspolitik der CDU die Stärkung der Bundeswehr und werfen ihr eine "menschenverachtende Politik" vor. Zugleich stellen sie einen Zusammenhang mit der Tat vom 16.06.2025 her, wenn sie schreiben: "Während mutige Widerstandkämpfende in Göttingen die Einfahrt der CDU zugemauert haben, verschönerten wir der Landeszentrale den Eingang mit roter Farbe." Ereignisse im Zusammenhang mit Burschenschaften In den niedersächsischen Universitätsstädten waren auch 2025 wieder Übergriffe auf Verbindungsstudenten und deren Einrichtungen zu verzeichnen. Den Korps-Angehörigen werden vor allem von der linksextremistischen Szene pauschal Affinitäten ins rechtsextremistische Milieu unterstellt. Aus diesem Grund gehören sie zu den erklärten Feindbildern der Autonomen, auch in Niedersachsen. Während früher vor allem Studentenverbindungen in Göttingen im Fokus der linksextremistischen Szene standen, traf es in den letzten zwei Jahren insbesondere in Hannover ansässige Burschenschaften. Zwischen dem 06. und dem 07.03.2025 warfen unbekannte Täter z. B. mehrere mit roter Farbe gefüllte Farbbeutel an die Fassade eines Verbindungshauses in Hannover. Ebenfalls in Hannover wurden am 18.03.2025 drei Bengalos auf das Gelände einer Burschenschaft geschleudert und die Fassade einer angrenzenden Garage beschädigt. Zwischen dem 25. und dem 28.07.2025 verklebten unbekannte Täter mit dem Logo der "Antifaschistischen Aktion" und den Überschriften "!ACHTUNG! NAZIS IN DER NORDSTADT!" und "BURSCHENSCHAFT GHIBELLINIA-LEIPZIG" versehene Plakate in Hannover und Langenhagen. Auf den unterschiedlichen Plakaten wurden Mitglieder der Burschenschaft mit Namen und Foto abgebildet und als "Mitglieder der extrem rechten hannoveraner Burschenschaft GhibelliniaLeipzig" geoutet. Zugleich wurde der Burschenschaft unterstellt, regelmäßig rechtsextreme Vorträge zu veranstalten. Auch in Göttingen gab es entsprechende Übergriffe. So sprühten z. B. am 14.02.2025 vier bis fünf bislang unbekannte, schwarz 194 Linksextremismus gekleidete Personen während einer laufenden Veranstaltung in den Räumlichkeiten des Verbindungshauses die Schriftzüge "JU mit Schmiss" und "Burschis raus aus GÖ" mit roter Farbe an die Fassade. Die jüngsten Ereignisse verdeutlichen, dass sich Verbindungsstudenten und die von ihnen genutzten Örtlichkeiten weiterhin im Fokus der linksextremistischen Szene in Niedersachsen befinden. Daher muss auch künftig mit linksextremistisch motivierten Übergriffen auf Burschenschafter und ihre Einrichtungen gerechnet werden. Sonstiges Am 01.02.2025 fand in Göttingen eine Demonstration gegen Personen statt, die u. a. die Corona-Maßnahmen ablehnen. Zum Protest gegen diese Versammlung riefen mehrere autonome Gruppen aus Göttingen auf. Im Verlauf der Proteste errichteten Autonome Straßenblockaden, u. a. aus Mülleimern, und setzten sie in Brand. Zugleich bewarfen sie Versammlungsteilnehmende und Polizeikräfte mit farbgefüllten Glaskugeln, Flaschen, Eiern, Farbbeuteln, Pyrotechnik und Lebensmitteln. Bei den Auseinandersetzungen wurden sieben Polizeibeamte verletzt. Unbekannte Täter setzten am 18.10.2025 in Emden einen Reifenstapel vor einer Kfz-Werkstatt in Brand. Nicht nur die Werkshalle brannte vollständig aus, sondern auch mindestens neun Fahrzeuge. Hintergrund der Tat war ein geplantes Konzert einer Band, die Linksextremisten dem Rechtextremismus zurechnen. Die Kfz-Werkstatt hatte für das Konzert geworben. Bereits im Vorfeld der Veranstaltung kam es zu Sachbeschädigungen. So wurden die Schlösser und der Briefkasten des Veranstaltungsgebäudes beklebt, auf ein Werbeplakat wurde ein Hakenkreuz gesprüht. Kampf gegen Repression Gewöhnlich wird der Begriff "Repression" dafür verwendet, Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen in autoritären oder diktatorischen Systemen zu benennen. Linksextremisten übertragen den Begriff aber auf die innenpolitische Situation in Deutschland. Konkret verstehen sie hierunter die Unterdrückung der individuellen, 195 Linksextremismus sozialen und politischen Entfaltung der oder des Einzelnen durch gesellschaftliche Strukturen oder autoritäre Verhältnisse in Deutschland, insbesondere durch Handlungen staatlicher Exekutivorgane. Vor allem der Staat und seine sicherheitsbehördlichen Einrichtungen wie die Polizei, die Nachrichtendienste und die Justiz stehen dabei im Fokus der Kritik. Als staatliche bzw. vom Staat gelenkte "Repressionsorgane" bekämpfen sie nach Meinung von Linksextremisten die Bürgerinnen und Bürger ihres Landes, kriminalisieren sie und hindern sie daran, sich frei zu entfalten. Zugleich schützen sie ihrer Meinung nach "Faschisten", also Rechtsextremisten bzw. Personen, die Linksextremisten als solche ansehen, und arbeiten mit ihnen zusammen. Ziel der linksextremistischen "AntirepressionsErzählung" ist es, sich selbst als Opfer permanenter Überwachung, Verfolgung und Reglementierung durch den Staat zu stilisieren, um auf diese Weise ihr Handeln zu legitimieren und den demokratischen Rechtsstaat zu delegitimieren. Auch 2025 war das sogenannte Antifa-Ost-Verfahren gegen die "Eisenacher Gruppe" von großer Bedeutung für die linksextremistische Szene. Nachdem das Oberlandesgericht Dresden am 31.05.2023 die Hauptanklagte Lina E. und drei ihrer männlichen Mitangeklagten zu Freiheitsstrafen verurteilt hatte, begann am 25.11.2025 vor dem Oberlandesgericht Dresden der Prozess gegen sieben weitere Mitglieder der "Eisenacher Gruppe". Hintergrund des "Antifa-Ost-Verfahrens" sind gewaltsame Übergriffe anlässlich des vom 09. bis zum 11.02.2023 in Budapest von Rechtsextremisten begangenen "Tages der Ehre"106 auf Personen, die die Täter z. B. aufgrund ihrer Kleidung der rechtsextremistischen Szene zurechneten. Zwei deutsche, vier ungarische und drei polnische Staatsangehörige erlitten teils erhebliche Verletzungen. Der Modus Operandi der Angriffe ähnelte dabei stark der Vorgehensweise der "Eisenacher Gruppe". Mittlerweile wurden von den ungarischen und deutschen Behörden Tatverdächtige ermittelt. Dazu gehört auch eine sich als nonbinär verstehende Linksextremistin mit deutscher 106 Jedes Jahr gedenken tausende Teilnehmende am sogenannten Tag der Ehre der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure, die im Jahr 1945 versuchten, aus einer Einkesselung durch die Rote Armee rund um Budapest auszubrechen. 196 Linksextremismus Staatsbürgerschaft namens "Maja", die an den Übergriffen beteiligt gewesen sein soll. "Maja" wurde bereits im Dezember 2023 von den deutschen Behörden verhaftet und am 28.06.2024 an die ungarische Justiz ausgeliefert. Sie befindet sich dort in Untersuchungshaft und war vom 05.06.2025 an für 40 Tage in einem Hungerstreik für bessere Haftbedingungen. Die linksextremistische Szene sieht in dem Verfahren gegen die "Eisenacher Gruppe" im Allgemeinen und in der Auslieferung von "Maja" an Ungarn im Besonderen einen weiteren Angriff des Staates auf sogenannte antifaschistische Strukturen. Rund um die Überstellung von "Maja" an die ungarischen Behörden fanden bundesweit zahlreiche Solidaritätsveranstaltungen gegen die drohende Auslieferung an Ungarn bzw. für die Rückkehr von "Maja" nach Deutschland unter dem Motto "Free Maja" statt. Seitdem werden vor allem die dortigen Haftbedingungen und der demokratische deutsche Rechtsstaat und die ihn tragenden Parteien für das Schicksal von "Maja" verantwortlich gemacht. Aus Protest bewarfen unbekannte Täter in der Nacht vom 31.07. auf den 01.08.2025 den Eingangsbereich der Landesgeschäftsstelle der CDU in Hannover mit roter Farbe, sprayten die Parole "Free Maja" und beschädigten die Glasscheiben der Haupteingangstüren zum Gebäude. In einem kurz darauf auf einem linksextremistischen Internetportal veröffentlichten Selbstbezichtigungsschreiben solidarisierten sie sich mit "Maja" und forderten deren sofortige Freilassung. Die Tat fügt sich ein in eine Reihe von Anschlägen auf Einrichtungen der CDU in jüngster Zeit in Niedersachsen im Zusammenhang mit "Maja". So besprühten bereits in der Nacht vom 11. auf den 12.07.2025 anonyme Täter den Eingangsbereich der CDU-Landesgeschäftsstelle in Hannover großflächig mit roter und blauer Farbe und der Parole "Free Maja". Darüber hinaus wurden in der unmittelbaren Umgebung vier weitere Wohnund Geschäftsgebäude u. a. mit den Slogans "Free Maja" und "Antifa ist notwendig!" versehen. Zwischen dem 07. und dem 08.07.2025 konnten an der Eingangstür zur CDU-Landesgeschäftsstelle in Hannover 27 identische Plakate u. a. mit den Aufschriften "Maja ist im Hungerstreik" und "Holt Maja zurück" festgestellt werden. 197 Linksextremismus In der Nacht vom 20. auf den 21.08.2025 haben unbekannte Täter erneut ein Gebäude der CDU, diesmal die Kreisverbandszentrale Hannover, mit Farbe besprüht. Wie beliebig solche Anschläge mittlerweile für die Täter geworden sind, unterstreicht ein kurz darauf auf einem linksextremistischen Internetportal erschienenes Selbstbezichtigungsschreiben. Darin liefern die Täter keine konkrete Begründung für ihre Tat, vielmehr bieten sie den Leserinnen und Lesern an, sich aus der Palette politisch-gesellschaftlicher Themen wie "Grenzkontrollen" oder "Abschiebungen nach Afghanistan" eine für sie passende Begründung für die Tat auszusuchen. Die "Rote Hilfe" Die bedeutendste Gruppierung, die sich in erster Linie der Arbeit zu ihrer "Antirepressions-Erzählung" widmet, ist der von Linksextremistinnen und Linksextremisten getragene Verein "Rote Hilfe e. V." (RH). Die RH wurde 1975 wiedergegründet, nachdem es sie bereits in der Weimarer Republik gab und ist in Göttingen ansässig. Über den Bundesverband hinaus existieren etwa 50 OrtsLogo der "Roten Hilfe e. V." gruppen bundesweit. In Niedersachsen gibt es mit Braunschweig, Göttingen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück fünf selbstständige Ortsgruppen. Die RH versteht sich als "Selbsthilfeorganisation für die gesamte Linke". Bewusst verzichtet sie darauf, sich von extremistischen Zusammenschlüssen zu distanzieren. Ihre Hauptaufgabe sieht sie im Kampf gegen "staatliche Repression". Sie bietet Linksextremisten politischen und sozialen Rückhalt und leistet juristische und finanzielle Unterstützung, wenn sie straffällig werden. So gewährt sie Rechtshilfe, vermittelt Szeneangehörigen Anwälte und betreut sie sowohl in Strafverfahren als auch während einer möglichen Haftzeit. Außerdem stellt sie zu besonderen Veranstaltungen, z. B. bei Demonstrationen, sogenannte Ermittlungsausschüsse107 bereit. Die RH begleitet zudem strafprozessuale Maßnahmen u. a. mit Solidaritätsveranstaltungen und Kampagnen, um auf diese Weise die vermeintliche Repression staatlicher Behörden gegen politische Aktivisten zu "entlarven". So versucht sie, die Vernetzung und 107 Die Aufgabe von Ermittlungsausschüssen besteht darin, sich um Festgenommene zu kümmern und Rechtsanwälte zu vermitteln. 198 Linksextremismus den Zusammenhalt der unterschiedlichen linksextremistischen Strömungen zu festigen und zu sichern. Ferner bietet sie Veranstaltungen und Vorträge für die linksextremistische Szene z. B. in "Autonomen Zentren" an und leistet sowohl für extremistische als auch nicht extremistische Organisationen Rechtsberatung vor, während und nach Demonstrationen. Das "Antifa Ost-Verfahren" gegen die "Eisenacher Gruppe" stellte auch 2025 ein zentrales Thema der RH dar und wurde bundesweit begleitet. Im Zusammenhang mit den Gewalttaten in Budapest während des "Tages der Ehre" 2023 gegenüber Rechtsextremisten bzw. diejenigen, die die mutmaßlich linksextremistischen Täterinnen und Täter als solche gesehen haben, setzte die RH ihre Kampagne zur Unterstützung der inhaftierten Tatverdächtigen fort. So heißt es In einer Pressemitteilung der RH vom 10.11.2025 mit Blick auf die Inhaftierten und deren bevorstehende Prozesse: "Diese Geschütze werden gegen Menschen in Stellung gebracht, die sich engagiert dem braunen Terror entgegenstellen. Doch das dürfen wir nicht zulassen: Keine Auslieferung, keine Abschiebung! Wir als Rote Hilfe e. V. stehen solidarisch an der Seite der von Repression betroffenen Antifaschist*innen." In Niedersachsen unterstützt auch die Ortsgruppe Hannover der RH diese Kampagne. So rief sie am 05.02.2025 im Internet zu Spenden für die vom "Antifa-Ost-Verfahren" und von den Prozessen in Budapest Betroffenen auf. Gemeinsam mit autonomen und anarchistischen Gruppierungen mobilisierte sie zu einer Demonstration am 01.03.2025 in Hannover unter dem Motto: "Feuer und Flamme der Repression. Gegen die Kriminalisierung von Antifaschisten". Ferner solidarisierte sich die RH im Laufe des Jahres 2025 u. a. mit der vor Gericht stehenden ehemaligen Angehörigen der terroristischen "Rote Armee Fraktion" (RAF) Daniela Klette und mit Personen, die wegen der gewaltsamen Ausschreitungen während der Proteste der Kampagne "Rheinmetall entwaffnen" von Ermittlungsverfahren betroffen sind. 199 Linksextremismus Da das Aktionsfeld "Antirepression" weiterhin einen hohen Stellenwert innerhalb des linksextremistischen Spektrums, insbesondere in der autonomen Szene, einnimmt, kann die RH seit mehreren Jahren hohe Mitgliederzahlen verbuchen. So sind gegenwärtig in Niedersachsen etwa 1.400 Personen in der RH organisiert, bundesweit waren es 2024 mehr als 14.400 Personen. Zur Struktur des Vereins gehört auch das am 18.02.2005 in Umsetzung eines Beschlusses der RH-Hauptversammlung in Göttingen gegründete und dort ansässige "Hans-Litten-Archiv", benannt nach einem Rechtsanwalt, der zu Zeiten der Weimarer Republik für die "Rote Hilfe Deutschland"108 tätig war. Kampf gegen den Militarismus Antimilitaristinnen und Antimilitaristen unterstellen der Bundesrepublik, von ihrer Staatsordnung, Gesellschaftsstruktur und Denkweise her militaristisch zu sein. Ihre Proteste richten sich vor allem gegen die Bundeswehr, das westliche Verteidigungsbündnis NATO und die mit ihm zusammenarbeitenden Unternehmen. Auch Linksextremisten sind in dem Themenfeld "Antimilitarismus" aktiv. Im Gegensatz zu den nicht extremistischen Antimilitaristinnen und Antimilitaristen zielen sie mit ihren Protesten und Aktionen über den eigentlichen Anlass hinaus auf die Überwindung des bestehenden politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Neben der im Wesentlichen von Angehörigen des nicht extremistischen Spektrums getragenen Anti-Kriegsbzw. Friedensbewegung reklamieren auch der parteipolitisch organisierte Linksextremismus und Autonome - unter ausdrücklicher Einbeziehung von für sie typischen militanten Aktionen - das Thema "Antimilitarismus" für sich. Im Sinne der Militarismustheorie des Mitbegründers der "Kommunistischen Partei Deutschlands" (KPD), Karl Liebknecht, wonach das Militär im Kapitalismus dazu dient, "kapitalistische Expansionsbestrebungen" gegenüber anderen Staaten durchzusetzen und im eigenen Land den Kapitalismus und dessen "Ausbeutungsstrukturen" zu stabilisieren, sehen Linksextremisten in der Bundeswehr und in der NATO kriegführende Organe zur 108 Die "Rote Hilfe Deutschland" existierte von 1924 bis zu ihrer Selbstauflösung 1936. 200 Linksextremismus nationalen und internationalen Durchsetzung "kapitalistischer" und "imperialistischer" Interessen. Aus diesem Grund ist die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung der eigenen Ziele für die autonome Szene weiterhin von zentraler Relevanz. Das Aktionsfeld "Antimilitarismus" gewinnt seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 24.02.2022 in der linksextremistischen Szene wieder zunehmend an Bedeutung. Innerhalb der autonomen Szene Niedersachsens wird die Intervention Russlands in die Ukraine stark kritisiert, wobei diese Kritik nicht als Wohlgefallen für die NATO verstanden werden sollte. Die autonome Szene solidarisiert sich mit der Bevölkerung der Ukraine, nicht mit dem Staat. Nicht nur Russland, sondern auch den USA und damit verbunden der NATO wird von der autonomen Szene eine Mitschuld an der Eskalation in diesem Krieg attestiert. Neben überregionalen Reaktionen der postautonomen Gruppierung IL sowie der linksextremistisch beeinflussten Bündnisse "Ende Gelände" (EG) und "Rheinmetall Entwaffnen" (RME) sind in Niedersachsen auch aus den autonomen Szenen Göttingen, Hannover und Lüneburg entsprechende Äußerungen bekannt. Im linksextremistisch-dogmatischen Spektrum wird insbesondere die Rolle der USA und damit verbunden der NATO stark kritisiert. Die Interaktion dieser Akteure mit der Ukraine und eine damit einhergehende drohende Verschiebung der NATO-Außengrenze seien ihrer Meinung nach ursächlich für den Krieg und stellten eine Provokation Russlands dar. Dennoch wird auch die Intervention Russlands und seine Wandlung zu einem kapitalistischen Staat kritisiert. Im linksextremistisch-dogmatischen Spektrum wird der Konflikt insbesondere von der MLPD sowie der ihr nahestehenden Jugendorganisation "Rebell" und der DKP thematisiert. Vor allem die Bundeswehr und Rüstungsunternehmen wie die auch im niedersächsischen Unterlüß (Landkreis Celle) ansässige "Rheinmetall Waffe Munition GmbH" rücken verstärkt in den Fokus auch gewalttätiger Linksextremisten. So sprühten am 29.10.2025 unbekannte Täter z. B. den Schriftzug "FUCK OFF BUNDESWEHR" vor einem Werbestand der Bundeswehr zur Personalgewinnung in Hildesheim auf den Gehweg. 201 Linksextremismus Vom 26. bis zum 31.08.2025 veranstalteten das Kölner Friedensforum und das linksextremistisch beeinflusste Bündnis "Rheinmetall entwaffnen" (RME) ihr alljährliches "Rheinmetall entwaffnen Camp" mit mehreren Versammlungen und Aktionen im Kontext "Antimilitarismus" in Köln. Neben Demokraten riefen auch niedersächsische Linksextremisten wie die postautonomen Organisationen "Interventionistische Linke Hannover" (IL Hannover) und "Interventionistische Linke Göttingen" (IL Göttingen) sowie die autonome Gruppierung "Antifa-Jugend Göttingen" zur Teilnahme an der Protestwoche auf. Die Kölner Polizei hatte im Vorfeld versucht, das RME-Camp am Fuß des Kölner Fernsehturms wegen befürchteter Gewalttaten zu verbieten. Während das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag der Veranstalter gegen den Verbotsbescheid ablehnte, erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster das Verbot für rechtswidrig, weil es die Versammlungsfreiheit verletze. Die gesamte Woche über richteten sich zahlreiche Aktionen gegen Vertretende und Einrichtungen der Rüstungsindustrie und der Bundeswehr. So blockierten Aktivistinnen und Aktivisten am frühen Morgen des 27.08.2025 das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr in Köln. Etwa 200 Teilnehmende des RME-Camps zogen am 28.08.2025 durch ein Wohnviertel in Düsseldorf, in dem auch der Vorstandsvorsitzende von Rheinmetall seinen Wohnsitz hat. Am 29.08.2025 belagerten sie die Zufahrt zum Logistikzentrum der "Deutz AG" in Köln-Kalk und noch am selben Tag besetzten sie kurzfristig ein Kölner SPD-Parteibüro. Den Höhepunkt der Protesttage bildete eine Demonstration am 30.08.2025 mit etwa 3.000 Teilnehmenden. Bereits gegen frühen Nachmittag vermummten sich Demonstrierende und zündeten aus einer Gruppe heraus Pyrotechnik. Nachdem erneut Eisenstangen und Holzlatten in der Versammlung sichtbar geworden waren, stoppte die Polizei die Veranstaltung wegen Angriffen auf Polizeibeamte und wiederholten Verstößen gegen das Versammlungsrecht. In einem Begleitfahrzeug der Demonstration fand die Polizei nach eigenen Angaben Brennspiritus und Gasflaschen. Protestierende stießen Polizeibeamte, die ein Auto kontrollieren wollten, zu Boden. 202 Linksextremismus Schließlich wurden die Demonstrierenden, aus deren Reihen die Angriffe erfolgt waren, durch die Polizei eingekesselt. Bis zum frühen Morgen hatte die Polizei 524 Personalien aufgenommen. Zwei Personen wurden in Gewahrsam genommen, eine von ihnen wegen Widerstands festgenommen. Vermehrt wurden auch Anschläge auf die Bundeswehr verübt. Unbekannte Täter setzten in der Nacht vom 05. auf den 06.06.2025 vermutlich mittels eines Grillanzünders auf einem Werkstattgelände in Soltau sechs Lastkraftwagen der Bundeswehr in Brand. Fünf Fahrzeuge wurden schwer beschädigt, ein Lkw brannte vollständig aus. Auch die Umfriedung des betroffenen Geländes wurde durch das Feuer beschädigt. Es entstand ein Sachschaden im oberen sechsstelligen Bereich. Am 07.06.2025 erschien u. a. auf einer linksextremistischen Internetseite ein anonymes Bekennerschreiben, in dem die Tat vor allem mit antimilitaristischen Beweggründen zu rechtfertigen versucht wurde. So heißt es dort u. a., dass man die Bundeswehr angegriffen habe, weil sie ein "relevanter Player in der autoritären, patriarchalen Zurichtung der Gesellschaft" sei. Ferner verstehe sich der Anschlag als eine Solidaritätsaktion für die in Ungarn inhaftierte nonbinäre Person namens "Maja" und die in der Justizvollzugsanstalt Vechta einsitzende mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette. Da die "Bundeswehr in den nächsten Jahren allgegenwärtig in unsere Leben eingreifen und wieder ein relevanter Player in der autoritären, patriarchalen Zurichtung der Gesellschaft werden [wird]", fordern die Verfasser abschließend: "Greifen wir sie auf allen Ebenen an!" Bereits am 13.03.2018 hatten unbekannte Täter auf dem Firmengelände desselben Kfz-Werkstattbetriebs in Soltau einen abgestellten Bundeswehr-Lkw vermutlich mittels Grillanzünder in Brand gesetzt. Ein weiterer Bundeswehr-Lkw wurde durch das übergreifende Feuer beschädigt. Auch damals folgte unmittelbar auf die Tat ein Selbstbezichtigungsschreiben auf einem linksextremistischen Internetportal. 203 Linksextremismus In Rehburg-Loccum (Landkreis Nienburg/ Weser) wurden am 17.01.2025 zwei Pkw eines dunkelhäutigen Bundeswehr-Offiziers mit Migrationshintergrund mit Hilfe eines Grillanzünders in Brand gesetzt. An das Garagentor hatten die unbekannten Täter das Wort "Nazi" gesprüht. Auch die Diskussion um die Wiedereinführung einer Wehrpflicht greifen Linksextremisten auf. So protestierten sie z. B. am 13.10.2025 in Braunschweig mit einer großflächigen Plakataktion gegen Krieg, Wehrpflicht und Militarisierung. Auf einem linksextremistischen Internetportal betonten die Initiatoren: "Diese Aktion versteht sich als deutlicher Einspruch gegen Kriegslogik und Aufrüstung - und als Appell, die Debatte über Militarisierung aus der politischen Bühne zurück auf die Straße zu holen." Parteien wie die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP), die ihr nahestehende Jugendorganisation "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) oder die "Antifa Jugend Göttingen" riefen zum Kampf gegen den "Pestherd des deutschen Militarismus" auf und mobilisierten gemeinsam mit demokratischen Organisationen zu einem bundesweiten Schulstreik gegen die Wehrpflicht am 05.12.2025. In der Nacht nach dem Schulstreik verübten unbekannte Täter mit Buttersäure und Farbe einen Anschlag auf eine Kaserne in Hannover. In einem kurz darauf auf einem linksextremistischen Internetportal veröffentlichten Bekennerschreiben heißt es: "Wir haben der Kurt-Schuhmacher-Kaserne nach dem durchwinken der Wehrpflicht am Freitag einen kleinen Besuch abgestattet und ihnen die Rechnung dafür gegeben" Das Selbstbezichtigungsschreiben endet mit den Worten: "Fick dich Deutschland, Fick dich Bundeswehr!" Bereits zuvor hatte u. a. die SDAJ Göttingen zu einer "Kundgebung gegen die Wehrpflicht und andere Zwangsdienste" am 13.09.2025 in Göttingen aufgerufen. 204 Linksextremismus Klimaschutz Der Klimaschutz ist ein Thema, das die Menschen bewegt. Um der globalen Erderwärmung und ihren Folgen entgegenzuwirken, hat sich in den letzten Jahren eine weltweit agierende Klimaschutzbewegung formiert. Ihr Ziel ist es, Druck auf die Regierungen auszuüben, um den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase drastisch zu verringern und die globale Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen. Die von der Klimaschutzbewegung initiierten globalen Klimastreiktage haben deutlich gemacht, dass Linksextremisten auch in Niedersachsen versuchen, die Klimaschutzbewegung für ihre Interessen zu vereinnahmen. Dabei folgen sie ihrer Strategie, gesellschaftlich relevante Themen aufzugreifen, um mit diesen bis in die Mitte der Gesellschaft anschlussfähig zu sein. Vor allem postautonome Gruppierungen wie die "Interventionistische Linke" (IL) versuchen, strategische Bündnisse mit dem demokratischen Spektrum zu schließen, um dieses für ihre Interessen zu instrumentalisieren und mittelfristig zu radikalisieren. So ist die IL bereits seit längerem ein steuernder Faktor in dem linksextremistisch beeinflussten Klimabündnis "Ende Gelände" (EG). Unter dem Motto "System Change not Climate Change" wendet sich das Bündnis EG gegen die weitere Nutzung der Braunund Steinkohle und fordert eine "Abkehr vom fossilen Kapitalismus." Auf ihrer Internetseite beansprucht die IL die Gründungsinitiative des Bündnisses EG für sich, wenn sie schreibt: "Mit Ende Gelände haben wir ein unglaublich großes Ding geschaffen." (Internetseite der IL, 03.12.2025) Radikalisierte Teile der Klimaschutzbewegung agieren zunehmend militanter, um ihre Ziele zu erreichen. Vor allem der E-Automobilkonzern Tesla und sein Firmenchef Elon Musk sind seit geraumer Zeit insbesondere wegen ihrer Unternehmenspolitik globales Feindbild. Beanstandet werden vor allem die bei Tesla vorherrschende Arbeitskultur, die Geschäftspraktiken, die Arbeitssicherheit und die durch den Konzern zu verantwortenden Umweltzerstörungen. 205 Linksextremismus In Deutschland protestieren immer wieder demokratische Bürgerinitiativen vor allem im Rahmen sogenannter Aktionswochen an zahlreichen Standorten von Tesla gegen deren Firmenpolitik. Zugleich versuchen Linksextremistinnen und Linksextremisten, den Protest für ihre Interessen zu instrumentalisieren und langfristig zu radikalisieren. So gibt es immer wieder auch gewaltsame Aktionen gegen Tesla. Bereits 2021 wurde ein Anschlag auf die damalige Baustelle von Tesla in Grünheide bei Berlin verübt. Die Zerstörung eines Strommasts in Grünheide führte am 05.03.2024 zu einem weitreichenden Stromausfall und somit zu einem Produktionsstopp des zwischenzeitlich fertiggestellten Teslawerks, der einen Millionenschaden verursachte. In beiden Fällen haben sich sogenannte linksextremistische Vulkangruppen109 auf einem linksextremistischen Internetportal zu den Taten bekannt. Am 29.03.2025 brannten auf dem Betriebsgelände der Tesla-Niederlassung in Ottersberg (Landkreis Verden) sieben Elektroautos der Marke Tesla vollständig aus. Zwar konnte die Feuerwehr ein Übergreifen der Flammen auf das Firmengebäude verhindern, dennoch entstand ein Schaden von mehreren hunderttausend Euro. Die Polizei geht von Brandstiftung aus. Möglicherweise besteht ein Zusammenhang mit den vom 29.03. bis zum 12.04.2025 stattgefundenen globalen Protestwochen "Tesla Takedown". Sie richteten sich gegen den E-Auto-Hersteller Tesla und seinen Eigentümer Elon Musk. Bereits am 23.03.2025 hinterließen unbekannte Täter in Hannover zahlreiche Graffitis und Schmierereien an Fahrzeugen, Hauswänden, Stromkästen und Garagentoren. Im Fokus standen am Straßenrand geparkte E-Autos der Marke Tesla, die mit gegen den Besitzer der Tesla-Werke gerichteten Parolen wie "Fuck Elon" und "Burn Elon" besprüht worden waren. Ihre linksextremistische Einstellung verdeutlichten die Täter mit aufgesprühten Symbolen wie "Hammerund-Sichel", dem "A im Kreis" (Anarchismussymbol) und der Abkürzung "161", die für die "Antifaschistische Aktion" steht. 109 Bei den "Vulkangruppen" handelt es sich um eine oder mehrere linksextremistische Gruppen, die zwischen 2011 und 2026 zahlreiche Anschläge auf die Infrastruktur, insbesondere auf den Bahnverkehr und auf Telekommunikationsleitungen in und um Berlin verübt haben. Sie haben dabei Schäden in Millionenhöhe verursacht. Die Namensgebung geht zurück auf einen Vulkanausbruch auf Island 2010, wodurch es europaweit zu massiven Einschränkungen des Flugverkehrs kam. 206 Linksextremismus "Antigentrifizierung" Wohnraummangel, hohe Mieten, städtebauliche Umstrukturierungen, die Veränderungen von wohnräumlich und sozial gewachsenen Strukturen und damit einhergehende gesellschaftspolitische Spannungen sind Themen, die Menschen bis in die Mitte der Gesellschaft bewegen. Im Gegensatz zum demokratischen Protest, der sich gegen die Umgestaltung von Stadtteilen aus Sorge vor zunehmendem Mangel an bezahlbarem Wohnraum und dem drohenden Verlust des originären Stadtteilcharakters richtet, dient diese Auseinandersetzung Linksextremistinnen und Linksextremisten auch als Plattform für ihren Kampf gegen den demokratischen Rechtsstaat. Sie nutzen diese Gentrifizierungsdebatten, um eigene Interessen in den Diskurs um hohe Mieten und knappen Wohnraum einfließen zu lassen und um Militanz in die Proteste gegen diese Entwicklung hineinzutragen. Darüber hinaus geht es ihnen immer auch um die Schaffung und Bewahrung sogenannter Freiräume, wie sie "Autonome Zentren" darstellen. Sie dienen der autonomen Szene als Rückzugsräume zur Planung politischer Agitation und (gewalttätiger) Aktionen. Als Teil der Auseinandersetzung um diese sogenannten Freiräume haben die "Kämpfe gegen Gentrifizierung" in den autonomen Spektren der großen Ballungsräume, wie z. B. in Berlin und Hamburg oder in Leipzig und Bremen große Bedeutung. Es werden immer wieder teils schwerwiegende Sachbeschädigungen und Brandanschläge, vorwiegend gegen Immobilienfirmen und Infrastruktureinrichtungen verübt. Vor allem Wohnungsunternehmen wie "Vonovia" wird vorgeworfen, Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen zu verdrängen, um diese dann aufwändig zu sanieren und teuer neu zu vermieten. Auch die niedersächsische linksextremistische Szene griff dieses Thema auf. So besetzten am 12.04.2025 mehrere Personen ein leerstehendes Werkstattgebäude in Hannover. Die Besetzerinnen und Besetzer hängten Transparente aus den Fenstern, zündeten bunte Rauchtöpfe und kletterten auf das Dach eines kleinen Kiosks. Anschließend verließen sie freiwillig das Gelände. Mit dieser Aktion protestierten sie gegen die Abrisspläne des Eigentümers, der an dieser Stelle den Bau hochpreisiger Eigentumswohnungen plant. 207 Linksextremismus Kampf gegen Rassismus Linksextremisten überspitzen ihre Kritik an der aktuellen Asylund Flüchtlingspolitik und am Handeln von Ausländerbehörden, Polizei und Gerichten zum Vorwurf eines "systemimmanenten" Rassismus. Staatliche Repräsentanten und Akteure werden damit auf eine Stufe mit Rechtsextremisten gestellt und so Forderungen nach der Abschaffung des politischen Systems legitimiert. Vor diesem Hintergrund wenden sich Teile des niedersächsischen linksextremistischen Spektrums gegen die deutsche Asylund Abschiebepraxis und solidarisieren sich mit den von Abschiebung bedrohten Flüchtlingen. Das Aktionsfeld "Antirassismus" spielte aber auch 2025 eine eher untergeordnete Rolle für die autonome Szene in Niedersachsen. In der Nacht vom 19. auf den 20.04.2025 wurde in Folge eines polizeilichen Schusswaffeneinsatzes eine Person mit Migrationshintergrund in Oldenburg tödlich verletzt. Der Vorfall zog kontroverse Debatten nach sich, insbesondere die Verhältnismäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen wurde hinterfragt. Gegen diesen Polizeieinsatz demonstrierten am 25.04.2025 mindestens 8.000 Menschen in Oldenburg. Auch in Hannover und in Braunschweig beteiligten sich auch Linksextremisten an Protesten. In der folgenden Nacht wurden in Oldenburg zwei Brandsätze auf ein Lokal geworfen, dass dem Betreiber der Diskothek gehört, die dem Getöteten am Ereignisabend keinen Eintritt gewährte. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Vor dem Hintergrund des offensiven Auftretens rechtspopulistischer und rechtsextremistischer Parteien und Gruppierungen wird der "Antifaschismus" auch 2026 im Mittelpunkt der Aktivitäten der autonomen Szene in Niedersachsen stehen. Der Kampf gegen Rechtsextremisten bzw. gegen Personen, die Linksextremisten als solche ansehen, gehört zu den zentralen Anliegen auch der niedersächsischen linksextremistischen Szene. Die konstanten Wahlerfolge der AfD und ihre kontinuierliche Präsenz in der parteipolitischen Landschaft der Bundesrepublik dürfte die linksextremistische Szene darin bestärken, langfristig entschlossen gegen den aus ihrer Perspektive "faschistoiden" demokratischen Rechtsstaat vorzugehen. Über das gesamte Jahr 2026 muss mit Übergriffen auf 208 Linksextremismus Informationsstände der AfD ebenso gerechnet werden wie mit Versuchen, Veranstaltungen dieser Partei zu stören bzw. zu verhindern. Vor allem die Kommunalwahlen in Niedersachsen am 13.09.2026 dürften dabei im Fokus von Linksextremisten stehen. Körperliche Übergriffe auf einzelne AfD-Funktionsträger und -innen können dabei ebenso wenig ausgeschlossen werden wie gezielte Anschläge auf deren Eigentum. Aufgrund des andauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, der damit einhergehenden Einführung eines neuen Wehrdienstes mit verpflichtender Erfassung und Musterung für Männer und einer umfangreichen Aufrüstung werden neben Einrichtungen der Bundeswehr und der NATO vor allem Rüstungsunternehmen und deren Zulieferer im Blickpunkt von Linksextremisten bleiben. Von der Beteiligung von Linksextremisten an den Protesten gegen die NATO, das neue Wehrdienstgesetz und die Bundeswehr im Allgemeinen und ihr öffentliches Auftreten im Besonderen muss ebenso ausgegangen werden wie von Protesten gegen westliche Waffenlieferungen, z. B. an die Ukraine oder die Türkei und gegen die daran beteiligten Rüstungskonzerne. Linksextremistisch motivierte Straftaten gegen Einrichtungen der NATO und der Bundeswehr sowie gegen Unternehmen und Zulieferbetriebe der Rüstungsindustrie können künftig ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Sollten Themen wie der Ukraineund der Nahost-Krieg in den Hintergrund rücken, könnte der Klimaschutz wieder von größerer Bedeutung für die linksextremistische Szene werden. Mit Störaktionen gegen Energieunternehmen, aber auch mit Besetzungen von für den Abbau fossiler Brennstoffe bestimmter Gebiete, müsste dann wieder bundesweit als auch in Niedersachsen vermehrt gerechnet werden. Die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt, vor allem die steigenden Mieten und die Stadtteilumgestaltungen lassen den Schluss zu, dass das Thema "Antigentrifizierung" auch in Zukunft Anklang in der autonomen Szene finden wird. Auch in Niedersachsen muss deshalb mit weiteren Aktionen wie Hausbesetzungen gerechnet werden. 209 Linksextremismus Das Jahr 2025 hat gezeigt, dass die Hemmschwelle zur Anwendung von Gewalt auch gegen Menschen in Teilen der linksextremistischen Szene weiterhin niedrig ist. Linksextremisten scheinen vermehrt auch in Form klandestiner Kleingruppen zu agieren. Das hat die Gewalt gegen Repräsentanten des Staates und gegen Rechtsextremisten bzw. gegen Personen, die Linksextremisten als solche ansehen, gezeigt. Künftig muss daher auch mit weiteren Übergriffen, insbesondere in Kleingruppentaktik, auf Polizisten sowie auf Personen, die Linksextremisten als Rechtsextremisten ansehen, gerechnet werden. Für die weitere Entwicklung des Linksextremismus in Niedersachsen und der Bundesrepublik dürfte auch die Situation innerhalb der postautonomen Szene relevant sein. Sollte sich auch 2026 vor allem die Kritik an der IL und die damit einhergehenden Auflösungserscheinungen von IL-Ortsgruppen fortsetzen, könnte das postautonome Projekt zunehmend an seine Grenzen stoßen oder womöglich scheitern. Welche Auswirkungen eine solche Entwicklung auf die Organisierung und Durchführung vor allem von Protestaktionen der autonomen Szene im Allgemeinen und auf die postautonomen Bündnisse im Besonderen hat, bleibt abzuwarten. 4.5 Anarchisten Sitz/Verbreitung Mit Ausnahme der "Freien Arbeiterinnenund Arbeiter-Union" (FAU) existieren in Niedersachsen keine gefestigten anarchistischen Strukturen. Die FAU unterhält in Göttingen, Hannover und Lüneburg einzelne Ortsgruppen. Mitglieder/Anhänger/ Niedersachsen: 70 Sympathisanten Publikationen "Gai Dao" (Publikation der "Föderation deutschsprachiger Anarchisten"; monatlich), "Direkte Aktion" (Onlinepublikation der FAU; unregelmäßig) 210 Linksextremismus Finanzierung Finanzierung von Aktionen und Kampagnen durch Spenden sowie Solidaritätsveranstaltungen, bei der FAU auch Mitgliedsbeiträge Kurzportrait/Ziele Neben dem Kommunismus ist der Anarchismus der zweite grundlegende Ideologiestrang des Linksextremismus. Beide Strömungen setzen sich dafür ein, die bestehende Ordnung zu überwinden. Anarchisten streben die unmittelbare Errichtung einer herrschaftsfreien Gesellschaftsordnung an, in der der Mensch von allen politischen, ökonomischen, religiösen und kulturellen Zwängen befreit leben kann. Im Anarchismus nimmt die individuelle Freiheit den höchsten Stellenwert ein. Vor diesem Hintergrund negieren Anarchisten sämtliche Hierarchieund Herrschaftsformen. Zudem sprechen sie nicht nur dem Staat und seinen Institutionen, sondern ebenso der (sozialen) Marktwirtschaft jegliche Existenzberechtigung ab. Als kleinste Einheit des anarchistischen Zusammenlebens gilt die sogenannte Kommune, im ökonomischen Bereich wird die Gründung föderal strukturierter Genossenschaften und Syndikate angestrebt. Der Anarchismus ist aber keineswegs als geschlossener Theorieblock zu verstehen. Vielmehr verbergen sich hinter dem Begriff verschiedene Strömungen mit zum Teil sehr unterschiedlichen Konzepten. Unter den niedersächsischen Anarchisten ist der eher praxisorientierte Anarchosyndikalismus am stärksten vertreten.110 Er entstand im 19. Jahrhundert und fußt auf der Idee revolutionärer Basisgewerkschaften. So orientiert sich z. B. die FAU an anarchosyndikalistischen Konzepten. Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Gemeinsames Ziel aller anarchistischen Gruppierungen ist es, den Staat und seine Institutionen abzuschaffen und durch eine "herrschaftsfreie Gesellschaft" zu ersetzen. Hiermit richten sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und sind demnach verfassungsfeindlich (SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG). 110 Unter "Anarchosyndikalismus" versteht man eine gewerkschaftliche Organisierung, die auf anarchistischen Prinzipien beruht. Der "Anarchosyndikalismus" knüpft an die kollektiven, kommunistischen und solidarischen Varianten des Anarchismus an und überträgt diese auf die gewerkschaftliche Arbeit. Er will die Lohnabhängigen nach den Prinzipien von Selbstbestimmung, Selbstorganisation und Solidarität organisieren. 211 Linksextremismus Ereignisse und Entwicklungen Zu einer der größten anarchosyndikalistischen Gruppierungen in Deutschland zählt die 1977 gegründete "Freie Arbeiterinnenund Arbeiter-Union" (FAU). Sie ist eine bundesweite Föderation aus unabhängigen lokalen Einzelund Branchengewerkschaften, sogenannten Syndikaten, und versteht sich als eine nach basisdemokratischen Prinzipien aufgebaute Gewerkschaft. Das "Allgemeine Syndikat der FAU Hannover" (AS Hannover) und das "Allgemeine Syndikat der FAU Göttingen" sind die einzigen gefestigten anarchistischen Strukturen in Niedersachsen. Sie sind Teil der Gewerkschaftsföderation der FAU. In den Grundsätzen des AS Hannover heißt es unter der Überschrift "Die neue Gesellschaft in der Schale der alten aufbauen": "Eine Veränderung von Wirtschaft und Gesellschaft muss an deren Basis ansetzen und setzt Alternativen zu zentralistischen Staatsstrukturen voraus." (Internetseite des AS Hannover, 26.11.2025) Was das AS Hannover damit meint, verdeutlicht es in ihrem Selbstverständnis: "In diesem Sinne verfolgt das Allgemeine Syndikat der FAU Hannover eine sozialrevolutionäre Strategie. Wir zielen also auf eine Umwälzung der gesellschaftlichen Verhältnisse 'von unten' ab." (Internetseite des AS Hannover, 20.11.2025) Die "Grundprinzipien des Syndikalismus" konkretisiert die FAU u. a. in einem Grundlagentext, der ebenfalls auf der Internetseite der Organisation aufrufbar ist. In den beiden Kapiteln "Grundsätze und Ziele" sowie "Kritik der bestehenden Verhältnisse" hält die FAU für ihre Arbeit fest: "Wir streben die Überwindung des Kapitalismus an. ... Wir beziehen uns [dabei] auf die Ideen des Anarchosyndikalismus. ..." (Internetseite der FAU, 26.11.2025) 212 Linksextremismus Ihr erklärtes Ziel ist "... eine Wirtschaftsund Gesellschaftsordnung, die auf kollektiver Selbstverwaltung basiert ..." (Internetseite der FAU, 26.11.2025) In der Praxis bedeutet dieses, dass die FAU "... eine libertäre, klassenlose Gesellschaft an[strebt], in der alle Menschen gemäß ihren Bedürfnissen leben und ihre Fähigkeiten frei entfalten können." (Internetseite der FAU, 26.11.2025) Der von der FAU anvisierte Systemwechsel soll dabei von basisdemokratisch strukturierten Lokalund Betriebsgruppen organisiert werden, die unter Rückgriff auf direkte und zum Teil auch militante Aktionsformen, wie z. B. Fabrikbesetzungen, Streiks und Sabotageaktionen, vor Ort agieren sollen. Im Rahmen ihrer Gewerkschaftsarbeit setzt sich die FAU für bessere Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Sie unterstützt sie in prekären Situationen und stellt juristische Hilfe bereit. Mit ihrem Engagement für Gewerkschaftsbelange und ihrer Solidarität mit streikenden Arbeiterinnen und Arbeitern versucht die FAU aber immer auch anschlussfähig an demokratische Organisationen zu sein. Zugleich möchte sie auf diesem Wege neue Mitglieder für ihre systemablehnenden Ziele gewinnen. Neben Ortsgruppen in Göttingen und Hannover gibt es seit 2023 auch eine FAU-Ortsgruppe in Lüneburg. Die FAU Ortsgruppe Göttingen führt regelmäßig eine monatliche Beratungsstunde durch und betreibt ein "FAU-Lokal". Die Ortsgruppe bildete im Rahmen der Demonstration zum 1. Mai am 01.05.2025 gemeinsam mit den Göttinger Ortsgruppen der postautonomen Bündnisse "IL" und "uG" einen aus Anarchisten und Kommunisten bestehenden "schwarz roten Block"111. Ferner 111 Das "schwarz" steht in diesem Bündnis farblich für die anarchistische Bewegung und das "rot" für die kommunistische. 213 Linksextremismus fanden vom 06. bis zum 09.06.2025 unter Beteiligung der FAU die sogenannten Göttinger anarchistischen Tage statt. Sie dienen der Vernetzung der anarchistischen Szene und der Verbreitung ihrer Ideologie. Im Oktober 2025 startete die FAU Ortsgruppe Hannover den Versuch, mit der "Freien Arbeiter:innen Jugend" (FAJ) eine eigene Jugendorganisation in Hannover aufzubauen. Über Veranstaltungen - wie etwa den Vortrag zu Grundlagen des Anarchosyndikalismus vom 06.12.2025 - sowie regelmäßig stattfindende offene Treffen versucht die FAU, Nachwuchs zu generieren. Social-Media-Post zur Bedeutung des 1. Mai auf den Accounts des Verfassungsschutzes Niedersachsen Seit 2017 ist die FAU auch international wieder stärker vernetzt. Nachdem sie nach langjähriger Mitgliedschaft im Dezember 2016 aus der "Internationalen ArbeiterInnen Assoziation" (IA A) ausgeschlossen wurde, beteiligte sich die Gewerkschaft an mehreren Konferenzen zur Gründung eines neuen internationalen Zusammenschlusses anarchosyndikalistischer Organisationen. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Im Vergleich zu den autonomen bzw. postautonomen Gruppierungen sind anarchistische Organisationen generell von nachrangiger Bedeutung. Allein aufgrund ihrer Zersplitterung dürfte sich daran auch künftig kaum etwas ändern. Der Anarchosyndikalismus wird auch im Jahr 2026 voraussichtlich der am stärksten wahrnehmbare Teil des anarchistischen Spektrums in Deutschland und Niedersachsen bleiben. 214 Linksextremismus 215 05 Islamismus Islamismus 5.1 Mitglieder-Potenzial Islamismus-Potenzial Bundesrepublik Deutschland112 2024 Salafistische Bestrebungen 11.000 Muslimbruderschaft (MB) 1.450 HAMAS 550 Tablighi Jama'at (TJ) 550 Kalifatsstaat (Hilafet Devleti) 600 Hizb Allah 1.250 Weitere islamistisch-extremistische Gruppen 12.880 Summe 28.280 Islamismus-Potenzial Niedersachsen 2024 2025 Salafistische Bestrebungen 650 600 Muslimbruderschaft (MB)113 170 165 Tablighi Jama'at (TJ) 40 40 Kalifatsstaat (Hilafet Devleti) 70 90 Hizb Allah 250 270 Islamisches Zentrum Hamburg e. V. (IZH) und sonstiger schiitischer 100 105 Extremismus Hizb ut-Tahrir (HuT) - 15 Milli Görüs-Bewegung (MGB) - 40 Sonstige islamistisch-extremistische Gruppen 15 - Summe 1.295 1.325 112 Die Zahlen des Mitglieder-Potenzials für die Bundesrepublik Deutschland lagen für das Berichtsjahr bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Daher werden nur die Zahlen des Vorjahres genannt. 113 Das Mitgliederpotenzial der "Muslimbruderschaft" umfasst auch deren regionale Ableger HAMAS und En-Nahda. 218 Islamismus 5.2 Islamismus Der Islamismus ist eine politische Ideologie, deren Anhänger sich auf religiöse Normen des Islams berufen und diese politisch ausdeuten. Auch wenn der Begriff des Islamismus auf den Islam hindeutet, ist diese politische Ideologie deutlich von der durch das Grundgesetz geschützten Religion des Islams zu trennen. Islamisten sehen im Islam nicht nur eine Religion, sondern auch ein rechtliches Rahmenprogramm für die Gestaltung aller Lebensbereiche: von der Staatsorganisation über die Beziehungen zwischen den Menschen bis ins Privatleben des Einzelnen. Islamismus beginnt dort, wo religiöse islamische Normen als für alle verbindliche Handlungsanweisungen gedeutet und - bisweilen unter Zuhilfenahme von Gewalt - durchgesetzt werden sollen. Entstehung des Islamismus Mit der europäischen Kolonialisierung ab dem 19. Jahrhundert kam zunehmend eine innerislamische Debatte auf, die sich mit den Ursachen der Abhängigkeit vom Westen und der damit verbundenen empfundenen Schwäche der Muslime beschäftigte. Zahlreiche islamische Gelehrte sahen den Grund darin, dass sich die Muslime vom wahren Islam abgekehrt hätten. Während einige islamische Reformer eine Modernisierung muslimischer Gesellschaften nach dem Vorbild westlicher Staaten forderten, nahm die islamistische Gegenbewegung eine antikoloniale und antiwestliche Haltung ein. Sie war davon überzeugt, dass nur eine Rückbesinnung auf den "reinen ursprünglichen Islam" die Muslime zur Unabhängigkeit und zu alter Macht führen könne. Der Islamismus entstand zwar als Reaktion auf die Konfrontation mit dem Westen und der Moderne, entwickelte sich jedoch insbesondere ab Mitte des 20. Jahrhunderts als Protestbewegung gegen die eigenen als tyrannisch wahrgenommenen Regierungen, die nach dem Ende der Kolonialzeit von den säkularen Eliten gestellt wurden. Sie wurden für die kulturelle Entfremdung, sozioökonomischen Probleme und die politische Ohnmacht der islamischen Welt verantwortlich gemacht. Es entstanden unterschiedliche islamistische Organisationen und Bewegungen, die allesamt Gesellschaften anstreben, die durch die islamische Rechtsordnung, die Scharia, organisiert sind. Der Interpretationsspielraum dafür, 219 Islamismus was die Scharia genau umfasst, ist groß. Islamisten verstehen die Scharia nicht allein als eine Rechtsund Werteordnung, sondern als ein von Gott verordnetes Ordnungsprinzip, das alle Bereiche des staatlichen und gesellschaftlichen Handelns reglementiert. Sie richten sich in ihrer politisierten Interpretation der Scharia oft auch gegen die Mehrheit der Muslime, die in diesen islamischen Regeln ausschließlich einen Leitfaden für ihre individuelle religiöse Praxis sehen. Islamisten beanspruchen für sich oft, wie etwa im Falle der Scharia oder auch des Jihads114, die inhaltliche Deutungshoheit über religiöse Begriffe und Konzepte, die allen Muslimen zu eigen sind und politisieren diese. In seinem Absolutheitsanspruch widerspricht der Islamismus in erheblichen Teilen der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere werden durch die islamistische Ideologie die demokratischen Grundsätze verletzt. Islamisten lehnen die Trennung von Staat und Religion und die Volkssouveränität als unislamisch ab. Ihrer Ansicht nach müsse alle Macht entsprechend der Scharia von Gott allein ausgehen. Dies versuchen sie mit der frühislamischen Herrschaftsform zu begründen, deren weltliches und religiöses Oberhaupt der Kalif darstellte, der auf Basis der Scharia herrschte. Darüber hinaus verletzt die islamistische Ideologie die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, die religiöse und sexuelle Selbstbestimmung sowie die Gleichstellung der Geschlechter. Frauen werden z. B. von Islamisten nach deren Schariaverständnis im Hinblick auf das Erbund Familienrecht benachteiligt. Die Herabwürdigung einer Frau wird u. a. dadurch deutlich, dass die Zeugenaussage eines Mannes in einigen Bereichen so schwer wiegt wie die Aussagen von zwei Frauen. Juden und Christen, die die Herrschaft des islamischen Staates akzeptieren, dürfen ihre Religion ausüben, müssen aber Sondersteuern zahlen. Ebenso drängen Islamisten auf die unbedingte Rechtmäßigkeit der sogenannten Hadd-Strafen, die für Vergehen wie Diebstahl oder "Unzucht" Körperstrafen vorsehen, 114 Die wörtliche Übersetzung des arabischen Begriffs "Jihad" ist "Anstrengung" oder "Bemühung". Es gibt zwei Formen des Jihad: Die geistig-spirituelle Bemühung des Gläubigen um das richtige religiöse und moralische Verhalten gegenüber Gott und den Mitmenschen ("großer Jihad") sowie den kämpferischen Einsatz zur Verteidigung oder Ausdehnung des islamischen Herrschaftsgebiets ("kleiner Jihad"). Von militanten Gruppen wird der Jihad häufig als religiöse Legitimation für Terroranschläge verwendet. 220 Islamismus die von der Amputation der rechten Hand bis hin zur Todesstrafe reichen. Islamistische Ideologien, die den Islam nicht allein als Religion, sondern als eine Herrschaftsideologie betrachten, verletzen wesentliche Merkmale der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und sind mit der Demokratie unvereinbar. Islamistische Strömungen Obwohl alle islamistischen Organisationen die oben genannte Ideologie vertreten, unterscheiden sie sich wesentlich in den Mitteln, die sie anwenden, um ihre islamistischen Ziele zu erreichen. Demnach können sie entsprechend ihrer Gewaltbereitschaft in zwei Strömungen unterteilt werden, wobei ihre Übergänge fließend sind: f Gruppierungen, die auf Gewalt zurückgreifen Diese Gruppierungen (auch: Jihadisten oder gewaltorientierte Islamisten) sind der Überzeugung, dass sich ihre Ziele nur mit Gewalt erreichen lassen. Sie erachten den sogenannten Jihad als individuelle Pflicht eines jeden Muslims und fordern von allen "wahren Gläubigen" den Kampf gegen die vermeintlichen Feinde des Islams. Selbstmordattentäter oder im Kampf getötete Jihadisten werden als Märtyrer glorifiziert und als Helden betrachtet, denen das Paradies versprochen ist. Einerseits zählen zu dieser Gruppe internationale terroristische Organisationen, die vorwiegend zum Mittel der Gewalt greifen und staatliche Strukturen offen bekämpfen, wie "al-Qaida" oder der sogenannte Islamische Staat (IS).115 Andererseits sind es regionale terroristische Organisationen, die einen starken Bezug zu ihren Herkunftsländern aufweisen und i. d. R. gegen dortige Regierungen und politische Systeme agieren. Zur Umsetzung ihrer politischen Ziele betrachten sie Gewalt als ein legitimes Mittel unter vielen, die sie jedoch nur begrenzt in akuten Konflikten einsetzen. Oft agieren gewaltorientierte islamistische Organisationen in den Herkunftsländern auch als Parteien und sind entsprechend stark in die Politik eingebunden. Darüber hinaus genießen sie aufgrund ihrer karitativen Projekte großen Zuspruch 115 Siehe Kapitel 5.3.1. 221 Islamismus in der Gesellschaft. Die HAMAS116 die "Hizb Allah"117 und die "Taliban"118 sind Beispiele dafür. f Gruppierungen, die nicht primär auf Gewalt zurückgreifen Diese Gruppierungen lehnen die eigene Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele ab, was jedoch nicht bedeutet, dass sie nicht auch mit gewaltorientierten Gruppierungen sympathisieren könnten. Entsprechend ihres ideologischen Auftrags versuchen sie primär, die Gesellschaft umzugestalten und/oder staatliche Strukturen zu unterwandern, um islamistische Normen gesellschaftlich zu etablieren und ggf. staatlich zu verankern. Dabei schotten sie sich nicht von der Mehrheitsgesellschaft ab, sondern versuchen aktiv mit ihr zusammen zu arbeiten. Sie beabsichtigen, zunächst Freiräume für die Verbreitung der eigenen Ideologie zu schaffen. Dabei konstruieren sie Themen, die insbesondere für hier lebende Muslime relevant sind und oft auf Narrativen wie Islamfeindlichkeit aufbauen. Durch die Prägung einer solchen Wahrnehmung ist es ihnen möglich, als Sprachrohr und Vertreter eben dieser unterdrückten Muslime zu agieren und auch für nicht extremistische Personen relevant zu sein. Gruppierungen aus dem Bereich des nach politischem Einfluss strebenden Islamismus können in ihrer ideologischen Ausrichtung, ihrem kulturellen Hintergrund und ihren Aktivitäten sehr unterschiedlich sein. Sie reichen von der "Muslimbruderschaft"119 bis hin zu Akteuren aus dem Bereich des politischen Salafismus. Die Grenzen zwischen den unterschiedlichen Gruppierungen und Strömungen verschwimmen teilweise zunehmend. Dies ist insbesondere unter Salafisten zu beobachten, die Bereiche besetzen, die vermeintlich keinen Bezug zum Salafismus haben. Beispiele dafür sind Hilfsorganisationen, Reisebüros, Online-Islamkurse oder die Gründung eigener Unternehmen, wie im Bereich der halal120 -konformen 116 Siehe Kapitel 5.4.1. 117 Siehe Kapitel 5.5.1. 118 Siehe Kapitel 5.4. 119 Siehe Kapitel 5.4.1. 120 Der arabische Begriff "halal" bedeutet übersetzt "nach islamischem Glauben erlaubt". 222 Islamismus Produkte. Gerade im Internet erreichen Salafisten eine enorme Reichweite, indem sie öffentliche Debatten wie Diskussionen über das Kopftuch oder die Diskriminierung von Muslimen aufgreifen und für sich zu nutzen versuchen. Aber auch andere Islamisten sind vor allem in den sozialen Medien sehr gut aufgestellt, verfügen über eine hohe Zahl an Followern und sind damit in der Lage, großen Einfluss auf den gesellschaftlichen Diskurs zu Themen auszuüben, die den Islam und Muslime betreffen. Diese Entwicklung kann zu weiteren Verschachtelungen und Vernetzungen zwischen unterschiedlichen islamistischen Gruppierungen führen, die allesamt das einigende Ziel einer islamistischen Durchdringung der Gesellschaft anvisieren. Internetnutzung durch Islamisten Personen des islamistischen Spektrums bewegen sich im Internet grundsätzlich genauso wie der Rest der Gesellschaft. Dies betrifft Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram und TikTok, jedoch auch Messenger-Dienste wie Signal, Telegram und WhatsApp. Discord, Reddit, Steam und Twitch werden insbesondere von interessenbezogenen Communities (z. B. Gaming, Sport, Technik) gerne genutzt. Während bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen bereits seit längerer Zeit Instagram und TikTok die beliebtesten Online-Plattformen sind, bleibt Facebook bei den über Dreißigjährigen das meistgenutzte soziale Netzwerk. Snapchat richtet sich ebenfalls überwiegend an Jugendliche und junge Erwachsene. Gewaltbezogene Inhalte und jihadistische Propaganda sind am persistentesten auf Telegram (und in zunehmendem Maße auf TikTok) zu finden, das in diesem Spektrum die zentrale Austauschplattform ist. Neben einem geschlossenen Ökosystem mit einer Vielzahl an Gruppen und Kanälen jihadistisch-salafistischer Prägung wird niedrigschwellig der Kontakt zu ausländischen Jihadisten ermöglicht und sich in Kleingruppen radikalisiert. Klassische Internetseiten und Foren verlieren hingegen an Bedeutung und sind nur noch in Ausnahmefällen von Relevanz. Insgesamt nehmen islamistische Aktivitäten im Internet quantitativ zu, was vor allem auf die fortschreitende Digitalisierung und die Verjüngung der Szene zurückzuführen ist. Kommunikation und Diskurs auf Social-Media-Plattformen sind zudem stark geprägt von 223 Islamismus einer visuellen Darstellung der Inhalte, was sich auch im Auftreten und der Reichweite islamistischer Akteure widerspiegelt. Auf TikTok führt das leicht konsumierbare Format der Kurzvideos zu einer großen Popularität der Plattform, die auch bei Islamisten ankommt. Ebenfalls eine verbreitete Praxis ist zudem das Aufbauen plattformübergreifender Online-Präsenzen, um verschiedene Zielgruppen auf unterschiedlichen sozialen Netzwerken ansprechen zu können. Bei der Frage, welche phänomenbezogenen Themen für Personen des islamistischen Spektrums auf Social Media relevant sind, lassen sich im Wesentlichen drei narrative Ebenen skizzieren: f Religiöse Indoktrination Hier werden Anweisungen zur Glaubensausübung und Auslegung der religiösen Primärquellen (Koran und Sunna) erteilt, um ein islamkonformes Leben zu führen. Der Islam wird als eine dem westlichen bzw. demokratischen Wertekonsens übergeordnete Werteordnung dargestellt, nach der sich Gläubige in erster Linie zu richten hätten. Es werden Themen aufgegriffen wie die Verhüllung der Frau, der Vorrang von religiösen Pflichten, individuelles Verhalten in Alltagssituationen und Fragen zu erlaubten und verbotenen Handlungen. Feindbilder im religiösen Sinne werden als "Ungläubige" (arab. Kuffar) bzw. Polytheisten (arab. Mushrikun) bezeichnet. In fortgeschritten radikalisierten Kreisen tritt die Konstruktion des inneren Feindes in Form von Muslimen, welche dem Glauben nur äußerlich nachgehen und somit "Heuchler" (arab. Munafiqun) seien, vermehrt auf. Auf Telegram und Discord existiert eine Vielzahl an Kanälen, die z. B. religiösen Unterricht oder Arabisch-Sprachkurse in Verbindung mit islamistischer Ideologie zielgruppengerecht aufbereitet anbieten. f Identitäre Narrative Diese Narrative betreffen das Leben muslimischer Menschen als soziale Gruppe in Deutschland bzw. die Welt aus der Sicht von Islamisten. In diesen stark verzerrten Diskursen werden Themen wie antimuslimischer Rassismus und die Wahrnehmung des Islams in Deutschland dazu genutzt, um Muslime in Deutschland zu radikalisieren und letztlich einen Bruch mit der Gesellschaft herbeizuführen. Eine systematische Unterdrückung von Muslimen, die in Teilen mit der Situation jüdischer Menschen 224 Islamismus im Nationalsozialismus gleichgesetzt wird, ist häufig ideologischer Kern der Äußerungen. Insbesondere seit dem Überfall der HAMAS auf Israel am 07.10.2023 werden vermehrt antisemitische bzw. antizionistische Aussagen getroffen, wie z. B. der Vorwurf des Genozids an Muslimen. Ebenfalls regelmäßig thematisiert werden gerichtliche Prozesse in Deutschland gegen mutmaßliche islamistische Straftäter und die Situation von hierzulande oder in Syrien gefangenen Personen, die glorifiziert werden. Staatsformen aus der Geschichte der islamischen Welt, wie z. B. das Kalifat oder das Emirat, werden als idealisierte Form des gesellschaftlichen Zusammenlebens beschrieben, und es wird ihnen eine höhere (religiöse) Legitimität beigemessen als demokratischen Staaten. f Extremistische und gewaltorientierte Inhalte Offen extremistische und gewaltorientierte Inhalte sind der quantitativ kleinste Teil der bekannten Äußerungen von Islamisten im Internet. Es dominieren hier vor allem besonders eng gefasste Glaubensauslegungen, takfiristische121 Positionen und absolut gehaltene Freund-Feind-Schemata, welche durch stark aus dem Kontext gerissene Bezugsstellen aus Koran und Hadithen begründet werden. Der Islam wird hier nicht als Religion praktiziert, sondern als Mittel zur Gewaltlegitimation missbraucht. Verbreitet werden diese Inhalte i. d. R. von dem Jihadismus nahestehenden oder sich im Ausland aufhaltenden Personen, die ein hohes Maß an konspirativem Verhalten zeigen und aktiv Szeneangehörige ansprechen. Einerseits werden jihadistische Anschläge und Attentäter verherrlicht und entsprechendes Propagandamaterial (z. B. militärische Darstellungen, Reden, Videos von Hinrichtungen) geteilt, andererseits Gewalttaten gegen Personen gebilligt und dazu aufgerufen. Neben der Propaganda internationaler jihadistischer Organisationen wie des sogenannten Islamischen Staates (IS) oder al-Qaida ist seit dem 07.10.2023 vermehrt Kriegspropaganda der HAMAS 121 Unter dem arabischen Begriff "Takfir" wird die Exkommunizierung von Muslimen aus der Religion verstanden. Diese Strafe wird nach herrschender Meinung in der islamischen Rechtswissenschaft nur von einem Rechtsgelehrten bei besonders schweren Vergehen verhängt und zieht i. d. R. auch die Todesstrafe nach sich. Terroristische Vereinigungen wie der IS werden als "takfiristisch" bezeichnet, da diese Praxis dort teilweise inflationär und durch nicht gelehrte Privatpersonen zur standrechtlichen Aburteilung von Personen genutzt wird. 225 Islamismus und der libanesischen "Hizb Allah" zu finden. Trotz begrenzter Möglichkeiten zur Verbreitung von Online-Propaganda stellt die Terrororganisation IS nach wie vor eine der größten Gefahren zur (Schnell-)Radikalisierung von Einzelpersonen im Netz weltweit aber auch in Deutschland dar. Vereinzelt werden derartige Inhalte auf Mainstream-Plattformen wie Instagram und TikTok festgestellt, der größere Teil dieser Kommunikation spielt sich jedoch auf Telegram und anderen Plattformen bzw. im Darknet ab. Islamistische Botschaften enthalten in aller Regel zwei oder mehr der o. g. narrativen Ebenen und beanspruchen für sich einen Absolutheitsanspruch, dem zu widersprechen im kurzlebigen Kommunikationsstil auf sozialen Netzwerken kaum möglich ist. Dies ist insbesondere dann erschwert, wenn sich islamistische Aussagen mit Desinformation, z. B. zu Ereignissen im Nahostkrieg verbinden. Es erfolgt ein Framing religiöser bzw. gesellschaftlicher Wahrnehmungen, die im Sinne einer strengen Religionsauslegung interpretiert werden. Dies wird insbesondere an den Schemata der Glorifizierung inhaftierter Islamisten als "Märtyrer" oder der Wahrnehmung von LGBTQIA+-Personen122 als "Ungläubige" und Feinde der islamischen Gemeinschaft (arab. "Umma") deutlich. Transportiert werden diese Narrative vor allem durch populistische und identitäre Argumentationsmuster, die spürbar zugenommen haben. Gesellschaftlich relevante Themen werden religiös-politisch aufgeladen und skandalisiert, z. B. die öffentliche Wahrnehmung von LGBTQIA+-Personen, Religionspolitik oder der Israel-PalästinaKonflikt. Das Ziel dieser populistischen Artikulation ist eine religiöse Aufladung des Diskurses in jeder Hinsicht, die Absonderung muslimischer Menschen von der Mehrheitsgesellschaft und die Delegitimierung der demokratischen Werteordnung. Kampfsport im Islamismus Im Islamismus und insbesondere innerhalb salafistischer Milieus erlangt der Kampfsport zunehmende Bedeutung. Während Kampfsportarten im Allgemeinen primär der körperlichen Fitness, Gesundheitsförderung und Selbstdisziplin dienen, werden sie im 122 LGBTQIA+ steht für lesbian, gay, bisexual, transsexual/transgender, queer, intersexual, asexual. 226 Islamismus salafistischen Kontext gezielt als Instrument sozialer Bindung, ideologischer Prägung sowie der mentalen und physischen Vorbereitung auf einen vermeintlich "notwendigen Kampf" gegen die aus salafistischer Sicht Feinde des Islams genutzt. Der Bezug zu Kampfsport erfüllt dabei mehrere Funktionen: Er stärkt den inneren Zusammenhalt, vermittelt ein Gefühl von Stärke und Wehrhaftigkeit und bietet zugleich ein niedrigschwelliges Rekrutierungsumfeld, insbesondere für junge Männer. Einzelne salafistische Akteure nutzen Kampfsport gezielt zur Gewinnung und Bindung neuer Anhänger. Trainingseinheiten - sowohl in öffentlichen Trainingsstätten als auch in privaten Räumlichkeiten oder geschlossenen Gruppen - werden mit religiösen Unterweisungen und der Vermittlung salafistischer Ideologie verknüpft. Die Betonung körperlicher Disziplin und Gehorsam gegenüber dem Trainer, der nicht selten zugleich als religiöse Autorität auftritt, begünstigt ein hierarchisches Gefüge, das ideologischer Beeinflussung besonderen Vorschub leistet. Das Idealbild des "starken, standhaften Gläubigen" trägt zur Selbstaufwertung der Anhänger bei und fördert die Abgrenzung von einer als "verweichlicht" wahrgenommenen Mehrheitsgesellschaft. Die Verbindung von Kampfsport und salafistischer Ideologie begünstigt die Aufwertung von Männlichkeit, Härte und Opferbereitschaft. Gewalt wird dabei in der Regel nicht offen propagiert, jedoch als legitimes Mittel religiöser Selbstbehauptung interpretiert. Kampfsporterfahrenen Einzelakteuren im jihadistisch-salafistischen Spektrum kann vor diesem Hintergrund ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zukommen, insbesondere wenn sich ausgeprägte körperliche Fähigkeiten mit einer gefestigten ideologischen Überzeugung verbinden. In Niedersachsen zeigen sich bislang keine institutionalisierten Strukturen innerhalb des salafistischen Spektrums, die Kampfsport als zentrales Organisationsprinzip nutzen. Gleichwohl sind vereinzelt Personen und kleinere Gruppen in salafistischen Netzwerken aktiv und betreiben zugleich Kampfsport oder initiieren eigene Trainingsangebote, teils in regulären Sporteinrichtungen, teils in abgeschlossenen Räumen oder unter dem Deckmantel privater Sportgemeinschaften. Zugleich bestehen länderübergreifende 227 Islamismus Vernetzungen, die den Austausch zwischen gleichgesinnten Akteuren fördern. Ein neues Phänomen ist die sogenannte Martial Arts Umrah (MAU), eine Verknüpfung von Kampfsportelementen mit religiösen Inhalten und gemeinschaftlich organisierten Pilgerreisen. Die Verbindung aus körperlicher Ertüchtigung, spiritueller Unterweisung und gruppenbezogener Identitätsbildung stärkt das Bindungspotenzial innerhalb der Szene und verleiht dem Kampfsport eine zusätzliche religiösideologische Aufladung. Aktuelle Entwicklungen im Islamismus Die Entwicklung des Islamismus ist im Jahr 2025 weiter dem Trend der letzten Jahre gefolgt: Klare Grenzen zwischen den unterschiedlichen islamistischen Strömungen verschwimmen zunehmend und die Personenpotenziale der verschiedenen Organisationen scheinen mehr und mehr ineinander zu fließen. Hinzu kommt ein relativer Bedeutungsgewinn des organisationsbezogenen Islamismus im Vergleich zu der salafistischen Szene. Der Niedersächsische Verfassungsschutzbericht 2025 trägt diesen Entwicklungen Rechnung durch eine angepasste und detailliertere Strukturierung innerhalb des Kapitels Islamismus. Der Salafismus wird dabei in die beiden Strömungen des politischen und des jihadistischen Salafismus unterteilt, während sich der organisationsbezogene Islamismus in ein sunnitisches und ein schiitisches Spektrum untergliedern lässt. Diese vier Bereiche stehen dabei jeweils in etwa 28 % 26 % politische Salafisten jihadistische Salafisen sunnitisch islamistische Organisationen schiitisch islamistische 19 % Organisationen 27 % 228 Islamismus für ein Viertel des Personenpotenzials der islamistischen Szene in Niedersachsen. Ein genauerer Blick auf die dem Niedersächsischen Verfassungsschutz bekannten Islamisten zeigt, dass diese mit klarer Mehrheit männlich sind. Auch Frauen haben ihren Wirkungskreis, der mit knapp 20 Prozent jedoch deutlich gegenüber den Männern 16 % mit über 80 Prozent zurückfällt. Innerhalb der unterschiedlichen islamistischen Bereiche zeigt sich hier ebenfalls ein sehr homogenes Bild, ohne deutliche Ausreißer. Dies entspricht der islamistischen Ideologie, nach der die Autorität grundsätzlich bei den Männern liegt, während das Wirken von 84 % Frauen vor allem auf den häuslichen Bereich beschränkt ist. Nichtsdestotrotz hat der Anteil der Islamistinnen in den letzten Jahren männlich weiblich zugenommen und Frauen übernehmen auch zunehmend sichtbare Rollen bei den Szeneaktivitäten. Bei den Staatsangehörigkeiten gibt es etwa drei gleich große Gruppen. Zu berücksichtigen ist, dass bei den doppelten Staatsangehörigkeiten in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit einbezogen ist. Der mehrheitliche Anteil an Personen die (auch) über eine deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, macht deutlich, dass der Islamismus kein Phänomen 25 % ist, das nur im Zusammenhang mit Aus36 % landsbezügen auftritt. Vielmehr haben islamistische Akteure in den vergangenen Jahren ein zielgerichtet auf die Lebensrealität insbesondere junger Menschen in Deutschland zugeschnittenes Angebot entwickelt. Die Tatsache, dass mindestens zwei 39 % Drittel aller niedersächsischen Islamisten einen Migrationshintergrund haben, zeigt ausländische StA mehrere StA aber auch, dass islamistische Angebote vor deutsche StA 229 Islamismus allem bei diesen Personengruppen verfangen. Eine Erklärung hierfür ist, dass islamistische Akteure sich in den letzten Jahren zunehmend identitärer Themen bedient haben. Damit machen sie ein gemeinschaftsstiftendes Angebot, das insbesondere Menschen anspricht, die ihre Rolle zwischen unterschiedlichen Kulturen suchen. Akteure aus dem organisationsbezogenen Islamismus haben sich in den letzten Jahren eine zunehmende Relevanz für die Szene erarbeitet. Die aktuell bedeutenden und reichweitenstarken Kanäle in den sozialen Medien stammen u. a. von Akteuren aus dem Umfeld der "Hizb ut-Tahrir"123, dem "Kalifatsstaat"124 oder dem schiitischen Islamismus125 . Bei ihren Social-Media-Aktivitäten setzen diese Gruppierungen weniger auf die Vermittlung tiefgreifender ideologischer Inhalte. Vielmehr verbreiten sie emotional aufgeladene Botschaften, die Diskriminierungserfahrungen aufgreifen und eine Bedrohung muslimischer Wertvorstellungen heraufbeschwören. Damit zielen sie auf eine Polarisierung der muslimischen Bevölkerung, um vor allem junge Menschen zu erreichen und an sich zu binden. Ein weiteres wichtiges und verbindendes Kampagnenthema im gesamten islamistischen Spektrum war erneut das Feindbild Israel. Vor dem Hintergrund des Krieges in Gaza hat sich der Antizionismus zu einem zentralen Thema nahezu aller islamistischen Gruppierungen etabliert. Dabei treten antisemitische Aussagen und Denkmuster teils nur implizit, teils aber auch explizit zu Tage. Mit dem GazaFriedensplan zeichnete sich Ende 2025 eine leichte Beruhigung der emotional äußerst aufgeladenen Situation ab. Die Lage bleibt aber volatil und die über zwei Jahre anhaltende antiisraelische Agitation über Phänomengrenzen hinweg kann jederzeit wieder zu einer stärkeren Mobilisierung der islamistischen Szene führen. Eine neue Entwicklung deutet sich bei den islamistischen Terrororganisationen HAMAS126 und "Hizb Allah"127 an. Grundsätzlich war deren Agieren bislang auf den Kampf gegen Israel von ihren 123 Siehe Kapitel 5.4.4. 124 Siehe Kapitel 5.4.3. 125 Siehe Kapitel 5.5. 126 Siehe Kapitel 5.4.1. 127 Siehe Kapitel 5.5.1. 230 Islamismus Heimatländern aus fokussiert und Deutschland diente dabei als Rückzugsund Unterstützungsraum. Tatsächlich wurden im Oktober und November 2025 vier mutmaßliche HAMAS Mitglieder in Deutschland festgenommen, die sich Schusswaffen und Munition zur Durchführung eines Anschlags auf jüdische oder israelische Einrichtungen in Deutschland beschafft haben sollen. Vor dem Oberlandesgericht Celle wurde zudem der Prozess gegen ein "Hizb Allah"-Mitglied aus Salzgitter eröffnet, das über ein Netzwerk von Tarnfirmen Drohnenbauteile für die "Hizb Allah" beschafft haben soll. Dies zeigt, dass die islamistischen Terrororganisationen ihre Tätigkeiten immer mehr ausweiten und Europa und Deutschland mittlerweile zunehmend auch als potenzielles Operationsgebiet in ihre strategischen Überlegungen einzubeziehen scheinen. Inwiefern es sich hierbei um eine strukturelle und langfristige Änderung der Agenda handelt, wird weiter beobachtet. Nach mehreren Vereinsund Betätigungsverboten im Bereich des Islamismus in den letzten Jahren, wurde am 05.11.2025 der Verein "Muslim Interaktiv" (MI) durch das Bundesministerium des Innern verboten sowie vereinsrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die Vereine "Generation Islam" (GI) und "Realität Islam" (RI) eingeleitet. Diese Gruppierungen betrieben einige der reichweitenstärksten und maßgeblichsten islamistischen Online-Präsenzen, die nun eine große Lücke für die islamistische Szene hinterlassen. Das Mobilisierungspotenzial von MI, RI und GI ging aber auch weit über den digitalen Bereich hinaus. Regelmäßig gelang es ihnen, Demonstrationen mit über 1.000 Personen in deutschen Städten zu organisieren und damit eine Sichtbarkeit islamistischer Positionen im öffentlichen Raum herzustellen. Auch in Niedersachsen konnte zuletzt mehrfach das Wirken islamistischer Akteure mittels Infoständen durch die konsequente Anwendung des SS 18 Abs. 1a Niedersächsisches Straßengesetz zur Versagung von Sondernutzungserlaubnissen wegen der Verfolgung oder Unterstützung verfassungsfeindlicher Aktivitäten verhindert werden. Diese Maßnahmen gegen islamistische Aktivitäten, führen zu einem zunehmenden Rückzug der islamistischen Szene in nichtöffentliche Bereiche. Dies wird ganz besonders beim politischen Salafismus 231 Islamismus deutlich. Das im Jahr 2024 durch die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport ausgesprochene Verbot der Deutschsprachigen muslimischen Gemeinschaft e. V. in Braunschweig (DMG Braunschweig) hat immer noch maßgebliche Auswirkungen auf die Szene, der damit ein zentraler überregional bedeutender Anlaufpunkt genommen wurde. Neben den Moscheen haben in der Vergangenheit auch salafistische Prediger eine wichtige Rolle als Fixpunkte der Szene gespielt. Auch diesen fehlt nach dem Verbot der DMG Braunschweig eine Bühne, sodass sie nicht wieder eine entsprechende Öffentlichkeitswirksamkeit entfalten konnten. Zudem sind einige von ihnen ins Ausland verzogen. Weiterhin sind einzelne salafistische Akteure aber sehr aktiv im Internet und versuchen dort ihre Ideologie einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Dabei entwickelt sich eine neue Ausprägung des Salafismus, die sich ideologisch deutlich flexibler und weniger dogmatisch darstellt. Dies ist maßgeblich auf die im digitalen Raum zunehmend als Influencer auftretenden salafistischen Social-Media-Erklärvideo der Niedersächsischen InnenminisAkteure zurückzuführen. Bei diesen steht terin zum Verbot der DMG weniger das theologische Wissen im Vordergrund, worüber die salafistischen Prediger bislang ihre Autorität bezogen haben. Vielmehr stellen sich salafistische Akteure auf den digitalen Plattformen alltagsnah und betont weltlich-modern dar. Ihr Auftreten entspricht durch die grafische Gestaltung und dem modischen Erscheinungsbild der aktuellen Jugendkultur und spricht damit genau diese Zielgruppe an. Die dabei betriebene Selbstvermarktung umfasst teilweise auch Kooperationen mit bekannten Akteuren aus Clan-Strukturen oder dem Rapper-Milieu, eigene Merchandise-Artikel oder exzessive Spendenkampagnen, bei denen nicht immer sicher ist, inwiefern die gesammelten Gelder dem angegebenen Spendenzweck zukommen. Das größte Gefährdungspotenzial im Sinne der Umsetzung von Gewalt geht innerhalb des Islamismus vom jihadistischen Salafismus aus. Auch wenn es sich dabei um die zahlenmäßig kleinste Gruppe 232 Islamismus handelt, sind im Jahr 2025 in Deutschland fünf Anschläge128 mit islamistischer Tatmotivation zu verzeichnen gewesen. Die Mobilisierung in diesem Bereich hängt maßgeblich von den Aktivitäten der internationalen islamistischen Terrororganisationen, wie al-Qaida129 und dem sogenannten Islamischen Staat (IS)130, sowie von geopolitischen Entwicklungen ab. Im Berichtsjahr waren diese bestimmt von vermehrten islamistischen Aktivitäten in Afrika und einer weiterhin instabilen Lage in Syrien. Nach wie vor veröffentlichten die Medienstellen der islamistischen Terrororganisationen dabei Propagandapublikationen in hoher Quantität und Qualität. Zunehmend werden darin explizit Juden, Christen und andere als ungläubig verstandene Gruppierungen als Feindbilder dargestellt, und es wird zur Begehung von Anschlägen gegen diese aufgerufen. Im Verhältnis zu den anderen islamistischen Bereichen weisen die jihadistischen Salafisten die jüngste Altersstruktur auf, wozu auch einige minderjährige Personen zählen. Dies zeigt sich auch bei den islamistischen Gefährdungssachverhalten, in deren Zusammenhang zunehmend sehr junge Personen auffällig werden. Häufig sind diese gar nicht tiefgreifend im Islamismus verhaftet. Sie greifen vielmehr ideologische Fragmente auf, die sie dann individuell miteinander kombinieren. Eine große Bedeutung kommt dabei dem Ausleben abstrakter Gewaltfantasien zu, sodass es für diese Personen möglich ist, z. B. gleichzeitig auf islamistische und rechtsextremistische Ideologieelemente zurückzugreifen. Hier entwickelt sich ein zunehmend sehr junges und äußerst gewaltbereites Personenpotenzial. 128 Siehe Kapitel 5.3.3. 129 Siehe Kapitel 5.3.1. 130 Siehe Kapitel 5.3.1. 233 Islamismus 5.3 Salafismus Mitglieder/Anhänger Niedersachsen: 600 ( salafistischer Gruppen Der Salafismus ist eine besonders radikale islamistische Bewegung, die sowohl in Deutschland, als auch auf internationaler Ebene einen großen Zulauf insbesondere junger Menschen erlebt. Salafisten weltweit glorifizieren einen idealisierten Ur-Islam des 7./8. Jahrhunderts und orientieren sich, um diesem möglichst nahe zu kommen, an der Lebensweise der ersten Muslime in der islamischen Frühzeit. Sie versuchen ihre religiöse Praxis und Lebensführung ausschließlich an den von ihnen wörtlich verstandenen Prinzipien des Korans und dem Vorbild des Propheten Muhammad und der frühen Muslime, den rechtschaffenen Altvorderen (arab. as-salaf as-salih, daher der Begriff Salafismus), auszurichten. Exemplarisch heißt es in einem auf einer salafistischen Internetseite abrufbaren Text mit dem Titel "Was ist ein Salafi?": "Wir können klar erkennen, dass die ersten drei Generationen dieser Umma131 die besten der Menschen sind. Sollten sie dann nicht diejenigen sein, denen wir folgen? Wenn Du über etwas Bescheid wissen willst, sei es über Mathematik, Physik oder Medizin, dann würdest Du zu Leuten gehen, die davon mehr verstehen als Du selbst. Wenn Du aber nicht zu ihnen gehen könntest, so würdest Du zu den Büchern der Individuen gehen, selbst wenn diese viele Jahre zuvor geschrieben wurden. Und zwar darum, weil Du weißt, dass diejenigen, die die Bücher schrieben, ein besseres Verständnis über das Thema hatten, als Du es hast. Genauso ist es im Islam: Um ihn und seine Praktiken zu verstehen, sollten wir nicht zu denen gehen, die ihn am besten verstanden? Jedoch muss hier eine Unterscheidung gemacht werden. In vielen Aspekten der Wissenschaft und Technologie nimmt das Wissen mit der Zeit zu, d. h. ein viele hundert Jahre altes Buch wäre zu primitiv, um heute in einer medizinischen Hochschule gelehrt zu werden. Heute, im Islam, ist jedoch das Gegenteil der Fall. Je weiter man zu der Zeit des Propheten - Allahs Heil und Segen auf ihm - zurückgeht, desto besser und reiner waren das Verständnis und die Implementierung der Religion." (Salafistische Internetseite, 2021) 131 Der arabische Begriff "Umma" bedeutet übersetzt "Gemeinschaft der Muslime". 234 Islamismus Alle Entwicklungen im Islam, die erst nach dieser islamischen Frühzeit eingesetzt haben, wie etwa liberalere Formen des Islams und die Vorstellung von der Gleichberechtigung der Geschlechter sowie demokratische Strukturen, werden von Salafisten abgelehnt. Die Scharia, die von Salafisten als eine von Gott gegebene verbindliche Rechtsordnung verstanden wird, ist nach salafistischer Ideologie jeder weltlichen Gesetzgebung übergeordnet. So sei einzig Gott der legitime Gesetzgeber und nicht das Volk. Die Beteiligung am demokratischen Prozess bezeichnen Salafisten daher als Polytheismus (arab. Schirk), werde doch der Mensch in der Demokratie über Gott erhöht. In der Konsequenz lehnen Salafisten die Geltung staatlicher Gesetze ab. In einer im Jahr 2012 verteilten Broschüre des "Deutschsprachigen Islamkreises e. V." (DIK) in Hannover heißt es entsprechend: "Da das Wort Ibada [Dienst an Gott] totale Gehorsamkeit bedeutet und Allah als der ultimative Gesetzgeber angesehen wird, ist die Ausführung eines säkularen Rechtssystems, welches nicht auf göttlichem Gesetz (Scharia) basiert, ein Akt des Unglaubens bezüglich des göttlichen Gesetzes und ein Akt des Glaubens an die Richtigkeit solcher Systeme. Ein solcher Glaube gründet eine Form des Gottesdienstes an etwas anderem als an Allah (Schirk)." (Deutschsprachiger Islamkreis e. V. [Hrsg.], Was jeder Muslim wissen sollte, ohne Jahr, Seiten 8-9) Salafisten streben danach, Staat, Gesellschaft und das Privatleben jedes Individuums so umzugestalten, dass sie den vermeintlich von Gott geforderten Normen entsprechen. Konsequenterweise propagieren sie auch das nach ihrer Auslegung im Koran normierte ungleiche Verhältnis zwischen den Geschlechtern, ein Strafrecht, das auch Körperstrafen vorsieht und die Begrenzung der Religionsfreiheit. Die von Salafisten propagierte Staatsund Gesellschaftsordnung steht im deutlichen Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Insbesondere werden die demokratischen Grundsätze der Trennung von Staat und Religion, der Volkssouveränität, der religiösen und sexuellen Selbstbestimmung, der Gleichberechtigung der Geschlechter sowie das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Damit ist der Salafismus eine verfassungsfeindliche Bestrebung und erfüllt die Voraussetzung für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz (SS 3 Abs. 1 Nr. 1 und 3 NVerfSchG). 235 Islamismus Ausprägungen des Salafismus Bei den grundsätzlichen ideologischen Auffassungen kann eine weitgehende Übereinstimmung innerhalb des salafistischen Spektrums festgestellt werden. Allerdings gibt es maßgebliche Unterschiede was die Umsetzung der salafistischen Ideologieelemente anbelangt, weshalb nach der gängigen Definition drei Ausprägungen des Salafismus unterschieden werden: f Puristischer Salafismus Sogenannte puristische Salafisten stellen die individuelle Frömmigkeit in den Mittelpunkt. Eine gesellschaftliche und politische Umgestaltung wird von ihnen nicht aktiv propagiert, sie erwarten diese vielmehr als langfristiges Ergebnis ihrer persönlichen Bemühungen. Wenn ihre eigene Religionsausübung möglich ist, stellen die vor allem aus Saudi-Arabien stammenden Gelehrten der puristisch-salafistischen Strömung die existierende staatliche Ordnung nicht in Frage. Solange tatsächlich nur die individuelle Frömmigkeit im Mittelpunkt steht, handelt es sich beim puristischen Salafismus nicht um eine Bestrebung im Sinne des SS 3 NVerfSchG. f Politischer Salafismus Im Unterschied dazu verbinden politische Salafisten mit der Umsetzung der salafistischen Ideale neben der persönlichen Ebene auch eine Umgestaltung der Gesellschaft und des Staates. Der Begriff "politisch" darf dabei jedoch nicht missverstanden werden, denn Salafisten sind grundsätzlich apolitisch und verweigern sich i. d. R. einer Teilnahme an politischen Prozessen. Gemeint ist hiermit die offensive Propagierung ihrer Wertvorstellungen in Predigten, Straßenaktionen oder Internetaktivitäten. Politische Salafisten akzeptieren durchaus andere islamistische Gruppierungen, die gewalttätig agieren, setzen selbst jedoch keine Gewalt zur Schaffung ihrer propagierten Staatsund Gesellschaftsordnung ein. f Jihadistischer Salafismus Darin besteht der Unterschied zu den jihadistischen Salafisten. Diese interpretieren den Begriff des Jihad primär als militärischen Kampf und propagieren eine individuelle Pflicht jedes Gläubigen daran teilzunehmen. Die Pflicht zum Kampf besteht z. B. gegen "unislamische" Herrscher, was nach jihadistischem Verständnis 236 Islamismus autoritäre Staatsoberhäupter in den arabischen Ländern, aber auch demokratische Regierungen im Westen sein können. Ein anderes Beispiel sind "unislamische Aggressoren" in als muslimisch verstandenen Ländern. Das können militärische Aktivitäten westlicher Länder in Afghanistan oder Syrien und im Irak, aber auch die Existenz des Staates Israel sein. Die aufgeführten Ausprägungen des Salafismus stellen keine in sich geschlossenen Gruppierungen dar, vielmehr gibt es zwischen den verschiedenen Strömungen einen weitgehenden Konsens über die ideologischen Grundlagen. Daraus folgt, dass die Übergänge zwischen den unterschiedlichen Ausprägungen fließend sind. Insbesondere vom politischen zum jihadistischen Salafismus können häufig sehr kurzfristige Radikalisierungsprozesse festgestellt werden. Der Salafismus ist mittlerweile zwar nicht mehr die einzig dominante islamistische Strömung in Deutschland, ist aber weiterhin öffentlich sehr präsent. Die Wahrnehmbarkeit und damit einhergehende Abgrenzung, auch durch das äußere Erscheinungsbild, bilden für viele Salafisten einen wichtigen Teil ihrer Identität und Selbstwahrnehmung als vermeintlich "einzig wahre" Muslime in einer feindlichen Mehrheitsgesellschaft. In diesem Zusammenhang schafft die salafistische Weltanschauung ein komplettes Gegenmodell zum selbstbestimmten, daher aber auch risikobehafteten westlichen Lebensentwurf. Da die salafistische Ideologie von ihren Anhängerinnen und Anhängern fordert, den Kontakt mit der "ungläubigen" Welt auf ein Minimum zu reduzieren, ist die Folge die Einbettung des Einzelnen in ein Netzwerk von Gleichgesinnten, die über ähnliche Ansichten verfügen, aber auch ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Dies erleben viele von der modernen Welt Verunsicherte als ein stabilisierendes Element in ihrem Leben. Gleichzeitig vermittelt diese theologisch begründete sektenartige Abschottung von der Mehrheitsgesellschaft das Gefühl, als Salafist einer von Gott bevorzugten Elite anzugehören. Entwicklung des salafistischen Personenpotenzials Seitdem die "Salafistischen Bestrebungen" im Jahr 2011 zum bundesweiten Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden 237 Islamismus wurden, verzeichnete die salafistische Szene in Deutschland und Niedersachsen über Jahre starke Zuwachsraten. So hat sich die Zahl der Salafisten bundesweit von circa 3.800 im Jahr 2011 auf 12.150 im Jahr 2019 mehr als verdreifacht. Diese Entwicklung schwächte sich zuletzt jedoch ab und das Personenpotenzial verringerte sich bis zum Jahr 2024 auf 11.000 Anhängerinnen und Anhänger bundesweit, davon im Jahr 2025 600 in Niedersachsen (2024: 650). Entwicklung in Niedersachsen Das starke Wachstum der salafistischen Szene insbesondere in den 2010er Jahren stand maßgeblich in Verbindung mit vielfältigen salafistischen Aktivitäten deutschsprachiger Prediger, bundesweit öffentlichkeitswirksamen Dawa132-Projekten wie der Koranverteilaktion "LIES!" sowie dem syrischen Bürgerkrieg und der zwischenzeitlichen Ausrufung eines Kalifats durch den IS, das zu einer nicht unerheblichen Strahlkraft und zum Teil zur Radikalisierung in der salafistischen Szene geführt hat. Entwicklung des salafistischen Personenpotenzials in Niedersachsen 1.000 900 800 700 600 500 400 300 200 100 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 132 Der arabische Begriff Dawa bedeutet übersetzt "Einladung/Aufruf" und kann im islamistischen Kontext auch mit Missionierung umschrieben werden. 238 Islamismus In den letzten Jahren wurde deutlich, dass sich das Wachstum der salafistischen Szene in Deutschland und Niedersachsen stetig abschwächt. Der damit einhergehende Rückgang der Anhängerzahl dürfte einerseits das Ergebnis der inzwischen wesentlich besseren Aufklärung über die Szene durch die Sicherheitsbehörden sowie der gewachsenen gesellschaftlichen Sensibilität für salafistische Radikalisierungsprozesse sein. Andererseits gibt es aktuell keinen globalen Jihadschauplatz mit großer Strahlkraft mehr. Die abnehmenden Zahlen sollten jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass durch die voranschreitende Digitalisierung sowie die vermehrte Nutzung von Social Media vor allem unter jungen Menschen eine erhöhte Dunkelziffer im virtuellen Raum existiert, die durch Sicherheitsbehörden aufgrund der Anonymität des Internets nur schwer beobachtet werden kann. Dies geht mit einer Verjüngung der Szene einher. Gleichwohl bleibt der Salafismus nach wie vor die zahlenmäßig größte Bewegung innerhalb des islamistischen Spektrums. 5.3.2 Politischer Salafismus Seit etwa 20 Jahren spielt der Salafismus in Deutschland eine wahrnehmbare Rolle. Bei den Aktivistinnen und Aktivisten handelt es sich überwiegend um politische Salafisten, die mit einer ausgeprägten Dawa133 -Orientierung möglichst viele neue Anhänger gewinnen wollen. Dies geschieht über Literaturverteilaktionen, Infostände aber auch umfangreiche und an das aktuelle Nutzungsverhalten junger Menschen angepasste Angebote im Internet. Salafistische Akteure verfolgen mit ihrer Missionierung das Ziel, junge Menschen zu einer Abwendung von der Gesellschaft im Sinne einer Loyalität zum Glauben und zur Lossagung vom Unglauben (arab. "al-Wala wal-Bara") zu bewegen und ausschließlich mit muslimischen Mitmenschen, die der "richtigen" Glaubenslehre und -auslegung anhängen, Umgang zu pflegen. Auch wenn politische Salafisten ihre Ziele grundsätzlich nicht mit Gewalt erreichen wollen, steht 133 Siehe Fußnote 5.2, Abschnitt "Ausblick". 239 Islamismus der politische Salafismus häufig am Beginn eines Radikalisierungsprozesses bis hin zu einer Gewaltorientierung. Knapp zwei Drittel der niedersächsischen Salafisten sind dem politischen Salafismus zuzurechnen. Darunter sind vor allem Erwachsene der Altersgruppe zwischen 30 und 59 Jahren. Dies deutet darauf hin, dass viele Salafisten während der Hochphase des Wirkens salafistischer Prediger zur Szene gekommen und mit dieser gealtert sind. Die Zahlen zeigen einige Schwankungen und kein konstantes Wachstum. Im Gegensatz zu den anderen islamistischen Beobachtungsobjekten ist hier ein Rückgang bei den über 60-jährigen zu verzeichnen, ein stetiger Anstieg in der Altersgruppe der 40bis 59-Jährigen und nur geringfügige oder vernachlässigbare Veränderungen bei den jüngeren Personen. Personenpotenzial des politischen Salafismus im Jahr 2025 140 120 100 80 60 40 20 0 über 60 Jahre alt 40-59 Jahre alt 30-39 Jahre alt 18-29 Jahre alt minderjährig134 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 134 "Die Speicherung von Daten Minderjähriger unterliegt nach SS 13 NVerfSchG strengen Anforderungen. Nicht bei allen Gruppierungen sind diese erfüllt. Daher sind nur wenige, oder bei manchen Gruppierungen gar keine Minderjährigen erfasst." 240 Islamismus Dies könnte auf eine zunehmende Distanzierung der jüngeren Generationen von der starren und dogmatischen Ideologie der Gruppe hindeuten, möglicherweise zugunsten anderer Bewegungen mit identitätsorientierteren oder gewaltorientierten Narrativen. Insgesamt ist der Salafismus eine dynamische und heterogene Bewegung, die sich nicht in klare Strukturen einordnen lässt. Als verbindendes Element fungiert dabei die salafistische Ideologie, deren Anhänger häufig in Kleingruppen und Freundeskreisen organisiert sind. In dem international miteinander verwobenen Netzwerk des Salafismus gibt es aber einzelne entscheidende Kristallisationspunkte und Organisationsformen für die Szene. Die Rolle salafistischer Prediger Ausschlaggebend für den Erfolg des Salafismus und der daraus entstandenen Bewegungen sind mehrere Faktoren. Herauszuheben sind deutschsprachige Prediger, die sowohl im virtuellen als auch im realen Raum aktiv sind. Da viele von ihnen die deutsche Sprache beherrschen und teilweise in Deutschland sozialisiert wurden, sind sie in der Lage, salafistische Ideologien aus arabischen Ländern an die hiesige Lebenswelt anzupassen. Da der Islam in Deutschland anfänglich stark türkischsprachig geprägt und für Konvertiten oft schwer zugänglich war, überwanden sie auch Sprachbarrieren. Durch die Nutzung der deutschen Sprache erreichten sie ein breiteres Publikum und machten den Salafismus vor allem für junge Menschen attraktiv. In den Anfangszeiten fiel die Szene durch Aktivismus in Form von Infoständen und Veranstaltungen auf. Dabei wurde die Religion nicht mehr nur als Religion verstanden, sondern als Bewegung, die eine Wiederbelebung eines lebendigen Islams in Deutschland darstellen sollte. Dieser Aktivismus bot Jugendlichen vor allem Zugehörigkeit sowie Sinnhaftigkeit und ist bis heute ein wichtiger Bestandteil der aktionsorientierten salafistischen Dawa. Zudem verlagerten die Prediger ihre Aktivitäten mit dem Fortschreiten der Digitalisierung verstärkt in den virtuellen Raum. Sie bieten ein vielfältiges und professionelles Onlineangebot an und fungieren auf Social-Media-Plattformen zunehmend als Influencer. Dabei zeigen sie digitale Kompetenz und kommunizieren auf Augenhöhe, indem sie z. B. mitunter direkt bei Videos in den Chats 241 Islamismus interagieren oder Kommentare von Zuschauenden in separaten Videos beantworten. Häufig behandeln die Prediger auch Themen, die auf den ersten Blick wenig mit dem Islam zu tun haben, geben kurze simple Antworten und religiöse Ratschläge oder greifen gesellschaftliche Skandale innerhalb der islamistischen Szene auf, etwa den Spendenbetrug des salafistischen Predigers Abdulhamid. Durch diese breite Themenpalette schaffen sie eine "salafistische Lifestyle-Sphäre", die es ermöglicht, salafistische Inhalte rund um die Uhr zu konsumieren und mitzuerleben. Dass es den Predigern dabei längst nicht mehr nur um Inhalte, sondern auch um Reichweite geht, zeigt sich daran, dass sie ihre Profile zur Vermarktung verschiedener Produkte nutzen. Dazu zählen nicht nur Umraund Hajj-Reisen, bei denen sie als Reiseleitung agieren, sondern auch Softdrinks, Restaurants, Honig und sogar Puppen werden angepriesen. Das Hauptziel salafistischer Akteure bleibt aber weiterhin, junge Menschen zu einer Abwendung von der Gesellschaft im Sinne einer Loyalität zum Glauben und zur Lossagung vom Unglauben (arab. "al-Wala wal-Bara") zu bewegen und sie davon zu überzeugen, Umgang ausschließlich mit muslimischen Mitmenschen zu pflegen, die der "richtigen" Glaubenslehre und -auslegung anhängen. In besonderem Maße entfaltet hier populistische Kommunikation ihre Wirkung, da eine kritische Betrachtung der angerissenen Themen grundsätzlich nicht erfolgt und klassische Feindbilder (wie z. B. der deutsche Staat, Nichtmuslime, der Staat Israel oder die Presse) geschürt werden. An den salafistischen Predigern wird auch die internationale Dimension des Salafismus deutlich. Viele von ihnen haben eine Ausbildung an arabischen Universitäten erhalten. Besonders häufig fällt dabei der Name der "Islamischen Universität Medina" in SaudiArabien. Die Universität wurde bereits mit dem Ziel gegründet "als Zentrum für die Verbreitung der islamischen Wissenschaft und Kultur unter den Muslimen überall in der Welt" zu wirken. Dieses Ziel sei so zu erreichen, dass 242 Islamismus "... einzelne aus jedem islamischen Land aufgerufen werden, nach Medina zu kommen, den Islam zu studieren ..., und dann zu ihren Leuten zurückzukehren, um zu unterweisen und rechtzuleiten." (Charta der Islamischen Universität Medina vom 11.05.1962) Um möglichst viele Studenten zu erreichen, bietet die Universität ein attraktives Angebot mit umfangreicher finanzieller Unterstützung und Stipendien. Die "Islamische Universität Medina" dient somit als Multiplikator für die wahhabitisch-salafistische135 Lehre, die durch ihre Studenten anschließend in deren Heimatländern weiterverbreitet wird. Gleichzeitig werden über das gemeinsame Studium Netzwerke zwischen den künftigen salafistischen Predigern gebildet. Diese führen dazu, dass regelmäßig auch ausländische Prediger zu Seminaren und Vorträgen in deutsche und damit auch in niedersächsische Moscheen eingeladen werden. Struktur der salafistischen Szene in Niedersachsen Der Salafismus ist ein überwiegend urbanes Phänomen, weshalb dessen Schwerpunkte in den großen Städten liegen. Salafistische Anlaufpunkte und Aktivitäten gibt es darüber hinaus aber in ganz Niedersachsen. Auch wenn in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung eine deutliche Verlagerung salafistischer Betätigung in den virtuellen Raum feststellbar ist, bilden Moscheen weiterhin einen wichtigen Rückzugsraum für die Szene. Salafistische Moscheen bieten ein umfangreiches Angebot an Lehrveranstaltungen für verschiedene Zielgruppen an und sorgen so für eine ideologische Festigung und Einbindung in die Strukturen des Salafismus. Sie richten sich an regelmäßig Teilnehmende, aber auch an gelegentliche Besucherinnen und Besucher sowie an schlicht Interessierte. Die Spannbreite reicht von speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene Bildungs-, Spielund Freizeitangebote, damit diese möglichst frühzeitig in die internen Strukturen integriert und gemäß der salafistischen Ideologie erzogen werden, bis hin zu Beratungsund Bildungsangeboten für Erwachsene, deren salafistische Einstellung durch eine aktive Beteiligung in der Moschee gefestigt wird. 135 Der Wahhabismus ist die Staatsdoktrin Saudi-Arabiens und geht auf die Lehren von Muhammad Ibn Abd al-Wahhab (1703-1792) zurück. Der Salafismus wurde ideologisch stark vom Wahhabismus beeinflusst, sodass die beiden Ideologien inhaltlich viele Ähnlichkeiten aufweisen. 243 Islamismus Außerdem ist ein zunehmender Rückzug der salafistischen Szene ins Private sowie eine Fragmentierung der realen Anlaufpunkte festzustellen. Deshalb spielen immer mehr auch lose Personenzusammenschlüsse eine Rolle, deren gemeinsamer Referenzrahmen die salafistische Ideologie ist. Deren Angehörige teilen über die religiöse Betätigung hinaus Freizeitaktivitäten miteinander. Auch werden den Sicherheitsbehörden häufig Einzelpersonen mit salafistischen Bezügen bekannt, bei denen keine Anbindung an eine Moschee oder eine salafistische Gruppe festgestellt werden kann. Das Verbot der DMG Braunschweig Bis zu ihrem Verbot am 27.05.2024 stellte die "Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft e. V." Braunschweig (DMG Braunschweig) einen Schwerpunkt der salafistischen Aktivitäten in Niedersachsen dar. Hintergrund des Verbots war, dass sich die Aktivitäten der DMG Braunschweig gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richteten (SS 3 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 Vereinsgesetz i. V. m. Art 9 Abs. 2 Alt. 2 und 3 GG). Auch in Phasen negativer öffentlicher Aufmerksamkeit lud der Verein im Vergleich zu den meisten anderen salafistischen Moscheen nach wie vor regelmäßig auswärtige salafistische Prediger zu Vortragsveranstaltungen ein. Hierzu zählten insbesondere szenebekannte Salafistenprediger wie Pierre Vogel alias Abu Hamza, Ahmad Armih alias Abul Baraa, Ibrahim Al Azzazi, Amir Al Kinani alias Abu Azma und Abdelillah Belatouani alias Abu Rumaisa. Durch die regelmäßigen Auftritte wurden die Prediger zentraler Bestandteil der Moschee selbst. Vor allem ihr massives und diversifiziertes Onlineangebot ließ die DMG Braunschweig neben ihrem realweltlichen Wirken auch im virtuellen Raum zu einem wirksamen Multiplikator werden. Im Rahmen ihres professionellen Internetangebotes bot sie wöchentliche Vorträge per Livestream sowie aufbereitete Versionen auf den eigenen Social-Media-Kanälen an. Damit erhöhte die DMG Braunschweig ihre Reichweite deutlich und war durch ihr virtuelles Angebot für ein überregionales Publikum relevant. Durch ihre Aktivitäten und breite Aufstellung war es möglich, omnipräsent für die salafistische Ideologie zu werben und jungen Menschen, 244 Islamismus ausgerichtet an deren Lebensrealität und Kommunikationsverhalten, jederzeit salafistisches Gedankengut zur Verfügung zu stellen. Die DMG Braunschweig propagierte eine Weltsicht, die nicht nur zwischen Gläubigen und Ungläubigen unterteilte, sondern auch ein Freund-Feind-Bild prägte. Insbesondere wurden andere Religionsauslegungen sowie vom Normbild der Salafisten abweichende Lebensstile diffamiert. So bezeichnete der Prediger Abu Rumaisa Homosexualität als Auslöser von Krankheiten, die angeblich durch eine widernatürliche Lebensart entstehen würden. Er konstatierte am 15.01.2022 in einer Predigt der DMG Braunschweig: "...und Homosexualität, wie ich ja gesagt habe, ist ja unnatürlich, und deshalb entstehen die meisten Krankheiten dadurch... Die meisten Krankheiten, die verbreitet werden, eine ganz spezielle Krankheit, welche ist es? Was sagt ihr? Ja? Genau HIV... Dann eine Krankheit, die sehr weit verbreitet ist unter den Homosexuellen, Syphilis. Das ist eine Geschlechtskrankheit. Tripper genauso, wird verbreitet dadurch, äh, Herpes ja... und etliche Entzündungen. Aids, Tripper, Herpes, Entzündungen, warum? Weil es nicht natürlich ist, weil es nicht geht, also die Homosexuellen, wenn sie Beischlaf miteinander begehen, dann machen sie es auf eine Art, die nicht normal ist..." (Livestream auf YouTube, DMG Braunschweig, "Große Sünden: Falsche Zeugenaussage mit Abu Rumaisa live in Braunschweig") Das in der DMG Braunschweig gepredigte verachtende Frauenbild zeigte der Prediger Abu Azma mit seinen Einlassungen zur Beschneidung der Frau am 12.11.2022: 245 Islamismus "...ist die Beschneidung eine Pflicht? Wenn wir hier von dem Mann sprechen, dann ist die Beschneidung eine Pflicht und bei der Frau sind sich die Gelehrten uneinig. Ist das für die Frau eine Pflicht oder ist das für die Frau keine Pflicht? Natürlich, wenn wir von der Frau sprechen, viele Leute haben, wenn wir dieses Wort, Beschneidung' sagen, irgendwelche Hinterhöfe in Namibia im Kopf, davon ist natürlich nicht die Rede, sondern wir reden hier von einem sauberen Krankenhaus, wo einfach nur aus Sauberkeitsgründen diese Beschneidung stattfindet. Und hier sagen wir sind die Gelehrten sich uneinig, bei der Frau ist die Beschneidung eine Pflicht oder ist sie erwünschenswert, das sind die Meinungen der Gelehrten..." (Livestream auf YouTube am 12.11.2022, DMG Braunschweig, "8) BEKÄMPFUNG DER MENSCHEN, BIS... mit Amir") In der Gesamtbewertung hat die DMG Braunschweig durch die fortlaufende Indoktrinierung mit einem äußerst rigiden Islamverständnis versucht, eine Ideologie zu festigen, die zwangsläufig auf Untergrabung und Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und dem Grundsatz der Völkerverständigung ausgerichtet war und der Bildung von Parallelgesellschaften Vorschub leistete. Mit dem Verbot der DMG Braunschweig ist der salafistischen Szene ein wichtiger physischer Rückzugsort für ihre Dawa-Aktivitäten in Niedersachsen, aber auch im gesamten Bundesgebiet genommen. Infolgedessen sind die realweltlichen Dawa-Aktivitäten insgesamt stark zurückgegangen. Zudem sind derzeit bundesweit Veranstaltungen mit salafistischen Predigern nur noch in deutlich niedrigerer Frequenz festzustellen. Es zeigt sich, dass sich durch das Verbot der DMG Braunschweig die Sensibilität der Gesellschaft für salafistische Prediger verstärkt hat. Zudem scheinen es viele Moscheen zu vermeiden, salafistische Prediger einzuladen, um zu verhindern, dass sie in den Fokus der Sicherheitsbehörden geraten. Sami Henia Als ein Prediger der salafistischen Szene, der verstärkt im Raum Niedersachsen tätig ist, gilt Sami Henia alias Sami Abu Hamza. Er trat ab 2023 bis zum Verbot der DMG Braunschweig dort mehrmals als Vortragender, auch in Kooperation mit dem mittlerweile abgeschobenen Imam des "Islamischen Kulturzentrums Bremen" (IKZ Bremen), Abbas Chihi auf. Obgleich das Verbot der DMG Braunschweig die Dawa-Betätigung der meisten dort aufgetretenen Prediger im realweltlichen Raum eingeschränkt hat, konnte Sami 246 Islamismus Abwertender Post des salafistischen Predigers Sami Henia zur "Unzucht" Henia seine Aktivitäten in Niedersachsen weiter ausbauen und festigen. Mittlerweile tritt er regelmäßig mit Lehrveranstaltungen in verschiedenen niedersächsischen Moscheen, aber auch mit Vorträgen in Bremen auf. Henia unterhält mehrere Accounts auf verschiedenen Social-Media-Plattformen. In seinen Videos fordert er zum Gebet auf und warnt davor, als Sünder zu sterben. Zudem beschäftigt er sich vermehrt mit Krankenheilung und der Totenwaschung. Trotz der vermeintlich unverfänglichen Themenschwerpunkte wird in seinen SocialMedia-Beiträgen ein rigides Islamverständnis deutlich. Hierzu zählen abwertende Posts von Überlieferungen über Frauen als "Unzuchttreibende" und Flyer seiner Auftritte in der DMG Braunschweig. Auch bewirbt Henia Bücher von dem überregionalen ehemaligen DMG Prediger Abul Baraa auf seinem Instagram Account. Zudem verbreitet er Inhalte fundamentalistischer wahhabitischer Großgelehrter wie Sheikh Ibn Salih Werbepost Sami Henias für ein Buch von Abul Baraa al Uthaymin und Sheikh Salih Ibn Fawzan aus SaudiArabien. Neben seinen Lehrveranstaltungen in Niedersachsen und Bremen und seinen Social-Media-Aktivitäten ist Henia auch als Hajjund Umra-Reiseleiter tätig. Föderale Islamische Union e. V. (FIU) Der Verein "Föderale Islamische Union e. V." (FIU) wurde Ende des Jahres 2017 von dem salafistischen Prediger Marcel K., Dennis R. und weiteren bekannten Akteuren des niedersächsischen salafistischen 247 Islamismus Spektrums gegründet. Laut eigenen Angaben des in Hannover registrierten Vereins zählt dieser etwa 5.000 Mitglieder. Erklärtes Ziel der FIU ist es, die rechtliche Vertretung der Muslime und des muslimischen Lebens in Deutschland einzunehmen sowie die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu erlangen. Dazu bietet die FIU verschiedene Dienstleistungen an: f Hilfestellung bei rechtlichen Fragen und Problemen, f Schutz vor angeblich verfassungswidrigen Gesetzen, f Bereitstellung von islamischer Literatur in deutscher Sprache, f Beratung in islamrechtlichen Angelegenheiten durch einen sogenannten Fatwa-Support. Die FIU greift im Kontext der angebotenen Leistungen immer wieder auf ein Opferund Unterdrückungsnarrativ zurück, das insbesondere deutlich wird, wenn sie behauptet, dass an Schulen ein staatlich gesteuerter Islamunterricht stattfände, der "mit allem zu tun hat, außer dem Islam" oder es von staatlicher Seite Versuche gebe, die Muslime in Deutschland in ihren Grundrechten zu beschneiden. Die Orientierung der FIU am Salafismus wird nicht nur dadurch ersichtlich, dass sie sich für nachgewiesen salafistische und inzwischen verbotene Organisationen wie "Ansaar International e. V." aktiv einsetzt. Auch berät sie Muslime in islamrechtlichen Fragen durch einen sogenannten Fatwa-Support. Bis 2023 kommunizierte die FIU, dass sie sich dabei ausdrücklich nach dem Verständnis der "Salaf us Salih" (arab. für "die frommen Altvorderen") richtet. Die hervorgehobene Ausrichtung an den frommen Altvorderen gilt als fundamentales Prinzip der salafistischen Ideologie . Bereits Anfang 2022 verbreitete die FIU in einem Podcast auf ihrem YouTubeKanal, dass die sunnitisch-islamische Religionsgemeinschaft der Ahmadiyya eine neue Religion und dem Islam nicht zugehörig sei. Hierzu hieß es: "... die Ahmadiyya... wissen wir ist ne komplett neue Religion, die haben einen neuen Propheten, schreiben sich aber selbst mehr oder weniger dem Islam zu, sind aber nach Ijma'136 von allen Gruppen keine Muslime...". (YouTube Föderale islamische Union, Podcast EP. 13 - Sind wir Salafisten? Part III - Mit Dennis R. (Abdul Malik) & Marcel K., https://www.youtube.com/watch?v=3lNyGzxr7sw) 136 Als sogenannter Konsens der Gelehrten (Ijma') wird im islamischen Recht der Konsens qualifizierter Gelehrter über ein bestimmtes Rechtsurteil bezeichnet. Sie gilt nach Koran und Sunna als eine der Hauptquellen der Rechtsfindung im islamischen Recht. Eine feste Zuordnung, wer die Gelehrten sind, ist jedoch von Gruppe zu Gruppe unterschiedlich. 248 Islamismus Seither äußert sie sich allerdings moderater, so dass deren salafistische Ausdeutung der Öffentlichkeit nicht augenfällig wird. Dabei greift sie bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit gezielt auf emotional aufgeladene und gesellschaftlich relevante Themen zurück. Die daraus formulierten Ziele werden betont öffentlichkeitswirksam unter Zuhilfenahme von Rechtsmitteln durchgesetzt.137 So heißt es auf der offiziellen Seite der FIU: "...Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie den Muslimen nach und nach ihre Grundrechte entzogen werden, sondern gehen mit allen uns zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln dagegen vor und ziehen notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof...". (Homepage der Föderalen islamischen Union) Als Beispiele für aktionsorientierte Vereinsaktivitäten der FIU können für die zurückliegende Zeit insbesondere die Online-Petition für die "Ernennung eines Bundesbeauftragten zum Schutz der Muslime und des muslimischen Lebens in Deutschland", die Einrichtung eines Spendenfonds für die "Rettung von Moscheen im Rahmen der Corona-Pandemie" und die erfolgreiche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ein generelles Verbot von Gottesdiensten nach der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen benannt werden. Auch im Rahmen der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen unternahm die FIU, unterstützt von niedersächsischen salafistischen Frauennetzwerken, eine Spendenaktion für (muslimische) Flutopfer, die als weiterer Versuch gewertet werden kann, sich als vermeintlicher Schirmherr aller in Deutschland lebenden Muslime zu präsentieren. Trotz eindeutiger Bezüge zum Salafismus stellte die FIU im August 2020 einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht (VG) Hannover. Dem Antrag lag die Behauptung zugrunde, dass der Niedersächsische Verfassungsschutz die FIU unrechtmäßig im Verfassungsschutzbericht des Jahres 2019 aufgeführt habe. Mit Beschluss vom 26.01.2021 hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht den Antrag der FIU auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Nennung der FIU im Niedersächsischen Verfassungsschutzbericht 2019 137 Siehe Kapitel 5.2 249 Islamismus abgelehnt und damit einen Beschluss des VG Hannover aus erster Instanz vom 29.10.2020 bestätigt. In der Gesamtschau versucht die FIU mit rechtsstaatlichen Mitteln, islamistische Ansichten zu verteidigen, die in ihrem Grundgedanken eben diese Rechtsstaatlichkeit nicht anerkennen. Die Möglichkeiten eines Rechtsstaates werden so zu dessen eigenem Nachteil genutzt. Die FIU geht dabei entsprechend der nach politischem Einfluss strebenden Islamisten vor, die im Rahmen der demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten eine langfristige Umgestaltung der Gesellschaft auf Grundlage der Scharia als alleingültige Ordnung anstreben. 5.3.3 Jihadistischer Salafismus Der jihadistische Salafismus stellt eine der gravierendsten Bedrohungen für die Innere Sicherheit Europas und Deutschlands dar. Diese Ideologie verbindet eine radikale, wörtliche Interpretation des Islams mit der Legitimation von Gewalt zur Durchsetzung Personenpotenzial des jihadistischen Salafismus im Jahr 2025 100 80 60 40 20 0 über 60 Jahre alt 40-59 Jahre alt 30-39 Jahre alt 18-29 Jahre alt minderjährig138 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 138 "Die Speicherung von Daten Minderjähriger unterliegt nach SS 13 NVerfSchG strengen Anforderungen. Nicht bei allen Gruppierungen sind diese erfüllt. Daher sind nur wenige, oder bei manchen Gruppierungen gar keine Minderjährigen erfasst." 250 Islamismus politischer Ziele. Jihadistisch-salafistische Akteure treten mit dem Anspruch auf, die vermeintlich "reine", zur Zeit des Propheten Muhammad bestehende islamische Ordnung weltweit wiederherzustellen. Zentral ist dabei die Vorstellung eines andauernden Kampfes gegen den Westen, dessen Einfluss auf die muslimische Welt - aus ihrer Perspektive - gewaltsam beendet werden muss. Auch im Jahr 2025 zeigte sich diese Gefahr durch zahlreiche Anschläge weltweit, darunter auch fünf in Deutschland, erneut deutlich. Der Anteil der jihadistischen Salafisten an der gesamten salafistischen Szene in Niedersachsen beträgt etwa 40 Prozent. Es dominieren die jüngeren Erwachsenen (30 bis 39 Jahre), dicht gefolgt von der Altersgruppe der 18bis 29-Jährigen, die beide das Fundament der Gruppe bilden. Ein deutlicher Anstieg ist im Laufe des Jahres 2025 bei den Minderjährigen zu verzeichnen, was darauf hindeutet, dass sich die jugendorientierte Propaganda bei jüngeren Zielgruppen als wirksam erweist. Dieser Trend zeigt auch, dass Jugendliche für radikale Einflüsse und ideologische Rekrutierung anfälliger sind. Terroristische Organisationen "al-Qaida" Die Terrororganisation "al-Qaida" verfolgt seit ihrer Gründung in den 1980er-Jahren durch Usama bin Ladin das Ziel, den sogenannten globalen Jihad gegen "Ungläubige" zu führen und westlichen Einfluss in islamisch geprägten Staaten zurückzudrängen. Von den unzähligen weltweit verübten Terrorakten "al-Qaidas", gelten die Anschläge vom 11.09.2001 in New York und Washington zweifelsfrei als die verheerendsten auf die westliche Welt. Die darauf folgende Bekämpfung der Terrororganisation führte dazu, dass "al-Qaida" ihre Struktur von einem einheitlichen stark hierarchischen Gebilde hin zur Regionalisierung in mehrere lokal verankerte terroristische Organisationen veränderte. Sie verfolgen jeweils ihre eigenen Agenden, berufen sich jedoch weiterhin auf die Ideologie und Symbolik der "Kern-al-Qaida". Die wichtigsten dieser Ableger sind nachfolgend dargestellt: 251 Islamismus f Die "al-Shabab" gilt in Ostafrika als einer der aktivsten und gefährlichsten Ableger von "al-Qaida". Die Organisation bekannte sich 2012 offiziell zu "al-Qaida" und strebt seit Jahren die Errichtung eines islamistischen Staates in Somalia an. Auch im Jahr 2025 verübte sie zahlreiche Anschläge in Somalia und Kenia und bleibt trotz militärischen Drucks weiterhin handlungsfähig. f "al-Qaida im islamischen Maghreb" (AQM) ist vor allem in den Maghreb-Staaten und in der Sahelzone aktiv und steht in enger Verbindung mit der Gruppierung "Jama'at Nusrat al-Islam wal Muslimin" (JNIM). Im Jahr 2025 verübte JNIM zahlreiche Anschläge in Mali, Burkina Faso und Niger und festigte damit ihre Rolle als wichtigster "al-Qaida"-Ableger in Westafrika. f "al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel" (AQAH) ist vor allem im Jemen aktiv und zählt zu den gefährlichsten Ablegern des globalen "al-Qaida"-Netzwerks. Nach dem Tod ihres langjährigen Anführers Khalid Batarfi im Jahr 2024 übernahm Saad bin Atef al-Awlaqi die Führung der Organisation. Im Jahr 2025 kam es in verschiedenen jemenitischen Provinzen zu Gefechten mit Regierungstruppen sowie zu gezielten US-Drohnenangriffen auf Führungspersonal. Trotz dieser militärischen Verluste bleibt AQAH weiterhin handlungsfähig. f Mit der "Jabhat al-Nusra" (JaN, auch: "al-Nusra-Front") ist "al-Qaida" seit 2011 in Syrien und im Irak vertreten. 2016 benannte sich die Organisation in "Jabhat Fatah al-Sham" (JFS) um und bildete 2017 gemeinsam mit weiteren Gruppierungen den Dachverband "Hayat Tahrir al-Sham" (HTS). Unter der Führung von Ahmad al-Scharaa (alias Abu Muhammad al-Jaulani) entwickelte sich HTS zu einer militärisch dominierenden Kraft in NordwestSyrien. Ende 2024 führte eine von HTS angeführte Offensive zum Sturz des Assad-Regimes in Damaskus. In der Folge übernahm al-Scharaa die Funktion eines Übergangspräsidenten und leitete den Aufbau provisorischer Verwaltungsstrukturen ein. Parallel dazu blieb die mit "al-Qaida" verbundene Gruppierung "Tanzim Hurras al-Din" (THD) aktiv, konnte ihre frühere Bedeutung infolge militärischer Rückschläge jedoch nicht wiedererlangen. f Die Gruppierung "al-Qaida auf dem indischen Subkontinent" (AQIS) wurde 2014 gegründet und gilt als regionaler Ableger von "al-Qaida" in Südasien. Ziel der Organisation ist die Errichtung 252 Islamismus eines islamistischen Kalifats und die Einführung der Scharia. AQIS richtet sich vorrangig gegen das pakistanische Militär, indische Sicherheitskräfte sowie gegen Regierungen in Bangladesch und Myanmar, die sie als "nahe Feinde" betrachtet. Im Jahr 2025 bekannte sich die Gruppierung zu mehreren Anschlägen auf Sicherheitskräfte in Karatschi (Pakistan) und Chittagong (Bangladesch) und unterhält weiterhin enge Verbindungen zu den pakistanischen Taliban (TTP). f "al-Qaida" unterhält weiterhin enge Verbindungen zu Teilen der Taliban, die seit August 2021 Afghanistan regieren. Trotz internationaler Verpflichtungen, sich von der Organisation zu distanzieren, bestehen in mehreren afghanischen Provinzen Rückzugsräume und Ausbildungslager. Afghanistan bleibt damit ein bedeutender Rückzugsund Vernetzungsraum für Strukturen von "al-Qaida". Zwischen den "al-Qaida"-Ablegern bestehen weiterhin häufig enge Verbindungen, insbesondere im Bereich von Ausbildung, Logistik und Waffenhandel. Im Vergleich zum Beginn der 2000er-Jahre geht die eigentliche Gefahr von "al-Qaida" inzwischen vor allem von ihren regionalen Strukturen aus. Diese verfolgen ihre jeweils eigene Agenda, berufen sich jedoch nach wie vor auf die Ideologie und Symbolik des globalen militanten Jihad. Die Tötung des langjährigen "Kern-al-Qaida"-Anführers Ayman al-Zawahiri im Jahr 2022 hatte nur begrenzte Auswirkungen auf die operative Handlungsfähigkeit des Netzwerks. Als führende Figur gilt inzwischen der Ägypter Saif al-Adel, der sich nach UN-Angaben de facto an der Spitze der Organisation befindet; seine mutmaßliche Präsenz im Iran wird von der iranischen Regierung bestritten. Unter seinem Einfluss setzt "alQaida" den eingeschlagenen Kurs der Dezentralisierung fort, um die Eigenständigkeit der regionalen Ableger zu stärken und zugleich das gemeinsame jihadistische Narrativ zu bündeln. Seit dem Angriff der HAMAS auf Israel am 07.10.2023 nutzte "alQaida" den Konflikt im Gazastreifen intensiv für propagandistische Zwecke. Die Organisation stellte den Krieg als Beleg für eine vermeintliche "globale Aggression gegen den Islam" dar und rief zu Angriffen auf Israel und dessen westliche Unterstützer auf. Besonders aktiv zeigte sich dabei die jemenitische AQAH. Im 253 Islamismus Jahr 2025 veröffentlichte ihr Anführer Saad bin Atef al-Awlaqi mehrere Videobotschaften mit Drohungen und Anschlagsaufrufen im Gaza-Kontext. Die Propaganda der "al-Qaida"-Führung verknüpft das Narrativ der "globalen Aggression gegen den Islam" mit der etablierten antiwestlichen Rhetorik und zielt vor allem auf die Mobilisierung potenzieller Anhänger sowie die Sicherung der eigenen Relevanz im globalen jihadistischen Spektrum. "Islamischer Staat" (IS) Nach dem Ende der Herrschaft Saddam Husseins im Jahr 2003 entstand im Irak ein Machtvakuum, in dem sich der Ableger "al-Qaida im Irak" (AQI) unter der Führung von Abu Musab az-Zarqawi behaupten konnte. Nach innerorganisatorischen Differenzen übernahm Abu Bakr al-Baghdadi im Jahr 2010 die Führung dieser Organisation. Unter seiner Leitung gelang es dem Netzwerk, zunehmend lokale jihadistische Gruppen zu integrieren und strategische Allianzen mit anderen militanten Akteuren zu schließen. Aufgrund ihrer finanziellen und strukturellen Stärke konnte die Gruppierung ihre Macht weiter ausbauen und trennte sich 2013 unter dem neuen Namen "Islamischer Staat im Irak und der Levante" (ISIL) von "alQaida". Damit stand sie fortan in offener Konkurrenz zu "Kern-al-Qaida" und deren regionalen Ablegern. Aufgrund der militärischen Erfolge und einer massiven und professionellen weltweiten Propaganda strömten tausende von europäischen Freiwilligen nach Syrien und in den Irak, um sich dort dem Kampf für einen islamistischen Staat anzuschließen. Die Zahlen stiegen insbesondere, als sich die Organisation in "Islamischer Flagge des IS; In Deutschland verboten Staat" umbenannte und am 29.06.2014 das Kalifat ausrief. Mit dessen Ausrufung beanspruchte al-Baghdadi, nunmehr als Kalif Ibrahim auftretend, die Oberhoheit über alle Muslime weltweit. In der darauffolgenden Zeit etablierte der sogenannte Islamische Staat (IS) in den von ihm eroberten Gebieten mit brutaler Gewalt eine Staatlichkeit nach den vermeintlich wahren islamischen Prinzipien. Der IS entfaltet seit seiner Gründung eine starke Strahlkraft auch für die Bundesrepublik Deutschland. Seit Beginn der Auseinandersetzungen in Syrien und im Irak sind bis Ende 2025 1.150 deutsche 254 Islamismus Islamistinnen und Islamisten aus Deutschland in Richtung Syrien/ Irak ausgereist. Zu etwa 65 Prozent dieser gereisten Personen liegen konkrete Anhaltspunkte vor, wonach sie u. a. auf Seiten des IS oder der "al-Qaida" an Kampfhandlungen teilgenommen oder diese in sonstiger Weise unterstützt haben. Etwa 40 Prozent der ausgereisten Personen befinden sich mittlerweile wieder in Deutschland. Aus Niedersachsen sind 85 Personen in das Krisengebiet ausgereist, von denen mittlerweile 43 nach Deutschland zurückgekehrt sind. Die Ende 2014 gegründete Internationale Allianz gegen den IS konnte die Terrororganisation dahingehend bekämpfen, dass alBaghdadi Ende Februar 2017 in einer Ansprache vor Anhängern die militärische Niederlage einräumte und die Kämpfer aufforderte, sich in unzugänglichen Bergregionen zu verschanzen. Im Laufe des Jahres 2017 verlor der IS den Großteil des bislang von ihm kontrollierten Territoriums, sodass der irakische Ministerpräsident Haider al-Abadi den IS im Irak für besiegt erklärte. Die andauernde Bekämpfung des IS führte darüber hinaus dazu, dass im Rahmen einer US-Militäroperation am 26.10.2019 al-Baghdadi getötet wurde. Die Nachfolger al-Baghdadis betonten jedoch, die Mission des IS weiterführen zu wollen und rufen nach wie vor zu weltweiten Anschlägen auf. IS-Anhänger wurden aufgefordert, gefangene Kämpfer zu befreien und neue Anhänger zu werben. Auf den territorialen Totalverlust des Kalifats reagierte der IS mit einer Änderung seiner Operationsweise: weg vom Staatsbildungsprojekt hin zu einer im Untergrund agierenden Terrororganisation. Durch den massiven militärischen Druck hat der IS zahlreiche Kämpfer und materielle Ressourcen verloren und dadurch deutlich an Handlungsfähigkeit eingebüßt. Dennoch schafft die anhaltende Instabilität in Syrien nach dem Sturz des Assad-Regimes Ende 2024 ein äußerst günstiges Umfeld für ein mögliches Wiedererstarken des IS. Der Konflikt in der Region bleibt geprägt von konfessionellen Spannungen, rivalisierenden Milizen und regionalen Machtkämpfen, die die Sicherheitslage weiter verschärfen. Regelmäßige israelische Luftangriffe im Süden Syriens, lokale Gefechte zwischen syrischen Regierungstruppen und schiitischen Milizen sowie interne Auseinandersetzungen zwischen Rebellengruppen binden sicherheitsrelevante Ressourcen und schwächen die Fähigkeit der beteiligten 255 Islamismus Akteure, den IS wirksam zu bekämpfen. In dieser Situation könnte es dem IS zunehmend gelingen, sich neu zu organisieren, Angriffe zu planen und seine Ideologie weiterzuverbreiten. Je länger das Machtvakuum in Teilen Syriens anhält, desto höher ist das Risiko, dass der IS territorial wieder Fuß fasst und seine Strukturen ausbaut. Nach dem Verlust seines Herrschaftsgebiets in Syrien und im Irak, stärkt er die Präsenz in seinen Außengebieten umso intensiver. Der IS spricht von weltweit 20 Provinzen außerhalb von Syrien und des Irak, in denen er durch regionale Ableger vertreten sei. Oft handelt es sich hierbei um lokale Terrororganisationen, die sich dem IS anschließen und in seinem Namen Terroranschläge verüben. Neben der Bereitstellung eigenen Propagandamaterials unterstützt der IS seine lokalen Ableger mit finanziellen Mitteln, die sowohl zur Durchführung von Anschlägen als auch zur Rekrutierung neuer Mitglieder und zur Sicherung von Einflussgebieten gegenüber konkurrierenden Gruppen dienen. IS-Ableger sind u. a. in einigen Ländern Asiens, wie Afghanistan, Indonesien, Indien oder auf den Philippinen, aber auch in Afrika vertreten. Besonders in Nordafrika, der Sahelzone, der Tschadseeregion und in Ägypten konnte sich der IS ausbreiten. In diesen Gebieten bestehen ideale Bedingungen für einen Aufstieg der Terrororganisation - darunter Korruption, schwache oder gescheiterte Regierungen sowie ethnische und religiöse Konflikte. Seit Mitte 2025 wächst der IS am stärksten in Afrika, insbesondere in der Sahelzone. Ausschlaggebend dafür sind politische Instabilität, wirtschaftliche Not, lokale Konflikte sowie der Rückzug westlicher Streitkräfte, die bisher umfangreiche Anti-Terror-Maßnahmen durchgeführt hatten. Dadurch konnte der "Islamische Staat Sahel Provinz" (ISSP) seine Kontrolle in Teilen des Liptako-Gourma-Dreiländerecks (Mali, Burkina Faso, Niger) ausweiten. Ebenfalls wachsend ist der Ableger IS-Somalia, der sich zu einem zentralen logistischen und finanziellen Hub des IS entwickelt hat und inzwischen etwa 1.000 Kämpfer zählt, darunter zunehmend ausländische Rekruten aus den benachbarten Regionen (z. B. Äthiopien, Kenia, Tansania). Weiterhin zählt der "Islamische Staat Provinz West Afrika" (ISWAP) zu den aktivsten IS-Strukturen weltweit. Er verfügt über 2.000 - 3.000 Kämpfer, vor allem im Tschadseebecken. Die Ableger ISCAP in der Demokratischen Republik Kongo und in Mosambik zeigen geringere, aber weiterhin anhaltende Aktivität. 256 Islamismus Weitere Jihadschauplätze finden sich insbesondere in Indien, Indonesien, im Jemen, in Libyen, Pakistan, auf den Philippinen, in der Sahelregion und in Sri Lanka, wo der IS nach wie vor präsent ist. Das Ziel der Anschläge ist nicht nur, die Zielländer zu destabilisieren, sondern auch im öffentlichen Bewusstsein zu bleiben und die Effektivität der eigenen Organisation zu demonstrieren. Jihadistische Organisationen wie der IS reklamieren Attentate für sich in der Hoffnung, mögliche finanzielle Unterstützer, z. B. aus den Golfstaaten für sich gewinnen zu können. Terror-Propaganda Terrororganisationen nutzen das Internet ganz intensiv zur Verbreitung ihrer jihadistischen Propaganda. Allen voran sind auch hier "al-Qaida" und der IS zu nennen, die unterschiedliche Formate wie Bilder, Videos, Zeitschriften, Anschlagsberichte und Interviews über soziale Netzwerke im Internet verbreiten. Zur Bedeutung der Online-Propaganda sagte bereits der "al-Qaida"Gründer Usama bin Ladin: "Es ist offensichtlich, dass in diesem Jahrhundert der Medienkrieg die stärkste Waffe ist." Und tatsächlich besagen zahlreiche Studien, dass die langjährige Existenz von terroristischen Organisationen allein aufgrund der Möglichkeiten des Internets und der damit verbundenen weltweiten Vernetzung möglich ist. Die jihadistische Propaganda dient oft der Verbreitung der eigenen Ideologie, der Einschüchterung, der Rekrutierung neuer Mitglieder und letztlich der Ausdehnung des eigenen Einflussgebietes. Für die Terrororganisationen hat das Internet als Propaganda-, Rekrutierungsund Ausbildungsinstrument für Jihadisten eine überaus wichtige Funktion. Propaganda im Netz wird in internen Kreisen sogar als eine Form des Jihads anerkannt. Jihadisten nutzen die Möglichkeiten des Internets gezielt und fachkundig und reagieren schnell auf aktuelle Entwicklungen. Anhänger und Sympathiserende der Szene, die aus unterschiedlichen Gründen nicht am bewaffneten Kampf teilnehmen können, spielen eine bedeutende Rolle im virtuellen Raum und leisten einen entscheidenden Beitrag zur Verbreitung des globalen Jihads. Dies gilt umso mehr, als in Terrororganisationen überaus viele Ingenieure und Informatiker vertreten sind, die über eine entsprechende IT-Kompetenz verfügen. 257 Islamismus Maßgeblich für die weltweite Verbreitung und Wirksamkeit der Jihadpropaganda war, dass die Terrororganisationen ihre Publikationen zunehmend auch in englischer und später noch in weiteren westlichen Sprachen veröffentlichten. So konnten sie ihren Einfluss auf die Radikalisierung von Islamisten weltweit ausdehnen. In zahlreichen Artikeln wurde zudem detailliert die Funktionsweise von Sprengstoff und die Planung von Anschlägen erklärt, was die Hürden zur Durchführung von Anschlägen für radikalisierte Einzelpersonen maßgeblich reduziert hat. Ein Beispiel hierfür ist der Artikel in einem "al-Qaida"-Magazin mit dem Titel "How to make a Bomb in the Kitchen of your Mom". Zwischenzeitlich existierten mehrere professionell aufgemachte und in verschiedene Sprachen übersetzte Online-Zeitschriften von "al-Qaida" und dem IS. Mit der Zurückdrängung dieser Terrororganisationen haben sich Umfang und Frequenz der Veröffentlichungen deutlich reduziert. Stattdessen greifen die internationalen Terrororganisationen auf die Praxis zurück, Rohmaterial zur Verfügung zu stellen, das ihre Anhänger dann entsprechend aufbereiten und u. a. über ihre Telegram-Kanäle weiterverbreiten. Dabei handelt es sich um gewaltverherrlichende Bilder, Videos und Audiodateien, aber auch Anleitungen zum Bombenbau und klare Aufrufe zu Anschlägen. Im Mittelpunkt der Propaganda der internationalen Terrororganisationen stand zuletzt weniger die Ausreise in die Jihadgebiete, sondern vielmehr der Aufruf, einfach umzusetzende Einzeltäteranschläge mit möglichst leicht zu beschaffenden Hilfsmitteln zu verüben. Ein weiteres zentrales Thema dieser Propaganda ist die Heroisierung von Einzeltätern. Diese werden als Märtyrer und als Symbol des Widerstands gegen den Westen stilisiert, wodurch eine emotionale Bindung erzeugt wird, die den Drang zur Nachahmung und zur Durchführung von Anschlägen verstärkt. Diese emotionalisierende Darstellung soll die Vorstellung fördern, dass die Täter für eine größere, globale Sache kämpfen und eine bedeutende Rolle im Kampf gegen den "Feind" spielen. Dies dient nicht nur der Motivation, Anschläge zu begehen, sondern auch der Schaffung eines Ideals, das zur Nachahmung anregen soll. 258 Islamismus Nach dem Angriff der HAMAS auf Israel am 07.10.2023 hat die Verbreitung der Terrorpropaganda zugenommen, wobei der Fokus verstärkt auf dem schwelenden Nahost-Konflikt liegt. Vor allem heroisiert die Propaganda den Kampf gegen Israel und fordert Solidarität mit den jihadistischen Kämpfern. Der andauernde Konflikt wird als Katalysator genutzt, um zum globalen Jihad aufzurufen und für Einzelangriffe im Westen zu mobilisieren. Der Inhalt der Propaganda ist ausdrücklich darauf ausgerichtet, Einzelpersonen zu radikalisieren, zu mobilisieren und zu befähigen, Angriffe auszuführen. Es werden detaillierte Anweisungen zur Auswahl von Zielen und zur Wahl des Modus Operandi gegeben sowie umfassende Handbücher zur Waffenherstellung bereitgestellt. Neuere Entwicklungen zeigen, dass jihadistische Akteure zunehmend künstliche Intelligenz (KI) zur Herstellung und Verbreitung ihrer Propaganda einsetzen. Mithilfe generativer KI werden Texte, Bildund Videoinhalte (inkl. synthetischer Stimmen und Deepfakes) automatisiert erstellt, personalisiert und in großem Umfang skaliert. Durch KI-gestützte Bot-Netzwerke, automatisierte Übersetzungen und zielgruppenspezifische Empfehlungstechniken wird die Reichweite, Emotionalisierung und Wirkungsdauer der Inhalte erhöht und die Möglichkeit, Sicherheitssysteme im digitalen Raum zu erkennen, beschränkt. Anschläge in Deutschland Die Wirksamkeit der Terrorpropaganda zeigte sich an zahlreichen islamistischen Anschlägen, die weltweit begangen wurden. Darunter sind im Jahr 2025 auch fünf Anschläge mit islamistischer Tatmotivation in Deutschland zu verzeichnen gewesen: f Am 13.02.2025 fuhr ein 24-jähriger afghanischer Staatsangehöriger in München (Bayern) während einer Kundgebung der Gewerkschaft ver.di mit einem Pkw gezielt in eine Menschenmenge. Zwei Personen wurden getötet, zahlreiche weitere verletzt. Bei seiner Festnahme rief der Täter "Allahu Akbar". Die Sicherheitsbehörden werten die Tat als islamistisch motivierten Anschlag. f Am 21.02.2025 verletzte ein 19-jähriger syrischer Staatsangehöriger am Holocaust-Mahnmal in Berlin einen spanischen Touristen durch mehrere Messerstiche schwer. Nach Angaben 259 Islamismus der Bundesanwaltschaft handelte der Beschuldigte antisemitisch und islamistisch motiviert und wollte sich dem IS andienen. Die Bundesanwaltschaft erhob Anklage wegen versuchten Mordes. f Am 18.05.2025 verletzte ein 35-jähriger syrischer Staatsangehöriger in Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) vor einer Bar fünf Personen mit einem Messer. Die Ermittlungen ergaben Hinweise auf ein religiös-islamistisches Tatmotiv. Die Bundesanwaltschaft übernahm das Verfahren wegen des Verdachts einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. f Am 05.09.2025 griff ein 17-jähriger kosovarischer Staatsangehöriger in einem Berufskolleg in Essen (NordrheinWestfalen) eine Lehrerin mit einem Messer an und verletzte anschließend einen Mann schwer. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft handelte er aus islamistisch-jihadistischer Motivation und strebte den "Märtyrertod" an. Der Generalbundesanwalt übernahm das Verfahren. f Am 09. und 11.09.2025 schoss ein 21-jähriger türkischer Staatsangehöriger in Dillingen an der Donau (Bayern) mit einem Luftgewehr auf mehrere Fahrzeuge und versuchte, schwere Verkehrsunfälle herbeizuführen. Der Beschuldigte wird als Sympathisant der terroristischen Vereinigung IS eingestuft. Gegen ihn wurde Haftbefehl wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen erlassen. 260 Islamismus Vereitelte Anschläge in Deutschland Neben den aufgeführten Anschlägen gab es im Jahr 2025 auch zahlreiche Anschlagsplanungen tatgeneigter Islamisten, die frühzeitig aufgedeckt oder in einem konkreten Vorbereitungsstadium vereitelt wurden. In Deutschland waren dies u. a. die folgenden Fälle: f Am 20.02.2025 wurde am Flughafen Berlin-Brandenburg (Brandenburg) ein 18-jähriger russischer Staatsangehöriger tschetschenischer Herkunft festgenommen, der einen Anschlag u. a. auf die israelische Botschaft in Berlin geplant hatte. Der Beschuldigte war Anhänger der Ideologie des IS, hatte im Internet Sprengstoffanleitungen recherchiert und beabsichtigte, nach Pakistan auszureisen, um sich dort militärisch ausbilden zu lassen. Die Umsetzung seiner Anschlagspläne scheiterte an fehlenden Komponenten. f Am 09.07.2025 durchsuchten Spezialeinheiten der Polizei in Essen, Dortmund, Düsseldorf und Soest (Nordrhein-Westfalen) sechs Objekte. Ein 27-jähriger bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger wurde in Essen festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, gemeinschaftlich und gewerbsmäßig Betrug zur Finanzierung eines islamistisch motivierten Anschlags begangen zu haben; die Untersuchungshaft wurde angeordnet. f Am 01.11.2025 wurde in Berlin-Neukölln ein 22-jähriger syrischer Staatsangehöriger nach einer Durchsuchungsmaßnahme durch Spezialeinsatzkräfte in seiner Wohnung festgenommen. Ihm wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Die Ermittlungen ergaben Bezüge zur terroristischen Vereinigung IS. Darüber hinaus wurden Materialien für die Herstellung einer Sprengoder Brandvorrichtung vorgefunden. Islamistisch-terroristische Szene in Deutschland Die geplanten Anschläge zeigen, dass auch in Deutschland Einzelpersonen und Kleingruppen ansässig sind, die an eine terroristische Organisation angebunden sind oder sich durch digital verfügbares Propagandamaterial haben indoktrinieren lassen. Die islamistischterroristische Szene in Deutschland spiegelt die Heterogenität der globalen jihadistischen Bewegung wider. Sie umfasst einerseits Gruppierungen, die Beziehungen zu islamistisch-terroristischen Organisationen im Ausland haben und andererseits Kleingruppen 261 Islamismus und selbstmotivierte Einzeltäter, die an keine terroristische Organisation angebunden sind, aber deren Ideologie vertreten und im Sinne der von "al-Qaida" oder dem IS vorgegebenen Leitlinien agieren. Die Rekrutierung und Mobilisierung dieser Personen erfolgt einerseits durch die massive Internetpropaganda der internationalen islamistischen Terrororganisationen für einen individuellen militanten Jihad im Westen. Andererseits können dichotom vermittelte Weltbilder und erzeugte Bedrohungsszenarien heimischer Akteure und Prediger zu einer Radikalisierung mit dem Wunsch führen, aus der wahrgenommenen vermeintlichen Ungerechtigkeit mittels Gewalt auszubrechen. Die Erklärung, Andersgläubige seien für die vermeintlichen Missstände und Unterdrückung verantwortlich, weist diese als Zielgruppe für Anschläge aus. Dass die Gefährdungslage in Deutschland weiterhin hoch ist, zeigt die hohe Zahl der im Jahr 2025 verübten und vereitelten Anschläge. Hoch emotionalisierende politische Ereignisse, wie der israelischpalästinensische Konflikt können dazu führen, dass Einzelpersonen im Angesicht wahrgenommener vermeintlicher Ungerechtigkeit die Anwendung von Gewalt als legitim und nötig erachten. Das Gefahrenpotenzial solcher Personen ist nur schwer zu erfassen und führt deshalb zu einer erhöhten Bedrohungslage für Deutschland. Die seit Jahren bestehende Drohkulisse islamistischer Terrororganisationen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und das Vorliegen entsprechender Gefährdungshinweise lassen sich auch anhand von Zahlen festmachen. Zum Ende des Jahres 2025 liegt das durch die deutschen Sicherheitsbehörden identifizierte islamistischterroristische Personenpotenzial bei rund 1.500 Personen. Dabei handelt es sich sowohl um den polizeilich definierten Personenkreis der "Gefährder" und "Relevanten Personen", als auch um die durch die Verfassungsschutzbehörden darüber hinaus als gewaltbereit eingeschätzten Personen. Modus Operandi Die im Jahr 2025 und auch in den Vorjahren verübten Anschläge zeigen durchgehend einen Modus Operandi, der genau den in der jihadistischen Propaganda dargestellten Methoden entspricht. Demnach sollen sich Anschläge durch eine unspezifische 262 Islamismus Opferauswahl, unterschiedliche Anschlagsorte, lose bis gar keine Kommandostrukturen und eine einfache Durchführbarkeit auszeichnen. Dieses Vorgehen entpuppt sich für die islamistischen Terroristen zunehmend als überaus effektive Strategie: Alle Anschläge wurden von radikalisierten Einzelpersonen begangen. Dabei wurden überwiegend leicht zu beschaffende und sehr effiziente Tatwaffen wie Messer oder Kraftfahrzeuge eingesetzt. Dieses Vorgehen erfordert einen geringeren Planungsaufwand und reduziert das Risiko einer Aufdeckung der Planungen durch die Sicherheitsbehörden im Vorfeld der Tat. Terrororganisationen veröffentlichen regelmäßig Handlungsempfehlungen für derartige Anschläge, die einen größtmöglichen Schaden anrichten sollen. So heißt es in einer Ausgabe der IS-Zeitschrift "Rumiyah" zu Anschlägen mit Kraftfahrzeugen, dass am besten ein "doppelrädriger Lastwagen" geeignet sei, der ein "leicht angehobenes Fahrgestell und Stoßstangen" sowie eine "gute Beschleunigung" aufweisen sollte. Derjenige, der auf diese Weise einen Anschlag durchführen wolle, könne einen entsprechenden Lkw kaufen, mieten oder ihn sich "mit Gewalt oder Täuschung" von einem "Kafir" (= Ungläubiger) beschaffen. Ebenso gibt es Anweisungen zu Angriffen mit Hiebund Stichwaffen. Der IS veröffentlichte z. B. Videos, in denen die Auswahl der richtigen Stichwaffe und der Einsatz von Messern in den unterschiedlichen Körperregionen erklärt wird, um den angegriffenen Personen größtmöglichen Schaden zuzufügen. Diese Vorgehensweise von Einzeltätern oder Kleingruppen ist u. a. auf den bereits im Jahr 2012 im "al-Qaida"-Propagandamagazin "Inspire" veröffentlichten Aufruf des Jihadtheoretikers Abu Mus'ab al-Suri, der den individuellen Jihad in den westlichen Ländern als eine der wichtigsten Strategien ansieht, zurückzuführen: "Das Fundament der operativen Aktivität ist, dass der Mujahid den individuellen Jihad in dem Land praktiziert, in dem er lebt, so dass er den Aufwand einer Reise in das Gebiet, wo der Jihad direkt praktiziert wird, nicht auf sich nehmen muss." (Inspire, Ausgabe Nr. 9, 2012) "Ideale Ziele" seien nach Meinung von al-Suri: 263 Islamismus "1. Große Veranstaltungen im Freien, Kongresse, Feiern und Paraden 2. Überfüllte Fußgängerzonen (Hauptstraßen) 3. Märkte im Freien 4. Kundgebungen im Freien" (Inspire, Ausgabe Nr. 9, 2012) Täterprofile Die Täter islamistisch motivierter Anschläge haben unterschiedliche Hintergründe, die sich nicht durch ein eindeutiges Profil beschreiben lassen. Allerdings lassen sich bei der Betrachtung einzelner Aspekte gewisse wiederkehrende Muster identifizieren. Dies ist zum einen die Frage, wo die jihadistische Radikalisierung stattfand: f Einheimische Terroristen sind im Land des Anschlagsziels aufgewachsen und gelten gemeinhin als in der Gesellschaft integrierte Personen. Bei diesem Täterprofil kann es sich sowohl um Einwanderer als auch um Konvertiten handeln. Die Radikalisierung solcher Personen erfolgt zumeist online, wenn auch in einigen Fällen durch Einfluss lokaler extremistischer Prediger. f Terroristen mit Kampferfahrung aus Jihadgebieten haben bereits eine Ausbildung durch eine jihadistische Terrororganisation erhalten und leben z. B. als Jihadrückkehrer oder getarnt als Flüchtlinge im Westen. Sie verfolgen entweder eine langfristige Agenda oder externe Einflüsse veranlassen sie kurzfristig, für eine jihadistische Organisation zu handeln oder als Einzeltäter ohne direkten Auftrag zu agieren. Die Radikalisierung solcher Personen erfolgt generell im Heimatland durch den direkten Kontakt mit jihadistischen Organisationen. Zum anderen unterscheiden sich die Attentäter dadurch, inwieweit sie in Strukturen eingebunden sind: f Einzeltäter oder "Einsame Wölfe" agieren im Wesentlichen allein, ohne Zugehörigkeit zu einer organisierten Gruppe, und ihre Handlungen sind in der Regel selbstbestimmt. Die genaue Ausführung der Tat ist von zentraler Bedeutung. Auch wenn ein Einzeltäter einer extremistischen Organisation angehören kann, ist entscheidend, dass der Anschlag oder das Attentat von ihm selbst geplant und durchgeführt wird, ohne eine direkte Einwirkung von anderen Personen. Es ist jedoch nicht 264 Islamismus auszuschließen, dass Täter durch eine extremistische Ideologie beeinflusst oder durch gesellschaftliche Strömungen motiviert wurden. Ein Treueeid allein zeigt zwar eine erhebliche ideologische Nähe zur Terrorgruppe, zeugt aber noch von keiner tatsächlichen operativen Einbindung. Sowohl einheimische selbst radikalisierte Akteure als auch Personen mit Kampferfahrung aus Jihad-Gebieten können potenziell als "Einsame Wölfe" agieren. Der Begriff "Einzeltäter" bezieht sich daher primär auf die eigenständige Planung und Umsetzung der Tat, auch wenn der Täter ideologisch motiviert ist oder in indirektem Kontakt mit einer größeren Gruppe steht. f Terrorgruppen oder Terrorzellen hingegen sind durch enge Verbindungen zu einer Terrororganisation gekennzeichnet. Die Täter stehen in direkter Verbindung zu dieser Gruppe, erhalten möglicherweise spezifische Anweisungen sowie Unterstützung bei der Umsetzung eines Anschlagsplans. Im Gegensatz zu den sogenannten Einsamen Wölfen handelt es sich hier um koordinierte Aktionen, bei denen nicht nur einzelne Individuen, sondern auch organisierte Strukturen eine Rolle spielen. Die Tat wird oft in "Teamwork" ausgeführt, indem mehrere Personen in die Planung und Umsetzung des Anschlags eingebunden sind. Die Verbindungen zur Terrororganisation und deren Unterstützung führen zu einer differenzierten und komplexeren Dynamik, die sich von den Handlungen von Einzeltätern erheblich unterscheidet. Psychische Auffälligkeiten Häufig ist im Zusammenhang mit Anschlägen durch Einzeltäter festzustellen, dass Täter psychische Auffälligkeiten aufweisen. Allerdings ist meist nicht eindeutig zu klären, ob diese Auffälligkeiten tatsächlich die Hauptursache für die Tat sind oder ob islamistische Motive im Vordergrund stehen. Trotz jahrzehntelanger Forschung zu den Zusammenhängen zwischen psychischen Erkrankungen und extremistischen Anschlägen konnten bisher keine eindeutigen Beweise dafür vorgelegt werden. In einer der wenigen phänomenübergreifenden Studien, die sich mit verschiedenen Tätertypen beschäftigt, zeigt sich jedoch, dass im Feld der Einzeltäter psychische Auffälligkeiten im Vergleich zur 265 Islamismus Gesamtbevölkerung durchaus häufiger festgestellt wurden, ebenso wie im Vergleich zu in Gruppen agierenden Tätern.139 Sofern bei den Attentätern Hinweise auf psychische Auffälligkeiten vorlagen, waren diese meist nicht offiziell diagnostiziert. Oft sprechen Angehörige oder Bekannte erst nach der Tat von psychischen Auffälligkeiten. Gründe für eine Radikalisierung und die Tatumsetzung lassen sich häufig aber auch in zerrütteten Biografien der Attentäter finden, ähnlich wie bei allgemeinkriminell auffällig gewordenen Personen. Ob und inwieweit Personen mit psychischen Erkrankungen anfälliger für extremistische Ideologien und/oder Gewalt sind, bedarf weiterer wissenschaftlicher Untersuchungen. Die Sicherheitsbehörden stellt das vor die Herausforderung zu beurteilen, ob eher die Verhaftung in der islamistischen Ideologie oder die psychische Erkrankung ursächlich für die Tat war. Häufig sind Personen, die nicht in die westlichen Gesellschaften integriert sind und sich verloren fühlen, anfälliger für Propaganda islamistischer Terrororganisationen. Psychische Probleme können die Anfälligkeit bei diesem Personenkreis jedoch verstärken. Da Islamisten oft traditionelle Heilmethoden und mystische Erklärungen für psychische Krankheitssymptome bevorzugen, bleiben psychische Erkrankungen oft unerkannt und/oder werden falsch behandelt. Auch wenn derzeit keine validen Daten vorliegen, nach denen islamistisch motivierte Anschläge mehrheitlich von psychisch auffälligen Personen verübt werden, wird das mögliche Zusammenspiel zwischen Radikalisierung, Gewaltanwendung und psychischen Erkrankungen die Sicherheitsbehörden weiterhin beschäftigen. 5.4 Sunnitisch islamistische Organisationen Die große Mehrheit der Muslime (etwa 85 Prozent) rechnet sich der Richtung des sunnitischen Islams zu. Dementsprechend sind auch im Bereich des sunnitischen Islams, neben der eher lose organisierten Bewegung des Salafismus, verschiedene islamistische Organisationen entstanden, die eine bestimmte und extremistische Interpretation 139 Corner, E., Gill, P. (2015): A False Dichotomy? Mental Illness and Lone-Actor Terrorism. In Law and Human Behavior, Bd. 39, Nr. 1, S. 23-24. 266 Islamismus des sunnitischen Islams als Grundlage für die Organisation des Staates und der gesamten Gesellschaft fordern. Charakteristisch für diese Organisationen ist meist eine dominante Ausrichtung auf ein Herkunftsland bzw. eine zentrale Gründungspersönlichkeit. Zur Umsetzung ihrer Ziele gibt es unter den sunnitisch islamistischen Organisationen ein äußerst heterogenes Spektrum an Vorgehensweisen. Viele sind dem nach politischem Einfluss strebenden Islamismus zuzurechnen, der eine langfristige Islamisierung der Gesellschaft anstrebt. Die Gruppierungen handeln dabei im Rahmen der deutschen Gesetzgebung und erkennen vordergründig bestehende Rechtsund Politikverständnisse an. Darunter fallen z. B. die Muslimbruderschaft sowie, aufgrund des relativ großen Bevölkerungsanteils von Menschen türkischer Abstammung in Deutschland und Niedersachen, verschiedene türkeibezogene Organisationen wie z. B. die "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs" (IGMG)140. Aber teilweise wird auch eine offen gewaltbereite Agenda verfolgt, wie dies bei der Terrororganisation HAMAS der Fall ist. Diese hat die Zerstörung Israels, die Befreiung Palästinas und die Errichtung eines islamischen Staates zum Ziel. Personenpotenzial der sunnitisch islamistischen Organisationen im Jahr 2025 200 150 100 50 0 über 60 Jahre alt 40-59 Jahre alt 30-39 Jahre alt 18-29 Jahre alt minderjährig141 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 140 Siehe Kapitel 5.4.5. 267 Islamismus Das Personenpotenzial der sunnitisch islamistischen Organisationen zeichnet sich durch eine starke Basis in der Altersgruppe der 40bis 59-Jährigen aus, die den Kern der Gruppe bildet. In allen Altersgruppen ist über die Quartale hinweg ein stetiger Anstieg zu beobachten, wobei das deutlichste Wachstum bei den 30bis 39-Jährigen zu verzeichnen ist. Dieses Muster könnte die Hypothese eines zunehmenden Phänomens des "identitären Islamismus" stützen, da der Anstieg nicht explizit auf feste ideologische Überzeugung zurückzuführen ist, sondern vielmehr auf wachsende Sympathien, die in der persönlichen Identität und Herkunft verwurzelt sind und möglicherweise durch den Gaza-Konflikt verstärkt wurden. "Taliban" Ein Beispiel für eine sunnitisch islamistische Organisation, die ihre islamistische Agenda in ihrem Heimatland umsetzt, ist die "TalibanBewegung". Sie entstand Anfang der 1990er-Jahre in Pakistan und setzte sich vor allem aus paschtunisch-afghanischen Flüchtlingen sowie Veteranen des Krieges gegen die Sowjetunion zusammen. Ab 1994 eroberten die "Taliban" weite Teile Afghanistans und riefen 1996 das "Islamische Emirat Afghanistan" aus. Unter ihrer Herrschaft wurde das Land autoritär regiert, Opposition systematisch unterdrückt und die Scharia eingeführt, was insbesondere für Frauen und Mädchen weitreichende Einschränkungen mit sich brachte. Unter der Herrschaft der "Taliban" fand "al-Qaida" unter Usama bin Ladin einen sicheren Rückzugsort und konnte sich mit staatlicher Unterstützung zu einer schlagkräftigen internationalen Terrororganisation entwickeln, die die Anschläge vom 11.09.2001 vorbereitete und ausführte. Aufgrund dieser engen Verflechtung wurden nach den Anschlägen auch die "Taliban" zum Ziel des US-amerikanischen Anti-Terror-Kampfes. Ende 2001 wurde ihre Herrschaft infolge der internationalen Militärintervention beendet; zahlreiche Anhänger flohen vor allem nach Pakistan. In den folgenden Jahren entwickelten sich die "Taliban" zu einer terroristischen Aufstandsbewegung, die bestrebt war, erneut Gebiete in Afghanistan zu kontrollieren. Sie verstrickten die internationalen Truppen in 141 "Die Speicherung von Daten Minderjähriger unterliegt nach SS 13 NVerfSchG strengen Anforderungen. Nicht bei allen Gruppierungen sind diese erfüllt. Daher sind nur wenige, oder bei manchen Gruppierungen gar keine Minderjährigen erfasst." 268 Islamismus einen langwierigen Guerillakrieg und setzten gezielt Selbstmordanschläge ein, um ihre Gegner und die Stabilität des Landes zu schwächen. Nach einem UN-Bericht waren die "Taliban" während des über zwanzig Jahre andauernden Konflikts für rund drei Viertel der zivilen Opfer verantwortlich. Nach fast zwanzig Jahren führten die USA und die "Taliban" erstmals Gespräche mit dem Ziel, Frieden in das vom Bürgerkrieg gezeichnete Afghanistan zu bringen. Im sogenannten Abkommen von Doha wurde 2020 eine Vereinbarung geschlossen, die Sicherheitszusagen der "Taliban" sowie den schrittweisen Abzug aller USund internationalen Truppen vorsah. In der Folge kam es zwar zu einer weitgehenden Waffenruhe zwischen den "Taliban" und den USA sowie deren Verbündeten, zugleich setzten die "Taliban" jedoch ihre Offensiven gegen die afghanischen Streitkräfte fort und verübten zahlreiche Anschläge, um ihren territorialen Einfluss auszubauen. Im August 2021 übernahmen die "Taliban" innerhalb weniger Tage nahezu das gesamte Land. Viele Gebiete wurden kampflos übergeben; Mitte August 2021 fiel auch Kabul ohne größere Gefechte, woraufhin der afghanische Präsident das Land verließ. Zum 31.08.2021 wurden entsprechend dem Doha-Abkommen alle USund internationalen Truppen aus Afghanistan abgezogen. Die "Taliban" erklärten sich zum Sieger und riefen erneut das "Islamische Emirat Afghanistan" aus. Seit ihrer Machtergreifung begehen die "Taliban" zahlreiche Menschenrechtsverletzungen. Die Rechte von Frauen und Mädchen werden systematisch eingeschränkt, kritische Medien zensiert und (vermeintliche) Oppositionelle eingeschüchtert oder inhaftiert. Die Religionspolizei überwacht die Einhaltung rigider Verhaltensvorschriften und verhängt bei Verstößen öffentliche Prügelstrafen, Auspeitschungen oder Haft. Im Jahr 2025 verschärfte das Regime seine Kontrollmechanismen weiter, indem es zeitweise den Zugang zum Internet unterband und mehrere soziale Medienplattformen verbot, um gesellschaftliche Kritik zu unterdrücken und die Bevölkerung gezielt zu isolieren. Die "Taliban" sehen sich in Afghanistan weiterhin mit der Bedrohung durch den "Islamischen Staat Provinz Khorasan" (ISPK) konfrontiert. Während die "Taliban" eine islamistische Regierung stellen, strebt der ISPK die Errichtung eines grenzüberschreitenden Kalifats an, 269 Islamismus das Afghanistan, Pakistan sowie Teile Zentralasiens umfassen soll. Die Terrororganisation betrachtet die Herrschaft der "Taliban" als illegitim und verübt regelmäßig Anschläge auf Einrichtungen der "Taliban" und Zivilpersonen. Die anhaltende Instabilität des Landes begünstigt die Rekrutierung neuer Kämpfer und die Ausweitung der ISPK-Präsenz, insbesondere in den Grenzregionen zu Pakistan, Tadschikistan und Usbekistan Parallel dazu haben die "Taliban" ihre Repressionen gegenüber Frauen und Mädchen im Jahr 2025 weiter verschärft. Neben Bildungsund Arbeitsverboten sperrten die "Taliban" zeitweise landesweit den Zugang zum Internet sowie mehrere soziale Medienplattformen, um weibliche Stimmen und öffentliche Kritik zu unterdrücken. Nach dem Erdbeben im August 2025 berichteten Hilfsorganisationen, dass Frauen unter den Trümmern nicht von männlichen Einsatzkräften gerettet werden durften, was zahlreiche zusätzliche Todesopfer zur Folge hatte. Darüber hinaus bleibt Frauen die Mitarbeit in nationalen und internationalen Hilfsorganisationen weitgehend untersagt, wodurch humanitäre Einsätze erheblich beeinträchtigt werden. Trotz anhaltender Proteste in der Bevölkerung und internationaler Kritik, u. a. durch die Vereinten Nationen, die Europäische Union und den Internationalen Strafgerichtshof, zeigt das Regime bislang keine Anzeichen, seine rigide Geschlechterund Gesellschaftspolitik zu lockern. 5.4.1 Muslimbruderschaft (MB) Mitglieder/Anhänger: Niedersachsen: 165 ( Publikationen: Risalat ul-Ikhwan (Rundschreiben der Bruderschaft) Kurzportrait/Ziele: Die auch als "ideologische Mutterorganisation des politischen Islams" bezeichnete "Muslimbruderschaft" (MB) versucht mit ihrer Strategie der kulturellen Durchdringung der islamischen Staaten, die gesellschaftlichen Voraussetzungen zur Etablierung islamistischer Staatsmodelle zu schaffen. Die MB ist nach eigenen Angaben in über 70 Ländern präsent, in Deutschland u. a. durch die "Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V." (IGD), die sich 2018 in "Deutsche Muslimische Gemeinschaft e. V." (DMG) umbenannt hat. 270 Islamismus Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Den in das internationale Netzwerk eingebundenen deutschen Zweigen der MB ist der gleiche Auftrag gestellt wie den nahöstlichen Zweigen der Bruderschaft: Die Durchdringung von Staat und Gesellschaft durch die Ideologie des Islamismus mit der Scharia142 als allein gültiger Ordnung. Damit verfolgt die MB Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. Ursprung und Entwicklungen Die sunnitische MB ging 1928 in Ägypten aus einer kleinen Gruppe von Männern um Hassan al-Banna hervor, die sich als "Brüder im Dienste des Islams" verstanden. Für den Gründer al-Banna trug die Bruderschaft deutlich politische Züge. Darüber hinaus sei sie durch den als allumfassend angesehenen Charakter des Islams eine "der körperlichen Ertüchtigung dienende Gruppe", ein "kultureller und wissenschaftlicher Verband", eine "soziale Idee" und sogar ein "Wirtschaftsunternehmen". Der Wahlspruch der Bruderschaft verdeutlicht den universalen Anspruch: "Gott ist unser Ziel, der Prophet unser Führer, der Koran unsere Verfassung und der Kampf unser Weg. Der Tod um Gottes Willen ist unsere höchste Gnade. Gott ist groß." (nach Franz Kogelmann: "Die Islamisten Ägyptens in der Regierungszeit von Anwar as-Sadat [1970-1981]"; Berlin 1994, Seite 29) Die Bewegung gewann schnell an Einfluss und Mitgliedern und ist bis heute die größte islamistische Bewegung im Nahen und Mittleren Osten. Ihre überragende Bedeutung verdankt sie dem Umstand, dass sie in allen islamischen Staaten Ableger aufbauen konnte und auch andere islamistische Gruppen beeinflusste. Nach eigenen Angaben ist die MB heute in über 70 Ländern präsent. Auf ihrer fünften Generalkonferenz 1939 in Kairo legte die MB ihre bis heute gültige Doktrin fest. Darin tritt ein entschieden islamistischer Wesenszug zutage. Indem sich die Muslimbrüder auf das Wirken und die Tradition des Propheten und seiner Gefährten berufen, grenzen sie sich von allen "Verunreinigungen" des Islams 142 Zur Scharia siehe Kapitel 5.2. 271 Islamismus ab, die die islamische Welt seit dem 7. Jahrhundert heimgesucht hätten. Trotz ihrer internationalen Ausrichtung zeigt die Bruderschaft noch heute eine deutliche arabische Prägung. Ihre wichtigste Basis ist weiterhin Ägypten, wo sie bis zum Sturz des ägyptischen Präsidenten Hosni Mubarak 2011 verboten war. Im Zuge des Arabischen Frühlings wurde der Muslimbruder Mohammed Mursi am 30.06.2012 zum Präsidenten Ägyptens gewählt. Nach nur einjähriger Präsidentschaft setzte ihn die Armeeführung am 03.07.2013 ab. Damit reagierte sie u. a. auf anhaltende Proteste von Teilen der Bevölkerung gegen Mursis islamistische Klientelpolitik. Die massiven Proteste von Anhängern der MB gegen die Absetzung Mursis wurden vom Militär niedergeschlagen. Am 23.09.2013 verbot die ägyptische Regierung die MB und stufte sie am 25.12.2013 als Terrororganisation ein. Zahlreiche Mitglieder der MB wurden seither verhaftet. Die MB ist eine hierarchisch strukturierte Organisation. Als ihr Oberhaupt fungiert der sogenannte Murschid Amm, der "Allgemeine Führer", dem sich das einzelne Mitglied durch ein Gelöbnis zur Gefolgschaft verpflichtet. Der derzeitige Murschid Amm, Muhammad Badie, wurde nach dem Sturz Mursis in Ägypten inhaftiert und zum Tode verurteilt. Dieses Urteil wurde jedoch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe umgewandelt. Die "Muslimbruderschaft" in Deutschland und in Niedersachsen Bereits der im September 2022 in Doha verstorbene Yusuf alQaradawi, ein weiterer einflussreicher Vordenker der weltweit agierenden MB, bemerkte, "der Islam wird Europa erobern, ohne Schwert und ohne Kampf" und formulierte damit das Ziel seiner Bewegung: eine friedliche Eroberung durch Mission und gezieltes Engagement, eine "Islamisierung von unten". Dabei setzt die MB auf eine Durchdringung der Gesellschaft durch eine geschulte muslimische Elite, die einerseits als Vertreter der Muslime und ihrer Interessenlagen vor Staat und Gesellschaft fungiert, andererseits über erhebliche Einflussmöglichkeiten verfügt. Das macht sie zudem zu augenscheinlich souveränen Ansprechpartnern in Belangen der politischen Bildung, der Integration oder anderen gesamtgesellschaftlichen Frageund Problemstellungen für Kommunen, Land und die Politik im Allgemeinen. Diese Vorgehensweise 272 Islamismus entspricht den wesentlichen Methoden und Strategien der nach politischem Einfluss strebenden islamistischen Gruppierungen. Bei der Verwirklichung ihrer Ziele und der Verbreitung ihrer Interpretation des Islams dienen verschiedene sogenannte islamische Zentren als organisatorische Stützpunkte. Gewalttätige Aktivitäten der MB in Deutschland wurden bisher nicht festgestellt. Die wichtigste Organisation in Deutschland, die das Gedankengut der MB vermittelt, ist die "Deutsche Muslimische Gemeinschaft e. V." (DMG), die sich vor der Umbenennung im Jahr 2018 als "Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V." (IGD) bezeichnete. Die DMG verwendet nach eigenen Angaben den neuen Namen, um eine stärkere Verbundenheit zu Deutschland zu zeigen. Im Jahr 2019 verlegte die DMG ihren Vereinssitz von Köln nach Berlin. Neben diesem Hauptsitz betreibt die DMG mehrere sogenannte islamische Zentren. Eines davon ist der Verein "Deutschsprachiger Muslimkreis Braunschweig e. V."143. Die MB verfolgt auch in Niedersachsen ihren Ansatz der kulturellen und ideologischen Durchdringung. Dementsprechend übt sie u. a. auf Moscheen in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Osnabrück und Wolfsburg Einfluss aus. Durch Lehrangebote, wie z. B. Korankurse und Sira144 -Schulungen in Moscheen werden u. a. auch ideologische Inhalte der MB verbreitet. Die DMG hat 2019 wegen ihrer Erwähnung im Verfassungsschutzbericht des Bundes Klage erhoben. Das gerichtliche Verfahren endete im August 2021 mit der Rücknahme der Klage durch die DMG. Anfang 2022 wurde die DMG auf Beschluss der Vertreterversammlung aus dem "Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V." (ZMD) ausgeschlossen, obwohl sie Gründungsmitglied des ZMD war. Offiziell hat der ZMD keine Begründung für den Ausschluss der DMG kommuniziert, er ging aber einher mit einer öffentlichen Diskussion über die Verbindungen der DMG zum weltweiten Netzwerk der MB. 143 Dieses Zentrum darf nicht verwechselt werden mit der zwischenzeitlich verbotenen "DMG Braunschweig". 144 Der arabische Begriff "Sira" bezeichnet die "Biografie des Propheten Muhammad". 273 Islamismus Insgesamt ist eine Zunahme des Einflusses dieser Dachorganisation auf die Gesellschaft festzustellen. Dies liegt u. a. an den beachtlichen überregionalen Aktivitäten sowie der starken Medienpräsenz der DMG, deren Vertreter gesellschaftlich wichtige Positionen anstreben oder innehaben und deshalb häufig gut vernetzt sind. Oft sind es Verantwortliche in Verbänden, Vereinen und Institutionen, die die Ideologie der MB in die Gesellschaft transportieren. Auch die Ableger der MB aus anderen islamischen Staaten, in deren politischen Systemen ihnen eine besondere Rolle zuteil wird, sind teilweise in Deutschland und Niedersachsen aktiv. Zu nennen ist hier die tunesische Partei "En-Nahda", von der einige Mitglieder in Niedersachsen wohnhaft sind. HAMAS ("Islamische Widerstandsbewegung") Bei der auf der EU-Terrorliste geführten HAMAS handelt es sich um den palästinensischen Zweig der MB. Im Gegensatz zu den grundsätzlich gewaltfrei agierenden Organisationen der MB, setzt die HAMAS explizit auf den gewaltsamen Kampf zur Erreichung ihrer Ziele. Seit 2006 kontrolliert die HAMAS den Gazastreifen und führt dort ein Regime, das die Rechte von Frauen und Minderheiten beschneidet und hart gegen gewaltfrei agierende Oppositionelle vorgeht. Die grundsätzliche Zielsetzung der HAMAS ist die Errichtung eines islamistischen Staates auf dem gesamten Gebiet Palästinas und damit die Vernichtung des Staates Israel. Unter "Palästina" versteht die HAMAS das Gebiet zwischen Mittelmeer und Jordan, was demzufolge auch das Territorium des Staates Israel einschließt. In ihrer Charta führt die HAMAS aus, dass es eine Pflicht für alle Muslime sei, den Jihad als bewaffneten Kampf gegen Israel zu betreiben und bedient dabei auch antisemitische Verschwörungstheorien. Immer wieder äußern sich Anhängerinnen und Anhänger auch in Deutschland israelfeindlich und antisemitisch unter Bezugnahme auf die islamistische Ideologie. Westliche Staaten wie Deutschland werden von der HAMAS als Rückzugsraum betrachtet, in dem die Organisation sich überwiegend darauf konzentriert, Spenden zu sammeln, neue Anhänger zu rekrutieren und ihre Propaganda zu verbreiten. Dementsprechend sind auch in Niedersachsen einzelne Anhänger und Funktionäre der HAMAS ansässig. 274 Islamismus Mit welcher Brutalität die HAMAS bei der Bekämpfung Israels vorgeht, wurde am 07.10.2023 deutlich, als die HAMAS mit verbündeten palästinensischen Terrorgruppen unter dem Namen "Operation al-Aqsa-Flut" aus dem Gazastreifen heraus einen groß angelegten terroristischen Überfall gegen Israel beging. Bei dem Angriff am jüdischen Feiertag Simchat Torah wurde ein Massaker an der israelischen Zivilbevölkerung verübt und etwa 250 Menschen wurden als Geiseln nach Gaza entführt, von denen die letzten Überlebenden erst im Oktober 2025 freikamen. Der Terrorangriff der HAMAS stellt den größten Massenmord an Juden seit dem Holocaust dar. Der durch den Terrorangriff ausgelöste Krieg Israels gegen die HAMAS hatte die Tötung zahlreicher Führungspersönlichkeiten und die Zerschlagung wichtiger Strukturen der HAMAS zur Folge. Erst im Oktober 2025 wurden die massiven Kampfhandlungen beendet, als die Konfliktparteien der ersten Phase eines durch die USA veröffentlichten 20-Punkte-Plans zustimmten. In deren Rahmen fand ein Austausch von israelischen Geiseln gegen palästinensische Inhaftierte sowie der Rückzug der israelischen Armee auf eine bestimmte Linie statt. In Deutschland war seit dem Terrorangriff vom 07.10.2023 und dem darauffolgenden Krieg Israels gegen die HAMAS im gesamten islamistischen Spektrum eine breite Solidarisierung mit der HAMAS wahrzunehmen. Dies zeigte sich u. a. in zahlreichen Veröffentlichungen in den sozialen Netzwerken sowie im Rahmen propalästinensischer Demonstrationen, auf denen regelmäßig die Taten der HAMAS verherrlicht und antisemitische Parolen skandiert wurden. Bei den verantwortlichen Akteuren handelte es sich meist jedoch nicht um Personen, die den HAMAS-Strukturen zuzurechnen sind. Vielmehr hat sich unter der ideologischen Schnittmenge von Antisemitismus und Israelfeindlichkeit ein breites Spektrum unterschiedlicher extremistischer aber auch nichtextremistischer Akteure zusammengefunden. Die HAMAS nutzt diese Solidaritätsbekundungen jedoch, um sich als einzig legitime Widerstandsbewegung zu inszenieren und weitere ideelle, politische und finanzielle Unterstützung für sich zu generieren. Infolge des Terrorangriffs der HAMAS auf Israel hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Betätigung der 275 Islamismus HAMAS sowie die Verwendung von Kennzeichen der HAMAS am 02.11.2023 verboten. Das Verbot ist seit dem 20.12.2023 unanfechtbar. Laut BMI läuft die Tätigkeit der HAMAS im Bundesgebiet Strafgesetzen zuwider und richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung im Sinne von Art. 9 Abs. 2 GG. Zudem beeinträchtige ihr Zweck oder ihre Tätigkeit erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland (SS 14 Abs. 2 Nr. 1, Var. 4 VereinsG). Im Rahmen von nachgelagerten vereinsrechtlichen Vollzugsmaßnahmen des BMI fanden am 23.11.2023 Durchsuchungen in Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und in einem Objekt in Niedersachsen statt. Zu den verbotenen Kennzeichen gehört laut Verfügungstenor auch die Parole "Vom Fluss bis zum Meer" sowohl auf Deutsch als auch in anderen Sprachen. Im Nachgang zur Verbotsverfügung stellte das BMI im Oktober 2024 fest, dass es sich bei dem "auf der Spitze stehenden roten Dreieck" um ein Kennzeichen der HAMAS handelt und dessen Verwendung aufgrund der Verfügung vom 02.11.2023 ebenfalls verboten und strafbar ist. Dieses Kennzeichen wurde vermehrt im Zusammenhang mit propalästinensischen Aktivitäten, z. B. als Graffiti-Bestandteil am Gebäude des Niedersächsischen Landtags, verwendet. Im Oktober und November 2025 nahm das Bundeskriminalamt (BKA) in Berlin und Flensburg vier mutmaßliche HAMAS Mitglieder fest. Die Festgenommenen sollen Schusswaffen und Munition für die HAMAS beschafft und damit Anschläge auf jüdische oder israelische Einrichtungen in Deutschland geplant haben. Tatsächlich konnten die Ermittler bei den Durchsuchungen Waffen und Munition in erheblichem Umfang feststellen. Die Anschlagsvorbereitungen dieser HAMAS-Auslandsoperateure zeigen, dass die HAMAS Europa nicht mehr ausschließlich als Rückzugsoder Unterstützungsraum betrachtet, sondern zunehmend auch als potenzielles Operationsgebiet in ihre strategischen Überlegungen einzubeziehen scheint. 276 Islamismus 5.4.2 Tablighi Jama'at (TJ, Gemeinschaft der Missionierung und Verkündung) Sitz/Verbreitung Weltzentrum in Lahore (Pakistan); europäisches Zentrum in Dewsbury (Großbritannien); in Deutschland keine offizielle Niederlassung Gründung/ 1926 in Britisch-Indien Bestehen seit Mitglieder/Anhänger: Niedersachsen: 40 Kurzportrait/Ziele: Die "Tablighi Jama'at" ("Gemeinschaft der Missionierung und Verkündung", TJ) wurde im letzten Jahrhundert als Missionsbewegung gegründet. Langfristiges Ziel ist die Errichtung eines islamistischen Regimes. Sie vertritt ein äußerst rigides Islamverständnis, das die Ausgrenzung der Frau und die Abgrenzung gegenüber Nichtmuslimen umfasst. Die Anhänger dieser internationalen islamischen Massenbewegung sind bestrebt, die überlieferte Lebensweise des Propheten Muhammad in Kleidung und täglichen Verrichtungen möglichst genau nachzuempfinden. Koran und Sunna werden wortgenau befolgt und sollen als Richtschnur für jedes gesellschaftliche Miteinander gelten. Charakteristisch für diese Gruppierung sind mehrtägige Missionsreisen (Jama'ats). Primäres Ziel dieser Bemühungen sind Muslime, denen man ein falsches Islamverständnis vorwirft. In Deutschland befindliche Moscheen der TJ sind an deren globales Netzwerk angeschlossen und stehen im Austausch mit dem europäischen Zentrum in Dewsbury und dem Weltzentrum in Lahore. Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Die Ablehnung säkularer Prinzipien und die Abgrenzung gegenüber Nichtmuslimen können die Bildung abgeschotteter Parallelgesellschaften zur Folge haben und individuelle Radikalisierungsprozesse begünstigen. Durch die Propagierung der Scharia145 als Grundlage ihres Gesellschaftsmodells verfolgt die TJ Bestrebungen gegen die 145 Zur Scharia siehe Kapitel 5.2. 277 Islamismus freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. Ursprung und Entwicklungen Angesichts der Dominanz der europäischen Kolonialmächte propagierten sogenannte islamische Reformbewegungen wie die TJ, die im indo-pakistanischen Raum ihren Ursprung hatten, die Säuberung des Islams von vermeintlichen geistigen und kulturellen Verunreinigungen.146 Heute gehört die TJ nach Anzahl der Anhänger und ihrer weiten Verbreitung zu den bedeutendsten islamistischen Bewegungen weltweit, wenn auch nicht in Deutschland. Ihre Anhänger fühlen sich nicht einer festen Gruppierung zugehörig, sondern sehen sich als Muslime mit missionarischem Auftrag. Obwohl sich die TJ selbst als unpolitisch und gewaltlos darstellt, wird dies von Sicherheitsbehörden anders bewertet. Das strikte Koranverständnis führt zu einer Befürwortung der Scharia, des aus Koran und Sunna hergeleiteten islamischen Rechts und damit in letzter Konsequenz zum Versuch einer Islamisierung der Gesellschaft. Das Bemühen um eine im Sinne der TJ vorbildliche Glaubenspraxis schließt eine weitgehend wortgetreue und rigide Interpretation des Korans und seiner Rechtsvorschriften ein, sodass damit der Erfüllung religiöser Vorschriften grundsätzlich Vorrang gegenüber einer an geltenden Gesetzen orientierten Lebensführung eingeräumt wird. Die Tablighi Jama'at in Deutschland und Niedersachsen Die Anhänger der TJ reisen i. d. R. in Gruppen in sogenannten Jama'ats, um einerseits den Glauben zu verbreiten und andererseits die Frömmigkeit der Prediger selbst zu stärken. Zielgruppe sind in erster Linie Muslime mit einer vermeintlich unzureichenden Beachtung der Glaubensriten, erst in zweiter Linie Nichtmuslime. Zu den Pflichten eines Mitglieds gehört die freiwillige und unbezahlte missionarische Tätigkeit, die 40 Tage im Jahr betragen soll. 146 Die Muslime Indiens sahen sich einer zweifachen Bedrohung ausgesetzt. Einerseits hatten sie die politische Macht an die christlichen Briten verloren, andererseits überwog in Indien zahlenmäßig die hinduistische Bevölkerungsgruppe. Während aufklärerische muslimische Kreise die Ansicht vertraten, dass der Aufbruch der Muslime Indiens in die Moderne nur mit westlichen Erkenntnissen gelingen könne, lehnten konservativ ausgerichtete sunnitische Rechtsgelehrte sowohl hinduistische als auch westliche Einflüsse ab und forderten deren Eliminierung. 278 Islamismus Der Schwerpunkt der Aktivitäten der TJ liegt auf dem indischen Subkontinent. In den letzten Jahrzehnten hat diese Massenbewegung ihre Aktivitäten jedoch auf Nordafrika und auf die muslimische Diaspora in Europa, Nordamerika und Australien ausgeweitet. Niedersächsische Anhänger der TJ sind an das globale Netzwerk der TJ angeschlossen. Von Niedersachsen ausgehende Missionsreisen werden aus der "Masjid El Ummah-Moschee" im Pakistanzentrum in Hannover nach entsprechender Vorgabe koordiniert. Die niedersächsischen TJ-Anhänger beteiligen sich insbesondere an regelmäßig stattfindenden bundesund europaweiten Treffen, auf denen u. a. organisatorische Entscheidungen der Bewegung getroffen werden. Grundlegende Beschlüsse fassen jedoch die Führungszentren der TJ in Pakistan und Indien. Nicht aus Niedersachsen stammende TJ-Anhänger sind aufgrund der missionarischen Reisen auch regelmäßig in niedersächsischen Moscheen festzustellen, die nicht originär der TJ zuzurechnen sind. Die Bewegung ist bestrebt, ihre missionarischen Aktivitäten ständig zu intensivieren und ihre Anhängerzahl weltweit zu erhöhen. 5.4.3 Kalifatsstaat (Hilafet Devleti) Sitz/Verbreitung Vereinsstrukturen sind verboten, ehemaliger Sitz in Köln Gründung/ 1984 Bestehen seit Struktur/ In Deutschland bestehen aktuell keine formellen Strukturen des Repräsentanz "Kalifatsstaats", da die Vereinigung am 12.12.2001 wegen Verstoßes gegen die verfassungsgemäße Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung sowie Gefährdung der Inneren Sicherheit in Deutschland durch den Bundesminister des Innern verboten wurde. Nach wie vor gibt es jedoch auf informeller Ebene noch mehrere, teilweise vereinsähnlich strukturierte Gemeinden, die sich der Ideologie des "Kalifatsstaats" verpflichtet fühlen. Mitglieder/Anhänger/ Niedersachsen: 90 Unterstützer 279 Islamismus Veröffentlichungen Auf den vom Verein betriebenen Internetseiten werden verschiedene Publikationen wie Kalender, Bücher und digitale Produkte angeboten. Kurzportrait/Ziele: Ziel des "Kalifatsstaats" ist es, einen revolutionär-islamistischen Umsturz in der Türkei herbeizuführen. Es wird die Erlangung der Weltherrschaft des Islams mit der Gründung eines Kalifats unter Führung des Kalifen Metin Kaplan oder seines "rechtmäßigen" Nachfolgers unter Einführung der Scharia147 angestrebt. Auch in Niedersachsen vertreten einzelne Gemeinden nach wie vor diese Ideologie. Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Am 08.12.2001 wurde die Organisation "Kalifatsstaat" einschließlich ihrer Teilorganisationen durch den Bundesminister des Innern verboten. Gründe hierfür waren Äußerungen des "Kalifatsstaats", wonach dieser die Demokratie für mit dem Islam unvereinbar und für verderblich hielt. Weiterhin beanspruchte der "Kalifatsstaat" im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen eine eigene Staatsgewalt und verfolgte seine Ziele in kämpferisch-aggressiver Weise. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, das eine Klage gegen das Verbot abgewiesen hat, stellte insbesondere die Propagierung gewaltsamer Mittel eine Gefährdung der Inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dar. Die Äußerungen der Anhängerschaft waren hetzerisch und von Aufrufen zur gewaltsamen Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner geprägt. Bei einem Teil der verbliebenen Anhänger des "Kalifatsstaats" handelt es sich auch aktuell um einen Personenzusammenschluss, dessen Ziel die Weltherrschaft des Islams unter dem Kalifat (s)eines Anführers (Metin Kaplan) ist. U. a. wird das Recht des Volkes, die Staatsgewalt durch Abstimmung zu wählen sowie das Recht auf Bildung einer parlamentarischen Opposition durch diese Weltanschauung beschnitten. Damit verfolgt der "Kalifatsstaat" Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und erfüllt die Voraussetzungen für eine Beobachtung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. 147 Zur Scharia siehe Kapitel 5.2. 280 Islamismus Ursprung und Entwicklungen Der "Kalifatsstaat" ging 1994 aus dem "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e. V. Köln" (ICCB) hervor. Diesen Verein hatte der als "Khomeini von Köln" bekannt gewordene Cemaleddin Kaplan 1984 gegründet. Nachdem sich Cemaleddin Kaplan 1994 zum Kalifen der Muslime erklärt hatte, nannte sich der ICCB fortan "Kalifatsstaat" ("Hilafet Devleti"). Das Vorhaben des 1995 verstorbenen Cemaleddin Kaplan, einen revolutionär-islamistischen Umsturz in der Türkei herbeizuführen, behielt auch sein Sohn und Nachfolger Metin Kaplan bei. Das Ziel der Anhängerschaft ist die Weltherrschaft des Islams mit Gründung eines Kalifats unter Führung des Kalifen Metin Kaplan oder seines "rechtmäßigen" Nachfolgers und die Einführung der Scharia. Nach dem Verbot der Organisation im Dezember 2001 gab es intensive juristische Auseinandersetzungen um den Verbleib von Metin Kaplan in Deutschland. Im Oktober 2004 schob man ihn schließlich in die Türkei ab, wo eine lebenslange Haftstrafe gegen ihn verhängt wurde. Im November 2016 wurde Kaplan überraschend vorzeitig aus der Haft entlassen und lebt seitdem weiterhin in der Türkei. Das Verbot führte in Niedersachsen zu einer Schwächung der Organisation. Allein der Verlust der Vereinsräumlichkeiten stellte zeitweise ein erhebliches logistisches Problem dar. Teilweise trafen sich ehemalige Mitglieder des "Kalifatsstaats" und ihre Familien überwiegend zu den Freitagsgebeten in Privatwohnungen bzw. neu angemieteten Unterkünften. Es ließ sich über Jahre eine Zurückhaltung der Anhänger des "Kalifatsstaats" feststellen, was insbesondere auf polizeiliche Kontrollen und Maßnahmen sowie die Angst, möglicherweise selbst abgeschoben zu werden, zurückzuführen war. Der "Kalifatsstaat" in Deutschland und Niedersachsen Teile der Anhängerschaft sind trotz des Verbots des "Kalifatsstaats" weiterhin aktiv. Insbesondere die jüngere Anhängerschaft fällt durch kontinuierliche Aktivitäten auf und sucht, bereits mit einer radikalen Ideologie vertraut, auch nach moderneren Ausdrucksformen. In Niedersachsen sind Strukturen des "Kalifatsstaats" in den Bereichen Göttingen, Osnabrück und Salzgitter festzustellen, es bestehen personelle Vernetzungen über Ländergrenzen hinweg. Ideologisch zeigen sich die Kalifatsstaatsstrukturen nach wie vor nicht deutlich 281 Islamismus nach außen und sind deshalb kaum wahrnehmbar. Allerdings lassen sich weiterhin Schnittmengen zur salafistischen Ideologie und teilweise Abwanderungsbewegungen jüngerer Anhängerinnen und Anhänger in den Salafismus auch in Niedersachsen beobachten. Die niedersächsische Kalifatsstaatsszene ist zurückliegend sowohl durch die Anwendung und Vorbereitung von Gewalt als auch aufgrund einer hohen ideologischen Ausstrahlung durch ihre Internetpräsenz und die Ausrichtung von Veranstaltungen aufgefallen. Ihre Außendarstellung erfolgt über die Organisation "Im Auftrag des Islam", hinter der zwar reale Protagonisten auch aus Niedersachsen stehen, deren Botschaften aber in erster Linie online verbreitet werden. Auf den einschlägigen Internetseiten werden Gründung, Werdegang und Grundprinzipien der Organisation erklärt. So könne man die Missionsarbeit von "Im Auftrag des Islam" unter den drei Hauptpunkten "Vermittlung des Tauhid, der Sunna und des Kalifats" zusammenfassen, die allesamt auf dem "prophetischen Weg" basieren würden: "Ein Leben im Auftrag des Islams zu leben ist der Sinn unserer Erschaffung." Als selbsternannte Ziele werden die Errichtung eines Kalifats - als einzig gültiges Rechtssystem - und die Einführung der Scharia postuliert. 5.4.4 Hizb ut-Tahrir (HuT) Sitz/Verbreitung Weltweit Gründung/ 1953 in Jerusalem (Israel) Bestehen seit Mitglieder/Anhänger: Niedersachsen: 15 Kurzportrait/Ziele: Die panislamische Bewegung strebt ein weltweites Kalifat an, um die Muslime von westlichen Einflüssen zu befreien. Zudem ist die Auslöschung des Staates Israel erklärtes Ziel der HuT. Gewalt wird zur Errichtung und Ausbreitung eines Kalifats für legitim erachtet, weshalb Gewalttaten anderer islamistischer Gruppierungen oftmals gebilligt und teilweise durch Spendensammlungen unterstützt werden. Aufgrund eines Betätigungsverbots agiert die HuT in Deutschland vorwiegend im Untergrund. 282 Islamismus Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Die Hizb ut-Tahrir (HuT, "Partei der Befreiung") strebt die Vereinigung der Gemeinschaft aller Muslime (Umma) in einem weltweiten Kalifat mit islamischer Rechtsordnung (Scharia) an. Islam und Demokratie sind für die HuT nicht vereinbar. Säkulare Staatsformen und ihre Ausprägungen werden abgelehnt und seien zu bekämpfen. Durch die Umsetzung des eindeutigen Ziels der HuT, der Schaffung eines weltweiten islamischen Kalifats verbunden mit dem Ansatz, dass Rechtsvorschriften ausschließlich von Gott erlassen werden können, würde die Volkssouveränität als wesentlicher Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigt werden. Des Weiteren verstößt das Ziel der Einführung der Scharia - samt der darin vorgesehenen Körperstrafen (u. a. Amputation der Hände, Steinigung etc.) - gegen die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte (z. B. die Würde des Menschen, Art. 1 GG oder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 2 GG). Durch das wiederholende Predigen und Propagieren der islamischen Scharia als beste Gesellschaftsordnung und als bestes Staatsmodell in verschiedenen öffentlich zugänglichen Publikationen und auf Plattformen (insbesondere TikTok und Youtube) wird sich aktiv für die Außerkraftsetzung von wesentlichen Bestandteilen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eingesetzt. Entsprechende Indoktrinierungen erfolgen auch in den regelmäßigen (konspirativen) Treffen, sogenannten Halaqat (Schulungszirkeln), sodass insgesamt eine Bestrebung im Sinne von SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG gegeben ist. Kritik, öffentliche Ablehnung bis hin zur Diffamierung staatlicher Stellen und von Informationsund Beratungsangeboten von Vertretenden liberaler muslimischer Initiativen gehört indes zu den festen Kernelementen der Online-Strategie von HuT-nahen Gruppen. Dies macht die Feindschaft gegen den Staat, dessen Organe und das Grundgesetz deutlich. Zwar kommt für die überwiegende Mehrheit der - teils akademisch geprägten - HuT-Anhänger die Anwendung von Gewalt nicht in Betracht, allerdings stellt die Agitation der HuT gerade für junge Muslime den Türöffner in das gewaltbefürwortende Spektrum dar. Gewalt wird auch von einzelnen Anhängern in Niedersachsen als Mittel zur Erreichung ihrer Ziele nicht ausgeschlossen. So besteht zumindest die abstrakte Gefahr, dass sich einzelne Nutzer 283 Islamismus HuT-naher Internetseiten zu eigenmächtigen, vermeintlich islamrechtlich legitimierten Taten gegen die "westliche Mehrheitsgesellschaft" oder prominente Islamkritiker bzw. Reformer berufen fühlen könnten. Ein weiteres Ziel der HuT besteht in der Zerstörung des Staates Israel. Auch unterstützt sie bewaffnete islamistische Gruppierungen, wie einst im syrischen Bürgerkrieg. Damit handelt es sich bei der antisemitischen Organisation auch um eine Bestrebung, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung und gegen das friedliche Zusammenleben der Völker im Sinne von Art. 9 Abs. 2 GG richtet (SS 3 Abs. 1 Nr. 4 NVerfSchG). Ursprung und Entwicklungen Die HuT wurde 1953 von dem palästinensischen Politiker und Juristen Taqiaddin an-Nabhani in Jerusalem gegründet. Sie ist eine panislamische Bewegung, die sich an die Gesamtheit der Muslime wendet und nationalstaatliche Grenzen nicht akzeptiert. Erklärte Ziele der HuT sind die Auslöschung des Staates Israel, die "Befreiung" der muslimischen Welt von westlichen Einflüssen sowie die Wiedereinführung eines weltweiten Kalifats und der Scharia als Strukturprinzipien der "islamischen Ordnung". Nationalstaaten werden hingegen abgelehnt. Die Organisation ist heute weltweit aktiv und international vernetzt. Der Aufbau ist hierarchisch und zentralistisch. Ihre Struktur gestaltet sich ausgehend von lokalen Basiseinheiten über regionale und nationale Organisationsebenen bis hin zu einer überregionalen Führung. Gewalt ist zur Durchsetzung politischer Ziele aus Sicht der HuT nach Ausrufung des Kalifats zu dessen weiterer Entwicklung und Ausbreitung legitim; insbesondere hätten "unterdrückte" Muslime das Recht auf "Selbstverteidigung" mit allen Mitteln. in der Konsequenz werden Gewalttaten anderer islamistischer Gruppierungen oft gebilligt und teilweise durch Spendensammlungen unterstützt. Nach Schätzungen ausländischer Nachrichtendienste weist die Bewegung weltweit etwa eine Million Mitglieder auf. Die Hizb ut-Tahrir in Deutschland und Niedersachsen Die HuT ist in Deutschland seit dem 15.01.2003 mit einem Betätigungsverbot des Bundesministeriums des Innern belegt. Das 284 Islamismus hatte eine klandestine und hochgradig konspirative Vorgehensweise der HuT in Deutschland zur Folge. Im Untergrund setzt die HuT ihre Agitation und die Rekrutierung neuer Mitglieder gleichwohl fort. Die Ideologie und Ansichten der HuT werden trotz Betätigungsverbot durch HuT-nahe Gruppierungen wie einst "Muslim Interaktiv" (MI) und ehemalige Führungsfunktionäre von "Generation Islam" (GI) sowie "Realität Islam" (RI) verbreitet. Über verschiedene SocialMedia-Kanäle entfalten diese Akteure eine relevante Wirkung, darunter TikTok, Instagram, Facebook und Youtube. In den Postings und veröffentlichten Videos werden aktuelle, gesellschaftlich relevante Themen aufgegriffen und zur Darstellung einer vermeintlich fortwährenden Ablehnungshaltung der Politik und Gesellschaft in Deutschland gegenüber der gesamten muslimischen Community instrumentalisiert. Zudem wird die Initiierung eines Kalifatssystems im Nahen Osten propagiert, das nach dem islamischen Recht (Scharia) ausgerichtet ist. Informelle Netzwerke dieser Art erweisen sich für die HuT als zweckdienlich, wenn es um die Gewinnung neuer Anhänger geht. Das Bundesministerium des Innern hat am 05.11.2025 den Verein "Muslim Interaktiv" verboten, weil dessen Zweck und Aktivitäten gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet waren. Das Vermögen wurde beschlagnahmt und der Verein aufgelöst. Im Rahmen vereinsrechtlicher Ermittlungsverfahren erfolgten außerdem Durchsuchungen bei den Vereinen GI und RI. Im Zuge des Verbots von MI sowie der Ermittlungsverfahren gegen GI und RI wurden auch insgesamt 19 Objekte in Berlin, Hamburg und Hessen durchsucht. Neben Online-Aktivitäten sind HuT-nahe Gruppierungen auch realweltlich aktiv, u. a. durch die Organisation von Demonstrationen in Berlin und Hamburg. Aber auch in Hannover fand am 15.06.2024 eine de facto von der HuT-nahen Gruppierung GI organisierte öffentlichkeitswirksame Kundgebung mit dem Tenor "Leid der Palästinenser. Aktuelle Lage in Gaza (Rafah)" statt. An der Veranstaltung nahmen circa 1.200 Personen teil. Redner waren Funktionäre des Netzwerkes. Auf der Veranstaltung wurde zwar nicht direkt ein Kalifat gefordert, jedoch ließen die Aussagen eines GI-Redners den Schluss zu, dass zumindest auf dem heutigen Gebiet Palästinas und Israels dieses als erstrebenswerte Lösung des Konfliktes angesehen wird. Im Rahmen 285 Islamismus von derartigen Protesten finden sich auch personelle und ideologische Schnittmengen sowie Kooperationen mit Anhängenden anderer islamistischer Organisationen und Bewegungen. 5.4.5 Milli Görüs-Bewegung (MGB) Sitz/Verbreitung Ursprünglich Türkei, mittlerweile weltweit, v. a. in Europa Extremistisches PersoNiedersachsen: 40 nenpotenzial: Veröffentlichungen Milli Gazete Kurzportrait/Ziele: Die Milli Görüs-Bewegung besteht aus mehreren Vereinigungen, die sich auf das ideologisch-religiöse Konzept ihres Gründungsvaters Necmettin Erbakan beziehen. Dieser macht die westlichen politischen Systeme für alle Probleme verantwortlich und will diese vermeintlich "nichtige Ordnung" durch eine islamische "gerechte Ordnung" ersetzen. Diese sieht eine islamische Staatsform mit der Scharia als Grundprinzip für Staat und Gesellschaft vor. Zudem ist die Ideologie Erbakans von einer zutiefst antisemitischen Grundhaltung geprägt. Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Die Milli Görüs-Bewegung strebt nach der Einführung einer islamistischen Gesellschaftsordnung und lehnt westliche Systeme demokratischer Prägung als "nichtige Systeme" entschieden ab, sodass sie eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG darstellt. Ferner zeigt sich ein ausgeprägter Antisemitismus innerhalb der Bewegung, der zu einer Ausgrenzung und Benachteiligung von Menschen jüdischen Glaubens führt. Das läuft den Menschenrechten sowie dem Gleichheitsgrundsatz zuwider. Mit diesem Bestreben richtet sich die Milli Görüs-Bewegung ebenso gegen den Gedanken der Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 9 Abs. 2 und 26 Abs. 1 GG) und wird daher auch nach SS 3 Abs. 1 Nr. 4 NVerfSchG beobachtet. Mit dem Beobachtungsobjekt der Milli Görüs-Bewegung werden unterschiedliche in der ideologisch-religiösen Lehre des türkischen 286 Islamismus islamistischen Politikers Necmettin Erbakan verhaftete Bestrebungen als Sammel-Beobachtungsobjekt zusammengefasst und beobachtet. Ursprung und Entwicklungen Die ideologischen und religiösen Ideen der Milli Görüs-Bewegung (MGB) wurden in den 1970er-Jahren durch den Gründungsvater Necmettin Erbakan (1926 - 2011) in der Schrift "Milli Görüs" ("nationale Sicht") festgehalten. Darin beschreibt er seine Vorstellung zur Lösung der politischen und gesellschaftlichen Probleme in der Türkei. Als verantwortlich für diese Probleme sieht er die westliche Welt, welche er als "nichtige Ordnung" ("Batil Düzen") beschreibt. Zur Überwindung der politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen müsse die vermeintlich "nichtige Ordnung" durch eine islamische "gerechte Ordnung" ("Adil Düzen") ersetzt werden. Dies impliziert die Einführung der Scharia als Grundlage für Staat und Gesellschaft. Dieses "Adil-Düzen"-Konzept ist mit den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar, denn es beabsichtigt die Einführung einer islamistischen Gesellschaftsordnung, welche die Beseitigung der Gewaltenteilung, des Rechtsstaatsprinzips, der Unabhängigkeit der Justiz sowie des Demokratieprinzips zur Folge hätte. Darüber hinaus basiert das Konzept auf der Idee der Schaffung einer "neuen großen Türkei", die in Anlehnung an das Osmanische Reich eine Vormachtstellung in der Welt einnehmen und den politischen Islam verbreiten soll. Dies hätte eine verfassungsmäßig nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung anderer Religionen, Ethnien und der Geschlechter zur Folge, was eine Verletzung der im Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention konkretisierten Menschenrechte darstellt. Das Streben nach einer "Großtürkei" als bestimmender Macht auch in Europa und der Welt zielt überdies auf die Beseitigung nationalstaatlicher Grenzen und widerspricht damit dem in der Verfassung verankerten Grundsatz der Völkerverständigung. Insgesamt zielt die Milli Görüs-Bewegung darauf ab, die gesamte Welt unter islamische Führung zu stellen, die auf eine kalifatsähnliche Führerfigur ausgerichtet ist, sodass die Bildung einer Opposition, die nicht den Ansprüchen des Islams in der politischen Sichtweise der MGB entspricht, nicht möglich wäre. Die Lehren 287 Islamismus Erbakans widerstreben der republikanischen Ordnung Deutschlands sowie dem Demokratieprinzip. Die Milli Görüs-Bewegung in Deutschland und Niedersachsen Innerhalb der Milli Görüs-Bewegung gibt es unterschiedliche Gruppierungen, die selbstständig und unabhängig voneinander agieren. Ein verbindendes Element stellt die Milli Görüs-Ideologie dar, die in den Vereinigungen jedoch unterschiedlich stark ausgeprägt ist. Von zentraler Bedeutung sind hier die "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs" (IGMG), die "Saadet Partisi" (SP), die "Milli Gazete", die Vereinigung "Ismail Aga Cemaati" (IAC) sowie die Erbakan-Stiftung. "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs" (IGMG) Die "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs" (IGMG) wird der Milli Görüs-Bewegung zugeordnet und versteht sich als religiöse Organisation, die ihren Schwerpunkt auf Aktivitäten im Bildungsbereich legt. Ihr politischer Anspruch wird durch regelmäßige Stellungnahmen zu gesellschaftspolitischen Themen sichtbar. In Niedersachsen wird die IGMG seit 2014 nicht mehr als eigenständiges Beobachtungsobjekt vom Niedersächsischen Verfassungsschutz bearbeitet. Die Beendigung der Beobachtung der IGMG durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz ging dabei auf den wahrnehmbaren Bedeutungsverlust der extremistischen Milli GörüsIdeologie im Landesbzw. Regionalverband Niedersachsen und einer Distanzierung vom Bundesverband zurück. Diese Entwicklung hat damals nicht in allen Landesverbänden in diesem Ausmaß stattgefunden und somit steht die IGMG bei Verfassungsschutzbehörden des Bundes und anderer Bundesländer weiterhin unter Beobachtung. Seitdem fließen in Niedersachsen allerdings Erkenntnisse zu einzelnen Moscheevereinen und Angehörigen der IGMG bei einer belegbaren Nähe zur Lehre von Erbakan im Rahmen des Sammelbeobachtungsobjekts MGB in dessen Bearbeitung mit ein. Nach aktueller Bewertung weist die IGMG in Niedersachsen als Teil der bundesweiten Strukturen wahrnehmbar wieder engere Verbindungen zur Bundeszentrale der IGMG in Köln auf. Auch eine Nähe zu Necmettin Erbakan und seinen ideologischen Grundlagen ist teilweise weiter feststellbar. 288 Islamismus Die IGMG erhebt den Anspruch, einen Großteil der außerhalb der Türkei lebenden Menschen türkischer Abstammung zu repräsentieren. Ihre Vorläuferorganisation, die "Vereinigung der Neuen Weltsicht in Europa e. V." (nach dem türkischen Original AMGT abgekürzt), gründete sich 1985 in Köln. Die AMGT spaltete sich 1995 in die IGMG, deren Aufgaben sich auf die Bereiche Religion, Sozialwesen und Kultur konzentrieren, und in die "Europäische Moscheebauund Unterstützungsgesellschaft e. V." (EMUG), die für die Verwaltung des umfangreichen Immobilienbesitzes der Organisation zuständig ist. In Deutschland ist die IGMG mit verschiedenen islamischen Organisationen und Dachverbänden verflochten. Verbindungen bestehen z. B. zur Schura Niedersachsen. Die IGMG bestreitet, eine Form des Islams zu propagieren, die gegen die politischgesellschaftliche Integration der in der Bundesrepublik lebenden Menschen türkischer Herkunft gerichtet ist. Auffällig ist aber, dass die IGMG ihren Anhängern ein alle Lebensbereiche umfassendes Dienstleistungsangebot macht: Mit Korankursen, Hausaufgabenbetreuung, Ferienlagern, Sportaktivitäten sowie u. a. einer Wallfahrtsorganisation, einem Vertrieb für religiöse Literatur, einem muslimischen Sozialwerk, einem Bestattungsfonds und Handelsgesellschaften für den Imund Export von Lebensmitteln bindet die IGMG ihre Anhänger an sich. "Saadet Partisi" (SP) und "Milli Gazete" Als politische Repräsentantin der MGB gilt die "Saadet Partisi" (SP, "Partei der Glückseligkeit"). Die türkische Partei verfügt auch in Deutschland, u. a. in Niedersachsen, über eigene Strukturen. Im ideologischen Sinne Erbakans, der die Partei 2001 gründete, verbreitet die SP die Milli Görüs-Ideologie, die als Mittel zur Befreiung der Muslime aus der vermeintlichen Unterdrückung propagiert wird. Sowohl Frauen als auch Männer sind organisatorisch in die Parteiaktivitäten eingebunden. Eine zentrale Bildungskommission der SP Europa koordiniert die Bildungsund Jugendarbeit. In Niedersachsen wurde 2023 durch den SP-Regionalverein Hannover ein hochrangiger SP-Funktionär aus der Türkei nach Hannover zu einer Vortragsveranstaltung eingeladen. Derartige Organisationen, die dem Austausch dienen, bieten der Partei die Möglichkeit, 289 Islamismus ihre islamistische Weltanschauung in die türkische Community zu transportieren. Bei der Verbreitung der Milli Görüs-Ideologie und vor allem der politischen Ansichten der SP spielt die Tageszeitung "Milli Gazete" eine wesentliche Rolle. Die "Milli Gazete" gilt als Sprachrohr der MGB und veröffentlicht nahezu ausschließlich die Sichtweise der SP. In den publizierten Beiträgen werden insbesondere antiwestliche und antisemitische Positionen vertreten. "Ismail Aga Cemaati" (IAC) Die Vereinigung "Ismail Aga Cemaati" (IAC) ist ein weiterer Bestandteil der MGB und ist der Bruderschaft der "Naqshbandiya" zuzuordnen. Die sunnitisch geprägte "Naqshbandiya" geht auf den Gelehrten Muhammad Bahauddin Naqshband zurück. Sie gilt als Bruderschaft, die nicht nur weitgehend auf extravertierte Formen der Meditation verzichtet, sondern ihre Mitglieder auch dazu anhält, die Pflichtenlehre des Islams148 zu beachten. Die "Naqshbandiya" hat vor allem den türkischen Islam in Mittelasien und im Osmanischen Reich geprägt und gehört bis heute zu den bedeutendsten und weit verzweigtesten mystischen Gemeinschaften, deren Mitglieder weltweit anzutreffen sind. Die IAC gilt allgemein als einer der radikaleren Zweige der "Naqshbandiya", in dessen ideologischen Zentrum die Einführung eines weltweiten Gesellschaftssystems steht, das sich an den Vorgaben der Scharia als der von Gott gesetzten, verbindlichen Ordnung für das menschliche Miteinander orientiert. Eine Gesellschaftsordnung, die auf von Menschen geschaffenen - und damit nichtgöttlichen - Regeln und Gesetzen beruht, wird als unislamisch angesehen. Jeglicher Dialog zwischen den Religionen wird abgelehnt. Die Aktivitäten der Anhänger in Niedersachsen finden in geschlossenen Gruppen statt. 148 Die Pflichtenlehre des Islam basiert im Wesentlichen auf den fünf Säulen, den zentralen religiösen Verpflichtungen für Muslime. Dazu gehören das Glaubensbekenntnis (Shahada), das tägliche Pflichtgebet (Salat), die Abgabe von Sozialabgaben (Zakat), das Fasten im Monat Ramadan (Saum) und die Pilgerfahrt nach Mekka (Hajj) für alle, die dazu in der Lage sind. Diese Handlungen dienen der Unterwerfung unter den Willen Gottes und der Reinigung des Glaubens. 290 Islamismus Erbakan-Stiftung Die Erbakan-Stiftung ("Erbakan Vakfi") zählt ebenfalls zur MGB. Nach dem Tod von Necmettin Erbakan im Jahr 2011 gründeten seine Kinder sowie SP-Funktionäre und andere langjährige Wegbegleiter Erbakans im Sommer 2013 die Stiftung. Treibende Kraft bei der Gründung der Stiftung war der Sohn Erbakans - Fatih Erbakan. Ihm zufolge verfolge die Stiftung das Ziel, die Ideen seines Vaters wiederzubeleben, die MGB wieder enger auf diese Ideen zu verpflichten und sie insgesamt zu stärken. 5.5 Schiitisch islamistische Organisationen Auch im schiitischen Islam, dem etwa 15 Prozent der Muslime weltweit angehören, gibt es Strömungen, die eine Staatsund Gesellschaftsordnung auf Grundlage einer extremistischen Interpretation des Schiitentums errichten wollen. Der schiitische Islamismus ist stark auf die islamische Revolution im Iran von 1979 ausgerichtet. Nach dem Sturz des Schah-Regimes durch den Revolutionsführer Ajatollah Ruhollah Chomeini wurde dort ein bis heute gültiges Regierungssystem errichtet, in dem die politische Führung von den islamischen Rechtsgelehrten wahrgenommen wird. Die Errichtung eines theokratischen Staatsmodells wie im Iran ist das Ziel aller schiitischer Islamisten, auch wenn es von einer politisch gewaltfreien Vorgehensweise bis hin zum bewaffneten Kampf unterschiedliche Vorgehensweisen der einzelnen Gruppierungen zur Erreichung dieses Ziels gibt. Im Vergleich zu den sehr heterogenen und teilweise auch in Konkurrenz zueinander stehenden Organisationen des sunnitischen Spektrums gibt es im schiitischen Islamismus aber eine relative Einigkeit durch das gemeinsame Vorbild der iranischen Theokratie und die ideologische, logistische und finanzielle Unterstützung durch die Islamische Republik Iran. Ein weiteres einendes Thema im schiitischen Islamismus ist darüber hinaus die dezidiert antiisraelische und antiwestliche Haltung. Dies zeigt sich u. a. am jährlich zelebrierten "Al-Quds-Tag", an dem schiitische Islamisten mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen 291 Islamismus die Befreiung Jerusalems und die Beendigung der Existenz des israelischen Staates fordern. Das Personenpotenzial der schiitisch islamistischen Organisationen verfügt über eine solide Basis im mittleren Alterssegment. Die Daten zeigen einen stetigen Anstieg in fast allen Alterskategorien, mit Ausnahme der Seniorengruppe, deren Zahlen über alle Quartale hinweg unverändert bleiben. Das deutlichste Wachstum ist bei den 18bis 29-Jährigen zu verzeichnen, was auf ein stärkeres Engagement jüngerer Erwachsener hindeutet. Dieser Trend ist möglicherweise zum Teil auf den Tod von Hassan Nasrallah im Jahr 2024 zurückzuführen, der neues Interesse und neuen Aktivismus geweckt haben könnte. Auch die jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten, insbesondere die israelischen Angriffe auf den Libanon im Zuge des Gaza-Konfliktes dürften die Identifikation und Mobilisierung innerhalb dieser Bevölkerungsgruppe weiter verstärkt haben. Personenpotenzial der schiitisch islamistischen Organisationen im Jahr 2025 200 150 100 50 0 über 60 Jahre alt 40-59 Jahre alt 30-39 Jahre alt 18-29 Jahre alt minderjährig149 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 149 "Die Speicherung von Daten Minderjähriger unterliegt nach SS 13 NVerfSchG strengen Anforderungen. Nicht bei allen Gruppierungen sind diese erfüllt. Daher sind nur wenige, oder bei manchen Gruppierungen gar keine Minderjährigen erfasst." 292 Islamismus 5.5.1 Hizb Allah (Partei Gottes) Sitz/Verbreitung Beirut Generalsekretär Bis zum 27.09.2024 Hassan Nasrallah Seit Oktober 2024 Naim Kassim Mitglieder/Anhänger: Niedersachsen: 270 Publikation: Al-Ahd (Die Verpflichtung) Medien: Al-Manar (Der Leuchtturm) Kurzportrait/Ziele: Für die schiitische Gemeinschaft fordert die mit Hilfe der Islamischen Republik Iran gegründete "Hizb Allah" die Anwendung der "islamischen Rechtsordnung der Scharia".150 Die "Hizb Allah" bestreitet das Existenzrecht des Staates Israel und bekämpft ihn mit terroristischen Mitteln. In Deutschland pflegen die Anhänger der "Hizb Allah" den organisatorischen und ideologischen Zusammenhalt u. a. in örtlichen Moscheevereinen, die sich in erster Linie durch Spendengelder finanzieren. Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Die libanesisch-schiitische Organisation "Hizb Allah" (Partei Gottes) bekämpft mit terroristischen Mitteln den Staat Israel, richtet ihre Propaganda aber auch gegen westliche Institutionen. Mit diesem Bestreben richtet sich die "Hizb Allah" gegen den Gedanken der Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 9 Abs. 2 und 26 Abs. 1 GG) und wird daher nach SS 3 Abs. 1 Nr. 4 NVerfSchG beobachtet. Im Juli 2013 setzte die Europäische Union den militärischen Arm der "Hizb Allah" ("Islamischer Widerstand") auf die Liste der terroristischen Organisationen. Weiterhin verfolgt die "Hizb Allah" durch die Propagierung der Scharia als Grundlage ihres Gesellschaftsmodells Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. 150 Zur Scharia siehe Kapitel 5.2. 293 Islamismus Mit Schreiben vom 20.09.2019 erteilte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß SS 129b Abs. 1 Satz 3 StGB dem Generalbundesanwalt die generelle Ermächtigung zur Verfolgung bereits begangener und zukünftiger Straftaten durch Mitglieder der Vereinigung "Hizb Allah". Sie wurde bereits in der Vergangenheit in der strafund verwaltungsgerichtlichen Praxis als terroristische Vereinigung gewertet. Diese Rechtsprechung wurde im Juli 2019 durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, in dem die Rechtmäßigkeit des Verbots des "Hizb Allah"Spendensammelvereines "Farben für Waisenkinder e. V." (FfW), vormals "Waisenkinderprojekt Libanon e. V." (WKP), aus dem Jahr 2014 rechtlich untermauert wurde. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat belegte mit Verfügung vom 26.03.2020 die Vereinigung "Hizb Allah" im Geltungsbereich des Vereinsgesetzes (VereinsG) mit einem Betätigungsverbot. Das Verbot wurde am 30.04.2020 bekanntgemacht. Ab diesem Zeitpunkt gelten Betätigungen für die "Hizb Allah" als Straftat nach dem VereinsG. Im Zuge der Verbote der Vereine "Al-Mustafa Gemeinschaft e. V." (AMG) in Bremen sowie "Fatime Versammlung e. V." in Münster (Nordrhein-Westfalen) im März 2022 aufgrund direkter und indirekter Unterstützung der libanesischen "Hizb Allah" hatte die Bundesanwaltschaft am 10.05.2023 aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs zwei Personen aus Niedersachsen festnehmen lassen. Hierbei handelte es sich um die ersten Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der "Hizb Allah" in Deutschland. Am 28.06.2024 wurden die beiden Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren bzw. fünf Jahren und sechs Monaten wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (SS 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, SS 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) verurteilt. Der in Niedersachsen gemeldete ehemalige Vorsitzende des AMG soll sich spätestens im Jahr 2004 der "Hizb Allah" angeschlossen haben und seitdem als Auslandsfunktionär tätig gewesen sein. Er soll als Kontaktperson für die "Hizb Allah" fungiert, Jugendorganisationen gegründet und später für die "Hizb Allah"-Eliteeinheit "Al Radwan Batallion" gekämpft haben. Diese Spezialeinheit ruft in ihren offen zugänglichen Propagandavideos zu Anschlägen auf Juden und israelische Ziele auf. 294 Islamismus Ursprung und Entwicklung Die "Partei" "Hizb Allah" wurde 1982 unter maßgeblicher Steuerung der Islamischen Republik Iran als Vertretung des radikalsten Teils der libanesischen Schiitengemeinde gegründet. Vorbild für die "Hizb Allah" ist der revolutionäre Iran; die Lehren des iranischen Revolutionsführers Khomeini gelten als richtungsweisend. Der Libanon-Krieg im Sommer 2006 führte zu einer bis heute andauernden Popularität der "Hizb Allah" innerhalb der schiitischen Bevölkerung des Libanons. 2009 stellte der damalige Generalsekretär Hassan Nasrallah ein neues politisches Strategiepapier vor, auf dessen Grundlage die "Hizb Allah" sich von einer Widerstandsgruppe hin zu einer politisch eigenständig agierenden Partei in der libanesischen Politik wandeln sollte und in dem weder die Rede ist von der Errichtung eines "Islamischen Staates" (nach dem Vorbild des Irans), noch von der weltweiten Verbreitung der Revolutionstheorie. Dennoch fühlt sich die "Hizb Allah" auch weiterhin den Konzepten des Ayatollah Khomeini verpflichtet. Dies bezieht sich insbesondere auf die Vorstellung des Konzepts der "Wilayat alFaqih"151, das einen konstitutionellen Gottesstaat mit herrschendem Klerus im Libanon vorsieht. Nach dem Angriff der HAMAS auf Israel am 07.10.2023 hat die "Hizb Allah" den Norden Israels im Jahr 2024 fast täglich u. a. mit Raketen beschossen, sodass etwa 60.000 Israelis dauerhaft evakuiert werden mussten. Die Miliz handelte nach eigenen Angaben aus Solidarität mit der islamistischen HAMAS. Als Reaktion darauf griff die israelische Armee seit September 2024 verstärkt die terroristische Infrastruktur der "Hizb Allah" im Libanon, aber auch deren führende Vertreter an. So wurden tausende von Angehörigen der "Hizb Allah" genutzte Pager und Walkie-Talkies zur Explosion gebracht. Einschneidend für die Terrororganisation war vor allem die Tötung ihres langjährigen Generalsekretärs, Hassan Nasrallah, der am 27.09.2024 bei einem gezielten Luftangriff auf das "Hizb Allah"Hauptquartier in Beirut ums Leben kam. Der bisherige Vize-Chef der "Hizb Allah", Naim Kassim, wurde im Oktober 2024 als Nachfolger Nasrallahs bestätigt. Unter dem neuen Generalsekretär solle die Politik Nasrallahs fortgesetzt werden, "bis der Sieg errungen ist". 151 "Herrschaft des Rechtsgelehrten". 295 Islamismus Ihren politischen Einfluss stützt die schiitische Organisation, wie andere islamistische Organisationen auch, auf die soziale und karitative Betreuung ihrer Anhängerschaft. Dieses umfassende soziale System hatte die "Hizb Allah" mit finanzieller Unterstützung des Irans aufbauen können. Im Emblem der "Hizb Allah" kommt die politische Ausrichtung zum Ausdruck. Es zeigt in arabischer Schrift den Namen der Organisation. Eine aus dem Schriftzug erwachsende Faust hält eine Kalaschnikow, über der das Koranzitat "Die auf Gottes Seite stehen, werden Sieger sein" steht. Dieses Zitat kann aber auch politisch als "Die Hizb Allah wird Sieger sein" gelesen werden. Die Unterzeile unter diesem Signet verweist auf die politische Zielrichtung: "Islamische Revolution im Libanon!". Die "Hizb Allah" in Deutschland und in Niedersachsen Die "Hizb Allah" ist global wie auch in Deutschland Teil eines Geflechts schiitisch-islamistischer Organisationen, das stark unter dem Einfluss der Islamischen Republik Iran steht. Dabei entstehen häufig Berührungspunkte zwischen Vereinen, die der "Hizb Allah" zuzurechnen sind und solchen, die dem weiteren schiitischislamistischen Spektrum angehören. Auch in Niedersachsen besuchen mitunter Angehörige verschiedener Vereine die gleichen Moscheen. Ungeachtet einer gewissen Sympathie in Teilen der hier lebenden schiitischen Libanesen für die politischen und ideologischen Ziele der "Hizb Allah", trat diese Organisation in der deutschen Öffentlichkeit kaum in Erscheinung. Seit den kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Israel und der "Hizb Allah" im Südlibanon ist jedoch eine hohe Emotionalisierung von libanesischen Staatsangehörigen sowie "Hizb Allah"-Anhängern, die in Deutschland und Niedersachsen wohnhaft sind, festzustellen. Insbesondere in Hannover fanden seit September 2024 wiederholt Demonstrationen statt, bei denen mehrfach Sympathiebekundungen zu der verbotenen Terrororganisation beobachtet werden konnten. Sowohl die Beisetzung von Hassan Nasrallah, die am 23.02.2025 fast fünf Monate nach seiner Tötung in einem Stadion südlich von Beirut stattfand, als auch der erste Todestag Nasrallahs am 27.09.2025 führten zu starker Entrüstung innerhalb der niedersächsischen "Hizb Allah"-Szene. Zur Beisetzung in Beirut 296 Islamismus versammelten sich Zehntausende Anhänger der "Hizb Allah", und auch außerhalb des Stadions verfolgten hunderttausende Menschen die Veranstaltung. Auch zahlreiche niedersächsische "Hizb Allah"Sympathisierende nahmen an der Beisetzung in Beirut teil. In den sozialen Medien fanden sich eine Vielzahl von Beileidsbekundungen und Befürwortungen des Märtyrertums niedersächsischer Akteure anlässlich der Beisetzung und des ersten Todestages Nasrallahs. In Niedersachsen sind Anhänger und Sympathisierende der "Hizb Allah" in mehreren Vereinen organisiert, die die Pflege und Verbreitung der libanesischen Kultur und die Ausübung ihrer Religion als Zweck und Ziel in der Satzung angegeben haben, so u. a. in Hannover, Osnabrück, im Bremer Umland und in Südniedersachsen. Die Vereine finanzieren sich hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge und Spendensammlungen. Die Anbindung an die "Hizb Allah" erfolgt über Funktionäre, die aus dem Libanon immer wieder zu herausragenden Anlässen anreisen, wie z. B. dem Jahrestag des Abzugs der israelischen Armee aus dem Südlibanon oder zu hohen muslimischen Feiertagen. Weiter von zentraler Bedeutung für die schiitisch geprägte Islamistenszene in Deutschland und damit auch für die Anhänger der "Hizb Allah" ist der sogenannte Al-Quds-Tag152. Dieser gilt in der Islamischen Republik Iran als gesetzlicher Feiertag und soll den Wunsch nach der "Befreiung Palästinas" zum Ausdruck bringen. In Deutschland finden seit den 1980er Jahren Veranstaltungen zum "Al-Quds-Tag" statt. Diese deutlich gegen Israel gerichteten Aktivitäten haben häufig eine antisemitische Ausrichtung.153 Am 16.11.2023 ließ die Bundesanwaltschaft durch das Bundeskriminalamt aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs rund 20 Objekte sowie Vereinsräumlichkeiten der "Salman Farsi Moschee" in der Region Hannover durchsuchen. Die Maßnahmen richteten sich gegen fünf namentlich bekannte Beschuldigte. Sie sind der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung verdächtig (SS 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, SS 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB). Die Beschuldigten sollen sich 152 Der arabische Begriff "Al-Quds" bedeutet übersetzt "Jerusalem". 153 Weitere Ausführungen zum "Al-Quds-Tag" siehe Kapitel 5.9, Abschnitt 'Das "Islamische Zentrum Hamburg e. V. (IZH) und sonstiger schiitischer Extremismus" in Deutschland und in Niedersachsen'. 297 Islamismus über mehrere Jahre für die "Hizb Allah" betätigt haben, indem sie leitende Funktionen in zwei von der Organisation gelenkten Vereinen in Hannover übernahmen. Gegen einen Beschuldigten hat die Generalstaatsanwaltschaft Celle im Jahr 2025 Anklage erhoben. Ihm wird die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Er soll sich spätestens im Sommer 2008 der "Hizb Allah" als Mitglied angeschlossen haben. Noch im selben Jahr absolvierte er demnach im Libanon Ausbildungskurse für Führungskräfte. Ein halbes Jahr später - ab Januar 2009 - soll er Leitungsaufgaben in zwei Vereinen in der Region Hannover übernommen haben. Die Maßnahmen erfolgten in zeitlicher Koordination mit Exekutivmaßnahmen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Sie dienten den Vorbereitungen für ein Verbotsverfahren gegen den Verein "Islamisches Zentrum Hamburg e. V." (IZH)154. Dieser wurde am 24.07.2024 durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) mit seinen bundesweiten Teilorganisationen aufgrund verfassungsfeindlicher Ziele verboten. Bei den Teilorganisationen handelte es sich um Vereine in Bayern, Berlin, Hamburg und Hessen. Im Jahr 2025 wurde vor dem Oberlandesgericht Celle gegen einen weiteren Beschuldigten die Hauptverhandlung wegen der Mitgliedschaft in einer Vereinigung im Ausland ("Hizb Allah") gem. SS 129a/b StGB eröffnet. Der Beschuldigte war im Juli 2024 in Salzgitter von Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA) festgenommen worden, weil er über ein Netzwerk von Tarnfirmen Drohnenbauteile für die "Hizb Allah" beschafft haben soll. Zwei der Motoren, die er für die Organisation anschaffte, habe die "Hizb Allah" in Sprengstoffdrohnen verbaut, die sie gegen Israel abfeuerte. Insofern wurde dem Beschuldigten neben der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland außerdem in einem Fall die Beihilfe zum versuchten Mord zur Last gelegt. Während die "Hizb Allah"-Unterstützerszene bislang eher konspirativ und ohne große Außenwirkung agierte, konnte im Jahr 2025 ein neuer Trend festgestellt werden. Dabei handelt es sich um junge schiitische Frauen, die als Influencerinnen in den sozialen Medien auftreten. Die zunächst alltäglich wirkenden Profile 154 Weitere Ausführungen zum IZH siehe Kapitel 5.9. 298 Islamismus umfassen z. B. Themen wie Lifestyle, Mode oder Familie. Punktuell fließen dabei immer wieder implizite politische oder weltanschauliche Narrative ein. Darunter sind Sympathiebekundungen für die "Hizb Allah" aber auch antisemitische Deutungsmuster in kulturell codierter oder symbolischer Form. Diese Influencerinnen erreichen damit eine große Zielgruppe vor allem in jungem Alter und können extremistische Weltanschauungen weit über die klassischen schiitischen Communities hinaus verbreiten. 5.5.2 Islamisches Zentrum Hamburg e. V. (IZH) und sonstiger schiitischer Extremismus Mitglieder/Anhänger: Niedersachsen: 105 Publikationen: Unterschiedliche Auftritte auf Internetplattformen und in den sozialen Medien Kurzportrait/Ziele: In dem Beobachtungsobjekt "Islamisches Zentrum Hamburg e. V. und sonstiger schiitischer Extremismus" werden die Vereinigungen zusammengefasst, die durch die Ideologie der Islamischen Republik Iran geprägt sind. Ihr Ziel ist die Verbreitung der Islamischen Revolution in Anlehnung an das aktuelle Herrschaftssystem der Islamischen Republik Iran. Diese Vereinigungen sind in Deutschland in Vereinen, Moscheen und Zentren sowie in Online-Netzwerken organisiert. Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Die Einführung eines am Iran orientierten theokratischen Herrschaftssystems verletzt insbesondere die demokratischen Grundsätze der Trennung von Staat und Religion, die Volkssouveränität, die religiöse und sexuelle Selbstbestimmung, die Gleichheit der Geschlechter sowie das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Deshalb bilden die einzelnen Organisationen im Bereich des "Islamischen Zentrums Hamburg e. V. (IZH) und sonstiger schiitischer Extremismus" zusammen eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gemäß SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. Die antiisraelische und antiwestliche Haltung des Irans, die medienwirksam propagiert wird, verstößt zudem gegen den Gedanken der 299 Islamismus Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben der Völker, womit die Organisationen des "Islamischen Zentrums Hamburg e. V. (IZH) und sonstiger schiitischer Extremismus" auch eine Bestrebung gemäß SS 3 Abs. 1 Nr. 4 NVerfSchG darstellen und damit die Voraussetzungen für eine Beobachtung erfüllen. Mit dem Beobachtungsobjekt des "Islamischen Zentrums Hamburg e. V. (IZH) und sonstiger schiitischer Extremismus" werden die Moscheen, Vereine, Netzwerke und Zentren zusammengefasst, die durch den Iran beeinflusst werden und sich an der Politik der Islamischen Republik Iran und deren Staatsdoktrin orientieren bzw. eine Nähe zur Ideologie der Terrororganisation "Hizb Allah" aufweisen. Nicht mit eingeschlossen ist die auch in Deutschland aktive islamistische Gruppierung schiitischer Prägung und libanesischen Ursprungs, die "Hizb Allah". Diese stellt aufgrund ihrer spezifischen Ausprägung und der weitreichenden Aktivitäten ein eigenständiges Beobachtungsobjekt dar.155 Ursprung und Entwicklung Der schiitisch geprägte Islamismus weist einen starken Bezug zur Islamischen Republik Iran auf, welche als Resultat aus der sogenannten Islamischen Revolution von 1979 hervorging. In der Verfassung des Irans sind die wichtigsten ideologischen Grundlagen niedergelegt, wonach die Islamische Republik Iran ein theokratisches Herrschaftssystem ist, bei dem die Herrschaft des Rechtsgelehrten gilt ("Wilayat al-Faqih"). Demnach ist die höchste politische Instanz der oberste Rechtsgelehrte. Dieser verfügt als "Oberster Führer" über eine allgemeinverbindliche und uneingeschränkte Führungsbefugnis und bestimmt damit autoritär über die grundlegende Linie der iranischen Innenund Außenpolitik. Die Aufgabe der Verbreitung der sogenannten Islamischen Revolution im Ausland ist in der Verfassung verankert. Die Organisationen des "Islamischen Zentrums Hamburg e. V. (IZH) und sonstiger schiitischer Extremismus" sehen es als ihren Auftrag an, im Sinne dieser Ideologie auf die hier lebenden Schiiten unterschiedlicher Nationalität einzuwirken. 155 Siehe hierzu Kapitel 5.5.1. 300 Islamismus Das "Islamische Zentrum Hamburg e. V. (IZH) und sonstiger schiitischer Extremismus" in Deutschland und in Niedersachsen Von zentraler Bedeutung für die schiitisch-islamistisch geprägte Szene in Deutschland sind die jährlich stattfindenden Demonstrationen und Aktionen rund um den "Al-Quds-Tag"156. Dieser wurde im Jahr 1979 durch den iranischen Revolutionsführer Ayatollah Khomeini als Feiertag ausgerufen, um dem Wunsch nach der Befreiung Jerusalems und der Beendigung der Existenz des Staates Israels Ausdruck zu verleihen. Am letzten Freitag des Ramadans fanden in der Vergangenheit hauptsächlich in Berlin und Frankfurt am Main zentrale "Al-Quds"-Demonstrationen statt. Weitere kleine Veranstaltungen waren darüber hinaus bundesweit zu verzeichnen. Im Rahmen dieser Veranstaltungen gab es antisemitische Vorfällen, insbesondere durch das Skandieren entsprechender Parolen. Als "verlängerter Arm der Islamischen Republik Iran" stand das IZH seit Jahren im Fokus deutscher Sicherheitsbehörden. Eine mögliche Schließung wurde laut Bundestagsbeschluss seit dem 09.11.2022 geprüft. Im Jahr 2023 führte das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gegen das IZH und fünf weitere Vereinigungen ein vereinsrechtliches Verfahren. Zudem gingen die Sicherheitsbehörden dem Verdacht der Unterstützung der Aktivitäten der in Deutschland verbotenen "Hizb Allah" durch das IZH nach, stellten umfassende Beweismittel sicher und werteten diese aus. Am 26.06.2024 verbot das BMI das IZH und seine bundesweiten Teilorganisationen. Begründet wurde das Verbot u. a. damit, dass sich Zweck und Tätigkeit des Vereins gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richteten. Ebenso liefen sie hiesigen Strafgesetzen und den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zuwider. Darüber hinaus wurden durch das IZH Bestrebungen außerhalb des Bundesgebiets gefördert, deren Ziele bzw. Mittel mit den Grundwerten einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung unvereinbar sind. Das IZH verbreitete als direkte Vertretung des iranischen "Revolutionsführers" die Ideologie der sogenannten Islamischen Revolution in der Bundesrepublik Deutschland in 156 Der arabische Begriff "Al-Quds" bedeutet übersetzt "Jerusalem". 301 Islamismus aggressiv-kämpferischer Weise und strebte an, diese auch zu verwirklichen. Statt einer Gesellschaft auf Basis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wurde durch das IZH und seine Teilorganisationen die Errichtung einer autoritär-theokratischen Herrschaft propagiert. Außerdem verbreitete das IZH einen aggressiven Antisemitismus und unterstützte die in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegte Terrororganisation "Hizb Allah". Aufgrund seiner engen Verbindung zur Islamischen Republik Iran verfügte das IZH über eine große Strahlkraft innerhalb der schiitischislamistischen Szene in Deutschland und auch in Niedersachsen. Dementsprechend stellte das Verbot einen starken Einschnitt für die schiitisch-islamistische Szene in Deutschland und auch in Niedersachsen dar. Abgesehen von einzelnen öffentlichkeitswirksamen Aktionen im Umfeld der Blauen Moschee in Hamburg hat sich die schiitisch-islamistische Szene mit Reaktionen weitestgehend zurückgehalten. Die schiitisch-islamistische Szene in Niedersachsen war formal nicht von dem Verbot betroffen, sodass die etablierten Strukturen fortbestehen und weiterhin aktiv sind. Konkrete Nachfolgeaktivitäten des verbotenen IZH in Niedersachsen sind aktuell nicht bekannt. Jedoch war eine Vielzahl niedersächsischer Teilnehmender an der auch in den sozialen Medien öffentlichkeitswirksam beworbenen Demonstration anlässlich des ersten Jahrestages der Schließung des IZH in Hamburg festzustellen. Organisiert wurde die Demonstration vom sogenannten "Aktionskomitee Imam-Ali-Moschee", in dem sich ebenfalls Personen mit Wohnsitz in Niedersachsen befinden. Das Motto der Kundgebung lautete "Wiedereröffnung der Imam-Ali-Moschee - Jahrestag der Schließung", zu der bundesweit - auch von niedersächsischen Protagonisten - aufgerufen worden war. "Muslim-Markt" Hierbei handelt es sich um ein wichtiges deutschsprachiges, in Delmenhorst ansässiges Internetportal, welches mit Nachdruck die Politik des iranischen Revolutionsführers unterstützt. Durch Verlinkungen bewirbt es zudem diverse deutschsprachige OnlinePlattformen, -Kanäle und Vereinigungen wie z. B. "Actuarium". 302 Islamismus "Muslim-Markt" zeigt verstärkt eine proiranische, antisemitische, antiisraelische und LGBTQIA+-kritische bis -feindliche Haltung. "Actuarium" Bei "Actuarium" handelt es sich um einen deutschsprachigen YouTube-Kanal, der sich regelmäßig mit Videos zu Wort meldet. Neben szenetypischen proiranischen, pro-"Hizb Allah", antiisraelischen, antisemitischen und antiLGBTQIA+ - Inhalten erscheinen Beiträge zu gesellschaftlich relevanten Themen. Damit erzielt der Kanal eine große Reichweite, selbst unter Anhängerinnen und Anhängern gegensätzlicher politischer und ideologischer Anschauungen. In zahlreichen Beiträgen wird dem Staat Israel das Existenzrecht gänzlich abgesprochen und in diesem Rahmen israelbezogener Antisemitismus verbreitet. An Israel gerichtete Schuldzuweisungen erfolgen einseitig und undifferenziert. So werden z. B. die am 07.10.2023 von der HAMAS verübten brutalen Anschläge auf Israel in verherrlichender Weise als Akt des Widerstands dargestellt. Andere Veröffentlichungen auf dem Kanal zeichnen sich u. a. durch eine deutliche Ablehnung bis hin zu einer Diffamierung und Hetze gegenüber Personen aus dem LGBTQIA+-befürwortenden Spektrum aus. Zudem sind die Inhalte stark von aus Verschwörungstheorien bekannten Narrativen geprägt und betreiben eine Delegitimierung des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Z. B. beschreibt "Actuarium" die Verbote des IZH und der DMG Braunschweig als Willkürmaßnahmen eines totalitären Staates oder setzt eine (vermeintliche) Verfolgung der Muslime mit der Judenverfolgung während der NS-Zeit gleich. 303 06 Extremismus mit Auslandsbezug Extremismus mit Auslandsbezug 6.1 Mitglieder-Potenzial Mitglieder-/Anhänger-Potenzial extremistischer Organisationen 2024 mit Auslandsbezug Bundesrepublik Deutschland 157 Türkische Rechtsextremisten 12.900 PKK 15.000 Türkische Linksextremisten 2.500 Säkulare propalästinensische Extremisten 1.000 Sonstige 1.100 Summe 32.500 Mitglieder-/Anhänger-Potenzial extremistischer Organisationen 2024 2025 mit Auslandsbezug Niedersachsen Türkische Rechtsextremisten 700 700 PKK 1.600 1.650 Türkische Linksextremisten 180 160 Säkulare extremistische Pro-Palästinenser Ohne EinzelmitAngabeglieder Summe 2.480 2.510 6.2 Einführung Unter der Bezeichnung "Extremismus mit Auslandsbezug" werden in Niedersachsen alle Erscheinungsformen des Extremismus zusammengefasst, die einen starken Bezug zum Ausland aufweisen, ohne im Zusammenhang mit religiösen Ideologien zu stehen. Der Extremismus mit Auslandsbezug ist geprägt von einer Vielzahl von 157 Die Zahlen des Mitglieder-Potenzials für die Bundesrepublik Deutschland für das Berichtsjahr lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Daher werden nur die Zahlen des Vorjahres genannt. 306 Extremismus mit Auslandsbezug Gruppierungen unterschiedlicher Organisationsstruktur und Größe. Die Zielsetzung dieser Gruppen liegt überwiegend in der Durchsetzung linksextremistischer, separatistischer oder nationalistischer bzw. rassistischer Vorstellungen, die regelmäßig auf radikale Veränderungen der politischen Verhältnisse in den Heimatregionen abzielen - dort oft auch durch den Einsatz von Gewalt und Terrorismus. Damit verstoßen die von Deutschland aus agierenden Strukturen extremistischer Auslandsorganisationen gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Die Situation im Herkunftsland und dortige aktuelle Entwicklungen erweisen sich regelmäßig sowohl als richtungsweisend für die Intensität des Aktionismus als auch für den Grad des Militanzniveaus in Deutschland. Die Zusammensetzung dieser Organisationen ist häufig uneinheitlich und umfasst ausländische sowie deutsche Staatsangehörige mit oder ohne Migrationshintergrund. Extremistische türkische und kurdische Gruppierungen sowie extremistische säkulare propalästinensische Gruppierungen bildeten 2025 in Niedersachsen den Schwerpunkt der Beobachtung. Die in Deutschland agierenden Gruppierungen werden i. d. R. durch extremistische Ideologien und damit verbundene politischstrategische Vorgaben aus dem Heimatland gesteuert. Deutschland dient dabei in erster Linie als sicherer Rückzugsraum, in dem Geld gesammelt, rekrutiert, mobilisiert und propagiert werden kann und von dem aus gewaltsame Aktionen im Bezugsland vorbereitet werden können. Hierdurch gefährden die Gruppierungen die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland. In Abhängigkeit der Entwicklung im Heimatland ist gelegentlich auch mit gewalttätigen Aktionen in Deutschland sowie mit einem gewaltsamen Aufeinandertreffen verfeindeter extremistischer Lager zu rechnen. Durch Straftaten bei Versammlungen und durch Angriffe auf Einrichtungen des bekämpften (Heimat-)Staates kann auch die öffentliche Sicherheit Deutschlands gefährdet sein. Die Propaganda für die jeweilige politische Vorstellung und Mobilisierungsaktionen, etwa für Demonstrationen, gehen Hand in Hand und werden überwiegend über das Internet verbreitet. Soziale Netzwerke und Messenger-Dienste dienen darüber hinaus der Gewinnung neuer Sympathisierender und Mitglieder. 307 Extremismus mit Auslandsbezug 6.3 Aktuelle Entwicklungen im Extremismus mit Auslandsbezug Ein besonderer Fokus der Beobachtung des Extremismus mit Auslandsbezug in Niedersachsen lag auch im Jahr 2025 auf säkularen propalästinensischen Gruppierungen. Seit dem terroristischen Überfall der islamistischen HAMAS auf Israel am 07.10.2023 verstetigte sich in niedersächsischen Städten eine intensive propalästinensische Veranstaltungsdynamik. 2025 fanden Versammlungen vorwiegend in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Oldenburg, Osnabrück, Salzgitter und Wolfsburg statt. Thematische Schwerpunkte der Versammlungen waren die aktuellen Entwicklungen im Gazastreifen und, anlassbezogen, die Kriegshandlungen im Libanon und im Iran. Zum Jahrestag des Angriffs der HAMAS wurden erwartungsgemäß wieder zahlreiche, auch proisraelische, Demonstrationen erfasst. Inhaltlich nahmen diese jedoch bereits Bezug zum Entwurf eines 20-Punkte Plan der US-Regierung zur Beendigung des Kriegs im Gazastreifen. Nachdem am 13.10.2025 alle noch 20 überlebenden israelischen Geiseln freigelassen worden waren, ebbten die Proteste vorübergehend ab. Aufgrund der sich unbeständig zeigenden Waffenruhe und der Aktualität des Themas mobilisierten zahlreiche propalästinensische Gruppierungen jedoch weiterhin für die Teilnahme an Protesten in Niedersachsens größeren Städten und überregional.158 Das Jahr 2025 stellte für die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) eine Zäsur dar. Am 12.05.2025 verkündete die PKK das Ende ihres seit 1984 geführten bewaffneten Kampfes gegen den türkischen Staat sowie die Auflösung ihrer organisatorischen Strukturen. Der Beschluss wurde auf dem 12. Parteikongress vom 05. bis zum 07.05.2025 gefasst. Ob dieser Paradigmenwechsel den Weg für eine Lösung des Kurdenkonflikts ebnet, hängt von inneren und regionalen Dynamiken sowie dem politischen Willen der türkischen Regierung ab. In Niedersachsen sowie deutschlandund europaweit 158 Siehe Kapitel 2.1, Abschnitt "Entwicklungen und Auswirkungen auf Niedersachsen". 308 Extremismus mit Auslandsbezug lassen sich noch keine Auflösungstendenzen der hier etablierten Parteiund Kaderstrukturen erkennen. Vielmehr sind viele türkischstämmige Personen (Kurdinnen und Kurden) mit Asylgesuchen nach Niedersachsen gekommen, die zumindest Sympathie für die PKK erkennen lassen. Die Ülkücü (Idealisten)-Bewegung ist mit drei deutschlandweit agierenden Dachverbänden und ihren angeschlossenen regionalen Vereinsstrukturen organisiert und verfügt auch in Niedersachsen über ein großes Anhängerpotenzial. Ergänzt wird diese Struktur durch eine unorganisierte freie Szene in den sozialen Medien mit einer nationalistischen und rassistischen Ideologie. Sie bildet regelmäßig einen absoluten Gegenpol zu den von der Anhängerschaft der Ülkücü-Bewegung als separatistisch empfundenen ethnischen Minderheiten in der Türkei und auch in Deutschland - wie die der kurdischen Bevölkerung. Auch linksextremistische türkische Gruppierungen werden vom Niedersächsischen Verfassungsschutz beobachtet. Die "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C) kämpft für die proletarische Revolution und die Umwandlung des türkischen Staates in eine marxistisch-leninistische Diktatur. In Deutschland wurde die DHKP-C 1998 verboten, seit 2002 wird sie von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung gelistet. Trotz des Verbots agiert die DHKP-C bis heute in Deutschland und nutzt die Popularität der Musikgruppe "Grup Yorum", um ihre Anhängerinnen und Anhänger zu mobilisieren und ideologisch im Sinne der DHKP-C zu indoktrinieren. Ebenfalls in Niedersachsen aktiv ist die türkische "MarxistischLeninistische Kommunistische Partei" (MLKP). Die Organisation bekennt sich zum revolutionären Marxismus-Leninismus und fordert die Zerschlagung des türkischen Staatswesens. In Niedersachsen, wie auch im weiteren Bundesgebiet, ist ein starkes Auftreten der Jugendorganisation "Young Struggle" zu beobachten. Ziel ist es, ihre Anschlussfähigkeit an deutsche linke und migrantische Gruppen zu verfestigen, um die eigenen Anliegen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Dies geschieht 309 Extremismus mit Auslandsbezug insbesondere über Versammlungen im Nahost-Kontext, aber auch zu Themen wie "Antirassismus", "Antirepression", "Antimilitarismus" und Minderheitenrechte. Ausblick Agitation und Militanzniveau im auslandsbezogenen Extremismus hängen überwiegend von den strategischen Richtlinien der Organisationen und der politischen Entwicklung in den jeweiligen Heimatländern ab. Die Entwicklungen in Israel, im Gazastreifen, im Libanon und im Iran werden weiterhin mit ausschlaggebend sein für mögliche Proteste oder auch eskalierende Auseinandersetzungen mit Bezug zum Nahost-Konflikt. Für die Sicherheitslage in Niedersachsen bedeutet die Entwicklung, dass das Risiko für emotionalisierte, spontane und teils gewalttätige Demonstrationen in größeren Städten weiterhin hoch ist. Es ist zu erwarten, dass trotz der Waffenruhe vereinzelt Militärschläge im Gazastreifen und im Libanon erfolgen. Damit haben die Kriegshandlungen weiterhin das Potenzial, auch hier Personen zu mobilisieren, die nicht nur ihre Solidarität mit den Kriegsopfern zeigen möchten, sondern die auch aktiv kämpferisch gegen die Existenz Israels vorzugehen bereit sind. Auch wird das Personenpotenzial sich weiterhin vernetzen und organisieren - möglicherweise über Themen, die anschlussfähig sind an den Nahost-Konflikt, z. B. mit dem "Antimilitarismus". Politische Ereignisse in der Türkei führen weiterhin regelmäßig dazu, dass Deutschland spontan und nachhaltig zum Austragungsort massiver Demonstrationen, spontaner gewaltsamer Auseinandersetzungen und von Straftaten wie Blockadeaktionen, Besetzungen, Brandstiftungen oder Sachbeschädigungen werden kann. Allen voran zeigt die PKK trotz ihrer ausgerufenen Auflösung und des Friedensprozesses zwischen ihr und der türkischen Regierung, dass die Organisation unvermindert auch in Niedersachsen mobilisiert, rekrutiert und Spendengelder eintreibt. Je nach Fortgang des Friedensprozesses kann es Kundgebungen vor allem in Niedersachsens Städten mit einer großen kurdischen Bevölkerung wie Hannover und Osnabrück geben. 310 Extremismus mit Auslandsbezug 6.4 Extremistische säkulare propalästinensische Gruppierungen Gründung/Bestehen Je nach Gruppierung seit den 1960-er Jahren, z. B. die seit 2023 seit verbotene "Volksfront für die Befreiung Palästinas" (PFLP; gegr. 1967). Die neueren Gruppierungen stammen aus den 2000er Jahren wie die "BDS-Bewegung" ("Boykott, Desinvestitionen, Sanktionen"; gegr. 2005) oder das seit 2023 verbotene internationale palästinensische Gefangenensolidaritätsnetzwerk "Samidoun"; gegr. 2011. Nach dem 07.10.2023 sind zahlreiche kleinere Gruppierungen entstanden, die regional sehr unterschiedlich agieren. Mitglieder/Anhänger Einzelmitglieder Kurzportrait/Ziele Der säkulare propalästinensische Extremismus besteht aus verschiedenen Organisationen, Bewegungen, Netzwerken und Einzelpersonen. Was diese Gruppierungen und Personen eint, ist die Feindschaft gegenüber Israel, dessen Existenzrecht sie nicht anerkennen und gegen das sie in völkerverständigungswidriger Weise agitieren. Auf dieser Grundlage bestehen zahlreiche Vernetzungen untereinander sowie zu weiteren extremistischen Gruppierungen, z. B. zu islamistischen Palästinenserorganisationen, zu deutschen und türkischen Linksextremisten und zu türkischen Rechtsextremisten. Propalästinensische Einzelpersonen und Gruppierungen fungieren als Bindeglied zwischen den verschiedenen extremistischen Spektren und schaffen ideologische Anknüpfungspunkte zwischen islamistischen und linksextremistischen Narrativen. Prägend ist der Territorialkonflikt mit Israel. Häufig wird der Staat Israel von ihnen mit "den Juden" gleichgesetzt. Die Agitation wird primär auf eine antizionistische und antiimperialistische Argumentation gestützt. Entsprechend ihrer Parolen und Darstellungen soll Israel von der Landkarte getilgt und stattdessen ein palästinensischer Staat vom Jordanfluss bis zum Mittelmeer errichtet werden. 311 Extremismus mit Auslandsbezug Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Der 07.10.2023 und die daraus resultierenden Entwicklungen im Nahen Osten haben in Deutschland und auch in Niedersachsen zur Neugründung einiger propalästinensischer Gruppierungen geführt, die dem säkularen Spektrum zuzurechnen sind. In diesem Zuge gab es auch in Niedersachsen Aussagen und Parolen, die als antisemitisch einzustufen sind bzw. den Kampf gegen die Existenz Israels proklamieren. Ihre Kritik an Israel macht die extremistischen propalästinensischen Gruppierungen anschlussfähig an Milieus, die tendenziell israelfeindlich eingestellt sind. Es handelt sich nicht mehr um bloße Kritik am Staat Israel, sondern um israelbezogenen Antisemitismus, wenn z. B. das Existenzrecht Israels verneint wird, wenn zur Beschreibung Israels oder seiner Bevölkerung Bilder oder Symbole verwendet werden, die mit traditionellem Antisemitismus in Verbindung stehen, wenn Jüdinnen und Juden kollektiv für die Handlungen des Staates Israel verantwortlich gemacht werden oder wenn israelische Politik mit nationalsozialistischer Politik verglichen wird. Damit gefährden einige Gruppierungen auswärtige Belange und verstoßen gegen den Gedanken der Völkerverständigung und gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (SS 3 Abs. 1. Nrn. 3 und 4 NVerfSchG). Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Bei den zahlreichen propalästinensischen Demonstrationen, die seit dem Überfall der islamistischen HAMAS auf Israel am 07.10.2023 auch in Niedersachsen stattfinden, hat sich gezeigt, dass viele Gruppierungen Anleihen an der sogenannten BDS-Ideologie nehmen. Diese strebt die internationale Isolation Israels an durch "Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen". In Niedersachsen unterstützt u. a. die "BDS-Gruppe Oldenburg" deren Gründungsaufruf. Die Ideologie von BDS bildet den Nährboden für Unterstützungsorganisationen wie z. B. "Palästina Spricht", die das Existenzrecht Israels bestreiten und aktiv gegen Personen jüdischen Glaubens hetzen. Der Bundestag stufte die Argumentationsmuster und Methoden der "BDS-Bewegung" bereits 2019 in einer fraktionsübergreifenden 312 Extremismus mit Auslandsbezug Resolution159 als antisemitisch ein. In der Begründung verweist der Bundestag auf deren Agenda: Seit Jahren rufe die "BDS-Bewegung" auch in Deutschland zum Boykott gegen Israel, gegen israelische Waren und Dienstleistungen, gegen israelische Künstler, Wissenschaftler sowie Sportler auf. Der allumfassende Boykottaufruf sei in seiner Radikalität inakzeptabel und scharf zu verurteilen. Die Gruppierung BT3P ("Bundestag 3 für Palästina") ficht die Resolution seither gerichtlich an. Nun ist sie im März 2025 mit ihrer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig gescheitert. Das Gericht wies am 26.03.2025 die Klage mit der Begründung ab, dass der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten für sogenannte schlichte Parlamentsbeschlüsse160 gar nicht eröffnet sei.161 Parteibüros als Ziel für Vandalismus Vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2025 häuften sich in Niedersachsen Farbschmierereien und Sachbeschädigungen an Gebäuden mit Büros und Einrichtungen politischer Parteien, deren Slogans im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg stehen und daher dem extremistischen propalästinensischen Spektrum zuzuordnen sind. Im September 2025 wurde u. a. das SPD-Parteihaus in Göttingen mit roter Farbe beschmiert. Unbekannte hinterließen u. a. Parolen ("Free Gaza", "Free Palestine", "No Justice, No Peace", "Zionisten töten!") und Symbole (rotes HAMAS-Dreieck) mit Bezug zum Nahost-Konflikt. Vor allem die Parole "Zionisten töten!" kann als reine Aussage gewertet werden, wird jedoch ganz bewusst in seiner Doppeldeutigkeit auch als Aufforderung eingesetzt. Auch die Schriftzüge "Free Maja"162 und das Symbol für Anarchie wurden auf der Fassade angebracht. Das Parteihaus der Göttinger CDU 159 "Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten - Antisemitismus bekämpfen", BT-Drs. 19/10191. 160 Schlichte Parlamentsbeschlüsse sind Parlamentsakte nicht legislativer Art, d.h. sie ergehen nicht im Gesetzgebungsverfahren. Sie sind also allgemeine politische Willensäußerungen des Parlaments ohne rechtliche Verbindlichkeit. 161 Vgl. Pressemitteilung des BVerwG Nr. 23/2025 vom 26.03.2025. 162 Bei "Maja" handelt es sich um eine non-binäre Person, die an den linksextremistischen Übergriffen auf vermeintliche Rechtsextremisten am Rande des rechtsextremistischen "Tages der Ehre" in Budapest Mitte Februar 2023 beteiligt gewesen sein soll. "Maja" wurde im Dezember 2023 von den deutschen Behörden verhaftet und am 28.06.2024 an die ungarische Justiz ausgeliefert. Seitdem gibt es bundesweit immer wieder Solidaritätsveranstaltungen unter dem Motto "Free Maja". Siehe hierzu auch Kapitel 4.4, Abschnitt "Kampf gegen Repression". 313 Extremismus mit Auslandsbezug wurde Anfang Oktober mit Parolen zum Gaza-Krieg beschmiert, und Fensterscheiben wurden eingeschlagen. Auch hier wurde u. a. das rote HAMAS-Dreieck sowie die Parole "Protect the flotilla" aufgesprüht. Letztere nimmt Bezug auf einen aus etwa 40 Booten bestehenden Verband - der "Global Sumud Flotilla" - der zu diesem Zeitpunkt mit Hilfsgütern Richtung Gaza unterwegs war. In Hildesheim war im September 2025 das Büro des CDU-Kreisverbands Ziel propalästinensischer Extremisten. Auf den Gehweg wurden Parolen wie "From every river to every Sea" und "CDU + SPD = Kriegsverbrecher", "Völkermörder Merz" auf den Gehweg geschmiert. Vor dem Büro des SPD-Unterbezirks Hildesheim fanden sich ähnliche Parolen, u. a. "Kindermörder SPD", "Völkermörder Olaf Scholz". 6.5 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Weitere "Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans" (KADEK)/ Bezeichnungen "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL)/"Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan" (KKK)/"Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans" (KCK) Sitz/Verbreitung Nord-Irak, Türkei, Syrien Gründung/Bestehen 1978 in der Türkei seit Leitung Abdullah Öcalan Mitglieder/Anhänger Niedersachsen: 1.650 Publikationen Yeni Özgür Politika (Neue Freiheit Politik) (werktäglich) Serxwebun (Unabhängigkeit) (bis Mai 2025 monatlich, dann Einstellung) Sterka Ciwan (Stern der Jugend) Täglich berichtet auch die in den Niederlanden angesiedelte PKKnahe Nachrichtenagentur "Firat News Agency" ("Ajansa Nuceyan a Firate", ANF) in mehreren Sprachen. Sender u. a. Med Nuce TV 314 Extremismus mit Auslandsbezug Kurzportrait/Ziele 1984 rief Abdullah Öcalan, Gründer und unumstrittene Führungsfigur der "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK), zum bewaffneten Kampf gegen den türkischen Staat auf und gründete eine Guerilla, um die Vision eines unabhängigen kurdischen Staates oder eines Autonomiegebiets im Südosten der Türkei gewaltsam umzusetzen. Seit dem Jahr 2000 nennt sich dieser militärische Arm der PKK nach vielen Umbenennungen "Volksverteidigungskräfte" (HPG). Mit Hilfe ihrer Guerillaverbände agiert die PKK in der Türkei, im Norden Syriens und in der nordirakischen Grenzregion. Die türkische Armee reagierte mit Härte. Bis in die jüngste Zeit hinein griff sie kurdische Stellungen auch jenseits der türkischen Grenzen, in Syrien und im Irak an. Im Februar 2025 erklärte Öcalan die PKK für aufgelöst, seither gilt eine Waffenruhe mit dem türkischen Staat. Im Juli 2025 legten kurdische Kämpferinnen und Kämpfer die ersten Waffen nieder und verbrannten sie symbolisch. Die Friedensverhandlungen geraten jedoch immer wieder ins Stocken. Nach wie vor gilt für die PKK in Deutschland das 1993 verhängte Betätigungsverbot. In der Türkei, der EU und in den USA ist die PKK als Terrororganisation eingestuft. Seitdem die PKK 1999 plakativ von ihrer ursprünglichen politischen Zielsetzung eines souveränen kurdischen Staates abrückte, vertritt sie eine kurdisch-nationalistische Ideologie und strebt offiziell eine politische und kulturelle Autonomie für die Kurden in der Türkei an. Sie propagiert die Etablierung einer nicht staatlichen und länderübergreifenden demokratischen Selbstverwaltung der Kurden unter Beachtung existierender Grenzen auf türkischem, teilweise auch auf iranischem, irakischem und syrischem Gebiet. Das Ausrufen der "Demokratischen Autonomie" in den drei syrisch-kurdischen Kantonen Afrin, Cizre und Kobane im Jahr 2014 unter Federführung ihrer syrischen Schwesterorganisation "Partei der Demokratischen Union" (PYD) war für die PKK ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu dem von ihr angestrebten, nationale Grenzen überschreitenden "Kurdistan". Die PKK nutzt Deutschland überwiegend als Rückzugsraum zur Mobilisierung, Rekrutierung und Spendensammlung. Finanzierung Vorwiegend durch die jährliche Spendenkampagne. Überdies werden Einkünfte durch Mitgliedsbeiträge, den Verkauf von Zeitschriften und von Eintrittskarten zu Großveranstaltungen erzielt. 315 Extremismus mit Auslandsbezug Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit In der Türkei verfolgte die PKK ihre Ziele seit 1984 bis zum erklärten Waffenstillstand 2025 mit Gewalt, vor allem mit terroristischen Anschlägen. Auch Deutschland war Anfang der 1990er-Jahre Schauplatz erheblicher Gewalttaten der PKK. Überfälle und Brandanschläge auf türkische diplomatische Vertretungen, türkische Banken und Reisebüros sowie Geschäfte, Gaststätten und Vereinslokale erfolgten häufig und zum Teil sogar bundesweit im Rahmen konzertierter Aktionen. Als Reaktion auf die Gewalttaten in den 1990er-Jahren erfolgte 1993 das Betätigungsverbot in Deutschland. Propaganda, Rekrutierungen und das Eintreiben von Spenden in ganz Europa und damit auch in Deutschland waren hierfür entscheidende Vorbereitungshandlungen. Deutschland und auch Niedersachsen dienen nach wie vor als Rückzugsraum. Hier werden Geldmittel gesammelt, für die Parteiarbeit rekrutiert sowie Propaganda betrieben. Trotz allem zeigt sich die Organisation grundsätzlich bereit, militante Aktionen ihrer Anhänger in Deutschland zumindest zu billigen. Zu nennen sind hier z. B. Auseinandersetzungen mit nationalistischen türkischen Gruppen oder Propagandaaktionen, die aufgrund großer Emotionalisierung in Widerstandshandlungen gegen die Polizei ausufern.163 Damit gefährdet die Organisation auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland sowie das friedliche Zusammenleben der Völker und erfüllt damit die Voraussetzungen für ihre Beobachtung (SS 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4 NVerfSchG). Ursprung und Entwicklung Die PKK wurde am 27.11.1978 von einer Gruppe um Abdullah Öcalan gegründet. Trotz seiner Verhaftung am 15.02.1999 in Nairobi (Kenia) und seiner anschließenden Verurteilung zum Tode wegen Hochverrats in der Türkei, später umgewandelt in eine lebenslange Haftstrafe, gilt Öcalan bis heute als die unumstößliche Führungsfigur der PKK. Angetreten als eine marxistisch-leninistisch-nationalistisch orientierte Organisation mit dem Ziel, einen unabhängigen, sozialistisch ausgerichteten Kurdenstaat zu errichten, führte die 163 Als Beispiel kann der "Marsch der Jugend" am 13.02.2025 in Lahr/BW gelten mit neun verletzten Polizeivollzugsbeamten und vier verletzten Protestierenden sowie 64 vorläufigen Festnahmen. 316 Extremismus mit Auslandsbezug PKK auch mithilfe schwerster Gewalttaten bis hin zur Tötung von Menschen einen Guerillakampf gegen türkische Gendarmerieund Militäreinheiten, aber auch gegen Teile der kurdischen Bevölkerung in der Türkei. Um den Führungsanspruch der PKK innerhalb der kurdischen Gemeinschaft durchzusetzen, gab es in der Vergangenheit auch parteiinterne "Säuberungen" - Konkurrenten wurden verfolgt oder ermordet. Bereits in ihrem Programm aus dem Jahr 1986 hieß es zur Rolle der Gewalt: "Ein drittes Charakteristikum dieser Revolution ist, dass sie auf dem Weg über die Mobilisierung der breiten Kräfte des Volkes über einen langandauernden Kampf siegen wird ... Die Methoden des Kampfes basieren notwendig in weitem Umfang auf Gewalt." Seit Verkündung des "Friedenskurses" im Jahr 1999 vollzog die PKK zahlreiche Umstrukturierungen, die auch mit Umbenennungen einhergingen. Auf unterschiedliche Weise wollte sie damit ihre politische Neuausrichtung nach außen dokumentieren. Zugleich versuchte sie sich damit dem internationalen Verfolgungsdruck zu entziehen und sich vom Makel einer Terrororganisation zu befreien. Von 2003 bis 2005 trat die PKK als "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL) auf, seit dem Jahr 2007 unter der Bezeichnung "Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans" (KCK). Die neuen Namen finden zwar Verwendung, sind in der Anhängerschaft aber eher wenig populär. Friedensprozess 2025 könnte ein historisches Jahr für die PKK werden: Am 27.02.2025 erklärte der Gründer der PKK, Abdullah Öcalan, die Organisation für aufgelöst.164 Am 12.05.2025 verkündete die PKK das Ende ihres seit 1984 geführten bewaffneten Kampfes gegen den türkischen Staat sowie die Auflösung ihrer organisatorischen Strukturen. Der Beschluss wurde auf dem 12. Parteikongress vom 05. bis zum 07.05.2025 gefasst. Im Juli legten kurdische Kämpferinnen und Kämpfer die ersten Waffen nieder und verbrannten sie symbolisch. Dem vorausgegangen war ein überraschender Vorstoß des Vorsitzenden der ultranationalistischen MHP ("Par tei der 164 https://www.dw.com/tr/abdullah-%C3%B6calan-pkk-kendini-feshetmelidir/a-71753040. 317 Extremismus mit Auslandsbezug Nationalistischen Bewegung") und Koalitionspartner der Regierung unter Präsident Recep Tayyip Erdogan, Devlet Bahceli. Auf dem Kongress zur Auflösung der PKK fassten die Delegierten Beschlüsse, die den Eintritt der PKK in eine neue Phase markieren sollen: f das Ende des bewaffneten Kampfes, f die Auflösung ihrer organisatorischen Struktur, f die Einstellung der unter dem Namen PKK geführten Aktivitäten165. Die Delegierten kamen zu der Einschätzung, dass der Kampf der PKK "die Politik der Leugnung und Vernichtung" gegen das kurdische Volk "durchbrochen und die kurdische Frage an den Punkt gebracht hat, an dem sie auf demokratischem Wege gelöst werden kann". Die PKK habe somit "ihre historische Mission" erfüllt. Die Realisierung dieses Beschlusses wurde jedoch mit drei Bedingungen verknüpft, nämlich dass: f Abdullah Öcalan den Prozess führen und lenken kann, f das Recht auf demokratische Politik anerkannt wird und f eine umfassende, rechtsverbindliche Absicherung gewährleistet ist. An anderer Stelle des Abschlusskommuniques des Kongresses wird außerdem erklärt, dass es von "entscheidender Bedeutung" sei, dass das kurdische Volk "fähig wird, sich gegen Angriffe zu verteidigen"166. Die türkische Regierung begrüßt den Prozess zwar grundsätzlich. Jedoch erwartet sie eine vollständige Umsetzung des Beschlusses zur Auflösung, wie der türkische Staatspräsident Erdogan im Rahmen einer Fraktionssitzung seiner Partei am 14.05.2025 erklärte: "Wenn die Organisation ihren Teil getan hat, wird es Aufgabe der 165 Vgl. "PKK verkündet Auflösung und Ende des bewaffneten Kampfes", veröffentlicht auf ANF, am 12.05.2025. 166 Ebd. Zum Friedensprozess und seinen Hürden siehe auch Gürbey, Gülistan: "Auflösung der PKK: (K)eine Chance auf Frieden", 16.06.2025, https://www.bpb.de/themen/europa/ tuerkei/562919/aufloesung-der-pkk-k-eine-chance-auf-frieden/ sowie "Erste PKK-Kämpfer legen Waffen nieder", 11.07.2025, https://www.tagesschau.de/ausland/europa/waffengabe-pkk-100.html. 318 Extremismus mit Auslandsbezug Politik sein, die verbleibenden Fragen zu diskutieren und voranzubringen." Für "äußerst wichtig" hielt Erdogan, dass der "syrische und europäische Zweig ebenfalls an dem Prozess der Auflösung und Entwaffnung teilnehmen". Erdogan äußerte sich nicht konkret zu möglichen Zugeständnissen und sagte, dass die Umsetzung der Auflösung die Hauptsache sei. Der Nationale Aufklärungsdienst (MIT) werde akribisch verfolgen, ob die Versprechen eingehalten werden.167 Insbesondere die Frage nach der Beteiligung aller PKK-nahen Gruppen an einer möglichen Niederlegung der Waffen ist nach wie vor offen. Der Kommandeur der "Demokratischen Kräfte Syriens" (SDF)168, Mazlum Abdi, hatte zwar Öcalans Erklärung bereits Ende Februar begrüßt, wies damals aber schon darauf hin, dass sich der Aufruf an die PKK und ihre Guerilla richte und "nichts mit uns in Syrien zu tun" habe. Organisatorische Strukturen "Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft Kurdistans in Europa" (KCDK-E) Der in Belgien ansässige KCDK-E bildet die PKK-Europaführung, in die auch die "Koordination der kurdisch-demokratischen Gesellschaft in Europa" (CDK) als "politischer" Arm der PKK integriert ist. Die CDK unterliegt in Deutschland ebenfalls dem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot. Die Organisation unterhält ein verzweigtes Netz verdeckt handelnder Funktionäre, die Anordnungen und Vorgaben der Organisationsspitze an die nachgeordneten Hierarchieebenen zur Umsetzung weitergeben. An der Spitze dieser hierarchischen Strukturen stehen Funktionäre, die i. d. R. von der PKK-Europaleitung für einen begrenzten Zeitraum eingesetzt werden. Die 167 Vgl. "Erdogan zu PKK-Entwaffnung: Eintritt in eine neue Phase", veröffentlicht auf ANF am 14.05.2025. 168 Das Militärbündnis SDF wurde während des Bürgerkrieges in Syrien gebildet. Es wird von den "Kurdischen Volksverteidigungseinheiten" (YPG) und "Frauenverteidigungseinheiten" (YPJ) angeführt und ist im in Nordund Ostsyrien liegenden Autonomiegebiet aktiv. Bei den YPG und YPJ handelt es sich um die militärischen Einheiten der Partei der Demokratischen Union (PYD). Die Sicherheitsbehörden sehen die PYD als syrische Schwesterorganisation der PKK an. 319 Extremismus mit Auslandsbezug unteren Hierarchieebenen sind in umgekehrter Weise regelmäßig berichtspflichtig und zur Selbstkritik aufgefordert. "Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland e. V." (KON-MED) Die KON-MED nahm bereits unmittelbar nach ihrer Gründung im Mai 2019 die Aufgaben als Dachverband für die der PKK nahestehenden sogenannten Ortsvereine in Deutschland wahr. KON-MED ist in die o. a. europäische Dachorganisation KCDK-E eingebettet. KON-MED gehören mehrere regionale Föderationen an. Die Zugehörigkeit zu den jeweiligen Föderationen entspricht dabei nicht zwingend den tatsächlichen Grenzen der Bundesländer. Niedersachsen ist ganz überwiegend dem "Demokratischen Gesellschaftszentrum der Kurdinnen in Nord Deutschland e. V." (FED-DEM) mit Sitz in Hamburg zuzurechnen. Lediglich der Bereich Osnabrück findet sich in der Föderation der freiheitlichen Gesellschaft Mesopotamiens in NRW e. V. (FED-MED NRW) wieder. Für die Umsetzung von Vorgaben der Führungsspitze und den Informationsfluss zur Basis bedient sich die PKK überwiegend der örtlichen Vereine in Deutschland. Diese dienen der PKK-Anhängerschaft als Treffpunkte und Anlaufstellen. KON-MED initiiert regelmäßig über die Ortsvereine öffentlichkeitswirksame Aktionen, die sich jeweils auf aktuelle Geschehnisse oder bestimmte Jahrestage, etwa den Gründungstag der PKK, beziehen. KON-MED ist nicht vom PKK-Betätigungsverbot betroffen. In Niedersachsen existieren Vereine z. B. in Aurich, Bad Fallingbostel, Celle, Hannover, Hildesheim, Osnabrück, Peine und Verden. Jugendorganisationen Die Jugend nimmt innerhalb der PKK eine besondere Stellung ein. Aktivistinnen und Aktivisten - die Altersspanne der sogenannten PKK-Jugend reicht bis etwa Mitte 30 - werden als "Avantgarde des Befreiungskampfes" betrachtet. Den PKK-Jugendorganisationen kommt daher seit Jahren in Bezug auf Propaganda, Aktionismus und Rekrutierung eine wichtige Rolle zu. Die PKK-Jugendorganisation "Ciwanen Azad" ("Freie Jugend", CA) wurde auf einer europaweiten Jugendversammlung im April 2013 in 320 Extremismus mit Auslandsbezug Troisdorf (Nordrhein-Westfalen) als europäischer Dachverband der PKK-Jugend gegründet. Der Dachverband sollte als legaler Verband fungieren und stand dabei neben der viel älteren Jugendorganisation "Komalen Ciwan" ("Gemeinschaft der Jugendlichen", KC). Beide Organisationen umfassen denselben Personenkreis. Der CA sollten ausschließlich positive Schlagzeilen zugeschrieben werden, KC tritt in Aktion, wenn Negatives öffentlich wird. Am 21.10.2018 wurde ein neuer europaweiter Dachverband jugendlicher PKKAnhänger namens "Tevgera Ciwanen Soresger" ("Bewegung der revolutionären Jugend", TCS) gegründet. Die TCS scheint den bisherigen europäischen Dachverband der PKK-Jugend CA zu ersetzen, ohne dass CA bisher tatsächlich aufgelöst wurde. Am 08.07.2020 berichtete die PKK-nahe Nachrichtenagentur ANF erstmalig über die Gründung der "Jinen Ciwan en Tekoser" ("Bewegung der jungen kämpferischen Frauen", TEKO-JIN) als eigene Organisation für weibliche Jugendliche. TEKO-JIN selbst bezieht sich in ihrer Gründungserklärung ideologisch auf die Ideen des PKK-Führers Abdullah Öcalan. Aktionen und Kampagnen von jugendlichen PKK-Anhängerinnen und -Anhängern wurden in den letzten Jahren von TCS und TEKOJIN initiiert. Diese Aktionen werden in den eigenen Medien sehr öffentlichkeitswirksam dargestellt und ziehen auch die internationale bzw. überregionale PKK-Anhängerschaft an. Insofern haben die Aktivitäten auch in Niedersachsen zugenommen. Sonstige Massenorganisationen Weitere PKK-nahe Massenorganisationen verfolgen das Ziel, den Einfluss der PKK in möglichst allen Segmenten der kurdischstämmigen Gemeinschaft zu verankern. In diesem Zusammenhang sind besonders der "Verband der Studierenden aus Kurdistan" (YXK) sowie der "Verband der studierenden Frauen aus Kurdistan" (JXK) hervorzuheben, die durch Veranstaltungen oder Aktionen - insbesondere in Universitäten - regelmäßig in Erscheinung treten. Auch auf anderen Gruppen, die als gesellschaftliche Multiplikatoren wirken bzw. in Zukunft wirken könnten, liegt ein besonderes Augenmerk. Entsprechend fungieren die "Union der kurdischen Lehrer" (YMK), die "Union der Journalisten Kurdistans" (YRK) sowie die "Union der Juristen Kurdistans" (YHK). In 321 Extremismus mit Auslandsbezug diesem Zusammenhang ist auch die Etablierung der "Islamischen Gemeinde Kurdistans" (CIK) als Versuch der Einflussnahme auf kurdischstämmige Muslime zu werten. Diese Organisationen sind auch in Niedersachsen aktiv. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Der PKK gelang es 2025 sowohl spontan als auch in Bezug auf die wiederkehrenden Gedenktage (z. B. Jahrestag der Festsetzung Öcalans, Newroz-Fest, Kurdistanfestival, Jahrestage der PKKGründung und des PKK-Betätigungsverbots) ihre Anhängerschaft mit hoher Intensität auch in Niedersachsen zu mobilisieren. So gab es im März - trotz der angekündigten Auflösung der PKK - zahlreiche lokale Newroz-Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet, die meistens friedlich verliefen. In Niedersachsen fanden z. B. am 20.03.2025 Feiern in Oldenburg und Wilhelmshaven und am 21.03.2025 in Osnabrück mit 300, in Aurich mit 400, in Hannover mit 850 Teilnehmenden sowie in Göttingen und Salzgitter statt. In Hannover wurde eine Person festgenommen, weil sie mit einer schwarzen Sturmhaube vermummt auf die Bühne sprang und unter Applaus ein Portrait von Abdullah Öcalan zeigte. Exekutivmaßnahmen gegen PKK-Anhänger Am 26.04.2025 wurde auf Veranlassung des Landeskriminalamtes Niedersachsen mit Unterstützung der Polizei Bremen das Gesellschaftszentrum der Kurdinnen und Kurden (Birati e. V.) in Bremen aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Bremen durchsucht. Hintergrund war der Anfangsverdacht für eine Straftat nach dem Vereinsgesetz im Zusammenhang mit Bestrebungen für die PKK im dortigen Birati e. V. Mutmaßlich sollten Spenden in Form von Bargeld und/oder wichtige Parteidokumente der PKK übergeben werden. Insgesamt wurden knapp 6.000 Euro an Bargeld, teilweise in Verbindung mit entsprechenden Spendenquittungen und mehrere Mobiltelefone sowie ein Kraftfahrzeug beschlagnahmt. Als Resonanz auf die Durchsuchung gab es vor dem Birati e. V. eine Spontankundgebung "Gegen Polizeigewalt" mit rund 150 Teilnehmenden. Es wurden polizeikritische Reden gehalten und Parolen wie "Die Repression kann uns nicht einschüchtern" skandiert. Die KON-MED kritisierte die Durchsuchungsmaßnahmen. Der Birati e. V. 322 Extremismus mit Auslandsbezug war bereits im November 2024 sowie Mitte Januar 2024 von der Polizei durchsucht worden. Untersagte Gedenkveranstaltung in Hannover Am 26.10.2025 untersagte die Landeshauptstadt Hannover (LHH) eine Gedenkveranstaltung für gefallene Kämpferinnen und Kämpfer der PKK. Die Veranstaltung wurde u. a. im Internet mit einem Flyer beworben, der aufgrund des Textes, der Abbildungen und der Symbolik eindeutig der PKK zuzuordnen war. Gemäß SS 11 Niedersächsisches Polizeiund Ordnungsbehördengesetz untersagte die LHH daraufhin die Veranstaltung und ordnete zugleich die sofortige Vollziehung des Verbotes nach SS 80 Verwaltungsgerichtsordnung an. Nach Einschätzung der LHH hätte die geplante Veranstaltung eine "Unterstützungshandlung" für eine "terroristische Vereinigung" dargestellt. Die Veranstaltenden sahen darin jedoch eine Einschränkung kultureller Ausdrucksformen.169 Wegen Verstoßes gegen SS 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz durchsuchte die Polizei die Wohnräume des Organisators der Gedenkveranstaltung. Dieser hatte nicht nur die Räumlichkeiten angemietet, sondern auch den Flyer im Internet veröffentlicht. Märtyrergedenkveranstaltungen wie die untersagte Veranstaltung in Hannover dienen erfahrungsgemäß der Solidarisierung, Motivierung und Rekrutierung von Nachwuchs für die PKK und fördern so den inneren - ideologischen, organisatorischen und personellen - Zusammenhalt der illegalen Strukturen der PKK. Obwohl die PKK in der Bundesrepublik Deutschland seit November 1993 mit einem vollziehbaren Betätigungsverbot belegt ist, erinnern Anhängerinnen und Anhänger der PKK regelmäßig an gefallene Kämpferinnen und Kämpfer, die innerhalb der PKK-Szene Märtyrerstatus haben. Jungen Teilnehmenden soll u. a. gezeigt werden, dass es aus Sicht der PKK moralisch verpflichtend ist, sich im Kampf für die "Kurdische Sache" einzusetzen. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei solchen Veranstaltungen verbotene Symbole der PKK gezeigt werden und zur Unterstützung der PKK oder deren Guerillaeinheiten aufgerufen sowie oft auch (Spenden-) Geld für die PKK gesammelt wird. 169 Vgl. auch "Hannover: Stadt untersagt kurdische Gedenkveranstaltung", veröffentlicht auf den deutschsprachigen Internetseiten von ANF am 27.10.2025. 323 Extremismus mit Auslandsbezug PKK-Gründungsfeier am 30.11.2025 in Hannover Anlässlich des 47. Gründungstages der PKK170 feierten Hunderte Menschen aus Hannover und Umgebung am 30.11.2025 in einem hannoverschen Veranstaltungszentrum, wie ANF auf ihren türkischsprachigen Internetseiten berichtete171. Demnach begann das Programm mit einer Schweigeminute, gefolgt von einer Erklärung der FED-DEM, die die historische und politische Bedeutung des Feiertages hervorhob. An der Veranstaltung, die mit Tänzen und Slogans (z. B. "Sehid Namirin"172 oder "Biji Serok Apo"173) gefeiert wurde, nahmen mehrere Künstler teil. Um den Sicherheitsbehörden ein Einschreiten zu erschweren, werden derartige Veranstaltungen oft als Geburtstagsoder Hochzeitsfeiern sowie (kurdische) Kulturfeste deklariert. Festnahmen und Verurteilungen von PKK-Funktionären mit Niedersachsen-Bezug 2025 wurden einige Staatsschutzverfahren gegen Kader der PKK in ganz Deutschland geführt, die meistens mit einer Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Betätigung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach SSSS 129a/b StGB endeten. Aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 04.04.2025 ließ die Bundesanwaltschaft am 20.05.2025 einen 61-jährigen Kurden mit türkischer Staatsangehörigkeit in Bremen verhaften. Der Beschuldigte wird verdächtigt, sich als Mitglied an der PKK beteiligt zu haben (SS 129b Abs. 1 i. V. m. SS 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Dem Beschuldigten wird im Wesentlichen zur Last gelegt, sich von Juni 2016 bis Juli 2023 als hauptamtlicher Kader der PKK betätigt zu haben. Er soll im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit für die Koordination und Durchführung von Propagandaaktivitäten in Europa zuständig und eng an den KCDK-E angebunden gewesen sein. Als Bindeglied zwischen 170 Gründungsdatum war der 27.11.1978. 171 Vgl. "Almanya'da kutlamalar: PKK basarmak istedigi seyi basardi, sira bizde", veröffentlicht auf ANF am 30.11.2025. 172 "Sehid Namirin" ist kurdisch und bedeutet übersetzt "Die Märtyrer sind unsterblich". 173 "Biji Serok Apo" ist kurdisch und bedeutet übersetzt etwa "Hoch lebe Onkel Apo", "Apo" ist ein gängiger Spitzname für "Abdullah" und wird von PKK-Anhängern häufig als Synonym für Öcalan verwendet. 324 Extremismus mit Auslandsbezug der Führungsund den Kaderebenen soll er eine herausgehobene Funktion eingenommen haben. Vom 21.05. bis zum 01.08.2025 befand sich der Kurde in Untersuchungshaft. Das Strafverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Am 09.07.2025 verurteilte das Oberlandesgericht Koblenz einen 30-jährigen Kurden zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht war überzeugt, dass der Angeklagte, Mitglied in der terroristischen Vereinigung im Ausland (PKK) nach SSSS 129a/b StGB gewesen sei und nacheinander die PKK-Gebiete Mainz, Sachsen und Bremen geleitet habe. Der Angeklagte war am 21.11.2024 in Bremen festgenommen worden und befand sich seitdem in Untersuchungshaft. Bemerkenswert war, dass das Gericht den türkischen Staat als "Aggressor in Kurdistan" bezeichnet haben soll, der einen Großteil der Verantwortung am "Kurdistan-Konflikt" trage. Der 2. Strafsenat des Kammergerichts Berlin verurteilte am 17.11.2025 einen 51-jährigen Kurden wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung (drei Jahre) ausgesetzt wurde (Az.: 2 St 3/25). Nach Feststellungen des Senats war der Kurde in Deutschland zwischen Oktober 2014 und Dezember 2015 sowie von Juni 2024 bis November 2024 als hauptamtlicher Kader der PKK tätig, zuletzt verantwortlich für den gebietsübergreifenden PKK-Sektor "Nord"174 sowie die Region und das Gebiet "Berlin". Als Leiter verschiedener "Sektoren" nahm er jeweils typische Leitungsaufgaben wie die Organisation und Koordination von Propagandaveranstaltungen und Versammlungen wahr. Als Sektorleiter stand er selbst in direkten Kontakt mit der PKK-Europaführung, gegenüber nachgeordneten Kadern war er weisungsbefugt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe konnte zur Bewährung ausgesetzt werden, weil sich der geständige Angeklagte glaubhaft vom bewaffneten Kampf als Mittel der politischen Auseinandersetzung distanziert habe. 174 Niedersachsen ist ganz überwiegend dem PKK-Sektor "Nord" zuzurechnen. 325 Extremismus mit Auslandsbezug PKK-Funktionär wird nicht in die Türkei abgeschoben Am 24.11.2025 entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg (Az.: 4 A 408/25), dass ein 46-jährige Kurde zum Schutz seiner Menschenreichte und seiner Grundfreiheiten gem. SS 60 Aufenthaltsgesetz nicht in die Türkei abgeschoben werden darf. Im Vorfeld hatten diverse Einzelpersonen, u. a. eine Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Organisationen, u. a. FED-DEM, ein Abschiebeverbot gefordert.175 Die drohende Abschiebung des PKK-Funktionärs stellte einen Präzedenzfall dar, da erstmalig ein wegen PKK-Mitgliedschaft nach SS 129b Strafgesetzbuch (StGB) in Deutschland verurteilter Kurde in die Türkei ausgeliefert werden sollte. Das Oberlandesgericht Celle hatte den Aktivisten am 10.04.2024 wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) als "hauptamtlichen Kader des PKKGebietes Bremen" von 2019 bis Mitte 2021 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Infolge einer bundesweiten Kampagne hatte es im Sommer 2025 monatelang Proteste für den bis Anfang Oktober 2025 inhaftierten PKK-Funktionär gegeben. Nach Ablehnung seines Asylantrages sollte er aus aufenthaltsrechtlichen Gründen in die Türkei abgeschoben werden. Dort, so die Kritik, wären seine Menschenrechte nicht gewahrt, im Gegenteil drohe ihm eine verschärfte lebenslange Haft ohne Aussicht auf Entlassung. Nachdem Ende Juli 2025 die Abschiebung ein erstes Mal durch einen Gerichtsentscheid verhindert wurde, war auch die für den 28.08.2025 geplante Ausweisung einen Tag zuvor gerichtlich gekippt worden. Der Asylantrag des Kurden war 2016 abgelehnt worden. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Trotz der erklärten Auflösung ihrer Strukturen zeigt sich die PKK noch immer als die mitgliederstärkste nichtislamistische extremistische Ausländerorganisation in Deutschland. Sie ist weiterhin in der Lage, schlagkräftig aufzutreten und - bei entsprechendem Anlass - auch Personen weit über die aktive Anhängerschaft hinaus zu mobilisieren. 175 Vgl. "Mehmet Cakas wird nicht in die Türkei abgeschoben", veröffentlicht auf den deutschsprachigen Internetseiten von ANF am 24.11.2025. 326 Extremismus mit Auslandsbezug Die Schwerpunkte der Tätigkeit der PKK in Europa, Deutschland und Niedersachsen sind nach wie vor auf die logistische, finanzielle und propagandistische Unterstützung der Organisation in der Heimat (Türkei, Syrien und Irak) ausgerichtet. Die Beschaffung finanzieller Mittel für die Unterhaltung des Parteiapparates und seiner medialen Plattformen sowie die Parteiaktivitäten bleibt daher auf allen Organisationsebenen vordringlichste Aufgabe. Ob der Friedensprozess nachhaltig und erfolgreich sein wird, hängt von vielen Faktoren ab. So geht aus dem Abschlusskommunique des Kongresses z. B. nicht eindeutig hervor, dass die PKK sich mit unmittelbarer Wirkung aufgelöst und ihre Aktivitäten eingestellt hat. Vielmehr ist es wahrscheinlicher, dass der Beginn des Prozesses der Auflösung verkündet wurde und sie weiterhin an bestimmte Bedingungen geknüpft wird, die vom türkischen Staat bzw. dem türkischen Parlament erfüllt werden müssen. So wird in der Erklärung der PKK gefordert, dass Öcalan diesen Prozess führen und lenken solle und dass rechtsverbindliche Absicherungen bzw. Garantien zu gewährleisten seien. Welche Maßnahmen damit explizit gemeint sind - z. B. Freilassung oder massive Hafterleichterungen für Öcalan oder Sicherheitsgarantien bis hin zu einer Amnestie der bisherigen PKK-Führungskader und -Kämpfer - wird nicht näher ausgeführt. Nach der Erklärung der PKK dürfte nunmehr die türkische Regierung am Zug sein, mit Zugeständnissen und konkreten Vorschlägen zum weiteren Vorgehen auf die PKK zuzugehen. Insofern handelt es sich bei dem Beschluss aus hiesiger Sicht nicht um eine endgültige Erklärung, sondern um eine Fortführung des Friedensprozesses. Da weiterhin Bedingungen im Raum stehen, ist ein Scheitern des Prozesses nicht ausgeschlossen. Bezüglich der PKK-Strukturen in Europa liegen bislang keine Erkenntnisse vor, wie mit diesen im Fall einer Auflösung vorgegangen werden soll. Insbesondere bleibt bislang unklar, was mit den PKK-Kadern in Europa geschehen würde. Die aktuellen Entwicklungen sind geeignet, die PKK-Anhängerschaft zu (spontanen) öffentlichkeitswirksamen Aktionen, wie Kundgebungen und Demonstrationen, zu mobilisieren. Im Rahmen von Aktionen im öffentlichen Raum ist dabei weiterhin mit versammlungstypischen Straftaten sowie 327 Extremismus mit Auslandsbezug möglichen Auseinandersetzungen mit türkischen Nationalisten bzw. türkischen Rechtsextremisten zu rechnen. 6.6 Ülkücü-Bewegung Sitz/Verbreitung Türkei Gründung/ Mitte des 20. Jahrhunderts Bestehen seit Mitglieder/Anhänger Niedersachsen: 700 Kurzportrait/Ziele Die rechtsextreme türkische Ülkücü (Idealisten)-Bewegung, umgangssprachlich auch "Graue Wölfe" (Bozkurtlar) genannt, wurde 1968 von Alparslan Türkes (1917-1997) gegründet und versteht sich als außerparlamentarischer Arm der extrem nationalistischen türkischen "Partei der Nationalistischen Bewegung" (MHP). Sie fußt auf einer nationalistischen und rassistischen Ideologie, deren Wurzeln im Panturkismus bzw. Turanismus176 liegen. Die Überhöhung des türkischen Volkes geht mit einer ausgeprägten Abwertung anderer Ethnien, Staaten und Religionen, vor allem von Angehörigen des jüdischen Glaubens, des Staates Israel und der Armenier, einher. Die kurdische und griechische Bevölkkerung bildet ein weiteres stark ausgeprägtes Feindbild. Kommunismus und Kapitalismus werden zugunsten eines dritten Weges abgelehnt. Ziel der extrem nationalistisch, antisemitisch, rassistisch und rechtsextremistisch ausgerichteten Bewegung ist der Schutz des Türkentums sowie eine alle Turkvölker in einem homogenen "Großtürkischen Reich" namens "Turan" vom Balkan bis nach Westchina vereinende Nation. Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Bei der Ülkücü-Bewegung handelt es sich aufgrund ihres stark überhöhten Nationalismus in Verbindung mit der Abwertung anderer Ethnien um eine Bestrebung, die gegen den grundgesetzlich garantierten Gleichheitsgrundsatz verstößt und sich gegen 176 Die Ideologie entstand im 19. Jahrhundert und verfolgt das Ziel, alle turksprachigen Völker in einem einzigen Staat zusammenzuschließen. 328 Extremismus mit Auslandsbezug auswärtige Belange und das friedliche Zusammenleben der Völker richtet. Sie erfüllt damit die Voraussetzungen für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz (SS 3 Abs. 1 Nrn. 1 und 4 NVerfSchG). Ihre Ideologie zeigt sich nach außen durch Symbole wie die "DreiHalbmondfahnen", den "Grauen Wolf" (Bozkurt) und den "Wolfsgruß". Der "Graue Wolf" findet seinen Ursprung in der türkischen Gründungsmythologie, z. B. im Ergenekon-Mythos177 oder in der Asena-Legende178 und gilt als vorherrschendes Abstammungsund Machtsymbol. Vom "Grauen Wolf" abgeleitet ist der sogenannte "Wolfsgruß", eine der bekanntesten Gesten der Ülkücü-Bewegung und auch der türkischen MHP, hier symbolisiert der "Wolfsgruß" Zugehörigkeit. Politische Ereignisse im Heimatland Türkei führen regelmäßig zu hoch emotionalen Reaktionen, auch in der Bundesrepublik Deutschland. Gewaltaktionen, z. B. gegen PKK-Anhänger, aber auch gewalttätiger Widerstand gegen die Polizei im Rahmen von Demonstrationen erfolgen immer wieder situativ und spontan, sind aber bisher insgesamt eher überschaubar. Bei den "Grauen Wölfen" handelt es sich in all ihren Ausprägungen um eine verfassungsfeindliche Bestrebung. Ideologie Das ideologische Fundament der Ülkücü-Lehre bildet die 9-StrahlenDoktrin, verfasst von Alparslan Türkes im Jahr 1965. Die Strahlen symbolisieren die Theorien des Nationalismus, des Idealismus, des Moralismus, die traditionelle Wissenschaftlichkeit, die Soziabilität, die Förderung der Landwirtschaft, die Freiheit und den Individualismus, die Volksnähe, die Förderung der nationalen Industrie sowie der Technik. Aufbauend auf diese Doktrin entwickelte sich in der Ülkücü-Bewegung eine Grundhaltung und Idealvorstellung, die sich auf fast alle Lebensbereiche erstreckt. Sie stellt eine Lebensphilosophie dar, nach der ihre Anhängerinnen und Anhänger zu leben haben. Die totale Identifikation mit der Nation, dem türkischen Staat sowie der Religion wird als selbstverständlich vorausgesetzt. 177 Ein Wolf rettete die bedrängten Vorfahren des türkischen Volkes, das Zuflucht im Tal Ergenekon gesucht hatte vor dem Feind, führte das Volk aus dem Tal und verhalf ihm zu neuer Macht. 178 Laut der Asena-Legende wurde der Stammvater der Gök-Türken (das urtürkische Volk) von der Wölfin Asena gerettet. 329 Extremismus mit Auslandsbezug Ein weiteres Kriterium ist die Absicht, ein "Großtürkisches Reich" zu errichten, den sogenannten Turan. Danach soll ein Volk (das Türkentum) herrschen, mit einer Sprache (Türkisch), unter derselben Flagge (die drei Halbmonde) und auf demselben Territorium (dem "Großtürkischen Reich"). Dabei sind die Überhöhung des Türkentums, des türkischen Charakters und des Kampfes gegen Separatisten wichtige Elemente. Eine rassistische Sichtweise bestärkt das nationale Bewusstsein und ist ein wesentlicher Bestandteil der Ideologie. Die "Grauen Wölfe" leben nach einem totalitären Normverständnis, nach dem allen Menschen anderer Ethnien, insbesondere Kurden, Juden, Armeniern und Griechen oder anderen Minderheiten in der Türkei weder Akzeptanz noch Respekt gewährt werden. Ein "Freund-Feind-Denken" ist stark ausgeprägt. Hass und Gewalt gegenüber fremden Gruppierungen werden als legitim betrachtet. In der Praxis folgt daraus eine ständige Gewaltbereitschaft gegenüber den "Feinden", die insbesondere bei der jungen Anhängerschaft und im Internet zutage tritt. Auch eine antidemokratische Grundhaltung mit gezielter Propaganda gegen "Linke", Sozialisten, Kommunisten sowie demokratische Institutionen gehört zur typischen Denkweise. Diese Ideologie verstößt nicht nur gegen den Gleichheitsgrundsatz, sondern wirkt einer Integration türkischstämmiger Migrantinnen und Migranten in die deutsche Gesellschaft entgegen. Struktur Die Ülkücü-Bewegung ist in Deutschland in drei Dachverbänden organisiert. In Niedersachsen sind Ortsvereine zweier dieser Dachverbände bekannt. Der größte Dachverband ist die 1978 gegründete "Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e. V." (ADÜTDF). Sie versteht sich als Auslandsvertretung der MHP. Die MHP wurde Logo des ADÜTDF 1969 ebenfalls durch Alparslan Türkes gegründet und ist auf Nationalismus und Turanismus ausgerichtet. Türkes wird von den Anhängerinnen und Anhängern der ADÜTDF bis heute hoch verehrt. Die ADÜTDF pflegt eine Anti-EU-Rhetorik und agitiert vehement gegen die PKK. Seit 2018 besteht ein Wahlbündnis der MHP mit der vom türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan 330 Extremismus mit Auslandsbezug angeführten "Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung" (AKP), wodurch beide Parteien zusammen die Mehrheit im türkischen Parlament stellen. Die ADÜTDF mit Sitz in Frankfurt am Main teilt sich in ihrer Organisationsstruktur in mehrere Bölge (Gebiete) auf. Niedersachsen gehört zum Bölge Nord. Aktive Vereine existieren in Braunschweig, Hannover, Osnabrück und Salzgitter. Im bundesweiten Vergleich bildet Niedersachsen keinen Schwerpunkt der Aktivitäten. Auf europäischer Ebene existiert der Dachverband "Türkische Konföderation in Europa" (ATK). Er besteht aus der ADÜTDF und neun weiteren nationalen Vereinigungen. Ein weiterer Dachverband der Ülkücü-Bewegung ist die "Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e. V." (ATIB) mit Sitz in Köln. Sie hat sich 1987 von der ADÜTDF abgespalten, ohne sich ideologisch neu auszurichten. Die ATIB steht für einen stärker islamisch-religiös orientierten Teil der Ülkücü-Bewegung. In Niedersachsen sind ATIB-Vereine mit angegliederten Moscheen in Hannover und Salzgitter ansässig, bis Oktober 2025 gab es auch einen in Osnabrück. Logo des ATIB Neben den Dachverbänden gibt es zudem eine quantitativ und qualitativ bemerkenswerte, aber schwer fassbare unorganisierte Szene der "Grauen Wölfe". Dabei handelt es sich um Aktivistinnen und Aktivisten, die einzeln oder in kleinen Strukturen rechtsextremistische Bestrebungen entfalten. Insbesondere im Internet und in den sozialen Netzwerken sind rechtsextreme Symbolik, Hetze und Mobilisierung festzustellen. Die sozialen Medien sind hier - allen voran für in Deutschland geborene und aufgewachsene türkischsprachige Jugendliche - eine wichtige Plattform. In dieser Szene steht nicht die Anbindung an eine Partei im Vordergrund, sondern lediglich eine loyale Grundeinstellung gegenüber nationalistischen und rassistischen Denkmustern sowie der Parteiarbeit in der Türkei. Aktuelle Ereignisse in der Türkei werden über die sozialen Medien wie Facebook, Instagram oder TikTok thematisiert. Dabei wird insbesondere mit Kurdinnen und Kurden über reale, aber auch Fake-Accounts kommuniziert, gestritten und sich beleidigt. 331 Extremismus mit Auslandsbezug Schon Ende 2020, unmittelbar nach dem Verbot der "Grauen Wölfe" in Frankreich, sprach sich der Deutsche Bundestag in einem parteiübergreifenden Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Prüfung eines Organisationsverbots der Vereine der Ülkücü-Bewegung in Deutschland aus. Die Entscheidung der Bundesregierung steht weiterhin aus. Aktivitäten in Niedersachsen Die regionalen Vereine der Ülkücü-Bewegung organisieren regelmäßig Treffen zu bestimmten Anlässen. Auf diese Weise wird der patriotische Zusammenhalt der Gemeinschaft - ein türkisch nationalistisches Zusammengehörigkeitsgefühl - gefördert. Auch werden zu bestimmten wichtigen Festtagen, wie z. B. dem religiösen Fastenbrechen oder dem Zuckerfest, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens eingeladen, um ein enges soziokulturelles Zusammenleben zu suggerieren. Fotos dieser Veranstaltungen werden dann öffentlichkeitswirksam in den sozialen Netzwerken verbreitet. Das Aktionsspektrum in den Vereinsräumlichkeiten ist vielfältig und umfasst regelmäßig stattfindende kulturelle, familiäre, religiöse Veranstaltungen. Diese dienen der Stärkung des Gemeinschaftsgefühls sowie der frühen Vermittlung ideologischer Grundgedanken. Hierzu zählen u. a. Gedenkveranstaltungen für den Begründer der "Grauen Wölfe", Alparslan Türkes, insbesondere anlässlich seines Todestages am 4. April. Darüber hinaus ist festzustellen, dass zahlreiche Veranstaltungen in einem abgeschlossenen, vereinsinternen Rahmen durchgeführt werden, wodurch integrationsfördernde Kontakte zum gesellschaftlichen Umfeld weitestgehend ausbleiben. Als Beispiel sind Einschulungsfeierlichkeiten zu nennen, die diese Tendenz verdeutlichen. Seit Jahren wird deutlich, dass der beschriebene Aktionismus zwar vordergründig kulturell und religiös geprägt ist; es schwingt i. d. R. aber eine Überhöhung des türkischen Nationalismus mit, z. B. durch die Ausgestaltung der Räumlichkeiten mit Flaggen und Symbolen sowie durch die ausgewählte Musik. Veranstaltungen dieser Art zeigen, dass die Vereine zwar bemüht sind, sich nach außen als sozial und gesellschaftlich engagiert darzustellen. Sie versuchen aber auch, unter Außerachtlassung 332 Extremismus mit Auslandsbezug demokratischer Grundprinzipien, das Wohl und den Schutz der kulturellen und religiösen Werte beizubehalten, nationalistische Werte hervorzuheben und die Anhängerinnen und Anhänger, insbesondere die Jugendlichen, an sich zu binden und im Sinne der Ülkücü-Ideologie zu sozialisieren. Damit arbeiten die Vereine aktiv einer erfolgreichen Integration türkischstämmiger Personen entgegen. Eine besondere Bedeutung kommt der Geste des "Wolfsgrußes" zu, dem Erkennungszeichen der "Grauen Wölfe". Der "Wolfsgruß" wird von ÜlkücüAnhängern ganz bewusst eingesetzt, um die als Gegner und minderwertig empfundenen Personen und Volksgruppen zu provozieren. Im Internet wird die ganze Bandbreite der Bewegung und ihrer Anhängerinnen und Anhänger offenbar - häufig in drastischen Bildern und Worten. Viele der meist jugendlichen Anhängerinnen und Anhänger bekräftigen in ihrer Selbstdarstellung über das Internet eine rassistische, kulturelle und Türkische Fußballfans zeigen während der Fußball-Europameisterschaft 2024 den Wolfsgruß auf dem Weg zum nächsmitunter auch religiöse Überlegenheit. ten EM-Spiel im Berliner Olympiastadion. Der Wolfsgruß wird auch von türkischen Nationalisten In Niedersachsen gezeigt. Im Internet und insbesondere in sozialen Medien zeigt vor allem die freie, unorganisierte Szene der Ülkücü-Bewegung ein stark identitätsbezogenes und emotionalisiertes Kommunikationsverhalten. Ohne feste organisatorische Strukturen agieren viele Anhängerinnen und Anhänger der Ülkücü-Bewegung individuell oder in losen Netzwerken, was zu einer hohen Dynamik und schnellen Verbreitung von Inhalten führt. Typisch ist die Nutzung von nationalistischen Symbolen (z. B. "Drei-Halbmond Fahnen"), Schlagworten und historischen Bezügen, oft kombiniert mit provokativem oder polarisierendem Sprachstil. Diskussionen verlaufen häufig konfrontativ, insbesondere gegenüber als "feindlich" wahrgenommenen Gruppen oder Positionen, wobei soziale Medien als Raum für Mobilisierung, Selbstvergewisserung und gegenseitige Bestärkung dienen. 333 Extremismus mit Auslandsbezug Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die politischen Entwicklungen in der Türkei sind für die "Grauen Wölfe" in der Bundesrepublik Deutschland ein wichtiger Impulsgeber. Die ausgeprägte nationalistische Ausrichtung der Vereine in Deutschland hat seit der politischen Allianz zwischen AKP und MHP zugenommen, und verstärkt eine Abkehr der Anhängerschaft von der Integration in die deutsche Gesellschaft. Selbst die schwierige Wirtschaftslage in der Türkei mit einer extrem hohen Inflation und einem damit einhergehenden Kaufkraftverlust für breite Teile der Bevölkerung führte bislang nicht zu einer nennenswerten Abkehr von der türkischen Regierung und Präsident Erdogan hierzulande. Bisher zeigen die Appelle der Vereine, Provokationen nicht in Gewalt ausarten zu lassen, überwiegend ihre Wirkung. Von den Dachverbänden sind auch im Rahmen des Nahost-Konfliktes keine unfriedlichen Aufrufe zu erwarten, man bleibt um die Außendarstellung einer legalen positiven Vereinsarbeit bemüht. Als Träger der extremistischen Ideologie fördern aber auch die Vereine die grundsätzliche Bereitschaft einzelner Anhängerinnen und Anhänger, Gewalt und Provokationen gegen die Personen und Volksgruppen auszuleben, die als Feinde wahrgenommen werden. 334 Extremismus mit Auslandsbezug 335 07 Extremismusprävention Extremismusprävention 7.1 Extremismusprävention Für eine effiziente und nachhaltige Sicherheitspolitik müssen Repression und Prävention Hand in Hand gehen. Aus diesem Bewusstsein heraus hat der Niedersächsische Verfassungsschutz 2014 den Phänomen übergreifenden Fachbereich Extremismusprävention eingerichtet. Das Präventionsangebot des Niedersächsischen Verfassungsschutzes umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen: von der Informationsvermittlung über Erscheinungsformen von Extremismus und Radikalisierungsprozessen, das Engagement im Rahmen der Niedersächsischen Landesprogramme für Extremismusprävention, die Präventionsberatung für Fachkräfte bis hin zum Ausstiegsangebot aus dem Extremismus. Da sich die extremistischen Szenen ständig wandeln, werden die Präventionsangebote des Niedersächsischen Verfassungsschutzes stetig an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Sie sind zudem zielgruppenorientiert und niedrigschwellig erreichbar. Dies stellt sicher, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu den Angeboten haben, um sich zu informieren, Ansprechpersonen bei konkreten Fragen zu finden und ggf. sogar selbst Hilfe zu erhalten. Extremismusprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die ausschließlich im Zusammenwirken von Staat und Zivilgesellschaft bewältigt werden kann. Der Niedersächsische Verfassungsschutz ist daher Kooperationspartner innerhalb eines Netzwerkes von unterschiedlichen Präventionsakteuren in Niedersachsen sowie auf Bundesebene. Damit trägt er zu einer gelingenden und ganzheitlich angelegten Extremismusprävention für Niedersachsen bei. Deshalb ist er gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA NI) geschäftsführend im Landesprogramm für Islamismusprävention "Kompetenzforum Islamismusprävention Niedersachsen" (KIP NI) tätig und hat seinerzeit federführend an der Erarbeitung des im Niedersächsischen Justizministerium angesiedelten "Landesprogramms gegen Rechtsextremismus - für Demokratie und Menschenrechte" (heute: "Landesprogramm für Demokratie und Menschenrechte") mitgearbeitet. 338 Extremismusprävention Der Niedersächsische Verfassungsschutz hält folgende Präventionsangebote vor: f Bereitstellung von Referentinnen und Referenten für Fachvorträge, f Veröffentlichung von Informationen des Verfassungsschutzes im Rahmen eigener Veranstaltungen und Publikationen, f speziell für bestimmte Adressatenkreise konzipierte Informationsund Beratungsangebote (u. a. Wanderausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus"179, Lehrkräftefortbildungen, Beratung von Funktionsträgerinnen und -trägern in Städten und Gemeinden), f Betreuung von Personen, die sich von extremistischen Ideologien bzw. Szenen abwenden möchten (Ausstiegsprogramm Aktion Neustart180). 7.2 Vortragsund Informationsveranstaltungen Eine dif ferenzier te Vermit tlung von Informationen über Erscheinungsformen von Extremismus und den ihnen zugrunde liegenden Ideologien in Vortragsund Informationsveranstaltungen ist ein Kernbestandteil der Präventionsarbeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes können zu allen Aspekten des Extremismus als Referentinnen und Referenten eingeladen werden, z. B. von Kommunen, Vereinen, Parteien, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Behörden, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen. Ebenso werden Projekttage, Seminare und Workshops auf Anfrage fachlich begleitet. Die Themen und Formate können innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Verfassungsschutzes mit den Referentinnen und Referenten flexibel vereinbart werden. 2025 wurden insgesamt 175 Vortragseinheiten realisiert, an denen ca. 7.200 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen. 179 Siehe Kapitel 7.3. 180 Siehe Kapitel 7.8. 339 Extremismusprävention Überwiegend wurden Vorträge bzw. Workshops angefragt, die einen Überblick über die unterschiedlichen vom Verfassungsschutz bearbeiteten Themenfelder boten. Dementsprechend wurden in 121 Überblicksvorträgen Informationen zu verschiedenen Extremismusphänomenen vermittelt und Angebote der Prävention vorgestellt. Als Einzelthema war auch 2025 der Rechtsextremismus in 46 Vorträgen am stärksten nachgefragt. Acht Vorträge fokussierten überwiegend den Phänomenbereich Islamismus. Workshopmodul zu den Themen Rassismus und Vorurteile Diskriminierungsund Ausgrenzungserfahrungen können eine Radikalisierung befördern. Ebenso sind Vorurteile und Abwertungen, die sich gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen richten, häufig Beschleuniger hin zur Ausbildung fester extremistischer Einstellungsmuster. Um die gewichtige Rolle von Rassismus und Vorurteilen stärker im Rahmen der Extremismusprävention in den Fokus zu nehmen, können beim Niedersächsischen Verfassungsschutz angefragte Workshops um dieses Thema erweitert werden. In einer Mischung aus theoretischen und praktischen Teilen in Form von Übungen werden rassistische Vorurteilsstrukturen und Mechanismen der Abwertung und Ausgrenzung gemeinsam erarbeitet und anhand aktueller gesellschaftlicher Fragen diskutiert. 2025 wurde in 18 Workshops von dem neuen Angebot des Niedersächsischen Verfassungsschutzes Gebrauch gemacht. Kooperationsprojekt "Riegelstellung gegen Extremismus" mit dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen Seit 2020 fördert der Niedersächsische Verfassungsschutz das beim Landesfeuerwehrverband Niedersachsen angesiedelte Präventionsprojekt "Riegelstellung gegen Extremismus". Ziel des Projektes ist es, die Freiwilligen und Berufsfeuerwehren in Niedersachsen zu informieren, wie Extremismus und extremistische Radikalisierung zu erkennen sind sowie Handlungsoptionen im Falle einer Radikalisierung an die Hand zu geben. Der Fachbereich Extremismusprävention ist an der Kooperation in Form von Vorträgen und Seminartagen für die Angehörigen der niedersächsischen Feuerwehren inhaltlich beteiligt. 2025 fanden gemeinsam mit 340 Extremismusprävention dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen 18 Veranstaltungen mit 510 Teilnehmenden statt. Bereits die vorangehenden Projekte "Löschangriff gegen Rechts" und "Zündstoff für die Feuerwehren in Niedersachsen" wurden vom Niedersächsischen Verfassungsschutz gefördert. 7.3 Ausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus" Ein seit Jahren erfolgreiches und anschauliches Format der Präventionsarbeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes bildet die Wanderausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus". Grundlegende Informationen zu verschiedenen Ausprägungen des Rechtsextremismus und rechtsextremistischer Propaganda werden u. a. anhand einschlägiger Internetvideos, rechtsextremistischer Musik und Szenebekleidung vermittelt. Einen Schwerpunkt der Ausstellung bildet die rechtsextremistische Jugendszene. Daher eignet sie sich insbesondere für Schülerinnen und Schüler bzw. Auszubildende. Sie wird begleitet von Referentinnen und Referenten des Niedersächsischen Verfassungsschutzes, die im Rahmen von 90-minütigen Führungen auch die Fragen der Teilnehmenden beantworten. Ein zusätzliches Modul behandelt mit dem Antisemitismus einen Grundbestandteil der rechtsextremistischen Ideologie, informiert jedoch auch kurz über Formen des Antisemitismus in anderen Extremismusphänomenen. Ein weiteres befasst sich mit Verschwörungstheorien. Nach vorheriger Absprache besteht die Möglichkeit, diese beiden Themen als eigene Schwerpunkte zu behandeln. 2025 war die Wanderausstellung in der Käthe-Kollwitz-Schule in Hannover (18 Führungen mit rund 400 Besucherinnen und Besuchern), im Gymnasium Walsrode (21 Führungen mit rund 700 Besucherinnen und Besuchern) und in der Berufsbildenden Schule I in Lüneburg (17 Führungen mit etwa 800 Besucherinnen und Besuchern) zu Gast. Insgesamt wurden somit rund 1.900 341 Extremismusprävention Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften in 56 Führungen Kenntnisse über die Erscheinungsformen des Rechtsextremismus vermittelt. Bereits seit dem Jahr 2005 setzt der Niedersächsische Verfassungsschutz die inzwischen mehrfach überarbeitete Wanderausstellung zur Informationsvermittlung über den Rechtsextremismus ein. Seitdem fanden rund 1.200 Führungen statt, mit denen ungefähr 27.500 Besucherinnen und Besucher erreicht wurden. Neukonzeption der Wanderausstellung Ende 2025 wurde begonnen, die Wanderausstellung grundlegend neu zu konzipieren. Neben der reinen Wissensvermittlung über Rechtsextremismus soll mit Hilfe immersiver multimedialer Erlebnisse veranschaulicht und erfahrbar gemacht werden, wie sich extremistische Akteurinnen und Akteure digitale Technologien und soziale Medien zunutze machen, um Heranwachsende und den öffentlichen Diskurs insgesamt zu radikalisieren - und wie 342 Extremismusprävention Die Fotos zeigen noch die aktuelle Ausstellung. dadurch unser friedliches Miteinander in Vielfalt und Demokratie untergraben werden soll. Die Umsetzung des neuen Ausstellungskonzeptes erfolgt maßgeblich 2026, sodass das neue Angebot 2027 zur Verfügung stehen wird. 7.4 Informationsmaterialien Der Niedersächsische Verfassungsschutz erstellt Informationsmaterialien und veröffentlicht den jährlichen Verfassungsschutzbericht, der einen detaillierten Überblick über die extremistischen Entwicklungen in Niedersachsen gibt. Die Materialien stehen auf der Internetseite des Niedersächsischen Verfassungsschutzes zum kostenlosen Download zur Verfügung. Das Portfolio umfasst derzeit folgende Titel: f "Reichsbürger und Selbstverwalter" (Flyer), f "Frauenfeindlichkeit und Antifeminismus im Rechtsextremismus" (Flyer), f "Verschwörungstheorien: Erscheinungsformen und Symbole" (Flyer), f "Islamismus" (Flyer) (deutsch, arabisch, türkisch), f "Jihadistischer Salafismus" (Flyer), f "Autonome Gewalt", f "Verfassungsschutz durch Information" (Flyer), f "Wirtschaftsschutz" und f "Immobiliengeschäfte mit extremistischem Hintergrund" (Flyer; nur für Kommunen; kein Download). 343 Extremismusprävention 7.5 Veranstaltungen Podiumsdiskussion Seit 2014 veranstaltet der Niedersächsische Verfassungsschutz die Reihe "Aktuell und Kontrovers - Verfassungsschutz im Diskurs mit Wissenschaft und Zivilgesellschaft". Bei diesem Format stehen nicht die eigenen Positionen des Niedersächsischen Verfassungsschutzes im Vordergrund; vielmehr bietet es ein Forum, um Akteure der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und der Politik über aktuelle Themen miteinander ins Gespräch zu bringen. Unter dem Titel "Feminismus und Antifeminismus: Wie werden Geschlechterrollen im Extremismus verhandelt?" fand am 04.06.2025 bereits die neunte Veranstaltung mit etwa 80 Gästen in den ver.di-Höfen in Hannover statt. Der Niedersächsische Verfassungsschutzpräsident, Dirk Pejril, ordnete das Thema der Veranstaltung in seiner Eröffnungsrede ein: "Die gesellschaftliche Sprengkraft und das Mobilisierungspotenzial der Debatte um Geschlechterrollen durch Extremisten beschäftigen uns als Verfassungsschutz seit einigen Jahren. So haben wir bereits 2019 eine Podiumsdiskussion zum Thema 'Frauen im Salafismus' veranstaltet. ... Rechtsextreme Akteure polemisieren scharf gegen eine angeblich von oben gesteuerte linke 'woke' Kultur, die angetreten sei, der Mehrheit der Bevölkerung ihre Meinung aufzuzwingen. Dies zeigt sich beispielsweise in heftig geführten Debatten etwa um den Sexualkundeunterricht in Schulen, die Ehe für homosexuelle Paare oder Aktionen von Seiten insbesondere auch junger rechtsextremistischer Akteure gegen den Christopher-Street-Day. Die Zuspitzung der gesellschaftlichen Richtungsdiskussion dient Extremisten zur Mobilisierung ihrer Anhänger und zu Rekrutierungszwecken." Unter Moderation der Journalistin Jutta Rinas (Hannoversche Allgemeine Zeitung) debattierten über das Tagesthema f Dominik Hammer, Forschungsleiter, Institute for Strategic Dialogue, f Dr. Britt Ziolkowski, Zentrum für Analyse und Forschung (ZAF) beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und f Dr. Hannah Lotte Lund, Technische Universität Berlin, Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Zentrum für Antisemitismusforschung (ZfA). 344 Extremismusprävention Nach der Definition, der für die Diskussion wesentlichen Begriffe der Queerfeindlichkeit ("Hass gegen alle von der Heterosexualität abweichenden sexuellen Orientierungen"), Misogynie ("Frauenhass"), Feminismus ("politische, soziale und kulturelle Bewegung zur Gleichberechtigung aller Menschen, insbesondere Frauen") und Antifeminismus ("politische Strategie und Ideologie, die sich gegen Feminismus richtet") und der Einordnung dieser in den historischen Kontext, wandte sich die Diskussion den Erscheinungsformen von Antifeminismus und Frauenhass im Extremismus zu. Dominik Hammer legte einen Fokus auf die sogenannte Mannosphäre, ein loses antifeministisches Online-Netzwerk, bestehend aus einer Vielzahl von Internetforen und Blogs, deren Mitglieder die frauenfeindliche Einstellung eint. Neben Sexismus seien Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in den Gruppen der Mannosphäre weit verbreitet. Rechtsextremisten und Mitglieder der Subkultur der "Incels"181 (englische Kurzform für "unfreiwillig zölibatär") seien vielfach in der Mannosphäre anzutreffen. Auch fänden sich dort inhaltliche Schnittmengen zwischen Rechtsextremisten und Islamisten in der gegenseitigen Bestätigung hegemonialer Männlichkeit. Diskutiert wurde auf dem Podium weiterhin, welchen Einfluss die Geschlechtsidentität auf eine extremistische Radikalisierung hat. Einigkeit herrschte darüber, dass sich die Geschlechterdebatte gut zur Mobilisierung seitens extremistischer Gruppierungen nutzen lasse, weil es ein sehr persönliches Thema sei, das alle Menschen betreffe und sich somit jede und jeder potenziell angesprochen fühle. Auf die Frage, warum die Geschlechterdebatte im Linksextremismus nicht in der Form wie im Rechtsextremismus und Islamismus zu Radikalisierungszwecken verfängt, stellte das Podium die Hypothese auf, dass der Linksextremismus einen ideologischen Anspruch von Gleichheit vertrete, während Rechtsextremismus und Islamismus die Ungleichwertigkeit von Menschen propagiere. Auch 181 Für weitere Informationen zur Incel-Szene vgl. Flyer des Niedersächsischen Verfassungsschutzes "Frauenfeindlichkeit und Antifeminismus im Rechtsextremismus", abrufbar unter: https://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/startseite/aktuelles_service/publikationen/publikationen-205651.html sowie Kapitel 3.2, Abschnittt "Antifeminismus und Frauenfeindlichkeit". 345 Extremismusprävention würde in letzteren zwei Extremismusformen das Kollektiv (im Sinne von Volk und Umma) über das Individuum gestellt, sodass feste Geschlechterrollen zur Stabilisierung dieses Kollektivs eingesetzt werden würden. Als Fazit stand am Ende der Veranstaltung, dass einer wirksamen Instrumentalisierung der Geschlechterdebatte durch Extremisten am besten bereits im Schulalter durch Aufklärung vorgebeugt werden sollte. Teilnahme am 30. Deutschen Präventionstag Am 23. und 24.06.2025 fand der 30. Deutsche Präventionstag mit dem Schwerpunktthema "Prävention und gesellschaftlicher Frieden" in Augsburg statt. Der Fachbereich Extremismusprävention des Niedersächsischen Verfassungsschutzes stellte an seinem Stand seine Maßnahmen sowie die Arbeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes insgesamt vor. Zudem nutzte das Präventionsteam die persönlichen Gespräche mit den Kongressteilnehmenden und Besucherinnen und Besuchern, um weitere Netzwerkpartner für die Extremismusprävention zu gewinnen. Seit 1995 fand der Deutsche Präventionstag in 23 verschiedenen Städten und zehn Bundesländern statt. Ab dem Jahr 2026 wird der Präventionstag dauerhaft (zunächst für die nächsten zehn Jahre) in der Landeshauptstadt Hannover stattfinden. Fortbildungsreise für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Verfassungsschutzes Vom 14. bis zum 20.04.2025 nahmen 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Verfassungsschutzes an einer Fortbildungsreise in die polnische Stadt Oswiecim (deutsch: Auschwitz) teil, um verschiedene Bereiche des Staatlichen Museums AuschwitzBirkenau zu besuchen. Neben Begehungen und Führungen durch das sogenannte Stammlager, das Außenlager Auschwitz-Birkenau sowie Auschwitz III Monowitz umfasste das Programm zudem den Besuch von Ausstellungen und Workshops, um die Kenntnisse über die Geschichte der Stadt, der Lager und die Schicksale der Opfer zu vertiefen. Gerade die Beschäftigung mit Biografien, Kunst der Häftlinge und 346 Extremismusprävention deren persönlichen Gegenständen erzeugte eine tiefe Betroffenheit bei den Teilnehmenden und zumindest eine Vorstellung vom Ausmaß der auf der menschenverachtenden nationalsozialistischen Ideologie beruhenden Verbrechen. Der Niedersächsische Verfassungsschutz organisiert in regelmäßigen Abständen Fortbildungen für Mitarbeitende u. a. in Gedenkstätten. Hierdurch soll das Grundverständnis hinter der Gründung des Verfassungsschutzes abgebildet werden, Bestrebungen entgegenzutreten, die die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden und diese als zentralen Rahmen unseres politischen und sozialen Zusammenlebens immer wieder in das Bewusstsein zu rücken. In den letzten Jahren wurden z. B. die Gedenkstätte Bergen-Belsen sowie das Grenzdurchgangslager und Museum Friedland besucht. 7.6 Kontaktdaten Für Wünsche zu Vortragsund Informationsveranstaltungen steht der Fachbereich der Extremismusprävention beim Niedersächsischen Verfassungsschutz unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: Telefon: 0511 6709-215 E-Mail: praevention@mi.niedersachsen.de Informationen zur Wanderausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus", wie aktuelle Ausstellungsorte, Termine für Führungen, Voraussetzungen für die Präsentation etc., erhalten Sie ebenfalls unter der o. a. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Siehe auch Kapitel 1.16. 347 Extremismusprävention 7.7 Landesprogramm für Islamismusprävention "Kompetenzforum Islamismusprävention Niedersachsen" (KIP NI) 7.7.1 Struktur Die islamistische und vor allem die salafistische Radikalisierung junger Menschen stellt Staat und Gesellschaft vor große Herausforderungen. Wichtig ist, Radikalisierungsprozessen vorzubeugen oder diese aufzuhalten. Das Land Niedersachsen begegnet dieser Herausforderung, indem es auf eine lebendige und vielfältige Präventionslandschaft setzt. Diese Vielfalt sowie die angespannte sicherheitspolitische Lage machen eine strukturierte und abgestimmte Vorgehensweise notwendig. Im Juli 2016 hatte die Niedersächsische Landesregierung deshalb die Einrichtung der "Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen" beschlossen, die im Mai 2020 per Kabinettsbeschluss zum Landesprogramm für Islamismusprävention ausgebaut wurde. Das Landesprogramm trägt den Titel "Kompetenzforum Islamismusprävention Niedersachsen" (KIP NI). Das KIP NI hat zur Aufgabe, die vorhandenen Netzwerke der unterschiedlichen Akteure im Bereich der niedersächsischen Islamismusprävention zu bündeln, zu institutionalisieren und zu intensivieren. Es ist damit die zentrale Stelle in Niedersachsen, an der die vielfältigen Ansätze der Islamismusprävention zusammenlaufen, abgestimmt und strukturiert werden. Das Kompetenzforum ist eine ressortübergreifende Einrichtung, in welcher der Sachverstand f des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI), f des Landeskriminalamtes Niedersachsen (LKA NI), f des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS) mit der zivilgesellschaftlichen 348 Extremismusprävention Beratungsstelle zur Prävention neo-salafistischer Radikalisierung - beRATen e. V., f des Niedersächsischen Justizministeriums (MJ) mit dem Landespräventionsrat Niedersachsen (LPR NI) sowie f des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) mit den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung (RLSB) zusammengeführt wird. Die Geschäftsführung des Kompetenzforums wird gemeinsam und gleichberechtigt durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz (Fachbereich Extremismusprävention) und das LKA NI (Präventionsstelle Politisch Motivierte Kriminalität) wahrgenommen. Die am KIP NI beteiligten Ressorts sind auf mehreren Ebenen miteinander vernetzt: f Eine Steuerungsgruppe besteht aus den jeweils zuständigen Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern der an dem KIP NI beteiligten Ministerien und setzt die 349 Extremismusprävention wesentlichen Weichenstellungen für die Islamismusprävention in Niedersachsen. f Zur interministeriellen Vernetzung auf Arbeitsebene finden regelmäßig Treffen mit den für die Islamismusprävention zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern statt. Hier werden die Details der ressortübergreifenden Islamismusprävention gemeinschaftlich erarbeitet, neue Trends im Themenfeld Islamismus diskutiert, Präventionsansätze entwickelt und bei Bedarf Projektgruppen eingerichtet. f Die Arbeit des KIP NI wird durch einen Fachbeirat, bestehend aus Mitgliedern aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft, beratend begleitet. Darüber hinaus stimmt sich das Landesprogramm KIP NI fachlich und strategisch mit dem Landesprogramm für Demokratie und Menschenrechte (Federführung im MJ) ab, um Synergieeffekte zu nutzen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Ziel ist es, in Niedersachsen eine ganzheitliche Extremismusprävention zu gewährleisten. 7.7.2 Arbeitsschwerpunkte f Strategische Koordinierung In den verschiedenen Gremien des KIP NI werden nachhaltige Strategien für die Islamismus-/Salafismusprävention in Niedersachsen entwickelt. Der Niedersächsische Verfassungsschutz koordiniert diesen Entwicklungsprozess. f Einzelfallbezogene Koordinierung Zur Koordinierung und Bearbeitung von Einzelfällen beruft das LKA NI Fallkonferenzen mit den jeweils erforderlichen Akteuren ein. Gemeinsam werden individuelle Präventionsmaßnahmen der Intervention und Deradikalisierung erarbeitet. f Aufbau von kommunalen Netzwerken für Extremismusprävention Der Niedersächsische Verfassungsschutz, das LKA NI und beRATen e. V. begleiten den Prozess der lokalen Netzwerkbildung, um sicherzustellen, dass Informationen u. a. für die Extremismusprävention problemlos vor Ort für die Öffentlichkeit zugänglich sind, Meldewege etabliert werden und die Fallbearbeitung effizient erfolgen kann. 350 Extremismusprävention f Sensibilisierung Alle am KIP NI beteiligten Akteure bieten Maßnahmen zur Sensibilisierung der mit dem Phänomen Islamismus/Salafismus konfrontierten Einrichtungen und der Öffentlichkeit an. Detaillierte Informationen zu den Sensibilisierungsund Informationsangeboten des Niedersächsischen Verfassungsschutzes sind den Kapiteln "7.2 Vortragsund Informationsveranstaltungen" sowie "7.4 Informationsmaterialien" zu entnehmen. Zudem koordiniert der Niedersächsische Verfassungsschutz die Öffentlichkeitsarbeit des KIP NI mittels einer eigenen Internetseite und ist für die öffentliche Jahresveranstaltung des KIP NI verantwortlich. f Intervention und Deradikalisierung Das Ausstiegsprogramm des Niedersächsischen Verfassungsschutzes Aktion Neustart182 hilft Ausstiegswilligen dabei, sich von extremistischer Szene und Ideologie zu lösen und ein Leben ohne Extremismus zu führen. Die zivilgesellschaftliche Beratungsstelle zur Prävention neo-salafistischer Radikalisierung beRATen e. V. bietet Beratung bei Radikalisierungsverdachtsfällen und steht Angehörigen bzw. dem Umfeld von Radikalisierten als Ansprechpartner zur Verfügung. Beide Angebote sind kostenfrei, vertraulich und auf freiwilliger Basis. 7.7.3 Arbeitsgruppen 2025 haben folgende interministerielle Arbeitsgruppen (AG) innerhalb des KIP NI gearbeitet: f AG "Kommunale Strukturen der Extremismusprävention" (AG KoStX)183: In der Arbeitsgruppe geht es um die zielgerichtete Stärkung der Extremismusprävention auf lokaler Ebene. Für eine ganzheitliche Extremismusprävention im Flächenland Niedersachsen ist es notwendig, dass Präventionsstrukturen auf Landesebene durch Strukturen auf kommunaler Ebene ergänzt werden. Ziel der AG KoStX ist es, ressortübergreifend Standards der Extremismusprävention auf lokaler Ebene zu erarbeiten. Hierfür stimmen 182 Siehe Kapitel 7.8. 183 Vormals als AG "Kommunale Strukturen der Islamismusprävention" (AG KoStI) bekannt. 351 Extremismusprävention sich das LKA NI, der Niedersächsische Verfassungsschutz und beRATen e. V. in regelmäßigen Sitzungen über die Bedarfe vor Ort und Standards für kommunale Netzwerke der Extremismusprävention ab. Im Berichtzeitraum wurde das Konzept der AG KoStX neu aufgelegt und der Wandel von einer dezidierten Fokussierung auf die Islamismusprävention zur weiter gefassten Extremismusprävention vollzogen. In diesem Zuge hat die AG KoStX ein modulares Curriculum zur Etablierung kommunaler Präventionsnetzwerke entwickelt und 2025 öffentlich vorgestellt. f AG "(De-)Radikalisierung und Prävention im Kontext psychischer Auffälligkeiten": Unter der Federführung des MS, der Beratungsstelle beRATen e. V. und des LKA NI arbeiten in dieser AG zivilgesellschaftliche und staatliche Präventionsakteure mit weiteren Professionen aus den Bereichen Psychiatrie und Psychotherapie zusammen. Ziel der AG ist die multiprofessionelle Betrachtung von Fällen sowie eine gut vernetzte Zusammenarbeit unter Wahrung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Grenzen. Es ist angedacht, die Arbeit dieser AG in den kommunalen Präventionsstrukturen weiterzuführen. Der Niedersächsische Verfassungsschutz ist durch das Ausstiegsprogramm Aktion Neustart in der AG vertreten. f Arbeitskreis "Extremismus im Kontext von Flüchtlingsarbeit": Im Rahmen dieses Arbeitskreises wurden unter Federführung des MS Herausforderungen und Bedarfe von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren im Bereich der Flüchtlingsarbeit in Niedersachsen erhoben. Ziel ist, u. a. bedarfsgerechte Sensibilisierungs-, Informationsund Fortbildungsformate für einschlägige Einrichtungen und Institutionen anzupassen bzw. neu zu entwickeln. 7.7.4 Jahresveranstaltung Seit 2017 bringt die jährliche KIP NI-Tagung die in der Islamismusprävention tätigen Akteurinnen und Akteure in Niedersachsen zusammen und bietet Raum für Vernetzung und Diskussionen. In verschiedenen Formaten, von Podiumsdiskussionen, Workshops, 352 Extremismusprävention Fachvorträgen bis hin zu Theaterstücken, findet ein Austausch zu aktuellen Themen und Fragestellungen statt. Das KIP NI veranstaltete am 01.12.2025 in Hannover seine achte Jahrestagung unter dem Titel "Kindheit und Jugend in Krisenzeiten - Gemeinsame Wege in der Islamismusprävention". Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, begrüßte die rund 190 Gäste und betonte den hohen Stellenwert des ressortund professionsübergreifenden Zusammenwirkens in der Extremismusprävention, wie sie erfolgreich im Rahmen des KIP NI stattfindet. Die Ministerin richtete den Blick darauf, dass Kinder und Jugendliche in einer Zeit aufwachsen, die von Krisen, Konflikten und Unsicherheiten geprägt ist. Es sei deshalb notwendig, ihnen Halt und Orientierung zu geben. "Islamismusprävention ist keine Aufgabe allein der Sicherheitsbehörden. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe - eine Aufgabe der Bildung, der Sozialarbeit, der Medienpädagogik, der Religion, der Familien und der Politik. ... Kinder und Jugendliche sind keine Risikogruppe. Sie sind Menschen mit Bedürfnissen, mit Potenzial, mit Fragen und mit einem Recht darauf, ernst genommen zu werden. Islamismusprävention darf nicht erst einsetzen, wenn extremistische Ideologien bereits verfangen haben. Sie beginnt viel früher: bei der Stärkung von Resilienz, beim Selbstwert, bei der Fähigkeit, Informationen einzuordnen und kritisch zu denken. ... Die Krisen werden nicht einfach verschwinden. Aber wir können entscheiden, ob sie uns spalten oder ob wir in ihnen zusammenstehen. Ob sie Angst schüren oder Solidarität fördern. Ob sie junge Menschen verunsichern oder sie darin bestärken, selbst Teil der Lösung zu sein." Die zwei Geschäftsführerinnen des KIP NI, Daniela Schlicht, Verfassungsschutz Niedersachsen und Lisa Borchardt, Landeskriminalamt Niedersachsen, betonten in ihrem Geschäftsbericht: 353 Extremismusprävention "Wir stehen in der Islamismusprävention alle vor der gleichen Herausforderung: Durch gesellschaftliche Krisen ausgelöste Verunsicherungen und Ängste können Radikalisierungsprozesse und antidemokratische Haltungen bei Kindern und Jugendlichen befördern.", so Schlicht. Lisa Borchardt: "Wir haben über die Jahre gelernt, dass wir verlässliche Strukturen benötigen, um insbesondere Kinder und Jugendliche wirksam vor extremistischer Einflussnahme zu schützen sowie stabile Netzwerke, die in konkreten Fällen von Radikalisierung wie Zahnräder ineinandergreifen." In dem ersten Fachvortrag referierte Prof. Dr. Andreas Zick, Professor für Sozialisation und Konfliktforschung, wissenschaftlicher Direktor des Instituts für interdisziplinäre Konfliktund Gewaltforschung an der Universität Bielefeld über Radikalisierung in der Adoleszenz. Er stellte dar, dass viele junge Menschen das Gleichheitsversprechen der Demokratie als nicht eingelöst erlebten. Dieses Gefühl mangelnder Teilhabe und Anerkennung begünstige ihre Anfälligkeit für radikale Narrative. Daran anschließend ging Prof. Dr. Naika Foroutan, Professorin für Integrationsforschung und Gesellschaftspolitik an der Humboldt-Universität zu Berlin, Direktorin des Deutschen Zentrums für Integrationsund Migrationsforschung (DeZIM) auf Perspektiven für die Prävention hinsichtlich hybrider Identitäten in Kindheit und Jugend ein. Sie führte aus, dass in Deutschland über Jahrzehnte hinweg Integrationsund Förderangebote für muslimische Communities unzureichend gewesen seien und dass noch immer Defizite in der Anerkennungspolitik bestünden. In dem anschließenden Podiumsgespräch veranschaulichten Zick und Foroutan, dass die aktuell zu beobachtenden Radikalisierungsprozesse durch internationale politische Dynamiken verstärkt würden. Zudem betonten sie den Einfluss sozialer Medien auf junge Menschen, denen oftmals die Fähigkeit fehle, Inhalte einordnen zu können. Foroutan forderte mehr Transparenz seitens staatlicher Stellen im Umgang mit Desinformation, während Zick betonte, dass vor allem Kinder und 354 Extremismusprävention Jugendliche besser auf digitale Gefahren vorbereitet werden müssten. Einig waren sich beide Diskutierenden, dass Verbote sozialer Medien kaum Wirkung entfalten würden. Stattdessen bedürfe es mehr ansprechbarer Vertrauenspersonen, insbesondere mit Migrationshintergrund (z. B. aus den Bereichen der Sozialarbeit oder der Polizei) im sozialen Raum, um Zugang zu jungen Menschen zu schaffen und ihnen Orientierung und Unterstützung bieten zu können. Diese Einschätzungen wurden in den Publikumsfragen, die sich überwiegend auf die Rolle sozialer Medien bezogen, bestätigt. Einzelaspekte des Tagungsthemas wurden in vier Workshops vertieft: f Der Workshop "Gaming, Digital Streetwork und Radikalisierungsprävention im digitalen Raum", befasste sich mit islamistischer Propaganda im Gaming-Bereich, der Diskussion über Radikalisierung mittels Gaming und Extremismus in sozialen Medien sowie der Vorstellung präventiver Projekte. Der Workshop wurde von Referentinnen und Referenten des Niedersächsischen Verfassungsschutzes, des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen und des Projektes AwareNet, AVP e. V. durchgeführt. f Der Workshop "Umgang mit Gruppendynamiken im Klassenzimmer am Beispiel Nahostkonflikt" simulierte anhand kontroverser Themen des Nahostkonflikts Gruppendynamiken, um Interaktion und Meinungsbildung anzuregen. Es wurden Methoden vermittelt, wie mit emotionalen Themen im Unterricht umgegangen werden kann. Der Workshop wurde von einer Referentin von beRATen e. V. angeboten. f Der Workshop "Schülerinnen und Schüler in Radikalisierungsprozessen. Möglichkeiten, Chancen und Grenzen der Beratung und Unterstützung durch schulische Beratungsteams" lieferte eine theoretische Fundierung zu Radikalisierungsmodellen und führte eine Fallarbeit zu möglichen Gesprächsansätzen und Netzwerkpartnern durch. Es wurde die herausragende Bedeutung von Beziehungsarbeit, Vernetzung und dem Abbau von Vorurteilen im schulischen Kontext betont. Der Workshop wurde von Mitarbeitenden der Regionalämter für Schule und Bildung durchgeführt. f Der Workshop "Radikalisierung und sozialer Nahraum, Quartiersentwicklung, lokale Netzwerke" stellte die präventive Rolle der 355 Extremismusprävention Gemeinwesenarbeit durch Netzwerke und lokale Projekte dar und unterstrich die Bedeutung des frühzeitigen Aufbaus von Vertrauen zur Schaffung von Resilienzen gegen Radikalisierung. Dieser Workshop wurde von Mitarbeiterinnen der LAG Soziale Brennpunkte Niedersachsen e. V. durchgeführt. Im Verlauf der Tagung konnten die Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmer über Mentimeter-Abfragen ihre Eindrücke einbringen. Es wurde deutlich, dass auch aus dem Publikum die derzeit größte Herausforderung in der Islamismusprävention insbesondere im Umgang mit den sozialen Medien gesehen wird. Mit Sorge wurde darüber hinaus die wahrgenommene Polarisierung der Gesellschaft genannt sowie als Herausforderung der Zugang zu jungen Menschen. Der Wert guter Netzwerke in der Extremismusprävention wurde abschließend als wichtiges Fazit von vielen Teilnehmenden formuliert. 7.7.5 KIP NI-Internetseite Die Internetseite des KIP NI steht allen Nutzerinnen und Nutzern, die sich über das Phänomen des Islamismus und die Islamismusprävention in Niedersachsen informieren wollen, zur Verfügung. Dort erhalten Sie Informationen zu den Themen Islamismus und Radikalisierung, zur Arbeit des Landesprogramms für Islamismusprävention, zu Veranstaltungen und zu Hilfsangeboten. Zudem können über die Internetseite Informationsmaterialien abgerufen und kostenlos bestellt werden. Weitere Informationen zum KIP NI erhalten Sie unter folgenden Kontaktdaten: Internet: www.KIPNI.niedersachsen.de E-Mail: info@KIPNI.niedersachsen.de Neues Niedersächsisches Internetportal für Extremismusprävention im Aufbau Die Angebote und Informationen der beiden niedersächsischen Landesprogramme für Extremismusprävention, des beim MJ angesiedelten Landesprogramms für Demokratie und Menschenrechte sowie des KIP NI, werden künftig auf einer gemeinsamen 356 Extremismusprävention Internetseite abrufbar sein. Damit wird erstmalig ein zentrales und niedrigschwelliges Portal für Extremismusprävention in Niedersachsen geschaffen. 7.8 Aktion Neustart Das 2010 gegründete Ausstiegsprogramm Aktion Neustart unterstützt ausstiegswillige Extremistinnen und Extremisten, die sich von ihrer jeweiligen extremistischen Szene und Ideologie distanzieren wollen. Aktion Neustart ist für alle extremistischen Phänomenbereiche zuständig, seit 2010 für Rechtsextremismus, seit 2016 für Islamismus sowie seit 2019 auch für Linksextremismus und Extremismus mit Auslandsbezug. Aktion Neustart steht als Ansprechpartner für Ausstiegswillige zur Verfügung, spricht aber auch proaktiv Extremistinnen und Extremisten an, die noch keinen Ausstiegswillen entwickelt haben. Auf diese Weise sollen bei ihnen Ausstiegsimpulse gesetzt werden. Das Ausstiegsprogramm unterstützt alle Ausstiegswilligen, vom jungen Menschen, der droht in den Extremismus abzugleiten, über Mitläufer und Aktivisten bis hin zu langjährigen Führungskadern der extremistischen Szenen. Die Unterstützung durch Aktion Neustart ist stets kostenfrei, freiwillig und streng vertraulich. Das Angebot des Ausstiegsprogramms umfasst: f vertrauliche Beratung am Telefon, f vorurteilsfreie Gespräche über Probleme, Ängste und Wünsche, f persönliche Beratung und Begleitung im Ausstiegsprozess, f Erstellung eines individuellen Ausstiegsplans, f Unterstützung bei der Arbeits-, Ausbildungsoder Wohnungssuche und im Umgang mit Behörden, f Hilfe in Bedrohungssituationen, f Unterstützung bei der Bearbeitung von Alkohol-, Drogenund finanziellen Problemen, f Hilfe bei der Entfernung von extremistischen Tätowierungen und f Unterstützung bei Gesprächen mit Eltern, Lehrkräften, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. 357 Extremismusprävention Aktion Neustart hat seit seiner Gründung in zahlreichen Fällen extremistische Personen im Ausstiegsprozess begleitet. Sie umfassen Beratungstätigkeiten für das soziale Umfeld (Familie, Lehrkräfte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Freundeskreis etc.) extremistischer Personen, für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie konkrete Ausstiegsbetreuungen. Im Phänomenbereich Rechtsextremismus haben hiervon seit 2010 insgesamt 80 Personen der Szene den Rücken gekehrt. 16 Personen werden aktuell betreut. Im Phänomenbereich Islamismus sind seit 2016 insgesamt 22 Personen ausgestiegen. Zwölf Personen werden derzeit betreut. Im Phänomenbereich Extremismus mit Auslandsbezug sind vier Personen erfolgreich ausgestiegen. Das Team von Aktion Neustart ist interdisziplinär zusammengesetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit extremistischen Ideologien und arbeiten auf Grundlage pädagogischer und psychologischer Fachkenntnisse und Methoden. Die umfangreichen Verfassungsschutzerkenntnisse über extremistische Ideologien und Szenen ermöglichen es Aktion Neustart, mögliche Bedrohungslagen für eine Aussteigerin oder einen Aussteiger frühzeitig zu erkennen und fundierte Gefahrenprognosen zu erstellen. Im Ausstiegsprozess sollen die persönlichen Einstiegsmotive und die extremistischen Einstellungsmuster erkannt, besprochen und aufgelöst werden. Ziel der Ausstiegsarbeit ist die Hinwendung der oder des Aussteigenden zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und den Grundund Menschenrechten. Das Zusammenspiel sicherheitsbehördlicher und pädagogischer Fähigkeiten, kombiniert mit langjähriger Erfahrung in der Ausstiegsarbeit, ermöglicht es, im Ausstiegsprozess nicht nur eine nachhaltige Loslösung von extremistischer Ideologie und Szene zu erreichen, sondern gleichzeitig auch für Schutz und Sicherheit für die Aussteigerin oder den Aussteiger zu sorgen. Darüber hinaus sind der Aufbau einer nicht 358 Extremismusprävention extremistischen sozialen Existenz und die Reintegration in die Gesellschaft essenziell für die Arbeit von Aktion Neustart. Es bestätigt sich regelmäßig, dass extremistische Szenen gerade für junge Menschen vermeintlich einfache Lösungen für komplexe Fragen bereithalten. Der Wunsch nach Anerkennung und eine Erlebnisorientierung sind fundamentale Motive für die Hinwendung zur extremistischen Szene. Allerdings können durch die Zugehörigkeit zu einer extremistischen Szene Orientierungslosigkeit, Identitätsprobleme, Frustrationen und Ängste nur für eine begrenzte Zeit kompensiert werden. Extremistinnen und Extremisten, die erkannt haben, dass ihnen die Szene nicht das Erhoffte gibt, erhalten von Aktion Neustart Unterstützung. Gemeinsam wird eine sinnvolle Perspektive für ein Leben frei von Extremismus entwickelt. Seit Jahren spielt das Internet, insbesondere die sozialen Netzwerke, eine herausragende Rolle beim Einstieg junger Menschen in extremistische Ideologien und Szenen. Soziale Netzwerke bieten Menschen die Möglichkeit, erste Kontakte zu Extremistinnen und Extremisten herzustellen. Extremistisches Gedankengut wird teils unreflektiert übernommen und so die Radikalisierung befördert. Neben dem Austausch extremistischer Ansichten können extremistische Schriften, Filme und Musik konsumiert werden. Um dem entgegenzutreten, spricht Aktion Neustart dort Extremistinnen und Extremisten gezielt proaktiv an, mit der Absicht, Ausstiegsimpulse zu setzen. Mittels selbst produzierter Memes und Videos kommuniziert Aktion Neustart alternative Narrative und dringt in die extremistischen Meinungsblasen der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Netzwerke ein, bietet nicht extremistische Perspektiven an und macht auf sein Unterstützungsangebot für den Ausstieg aufmerksam. Um potenzielle Aussteigerinnen und Aussteiger möglichst niedrigschwellig erreichen zu können, bietet Aktion Neustart zudem die Möglichkeit der anonymen Online-Beratung an. Sie richtet sich an all diejenigen, 359 Extremismusprävention die sich über Extremismus und den Ausstieg aus dem Extremismus beraten lassen wollen. Sie können Aktion Neustart unter folgenden Kontaktdaten erreichen: Mobil: 0172 4444300 E-Mail: aktion.neustart@mi.niedersachsen.de In den sozialen Medien: Facebook, YouTube, Instagram, TikTok Online-Beratung für alle Extremismusbereiche: www.aktion-neustart.de 360 Extremismusprävention 361 08 Spionageabwehr / Proliferation / Cyberabwehr Spionageabwehr / Proliferation / Cyberabwehr 8.1 Sicherheitslage in Niedersachsen: Spionage und hybride Bedrohungen nehmen zu 8.1.1 Überblick Deutschland ist als wirtschaftlich stärkstes EU-Mitglied, zweitgrößter Netto-Zahler der NATO und eine der führenden Wirtschaftsmächte weltweit ein besonders interessantes Ziel für ausländische Geheimdienste. Spionage richtet sich dabei nicht nur gegen Politik und Verwaltung, sondern auch gegen Wirtschaft, Wissenschaft und das Militär. Die aktuelle weltpolitische Lage ist dabei oft ausschlaggebend: Machtverschiebungen zwischen Europa, den USA, Russland und China sowie der weiterhin andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine haben die Bedrohungen für Deutschland und somit auch für Niedersachsen weiter verstärkt. Hinzu kommen sogenannte hybride Bedrohungen - also Mischformen aus klassischer Spionage, Sabotage, Cyberangriffen und Desinformation. Gerade Regionen mit besonderer strategischer Bedeutung, wie die niedersächsische Küste mit ihren Häfen, Energieanlagen und militärischen Einrichtungen, stehen hierbei im Fokus. Berichte über Drohnenüberflüge oder verdächtige Aktivitäten zeigen, dass auch hier versucht wird, Informationen zu sammeln und/oder die Reaktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden zu testen. Die Gefährdung für Deutschland entsteht somit aus einem komplexen Zusammenspiel unterschiedlicher Interessen und Methoden. Sie reicht von Spionage oder Sabotage über wirtschaftliche Einflussnahme bis hin zu Cyberangriffen - und betrifft damit auch direkt die Menschen und Unternehmen in Niedersachsen. Diese verschiedenen Aktivitäten haben auch zum Ziel, die öffentliche Meinung zu beeinflussen, das Vertrauen in demokratische rechtsstaatliche Institutionen zu untergraben, politisch Verantwortliche zu diffamieren und Ängste innerhalb der Bevölkerung zu schüren. 364 Spionageabwehr / Proliferation / Cyberabwehr 8.1.2 Sicherheitsarchitektur Im Rahmen der jeweiligen nationalen Sicherheitsarchitektur unterhalten zahlreiche Staaten Nachrichtendienste, deren Aufgabe in der Sammlung und Auswertung relevanter Informationen, auch mittels nachrichtendienstlicher Mittel, besteht. Insbesondere in totalitären Systemen agieren diese Dienste als Instrumente der Machtprojektion und führen auch aktive Maßnahmen durch. Dieses hybride Spektrum umfasst u. a. die politische Einflussnahme, Sabotageakte bis hin zur Durchführung von Attentaten. Einzelne Dienste verfügen zudem über paramilitärische Einheiten für verdeckte Operationen und Kommandounternehmungen. Obwohl die klassische Spionage im öffentlichen Diskurs mitunter teilweise als ein Phänomen vergangener Epochen betrachtet wird, hat sie auch im Zeitalter der globalen digitalen Vernetzung und des rapiden technologischen Fortschritts sowie im Kontext des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine weiterhin eine große Relevanz für Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Darüber hinaus bleibt die Gewinnung und Führung menschlicher Quellen (Human Intelligence) eine zentrale operative Methode. In der Bundesrepublik Deutschland sind der Auslandsnachrichtendienst [Bundesnachrichtendienst (BND)], der Inlandsnachrichtendienst (Verfassungsschutz) sowie der militärische Nachrichtendienst [Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD)] mit der Informationsbeschaffung betraut. Nachrichtendienste unterliegen in Rechtsstaaten der Fachund Rechtsaufsicht ihrer übergeordneten Dienststellen, da sie - wie jede staatliche Gewalt - an Recht und Gesetz gebunden sind. Aufgrund ihrer verdeckten Arbeitsweise und des Interesses von Regierungsstellen an der Informationsgewinnung und Analyseergebnissen wird eine Aufsicht durch Exekutivbehörden selbst oft nicht als hinreichend erachtet. Die Kontrolle wird daher durch parlamentarische Gremien ergänzt. Diese kann durch Debatten, Aktuelle Stunden oder auch durch parlamentarische Anfragen in und aus den jeweiligen Parlamenten erfolgen.184 184 Siehe auch Kapitel 1.6. 365 Spionageabwehr / Proliferation / Cyberabwehr Das Sachgebiet Spionageabwehr im Niedersächsischen Verfassungsschutz hat den gesetzlichen Auftrag, alle Informationen über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Aktivitäten zu erheben, zu analysieren und Spionage sowie Proliferation185 zu verhindern. Niedersachsen ist als erfolg360-Grad-Blick der Verfassungsschutzbehörden reicher Wirtschaftsstandort potenzielles Ziel von Spionageaktivitäten fremder Geheimoder Nachrichtendienste186. 8.1.3 Prävention Als weitere wichtige Aufgabe leisten die Fachbereiche Spionageabwehr, Proliferationsbekämpfung, Wir tschaftsschutz und Cyberabwehr des Niedersächsischen Verfassungsschutzes Präventionsarbeit in Niedersachsen. Ziel ist es, Unternehmen, Behörden und Forschungseinrichtungen vor Informationsabfluss, Manipulation und Sabotage durch Extremisten oder ausländische Dienste zu schützen. So werden die entsprechenden Mitarbeitenden über mögliche Angriffe informiert und sensibilisiert. Des Weiteren beobachtet der Niedersächsische Verfassungsschutz aktuelle Entwicklungen und gibt konkrete Handlungsempfehlungen. Das Präventionsangebot reicht von öffentlichen Veranstaltungen und Beiträgen auf Sicherheitskonferenzen bis hin zu direkten Gesprächen mit Vertretenden der jeweiligen Zielgruppe. Ergänzend dazu werden die Herausforderungen und aktuellen Themen der hybriden Bedrohungen in Fachvorträgen auf Wirtschaftsschutztagungen sowie durch Informationsschreiben an potenziell Betroffene herangetragen. Durch einen regelmäßigen Austausch ist der Niedersächsische Verfassungsschutz ein verlässlicher Ansprechpartner für die Wirtschaft. Der Niedersächsische Verfassungsschutz nimmt aktuelle Gefahren u. a. durch hybride Bedrohungen sehr ernst. Deshalb wurden die Bereiche 185 Proliferation ist die Weiterverbreitung von ABC-Waffen und Trägersystemen; siehe auch Kapitel 8.2. 186 Im Gegensatz zu Geheimdiensten unterliegen Nachrichtendienste einer rechtsstaatlichen Kontrolle und haben keine polizeilichen Befugnisse. Die deutschen Verfassungsschutzbehörden sind demnach Nachrichtendienste. Siehe auch Kapitel 1.7. 366 Spionageabwehr / Proliferation / Cyberabwehr Wirtschaftsschutz und Spionageabwehr personell erheblich verstärkt, um hybriden Bedrohungen aktiv und nachhaltig zu begegnen. Um schnell und wirksam reagieren zu können arbeitet der Niedersächsische Verfassungsschutz eng mit anderen Sicherheitsbehörden in Niedersachsen, in den Bundesländern und auf Bundesebene zusammen. Es gibt regelmäßige Besprechungen, gegenseitige Hospitationen und spezielle Meldedienste, über die Informationen schnell weitergegeben werden können. So soll die Sicherheit in Niedersachsen effektiv und nachhaltig gestärkt werden. Die Hauptakteure der klassischen Spionageaktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland sind nach wie vor die Russische Föderation, die Volksrepublik China und die Islamische Republik Iran. Die Schwerpunkte der Interessen dieser Länder orientieren sich an den politischen Vorgaben und wirtschaftlichen Prioritäten der jeweiligen Regierungen. Aufgrund der zum Teil desolaten Sicherheitslagen in ihren Heimatländern und der damit verbundenen existenziellen Bedrohungen sucht eine große Zahl von Menschen weiterhin Zuflucht und Schutz in Europa. Insbesondere Deutschland ist Ziel von Flüchtlingsbewegungen, die ihren Ursprung vor allem in Afghanistan, im Irak, in Syrien sowie in der Ukraine, aber auch in den Ländern Zentralund Westafrikas haben. Mit der sich vergrößernden Exilgemeinde ist die Ausforschung oppositioneller Aktivitäten zur wichtigen Zielvorgabe für fremde Dienste in Deutschland geworden. Fremde Geheimoder Nachrichtendienste sind darüber hinaus in unterschiedlicher Personalstärke u. a. an den jeweiligen amtlichen Vertretungen (z. B. Botschaften, Generalkonsulate = Legalresidenturen) in Deutschland präsent und unterhalten dort Stützpunkte. Geheimund Nachrichtendienstmitarbeitende können dort, als Diplomatinnen und Diplomaten getarnt, tätig werden und Informationen beschaffen oder sie leisten Unterstützung bei geheimdienstlichen Operationen ihrer Zentralen. Nach der Schließung von Auslandsvertretungen, wie z. B. im Fall von Russland oder dem Iran, spielen soziale Netzwerke oder reisende Agenten 367 Spionageabwehr / Proliferation / Cyberabwehr bei der Anbahnung von Kontakten oder der Abschöpfung von Informationen eine wichtige Rolle. Eine Vielzahl von Informationen, die für fremde Geheimoder Nachrichtendienste interessant erscheinen und früher nur mit klassischen Spionagetätigkeiten zu erheben waren, sind heutzutage mit wenig Aufwand und fast ohne Aufdeckungsrisiko auf virtuellem Wege zu erlangen. Manche Hinweise deuten darauf hin, dass bei bestimmten Angriffen auch staatliche Stellen oder Geheimdienste beteiligt sein könnten. Da Angreifer häufig dieselben technischen Mittel und Vorgehensweisen nutzen, lassen sich diese in vielen Fällen erkennen und bestimmten Akteuren zuordnen. 8.1.4 Schwerpunkte der Spionageabwehr in Niedersachsen Russland Der russische Auslandsnachrichtendienst nennt sich "Sluschba wneschnei raswedki" (SWR, auch SVR, Dienst der Außenaufklärung der Russischen Föderation). Seine Aufgabe ist es, Informationen in den Bereichen Politik, Technologie, Wirtschaft und Wissenschaft zu beschaffen, um sie sowohl für die Politik als auch die Wirtschaft in Russland nutzbar zu machen. Als Unterstützer der Ukraine steht Deutschland und somit auch Logo des SWR Niedersachsen im Fokus ausländischer, insbesondere russischer 368 Spionageabwehr / Proliferation / Cyberabwehr Geheimdienste und sieht sich in regional unterschiedlicher Intensität mit hybriden Bedrohungen konfrontiert. So zielen russische Hacker auf deutsche Regierungsstellen, Unternehmen und Kritische Infrastrukturen (KRITIS)187 ab, um sensible Daten zu stehlen oder Systeme zu stören. Auch gab es Fälle, in denen russische Staatsbürger verdächtig waren, sich Zugang zu militärischen Einrichtungen oder sensiblen Bereichen zu verschaffen, um dort Informationen zu erheben, die im Falle eines sich verschärfenden Konflikts für die russische Seite nützlich sein könnten. Darüber hinaus hat der Einsatz von Drohnen zur mutmaßlichen Ausspähung von Bundeswehr-Standorten und anderen strategischen Zielen deutlich zugenommen. Low-Level-Agenten Bei den sogenannten Low-Level-Agenten, die oft als Handlanger fungieren und für russische Auftraggeber Propaganda betreiben, Ziele ausspähen oder Sabotageaktionen ausführen, handelt es sich um Personen, die für russische Geheimdienste oder sonstige staatliche Organe tätig werden, ohne diesen selbst anzugehören. Die oft (klein-)kriminellen Akteure werden häufig über soziale Medien oder Messengerdienste angeworben und gesteuert. Der nachrichtendienstliche Hintergrund des Auftraggebers bleibt ihnen dabei mutmaßlich häufig verborgen - auch aufgrund von undurchsichtigen Auftragsketten mit zwischengeschalteten Mittelsmännern. "Low-Level-Agenten" sind eine latente Gefahr. Sie sind nicht oder nur oberflächlich nachrichtendienstlich ausgebildete Täter, die gegen Bezahlung oder aus anderen Motiven mit konkreten, i. d. R. einfach auszuführenden Spionageund Sabotagehandlungen beauftragt werden. Häufig wird ihnen nicht einmal bewusst sein, dass sie für einen fremden Staat handeln und verfolgen i. d. R. rein wirtschaftliche Interessen. Dieses Vorgehen ermöglicht dem russischen Geheimdienst im Zielland zu agieren, ohne eine Aufdeckung und Festnahme der eigenen Mitarbeitenden zu riskieren. 187 Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen und Einrichtungen von essenzieller Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden (siehe Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, www.bsi.bund.de). 369 Spionageabwehr / Proliferation / Cyberabwehr So ließ die Bundesanwaltschaft 2025 drei ukrainische Staatsangehörige festnehmen, weil sie sich gegenüber russischen staatlichen Stellen zu Brandund Sprengstoffanschlägen auf den Gütertransportverkehr in Deutschland bereit erklärt haben sollen. Dies ist nur ein Beispiel für das hohe Gefährdungspotenzial, das von dem Einsatz fremdstaatlich gesteuerter "Low-Level-Agenten" ausgeht. Schutz der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat dazu geführt, dass KRITIS wie Energieanlagen, Häfen oder Kommunikationsnetze stärker in den Fokus der niedersächsischen Sicherheitsbehörden genommen werden. Solche Einrichtungen gelten grundsätzlich als mögliche Ziele für Spionage, Cyberangriffe oder politisch motivierte Straftaten. Um Gefahren frühzeitig zu erkennen, erstellen Polizei und Verfassungsschutz regelmäßig Bedrohungsanalysen und passen Schutzmaßnahmen an die jeweilige Lage an. Für die niedersächsische Küstenregion liegen zwar derzeit keine konkreten Hinweise auf Angriffe vor, dennoch bleibt sie wegen ihrer maritimen Bedeutung und Nähe zu wichtigen Infrastrukturen besonders sensibel. Unterseekabel, Pipelines und Hafenanlagen stehen im Zentrum der Aufmerksamkeit. Russische Schiffe - darunter auch die sogenannte Schattenflotte - sind weiterhin in Nordund Ostsee präsent und werden von deutschen Sicherheitsbehörden genau beobachtet, da von ihnen ausgehende Spionageoder Sabotagehandlungen nicht ausgeschlossen werden können. Alle deutschen Sicherheitsbehörden stellen sich kontinuierlich aktiv auf die sich stets verändernde Sicherheitslage und die mit dem Russland-Ukraine-Konflikt zusammenhängenden Herausforderungen ein.188 188 Siehe auch Kapitel 2.2. 370 Spionageabwehr / Proliferation / Cyberabwehr 8.1.5 Festnahmen, sicherheitsrelevante Vorfälle und sonstige Maßnahmen mit Bezug nach Niedersachsen China Um ihren Machtanspruch zu sichern und die eigenen wirtschaftlichen Ziele erreichen zu können, setzt die Volksrepublik China Geheimdienste ein. Von den vier chinesischen Geheimdiensten ist insbesondere das chinesische "Ministerium für Staatssicherheit" (MSS) für die Inund Auslandsaufklärung zuständig.189 Es gilt als weltweit größter ziviler Geheimdienst. Logo des MSS Die Volksrepublik China bedient sich ihrer Geheimdienste als Mittel zum Regimeerhalt. Übergeordnetes Ziel allen geheimdienstlichen Handelns ist die Aufrechterhaltung des Machtanspruchs der Kommunistischen Partei Chinas. China strebt eine aktive Gestaltung der internationalen Ordnung an und propagiert offen das Ziel, im Jahr 2049, dem 100. Gründungsjahr der Volksrepublik, wirtschaftlich wie militärisch global führend zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, besteht ein umfassender Informationsbedarf, den China offensiv auch mit geheimdienstlichen Mitteln deckt. Zu den wesentlichen geheimdienstlichen Akteuren zählen neben dem nichtmilitärischen MSS, der militärische Geheimdienst MID190, das MÖS191 sowie der technisch-militärische Geheimdienst NSD192. China hat sich in Bezug auf den Ukraine-Krieg diplomatisch an die Seite Russlands gestellt. Das Land hat jedoch betont, dass es eine neutrale Position einnehme und sich für eine friedliche Lösung des Konflikts einsetze. Die Weigerung Chinas, den Angriffskrieg Russlands zu verurteilen, hatte bisher keine erkennbaren wirtschaftlichen Nachteile für die Volksrepublik zur Folge. 189 Geheimdienst mit Exekutivbefugnissen, Schwerpunkt: Beobachtung oppositioneller Bestrebungen. 190 Militärischer Inund Auslandsgeheimdienst = Abschirmung gegen Aufklärungsversuche, Informationsgewinnung zu ausländischen Streitkräften. 191 Ministerium für öffentliche Sicherheit = Dem Polizeiministerium unterstellt, Bereitstellung geheimdienstlicher Spezialeinheiten. 192 Technisch-militärischer Geheimdienst = Spezialisiert auf Satellitenaufklärung und hochentwickelte Cyberoperationen gegen Kritische Infrastrukturen. 371 Spionageabwehr / Proliferation / Cyberabwehr Gegenwärtig räumen chinesische Geheimdienste, neben den Themen um die Belt-and-Road-Initiative193 - insbesondere den Entwicklungen im Sektor der Informationstechnologie (Cloud, Internet of Things, Quantentechnologien, Robotik, 5G-Technologie) höchste Priorität ein. Dabei setzen die Dienste auch ausgeklügelte und technologisch anspruchsvolle Cyberoperationen zur Gewinnung von technologischem Know-how, auch für den eigenen Entwicklungsbedarf, ein. Die Ziele chinesischer Spionage werden nach einer Nutzenkalkulation ausgewählt. Die Informationsbeschaffung dient in erster Linie dem Profit der eigenen Nation. Die Schädigung des Gegners wird von den chinesischen Diensten als zweckdienliches Mittel in Kauf genommen, ist aber oft selbst nicht Ziel des geheimdienstlichen Handelns. Iran Die Geheimdienste der Islamischen Republik Iran sind eine wichtige Stütze für das dortige Regime. Das Ministerium für Nachrichtenwesen (MOIS oder VA JA) ist der zivile Auslandsgeheimdienst des Iran. Die Ausspähung von Oppositionellen ist eine zentrale Aufgabe Logo des VAJA für die iranischen Geheimdienste, wobei die Aktivitäten von der Beobachtung von Demonstrationen bis zur Bedrohung konkreter Personen reichen. In Niedersachsen führt der Verfassungsschutz in solchen Fällen gemeinsam mit weiteren Sicherheitsbehörden Aufklärungsund Schutzmaßnahmen durch. 193 Der Begriff bezeichnet die Neue Seidenstraße. Sie ist ein langfristiges Projekt der Kommunistischen Partei Chinas zum Aufbau von Infrastrukturen für Transport, Versorgung und Handel. Vorbild sind historische Routen zwischen China und dem Westen, die man erweitert und verändert. 372 Spionageabwehr / Proliferation / Cyberabwehr Hinweise Für Hinweise auf Spionageaktivitäten oder andere sicherheitsgefährdende Vorkommnisse steht der Niedersächsische Verfassungsschutz als vertrauensvoller Ansprechpartner unter folgender Erreichbarkeit zur Seite: E-Mail: Kontakt@mi.niedersachsen.de In dringenden Fällen - insbesondere, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht - ist die Polizei unter der Notrufnummer 110 zu alarmieren. Weitere Informationen zum Thema Spionage können Sie auch dem Flyer "Spionage - (k)ein Thema?!" entnehmen, den Sie auf unserer Internetseite herunterladen können. 8.2 Proliferation Proliferationsbekämpfung umfasst Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung atomarer, biologischer und chemischer Waffensysteme sowie der hierfür benötigten Trägersysteme. Sie beschränkt sich aber mittlerweile nicht nur hierauf, sondern beinhaltet auch die unkontrollierte Verbreitung und Weitergabe von digitalen Werkzeugen, Technologien oder Software, die für Cyberoperationen genutzt werden können. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich, ebenso wie zahlreiche andere Staaten, international verpflichtet, die Verbreitung und den Einsatz von Massenvernichtungswaffen zu verhindern, um Frieden und Stabilität zu sichern. Den Verfassungsschutzbehörden obliegt der Aufgabenbereich der Proliferationsbekämpfung. Sie leisten somit einen bedeutenden Beitrag zum friedlichen Zusammenleben der Völker. Proliferation geht i. d. R. nicht von Einzelpersonen aus, sondern wird von Staaten betrieben, häufig unter Einbindung ihrer Geheimoder Nachrichtendienste. Dabei handelt es sich um Akteure, bei denen die Gefahr besteht, dass sie ABC-Waffen in bewaffneten Konflikten einsetzen oder deren Einsatz zur Durchsetzung politischer Ziele 373 Spionageabwehr / Proliferation / Cyberabwehr androhen. Die aktuellen Entwicklungen in internationalen Krisenund Konfliktregionen sowie das machtpolitische Agieren autoritärer Regime erhöhen die sicherheitspolitischen Risiken und unterstreichen die Relevanz wirksamer Gegenmaßnahmen. Da entsprechende Waffenund deren Trägersysteme nicht vollständig frei verfügbar sind, konzentrieren sich proliferationsrelevante Staaten häufig auf den Erwerb einzelner Bauteile und Komponenten. Im Mittelpunkt stehen dabei sogenannte Dual-Use-Güter, also Produkte, Technologien, Software und Fachwissen, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke geeignet sind. Proliferationsbestrebungen zielen darauf ab, den militärischen Nutzen solcher Güter hinter einem zivilen Verwendungszweck zu verschleiern. Der Einsatz von Deckund Tarnfirmen, fingierte Geschäftsbeziehungen, gezielt irreführenden Warenund Endverbleibsangaben oder Umweglieferungen über vermeintlich unkritische Drittstaaten, die als Zwischenstation oder Verschleierungsplattform fungieren, sowie verdeckte Beschaffungswege erschweren die Identifizierung und Aufklärung entsprechender Aktivitäten erheblich, insbesondere wenn sie durch staatliche Geheimoder Nachrichtendienste gesteuert werden. In den vergangenen Jahren hat sich das Aufgabenspektrum der Proliferationsabwehr deutlich erweitert und umfasst mittlerweile auch den Bereich der sogenannten Emerging Technologies (EMT). Darunter fallen neuartige technologische Entwicklungen und Hochinnovationen, die, unabhängig von klassischem ABC-Bezug, das Potenzial besitzen, militärische Fähigkeiten und Konfliktdynamiken in einer Weise zu verändern, die in ihrer Wirkung mit strategischen Waffensystemen vergleichbar sein können. Dazu zählen z. B. Fortschritte in der Künstlichen Intelligenz (KI), autonom agierende Systeme, Quantentechnologien, neuartige Sensorik oder biotechnologische Verfahren. Deren sicherheitsrelevante Einsatzmöglichkeiten werden oft erst während der Entwicklungsphase erkannt. Bestehende Exportkontrollund Regulierungssysteme decken diese Bereiche bislang nur teilweise ab und technologische Entwicklungen schreiten deutlich schneller voran als die Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen. Der Prävention kommt somit 374 Spionageabwehr / Proliferation / Cyberabwehr eine wachsende Bedeutung zu. Der Niedersächsische Verfassungsschutz trägt diesem Umstand Rechnung und hat sich zum Ziel gesetzt, Forschungseinrichtungen und Unternehmen frühzeitig für die sicherheitsrelevanten Aspekte von EMT zu sensibilisieren. Durch gezielte Risikoaufklärung und den intensiven Austausch mit exponierten Unternehmen und Forschungseinrichtungen soll verhindert werden, dass neue Schlüsseltechnologien unbemerkt in die Hände von Staaten gelangen, die sie für destabilisierende oder militärische Zwecke missbrauchen könnten. Niedersachsen ist ein Wirtschaftsund Wissenschaftsstandort mit einer Vielzahl hochinnovativer Unternehmen und Forschungsinstitutionen. Viele der hier entwickelten oder produzierten Technologien, Komponenten und Materialien besitzen ein erhebliches Dual-Use-Potenzial und können bei missbräuchlicher Anwendung zur Herstellung, Modernisierung oder Funktionssteigerung von Massenvernichtungswaffen beitragen. Staaten, die entsprechende Fähigkeiten anstreben, versuchen deshalb zunehmend Zugang zu diesen Gütern zu erlangen. Für die Beschaffung werden oft nachrichtendienstliche Strukturen und Vorgehensweisen genutzt, um geltende Exportbestimmungen zu umgehen. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen die sicherheitsrelevanten Hintergründe solcher Anfragen nicht oder erst zu spät erkennen. Die Gefahr eines unbeabsichtigten Beitrags zu Proliferation ist real und betrifft insbesondere hochspezialisierte Nischenbranchen sowie Forschungsfelder mit komplexen technischen Inhalten. Neben den erheblichen Risiken, die aus einer möglichen Mitwirkung an der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen entstehen, sind Verstöße gegen exportkontrollrechtliche Vorgaben auch rechtlich erheblich: Die unerlaubte Ausfuhr oder Weitergabe kontrollierter Güter kann je nach Schwere als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden, u. a. nach dem Außenwirtschaftsgesetz, der Außenwirtschaftsverordnung und gegebenenfalls dem Kriegswaffenkontrollgesetz. 375 Spionageabwehr / Proliferation / Cyberabwehr Im Rahmen der Proliferationsbekämpfung sind internationale Sanktionen gegen Staaten wie Russland, Iran oder Nordkorea wichtige Instrumente zur Exportkontrolle und zum Schutz von Knowhow. Neben Exportbeschränkungen in den Bereichen Finanzen, Transport und Energie stehen insbesondere proliferationsrelevante Güter, konventionelle Waffen und Hochtechnologieprodukte im Fokus der Maßnahmen. Oftmals versuchen sanktionierte Staaten, die Verbote zu umgehen. Im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Krieg hat die EU zahlreiche Sanktionen gegen Russland verhängt, wodurch die Beschaffung von Rüstungsgütern sowie Dual-Use-Produkten für russische Akteure deutlich erschwert werden soll. Bestehende Netzwerke zu niedersächsischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen konnten weiter ausgebaut werden Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit baut Berührungsängste ab, stärkt Informationswege und sensibilisiert Verantwortliche für potenzielle Risiken im eigenen Arbeitsumfeld. Die etablierte Zusammenarbeit zwischen dem Niedersächsischen Verfassungsschutz und niedersächsischen Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen hat zu einer größeren Aufmerksamkeit gegenüber auffälligen Anfragen, ungewöhnlichen Geschäftsbeziehungen oder sicherheitsrelevanten Forschungskooperationen geführt. Dies trägt dazu bei, dass verdächtige Vorgänge erkannt und dem Niedersächsischen Verfassungsschutz gemeldet werden, was wiederum die Qualität und Quantität des Hinweisaufkommens verbessert. Die gewachsenen Netzwerke bilden damit eine wichtige Grundlage für eine wirksame Proliferationsabwehr in Niedersachsen. Im Rahmen der Proliferationsbekämpfung hat sich gezeigt, dass sich die Beschaffungsbemühungen der Volksrepublik China deutlich von den Aktivitäten anderer Staaten, die an Massenvernichtungswaffen oder deren Trägersystemen interessiert sind, unterscheiden. Anders als klassische Proliferationsakteure ist China aufgrund seines enormen technologischen Entwicklungsstands im Bereich der ABC-Waffentechnologien weitgehend autark und auf internationale Beschaffungswege kaum angewiesen. Zugleich verfolgt China ambitionierte Ziele im Bereich der sogenannten EMT. 376 Spionageabwehr / Proliferation / Cyberabwehr Die wesentlichen Beschaffungsbemühungen beziehen sich daher auf zentrale Zukunftstechnologien. Um eine globale Führungsrolle im Hochtechnologiebereich zu erreichen, nutzt die Volksrepublik gezielt den Zugang zu deutschen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und wissenschaftlichen Netzwerken. China setzt dabei ein breites Spektrum an Vorgehensweisen ein, um Zugang zu sensiblen Technologien, Expertise und Schlüsselkompetenzen zu erlangen. Dazu zählt der Erwerb kompletter Unternehmen ebenso wie langfristig angelegte wissenschaftliche Kooperationen, Forschungsstipendien, Joint Ventures oder die gezielte Rekrutierung von Fachkräften. Ergänzend tritt die gezielte Pflege persönlicher Beziehungen zu politischen, wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Entscheidungsträgerinnen und -trägern hinzu, um Einflusskanäle aufzubauen und strategische Interessen zu platzieren. Viele dieser Aktivitäten bewegen sich im Rahmen legaler wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Kooperationen und unterliegen weder internationalen Sanktionen noch den klassischen Exportkontrollmechanismen, was ihre sicherheitsrelevante Bewertung zusätzlich erschwert. Deutschland ist aufgrund seiner technologischen Spitzenposition und seiner offenen Forschungsstrukturen in besonderer Weise gefährdet. Es besteht die Gefahr, dass wertvolles Know-how, Forschungsergebnisse oder Hochtechnologie unbemerkt abfließen. Der Dual-Use-Charakter zahlreicher Schlüsseltechnologien, etwa in der KI, Robotik, Sensorik, Halbleitertechnologie, Quantenforschung oder modernen Biotechnologie, verschärft die Lage. Proliferationsrelevante Staaten entsenden aber auch regelmäßig Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler an deutsche, darunter auch niedersächsische, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob ein möglicher Bezug zu Beschaffungsbemühungen für Programme zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen besteht. Bei Bedarf sensibilisiert der Niedersächsische Verfassungsschutz die betreuenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für entsprechende Risiken und informiert diese über aktuelle Entwicklungen. Der Niedersächsische Verfassungsschutz engagiert sich präventiv, indem er gezielte Informationsund Aufklärungsarbeit leistet und als vertraulicher Ansprechpartner für Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Wissenschaftler zur Verfügung steht. 377 Spionageabwehr / Proliferation / Cyberabwehr Proliferationsabwehr ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Nur wenn Verdachtsmomente früh identifiziert werden und Wissen geteilt wird, lassen sich Risiken minimieren und gefährliche Entwicklungen unterbinden. Daher arbeitet der Verfassungsschutz eng mit weiteren Sicherheitsbehörden auf Landesund Bundesebene zusammen, um verdächtige Vorgänge zu identifizieren, Informationen zu bündeln und koordinierte Gegenmaßnahmen einzuleiten. Auf diese Weise trägt der Niedersächsische Verfassungsschutz aktiv zur Aufdeckung und Unterbindung proliferationsrelevanter Aktivitäten bei und leistet auf lokaler Ebene einen bedeutenden Beitrag zur internationalen Sicherheit. 8.3 Cyberabwehr Die Abhängigkeit unserer Gesellschaft von Informationsund Kommunikationstechnologien steigt. Die dadurch verursachte Verwundbarkeit moderner Gesellschaften stellt eine große sicherheitspolitische Herausforderung dar. Der mögliche Schaden für Staaten, ihre Bevölkerung und ihre Volkswirtschaften im Falle der Beeinträchtigung von Informationsund Kommunikationsinfrastrukturen ist immens. Staat, Kritische Infrastrukturen, Wirtschaft, Wissenschaft und Bevölkerung sind auf das verlässliche Funktionieren dieser Technologien, insbesondere des Internets, angewiesen. Cyberangriffe werden zahlreicher, komplexer und professioneller. Häufig kann bei Angriffen weder auf die Identität noch auf die Motivation des Angreifers geschlossen werden; kriminelle, terroristische, militärische und/oder geheimbzw. nachrichtendienstliche Hintergründe sind denkbar. Die für solche Angriffe häufig genutzten hoch entwickelten Schadprogramme abzuwehren und zurückzuverfolgen, erfordert eine enge Kooperation der Sicherheitsbehörden. Auch fremde Staaten bedienen sich gezielter Cyberangriffe, um Informationen zu erlangen und das erworbene Wissen zu ihrem Vorteil zu nutzen. Täglich gibt es bundesweit eine Vielzahl an Cyberangriffen, mit dem Ziel der Verschlüsselung und der anschließenden 378 Spionageabwehr / Proliferation / Cyberabwehr Erpressung der Betroffenen.194 Auf den einschlägigen Seiten für die Internetsicherheit, wie z. B. auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI; https://www.bsi.bund. de/DE/Service-Navi/Publikationen/Lagebericht /lagebericht_node. html) werden die Angriffe statistisch dargestellt. Neben den im Jahr 2025 fortgesetzten Angriffen auf Großunternehmen waren in Niedersachsen diverse kleinere und mittelständische Unternehmen, politische Parteien, Nichtregierungsorganisationen oder auch Privatpersonen betroffen. Das verdeutlicht, welch hohen Stellenwert die IT-Sicherheit in allen Bereichen hat. Eine große Gefahr für Unternehmen und Behörden stellen nach wie vor "Advanced Persistant Threats"195 dar. Diese zielgerichteten Cyberangriffe durch gut organisierte und professionell ausgestattete Hacker, die Anweisungen und Unterstützung i. d. R. von Regierungen erhalten können, verlaufen typischerweise in mehreren Phasen und sind sehr komplex in der Vorbereitung und Durchführung. Ziel eines solchen Angriffs ist es, sich möglichst lange unentdeckt in fremden IT-Systemen zu bewegen, um sensible Daten auszuleiten oder anderweitig Schäden anzurichten. Im Gegensatz zu vielen anderen Cyberkriminellen verfolgen diese Angreifer ihre Ziele grundsätzlich langfristig, meist über mehrere Monate oder Jahre hinweg. Sie stimmen ihre Aktivitäten auf die Sicherheitsmaßnahmen ihrer anvisierten Opfer ab und greifen diese häufig mehrfach an. Die Bearbeitung solcher Cyberangriffe stellt aufgrund der Anonymität des Angriffs und der nicht erkennbaren Motivation der Angreifer für die Sicherheitsbehörden eine große Herausforderung dar. Im Rahmen einer Studie des Branchenverbands der deutschen Informationsund Telekommunikationsbranche (Bitkom e. V.) aus dem Jahr 2025 wurden durch Cyberangriffe geschädigte Unternehmen befragt. Die Befragung ergab einen signifikanten Anstieg 194 Auch bekannt als Einsatz von Ransomware (aus dem englischen: ransom für "Lösegeld"). 195 Bei "Advanced Persistant Threats" handelt es sich um zielgerichtete Cyberangriffe auf spezifisch ausgewählte Institutionen und Einrichtungen, bei denen sich ein Angreifer persistent (=andauernd) Zugriff auf ein System verschafft und auf weitere Systeme ausweitet. Die Angriffe zeichnen sich durch einen sehr hohen Ressourceneinsatz und erhebliche technische Fähigkeiten aufseiten der Angreifer aus und sind i. d. R. schwierig festzustellen (siehe Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, www.bsi. bund.de). 379 Spionageabwehr / Proliferation / Cyberabwehr staatlich gesteuerter Cyberangriffe196 . Im Jahr 2023 gaben nur sieben Prozent der Befragten an, von einem Cyberangriff von einem ausländischen Nachrichtendienst betroffen gewesen zu sein, im Jahr 2025 waren es 28 Prozent. Diese Steigerung kann auf den Umstand einer erhöhten Sensibilität und der verbesserten Möglichkeiten zur Zuordnung von staatlichen Akteuren im Cyberraum zurückgeführt werden. Ein tatsächlicher Anstieg von Cyberangriffen durch ausländische Nachrichtendienste ist im Hinblick auf die aktuelle weltpolitische Lage allerdings wahrscheinlich. Die Abgrenzung zwischen Cybercrime und Cyberspionage, also Cyberangriffe durch ausländische Nachrichtendienste ist i. d. R. schwierig, da auch bei einem augenscheinlich in erster Linie bestehenden finanziellen Interesse des Angreifers, wie dem Einsatz von Ransomware, staatliche Akteure im Vorfeld an der Kompromittierung beteiligt gewesen sein können. Denn auch einem staatlichen Akteur kann eine Verschlüsselung der Systeme des Opfers zur Verschleierung der Aktivitäten und zur finanziellen Bereicherung dienen. Des Weiteren liegen vermehrt Hinweise vor, die darauf schließen lassen, dass ausländische Geheimdienste im Kontakt zu bislang vorwiegend finanziell motivierten Ransomware-Gruppierungen stehen. Aus einer Veröffentlichung von als authentisch bewerteten Kommunikationsdaten der russischen Ransomware-Gruppierungen "Black Basta" untereinander, gehen Verbindungen zum russischen Geheimdienst FSB hervor, die darauf hindeuten, dass führende Mitglieder der Gruppierung in Kontakt zu russischen staatlichen Stellen standen.197 Das macht deutlich, dass russische Ransomware Gruppierungen wie "Black Basta" mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Teil der hybriden Bedrohungen durch Russland sind. Die Einschätzung, dass solche Akteure von staatlichen russischen Stellen geduldet werden, besteht bereits seit einigen Jahren. Die 196 https://www.bitkom.org/sites/main/files/2025-09/bitkom-pressekonferenz-wirtschaftsschutz-cybercrime.pdf. 197 ht tps: // w w w.spiegel.de /net z welt / web /ransomware - grupp e - blackbas t a - wie - ein - mutmasslichererpresser-ausrussland - derjus tizentkam -a - df47e7f169de - 4 d 6 0 - bc34-af22e6e8fc05. 380 Spionageabwehr / Proliferation / Cyberabwehr geleakten Informationen vermitteln jedoch den Eindruck, dass solche Gruppierungen wahrscheinlich sogar aktiv durch russische Stellen unterstützt und gesteuert werden. Angesichts der aktuellen politischen Lage erscheint eine Schwächung der deutschen Wirtschaft zudem zielführend für Russland. Abgesehen von RansomwareGruppierungen gibt es auch sogenannte Hacktivismus-Gruppierungen. Dabei handelt es sich um Einzelpersonen oder koordinierte Kollektive, die Hacking-Techniken anwenden, um politische, soziale oder ideologische Anliegen zu fördern. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Cyberkriminellen geht es ihnen nicht um finanziellen Profit, sondern um Aufmerksamkeit. Hierzu nutzen Hacktivismus-Gruppierungen häufig DDoSAngriffe198 , die die Verfügbarkeit von Webseiten beeinträchtigen, indem gezielt eine Überlastung durch massenhafte Anfragen durch verschiedene vom Angreifer kontrollierte Systeme verursacht wird. Solche Angriffe führen i. d. R. keinen großen Schaden herbei, da die Angreifer dadurch keinen Zugriff auf die Daten der Betroffen erlangen. Prorussische Hacktivismus-Gruppierungen nutzen solche DDoS-Angriffe in erster Linie als Werkzeug der Propaganda, die darauf abzielt, gesellschaftliche Verunsicherung zu stiften und das Vertrauen in staatliche Institutionen zu untergraben. Daneben gibt es auch Hacktivismus-Gruppierungen wie "Z-Pentest Alliance", die für ihre Angriffe auf KRITIS im Europäischen Raum, insbesondere in den Bereichen Energie und Wasser, bekannt sind. Dabei kompromittieren die Angreifer IT-Systeme, indem sie sich Zugriff auf Steuerungssysteme oder vertrauliche Daten verschaffen. Dieses Vorgehen ist deutlich kritischer zu bewerten. In Niedersachsen griff diese Gruppierung im Jahr 2025 auch Unternehmen im Energiesektor an. Das Ausmaß des Schadens war überschaubar, da es sich um kleine Anlagen handelte, die nicht dem KRITIS-Bereich zugeordnet werden. 198 Ein DDoS-Angriff ("Distributed Denial of Service") ist ein Cyberangriff, bei dem ein Ziel wie ein Server oder eine Website mit einer Flut von gefälschtem Internetverkehr überlastet wird. Angreifer nutzen dafür eine große Anzahl infizierter Computer, ein sogenanntes Botnetz, um das Ziel lahmzulegen. Dies führt dazu, dass legitime Nutzer keinen Zugriff mehr auf den Dienst haben. 381 Spionageabwehr / Proliferation / Cyberabwehr Neben direkten Cyberangriffen zum Zweck der Spionage oder Sabotage werden von der Cyberabwehr im Niedersächsischen Verfassungsschutz häufig kompromittierte Systeme festgestellt, die als Bestandteil eines Botnetzes199 gesteuert werden. Betroffen waren meist Systeme von Unternehmen, Behörden, Parteien oder Privatpersonen. Häufig wollen die Angreifenden ohne Wissen der Betroffenen deren IP-Adresse für weitere Angriffe, z. B. im Rahmen eines DDoS-Angriffs, nutzen. Beim Aufbau eines Botnetzes geht es hauptsächlich um Verschleierungsaktivitäten und die Stärkung der eigenen Ressourcen in Form von Rechenkapazität durch die Vernetzung mehrerer PCs. Nordkoreanische Akteure veröffentlichten im Jahr 2025 Stellenanzeigen oder schrieben aktiv Personen mit Jobangeboten an. Das Interesse an einer vermeintlich lukrativen Stelle wurde so ausgenutzt, um Betroffene zur Ausführung von maliziöser Software Niedersachsen im Fokus von Cyberangriffen 199 Ein Botnet oder Botnetz besteht aus gekaperten IT-Systemen, deren Nutzer in aller Regel nicht wissen, dass ihre Rechner ferngesteuert werden. Die heimliche Übernahme des Rechners beginnt mit einer Malware-Infektion. Die Schadsoftware ermöglicht es dem Angreifer, die Kontrolle über das System zu übernehmen, der Computer agiert wie ein Roboter oder kurz Bot. Gesteuert werden die gekaperten Computer meistens über sogenannte Command-and-Control-Server (C2-Server), welche wiederum vom Angreifer gesteuert werden. 382 Spionageabwehr / Proliferation / Cyberabwehr zu bringen. Hierzu suggerierte der Akteur der Interessentin oder dem Interessenten z. B. eine bestimmte Software zum Öffnen von Dokumenten zu benötigen, bei der es sich dann z. B. um eine modifizierte Version eines PDF-Readers handelt, die Schadsoftware auf das System der Betroffenen nachlädt. Eine andere Vorgehensweise, die sogar auf Personen mit IT-Expertise abzielt, ist die Bereitstellung von Programmierrätseln (sogenannte Coding Challenges), die der potenzielle Bewerber lösen soll, um Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Die Dateien, die im Rahmen dieser Aufgaben bereitgestellt werden, enthalten jedoch ebenfalls maliziöse Komponenten, die bei unbedachter Ausführung Schadsoftware nachladen. Falls das betroffene System an ein Unternehmensoder Hochschulnetzwerk angebunden ist, breitet sich die Malware auch darauf aus. Im Anschluss versuchen die Akteure Know-how zu stehlen, Kryptowährung zu erbeuten sowie personenbezogene Informationen zu erlangen, die als neue Identität für weitere Angriffe verwendet werden kann. Eine weitere besonders effektive Angriffsmethode staatlicher Akteure sind "Supply-Chain-Angriffe"200, die Lieferketten manipulieren oder kompromittieren soll. Ein solcher Angriff kann auf verschiedene Arten erfolgen, u. a. durch die Injektion von Schadsoftware in Hardware oder Software während des Herstellungsprozesses, die Kompromittierung von Lieferantenoder Herstellerdatenbanken oder die Unterwanderung von Drittanbieterdiensten. Die Detektion solcher Angriffe stellt auch Systeme niedersächsischer Unternehmen vor große Herausforderungen, da die Anzahl von Abhängigkeiten zu Softwarebibliotheken und eingesetzten Programmen stetig zunimmt. Die Sicherheitsbehörden beschäftigt zudem die voranschreitende Entwicklung von KI, deren Nutzung sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Sicherheit haben kann. Als Frühwarnsystem für Politik und Gesellschaft ist es Aufgabe des Verfassungsschutzes, die Gefahren solcher Entwicklungen zu bewerten. Staatliche 200 Bei "Supply Chain-Angriffen" werden Viren oder andere Schadsoftware über einen Lieferanten oder Drittanbieter verbreitet. Z. B. kann ein Keylogger auf einem USB-Laufwerk bei einem großen Einzelhändler eingeschleust werden und dann Tastenanschläge protokollieren, um Passwörter von Mitarbeiterkonten zu ermitteln. 383 Spionageabwehr / Proliferation / Cyberabwehr Akteure verwenden KI-Technologie bereits für Desinformationskampagnen, indem gezielt gefälschte Nachrichten, Videos oder Bilder generiert werden. Seit dem Jahr 2025 kann auch vermehrt Schadsoftware festgestellt werden, die mithilfe diverser KI-Technologien entwickelt wurde oder KI im Rahmen ihrer Funktionsweise nutzt 201. Aufgrund dessen ist zu befürchten, dass künftig das Erkennen von maliziöser mittels KI-generierter Software noch komplexer wird, da so z. B. Phishing-Mails automatisiert und zielgerichteter auf einzelne Betroffene zugeschnitten werden können. 201 https://www.heise.de/news/KI-gestuetzte-Cyberangriffe-Experten-beobachten-zunehmenden-LLM-Einsatz-10539423.html 384 Spionageabwehr / Proliferation / Cyberabwehr 385 09 Geheimschutz Geheimschutz 9.1 Geheimschutz Informationen und Vorgänge, deren Bekanntwerden den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines seiner Länder gefährden können, müssen geheim gehalten und als Verschlusssache (VS) vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt werden. Je nach Schutzbedürftigkeit erfolgt eine Einstufung der VS in unterschiedliche Geheimhaltungsgrade (VSNUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, VS-VERTRAULICH, GEHEIM oder STRENG GEHEIM), wobei der Schutz durch vorbeugende technische und organisatorische Maßnahmen des personellen und materiellen Geheimschutzes 202 erzielt wird. Verschlusssachen ab dem Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH dürfen nur Personen zugänglich sein, die sich einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen haben. Dieses zentrale Element des personellen Geheimschutzes ist in Niedersachsen im Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Nds. SÜG) geregelt. Die Sicherheitsüberprüfung erfolgt nur mit schriftlicher Einwilligung der zu überprüfenden Personen. Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel i. S. v. SS 14 Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz (NVerfSchG) ist hierbei unzulässig. Zuständig für die Einleitung einer Sicherheitsüberprüfung ist die jeweilige Beschäftigungsdienststelle; die Verfassungsschutzbehörde wirkt bei der Durchführung der Überprüfung mit. Der Niedersächsische Verfassungsschutz führt für die eigenen Geheimnisträger die erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen durch. Im Jahr 2025 bewegte sich die Gesamtzahl der Sicherheitsüberprüfungen, bedingt durch die weiterhin angespannte weltweite Sicherheitslage als auch durch ein erhöhtes Sicherheitsbewusstsein von Gesellschaft, Behörden und Unternehmen, nach wie vor auf einem hohen Niveau. 202 Der personelle Geheimschutz setzt an den Personen an, die sicherheitsempfindliche Tätigkeiten ausüben (sollen), weil sie Zugang zu VS haben. Der materielle Geheimschutz macht Vorgaben zum Zugang zu VS, zur Geheimschutzorganisation, zur Einstufung, Handhabung, Kennzeichnung und Weitergabe von VS. Ferner erfolgen Vorgaben zu organisatorischen, materiellen und technischen Maßnahmen zum Schutz von VS sowie den Einsatz von IT zur Verarbeitung von VS (VS-IT) (vgl. https://www.bsi.bund.de/DE/ Themen/Oeffentliche-Verwaltung/Geheimschutz/geheimschutz_node.html). 388 Geheimschutz 2.000 1.949 1.900 1.800 1.767 1.685 1.600 1.572 803 655 1.400 625 1.247 480 1.200 1.000 563 271 395 800 415 456 600 135 SÜ-Sabotage 732 Einfache SÜ (Ü1) 400 618 559 610 494 Erweiterte SÜ (Ü2) 200 0 55 79 86 80 109 Erweiterte SÜ (Ü3) 2021 2022 2023 2024 2025 Eine Sicherheitsüberprüfung dient der Feststellung der erforderlichen Zuverlässigkeit zur Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit. Dazu gehören auch bestimmte Tätigkeiten innerhalb lebensoder verteidigungswichtiger Einrichtungen. Ein mögliches Sicherheitsrisiko soll so auf ein Minimum reduziert werden. Zweifel an der Zuverlässigkeit werden insbesondere begründet, f wenn das persönliche, dienstliche oder berufliche Verhalten der zu überprüfenden Person die erforderliche Geheimhaltung gefährdet, f die Gefahr besteht, dass die zu überprüfende Person, insbesondere wegen der Besorgnis ihrer Erpressbarkeit, Anwerbungsversuchen fremder Nachrichtendienste ausgesetzt sein könnte oder f infrage steht, dass die zu überprüfende Person jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten wird. So können beispielsweise ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung durch Verstöße gegen Strafvorschriften oder eine Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder Medikamenten Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen. Im Rahmen weiter fortschreitender Globalisierung, auch der Arbeitsmärkte, gewinnt das Thema der Beziehungen in Staaten mit 389 Geheimschutz besonderen Sicherheitsrisiken zunehmend an Bedeutung. Eine nachrichtendienstliche Gefährdung kann sich z. B. aus verwandtschaftlichen Beziehungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken ergeben. Diese können dazu geeignet sein, durch fremde Nachrichtendienste als Druckmittel gegenüber den Betroffenen eingesetzt zu werden und diese zu einer nachrichtendienstlichen Tätigkeit zu zwingen. Hierbei spielt auch die sich verändernde internationale Sicherheitslage, nicht zuletzt durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, eine wichtige Rolle in der Bewertung. Maßgebend ist für alle Sicherheitsüberprüfungsverfahren der Grundsatz "im Zweifel für die Sicherheit". Neben den Sicherheit süberprüfungen für das Personal beschreibt die Verschlusssachenanweisung ( VSA) des Landes Niedersachsen Anforderungen des materiellen Geheimschutzes an die sichere Erstellung, Einstufung, Bearbeitung, Aufbewahrung und Vernichtung von VS. Sie enthält auch grundsätzliche technische und organisatorische Regelungen zur Nutzung von IT-Systemen zur Verarbeitung von VS. Die zunehmende Verzahnung von IT-Infrastrukturen und Ablösung der analogen Welt durch die Digitalisierung erzeugen neue Herausforderungen für den IT-Schutz von VS. Im Rahmen des personellen und materiellen Geheimschutz berät der Verfassungsschutz auch andere Behörden und Dienststellen des Landes zum sicheren Umgang mit VS. Beratungsschwerpunkte sind u. a. die Einrichtung und der Betrieb besonders gesicherter Stahlschränke und Aktensicherungsräume, bauliche, technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen sowie die individuelle Beratung von Geheimschutzbeauftragten oder VS-Verwaltenden anderer Behörden. 390 Geheimschutz 391 10 Wirtschaftsschutz Wirtschaftsschutz 10.1 Einleitung Deutschland ist als technologieund exportorientierte Nation abhängig von Wissen (Know-how) und Innovation. Beides sind wertvolle Ressourcen der Volkswirtschaft und basieren auf Forschung, Entwicklung und Erfahrung. Dieses Wissen und diese Informationen sind sowohl für fremde Nachrichtendienste (Wirtschaftsspionage) als auch konkurrierende Unternehmen (Konkurrenzausspähung), die gezielt und professionell Ausspähung betreiben, von höchstem Interesse. Effektive Forschung und Entwicklung zu betreiben ist zeitaufwändig und teuer, zudem bedarf es hervorragend ausgebildeten Personals. Mangelt es einem Staat oder einem Unternehmen an einer der genannten Ressourcen, besteht großes Interesse an der Aneignung dieses Wissens durch gezielte Ausspähung. Insbesondere durch die Entwicklungen im Rahmen der Digitalisierung und die besonderen wirtschaftlichen Herausforderungen der vergangenen Jahre erhöht sich der Druck auf Unternehmen, schneller und besser zu produzieren und neue Produkte auf den Markt zu bringen. Von diesen Aktivitäten betroffen sind innovative und technologieorientierte Branchen, besonders Bereiche der Informationsund Kommunikationstechnik, der Luftund Raumfahrt, der Automobilindustrie, der Werkstoffund Produktionstechnik, der Biotechnik und Medizin, der Nanotechnologie sowie Energieund Umwelttechnik. Von Interesse sind insbesondere Produktinnovationen und Marktstrategien. Aber auch auf den ersten Blick weniger innovative oder sensible Daten und Informationen können für Spionageaktivitäten attraktiv sein, weil der Zweck nicht sofort ersichtlich ist und die Aufdeckung unwahrscheinlicher. Die fortschreitende Entwicklung von Systemen, die auf Künstlicher Intelligenz (KI) basieren, stellt eine besondere Herausforderung dar. Das Erlangen von Informationen über technologische Fortschritte kann einerseits Gegenstand von Spionage sein, andererseits können KI-basierte Tools auch für Spionagezwecke eingesetzt werden. Niedersächsische Unternehmen verzeichnen mit ihren Spitzentechnologien große Erfolge und können damit Ziel fremder Nachrichtendienste und von Konkurrenzfirmen sein. Vor diesem Hintergrund 394 Wirtschaftsschutz wurde im Jahr 2000 beim Niedersächsischen Verfassungsschutz aus der Spionageabwehr heraus der Fachbereich Wirtschaftsschutz gegründet, der als Ansprechstelle für die Wirtschaft und wissenschaftliche Einrichtungen zur Verfügung steht. Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern haben sich auf folgendes gemeinsames Aufgabenverständnis geeinigt: "Die Verfassungsschutzbehörden informieren im Rahmen des präventiven Wirtschaftsschutzes über eigene Erkenntnisse und Analysen, die dazu beitragen, dass Wirtschaft und Wissenschaft sich eigenverantwortlich effektiv gegen Ausforschung (insbes. Wirtschaftsspionage), Sabotage und Bedrohungen durch Extremismus und Terrorismus schützen können." Das Beratungsangebot des Niedersächsischen Verfassungsschutzes umfasst die Themen Wirtschaftsund Industriespionage, Cybersicherheit 203, Know-how-Schutz, Sicherheit in der Informationsund Kommunikationstechnologie, Geheimschutz in der Wirtschaft, Sicherheit auf Geschäftsreisen im Ausland, Innentäterproblematik und Social Engineering 20 4 . Zahlreiche Unternehmen sind bereits im Rahmen von Vortragsveranstaltungen mit sicherheitsrelevanten Informationen erreicht worden. Der Fachbereich Wirtschaftsschutz des Niedersächsischen Verfassungsschutzes ist auch zentrale Ansprechstelle für die Wirtschaft, z. B. bei Fragen des Extremismus und arbeitet eng mit den dafür zuständigen Fachbereichen zusammen. 203 Cybersicherheit erweitert das Aktionsfeld der klassischen IT-Sicherheit auf den gesamten Cyber-Raum. Dieser umfasst sämtliche mit dem Internet und vergleichbaren Netzen verbundene Informationstechnik und schließt darauf basierende Kommunikation, Anwendungen, Prozesse und verarbeitete Informationen mit ein. Damit wird praktisch die gesamte moderne Informationsund Kommunikationstechnik zu einem Teil des Cyber-Raumes (siehe Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, www.bsi.bund.de). 204 Social Engineering bezeichnet eine Methodik zur Verhaltensmanipulation. Social Engineers spionieren das persönliche Umfeld ihres Opfers aus, täuschen Identitäten vor oder nutzen Verhaltensweisen wie Autoritätshörigkeit aus, um geheime Informationen oder unbezahlte Dienstleistungen zu erlangen. 395 Wirtschaftsschutz 10.2 Aufgaben und Arbeitsweise Der Verfassungsschutz unterliegt nicht dem Legalitätsprinzip. Das ermöglicht es, gegenüber den in den Unternehmen verantwortlich handelnden Personen Vertraulichkeit zuzusagen, ohne dass Gesprächsinhalte ggf. eine strafrechtliche Bearbeitung nach sich ziehen. Sind Unternehmen von einem Sicherheitsvorfall betroffen, befürchten sie unter Umständen einen Imageverlust, sofern dies öffentlich bekannt würde. Dadurch ist auch von einem großen Dunkelfeld von nicht mitgeteilten oder angezeigten Sicherheitsvorfällen auszugehen. Im Jahr 2025 war bei Sicherheitsvorfällen häufig die Informationstechnologie von Unternehmen betroffen. In den meisten Fällen waren Firmennetzwerke durch Schadsoftware manipuliert. Eine nachrichtendienstliche Steuerung dieser Angriffe war nicht auszuschließen. Der Newsletter des Fachbereiches Wirtschaftsschutz informiert die Unternehmen regelmäßig über aktuelle Erkenntnisse, die im Verbund der Verfassungsschutzbehörden gewonnen wurden. Diese Newsletter dienen in erster Linie der Sensibilisierung, aber auch der Weitergabe von Informationen und Hinweisen auf Veranstaltungen. Nach wie vor ist davon auszugehen, dass soziale Netzwerke wie z. B. Xing, Facebook oder LinkedIn genutzt werden, um im Rahmen von Social Engineering Informationen zu beschaffen, und diese für Cyberangriffe oder Anbahnungen im Bereich der Spionage (HUMINT) zu verwenden. Je mehr im Vorfeld über Adressaten einer (maliziösen) E-Mail bekannt ist, umso besser kann diese formuliert und angepasst werden. Damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass eine E -Mail für authentisch gehalten und geöffnet wird. Beratungen, Vorträge, Netzwerkarbeit Die Arbeit des Fachbereiches Wirtschaftsschutz des Niedersächsischen Verfassungsschutzes umfasst im Wesentlichen Vorträge, Firmenberatungen sowie eine intensive Netzwerkarbeit. Vorträge werden häufig von den Industrieund Handelskammern, 396 Wirtschaftsschutz Wirtschaftsverbänden, Universitäten, kommunalen Wirtschaftsförderungen und von Unternehmen für ihre Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte angefragt. Dabei wird über die Tätigkeit des Verfassungsschutzes berichtet, auf aktuelle Risiken hingewiesen und mögliche Abwehrmaßnahmen werden aufgezeigt. Ziel ist es, generell für sicherere Abläufe in Unternehmen zu sensibilisieren, z. B. bei organisatorischen Regularien oder baulichen Maßnahmen. Bei gezielten Firmenberatungen können einzelne Fragestellungen intensiver erörtert und anhand konkreter Situationen und Begebenheiten Lösungsansätze aufgezeigt werden. Wichtige Netzwerkpartner im Bereich des Wirtschaftsschutzes sind Polizeibehörden, insbesondere die "Zentrale Ansprechstelle Cybercrime für die niedersächsische Wirtschaft" (ZAC) des Landeskriminalamtes Niedersachsen (LKA NI), das Netzwerk "niedersachsen. digital e. V." sowie verschiedene IT-Gesprächskreise der Industrieund Handelskammern und die Allianz für Cybersicherheit beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). 10.3 Unternehmen der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) Eine besonders herausfordernde Aufgabe stellt gerade in unsicheren Zeiten die Aufrechterhaltung des Gemeinwohls dar. Wichtige Bestandteile dafür sind Unternehmen, die als Kritische Infrastruktur (KRITIS) gelten, da deren Anlagen und Systeme von wesentlicher Bedeutung für die Produktion lebensnotwendiger Güter oder Dienstleistungen sind. Ein umfangreicher Lieferausfall dieser Produkte kann i. d. R. nicht durch andere Akteure aufgefangen oder ausgeglichen werden. Mögliche Konsequenz daraus wäre, dass die Bevölkerung entsprechende Waren bzw. Leistungen nicht mehr beziehen kann und Hunger, Durst, mangelhafte Gesundheitsund/ 397 Wirtschaftsschutz oder Energieversorgung etc. als Folgen eintreten können. Der Schutz von KRITIS ist somit eine immens wichtige Aufgabe, die insbesondere mit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine stärker in den Fokus gerückt ist. Der Niedersächsische Verfassungsschutz unterstützt die Betreiber von KRITIS in Niedersachsen, indem er in Fragen der Spionageund Sabotageabwehr berät, um die Versorgungssicherheit möglichst umfassend zu gewährleisten. Die Verbesserung der Inneren Sicherheit für Niedersachsen durch Stärkung der Resilienz von KRITIS-Unternehmen, ist der treibende Faktor, dem auch durch die Mitwirkung in verschiedenen Gremien Rechnung getragen wird. 10.3.1 KRITIS-Tagung Am 24. und 25.02.2025 fand die vierte Tagung für Sicherheitsverantwortliche in Unternehmen der KRITIS mit 74 Teilnehmenden statt. Ziel dieser Veranstaltung ist es, KRITIS-Unternehmen, die dem äußeren Druck von hybriden Bedrohungen begegnen müssen, über präventive Maßnahmen zum Sabotageschutz zu informieren und einen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen. Inhaltliche Schwerpunkte bildeten die NIS2-Richtlinie205, das KRITIS-Dachgesetz 206, Maßnahmen zum physischen Schutz kritischer Anlagen, unterschiedliche AwarenessMaßnahmen sowie ein Lagebericht des Technischen Hilfswerkes über das Generieren von lagebilderweiternden Informationen. 205 NIS steht für "Network and Information Security". Mit der NIS2-Richtlinie wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Aufrechterhaltung der Cybersicherheit in 18 kritischen Sektoren in der gesamten EU geschaffen. Ferner werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Cybersicherheitsstrategien festzulegen und bei der grenzüberschreitenden Reaktion und Durchsetzung mit der EU zusammenzuarbeiten. Siehe hierzu https://digitalstrategy.ec.europa.eu/de/policies/nis2-directive. Die Richtlinie muss noch in nationales Recht umgesetzt werden. Siehe hierzu https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/nis-2-richtlinie-deutschland-2373174. 206 Mit dem KRITIS-Dachgesetz wird eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen umgesetzt. Es werden übergreifende Mindestanforderungen, verpflichtende Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring für kritische Infrastrukturen geschaffen und die Abwehrfähigkeit und Resilienz gestärkt. Das Gesetz legt bundesweit fest, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind. Siehe hierzu https:// w w w.bmi.bund.de / SharedDocs /pressemitteilungen / DE / 2025/09/ kritisdg-kabinett. html und https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-kritis-dachgesetz-2383682. 398 Wirtschaftsschutz 10.4 Geheimschutz in der Wirtschaft Unternehmen, die mit staatlichen Verschlusssachen ab dem Geheimhaltungsgrad "VS-Vertraulich" umgehen, werden sicherheitsüberprüft und in die Geheimschutzbetreuung aufgenommen. Zweck dieser Maßnahmen ist der Schutz der als Verschlusssache (VS) eingestuften Informationen, da hier von einem erhöhten Risiko von Spionageund Sabotageaktivitäten auszugehen ist. In ihrer Aufgabenwahrnehmung werden die Sicherheitsbevollmächtigten dieser Unternehmen vom Verfassungsschutz beraten und betreut. In diesem Rahmen haben wir 2025 zwei Veranstaltungen durchgeführt: 10.4.1 Geheimschutztagung Vom 13. bis zum 14.05.2025 fand die jährliche Geheimschutztagung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes mit etwa 70 Sicherheitsbevollmächtigten der geheimschutzbetreuten Unternehmen sowie Vertreterinnen und Vertretern einzelner Sicherheitsbehörden in Reinstorf statt. Im Mittelpunkt der Tagung standen der Wissenstransfer, die Vernetzung und der Austausch zwischen am Geheimschutzverfahren beteiligten Behörden, wie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), dem Verfassungsschutz und den jeweiligen Unternehmen. 399 Wirtschaftsschutz Inhaltlich ging es u. a. um Notfallplanungen, die Gefahr durch Innentäterinnen und -täter, Entwicklungen im Bereich des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) des Bundes, Verfahrenserleichterung und Entbürokratisierung sowie konkrete Maßnahmen zur Vorbeugung von Cyberrisiken. 10.4.2 Geheimschutztag Am 09.09.2025 fand als Ergänzung zur jährlichen zweitägigen Geheimschutztagung der zweite Geheimschutztag statt. Etwa 60 Sicherheitsbevollmächtigte geheimschutzbetreuter Unternehmen nahmen an dieser Informationsund Weiterbildungsveranstaltung in Bad Zwischenahn teil. Zielgruppe dieser Veranstaltung sind vorrangig Sicherheitsbevollmächtigte niedersächsischer Unternehmen, die den Verantwortungsbereich neu übernommen haben. Inhaltlich befassten sich die Referentinnen, Referenten und Gäste u. a. mit dem Geheimschutz, der Sicherheit der Beschäftigten auf Geschäftsreisen sowie der polizeilichen Gefährdungsbewertung von Personen und Objekten. Einen Schwerpunkt nahm der Austausch über die hybride Bedrohungslage ein. Er schloss sich an einen Beitrag des Landeskommandos Niedersachsen an, der über den "Operationsplan Deutschland" (OPLAN DEU) als wesentlichen Baustein im Spannungsoder Verteidigungsfall informierte. 10.5 24. Wirtschaftsschutztagung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes Am 17.11.2025 fand die 24. Wirtschaftsschutztagung in Hannover statt. Mit knapp 400 Teilnehmenden aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung war es die bisher größte Veranstaltung dieser Art. Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, eröffnete die Tagung mit einer Keynote. Sie warnte ausdrücklich vor den Gefahren hybrider Bedrohungen und hielt die 400 Wirtschaftsschutz Zuhörenden an, proaktiv die Widerstandskraft der Wirtschaft zu stärken. Auch die Präsidentin des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Claudia Plattner, konstatierte, dass die Bedrohungslage im Cyberraum besorgniserregend bleibe. Viele Unternehmen hätten die Brisanz der Bedrohung im Cyberraum noch nicht erkannt. Das größte Problem stellten die Angriffsflächen dar, die den feindlichen Akteuren geboten werden. Es gebe noch viel Nachholpotenzial. Am Paneltalk, an dem sich u. a. auch der Niedersächsische Ver fassungsschutzpräsident beteiligte, wurde über den Umgang mit hybriden Bedrohungen und Cyber-Kampagnen diskutiert und welche Maßnahmen dem entgegengesetzt werden können. Ein Referent berichtete über verschiedene CyberKampagnen und wie diese als Bestandteil hybrider Bedrohungen Einfluss auf die Sicherheit nehmen können. Ein weiterer Vortrag verdeutlichte das mögliche Ausmaß von Schäden, das Desinformationskampagnen für Unternehmen zur Folge haben kann. Den Abschluss bildete ein Beitrag über die aktuelle Entwicklung im Nahen Osten und wie sie sich auf hier ansässige Unternehmen auswirken kann. 10.6 Kontaktdaten Für Fragen steht der Fachbereich Wirtschaftsschutz des Niedersächsischen Verfassungsschutzes unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: Telefon: 0511 6709-284 Telefax: 0511 6709-393 E-Mail: wirtschaftsschutz@mi.niedersachsen.de Internet: www.verfassungsschutz.niedersachsen.de 401 11 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 11.1 Politisch motivierte Kriminalität 207 (PMK) - Vorbemerkung Die PMK wird durch die Polizei auf der Grundlage des "Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)" erfasst. Meldepflichtig sind alle politisch motivierten Straftaten (Fälle) gemäß den Richtlinien des KPMD-PMK. Dazu zählen "echte Staatsschutzdelikte" (SSSS 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102, 104, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 130, 192a, 234a oder 241a des Strafgesetzbuches (StGB), Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)) sowie Delikte der allgemeinen Kriminalität, die gemäß Definitionssystem der PMK entsprechend zuzuordnen sind ("unechte Staatsschutzdelikte"). Den Letztgenannten werden Fälle zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/ oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie politisch motiviert waren, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Extremismus) zum Ziel haben muss. Tatbestände der "echten Staatsschutzdelikte" werden auch erfasst, wenn im Einzelfall keine politische Motivation festgestellt werden kann. Die extremistische Kriminalität, welche in den Berichten der Verfassungsschutzbehörden dargestellt wird, bildet einen Teilbereich der PMK ab und umfasst Straftaten, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Außerdem finden Straftaten Berücksichtigung, die durch Anwendung von Gewalt oder durch darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder sich gegen die Völkerverständigung richten. 207 Der PMK werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/ oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder sich gegen eine Person, insbesondere aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung oder Herkunft richten und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht. 404 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Die Zahlen basieren auf Angaben des Landeskriminalamtes Niedersachsen (LKA NI). Die Darstellung der niedersächsischen Fallzahlen in Übersichten des Bundes kann davon abweichen, da das LKA NI eine sogenannte "lebende Statistik" führt. Um die ständige Aktualität der Statistik sicherzustellen, werden dabei ggf. Nacherfassungen/ Aktualisierungen auch für Vorjahre vorgenommen, sodass der Zahlenbestand Veränderungen unterliegen kann. 11.2 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) mit extremistischem Hintergrund - rechts Die Gesamtzahl der Straftaten im Phänomenbereich der PMK -rechtsist mit 3.758 Fällen im Vergleich zum Vorjahr (4.035) um knapp sieben Prozent gesunken. Im Vergleich der letzten zehn Jahre liegt die Fallzahl dennoch erneut deutlich über dem Mittelwert (2.389). Im Berichtsjahr wurden 3.405 dieser Fälle als rechtsextremistisch eingestuft, was im Vergleich zum Vorjahr eine Reduktion von circa elf Prozent bedeutet (2024: 3.843). Hierbei sind insbesondere die Fallzahlen zu fremdenfeindlichen, rechtsextremistischen Straftaten gesunken, wenngleich sich auch diese weiterhin auf einem hohen Niveau befinden (1.270; - 204). Dem Phänomenbereich der PMK -rechtswurde im Jahr 2025 ein Fall der Deliktsqualität Terrorismus zugeordnet (2024: 0). Hierbei handelte es sich um einen Verstoß gem. SS 89a StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat). Die Anzahl der rechtsextremistischen Gewaltdelikte stieg im Vorjahresvergleich um 15 Fälle auf insgesamt 108 Taten. Hierzu zählen vornehmlich Körperverletzungsdelikte208 (100). Insgesamt standen die rechtsextremistischen Gewaltdelikte (wie auch im Vorjahr) überwiegend im Zusammenhang mit fremdenfeindlichen (82), ausländerfeindlichen (78) oder rassistisch (27) motivierten Taten und richteten sich dabei gegen Menschen mit z. T. vermeintlichem 208 Diese beinhalten 70 Fälle der einfachen (SS 223 StGB) sowie 30 Fälle der gefährlichen Körperverletzung (SS 224 StGB). 405 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Migrationshintergrund. Vereinzelt richteten sich die Taten gegen die sexuelle Orientierung (8) oder standen im Kontext von Rechts-/ Links-Konfrontationen (5). Im Bereich der sonstigen rechtsextremistischen Straftaten209 ist mit 3.296 Fällen im Jahr 2025 eine Reduktion der Fallzahlen in Höhe von 454 Delikten im Vorjahresvergleich (2024: 3.750) festzustellen, was insbesondere auf Rückgänge von Volksverhetzungen gem. SS 130 StGB (- 300) sowie dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gem. SS 86a StGB (- 277) zurückzuführen ist. Ein Fallzahlenanstieg ist insbesondere bei rechtsextremistischen Beleidigungen zu verzeichnen (286; + 114), welche korrespondierend mit dem Gesamttrend rechtsextremistischer Taten im Berichtsjahr, insbesondere aus einer fremdenfeindlichen (240), ausländerfeindlichen (203) sowie rassistischen (91) Motivation, erfolgten. In den Monaten Januar und Februar 2025 ereigneten sich circa 20 Prozent der rechtsextremistischen Taten des Jahres 2025 (673), vornehmlich in Form von Sachbeschädigungen210. In direktem Bezug zur Bundestagswahl211 standen 73 Taten212. Mit aktuellen geopolitischen Krisenherden standen 69 rechtsextremistische Taten in Zusammenhang, davon u. a. 42 im Kontext des Nahost-Konflikts sowie 21 mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Im Jahr 2025 ereigneten sich 171 rechtsextremistische Taten im Kontext Konfrontation/Politische Einstellung gegen links. Dies stellt einen Anstieg um 64 Taten und somit um circa 60 Prozent dar. Die Steigerung ist u. a. auf das zunehmende Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen 209 Im Sinne des KPMD-PMK sind hier die extremistischen Straftaten der Deliktsqualität "Politisch motivierte Kriminalität" gemeint. 210 In diesem Zeitraum ereigneten sich circa 27 Prozent aller Sachbeschädigungen gem. SS 303 StGB. 211 Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag erfolgte am 23.02.2025. 212 Im Zusammenhang mit der Europawahl 2024 kam es im Vorjahr zu 74 rechtsextremistischen Straftaten. 406 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) zurückzuführen (2024: 51, 2025: 81). Im Versammlungskontext standen diesbezüglich vier rechtsextremistische Taten (2024: 9). Gegen links gerichtete rechtsextremistische Gewaltkriminalität belief sich auf fünf Fälle (2024: 4), bei welchen es sich um Körperverletzungsdelikte213 sowie eine schwere Brandstiftung handelte. Im Jahr 2025 wurden zehn rechtsextremistische Straftaten gegen Asylunterkünfte festgestellt (2024: 15), wobei es zu keinem Gewaltdelikt kam. Vornehmlich handelte es sich um Störungen des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Sachbeschädigungen (jeweils 3) sowie um Volksverhetzungen (2). Die Anzahl rechtsextremistischer Propagandadelikte ist im Vorjahresvergleich auf 2.088 Taten (2024: 2.363) gesunken; diese bildeten weiterhin den Schwerpunkt am Gesamtaufkommen der rechtsextremistischen PMK (circa 61 Prozent). Übersicht über Politisch motivierte Gewalttaten und sonstige Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität -rechts-" in Niedersachsen 2024 2025 Terrorismusdelikte 0 1 (SSSS 89a, 89b, 89c, 91, 129a, b StGB sowie Katalogtaten) Politisch motivierte Gewalttaten: Körperverletzungen 79 100 Widerstandsdelikte 8 2 Erpressungsdelikte 3 0 Raubdelikte 2 1 Totschlag 1 0 Brandstiftungen 0 2 Gefährl. Eingriffe in Bahn-, Luft-, Schiffsund Straßenverkehr 0 1 213 Davon jeweils 2 Fälle gem. SS 223 StGB sowie SS 224 StGB. 407 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Landfriedensbruch 0 1 Freiheitsberaubung 0 1 Insgesamt: 93 108 Sonstige Straftaten: Propagandadelikte 2.363214 2.088 215 Volksverhetzung 851 551 Beleidigungen 172 286 Sachbeschädigungen 115216 133217 Verhetzende Beleidigungen 85 69 Nötigungen/Bedrohungen 43 50 Andere Straftaten 124 119 Insgesamt 3.750 3.296 Straftaten insgesamt 3.843 3.405 11.3 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) mit extremistischem Hintergrund - links Die Gesamtzahl der Straftaten im Phänomenbereich der PMK -linksist mit 1.589 Fällen im Vergleich zum Vorjahr (1.219) um gut 30 Prozent angestiegen. Im Vergleich der letzten zehn Jahre liegt die Fallzahl damit erneut deutlich über dem Mittelwert (969) und bildet gleichzeitig den höchsten Wert seit der standardisierten Erfassung von Fallzahlen der PMK. 214 Davon ein Fall gem. SS 86 StGB, 2.362 Fälle gem. SS 86a StGB. 215 Davon 4 Fälle gem. SS 86 StGB, 2.084 Fälle gem. SS 86a StGB. 216 Davon 95 Fälle gem. SS 303 StGB, 20 Fälle gem. SS 304 StGB. 217 Davon 114 Fälle gem. SS 303 StGB, 19 Fälle gem. SS 304 StGB. 408 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Das dafür zugrundeliegende Kriminalitätsgeschehen wurde in circa 84 Prozent der Fälle dem Themenfeld Konfrontation/Politische Einstellung - gegen rechts zugeordnet (1.336), in welchem das Fallzahlenaufkommen insbesondere im Zeitraum der Bundestagswahl anstieg. Etwa 57 Prozent der dem Themenfeld zugeordneten Taten erfolgten im Januar und Februar 2025 und richteten sich in diesem Zeitraum überwiegend gegen die Partei "Alternative für Deutschland (AfD)" (613). Mit Blick auf im Berichtsjahr 2025 insgesamt zu verzeichnende 857 extremistisch motivierte Fälle im Phänomenbereich der PMK -linkssteigerte sich die Fallzahl im Vorjahresvergleich (2024: 550) um circa 56 Prozent. Ausschlaggebend hierfür war insbesondere das Straftatenaufkommen im direkten Sachzusammenhang mit der Bundestagswahl (541). Im Jahr 2024 war ebenfalls ein signifikantes Straftatengeschehen im Zusammenhang mit Wahlen festzustellen; im Kontext der Europawahl kam es zu 332 linksextremistischen Taten. Dem Phänomenbereich der PMK -linkswurde im Jahr 2025 wie im Vorjahr kein Fall der Deliktsqualität Terrorismus zugeordnet. Die Anzahl linksextremistischer Gewaltdelikte stieg im Berichtsjahr 2025 auf 42 Fälle (2024: 35) an. Den größten Anteil in diesem Bereich bildeten Widerstandshandlungen gegen die Staatsgewalt 218 mit 20 Fällen. Darüber hinaus wurden 13 Körperverletzungsdelikte219, vier Landfriedensbrüche, vier Brandstiftungen sowie ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr festgestellt. Elf linksextremistische Gewalttaten ereigneten sich im direkten Zusammenhang zur Bundestagswahl. Mehr als die Hälfte der linksextremistischen Gewalttaten hatte einen Demonstrationsbezug (23; circa 55 Prozent) 218 Davon 9 Fälle gem. SS 113 StGB, 7 Fälle gem. SS 114 StGB, 4 Fälle gem. SS 115 StGB. 219 Davon 7 Fälle gem. SS 223 StGB, 6 Fälle gem. SS 224 StGB. 409 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Im Bereich der sonstigen linksextremistischen Straftaten 220 (815 Fälle) ist eine Steigerung um 300 Delikte im Vorjahresvergleich (2024: 515 Fälle) festzustellen, was maßgeblich auf ansteigende Fallzahlen von Sachbeschädigungsdelikten221 (+ 266) und vor allem auf das Kriminalitätsgeschehen im Kontext der Bundestagswahl zurückzuführen ist. Insgesamt standen 530 Taten, darunter 305 Sachbeschädigungsdelikte, im direkten Zusammenhang mit der Bundestagswahl. Dem Themenfeld Konfrontation/Politische Einstellung - gegen rechts wurden für das Berichtsjahr insgesamt 758 linksextremistische Taten zugeordnet (2024: 476), wovon sich 580 und damit etwa 77 Prozent im Zeitraum der Bundestagswahl im Januar und Februar 2025 ereigneten. Im Berichtsjahr waren 32 linksextremistische, -gegen rechtsgerichtete Gewaltdelikte (2024: 25) verzeichnet. Übersicht über Politisch motivierte Gewalttaten und sonstige Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität -links-" in Niedersachsen Politisch motivierte Gewalttaten: 2024 2025 Widerstandsdelikte 12 20 Körperverletzungen 15222 13223 Landfriedensbrüche 5 4 Brandstiftungen 3 4 Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr 0 1 Insgesamt 35 42 220 Im Sinne des KPMD-PMK sind hier die extremistischen Straftaten der Deliktsqualität "Politisch motivierte Kriminalität" außerhalb Terrorismus und Gewalt gemeint. 221 Davon 489 Fälle gem. SS 303 StGB, 31 Fälle gem. SS 304 StGB. 222 Davon 9 Fälle gem. SS 224 StGB, 6 Fälle gem. SS 223 StGB. 223 Davon 7 Fälle gem. SS 223 StGB, 6 Fälle gem. SS 224 StGB. 410 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Sonstige Straftaten: Sachbeschädigungen 254224 520225 Diebstahl 194226 203227 Beleidigung 10 24 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristi16 25 scher Organisationen Andere Straftaten 43 43 Insgesamt 515 815 Straftaten insgesamt 550 857 11.4 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) mit extremistischem Hintergrund - ausländische Ideologie und religiöse Ideologie Die Gesamtzahl der Straftaten in den Phänomenbereichen der PMK -ausländische Ideologieund der PMK -religiöse Ideologieist mit insgesamt 726 Fällen im Vergleich zum Vorjahreswert (629) um gut 15 Prozent gestiegen, wobei ein Anstieg in beiden Phänomenbereichen zu verzeichnen ist (Ausländische Ideologie: + 43; Religiöse Ideologie: + 54). Mit 519 aus -ausländischersowie 207 aus -religiöserIdeologie begangenen PMK-Taten ist ein Höchststand seit der standardisierten Erfassung von Fallzahlen der PMK und der dezidierten Erfassung beider Phänomenbereiche zu verzeichnen. 224 Davon 230 Fälle gem. SS 303 StGB, 24 Fälle gem. SS 304 StGB. 225 Davon 489 Fälle gem. SS 303 StGB, 31 Fälle gem. SS 304 StGB. 226 Ausschließlich Diebstahl gem. SS 242 StGB. 227 Davon 186 Fälle gem. SS 242 StGB, 15 Fälle gem. SS 248a StGB, 2 Fälle gem. SS 243 StGB. 411 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Als extremistisch motivierte Taten wurden zu den Phänomenbereichen insgesamt 389 Fälle für das Jahr 2025 erfasst (2024: 310). Davon entfielen 216 Fälle auf den Phänomenbereich PMK -ausländische Ideologie(2024: 176) und 173 Fälle auf den Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie(2024: 134). Die angestiegene Entwicklung der Extremismusdelikte im Phänomenbereich der PMK -ausländische Ideologieist maßgeblich auf ein stark erhöhtes Straftatenaufkommen im Kontext von Spionageverdachtsfällen (2024: 3, 2025: 92), insbesondere durch Verstöße gem. SS 109g StGB (2024: 0, 2025: 40) sowie SS 62 LuftVG (2024: 3, 2025: 45) zurückzuführen. Der Anstieg im Bereich der PMK -religiöse Ideologiestand mit einer Zunahme von Delikten mit Bezug zum Themenfeld Islamismus/Fundamentalismus in Zusammenhang (2024: 93, 2025: 139). Hier wurden vermehrt Verstöße gem. SS 126 StGB (+ 57) erfasst, was insbesondere auf islamistisch konnotierte Bombendrohungen gegenüber Bildungseinrichtungen zurückzuführen ist. Zu einem tatsächlichen Schadenseintritt kam es in keinem Fall. Im Jahr 2025 wurden im Phänomenbereich der PMK -ausländische Ideologieein (2024: 1) sowie der PMK -religiöse Ideologiezwei (2024: 4) extremistische Fälle der Deliktsqualität Terrorismus erfasst, bei denen es sich um Verstöße gemäß SS 89a, SS 89c sowie SS 129b StGB handelte. Für den Berichtszeitraum wurden acht phänomenbezogene, politisch motivierte Gewaltdelikte mit extremistischem Hintergrund verzeichnet (2024: 16). Davon entfielen vier Fälle auf den Phänomenbereich der PMK -ausländische Ideologie-, bei denen es sich um zwei einfache Körperverletzungen sowie jeweils einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und einen schweren Raub handelte. Auf den Phänomenbereich der PMK -religiöse Ideologieentfielen ebenfalls vier extremistische Gewaltdelikte, davon drei gefährliche Körperverletzungen sowie ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. 412 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Übersicht über Politisch motivierte Gewalttaten und sonstige Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich -ausländische Ideologieund -religiöse Ideologiein Niedersachsen 2024 2025 ausländische religiöse ausländische religiöse Ideologie Ideologie Ideologie Ideologie Terrorismusdelikte 1 4 1 2 (SSSS 89a, 89b, 89c, 91, 129a, b StGB sowie Katalogtaten) Politisch motivierte Gewalttaten: Körperverletzungen 10 5 2 3 Brandstiftungen 0 0 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 Landfriedensbrüche 1 0 0 0 Widerstandsdelikte 0 0 1 1 Raubdelikte 0 0 1 0 Insgesamt 11 5 4 4 Sonstige Straftaten: Störung des öffentlichen 6 27 1 82 Friedens durch Androhung von Straftaten Sachbeschädigungen 33228 6229 32230 5231 Volksverhetzung 45 18 29 19 228 Davon 28 Fälle gem. SS 303 StGB, 5 Fälle gem. SS 304 StGB. 229 Davon 4 Fälle gem. SS 303 StGB, 2 Fälle gem. SS 304 StGB. 230 Davon 27 Fälle gem. SS 303 StGB, 5 Fälle gem. SS 304 StGB. 231 Davon 3 Fälle gem. SS 303 StGB, 2 Fälle gem. SS 304 StGB. 413 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Verwenden von Kennzeichen 30 20 12 8 verfassungswidriger und terroristischer Organisationen Sicherheitsgefährdendes Ab- 0 0 40 0 bilden SS 62 LuftVG 3 0 45 0 Andere Straftaten 47 (5) 54 (13) 52 (4) 53 (9) (davon SS 20 VereinsG232) Insgesamt 164 125 211 167 Straftaten insgesamt: 176 134 216 173 11.5 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) - sonstige Zuordnung233 Die Gesamtzahl der Straftaten im Phänomenbereich der PMK -sonstige Zuordnungist mit 2.236 Fällen im Vergleich zum Vorjahr (2.427) um knapp acht Prozent gesunken. Im Vergleich der letzten zehn Jahre liegt die Fallzahl dennoch erneut deutlich über dem Mittelwert (1.339). Das dafür zugrundeliegende Kriminalitätsgeschehen wurde in circa 70 Prozent der Fälle dem Bereich Konfrontation/Politische Einstellung zugeordnet (1.570), in welchem das Fallzahlenaufkommen insbesondere im Zeitraum der Bundestagswahl anstieg; etwa ein Drittel der dem Themenfeld zugeordneten Taten ereignete sich im Januar und Februar 2025 (1.039). Mit Blick auf die insgesamt 328 im Berichtsjahr zu verzeichnenden extremistisch motivierten Fälle im Phänomenbereich der PMK -sonstige Zuordnungsank die Fallzahl im Vorjahresvergleich (2024: 232 Zuwiderhandlungen gegen (Vereins-)Verbote. 233 Hierbei handelt es sich um Fälle, welche keinem der anderen spezifischen Phänomenbereiche konkret zuzurechnen sind, deren Motivlage völlig im Unklaren liegt oder wo keine Hinweise auf eine explizite politische Motivation vorliegen. 414 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 369) um circa elf Prozent. Ausschlaggebend hierfür war unter anderem ein Rückgang von ausländerfeindlichen (- 35) und fremdenfeindlichen (- 30) Straftaten. Dem Reichsbürgerund Selbstverwalter-Spektrum wurden 38 extremistische Straftaten zugeordnet (2024: 63). Der Phänomenbereich der PMK -sonstige Zuordnungwies im Jahr 2025 keinen Fall der Deliktsqualität Terrorismus auf (2024: 1). Die Anzahl extremistischer Gewaltdelikte sank im Berichtsjahr 2025 um gut 32 Prozent auf 32 Fälle (2024: 47). Den größten Anteil in diesem Bereich bildeten Körperverletzungsdelikte234 mit 25 Fällen. Darüber hinaus wurden fünf Widerstände gegen die Staatsgewalt 235 und jeweils ein gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffsund Luftverkehr sowie in den Straßenverkehr festgestellt. Im Bereich der sonstigen extremistischen Straftaten236 (296 Fälle) ist ein Rückgang um 25 Delikte im Vorjahresvergleich (2024: 321 Fälle) festzustellen, was maßgeblich mit einer rückläufigen Fallzahl von Volksverhetzungen im Internet (- 17) einherging. Übersicht über Politisch motivierte Gewalttaten und sonstige Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Sonstige Zuordnung" in Niedersachsen 2024 2025 Terrorismusdelikte 1 0 (SSSS 89a, 89b, 89c, 91, 129a, b StGB sowie Katalogtaten) Politisch motivierte Gewalttaten: Körperverletzungen 24 25 Widerstandsdelikte 18 5 Landfriedensbrüche 1 0 234 Davon 15 Fälle gem. SS 224 StGB, 10 Fälle gem. SS 223 StGB. 235 Davon 4 Fälle gem. SS 114 StGB, ein Fall gem. SS 113 StGB. 236 Im Sinne des KPMD-PMK sind hier die extremistischen Straftaten der Deliktsqualität "Politisch motivierte Kriminalität" gemeint. 415 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Brandstiftungen 0 0 Gefährl. Eingriffe in Bahn-, Luft-, Schiffsund Straßenverkehr 1 2 Raubdelikte 1 0 Erpressungsdelikte 2 0 Insgesamt 47 32 Sonstige Straftaten: Propagandadelikte237 27 43 Volksverhetzung 52 35 Sachbeschädigungen 29238 34239 Diebstahl 17240 16241 Beleidigung 56 50 Andere Straftaten 140 118 Insgesamt 321 296 Straftaten insgesamt: 369 328 237 Im Betrachtungszeitraum ausschließlich SS 86a StGB. 238 Davon 27 Fälle gem. SS 303 StGB, 2 Fälle gem. SS 304 StGB. 239 Davon 26 Fälle gem. SS 303 StGB, 8 Fälle gem. SS 304 StGB 240 Davon 17 Fälle gem. SS 242 StGB. 241 Davon 14 Fälle gem. SS 242 StGB, 2 Fälle gem. SS 243 StGB. 416 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 417 12 Anhang Anhang 12.1 Definition der Arbeitsbegriffe Antisemitismus Der Antisemitismus beschreibt ein auf Unterstellungen und Ressentiments gegen Jüdinnen und Juden basierendes Weltbild. Er tritt häufig in Form von Verschwörungstheorien in Erscheinung. Antisemitische Verschwörungstheorien haben eine lange Geschichte und lassen sich bis ins Mittelalter zurückverfolgen. Studien belegen, dass antisemitische Einstellungsmuster in der Bevölkerung nach wie vor verbreitet sind. Angefangen bei antisemitischen Vorurteilen, die in allen Gesellschaftsschichten zu finden sind, bis hin zu antisemitischer Hetze und Verschwörungstheorien in den verschiedenen extremistischen Szenen: im Rechtsextremismus, Islamismus und Linksextremismus. Antisemitische Straftaten sind in Deutschland noch immer überwiegend politisch rechtsextremistisch motiviert. Entsprechende Einstellungsmuster und Handlungen stellen ein zentrales Element der rechtsextremistischen Ideologie dar. Der israelbezogene Antisemitismus erfüllt eine Brückenfunktion zwischen den extremistischen Phänomenbereichen. Er gehört zum Kernbestand politischer Propaganda in vielen Staaten im Nahen und Mittleren Osten und ist ein Wesenszug aller islamistischen Organisationen. Er hat aber auch innerhalb linksextremistischer Bewegungen eine lange Tradition, obwohl sich Linksextremisten formal als antirassistisch und nicht antisemitisch verstehen. Bei dem dem Linksextremismus innewohnenden Antisemitismus handelt es sich vor allem um einen israelbezogenen Antisemitismus, welcher das Existenzrecht des jüdischen Staates ablehnt. Insbesondere antiimperialistisch ausgerichtete, zumeist dogmatische Linksextremisten mit ihrer ausgeprägt antiwestlichen, insbesondere antiamerikanischen und antiisraelischen Haltung, übertragen ihre Feindbilder auf "den Juden" und davon abgeleitet auf den Staat Israel. Antisemitische Linksextremistinnen und -extremisten sehen in Israel in erster Linie den "Vorposten" des US-amerikanischen Kapitalismus und Imperialismus im Nahen Osten und unterstellen dem Staat, die arabische bzw. palästinensische Welt zu unterdrücken. Die Politik Israels gegenüber den Palästinenserinnen und Palästinensern setzen sie mit der Vernichtungspolitik des nationalsozialistischen Regimes in Deutschland gleich. Ähnliches gilt für israelische Militäraktionen. 420 Anhang Außerdem bezeichnen antiimperialistische Linksextremisten Israel als "Apartheidstaat" und werfen ihm vor, einen "Genozid" an der palästinensischen Bevölkerung im Gazastreifen zu begehen. Aus diesem Grunde solidarisieren sie sich mit den Palästinenserinnen und Palästinensern und nehmen eine einseitig proarabische bzw. propalästinensische Grundposition ein. Vor dem Hintergrund des Terrorangriffs der HAMAS auf Israel und des folgenden Kriegs in Gaza ist - ausgenommen sind die antideutsch und somit proisraelisch ausgerichteten Linksextremisten - deshalb eine zunehmende Radikalisierung vor allem im antiimperialistisch und antikolonial ausgerichteten Linksextremismus gegenüber Jüdinnen und Juden nicht zu übersehen. Im Gegensatz zum Rechtsextremismus und Islamismus führen antizionistische/antisemitische Einstellungen im Linksextremismus bislang nicht dazu, Israel oder die Jüdinnen und Juden vernichten zu wollen. Im Extremismus mit Auslandsbezug ist Antisemitismus vor allem im türkischen Rechtsextremismus sowie bei extremistischen Palästinenserinnen und Palästinensern feststellbar. Im Bereich des säkularen propalästinensischen Extremismus bezieht sich der Antisemitismus vor allem auf den Territorialkonflikt mit dem Staat Israel, dabei wird Israel oft mit "den Juden" gleichgesetzt. So wird das Existenzrecht Israels negiert oder die Beseitigung Israels angestrebt. Stattdessen soll innerhalb der Staatsgrenzen Israels ein palästinensischer Staat errichtet werden, in dem jüdische Menschen Bürger zweiter Klasse wären oder gar keine Existenzberechtigung hätten. Cyberangriffe Angriffe auf ein IT-System durch ein IT-System werden mithilfe von Schadprogrammen ausgeführt. Diese kommen auf unterschiedlichen Wegen (z. B. E-Mail-Anhang, maliziöse Webserver, Exploit) zum Einsatz und ermöglichen dadurch Cyberangriffe (vgl. "Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2024", www.BSI.bund.de). Grundsätzlich ist bei Cyberangriffen zwischen Cybercrime (Zuständigkeit Polizei) und Cyberspionage/-sabotage (Zuständigkeit Verfassungsschutz) zu unterscheiden. 421 Anhang Cybersicherheit Cybersicherheit erweitert das Aktionsfeld der klassischen IT-Sicherheit auf den gesamten Cyber-Raum. Dieser umfasst sämtliche mit dem Internet und vergleichbaren Netzen verbundene Informationstechnik und schließt darauf basierende Kommunikation, Anwendungen, Prozesse und verarbeitete Information mit ein. Damit wird praktisch die gesamte moderne Informationsund Kommunikationstechnik zu einem Teil des Cyber-Raumes (siehe Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, www.bsi.bund.de). Desinformation Desinformation ist die gezielte Verbreitung falscher oder verfälschter Informationen mit der Absicht, die öffentliche Meinungsbildung zu manipulieren. Ziel ist es, die Bevölkerung zu verunsichern, über die Bedeutung und Tragweite aktueller Ereignisse vorsätzlich zu täuschen und politische Positionen oder Unternehmen gezielt in Verruf zu bringen. Da Desinformation das Vertrauen in Fakten und Institutionen untergräbt, ist sie unmittelbar demokratiegefährdend. In diesem Kontext muss sie klar von Begriffen wie Fehlinformation, Malinformation, Fake News und Propaganda abgegrenzt werden. Fehlinformationen sind versehentlich falsch veröffentlichte Inhalte, möglicherweise ein redaktioneller Fehler. Die Inhalte von Malinformationen beruhen zwar auf der Wahrheit, ihre Verbreitung wird aber genutzt, um einer Person, Organisation oder einem Land Schaden zuzufügen. Hierbei werden meist private, geheime oder sensible Informationen einer breiten Masse zugänglich gemacht, wie z. B. Daten-Leaks. Bei Fake-News handelt es sich um Desinformation. Der Begriff suggeriert allerdings, dass es sich bei der veröffentlichten Information um eine - wenngleich falsche oder fingierte - Neuigkeit im journalistischen Sinne handelt, während die "Neuigkeit" selbst häufig frei erfunden ist. Propaganda ist der Versuch der gezielten Beeinflussung des Denkens, Handelns und Fühlens von Menschen. Wer Propaganda betreibt, verfolgt damit immer ein bestimmtes Interesse (https://www.bpb. de/themen/medien-journalismus /krieg-in-den-medien/130697/ was-ist-propaganda/). 422 Anhang Entgrenzung Dieser Begriff steht für eine Aufweichung der Grenzmarkierung zwischen nicht extremistischem und extremistischem Protest. Derartige Entwicklungen sind in Teilen der Phänomenbereiche Rechtsextremismus und Linksextremismus festzustellen, aber auch im Islamismus. Extremismus Die Verfassungsschutzbehörden unterscheiden zwischen "Extremismus" und "Radikalismus", obwohl beide Begriffe oft synonym genutzt werden. Bei "Radikalismus" handelt es sich um eine überspitzte, zum Extremen neigende Denkund Handlungsweise, die gesellschaftliche Probleme und Konflikte bereits "von der Wurzel (lat. radix) her" anpacken will. Im Unterschied zum "Extremismus" sollen jedoch weder der demokratische Verfassungsstaat noch die damit verbundenen Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung beseitigt werden. So ist z. B. Kapitalismuskritik, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschaftsund Gesellschaftsordnung äußert und sie von Grund auf verändern will, noch kein Extremismus. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden, jedenfalls nicht, solange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt. Als extremistisch werden dagegen die Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Extremismus mit Auslandsbezug Extremistische Bestrebungen mit Auslandsbezug umfassen das Agieren einer Vielzahl von Gruppierungen mit linksextremistischen, separatistischen oder nationalistischen Vorstellungen. Ihr Aktionismus in Deutschland zielt regelmäßig auf radikale Veränderungen der politischen Verhältnisse in der Provenienz. Aktuelle Ereignisse und politische Entwicklungen im Herkunftsland sind dabei richtungsweisend für die Intensität des Auftretens und auch für das Militanzniveau. Türkische und kurdische Gruppierungen, die ihre jeweilige Ideologie zudem noch in gegeneinander gerichtete gewalttätige 423 Anhang Auseinandersetzungen kanalisieren, bilden einen Beobachtungsschwerpunkt des Verfassungsschutzes. Als mitgliederstärkste Organisation ist die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) zu nennen. Alle extremistischen Organisationen mit Auslandsbezug sehen Deutschland vorwiegend als Raum für Rückzug, Rekrutierung, Propaganda und Finanzierung. Derartige Organisationen unterliegen der Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden, wenn: f sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten, indem sie hier z. B. versuchen, eine ihren Grundsätzen entsprechende Parallelgesellschaft zu errichten, f sie ihre politischen Auseinandersetzungen mit Gewalt auf deutschem Boden austragen und dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährden, f sie vom Bundesgebiet aus Gewaltaktionen in anderen Staaten durchführen oder unterstützen und dadurch auswärtige Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu diesen Staaten gefährden oder f sich ihre Aktivitäten gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker richten. Islamismus Der Begriff des Islamismus bezeichnet eine religiös motivierte Form des politischen Extremismus. Islamisten sehen in den Schriften und Geboten des Islams nicht nur Regeln für die Ausübung der Religion, sondern auch Handlungsanweisungen für eine islamistische Staatsund Gesellschaftsordnung. Ein Grundgedanke dieser islamistischen Ideologie ist die Behauptung, alle Staatsgewalt könne ausschließlich von Gott (Allah) ausgehen. Damit richten sich islamistische Bestrebungen gegen die Wertvorstellungen des Grundgesetzes, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Islamisten halten die Etablierung einer islamistischen Gesellschaftsordnung auf Grundlage von Scharia, Koran und Sunna im wörtlichen Sinne für unabdingbar. Dieser Ordnung sollen letztlich sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime unterworfen werden. 424 Anhang Kritische Infrastrukturen (KRITIS) Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen und Einrichtungen von essenzieller Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Auswirkungen zur Folge hätten (siehe Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, www. bsi.bund.de). Linksextremismus Mit dem Arbeitsbegriff werden die linksextremistischen verfassungsfeindlichen Bestrebungen von deutschen Personenzusammenschlüssen bezeichnet, die sich auf der Grundlage einer marxistisch-leninistischen, revolutionär-marxistischen oder anarchistischen Ideologie in Deutschland gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und ihre tragenden Grundsätze richten. Für Linksextremisten vielfach kennzeichnend ist ein grundsätzliches Bekenntnis zur "revolutionären Gewalt", obgleich sie tagespolitisch auf legale Formen der Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner setzen. Nationalismus Im Gegensatz zum Patriotismus, der sogenannten Vaterlandsliebe, wird mit dem Nationalismus die Überhöhung des eigenen Volkes bei gleichzeitiger Abwertung anderer Nationen und Völker bezeichnet. Neben dem deutschen Rechtsextremismus findet sich dieses Merkmal auch bei den nationalistisch geprägten Bestrebungen der türkischen "Ülkücü-Bewegung", die sich ideologisch über andere Gruppen und Ethnien stellt. Der türkische Nationalismus vertritt eine antieuropäische Haltung. Neue Rechte Die mit dem Begriff Neue Rechte bezeichnete rechtsextremistische ideologische Strömung beruft sich auf die "Konservative Revolution", eine intellektuelle Strömung antidemokratischen Denkens in der Weimarer Republik. Der Begriff wird aber nicht einheitlich verwendet. Manche Autoren erfassen mit diesem Begriff den um Theoriebildung bemühten Teil des Rechtsextremismus in seiner Gesamtheit. 425 Anhang Proliferation Proliferation ist die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen und chemischen Waffensystemen und deren Trägersystemen. Wesentliches Merkmal der Proliferation ist, dass sie nicht von Einzelpersonen, sondern durch proliferationsrelevante Staaten - unter Einbeziehung Ihrer Nachrichtenoder Geheimdienste - betrieben wird. Die dynamischen Entwicklungen in den lokalen Krisenund Konfliktherden ebenso wie die geopolitischen Machtkämpfe autoritärer Regime, verdeutlichen das zunehmende Gefährdungspotenzial dieses Phänomens innerhalb der sicherheitspolitischen Weltlage. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich neben vielen anderen Staaten international dazu verpflichtet, den Einsatz und die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern, um damit das friedliche Zusammenleben der Völker sicherzustellen. Rassismus Rassismus ist ein wesentliches Ideologieelement des Rechtsextremismus. Er zielt auf eine konstruierte Unterscheidung zwischen Menschengruppen ab, indem ihnen ein Set von Eigenschaften zugeschrieben wird. Diese Eigenschaften werden zum Wesen der Gruppenangehörigen erklärt. Es lassen sich z. B. spezifische Rassismen gegen schwarze Menschen, gegen Menschen jüdischen oder muslimischen Glaubens oder gegen Sinti und Roma erfassen. Im Nationalsozialismus erreichte der Rassismus seinen Höhepunkt. Die in Deutschland gebräuchliche Verwendung des Begriffes Rassismus nimmt häufig Bezug auf die Rassenideologie des Nationalsozialismus, die die "Selektion" und Vernichtung von Millionen Menschen biologisch begründete. Der Begriff Rassismus findet nicht nur im Rechtsextremismus, sondern auch in anderen Extremismusphänomenen Verwendung. Einen Rassismus im Linksextremismus gibt es nicht. Der Begriff findet hier eher im Zusammenhang mit dem Themenfeld Antirassismus Verwendung. Rassistische Ausprägungen im Islamismus sind religiös motiviert. Im Fokus stehen Andersgläubige bzw. die westliche Welt im Allgemeinen, aber auch Muslime, die der vermeintlich falschen Glaubensrichtung anhängen. Diese werden als Ungläubige bezeichnet. 426 Anhang Im Extremismus mit Auslandsbezug gibt es Rassismus bei den nationalistisch geprägten Bestrebungen der türkischen "ÜlkücüBewegung". Eine rassistische Sichtweise bestärkt das nationale Bewusstsein und ist ein wesentlicher Bestandteil der Ideologie, die sich gegen ethnische Minderheiten in der Türkei richtet. Ihr Rassismus gestaltet sich nach einem totalitären Normverständnis, nach dem insbesondere Kurden, Angehörigen des jüdischen Glaubens oder anderen Minderheiten in der Türkei keine Akzeptanz bzw. kein Respekt gewährt wird. Rechtsextremismus Als rechtsextremistisch werden von den Verfassungsschutzbehörden alle ver fassungsfeindlichen oder extremistischen Bestrebungen bezeichnet, die auf der ideologischen Grundlage einer nationalistischen oder rassistischen Weltanschauung in Deutschland von deutschen Personenzusammenschlüssen ausgehen und sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Rechtsextremistischem Denken liegt vielfach die Vorstellung menschlicher Ungleichwertigkeit (Ideologie der Ungleichheit) zugrunde. Rechtsbzw. Linksradikalismus Bis 1974 wurden die Begriffe "Extremismus" sowie "Radikalismus" bzw. "Rechtsoder Linksradikalismus" von den Verfassungsschutzbehörden als Synonyme zur Kennzeichnung verfassungsfeindlicher Bestrebungen verwendet. Der Radikalismusbegriff wird seitdem von den Verfassungsschutzbehörden nicht mehr für verfassungsfeindliche Bestrebungen genutzt, da er in der politischen Tradition der Aufklärung positiv besetzt ist und im Rechtssinne nur der Extremismusbegriff "der Tatsache Rechnung [trägt], dass politische Aktivitäten oder Organisationen nicht schon deshalb verfassungsfeindlich sind, weil sie eine ... 'radikale', das heißt eine bis an die Wurzel einer Fragestellung gehende Zielsetzung haben. Sie sind 'extremistisch' und damit verfassungsfeindlich im Rechtssinne nur dann, wenn sie sich gegen den ... Grundbestand unserer freiheitlichen rechtsstaatlichen Verfassung richten." (Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministeriums 1974, Seite 4). Wenn die Verfassungsschutzbehörden überhaupt noch den Terminus "rechtsbzw. linksradikal" verwenden, werden damit in 427 Anhang Abgrenzung zu dem verfassungsfeindlichen Rechtsbzw. Linksextremismus politische Aktivitäten und Zielsetzungen bezeichnet, die sich (noch) nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mit dem Ziel der Beseitigung der demokratischen Gesellschaftsordnung richten. Reichsbürger Als "Reichsbürger und Selbstverwalter" werden Einzelpersonen und informell organisierte Gruppierungen sowie virtuelle Netzwerke bezeichnet, deren zentrales organisationsübergreifendes bzw. personenübergreifendes Ideologieelement die fundamentale Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland als Staat, seiner gesamten Rechtsordnung und deren Repräsentanten ist. Diese Überzeugung ist eng verknüpft mit einem verschwörungsideologischen Weltbild und der Vorstellung, die Bundesrepublik Deutschland sei kein souveräner Staat. "Reichsbürger" sind überzeugt, weiterhin und ausschließlich Angehörige eines "Deutschen Reiches" zu sein und nicht Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Je nach Gruppierung oder Person werden unterschiedliche historische Bezugspunkte, insbesondere die Jahre 1871, 1914 und 1937, für die "Reorganisation des Deutschen Reiches" angeführt. Gemeinsam ist allen der Rückgriff auf einen historischen und undemokratischen deutschen Staat sowie auf Grenzverläufe als Hoheitsgebiet, die deutlich über das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland hinausgehen. An die Stelle der aktuellen Staatsform und seiner institutionellen Ordnung soll eine eigene selbsternannte "Reichsregierung" treten, die in Zukunft die Regierungsgeschäfte für Deutschland führen soll. Bei den "Selbstverwaltern" handelt es sich um eine Gruppe von zumeist Einzelpersonen, die im Gegensatz zu "Reichsbürgern" nicht vom Weiterbestehen des Deutschen Reiches überzeugt sind. Sie behaupten, sie könnten durch eine Erklärung ihrerseits oder durch den Rückgriff auf ein selbstdefiniertes Naturrecht aus der Bundesrepublik Deutschland austreten oder sie verneinen deren Existenz komplett. Einige gehen so weit, eigene Staatsgebilde auszurufen und ihr Haus oder Grundstück als souveränes Staatsgebiet zu proklamieren. Die Grenzen zwischen "Reichsbürgern" und "Selbstverwaltern" sind fließend und bei vielen Personen vermischen sich 428 Anhang Argumentationsmuster aus beiden Bereichen. Eine scharfe Trennung ist daher in der Praxis häufig nicht möglich. Salafismus Der Ausdruck Salafismus (arab. Salafiy ya) bezeichnet jene islamistischen Strömungen, die sich ganz auf das Vorbild der Altvorderen (arab. salaf, "Vorfahre") ausrichten. Nur die Quellen aus der Frühzeit des Islams, Koran und Sunna, sind für Salafisten von Bedeutung. Alle islamischen Lehrsätze, die die Gelehrten in den Jahrhunderten nach dem Tod Muhammads entwickelt haben, lehnen sie als unislamisch ab. Der wesentliche Unterschied des Salafismus zu den übrigen islamistischen Positionen liegt darin begründet, dass die Salafisten ausschließlich Handlungen und Anschauungen des Propheten und seiner muslimischen Zeitgenossen, so wie es die islamische Tradition überliefert, als vorbildhaft für alle Zeiten ansehen. Es ist ihr Ansinnen, die sozialen und gesellschaftlichen Verhältnisse, die im 7. Jahrhundert auf der Arabischen Halbinsel galten, auf die gesamte Menschheit zu übertragen. Das schließt z. B. auch die Verheiratung neunjähriger Mädchen und die Sklaverei ein. Durch einige Salafisten wird auch der Begriff des Jihad betont militant interpretiert. Sie sehen im Jihad primär eine Notwendigkeit zur aktiven Verteidigung des Islams und der Staaten mit überwiegend muslimischer Bevölkerung. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Bedrohung der islamischen Welt von den Staaten der sogenannten westlichen Welt ausgeht. Jihadistische Salafisten konstruieren daher eine persönliche Verantwortung eines jeden Muslims, den Jihad im Sinne eines bewaffneten Kampfes gegen die vermeintlichen Gegner des Islams zu praktizieren. Das schließt auch die Begehung von Terroranschlägen ein. Selbstverwalter siehe Reichsbürger Separatismus Politischer oder ethnisch begründeter Separatismus steht für Bestrebungen von Bevölkerungsgruppen, sich von dem Staat, in dem sie leben, loszulösen, um einen neuen eigenen Staat zu errichten 429 Anhang bzw. sich in einem anderen Staat einzugliedern (z. B. "Arbeiterpartei Kurdistans" [PKK]). Religiös begründeter Separatismus ist das Bestreben eines Teils der Gläubigen, sich von der Glaubensgemeinschaft abzuspalten. Social Engineering Social Engineering bezeichnet eine Methode zur Verhaltensmanipulation. Social Engineers spionieren das persönliche Umfeld ihres Opfers aus, täuschen Identitäten vor oder nutzen Verhaltensweisen wie Autoritätshörigkeit aus, um geheime Informationen oder unbezahlte Dienstleistungen zu erlangen. Spionage Als Spionage wird die Informationsbeschaffung durch Geheimoder Nachrichtendienste einer fremden Macht bezeichnet, die in oder gegen Deutschland arbeiten. Sie umfasst das illegale Ausspähen sensibler und/oder geheimer Informationen aus den Bereichen Politik und Verwaltung, Militär, Wirtschaft und Wissenschaft. Der Zugang zu den Informationen und der Diebstahl von Knowhow erfolgt meist unter Anwendung illegitimer oder auch illegaler Methoden und Mittel. Ausländische Geheimoder Nachrichtendienste erhoffen sich dadurch Vorteile für ihre eigenen Regierungen. Soweit Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, kommt eine Strafbarkeit gemäß SSSS 93 ff. StGB in Betracht. Straftatbestände des StGB mit Verfassungsschutzbezug (Auszug der im Verfassungsschutzbericht genannten Paragraphen) SS 83 Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens SS 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen SS 128 Bildung bewaffneter Gruppen SS 129 Bildung krimineller Vereinigungen SS 129a Bildung terroristischer Vereinigungen SS 129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung Terrorismus Terrorismus ist nach der Definition der Verfassungsschutzbehörden der nachhaltig geführte Kampf für politische Ziele, die mithilfe von 430 Anhang Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in SS 129a Abs. 1 StGB genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. Verfassungsfeindliche/extremistische Bestrebungen Verfassungsfeindlich (= extremistisch) sind politische Aktivitäten, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind und darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Verfassungswidrig wird umgangssprachlich häufig synonym zu "verfassungsfeindlich" genutzt. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Art. 21 Abs. 2 GG; SSSS 13 Nr. 2, 43 ff. BVerfGG). Parteien sind verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Es genügt nicht, wenn die Partei die freiheitliche demokratische Ordnung nicht anerkennt, sie ablehnt oder ihr andere Prinzipien entgegenhält. Es muss vielmehr eine aktiv-kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden verfassungsmäßigen Ordnung hinzukommen. Die Organisation muss also planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen und diese Ordnung selbst beseitigen wollen. Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet zwischen den Tatbestandsmerkmalen "beseitigen" und "beeinträchtigen". "Beseitigen" bezeichnet die Abschaffung zumindest eines der Wesenselemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder deren Austausch durch eine andere Verfassungsordnung oder ein anderes nicht demokratisches Regierungssystem (BVerfGE 144, 20 [211 Rn. 550]). Demgegenüber sei von einem "beeinträchtigen" auszugehen, wenn eine Partei nach ihrem politischen Konzept mit hinreichender Intensität eine spürbare Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bewirkt. Es reiche aus, dass sich die Partei gegen eines der Wesenselemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat) wendet. Entscheidend sei, dass die Partei sich gezielt 431 Anhang gegen diejenigen fundamentalen Prinzipien wendet, die für ein freiheitliches und demokratisches Zusammenleben unverzichtbar sind (BVerfGE 144, 20 [213f. Rn. 556]). Verbot verfassungsfeindlicher Organisationen/ Verfassungswidrigkeit Ein Verbot eines Vereins ist nach Art. 9 Abs. 2 GG möglich, wenn der Zweck der Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderläuft oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Erst wenn dies durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, wird nach SS 3 Abs. 1 Vereinsgesetz der Verein als verboten behandelt. Ein Vereinsverbot wird durch das Landesbzw. Bundesinnenministerium erlassen. Nach Art. 21 Abs. 2 GG sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Art. 21 Abs. 2 GG; SSSS 13 Nr. 2, 43ff. BVerfGG). Die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch. In der Bundesrepublik wurden bisher zwei Parteien verboten: 1952 die "Sozialistische Reichspartei" (SRP) und 1956 die "Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD). Im Jahr 2003 wurde ein von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat angestrengtes Verfahren zum Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) eingestellt. Laut Bundesverfassungsgericht konnte zum Zeitpunkt der Einleitung des Verbotsverfahrens aufgrund der Beobachtung durch V-Personen der Verfassungsschutzbehörden, die als Mitglieder in Landesund Bundesvorständen der NPD fungierten, unmittelbar vor und während des Verbotsverfahrens nicht mehr von der Staatsfreiheit der NPD-Führung ausgegangen werden. Der von den Innenministerien und -senaten der Bundesländer am 03.12.2013 beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Antrag auf Verbot der NPD und ihrer Unterorganisationen wurde am 17.01.2017 vom Zweiten Senat des Gerichts zurückgewiesen (BVerfGE 2 BvB 1/13). Grundlage für den Verbotsantrag waren die 432 Anhang durch die Verfassungsschutzbehörden gesammelten Materialien über die NPD, die fortlaufend ergänzt wurden. Im Hinblick auf das gescheiterte Verbotsverfahren im Jahr 2003 wurden dafür alle V-Personen in den Führungsebenen der Partei abgezogen. Mit dem einstimmig gefassten Urteil wird der NPD jedoch höchstrichterlich bescheinigt, verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen. Ihr Ziel sei es, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, so der damalige Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Allerdings reiche eine verfassungsfeindliche Gesinnung allein für ein Verbot der NPD nicht aus. Die Partei müsse auch das Potenzial haben, ihre Ziele erfolgreich umzusetzen, wie es in der Urteilsbegründung weiter heißt. Zu den Zielen heißt es in der Urteilsbegründung: "Die NPD missachtet die Grundprinzipien, die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbar sind. Ihre Ziele und das Verhalten ihrer Anhänger verstoßen gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips und weisen Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus auf. Die Programmatik der NPD ist auf die Beseitigung der fdGO gerichtet." (BVerfG NJW 2017, 611, 634 ff.) Das Bundesverfassungsgericht setzte mit dem Urteil einen neuen Maßstab, der von der vorherigen Rechtsprechung zum Parteiverbot abweicht, vor allem zum KPD-Verbot im Jahr 1956. "Anders als im KPD-Urteil kommt nach Auffassung des Senats ein Parteiverbot nur in Betracht, wenn eine Partei über hinreichende Wirkungsmöglichkeiten verfügt, die ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen, und wenn sie von diesen Wirkungsmöglichkeiten auch Gebrauch macht", so Voßkuhle. Dies sei bei der NPD aber nicht der Fall242. Solange verfassungsfeindliche Parteien und sonstige Organisationen nicht verboten sind, dürfen sie sich im Rahmen der für alle geltenden Gesetze frei betätigen. Völkische Siedler Unter dem Sammelbegriff "Völkische Personenzusammenschlüsse/ Völkische Siedler" werden in Niedersachsen rechtsextremistische 242 Weitere Ausführungen zum NPD-Verbot siehe Kapitel 3.9, Abschnitt "Die Partei 'Die Heimat' ist verfassungsfeindlich". 433 Anhang völkische Gruppierungen und Personenkreise (Familien-/Siedlerverbände) gefasst, die abseits der urbanen Zentren eine naturorientierte, ländliche und kleinbäuerliche Lebensweise auf Basis einer völkisch-nationalistischen Ideologie mit rassistischen und antisemitischen Elementen pflegen. Innerhalb ihres meist kinderreichen Familienund Freundeskreises leben sie nach völkischen Denkund Verhaltensmustern und neuheidnischen Riten. "Völkische Siedler" sind gefestigte Rechtsextremisten, die sich an der vom Nationalsozialismus propagierten "Volksgemeinschaft" orientieren, die als "geschichtlich gewachsene Blutsgemeinschaft" idealisiert wird. Wirtschaftsspionage/Wirtschaftsschutz Unter Wirtschaftsspionage ist die staatlich gelenkte oder gestützte, von fremden Geheimoder Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Betrieben zu verstehen. Davon abzugrenzen ist die Konkurrenzausspähung, nämlich die Ausforschung, die konkurrierende Unternehmen gegeneinander betreiben. Wirtschaftsschutz ist der präventive Teil der Spionageabwehr und soll dazu dienen, Schäden durch Wirtschaftsspionage zu reduzieren und der Wirtschaft als kompetenter Ansprechpartner für Sicherheitsfragen und -vorfälle zur Verfügung zu stehen. 434 Anhang 12.2 Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz (NVerfSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2021 (Nds. GVBl. S. 564), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 103) Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Vorschriften SS1 Zweck des Verfassungsschutzes SS2 Zuständigkeit SS3 Aufgaben SS4 Begriffsbestimmungen SS5 Trennungsgebot Zweiter Teil Bestimmung zum Beobachtungsobjekt SS6 Beobachtungsobjekt SS7 Verdachtsobjekt SS8 Verdachtsgewinnung Dritter Teil Befugnisse zur Datenverarbeitung Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften SS9 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit SS 10 Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung SS 11 Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs 435 Anhang Zweites Kapitel Erhebung und sonstige Kenntnisnahme SS 12 Allgemeine Befugnis zur Datenerhebung SS 13 Erhebung personenbezogener Daten von Minderjährigen SS 14 Nachrichtendienstliche Mittel SS 15 Allgemeine Voraussetzungen für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel SS 16 Besondere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Personen SS 17 Besondere Voraussetzungen für Observationen sowie verdeckte Bildund Tonaufzeichnungen SS 18 Besondere Voraussetzungen für den Einsatz verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler SS 19 Besondere Voraussetzungen für den Einsatz bestimmter technischer Mittel SS 20 Besondere Auskunftsverlangen SS 21 Verfahrensvorschriften SS 22 Mitteilung an betroffene Personen SS 23 Ersuchen und automatisierte Abrufverfahren SS 24 Registereinsicht SS 25 Verpflichtung zur Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörde Drittes Kapitel Speicherung, Veränderung, Verwendung, Löschung SS 26 Speicherung, Veränderung und Verwendung personenbezogener Daten, Zweckbindung SS 27 Speicherung, Veränderung und Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken SS 28 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten Viertes Kapitel Auskunft SS 29 Auskunft an betroffene Personen Fünftes Kapitel Übermittlung SS 30 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen 436 Anhang SS 31 Übermittlung zur Strafverfolgung SS 32 Übermittlung zur Gefahrenabwehr SS 32 a Übermittlung zum vorbeugenden Rechtsgüterschutz SS 32 b Übermittlung an inländische nicht öffentliche Stellen SS 32 c Übermittlung für Angebote zum Ausstieg SS 32 d Übermittlung an ausländische sowie überund zwischenstaatliche Stellen SS 32 e Übermittlung im Interesse der betroffenen Person SS 32 f Allgemeine Übermittlungsverbote SS 32 g Allgemeine Verfahrensvorschriften für die Übermittlung SS 32 h Pflichten der empfangenden Stelle SS 33 Aufklärung der Öffentlichkeit, Verfassungsschutzbericht Sechstes Kapitel Unabhängige Datenschutzkontrolle, Anwendung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes SS 33 a Unabhängige Datenschutzkontrolle SS 33 b Anwendbarkeit des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes Vierter Teil Parlamentarische Kontrolle SS 34 Parlamentarisches Kontrollgremium SS 35 Zusammensetzung und Verfahrensweise des Parlamentarischen Kontrollgremiums SS 36 Unterrichtungspflichten des Fachministeriums SS 37 Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht SS 38 Beauftragung einer oder eines Sachverständigen SS 39 Beauftragung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz SS 40 Berichterstattung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gegenüber dem Landtag Fünfter Teil Schlussvorschriften SS 41 Einschränkung von Grundrechten SS 42 Übergangsvorschrift SS 43 Übergangsvorschrift zur parlamentarischen Kontrolle 437 Anhang Erster Teil SS3 Allgemeine Vorschriften Aufgaben SS1 (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde Zweck des Verfassungsschutzes ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund Der Verfassungsschutz dient dem Schutz personenbezogenen Auskünften, Nachder freiheitlichen demokratischen Grundrichten und Unterlagen, über ordnung, des Bestandes und der Sicherheit 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitlides Bundes und der Länder. che demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes SS2 oder eines Landes gerichtet sind oder Zuständigkeit eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane (1) 1Verfassungsschutzbehörde ist das für des Bundes oder eines Landes oder Inneres zuständige Ministerium (Fachihrer Mitglieder zum Ziel haben, ministerium). 2Das Fachministerium unter2. sicherheitsgefährdende oder geheimhält eine Abteilung, die gesondert von dienstliche Tätigkeiten in der Bundesder für die Polizei zuständigen Abteilung republik Deutschland für eine fremde ausschließlich die der VerfassungsschutzMacht, behörde nach diesem Gesetz und anderen 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik Rechtsvorschriften obliegenden Aufgaben Deutschland, die durch Anwendung von wahrnimmt (Verfassungsschutzabteilung). Gewalt oder darauf gerichtete Vorberei(2) 1 Verfassungsschutzbehörden anderer tungshandlungen auswärtige Belange Länder dürfen im Land Niedersachsen nur im der Bundesrepublik Deutschland gefährEinvernehmen mit der Verfassungsschutzden, behörde tätig werden. 2 Ihre Befugnisse 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanbestimmen sich dabei nach den Vorschriften ken der Völkerverständigung (Artikel 9 dieses Gesetzes. Abs. 2 des Grundgesetzes) oder gegen (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf das friedliche Zusammenleben der andere Verfassungsschutzbehörden nicht Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgeum Maßnahmen ersuchen, zu denen sie setzes) gerichtet sind. selbst nicht befugt ist. (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet den Landtag und die Landesregierung über Art und Ausmaß von Bestrebungen und Tätigkeiten nach Absatz 1. 2Die Unterrichtung soll diese Organe in die Lage versetzen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. 438 Anhang (3) 1Die Verfassungsschutzbehörde klärt 3 oder 4 können auch von Einzelpersonen die Öffentlichkeit auf der Grundlage ihrer ausgehen, die nicht in einem oder für einen Auswertungsergebnisse durch zusammenPersonenzusammenschluss handeln. 4 In fassende Berichte und andere Maßnahmen diesem Fall gilt Satz 1 mit der Maßgabe, über Bes trebungen und Tätigkeiten dass die Verhaltensweise der Einzelperson nach Absatz 1 auf. 2 Sie wirkt solchen darauf gerichtet sein muss, die in Absatz 2 Bestrebungen und Tätigkeiten entgegen und genannten Ziele zu verwirklichen. beugt ihrem Entstehen vor (Prävention), ins(2) Im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 sind besondere durch Angebote zur Information 1. Bestrebungen gegen den Bestand des und zum Ausstieg. Bundes oder eines Landes: solche, die (4) Die Verfassungsschutzbehörde wirkt mit darauf gerichtet sind, die Freiheit des 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von PerBundes oder eines Landes von fremder sonen nach Maßgabe des NiedersächsiHerrschaft aufzuheben, ihre staatliche schen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen 2. bei technischen Sicherheitsmaßnahgehörendes Gebiet abzutrennen; men zum Schutz von im öffentlichen 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Interesse geheimhaltungsbedürftigen Bundes oder eines Landes: solche, die darTatsachen, Gegenständen oder Erkenntauf gerichtet sind, den Bund, Länder oder nissen gegen die Kenntnisnahme durch deren Einrichtungen in ihrer FunktionsfäUnbefugte, higkeit erheblich zu beeinträchtigen; 3. bei der Überprüfung von Personen in 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche sonstigen gesetzlich vorgesehenen demokratische Grundordnung: solche, Fällen, die darauf gerichtet sind, einen der in 4. bei einer im öffentlichen Interesse lieAbsatz 3 genannten Verfassungsgrundgenden Überprüfung von Personen mit sätze zu beseitigen oder außer Geltung deren Einverständnis. zu setzen. (3) Die Begriffsbestimmung der freiheitSS4 lichen demokratischen Grundordnung Begriffsbestimmungen gemäß SS 4 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) findet in der (1) 1Bestrebungen im Sinne des SS 3 Abs. 1 jeweils geltenden Fassung Anwendung. Nrn. 1, 3 und 4 sind politisch bestimmte, (4) Eine Gefährdung auswärtiger Belange zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 3 liegt nur in einem oder für einen Personenzusammendann vor, wenn die Gewalt innerhalb der schluss. 2 Für einen PersonenzusammenBundesrepublik Deutschland angewendet schluss handelt, wer ihn in seinen oder vorbereitet wird und sie sich gegen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt. die politische Ordnung oder Einrichtungen 3 Bestrebungen im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1, anderer Staaten richtet oder richten soll. 439 Anhang (5) Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist 2 Die Gründe sind zu dokumentieren. 3 Die die erhebliche, aggressive und unmittelBestimmung ist auf höchstens vier Jahre zu bar gegen Personen oder fremde Sachen befristen. 4Die Verlängerung der Bestimmung gerichtete Anwendung physischer Kraft. um jeweils höchstens vier Jahre ist zulässig, wenn die Voraussetzung des Absatzes 1 SS5 Satz 2 weiterhin erfüllt ist; die Sätze 1 und 2 Trennungsgebot gelten entsprechend. 5Wird die Bestimmung nicht verlängert, so ist die Beobachtung und 1 Polizeiliche Befugnisse oder WeisungsAufklärung unverzüglich zu beenden; die befugnisse stehen der Verfassungsschutzzu dem Beobachtungsobjekt gespeicherten behörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht personenbezogenen Daten sind nach Maßzu. Sie darf die Polizei nicht um Maßnahmen 2 gabe des SS 28 zu löschen. ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt (3) 1 Spätestens z wei Jahre nach der ist, auch nicht im Wege der Amtshilfe. Bestimmung zum Beobachtungsobjekt oder einer Verlängerung ist von der VerZweiter Teil fassungsschutzbehörde zu prüfen, ob Bestimmung zum Beobachtungsobjekt die Voraussetzung des Absatzes 1 Satz 2 weiterhin erfüllt ist. 2Ist das der Fall, so sind SS6 die Gründe zu dokumentieren. 3Andernfalls Beobachtungsobjekt ist die Bestimmung zum Beobachtungsobjekt von der Fachministerin oder dem (1) 1Beobachtungsobjekt ist ein PersonenFachminister aufzuheben, im Vertretungszusammenschluss oder eine Einzelperson fall von der Staatssekretärin oder dem nach SS 4 Abs. 1, der oder die zur Erfüllung Staatssekretär oder deren oder dessen Verder Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nrn. 1, 3 und 4 treterin oder Vertreter; Absatz 2 Satz 5 gilt planmäßig beobachtet und aufgeklärt wird. entsprechend. 2 Voraussetzung für die Bestimmung zum (4) Endet die Bestimmung zum Beobachtungsobjekt sind Tatsachen, die, insBeobachtungsobjekt, so soll die Verfassungsgesamt betrachtet und unter Einbeziehung schutzbehörde den ihr bekannten in dem nachrichtendienstlicher Erfahrungen aus Personenzusammenschluss verantwortlich vergleichbaren Fällen, das Vorliegen einer tätigen Personen oder der Einzelperson die Bestrebung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder 4 Beendigung der Beobachtung mitteilen. belegen. (5) Zur planmäßigen Beobachtung und Auf(2) 1 Das Beobachtungsobjekt wird von der klärung nach Absatz 1 Satz 1 gehört auch die Fachministerin oder dem Fachminister Berücksichtigung derjenigen Informationen bestimmt, im Vertretungsfall von der Staatseinschließlich personenbezogener Daten, die sekretärin oder dem Staatssekretär oder gegen die Bestimmung zum Beobachtungsderen oder dessen Vertreterin oder Vertreter. objekt sprechen. 440 Anhang (6) 1Ein Beobachtungsobjekt hat erhebliche SS7 Bedeutung, wenn es auf die Anwendung Verdachtsobjekt oder Vorbereitung von Gewalt gerichtet oder aus anderen Gründen nach seiner Ver(1) 1In einer Verdachtsphase wird durch planhaltensoder Wirkungsweise geeignet ist, mäßige Beobachtung und Aufklärung eines ein in SS 3 Abs. 1 genanntes Schutzgut erhebPersonenzusammenschlusses oder einer lich zu beeinträchtigen. 2 Andere Gründe im Einzelperson nach SS 4 Abs. 1 (VerdachtsSinne des Satzes 1 liegen in der Regel vor, objekt) geprüft, ob das Verdachtsobjekt die wenn das Beobachtungsobjekt Voraussetzung des SS 6 Abs. 1 Satz 2 erfüllt. 1. zum Hass aufstachelt oder zu Gewalt- 2 Voraussetzung für die Bestimmung zum oder Willkürmaßnahmen auffordert, Verdachtsobjekt sind tatsächliche AnhaltsStraftaten begeht oder auf die Begepunkte, die, insgesamt betrachtet und hung von Straftaten gerichtet ist, unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher 2. seine Existenz, Organisation, Ziele oder Erfahrungen aus vergleichbaren Fällen, den Tätigkeit in erheblichem Maß verschleiVerdacht einer Bestrebung nach SS 3 Abs. 1 ert oder Nr. 1, 3 oder 4 rechtfertigen. 3. erheblichen gesellschaftlichen Einfluss (2) 1 Die Gründe für die Bestimmung besitzt, insbesondere zum Verdachtsobjekt und der Zeitpunkt a) durch Vertretung in Ämtern und des Beginns der Verdachtsphase sind zu Mandaten, dokumentieren. 2Die Verdachtsphase ist auf b) durch wirkungsbreite Publikationen zwei Jahre begrenzt. 3 Die Verdachtsphase oder systematisches Verbreiten von kann einmalig um höchstens zwei Jahre verDesinformationen oder Betreiben längert werden, wenn die Voraussetzung von Einschüchterung oder des Absatzes 1 Satz 2 weiterhin erfüllt ist; c) aufgrund des Gesamtbilds von die Gründe sind zu dokumentieren. 4 Endet Mitgliederund Unterstützerzahl, die Verdachtsphase, ohne dass das VerOrganisationsstruktur, Mobilisiedachtsobjekt zum Beobachtungsobjekt rungsgrad, Aktionsfähigkeit und bestimmt wird, so ist die Beobachtung Finanzkraft. und Aufklärung unverzüglich zu beenden; 3 Für die Bestimmung eines Beobachtungsdie zu dem Verdachtsobjekt gespeicherten objekts von erheblicher Bedeutung und personenbezogenen Daten sind nach Maßdessen Verlängerung gilt Absatz 2 Sätze 1 gabe des SS 28 zu löschen. 5SS 6 Abs. 5 und 6 bis 4 entsprechend. gilt entsprechend. 441 Anhang SS8 2 Bei der Verarbeitung von personenVerdachtsgewinnung bezogenen Daten hat sie von mehreren geeigneten Maßnahmen diejenige zu (1) 1 In einer Verdachtsgewinnungsphase wählen, die betroffene Personen vorauswird geprüft, ob die Voraussetzung des SS 7 sichtlich am wenigsten beeinträchtigt. 3Eine Abs. 1 Satz 2 erfüllt ist. Voraussetzung für 2 Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiden Beginn der Verdachtsgewinnungsphase führen, der erkennbar außer Verhältnis zu sind tatsächliche Anhaltspunkte, die, insdem beabsichtigten Erfolg steht. gesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen aus SS 10 vergleichbaren Fällen, den Anfangsverdacht Schutz des Kernbereichs einer Bestrebung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 privater Lebensgestaltung oder 4 begründen. (2) 1Die Gründe für den Beginn der Ver(1) 1Die Inanspruchnahme einer Vertrauensdachtsgewinnungsphase und der Zeitpunkt person (SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a) ihres Beginns sind zu dokumentieren. Die2 darf nicht angeordnet werden, wenn tatVerdachtsgewinnungsphase ist auf ein Jahr sächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, begrenzt. 3Endet die Verdachtsgewinnungsdass dadurch nicht nur zufällig der Kernphase, ohne dass ein Verdachtsobjekt oder bereich privater Lebensgestaltung beeinein Beobachtungsobjekt bestimmt wird, so trächtigt wird. 2Wenn sich während eines ist die Prüfung unverzüglich zu beenden; bereits laufenden Einsatzes tatsächliche die in der Verdachtsgewinnungsphase Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung gespeicherten personenbezogenen Daten des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sind nach Maßgabe des SS 28 zu löschen. ergeben, ist der Einsatz unverzüglich und 4 SS 6 Abs. 5 gilt entsprechend. so lange wie erforderlich zu unterbrechen. 3 Dies gilt nicht, solange die Fortsetzung Dritter Teil der Inanspruchnahme zum Schutz von Leib Befugnisse zur Datenverarbeitung oder Leben einer Vertrauensperson oder zur Sicherung ihres weiteren Einsatzes erforderErstes Kapitel lich ist. 4 Vertrauenspersonen und die sie Allgemeine Vorschriften führenden Beschäftigten der Verfassungsschutzbehörde dürfen, insbesondere in den SS9 Fällen des Satzes 3, den Kernbereich privater Grundsatz der VerhältnismäßigLebensgestaltung beeinträchtigende Daten keit nicht speichern, verändern, verwenden oder übermitteln; sie haben solche Daten 1 Die Verfassungsschutzbehörde ist an die unverzüglich zu löschen. 5Die Tatsache, dass allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden. den Kernbereich privater Lebensgestaltung 442 Anhang beeinträchtigende Daten erhoben wurden, erhoben wurden, sowie deren Löschung die Fortsetzung der Inanspruchnahme nach sind zu dokumentieren. Satz 3 und die Löschung der Daten nach (4) Daten aus dem durch das BerufsgeheimSatz 4 sind zu dokumentieren. Die Sätze 1 6 nis geschützten Vertrauensverhältnis nach bis 5 gelten entsprechend für den Einsatz den SSSS 53 und 53a der Strafprozessordnung einer verdeckten Ermittlerin oder eines (StPO) sind dem Kernbereich privater verdeckten Ermittlers (SS 14 Abs. 1 Satz 1 Lebensgestaltung zuzurechnen. Nr. 10). (5) Bestehen Zweifel, ob Daten dem Kern(2) 1 Eine sonstige Datenerhebung darf bereich privater Lebensgestaltung zuzunicht angeordnet werden, wenn tatsächrechnen sind, so sind diese der Leiterin oder liche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Leiter der Verfassungsschutzabteilung dadurch nicht nur zufällig Daten aus dem zur Entscheidung über die Zurechnung Kernbereich privater Lebensgestaltung vorzulegen. erhoben werden. 2Wenn sich während der (6) 1Die Löschung von Daten nach dieser bereits laufenden Datenerhebung tatsächVorschrift erfolgt unter Aufsicht einer oder liche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eines besonders bestellten, mit der AusDaten aus dem Kernbereich privater Lebenswertung nicht befassten Beschäftigten, die gestaltung erhoben werden, ist die Datenoder der die Befähigung zum Richteramt hat. erhebung unverzüglich und so lange wie 2 Daten, die in einer nach dieser Vorschrift erforderlich zu unterbrechen, soweit dies angefertigten Dokumentation enthalten technisch möglich ist. 3 Bereits erhobene sind, dürfen ausschließlich zur DatenschutzDaten aus dem Kernbereich privater Lebenskontrolle verwendet werden. 3Sie sind nach gestaltung dürfen nicht gespeichert, verBeendigung der gemäß SS 33a Abs. 1 Satz 2 ändert, verwendet oder übermittelt werden; durchzuführenden Kontrolle der oder des sie sind unverzüglich zu löschen. 4 Die TatLandesbeauftragten für den Datenschutz sache, dass Daten aus dem Kernbereich zu löschen, spätestens zwei Jahre nach der privater Lebensgestaltung erhoben wurden, Dokumentation. und deren Löschung sind zu dokumentieren. (3) 1Ergeben sich erst bei der Speicherung, SS 11 Veränderung oder Verwendung von Daten Überwachung des Brief-, Posttatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass und Fernmeldeverkehrs Daten dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, so dürfen Für die Überwachung des Brief-, Postund diese Daten nicht mehr gespeichert, verFernmeldeverkehrs einschließlich der Verändert, verwendet oder übermittelt werden; arbeitung der durch eine solche Maßnahme sie sind unverzüglich zu löschen. Die Tat- 2 erlangten personenbezogenen Daten gelten sache, dass Daten, die dem Kernbereich die Vorschriften des Artikel 10-Gesetzes. privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, 443 Anhang Zweites Kapitel Interessen der betroffenen Personen nur Erhebung und sonstige Kenntnisnahme im unvermeidbaren Umfang beeinträchtigt werden. SS 12 Allgemeine Befugnis zur DatenSS 13 erhebung Erhebung personenbezogener Daten von Minderjährigen (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf die zu einer planmäßigen Beobachtung und (1) Die Erhebung von personenbezogenen Aufklärung nach SS 6 Abs. 1 Satz 1 oder SS 7 Daten über eine minderjährige Person, die Abs. 1 Satz 1 oder zu einer Prüfung nach das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, SS 8 Abs. 1 Satz 1 erforderlichen personenist unzulässig. bezogenen Daten erheben, soweit in den (2) Die Erhebung von personenbezogenen Vorschriften dieses Kapitels nicht anderes Daten über eine minderjährige Person, geregelt ist. 2In der Verdachtsgewinnungsdie das 14. Lebensjahr, aber noch nicht phase darf die Verfassungsschutzbehörde das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist nur personenbezogene Daten nur aus allgemein zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte zugänglichen Quellen erheben. 3 Vorausdafür bestehen, dass sie setzung für die Erhebung von personen1. in einem oder für ein Beobachtungsbezogenen Daten zur Erfüllung der Aufgabe oder Verdachtsobjekt tätig ist, das auf nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 ist das Vorliegen die Anwendung oder Vorbereitung von tatsächlicher Anhaltspunkte, die, insGewalt gerichtet ist, und sie diese Ausgesamt betrachtet und unter Einbeziehung richtung fördert, nachrichtendienstlicher Erfahrungen aus 2. in herausgehobener Funktion in einem vergleichbaren Fällen, den Verdacht einer Beobachtungsoder Verdachtsobjekt Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 rechtfertigen. tätig ist oder (2) 1Werden personenbezogene Daten bei 3. eine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 ausbetroffenen Personen mit deren Kenntnis übt. erhoben, so ist der Erhebungszweck anzu(3) 1Die Datenerhebung darf kein Verhalten geben. 2Werden personenbezogene Daten einer Person aus der Zeit vor Vollendung bei Dritten außerhalb des öffentlichen ihres 14. Lebensjahres erfassen. 2Das VerBereichs erhoben, so ist der Erhebungshalten einer Person aus der Zeit zwischen zweck auf deren Verlangen anzugeben. 3Die Vollendung ihres 14. und 16. Lebensjahres betroffenen Personen und die Dritten sind auf darf die Datenerhebung nur erfassen, wenn die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen. zum Zeitpunkt dieses Verhaltens die Voraus(3) Ist zum Zweck der Erhebung die Übersetzungen des Absatzes 2 vorlagen. mi t t lung p e r s o n e nb ezo g e n e r Date n (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht, unerlässlich, so dürfen schutzwürdige soweit minderjährige Personen von der 444 Anhang Datenerhebung unvermeidbar als Dritte Mittel, soweit dieser Einsatz allein der betroffen werden. Bestimmung des jeweiligen Aufenthaltsortes der beobachteten Person dient, SS 14 unter den Voraussetzungen des SS 15; Nachrichtendienstliche Mittel 5. außerhalb von Wohnungen verdeckt angefertigte (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf zur a) einzelne fotografische BildaufzeichErhebung personenbezogener Daten nungen sowie nur folgende nachrichtendienstliche Mittel b) sonstige Bildaufzeichnungen, die einsetzen: ausschließlich zur nachträglichen 1. verdeckte Ermittlungen bei betroffenen Identifizierung von Personen bePersonen und Dritten unter den Vorausstimmt sind, setzungen des SS 15; unter den Voraussetzungen des SS 15; 2. verdecktes Mithören ohne Inanspruch6. Inanspruchnahme von nahme technischer Mittel unter den a) Personen, deren planmäßig angeVoraussetzungen des SS 15; legte Zusammenarbeit mit der Ver2a. verdecktes Mithören und Aufzeichfassungsschutzbehörde Dritten nicht nen des außerhalb von Wohnungen bekannt ist (Vertrauenspersonen), von einer bestimmten Person zu b) Personen, die in Einzelfällen Hineinem bestimmten Zeitpunkt an einen weise geben und deren Zusammennicht bestimmten oder beschränkten arbeit mit der VerfassungsschutzPersonenkreis gerichteten (öffentlich behörde Dritten nicht bekannt ist gesprochenen) Wortes unter Einsatz (sonstige geheime Informantinnen technischer Mittel unter den Voraussetund Informanten), sowie zungen des SS 15; c) Personen mit einer bereits beste3. Teilnahme an einer Kommunikationsbehenden Verbindung zu einem Nachziehung im Internet unter einer Legende richtendienst einer fremden Macht, (Absatz 2 Satz 1 Nr. 1) und unter Ausdie zum Zweck der Spionageabwehr nutzung eines schutzwürdigen Vertrauüberworben worden sind (überens der betroffenen Person oder der worbene Agentinnen und Agenten), oder des Dritten, um ansonsten nicht unter den Voraussetzungen der zugängliche personenbezogene Daten SSSS 15 und 16; zu erhalten, unter den Voraussetzungen 7. Observation, die innerhalb einer Woche des SS 15; insgesamt länger als 48 Stunden oder 4. planmäßig angelegte verdeckte Persoüber einen Zeitraum von einer Woche nenbeobachtung (Observation), auch hinaus durchgeführt wird (längerfristige unter Einsatz besonderer für ObservaObservation) oder bei der besondere für tionszwecke bestimmter technischer Observationszwecke bestimmte techni445 Anhang sche Mittel zu einem anderen als dem in 2 Die durch den Einsatz besonderer für Nummer 4 genannten Zweck eingesetzt Observationszwecke bestimmter technischer werden, unter den Voraussetzungen der Mittel nach Satz 1 Nr. 4 erhobenen SSSS 15 und 17; personenbezogenen Daten dürfen nicht 8. verdeckt angefertigte Bildübertragunzu einem Bewegungsbild verbunden gen und Bildaufzeichnungen außerwerden. 3 Die nach Satz 1 Nr. 5 Buchst. b halb von Wohnungen, die nicht unter angefertigten Bildaufzeichnungen dürfen Nummer 5 fallen, unter den Voraussetausschließlich zur nachträglichen Auswahl zungen der SSSS 15 und 17; von Einzelbildern gespeichert, verändert 9. verdecktes Mithören und Aufzeichnen und verwendet werden; anschließend sind des nicht öffentlich gesprochenen sie unverzüglich zu löschen. 4 Die in Satz 1 Wortes unter Einsatz technischer Mittel Nrn. 5 und 8 genannten Mittel dürfen außerhalb von Wohnungen unter den nicht gegen Versammlungen im Sinne des Voraussetzungen der SSSS 15 und 17; Niedersächsischen Versammlungsgesetzes 10. Einsatz von hauptamtlichen Beschäf(NVersG) eingesetzt werden. tigten der Verfassungsschutzbehörde, (2) 1 Soweit es für den Einsatz eines die planmäßig angelegt und langfristig nachrichtendienstlichen Mit tels nach unter einer Legende (Absatz 2 Satz 1 Absat z 1 er forderlich ist, dar f die Nr. 1) personenbezogene Daten erVerfassungsschutzbehörde heben (verdeckte Ermittlerinnen und 1. fingierte biografische, berufliche oder Ermittler), unter den Voraussetzungen gewerbliche Angaben (Legende) mit der SSSS 15 und 18; Ausnahme solcher beruflichen Angaben 11. technische Mittel, mit denen zur Erverwenden, die sich auf Berufsgeheimmittlung des Standortes sowie der nisträgerinnen oder BerufsgeheimnisträGeräteund der Kartennummern aktiv ger nach SS 53 StPO oder Berufshelferingeschaltete Mobilfunkendeinrichtunnen oder Berufshelfer nach SS 53a StPO gen zur Datenabsendung an eine Stelle beziehen, und außerhalb des Telekommunikations2. Tarnpapiere und Tarnkennzeichen benetzes veranlasst werden, unter den schaffen, herstellen und verwenden. Voraussetzungen der SSSS 15 und 19; 2 Tarnpapiere und Tarnkennzeichen dürfen 12. Beobachtung des Funkverkehrs auf auch zum Schutz der Beschäftigten, Einnicht für den allgemeinen Empfang richtungen und Gegenstände der Verbestimmten Kanälen unter den Vorausfassungsschutzbehörde sowie zum Schutz setzungen der SSSS 15 und 19; der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 genannten 13. Überwachung des Brief-, Postund Personen beschafft, hergestellt und verFernmeldeverkehrs nach Maßgabe des wendet werden. 3Die Behörden des Landes SS 11. und der Kommunen sind verpflichtet, der Ver fassungsschut zbehörde technische 446 Anhang Hilfe bei der Beschaffung und Herstellung Beobachtungsoder Verdachtsobjekt oder von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen zu der Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 ausleisten. geht oder ausgehen kann. 3 Der Einsatz (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf eines nachrichtendienstlichen Mittels ist Personen, die ihr logistische oder sonstige unverzüglich zu beenden, wenn sein Zweck Hilfe leisten, ohne Vertrauenspersonen, erreicht ist oder sich Anhaltspunkte dafür sonstige geheime Informantinnen oder ergeben, dass er nicht oder nicht auf diese Informanten oder überworbene Agentinnen Weise erreicht werden kann. oder Agenten zu sein (Gewährspersonen), (2) 1Ein nachrichtendienstliches Mittel darf in Anspruch nehmen, soweit dies erfordernur eingesetzt werden, wenn lich ist für den Einsatz eines nachrichten1. sich der Einsatz gegen ein Beobachdienstlichen Mittels nach Absatz 1, zum tungsoder Verdachtsobjekt oder Schutz der Beschäftigten, Einrichtungen gegen eine Person richtet, bei der tatund Gegenstände der Verfassungsschutzsächliche Anhaltspunkte dafür vorliebehörde sowie zum Schutz der in Absatz 1 gen, dass sie in diesem oder für dieses Satz 1 Nr. 6 genannten Personen oder für die tätig ist, Beschaffung, Herstellung und Verwendung 2. sich der Einsatz gegen eine Person richvon Hilfsmitteln nach Absatz 2. tet, bei der tatsächliche Anhaltspunkte für die Ausübung einer Tätigkeit nach SS 15 SS 3 Abs. 1 Nr. 2 vorliegen, Allgemeine Voraussetzungen 3. sich der Einsatz gegen eine Person für den Einsatz nachrichtenrichtet, von der aufgrund bestimmter dienstlicher Mittel Tatsachen anzunehmen ist, dass sie mit einer der in den Nummern 1 und 2 ge(1) 1 Der Eins at z eines nachrichten - nannten Personen in Verbindung steht dienstlichen Mittels ist unzulässig, wenn und dass deshalb der Einsatz des Mittels die Er forschung des Sachverhalts auf unumgänglich ist, um Erkenntnisse über andere, die betroffenen Personen weniger ein Beobachtungsoder Verdachtsbeeinträchtigende Weise möglich ist; dies objekt, das auf die Anwendung oder ist in der Regel anzunehmen, wenn die Vorbereitung von Gewalt gerichtet ist Information aus allgemein zugänglichen oder aus anderen Gründen erhebliche Quellen erhoben oder durch ein Ersuchen Bedeutung hat, oder über eine Tätigkeit nach SS 23 beschafft werden kann. 2Der Einnach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu gewinnen, satz eines nachrichtendienstlichen Mittels 4. dadurch die zur planmäßigen Beobachdarf nicht erkennbar außer Verhältnis zur tung und Aufklärung eines BeobachBedeutung des aufzuklärenden Sachverhalts tungsoder Verdachtsobjekts oder zur stehen, insbesondere nicht außer VerhältErfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 nis zu der Gefahr, die von dem jeweiligen Nr. 2 erforderlichen Vertrauensperso447 Anhang nen, sonstigen geheimen Informantinschaftlichen Verfahrensregister mit Tatnen und Informanten, überworbenen vorwürfen wegen der Begehung einer Agentinnen und Agenten sowie Gein Absatz 6 genannten Straftat einwährspersonen gewonnen oder übergetragen sind, es sei denn, sie wurden prüft werden können oder freigesprochen, und sie nicht im Bun5. dies zum Schutz der Beschäftigten, deszentralregister mit einer Verurteilung Einrichtungen und Gegenstände der wegen einer in Absatz 6 genannten Verfassungsschutzbehörde sowie zum Straftat eingetragen sind, Schutz der Vertrauenspersonen, sonsti3. die Geldoder Sachzuwendungen für gen geheimen Informantinnen und Indie Inanspruchnahme einer Vertrauensformanten, überworbenen Agentinnen person nicht auf Dauer deren wesentund Agenten sowie Gewährspersonen liche Lebensgrundlage sind, erforderlich ist. 4. sie nicht ein Angebot zum Ausstieg 2 Ein nachrichtendienstliches Mittel darf auch annehmen und nicht die Absicht dazu eingesetzt werden, wenn Dritte unvermeidhaben und bar betroffen werden. 5. sie nicht (3) Bei dem Einsatz eines nachrichtena) Mandatsträgerin oder Mandatsträdienstlichen Mittels dürfen die Beschäftigten ger des Europäischen Parlaments, der Verfassungsschutzbehörde keine Strafdes Bundestages oder eines Landestaten begehen. parlaments oder (4) Die Zielsetzung und die Aktivitäten von b) Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer Beobachtungsund Verdachtsobjekten solchen Mandatsträgerin oder eines dürfen von der Verfassungsschutzbehörde solchen Mandatsträgers oder einer weder unmittelbar noch mittelbar steuernd Fraktion oder Gruppe eines solchen beeinflusst werden. Parlaments sind. SS 16 2 Die Verfassungsschutzbehörde darf BerufsBesondere Voraussetzungen geheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisfür die Inanspruchnahme von träger (SS 53 StPO) sowie Berufshelferinnen Personen und Berufshelfer (SS 53a StPO) nicht von sich aus in Anspruch nehmen. (1) Vertrauenspersonen, sonstige geheime 1 (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf eine Informantinnen und Informanten sowie Vertrauensperson überworbene Agentinnen und Agenten 1. über sechs Monate hinaus, dürfen nur in Anspruch genommen werden, 2. gezielt gegen eine bestimmte Person wenn oder 1. sie volljährig sind, 3. gezielt in zu privaten Wohnzwecken 2. sie nicht im zentralen staatsanwaltgenutzten Räumlichkeiten 448 Anhang nur in Anspruch nehmen, um Erkenntnisse Handlungen, die unter Berücksichtigung der über ein Beobachtungsoder Verdachtsobjekt Verhältnismäßigkeit im Einzelfall unumgängvon erheblicher Bedeutung oder über eine lich und für die Aufklärung der Bestrebung Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu gewinnen. oder der Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 (3) 1Bei Vertrauenspersonen sowie überunerlässlich sind. 4Eine in Absatz 1 genannte worbenen Agentinnen und Agenten soll der Person darf eine Wohnung mit dem EinverZeitraum zwischen dem ersten Herantreten ständnis der oder des Berechtigten betreten. an die Person und dem Beginn der planmäßig 5 Das Einverständnis darf nicht durch ein angelegten Zusammenarbeit (Werbung) über die Verwendung einer Legende hinausein Jahr nicht überschreiten. 2Die Werbung gehendes Vortäuschen eines Zutrittsrechts einer Vertrauensperson darf erst beginnen, herbeigeführt werden. wenn die Leiterin oder der Leiter der Ver(5) 1 Liegen die Vorausset zungen für fassungsschutzabteilung, im Vertretungsdie Inanspruchnahme einer in Absatz 1 fall die Vertreterin oder der Vertreter, dies genannten Person nicht mehr vor, so ist die angeordnet hat. 3Vertrauenspersonen sowie Inanspruchnahme unverzüglich zu beenden. überworbene Agentinnen und Agenten 2 Die Inanspruchnahme ist auch dann unversollen höchstens fünf Jahre von derselben züglich zu beenden, wenn sich tatsächliche oder demselben Beschäftigten der VerAnhaltspunkte ergeben, dass die Person fassungsschutzbehörde geführt werden. rechtswidrig einen in Absatz 6 genannten 4 Ihre Werbung und Inanspruchnahme sind Straftatbestand verwirklicht hat. 3In diesem fortlaufend zu dokumentieren. Die Sätze 3 5 Fall sind die Strafverfolgungsbehörden zu und 4 gelten für die Betreuung sonstiger unterrichten, wenn nicht der Schutz von Leib geheimer Informantinnen und Informanten und Leben der in Anspruch genommenen entsprechend. Person ein Unterlassen erfordert. (4) 1Eine in Absatz 1 genannte Person darf (6) Straftatbestände, deren rechtswidrige nur folgende Straftatbestände verwirklichen: Verwirklichung eine Inanspruchnahme nach 1. SS 84 Abs. 2, SS 85 Abs. 2, SS 86 Abs. 1, dieser Vorschrift ausschließt, sind SSSS 86a, 89b, 89c, 98, 99, 129, 129a 1. Verbrechen, sowie 129b Abs. 1 Satz 1 des Strafge2. die in SS 138 StGB genannten Vergehen, setzbuchs (StGB), soweit er auf SS 129a ausgenommen Straftaten nach den StGB verweist, SSSS 129a und 129b Abs. 1 Satz 1 StGB, 2. SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2, 4 und 5 soweit er auf SS 129a StGB verweist, NVersG und sowie 3. SS 20 des Vereinsgesetzes. 3. gewerbsoder bandenmäßig begange- 2 Dabei darf weder auf die Gründung einer ne Vergehen nach strafbaren Vereinigung hingewirkt noch a) den SSSS 243, 244, 260, 261, 263 bis eine steuernde Einflussnahme auf sie aus264a, 265b, 266, 283, 283a, 291 geübt werden. 3 Erlaubt sind nur solche und 324 bis 330 StGB, 449 Anhang b) SS 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c (2) 1Der Einsatz einer verdeckten Ermittlerin und d des Waffengesetzes, oder eines verdeckten Ermittlers ist fortc) SS 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und SS 29a laufend zu dokumentieren. 2SS 16 Abs. 4 gilt Abs. 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelfür verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler gesetzes sowie entsprechend. d) den SSSS 96 und 97 des Aufenthaltsgesetzes. SS 19 Besondere Voraussetzungen für SS 17 den Einsatz bestimmter techniBesondere Voraussetzungen für scher Mittel Observationen sowie verdeckte Bildund Tonaufzeichnungen (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf ein technisches Mittel nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Die Verfassungsschutzbehörde darf die nachNrn. 11 und 12 nur unter den Vorausrichtendienstlichen Mittel der Observation setzungen des SS 1 Abs. 1 Nr. 1 und des SS 3 nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, der BildAbs. 1 des Artikel 10-Gesetzes einsetzen. übertragungen und Bildaufzeichnungen (2) Der Einsatz eines technischen Mittels nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 sowie des nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 darf sich nur verdeckten Mithörens und Aufzeichnens gegen eine Person richten, bei der des nicht öffentlich gesprochenen Wortes 1. tatsächliche Anhaltspunkte für den Verunter Einsatz technischer Mittel außerhalb dacht bestehen, dass sie eine Straftat von Wohnungen nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 nach SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes Nr. 9 nur einsetzen, um Erkenntnisse über plant, begeht oder begangen hat, oder ein Beobachtungsoder Verdachtsobjekt 2. aufgrund bestimmter Tatsachen anzuvon erheblicher Bedeutung oder über eine nehmen ist, dass sie über ihren TeilTätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu gewinnen. nehmeranschluss für eine Person nach Nummer 1 bestimmte oder von ihr herSS 18 rührende Mitteilungen entgegennimmt Besondere Voraussetzungen für oder weitergibt oder dass eine Person den Einsatz verdeckter Ermittlenach Nummer 1 ihren Teilnehmeranrinnen und Ermittler schluss nutzt, und dass deshalb der Einsatz unumgänglich ist, um Erkenntnisse (1) Eine verdeckte Ermittlerin oder ein verüber ein Beobachtungsoder Verdachtsdeckter Ermittler darf nur unter den Vorausobjekt oder über eine Tätigkeit nach SS 3 setzungen des SS 1 Abs. 1 Nr. 1 und des SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu gewinnen. Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes eingesetzt werden. 450 Anhang SS 20 überworbenen Agentinnen und Agenten Besondere Auskunftsverlangen sowie Gewährspersonen gewonnen oder überprüft werden können und tatsächliche (1) Die Verfassungsschutzbehörde kann 1 Anhaltspunkte für eine schwerwiegende anordnen, dass diejenigen, die geschäftsGefahr für ein in SS 3 Abs. 1 genanntes mäßig digitale Dienste erbringen, daran mitSchutzgut vorliegen. 4 Zur Erfüllung der wirken oder den Zugang zur Nutzung daran Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1 darf die vermitteln, ihr Auskunft erteilen Erteilung einer Auskunft zu Nutzungs1. zu Bestandsdaten (SS 2 Abs. 2 Nr. 2 des daten nur angeordnet werden, wenn das Telekommunikation-Digitale-DiensBeobachtungsoder Verdachtsobjekt auf die te-Datenschutz-Gesetzes - TDDDG -) Anwendung oder Vorbereitung von Gewalt mit Ausnahme von Passwörtern oder gerichtet ist oder aus anderen Gründen anderen Daten, mittels derer der Zugriff erhebliche Bedeutung hat. 5 Die Erteilung auf Endgeräte oder auf Speichereinricheiner Auskunft zu Nutzungsdaten darf nur tungen, die in diesen Endgeräten oder zu einer Person angeordnet werden, hiervon räumlich getrennt eingesetzt 1. bei der tatsächliche Anhaltspunkte werden, geschützt wird, oder dafür vorliegen, dass sie die schwer2. zu Nutzungsdaten (SS 2 Abs. 2 Nr. 3 wiegende Gefahr nachdrücklich fördert, TDDDG). oder 2 Die Erteilung einer Auskunft nach Satz 1 2. bei der aufgrund bestimmter Tatsachen darf nur im Einzelfall und unter der Vorausanzunehmen ist, dass sie Telemedien für setzung angeordnet werden, dass sie zu eine Person nach Nummer 1 nutzt und einer planmäßigen Beobachtung und Aufdass deshalb die Anordnung unumklärung nach SS 6 Abs. 1 Satz 1 oder SS 7 gänglich ist, um Erkenntnisse über ein Abs. 1 Satz 1 oder zur Erfüllung der AufBeobachtungsoder Verdachtsobjekt gabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist oder über eine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 und dass tatsächliche Anhaltspunkte für Nr. 2 zu gewinnen. eine schwerwiegende Gefahr für ein in (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde kann SS 3 Abs. 1 genanntes Schutzgut vorliegen. anordnen, dass diejenigen, die geschäfts- 3 Die Erteilung einer Auskunft zu Bestandsmäßig Telekommunikationsdienste nach daten darf im Einzelfall auch angeordnet SS 3 Nr. 61 des Telekommunikationsgesetzes werden, wenn durch die Erteilung der Aus(TKG) erbringen oder daran mitwirken, ihr kunft die zur planmäßigen Beobachtung Auskunft erteilen und Aufklärung eines Beobachtungsoder 1. zu den von ihnen erhobenen BestandsVerdachtsobjekts oder zur Erfüllung der daten gemäß SS 3 Nr. 6 und den nach Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderSS 172 TKG erhobenen Daten, lichen Ver trauenspersonen, sonstigen 2. zu Daten nach Nummer 1, mittels derer geheimen Informantinnen und Informanten, der Zugriff auf Endgeräte oder auf Spei451 Anhang chereinrichtungen, die in diesen Endnehmen ist, dass sie über ihren Teilgeräten oder hiervon räumlich getrennt nehmeranschluss für eine Person nach eingesetzt werden, geschützt wird oder Nummer 1 bestimmte oder von ihr herdie anhand einer zu einem bestimmten rührende Mitteilungen entgegennimmt Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotooder weitergibt oder dass eine Person koll-Adresse bestimmt werden, oder nach Nummer 1 ihren Teilnehmeran3. zu Verkehrsdaten nach SS 9 Abs. 1 schluss nutzt und dass deshalb die Satz 1 Nrn. 1 bis 4 TDDDG und sonstiAnordnung unumgänglich ist, um Ergen zum Aufbau und zur Aufrechterhalkenntnisse über ein Beobachtungsoder tung der Telekommunikation notwendiVerdachtsobjekt oder über eine Tätiggen Verkehrsdaten. keit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu gewinnen. 2 Die Erteilung einer Auskunft nach Satz 1 (3) 1Die Verfassungsschutzbehörde kann darf nur angeordnet werden, wenn sie im anordnen, dass Einzelfall zu einer planmäßigen Beobachtung 1. Luftfahrtunternehmen sowie Betreiber und Aufklärung nach SS 6 Abs. 1 Satz 1 oder von Computerreservierungssystemen SS 7 Abs. 1 Satz 1 oder zur Erfüllung der Aufund Globalen Distributionssystemen für gabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist. Flüge Auskunft zu Namen und Anschrif- 3 Die Erteilung einer Auskunft nach Satz 1 ten von Kundinnen und Kunden sowie Nr. 1 darf im Einzelfall auch angeordnet zur Inanspruchnahme und den Umstänwerden, wenn dadurch die zur planmäßigen den von Transportleistungen, insbesonBe obachtung und Aufklärung eines dere zum Zeitpunkt von Abfertigung Beobachtungsoder Verdachtsobjekts oder und Abflug und zum Buchungsweg, zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 sowie Nr. 2 erforderlichen Vertrauenspersonen, 2. Kreditinstitute, Finanzdienstleistungssonstigen geheimen Informantinnen und institute und Finanzunternehmen Informanten, überworbenen Agentinnen Auskunft zu Konten und Geldanlaund Agenten sowie Gewährspersonen gen, insbesondere zu Kontoständen, gewonnen oder überprüft werden können. Zahlungseinund -ausgängen und 4 Die Erteilung einer Auskunft nach Satz sonstigen Geldbewegungen, sowie zu 1 Nr. 2 oder 3 darf nur unter den VorausKontoinhaberinnen, Kontoinhabern, setzungen des SS 1 Abs. 1 Nr. 1 und des SS 3 sonstigen Berechtigten und weiteren Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes und nur zu am Zahlungsverkehr Beteiligten, einer Person angeordnet werden, bei der erteilen. 2Die Erteilung einer Auskunft nach 1. tatsächliche Anhaltspunkte für den VerSatz 1 darf nur im Einzelfall und unter der dacht bestehen, dass sie eine Straftat Voraussetzung angeordnet werden, dass nach SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes sie zu einer planmäßigen Beobachtung und plant, begeht oder begangen hat, Aufklärung nach SS 6 Abs. 1 Satz 1 oder SS 7 2. aufgrund bestimmter Tatsachen anzuAbs. 1 Satz 1 oder zur Erfüllung der Aufgabe 452 Anhang nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist und (6) Anordnungen nach den Absätzen 1 bis dass tatsächliche Anhaltspunkte für eine 3 sowie Ersuchen nach Absatz 4 und die schwerwiegende Gefahr für ein in SS 3 Abs. 1 übermittelten Daten dürfen den betroffenen genanntes Schutzgut vorliegen; Absatz 1 Personen oder Dritten von den VerSatz 4 gilt entsprechend. 3 Die Erteilung pflichteten nicht mitgeteilt werden. einer Auskunft nach Satz 1 darf nur zu einer (7) 1Den Verpflichteten ist es verboten, Person angeordnet werden, bei der allein aufgrund einer Anordnung nach den 1. tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorAbsätzen 1 bis 3 einseitige Handlungen vorliegen, dass sie die schwerwiegende zunehmen, die für die betroffene Person Gefahr nachdrücklich fördert, oder nachteilig sind und die über die Erteilung 2. aufgrund bestimmter Tatsachen ander Auskunft hinausgehen, insbesondere zunehmen ist, dass sie eine in Satz 1 bestehende Verträge oder Geschäftsvergenannte Dienstleistung für eine Person bindungen zu beenden, ihren Umfang zu nach Nummer 1 in Anspruch nimmt und beschränken oder ein Entgelt zu erheben dass deshalb die Anordnung unumoder zu erhöhen. 2Die Anordnung ist mit gänglich ist, um Erkenntnisse über ein dem ausdrücklichen Hinweis auf dieses Beobachtungsoder Verdachtsobjekt Verbot und darauf zu verbinden, dass oder über eine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 das Auskunftsersuchen nicht die Aussage Nr. 2 zu gewinnen. beinhaltet, dass sich die betroffene Person 4 Zur Erteilung einer Auskunft nach Satz 1 rechtswidrig verhalten hat oder ein darauf sind Unternehmen verpflichtet, die in gerichteter Verdacht besteht. Deutschland eine Niederlassung haben oder Leistungen erbringen. SS 21 (4) Die Verfassungsschutzbehörde kann Verfahrensvorschriften unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 2 oder 3 das Bundeszentralamt (1) 1 Der Einsatz nachrichtendienstlicher für Steuern um Abrufe aus dem gemäß Mittel nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7 bis 12 SS 24c Abs. 1 des Kreditwesengesetzes wird von der Fachministerin oder dem Fachzu führenden Dateis ystem er suchen minister angeordnet, im Vertretungsfall (Kontostammdatenabfrage). von der Staatssekretärin oder dem Staats(5) 1 Auskünfte nach den Absätzen 1 sekretär oder deren oder dessen Vertreterin und 3 sind unentgeltlich zu erteilen. Die 2 oder Vertreter. 2Dasselbe gilt für die InanVerfassungsschutzbehörde hat für die spruchnahme von Vertrauenspersonen in Erteilung von Auskünften nach Absatz 2 den Fällen des SS 16 Abs. 2 sowie für die eine Entschädigung entsprechend SS 23 des Erteilung von Auskünften zu Nutzungsdaten Justizvergütungsund -entschädigungsnach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Bestandsdaten gesetzes zu gewähren. nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Daten nach 453 Anhang SS 20 Abs. 3 Satz 1. 3Der Einsatz nachrichtenSatz 1 Nr. 3 sowie Daten nach SS 20 Abs. 3 dienstlicher Mittel nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Satz 1. 3 In dem schriftlichen Antrag auf Nrn. 4 bis 6 in den nicht von SS 16 Abs. 2 Zustimmung sind der G 10-Kommission alle erfassten Fällen wird von der Leiterin oder beurteilungsrelevanten Tatsachen mitzudem Leiter der Verfassungsschutzabteilung teilen; insbesondere sind anzugeben: angeordnet, im Vertretungsfall von der Ver1. das Beobachtungsoder Verdachtsobtreterin oder dem Vertreter. 4Die Gründe für jekt oder die Person, soweit möglich, die Anordnungen nach den Sätzen 1 bis 3 mit Name und Anschrift, gegen das sind zu dokumentieren. oder die sich der Einsatz des nachrich(2) 1Anordnungen nach Absatz 1 sind zu tendienstlichen Mittels richtet oder zu befristen auf höchstens dem oder zu der die Erteilung der Aus1. ein Jahr in den Fällen des SS 16 Abs. 2, kunft angeordnet wird, 2. drei Monate in den Fällen des SS 14 2. die zeitgleich gegen eine in Nummer 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7 bis 12, genannte Person von der Verfassungs3. drei Monate bei der Erteilung von schutzbehörde eingesetzten weiteren Auskünften zu künftig anfallenden nachrichtendienstlichen Mittel und beNutzungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 sonderen Auskunftsverlangen, Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 3. Art, Umfang und Dauer des Einsatzes Satz 1 Nr. 3 und Daten nach SS 20 oder der Auskunft, Abs. 3 Satz 1. 4. der Sachverhalt sowie 2 Verlängerungen um jeweils höchstens den 5. eine Begründung. in Satz 1 genannten Zeitraum sind zulässig, 4 Die G 10-Kommission prüft im Rahmen wenn die Voraussetzungen der Anordnung der Erteilung der Zustimmung die Zulässigunter Berücksichtigung ihrer Gesamtdauer keit und Notwendigkeit des Einsatzes des und der in dieser Zeit erlangten Erkenntnachrichtendienstlichen Mittels oder des nisse weiterhin erfüllt sind; Absatz 1 gilt besonderen Auskunftsverlangens; im Fall entsprechend. des Satzes 3 Nr. 2 prüft sie zudem, ob sich (3) Anordnungen und Verlängerungen des 1 aus der Summe der eingesetzten nachEinsatzes nachrichtendienstlicher Mittel nach richtendienstlichen Mittel und besonderen SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7 bis 12 bedürfen Auskunf t sverlangen ein unverhältnisder Zustimmung der G 10-Kommission. mäßiger Eingriff in die Grundrechte ergibt. 2 Dasselbe gilt für die Inanspruchnahme von 5 Die G 10-Kommission hat die Zustimmung Vertrauenspersonen in den Fällen des SS 16 und ihre wesentlichen Gründe schriftlich Abs. 2 sowie für Anordnungen und Verfestzuhalten. 6Stimmt die G 10-Kommission längerungen der Erteilung von Auskünften einer Anordnung oder Verlängerung nicht zu Nutzungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 zu, so hat die Fachministerin oder der Nr. 2, Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 Fachminister, im Vertretungsfall die StaatsSatz 1 Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 sekretärin oder der Staatssekretär oder 454 Anhang deren oder dessen Vertreterin oder VerSS 22 treter, die Anordnung oder Verlängerung Mitteilung an betroffene unverzüglich aufzuheben. Personen (4) 1Bei Gefahr im Verzug kann in den Fällen des Absatzes 3 die Fachministerin oder der (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde hat den Fachminister, im Vertretungsfall die StaatsEinsatz nachrichtendienstlicher Mittel nach sekretärin oder der Staatssekretär oder SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 6 bis 12 nach seiner deren oder dessen Vertreterin oder Vertreter, Beendigung den betroffenen Personen mitanordnen, dass der Einsatz des nachrichtenzuteilen. 2Dasselbe gilt für Observationen dienstlichen Mittels vor der Zustimmung der nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, soweit G 10-Kommission begonnen oder die Ausbesondere für O b s e r v a t i o n s z w e c ke kunft vor der Zustimmung erteilt wird. In 2 bestimmte technische Mittel eingesetzt diesem Fall ist die Zustimmung unverzügwurden. 3 Die Verfassungsschutzbehörde lich nachträglich einzuholen. Stimmt die 3 hat auch die besonderen Auskunfts- G 10-Kommission nicht nachträglich zu, so verlangen nach Erteilung der Auskunft den gilt Absatz 3 Satz 6 entsprechend; der Einbetroffenen Personen mitzuteilen; dies gilt satz des nachrichtendienstlichen Mittels ist nicht für Auskunftsverlangen zu Bestandsunverzüglich zu beenden. 4Bereits erhobene daten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Daten dürfen nicht gespeichert, verändert, zu Kontostammdaten nach SS 20 Abs. 4. 4 In verwendet oder übermittelt werden; sie sind der Mitteilung ist auf die Rechtsgrundlage unverzüglich zu löschen. für den Einsatz des nachrichtendienstlichen (5) 1Die Wahrnehmung der Aufgaben der Mittels oder für das besondere Auskunfts- G 10-Kommission nach den Absätzen 3 verlangen und auf das Auskunftsrecht nach und 4 obliegt der G 10-Kommission nach SS 29 hinzuweisen. 5Die Sätze 1 bis 4 gelten SS 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausnicht, wenn führung des Artikel 10-Gesetzes (Nds. AG 1. für die Mitteilung in unverhältnismäßi- G 10). 2SS 3 Abs. 1 Sätze 5 bis 7 und Abs. 2 ger Weise weitere personenbezogene bis 4 Nds. AG G 10 gilt entsprechend. Daten der betroffenen Person erhoben (6) Die weiteren Einzelheiten des Einsatzes werden müssten oder nachrichtendienstlicher Mittel sowie der 2. die Person nur unerheblich betroffen Inanspruchnahme von Gewährspersonen und anzunehmen ist, dass sie kein Intersind in Dienstvorschriften umfassend zu esse an einer Mitteilung hat. regeln. (2) 1 Die Mitteilung wird zurückgestellt, solange 1. eine Gefährdung des Zwecks des Einsatzes des nachrichtendienstlichen Mittels oder des besonderen Auskunftsverlangens nicht ausgeschlossen werden kann, 455 Anhang 2. durch das Bekanntwerden des Einsatbis 5 gelten nicht für die Mitteilung des Einzes des nachrichtendienstlichen Mittels satzes nachrichtendienstlicher Mittel nach oder des besonderen AuskunftsverlanSS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und für die Mitgens Leib, Leben, Freiheit oder ähnlich teilung von besonderen Auskunftsverlangen schutzwürdige Belange einer Person zu Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 gefährdet werden, Nr. 1. 7 Wird in diesen Fällen die Mitteilung 3. ihr überwiegende schutzwürdige Benicht innerhalb von zwei Jahren nach der lange einer anderen betroffenen Person Beendigung des Einsatzes des nachrichtenentgegenstehen oder dienstlichen Mittels oder der Erteilung der 4. durch das Bekanntwerden des EinsatAuskunft vorgenommen, so ist die Zurückzes des nachrichtendienstlichen Mittels stellung unter Angabe des Grundes der oder oder des besonderen Auskunftsverlandem Landesbeauftragten für den Datengens der weitere Einsatz der in SS 14 schutz mitzuteilen. Abs. 1 Satz 1 Nrn. 6 und 9 genannten (3) 1Einer Mitteilung bedarf es endgültig Personen gefährdet wird und deshalb nicht, wenn die Interessen der betroffenen Person 1. die Voraussetzung der Zurückstellung zurücktreten müssen. auch fünf Jahre nach Beendigung des 2 Wird die Mitteilung nicht innerhalb eines Einsatzes des nachrichtendienstlichen Jahres nach der Beendigung des EinMittels oder nach Erteilung der Aussatzes des nachrichtendienstlichen Mittels kunft noch nicht entfallen ist, oder der Erteilung der Auskunft vor2. die Voraussetzungen der Zurückstellung genommen, so bedarf die Zurückstellung mit an Sicherheit grenzender Wahrder Zustimmung der G 10-Kommission. scheinlichkeit auch in Zukunft nicht 3 Stimmt die G 10-Kommission der Zurückentfallen werden, stellung zu, so hat sie diese zu befristen; 3. die Voraussetzungen für eine Löschung der Fristbestimmung kann der Zeitraum der personenbezogenen Daten vorliezugrunde gelegt werden, in dem die gen und Voraussetzungen der Zurückstellung mit an 4. die G 10-Kommission zustimmt. Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit 2 Bei nachrichtendienstlichen Mitteln nach nicht entfallen werden. Auch jede weitere 4 SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und bei besonderen Zurückstellung bedarf der Zustimmung der Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten G 10-Kommission; Satz 3 gilt entsprechend. nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bedarf es 5 Stimmt die G 10-Kommission der Zurückabweichend von Satz 1 Nr. 4 der Zustimmung stellung oder der weiteren Zurückstellung der oder des Landesbeauftragten für den nicht zu oder entfällt zwischenzeitlich der Datenschutz. Grund für die Zurückstellung, so ist die Mitteilung unverzüglich von der Verfassungsschutzbehörde vorzunehmen. 6 Die Sätze 2 456 Anhang SS 23 der Abrufe verpflichten, sind die Gründe Ersuchen und automatisierte für den Abruf im automatisierten AbrufverAbrufverfahren fahren zu dokumentieren. (3) 1Die ersuchte Behörde, Körperschaft, (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur 1 Anstalt oder Stiftung ist verpflichtet, planmäßigen Beobachtung und Aufklärung die personenbezogenen Daten zu übereines Beobachtungsoder Verdachtsobjekts mitteln. 2 Sie darf nur solche personensowie zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 bezogenen Daten übermitteln, die bei ihr Abs. 1 Nr. 2 die Behörden des Landes, insbereits bekannt sind oder von ihr aus allbesondere die Staatsanwaltschaften und die gemein zugänglichen Quellen entnommen Polizeibehörden, sowie die der ausschließwerden können. 3 Erweisen sich personenlichen Aufsicht des Landes unterstehenden bezogene Daten nach ihrer Übermittlung Körperschaften, Anstalten und Stiftungen als unvollständig oder unrichtig, so sind sie des öffentlichen Rechts um Übermittlung gegenüber der empfangenden Verfassungspersonenbezogener Daten ersuchen, wenn schutzbehörde unverzüglich zu ergänzen diese nicht aus allgemein zugänglichen oder zu berichtigen, es sei denn, dass der Quellen oder nur mit übermäßigem AufMangel für die Beurteilung des Sachverhalts wand oder nur durch eine die betroffene offensichtlich ohne Bedeutung ist. Person stärker belastende Maßnahme (4) Um Übermittlung personenbezogener erhoben werden können. Die Gründe für 2 Daten, die von einer Staatsanwaltschaft oder das Ersuchen sind zu dokumentieren. einer Polizeibehörde aufgrund einer straf(2) 1 Die Verfassungsschutzbehörde darf prozessualen Zwangsmaßnahme oder nach anstelle eines Ersuchens nach Absatz 1 oder SS 32 Abs. 2 oder den SSSS 33a bis 37a des SS 18 Abs. 3 Satz 2 BVerfSchG automatisierte Niedersächsischen Polizeiund OrdnungsAbrufverfahren nutzen, soweit die Nutzung behördengesetzes (NPOG) erhoben worden eines automatisier ten Abrufver fahrens sind, darf nur ersucht werden, wenn die durch die Verfassungsschutzbehörden auspersonenbezogenen Daten auch von der drücklich gesetzlich geregelt ist und durch Ver fassungsschut zbehörde mit einem technische und organisatorische Maßvergleichbaren nachrichtendienstlichen nahmen Risiken für die Rechte und FreiMittel oder besonderen Auskunftsverlangen heiten der betroffenen Personen vermieden hätten erhoben werden dürfen. werden können. Die Einrichtung eines auto- 2 (5) 1 Um die Übermittlung personenmatisierten Abrufverfahrens wird von der bezogener Daten, die aufgrund einer strafLeiterin oder dem Leiter der Verfassungsprozessualen Zwangsmaßnahme oder einer schutzabteilung oder der Vertreterin oder dieser vergleichbaren Maßnahme nach dem dem Vertreter angeordnet. 3 Soweit die Niedersächsischen Polizeiund Ordnungsgesetzlichen Regelungen nach Satz 1 die behördengesetz erhoben worden sind, zu abrufende Stelle nicht zur Dokumentation der die Verfassungsschutzbehörde nach 457 Anhang diesem Gesetz nicht befugt ist, darf nur ein Abruf im automatisierten Abrufverersucht werden, wenn dies zur planmäßigen fahren nach SS 23 Abs. 2 den Zweck der Be obachtung und Aufklärung eines Maßnahme gefährden würde und Beobachtungsoder Verdachtsobjekts, das 2. die betroffene Person durch eine anderauf die Anwendung oder Vorbereitung von weitige Datenerhebung unverhältnismäGewalt gerichtet ist, oder zur Erfüllung der ßig beeinträchtigt würde. Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich 2 Die Einsichtnahme ist unzulässig, wenn ihr ist. 2Satz 1 gilt nicht für Ersuchen um Übereine gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift mittlung von personenbezogenen Daten, oder eine Pflicht zur Wahrung von Berufsdie aufgrund einer Identitätsfeststellung geheimnissen entgegensteht. nach SS 163b StPO, auch in Verbindung mit (3) Die Einsichtnahme wird von der Leiterin SS 111 Abs. 3 StPO, oder nach SS 13 NPOG oder dem Leiter der Verfassungsschutzerhoben worden sind. 3Ein Ersuchen um die abteilung oder der Vertreterin oder dem Übermittlung personenbezogener Daten, Vertreter angeordnet. die aufgrund einer Wohnraumüberwachung (4) 1Jede Einsichtnahme ist zu dokumentieren. nach SS 100c StPO oder nach SS 35a NPOG 2 Die in der Dokumentation enthaltenen erlangt worden sind, ist unzulässig. personenbezogenen Daten dürfen aus(6) Die aufgrund eines Ersuchens nach schließlich zur Datenschutzkontrolle verden Absätzen 4 und 5 übermittelten wendet werden. 3Sie sind zwei Jahre nach per sonenbezogenen Daten sind von der Dokumentation zu löschen. der übermittelnden Staatsanwaltschaft oder Polizeibehörde unter Angabe des SS 25 zur Erhebung eingesetzten Mittels zu Verpflichtung zur Datenüberkennzeichnen. mittlung an die Verfassungsschutzbehörde SS 24 Registereinsicht (1) Die Behörden des Landes sowie die der ausschließlichen Aufsicht des Landes unter(1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur stehenden Körperschaften, Anstalten und planmäßigen Beobachtung und Aufklärung Stiftungen des öffentlichen Rechts übereines Beobachtungsoder Verdachtsmitteln von sich aus der Verfassungsschutzobjekts, das auf die Anwendung oder Vorbehörde die ihnen bekannt gewordenen bereitung von Gewalt gerichtet ist, sowie Informationen einschließlich personenzur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 bezogener Daten, wenn tat sächliche Nr. 2 die von öffentlichen Stellen geführten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dies zur Register einsehen. planmäßigen Beobachtung und Aufklärung (2) 1Die Einsichtnahme ist nur zulässig, wenn eines Beobachtungsoder Verdachtsobjekts, 1. ein Ersuchen nach SS 23 Abs. 1 oder das auf die Anwendung oder Vorbereitung 458 Anhang von Gewalt gerichtet ist, oder zur Erfüllung (3) Die Übermit tlung von personender Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderbezogenen Daten über eine Person, die das lich ist. 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist (2) Die Staatsanwaltschaften und Polizei- 1 unzulässig. behörden des Landes übermitteln von sich (4) SS 23 Abs. 3 Satz 3 gilt entsprechend. aus der Verfassungsschutzbehörde die ihnen bekannt gewordenen Informationen einDrittes Kapitel schließlich personenbezogener Daten, wenn Speicherung, Veränderung, Verwendung, tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, Löschung dass dies zur planmäßigen Beobachtung und Aufklärung eines Beobachtungsoder SS 26 Verdachtsobjekts oder zur Erfüllung der Speicherung, Veränderung und Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich Verwendung personenbezogeist. 2Personenbezogene Daten, die aufgrund ner Daten, Zweckbindung einer strafprozessualen Zwangsmaßnahme oder einer vergleichbaren Maßnahme (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf die nach dem Niedersächsischen Polizeiund zur Erfüllung ihrer Aufgaben rechtmäßig Ordnungsbehördengesetz erhoben worden erhobenen personenbezogenen Daten sind, dürfen nur übermittelt werden, wenn speichern, verändern und verwenden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dies zu dem Zweck erforderlich ist, zu dem dass dies zur planmäßigen Beobachtung und sie erhoben worden sind, und Aufklärung eines Beobachtungsoder Ver1. tatsächliche Anhaltspunkte dafür vordachtsobjekts, das auf die Anwendung oder liegen, dass die betroffene Person in Vorbereitung von Gewalt gerichtet ist, oder dem oder für das Beobachtungsoder zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Verdachtsobjekt tätig ist, Nr. 2 erforderlich ist. 3 Die Übermittlung 2. tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorpersonenbezogener Daten, die aufgrund liegen, dass die betroffene Person eine einer Wohnraumüberwachung nach SS 100c Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 ausübt, StPO oder nach SS 35a NPOG erlangt worden 3. aufgrund bestimmter Tatsachen anzusind, ist unzulässig. 4Satz 2 gilt nicht für nehmen ist, dass die betroffene Person die Übermittlung von personenbezogenen mit einer der in den Nummern 1 und 2 Daten, die aufgrund einer Identitätsfestgenannten Personen in Verbindung stellung nach SS 163b StPO, auch in Versteht und dass deshalb die Speicherung, bindung mit SS 111 Abs. 3 StPO, oder nach Veränderung oder Verwendung zur SS 13 NPOG erhoben worden sind. 5Die nach planmäßigen Beobachtung und AufSatz 2 übermittelten personenbezogenen klärung eines Beobachtungsoder VerDaten sind unter Angabe des zur Erhebung dachtsobjekts, das auf die Anwendung eingesetzten Mittels zu kennzeichnen. oder Vorbereitung von Gewalt gerichtet 459 Anhang ist, oder zur Erfüllung der Aufgabe nach hätte ersuchen dürfen, und wenn eine der SS 3 Abs. 1 Nr. 2 unumgänglich ist, oder in Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 genannten 4. dies zur Gewinnung oder Überprüfung Voraussetzungen erfüllt ist. 2Die Zweckbevon Vertrauenspersonen, sonstigen stimmung ist bei der Speicherung festzugeheimen Informantinnen oder Inforlegen. 3Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. manten, überworbenen Agentinnen 4 Bei den nach SS 25 Abs. 2 Satz 5 gekennoder Agenten oder Gewährspersonen zeichneten personenbezogenen Daten ist erforderlich ist. die Kennzeichnung beizubehalten. 2 Die in Satz 1 Nrn. 1 bis 4 genannten (4) Die Speicherung von personenbezogenen Voraussetzungen gelten nicht in der Daten über eine minderjährige Person ist nur Verdachtsgewinnungsphase. 3 Sind mit unter den Voraussetzungen des SS 13 Abs. 3 personenbezogenen Daten, die nach Satz 1 zulässig. gespeichert, verändert und ver wendet werden dürfen, weitere personenbezogene SS 27 Daten von betroffenen Personen oder von Speicherung, Veränderung und Dritten so verbunden, dass sie nicht oder Verwendung personenbezogenur mit unverhältnismäßigem Aufwand ner Daten zu anderen Zwecken getrennt werden können, so dürfen sie gemeinsam mit den personenbezogenen 1 Eine Speicherung, Veränderung oder VerDaten nach Satz 1 gespeichert werden; sie wendung der nach SS 26 gespeicherten sind nach Maßgabe des SS 28 Abs. 3 in ihrer personenbezogenen Daten für einen Verarbeitung einzuschränken. anderen in SS 12 Abs. 1 genannten Zweck (2) 1Die mit nachrichtendienstlichen Mitteln ist zulässig, wenn die personenbezogenen oder durch ein besonderes AuskunftsDaten zur Erfüllung dieses Zwecks erforderverlangen erhobenen personenbezogenen lich sind und im Fall eines zur Erhebung einDaten sind unter Angabe des eingesetzten gesetzten nachrichtendienstlichen Mittels Mittels zu kennzeichnen. 2Bei den nach oder besonderen Auskunftsverlangens SS 23 Abs. 6 gekennzeichneten personendieses auch für den anderen Zweck hätte bezogenen Daten ist die Kennzeichnung eingesetzt werden dür fen. 2 Die nach beizubehalten. SS 26 Abs. 3 gespeicherten personen(3) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf die bezogenen Daten dürfen nur unter den personenbezogenen Daten, von denen sie dort genannten Voraussetzungen für einen durch Übermittlung nach SS 25 rechtmäßig anderen Zweck gespeichert, verändert und Kenntnis erlangt hat, nur speichern, ververwendet werden. ändern und verwenden, wenn dies zu einem Zweck erforderlich ist, zu dem sie die übermittelnde Behörde gemäß SS 23 um Übermittlung dieser personenbezogenen Daten 460 Anhang SS 28 Nr. 2 erst durchzuführen, wenn die gesamte Berichtigung, Löschung und Akte nach Maßgabe der entsprechenden Einschränkung der Verarbeitung Rechtsoder Verwaltungsvorschriften zur von personenbezogenen Daten Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. 5 Werden durch die weitere Speicherung (1) 1 Die Ver fassungsschutzbehörde hat von personenbezogenen Daten nach Satz 4 personenbezogene Daten zu berichtigen, schutzwürdige Interessen der betroffenen wenn sie unrichtig sind. 2 Sie hat sie zu Person erheblich beeinträchtigt, so sind ergänzen, wenn sie unvollständig sind diese personenbezogenen Daten nach Maßund dadurch schutzwürdige Interessen gabe des Absatzes 3 in ihrer Verarbeitung der betroffenen Person beeinträchtigt sein einzuschränken. können. Wird die Richtigkeit von personen- 3 (3) 1In ihrer Verarbeitung eingeschränkte bezogenen Daten von der betroffenen personenbezogene Daten sind mit einem Person bestritten und lässt sich weder die Vermerk über die Einschränkung der VerRichtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen, arbeitung zu versehen. 2 Im Fall einer so ist dies zu vermerken; die betroffene automatisierten Verarbeitung ist die EinPerson kann sich an die Landesbeauftragte schränkung der Verarbeitung durch oder den Landesbeauftragten für den zusätzliche technische Maßnahmen zu Datenschutz wenden. gewährleisten. 3 In ihrer Verarbeitung ein(2) 1 Die Verfassungsschutzbehörde hat geschränkte personenbezogene Daten personenbezogene Daten zu löschen, wenn darf die Verfassungsschutzbehörde nur in 1. ihre Speicherung unzulässig ist oder behördlichen und gerichtlichen Verfahren, 2. ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung mit denen eine Person ein schutzwürdiges nicht mehr erforderlich ist. Interesse nach Absatz 2 verfolgt, oder mit 2 Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu Einwilligung der betroffenen Person verder Annahme besteht, dass durch sie schutzändern, verwenden oder übermitteln. würdige Interessen der betroffenen Person (4) 1Die Verfassungsschutzbehörde prüft bei beeinträchtigt würden; die entsprechenden der Einzelfallbearbeitung, spätestens nach personenbezogenen Daten sind nach Maßjeweils fünf Jahren, ob personenbezogene gabe des Absatzes 3 in ihrer Verarbeitung Daten zu berichtigen oder zu ergänzen, zu einzuschränken. 3 Ein schut z würdiges löschen oder nach Maßgabe des Absatzes 3 Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn in ihrer Verarbeitung einzuschränken sind. die betroffene Person einen Antrag auf Aus- 2 Bei personenbezogenen Daten, die mit kunft nach SS 29 gestellt oder innerhalb des nachrichtendienstlichen Mitteln nach SS 14 vergangenen Jahres eine Mitteilung nach Abs. 1 Satz 1 Nrn. 10 bis 12 oder mit AusSS 6 Abs. 4 oder SS 22 Abs. 1 erhalten hat. kunftsverlangen zu Nutzungsdaten nach 4 Sind personenbezogene Daten in Akten SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Bestandsdaten nach gespeichert, so ist die Löschung nach Satz 1 SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Verkehrsdaten nach 461 Anhang SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 oder Daten nach Viertes Kapitel SS 20 Abs. 3 Satz 1 erhoben wurden, beträgt Auskunft die Prüfungsfrist nach Satz 1 sechs Monate. (5) Die Verfassungsschutzbehörde prüft SS 29 bei der Einzelfallbearbeitung, spätestens Auskunft an betroffene nach jeweils sechs Monaten, ob personenPersonen bezogene Daten über eine minderjährige Person zu berichtigen oder zu ergänzen, zu (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde erteilt löschen oder nach Maßgabe des Absatzes 3 betroffenen Personen auf Antrag unentin ihrer Verarbeitung einzuschränken sind. geltlich Auskunft über die zu ihrer Person (6) 1Die Löschung von personenbezogenen gespeicherten Daten, soweit hierzu auf Daten ist zu dokumentieren, wenn sie einen konkreten Sachverhalt hingewiesen mit nachrichtendienstlichen Mitteln oder und ein besonderes Interesse an der Ausbesonderen Auskunftsverlangen erhoben kunft dargelegt wird. 2 Über personenwurden, die der Mitteilungspflicht nach bezogene Daten aus Akten, die nicht zu den SS 22 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 unterliegen. 2Die in betroffenen Personen geführt werden, wird der Dokumentation enthaltenen personenAuskunft nur erteilt, soweit die personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich zur bezogenen Daten, namentlich aufgrund Datenschutzkontrolle verwendet werden. von Angaben der betroffenen Personen, mit 3 Sie sind nach Beendigung der gemäß SS 33a angemessenem Aufwand auffindbar sind. Abs. 1 Satz 2 durchzuführenden Kontrolle 3 Die Verfassungsschutzbehörde bestimmt der oder des Landesbeauftragten für den Verfahren und Form der Auskunftserteilung Datenschutz zu löschen. nach pflichtgemäßem Ermessen. (7) Die Löschung personenbezogener Daten, (2) 1Die Auskunftserteilung ist abzulehnen, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln soweit nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 10 bis 12 1. die Auskunft die öffentliche Sicherheit oder mit besonderen Auskunftsverlangen gefährden oder sonst dem Wohl des zu Nutzungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Bundes oder eines Landes Nachteile beNr. 2, Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 reiten würde, Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 2. die personenbezogenen Daten oder Nr. 3 oder Daten nach SS 20 Abs. 3 Satz 1 die Tatsache ihrer Speicherung nach erhoben wurden, ist unter Aufsicht einer einer Rechtsvorschrift geheim gehalten oder eines besonders bestellten, mit der werden müssen, Auswertung nicht befassten Beschäftigten, 3. die Interessen eines Dritten an der Gedie oder der die Befähigung zum Richteramt heimhaltung die Interessen der antraghat, vorzunehmen. stellenden Person überwiegen oder 4. durch die Auskunftserteilung Informationsquellen gefährdet würden oder die 462 Anhang Ausforschung des Erkenntnisstandes zulassen, sofern diese nicht einer weiteroder der Arbeitsweise der Verfassungsgehenden Mitteilung zustimmt. schutzbehörde zu befürchten ist und deshalb die Interessen der antragstelFünftes Kapitel lenden Person ausnahmsweise zurückÜbermittlung treten müssen. 2 Die Entscheidung trifft die Leiterin oder der SS 30 Leiter der Verfassungsschutzabteilung. Die 3 Übermittlung an inländische Leiterin oder der Leiter der Verfassungsöffentliche Stellen schutzabteilung kann eine besonders bestellte Beschäftigte oder einen besonders (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf bestellten Beschäftigten, die oder der mit personenbezogene Daten an inländische der Auswertung nicht befasst war und die öffentliche Stellen übermitteln, wenn Befähigung zum Richteramt hat, damit dies zur Erfüllung von Aufgaben der beauftragen, ebenfalls Entscheidungen empfangenden Stelle erforderlich ist. nach Satz 1 zu treffen. (2) 1Absatz 1 gilt nicht für die Übermittlung (3) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich von personenbezogenen Daten, die die Vernicht auf die Herkunft der Daten und die fassungsschutzbehörde durch den Einsatz Empfänger der Übermittlung. nachrichtendienstlicher Mittel oder durch (4) Die Ablehnung einer Auskunft bedarf 1 besondere Auskunftsverlangen, die der keiner Begründung, soweit durch die Mitteilungspflicht nach SS 22 Abs. 1 Satz 3 Begründung der Zweck der Ablehnung unterliegen, erhoben hat. 2Die Übermittlung gefährdet würde. 2Die Gründe der Ablehnung dieser Daten an inländische öffentliche sind zu dokumentieren. Wird der antrag- 3 Stellen ist nur unter den Voraussetzungen stellenden Person keine Begründung für die der SSSS 31 bis 32a zulässig. Ablehnung der Auskunft gegeben, so ist ihr die Rechtsgrundlage dafür zu nennen. SS 31 4 Ferner ist sie darauf hinzuweisen, dass sie Übermittlung zur Strafsich an die Landesbeauftragte oder den verfolgung Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. 5Der oder dem Landesbeauf(1) Die Verfassungsschutzbehörde übertragten für den Datenschutz ist auf Vermittelt die in SS 30 Abs. 2 genannten langen die von der antragstellenden Person personenbezogenen Daten an die Strafbegehrte Auskunft zu erteilen. 6Mitteilungen verfolgungsbehörden des Landes, wenn der oder des Landesbeauftragten für den bestimmte Tatsachen den Verdacht einer Datenschutz an die antragstellende Person besonders schweren Straftat begründen dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntund soweit die Daten zur Verfolgung dieser nisstand der Verfassungsschutzbehörde Straftat erforderlich sind. 463 Anhang (2) Besonders schwere Straftaten gemäß der Völkerverständigung und des friedAbsatz 1 sind lichen Zusammenlebens der Völker, 1. Straftaten, die im Höchstmaß mit einer 2. der Bestand und die Sicherheit des BunFreiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren des, der Länder sowie überstaatlicher bedroht sind, und und internationaler Organisationen, 2. Straftaten gemäß den SSSS 95, 100a, 106 denen die Bundesrepublik Deutschland und 109e StGB. angehört, 3. sonstige Güter der Allgemeinheit, deren SS 32 Bedrohung die Grundlagen der Existenz Übermittlung zur Gefahrendes Menschen berührt, Sachen von abwehr bedeutendem Wert und bedeutende Vermögenswerte, deren Erhaltung im (1) 1 Die Verfassungsschutzbehörde darf besonderen öffentlichen Interesse gedie in SS 30 Abs. 2 genannten personenboten ist, bezogenen Daten an inländische öffentliche 4. das Leben sowie bei einer erheblichen Stellen übermitteln, soweit dies im Einzelfall Gefährdung im Einzelfall die körperliche zur Abwehr einer zumindest konkretisierten Integrität und Freiheit einer Person. Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut erforderlich ist. 2 Abweichend von SS 32a Satz 1 ist die Verfassungsschutzbehörde Übermittlung zum vorbeugenim Fall einer unmittelbar bevorstehenden den Rechtsgüterschutz Gefahr oder einer im Einzelfall bestehenden Gefahr, die von einer Bestrebung oder TätigDie Verfassungsschutzbehörde darf die in keit nach SS 3 Abs. 1 ausgeht, zur ÜberSS 30 Abs. 2 genannten personenbezogenen mittlung an die Polizeibehörden des Landes Daten übermitteln verpflichtet. 1. an Verbotsbehörden im Sinne des SS 3 (2) Eine konkretisierte Gefahr nach Absatz 1 Abs. 2 des Vereinsgesetzes zur DurchSatz 1 liegt vor, wenn sich der zum Schaden führung von Verbotsverfahren nach SS 3 führende Kausalverlauf zwar noch nicht Abs. 1 Satz 1 des Vereinsgesetzes, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vor2. an den Bundestag, die Bundesregierung hersehen lässt, aber bereits bestimmte oder eine Landesregierung zur VorbeTatsachen im Einzelfall auf die Entstehung reitung eines Antrags auf Entscheidung einer konkreten Gefahr für ein besonders gemäß Artikel 18 Satz 2 des Grundgegewichtiges Rechtsgut hinweisen. setzes, (3) Besonders gewichtige Rechtsgüter nach 3. an den Bundestag, den Bundesrat, die Absatz 1 Satz 1 sind Bundesregierung oder eine Landes1. die freiheitliche demokratische Grundregierung zur Vorbereitung eines Anordnung, einschließlich des Gedankens trags nach Artikel 21 Abs. 2 und 3 des 464 Anhang Grundgesetzes und Gefährdung der Aufgabenerfüllung nach 4. an inländische öffentliche Stellen, insbeSS 3 Abs. 1 durch die Mitteilung nicht mehr sondere zur Durchführung von Verwalzu besorgen ist. tungsverfahren, a) auf deren Ersuchen, wenn dieses SS 32c Ersuchen auf einer gesetzlichen Übermittlung für Angebote Regelung beruht, oder zum Ausstieg b) wenn die Verfassungsschutzbehörde zur Übermittlung gesetzlich ver- 1 Die Ver fas sungs s chut zb ehörd e dar f pflichtet oder berechtigt ist, soweit personenbezogene Daten an Polizeidies im Einzelfall aufgrund tatsächlibehörden des Landes, sonstige inländische cher Anhaltspunkte zum Schutz der öffentliche Stellen und in der Präventionsin SS 32 Abs. 3 genannten Rechtsgüarbeit bewährte nichtöffentliche Stellen ter erforderlich ist. übermitteln, soweit die empfangende Stelle die Daten für Angebote zum Ausstieg SS 32b aus Bestrebungen und Tätigkeiten nach Übermittlung an inländische SS 3 Abs. 1 benötigt. 2Satz 1 gilt nicht für nichtöffentliche Stellen personenbezogene Daten, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln oder besonderen 1 Die Übermittlung personenbezogener Auskunf t sverlangen erhoben wurden, Daten an inländische nichtöffentliche welche der Mitteilungspflicht nach SS 22 Stellen ist unzulässig, es sei denn, dass dies Abs. 1 Sätze 1 bis 3 unterliegen. im Einzelfall zur Abwehr einer zumindest konkretisierten Gefahr für eines der in SS 32 SS 32d Abs. 3 genannten Rechtsgüter erforderÜbermittlung an ausländische lich ist. 2 Die Übermittlung bedarf der sowie überund zwischenstaatZustimmung der Leiterin oder des Leiters liche Stellen der Verfassungsschutzabteilung, im Vertretungsfall der Vertreterin oder des Ver(1) 1 Die Verfassungsschutzbehörde darf treters. Für Handlungen zur Abwehr einer 3 personenbezogene Daten im Einvernehmen gegenwärtigen Gefahr ist die Zustimmung mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz nach Satz 2 entbehrlich. Die empfangende 4 an ausländische öffentliche Stellen sowie an Stelle hat die Verfassungsschutzbehörde über und zwischenstaatliche Stellen überüber Handlungen nach Satz 3 und deren mitteln, soweit die Übermittlung in einem Anlass unverzüglich nachträglich zu unterGesetz, einem Rechtsakt der Europäischen richten. Die Verfassungsschutzbehörde hat 5 Gemeinschaften oder einer internationalen der betroffenen Person eine Übermittlung Vereinbarung geregelt und die Übermittlung nach Satz 1 mitzuteilen, sobald eine zur Aufgabenerfüllung der empfangenden 465 Anhang Stelle erforderlich ist. 2Die Übermittlung Grund zu der Annahme besteht, dass sie in der in SS 30 Abs. 2 genannten personenKenntnis der Übermittlung die Einwilligung bezogenen Daten ist nur zulässig verweigern würde. 1. zur Strafverfolgung in entsprechender Anwendung von SS 31, SS 32f 2. zur Gefahrenabwehr in entsprechender Allgemeine ÜbermittlungsverAnwendung von SS 32 und bote 3. zum vorbeugenden Rechtsgüterschutz in entsprechender Anwendung von (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf nur SS 32a. solche personenbezogenen Daten über(2) 1Die Übermittlung ist unzulässig, wenn mitteln, die ihr bereits bekannt sind oder 1. auswärtige Belange der Bundesrepublik von ihr aus allgemein zugänglichen Quellen Deutschland entgegenstehen oder entnommen werden können. 2. ein datenschutzrechtlich angemessener (2) Die Übermittlung ist unzulässig, wenn und die elementaren Menschenrechte dadurch Informationsquellen oder die wahrender Umgang mit den Daten bei Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde der empfangenden Stelle nicht hinreigefährdet würden und diese Sicherheitschend gesichert ist. interessen das Interesse der empfangenden 2 Bei der Prüfung, ob eine Übermittlung Stelle an der Datenübermittlung überwiegen. gemäß Satz 1 Nr. 2 unzulässig ist, hat die Verfassungsschutzbehörde insbesondere SS 32g den bisherigen Umgang der empfangenden Allgemeine VerfahrensvorschrifStelle mit üb ermit telten Daten zu ten für die Übermittlung berücksichtigen. (3) Übermittlungen nach Absatz 1 sind (1) 1Jede Übermittlung der in SS 30 Abs. 2 der oder dem Landesbeauftragten für den genannten personenbezogenen Daten ist Datenschutz mitzuteilen. zu dokumentieren. 2Bei der Dokumentation ist die zugrunde gelegte Rechtsvorschrift SS 32e und der Zeitpunkt der Übermittlung anzuÜbermittlung im Interesse der geben. 3 Die in der Dokumentation entbetroffenen Person haltenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich zur Datenschutzkontrolle verDie Ve r fa s sun g s s chu t zb e h ö rd e dar f wendet werden. 4Sie dürfen nicht gelöscht personenbezogene Daten übermitteln, werden, solange sie für diese Kontrolle wenn offensichtlich ist, dass die Übererforderlich sind. mittlung im Interesse der betroffenen Person (2) Sind mit personenbezogenen Daten liegt, deren Einwilligung nicht oder nicht weitere personenbezogene Daten der rechtzeitig eingeholt werden kann und kein betroffenen Person oder von Dritten so 466 Anhang verbunden, dass eine Trennung nicht oder Auskunftsverlangen nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Aufwand Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 oder Abs. 3 möglich ist, so dürfen auch diese überSatz 1 erhoben wurden, entscheidet in den mittelt werden, soweit nicht berechtigte Fällen der SSSS 31 bis 32a sowie SS 32d eine Interessen der betroffenen oder einer besonders bestellte Beschäftigte oder ein anderen Person offensichtlich überwiegen; besonders bestellter Beschäftigter, die oder die Verarbeitung dieser Daten ist nach der mit der Auswertung nicht befasst war Maßgabe des SS 28 Abs. 3 einzuschränken. und die Befähigung zum Richteramt hat. (3) 1Sind die personenbezogenen Daten (5) Erweisen sich personenbezogene Daten nach SS 26 Abs. 2 oder Abs. 3 Satz 4 nach ihrer Übermittlung als unvollständig gekennzeichnet, so hat die Verfassungsoder unrichtig, so sind sie gegenüber der schutzbehörde die Kennzeichnung bei der empfangenden Stelle unverzüglich zu Übermittlung aufrechtzuerhalten. 2 Die ergänzen oder zu berichtigen, es sei denn, Leiterin oder der Leiter der Verfassungsdass der Mangel für die Beurteilung des schutzabteilung, im Vertretungsfall die Sachverhalts offensichtlich ohne Bedeutung Ver treterin oder der Ver treter, kann ist. mit Zustimmung der G 10 -Kommission anordnen, dass bei der Übermittlung auf SS 32h die Aufrechterhaltung der Kennzeichnung Pflichten der empfangenden verzichtet wird, wenn dies unerlässlich ist, Stelle um die Geheimhaltung der Art und Weise der Datenerhebung nicht zu gefährden. (1) 1 Die empfangende Stelle darf die 3 Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung personenbezogenen Daten nur zu dem bereits vor der Zustimmung getroffen Zweck verwenden, zu dem sie übermittelt werden. 4 In diesem Fall ist die Zustimmung worden sind. 2Nichtöffentliche Stellen sind unverzüglich nachträglich einzuholen. auf die Zweckbindung nach Satz 1 und 5 Stimmt die G 10-Kommission nicht nachdarauf hinzuweisen, dass sich die Verträglich zu, so ist die Kennzeichnung unverfassungsschutzbehörde vorbehält, Auskunft züglich durch die empfangende Stelle über die Verarbeitung der übermittelten nachzuholen; darauf ist sie von der VerDaten zu verlangen. 3Sind die übermittelten fassungsschutzbehörde hinzuweisen. 6 Die Daten nach SS 32g Abs. 3 gekennzeichnet, Sätze 1 bis 5 gelten nicht für die Überso hat die empfangende Stelle die Kennmittlungen gemäß SS 32a Nr. 4. zeichnung aufrecht zu erhalten. (4) Über die Übermittlung von personen(2) 1Die Daten sind zu löschen, wenn sie für bezogenen Daten, die unter Einsatz nachden Übermittlungszweck nicht oder nicht richtendienstlicher Mittel nach SS 14 Abs. 1 mehr erforderlich sind. 2Wurden personenSatz 1 Nrn. 10 bis 12 oder mit besonderen bezogene Daten übermittelt, die unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nach 467 Anhang SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 10 bis 12 oder mit Bericht allgemein die Anwendung nachbesonderen Auskunftsverlangen nach SS 20 richtendienstlicher Mittel nach SS 14, die Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 besonderen Auskunftsverlangen nach SS 20, und 3 oder Abs. 3 Satz 1 erhoben wurden, die Auskunftsersuchen nach SS 29 und die so prüft die empfangende Stelle unverzügStrukturdaten der von der Verfassungslich und danach in Abständen von höchstens schutzbehörde in Dateien im Sinne des SS 6 sechs Monaten, ob die übermittelten Daten Abs. 2 Satz 1 BVerfSchG gespeicherten für den Zweck erforderlich sind, zu dem Personendatensätze darzustellen. sie übermittelt wurden. 3Soweit dies nicht (3) Bei der Aufklärung der Öffentlichder Fall ist, sind sie unverzüglich unter Aufkeit dür fen personenbezogene Daten sicht einer oder eines besonders bestellten nur bekannt gegeben werden, wenn die Beschäftigten, die oder der die Befähigung Bekanntgabe für das Verständnis der Darzum Richteramt hat, zu löschen. 4 Die stellung, insbesondere von Organisationen Löschung ist zu dokumentieren. 5Die Veroder unorganisier ten Gruppierungen, fassungsschutzbehörde ist unverzüglich erforderlich ist und das Interesse der Allüber die Löschung zu unterrichten. gemeinheit das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person überwiegt. SS 33 Aufklärung der Öffentlichkeit, VerfassungsSechstes Kapitel schutzbericht Unabhängige Datenschutzkontrolle, Anwendung des Niedersächsischen (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde kann Datenschutzgesetzes die Öffentlichkeit über Beobachtungsobjekte und über Tätigkeiten nach SS 3 SS 33a Abs. 1 Nr. 2 aufklären. 2Sie kann auch über Unabhängige DatenschutzVerdachtsobjekte aufklären, wenn die den kontrolle Verdacht rechtfertigenden tatsächlichen Anhaltspunkte unter Berücksichtigung der (1) 1Die oder der Landesbeauftragte für Interessen der betroffenen Personen hinden Datenschutz kontrolliert bei der Verreichend gewichtig sind. fassungsschutzbehörde die Einhaltung (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde ist verder gesetzlichen Vorschriften über die pflichtet, zur Aufklärung der Öffentlichkeit Verarbeitung personenbezogener Daten einen jährlichen Verfassungsschutzbericht (Datenschutzvorschriften). 2Die Einhaltung vorzulegen, in dem auch die Summe der Hausder gesetzlichen Vorschriften über die Verhaltsmittel sowie die Gesamtzahl der in der arbeitung von personenbezogenen Daten, Verfassungsschutzabteilung Beschäftigten die mit nachrichtendienstlichen Mitteln oder nach Stellen und Beschäftigungsvolumen besonderen Auskunftsverlangen erhoben darzustellen sind. 2 Ferner sind in dem wurden, die der Mitteilungspflicht nach SS 22 468 Anhang Abs. 1 Sätze 1 bis 3 unterliegen, kontrolliert 1. den Verstoß gegenüber der Verfassie oder er im Abstand von höchstens zwei sungsschutzbehörde mit der AufforJahren. 3SS 57 Abs. 2 Nrn. 1 bis 9 NDSG gilt derung beanstanden, innerhalb einer entsprechend. bestimmten Frist Stellung zu nehmen, (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde ist verund pflichtet, die Landesbeauftragte oder den 2. das Parlamentarische Kontrollgremium Landesbeauftragten für den Datenschutz darüber unterrichten. bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben (4) Wenn der jährliche Tätigkeitsbericht der zu unterstützen. 2Dabei ist insbesondere oder des Landesbeauftragten für den Daten1. Auskunft zu Fragen sowie Einsicht in schutz die Verarbeitung personenbezogener alle Unterlagen, insbesondere in die geDaten durch die Verfassungsschutzbehörde speicherten personenbezogenen Daten berührt, nimmt die Landesregierung auch und in die Datenverarbeitungsprogramdazu innerhalb von sechs Monaten gegenme, zu gewähren, die im Zusammenüber dem Landtag Stellung. hang mit der Datenschutzkontrolle (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend stehen, für die Verarbeitung personenbezogener 2. jederzeit Zutritt in alle Diensträume zu Daten durch andere Stellen auf der Grundgewähren. lage von Vorschriften dieses Gesetzes, wenn 3 Soweit im Einzelfall die Sicherheit des die Verarbeitung der Erfüllung der Aufgaben Bundes oder eines Landes gefährdet würde, nach SS 3 dient. dürfen die Rechte nach Satz 2 nur von der oder dem Landesbeauftragten für den SS 33b Datenschutz oder im Vertretungsfall von der Anwendbarkeit des NiedersächVertreterin oder dem Vertreter persönlich sischen Datenschutzgesetzes ausgeübt werden. (3) 1Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben eine beabsichtigte Verarbeitung personennach SS 3 findet das Niedersächsische Datenbezogener Daten gegen eine Datenschutzschutzgesetz keine Anwendung mit Ausvorschrift verstößt, so kann die oder der nahme der SSSS 24, 27, 29, und 33 Abs. 1 Landesbeauftragte für den Datenschutz die bis 4, der SSSS 34 und 35 Abs. 1, der SSSS 36, 37, Verfassungsschutzbehörde vor einer solchen 38, 45, 54, 55 und 58 mit Ausnahme von Datenverarbeitung warnen. Stellt die oder 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 sowie der SSSS 59 und 60, der Landesbeauftragte für den Datenschutz soweit nicht in diesem Gesetz abweichende im laufenden Betrieb einer Verarbeitung Regelungen enthalten sind. personenbezogener Daten einen Verstoß der Verfassungsschutzbehörde gegen eine Datenschutzvorschrift fest, so kann sie oder er 469 Anhang Vierter Teil Landtages. 3Für ein nach Satz 1 oder 2 ausParlamentarische Kontrolle geschiedenes Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu wählen; das Gleiche gilt, SS 34 wenn ein Mitglied aus anderen Gründen aus Parlamentarisches Kontrolldem Kontrollgremium ausscheidet. gremium (3) 1Das Parlamentarische Kontrollgremium gibt sich eine Geschäftsordnung. 2Darin Die parlamentarische Kontrolle auf dem sind insbesondere Regelungen zu treffen Gebiet des Ver fassungsschut zes übt über die Nichtöffentlichkeit oder Vertrauunbeschadet der Rechte des Landtages und lichkeit der Sitzungen, die Einsichtnahme seiner Ausschüsse das vom Landtag unverin Sitzungsunterlagen und Niederschriften züglich nach Beginn der Wahlperiode einzusowie sonstige Belange des Geheimschutzes. setzende Parlamentarische Kontrollgremium 3 In der Geschäftsordnung kann auch die aus. Unterstützung der Mitglieder des Kontrollgremiums durch Mitarbeiterinnen und MitSS 35 arbeiter ihrer Fraktionen geregelt werden. Zusammensetzung und Ver- 4 Zu den Geheimschutzregelungen der fahrensweise des ParlamentariGeschäftsordnung ist die Landesregierung sches Kontrollgremiums anzuhören. 5Soweit die Geschäftsordnung Vertraulichkeit anordnet, sind die Mitglieder (1) 1Der Landtag bestimmt unverzüglich des Kontrollgremiums zur Geheimhaltung nach Beginn jeder Wahlperiode die Zahl der der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollbei ihrer Tätigkeit in dem Kontrollgremium gremiums und wählt die Mitglieder aus bekanntgeworden sind; dies gilt auch für seiner Mitte. 2Gewählt ist, wer die Stimmen die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus dem der Mehrheit der Mitglieder des Landtages Kontrollgremium. auf sich vereint. 3 Die Opposition muss (4) Das Parlamentarische Kontrollgremium bei der Zusammensetzung des Kontrollwählt eine Vorsitzende oder einen Vorgremiums berücksichtigt werden. sitzenden und deren oder dessen Stellver(2) 1 Scheidet ein Mitglied des treterin oder Stellvertreter. Parlamentarischen Kontrollgremiums aus dem Landtag oder seiner Fraktion aus oder SS 36 wird es Mitglied der Landesregierung, so Unterrichtungspflichten des verliert es seine Mitgliedschaft im KontrollFachministeriums gremium. 2Der Landtag kann Mitglieder des Kontrollgremiums durch Beschluss abbe(1) 1Das Fachministerium ist verpflichtet, rufen; der Beschluss bedarf der Zustimmung das Parlamentarische Kontrollgremium von zwei Dritteln der Mitglieder des umfassend über seine Tätigkeit als 470 Anhang Verfassungsschutzbehörde im Allgemeinen nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und zu Kontosowie über Vorgänge von besonderer stammdaten nach SS 20 Abs. 4. Bedeutung zu unterrichten. 2Es unterrichtet (4) Das Fachministerium unterrichtet das insbesondere über Parlamentarische Kontrollgremium des 1. die Bestimmung eines BeobachtungsobBundes jährlich über besondere Auskunftsjekts und die Verlängerung der Bestimverlangen zu Nutzungsdaten nach SS 20 Abs. mung (SS 6 Abs. 2), 1 Satz 1 Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 2. die Beendigung der Beobachtung und Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Daten nach SS 20 Aufklärung eines Beobachtungsobjekts Abs. 3 Satz 1; dabei ist ein Überblick über (SS 6 Abs. 2 und 3), Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten 3. die Bestimmung eines Beobachtungsder im Berichtszeitraum durchgeführten oder Verdachtsobjekts von erheblicher Maßnahmen zu geben. Bedeutung sowie die Verlängerung der Bestimmung (SS 6 Abs. 6 Satz 3, SS 7 SS 37 Abs. 2 Satz 5), Aufhebung der Verschwiegen4. den beabsichtigten Erlass oder die heitspflicht beabsichtigte Änderung einer Dienstvorschrift für den Einsatz nachrichten- 1 Die Beschäf tigten der Ver fassungsdienstlicher Mittel (SS 21 Abs. 6) und schutzbehörde dür fen sich in dienst5. die beabsichtigte Änderung des Verlichen Angelegenheiten ohne Einhaltung zeichnisses von Verarbeitungstätigkeides Dienst weges unmittelbar an das ten nach SS 33b in Verbindung mit SS 38 Parlamentarische Kontrollgremium oder an NDSG. einzelne Mitglieder des Kontrollgremiums (2) Das Fachministerium unterrichtet das wenden. 2Einzelne Mitglieder des KontrollParlamentarische Kontrollgremium in Abgremiums dürfen die nach Satz 1 erhaltenen ständen von längstens sechs Monaten über Mitteilungen sowie die ihnen dazu vorden Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, gelegten Unterlagen ausschließlich an das die der Mitteilungspflicht nach SS 22 Abs. 1 Kontrollgremium weitergeben. 3Sie dürfen Sätze 1 und 2 unterliegen. dabei von der Bekanntgabe des Namens der (3) 1Das Fachministerium unterrichtet im oder des Beschäftigten absehen. Abstand von höchstens sechs Monaten das Parlamentarische Kontrollgremium über die SS 38 besonderen Auskunftsverlangen nach SS 20; Beauftragung einer oder eines dabei ist insbesondere ein Überblick über Sachverständigen Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgeführten 1 Das Parlamentarische Kontrollgremium Maßnahmen zu geben. Satz 1 gilt nicht 2 kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln für Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten seiner Mitglieder eine Sachverständige 471 Anhang oder einen Sachverständigen beauftragen, SS 40 zur Wahrnehmung der Kontrollaufgaben Berichterstattung des Parlades Kontrollgremiums im Einzelfall Untermentarischen Kontrollgremiums suchungen durchzuführen. 2 Die Landesgegenüber dem Landtag regierung ist vor der Beauftragung der oder des Sachverständigen anzuhören. 3Die (1) 1Das Parlamentarische Kontrollgremium oder der Sachverständige kann nach Maßlegt dem Landtag einmal jährlich einen gabe ihres oder seines Auftrages die dem Bericht über seine Tätigkeit vor. 2Mitglieder Kontrollgremium nach Artikel 24 Abs. 2 der des Kontrollgremiums, die den Bericht für Niedersächsischen Verfassung vorgelegten unzutreffend halten, können ihre AufAkten einsehen. 4Die Einsicht in vertrauliche fassung in einem Zusatz zu diesem Bericht Unterlagen setzt voraus, dass sie oder er darstellen. zuvor von der Landtagsverwaltung förm(2) Das Parlamentarische Kontrollgremium lich zur Geheimhaltung verpflichtet worden legt dem Landtag einmal jährlich einen ist. 5Die oder der Sachverständige hat dem Bericht über die Durchführung der nachKontrollgremium über das Ergebnis der richtendienstlichen Mittel und besonderen Untersuchungen zu berichten. Auskunftsverlangen vor, die der Mitteilungspflicht nach SS 22 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 SS 39 unterliegen. Beauftragung der oder des Landesbeauftragten für den Fünfter Teil Datenschutz Schlussvorschriften Das Parlamentarische Kontrollgremium hat 1 SS 41 auf Antrag von mindestens einem Fünftel Einschränkung von Grundseiner Mitglieder die Landesbeauftragte rechten oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz zu beauftragen, die Rechtmäßigkeit Aufgrund dieses Gesetzes können das einzelner Maßnahmen der VerfassungsGrundrecht der Versammlungsfreiheit schutzbehörde zu überprüfen. 2Die oder der (Artikel 8 Abs. 1 des Grundgesetzes) und das Landesbeauftragte für den Datenschutz hat Grundrecht auf Wahrung des Brief-, Postdem Kontrollgremium über das Ergebnis der und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Prüfung zu berichten. Grundgesetzes) eingeschränkt werden. 472 Anhang SS 42 Übergangsvorschrift Für Ve r t r a u e n s p e r s o n e n , die am 19. Dezember 2025 bereits in Anspruch genommen werden, finden SS 16 Abs. 2 und SS 21 Abs. 1 bis 3 erst ab dem Zeitpunkt einer Verlängerung der Inanspruchnahme Anwendung. SS 43 Übergangsvorschrift zur parlamentarischen Kontrolle Bis zur er stmaligen Einset zung des Parlamentarischen Kontrollgremiums übt der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes seine Tätigkeit auf Grundlage der am 19. Dezember 2025 geltenden Vorschriften weiterhin aus. 473 Anhang 12.3 Verbote rechtsextremistischer Vereinigungen Verbot am Vereinigung Verbotsbehörde 27.01.1982 "Volkssozialistische Bewegung Bundesministerium des Innern Deutschlands/Partei der Arbeit" (VSBD/PdA, einschließlich der "Jungen Front" (JF)) 07.12.1983 "Aktionsfront Nationaler SozialisBundesministerium des Innern ten/ Nationale Aktivisten" (ANS/ NA) 09.02.1989 "Nationale Sammlung" (NS) (ANS/ Bundesministerium des Innern NA-Ersatzorganisation) 27.11.1992 Nationalistische Front (NF) Bundesministerium des Innern 10.12.1992 Deutsche Alternative (DA) Bundesministerium des Innern 21.12.1992 Deutscher Kameradschaftsbund Niedersächsisches Wilhelmshaven (DKB) Innenministerium 22.12.1992 Nationale Offensive (NO) Bundesministerium des Innern 10.11.1994 Wiking Jugend e. V. (WJ) Bundesministerium des Innern (auf Initiative des Niedersächsischen Innenministeriums) 24.02.1995 Freiheitliche Deutsche Bundesministerium des Innern Arbeiterpartei (FAP) (auf Initiative des Niedersächsischen Innenministeriums) 11.02.1998 Heide-Heim e. V. und Niedersächsisches Heideheim e. V. Innenministerium 14.09.2000 Blood & Honour-Division DeutschBundesministerium des Innern land mit Jugendorganisation White Youth 07.05.2008 Collegium Humanum (CH) mit Bundesministerium des Innern Bauernhilfe e. V. 474 Anhang Verbot am Vereinigung Verbotsbehörde 07.05.2008 Verein zur Rehabilitierung der Bundesministerium des Innern wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten (VRBHV) 31.03.2009 Heimattreue Deutsche Jugend Bundesministerium des Innern - Bund zum Schutz für Umwelt, Mitwelt und Heimat e. V. (HDJ) 21.09.2011 Hilfsorganisation für nationale Bundesministerium des Innern politische Gefangene und ihre Angehörigen e. V. (HNG) 25.09.2012 Besseres Hannover Niedersächsisches Innenministerium 27.01.2016 Altermedia Deutschland Bundesministerium des Innern 16.03.2016 Weisse Wölfe Terrorcrew (WWT) Bundesministerium des Innern 23.01.2020 Combat 18 Deutschland (C18 Bundesministerium des Innern, für Deutschland) Bau und Heimat 23.06.2020 Nordadler (auch handelnd und Bundesministerium des Innern, für auftretend unter den BezeichBau und Heimat nungen "Völkische Revolution", "Völkische Jugend", "Völkische Gemeinschaft" und "Völkische Renaissance") 01.12.2020 Sturmbrigade 44/Wolfsbrigade 44 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 27.09.2023 "Die Artgemeinschaft - GermaBundesministerium des Innern nische Glaubens-Gemeinschaft und für Heimat wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V." (AG-GGG) einschließlich der Teilorganisation "Familienwerk e. V." und sämtlicher Regionalgruppen wie "Gefährtschaften", "Gilden" und sogenannte Freundeskreise. 475 Anhang 12.4 Verbote von Reichsbürgervereinigungen Verbotsverfüg. Vereinigung Verbotsbehörde 19.03.2020 "Geeinte deutsche Völker und Bundesministerium des Innern, für Stämme" (GdVuSt), einschl. TeilBau und Heimat organisation "Osnabrücker Landmark" 13.05.2025 "Königreich Deutschland" (KRD) Bundesministerium des Innern 12.5 Verbote linksextremistischer Vereinigungen Verbotsverfüg. Vereinigung Verbotsbehörde 25.08.2017 linksunten.indymedia Bundesministerium des Innern 12.6 Verbote islamistischer Bestrebungen Verbotsverfügung Organisation Phänomenbereich 08.12.2001 Kalifatstaat und 35 TeilorganisaBundesministerium des Innern 14.12.2001 tionen 13.05.2002 16.09.2002 31.07.2002 al-Aqsa e. V. Bundesministerium des Innern 10.01.2003 Hizb ut-Tahrir (HuT) Bundesministerium des Innern 22.02.2005 Yeni Akit GmbH, Verlegerin der Bundesministerium des Innern Europa-Ausgabe der türkisch-sprachigen Tageszeitung Anadoluda Vakit 476 Anhang Verbotsverfügung Organisation Phänomenbereich 18.01.2005 Bremer Hilfswerk e. V. Bundesministerium des Innern 29.06.2005 Selbstauflösung mit Wirkung vom 18.01.2005; Löschung im Vereinsregister am 29.06.2005 30.08.2005 YATIM-Kinderhilfe e. V. 243 Bundesministerium des Innern 29.10.2008 al-Manar TV Bundesministerium des Innern 23.06.2010 Internationale Humanitäre HilfsBundesministerium des Innern organisation e. V. (IHH) 29.05.2012 Millatu Ibrahim Bundesministerium des Innern 25.02.2013 Dawa FM einschließlich der TeilorBundesministerium des Innern ganisation Internationaler Jugendverein - Dar al Schabab e. V. 25.02.2013 an-Nussrah Bundesministerium des Innern 25.02.2013 DawaTeam Islamische Audios Bundesministerium des Innern 02.04.2014 Waisenkinderprojekt Libanon e. V. Bundesministerium des Innern 12.09.2014 Islamischer Staat Bundesministerium des Innern 26.03.2015 Tauhid Germany Bundesministerium des Innern 25.10.2016 Die Wahre Religion (DWR) alias Bundesministerium des Innern "LIES! Stiftung" / "Stiftung LIES" 07.03.2017 Deutschsprachiger Islamkreis HilNiedersächsisches Ministerium für desheim e. V. (DIK Hildesheim) Inneres und Sport 26.03.2020 Hizb Allah (Betätigungsverbot) Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 243 Das BMI hatte am 03.12.2004 ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren mit dem Ziel eines Verbots gegen das "Bremer Hilfswerk e. V." eingeleitet. Der Verein ist dem Verbot durch Selbstauflösung zuvorgekommen. 477 Anhang Verbotsverfügung Organisation Phänomenbereich 19.05.2021 Deutsche Libanesische Familie e. V.,Bundesministerium des Innern, für Menschen für Menschen e. V., Gib Bau und Heimat Frieden e. V. als Ersatzorganisationen des verbotenen Waisenkinderprojekt Libanon e. V. 05.05.2021 Ansaar International e. V. einBundesministerium des Innern, für schließlich ihrer Teilorganisationen Bau und Heimat Aktion Ansar Deutschland e. V., Somalisches Komitee Information und Beratung in Darmstadt und Umgebung e. V. (SKIB), Frauenrechte ANS.Justice e. V., Änis BenHatira Help e. V./Änis Ben-Hatira Foundation, Ummashop, Helpstore Secondhand UG sowie Better World Appeal e. V. 02.11.2023 HAMAS Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 27.05.2024 Deutschsprachige Muslimische GeNiedersächsisches Ministerium für meinschaft e. V." in Braunschweig Inneres und Sport (DMG Braunschweig) 26.06.2024 Islamisches Zentrum Hamburg e. V. Bundesministerium des Innern, für einschließlich der TeilorganisatioBau und Heimat nen Islamische Akademie Deutschland e. V., Verein der Förderer einer iranischen-islamischen Moschee in Hamburg e. V., Zentrum der Islamischen Kultur e. V., Islamische Vereinigung Bayern e. V., Islamische Zentrum Berlin e. V. 05.11.2025 Muslim Interaktiv, Realität Islam Bundesministerium des Innern 478 Anhang 12.7 Verbote extremistischer Bestrebungen mit Bezug zum Ausland Verbotsverfügung Vereinigung Verbotsbehörde 22.11.1993 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)/ Bundesministerium des Innern Nationale Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) und Teilorganisationen, Föderation der patriotischen Arbeiterund Kulturvereinigungen aus Kurdistan in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (FEYKA-Kurdistan), Kurdistan-Komitee e. V. 20.02.1995 Kurdistan Informationsbüro (KIB) Bundesministerium des Innern alias Kurdistan Informationsbüro in Deutschland 06.08.1998 Revolutionäre VolksbefreiungsparBundesministerium des Innern tei-Front (DHKP-C) 06.08.1998 Türkische Volksbefreiungspartei/Bundesministerium des Innern Front (THKP/-C) 13.06.2008 Mesopotamia Broadcast A/S, Roj Bundesministerium des Innern TV A/S 13.06.2008 VIKO Fernseh Produktion GmbH Bundesministerium des Innern 06.05.2015 Zeitschrift "Yürüyüs" Bundesministerium des Innern 12.02.2019 Mezopotamien Verlag und VertriebBundesministerium des Innern GmbH 12.02.2019 MIR Multimedia GmbH Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 02.11.2023 Samidoun - Palästinian Solidarity Bundesministerium des Innern, für Network Bau und Heimat 479 Anhang 12.8 Abkürzungsverzeichnis A ADÜTDF Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine (Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu) AfD Partei Alternative für Deutschland AG-GGG Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V. A.L.I. Antifaschistische Linke International AMG Al-Mustafa Gemeinschaft e.V. AMGT Vereinigung der Neuen Weltsicht in Europa e. V. ANF Ajansa Nuceyan a Firate AQAH al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel AQI al-Qaida im Irak AQIS al Qaida auf dem indischen Subkontinent AQM al-Qaida im islamischen Maghreb ATK Türkische Konföderation in Europa (Avrupa Türk Konfederasyon) ATIB Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa (Avrupa Türk Islam Birligi) B BDS Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen (Bewegung) BfV Bundesamt für Verfassungsschutz BL Basisdemokratische Linke BMI Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, seit dem 06.05.2025 wieder Bundesministerium des Inneren BND Bundesnachrichtendienst BVerfG Bundesverfassungsgericht BVerfGE Entscheidungssammlung des BVerfG BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz BVerwG Bundesverwaltungsgericht BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BT3P "Bundestag 3 für Palästina" (Gruppierung) BzKJ Bundeszentrale für Kinderund Jugendmedienschutz (ehemals Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) 480 Anhang C CA Ciwanen Azad (Freie Jugend) CDK Koordination der kurdisch-demokratischen Gesellschaft in Europa (Civata Demokratik Kurdistan) CIK Islamische Gemeinde Kurdistans CSD Christopher Street Day D DIK Deutschsprachiger Islamkreis e. V. Hannover und Hildesheim DKP Deutsche Kommunistische Partei DHKP-C Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (Devrimci Halk Kurtulus Partisi Cephesi) DJV Deutsche Jugend voran DMG Deutsche Muslimische Gemeinschaft e. V. (vormals IGD) DMG Braunschweig Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft e.V. in Braunschweig DRJ Deutsche Rechte Jugend DS Deutsche Stimme - Publikation der Partei Die Heimat DST Der Störtrupp DVU Deutsche Volksunion DWR Die Wahre Religion E EG Ende Gelände EMT Emerging Technologies EMUG Europäische Moscheebau. und Unterstützungsgesellschaft e. V. ERNK Nationale Befreiungsfront Kurdistans F FAJ Freie Arbeiter:innen Jugend FAU Freie Arbeiterinnenund Arbeiter-Union fdGO freiheitliche demokratische Grundordnung FED-DEM Demokratisches Gesellschaftszentrum der Kurdinnen in Nord Deutschland e.V 481 Anhang FED-MED Die Föderation der freiheitlichen Gesellschaft Mesopotamiens in NRW, FED-MED e.V. FFF Fridays for Future-Bewegung FfW Farben für Waisenkinder e.V. FIU Föderale Islamische Union e. V. G GBA Generalbundesanwalt GdVuSt Geeinte deutsche Völker und Stämme GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland GI Generation Identitaire GI Generation Islam GIAZ Gemeinsames Informationsund Analysezentrum Polizei und Verfassungsschutz Niedersachsen G 10 Artikel 10-Gesetz H HAMAS Islamische Widerstandsbewegung (Harakat al-Muqawama alIslamiya) HDJ Heimattreue Deutsche Jugend e. V. HPG Volksverteidigungskräfte der PKK (Hezen Parastina Gel) HTS Hayat Tahrir al-Sham (Organisation zur Befreiung der Levante) HuT Hizb ut-Tahrir I IAA Internationale ArbeiterInnen Assoziation IAC Ismail Aga Cemaati IB Identitäre Bewegung IBD Identitäre Bewegung Deutschland IfS Institut für Staatspolitik IGD Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V. (jetzt DMG) IGMG Islamische Gemeinschaft Milli Görüs IL Interventionistische Linke IOV Internationale Organisation Völkerrecht IS Islamischer Staat 482 Anhang ISPK Islamischer Staat in Afghanistan, Provinz Khorasan IVG Indigenes Volk Germaniten ISSP Islamischer Staat Sahel Provinz ISWAP Islamischer Staat Provinz West Afrika IZH Islamisches Zentrum Hamburg e. V. J JA Junge Alternative JaN Jabhat al-Nusra (Unterstützungsfront für das syrische Volk) JFS Jabhat Fatah al-Sham (Front für die Eroberung der Levante) JN Junge Nationalisten JXK Verband der studierenden Frauen aus Kurdistan (Jinen Xwendekar en Kurdistan) JR Jugend Rechts JS Jung & Stark K KADEK Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans KC Komalen Ciwan (Gemeinschaft der Jugendlichen) KCDK-E Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft Kurdistans in Europa KCK Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans KdN Kampf der Nibelungen KI Künstliche Intelligenz KIP NI Kompetenzforum Extremismusprävention Niedersachsen KKK Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan KON-MED Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland e. V. KONGRA GEL Volkskongress Kurdistans (Kongra Gele Kurdistan) KPD Kommunistische Partei Deutschlands KPMD-PMK Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität KRD Königreich Deutschland KRITIS Kritische Infrastrukturen KSK Kommando Spezialkräfte 483 Anhang L LfD Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen LGBTQIA+ steht für lesbian, gay, bisexual, transsexual/transgender, queer, intersexual, asexual LKA NI Landeskriminalamt Niedersachsen LPR NI Landespräventionsrat Niedersachsen LVW Letzte Verteidigungswelle M MAU Martial Arts Umrah MARKRITIS maritime Kritische Infrastrukturen MB Muslimbruderschaft MGB Milli Görüs-Bewegung MHP Partei der Nationalistischen Bewegung (Milliyetci Hareket Partisi) MI Muslim Interaktiv MLKP (türkische) Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (Marksist Leninist Komünist Partisi) MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands N NADIS Nachrichtendienstliches Informationssystem NATO North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantikvertrag) NDS Neuer Deutscher Standard Nds. SÜG Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPG Zentrales Hauptquartier der Volksverteidigungskräfte der PKK (Navenda Parastina Gel) NPOG Niedersächsisches Polizeiund Ordnungsbehördengesetz NRJ Nationalrevolutionäre Jugend NVerfSchG Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz O OLG Oberlandesgericht OVG Oberverwaltungsgericht 484 Anhang P PFLP Volksfront für die Befreiung Palästinas PKK Arbeiterpartei Kurdistans PMK Politisch motivierte Kriminalität PYD Partei der Demokratischen Union R RAC Rock Against Communism RAF Rote Armee Fraktion RH Rote Hilfe e. V. RI Realität Islam RME Bündnis "Rheinmetall entwaffnen" S SDAJ Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend SP Saadet Partisi SP Sozialistische Perspektive SPoC Hybrid Single Point of Contact Hybride Bedrohungen SRP Sozialistische Reichspartei StGB Strafgesetzbuch T TCS Bewegung der revolutionären Jugend, ("Tevgera Ciwanen Soresger") TEKO-JIN Bewegung der jungen kämpferischen Frauen (Jinen Ciwan en Tekoser) THD Tanzim Hurras al-Din TJ Tablighi Jama'at U uG Bündnis ...ums Ganze! Kommunistisches Bündnis 485 Anhang V VDWK Verband Deutscher Wahlkommissionen VG Verwaltungsgericht VHD Vaterländischer Hilfsdienst VRBHV Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten VS Verschlusssache VSA Verschlusssachenanweisung W WaffG Waffengesetz WJ Wiking-Jugend e. V. Y YHK Union der Juristen Kurdistans YMK Union der kurdischen Lehrer YRK Union der Journalisten Kurdistans YXK Verband der Studierenden aus Kurdistan e. V. Z ZAC Zentrale Ansprechstelle Cybercrime für die niedersächsische Wirtschaft ZOG Zionist Occupied Government 486 Anhang 12.9 Personenund Stichwortverzeichnis A Active Clubs | 82, 108 f. Actuarium (YouTube-Kanal) | 302 f. Ajansa Nuceyan a Firate (ANF) | s. ANF al-Adel, Saif | 253 Al Azzazi, Ibrahim | 244 al-Baghdadi, Abu Bakr |254 f. al-Banna, Hassan | 271 al-Jaulani, Abu Muhammad | s. al-Scharaa, Ahmad Al Kinani, Amir (alias Abu Azma) | 244 f. Al-Mustafa Gemeinschaft e. V. (AMG) | 294 al-Nusra Front | s. Jabhat Fatah al-Sham al-Qaida | 43, 221, 225, 233, 251-255, 257 f., 262 f., 268 al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) | 252 f. al-Qaida im Irak (AQI) | 254 al-Qaida auf dem indischen Subkontinent (AQIS) | 252 f. al-Qaida im islamischen Maghreb (AQM) | 252 al-Qaradawi, Yusuf | 272 Al-Quds-Tag | 291, 297, 301 al-Shabab | 252 al-Scharaa, Ahmad (alias al-Jaulani, Abu Muhammad) | 252 al-Suri, Abu Mus'ab | 263 al Uthaymin, Ibn Salih | 247 Allgemeines Syndikat der FAU Hannover | 212 Altermedia | 475 Alternative für Deutschland (AfD) | 70 f., 76 ff., 85, 122-138, 144, 147, 158, 190-193, 208 f., 409 Anarchismus | 175, 206, 211 Anarchisten | 174 ff., 210 f., 213 Anarchosyndikalismus | 211 f., 214 ANF (PKK-nahe Nachrichtenagentur) | 314, 321, 324 Ansaar International e. V. | 248, 478 Antaios e. K. (Verlag) | 70, 126, 137 Antideutsche | 47, 186 Antifa-Jugend-Göttingen | 202 487 Anhang Antifa-Ost-Verfahren | 196, 199 Antifaschismus | 177 f., 180, 190, 208 Antifaschistische Linke International (A.L.I.) | 184 Antifeminismus | 72, 74 f., 343 ff. Antigentrifizierung | 177, 180, 207, 209 Antiimperialisten | 47 f., 177, 186 f. Antimilitarismus | 55 f., 177-180, 200 ff., 310 Antirassismus | 177, 208, 310, 426 Antirepression | 177, 180, 196, 198, 200, 310 Antisemitismus | 38, 41 f., 44, 46-52, 72 f., 155, 275, 286, 302 f., 312, 341, 420 f. Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) | 5, 306, 308 ff., 314-327, 329 f., 424, 430, 479 Armih, Ahmad (alias Abul Baraa) | 244, 247 Artgemeinschaft | s. Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V. (AG-GGG) Artikel 10-Gesetz | 19 f. Ausländerextremismus | s. Extremismus mit Auslandsbezug Autonome | 56, 174, 177, 180 f., 186 ff., 195, 200, al-Zawahiri, Ayman | 253 B Basisdemokratische Linke (BL) | 185, 192 Belatouani, Abdellillah (alias Abu Rumaisa) | 244 f. Bewegung der revolutionären Jugend (TCS) | 321 Bewegung der jungen kämpferischen Frauen (TEKO-JIN) | 321 bin Ladin, Usama | 251, 257, 268 Bismarcks Erben | s. Vaterländischer Hilfsdienst Blood & Honour | 110, 474 Börm, Manfred | 139, 146 Botnetz | 381 f. Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen (Bewegung, BDS) | 46, 311 ff. Brigade 8 | 112 Bündnis ...ums Ganze! Kommunistisches Bündnis (uG) | 180, 185 f., 191, 213 Bündnis "Widersetzen" | s. "Widersetzen" Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) | 25, 76 f., 116, 128, 344 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) | 379, 395, 397, 401, 422, 425 Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) | 41, 87 f., 231, 275 f., 284 f., 294, 298, 301, 474-479 488 Anhang Bundestag 3 für Palästina (Gruppierung, BT3P) | 313 Bundeszentrale für Kinderund Jugendmedienschutz (BzKJ, ehemals Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) | 95 Burschenschaften | 194 f. C Chihi, Abbas | 246 Christopher Street Day (CSD) | 78, 82, 105, 112, 119, 146, 344 Civata Demokratik Kurdistan (CDK) | 319 Ciwanen Azad (CA) | 320 f. Collegium Humanum (CH) | 474 Combat 18 / Combat 18 Deutschland | 475 COMPACT (Publikation) | 70, 77, 87 ff., 137 Cybersicherheit | 395, 397 f., 422 D Dammann, Manfred | 81 Dawa | 238 f., 241, 246, 477 Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Nord Deutschland e.V. (Federasyona Civaka Demokratik a Kurdistaniyen le Bakure Alman) (FED-DEM) | 320, 324, 326 Der Flügel | 129 Der Störtrupp (DST) | 106 Der III. Weg | 70 f., 78, 82, 93, 100, 105 f., 112, 147 Desinformation | 31, 57, 64 ff., 137, 226, 354, 364, 384, 401, 422, 441 Deutsche Jugend voran (DJV) | 106 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) | 55 f., 175, 177 f., 187, 201, 204 Deutsche Muslimische Gemeinschaft e. V. (DMG, vormals IGD) | 270, 273f. Deutsche Stimme (Publikation) | 139, 142 ff., 148 Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft e. V. in Braunschweig (DMG Braunschweig) | 232, 244-247, 270, 273, 303, 478 Deutschsprachiger Islamkreis e. V. Hannover (DIK Hannover) | 235 Deutschsprachiger Muslimkreis Braunschweig e.V. | 273 Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi (DHKP-C) | s. Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V. (AG-GGG) | 151, 475 489 Anhang Die Heimat (vormals NPD) | 70 f., 74, 78 ff., 82, 93, 105 f., 109, 111 f., 138-143, 145-148, 433 Die Rechte | 70 f., 78-81, 105, 144 Die Wahre Religion (DWR) | 477 Direkte Aktion (Publikation) | 210 Dissidentenbewegung NPD | 80 Drei-Säulen-Strategie | 141 Dschihad/Dschihadismus | s. Jihad Dual-Use-Güter | 374-377 E Eichenlaub mit Schwertern (Musikband) | 99 Ein Prozent e. V. | 70, 77, 126, 137 Eisenacher Gruppe | 196 f., 199 Emerging Technologies (EMT) | 374 ff. En-Nahda | 218, 274 Entgrenzung | 85, 178, 183, 423 Enthemmung | 85 Erbakan, Necmettin | 286-289, 291 Ethnopluralismus | 72, 77, 115, 120 EU-Terrorliste | 274 Europäische Moscheebauund Unterstützungsgesellschaft e. V. (EMUG) | 289 Ewiger Bund | s. Vaterländischer Hilfsdienst Extremismus mit Auslandsbezug | 25, 30, 41, 45, 306, 308, 357 f., 421, 423, 427 F Fatime Versammlung e. V. | 294 Farben für Waisenkinder e. V. (FfW) | 294 Faschismus | 74, 176, 190 Fitzek, Peter | 162 Föderale Islamische Union e. V. (FIU) | 247-250 Föderation der Freiheitlichen Gesellschaft Mesopotamiens in NRW e. V. (FED-MED NRW) | 320 Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e. V. (Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu, ADÜTDF) | 330 f. Franz, Frank | 141 f. 490 Anhang Frauenfeindlichkeit | 72, 74 f., 343, 345 Freie Arbeiterinnenund Arbeiter-Union (FAU) | 210-214 Freie Arbeiter:innen Jugend (FAJ) | 214 Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans (KADEK) | s. Arbeiterpartei Kurdistans Fremdenfeindlichkeit (Begriff) | 54, 72 f., 345 Führertreue (Musikband) | 94 G G 10 | s. Artikel 10-Gesetz Gai Dao (Publikation) | 210 Geeinte deutsche Völker und Stämme (GdVuSt) | 476 Geheimschutz | 388, 390, 395, 399 f., 470 Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan (KKK) | s. Arbeiterpartei Kurdistans Generation identitaire (GI) | 114, 115, 482 Generation Islam | 231, 285, 482 Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V. | s. Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V. (AG-GGG) Germanitas Othala Klangschmiede (Versand) | 101 Germaniten | s. Indigenes Volk Germaniten Geschichtsrevisionismus (Begriff) | 72, 74 Giese, Daniel | 97, 102 Gigi / Stahlgewitter / Die Braunen Stadtmusikanten (Musikband) | 97 "Great Reset" | 53, 133 "Großer Austausch" | 49, 132 ff., 137 H Hayat Tahrir al-Sham (HTS) | 252 HAMAS | s. Islamische Widerstandsbewegung Hammerskins Deutschland | 89 f. Hannes (Musikband) | s. Ostendorf, Hannes Henia, Sami (alias Sami Abu Hamza) | 246 f. HeimatHof | 78 f., 145-148 Heimattreue Deutsche Jugend e. V. (HDJ) | 150, 475 Heise, Thorsten | 141 Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und ihre Angehörigen e. V. (HNG) | 475 491 Anhang Hizb Allah | 38 f., 43, 218, 222, 226, 230 f., 293-301, 303, 477 Hizb ut-Tahrir (HuT) | 44, 218, 230, 282 ff., 476 Höcke, Björn | 130, 136 Holocaust (Leugnung/Relativierung) | 42, 49, 475 Hybride Bedrohungen | 25, 31, 52 f., 57-60, 62-65, 354, 364-367, 369, 380, 398, 400 f. I Ibn Fawzan, Salih | 247 Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) | 70, 77, 113-118, 131, 133 In/Progress | 186, 191 Indigenes Volk Germaniten (IVG) | 165 f. Inferno Deutschland, Bündnis | 145 Inspire (Publikation) | 263 f. Institut für Staatspolitik (IfS) | 70, 137 Internationale ArbeiterInnen Assoziation (IAA) | 214 Internationale Organisation Völkerrecht (IOV) | 166 f. Interventionistische Linke (IL) | 176, 178, 180, 182, 205 Interventionistische Linke Göttingen (IL Göttingen) | 191, 202 Interventionistische Linke Hannover (IL Hannover) | 191 ISD Records (Versand) | 100 Islamfeindlichkeit | 51, 115, 121, 222 Islamische Gemeinde Kurdistans (CIK) | 322 Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD) | s. Deutsche Muslimische Gemeinschaft e. V. Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) | 267, 288 f. Islamische Widerstandsbewegung (HAMAS) | 38-41, 43 ff., 47 ff., 51, 177, 186 f., 218, 222, 225, 230 f., 253, 259, 267, 274 ff., 295, 303, 308, 312 ff., 421, 478 Islamische Universität Medina | 242 f. Islamischer Staat (IS) | 43, 211, 220, 225, 233, 254, 256, 267, 269 ff., 274, 286, 295, 477 Islamischer Staat in Afghanistan, Provinz Khorasan (ISPK) | 269 f. Islamischer Staat Provinz West Afrika (ISWAP) | 256 Islamischer Staat Sahel Provinz (ISSP) | 256 Islamisches Zentrum Hamburg e. V. (IZH) | 218, 297-303 Islamismus (Begriff) | 15, 25, 30 f., 41 f., 45, 47, 218-303, 338, 340, 343, 345, 348, 350354, 356 ff., 412, 420, 423 f., 426 Ismail Aga Cemaati (IAC) | 288, 290 492 Anhang J Jabhat al-Nusra (JaN) | s. Jabhat Fatah al-Sham Jabhat Fatah al-Sham (JFS) | 252 f. Jihad/Jihadismus (Begriff) | 43, 220 f., 223, 225, 227 f., 232 f., 236 f., 239, 250 f., 253 f., 257-265, 274, 343, 429 Jihadistischer Salafismus | 228, 232, 236 f., 250, 343 Jinen Ciwan en Tekoser (TEKO-JIN) | s. Bewegung der jungen kämpferischen Frauen Jung & Stark (JS) | 106, 143 Junge Alternative (JA) | 70 f., 78, 122, 124 Junge Nationalisten (JN) | 79, 82, 105 f., 108 f., 111 f., 120, 138 f., 142-148, 252 K K., Marcel | 247 f. Kaiserreichsgruppe | s. Vereinte Patrioten Kampf der Nibelungen (KdN) | 108 Kampf um den organisierten Willen | 141 Kampf um die Köpfe | 141 Kampf um die Parlamente | 141 Kampf um die die Straße | 141 Kaplan, Cemaleddin | 281 Kassim, Naim | 293, 295 Kategorie C (Musikband) | 98 Kategorie C (Versand) | 98, 101 Kiese, Martin | 144 Königreich Deutschland (KRD) | 85f., 162 ff., 476 Komalen Ciwan (KC) | 321 Kommunistischer Bund Westdeutschland (KBW) | 181 Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) | 14, 200, 432 f. Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland e. V. (KON-MED) | 320, 322 Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft Kurdistans in Europa (KCDK-E) | 319 f., 324 Konvertiten, Konvertierte | 241, 264 Konzerte | s. Musikveranstaltungen Koordination der kurdisch-demokratischen Gesellschaft in Europa (CDK) | 319 Kubitschek, Götz | 137 Künstliche Intelligenz (KI) | 63, 96f., 259 283 f., 394 493 Anhang Krah, Maximilian | 135 f. Kritische Infrastrukturen (KRITIS) | 52, 57-61, 63, 65, 369 ff., 378, 381, 397 f., 425 L Landser (Musikband) | 100 Letzte Verteidigungswelle (LVW) | 107 LIES! Im Namen Deines Herrn, der Dich erschaffen hat | 238, 477 Linksextremismus (Begriff) | 15, 25, 30 f., 41, 45-48, 53, 55, 174 ff., 178f., 183, 185, 200, 210 f., 345, 357, 420 f., 423, 425 f., 428 M Mädelbund | 145 Martial Arts Umrah (MAU) | 228 Marxismus | 175, 181, 309 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) | 55, 175, 178, 181, 201 Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei der Türkei - Marksist Leninist Komünist Partisi (MLKP) | 309 Med Nuce TV | 314 Menschenpark Veranstaltungs UG | 77, 137 Metapolitik Verlags UG | 77, 137 Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH | 479 Milli Gazete |286, 288 ff. Milli Görüs-Bewegung| 286-291 Müller, Micha| 145 Mursi, Mohammed | 272 Musikveranstaltungen | 92, 96, 98, 100 f., 103 f. Muslim Interaktiv (MI) | 231, 285, 478 Muslim-Markt | 302 f. Muslimbruderschaft (MB) | 42, 218, 222, 267, 270-274 N Nahkampf (Musikband) | s. Kategorie C Naqshbandiya (Bruderschaft) | 290 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) | 71, 80 f., 138-141, 144, 146 f., 432 f. Nationale Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) | 479 494 Anhang Nationalismus | 72, 425 Nationalrevolutionäre Jugend (NRJ) | 106 Neonazismus (Begriff) | 73 Neonazistische Kameradschaften | 74, 102, 104 Neonaziszene | 70, 74, 78, 81 f., 93, 102-113 Neue Rechte | 48f., 77, 85, 87, 114f., 117, 119f., 126, 130f., 133, 137, 144, 425 Neue Stärke Partei (NSP) | 70 Neuer Deutscher Standard (NDS, Musiklabel) | 99 Neumann, Philipp | 142 niedersachsen.digital e. V. | 397 Niedersächsisches Polizeiund Ordnungsbehördengesetz (NPOG) | 20 Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Nds. SÜG) | 388, 400 Niemann, Holger | 81, 144 Nordadler | 475 Nordbund | 110 Nordic Sun Records (Versand) | 100 Nordic 12 | 112 O Öcalan, Abdullah | 314-319, 321 f., 324, 327 OPOS Records (Versand) | 100 Osnabrücker Landmark | 476 Ostendorf, Hannes | 98 f., 101 P Pakistanzentrum Hannover | 279 Palästina Spricht | 312 Partei der Nationalistischen Bewegung (Milliyetci Hareket Partisi - MHP) | 317, 328 ff., 334 Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (Adalet ve Kalkinma Partisi - AKP) | 331, 334 PC Records (Versand) | 100 PKK | s. Arbeiterpartei Kurdistans Polytheisten/Polytheismus | 224, 235 Politischer Salafismus | 222, 228, 231, 236 f., 239 f. Politisch motivierte Kriminalität | 349, 404-408, 411, 414 Postautonome | 177, 180 ff., 188 f. Prävention | 30 ff., 51, 85, 111, 170, 338-341, 346-357, 366, 374 495 Anhang Prinz Reuß, Heinrich XIII. | 158 Proliferation | 62, 366, 373-378, 426 Proto (Musiker) | 99 Preußisches Institut | s. Vaterländischer Hilfsdienst R R., Dennis | 247f. Race War (Musikband) | 101 Radikalisierung | 84, 101, 110 ff., 128, 130, 226, 237-240, 258, 262, 264, 266, 277, 338, 340, 345, 348-352, 354 ff., 359, 421 Rassismus (Begriff) | 72 ff., 115, 155, 176, 208, 224, 340, 345, 426 f., Realität Islam (RI) |231, 285, 478 Rebel Records (Versand) | 100 Rebell (Jugendorganisation der MLPD) | 55, 201, Rechtsextremismus (Begriff) | 48-51, 53 f., 72-75, 427 Redical [M] | 185, 191 f. Reichsbürger | 54f., 70 f., 83 f, 85, 153-158, 160-163, 165-170, 343, 415, 428 f., 476 Remigration | 49, 77, 87 f., 116, 118 ff., 125, 130 f., 143 f. Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) | 309, 479 Rheinmetall entwaffnen (Bündnis, RME) | 57, 199, 201 f. Risalat ul-Ikhwan | 270 Rock against Communism (RAC) | 92, 96 Rote Armee Fraktion (RAF) | 199 Rote Hilfe e. V. (RH) | 198 f. Rumiyah (Publikation) | 263 S Saadet Partisi (SP) | 288 f. Salafismus | 222, 228, 231f. 234-237, 239 - 243, 248 ff., 266, 282, 343 f., 350 f., 429 Schanze Eins | Scharia | 219 f., 235, 250, 253, 268, 271, 277 f., 280-287, 290, 293, 424 Schledde, Ansgar | 127, 136 Schreiber, Peter | 139, 142 f., 155 Selbstverwalter | 54 f., 70 f., 83, 153-170, 343, 415, 428 f. Sellner, Martin | 87 f., 117, 120, 131 Single Point of Contact Hybride Bedrohungen (SPoC Hybrid) | 65 496 Anhang Skeptika (Musiker) | 99 Skinheadkonzerte | s. Musikveranstaltungen Skinhead | 82, 91, 106 Social Engineering | 395 f., 430 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) | 204 Sozialistische Perspektive (SP) | 185 Sozialistische Reichspartei (SRP) | 432 Stahlgewitter (Musikband) | s. Gigi Sterka Ciwan | 314 Sturmbrigade 44 | 475 Sturmfeste Hannover/Niedersachsen | 117 f. Supply-Chain-Angriffe | 383 T Tablighi Jama'at (TJ) | 218 Tanzim Hurras al-Din (THD, "Organisation der Wächter der Religion") | 252 Terrorismus | 24, 27, 109, 307, 395, 405, 407, 409-415, 430 Türkische Konföderation in Europa (ATK) | s. Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e. V. U Ülkücü-Bewegung | 309, 328-333, 427 Union der Journalisten Kurdistans (YRK) | 321 Union der Juristen Kurdistans (YHK) | 321 Union der kurdischen Lehrer (YMK) | 321 Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa (ATIB) | 331 V Vaterländischer Hilfsdienst (VHD) | 167 f. Verband der Studierenden aus Kurdistan (YXK) | 321 Verband der studierenden Frauen aus Kurdistan (JXK) | 321 Verband Deutscher Wahlkommissionen (VDWK) | 168 Verbote rechtsextremistischer Vereinigungen | 474 f. Verbote islamistischer Vereinigungen | 476 ff. Verbote linksextremistischer Vereinigungen | 476 497 Anhang Verbote von Reichsbürgervereinigungen | 476 Verbote extremistischer Bestrebungen mit Bezug zum Ausland | 479 Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten (VRBHV) | 475 Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans (KCK) | s. Arbeiterpartei Kurdistans Vereinigung der Neuen Weltsicht in Europa e. V. (AMGT) | 289 Vereinte Nation Wenea | 161 Vereinte Patrioten | 83 f., 160 Völkische Gemeinschaft | s. Nordadler Völkische Jugend | s. Nordadler Völkische Renaissance | s. Nordadler Völkische Revolution | s. Nordadler Völkische Personenzusammenschlüsse |149 ff., 433 Völkische Siedler | 148-152, 433 f. Vogel, Pierre (alias Abu Hamza) | 244 Voigt, Udo |141 Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP) | 311 Volksgemeinschaft | 72, 103, 113, 120, 139 f., 149 f., 434 Volkskongress Kurdistans (Kongra Gele Kurdistan, KONGRA GEL) | s. Arbeiterpartei Kurdistans Volksverteidigungskräfte der PKK (Hezen Parastina Gel, HPG) | 315 Vulkangruppen | 206 W Waisenkinderprojekt Libanon e.V. | s. Farben für Waisenkinder e. V. Weigler, Sebastian | 139, 144 f. Weisse Wölfe Terrorcrew | 475 "Widersetzen", Bündnis | 191 Wiking Jugend e. V. (WJ) | 474 Wirtschaftsschutz | 53, 65, 343, 366 f., 393-401, 434 Wirtschaftsspionage | 394, 434 Wolfsbrigade 44 | s. Sturmbrigade 44 Worch, Christian | 80 f. Wulff, Thomas | 81 498 Anhang Y Yeni Özgür Politika (Neue Freiheit Politik) | 314 Young Struggle | 309 Z Zentrale Ansprechstelle Cybercrime für die niedersächsische Wirtschaft (ZAC) | 397 Zillertaler Virenjäger (Musikband) | s. Gigi Zionist Occupied Government (ZOG) | 43 499 Anhang 12.10 Ortsverzeichnis (Niedersachsen) Aurich | 320, 322 Nienburg | 136, 191, 204 Amt Neuhaus | 81, 144 Nordenham | 86, 164 Bad Fallingbostel | 320 Oldenburg | 40, 86, 94, 108, 122, 127, 138, Bad Harzburg | 135 164, 168, 180, 193, 198, 208, 308, 312, 322 Bad Lauterberg | 86, 164 Osnabrück | 40, 86, 164, 180, 198, 273, Bad Zwischenahn | 84, 160, 400 281, 297, 308, 310, 320, 322, 331, 476 Braunschweig | 40, 79 ff., 100, 118, 144 f., Papenburg | 191 168, 180, 185 f., 191, 198, 204, 208, 232, Peine | 119, 320 244-247, 273, 303, 308, 331, 478 Rehburg-Loccum |204 Bremer Umland | 297 Rotenburg/Wümme | 81 Brettorf | 122, 127 Salzgitter | 40, 231, 281, 298, 308, 322, 331 Celle | 57, 78 ff., 84, 109 f., 145 f., 148, 160, Stade | 61, 86, 164 168, 179, 201, 231, 298, 320, 326 Südniedersachsen (Region) | 99, 297 Cuxhaven | 60 Uelzen | 108, 145-148, 150 Delmenhorst | 302 Unterlüß | 56, 179, 201 Dötlingen | 122 Verden | 206, 320 Eschede | 78, 109, 145-148 Wallenhorst | 86, 164 Goslar | 101, 105, 135 f., 168 Wietmarschen | 161 Göttingen | 40, 48, 86, 161, 164, 180, Wittmund |191 184 ff., 191-195, 198, 200 ff., 204, 210, 212 Wolfsburg | 40, 273, 308 f., 273, 281, 308, 313, 322 Worpswede | 98 Hameln | 168 Handorf | 146 Hannover | 40, 65, 82, 100, 105, 109 f., 117 f., 127, 168, 180, 184, 186, 191-194, 197 ff., 201 f., 204, 206 ff., 210, 212 ff., 235, 248 ff., 273, 279, 285, 289, 296 ff., 308, 310, 320, 322 ff., 331, 341, 344, 346, 353, 400, 475 Hildesheim | 40, 79, 84, 110, 160, 201, 308, 314, 320, 477 Lehrte | 191 Lilienthal | 98 Lüneburg | 40, 94, 127, 136, 145-148, 150, 180, 192, 201, 210, 213, 326, 341 Nesselröden | 161 500 Anhang 12.11 Verzeichnisanhang zum Verfassungsschutzbericht 2025 In diesem Verzeichnisanhang sind die im vorliegenden Verfassungsschutzbericht genannten Gruppierungen aufgeführt, bei denen die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine extremistische Gruppierung handelt. Gruppierungen Seitenzahl al-Qaida und ihre weltweit agierenden Ableger (al-Qai43, 221, 225, 233, 251-255, da auf der Arabischen Halbinsel (AQAH), al-Qaida im Irak 257 f., 262 f., 268 (AQI), al-Qaida auf dem indischen Subkontinent ( AQIS), al-Qaida im islamischen Maghreb (AQM), al-Shabab, Havat Tahrir al-Sham (HTS, ehem. Jabhat al-Nusra), Tanzim Hurras al-Din (THD) Antaios e. K. (Verlag) 70, 126, 137 Antifaschistische Linke International (A.L.I.) 184 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) 306, 308 ff., 314-327, 329 f., 424, 430, 479 Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft 151, 475 wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V. Basisdemokratische Linke Göttingen (BL) 185, 192 Bewegung der jungen kämpferischen Frauen (TEKO-JIN) 321 Bewegung der revolutionären Jugend (TCS) 321 Bismarcks Erben s. Vaterländischer Hilfsdienst Blood & Honour 110, 474 Brigade 8 112 Bündnis ...ums Ganze! Kommunistisches Bündnis (uG) 180, 185 f., 191, 213 Collegium Humanum - Akademie für Umwelt und Lebensschutz e. V. (CH) 501 Anhang Gruppierungen Seitenzahl Combat 18 / Combat 18 Deutschland 474 Demokratisches Gesellschaftszentrum der Kurdinnen und 320, 324, 326 Kurden in Norddeutschland e.V. (FED-DEM) Der III. Weg 70 f., 78, 82, 93, 100, 105 f., 112, 147 Der Flügel (in der Partei Alternative für Deutschland auf129 gegangen) Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 55 f., 175, 177 f., 187, 201, 204 Deutsche Stimme (Publikation) 139, 142 ff., 148 Deutsche Muslimische Gemeinschaft e. V. (DMG) (vormals 270, 273f. IGD) Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft e. V. 232, 244-247, 270, 273, 303, in Braunschweig (DMG Braunschweig) 478 Deutschsprachiger Islamkreis e. V. Hannover 235 (DIK Hannover) Deutschsprachiger Muslimkreis Braunschweig e.V. 273 Devrimci Halk Kurtulus Partisi Cephesi (DHKP-C) 309, 479 Die Heimat 70 f., 74, 78 ff., 82, 93, 105 f., 109, 111 f., 138-143, 145-148, 433 Die Rechte 70 f., 78-81, 105, 144 Dissidentenbewegung NPD s. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Eichenlaub mit Schwertern (Musikband) 99 En-Nahda 218, 274 Ewiger Bund s. Vaterländischer Hilfsdienst (VHD) 502 Anhang Gruppierungen Seitenzahl Föderation der Freiheitlichen Gesellschaft Mesopotamiens 320 in NRW e.V. (FED-MED NRW) Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine 330 f. in Deutschland e.V. (Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu, ADÜTDF) Freie Arbeiterinnenund Arbeiter-Union (FAU) 210-214 Freie Arbeiter:innen Jugend (FAJ) 214 Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans (KADEK) s. Arbeiterpartei Kurdistans Geeinte deutsche Völker und Stämme (GdVuSt) 476 Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan (KKK) s. Arbeiterpartei Kurdistans Generation Deutschland (GD) s. Junge Alternative (JA) Gigi & Die Braunen Stadtmusikanten (Gigi / Stahlgewitter / 97 Die Braunen Stadtmusikanten (Musikband)) HAMAS s. Islamische Widerstandsbewegung Hammerskins Deutschland 89 f.. Hannes (Liedermacher) s. Ostendorf, Hannes Heimattreue Deutsche Jugend e. V. (HDJ) 150, 475 Hilfsorganisation f. nationale politische Gefangene und 475 deren Angehörige e. V. (HNG) Hizb Allah 38 f., 43, 218, 222, 226, 230 f., 293-301, 303, 477 Hizb-ut Tahrir 44, 218, 230, 282 ff., 476 Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) 70, 77, 113-118, 131, 133 Indigenes Volk Germaniten (IVG) 165 f. Institut für Staatspolitik (IfS) 70, 137 Interventionistische Linke (IL) 176, 178, 180, 182, 205 503 Anhang Gruppierungen Seitenzahl In/Progress 186, 191 Islamische Gemeinde Kurdistans (CIK) 322 Islamische Widerstandsbewegung (HAMAS) 38-41, 43 ff., 47 ff., 51, 177, 186 f., 218, 222, 225, 230 f., 253, 259, 267, 274 ff., 295, 303, 308, 312 ff., 421, 478 Islamischer Staat (IS) 43, 211, 220, 225, 233, 254, 256, 267, 269 ff., 274, 286, 295, 477 Ismail Aga Cemaati 288, 290 Junge Alternative (JA) 70 f., 78, 122, 124 Junge Nationalisten (JN) 79, 82, 105 f., 108 f., 111 f., 120, 138 f., 142-148, 252 Kategorie C (Musikband und Versand) 98, 101 Königreich Deutschland (KRD) 85f., 162 ff., 476 Komalen Ciwan (KC) 321 Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans 320, 322 in Deutschland e. V. (KON-MED) Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft 319 f., 324 Kurdistans in Europa (KCDK-E) Koordination der kurdisch-demokratischen Gesellschaft in 319 Europa (Civata Demokratik Kurdistan, CDK) Landser (Musikband) 100 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 55, 175, 178, 181, 201 Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei 309 der Türkei (MLKP) Menschenpark Veranstaltungs UG (Nachfolgeorganisation 77, 137 des IfS) 504 Anhang Gruppierungen Seitenzahl Metapolitik Verlags UG (Nachfolgeorganisation des IfS) 77, 137 Milli Gazete 286, 288ff. Milli Görüs-Bewegung 286-291 Muslimbruderschaft (MB) 42, 218, 222, 267, 270-274 Muslim-Markt 302 f. Nahkampf (Musikband) s. Kategorie C Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 71, 80 f., 138-141, 144, 146 f., 432 f. Nationale Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) 479 Ostendorf, Hannes 98 f., 101 Pakistanzentrum Hannover 279 PC Records (Versand) 100 PKK s. Arbeiterpartei Kurdistans Preußisches Institut s. Vaterländischer Hilfsdienst Proto (Musiker) 99 Race War (Musikband) 101 Redical [M] 185, 191 f. Reichsbürger Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) s. Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi Rote Hilfe e. V. (RH) 54f., 70 f., 83 f, 85, 153-158, 160-163, 165-170, 343, 415, 428 f., 476 Saadet Partisi 288 f. Selbstverwalter 54 f., 70 f., 83, 153-170, 343, 415, 428 f. 505 Anhang Gruppierungen Seitenzahl Skeptika (Musiker) 99 Stahlgewitter (Musikband) s. "Gigi" Tablighi Jama'at (TJ) 218 Türkische Konföderation in Europa s. Föderation der Türkisch(Avrupa Türk Konfederasyon, ATK) Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V. Ülkücü-Bewegung 309, 328-333, 427 Union der Journalisten Kurdistans (YRK) 321 Union der Juristen Kurdistans (YHK) 321 Union der kurdischen Lehrer (YMK) 321 Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa 331 (ATIB) Vaterländischer Hilfsdienst (VHD) 167 f. Verband der Studierenden aus Kurdistan (YXK) 321 Verband der studierenden Frauen aus Kurdistan (JXK) 321 Verband Deutscher Wahlkommissionen (VDWK) 168 Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens 475 des Holocaust Verfolgten (VRBHV) Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans (KCK) s. Arbeiterpartei Kurdistans Vereinte Patrioten 83 f., 160 Volkskongress Kurdistan (KONGRA GEL) s. Arbeiterpartei Kurdistans Volksverteidigungskräfte der Arbeiterpartei 315 Kurdistans (HPG) 506 Anhang 12.12 Bilderverzeichnis 14 pusteflower9024 - stock.adobe.com 15 Niedersächsischer Verfassungsschutz 17 MQ-Illustrations - stock.adobe.com 18 domoskanonos - stock.adobe.com 31 Niedersächsischer Verfassungsschutz 32 Niedersächsischer Verfassungsschutz 32 Niedersächsischer Verfassungsschutz 33 Niedersächsischer Verfassungsschutz 33 Niedersächsischer Verfassungsschutz 41 MD Sumsudden Hossain - shutterstock.com 47 Niedersächsischer Verfassungsschutz 58 Collage stock.adobe.com 89071015 und shutterstock. com 2142191115 60 Berit Kessler - shutterstock.com 60 Marc Venema - shutterstock.com 63 Niedersächsischer Verfassungsschutz 66 Niedersächsischer Verfassungsschutz 72 Pusteflower9024 - shutterstock.com 95 CD-Cover "Führertreue - Das letzte Bataillon" 98 CD-Cover "Kämperherz" 99 CD-Cover "Eichenlaub mit Schwertern - Weltkriegslieder" 108 Logo des "Kampf der Nibelungen" 115 Logo der IBD 124 Logo der "Junge Alternative" 129 Logo der "AfD Niedersachsen" 139 Logo der Partei "Die Heimat" 158 Nieder sächsischer Ver fassungsschut z und "Der Fabulant", Hessen 162 Logo des "Königreich Deutschland" 165 Logo des "Indigenes Volk Germaniten" 167 Logo des "Vaterländischer Hilfsdienst" 170 Niedersächsischer Verfassungsschutz 175 Logos der DKP und der MLPD 182 Logo der IL 185 Logo "Sozialistische Perspektive" 185 Logo der A.L.I. 507 Anhang 185 Logo des Bündnisses uG 186 Logo der "Redical [M]" 186 Logo der Gruppierung "In/Progress" 190 Niedersächsischer Verfassungsschutz 198 Logo der "Rote Hilfe" 201 Logo des Bündnisses "Rheinmetall Entwaffnen" 205 Logo des Bündnisses "Ende Gelände" 212 Logo der FAU 214 Niedersächsischer Verfassungsschutz 232 Niedersächsischer Verfassungsschutz 244 Logo der DMG Braunschweig 245 Kollage der Prediger, Screenshot des TikTok-Kanals der DMG Braunschweig 247 Instagram.com, Sami Henia 247 Instagram.com, Sami Henia 247 Instagram.com, Sami Henia 248 Logo der FIU 251 Prazis Images - shutterstock.com 252 Logo der "al-Qaida im islamischen Maghreb" 254 Flagge des IS 258 al-Qaida Propagandamagazin "Inspire" 260 The World in HDR - shutterstock.com 268 Flagge der Taliban; https://de.wikipedia.org / wiki/ Datei:Flag_of_the_Taliban.svg; Eigenes Werk 271 Logo der "Muslimbruderschaft" 278 Logo der "Tablighi Jama'at" 281 Logo des Kalifatsstaats 284 Logo der Hizb-ut Tahrir 282 Logo der IGMG 290 Logo der Milli Gazete 296 Flagge der "Hizb Allah" 302 Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg 316 Logo der PKK in Europa 319 Logo des KCDK-E 321 Logos der "Jinen Ciwan en Tekoser" und der TEKO-JIN 321 Logo des "Verband der studierenden Frauen aus Kurdistan" 329 Logo der "Ülkücü-Bewegung" 508 Anhang 330 Logo der ADÜTDF 331 Logo des ATIB 333 Mo Photography Berlin - shutterstock.com 340 Landesfeuerverband Niedersachsen 342 Niedersächsischer Verfassungsschutz 342 Niedersächsischer Verfassungsschutz 342 Niedersächsischer Verfassungsschutz 343 Niedersächsischer Verfassungsschutz 343 Niedersächsischer Verfassungsschutz 343 Niedersächsischer Verfassungsschutz 344 Niedersächsischer Verfassungsschutz 344 Niedersächsischer Verfassungsschutz 345 Niedersächsischer Verfassungsschutz 346 Niedersächsischer Verfassungsschutz 348 Kompetenzforum Islamismusprävention Niedersachsen 349 Kompetenzforum Islamismusprävention Niedersachsen 353 Niedersächsischer Verfassungsschutz 354 Niedersächsischer Verfassungsschutz 357 Niedersächsischer Verfassungsschutz 358 Niedersächsischer Verfassungsschutz, beide KI-generiert 359 Niedersächsischer Verfassungsschutz 366 Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg 368 Niedersächsischer Verfassungsschutz 368 Logo des SWR 370 Shutterstock AI - shutterstock.com, KI-generiert 371 Logo des MSS 372 Logo des VAJA 380 BSI Lagebericht 2025, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 382 Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg und Niedersächsischer Verfassungsschutz 383 Alexander - stock.adobe.com 388 Zerbor - stock.adobe.com 390 Niedersächsischer Verfassungsschutz 394 Niedersächsischer Verfassungsschutz 395 EtiAmmos - schutterstock.com 396 xiaoliangge - stock.adobe.com 397 Niedersächsischer Verfassungsschutz 509 Anhang 397 Niedersächsischer Verfassungsschutz 397 FrankHH - shutterstock.com 399 Niedersächsischer Verfassungsschutz 401 Niedersächsischer Verfassungsschutz 401 Niedersächsischer Verfassungsschutz 510 Anhang 511 Anhang Verteilerhinweis Diese Druckschrift wird von der Landesregierung Niedersachsen im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass dies als Parteinahme des Herausgebers zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zugegangen ist. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. (c) Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Spor t und Digitalisierung Abteilung Verfassungsschutz Herausgeber: Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Presseund Öffentlichkeitsarbeit Schiffgraben 12, 30159 Hannover Telefon: 0511 120-6255 Telefax: 0511 120-6555 Internet: www.mi.niedersachsen.de 512 Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Presseund Öffentlichkeitsarbeit Schiffgraben 12, 30159 Hannover Telefon: 0511 120-6258 Telefax: 0511 120-6555 Internet: www.mi.niedersachsen.de