Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport - Verfassungsschutz - Verfassungsschutzbericht 2019 Impressum Herausgeber: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Presseund Öffentlichkeitsarbeit Lavesallee 6 30169 Hannover Telefon: 0511 120-6258 Telefax: 0511 120-6555 E-Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de Internet: www.mi.niedersachsen.de Redaktion: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Abteilung Verfassungsschutz Büttnerstraße 28 30165 Hannover Telefon: 0511 6709-217 E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@verfassungsschutz.niedersachsen.de Internet: www.verfassungsschutz.niedersachsen.de Redaktionsschluss: Januar 2020 Layout und Gestaltung: ermisch | Büro für Gestaltung, Hannover Druckerei: Gutenberg Beuys Feindruckerei GmbH, Langenhagen Verfassungsschutzbericht 2019 Liebe Bürgerinnen und Bürger, seit der Veröffentlichung des letzten niedersächsischen Verfassungsschutzberichtes ist ein Jahr vergangen. Es war ein ereignisreiches und durchaus auch besorgniserregendes Jahr. Die Analysen und Lageeinschätzungen unserer Sicherheitsbehörden haben sich einmal mehr als belastbar herausgestellt. Wir haben auf entsprechen, werden von Rechtsextremisten schmerzhafte Weise feststellen müssen, dass als Gegner, als Feinde angesehen. Gleichzeitig populistische und extremistische Strömungen sinkt die Schwelle zur Gewaltanwendung. Wege in die Mitte unserer Gesellschaft finden Im Kampf gegen jegliche Art von Extremisund damit hörund sichtbarer werden. Worte mus fällt dem Niedersächsischen Verfaswurden zu Taten - befeuert auch durch die sungsschutz dabei eine besonders wichtige Echokammern der sozialen Netzwerke. Rolle zu, die in SS 1 des Niedersächsischen Auf besonders tragische Art hat sich das erVerfassungsschutzgesetzes dargelegt ist: hebliche Gefährdungspotenzial der rechts"Der Ver fassungsschutz dient dem extremistischen Szene realisiert. Nach dem Schutz der freiheitlichen demokratischen rassistisch motivierten Attentat auf zwei MoGrundordnung, des Bestandes und der scheen in Christchurch (Neuseeland) im März Sicherheit des Bundes und der Länder." vergangenen Jahres folgten in Deutschland der Mord an dem Kasseler RegierungspräsiDurch die Bereitschaft von Reichsbürgern und denten Dr. Walter Lübcke und der antisemitiSelbstverwaltern, sich teilweise auch mit Gesche Anschlag auf die Synagoge in Halle. Für walt geltendem Recht zu widersetzen, stellt mich als Innenminister waren diese Ereignisse der Waffenbesitz zunehmend eine potenzielle umso mehr Warnung und Auftrag, die rechtsGefahr dar. Deshalb werden bei Angehörigen extreme Szene weiterhin besonders im Fokus der Reichsbürgerszene waffenrechtliche Erzu haben. Sie bestätigen, wie richtig es war, laubnisse überprüft und ihnen, wenn mögdass wir auch in den Vorjahren in unserer Belich, Waffen entzogen. Durch meine Initiative harrlichkeit nie nachgelassen haben. im Bundesrat ist die Regelabfrage im WaffenDie in diesem Bericht dargelegten rückgänrecht nun nach jahrelangen politischen Disgigen bloßen Zahlen im Phänomenbereich kussionen und den notwendigen Prozessen "Rechts" bedeuten alles andere als eine endlich im Waffengesetz normiert. Schwächung dieses Bereichs. Das menschenDinge und Überzeugungen, die vor einigen verachtende Weltbild von Rechtsextremisten Jahren selbst im Internet noch unsagbar gedarf keine Ankerpunkte in unserer demokrawesen wären, werden heute zunehmend oftischen Gesellschaft finden. Politisch Andersfen formuliert. Die Trennlinie zwischen Extredenkende und alle, die nicht ihrem menmismus und Populismus verschwimmt weiter. schenverachtenden, rassistischen Weltbild Für die Bevölkerung ist es darum oft schwer zu 2 erkennen, ob es sich hier noch um einen debestätigt. Damit sich ein solcher Terroranmokratischen Diskurs handelt oder bereits um schlag in Deutschland nicht wiederholt, müsextremistische Agitation. Die Anonymität des sen wir weiterhin sehr wachsam sein, um Internets wirkt dabei wie ein BrandbeschleuniAnschlagspläne frühzeitig zu erkennen. Aus ger. Es bietet neben den unzähligen Informadiesem Grund haben wir im Verfassungstionen - seriös oder nicht - auch die Möglichschutz die Bearbeitung des Phänomens Islakeit, anonym Behauptungen aufzustellen, die mismus in einem eigenen Referat gebündelt oft sogar Straftatbestände sind. Morddrohunund personell verstärkt. Auch in der Zukunft gen, Hasskommentare und rassistische Verunmüssen wir mit allen Mitteln des Rechtsstaaglimpfungen sind keine Seltenheit mehr. Extes gegen diese Personen vorgehen. tremistische Inhalte und Propaganda verbreiEin wichtiger Bestandteil bildet dabei auch die ten sich ebenso rasant und gedeihen auf einem umfassende Präventionsarbeit der Sicherheitsfruchtbaren Nährboden. Denn nicht nur extrebehörden, die auf die Spezifika der jeweiligen mistische Publizisten, auch deren Leserinnen Extremismusphänomene zugeschnitten ist. und Leser wiegen sich in der Anonymität des Mit der Einrichtung der Kompetenzstelle IsInternets in Sicherheit. Meinungsbildungsprolamismusprävention Niedersachsen (KIP NI) zesse können dadurch nicht nur beeinflusst, in gemeinsamer Geschäftsführung von Versondern auch gezielt manipuliert werden. fassungsschutz und Landeskriminalamt ist Daher ist es umso wichtiger, diesem Gedandie Islamismusprävention in Niedersachsen kengut als Gesellschaft geschlossen entgeressortübergreifend gebündelt worden. Beigenzutreten. Wir müssen uns mit dem entspiele hierfür sind Fallkonferenzen und die menschlichenden Hass auseinandersetzen Beratung beim Aufbau von Präventionsnetzund dürfen nicht wegsehen. werken in Städten und Kommunen. Aktuell In Bezug auf die linksextremistische Szene wird die KIP NI daher zum Landesprogramm ist festzustellen, dass die Hemmschwelle für Islamismusprävention ausgebaut. zur Gewaltanwendung gegenüber Personen Vereint als Gesellschaft müssen wir für unsere sinkt. Dieses Phänomen erfahren wir in NieDemokratie und die damit verbundenen Werdersachsen in noch nicht so massiver Weise te eintreten und gegen diejenigen verteidigen, wie in anderen Bundesländern. Dennoch die unsere Demokratie und Werte in Frage sind zunehmend Einzelpersonen Angriffen stellen. von politischen Gegnern ausgesetzt. BetrofLassen Sie uns gemeinsam unsere Verfasfen sind davon u. a. auch Polizeibeamte und sung, die unser aller Freiheit garantiert, andere Repräsentanten des Staates sowie schützen! Rechtsextremisten bzw. Personen, die von Linksextremisten dafür gehalten werden. Der Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz Ende 2016 hat die hohe GefahBoris Pistorius renlage des Islamismus bzw. Salafismus in Niedersächsischer Minister Deutschland auf schmerzliche Art und Weise für Inneres und Sport 3 Liebe Bürgerinnen und Bürger, der stetige gesellschaftliche Wandel vollzieht sich natürlich auch in den extremistischen Szenen, sodass die Bedrohungen für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung nicht weniger, sondern komplexer und vielfältiger werden. Besonders in Zeiten, in denen Extremisten mit ihren Mitgliederzahlen auf einem sehr auf unterschiedlichen Wegen so viele Menniedrigen Niveau. Die neonazistische Szene schen erreichen, ist ein Frühwarn system versucht den Bedeutungsverlust zu kompen"Verfassungsschutz" umso wichtiger. Denn sieren, indem sie Netzwerke über größere der Verfassungsschutz informiert die Öfräumliche Entfernungen knüpft. Die ideolofentlichkeit nicht nur über die Entwicklungisch wenig gefestigte rechts extremistische gen der einzelnen extremistischen Szenen. Subkultur konzentriert sich im Wesentlichen Unsere Analysen spiegeln ebenso die Ausauf die Musik. Allerdings wurden zuletzt die breitung extremistischer Tendenzen innerKonzerte und Liederabende durch zahlreiche halb der Gesellschaft. polizeiliche Exekutivmaßnahmen gestört oder verhindert. Das verunsichert die Szene, Rechtsextremismus geht es doch auch um Einnahmeverluste und den Ruf der Veranstalter. In NiederIn der rechtsextremistischen Szene Niesachsen haben erneut keine Konzerte, sondersachsens ist ein leichter Rückgang des dern Liederabende und Geburtstagsfeiern Personenpotenzials zu beobachten. Gleichstattgefunden. Die Rechtsextremisten aus zeitig ist sie von zunehmender OrganisaNiedersachsen besuchten regionale Verantionsschwäche, nachlassender Mobilisiestaltungen in Sachsen und Thüringen. Dort rungsfähigkeit und einer stark reduzierten stehen Rechtsextremisten eigene Veranstalöffentlichen Präsenz gekennzeichnet. Startungsorte zur Verfügung. ren Organisationsstrukturen weichen temDer Bereich der sogenannten Neuen Rechten poräre, aktionsgebundene Bündnisse. wird u. a. durch die "Identitäre Bewegung Besonders betroffen vom strukturellen WanDeutschland" (IBD) und die Jugendorganidel sind die rechtsextremistischen Parteien, sation der "Alternative für Deutschland", neonazistischen Kameradschaften und die der "Jungen Alternative" (JA) repräsentiert. rechtsextremistische Subkultur. Die "NaDie "Neue Rechte" propagiert die strikte tionaldemokratische Partei Deutschlands" räumliche und kulturelle Trennung der ververliert weitere Mitglieder. Andere vom Verschiedenen Ethnien. Der sogenannte Ethnofassungsschutz beobachtete Parteien, wie pluralismus richtet sich daher besonders "Die Rechte" oder "Der III. Weg" stagnieren gegen Muslime, Migranten und Flüchtlinge. 4 Aus den sehr unterschiedlichen ideologiNeben der niedrigen Hemmschwelle zur Geschen Ansätzen resultiert dennoch eine waltanwendung ist die hohe Mobilisierungsgleiche Propaganda gegen Überfremdung, fähigkeit der Szene hervorzuheben. Nach Einwanderung und die vermeintliche Islawie vor stellen wir Versuche linksextremismisierung Deutschlands. Der Rechtsextretischer Zusammenschlüsse fest, demokratimismus ist insgesamt heterogener und dasche Proteste für ihr eigenes Ziel, die Übermit unberechenbarer geworden. Gefördert windung der freiheitlichen demokratischen durch die virtuelle Vernetzung via Internet Grundordnung, zu instrumentalisieren. haben neue Akteure die Szene betreten, die zum Teil einen ausgeprägten, nicht nur virSalafismus tuellen Handlungswillen aufweisen. Sie tragen durch eine Verrohung der Sprache dazu Die Zahl der Salafisten in Niedersachsen hat bei, dass Hemmschwellen abgebaut werden sich auf einem hohen Niveau verfestigt. Der und die Militanz zunimmt. Zusammenbruch des "Staatsgebildes" des In den Jahren 2016 bis 2019 war eine deutsogenannten Islamischen Staates hat zu eiliche Zunahme an Aktivitäten der Reichsner Vielzahl von Strafverfahren gegen desbürger und Selbstverwalter festzustellen. sen Anhänger geführt. Personen, die von eiMittlerweile stellt sich das Personenpotenner salafistischen Radikalisierung gefährdet zial im Rahmen der weiteren Aufklärung sind, führt dieser gerichtliche Verfolgungseher rückläufig dar. Dies liegt insbesondere druck die Konsequenzen ihres Handelns daran, dass sie sich wegen behördlichen, deutlich vor Augen. medialen und öffentlichen Drucks von der In der öffentlichen Wahrnehmung mag es Szene abgewandt haben und sich der Anden Eindruck erwecken, dass die salafistifangsverdacht gegenüber einigen Personen sche Szene keinen Zulauf mehr erfährt. Wir nicht bestätigt hat. beobachten aber nach wie vor, dass die salafistische Ideologie anziehend wirkt. Die Linksextremismus Aktivitäten finden mittlerweile in kleineren und abgeschotteten Kreisen statt. Dabei Die linksextremistische Szene ist nach wie besetzen Salafisten zunehmend Themen, vor von der autonomen Szene dominiert. Die die vordergründig keinen Bezug zum SalaHemmschwelle zur Gewaltanwendung wird fismus haben. Beispiele dafür sind Hilfsorganiedriger. Die Gewalt richtet sich gegen Repränisationen oder die Gründung eigener Unsentanten des Staates, gegen Rechtsextremisternehmen im Bereich der halal-konformen ten und Personen, die die Linksextremisten für Produkte. Gerade im Internet erreichen Sasolche halten. So haben wir in 2019 vermehrt lafisten eine enorme Reichweite, indem sie Übergriffe auf das Eigentum, die Wahlkreisbüöffentliche Debatten, wie Diskussionen über ros von Politikerinnen und Politikern und die das Kopftuch oder die Diskriminierung von Geschäftsstellen von Parteien zu verzeichnen. Muslimen, aufgreifen und für sich zu nutzen 5 versuchen. So ist es nach dem Anschlag von entsprechenden Personalaufstockung wurHanau nicht ohne Grund gerade bekannde ein besonderes Augenmerk auf die geten Akteuren des salafistischen Spektrums zielte Stärkung der Sprach-, ITund Wisaus Hannover gelungen, mit Hilfe einer Onsenschaftskompetenz gelegt. Die Interne line-Petition über 50.000 Unterstützer für Revision überprüft laufend bestehende Areinen "Bundesbeauftragten zum Schutz der beitsprozesse und Geschäftsabläufe und die Muslime" zu mobilisieren. Das Internet spielt operative und administrative Facharbeit des eine große Rolle bei der Anwerbung und der Verfassungsschutzes und initiiert die AnpasVernetzung von Salafisten. Allerdings dienen sung an aktuelle Erfordernisse. Moscheen immer noch als lokale AnlaufstelEin wichtiger Baustein bei der Bekämpfung len und Trefforte, um realweltliche Kontakdes Extremismus ist die Prävention. Der Niete zu festigen oder um an Veranstaltungen dersächsische Verfassungsschutz bietet dateilzuhaben. Gerade einschlägige Moscheeher Präventionsangebote, die sich an den vereine nutzen Veranstaltungen, um Einfluss Bedürfnissen der Zielgruppe orientieren und auf den Radikalisierungsprozess zu nehmen. die aktuelle Entwicklung in den Szenen abbilden. Es gibt Online-Angebote und soziale Prävention/Internet/Soziale Medien Medien werden genutzt, um z. B. aufzuzeigen, wie sich Rechtsextremisten des Internets Auch der Niedersächsische Verfassungsbedienen, um Themen zu setzen und sich schutz muss sich stets an den aktuellen untereinander zu vernetzen. Im Mittelpunkt sicherheitspolitischen Entwicklungen orider Social Media-Aktivitäten steht für den entieren. Bei der "Virtualisierung" des poNiedersächsischen Verfassungsschutz das litischen Extremismus handelt es sich um Ziel, die Bürgerinnen und Bürger über extreErscheinungen, auf die die Sicherheitsbemistische Inhalte und Propaganda aufzuklähörden mit neuen Instrumentarien und verren und diesbezüglich ihre Sinne zu schärfen. änderten Arbeitsmethoden reagieren müsDabei steht Transparenz an erster Stelle. sen, um Gefahrenpotenziale frühzeitig zu Bereits seit 2011 betreibt unser Aussteigererkennen. Große Priorität hatte und hat in programm Aktion Neustart eigene Seiten diesem Zusammenhang für den Niedersächund Kanäle auf Facebook, YouTube und sischen Verfassungsschutz die Verbesserung Instagram. Um soziale Medien nicht extreder Analysekompetenz der Mitarbeiterinnen mistischen Akteuren zu überlassen, bewegt und Mitarbeiter im Internet. sich auch Aktion Neustart in diesem virtuZusammen mit der Neukonzeption der Inellen Raum, formuliert Gegendarstellungen, ternetbearbeitung wird so eine hocheffekbringt diese in rechtsextremistische Filtertive und vorausschauende Konzentration blasen und Echokammern ein, veröffentlicht auf die Phänomenbereiche und damit auf Videos, die auf die Gefahren extremistischer die originäre Arbeit einer modernen VerRadikalisierung hinweisen und bietet eine fassungsschutzbehörde möglich. Bei der Onlineberatung an. 6 Neben Aktion Neustart ist der Verfassungsschutz Niedersachsen seit Ende Oktober 2019 mit zwei weiteren Accounts in den sozialen Netzwerken vertreten. Über Twitter und Facebook werden laufend die Extremismusbereiche thematisiert. Das Social Media-Team hat die Trends im Blick und passt die Beiträge dem aktuellen Zeitgeschehen an. Für uns als Gesellschaft ist es wichtig, sich mit den Herausforderungen des Extremismus auseinanderzusetzen. Durch die digitale Welt rückt der Extremismus, in jeder seiner Formen, näher an die Gesellschaft heran. Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene, werden durch Propagandamaterialen beeinflusst. Ein Entkommen bzw. ein Filtern der Informationen ist bei der Masse kaum noch möglich. Daher ist es umso wichtiger, dass wir alle uns gegen jegliche Form von Extremismus, Hetze, Hass und Rassismus zur Wehr setzen. Lassen Sie uns gemeinsam für die Werte unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und für eine wehrhafte Demokratie eintreten. Bernhard Witthaut Niedersächsischer Verfassungsschutzpräsident 7 Themenübersicht Themenübersicht 01 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 02 Rechtsextremismus 03 Linksextremismus 04 Islamismus 05 Extremismus mit Auslandsbezug 06 Prävention 07 Scientology-Organisation (SO) 08 Spionageabwehr/Proliferation/Elektronische Angriffe 09 Geheimschutz 10 Wirtschaftsschutz 11 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 12 Anhang 8 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 1.1 Verfassungsschutz und Demokratie ............................................. 16 1.2 Gesetzliche Grundlagen ............................................................... 18 1.3 Hauptaufgaben des Verfassungsschutzes ..................................... 19 1.4 Organisation ............................................................................. 20 1.5 Informationsgewinnung ............................................................ 20 1.6 Kontrolle ................................................................................... 21 1.7 Verfassungsschutz als Nachrichtendienst .................................... 22 1.8 Beschäftigte .............................................................................. 23 1.9 Haushalt ................................................................................... 24 1.10 Mitwirkungsaufgaben des Verfassungsschutzes ......................... 24 1.11 Gemeinsames Informationsund Analysezentrum Polizei und Verfassungsschutz Niedersachsen (GIAZ-Niedersachsen) ............. 26 1.12 Informationsverarbeitung .......................................................... 26 1.13 Auskunftsersuchen von Bürgerinnen und Bürgern ...................... 28 1.14 Presseund Öffentlichkeitsarbeit ............................................... 29 1.15 Kontaktdaten ............................................................................ 32 1.16 Anmerkungen zum Inhalt des Verfassungsschutzberichtes .......... 33 2. Rechtsextremismus 2.1 Mitglieder-Potenzial .................................................................. 36 2.2 Einführung ................................................................................ 37 2.3 Aktuelle Entwicklungen im Rechtsextremismus .......................... 40 2.4 Subkulturell geprägte Rechts extremisten/ Rechtsextremistische Musikszene ............................................... 48 2.5 Neonazistische Szene ................................................................ 63 2.6 Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) ..................................... 77 2.7 Junge Alternative (JA) Niedersachsen ......................................... 87 2.8 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ...................... 93 2.9 Die Rechte ............................................................................ 104 2.10 Verein Gedächtnisstätte e. V. .................................................... 116 2.11 Reichsbürger & Selbstverwalter ................................................123 9 Inhaltsverzeichnis 3. Linksextremismus 3.1 Mitglieder-Potenzial .................................................................134 3.2 Einführung ...............................................................................135 3.3 Aktuelle Entwicklungen im Linksextremismus ............................136 3.4 Autonome/Postautonome und sonstige gewaltbereite Linksextremisten .....................................................................139 3.5 Anarchisten..............................................................................168 4. Islamismus 4.1 Mitglieder-Potenzial ................................................................. 174 4.2 Einführung ...............................................................................175 4.3 Salafismus ................................................................................178 4.4 Salafismus in Niedersachsen .....................................................189 4.5 Internationaler islamistischer Terrorismus ................................. 203 4.6 Islamistischer Terrorismus in Deutschland und Niedersachsen .... 217 4.7 Muslimbruderschaft ................................................................ 226 4.8 Tablighi Jama'at (TJ, Gemeinschaft der Missionierung und Verkündung) ........................................................................... 230 4.9 Kalifatsstaat (Hilafet Devleti) .................................................... 232 4.10 Hizb Allah (Partei Gottes) ........................................................ 237 5. Extremismus mit Auslandsbezug 5.1 Mitglieder-Potenzial ................................................................ 244 5.2 Einführung .............................................................................. 244 5.3 Aktuelle Entwicklungen im Extremismus mit Auslandsbezug...... 245 5.4 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)................................................ 247 5.5 Ülkücü-Bewegung ................................................................... 261 10 Inhaltsverzeichnis 6. Prävention 6.1 Prävention .............................................................................. 268 6.2 Vortragsund Informations veranstaltungen ............................. 269 6.3 Ausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus"............... 271 6.4 Informationsmaterialien ........................................................... 272 6.5 Symposien .............................................................................. 274 6.6 Podiumsdiskussionen ............................................................... 277 6.7 Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen (KIP NI) .. 278 6.7.1 Struktur .................................................................................. 278 6.7.2 Arbeitsschwerpunkte .............................................................. 280 6.7.3 Ausbau der KIP NI zum Landesprogramm ................................. 281 6.7.4 Arbeitsgruppen ....................................................................... 282 6.7.5 Rückkehrkoordination ............................................................. 283 6.7.6 Jahresveranstaltung ................................................................. 283 6.7.7 KIP NI-Website ........................................................................ 286 6.8 Aktion Neustart ...................................................................... 286 6.9 Kontaktdaten Prävention ......................................................... 289 7. Scientology Organisation (SO) ................................. 292 8. Spionageabwehr/Proliferation/ Elektronische Angriffe 8.1 Spionageaufkommen in Niedersachsen .................................... 296 8.2 Proliferation ............................................................................ 301 8.3 Elektronische Angriffe mit vermutetem nachrichtendienstlichem Hintergrund ............................................................................ 302 8.4 Hilfe für Betroffene ................................................................. 304 11 Inhaltsverzeichnis 9. Geheimschutz 9.1 Geheimschutz ......................................................................... 308 9.2 Entwicklungen im Bereich der Sicherheitsüberprüfungen .......... 309 9.3 Neues Sicherheitsüberprüfungsgesetz ........................................ 311 9.4 Beratung von Landesbehörden in Fragen des Geheimschutzes .. 312 10. Wirtschaftsschutz 10.1 Einleitung ............................................................................... 316 10.2 Zahlen und Fakten................................................................... 317 10.3 "Best practice meeting - security2share" ................................. 319 10.4 23. Sicherheitstagung für geheimschutzbetreute Unternehmen .321 10.5 Verfassungsschutz unterstützt KRITIS-Tagung .......................... 321 10.6 Tagung zum Thema "Drohnen als Risiko für Unternehmen" ...... 323 10.7 18. Wirtschaftsschutztagung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes................................................................ 324 10.8 Messen ................................................................................... 325 10.9 Kontaktdaten .......................................................................... 326 11. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 11.1 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) - Vorbemerkung ........... 330 11.2 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) mit extremistischem Hintergrund - rechts ............................................................... 331 11.3 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) mit extremistischem Hintergrund - links .................................................................. 334 11.4 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) mit extremistischem Hintergrund - ausländische Ideologie und religiöse Ideologie .... 337 12 Inhaltsverzeichnis 12. Anhang 12.1 Definition der Arbeitsbegriffe .................................................. 344 12.2 Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz ............................. 353 12.3 Verbote neonazistischer Vereinigungen .................................... 388 12.4 Verbote linksextremistischer Vereinigungen ............................. 391 12.5 Übersicht über Verbotsmaßnahmen des BMI gegen extremistische Bestrebungen mit Bezug zum Ausland im Zeitraum Januar 1990 bis Dezember 2019 ................................ 392 12.6 Abkürzungsverzeichnis ............................................................ 394 12.7 Personenund Stichwortverzeichnis ......................................... 400 12.8 Ortsverzeichnis (Niedersachsen) ............................................... 407 12.9 Verzeichnisanhang zum Verfassungsschutzbericht 2019 ........... 408 12.10 Bilderverzeichnis ........................................................................ 415 13 01 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 1.1 Verfassungsschutz und Demokratie Im Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland wurde nach den Erfahrungen mit der Zerstörung der Weimarer Republik das Prinzip der wehrhaften Demokratie verankert. Elemente sind insbesondere die Unabänderlichkeit elementarer Verfassungsgrundsätze (Artikel 79 Abs. 3 GG) und die Möglichkeit, Parteien unter engen Voraussetzungen von der staatlichen Finanzierung ausschließen (Artikel 21 Abs. 3 GG) oder in Gänze verbieten zu können (Artikel 21 Abs. 2 GG). Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Urteilen zum Verbot der Sozialistischen Reichspartei (SRP) von 1952 (BVerfGE 2,1) und zum Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) von 1956 (BVerfGE 6, 300) die Wesensmerkmale der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bestimmt, die in SS 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes (NVerfSchG) aufgezählt sind: f das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, f die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, f das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, f die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, f die Unabhängigkeit der Gerichte, f der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und f die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bezeichnen seit 1974 einheitlich politische Bestrebungen als extremistisch, die sich gegen diese Wesensmerkmale oder gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten. Ihre Beobachtung dient dem Schutz der Verfassung. 16 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Da die Verfassungsschutzbehörden im Vorfeld konkreter Gesetzesverstöße tätig werden und frühzeitig verfassungsfeindliche Bestrebungen erkennen sollen, werden sie als ein "Frühwarnsystem" des demokratischen Rechtsstaates bezeichnet. Zwischen den Extremismusphänomenen Rechtsund Linksextremismus und dem Islamismus gibt es fundamentale Unterschiede. Der Islamismus setzt im Gegensatz zu tragenden Prinzipien der europäischen Aufklärung auf religiös-orthodoxe Ordnungsmodelle und zielt damit auf eine gegen den "Westen" gerichtete kulturelle Identität. Rechtsund Links extremismus unterscheiden sich ideengeschichtlich in ihrer Einstellung zum menschenrechtlichen Gleichheitsgebot. Während Linksextremisten aufgrund der ökonomischen Kräfteverhältnisse ausschließen, dass die Gleichheit der Menschen in einer parlamentarischen Demokratie realisiert werden kann, leugnen Rechtsextremisten das in Artikel 3 GG verankerte Gleichheitsprinzip. Links extremisten hingegen verabsolutieren das Gleichheitspostulat und schränken damit die universelle Gültigkeit der Freiheitsund Individualrechte ein. Trotz dieser Unterschiede lassen sich Gemeinsamkeiten feststellen, wie sie für den modernen politischen Extremismus typisch sind: f Extremisten verfügen über ein geschlossenes Weltbild, das weder reflektiert noch fortentwickelt wird. In ihrem quasireligiösen Politikverständnis glauben sie, unfehlbar im Besitz der absoluten Wahrheit zu sein. f Aus diesem Absolutheitsanspruch heraus entwickeln sie ein Freund-Feind-Raster, das die Welt holzschnittartig in Gut und Böse einteilt und keine Differenzierung zulässt, um die als "Feinde" Gebrandmarkten kompromisslos zu bekämpfen. f Nicht der Einzelne, sondern die Gemeinschaft steht im Mittelpunkt. Individuelle Freiheitsrechte werden den Interessen des Kollektivs untergeordnet. f Extremisten haben ein Bild vom Menschen, wonach nicht alle Menschen über die gleiche Würde verfügen (Artikel 1 GG). Es gilt das Primat der Ideologie, die mit Politik gleichgesetzt wird. Aus diesem Verständnis von Politik als einer alle Lebensbereiche regelnden Weltanschauung lehnen Extremisten den demokratischen Pluralismus ab. Zu demokratischen Prinzipien wie Meinungs-, Presseund Parteienvielfalt haben sie lediglich ein taktisches Verhältnis. Ihr 17 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen gemeinsames Ziel ist die Überwindung der bestehenden, von Individualrechten geprägten Ordnung. Dahinter steht zumeist das Streben nach Sicherheit und nach Überschaubarkeit der Welt, in der der Mensch nicht länger vereinzelt ist. Extremismus ist auch eine zum Teil mit messianischem Eifer vertretene Reaktion auf die Komplexität moderner westlicher Gesellschaften. In diesem Weltbild wird die Gegenwart als desolat empfunden oder diffamiert, um die extremistische Alternative unter Leitung eines "Führers", einer "Partei" oder eines "religiösen Wächterrates" als einzigen Ausweg erscheinen zu lassen. Wer sich aus Sicht der Extremisten dagegen stellt, hat keinen Anspruch auf Toleranz, sondern muss bekämpft werden - nach Auffassung gewaltbereiter Extremisten notfalls auch mit Gewalt. 1.2 Gesetzliche Grundlagen Verfassungsschutz ist Ländersache. Als Folge der föderalen Struktur der Bundesrepublik bestehen bundesweit sechzehn sich teilweise in Aufbau und Befugnissen unterscheidende Verfassungsschutzgesetze. Dem Bund wiederum obliegt die ausschließliche Gesetzgebung über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern (vergl. Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 b GG). Diese ist im "Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz - Bundesverfassungsschutzgesetz" geregelt. Weitere Befugnisse für den Verfassungsschutz folgen aus dem "Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses - Artikel 10-Gesetz - G10", welches die Telekommunikationsund Briefüberwachungsbefugnisse der Verfassungsschutzbehörden bundeseinheitlich regelt. Die Aufgaben und Befugnisse des Niedersächsischen Verfassungsschutzes ergeben sich aus dem Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz (NVerfSchG). Das NVerfSchG gliedert sich in fünf Teile. Der erste Teil bestimmt Zuständigkeiten und Aufgaben, der zweite das Beobachtungsobjekt. Der Begriff des Beobachtungsobjektes gehört zu den zentralen Begriffen der bundesdeutschen Verfassungsschutzbehörden. Der dritte Teil, welcher sich wiederum in vier Kapitel gliedert, regelt die eigentliche Datenverarbeitung. Neben 18 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Regelungen zum Minderjährigenund Kernbereichsschutz finden sich dort Regelungen über die Eingriffsbefugnisse (siehe Kapitel 1.5), die Auskunftsersuchen sowie über die Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Behörden. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Datenübermittlung zwischen Polizei und Verfassungsschutz ist bei der Novellierung 2016 berücksichtigt worden. Der Austausch von Daten zwischen Verfassungsschutz und Polizei muss demnach grundsätzlich einem herausragenden öffentlichen Interesse dienen, wobei das herausragende öffentliche Interesse durch einen Straftatenkatalog definiert wird (SS 31 NVerfSchG). Insbesondere bei terroristischen Straftaten ist ein solches regelmäßig anzunehmen und die Datenübermittlung zwischen den Sicherheitsbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben weitgehend uneingeschränkt möglich. Der vierte Teil des NVerfSchG regelt die parlamentarische Kontrolle, der fünfte enthält die sogenannten Schlussvorschriften. 1.3 Hauptaufgaben des Verfassungsschutzes Hauptaufgabe des Verfassungsschutzes ist nach SS 3 NVerfSchG die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen über f Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, f sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland für eine fremde Macht, f Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, f Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 GG) oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 GG) gerichtet sind. 19 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Zu den Kernaufgaben gehört auch die Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über extremistische Bestrebungen. Ebenso gehören gesetzlich geregelte Mitwirkungspflichten (siehe Kapitel 1.10) zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes. 1.4 Organisation Verfassungsschutzbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (SS 2 Abs. 1 NVerfSchG). Das Ministerium unterhält hierzu eine gesonderte Abteilung (Verfassungsschutzabteilung), die ausschließlich die der Verfassungsschutzbehörde obliegenden Aufgaben wahrnimmt. Diese Abteilung wird durch eine Verfassungsschutzpräsidentin oder einen Verfassungsschutzpräsidenten geleitet. 1.5 Informationsgewinnung Der Verfassungsschutz gewinnt die zur Erfüllung seiner Aufgaben relevanten Informationen überwiegend aus offen zugänglichen Quellen, die grundsätzlich auch jedem Bürger zur Verfügung stehen, wie z. B. aus dem Internet, aus Zeitungen, Zeitschriften, Flugblättern, Programmen und Broschüren. Darüber hinaus können - im Rahmen gesetzlich festgelegter Befugnisse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - nachrichtendienstliche Mittel zur Informationsbeschaffung eingesetzt werden. Nach SS 12 NVerfSchG darf der Verfassungsschutz zur Beschaffung der erforderlichen Informationen die im Gesetz abschließend aufgeführten nachrichtendienstlichen Mittel einsetzen, soweit dies für die Erkenntnisgewinnung unverzichtbar ist. Dazu gehören z. B. der Einsatz von verdeckt arbeitenden Vertrauenspersonen (VP), Observationen, verdeckte Bildund Tonaufzeichnungen und sonstige verdeckte Ermittlungen und Befragungen. Die näheren Voraussetzungen für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel sind in den SSSS 14 bis 19 und 21 NVerfSchG geregelt. Der Verfassungsschutzbehörde stehen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ausdrücklich keine polizeilichen Befugnisse zu, d. h. sie darf insbesondere niemanden festnehmen, keine 20 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Durchsuchungen durchführen und keine Gegenstände beschlagnahmen (SS 5 Satz 1 NVerfSchG). Von den nachrichtendienstlichen Mitteln wurden im Berichtszeitraum im Wesentlichen verdeckte Bildaufzeichnungen, verdeckte Ermittlungen, Befragungen, Observationen und Vertrauenspersonen (VP) eingesetzt. Eingriffe in das Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis sind wegen der besonderen Schwere des Eingriffs in das Grundrecht des Artikels 10 GG (Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis) nur unter besonders hohen Voraussetzungen und unter Beachtung strenger Verfahrensvorschriften möglich, die im Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G 10) geregelt sind.1 Übrigens: Die Anzahl der G 10-Maßnahmen lag im Berichtszeitraum im einstelligen Bereich. 1.6 Kontrolle Die Tätigkeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes unterliegt einer vielfältigen Kontrolle. Dazu gehören Kontrollen durch den internen behördlichen Datenschutzbeauftragten und externe Kontrollen durch Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD). Einzelmaßnahmen wie Personenspeicherungen sind gerichtlich nachprüfbar. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ist nach SS 34 NVerfSchG verpflichtet, den Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (AfAV) des Niedersächsischen Landtages umfassend über seine Tätigkeit als Verfassungsschutzbehörde zu unterrichten. Die parlamentarische Kontrolle erfolgt unbeschadet der Rechte des gesamten Landtages und seiner sonstigen Ausschüsse. Bei Eingriffen in das Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis entscheidet die sogenannte G 10-Kommission2 (SS 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes). Im Rahmen der 1 Siehe hierzu auch das folgende Kapitel 1.6. 2 Die G10-Kommission besteht aus einem Vorsitzenden (mit Befähigung zum Richteramt) und zwei Beisitzern, von denen einer auch die Befähigung zum Richteramt haben muss. Die Mitglieder werden vom Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zu Beginn der Wahlperiode bestellt. 21 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Novellierung des NVerfSchG im Jahr 2016 wurden weitere Zuständigkeiten der Kommission geschaffen. Sie entscheidet als weisungsunabhängige Stelle auch über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz eingesetzten eingriffsintensiven nachrichtendienstlichen Mittel, z. B. längerfristige Observationen oder verdeckt angefertigte Bildaufzeichnungen außerhalb von Wohnungen (SS 14 Abs. 1 i.V.m. SS 21 Abs. 3 NVerfSchG). Diese Kontrollfunktion ist dem Richtervorbehalt des Niedersächsischen Polizeiund Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) bzw. der Strafprozessordnung (StPO) vergleichbar. 1.7 Verfassungsschutz als Nachrichtendienst Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder verstehen sich als Nachrichtendienste. Sie sind gesetzlich auf die Beschaffung und Auswertung von Informationen beschränkt. Im Gegensatz zu Geheimdiensten unterliegen sie der Kontrolle durch unabhängige Instanzen und unterrichten die Öffentlichkeit über wesentliche Ergebnisse ihrer Arbeit. Als Geheimdienste hingegen werden staatliche Organisationen fremder Mächte verstanden, die nicht nur politisch, wirtschaftlich, wissenschaftlich oder militärisch bedeutsame Nachrichten beschaffen und für ihre Auftraggeber auswerten, sondern auch aktive Handlungen zur Störung oder Beeinflussung "politischer Gegner" im Inund Ausland vornehmen. Dabei streben sie ein Höchstmaß an Geheimhaltung an. 22 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 1.8 Beschäftigte Der vom Landtag verabschiedete Haushaltsplan bestimmt durch die Ausbringung von Stellen, durch die Festlegung von Rahmenbedingungen für die Personal-Gesamtkosten (Personalkostenbudgetierung) sowie durch das Beschäftigungsvolumen, in welchem Umfang der Verfassungsschutz Personal beschäftigen darf. Zu Beginn des Haushaltsjahres 2019 waren dort Stellen für 289 Beamtinnen und Beamte (2018: 236) ausgebracht. Darüber hinaus ermöglicht das Personalkostenbudget für das Haushaltsjahr 2019 die Finanzierung von zurzeit weiteren 62 Tarifbeschäftigten (2018: 62). Eckpunkt für den tatsächlichen Gesamtpersonalbestand des Verfassungsschutzes (in Vollzeitund Teilzeitbeschäftigung) ist das im Haushaltsplan festgelegte Beschäftigungsvolumen. Es betrug zu Beginn des Haushaltsjahres 2019 insgesamt 317,46 Vollzeiteinheiten (2018: 280,13). Entwicklung der Beschäftigten Stellen VZE 400 300 280 260 240 220 283 284 284 288 286 286 298 298 351 268,97 269,97 268,37 273,97 269,22 268,24 280,68 280,13 317,46 200 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 23 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 1.9 Haushalt Im Haushalt der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde waren im Haushaltsjahr 2019 für Personalausgaben 17.663.000 Euro (2018: 15.314.000 Euro) und für Sachausgaben 5.331.000 Euro (2018: 4.343.000 Euro) veranschlagt. Damit ergab sich ein Ausgabevolumen von 22.994.000 Euro. 1.10 Mitwirkungsaufgaben des Verfassungsschutzes Zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Sicherheit des Bundes und der Länder nimmt der Verfassungsschutz neben seinem Beobachtungsund Aufklärungsauftrag auch gesetzlich geregelte Mitwirkungspflichten gegenüber anderen Behörden wahr (SS 3 Abs. 4 NVerfSchG). Im Rahmen dieser Mitwirkung wird geprüft, ob den Verfassungsschutzbehörden zu bestimmten, von den anfragenden Behörden näher bezeichneten Personen Erkenntnisse vorliegen, die bei den Entscheidungen der anfragenden Behörden eine sicherheitsbezogene Relevanz aufweisen. Die Überprüfungen der Personen durch den Verfassungsschutz werden inzwischen nahezu vollständig mittels eines automatisierten Verfahrens abgewickelt. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 99.865 Mitwirkungsanfragen an den Niedersächsischen Verfassungsschutz gestellt, was einen Anstieg um ungefähr 15 Prozent zum Vorjahr (85.419 Anfragen) darstellt. Eine sicherheitsbezogene Relevanz wurde in 0,8 Prozent der eingegangenen Anfragen festgestellt. Dieser Wert blieb konstant. Die anfragestärksten Prüfungsbereiche werden statistisch erfasst. Hier sind insbesondere zu nennen: f Beteiligungen bei Aufenthaltstiteln (54.967 Anfragen), f Beteiligungen bei Einbürgerungen (13.563 Anfragen), f Beteiligungen bei VISA-Anfragen (13.967 Anfragen), f Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Atomgesetz (6.120 Anfragen), f Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz (6.826 Anfragen), 24 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen f Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Sprengstoffgesetz (752 Anfragen), f Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Dolmetscher des LKA (1.130 Anfragen) und f Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Bewachungspersonal (1.183 Anfragen). Entwicklung der Mitwirkungsaufgaben 100.000 90.000 80.000 70.000 60.000 50.000 40.000 30.000 36.544 38.225 40.729 43.144 46.173 61.412 82.429 85.419 99.865 20.000 10.000 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Zu den Mitwirkungsaufgaben des Verfassungsschutzes zählen derzeit auch Einzelanfragen nach dem Waffengesetz, Häftlingshilfegesetz, Ordensgesetz, Hafensicherheitsgesetz, Bundesvertriebenengesetz, der Bewachungsverordnung und der Überfallund Einbruchmelderichtlinie. Mit der Änderung des SS 34a GewO und der damit einhergehenden Einführung der Regelabfrage über das Bewacherregister im Laufe des Jahres 2019 ist ein weiterer Anstieg der Anfragezahlen für das Bewachungspersonal in den kommenden Jahren zu erwarten. Gleiches gilt für Anfragen nach dem Waffengesetz, denn am 20.12.2019 hat der Bundesgesetzgeber die Regelanfrage mit Nachbericht für die waffenrechtliche Zuverlässigkeit normiert. Insgesamt ist festzustellen, dass ausländerrechtliche Sachverhalte noch immer den größten Teil der Anfragen ausmachen, dass aber der Anteil der Anfragen, die Zuverlässigkeitsüberprüfungen verschiedenster Ausprägung betreffen, stetig steigt, sodass für die kommenden Berichtszeiträume Anfragezahlen im niedrigen sechsstelligen Bereich an der Tagesordnung sein werden. 25 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 1.11 Gemeinsames Informationsund Analysezentrum Polizei und Verfassungsschutz Niedersachsen (GIAZ-Niedersachsen) Das "Gemeinsame Informationsund Analysezentrum Polizei und Verfassungsschutz Niedersachsen" (GIAZ-Niedersachsen) stellt einen Baustein innerhalb der Sicherheitsarchitektur des Landes Niedersachsen dar, mit dem die Zusammenarbeit in den wichtigsten Bereichen der Extremismusund Terrorismusbekämpfung optimiert wurde. Der schnelle Austausch ist entscheidende Voraussetzung für die effektive Beobachtung und Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus. Zu den Aufgaben des GIAZ-Niedersachsen gehören die Zusammenführung und Bewertung von polizeilichen und nachrichtendienstlichen Informationen aus den Themenfeldern: f Islamismus und Extremismus mit Auslandsbezug, f Rechtsextremismus und f Linksextremismus. Angelehnt an die Arbeit der gemeinsamen Zentren auf Bundesebene wird auch in Niedersachsen, unter Beachtung des Trennungsgebotes und der einschlägigen Datenübermittlungsvorschriften, im Rahmen von wöchentlich stattfindenden Lagebesprechungen ein Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz gewährleistet. 1.12 Informationsverarbeitung Der Niedersächsische Verfassungsschutz ist - wie die anderen Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder auch - gesetzlich befugt, die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten zu erheben und in Akten und Dateien zu speichern. Das NVerfSchG und Dienstvorschriften regeln detailliert die Datenverarbeitungsbefugnisse. Deren Beachtung unterliegt der Kontrolle durch Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) und dem in der Verfassungsschutzbehörde bestellten behördlichen Datenschutzbeauftragten. 26 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Aufgrund der in SS 6 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) normierten Verpflichtung zur Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterrichtung unterhalten die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern eine beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingerichtete gemeinsame Datenbank, das Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS). Alle teilnehmenden Behörden dürfen dort nach Maßgabe der jeweiligen eigenen rechtlichen Befugnisse personenbezogene Daten speichern sowie auf den gesamten NADIS-Datenbestand zugreifen und Daten abrufen. NADIS ist ein Aktenfundstellensystem, in dem nur der Name der gespeicherten Person, die zu ihrer Identifizierung erforderlichen Merkmale wie z. B. Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit, Kraftfahrzeug sowie die speichernde Behörde und deren nach einem einheitlichen Aktenplan vergebenen Aktenzeichen enthalten sind. Nicht gespeichert ist der Inhalt der jeweiligen Information, die Anlass zur Vergabe des Aktenzeichens gewesen ist. Benötigt eine Verfassungsschutzbehörde zur eigenen Aufgabenerfüllung die Informationen einer anderen Verfassungsschutzbehörde über eine gespeicherte Person, so fragt sie in der Regel auf elektronischem Wege bei ihr an. Der Informationsübermittlung ist eine Relevanzprüfung durch die speichernde Stelle vorgeschaltet. Die im NADIS gespeicherten personenbezogenen Daten beziehen sich nur teilweise auf Personen, die verfassungsfeindliche, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Aktivitäten (SS 3 Abs. 1 NVerfSchG) entfaltet haben. Im NADIS werden auch Angaben zu Personen erfasst, bei denen eine Sicherheitsüberprüfung mit dem Ergebnis einer Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen durchgeführt wurde oder die als Zielpersonen terroristischer oder geheimdienstlicher Aktivitäten gelten. Vom Niedersächsischen Verfassungsschutz waren am 31.12.2019 folgende personenbezogene NADIS-Speicherungen veranlasst (Vorjahreszahlen in Klammern): f im Zusammenhang mit Sicherheitsüberprüfungen und Mitwirkungsaufgaben 74.341 (75.250), f im Zusammenhang mit originären Aufgaben des Verfassungsschutzes im Bereich Extremismus, Terrorismus, Spionageabwehr 5.228 (4.942). 27 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Entwicklung der NADIS-Speicherungen SÜ und Mitwirkung Phänomenbezogen 80.000 70.000 60.000 50.000 40.000 41.583 30.000 51.495 65.656 63.093 69.460 73.226 71.530 75.250 74.341 20.000 10.000 10.867 11.750 9.082 8.473 5.595 5.792 4.561 4.942 5.228 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 1.13 Auskunftsersuchen von Bürgerinnen und Bürgern Jeder durch eine Datenverarbeitung Betroffene hat das Recht, einen unentgeltlichen Antrag auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu stellen (SS 30 NVerfSchG). Im Jahr 2019 wurden 294 Auskunftsersuchen (2018: 450) beantwortet. In 263 Fällen hatte der Verfassungsschutz keine Erkenntnisse gespeichert. Drei Anfragenden wurde der der Erfassung zugrunde liegende Sachverhalt uneingeschränkt mitgeteilt. In 28 Fällen wurde den Auskunftsersuchenden der ihrer Erfassung zugrunde liegende Sachverhalt eingeschränkt mitgeteilt und im Übrigen gemäß SS 30 Abs. 3 NVerfSchG an Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) verwiesen. Entwicklung der Auskunftsersuchen 500 400 300 200 100 88 275 218 295 195 133 319 450 294 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 28 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Eine nur eingeschränkte Auskunft bzw. die Ablehnung einer Auskunftserteilung erfolgt aufgrund der Ablehnungsgründe aus SS 30 Abs. 2 S. 1 Nrn. 1 bis 4 NVerfSchG (SS 13 Abs. 2 S. 1 Nrn. 1 bis 3 NVerfSchG alte Fassung). Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Offenlegung von Informationen Rückschlüsse auf die Identität von Vertrauenspersonen zur Folge haben würde. Auch Erkenntnisse, die der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde von einer anderen Verfassungsschutzbehörde übermittelt werden, dürfen nur mitgeteilt werden, wenn die übermittelnde Behörde zustimmt (SS 30 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 NVerfSchG i.V.m. SS 6 Abs. 1 S. 2 BVerfSchG). Jede einzelne Erkenntnis zur Person der Antragstellerin bzw. des Antragstellers wird einer Prüfung unterzogen, so dass in einigen Fällen auch eine eingeschränkte Auskunft erteilt wird, da Ablehnungsgründe gegen die Mitteilung einzelner Erkenntnisse sprechen können. 1.14 Presseund Öffentlichkeitsarbeit Die freiheitliche Verfassung zu schützen, bedeutet nicht nur, extremistische Aktivitäten zu beobachten, sondern auch die Öffentlichkeit darüber zu informieren, so dass extremistische Ideologien von den Bürgerinnen und Bürgern als verfassungsfeindlich erkannt werden können. Diese Information ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe: Gemäß SS 3 Abs. 3 NVerfSchG klärt die Verfassungsschutzbehörde die Öffentlichkeit auf der Grundlage ihrer Auswertungsergebnisse durch zusammenfassende Berichte und andere Maßnahmen über verfassungsfeindliche Bestrebungen und sicherheitsgefährdende bzw. geheimdienstliche Tätigkeiten auf. Zu den zusammenfassenden Berichten zählt insbesondere der jährliche Niedersächsische Verfassungsschutzbericht (SS 33 Abs. 2 NVerfSchG). Mit seinen Analysen und Bewertungen hilft der Verfassungsschutz zu verhindern, dass extremistische Aussagen bei der Bevölkerung auf fruchtbaren Boden treffen. Die Aufklärung über Extremismus soll die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, sich selbst für die Demokratie einzusetzen. Neben dem Niedersächsischen Verfassungsschutzbericht werden die Informationen des Niedersächsischen Verfassungsschutzes herausgegeben. Diese als pdf-Dokument einbis zweimonatlich ver29 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen sendete Broschüre richtet sich insbesondere an Polizei-, Justizund kommunale Ordnungsbehörden, aber auch an Mitglieder von Gremien des Niedersächsischen Landtages und Nachrichtendienste. Die Broschüre informiert über aktuelle Themen des Niedersächsischen Verfassungsschutzes. Die Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Prävention werden in den Organisationsbereichen Presseund Öffentlichkeitsarbeit sowie dem fachübergreifend arbeitenden Bereich der Prävention (siehe Kapitel 6 dieses Berichts) des Niedersächsischen Verfassungsschutzes koordiniert. Beide Bereiche arbeiten eng zusammen und bieten der Öffentlichkeit u. a. Informationen über f Rechtsextremismus, f Linksextremismus, f Extremismus mit Auslandsbezug, insbesondere Islamismus und f Präventionsmaßnahmen. Der Bereich der Presseund Öffentlichkeitsarbeit ist auch Ansprechpartner für Medienvertreterinnen und -vertreter und Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen zum Extremismus. Die Bürgerund Presseanfragen an die Verfassungsschutzbehörde spiegeln thematisch alle Arbeitsfelder des Verfassungsschutzes wider. Dabei wird häufig eine Einschätzung erbeten, ob beschriebene Phänomene als extremistisch zu werten sind. Neben den Anfragen von Medien und Bürgern wird z. B. Unterstützung erbeten von Schülern, Studenten und Wissenschaftlern, die für ihre Arbeiten auf Informationen oder Dokumente des Niedersächsischen Verfassungsschutzes zurückgreifen möchten. Häufig werden auch Hinweise auf extremistische Flyer, Plakate oder Internetveröffentlichungen aufgenommen und an die entsprechenden Fachbereiche weitergeleitet. Ebenso wurden Anhaltspunkte für eine Radikalisierung einer Person entgegengenommen und selbstverständlich unter Einhaltung der Datenschutzregelungen entschieden, wie mit der Information weiter zu verfahren ist. Neben einer Weiterleitung an den jeweiligen Extremismusfachbereich bzw. die Polizei kommt auch eine Beratung mit dem Fachbereich Prävention in Betracht bzw. die Einschaltung einer zivilgesellschaftlichen Organisation oder einer Sozialbehörde. 30 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Sowohl bei den Medienkontakten als auch bei allen anderen Anfragen dominiert thematisch der Komplex "Rechtsextremismus". Mit Abstand folgen Themen des Islamismus, des Linksextremismus und Fragen zur Organisation, den gesetzlichen Grundlagen, den Befugnissen oder der Verfahrensweise des Verfassungsschutzes. Der Schwerpunkt der Themensetzung wird maßgeblich durch den jeweils aktuellen öffentlichen Diskurs mitbestimmt. Die fortschreitende Digitalisierung macht sich nicht nur in vielen Aspekten des alltäglichen Lebens bemerkbar, sondern beeinflusst ferner die bisherig genutzten Medien und die damit einhergehende Informationsaufnahme. Aber auch extremistische Inhalte und Propaganda können so ungefiltert die Meinungsbildungsprozesse beeinflussen und Falschmeldungen, sogenannte Fake News, können sich viel schneller verbreiten. Besonders gefährdet sind hier jüngere Nutzerinnen und Nutzer der sozialen Netzwerke, die die Informationen, ohne sie zu hinterfragen, in ihren Meinungsbildungsprozess einbringen. Nicht immer geschieht dies bewusst, meist werden die Informationen unbewusst verarbeitet und beeinflussen dann die eigene Meinung. Daher ist es umso wichtiger, gerade die jungen Nutzerinnen und Nutzer über Gefahren solcher extremistischen Inhalte aufzuklären und sie für diese zu sensibilisieren. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung sozialer Netzwerke entschied sich der Niedersächsische Verfassungsschutz für eine Präsenz in den sozialen Netzwerken. Seit Ende Oktober 2019 ist der Niedersächsische Verfassungsschutz in den sozialen Netzwerken vertreten. Wir leiten dies auch aus der Verpflichtung nach SS 3 Abs. 3 NVerfSchG ab, die Bürgerinnen und Bürger über extremistische Entwicklungen aufzuklären und zu informieren. Vorerst wurden Accounts bei Facebook, Twitter und Telegram eingerichtet, allerdings soll im späteren Verlauf das Social Media Angebot erweitert werden. Social Media Kanäle bieten eine gute Möglichkeit, um mit den Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt zu treten und einen regen Austausch anzubieten. Im Mittelpunkt der Social Media Aktivitäten steht für den Niedersächsischen Verfassungsschutz das Ziel, die Bür31 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen gerinnen und Bürger über extremistische Inhalte und Propaganda aufzuklären und ihre Sinne diesbezüglich zu schärfen. Im Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern steht Transparenz an erster Stelle. Durch die verstärkte Präsenz des Verfassungsschutzes in den sozialen Netzwerken, soll die Präventionsbzw. Aufklärungsarbeit des Verfassungsschutzes ausgeweitet und unterstützt werden. Grundsätzlich lebt ein solcher Social Media Account nicht nur von den Erstellern der Beiträge, sondern auch von den aktiven Nutzern. Wir möchten Sie daher ermuntern, unsere Accounts durch Fragen und durch einen regen Austausch mitzugestalten. Die Social Media Kanäle erreichen Sie wie folgt: Facebook: https://www.facebook.com/Verfassungsschutz.Niedersachsen Twitter: https://twitter.com/LfV_NI Telegram: https://t.me/fairfassung 1.15 Kontaktdaten Für Fragen steht der Bereich der Presseund Öffentlichkeitsarbeit beim Verfassungsschutz unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: Telefon: 0511/6709-217 E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@verfassungsschutz.niedersachsen.de Der Niedersächsische Verfassungsschutz informiert zudem umfassend unter der Internetadresse www.verfassungsschutz.niedersachsen.de über Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes und aktuelle Entwicklungen des politischen Extremismus sowie der Spionageabwehr mit der Schwerpunktsetzung auf Niedersachsen. Insbesondere in der Rubrik "Aktuelle Meldungen" und "Termine" werden zeitnah Berichte und Analysen veröffentlicht und Veranstaltungen des Niedersächsischen Verfassungsschutzes angekündigt. Auch auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres und Sport www.mi.niedersachsen.de (Service/Publikationen) sind die Verfassungsschutzberichte der letzten Jahre sowie die Broschüren des Verfassungsschutzes veröffentlicht. 32 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 1.16 Anmerkungen zum Inhalt des Verfassungsschutzberichtes Umfang der Berichterstattung Im folgenden Bericht wird ausschließlich über solche Bestrebungen berichtet, bei denen die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte eine Bewertung als extremistisch rechtfertigen. Über Bestrebungen, bei denen aufgrund der vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte vorerst der Verdacht besteht, extremistisch zu sein, wird nicht berichtet. Hinweis zur Rechtschreibung Im Bericht wird die deutsche Rechtschreibung entsprechend der aktuell gültigen Auflage des Dudens verwendet. Sofern in Zitaten davon abgewichen wird, liegt es daran, dass die Originalschreibweise der dem Zitat zugrundeliegenden Quelle übernommen wurde. Daneben können in Zitaten auch Namen anders geschrieben sein, als im übrigen Bericht. Ein gesonderter Hinweis auf die Abweichung erfolgt jedoch nicht. 33 02 Rechtsextremismus Rechtsextremismus 3 2.1 Mitglieder-Potenzial Den strukturellen Veränderungen im organisierten Rechtsextremismus haben die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern mit einem neuen Kategoriensystem Rechnung getragen. Insbesondere die Grenzen zwischen der subkulturellen und der neonazistischen Szene lösen sich in den letzten Jahren mehr und mehr auf. Der Neonazismus ist zunehmend strukturloser geworden und vermischt sich zusehends mit dem subkulturellen Bereich. Ideologische und organisatorische Unterschiede sind immer schwerer auszumachen. Seit dem Jahr 2017 erfolgt deshalb die Kategorisierung nach Parteien, nach parteiunabhängigen bzw. parteiungebundenen Strukturen und als weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial. Rechtsextremismus Potenzial Bundesrepublik Deutschland 2018 2019 In Parteien 5.510 13.330 f Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 4.000 3.600 f Die Rechte 600 550 f Der III. Weg 530 580 f Sonstiges rechtsextremistisches Personenpotenzial in Parteien 4 380 8.600 In parteiunabhängigen bzw. parteiungebundenen Strukturen5 6.600 6.600 Weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial6 13.240 13.500 Summe 25.350 33.430 Nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften7 24.100 32.080 Davon gewaltbereite Rechtsextremisten 8 12.700 13.000 3 Die Zahlenangaben sind zum Teil geschätzt und gerundet. 4 Für 2018 sind hier die Mitglieder der "Bürgerbewegung pro NRW" erfasst. Für 2019 werden unter dem sonstigen rechtsextremistischen Personenpotenzial in Parteien die Mitglieder der Partei "Freie Bürger Union (FBU) - Landesverband Saarland" und der bayrischen Kleinpartei "Deutsche Konservative" gezählt sowie die Mitglieder der AfD-Teilorganisationen "Junge Alternative" (JA) (Verdachtsfall) und "Der Flügel" (Verdachtsfall). Die AfD selbst ist kein Beobachtungsobjekt. 5 Hierunter wird auch das Personenpotenzial der "Identitären Bewegung Deutschland" (IBD) gezählt. 6 Die derzeit 950 rechtsextremistischen "Reichsbürger und Selbstverwalter" finden sich in den Kategorien 2 und 3. 7 Die Mehrfachmitgliedschaften im Bereich der Parteien und der parteiunabhängigen bzw. parteiungebundenen Strukturen wurden vom gesamten Personenpotenzial abgezogen. 8 Aufgrund des Wandels innerhalb der rechtsextremistischen Szene wird die Zahl der gewaltbereiten Rechtsextremisten seit 2010 gesondert ausgewiesen. 36 Rechtsextremismus Rechtsextremismus Potenzial Niedersachsen 2018 2019 In Parteien 315 305 f Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 250 240 f Die Rechte 30 30 f Der III. Weg 10 10 f Sonstiges rechtsextremistisches Personenpotenzial in Parteien9 25 25 In parteiunabhängigen bzw. parteiungebundenen Strukturen10 335 335 Weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial11 590 590 Summe 1.240 1.230 Nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften 1.170 1.160 Davon gewaltbereite Rechtsextremisten12 880 880 2.2 Einführung Eine in sich geschlossene rechtsextremistische Ideologie gibt es nicht. Vielmehr werden mit dem Begriff Rechtsextremismus Ideologieelemente erfasst, die in unterschiedlicher Intensität und mit unterschiedlicher Stoßrichtung der weltanschaulichen Überzeugung von einer Ungleichwertigkeit der Menschen Ausdruck verleihen. Zu nennen sind im Einzelnen: f Aggressive menschenverachtende Fremdenfeindlichkeit, f Antisemitismus, f Rassismus, f Unterscheidung von "lebenswertem" und "lebensunwertem" Leben, f Überhöhung des eigenen Volkes bei gleichzeitiger Abwertung anderer Nationen und Völker (Nationalismus), 9 Unter dem sonstigen rechtsextremistischen Personenpotenzial in Parteien werden die Mitglieder der AfD-Teilorganisation "Junge Alternative" (JA) gezählt. Die AfD selbst ist kein Beobachtungsobjekt. 10 Hierunter wird auch das Personenpotenzial der "Identitären Bewegung Deutschland" (IBD) gezählt. 11 Die derzeit 50 rechtsextremistischen "Reichsbürger und Selbstverwalter" finden sich in den Kategorien 2 und 3. 12 In der Gesamtzahl sind auch gewaltbereite Neonazis und NPD-Mitglieder enthalten. 37 Rechtsextremismus f Vorstellung einer rassisch verstandenen homogenen Volksgemeinschaft (Volksgemeinschaftsdenken), f Individualrechte verneinendes, dem Führerprinzip verpflichtetes Kollektivdenken (völkischer Kollektivismus), f Behauptung "natürlicher" Hierarchien (Biologismus), f Betonung des Rechts des Stärkeren (Sozialdarwinismus), f Ablehnung demokratischer Regelungsformen bei Konflikten, f Übertragung militärischer Prinzipien auf die zivile Gesellschaft (Militarismus), f Geschichtsrevisionismus (Relativierung der Verbrechen des Nationalsozialismus), f Ethnopluralismus (Forderung nach strikter räumlicher und kultureller Trennung verschiedener Ethnien). Fremdenfeindlichkeit Die Ideologieelemente Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus sind die zentralen Begriffe des Rechtsextremismus. Mit "fremdenfeindlich" wird die Ablehnung all dessen bezeichnet, was als fremd bewertet und aus der Gesellschaft ausgegrenzt wird. Die Merkmale variieren: Ausländer, Juden, Muslime und Obdachlose können ebenso Opfer fremdenfeindlicher Ablehnung und Aggression werden wie Menschen mit Behinderungen und Homosexuelle. Fremdenfeindliche Positionen sind bei jeder rechtsextremistischen Organisation nachweisbar; sie bilden das Grundelement rechtsextremistischen Denkens. Rassismus Die in Deutschland gebräuchliche Verwendung des Begriffes Rassismus nimmt Bezug auf die Rassenideologie des Nationalsozialismus, die die "Selektion" und Vernichtung von Millionen Menschen biologisch begründete. Rassisten leiten aus den genetischen Merkmalen der Menschen eine naturgegebene soziale Rangordnung ab. Sie unterscheiden zwischen "wertvollen und minderwertigen menschlichen Rassen". Antisemitismus Der Antisemitismus tritt im Rechtsextremismus in verschiedenen Varianten in Erscheinung. Antisemitische Positionen werden sowohl religiös als auch kulturell und rassistisch begründet. Häufig 38 Rechtsextremismus korrespondieren sie mit verschwörungstheoretischen Ansätzen. Vor dem historischen Hintergrund der systematischen Judenvernichtung durch den Nationalsozialismus (Holocaust13) sind antisemitische Einstellungsmuster ein Gradmesser für die Verfestigung eines rechtsextremistischen Weltbildes. Sie zeugen von ideologischer Nähe zum historischen Nationalsozialismus und treten häufig in Verbindung mit revisionistischen Positionen auf. Antisemitische Positionen sind ein Kennzeichen fast aller rechtsextremistischen Organisationen. Neonazismus Der Begriff Neonazismus, eine Abkürzung für Neooder neuer Nationalsozialismus, der häufig fälschlicherweise als Synonym für Rechtsextremismus verwendet wird, steht für Bestrebungen, die sich weltanschaulich auf den historischen Nationalsozialismus beziehen. Hierzu zählen in erster Linie die neonazistischen Kameradschaften und Organisationen wie die "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V." (HNG). Innerhalb der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) ist der neonazistische Flügel ständig stärker geworden, seitdem sich die Partei gegenüber Freien Nationalisten geöffnet hat. Ausdruck dieser Entwicklung sind die Eintritte zahlreicher führender Protagonisten der Neonaziszene, die zudem Führungsämter in der NPD übernommen haben. Faschismus Die ebenfalls als Synonym für rechtsextremistische Bestrebungen verwendeten Begriffe faschistisch oder neofaschistisch sind in zweifacher Hinsicht ungeeignet. Zum einen handelt es sich um Kampfbegriffe aus den Zeiten des Kalten Krieges, mit denen die Bundesrepublik Deutschland von der DDR in die Tradition des Nationalsozialismus gerückt worden war. Zum anderen verbindet sich mit diesen Begriffen die Vorstellung vom italienischen Faschismus Mussolinis, der als antidemokratische Bewegung ohne Rassismus vom deutschen Nationalsozialismus erheblich abwich. 13 Der Begriff bedeutet Massenvernichtung (vom griech. holocaustos = "völlig verbrannt"). 39 Rechtsextremismus Geschichtsrevisionismus Der Begriff Geschichtsrevisionismus bezeichnet die Leugnung oder Relativierung der nationalsozialistischen Verbrechen und der deutschen Schuld am Ausbruch des Zweiten Weltkrieges. Revisionistische Positionen sind in unterschiedlicher Ausprägung bei nahezu allen rechtsextremistischen Organisationen nachweisbar. Sie sind ideologisches Bindeglied zwischen den verschiedenen Strömungen des Rechtsextremismus und zugleich ein wichtiges Element der historischen Identitätsstiftung. Der Revisionismus will den historischen Nationalsozialismus zumindest tendenziell rehabilitieren und die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland delegitimieren. 2.3 Aktuelle Entwicklungen im Rechtsextremismus Die Entwicklung des Rechtsextremismus in den letzten Jahren kann mit folgenden Stichworten charakterisiert werden: beschleunigte Abkehr von tradierten Organisationsmodellen, Entgrenzung im Sinne einer Vermischung von rechtsextremistischen Ideologieelementen mit populistischen Elementen, Enthemmung der Propaganda bis hin zu offen geäußerten Tötungsphantasien. Zu konstatieren ist ein grundlegender Strukturwandel, der wesentlich auf die dynamisch gewachsene Nutzung des Internets zurückzuführen ist und, hierauf basierend, einen Trend zur internationalen Verflechtung aufweist. Im Berichtszeitraum haben zwei Verbrechen die Wahrnehmung des Rechtsextremismus in Politik und Gesellschaft grundlegend verändert. Am 02.06.2019 wurde der Kasseler Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke ermordet. Der Tatverdächtige ist viele Jahre in der neonazistischen Szene aktiv gewesen. Wegen seines Einsatzes für Flüchtlinge hatte Dr. Lübcke bereits seit 2015 auf diversen einschlägigen Internetplattformen im Fokus von Diffamierungsund Hetzkampagnen gestanden, in deren Verlauf auch Morddrohungen geäußert wurden. Am 09.10.2019 verübte ein 27-jähriger Täter an Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag, mit selbstgebauten Waffen einen Anschlag auf die Synagoge in Halle. Er plante einen Massenmord. Ihm gelang es jedoch nicht, in die Synagoge einzudringen. Im Tatverlauf 40 Rechtsextremismus und auf der Flucht tötete er zwei Menschen und verletzte zwei weitere schwer. Seine Tat filmte er mit einer Helmkamera, um sie live ins Internet zu übertragen. Zuvor hatte er die Tat per Posting in einem kleinen Imageboard im Internet angekündigt. Beide Verbrechen sind auf jeweils eigene Art Ausdruck der strukturellen Veränderungen, die der Rechtsextremismus durch die Nutzung des Internets erfahren hat. Das gezielte Schüren von Hass, das Verbreiten von Feindeslisten und die Versendung von Drohscheiben im Namen von obskuren Organisationen wie NSU 2.0 oder Staatsstreichorchester an Amtsund Mandatsträger schaffen eine Drohkulisse, die die demokratische Ordnung destabilisieren und delegitimieren soll. Hetze und Hass bilden das Substrat, auf dem Gewalt gedeihen kann. Gewalt wird von Rechtsextremisten als ein Akt der Notwehr gegen eine Politik gerechtfertigt, die angeblich die Umvolkung des deutschen Volkes betreibt. Entsprechend perfide feierten rechtsextremistische Kommentatoren den Mord an Dr. Lübcke auf einschlägigen Internetseiten. Mit seiner weltumspannenden Reichweite begünstigt das Internet, welches das Kommunikationsund Informationsverhalten grundlegend verändert hat, in besonderer Weise die Verbreitung von Verschwörungstheorien. Es handelt sich um Positionen, die einer demokratischen Korrektur nicht zugänglich sind. Anhänger von Verschwörungstheorien entwickeln auf einschlägigen Internetplattformen - abgeschottet von der Wirklichkeit und dem demokratischen Diskurs entzogen - irrationale Sichtweisen auf die Welt, die sich im Internet wie in einer Echokammer wechselseitig verstärken. Hieraus resultieren gruppendynamische Prozesse, die zu einer beschleunigten Radikalisierung bis hin zur Verübung von Gewaltverbrechen führen können. Die Gefährdung geht häufig von Einzeltätern oder kleinen Gruppen aus, die keinen Vorlauf im organisierten Rechtsextremismus aufweisen. Der Attentäter von Halle gehört in diese Kategorie. Mit der Tatausübung, die er über eine Helmkamera live streamte, und der Verteilung von Bekennerschreiben über einen Mag net-Link14 zielte er auf Wirkung im Internet. Die Verwendung der englischen Sprache unterstreicht seine Absicht, über Deutschland hinaus wahrgenommen zu werden. 14 Mit einem Magnet-Link kann im Internet auf eine bestimmte Datei verlinkt werden. 41 Rechtsextremismus Die durch das Internet begünstigte wechselseitige ideologische Beeinflussung über Ländergrenzen hinweg ist ein weiteres Merkmal der aktuellen Entwicklung des Rechtsextremismus. Attentäter wie Anders Breivik aus Norwegen oder Brenton Tarrant, der am 15.03.2019 in Christchurch, Neuseeland, bei einem Anschlag auf zwei Moscheen 51 Menschen tötete, werden zum Vorbild genommen; ideologische Argumentationsmuster im Zusammenhang mit einer angeblichen muslimischen Landnahme, antisemitischen Verschwörungstheorien und Versatzstücken der rechtsextremistischen Umvolkungstheorie sind im Netz jederzeit und überall abrufbar. Entsprechend ideenarm fallen die Bekennerschreiben und tatbegründenden Manifeste aus. Entgrenzung Der Begriff Entgrenzung beschreibt ein weiteres die Entwicklung des Rechtsextremismus bestimmendes Merkmal. Er basiert auf der Beobachtung, dass sich im nicht gewaltbereiten Bereich rechtsextremistische und rechtspopulistische Positionen zunehmend vermischen. Insbesondere im Internet bietet sich Rechtsextremisten die Möglichkeit, Meinungsbildungsprozesse gezielt zu beeinflussen. Organisationen der Neuen Rechten15 versuchen in den parlamentarischen Raum hineinzuwirken und Diskurshoheit zu erringen, indem sie z. B. die Begriffe Islam und Islamismus systematisch gleichsetzen. Der in diesem Zusammenhang stereotyp wiederholte Kampfbegriff Lügenbzw. Systempresse hat strategische Bedeutung. Er resultiert nicht aus einer Besorgnis wegen einer fehlenden objektiven Berichterstattung, sondern zielt auf die Delegitimierung des politischen Systems. Langfristig verbindet sich mit dieser Entwicklung die Gefahr der Erosion der Wertegebundenheit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. 15 Siehe Fußnote 28, Kapitel 2.6. 42 Rechtsextremismus Fazit Die Verfassungsschutzbehörden stehen, so kann als Fazit der beschriebenen Entwicklung festgehalten werden, vor einer veränderten Gefährdungslage. Gewaltbereite Kleingruppen oder Einzeltäter ohne Vorlauf im organisierten Rechtsextremismus bilden die eine Seite der Herausforderung, Entgrenzungsprozesse in Verbindung mit einer Diskursverschiebung die andere Seite. Die Auseinandersetzung hiermit erfordert, insbesondere mit Blick auf die Bedeutung des Internets, eine Anpassung der Arbeitsweise und des Analyseinstrumentariums des Verfassungsschutzes. Der Niedersächsische Verfassungsschutz hat sich durch die Schaffung entsprechender neuer Sachgebiete organisatorisch auf die veränderte Herausforderung eingestellt. Darüber hinaus wurde die Analysekompetenz im Bereich der Internetauswertung durch die Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt verstärkt. Die tradierten rechtsextremistischen Organisationsmodelle haben in Niedersachsen zwar an Bedeutung verloren, dies sollte aber nicht zu dem Fehlschluss verleiten, dass mit dem Rückzug einzelner Protagonisten aus den immer weniger attraktiven Organisationsformen die Abkehr von der rechtsextremistischen Ideologie verbunden ist. Die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Lübcke durch einen der Tat verdächtigen langjährigen Szeneangehörigen, der zwischenzeitlich offene Szenebezüge weitgehend gemieden hatte, dokumentiert ein eindrückliches Gegenbeispiel. Phasen der Familienund Lebensplanung lassen das Szeneengagement häufig für einige Jahre in den Hintergrund treten. Auf der persönlichen Ebene aber werden die Szenekontakte weitergepflegt. Am Ende kann die Reaktivierung der alten Kader stehen. Deutlich wurde dieser Prozess bereits vor fünf Jahren im Zusammenhang mit den Demonstrationen der Hooligans gegen Salafisten (HoGeSa), als sich in größerer Zahl ältere, längere Zeit scheinbar inaktive Rechtsextremisten an den Kundgebungen beteiligten. Für die Sicherheitsbehörden bedeutet dies, dass sie ihre Aufklärungsarbeit unter den Bedingungen des digitalen Zeitalters verstärkt auf die Kontakte früherer Aktivisten in den informellen Netzwerken der Neonaziszene richten müssen. In diesem Zusammenhang muss möglicherweise neu über Speicherund Löschfristen in den Dateien des Verfassungsschutzes nachgedacht werden. 43 Rechtsextremismus Rechtsextremistische Parteien Ein Blick auf die rechtsextremistischen Parteien: Der Bedeutungsverlust der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) setzte sich im Berichtszeitraum fort. Sie verlor sowohl in Niedersachsen (Rückgang von 250 auf 240 Mitglieder) als auch auf Bundesebene erneut Mitglieder. Die öffentliche Präsenz des in organisatorischer Hinsicht desolaten Landesverbandes beschränkte sich auf wenige Kundgebungen mit geringer Teilnehmerzahl. Obwohl die niedersächsische NPD in Eschede inzwischen über eine eigene Immobilie verfügt, die sie zu einem Gemeinschaftszentrum umbauen will, erscheint es mehr als zweifelhaft, dass sie den Negativtrend der letzten Jahre umkehren kann. Noch einflussloser ist der lediglich 30 Mitglieder zählende Landesverband der neonazistischen Partei "Die Rechte", der im Berichtszeitraum kaum in Erscheinung getreten ist. Die Partei "Der III. Weg" ist in Niedersachsen strukturell nicht verankert. Sie verfügt nur über einige wenige Einzelmitglieder. Als Fazit kann für die rechtsextremistischen Parteien in Niedersachsen festgehalten werden, dass sie über keinen prägenden Szeneeinfluss mehr verfügen. Neonazistische Kameradschaften Auch die neonazistischen Kameradschaften, die seit Mitte der 1990er Jahre das dominierende Organisationsmodell des Rechtsextremismus bildeten, haben nicht mehr die szeneprägende Bedeutung früherer Jahre. Ihre Mobilisierungsschwäche ist unübersehbar. Nennenswerte Aktivitäten gingen im Berichtszeitraum lediglich von den Neonaziszenen im Harz und in Göttingen sowie von der "Kameradschaft Einbeck" und der Gruppierung "Adrenalin BS" bzw. "Adrenalin 381" aus dem Raum Braunschweig aus. Die zu beobachtende Kooperation mit den Parteien "Die Rechte", "Der III. Weg", der "NPD" und deren Jugendorganisation "Junge Nationalisten" (JN) ist vor diesem Hintergrund als ein Ausdruck der Schwäche und nicht der Stärke der heterogenen Neonaziszene zu bewerten. Rechtsextremistische Musik Die rechtsextremistische Musik ist unverändert ein wesentlicher Faktor bei der Vermittlung von Feindbildern und als niedrigschwelliges Angebot in besonderer Weise geeignet, junge Menschen an die Ideologie des Rechtsextremismus heranzuführen. Ihre Verbrei44 Rechtsextremismus tung hat durch das Internet neue Dimensionen angenommen. Ein rechtsextremistisches Konzertwesen indes hat sich auch 2019 in Niedersachsen nicht etablieren können. Im Berichtszeitraum fand kein Konzert statt. Demgegenüber ist die Anzahl der Liederund Balladenabende von fünf auf neun gestiegen. Die verstärkt festzustellende Bereitschaft von Szeneangehörigen, Geburtstagsfeiern in Form rechtsextremistischer Musikveranstaltungen durchzuführen, begründet diesen Anstieg. Veranstaltungen dieser Art dienen dem Zusammenhalt der Szene, mit ihnen verbindet sich kein nach außen gerichteter Werbeeffekt. Subkulturell geprägte Szene Ein Zuwachs im Bereich des wesentlich subkulturell geprägten "weitgehend unstrukturierten rechtsextremistischen Personenpotenzials" (unverändert 590) war ebenso wenig zu registrieren wie im Bereich der "parteiunabhängigen bzw. parteiungebundenen Strukturen" (unverändert 335), der hauptsächlich die neonazistischen Kameradschaften umfasst. Das rechtsextremistische Gesamtpotenzial beläuft sich in Niedersachsen auf 1.160 Personen und weist damit gegenüber dem Vorjahr einen nur geringfügigen Rückgang um 10 Personen auf. Bei der Bewertung dieser Zahlen ist zu beachten, dass sie Bestrebungen, also politisch bestimmte zweckund zielgerichtete Verhaltensweisen, und keine Einstellungen, wie sie sich in HassPostings oder Internet-Kommentaren niederschlagen, erfassen. Die Zahlen bringen die oben beschriebene Gefahrenlage, insbesondere den evidenten Zusammenhang zwischen der Einstellungsebene und der politischen Handlungsebene, deshalb nur unzureichend zum Ausdruck. Völkische Siedler Im Zusammenhang mit der Bildung rechtsextremistischer Netzwerke sind die durch die mediale Berichterstattung wiederholt in den Blickpunkt gerückten sogenannten völkischen Siedler als ein eigenständiges Phänomen zu betrachten. Als völkische Siedler werden Familien bezeichnet, die im ländlichen Raum eine naturorientierte ländliche Lebensweise auf der Basis einer völkisch-nationalistischen Ideologie pflegen. Nach außen geben sie sich harmlos und unauffällig. Innerhalb ihres kinderreichen Familienund Freundeskreises leben sie nach 45 Rechtsextremismus völkischen Denkund Verhaltensmustern. Dabei orientieren sie sich an der von den Nationalsozialisten propagierten Volksgemeinschaft, die als eine "geschichtlich gewachsene Blutsgemeinschaft" verstanden wird. Das Attribut ist somit ein in seinem Kern rassistischer Begriff, der die Ausgrenzung anderer Ethnien beinhaltet. Völkische Siedler bevorzugen dünnbesiedelte Landstriche, um ihre "Volksgemeinschaft" wirtschaftlich unabhängig und weitgehend ungestört leben zu können. Junge Paare oder Familien erwerben in diesen Regionen zu günstigen Konditionen Resthöfe und Bauernhäuser und restaurieren diese gemeinsam mit Freunden und Verwandten. Der Großraum Lüneburg-Uelzen-Lüchow-Dannenberg ist eine Schwerpunktregion für völkisch orientierte Familien in Niedersachsen. Völkische Familien sind dort seit vielen Generationen ansässig oder haben ihren Lebensmittelpunkt in diese Region verlagert. Die engen familiären Verbindungen reichen zum Teil in die Zeiten gemeinsamer Mitgliedschaft in den verbotenen Organisationen "Wiking-Jugend" und "Heimattreue Deutsche Jugend" (HDJ) zurück. Als Organisation mit Bezug zu den völkischen Siedlern sind u. a. der "Sturmvogel", der "Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e.V." oder die "Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V." anzuführen.16 Auf die Entwicklung des Rechtsextremismus insgesamt haben die völkischen Siedler keinen prägenden Einfluss. Ihre völkischen und rassistischen Positionen aber gehören zu den grundlegenden Elementen rechtsextremistischer Ideologie. Folgerichtig sind viele Personen aus dem Bereich der völkischen Siedler zugleich Mitglieder in diversen rechtsextremistischen Organisationen wie beispielsweise der "Identitären Bewegung Deutschland" (IBD). Ob hieraus die Herausbildung dynamischer Netzwerkstrukturen resultiert, unterliegt der Beobachtung des Verfassungsschutzes. 16 Vgl. BT-Drs. 19/16742 vom 23.01.2020. 46 Rechtsextremismus Ausblick Die beschriebenen strukturellen Veränderungen und Gefahrenpotenziale werden den Rechtsextremismus in Niedersachsen auch in den kommenden Jahren bestimmen. Ein Erstarken der neonazistischen Parteien "NPD" und "Die Rechte" ist ebenso wenig zu erwarten wie eine steigende Präsenz von Rechtsextremisten im öffentlichen Raum. Der Aufgabenschwerpunkt des Verfassungsschutzes wird sich infolge dessen noch weiter auf die Analyse von rechtsextremistischen Aktivitäten im Internet verlagern. Durch die gezielte Beeinflussung der Meinungsbildung ist hier ein neuer, schwerer einzuschätzender Typus politischer Bestrebungen entstanden, sei es durch das Schüren von Ressentiments und Hass, durch einschüchternde Drohungen gegen Amtsund Mandatsträger oder durch die Verbreitung von sogenannten Fake News. Wenn es Rechtsextremisten gelingt, den Einfluss auf den öffentlichen Diskurs zu vergrößern und Themen zu setzen, wird das demokratische Wertesystem unterminiert. Dieser Entwicklung gilt es, mit gezielter Aufklärung über solche Versuche der Einflussnahme entgegenzuwirken. Voraussetzung hierfür ist die Analyse des intellektuell begründeten Rechtsextremismus der Neuen Rechten, der es versteht, an demokratische Diskurse anzuknüpfen. Für die künftige Arbeit des Verfassungsschutzes ist ein weiterer Faktor von zentraler Bedeutung. Das Internet hat schließlich die Kontaktaufnahme und die wechselseitige ideologische Beeinflussung über Länderund Staatsgrenzen hinweg begünstigt. Hieraus resultieren neue Formen von Gefährdungssachverhalten. Menschen mit rassistischer oder antisemitischer Einstellung treten in Kontakt zueinander, ohne sich aus dem sozialen Nahfeld zu kennen. Die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden wird in den nächsten Jahren wesentlich davon bestimmt sein, solche Gruppen oder von ihnen beeinflusste Einzelpersonen zu erkennen und in Hinsicht auf ihr Gefahrenpotenzial zu analysieren. So gilt es zu verhindern, dass aus Worten Taten werden. 47 Rechtsextremismus 2.4 Subkulturell geprägte Rechtsextremisten/Rechtsextremistische Musikszene Gründung/ 1980er Jahre Bestehen seit Struktur/ Heterogenität der organisatorisch nicht gefestigten subkultuRepräsentanz rellen rechtsextremistischen Szene; eine Ausnahme bilden die "Hammer skins" mit einem festen hierarchischen Aufbau; viele Szeneangehörige im jugendlichen Alter Mitglieder/ Bund: k. A.17 Land: 590 Anhänger/ Unterstützer Veröffentlichungen Publikationen: CD-Veröffentlichungen, Fanzines; Web-Angebote: Online-Versände, Bekanntmachung von Konzertterminen über Foren, Veröffentlichungen von Videos Kurzportrait/Ziele Der subkulturelle Bereich im Rechtsextremismus ist hauptsächlich von szenetypischer Musik und einem damit verbundenen - nicht selten gewaltorientierten - Lebensstil geprägt. Dabei zeigt die Entwicklung der letzten Jahre, dass die subkulturelle Szene zunehmend an eigenständiger Bedeutung verloren hat. Sichtbar wird dieser Wandel vor allem in dem fast vollständigen Verschwinden von rechtsextremistischen Skinheads aus dem öffentlichen Straßenbild, welche in den 1980er und 1990er Jahren die gewaltbereite rechtsextremistische Szene maßgeblich geprägt hatten. Zu beobachten sind stattdessen informelle, eher strukturlose Gruppen oder Personenzusammenschlüsse, die kaum regelmäßige Aktivitäten entfalten, die keinen festen Mitgliederstamm haben und die nur sporadisch auf sich aufmerksam machen. Die Grenzen zwischen den einzelnen Bereichen des Rechtsextremismus sind daher zusehends fließend und verschwommen, so dass 17 Für den Bund wird seit dem Jahr 2018 das Mitglieder-Potenzial der subkulturell geprägten Rechtsextremisten nicht mehr gesondert ausgewiesen; siehe Kapitel 2.1, "MitgliederPotenzial". 48 Rechtsextremismus eine Unterscheidung nach trennscharfen Kriterien immer schwieriger wird. Rechtsextremistische Einstellungsmuster sind von größerer Bedeutung als die organisatorische Anbindung an eine bestimmte Gruppierung. In der von Männern dominierten Szene spielen Frauen eine untergeordnete Rolle, auch wenn diese nicht zu vernachlässigen ist und in ihrer Bedeutung für die subkulturelle Szene nicht unterschätzt werden darf. Die fremdenfeindliche Grundeinstellung von subkulturell geprägten Rechtsextremisten kommt dabei unreflektiert, häufig spontan und gewaltsam zum Ausdruck. Sie wird ausgelebt und nicht ideologisch im Sinne eines politischen Ansatzes überhöht. Eine wichtige Rolle spielt hier die rechtsextremistische Musik mit ihrer aufputschenden Wirkung. Sie vermittelt Feindbilder, aber keinen politischen Ansatz. Rechtsextremistische Musik ist zugleich ein wesentlicher Faktor für die Ausprägung eines Gemeinschaftsgefühls bei den Szeneangehörigen. Rechtsextremistische Parteien nutzen rechtsextremistische Bands und Liedermacher, um ihre Veranstaltungen für ein jüngeres Publikum attraktiver zu gestalten. In Niedersachsen allerdings ist aufgrund der geringen Attraktivität und der politischen wie organisatorischen Schwäche der rechtsextremistischen Parteien eine derartige Feststellung nicht zu treffen. Allgemein hat die Musik jedoch den Zweck, rechtsextremistische Ideologie - auch an Außenstehende - zu vermitteln. Die Liedinhalte formulieren in plakativer, häufig hetzerischer Form die rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Einstellung der Szeneangehörigen. Die Bandbreite rechtsextremistischer Musik erstreckt sich von Black Metal über Schlager bis zu Balladenmusik. Daneben haben die Stilrichtungen Rap und Hip-Hop an Akzeptanz gewonnen, welche insbesondere bei Angehörigen der "Identitären Bewegung" auf Resonanz stoßen. Den größten Zuspruch innerhalb der subkulturellen Szene erfährt unverändert die Stilrichtung Rock against Communism (RAC). 49 Rechtsextremismus Finanzierung Verkauf von rechtsextremistischen Tonträgern sowie Handel mit Devotionalien, darunter Kleidung, die mit rechtsextremistischen Aussagen bedruckt ist. Handel und Verkauf dienen teilweise gewöhnlicher Geschäftemacherei. Einnahmen aus Musikveranstaltungen dienen mitunter der Finanzierung von Aktivitäten. Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Die Beobachtungswürdigkeit ergibt sich aus der fremdenfeindlichen Grundeinstellung und aus der Gewaltanwendung oder der Bereitschaft zur Gewalt, die für subkulturell geprägte Rechtsextremisten ein Ausdruck von Männlichkeit und Dominanz darstellt. Gewalt wird insbesondere unter Alkoholeinwirkung zuweilen hemmungslos, brutal und meistens spontan ausgelebt. Auch die Liedtexte rechtsextremistischer Musik fördern gewaltorientierte Aktivitäten; sie transportieren Gewaltphantasien, Aufrufe zu Gewalt oder vermitteln Feindbilder. Von eingängigen oder aufputschenden Melodien getragen können die Liedtexte eine suggestive Wirkung entwickeln. Hiermit richten sich subkulturell geprägte Rechtsextremisten gegen die im Grundgesetz verbrieften Freiheits-, Gleichheitsund Menschenrechte (Art. 1 - 4 GG) sowie gegen den demokratischen Rechtsstaat (Art. 20 GG). Damit sind sie verfassungsfeindlich; ihre Beobachtung richtet sich nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Rechtsextremistische Musikszene Rechtsextremistische Musik ist für die subkulturelle Szene von einem hohen werbestrategischen Stellenwert. Gleiches gilt für die neonazistische Szene und für rechtsextremistische Parteien wie NPD, "Die Rechte" und "Der III. Weg". Musik hat insbesondere für den Einstieg in die rechtsextremistische Szene eine wichtige Funktion. Im Nachgang zu einer Musikveranstaltung erläuterte die Partei "Die Rechte" den Sinn von Musikveranstaltungen: "Auch wenn dieses Mal natürlich der Spaß im Vordergrund stand, wurde das Fest von den Gästen auch dazu genutzt, neue Kontakte mit Kameraden zu knüpfen, bestehende Kontakte zu intensivieren und die nächsten politischen Aktionen zu koordinieren." (Internetseite der Partei "Die Rechte", 20.08.2019) 50 Rechtsextremismus Damit ist rechtsextremistische Musik ein wesentlicher Faktor für die Ausprägung eines Gemeinschaftsgefühls bei den Szeneangehörigen und dient darüber hinaus dem Zweck, rechtsextremistische Ideologien - auch an Außenstehende - zu vermitteln. Die Anzahl der Zugriffe auf rechtsextremistische Musikvideos im Internet weist darauf hin, dass die Verbreitung der Musik weit über das registrierte rechtsextremistische Personenpotenzial hinausreicht. Besonders angesprochen fühlen sich Jugendliche, die ihre soziale Situation in den Liedtexten widergespiegelt finden und die nach Integration in eine Gruppe Gleichgesinnter streben. Die Konfrontation mit rechtsextremistischer Musik kann den Beginn einer Entwicklung markieren, in deren Verlauf sich Jugendliche zunehmend mit der rechtsextremistischen Szene identifizieren. Die Auseinandersetzung mit der rechtsextremistischen Musik ist deshalb seit mehreren Jahren ein Schwerpunkt der präventiven Verfassungsschutzarbeit.18 Eines der rechtsextremistischen Kernthemen spiegelt sich in den Veröffentlichungen der rechtsextremistischen Musikszene wider. Unter den Begriffen "Volkstod" und "Überfremdung" befasst sich das gesamte Spektrum des Rechtsextremismus mit einem angeblichen Austausch der deutschen Bevölkerung. Diese wird dabei in verschwörungstheoretischer Weise als gezieltes Vorhaben hoher Repräsentanten des Staates und der Wirtschaft dargestellt. Ein Beispiel für die Befassung mit diesem Themenkomplex liefert die Band "Randgruppe Deutsch" (Nordrhein-Westfalen) auf ihrem im Jahr 2019 erschienenen Tonträger "Genozid". Ein Text bringt den im Jahr 1943 formulierten "Hooton-Plan"19, der in den Nachkriegsplanungen für Deutschland auch den Umgang mit der deutschen Bevöl18 Siehe Kapitel 6. 19 Der Hooton-Plan bezieht sich auf einen im Jahr 1943 veröffentlichten Zeitungsartikel des US-amerikanischen Paläoanthropologen und Hochschullehrers Earnest Albert Hooton. In einem Propagandaartikel für die Tageszeitung PM New York Daily vom 04.01.1943 forderte Hooton, den "deutschen Nationalismus" und dessen "aggressive Ideologie" dadurch zu zerstören, indem man in Deutschland eine nicht-deutsche Bevölkerung ansiedelt. Anschließend müssten die "biologisch begründeten und angeborenen, räuberischen Neigungen der Deutschen" durch Kreuzungen mit Vertretern anderer Völker "weggezüchtet" werden. Die Deutschen sollten damit nach und nach durch eine höhere Geburtenrate verdrängt werden und leichter zu kontrollieren sein. Heutzutage wird der Hooton-Plan in rechtsextremistischen Kreisen als historische Tatsache und als Beleg für eine weltweite Verschwörung wiedergegeben. Ihre Vertreter sehen in der Flüchtlingsbewegung den Beweis für die Umsetzung des Plans, indem vor allem männliche Nicht-Europäer für "Mischrassen" sorgen sollen. 51 Rechtsextremismus kerung definierte, mit den Flüchtlingsbewegungen des Jahres 2015 in Zusammenhang. In dem Lied "Vernichtung nach Plan" heißt es: "2015 haben sie uns mal wieder angeschmiert und uns mit den Goldstücken einen neuen Feind serviert. ... Das ist kein Zufall, das ist geplant und arrangiert und selbst der Merkel wird es von oben vordiktiert ... Am 04.01.43 das erste Mal ausgeschrieben hat ihn der Hass gegen das deutsche Volk angetrieben. Die Ausdünnung eines Volkes und das ohne Krieg, Vom Inneren heraus führt es auch zum Sieg. Facharbeiter, die Scharia und selbst der Miri-Clan Sind erst der Anfang vom Ende im Hooton-Plan. ... 43 ausgedacht und 15 dann beschlossen 2025 umgesetzt und nicht einmal geschossen." Die Produzenten solcher Musik lassen Tonträger vor ihrem Erscheinen durch Rechtsanwälte auf mögliche Rechtsverstöße überprüfen, um Indizierungsmaßnahmen, strafrechtliche Verfahren und damit einhergehende Geschäftsverluste zu vermeiden. Strafrechtlich relevante CDs, deren Anteil weniger als zehn Prozent beträgt, werden bis auf wenige Ausnahmen im Ausland produziert. Nach wie vor erscheinen Tonträger, die nur szeneintern und nicht über offen zugängliche Szenevertriebe verkauft werden. Da eine Strafverfolgung hier fast nicht möglich ist, äußern die Bandmitglieder in den Texten offen ihr fremdenfeindliches, antisemitisches und rassistisches Gedankengut. Häufig wird offen zur Gewalt gegen die von der Szene als Feinde betrachteten Personen aufgerufen oder sie werden anderweitig bedroht. Derartige Tonträger werden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) regelmäßig geprüft und ggf. als jugendgefährdend und möglicherweise strafrechtlich relevant bewertet und indiziert. Das Lied "Egal" der Band "Erschießungskommando", das auf dem Tonträger "Henkerszeit" im Jahr 2019 veröffentlicht wurde und im Refrain eine Drohung enthält, ist hierfür ein Beispiel: 52 Rechtsextremismus "Willst Du nicht fliegen in den warmen Süden, weigerst Du Dich, kümmern wir uns um Dich. Willst hier verweilen, Dich nicht beeilen, dann glaube mir, dann kommen wir." Immer häufiger werden neue Tonträger kurz nach ihrer Veröffentlichung in Download-Portalen oder in sozialen Netzwerken im Internet angeboten und gratis zur Verfügung gestellt. Diese Entwicklung bedeutet zwar einerseits die Möglichkeit, einen größeren Verbreitungsgrad rechtsextremistischer Musik über die Szene hinaus zu erreichen. Andererseits führt das kostenfreie Herunterladen aus dem Internet zu finanziellen Einbußen der betroffenen Bands und Musiker, die wiederum befürchten, weniger CDs zu verkaufen und die Produktionskosten nicht mehr decken zu können. In dem Lied "Geben und Nehmen" des rechtsextremistischen Rappers "Henry8" (Rheinland-Pfalz) wird an den Hörer rechtsextremistischer Musik appelliert, diese "original" zu kaufen und nicht zu brennen oder per Download zu beziehen, um so den "Kampf" zu unterstützen. Die Kampagne wird von zahlreichen rechtsextremistischen Versänden, Bands und Liedermachern unterstützt, darunter der niedersächsische Balladensänger "Flatlander" und der Sänger der niedersächsischen Band "Gassenraudi". Der exemplarische Auszug aus dem Lied von "Henry8" unterstreicht dieses Ansinnen: "... wenn jeder nur noch streamt, ist der Shop gleich im Arsch. Der Support für die Festivals, wohin wollt ihr nur?! Das war's dann mit nationaler Infrastruktur ..." Die Anzahl rechtsextremistischer Musikgruppen hat sich bundesweit in den letzten Jahren mit rund 180 kaum verändert. Dabei handelt es sich nicht um einen permanent gleichbleibenden Kreis von Musikgruppen. Viele Bands bestehen nur für kurze Zeit. Mitunter finden sich Mitglieder rechtsextremistischer Bands unter neuem Namen einmalig für Musikprojekte zusammen. Bundesweit fanden 64 Musikveranstaltungen (2018: 60) statt. Der regionale Schwerpunkt rechtsextremistischer Konzerte lag in Sachsen und Thüringen. In Niedersachsen gab es kein Konzert. 20 20 Siehe Abschnitt "Rechtsextremistische Konzerte und Liederabende in Niedersachsen". 53 Rechtsextremismus Die unverändert geringe Anzahl rechtsextremistischer Musikveranstaltungen ist u. a. auf Wegfall bisher genutzter Veranstaltungslokalitäten und die Verunsicherung der rechtsextremistischen Szene durch zahlreiche Exekutivmaßnahmen der Sicherheitsbehörden zurückzuführen. Die in Deutschland zumeist konspirativ organisierten rechtsextremistischen Musikveranstaltungen werden durchschnittlich von 100 bis 150 Personen besucht. Die Ankündigungen für diese Konzerte erreichen in der Regel nur Szeneangehörige, so dass eine Werbewirkung für Interessierte ohne Szenebezug nahezu ausgeschlossen ist. Ein fortlaufender Trend ist die Durchführung rechtsextremistischer Großveranstaltungen mit Musikdarbietungen namhafter Szenebands als zentralem Bestandteil, die von Wortbeiträgen einschlägiger Redner flankiert werden. Diese Veranstaltungen sind als politische Kundgebungen angemeldet und lassen sich daher nur schwer verbieten. Wegen des erhöhten Organisationsaufwandes und des finanziellen Risikos sind die Organisatoren in diesen Fällen bereit, die Veranstaltung bei den Ordnungsbehörden anzumelden und die staatlichen Auflagen, bis hin zu einem generellen Alkoholverbot, einzuhalten. Eine dieser politischen Kundgebungen war die dritte Auflage des "Schild & Schwert"-Festivals am 21. und 22.06.2019 in Ostritz (Sachsen). An der erneut von dem Neonazi und stellvertretenden NPD-Bundesvorsitzenden Thorsten Heise aus Thüringen angemeldeten Veranstaltung nahmen am 21.06.2019 rund 300 und am 22.06.2019 rund 700 Personen teil. Das erste "Schild & Schwert"-Festival im April 2018 besuchten noch rund 1.300 Personen. Auch die zweite Veranstaltung im November 2018 fand mit rund 800 Teilnehmern eine größere Resonanz. Neben populären rechtsextremistischen Bands wie "Die Lunikoff Verschwörung" (Berlin) und "Brutal Attack" (Großbritannien) trat in diesem Jahr auch die niedersächsische Band "Kategorie C" auf, bei der es sich um ein Projekt des Sängers Hannes Ostendorf aus Lilienthal (Landkreis Osterholz) handelt. Der Auftritt von "Kategorie C" wurde im Vorfeld als Abschlusskonzert der Band und somit als Höhepunkt der Veranstaltung beworben. 54 Rechtsextremismus Eine weitere politische Kundgebung fand in zweiter Auflage unter dem Motto "Tage der nationalen Bewegung" am 05. und 06.07.2019 in Themar (Thüringen) statt. Wie im vergangenen Jahr war die Veranstaltung von einem Berliner NPD-Funktionär angemeldet worden, bei der Organisation wurde er maßgeblich von einem Thüringer Neonazi unterstützt. An der Veranstaltung nahmen am 05.07.2019 rund 380 und am 06.07.2019 rund 920 Personen teil. An der gleichgelagerten Veranstaltung im Jahr 2018 hatten am ersten Tag noch rund 1.000 und am zweiten Tag rund 2.250 Personen teilgenommen. Dennoch stellte die Kundgebung die größte rechtsextremistische Veranstaltung dieser Art im Jahr 2019 dar. Im Laufe der Kundgebung traten neben der italienischen Band "Acciaio Vincente" u. a. auch die deutschen Bands "Ungeliebte Jungs" (Bayern/Thüringen), "Germanium" (Baden-Württemberg), "Oidoxie" und "Sturmwehr" (beide Nordrhein-Westfalen) auf. Die Behörden achteten strikt auf das Einhalten der für diese Veranstaltung erlassenen Auflagen. So brach die Polizei am Auftaktabend die Auftritte von zwei Musikgruppen ab, als eine der Bands einen indizierten Titel darbot und die zweite Band einen Titel spielte, der nicht auf der vorher bei den Ordnungsbehörden eingereichten Liste stand. Auch die gerichtlich bestätigte Auflage eines Alkoholverbots wurde konsequent umgesetzt. Die Polizei beschlagnahmte am zweiten Tag die aufgefundenen Vorräte auf dem Veranstaltungsgelände und versiegelte den Lagerraum für Alkohol in einer von einem Thüringer Neonazi im näheren Umfeld der Kundgebung betriebenen Gaststätte. Als Reaktion auf die behördlichen Auflagen und das staatliche Eingreifen kündigten dieselben Organisatoren für den 13. und 14.09.2019 ein zweitägiges Rechtsrockkonzert an. Die Veranstaltung sollte erneut in Themar stattfinden und wurde ursprünglich mit Auftritten von acht Szenebands und -interpreten beworben. Anfang September 2019 wichen die Organisatoren von dieser Planung ab und begründeten dieses u. a. mit krankheitsbedingten Ausfällen. Unter dem Motto "Gegen staatliche Repressionen - Musik & Redebeiträge für die Versammlungsund Meinungsfreiheit in Deutschland" fand nun am 14.09.2019 in Kloster Veßra (Thüringen) eine als Balladenabend bezeichnete Veranstaltung statt. Vor rund 150 Teilnehmern traten drei rechtsextremistische Liedermacher auf. 55 Rechtsextremismus Rechtsextremistische Musik in Niedersachsen Im Jahr 2019 waren sechs niedersächsische Musikgruppen aktiv. "Stahlgewitter"/"Gigi & Die Braunen Stadtmusikanten" Daniel Giese war mit seinen Musikgruppen im Jahr 2019 nicht aktiv. Allerdings wurde der erstmals im Jahr 2003 veröffentlichte Tonträger "Teppichmesser-Terroristen" der Band "Kahlkopf", auf dem Giese als Sänger fungiert, im Juli 2019 neu aufgelegt. Die Band offenbart darauf ihre rechtsextremistische Einstellung u. a. in dem Lied "An seiner Nase" und zeigt diese in den szenetypischen, antisemitischen Zuschreibungen wie "Raffgier" und "Streben nach Weltherrschaft": "Ihn treibt der Profit, er will Geschäfte machen und seinen Gewinn dabei vertausendfachen. Er leiht dir sein Geld und er wünscht dir viel Glück, doch mit Zins und Zinseszins will er es zurück. ... Man darf ihn heut nicht mal beim Namen nennen, aber an seiner Nase sollt ihr ihn erkennen." Die verschiedenen Projekte von Daniel Giese finden seit vielen Jahren große Beachtung in der rechtsextremistischen Szene. Dies betrifft sowohl die durchaus versierten musikalischen Darbietungen als auch die rechtsextremistischen Texte, die sich zuweilen an der Grenze der Strafbarkeit bewegen. Der Sänger und Gitarrist der Gruppe "FLAK" erklärte hierzu: "Stahlgewitter ist die größte nationalistische Band weltweit." "Kategorie C"/"Nahkampf" Die Bands "Kategorie C" und "Nahkampf" sind Projekte um den Sänger Hannes Ostendorf aus Lilienthal (Landkreis Osterholz). Die Bandmitglieder sind in beiden Musikgruppen identisch. Die Band "Kategorie C", die ihren Ursprung in der Bremer Hooliganszene hat, ist mit einer Vielzahl an Auftritten die aktivste niedersächsische Band. Deren Sänger und Gitarrist haben als Balladen-Duo den überwiegenden Teil der Auftritte im Berichtsjahr absolviert. Ostendorf hatte zum Jahresende 2018 die Auflösung seiner Bands und das Ende seiner musikalischen Aktivitäten zum Ende des Jahres 2019 56 Rechtsextremismus verkündet. Die meisten Auftritte im Jahr 2019 waren deshalb als "Abschiedskonzert" oder "letzter Auftritt" und zumeist szeneintern beworben worden. An Veranstaltungen, bei denen ausschließlich die Band oder das Duo auftritt, nehmen selten mehr als 50 Personen teil. Auftritte vor größerem Publikum gelingen nur bei Veranstaltungen mit weiteren namhaften Musikgruppen der rechtsextremistischen Szene wie am 22.06.2019 in Ostritz (Sachsen). Während die Texte der Band "Kategorie C" oftmals eher unpolitisch sind und hier der Fußballbezug sowie die Gewaltbereitschaft von Hooligans im Vordergrund steht, bilden bei den Texten der Band "Nahkampf" politische Themen den Schwerpunkt. Das Lied "Chemnitz ist überall" hat die Band "Kategorie C" bereits im letzten Jahr auf dem eigenen Tonträger "Hooligans" veröffentlicht. Im Jahr 2019 war das Lied namensgebend für einen Sampler, an dem neben den Ostendorf zuzurechnenden Projekten "Kategorie C" und "Nahkampf" auch die Berliner Band "Die Lunikoff Verschwörung" beteiligt ist. Die darauf veröffentlichten Lieder bieten einen rechtsextremistischen Blick auf die Geschehnisse in Chemnitz 21, die im August 2018 rund um ein Tötungsdelikt für mediale Aufmerksamkeit gesorgt hatten. Die Band "Nahkampf" war auf dem im Jahr 2019 veröffentlichten Sampler "Festung Europa" mit drei Beiträgen vertreten. Zudem wurde der im Jahr 2016 veröffentlichte Tonträger "Kein schöner Land" der Band im Jahr 2019 durch die BPjM indiziert. Neben den Musikprojekten betreibt Ostendorf für "Kategorie C" einen eigenen Online-Versand, bei dem Tonträger und umfangreiche 21 Nach einer Auseinandersetzung am Rande des Chemnitzer Stadtfestes war am 26.08.2018 ein Mann durch Messerstiche tödlich verletzt worden. Aufgrund von Medienberichten und Nachrichten in den sozialen Netzwerken, die den Migrationshintergrund des mutmaßlichen Täters herausstellten, hatten verschiedene, auch rechtsextremistische Parteien und Gruppen zu Demonstrationen gegen "Ausländerkriminalität" aufgerufen. An denen beteiligten sich zum Teil mehr als 10.000 Personen aus mehreren Bundesländern, darunter zahlreiche gewaltbereite Hooligans und Rechtsextremisten. Gewalttätige Ausschreitungen gab es insbesondere bei den Demonstrationen am 26. und 27.08.2018 sowie am 01.09.2018. 57 Rechtsextremismus Devotionalien seiner Bandprojekte angeboten werden. In Ergänzung dazu unterhält die Band eine eigene Applikation (App) für mobile Endgeräte. Dieses Angebot macht deutlich, dass ein Hauptinteresse Ostendorfs in der Gewinnoptimierung liegt. "Emssturm" Die Band "Emssturm" aus dem Emsland war mit einem Beitrag auf einem Sampler vertreten, der anlässlich des 25jährigen Bestehens der Berliner Band "D.S.T." veröffentlicht wurde. Der Tonträger konnte gemeinsam mit der CD "Fünfundzwanzig" erworben werden und enthält Lieder der Berliner Band, die von rechtsextremistischen Musikgruppen gecovert werden. "Emssturm" spielen darauf das Lied "Gift für die Ohren". "Eichenlaub mit Schwertern" Das Musikprojekt "Eichenlaub mit Schwertern" aus Südniedersachsen veröffentlichte im Jahr 2019 den Tonträger "An der Front", der sich inhaltlich ausschließlich mit dem Zweiten Weltkrieg befasst. Die Texte sind zumeist aus der Perspektive von Soldaten geschrieben und bieten eine verklärte Sicht auf die Deutsche Wehrmacht. Die Band unterstreicht so die in rechtsextremistischen Kreisen verbreitete Darstellung einer männlich-soldatischen Kampfgemeinschaft. Auch das folgende Textbeispiel aus dem Lied "Trotz unserer Opfer" des o. g. Tonträgers verdeutlicht die fragwürdige Darstellung der Wehrmacht und thematisiert den aus Sicht der Autoren schlechten Zustand der deutschen Gesellschaft: "Wir waren die Soldaten der großen Armee. Die Freiheit der Heimat war unsere Idee. Trotz unserer Opfer herrscht nun der Verfall, gnadenlos der Tod, in roter Gestalt". "Gassenraudi" Die aus dem Raum Braunschweig stammende Band war mit jeweils einem Beitrag auf zwei Tonträgern vertreten. Auf dem im Jahr 2019 von den "Jungen Nationalisten" (JN) herausgegebenen Sampler "50 Jahre Widerstand für Deutschland" covern sie das Lied "Zusammen zuschlagen" der Punkband "Daily Terror", deren Sänger 58 Rechtsextremismus zum Zeitpunkt der Originalaufnahme im Jahr 1984 auch Kontakte zu Rechtsextremisten hatte. Ein zweiter Beitrag der Band "Gassenraudi" mit dem Titel "Wer sich das wagt" erschien auf dem Sampler "Eine Front - drinnen wie draußen". Dabei handelt es sich um einen Tonträger, der von der rechtsextremistischen Organisation Gefangenenhilfe zur finanziellen Unterstützung inhaftierter Szeneangehörigen veröffentlicht wurde. "Flatlander" Der Liedermacher "Flatlander" aus dem Landkreis Leer trat am 31.08.2019 im Rahmen einer NPD-Veranstaltung in Grevesmühlen (Mecklenburg-Vorpommern) auf. Ein weiterer Auftritt war geplant auf einer Veranstaltung am 20.07.2019 in Eisenach (Thüringen), die jedoch von den Sicherheitsbehörden verhindert wurde. Rechtsextremistische Konzerte und Liederabende in Niedersachsen Die Strategie zur Durchführung rechtsextremistischer Konzerte hat sich gegenüber den Vorjahren nicht geändert. Konzerte finden wie bisher vornehmlich in kleineren Orten statt. Raumanmietungen erfolgen häufig unter dem Vorwand, eine von Musikdarbietungen umrahmte Geburtstagsfeier durchführen zu wollen. Einige Veranstalter sind als Reaktion auf Exekutivmaßnahmen der Polizei dazu übergegangen, mit Ausweichstätten zu planen. Im Eventualfall werden Besucher dann per SMS oder Instant Messaging Diensten über einen Zwischentreffpunkt zur Ausweichstätte umdirigiert. Mit solch umfangreichen Vorplanungen versuchen die Veranstalter, ihr Geschäftsrisiko zu reduzieren. 59 Rechtsextremismus In Niedersachen wurde im Jahr 2019 wie im Vorjahr kein Konzert durchgeführt. Zwei geplante rechtsextremistische Musikveranstaltungen für den 21.09.2019 im Raum Goslar und für den 14.12.2019 in Bad Harzburg (beide Landkreis Goslar) wurden von den Sicherheitsbehörden aufgelöst. Die Anzahl der Liederund Balladenabende ist im Vergleich zum Vorjahr von fünf auf neun Veranstaltungen gestiegen und folgt damit dem bundesweiten Trend. Insbesondere die verstärkt festzustellende Bereitschaft von Szeneangehörigen, Geburtstagsfeiern in Form rechtsextremistischer Musikveranstaltungen durchzuführen, begründet diesen Anstieg. Veranstaltungen dieser Art bedürfen eines geringeren organisatorischen Aufwandes als Skinheadkonzerte, erreichen jedoch nur einen kleinen Personenkreis. Sie werden deshalb häufig ohne öffentliche Wahrnehmung durchgeführt. Liederund Balladenabende unterscheiden sich sowohl in ihrem musikalischen Charakter als auch in ihrer Funktion deutlich von Skinheadkonzerten. Die Sänger verzichten auf eine Verstärkeranlage und begleiten sich lediglich auf einer akustischen Gitarre. Bedeutsamer als die Musik ist der ideologische Gehalt der vorgetragenen Texte. Stattgefunden haben Liederabende am 09.03.2019 in Burgdorf, am 30.03.2019 in Braunschweig, am 18.04.2019 sowie am 07.09.2019 in Wolfsburg, am 15.09.2019 in Bad Harzburg, am 28.09.2019 im Raum Braunschweig, am 30.10.2019 in Südniedersachsen, am 15.11.2019 erneut in Wolfsburg und am 16.11.2019 im Raum Göttingen. Rechtsextremistische Vertriebe Die Nachfrage der rechtsextremistischen Szene nach Tonträgern, Druckerzeugnissen und Bekleidung sowie weiteren szenetypischen Artikeln wird durch rechtsextremistische Vertriebe bedient, die insbesondere über das Internet ein permanent aktualisiertes Angebot bereithalten. Die unverändert hohe Zahl an Vertrieben zeigt, dass sich der subkulturelle Bereich als fester Bestandteil des Rechtsextremismus 60 Rechtsextremismus etabliert hat. Wichtige deutsche Vertriebe sind "Front Records", "PC Records" und "OPOS Records" (alle Sachsen) sowie "Rebel Records" (Brandenburg). Die Betreiber sind oftmals zugleich Mitglieder rechtsextremistischer Bands oder treten als Veranstalter rechtsextremistischer Konzerte in Erscheinung, bei denen sie ihr Warenangebot offerieren. Strafrechtlich relevante oder indizierte Produktionen befinden sich im Angebot ausländischer Vertriebe. Zu nennen sind "ISD Records" und "NSM 88". Das Angebot umfasst beispielsweise Tonträger der Bands "Landser" (Berlin) und "Race War" (Baden-Württemberg), deren Mitglieder in Deutschland wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung am 22.12.2003 bzw. am 22.11.2006 verurteilt worden sind. Niedersächsische Vertriebe In Niedersachsen sind fünf Vertriebe ansässig. "Antishop2013" (Diekholzen), "Der Versand" (Bovenden), "Hatecore Lüneburg" (Lüneburg) und "Wewelsburg Records" (Leer) spielen in der Szene eine eher untergeordnete Rolle, weil sie Produktionen weniger namhafter Musikbands vertreiben und damit auch einen geringeren Umsatz verzeichnen. In dem Online-Versand der Band "Kategorie C" werden ausschließlich Tonträger und Devotionalien der Musikgruppen "Kategorie C" und "Nahkampf" sowie der Soloprojekte von Hannes Ostendorf angeboten. Kategorie C/Nahkampf f Wewelsburg Records (Osterholz) f Flatlander (Leer) Hatecore Lüneburg (Lüneburg) Emssturm (Emsland) Gassenraudi Gigi/Stahlgewitter (Braunschweig) (Meppen) Antishop2013 (Diekholzen) Vertriebe Eichenlaub mit Schwertern Skinheadbands, (Südniedersachsen) Liedermacher Der Versand ( ) Stadt (Bovenden) 61 Rechtsextremismus Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die subkulturelle Szene verlangt kein stringentes politisches Engagement, sondern stellt in erster Linie ein Angebot zur Freizeitgestaltung dar. Zu diesem Bereich des Rechtsextremismus liegt die Zugangsschwelle für jüngere Personen mit einer fremdenfeindlichen Grundeinstellung am niedrigsten. Rechtsextremistische Musik ist dabei nach wie vor ein wichtiges Medium für die Rekrutierung neuer Anhänger sowie für die Radikalisierung innerhalb der rechtsextremistischen Szene. Mit den Liedtexten werden zumeist rassistische, antisemitische und antidemokratische Ideologien proklamiert. Rechtsextremistische Musikveranstaltungen fördern das Gemeinschaftsgefühl von Szeneangehörigen insbesondere gegenüber der als feindlich empfundenen Umwelt. In der Vergangenheit wurde in den Liedtexten vorrangig die NS-Zeit glorifiziert. Heute ist bei neuen Produktionen oftmals ein Bezug zur aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklung festzustellen. Die bundesweite Anzahl der Skinheadkonzerte stagniert seit mehreren Jahren auf niedrigem Niveau. Die durchschnittliche Besucherzahl bei solchen Konzerten bewegt sich im unteren dreistelligen Bereich. Eine Ausnahme hiervon stellen die als politische Kundgebung angemeldeten Großveranstaltungen dar. Bei diesen deutet sich eine fortgesetzte Entwicklung des bereits im Jahr 2018 beschriebenen Rückgangs der Teilnehmerzahlen an. Waren 2017 noch 6.000 Personen bei der größten Veranstaltung dieser Art festgestellt worden, verzeichnete die zweitägige Veranstaltung im Jahr 2018 insgesamt nur noch 3.250 Besucher. Im Jahr 2019 fiel die Besucherzahl mit insgesamt 1.300 Personen weiter deutlich ab. Die Maßnahmen der zuständigen Behörden, die u. a. ein Alkoholverbot umfassen, erzielen demnach die erwünschte Wirkung. Bei potenziellen Organisatoren dürfte diese Entwicklung zu Verunsicherung geführt haben. Sie tragen in der Regel ein erhebliches finanzielles Risiko, das sich aus finanziellen Vorleistungen für Logistik und Gagen für die Bands ergibt. Wird ein solch planungsintensives Ereignis verhindert, entgeht den Veranstaltern die Gegenfinanzierung durch einkalkulierte Einnahmen aus dem Kartenverkauf an der Abendkasse sowie dem Verkauf von Speisen und Getränken. Die Bereitschaft, ein solch finanzielles Wagnis einzugehen, nimmt dadurch ab. Des Weiteren 62 Rechtsextremismus verschlechtert sich das Ansehen der Veranstalter innerhalb der Szene auch im Hinblick auf künftige Veranstaltungen. Waren bislang die Großveranstaltungen für die Teilnehmer planungssicher, sind hier etliche Besucher zweimal vergebens angereist. Dennoch sind auch für das Jahr 2020 derartige politische Kundgebungen zu erwarten, die als Deckmantel rechtsextremistischer Konzerte dienen. Die rechtsextremistische Musikszene in Niedersachsen ist als weitgehend inaktiv zu bezeichnen. Erwähnenswert ist der Sänger Daniel Giese, dessen verschiedene Projekte seit vielen Jahren große Beachtung in der rechtsextremistischen Szene finden. Niedersächsische Vertriebe haben bundesweit keinen großen Stellenwert. Um den gestiegenen Ansprüchen der Hörerschaft zu genügen, sind kostspielige Produktionen in professionellen Tonstudios sowie aufwändig gestaltete Booklets erforderlich. Videound Download-Portale lassen hingegen die Verkaufszahlen von Tonträgern und damit die Einnahmen der Bands und Vertriebe zurückgehen. Hierdurch reduziert sich auch das finanzielle Potenzial der rechtsextremistischen Szene, was sich nicht zuletzt in der Kampagne "Geben und Nehmen" widerspiegelt, die dazu aufruft, die Musik nicht zu brennen oder downzuloaden, sondern mit dem Kauf von CDs die rechtsextremistische Szene zu unterstützen. 2.5 Neonazistische Szene Sitz/Verbreitung Niedersachsenweit; Schwerpunkte in den Regionen Braunschweig, Hannover/Hildesheim, Oldenburg, Ostfriesland/Emsland, Südniedersachsen/Harz Gründung/ 1970er Jahre Bestehen seit Struktur/ Örtlich und regional unterschiedlich ausgeprägte Strukturen in Repräsentanz Form von Aktionsgruppen, informellen Netzwerken, Kameradschaften oder Kreisverbänden der Partei "Die Rechte"; hinzu kommen überwiegend virtuelle Präsenzen 63 Rechtsextremismus Mitglieder/ Bund: k. A. 22 Land: 260 Anhänger/ Unterstützer Veröffentlichungen Web-Angebote: Internetseiten, Blogs, Profile in sozialen Netzwerken und Kurznachrichtendiensten; Broschüren, Aufkleber, Flugblätter Kurzportrait/Ziele Kennzeichnend für die neonazistische Szene in Niedersachsen ist die Verzahnung mit subkulturell geprägten Rechtsextremisten sowie mit der in Parteien organisierten rechtsextremistischen Szene. Der allgemeinen Entwicklung folgend, die durch ein Abrücken von starren Organisationsstrukturen gekennzeichnet ist, sind Neonazis in den verschiedenen Landesteilen Niedersachsens zumeist in überregionale rechtsextremistische Netzwerke eingebunden. Die Bandbreite der Aktivitäten reicht von der Durchführung öffentlichkeitswirksamer Propaganda-, Gedenkoder Störaktionen über die Veranstaltung von Balladenabenden und Zeitzeugenvorträgen bis zur Teilnahme an Demonstrationen oder szeneinternen Großveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet. Im Mittelpunkt der Agitation steht die Thematisierung einer drohenden und vermeintlich zum "Volkstod" führenden "Überfremdung", die durch die anhaltende Flüchtlingssituation nochmals verstärkt worden sei. Finanzierung Beiträge der Anhänger, Vermarktung und Verkauf rechtsextremistischer Devotionalien wie T-Shirts o. Ä. Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit In ideologischer Hinsicht eint die neonazistische Szene das unterschiedlich ausgeprägte Bekenntnis zum historischen Nationalsozialismus. Ziel ist die Überwindung des bestehenden demokratischen Systems. An dessen Stelle soll ein am Führerprinzip ausgerichteter Staatsaufbau treten, dessen Grundlage eine rassistisch verstandene Volksgemeinschaft bildet. Hiermit richtet sich die neonazistische Szene gegen die im Grundgesetz verbrieften Freiheits-, Gleichheits22 Für den Bund wird seit dem Jahr 2018 das Mitglieder-Potenzial der neonazistischen Szene nicht mehr gesondert ausgewiesen; siehe Kapitel 2.1, "Mitglieder-Potenzial". 64 Rechtsextremismus und Menschenrechte (Art. 1 - 4 GG) und ist damit verfassungsfeindlich (SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG). Die neonazistische Szene sieht sich als eine politisch-soziale Bewegung, die auf stetigen Aktivismus setzt und nicht auf parlamentarische Erfolge. Bestimmend für diese langfristig angelegte Strategie ist eine national-revolutionäre antiparlamentarische Ausrichtung. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Die neonazistische Szene in Niedersachsen ist weiterhin geprägt von einer Heterogenität, die gleichermaßen personell und strukturell wie auch aktionistisch zum Ausdruck kommt. Einerseits bestehen Gruppierungen, die durchaus um politische Wahrnehmung mittels öffentlichkeitswirksamer Aktionen wie Flugblattverteilungen, Kundgebungen oder Demonstrationsteilnahmen bemüht sind, während sich ihre Anhängerzahlen im niedrigen einstelligen Bereich bewegen. Andererseits existieren auch Szenen, die zwar über teilweise deutlich höhere Anhängerzahlen verfügen, deren Aktivitäten jedoch nahezu ausschließlich Binnenwirkung entfalten. Zur Verbesserung personeller und organisatorischer Möglichkeiten dienen überregionale Netzwerke. Allerdings ist deren Bedeutung recht gering. Denn das dahinterstehende reale Personenpotenzial fällt im Vergleich zur Größe des jeweiligen Einzugsbereichs oftmals deutlich ab. Personelle und strukturelle Zwänge sind die Ursache für Kooperationen mit der NPD und deren Jugendorganisation "Junge Nationalisten" (JN) wie auch mit den Parteien "Die Rechte" und "Der III. Weg". Darüber hinaus sind die Übergänge zur subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene sowie zur islamfeindlichen Hooliganszene teilweise fließend. Die folgende Auswahl von Ereignissen beschreibt beispielhaft das Zusammenwirken dieser Strukturen und Akteure und verschafft einen kurzen Überblick über die Aktionsformen und Themenfelder unter Beteiligung neonazistischer Gruppierungen aus Niedersachsen. 65 Rechtsextremismus Neonaziszene Harz Angehörige der neonazistischen Szene aus dem Harz, die bereits in den vergangenen Jahren unter wechselnden Bezeichnungen wie "Kollektiv Nordharz" oder "Die Rechte Kreisverband Süd-Ost Niedersachsen" einen Schwerpunkt in Niedersachsen bildeten, setzten diese Aktivitäten unter Nutzung des Parteienprivilegs nunmehr in den Strukturen von NPD und JN fort. Zum festen Repertoire der Szene gehören regelmäßig stattfindende Stammtische wie auch die Teilnahme an bundesweiten Demonstrationen und sonstigen szenerelevanten Veranstaltungen. Exemplarisch für die Vernetzung mit anderen Gruppierungen, u. a. aus dem benachbarten Sachsen-Anhalt, war ein Kameradschaftstreffen am 25.01.2019 in Bad Harzburg. Weitere Liederabende in der Region Harz sind ein Beleg für den überregionalen Bekanntheitsgrad und szeneinternen Stellenwert dieses Personenkreises, z. B. am 15.09.2019 mit dem bundesweit bekannten Michael Regener alias "Lunikoff" (Berlin) in Bad Harzburg oder am 21.09.2019, veranstaltet von der Nationalen "Kameradschaft Harz" in einer Kleingartenanlage in Goslar, bei dem der Nachwuchsmusiker "Eidstreu" (Sachsen-Anhalt) auftrat. Neonaziszene Göttingen Ebenfalls überregional vernetzt sind Angehörige der Neonaziszene Göttingen. Sie treten seit dem vergangenen Jahr als Teilnehmer an rechtsextremistischen Demonstrationen sowie unterstützend bei diversen Veranstaltungen des Neonazis und stellvertretenden NPD-Bundesvorsitzenden Thorsten Heise in Erscheinung. Beispiele hierfür sind Vortragsund Zeitzeugenabende, die regelmäßig an Heises Wohnsitz in Fretterode (Thüringen) stattfinden, oder die von Heise organisierten "Schild & Schwert"-Festivals in Ostritz (Sachsen). Am 15.02.2019 gehörten Angehörige der Neonaziszene Göttingen zu einer Abordnung der neonazistischen Szene Südniedersachsens, die im Rahmen des jährlichen Gedenkmarsches aus Anlass der Bombardierung der Stadt Dresden (Sachsen) das Transparent der "Kameradschaft Northeim" mitführten. Bei diesem Transparent handelt es sich um ein Relikt aus der Zeit der ehemaligen Kameradschaft um Thorsten Heise. Trotz des Umzugs Heises ins thüringische Eichsfeld bestehen die Verbindungen im Dreiländereck Niedersachsen, Hessen, Thüringen fort. Das Transparent bringt diese nach wie vor 66 Rechtsextremismus bestehende traditionswahrende und identitätsstiftende Bedeutung für die regionale Szene zum Ausdruck. Kurz darauf waren die Szeneangehörigen maßgeblich in sich zuspitzende Rechts-Links-Auseinandersetzungen in Göttingen involviert. Zunächst wurde am 22.02.2019 ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzung gegen vier Angehörige der Neonaziszene Göttingen eingeleitet. Beim Betreten einer von Angehörigen der linken Szene frequentierten Bar sollen sich diese provozierend verhalten und anschließend auf das Opfer sowie auf eine weitere Person, die diesem zur Hilfe kam, eingeschlagen haben. Am Folgetag gehörten die Beschuldigten einer 15 bis 20 Personen umfassenden Gruppe an, die im Rahmen einer Wanderung über das "Kreuz des deutschen Ostens" im Bereich Bad Harzburg (Landkreis Goslar) festgestellt wurde. Die teilweise in Tarnanzügen gekleidete und zeitweise im Block marschierende Gruppe führte eine Reichsflagge in den Farben Schwarz-Weiß-Rot sowie eine Kaiserliche Reichskriegsflagge mit. Darüber hinaus wurden Parolen gerufen und lautstark Lieder gesungen. Die Polizei traf die Personengruppe, der neben Szeneangehörigen aus Niedersachsen auch Rechtsextremisten aus Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen angehörten, im Bereich eines Ausflugslokals an und kontrollierte sie. In der Nacht auf den 24.02.2019 wurde in Göttingen das Fahrzeug eines auswärtigen Teilnehmers an der Wanderung beschädigt. Am 01.03.2019 drangen zudem unbekannte Täter gewaltsam in eine Wohnung ein, die von Angehörigen der Neonaziszene Göttingen als Wohngemeinschaft genutzt wird. Die Eindringlinge durchwühlten die Wohnung, beschmierten Mobiliar und Wände, entwendeten zwei Notebooks und vergossen vermutlich Buttersäure. "Kameradschaft Einbeck" Einen weiteren Bestandteil der überdurchschnittlich aktiven Neonaziszene in Südniedersachsen bildet die "Kameradschaft Einbeck". Anders als der informelle Personenzusammenschluss der Neonaziszene Göttingen weist die "Kameradschaft Einbeck" auch formale Strukturen auf. Sie unterhält Internetpräsenzen und es werden einheitliche T-Shirts getragen. Das öffentliche Auftreten der Kameradschaftsangehörigen auf örtlicher Ebene untermauert dies. Im Fokus ihrer Agitation stehen der Kampf gegen eine vermeintliche Über67 Rechtsextremismus fremdung sowie die damit einhergehende Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner. Am 03.01.2019 störten Angehörige der Kameradschaft zum wiederholten Mal eine Veranstaltung der asylbefürwortenden Initiative "Seebrücke" in Einbeck. Im Rahmen einer von Angehörigen der ehemaligen "Volksbewegung Niedersachsen" angemeldeten Kundgebung stellten Angehörige der Gruppierung neben Neonazis aus dem Harz und Hildesheim den Großteil der Teilnehmer. Die Aktion selbst hatte das Motto "Antideutsche Hetze beim Namen nennen!" und war gegen einen Blogger gerichtet, der sich gegen Rechtsextremismus engagiert. Gleiches galt bei einer Kundgebung zu der Forderung "Es reicht - Schluss mit Gewalt gegen Deutsche" am 29.06.2019 in Northeim aus Anlass einer gewalttätigen Auseinandersetzung in einem Freibad. Ein weiteres Beispiel ist eine Demonstration in Einbeck am 14.09.2019 unter dem Motto "Einbeck bleibt sauber - Unsere Stadt, unsere Regeln" mit etwa 30 Teilnehmern. Überregionale Aufmerksamkeit erregten Angehörige der "Kameradschaft Einbeck", als sie Anfang November 2019 während einer Führung in der KZGedenkstätte Moringen (Landkreis Northeim) für eine Provokation sorgten, indem sie antisemitische und den Nationalsozialismus verherrlichende Symbolik zur Schau stellten. Ähnlich wie in Göttingen hat die stetige fremdenfeindliche, provozierende Agitation der "Kameradschaft Einbeck" für eine zunehmende Konfrontation zwischen Neonazis und Angehörigen der linksextremistischen Szene sowie zwischen Neonazis und Einbecker Bürgern mit Migrationshintergrund gesorgt. "Adrenalin BS" Von den Angehörigen der Gruppierung "Adrenalin BS" bzw. "Adrenalin 381" werden Konfrontationen explizit gesucht. Es handelt sich um eine neonazistische Gruppierung aus dem Raum Braunschweig, die erstmals im Sommer 2018 in Erscheinung getreten ist und deren Angehörige sich seither in den sozialen Medien als Kampfsportler und Straßenkämpfer inszenieren und aktiv die Konfrontation mit Angehörigen der Antifa suchen. Die Protagonisten der Gruppierung waren bereits seit den Jahren 2015 und 2016 aus anderen rechtsextremistischen Personenzusammen68 Rechtsextremismus schlüssen (z. B. den "Jungen Nationalisten") als Teilnehmer rechtsextremistischer Demonstrationen, Konzerte und sonstiger szenerelevanter Veranstaltungen bekannt und sind bereits mehrfach als rechtsextremistische Straftäter in Erscheinung getreten. Zu den begangenen Straftaten zählen neben zahlreichen Sachbeschädigungen im Stadtgebiet von Braunschweig auch gewalttätige Übergriffe auf den "politischen Gegner" im öffentlichen Raum. In Folge der öffentlichkeitswirksamen Beteiligung an den zum Teil gewaltsamen Protesten Ende August/Anfang September 2018 in Chemnitz waren die Protagonisten der Gruppierung erstmals in den Fokus medialer Aufmerksamkeit geraten und erlangten fortan bundesweite Bekanntheit. Mitglieder von "Adrenalin BS" versuchten am 15.03.2019 eine Versammlung der Fridays for Future-Bewegung in Braunschweig zu stören. Für den 01.05.2019 hatte die Gruppierung eine Kundgebung zum "Tag der deutschen Arbeit" in Braunschweig angemeldet, an der sich jedoch lediglich 15 Personen beteiligten. Außerdem unterstützten Mitglieder von "Adrenalin BS" die Partei "Die Rechte" in deren Wahlkampf für die Europawahlen am 26.05.2019. Im Zusammenhang mit der Festnahme eines Rechtsextremisten als Täter im Falle des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke am 02.06.2019 erregten Angehörige der Gruppierung erneut die Öffentlichkeit, als in den sozialen Medien Solidaritätsbekundungen für den mutmaßlichen Täter auftauchten und kaum verklausulierte Drohungen gegenüber dem Sprecher des Braunschweiger "Bündnis gegen rechts" geäußert wurden. Die vor diesem Hintergrund am 19.06.2019 erklärte Selbstauflösung der Gruppierung dürfte angesichts der nachfolgenden Ausführungen taktischen Erwägungen geschuldet sein: "... Der alte Weg endet am heutigen Tage für Adrenalin, aber eröffnet zahlreiche neue Möglichkeiten. Unsere alten Mitglieder werden in anderen Parteien und Organisationen aufgehen. Denn mag die Zeit für unsere Bruderschaft abgelaufen sein, so bleiben wir natürlich weiterhin politisch aktiv. Eines sei noch gesagt: Wir waren eine verschworene Gemeinschaft und werden Freunde und Brüder bis zum letzten Tropfen Blut bleiben. Der Kampf um Braunschweig, der Kampf um Deutschland ist noch lange nicht beendet. Für keinen von uns. ..." (Namentliche Erklärung der Gruppierung "Adrenalin BS", 19.06.2019) 69 Rechtsextremismus Demonstrationen Demonstrationen waren für die neonazistische Szene lange Zeit das wichtigste Mittel, um ihr ideologisches Anliegen in die Öffentlichkeit zu tragen und um sich gleichzeitig als Bewegung zu präsentieren. Demonstrationen können als Indikator für die thematische Schwerpunktsetzung und die Mobilisierungsfähigkeit der rechtsextremistischen Szene angesehen werden. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Bereitschaft zur Demonstrationsteilnahme in den letzten Jahren allerdings stark nachgelassen hat. Einen Beleg liefert die seit mehreren Jahren rückläufige Gesamtzahl der Teilnehmer an den traditionell zum 1. Mai von rechtsextremistischen Parteien durchgeführten Demonstrationen. An der von der NPD angemeldeten Demonstration "Sozial geht nur national" in Dresden mit etwa 175 Teilnehmern aus Niedersachsen beteiligten sich überwiegend Angehörige der "Jungen Nationalisten", hierunter Angehörige der Neonaziszene Harz (siehe oben). Unter den gut 300 Teilnehmern der von der Partei "Die Rechte" organisierten Demonstration in Duisburg (Nordrhein-Westfalen) unter dem Motto "Tag der deutschen Arbeit: Am 1. Mai auf die Straße, am 26. Mai ins Europaparlament" fanden sich auch Angehörige der neonazistischen Szene aus Hannover, Hildesheim und Salzgitter. An der mit rund 500 Teilnehmern zahlenmäßig größten Demonstration zum 1. Mai in Plauen (Sachsen), die unter dem Motto "Soziale Gerechtigkeit statt kriminelle Ausländer" von der Partei "Der III. Weg" durchgeführt wurde, war aufgrund fehlender Strukturen der Partei in Norddeutschland erwartungsgemäß keine nennenswerte Beteiligung aus Niedersachsen festzustellen. Noch deutlicher wird der Bedeutungsverlust von Demonstrationen am Beispiel der Abschlussdemonstration zur Kampagne "Tag der deutschen Zukunft". Der Aufmarsch am 01.06.2019 in Chemnitz (Sachsen) blieb mit etwa 250 Teilnehmern und trotz der Ereignisse aus dem Sommer 2018 abermals deutlich hinter den Erwartungen der Organisatoren zurück. Aus Niedersachsen waren Angehörige der neonazistischen Szene aus den Bereichen Hannover, Hildesheim und dem Harz unter den Teilnehmern. Im Ergebnis der stetig abnehmenden Teilnehmerzahlen kündigten die Veranstalter an, die ehemals zu den zentralen Demonstrationen der rechtsextremistischen Szene zählende Kampagne nach der letztmaligen Durchführung im Jahr 2020 in Worms (Rheinland-Pfalz) einzustellen. 70 Rechtsextremismus Auch eine aus Anlass des 91. Geburtstages der verurteilten Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel am 09.11.2019 unter der Ägide der Partei "Die Rechte" in Bielefeld (Nordrhein-West falen) durchgeführte Demonstration verzeichnete mit ungefähr 230 Teilnehmenden deutlich weniger Teilnehmer als im Vorjahr. Aus Niedersachsen waren Angehörige der "Kameradschaft Amsivaren" aus dem Emsland mit einem Transparent "Freiheit für Ursula Haverbeck - Es geht um den Preis, den man bereit ist zu zahlen" vertreten. Außerdem nahmen Angehörige der neonazistischen Szene aus Hannover, Hildesheim und dem Harz teil. Rechtsextremistische Festivals Den Stellenwert ehemals teilnehmerstarker Demonstrationen haben mittlerweile Großveranstaltungen übernommen. Exemplarisch für die Attraktivität und der damit einhergehenden Professionalisierung größerer Veranstaltungen mit Event-Charakter ist das am 21. und 22.06.2019 zum wiederholten Mal in Ostritz (Sachsen) durchgeführte "Schild & Schwert"-Festival des Neonazis und stellvertretenden NPD-Bundesvorsitzenden Thorsten Heise aus Thüringen. An der zweitägigen Veranstaltung unter dem Titel "Schild & Schwert - Sommerfestival", das neben Politikforen, Verkaufsund Infoständen auch eine "Tattoo-Convention", Kampfsportvorführungen sowie 71 Rechtsextremismus Konzerte bekannter rechtsextremistischer Bands umfasste, nahmen in der Spitze rund 700 Angehörige der neonazistischen und subkulturellen Szene teil. Das Veranstaltungskonzept ist der Versuch, Politik, Ideologie und rechtsextremistischen Lifestyle miteinander zu verbinden. Gleiches gilt für die am 05. und 06.07.2019 in Themar (Thüringen) zum zweiten Mal durchgeführte Musikund Rednerveranstaltung "Tage der nationalen Bewegung". Mit etwa 380 Besuchern am ersten und etwa 920 Besuchern am zweiten Tag handelte es sich um die größte rechtsextremistische Veranstaltung des Jahres. Unter den niedersächsischen Teilnehmern befanden sich auch Angehörige der Neonaziszene Nordenham, die seit Mitte des Jahres 2017 unter der Bezeichnung "Nordland Sanitätsdienst" medizinische Unterstützung im Rahmen rechtsextremistischer Veranstaltungen anbietet. Kampfsport Kampfsport und der dazugehörige Lifestyle haben sich innerhalb der rechtsextremistischen Szene zu einem identitätsstiftenden Faktor mit organisationsübergreifender Anziehungskraft entwickelt. Dies gilt insbesondere für einen bestimmten Teil des Neonazismus, der sich selbst als Avantgarde versteht. In Kampfsportseminaren werden Angehörige der rechtsextremistischen Szene auf lokaler Ebene mit den Grundtechniken verschiedener Kampfsportarten vertraut gemacht, die ihnen in professionell organisierten Kampfsport-Events vorgeführt werden. Beispiel hierfür ist die zum zweiten Mal durchgeführte Veranstaltung "Tiwaz - Kampf der freien Männer" am 08.06.2019 in Zwickau (Sachsen). Ursprung und Mittelpunkt dieser Entwicklung ist die seit dem Jahr 2013 jährlich stattfindende Veranstaltung "Kampf der Nibelungen". Wenngleich die für den 12.10.2019 in Ostritz geplante Veranstaltung in Folge eines behördlichen Verbots erstmals nicht stattfinden konnte, wollen die Veranstalter an ihrem Format festhalten. Ziel der Organisatoren sei es weiterhin, "einen neuen Menschenschlag heranzuziehen", wie es auf der Facebook-Seite heißt: 72 Rechtsextremismus "Kampfsport bedeutet für uns ... Vertrauen in die eigene Stärke und die eigenen Fähigkeiten zu erlangen, die jedem innewohnende Trägheit zu überwinden und Bequemlichkeit durch Enthusiasmus und Ehrgeiz zu ersetzen. ... Umso mehr sehen wir den Schlüssel zum Erfolg ... - egal ob im sportlichen, politischen oder persönlichem Sinne - in den Faktoren Wille, Disziplin und Fleiß. Wir sind der Überzeugung, dass unsere Leidenschaft zum Sport fest zusammenstehende Gemeinschaften formt, welche in der Tiefe ihrer Bindung in der von Materialismus und grenzenloser, individueller Selbstverwirklichung bestimmten demokratischen Gesellschaften selten zu finden sind. Der Kampf der Nibelungen will daher allen Sportlern und Sport-Anhängern, die sich nach einer Alternative zum vorherrschenden ehrund wertelosen Zeitgeist sehnen, eine Bühne bieten. Beteiligt euch, besucht unsere Veranstaltungen oder tretet selber aktiv an, kommt mit anderen Sportlern in Kontakt und animiert über euer Vorbild andere dazu, dem System der Versager, der Heuchler und der Schwächlinge den Rücken zu kehren." (Internetseite "Kampf der Nibelungen", 10.01.2019) "Helden sterben nie" Ideologisch gefestigt zeigen sich die Verantwortlichen der Initiative "Helden sterben nie", die u. a. aus dem östlichen Niedersachsen stammen. Aufgrund ihrer teilweise langjährigen Zugehörigkeit zur neonazistischen Szene sind sie eng mit anderen Szeneangehörigen aus dem Bundesgebiet vernetzt. In vereinzelt stattfindenden Zeitzeugenvorträgen mit zum Teil über 100 Zuhörenden werden das deutsche Soldatentum glorifiziert, die Verbrechen der Wehrmacht relativiert und der historische Nationalsozialismus verharmlost. Die Vorträge dienen letztlich der ideologischen Untermauerung und der Förderung des Zusammenhalts innerhalb der neonazistischen Szene. "Wir haben es uns zur Aufgabe gesetzt, so viele Veteranen/Zeitzeugen wie möglich zu uns zu holen und ihre Erlebnisse und Erinnerungen erzählen zu lassen. Diese dürfen einfach nicht verloren gehen und im Sand der Zeit versiegen. Die wenigen, die die Wahrheit noch kennen und vor allem miterlebt haben, müssen unbedingt zu Wort kommen und so viele Menschen wie möglich erreichen. Wir sind bemüht, alle Vorträge aufzuzeichnen, damit auch die Nachwelt noch die Möglichkeit hat, diese wichtigen und wertvollen Vorträge zu sehen." (Flugblatt der Initiative "Helden sterben nie") 73 Rechtsextremismus "Heldengedenken" Um eine Glorifizierung der Wehrmacht geht es auch beim sogenannten Heldengedenken, das regelmäßig im November aus Anlass des Volkstrauertages stattfindet. Im Mittelpunkt einer am 17.11.2019 in Ottbergen (Landkreis Hildesheim) von Angehörigen der NPD, "Jungen Nationalisten" (JN) und neonazistischer Szene gemeinsam durchgeführten Veranstaltung stand ein im September im Alter von 96 Jahren verstorbener ehemaliger Angehöriger der Waffen-SS. Dieser wurde wegen seiner Beteiligung an einem Massaker im französischen Ascq von einem französischen Gericht schuldig gesprochen, verbüßte jedoch zu keinem Zeitpunkt eine Strafe. Zum einen verweigerte die Bundesregierung wegen der verhängten Todesstrafe die Auslieferung des seinerzeit in Norddeutschland lebenden Mannes, zum anderen scheiterte die Eröffnung eines Verfahrens vor einem deutschen Gericht wegen des aus dem Rechtsgrundsatz "ne bis in idem"23 abgeleiteten Verbotes der Doppelbestrafung. Sein Werdegang und seine bis zuletzt auch öffentlich geäußerte fehlende Reue machten den bereits im Rahmen von Zeitzeugenvorträgen aufgetretenen M. zu einer Identifikationsfigur der rechtsextremistischen Szene. Nahezu Märtyrerstatus wurde ihm zuteil, nachdem er Ende Januar durch unbekannte Täter überfallen und beraubt wurde. Neben Solidarisierungsund Spendenaufrufen initiierten Rechtsextremisten auch eine Kampagne gegen Journalisten, die speziell zur Person des M. bzw. allgemein zur rechtsextremistischen Szene recherchieren. Vorläufiger Höhepunkt dieser Kampagne, die dem Versuch der Einschüchterung der betroffenen Journalisten sowie der Diskreditierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diente, war 23 Elementarer Grundsatz des Strafprozessrechts: "keine doppelte Verurteilung wegen derselben Tat". 74 Rechtsextremismus eine von der NPD Niedersachsen am 23.11.201924 in Hannover durchgeführte Demonstration zum Thema "Schluss mit steuerfinanzierter Hetze!", an der organisationsübergreifend insgesamt etwa 120 Angehörige der NPD/JN, der Neonaziszene und der Partei "Die Rechte" teilnahmen. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die bereits seit einigen Jahren anhaltende personelle und aktionistische Stagnation der neonazistischen Szene dauerte im Jahr 2019 fort. Ausschlaggebend sind Attraktivitätsverlust und mangelnde Anschlussfähigkeit infolge einer unzeitgemäßen und vergangenheitsbezogenen ideologischen Verengung auf den historischen Nationalsozialismus. Gruppierungen stellten ihre Aktivitäten ein, verzichteten auf politisch geprägte Aktionen, reduzierten diese auf ein öffentlich nicht wahrnehmbares Maß oder sind lediglich noch virtuell präsent. Die Entstehung neuer Gruppierungen war hingegen nur in wenigen Einzelfällen zu beobachten. Durch das Fehlen einer Koordinierung oder Steuerung der politischen Aktivitäten vollzieht sich die Entwicklung der neonazistischen Szene in Niedersachsen uneinheitlich. Dies spiegelt sich einerseits in der reinen Größe der Gruppierungen und zumeist losen Netzwerke wider, andererseits in der von den verbliebenen lokalen oder regionalen Strukturen unterschiedlich praktizierten Zusammenarbeit untereinander. Kooperationen über teilweise große räumliche Entfernungen sind ebenso feststellbar wie verschiedene Konstellationen mit Personen und Strukturen anderer Spektren. So sind in zahlreichen Fällen Schnittmengen zu den Parteien "Die Rechte", "Der III. Weg" sowie zur NPD oder zu deren Jugendorganisation JN zu beobachten, die jedoch häufig auf persönlichen Kennverhältnissen beruhen. Daneben bestehen Kontakte zu überwiegend subkulturell geprägten Bruderschaften wie "Nordic 12" (Bremer Umland), "Brigade 8" (Hannover und Rotenburg) und "Blood Brother Nation" (Oldenburg und Vechta) oder zur rechtsextremistisch beeinflussten Hooliganszene. Nur durch diese Kooperationen scheint es der neonazistischen Szene derzeit möglich, das grundsätzlich schwindende Mobilisierungspotenzial oberflächlich zu kompensieren. 24 Siehe auch Kapitel 2.8, Abschnitt "Aktivitäten der NPD in Niedersachsen". 75 Rechtsextremismus Ungeachtet dessen dürfte von der Neonaziszene weiterhin die Vorstellung von einer rassistisch verstandenen homogenen Volksgemeinschaft als idealtypischer, zeitlos moderner Gegenentwurf zur liberalen und multikulturellen Gesellschaft gesehen und propagiert werden. Anhänger der neonazistischen Szene werden deshalb auch zukünftig versuchen, die daraus resultierenden fremdenfeindlichen und rassistischen Überzeugungen verschärft in den gesellschaftlichen Diskurs zur Flüchtlingsund Einwanderungsthematik einfließen zu lassen. Es besteht hierdurch die abstrakte Gefahr einer weiteren Radikalisierung, die in Gewalttaten gegen Asylsuchende und Flüchtlingsunterkünfte, aber auch gegen Helferinnen und Helfer sowie gegen Politikerinnen und Politiker münden kann. Nach dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke im Juni 2019 und dem Anschlag auf eine Synagoge und einen Döner-Imbiss in Halle an der Saale (Sachsen-Anhalt) im Oktober 2019 durch mutmaßliche Rechtsextremisten hatten die Innenminister und Innensenatoren von Bund und Ländern in ihrer Sondersitzung am 18.10.2019 einen Zehn-Punkte-Plan zur verstärkten Bekämpfung des Rechtsextremismus vorgestellt, der u. a. die intensive Nutzung des Instruments von Vereinsverboten vorsieht. 25 Am 23.01.2020 wurde durch den Bundesinnenminister ein Verbot gegen die Gruppierung "Combat 18 Deutschland" ausgesprochen. In diesem Zusammenhang erfolgten Wohnungsdurchsuchungen führender Vereinsmitglieder in mehreren Bundesländern (Brandenburg, Hessen, MecklenburgVorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen). Die Gruppierung "Combat 18 Deutschland" hat Klage gegen das Verbot eingereicht. Damit ist das Verbot noch nicht rechtskräftig. Bei "Combat 18 Deutschland" handelt es sich um eine neonazistische, rassistische und fremdenfeindliche Vereinigung, die in ihrer Zweckrichtung eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweist. Der Verein steht in der Tradition der im Jahr 1992 als rechtsextremistische Saalschutzgruppe gegründeten britischen Vereinigung "Combat 18" und genießt innerhalb der rechtsextremistischen Szene ein hohes Ansehen. Mit seiner Strahlkraft hat der Verein unter Rechtsextremisten eine Vorbildfunktion inne und 25 Vgl. Abschlusserklärung der Innenminister und Innensenatoren von Bund und Ländern zur Sondersitzung der IMK am 18.10.2019. 76 Rechtsextremismus wird als Symbol des gewaltbreiten Rechtsextremismus verehrt. 26 "Combat 18" gilt zudem als der militante Arm von "Blood and Honour", einer ebenfalls aus Großbritannien stammenden Organisation, die seit ihrer Gründung in den 1980er Jahren zur bedeutendsten und aktivsten internationalen Organisation innerhalb der rechtsextremistischen Skinhead-Szene aufgestiegen ist. In Deutschland wurde "Blood and Honour" bereits im Jahr 2000 verbotenen. Das Verbot von "Combat 18 Deutschland" ist das 18. Verbot eiLogo Combat 18 Deutschland; in Deutschland ner rechtsextremistischen Vereinigung durch einen Bundesverboten innenminister. Davor war im Februar 2016 der Verein "Weisse Wölfe Terrorcrew" verboten worden. In Bremen erging zudem durch den Innensenator am 06.11.2019 ein Vereinsverbot gegen die dort ansässige rechtsextremistische Gruppierung "Phalanx 18". 2.6 Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) Gründung/ Oktober 2012; als eingetragener Verein mit Sitz in Paderborn Bestehen seit (Nordrhein-Westfalen) seit August 2014: "Identitäre Bewegung Deutschland e. V." Struktur/ Bundesweit diverse Regionalund Ortsgruppen; Schwerpunkte in Repräsentanz Niedersachsen sind der Raum Hannover-Hildesheim-Braunschweig sowie der Raum Lüneburg Mitglieder/ Bund: k. A. 27 Land: 50 Anhänger/ Unterstützer 26 Vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Pressemitteilung vom 23.01.2020: Bundesinnenminister verbietet "Combat 18 Deutschland". 27 Auf Bundesebene werden die Mitglieder der "Identitären Bewegung Deutschland" (IBD) unter dem rechtsextremistischen Personenpotenzial in parteiunabhängigen bzw. parteiungebundenen Strukturen gezählt. Eine gesonderte Ausweisung des Personenpotenzials der IBD erfolgt nicht; siehe Kapitel 2.1, "Mitglieder-Potenzial". 77 Rechtsextremismus Veröffentlichungen Eigene Internetseite (Allgemeines) mit Verlinkungen zu Internetpräsentationen herausragender Kampagnen ("Defend Europe", "Kein Opfer ist vergessen"). Die einzelnen Regionalund Ortsgruppen sind mit eigenen Profilseiten auch in einzelnen Sozialen Netzwerken zu finden. Kurzportrait/Ziele Die "Identitäre Bewegung Deutschland" (IBD) ist eine aktivistische Gemeinschaft im europäischen Rechtsextremismus, deren Vertreter auch in Niedersachsen lokale Untergruppen gebildet haben. Die IBD ist in einer netzwerkähnlichen Struktur organisiert und basiert auf Personenzusammenschlüssen vor allem jüngerer Menschen zwischen 18 und 30 Jahren. Ideologisch wird die IBD dem Umfeld der Neuen Rechten28 zugeordnet und gehört zu einem intellektuell geprägten Spektrum im organisierten Rechtsextremismus, das sich auf die antidemokratischen Theoretiker der "Konservativen Revolution" beruft. Belege hierfür sind ihre programmatischen Positionierungen und ihr ideologisches Konzept der "ethnokulturellen Identität", aber auch diverse europaweite Kontakte zu Personen und Organisationen der Neuen Rechten. Im Gegensatz zu den Denkzirkeln der Neuen Rechten führt die IBD jedoch auch konkrete Aktionen durch und verbreitet diese anschließend medial aufbereitet im Internet. Finanzierung Die IBD finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und dem Verkauf von Artikeln im Internetshop der Organisation. Die eigene Vermarktung erfolgt über eine Internetseite. Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Die IBD versteht sich als Ableger der Identitären Bewegung Österreich und der französischen Jugendorganisation "Generation Identitaire" (GI). Insbesondere die GI diente der IBD in ihrer Gründungsphase als Vorbild für eigene Aktivitäten. Bei der GI handelt es sich um die Jugendorganisation des Bloc identitaire, der die Nachfolgeorganisation der aufgrund rassistischer und gewalttätiger Aktivitäten im Jahr 2002 verbotenen Gruppierung Unite radicale darstellt 28 Die mit dem Begriff Neue Rechte bezeichnete ideologische Strömung beruft sich auf die "Konservative Revolution", eine intellektuelle Strömung antidemokratischen Denkens in der Weimarer Republik. Der Begriff wird aber nicht einheitlich verwendet. Manche Autoren erfassen mit diesem Begriff den um Theoriebildung bemühten Teil des Rechtsextremismus in seiner Gesamtheit. 78 Rechtsextremismus und von den französischen Behörden als rechtsextremistisch eingestuft wird. Erkennungszeichen der "Identitären Bewegung" ist das Lambda, der elfte Buchstabe des griechischen Alphabets, in einem Kreis. Das Symbol war im antiken Griechenland das Erkennungsmerkmal der Spartaner, die u. a. im 5. Jahrhundert v. Chr. gegen die Invasion der Perser kämpften. In Anlehnung an den US-amerikanischen Kinofilm "300" wird der Bezug zu den Soldaten des spartanischen Heeres hergestellt, die auf ihren Schilden das Lambda trugen. Die Mitglieder der "Identitären Bewegung" sehen sich in der Tradition der Spartaner und tragen dies mit der Verwendung des Lambda öffentlich zur Schau. Die IBD betrachtet sich als Bestandteil einer europaweiten Bewegung. Ihr Ziel ist es, die europäische Jugend im Kampf für die ihrer Meinung nach bedrohte Freiheit und kulturelle Identität zu vereinen. Ihre vornehmliche Aufgabe sieht die IBD folglich in der Verteidigung und Bewahrung von "Heimat, Freiheit, Tradition". An erster Stelle stehe hierbei der Erhalt der "ethnokulturellen Identität", die durch einen befürchteten "demographischen Kollaps" sowie durch angebliche "Massenzuwanderung" und "Islamisierung" bedroht sei. Das Konzept der "ethnokulturellen Identität" bezeichnet dabei einen völkischen Nationalismus bzw. Regionalismus im europäischen Kontext. In Anlehnung an den Franzosen Alain de Benoist, der einer der maßgeblichen Vordenker der Neuen Rechten in Europa ist, wird darunter eine ethnische, religiöse und kulturelle Prägung von Gemeinschaften und ganzen Völkern verstanden, durch die allein sich die Identität des Einzelnen definiere. Die IBD richtet sich deshalb vehement gegen Multikulturalismus und propagiert einen europäischen Ethnopluralismus, der erstens die vermeintlich zu verteidigenden kulturellen und zugleich angeblich naturgegebenen Unterschiede zwischen ethnischen Gruppen im Sinne eines kulturellen Rassismus begründet und der zweitens dementsprechend die strikte räumliche und kulturelle Trennung unterschiedlicher Ethnien fordert. Die Positionen der IBD sind vor allem von einer zum antimuslimischen Rassismus tendierenden Islamfeindlichkeit geprägt. Die IBD behauptet eine Unvereinbarkeit und Feindschaft der Muslime mit der einheimischen Bevölkerung und schreibt ihnen unabänderliche Wesensmerkmale (frauenfeindlich, unehr79 Rechtsextremismus lich, machtbesessen usw.) pauschal zu. Ethnische Zugehörigkeiten werden auf diese Weise kulturalisiert und religiös überhöht, auch um an bestehende fremdenund islamfeindliche Ressentiments in der Bevölkerung anknüpfen zu können. Hiermit richtet sich die IBD gegen die im Grundgesetz verbrieften Freiheits-, Gleichheitsund Menschenrechte (Art. 1 - 4 GG) und ist damit verfassungsfeindlich (SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG). Seit die IBD im September 2014 ihre Kampagnenfelder auf das Thema Asylsuchende ausgeweitet hat, ist eine weitere Radikalisierung festzustellen. Nach Meinung der "Identitären" sind die Asylsuchenden in ihrer großen Mehrzahl "aggressive Kolonisatoren, die die indigene Bevölkerung immer weiter verdrängen und nicht integrierbar sind". Im Zuge der Asylpolitik der Bundesregierung fokussierte sich die IBD unter Initiierung der Kampagne "Großer Austausch" fortan auf dieses Themenfeld. Im Jahr 2016 wurde die Kampagne mit der Forderung nach "Remigration" weitergeführt und wiederholt mit dem Hinweis auf eine angeblich gestiegene Bedrohungslage durch "Kriminelle und Terroristen" im Zuge der vermeintlichen "Islamisierung" Deutschlands und Europas verbunden. Im Jahr 2019 wurden beide Themen im Rahmen der bundesweiten "Aktionswoche Remigration" und "Aktionswoche -NOGo Areas" wieder aufgegriffen. "Du verstehst hier keine Worte deiner eigenen Sprache mehr und die Menschen deiner Umgebung sind dir grundsätzlich fremd. Die Kriminalitätsbelastung in den Gebieten steigt. Vergewaltigungen, Raubüberfälle und Körperverletzungen gehören in den multikulturell geprägten Vierteln der Großstädte zum traurigen Alltag. Arabische und afrikanische Clans entziehen sich der öffentlichen Rechtsordnung und unserem kulturellem Verständnis. Sie schaffen ihre eigene kleine Parallelwelt, in der unsere Leitkultur, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit keinen Platz haben. Es ist das Ergebnis des Großen Austausches, der durch die jahrelange Politik der Masseneinwanderung und offenen Grenzen begünstigt wurde." (Internetseite der IBD vom 18.03.2019) 80 Rechtsextremismus Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Aktionen an Parteibüros und Medienhäusern Am 14.01.2019 führten Aktivisten der Identitären Bewegung eine "bundesweite Aktion" unter dem Motto "Schreibtischtäter benennen - Gegen linke Gewalt" vor Parteibüros von SPD, DIE LINKE. und Bündnis 90/DIE GRÜNEN sowie vor verschiedenen Medienhäusern durch. Vor Ort wurden themenbezogene Plakate und Flugblätter (u. a. mit der Aufschrift "Wann problematisieren SIE LINKE GEWALT?") an Fenstern und Fassaden geklebt sowie Steinhaufen aufgeschichtet, um kleine Holzstiele mit roten Fähnchen und laminierten Flugblättern aufzustellen. Mitglieder der "IB Niedersachsen" beteiligten sich in Lüneburg an der Aktion und brachten mehrere Flugblätter am dortigen Wahlkreisbüro der Partei DIE LINKE. an. Anschließend wurden Bilder der Aktion über den Kurznachrichtendienst Twitter veröffentlicht. Hierbei wurde auch auf einen vermeintlich linksmotivierten Angriff auf einen Bremer AfD-Politiker Bezug genommen. Dieser stehe stellvertretend für "linke Gewalttaten, die unter dem Deckmantel der Demokratie getätigt" und "konsequent totgeschwiegen und in den Parlamenten nicht thematisiert" würden. "Wir haben daher eine deutliche Botschaft vor die Büros und Schaltstellen der Unterstützer und Verharmloser der linken Gewalt getragen" (Internetseite der "Identitären Bewegung Deutschland" vom 14.01.2019) 81 Rechtsextremismus Störung einer proeuropäischen Versammlung in Hildesheim Am 10.02.2019 fand in der Hildesheimer Innenstadt eine proeuropäische Versammlung unter dem Thema "Pulse of Europe" statt, an der sich etwa 40 Personen beteiligten. Während der Versammlung wurden neun Mitglieder der "IB Niedersachsen" festgestellt, die versuchten, den Versammlungsablauf durch das Zeigen von EUkritischen Schildern und durch das Verteilen von entsprechenden Flugblättern zu stören. Die gezeigten Schilder hatten u. a. die Aufschriften "Masseneinwanderung statt Überalterung", "Heute Europa und Morgen die ganze Welt" und "Die Völker Europas überwinden". Da die IB-Aktivisten der Aufforderung des Versammlungsleiters von "Pulse of Europe" nicht nachkamen, die Störungen zu unterlassen, beendete dieser daraufhin die eigene Versammlung. Gegen die namentlich festgestellten Störer wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Versammlungsgesetz und der Hildesheimer Stadtverordnung eingeleitet. Bilder und ein kurzes Video der Aktion veröffentlichte die "IB Niedersachsen" wie üblich beim Kurznachrichtendienst Twitter. Islamfeindliche Aktion vor der TU Braunschweig Am 17.05.2019 führten mehrere Mitglieder der "Identitären Bewegung" vor der Technischen Universität in Braunschweig eine Banneraktion durch. Auf dem Banner mit der Aufschrift "Deutschlands Zukunft" befanden sich die schattenhaften Darstellungen mehrerer Moschen. Bei der Aktion wurden auch Papierschnipsel mit dem Logo und dem Hinweis auf die Internetseite der "Identitären Bewegung" verteilt. Auf deren Rückseite befanden sich die bekannten Slogans "Heimat, Frei82 Rechtsextremismus heit, Tradition", "Werde auch du aktiv für unser Land" und "Kommt in die Bewegung". Bei der anschließenden Veröffentlichung auf dem Kurznachrichtendienst Twitter prangerte die "IB Niedersachsen" erneut die ihrer Meinung nach drohende Islamisierung Europas an. "Das Schreckensgespenst #Islamismus schwebt über Europa... Islamismus ist kein Gespenst! Es ist eine der größten Gefahren für Europa!" (Twitter-Account der "IB Niedersachsen" vom 17.05.2019) Banneraktion anlässlich eines Besuches der Bundeskanzlerin Bei dem Besuch der Stadt Goslar von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 19.06.2019 führte die "IB Niedersachsen" eine Banneraktion durch. Bei der anschließenden Veröffentlichung über den Kurznachrichtendienst Twitter zeigte die IB u. a. ein auf dem Dach einer Warenhauskette befestigtes Banner mit der Aufschrift: "UNSER EUROPA IST NICHT EURE UNION IHR SPRECHT VON EUROPA DOCH VERGESST SEINE VÖLKER". "Wie wir Aktivisten nun einmal sind, empfingen wir diese Dame, welche für den 'hervorragenden Zustand' unseres Landes verantwortlich ist, mit unseren Freunden aus dem #Harz mit einem 'kleinen' Banner." (Twitter-Account der "IB Niedersachsen" vom 19.06.2019) 83 Rechtsextremismus Versammlungsrechtliche Aktionen in Halle/Saale Für den 20.07.2019 wurden von der IBD mehrere versammlungsrechtliche Aktionen in Halle/Saale (Sachsen-Anhalt) angemeldet. Neben zwei Infotischen war ein zentraler Aufzug unter dem Motto "Europa verteidigen - es bleibt unsere Heimat" geplant. Am Veranstaltungstag fanden sich nach Polizeiangaben bis zu 250 Mitglieder und Sympathisanten der "Identitären Bewegung" am Veranstaltungsort ein. Unter den Teilnehmern konnten mehrere Aktivisten der "IB Niedersachsen" festgestellt werden. Parallel fanden mehrere Gegenveranstaltungen (u. a. des Bündnisses "Halle gegen Rechts") mit bis zu 2.200 Teilnehmern statt. Aufgrund der Proteste konnte der Aufzug der "Identitären Bewegung" nicht durchgeführt werden. Zwei weitere Spontandemonstrationen der IBD wurden im Verlauf des Tages ebenfalls aufgrund von Sicherheitsbedenken von der Polizei untersagt. Insgesamt blieb die Veranstaltung hinter den Erwartungen der Veranstalter zurück. Dennoch sind die länderübergreifende Beteiligung an bundesweiten Aktionen sowie die Anwesenheit weiterer europäischer IB-Mitglieder (hauptsächlich Mitglieder der IB Österreich) Anhaltspunkte für die starke Vernetzung der Aktivisten und die geschlossene politische Haltung der "Identitären Bewegung". Vernetzung durch regionale Stammtische und Schulungsabende der "Identitären Bewegung" in Niedersachsen Auch im Verlauf des Jahres 2019 bewarb die "IB Niedersachsen" über ihren Twitter-Account regelmäßig Stammtische und Vorträge in Hannover, um einerseits neue Interessenten auf lokaler Ebene anzusprechen und um andererseits die Vernetzung der bereits vorhandenen Mitglieder voranzutreiben. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Nachdem die IBD am 10.10.2012 zunächst als Facebook-Gruppe gegründet wurde, war das soziale Netzwerk bis Mai 2018 ihre größte Plattform zur Veröffentlichung von Informationen über eigene Aktionen und über ideologische Kampagnen. Durch die dortige Verbreitung konnten neue Interessenten angesprochen und für die Teilnahme an Aktionen oder Stammtischen geworben werden. Mit der Sperrung ihrer Facebookund Instagram-Profile im Mai 2018 84 Rechtsextremismus verlor die "Identitäre Bewegung" ihr größtes Zugpferd hinsichtlich der Verbreitung ihrer Ideologie. Alternativ wurde seitdem versucht, mit größeren Aktionen mehr Aufmerksamkeit zu erhalten. Allerdings blieben sowohl das "IB-Festival" am 25.08.2018 in Dresden als auch die Aktionen am 20.07.2019 in Halle/Saale hinter den Erwartungen zurück. Dennoch ist die länderübergreifende Beteiligung an bundesweiten Aktionen sowie die Anwesenheit weiterer europäischer IB-Mitglieder (hauptsächlich Mitglieder der IB Österreich) ein Anhaltspunkt für die starke Vernetzung der Aktivisten und die geschlossene politische Haltung der "Identitären Bewegung". Es bleibt abzuwarten, ob die "Identitäre Bewegung" trotz der eher geringen Teilnahmebereitschaft der eigenen Mitglieder auch weiterhin an der Durchführung von Großaktionen festhält. Möglich wäre ebenso eine Rückkehr zur bisherigen Strategie, mit einem geringen Personalaufwand eine größtmögliche mediale Reaktion zu provozieren. Allerdings waren die Aktionen und Veranstaltungen der "Identitären Bewegung" im Jahr 2019 wie bereits im Vorjahr kaum geeignet, ein größeres Publikum anzusprechen oder eine größere mediale Aufmerksamkeit zu generieren. Auch die angestrebte (Groß-) Veranstaltung in Halle/Saale blieb mit Blick auf die Teilnehmerzahlen hinter den Erwartungen zurück. Umso wichtiger wird es für die "Identitäre Bewegung" künftig sein, wieder mehr Aufmerksamkeit zurückzuerlangen. Ob dies in Form von Aktionen wie der Besetzung des Brandenburger Tores im August 2016 oder durch die Mobilisierung der eigenen Aktivisten zu öffentlichem Auftreten der Fall sein wird, ist bisher nicht abzusehen. Die Reichweite solcher Aktionen ist ohne die bisher erfolgte Aufbereitung zur Selbstdarstellung in den sozialen Medien deutlich eingeschränkt. Sollte es nicht gelingen, die eigenen Anhänger entsprechend zu mobilisieren, droht der "Identitären Bewegung" ein weiterer herber Rückschlag, auch hinsichtlich der Rekrutierung neuer Aktivisten. Mögliche Folgen aus diesem Umstand sind, dass sich die "Identitäre Bewegung" entweder radikalisiert oder letztlich zerfällt, weil sich ihre Anhänger anderen rechtsextremistischen Gruppierungen anschließen oder dem demokratisch-konservativen Lager zuwenden. Inhaltlich hat sich die IBD kaum verändert. Durch das Hineintragen emotional aufgeladener Themen (u. a. "Gewalt gegen Frauen") in den öffentlichen Raum erreicht die "Identitäre Bewegung" eine An85 Rechtsextremismus schlussfähigkeit für breitere gesellschaftliche Kreise. Das Wiederaufgreifen von "älteren" Themenkomplexen zeugt ebenfalls von einem Stillstand innerhalb der ideologischen Entwicklung der "Identitären Bewegung". Beispiele sind hier wiederholte Hinweise auf eine angeblich gestiegene Bedrohungslage durch "Kriminelle und Terroristen" im Zuge der vermeintlichen "Islamisierung" Deutschlands und Europas, die aktuell im Rahmen der bundesweiten "Aktionswoche Remigration" und "Aktionswoche -NOGo Areas" thematisiert wurden. Die Aktionen und aktuellen Kampagnen der "Identitären Bewegung" stehen auch im Jahr 2019 inhaltlich für eine Fortführung der ideologisch-programmatischen Forderung nach dem Erhalt der "ethnokulturellen Identität" und zeigen in der begleitenden Darstellung im Internet unverkennbar fremdenfeindliche Positionen bis hin zu völkisch-nationalistischen Haltungen. Ideologisch verfolgt die "Identitäre Bewegung" damit weiterhin einen Ethnopluralismus, der Menschen aufgrund kultureller Zugehörigkeiten klassifiziert und bewertet. Der Einzelne wird nicht als Individuum, sondern als Teil eines Kollektivs wahrgenommen, dem bestimmte unabänderliche Merkmale und Eigenschaften zugeschrieben werden. Im Sinne eines volksgemeinschaftlichen Denkens wird hierbei die Identität eines Menschen aufgrund seiner ethnischen Herkunft definiert. Die Identität eines Volkes bzw. einer Nation ist demnach vor allem durch die jeweiligen kulturellen Eigenheiten und Errungenschaften geprägt. Den ideologischen Bezugsrahmen bieten rechtskonservative Theoretiker der Weimarer Republik wie Ernst Jünger, Carl Schmitt und Oswald Spengler, die zu den antiliberalen und antiegalitären Denkzirkeln der "Konservativen Revolution" gezählt werden. So steht im Mittelpunkt der identitären Ideologie ein kollektivistisches Begriffsverständnis von "Freiheit, Heimat, Tradition", das primär auf Ausgrenzung, Abwertung und Ungleichheit setzt und sich kategorisch gegen die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richtet. 86 Rechtsextremismus 2.7 Junge Alternative (JA) Niedersachsen Gründung/ November 2013; Auflösung vorläufig 04.11.2018 Bestehen seit Struktur/ Landesverband; vier Bezirksverbände (Braunschweig, Hannover, Repräsentanz Lüneburg, Weser-Ems) sowie die Hochschulgruppe Göttingen Mitglieder/ Bund: 1.600 Land: 25 Anhänger/ Unterstützer Veröffentlichungen Eigene Internetseite, Präsenzen des Landesverbandes und der Bezirksverbände in den gängigen sozialen Netzwerken Kurzportrait/Ziele Die "Junge Alternative (JA) Niedersachsen" ist die Jugendorganisation der Alternative für Deutschland (AfD). Sie stellt eine eigenständige, dem Bundesverband der Jungen Alternative für Deutschland untergeordnete politische Vereinigung dar. Die JA Niedersachsen ist ein Personenzusammenschluss aus jungen Menschen, überwiegend zwischen 18 und 30 Jahren. Der niedersächsische Landesverband vertritt seit dem Jahr 2017 insbesondere auf Funktionärsebene vermehrt rechtsextremistische Positionen und pflegt gezielt Kontakte zu rechtsextremistischen Akteuren und Gruppierungen, die in erster Linie der Neuen Rechten zuzuordnen sind. Die Verbreitung von geschichtsrevisionistischen und geschichtsrelativierenden Äußerungen wie auch von verschwörungstheoretischen Inhalten deutet darüber hinaus auf eine geistige Nähe zu klassischen rechtsextremistischen Argumentationsmustern und Agitationsstrategien hin. Infolge der Mitte 2017 erfolgten Konstituierung eines neuen Landesvorstandes entwickelte die JA Niedersachsen eine politische und ideologische Positionierung, die sich verstärkt an der Grenze zwischen Populismus und Extremismus orientierte und diese bisweilen deutlich überschritt. Die Situation führte zum Austritt bzw. Einflussverlust vieler gemäßigter Kräfte. Fortan dominerten in erster Linie antidemokratische, antipluralistische sowie islam-, 87 Rechtsextremismus einwanderungsund asylfeindliche Inhalte die Themensetzung der Organisation. Nach der Bekanntgabe, dass die JA Niedersachsen mit Wirkung vom 03.09.2018 nunmehr Beobachtungsobjekt des Niedersächsischen Verfassungsschutzes ist, erfolgte im November 2018 die Auflösung des Landesverbandes. Finanzierung Die JA Niedersachsen finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Die JA Niedersachsen propagiert ein Weltbild, in dem Minderheiten (vor allem Einwanderer, Asylbewerber, Muslime) sowie politische Gegner pauschal abgewertet, diffamiert und verächtlich gemacht werden. Indem sie eine repressive, autoritäre und antipluralistische Zielsetzung vertritt, negiert die JA Niedersachsen zentrale Prinzipien des demokratischen Verfassungsstaates. Das formelle Bekenntnis der JA Niedersachsen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung kann daher lediglich als taktisch gewertet werden. Vielmehr ist es unter Berücksichtigung aller gesammelten Erkenntnisse wahrscheinlich, dass das demokratische System organisationsintern in Frage gestellt wird. Insgesamt ist festzustellen, dass sich die JA Niedersachsen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, insbesondere gegen die Würde des Menschen (Art. 1 GG), gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), gegen die Freiheit des Glaubens und der ungestörten Religionsausübung (Art. 4 GG), gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 GG) und gegen das Recht auf Asyl (Art. 16a GG). Sie erfüllt damit die Voraussetzungen einer Beobachtung gemäß SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. 88 Rechtsextremismus Auflösung des niedersächsischen Landesverbandes Als am 03.09.2018 die Beobachtung der JA Niedersachsen sowie der JA Bremen durch die jeweiligen Innenressorts bekannt gegeben wurde, reagierte der JA-Bundesverband wenige Stunden später mit einer Pressemitteilung, in der er die Entscheidung zur Beobachtung "als nicht nachvollziehbar" bezeichnete. Gleichzeitig wurde in der Pressemitteilung jedoch angekündigt, zeitnah einen außerordentlichen Bundeskongress abzuhalten, auf dem die Abgliederung bzw. die Auflösung der Landesverbände Niedersachsen und Bremen beschlossen werden sollte.29 Der JA-Bundesverband ließ an diesem Tag außerdem verlauten, man wolle die Beobachtung "mit allen rechtlichen Mitteln" anfechten. Letztlich blieb es aber bei der bloßen Ankündigung. Die über beide Landesverbände mitgeteilten Erkenntnisse und Materialien hatten offenbar selbst beim Bundesverband keine Zweifel an einer Rechtmäßigkeit der Beobachtung zugelassen, wie es auch später in einer Pressemitteilung hieß: "Dem Landesverband Niedersachsen wurden erhebliche und vorsätzliche Verstöße gegen ... die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland vorgeworfen und nachgewiesen." (Pressemitteilung des JA-Bundesverbandes vom 04.11.2018) Im Oktober 2018 intensivierten sich die Planungen für die Auflösung des niedersächsischen Landesverbandes und eine Neugründung bzw. Neustrukturierung der Jugendorganisation. Der angekündigte, außerplanmäßige Bundeskongress fand schließlich am 04.11.2018 im Zechensaal in Barsinghausen (Region Hannover) statt. Der einzige inhaltliche Tagesordnungspunkt befasste sich erwartungsgemäß mit der "Abgliederung der JA Niedersachsen". Um die angestrebte Abgliederung bzw. Auflösung durchzusetzen, musste eine Zweidrittelmehrheit unter den etwa 260 Teilnehmenden erreicht wer29 Pressemitteilung des JA-Bundesverbandes vom 03.09.2018. 89 Rechtsextremismus den. Obwohl vom JA-Bundesverband und von der AfD massiv für die Auflösung geworben wurde und man sich bemühte, möglichst viele gemäßigte JA-Mitglieder zur Teilnahme an dem Bundeskongress zu bewegen, waren es am Ende wenige Stimmen, die für die notwendige Mehrheit sorgten. Infolge der Entscheidung erlosch die Mitgliedschaft von ungefähr 180 Personen. Reaktionen nach der Auflösung Vor dem Hintergrund der knappen Entscheidung gab es unterschiedliche Bewertungen. Während sich der Bundesverband "erleichtert" zeigte und die Entscheidung "ausdrücklich begrüßte", sprachen niedersächsische Mitglieder von "einem schwierigen Tag" für sich selbst und "ihre Kameraden der ehemaligen JA Niedersachsen". Einigkeit herrschte darin, der JA Niedersachsen im Jahr 2019 einen Neuanfang zu ermöglichen. Die zunächst zeitnah nach der Auflösung angestrebte Neugründung des niedersächsischen Landesverbandes ist (bislang) jedoch nicht zustande gekommen. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Entwicklung nach der Auflösung Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den JA-Bundesverband am 15.01.2019 zum Verdachtsfall erhob, gerieten sowohl die Partei als auch die Jugendorganisation und ihre Untergliederungen in die Defensive. Analog zur Bewertung des niedersächsischen Landesverbandes der JA durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz waren die für die Entscheidung des BfV ausschlaggebenden Ideologieelemente, in erster Linie die Islamund Asylfeindlichkeit sowie die Diffamierung und Verächtlichmachung anderer Parteien bzw. des Mehrparteiensystems, aber auch die Delegitimierung des politischen Systems insgesamt und die drastische Missachtung rechtsstaatlicher Grundprinzipien sowie Schuldabwehr und Geschichtsrevisionismus. Mit dem "Deutschlandplan" liegt eine offizielle Programmatik vor, die an mehreren Stellen eindeutig Verletzungen der im Grundgesetz garantierten Menschenwürde einfordert. Auch die Rhetorik der Funktionäre auf Bundesund Länderebene ist von Abwertungen und Verächtlichmachungen geprägt. Einwanderer und Flüchtlinge 90 Rechtsextremismus werden pauschal und konsequent in demütigender Weise herabgewürdigt. Die Vielzahl solcher Äußerungen innerhalb der JA belegt zudem, dass es sich nicht um einzelne Entgleisungen, sondern um ein zentrales Charakteristikum der Organisation handelt. Weiterhin ist bemerkenswert, wie ausgeprägt die Bereitschaft innerhalb der JA ist, die Verbrechen des Nationalsozialismus zu verharmlosen und zu relativieren. Wegen der in Folge der Verdachtsfalleinstufung hohen Zahl an - mitunter öffentlich inszenierten - Austritten und einem damit verbundenem Substanzverlust sah sich die JA Anfang des Jahres 2019 genötigt, den sogenannten "Deutschlandplan" inhaltlich zu entschärfen. In Niedersachsen führte die Einstufung des JA-Bundesverbandes als Verdachtsfall dazu, dass sich diejenigen Mitglieder, die zunächst für die Koordination und Durchführung der Neugründung des Landesverbandes vorgesehen waren, von der Organisation distanzierten bzw. für ihre geplanten Aufgaben in Niedersachsen nicht mehr zur Verfügung standen. Der Bundesvorstand selbst sprach in einer am 25.06.2019 in Berlin abgehaltenen Pressekonferenz davon, dass die Auflösung des niedersächsischen JA-Landesverbandes darauf beruhe, "dass das Verhalten einzelner Mitglieder des Landesverbandes Niedersachsen in eklatanter Weise gegen die Grundsätze der "Jungen Alternative" verstoßen habe."30 Den Kern der internen Auseinandersetzung der JA mit der Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern bildet die Argumentation, dass die Verdachtsfalleinstufung zwar durchaus auf tatsächlich existierenden Anhaltspunkten für eine rechtsextremistische Bestrebung zurückzuführen sei, es sich aber lediglich um einzelne Mitglieder handele. Die für die Beobachtung des niedersächsischen Landesverbandes entscheidenden strukturellen und programmatischen Dimensionen werden hierbei bewusst ausgeblendet. 30 Pressekonferenz der "Jungen Alternative" für Deutschland am 25.06.2019 in Berlin. 91 Rechtsextremismus Politische Aktivitäten und Neuformierungen Nach Äußerungen des JA-Bundesvorsitzenden Damian Lohr auf der bereits erwähnten Pressekonferenz zur Zukunft des niedersächsischen Landesverbandes fänden "mittlerweile bereits erste Treffen" statt: "... wir sind optimistisch, dass wir nicht in allzu ferner Zeit dort die Junge Alternative auch neu aufstellen können."31 Hiervon abgesehen zeichnete sich in Niedersachsen eine dezentrale Strategie ab, bei der einzelne Kreisverbände versuchten, regionale Jugendgruppen ohne einheitliche Organisationsbezeichnung zu etablieren. So ist u. a. von der "Jungen AfD", den "Jungen Erwachsenen", der "patriotischen Jugend" oder der "AfD-Jugend" die Rede. Darüber hinaus benannten einzelne Kreisverbände offizielle Ansprechpartner für interessierte Jugendliche. Personell setzten sich diese neuen Jugendstrukturen zum Teil aus ehemaligen Mitgliedern und Funktionären der JA Niedersachsen zusammen. Spezifische inhaltliche bzw. politische Verlautbarungen und Zielsetzungen sind bisher nicht zu vernehmen. Hingegen sind vereinzelt öffentliche Auftritte dieser neu strukturierten Personenzusammenschlüsse festzustellen. Ein Beispiel ist die am 24.08.2019 in Hannover stattgefundene Demonstration unter dem Titel "Zunehmende Gewaltdelikte in Deutschland". Einige Teilnehmer führten Fahnen mit sich, auf denen "Junge AfD Hannover Stadt" geschrieben stand. An der Veranstaltung nahmen mehrere hundert Personen teil, darunter Rechtsextremisten verschiedener Spektren. Neben Personen, die dem traditionellen Rechtsextremismus zugerechnet werden können, wie etwa der NPD oder der neonazistischen Szene, waren auch Akteure aus dem Bereich der sogenannten Neuen Rechten vertreten. Dabei handelte es sich um Aktivisten der "Identitären Bewegung" sowie der ehemaligen JA Niedersachsen. Ehemalige Mitglieder der JA Niedersachsen sind mittlerweile auch in anderen rechtsextremistischen Personenzusammenschlüssen aktiv. Neben vereinzelter Partizipation in neonazistischen Gruppierungen 31 Ebd. 92 Rechtsextremismus wurden insbesondere die zum Teil bereits bestehenden Verbindungen zur "Identitären Bewegung" vertieft. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die Beobachtung der JA Niedersachsen gründet im Wesentlichen auf ideologischen und personellen Überschneidungen mit rechtsextremistischen Organisationen. Dies lässt eine strukturelle Nähe zum organisierten Rechtsextremismus erkennen. Die Abgliederung bzw. Auflösung des Landesverbandes hat für den Niedersächsischen Verfassungsschutz zunächst keine Konsequenzen. Eine formale Neugründung des Landesverbandes wird an der Einschätzung der JA Niedersachsen als rechtsextremistische Bestrebung vorerst nichts ändern. Es bleibt abzuwarten, inwiefern sich die JA Niedersachsen oder ggf. eine ihr zuzuordnende Nachfolgeorganisation von rechtsextremistischer Ideologie zu trennen vermag und welche inhaltlichen Auseinandersetzungen diesen Prozess begleiten. 2.8 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Sitz/Verbreitung "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) Sitz des Bundesverbandes: Berlin; Sitz des Landesverbandes: Oldenburg "Junge Nationalisten" (JN) Sitz des Bundesverbandes: Riesa (Sachsen); Sitz des Landesverbandes Nord: ohne Angabe Gründung/ 1964; 1969 der Jugendorganisation Bestehen seit Struktur/ "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) Repräsentanz Bundesvorsitzender: Frank Franz; Landesvorsitzender: Manfred Dammann; wenige handlungsfähige Unterbezirke in Niedersachsen 93 Rechtsextremismus "Junge Nationalisten (JN)" Bundesvorsitzender: Paul Rzehaczek; Landesvorsitzender Nord: Sebastian Weigler (Niedersachsen); außer in Braunschweig keine handlungsfähigen Stützpunkte in Niedersachsen Mitglieder/ "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) Anhänger/ Bund: 3.600 Land: 240 Unterstützer "Junge Nationalisten" (JN) Bund: 225 Land: 10 Veröffentlichungen Bund: Deutsche Stimme (DS) (monatlich); Web-Angebote auf Bundesund Landesebene sowie in sozialen Netzwerken Kurzportrait/Ziele Die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) ist eine rechtsextremistische Partei, die die Demokratie in Deutschland beseitigen will und stattdessen offen und aggressiv fremdenfeindliche, rassistische und antisemitische Positionen propagiert. Ihre von völkisch-rassistischen Vorstellungen geleitete Programmatik weist eine ideologische und sprachliche Nähe zur Ideologie der "Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei" (NSDAP) auf. Finanzierung Staatliche Parteienfinanzierung, Mitgliedsbeiträge und Spenden Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Die NPD lehnt die freiheitliche Demokratie ab und will diese beseitigen. Dies betrifft auch einzelne, aber wesentliche Prinzipien und Grundwerte unserer Verfassung. So negiert die Partei die im Grundgesetz vertretene Idee, dass jeder Mensch als Individuum und ohne Vorbedingungen eine Würde besitzt. Die NPD spricht Menschen nur eine Würde als Teil eines nationalen Kollektivs zu. In dem 2010 verabschiedeten Parteiprogramm "Arbeit - Familie - Vaterland" proklamiert sie die Volksgemeinschaft: "Die Würde des Menschen als soziales Wesen verwirklicht sich vor allem in der Volksgemeinschaft. Erst die Volksgemeinschaft garantiert die persönliche Freiheit." In konsequenter Umsetzung dieser völkisch-nationalen Grundordnung will die NPD alles "Fremde" aus der "Solidargemeinschaft aller Deutschen" entfernen. Hiermit richtet sich die NPD insbesondere gegen die im Grundgesetz verbrieften Menschenrechte (Art. 1 GG) 94 Rechtsextremismus und gegen das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG). Damit ist die Partei verfassungsfeindlich und erfüllt die Voraussetzungen für eine Beobachtung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. Die NPD ist verfassungsfeindlich Der von den Innenministern und -senatoren der Bundesländer am 03.12.2013 beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereichte Antrag auf Verbot der NPD und ihrer Unterorganisationen wurde am 17.01.2017 vom Zweiten Senat des Gerichts zurückgewiesen (BVerfGE 2 BvB 1/13). In dem Urteil hatte das BVerfG zwar die Verfassungsfeindlichkeit der NPD bestätigt, aber kein Verbot ausgesprochen. In dem Urteil wurde ausgeführt: "Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin. Allerdings fehlt es (derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt, weshalb der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes den zulässigen Antrag des Bundesrates auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen (Art. 21 Abs. 2 GG) mit heute verkündetem Urteil einstimmig als unbegründet zurückgewiesen hat." In seiner weiteren Urteilsbegründung verwies das Gericht darauf, dass es dem verfassungsändernden Gesetzgeber vorbehalten sei, Sanktionsmöglichkeiten für verfassungsfeindliche Parteien zu schaffen. In Folge dessen beschloss der Bundestag im Sommer 2017 die Änderung von Art. 21 Abs. 3 Grundgesetz (GG) wie folgt: 95 Rechtsextremismus "Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen." Am 19.07.2019 reichten die drei Verfassungsorgane Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung den Antrag auf Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung beim BVerfG ein. In dem Antrag wird ausführlich begründet, dass die Partei die parlamentarische Demokratie verachtet und ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger nach darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Nach einem Ausschluss von der Parteienfinanzierung würde dann auch die steuerliche Begünstigung der NPD entfallen. Sollte der Antrag erfolgreich sein, würde die Partei über sechs Jahre von der Staatsfinanzierung ausgeschlossen werden. Anfang 2019 legte die NPD die Druckfassung ihrer Kommentierung zum aktuellen Parteiprogramm unter der Überschrift "Was wir wollen" vor. Die Kommentierung war vom Parteivorstand im September 2018 beschlossen worden. In der Broschüre werden "die programmatischen Alleinstellungsmerkmale" der Partei benannt, die an drei "weltanschaulichen Säulen" festgemacht werden.32 Als erste Säule bezeichnet der Begriff "Nationaldemokratie" die Zusammenführung ("Synthese") der angeblich gegensätzlichen Konstrukte von Nation und Demokratie im Sinne eines volksgemeinschaftlichen Denkens. Die zweite Säule umfasst ein "lebensrichtiges Menschenbild", mit dem die Partei das ihrer Meinung nach bestehende "Dogma von der Gleichartigkeit der Menschen" ablehnt. Sie befürwortet stattdessen, "alle wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Menschen als Grundlage politischer Entscheidungen" heranzuziehen. Nach Auffassung der NPD würden sich diese "wissenschaftlichen Erkenntnisse" grundlegend von den "inhumanen oder irrationalen Glaubensgrundsätzen" eines "anarchokapitalistischen, oligarchischen und migrantischen EU-Zwangsstaates" unterscheiden.33 Mit dem "Recht auf nationalen Dreiklang" als dritte Säule sollen nach dem Willen 32 Vgl. NPD-Parteivorstand: "Was wir wollen. Kommentierung des Parteiprogramms", Berlin 2018, S. 9f.; siehe auch das Interview mit dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden Ronny Zasowk in derselben Broschüre, S. 186-187. 33 Vgl. NPD-Parteivorstand: "Was wir wollen. Kommentierung des Parteiprogramms", Berlin 2018, Seite 10, 13. 96 Rechtsextremismus der NPD "alle Völker der Welt ihre nationale Identität frei ausüben dürfen, ihre nationale Souveränität bewahren können und in nationaler Souveränität ihre Menschen beschützen dürfen."34 Diese drei ideologischen Säulen werden in der Programmatik der NPD zur "Anerkennung und Achtung der natürlichen Unterschiedlichkeit der Menschen" verbunden, wie es in der Broschüre heißt, auch um damit die "natürliche Ungleichartigkeit aller Menschen" zu begründen.35 Im Ergebnis dieses "nationaldemokratischen Dreiklangs" versteht sich die NPD "als Interessenvertretung der ethnischen Deutschen, als eine politische Partei im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik, die sich für alle Deutschen und ihre Menschenund Bürgerechte einsetzt". Der Parteivorstand vertritt dabei die Ansicht, dass "ethnisch" auch durch den Begriff "völkisch" ersetzt werden könnte.36 Darüber hinaus wird die Forderung aufgestellt, "Rahmenbedingungen für eine freie und wirklichkeitsgetreue Geschichtsschreibung zu schaffen". Damit wäre nach Auffassung der NPD "einem Schuldkult, wie ihn die politische Klasse der Bundesrepublik Deutschland betreibt, ... die Grundlage entzogen". 37 Mit der positiven Bezugnahme auf den historischen Nationalsozialismus wie auch auf geschichtsrevisionistische Standpunkte gehen nicht selten antisemitische Positionen einher, die in der NPD tief verwurzelt sind. So wurde Anfang Oktober 2019 die Parteizentrale in Berlin von der Polizei durchsucht, nachdem mehrere Personen antisemitische und fremdenfeindliche Parolen sowie "Sieg Heil" gerufen hatten. Aktivitäten der NPD Zur Durchsetzung ihrer Ziele verfolgt die NPD unverändert die 1996 entwickelte "Drei-Säulen-Strategie" ("Kampf um die Straße, Kampf um die Köpfe, Kampf um die Parlamente"). Der "Kampf um die Köpfe" umfasst neben der Schulung von Mitgliedern auch den Kampf 34 Vgl. ebd., Seite 10. 35 Vgl. ebd., Seite 11. 36 Vgl. ebd., Seite 17. 37 Vgl. ebd., Seite 136. 97 Rechtsextremismus um die Deutung politischer Begriffe (kulturelle Hegemonie). Hierbei versucht die NPD, an vorhandene Ressentiments in Teilen der Bevölkerung anzuschließen. Hatte die NPD bei Wahlerfolgen in der Vergangenheit noch von den Protestbewegungen gegen die Sozialreformen profitiert, verschob sich ab dem Jahr 2014 der thematische Schwerpunkt in Richtung "Asylmissbrauch" und "Überfremdung". "Kampf um die Straße" Die NPD propagiert in diesem Kontext bereits seit August 2017 die Errichtung sogenannter "Schutzzonen" für Deutsche und führte die Kampagne seither fort. Auf einer eigenen Internetseite zu der Kampagne finden sich u. a. konkrete Hinweise, wie "Schutzzonen" (z. B. Bürgerwehren, Rückzugsräume, Schulwegwachen) praktisch umzusetzen seien und welche juristischen Aspekte dabei Berücksichtigung finden müssten. Ausgehend von der Behauptung, es bestehe eine "Notwehrsituation" in Deutschland, fordert die NPD ihre Mitglieder und Anhänger auf, selbst aktiv zu werden. Mit der Kampagne diffamiert die NPD in rechtsextremistischer Weise Flüchtlinge und Migranten pauschal als Gewalttäter und nicht zuletzt als "Bedrohung für das deutsche Volk". Gleichzeitig stellt ein solches Agieren das staatliche Gewaltmonopol in Frage. Darüber hinaus weist die Kampagne im Hinblick auf die verwendete Rhetorik und Terminologie teilweise Parallelen zum rechtsextremistischen Konzept der "Nationalbefreiten Zonen" auf. Dieses Konzept zielt darauf ab, öffentliche "Freiräume" zu schaffen, die dem Zugriff des demokratischen Rechtsstaates entzogen sind und in denen Rechtsextremisten originär staatliche Ordnungsund Schutzfunktionen für sich beanspruchen können. Begleitend zum Wahlkampf für die Europawahl und die Kommunalwahlen führte die NPD zwei Demonstrationen am Tag der Arbeit am 01.05.2019 durch. An der Kundgebung in Dresden (Sachsen) unter 98 Rechtsextremismus dem Motto "sozial geht nur national" beteiligten sich 175 Personen, an der Demonstration in Wismar (Mecklenburg-Vorpommern) unter dem Motto "Arbeit - Zukunft - Heimat" rund 250 Rechtsextremisten. "Kampf um die Parlamente" Mit Blick auf den "Kampf um die Parlamente" setzte sich die Abwärtsspirale der letzten Jahre seit dem Verlust der Landtagsfraktionen in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern fort. Bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 26.05.2019 erzielte die NPD mit 101.323 Stimmen nur noch 0,3 Prozent der Wählerstimmen; sie büßte ihr im Jahr 2014 errungenes Mandat ein und verlor zudem den Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung. Im Wahlkampf konnte die Partei mit dem Slogan "Migration Tötet" für eine kurzzeitige öffentliche Aufmerksamkeit sorgen, von der die NPD aber nicht profitieren konnte. Die Abschlusskundgebung der Bundespartei bildete der sogenannte "Eichsfeldtag" am 18.05.2019 in Leinefelde (Thüringen) mit rund 130 Teilnehmenden. Die besten Ergebnisse erzielte die NPD in Mecklenburg-Vorpommern (1,1 Prozent), Thüringen (1,0 Prozent), Sachsen (0,8 Prozent) und Brandenburg (0,7 Prozent). In Niedersachen kam die NPD auf 6.616 Stimmen (0,2 Prozent). Ihr bestes Wahlergebnis erreichte sie hier im Landkreis Helmstedt (0,5 Prozent). Bei den gleichzeitig in zehn Bundesländern durchgeführten Kommunalwahlen musste die NPD herbe Verluste hinnehmen. Die Zahl der kommunalen Mandate sank auf 141. In Niedersachsen hält die Partei zwölf Sitze. In Sachsen kam die Partei bei den Landtagswahlen am 01.09.2019 auf lediglich 13.239 Zweitstimmen (0,6 Prozent) und verpasste somit den Anspruch auf die staatliche Teilfinanzierung. Gegenüber den letzten Landtagswahlen 2014 verlor die Partei dabei rund 84 Prozent ihrer Wähler. Das schlechte Abschneiden führte der sächsische Spitzenkandidat und Mitglied im Bundesvorstand, Peter Schreiber, auf die Polarisierung zwischen CDU und AfD zurück, die der NPD keinen Spielraum überlassen habe. Angesichts der organisatorischen Schwäche und den geringen finanziellen Möglichkeiten der Partei verzichtete die NPD auf einen Antritt bei den Landtagswahlen am 01.09.2019 in Brandenburg. Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 27.10.2019 erreichte die NPD nach dem offiziellen Endergebnis 6.044 Stimmen (0,5 Prozent). 99 Rechtsextremismus "Kampf um die Köpfe" Auf Grundlage des Positionspapiers "Wille - Gemeinschaft - Tat" und der anhaltenden Schwäche als Wahlpartei versucht die NPD seit der Bundestagswahl 2017, sich als Weltanschauungspartei auszurichten. So hatte der stellvertretende Bundesvorsitzende Thorsten Heise bereits im Januar 2018 innerhalb der Partei den sogenannten "völkischen Flügel" ausgerufen, dem auch einige niedersächsische Funktionäre angehören. In diesen Zusammenhang sind auch die von Heise ausgerichteten "Schild & Schwert-Festivals" einzuordnen. Heise verfolgt mit dem Veranstaltungskonzept aus Kampfsport, Politik, Musik und rechtsextremistischer Lebensart das Ziel, die rechts extremistische Szene unter einem Dach in einem parteiübergreifenden nationalistisch und völkisch orientierten Bündnis zu vereinen. Nach zwei Veranstaltungen im Jahr 2018 fand am 21. und 22.06.2019 eine dritte Veranstaltung in Ostritz (Sachsen) unter dem Motto "Sonnenwende Sommerfest - für die Selbstbestimmung aller freien Völker der Erde" statt, allerdings mit rückläufigen Teilnehmerzahlen. Hatten im Vorjahr noch 1.300 Personen am ersten Tag bzw. 800 Personen am zweiten Tag teilgenommen, so kamen diesmal nur 700 Rechtsextremisten zusammen, was für den Initiator auch geringere Einnahmen bedeutete. Im Vorfeld des Bundesparteitages veröffentlichte die Parteizeitung Deutsche Stimme in ihrer Novemberausgabe einen Beitrag des Bundesvorsitzenden Frank Franz, in dem er sich für eine Namensumbenennung und eine strategische Neuausrichtung aussprach. Zur Begründung führte er an, dass der Parteiname der NPD verbrannt und die Partei hinsichtlich ihrer Wahlergebnisse und ihrer politischen Bedeutung an einem Tiefpunkt angelangt sei. Auf dem 37. Bundesparteitag im sächsischen Riesa am 30.11.2019 und 01.12.2019 ging es somit bei den Debatten hauptsächlich um die Zukunft der Partei. Auf ihrer Internetseite berichtete die NPD, dass ein Entschließungsantrag des Parteivorstandes trotz einer zum Teil kontrovers geführten Diskussion über die weitere Strategie der Partei ange100 Rechtsextremismus nommen wurde. Von den anwesenden 122 Delegierten hätten 80 dafür gestimmt. Das sogenannte Zukunftskonzept beinhaltet ggf. die Umbenennung der Partei, auch wenn das "politische und weltanschauliche Fundament der NPD" nicht zur Disposition stehe. Bei den Vorstandswahlen wurde der bisherige Vorsitzende Franz mit 84 Ja-Stimmen (74,33 Prozent) von 113 gültigen Stimmen wiedergewählt. Zu seinen Stellvertretern wurden Thorsten Heise (Thüringen), Udo Voigt (Berlin) und Ronny Zasowk (Brandenburg) bestimmt. "Junge Nationalisten" (JN) Am 08. und 09.11.2019 fand zum 50-jährigen Bestehen der "Jungen Nationalisten" (JN) der 43. Bundeskongress statt. Die JN verstehen sich als europaweit vernetzte, sozialrevolutionäre und nationalistische Jugendbewegung. In Deutschland haben die JN ihren regionalen Schwerpunkt in Baden-Württemberg. Durch politische Aktionen und ideologische Schulungen verfestigen die Mitglieder ihre rechtsextremistische Weltanschauung und bilden eine Scharnierfunktion zu den Freien Kameradschaften. 101 Rechtsextremismus Aktivitäten der NPD in Niedersachsen Der niedersächsische Landesverband der NPD unterhält nach wie vor elf Unterbezirke (UB), von denen die meisten lediglich auf dem Papier existieren. Zum Jahresende 2019 hatte die Partei nur noch 240 Mitglieder. Im Februar kaufte der Landesverband das Anwesen des NPD-Mitgliedes Joachim Nahtz in Eschede (Landkreis Celle) mit dem Ziel, darauf ein Gemeinschaftszentrum mit dem Namen "Nationales Niedersachsen" aufzubauen. Auf dem Gelände führte der Landesverband im Berichtsjahr neben Brauchtumsfeiern (Sonnenwendfeiern und Erntedankfest) auch seinen 54. Landesparteitag durch. An den Veranstaltungen nahmen jeweils bis zu 70 Personen teil. Mit der Veröffentlichung des Rechenschaftsberichtes 2017 war zuvor bekannt geworden, dass der Landesverband von einer Privatperson sowohl Grundflächen als auch Gebäude in Dannenberg im Wert von rund 650.000 Euro geerbt hatte. Anlässlich der Europawahlen am 26.05.2019 führte der Unterbezirk Braunschweig am 20.04.2019 eine Kundgebungstour durch, die unter dem Motto stand "Widerstand ist wählbar! Festung Europa - Schutzzone Deutschland". An den Versammlungen in Göttingen, Hannover und Lüneburg nahmen jeweils höchstens 15 Personen teil. Auf einer zu Ehren eines ehemaligen SS-Soldaten durchgeführten Kundgebung in Hannover am 23.11.201938 versammelten sich rund 120 Rechtsextremisten. Die Demonstration richtete sich weiterhin gegen die freie Berichterstattung von Journalisten, die in der rechtsextremistischen Szene recherchiert hatten. Neben NPD-Mitgliedern nahmen auch Vertreter der Partei "Die Rechte" und Angehörige der neonazistischen Szene teil. 38 Siehe auch Kapitel 2.5, Abschnitt "Heldengedenken". 102 Rechtsextremismus Aktivitäten der JN in Niedersachsen Aufgrund der personellen und organisatorischen Schwäche schlossen sich im März 2018 die JN-Verbände Bremen, Hamburg und Niedersachsen zum "JN-Landesverband Nord" zusammen. Vorsitzender wurde Sebastian Weigler aus Braunschweig. Schwerpunkt der JN in Niedersachsen sind die östlichen Landkreise, insbesondere der Bereich Braunschweig. Ihre Vertreter sind eng mit der niedersächsischen Neonaziszene vernetzt. An Vortragsund Informationsveranstaltungen sowie an Kundgebungen und überregionalen Stammtischen der JN nehmen regelmäßig auch Neonazis teil. Die JN Braunschweig nahm an rechtsextremistischen Demonstrationen teil und veranstaltete selbst eine Vielzahl von Aktivitäten. Hierzu zählen u. a. Streifengänge im Rahmen der Schutzzonenkampagne sowie kleine Kundgebungen und das Verteilen von Propagandamaterialien aus aktuellen Anlässen. Der Landesverband organisiert Leistungsmärsche in der Lüneburger Heide und veranstaltete Mitte April einen Gemeinschaftstag Nord. Bewertung, Tendenzen, Ausblick. Die NPD befindet sich in einer aussichtslosen Situation. Zwischen der rechtspopulistischen AfD und den weltanschaulich stärker akzentuierten Parteien "Die Rechte" und "Der III. Weg" hat es die NPD zusehends schwerer, sich im politischen Wettbewerb zu behaupten. Der Abstieg der Partei begann mit dem Verlust ihrer Landtagsmandate in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen in den Jahren 2014 und 2016 und zieht sich hin bis zum Verlust fast der Hälfte ihrer kommunalen Mandate im Jahr 2019. Die damit einhergehenden finanziellen Verluste haben dazu geführt, dass die Partei nicht nur an personeller und organisatorischer Substanz verloren hat, sondern auch ihre Kampagnenfähigkeit deutlich zurückgegangen ist. Ebenso wenig konnten die strategische Neuausrichtung als Weltanschauungspartei und der Versuch, sich im Rahmen der Schutzzonenkampagne als "Macherpartei" zu profilieren, den Bedeutungsverlust aufhalten. So scheint es bei der derzeitigen Konstellation aussichtslos für die NPD, den Niedergang dadurch aufhalten zu wollen, indem Ressourcen gebündelt werden und die kommunalpolitische Ebene verstärkt in den Fokus genommen wird, um dann später auf Landesebene erfolgreich zu sein. 103 Rechtsextremismus Der niedersächsische Landesverband der NPD steht zwar finanziell gut da. Ein Aufwärtsschwung lässt sich jedoch nicht erkennen. Es ist davon auszugehen, dass das eigene Anwesen in Eschede weiterhin intensiv von der Partei selbst oder auch von anderen rechtsextremistischen Organisationen genutzt werden wird. 2.9 Die Rechte Sitz/Verbreitung Sitz des Bundesverbandes: Dortmund (Nordrhein-Westfalen); Sitz des Landesverbandes: Amt Neuhaus (Landkreis Lüneburg) Gründung/ 2012 (Bundesverband); Bestehen seit 2013 (Landesverband) Struktur/ Bundesvorsitzende: Sascha Krolzig und Sven Skoda; LandesvorRepräsentanz sitzender: Holger Niemann; elf Landesverbände im Bundesgebiet; zwei Kreisverbände in Niedersachsen (Verden, Braunschweig/Hildesheim seit 27.07.2019) Mitglieder/ Bund: 550 Land: 30 Anhänger/ Unterstützer Veröffentlichungen Flugblätter (Verteil-Aktionen im Raum Harz); Web-Angebote: Die vorrangige Außendarstellung erfolgt für den Bundesverband über die eigene Internetseite und in den sozialen Netzwerken Twitter und Telegram; der Landesverband Niedersachsen hat seine Internetseite im Laufe des Jahres abgeschaltet und verweist nunmehr auf die Internetseite des Bundesverbandes. Kurzportrait/Ziele Die Partei "Die Rechte" wurde im Mai 2012 in Hamburg von Mitgliedern der ehemaligen "Deutschen Volksunion" (DVU) und dem langjährigen Neonazi Christian Worch gegründet. Den Posten des Bundesvorsitzenden übernahm Worch selbst. Als stellvertretende Vorsitzende wurde die ehemalige Landesvorsitzende der DVU Schleswig-Holstein, Ingeborg Lobocki, gewählt. Im September 2012 folgte die Gründung des mitgliederstärksten Landesverbandes Nordrhein-Westfalen durch ehemalige Mitglieder der im August 2012 verbotenen neonazistischen Kameradschaften Aachen, Dortmund und Hamm. Die ehemaligen 104 Rechtsextremismus Kameradschaftsführer übernahmen im Landesvorstand und in den Kreisverbänden die Führungsfunktionen und setzen seitdem unter dem Schutz des Parteienprivilegs ihre bisherigen Aktivitäten fort. Zudem traten der Partei vereinzelt NPD-Mitglieder bei. Auch in Niedersachsen kommen der Großteil der Führungsebene und ein relevanter Teil der Mitglieder aus der neonazistischen Szene. Die Nutzung des Parteienprivilegs, vor allem die Anmeldung und Durchführung öffentlichkeitswirksamer Aktivitäten zur Verbreitung neonazistischer Propaganda, erfolgt in Niedersachsen uneinheitlich. Neben dem Landesverband tritt nur noch der in 2019 neu gegründete Kreisverband Braunschweig/Hildesheim öffentlich in Erscheinung und fällt mit Demonstrationen, Kundgebungen und sonstigen Aktionen auf. Den Schwerpunkt dieser Aktivitäten bildet die fremdenfeindliche Agitation gegen die Asylund Flüchtlingspolitik, die vermeintliche Islamisierung Deutschlands sowie die angeblich politisch gewollte Volksvermischung. Hinzu kommt die Kritik an vermeintlich staatlicher Repression zum Nachteil der Partei und ihrer Anhänger. Vom Kreisverband Verden gingen im Jahr 2019 keine Aktivitäten aus. Finanzierung Mitgliedsbeiträge, Spenden, Einnahmen aus Veranstaltungen Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Der Einfluss führender Neonazis im Bundesvorstand sowie im Landesverband Nordrhein-Westfalen, von dem die Partei "Die Rechte" dominiert wird, veränderte den Charakter der Partei, die bei ihrer Gründung das nach eigenem Bekunden "sprachlich wie inhaltlich modernisierte und ergänzte" frühere Programm der ehemaligen DVU zur Grundlage genommen hatte.39 "Die Rechte" steht seitdem hinsichtlich ihrer Ideologie, ihrer Aktivitäten und der führenden Personen in der Kontinuität der verbotenen neonazistischen Kameradschaften. Ihre Agitation ist von Demokratieund Fremdenfeindlichkeit und der Verherrlichung des Nationalsozialismus bestimmt. 39 Bei der Gründung der Partei hatte der Bundesvorsitzende Worch "Die Rechte" als "weniger radikal als die NPD", aber "radikaler als die REPs und die PRO-Bewegung" beschrieben (Internetseite von Christian Worch). 105 Rechtsextremismus Im Parteiprogramm fordert "Die Rechte" zur "Wahrung der Deutschen Identität" auf. Demnach gelte es, "übermäßige fremde Einflüsse" wie "die Amerikanisierung" zurückzudrängen und einen europäischen Verbund zu schaffen, "in dem jedes Volk nach seiner eigenen, natürlich gewachsenen Ordnung leben kann". Die Partei folgert, dass "alle Anstrengungen für die Bewahrung des deutschen Charakters unseres Vaterlands" sinnlos würden, "wenn es Politikern im Bund mit der Meinungsindustrie gelänge, Deutschland in einem Vielvölkerstaat beziehungsweise einer 'Europäischen Union' aufzulösen." Hiermit richtet sich "Die Rechte" insbesondere gegen die im Grundgesetz verbrieften Menschenrechte (Art. 1 GG) sowie gegen das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG). Damit ist die Partei verfassungsfeindlich und erfüllt die Voraussetzungen für eine Beobachtung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. Im Wahlprogramm "25 Forderungen zur Dortmunder Kommunalwahl 2014", mit dem "Die Rechte" symbolisch an das 25 PunkteProgramm der NSDAP anknüpft, bekennt sie sich unter Punkt 19 eindeutig zur Volksgemeinschaft: "Eine Gesellschaft, welche die Schwächsten alleine lässt, ist zum Scheitern verurteilt - jeder Volksgenosse, der unverschuldet in Not gerät, muss sich auf Hilfe verlassen können. Die Rechte will eine starke Volksgemeinschaft, in der keiner allein gelassen wird." Im Kapitel "Kriminalität und Überfremdung" werden Migranten pauschal als kriminell bezeichnet, um sie auf diese Weise aus der Gesellschaft ausgrenzen zu können. In der Flüchtlingsdebatte wird ein "sofortiger Einwanderungsstopp" von "Asyltouristen" und "Sozialschmarotzern aus EU-Staaten" gefordert. Exemplarisch für die Glorifizierung des Nationalsozialismus und die Relativierung der NS-Verbrechen ist eine Mahnwache unter dem Motto "Vergesst niemals Dresden 1945" samt der hierbei mitgeführten Transparente mit der Aufschrift "1. Mai - seit '33 arbeitsfrei" und der Bezeichnung der Waffen-SS als "erste europäische Befreiungsarmee". Mit ihrem Bekenntnis zur Volksgemeinschaft, das die Mitglieder auf dem 8. Bundesparteitag am 28.10.2017 beschlossen haben, wird der neonazistische Charakter der Partei unterstrichen. Hieran zeigt 106 Rechtsextremismus sich auch, dass die Partei an ideologische Elemente des historischen Nationalsozialismus anknüpft und sich damit unverhohlen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung stellt. Darüber hinaus hat der Bundesvorstand in seiner Veröffentlichung vom 31.12.2018 das Ziel unterstrichen, die Voraussetzungen, die für eine nachhaltige Revolution im Sinne einer Revolution des Geistes notwendig sind, zu verbessern. Am 19.03.2019 hat der Bundesverband der Partei "Die Rechte" auf seiner Internetpräsenz das 25-Punkte umfassende Wahlprogramm zur Europawahl veröffentlicht, das nach eigenen Angaben in enger Abstimmung mit den Mitgliedern erarbeitet worden sein soll. Ein gesonderter Parteitag zur Verabschiedung des Wahlprogramms hat offensichtlich nicht stattgefunden. Folgende Forderungen bzw. Positionen wurden aufgestellt: f Neben der übergeordneten Kernforderung, den Volksverhetzungsparagraphen abzuschaffen, verlangt die Partei im Themenfeld der Europaund Außenpolitik eine Volksabstimmung mit dem Ziel, die Europäische Union zu verlassen (DEXIT jetzt!). Hierbei werden auch altbekannte und klassische Vorurteile gegenüber der EU und ihren Institutionen geäußert (Deutschland als "Zahlmeister"). Weiterhin wird ein Austritt aus der NATO gefordert und stattdessen ein Bündnis mit Russland als wichtigem strategischem Partner angestrebt ("Völkerfreundschaft mit Russland"). f Der Erhalt und Schutz des deutschen Heimatlandes spielt ebenfalls eine zentrale Rolle. Daher fordert die Partei die Schaffung einer neuen Armee (Bildung eines Volksheeres) und die Wiedereinführung der Wehrpflicht. Der europäische Kontinent wird in diesem Zusammenhang auch als "Bollwerk der weißen Rasse" beschrieben. f Das Ziel, die Wiederherstellung Großdeutschlands in seinen angestammten Grenzen, dürfe nicht aufgegeben werden. Daher seien ehemalige deutsche Gebiete auf diplomatischem Wege wieder "heim ins Reich" zu holen. f In der Innenpolitik versteht sich "Die Rechte" vor allem als die "Abschiebepartei Nr. 1", die die Grenzen schließen und somit die 107 Rechtsextremismus Festung Europa verteidigen will, um die angeblich schleichende Islamisierung Europas zu stoppen. Meterhohe Minarette und Großmoscheen sollen in Europa nicht entstehen dürfen. f Weiterhin fordert die Partei eine Volksabstimmung über die Wiedereinführung der Todesstrafe bei Mord, extremen Fällen von Vergewaltigung, Drogenhandel sowie Hochund Landesverrat. Mit der Einführung von Volksgerichten sollen vor allem "Volksverräter" auf die Anklagebank gebracht werden. Auch das Verbreiten von sogenannten Fake News ("Lügenpresse") soll unter Strafe gestellt werden. f Im Bereich der Wirtschaftspolitik fordert die Partei u. a. die Verstaatlichung von Großkonzernen und die Kontrolle über Schlüsselindustrien. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU sei abzuschaffen, um Lohndumping effektiv zu bekämpfen. Darüber hinaus sei Zeitund Leiharbeit zu verbieten. f Bildungsund gesellschaftspolitisch setzt die Partei auf den traditionellen Familienbegriff und fordert u. a. ein Ende der "Gender-Ideologie" und der "Frühsexualisierung" von Kindern. Traditionelle Volksund Familiengemeinschaften seien dagegen zu befürworten und mit der Zahlung von Betreuungsgeld zu fördern. f Entsprechend ihres Namenszusatzes "Partei für Volksabstimmung, Souveränität und Heimatschutz" fordert die Partei "Die Rechte" Volksentscheide auf allen politischen Ebenen und damit die Stärkung von direktdemokratischen Entscheidungen. f Abschließend fordert sie die Einführung eines deutschen Nationalfeiertags, der jährlich am 20. April stattfinden soll. Als Begründung beruft sich die Partei auf die Befreiung der Stadt Augsburg im Jahr 1919. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Die meisten öffentlichkeitswirksamen Aktionen der Partei "Die Rechte" gingen vom Landesverband Nordrhein-Westfalen und dessen Kreisverbänden aus. Darüber hinaus sind von den Landesverbänden Baden-Württemberg und Bremen vermehrt parteipolitische Aktivitäten festzustellen. In Nordrhein-Westfalen übernahm die Partei "Die Rechte" unter dem Schutz des Parteienprivilegs die zuvor von den verbotenen Kameradschaften veranstalteten Aktionen. 108 Rechtsextremismus Mit der Inhaftierung von Ursula Haverbeck-Wetzel am 07.05.2018 in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) wegen wiederholt begangener Holocaustleugnungen hat sich für die Partei "Die Rechte" ein neues Themenfeld geöffnet. Seitdem gab es bei zahlreichen Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene immer wieder öffentliche Solidaritätsbekundungen. Als Beispiel kann hier die Kundgebung am Jahrestag ihrer Inhaftierung am 07.05.2019 in Bielefeld angeführt werden, an der sich etwa 40 Aktivisten beteiligt haben. In der rechtsextremistischen Szene wird die Inhaftierung von Haverbeck-Wetzel als Gesinnungshaft verstanden. An den traditionellen Demonstrationen zum 1. Mai beteiligte sich auch die Partei "Die Rechte" mit einer Kundgebung in Duisburg (Nordrhein-Westfalen) mit etwa 300 Teilnehmern aus der rechtsextremistischen Szene, darunter der niedersächsische Landesvorsitzende Holger Niemann sowie der bekannte Neonazi und freie Aktivist Dieter Riefling aus dem Landkreis Hildesheim, der für die Bundespartei bei der Europawahl am 26.05.2019 auf Listenplatz 4 kandidierte. Im Zusammenhang mit dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke demonstrierte die Partei "Die Rechte" unter dem Motto "Gegen Pressehetze und Repression" am 20.07.2019 in Kassel (Hessen). Es beteiligten sich etwa 120 Personen aus den Reihen der Partei, immerhin 20 Prozent der Mitglieder bundesweit. Weitere Personen aus dem rechtsextremistischen Spektrum wurden nur vereinzelt festgestellt. Als Anmelder und Versammlungsleiter trat der bekannte Neonazi Christian Worch (Mecklenburg-Vorpommern) auf, der die Veranstaltung gemeinsam mit dem Bundesvorsitzenden der Partei, Sascha Krolzig (Nordrhein-Westfalen), eröffnete. Im Verlauf der Versammlung folgten weitere Redebeiträge von Dieter Riefling und dem Co-Bundesvorsitzender der Partei, Sven Skoda (Nordrhein-Westfalen). Im Kern ihrer Beiträge kritisierten die Redner eine angeblich einseitige Instrumentalisierung der Mordtat an Dr. Walter Lübcke durch Politik und Medien, die allein dafür genutzt werde, um Verbote von rechtsgerichteten Organisationen durchzusetzen und repressive 109 Rechtsextremismus Maßnahmen gegen das "nationale Lager" zu rechtfertigen. Aus diesem Grund müsse man ein Zeichen setzen und eine Gegenoffensive starten. Bundesparteitag wählt erneut Doppelspitze - Niedersachsen im Bundesvorstand weiterhin nicht vertreten Für die Partei "Die Rechte" startete das Jahr am 05.01.2019 mit dem 10. Bundesparteitag in Dortmund, u. a. mit der Wahl eines neuen Parteivorstandes. Die Delegierten haben das Modell der Doppelspitze, das am 01.04.2018 erstmalig installiert wurde, als etabliert beurteilt und erneut eine Doppelspitze gewählt. An einer Position gab es einen Wechsel. Der bisherige Vorsitzende, Michael Brück, verzichtete auf eine erneute Kandidatur für diesen Posten und fungiert nunmehr als stellvertretender Vorsitzender sowie als Bundesgeschäftsführer. Wie im Jahr zuvor gab es keine Kandidatur aus Niedersachsen. Die Doppelspitze bilden künftig die bekannten Rechtsextremisten Sascha Krolzig und Sven Skoda. Krolzig war bis zu seinem Parteieintritt führendes Mitglied der im Jahr 2012 verbotenen "Kameradschaft Hamm" (Nordrhein-Westfalen) und ist seit dem Jahr 2017 Herausgeber der neonazistischen Szenezeitschrift "N.S. Heute". Skoda gehörte der im Jahr 1995 verbotenen Partei "Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei" (FAP) an und betrachtet sich seitdem als "freier Nationalist". Ab März 2012 saß er wegen des Vorwurfs der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung für 22 Monate in Untersuchungshaft. Im Prozess gegen das "Aktionsbüro Mittelrhein" wurde er vom Landgericht Koblenz (Rheinland-Pfalz) im August 2012 angeklagt. Bemerkenswert ist die Rückkehr des Parteigründers Christian Worch in den Bundesvorstand, der nach seiner Wiederwahl zum Vorsitzenden auf dem Bundesparteitag im Oktober 2017 infolge parteiinterner Querelen überraschend zurückgetreten war. Er gehört dem aktuellen Bundesvorstand als Beisitzer an und übernimmt die Aufgabe des Bundesschatzmeisters. 110 Rechtsextremismus Neben der Neuwahl des Bundesvorstandes verabschiedete die Partei eine Resolution. Sie fordert die sofortige Freilassung der inhaftierten Ursula Haverbeck-Wetzel. Die mehrfach verurteilte Holocaust-Leugnerin aus Vlotho (Nordrhein-Westfalen) wurde von der Partei "Die Rechte" als Spitzenkandidatin zur Europawahl am 26.05.2019 aufgestellt. Aktivitäten der niedersächsischen Parteigliederungen In Niedersachsen gingen Aktivitäten der Partei "Die Rechte" überwiegend vom Landesverband aus, ab Ende Juli auch vom neu gegründeten Kreisverband Braunschweig/Hildesheim. Auf einem Sonderparteitag des niedersächsischen Landesverbandes am 02.03.2019 in Bremerhaven wurde die Kampagne zum anstehenden Europa-Wahlkampf präsentiert. Darüber hinaus hielt der niedersächsische Kandidat Dieter Riefling eine Rede. Er wurde ohne Mitglied der Partei "Die Rechte" zu sein auf Listenplatz 4 aufgestellt. Neben der Forderung, den Volksverhetzungsparagraphen abzuschaffen, warnte er vor der angeblichen Islamisierung Deutschlands und Europas. In diesem Zusammenhang beklagte er die derzeitige vermeintliche antideutsche Politik. Die AfD bezeichnete er als Teil des Systems, die nur an den Symptomen "herumdoktere". Nach Abschluss des Parteitages folgte ein "geselliger Ausklang" mit musikalischer Begleitung. Im Rahmen des Europa-Wahlkampfes gab es ab Mitte März diverse Verteilaktionen, vornehmlich im Raum Salzgitter, aber auch vereinzelt im Bereich der Städte Aurich, Leer und Emden. In Braunschweig wurde der Wahlkampf sogar durch Angehörige der rechtsextremistischen Gruppierung "Adrenalin Braunschweig" unterstützt. Am 18.03.2019 fand in Göttingen eine Versammlung unter dem Motto "Gegen antideutsche Hetze" statt, bei der u. a. Dieter Riefling und auch der Anmelder der Veranstaltung, Jens Wilke, als Redner auftraten. In kurzem Abstand folgten dann am 27.04.2019 in Salzgitter und am 18.05.2019 in Hildesheim zwei Kundgebungen 111 Rechtsextremismus unter dem Motto "Die Rechte nach Europa", bei denen jeweils neben Wilke auch der Landesvorsitzende Holger Niemann als Redner auftrat. An beiden Versammlungen beteiligten sich etwa 15 Rechtsextremisten. Bei der Europawahl erhielt die Partei "Die Rechte" bundesweit 24.627 Stimmen (0,1 Prozent), davon 2.029 Stimmen (0,0 Prozent) in Niedersachsen, und blieb damit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle. Im Zusammenhang mit dem Mordanschlag auf den Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke rief die Partei "Die Rechte" unter dem Motto "Gegen Pressehetze und Repression" zu einer Demonstration am 20.07.2019 in Kassel auf. Eine weitere Kundgebung unter demselben Motto fand am 27.07.2019 auf dem Bahnhofsplatz in Hildesheim statt. An dieser beteiligten sich nur etwa 25 Personen, wobei auch ein Teil des Bundesvorstandes aus Dortmund angereist war. Darüber hinaus waren Angehörige der rechtsextremistischen Szene aus Goslar und Einbeck anwesend. Es gab Redebeiträge von Johannes Welge (Hildesheim), Michael Brück (Dortmund) und Lasse Richei (Braunschweig), ein führendes Mitglied der sich kurz zuvor selbst aufgelösten Gruppierung "Adrenalin Braunschweig". Die Reden waren jedoch aufgrund von Störungen durch ein Megaphon und lautstarker Proteste der rund 200 Gegendemonstranten kaum wahrnehmbar. 112 Rechtsextremismus Im Anschluss an diese Kundgebung wurde der Kreisverband Braunschweig/Hildesheim unter Beteiligung des stellvertretenden Bundesvorsitzenden und Bundesgeschäftsführers Michael Brück in der Gemeinde Sibbesse (Landkreis Hildesheim) neu gegründet. Der Kreisverband wird von Johannes Welge angeführt, der einstimmig gewählt wurde. Vor seinem Wechsel zum mittlerweile nicht mehr bestehenden Kreisverband Braunschweiger Land war Welge in der Zeit von November 2014 bis November 2015 Vorsitzender des damaligen Kreisverbandes Hildesheim, der in dieser Form ebenfalls nicht mehr existiert. Auf dem Landesparteitag im Raum Osnabrück am 19.10.2019 stand die turnusmäßige Neuwahl des Vorstands an. Als Vorsitzender wurde Holger Niemann bestätigt; als Stellvertreter wurden Welge und Andreas Haack (Stade) bestimmt. Der Vorstand wird durch Roland Pagel als Beisitzer komplettiert. Vom Kreisverband Verden sind im Berichtszeitraum keine Aktivitäten bekannt geworden. Enge Vernetzung mit Neonazis und subkulturell geprägten Rechtsextremisten Eine enge Vernetzung von Mitgliedern der Partei "Die Rechte" besteht mit Angehörigen der Neonaziszene und subkulturell geprägten Rechtsextremisten. Deutlich wird dies etwa durch die Beteiligung an Musikveranstaltungen oder politischen Aktivitäten. Beispiele sind die Teilnahme an einer Demonstration der Neonaziszene in Einbeck am 14.09.2019 bzw. die Unterstützung einer Mahnwache der "Kameradschaft Einbeck" am 03.10.2019. An den diesjährigen Trauermärschen in Magdeburg am 19.01.2019 und in Dessau-Roßlau am 16.03.2019 (beide Sachsen-Anhalt) beteiligten sich auch Mitglieder aus dem niedersächsischen Landesverband der Partei "Die Rechte". Bewertung, Tendenzen, Ausblick Der Landesverband Niedersachsen der Partei "Die Rechte" setzt sich überwiegend aus Angehörigen der neonazistischen Szene zusammen, die unter gezielter (Aus-)Nutzung des Parteienstatus ihre bisher außerparteilich durchgeführten Aktivitäten fortführen, ohne ein Vereinsverbot fürchten zu müssen. 113 Rechtsextremismus Die Partei "Die Rechte" vermochte lediglich im Bereich des Kreisverbandes Braunschweig/Hildesheim öffentlichkeitswirksame Aktivitäten durchzuführen. Die Mitgliederzahlen sind im Vergleich zum Vorjahr stagnierend. Der Partei "Die Rechte" ist es in Niedersachsen bislang nicht gelungen, sich als relevanter politischer Akteur und mögliche Wahlalternative zu etablieren. Bundesweit betrachtet hat sich die Partei mit der erneuten Wahl einer Doppelspitze stabilisiert und das politische Machtzentrum in Dortmund weiter gefestigt. Die in Aussicht gestellte Neuaufstellung der Partei kann nur bedingt als gelungen bezeichnet werden. Organisatorische und inhaltliche Änderungen des Bundesverbandes haben über Dortmund hinaus kaum nennenswerte Wirkungen auf Niedersachsen entfaltet. Einzig zu erwähnen ist die vom Landesverband Niedersachsen selbst vorgenommene Abschaltung der eigenen Homepage im Laufe des Jahres. Die niedersächsischen Aktivitäten der Partei "Die Rechte" werden nunmehr über die Internetpräsenz des Bundesverbandes abgebildet. Das bereits für Frühjahr 2018 angekündigte neue Parteiprogramm wurde auch in 2019 nicht vorgelegt, so dass die inhaltliche Neuausrichtung der Partei "Die Rechte" immer noch aussteht. Allerdings hat die Partei mit ihrer Entscheidung, sich an der Europawahl am 26.05.2019 zu beteiligen und der Beibringung der erforderlichen 4.000 Unterstützerunterschriften ihre Absicht bekräftigt, am politischen und gesellschaftlichen Willensbildungsprozess teilzunehmen. Auch mit der Vorlage eines Wahlprogramms erbringt die Partei formal den Nachweis der Parteieigenschaft. Bezüglich des Wahlprogramms lässt sich schon anhand des Titels "25-Punkte-Programm" ein historischer Bezug zum Parteiprogramm der NSDAP herstellen, das am 24.02.1920 im Münchner Hofbräuhaus verkündet wurde. Auch die aufgeführten Inhalte nehmen in ihrer ideologischen Ausrichtung Bezug auf den historischen Nationalsozialismus. Dabei treten die Ideologieelemente des Nationalismus, des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit besonders und vor allem offen sichtbar zu Tage. Das Streben nach einem Großdeutschland, der Kampf der weißen Rasse und die Einführung der Todes114 Rechtsextremismus strafe in Verbindung mit der Einrichtung von Volksgerichten sind eindrucksvoller Beweis für die rechtsextremistische Weltanschauung dieser Partei. Mit diesem eindeutig rechtsextremistisch ausgerichteten Wahlprogramm ist es im Ergebnis nicht gelungen, potenzielle Wählerinnen und Wähler zu überzeugen. Die erzielten Ergebnisse bei der Europawahl spielen für die politische Landschaft in der Bundesrepublik Deutschland keine Rolle. Nach dem schlechten Abschneiden der Partei bei der Europawahl war der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke ein gelegener Anlass, um mit einer öffentlichen Kundgebung für Aufsehen zu sorgen und somit ein "Lebenszeichen" zu setzen. Mit Kassel als Versammlungsort sollte die Öffentlichkeit maximal polarisiert und provoziert werden. Die hohe Zahl der Gegendemonstranten zeigt, dass diese Strategie aufgegangen ist und eine große Aufmerksamkeit erzielt wurde. Die beabsichtigte breite und organisationsübergreifende Mobilisierung der Szene ist jedoch nur bedingt gelungen. Es haben überwiegend Personen aus den Reihen der Partei "Die Rechte" teilgenommen. Eine Unterstützung der Szene außerhalb der Partei hat kaum stattgefunden. Insofern ist die durchschaubare Strategie, den Mord für politische Zwecke zu instrumentalisieren, nicht aufgegangen. Bezüglich der Kundgebung in Hildesheim bestand der Fokus darüber hinaus auf einer Wiederbelebung einst vorhandener Strukturen, denn der Kreisverband Hildesheim existierte schon einmal. Mit der erneuten Gründung unter der Führung des einstigen Vorsitzenden Johannes Welge scheint dieser wieder in die Öffentlichkeit zu drängen. Dabei sind seine genauen Motive und Absichten noch nicht bekannt. Die Erweiterung auf den Raum Braunschweig ist jedenfalls ein Hinweis auf persönliche Bezüge zu einzelnen Akteuren. Es bleibt abzuwarten, inwiefern diese Neugründung mit politischem Leben gefüllt wird und ob dadurch weitere Aktivitäten folgen. Bislang wird der Raum Braunschweig stark durch die "Jungen Nationalisten" der NPD beansprucht. Mit Blick auf künftige Wahlen besteht hier eine natürliche Konkurrenz um eine sehr ähnliche Wählerklientel. 115 Rechtsextremismus 2.10 Verein Gedächtnisstätte e. V. Sitz/Verbreitung Guthmannshausen (Thüringen) Kulturund Tagungsstätte: Guthmannshausen (Thüringen) Gründung/ 1992 Bestehen seit Struktur/ 1. Vereinsvorsitzender: Wolfram Schiedewitz Repräsentanz 2. Vorsitzender: Roland Wuttke Mitglieder/ Bund: 50 Land: 15 Anhänger/ Unterstützer Veröffentlichungen Publikation: Kulturangebot (Veranstaltungsprogramm); Broschüre "Gedächtnisstätte" zum 25-jährigen Jubiläum; Internetseite Kurzportrait/Ziele Der "Verein Gedächtnisstätte e. V." wurde 1992 in Vlotho (Nordrhein-Westfalen) gegründet. Erste Vorsitzende war die Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel. Seit 2003 leitet Wolfram Schiedewitz aus Niedersachsen den Verein. Mit der Einweihung der "Gedächtnisstätte für die 12.000.000 deutsche(n) Opfer durch Bomben des Weltkrieges II, Verschleppung, Vertreibung und in Gefangenenlagern" im Jahr 2014 wurde das Vereinsziel erreicht. Unter dem Leitspruch: "Zukunft braucht Herkunft" betreibt der Verein eine revisionistische, antisemitische und fremdenfeindliche Geschichtsbetrachtung und -verbreitung. Bereits seit 2011 nutzt der Verein für seine Veranstaltungen das Kulturund Tagungszentrum Guthmannshausen (Thüringen). Regelmäßig finden dort Vortragsveranstaltungen zu kulturellen und aktuellen Themen mit Zeitzeugen und Historikern statt, darunter auch bekennende Revisionisten und Holocaustleugner sowie Vertreter rechtsextremistischer und anderer im rechts extremistischen Spektrum agierender Organisationen und Medien. In geschichtsrevisionistischer Manier werden deutsche Kriegsverbrechen relativiert und die Kriegsschuld des NS-Regimes geleugnet. In 2019 erfolgte eine Löschung im Vereinsregister Bad Oeynhausen/NW (VR 668) und ein Neueintrag im Vereinsregister Sömmerda/TH (VR 150881). 116 Rechtsextremismus Im August 2014 wurde auf dem Gelände des ehemaligen Rittergutes in Guthmannshausen eine Gedächtnisstätte eingeweiht. Anwesend waren etwa 200 Rechtsextremisten aus dem Inund Ausland, darunter Haverbeck-Wetzel und der ehemalige Deutschlandleiter der "Europäischen Aktion" (EA) 40, Dr. Rigolf Hennig. In seiner Rede kritisierte der Vorsitzende Schiedewitz eine angebliche Einseitigkeit deutscher Geschichtsbetrachtung. Im August 2017, anlässlich der Feierlichkeiten zum 25-jährigen Jubiläum, sprach der Vereinsvorsitzende in der Jubiläumsbroschüre nachträglich eine offene Drohung aus: "Wer einzelne Besucher unserer Einweihungsfeier in die Nähe der Radikalität stellt, wird für seine unbegründete Boshaftigkeit eines Tages zur Verantwortung gezogen werden."41 In der gleichen Broschüre bedankte sich die Holocaustleugnerin Haverbeck-Wetzel ausdrücklich beim "Verein Gedächtnisstätte", der "sich nie von (ihr) distanziert hat, was heute ungewöhnlich und sehr dankenswert ist."42 Der Verein präsentiert sich im Internet mit einem "Kulturangebot", stellt dort seine Veranstaltungen und Ziele vor, und bittet um Spenden. Finanzierung Mitgliedsbeiträge (Fördermitgliedschaft), Spenden, Nachlässe in geldwerter Form, Patenschaften für Gedenksteine Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Die rechtsextremistische Ausrichtung des "Vereins Gedächtnisstätte e. V." lässt sich aus der Beteiligung von Rechtsextremisten und der Zusammenarbeit mit Rechtsextremisten schließen. Durch die Relativierung der Opfer des NS-Regimes versucht der Verein, eine Revision der Geschichte zu betreiben. Die anlässlich des 25-jährigen Vereinsjubiläums im Jahr 2017 herausgegebene Broschüre weist eine Vielzahl von revisionistischen, antisemitischen und fremdenfeindlichen Aussagen auf, die eine rechtsextremistische Ideologie belegen. Darüber hinaus bietet der Verein Rechtsextremisten eine Plattform für ihre Positionen. 40 Internetseite der EA vom 26.09.2017: "Mitteilung in eigener Sache". 41 Jubiläumsbroschüre vom 05.08.2017, Seite 54. 42 Jubiläumsbroschüre vom 05.08.2017, Seite 16. 117 Rechtsextremismus Die Flüchtlingsthematik ist als wichtiges und verbindendes Element im gesamten Rechtsextremismus zu sehen. In den Vorträgen und Veröffentlichungen des "Vereins Gedächtnisstätte e. V." wird die Migration und Integration von Flüchtlingen aufgegriffen und als "Umvolkung" oder "Völkermord", aber auch als "Invasion von Fremden" bezeichnet. Die Art und Weise, wie gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung agiert wird, steht dabei im Widerspruch zur deutschen Rechtsund Werteordnung und zum Grundrecht auf Asyl nach Art. 16a Abs. 2 GG. Hiermit richtet sich der "Verein Gedächtnisstätte e. V." gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Mit der "Vermittlung identitätsstiftender Wertvorstellungen"43 arbeitet der Verein daran, "ein anderes Staatswesen" und damit einen Systemwechsel zu erzeugen. Die Absicht des Beseitigens bzw. des Ersetzens der Verfassungsordnung oder des Regierungssystems der Bundesrepublik Deutschland steht im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Damit ist der Verein verfassungsfeindlich und erfüllt die Voraussetzungen für eine Beobachtung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1 und 4 NVerfSchG. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Der "Verein Gedächtnisstätte e. V." organisierte im Jahr 2019 monatliche Vortragsveranstaltungen und das jährliche Sommerfest. In Zeitzeugenvorträgen sollte eine "Brücke zwischen Vergangenheit und Gegenwart" gebaut werden, um unter dem Deckmantel des Gedenkens an die deutschen Opfer des Zweiten Weltkrieges das rechtsextremistische Gedankengut des Vereins zu verbreiten. Nach eigener Aussage will man auf diese Weise "eine Brücke in eine Vergangenheit schlagen, die überschauend und unmittelbar mit unserer Gegenwart und unserer Zukunft zu tun hat."44 Unter dem bekannten Logo "Zukunft braucht Herkunft" wurde erstmals ein "Kulturangebot des Vereins im Jahr 2019"45 veröffentlicht, ein Programm der im gesamten Jahr angebotenen Veranstaltungen. 43 YouTube, Birgits Welt, "Gedenkstätte Guthmannshausen Sommerfest 2018", veröffentlicht am 14.08.2018. 44 Homepage des "Vereins Gedächtnisstätte e. V.", "Ein weiterer bewegender Zeitzeugenbericht - Drama Kriegsende", 12.10.2019. 45 Kulturangebot des "Vereins Gedächtnisstätte e. V." im Jahr 2019. 118 Rechtsextremismus Darunter waren zwei sogenannte "Drei-Generationen-Wochenenden", die sich mit Sachvorträgen, Musik und Volkstanz insbesondere an Kinder und Jugendliche richteten. Der Verein will damit eine "Brückenfunktion zwischen den Generationen erfüllen und fördert daher die Begegnung und das Hörensagen zwischen Jung und Alt". 46 In diesem Sinne bittet der Verein um aktives Mitwirken seiner Mitglieder: "Wir alle sind es im Sinne einer heilenden Integration vergangener Ereignisse sowohl den Opfern als auch unseren Kindern und nicht zuletzt uns selbst schuldig, den allgemein verordneten Mantel des Schweigens über Herkunft und Schicksal unserer Vorund Vorvorfahren aktiv abzulegen. Um einer gesunden und gerechten Zukunft willen ..." (Homepage des "Vereins Gedächtnisstätte e. V.", "Ihre Spende", Oktober 2019) Unter den angekündigten Referenten befanden sich bekannte Rechtsextremisten, Holocaustleugner und Rassisten, aber auch Reichsbürger. Vorträge gab es zum einen von Dr. Rigolf Hennig, Bernhard Schaub und Axel Schlimper, die als Angehörige der in ihren Strukturen im Jahr 2017 aufgelösten "Europäischen Aktion" vorgestellt wurden. Weitere Referenten waren der Holocaustleugner Arnold Höfs sowie der Schriftleiter der Publikation "Volk in Bewegung/Der Reichsbote", Roland Wuttke, und der selbsternannte "Volkslehrer" Nikolai Nerling. Die Vortragsveranstaltungen des Vereins sollen allgemein ein "solides Fundament für neue Entwicklungen"47 bilden, um "das langjährige, selbstzerstörerische Gebaren gegen die Landesinteressen seitens der Regierung" anzuprangern. Dabei gelte es "für jeden Einzelnen, in sich zu gehen, aufzustehen und angesichts des unfassbaren Opferganges unseres Volkes im letzten Jahrhundert, nicht in einem Paradoxon aus Schuld und Großartigkeit zu verharren, sondern ... in ein stetes gemeinsames Voranschreiten in Richtung eines Europas der Vaterländer und eine Welt der sich befruchtenden Vielfalten ..." Kulturangebot des "Vereins Gedächtnisstätte e. V.", September - Dezember 2018. 46 Internetveröffentlichung des "Vereins Gedächtnisstätte e. V." zur "Mai-Veranstaltung", 2018. 47 Kulturangebot des "Vereins Gedächtnisstätte e. V.", September - Dezember 2018. 119 Rechtsextremismus Beim Vortragswochenende am 18. und 19.05.2019 wurden vor allem revisionistische und NS-verherrlichende Inhalte vermittelt. Im Beitrag "Jochen Peiper - ein Offizier und Vorbild" wurde von Dr. Olaf Rose die Biographie des "Standartenführers der Waffen-SS" und Kriegsverbrecher Joachim "Jochen" Peiper verherrlichend dargestellt. Außerdem sprach der sogenannte Volkslehrer Nikolai Nerling zum Thema "Deutsch sein, trotz 70 Jahre Umerziehung - So kann es gelingen". Anlässlich eines Lesertreffens der Zeitschrift "Die Russlanddeutschen Konservativen - Die National-Konservative Bewegung der Deutschen aus Russland" am 01.06.2019 referierte Schiedewitz unter dem Titel "Verein Gedächtnisstätte im Spiegel der Zeit". In seiner Rede kritisierte er die angebliche Einseitigkeit deutscher Geschichtsbetrachtung und in diesem Zusammenhang das Gedenken an die deutschen Opfer. Daher müsse es seiner Meinung nach um den Kampf gegen die angebliche Meinungsdiktatur gehen, mit der "die geschichtliche Wahrheit" unterdrückt werde. Durch eine "Bürde der Schuld" wolle man das Volk willig und gefügig halten. In Reichsbürgerdiktion stellte Schiedewitz die Existenz der Bundesrepublik Deutschland infrage und forderte eine Volksabstimmung durch das deutsche Volk zur Einberufung eines "Deutschen Nationalkongresses mit dem Bekenntnis zu Heimat, Volk und Vaterland", um eine "staatsrechtliche Verfassung in einem Europa der Vaterländer" zu erstellen. Weiterhin solidarisierte er sich mit der verurteilten Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel, die stellvertretend für alle politischen Gefangenen stehe und doch nur berechtigte Fragen formuliere. So forderte Schiedewitz die sofortige Abschaffung des SS 130 StGB (Meinungsfreiheit). 48 Das 5. Sommerfest des "Vereins Gedächtnisstätte e. V." fand am 03. und 04.08.2019 unter dem Leitgedanken "Herkunft trifft Zukunft" statt. Dieser Leitsatz beinhaltet die ethnopluralistische Forderung nach Bewahrung einer unveränderlichen kulturellen Identität durch die Betonung genetischer Homogenität. Teilgenommen haben rund 120 Personen nebst Kindern, darunter Gründungsmitglieder sowie langjährige, engagierte Freunde und Begleiter des Vereins. Das Veranstaltungsprogramm bot vor allem Vorträge, aber 48 NordlandTV "Wolfram Schiedewitz - Der Verein Gedächtnisstätte im Spiegel der Zeit", Veröffentlichung vom 14.06.2019. 120 Rechtsextremismus auch eine ganztätige Betreuung für Kinder. Der stellvertretende Vereinsvorsitzende Dr. Paul Latussek hielt den Festvortrag zum geschichtsund gebietsrevisionistischen Thema "Die Vertreibung der Deutschen - Größtes völkerrechtswidriges Verbrechen des letzten Jahrhunderts". Als weitere Referenten sprachen u. a. der Leiter des rassistischen "Thule-Seminars", Pierre Krebs, zum Thema "Haben die weißen Völker noch eine Zukunft?" sowie Arnold Höfs zur Frage "Haben die Revisionisten in der Krise Europas eine Chance?". Veranstaltungen anderer Organisationen/Vereinigungen Abseits der eigenen Vortragsund Zeitzeugenveranstaltungen stellte der Verein auch im Jahr 2019 anderen rechtsextremistischen Organisationen seine Räumlichkeiten für Veranstaltungen zur Verfügung. Besondere Beachtung fand ein Kongress einer Kampfsportgruppierung unter dem Titel "HEUREKA II" am 11.05.2019, an dem mehr als 100 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet teilgenommen haben. Bei dem "Heureka-Kongress" handelt es sich um eine Zusammenkunft der rechtsextremistischen Kampfsportszene, in deren Rahmen führende Vertreter ideologische Vorträge zur Bedeutung des Kampfsports für die rechtsextremistische Szene halten. 49 Verbindungen zu anderen rechtsextremistischen Organisationen Der "Verein Gedächtnisstätte e. V." verfügt über diverse Kontakte zu rechtsextremistischen Organisationen, u. a. zur "Schlesischen Jugend e. V." (SJ), zum "Freundschaftsund Hilfswerk Ost e. V." (FHwO), zum "Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e. V." und zur "Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland" (JLO), zur NPD und zu neonazistischen Freien Kräften, zum "Thule-Seminar" und zu früheren Aktivisten der im Jahr 2017 lediglich in ihren Strukturen aufgelösten rechtsextremistischen Organisation "Europäische Aktion". Im Rahmen der "deutsch-russischen Bruderschaft" bestehen Kontakte zu russischen Vertretern einer völkisch-esoterischen Weltanschauung und zur Organisation "Die Russlanddeutschen Konservativen - Die National-Konservative Bewegung der Deutschen aus Russland". Diese Kontakte zeigen ein organisationsübergreifendes nationales und internationales Netzwerk auf. 49 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode, Drucksache 6/7523. 121 Rechtsextremismus Bewertung, Tendenzen, Ausblick Unter dem Deckmantel des Gedenkens an die deutschen Opfer des Zweiten Weltkrieges agitiert der 1992 gegründete rechtsextremistische "Verein Gedächtnisstätte e. V." gegen den demokratischen Verfassungsstaat und versucht, geschichtsrevisionistisches Gedankengut in demokratische Bevölkerungskreise zu transportieren. Hierzu organisiert er regelmäßig im Kulturund Tagungszentrum in Guthmannshausen Vortragsveranstaltungen mit Zeitzeugen und Historikern, aber auch mit jungen Aktivisten rechtsextremistischer Gruppierungen. Durch die direkte Ansprache von Kindern und Jugendlichen zu den Veranstaltungen "Tag der Generationen" bzw. "Tag der Jugend" mit einem "Drei-Generationen-Wochenende" besteht die Gefahr einer rechtsextremistischen Indoktrinierung von jungen Menschen. Die Gedächtnisstätte steht allen offen, die Schwierigkeiten haben, aufgrund ihrer Gesinnung, Parteizugehörigkeit oder entsprechender Organisation einen geeigneten Treffpunkt zu finden. Dabei nimmt der Verein wohlwollend das derzeitige rechtspopulistische Meinungsklima in der Bevölkerung auf, fördert dieses durch die Verbreitung nationalistischer und rechtsextremistischer Positionen in seinen Vortragsveranstaltungen und trägt somit dazu bei, die Grenzen des Sagbaren zu verschieben. Darüber hinaus berichtete Schiedewitz in seinem Interview zum Sommerfest 2018 wie auch in seinen Weihnachtsund Neujahrsgrüßen von steigenden Besucherzahlen in der Gedächtnisstätte, vor allem durch die vielen jungen Menschen, die den "Altersschnitt um rund 20 Jahre" gesenkt hätten. Das Rittergut in Guthmannshausen stellt ein rechtsextremistisches Veranstaltungsund Schulungszentrum dar, dessen Vernetzung durch die vielfältigen, generationsübergreifenden Verbindungen des Vereins zu rechtsextremistischen Gruppierungen und Parteien sowie in die rechtsextremistische Skinheadund Kameradschaftsszene belegt wird. 122 Rechtsextremismus 2.11 Reichsbürger & Selbstverwalter Sitz/Verbreitung Niedersachsenweit Gründung/ In unterschiedlichen Ausprägungen bereits seit Jahrzehnten. Bestehen seit 1985 kam es zur Gründung der ersten konkreten Reichsbürgergruppierung, der "Kommissarischen Reichsregierung" (KRR) in Berlin. Struktur/ Örtlich und regional unterschiedlich ausgeprägte Strukturen in Repräsentanz Form von lokal agierenden, autark handelnden Einzelpersonen und Gruppierungen; hinzu kommen überwiegend virtuelle Präsenzen. Mitglieder/ Bund: 19.000 Anhänger/ davon etwa 950 Rechtsextremisten Unterstützer Land: 1.300 davon etwa 50 Rechtsextremisten Veröffentlichungen Web-Angebote: Internetseiten, Blogs, Profile in sozialen Netzwerken; Broschüren, Aufkleber, Flugblätter, Formularschreiben Kurzportrait/Ziele "Reichsbürger und Selbstverwalter" sind Gruppierungen oder Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen. Dabei berufen sie sich u. a. auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht. Den demokratisch gewählten Repräsentanten sprechen sie die Legitimation ab oder sie definieren sich in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend und sind deshalb bereit, Verstöße gegen die Rechtsordnung zu begehen. Finanzierung Beiträge der Anhänger und Mitglieder, teilweise Vermarktung und Verkauf von Reichsbürgerutensilien wie Autokennzeichen, Ausweise, Dokumente o. Ä. Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Als "Reichsbürger" werden Einzelpersonen oder pseudoformell organisierte Gruppierungen bezeichnet, die der Bundesrepublik Deutschland ihre Rechtmäßigkeit absprechen und damit ihre Rechtsvorschriften ablehnen. "Reichsbürger" treten für die Fortexistenz 123 Rechtsextremismus des Deutschen Reiches und die Rückkehr zu vorherigen territorialen Grenzen ein (je nach Gruppierung zum Beispiel aus den Jahren 1871, 1914 oder 1937). An die Stelle der Bundesrepublik Deutschland soll eine eigene Reichsregierung treten, bei der eigene selbstbestimmte Vertreter die Regierungsgeschäfte führen. Bei "Selbstverwaltern" handelt es sich um eine heterogene Gruppe von zumeist Einzelpersonen, die im Gegensatz zu "Reichsbürgern" nicht vom Weiterbestehen des Deutschen Reiches überzeugt sind, sondern behaupten, sie könnten durch eine Erklärung ihrerseits oder durch den Zurückzug auf ein selbstdefiniertes Naturrecht aus der Bundesrepublik Deutschland ausscheiden oder dass diese gar nicht existent sei. Dementsprechend sehen sich "Selbstverwalter" auch nicht mehr den Gesetzen der Bundesrepublik unterworfen. Einige "Selbstverwalter" gehen so weit, eigene Staatsgebilde auszurufen und ihr Haus oder Grundstück als souveränes Staatsgebiet zu proklamieren. Zentrales und organisationsübergreifendes bzw. personenübergreifendes Ideologieelement bei "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" ist die fundamentale Ablehnung des Staates und seiner gesamten Rechtsordnung. Dabei vertreten nicht alle "Reichsbürger und Selbstverwalter" per se rechtsextremistische Ansichten und können so nur zum Teil dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnet werden. Trotzdem sind für "Reichsbürger und Selbstverwalter" hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorhanden. Diese sind vor allem in der grundsätzlichen Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Gesetze und Normen und ihrer Institutionen zu sehen. Bei einigen Gruppierungen sowie bei einzelnen "Selbstverwaltern" kommen neben der Verbreitung kruder Verschwörungstheorien auch Ideologieelemente des Rechtsextremismus wie Antisemitismus oder Fremdenfeindlichkeit zum Tragen, die in ihren jeweiligen Ausprägungen ebenfalls hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen begründen. Hiermit richten sich "Reichsbürger und Selbstverwalter" gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, insbesondere gegen den demokratischen Rechtsstaat (Art. 20 GG) sowie in Teilen gegen die im Grundgesetz verbrieften Freiheits-, Gleichheitsund Menschenrechte (Art. 1 - 4 GG). Sie sind damit verfassungsfeindlich und erfüllen die Voraussetzungen für eine Beobachtung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. 124 Rechtsextremismus Aktivitäten von "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" Neben der fundamentalen Ablehnung des Rechtsstaates zeichnen sich "Reichsbürger und Selbstverwalter" durch ein besonderes Maß an Renitenz gegenüber staatlichen Institutionen und staatlichen Maßnahmen aus. Angefangen mit dem massenhaften Versand von Schriftstücken per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg (sogenanntem paper-terrorism oder Vielschreiberei) versuchen "Reichsbürger" auf Behörden und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzuwirken, um staatliche Maßnahmen zu verhindern oder zumindest zu erschweren. Hiermit beschäftigen sie zunehmend Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter und stören Verwaltungsabläufe und -verfahren. Die Entrichtung von Steuern, Gebühren und Abgaben verweigern "Reichsbürger und Selbstverwalter" regelmäßig. Die Aktivitäten der Szene gipfeln in der Einrichtung verschiedener "Regierungen", "Verwaltungen" bis hin zur Ausrufung eines eigenen Königreiches oder Staates. Hierzu zählen auch die von "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" "aktivierten", "reaktivierten" oder "reorganisierten" Gemeinden. So nennen sie Ortschaften, wenn sie diese für unabhängig erklären bzw. eine eigene Verwaltung für diese Gemeinden beanspruchen. Um weitere Unterstützung für die eigene Sache zu gewinnen und somit den Kampf gegen die staatlichen Institutionen auszudehnen, verbreiten "Reichsbürger" ihre Ideologie aktiv über das Internet. Neben den genannten Aktivitäten zeichnen sich einige "Reichsbürger" auch durch die Verwendung von Phantasiedokumenten aus. Es wird versucht, eigene, teils selbst produzierte "Reichsführerscheine" oder "Reichspersonenausweise" im offiziellen Rechtsverkehr zu verwenden. Der Verkauf solcher fiktiven Dokumente stellt zudem für einzelne Personen aus der Reichsbürgerszene eine lukrative Einnahmequelle dar. Gewaltpotenzial und Verhältnis zu Waffen Als eine weitere Eskalationsstufe nach der reinen schriftlichen und mündlichen Verweigerung kann bei "Reichsbürgern" der fließende Übergang zu Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber staatlichen Stellen festgestellt werden. Darüber hinaus ist es in mehreren Fällen zu Gewaltandrohungen und zur Ausübung tatsächlicher kör125 Rechtsextremismus perlicher Gewalt durch "Reichsbürger" gekommen. Exemplarisch seien hier die Schusswechsel von "Reichsbürgern" mit der Polizei in Bayern und Sachsen-Anhalt genannt, bei denen am 19.10.2016 im bayerischen Georgensgmünd (Landkreis Roth) ein Polizeibeamter durch einen "Reichsbürger" erschossen wurde. Auch in Niedersachsen ist es bereits vorgekommen, dass sich "Reichsbürger" mit körperlicher Gewalt, zum Teil auch unter Einsatz von Waffen gegen staatliche Maßnahmen zur Wehr setzen. Beispielhaft hierfür ist das Verhalten einer Familie aus dem Landkreis Hameln-Pyrmont, die in den Jahren 2018 und 2019 wiederholt sowohl mit Behörden als auch mit der Polizei in Konflikt geraten ist. Die Vorkommnisse reichen von sogenannter Vielschreiberei über Beleidigungen und Bedrohungen bis zu körperlichen Auseinandersetzungen und versuchter Gefangenenbefreiung. In der Reichsbürgerszene kann eine allgemeine Affinität zu Waffen festgestellt werden. Durch die Bereitschaft von "Reichsbürgern und Selbstverwaltern", ihren eigenen Staatsvorstellungen teilweise auch mittels Gewalt Nachdruck zu verleihen bzw. sich bestehendem Recht und Gesetz zu widersetzen, stellt der Waffenbesitz aus den oben beschriebenen Gründen eine potenzielle Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat und dessen Repräsentanten dar. Um das vorhandene Gefahrenpotenzial zu minimieren, werden bei Angehörigen der Reichsbürgerszene bestehende waffenrechtliche Erlaubnisse überprüft und, wenn möglich, entzogen. Eine waffenrechtliche Erlaubnis setzt voraus, dass der Erlaubnisinhaber die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzt. Diese Zuverlässigkeit ist jedoch im Fall einer Zugehörigkeit zur Reichsbürgerszene und der darin immanenten Ablehnung des geltenden Rechts zu verneinen. In Niedersachsen wurden aus diesem Grund bereits mehreren Personen die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen. In einzelnen Fällen erfolgte die Rückgabe der Erlaubnis auch freiwillig. Die Überprüfung weiterer Personen mit einer entsprechenden Genehmigung, die zugleich Bezüge zur Reichsbürgerideologie aufweisen, dauert an und kann mit der nunmehr normierten Regelabfrage im Waffenrecht intensiviert werden. 126 Rechtsextremismus Reichsbürgergruppierungen in Niedersachsen Als die einzige organisierte Gruppierung mit vorhandenen Strukturen in Niedersachsen gilt weiterhin die am 04.05.2004 in Hannover gegründete "Exilregierung Deutsches Reich". Diese vertritt unter der Leitung von "Reichskanzler" Norbert Rudolf Schittke die Ansicht, dass es "nur einen deutschen Staat, das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937"50 geben könne und das Deutsche Reich somit fortbestehe. Der Bundesrepublik Deutschland wird die staatliche Souveränität und Legitimation abgesprochen; sie sei lediglich ein "provisorisches (besatzungsrechtliches!) Selbstverwaltungskonstrukt".51 Die "Exilregierung Deutsches Reich" trat im Jahr 2019 nicht öffentlich in Erscheinung. Das Wirken der "Exilregierung Deutsches Reich" beschränkt sich auf den mit aktuellen Beiträgen versehenen Internetauftritt und auf das persönliche Werben einzelner Mitglieder für die Organisation. Über die Internetseite wird Interessierten umfassendes Informationsmaterial angeboten. Außerdem werden verschiedene "Reichsdokumente" auf der Internetseite der eigens dafür eingerichteten "Reichsmeldestelle" zum Kauf angeboten.52 Dass die Aktivitäten der "Exilregierung Deutsches Reich" weitgehend zum Erliegen gekommen sind, könnte auch mit der Aufspaltung der Organisation im Jahr 2012 zusammenhängen. Nach internen Streitigkeiten entstand mit der Gruppierung "Die Exil-Regierung Deutsches Reich" eine eigenständige konkurrierende Organisation mit Anschrift in Berlin. Neben der "Exilregierung Deutsches Reich" existieren diverse Kleinoder Kleinstgruppen in der Reichsbürgerszene, die auch Anhänger in Niedersachsen haben. Exemplarisch hierfür stehen der "Freistaat Preußen", das Amt für Menschenrecht, das Aktionsbündnis gelber Schein, die Justiz-Opfer-Hilfe sowie die Verfassungsgebende Versammlung und die Religionsgemeinschaft heilsamer Weg. Am weitesten in Niedersachsen verbreitet sind die Argumentationen der 50 Internetseite der "Exilregierung Deutsches Reich" ("Die Entstehung der 'Bundesrepublik Deutschland', 'BRD'"). 51 Verfassungsschutzbericht Niedersachsen 2017, Seite 132, "Exilregierung Deutsches Reich". 52 Internetseite der "Reichsmeldestelle" des "Presseund Informationsamtes" der "Exilregierung Deutsches Reich" ("Beantragung Reichsdokumente"). 127 Rechtsextremismus Verfassungsgebenden Versammlung und der Religionsgemeinschaft heilsamer Weg e. V. i. G. Ein größerer lokaler Personenzusammenschluss ist derzeit nicht zu erkennen. Eine neuere Gruppierung innerhalb der Szene sind die "Geeinten deutschen Völker und Stämme" (GdVuSt). Im Jahr 2019 fiel diese Kleingruppe insbesondere durch verbalaggressive Schreiben auf, die sie u. a. an Vertreter von Ämtern und Ministerien richteten. Die teils drastischen Drohungen umfassten insbesondere eine "Inhaftierung" der Adressaten, "Strafgebühren" in hohen Summen und "Sippenhaft". Auf ihrer Website wird die Bundesrepublik Deutschland als minderwertige Staatsform und Handelskonstrukt diskreditiert. Die GdVuSt will stattdessen ein eigenes "naturstaatliches" Rechtssystem etablieren. Bei den niedersächsischen Anhängern dieser Gruppierungen handelt es sich jedoch nur um Einzelpersonen oder einzelne Familien, die mutmaßlich über das Internet mit der Organisation in Kontakt gekommen sind. Bewertung, Tendenzen, Ausblick In den Jahren 2016 bis 2019 wurde auch in Niedersachsen eine deutliche Zunahme an Aktivitäten festgestellt, die der äußerst heterogenen Reichsbürgerszene zuzuordnen sind. Allerdings handelt es sich hierbei größtenteils um Personen, die bereits seit längerem dem Reichsbürgerspektrum angehören. Ein tatsächlicher personeller Zulauf ist aktuell nicht auszumachen. Waren im Jahr 2018 noch etwa 1.350 Personen der niedersächsischen Szene zugerechnet worden, ist das Personenpotenzial aktuell im Rahmen der weiteren Aufklärung eher rückläufig. Mittelbis langfristig kann ein weiterer leichter Rückgang des Personenpotenzials prognostiziert werden. Dies liegt insbesondere daran, dass sich der Anfangsverdacht gegenüber einigen Personen nicht bestätigt hat bzw. Personen sich der Szene anlässlich des behördlichen, medialen und öffentlichen Drucks wieder abgewandt haben. Seit Anfang des Jahres 2017 wird in Niedersachsen die Szene der "Reichsbürger und Selbstverwalter" in ihrer Gesamtheit beobachtet. Wird ein weitgefasster Maßstab angelegt, liegt die Gesamtzahl der in Niedersachsen auffällig gewordenen "Reichsbürger und Selbstverwalter" bei aktuell etwa 1.300 Personen. Inwieweit jeweils eine extremistische Haltung im Sinne einer politischen Bestrebung vorliegt, wird 128 Rechtsextremismus in einer Einzelfallanalyse bewertet. Bislang ist in Niedersachsen von wenigen hundert "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" im engeren Sinne auszugehen. Hierbei handelt es sich um Personen, die im erheblichen Maße im Zusammenhang mit einer Reichsbürgerideologie aufgefallen sind, u. a. durch die anhaltende Versendung von Schriftstücken an diverse Empfänger oder durch die Begehung von Straftaten wie Beleidigung, Belästigung, Bedrohung, Betrug, Urkundenfälschung oder durch Widerstandshandlungen und Gewaltdelikte. Etwa ein Viertel der durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz als Extremisten erfassten "Reichsbürger und Selbstverwalter" hat rechtsextremistische Vorerkenntnisse. Diese hohe Zahl erklärt sich u. a. damit, dass die "Exilregierung Deutsches Reich" bereits seit dem Jahr 2005 als rechtsextremistische Vereinigung in Niedersachsen unter Beobachtung steht. Gemessen an dem Gesamtpotenzial von 1.300 Personen liegt der Anteil an Rechtsextremisten bei etwa vier bis fünf Prozent. Die in Niedersachsen wohnhaften "Reichsbürger und Selbstverwalter" stellen keine homogene Bewegung dar. Sie setzen sich vielmehr aus autark handelnden Einzelpersonen sowie aus kleinen Gruppierungen zusammen, die sich in ihrem Wesen zum Teil deutlich unterscheiden. Das Spektrum erschließt sich über esoterisch geprägte Gruppierungen, über völkisch-traditionalistisch geprägte Gruppen bis hin zu rechtsextremistisch ausgerichteten Zusammenschlüssen. Eine strategische Vernetzung der verschiedenen Gruppen oder Einzelpersonen ist bisher ebenso wenig zu erkennen wie eine gezielte Steuerung. Die Szene der "Reichsbürger und Selbstverwalter" lebt in einer Parallelwelt zumeist internetbezogener Verschwörungstheorien, die sich in der Folge verfestigt und gegenüber der Außenwelt verschließt. Dennoch zeigt sich die Szene als äußerst umtriebig. Mit einer hohen Aktivitätsentfaltung, vor allem im Internet, ist auch weiterhin zu rechnen. Durch die weitere Verbreitung der Reichsbürgerideologie sowie durch das teilweise ausgeprägte Sendungsbewusstsein und die nachgewiesene Zunahme an Aktivitäten von "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" ist die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland erheblichen Beeinträchtigungen ausgesetzt. Allerdings lassen sich verallgemeinerbare Äußerungen über etwaige gewalttätige Ausrichtungen in Bezug auf dieses Personenpotenzial nicht 129 Rechtsextremismus pauschal treffen. Gleichwohl besteht jederzeit die Möglichkeit, dass einzelne Personen vor allem im Umgang mit Behördenmitarbeitern oder als Reaktion auf staatliche Maßnahmen zu Gewalt greifen, um ihre Anliegen durchzusetzen. Hierbei handelt es sich in Niedersachsen bisher ausschließlich um Verhaltensweisen in Reaktion auf staatliche Maßnahmen. Hinweise auf gezielte kriminelle oder gar terroristische Handlungen von einzelnen "Reichsbürgern oder Selbstverwaltern" liegen derzeit weiterhin nicht vor. Gleiches gilt für den gezielten Aufbau von (verdeckt operierenden) Gruppen zum koordinierten Angriff auf staatliche Einrichtungen oder Mitarbeiter. Durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz wurden im Jahr 2019 mehrere Präventionsund Informationsangebote zum Thema "Reichsbürger und Selbstverwalter" unterbreitet. Neben Vorträgen hält der Niedersächsische Verfassungsschutz ein Faltblatt mit dem Titel "Reichsbürger und Selbstverwalter" vor. Das Faltblatt kann über die Presseund Öffentlichkeitsarbeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes angefordert werden und steht auf der Internetseite des Niedersächsischen Verfassungsschutzes zum Download zur Verfügung. 130 Rechtsextremismus 131 03 Linksextremismus Linksextremismus 53 3.1 Mitglieder-Potenzial Linksextremismus-Potenzial Bundesrepublik Deutschland 2018 2019 Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten 24.000 25.300 Autonome und sonstige gewaltbereite Linksextremisten54 9.000 9.200 sowie Anarchisten55 Summe 33.000 34.500 Nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften 32.000 33.500 Davon gewaltorientierte Linksextremisten56 9.000 9.200 Linksextremismus-Potenzial Niedersachsen57 2018 2019 Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten 425 425 Autonome und sonstige gewaltbereite Linksextremisten sowie 700 780 Anarchisten 58 Summe 1.125 1.205 53 Die Zahlenangaben sind zum Teil geschätzt und gerundet. 54 In die Statistik sind nicht nur tatsächlich als Täter/ Tatverdächtige festgestellte Personen einbezogen, sondern auch solche Linksextremisten, bei denen lediglich Anhaltspunkte für Gewaltbereitschaft gegeben sind. Erfasst sind nur Gruppen, die feste Strukturen aufweisen und über einen längeren Zeitraum aktiv waren. Das Mobilisierungspotenzial der "Szene" umfasst zusätzlich mehrere tausend Personen. 55 Das Mitgliederpotenzial umfasste auch bisher schon die Anarchisten, ohne diese ausdrücklich zu nennen. 56 Bis 2013 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz bei der Darstellung des Personenpotenzials ausschließlich die Anzahl der gewaltbereiten Linksextremisten ausgewiesen. Ab 2014 gibt es nunmehr die Anzahl gewaltorientierter Linksextremisten an, in der die Zahl der gewaltbereiten Linksextremisten als Teilmenge enthalten ist. 57 Die für den Bund eingefügte Fußnote gilt entsprechend auch für Niedersachsen. Auf den Abzug von Mehrfachmitgliedschaften in Höhe von circa zwei Prozent wie beim Bund ist verzichtet worden. 58 Das Mitgliederpotenzial umfasste auch bisher schon die Anarchisten, ohne diese ausdrücklich zu nennen. 134 Linksextremismus 3.2 Einführung Für die Ideologie des deutschen Linksextremismus sind die beiden ideengeschichtlichen Grundströmungen des 19. Jahrhunderts, Marxismus und Anarchismus, von fundamentaler Bedeutung. Linksextremisten greifen die in der amerikanischen Menschenrechtserklärung von 1776 und die in der Französischen Revolution von 1789 proklamierten Werte Freiheit und Gleichheit in radikaler Zuspitzung auf und wollen den demokratischen Rechtsstaat auch auf revolutionärem und gewaltsamem Wege überwinden, um ihn durch eine klassenlose bzw. herrschaftsfreie Gesellschaft zu ersetzen. Kommunistische Gruppierungen wollen das bestehende politische System zerschlagen und streben über die Errichtung einer Diktatur des Proletariats unter Führung einer "proletarischen Avantgarde" das Absterben des Staates und seine Ersetzung durch eine klassen lose Gesellschaft an. Marxistisch-Leninistische Organisationen wie die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP), die "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD), aber auch die extremistischen Teile der Partei DIE LINKE. halten daher an der Idee einer Revolution der Arbeiterklasse fest. Demgegenüber propagieren anarchistische Gruppierungen die Überwindung des bestehenden politischen Systems auf dem Wege massenhaften zivilen Ungehorsams59 und "vorbildhafter" Selbstorganisation. Da Anarchisten generell den Staat, seine Institutionen und Repräsentanten ablehnen, streben sie unmittelbar nach einer erfolgreichen Revolution eine herrschaftsfreie Gesellschaft an. Linksextremistische Organisationen stimmen in der Notwendigkeit einer revolutionären Veränderung der bestehenden Verhältnisse überein, die das internationale Zusammenwirken aller revolutionären Kräfte erfordert (Internationalismus). Kommunismus und Anarchismus unterscheiden sich in der Bewertung der Freiheitsrechte. Überdeckt der übersteigerte Gleichheitsbegriff kommunistisch ausgerichteter Organisationen die individuellen Freiheitsrechte, lehnen anarchistische Gruppierungen staatliche Organisationen, Machtstrukturen und Hierarchien generell ab. Beide orientieren sich an der Utopie einer klassenbzw. herrschaftsfreien Ordnung, 59 Ziviler Ungehorsam ist insbesondere bei den "gewaltfreien" Anarchisten der Verstoß gegen ein Gesetz aus Gewissensgründen; dabei wird bewusst in Kauf genommen, dafür bestraft zu werden. 135 Linksextremismus d. h. an dem Ideal von der vollkommenen Befreiung des Menschen von allen gesellschaftlichen, politischen, ökonomischen, religiösen und kulturellen Zwängen. Anarchisten, die in ihrem konkreten politischen Handeln diesen utopischen Entwurf vorzuleben versuchen, verneinen auf Machtstrukturen beruhende Zwischenstadien zur Realisierung dieser klassenlosen Gesellschaft wie die von Kommunisten angestrebte Diktatur des Proletariats. Das westliche Gesellschaftsmodell, d. h. die soziale Marktwirtschaft sowie der demokratische Rechtsstaat und die ihn repräsentierenden Mächte, allen voran die USA und ihre Verbündeten sowie westlich geprägte Bündnissysteme wie die NATO und die Europäische Union (EU), stehen für den Gegenentwurf zum ideologischen Weltbild der Linksextremisten und sind so eines ihrer zentralen Feindbilder. Die linksextremistische Kritik konzentriert sich vor allem auf die (internationalen) Großkonzerne, die NATO und ihre Führungsmacht, die USA. Die Verantwortung für internationale Konflikte und Krisen verorten sie im Westen. Die wechselweise als kapitalistisch oder neoliberal bezeichnete westliche Wirtschaftsordnung wird grundsätzlich als Ausbeutung des Menschen durch den Menschen abgelehnt. Linksextremisten wollen dem ihrer Meinung nach "entfesselten Kapitalismus" Einhalt gebieten und fordern, wie z. B. die "Interventionistische Linke" (IL) auf ihrer Internetseite, "Make capitalism history!". 3.3 Aktuelle Entwicklungen im Linksextremismus Die Entwicklung des Linksextremismus wurde auch im Berichtsjahr 2019 von der autonomen Szene bestimmt. Als Reaktion auf die bereits seit den 1990er Jahren zunehmende interne Kritik an der Theorieferne, der Unorganisiertheit und der Selbstbezogenheit der autonomen Bewegung sind Teile der autonomen Szene weiter bestrebt, der Ideologie-, Organisationsund Bündnisfrage mehr Raum zu geben. Vor diesem Hintergrund sind in den letzten Jahren bundesweit verschiedene sich als postautonom verstehende Bündnisse entstanden. 136 Linksextremismus Um an das demokratische Spektrum anschlussfähig zu sein, greifen "Autonome", insbesondere "Postautonome", Themen auf, die bis weit in die Mitte der Gesellschaft anschlussfähig sind und viele Menschen zum zivilgesellschaftlichen Engagement herausfordern. Dabei wähnen sie sich im Einklang mit der Mehrheitsgesellschaft. Im Gegensatz zum demokratischen Protest, der frei ist von systemüberwindenden Forderungen, basiert der linksextremistische auf ideologischen Grundannahmen, für die eine prinzipielle Gegnerschaft zum politischen System der Bundesrepublik und seiner Wirtschaftsordnung kennzeichnend ist. Linksextremisten dienen Themen wie "Anti faschismus", "Antirepression", "Antimilitarismus", "Antigentrifizierung" oder "Antirassismus" daher vor allem als Plattform für ihr eigentliches Ziel, den Kampf gegen den demokratischen Rechtsstaat. So sind niedersächsische Linksextremisten in diesen Themenfeldern aktiv, wobei der "Kampf gegen den Faschismus" und gegen den "Kapitalismus" für sie im Vordergrund steht, denn erst wenn der Kapitalismus als "Wurzel allen Übels" überwunden ist, lassen sich ihrer Auffassung nach alle anderen gesellschaftlichen Probleme lösen. Zu den herausragenden Ereignissen im zurückliegenden Jahr gehören die vier Anschläge auf die im Göttinger Amtshaus ansässige Ausländerbehörde 60, dessen bisherigen Höhepunkt der Brandanschlag vom 25.11.2019 darstellte. Die linksextremistisch motivierten Übergriffe auf Funktionäre der Partei Alternative für Deutschland (AfD) und die virulente Gewalt gegenüber Rechtsextremisten bzw. denjenigen, die Linksextremisten dafür halten, setzten sich 2019 fort. Diese Ereignisse zeigen in der Gesamtschau, dass die Hemmschwelle von Linksextremisten zur Anwendung von Gewalt - auch gegen Menschen - weiterhin niedrig ist. Darüber hinaus fällt auf, dass die autonome Szene zunehmend die Klimaschutzproblematik thematisiert und versucht, an die nichtextremistische Klimaschutzbewegung anschlussfähig zu werden. Beispielhaft sei hier nur die Fridays for Future-Bewegung genannt.61 60 Siehe im Einzelnen Kapitel 3.4, Abschnitt "Kampf gegen Rassismus". 61 Siehe im Einzelnen Kapitel 3.4, Abschnitt "Klimaschutz". 137 Linksextremismus Im Bereich des parteigebundenen Linksextremismus setzte sich die zunehmende politische Bedeutungslosigkeit der orthodox marxistisch-leninistisch ausgerichteten Parteien "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) und "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) auch 2019 weiter fort. Neben kontinuierlich schwachen Wahlergebnissen von deutlich unter einem Prozent 62 leiden beide Parteien unter einer massiven Überalterung ihrer Mitglieder. Zudem stagnieren die Mitgliederzahlen beider Parteien seit Jahren auf niedrigem Niveau. Sowohl die DKP als auch die MLPD sind in der niedersächsischen Öffentlichkeit kaum wahrnehmbar und werden für die Beurteilung des linksextremistischen Gesamtpotenzials nur eine untergeordnete Rolle spielen. Die zwei offen extremistischen Zusammenschlüsse in der Partei DIE LINKE., die "Kommunistische Plattform" (KPF) und die "Antikapitalistische Linke" (AKL), streben nach wie vor, wenn auch in unterschiedlicher Ausführung und Intensität, die Überwindung der bestehenden politischen Ordnung der Bundesrepublik an und wollen diese durch ein sozialistisches bzw. kommunistisches System ersetzen. Um dieses Ziel zu erreichen, versuchen sie Einfluss auf das politische Profil der Partei DIE LINKE. und deren inhaltliche Ausrichtung zu nehmen. So nehmen ihre Mitglieder beispielsweise mit eigenen Delegierten an Parteitagen der Partei DIE LINKE. teil und bringen sich dort mit eigenen Anträgen ein. Diese Vorgehensweise dient ihnen dazu, die Deutungshoheit bei bestimmten Themen, wie beispielsweise den Umgang mit der SED-Diktatur, zu erlangen. Aus diesem Grunde geht der Niedersächsische Verfassungsschutz davon aus, dass die beiden extremistischen Zusammenschlüsse der Partei DIE LINKE. auch 2020 versuchen werden, Einfluss auf ihre Partei in Niedersachsen zu nehmen. 62 DKP - Bundestagswahl 2017: 0,0 Prozent; Landtagswahl 2017: nicht angetreten; MLPD - Bundestagswahl 2017: 0,1 Prozent; Landtagswahl 2017: nicht angetreten. 138 Linksextremismus Ausblick Vor dem Hintergrund des Auftretens rechtspopulistischer Parteien und rechtsextremistischer Gruppierungen wird der Antifaschismus auch 2020 im Mittelpunkt linksextremistischer Aktivitäten in Niedersachsen stehen. Gelingt es der Klimaschutzbewegung, die Menschen weiterhin bis weit in die Mitte der Gesellschaft zu mobilisieren, so muss davon ausgegangen werden, dass auch die linksextremistische Szene weiterhin den Anschluss an diese Bewegung suchen wird, um sie für ihre Interessen zu instrumentalisieren. Ereignisse mit bundesweiter bzw. internationaler Bedeutung wie die Militärübung "DEFENDER Europe 2020", die Castor-Transporte ins atomare Zwischenlager Biblis und der EU-China-Gipfel in Leipzig dürften auch bei niedersächsischen Linksextremisten zu Protesten führen. Die Entwicklungen des Jahres 2019 zeigen, dass dabei im Jahre 2020 die Hemmschwelle zur Anwendung von Gewalt auch gegenüber Menschen weiterhin gering sein wird. Insgesamt ist auch 2020 davon auszugehen, dass sich die Radikalisierung der linksextremistischen Szene in Niedersachsen auf gleichbleibend hohem Niveau bewegen wird. 3.4 Autonome/Postautonome und sonstige gewaltbereite Linksextremisten Sitz/Verbreitung Landesweite Präsenz mit Schwerpunkten in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück Mitglieder/ Bund: 8.300 Niedersachsen: 750 Anhänger/ Sympathisanten Publikationen "Alhambra", Oldenburg (unregelmäßig) "autonomes Blättchen", Hannover (unregelmäßig) Finanzierung Finanzierung von Aktionen und Kampagnen durch Spenden sowie Solidaritätsveranstaltungen, keine Mitgliedsbeiträge 139 Linksextremismus Kurzportrait/Ziele Das Ziel autonomer Gruppierungen ist es, den Staat und seine Institutionen auch gewaltsam abzuschaffen und durch eine "herrschaftsfreie Gesellschaft" zu ersetzen. Die autonome Bewegung kennt dabei keine mit kommunistischen Organisationen vergleichbare einheitliche und dogmatische Ideologie. Ihr Weltbild setzt sich vielmehr aus kommunistischen und anarchistischen Elementen zusammen. Die verschiedenen Gruppen der autonomen Bewegung finden sich über Aktionsund Themenfelder zusammen, die sich zu einem erheblichen Teil an aktuellen politischen Ereignissen und Problemfeldern orientieren. Diese Vorgehensweise soll dazu beitragen, den autonomen Widerstand öffentlich besser zu vermitteln, um so gesamtgesellschaftlich anschlussfähiger zu werden. Gegenwärtig sind vor allem die Themenfelder "Antifaschismus", "Antirepression", "Antigentrifizierung", "Antimilitarismus" und vor allem der Klimaschutz für das autonome Spektrum in Niedersachsen von Bedeutung. Die autonome Szene sieht sich seit mehreren Jahren mit der Problematik konfrontiert, dass sie aufgrund interner Streitigkeiten und einer oftmals brüchigen Vernetzung nur unzureichend agieren kann. Um diesem Umstand etwas entgegenzusetzen, haben sich bundesweit sogenannte postautonome Zusammenhänge etabliert, die mit langfristigen Bündnisstrukturen versuchen, die "Autonomen" aus der auch von ihnen selbst beklagten Krise zu holen. Für Niedersachsen sind dabei vor allem die "Interventionistische Linke" (IL) und das Bündnis "... ums Ganze! Kommunistisches Bündnis" (uG) relevant. 140 Linksextremismus "Die Postautonomen" Autonome Gruppierungen sind nicht wie kommunistische Organisationen von einer einheitlichen Ideologie geprägt. Sie verknüpfen vielmehr Elemente kommunistischer und anarchistischer Weltbilder miteinander. "Autonome" im klassischen Sinne verstehen sich zwar auch als undogmatische Linke und streben wie die Vertreter der orthodoxen bzw. dogmatischen K-Gruppen63 die sozialistische Revolution an, beantworten die "Organisationsfrage" aber anders. Sie lehnen eine staatliche Ordnung und jegliche Form von Hierarchien ab und sprechen sich für die Selbstorganisation des Zusammenlebens aus. Schon seit Jahren leidet die autonome Szene sowohl bundesweit als auch in Niedersachsen unter internen Streitigkeiten und einer hohen Fluktuation. So existieren autonome Gruppierungen oftmals nur kurzfristig und haben Probleme, ihre Akteure zu motivieren. Verantwortlich dafür sind vor allem ungelöste Organisationsdebatten und eine theoretische Orientierungslosigkeit. Diese Entwicklung hat die "Autonomen" in eine substanzielle inhaltliche und strukturelle Krise gestürzt. Teile der autonomen Szene reflektieren diese Missstände schon seit längerem und versuchen, für konkrete Projekte Gruppenstrukturen und Netzwerke aufzubauen. Diese sich oftmals als postautonom bezeichnenden Gruppierungen verstehen sich nach wie vor als "Autonome", auch wenn sie sich in einigen Punkten von diesen unterscheiden. Ihre Politik ist langfristiger angelegt und verfolgt eine Strategie der kleinen Schritte. Sie wollen sich organisieren, vernetzen und betreiben innerhalb des autonomen Spektrums eine strategische Bündnisorientierung mit einer breiten Öffnung ins demokratische Spektrum und zu bislang unpolitischen Bevölkerungsschichten, um dort für einen Bruch mit dem Kapitalismus zu werben. Ideologisch orientieren sie sich an marxistisch-leninistischen Weltbildern. Sie verzichten aber bewusst auf eine exakte ideologische Festlegung und somit auf eine dogmatische Interpretation der marxistischen und anarchistischen Klassiker. Diese ideologische Unverbindlichkeit macht es ihnen möglich, sich auf der Basis von Minimalkonsensen bis weit in orthodoxe, aber auch nichtextremistische Kreise zu vernetzen. So 63 Der Begriff "K-Gruppen" ist eine Sammelbezeichnung für politische Gruppierungen wie den Kommunistischen Bund Westdeutschlands (KBW) oder die MLPD, die sich seit dem Ende der 1960er Jahre am Marxismus-Leninismus maoistischer Prägung orientieren und sich die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zum Ziel gesetzt haben. 141 Linksextremismus wollen sie in einem langfristigen Prozess die herrschenden Verhältnisse überwinden und eine kommunistische Gesellschaft errichten. "Postautonome" greifen deshalb aktuelle politische (Krisen-)Themen auf, die bis in die Mitte der Gesellschaft anschlussfähig sind und versuchen, über deren gezielte Zuspitzung möglichst viele Personen zu erreichen und mittelfristig zu radikalisieren. So waren sie beispielsweise im Jahr 2019 an den bundesweiten Protesten gegen den Braunkohleabbau und für den Klimaschutz beteiligt. "Interventionistische Linke" (IL) Die IL ist zurzeit das bedeutendste postautonome Bündnis. Sie entstand 1999 als eine "strategische Verabredung" undogmatischer Linksextremisten verschiedener Strömungen. In sogenannten Beratungstreffen fanden sich Gruppierungen und Einzelpersonen zusammen, um Überlegungen anzustellen, wie die Handlungsfähigkeit und Wahrnehmbarkeit der "radikalen Linken" in der Bundesrepublik Deutschland erhöht werden könne. Ab 2004 wurden diese Treffen gezielt für linksextremistische Gruppen aus dem postautonomen Spektrum geöffnet. Es entstand ein bundesweit agierendes Netzwerk aus linksextremistischen Gruppierungen und Einzelaktivisten, dem in geringem Maße auch nichtextremistische Personen angehörten. Dem folgte ab 2010 eine intensive Organisationsdebatte, die mit einem von der IL herausgegebenen "Zwischenstandspapier" vom 11.10.2014 die Umstrukturierung der IL von einem Netzwerk zu einer Organisation abschloss. Um an das demokratische Spektrum anschlussfähig zu sein, geben sich ihre Akteure ideologisch bewusst undogmatisch. Zugleich bemühen sie sich um ein gemäßigteres äußeres Erscheinungsbild, als es sonst in der autonomen Szene üblich ist. So sind ihre Protagonisten beispielsweise bei Demonstrationen bereit, auf szenetypische Kleidung und die Anwendung von Gewalt zu verzichten. Dabei handelt es sich jedoch um ein rein taktisches Verhalten, hinter dem sich eine latent vorhandene Militanz verbirgt, wie die IL in ihrem "Zwischenstandspapier" deutlich macht: "Unsere Mittel und Aktionsformen, defensive wie offensive, bestimmen wir also strategisch und taktisch in den jeweiligen Situationen. Es geht uns darum, die kollektive Fähigkeit herzustellen, die Wahl der Mittel nach unseren Zielen selbst zu bestimmen." (Internetseite der IL, 11.12.2018) 142 Linksextremismus Aus diesem Grund kann die IL eine Scharnierfunktion zwischen dem gewaltorientierten linksextremistischen Spektrum, den dogmatischen Linksextremisten und dem demokratischen Protest einnehmen. Das ermöglicht ihr, Mobilisierungserfolge zu erzielen und unterstreicht zugleich die wachsende Bedeutung des Netzwerkes für die gesamte linksextremistische Szene. Ihre verfassungsfeindliche Ausrichtung bringt die IL u. a. in ihrem Selbstverständnis zum Ausdruck. Darin macht sie deutlich, dass es ihr nicht um grundgesetzkonforme reformerische Veränderungen des kapitalistischen Wirtschaftssystems geht, sondern um die revolutionäre Überwindung des demokratischen Rechtsstaates: "Wir wollen eine radikale Linke, die aktiv nicht nur gegen die Zumutungen und Grausamkeiten, sondern gegen den Kapitalismus insgesamt kämpft, die dabei immer wieder neue Allianzen sucht, die Brüche vertieft und Chancen ergreift, die lieber Fehler macht und aus ihnen lernt, anstatt sich im Zynismus der reinen Kritik zu verlieren. Wir wollen eine radikale Linke, die auf den revolutionären Bruch mit dem nationalen und globalen Kapitalismus, mit der Macht des bürgerlichen Staates und allen Formen von Unterdrückung, Entrechtung, Diskriminierung orientiert ist. Kurz: Wir wollen eine neue, gesellschaftliche radikale Linke, die um politische Hegemonie ringt und Gegenmacht organisiert." (Internetseite der IL, 11.12.2018) Gegenwärtig bestehen in 30 deutschen Städten64 sowie in Graz (Österreich) Ortsgruppen der IL, zwei davon in Niedersachsen (Göttingen und Hannover). Die IL folgt eigentlich dem Prinzip, wonach pro Stadt nur eine Ortsgruppe bestehen soll. In Göttingen ist diese Ausrichtung jedoch bislang nicht angenommen worden. Dort sind die beiden Gruppierungen "Antifaschistische Linke International" (A.L.I.) und "Basisdemokratische Linke" (BL) weiterhin eigenständige Mitglieder der IL. 64 An folgenden deutschen Standorten gibt es IL-Ortsgruppen: Aschaffenburg, Berlin, Bielefeld, Bremen, Darmstadt, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Freiburg, Göttingen, Halle, Hamburg, Hannover, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Kassel, Kiel, Köln, Leipzig, Lübeck, Mannheim, Marburg, München, Münster, Norderstedt, Nürnberg, Rostock, Ruhr, Stuttgart, Tübingen. 143 Linksextremismus "Bündnis ...ums Ganze! Kommunistisches Bündnis" (uG) Ein weiteres postautonomes Bündnis mit niedersächsischer Beteiligung stellt das Bündnis uG dar. In ideologischer Abgrenzung zur antiimperialistisch ausgerichteten IL ist das Bündnis uG dem antideutschen Lager zuzurechnen.65 Folgt man der Selbstdarstellung des Bündnisses, so wurde es 2006 gegründet, um "linksradikale Gesellschaftskritik überregional zu organisieren und handlungsfähig zu machen." Nach eigener Aussage geht es dem Bündnis uG dabei nicht nur um eine "Kritik, für die es weder Institutionen noch Parlamente noch feste Verfahren" gebe, sondern auch um die "Kritik gesellschaftlicher Herrschaft als ganzer". Das postautonome Bündnis strebt nach einer herrschaftsfreien kommunistischen Gesellschaft. Wie diese Gesellschaftsform konkret aussehen soll, bleibt jedoch, wie so oft im Linksextremismus, äußerst diffus. Das Bündnis uG ist derzeit in elf deutschen Städten 66 sowie in Wien (Österreich) organisiert. Deren Gruppierungen "Fast Forward Hannover" und die "Redical [M]" aus Göttingen sind in Niedersachsen ansässig. Logo "Fast Forward Hannover" Antiimperialisten und Antideutsche Die sogenannten Antideutschen bildeten sich mit Beginn der 1990er Jahre vor dem Hintergrund zunehmender rechtsextremistischer Übergriffe auf Migranten als eine neue Strömung innerhalb des autonomen Spektrums heraus. Ideologisch wenden sie sich gegen einen vermeintlichen deutschen Nationalismus. Mit der deutschen Wiedervereinigung befürchteten ihre Aktivisten ein Erstarken des Nationalismus innerhalb der vereinigten Bundesrepublik und die Entstehung eines "IV. Reichs" durch die Rückkehr zum Nationalsozialismus. Im Zuge der Golfkriege von 1990 und 2003 solidarisierten sich die Antideutschen bedingungslos mit dem Staat Israel und seiner Schutzmacht, den USA. Eine für "Autonome" ungewöhnliche politische Haltung, da sie prinzipiell staatliche Strukturen, Institutionen und 65 Zur Erläuterung der Begriffe "antiimperialistisch" und "antideutsch" siehe die Ausführungen im folgenden Abschnitt "Antiimperialisten und Antideutsche". 66 In folgenden deutschen Städten gibt es Gruppierungen, die im Bündnis uG organisiert sind: Bremen, Berlin, Dresden, Hannover, Göttingen, Köln, Frankfurt am Main, Leipzig, München, Saarbrücken, Tübingen. 144 Linksextremismus Repräsentanten ebenso ablehnen wie das westliche Wirtschaftsund Gesellschaftsmodell und jegliche Form von Militär. Aufgrund dieser Widersprüchlichkeit kam es zum Bruch zwischen den Antideutschen, die bislang immer nur eine Minderheitenposition innerhalb des autonomen Spektrums vertraten und vertreten, und den die autonome Szene dominierenden sogenannten Antiimperialisten mit ihrer ausgeprägten antiwestlichen, insbesondere antiamerikanischen und antiisraelischen Haltung. Dieser ideologische Bruch vollzieht sich nicht nur im autonomen, sondern auch im postautonomen Spektrum. So ist beispielsweise die IL mit ihren niedersächsischen Ablegern in Hannover und Göttingen als antiimperialistisch zu charakterisieren, während das Bündnis uG eindeutig antideutsch geprägt ist.67 Nicht selten führen diese Diskrepanzen zur Lähmung der politischen Arbeit innerhalb der autonomen Szene, da beide Seiten nur bedingt dazu bereit sind, miteinander zu kooperieren. Autonome Gewalt "Autonome" kennzeichnet ein hohes Maß an Gewaltbereitschaft. Die autonome Gewaltbereitschaft basiert dabei auf einem klaren Feindbild, zu dessen tragenden Säulen der Staat und seine Repräsentanten sowie Rechtsextremisten, aber auch szenekritische Wissenschaftler zählen. Politisch motivierte Gewalt dient Autonomen als "Geburtshelfer einer neuen Gesellschaft", denn um die angestrebte herrschaftsfreie Gesellschaft zu errichten, muss zuvor der demokratische Rechtsstaat als Garant der bisherigen Ordnung beseitigt werden. Gewalt hat dabei für "Autonome" immer auch eine Außenund eine Binnenwirkung. Nach außen dient sie u. a. dazu, öffentliche, insbesondere mediale Aufmerksamkeit zu erregen und Unterstützung für die eigenen Positionen zu finden. Darüber hinaus soll sie die Kosten für bestimmte politische Entscheidungen so in die 67 Die beiden Göttinger Gruppen "Antifaschistische Linke International" (A.L.I.) und "Basisdemokratische Linke Göttingen" (BL) sind Teil der antiimperialistisch ausgerichteten IL, während die "Redical [M]" die Göttinger Ortsgruppe des antideutsch ausgerichteten Bündnisses uG bildet. In Hannover ist die Gruppierung "Fast Forward Hannover" im Bündnis uG organisiert, darüber hinaus gibt es eine IL-Ortsgruppe Hannover. 145 Linksextremismus Höhe treiben, dass diese politisch nicht mehr durchsetzbar sind.68 Zugleich wirkt die Gewalt nach innen integrationsund identitätsstiftend für die jeweiligen Bezugsgruppen. Die gewaltsame Auseinandersetzung mit der Polizei ist der förmliche Ritterschlag für den einzelnen "Autonomen", denn sie befördert seinen Aufstieg in den formal nicht existenten Hierarchien innerhalb seiner Bezugsgruppe. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass Gewalt - wie auch in anderen Extremismusbereichen - ästhetisiert und heroisiert wird. So stilisieren sich "Autonome" gern auf Fotos und Plakaten als "lonesome cowboy" oder "streetfighter" vor brennenden Barrikaden oder Autos. Dadurch zeigen sie zugleich die Faszination, die Gewalt auf sie ausübt. Gewalt wird somit zu einem unverzichtbaren Lebensgefühl. In manchen Situationen herrscht sogar eine regelrechte Gewaltbegeisterung, denn "es macht einfach Spaß, den Bullen eins in die Fresse zu hauen ..." wie es in einem ihrer Selbstzeugnisse heißt.69 Um die von "Autonomen" ausgehende Gewalt richtig einordnen zu können, muss man sich den für sie und die "Postautonomen" geltenden Gewaltbegriff vergegenwärtigen. Dem linksextremistischen Verständnis nach üben die "kapitalistischen Produktionsverhältnisse" Gewalt gegen ihre Bürger aus: sie stellen eine auf gesellschaftlichen Strukturen, Werten, Normen, Institutionen und Machtverhältnissen basierende "strukturelle Gewalt" gegenüber den Bürgern dar und hindern diese daran, sich ihren Anlagen und Möglichkeiten entsprechend frei entfalten und somit selbst verwirklichen zu können. Aus dieser so empfundenen "Gewalt des Systems" leiten "Autonome" und sonstige gewaltbereite Linksextremisten quasi ein Naturrecht auf gewaltsamen Widerstand ab. Linksextremistische Gewalt versteht sich demzufolge als "Gegengewalt", als ein reaktives und dadurch legitimes Mittel, um die herrschende Gewalt aufzubrechen und Veränderungen herbeizuführen. 68 Die Castor-Transporte sind hierfür ein gutes Beispiel. Ihre Gegner wussten, dass sie die Züge mit den Castoren auf den Weg ins atomare Zwischenlager nach Gorleben nicht aufhalten können. Durch Blockaden und Schotter-Aktionen versuchten Teile von ihnen aber, die Transporte möglichst lange aufzuhalten. So wollten sie die Kosten für die Castor-Transporte in die Höhe treiben in der Hoffnung, dass sie irgendwann allein aus Kostengründen nicht mehr durchführbar sein würden. 69 A.G. Grauwacke, Autonome in Bewegung. Aus den ersten 23 Jahren, Berlin 3. Auflage 2003, S. 148. 146 Linksextremismus "Postautonome" teilen zwar grundsätzlich das autonome Gewaltverständnis. Im Gegensatz zu den "klassischen" "Autonomen" ist ihr Verhältnis zur Militanz aber vor allem taktischer Natur. Einerseits distanzieren sie sich von der Anwendung von Gewalt, um so das demokratische Spektrum als potenziellen Bündnispartner und ihre Scharnierfunktion zwischen den extremistischen und nichtextremistischen Milieus nicht zu gefährden. Andererseits betonen sie, es gehe ihnen darum, die Wahl der Mittel entsprechend den eigenen Zielen selbst zu bestimmen. Vor diesem Hintergrund wird schon seit geraumer Zeit in der linksextremistischen Szene eine Debatte über das Für und Wider von Gewalt als Mittel zur Durchsetzung der eigenen Interessen geführt. In dieser "Militanzdebatte" geht es nicht um ein Ja oder Nein zur Gewalt an sich. Einzig die Legitimität der Anwendung von Gewalt auch gegen Menschen und nicht allein gegen Sachen wird diskutiert. Da Gewalt dem autonomen Verständnis nach politisch für diejenigen vermittelbar sein soll, die man befreien will, wird bislang gezielte Gewalt gegen Menschen mehrheitlich abgelehnt. Davon ausgenommen sind aber Polizisten und Rechtsextremisten. Sie gelten als das personifizierte Feindbild eines jeden "Autonomen", ihnen werden Menschenwürde und Grundrechte abgesprochen. Gewalt gegen sie gilt als legitim und vermittelbar und wird zumindest billigend in Kauf genommen. Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Gemeinsames Ziel aller autonomen Gruppierungen ist es, den Staat und seine Institutionen auch gewaltsam abzuschaffen und durch eine "herrschaftsfreie Gesellschaft" zu ersetzen. Hiermit richten sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und sind demnach verfassungsfeindlich (SS 3 Abs. Nr. 1 NVerfSchG). Aktionsfelder Kampf gegen Faschismus Zentrales Anliegen der Autonomen ist der Kampf gegen Faschismus bzw. der "Antifaschismus", einhergehend mit dem damit unmittelbar verbundenen Kampf gegen den Kapitalismus. Unter Rückgriff 147 Linksextremismus auf die von dem damaligen Vorsitzenden der Kommunistischen Internationale (Komintern), Georgi Dimitroff, im August 1935 auf dem VII. Weltkongress der Komintern in Moskau aufgestellte These, wonach der Faschismus "die offene terroristische Diktatur der reaktionärsten, am meisten chauvinistischen, am meisten imperialistischen Elemente des Finanzkapitals"70 sei, ist der Faschismus dem links extremistischen Verständnis nach dem Kapitalismus immanent. Faschismus kann deshalb diesem Verständnis nach nur dann erfolgreich bekämpft werden, wenn zugleich auch seine Ursache, der Kapitalismus, beseitigt wird. Konsequenter "Antifaschismus" zielt daher für Linksextremisten zwangsläufig nicht nur auf die kapitalistische Wirtschaftsordnung, sondern auch auf die "Marionette des Kapitals", den zu überwindenden demokratischen Rechtsstaat. Ereignisse im Zusammenhang mit der Partei Alternative für Deutschland (AfD) Wie in den Jahren zuvor, konzentrierte sich die autonome Szene auch 2019 auf ihre "Antifaschismus-Arbeit", insbesondere auf die direkte Auseinandersetzung mit der AfD. Vor allem Pkws und Wohnhäuser von AfD-Angehörigen stellten Angriffsziele der autonomen Szene dar. So verunstalteten in der Nacht vom 03. auf den 04.01.2019 unbekannte Täter das Wohnhaus eines niedersächsischen Kreistagsabgeordneten der AfD in Meppen mit roter Graffiti-Farbe. Sie beschmierten das Haus mit den Schriftzügen "AfD Fascho" und "AFA71", sprühten Hammer und Sichel auf die Hauswand und Bauschaum in den Briefkasten. Dem betroffenen Kreistagsabgeordneten entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 5.000 Euro. In der Nacht vom 02. auf den 03.02.2019 haben bislang unbekannte Täter im Barsinghausener Ortsteil Langreder (Region Hannover) auf dem Grundstück eines AfD-Ratsherrn dessen Privat-Pkw und einen Veranstaltungs-Lkw des niedersächsischen Landesverbandes der AfD demoliert. Die Täter zerstachen die Reifen der Fahrzeuge, trugen braunen Bitumenlack im Scheibenund Frontbereich des Lkw auf und sprayten die Parole "FCK Nazis" auf die Motorhaube des 70 Georgi Dimitroff, Die Offensive des Faschismus und die Aufgaben der Kommunistischen Internationale im Kampf für die Einheit der Arbeiterklasse gegen den Faschismus, in: ders., Gegen Faschismus und Krieg. Ausgewählte Reden und Schriften, Leipzig 1982, Seiten 49-136, hier Seite 52. 71 AFA = Kürzel für Antifaschistische Aktion. 148 Linksextremismus Pkw. Zudem entwendeten sie von der Ladefläche des Lkw Plakate, Aufsteller und Zubehörteile. Einen Tag später, in der Nacht vom 03. auf den 04.02.2019, zerstachen unbekannte Täter alle vier Reifen eines am Straßenrand geparkten Pkw des Vorsitzenden des Stadtverbandes der AfD in Lüneburg. Noch am selben Tag stellte ein anonymer Verfasser ein Selbstbezichtigungsschreiben auf einem auch von Linksextremisten genutzten Internetportal ein. Darin bringt er die Tat in Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Geschädigten für die AfD und stellt sie als einen "Versuch" dar, den "Rechtsruck in Deutschland zu bekämpfen." Zugleich kündigt er an, dass "jeder der sich in Lüneburg für die AfD exponiert ähnliche Konsequenzen erwarten muss." Beim Aufhängen von Wahlkampfplakaten zur Europawahl am 26.05.2019 wurde ein AfD-Ratsmitglied der Stadt Hannover von einer Person mit einem Messer und mehrfachen Stichbewegungen in Richtung seines Bauches bedroht und mit einer Handvoll Steinen beworfen. Unter dem Motto "Zunehmende Gewaltdelikte in Deutschland" haben am 24.08.2019 etwa 300 Personen, vor allem aus dem Spektrum der AfD, in Hannover demonstriert. Dagegen protestierten in einer nicht angemeldeten Demonstration etwa 270 Personen, darunter auch Linksextremisten. Bereits zur Auftaktkundgebung provozierten Gegendemonstranten AfD-Anhänger und setzten dies über die gesamte Veranstaltung fort. Mehrfach versuchten etwa 150 Gegendemonstranten die Absperrmaßnahmen der Polizei zu überwinden, um auf die Aufzugsroute des politischen Gegners zu gelangen und diese zu blockieren. Einsatzkräfte der Polizei wurden mit Flaschen beworfen. Zwei Polizeibeamte erlitten Verletzungen. Gegen sieben der Gegendemonstranten wurden Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs (SSSS 113, 114, 223, 224 StGB) eingeleitet. Ein unbekannter Verfasser veröffentlichte am 10.11.2019 im Open-Posting-Bereich eines auch von Linksextremisten genutzten Internetportals eine Liste mit den Anschriften von etwa 120 Kreisund Landtagsabgeordneten der AfD aus dem gesamten Bundesgebiet. In Niedersachsen waren die AfD-Landesgeschäftsstelle in Lüne149 Linksextremismus burg und die Kreisgeschäftsstellen in Bad Harzburg, Braunschweig, Duderstadt, Esens und Lohne betroffen. In einem der Auflistung vorangestellten Text wird zu Straftaten gegen die AfD aufgerufen, wenn es heißt: "Benehmt euch daneben. Es kostet nix und die Mehrheit hat Spasz. Gerne auch mit Pyro? " Einen Höhepunkt der Auseinandersetzung mit der AfD stellte der 10. Bundesparteitag der AfD dar, der vom 30.11. bis zum 01.12.2019 in einem Veranstaltungszentrum in Braunschweig stattfand. Gegen dessen Durchführung mobilisierte das Braunschweiger "Bündnis gegen Rechts", aber auch die zum postautonomen "Bündnis ...ums Ganze! Kommunistisches Bündnis (uG)" gehörende linksextremistische Kampagne NIK A NordWest.72 Unter der Losung "Autoritäre Sehnsüchte begraben - Die befreite Gesellschaft erkämpfen!" rief NIKA NordWest zu einer "antifaschistischen Vorabenddemo" am 29.11.2019 und zu Aktionen am ersten Veranstaltungstag auf. Insbesondere durch Blockadeaktionen sollten die Delegierten der AfD daran gehindert werden, ihren Tagungsort zu erreichen. Ausgegebenes Ziel der von NIKA Nord-West initiierten Proteste war es deshalb "den Bundesparteitag der AfD in Braunschweig [zu] stören". Die Vorabenddemonstration am 29.11.2019 mit rund 900 Teilnehmenden, darunter "Autonome" im mittleren zweistelligen Bereich aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Raum Hamburg, verlief - abgesehen von vereinzeltem Zünden von Pyrotechnik und dem Skandieren beleidigender Äußerungen gegenüber der Polizei - friedlich. Am Morgen des 30.11.2019 versammelten sich an vier Stellen rund um das Veranstaltungsgelände mehrere hundert Personen, darunter auch "Autonome", um die Zufahrten zum Parteitagsgelände zu blockieren. In einem Fall räumte die Polizei eine Blockade teilweise, 72 Bei NIKA (= "Nationalismus ist keine Alternative") handelt es sich um eine vom kommunistischen Bündnis "...ums Ganze!" (uG) unter dem Motto "Nationalismus ist keine Alternative" ins Leben gerufene Kampagne, die "die radikale, antiautoritäre Linke" vernetzen soll. Im März 2019 haben sich namentlich nicht genannte Gruppen aus Bremen, Hamburg und nicht näher genannten Orten in Niedersachsen unter der Bezeichnung NIKA Nord-West zu einem regionalen Ableger der Kampagne zusammengeschlossen. 150 Linksextremismus um den Rettungsweg freizuhalten. Aus einer der Blockaden heraus versuchten Gegendemonstranten, Delegierte an der Anreise zu hindern. Darüber hinaus wurde zweimal versucht, Polizeiketten zu durchbrechen. An der vom "Bündnis gegen Rechts" organisierten Großkundgebung am 30.11.2019 sollen sich nach Zählungen der Veranstalter etwa 20.000 Personen beteiligt haben. Die Polizei hat 8.200 Teilnehmende gezählt. Damit alle Gegendemonstranten daran teilnehmen konnten, lösten sich die Blockaden noch vor dem Startzeitpunkt der Großkundgebung um 11.00 Uhr auf und auch die Blockadeteilnehmer schlossen sich dem Aufzug durch die Innenstadt an. Ein Teil von ihnen formierte sich schließlich zu einem rund 500 Personen umfassenden sogenannten Schwarzen Block, dessen Kern ein von Transparenten umgebener Aufzugsteil von etwa 120 vermummten Personen bildete. Die Polizei leitete insgesamt 63 Ermittlungsverfahren ein, darunter 34 Verfahren wegen Landfriedensbruchs und neun Verfahren wegen Widerstandes gegen bzw. tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte. Im Vergleich zum Bundesparteitag der AfD im Dezember 2017 in Hannover, verliefen die Proteste in Braunschweig in der Gesamtschau friedlicher. Auch die Mobilisierung des linksextremistischen Spektrums war weniger erfolgreich als zuvor. Sie fand in erster Linie in Niedersachsen statt und erreichte eine geringere Teilnehmerzahl aus dem autonomen Spektrum als bei vorausgegangenen Protesten gegen Bundesparteitage der AfD. Zudem verfehlte die autonome Szene ihr eigentliches Ziel, den AfD-Parteitag zu verhindern bzw. entscheidend zu behindern. Links-Rechts-Auseinandersetzungen in Göttingen Was Auseinandersetzungen zwischen Linksund Rechtsextremisten bzw. denjenigen, die Linksextremisten dafür halten, anbetrifft, spielte Göttingen auch 2019 eine bedeutende Rolle. Am Abend des 01.03.2019 brachen unbekannte Täter gewaltsam in einem Mehrfamilienhaus in Göttingen in eine Wohnung ein. Sie entwendeten zwei Laptops und eine Festplatte und übergossen die Wohnungseinrichtung großflächig mit einer mit Buttersäure versetzten brau151 Linksextremismus nen Flüssigkeit. Dabei entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 12.000 Euro. Die betroffenen Bewohner, die dem rechtsextremistischen Spektrum zugerechnet werden, gehörten zu einer Gruppe von mindestens vier Personen, die am 22.02.2019 in einer auch von Linksextremisten besuchten Gaststätte in der Göttinger Innenstadt einen Gast mit Schlägen und Tritten malträtierten. Bereits im Dezember 2018 wurden sie unter Angabe Ihrer Wohnungsanschrift steckbriefartig im Internet geoutet. Eine bislang unbekannte Gruppierung namens "Kommando Lore" veröffentlichte am 09.03.2019 auf einem auch von Linksextremisten genutzten Internetportal unter der Überschrift "Antifaschistische Hausdurchsuchung in Nazi-WG in Göttingen" ein Selbstbezichtigungsschreiben. Die unbekannten Verfasser erwähnten darin die Bewohner namentlich und gaben zu, dass sie "Datenträger, zahllose Unterlagen und Briefe, Nazidevotionalien und Waffen beschlagnahmt" und dann die "Wohnung mit Buttersäure und Bitumen verwüstet" hätten. Ihre Tat verstanden sie "nur als Warnung". Abschließend forderten sie die Bewohner auf: "Verpisst euch, ihr seid zu klein für diese Stadt". Im Jahresverlauf gab es in Göttingen außerdem immer wieder szenetypische Delikte wie Beleidigungen, Pöbeleien, Sachbeschädigungen und körperliche Auseinandersetzungen zwischen Linksund Rechtsextremisten. Protestaktionen gegen Kundgebungen der Partei "Die Rechte" und gegen die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) Unter dem Motto "Herz statt Hetze - Hildesheim für ein antifaschistisches Europa des Friedens und der Solidarität" haben am 18.05.2019 das Hildesheimer "Bündnis gegen Rechts", und der Kreisverband Hildesheim des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) eine Demonstration in Hildesheim durchgeführt. Neben einer deutlich überwiegenden Anzahl von Personen des demokratischen Spektrums nahmen auch Personen aus der linksextremistischen Szene an der Veranstaltung teil. Die circa 1.200 Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer bezogen öffentlich Position gegen die Kundgebung der rechtsextremistischen Partei "Die Rechte", die anlässlich der bevorstehenden Europawahl am gleichen Tag zu einer Demonstration in Hildesheim aufgerufen hatte. Im Verlauf der Pro152 Linksextremismus teste spaltete sich eine Gruppe von etwa 200 Personen, darunter auch Linksextremisten, von der angemeldeten Gegendemonstration ab und störte mit einer Sitzblockade den Routenverlauf der Partei "Die Rechte". Einsatzkräfte lösten die Blockade auf, um den 17 von ursprünglich 50 bis 100 angekündigten Rechtsextremisten, die sich an der Kundgebung der Partei "Die Rechte" beteiligten, das Weitergehen zu ermöglichen. Am 27.07.2019 demonstrierte die rechtsextremistische Partei "Die Rechte" erneut in Hildesheim. Auch dagegen mobilisierte das Hildesheimer "Bündnis gegen Rechts" zu einer Demonstration, an der unter dem Motto "Keinen Millimeter nach Rechts! Gegen Fremdenfeindlichkeit und faschistische Strukturen" rund 200 Personen, darunter auch Linksextremisten, teilnahmen. Etwa 70 Personen, die sich zuvor teilweise in Kleingruppen von der Gegendemonstration abgesetzt hatten, erschienen wenig später am Kundgebungsort der Rechtsextremisten und versuchten, die rechtsextremistischen Redebeiträge lautstark zu übertönen. Dabei begingen sie szenetypische Straftaten, wie den Einsatz von Pyrotechnik. Die Situation drohte zu eskalieren, als ein Gegendemonstrant einen Getränkebecher gegen ein Fenster des Lieferwagens warf, mit dem die Rechtsextremisten unterwegs waren. In zwei Fällen ermittelte die Polizei wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung. Unter dem Motto "Bunt statt Braun" und "Journalisten gegen rechte Angriffe verteidigen" demonstrierten am 23.11.2019 etwa 7.000 Menschen gegen eine Versammlung der rechtsextremistischen NPD in Hannover. Bereits im Vorfeld hatte auch die linksextremistische "Interventionistische Linke" (IL) zur Teilnahme an den Gegenprotesten aufgerufen und im Vorfeld ein Blockadetraining durchgeführt. Die Protestaktionen verliefen ohne nennenswerte Zwischenfälle. Lediglich in Einzelfällen versuchten Gegendemonstranten an die Aufzugsstrecke der NPD zu gelangen. Vier Personen wurden vorübergehend in Gewahrsam genommen. 153 Linksextremismus Kampf gegen Repression Gewöhnlich wird der Begriff "Repression" dafür verwendet, Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen in Diktaturen und autoritären Systemen zu benennen. Linksextremisten übertragen den Begriff auf die innenpolitische Situation in Deutschland. Konkret verstehen sie hierunter die Unterdrückung der individuellen, sozialen und politischen Entfaltung des Einzelnen durch gesellschaftliche Strukturen oder autoritäre Verhältnisse in Deutschland, insbesondere durch Handlungen staatlicher Exekutivorgane. Ziel der linksextremistischen "Antirepressions-Arbeit" ist es, sich selbst als Opfer permanenter Überwachung, Verfolgung und Reglementierung durch den Staat zu stilisieren, um auf diese Weise den demokratischen Rechtsstaat zu delegitimieren. Im Aktionsfeld "Antirepression" nahmen in Niedersachsen auch im Jahr 2019 Proteste gegen die Novellierung des "Niedersächsischen Polizeiund Ordnungsbehördengesetzes" (NPOG) Raum ein. Von Beginn an war die Novellierung des "Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung", das nunmehr NPOG heißt, umstritten und löste gesellschaftlich breit gestreute Proteste bereits im Jahr 2018 mit zwei Großdemonstrationen in Hannover aus. Kurz vor der Verabschiedung des NPOG durch den Niedersächsischen Landtag rief das Bündnis "#noNPOG" für den 11.05.2019 erneut zu einer Protestveranstaltung in Hannover auf. In dem Aufruf warf das Bündnis der niedersächsischen Landesregierung vor, mit dem NPOG die Freiheitsund Grundrechte der Bürger Niedersachsens massiv einschränken zu wollen. Für das Bündnis sei das neue Gesetz daher "ein weiterer Schritt auf dem Weg in einen autoritären Polizeistaat", weshalb sie dessen Rücknahme forderten. Dem Bündnis und seinem Versammlungsaufruf schlossen sich landesweit rund 150 Organisationen, Vereine und Verbände an. Neben zahlreichen Bündnispartnern aus dem demokratischen Spektrum und aus der Fußballfanszene unterstützten sowohl linksextremistische Organisationen wie die "Antifaschistische Gruppe Hannover" (AGH), die "Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union Hannover" (FAU Lokalföderation Hannover), die "Interventionistische Linke Hannover" (IL Hannover), die Göttinger Gruppierungen "Basisdemokratische Linke" (BL) und "Redical [M]" sowie die Ortsgruppen Braunschweig, 154 Linksextremismus Göttingen und Hannover des "Rote Hilfe e.V." (RH) als auch die linksextremistische "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) den Aufruf. Im Vergleich zu den Protestveranstaltungen von September und Dezember 2018, an denen sich etwa 8.300 bzw. 1.900 Personen beteiligten, folgten dem erneuten Aufruf nur noch etwa 1.600 Personen. Darunter befand sich auch ein Block aus 250 bis 300 Personen, die weitgehend dem linksextremistischen Spektrum zugerechnet werden können. Am Anzeiger-Hochhaus erklommen vier Personen das dort angebrachte Gerüst und entrollten ein Banner mit der Aufschrift "Überall Polizei - nirgendwo Gerechtigkeit". Im Rahmen der Identitätsfeststellungen durch die Polizei solidarisierten sich circa 250 Demonstranten mit ihnen und versuchten die Maßnahme zu verhindern. Erst als die Beamten zusagten, die Gerüstkletterer nicht in Gewahrsam zu nehmen, entspannte sich die Situation wieder. Auch zweieinhalb Jahre nach den Krawallen beim G20-Gipfel in Hamburg ermittelt die Hamburger Polizei noch immer in mehr als 3.500 Fällen. Nach gut 400 Beschuldigten wird noch öffentlich gefahndet. Diese polizeilichen und juristischen Maßnahmen im Zusammenhang mit den schweren Ausschreitungen während der Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg wurden auch 2019 von der linksextremistischen Szene als Akte staatlicher Repression kritisiert. Aus diesem Grunde nahm die autonome Szene einen Amtsrichter ins Visier, der nach dem G20-Gipfel Gewalttäter verurteilt hatte und rief über eine auch von Linksextremisten genutzte Website zu einer Demonstration am 21.12.2019 unter dem Motto "Weihnachten mit Richter Krieten" mit "Zwischenkundgebung in Rufweite des einsa155 Linksextremismus men Richters" auf. Es zogen an diesem Tag etwa 20 aus Hamburg angereiste Linksextremisten durch dessen Heimatstadt Buxtehude, um dann unmittelbar vor dem Haus des Amtsrichters zu demonstrieren. Aufgrund einer Auflage der Stadt Buxtehude hätte der Aufzug 800 Meter vor dem Haus des Richters stoppen müssen. "Die Rote Hilfe" Die bedeutendste Gruppierung, die sich in erster Linie der "Antirepressions-Arbeit" widmet, ist der von Linksextremisten getragene Verein "Rote Hilfe e. V." (RH). Die RH wurde 1975 gegründet und ist in Göttingen ansässig. Über den Bundesverband hinaus existieren in Niedersachsen in Braunschweig, Göttingen, Hannover und Osnabrück selbstständige Ortsgruppen. Die RH versteht sich als "Selbsthilfeorganisation für die gesamte Linke". Bewusst verzichtet sie darauf, sich von extremistischen Zusammenschlüssen zu distanzieren. Ihre Hauptaufgabe sieht sie im Kampf gegen "staatliche Repression", indem sie Rechtshilfe gewährt und Szeneangehörigen Anwälte vermittelt. Außerdem stellt sie zu besonderen Veranstaltungen, beispielsweise bei Demonstrationen, sogenannte Ermittlungsausschüsse bereit. Deren Aufgabe besteht darin, sich um Festgenommene zu kümmern und Rechtsanwälte zu vermitteln. Die RH begleitet zudem strafprozessuale Maßnahmen u. a. mit Solidaritätsveranstaltungen und Kampagnen, um auf diese Weise die vermeintliche Repression staatlicher Behörden gegen politische Aktivisten zu "entlarven". Im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen der gewalttätigen Ausschreitungen beim G20-Gipfel initiierte die RH eine eigene Spendenkampagne zur Unterstützung der Tatverdächtigen. Unter dem Motto "United We Stand! - Unsere Solidarität gegen ihre Repression!" sammelt die RH seit August 2017 Gelder für die anstehenden Gerichtsprozesse, die nach Aussage der RH als "politische Machtdemonstration des Apparats" zu werten seien. Da das Aktionsfeld "Antirepression" weiterhin einen hohen Stellenwert innerhalb des linksextremistischen Spektrums, insbesondere in der autonomen Szene, einnimmt, kann die RH seit mehreren Jahren einen bundesweit kontinuierlichen Anstieg ihrer Mitgliederzahlen verbuchen. So sind gegenwärtig bundesweit mehr als 10.000 Personen in der RH organisiert, mindestens 700 davon in Niedersachsen. 156 Linksextremismus Zur Struktur der RH gehört auch das am 18.02.2005 in Umsetzung eines Beschlusses der RH-Hauptversammlung in Göttingen gegründete und dort auch ansässige Hans-Litten-Archiv, benannt nach einem Rechtsanwalt, der während der Weimarer Republik für die Rote Hilfe Deutschland73 tätig war. Klimaschutz Der Klimaschutz ist ein Thema, das die Menschheit bewegt. Um der globalen Erderwärmung und ihren Folgen entgegenzuwirken, hat sich in den letzten Jahren eine weltweit agierende Klimaschutzbewegung formiert. Ihr Ziel ist es, Druck auf die Regierungen auszuüben, um den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase drastisch zu verringern. Mit zahlreichen Demonstrationen und sonstigen Protestaktionen will vor allem die nichtextremistische Fridays for Future-Bewegung (FFF) dazu beitragen, dass die im Pariser Klimaschutzabkommen vom 12.12.2015 getroffenen Vereinbarungen erreicht werden und die globale Erderwärmung auf deutlich unter Zwei-Grad gegenüber vorindustriellen Werten begrenzt wird. Begleitet von zahlreichen Demonstrationen im gesamten Bundesgebiet fand am 20.09.2019 der 3. Global Climate Strike For Future statt. Vorwiegend von der FFF-Bewegung organisiert, nahmen allein in Berlin etwa 270.0000 Menschen und in Hamburg zwischen 70.000 und 100.000 Personen an den Massenprotesten teil. Auch in Niedersachsen kam es in mehr als 75 Orten zu entsprechenden Veranstaltungen. Während in Oldenburg etwa 10.000 Menschen an den Protestaktionen teilnahmen, waren es in Göttingen und Osnabrück jeweils 8.000 und in Lüneburg rund 4.000 Teilnehmende. Im Fokus der Proteste der Klimaschützer stand aber Hannover. In der Landeshauptstadt zogen in fünf Sternmärschen bis zu 30.000 73 Die Rote Hilfe Deutschland existierte von 1924 bis zu ihrer Selbstauflösung 1936. 157 Linksextremismus Menschen in die Innenstadt, wo die zentrale Kundgebung stattfand. Neben demokratischen Parteien und Gruppierungen hatten auch linksextremistische Parteien wie die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) und Organisationen wie die IL zur Teilnahme an den Protesten aufgerufen. Der globale Klimastreiktag hat deutlich gemacht, dass Linksextremisten auch in Niedersachsen den Klimaschutz für sich entdeckt haben und seitdem versuchen, die Klimaschutzbewegung für ihre Interessen zu vereinnahmen. Dabei folgen sie ihrer Strategie, gesellschaftlich relevante Themen wie den Klimaschutz aufzugreifen, um mit diesen bis in die Mitte der Gesellschaft anschlussfähig zu werden. Vor allem postautonome Gruppierungen wie die IL versuchen, strategische Bündnisse mit dem demokratischen Spektrum zu schließen, um dieses für ihre Interessen zu instrumentalisieren und mittelfristig zu radikalisieren. Die IL ist bereits seit längerem ein steuernder Faktor in dem linksextremistisch beeinflussten Bündnis "Ende Gelände", das sich vor allem gegen den Braunkohletagebau im nordrhein-westfälischen Garzweiler und in der sächsischen Lausitz ebenso engagiert wie gegen die Rodung des Hambacher Forst. Für den Zeitraum vom 29.11. bis zum 01.12.2019 führte "Ende Gelände" eine "Massenaktion zivilen Ungehorsams" im Lausitzer Braunkohlerevier mit Blockaden, Aktionen und Besetzungsversuchen durch, an denen auch niedersächsische Linksextremisten beteiligt gewesen sein könnten. Seit jüngstem bietet die IL nunmehr auch der nichtextremistischen FFF-Bewegung ihre Unterstützung bei der Organisierung der Klimaproteste an. Zugleich tritt sie, wie bei dem Klimastreiktag in Hannover geschehen, als Mitveranstalter und Anmelder auf. So hat die IL im Vorfeld der FFF-Demonstration in Hannover auf einer öffentlichen Pressekonferenz mit Vertretern der nichtextremistischen Organisationen FFF Hannover, Students for Future Hannover und dem BUND zur Teilnahme an den Protestaktionen aufgerufen. An der Hannoveraner Demonstration nahmen dann Akteure der IL mit einem Transparent und dem Motto "Systemwandel statt Klimawandel" teil und machten damit deutlich, dass für sie konsequenter Klimaschutz nur möglich ist, wenn der Kapitalismus und der ihn schützende demokratische Rechtsstaat überwunden werden. 158 Linksextremismus Neben den Verbindungen der IL zur FFF gab es im Zusammenhang mit der Demonstration vom 20.09.2019 in Hannover weitere Versuchen von Linksextremisten, Einfluss auf FFF zu nehmen. So waren auf einem Account der sozialen Netzwerke der Göttinger FFF-Ortsgruppe die linksextremistischen Gruppierungen "Antifaschistische Jugend Göttingen", "Antifaschistische Linke International" (A.L.I.) und "Basisdemokratische Linke Göttingen" (BL) als Unterstützer dieser Versammlung aufgeführt. Darüber hinaus hatte die örtliche linksextremistische Gruppierung "Redical [M]" auf ihrem Account in einem sozialen Netzwerk zur Teilnahme aufgerufen. In Göttingen hat zudem FFF-Göttingen gemeinsam mit der "Redical [M]" über soziale Netzwerke zu einer Veranstaltung im Rahmen des Göttinger Klimastreik-Camps eingeladen. Kampf gegen den Militarismus Antimilitaristen unterstellen der Bundesrepublik, von ihrer Staatsordnung, Gesellschaftsstruktur und Denkweise her militaristisch zu sein. Ihre Proteste richten sich deshalb vor allem gegen die Bundeswehr und gegen die mit ihr zusammenarbeitenden Unternehmen. Auch Linksextremisten sind in dem Themenfeld "Antimilitarismus" aktiv. Im Gegensatz zu den nichtextremistischen Antimilitaristen zielen sie mit ihren Protesten und Aktionen über den eigentlichen Anlass hinaus auf die Überwindung des bestehenden politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Neben der im Wesentlichen von Angehörigen des nichtextremistischen Spektrums getragenen sogenannten Anti-Kriegsbzw. Friedensbewegung reklamieren auch der parteipolitisch organisierte Linksextremismus und "Autonome" - unter ausdrücklicher Einbeziehung für sie typischer militanter Aktionen - das Thema "Antimilitarismus" für sich. Im Sinne der Militarismustheorie Karl Liebknechts, wonach das Militär im Kapitalismus dazu dient, "kapitalistische Expansionsbestrebungen" gegenüber anderen Staaten durchzusetzen und im eigenen Land den Kapitalismus und dessen "Ausbeutungsstrukturen" zu stabilisieren, sehen Linksextremisten in der Bundeswehr ein kriegführendes Organ zur nationalen und internationalen Durchsetzung "kapitalistischer" und "imperialistischer" Interessen. Aus diesem Grund spielt die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung ihrer Ziele weiterhin eine zentrale Rolle in der autonomen Szene auch in diesem thematischen Zusammenhang. 159 Linksextremismus Im Fokus von linksextremistischen Antimilitaristen und von Personen aus dem ausländerextremistischen Spektrum stand 2019 in Niedersachsen vor allem das Rüstungsunternehmen Rheinmetall mit seinem Standort in Unterlüß (Landkreis Celle). Unter dem Motto "Rheinmetall-Entwaffnen-Camp 2019" fand vom 01. bis zum 09.09.2019 ein mehrtägiges Camp mit bis zu 300 Personen in Unterlüß statt. Wie in den Jahren zuvor richtete es sich gegen die Produktion von Rüstungsgütern durch Rheinmetall im Allgemeinen und aus Solidarität mit der autonomen Kurdenregion Rojava in Nordsyrien auch gegen die Lieferung von Waffen an die Türkei im Besonderen. Im Rahmen dieses Camps fuhren am 04.09.2019 etwa 50 Campteilnehmende zur Wohnanschrift eines Vorstandsmitgliedes von Rheinmetall in Hermannsburg (Landkreis Celle) und demonstrierten dort mit einem Foto von ihm in Form eines überdimensionierten Fahndungsplakats. Am darauffolgenden Tag blockierten Campteilnehmer mit einer Sitzblockade und einem Tripod (Dreibein) eine Werkszufahrt. In den frühen Morgenstunden des 06.09.2019 setzten etwa 200 Personen mit Hilfe eines Tripods und Baumstämmen die Blockadeaktionen an vier Stellen des Werksgeländes fort. Etwa 400 Personen, darunter auch Linksextremisten, nahmen schließlich am 07.09.2019 an einer Demonstration vor dem Werksgelände teil, in deren Verlauf Rauchtöpfe und Pyrotechnik gezündet wurden. Während der Dauer des Camps wurden immer wieder antimilitaristisch motivierte Straftaten verübt. So wurde am 03.09.2019 in Munster (Landkreis Heidekreis) ein vor dem dortigen Panzermuseum stehender Panzer mit roter Farbe, der Parole "Krieg dem Krieg" und den kommunistischen Symbolen Hammer und Sichel beschmiert. Auch militärische Gebäude und Fahrzeuge auf den Truppenübungsplätzen Bergen (Landkreis Celle) und Munster wurden in diesem Zeitraum mit Farbe und antimilitaristischen Parolen beschmiert. 160 Linksextremismus Nach dem Ende des Camps setzten sich die Proteste gegen Rheinmetall in Unterlüß fort. Der Anlass dafür war die am 09.10.2019 von der türkischen Regierung gestartete militärische Offensive "Peace Spring" (Friedensquelle). Ihr Ziel war es, die in der überwiegend von Kurden bewohnten Region in Nordsyrien aktive Kurdenmiliz YPG zu vertreiben. Die Türkei sieht in der YPG den syrischen Ableger der auch in Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegten "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK). Bei der Auseinandersetzung kamen auf türkischer Seite auch deutsche Panzer zum Einsatz, die in den 1990er Jahren in die Türkei exportiert wurden. Etwa 25 Personen demonstrierten in den frühen Morgenstunden des 01.11.2019 mit prokurdischen Transparenten auf der Hauptzufahrt des Rüstungskonzerns Rheinmetall und vor einem Verwaltungsgebäude des Unternehmens. Den Twitter Accounts der Kampagnen "Riseup4Rojava" und "Rheinmetall entwaffnen" zufolge sollte mit der Blockade am "Welt-Kobane-Tag" ein "Zeichen der Solidarität mit den Menschen in Rojava" gesetzt und zugleich gegen deutsche Rüstungsexporte protestiert werden. Bereits am 29.10.2019 hatten etwa 22 Personen einer Gruppierung namens SIGMAR 274 die Hauptzufahrt des Rüstungsunternehmens in Unterlüß blockiert. Mittels eines auf der Straße platzierten, rund drei Meter hohen Tripods und einer Feuertonne verhinderten die Demonstranten, dass die Mitarbeiter von Rheinmetall mit ihren Autos ihren Arbeitsplatz erreichen konnten. Zeitgleich blockierten sie die Nebenzufahrten und spannten über die Zufahrtstraße Banner mit Parolen wie "Rheinmetall blockieren, Solidarität mit Afrin" und "Rojava verteidigen, Rheinmetall entwaffnen." Am Mittag löste die Polizei die Blockade auf. Gegen die an der Blockade beteiligten Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen Nötigung eingeleitet. Aus Protest gegen die türkische Militäroffensive in Nordsyrien verhinderten etwa 100 Linksextremisten eine für den 23.10.2019 geplante Buchlesung mit dem früheren Bundesinnenund -verteidigungsminister Thomas de Maiziere in Göttingen, indem sie die Zugänge zum Veranstaltungsort blockierten, an dem der CDU-Politiker im Rahmen des Göttinger Literaturherbstes sein Buch "Regie74 SIGMAR steht für "Solidarische Intervention gegen Menschenrechtswidrige Angriffskriege und Rüstungsexporte". 161 Linksextremismus ren" vorstellen wollte. Dabei führten sie Transparente mit Parolen wie "Deutsche Panzer raus aus Kurdistan" mit sich und skandierten Parolen wie "Deutsche Waffen, deutsches Geld morden mit in aller Welt". Demonstranten versuchten zudem, den Geschäftsführer des Lesefestivals mit Gewalt am Betreten des Gebäudes zu hindern und zerrissen dabei sein Jackett und sein Hemd. De Maiziere verzichtete aufgrund der Ereignisse auf seinen Auftritt. Er holte ihn am 26.11.2019 nach. Kampf gegen Rassismus Das Aktionsfeld "Antirassismus" hatte im Zuge des Flüchtlingszuzugs in den zurückliegenden Jahren auch innerhalb der autonomen Szene an Bedeutung gewonnen. Nachdem die Flüchtlingszahlen in den Jahren 2016 und 2017 jedoch zurückgegangen waren, ist der Stellenwert des Themas "Antirassismus" innerhalb der autonomen Szene wieder gesunken. Nichtsdestotrotz überspitzen Linksextremisten weiterhin ihre Kritik an bestehenden Asylund Flüchtlingsgesetzen und am Handeln von Ausländerbehörden, Polizei und Gerichten zum Vorwurf eines "systemimmanenten" Rassismus. Staatliche Repräsentanten und Akteure werden damit auf eine Stufe mit Rechtsextremisten gestellt und somit Forderungen nach der Abschaffung des politischen Systems legitimiert. Vor diesem Hintergrund wenden sich Teile des niedersächsischen linksextremistischen Spektrums gegen die bundesrepublikanische Asylund Abschiebepraxis und solidarisieren sich mit von Abschiebung bedrohten Flüchtlingen. 162 Linksextremismus Zum Feindbild von Linksextremisten ist vor allem die im Göttinger Amtshaus ansässige Ausländerbehörde geworden. Bereits im Januar 2019 bewarfen unbekannte Täter das benachbarte Rathaus mit Farbe und hinterließen die Parole "Abschiebung ist Mord". Im März 2019 beschädigten unbekannte Täter die Gebäudeverglasung der Ausländerbehörde durch Steinwürfe und brachten auf der Fassade den Schriftzug "Abschiebung ist Mord" an. In der Nacht vom 17. auf den 18.06.2019 setzten bislang unbekannte Täter vor dem Amtsgebäude einen Stapel Fahrradreifen in Brand und hinterließen auf einem Treppenabsatz im Eingangsbereich der Behörde die in roter Farbe geschmierte Parole "Feuer und Flammen den Abschiebebehörden". Auf einem auch von Linksextremisten genutzten Online-Portal wurde noch in der Tatnacht unter der Überschrift "Reifen vor Ausländerbehoerde abgefackelt" ein anonymes Selbstbezichtigungsschreiben veröffentlicht. Darin nehmen die Täter Bezug auf eine Person, die Anfang Mai 2019 vor dem Göttinger Rathaus festgenommen und abgeschoben wurde und betonen: "JEDE Abschiebung ist ein Verbrechen. ... Aber die Verbrechen finden genau hier statt. Vor dem Rathaus und in der Ausländerbehoerde." Der bisherige Höhepunkt der Anschlagsserie folgte am 25.11.2019. In den frühen Morgenstunden setzten bislang unbekannte Täter mittels eines Brandbeschleunigers den Hintereingang des Amtshauses in Brand und verursachten einen Schaden in Höhe von mehreren hunderttausend Euro. Bereits zwei Stunden später wurde in einem auch von Linksextremisten genutzten Internetportal unter der Überschrift "Effektiver Widerstand gegen Abschiebebehörden" ein Selbstbezichtigungsschreiben veröffentlicht. Eine für den 26.11.2019 angekündigte Lesung des ehemaligen Bundesinnenund -verteidigungsministers Thomas de Maiziere in Göttingen diente ihnen dabei als Anlass, um "... einen Teil des menschenverachtenden Systems, für welches auch er in seiner Person steht, anzugreifen." 163 Linksextremismus Die Täter begründen ihre Tat u. a. damit, dass sie der "rassistischen und mörderischen Abschiebepraxis der BRD nicht länger tatenlos zusehen" wollen. Aus diesem Grunde fordern sie "alle auf, sich auch weiterhin gemeinsam diesem menschenverachtenden System entgegenzustellen, mit allen notwendigen Mitteln." Zugleich wenden sie sich direkt an die Mitarbeiter der Ausländerbehörde und drohen ihnen indirekt Vergeltung an, wenn sie weiterhin ihrer Arbeit nachgehen: "Die Ausländerbehörde und ihre Mitarbeiter*innen sind Teil dieses Systems und tragen auch persönlich Verantwortung für ihr Handeln. Hört auf, Menschen rassistisch und respektlos zu behandeln. Sonst hat das Konsequenzen! Kündigt lieber eure Jobs!" Wie schon beim Anschlag vom Juni 2019 endet auch dieses Selbstbezichtigungsschreiben mit der Parole "Feuer und Flamme den Abschiebebehörden". Damit greifen die Täter den Titel eines Kultbuches aus der autonomen Szene auf und stellen sich in dessen Tradition.75 In der linksextremistischen Göttinger Szene fand der jüngste Anschlag auf die Ausländerbehörde vor allem in den sozialen Medien seinen Widerhall. So wurden auf den Seiten sozialer Netzwerke z. B. Teile des Selbstbezichtigungsschreibens eingestellt. In der Nacht vom 03. auf den 04.12.2019 attackierten unbekannte Täter eine Polizeistation in Himmelpforten bei Stade mit Schottersteinen und einem Glasbehältnis mit brauner Flüssigkeit. Dabei zerstörten sie vier Fenster der Dienststelle im Erdgeschoss und überzogen ein Dachgeschossfenster mit brauner Farbe. Zudem sprühten sie die Symbole Hammer und Sichel und die Aufschriften "Mörder" und "Aman A. das war Mord!" mit schwarzer Farbe auf die Giebelseite des Gebäudes und die daneben stehende Garage. Die Täter bezogen sich mit ihrer Tat auf einen angeblichen Mord an einem Flüchtling namens Aman A. bei einem Polizeieinsatz in der Flüchtlingsunterkunft in Stade-Bützfleth. 75 Geronimo, Feuer und Flamme. Zur Geschichte und Gegenwart der Autonomen. Ein Abriß, Berlin 1990. 164 Linksextremismus Losgelöst von den aufgeführten Anschlägen wird der "Kampf gegen Rassismus" den Aktionsfeldern "Antifaschismus" und "Antirepression" derzeit jedoch eher nachgeordnet. "Antigentrifizierung" Wohnraummangel, hohe Mieten, städtebauliche Umstrukturierungen, die Veränderungen von sozialund wohnräumlich gewachsenen Strukturen und damit einhergehende gesellschaftspolitische Spannungen sind Themen, die bis in die Mitte der Gesellschaft hinein Menschen bewegen. Die von jugendlichem Rebellentum, alternativem Erscheinungsbild und wirtschaftlichen Nöten geprägten Bewohner von Wohnprojekten, die sich gegen eine Verdrängung aus ihren Wohngebieten wehren, fallen grundsätzlich nicht in die Zuständigkeit des Verfassungsschutzes. Eine andere Situation entsteht, wenn Linksextremisten diese Problematik aufgreifen und versuchen, durch ihren Kampf für die Schaffung und den Erhalt von sogenannten Freiräumen Einfluss auf diese gesellschaftliche Auseinandersetzung zu nehmen. Als "Freiräume" verstehen Linksextremisten vor allem besetzte Häuser, kollektive Wohnprojekte und selbstverwaltete sogenannte Jugendund Kulturzentren, die u. a. durch Hausbesetzungen und den Widerstand gegen "Zwangsräumungen" erkämpft werden sollen. "Freiräume" sind sozusagen Rückzugsräume für Linksextremisten zur Planung politischer Agitation und (militanter) Aktionen. Als Teil der Auseinandersetzung um diese sogenannten Freiräume gewinnen in den autonomen Spektren der großen Ballungsräume, wie z. B. Berlin und Hamburg, die "Kämpfe gegen Gentrifizierung" zunehmend an Bedeutung. Im Gegensatz zum demokratischen Protest, der sich gegen die Umgestaltung von Stadtteilen aus Sorge vor damit einhergehenden Mietpreiserhöhungen, zunehmendem Mangel an bezahlbarem Wohnraum und dem drohenden Verlust des originären Stadtteilcharakters richtet, dient diese Auseinandersetzung Linksextremisten als Plattform für ihren Kampf gegen den demokratischen Rechtsstaat. Sie nutzen die Gentrifizierungsdebatte, um zunehmend Militanz in die Proteste gegen diese Entwicklung hineinzutragen. Neben Berlin hat sich vor allem Leipzig zu einem Schwerpunkt des linksextremistischen Protestes gegen die Wohn165 Linksextremismus raumumgestaltung entwickelt. So zündeten am 03.10.2019 unbekannte Täter mehrere Baufahrzeuge in Leipzig an und verursachten einen Sachschaden in Millionenhöhe. Genau einen Monat später klingelten unbekannte Täter an der Wohnungstür einer Immobilienmaklerin und schlugen ihr, nachdem sie die Tür geöffnet hatte, mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Auch die niedersächsische linksextremistische Szene greift dieses Thema auf, insbesondere in Hannover. Dort hat ein hannoverscher Bauträger Ende 2017 das Firmengelände des Elektro-, Heizungsund Sanitärgroßhandels Hermann Albert Bumke erworben. Seitdem steht die Befürchtung im Raum, dass die Entwicklung des Bumke-Geländes durch einen privaten Investor die Vergleichsmieten weiter in die Höhe treiben könnte. Diese Sorgen greift die linksextremistische IL auf, veranstaltet Informationsveranstaltungen wie am 24.01.2019 und versucht so über das Thema "Antigentrifizierung" an den demokratischen Protest anzuschließen und diesen für ihre Interessen zu instrumentalisieren. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Vor dem Hintergrund des verstärkten Auftretens rechtspopulistischer Parteien und rechtsextremistischer Gruppierungen wird der "Antifaschismus" weiterhin im Mittelpunkt der Aktivitäten der autonomen Szene in Niedersachsen stehen. Sofern die Klimaschutzbewegung weiter erfolgreich die Menschen bis weit in die Mitte der Gesellschaft mobilisieren kann, wird der Klimaschutz ebenfalls weiterhin von großer Bedeutung vor allem für die postautonome Szene sein. Je nachdem wie sich die Lage der Flüchtlinge in Deutschland und Europa weiterentwickelt, könnte das Themenfeld "Antirassismus" wieder einen höheren Stellenwert erreichen. Auch mit der Teilnahme von Linksextremisten an den Protesten gegen Waffenlieferungen an die Türkei und daran beteiligte Rüstungskonzerne ist, abhängig u. a. von der Entwicklung der Situation der Kurden in Nordsyrien, zu rechnen. 166 Linksextremismus Im Fokus des linksextremistischen Agierens werden weiterhin insbesondere die AfD und ihre Aktivitäten in Niedersachsen stehen. Die Wahlerfolge der AfD dürften die Autonomen darin bestärken, langfristig entschlossen gegen den aus ihrer Perspektive faschistoiden demokratischen Rechtsstaat vorzugehen. Generell muss über das gesamte Jahr 2020 mit Übergriffen auf Informationsstände der AfD ebenso gerechnet werden, wie mit Versuchen, Veranstaltungen dieser Partei zu stören bzw. zu verhindern. Körperliche Übergriffe auf einzelne AfD-Funktionsträger sind dabei ebenso wahrscheinlich wie gezielte Anschläge auf deren Hab und Gut. Darüber hinaus fanden bereits 2019 erste Vorbereitungen für die von April bis September 2020 stattfindende länderübergreifende Militärübung "DEFENDER Europe 2020" in Mitteleuropa statt. Daran sind insgesamt 18 Staaten, darunter die USA und Deutschland, mit bis zu 37.000 Soldaten beteiligt. Im Rahmen dieser Übung planen die USA die Verlegung eines Kampfverbandes nach Europa bzw. innerhalb Europas. In Deutschland, Georgien, Polen und den baltischen Staaten sollen in dieser Zeit umfangreiche Manöver stattfinden, darunter ein Großmanöver auf dem niedersächsischen Truppenübungsplatz in Bergen/Munster. Ab Ende Januar wurde mit der dafür erforderlichen Truppenverlegung nach Europa begonnen, deren Rückführung bis September andauern soll. Vor allem im Bereich Antimilitarismus dürfte dieses Ereignis ebenso bundesweit mobilisierend für die linksextremistische Szene wirken wie der für das Frühjahr 2020 geplante Castor-Transport vom britischen Sellafield durch Niedersachsen ins atomare Zwischenlager im hessischen Biblis. Die Durchführung des EU-China-Gipfels im September 2020 in einer Großstadt wie Leipzig mit einer ausgeprägten linksextremistischen Szene könnte vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem G20-Gipfel in Hamburg auch in Niedersachsen eine starke Mobilisierung nach sich ziehen. 167 Linksextremismus 3.5 Anarchisten Sitz/Verbreitung Mit Ausnahme der Freien Arbeiterinnenund Arbeiter-Union (FAU) existieren in Niedersachsen keine gefestigten anarchistischen Strukturen. Die FAU unterhält in Göttingen und Hannover einzelne Ortsgruppen, zudem existiert eine Jugendgruppe in Göttingen. Mitglieder/ Anhänger/ Bund: 900 Niedersachsen: 30 Sympathisanten Publikationen "Gai Dao" (Publikation der Föderation deutschsprachiger Anarchisten; monatlich) "Direkte Aktion" (Onlinepublikation der FAU; unregelmäßig) Finanzierung Finanzierung von Aktionen und Kampagnen durch Spenden sowie Solidaritätsveranstaltungen, bei der FAU auch Mitgliedsbeiträge Kurzportrait/Ziele Neben dem Kommunismus ist der Anarchismus der zweite grundlegende Ideologiestrang des Linksextremismus. Beide Strömungen setzen sich dafür ein, die bestehende Ordnung zu überwinden. "Anarchisten" streben die unmittelbare Errichtung einer herrschaftsfreien Gesellschaftsordnung an, in der der Mensch von allen politischen, ökonomischen und kulturellen Zwängen befreit leben kann. Im Anarchismus nimmt die individuelle Freiheit den höchsten Stellenwert ein. Vor diesem Hintergrund negieren "Anarchisten" sämtliche Hierarchieund Herrschaftsformen. Zudem sprechen sie nicht nur dem Staat und seinen Institutionen, sondern ebenso der (sozialen) Marktwirtschaft jegliche Existenzberechtigung ab. Als kleinste Einheit des anarchistischen Zusammenlebens gilt die sogenannte Kommune, im ökonomischen Bereich wird die Gründung föderal strukturierter Genossenschaften und Syndikate angestrebt. Der Anarchismus ist aber keineswegs als geschlossener Theorieblock zu verstehen. Vielmehr verbergen sich hinter 168 Linksextremismus dem Begriff verschiedene Strömungen mit z. T. sehr unterschiedlichen Konzepten. Unter den niedersächsischen "Anarchisten" ist der eher praxisorientierte Anarchosyndikalismus am stärksten vertreten.76 So orientiert sich z. B. die FAU an anarchosyndikalistischen Konzepten. Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Gemeinsames Ziel aller anarchistischen Gruppierungen ist es, den Staat und seine Institutionen abzuschaffen und durch eine "herrschaftsfreie Gesellschaft" zu ersetzen. Hiermit richten sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und sind demnach verfassungsfeindlich (SS 3 Abs. Nr. 1 NVerfSchG). Ereignisse und Entwicklungen Zu einer der größten anarchosyndikalistischen Gruppierungen in Deutschland zählt die 1977 gegründete "Freie Arbeiterinnenund Arbeiter-Union" (FAU). Sie ist eine bundesweite Föderation aus unabhängigen lokalen Einzelund Branchengewerkschaften, sogenannten Syndikaten, und versteht sich als eine nach basisdemokratischen Prinzipien aufgebaute Gewerkschaft. Das "Allgemeine Syndikat der FAU Hannover" (AS) ist die einzige gefestigte anarchistische Struktur in Niedersachsen. Sie ist Teil der Lokalföderation FAU Hannover, die wiederum Teil der bundesweiten FAU ist. In den Grundsätzen des AS der FAU Hannover heißt es unter der Überschrift "Die neue Gesellschaft in der Schale der alten aufbauen": "Eine Veränderung von Wirtschaft und Gesellschaft muss an deren Basis ansetzen und setzt Alternativen zu zentralistischen Staatsstrukturen voraus." (Internetseite der FAU, 20.12.2018) 76 Unter Anarchosyndikalismus versteht man eine gewerkschaftliche Organisierung, die auf anarchistischen Prinzipien beruht. Der Anarchosyndikalismus knüpft an die kollektiven, kommunistischen und solidarischen Varianten des Anarchismus an und überträgt diese auf die gewerkschaftliche Arbeit. Er will die Lohnabhängigen nach den Prinzipien von Selbstbestimmung, Selbstorganisation und Solidarität organisieren. 169 Linksextremismus Was das AS damit meint, verdeutlicht die FAU in ihrem Selbstverständnis: "In diesem Sinne verfolgt das Allgemeine Syndikat der FAU Hannover eine sozialrevolutionäre Strategie. Wir zielen also auf eine Umwälzung der gesellschaftlichen Verhältnisse 'von unten' ab." (Internetseite der FAU, 20.12.2018) Die "Grundprinzipien des Syndikalismus" konkretisiert die FAU u. a. in einem Grundlagentext, der ebenfalls auf der Homepage der Organisation aufrufbar ist. In den beiden Kapiteln "Grundsätze und Ziele" sowie "Kritik der bestehenden Verhältnisse" hält die FAU für ihre Arbeit fest: "Wir streben die Überwindung des Kapitalismus an. Wir beziehen uns [dabei] auf die Ideen des Anarchosyndikalismus. Kapitalismus ist kein Naturgesetz, sondern lediglich ein von Menschen geschaffenes Verhältnis, das durch kollektives Handeln der Arbeitenden aufgehoben werden kann." (Internetseite der FAU, 17.01.2018) Der von der FAU angestrebte Systemwechsel soll dabei von basisdemokratisch strukturierten Lokalund Betriebsgruppen organisiert werden, die unter Rückgriff auf direkte und z. T. auch militante Aktionsformen, wie z. B. Fabrikbesetzungen, Streiks und Sabotageaktionen, vor Ort agieren sollen. Mit ihrem Engagement für Gewerkschaftsbelange und ihren Solidarisierungsbekundungen mit streikenden Arbeiterinnen und Arbeitern versucht die FAU anschlussfähig an demokratische Kreise zu werden und neue Mitglieder für ihre über diese Themen hinausgehenden systemablehnenden Ziele zu gewinnen. Neben einer Ortsgruppe in Hannover gibt es seit September 2017 auch eine FAU-Ortsgruppe und eine FAU-Jugendgruppe in Göttingen. Zudem ist die FAU seit 2017 international wieder stärker vernetzt. Nachdem sie nach langjähriger Mitgliedschaft im Dezember 2016 aus der Internationalen ArbeiterInnen Assoziation (IAA) ausgeschlossen wurde, beteiligte sich die Gewerkschaft an mehreren Konferenzen zur Gründung eines neuen internationalen Zusammenschlusses anarchosyndikalistischer Organisationen. 170 Linksextremismus Weiterhin besteht in Göttingen die der FAU nahe stehende "Anarcho-syndikalistische Jugendorganisation" (ASJ). Sie ist Mitglied in der Föderation deutschsprachiger Anarchist*innen, einem "Zusammenschluss anarchistischer Gruppen, Föderationen, Projekten und Einzelpersonen aus dem deutschsprachigen Raum." Auf ihrer Internetseite beschreibt sie sich wie folgt: "Anarchistischen und syndikalistischen Ideen verbunden, streben wir eine herrschaftsfreie und selbstverwaltete Gesellschaft an." (Internetseite der ASJ Göttingen, 22.01.2019) Die ASJ organisiert in Göttingen regelmäßig öffentliche Abende und beteiligt sich an von Linksextremisten (mit-) initiierten Demonstrationen und Kundgebungen, so auch im Jahr 2019. Neben der ASJ Göttingen agieren im Bundesgebiet noch mindestens drei weitere Jugendorganisationen. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Im Vergleich zu den autonomen bzw. postautonomen Gruppierungen sind anarchistische Organisationen generell von nachrangiger Bedeutung. Allein aufgrund ihrer theoretischen Zersplitterung dürfte sich daran auch künftig kaum etwas ändern. Der Anarchosyndikalismus wird auch im Jahr 2020 der am stärksten wahrnehmbare Teil des anarchistischen Spektrums in Deutschland und Niedersachsen bleiben. 171 04 Islamismus Islamismus 4.1 Mitglieder-Potenzial Islamismus-Potenzial Bundesrepublik Deutschland 2018 2019 Salafistische Bestrebungen 11.300 12.150 Muslimbruderschaft (MB)77 1.360 1.730 Tablighi Jama'at (TJ) 650 650 Kalifatsstaat (Hilafet Devleti) 700 700 Hizb Allah 1.050 1.050 Milli Görüs-Bewegung 10.000 10.000 Sonstige islamistisch-extremistische Gruppen 1.500 1.740 Summe 26.560 28.020 Islamismus-Potenzial Niedersachsen 2018 2019 Salafistische Bestrebungen 880 900 Muslimbruderschaft (MB)78 170 190 Tablighi Jama'at (TJ) 70 75 Kalifatsstaat (Hilafet Devleti) 110 100 Hizb Allah 150 160 Milli Görüs-Bewegung79 40 20 Sonstige islamistisch-extremistische Gruppen 110 155 Summe 1.530 1.600 77 Das Mitgliederpotenzial der Muslimbruderschaft umfasst auch deren regionale Ableger HAMAS und En-Nahda. 78 Siehe Fußnote 77. 79 Der Niedersächsische Verfassungsschutz hat die Beobachtung der IGMG an sich 2014 eingestellt. Im Rahmen des Sammelbeobachtungsobjekts "Milli Görüs-Bewegung" werden neben noch extremistischen Teilen der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) im Verfassungsschutzverbund noch die "Erbakan-Stiftung", die "Saadet Partisi" (SP, "Partei der Glückseligkeit"), die Zeitung "Milli Gazete" und die Organisation "Ismail Aga Cemaati" (IAC) beobachtet. 174 Islamismus 4.2 Einführung Der Islamismus ist eine politische Ideologie, deren Anhänger sich auf religiöse Normen des Islams berufen und diese politisch ausdeuten. Auch wenn der Begriff des Islamismus auf den Islam hindeutet, ist diese politische Ideologie deutlich von der durch das Grundgesetz geschützten Religion des Islams zu trennen. Islamisten sehen in der Religion des Islams nicht nur eine Religion, sondern auch ein rechtliches Rahmenprogramm für die Gestaltung aller Lebensbereiche: Von der Staatsorganisation über die Beziehungen zwischen den Menschen bis ins Privatleben des Einzelnen. Islamismus beginnt dort, wo religiöse islamische Normen als für alle verbindliche Handlungsanweisungen gedeutet und - bisweilen unter Zuhilfenahme von Gewalt - durchgesetzt werden sollen. Islamistischen Organisationen und Bewegungen ist bei aller Unterschiedlichkeit gemeinsam, dass sie Gesellschaften anstreben, die durch die islamische Rechtsordnung der Scharia organisiert sind. Der Interpretationsspielraum dafür, was die Scharia genau beinhaltet, ist groß. Islamisten verstehen die Scharia als von Gott verordnete Rechtsordnung für Staat und Gesellschaft. Sie richten sich in ihrer politisierten Interpretation der Scharia oft auch gegen die Mehrheit der Muslime, die in diesen islamischen Regeln ausschließlich einen Leitfaden für ihre individuelle religiöse Praxis sehen. Islamisten beanspruchen für sich oftmals, wie etwa im Falle der Scharia oder auch des Jihads 80, die inhaltliche Deutungshoheit über religiöse Begriffe und Konzepte, die allen Muslimen zu eigen sind, und politisieren diese. In seinem Absolutheitsanspruch widerspricht der Islamismus in erheblichen Teilen der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere werden durch die islamistische Ideologie die demokratischen Grundsätze der Trennung von Staat und Religion, der Volkssouveränität, der religiösen und sexuellen Selbstbestimmung, der Gleichstellung der Geschlechter sowie das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. So werden 80 Die wörtliche Übersetzung des arabischen Begriffs "Jihad" ist "Anstrengung" oder "Bemühung". Es gibt zwei Formen des Jihad: die geistig-spirituelle Bemühung des Gläubigen um das richtige religiöse und moralische Verhalten gegenüber Gott und den Mitmenschen ("großer Jihad") sowie der kämpferische Einsatz zur Verteidigung oder Ausdehnung des islamischen Herrschaftsgebiets ("kleiner Jihad"). Von militanten Gruppen wird der Jihad häufig als religiöse Legitimation für Terroranschläge verwendet. 175 Islamismus z. B. Frauen von Islamisten nach deren Schariaverständnis im Hinblick auf das Erbund Familienrecht benachteiligt. Die Herabwürdigung einer Frau wird beispielsweise dadurch deutlich, dass die Zeugenaussage eines Mannes in einigen Bereichen so schwer wiegt wie die Aussagen von zwei Frauen. Juden und Christen, die die Herrschaft des islamischen Staates akzeptieren, dürfen ihre Religion ausüben, müssen aber Sondersteuern zahlen. Ebenso drängen Islamisten auf die unbedingte Rechtmäßigkeit der sogenannten Hadd-Strafen, die für Vergehen wie Diebstahl oder "Unzucht" Körperstrafen vorsehen, die von der Amputation der rechten Hand bis hin zur Todesstrafe reichen. Der Islamismus kann unterschiedlich ausgestaltet sein. Das islamistische Spektrum setzt sich u. a. zusammen aus Organisationen, die bestrebt sind, innerhalb des vom Staat vorgegebenen rechtlichen Rahmens ihre Ziele durchzusetzen und z. B. Gewalt ablehnen. Dies ist beispielsweise bei der "Muslimbruderschaft"81 der Fall. Ebenso umfasst es islamistische Organisationen, die Gewalt als ein Mittel unter vielen befürworten und diese unter Umständen in akuten Konflikten, zumeist in dem Herkunftsland ihrer Akteure, anwenden. Die "HAMAS"82 und die "Hizb Allah"83 sind Beispiele dafür. Darüber hinaus zählen zum islamistischen Spektrum auch terroristische Organisationen, die vorwiegend zum Mittel der Gewalt greifen und staatliche Strukturen offen bekämpfen. Beispiele hierfür sind jihadistische Organisationen wie "al-Qaida" oder der sogenannte "Islamische Staat" (IS). Entsprechend zu diesen drei Ausformungen des Islamismus stellt sich der Salafismus dar. Die meisten Anhängerinnen und Anhänger dieser islamistischen Bestrebung, sogenannte politische Salafisten, lehnen zumindest verbal Gewalt als Mittel ab. Die sogenannten jihadistischen Salafisten hingegen, im Vergleich zu den politischen Salafisten eine Minderheit, propagieren als primäres Mittel Gewalt, um ihre politischen Ziele zu erreichen. 81 Siehe Kapitel 4.7. 82 Siehe Kapitel 4.7. 83 Siehe Kapitel 4.9. 176 Islamismus Ausblick Auch im Jahr 2020 geht weiter eine abstrakt hohe Anschlagsgefahr insbesondere von radikalisierten islamistischen Einzeltätern aus. Ein neuer Jihadschauplatz, der zu ähnlichen Reaktionen der islamistischen Szene und zu einer vergleichbaren Strahlkraft führen wird, wie dies bei der Entstehung des sogenannten "Islamischen Staates" in Syrien und dem Irak der Fall war, ist kurzfristig aber nicht in Sicht. In der salafistischen Szene dürfte sich der Trend fortsetzen, dass die bisherigen Fixpunkte der Szene, wie salafistische Prediger und Moscheen, an Bedeutung verlieren und stattdessen eine Verlagerung der Angebote in den privaten und nichtöffentlichen Bereich stattfindet. In diesem Zusammenhang spielt das Internet für die Radikalisierungsprozesse weiter eine wichtige Rolle. Gerade die niedrigschwelligen Angebote von Islamisten entfalten dabei eine große Reichweite und erreichen insbesondere jugendliche Personen. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die wahrnehmbare Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung salafistischer Ziele weiter nachlassen wird. Dies führt dazu, dass die Unterschiede der verschiedenen islamistischen Strömungen und Gruppierungen zunehmend geringer werden. Das einende Thema der verschiedenen islamistischen Strömungen wird dabei die Abgrenzung von der (ungläubigen) deutschen Gesellschaft und das damit verbundene Ziel der Schaffung einer an den islamistischen Prinzipien orientierten Lebensordnung sein. Antisemitismus im Islamismus Antisemitismus ist ein wahrnehmbarer Bestandteil der islamistischen Ideologie. Islamisten greifen dabei in ihrer Argumentation auf unterschiedliche Quellen zurück und vermischen diese oftmals. So interpretieren sie Aussagen der klassischen Quellen des Islams (Koran, Hadithe) dahingehend, dass Gott sich von den Juden abgewandt habe, da sie z. B. "Mörder von Propheten" seien. Dazu kommen antizionistische Aspekte, die häufig unreflektiert aus dem Diskurs innerhalb der arabischen Welt übernommen werden. Dabei werden über eine vorrangig kritische Auseinandersetzung mit dem Konflikt zwischen Israelis und Palästinensern antijüdische Stereotype und israelfeindliche Dämonisierungen verbreitet. Teilweise werden darüber hinaus auch Elemente des westlichen Antisemitismus, wie die 177 Islamismus Ritualmordverleumdung, die Protokolle der Weisen von Zion oder die Leugnung des Holocausts in die Agitationen im islamistischen Kontext mit einbezogen. Mehreren Studien zufolge sind entsprechende antisemitische Anschauungen bei jugendlichen Muslimen auch über den islamistischen Kontext hinaus weit verbreitet. Zudem hat sich durch den Zuzug von Flüchtlingen und Migranten aus dem Nahen und Mittleren Osten die Problematik verschärft. Das in den dortigen Staaten gepflegte Bild vom Feindstaat Israel ist, häufig in Verbindung mit judenfeindlichen Stereotypen, prägend für die Einstellung vieler Einwanderer aus der Region. Auch in der islamistischen Szene in Niedersachsen können regelmäßig Äußerungen gegen Juden und den Staat Israel festgestellt werden, teilweise wird dabei auch zur Anwendung von Gewalt gegen Juden in Israel aufgerufen, bzw. wird diese legitimiert. Die antisemitischen Äußerungen und Aufrufe stehen häufig im Zusammenhang mit aktuellen politischen Entwicklungen im Nahen Osten. So erreichten diese letztmals um den Jahreswechsel von 2017 auf 2018 einen Höhepunkt, als der US-Präsident Trump Jerusalem offiziell als Hauptstadt Israels anerkannte. 4.3 Salafismus Mitglieder/ Anhänger Bund: 12.150 Niedersachsen: 900 salafistischer Gruppen Der Salafismus ist eine besonders radikale und die derzeit bedeutendste islamistische Bewegung in Deutschland, aber auch auf internationaler Ebene. Salafisten weltweit glorifizieren einen idealisierten Ur-Islam des 7./8. Jahrhunderts und orientieren sich, um diesem möglichst nahe zu kommen, an der Lebensweise der ersten Muslime in der islamischen Frühzeit. Sie versuchen ihre religiöse Praxis und Lebensführung ausschließlich an den von ihnen wörtlich verstandenen Prinzipien des Korans und dem Vorbild des Propheten Mu178 Islamismus hammad und der frühen Muslime, den rechtschaffenen Altvorderen (arab. al-salaf al-salih, daher der Begriff Salafismus), auszurichten. Exemplarisch heißt es in einem auf einer salafistischen Website abrufbaren Text mit dem Titel "Was ist ein Salafi?" "Wir können klar erkennen, dass die ersten drei Generationen dieser Ummah84 die besten der Menschen sind. Sollten sie dann nicht diejenigen sein, denen wir folgen? Wenn Du über etwas Bescheid wissen willst, sei es über Mathematik, Physik oder Medizin, dann würdest Du zu Leuten gehen, die davon mehr verstehen als Du selbst. Wenn Du aber nicht zu ihnen gehen könntest, so würdest Du zu den Büchern der Individuen gehen, selbst wenn diese viele Jahre zuvor geschrieben wurden. Und zwar darum, weil Du weißt, dass diejenigen, die die Bücher schrieben, ein besseres Verständnis über das Thema hatten, als Du es hast. Genauso ist es im Islam: Um ihn und seine Praktiken zu verstehen, sollten wir nicht zu denen gehen, die ihn am besten verstanden? Jedoch muss hier eine Unterscheidung gemacht werden. In vielen Aspekten der Wissenschaft und Technologie nimmt das Wissen mit der Zeit zu, d. h. ein viele hundert Jahre altes Buch wäre zu primitiv, um heute in einer medizinischen Hochschule gelehrt zu werden. Heute, im Islam, ist jedoch das Gegenteil der Fall. Je weiter man zu der Zeit des Propheten - Allahs Heil und Segen auf ihm - zurückgeht, desto besser und reiner waren das Verständnis und die Implementierung der Religion." (Salafistische Internetseite, 2019) Alle Entwicklungen im Islam, die erst nach dieser islamischen Frühzeit eingesetzt haben, wie etwa liberalere Formen des Islams und die Vorstellung von der Gleichberechtigung der Geschlechter sowie demokratische Strukturen, werden von Salafisten abgelehnt. Die Scharia, die von Salafisten als von Gott gegebene verbindliche Rechtsordnung verstanden wird, ist nach salafistischer Ideologie jeder weltlichen Gesetzgebung übergeordnet. So sei einzig Gott der legitime Gesetzgeber und nicht das Volk. Die Beteiligung am demokratischen Prozess bezeichnen Salafisten daher als Polytheismus (arab. Schirk), werde doch der Mensch in der Demokratie über Gott erhöht. In der Konsequenz lehnen Salafisten die Geltung staatlicher Gesetze ab. In einer im Jahr 2012 verteilten Broschüre des "Deutschsprachigen Islamkreises e. V." (DIK) in Hannover heißt es entsprechend: 84 Der arabische Begriff "Ummah" bedeutet übersetzt Gemeinschaft der Muslime. 179 Islamismus "Da das Wort Ibadah [Dienst an Gott] totale Gehorsamkeit bedeutet und Allah als der ultimative Gesetzgeber angesehen wird, ist die Ausführung eines säkularen Rechtssystems, welches nicht auf göttlichem Gesetz (Scharia) basiert, ein Akt des Unglaubens bezüglich des göttlichen Gesetzes und ein Akt des Glaubens an die Richtigkeit solcher Systeme. Ein solcher Glaube gründet eine Form des Gottesdienstes an etwas anderem als an Allah (Schirk)." (Deutschsprachiger Islamkreis e. V. [Hrsg.], Was jeder Muslim wissen sollte, ohne Jahr, Seiten 8-9) Salafisten streben danach, Staat, Gesellschaft und das Privatleben jedes Individuums so umzugestalten, dass sie den vermeintlich von Gott geforderten Normen entsprechen. Konsequenterweise propagieren sie auch das nach ihrer Auslegung im Koran normierte ungleiche Verhältnis zwischen den Geschlechtern, u. a. ein Strafrecht, das auch Körperstrafen vorsieht und die Begrenzung der Religionsfreiheit. Die von Salafisten propagierte Staatsund Gesellschaftsordnung steht im deutlichen Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Insbesondere werden die demokratischen Grundsätze der Trennung von Staat und Religion, der Volkssouveränität, der religiösen und sexuellen Selbstbestimmung, der Gleichberechtigung der Geschlechter sowie das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Damit ist der Salafismus eine verfassungsfeindliche Bestrebung und erfüllt die Voraussetzung für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz (SS 3 Abs. 1 Nr. 1 und 3 NVerfSchG). Der Salafismus lässt sich in eine politische, der die Mehrheit der Salafisten in Deutschland zuzurechnen sind, und eine jihadistisch-terroristische Ausprägung aufschlüsseln. Alle Salafisten streben die gleichen Ziele an, doch unterscheiden sich politische und jihadistische Salafisten in der Wahl ihrer Mittel, um diese Ziele zu erreichen. Vertreter des politischen Salafismus stützen sich auf intensive Propagandatätigkeit, die sie als Dawa 85 -Arbeit bezeichnen, um für ihre Vision einer gottgewollten Staatsund Gesellschaftsform zu werben und gesellschaftlichen Einfluss zu gewinnen. Jihadistische Salafisten setzen darüber hinaus und vor allem auf das Mittel der Gewalt, um ihre Ziele zu erreichen. Der Salafismus ist die in den letzten Jahren am schnellsten gewachsene islamistische Bewegung in Deutschland 85 Der arabische Begriff "Dawa" bedeutet übersetzt Einladung und kann mit Missionierung umschrieben werden. 180 Islamismus und Europa. Dies liegt auch darin begründet, dass er ein Angebot macht, welches insbesondere, aber nicht nur, junge Menschen anspricht. Diese Weltanschauung schafft ein komplettes Gegenmodell zum selbstbestimmten, daher aber auch risikobehafteten westlichen Lebensentwurf. Da die salafistische Ideologie von ihren Anhängern fordert, den Kontakt mit der "ungläubigen" Welt auf ein Minimum zu reduzieren, ist die Folge die Einbettung des Einzelnen in ein Netzwerk von Gleichgesinnten, die über ähnliche Ansichten verfügen, aber auch ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Dies erleben viele von der modernen Welt Verunsicherte als ein stabilisierendes Element in ihrem Leben. Gleichzeitig vermittelt diese theologisch begründete Abschottung von der Mehrheitsgesellschaft das Gefühl, als Salafist einer von Gott bevorzugten Elite anzugehören. Salafistische Prediger Der Salafismus hat als dynamische heterogene Bewegung keine feste Struktur. Vielmehr sind seine Anhänger als Einzelpersonen oder über Kleingruppen u. a. in Netzwerken organisiert. Knotenpunkte dieser Netzwerke sind vor allem salafistische Prediger. Sie sind es, die die salafistische Ideologie ausformulieren und über ihre Auslegungen der islamischen Schriften konkrete Vorgaben zur "richtigen" Lebensführung machen. Die salafistischen Prediger sind über ihre Seminarangebote, Vortragsreisen und Onlineangebote überregional präsent und sammeln damit eine feste Anhängerschaft hinter sich. Salafisten verbreiten ihre Ideologie professionell. Ihre Vertreter setzen sich öffentlichkeitswirksam in Szene. Da salafistische Prediger in Deutschland vorwiegend die deutsche Sprache nutzen und sich insbesondere am Sprachgebrauch Jugendlicher orientieren, üben sie eine beträchtliche Anziehungskraft vorwiegend auf junge Menschen, darunter auch zum Islam Konvertierte, aus. An den salafistischen Predigern wird auch die internationale Dimension des Salafismus deutlich. Viele von ihnen haben eine Ausbildung an arabischen Universitäten erhalten. Besonders häufig fällt dabei der Name der Islamischen Universität Medina in Saudi-Arabien, u. a. hat der Braunschweiger Imam Muhamed Ciftci dort studiert. Die Universität wurde bereits mit dem Ziel gegründet "als Zentrum für die Verbreitung der islamischen Wissenschaft und Kultur unter den Muslimen Islamische Universität überall in der Welt" zu wirken. Dieses Ziel sei so zu erreichen, dass Medina 181 Islamismus "... einzelne aus jedem islamischen Land aufgerufen werden, nach Medina zu kommen, den Islam zu studieren ..., und dann zu ihren Leuten zurückzukehren, um zu unterweisen und rechtzuleiten." (Charta der Islamischen Universität Medina vom 11.05.1962) Um möglichst viele Studenten zu erreichen, bietet die Universität ein attraktives Angebot mit umfangreicher finanzieller Unterstützung und Stipendien. Die Islamische Universität Medina dient somit als Multiplikator für die wahhabitisch-salafistische 86 Lehre, die durch ihre Studenten anschließend in deren Heimatländern weiterverbreitet wird. Gleichzeitig werden über das gemeinsame Studium Netzwerke zwischen den künftigen salafistischen Predigern geschlossen. Diese führen dazu, dass regelmäßig auch ausländische Prediger zu Seminaren und Vorträgen in deutsche und niedersächsische Moscheen eingeladen werden. Salafistische Angebote im Internet Eine große Bedeutung für Salafisten hat das Internet. Ihre Onlineangebote, Audios, Videos und Schriftstücke dominieren die deutschsprachigen Informationsangebote im Internet über den Islam. Personen, die sich über die Religion des Islams informieren möchten, besuchen daher häufig von Salafisten betriebene Internetseiten, ohne dies unbedingt zu erkennen. Durch diese hohe Medienpräsenz erreicht salafistische Propaganda weite Kreise der Gesellschaft in Deutschland. Bekannte salafistische Prediger haben dabei professionell gestaltete Internetauftritte, die von einem eigenen Team an Administratoren betreut und aktuell gehalten werden. Selbst produzierte Grafiken und Videos wirken attraktiv und wecken Interesse. Im Ergebnis haben Salafisten mit ihren Online-Angeboten eine Reichweite, die weit über die salafistische Szene hinausgeht. Aufgrund der großen Bedeutung moderner Medien für die Rekrutierung neuer Anhängerinnen und Anhänger sind Salafisten ständig bestrebt, weitere Angebote zu entwickeln, um möglichst viele Menschen anzusprechen. Salafisten passen sich dabei stetig den tech86 Der Wahhabismus ist die Staatsdoktrin Saudi-Arabiens und geht auf die Lehren von Muhammad Ibn Abd al-Wahhab (1703-1792) zurück. Der Salafismus wurde ideologisch stark vom Wahhabismus beeinflusst, sodass die beiden Ideologien inhaltlich viele Ähnlichkeiten aufweisen. 182 Islamismus nischen Entwicklungen und dem aktuellen Nutzerverhalten an. So wurden zunächst hauptsächlich Internetseiten mit salafistischen Informationsangeboten eingerichtet. Die Kommunikation erfolgte dabei über Foren. Dann verlagerten sich viele Angebote in die sozialen Netzwerke, wie Facebook, die den Vorteil mitbrachten, dass Inhalte direkt kommentiert und über sie diskutiert werden konnte. Inzwischen bekommen Messengerdienste wie WhatsApp oder Telegram eine immer größere Bedeutung. Aufgrund des hohen Stellenwerts der Dawa haben Salafisten ein ausgeprägtes Sendungsbewusstsein, was zur Folge hat, dass Außenstehende oft proaktiv angeschrieben und anschließend gezielt an die Szene herangeführt werden. Rolle der Moscheen Auch wenn das Internet eine wichtige Rolle in der Vernetzung und Anwerbung für die salafistische Szene spielt, bleiben die realweltlichen Kontakte doch entscheidend zur Verfestigung der persönlichen Beziehungen. Einer Studie zu den nach Syrien und in den Irak ausgereisten Personen zufolge, gewinnt besonders der Kontakt in (einschlägige) Moscheen im weiteren Verlauf der Radikalisierung an Bedeutung. Deshalb spielen entsprechend ausgerichtete Moscheegemeinden nach wie vor eine wichtige Rolle als lokale Anlaufpunkte und Trefforte für die salafistische Szene. Salafistische Moscheen bieten ein umfangreiches Angebot an Lehrveranstaltungen für verschiedene Zielgruppen an und sorgen so für eine ideologische Festigung und Einbindung in die Strukturen des Salafismus. Unter anderem veranstalten salafistische Moscheen regelmäßig Islamseminare und Vorträge mit den schon erwähnten charismatischen salafistischen Predigern. Während der Seminare treten einer oder mehrere Prediger auf, die sich vor allem an junge Menschen, die noch keine Anhänger des Salafismus sind, aber auch an Salafisten, richten. Auf Veranstaltungen dieser Art, die häufig mehrere Tage andauern, wird durch gemeinsame Aktivitäten ein Gemeinschaftsgefühl geschaffen. Salafistische Moscheen unterscheiden sich in ihrer Ausprägung. Bei salafistisch dominierten Moscheen können die Führungspersonen und große Teile der Besucher dem Salafismus zugerechnet werden. In diesen Moscheen wird die salafistische Ideologie zielgerichtet gefestigt und weiterverbreitet. In den salafistisch frequentierten 183 Islamismus Moscheen ist hingegen nicht grundsätzlich von einer salafistischen Ausrichtung der gesamten Moschee auszugehen. Innerhalb dieser gibt es dagegen salafistische Strömungen, ohne dass die Mehrzahl der Besucher oder der Vorstand im Gesamten Salafisten sind. Teilweise besuchen salafistische Personengruppen solche Moscheen oder es werden salafistische Prediger eingeladen, die eine weitere salafistische Beeinflussung der Moscheebesucher befördern können. Literaturverteilaktionen und Islam-Informationsstände In den letzten Jahren waren die sogenannten Islam-Informationsstände eine wichtige Aktionsform zur Verbreitung salafistischer Propaganda in Deutschland. Auf diese Weise verteilen Salafisten Broschüren, Flugblätter, salafistische Grundlagenwerke, aber auch Koranausgaben. Durch eine zunächst scheinbar unverfängliche Kontaktaufnahme mit interessierten Außenstehenden werden vor allem junge Menschen in der Identitätsfindungsphase gezielt an die salafistische Ideologie herangeführt und anschließend in die Szene eingebunden. Zudem haben die Islaminformationsstände eine wichtige Funktion für Salafisten, um Präsenz im öffentlichen Raum zu zeigen. Die bedeutendste Aktionsform dieser Art war die Koranverteilaktion "LIES! Im Namen Deines Herrn, der Dich erschaffen hat". Diese 2012 gestartete Dawa-Aktion wurde von der Vereinigung "Die Wahre Religion" (DWR) organisiert, welche im November 2016 durch das Bundesministerium des Innern verboten wurde. Maßgeblich für das Verbot der "LIES!"-Stände war, dass sich Jihadisten mit Syrienbzw. Irakbezug über die Aktivitäten an den Koranverteilständen miteinander vernetzten. So sind mindestens 140 Aktivisten oder Unterstützer der "LIES!"-Koranverteilaktionen nach Syrien bzw. in den Irak ausgereist, um sich terroristischen Organisationen wie dem IS anzuschließen. Nach dem Verbot der "LIES!"-Koranverteilaktionen ist es der salafistischen Szene nach wie vor nicht gelungen, weitere überregionale Literaturverteilaktionen in der Größenordnung von "LIES!" zu etablieren. In Niedersachsen werden regelmäßig Islam-Infostände in Braunschweig durch die dortige "Deutschsprachige Muslimische 184 Islamismus Gemeinschaft e.V." (DMG) organisiert. Dies sind momentan die einzigen Literaturverteilaktionen in Niedersachsen. Nichtsdestotrotz ist aufgrund der großen Bedeutung der Dawa-Aktionen für die salafistische Ideologie davon auszugehen, dass es perspektivisch zumindest lokal weitere salafistische Literaturverteilaktionen oder auch neue Arten von Dawa-Aktivitäten geben wird. Daher kommt der konsequenten Anwendung des SS 18 Abs. 1a Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) zur Versagung von Sondernutzungserlaubnissen wegen der Verfolgung oder Unterstützung verfassungsfeindlicher Aktivitäten eine besondere Bedeutung zu. Neue Aktionsfelder von Salafisten Der Rückgang der salafistischen Literaturverteilaktionen zeigt, wie sich Salafisten zuletzt mehr und mehr aus dem öffentlichen Raum zurückgezogen haben. Damit reagiert die salafistische Szene auf den gestiegenen Verfolgungsdruck durch die Sicherheitsbehörden sowie auf eine erhöhte gesamtgesellschaftliche Sensibilität. Aus diesen Gründen meiden es viele Salafisten inzwischen, mit bekannten salafistischen Personen oder Vereinen in Verbindung gebracht zu werden. Stattdessen gibt es zunehmend Veranstaltungen in kleineren Kreisen, die nur noch im privaten Rahmen beworben werden. Gleichzeitig suchen sich Salafisten auch ganz neue Aktionsfelder mit denen Geldquellen erschlossen werden können und die keinen expliziten Bezug zur salafistischen Ideologie zulassen. So gründen Personen aus dem salafistischen Spektrum immer häufiger Firmen, die beispielsweise in dem Bereich der halal 87-konformen Produkte aktiv sind. Vordergründig geht es dabei um unternehmerische Ziele, tatsächlich findet über diese Aktivitäten aber eine Vernetzung salafistischer Akteure unter einem vermeintlich unbedenklichen Anstrich statt, worüber wiederum auch neue Personen an die Szene herangeführt werden können. In diesem Zusammenhang ist auch der Verein "Ansaar International e.V." aus Düsseldorf zu nennen. Eigenen Angaben zufolge ist das Ziel des Vereins die weltweite Unterstützung von Projekten für bedürftige Muslime. Dazu unterhält der Verein ein bundesweites Netzwerk an sogenannten Ansaar-Teams, die Kleiderund Geldspenden 87 Der arabische Begriff "halal" bedeutet übersetzt nach islamischem Glauben erlaubt. 185 Islamismus für "Ansaar International e.V." sammeln. Darüber hinaus hat sich "Ansaar International e.V." weitere Geschäftsfelder, wie Reiseveranstaltungen, Onlineshops oder Ladenlokale, erschlossen. Am 10.04.2019 fanden bundesweit zeitgleich circa 90 Durchsuchungsmaßnahmen gegen die Vereinigung "Ansaar International e.V." und dem mit ihr in Verbindung stehenden Verein WorldWide Resistance-Help e.V. (WWR-Help e.V.) statt. In Niedersachsen waren drei Personen betroffen. Die Durchsuchungen dienten der Beweissicherung für ein mögliches Vereinsverbot nach SS 3 Abs. 1 Nr. 3 VereinsG. Zur Begründung führte das federführende Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) aus, dass diese Vereinigungen dringend verdächtig seien, gegen den Gedanken der Völkerverständigung zu verstoßen, weil sie in ihren Aktivitäten propagandistisch und finanziell in Gestalt der "HAMAS" eine Organisation unterstützten, die sich ihrerseits gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. Die Polizei stellte umfangreiche Papierasservate und Datenträger sicher, deren Auswertung noch nicht abgeschlossen ist. Ein Projekt bekannter Akteure des salafistischen Spektrums aus Hannover ist die "Föderale Islamische Union" (FIU). Am 27.04.2018 führten Marcel Krass und Pierre Vogel eine sogenannte Online-Kundgebung zu einem angeblich drohenden Kopftuchverbot für Muslime durch. Am Ende dieses Auftritts über einen Facebook-Livestream stellte Marcel Krass die Gründung der FIU vor, deren Ziel es sein soll, die Rechte der Muslime in Deutschland zu vertreten. Als Anliegen führt die FIU u. a. die uneingeschränkte Möglichkeit zur Verschleierung von Frauen, Fastenverbote und einen getrennten Schwimmunterricht in Schulen auf, was auch mit Hilfe von Gerichtsverfahren durchgesetzt werden soll. In einem erneuten Facebook-Livestream am 07.02.2019 gab Marcel Krass bekannt, dass die FIU anstrebt, den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Vertretung der Interessen der sunnitischen Muslime in Deutschland zu erhalten. Außerdem soll eine islamische Schiedsgerichtsbarkeit geschaffen werden, in der islamische Rechtsgelehrte in zivilrechtlichen Angelegenheiten auf Grundlage des islamischen Rechts verbindliche Urteile fällen sollen. Dieses Konzept ist möglicherweise an die seit 2007 in Großbritannien etablierte Praxis einer offiziellen islamischen Schlich186 Islamismus tungsstelle für Erbschafts-, Familienund Handelsstreitigkeiten angelehnt. Nach geltendem deutschem Recht ist eine solch umfangreiche Paralleljustiz jedoch nicht möglich. Eine konkrete Umsetzung der durch die FIU bekanntgegebenen Visionen konnte bislang noch nicht festgestellt werden. Vielmehr gibt sich die FIU betont distanziert von islamistischen Positionen, auch wenn die maßgeblichen Akteure des Vereins ihre Bekanntheit über Aktivitäten in der salafistischen Szene erlangt haben. Salafistische Gefangenenhilfe Durch die zunehmende Radikalisierung der salafistischen Szene in den letzten Jahren ist auch die Zahl der Strafverfahren mit einem islamistischen Hintergrund angestiegen. Insbesondere Rückkehrer aus den Kriegsgebieten in Syrien und im Irak sowie Personen, die Anschlagspläne im Inland vorbereitet oder unterstützt haben, wurden zu Haftstrafen verurteilt. Auf die daraus resultierende Zunahme von Häftlingen aus dem salafistischen Spektrum reagiert die Szene mit organisierten Unterstützungsleistungen für diese Gefangenen und ihr Umfeld. Einer der Hauptakteure der salafistischen Gefangenenhilfe ist der ehemalige Linksextremist Bernhard Falk. Nach seiner Konvertierung zum Islam ist er unter dem Namen Muntasir Bi-llah88 in der salafistischen Szene aktiv. Dabei hat er die linksextremistische Rhetorik beibehalten und in den islamistischen Kontext übertragen. Seiner Meinung nach sind inhaftierte Islamisten politische Gefangene, da die Bundesrepublik Deutschland einen Kampf gegen den Islam betreibe. Als Zielsetzung seiner Arbeit gibt er an: "Es ist eine Pflicht für jeden Muslim und jede Muslima in der BRD, sich für die Freilassung der mehr als 130 Geschwister einzusetzen, die zurzeit vom BRD-Staatsapparat als politische Gefangene in 'Untersuchungshaft' oder in 'Strafhaft' eingesperrt sind." (Internetseite von Bernhard Falk, 07.01.2019) 88 Der arabische Name Muntasir Bi-llah bedeutet übersetzt siegreich durch Gott. 187 Islamismus Tatsächlich handelt es sich bei den Personen, die von Falk unterstützt werden, ausschließlich um Personen, denen Terrorismus vorgeworfen wird oder die aufgrund eines terroristischen Straftatbestands inhaftiert sind. Ein weiteres Aktionsfeld ist der Besuch von Gerichtsprozessen, um die Angeklagten zu stärken und öffentlich Präsenz zu zeigen. So nahm Falk im Jahr 2019 an Verhandlungen des Verfahrens gegen den salafistischen Prediger Abu Walaa und vier weitere mutmaßliche Unterstützer des IS am Oberlandesgericht (OLG) Celle sowie an dem Prozess gegen Jennifer W. vor dem OLG München teil. Dabei nimmt gerade das Verfahren gegen Abu Walaa einen breiten Raum in der Berichterstattung von Falk ein. Über die sozialen Medien ruft er zur Solidarität mit den Angeklagten auf und beschuldigt den deutschen Staat, einen "Schauprozess" durchzuführen. Ein weiterer Akteur in der salafistischen Gefangenenhilfe ist die Organisation "Al-Asraa - Die Gefangenen" aus Nordrhein-Westfalen, die Inhaftierte und deren Umfeld durch Besuche und finanzielle Zuwendungen unterstützt. Über verschiedene Internetauftritte betreibt "Al-Asraa" dabei eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, um über staatliche Maßnahmen gegen die salafistische Szene zu berichten und damit um Unterstützung zu werben. So werden auf den Onlinepräsenzen Berichte und Bilder über die Haftsituation salafistischer Gefangener veröffentlicht. Zu den Angeboten salafistischer Gefangenenhilfsorganisationen gehört auch eine direkte Unterstützung der Inhaftierten. Beispielsweise werden vorgefertigte Briefe und religiöse Literatur bereitgestellt, die von Mitgliedern der salafistischen Szene dann mit einem persönlichen Gruß versehen an die inhaftierten Personen weitergeleitet werden können. Diese Form der Unterstützung kann enormen Druck auf die inhaftierten Personen ausüben und sich negativ auf ihre Resozialisierung und Loslösung von der Szene auswirken. Denn den Inhaftierten wird damit signalisiert, dass sie weiter im Blick der Szene bleiben und durch religiöse Literatur wird ein moralischer Druck geschaffen, sich nicht von der Glaubensausübung zu entfernen. 188 Islamismus 4.4 Salafismus in Niedersachsen Quantitative Entwicklung des Salafismus Bundesweit Niedersachsen 14.000 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 4.500 5.500 7.000 8.350 9.700 10.800 11.300 12.150 3.800 2.000 300 330 400 520 680 850 880 900 275 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Seitdem die "Salafistischen Bestrebungen" im Jahr 2011 zum bundesweiten Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden wurden, verzeichnete die salafistische Szene in Deutschland und Niedersachsen über Jahre starke Zuwachsraten. So hat sich die Zahl der Salafisten bundesweit von circa 3.800 im Jahr 2011 auf 12.150 im Jahr 2019 mehr als verdreifacht. In Niedersachsen lässt sich derselbe Trend feststellen, hier stieg die Zahl der Salafisten von circa 275 im Jahr 2011 auf 900 im Jahr 2019 und hat sich damit ebenfalls mehr als verdreifacht. Die steigenden Zahlen können als Ergebnis der intensiven Rekrutierungsbemühungen der in Deutschland entstandenen salafistischen Netzwerke verstanden werden, die insbesondere Menschen in der Phase der Sinnsuche ansprechen. Schlüsselfiguren waren dabei in Deutschland geborene und aufgewachsene Prediger, die häufig durch saudische Gelehrte geprägt wurden. Zu diesen Vertretern zählen insbesondere Pierre Vogel, dessen vereinfachte und jugendgerechte Botschaften eine enorme Verbreitung erfuhren, Ibrahim Abou-Nagie, der mit seinem Verein "Die Wahre Religion" und der Koranverteilaktion "LIES!" den Salafismus öffentlich sichtbar in die deutschen Innenstädte brachte sowie der Braunschweiger Muhamed Ciftci, dessen Aktivitäten um die Islamschule und den Verein "Einladung zum Paradies" maßgeblich zur Etablierung und Strukturierung der salafistischen Szene beitrugen. Zudem haben die kriegerischen Auseinandersetzungen in Syrien und im Irak bis hin 189 Islamismus zur zwischenzeitlichen Etablierung eines Kalifats durch die Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) im Jahr 2014 zu einer nicht unerheblichen Strahlkraft und zum Teil zur Radikalisierung in der salafistischen Szene geführt. In den letzten Jahren wurde jedoch auch deutlich, dass sich das Wachstum der salafistischen Szene in Deutschland und Niedersachsen deutlich abschwächt. Gab es in den Hochphasen Zuwachsraten von um die 30 Prozent, so bewegte sich der Zuwachs zur salafistischen Szene in den letzten Jahren nur noch im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Dies dürfte einerseits das Ergebnis der inzwischen wesentlich besseren Aufklärung der Szene durch die Sicherheitsbehörden sowie der höheren gesamtgesellschaftlichen Sensibilität für salafistische Radikalisierungsprozesse sein. Andererseits entfaltet auch der Jihadschauplatz Syrien nicht mehr die Strahlkraft, die er zwischenzeitlich hatte und die öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten von salafistischen Predigern und Dawa-Organisationen haben zuletzt stark nachgelassen. Insgesamt kann also eine gewisse Konsolidierung der salafistischen Szene festgestellt werden. Auswertung der Daten zu den Salafisten in Niedersachsen Geschlechterverteilung Männer Frauen 7% 93% 190 Islamismus Ein sehr eindeutiges Ergebnis ergibt der Blick auf die Geschlechterverteilung der in Niedersachsen ansässigen Salafisten. Etwa neun von zehn Salafisten sind männlich, der Anteil der Frauen liegt bei gerade einmal sieben Prozent. Dies entspricht dem öffentlich wahrnehmbaren Bild der Salafisten, wonach überwiegend Männer nach außen sichtbare Aufgaben wahrnehmen und religiöse Autorität genießen. Der Wirkungskreis von Frauen ist hingegen meist auf den häuslichen Bereich und auf die rein weiblichen Kreise im Umfeld der salafistischen Moscheen und Gruppen beschränkt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Aktivitäten von salafistischen Frauen weit weniger im öffentlichen Raum stattfinden als die der salafistischen Männer und deshalb möglicherweise noch nicht in dem Maße aufgeklärt sind, wie dies für die männlichen Salafisten gilt. Tatsächlich kommt der Frau eine zentrale Bedeutung bei der Verbreitung der salafistischen Ideologie zu. Es kann beobachtet werden, dass Frauen häufig in ihren eigenen Kreisen agieren und dort aktiv zur Ausbreitung des Salafismus beitragen. Mit den Möglichkeiten des Internets hat sich der Wirkungskreis der Frau deutlich vergrößert. Sie kann von zu Hause aus über das Internet Kontakte knüpfen, sich über salafistische Inhalte informieren, andere Frauen in salafistische Moscheen einladen und als Propagandistin auftreten. Dies zeigte sich insbesondere im Kontext des Syrienkonflikts, als ausgereiste Salafistinnen in eigenen Blogs aus dem Herrschaftsgebiet des IS berichteten. Sie beschrieben in verführerischer Sprache die Vorzüge des Lebens in den IS-Gebieten und unterstützten ihre Leserinnen bis zur Ausreise. Weiterhin leisten Frauen in ihrer Rolle als Hüterin der Familie einen entscheidenden Beitrag zur extremistischen Prägung der nachwachsenden Generation. Als Eltern stehen Salafisten in der Verpflichtung, ihre Kinder entsprechend der salafistischen Ideologie zu erziehen. Vor allem salafistische Prediger betonen regelmäßig, wie wichtig die Kindererziehung nach den Grundsätzen des Glaubens ist. So bezeichnete Pierre Vogel die Kindererziehung als "das wichtigste Thema überhaupt, um die Umma [muslimische Gemeinschaft] zu verbessern." (Pierre Vogel, Youtube, 16.09.2018) 191 Islamismus Dementsprechend sind zunehmend auch Fälle von Kindern bekanntgeworden, die sich innerhalb salafistischer Familien radikalisiert haben. In solchen Familien werden Kinder schon von klein auf zur Ablehnung der "ungläubigen" Mehrheitsgesellschaft erzogen. Altersstruktur 1% 6% 13% unter 18 Jahre 37% 18-21 Jahre 22-25 Jahre 26-35 Jahre ab 36 Jahre 43% Die Altersstruktur der durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz gespeicherten Salafisten zeigt, dass es sich beim Salafismus um kein reines Jugendphänomen handelt. Dominant sind den statistischen Werten zufolge die Gruppen der 26 bis 35-Jährigen und der über 36-Jährigen. Zusammengenommen sind also mehr als Dreiviertel der niedersächsischen Salafisten 26 Jahre und älter. In der öffentlichen Wahrnehmung herrscht das Bild einer überwiegend jugendlichen salafistischen Szene vor. Die Entwicklung spiegelt jedoch wider, dass sich die deutsche salafistische Szene seit mehr als zehn Jahren in Deutschland etabliert hat. Dementsprechend sind die Anhänger des Salafismus mit ihrer Szene gealtert, auch wenn ihre salafistische Ideologisierung möglicherweise überwiegend im jugendlichen Alter stattgefunden hat. Zudem könnte die vorliegende Altersstruktur auch ein Hinweis darauf sein, dass die Rekrutierungserfolge der Salafisten in den letzten Jahren nachgelassen haben und entsprechend weniger junge Menschen zur Szene gestoßen sind oder dass junge Salafistinnen und Salafisten inzwischen weniger 192 Islamismus im öffentlichen Raum präsent sind. Zu berücksichtigen ist, dass die Sicherheitsbehörden nicht immer bereits zu Beginn der Radikalisierung Kenntnis von einer Person erlangen, was eine entsprechende Verschiebung des Altersspektrums zur Folge haben kann. Staatsangehörigkeit 51% 49% deutsche Staatsangehörigkeit ausländische Staatsangehörigkeit Etwa die Hälfte der durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz gespeicherten Salafisten hat die deutsche Staatsangehörigkeit, darunter sind auch die Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit. Der Anteil der Salafisten mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit liegt bei 51 Prozent, dabei muss aber berücksichtigt werden, dass insgesamt 87 Prozent der Salafisten einen Migrationshintergrund haben. Dies zeigt, dass die salafistische Ideologie besonders in den migrantischen Communities erfolgreich ist. Eine Erklärung hierfür ist, dass der Salafismus, wie der Rechtsextremismus auch, seinen Anhängerinnen und Anhängern in einer komplexer werdenden Welt eine klar definierte Identität anbietet. Die salafistische Ideologie macht ihren Anhängerinnen und Anhängern dabei das Angebot einer neuen grenzüberschreitenden Identität, indem sie als Mitglieder der "Ummah" Teil der weltweiten Gemeinschaft der wahren Muslime werden können. Damit spricht der Salafismus gerade junge Personen der zweiten und dritten Generation an, die ihre Rolle zwischen Deutschland, wo sie aufgewachsen sind, und dem Herkunftsland ihrer Eltern suchen. 193 Islamismus Gewaltorientierung 42% 58% politische Salafisten jihadistische Salafisten Die Mehrheit der durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz gespeicherten Salafisten ist dem politischen Salafismus zuzurechnen. Für den relativ hohen Anteil der jihadistischen Salafisten spielt der Syrienkonflikt und das zwischenzeitliche Kalifat des IS eine wichtige Rolle. Dessen propagandistische Inszenierung in einer neuen Dimension der Gewalt setzte eine bis dahin in der westlichen Welt nicht gekannte Mobilisierung für den jihadistisch motivierten Kampf in Gang. In Niedersachsen hat hier insbesondere die mittlerweile verbotene Moschee des "Deutschsprachigen Islamkreis" in Hildesheim mit ihrem Prediger Abu Walaa zu einer jihadistischen Mobiliserung geführt. Auch wenn die Möglichkeiten des IS in Syrien/im Irak mittlerweile stark eingeschränkt sind, wird die einmal in die Welt gesetzte Fiktion eines auf salafistischen Grundsätzen beruhenden Kalifats in der Szene überdauern. Zudem sind mittels der weltweiten Vernetzung durch digitale Medien inzwischen unzählige jihadistische Propagandapublikationen für jedermann erhältlich. Dies stellt insbesondere für Personen, die ihr Leben bereits auf der Grundlage des politischen Salafismus ausrichten, eine große Gefahr der weiteren Radikalisierung in Richtung des gewaltorientierten Salafismus dar. So kann beobachtet werden, dass die Übergänge vom politischen zum jihadistischen Salafismus fließend sind und sich in teilweise kurzer Zeit vollziehen. 194 Islamismus Struktur der salafistischen Szene in Niedersachsen Die Schwerpunkte der salafistischen Szene in Niedersachsen liegen in den großen Städten. Salafistische Aktivitäten gehen dabei insbesondere von den salafistisch dominierten Moscheen aus, die auch einem großen Teil der Szene eine Heimat geben. Dabei sind vor allem zwei Moscheen zu nennen. DMG Braunschweig Die "Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft e. V." in Braunschweig (DMG Braunschweig) stellt einen der Schwerpunkte salafistischer Aktivitäten in Niedersachsen dar. Zu den Freitagsgebeten in der Moschee der DMG Braunschweig kommen im Durchschnitt etwa 150 Gläubige. Über Jahre hatte Muhamed Ciftci einen großen Einfluss auf die Moschee. Im Jahr 2019 trat er dort nur noch unregelmäßig als Prediger auf. Ciftci ist bundesweit und international als Prediger und Islamlehrer aktiv. Über ihn ist eine direkte Anbindung an salafistische Kreise im Ausland gegeben. Dies betrifft den Balkanraum, die Türkei und Teile der Arabischen Halbinsel. Zu den Aktivitäten von Ciftci gehörte auch die Islamschule, die maßgeblich zur Vernetzung der deutschen salafistischen Szene beitrug. Über 200 Personen, von denen viele nach wie vor in der salafistischen Szene aktiv sind, haben hier eine umfangreiche deutschsprachige Ausbildung in Islamstudien erhalten, bei der eine salafistische Welt anschauung vermittelt wurde. Nachdem die Islamschule im Jahr 2012 auf behördliche Veranlassung hin geschlossen wurde, betrieb Ciftci zwischenzeitlich eine nicht öffentlich zugängliche islamische Videothek unter dem Namen Islamothek. Seine im Herbst 2017 gestartete internetbasierte Medienplattform "Eindruck TV" verzeichnete im Jahr 2019 kaum noch Aktivitäten. Seitens der DMG Braunschweig werden hauptsächlich auf der eigenen Homepage und dem Youtube-Auftritt deutschsprachige Vorträge salafistischer Prediger eingestellt. Die veröffentlichten Videos behandeln häufig allgemeine Glaubensthemen und sprechen damit gezielt Menschen an, die auf der Suche nach dem Sinn im Leben sind, um sie in einem weiteren Schritt über die entsprechenden Ansprechpartner weiter in die Szene hineinzuführen. Diese Vorgehensweise entspricht dem Konzept der Dawa, das in der salafistischen Ideologie einen hohen Stellenwert hat. 195 Islamismus Die DMG Braunschweig ist in die überregionalen salafistischen Strukturen eingebunden. Dies zeigt sich auch daran, dass nach wie vor regelmäßig Vortragsveranstaltungen mit überregional aktiven Predigern aus dem salafistischen Spektrum durchgeführt werden. Im Jahr 2019 traten dabei u. a. Efsthathios Tsiounis, Dr. Stef Keris, Abdelilah Belatouani, Marcel Krass, Ahmad Armih, Eyad Hadrous, Abu Rumaisa und Hassan Dabbagh als Gastprediger in der DMG Braunschweig auf. Mit insgesamt drei Auftritten war Ahmad Armih alias Ahmad Abul Baraa im Jahr 2019 der auswärtige Prediger mit den meisten Auftritten in der DMG Braunschweig. Armih wirkt an der SahabaMoschee in Berlin, die als eines der salafistischen Zentren in der deutschen Hauptstadt eingeschätzt wird. Bereits seit 2018 läuft gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Terrorismusfinanzierung. Am 05.04.2019 hielt Armih in den Räumen der DMG Braunschweig sowohl die Freitagspredigt als auch am Abend einen islamischen Vortrag. Die Freitagspredigt stand unter dem Titel "Warum bestraft Allah eine Person ewig im Höllenfeuer?". Darin differenzierte er deutlich zwischen Muslimen und Nichtmuslimen, wobei er die Gruppe der Muslime noch einmal unterteilte in die aus seiner Sicht wahrhaft Gläubigen und diejenigen, die nur vorgeben, Muslime zu sein, den Glauben aber nicht richtig praktizieren würden. Nach Auffassung von Armih würden nur die wahrhaft gläubigen Muslime in das Paradies gelangen. Die abtrünnigen Muslime würden genauso wie die Ungläubigen (Kuffar) ausnahmslos und für alle Ewigkeiten in die Hölle kommen. Zudem ging Armih auf das Konzept der Fremdheit (Ghuraba) ein. In der salafistischen Ideologie ist der arabische Begriff Ghuraba weit verbreitet und wird dahingehend gedeutet, dass der Islam von seiner Umgebung stets als "fremd" wahrgenommen wird und deshalb verschiedenen Repressionen ausgesetzt ist. Auch Armih teilt diese Auffassung und betonte in seiner Predigt, dass praktizierende Muslime weltweit verfolgt und getötet würden. Am liebsten wolle man 196 Islamismus die Muslime aufgrund ihrer Religion einfach nur "abschlachten", führte er dazu weiter aus. Der Hass der Ungläubigen gegenüber Muslimen nehme dabei stetig zu und der Begriff Muslim habe sich zum Synonym für "Salafist" oder "Terrorist" etabliert. Als Beispiel für die weltweite Unterdrückung der Muslime nannte er dabei unter anderem den Terroranschlag auf zwei Moscheen in Christchurch, Neuseeland, am 15.03.2019. In seinem Vortrag am Abend mit dem Titel "Die Begegnung mit Allah" ging Armih auf ähnliche, der salafistischen Ideologie entsprechende, Themen ein. Dabei beschäftigte er sich mit dem Leben nach dem Tod und betonte, dass es im Islam strenge Regeln gebe, die Allah den Menschen im Koran verordnet habe. Dies werde von den Ungläubigen zum Anlass genommen, um Muslime zu schikanieren und sie als Extremisten zu bezeichnen. So werde z. B. ein Muslim, der fünf Mal am Tag bete, bereits als Extremist definiert. In diesem Zusammenhang rief Armih seine Zuhörer dazu auf, sich nicht durch derartige Äußerungen einschüchtern zu lassen und zu jeder Zeit und an jedem Ort an Gottes Geund Verboten festzuhalten. Als konkretes Beispiel nannte Armih Intimitäten vor der Ehe (Zina), die der Islam strengstens verbiete. Er legte die entsprechende Koranstelle dabei folgendermaßen aus: "Nähert euch nicht der Zina heißt: Gib einer Frau nicht die Hand! Nähert euch nicht der Zina bedeutet: Sei nicht alleine mit einer Frau im Raum! Nähert euch nicht der Zina bedeutet: Du darfst eine Frau nicht anschauen, die nicht dein Recht (Heirat nach islamischen Recht) ist." (Ahmad Armih, Youtube, April 2019) Armih führte weiter aus, dass diese Regel für Männer auch im Berufsleben gelte. Dadurch werde man zwar auf Ablehnung stoßen und von den Ungläubigen als "radikal" bezeichnet, jedoch dürfe man keinesfalls und unter keinen Umständen von Gottes Regeln loslassen. 197 Islamismus Die Freitagspredigt, die Armih am 14.06.2019 in der DMG Braunschweig hielt, hatte den Titel "Die Liebe des Propheten Muhammad zur Ummah". In dieser Predigt machte Armih deutlich, dass man sich an der Lebensweise des Propheten orientieren müsse. Dabei betonte er, dass Muslime aufgrund ihrer Lebensweise stets im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stehen und negativ dargestellt würden. Praktizierende Muslime seien z. B. aufgrund der strengen Kleidervorschrift im Islam oft Zielscheibe verbaler Hetze. Armih richtete sich in seinen Aussagen insbesondere an Jugendliche und appellierte an sie, sich von derartigen Angriffen nicht einschüchtern zu lassen und sich von den "Götzendienern" in jeglicher Hinsicht abzugrenzen. Den westlichen Lebensstil müsse man als Muslim in Gänze ablehnen: "Wenn er (der Prophet Muhammed) dir gesagt hat: 'Unterscheide dich von den Götzendienern', dann unterscheide dich von den Götzendienern! Wir haben viele Jugendliche; Der macht einen auf Rapper, der singt wie sie, der benimmt sich wie sie, ist kriminell wie sie, macht Zina (Ehebruch) wie sie und ehrt sie und der Prophet sagte: 'Unterscheidet euch von den Götzendienern!' ... Du siehst Frauen, die sich von morgens bis abends schminken, sie lernen das von diesen kaputten Videos. Sie trinken Alkohol, sie gehen auf Partys. Du wirst kaum ein Mädchen mit 15, 16 (Jahren) finden, die eine Muslima ist und noch keine Zina (Ehebruch) gemacht hat." (Ahmad Armih, Youtube, Juni 2019) Die beiden Vorträge von Armih fügen sich in das salafistische Weltbild ein, das eine klare Trennung zwischen Gläubigen und Ungläubigen vornimmt. Dies entspricht dem salafistischen Prinzip "al-wala wa-l-bara", das Loyalität (wala) gegenüber den Muslimen und Lossagung (bara) von den Ungläubigen (Kuffar) meint. Mit der gleichzeitigen Heraufbeschwörung einer angeblichen Verfolgung der "wahren Muslime" ruft Armih die wahrhaft Gläubigen dazu auf, die Mehrheitsgesellschaft abzulehnen und sich in einer salafistischen Parallelwelt abzuschotten. 198 Islamismus Durch diese Vortragsveranstaltungen mit bekannten Predigern aus dem salafistischen Spektrum festigt die DMG Braunschweig ihre Rolle als überregional bedeutenden Anlaufpunkt der salafistischen Szene. Dies wurde ganz besonders zum Ende des Jahres 2019 deutlich, als an nahezu allen Wochenenden teilweise mehrtätige Veranstaltungen mit kostenlosen Verpflegungsund Übernachtungsmöglichkeiten durchgeführt wurden, bei denen diverse Gastprediger aus Niedersachsen und dem Bundesgebiet auftraten. Die Bedeutung der DMG als salafistisches Zentrum wurde auch daran deutlich, dass diese Seminare nicht nur lokale Aufmerksamkeit erfuhren, sondern ein überregionales Publikum anzogen. DIK Hannover Ein weiterer Schwerpunkt des Salafismus in Niedersachsen ist Hannover mit der Moschee des "Deutschsprachigen Islamkreis e. V. Hannover" (DIK Hannover). Zu den Freitagsgebeten versammeln sich hier jede Woche im Durchschnitt 300 Personen. Ebenso wurde die Moschee mitunter von Einzelpersonen besucht, die im terroristischen Kontext auffielen. Zu diesen gehörten u. a. die Geschwister Saleh und Safia S., die beide im Februar 2016 islamistisch motivierte Anschläge in Hannover verübten. Saleh S. warf am 05.02.2016 zwei Molotow-Cocktails vom Dach eines Einkaufszentrums in Hannover, um nach eigener Aussage so viele Menschen wie möglich zu töten. Anschließend versuchte er in Richtung Syrien auszureisen, wurde aber von den türkischen Behörden festgenommen. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle verurteilte den 18-jährigen Saleh S. am 08.06.2017 wegen versuchten Mordes in sieben Fällen zu einer Haftstrafe von acht Jahren. Die damals Fünfzehnjährige Safia S. stach am 26.02.2016 bei einer Personenkontrolle im Hauptbahnhof Hannover einem Beamten der Bundespolizei in den Hals und verletzte ihn schwer. Bereits zuvor hatte sie versucht, sich über die Türkei nach Syrien abzusetzen und sich dort dem IS anzuschließen. Das OLG Celle verurteilte Safia S. am 26.01.2017 zu sechs Jahren Haft (Jugendstrafe) wegen versuchten Mordes und der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Das Gericht war der Ansicht, 199 Islamismus dass sie mit der Tat den IS unterstützen wollte. Das Urteil des OLG Celle ist seit dem 19.04.2018 rechtskräftig. Die Geschwister Saleh und Safia S. haben bereits seit früher Kindheit den DIK Hannover besucht. Dort trat Safia S. auch mehrmals mit dem salafistischen Prediger Pierre Vogel zusammen auf, wovon später Videos ins Internet gestellt wurden. Grundsätzlich wird die Moschee des DIK Hannover dem politischen Spektrum des Salafismus zugeordnet. Das zeigen auch die regelmäßigen Auftritte entsprechend eingeschätzter inund ausländischer salafistischer Prediger in den letzten Jahren. So hielt der dem Islamismus zugerechnete Dr. Stef Keris aus Großbritannien am 22.09.2019 einen Tages-Workshop zum Thema "Islam in Europa". Die zwei genannten Moscheevereine gehören in Niedersachsen zu den salafistischen Brennpunkten und werden seit Jahren durch den Verfassungsschutz beobachtet. Zwischen diesen Vereinen gibt es personelle und organisatorische Verbindungen und Vernetzungen. Hierzu gehören insbesondere überregional aktive salafistische Prediger. Zum Teil besuchen Anhänger auch mehrere Moscheen wechselseitig. Weitere salafistischen Strukturen in Niedersachsen Neben diesen salafistischen Schwerpunkten haben sich weitere Moscheen etabliert, in denen die salafistische Ideologie verbreitet wird. Darüber hinaus gibt es in Niedersachsen Moscheegemeinden, in denen einzelne Salafisten verkehren oder die vereinzelt Veranstaltungen mit bekannten salafistischen Predigern durchführen. Eine nachhaltige salafistische Beeinflussung großer Teile der Moscheebesucherinnen und -besucher in diesen Gemeinden ist nicht belegbar, bezogen auf einzelne Besucher jedoch nicht auszuschließen. Außerdem ist, möglicherweise als Folge der sicherheitsbehördlichen Maßnahmen und der erhöhten öffentlichen Sensibilität in den letzten Jahren, ein zunehmender Rückzug der salafistischen Szene ins Private sowie eine Fragmentierung der Anlaufpunkte festzustellen. Deshalb spielen immer mehr auch lose Personenzusammenschlüsse eine Rolle, deren gemeinsamer Referenzrahmen die salafistische 200 Islamismus Ideologie ist und die über die religiöse Betätigung hinaus Freizeitaktivitäten miteinander teilen. Auch werden den Sicherheitsbehörden häufig Einzelpersonen mit salafistischen Bezügen bekannt, bei denen keine Anbindung an eine Moschee oder eine salafistische Gruppe festgestellt werden kann. Dies sind beispielsweise Flüchtlinge, zu denen Erkenntnisse vorliegen, wonach sie vor ihrer Einreise nach Deutschland auf Seiten jihadistischer Gruppierungen aktiv waren. Der Salafismus ist ein überwiegend urbanes Phänomen und ist deshalb vor allem in den niedersächsischen Großstädten festzustellen. Darüber hinaus gibt es aber in ganz Niedersachsen salafistische Anlaufpunkte und Aktivitäten. Knapp ein Drittel der niedersächsischen Salafisten stammen aus dem Bereich der Polizeidirektion Göttingen. Dies ist vor allem auf das Personenpotenzial der ehemaligen Moschee des "Deutschsprachigen Islamkreis Hildesheim e. V." (DIK Hildesheim) zurückzuführen. Sie war als Standort salafistischer Aktivitäten bekannt und galt als Anziehungspunkt im bundesweiten salafistischen und pro-jihadistischen Spektrum. Etwa ein Drittel der niedersächsischen Ausreisefälle in das Jihadgebiet Syrien/Irak kam aus dem Umfeld des DIK Hildesheim. Die Freitagspredigten zogen zwischen 200 und 400 Besucherinnen und Besucher an. Außerdem wurden regelmäßig Islamseminare und Vorträge mit überregionalen salafistischen Predigern angeboten. Prägend für den DIK Hildesheim war Ahmad Abdulaziz Abdullah alias Abu Walaa, der dem jihadistisch-salafistischen Spektrum zuzurechnen ist. Seit 2017 läuft gegen ihn und vier weitere mutmaßliche Unterstützer des IS das Hauptverfahren vor dem OLG Celle. Abu Walaa wird die Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung IS, Terrorismusfinanzierung sowie die Beihilfe zur Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat vorgeworfen. Seit dem Jahr 2015 ermittelte das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport vereinsrechtlich gegen den DIK Hildesheim. Dieses führte am 19.04.2017 zum Verbot des Vereins, weil dort Personen auf konspirative Art und Weise zielgerichtet radikalisiert und für eine Ausreise in die Kriegsgebiete in Syrien und im Irak für den IS rekrutiert wurden. Auch nach dem Verbot des DIK Hildesheim gibt 201 Islamismus es ein salafistisches Personenpotenzial vor Ort. Festzustellen ist eine gewisse Wanderungsbewegung von Personen aus dem Umfeld des ehemaligen DIK Hildesheim, die jetzt andere Objekte in Niedersachsen aufsuchen. Neben dem Personenpotenzial des ehemaligen DIK Hildesheim gibt es im Bereich der Polizeidirektion Göttingen weitere, teilweise lose Personenzusammenschlüsse, welche die salafistische Ideologie vertreten. Dazu zählt auch eine salafistische Gruppe aus Göttingen, in deren Umfeld im Februar 2017 polizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung eines potenziellen terroristischen Anschlags stattfanden. Etwa ein Viertel der niedersächsischen Salafisten sind dem Bereich der Polizeidirektion Braunschweig zuzuordnen. Dominierend ist hierbei der Einfluss der bereits oben erwähnten Moschee der DMG Braunschweig. Aber auch eine Gruppe von Salafisten aus Wolfsburg gehört dazu. Ausgehend von einem Freundeskreis vollzog sich eine Radikalisierung im Sinne der jihadistisch-salafistischen Ideologie, die eine massive Ausreisewelle in die Jihadgebiete nach Syrien und in den Irak zur Folge hatte. Insgesamt stammen etwa ein Drittel der niedersächsischen Ausgereisten aus der Region Wolfsburg/Braunschweig. Auf den Bereich der Polizeidirektion Hannover entfällt ebenfalls etwa ein Viertel der niedersächsischen Salafisten. Auch hier ist mit dem DIK Hannover wieder eine salafistisch dominierte Moschee die maßgebliche Anlaufstelle für salafistische Akteure. Entsprechend der urbanen Struktur sind hier aber auch weitere Einzelpersonen und lose Strukturen mit salafistischen Bezügen bekannt. Etwa jeder zehnte Salafist aus Niedersachsen stammt aus dem Bereich der Polizeidirektion Oldenburg. Aufgrund der überwiegend ländlichen Prägung dieser Region gibt es dort nicht die religiöse Infrastruktur wie im urbanen Raum. Dies hat zur Folge, dass Salafisten dort hauptsächlich Moscheen aufsuchen, die nicht nachhaltig und in ihrer Gesamtheit dem Salafismus zuzurechnen sind, aber teilweise von einer nennenswerten Anzahl von Salafisten besucht werden. Zudem spielen auch die salafistischen Anlaufpunkte in Bremen eine wichtige Rolle für das niedersächsische Umland. Auf die Bereiche der Polizeidirektionen Lüneburg und Osnabrück entfallen noch jeweils um die fünf Prozent der niedersächsischen 202 Islamismus Salafisten. Hier entfalten die salafistischen Angebote in Hamburg und Osnabrück eine gewisse Anziehungskraft. In der Fläche existieren in den Bereichen dieser beiden Polizeidirektionen aber keine größeren salafistischen Strukturen, weshalb die Szene dort überwiegend aus Einzelpersonen oder einzelnen salafistischen Moscheen besteht. Auch wenn die quantitative Bedeutung dieser Bereiche deutlich geringer ist, darf nicht vernachlässigt werden, dass eine terroristische Gefährdung häufig von salafistischen Einzelpersonen ausgeht. 4.5 Internationaler islamistischer Terrorismus Der internationale islamistische Terrorismus stellt eine große Herausforderung für die internationale Staatengemeinschaft dar und ist nach wie vor eine Gefahr für die innere Sicherheit Europas und Deutschlands. Diese Gefahr realisierte sich auch 2019 weiterhin durch Anschläge und Anschlagsversuche. Die Aktivisten des islamistischen Terrorismus sind überwiegend von der jihadistischsalafistischen Ideologie geleitet. Sie propagieren, dass die islamische Welt durch einen anhaltenden Angriff des Westens, angeführt von den USA, bedroht sei. Um die von ihnen angestrebten Lebensumstände der "urislamischen Gemeinschaft" des 7. Jahrhunderts auf der Arabischen Halbinsel herstellen zu können, müsse zunächst die vermeintliche Hegemonie des Westens in der muslimischen Welt beendet werden. Terroristische Organisationen "Al-Qaida" "Al-Qaida" hat seit ihrer Gründung in den 1980er-Jahren durch Usama Bin Ladin das Ziel der Bekämpfung von "Ungläubigen". Neben unzähligen weltweit ausgeführten Anschlägen von "al-Qaida", gelten die Anschläge vom 11.09.2001 in New York und Washington zweifelsfrei als die verheerendsten auf die westliche Welt. Die damit einhergehende Bekämpfung der Terrororganisation - vor allem durch die USA - führte dazu, dass "al-Qaida" ihre Struktur vom 203 Islamismus einheitlichen stark-hierarchischen Gebilde hin zur Regionalisierung in mehrere regional verankerte terroristische Organisationen veränderte. Die folgende Aufzählung zeigt die weltweit-agierenden "al-Qaida" Ableger: f Die "al-Shabab" gilt in Afrika als eine der berüchtigtsten Terrororganisationen mit dem Ziel einen islamischen Staat zu etablieren. Die Organisation gilt seit 2012 als "al-Qaida" Ableger vor allem in den Ländern Somalia und Kenia. f Ein weiterer "al-Qaida" Ableger ist "al-Qaida im islamischen Maghreb" (AQM), die vor allem in den Maghreb Staaten und in der Sahel Zone aktiv ist und dort regelmäßig Anschläge verübt. f Der Ableger "al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel" (AQAH) ist vor allem im Jemen aktiv und konnte die prekäre Lage im Jemen-Krieg für seine Etablierung im Land nutzen. Die Schlagkraft von AQAH wurde insbesondere durch den Anschlag auf die Redaktion der Satirezeitschrift Charlie Hebdo in Paris am 07.01.2015 deutlich, da sie für diesen Terroranschlag die Verantwortung übernahm. f Mit der "Jabhat al-Nusra" (JaN, auch: "al-Nusra Front") ist "al-Qaida" seit 2011 in dem weltweit wohl bedeutendsten Jihadschauplatz in Syrien und im Irak vertreten. 2016 trennte sich die JaN formal von "al-Qaida" und nannte sich fortan "Jabhat Fatah al-Sham" (JFS, "Front für die Eroberung der Levante"). Im Jahre 2017 wurde der organisatorische Dachverband "Hai'at Tahrir al-Sham" (HTS, "Organisation zur Befreiung der Levante") gegründet, der mehrere terroristische Milizen - u. a. auch die JFS als stärkstes Mitglied - vereint. HTS steht dem IS feindlich gegenüber und gilt nach wie vor als al-Qaida-nahe Organisation. Mittlerweile hat die HTS den IS als bedeutendste jihadistisch ausgerichtete Gruppierung in Syrien abgelöst. f Der Ableger "al-Qaida im Irak" (AQI) gilt als Vorgängerorganisation des IS. Im Jahre 2010 übernahm der spätere IS-Kalif Abu Bakr al-Baghdadi die Führung dieser Organisation und verfolgte seine eigenen Ziele zur Etablierung eines Kalifats. 2013 sagte sich al-Baghdadi mit der umbenannten Terrororganisation "Islamischer Staat im Irak und der Levante" (ISIL) von "al-Qaida" los und stand fortan im Konflikt zu Kern-al-Qaida und den "al-Qaida" Ablegern. 204 Islamismus f Außerdem unterhält "al-Qaida" gute Beziehungen zu Bereichen der Taliban, die seit Jahrzehnten vor allem in Afghanistan und in den umliegenden Ländern unzählige Terroranschläge verüben. Oft besteht zwischen den "al-Qaida" Ablegern eine intensive Verbindung zwecks gegenseitigen Trainings oder Waffenhandels. Im Vergleich zu Beginn der 2000er Jahre geht die eigentliche Gefahr von "al-Qaida" inzwischen von den lokalen Ablegern aus. Diese Organisationen berufen sich - neben einer jeweils eigenen regionalen Agenda - auf die al-Qaida-Ideologie des globalen militanten Jihad. "Islamischer Staat" (IS) Nach dem Ende der Herrschaft Saddam Husseins im Jahr 2003 entstand im Irak ein Machtvakuum, in dem sich der Ableger "al-Qaidas" im Irak unter der Führung von Abu Musab al-Zarqawi behaupten konnte. Nach innergemeinschaftlichen Differenzen übernahm Abu Bakr al-Baghdadi im Jahre 2010 die Führung dieser Organisation. Al-Baghdadi konnte immer mehr lokale Jihadisten für sich gewinnen und ging Allianzen mit anderen jihadistischen Organisationen ein. Infolge ihrer finanziellen und strukturellen Stärke baute die Gruppierung ihre Macht aus und sprach sich von "al-Qaida" los. Aufgrund der militärischen Erfolge und einer massiven und professionellen weltweiten Propaganda strömten tausende von europäischen Freiwilligen nach Syrien und in den Irak, um sich dort dem Kampf für einen islamischen Staat anzuschließen. Die Zahlen steigerten sich insbesondere, als sich die Organisation in "Islamischer Staat" umbenannte und am 29.06.2014 das Kalifat ausrief. Mit dessen Ausrufung beanspruchte al-Baghdadi, nunmehr als Kalif Ibrahim auftretend, die Oberhoheit über alle Muslime weltweit. In der darauffolgenden Zeit etablierte der sogenannte "Islamische Staat" (IS) in den von ihm eroberten Gebieten mit brutaler Gewalt eine Staatlichkeit nach den Flagge des IS; in Deutschland verboten vermeintlich wahren islamischen Prinzipien. Die Ende 2014 gegründete Internationale Allianz gegen den "Islamischen Staat" konnte die Terrororganisation bis Ende Februar 2017 dahingehend bekämpfen, dass al-Baghdadi Ende Februar 2017 in einer Ansprache vor Anhängern die militärische Niederlage einräumte und die Kämpfer aufforderte, sich in unzugänglichen Bergregionen zu verschanzen. Im Laufe des Jahres 2017 verlor der IS den Großteil 205 Islamismus des bislang von ihm kontrollierten Territoriums, sodass der irakische Ministerpräsident Haider al-Abadi den IS im Irak für besiegt erklärte. Mittlerweile ist klar, dass der IS vollständig aus seinem Stammgebiet in Syrien und dem Irak zurückgedrängt werden konnte. Auf den territorialen Totalverlust des Kalifats reagierte der IS mit einer Änderung seiner Operationsweise, weg vom Staatsbildungsprojekt, zurück zu einer im Untergrund agierenden Terrororganisation. Durch den massiven militärischen Druck hat der IS zahlreiche Kämpfer und materielle Ressourcen verloren, wodurch er zuletzt deutlich an Handlungsfähigkeit eingebüßt hat. Insbesondere im Irak hat sich der IS aber nachhaltige Untergrundstrukturen geschaffen, um langfristig wirkmächtig bleiben zu können. Die andauernde Bekämpfung des IS führte darüber hinaus dazu, dass im Rahmen einer US-Militäroperation am 26.10.2019 al-Baghdadi getötet wurde. Der IS bestätigte den Tod seines Kalifen und ernannte daraufhin in einer Audio-Botschaft am 31.10.2019 Abi Ibrahim al-Haschimi al-Kuraischi zum Nachfolger al-Baghdadis und schwor Rache für dessen Tod. Ferner würde man die Mission des IS weiterführen und zu weltweiten Anschlägen aufrufen. IS-Anhänger wurden aufgerufen, gefangene Kämpfer zu befreien und neue Anhänger zu werben. Obgleich der IS in Syrien und im Irak sein Herrschaftsgebiet verloren hat, stärkt er die Präsenz in seinen Außengebieten umso intensiver. In einer Bekennerbotschaft aus dem Jahre 2019 spricht der IS von weltweit 35 Provinzen, in denen er durch regionale Ableger vertreten sei. Davon befanden sich 18 in den bereits verlorenen Gebieten in Syrien und im Irak. Oftmals handelt es sich hierbei um lokale bereits bestehende Terrororganisationen, die sich dem IS anschließen und in seinem Namen Terroranschläge verüben. Neben eigenem Propagandamaterial unterstützt der IS seine lokalen Ableger mit finanziellen Mitteln, die nicht nur zur Umsetzung von Terroranschlägen dienen sollen, sondern ebenfalls zur Rekrutierung neuer Mitglieder sowie zur Behauptung des Einflussgebietes gegenüber konkurrierenden Terrororganisationen. 206 Islamismus IS-Ableger sind unter anderem in einigen Ländern Asiens vertreten, wie in Afghanistan, Indonesien oder auf den Philippinen, aber auch in Afrika, hier sind vor allem Nordafrika, die Sahelzone und Ägypten zu nennen. In diesen Gebieten werden im Namen des IS regelmäßig Gräueltaten verübt. Besonders betroffen von IS-Anschlägen ist Afghanistan. Im Jahr 2015 rief der IS die Provinz Khorasan als regionalen Ableger für Afghanistan und Pakistan aus und verübte dort zahlreiche Anschläge, wie am 17.08.2019 auf eine Hochzeitsfeier in der afghanischen Hauptstadt Kabul mit 92 Toten und mindestens 142 Verletzten oder am 18.10.2019 in der afghanischen Ostprovinz Nangarhar bei einem Anschlag auf eine Moschee mit 73 Toten und 36 Verletzten. Ein weiterer Knotenpunkt von IS-Attentaten bildet die Sahelzone. Am 14.05.2019 tötete der IS in Niger 28 Soldaten. Ebenso griff der IS am 01.11.2019 in der malischen Region Menaka einen Militärstützpunkt an, wobei 54 Menschen starben. Insgesamt wurden allein in der Sahelregion von Januar 2019 bis September 2019 circa 310 Anschläge verübt. Ein Großteil dieser Anschläge verbuchte der IS für sich und wertete sie medial für eigene Propagandazwecke auf. Ein weiterer Jihadschauplatz findet sich in Südostasien, wo der IS vor allem auf den Philippinen, in Indonesien und in Sri Lanka präsent ist. Am 21.04.2019 verübte die IS-affine Terrororganisation "National Tauhid Jamaat" einen der weltweit verheerendsten Anschläge des Jahres mit 259 Toten und über 500 Verletzten. Zeitgleich wurden in Sri Lanka mehrere Ziele - darunter drei Kirchen und drei Hotels - in und um die Hauptstadt Colombo durch Selbstmordattentäter angegriffen. In seinen Propagandapublikationen reklamierte der IS den Anschlag für sich. Im Vergleich zu "al-Qaida" sucht der IS die globale Auseinandersetzung und betrachtet die westlichen Länder als Hauptanschlagsziele. "Al-Qaida" dagegen fokussiert sich mehr auf den regionalen Kampf und versucht dabei Gebiete langfristig unter Kontrolle zu bringen. Diese unterschiedlichen Zielsetzungen beider konkurrierender Terrororganisationen spiegeln sich in der Propaganda beider Terrornetzwerke wider. 207 Islamismus Terror-Propaganda Terrororganisationen nutzen ganz intensiv das Internet zur Verbreitung ihrer jihadistischen Propaganda. Allen voran sind auch hier "al-Qaida" und der IS zu nennen, die unterschiedliche Formate wie Bilder, Videos, Zeitschriften, Anschlagsberichte und Interviews über soziale Netzwerke im World Wide Web verbreiten. Zur Wichtigkeit der Online-Propaganda sagte bereits der "al-Qaida" Gründer Usama Bin Ladin: "Es ist offensichtlich, dass in diesem Jahrhundert der Medienkrieg die stärkste Waffe ist." Und tatsächlich besagen zahlreiche Studien, dass die langjährige Existenz von terroristischen Organisationen allein aufgrund der Existenz des Internets und der damit verbundenen weltweiten Vernetzung möglich ist. Das Ziel der jihadistischen Propaganda dient oftmals der Verbreitung der eigenen Ideologie, Einschüchterung, Rekrutierung neuer Mitglieder und letztlich der Ausdehnung des eigenen Einflussgebietes. Für die Terrororganisationen hat das Internet als Propaganda-, Rekrutierungsund Ausbildungsinstrument für Jihadisten weiterhin eine wichtige Bedeutung. Propagandaaktivitäten im Internet werden in internen Kreisen sogar als eine Form des Jihads anerkannt. Dabei nutzen Jihadisten die Funktionen des Internets gezielt und fachkundig und reagieren auch schnell auf aktuelle Entwicklungen. Anhänger und Sympathisanten der Szene, die aus unterschiedlichen Gründen nicht am bewaffneten Kampf teilnehmen können, nehmen eine bedeutende Rolle im virtuellen Raum ein und leisten dadurch einen entscheidenden Beitrag zur Verbreitung des globalen Jihads. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass in Terrororganisationen überaus viele Ingenieure und Informatiker vertreten sind, die über eine entsprechende IT-Kompetenz verfügen. 208 Islamismus Bei den großen islamistischen Terrororganisationen, "al-Qaida" und IS gilt das Internet - mehr noch als Moscheen oder Gefängnisse - als wichtigste Plattform für Rekrutierung und Radikalisierung. Trotzdem hat die Propaganda der Organisationen jeweils einen eigenen inhaltlichen Fokus und wird dementsprechend auch mit einer eigenen Taktik verbreitet. "Al-Qaida"-Propaganda Mit der Regionalisierung "al-Qaidas" hat sich auch ihre Propaganda verändert. Bereits in den 1990er Jahren hatte "al-Qaida" begonnen, das Internet zur Verbreitung ihrer Botschaften zu nutzen. Jedoch erfolgte die Propaganda bis Ende des letzten Jahrzehnts vorwiegend auf Arabisch und in weiteren nahöstlichen Sprachen, sodass Muslime im Westen nur eingeschränkt erreicht werden konnten. Mit der Regionalisierung der Organisation und der gleichzeitigen Fortentwicklung des Internets veränderte sich dies. Die verschiedenen jihadistischen Organisationen sind dazu übergegangen, zunächst in englischer, dann aber auch in weiteren westlichen Sprachen, für den militanten Jihad zu werben. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Mobilisierung westlicher Muslime, die einzeln oder in Kleingruppen individuell im Westen tätig werden sollen. Für den "al-Qaida" Ableger AQAH hat sich das Internet heute zum wichtigsten Werkzeug für ihren gewaltsamen Jihad etabliert. In den vergangenen Jahren gehörten die beiden Online-Zeitschriften "Inspire" und "al-Haqiqa" zu den wichtigsten Propagandamedien der Terrororganisation für die westliche Welt. In den Jahren 2010 bis 2017 stand die englischsprachige Internetzeitschrift "Inspire" im Fokus ihrer jihadistischen Propagandaaktivität. AQAH bemühte sich mindestens eine Ausgabe pro Jahr herauszubringen, allerdings zuletzt mit nachlassender Tendenz. Inhalt dieser Zeitschrift waren - neben dem Aufruf jede erdenkliche Art von Anschlägen zu verüben - vor allem Anleitungen zum Bombenbau wie "How to make a Bomb in the Kitchen of your Mom" und Kurzanleitungen zum Erlernen grundlegender Internetfertigkeiten. Während die Herausgabe der Zeitschrift "Inspire" Ende 2017 komplett eingestellt wurde, wurde eine neue AQAH-nahe Internetzeitschrift für den englischsprachigen Raum unter dem Titel "al-Haqiqa" (Die Wahrheit) publiziert. Die erste Ausgabe der Zeitschrift 209 Islamismus erschien am 27.02.2017. In einem Turnus von circa drei Monaten wurde die jihadistische Propagandazeitschrift auch im Jahr 2018 weiter veröffentlicht. Primäres Ziel der Herausgeber ist eine aktuelle Berichterstattung aus dem Kriegsgeschehen in Syrien. In diesem Zusammenhang wird weiterhin für die Ausreise (Hijra) nach Syrien und für die Beteiligung am gewaltsamen Jihad geworben. Die Herausgabe der Zeitschrift erfolgt über den Messenger-Dienst "Telegram". Zahlreiche Kapitel widmeten sich dem Jihad im virtuellen Raum und wie man die Online-Propaganda erweitern und intensivieren kann. Das Ziel in nahezu jeder Ausgabe war es, die Wirkmächtigkeit des Internets für den jihadistischen Bereich zu thematisieren und die "großartige Arbeit" der Mujahideen 89 im medialen Raum darzustellen und somit vor allem neue Anhänger zu mobilisieren. Auch im Jahre 2019 zeigt "al-Qaida" eine hohe Aktivität im Internet, was die große Anzahl von Veröffentlichungen unterschiedlicher "al-Qaida" Ableger zeigen. Beispielsweise veröffentlichte die "al-Shabab"-Miliz im November 2019 ein Video, in dem zu Anschlägen in Somalia gegen westliche Einrichtungen aufgerufen wurde. Die Kern-al-Qaida brachte über die eigene Medienstelle "Al-Sahab Media" am 06.04.2019 eine neue Online-Zeitschrift mit dem Titel "One Ummah" (eine islamische Gemeinschaft) heraus. Hierbei ruft "al-Qaida" zur Einheit aller Mujahideen auf und betont die wichtige Bedeutung von "al-Qaida", um dieses Ziel zu erreichen. Die Zeitschrift ruft zu vermehrten Anschlägen von islamistischen Einzeltätern auf westliche Länder auf. Eine englische Version dieser Zeitschrift wurde zum "18-jährigen Jubiläum" der Anschläge auf das World Trade Center am 11.09.2019 veröffentlicht. Kern-al-Qaida-Chef Ayman al-Zawahiri richtet sich regelmäßig mit unterschiedlichen Video-Botschaften nicht nur an die zahlreichen "al-Qaida" Ableger, sondern an alle Jihadisten weltweit. Diese Botschaften werden oftmals mit englischem Untertitel und einer englisch-sprachigen Übersetzung hinterlegt. Genauso veröffentlicht der "al-Qaida" Ableger "Al-Qaida im indischen Subkontinent" seit Juni 2019 Propagandavideos, die die Scharia als gültiges Gesetz in Pakistan fordern und zu vermehrten Anschlägen sowohl in Pakistan als auch Indien aufrufen. 89 Der arabische Begriff Mujahideen (plural, singular Mujahid) bezeichnet islamistische Kämpfer. 210 Islamismus Eine weitere Medienstelle namens "az-Zallaqa" deckt die Region Westafrika und die Sahelzone ab und verbreitete im Internet auch im Jahre 2019 regelmäßig über die lokalen "al-Qaida" Ableger Veröffentlichungen und Bekanntmachungen. Regelmäßig werden unterschiedliche "al-Qaida" Publikationen auch ins Englische übersetzt, um die Propaganda international zu gestalten und eine möglichst breite Zielgruppe zu erreichen. IS-Propaganda Der Rückzug des IS im militärischen Bereich spiegelt sich auch in der offiziellen Propagandaproduktion wider. Während der IS noch im Jahr 2016 regelmäßig diverse Propagandazeitschriften produzierte, um dadurch neue Kämpfer zu rekrutieren, ist spätestens mit dem Zerfall seines Territoriums die Propagandaproduktion massiv reduziert worden. Zu den wichtigsten Zeitschriften des IS zählen: f Al-Naba: seit März 2014, f Shabab al-Khilafa: seit Oktober 2018, die beide noch erscheinen, und weiterhin f Dabiq: letzte Ausgabe erschienen am 31.07.2016, f Konstantiniyye: letzte Ausgabe erschienen am 16.08.2016, f Dar al-Islam: letzte Ausgabe erschienen am 20.08.2016, f Rumiyah: letzte Ausgabe erschienen am 09.09.2017, die nicht mehr erscheinen. Während der Großteil der Online-Magazine bereits gegen Ende des Jahres 2016 nicht mehr publiziert wurde, konnte der IS die Veröffentlichung des Jihadmagazins "Rumiyah" noch bis ins Jahr 2017 halten. Die Zeitschrift "Rumiyah" zählte zu den einflussreichsten Zeitschriften des IS. Eine der Medienorganisationen des IS, das al-Hayat Media Center, veröffentlichte in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 13 Ausgaben des Online-Magazins in diversen Sprachen, unter anderem auch in Deutsch. Komplett eingestellt hat der IS die Produktion von Propagandazeitschriften aber nicht. So wurde beispielsweise auf IS-nahen Medienstellen seit Oktober 2018 ein neues Online-Magazin mit dem Titel "Shabab al-Khilafa" (Jugend des Kalifats) veröffentlicht. Die Inhalte sind hauptsächlich auf Online-Magazin Shabab al-Khilafa 211 Islamismus Arabisch, jedoch werden oftmals auch mehrere Seiten auf Englisch verfasst. Der Titel der Zeitschrift zeigt, dass insbesondere Jugendliche das Zielpublikum dieser Zeitschrift darstellen. Das Magazin schreibt dazu: "Dies ist ein Magazin ... mit dem Ziel, den Austausch zwischen den Unterstützern des Islamischen Kalifates zu steigern" (Shabab al-Khilafa, Ausgabe Nr. 6) Bis Ende 2019 veröffentlichte der IS zwölf Ausgaben dieser Zeitschrift. Inhalt des Magazins sind Drohbilder, gewaltverherrlichende Gedichte sowie Aufrufe und Anleitungen zu Einzeltäteranschlägen. Darüber hinaus veröffentlicht der IS in unregelmäßigen Abständen die Wochenzeitung "al-Naba", in der über Anschläge berichtet und die Wirkmächtigkeit des IS propagiert wird. IS-Anhänger werden in allen Veröffentlichungen des IS ausdrücklich dazu aufgerufen, sich mit eigenen Beiträgen zu beteiligen und bei der Gestaltung der Inhalte aktiv mitzuwirken. Die offizielle Propagandaproduktion des IS wurde im Jahr 2018 zwar massiv reduziert, trotzdem sind aber - abgesehen von den IS-eigenen Publikationen - zunehmend jihadistische Inhalte Wochenzeitung al-Naba in sozialen Netzwerken festzustellen, die von Einzelpersonen und losgelöst vom IS verbreitet werden. Dies ist vor allem auf die Strategie des IS zurückzuführen, der seinen Sympathisanten Rohmaterial zur Produktion eigener inoffizieller Propaganda zur Verfügung stellt, das von diesen dann entsprechend aufbereitet und verbreitet werden kann. Der Fortbestand des Kalifats, zumindest im virtuellen Raum, ist dabei das Ziel, welches die Anführer aber auch die Anhänger der jihadistischen Szene in verschiedenen sozialen Netzwerken verfolgen. Eine nicht zu unterschätzende Anzahl an IS-Sympathisanten wirkt dabei aktiv mit und betreibt somit eine intensive Propagandatätigkeit. Dabei hat sich vor allem der Messenger-Dienst Telegram als für den IS geeignetes 212 Islamismus Medium für propagandistische Aktivitäten bewährt. Aber auch andere soziale Netzwerke werden von IS-Aktivisten als Plattformen für die eigenen Zwecke genutzt. Die Nutzer veröffentlichen dabei nicht nur gewaltverherrlichende Bilder, Videos und Audiodateien, sondern auch Anleitungen zum Bombenbau und klare Aufrufe zu Anschlägen. Eine wichtige Zielsetzung ist dabei, neue potenzielle Anhänger zu finden, die sich der Ideologie anschließen und diese aktiv unterstützen. Das Internet ermöglicht dabei eine weltweite Vernetzung der IS-Sympathisanten und durch die Übersetzung der jihadistischen Inhalte in unterschiedliche Sprachen kann noch einmal ein viel breiteres Publikum erreicht werden. Es kann beobachtet werden, dass auch in der deutschsprachigen IS-Unterstützerszene die Aktivitäten der Szene zunehmend in privaten und geschlossenen Räumen festzustellen sind. Auch für die deutsche IS-Unterstützerszene spielt Telegram eine wichtige Rolle. In unterschiedlichen Kanälen und Gruppen verfolgen IS-Sympathisanten das Fortbestehen des Islamischen Staates (IS) mit dem neuen IS-Kalifen Abi Ibrahim al-Haschimi al-Kuraischi als ihrem Anführer. Vielfach enthält die Propaganda dabei auch Aufrufe zu Gewalttaten. Der Schwerpunkt der IS-Propaganda lag grundsätzlich immer auf der Situation in Syrien und im Irak sowie dem Aufruf zur Ausreise in die Gebiete des IS. Mit dem militärischen Niedergang des IS ist die Werbung für Ausreisen in das Kalifat jedoch weniger geworden. Gleichzeitig wird vermehrt zu Anschlägen im Westen aufgerufen. Die militärische Zurückdrängung des IS in Syrien und im Irak führt also nicht zu einer Entspannung der terroristischen Gefährdungslage, vielmehr rücken die westlichen Länder vermehrt in den Fokus der IS-Propaganda. Bereits im Mai 2016 wurde diese veränderte Ausrichtung des IS an der Ramadan-Botschaft des damaligen IS-Sprechers Abu Muhammad Al-Adnani deutlich. Darin führte er aus, dass das Kalifat nicht zwingend an ein Territorium gebunden sei und betonte gleichzeitig, dass selbst kleine Anschläge im Westen eine große Bedeutung für den IS hätten. Dem folgend rief al-Baghdadi in einer im Jahre 2018 veröffentlichten Audio-Botschaft seine Anhänger unter anderem dazu auf, Einzeltäteranschläge weltweit durchzuführen. Von besonderer Bedeutung seien dabei insbesondere Anschläge in westlichen Ländern, da diese mehr Schaden anrichten. Abschließend wies al-Baghdadi auf ein213 Islamismus fach zu verübende Anschläge, wie Messerattacken oder Anschläge mit Fahrzeugen, hin. Al-Baghdadi richtete sich am 29.04.2019 erstmals nach fünf Jahren und damit auch letztmalig vor seinem Tod mit einer Videobotschaft an seine Anhänger. Unter anderem nahm er Bezug auf die fortschreitenden territorialen Verluste und bezeichnete den Jihad gegen die Feinde des IS als langanhaltenden Zermürbungskrieg. Darüber hinaus rief al-Baghdadi zu weiteren Anschlägen weltweit auf. Anschläge in Europa Trotz der jihadistischen Propaganda, die den Westen zunehmend in ihren Fokus nimmt, blieb die Zahl der Anschläge in Europa auf einem niedrigeren Niveau. Während im Jahr 2018 in Europa insgesamt fünf Anschläge (2017: 22 Anschläge) durchgeführt wurden, lassen sich für das Jahr 2019 vier durchgeführte Anschläge verzeichnen: f Am 18.03.2019 erschoss ein 37-jähriger Attentäter in der Stadtbahn in Utrecht drei Menschen und verletzte neun weitere. Die Ermittler gehen hierbei von einem terroristischen Motiv aus. f Am 24.05.2019 verletzte ein Mann in der Altstadt von Lyon 13 Menschen. Der Attentäter zündete Sprengstoff an einer belebten Straße. Der Attentäter bestätigte seine Treue gegenüber dem IS. f Am 03.10.2019 tötete ein 45-jähriger Polizeibediensteter in der Polizeipräfektur von Paris vier Kollegen durch Messerstiche und verletzte einen weiteren Kollegen schwer. Bei dem Attentäter wurden im Zuge einer Hausdurchsuchung Propaganda-Inhalte des IS gefunden. f Am 29.11.2019 erstach ein 28-jähriger Mann auf der London Bridge zwei Menschen und verletzte drei weitere. Der Attentäter wurde 2012 u. a. aufgrund von Anschlagsplänen auf die Londoner Börse zu 16 Jahren Haft verurteilt. Bereits im Dezember 2018 kam er vorzeitig unter Bewährungsauflagen auf freien Fuß. Der IS reklamierte einen Tag später die Tat für sich. Die in 2019, und auch in den Vorjahren, durchgeführten Anschläge zeigen durchgehend einen bestimmten Modus Operandi, der genau den in der jihadistischen Propaganda dargestellten Methoden entspricht. Zunächst fällt auf, dass die islamistisch-terroristischen Anschläge der letzten Jahre alle durch Einzeltäter oder Kleingruppen 214 Islamismus durchgeführt wurden. Dies erfordert einen geringeren Planungsaufwand und reduziert das Risiko einer Aufdeckung der Planungen durch die Sicherheitsbehörden im Vorfeld der Tat. Zurückzuführen ist diese Vorgehensweise u. a. auf den bereits im Jahr 2012 im al-Qaida-Propagandamagazin "Inspire" veröffentlichten Aufruf des Jihadtheoretikers Abu Mus'ab al-Suri, der den individuellen Jihad in den westlichen Ländern als eine der wichtigsten Strategien ansieht: "Das Fundament der operativen Aktivität ist, dass der Mujahid den individuellen Jihad in dem Land praktiziert, in dem er lebt, so dass er den Aufwand einer Reise in das Gebiet, wo der Jihad direkt praktiziert wird, nicht auf sich nehmen muss." (Inspire, Ausgabe Nr. 9, 2012) Die wichtigsten Ziele des Mujahids seien dabei u. a. politische und administrative Schlüsselfiguren, wirtschaftliche und infrastrukturelle Einrichtungen, "zionistische" Medien und ihr Personal. Ein solches Ziel seien auch Orte, an denen eine größere Anzahl von Juden anzutreffen sind sowie Zivilisten im Allgemeinen. Weiterhin ruft die jihadistische Propaganda dazu auf, Anschläge mit Kraftfahrzeugen durchzuführen, da diese besonders leicht durchzuführen sind und eine hohe Opferzahl hervorrufen können. Konkrete Hinweise darauf werden in der am 05.05.2017 im Internet publizierten neunten Ausgabe von "Rumiyah" gegeben. Am besten hierfür geeignet sei ein "doppelrädriger Lastwagen", der ein "leicht angehobenes Fahrgestell und Stoßstangen" sowie eine "gute Beschleunigung" aufweisen sollte. Derjenige, der auf diese Weise einen Anschlag durchführen wolle, könne einen entsprechenden Lkw kaufen, mieten oder ihn sich "mit Gewalt oder Täuschung" von einem "Kafir" (=Ungläubiger) beschaffen. "Ideale Ziele" seien: "1. Große Veranstaltungen im Freien, Kongresse, Feiern und Paraden 2. Überfüllte Fußgängerzonen (Hauptstraßen) 3. Märkte im Freien 4. Kundgebungen im Freien". 215 Islamismus Ein weiteres Tatmittel, das für jeden potenziellen islamistischen Terroristen verfügbar ist, sind Hiebund Stichwaffen. Sehr häufig werden Messer bei islamistischen Terroranschlägen eingesetzt, was auf eine entsprechende über die Jahre veröffentlichte Propaganda zurückzuführen ist. Insbesondere der IS hat sich intensiv dieser Thematik gewidmet und dabei sogar Videos veröffentlicht, in denen die Auswahl der richtigen Stichwaffe und der Einsatz von Messern in den unterschiedlichen Körperregionen erklärt wird, um den angegriffenen Personen den größtmöglichen Schaden zuzufügen. Oft handelt es sich bei den Tätern um radikalisierte Einzelpersonen, die sich ohne erkennbaren Vorlauf und ohne organisatorische Anbindung radikalisieren. Es ist zu beobachten, dass jihadistische Propaganda die Radikalisierungsprozesse beschleunigen kann und dass die Phasen der Radikalisierungsverläufe dabei immer kürzer werden. Anhand der Anschläge der letzten Jahre lassen sich drei spezifische Profile von islamistischen Attentätern erkennen. Täterprofile: f Home-grown-terrorism (einheimischer Terrorismus): Dieser Tätertyp ist im Land des Anschlagsziels aufgewachsen und gilt als in der Gesellschaft integrierte Person. Bei diesem Täterprofil kann es sich sowohl um dort aufgewachsene Einwanderer, als auch um Konvertiten handeln. f Einsamer Wolf (lone wolf terrorism): Dieser Tätertyp bezeichnet eine Einzelperson, die sich selbst - vor allem über das Internet - radikalisiert und selbstständig einen möglichen Anschlag plant, vorbereitet und durchführt. Ferner vermeidet dieser umfangreichen Kontakt zu Gleichgesinnten. Da die Kommunikation dieses Tätertyps eng begrenzt ist, sind "einsame Wölfe" im Vorfeld schwer zu erkennen. f Personen mit Kampferfahrung aus Jihadgebieten: Bei diesem Tätertyp handelt es sich um Personen, die bereits eine Ausbildung durch eine jihadistische Terrororganisation erhalten haben und nun als Flüchtling oder Jihadrückkehrer im Westen leben. Entweder verfolgen sie eine langfristige Agenda oder externe Einflüsse veranlassen sie kurzfristig, ihr erworbenes Wissen im Sinne einer jihadistischen Organisation für einen An216 schlag anzuwenden. Islamismus 4.6 Islamistischer Terrorismus in Deutschland und Niedersachsen Das durch den "Islamischen Staat" ausgerufene Kalifat entfaltet zwar als Reiseziel keine große Wirkung mehr, trotz allem bleibt dessen Ideologie nach wie vor virulent. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der IS seine Anhänger primär dazu aufruft, nicht mehr in seine Herrschaftsgebiete auszureisen, sondern stattdessen Anschläge in den jeweiligen Heimatländern durchzuführen. Die Bedrohung durch die große Zahl der Personen mit Syrien-/Irakbezug wird somit durch eine quantitativ nur schwer eingrenzbare Zahl an sich im Inland radikalisierter Personen ergänzt. Deren terroristische Agenda sieht nicht mehr eine Ausreise in die Jihadgebiete, sondern die Durchführung von Anschlägen im Inland vor. Gemeinsam ist den beiden Personengruppen der Salafismus als ideologische Grundlage und der daraus folgende Jihadismus. Dazu ist es angesichts der hohen Zahl aufgenommener Flüchtlinge weiterhin möglich, dass sich unter diesen Personen mit einer salafistischen Gesinnung, aber auch solche aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität oder Mitglieder militanter Gruppen befinden könnten. Zudem nutzt der IS nach wie vor gezielt die Möglichkeit, als Flüchtlinge getarnte IS-Mitglieder nach Europa einzuschleusen oder vor Ort Flüchtlinge zur Durchführung von Anschlägen zu rekrutieren. Die Bundesrepublik Deutschland steht somit weiterhin im Fokus islamistischer Terroristen, sodass eine ernstzunehmende Bedrohungslage auch für Niedersachsen vorliegt. Die Anschläge der letzten Jahre in Brüssel, London, Manchester, Paris und Berlin, aber auch die Absage des Länderspiels in Hannover und das Messerattentat im Hauptbahnhof Hannover haben deutlich gemacht, dass jederzeit mit einem islamistisch motivierten Terroranschlag zu rechnen ist. Auch lassen die derzeitigen Entwicklungen vorerst keine ernsthaften Anzeichen dafür erkennen, dass sich die Bedrohungslage in näherer Zukunft deutlich entspannen wird. 217 Islamismus Islamistisch-terroristische Szene in Deutschland Die islamistisch-terroristische Szene in Deutschland spiegelt die Heterogenität der globalen jihadistischen Bewegung wider. Sie umfasst einerseits Gruppierungen, die Beziehungen zu islamistisch-terroristischen Organisationen im Ausland haben und andererseits Kleingruppen und selbstmotivierte Einzeltäter, die an keine terroristische Organisation angebunden sind. Gerade die unabhängigen Gruppen und Einzelpersonen agieren in der Regel im Sinne der von internationalen Organisationen wie "al-Qaida" oder dem IS vorgegebenen Leitlinien, was sich nicht zuletzt auf deren massive Internetpropaganda für einen individuellen militanten Jihad im Westen zurückführen lässt. Die seit Jahren bestehende Drohkulisse islamistischer Terrororganisationen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und das Vorliegen entsprechender Gefährdungshinweise lassen sich auch quantitativ festmachen. Zum Ende des Jahres 2019 liegt das durch die deutschen Sicherheitsbehörden identifizierte islamistisch-terroristische Personenpotenzial bei rund 2.170 Personen. Dabei handelt es sich sowohl um den polizeilichen Personenkreis der "Gefährder" und "Relevanten Personen", als auch um die durch die Verfassungsschutzbehörden darüber hinaus als gewaltbereit eingeschätzten Personen. Weiterhin machen auch die Fallzahlen der Justiz die Dimension der Bedrohungslage deutlich, die vom islamistischen Terrorismus ausgeht. So gab die Bundesregierung an, dass von 2014 bis Mitte 2019 durch den Generalbundesanwalt 2.340 Ermittlungsverfahren, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen, eingeleitet worden sind. Allein im Jahr 2019 hatten 401 Ermittlungsverfahren einen Bezug zum islamistischen Terrorismus. Anschläge in Deutschland Der sogenannte "Islamische Staat" (IS) stellt in seiner Propaganda mehrfach klar, dass Deutschland als Angriffsziel betrachtet wird. Insbesondere im Jahr 2016 realisierten sich die Propagandaaufrufe in mehreren islamistischen Terroranschlägen in Deutschland, die in den meisten Fällen einen Bezug zum IS hatten. Dazu zählt das Messerattentat auf einen Bundespolizisten am 26.02.2016 im Hauptbahnhof Hannover, der Bombenanschlag auf ein Gebetshaus der Religions218 Islamismus gemeinschaft der Sikhs in Essen am 16.04.2016, die am 18.07.2016 ausgeführte Beilattacke in einem Regionalzug bei Würzburg und der Sprengstoffanschlag von Ansbach am 24.07.2016. Der bislang blutigste Anschlag aus einer islamistischen Motivation heraus in Deutschland wurde am 19.12.2016 in Berlin verübt. Dabei brachte sich der seit dem Jahr 2015 in Deutschland aufhaltende Tunesier Anis Amri in den Besitz eines schweren Lkw, indem er dessen Fahrer ermordete. Gegen 20 Uhr steuerte Amri den Sattelzug in die Einfahrt des Weihnachtsmarktes an der Gedächtniskirche und fuhr von dort etwa 80 Meter über den Markt durch die Besuchermenge. Dabei starben elf Besucher des Weihnachtsmarktes, über 50 wurden verletzt, einige davon schwer. Amri konnte fliehen, wurde jedoch bei einer Routinekontrolle in Norditalien durch italienische Polizisten erschossen, nachdem er auf diese das Feuer eröffnet hatte. Im Jahr 2019 waren in Deutschland keine islamistischen Terroranschläge zu verzeichnen. Der letzte in Deutschland ausgeführte mutmaßliche islamistische Terroranschlag fand am 28.07.2017 in Hamburg statt. Ein 26-jähriger palästinensischer Flüchtling stach auf einen Kunden mit einem Messer ein und verletzte diesen tödlich. Im Folgenden verletzte er noch weitere sechs Menschen zum Teil schwer, bevor er auf der Flucht von Passanten überwältigt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden konnte. Vereitelte Anschläge Trotz dem, dass im Jahr 2019 keine islamistisch motivierten Terroranschläge in Deutschland durchgeführt wurden, bleibt die durch den islamistischen Terrorismus verursachte angespannte Bedrohungslage nach wie vor bestehen. Erkennbar ist dies an der erfolgreichen bundesweiten Aufklärungsarbeit der Sicherheitsbehörden. So wurden 2019 in einer Vielzahl von Fällen Anschlagsplanungen tatgeneigter Islamisten frühzeitig aufgedeckt oder sich bereits in einem konkreten Vorbereitungsstadium befindliche Anschlagsvorhaben vereitelt. Dafür können an dieser Stelle folgende Beispiele angeführt werden: f Am 30.01.2019 werden drei Terrorverdächtige in Dithmarschen (Schleswig-Holstein) festgenommen. Sie planten, für einen Anschlag zehn Kilogramm Sprengstoff und ein Fahrzeug zu verwenden, um möglichst viele Menschen zu töten. Zuvor beschafften 219 Islamismus sie sich über das Internet verschiedene Anleitungen für den Bau eines Sprengsatzes. f Am 12.11.2019 nahm die Polizei drei mutmaßliche Anhänger der Terrormiliz "Islamischer Staat" fest, die offenbar einen Terroranschlag im Rhein-Main-Gebiet geplant hatten. Die Verdächtigen sollen sich bereits Chemikalien zur Herstellung von Sprengstoff besorgt gehabt haben. f Am 19.11.2019 nahm die Polizei einen 37-jährigen Syrer in Berlin fest, der zuvor bereits Bauteile und Chemikalien für den Bau einer Sprengvorrichtung beschafft hatte. Der Syrer soll sich im Vorfeld in mehreren IS-nahen Telegram-Gruppen über den Bau von Waffen und die Herstellung von Sprengstoff ausgetauscht haben. Verurteilungen wegen Mitgliederwerbung für den IS In Niedersachsen verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Celle im Jahr 2019 eine Person wegen Mitgliederwerbung für den IS. Darüber hinaus gibt es einige Verfahren gegen Personen, denen u. a. der Vorwurf der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung IS gemacht wird: f Das OLG Celle verurteilte den 32-jährigen Gefährder Ashraf R. am 21.11.2019 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Jahr 2018 Propagandamaterial des IS im Internet veröffentlichte, um dadurch u. a. Mitglieder für den IS zu werben. Nach der Bewertung des Gerichts erfüllt diese Handlung den Straftatbestand des Werbens für eine ausländische terroristische Vereinigung gemäß SS 129a, b StGB (Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung IS und seine Unterstützung). Darüber hinaus machte sich der Angeklagte nach Ansicht des Gerichtes gemäß SS 131 StGB (Gewaltdarstellung) schuldig. f Der Prozess des im Jahre 2016 festgenommenen Imam des DIK Hildesheim Abu Walaa wurde im Jahre 2019 fortgeführt. Abu Walaa galt in der Zeit 2014 bis 2017 als hochrangiger Verantwortlicher des IS in Deutschland und soll gezielt Personen für den IS geworben haben. Demnach hat das OLG Celle im September 2017 das Hauptverfahren gegen Abu Walaa gemäß SS 129a, b StGB, SS 89c (Terrorismusfinanzierung) sowie SS 89a (Beihilfe zur Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat) eröffnet. 220 Islamismus f Vor dem OLG München hat im April 2019 der Prozess gegen eine deutsche IS-Rückkehrerin begonnen. Der aus Oldenburg stammenden Jennifer W. wird vorgeworfen, Mitglied in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" gewesen zu sein und Kriegsverbrechen begangen zu haben. Sie soll u. a. ein fünfjähriges Mädchen verdursten lassen haben, welches sie mit ihrem Mann als Sklavin hielt. Auswirkungen des Syrienkonflikts auf Deutschland - Ausreisen aus Deutschland Die Auseinandersetzungen in Syrien und Irak betreffen auch die Bundesrepublik Deutschland direkt. Mit Stand Dezember 2019 liegen Erkenntnisse zu mehr als 1.050 deutschen Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland vor, die in Richtung Syrien/Irak ausgereist sind. Zu etwa der Hälfte der ausgereisten Personen liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass sie auf Seiten des IS und der "al-Qaida" oder denen nahestehenden Gruppierungen sowie anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilnehmen bzw. teilgenommen haben oder diese in sonstiger Weise unterstützen bzw. unterstützt haben. Dies bedeutet, dass zu einem Teil der ausgereisten Personen bislang keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die zuständigen Justizbehörden vorliegen. Derzeit werden Ausreisesachverhalte nur noch vereinzelt nachträglich bekannt. Neue Ausreisen in Richtung Syrien/Irak sind aktuell nicht bekannt und nur noch in Einzelfällen zu erwarten. Etwa ein Viertel der ausgereisten Personen ist weiblich. Der überwiegende Teil der insgesamt ausgereisten Personen war zum Zeitpunkt der Ausreise jünger als 30 Jahre alt. Etwa ein Drittel dieser ausgereisten Personen befindet sich momentan wieder in Deutschland. Zu über 110 der bislang zurückgekehrten Personen liegen den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse vor, wonach sie sich aktiv an Kämpfen in Syrien oder im Irak beteiligt oder hierfür eine Ausbildung absolviert haben. Diese Personen stehen unverändert im Fokus polizeilicher und justizieller Ermittlungen. Die Zahl bisheriger rechtskräftiger Verurteilungen aus Syrien oder dem Irak zurückgekehrter Personen bewegt sich im mittleren zweistelligen Bereich. Zu mehr als 230 Personen liegen Hinweise vor, dass diese in Syrien oder im Irak ums Leben gekommen sind. 221 Islamismus Im Zusammenhang mit den Gebietsverlusten des IS liegen Erkenntnisse zu Personen im unteren dreistelligen Bereich vor, die aktuell aus Syrien oder dem Irak ausreisen möchten und/oder sich aktuell in Syrien oder im Irak in Haft befinden. Ausreisen aus Niedersachsen Seit Beginn des Bürgerkriegs in Syrien sind 85 Personen aus Niedersachsen in das Krisengebiet ausgereist. Nicht in allen Fällen liegen gesicherte Erkenntnisse vor, dass sich diese Personen tatsächlich in Syrien aufhalten oder aufgehalten haben. Zu Personen im niedrigen zweistelligen Bereich liegen Erkenntnisse vor, dass sie an Kampfhandlungen teilgenommen oder sich in Ausbildungslagern aufgehalten haben. Weitere Personen sind aus unterschiedlichen Gründen nicht bis nach Syrien gelangt. Von den aus Niedersachsen stammenden Ausgereisten sind vermutlich 24 in Syrien oder dem Irak zu Tode gekommen. In keinem Fall liegt für Niedersachsen jedoch eine behördliche Bestätigung eines Todes vor. 40 der ausgereisten Islamisten (darunter zehn Frauen) aus Niedersachsen sind zwischenzeitlich zurückgekehrt. Weiterhin sind bereits 22 Minderjährige mit ihren Eltern/einem Elternteil oder anderen Verwandten zurückgekehrt. Zu sechs der bislang zurückgekehrten Personen liegen den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse vor, wonach sie sich aktiv an Kämpfen in Syrien oder im Irak beteiligt oder hierfür eine Ausbildung absolviert haben. Präzise Angaben zu der Rückkehr von Minderjährigen können nicht gemacht werden, da keine abschließende Zahl über die im Kampfgebiet geborenen Kinder vorliegt. Folglich ist von einer Dunkelziffer insbesondere bei den jüngeren Minderjährigen auszugehen. Auswertung der ausgereisten Personen Vier von fünf der aus Niedersachsen ausgereisten Personen sind männlich. Diese Verteilung ist nicht überraschend, da jihadistische Organisationen grundsätzlich von Männern dominiert werden und der bewaffnete Kampf nach wie vor - mit wenigen Ausnahmen - Männern vorbehalten ist. Der Wirkungskreis von Frauen beschränkt sich in der Regel auf die Erziehung der Kinder und den häuslichen Bereich. Dies wird auch durch die Tatsache bestätigt, dass die meisten aus Niedersachsen ausgereisten Frauen entweder gemeinsam mit ihrem Ehemann ausgereist sind oder die Absicht hatten, in den Jihadgebieten zu heiraten. 222 Islamismus Die überwiegende Mehrheit der Ausgereisten aus Niedersachsen war zum Zeitpunkt der Ausreise zwischen 22 und 29 Jahre alt. Etwa die Hälfte der Personen gehört dieser Altersgruppe an. Bei den restlichen niedersächsischen Ausgereisten erstreckte sich das Altersspektrum von 15 bis 44 Jahre zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausreise. Dass sich vor allem junge Menschen für eine Teilnahme am bewaffneten Jihad motivieren lassen, ist einerseits auf deren bessere physische Konstitution im Vergleich zu älteren Menschen zurückzuführen. Andererseits zeigt dies auch, dass vor allem junge Menschen in der Phase der Sinnsuche offen für die Rekrutierungsbemühungen der Prediger des gewaltsamen Jihad sind. Die meisten der ausgereisten Personen sind in Deutschland geboren und demzufolge besitzen etwa zwei Drittel von ihnen (auch) die deutsche Staatsangehörigkeit. Unter den Ausgereisten mit ausländischer Staatsangehörigkeit stellen türkische, nordafrikanische und nahöstliche Nationalitäten die größten Gruppen dar. Es befinden sich darüber hinaus beispielsweise aber auch Personen mit Staatsangehörigkeiten aus Ländern West-, Südostund Osteuropas unter ihnen. Insgesamt bewegt sich der Anteil der Personen ohne Migrationshintergrund nur im einstelligen Prozentbereich. Dies zeigt, dass die Rekruteure des Jihad vor allem in den migrantischen Communities erfolgreich sind, was auch dadurch belegt wird, dass die große Mehrzahl der Ausgereisten Geburtsmuslime sind. Bezüglich der Herkunftsregionen der Ausgereisten zeigt sich, dass diese hauptsächlich aus zwei Schwerpunktregionen stammen. Dies sind die Räume Göttingen/Hildesheim und Wolfsburg/Braunschweig, die über zwei Drittel der aus Niedersachsen ausgereisten Personen stellen. Darüber hinaus verzeichnen auch die Großräume Hannover und Osnabrück, sowie die an Bremen und Hamburg grenzenden Gebiete Ausreisen von Personen in Richtung Syrien und Irak. Die ausgereisten Personen stammen also überwiegend aus Städten oder Ballungsräumen mit Anschluss an die naheliegenden Metropolen, in denen sich salafistische Zentren befinden oder befanden, die zur Radikalisierung der Personen beigetragen haben. 223 Islamismus Rückkehrer aus Syrien und dem Irak Neben der Gefahr von größeren, zentral gesteuerten Anschlagsvorhaben sowie autark handelnden Einzeltätern im Inland, stellen auch die in die Jihadgebiete ausgereisten Personen und potenziellen Rückkehrer eine Bedrohung dar, da sie möglicherweise eine terroristische Ausbildung erhalten haben, hochgradig radikalisiert wurden oder an Kampfhandlungen in den Krisengebieten teilgenommen haben. Insbesondere mit dem Zerfall des "IS-Kalifats" entfaltet der IS als Reiseziel zwar keine große Wirkung mehr, dafür stellen aktuell Personen, die aus den Krisengebieten zurückkehren, die Sicherheitsbehörden vor neue Herausforderungen. Besonders Personen, die während ihres Aufenthalts in Syrien oder im Irak ideologisch indoktriniert, militärisch im Umgang mit Waffen und Sprengstoff geschult wurden oder Kampferfahrungen sammeln konnten, stellen ein besonderes Sicherheitsrisiko dar. Durch ihre Ausbildung sind sie grundsätzlich dazu fähig, auch ohne weitere Unterstützung Gewalttaten zu begehen. Somit bleibt die Terrorgefahr weiterhin hoch. Dennoch ist bisher keine "Rückkehrerwelle" für Deutschland und auch für Niedersachsen festzustellen. Einige Personen halten sich weiterhin in der Region auf oder sind dort inhaftiert. Es ist vielmehr mit einer schrittweisen Rückkehr zu rechnen. Bei den Jihadrückkehrern, zu denen auch Frauen und mitgereiste Minderjährige zählen, handelt es sich um keine heterogene Gruppe. Mit zunehmenden militärischen Rückschlägen änderte der IS seine ursprüngliche Auffassung, dass Frauen nur eine unterstützende Funktion im Jihad innehaben, und erlaubte ihnen ebenso wie den Männern zur Waffe greifen zu dürfen. Auch Kinder und Jugendliche wurden im Kalifat im Sinne des IS sozialisiert und können zur Entstehung einer neuen Generation von Jihadisten beitragen. Aufgrund einer geänderten Rechtsprechung geht der Generalbundesanwalt (GBA) nun auch mit voller strafrechtlicher Härte gegen Frauen vor, selbst wenn diese nicht gekämpft haben. Um Mitglied einer Terrororganisation zu sein, muss man nicht zwingend eine Waffe in die Hand nehmen. Der Straftatbestand gilt durch eine aktive Förderungshandlung (wie häusliche Pflichten oder 224 Islamismus Kindererziehung im Sinne des IS) als erfüllt. Im Nachgang wurden in diesem Jahr mehrere Verfahren gegen zurückgekehrte Frauen gemäß SSSS 129a, b StGB eingeleitet. Entscheidend für die Verurteilung und Bewertung der von einem Rückkehrer ausgehenden Gefahr ist der Charakter seines Aufenthalts im Kampfgebiet und das Verhalten nach seiner Rückkehr in Deutschland. Die Art und der Umfang von Maßnahmen der niedersächsischen Sicherheitsbehörden gegen Rückkehrer aus den Jihadgebieten orientieren sich an einer differenzierten Einzelfallbetrachtung. Im Zuge der Interventionsplanung werden mitunter verschiedenste präventive und repressive Maßnahmen in umfassender Hinsicht geprüft, sodass an dessen Ende ein individuelles Maßnahmenkonzept staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen steht. Im Dezember 2019 ist zum ersten Mal in Niedersachsen eine Frau, die zum IS ausgereist ist, mithilfe der Bundesregierung aus einem syrischen Gefangenenlager zurückgekehrt. Die aus Niedersachsen nach Syrien ausgereiste Lorin I. kam am 03.12.2019 mit ihren vier Kindern am Frankfurter Flughafen an, wo sie festgenommen wurde. Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" beteiligt zu haben. Sie soll als Teil eines "Schwesternnetzwerks" die Ausreise mehrerer Frauen aus Deutschland organisiert und ihre Heirat mit IS-Kämpfern vermittelt haben. Darüber hinaus soll sich die Beschuldigte in Syrien um die Haushaltsführung und die Erziehung der Kinder entsprechend der IS-Ideologie gekümmert haben, um ihrem damaligen Ehemann den Kampf für den IS zu ermöglichen. Potenzielle Rückkehrer in kurdischer Haft Nach dem Verlust des Herrschaftsgebietes des IS befindet sich der überwiegende Teil der potenziellen Rückkehrer in kurdischer Haft oder in "offenen Lagern". Für in Syrien oder dem Irak festgenommene und dort in Haft sitzende Islamisten mit deutscher Staatsangehörigkeit ist grundsätzlich das Auswärtige Amt gemäß SS 7 Konsulargesetz (Hilfe für Gefangene) zuständig. In Fällen des Vorliegens eines strafrechtlichen Anfangsverdachts gemäß SS 129a, b StGB ergibt sich auf Bundesebene eine Zuständigkeit des GBA. 225 Islamismus Aufgrund der Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen eigenen Bürgerinnen und Bürgern werden bei Rückkehrenden sofort entsprechende Strafverfahren eingeleitet und - sofern rechtlich möglich - eine Inhaftierung durchgeführt. Darüber hinaus leiten die Sicherheitsbehörden alle weiteren erforderlichen gefahrenabwehrenden und strafverfolgenden Maßnahmen ein. Die Sicherheit unserer Gesellschaft insgesamt steht dabei im Vordergrund. Die Auswirkung der aktuellen Entwicklung im Türkei-Syrien-Konflikt ist derzeit noch unklar und bedarf einer ständigen Beobachtung durch die deutschen Sicherheitsbehörden. 4.7 Muslimbruderschaft Mitglieder/Anhänger: Bund: 1.730 Niedersachsen: 190 Publikationen: Risalat ul-Ikhwan (Rundschreiben der Bruderschaft) Kurzportrait/Ziele: Die auch als "ideologische Mutterorganisation des politischen Islam" bezeichnete "Muslimbruderschaft" (MB) versucht mit ihrer Strategie der kulturellen Durchdringung der islamischen Staaten, die gesellschaftlichen Voraussetzungen zur Etablierung islamistischer Staatsmodelle zu schaffen. Die MB ist nach eigenen Angaben in über 70 Ländern präsent, in Deutschland u. a. durch die "Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V." (IGD), die sich 2018 in "Deutsche Muslimische Gemeinschaft e. V." (DMG) umbenannt hat. Der MB zugerechnete Gruppen haben sich in der Vergangenheit auch an gewaltsamen Erhebungen gegen die jeweiligen Machthaber in Syrien 1982 und in Algerien während der 1990er Jahre beteiligt. Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Den in das internationale Netzwerk eingebundenen deutschen Zweigen der "Muslimbruderschaft" (MB) ist der gleiche Auftrag gestellt wie den nahöstlichen Zweigen der Bruderschaft: Die Durchdringung von Staat und Gesellschaft durch die Ideologie des Islamismus mit der Scharia90 als allein gültiger Ordnung. Damit verfolgt die MB Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. 90 Zur Scharia siehe Kapitel 4.2. 226 Islamismus Ursprung und Entwicklungen Die sunnitische MB ging 1928 in Ägypten aus einer kleinen Gruppe von Männern um Hasan al-Banna hervor, die sich als "Brüder im Dienste des Islam" verstanden. Für den Gründer al-Banna trug die Bruderschaft deutlich politische Züge. Darüber hinaus sei sie durch den als allumfassend angesehenen Charakter des Islams eine "der körperlichen Ertüchtigung dienende Gruppe", ein "kultureller und wissenschaftlicher Verband", eine "soziale Idee" und sogar ein "Wirtschaftsunternehmen". Der Wahlspruch der Bruderschaft verdeutlicht den universalen Anspruch: "Gott ist unser Ziel, der Prophet unser Führer, der Koran unsere Verfassung und der Kampf unser Weg. Der Tod um Gottes Willen ist unsere höchste Gnade. Gott ist groß." (nach Franz Kogelmann: "Die Islamisten Ägyptens in der Regierungszeit von Anwar as-Sadat [1970-1981]"; Berlin 1994, Seite 29) Die Bewegung gewann schnell an Einfluss und Mitgliedern und ist bis heute die größte islamistische Bewegung im Nahen und Mittleren Osten. Ihre überragende Bedeutung verdankt sie dem Umstand, dass sie in allen islamischen Staaten Ableger aufbauen konnte und auch andere islamistische Gruppen beeinflusste. Nach eigenen Angaben ist die MB heute in über 70 Ländern präsent. Auf ihrer fünften Generalkonferenz 1939 in Kairo legte die MB ihre bis heute gültige Doktrin fest. Darin tritt ein entschieden islamistischer Wesenszug zu Tage. Indem sich die Muslimbrüder auf das Wirken und die Tradition des Propheten und seiner Gefährten berufen, grenzen sie sich von allen "Verunreinigungen" des Islams ab, die die islamische Welt seit dem 7. Jahrhundert heimgesucht hätten. Trotz ihrer internationalen Ausrichtung zeigt die Bruderschaft noch heute eine deutliche arabische Prägung. Ihre wichtigste Basis ist weiterhin Ägypten, wo sie bis zum Sturz des ägyptischen Präsidenten Hosni Mubarak 2011 verboten war. Im Zuge des Arabischen Frühlings wurde der Muslimbruder Mohammed Mursi am 30.06.2012 zum Präsidenten Ägyptens gewählt. Nach nur einjähriger Präsidentschaft setzte ihn die Armeeführung am 03.07.2013 ab. Damit reagierte sie u. a. auf anhaltende Proteste von Teilen der Bevölkerung gegen Mursis islamistische Klientelpolitik. Die massiven Proteste von Anhängern der MB gegen die Absetzung Mursis wurden vom Militär niedergeschlagen. Am 23.09.2013 verbot die ägyptische Regie227 Islamismus rung die MB und stufte sie am 25.12.2013 als Terrororganisation ein. Zahlreiche Mitglieder der MB wurden seither verhaftet. Die MB ist eine hierarchisch strukturierte Organisation. Als ihr Oberhaupt fungiert der sogenannte Murschid Amm, der "Allgemeine Führer", dem sich das einzelne Mitglied durch ein Gelöbnis zur Gefolgschaft verpflichtet. Der derzeitige Murschid Amm, Muhammad Badie, wurde nach dem Sturz Mursis inhaftiert und zum Tode verurteilt, aber bislang nicht hingerichtet. Die Muslimbruderschaft in Deutschland und in Niedersachsen Vorrangiges Ziel der MB ist es, die in Deutschland lebenden Muslime von der "wahren", d. h. von ihrer Interpretation des Islams zu überzeugen. Verschiedene sogenannte islamische Zentren dienen diesem Ziel als organisatorische Stützpunkte. Gewalttätige Aktivitäten der MB in Deutschland wurden bisher nicht festgestellt. Die wichtigste Organisation in Deutschland, die das Gedankengut der MB vermittelt, ist die "Deutsche Muslimische Gemeinschaft e. V." (DMG), die sich vor der Umbenennung im Jahr 2018 als "Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V." (IGD) bezeichnete. Die DMG verwendet nach eigenen Angaben den neuen Namen, um eine stärkere Verbundenheit zu Deutschland zu zeigen. Im Jahr 2019 verlegte die DMG ihren Vereinssitz von Köln nach Berlin. Neben diesem Hauptsitz betreibt die DMG mehrere sogenannte Islamische Zentren. Ein islamisches Zentrum ist der Verein "Deutschsprachiger Muslimkreis Braunschweig e. V." in Braunschweig. Die MB verfolgt auch in Niedersachsen ihren Ansatz der kulturellen und ideologischen Durchdringung. Dementsprechend übt die MB ihren Einfluss auf Moscheen in Niedersachsen in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Osnabrück und Wolfsburg aus. Durch ihr Lehrangebot, wie z. B. in Moscheen angebotene Korankurse, verbreitet die MB ihre Ideologie. Hingegen sind öffentliche Aussagen von der Bruderschaft nahe stehenden Predigern mit antiwestlicher und/oder antijüdischer Tendenz vor dem Hintergrund verstärkter staatlicher Überwachungsmaßnahmen nicht mehr in früherer Schärfe wahrnehmbar. 228 Islamismus Die DMG führte auch im Jahr 2019 verschiedene überregionale Veranstaltungen durch: f In der Zeit vom 27. bis zum 29.09.2019 trafen sich Anhänger der MB zur Veranstaltung "Einheit in Vielfalt - Das Treffen der Muslime in Deutschland" in Kirchheim (Hessen). Dieses Treffen, u. a. mit Vorträgen und Workshopangeboten, wurde von der DMG in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen durchgeführt. f Die Veranstaltung "Qurany Camp 6" fand in der Zeit vom 11. bis zum 13.10.2019 in Seevetal statt. Dabei wurden Kinder und Jugendliche im (Auswendig)-Lernen des Korans unterstützt. f Vom 20. bis zum 29.12.2019 und vom 29.12.2019 bis zum 03.01.2020 fanden in Arnsberg (Nordrhein-Westfalen) das 8. Korancamp für Kinder und das 1. Korancamp für Jugendliche statt. Insgesamt kann eine Zunahme der Bedeutung der DMG für den Verfassungsschutz festgestellt werden. Dies liegt u. a. an den nach wie vor beachtlichen überregionalen Aktivitäten und der starken Medienpräsenz der DMG, deren Vertreter gesellschaftlich wichtige Positionen anstreben und deshalb häufig gut vernetzt sind. Auch die Ableger der MB aus anderen islamischen Staaten sind teilweise in Deutschland und Niedersachsen aktiv. So sind einige Mitglieder der tunesischen "En-Nahda" in Niedersachsen wohnhaft. Bei der auf der sogenannten EU-Terrorliste geführten "HAMAS" ("Islamische Widerstandsbewegung") handelt es sich um den palästinensischen Zweig der "Muslimbruderschaft". Seit 2006 kontrolliert die "HAMAS" den Gazastreifen und hat dort ein Regime eingeführt, das die Rechte von Frauen und Minderheiten beschneidet und auch hart gegen gewaltfrei agierende Oppositionelle vorgeht. Die "HAMAS" ist über eine Unterorganisation in Deutschland vertreten. Es handelt sich hierbei um den im Mai 1981 im Islamischen Zentrum München gegründeten Islamischen Bund Palästina. In Niedersachsen sind nur einzelne Mitglieder und Funktionäre dieser Vereinigung ansässig. 229 Islamismus Die grundsätzliche Zielsetzung der "HAMAS" ist die Errichtung eines islamistischen Staates auf dem ganzen Gebiet Palästinas und damit die Vernichtung des Staates Israel. In ihrer Charta führt die "HAMAS" aus, dass es eine Pflicht für alle Muslime ist, den Jihad als bewaffneten Kampf gegen Israel zu betreiben und bedient dabei auch antisemitische Verschwörungstheorien. Immer wieder äußern sich Anhängerinnen und Anhänger auch in Deutschland islamfeindlich und antisemitisch unter Bezugnahme auf die islamistische Ideologie. 4.8 Tablighi Jama'at (TJ, Gemeinschaft der Missionierung und Verkündung) Sitz/Verbreitung Weltzentrum in Lahore (Pakistan); europäisches Zentrum in Dewsbury (Großbritannien); in Deutschland keine offizielle Niederlassung Gründung/ 1926 in Britisch-Indien Bestehen seit Mitglieder/Anhänger: Bund: 650 Niedersachsen: 75 Kurzportrait/Ziele: Die "Tablighi Jama'at" (TJ, "Gemeinschaft der Missionierung und Vekündung") wurde im letzten Jahrhundert als Missionsbewegung gegründet. Langfristiges Ziel ist die Errichtung eines islamistischen Regimes. Sie vertritt ein äußerst rigides Islamverständnis, das die Ausgrenzung der Frau und die Abgrenzung gegenüber Nichtmuslimen beinhaltet. Die Anhänger dieser internationalen islamischen Massenbewegung sind bestrebt, die überlieferte Lebensweise des Propheten Muhammad in Kleidung und täglichen Verrichtungen möglichst genau nachzuempfinden. Koran und Sunna werden wortgenau befolgt und sollen als Richtschnur für jedes gesellschaftliche Miteinander gelten. Charakteristisch für diese Gruppierung sind mehrtägige Missionsreisen (Jama'ats). Primäres Ziel dieser Bemühungen sind Muslime, denen man ein falsches Islamverständnis vorwirft. In Deutschland befindliche Moscheen der TJ sind an deren globales Netzwerk angeschlossen und stehen im Austausch mit dem europäischen Zentrum in Dewsbury und dem Weltzentrum in Lahore. 230 Islamismus Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Die Ablehnung säkularer Prinzipien und die Abgrenzung gegenüber Nichtmuslimen können die Bildung abgeschotteter Parallelgesellschaften zur Folge haben und individuelle Radikalisierungsprozesse begünstigen. Durch die Propagierung der Scharia91 als Grundlage ihres Gesellschaftsmodells verfolgt die TJ Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. Ursprung und Entwicklungen Angesichts der Dominanz der europäischen Kolonialmächte propagierten sogenannte islamische Reformbewegungen wie die TJ, die im indo-pakistanischen Raum ihren Ursprung hatten, die Säuberung des Islams von vermeintlichen geistigen und kulturellen Verunreinigungen.92 Heute zählt die TJ nach Zahl und Verbreitung ihrer Anhänger weltweit zu den bedeutendsten islamischen Bewegungen. Ihre Anhänger fühlen sich nicht einer festen Gruppierung zugehörig, sondern sehen sich als Muslime mit missionarischem Auftrag. Obwohl sich die TJ selbst als unpolitisch und gewaltlos darstellt, wird dies von Sicherheitsbehörden anders bewertet. Das strikte Koranverständnis führt zu einer Befürwortung der Scharia, des aus Koran und Sunna hergeleiteten islamischen Rechts und damit in letzter Konsequenz zum Versuch einer Islamisierung der Gesellschaft. Das Bemühen um eine im Sinne der TJ vorbildliche Glaubenspraxis schließt eine weitgehend wortgetreue und rigide Interpretation des Korans und seiner Rechtsvorschriften ein, sodass damit der Erfüllung religiöser Vorschriften grundsätzlich Vorrang gegenüber einer an staatlichen Gesetzen orientierten Lebensführung eingeräumt wird. Aktivitäten von TJ-Anhängern in Deutschland und Niedersachsen Die Anhänger der TJ reisen in der Regel in Gruppen, in sogenannten Jama'ats, um einerseits den Glauben zu verbreiten und andererseits die Frömmigkeit der Prediger selbst zu stärken. Zielgruppe sind in erster Linie Muslime mit einer vermeintlich unzureichenden Beach91 Zur Scharia siehe Kapitel 4.2. 92 Die Muslime Indiens sahen sich einer zweifachen Bedrohung ausgesetzt. Einerseits hatten sie die politische Macht an die christlichen Briten verloren, andererseits überwog in Indien zahlenmäßig die hinduistische Bevölkerungsgruppe. Während aufklärerische muslimische Kreise die Meinung vertraten, dass vor diesem Hintergrund nur mit westlichen Erkenntnissen, nicht gegen sie, der Aufbruch der Muslime Indiens in die Moderne gelingen könne, lehnten konservativ ausgerichtete sunnitische Rechtsgelehrte sowohl hinduistische als auch westliche Einflüsse ab und forderten deren Eliminierung. 231 Islamismus tung der Glaubensriten, erst in zweiter Linie Nichtmuslime. Zu den Pflichten eines Mitglieds gehört die freiwillige und unbezahlte missionarische Tätigkeit, die 40 Tage im Jahr betragen soll. Der Schwerpunkt der Aktivitäten der TJ liegt auf dem indischen Subkontinent. In den letzten Jahrzehnten hat diese Massenbewegung ihre Aktivitäten jedoch auf Nordafrika und auf die muslimische Diaspora in Europa, Nordamerika und Australien ausgeweitet. Niedersächsische Anhänger der TJ sind an das globale Netzwerk der TJ angeschlossen. Von Niedersachsen ausgehende Missionsreisen werden aus der Masjid El Ummah-Moschee im Pakistanzentrum in Hannover nach entsprechender Vorgabe koordiniert. Die niedersächsischen TJ-Anhänger beteiligen sich insbesondere an regelmäßig stattfindenden bundesund europaweiten Treffen, auf denen u. a. organisatorische Entscheidungen der Bewegung getroffen werden. Grundlegende Entscheidungen werden jedoch von den Führungszentren der TJ in Pakistan und Indien bestimmt. Nicht aus Niedersachsen stammende TJ-Anhänger sind aufgrund der durchzuführenden missionarischen Reisen auch regelmäßig in niedersächsischen Moscheen festzustellen, die nicht originär der TJ zuzurechnen sind. Die Bewegung ist bestrebt, ihre missionarischen Aktivitäten ständig zu intensivieren und ihre Anhängerzahl weltweit zu erhöhen. 4.9 Kalifatsstaat (Hilafet Devleti) Sitz/Verbreitung Vereinsstrukturen sind verboten, ehemaliger Sitz in Köln Gründung/ 1984 Bestehen seit Struktur/ In Deutschland bestehen aktuell keine formellen Strukturen des Repräsentanz "Kalifatsstaats", da die Vereinigung am 12.12.2001 wegen Verstoßes gegen die verfassungsgemäße Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung sowie Gefährdung der inneren Sicherheit in Deutschland durch den Bundesminister des Innern verboten wurde. Nach wie vor gibt es jedoch auf informeller Ebene noch mehrere, teilweise vereinsähnlich strukturierte Gemeinden, die sich der Ideologie des "Kalifatsstaats" verpflichtet fühlen. 232 Islamismus Mitglieder/ Bund: 700 Niedersachsen: 100 Anhänger/ Unterstützer Veröffentlichungen Auf den vom Verein betriebenen Internetseiten werden verschiedene Publikationen wie Kalender, Bücher und digitale Produkte angeboten. Kurzportrait/Ziele: Ziel des "Kalifatsstaats" ist es, einen revolutionär-islamistischen Umsturz in der Türkei herbeizuführen. Es wird die Erlangung der Weltherrschaft des Islams mit der Gründung eines Kalifates unter Anführung des Kalifen Metin Kaplan oder seines "rechtmäßigen" Nachfolgers, unter Einführung der Scharia angestrebt. Auch in Niedersachsen vertreten einzelne Gemeinden nach wie vor diese Ideologie. Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Am 12.12.2001 wurden die Organisation "Kalifatsstaat" und weitere Teilorganisationen durch den Bundesminister des Innern verboten. Gründe hierfür waren Äußerungen des "Kalifatsstaats", wonach dieser die Demokratie für mit dem Islam unvereinbar und für verderblich hält. Weiterhin beansprucht der "Kalifatsstaat" im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen eine eigene Staatsgewalt und verfolgt seine Ziele in kämpferisch-aggressiver Weise. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, das eine Klage gegen das Verbot abgewiesen hat, stellte insbesondere die Propagierung gewaltsamer Mittel eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dar. Die Äußerungen der Anhängerschaft waren hetzerisch und von Aufrufen zur gewaltsamen Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner geprägt. Bei einem Teil der verbliebenen Anhänger des "Kalifatsstaats" handelt es sich auch aktuell um einen Personenzusammenschluss, dessen Ziel die Weltherrschaft des Islams unter dem Kalifat (s)eines Anführers (Metin Kaplan) ist. Unter anderem wird das Recht des Volkes, die Staatsgewalt durch Abstimmung zu wählen sowie das Recht auf Bildung einer parlamentarischen Opposition durch diese Weltanschauung beschnitten. Damit verfolgt der "Kalifatsstaat" Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und erfüllt die Voraussetzungen für eine Beobachtung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. 233 Islamismus Ursprung und Entwicklungen Der "Kalifatsstaat" ging 1994 aus dem Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e. V. Köln (ICCB) hervor. Diesen Verein hatte der als "Khomeini von Köln" bekannt gewordene Cemaleddin Kaplan 1984 gegründet. Nachdem sich Cemaleddin Kaplan 1994 zum Kalifen der Muslime erklärt hatte, nannte sich der ICCB fortan "Kalifatsstaat" (Hilafet Devleti). Das Ziel des 1995 verstorbenen Cemaleddin Kaplan, einen revolutionär-islamistischen Umsturz in der Türkei herbeizuführen, behielt auch sein Sohn und Nachfolger Metin Kaplan bei. Die Weltherrschaft des Islams mit Gründung eines Kalifates unter Anführung des Kalifen Metin Kaplan oder seines "rechtmäßigen" Nachfolgers, unter Einführung der Scharia, ist das Ziel der Anhängerschaft. Nach dem Verbot der Organisation im Dezember 2001 gab es intensive juristische Auseinandersetzungen um den Verbleib von Metin Kaplan in Deutschland. Im Oktober 2004 wurde er schließlich in die Türkei abgeschoben, wo eine lebenslange Haftstrafe gegen ihn verhängt wurde. Im November 2016 wurde Kaplan überraschend vorzeitig aus der Haft entlassen und lebt seitdem weiterhin in der Türkei. Das Verbot führte in Niedersachsen zu einer Schwächung der Organisation. Allein der Verlust der Vereinsräumlichkeiten stellte zeitweise ein erhebliches logistisches Problem dar. Teilweise trafen sich ehemalige Mitglieder des "Kalifatsstaats" und ihre Familien, überwiegend zu den Freitagsgebeten, in Privatwohnungen bzw. neu angemieteten Unterkünften. Insgesamt ließ sich über Jahre eine Zurückhaltung der Anhänger des "Kalifatsstaats" feststellen, was insbesondere auf polizeiliche Kontrollen und Maßnahmen sowie die Angst, möglicherweise selbst abgeschoben zu werden, zurückzuführen war. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum In letzter Zeit sind Teile der Anhängerschaft trotz des Verbots des "Kalifatsstaats" wieder stärker aktiv. Insbesondere die jüngere Anhängerschaft zeigt Aktivitäten und sucht, bereits mit einer radikalen Ideologie vertraut, auch nach moderneren Ausdrucksformen. In Niedersachsen sind Strukturen des "Kalifatsstaats" insbesondere in den Bereichen Göttingen, Osnabrück und Salzgitter festzustellen. Ideolo234 Islamismus gisch zeigen sich diese häufig nicht deutlich nach außen und sind somit als Kalifatsstaatsstrukturen schwer wahrnehmbar. Aufgrund fortschreitenden Alters und Erkrankung verliert Metin Kaplan trotz seiner Haftentlassung an Einflussmöglichkeiten in Deutschland. Allerdings lassen sich große Schnittmengen zur salafistischen Ideologie und teilweise auch teilweise Abwanderungsbewegungen jüngerer Anhängerinnen und Anhänger in den Bereich des Salafismus auch in Niedersachsen beobachten. Die niedersächsische Kalifatsstaats-Szene ist zurückliegend sowohl durch die Anwendung und Vorbereitung von Gewalt, als auch aufgrund einer hohen ideologischen Ausstrahlung durch die Ausrichtung von Veranstaltungen und ihrer Internetpräsenz aufgefallen. Im April 2017 wurde ein 22-jähriger nigerianischer Staatsangehöriger sowie im Juli 2017 ein 27-jähriger algerischer Staatsangehöriger, die beide der örtlichen Kalifatsstaats-Szene in Göttingen zugerechnet wurden, nach SS 58a AufenthG abgeschoben. Das Bundesverwaltungsgericht sah in seinem Urteil vom 22.08.2017 aufgrund der längeren Zugehörigkeit zur radikal-islamistischen Szene, der offenkundigen Sympathien für den IS und der mehrfachen Ankündigung von Gewalttaten unter Einsatz von Waffen eine akute Bedrohungslage als gegeben an.93 Im Laufe ihrer Ideologisierung entwickelten beide Gefährder zunehmend auch Sympathien für die jihadistische Interpretation des islamischen Glaubens und für die Terrororganisation "Islamischer Staat". Ihr Radikalisierungsverlauf macht deutlich, wie fließend die Übergänge von der Ideologie des "Kalifatsstaats" zum Jihadismus sind, da auch der Kalifatsstaats-Ideologie eine Gewaltkomponente immanent ist. Die Anhänger des "Kalifatsstaats" verbreiteten ihre teilweise antidemokratischen Botschaften über Homepages, soziale Medien oder YouTubebzw. Twitter-Kanäle. So nimmt der "Kalifatsstaat" mit einer medialen Dauerpräsenz im Internet maßgeblichen Einfluss auf die islamistische Szene und erreicht ein breites Personenspektrum. Maßgeblich für die Szene ist aktuell insbesondere eine Internetplattform, auf der regelmäßig Videos zu verschiedenen Themen und Fragestellun93 Verfassungsschutzbericht Niedersachsen 2017, Seiten 210 und 216. 235 Islamismus gen eingestellt werden, die teilweise Schulungscharakter aufweisen. In einem Artikel aus September 2019 unter der Überschrift "Die Demokratie und die Scharia" machen die Hauptakteure dieser Plattform deutlich, dass sie die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland entschieden ablehnen: "Wir Muslime sind der Ansicht, dass die Scharia die vollkommene Wahrheit und das beste Gesetz (Vorschrift) für die Menschheit ist. Es ist nämlich von unserem Schöpfer, dem Allwissenden. Er kennt Seine Geschöpfe, die Er erschaffen hat, am besten und weiß auch somit, was gut und was schlecht ist. ... Jegliche Staatssysteme und Regierungsformen sind von Menschen erfundene und fehlerhafte Herrschaftsformen, welche Mängel und Fehler aufweisen wie die heutige Demokratie! ... Wie können wir als Muslime eine andere Herrschaftsform dulden/akzeptieren/verlangen, als jene die Allah uns vorgeschrieben hat?! Eine nicht islamische Regierung, d.h. die nicht mit der Scharia waltet, ist eine ungerechte Regierung die unvollkommen und fehlerhaft ist!" (Internetseite des Kalifatsstaats, 30.09.2019) Bereits seit 2016 kann auf der genannten Internetplattform das Plakat "Das Territorium vom Kalifatsstaat" heruntergeladen werden. Durch diese Weltkarte werden die eigenen Territorialansprüche deutlich gemacht und veranschaulicht, wie sich die Kalifatsstaat-Anhänger eine neue bzw. ihre "Aufteilung der Welt" einschließlich der Staatsund Regierungsform vorstellen. Weiterhin besteht die Möglichkeit über die Internetseite Artikel wie "Tauhid Fahnen" und "Tauhid Tischflaggen" zu bestellen. Die Flagge weist durch ihre grüne Grundfarbe und das aufgedruckte Glaubensbekenntnis zwar eine optische Nähe zur verbotenen Kalifatsstaats-Flagge auf, ihre Nutzung ist jedoch durch den fehlenden direkten Bezug zur Organisation "Kalifatsstaat"nicht verboten. 236 Islamismus 4.10 Hizb Allah (Partei Gottes) Sitz/Verbreitung Beirut Generalsekretär Hassan Nasrallah Mitglieder/Anhänger: Bund: 1.050 Niedersachsen: 160 Publikation Al-Ahd (Die Verpflichtung) Kurzportrait/Ziele: Für die schiitische Gemeinschaft fordert die mit Hilfe der Islamischen Republik Iran gegründete "Hizb Allah" die Anwendung der islamischen Rechtsordnung der Scharia.94 Außerdem bestreitet die "Hizb Allah" das Existenzrecht des Staates Israel und bekämpft ihn mit terroristischen Mitteln. In Deutschland pflegen die Anhänger der "Hizb Allah" den organisatorischen und ideologischen Zusammenhalt u. a. in örtlichen Moscheevereinen, die sich in erster Linie durch Spendengelder finanzieren. Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Die libanesisch-schiitische Organisation "Hizb Allah" (Partei Gottes) bekämpft mit terroristischen Mitteln den Staat Israel, richtet ihre Propaganda aber auch gegen westliche Institutionen. Mit diesem Bestreben richtet sich die "Hizb Allah" gegen den Gedanken der Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 9 Abs. 2 und 26 Abs. 1 GG) und wird daher nach SS 3 Abs. 1 Nr. 4 NVerfSchG beobachtet. Im Juli 2013 setzte die Europäische Union den militärischen Arm der "Hizb Allah" (al-muqawama alislamiya - Islamischer Widerstand) auf die Liste der terroristischen Organisationen. Weiterhin verfolgt die "Hizb Allah" durch die Propagierung der Scharia als Grundlage ihres Gesellschaftsmodells Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. Mit Schreiben vom 20.09.2019 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß SS 129b Absatz 1 Satz 3 StGB dem 94 Zur Scharia siehe Kapitel 4.2. 237 Islamismus GBA die generelle Ermächtigung zur Verfolgung bereits begangener und zukünftiger Straftaten durch Mitglieder der Vereinigung "Hizb Allah" erteilt. Die "Hizb Allah" wurde bereits in der Vergangenheit in der strafund verwaltungsgerichtlichen Praxis als terroristische Vereinigung gewertet. Diese Rechtsprechung ist im Juli 2019 durch einen Beschluss des BVerfG bestätigt worden, in dem die Rechtmäßigkeit des Verbotes des Hizb Allah-Spendensammelvereines "Farben für Waisenkinder e.V." (FfW), vormals "Waisenkinderprojekt Libanon e.V." (WKP), aus dem Jahr 2014 rechtlich festgehalten wurde. Ursprung und Entwicklung Die "Partei" "Hizb Allah" wurde 1982 unter maßgeblicher Steuerung der Islamischen Republik Iran als Vertretung des radikalsten Teils der libanesischen Schiitengemeinde gegründet. Vorbild für die "Hizb Allah" ist der revolutionäre Iran; die Lehren des iranischen Revolutionsführers Khomeini gelten als richtungsweisend. Der Libanon-Krieg im Sommer 2006 führte zu einer bis heute andauernden Popularität der "Hizb Allah" innerhalb der schiitischen Bevölkerung des Libanons. 2009 stellte der Generalsekretär der "Hizb Allah", Hassan Nasrallah, ein neues politisches Strategiepapier vor, auf dessen Grundlage die "Hizb Allah" sich von einer Widerstandsgruppe hin zu einer politisch eigenständig agierenden Partei in der libanesischen Politik wandeln sollte und in dem weder die Rede ist von der Errichtung eines "Islamischen Staates" (nach dem Vorbild des Irans), noch von der weltweiten Verbreitung der Revolutionstheorie. Dennoch fühlt sich die "Hizb Allah" auch weiterhin den Konzepten des Ayatollah Khomeini verpflichtet. Dies bezieht sich insbesondere auf die Vorstellung des Konzepts der "wilayat al-faqih", das einen konstitutionellen Gottesstaat mit herrschendem Klerus im Libanon vorsieht. Ihren politischen Einfluss stützt die schiitische Organisation wie andere islamistische Organisationen auch auf die soziale und karitative Betreuung ihrer Anhängerschaft. Dieses umfassende Betreuungssystem hatte die "Hizb Allah" mit finanzieller Unterstützung des Irans aufbauen können. Im Emblem der "Hizb Allah" kommt die politische Ausrichtung zum Ausdruck. Es zeigt in arabischer Schrift den Namen der Organisation. Eine aus dem Schriftzug erwachsende Faust hält eine Kalaschnikow, über der das Koranzitat "Die auf Gottes Seite 238 Islamismus stehen, werden Sieger sein" steht. Dies kann aber auch politisch als "Die Hizb Allah wird Sieger sein" gelesen werden. Die Unterzeile unter diesem Signet verweist auf die politische Zielrichtung: "Islamische Revolution im Libanon!" Die "Hizb Allah" in Deutschland und in Niedersachsen Die "Hizb Allah" ist global wie auch in Deutschland Teil eines Geflechts schiitisch-islamistischer Organisationen, das stark unter dem Einfluss der Islamischen Republik Iran steht. Dabei entstehen häufig Berührungspunkte zwischen Vereinen, die der "Hizb Allah" zuzurechnen sind und solchen, die dem weiteren schiitisch-islamistischen Spektrum angehören. Auch in Niedersachsen besuchen mitunter Angehörige verschiedener Vereine die gleichen Moscheen. Ungeachtet einer gewissen Sympathie in Teilen der hier lebenden schiitischen Libanesen für die politischen und ideologischen Ziele der "Hizb Allah", tritt diese Organisation in der deutschen Öffentlichkeit kaum mit Aktivitäten in Erscheinung. Veranstaltungen, für die bundesweit geworben werden, haben in der Regel nur geringen Zulauf. Dennoch darf das Mobilisierungspotenzial der "Hizb Allah" in Deutschland nicht unterschätzt werden. In Niedersachsen sind Anhänger und Sympathisanten der "Hizb Allah" in mehreren Vereinen organisiert, die die Pflege und Verbreitung der libanesischen Kultur und die Ausübung ihrer Religion als Zweck und Ziel in der Satzung angegeben haben, so u. a. in Hannover, Osnabrück, Uelzen und in Südniedersachsen. Aktivitäten sind auch im niedersächsischen Umland Bremens zu beobachten. Die Vereine finanzieren sich hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge und Spendensammlungen. Die Anbindung an die "Hizb Allah" erfolgt über Funktionäre, die aus dem Libanon immer wieder zu herausragenden Anlässen anreisen, wie z. B. dem Jahrestag des Abzugs der israelischen Armee aus dem Südlibanon oder zu hohen muslimischen Feiertagen. Von zentraler Bedeutung für die schiitisch geprägte Islamistenszene in Deutschland ist der sogenannte Al-Quds-Tag 95. Dieser gilt in der Islamischen Republik Iran als gesetzlicher Feiertag und soll den Wunsch nach der "Befreiung Palästinas" zum Ausdruck bringen. In 95 Der arabische Begriff "Al-Quds" bedeutet übersetzt Jerusalem. 239 Islamismus Deutschland finden seit den 1980er Jahren Veranstaltungen zum Quds-Tag statt. Diesen deutlich gegen Israel gerichteten Aktivitäten wird mitunter ein antisemitischer Akzent unterstellt. Am 01.06.2019 fand die jährlich stattfindende Demonstration anlässlich des Quds-Tages in Berlin mit circa 1.200 Personen statt. Im Vorfeld wurde die Veranstaltung auf den hier bekannten einschlägigen schiitischen Internetportalen beworben. Die Demonstration stand unter dem Motto: "Demonstration für einen gerechten Frieden in Palästina - Gemeinsam gegen Zionismus und Antisemitismus". Die Teilnahme an der Demonstration wurde als "Widerstand gegen die Weltmacht USA" und Einsatz für die "Befreiung Palästinas" inszeniert. Das Land Berlin erließ umfangreiche Auflagen für die Veranstaltung, die das Verbrennen von Flaggen oder Puppen sowie Gewaltaufrufe beziehungsweise Gewaltverherrlichungen unter Verbot stellten. Diese Auflagen wurden überwiegend eingehalten, zeitweilig war jedoch die antizionistische und antiisraelische Parole "Kindermörder Israel" zu hören und den mitgeführten Plakaten war beispielsweise der Schriftzug "Boycott Apartheid Israel" zu entnehmen. Unter den Demonstranten befanden sich auch Personen, die aus Niedersachsen angereist waren. Auch die zwei angemeldeten Gegendemonstrationen in Berlin verliefen, wie die Quds-Demonstration, störungsfrei. 240 Islamismus 241 05 Extremismus mit Auslandsbezug Extremismus mit Auslandsbezug 5.1 Mitglieder-Potenzial Mitglieder-/Anhänger-Potenzial extremistischer Organisationen 2018 2019 mit Auslandsbezug Bundesrepublik Deutschland Extrem nationalistische Gruppen 11.500 11.500 PKK 14.500 14.500 Sonstige linksextremistische Gruppen 4.550 4.550 Summe 30.550 30.550 Mitglieder-/Anhänger-Potenzial extremistischer Organisationen 2018 2019 mit Auslandsbezug Niedersachsen Extrem nationalistische Gruppen 700 700 PKK 1.600 1.600 Sonstige linksextremistische Gruppen 200 200 Summe 2.500 2.500 5.2 Einführung Unter der Bezeichnung "Extremismus mit Auslandsbezug" werden in Niedersachsen alle weiteren Erscheinungsformen des Extremismus zusammengefasst, die einen starken Bezug zum Ausland aufweisen, ohne im Zusammenhang mit islamistischen Ideologien zu stehen. Der Extremismus mit Auslandsbezug ist geprägt von einer Vielzahl von Gruppierungen unterschiedlicher Organisationsstruktur und Größe. Im Unterschied zum Islamismus liegt die Zielsetzung dieser Gruppen überwiegend in der Durchsetzung linksextremistischer, separatistischer oder nationalistischer bzw. rassistischer Vorstellungen, die regelmäßig auf radikale Veränderungen der politischen Verhältnisse in den Heimatregionen abzielen. Die Situation im Herkunftsland ist dabei richtungsweisend für die Intensität des Auftretens und auch das Militanzniveau in Deutschland. Extremistische türkische und kurdische Gruppierungen bilden in Niedersachsen den Schwerpunkt der Beobachtung. 244 Extremismus mit Auslandsbezug Die in Deutschland agierenden Gruppierungen werden i. d. R. durch politisch-strategische Vorgaben aus dem Heimatland gesteuert. Deutschland wird dabei in erster Linie als sicherer Rückzugsraum betrachtet, in dem Geld gesammelt, rekrutiert, mobilisiert und propagiert werden kann und von dem aus gewaltsame Aktionen im eigentlichen Bezugsland vorbereitet werden können. Vereinzelt ist auch mit gewalttätigen Aktionen in Deutschland zu rechnen. Die Propaganda für die jeweilige politische Vorstellung und Mobilisierungsaktionen, etwa für Demonstrationen, gehen dabei Hand in Hand und werden zunehmend über das Internet verbreitet. Soziale Netzwerke (z. B. Facebook) und Messenger-Apps (z. B. WhatsApp) dienen darüber hinaus der Gewinnung neuer Sympathisanten und Mitglieder. Auch Konflikte zwischen den rivalisierenden Gruppierungen treten in Deutschland auf und werden sowohl durch Propaganda als auch durch Gewaltanwendung sichtbar. 5.3 Aktuelle Entwicklungen im Extremismus mit Auslandsbezug Schwerpunkt der Beobachtung beim Extremismus mit Auslandsbezug in Niedersachsen bleibt auch im Jahr 2019 die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK). Löste im Vorjahr die türkische Militäroperation "Olivenzweig" massives Demonstrationsgeschehen in Europa aus, so sorgte in 2019 die türkische Invasion "Peace Spring" (Friedensquelle) ab dem 09.10.2019 in Nordsyrien wiederum für massive Empörung. Daraus resultierte auch eine hohe Mobilisierung zu Demonstrationen. Innerhalb eines Monats fanden in Niedersachsen über 110 (bundesweit über 730) Veranstaltungen im Themenzusammenhang statt. Neben den Protestkundgebungen wurden in Deutschland auch militante Aktionen, wie z. B. Brandstiftungen und Sachbeschädigungen, gegen türkische und deutsche Einrichtungen verübt. Die Hoffnung der PKK auf Streichung von der EU-Terrorliste und eine Aufhebung des Betätigungsverbots in Deutschland aufgrund ihres jahrelangen Einsatzes für die Anti-IS-Koalition in Syrien und im Irak ist mit der Eskalation in der Türkei und Nordsyrien weiter geschwunden. 245 Extremismus mit Auslandsbezug Die türkisch nationalistische "Ülkücü (Idealisten-) Bewegung" mit einer nach westeuropäischem Rechtsverständnis rassistischen Ideologie tritt als absoluter Gegenpol zu den von "Ülkücü" als separatistisch empfundenen ethnischen Minderheiten in der Türkei auch in Deutschland in Erscheinung. Trotz wachsender Spannungen zwischen Anhängern der "Ülkücü-Bewegung" und PKK-Anhängern waren 2019 keine erheblichen Eskalationen in Deutschland zu verzeichnen. Aufgrund der emotionalisierten Lage im Zusammenhang mit dem militärischen Vorgehen der Türkei in Nordsyrien gab es zwischen diesen zwei Gruppierungen einige verbale und in Einzelfällen auch handgreifliche Auseinandersetzungen. Inwieweit sich die Spannungen zwischen Anhängern der "ÜlkücüBewegung" und PKK-Anhängern verstärken können, hängt in erster Linie von den Entwicklungen in der Türkei und in den kurdisch besiedelten Gebieten in Nordsyrien und dem Nordirak ab. Auch linksextremistische türkische Gruppierungen werden vom Niedersächsischen Verfassungsschutz beobachtet. Die "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" ("Devrimci Halk Kurtulus Tartisi Cephesi", DHKP-C) kämpft für die proletarische Revolution und die Umwandlung des türkischen Staates in eine marxistisch-leninistische Diktatur. Bei Attentaten, die seit Gründung der DHKP-C (1994) begangen wurden, kamen nach Angaben türkischer Stellen über 200 Menschen ums Leben. In Deutschland wurde die DHKP-C 1998 verboten, seit 2002 wird sie von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung gelistet. Trotz des Verbots agiert die DHKP-C bis heute in Deutschland und nutzt dabei die Popularität der Musikgruppe "Grup Yorum", um ihre Anhängerinnen und Anhänger zu mobilisieren und ideologisch im Sinne der DHKP-C zu indoktrinieren. Ebenfalls aktiv sind die türkische "Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei" ("Marksist Leninist Komünist Partisi", MLKP) sowie die "Kommunistische Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten" ("Türkiye Komünist Partisi/Marksist Leninist", TKP/ML). Beide Organisationen bekennen sich zum revolutionären Marxismus-Leninismus und fordern die Zerschlagung des türkischen Staatswesens. Mitglieder der MLKP sind im syrischen Bürgerkrieg im Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat im Einsatz, mehrere MLKPMitglieder kamen dabei ums Leben. 246 Extremismus mit Auslandsbezug Ausblick Politische Ereignisse in der Türkei führen weiterhin regelmäßig dazu, dass Deutschland - das seit vielen Jahren in erster Linie von den extremistischen Gruppierungen als sicherer Rückzugsraum gesehen wird - spontan und nachhaltig zum Austragungsort massiven Demonstrationsgeschehens, gewaltsamer Auseinandersetzungen und von Straftaten wie Blockadeaktionen, Besetzungen, Brandstiftungen oder Sachbeschädigungen werden kann. Allen voran die PKK zeigt trotz propagierter grundsätzlich friedlicher Linie und Gewaltverzicht für Europa, dass sie nach wie vor in der Lage ist, ihre Anhänger spontan und massiv zu mobilisieren und zu emotionalisieren. Auch in 2020 werden der Gesundheitszustand Öcalans oder auch das Agieren des türkischen Präsidenten Erdogan in den kurdisch besiedelten Gebieten der Türkei, Syriens und im Nordirak als Auslöser der beschriebenen Konflikte wirken. 5.4 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Weitere "Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans" (KADEK)/ Bezeichnungen "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL)/"Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan" (KKK)/"Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans" (KCK) Sitz/Verbreitung Nord-Irak, Türkei, Syrien Gründung/ 1978 in der Türkei Bestehen seit Leitung Abdullah Öcalan Mitglieder/ Bund: 14.500 Niedersachsen: 1.600 Anhänger Publikationen Yeni Özgür Politika (Neue Freiheit Politik) (werktäglich) Serxwebun (Unabhängigkeit) (monatlich) Sterka Ciwan (Stern der Jugend) vormals Ciwanen Azad (Freie Jugend) (monatlich) Sender u. a. Med Nuce TV 247 Extremismus mit Auslandsbezug Kurzportrait/Ziele Die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) wurde 1978 von Abdullah Öcalan in der Türkei gegründet. Ursprünglich durch marxistisch-leninistische Programmatik geprägt, vertritt die PKK heute eine kurdisch-nationalistische Ideologie. Sie propagiert die Etablierung einer nichtstaatlichen und länderübergreifenden, demokratischen Selbstverwaltung der Kurden unter Beachtung existierender Grenzen auf türkischem, teilweise auch auf iranischem, irakischem, syrischem und armenischem Gebiet. Das Ausrufen der "Demokratischen Autonomie" in den drei syrisch-kurdischen Kantonen Afrin, Cizre und Kobane im Jahr 2014 unter Federführung ihrer syrischen Schwesterorganisation "Partei der Demokratischen Union" (PYD) war für die PKK ein eminent wichtiger Schritt auf dem Weg zu dem von ihr angestrebten, nationale Grenzen überschreitenden "Kurdistan". Die PKK kämpft in der Türkei seit dem Jahr 1984 mit ihrem militärischen Arm, den "Volksverteidigungseinheiten" (HPG). Zunächst richtete sich der bewaffnete Kampf dieser PKK-Guerilla gegen türkische Gendarmerieund Militäreinheiten. In den Folgejahren bekämpfte die PKK aber auch Teile der kurdischen Bevölkerung in der Türkei und u. a. auch in Deutschland, wenn diese sich ihrer Programmatik und ihrem Alleinvertretungsanspruch widersetzten. Seit Verkündung des "Friedenskurses" im Jahr 1999 vollzog die PKK zahlreiche Umstrukturierungen. Auf unterschiedliche Weise wollte sie damit ihre politische Neuausrichtung nach außen dokumentieren und sich vom Makel einer Terrororganisation befreien. Entsprechend benannte sie sich im Jahr 2002 in "Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans" (KADEK) und im Jahr 2003 in "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL) um. Ab dem Jahr 2005 trat die PKK unter der Bezeichnung "Gemeinschaften der Kommunen in Kurdistan" (KKK) und seit dem Jahr 2007 unter "Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans" (KCK) auf. Die neuen Namen finden zwar Verwendung, sind in der Anhängerschaft aber eher wenig populär. Trotz der zahlreichen Umbenennungen der PKK gilt Abdullah Öcalan als wichtigste Führungsperson der Organisation. Am 15.02.1999 wurde Öcalan in Nairobi (Kenia) verhaftet und 248 Extremismus mit Auslandsbezug anschließend in der Türkei wegen Hochverrats zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Aus dem Gefängnis heraus beeinflusst er die PKK immer noch maßgeblich, aufgrund des um ihn betriebenen unangefochtenen Personenkults. Das Bundesministerium des Innern (BMI) erließ mit Verfügung vom 22.11.1993 ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot für die PKK einschließlich deren Teilorganisation "Nationale Befreiungsfront Kurdistans" (ERNK) im Geltungsbereich des Vereinsgesetzes. Das Verbot ist bestandskräftig. Das Betätigungsverbot umfasst auch die Organisationen KADEK, KONGRA GEL, KKK und KCK. Nach einem Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 02.05.2002 wurde die PKK in die Liste terroristischer Organisationen ("EU-Terrorliste") aufgenommen. Finanzierung Die Beschaffung von finanziellen Mitteln, vorwiegend durch Spenden, ist nach wie vor eine der Hauptaktivitäten der PKK in Deutschland. Der Propagandaapparat, wie z. B. Fernsehsender oder Publikationen, muss ebenso finanziert werden wie die politischen Kampagnen, die Unterorganisationen und die Guerilla-Armee. Hierzu dient vor allem die jährlich stattfindende Spendenkampagne. Überdies werden Einkünfte auch durch Mitgliedsbeiträge, den Verkauf von Zeitschriften und den Erlös aus dem Verkauf von Eintrittskarten zu Großveranstaltungen erzielt. Im Jahr 2019 lag der Ertrag allein in Deutschland - wie in den letzten Jahren - bei mehreren Millionen Euro. Die Spendenbereitschaft der mit der PKK sympathisierenden kurdischen Bevölkerung in Deutschland ist auch in diesem Jahr aufgrund der aktuellen Situation in der Türkei, in Syrien und im Nordirak noch einmal gewachsen. Logo der PKK in Europa; in Deutschland verboten 249 Extremismus mit Auslandsbezug Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit In der Türkei verfolgt die PKK ihre Ziele seit 1984 bis heute mit Waffengewalt. Dies zeigen die bis in das Jahr 2019 andauernden Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und der PKK-Guerilla sowie terroristische Anschläge in der Türkei. Auch Deutschland war Anfang der 1990er Jahre zum Schauplatz erheblicher Gewalttaten der PKK geworden. Überfälle und Brandanschläge auf türkische diplomatische Vertretungen, türkische Banken und Reisebüros sowie Geschäfte, Gaststätten und Vereinslokale erfolgten häufig und zum Teil sogar bundesweit im Rahmen konzertierter Aktionen. Propaganda, Rekrutierungen und Finanzierung über Spendeneintreibung sind hierfür entscheidende Vorbereitungshandlungen, die in ganz Europa und damit auch in Deutschland kontinuierlich bis heute vorangetrieben werden. Als Reaktion auf die Gewalttaten in den 1990er Jahren erfolgte 1993 das Betätigungsverbot in Deutschland. Mittlerweile setzt die PKK im Rahmen einer Doppelstrategie zwar weiterhin in der Türkei auf Waffengewalt, Deutschland jedoch dient überwiegend als Rückzugsraum. Hier werden Geldmittel gesammelt, für die Parteiarbeit und die Guerilla rekrutiert sowie Propaganda betrieben. Trotz allem zeigt sich die Organisation nach wie vor grundsätzlich bereit, militante Aktionen ihrer Anhänger in Deutschland zumindest zu billigen. Zu nennen sind hier z. B. Auseinandersetzungen mit nationalistischen türkischen Gruppen oder Propagandaaktionen, die aufgrund großer Emotionalisierung in Widerstandshandlungen gegen die Polizei ausufern. Damit gefährdet die Organisation weiterhin die innere Sicherheit und auch auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland und erfüllt damit die Voraussetzungen für ihre Beobachtung (SS 3 Abs. 1 Nr. 1 und 3 NVerfSchG). Organisatorische Strukturen "Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft Kurdistans in Europa" (Kongreya Civaken Demokratik en Kurdistanyen li Ewropa) Der in Belgien ansässige "Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft Kurdistans in Europa" (KCDK-E) bildet die PKK-Europaführung, in die auch die "Koordination der kurdisch-demokra250 Extremismus mit Auslandsbezug tischen Gesellschaft in Europa" (Civata Demokratik Kurdistan, CDK) als politischer Arm der PKK integriert ist. Die CDK unterliegt in Deutschland ebenfalls dem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot. Die Organisation unterhält ein verzweigtes Netz verdeckt handelnder Funktionäre, die Anordnungen und Vorgaben der Organisationsspitze an die nachgeordneten Hierarchieebenen zur Umsetzung weitergeben. An der Spitze dieser hierarchischen Strukturen stehen Funktionäre, die in der Regel von der PKK-Europaleitung für einen begrenzten Zeitraum eingesetzt werden. "Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland" Für die Umsetzung von Vorgaben der Führungsspitze und den Informationsfluss zur Basis bedient sich die Organisation überwiegend der örtlichen Vereine in Deutschland. Diese dienen den PKK-Anhängern als Treffpunkte und Anlaufstellen. Deutschlandweit gehören circa 45 kurdische Ortsvereine dem der PKK nahestehenden "Demokratischen Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland e. V." (NAV-DEM e. V., "Navenda Civaka Demokratik ya Kurden li Almanyaye") aus Düsseldorf an. NAV-DEM e. V. als deutscher Dachverband ist eingebettet in die europäische Dachorganisation KCDK-E. NAV-DEM e. V. initiiert regelmäßig über seine Ortsvereine öffentlichkeitswirksame Aktionen, die sich jeweils auf aktuelle Geschehnisse oder bestimmte Jahrestage, etwa den Gründungstag der PKK, beziehen. NAV-DEM e. V. ist nicht vom PKK-Betätigungsverbot betroffen. In Niedersachsen existieren NAV-DEM-Vereine z. B. in Aurich, Hannover, Hildesheim, Lohne, Osnabrück, Peine, Salzgitter und Stade. Im Rahmen einer zweitägigen Veranstaltung am 04. und 05.05.2019 in Nordrhein-Westfalen wurde laut Angaben der PKK-nahen Tageszeitung Yeni Özgür Politika (YÖP) eine neue Dachorganisation für Deutschland, die "Konföderation der Gesellschaften Mesopotamiens in Deutschland" (KON-MED) gegründet.96 Nach Angaben der 96 Vgl. "Gründung von KON-MED", in: YÖP vom 06.05.2019, Seiten 1 und 7. 251 Extremismus mit Auslandsbezug YÖP vom 02.05.2019 97 sollen folgende fünf regionale Föderationen der KON-MED angehören: f FED-MED NRW (kurdisch: "Federasyona Civaken Azad yen Mezopotamya li NRW") 98 f FCDK-KAWA (kurdisch: "Federasyona Civaken Demokratik ya Kurdistaniyen li Saarland u Hessen") 99 f FCK (kurdisch: "Federasyona Civaken Kurdistaniyen li BWB u Bayern")100 f FCDK (kurdisch: "Federasyona Civaken Kurdistaniyen li Berlin u Sachsen")101 und f FED-DEM (kurdisch: "Federasyona Civaken Mezopotamya li Niedersachsen, Hamburg u Bremen")102 Neben der Co-Vorsitzenden der Europaführung der PKK nahmen weitere Vertreterinnen und Vertreter von Vereinigungen aus dem PKK-Organisationsgeflecht wie z. B. PYD, NAV-DEM e. V., dem "Verband der Studierenden aus Kurdistan" (YXK) oder dem "Zentralverband der Ezidischen Vereine e.V." (NAV-YEK) an der Gründungsversammlung der neuen Dachorganisation teil. Die 567 Delegierten aus ganz Deutschland begannen die Versammlung mit einer Schweigeminute und den Slogans "Die Märtyrer sind unsterblich!" und "Hoch lebe Führer Apo!103". Der aktuelle Co-Vorsitzende von NAV-DEM e. V. wurde zum Co-Vorsitzenden der neuen KON-MED gewählt. 97 Vgl. "Gründung von KON-MED", in: YÖP vom 02.05.2019, Seite 12. 98 Übersetzung etwa: "Föderation der freien Gesellschaft Mesopotamiens in Nordrhein-Westfalen". 99 Übersetzung etwa: "Föderation der demokratischen Vereine Kurdistans im Saarland und Hessen". 100 Übersetzung etwa: "Föderation der Gemeinschaften Kurdistans in Baden-Württemberg und Bayern". 101 Übersetzung etwa: "Föderation der demokratischen Vereine Kurdistans in Berlin und Sachsen". 102 Übersetzung etwa: "Föderation der Gesellschaft der Kurdistaner in Niedersachsen, Hamburg und Bremen". 103 "Apo" (kurdisch für Onkel) ist ein gängiger Spitzname für "Abdullah" und wird von PKK-Anhängern häufig als Synonym für den PKK-Führer Abdullah Öcalan verwendet. 252 Extremismus mit Auslandsbezug Bereits am 30.04.2019 hatte die YÖP über die regionalen Gründungskongresse der FCK und FED-DEM berichtet104. Demnach soll der Gründungskongress der u. a. für Niedersachsen zuständigen FED-DEM mit 188 Delegierten in Peine stattgefunden haben. Die Delegierten kamen aus ganz Norddeutschland, u. a. aus Braunschweig, Bremen, Celle, Gifhorn, Hamburg, Hameln, Hannover, Hildesheim, Lehrte, Nienburg, Oldenburg, Salzgitter, Verden, Walsrode und Wolfsburg. Zu den Redenden auf der Veranstaltung in Peine zählte u. a. der o. a. Co-Vorsitzende von NAV-DEM e. V. Die Abschlussrede habe die Mutter einer PKK-Märtyrerin gehalten. In welchem Verhältnis der neue Dachverband KON-MED und die fünf regionalen Föderationen insbesondere in Bezug zum bisherigen Dachverband NAV-DEM e. V. stehen oder ob sie NAV-DEM e. V. ersetzen, bleibt abzuwarten. Die neu gegründeten Organisationen nehmen jetzt schon zunehmend die Aufgaben wahr, die bislang NAV-DEM e. V. oblagen. So wurde zum Beispiel eine Protestaktion am 11.05.2019 in Düsseldorf seitens KON-MED als "7000-köpfige Menschenkette gegen Isolation" propagiert. Die Neugründungen werden seitens der Sicherheitsbehörden als eine Reaktion auf vermehrte polizeiliche Eingriffsmaßnahmen gegen NAV-DEM e. V. bewertet. Jugendorganisation Den PKK-Jugendorganisationen kommt seit Jahren in Bezug auf Propaganda, Aktionismus und Rekrutierung eine wichtige Rolle zu. Die PKK-Jugendorganisation "Ciwanen Azad" (CA) wurde auf einer europaweiten Jugendversammlung im April 2013 in Troisdorf (Nordrhein-Westfalen) als europäischer Dachverband der PKK-Jugend gegründet. Der Dachverband soll als legaler Verband fungieren und steht dabei neben der viel älteren Jugendorganisation "Komalen Ciwan" (KC). Beide Organisationen umfassen denselben Personenkreis. Der CA sollen ausschließlich positive Schlagzeilen zugeschrieben werden, KC tritt in Aktion, wenn Negatives öffentlich wird. Am 21.10.2018 wurde ein neuer europaweiter Dachverband jugendlicher PKK-Anhänger namens "Tevgera Ciwanen Soresger" 104 Vgl. "Gründungskongresse der "Kurdistan-Föderation" in: YÖP vom 30.04.2019, Seite 6. 253 Extremismus mit Auslandsbezug ("Bewegung der revolutionären Jugend", TCS) gegründet. Die TCS scheint den bisherigen europäischen Dachverband der PKK-Jugend CA abzulösen, ohne dass CA bisher tatsächlich aufgelöst wurde. Den PKK-Jugendorganisationen ist das alljährliche "Mazlum-Dogan Jugend-, Kulturund Sportfestival" zuzurechnen, welches in diesem Jahr jedoch nicht unter dieser Bezeichnung stattfand. Anstelle des "Mazlum-Dogan Jugend-, Kulturund Sportfestivals" wurde vielmehr ein "Internationalistisches Jugendfestival" am 13.07.2019 in Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) unter dem Motto "Smash Fascism not the Planet" abgehalten. Die YÖP105 berichtete anschließend, dass die Jugendlichen die Bewältigung der Umweltkrise, den gemeinsamen Kampf gegen die kapitalistische Moderne und ein sozialistisches Leben forderten. Es wurde betont, dass die "Rojava-Revolution" die Jugendlichen weiterhin inspiriere. Das Festival begann mit einer Schweigeminute. Die kurdischen Parolen "Biji YPG"106 und "Biji Serok Apo"107 skandierend, marschierten die Jugendlichen ein. Mit derartigen Veranstaltungen versucht die PKK in erster Linie, ihre jugendlichen Anhängerinnen und Anhänger stärker an sich zu binden und weitere Jugendliche für die Organisation zu interessieren und zu rekrutieren. Sonstige Massenorganisationen Weitere PKK-nahe Massenorganisationen verfolgen das Ziel, den Einfluss der PKK in möglichst allen Segmenten der kurdischstämmigen Gemeinschaft zu verankern. In diesem Zusammenhang ist besonders der "Verband der Studierenden aus Kurdistan" (YXK) hervorzuheben, der durch Veranstaltungen oder Aktionen - insbesondere in Universitäten - regelmäßig aktiv in Erscheinung tritt. Auch auf anderen Gruppen, die als gesellschaftliche Multiplikatoren wirken bzw. in Zukunft wirken könnten, liegt ein besonderes Augenmerk. Entsprechend fungieren die "Union der kurdischen Lehrer" (YMK), die "Union der Journalisten Kurdistans" (YRK) sowie die "Union der Juristen Kurdistans" (YHK). In diesem Zusammenhang ist auch die Etablierung der "Islamischen Gemeinde Kurdistans" (CIK) als Ver105 YÖP vom 15.07.2019 "Bekämpfe den Faschismus, rette die Umwelt", Seite 12. 106 Die kurdische Parole bedeutet übersetzt: "Es lebe YPG". 107 Die kurdische Parole bedeutet übersetzt: "Es lebe der Führer Apo". 254 Extremismus mit Auslandsbezug such der Einflussnahme auf kurdischstämmige Muslime zu werten. Diese Organisationen sind auch in Niedersachsen aktiv. Protestveranstaltungen gegen die Absetzung von pro-kurdischen Bürgermeistern in der Türkei Am 19.08.2019 wurden drei Bürgermeister in den zumeist kurdisch besiedelten Gebieten Diyarbakir, Van und Mardin vom türkischen Innenminister Soylu, mit dem Vorwurf Verbindungen zur Terrororganisation PKK zu haben, ihres Amtes enthoben. Alle drei sind Mitglieder der pro-kurdischen Oppositionspartei "Demokratische Partei der Völker" ("Halklarin Demokratik Partisi", HDP). Ihnen wurde vorgeworfen, dass sie ihr Amt missbraucht hätten, um die PKK politisch und finanziell zu unterstützen. In PKK-nahen Medien wurde das Vorgehen des türkischen Staates als politischer Putsch dargestellt. Die PKK-Europaführung "KCDK-E" rief bereits am selben Tag zu spontanen Protesten auf. In Niedersachsen fanden daraufhin Spontanversammlungen mit jeweils 50 bis 60 Teilnehmenden u. a. in Hildesheim, Oldenburg und Osnabrück statt. Die "KCDK-E" veröffentlichte darüber hinaus einen europaweiten Aktionsplan für dezentrale Proteste gegen die Absetzung der demokratisch gewählten Bürgermeister. Motto der Aktionen sei "Gemeinsam den Faschismus zerschlagen". Zu dieser Thematik fanden Ende August europaweit Proteste statt, in Niedersachsen u. a. ein Infostand und ein "Sit-in" in Hannover und Demonstrationen in Hildesheim und in Osnabrück. Reaktionen auf die Militäroperation "Peace Spring" der Türkei in Nordsyrien Am 09.10.2019 startete die seit langem angekündigte türkische Militäroperation "Peace Spring" (Friedensquelle) mit Bombenangriffen und Artilleriefeuer auf mutmaßliche Stellungen der YPG, den militärischen Arm der PKK-Schwesterorganisation PYD, in einer überwiegend von Kurden bewohnten Region in Nordsyrien. Ab dem 10.10.2019 waren auch Bodentruppen der türkischen Armee auf syrischem Staatsgebiet im Einsatz, unterstützt u. a. von türkeinahen, syrisch-arabischen Rebellengruppen und Milizen. Erklärtes Ziel der türkischen Offensive war die Errichtung einer 30 bis 40 Kilometer tiefen und circa 500 Kilometer langen Sicherheitszone östlich des 255 Extremismus mit Auslandsbezug Euphrats entlang der syrisch-türkischen Grenze. Die betroffenen Gebiete standen unter Kontrolle der bisher vom amerikanischen Militär unterstützten, von den YPG dominierten - "Demokratischen Kräften Syriens" (SDF), die u. a. dort gegen den IS gekämpft hatten. In diesen Bereichen waren zwischenzeitlich kurdische zivile Selbstverwaltungen etabliert worden, die in den Augen der türkischen Regierung einer Autonomie nahekommen und in keinem Fall akzeptiert werden. Besonders von den circa 30.000 Mitgliedern der YPG/YPJ108, die sich im syrisch/türkischen Grenzgebiet aufhielten, fühlte sich die Türkei bedroht. Ziel des Militäreinsatzes sei es, die YPG/YPJ-Kämpfer in dieser Sicherheitszone zu bekämpfen und zu vertreiben, um Platz für die Vielzahl von geflüchteten Syrern zu schaffen, die mit finanzieller Hilfe der EU in dieser Zone angesiedelt werden sollen. Schon im Vorfeld der sich abzeichnenden Angriffe gab es Aktionen und Stellungnahmen von PKK-Organisationen. Bereits am 07.10.2019 wurde bspw. auf der Website der PKK-nahen Nachrichtenagentur "Firat News Agency" (ANF) eine Erklärung des (neuen) PKK-nahen Dachverbandes KON-MED veröffentlicht, in der es hieß: "Auch hier in Deutschland werden wir gegenüber einem solchen Krieg nicht schweigen und unseren Protest auf die Straße tragen." ("Kriegsgefahr in Nordsyrien - Jetzt gemeinsam die Stimme erheben!", veröffentlicht auf der Homepage der Nachrichtenagentur ANF) Ebenso rief der PKK-Jugendverband "Komalen Ciwan" die Jugend dazu auf, jeden Ort zum Ort des Widerstands zu machen.109 Nach mehrtägigen Verhandlungen in unterschiedlichen Kreisen konnte US-Präsident Trump schließlich am 23.10.2019 eine dauerhafte Waffenruhe verkünden. Zeitgleich berichteten die Medien, dass die YPG mit dem Abzug ihrer Kämpfer aus den betreffenden Gebieten begonnen habe. 108 "Volksverteidigungseinheiten der Frauen" (YPJ, "Yekineyen Parastina Jin"). 109 "Komalen Ciwan": "Die Jugend muss jeden Ort zum Ort des Widerstandes machen", veröffentlicht auf der Homepage von Med Nuce TV. 256 Extremismus mit Auslandsbezug Seit dem Einmarsch der türkischen Armee führten Anhänger der PKK deutschlandweit zahlreiche Demonstrationen durch. Auch deutsche Linksextremisten erklärten sich solidarisch und beteiligten sich massiv am Demonstrationsgeschehen. In Niedersachsen fanden Protestveranstaltungen u. a. in Braunschweig, Celle, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Oldenburg, Osnabrück und Stade statt. An einer Veranstaltung am 12.10.2019 in Hannover haben bis zu 3.100 Demonstranten teilgenommen. Die überwiegende Anzahl der Veranstaltungen verlief störungsfrei. Es gab jedoch vereinzelt Sachbeschädigungen, Köperverletzungsdelikte und Widerstandshandlungen gegen Polizeivollstreckungsbeamte. Im Anschluss an eine Demonstration in Hannover am 13.10.2019 verletzte eine syrische Staatsangehörige bei einer Identitätsfeststellung drei Bundespolizeibeamte. Zudem gab es körperliche Auseinandersetzungen, als sich eine circa 30-köpfige kurdischstämmige Gruppe mit der Frau solidarisierte. Auch unabhängig vom Protestgeschehen waren Zusammenstöße zwischen türkischen und einer kurdischstämmigen Gruppe zu verzeichnen. In Peine waren am 12.10.2019 an einer Schlägerei circa 10 bis 20 Personen beteiligt. Als Grund für die Auseinandersetzung wurde der Einmarsch der Türkei in Nordsyrien genannt. Im Rahmen der Kampagne "RISEUP4ROJAVA"110 protestierten laut der PKK-nahen Nachrichtenagentur ANF am 16. und 17.10.2019 "Freund*innen der kurdischen Freiheitsbewegung" vor der Redaktion der Braunschweiger Zeitung. Einige Aktivistinnen und Aktivisten verteilten vor dem Eingang des Medienhauses Flyer und suchten das Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Zeitung. Die Angestellten verweigerten das Gespräch, verwiesen die Aktivistinnen und Aktivisten des Hauses und riefen die Polizei.111 110 Laut eigener Darstellung auf der Homepage der Kampagne handelt es sich hierbei um eine internationalistische Kampagne und Plattform, die im Frühjahr 2019 gegründet wurde. Sie besteht aus verschiedenen Organisationen, Initiativen und Kampagnen aus vielen Ländern. Die internationalistische Solidarität mit der Revolution in Rojava, Nordost-Syrien und der kurdischen Befreiungsbewegung bringt sie zusammen. 111 "Proteste in Braunschweig - Besuch bei der Braunschweiger Zeitung", veröffentlicht auf der Homepage der Nachrichtenagentur ANF. 257 Extremismus mit Auslandsbezug "RISEUP4ROJAVA" rief über das Internet zu einer Aktionswoche vom 21. bis zum 29.10.2019 auf. Der Aufruf hatte zum Ziel, Abflüge in die Türkei durch Blockieren der Check-in-Schalter an europäischen Flughäfen zu verhindern.112 Bereits am 21.10.2019 erschienen circa 20 junge Kurdinnen und Kurden vor dem Abflugschalter von Turkish Airlines im Terminal B im Flughafen Hannover und brachten ihre Ablehnung gegen das aktuelle Vorgehen der Türkei gegen Syrien mit Transparenten ("Mit dem Jugendgeist den Faschismus vernichten! Rojava verteidigen!" sowie "Stoppt die ethnische Säuberung in Rojava!") und Ausrufen zum Ausdruck.113 Am 23.10.2019 berichtete ANF, dass die kurdischen PKK-nahen Studierendenverbände YXK und "Studierende Frauen aus Kurdistan" (JXK) eine Senatssitzung an der Leibniz Universität Hannover gestört und die Anwesenden auf die türkische Invasion in Nordsyrien aufmerksam gemacht hätten.114 Verbot der PKK-Teilorganisationen "Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH" und "MIR Multimedia GmbH" Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat hat die Vereinigungen "Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH" und "MIR Multimedia GmbH" mit Sitz in Neuss (Nordrhein-Westfalen) als Teilorganisationen der seit 1993 in Deutschland verbotenen PKK mit Verfügung vom 01.02.2019 verboten und aufgelöst. Aufgrund einer vorangegangenen Durchsuchung im März 2018 konnte der Verdacht, dass der Geschäftsbetrieb beider Vereinigungen allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK diene, bestätigt werden. Laut Verbotsverfügung dient die "Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH" und "MIR Multimedia GmbH" der Verbreitung der 112 Veröffentlicht auf der Homepage der Kampagne "RISEUP4ROJAVA". 113 "Blockadeaktion am Flughafen Hannover", veröffentlicht auf der Homepage der Nachrichtenagentur ANF. 114 "Störaktion an Leibniz Universität Hannover", veröffentlicht auf der Homepage der Nachrichtenagentur ANF. 258 Extremismus mit Auslandsbezug PKK-Ideologie und wird von PKK-Strukturen maßgeblich mitfinanziert und gesteuert. Das Verbot wurde am 12.02.2019 in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit Durchsuchungsund Beschlagnahmungsmaßnahmen u. a. am Sitz beider Vereinigungen vollzogen. In Niedersachsen wurde lediglich Vereinsvermögen auf Geschäftskonten bei einer Bank beschlagnahmt. Das Verbot ist noch nicht rechtskräftig. Verurteilungen von PKK-Unterstützern wegen Brandstiftung Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle verurteilte am 17.04.2019 vier PKK-Anhänger u. a. wegen versuchter schwerer Brandstiftung und wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (PKK) zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und drei Monaten bzw. zu zwei Jahren und sechs Monaten. Zwei Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass zwei der vier Angeklagten am 11.03.2018 in Hannover die Reifen eines Pkw, auf dem ein Aufkleber mit der Unterschrift "Atatürk" angebracht war, in Brand gesetzt haben. Alle vier Angeklagten versuchten gemeinschaftlich zwei Tage später in Garbsen ein Gebäude in Brand zu setzen, in dem sich u. a. die Geschäftslokale von zwei türkischstämmigen Inhabern und mehr als 20 Wohnungen befanden. Beide Taten wurden für eine spätere Verbreitung im Internet mit Mobiltelefonen gefilmt. Drei von ihnen stammen aus der Region um Afrin. Die vier Männer räumten die Vorwürfe während der Verhandlung im Wesentlichen ein, zu ihrer Motivation befragt, wurde aber die Sorge um ihre noch in Syrien bzw. im Irak lebenden Familienangehörigen genannt. Sie bestritten, PKK-Unterstützer zu sein. Nach der Überzeugung des Senats haben die vier Angeklagten die Taten auf konkrete Anweisung einer fünften - aktuell flüchtigen - Person begangen, bei der es sich um einen Parteikader (Leiter der Jugendorganisation der PKK in Hannover) gehandelt habe. Gegen diese Person wird ebenfalls ermittelt. Trotz des seitens der PKK ausgesprochenen Gewaltverzichts für Europa, sind immer wieder gewalttätige Einzelaktionen aus situativem Anlass zu verzeichnen, die zumindest eine uneingeschränkte Duldung durch die Organisation erfahren. 259 Extremismus mit Auslandsbezug Verbot von Veranstaltungen anlässlich des Jahrestages der Gründung der PKK Anlässlich des 41. Jahrestages der Gründung der PKK115 sollte bereits am 23.11.2019 eine Feier unter dem Motto "Sahiya Salvegera Vejine Damezrandina Tevgera Azadiya Kurdistane Piroz Be!"116 in einem großen Veranstaltungszentrum nahe Hildesheim stattfinden. Die Veranstaltung wurde am 21.11.2019 von der zuständigen Versammlungsbehörde nach dem Niedersächsischen Polizeiund Ordnungsbehördengesetz (NPOG) verboten. Internetrecherchen ergaben, dass die verbotene Veranstaltung kurzfristig nach Hannover verlegt worden war. Auch diese Veranstaltung wurde von der zuständigen Versammlungsbehörde nach dem NPOG verboten. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die Tätigkeit der PKK in Europa ist weiterhin auf die logistische, finanzielle und propagandistische Unterstützung des Kampfes in der Heimat (Türkei, Syrien und Nordirak) ausgerichtet. Die Beschaffung finanzieller Mittel für die Ausrüstung und Bewaffnung des militärischen Arms, für die Unterhaltung des Parteiapparates und seiner medialen Plattformen sowie die Parteiaktivitäten bildet daher in Europa und insbesondere in Deutschland auf allen Organisationsebenen einen Schwerpunkt. Die Lage der Kurden in der Türkei, den kurdischen Gebieten im Irak und in Syrien sowie die Situation des inhaftierten PKK-Führers Öcalan haben seit langem Einfluss auf die Sicherheitslage in Deutschland. Die hoch emotionalen Protestaktionen zeigen, wie unmittelbar der Konflikt in den dortigen Regionen von den Kurden auch in Deutschland wahrgenommen und bewertet wird. Das künftige Verhalten der PKK-Anhänger hängt daher ganz wesentlich von der weiteren Entwicklung ab. In Abhängigkeit von der Situation im Heimatland steigt sowohl das Risiko gewalttätiger Auseinandersetzungen mit nationalistischen/ rechtsextremistischen Türken - insbesondere nach wechselseiti115 Gründungsdatum war der 27.11.1978. 116 Das kurdische Motto bedeutet übersetzt: "Gratulation zum Jahresgründungstag der Freiheitsbewegung Kurdistans". 260 Extremismus mit Auslandsbezug gen Provokationen - als auch das Risiko gewalttätiger Angriffe von PKK-Anhängern - insbesondere emotionalisierter jugendlicher PKK-Anhänger - auf türkische Einrichtungen. Die angeführten Entwicklungen bedürfen insbesondere hinsichtlich einer möglichen weitergehenden Tendenz zur Anwendung von Gewalt als Mittel zu politischen Auseinandersetzungen auch weiterhin der intensiven nachrichtendienstlichen Beobachtung. 5.5 Ülkücü-Bewegung Sitz/Verbreitung Türkei Gründung/ Mitte des 20. Jahrhunderts Bestehen seit Mitglieder/ Bund: 11.000 Niedersachsen: 700 Anhänger Kurzportrait/Ziele Die rechtsextreme türkische "Ülkücü (Idealisten)-Bewegung" entwickelte sich ab Mitte des 20. Jahrhunderts in der Türkei. Ihr Fundament ist ein stark überhöhter Nationalismus, bei dem die Historie der Türkei und vor allem die nach dem 1. Weltkrieg erfolgte Aufteilung des ehemaligen osmanischen Reiches eine grundlegende Rolle spielen. Die Überhöhung geht mit einer gleichzeitig ausgeprägten Abwertung anderer Ethnien einher. Ziel der Bewegung ist der Schutz des Türkentums sowie eine alle Turkvölker in einem "Großtürkischen Reich" vereinende Nation. Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Bei der "Ülkücü-Bewegung" handelt es sich bedingt durch den stark überhöhten Nationalismus in Verbindung mit der Abwertung anderer Ethnien um eine Bestrebung, die die innere Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung und gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet ist. Aufgrund ihrer Ideologie, die insbesondere gegen Juden, Griechen, Kurden und Armenier gerichtet ist und sich nach außen durch die verwendete Symbolik wie "Drei-Halbmondfahne" 261 Extremismus mit Auslandsbezug und den "Wolfsgruß" zeigt, handelt es sich bei der "Ülkücü-Bewegung" in all ihren Ausprägungen um eine verfassungsfeindliche Bestrebung. Sie erfüllt damit die Voraussetzungen für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz (SS 3 Abs. 1. Nr. 1 und 4 NVerfSchG). Das ideologische Fundament der Ülkücü-Kriterien bildet die 9-Strahlen-Doktrin, verfasst von Alparslan Türkes (1917-1997) im Jahr 1965. Die Strahlen symbolisieren dabei die Theorien des Nationalismus, Idealismus, Moralismus, traditionelle Wissenschaftlichkeit, Soziabilität, Förderungen der Landwirtschaft, Freiheit und Individualismus, Volksnähe, Förderung der nationalen Industrie und der Technik. Aufbauend auf die Doktrin entwickelte sich in der "Ülkücü-Bewegung" eine Grundhaltung und Idealvorstellung. Diese Vorstellung erstreckt sich auf fast alle Lebensbereiche und stellt eine Lebensphilosophie dar, nach der Ülkücü-Anhängerinnen und -Anhänger zu leben haben. Die totale Identifikation mit der Nation, dem Staat sowie der Religion wird als selbstverständlich vorausgesetzt. Ein weiteres Kriterium ist die Absicht, ein "Großtürkisches Reich"117 zu errichten, den sogenannten "Turan". Danach soll ein Volk (das Türkentum) herrschen, mit einer Sprache (das Türkisch), unter derselben Flagge (die drei Halbmonde) auf demselben Territorium (dem "Großtürkischen Reich"). Dabei sind die Überhöhung des Türkentums, des türkischen Charakters und des Kampfes gegen Separatisten wichtige Elemente. Eine rassistische Sichtweise bestärkt das nationale Bewusstsein und ist ein wesentlicher Bestandteil der Ideologie. Die Ülkücü-Anhänger leben nach einem totalitären Normverständnis, nach dem allen Menschen anderer Rassen, insbesondere Juden, Kurden oder anderen Minderheiten in der Türkei, keine Akzeptanz oder Respekt gewährt wird. Abgeleitet davon wird Hass und Gewalt gegenüber fremden Gruppierungen als legitim betrachtet. In der Praxis folgt daraus eine ständige Gewaltbereitschaft gegenüber den Feindbildern, die insbesondere bei den jungen Anhängerinnen und Anhängern und im Internet zu Tage tritt. Auch eine antidemokratische Grundhaltung, mit gezielter Propaganda gegen Linke, Sozialisten, Kommunisten sowie demokratische Institutionen gehört zur der typischen Denkweise dazu. 117 Das "Großtürkische Reich" umfasst folgende Regionen: Altai, Aserbaidschan, Baschkortostan, Chakassien, Dagestan, Gagausien, Kabardino-Balkarien, Karakalpakstan, Karatschai, Kasachstan, Kirgistan, Krim, Nordzypern, Ostturkistan, Tataristan, Tschuwaschien, Turkmenistan, Tuwa, Türkei, Usbekistan und Yakutistan (Quelle: Selbstdarstellung auf turanhaberajansi.org). 262 Extremismus mit Auslandsbezug Der größte Ülkücü-Dachverband in Deutschland ist die 1978 gegründete "Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V." (ADÜTDF, "Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu"), die als Auslandsvertretung der extrem nationalistischen türkischen "Partei der Nationalistischen Bewegung" (MHP, "Milliyetci Hareket Partisi") zu sehen ist. Die MHP wurde 1969 durch Alparslan Türkes gegründet und ist auf Nationalismus und Turanismus ausgerichtet. Alpaslan Türkes wird von den Anhängern der ADÜTDF bis in die Gegenwart sehr verehrt. Die ADÜTDF pflegt eine Anti-EU-Rhetorik und agitiert vehement gegen die PKK. Seit 2018 besteht ein Wahlbündnis mit der "Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung" (AKP, "Adalet ve Kalkinma Partisi"), wodurch beide Parteien zusammen die Mehrheit im türkischen Parlament stellen. Die ADÜTDF mit Sitz in Frankfurt am Main teilt sich in ihrer Organisationsstruktur in Deutschland in mehrere Bölge (Gebiete) auf. Niedersachsen gehört zum Bölge Nord. Aktive Vereine sind in Braunschweig, Hannover, Osnabrück und Salzgitter bekannt. Im bundesweiten Vergleich bildet Niedersachsen keinen Schwerpunkt der Aktivitäten. Auf europäischer Ebene existiert der Dachverband "Türkische Konföderation in Europa" ("Avrupa Türk Konfederasyon", ATF). Er besteht aus der ADÜTDF und neun weiteren nationalen Vereinigungen. Aktivitäten in Niedersachsen Die Vereine, die der "Ülkücü-Bewegung" zugerechnet werden, organisieren regelmäßig Treffen zu bestimmten Anlässen. Das Aktionsspektrum ist zielund zweckorientiert. Um das ideologische Gedankengut zu verfestigen und das Gemeinschaftsgefühl zu etablieren, wurden auch im Jahr 2019 kontinuierlich kulturelle und familiäre Feste veranstaltet. Dazu zählen beispielsweise nationale oder religiöse Feierlichkeiten. Gedenkveranstaltungen für den Urvater Alparslan Türkes, insbesondere sein Todestag am 4. April, gehören in vielen Vereinen zur Tagesordnung. Dabei sind die Veranstaltungen nur vordergründig kulturell und religiös geprägt. Es schwingt in der Regel eine Überhöhung des türkischen Nationalismus, z. B. durch die Ausgestaltung der Räumlichkeiten mit Flaggen, Symbolen oder Musik, mit. 263 Extremismus mit Auslandsbezug Veranstaltungen dieser Art zeigen, dass die der "Ülkücü-Bewegung" zuzurechnenden Vereine zwar bemüht sind, sich nach außen hin als sozial und engagiert darzustellen. Sie versuchen dabei aber, auch unter außer Acht lassen demokratischer Grundprinzipien, das Wohl und den Schutz der kulturellen und religiösen Werte beizubehalten, nationalistische hervorzuheben und die Anhänger, insbesondere die Jugendlichen, an sich zu binden und im Sinne der Ülkücü-Ideologie zu sozialisieren. Im Internet wird die ganze Bandbreite der Bewegung und ihrer Anhänger offenbart - häufig in drastischen Bildern und Worten. Viele der meist jugendlichen Anhänger bekräftigen in ihrer Selbstdarstellung über das Internet eine rassistische, kulturelle und mitunter auch religiöse Überlegenheit. Der Einmarsch der türkischen Armee in die kurdisch besiedelten Gebiete in Nordsyrien im Rahmen der Militäroperation "Friedensquelle" wurde von der "Ülkücü-Bewegung" positiv bewertet, da dadurch die Autonomiegebiete an der türkischen Südgrenze beseitigt wurden und nicht mehr die Souveränität und Integrität des türkischen Staates bedrohen können. Entsprechend waren Spannungen zwischen den Anhängern der "Ülkücü-Bewegung" und der PKK durchaus wahrzunehmen. So kam es im Oktober 2019 in Peine und Hannover zu Auseinandersetzungen zwischen Personen mit türkischem und kurdischem Hintergrund. Insgesamt wirkten jedoch die Anweisungen der Ülkücü-Vereine, auf Gewaltanwendung und Provokationen grundsätzlich zu verzichten. Im Gegensatz hierzu versuchten in Herne (Nordrhein-Westfalen) circa 100 pro-kurdische Demonstranten einen Kiosk zu stürmen, nachdem eine Person von dort den "Wolfsgruß" gezeigt hatte. Hierbei gab es Körperverletzungen und erhebliche Sachbeschädigungen. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die politischen Entwicklungen in der Türkei sind für die "Ülkücü-Bewegung" in der Bundesrepublik Deutschland sowohl Impulsgeber als auch richtungsweisende Grundlage. Eine ausgeprägte Pro-Erdogan-Stimmung in Deutschland, die gerade seit der politischen Allianz zwischen AKP und MHP bei den Anhängern zunimmt, verstärkt dabei die nationalistische Ausrichtung der Vereine und eine Abkehr 264 Extremismus mit Auslandsbezug von Integration. Die militärische Offensive "Friedensquelle" verschärft aktuell die Spannungen auch in der Bundesrepublik Deutschland. Bisher zeigen die Appelle der Vereine, Provokationen nicht in Gewalt ausarten zu lassen, überwiegend ihre Wirkung. Solange die türkische Regierung ihr Ziel einer Schutzzone in Syrien nicht erreicht hat und die militärischen Einsätze gegen die PKK anzudauern drohen, muss aber weiterhin im gesamten Bundesgebiet verschärft mit Demonstrationen, Spannungen und im Einzelfall auch Ausschreitungen zwischen beiden Gruppierungen gerechnet werden. 265 06 Prävention Prävention 6.1 Prävention Für eine effiziente und nachhaltige Sicherheitspolitik müssen Repression und Prävention Hand in Hand gehen. Aus diesem Bewusstsein heraus hat der Niedersächsische Verfassungsschutz 2014 den phänomenübergreifenden Fachbereich Extremismusprävention eingerichtet. Dieser ist seit seiner Entstehung stetig angewachsen und umfasst eine Vielzahl von Angeboten, von der Informationsvermittlung über Extremismusphänomene und Radikalisierung bis hin zum Aussteigerprogramm. Da sich die extremistischen Szenen ständig wandeln, werden die Präventionsangebote des Niedersächsischen Verfassungsschutzes stetig an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Sie sind zudem zielgruppenorientiert und niedrigschwellig erreichbar. Dies stellt sicher, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu den Angeboten haben, um sich zu informieren, Ansprechpartner bei konkreten Fragen zu finden und ggf. sogar selbst Hilfe zu erhalten, beispielsweise beim Ausstieg aus der extremistischen Szene. Extremismusprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die ausschließlich im Zusammenwirken von Staat und Zivilgesellschaft bewältigt werden kann. Der Niedersächsische Verfassungsschutz ist daher Kooperationspartner innerhalb eines Netzwerkes von unterschiedlichen Präventionsakteuren in Niedersachsen sowie auf Bundesebene. Damit trägt er zu einer gelingenden und ganzheitlich angelegten Extremismusprävention für Niedersachsen bei. Deshalb hat er federführend an der Erarbeitung des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus - für Demokratie und Menschenrechte mitgearbeitet und ist gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA NI) geschäftsführend in der Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen (KIP NI) tätig. Der Niedersächsische Verfassungsschutz hält folgende Präventionsangebote bereit: f Bereitstellung von Referentinnen und Referenten für Fachvorträge, f Veröffentlichung von Informationen des Verfassungsschutzes im Rahmen eigener Veranstaltungen und Publikationen, 268 Prävention f speziell für bestimmte Adressatenkreise konzipierte Informationsreihen (u. a. Wanderausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus"118, Lehrkräftefortbildungen, Beratung von Funktionsträgerinnen und -trägern in Städten und Kommunen), f Betreuung von Personen, die sich von extremistischen Ideologien, Szenen und Lebenswirklichkeiten abwenden möchten (Aussteigerprogramm Aktion Neustart119). 6.2 Vortragsund Informationsveranstaltungen Ein wichtiger Baustein der Präventionsangebote des Niedersächsischen Verfassungsschutzes sind Vortragsund Informationsveranstaltungen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes können zu allen Aspekten des Extremismus als Referentinnen und Referenten eingeladen werden, z. B. von Kommunen, Vereinen, Parteien, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Behörden, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen. Ebenso werden Projekttage, Seminare und Workshops auf Anfrage fachlich begleitet. Die Themen und Formate können dabei innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Verfassungsschutzes mit den Referentinnen und Referenten flexibel vereinbart werden. Der Niedersächsische Verfassungsschutz ist außerdem auf wichtigen Präventionsveranstaltungen wie dem Jahreskongress des Deutschen Präventionstages regelmäßig vertreten. In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach fachlicher Begleitung stetig gestiegen. Während im Jahr 2014 noch 62 Fachvorträge zu allen Erscheinungsformen des Extremismus gehalten wurden, waren es 2018 bereits 377. Auch 2019 lässt sich mit insgesamt 392 Vorträgen wieder eine leichte Steigerung feststellen. Dabei wurden über 20.000 Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Erscheinungsformen im Rechtsextremismus, Islamismus, Linksextremismus sowie andere den Verfassungsschutz betreffende Themen informiert. 118 Siehe Kapitel 6.3. 119 Siehe Kapitel 6.8. 269 Prävention Der Schwerpunkt lag 2019, wie in den Jahren zuvor, auf den Themenbereichen Rechtsextremismus (102 Vorträge mit rund 3.000 Teilnehmenden) und Islamismus, hier insbesondere dem Salafismus (79 Vorträge mit rund 3.200 Teilnehmenden). Über das Thema Linksextremismus haben sich etwa 1.900 Personen in 31 Vorträgen informieren lassen. Die übrigen 180 Vorträge betrafen vor allem die Bereiche Prävention/Deradikalisierung und Aufgaben des Verfassungsschutzes. Insgesamt zeigt sich, dass das Thema Rechtsextremismus als Folge rechtsextremistischer Vorfälle und Anschläge auch bei den Vortragsanfragen wieder an Gewicht gewonnen hat. Nachgefragt wurden zudem vermehrt die Themen Unterscheidung zwischen Rechtspopulismus und Extremismus sowie Extremismus in Sozialen Medien. Der Niedersächsische Verfassungsschutz war 2019 wie in den Jahren zuvor Partner bei regionalen und überregionalen Präventionsformaten. Im Mai 2019 war der Niedersächsische Verfassungsschutz mit einem Stand auf dem 24. Jahreskongress des Deutschen Präventionstages in Berlin vertreten. Dabei präsentierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Präventionsangebote des Niedersächsischen Verfassungsschutzes, tauschten sich mit den Besucherinnen und Besuchern aus und beantworteten Fragen. Insbesondere das umfangreiche Angebot an Informationsmaterialien, das Aussteigerprogramm Aktion Neustart, die Wanderausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus" und die ressortübergreifende Kooperation innerhalb der Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen (KIP NI) fanden großen Anklang beim Publikum. 270 Prävention Am 20.09.2019 fand in Hildesheim das von der Robert-Bosch-Gesamtschule ausgerichtete stadtweite Toleranzfestival statt, an dem sich der Niedersächsische Verfassungsschutz mit einem Schüler-Workshop zu Ideologie und Aktionsformen des Rechtsextremismus beteiligte. In der zweiten Jahreshälfte 2019 war der Niedersächsische Verfassungsschutz mit Vorträgen zum Rechtsextremismus in der Veranstaltungsreihe "Sicherheit von Amtsund Mandatsträgern" vertreten, die vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport niedersachsenweit für die Regionen der sechs Polizeidirektionen organisiert wurde. Die Reihe wird 2020 auf breiter Ebene der Polizeiinspektionen fortgeführt. 6.3 Ausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus" Ein seit Jahren erfolgreiches und anschauliches Format der Präventionsarbeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes bildet die Wanderausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus". U. a. anhand einschlägiger Musik, Internetpropaganda und Szenebekleidung werden grundlegende Informationen zum Rechtsextremismus, seinen Ausprägungen und dessen Werbemethoden vermittelt. Die Ausstellung gibt unter anderem Einblicke in die rechtsextremistische Jugendszene und eignet sich insbesondere für Schülerinnen und Schüler bzw. Auszubildende. Sie wird durch Referentinnen und Referenten des Niedersächsischen Verfassungsschutzes begleitet, die im Rahmen von 90-minütigen Führungen die Fragen der Teilnehmenden beantworten. 271 Prävention Bereits seit dem Jahr 2005 stellt der Niedersächsische Verfassungsschutz diese Wanderausstellung zur Informationsvermittlung über den Rechtsextremismus zur Verfügung. Im Jahr 2013 wurde sie grundlegend überarbeitet und neu konzipiert. Seit dieser Neukonzeptionierung im Jahr 2013 fanden rund 1.000 Führungen statt, bei denen ungefähr 23.000 Teilnehmende erreicht worden sind. Insgesamt war die Wanderausstellung seit 2005 in 90 Orten Niedersachsens und angrenzenden Bundesländern zu sehen. Im Jahr 2019 war die Ausstellung in Hann. Münden, Stuhr-Brinkum, Celle, Osnabrück und Soltau zu Gast. In 156 Führungen informierten die Referentinnen und Referenten des Niedersächsischen Verfassungsschutzes annähernd 3.500 Personen über die aktuellen Entwicklungen im Rechtsextremismus. Die Ausstellung ist für 2020 schon ausgebucht. Für die Folgejahre gibt es bereits zahlreiche Interessenten. 6.4 Informationsmaterialien Der Niedersächsische Verfassungsschutz erstellt Informationsmaterialien (Faltblätter & Broschüren) zu aktuellen Entwicklungen im Extremismus und veröffentlicht den jährlichen Verfassungsschutzbericht, der einen detaillierten Überblick über die extremistischen Entwicklungen in Niedersachsen gibt. Die Materialien können kostenfrei beim Niedersächsischen Verfassungsschutz bestellt werden und stehen auch auf der Webseite des Niedersächsischen Verfassungsschutzes zum kostenlosen Download zur Verfügung. Bislang sind folgende Titel erhältlich: f "Rechtsextremismus" (Flyer), f "Identitäre Bewegung Deutschland (IBD): Ideologie und Aktionsfelder" (Broschüre), f "Reichsbürger und Selbstverwalter" (Flyer), f "Islamismus" (Flyer), f "Salafismus: Erscheinungsformen und aktuelle Entwicklungen" (Broschüre), 272 Prävention f "Jihadistischer Salafismus" (Flyer), f "Frauen im Salafismus: Erscheinungsformen und aktuelle Entwicklungen" (Broschüre), f "Jugend und Familie im Salafismus" (Broschüre), f "Linksextremismus" (Flyer), f "Autonome Gewalt" (Flyer), f "Vom Autonomen zum Postautonomen: Autonome in Bewegung" (Broschüre), f "Verfassungsschutz durch Aufklärung" (Flyer), "Spionage - (k)ein Thema?!"(Flyer). 273 Prävention Neue Broschüre "Jugend und Familie im Salafismus" In der salafistischen Ideologie hat die Familie eine große Bedeutung. Deshalb ist davon auszugehen, dass es künftig mehr Familien geben wird, in denen Kinder nach salafistischen Werten erzogen werden. Neben den Elternhäusern leisten gerade salafistische Moscheen einen entscheidenden Beitrag zur ideologischen Erziehung entsprechend der salafistischen Lehre. Dort werden Predigten, Vorträge und Propagandaliteratur in Form von Ratgebern für Eltern bereitgestellt, um diese zu einer salafistischen Kindererziehung zu befähigen. Auch für Kinder und Jugendliche bieten salafistische Moscheen zahlreiche Unterrichtsund Freizeitangebote an, um diese möglichst früh in ein salafistisches Umfeld einzubinden. Die neue Broschüre des Niedersächsischen Verfassungsschutzes "Jugend und Familie im Salafismus" greift diese wichtigen Themen auf und erläutert die Hintergründe einer salafistischen Erziehung, typische Verhaltensweisen und Ausdrucksformen jugendlicher Salafisten sowie entscheidende Szenemerkmale. Eine Übersicht der Ansprechpartner, die in Niedersachsen im Rahmen der Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen (KIP NI) bei Hinweisen auf eine salafistische Radikalisierung Informationen, Beratung und Hilfestellung geben können, ergänzt das Angebot. 6.5 Symposien Bereits seit 2006 werden vom Niedersächsischen Verfassungsschutz öffentliche Symposien veranstaltet, in deren Rahmen anerkannte Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Blickwinkeln Themen des Extremismus diskutieren. Am 21.08.2019 fand das 16. Symposium des Niedersächsischen Verfassungsschutzes statt. Zum Thema "Extremismus und Jugendkultur" begrüßten der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, und der Niedersächsische Verfassungsschutzpräsident, Bernhard Witthaut, im Alten Rathaus in Hannover 195 Gäste. 274 Prävention Nachdem am Vormittag Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kurze Einblicke in die Jugendkultur in extremistischen Szenen aus Sicht und Erkenntnis des Verfassungsschutzes gegeben hatten, standen am Nachmittag vier Workshops zur Auswahl: f Jugendliche im Fokus von extremistischer Onlinepropaganda (jugendschutz.net), f "Die Quelle Deines Stolzes ist der Islam!" Identität und Religiosität in der politischen Bildung und Präventionsarbeit (ufuq.de), f Theater als Methode der Extremismusprävention. Chancen und Verfassungsschutzpräsident Bernhard Witthaut (1. v.r.) Grenzen (Schauspielkollektiv Lüneburg), mit der Moderatorin und den Referenten f Mit der App "KonterBUNT" gegen Stammtischparolen einschreiten (Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung). Um die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die Veranstaltung direkt mit einzubinden, wurde im Vorfeld des Symposiums in Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde ein Ideen-Wettbewerb für Schülerinnen und Schüler ab der 10. Klasse ausgeschrieben. Die Schülerinnen und Schüler waren aufgerufen, ihre Ideen zu Schlagworten wie "Extremismus", "Menschenrechte", "Freiheit" oder "Gewalt" Verfassungsschutzpräsident Bernhard Witthaut (4. v.l.) kreativ zu bearbeiten. Schülerinnen und Schüler der BBS Lingen, der mit den Abordnungen der Gewinnerklassen Oberschule Lachendorf und des Gymnasiums Burgdorf stellten ihre Beiträge im Rahmen des Symposiums vor. Der Gewinnerbeitrag, das selbstgeschriebene Lied "Zusammen friedlich sein", wurde von der Klasse 10 A des Gymnasiums Burgdorfs bei der Veranstaltung aufgeführt. "Zusammen friedlich sein" - Song gegen Extremismus 2019, Klasse 10A, Gymnasium Burgdorf Extremismus hilft nicht, um glücklich zu sein. Gespielte Akzeptanz, ist das nicht alles nur Schein? Zusammenhalt mit allen, das kennen sie kaum, Radikalen Gruppen sollte niemand vertrau'n. Schützt euch und fallt nicht auf die Werbung rein, Helft einander und fühlt euch niemals allein. Wir wissen, es ist nicht besonders leicht, Doch sind wir uns nicht einig, dass es endgültig reicht? 275 Prävention Sie sprechen von Zusammenhalt, die Rechtsextremisten, Doch stehen sie alleine da, wir werden beschissen! Das ist nicht fair, geht bitte bloß nicht dazu, Sie akzeptieren nichts und geben niemals Ruh'! Wir sind nicht alleine, wir halten zusamm'n Jeder ist da wichtig, jede Frau, jeder Mann. Mit Radikalisierung funktioniert das nicht Ändert eure Sicht, bevor hier Krieg ausbricht. Refrain: Oh, zusammen! Oh, zusammen! (2x) Wir halten zusammen, wir haben Spaß Wir sind stark, wir packen das! Wir erleben was Neues, wir sind füreinander da Probleme werden klein, das wird wunderbar! Oh, zusammen! Oh, zusammen! (2x) Oh, zusammen! Oh, zusammen! (4x, plus Rufe) ein Schüler: Schaffen wir das? Chor: Zusammen! ein Schüler: Was unmöglich scheint? Chor: Zusammen! ein Schüler: Nicht allein! Chor: Zusammen! ein Schüler: Mal wieder friedlich sein! Chor: Zusammen! ein Schüler: Keinen Krieg! Chor: Zusammen! ein Schüler: Keinen Streit! Chor: Zusammen! ein Schüler: Was sind wir? Chor: Zusammen! ein Schüler: Macht alle mit! Chor: Zusammen! Oh, zusammen! Oh, zusammen! (4x) a capella mit Publikum Oh, zusammen! Oh, zusammen! (2x wieder mit Instrumenten), Fermate Schlusskadenz: Solo eine Schülerin: Zusammen Alle: fried-----lich--sein! Als zentrales Ergebnis der Veranstaltung lässt sich festhalten, dass alle extremistischen Szenen sich in ihren Angeboten insbesondere an Jugendliche und junge Erwachsene richten, indem sie Elemente der Jugendkultur bzw. der Kommunikation über Soziale Medien für sich adaptieren und mit ihren jeweiligen Ideologien verknüpfen. Das geschieht etwa mit den Mitteln von Musik oder angesagter Kleidung. Es ist daher die Aufgabe des Verfassungsschutzes, einerseits diese Entwicklungen genau zu beobachten, und andererseits Präventionsangebote zu entwickeln, um diese Zielgruppen zu erreichen. Vorgestellt wurde während der Veranstaltung als Beispiel das Online-Angebot von Aktion Neustart120, des Aussteigerprogramms des Niedersächsischen Verfassungsschutzes, das sich u. a. mit Videos und Memes121 an mögliche zukünftige Aussteiger aus den extremistischen Szenen richtet und auf vielen gängigen SocialMedia-Kanälen vertreten ist. 120 Siehe auch Kapitel 6.8. 121 Memes sind mit einem Text kombinierte aussagekräftige Motive zur Verbreitung im 276 Internet. Prävention 6.6 Podiumsdiskussionen 2014 initiierte der Niedersächsische Verfassungsschutz mit "Aktuell und Kontrovers - Verfassungsschutz im Diskurs mit Wissenschaft und Zivilgesellschaft" eine weitere Veranstaltungsreihe. Bei diesem Format stehen nicht die eigenen Positionen des Niedersächsischen Verfassungsschutzes im Vordergrund; vielmehr bietet es ein Forum, um Akteure der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und der Politik über aktuelle Themen miteinander ins Gespräch zu bringen. Am 06.02.2019 fand im Veranstaltungszentrum "Rotation" in den ver.di-Höfen in Hannover die siebte Veranstaltung der Reihe mit dem Titel "Raus aus dem Extremismus - Chancen und Herausforderungen" mit 125 Gästen statt. Dr. Benno Köpfer (Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg), Thomas Mücke (Violence Prevention Network e. V.), Christopher Krumm (Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen) und ein Aussteiger aus der rechtsextremistischen Szene diskutierten, moderiert durch Dr. Andreas Schwegel (LKA NI), untereinander und mit dem Publikum über Radikalisierung und Wege aus dem Extremismus. Der Niedersächsische Verfassungsschutzpräsident, Bernhard Witthaut, betonte in seinen Begrüßungsworten die wichtige Bedeutung von Aussteigerprogrammen in der Prävention. Er sprach sich zudem dafür aus, Prävention als wichtigen Teil der Sicherheitspolitik zu begreifen und appellierte an die Gesellschaft, Menschen, die aus einer extremistischen Szene ausgestiegen sind, eine zweite Chance zu geben. v.l.n.r. Christopher Krumm, Verfassungsschutzpräsident Denn nur auf diese Weise seien Bemühungen um (Re-)Integration Bernhard Witthaut, Thomas Mücke, Dr. Benno Köpfer, erfolgreich und könne einer erneuten Hinwendung zur Szene wirkDr. Andreas Schwegel sam vorgebeugt werden. Die Referenten betonten die Wichtigkeit eines vielfältigen Angebots im Bereich der Ausstiegsarbeit. Dennoch sei eine Verstetigung von häufig nur kurzfristig finanziell geförderten Programmen notwendig, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine konstante Perspektive zu bieten und sicherzustellen, dass gut funktionierende Programme dauerhaft weitergeführt werden können. 277 Prävention 6.7 Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen (KIP NI) 6.7.1 Struktur Die islamistische und hierbei vor allem die salafistische Radikalisierung junger Menschen stellt Staat und Gesellschaft vor große Herausforderungen. Wichtig ist, Radikalisierungsprozessen vorzubeugen oder diese aufzuhalten. Das Land Niedersachsen begegnet dieser Herausforderung, indem es auf eine lebendige und vielfältige Präventionslandschaft setzt. Diese Vielfalt sowie die sicherheitspolitische Lage (z. B. Rückkehrende aus den ehemaligen Jihadgebieten in Syrien und im Irak) machen eine strukturierte und abgestimmte Vorgehensweise notwendig. Im Juli 2016 hat die Niedersächsische Landesregierung deshalb die Einrichtung der "Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen" (KIP NI) beschlossen. Die KIP NI hat zur Aufgabe, die vorhandenen Netzwerke der unterschiedlichen Akteure im Bereich der Islamismusprävention zu bündeln, zu institutionalisieren und zu intensivieren. Sie ist damit die zentrale Stelle in Niedersachsen, an der die vielfältigen Ansätze der Islamismusprävention zusammenlaufen, abgestimmt und strukturiert werden. Die Kompetenzstelle ist eine ressortübergreifende Einrichtung, in welcher der Sachverstand f des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI), f des Landeskriminalamtes Niedersachsen (LKA NI), f des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) mit der zivilgesellschaftlichen Beratungsstelle zur Prävention neo-salafistischer Radikalisierung - beRATen e. V., f des Niedersächsischen Justizministeriums (MJ) mit dem Landespräventionsrat Niedersachsen (LPR NI) sowie f des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) zusammengeführt wird. 278 Prävention Die Geschäftsführung der Kompetenzstelle wird gemeinsam und gleichberechtigt durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz (Fachbereich Extremismusprävention) und das LKA NI (Präventionsstelle Politisch Motivierte Kriminalität) wahrgenommen. Die an der KIP NI beteiligten Ressorts sind auf mehreren Ebenen miteinander vernetzt: f Eine Steuerungsgruppe, bestehend aus den jeweils zuständigen Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern der an der KIP NI beteiligten Ministerien, setzt die wesentlichen Weichenstellungen für die Islamismusprävention in Niedersachsen. f Zur interministeriellen Vernetzung auf Arbeitsebene finden regelmäßig Vernetzungstreffen mit den für die Islamismusprävention zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern statt. Hier werden die Details der ressortübergreifenden Islamismusprävention gemeinschaftlich erarbeitet, neue Trends im Themenfeld Islamismus diskutiert, Präventionsansätze entwickelt und bei Bedarf Projektgruppen eingerichtet. f Die Arbeit der KIP NI wird durch einen Fachbeirat, bestehend aus Mitgliedern aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft, beratend begleitet. 279 Prävention 6.7.2 Arbeitsschwerpunkte f Strategische Koordinierung In den verschiedenen Gremien der KIP NI werden nachhaltige Strategien für die Islamismus-/Salafismusprävention in Niedersachsen entwickelt. Der Niedersächsische Verfassungsschutz koordiniert diesen Entwicklungsprozess. f Einzelfallbezogene Koordinierung Zur Koordinierung und Bearbeitung von Einzelfällen beruft das LKA NI Fallkonferenzen mit den jeweils erforderlichen Akteuren ein. Im Ergebnis entstehen für den jeweiligen Einzelfall maßgeschneiderte Präventionskonzepte. f Aufbau von kommunalen Präventionsnetzwerken Der Niedersächsische Verfassungsschutz, das LKA NI, das Niedersächsische Justizministerium und beRATen e. V. kümmern sich gemeinsam um den Aufbau von lokalen Netzwerken der Islamismus-/Salafismusprävention, um sicherzustellen, dass Informationen für die Akteure problemlos zugänglich sind, Meldewege etabliert werden und die Fallbearbeitung vor Ort effizient erfolgen kann. f Sensibilisierung Alle an der KIP NI beteiligten Akteure bieten Maßnahmen zur Sensibilisierung der mit dem Phänomen Islamismus/Salafismus konfrontierten Einrichtungen und der Öffentlichkeit an. Detaillierte Informationen zu den Sensibilisierungsund Informationsangeboten des Niedersächsischen Verfassungsschutzes sind den Kapiteln "6.2 Vortragsund Informationsveranstaltungen" sowie "6.4 Informationsmaterialien" zu entnehmen. f Intervention und Deradikalisierung Das Aussteigerprogramm des Niedersächsischen Verfassungsschutzes Aktion Neustart122 hilft Ausstiegswilligen dabei, sich von der Szene zu distanzieren und neue Bindungen aufzubauen. 122 Siehe Kapitel 6.8. 280 Prävention Die zivilgesellschaftliche Beratungsstelle zur Prävention neosalafistischer Radikalisierung beRATen e. V. bietet Beratung bei Radikalisierungsverdachtsfällen und steht Angehörigen bzw. dem Umfeld von Radikalisierten als Ansprechpartner zur Verfügung. 6.7.3 Ausbau der KIP NI zum Landesprogramm Im Herbst 2018 hat die Niedersächsische Landesregierung entschieden, die KIP NI zum Landesprogramm für Islamismusprävention auszubauen. Bis September 2019 haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller an der Kompetenzstelle beteiligten Ressorts unter Moderation der KIP NI-Geschäftsführung eine Zielstruktur für das Landesprogramm für Islamismusprävention erarbeitet. Dabei galt es, die bisherigen Organisationsstrukturen sowie die Arbeitsfelder der an der KIP NI beteiligten Ressorts in die Zielstruktur des neuen Landesprogramms zu überführen. Folgende inhaltliche Schwerpunkte wurden in diesem Prozess gesetzt: f Fortentwicklung und Umsetzung von Präventionsstrategien, f Intensivierung und Ausbau der Netzwerkarbeit, f Stärkung von Präventionsangeboten vor Ort, f Gewährleistung der Informationsvermittlung, f Bereitstellung von Interventionsund Deradikalisierungsangeboten sowie f Qualitätssicherung. Um Extremismusprävention in Niedersachsen insgesamt zu stärken, fand die Ausarbeitung der Zielstruktur für das Landesprogramm für Islamismusprävention in enger inhaltlicher Abstimmung mit dem im Justizministerium angesiedelten Landesprogramm gegen Rechtsextremismus - für Demokratie und Menschenrechte statt. Dieses wurde inhaltlich ebenfalls überarbeitet. Voraussichtlich im Frühjahr 2020 wird der Ausbau der KIP NI zum Landesprogramm vollzogen sein. 281 Prävention 6.7.4 Arbeitsgruppen Innerhalb der KIP NI wurde 2019 in zwei interministeriellen Arbeitsgruppen (AG) zu Themenfeldern mit besonderer Bedeutung gearbeitet. f AG "Kommunale Strukturen der Islamismusprävention": In dieser Arbeitsgruppe (AG KoStI) geht es um die zielgerichtete Stärkung der Islamismusprävention auf kommunaler Ebene. Für eine ganzheitliche Islamismusprävention im Flächenland Niedersachsen ist es notwendig, dass Präventionsstrukturen auf Landesebene durch Strukturen auf kommunaler Ebene ergänzt werden. Deswegen ist ein zentrales Anliegen der KIP NI die Bildung von kommunalen Netzwerken für Islamismusbzw. Extremismusprävention. Ziel der AG KoStI ist es daher, ressortübergreifend Standards der Islamismusprävention auf kommunaler Ebene zu erarbeiten. Hierfür stimmen sich das LKA NI, der Niedersächsische Verfassungsschutz, der Landespräventionsrat Niedersachsen und beRATen e. V. in regelmäßigen Sitzungen über die Bedarfe vor Ort und Standards für kommunale Netzwerke der Extremismusprävention ab. Außerdem initiieren und begleiten sie die Netzwerkbildung vor Ort und unterstützen z. B. durch Moderation, administrative Tätigkeiten, Vernetzung mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren und Angeboten sowie Vermittlung/Durchführung von Fachvorträgen zum Themenfeld Islamismus. Die AG KoStI steht dem jeweiligen kommunalen Netzwerk auch langfristig beratend zur Seite. In mehreren Kommunen wurden mittlerweile Netzwerkstrukturen erarbeitet und Meldewege institutionalisiert. Als Mitglied der AG KoStI begleitet der Niedersächsische Verfassungsschutz Prozesse bzw. Netzwerke in Hildesheim, Osnabrück, Salzgitter und Wolfsburg. f AG "Umgang mit Rückkehrenden aus Syrien und dem Irak" Die Anfang 2018 unter Federführung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes eingerichtete, ressortübergreifende AG "Umgang mit Rückkehrenden aus Syrien und dem Irak" konnte 2019 ihre Arbeit abschließen. Das Ziel der AG bestand einerseits darin, bereits gut funktionierende Instrumente und Maßnahmen der Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung, die den 282 Prävention Bereich der Rückkehrerinnen und Rückkehrer betreffen, zusammenzustellen. Zum anderen sollten sich aus der Praxis ergebende Herausforderungen benannt werden. Die von der AG formulierten Handlungsempfehlungen dienen als Grundlage für weitere fachspezifische Bearbeitungen des Themas innerhalb der an der KIP NI beteiligten Ressorts. 6.7.5 Rückkehrkoordination Im September 2019 wurde im Rahmen der KIP NI im Niedersächsischen Verfassungsschutz und im LKA NI die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderte Projektstelle der Rückkehrkoordination eingerichtet, um der besonderen Bedeutung des Themenfeldes der IS-Rückkehrer Rechnung zu tragen. Ihre Aufgabe besteht darin, die konkreten Maßnahmen, die in ressortübergreifenden Fallkonferenzen zu Rückkehrsachverhalten beschlossen wurden zu koordinieren. Darüber hinaus bereitet sie für das Themenfeld IS-Rückkehrer relevante Informationen auf, um z. B. in Präventionsnetzwerken beratend tätig zu werden. Die enge Vernetzung mit dem BAMF und der regelmäßige Austausch mit den in anderen Bundesländern eingestellten Rückkehrkoordinatoren ist hierfür ein strategisch wertvoller Baustein. 6.7.6 Jahresveranstaltung Am 13.11.2019 fand im Alten Rathaus in Hannover die dritte Jahresveranstaltung der Kompetenzstelle Islamismusprävention (KIP NI) mit dem Titel "Vernetzt für eine ganzheitliche Islamismusprävention" statt. Der Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Stephan Manke, der Präsident des Landeskriminalamtes Niedersachsen, Friedo de Vries, und der Niedersächsische Verfassungsschutzpräsident, Bernhard Witthaut, begrüßten die 158 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Sie betonten die Notwendigkeit einer engen interdisziplinären Zusammenarbeit in der Extremismusprävention. Hartmut Pfeiffer, Leiter Kriminologische Forschung und Statistik im Landeskriminalamt Niedersachsen, arbeitete in seinem HauptvorHartmut Pfeiffer, LKA NI 283 Prävention trag die Grundbedingungen für eine gelingende vernetzte Extremismusprävention heraus. Dr. Andreas Schwegel und Lisa Gellert (Geschäftsführung KIP NI) gaben im Anschluss einen Überblick über die Aktivitäten und Arbeitsschwerpunkte der KIP NI 2019. Im zweiten Teil der Veranstaltung hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, das Thema "Vernetzung" in mehreren Impulsen zu vertiefen: f Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: "Beraten und Netzwerken in der Präventionsarbeit" Jens Jeitner (Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung), Judith Grautstück und Harry Guta (beRATen e. V.) stellten die Frage, was die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von einem Landesakteur in Bezug auf Islamismusprävention erwarten. Im Ergebnis wurde insbesondere der Wunsch nach einem verlässlichen Ansprechpartner, nach speziellen Angeboten für Lehrkräfte und phänomenübergreifenden Informationen deutlich. f Niedersächsisches Kultusministerium: "Netzwerkarbeit im Kontext Schule" Doerthe Niebaum und Achim Aschenbach von der Niedersächsischen Landesschulbehörde verdeutlichten anhand eines Praxisbeispiels den Umgang mit Radikalisierungsfällen in der Schule. Dabei erarbeiteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Netzwerkstruktur von Akteuren und Unterstützern. Wolfsburg wurde als gutes Beispiel eines funktionierenden Netzwerkes herausgehoben. f Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport: "Kinder von Rückkehrenden aus Syrien und dem Irak. Eine Herausforderung für spezialisierte Netzwerke" Der Impuls zu Rückkehrenden, geleitet von Özge Eker (KIP NI), Dr. Alexandra Dittmann-Balcar und Sohaila Awad (LKA NI), behandelte insbesondere das Thema Kindeswohlgefährdung, wobei deutlich wurde, dass noch viele Einzelaspekte einer Klärung bedürfen. 284 Prävention f Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport: "Netzwerke für Extremismusprävention - wer, wo, was und warum?" In diesem, von Lisa Gellert (Niedersächsischer Verfassungsschutz) und Heike Ehlers (LKA NI) moderierten Impuls wurden die im Titel angesprochenen Fragen näher betrachtet. Dabei wurden die Niedrigschwelligkeit und unkomplizierte Erreichbarkeit lokaler Präventionsangebote besonders betont. In lokalen Netzwerken sollten zudem alle Ebenen der Prävention und alle relevanten Akteure vertreten sein. Bestenfalls ist ein zentraler Ansprechpartner etabliert, z. B. in Form einer zentralen Koordinierungsstelle, damit Anfragende ohne Hürden oder Hemmschwellen Hilfe und Informationen erhalten. f Niedersächsisches Justizministerium: "Welche Bedeutung hat die Zivilgesellschaft bei der Netzwerkarbeit?" Im Impuls zur Bedeutung von Zivilgesellschaft in der Netzwerkarbeit, den Dr. Menno Preuschaft und Carolin Scholz vom Landespräventionsrat Niedersachsen moderierten, wurden zunächst zivilgesellschaftliche Projekte im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" vorgestellt. Anhand einer Modellstadt, in der sich eine islamistische Szene etabliert hat, wurde dann mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgespielt, welche Rollen verschiedene Akteure in der fiktiven Situation spielen und welche Aufgaben lokale zivilgesellschaftliche Institutionen erfüllen können. Einen kreativen Einblick in das Thema Islamfeindlichkeit und Ausgrenzung gab die Poetry-Slammerin Betül Demir von i,slam. Im seinem Schlusswort warb Verfassungsschutzpräsident Bernhard Witthaut für die Fortführung des Austausches und für eine noch weiter intensivierte Zusammenarbeit innerhalb der Prävention von Islamismus und Salafismus. 285 Prävention 6.7.7 KIP NI-Website Die Website der KIP NI steht Nutzern, die sich für das Phänomen des Islamismus/Salafismus und für die Islamismusprävention in Niedersachsen interessieren, zur Verfügung. Dort erhalten Sie Informationen zum Phänomenbereich, zur Arbeit von KIP NI, zu Veranstaltungen und zu Hilfsangeboten. Zudem können über die Website Informationsmaterialien abgerufen und kostenlos bestellt werden. Weitere Informationen zur Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen erhalten Sie wie folgt: Kontakt: Internet: www.KIPNI.niedersachsen.de E-Mail: info@KIPNI.niedersachsen.de 6.8 Aktion Neustart Das Aussteigerprogramm Aktion Neustart unterstützt ausstiegswillige Extremisten, die sich von ihrer jeweiligen extremistischen Szene und Ideologie distanzieren wollen. Aktion Neustart steht als Ansprechpartner für Ausstiegswillige zur Verfügung, spricht aber auch proaktiv Extremisten an, die noch keinen Ausstiegswillen entwickelt haben. Auf diese Weise sollen bei ihnen Ausstiegsimpulse gesetzt werden. Wichtiger Teil der Ausstiegsarbeit ist zudem die Beratung des sozialen Umfeldes von Extremisten, bspw. der Eltern, Lehrer, Arbeitgeber und Freunde. Das Aussteigerprogramm unterstützt alle Ausstiegswilligen, vom jungen Szeneeinsteiger über Mitläufer und Aktivisten bis hin zu langjährigen Führungskadern der extremistischen Szenen. Die Unterstützung durch Aktion Neustart ist stets kostenlos, freiwillig und streng vertraulich. Das Angebot des Aussteigerprogramms umfasst: f vertrauliche Beratung am Telefon, f vorurteilsfreie Gespräche über Probleme, Ängste und Wünsche, f persönliche Beratung und Begleitung im Ausstiegsprozess, 286 Prävention f Erstellung eines individuellen Ausstiegsplans, f Unterstützung bei der Arbeits-, Ausbildungsoder Wohnungssuche und im Umgang mit Behörden, f Hilfe in Bedrohungssituationen, f Unterstützung bei der Bearbeitung von Alkohol-, Drogenund finanziellen Problemen, f Hilfe bei der Entfernung von extremistischen Tätowierungen und f Unterstützung bei Gesprächen mit Eltern, Lehrern und Arbeitgebern. Aktion Neustart wurde 2011 als Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten aufgebaut und im Jahr 2016 das Angebot auf den Bereich des Islamismus erweitert. Seit Ende 2019 bietet das Aussteigerprogramm des Niedersächsischen Verfassungsschutzes nunmehr Unterstützung für den Ausstieg aus allen extremistischen Szenen an und steht somit auch für die Bereiche Linksextremismus, Extremismus mit Auslandsbezug sowie Scientology-Organisation zur Verfügung. Das Team von Aktion Neustart ist interdisziplinär und geschlechterparitätisch zusammengesetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit extremistischen Ideologien und arbeiten auf Grundlage pädagogischer Fachkenntnisse und Methoden. Die umfangreichen Verfassungsschutzerkenntnisse über extremistische Ideologien und Szenen ermöglichen es Aktion Neustart, mögliche Bedrohungslagen für einen Aussteiger frühzeitig zu erkennen und fundierte Gefahrenprognosen zu erstellen. Im Ausstiegsprozess sollen die persönlichen Einstiegsmotive und die extremistischen Einstellungsmuster erkannt, besprochen und aufgelöst werden. Ziel der Ausstiegsarbeit ist die Hinwendung des Aussteigers zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und den Grundund Menschenrechten. Das Zusammenspiel sicherheitsbehördlicher und pädagogischer Fähigkeiten kombiniert mit langjähriger Erfahrung in der Ausstiegsarbeit ermöglicht es, im Ausstiegsprozess nicht nur eine nachhaltige Loslösung von extremistischer Ideologie und Szene zu erreichen, sondern gleichzeitig auch Schutz und Sicherheit für den Aussteiger zu gewährleisten. Darüber hinaus sind auch die Reintegration des 287 Prävention Aussteigers in die Gesellschaft sowie der Aufbau einer neuen sozialen und beruflichen Existenz elementar für die Ausstiegsarbeit von Aktion Neustart. In der Ausstiegsarbeit bestätigt sich regelmäßig, dass extremistische Szenen gerade für junge Menschen vermeintlich einfache Lösungen für komplexe Fragen bereit zu halten scheinen. Der Wunsch nach Anerkennung und eine Erlebnisorientierung sind fundamentale Motive für die Hinwendung zur extremistischen Szene. Allerdings können durch die Zugehörigkeit zu einer extremistischen Szene Orientierungslosigkeit, Identitätsprobleme, Frustrationen und Ängste nur für eine begrenzte Zeit kompensiert werden. Extremisten, die erkannt haben, dass ihnen die extremistische Szene nicht das Erhoffte gibt, erhalten von Aktion Neustart Unterstützung. Gemeinsam mit dem Aussteiger entwickelt Aktion Neustart eine sinnvolle Perspektive für ein Leben frei von Extremismus. Seit Jahren spielen das Internet, insbesondere soziale Netzwerke, eine herausragende Rolle beim Einstieg junger Menschen in extremistische Ideologien und Szenen. Soziale Netzwerke bieten Menschen die Möglichkeit, erste Kontakte zu Ex tremisten herzustellen, extremistisches Gedankengut unreflektiert zu übernehmen und sich so zu radikalisieren. Neben dem Austausch extremistischer Meinungen können problemlos extremistische Schriften, Filme und Musik konsumiert werden. Um dem entgegenzutreten, nutzt auch Aktion Neustart soziale Netzwerke für seine Ausstiegsarbeit. Hier können Extremisten gezielt proaktiv angesprochen und Ausstiegsimpulse gesetzt werden. Mittels Memes und alternativer Narrative dringt Aktion Neustart in die extremistischen Filterblasen der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Netzwerke ein, bietet nicht-extremistische Perspektiven an und macht auf sein Unterstützungsangebot für den Ausstieg aufmerksam. 288 Prävention Außer Memes entwickelt Aktion Neustart seit 2019 auch VideoClips, die für einen Ausstieg aus dem Extremismus werben. Der erste Videoclip mit dem Titel "Denk selbst!" richtet sich an junge Menschen, die im Internet Gefahr laufen, sich islamistisch zu radikalisieren. Der zweiminütige Clip skizziert den Radikalisierungsprozess, der durch Islamisten bzw. durch ihre extremistischen Botschaften im Internet bei jungen Menschen in Gang gebracht werden kann. Weitere Video-Clips, die auch andere Extremismusbereiche in den Fokus nehmen werden, sind in Planung. Um potenzielle Aussteigerinnen und Aussteiger möglichst niedrigschwellig erreichen zu können, bietet Aktion Neustart die Möglichkeit der anonymen Online-Beratung an. Sie richtet sich an alle, die sich über Extremismus und den Ausstieg aus dem Extremismus beraten lassen wollen. Kontakt: Mobil: 0172/4444300 E-Mail: aktion.neustart@verfassungsschutz.niedersachsen.de Auf sozialen Medien: Facebook, YouTube, Instagram Online-Beratung für alle Extremismusbereiche: www.aktion-neustart.de 6.9 Kontaktdaten Prävention Für Wünsche zu Vortragsund Informationsveranstaltungen steht der Bereich der Prävention beim Verfassungsschutz unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: Telefon: 0511/6709-215 E-Mail: praevention@verfassungsschutz.niedersachsen.de Informationen zur Wanderausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus", wie aktuelle Ausstellungsorte, Termine für Führungen, Voraussetzungen für die Präsentation etc., erhalten Sie ebenfalls unter der o. a. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Siehe hierzu auch Kapitel 1.15. 289 07 ScientologyOrganisation (SO) Scientology-Organisation (SO) 7 Scientology-Organisation (SO) Die "Scientology-Organisation" strebt als Fernziel eine von ihr beherrschte Gesellschaftsordnung an, in der wesentliche Grundund Menschenrechte außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden sollen. Die Organisation hat einen Standort in Hannover, der unter der Bezeichnung "Scientology Hannover e. V." firmiert. In Niedersachsen entfaltet die "Scientology-Organisation" (SO) keine nennenswerten Aktivitäten und ist im Gesamtgefüge der Organisation als bedeutungslos einzustufen. Die Mitgliederzahl von circa 250 Personen sowie die Aktivitäten von SO sind in Niedersachsen seit Jahren stagnierend bzw. rückläufig. Zu den wenigen Aktivitäten der niedersächsischen Scientologen gehört in erster Linie die Verteilung von Werbebroschüren. Auf eine umfangreichere Darstellung im Verfassungsschutzbericht wird daher bei gleich bleibender Bewertung verzichtet. Aufgrund der verfassungsfeindlichen Ziele der Gesamtorganisation bleibt die SO aber auch in Niedersachsen Beobachtungsobjekt. 292 Scientology-Organisation (SO) 293 08 Spionageabwehr/ Proliferation/ Elektronische Angriffe Spionageabwehr/Proliferation/Elektronische Angriffe 8.1 Spionageaufkommen in Niedersachsen Der Arbeitsbereich Spionageabwehr im Niedersächsischen Verfassungsschutz hat den gesetzlichen Auftrag, alle Informationen über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Aktivitäten zu sammeln und Spionage sowie Proliferation123 zu verhindern. Da Niedersachsen als erfolgreicher Wirtschaftsstandort potenzielles Ziel von Spionageaktivitäten fremder Geheimoder Nachrichtendienste124 ist, gilt es ihn vor derartigen Aktivitäten zu bewahren. Zudem geht es darum, den Schutz der in Niedersachsen lebenden Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Hauptträger der Spionageaktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland sind nach wie vor die Russische Föderation, die Volksrepublik China, aber auch der Iran. Die Schwerpunkte ihrer Aktivitäten orientieren sich an den politischen Vorgaben und wirtschaftlichen Prioritäten. Aufgrund desolater Sicherheitslagen in ihren Heimatländern und damit verbundener existenzieller Bedrohung sucht eine große Zahl von Menschen Zuflucht und Schutz in Europa. Insbesondere Deutschland ist Ziel von Flüchtlingsbewegungen, die ihren Ursprung vor allem in Afghanistan, im Irak sowie in Syrien, aber auch in den Ländern Zentralund Westafrikas haben. Mit der sich vergrößernden Exilgemeinde ist die Ausforschung oppositioneller Aktivitäten zur wichtigen Zielvorgabe für fremde Dienste in Deutschland geworden. Fremde Geheimoder Nachrichtendienste sind in unterschiedlicher Personalstärke u. a. an den jeweiligen amtlichen Vertretungen (z. B. Botschaften, Generalkonsulate = Legalresidenturen) in Deutschland präsent und unterhalten dort Stützpunkte. Geheimund Nachrichtendienstmitarbeiter können dort als Diplomaten getarnt tätig werden und Informationen beschaffen oder sie leisten Unterstützung bei geheimdienstlichen Operationen ihrer Zentralen. 123 Proliferation ist die Weiterverbreitung von ABC-Waffen und Trägersystemen; siehe auch Kapitel 8.2. 124 Im Gegensatz zu Geheimdiensten unterliegen Nachrichtendienste einer rechtsstaatlichen Kontrolle und haben keine polizeilichen Befugnisse. Die deutschen Verfassungsschutzbehörden sind danach Nachrichtendienste. Siehe dazu auch Kapitel 1.7. 296 Spionageabwehr/Proliferation/Elektronische Angriffe Eine Vielzahl von Informationen, die für fremde Geheimoder Nachrichtendienste interessant erscheinen und früher nur mit klassischen Spionagetätigkeiten zu erheben waren, sind heutzutage mit relativ geringem technischen Aufwand und fast ohne Risiko auf virtuellem Wege zu erlangen. Zum Teil ist aufgrund bestimmter Parameter auch von einer geheimoder nachrichtendienstlichen oder staatlichen Beteiligung auszugehen. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch nicht, dass die klassischen Spionageaktivitäten ausgedient haben. Im Jahr 2019 traten im Arbeitsbereich Spionageabwehr im Niedersächsischen Verfassungsschutz entsprechende Verdachtsfälle auf. Für den Putschversuch von Teilen des türkischen Militärs am 15. und 16.07.2016 machte die türkische Regierung die nach dem Prediger Fetullah Gülen benannte "Gülen-Bewegung" verantwortlich. Der türkische Innenminister Soylu sorgte im März 2019 in diesem Zusammenhang in Europa und damit auch in Deutschland für Verunsicherung, als er öffentlich erklärte, dass mutmaßliche "Terroristen im Ausland" sein Land spalten wollten, um dann aber trotzdem in die Türkei zu kommen und dort Urlaub zu machen. Soylu erklärte dazu: "... Sollen sie ruhig kommen, die werden verhaftet und weg! ..." Indirekt setzte er damit deutsche Touristen mit Terroristen gleich. Kurz nach Bekanntwerden relativierte die türkische Regierung die Aussagen. Ein Sprecher erklärte sie sogar zur Falschmeldung. Da davon ausgegangen werden kann, dass der türkische Nachrich297 Spionageabwehr/Proliferation/Elektronische Angriffe tendienst "Milli Istihbarat Teskilati" (MIT) auch in Niedersachsen insbesondere Oppositionelle der vom türkischen Staat als "Fetullahistische Terrororganisation" (FETÖ) bezeichneten "Gülen-Bewegung" ausspäht, führten Mitarbeiter des Niedersächsischen Verfassungsschutzes auch im Jahr 2019 zahlreiche Sensibilisierungsgespräche mit möglicherweise betroffenen Personen. Konkrete Spionagetätigkeiten wurden bislang allerdings nicht festgestellt. Im Rahmen einer international abgestimmten Reaktion auf den Anschlag auf Sergej Skripal125 und dessen Tochter am 04.03.2018 in Großbritannien erklärte das deutsche Auswärtige Amt Ende März 2018 vier an der Botschaft der Russischen Föderation akkreditierte Diplomaten zur Persona non grata und forderte sie auf, Deutschland zu verlassen. Anfang 2019 reagierten die Außenminister der EU-Staaten mit einem Einreiseverbot und Vermögenssperren gegen die Spitze des russischen Militärgeheimdienstes GRU126. Insbesondere baltische Staaten beklagen seit langem eine gegen sie gerichtete mediale Agitation Russlands. Es soll z. B. suggeriert werden, dass dort schlechtere Zustände als in Russland herrschen. Damit wird versucht, den russischsprachigen Teil der Bevölkerung im Sinne der russischen Regierung zu beeinflussen und der Versuch einer Destabilisierung unternommen. Nach Aussagen des Generalstabschefs der russischen Streitkräfte127 muss sich Krieg nicht auf rein militärische Mittel beschränken. Die sogenannte "GerassimowDoktrin" versteht z. B. das Mittel der Desinformation als Teil hybrider Kriegsführung zur Destabilisierung von anderen Staaten. Diese Aktivitäten werden als sicherheitsgefährdend i. S. des SS 3 Abs. 1 Nr. 2 NVerfSchG eingeordnet. Im Februar 2019 hat das US-amerikanische Unternehmen Facebook mehrere Accounts eines in Berlin ansässigen Internet-Senders gesperrt. Der Sender gehört mehrheitlich einer Videoagentur, die Ableger des weltweit operierenden, staatlichen russischen Senders 125 Sergej Skripal ist ein ehemaliger Oberst des russischen Militärgeheimdienstes GRU, der zum britischen Auslandsgeheimdienst MI6 übergelaufen ist. 126 GRU steht für Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije. 127 Waleri Gerassimow ist der Chef des russischen Generalstabs, der die These vertritt, dass Kriege gegen andere Staaten nicht nur auf dem Schlachtfeld stattfinden, sondern dass militärische Mittel gleichberechtigt neben nicht-militärischen Mitteln z. B. auf dem Gebiet der Politik, Wirtschaft oder Informationstechnik stehen. 298 Spionageabwehr/Proliferation/Elektronische Angriffe "RT" (früher "Russia Today") ist. Seit mehreren Jahren verbreiten Akteure der Russischen Föderation auf vielfältige Weise prorussische Propaganda und Desinformation. Auch soziale Netzwerke sind dabei wichtige Werkzeuge geworden. Iranisches Nachrichtenministerium (MOIS) Bereits am 01.07.2018 wurde der 46-jährige iranische Staatsangehörige Assadollah A. aufgrund eines Europäischen Haftbefehls im Landkreis Aschaffenburg verhaftet. A. war seit 2014 als 3. Botschaftsrat an der iranischen Botschaft in Wien akkreditiert und soll im März 2018 ein in Antwerpen lebendes Ehepaar beauftragt haben, einen Sprengstoffanschlag auf die jährliche "Große Versammlung" einer iranischen Auslandsopposition am 30.06.2018 in Frankreich zu verüben. Nach vorliegenden Erkenntnissen war A. Mitarbeiter des iranischen Nachrichtenministeriums Ministry of Intelligence and Security (MOIS). Zu den Aufgaben des MOIS gehört in erster Linie die Beobachtung und Bekämpfung oppositioneller Gruppierungen innerhalb und außerhalb des Irans.128 Anfang Januar 2019 hat der Europäische Rat daraufhin eine Abteilung des MOIS auf die EU-Terrorliste gesetzt. Die Maßnahmen richten sich konkret gegen einen iranischen Diplomaten sowie einen ehemaligen Generaldirektor des iranischen Nachrichtendienstministeriums und sind Reaktionen der Europäischen Union auf diverse Vorfälle in Europa mit mutmaßlichem staatsterroristischem Hintergrund aus dem Iran. Ende Januar 2019 hat die Bundesregierung zudem ein Landeverbot für eine iranische Fluggesellschaft in Deutschland verhängt. Das Auswärtige Amt begründete das Verbot ebenfalls mit deutschen Sicherheitsinteressen. China Im Zusammenhang mit der Demokratiebewegung in der chinesischen Sonderverwaltungszone Hongkong kommt es auch in Deutschland zu Demonstrationen, welche die dortige Situation thematisieren. Die chinesische Administration reagiert auf gegen 128 DER GENERALBUNDESANWALT beim Bundesgerichtshof, Pressemitteilung 36/2018 vom 11.07.2018. 299 Spionageabwehr/Proliferation/Elektronische Angriffe sie gerichtete Protestaktionen besonders sensibel. So wurde z. B. der Empfang eines Sprechers der Protestbewegung durch Bundesaußenminister Maaß heftig kritisiert. Entsprechend bleibt auch die Beobachtung und Kontrolle der Oppositionsbewegung im Ausland ein Schwerpunkt chinesischer Nachrichtendienste. Wir gehen daher davon aus, dass die chinesischen Behörden in Niedersachsen durchgeführte Aktionen beobachten und an der Identifizierung von Demonstrationsanmeldern oder -teilnehmern interessiert sind. Ebenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass erkannte Protagonisten vom chinesischen Staat in Deutschland unter Druck gesetzt, bedroht oder eingeschüchtert werden. Deutscher Staatsbürger versorgt jordanischen Geheimdienst mit Informationen Mit Urteil vom 22.10.2019 hat der 3. Strafsenat (Staatsschutz senat) des Thüringer Oberlandesgerichts einen 34-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (SS 99 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB) zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Beklagte versorgte zwischen 2016 und 2018 eine für den jordanischen Geheimdienst arbeitende Person mit Informationen und Lichtbildern zu deutschen Staatsbürgern, die im Umfeld der vom "Deutschsprachigen Islamkreis Hildesheim e. V." unterhaltenen Moschee (DIK-Moschee) in Hildesheim129 verkehrten und dem salafistischen und jihadistischen Spektrum angehörten. Im Rahmen der Hauptverhandlung hat der Angeklagte die Anklagevorwürfe im Wesentlichen bestätigt. Im Zentrum der Strafzumessungserwägungen des Senates standen die für eine Agententätigkeit atypischen Umstände des festgestellten Tatgeschehens, nach denen von den ausspionierten Personen selbst eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausging und die Motivation des Angeklagten bei der Tatbegehung maßgeblich von dem Willen der Bekämpfung dieser Gefährder getragen war. Der Angeklagte hat auf Einlegung einer Revision verzichtet.130 129 Die Hildesheimer DIK-Moschee war von dem Verein "Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim e. V." (DIK) betrieben worden. Der Verein ist am 14.03.2017 vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport verboten worden. 130 Medieninformation des Thüringer Oberlandesgerichts vom 22.10.2019, Aktenzeichen OLG: 3 St 3 BJs 20/17. 300 Spionageabwehr/Proliferation/Elektronische Angriffe 8.2 Proliferation Wesentliches Merkmal der Proliferation - also der Weiterverbreitung von ABC-Waffen und Trägersystemen - ist, dass sie nicht von Einzelpersonen, sondern von sogenannten proliferationsrelevanten Staaten wie dem Iran, Nordkorea, Pakistan und Syrien unter Einbeziehung ihrer Geheimdienste betrieben wird. Da einsatzfähige ABC-Waffenund Trägersysteme nicht in Gänze auf dem Weltmarkt zu beschaffen sind, richtet sich das Interesse dieser Staaten grundsätzlich auf den Erwerb von Produkten, die den Fortbestand und die Weiterentwicklung der bereits vorhandenen Waffenbestände gewährleisten. Im Mittelpunkt stehen dabei solche Ausfuhrprodukte, die als sogenannte Dual-use-Güter sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich Anwendung finden können. Ziel ist, bei dem Erwerb solcher Güter, eine militärische Nutzung durch die Beschaffung für einen vermeintlich zivilen Einsatzzweck zu verschleiern. Durch den Einsatz von Tarnfirmen bzw. -organisationen sowie durch falsche Angaben über die Ware selbst, ihren tatsächlichen Bestimmungsort und -zweck ist es oftmals sehr aufwändig, geheimdienstlich gesteuerte Beschaffungsaktivitäten zu erkennen. Der Export dieser Dual-use-Güter unterliegt strengen Ausfuhrbeschränkungen, um eine Nutzung für militärische Zwecke zu unterbinden. Grundsätzlich gilt, dass die Umgehung von Exportbestimmungen eine Ordnungswidrigkeit bzw. einen Straftatbestand nach dem Außenwirtschaftsgesetz, der Außenwirtschaftsverordnung und ggf. dem Kriegswaffenkontrollgesetz darstellt. Die Bundesrepublik Deutschland versucht, der Proliferation durch eine restriktive Exportkontrolle entgegen zu wirken. Großes Interesse besteht an der Beschaffung von Gütern und Informationen aus niedersächsischen Hochtechnologieunternehmen. Die proliferationsrelevanten Staaten bemühen sich zudem um den Erwerb von Wissen, um dieses für den Betrieb von Programmen zur Herstellung von eigenen Massenvernichtungswaffen nutzen zu können. 301 Spionageabwehr/Proliferation/Elektronische Angriffe Der Niedersächsische Verfassungsschutz unterhält Kontakte zu zahlreichen niedersächsischen Unternehmen und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen, die proliferationsrelevante Güter entwickeln, herstellen und vertreiben. Es hat sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Ziel entwickelt, das Proliferationsrisiko einzudämmen. Durch den gegenseitigen Informationsaustausch können Proliferationshandlungen erkannt und die Lieferung proliferationsrelevanter Güter bzw. der illegale Know-how-Transfer unterbunden werden. Durch konsequente Aufklärung und Sensibilisierungsgespräche wird ein wesentlicher Beitrag zur Proliferationsbekämpfung geleistet. 8.3 Elektronische Angriffe mit vermutetem nachrichtendienstlichem Hintergrund Die Abhängigkeit unserer Gesellschaft von Informationsund Kommunikationstechnologien steigt. Die dadurch verursachte Verwundbarkeit moderner Gesellschaften stellt eine der größten sicherheitspolitischen Herausforderungen dar, denn der mögliche Schaden für Staaten, ihre Bevölkerung und ihre Volkswirtschaften im Falle der Beeinträchtigung von Informationsinfrastrukturen ist immens. Staat, Kritische Infrastrukturen131, Wirtschaft, Wissenschaft und Bevölkerung sind auf das verlässliche Funktionieren dieser Technologien, insbesondere des Internets, angewiesen. Elektronische Angriffe werden zahlreicher, komplexer und professioneller. Meist kann bei Angriffen weder auf die Identität noch auf die Motivation des Angreifers geschlossen werden; kriminelle, terroristische, militärische und/oder nachrichtendienstliche Hintergründe sind denkbar. Die für solche Angriffe häufig genutzten hoch entwickelten Schadprogramme abzuwehren und zurückzuverfolgen, erfordert eine 131 Kritische Infrastrukturen sind Organisationen und Einrichtungen von hoher Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden (siehe Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, www.bsi.bund.de). 302 Spionageabwehr/Proliferation/Elektronische Angriffe enge Kooperation der beteiligten Sicherheitsbehörden. Fremde Staaten bedienen sich gezielter elektronischer Angriffe, um Informationen zu erlangen und das erworbene Wissen zu ihrem Vorteil zu nutzen. Zuletzt hat es in Niedersachsen und bundesweit elektronische Angriffe mit Verschlüsselungstrojanern gegeben. Neben den im Jahr 2019 fortgesetzten Angriffen auf Großunternehmen sind in Niedersachsen diverse kleinere und mittelständische Unternehmen betroffen. Das verdeutlicht, welch hohen Stellenwert die IT-Sicherheit hat. Die höchste Gefahr für Unternehmen und Behörden stellen aktuell "Advanced Persistant Threats"132 dar. Diese zielgerichteten elektronischen Angriffe durch fortgeschrittene, gut organisierte und professionell ausgestattete Angreifer verlaufen typischerweise in mehreren Phasen und sind sehr komplex in der Vorbereitung und Durchführung. Ziel eines solchen Angriffes ist es, sich möglichst lange unentdeckt in fremden IT-Systemen zu bewegen, um sensible Daten auszuleiten oder anderweitig Schäden anzurichten. Die Bearbeitung solcher elektronischer Angriffe ist aufgrund der Anonymität des Angriffs und der nicht erkennbaren Motivation der Angreifer für die Sicherheitsbehörden die große Herausforderung der kommenden Jahre. Der Niedersächsische Verfassungsschutz steht niedersächsischen Wirtschaftsunternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei elektronischen Angriffen mit vermutetem nachrichtendienstlichem Hintergrund wird Beratung angeboten. Fälle von "Cybercrime", bei denen ein solcher Verdacht ausgeschlossen werden konnte, werden in Absprache und nur mit dem Einverständnis des Betroffenen an die Strafverfolgungsbehörden abgegeben. Insgesamt hat der Niedersächsische Verfassungsschutz im Jahr 2019 25 Vorgänge zu elektronischen Angriffen bearbeitet. Dabei handelt es sich um erkannte Cyberangriffe auf niedersächsische Unternehmen. 132 Bei Advanced Persistant Threats handelt es sich um zielgerichtete Cyber-Angriffe auf spezifisch ausgewählte Institutionen und Einrichtungen, bei denen sich ein Angreifer persistent (=andauernd) Zugriff auf ein Opfersystem verschafft und in der Folge auf weitere Systeme ausweitet. Die Angriffe zeichnen sich durch einen sehr hohen Ressourceneinsatz und erhebliche technische Fähigkeiten aufseiten der Angreifer aus und sind in der Regel schwierig festzustellen (siehe Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, www.bsi.bund.de). 303 Spionageabwehr/Proliferation/Elektronische Angriffe Der Verfassungsschutz arbeitet im Rahmen der Cyber-Sicherheitsstrategie für Niedersachsen mit dem Computer Emergency Response Team der niedersächsischen Landesverwaltung (N-CERT) zusammen und ist darüber hinaus auf Bundesebene mit dem Nationalen Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ) und anderen Behörden vernetzt sowie Multiplikator der Allianz für Cybersicherheit. 8.4 Hilfe für Betroffene Personen, die Opfer eines Anwerbungsversuchs fremder Geheimdienste oder eines elektronischen Angriffs mit vermutetem nachrichtendienstlichem Hintergrund geworden sind, wird geraten, sich an das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Verfassungsschutzabteilung Postfach 44 20 30044 Hannover Telefon 0511/6709-0 zu wenden. Weitere Informationen können Sie auch dem Flyer "Spionage - (k) ein Thema?!" entnehmen, den Sie sowohl auf unserer Internetseite herunterladen, als auch über die vorstehenden Kontaktdaten bestellen können. 304 Spionageabwehr/Proliferation/Elektronische Angriffe 305 09 Geheimschutz Geheimschutz 9.1 Geheimschutz Durch zunehmende und komplexer werdende elektronische Angriffe (siehe Kapitel 8.3) sind auch geheimhaltungsbedürftige Informationen in Behördennetzen immer stärker gefährdet. Aus diesem Grund ist ein hohes Niveau an Datensicherheit durch technische, organisatorische und personelle Maßnahmen unerlässlich. Dazu gehört insbesondere eine Zugangsbegrenzung und Überprüfung der Berechtigten. Informationen und Vorgänge, deren Bekanntwerden den Bestand oder lebenswichtige Interessen, die Sicherheit oder die Interessen des Bundes oder eines Landes gefährden können, müssen geheim gehalten und als Verschlusssache (VS) vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt werden. Je nach Schutzbedürftigkeit erfolgt eine Einstufung der VS in unterschiedliche Geheimhaltungsgrade (VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, VS-VERTRAULICH, GEHEIM oder STRENG GEHEIM), wobei der Schutz durch vorbeugende Maßnahmen des personellen und materiellen Geheimschutzes erzielt wird. VS ab dem Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH dürfen nur Personen zugänglich sein, die sich einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen haben. Dieses zentrale Element des personellen Geheimschutzes ist in Niedersachsen im Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Nds. SÜG) geregelt. Die in diesem Gesetz vorgeschriebenen Überprüfungsverfahren stellen sicher, dass nur Personen, deren Zuverlässigkeit festgestellt worden ist, eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben. Dazu gehören auch bestimmte Tätigkeiten innerhalb von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen. Zuständig für die Einleitung einer Sicherheitsüberprüfung ist die jeweilige Beschäftigungsdienststelle; die Verfassungsschutzbehörde wirkt bei der Durchführung der Überprüfung mit. Der Niedersächsische Verfassungsschutz führt sowohl für die eigenen Geheimnisträger als auch für alle in Behörden und sonstigen Institutionen im Geheimschutzverfahren befindlichen Personen des personellen vorbeugenden Geheimund Sabotageschutzes die Sicherheitsüberprüfungen durch. Bei Letzteren beiden handelt es sich um eine weitere Mitwirkungsaufgabe i. S. d. SS 3 Abs. 4 Nr. 1 NVerfSchG. 308 Geheimschutz Darüber hinaus schreiben Spezialgesetze, z. B. Atomgesetz, Luftsicherheitsgesetz, Zuverlässigkeitsüberprüfungen vor, mit denen Personen, deren Zuverlässigkeit aufgrund festgestellter Sicherheitsrisiken zweifelhaft ist, von einer Tätigkeit in sicherheitsempfindlichen Stellen, wie etwa Atomkraftwerken, ferngehalten werden sollen. Auch bei derartigen Zuverlässigkeitsüberprüfungen kommt der Verfassungsschutzbehörde eine Mitwirkungspflicht zu.133 9.2 Entwicklungen im Bereich der Sicherheitsüberprüfungen Die Anzahl der Sicherheitsüberprüfungen im Bereich des Sabotageschutzes ist im Verhältnis zum Vorjahr leicht gestiegen. Aufgrund der fortschreitenden Technisierung in der Landesverwaltung werden vor allem die Zugänge zu Servern und sensiblen IT-Bereichen besonders gesichert. Sowohl interne als auch externe Mitarbeiter, die Zugang zu solchen sensiblen Bereichen erhalten sollen, müssen sich daher einer entsprechenden Sicherheitsüberprüfung (Ü1-Sabotageschutz) unterziehen. Insgesamt bewegte sich die Gesamtzahl der Sicherheitsüberprüfungen im Jahr 2019 auf einem hohen Niveau. Entwicklung der Sicherheitsüberprüfungen 1.200 1.092 1.091 1.047 1.013 1.000 518 440 800 535 397 600 SÜ-Sabotage134 138 152 103 400 126 Einfache SÜ (Ü1)135 357 417 396 200 346 Erweiterte SÜ (Ü2)136 113 40 61 104 Erweiterte SÜ (Ü3)137 0 2016 2017 2018 2019 133 Zu den Mitwirkungsaufgaben siehe Kapitel 1.10. 134 Es handelt sich um Überprüfungen nach SS 7 Abs. 1 Nr. 3 Nds. SÜG für Tätigkeiten an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtung. 135 Es handelt sich um Überprüfungen nach SS 7 Abs. 1 Nr. 1 Nds. SÜG (Zugang zu VS-VERTRAULICH). 136 Es handelt sich um Überprüfungen nach SS 7 Abs. 2 Nds. SÜG (Zugang zu GEHEIM). 137 Es handelt sich um Überprüfungen nach SS 7 Abs. 3 Nds. SÜG (Zugang zu STRENG GEHEIM). 309 Geheimschutz Es kommt bei Sicherheitsüberprüfungen immer häufiger vor, dass die zu überprüfenden oder in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Personen, wie (Ehe)partner und -partnerinnen, weniger als fünf (bei Ü1) bzw. zehn (bei Ü2 oder Ü3) Jahre in Deutschland gelebt haben. Damit liegt grundsätzlich ein Verfahrenshindernis vor, mit der Folge, dass eine Sicherheitsüberprüfung nicht durchführbar ist. Das kann erhebliche Auswirkungen auf die Besetzung von Stellen haben, da eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit erst übertragen werden kann, wenn die Mitteilung über das abschließende Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung vorliegt und dieses Ergebnis die Wahrnehmung der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zulässt. Fehlt ein solches Ergebnis - z. B. weil Sicherheitsermittlungen im Ausland nicht möglich sind - verfügt eine Bewerberin oder ein Bewerber nicht über die sicherheitsrechtliche und somit dienstliche Eignung, um auf einem Dienstposten mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit verwendet zu werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.07.2011 - 1 WB 12.11 -). Das Verwaltungsgericht Köln (Az. 15 L 1564/15) hat in diesem Zusammenhang enge Grenzen für die Sicherheitsüberprüfung im Ausland anerkannt. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall wurde eine von einer zu überprüfenden Person angestrengte einstweilige Anordnung gegen die sicherheitsüberprüfende Behörde verweigert. Der Sicherheitsbeauftragte der Behörde konnte den einbezogenen Ehepartner dieser Person nicht überprüfen, weil dieser dauerhaft in Frankreich lebte. Das Gericht machte deutlich, dass es aus zentralen Erwägungen heraus regelmäßig nicht möglich sei, im Ausland Sicherheitsermittlungen durchzuführen. Eine entsprechende Verpflichtung ergebe sich aus dem Gesetz jedenfalls nicht. Maßgeblich bei diesen zentralen Erwägungen war, dass eine Anfrage eines deutschen Nachrichtendienstes ausländische Nachrichtendienste erst auf bestimmte Personen aufmerksam machen würde, die dann ihrerseits in den Fokus der Aufklärungsarbeit dieser Dienste rücken würden, selbst, wenn es sich - wie im vorliegenden Fall - um ein befreundetes Land handele. 310 Geheimschutz 9.3 Neues Sicherheitsüberprüfungsgesetz Am 21.06.2017 ist das überarbeitete Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Das Gesetz enthält zahlreiche Änderungen, wie etwa die erstmalige Aufnahme von Regelungen zum materiellen Geheimschutz, sowie die einheitliche Verpflichtung zur Wiederholungsüberprüfung im Abstand von zehn Jahren für alle Stufen der Sicherheitsüberprüfung. Erstmalig ist im Gesetz die Befugnis geregelt, Erkenntnisse aus Internetseiten und sozialen Netzwerken bei der Sicherheitsüberprüfung zu berücksichtigen, indem offen zugängliche Inhalte eingesehen werden dürfen. Niedersachsen hat über eine Bundesratsinitiative erreicht, dass die Befugnis zur Internetrecherche - in gestufter Form - für alle von einer Sicherheitsüberprüfung Betroffenen nun zulässig ist. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf der Bundesregierung hatte die Befugnis lediglich für Personal von Nachrichtendiensten und solchem mit einer vergleichbaren sicherheitsempfindlichen Tätigkeit vorgesehen. Für das zu überarbeitende Nds. SÜG stellen die Regelungen des Bundes einen Maßstab dar, an dem es sich zu orientieren gilt. Niedersachsen steht zudem im engen Austausch mit den anderen Bundesländern, um für geplante Anpassungen der Sicherheitsüberprüfungsgesetze einen gemeinsamen Rahmen zu entwickeln. Im Ergebnis soll gewährleistet sein, dass die Sicherheitsüberprüfungen weiterhin gegenseitig anerkennungsfähig sind. Eine Arbeitsgruppe, an der neben dem Niedersächsischen Verfassungsschutz weitere Verfassungsschutzämter beteiligt sind, hat entsprechende Vorschläge erarbeitet, die bei der Novellierung des Nds. SÜG Berücksichtigung finden sollen. Beispielsweise geht es um Regelungen zur Überprüfbarkeit von bzw. zum Umgang mit Auslandsaufenthalten oder ausländischer Herkunft oder in welchem Umfang Erkenntnisse aus sozialen Netzwerken oder anderen Internetplattformen verwertet werden dürfen. 311 Geheimschutz 9.4 Beratung von Landesbehörden in Fragen des Geheimschutzes Der personelle Geheimschutz stellt einen Beratungsschwerpunkt der Verfassungsschutzbehörde dar, z. B. in Form von individuellen Beratungsgesprächen mit Geheimschutzbeauftragten oder Verschlusssachen (VS)-Verwaltern anderer Behörden. Der materielle Geheimschutz umfasst technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unbefugte Kenntnisnahme von VS in schriftlicher oder elektronischer Form. In der Verschlusssachenanweisung (VSA) des Landes Niedersachsen sowie ergänzenden Richtlinien ist geregelt, wie als VS eingestuftes Schriftgut sicher bearbeitet, verwahrt und verwaltet wird. Die Verfassungsschutzbehörde wirkt gemäß SS 60 Abs. 1 VSA bei der Durchführung der VSA und der sie ergänzenden Richtlinien mit und berät die Dienststellen des Landes. Beratungsschwerpunkte sind die Einrichtung und der Betrieb von besonders gesicherten Aktensicherungsräumen oder Stahlschränken (VS-Verwahrgelasse), in denen VS unter Beachtung baulicher, mechanischer, elektronischer und organisatorischer Sicherheitsvorkehrungen aufbewahrt werden können. Außerdem bezog sich ein Teil der Beratungsfunktion der Verfassungsschutzbehörde auf den Umgang mit Verschlusssachen in informationstechnischen Systemen und die ordnungsgemäße Vernichtung von Verschlusssachen verschiedener Geheimhaltungsgrade in Papierform oder als elektronischer Datenträger nach Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Geheimschutz findet nicht nur in Behörden statt, sondern auch in Unternehmen, die im Auftrag des Staates mit VS umgehen und demzufolge die Regelungen des personellen und materiellen Geheimschutzes beachten müssen. Geheimschutzbetreute Unternehmen sind z. B. Kernkraftwerke oder Betriebe der Rüstungsindustrie. 312 Geheimschutz 313 10 Wirtschaftsschutz Wirtschaftsschutz 10.1 Einleitung Deutschland ist als technologieund exportorientierte Nation abhängig von auf Forschung und Erfahrung beruhendem Wissen (Know-how) und Innovation als wertvollste Ressourcen der Volkswirtschaft. Dieses Wissen und diese Informationen sind für fremde Nachrichtendienste (Wirtschaftsspionage) und konkurrierende Unternehmen (Konkurrenzausspähung), die gezielt und professionell Ausspähung betreiben, von höchstem Interesse. Von diesen Aktivitäten betroffen sind innovative und technologieorientierte Branchen, besonders Bereiche der Informationsund Kommunikationstechnik, der Luftund Raumfahrt, der Automobilindustrie, der Werkstoffund Produktionstechnik, der Biotechnik und Medizin, der Nanotechnologie sowie Energieund Umwelttechnik. Von Interesse sind Produktinnovationen und Marktstrategien. Niedersächsische Unternehmen verzeichnen mit ihren Spitzentechnologien große Erfolge, z. B. im Bereich der Automobilund Schifffahrtsbranche, der Laserund Sensortechnik, der Windenergieanlagen und Landmaschinen sowie der Hörgeräteakustik und können damit Ziel fremder Nachrichtendienste und von Konkurrenzfirmen sein. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2000 beim Niedersächsischen Verfassungsschutz aus der Spionageabwehr heraus der Arbeitsbereich Wirtschaftsschutz geschaffen. Dieser Arbeitsbereich des Niedersächsischen Verfassungsschutzes ist ein Partner für die Wirtschaft. Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern haben sich auf folgendes gemeinsames Aufgabenverständnis der Arbeitsbereiche Wirtschaftsschutz geeinigt: "Die Verfassungsschutzbehörden informieren im Rahmen des präventiven Wirtschaftsschutzes über eigene Erkenntnisse und Analysen, die dazu beitragen, dass Wirtschaft und Wissenschaft sich eigenverantwortlich effektiv gegen Ausforschung (insbes. Wirtschaftsspionage), Sabotage und Bedrohungen durch Extremismus und Terrorismus schützen können." 316 Wirtschaftsschutz Das Beratungsangebot des Niedersächsischen Verfassungsschutzes zu den Themen Wirtschaftsund Industriespionage, Cybersicherheit138, Know-how-Schutz, Sicherheit in der Informationsund Kommunikationstechnologie, Geheimschutz in der Wirtschaft, Sicherheit auf Geschäftsreisen im Ausland, Innentäterproblematik und Social Engineering139 wird stark nachgefragt, wie aus den folgenden Abschnitten deutlich wird. So wurden u. a. bereits zahlreiche Unternehmen bei Vortragsveranstaltungen mit sicherheitsrelevanten Informationen erreicht. 10.2 Zahlen und Fakten Mittlerweile werden vom Niedersächsischen Verfassungsschutz im Geheimund Wirtschaftsschutz 1.117 Unternehmen betreut. Beratungen Zum Kerngeschäft des Arbeitsbereiches Wirtschaftsschutz zählen individuelle Sensibilisierungsund Informationsgespräche bei den Unternehmen vor Ort. Insgesamt gab es im Jahr 2019 98 speziell angefragte Beratungen von Firmen. Für die Unternehmen ist hilfreich, dass der Verfassungsschutz nicht dem Legalitätsprinzip unterliegt, also Sachverhalte mit strafrechtlich relevantem Hintergrund nicht zwingend der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei melden muss. Denn im Falle eines Strafprozesses könnte ein Sicherheitsvorfall öffentlich werden und die betroffenen Firmen müssten Imageschäden befürchten. Häufig war die Informationstechnologie von Unternehmen betroffen, denn in mehreren Fällen waren Firmennetzwerke durch Schadsoftware manipuliert. Eine nachrichtendienstliche Steuerung dieser Angriffe war nicht auszuschließen. 138 Cybersicherheit erweitert das Aktionsfeld der klassischen IT-Sicherheit auf den gesamten Cyber-Raum. Dieser umfasst sämtliche mit dem Internet und vergleichbaren Netzen verbundene Informationstechnik und schließt darauf basierende Kommunikation, Anwendungen, Prozesse und verarbeitete Information mit ein. Damit wird praktisch die gesamte moderne Informationsund Kommunikationstechnik zu einem Teil des Cyber-Raumes (siehe Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, www.bsi.bund.de). 139 Social Engineering bezeichnet eine Methodik zur Verhaltensmanipulation. Social Engineers spionieren das persönliche Umfeld ihres Opfers aus, täuschen Identitäten vor oder nutzen Verhaltensweisen wie Autoritätshörigkeit aus, um geheime Informationen oder unbezahlte Dienstleistungen zu erlangen. 317 Wirtschaftsschutz In starkem Maße werden Unternehmen Opfer von Verschlüsselungstrojanern, wie verschiedene Meldungen an den Verfassungsschutz zeigen. Nach wie vor ist das entscheidende Einfallstor in den Unternehmen die E-Mail, deren Inhalt meistens eine Verlinkung aufweist. Dort ist dann die Schadsoftware, ein Verschlüsselungstrojaner hinterlegt. Eine weitere Betrugsart, die nach wie vor und häufig bei Unternehmen auftritt, ist der sogenannte Fake-Boss-Angriff oder auch CEOFraud. Angreifer nehmen in der Regel per E-Mail mit einem zeichnungsbefugten Firmenangehörigen Kontakt auf und täuschen vor, die E-Mail sei vom Vorstand des Unternehmens. Unter der Vorgabe, es handele sich zum Beispiel um einen geheim zu haltenden Firmenaufkauf, wird die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter aufgefordert, eine Überweisung häufig in sechsstelliger Höhe in Euro vorzunehmen. In vielen Fällen sind Unternehmen erhebliche Schäden entstanden, weil mangelnde Sensibilität und fehlendes Vieraugenprinzip zu einer Überweisung geführt haben. In den Fällen, die dem Arbeitsbereich Wirtschaftsschutz zu den beiden vorgenannten Varianten mitgeteilt wurden, konnte nach eingehender Prüfung kein Verdacht einer nachrichtendienstlichen Tätigkeit begründet werden. Es handelte sich dann wohl eher um Fälle von Wirtschaftskriminalität. Über den Newsletter des Arbeitsbereiches Wirtschaftsschutz an seine betreuten Unternehmen in Niedersachsen wurden zahlreiche Warnungen vor elektronischen Angriffen herausgegeben, die im Informationsverbund der Verfassungsschutzbehörden im Verlauf des Jahres 2019 bekannt geworden sind. Nach wie vor ist davon auszugehen, dass vermehrt soziale Netzwerke (Xing, Facebook o. a.) genutzt werden, um für elektronische Angriffe Informationsbeschaffung im Rahmen von Social Engineering zu betreiben. Vortragstätigkeit Im Jahr 2019 hielten Mitarbeiter des Arbeitsbereiches Wirtschaftsschutz 129 Vorträge bei unterschiedlichen Veranstaltungen. Neben Industrieund Handelskammern, Universitäten und kommunalen Wirtschaftsförderungen werden die Vorträge des Niedersächsischen Verfassungsschutzes stark von Unternehmen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Führungskräfte nachgefragt, um für eine Sensibilisierung zu sorgen. 318 Wirtschaftsschutz Netzwerkarbeit Ein bedeutsamer Aspekt der Arbeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes im Bereich des Wirtschaftsschutzes ist die Netzwerkarbeit. Ein wichtiger Partner, auch für den Informationsaustausch, ist die niedersächsische Polizei, die oft Hinweisgeber für mögliche Wirtschaftsspionagefälle ist. Häufig arbeitet der Verfassungsschutz mit dem Landeskriminalamt Niedersachsen und dort mit der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) zusammen. Durch die zunehmende Bedeutung von Industrie 4.0, der Verzahnung von Produktion mit modernster Informationsund Kommunikationstechnik und damit verbunden der Cybersicherheit haben sich Netzwerke gebildet, die für Unternehmen Hilfestellungen und Lösungen bieten. Der Arbeitsbereich Wirtschaftsschutz wirkt dabei in der Fokusgruppe Informationsund Cybersicherheit von Hannover IT e. V., im IT-Gesprächskreis der Industrieund Handelskammer Hannover und bei der interdisziplinären Expertengruppe "Indy4" mit. Außerdem ist er Multiplikator in der Allianz für Cybersicherheit140 beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Der Niedersächsische Verfassungsschutz führte im Rahmen seiner Netzwerkarbeit im Jahr 2019 folgende Veranstaltungen durch: 10.3 "Best practice meeting - security2share" Das Veranstaltungsformat des Business-Frühstücks "Best practice meeting - security2share" wurde im Jahr 2019 fortgeführt. Die Teilnehmerzahl pro Veranstaltung ist begrenzt und so waren die Termine mit Unternehmensvertreterinnen und Unternehmensvertretern unterschiedlicher Branchen schnell ausgebucht. Etwa ab dem 6. Jhd. vor Christus begannen die Menschen damit, Texte zu verschlüsseln. Sowohl die Beweggründe, wie auch die da140 Die Allianz für Cybersicherheit wurde 2012 vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gegründet und verfolgt das Ziel, die Widerstandsfähigkeit des Standortes Deutschland gegenüber Cyber-Angriffen zu stärken. Aktuell gehören ihr 4.088 Unternehmen, 122 Partner und 97 Multiplikatoren an. 319 Wirtschaftsschutz für verwendeten Techniken haben sich im Laufe der Epochen geändert. Die Notwendigkeit aber, Informationen und Nachrichten zu verschlüsseln, hat nicht abgenommen, sondern erfährt gerade in der heutigen Zeit eine hohe Bedeutung. In zwei Veranstaltungen am 23.01.2019 in Hannover und am 19.03.2019 in Osnabrück beschäftigten sich insgesamt 50 Unternehmensvertreterinnen und -vertreter näher mit dem Thema Verschlüsselung von Daten. Darunter fallen auch Fragestellungen nach unterschiedlichen Verschlüsselungsmethoden sowie konkreten Umsetzungsmöglichkeiten. Im Zeitalter der Digitalisierung erwarten wir als Gesellschaft, dass Informationen ständig und überall verfügbar sind. Andererseits haben Informationen aber auch einen erheblichen Wert und müssen geschützt werden. Dieses Spannungsfeld gilt es entsprechend auszufüllen, um Verschlüsselungsmethoden sinnvoll einzusetzen. Bei beiden Veranstaltungen gab ein Vertreter des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einige grundlegende Informationen zum Thema Leitungsverschlüsselung. Der zweite Programmpunkt setzte den Schwerpunkt auf E-Mail-Verschlüsselung. Zum Abschluss wurde noch ein neuromathematischer Ansatz dargestellt, wie eine Verschlüsselung in Zukunft aussehen könnte. Die Veranstaltungsreihe "Best practice meeting" wird 2020 zu unterschiedlichen Themen fortgesetzt. 320 Wirtschaftsschutz 10.4 23. Sicherheitstagung für geheimschutzbetreute Unternehmen Vom 14. bis zum 15.05.2019 fand in Hildesheim die Tagung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes für Sicherheitsbevollmächtigte der geheimschutzbetreuten Unternehmen statt. Es nahmen etwa 70 Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaftsunternehmen sowie einige von Bundesund Landesbehörden daran teil. Inhaltlich lag der Schwerpunkt in diesem Jahr auf Beiträgen über die Arbeitsbereiche des Verfassungsschutzes. Vorgestellt wurde der Bereich der Investitionsprüfungen, dessen Aufgabe es ist, ausländische Direktinvestitionen auf nachrichtendienstliche Sicherheitsbedenken hin zu überprüfen. Diese Aufgabe wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz wahrgenommen. Außerdem wurde Aktion Neustart vorgestellt, das Aussteigerprogramm des Niedersächsischen Verfassungsschutzes für Rechtsextremismus und Islamismus. Ergänzend erläuterte ein Vertreter der Volkswagen AG, wie in einem konkreten Fall mit Mitarbeitern aus dem salafistischen Umfeld umgegangen wurde und welchen Herausforderungen das Unternehmen gegenüberstand. Weitere Programmpunkte waren die Novellierung des Geheimschutzhandbuches sowie die Vorstellung der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS). ZITiS ist Dienstleister für die Sicherheitsbehörden in Deutschland und erforscht und entwickelt in deren Auftrag technische Lösungen und Methoden, die die innere Sicherheit verbessern (www.zitis.bund.de). 10.5 Verfassungsschutz unterstützt KRITIS-Tagung Am 04.09.2019 wurde in Hannover die erste Niedersächsische KRITISTagung unter maßgeblicher Beteiligung des Fachbereichs Wirtschaftsschutz des Niedersächsischen Verfassungsschutzes durchgeführt. 321 Wirtschaftsschutz Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hatte die Betreiber von Kritischen Infrastrukturen (KRITIS)141 in Niedersachsen zu einem Dialog nach Hannover eingeladen. KRITIS sind Betriebe und Anlagen, die für die Versorgung der Menschen und die Entsorgung von Abwässern und Abfällen elementar wichtig sind. Dabei handelt es sich z. B. um Kraftoder Wasserwerke, Krankenhäuser, aber auch um Unternehmen des Finanzwesens, Transports und Verkehrs. In der Keynote sagte Staatssekretär Stephan Manke aus dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport: "Mehr als jemals zuvor ist unsere Gesellschaft heute von solchen technischen Systemen abhängig. Ohne Strom steht die industrielle Produktion still, ohne die reibungslose Versorgung mit Trinkwasser und Nahrung ist das gesellschaftliche Leben kaum vorstellbar. Bei Ausfällen dieser Infrastrukturen würde der gesellschaftliche Alltag vollständig zum Erliegen kommen. Wir haben deshalb diverse Betreiber aus diesen Bereichen zu einem umfassenden Austausch eingeladen, denn insbesondere Cyberangriffe auf unsere Kritischen Infrastrukturen sind keine Science-Fiction, sondern realistische Szenarien, denen wir uns gemeinsam stellen und worauf wir uns im Verbund vorbereiten müssen. ... Unser Ziel muss es sein, auf hohem Niveau die Sicherheit Kritischer Infrastrukturen gegenüber Angriffen sicherzustellen." An der Veranstaltung in Hannover nahmen rund 60 Gäste teil, hauptsächlich Vertreterinnen und Vertreter von KRITIS-Unternehmen sowie Behördenvertreterinnen und -vertreter und Fachexpertinnen und -experten. Auch das Verbindungsbüro des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) war vertreten. Spezifische Themen der Vorträge und Workshops waren u. a. analoge und digitale Risiken, wie große Betriebsstörungen, Cyberangriffe auf solche Anlagen und mögliche Domino-Effekte. Meldungen über kritische Zustände in IT-Anlagen von KRITIS sind momentan über das IT-Sicherheitsgesetz dem BSI zugeordnet. Allerdings sind die realen bzw. "analogen" Gefahren, welche von ihnen im Falle des Ausfalles ausgehen, eher im jeweiligen Bundesland verortet. Den im Bereich des Katastrophenschutzes tätigen 141 Siehe auch Fußnote 131, Kapitel 8.3. 322 Wirtschaftsschutz Organisationen und der Polizei stellen sich hier u. U. weitere ggf. neue Aufgaben. Mit den Aufgaben der Spionageund Sabotageabwehr in Bezug auf Wirtschaftsunternehmen gibt es aber auch die Zuständigkeit für die Verfassungsschutzbehörden. 10.6 Tagung zum Thema "Drohnen als Risiko für Unternehmen" In der Vergangenheit vermehrten sich Meldungen aus Wirtschaftsunternehmen, die Drohnenüberflüge in teils sensiblen Bereichen feststellten. In einigen Fällen musste davon ausgegangen werden, dass während der Überflüge auch Fotos gefertigt worden sind. Der Fachbereich Wirtschaftsschutz hat dies zum Anlass genommen, eine separate Veranstaltung zu dieser Thematik durchzuführen und die damit verbundenen Schwierigkeiten und Probleme anzusprechen sowie mögliche Lösungsansätze aufzuzeigen. Insgesamt waren etwa 80 Teilnehmende der Einladung am 18.09.2019 gefolgt. In diversen Vorträgen von der Volkswagen AG, T-Systems International GmbH, Rheinmetall Air Defence AG, Dreger Group und Stein Maritime Consulting wurden die unterschiedlichsten Anforderungen und Einsatzkonzepte der Drohnendetektion und -abwehr dargestellt. Abschließend gab es noch einen Ausblick, welche künftigen Entwicklungen und die damit verbundenen Bedrohungen in Zukunft zu erwarten sind und wie der sinnvolle Einsatz von Drohnen zum Beispiel für den Schutz Kritischer Infrastrukturen aussehen kann. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Drohnentechnologie mit all ihren Möglichkeiten einen vielfältigen Nutzen bieten kann, darüber hinaus aber auch bei einer missbräuchlichen Nutzung ein großes Gefährdungspotenzial für Unternehmen und Gesellschaft besteht. 323 Wirtschaftsschutz 10.7 18. Wirtschaftsschutztagung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes Am 04.11.2019 fand die Wirtschaftsschutztagung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes statt. Insgesamt waren etwa 220 Vertreterinnen und Vertreter größtenteils niedersächsischer Unternehmen der Einladung des Verfassungsschutzes gefolgt, um sich über die aktuelle Bedrohungslage zu informieren. Begrüßt werden konnten außerdem einige Teilnehmende anderer Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern. Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, betonte in einer Keynote die Bedeutung von Zusammenarbeit und gegenseitiger Unterstützung sowie des Austausches in Sicherheitsfragen. Auch in diesem Jahr fand sich das Thema Digitalisierung auf der Tagesordnung wieder, so gab es gleich zu Beginn eine Diskussionsrunde zum Thema "Digitalisierung und Sicherheit - geht das?". Vertreten waren dabei das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Hannover, die Digitalagentur Niedersachsen, Hannover IT e.V. sowie die Herfurth & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Nach einem Beitrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu aktuellen Gefahren in der Digitalisierung wurde das CyberRange-e von Innogy SE als erstes Trainingszentrum gegen Bedrohungen für den Energiesektor vorgestellt. Durch War-Gaming142 werden die Teilnehmenden auf konkrete Situationen vorbereitet, um im Ernstfall richtig reagieren zu können. 142 Beim War-Gaming geht es darum, mögliche Angriffsszenarien spielerisch nachzustellen. Aufgeteilt in zwei Teams versuchen die Teilnehmenden in ein fremdes Netzwerk einzudringen, bzw. diesen Angriff zu erkennen und abzuwehren. 324 Wirtschaftsschutz Bedingt durch die eigene Betroffenheit schilderte die Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH, wie sie mit der Schadsoftware EMOTET im eigenen Unternehmen von der Infektion des Netzwerks bis hin zur Beseitigung umgegangen ist. Abschließend stand noch einmal das Risiko durch fehlerhaftes Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Mittelpunkt. Aktuelle Angriffsmethoden durch Social Engineering wurden von Human Risk Consulting GmbH sehr anschaulich erläutert. Viele der Teilnehmenden nutzten nicht nur die Fachvorträge, um sich über die aktuellen Themen zu informieren, sondern schätzten darüber hinaus die Möglichkeit, sich untereinander zu vernetzen und den Kontakt zu Vertreterinnen und Vertretern des Verfassungsschutzes zu suchen. Der hohe Stellenwert der Wirtschaftsschutztagung als Kommunikationsund Informationsforum für Wirtschaftsunternehmen wurde dadurch mehr als deutlich. 10.8 Messen Hannover Messe Der Niedersächsische Verfassungsschutz beteiligte sich vom 01. bis zum 05.04.2019 an dem Gemeinschaftsstand des Landes Niedersachsen auf der Hannover Messe und informierte über das Beratungsund Dienstleistungsangebot des Fachbereiches Wirtschaftsschutz. Nachgefragt waren insbesondere Informationen über Wirtschaftsund Industriespionage, Know-how-Schutz und Cybersicherheit im industriellen Umfeld. Viele Besucherinnen und Besucher wünschten eine Sensibilisierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Fachleute des Verfassungsschutzes. Über den eigenen Messestand hinaus beteiligte sich der Niedersächsische Verfassungsschutz an folgenden Veranstaltungen des Rahmenprogramms: f Moderation einer Podiumsdiskussion zum Thema "Produktion secure gestalten - Auf dem Weg zu 325 Wirtschaftsschutz einer sicheren Industrie 4.0", an der u. a. auch Stefan Muhle, Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung teilgenommen hat, f Vortrag bei der Indy4-Konferenz "Digitale Perspektiven", f Vortrag bei einer Tagung der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) und f Sitzung des Ausschusses für Außenwirtschaft der Industrieund Handelskammer (IHK) Hannover 10.9 Kontaktdaten Für Fragen steht der Arbeitsbereich Wirtschaftsschutz beim Verfassungsschutz unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: Telefon: 0511/6709-247 oder -248 Telefax: 0511/6709-393 E-Mail: wirtschaftsschutz@verfassungsschutz.niedersachsen.de Internet: www.verfassungsschutz.niedersachsen.de 326 Wirtschaftsschutz 327 11 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 143 11.1 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) - Vorbemerkung Die Politisch motivierte Kriminalität wird seit dem Jahr 2001 durch die Polizei auf Grundlage des durch einen Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder eingeführten "Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)" erfasst, um eine bundeseinheitliche und differenzierte Auswertung und Lagedarstellung zu ermöglichen. Meldepflichtig sind alle politisch motivierten Straftaten (Fälle) gemäß den Richtlinien des KPMD-PMK. Dazu zählen "echte Staatsschutzdelikte" (SSSS 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-, 104a, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a StGB sowie des VStGB) sowie Delikte der allgemeinen Kriminalität, die gemäß Definitionssystem der PMK zuzuordnen sind ("unechte Staatsschutzdelikte"). Den Letztgenannten werden Fälle zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung politisch motiviert waren, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Extremismus) zum Ziel haben muss. Darüber hinaus werden zudem die Tatbestände der "echten Staatsschutzdelikte" erfasst, selbst wenn im Einzelfall keine politische Motivation festgestellt werden kann. Die extremistische Kriminalität, welche in den Berichten der Verfassungsschutzbehörden dargestellt wird, bildet einen Teilbereich der Politisch motivierten Kriminalität ab und umfasst Straftaten, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Ebenfalls hinzugerechnet werden Straftaten, die durch Anwendung von Gewalt oder durch darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder sich gegen die Völkerverständigung richten. 143 Der PMK werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/ oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder sich gegen eine Person, insbesondere aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung oder Herkunft richten und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht. 330 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 144 11.2 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) mit extremistischem Hintergrund - rechts Die Anzahl der Straftaten im Phänomenbereich PMK -rechtsstieg 2019 mit insgesamt 1.632 Delikten im Vergleich zum Vorjahr um (+13,81 Prozent). Bei den Zahlen rechtsmotivierter Gewaltdelikte mit insgesamt 59 Delikten war im Vergleich zum Vorjahr ein geringfügiger Anstieg (+9,26 Prozent) zu verzeichnen. Die extremistischen Propagandadelikte dieses Phänomenbereichs bildeten dabei mit 1.037 Taten weiterhin den Schwerpunkt und erhöhten sich gegenüber dem Jahr 2018 (872 Fälle). Die Anzahl der extremistischen Gewaltdelikte stieg mit 52 Fällen im Vergleich zum Vorjahr um fünf Fälle bzw. 10,64 Prozent (2018: 47). Von den 52 Gewaltdelikten entfielen 40 Taten auf Körperverletzungsdelikte. Die begangenen Gewaltdelikte wurden häufig im Rahmen von Rechts-Links-Konfrontationen verzeichnet, die überwiegend von den Teilnehmenden der Gegenveranstaltungen ausgingen. Sie sind somit eine Reaktion und Wechselwirkung mit Links. Einen großen Anteil der Gewaltdelikte machen in diesem Jahr jedoch auch Übergriffe auf Menschen mit (teilweise vermeintlichem) Migrationshintergrund aus. Im Bereich der sonstigen extremistischen Straftaten dieses Phänomenbereichs war analog zu den Fallzahlen PMK ein Anstieg von 1.321 Taten (2018) auf 1.501 Taten (2019) festzustellen. Dies entspricht einem Plus von 13,63 Prozent. Der Trend, dass rechtsextreme Gruppierungen mit hierarchischen Strukturen an Bedeutung verlieren, setzte sich auch im Berichtszeitraum weiter fort. Die neonazistische Szene in Niedersachsen ist weiterhin geprägt von einer Heterogenität, die gleichermaßen personell und strukturell wie auch aktionistisch zum Ausdruck kommt. Einerseits bestehen Gruppierungen, die durchaus um politische Wahrnehmung mittels öffentlichkeitswirksamer Aktionen wie Flugblattverteilungen, Kundgebungen oder Demonstrationsteilnahmen bemüht sind, während sich ihre Anhängerzahlen im niedrigen einstelligen Bereich bewegen. Anderseits existieren auch Szenen, die 144 Siehe Fußnote 143. 331 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) zwar über teilweise deutlich höhere Anhängerzahlen verfügen, deren Aktivitäten jedoch nahezu ausschließlich Binnenwirkung entfalten. Zur Verbesserung personeller und organisatorischer Möglichkeiten dienen überregionale Netzwerke. In der Vergangenheit konnten Personenüberschneidungen zwischen verschiedenen regionalen rechtsextremistischen Gruppierungen festgestellt werden. So waren beispielsweise Mitglieder der "Kameradschaft Northeim" und der "Kameradschaft Einbeck" auch auf Veranstaltungen der Partei "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) aktiv. Eine gewisse Gemengelage hinsichtlich Überschneidungen von Personen und rechtsextremistischen Gruppierungen ist anzunehmen. Subkulturelle Szenen gehen ineinander auf und überschneiden sich hinsichtlich ihrer Mitglieder. Die Anzahl der Volksverhetzungen stieg auf 260 Fälle (2018: 224). In Niedersachsen konnten im Phänomenbereich PMK -rechtsfür den Berichtszeitraum sieben Angriffe (2018: elf) im Zusammenhang mit Asylunterkünften festgestellt werden, wovon bei sechs Delikten (2018: zehn) von einem rechtsextremistisch motivierten Hintergrund auszugehen war. Bei diesen rechtsextremistischen Angriffen auf Asylunterkünfte handelte es sich um eine Sachbeschädigung (2018: eine) und vier Fälle des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (2018: vier) sowie eine Volksverhetzung (2018: null). Nach bisherigem Erkenntnisstand handelte es sich bei den Angriffen auf Asylunterkünfte meist um lokal organisierte Agitationen, die keinen Rückschluss auf landesweit gesteuerte Strategien zuließen. Die Intensität und Quantität entsprechender Aktionen standen in starker Abhängigkeit zu den organisatorischen Möglichkeiten der jeweiligen lokal handelnden Personen. Konkrete Hinweise auf organisationsgesteuerte Gewaltstraftaten in Form von angeordneter oder gezielt gelenkter Delinquenz durch rechtsextremistische Parteien oder entsprechende Strukturen gegen Asylbewerber und deren Unterkünfte liegen bislang nicht vor. Die Motive dürften hierbei im persönlichen bzw. individuellen Bereich und nicht in der Umsetzung von konstituierten Organisationszielen oder organisationsinternen Auftragslagen liegen. Es bestehen bisher keine Anzeichen für rechtsterroristische Strukturen in Niedersachsen. 332 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Übersicht der Gewalttaten und sonstigen Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" in Niedersachsen145 Gewalttaten: 2018 2019 Terrorismusdelikte (SS 89a StGB, SS 91 StGB, SS 129a StGB) 0 4 Tötungsdelikte 0 0 Versuchte Tötungsdelikte 0 0 Körperverletzungen 38 40 Brandstiftungen 1 1 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 0 0 Landfriedensbrüche 0 0 Gefährl. Eingriffe in Bahn-, Luft-, Schiffsund Straßenverkehr 1 1 Freiheitsberaubung 0 0 Raub 1 0 Erpressung 1 0 Widerstandsdelikte 5 6 Insgesamt 47 52 Sonstige Straftaten: Sachbeschädigungen 73 58 Nötigungen/Bedrohungen 28 30 Propagandadelikte 872 1.037 Störung der Totenruhe 1 1 Andere Straftaten (davon Volksverhetzung) 347(224) 375(260) Insgesamt 1.321 1.501 Straftaten insgesamt 1.368 1.553 145 Die Zahlen basieren auf Angaben des Landeskriminalamtes Niedersachsen (LKA NI). Die Darstellung der niedersächsischen Fallzahlen in Übersichten des Bundes kann davon abweichen, da das LKA NI eine so genannte "lebende Statistik" führt. Um die ständige Aktualität der Statistik sicherzustellen, werden dabei ggf. Nacherfassungen/Aktualisierungen auch für Vorjahre vorgenommen, so dass der Zahlenbestand Veränderungen unterliegen kann. 333 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 146 11.3 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) mit extremistischem Hintergrund - links Im Phänomenbereich PMK -linkswurden im Jahr 2019 in Niedersachsen 801 Straftaten insgesamt registriert (2018: 556). Die Zahl der erfassten Straftaten in der PMK -linksstieg somit um 44,06 Prozent. Regionale Straftatenschwerpunkte bildeten die Zuständigkeitsbereiche der Polizeidirektionen Göttingen mit 218 und Lüneburg mit 182 linksmotivierten Straftaten. Der Fallzahlenanstieg 2019 ist in erster Linie auf die Europawahlen zurückzuführen. Sie führten zur Häufung von linksmotivierten Straftaten, bei denen es sich hauptsächlich um Diebstahlsdelikte von und Sachbeschädigungen an Wahlkampfmitteln rechtsgerichteter Parteien handelte. Der Zahl der Gewaltdelikte mit 85 Taten im Vorjahr sank auf 74 Taten in 2019 ab. Von den 801 Straftaten des Gesamtstraftatenaufkommens der PMK -linkswurden 517 Fälle als extremistisch eingestuft. Im Vorjahr lag der Anteil bei 254 Fällen. 2019 wurden 67 Personen (2018: 65) Opfer von linksextremistisch motivierten Gewaltdelikten. Die größte Opfergruppe waren Polizeibeamte mit 37 Opfern. Gegen sie kam es vor allem bei versammlungsrechtlichen Aktionen der linken Szene zur Gewaltanwendung. Bei 30 Opfern handelte es sich um Personen, die sich dem rechten Spektrum oder der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) zurechnen ließen. Die Übergriffe auf die Opfer ereigneten sich vielfach bei zufälligen Begegnungen im öffentlichen Raum und im Zusammenhang mit Versammlungen. Dem Themenfeld "Antifaschismus" wurden im Jahr 2019 insgesamt 349 linksextremistische Taten zugeordnet. Gegenüber dem Jahr 2018 mit 151 antifaschistisch motivierten Straftaten war ein Anstieg von 131,13 Prozent zu verzeichnen. Die Zunahme ist größtenteils auf Straftaten im Zusammenhang mit den Europawahlen zurückzuführen. 146 Siehe Fußnote 143. 334 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 2019 kam es in diesem Themenfeld wie auch im Jahr 2018 zu 32 antifaschistisch motivierten Gewaltdelikten, darunter 25 Fälle von Körperverletzungen. Dem Themenfeld "Politische Einstellung - Konfrontation gegen Rechts" wurden im Jahr 2019 insgesamt 259 linksextremistische Taten zugeordnet. Gegenüber dem Jahr 2018 mit 72 Konfrontationsdelikten entsprach dies einem Anstieg von 259,72 Prozent. Ebenso wie im Themenfeld "Antifaschismus" beruht die Straftatenzunahme größtenteils auf Straftaten im Zusammenhang mit den Europawahlen. 2019 kam es in dem Themenfeld zu 26 Gewaltdelikten, was gegenüber 27 Gewaltdelikten im Jahr 2018 einen geringfügigen Rückgang darstellt. Es handelte sich in 23 Fällen um Körperverletzungen. Linksextremistisch eingestufte Straftaten zum Themenfeld "Antimilitarismus" stiegen 2019 mit 37 Taten gegenüber dem Vorjahr 2018 (24 Taten) deutlich an. Der Anstieg ist auf das vermehrte Straftatenaufkommen während eines antimilitaristischen Camps gegen ein Rüstungsunternehmen in Unterlüß (Landkreis Celle) zurückzuführen. In dem Zusammenhang waren 17 Straftaten, darunter sieben Gewaltdelikte, zu verzeichnen. 2019 wurden im Bereich der PMK -linkszwei Brandstiftungen gegenüber dem Vorjahr 2018 mit neun Taten verzeichnet. Dies ist ein erheblicher Rückgang. Eine Brandstiftung richtete sich gegen das Fahrzeug eines Angehörigen der Partei AfD und eine Brandstiftung gegen die Ausländerbehörde in Göttingen. Sprengstoffdelikte wurden 2019 in einem Fall bekannt. Die Tat richtete sich gegen das Fahrzeug eines Kommunalpolitikers. Zu keiner Tat konnten im Jahr 2019 Tatverdächtige ermittelt werden. Linksterroristische Bestrebungen sind in Niedersachsen nicht erkennbar. Die Serie von Raubüberfällen (2015 und 2016) unter Tatbeteiligung von drei früheren RAF-Mitgliedern wird durch die Polizei und zuständige Staatsanwaltschaft nicht als politisch motiviert bewertet. 335 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Übersicht der Gewalttaten und sonstigen Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - links" in Niedersachsen147 Gewalttaten: 2018 2019 Tötungsdelikte 0 0 Versuchte Tötungsdelikte 0 0 Körperverletzungen 25 29 Brandstiftungen 9 2 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 0 1 Landfriedensbrüche 8 2 Gefährl. Eingriffe in Bahn-, Luft-, Schiffsoder Straßenverkehr 1 3 Freiheitsberaubung 0 0 Raub 2 2 Erpressung 0 0 Widerstandsdelikte 21 21 Sonstige Delikte 1 2 Insgesamt 67 62 Sachbeschädigungen 128 289 Nötigungen/Bedrohungen 1 11 Diebstahl 3 98 Andere Straftaten 55 57 Insgesamt 187 455 Straftaten insgesamt 254 517 147 Die Zahlen basieren auf Angaben des Landeskriminalamtes Niedersachsen (LKA NI). Die Darstellung der niedersächsischen Fallzahlen in Übersichten des Bundes kann davon abweichen, da das LKA NI eine so genannte "lebende Statistik" führt. Um die ständige Aktualität der Statistik sicherzustellen, werden dabei ggf. Nacherfassungen/Aktualisierungen auch für Vorjahre vorgenommen, so dass der Zahlenbestand Veränderungen unterliegen kann. 336 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 148 11.4 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) mit extremistischem Hintergrund - ausländische Ideologie und religiöse Ideologie Die Gesamtzahl der erfassten Straftaten in den Phänomenbereichen "Religiöse Ideologie" und "Ausländische Ideologie" betrug 299 Fälle für das Jahr 2019 gegenüber 398 Fällen im Jahr 2018 (Rückgang um 24,87 Prozent). Als extremistisch motivierte Taten wurden bis zum Stichtag 31.01.2020 insgesamt 279 Straftaten für das Jahr 2019 (2018: 304) erfasst. Dies bedeutet einen Rückgang um 25 Fälle (-8,22 Prozent). Von der Gesamtzahl entfallen 254 Fälle auf den Phänomenbereich "Ausländische Ideologie" und 25 Fälle auf den Bereich "Religiöse Ideologie". Wie in den Vorjahren traten im Phänomenbereich "Ausländische Ideologie", die Verstöße gemäß SS 20 Vereinsgesetz mit einem Anteil von ca. 81,51 Prozent besonders hervor. Diese sind von 193 Straftaten in 2018 auf 216 in 2019 gestiegen. Diese Steigerung ist vor allem auf Durchsuchungsmaßnahmen im Bereich Hannover und Oldenburg zurückzuführen, bei denen Hinweise auf die Unterstützung der PKK (schriftliche Aufzeichnungen, Spendenquittungen etc.) aufgefunden wurden. Für das Jahr 2019 wurden insgesamt zwölf Terrorismusdelikte festgestellt, davon entfielen neun Verfahren auf den Phänomenbereich "Religiöse Ideologie" und drei Verfahren auf den Bereich "Ausländische Ideologie". In Niedersachsen wurden von diesen oben genannten zwölf Ermittlungsverfahren gemäß SSSS 89a, 89b oder 89c bzw. 129 a und b StGB elf als extremistisch eingestuft. Diese verteilten sich wie folgt: sechs Verfahren gemäß SS 129b StGB, davon vier Verfahren aus dem Phänomenbereich "Religiöse Ideologie" und zwei aus dem Phänomenbereich "Ausländische Ideologie". Drei Verfahren wurden gemäß SSSS 89a, 89b, 89c StGB geführt, davon zwei Verfahren aus dem 148 Siehe Fußnote 143. 337 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Phänomenbereich "Religiöse Ideologie" und ein Verfahren aus dem Bereich "Ausländische Ideologie". Des Weiteren wurden im Phänomenbereich "Religiöse Ideologie" noch ein Verfahren gemäß SS 30 StGB und ein Verfahren gemäß SS 91 StGB geführt. Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) Celle: Neue Anklage gegen den Northeimer Salafisten Sascha L. Die GenStA Celle hat am 01.08.2019 vor dem Schwurgericht des Landgerichts Oldenburg Anklage gegen den 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Sascha L. wegen versuchten Mordes und anderer Straftaten erhoben. Der Angeschuldigte verbüßte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten, die das Landgericht Braunschweig gegen ihn am 29.12.2017 u. a. wegen Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat verhängte. Das Landgericht Braunschweig stellte seinerzeit fest, dass der Angeschuldigte im Frühjahr 2017 in Northeim geplant hatte, unter Verwendung selbst hergestellter Sprengvorrichtungen Polizeibeamte und/oder Bundeswehrangehörige zu töten, die zuvor in einen Hinterhalt gelockt werden sollten. Entsprechende Sprengkörper hatte der Angeschuldigte bereits hergestellt und zu Probezwecken erfolgreich getestet. Zur Tatausführung kam es damals nicht, weil der Angeschuldigte rechtzeitig verhaftet werden konnte. Er ist nach seinen Angaben zum Islam konvertiert und der salafistischen Glaubensrichtung zugehörig. Im vorliegenden Verfahren wird dem Angeschuldigten die versuchte Tötung eines Justizvollzugsbeamten zur Last gelegt. Den Ermittlungen zufolge maskierte er sich am Abend des 13.02.2019 in seinem Haftraum in der Justizvollzugsanstalt Oldenburg mit einer zuvor gefertigten Gesichtshaube mit Sehschlitzen und griff einen Justizvollzugsbeamten, als dieser seinen Haftraum zu Kontrollzwecken betrat, unvermittelt und für diesen völlig überraschend mit zwei metallenen Speisegabeln an, um ihn zu töten. Der Angeschuldigte soll dabei mit den Gabeln wuchtige Stichbewegungen in Richtung des Halses des Beamten ausgeführt haben. Während der Beamte versuchte, vor dem Angriff zu flüchten und den Stationsflur entlanglief, soll ihn der Angeschuldigte verfolgt, weitere heftige Stichbewegungen in Richtung des Beamten ausgeführt und dabei auf Arabisch die Worte "Allahu Akbar" (übersetzt: 338 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) "Gott ist groß") ausgerufen haben. Auch nachdem der Angeschuldigte und der Vollzugsbeamte zu Fall gekommen waren, soll der Angeschuldigte weiter auf ihn eingestochen und - wiederum auf arabisch - gegenüber einem hinzugekommenen Mitgefangenen geäußert haben, man müsse die "Kuffar" (übersetzt: "Ungläubigen") töten. Erst nachdem der Mitgefangene den Angeschuldigten von dem Vollzugsbeamten weggezogen, sich auf den Angeschuldigten gesetzt und ihm die beiden Gabeln weggenommen hatte, soll dieser von dem Angriff auf den Beamten abgelassen haben. Der Beamte erlitt infolge des Angriffs des Angeschuldigten mehrere Riss-Quetschwunden am Unterarm, Hals und Fingergrundgelenk sowie eine Kniegelenksprellung. Die Zentralstelle Terrorismusbekämpfung der GenStA Celle hat den Angeschuldigten daher wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und besonders schweren Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt.149 Im Berichtszeitraum ereigneten sich 23 Gewaltdelikte mit extremistischem Hintergrund (2018: 67). Diese gliedern sich wie folgt auf: a) "Ausländische Ideologie" zwölf: drei Terrorismusdelikte, sieben Körperverletzungen und zwei Landfriedensbrüche. b) "Religiöse Ideologie" elf: acht Terrorismusdelikte, ein versuchtes Tötungsdelikt, eine Körperverletzung und eine Brandstiftung. 149 Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 14.08.2019, "Neue Anklage gegen den Northeimer Salafisten Sascha L." 339 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Übersicht der Gewalttaten und sonstigen Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Ausländerkriminalität" in Niedersachsen150 Gewalttaten: 2018 2019 ausländische religiöse ausländische religiöse Ideologie Ideologie Ideologie Ideologie Terrorismusdelikte (SSSS 89a, 89b, 89c, 129a, b StGB 5 18 3 8 sowie Katalogtaten) Tötungsdelikte 0 0 0 0 Versuchte Tötungsdelikte 0 0 0 1 Körperverletzungen 23 1 7 1 Brandstiftungen 2 0 0 1 Herbeiführen einer Sprengstoff- 0 0 0 0 explosion Landfriedensbrüche 5 0 2 0 Gefährl. Eingriffe in Bahn-, Luft-, 0 0 0 0 Schiffsoder Straßenverkehr Freiheitsberaubung 0 1 0 0 Raub 0 0 0 0 Erpressung 1 0 0 0 Widerstandsdelikte 11 0 0 0 Gewalt Insgesamt 47 20 12 11 150 Die Zahlen basieren auf Angaben des Landeskriminalamtes Niedersachsen (LKA NI). Die Darstellung der niedersächsischen Fallzahlen in Übersichten des Bundes kann davon abweichen, da das LKA NI eine so genannte "lebende Statistik" führt. Um die ständige Aktualität der Statistik sicherzustellen, werden dabei ggf. Nacherfassungen/Aktualisierungen auch für Vorjahre vorgenommen, so dass der Zahlenbestand Veränderungen unterliegen kann. 340 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Sonstige Straftaten: Sachbeschädigungen 29 0 19 0 Nötigungen/Bedrohungen 6 5 3 3 Andere Straftaten 179(170) 18(7) 220(215) 11(3) (davon SS 20 VereinsG151) Insgesamt 214 23 242 14 Straftaten insgesamt 261 43 254 25 151 Zuwiderhandlungen gegen (Vereins-) Verbote. 341 12 Anhang Anhang 12.1 Definition der Arbeitsbegriffe Extremismus Die Verfassungsschutzbehörden unterscheiden zwischen "Extremismus" und "Radikalismus", obwohl beide Begriffe oft synonym gebraucht werden. Bei "Radikalismus" handelt es sich um eine überspitzte, zum Extremen neigende Denkund Handlungsweise, die gesellschaftliche Probleme und Konflikte bereits "von der Wurzel (lat. radix) her" anpacken will. Im Unterschied zum "Extremismus" sollen jedoch weder der demokratische Verfassungsstaat noch die damit verbundenen Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung beseitigt werden. So sind z. B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschaftsund Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird, jedenfalls nicht, solange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt. Als extremistisch werden dagegen die Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Extremismus mit Auslandsbezug Extremistische Bestrebungen mit Auslandsbezug umfassen das Agieren einer Vielzahl von Gruppierungen mit linksextremistischen, separatistischen oder nationalistischen Vorstellungen. Ihr Aktionismus zielt regelmäßig auf radikale Veränderungen der politischen Verhältnisse in der Heimatregion. Aktuelle Ereignisse und politische Entwicklungen im Herkunftsland sind dabei richtungsweisend für die Intensität des Auftretens und auch für das Militanzniveau. Türkische und kurdische Gruppierungen, die ihre jeweilige Ideologie zudem noch in gegeneinander gerichtete gewalttätige Auseinandersetzungen kanalisieren, bilden dabei einen Beobachtungsschwerpunkt des Verfassungsschutzes. Als mitgliederstärkste Organisation ist die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) zu nennen. Alle ausländerextremistischen Organisationen sehen Deutschland als Raum für Rückzug, Rekrutierung, Propaganda und Finanzierung. 344 Anhang Derartige Organisationen unterliegen der Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden, wenn: f sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten, indem sie hier z. B. versuchen, eine ihren Grundsätzen entsprechende Parallelgesellschaft zu errichten, f sie ihre politischen Auseinandersetzungen mit Gewalt auf deutschem Boden austragen und dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährden, f sie vom Bundesgebiet aus Gewaltaktionen in anderen Staaten durchführen oder unterstützen und dadurch auswärtige Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu diesen Staaten gefährden, f sich ihre Aktivitäten gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker, richten. Islamismus Der Begriff des Islamismus bezeichnet eine religiös motivierte Form des politischen Extremismus. Islamisten sehen in den Schriften und Geboten des Islams nicht nur Regeln für die Ausübung der Religion, sondern auch Handlungsanweisungen für eine islamistische Staatsund Gesellschaftsordnung. Ein Grundgedanke dieser islamistischen Ideologie ist die Behauptung, alle Staatsgewalt könne ausschließlich von Gott (Allah) ausgehen. Damit richten sich islamistische Bestrebungen gegen die Wertvorstellungen des Grundgesetzes, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Islamisten halten die Etablierung einer islamischen Gesellschaftsordnung für unabdingbar. Dieser Ordnung sollen letztlich sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime unterworfen werden. Islamistische Organisationen - mit Ausnahme islamistisch-terroristischer Organisationen - lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen: f Organisationen, die in ihren Herkunftsländern die konsequente Umgestaltung der bestehenden Staatsund Gesellschaftsordnungen nach ihrem Verständnis der islamischen Rechtsordnung (Scharia) anstreben. In Deutschland liegt ihr Schwerpunkt auf propagandistischen Aktivitäten sowie der Sammlung von Spendengeldern, um die Mutterorganisationen in den Herkunftsländern zu unterstützen. 345 Anhang f Andere islamistische Gruppierungen in Deutschland verfolgen eine umfassendere, auch politisch motivierte Strategie. Auch sie streben eine Änderung der Staatsund Gesellschaftsordnung in ihren Herkunftsländern zugunsten eines islamischen Staatswesens an. Sie bemühen sich jedoch im Rahmen einer legalistischen Strategie, ihren Anhängern in Deutschland größere Freiräume für ein Scharia konformes Leben zu schaffen. Linksextremismus Mit dem Arbeitsbegriff werden die linksextremistischen verfassungsfeindlichen Bestrebungen von deutschen Personenzusammenschlüssen bezeichnet, die sich auf der Grundlage einer marxistisch-leninistischen, revolutionär-marxistischen oder anarchistischen Ideologie in Deutschland gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und ihre tragenden Grundsätze richten. Für Linksextremisten vielfach kennzeichnend ist ein grundsätzliches Bekenntnis zur "revolutionären Gewalt", obgleich sie tagespolitisch auf "legale" Kampfformen setzen. Rechtsextremismus Als rechtsextremistisch werden von den Verfassungsschutzbehörden alle verfassungsfeindlichen oder extremistischen Bestrebungen bezeichnet, die auf der ideologischen Grundlage einer nationalistischen oder rassistischen Weltanschauung in Deutschland von deutschen Personenzusammenschlüssen ausgehen und sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Rechtsextremistischem Denken liegt vielfach die Vorstellung menschlicher Ungleichwertigkeit (Ideologie der Ungleichheit) zugrunde. Rechtsbzw. Linksradikalismus Bis 1974 wurden die Begriffe "Extremismus" sowie "Radikalismus" bzw. "Rechtsoder Linksradikalismus" von den Verfassungsschutzbehörden nebeneinander als Synonyme zur Kennzeichnung verfassungsfeindlicher Bestrebungen verwendet. Der Radikalismusbegriff wird seitdem von den Verfassungsschutzbehörden nicht mehr für verfassungsfeindliche Bestrebungen benutzt, da er in der politischen Tradition der Aufklärung positiv besetzt ist und im Rechtssinne nur der Extremismusbegriff "der Tatsache Rechnung (trägt), dass politische Aktivitäten oder Organisationen nicht schon deshalb 346 Anhang verfassungsfeindlich sind, weil sie eine ... 'radikale', das heißt eine bis an die Wurzel einer Fragestellung gehende Zielsetzung haben. Sie sind 'extremistisch' und damit verfassungsfeindlich im Rechtssinne nur dann, wenn sie sich gegen den ... Grundbestand unserer freiheitlichen rechtsstaatlichen Verfassung richten." (Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministeriums 1974, Seite 4). Wenn die Verfassungsschutzbehörden überhaupt noch den Terminus "rechtsbzw. linksradikal" verwenden, werden damit in Abgrenzung zu dem verfassungsfeindlichen Rechtsbzw. Linksextremismus politische Aktivitäten und Zielsetzungen bezeichnet, die sich (noch) nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mit dem Ziel einer revolutionären Systemüberwindung richten. Salafismus Der Ausdruck Salafismus (arab. Salafiyya) bezeichnet jene islamistischen Strömungen, die sich ganz auf das Vorbild der Altvorderen (arab. salaf, "Vorfahre") ausrichten. Nur die Quellen aus der Frühzeit des Islams, Koran und Sunna, sind für Salafisten von Bedeutung. Alle islamischen Lehrsätze, die die Gelehrten in den Jahrhunderten nach dem Tod Muhammads entwickelt haben, lehnen sie als unislamisch ab. Der wesentliche Unterschied des Salafismus zu den übrigen islamistischen Positionen liegt darin begründet, dass die Salafisten ausschließlich Handlungen und Anschauungen des Propheten und seiner muslimischen Zeitgenossen, so wie es die islamische Tradition überliefert, als vorbildhaft für alle Zeiten ansehen. Es ist ihr Ansinnen, die sozialen und gesellschaftlichen Verhältnisse, die im 7. Jahrhundert auf der Arabischen Halbinsel galten, auf die gesamte moderne Menschheit zu übertragen. Das schließt z. B. auch die Verheiratung neunjähriger Mädchen und die Sklaverei ein. Durch einige Salafisten wird auch der Begriff des Jihad betont militant interpretiert. Sie sehen im Jihad primär eine Notwendigkeit zur aktiven Verteidigung des Islams und der Staaten mit überwiegend muslimischer Bevölkerung. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Bedrohung der islamischen Welt von den Staaten der sogenannten westlichen Welt ausgeht. Diese sogenannten jihadistischen Salafisten konstruieren daher eine persönliche Verantwortung eines jeden Muslims, den Jihad im Sinne eines bewaffneten Kampfes gegen die vermeintlichen Gegner des Islams zu praktizieren. Das schließt auch die Durchführung von Terroranschlägen ein. 347 Anhang Spionage Als Spionage wird die Tätigkeit für den Nachrichtendienst einer fremden Macht bezeichnet, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist. Die Beschaffung von Informationen, vor allem aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Militär, erfolgt zumeist unter Anwendung geheimer Mittel und Methoden. Soweit Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, kommt eine Strafbarkeit gemäß SSSS 93 ff. StGB in Betracht. Straftatbestände des StGB mit Verfassungsschutzbezug (Auszug) SS 86 a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen SS 88 Verfassungsfeindliche Spionage SS 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat SS 89b Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat SS 89 c Terrorismusfinanzierung SS 129a Bildung terroristischer Vereinigungen SS 129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung SS 130 Volksverhetzung SS 131 Gewaltdarstellung Terrorismus Terrorismus ist nach der Definition der Verfassungsschutzbehörden der nachhaltig geführte Kampf für politische Ziele, die mit Hilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in SS 129a Abs. 1 StGB genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. Verfassungsfeindliche/extremistische Bestrebungen Verfassungsfeindlich (= extremistisch) sind politische Aktivitäten, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind und darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Verfassungswidrig ist umgangssprachlich häufig synonym mit "ver348 Anhang fassungsfeindlich" zu finden. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Art. 21 Abs. 2 GG; SSSS 13 Nr. 2, 43 ff. BVerfGG). Parteien sind verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Es genügt nicht, wenn die Partei die freiheitliche demokratische Ordnung nicht anerkennt, sie ablehnt oder ihr andere Prinzipien entgegenhält. Es muss vielmehr eine aktiv-kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden verfassungsmäßigen Ordnung hinzukommen. Die Organisation muss also planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen und im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen. Das BVerfG unterscheidet zwischen den Tatbestandsmerkmalen "beseitigen" und "beeinträchtigen". "Beseitigen" bezeichnet die Abschaffung zumindest eines der Wesenselemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder deren Ersetzung durch eine andere Verfassungsordnung oder ein anderes nicht demokratisches Regierungssystem (BVerfGE 144, 20 (211 Rn. 550)). Demgegenüber sei von einem "beeinträchtigen" auszugehen, wenn eine Partei nach ihrem politischen Konzept mit hinreichender Intensität eine spürbare Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bewirkt. Ausreichend sei, dass sich die Partei gegen eines der Wesenselemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat) wendet. Entscheidet sei, dass die Partei sich gezielt gegen diejenigen fundamentalen Prinzipien wendet, die für ein freiheitliches und demokratisches Zusammenleben unverzichtbar sind (BVerfGE 144, 20 (213f. Rn. 556)). Verbot verfassungsfeindlicher Organisationen/Verfassungswidrigkeit Ein Verbot eines Vereins ist nach Art. 9 Abs. 2 GG möglich, wenn der Zweck der Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderläuft oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Erst wenn dies durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, wird nach SS 3 Abs. 1 Vereinsgesetz der Verein als verboten (Art. 9 Abs. 2 GG) behandelt. Ein Vereinsverbot wird durch den Landesbzw. Bundesinnenminister erlassen. 349 Anhang Nach Art. 21 Abs. 2 GG sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Art. 21 Abs. 2 GG; SSSS 13 Nr. 2, 43 ff. BVerfGG). Die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch. In der Bundesrepublik wurden bisher zwei Parteien verboten: 1952 die "Sozialistische Reichspartei" (SRP) und 1956 die "Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD). Im Jahr 2003 wurde ein von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat angestrengtes Verfahren zum Verbot der NPD eingestellt. Laut Bundesverfassungsgericht konnte zum Zeitpunkt der Einleitung des Verbotsverfahrens aufgrund der Beobachtung durch V-Personen der Verfassungsschutzbehörden, die als Mitglieder in Landesund Bundesvorständen der NPD fungierten, unmittelbar vor und während des Verbotsverfahrens nicht mehr von der Staatsfreiheit der NPD-Führung ausgegangen werden. Am 22.03.2012 wurde bei einer Sondersitzung der Innenministerkonferenz (IMK) Einigung dahingehend erzielt, eine Arbeitsgruppe der Innenministerien zur Materialsammlung in Vorbereitung eines möglichen neuen NPD-Verbotsverfahrens einzurichten. Gleichzeitig erging ein Beschluss, der die Verfassungsschutzbehörden verpflichtete, ggf. bei der NPD vorhandene Quellen auf Vorstandsebene bis zum 02.04.2012 abzuschalten. Auf der Grundlage der durch die Verfassungsschutzbehörden gesammelten Materialien entschieden sich die Innenminister der Länder am 05.12.2012 für einen erneuten Verbotsantrag. Am 14.12.2012 fasste daraufhin der Bundesrat den Beschluss, das Parteiverbotsverfahren anzustrengen. Der von den Innenministern und -senatoren der Bundesländer am 03.12.2013 beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Antrag auf Verbot der NPD und ihrer Unterorganisationen wurde am 17.01.2017 vom Zweiten Senat des Gerichts zurückgewiesen (BVerfGE 2 BvB 1/13). Grundlage für den Verbotsantrag waren die durch die Verfassungsschutzbehörden gesammelten Materialien über die NPD, die fortlaufend ergänzt wurden. Im Hinblick auf das gescheiterte Verbotsverfahren im Jahr 2003 wurden dafür alle V-Personen in den Führungsebenen der Partei zurückgezogen. 350 Anhang Mit dem einstimmig gefassten Urteil wird der NPD jedoch höchstrichterlich bescheinigt, verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen. Ihr Ziel sei es, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, so Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Allerdings reiche eine verfassungsfeindliche Gesinnung allein für ein Verbot der NPD nicht aus. Die Partei müsse auch das Potenzial haben, ihre Ziele erfolgreich umzusetzen, wie es in der Urteilsbegründung weiter heißt. Zu den Zielen heißt es in der Urteilsbegründung: "Die NPD missachtet die Grundprinzipien, die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbar sind. Ihre Ziele und das Verhalten ihrer Anhänger verstoßen gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips und weisen Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus auf. Die Programmatik der NPD ist auf die Beseitigung der fdGO gerichtet." (BVerfG NJW 2017, 611, 634 ff.) Bewertung: Das Bundesverfassungsgericht setzt mit dem Urteil einen neuen Maßstab, der von der bisherigen Rechtsprechung zum Parteiverbot abweicht, vor allem zum KPD-Verbot im Jahr 1956. "Anders als im KPD-Urteil kommt nach Auffassung des Senats ein Parteiverbot nur in Betracht, wenn eine Partei über hinreichende Wirkungsmöglichkeiten verfügt, die ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen, und wenn sie von diesen Wirkungsmöglichkeiten auch Gebrauch macht", so Voßkuhle. Dies sei bei der NPD aber nicht der Fall152. Solange verfassungsfeindliche Parteien und sonstige Organisationen nicht verboten sind, dürfen sie sich im Rahmen der für alle geltenden Gesetze frei betätigen. Wirtschaftsspionage/Wirtschaftsschutz Unter Wirtschaftsspionage ist die staatlich gelenkte oder gestützte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Betrieben zu verstehen. Davon abzugrenzen ist die Konkurrenzausspähung, nämlich die Ausforschung, die konkurrierende Unternehmen gegeneinander betreiben. 152 Weitere Ausführungen zum NPD-Verbot siehe Kapitel 2.8, "Die NPD ist verfassungsfeindlich". 351 Anhang Wirtschaftsschutz ist der präventive Teil der Spionageabwehr und soll dazu dienen, Schäden durch Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung in der Wirtschaft zu reduzieren und der Wirtschaft als kompetenter Ansprechpartner für Sicherheitsfragen und -vorfälle zur Verfügung zu stehen. 352 Anhang 12.2 Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz (NVerfSchG) vom 15. September 2016 verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes im Land Niedersachsen vom 15. September 2016 (Nds. GVBl. S. 194) zuletzt geändert durch Art. 3 SS 1 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und anderer Gesetze vom 20. Mai 2019 (Nds. GVBl. S. 88) Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Vorschriften SS1 Zweck des Verfassungsschutzes SS2 Zuständigkeit SS3 Aufgaben SS4 Begriffsbestimmungen SS5 Trennungsgebot Zweiter Teil Bestimmung zum Beobachtungsobjekt SS6 Beobachtungsobjekt SS7 Verdachtsobjekt SS8 Verdachtsgewinnung Dritter Teil Befugnisse zur Datenverarbeitung 353 Anhang Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften SS9 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit SS 10 Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung SS 11 Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs Zweites Kapitel Erhebung und sonstige Kenntnisnahme SS 12 Allgemeine Befugnis zur Datenerhebung SS 13 Erhebung personenbezogener Daten von Minderjährigen SS 14 Nachrichtendienstliche Mittel SS 15 Allgemeine Voraussetzungen für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel SS 16 Besondere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Personen SS 17 Besondere Voraussetzungen für Observationen sowie Bildübertragungen und Bildaufzeichnungen SS 18 Besondere Voraussetzungen für den Einsatz verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler SS 19 Besondere Voraussetzungen für den Einsatz bestimmter technischer Mittel SS 20 Besondere Auskunftsverlangen SS 21 Verfahrensvorschriften SS 22 Mitteilung an Betroffene SS 23 Ersuchen und automatisierte Abrufverfahren SS 24 Registereinsicht SS 25 Verpflichtung zur Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörde Drittes Kapitel Speicherung, Veränderung, Nutzung, Löschung SS 26 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten, Zweckbindung SS 27 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken SS 28 Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten SS 29 Verfahrensbeschreibungen 354 Anhang Viertes Kapitel Auskunft SS 30 Auskunft an Betroffene Fünftes Kapitel Übermittlung SS 31 Übermittlung personenbezogener Daten an Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden SS 32 Übermittlung an sonstige Behörden und Stellen SS 33 Aufklärung der Öffentlichkeit, Verfassungsschutzbericht Vierter Teil Parlamentarische Kontrolle SS 34 Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes SS 35 Zusammensetzung und Verfahrensweise des Ausschusses SS 36 Unterrichtungspflichten des Fachministeriums SS 37 Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht SS 38 Beauftragung einer oder eines Sachverständigen SS 39 Beteiligung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz SS 40 Berichterstattung des Ausschusses gegenüber dem Landtag Fünfter Teil Schlussvorschriften SS 41 Einschränkung von Grundrechten SS 42 Übergangsvorschrift 355 Anhang Erster Teil SS3 Allgemeine Vorschriften Aufgaben SS1 (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde Zweck des Verfassungsschutzes ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der personenbezogenen Auskünften, Nachrichfreiheitlichen demokratischen Grundordten und Unterlagen, über nung, des Bestandes und der Sicherheit des 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliBundes und der Länder. che demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes SS2 oder eines Landes gerichtet sind oder Zuständigkeit eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane (1) 1Verfassungsschutzbehörde ist das für des Bundes oder eines Landes oder Inneres zuständige Ministerium (Fachminisihrer Mitglieder zum Ziel haben, terium). 2Das Fachministerium unterhält eine 2. sicherheitsgefährdende oder geheimAbteilung, die gesondert von der für die dienstliche Tätigkeiten in der BundesrepuPolizei zuständigen Abteilung ausschließlich blik Deutschland für eine fremde Macht, die der Verfassungsschutzbehörde nach die3. Bestrebungen in der Bundesrepublik sem Gesetz und anderen Rechtsvorschriften Deutschland, die durch Anwendung von obliegenden Aufgaben wahrnimmt (VerfasGewalt oder darauf gerichtete Vorbereisungsschutzabteilung). tungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland (2) 1 Verfassungsschutzbehörden anderer gefährden, Länder dürfen im Land Niedersachsen nur im 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken Einvernehmen mit der Verfassungsschutzbeder Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 hörde tätig werden. Ihre Befugnisse bestim- 2 des Grundgesetzes) oder gegen das men sich dabei nach den Vorschriften dieses friedliche Zusammenleben der Völker Gesetzes. (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf andere Verfassungsschutzbehörden nicht um (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde unterMaßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst richtet den Landtag und die Landesregienicht befugt ist. rung über Art und Ausmaß von Bestrebungen und Tätigkeiten nach Absatz 1. 2Die Unterrichtung soll diese Organe in die Lage versetzen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. 356 Anhang (3) 1Die Verfassungsschutzbehörde klärt Nr. 1, 3 oder 4, wenn sie auf Anwendung die Öffentlichkeit auf der Grundlage ihrer von Gewalt gerichtet oder aufgrund ihrer Auswertungsergebnisse durch zusammenWirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut fassende Berichte und andere Maßnahmen dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. über Bestrebungen und Tätigkeiten nach Absatz 1 auf. 2Sie tritt solchen Bestrebungen (2) Im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 sind und Tätigkeiten auch durch Angebote zur 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Information und zum Ausstieg entgegen. Bundes oder eines Landes: solche, die darauf gerichtet sind, die Freiheit des (4) Die Verfassungsschutzbehörde wirkt mit Bundes oder eines Landes von fremder 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von PerHerrschaft aufzuheben, ihre staatliche sonen nach Maßgabe des NiedersächsiEinheit zu beseitigen oder ein zu ihnen schen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, gehörendes Gebiet abzutrennen; 2. bei technischen Sicherheitsmaßnah2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des men zum Schutz von im öffentlichen Bundes oder eines Landes: solche, die Interesse geheimhaltungsbedürftigen darauf gerichtet sind, den Bund, Länder Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntoder deren Einrichtungen in ihrer Funktinissen gegen die Kenntnisnahme durch onsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen; Unbefugte, 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche 3. bei der Überprüfung von Personen in demokratische Grundordnung: solche, sonstigen gesetzlich vorgesehenen Fällen, die darauf gerichtet sind, einen der in 4. bei einer im öffentlichen Interesse lieAbsatz 3 genannten Verfassungsgrundgenden Überprüfung von Personen mit sätze zu beseitigen oder außer Geltung deren Einverständnis. zu setzen. SS4 (3) Zur freiheitlichen demokratischen GrundBegriffsbestimmungen ordnung im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 zählen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in (1) 1Bestrebungen im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nrn. Wahlen und Abstimmungen und durch 1, 3 und 4 sind politisch bestimmte, zielund besondere Organe der Gesetzgebung, zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem der vollziehenden Gewalt und der Rechtoder für einen Personenzusammenschluss. sprechung auszuüben und die Volksver- 2 Für einen Personenzusammenschluss hantretung in allgemeiner, unmittelbarer, delt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachfreier, gleicher und geheimer Wahl zu drücklich unterstützt. 3Verhaltensweisen von wählen, Einzelpersonen, die nicht in einem oder für 2. die Bindung der Gesetzgebung an die einen Personenzusammenschluss handeln, verfassungsmäßige Ordnung und die sind Bestrebungen im Sinne des SS 3 Abs. 1 Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 357 Anhang 3. das Recht auf Bildung und Ausübung Zweiter Teil einer parlamentarischen Opposition, Bestimmung zum Beobachtungsobjekt 4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber SS6 der Volksvertretung, Beobachtungsobjekt 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund (1) 1Beobachtungsobjekt ist ein PersonenzuWillkürherrschaft und sammenschluss oder eine Einzelperson nach 7. die im Grundgesetz konkretisierten SS 4 Abs. 1, der oder die zur Erfüllung der Menschenrechte. Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nrn. 1, 3 und 4 planmäßig beobachtet und aufgeklärt wird. (4) Eine Gefährdung auswärtiger Belange im 2 Voraussetzung für die Bestimmung zum BeSinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 3 liegt nur dann obachtungsobjekt sind Tatsachen, die, insvor, wenn die Gewalt innerhalb der Bungesamt betrachtet und unter Einbeziehung desrepublik Deutschland angewendet oder nachrichtendienstlicher Erfahrungen aus vorbereitet wird und sie sich gegen die polivergleichbaren Fällen, das Vorliegen einer tische Ordnung oder Einrichtungen anderer Bestrebung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder 4 Staaten richtet oder richten soll. belegen. (5) Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist die (2) 1Das Beobachtungsobjekt wird von der erhebliche, aggressive und unmittelbar geFachministerin oder dem Fachminister begen Personen oder fremde Sachen gerichtete stimmt, im Vertretungsfall von der StaatsseAnwendung physischer Kraft. kretärin oder dem Staatssekretär oder deren oder dessen Vertreterin oder Vertreter. 2Die SS5 Gründe sind zu dokumentieren. 3Die BestimTrennungsgebot mung ist auf höchstens vier Jahre zu befristen. 4 Die Verlängerung der Bestimmung 1 Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbeum jeweils höchstens vier Jahre ist zulässig, fugnisse stehen der Verfassungsschutzbewenn die Voraussetzung des Absatzes 1 hörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht zu. Satz 2 weiterhin erfüllt ist; die Sätze 1 und 2 2 Sie darf die Polizei nicht um Maßnahmen gelten entsprechend. 5Wird die Bestimmung ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt nicht verlängert, so ist die Beobachtung und ist, auch nicht im Wege der Amtshilfe. Aufklärung unverzüglich zu beenden; die zu dem Beobachtungsobjekt gespeicherten personenbezogenen Daten sind nach Maßgabe des SS 28 zu löschen. 358 Anhang (3) 1Spätestens zwei Jahre nach der Bestimsind tatsächliche Anhaltspunkte, die, insmung zum Beobachtungsobjekt oder einer gesamt betrachtet und unter Einbeziehung Verlängerung ist von der Verfassungsschutznachrichtendienstlicher Erfahrungen aus behörde zu prüfen, ob die Voraussetzung vergleichbaren Fällen, den Verdacht einer des Absatzes 1 Satz 2 weiterhin erfüllt ist. Bestrebung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder 4 2 Ist das der Fall, so sind die Gründe zu dokurechtfertigen. mentieren. 3Andernfalls ist die Bestimmung zum Beobachtungsobjekt von der Fachmi(2) 1Die Gründe für die Bestimmung zum nisterin oder dem Fachminister aufzuheben, Verdachtsobjekt und der Zeitpunkt des im Vertretungsfall von der Staatssekretärin Beginns der Verdachtsphase sind zu dokuoder dem Staatssekretär oder deren oder mentieren. 2Die Verdachtsphase ist auf zwei dessen Vertreterin oder Vertreter; Absatz 2 Jahre begrenzt. 3 Die Verdachtsphase kann Satz 5 gilt entsprechend. einmalig um höchstens zwei Jahre verlängert werden, wenn die Voraussetzung des (4) Endet die Bestimmung zum BeobachAbsatzes 1 Satz 2 weiterhin erfüllt ist; die tungsobjekt, so soll die VerfassungsschutzGründe sind zu dokumentieren. 4 Endet die behörde den ihr bekannten in dem PersoVerdachtsphase, ohne dass das Verdachtsnenzusammenschluss verantwortlich tätigen objekt zum Beobachtungsobjekt bestimmt Personen oder der Einzelperson die Beendiwird, so ist die Beobachtung und Aufklägung der Beobachtung mitteilen. rung unverzüglich zu beenden; die zu dem Verdachtsobjekt gespeicherten personenbe(5) Zur planmäßigen Beobachtung und Aufzogenen Daten sind nach Maßgabe des SS 28 klärung nach Absatz 1 Satz 1 gehört auch zu löschen. 5SS 6 Abs. 5 gilt entsprechend. die Berücksichtigung derjenigen Informationen einschließlich personenbezogener DaSS8 ten, die gegen die Bestimmung zum BeobVerdachtsgewinnung achtungsobjekt sprechen. (1) 1 In einer Verdachtsgewinnungsphase SS7 wird geprüft, ob die Voraussetzung des SS 7 Verdachtsobjekt Abs. 1 Satz 2 erfüllt ist. 2Voraussetzung für den Beginn der Verdachtsgewinnungsphase (1) In einer Verdachtsphase wird durch plan- 1 sind tatsächliche Anhaltspunkte, die, insmäßige Beobachtung und Aufklärung eines gesamt betrachtet und unter Einbeziehung Personenzusammenschlusses oder einer nachrichtendienstlicher Erfahrungen aus Einzelperson (Verdachtsobjekt) geprüft, ob vergleichbaren Fällen, den Anfangsverdacht das Verdachtsobjekt die Voraussetzung des einer Bestrebung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 SS 6 Abs. 1 Satz 2 erfüllt. 2Voraussetzung oder 4 begründen. für die Bestimmung zum Verdachtsobjekt 359 Anhang (2) 1Die Gründe für den Beginn der VerSS 10 dachtsgewinnungsphase und der Zeitpunkt Schutz des Kernbereichs ihres Beginns sind zu dokumentieren. 2Die privater Lebensgestaltung Verdachtsgewinnungsphase ist auf ein Jahr begrenzt. 3Endet die Verdachtsgewinnungs(1) Eine Datenerhebung darf nicht angephase, ohne dass ein Verdachtsobjekt oder ordnet werden, wenn tatsächliche Anhaltsein Beobachtungsobjekt bestimmt wird, so punkte dafür vorliegen, dass dadurch nicht ist die Prüfung unverzüglich zu beenden; nur zufällig Daten erhoben werden, die dem die in der Verdachtsgewinnungsphase geKernbereich privater Lebensgestaltung zuspeicherten personenbezogenen Daten sind zurechnen sind. nach Maßgabe des SS 28 zu löschen. 4SS 6 Abs. 5 gilt entsprechend. (2) 1Wenn sich während einer bereits laufenden Datenerhebung tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Daten aus Dritter Teil dem Kernbereich privater Lebensgestaltung Befugnisse zur Datenverarbeitung erhoben werden, ist die Datenerhebung unverzüglich und so lange wie erforderlich zu Erstes Kapitel unterbrechen, soweit dies informationstechAllgemeine Vorschriften nisch möglich ist und dadurch die Datenerhebung den Betroffenen nicht bekannt wird. SS9 2 Bereits erhobene Daten aus dem KernGrundsatz der bereich privater Lebensgestaltung dürfen Verhältnismäßigkeit nicht gespeichert, verändert, genutzt oder übermittelt werden; sie sind unverzüglich 1 Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allunter Aufsicht einer oder eines besonders gemeinen Rechtsvorschriften gebunden. 2Bei bestellten, mit der Auswertung nicht befassder Verarbeitung von personenbezogenen ten Beschäftigten, die oder der die BefähiDaten hat sie von mehreren geeigneten Maßgung zum Richteramt hat, zu löschen. 3 Die nahmen diejenige zu wählen, die Betroffene Tatsache, dass Daten aus dem Kernbereich voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. privater Lebensgestaltung erhoben wurden, 3 Eine Maßnahme darf keinen Nachteil herund deren Löschung sind zu dokumentieren. beiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu 4 Die in der Dokumentation enthaltenen Dadem beabsichtigten Erfolg steht. ten dürfen ausschließlich zur Datenschutzkontrolle verwendet werden. 5Sie sind zu löschen, wenn seit einer Mitteilung nach SS 22 Abs. 1 ein Jahr vergangen ist oder es einer Mitteilung gemäß SS 22 Abs. 3 endgültig nicht bedarf, frühestens jedoch zwei Jahre nach der Dokumentation. 360 Anhang (3) Ergeben sich erst bei der Speicherung, Zweites Kapitel Veränderung oder Nutzung von Daten tatErhebung und sonstige Kenntnisnahme sächliche Anhaltspunkte dafür, dass Daten dem Kernbereich privater Lebensgestaltung SS 12 zuzurechnen sind, so gilt Absatz 2 Sätze 2 Allgemeine Befugnis zur bis 5 entsprechend. Datenerhebung (4) Daten aus dem durch das Berufsgeheim(1) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf die nis geschützten Vertrauensverhältnis nach zu einer planmäßigen Beobachtung und den SSSS 53 und 53a der Strafprozessordnung Aufklärung nach SS 6 Abs. 1 Satz 1 oder (StPO) sind dem Kernbereich privater LeSS 7 Abs. 1 Satz 1 oder zu einer Prüfung nach bensgestaltung zuzurechnen. SS 8 Abs. 1 Satz 1 erforderlichen personenbezogenen Daten erheben, soweit in den (5) Bestehen Zweifel, ob Daten dem KernbeVorschriften dieses Kapitels nicht anderes reich privater Lebensgestaltung zuzurechnen geregelt ist. 2In der Verdachtsgewinnungssind, so sind diese der Leiterin oder dem Leiphase darf die Verfassungsschutzbehörde ter der Verfassungsschutzabteilung zur Entpersonenbezogene Daten nur aus allgemein scheidung über die Zurechnung vorzulegen. zugänglichen Quellen erheben. 3Voraussetzung für die Erhebung von personenbezoSS 11 genen Daten zur Erfüllung der Aufgabe nach Überwachung des Brief-, SS 3 Abs. 1 Nr. 2 ist das Vorliegen tatsächliPostund Fernmeldeverkehrs cher Anhaltspunkte, die, insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtenFür die Überwachung des Brief-, Postund dienstlicher Erfahrungen aus vergleichbaren Fernmeldeverkehrs einschließlich der VerarFällen, den Verdacht einer Tätigkeit nach beitung der durch eine solche Maßnahme SS 3 Abs. 1 Nr. 2 rechtfertigen. erlangten personenbezogenen Daten gelten die Vorschriften des Artikel 10-Gesetzes. (2) 1Werden personenbezogene Daten bei Betroffenen mit deren Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben. 2Werden personenbezogene Daten bei Dritten außerhalb des öffentlichen Bereichs erhoben, so ist der Erhebungszweck auf deren Verlangen anzugeben. 3Die Betroffenen und die Dritten sind auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen. 361 Anhang (3) Ist zum Zweck der Erhebung die Über(3) Die Erhebung von Daten über eine minmittlung personenbezogener Daten unerderjährige Person, die das 16. Lebensjahr lässlich, so dürfen schutzwürdige Interessen vollendet hat, ist nur zulässig, wenn tatsächder Betroffenen nur im unvermeidbaren Umliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie fang beeinträchtigt werden. 1. in einem oder für ein Beobachtungsoder Verdachtsobjekt tätig ist, das auf SS 13 die Anwendung oder Vorbereitung Erhebung personenbezogener von Gewalt gerichtet ist, und sie diese Daten von Minderjährigen Ausrichtung fördert, 2. in herausgehobener Funktion in einem (1) Die Erhebung von personenbezogenen Beobachtungsoder Verdachtsobjekt Daten über eine minderjährige Person, die tätig ist oder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, 3. eine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 ist unzulässig. ausübt. (2) Die Erhebung von Daten über eine min(4) 1Die Datenerhebung darf kein Verhalten derjährige Person, die das 14. Lebensjahr, einer Person aus der Zeit vor Vollendung aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet ihres 14. Lebensjahres erfassen. 2Das Verhat, ist nur zulässig, wenn halten einer Person aus der Zeit zwischen 1. tatsächliche Anhaltspunkte für den VerVollendung ihres 14. und 16. Lebensjahres dacht bestehen, dass sie eine Straftat darf die Datenerhebung nur erfassen, wenn nach SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes zum Zeitpunkt dieses Verhaltens die Vorausplant, begeht oder begangen hat, setzungen des Absatzes 2 vorlagen. 3 Das 2. nach den Umständen des Einzelfalls Verhalten einer Person aus der Zeit zwischen nicht ausgeschlossen werden kann, dass Vollendung ihres 16. und 18. Lebensjahres die Erhebung zur Abwehr einer Gefahr darf die Datenerhebung nur erfassen, wenn für Leib oder Leben erforderlich ist, zum Zeitpunkt dieses Verhaltens die Vorausoder setzungen des Absatzes 3 vorlagen. 3. tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie eine Tätigkeit nach SS 3 (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht, soweit Abs. 1 Nr. 2 ausübt. minderjährige Personen von der Datenerhebung unvermeidbar als Dritte betroffen werden. 362 Anhang SS 14 b) Personen, die in Einzelfällen Hinweise Nachrichtendienstliche Mittel geben und deren Zusammenarbeit mit der Verfassungsschutzbehörde Dritten (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur 1 nicht bekannt ist (sonstige geheime Erhebung personenbezogener Daten nur Informantinnen und Informanten), folgende nachrichtendienstliche Mittel einc) Personen mit einer bereits bestehenden setzen: Verbindung zu einem Nachrichtendienst 1. verdeckte Ermittlungen bei Betroffenen einer fremden Macht, die zum Zweck und Dritten unter den Voraussetzungen der Spionageabwehr überworben wordes SS 15; den sind (überworbene Agentinnen und 2. verdecktes Mithören ohne InanspruchAgenten), sowie nahme technischer Mittel unter den d) Personen, die der VerfassungsschutzVoraussetzungen des SS 15; behörde logistische oder sonstige Hilfe 3. Teilnahme an einer Kommunikationsleisten, ohne Vertrauenspersonen, beziehung im Internet unter einer sonstige geheime Informantinnen oder Legende (Absatz 2 Satz 1 Nr. 1) und Informanten oder überworbene Agenunter Ausnutzung eines schutzwürditinnen oder Agenten zu sein (Gewährgen Vertrauens der oder des Betroffespersonen), unter den Voraussetzungen nen oder Dritten, um ansonsten nicht der SSSS 15 und 16; zugängliche Daten zu erhalten, unter 7. Observation, die innerhalb einer Woche den Voraussetzungen des SS 15; insgesamt länger als 24 Stunden oder 4. planmäßig angelegte verdeckte Persoüber einen Zeitraum von einer Woche nenbeobachtung (Observation), auch hinaus durchgeführt wird (längerfristige unter Einsatz besonderer für ObservaObservation) oder bei der besondere für tionszwecke bestimmter technischer Observationszwecke bestimmte techniMittel, soweit dieser Einsatz allein der sche Mittel zu einem anderen als dem in Bestimmung des jeweiligen AufenthaltsNummer 4 genannten Zweck eingesetzt ortes der beobachteten Person dient, werden, unter den Voraussetzungen der unter den Voraussetzungen des SS 15; SSSS 15 und 17; 5. einzelne verdeckt angefertigte fotogra8. verdeckt angefertigte Bildübertragunfische Bildaufzeichnungen außerhalb gen und Bildaufzeichnungen außerhalb von Wohnungen unter den Voraussetvon Wohnungen, die nicht unter Numzungen des SS 15; mer 5 fallen, unter den Voraussetzun6. Inanspruchnahme von gen der SSSS 15 und 17; a) Personen, deren planmäßig ange9. Einsatz von hauptamtlichen Beschäftiglegte Zusammenarbeit mit der Verten der Verfassungsschutzbehörde, die fassungsschutzbehörde Dritten nicht planmäßig angelegt und langfristig unter bekannt ist (Vertrauenspersonen), einer Legende (Absatz 2 Satz 1 Nr. 1) per363 Anhang sonenbezogene Daten erheben (verdeckAusnahme solcher beruflichen Angaben te Ermittlerinnen und Ermittler), unter den verwenden, die sich auf BerufsgeheimVoraussetzungen der SSSS 15 und 18; nisträgerinnen oder Berufsgeheimnisträ10. verdecktes Mithören und Aufzeichnen ger nach SS 53 StPO oder Berufshelferindes nicht öffentlich gesprochenen nen oder Berufshelfer nach SS 53a StPO Wortes unter Einsatz technischer Mittel beziehen, und außerhalb von Wohnungen unter den 2. Tarnpapiere und Tarnkennzeichen beVoraussetzungen der SSSS 15 und 19; schaffen, herstellen und verwenden. 11. technische Mittel, mit denen zur Ermitt- 2 Tarnpapiere und Tarnkennzeichen dürfen lung der Geräteund der Kartennumauch zum Schutz der Beschäftigten, Einmern aktiv geschaltete Mobilfunkendrichtungen und Gegenstände der Verfaseinrichtungen zur Datenabsendung an sungsschutzbehörde sowie zum Schutz der eine Stelle außerhalb des Telekommuniin Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 genannten Persokationsnetzes veranlasst werden, unter nen beschafft, hergestellt und verwendet den Voraussetzungen der SSSS 15 und 19; werden. 3Die Behörden des Landes und der 12. Beobachtung des Funkverkehrs auf Kommunen sind verpflichtet, der Verfasnicht für den allgemeinen Empfang sungsschutzbehörde technische Hilfe bei der bestimmten Kanälen unter den VorausBeschaffung und Herstellung von Tarnpapiesetzungen der SSSS 15 und 19; ren und Tarnkennzeichen zu leisten. 13. Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Maßgabe des SS 11. SS 15 2 Die durch den Einsatz besonderer für ObAllgemeine Voraussetzungen servationszwecke bestimmter technischer für den Einsatz nachrichtenMittel nach Satz 1 Nr. 4 erhobenen Daten dienstlicher Mittel dürfen nicht zu einem Bewegungsbild verbunden werden. 3 Die in Satz 1 Nrn. 5 und (1) 1Der Einsatz eines nachrichtendienstli- 8 genannten Mittel dürfen nicht gegen chen Mittels ist unzulässig, wenn die ErforVersammlungen im Sinne des Niedersächsischung des Sachverhalts auf andere, die Beschen Versammlungsgesetzes (NVersG) eintroffenen weniger beeinträchtigende Weise gesetzt werden. 4 Der Einsatz unbemannter möglich ist; dies ist in der Regel anzunehFluggeräte ist unzulässig. men, wenn die Information aus allgemein zugänglichen Quellen erhoben oder durch (2) 1Soweit es für den Einsatz eines nachein Ersuchen nach SS 23 beschafft werden richtendienstlichen Mittels nach Absatz 1 kann. 2Der Einsatz eines nachrichtendiensterforderlich ist, darf die Verfassungslichen Mittels darf nicht erkennbar außer schutzbehörde Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklären1. fingierte biografische, berufliche oder den Sachverhalts stehen, insbesondere nicht gewerbliche Angaben (Legende) mit außer Verhältnis zu der Gefahr, die von dem 364 Anhang jeweiligen Beobachtungsoder Verdachts- 1 Nr. 2 erforderlichen Vertrauensperobjekt oder der Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 sonen, sonstigen geheimen InformanNr. 2 ausgeht oder ausgehen kann. 3Der Eintinnen und Informanten, überworbesatz eines nachrichtendienstlichen Mittels ist nen Agentinnen und Agenten sowie unverzüglich zu beenden, wenn sein Zweck Gewährspersonen gewonnen oder erreicht ist oder sich Anhaltspunkte dafür überprüft werden können oder ergeben, dass er nicht oder nicht auf diese 5. dies zum Schutz der Beschäftigten, Weise erreicht werden kann. Einrichtungen und Gegenstände der Verfassungsschutzbehörde sowie zum (2) 1Ein nachrichtendienstliches Mittel darf Schutz der Vertrauenspersonen, sonstinur eingesetzt werden, wenn gen geheimen Informantinnen und In1. sich der Einsatz gegen ein Beobachformanten, überworbenen Agentinnen tungsoder Verdachtsobjekt oder und Agenten sowie Gewährspersonen gegen eine Person richtet, bei der erforderlich ist. tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorlie- 2 Ein nachrichtendienstliches Mittel darf auch gen, dass sie in diesem oder für dieses eingesetzt werden, wenn Dritte unvermeidtätig ist, bar betroffen werden. 2. sich der Einsatz gegen eine Person richtet, bei der tatsächliche Anhaltspunkte (3) Bei dem Einsatz eines nachrichtendienstfür die Ausübung einer Tätigkeit nach lichen Mittels dürfen die Beschäftigten der SS 3 Abs. 1 Nr. 2 vorliegen, Verfassungsschutzbehörde keine Straftaten 3. sich der Einsatz gegen eine Person begehen. richtet, von der aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie mit (4) Die Zielsetzung und die Aktivitäten von einer der in den Nummern 1 und 2 geBeobachtungsund Verdachtsobjekten dürnannten Personen in Verbindung steht fen von der Verfassungsschutzbehörde weund dass deshalb der Einsatz des Mittels der unmittelbar noch mittelbar steuernd beunumgänglich ist, um Erkenntnisse über einflusst werden. ein Beobachtungsoder Verdachtsobjekt, das auf die Anwendung oder Vorbereitung von Gewalt gerichtet ist oder aus anderen Gründen erhebliche Bedeutung hat, oder über eine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu gewinnen, 4. dadurch die zur planmäßigen Beobachtung und Aufklärung eines Beobachtungsoder Verdachtsobjekts oder zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 365 Anhang SS 16 (2) 1Eine Vertrauensperson darf dauerhaft Besondere Voraussetzungen nur in einem Beobachtungsoder Verdachtsfür die Inanspruchnahme von objekt in Anspruch genommen werden, Personen das auf die Anwendung oder Vorbereitung von Gewalt gerichtet ist oder aus anderen (1) 1Vertrauenspersonen, sonstige geheime Gründen erhebliche Bedeutung hat. 2Wenn Informantinnen und Informanten, überdie erhebliche Bedeutung eines Verdachtsworbene Agentinnen und Agenten sowie objekts noch nicht festgestellt werden kann Gewährspersonen dürfen nur in Anspruch und zu dessen Beobachtung und Aufklärung genommen werden, wenn andere nachrichtendienstliche Mittel nicht 1. sie volljährig sind, denselben Erfolg versprechen, darf abwei2. keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür chend von Satz 1 eine Vertrauensperson vorliegen, dass sie rechtswidrig einen vorübergehend in diesem Verdachtsobjekt Straftatbestand von besonderer Bedeuin Anspruch genommen werden. 3Die vorütung (Absatz 6) verwirklicht haben, bergehende Inanspruchnahme ist spätestens 3. die Geldoder Sachzuwendungen für mit dem Ende der Verdachtsphase (SS 7 Abs. die Inanspruchnahme einer Vertrauens- 2 Sätze 2 bis 4) zu beenden. person nicht auf Dauer deren wesentliche Lebensgrundlage sind, (3) 1Bei Vertrauenspersonen sowie über4. sie nicht ein Angebot zum Ausstieg worbenen Agentinnen und Agenten soll der annehmen und nicht die Absicht dazu Zeitraum zwischen dem ersten Herantreten haben und an die Person und dem Beginn der planmä5. sie nicht ßig angelegten Zusammenarbeit (Werbung) a) Mandatsträgerin oder Mandatsträein Jahr nicht überschreiten. 2Die Werbung ger des Europäischen Parlaments, einer Vertrauensperson darf erst beginnen, des Bundestages oder eines Landeswenn die G 10-Kommission die Zustimparlaments oder mung nach SS 21 Abs. 5 Satz 5 erteilt hat. b) Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer 3 Vertrauenspersonen sowie überworbene solchen Mandatsträgerin oder eines Agentinnen und Agenten sollen höchstens solchen Mandatsträgers oder einer fünf Jahre von derselben oder demselben Fraktion oder Gruppe eines solchen Beschäftigten der VerfassungsschutzbeParlaments sind. hörde geführt werden. 4 Ihre Werbung und 2 Die Verfassungsschutzbehörde darf BerufsInanspruchnahme sind fortlaufend zu dokugeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnismentieren. 5Die Sätze 3 und 4 gelten für die träger (SS 53 StPO) sowie Berufshelferinnen Betreuung sonstiger geheimer Informantinund Berufshelfer (SS 53a StPO) nicht von sich nen und Informanten entsprechend. aus in Anspruch nehmen. 366 Anhang (4) 1Eine in Absatz 1 genannte Person darf a) den SSSS 243, 244, 260, 261, 263 bis nur folgende Straftatbestände verwirklichen: 264a, 265b, 266, 283, 283a, 291 und 1. SS 84 Abs. 2, SS 85 Abs. 2, SS 86 Abs. 1, 324 bis 330 StGB, SSSS 86a, 98, 99, 129, 129a sowie 129b b) SS 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c und d Abs. 1 Satz 1 des Strafgesetzbuchs des Waffengesetzes, (StGB), soweit er auf SS 129a StGB verc) SS 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und SS 29a Abs. weist, 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes 2. SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2, 4 und 5 sowie NVersG und d) den SSSS 96 und 97 des Aufenthaltsge3. SS 20 des Vereinsgesetzes. setzes. 2 Dabei darf weder auf die Gründung einer strafbaren Vereinigung hingewirkt noch eine SS 17 steuernde Einflussnahme auf sie ausgeübt Besondere Voraussetzungen werden. 3Erlaubt sind nur solche Handlunfür Observationen sowie Bildgen, die unter Berücksichtigung der Verhältübertragungen und Bildaufnismäßigkeit im Einzelfall unumgänglich sind. zeichnungen (5) 1Liegen die Voraussetzungen für die InDie Verfassungsschutzbehörde darf die anspruchnahme einer in Absatz 1 genannnachrichtendienstlichen Mittel der Observaten Person nicht mehr vor, so ist die Inantion nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 sowie der spruchnahme unverzüglich zu beenden. Bildübertragungen und Bildaufzeichnungen 2 Wird die Inanspruchnahme beendet, weil nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 nur einsetzen, sich tatsächliche Anhaltspunkte ergeben um Erkenntnisse über ein Beobachtungshaben, dass die Person rechtswidrig einen oder Verdachtsobjekt, das auf die AnwenStraftatbestand von besonderer Bedeutung dung oder Vorbereitung von Gewalt gerich(Absatz 6) verwirklicht hat, so sind die Straftet ist oder aus anderen Gründen erhebliche verfolgungsbehörden zu unterrichten, wenn Bedeutung hat, oder über eine Tätigkeit nicht der Schutz von Leib und Leben der in nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu gewinnen. Anspruch genommenen Person ein Unterlassen erfordert. SS 18 Besondere Voraussetzungen (6) Straftaten von besonderer Bedeutung im für den Einsatz verdeckter Sinne dieser Vorschrift sind Ermittlerinnen und Ermittler 1. Verbrechen, 2. die in SS 138 StGB genannten Vergehen, (1) Eine verdeckte Ermittlerin oder ein verdeck3. Vergehen nach SS 129 StGB sowie ter Ermittler darf nur unter den Voraussetzun4. gewerbsoder bandenmäßig begangene gen des SS 1 Abs. 1 Nr. 1 und des SS 3 Abs. 1 Vergehen nach des Artikel 10-Gesetzes eingesetzt werden. 367 Anhang (2) 1Der Einsatz einer verdeckten Ermittlerin SS 20 oder eines verdeckten Ermittlers ist fortlauBesondere Auskunftsverlangen fend zu dokumentieren. 2SS 16 Abs. 4 gilt für verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler ent(1) 1Die Verfassungsschutzbehörde kann ansprechend. ordnen, dass ein Diensteanbieter nach SS 2 Satz 1 Nr. 1 des Telemediengesetzes (TMG) SS 19 ihr Auskunft erteilt Besondere Voraussetzungen 1. zu Bestandsdaten (SS 14 TMG) oder für den Einsatz bestimmter 2. zu Nutzungsdaten (SS 15 Abs. 1 TMG). technischer Mittel 2 Die Erteilung einer Auskunft nach Satz 1 darf nur im Einzelfall und unter der Voraussetzung (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf ein angeordnet werden, dass sie zu einer planmätechnisches Mittel nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 ßigen Beobachtung und Aufklärung nach SS 6 Nrn. 10 bis 12 nur unter den VoraussetzunAbs. 1 Satz 1 oder SS 7 Abs. 1 Satz 1 oder zur gen des SS 1 Abs. 1 Nr. 1 und des SS 3 Abs. 1 Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 des Artikel 10-Gesetzes einsetzen. erforderlich ist und dass tatsächliche Anhaltspunkte für eine schwerwiegende Gefahr für (2) Der Einsatz eines technischen Mittels ein in SS 3 Abs. 1 genanntes Schutzgut vornach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 darf sich nur liegen. 3Zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 gegen eine Person richten, bei der Abs. 1 Nr. 1 darf die Erteilung einer Auskunft 1. tatsächliche Anhaltspunkte für den Verzu Nutzungsdaten nur angeordnet werden, dacht bestehen, dass sie eine Straftat wenn das Beobachtungsoder Verdachtsobnach SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes jekt auf die Anwendung oder Vorbereitung plant, begeht oder begangen hat, oder von Gewalt gerichtet ist oder aus anderen 2. aufgrund bestimmter Tatsachen Gründen erhebliche Bedeutung hat. 4Die Eranzunehmen ist, dass sie über ihren teilung einer Auskunft zu Nutzungsdaten darf Teilnehmeranschluss für eine Person nur zu einer Person angeordnet werden, nach Nummer 1 bestimmte oder von 1. bei der tatsächliche Anhaltspunkte ihr herrührende Mitteilungen entgedafür vorliegen, dass sie die schwerwiegennimmt oder weitergibt oder dass gende Gefahr nachdrücklich fördert, eine Person nach Nummer 1 ihren oder Teilnehmeranschluss nutzt, und dass 2. bei der aufgrund bestimmter Tatsachen deshalb der Einsatz unumgänglich ist, anzunehmen ist, dass sie Telemedien für um Erkenntnisse über ein Beobacheine Person nach Nummer 1 nutzt und tungsoder Verdachtsobjekt oder über dass deshalb die Anordnung unumeine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu gänglich ist, um Erkenntnisse über ein gewinnen. Beobachtungsoder Verdachtsobjekt oder über eine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu gewinnen. 368 Anhang (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde kann 2. aufgrund bestimmter Tatsachen anordnen, dass ein Diensteanbieter nach anzunehmen ist, dass sie über ihren SS 3 Nr. 6 des Telekommunikationsgesetzes Teilnehmeranschluss für eine Person (TKG) ihr Auskunft erteilt nach Nummer 1 bestimmte oder von 1. zu den nach den SSSS 95 und 111 TKG ihr herrührende Mitteilungen entgeerhobenen Bestandsdaten (einfache gennimmt oder weitergibt oder dass Bestandsdaten), eine Person nach Nummer 1 ihren 2. zu Bestandsdaten nach Nummer 1, Teil-nehmeranschluss nutzt und dass mittels derer der Zugriff auf Endgedeshalb die Anordnung unumgänglich räte oder auf Speichereinrichtungen, ist, um Erkenntnisse über ein Beobachdie in diesen Endgeräten oder hiervon tungsoder Verdachtsobjekt oder über räumlich getrennt eingesetzt werden, eine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu geschützt wird oder die anhand einer gewinnen. zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse (3) 1Die Verfassungsschutzbehörde kann anbestimmt werden (besondere Bestandsordnen, dass daten), oder 1. Luftfahrtunternehmen sowie Betreiber 3. zu Verkehrsdaten nach SS 96 Abs. 1 Nrn. von Computerreservierungssystemen 1 bis 4 TKG und sonstigen zum Aufbau und Globalen Distributionssystemen für und zur Aufrechterhaltung der TelekomFlüge Auskunft zu Namen und Anschrifmunikation notwendigen Verkehrsdaten. ten von Kundinnen und Kunden sowie 2 Die Erteilung einer Auskunft nach Satz 1 zur Inanspruchnahme und den Umständarf nur angeordnet werden, wenn sie im den von Transportleistungen, insbesonEinzelfall zu einer planmäßigen Beobachdere zum Zeitpunkt von Abfertigung tung und Aufklärung nach SS 6 Abs. 1 Satz 1 und Abflug und zum Buchungsweg, oder SS 7 Abs. 1 Satz 1 oder zur Erfüllung der sowie Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich 2. Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinsist. 3Die Erteilung einer Auskunft zu besontitute und Finanzunternehmen Auskunft deren Bestandsdaten und zu Verkehrsdaten zu Konten und Geldanlagen, insbedarf nur unter den Voraussetzungen des SS 1 sondere zu Kontoständen, ZahlungsAbs. 1 Nr. 1 und des SS 3 Abs. 1 des Artikel einund -ausgängen und sonstigen 10-Gesetzes und nur zu einer Person angeGeldbewegungen, sowie zu Kontoinordnet werden, bei der haberinnen, Kontoinhabern, sonstigen 1. tatsächliche Anhaltspunkte für den VerBerechtigten und weiteren am Zahdacht bestehen, dass sie eine Straftat lungsverkehr Beteiligten, erteilen. nach SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes 2 Die Erteilung einer Auskunft nach Satz 1 plant, begeht oder begangen hat, darf nur im Einzelfall und unter der Voraussetzung angeordnet werden, dass sie 369 Anhang zu einer planmäßigen Beobachtung und (6) 1Den Verpflichteten ist es verboten, alAufklärung nach SS 6 Abs. 1 Satz 1 oder SS 7 lein aufgrund einer Anordnung nach den Abs. 1 Satz 1 oder zur Erfüllung der Aufgabe Absätzen 1 bis 3 einseitige Handlungen vornach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist und zunehmen, die für die Betroffene oder den dass tatsächliche Anhaltspunkte für eine Betroffenen nachteilig sind und die über schwerwiegende Gefahr für ein in SS 3 Abs. die Erteilung der Auskunft hinausgehen, 1 genanntes Schutzgut vorliegen; Absatz 1 insbesondere bestehende Verträge oder Satz 3 gilt entsprechend. Die Erteilung einer 3 Geschäftsverbindungen zu beenden, ihren Auskunft nach Satz 1 darf nur zu einer PerUmfang zu beschränken oder ein Entgelt zu son angeordnet werden, bei der erheben oder zu erhöhen. 2Die Anordnung 1. tatsächliche Anhaltspunkte dafür ist mit dem ausdrücklichen Hinweis auf dievorliegen, dass sie die schwerwiegende ses Verbot und darauf zu verbinden, dass Gefahr nachdrücklich fördert, oder das Auskunftsersuchen nicht die Aussage 2. aufgrund bestimmter Tatsachen anbeinhaltet, dass sich die betroffene Person zunehmen ist, dass sie eine in Satz 1 rechtswidrig verhalten hat oder ein darauf genannte Dienstleistung für eine Person gerichteter Verdacht besteht. nach Nummer 1 in Anspruch nimmt und dass deshalb die Anordnung unumSS 21 gänglich ist, um Erkenntnisse über ein Verfahrensvorschriften Beobachtungsoder Verdachtsobjekt oder über eine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 (1) 1Der Einsatz nachrichtendienstlicher MitNr. 2 zu gewinnen. tel nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7 bis 12 wird von der Fachministerin oder dem Fach(4) Auskünfte nach den Absätzen 1 und 3 1 minister angeordnet, im Vertretungsfall von sind unentgeltlich zu erteilen. 2Die Verfasder Staatssekretärin oder dem Staatssekresungsschutzbehörde hat für die Erteilung tär oder deren oder dessen Vertreterin oder von Auskünften nach Absatz 2 eine EntVertreter. 2Dasselbe gilt für die Erteilung von schädigung entsprechend SS 23 des JustizAuskünften zu Nutzungsdaten nach SS 20 vergütungsund -entschädigungsgesetzes Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, besonderen Bestandszu gewähren. daten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 (5) Anordnungen nach den Absätzen 1 bis 3 und Daten nach SS 20 Abs. 3 Satz 1. 3 Der und die übermittelten Daten dürfen den BeEinsatz nachrichtendienstlicher Mittel nach troffenen oder Dritten von den VerpflichteSS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 4 bis 6 wird von der ten nicht mitgeteilt werden. Leiterin oder dem Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder der Vertreterin oder dem Vertreter angeordnet. 4 Dasselbe gilt für die Erteilung von Auskünften zu Bestands370 Anhang daten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und zu Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 sowie Daten nach SS 20 einfachen Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 Abs. 3 Satz 1. 3 Die G 10-Kommission prüft Satz 1 Nr. 1. 5Die Gründe für die Anordnunim Rahmen der Erteilung der Zustimmung gen nach den Sätzen 1 bis 4 sind zu dokudie Zulässigkeit und Notwendigkeit des Einmentieren. satzes des nachrichtendienstlichen Mittels oder des besonderen Auskunftsverlangens. (2) Anordnungen nach Absatz 1 sind zu be- 4 Stimmt die G 10-Kommission einer Anordfristen auf höchstens nung oder Verlängerung nicht zu, so hat 1. drei Jahre in den Fällen des SS 14 Abs. 1 die Fachministerin oder der Fachminister, im Satz 1 Nr. 6, ein Jahr in den Fällen der Vertretungsfall die Staatssekretärin oder der vorübergehenden Inanspruchnahme Staatssekretär oder deren oder dessen Vereiner Vertrauensperson (SS 16 Abs. 2 treterin oder Vertreter, die Anordnung oder Satz 2), Verlängerung unverzüglich aufzuheben. 2. drei Monate in den Fällen des SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7 bis 12, (4) 1Bei Gefahr im Verzug kann in den Fällen 3. drei Monate bei der Erteilung von des Absatzes 3 die Fachministerin oder der Auskünften zu künftig anfallenden Fachminister, im Vertretungsfall die StaatsNutzungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 sekretärin oder der Staatssekretär oder deNr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 ren oder dessen Vertreterin oder Vertreter, Satz 1 Nr. 3 und Daten nach SS 20 Abs. anordnen, dass der Einsatz des nachrich- 3 Satz 1. tendienstlichen Mittels vor der Zustimmung 2 Verlängerungen um jeweils höchstens den der G 10-Kommission begonnen oder die in Satz 1 genannten Zeitraum sind zulässig, Auskunft vor der Zustimmung erteilt wird. wenn die Voraussetzungen der Anordnung 2 In diesem Fall ist die Zustimmung unverweiterhin erfüllt sind; Absatz 1 gilt entsprezüglich nachträglich einzuholen. 3Stimmt die chend. 3Satz 2 gilt nicht für die vorüberge- G 10-Kommission nicht nachträglich zu, so hende Inanspruchnahme einer Vertrauensgilt Absatz 3 Satz 4 entsprechend; der Einperson (SS 16 Abs. 2 Satz 2). satz des nachrichtendienstlichen Mittels ist unverzüglich zu beenden. 4 Bereits erhobene (3) Anordnungen und Verlängerungen des 1 Daten dürfen nicht gespeichert, verändert, Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel genutzt oder übermittelt werden; sie sind nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7 bis 12 bedürunverzüglich zu löschen. fen der Zustimmung der G 10-Kommission. 2 Dasselbe gilt für Anordnungen und Ver(5) 1Die Beobachtungsund Verdachtsoblängerungen der Erteilung von Auskünften jekte, in denen die Inanspruchnahme von zu Nutzungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Vertrauenspersonen nach Absatz 1 Satz 3 Nr. 2, besonderen Bestandsdaten nach SS 20 angeordnet werden darf, werden zuvor von Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 der Fachministerin oder dem Fachminister 371 Anhang bestimmt, im Vertretungsfall von der StaatsObservationszwecke bestimmte technische sekretärin oder dem Staatssekretär oder deMittel eingesetzt wurden. 3Die Verfassungsren oder dessen Vertreterin oder Vertreter. schutzbehörde hat auch die besonderen 2 Die Gründe sind zu dokumentieren. Die 3 Auskunftsverlangen nach Erteilung der AusBestimmung ist auf höchstens vier Jahre zu kunft den Betroffenen mitzuteilen; dies gilt befristen. 4 Die Verlängerung der Bestimnicht für Auskunftsverlangen zu einfachen mung um jeweils höchstens vier Jahre ist Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1. zulässig, wenn die Vorausset-zung des SS 16 4 In der Mitteilung ist auf die RechtsgrundAbs. 2 weiterhin erfüllt ist. Die Bestimmung 5 lage für den Einsatz des nachrichtendienstund die Verlängerung bedürfen der Zustimlichen Mittels oder für das besondere Ausmung der G 10-Kommission. 6Absatz 3 Satz 3 kunftsverlangen und auf das Auskunftsrecht gilt entsprechend. Stimmt die G 10-Kom- 7 nach SS 30 hinzuweisen. 5Die Sätze 1 bis 4 mission einer Verlängerung nicht zu, so ist gelten nicht, wenn für die Mitteilung in undie Inanspruchnahme von Vertrauenspersoverhältnismäßiger Weise weitere Daten der nen in dem betroffenen Beobachtungsobbetroffenen Person erhoben werden müssten. jekt unverzüglich zu beenden. (2) 1Die Mitteilung wird zurückgestellt, solange (6) Die Wahrnehmung der Aufgaben der 1 1. eine Gefährdung des Zwecks des Einsat- G 10-Kommission nach den Absätzen 3 bis zes des nachrichtendienstlichen Mittels 5 obliegt der G 10-Kommission nach SS 3 des oder des besonderen AuskunftsverNiedersächsischen Gesetzes zur Ausführung langens nicht ausgeschlossen werden des Artikel 10-Gesetzes (Nds. AG G 10). kann, 2 SS 3 Abs. 1 Sätze 5 bis 7 und Abs. 2 bis 4 2. durch das Bekanntwerden des EinsatNds. AG G 10 gilt entsprechend. zes des nachrichtendienstlichen Mittels oder des besonderen Auskunftsverlan(7) Die weiteren Einzelheiten des Einsatgens Leib, Leben, Freiheit oder ähnlich zes nachrichtendienstlicher Mittel sind in schutzwürdige Belange einer Person Dienstvorschriften umfassend zu regeln. gefährdet werden, 3. ihr überwiegende schutzwürdige BeSS 22 lange einer anderen betroffenen Person Mitteilung an Betroffene entgegenstehen oder 4. durch das Bekanntwerden des Einsatzes (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde hat den des nachrichtendienstlichen Mittels der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nach weitere Einsatz der in SS 14 Abs. 1 Satz 1 SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 6 bis 12 nach seiner Nrn. 6 und 9 genannten Personen geBeendigung den Betroffenen mitzuteilen. fährdet wird und deshalb die Interessen 2 Dasselbe gilt für Observationen nach SS 14 der betroffenen Person zurücktreten Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, soweit besondere für müssen. 372 Anhang 2 Wird die Mitteilung nicht innerhalb eines 3. die Voraussetzungen für eine Löschung Jahres nach der Beendigung des Einsatzes der Daten vorliegen und des nachrichtendienstlichen Mittels oder der 4. die G 10-Kommission zustimmt. Erteilung der Auskunft vorgenommen, so be- 2 Bei nachrichtendienstlichen Mitteln nach darf die Zurückstellung der Zustimmung der SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und bei besonderen G 10-Kommission. 3Stimmt die G 10-KommisAuskunftsverlangen zu Bestandsdaten nach sion der Zurückstellung zu, so hat sie diese zu SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bedarf es abweibefristen. Auch jede weitere Zurückstellung 4 chend von Satz 1 Nr. 4 der Zustimmung der bedarf der Zustimmung der G 10-Kommisoder des Landesbeauftragten für den Datension; Satz 3 gilt entsprechend. 5Stimmt die schutz. G 10-Kommission der Zurückstellung oder der weiteren Zurückstellung nicht zu oder SS 23 entfällt zwischenzeitlich der Grund für die Ersuchen und automatisierte Zurückstellung, so ist die Mitteilung unverAbrufverfahren züglich von der Verfassungsschutzbehörde vorzunehmen. 6Die Sätze 2 bis 5 gelten nicht (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf zur für die Mitteilung des Einsatzes nachrichtenplanmäßigen Beobachtung und Aufklärung dienstlicher Mittel nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. eines Beobachtungsoder Verdachtsobjekts 4 und für die Mitteilung von besonderen Aussowie zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 kunftsverlangen zu Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 1 Nr. 2 die Behörden des Landes, insAbs. 1 Satz 1 Nr. 1. 7Wird in diesen Fällen die besondere die Staatsanwaltschaften und die Mitteilung nicht innerhalb von zwei Jahren Polizeibehörden, sowie die der ausschließnach der Erteilung der Auskunft vorgenomlichen Aufsicht des Landes unterstehenden men, so ist die Zurückstellung unter Angabe Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Grundes der oder dem Landesbeauftragdes öffentlichen Rechts um Übermittlung ten für den Datenschutz mitzuteilen. personenbezogener Daten ersuchen, wenn diese nicht aus allgemein zugänglichen (3) Einer Mitteilung bedarf es endgültig 1 Quellen oder nur mit übermäßigem Aufnicht, wenn wand oder nur durch eine die betroffene 1. die Voraussetzung der Zurückstellung Person stärker belastende Maßnahme erauch fünf Jahre nach Beendigung des hoben werden können. 2Die Gründe für das Einsatzes des nachrichtendienstlichen Ersuchen sind zu dokumentieren. Mittels oder nach Erteilung der Auskunft noch nicht entfallen ist, (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf an2. die Voraussetzungen der Zurückstellung stelle eines Ersuchens nach Absatz 1 oder mit an Sicherheit grenzender WahrSS 18 Abs. 3 Satz 2 des Bundesverfassungsscheinlichkeit auch in Zukunft nicht schutzgesetzes (BVerfSchG) automatisierte entfallen werden, Abrufverfahren nutzen, soweit die Nutzung 373 Anhang eines automatisierten Abrufverfahrens durch richtendienstlichen Mittel oder besonderen die Verfassungsschutzbehörden ausdrückAuskunftsverlangen hätten erhoben werden lich gesetzlich geregelt ist. 2Die Einrichtung dürfen. eines automatisierten Abrufverfahrens wird von der Leiterin oder dem Leiter der Verfas(5) 1Um die Übermittlung personenbezogesungsschutzabteilung oder der Vertreterin ner Daten, die aufgrund einer strafprozesoder dem Vertreter angeordnet. 3Soweit die sualen Zwangsmaßnahme oder einer dieser gesetzlichen Regelungen nach Satz 1 die abvergleichbaren Maßnahme nach dem Nierufende Stelle nicht zur Dokumentation der dersächsischen Polizeiund OrdnungsbeAbrufe verpflichten, sind die Gründe für den hördengesetz erhoben worden sind, zu der Abruf im automatisierten Abrufverfahren zu die Verfassungsschutzbehörde nach diesem dokumentieren. Gesetz nicht befugt ist, darf nur ersucht werden, wenn dies zur planmäßigen Be(3) 1Die ersuchte Behörde, Körperschaft, Anobachtung und Aufklärung eines Beobachstalt oder Stiftung ist verpflichtet, die Daten tungsoder Verdachtsobjekts, das auf die zu übermitteln. Sie darf nur solche Daten 2 Anwendung oder Vorbereitung von Gewalt übermitteln, die bei ihr bereits bekannt sind gerichtet ist, oder zur Erfüllung der Aufgabe oder von ihr aus allgemein zugänglichen nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist. 2Satz 1 Quellen entnommen werden können. 3 Ergilt nicht für Ersuchen um Übermittlung von weisen sich personenbezogene Daten nach personenbezogenen Daten, die aufgrund eiihrer Übermittlung als unvollständig oder ner Identitätsfeststellung nach SS 163b StPO, unrichtig, so sind sie gegenüber der empauch in Verbindung mit SS 111 Abs. 3 StPO, fangenden Verfassungsschutzbehörde unoder nach SS 13 NPOG erhoben worden sind. verzüglich zu ergänzen oder zu berichtigen, 3 Ein Ersuchen um die Übermittlung persoes sei denn, dass der Mangel für die Beurnenbezogener Daten, die aufgrund einer teilung des Sachverhalts offensichtlich ohne Wohnraumüberwachung nach SS 100c StPO Bedeutung ist. oder nach SS 35a NPOG erlangt worden sind, ist unzulässig. (4) Um Übermittlung personenbezogener Daten, die von einer Staatsanwaltschaft (6) Die aufgrund eines Ersuchens nach den oder einer Polizeibehörde aufgrund einer Absätzen 4 und 5 übermittelten Daten sind strafprozessualen Zwangsmaßnahme oder von der übermittelnden Staatsanwaltschaft nach SS 32 Abs. 2 oder den SSSS 33a bis 37a oder Polizeibehörde unter Angabe des zur des Niedersächsischen Polizeiund OrdErhebung eingesetzten Mittels zu kennnungsbehördengesetzes (NPOG) erhoben zeichnen. worden sind, darf nur ersucht werden, wenn die Daten auch von der Verfassungsschutzbehörde mit einem vergleichbaren nach374 Anhang SS 24 SS 25 Registereinsicht Verpflichtung zur Datenübermittlung an die Verfassungs(1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur schutzbehörde planmäßigen Beobachtung und Aufklärung eines Beobachtungsoder Verdachtsob(1) Die Behörden des Landes sowie die der jekts, das auf die Anwendung oder Vorbeausschließlichen Aufsicht des Landes unterreitung von Gewalt gerichtet ist, sowie zur stehenden Körperschaften, Anstalten und Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 Stiftungen des öffentlichen Rechts übermitdie von öffentlichen Stellen geführten Registeln von sich aus der Verfassungsschutzbeter, insbesondere Grundbücher, Personenhörde die ihnen bekannt gewordenen Inforstandsbücher, Melderegister, Personalausmationen einschließlich personenbezogener weisregister, Passregister, Führerscheinkartei, Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte daWaffenscheinkartei, einsehen. für bestehen, dass dies zur planmäßigen Beobachtung und Aufklärung eines Beobach(2) Die Einsichtnahme ist nur zulässig, wenn 1 tungsoder Verdachtsobjekts, das auf die 1. ein Ersuchen nach SS 23 Abs. 1 oder ein Anwendung oder Vorbereitung von Gewalt Abruf im automatisierten Abrufverfahgerichtet ist, oder zur Erfüllung der Aufgabe ren nach SS 23 Abs. 2 den Zweck der nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist. Maßnahme gefährden würde und 2. die betroffene Person durch eine ander(2) 1Die Staatsanwaltschaften und Polizeibeweitige Datenerhebung unverhältnismähörden des Landes übermitteln von sich aus ßig beeinträchtigt würde. der Verfassungsschutzbehörde die ihnen 2 Die Einsichtnahme ist unzulässig, wenn ihr bekannt gewordenen Informationen eineine gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift schließlich personenbezogener Daten, wenn oder eine Pflicht zur Wahrung von Berufsgetatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, heimnissen entgegensteht. dass dies zur planmäßigen Beobachtung und Aufklärung eines Beobachtungsoder (3) Die Einsichtnahme wird von der Leiterin Verdachtsobjekts oder zur Erfüllung der oder dem Leiter der VerfassungsschutzabteiAufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich lung oder der Vertreterin oder dem Vertreter ist. 2Personenbezogene Daten, die aufgrund angeordnet. einer strafprozessualen Zwangsmaßnahme oder einer vergleichbaren Maßnahme (4) 1Jede Einsichtnahme ist zu dokumentienach dem Niedersächsischen Polizeiund ren. 2Die in der Dokumentation enthaltenen Ordnungsbehördengesetz erhoben worden Daten dürfen ausschließlich zur Datenschutzsind, dürfen nur übermittelt werden, wenn kontrolle verwendet werden. 3Sie sind zwei tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, Jahre nach der Dokumentation zu löschen. dass dies zur planmäßigen Beobachtung und 375 Anhang Aufklärung eines Beobachtungsoder Ver1. tatsächliche Anhaltspunkte dafür dachtsobjekts, das auf die Anwendung oder vorliegen, dass die betroffene Person in Vorbereitung von Gewalt gerichtet ist, oder dem oder für das Beobachtungsoder zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Verdachtsobjekt tätig ist, Nr. 2 erforderlich ist. 3Die Übermittlung per2. tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorsonenbezogener Daten, die aufgrund einer liegen, dass die betroffene Person eine Wohnraumüberwachung nach SS 100c StPO Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 ausübt, oder nach SS 35a NPOG erlangt worden sind, 3. aufgrund bestimmter Tatsachen anzuist unzulässig. 4Satz 2 gilt nicht für die Übernehmen ist, dass die betroffene Person mittlung von personenbezogenen Daten, die mit einer der in den Nummern 1 und aufgrund einer Identitätsfeststellung nach 2 genannten Personen in Verbindung SS 163b StPO, auch in Verbindung mit SS 111 steht und dass deshalb die Speicherung, Abs. 3 StPO, oder nach SS 13 NPOG erhoben Veränderung oder Nutzung zur planworden sind. 5Die nach Satz 2 übermittelten mäßigen Beobachtung und Auf-klärung Daten sind unter Angabe des zur Erhebung eines Beobachtungsoder Verdachtseingesetzten Mittels zu kennzeichnen. objekts, das auf die Anwendung oder Vorbereitung von Gewalt gerichtet ist, (3) Die Übermittlung von personenbezogenen oder zur Erfüllung der Aufgabe nach Daten über eine Person, die das 14. Lebensjahr SS 3 Abs. 1 Nr. 2 unumgänglich ist, oder noch nicht vollendet hat, ist unzulässig. 4. dies zur Gewinnung oder Überprüfung von Vertrauenspersonen, sonstigen (4) SS 23 Abs. 3 Satz 3 gilt entsprechend. geheimen Informantinnen oder Informanten, überworbenen Agentinnen oder Agenten oder Gewährspersonen Drittes Kapitel erforderlich ist. Speicherung, Veränderung, 2 Die in Satz 1 Nrn. 1 bis 4 genannten VorNutzung, Löschung aussetzungen gelten nicht in der Verdachtsgewinnungsphase. 3Sind mit personenbezoSS 26 genen Daten, die nach Satz 1 gespeichert, Speicherung, Veränderung und verändert und genutzt werden dürfen, weiNutzung personenbezogener tere Daten von betroffenen Personen oder Daten, Zweckbindung von Dritten so verbunden, dass sie nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf die getrennt werden können, so dürfen sie gezur Erfüllung ihrer Aufgaben rechtmäßig meinsam mit den Daten nach Satz 1 gespeierhobenen personenbezogenen Daten speichert werden; sie sind zu sperren. chern, verändern und nutzen, wenn dies zu dem Zweck erforderlich ist, zu dem sie erhoben worden sind, und 376 Anhang (2) 1Die mit nachrichtendienstlichen Mitteln Erfüllung dieses Zwecks erforderlich sind oder durch ein besonderes Auskunftsverlanund im Fall eines zur Erhebung eingesetzten gen erhobenen personenbezogenen Daten nachrichtendienstlichen Mittels oder besonsind unter Angabe des eingesetzten Mittels deren Auskunftsverlangens dieses auch für zu kennzeichnen. 2Bei den nach SS 23 Abs. 6 den anderen Zweck hätte eingesetzt werden gekennzeichneten Daten ist die Kennzeichdürfen. 2Die nach SS 26 Abs. 3 gespeicherten nung beizubehalten. Daten dürfen nur unter den dort genannten Voraussetzungen für einen anderen Zweck (3) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf die gespeichert, verändert und genutzt werden. personenbezogenen Daten, von denen sie durch Übermittlung nach SS 25 rechtmäßig SS 28 Kenntnis erlangt hat, nur speichern, veränBerichtigung, Löschung dern und nutzen, wenn dies zu einem Zweck und Sperrung von personenerforderlich ist, zu dem sie die übermittelnbezogenen Daten de Behörde gemäß SS 23 um Übermittlung dieser Daten hätte ersuchen dürfen, und (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde hat perwenn die in Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 gesonenbezogene Daten zu berichtigen, wenn nannten Voraussetzungen erfüllt sind. 2Die sie unrichtig sind. 2Sie hat sie zu ergänzen, Zweckbestimmung ist bei der Speicherung wenn sie unvollständig sind und dadurch festzulegen. Absatz 1 Satz 3 gilt entspre- 3 schutzwürdige Interessen der betroffenen chend. 4 Bei den nach SS 25 Abs. 2 Satz 5 Person beeinträchtigt sein können. 3Wird die gekennzeichneten Daten ist die KennzeichRichtigkeit von Daten von der betroffenen nung beizubehalten. Person bestritten und lässt sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststel(4) Die Speicherung von personenbezogelen, so ist dies zu vermerken; die betroffene nen Daten über eine minderjährige Person Person kann sich an die Landesbeauftragte ist nur unter den Voraussetzungen des SS 13 oder den Landesbeauftragten für den DaAbs. 4 zulässig. tenschutz wenden. SS 27 (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde hat perSpeicherung, Veränderung und sonenbezogene Daten zu löschen, wenn Nutzung personenbezogener 1. ihre Speicherung unzulässig ist oder Daten zu anderen Zwecken 2. ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. 1 Eine Speicherung, Veränderung oder Nut- 2 Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zung der nach SS 26 gespeicherten Daten zu der Annahme besteht, dass durch sie für einen anderen in SS 12 Abs. 1 genannschutzwürdige Interessen der betroffenen ten Zweck ist zulässig, wenn die Daten zur Person beeinträchtigt würden; die ent377 Anhang sprechenden Daten sind zu sperren. 3 Ein (5) 1Die Löschung von personenbezogenen schutzwürdiges Interesse liegt insbesondere Daten ist zu dokumentieren, wenn sie mit dann vor, wenn die betroffene Person einen nachrichtendienstlichen Mitteln oder beAntrag auf Auskunft nach SS 30 gestellt hat sonderen Auskunftsverlangen erhoben wuroder aufgrund einer Mitteilung nach SS 6 Abs. 4 den, die der Mitteilungspflicht nach SS 22 oder SS 22 Abs. 1 die Stellung eines solchen Abs. 1 Sätze 1 bis 3 unterliegen. 2Die in der Antrags zu erwarten ist. 4Gesperrte Daten Dokumentation enthaltenen Daten dürfen sind mit einem Vermerk über die Sperrung ausschließlich zur Datenschutzkontrolle verzu versehen; in Verfahren zur automatisierten wendet werden. 3Sie sind zu löschen, wenn Verarbeitung ist die Sperrung durch zusätzliseit einer Mitteilung nach SS 22 Abs. 1 ein che technische Maßnahmen zu gewährleisten. Jahr vergangen ist oder es einer Mitteilung 5 Gesperrte Daten dürfen nur noch mit Eingemäß SS 22 Abs. 3 endgültig nicht bedarf, willigung der betroffenen Person verändert, frühestens jedoch zwei Jahre nach der Dogenutzt und übermittelt werden. 6SS 17 Abs. kumentation. 2 Sätze 2 bis 4 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) bleibt unberührt. (6) Die Löschung personenbezogener Daten, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln (3) 1Die Verfassungsschutzbehörde prüft bei nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 9 bis 12 oder der Einzelfallbearbeitung, spätestens nach mit besonderen Auskunftsverlangen zu Nutjeweils drei Jahren, ob personenbezogene zungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Daten zu berichtigen oder zu ergänzen, zu besonderen Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 löschen oder zu sperren sind. 2Bei personenSatz 1 Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. bezogenen Daten, die mit nachrichtendienst- 2 Satz 1 Nr. 3 oder Daten nach SS 20 Abs. 3 lichen Mitteln nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. Satz 1 erhoben wurden, ist unter Aufsicht 9 bis 12 oder mit besonderen Auskunftsvereiner oder eines besonders bestellten, mit langen zu Nutzungsdaten nach SS 20 Abs. 1 der Auswertung nicht befassten BeschäftigSatz 1 Nr. 2, besonderen Bestandsdaten nach ten, die oder der die Befähigung zum RichSS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Verkehrsdaten nach teramt hat, vorzunehmen. SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 oder Daten nach SS 20 Abs. 3 Satz 1 erhoben wurden, beträgt SS 29 die Prüfungsfrist nach Satz 1 sechs Monate. Verfahrensbeschreibungen (4) Die Verfassungsschutzbehörde prüft bei Vor dem Erlass und vor der Änderung einer der Einzelfallbearbeitung, spätestens nach Verfahrensbeschreibung nach SS 8 NDSG ist jeweils sechs Monaten, ob personenbezodie oder der Landesbeauftragte für den Dagene Daten über eine minderjährige Person tenschutz anzuhören. zu berichtigen oder zu ergänzen, zu löschen oder zu sperren sind. 378 Anhang Viertes Kapitel deshalb die Interessen der antragstelAuskunft lenden Person ausnahmsweise zurücktreten müssen. SS 30 2 Die Entscheidung trifft die Leiterin oder Auskunft an Betroffene der Leiter der Verfassungsschutzabteilung. 3 Die Leiterin oder der Leiter der Verfas(1) 1Die Verfassungsschutzbehörde erteilt sungsschutzabteilung kann eine besonders Betroffenen auf Antrag unentgeltlich Ausbestellte Beschäftigte oder einen besonders kunft über die zu ihrer Person gespeicherten bestellten Beschäftigten, die oder der mit Daten, den Zweck und die Rechtsgrundlage der Auswertung nicht befasst war und die der Speicherung sowie die Herkunft der DaBefähigung zum Richteramt hat, damit beten und die Empfänger von Übermittlungen. auftragen, ebenfalls Entscheidungen nach 2 Über Daten aus Akten, die nicht zur Person Satz 1 zu treffen. der Betroffenen geführt werden, wird Auskunft nur erteilt, soweit die Daten, nament(3) 1Die Ablehnung einer Auskunft bedarf lich aufgrund von Angaben der Betroffenen, keiner Begründung, soweit durch die Bemit angemessenem Aufwand auffindbar gründung der Zweck der Ablehnung gefährsind. 3 Die Verfassungsschutzbehörde bedet würde. 2Die Gründe der Ablehnung sind stimmt Verfahren und Form der Auskunftszu dokumentieren. 3Wird der antragstellenerteilung nach pflichtgemäßem Ermessen. den Person keine Begründung für die Ablehnung der Auskunft gegeben, so ist ihr die (2) 1Die Auskunftserteilung ist abzulehnen, Rechtsgrundlage dafür zu nennen. 4 Ferner soweit ist sie darauf hinzuweisen, dass sie sich an 1. die Auskunft die öffentliche Sicherheit die Landesbeauftragte oder den Landesgefährden oder sonst dem Wohl des beauftragten für den Datenschutz wenden Bundes oder eines Landes Nachteile kann. 5Der oder dem Landesbeauftragten ist bereiten würde, auf Verlangen die von der antragstellenden 2. die Daten oder die Tatsache ihrer Person begehrte Auskunft zu erteilen. 6MitSpeicherung nach einer Rechtsvorschrift teilungen der oder des Landesbeauftragten geheim gehalten werden müssen, an die antragstellende Person dürfen keine 3. die Interessen eines Dritten an der GeRückschlüsse auf den Erkenntnisstand der heimhaltung die Interessen der antragVerfassungsschutzbehörde zulassen, sofern stellenden Person überwiegen oder diese nicht einer weitergehenden Mitteilung 4. durch die Auskunftserteilung Informatizustimmt. onsquellen gefährdet würden oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde zu befürchten ist und 379 Anhang Fünftes Kapitel den SSSS 87, 88, 89 und 89a StGB, Übermittlung c) d er Bildung ein er kriminell en Vereinigung in den Fällen des SS 129 SS 31 Abs. 5 StGB, Übermittlung personend) von Straftaten gegen die sexuelle bezogener Daten an StaatsSelbstbestimmung gemäß SS 176 anwaltschaften und PolizeiAbs. 1 bis 3, SS 176a Abs. 3, SS 177 behörden Abs. 6 bis 8 und SS 184b Abs. 2 StGB, e) von Straftaten gegen das Leben nach (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde übermitden SSSS 211 und 212 StGB sowie der telt von sich aus personenbezogene Daten an schweren Körper verletzung nach die Staatsanwaltschaften und PolizeibehörSS 226 Abs. 2 StGB, den des Landes, wenn tatsächliche Anhaltsf) von Straftaten gegen die persönliche punkte dafür vorliegen, dass dies zur VerfolFreiheit gemäß SS 232, SS 232a Abs. 3, gung besonders schwerer Straftaten gemäß 4 und 5 Satzteil 2, SS 232b Abs. 3 und SS 100c Abs. 2 StPO oder von Straftaten ge- 4 in Verbindung mit SS 232a Abs. 4 mäß den SSSS 87, 88 und 89 StGB unumgängoder 5 Satzteil 2, SS 233 Abs. 2, SS 233a lich ist. 2Den Polizeibehörden des Landes Abs. 3 und 4 Satzteil 2, SS 234 und übermittelt die Verfassungsschutzbehörde SS 234a StGB, von sich aus personenbezogene Daten auch g) von gemeingefährlichen Straftaten 1. zur Abwehr einer im Einzelfall bestehengemäß SS 310 Abs. 1 und SS 316a StGB, den Gefahr für den Bestand oder die h) von Straftaten der gewerbsund Sicherheit des Bundes oder des Landes, band enmäßig en Verleitung zur für Leib, Leben oder Freiheit einer miss bräuchlichen Asylantragstellung Person, für lebensoder verteidigungsnach SS 84a Abs. 1 des Asylverfahwichtige Einrichtungen (SS 1 Abs. 4 und rensgesetzes oder des gewerbsund 5 des Niedersächsischen Sicher-heitsbandenmäßigen Einschleusens von überprüfungsgesetzes - Nds. SÜG -) Ausländern nach SS 97 Abs. 2 des oder für Kulturdenkmale (SS 1 des Aufenthaltsgesetzes oder Niedersächsischen Denkmalschutzgeseti) von Straftaten gemäß SS 30a Abs. 1 zes), deren Erhaltung im herausragenund 2 des Betäubungsmittelgesetzes den öffentlichen Interesse liegt, oder (BtMG), auch in Verbindung mit 2. wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür SS 30b BtMG und mit SS 129 Abs. 5 vorliegen, dass dies zur Verhütung StGB, a) terroristischen Straftaten nach SS 2 unumgänglich ist. Nr. 14 NPOG, 3 Die Übermittlung nach den Sätzen 1 und b) von Straftaten der Gefährdung des 2 ist nur zulässig, wenn das zur Datenerdemokratischen Rechtsstaates gemäß hebung verwendete Mittel auch für den 380 Anhang anderen Zweck hätte angewendet werden reits vor der Zustimmung getroffen werden. dürfen. 4Personenbezogene Daten, die nicht 4 In diesem Fall ist die Zustimmung unverdurch den Einsatz nachrichtendienstlicher züglich nachträglich einzuholen. 5Stimmt Mittel oder durch besondere Auskunftsverdie G 10-Kommission nicht nachträglich langen erhoben worden sind, darf die Verzu, so ist die Kennzeichnung unverzüglich fassungsschutzbehörde auch zu sonstigen durch die empfangende Staatsanwaltschaft Zwecken der Strafverfolgung oder der Geoder Polizeibehörde nachzuholen; darauf fahrenabwehr an die Staatsanwaltschaften ist sie von der Verfassungsschutzbehörde und Polizeibehörden des Landes übermithinzuweisen. 6 Die Übermittlung ist zu doteln. Sind mit personenbezogenen Daten, 5 kumentieren. 7Über die Übermittlung von die nach den Sätzen 1 bis 4 übermittelt werpersonenbezogen Daten, die unter Einsatz den dürfen, weitere Daten der betroffenen nachrichtendienstlicher Mittel nach SS 14 Person oder von Dritten so verbunden, dass Abs. 1 Satz 1 Nrn. 9 bis 12 oder mit besoneine Trennung nicht oder nur mit unverhältderen Auskunftsverlangen zu Nutzungsdanismäßigem Aufwand möglich ist, so dürfen ten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, besondeauch diese Daten übermittelt werden; sie ren Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 sind zu sperren. 6 Die Übermittlung ist unNr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 zulässig, wenn dadurch InformationsquelNr. 3 oder Daten nach SS 20 Abs. 3 Satz 1 erlen oder die Arbeitsweise der Verfassungshoben wurden, entscheidet eine besonders schutzbehörde gefährdet würden und diese bestellte Beschäftigte oder ein besonders Sicherheitsinteressen das Interesse an der bestellter Beschäftigter, die oder der mit der Strafverfolgung oder an der GefahrenabAuswertung nicht befasst war und die Befäwehr überwiegen. higung zum Richteramt hat. (2) 1Sind die zu übermittelnden Daten ge(3) 1Erweisen sich personenbezogene Daten kennzeichnet (SS 26 Abs. 2 und 3 Satz 4), nach ihrer Übermittlung als unvollständig so ist die Kennzeichnung bei der Übermittoder unrichtig, so sind sie gegenüber der lung aufrechtzuerhalten. Die Fachministerin 2 empfangenden Staatsanwaltschaft oder Pooder der Fachminister, im Vertretungsfall die lizeibehörde unverzüglich zu ergänzen oder Staatssekretärin oder der Staatssekretär oder zu berichtigen, es sei denn, dass der Mangel deren oder dessen Vertreterin oder Vertrefür die Beurteilung des Sachverhalts offenter, kann anordnen, dass bei der Übermittsichtlich ohne Bedeutung ist. 2 Absatz 2 gilt lung auf die nach Satz 1 erforderliche Kennentsprechend. zeichnung der Daten verzichtet wird, wenn dies unerlässlich ist, um die Geheimhaltung (4) 1Die empfangende Staatsanwaltschaft der Datenerhebung nicht zu gefährden, und oder Polizeibehörde darf die übermittelten die G 10-Kommission zugestimmt hat. 3 Bei Daten, soweit gesetzlich nichts anderes beGefahr im Verzug kann die Anordnung bestimmt ist, nur zu dem Zweck verarbeiten, 381 Anhang zu dem sie ihr übermittelt wurden. 2Sind die langen erhoben worden sind, darf nur erübermittelten Daten nach Absatz 2 Satz 1 sucht werden, wenn die Voraussetzungen gekennzeichnet, so hat sie die Kennzeichdes Absatzes 1 Satz 2 vorliegen. 3 Die Vernung aufrechtzuerhalten. Wurden perso- 3 fassungsschutzbehörde ist verpflichtet, die nenbezogene Daten übermittelt, die unter Daten zu übermitteln; Absatz 1 Sätze 5 und Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nach 6 sowie die Absätze 2 bis 4 gelten entspreSS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 9 bis 12 oder mit chend. 4Sie darf nur solche Daten übermitbesonderen Auskunftsverlangen zu Nutteln, die bei ihr bereits bekannt sind oder zungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, von ihr aus allgemein zugänglichen Quellen besonderen Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 entnommen werden können. Satz 1 Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 oder Daten nach SS 20 Abs. (6) In der Verdachtsgewinnungsphase (SS 8) 3 Satz 1 erhoben worden sind, so prüft die ist die Übermittlung personenbezogener empfangende Staatsanwaltschaft oder PoliDaten nicht zulässig. zeibehörde unverzüglich und danach in Abständen von höchstens sechs Monaten, ob SS 32 die übermittelten Daten für den Zweck erÜbermittlung an sonstige forderlich sind, zu dem sie übermittelt wurBehörden und Stellen den. 4Soweit die in Satz 3 genannten Daten für diesen Zweck oder für eine rechtmäßige (1) 1An sonstige inländische Behörden darf zweckändernde Nutzung oder Übermittlung die Verfassungsschutzbehörde personenbenicht erforderlich sind, sind sie unverzüglich zogene Daten übermitteln, wenn dies unter Aufsicht einer oder eines besonders 1. zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach SS 3 bestellten Beschäftigten, die oder der die Abs. 2 bis 4 erforderlich ist oder Befähigung zum Richteramt hat, zu löschen. 2. die empfangende Behörde die Daten zu 5 Die Löschung ist zu dokumentieren. 6 Die Zwecken der Gefahrenabwehr benötigt. Verfassungsschutzbehörde ist unverzüglich 2 An Finanzämter darf die Verfassungsüber die Löschung zu unterrichten. schutzbehörde personenbezogene Daten auch übermitteln, wenn dies zu den in (5) 1Die Polizeibehörden des Landes dürfen SS 51 Abs. 3 der Abgabenordnung genannten die Verfassungsschutzbehörde um ÜberZwecken erforderlich ist. 3Personenbezogemittlung personenbezogener Daten ersune Daten, die durch den Einsatz nachrichchen, wenn diese zur Abwehr einer Gefahr tendienstlicher Mittel oder durch besondere für die öffentliche Sicherheit erforderlich Auskunftsverlangen erhoben worden sind, sind. 2Um Übermittlung personenbezogener darf die Verfassungsschutzbehörde nach Daten, die von der VerfassungsschutzbehörSatz 1 Nr. 2 nur übermitteln, wenn die empde durch den Einsatz nachrichtendienstlicher fangende Behörde die Daten zur Abwehr Mittel oder durch besondere Auskunftsvereiner im Einzelfall bestehenden Gefahr für 382 Anhang den Bestand oder die Sicherheit des BunGesetz, einem Rechtsakt der Europäischen des oder des Landes, für Leib, Leben oder Gemeinschaften oder einer internationaFreiheit einer Person, für lebensoder verlen Vereinbarung geregelt ist. 2Eine Überteidigungswichtige Einrichtungen (SS 1 Abs. mittlung darf auch erfolgen, wenn sie zum 4 und 5 Nds. SÜG) oder für Kulturdenkmale Schutz von Leib oder Leben einer Person (SS 1 des Niedersächsischen Denkmalschutzerforderlich ist und für die empfangende gesetzes), deren Erhaltung im herausragenStelle gleichwertige Datenschutzregelunden öffentlichen Interesse liegt, benötigt. gen gelten. 3 Die Übermittlung unterbleibt, 4 SS 31 Abs. 1 Sätze 5 und 6 sowie Abs. 2, wenn ihr auswärtige Belange der Bundes- 3 und 6 gilt entsprechend. 5 Für die Überrepublik Deutschland oder überwiegende mittlung an Behörden des Landes gilt auch schutzwürdige Interessen der BetroffeSS 31 Abs. 4 entsprechend. An Behörden des 6 nen, insbesondere deren Schutz vor einer Bundes und anderer Länder darf nur überrechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgemittelt werden, wenn für die empfangende genstehen. 4 Die Übermittlung der von einer Behörde den Vorschriften dieses Gesetzes Ausländerbehörde empfangenen personenvergleichbare Datenschutzregelungen gelten. bezogenen Daten unterbleibt, es sei denn, die Übermittlung ist völkerrechtlich gebo(2) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf perten. 5Übermittlungen nach den Sätzen 1 und sonenbezogene Daten an Dienststellen der 2 sind zu dokumentieren und der oder dem alliierten Streitkräfte übermitteln, soweit Landesbeauftragten für den Datenschutz dies im Rahmen der Zusammenarbeit nach mitzuteilen. Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordat(4) 1Personenbezogene Daten dürfen an Perlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer sonen oder Stellen außerhalb des öffentliTruppen hinsichtlich der in der Bundesrechen Bereichs nicht übermittelt werden, es publik Deutschland stationierten ausländisei denn, dass dies zum Schutz vor Bestreschen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. bungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 1961 II S. 1183, 1218) erforderlich ist. Die 2 oder zur Gewährleistung der Sicherheit von Übermittlung ist zu dokumentieren und der lebensoder verteidigungswichtigen Einoder dem Landesbeauftragten für den Darichtungen (SS 1 Abs. 4 und 5 Nds. SÜG) ertenschutz mitzuteilen. forderlich ist und die Fachministerin oder der Fachminister, im Vertretungsfall die Staatsse(3) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf perkretärin oder der Staatssekretär oder deren sonenbezogene Daten im Einvernehmen mit oder dessen Vertreterin oder Vertreter, der dem Bundesamt für Verfassungsschutz an Übermittlung zugestimmt hat. 2 Jede Überausländische öffentliche Stellen sowie an mittlung ist zu dokumentieren. 3 Die in der überund zwischenstaatliche Stellen überDokumentation enthaltenen Daten dürfen mitteln, soweit die Übermittlung in einem ausschließlich zur Datenschutzkontrolle ver383 Anhang wendet werden. 4Sie sind zu löschen, wenn tigten nach Stellen und Beschäftigungsvoluseit der Mitteilung gemäß Satz 7 ein Jahr men darzustellen sind. 2Ferner sind in dem vergangen ist, frühestens jedoch zwei Jahre Bericht allgemein die Anwendung nachrichnach der Dokumentation. Der Empfänger 5 tendienstlicher Mittel nach SS 14, die besondarf die übermittelten Daten, soweit gesetzderen Auskunftsverlangen nach SS 20, die lich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Auskunftsersuchen nach SS 30 und die StrukZweck verarbeiten, zu dem sie ihm übermitturdaten der von der Verfassungsschutzbetelt wurden. Er ist auf die Verarbeitungsbe- 6 hörde in Dateien im Sinne des SS 6 Satz 1 schränkung und darauf hinzuweisen, dass BVerfSchG gespeicherten Personendatensich die Verfassungsschutzbehörde vorbesätze darzustellen. hält, Auskunft über die Verarbeitung der Daten zu verlangen. 7Die Übermittlung der (3) Bei der Aufklärung der Öffentlichkeit personenbezogenen Daten ist der betroffedürfen personenbezogene Daten nur benen Person durch die Verfassungsschutzbekannt gegeben werden, wenn die Bekannthörde mitzuteilen, sobald eine Gefährdung gabe für das Verständnis der Darstellung, der Aufgabenerfüllung durch die Mitteilung insbesondere von Organisationen oder unnicht mehr zu besorgen ist. organisierten Gruppierungen, erforderlich ist und das Interesse der Allgemeinheit das SS 33 schutzwürdige Interesse der betroffenen Aufklärung der Öffentlichkeit, Person überwiegt. Verfassungsschutzbericht (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde kann die Vierter Teil Öffentlichkeit über Beobachtungsobjekte Parlamentarische Kontrolle und über Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 aufklären. 2Sie kann auch über VerdachtsSS 34 objekte aufklären, wenn die den Verdacht Ausschuss für Angelegenheiten rechtfertigenden tatsächlichen Anhaltsdes Verfassungsschutzes punkte unter Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen hinreichend gewichtig Die parlamentarische Kontrolle auf dem Gesind. biet des Verfassungsschutzes übt unbeschadet der Rechte des Landtages und seiner (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde ist versonstigen Ausschüsse ein besonderer, vom pflichtet, zur Aufklärung der Öffentlichkeit Landtag unverzüglich nach Beginn der Wahleinen jährlichen Verfassungsschutzbericht periode einzusetzender Ausschuss für Angevorzulegen, in dem auch die Summe der legenheiten des Verfassungsschutzes aus. Haushaltsmittel sowie die Gesamtzahl der in der Verfassungsschutzabteilung Beschäf384 Anhang SS 35 dem die Inanspruchnahme von VertrauZusammensetzung und Verenspersonen angeordnet werden darf, fahrensweise des Ausschusses sowie die beabsichtigte Verlängerung der Bestimmung (SS 21 Abs. 5), (1) 1Der Ausschuss für Angelegenheiten des 4. den beabsichtigten Erlass oder die Verfassungsschutzes soll aus mindestens beabsichtigte Änderung einer Dienstsieben Abgeordneten des Landtages bestevorschrift für den Einsatz nachrichtenhen. Mitglieder der Landesregierung kön- 2 dienstlicher Mittel (SS 21 Abs. 7) und nen dem Ausschuss nicht angehören. 3Jede 5. den beabsichtigten Erlass oder die beFraktion erhält mindestens einen Sitz. 4 Das absichtigte Änderung einer VerfahrensNähere regelt die Geschäftsordnung des beschreibung nach SS 8 NDSG (SS 29). Niedersächsischen Landtages. (2) Das Fachministerium unterrichtet den (2) Für die Verhandlungen des Ausschusses Ausschuss für Angelegenheiten des Verfasgelten die Vorschriften der Geschäftsordsungsschutzes in Abständen von längstens nung des Niedersächsischen Landtages, sosechs Monaten über den Einsatz nachrichweit in diesem Gesetz nichts Abweichendes tendienstlicher Mittel, die der Mitteilungsbestimmt ist. pflicht nach SS 22 Abs. 1 Sätze 1 und 2 unterliegen. SS 36 Unterrichtungspflichten (3) 1Das Fachministerium unterrichtet im des Fachministeriums Abstand von höchstens sechs Monaten den Ausschuss für Angelegenheiten des Verfas(1) Das Fachministerium ist verpflichtet, 1 sungsschutzes über die besonderen Ausden Ausschuss für Angelegenheiten des kunftsverlangen nach SS 20; dabei ist insbeVerfassungsschutzes umfassend über seisondere ein Überblick über Anlass, Umfang, ne Tätigkeit als Verfassungsschutzbehörde Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtsim Allgemeinen sowie über Vorgänge von zeitraum durchgeführten Maßnahmen zu besonderer Bedeutung zu unterrichten. 2Es geben. 2Satz 1 gilt nicht für Auskunftsverunterrichtet insbesondere über langen zu einfachen Bestandsdaten nach 1. die Bestimmung eines BeobachtungsobSS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1. jekts und die Verlängerung der Bestimmung (SS 6 Abs. 2), (4) Das Fachministerium unterrichtet das Par2. die Beendigung der Beobachtung und lamentarische Kontrollgremium des Bundes Aufklärung eines Beobachtungsobjekts jährlich über besondere Auskunftsverlangen (SS 6 Abs. 2 und 3), zu Nutzungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 3. die beabsichtigte Bestimmung eines BeNr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz obachtungsoder Verdachtsobjekts, in 1 Nr. 3 und Daten nach SS 20 Abs. 3 Satz 1; 385 Anhang dabei ist ein Überblick über Anlass, Umfang, SS 38 Dauer, Ergebnis und Kosten der im BerichtsBeauftragung einer oder zeitraum durchgeführten Maßnahmen zu eines Sachverständigen geben. 1 Der Ausschuss für Angelegenheiten des SS 37 Verfassungsschutzes kann mit der MehrAufhebung der heit von zwei Dritteln seiner Mitglieder eine Verschwiegenheitspflicht Sachverständige oder einen Sachverständigen beauftragen, zur Wahrnehmung der (1) 1 Die Beschäftigten der VerfassungsKontrollaufgaben des Ausschusses im Einschutzbehörde dürfen sich in dienstlichen zelfall Untersuchungen durchzuführen. 2Die Angelegenheiten ohne Einhaltung des Landesregierung ist vor der Beauftragung Dienstweges unmittelbar an den Ausschuss der oder des Sachverständigen anzuhören. für Angelegenheiten des Verfassungsschut- 3 Die oder der Sachverständige kann nach zes oder an einzelne Mitglieder des AusMaßgabe ihres oder seines Auftrages die schusses wenden. 2Einzelne Mitglieder des dem Ausschuss nach Artikel 24 Abs. 2 der Ausschusses dürfen die nach Satz 1 erhalteNiedersächsischen Verfassung vorgelegten nen Mitteilungen sowie die ihnen dazu vorAkten einsehen. 4 Die Einsicht in vertrauliche gelegten Unterlagen ausschließlich an den Unterlagen setzt voraus, dass sie oder er Ausschuss weitergeben. Sie dürfen dabei 3 zuvor von der Landtagsverwaltung förmlich von der Bekanntgabe des Namens der oder zur Geheimhaltung verpflichtet worden ist. des Beschäftigten absehen. 5 Die oder der Sachverständige hat dem Ausschuss über das Ergebnis der Untersuchun(2) 1Die Verhandlungen des Ausschusses gen zu berichten. über Mitteilungen nach Absatz 1 und die dazu vorgelegten Unterlagen sind vertrauSS 39 lich im Sinne der Geschäftsordnung des NieBeteiligung der oder des dersächsischen Landtages. 2Der Ausschuss Landesbeauftragten für den kann die Vertraulichkeit nach Maßgabe der Datenschutz Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages einschränken oder aufheben. (1) 1Der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes hat auf Antrag von mindestens einem Fünftel seiner Mitglieder die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz zu beauftragen, die Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen der Verfassungsschutzbehörde zu überprüfen. 2Die Befugnisse der oder des 386 Anhang Landesbeauftragten richten sich nach den (2) Der Ausschuss legt dem Landtag einmal Bestimmungen des Niedersächsischen Dajährlich einen Bericht über die Durchführung tenschutzgesetzes. 3Die oder der Landesbeder nachrichtendienstlichen Mittel und beauftragte hat dem Ausschuss über das Ersonderen Auskunftsverlangen vor, die der gebnis der Prüfung zu berichten. Mitteilungspflicht nach SS 22 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 unterliegen. (2) Die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert im Abstand von höchstens zwei Jahren die Einhaltung der Fünfter Teil gesetzlichen Vorschriften über die VerarbeiSchlussvorschriften tung von personenbezogenen Daten, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln oder besonSS 41 deren Auskunftsverlangen erhoben wurden, Einschränkung von die der Mitteilungspflicht nach SS 22 Abs. 1 Grundrechten Sätze 1 bis 3 unterliegen. Aufgrund dieses Gesetzes können das (3) Stellt die oder der Landesbeauftragte Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Arfür den Datenschutz einen Verstoß der Vertikel 8 Abs. 1 des Grundgesetzes) und das fassungsschutzbehörde gegen eine DatenGrundrecht auf Wahrung des Brief-, Postschutzbestimmung fest, so kann sie oder und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des er den Ausschuss für Angelegenheiten des Grundgesetzes) eingeschränkt werden. Verfassungsschutzes darüber unterrichten; SS 23 NDSG bleibt unberührt. SS 42 Übergangsvorschrift SS 40 Berichterstattung des Auf Vertrauenspersonen, die am 31. OktoAusschusses gegenüber ber 2016 bereits in Anspruch genommen dem Landtag werden, finden SS 16 Abs. 2 und SS 21 Abs. 5 erst am 1. Mai 2017 Anwendung. (1) 1Der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes legt dem Landtag einmal jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit vor. 2 Ausschussmitglieder, die den Bericht für unzutreffend halten, können ihre Auffassung in einem Zusatz zu diesem Bericht darstellen. 387 Anhang 12.3 Verbote neonazistischer Vereinigungen Verbotsverfüg. Vereinigung Verbotsbehörde 26.11.1992 Nationalistische Front (NF) Bundesministerium des Innern 08.12.1992 Deutsche Alternative (DA) Bundesministerium des Innern 18.12.1992 Deutscher Kameradschaftsbund Niedersächsisches (DKB) Innenministerium 21.12.1992 Nationale Offensive (NO) Bundesministerium des Innern 07.06.1993 Nationaler Block (NB) Bayerisches Staatsministerium des Innern 08.07.1993 Heimattreue Vereinigung Innenministerium des Landes Deutschlands (HVD) Baden-Württemberg 25.08.1993 Freundeskreis Freiheit für Innenministerium des Landes Deutschland (FFD) Nordrhein-Westfalen 10.11.1994 Wiking Jugend e. V. (WJ) Bundesministerium des Innern (auf Initiative des Niedersächsischen Innenministeriums) 24.02.1995 Freiheitliche Deutsche Bundesministerium des Innern Arbeiterpartei (FAP) (auf Initiative des Niedersächsischen Innenministeriums) 24.02.1995 Nationale Liste (NL) Behörde für Inneres Hamburg 05.05.1995 Direkte Aktion/ Innenministerium des Mitteldeutschland (JF) Landes Brandenburg 22.07.1996 Skinheads Allgäu Bayerisches Staatsministerium des Innern 14.08.1997 Kameradschaft Oberhavel Innenministerium des Landes Brandenburg 09.02.1998 Heide-Heim e. V. und Niedersächsisches Heideheim e. V. Innenministerium 10.08.2000 Hamburger Sturm Behörde für Inneres Hamburg 388 Anhang 12.09.2000 Blood & Honour-Division Bundesministerium des Innern Deutschland mit Jugendorganisation White Youth 02.04.2001 Skinheads Sächsische Schweiz Sächsisches Staatsministerium (SSS) mit Skinheads Sächsische des Innern Schweiz - Aufbauorganisationen und Nationaler Widerstand Pirna 07.03.2003 Bündnis nationaler Sozialisten Innenministerium des Landes für Lübeck Schleswig-Holstein 19.12.2003 Fränkische Aktionsfront Bayerisches Staatsministerium des Innern 07.03.2005 Kameradschaft Tor Innensenator des Landes Berlin "Mädelgruppe" der Kameradschaft Tor 07.03.2005 Berliner Alternative Süd-Ost Innensenator des Landes Berlin (BASO) 06.04.2005 Kameradschaft Hauptvolk mit Innenministerium des Untergruppierung "Sturm 27" Landes Brandenburg 04.07.2005 Alternative Nationale StrausberInnenministerium des ger DArt Piercing und Tattoo Landes Brandenburg Offensive (ANSDAPO) 26.06.2006 Schutzbund Deutschland Innenministerium des Landes Brandenburg 23.04.2007 Kameradschaft Sturm 34 Sächsisches Staatsministerium des Innern 01.04.2008 Blue White Street Elite (BWSE) Innenministerium des rechtsextremistisch beeinflusste Landes Brandenburg Hooligan-Vereinigung 07.05.2008 Collegium Humanum (CH) Bundesministerium des Innern 07.05.2008 Verein zur Rehabilitierung der Bundesministerium des Innern wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten (VRBHV) 389 Anhang 31.03.2009 Heimattreue Deutsche Bundesministerium des Innern Jugend e. V. (HDJ) 28.05.2009 Mecklenburgische Aktionsfront Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern 05.11.2009 Frontbann 24 Innensenator des Landes Berlin 11.04.2011 Freie Kräfte Teltow-Fläming Innenministerium des (FKTF) Landes Brandenburg 30.08.2011 Hilfsorganisation für nationale Bundesministerium des Innern politische Gefangene und ihre Angehörigen e. V. (HNG) 19.06.2012 Widerstandsbewegung in Innenministerium des Südbrandenburg Landes Brandenburg 10.05.2012 Kameradschaft Walter Innenministerium des Landes Spangenberg Nordrhein-Westfalen 23.08.2012 Kameradschaft Aachener Land Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 23.08.2012 Kameradschaft Hamm Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 23.08.2012 Nationaler Widerstand Innenministerium des Landes Dortmund Nordrhein-Westfalen 25.09.2012 Besseres Hannover Niedersächsisches Innenministerium 12.02.2013 Nationale Sozialisten Döbeln mit Sächsisches Staatsministerium Division Döbeln, Initiative für des Innern Döbeln und Freies Döbeln sowie der Band INKUBATION 28.03.2014 Nationale Sozialisten Chemnitz Sächsisches Staatsministerium (NSC) mit Interessengemeindes Innern schaft Chemnitzer Stadtgeschichten und Aktionsgemeinschaft "Raus in die Zukunft" 390 Anhang 02.07.2014 Freies Netz Süd Bayerisches Staatsministerium des Innern 10.12.2014 Autonome Nationalisten Innenministerium Göppingen Baden-Württemberg 27.10.2015 Sturm 18 e. V. Hessisches Ministerium des Innern 27.01.2016 Altermedia Deutschland Bundesministerium des Innern 10.02.2016 Weisse Wölfe Terrorcrew Bundesministerium des Innern 06.11.2019 Phalanx 18 Senator für Inneres der Freien Hansestadt Bremen 23.01.2020 Combat 18 Deutschland Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 12.4 Verbote linksextremistischer Vereinigungen Verbotsverfüg. Vereinigung Verbotsbehörde 25.08.2017 linksunten.indymedia Bundesministerium des Innern 391 Anhang 12.5 Übersicht über Verbotsmaßnahmen des BMI gegen extremistische Bestrebungen mit Bezug zum Ausland im Zeitraum Januar 1990 bis Dezember 2019 Organisation Verbotsverfügung Phänomenbereich Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)/Nationale Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) und Teilorganisationen, Föderation der patriotischen 22.11.1993 AE Arbeiterund Kulturvereinigungen aus Kurdistan in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (FEYKA-Kurdistan), Kurdistan-Komitee e. V. Kurdistan Informationsbüro (KIB) alias 20.02.1995 AE Kurdistan Informationsbüro in Deutschland Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front 06.08.1998 AE (DHKP-C) Türkische Volksbefreiungspartei/-Front 06.08.1998 AE (THKP/-C) Kalifatstaat und 35 Teilorganisationen 08.12.2001 14.12.2001 ISiT 13.05.2002 16.09.2002 al-Aqsa e. V. 31.07.2002 ISiT Hizb ut-Tahrir (HuT) 10.01.2003 ISiT Yeni Akit GmbH, Verlegerin der EuropaAusgabe der türkisch-sprachigen Tages22.02.2005 ISiT zeitung Anadoluda Vakit 392 Anhang Bremer Hilfswerk e. V. 18.01.2005 Selbstauflösung mit Wirkung vom 29.06.2005 ISiT 18.01.2005; Löschung im Vereinsregister am 29.06.2005 YATIM-Kinderhilfe e. V. 153 30.08.2005 ISiT Mesopotamia Broadcast A/S, Roj TV A/S 13.06.2008 AE VIKO Fernseh Produktion GmbH 13.06.2008 al-Manar TV 29.10.2008 ISiT Internationale Humanitäre Hilfsorganisation 23.06.2010 ISiT e. V. (IHH) Millatu Ibrahim 29.05.2012 ISiT Dawa FM einschließlich der Teilorganisation Internationaler Jugendverein - Dar al Schabab 25.02.2013 ISiT e. V. an-Nussrah 25.02.2013 ISiT DawaTeam Islamische Audios 25.02.2013 ISiT Waisenkinderprojekt Libanon e. V. 02.04.2014 ISiT Islamischer Staat 12.09.2014 ISiT Tauhid Germany 26.03.2015 ISiT Zeitschrift "Yürüyüs" 06.05.2015 AE Die Wahre Religion (DWR) alias "LIES! 25.10.2016 ISiT Stiftung"/"Stiftung LIES" Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH 12.02.2019 AE MIR Multimedia GmbH 12.02.2019 AE AE = Ausländerextremismus ISiT = Islamismus/islamistischer Terrorismus 153 Das BMI hatte am 03.12.2004 ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren mit dem Ziel eines Verbots gegen das "Bremer Hilfswerk e. V." eingeleitet. Der Verein ist dem Verbot durch Selbstauflösung zuvorgekommen. 393 Anhang 12.6 Abkürzungsverzeichnis A ADÜTDF Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine (Almanya Demokratic Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu) AfD Partei Alternative für Deutschland AGH Antifaschistische Gruppe Hannover AKL Antikapitalistische Linke A.L.I. Antifaschistische Linke International AQAH Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel AQM Al-Qaida im islamischen Maghreb ASJ Anarcho-syndikalistische Jugendorganisation ATF Türkische Konföderation in Europa (Avrupa Türk Konfederasyon) B BfV Bundesamt für Verfassungsschutz BL Basisdemokratische Linke Göttingen BMI Bundesministerium des Innern BPjM Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien BVerfGE Entscheidungssammlung des BVerfG BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz C CA Ciwanen Azad CDK Koordination der kurdisch-demokratischen Gesellschaft in Europa (Civata Demokratik Kurdistan) CH Collegium Humanum - Akademie für Umwelt und Lebensschutz e. V. CIK Islamische Gemeinde Kurdistans 394 Anhang D DIK Deutschsprachiger Islamkreis e. V. Hannover und Hildesheim DKP Deutsche Kommunistische Partei DHKP-C Revolutionäre Volkspartei-Front (Devrimci Halk Kurtulus Partisi Cephesi) DMG Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft e. V. Braunschweig DMG Deutsche Muslimische Gemeinschaft e. V. (vormals IGD) DVU Deutsche Volksunion DWR Die Wahre Religion E EA Europäische Aktion ERNK Nationale Befreiungsfront Kurdistans F FAP Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei FAU/IAA Freie Arbeiterinnenund Arbeiter-Union / Internationale ArbeiterInnen Assoziation fdGO freiheitliche demokratische Grundordnung FED-DEM regionale Föderation der KON-MED (Federasyona Civaken Mezopotamya li Niedersachsen, Hamburg A" Bremen) FFF Fridays for Future-Bewegung FfW Farben für Waisenkinder e.V. FHwO Freundschaftsund Hilfswerk Ost e. V. FIU Föderale Islamische Union G GdVuSt Geeinte deutsche Völker und Stämme GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland GI Generation Identitaire GIAZ Gemeinsames Informationsund Analysezentrum Polizei und Verfassungsschutz Niedersachsen G 10 Artikel 10-Gesetz 395 Anhang H HAMAS Islamische Widerstandsbewegung (Harakat al-Muqawama al-Islamiya) HDJ Heimattreue Deutsche Jugend e. V. HNG Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige HPG Volksverteidigungseinheiten HTS Hai'at Tahrir al-Sham (Organisation zur Befreiung der Levante) I IAA Internationale ArbeiterInnen Assoziation IAC Ismail Aga Cemaati IB Identitäre Bewegung IBD Identitäre Bewegung Deutschland IGD Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V. IGMG Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V. IL Interventionistische Linke IS Islamischer Staat J JA Junge Alternative JaN Jabhat al-Nusra (Unterstützungsfront für das syrische Volk) JFS Jabhat Fatah al-Sham (Front für die Eroberung der Levante) JLO Junge Landsmannschaft Ostdeutschland JN Junge Nationalisten (vormals Junge Nationaldemokraten) JXK Studierende Frauen aus Kurdistan (Jinen Xwendekar en Kurdistan) K KADEK Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans KC Komalen Ciwan KCD-E Kurdischer Demokratischer Gesellschaftskongress in Europa 396 Anhang KCDK-E Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft Kurdistans in Europa KCK Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans KIP NI Kompetenzstelle Extremismusprävention Niedersachsen KKK Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan KON-MED Konföderation der Gesellschaften Mesopotamiens in Deutschland KONGRA GEL Volkskongress Kurdistans KPD Kommunistische Partei Deutschlands KPF Kommunistische Plattform der Partei DIE LINKE. KPMD-PMK Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität L LfD Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen LKA NI Landeskriminalamt Niedersachsen LPR NI Landespräventionsrat Niedersachsen M MB Muslimbruderschaft MIT Milli Istihbarat Teskilati, Türkischer ziviler Nachrichtendienst MLKP (türkische) Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (Marksist Leninist Komünist Partisi) MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands N N-CERT Niedersächsisches Computer Emergency Response Team NADIS Nachrichtendienstliches Informationssystem NATO North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantikvertrag) NAV-DEM Demokratisches Kurdisches Gesellschaftszentrum Deutschland (Navenda Civaka Demokratik a Kurden li Elmanyaye bzw. Almanya Demokratik Kürt Toplum Merkesi) NAV-YEK Zentralverband der Ezidischen Vereine e.V. NCAZ Nationales Cyber-Abwehrzentrum 397 Anhang NIKA Nationalismus ist keine Alternative NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPOG Niedersächsisches Polizeiund Ordnungsbehördengesetz NVerfSchG Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz NWNO Nationaler Widerstand Niedersachsen/Ost O OLG Oberlandesgericht P PKK Arbeiterpartei Kurdistans PMK Politisch motivierte Kriminalität PYD Partiya Yekitija Demokrat (Partei der demokratischen Einheit) R RAC Rock Against Communism RH Rote Hilfe e. V. S SJ Schlesische Jugend e. V. SL Sozialistische Linke SO Scientology-Organisation SRP Sozialistische Reichspartei StGB Strafgesetzbuch 398 Anhang T TAK Freiheitsfalken Kurdistans TJ Tablighi Jama'at TKP/ML Kommunistische Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten (Türkiye Komünist Partisi/Marksist Leninist) Tikko Türkische Arbeiterund Bauernbefreiungsarmee U uG Bündnis ...ums Ganze! Kommunistisches Bündnis V VRBHV Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten VS Verschlusssache VSA Verschlusssachenanweisung Y YHK Union der Juristen Kurdistans YMK Union der kurdischen Lehrer YNK Union der Schriftsteller Kurdistans YÖP Yeni Özgür Politika YPG Volksverteidigungseinheiten der PYD YPJ Frauenverteidigungseinheiten der PYD YRK Union der Journalisten Kurdistans YXK Verband der Studierenden aus Kurdistan e. V. Z ZITiS Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich 399 Anhang 12.7 Personenund Stichwortverzeichnis A Antideutsche | 68, 111, 144f. Antifaschismus | 140, 147f., 155-166 Abdulaziz Abdullah, Ahmad | s. Abu Walaa Antifaschistische Gruppe Hannover (AGH) Abou Nagie, Ibrahim | 189 | 73, 144 Abu Walaa | 188, 194, 201, 220 Antifaschistische Linke International (A.L.I.) Adrenalin BS / Adrenalin 381 | 44, 68f., | 143, 145, 159 111f. Antigentrifizierung | 137, 140, 165f. Aktionsbündnis gelber Schein | 127 Antiimperialisten | 144 Al-Baghdadi, Abu Bakr | 204ff., 213f. Antikapitalistische Linke (AKL) | 138 al-Banna, Hasan | 227 Antimilitarismus | 137, 140, 159 al-Hayat Media Center | 211 Antirassismus | 137, 162, 166 al-Nusra-Front | s. Jabhat Fatah al-Sham Antirepression | 137, 140, 154, 156 al-Qaida | 176, 203ff., 207-211, 215, 218, 221 Antisemitismus | 37ff., 124, 177f. al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel Antishop2013 | 61 (AQAH) | 204, 209 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) | 161, 244, al-Qaida im Irak | 204 247-261, 265 al-Qaida im islamischen Maghreb (AQM) Artgemeinschaft - Germanische Glaubens- | 204 Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgeal-Shabab | 204, 210ff. staltung e.V. | 46 al-Suri, Abu Mus'ab | 215 Armih, Ahmad | 196ff. Alhambra (Publikation) | 139 Artikel 10-Gesetz | 18, 21, 236, 355 Almanya Demokratik Ülcücü Türk Dernekleri Autonome | 134ff., 273 Federasyonu (ADÜTDF) | 263 al-Zawahiri, Ayman | 210 Al-Naba (Publikation) | 211f. Altermedia | 385 Alternative für Deutschland (AfD) | 36f., B 81, 87, 90, 92, 100, 103, 111, 137, 148-151, 167 Baraa, Ahmad Abul | s. Ahmad Armih Amt für Menschenrecht | 127 Basisdemokratische Linke (BL) | 143, 154 Anarchismus | 135, 168f. Bewegung der revolutionären Jugend (TCS) Anarchisten | 134ff., 168f. | 254 Anarchosyndikalismus | 169f. Bin Ladin, Usama | 208 Anarcho-syndikalistische JugendorganisaBlood Brother Nation | 75 tion (ASJ) | 171 Blood & Honour | 77, 389 Ansaar International | 186 Brigade 8 | 75 400 Anhang Bund für Gotterkenntnis (Ludendorffer) e. V. Deutsche Stimme (Publikation) | 94, 100 | 46, 121 Deutschsprachige Muslimische GemeinBündnis ...ums Ganze! Kommunistisches schaft e. V. in Braunschweig (DMG BraunBündnis (uG) | 140, 144, 150 schweig) | 184f., 195-199, 202 Bürgerbewegung pro NRW | 36 Deutsche Muslimische Gemeinschaft e. V. Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) (DMG, vormals IGD) | 226, 228f. | 18, 27, 90, 134, 282, 302f., 312, 317, Deutsche Volksunion (DVU) | 104f. 319ff. Deutschsprachiger Islamkreis e.V. Hannover Bundesministerium des Innern (BMI) | 77, (DIK Hannover) | 179f., 199f., 202 249, 258, 382 Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim Bundesprüfstelle für jugendgefährdende e.V. (DIK Hildesheim) | 180, 194, 201f., Medien (BPjM) | 52 300 Deutschsprachiger Muslimkreis Braunschweig e.V. | 228 C Devrimci Halk Kurtulus Partisi Cephesi (DHKP-C) | 246 Ciftci, Muhamed | 181, 189, 195 Die Exil-Regierung Deutsches Reich | 127 Civata Demokratik Kurdistan (CDK) | 251 DIE LINKE. | 81, 135, 138 Ciwanen Azad | 247, 253f. Die Rechte | 36ff., 44, 47, 63, 66, 69ff., Collegium Humanum - Akademie für Um75, 102-115, 152f. welt und Lebensschutz e. V. (CH) | 389 Die Wahre Religion (DWR) | 184 Combat 18 / Combat 18 Deutschland | Direkte Aktion (Publikation) | 168 76f., 391 Drei-Säulen-Strategie | 98 Dschihad/Dschihadismus | siehe Jihad Dual-use-Güter | 301 D Dabbagh, Hassan | 196 E Dabiq (Publikation) | 211 Dammann, Manfred | 93 Eichenlaub mit Schwertern | 58, 61 Dawa | 180, 183ff., 190, 196 Einladung zum Paradies | 189 Demokratisches Gesellschaftszentrum der En-Nahda | 174, 229 KurdInnen in Deutschland e. V. (NAV-DEM Erbakan-Stiftung | 174 e. V.) | 251ff. Ethnopluralismus | 38, 79, 86 Der III. Weg | 36f., 44, 50, 65, 70, 75, 103 Europäische Aktion (EA) | 117 Der Versand | 61 EU-Terrorliste | 229, 245, 249, 299 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) | Exilregierung Deutsches Reich | 127, 129 135, 138, 155, 158 401 Anhang F (FhwO) | 121 Front Records (Versand) | 61 Farben für Waisenkinder e.V. (FfW) | 239 Fridays for Future-Bewegung (FFF) | 69, Fast Forward Hannover | 144f. 137, 157ff. Föderale Islamische Union (FIU) | 186f. Föderation der demokratischen Vereine Kurdistans im Saarland und Hessen G (FCDK-KAWA) | 252 Föderation der demokratischen Vereine G 10 | siehe Artikel 10-Gesetz Kurdistans in Berlin und Sachsen (FCDK) Gai Dao (Publikation) | 168 | 252 Gassenraudi (Musikband) | 53, 58f., 61 Föderation der freien Gesellschaft Geeinte deutsche Völker und Stämme Mesopotamiens in Nordrhein-Westfalen (GdVuSt) | 128 (FED-MED NRW) | 252 Gefangenenhilfe | 59, 187f. Föderation der Gemeinschaften Kurdistans Geheimschutz | 307-312, 317, 321 in Baden-Württemberg und Bayern (FCK) Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan | 252f. (KKK) | siehe Arbeiterpartei Kurdistans Föderation der Gesellschaft der Kurdistaner (PKK) in Niedersachsen, Hamburg und Bremen Generation Identitaire (GI) | 78 (FED-DEM) | 252f. Geschichtsrevisionismus (Begriff) | 38, 40 Föderation der Türkisch-Demokratischen Giese, Daniel | 56, 63 Idealistenvereine in Deutschland e.V. "Gigi / Stahlgewitter / Die Braunen Stadt(Almanya Demokratik Ülkücü Türk Demekmusikanten" (Musikband) | 56, 61 leri Federasyonu, ADÜTDF) | 263 Flatlander | 53, 59, 61 Franz, Frank | 93, 100f. H Frauenverteidigungseinheiten der PYD (YPJ) | 256 Haack, Andreas | 113 Freie Arbeiterinnenund Arbeiter-Union Hai'at Tahrir al-Sham (HTS) | 204 (FAU) | 154, 168, 171 HAMAS | siehe Islamische WiderstandsFreiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) bewegung | 110, 388 Hatecore Lüneburg (Versand) | 61 Freiheitsund Demokratiekongress KurdisHaverbeck-Wetzel, Ursula | 71, 109, 111, tans (KADEK) | siehe Arbeiterpartei Kurdis116f., 120 tans (PKK) Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ) | 46, Freistaat Preußen | 127 390 Fremdenfeindlichkeit (Begriff) | 37f. Heise, Thorsten | 54, 66, 71, 100f. Freundschaftsund Hilfswerk Ost e. V. "Helden sterben nie" | 73 "Heldengedenken" | 74 402 Anhang Hennig, Rigolf Dr. | 117, 119 Islamothek | 195 Hilfsorganisation f. nationale politische Islamschule Braunschweig | 189, 195 Gefangene und deren Angehörige (HNG) Ismail Aga Cemaati (IAC) | 174 | 39, 390 Hizb Allah | 174, 176, 237ff. Höfs, Arnold | 119, 121 J Holocaust (Leugnung/Relativierung) | 109, 114, 116f., 119f., 178 Jabhat al-Nusra (JaN) | s. Jabhat Fatah Hooton-Plan | 51f. al-Sham Jabhat Fatah al-Sham (JFS) | 204 Jihad/Jihadismus (Begriff) | 175ff., 201ff. I Jihadistischer Salafismus | 176, 180, 194, 201, 203, 273 Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) Junge Alternative (JA) | 36f., 87-93 | 36f., 46, 49, 77ff., 84ff., 92f., 272 Junge Landsmannschaft Ostdeutschland Inspire (Publikation) | 209, 215 (JLO) | 121 Internationale ArbeiterInnen Assoziation Junge Nationaldemokraten (JN) | s. Junge (IAA) | 170 Nationalisten Interventionistische Linke (IL) | 136, 140, Junge Nationalisten (JN) | 44, 58, 65f., 142ff., 145, 153f., 158f., 166 74f., 93f., 101, 103 ISD Records (Versand) | 61 Justiz-Opfer-Hilfe | 127 Islamfeindlichkeit | 285 Islamische Gemeinde Kurdistans (CIK) | 254 K Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD) | s. Deutsche Muslimische GemeinKameradschaft Amsivaren | 71 schaft e.V. Kameradschaft Einbeck | 44, 67f., 112f. Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V. Kameradschaft Northeim | 66, 68 (IGMG) | 174 Kampf um die Köpfe | 97f., 100f. Islamische Widerstandsbewegung (HAMAS) Kampf um die Parlamente | 97, 99 | 174, 176, 186, 230 Kampf um die die Straße | 97ff. Islamischer Staat (IS) | 176, 190, 204f., Kategorie C (Musikband) | 54, 56ff., 61 220ff., 236ff. Kollektiv Nordharz | 66 Islamisches Zentrum München | 229 Komalen Ciwan (KC) | 253, 256 Islamismus (Begriff) | 173ff. Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) Islamistische Radikalisierung | 187, 209, | 16, 344f., 350f. 216, 231, 236 Kommunistische Partei der Türkei/MarxisIslamistischer Terrorismus | 203ff. ten-Leninisten (TKP/ML) | 246 403 Anhang Kommunistische Plattform (KPF) | 138 N Konföderation der Gesellschaften Mesopotamiens in Deutschland (KON-MED) | 251f. Nahkampf (Musikband) | s. Kategorie C Kongress der kurdisch-demokratischen Nationaldemokratische Partei Deutschlands Gesellschaft Kurdistans in Europa (KCDK-E) (NPD) | 36f., 39, 44, 50, 65f., 70, 74f., 92, | 250f. 93-104, 115, 121, 152f., 349-352 Konvertiten, Konvertierte | 181, 216 Nationale Befreiungsfront Kurdistans Koordination der kurdisch-demokratischen (ERNK) | 249, 392 Gesellschaft in Europa (CDK) | 251f. Nationales Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ) Kurdistan-Festival (Mazlum-Dogan) | 254 | 304 Nationalismus | 37, 51, 79, 114, 144, 261ff. NAV-DEM Hannover e.V. | 251ff. L Neonazismus (Begriff) | 36, 39 Neonazistische Kameradschaften | 39, Landser (Musikband) | 61 44f., 63, 101, 104f., 108 LIES! Im Namen Deines Herrn, der Dich Neonaziszene | 39, 43f., 63-77, 103, 113 erschaffen hat | 184f., 189 Neonaziszene Emsland | 63, 71 Linksextremismus (Begriff) | 135f., 346f. Neonaziszene Göttingen | 44, 66f. Lobocki, Ingeborg | 104 Neonaziszene Hannover | 63, 70f. Ludendorffer | s. Bund für Gotterkenntnis Neonaziszene Harz | 44, 63, 66 (Ludendorffer) e. V. Neonaziszene Hildesheim | 63, 68, 70f. Neonaziszene Nordenham | 72 Neonaziszene Ostfriesland | 63 M Neonaziszene Salzgitter | 70 Neonaziszene Südniedersachsen | 63, 66f. Marxismus | 135, 141 Neue Rechte | 42, 47, 78f., 87 Marxistisch-Leninistische Partei DeutschNiedersächsisches Computer Emergency lands (MLPD) | 135, 138, 141 Response Team (N-CERT) | 304 Marxistisch-Leninistische Kommunistische Niedersächsisches Polizeiund OrdnungsPartei der Türkei - Marksist Leninist Komübehördengesetz (NPOG) | 22, 154, 260 nist Partisi (MLKP) | 246 Niemann, Holger | 104, 109, 112f. Med Nuce TV | 247 Nordic 12 | 75 Milli Gazete | 174 Nordland Sanitätsdienst | 72 Milli Görüs-Bewegung | 174 NSM 88 (Versand) | 61 MIT (Milli Istihbarat Teskilati, Türkischer N.S. Heute - Weltanschauung.Bewegung. ziviler Nachrichtendienst) | 298 Leben (Publikation) | 110 Muslimbruderschaft (MB) | 174, 176, 226-230 404 Anhang O Revisionismus | s. Geschichtsrevisionismus Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front Öcalan, Abdullah | 247f., 252, 260 (DHKP-C) - Devrimci Halk Kurtulus PartisiÖzgür Politika | siehe Yeni Özgür Politika Cephesi | 246, 392 OPOS Records (Versand) | 61 Rock against Communism (RAC) | 49 Rote Hilfe e. V. (RH) | 155, 156f. Rumiyah (Publikation) | 211, 215 P Pagel, Roland | 113 S Pakistanzentrum Hannover | 232 Partei der Demokratischen Union (Partiya Saadet Partisi - Partei der Glückseligkeit Yekitija Demokrat - PYD) | 248, 252, 255 (SP) | 174 PC Records (Versand) | 61 Salafismus | 176, 178-203, 217, 235, 270, Phalanx 18 | 77, 91 272ff., 280, 285f., 347 PKK | siehe Arbeiterpartei Kurdistans Scharia | 175f., 179f., 210, 226, 231, 234, Politischer Salafismus | 176, 180, 194, 200 236f., 345f. Politisch motivierte Kriminalität | 279, Schaub, Bernhard | 119 330-341 Schiedewitz, Wolfram | 116f., 120, 122 Postautonome | 136f., 139-147, 150, 158, "Schild & Schwert"-Festival | 54, 66, 71, 166, 171, 273 100 Proliferation | 296, 301f. Schlesische Jugend e. V. (SJ) | 121 Scientology-Organisation | 286, 292 Selbstverwalter | 123-130, 272 R Shabab al-Khilafa | 211f. Skinheadkonzerte | 53, 59f., 62f. Race War (Musikband) | 61 Skinheads | 48, 77, 122 Radikalisierung | 30, 41, 62, 76, 80, 139, Sozialistische Einheitspartei Deutschlands 177, 183, 187, 190, 193f., 202, 209, 216, (SED) | s. DIE LINKE. 223, 231, 235, 268, 274, 277f., 280ff., 284, Sozialistische Reichspartei (SRP) | 16, 350 288f. Stahlgewitter (Musikband) | s. "Gigi" Rassismus (Begriff) | 37ff. Sterka Ciwan | 247 Rebel Records (Versand) | 61 Studierende Frauen aus Kurdistan (JXK) Rechtsextremismus (Begriff) | 36-40, 346 | 258 Redical [M] | 144f., 154, 159 Sturmvogel | 46 Reichsbürger | 36f., 119, 123-130, 272 Religionsgemeinschaft heilsamer Weg | 127f. 405 Anhang T (KCK) | siehe Arbeiterpartei Kurdistans Verfassungsgebende Versammlung | 127f. Tablighi Jama'at (TJ) | 174, 230ff. Vogel, Pierre | 186, 189, 191, 200 Tag der deutschen Zukunft | 70f. Voigt, Udo | 101 Terrorismus | 26f., 188, 196, 201, Volksbewegung Niedersachsen | 68 203-226, 333, 337, 339f., 348 Volksgemeinschaft | 38, 46, 64, 76, 86, Tevgera Ciwanen Soresger (TCS) | 253f. 94, 96, 106 Thule-Seminar | 121 Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) Türkiye Komünist Partisi/Marksist Leninist | siehe Arbeiterpartei Kurdistans (TKP/ML) | 246 Volksverteidigungseinheiten der Frauen Türkische Konföderation in Europa (ATF) | (YPJ) | 256 s. Föderation der Türkisch-Demokratischen Volksverteidigungseinheiten der PKK (HPG) Idealistenvereine in Deutschland e.V. | 248 Volksverteidigungseinheiten der PYD | 161, 254ff. U W Ülkücü-Bewegung | 246, 261-265 Union der Journalisten Kurdistans (YRK) Waisenkinderprojekt Libanon e.V. | siehe | 254 Farben für Waisenkinder e.V. Union der Juristen Kurdistans (YHK) | 254 Weigler, Sebastian | 94, 103 Union der kurdischen Lehrer (YMK) | 254 Weisse Wölfe Terrorcrew | 77, 391 Welge, Johannes | 112f., 115 Wewelsburg Records (Versand) | 61 V Wiking-Jugend | 388 Wirtschaftsschutz | 316-326, 351f. Verband der Studierenden aus Kurdistan Wirtschaftsspionage | 316, 319, 351f. (YXK) | 252, 254, 258 Worch, Christian | 104f., 109f. Verbote neonazistischer Vereinigungen | 388-391 Y Verbote islamistischer Vereinigungen | 392f. Yeni Özgür Politika (YÖP) (Neue Freie PoliVerbote linksextremistischer Vereinigungen tik) | 247, 251-254 | 391 Verein Gedächtnisstätte e. V. | 116-122 Z Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten (VRBHV) | 389 Zentralverband der Ezidischen Vereine e.V. Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans (NAV-YEK) | 252 Zentrale Stelle für Informationstechnik im 406 Sicherheitsbereich (ZITiS) | 321 Anhang 12.8 Ortsverzeichnis (Niedersachsen) Amt Neuhaus | 104 253, 255, 257, 260, 271, 282, 300, 321 Aurich | 111, 251 Langreder | 148 Bad Harzburg | 60, 66f., 150 Leer | 59, 61, 111 Barsinghausen | 89, 148 Lehrte | 253 Bergen | 160, 167 Lilienthal | 54, 56 Bovenden | 61 Lohne | 150, 251 Braunschweig | 44, 58, 60f., 63, 68f., 77, Lüchow | 46 82, 87, 94, 102-105, 111-115, 139, 150f., Lüneburg | 46, 61, 77, 81, 87, 102ff., 139, 154, 156, 181, 184, 189, 195f., 198f., 202, 149, 157, 202, 257, 334 223, 228, 253, 257, 263, 338 Meppen | 61, 148 Celle | 102, 160, 188, 199ff., 220, 253, Moringen | 68 257, 259, 272, 335, 338f. Munster | 143, 160, 167 Dannenberg | 46, 102 Nienburg | 253 Diekholzen | 61 Nordenham | 72 Duderstadt | 150 Oldenburg | 63, 75, 93, 139, 157, 202, Einbeck | 44, 67f., 112ff. 221, 253, 255, 257, 337f. Emden | 111 Osnabrück | 113, 139, 156f., 202, 223, 228, Emsland | 58, 61, 63, 71 234, 239, 251, 255, 257, 263, 272, 282, 320 Eschede | 44, 102, 104 Ostfriesland | 63 Esens | 150 Ottbergen | 74 Gifhorn | 253 Peine | 251, 253, 257, 264 Goslar | 60, 66f., 83, 112 Rotenburg (Wümme) | 75 Göttingen | 44, 60, 66ff., 87, 102, 111, 139, Salzgitter | 70, 111, 234, 253, 282 143ff. , 151f., 155ff., 159, 161, 163, 168, Seevetal | 229 170f., 201f., 223, 228, 234f., 257, 334f. Sibbesse | 113 Hameln | 126, 253 Soltau | 272 Hannover | 63, 70f., 75, 77, 84, 87, 89, Stade | 113, 164, 251, 257 92, 102, 127, 139, 143ff., 148f., 151, Stuhr-Brinkum | 272 153-159, 166, 186ff., 179, 186, 199f., 202, Südniedersachsen (Region) | 58, 60f., 63, 217f., 223, 228, 232, 239, 251, 253, 255, 66f., 239 257-260, 263f., 274, 277, 283, 292, 304, Uelzen | 46, 239 319-322, 324ff., 337 Unterlüß | 160f., 335 Hann. Münden | 272 Vechta | 75 Helmstedt | 99 Verden | 104f., 113, 253 Hermannsburg | 160 Walsrode | 253 Hildesheim | 63, 68, 70f., 74, 78, 82, 105, Wolfsburg | 60, 202, 223, 228, 253, 282, 110-115, 152f., 194, 201f., 220, 223, 251, 284 407 Anhang 12.9 Verzeichnisanhang zum Verfassungsschutzbericht 2019 In diesem Verzeichnisanhang sind die im vorliegenden Verfassungsschutzbericht genannten Gruppierungen aufgeführt, bei denen die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine extremistische Gruppierung handelt. Gruppierungen Seitenzahl Adrenalin 381 44, 68 f., 111f. Adrenalin Braunschweig / Adrenalin BS s. Adrenalin 381 Aktionsbüro gelber Schein 127 Aktionsbüro Mittelrhein 110 al-Hayat Media Center 211 al-Qaida 176, 203ff., 207-211, 215, 218, 221 al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) 204, 209 al-Qaida im Irak 204 al-Qaida im islamischen Maghreb (AQM) 204 al-Shabab 204, 210ff. Amt für Menschenrecht 127 Anarcho-syndikalistische Jugendorganisation Göttingen 171 (ASJ Göttingen) Ansaar International 186 Antifaschistische Linke International (A.L.I.) 143, 145, 159 Antikapitalistische Linke (AKL) der Partei DIE LINKE. 138 Antishop2013 (Versand) 61 408 Anhang Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) 161, 244, 247-261, 265 Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft 196ff. wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V. Basisdemokratische Linke Göttingen (BL) 143, 145, 159 Bewegung der revolutionären Jugend (TCS) 254 Blood & Honour 77, 389 Blood Brother Nation 75 Brigade 8 75 Bund für Gotterkenntnis (Ludendorffer) e. V. 46, 121 Bündnis ...ums Ganze! Kommunistisches Bündnis (uG) 140, 144, 150 Civata Demokratik Kurdistan (CDK) 251 Ciwanen Azad (CA) 247, 253 Collegium Humanum - Akademie für Umwelt und 389 Lebensschutz e. V. (CH) Combat 18 / Combat 18 Deutschland 76f., 391 Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen 251ff. in Deutschland e. V. (NAV-DEM e. V.) Der Versand (Versand) 61 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 135, 138, 155, 158 Deutsche Stimme (Publikation) 94, 100 Deutsche Muslimische Gemeinschaft e. V. (DMG) 226, 228f. Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft e. V. 184f., 195-199, 202 in Braunschweig (DMG Braunschweig) Deutschsprachiger Islamkreis e.V. Hannover 179f., 199f., 202 (DIK Hannover) Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim e. V. 180, 194, 201f., 300 (DIK Hildesheim) Deutschsprachiger Muslimkreis Braunschweig e.V. 228 409 Anhang Devrimci Halk Kurtulus Partisi Cephesi (DHKP-C) 246 Die Rechte 36ff., 44, 47, 63, 66, 69ff., 75, 102-115, 152f. Die Wahre Religion (DWR) 184 Eichenlaub mit Schwertern 58, 61 En-Nahda 174, 229 Erbakan-Stiftung 174 Europäische Aktion (EA) 117 Exilregierung Deutsches Reich 127, 129 Fast Forward Hannover 144f. Föderation der demokratischen Vereine Kurdistans 252 im Saarland und Hessen (FCDK-KAWA) Föderation der demokratischen Vereine Kurdistans 252 in Berlin und Sachsen (FCDK) Föderation der freien Gesellschaft Mesopotamiens 252 in Nordrhein-Westfalen (FED-MED NRW) Föderation der Gemeinschaften Kurdistans in 252f. Baden-Württemberg und Bayern (FCK) Föderation der Gesellschaft der Kurdistaner in 252f. Niedersachsen, Hamburg und Bremen (FED-DEM) Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine 263 in Deutschland e.V. (Almanya Demokratik Ülkücü Türk Demekleri Federasyonu, ADÜTDF) Freie Arbeiterinnenund Arbeiter-Union (FAU) 154, 168, 171 Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans (KADEK) s. Arbeiterpartei Kurdistans Freistaat Preußen 127 Freundeskreis Thügida s. Volksbewegung Niedersachsen Freundschaftsund Hilfswerk Ost e. V. 121 410 Anhang Front Records (Versand) 61 Gassenraudi (Musikband) 53, 58f., 61 Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan (KKK) s. Arbeiterpartei Kurdistans "Gigi & Die Braunen Stadtmusikanten" 56, 61 Hai'at Tahrir al-Sham (HTS, Organisation zur Befreiung 204 der Levante) HAMAS s. Islamische Widerstandsbewegung Hatecore Lüneburg (Versand) 61 Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ) 46, 390 Hilfsorganisation f. nationale politische Gefangene und 39, 390 deren Angehörige (HNG) Hizb Allah 174, 176, 237ff. Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) 36f., 46, 49, 77ff., 84ff., 92f., 272 Interventionistische Linke (IL) 136, 140, 142ff., 145, 153f., 158f., 166 Islamische Gemeinde Kurdistans (CIK) 254 Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD) s. Deutsche Muslimische Gemeinschaft e.V. Islamische Widerstandsbewegung (HAMAS) 174, 176, 186, 230 Islamischer Staat (IS) 176, 190, 204f., 220ff., 236ff. Ismail Aga Cemaati 174 Jabhat al-Nusra (auch al-Nusra-Front) (JaN) s. Hai'at Tahrir al-Sham (HTS) Jabhat Fatah al-Sham (JFS) s. Hai'at Tahrir al-Sham (HTS) Junge Alternative (JA) 36f., 87-93 Junge Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) 121 Junge Nationaldemokraten (JN) s. Junge Nationalisten 411 Anhang Junge Nationalisten (JN) 44, 58, 65f., 74f., 93f., 101, 103 Kameradschaft Northeim 66, 68 Kollektiv Nordharz 66 Komalen Ciwan (KC) 253, 256 Kommunistische Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten 246 (TKP/ML) Kommunistische Plattform (KPF) der Partei DIE LINKE. 138 Konföderation der Gesellschaften Mesopotamiens 251f. in Deutschland (KON-MED) Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft 250f. Kurdistans in Europa (KCDK-E) Koordination der kurdisch-demokratischen Gesellschaft 251f. in Europa (Civata Demokratik Kurdistan, CDK) Landser (Musikband) 61 LIES! Im Namen Deines Herrn, der Dich erschaffen hat 184f., 189 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 135, 138, 141 Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei der 246 Türkei (MLKP) MillA(r) Gazete 174 Milli Görüs-Bewegung 174 Muslimbruderschaft (MB) 174, 176, 226-230 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 36f., 39, 44, 50, 65f., 70, 74f., 92, 93-104, 115, 121, 152f., 349-352 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), 93f., 102f. Landesverband Niedersachsen Nationale Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) 249, 392 Pakistanzentrum Hannover 232 412 Anhang Partei der demokratischen Union (Partiya Yekitiya 248, 252, 255 Demokrat, PYD) PC Records (Versand) 61 PKK s. Arbeiterpartei Kurdistans Race War (Musikband) 61 Redical [M] 144f., 154, 159 Reichsbürger 36f., 119, 123-130, 272 Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) 246, 392 Rote Hilfe e. V. (RH) 155, 156f. Saadet Partisi (SP) 174 Schlesische Jugend e. V. (SJ) 121 Scientology-Organisation 286, 292 Selbstverwalter 123-130, 272 Stahlgewitter (Musikband) s. "Gigi" Studierende Frauen aus Kurdistan (JXK) 258 Tablighi Jama'at 174, 230ff. Thule-Seminar 121 Türkische Konföderation in Europa s. Föderation der Türkisch(Avrupa Türk Konfederasyon, ATF) Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V. Türkiye Komünist Partisi/Marksist Leninist (TKP/ML) 246 Ülkücü-Bewegung 246, 261-265 Union der Journalisten Kurdistans (YRK) 254 Union der Juristen Kurdistans (YHK) 254 Union der kurdischen Lehrer (YMK) 254 Verband der Studierenden aus Kurdistan (YXK) 252, 254, 258 Verein Gedächtnisstätte e. V. 116-122 413 Anhang Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des 389 Holocaust Verfolgten (VRBHV) Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans (KCK) s. Arbeiterpartei Kurdistans Volksbewegung Niedersachsen 68 Volkskongress Kurdistan (KONGRA GEL) s. Arbeiterpartei Kurdistans Volksverteidigungseinheiten der PYD (YPG) 161, 254ff. Volksverteidigungseinheiten der Arbeiterpartei 248 Kurdistans (HPG) Volksverteidigungseinheiten der Frauen (YPJ) 256 Wewelsburg Records (Versand) 61 Zentralverband der Ezidischen Vereine e. V. (NAV-YEK) 252 414 Anhang 12.10 Bilderverzeichnis 31 Niedersächsischer Verfassungsschutz 32 Niedersächsischer Verfassungsschutz 33 Niedersächsischer Verfassungsschutz 53 CD-Cover 54 www.facebook.com 55 www.tommyfrenck.de 56 CD-Cover 57 CD-Cover 58 CD-Cover CD-Cover 59 CD-Cover CD-Cover 71 Internetseite der Kampagne "Tag der deutschen Zukunft" 72 Internetseite der Kampagne "Tage der nationalen Bewegung" www.facebook.com 73 www.facebook.com 77 Logo der verbotenen Organisation Combat 18 79 www.facebook.com 93 NPD-Materialdienst 105 Internetseite der Partei Die Rechte 129 Niedersächsischer Verfassungsschutz 138 Nachrichtenportal der DKP Internetseite der MLPD 142 www.facebook.com 143 www.facebook.com Internetseite der Antifaschistischen Linken International 144 www.facebook.com 154 www.facebook.com 159 www.facebook.com 181 www.facebook.com 184 Werbeflyer der verbotenen "LIES!"Kampagne 191 www.youtube.com 195 Internetseite der DMG Braunschweig 200 Logo des DIK Hannover 201 Logo des DIK Hildesheim 205 jihadology.net 415 Anhang 211 www.twitter.com 212 IS-Wochenzeitung "al-Naba" 215 IS-Magazin "Rumiyah" 216 IS-Magazin "Rumiyah" 227 Logo der Muslimbruderschaft 231 Logo der Tablighi Jama'at 238 Logo der Hizb Allah 249 Logo der PKK 251 Logo des KCDK-E Logo der NAVDEM 252 Logo der KON-MED 254 Logo der TCS 258 Logo der verbotenen Organisation MIR Multimedia GmbH Logo der verbotenen Organisation Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH 261 Internetseite von militanbozkurt 263 Logo des ADÜTDF 270 Niedersächsischer Verfassungsschutz 271 Niedersächsischer Verfassungsschutz Niedersächsischer Verfassungsschutz 273 Niedersächsischer Verfassungsschutz Niedersächsischer Verfassungsschutz 274 Niedersächsischer Verfassungsschutz Niedersächsischer Verfassungsschutz 275 Niedersächsischer Verfassungsschutz Niedersächsischer Verfassungsschutz 277 Niedersächsischer Verfassungsschutz Niedersächsischer Verfassungsschutz 278 Niedersächsischer Verfassungsschutz 279 Niedersächsischer Verfassungsschutz 283 Niedersächsischer Verfassungsschutz Niedersächsischer Verfassungsschutz 286 Niedersächsischer Verfassungsschutz 287 Niedersächsischer Verfassungsschutz 288 Niedersächsischer Verfassungsschutz Niedersächsischer Verfassungsschutz 289 Niedersächsischer Verfassungsschutz Niedersächsischer Verfassungsschutz 292 Logo der Scientology Organisation 416 Anhang 297 Niedersächsischer Verfassungsschutz 301 Bundesamt für Verfassungsschutz 303 Bundesamt für Verfassungsschutz 304 Niedersächsischer Verfassungsschutz 308 Bundesamt für Verfassungsschutz 311 Niedersächsischer Verfassungsschutz 316 Niedersächsischer Verfassungsschutz 320 Niedersächsischer Verfassungsschutz 321 Niedersächsischer Verfassungsschutz 322 Niedersächsischer Verfassungsschutz 323 Niedersächsischer Verfassungsschutz 324 Niedersächsischer Verfassungsschutz 325 Niedersächsischer Verfassungsschutz Umschlaginnenseite hinten Niedersächsischer Verfassungsschutz 417 Anhang 418 Anhang Verteilerhinweis Diese Druckschrift wird von der Landesregierung Niedersachsen im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass dies als Parteinahme des Herausgebers zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zugegangen ist. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. 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