Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport - Verfassungsschutz -- Vorabfassung Verfassungsschutzbericht 2018 Niedersachsen Themenübersicht 01 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 02 Rechtsextremismus 03 Linksextremismus 04 Islamismus 05 Extremismus mit Auslandsbezug 06 Prävention 07 Scientology-Organisation (SO) 08 Spionageabwehr / Proliferation Elektronische / Angriffe 09 Geheimschutz 10 Wirtschaftsschutz 11 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 12 Anhang 2 Inhaltverzeichnis 1. Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 1.1 Verfassungsschutz und Demokratie................................................. 8 1.2 Gesetzliche Grundlagen................................................................... 9 1.3 Hauptaufgaben des Verfassungsschutzes ....................................... 9 1.4 Organisation .................................................................................... 9 1.5 Informationsgewinnung .................................................................. 10 1.6 Kontrolle......................................................................................... 10 1.7 Verfassungsschutz als Nachrichtendienst ...................................... 10 1.8 Beschäftigte ................................................................................... 11 1.9 Haushalt......................................................................................... 11 1.10 Mitwirkungsaufgaben des Verfassungsschutzes ............................ 11 1.11 Gemeinsames Informationsund Analysezentrum Polizei und Verfassungsschutz Niedersachsen (GIAZ - Niedersachsen) ......... 12 1.12 Informationsverarbeitung ............................................................... 12 1.13 Auskunftsersuchen von Bürgerinnen und Bürgern ......................... 12 1.14 Presseund Öffentlichkeitsarbeit ................................................... 13 1.15 Kontaktdaten .................................................................................. 13 1.16 Anmerkungen zum Inhalt des Verfassungsschutzberichtes ........... 14 2. Rechtsextremismus 2.1 Mitglieder-Potenzial ....................................................................... 16 2.2 Einführung ..................................................................................... 17 2.3 Aktuelle Entwicklungen im Rechtsextremismus ............................. 18 2.4 Subkulturell geprägte Rechtsextremisten / Rechtsextremistische Musikszene .................................................................................... 20 2.5 Neonazistische Szene ................................................................... 28 2.6 Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) ........................................ 34 2.7 Junge Alternative (JA) Niedersachsen ........................................... 40 2.8 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ....................... 44 2.9 Die Rechte ..................................................................................... 50 2.10 Freistaat Preußen / Stimme des Reiches (SdR) ............................ 54 2.11 Verein Gedächtnisstätte e. V. ........................................................ 59 2.12 Reichsbürger und Selbstverwalter ................................................. 63 3. Linksextremismus 3.1 Mitglieder-Potenzial ....................................................................... 68 3.2 Einführung ..................................................................................... 68 3.3 Aktuelle Entwicklungen im Linksextremismus ................................ 69 3.4 Autonome und sonstige gewaltbereite Linksextremisten ................ 70 3.5 Anarchisten .................................................................................... 78 4. Islamismus 4.1 Mitglieder-Potenzial ....................................................................... 82 4.2 Einführung ..................................................................................... 82 3 4.3 Salafismus ..................................................................................... 84 4.4 Salafismus in Niedersachsen ......................................................... 88 4.5 Internationaler islamistischer Terrorismus ...................................... 93 4.6 Islamistischer Terrorismus in Deutschland und Niedersachsen ..... 98 4.7 Muslimbruderschaft...................................................................... 103 4.8 Tablighi Jama'at (TJ, Gemeinschaft der Missionierung und Verkündung) ................................................................................ 105 4.9 Kalifatsstaat (Hilafet Devleti) ........................................................ 107 4.10 Hizb Allah (Partei Gottes)............................................................. 109 5. Extremismus mit Auslandsbezug 5.1 Mitglieder-Potenzial ..................................................................... 112 5.2 Einführung ................................................................................... 112 5.3 Aktuelle Entwicklungen im Extremismus mit Auslandsbezug ....... 113 5.4 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ................................................... 114 6. Prävention 6.1 Prävention.................................................................................... 122 6.2 Vortragsund Informationsveranstaltungen ................................. 122 6.3 Ausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus" ................. 123 6.4 Informationsmaterialien ................................................................ 123 6.5 Symposien ................................................................................... 123 6.6 Podiumsdiskussionen .................................................................. 124 6.7 Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen (KIP NI) . 124 6.8 Aktion Neustart ............................................................................ 126 6.9 Kontaktdaten ................................................................................ 127 7. Scientology-Organisation (SO) ....................... 130 8. Spionageabwehr / Proliferation / Elektronische Angriffe 8.1 Spionageaufkommen in Niedersachsen ....................................... 132 8.2 Proliferation.................................................................................. 133 8.3 Elektronische Angriffe mit vermutetem nachrichtendienstlichem Hintergrund .................................................................................. 133 8.4 Hilfe für Betroffene ....................................................................... 134 9. Geheimschutz 9.1 Geheimschutz .............................................................................. 136 9.2 Entwicklungen im Bereich der Sicherheitsüberprüfungen ............ 136 9.3 Neues Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes in Kraft getreten........................................................................................ 137 9.4 Beratung von Landesbehörden in Fragen des Geheimschutzes .. 138 4 10. Wirtschaftsschutz 10.1 Einleitung ..................................................................................... 140 10.2 Zahlen und Fakten ....................................................................... 140 10.3 "Best practice meeting - security2share" ..................................... 141 10.4 22. Sicherheitstagung für geheimschutzbetreute Unternehmen ... 142 10.5 17. Wirtschaftsschutztagung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes ................................................................... 142 10.6 Messen ........................................................................................ 143 10.7 Kontaktdaten ................................................................................ 143 11. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 11.1 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) mit extremistischem Hintergrund - Vorbermerkung ...................................................... 146 11.2 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) mit extremistischem Hintergrund - rechts ................................................................... 146 11.3 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) mit extremistischem Hintergrund - links ....................................................................... 149 11.4 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) mit extremistischem Hintergrund - ausländische Ideologie und religiöse Ideologie...... 151 12. Anhang 12.1 Definition der Arbeitsbegriffe ........................................................ 154 12.2 Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz ............................. 158 12.3 Verbote neonazistischer Vereinigungen ....................................... 181 12.4 Verbote linksextremistischer Vereinigungen ................................ 184 12.5 Übersicht über Verbotsmaßnahmen des BMI gegen extremistische Bestrebungen mit Bezug zum Ausland im Zeitraum Januar 1990 bis Dezember 2018 .................................. 185 12.6 Abkürzungsverzeichnis ................................................................ 187 5 6 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 7 1.1 Verfassungsschutz und Demokratie Im Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland wurde nach den Erfahrungen mit der Zerstörung der Weimarer Republik das Prinzip der wehrhaften Demokratie verankert. Elemente sind insbesondere die Unabänderlichkeit elementarer Verfassungsgrundsätze (Artikel 79 Abs. 3 GG) und die Möglichkeit, Parteien unter engen Voraussetzungen von der staatlichen Finanzierung ausschließen (Artikel 21 Abs. 3 GG) oder in Gänze verbieten zu können (Artikel 21 Abs. 2 GG). Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Urteilen zum Verbot der Sozialistischen Reichspartei (SRP) von 1952 (BVerfGE 2,1) und zum Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) von 1956 (BVerfGE 6, 300) die Wesensmerkmale der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bestimmt, die in SS 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes (NVerfSchG) aufgezählt sind: das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, die Unabhängigkeit der Gerichte, der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bezeichnen seit 1974 einheitlich politische Bestrebungen als extremistisch, die sich gegen diese Wesensmerkmale oder gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten. Ihre Beobachtung dient dem Schutz der Verfassung. Da die Verfassungsschutzbehörden im Vorfeld konkreter Gesetzesverstöße tätig werden und frühzeitig verfassungsfeindliche Bestrebungen erkennen sollen, werden sie als ein "Frühwarnsystem" des demokratischen Rechtsstaates bezeichnet. Zwischen den Extremismusphänomenen Rechtsund Linksextremismus und dem Islamismus gibt es fundamentale Unterschiede. Der Islamismus setzt im Gegensatz zu tragenden Prinzipien der europäischen Aufklärung auf religiös-orthodoxe Ordnungsmodelle und zielt damit auf eine gegen den "Westen" gerichtete kulturelle Identität. Rechtsund Linksextremismus unterscheiden sich ideengeschichtlich in ihrer Einstellung zum menschenrechtlichen Gleichheitsgebot. Während Linksextremisten aufgrund der ökonomischen Kräfteverhältnisse ausschließen, dass die Gleichheit der Menschen in einer parlamentarischen Demokratie realisiert werden kann, leugnen Rechtsextremisten das in Artikel 3 GG verankerte Gleichheitsprinzip. Linksextremisten hingegen verabsolutieren das Gleichheitspostulat und schränken damit die universelle Gültigkeit der Freiheitsund Individualrechte ein. Trotz dieser Unterschiede lassen sich Gemeinsamkeiten feststellen, wie sie für den modernen politischen Extremismus typisch sind: Extremisten verfügen über ein geschlossenes Weltbild, das weder reflektiert noch fortentwickelt wird. In ihrem quasi-religiösen Politikverständnis glauben sie, unfehlbar im Besitz der absoluten Wahrheit zu sein. Aus diesem Absolutheitsanspruch heraus entwickeln sie ein Freund-Feind-Raster, das die Welt holzschnittartig in Gut und Böse einteilt und keine Differenzierung zulässt, um die als "Feinde" Gebrandmarkten kompromisslos zu bekämpfen. Nicht der Einzelne, sondern die Gemeinschaft steht im Mittelpunkt. Individuelle Freiheitsrechte werden den Interessen des Kollektivs untergeordnet. Extremisten haben ein Bild vom Menschen, wonach nicht alle Menschen über die gleiche Würde verfügen (Artikel 1 GG). Es gilt das Primat der Ideologie, die mit Politik gleichgesetzt wird. Aus diesem Verständnis von Politik als einer alle Lebensbereiche regelnden Weltanschauung lehnen Extremisten den demokratischen Pluralismus ab. Zu demokratischen Prinzipien wie Meinungs-, Presseund Parteienvielfalt haben sie lediglich ein taktisches Verhältnis. Ihr gemeinsames Ziel ist die Überwindung der bestehenden, von Individualrechten geprägten Ordnung. Dahinter steht zumeist das Streben nach Sicherheit und nach Überschaubarkeit der Welt, in der der Mensch nicht länger vereinzelt ist. Extremismus ist auch eine zum Teil mit messianischem Eifer vertretene Reaktion auf die Komplexität moderner westlicher Gesellschaften. In diesem Weltbild wird die Gegenwart als desolat empfunden oder diffamiert, um die extremistische Alternative unter Leitung eines "Führers", einer "Partei" oder eines "religiösen Wächterrates" als einzigen Ausweg erscheinen zu lassen. Wer sich aus Sicht der Extremisten dagegen stellt, hat keinen Anspruch auf Toleranz, sondern muss bekämpft werden - nach Auffassung gewaltbereiter Extremisten notfalls auch mit Gewalt. 8 1.2 Gesetzliche Grundlagen Verfassungsschutz ist Ländersache. Als Folge der föderalen Struktur der Bundesrepublik bestehen bundesweit sechzehn sich teilweise in Aufbau und Befugnissen unterscheidende Verfassungsschutzgesetze. Dem Bund wiederum obliegt die ausschließliche Gesetzgebung über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern (vergl. Art. 73 Abs. 1 Nr. 10b) GG). Diese ist im "Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz - Bundesverfassungsschutzgesetz" geregelt. Weitere Befugnisse für den Verfassungsschutz folgen aus dem "Gesetz zur Beschränkung des BriefPostund Fernmeldegeheimnisses - Artikel 10Gesetz - G10", welches die Telekommunikationsund Briefüberwachungsbefugnisse der Verfassungsschutzbehörden bundeseinheitlich regelt. Die Aufgaben und Befugnisse des Niedersächsischen Verfassungsschutzes ergeben sich aus dem Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz (NVerfSchG). Das NVerfSchG gliedert sich in fünf Teile. Der erste Teil bestimmt Zuständigkeiten und Aufgaben, der zweite das Beobachtungsobjekt. Der Begriff des Beobachtungsobjektes gehört zu den zentralen Begriffen der bundesdeutschen Verfassungsschutzbehörden. Der dritte Teil, welcher sich wiederum in vier Kapitel gliedert, regelt die eigentliche Datenverarbeitung. Neben Regelungen zum Minderjährigenund Kernbereichsschutz finden sich dort Regelungen über die Eingriffsbefugnisse (siehe Kapitel 1.5), die Auskunftsersuchen sowie über die Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Behörden. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Datenübermittlung zwischen Polizei und Verfassungsschutz ist bei der Novellierung 2016 berücksichtigt worden. Der Austausch von Daten zwischen Verfassungsschutz und Polizei muss demnach grundsätzlich einem herausragenden öffentlichen Interesse dienen, wobei das herausragende öffentliche Interesse durch einen Straftatenkatalog definiert wird (SS 31 NVerfSchG). Insbesondere bei terroristischen Straftaten ist ein solches regelmäßig anzunehmen und die Datenübermittlung zwischen den Sicherheitsbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben weitgehend uneingeschränkt möglich. Der vierte Teil des NVerfSchG regelt die parlamentarische Kontrolle, der fünfte enthält die sogenannten Schlussvorschriften. 1.3 Hauptaufgaben des Verfassungsschutzes Hauptaufgabe des Verfassungsschutzes ist nach SS 3 NVerfSchG die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland für eine fremde Macht, Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 GG) oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 GG) gerichtet sind. Zu den Kernaufgaben gehört auch die Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über extremistische Bestrebungen. Ebenso gehören gesetzlich geregelte Mitwirkungspflichten (siehe Kapitel 1.10) zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes. 1.4 Organisation Verfassungsschutzbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (SS 2 Abs. 1 NVerfSchG). Das Ministerium unterhält hierzu eine gesonderte Abteilung (Verfassungsschutzabteilung), die ausschließlich die der Verfassungsschutzbehörde obliegenden Aufgaben wahrnimmt. Diese Abteilung wird durch eine Verfassungsschutzpräsidentin oder einen Verfassungsschutzpräsidenten geleitet. 9 1.5 Informationsgewinnung Der Verfassungsschutz gewinnt die zur Erfüllung seiner Aufgaben relevanten Informationen überwiegend aus offen zugänglichen Quellen, die grundsätzlich auch jedem Bürger zur Verfügung stehen, wie z. B. aus dem Internet, aus Zeitungen, Zeitschriften, Flugblättern, Programmen und Broschüren. Darüber hinaus können - im Rahmen gesetzlich festgelegter Befugnisse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - nachrichtendienstliche Mittel zur Informationsbeschaffung eingesetzt werden. Nach SS 12 NVerfSchG darf der Verfassungsschutz zur Beschaffung der erforderlichen Informationen die im Gesetz abschließend aufgeführten nachrichtendienstlichen Mittel einsetzen, soweit dies für die Erkenntnisgewinnung unverzichtbar ist. Dazu gehören z. B. der Einsatz von verdeckt arbeitenden Vertrauenspersonen (VP), Observationen, verdeckte Bildund Tonaufzeichnungen und sonstige verdeckte Ermittlungen und Befragungen. Die näheren Voraussetzungen für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel sind in den SSSS 14 bis 19 und 21 NVerfSchG geregelt. Der Verfassungsschutzbehörde stehen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ausdrücklich keine polizeilichen Befugnisse zu, d. h. sie darf insbesondere niemanden festnehmen, keine Durchsuchungen durchführen und keine Gegenstände beschlagnahmen (SS 5 Satz 1 NVerfSchG). Von den nachrichtendienstlichen Mitteln wurden im Berichtszeitraum im Wesentlichen VP, verdeckte Bildaufzeichnungen, verdeckte Ermittlungen, Befragungen und Observationen eingesetzt. Eingriffe in das Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis sind wegen der besonderen Schwere des Eingriffs in das Grundrecht des Artikels 10 GG (Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis) nur unter besonders hohen Voraussetzungen und unter Beachtung strenger Verfahrensvorschriften möglich, die im Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G 10) geregelt sind. Die Anzahl der G 10-Maßnahmen lag im Berichtszeitraum im einstelligen Bereich. 1.6 Kontrolle Die Tätigkeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes unterliegt einer vielfältigen Kontrolle. Dazu gehören Kontrollen durch den internen behördlichen Datenschutzbeauftragten und externe Kontrollen durch die Niedersächsische Datenschutzbeauftragte. Einzelmaßnahmen wie Personenspeicherungen sind gerichtlich nachprüfbar. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ist nachSS 34 NVerfSchG verpflichtet, den Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (AfAV) des Niedersächsischen Landtages umfassend über seine Tätigkeit als Verfassungsschutzbehörde zu unterrichten. Die parlamentarische Kontrolle erfolgt unbeschadet der Rechte des gesamten Landtages und seiner sonstigen Ausschüsse. Bei Eingriffen in das Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis entscheidet die sogenannte G 10-Kommission (SS 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes). Im Rahmen der Novellierung des NVerfSchG 2016 wurden weitere Zuständigkeiten der Kommission geschaffen. Sie entscheidet als weisungsunabhängige Stelle auch über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz durchgeführten eingriffsintensiven nachrichtendienstlichen Mittel, z. B. längerfristige Observationen oder verdeckt angefertigte Bildaufzeichnungen außerhalb von Wohnungen (SS 14 Abs. 1 i.V.m. SS 21 Abs. 3 NVerfSchG). Diese Kontrollfunktion ist dem Richtervorbehalt des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) bzw. der Strafprozessordnung (StPO) vergleichbar. 1.7 Verfassungsschutz als Nachrichtendienst Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder verstehen sich als Nachrichtendienste. Sie sind gesetzlich auf die Beschaffung und Auswertung von Informationen beschränkt. Im Gegensatz zu Geheimdiensten unterliegen sie der Kontrolle durch unabhängige Instanzen und unterrichten die Öffentlichkeit über wesentliche Ergebnisse ihrer Arbeit. Als Geheimdienste hingegen werden staatliche Organisationen fremder Mächte verstanden, die nicht nur politisch, wirtschaftlich, wissenschaftlich oder militärisch bedeutsame Nachrichten beschaffen und für ihre Auftraggeber auswerten, sondern auch aktive Handlungen zur Störung oder Beeinflussung "politischer Gegner" im Inund Ausland vornehmen. Dabei streben sie ein Höchstmaß an Geheimhaltung an. 10 1.8 Beschäftigte Der vom Landtag verabschiedete Haushaltsplan bestimmt durch die Ausbringung von Stellen, durch die Festlegung von Rahmenbedingungen für die Personal-Gesamtkosten (Personalkostenbudgetierung) sowie durch das Beschäftigungsvolumen, in welchem Umfang der Verfassungsschutz Personal beschäftigen darf. Zu Beginn des Haushaltsjahres 2018 waren dort Stellen für 236 Beamtinnen und Beamte (2017: 236) ausgebracht. Darüber hinaus ermöglicht das Personalkostenbudget für das Haushaltsjahr 2018 die Finanzierung von zurzeit weiteren 62 Tarifbeschäftigten (2017: 62). Eckpunkt für den tatsächlichen Gesamtpersonalbestand des Verfassungsschutzes (in Vollzeitund Teilzeitbeschäftigung) ist das im Haushaltsplan festgelegte Beschäftigungsvolumen. Es betrug zu Beginn des Haushaltsjahres 2018 insgesamt 280,13 Vollzeiteinheiten (2017: 280,68). 1.9 Haushalt Im Haushalt der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde waren im Haushaltsjahr 2018 für Personalausgaben 15.314.000 Euro (2017: 14.966.000 Euro) und für Sachausgaben 4.343.000 Euro (2017: 4.588.000 Euro) veranschlagt. Damit ergab sich ein Ausgabevolumen von 19.657.000 Euro. 1.10 Mitwirkungsaufgaben des Verfassungsschutzes Zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Sicherheit des Bundes und der Länder nimmt der Verfassungsschutz neben seinem Beobachtungsund Aufklärungsauftrag auch gesetzlich geregelte Mitwirkungspflichten gegenüber anderen Behörden wahr (SS 3 Abs. 4 NVerfSchG). Im Rahmen dieser Mitwirkung wird geprüft, ob den Verfassungsschutzbehörden zu bestimmten, von den anfragenden Behörden näher bezeichneten Personen Erkenntnisse vorliegen, die bei den Entscheidungen der anfragenden Behörden eine sicherheitsbezogene Relevanz aufweisen. Die Überprüfungen der Personen durch den Verfassungsschutz werden seit dem Jahr 2011 zunehmend mit Hilfe eines automatisierten Verfahrens abgewickelt. Dieses findet bereits Anwendung in den Bereichen Aufenthalt, Einbürgerungen, Luftsicherheit, Atom und Dolmetscherüberprüfungen. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 85.419 Mitwirkungsanfragen überprüft; in circa einem Prozent der eingegangenen Anfragen wurde eine sicherheitsbezogene Relevanz festgestellt. Die anfragestärksten Prüfungsbereiche werden statistisch erfasst. Hier sind insbesondere zu nennen: Beteiligungen bei Aufenthaltstiteln (45.022 Anfragen), Beteiligungen bei Einbürgerungen (11.855 Anfragen), Beteiligungen bei VISA-Anfragen (12.050 Anfragen), Beteiligungen im Rahmen des Asylkonsultationsverfahrens (583 Anfragen), Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Atomgesetz (6.235 Anfragen), Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz (6.943 Anfragen), Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Sprengstoffgesetz (944 Anfragen), Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Dolmetscher des LKA (1.273 Anfragen) und Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Bewachungspersonal (409 Anfragen). Zu den Mitwirkungsaufgaben des Verfassungsschutzes zählen des Weiteren Einzelanfragen nach dem Waffengesetz, Häftlingshilfegesetz, Ordensgesetz, Hafensicherheitsgesetz, Bundesvertriebenengesetz, der Bewachungsverordnung und der Überfallund Einbruchmelderichtlinie. Die Gesamtzahl der Anfragen ist nach einer Verdopplung im Vergleich zu den Zahlen aus dem Jahr 2013 (40.729) leicht gestiegen (2017: 82.429 und 2018: 85.419). Es ist davon auszugehen, dass der signifikante Anstieg mit der hohen Anzahl der seit 2015 eingereisten Flüchtlinge zusammenhängt und sich die Zahlen insgesamt auf dem derzeitigen hohen Niveau dauerhaft stabilisieren werden. 11 1.11 Gemeinsames Informationsund Analysezentrum Polizei und Verfassungsschutz Niedersachsen (GIAZ - Niedersachsen) Das seit dem 10.01.2005 eingerichtete "Gemeinsame Informationsund Analysezentrum Polizei und Verfassungsschutz Niedersachsen" (GIAZ - Niedersachsen) stellt einen Baustein innerhalb der Sicherheitsarchitektur des Landes Niedersachsen dar, mit dem die Zusammenarbeit in den wichtigsten Bereichen der Extremismusund Terrorismusbekämpfung optimiert wurde. Der schnelle Austausch ist entscheidende Voraussetzung für die effektive Beobachtung und Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus. Zu den Aufgaben des GIAZ - Niedersachsen gehören die Zusammenführung und Bewertung von polizeilichen und nachrichtendienstlichen Informationen aus den Themenfeldern: Internationaler Terrorismus und Extremismus, soweit er den internationalen Terrorismus unterstützt, insbesondere islamistischer Extremismus, Rechtsextremismus und Linksextremismus. Angelehnt an die Arbeit der gemeinsamen Zentren auf Bundesebene wird auch in Niedersachsen, unter Beachtung des Trennungsgebotes und der einschlägigen Datenübermittlungsvorschriften, im Rahmen von wöchentlich stattfindenden Lagebesprechungen ein Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz gewährleistet. 1.12 Informationsverarbeitung Der Niedersächsische Verfassungsschutz ist - wie die anderen Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder auch - gesetzlich befugt, die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten zu erheben und in Akten und Dateien zu speichern. Das NVerfSchG und Dienstvorschriften regeln detailliert die Datenverarbeitungsbefugnisse. Deren Beachtung unterliegt der Kontrolle durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) und dem in der Verfassungsschutzbehörde bestellten behördlichen Datenschutzbeauftragten. Aufgrund der in SS 6 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) normierten Verpflichtung zur Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterrichtung unterhalten die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern eine beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingerichtete gemeinsame Datenbank, das Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS). Alle teilnehmenden Behörden dürfen dort nach Maßgabe der jeweiligen eigenen rechtlichen Befugnisse personenbezogene Daten speichern sowie auf den gesamten NADIS-Datenbestand zugreifen und Daten abrufen. NADIS ist ein Aktenfundstellensystem, in dem nur der Name der gespeicherten Person, die zu ihrer Identifizierung erforderlichen Merkmale wie z. B. Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit, Kraftfahrzeug sowie die speichernde Behörde und deren nach einem einheitlichen Aktenplan vergebenen Aktenzeichen enthalten sind. Nicht gespeichert ist der Inhalt der jeweiligen Information, die Anlass zur Vergabe des Aktenzeichens gewesen ist. Benötigt eine Verfassungsschutzbehörde zur eigenen Aufgabenerfüllung die Informationen einer anderen Verfassungsschutzbehörde über eine gespeicherte Person, so fragt sie in der Regel auf elektronischem Wege bei ihr an. Der Informationsübermittlung ist eine Relevanzprüfung durch die speichernde Stelle vorgeschaltet. Die im NADIS gespeicherten personenbezogenen Daten beziehen sich nur teilweise auf Personen, die verfassungsfeindliche, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Aktivitäten (SS 3 Abs. 1 NVerfSchG) entfaltet haben. Im NADIS werden auch Angaben zu Personen erfasst, bei denen eine Sicherheitsüberprüfung mit dem Ergebnis einer Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen durchgeführt wurde oder die als Zielpersonen terroristischer oder geheimdienstlicher Aktivitäten gelten. Vom Niedersächsischen Verfassungsschutz waren am 31.12.2018 folgende personenbezogene NADIS-Speicherungen veranlasst (Vorjahreszahlen in Klammern): im Zusammenhang mit Sicherheitsüberprüfungen und Mitwirkungsaufgaben 75.250 (71.530), im Zusammenhang mit originären Aufgaben des Verfassungsschutzes im Bereich Extremismus, Terrorismus, Spionageabwehr 4.942 (4.561). 1.13 Auskunftsersuchen von Bürgerinnen und Bürgern Jeder durch eine Datenverarbeitung Betroffene hat das Recht, einen unentgeltlichen Antrag auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu stellen (SS 30 NVerfSchG). Im Jahr 2018 wurden 450 Auskunftsersuchen (2017: 319) beantwortet. In 425 Fällen hatte der Verfassungsschutz keine 12 Erkenntnisse gespeichert. Vier Anfragenden wurde der der Erfassung zugrunde liegende Sachverhalt uneingeschränkt mitgeteilt. In 21 Fällen wurde den Auskunftsersuchenden der ihrer Erfassung zugrunde liegende Sachverhalt eingeschränkt mitgeteilt und im Übrigen gemäß SS 30 Abs. 3 NVerfSchG an die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) verwiesen. Eine nur eingeschränkte Auskunft bzw. die Ablehnung einer Auskunftserteilung erfolgt aufgrund der Ablehnungsgründe aus SS 30 Abs. 2 S. 1 Nrn. 1 bis 4 NVerfSchG (SS 13 Abs. 2 S. 1 Nrn. 1 bis 3 NVerfSchG alte Fassung). Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Offenlegung von Informationen Rückschlüsse auf die Identität von Vertrauenspersonen zur Folge haben würde. Auch Erkenntnisse, die der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde von einer anderen Verfassungsschutzbehörde übermittelt werden, dürfen nur mitgeteilt werden, wenn die übermittelnde Behörde zustimmt (SS 30 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 NVerfSchG i.V.m. SS 6 Abs. 1 S. 2 BVerfSchG). Jede einzelne Erkenntnis zur Person der Antragstellerin bzw. des Antragstellers wird einer Prüfung unterzogen, so dass in einigen Fällen auch eine eingeschränkte Auskunft erteilt wird, da Ablehnungsgründe gegen die Mitteilung einzelner Erkenntnisse sprechen können. 1.14 Presseund Öffentlichkeitsarbeit Die freiheitliche Verfassung zu schützen, bedeutet nicht nur, extremistische Aktivitäten zu beobachten, sondern auch die Öffentlichkeit darüber zu informieren, so dass extremistische Ideologien von den Bürgerinnen und Bürgern als verfassungsfeindlich erkannt werden können. Diese Information ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe: Gemäß SS 3 Abs. 3 NVerfSchG klärt die Verfassungsschutzbehörde die Öffentlichkeit auf der Grundlage ihrer Auswertungsergebnisse durch zusammenfassende Berichte und andere Maßnahmen über verfassungsfeindliche Bestrebungen und sicherheitsgefährdende bzw. geheimdienstliche Tätigkeiten auf. Zu den zusammenfassenden Berichten zählt insbesondere der jährliche Niedersächsische Verfassungsschutzbericht (SS 33 Abs. 2 NVerfSchG). Mit seinen Analysen und Bewertungen hilft der Verfassungsschutz zu verhindern, dass extremistische Aussagen bei der Bevölkerung auf fruchtbaren Boden treffen. Die Aufklärung über Extremismus soll die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, sich selbst für die Demokratie einzusetzen. Die Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Prävention werden in den Organisationsbereichen Presseund Öffentlichkeitsarbeit sowie dem fachübergreifend arbeitenden Bereich der Prävention (siehe Kapitel 6 dieses Berichts) des Niedersächsischen Verfassungsschutzes koordiniert. Dort werden der Öffentlichkeit u. a. Informationen über Rechtsextremismus, Linksextremismus, Extremismus mit Auslandsbezug, insbesondere Islamismus und Präventionsmaßnahmen angeboten. Beide Bereiche arbeiten eng zusammen. Der Bereich der Presseund Öffentlichkeitsarbeit ist auch Ansprechpartner für die Presse und Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen zum Extremismus. Die Bürgerund Presseanfragen an die Verfassungsschutzbehörde spiegeln thematisch alle Arbeitsfelder des Verfassungsschutzes wider. Dabei wird häufig eine Einschätzung erbeten, ob beschriebene Phänomene als extremistisch zu werten sind. 1.15 Kontaktdaten Für Fragen steht der Bereich der Presseund Öffentlichkeitsarbeit beim Verfassungsschutz unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: Telefon: 0511/6709-217 Telefax: 0511/6709-394 E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@verfassungsschutz.niedersachsen.de Der Niedersächsische Verfassungsschutz informiert zudem umfassend unter der Internetadresse www.verfassungsschutz.niedersachsen.de über Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes und aktuelle Entwicklungen des politischen Extremismus sowie der Spionageabwehr mit der Schwerpunktsetzung auf Niedersachsen. Insbesondere in der Rubrik "Aktuelle 13 Meldungen" und "Termine" werden zeitnah Berichte und Analysen veröffentlicht und Veranstaltungen des Niedersächsischen Verfassungsschutzes angekündigt. Auch auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres und Sport www.mi.niedersachsen.de (Service / Publikationen) sind die Verfassungsschutzberichte der letzten Jahre sowie die Broschüren des Verfassungsschutzes veröffentlicht. 1.16 Anmerkungen zum Inhalt des Verfassungsschutzberichtes Umfang der Berichterstattung Im folgenden Bericht wird ausschließlich über solche Bestrebungen berichtet, bei denen die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte eine Bewertung als extremistisch rechtfertigen. Über Bestrebungen, bei denen aufgrund der vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte vorerst der Verdacht besteht, extremistisch zu sein, wird nicht berichtet. Hinweis zur Rechtschreibung Im Bericht wird die deutsche Rechtschreibung entsprechend der aktuell gültigen Auflage des Dudens verwendet. Sofern in Zitaten davon abgewichen wird, liegt es daran, dass die Originalschreibweise der dem Zitat zugrundeliegenden Quelle übernommen wurde. Daneben können in Zitaten auch Namen anders geschrieben sein, als im übrigen Bericht. Ein gesonderter Hinweis auf die Abweichung erfolgt jedoch nicht. 14 Rechtsextremismus 2.1 Mitglieder-Potenzial1 Den strukturellen Veränderungen im organisierten Rechtsextremismus haben die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern mit einem neuen Kategoriensystem Rechnung getragen. Insbesondere die Grenzen zwischen der subkulturellen und der neonazistischen Szene lösen sich in den letzten Jahren mehr und mehr auf. Der Neonazismus ist zunehmend strukturloser geworden und vermischt sich zusehends mit dem subkulturellen Bereich. Ideologische und organisatorische Unterschiede sind immer schwerer auszumachen. Seit dem Jahr 2017 erfolgt deshalb (zusätzlich) die Kategorisierung nach Parteien, nach parteiunabhängigen bzw. parteiungebundenen Strukturen und als weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial. Rechtsextremismus Potenzial Bundesrepublik Deutschland 2017 2018 In Parteien 6.050 5.510 - Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 4.500 4.000 - Die Rechte 650 600 - Bürgerbewegung pro NRW 400 380 - Der III. Weg 500 530 In parteiunabhängigen bzw. parteiungebundenen Strukturen 6.300 6.600 Weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial 12.900 13.240 Summe 25.250 25.350 Nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften 24.000 24.100 Davon gewaltbereite Rechtsextremisten 12.700 12.700 1 Die Zahlenangaben sind zum Teil geschätzt und gerundet. 2 Die Mehrfachmitgliedschaften im Bereich der Parteien und der parteiunabhängigen bzw. parteiungebundenen Strukturen wurden vom gesamten Personenpotenzial abgezogen. 3 Aufgrund des Wandels innerhalb der rechtsextremistischen Szene wird die Zahl der gewaltbereiten Rechtsextremisten seit 2010 gesondert ausgewiesen. 16 Rechtsextremismus Potenzial Niedersachsen 2017 2018 In Parteien 350 290 - Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 300 250 - Die Rechte 40 30 - Der III. Weg 10 10 In parteiunabhängigen bzw. parteiungebundenen Strukturen 375 360 Weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial 600 590 Summe 1.325 1.240 Nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften 1.250 1.170 Davon gewaltbereite Rechtsextremisten 900 880 2.2 Einführung Eine in sich geschlossene rechtsextremistische Ideologie gibt es nicht. Vielmehr werden mit dem Begriff Rechtsextremismus Ideologieelemente erfasst, die in unterschiedlicher Intensität und mit unterschiedlicher Stoßrichtung der weltanschaulichen Überzeugung von einer Ungleichwertigkeit der Menschen Ausdruck verleihen. Zu nennen sind im Einzelnen: Aggressive menschenverachtende Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Rassismus, Unterscheidung von "lebenswertem" und "lebensunwertem" Leben, Überhöhung des eigenen Volkes bei gleichzeitiger Abwertung anderer Nationen und Völker (Nationalismus), Vorstellung einer rassisch verstandenen homogenen Volksgemeinschaft (Volksgemeinschaftsdenken), Individualrechte verneinendes, dem Führerprinzip verpflichtetes Kollektivdenken (völkischer Kollektivismus), Behauptung "natürlicher" Hierarchien (Biologismus), Betonung des Rechts des Stärkeren (Sozialdarwinismus), Ablehnung demokratischer Regelungsformen bei Konflikten, Übertragung militärischer Prinzipien auf die zivile Gesellschaft (Militarismus), Geschichtsrevisionismus (Relativierung der Verbrechen des Nationalsozialismus), Ethnopluralismus (Forderung nach strikter räumlicher und kultureller Trennung verschiedener Ethnien). Fremdenfeindlichkeit Die Ideologieelemente Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus sind die zentralen Begriffe des Rechtsextremismus. Mit "fremdenfeindlich" wird die Ablehnung all dessen bezeichnet, was als fremd bewertet und aus der Gesellschaft ausgegrenzt wird. Die Merkmale variieren: Ausländer, Juden, Muslime und Obdachlose können ebenso Opfer fremdenfeindlicher Ablehnung und Aggression werden wie Menschen mit Behinderungen und Homosexuelle. Fremdenfeindliche Positionen sind bei jeder rechtsextremistischen Organisation nachweisbar; sie bilden das Grundelement rechtsextremistischen Denkens. Rassismus Die in Deutschland gebräuchliche Verwendung des Begriffes Rassismus nimmt Bezug auf die Rassenideologie des Nationalsozialismus, die die "Selektion" und Vernichtung von Millionen Menschen biologisch begründete. Rassisten leiten aus 4 Die für den Bund eingefügten Fußnoten 9 bis 10 gelten entsprechend auch für Niedersachsen. 5 In der Gesamtzahl sind auch gewaltbereite Neonazis und NPD-Mitglieder enthalten. 17 den genetischen Merkmalen der Menschen eine naturgegebene soziale Rangordnung ab. Sie unterscheiden zwischen "wertvollen und minderwertigen menschlichen Rassen". Antisemitismus Der Antisemitismus tritt im Rechtsextremismus in verschiedenen Varianten in Erscheinung. Antisemitische Positionen werden sowohl religiös als auch kulturell und rassistisch begründet. Häufig korrespondieren sie mit verschwörungstheoretischen Ansätzen. Vor dem historischen Hintergrund der systematischen Judenvernichtung durch den Nationalsozialismus (Holocaust6) sind antisemitische Einstellungsmuster ein Gradmesser für die Verfestigung eines rechtsextremistischen Weltbildes. Sie zeugen von ideologischer Nähe zum historischen Nationalsozialismus und treten häufig in Verbindung mit revisionistischen Positionen auf. Antisemitische Positionen sind ein Kennzeichen fast aller rechtsextremistischen Organisationen. Neonazismus Der Begriff Neonazismus, eine Abkürzung für Neooder neuer Nationalsozialismus, der häufig fälschlicherweise als Synonym für Rechtsextremismus verwendet wird, steht für Bestrebungen, die sich weltanschaulich auf den historischen Nationalsozialismus beziehen. Hierzu zählen in erster Linie die neonazistischen Kameradschaften und Organisationen wie die Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V. (HNG). Innerhalb der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) ist der neonazistische Flügel ständig stärker geworden, seitdem sich die Partei gegenüber Freien Nationalisten geöffnet hat. Ausdruck dieser Entwicklung sind die Eintritte zahlreicher führender Protagonisten der Neonaziszene, die zudem Führungsämter in der NPD übernommen haben. Faschismus Die ebenfalls als Synonym für rechtsextremistische Bestrebungen verwendeten Begriffe faschistisch oder neofaschistisch sind in zweifacher Hinsicht ungeeignet. Zum einen handelt es sich um Kampfbegriffe aus den Zeiten des Kalten Krieges, mit denen die Bundesrepublik Deutschland von der DDR in die Tradition des Nationalsozialismus gerückt worden war. Zum anderen verbindet sich mit diesen Begriffen die Vorstellung vom italienischen Faschismus Mussolinis, der als antidemokratische Bewegung ohne Rassismus vom deutschen Nationalsozialismus erheblich abwich. Geschichtsrevisionismus Der Begriff Geschichtsrevisionismus bezeichnet die Leugnung oder Relativierung der nationalsozialistischen Verbrechen und der deutschen Schuld am Ausbruch des Zweiten Weltkrieges. Revisionistische Positionen sind in unterschiedlicher Ausprägung bei nahezu allen rechtsextremistischen Organisationen nachweisbar. Sie sind ideologisches Bindeglied zwischen den verschiedenen Strömungen des Rechtsextremismus und zugleich ein wichtiges Element der historischen Identitätsstiftung. Der Revisionismus will den historischen Nationalsozialismus zumindest tendenziell rehabilitieren und die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland delegitimieren. 2.3 Aktuelle Entwicklungen im Rechtsextremismus Die Entwicklung des Rechtsextremismus in Niedersachsen bestätigt den Trend der vergangenen Jahre, der von Organisationsschwäche, nachlassender Mobilisierungsfähigkeit und stark reduzierter öffentlicher Präsenz gekennzeichnet ist. Das Resultat ist ein tiefgreifender struktureller Wandel, von dem alle angestammten Beobachtungsfelder des Rechtsextremismus - Parteien, Subkultur, neonazistische Kameradschaften - gleichermaßen erfasst sind. Rechtsextremistische Parteien Besonders deutlich wird der beschriebene Trend im rechtsextremistischen Parteienbereich. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) verliert seit Jahren kontinuierlich Mitglieder. Ihre Organisationsstruktur ist infolgedessen eher formaler Natur, als dass sie mit parteiinternem Leben gefüllt wird. Die in Junge Nationalisten (JN) umbenannte Jugendorganisation der NPD zählt lediglich zehn Personen; mit Ausnahme von Braunschweig existiert kein handlungsfähiger Stützpunkt in Niedersachsen. Der im Jahr 2013 gegründete Landesverband der Partei Die Rechte hat von der Abwärtsentwicklung der NPD nicht profi- 6 Der Begriff bedeutet Massenvernichtung (vom griech. holocaustos = "völlig verbrannt"). 18 tieren können. Den fünf Kreisverbänden der Partei gehören nur 30 Mitglieder an. Aktivitäten gingen lediglich vom Kreisverband Süd-Ost Niedersachsen aus, der den "Tag der deutschen Zukunft" (TddZ) in Goslar organisierte. Nach Durchführung des TddZ verließen die Mitglieder des Kreisverbandes jedoch die Partei Die Rechte, um sich den JN anzuschließen. Neonazistische Kameradschaften Auch die neonazistischen Kameradschaften, die noch vor zehn Jahren das Erscheinungsbild des Rechtsextremismus in Niedersachsen dominierten, haben stark an Bedeutung verloren. Den Bedeutungsverlust versuchen die Akteure durch die Bildung von Netzwerken über größere räumliche Entfernungen hinweg zu kompensieren. Hinzu kommt die Kooperation mit Mitgliedern der neonazistisch ausgerichteten Parteien NPD und Die Rechte. Es handelt sich jedoch um Allianzen der Schwäche und nicht der Stärke. Als regionale Schwerpunkte neonazistischer Aktivitäten sind mit Abstrichen das Emsland (Kameradschaft Amsivaren) und das südöstliche Niedersachsen (Neonaziszene Göttingen) hervorzuheben. Die Mitglieder der Gruppierung Kollektiv Nordharz lösten ihre Kameradschaft Anfang 2018 auf. Sie setzten ihre Aktivitäten zunächst in dem von ihnen gegründeten Kreisverband Süd-Ost Niedersachsen der Partei Die Rechte fort sowie später in anderen neonazistischen Zusammenhängen. Neonazis aus Niedersachsen nehmen zwar an rechtsextremistischen Veranstaltungen in anderen Bundesländern teil, verfügen aber über keinen überregionalen ideologischen Einfluss. Ihre Gewaltbereitschaft sollte trotzdem nicht unterschätzt werden, wie das Beispiel der neonazistischen Gruppierung Nordadler verdeutlicht, gegen die u. a. wegen des Verdachts auf illegalen Waffenbesitz Durchsuchungsmaßnahmen veranlasst wurden. Nordadler betreibt in Mackenrode (Thüringen) ein Siedlungsprojekt. Der Gruppierung gehören auch Neonazis aus Niedersachsen an. Am Beispiel Nordadler lässt sich aufzeigen, dass aufgrund veränderter Kommunikationswege neue Organisationsund Rekrutierungsformen entstanden sind. Die Kontaktaufnahme erfolgt z. B. über Messenger-Dienste und nicht über das unmittelbare soziale Umfeld. Einige der Gefährdungssachverhalte, die von den Sicherheitsbehörden registriert werden, hatten einen solchen Ausgangspunkt. Rechtsextremistische Subkultur Die rechtsextremistische Subkultur gilt zwar im Vergleich zur neonazistischen Kameradschaftsszene als ideologisch weniger gefestigt, gleichwohl ist sie aber neonazistisch durchwirkt. Hinreichende Belege liefern die Liedtexte der rechtsextremistischen Musik, die häufig auf den historischen Nationalsozialismus Bezug nehmen, sowie die Beteiligung von Neonazis an rechtsextremistischen Konzerten. Wegen ihrer Suggestivkraft wird die Feindbilder beschwörende Musik häufig als Werbemittel eingesetzt. Neonazistische Parteien und Organisationen beispielsweise versuchen, die Attraktivität ihrer Veranstaltungen durch Auftritte rechtsextremistischer Bands und Liedermacher zu erhöhen. Größere Konzerte, bei denen Rechtsextremisten aus verschiedenen Bundesländern zusammenkommen, dienen dem Zusammenhalt der Szene. Darüber hinaus sind sie ein lukratives Geschäftsmodell für rechtsextremistische Konzertveranstalter und Vertriebe. Niedersachsen ist nach wie vor keine Schwerpunktregion für Konzertveranstaltungen. Im Jahr 2018 wurden lediglich fünf Balladenabende in kleinem Rahmen durchgeführt. Auftritte von rechtsextremistischen Musikern aus Niedersachsen finden im eigenen Bundesland kaum statt. Daniel Giese aus dem Raum Meppen, der mit seinen Gruppen "Stahlgewitter" und "Gigi & Die Braunen Stadtmusikanten" im Mittelpunkt rechtsextremistischer Großveranstaltungen steht, war im Berichtszeitraum in Niedersachsen ebenso wenig präsent wie die Gruppe "Kategorie C", die bundesweit großen Zuspruch erfährt. Die geringe Anzahl von rechtsextremistischen Konzerten in Niedersachsen sollte nicht zu Fehlschlüssen verleiten. Durch die Verbreitung über Internetplattformen und soziale Medien erreichen rechtsextremistische Musikproduktionen einen Verbreitungskreis, der weit über Szeneangehörige hinausreicht. Die Auseinandersetzung mit den zum Teil offen hetzerischen, zum Teil subtilen, unterschwellig wirkenden fremdenfeindlichen Liedtexten ist deshalb nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der Präventionsarbeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes, um der Verfestigung rechtsextremistischen Gedankenguts unter Jugendlichen entgegenzuwirken. Identitäre Bewegung Deutschland Die Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) und der seit September 2018 vom Niedersächsischen Verfassungsschutz beobachtete Landesverband der Jungen Alternative (JA) gehören nicht zum neonazistischen Bereich des Rechtsextremismus. Ideologisch orientieren sie sich nicht am historischen Nationalsozialismus. Gleichwohl liegt auch ihren antiindividualistischen Positionen ein ausgrenzendes, primär gegen Muslime und Migranten gerichtetes Denken in Kategorien ethnischer Homogenität zugrunde. Der Ethnopluralismus, der diesen Positionen den theoretischen Rahmen gibt, propagiert die strikte räumliche und kulturelle Trennung der verschiedenen Ethnien. Als Abgrenzung zu rechtsextremistischen Orga19 nisationen, die in der Tradition des historischen Nationalsozialismus stehen, wird für diesen Bereich des Rechtsextremismus in der Literatur und in den Medien zumeist der Begriff Neue Rechte verwendet. Zusammenfassung So sehr die ideologischen Ansätze auch differieren, resultieren aus den beiden unterschiedlichen Konzeptionen von gesellschaftlicher Homogenität dennoch die in Teilen gleichen Kampagnenthemen: Agitation gegen Überfremdung, Einwanderung und die vermeintliche Islamisierung Deutschlands. Im Gegensatz zu Vertretern der Neuen Rechten propagieren Neonazis mit ihren Kernzielen Volksgemeinschaft und Führerstaat offen die Überwindung des demokratischen Rechtsstaats. Die Vertreter der Neuen Rechten vermeiden dagegen systemüberwindende Positionierungen. Die Realisierung ihrer Forderungen würde die Wertegebundenheit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unterminieren, ohne dass das staatliche Organisationsgefüge in Frage gestellt wird. Wegen dieser grundlegenden ideologischen Differenz sind feste Allianzen aus neonazistischen Organisationen und neurechten Zusammenschlüssen unwahrscheinlich. Bei einer Langzeitbetrachtung des Rechtsextremismus in Niedersachsen stechen als Entwicklungsmerkmale die zunehmende Heterogenität und Strukturlosigkeit der Szene hervor. Eine von den Szeneangehörigen anerkannte steuernde Organisation ist ebenso wenig erkennbar wie ein ideologischer Taktgeber. Zur Fragmentierung dürften in einem nicht unerheblichen Maße die veränderten Kommunikationsmittel und -formen beigetragen haben. Eine Trendumkehr zeichnet sich nicht ab. Die Zersplitterung erschwert die Bewertung des Rechtsextremismus durch die Sicherheitsbehörden. Es besteht die Gefahr der Bildung von Kleingruppen, die in einem Akt der Selbstermächtigung zur Verwirklichung politischer Ziele auch Gewalt anwenden. Als zweites Entwicklungsszenario deutet sich in einigen ostdeutschen Bundesländern an, dass die heterogene rechtsextremistische Szene durch Aktionen und Kampagnen zumindest temporär Bewegungscharakter annehmen kann, wenn es ihr gelingt, Anschluss bei unzufriedenen Bürgerinnen und Bürgern aus dem nicht-extremistischen Bereich zu finden. Ansätze von vergleichbarer Brisanz sind in Niedersachsen derzeit nicht zu beobachten. Ungeachtet von Kooperationen über Ländergrenzen hinweg weist der organisierte Rechtsextremismus zu viele regionale Spezifika auf, als dass pauschale Feststellungen über die Entwicklung in Deutschland insgesamt getroffen werden können. Im bundesweiten Vergleich, so viel lässt sich dennoch feststellen, ist Niedersachsen derzeit keine rechtsextremistische Schwerpunktregion. Durch das Internet hat der Rechtsextremismus einen Resonanzraum erhalten, der weit über das rechtsextremistische Spektrum hinausreicht. Es ist das Massenmedium, über das Rechtsextremisten für ihre Ziele Propaganda betreiben können. Unabhängig von einer solchen organisatorischen Nutzung sind auf diversen Internetplattformen in zum Teil exzessiver Form hasserfüllte, menschenverachtende Einträge zu finden, die bestimmte gesellschaftliche Gruppen herabwürdigen und die ein Substrat für rechtsextremistische Kampagnen bilden oder zum Ausgangspunkt für neue Formen des Rechtsextremismus werden. Durch die virale Verbreitung solcher Einträge dringt der Rechtsextremismus tiefer in die Mitte der Gesellschaft ein. Bestimmte Internetplattformen wirken als Echokammern. Sie verstärken bestehende Einstellungsmuster durch den permanenten Dialog unter Gleichgesinnten, ohne dass eine Korrektur durch eine demokratische Öffentlichkeit erfolgen kann, weil diese Foren nicht auf Diskurs angelegt sind und stattdessen verschwörungstheoretische Sichtweisen pflegen. Durch die stereotype Wiederholung von Ressentiments und die gezielte Abwertung von sozialen Minderheiten verfestigen sich Feindbilder. Es besteht die Gefahr, dass von solchen Echokammern Impulse für rechtsextremistische Straftaten ausgehen, zumindest aber bilden sie eine Legitimationsbasis zur Rechtfertigung militanter Handlungsweisen. 2.4 Subkulturell geprägte Rechtsextremisten / Rechtsextremistische Musikszene Gründung / Bestehen seit 1980er Jahre Struktur / Heterogenität der organisatorisch nicht gefestigten subkulturellen rechtsextremistiRepräsentanz schen Szene; eine Ausnahme bilden die Hammerskins mit einem festen hierarchischen Aufbau; viele Szeneangehörige im jugendlichen Alter Mitglieder / Anhänger / Bund: k. A.7 Land: 590 Unterstützer 7 Für den Bund wird seit dem Jahr 2018 das Mitglieder-Potenzial der subkulturell geprägten Rechtsextremisten nicht mehr gesondert ausgewiesen; siehe Kapitel 2.1 Mitglieder-Potenzial. 20 Veröffentlichungen Publikationen: CD-Veröffentlichungen, Fanzines; Web-Angebote: Online-Versände, Bekanntmachung von Konzertterminen über Foren, Veröffentlichungen von Videos Kurzportrait / Ziele Der subkulturelle Bereich im Rechtsextremismus ist hauptsächlich von szenetypischer Musik und einem damit verbundenen - nicht selten gewaltorientierten - Lebensstil geprägt. Dabei zeigt die Entwicklung der letzten Jahre, dass die subkulturelle Szene zunehmend an eigenständiger Bedeutung verloren hat. Sichtbar wird dieser Wandel vor allem in dem fast vollständigen Verschwinden von rechtsextremistischen Skinheads aus dem öffentlichen Straßenbild, welche in den 1980er und 1990er Jahren die gewaltbereite rechtsextremistische Szene maßgeblich geprägt hatten. Zu beobachten sind stattdessen informelle, eher strukturlose Gruppen oder Personenzusammenschlüsse, die kaum regelmäßige Aktivitäten entfalten, die keinen festen Mitgliederstamm haben und die nur sporadisch auf sich aufmerksam machen. Die Grenzen zwischen den einzelnen Bereichen des Rechtsextremismus sind daher zusehends fließend und verschwommen, so dass eine Unterscheidung nach trennscharfen Kriterien immer schwieriger wird. Rechtsextremistische Einstellungsmuster sind von größerer Bedeutung als die organisatorische Anbindung an eine bestimmte Gruppierung. In der von Männern dominierten Szene spielen Frauen eine untergeordnete Rolle, auch wenn diese nicht zu vernachlässigen ist und in ihrer Bedeutung für die subkulturelle Szene nicht unterschätzt werden darf. Die fremdenfeindliche Grundeinstellung von subkulturell geprägten Rechtsextremisten kommt dabei unreflektiert, häufig spontan und gewaltsam zum Ausdruck. Sie wird ausgelebt und nicht ideologisch im Sinne eines politischen Ansatzes überhöht. Eine wichtige Rolle spielt hier die rechtsextremistische Musik mit ihrer aufputschenden Wirkung. Sie vermittelt Feindbilder, aber keinen politischen Ansatz. Rechtsextremistische Musik ist zugleich ein wesentlicher Faktor für die Ausprägung eines Gemeinschaftsgefühls bei den Szeneangehörigen. Rechtsextremistische Parteien nutzen rechtsextremistische Bands und Liedermacher, um ihre Veranstaltungen für ein jüngeres Publikum attraktiver zu gestalten. In Niedersachsen allerdings ist aufgrund der geringen Attraktivität und der politischen wie organisatorischen Schwäche der rechtsextremistischen Parteien eine derartige Feststellung nicht zu treffen. Allgemein hat die Musik jedoch den Zweck, rechtsextremistische Ideologie - auch an Außenstehende - zu vermitteln. Die Liedinhalte formulieren in plakativer, häufig hetzerischer Form die rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Einstellung der Szeneangehörigen. Die Bandbreite rechtsextremistischer Musik erstreckt sich von Black Metal über Schlager bis zu Balladenmusik. Den größten Zuspruch erfährt unverändert die Stilrichtung Rock against Communism (RAC). Finanzierung Verkauf von rechtsextremistischen Tonträgern sowie Handel mit Devotionalien, darunter Kleidung, die mit rechtsextremistischen Aussagen bedruckt ist. Handel und Verkauf dienen teilweise gewöhnlicher Geschäftemacherei. Einnahmen aus Musikveranstaltungen dienen mitunter der Finanzierung von Aktivitäten. Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Die Beobachtungswürdigkeit ergibt sich aus der fremdenfeindlichen Grundeinstellung und aus der Gewaltanwendung oder der Bereitschaft zur Gewalt, die für subkulturell geprägte Rechtsextremisten ein Ausdruck von Männlichkeit und Dominanz darstellt. Gewalt wird insbesondere unter Alkoholeinwirkung zuweilen hemmungslos, brutal und meistens spontan ausgelebt. Auch die Liedtexte rechtsextremistischer Musik fördern gewaltorientierte Aktivitäten; sie transportieren Gewaltphantasien, Aufrufe zu Gewalt oder vermitteln Feindbilder. Von eingängigen oder aufputschenden Melodien getragen können die Liedtexte eine suggestive Wirkung entwickeln. Hiermit richten sich subkulturell geprägte Rechtsextremisten gegen die im Grundgesetz verbrieften Freiheits-, Gleichheitsund Menschenrechte (Art. 1 - 4 GG) sowie gegen den demokratischen Rechtsstaat (Art. 20 GG). Damit sind sie verfassungsfeindlich; ihre Beobachtung richtet sich nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. 21 Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Rechtsextremistische Musikszene Rechtsextremistische Musik ist für die subkulturelle Szene von einem hohen werbestrategischen Stellenwert. Gleiches gilt für die neonazistische Szene und für rechtsextremistische Parteien wie NPD, Die Rechte und Der III. Weg. Musik hat insbesondere für den Einstieg in die rechtsextremistische Szene eine wichtige Funktion. In einem Interview mit der rechtsextremistischen Internetpublikation "Frontmagazin" aus dem Oktober 2017 beschreibt der Sänger der Band "FLAK" (Nordrhein-Westfalen) seine ersten Kontakte mit der rechtsextremistischen Szene wie folgt: "Die Jungs waren einige Jahre älter. ... [Sie] gaben mir auch die ersten revisionistischen Schriften, stellten mir alternative Antworten auf meine jugendlichen Fragen vor und besuchten mit mir etliche Konzerte. ... und so kann man sagen, dass ich über die Musik in wirklich politische aktive Kreise gelangte." (Interview mit dem Sänger der Band "FLAK", in: "Frontmagazin", 07.10.2017) Damit ist rechtsextremistische Musik ein wesentlicher Faktor für die Ausprägung eines Gemeinschaftsgefühls bei den Szeneangehörigen und dient darüber hinaus dem Zweck, rechtsextremistische Ideologien - auch an Außenstehende - zu vermitteln. Dazu erklärt der o. g. Musiker in einem Interview aus dem September 2018 mit der neonazistischen Zeitschrift "N.S. heute": "Musik ist für mich das beste Flugblatt, solange in der Musik auch tatsächlich weltanschauliche Inhalte transportiert werden. Dann ein bewegendes Lied hört man sich öfter an, als das beste Flugblatt gelesen werden würde." (Interview mit dem Sänger der Band "FLAK", in: "N.S. heute", Ausgabe 11, September 2018, Seite 20) Die Anzahl der Zugriffe auf rechtsextremistische Musikvideos im Internet weist darauf hin, dass die Verbreitung der Musik weit über das registrierte rechtsextremistische Personenpotenzial hinausreicht. Besonders angesprochen fühlen sich Jugendliche, die ihre soziale Situation in den Liedtexten widergespiegelt finden und die nach Integration in eine Gruppe Gleichgesinnter streben. Die Konfrontation mit rechtsextremistischer Musik kann den Beginn einer Entwicklung markieren, in deren Verlauf sich Jugendliche zunehmend mit der rechtsextremistischen Szene identifizieren. Die Auseinandersetzung mit der rechtsextremistischen Musik ist deshalb seit mehreren Jahren ein Schwerpunkt der präventiven Verfassungsschutzarbeit.8 Neben der altbekannten Vermittlung von Ideologieelementen und Feindbildern greift die rechtsextremistische Musikszene im Jahr 2018 vermehrt eine Thematik in ihren Liedtexten auf, die nahezu die gesamte rechtsextremistische Szene beschäftigt: zum einen die szeneeigene Mobilisierungsschwäche, zum anderen die Unzufriedenheit in der Bevölkerung mit bestimmten politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen. Diese Musiktexte richten sich an Personen innerhalb und außerhalb der rechtsextremistischen Szene und fordern zur Zusammenarbeit bzw. zu gemeinsamen Aktionen auf. Damit soll ein Tabu gebrochen werden, das ein Zusammenwirken dieser über lange Zeit strikt voneinander getrennten Kreise ausschloss. Ein Beispiel hierfür ist das Lied "Lasst uns was bewegen" des Liedermachers "Torstein" (Thüringen): "Erhebe Deine Stimme, erhebe Deine Faust. Hab den Mut etwas zu wagen, mach die Schnauze auf!" Wer, wenn nicht wir - wann, wenn nicht jetzt? Lasst uns etwas bewegen, aus dem Dunkel dieser Zeit - der Sonne entgegen! ... Wir sind der Anfang nicht das Ende, doch fast die letzten unserer Art. Denn den Mord an unserem Volke hat man längst schon offenbart. Sie predigen die Lüge, zwingen uns ihr Dogma auf Und genau jetzt liegt es an Dir, mach Deine Schnauze auf." Eine sowohl in der rechtsextremistischen Szene als auch in Teilen der Bevölkerung weitverbreitete Denkweise, die nicht zwischen der Religion des Islams auf der einen Seite und den Gewalttaten islamistischer Terroristen andererseits unterscheidet, wird mit dem Lied "Islam heißt Frieden" der Gruppe "Sturmwehr" (Nordrhein-Westfalen) untermauert: 8 Siehe Kapitel 6. 22 "Sie kommen mit der Axt oder Machete, oder mit 'nem Sprengstoffgürtel zu 'ner Fete. ... Das macht kein Hindu, Christ oder Buddhist, das macht nur gern der Islamist. ... Sieh die Blutbäder auf der ganzen Welt. Doch der Koran wird weiter ausgestellt. Ob in der Fußgängerzone, im world wide web. Islamismus sei bös', doch der Islam ganz nett. ... Islam heißt Frieden und Elefanten können fliegen." Die Produzenten solcher Musik lassen Tonträger vor ihrem Erscheinen durch Rechtsanwälte auf mögliche Rechtsverstöße überprüfen, um Indizierungsmaßnahmen, strafrechtliche Verfahren und damit einhergehende Geschäftsverluste zu vermeiden. Strafrechtlich relevante CDs, deren Anteil weniger als zehn Prozent beträgt, werden bis auf wenige Ausnahmen im Ausland produziert. Nach wie vor erscheinen Tonträger, die nur szeneintern und nicht über offen zugängliche Szenevertriebe verkauft werden. Da eine Strafverfolgung hier fast nicht möglich ist, äußern die Bandmitglieder in den Texten offen ihr fremdenfeindliches, antisemitisches und rassistisches Gedankengut. Häufig wird offen zur Gewalt gegen die von der Szene als Feinde betrachteten Personen aufgerufen und diese bedroht. Derartige Tonträger werden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) regelmäßig geprüft und gegebenenfalls als jugendgefährdend und möglicherweise strafrechtlich relevant bewertet und indiziert. Immer häufiger werden neue Tonträger kurz nach ihrer Veröffentlichung in Download-Portalen oder in sozialen Netzwerken im Internet angeboten und gratis zur Verfügung gestellt. Diese Entwicklung bedeutet zwar einerseits die Möglichkeit, einen größeren Verbreitungsgrad rechtsextremistischer Musik über die Szene hinaus zu erreichen. Andererseits führt das kostenfreie Herunterladen aus dem Internet zu finanziellen Einbußen der betroffenen Bands und Musiker, die wiederum befürchten, weniger CDs zu verkaufen und die Produktionskosten nicht mehr decken zu können. Der rechtsextremistische Versand "Exzess Records" (Brandenburg) äußert sich auf seiner Facebook-Seite hierzu folgendermaßen: "Musik ist eine Waffe! ... Ein Daumen hoch bei Facebook bringt nicht viel, Youtubevideos ansehen ebenso wenig, CDs brennen schon gar nicht und kostenlos illegal runterladen und verbreiten erst recht nicht! Was glaubt ihr was das alles kostet? Nutzt die Möglichkeit und kauft Originale Tonträger der Bands ..., bevor sich Labels und Versände die nächsten Produktionen nicht mehr leisten wollen." (Facebook-Seite des Versandes "Exzess Records", 18.04.2018) Die rechtsextremistische Publikation "Frontmagazin" bezeichnet in ihrem Artikel "Bis zum letzten Ton..." die "Neuen Medien" als das "schlimmste Schandwerkzeug", mit dem der rechtsextremistische Musikmarkt vernichtet werde, und erklärt die Download-Portale zur "Keimzelle verbrecherischer Machenschaften mit dem Eigentum von Labels und Künstlern." Die Anzahl rechtsextremistischer Musikgruppen hat sich bundesweit in den letzten Jahren mit rund 180 kaum verändert. Dabei handelt es sich nicht um einen permanent gleichbleibenden Kreis von Musikgruppen. Viele Bands bestehen nur für kurze Zeit. Mitunter finden sich Mitglieder rechtsextremistischer Bands unter neuem Namen einmalig für Musikprojekte zusammen. Bundesweit fanden 60 Musikveranstaltungen (2017: 68) statt. Der regionale Schwerpunkt rechtsextremistischer Konzerte lag in Sachsen und Thüringen. In Niedersachsen gab es kein Konzert.9 Die unverändert geringe Anzahl rechtsextremistischer Musikveranstaltungen ist u. a. auf Wegfall bisher genutzter Veranstaltungslokalitäten und die Verunsicherung der rechtsextremistischen Szene durch zahlreiche Exekutivmaßnahmen der 9 Siehe "Rechtsextremistische Konzerte und Liederabende in Niedersachsen". 23 Sicherheitsbehörden zurückzuführen. Die in Deutschland zumeist konspirativ organisierten rechtsextremistischen Musikveranstaltungen werden durchschnittlich von 100 bis 150 Personen besucht. Die Ankündigungen für diese Konzerte erreichen in der Regel nur Szeneangehörige, so dass eine Werbewirkung für Interessierte ohne Szenebezug nahezu ausgeschlossen ist. Ein fortlaufender Trend ist die Durchführung rechtsextremistischer Großveranstaltungen mit Musikdarbietungen namhafter Szenebands als zentralem Bestandteil, die von Wortbeiträgen einschlägiger Redner flankiert werden. Diese Veranstaltungen sind als politische Kundgebungen angemeldet und lassen sich daher nur schwer verbieten. Wegen des erhöhten Organisationsaufwandes und des finanziellen Risikos sind die Organisatoren in diesen Fällen bereit, die Veranstaltung bei den Ordnungsbehörden anzumelden und die staatlichen Auflagen einzuhalten. Eine dieser politischen Kundgebungen fand unter dem Motto "Tage der nationalen Bewegung" am 08. und 09.06.2018 in Themar (Thüringen) statt.10 Das Veranstaltungsgelände war im Vorjahr bereits für eine von rund 6.000 Personen besuchte gleichgelagerte Kundgebung genutzt worden. An der von einem Berliner NPD-Funktionär angemeldeten Veranstaltung nahmen am 08.06.2018 rund 1.000 und am 09.06.2018 etwa 2.250 Personen teil. Neben populären rechtsextremistischen Bands wie "Die Lunikoff Verschwörung" (Berlin) und "Brutal Attack" (Großbritannien) traten auch die niedersächsischen Gruppen "Kategorie C" und "Nahkampf" auf, bei denen es sich um Projekte des Sängers Hannes Ostendorf (Lilienthal, Landkreis Osterholz) handelt. Eine weitere politische Kundgebung war von einem Thüringer Rechtsextremisten für den 25.08.2018 in Mattstedt (Thüringen) unter dem Motto "Rock gegen Überfremdung III" angemeldet worden. Als Höhepunkt der Veranstaltung wurde ein Auftritt von Daniel Giese (Meppen, Landkreis Emsland) mit seinem Projekt "Gigi & Die Braunen Stadtmusikanten" beworben. Der Veranstalter ging von mehreren Tausend Teilnehmenden aus. Die Veranstaltung wurde kurz vor Beginn wegen Sicherstellung des Veranstaltungsgeländes durch das örtlich zuständige Ordnungsamt vom Veranstalter abgesagt. Grundlage der behördlichen Maßnahme waren unklare Eigentumsverhältnisse der Liegenschaft. Als Ersatzveranstaltungen plante derselbe Organisator zwei Kundgebungen im Oktober 2018. Unter dem Motto "Rocktoberfest gegen Überfremdung" (05.10.2018) und "Rock gegen Überfremdung III" (06.10.2018) hatte dieser die Musikund Rednerveranstaltungen zunächst für Apolda (Thüringen) und später auch für Magdala (Thüringen) angemeldet. Am 05.10.2018 untersagte die Versammlungsbehörde die Nutzung der einzigen Zuwegung zum geplanten Veranstaltungsgelände in Magdala und verhinderte die Nutzung der bereits aufgebauten Bühnenund Veranstaltungstechnik. Die Veranstaltung fand daraufhin mit gekürztem Programm auf einem abgegrenzten Teil des Marktplatzes in Apolda statt. Mit behelfsmäßigem Musikequipment traten vor etwa 750 Teilnehmenden ein Liedermacher und die Band "Division Germania" (Nordrhein-Westfalen) auf, die anschließend gemeinsam mit Giese spielten. Giese präsentierte einige Lieder seiner Band "Stahlgewitter". Am 06.10.2018 nahmen rund 800 Personen an der Veranstaltung teil. Nachdem es bereits bei Einlasskontrollen der Polizei zu Auseinandersetzungen mit wartenden Teilnehmenden gekommen war, folgten im weiteren Verlauf massive Übergriffe der Teilnehmer auf die Polizei. Um einer anstehenden polizeilichen Auflösung der Versammlung zuvorzukommen, wurde diese durch die Veranstalter aufgelöst. Rechtsextremistische Musik in Niedersachsen Im Jahr 2018 waren fünf niedersächsische Musikgruppen aktiv. "Stahlgewitter" / "Gigi & Die Braunen Stadtmusikanten" Wie bereits bei der Veranstaltung am 15.07.2017 in Themar (Thüringen), bei der Daniel "Gigi" Giese mit seiner Gruppe "Stahlgewitter" hauptverantwortlich für die hohe Teilnehmerzahl (6.000) war, sollte die Ankündigung seines Auftritts mit dem Bandprojekt "Gigi & Die Braunen Stadtmusikanten" am 25.08.2018 in Mattstadt (Thüringen) dem Veranstalter eine große Teilnehmerzahl gewährleisten. Ein Auftrittsverbot, welches die Versammlungsbehörde wegen der Vielzahl indizierter Tonträger ausgesprochen hatte, die Giese zugerechnet werden, wurde vom zuständigen Verwaltungsgericht aufgehoben. Nach Absage der Kundgebung in Mattstedt trat Giese am 05.10.2018 auf der Ersatzveranstaltung in Apolda (Thüringen) auf. Unterstützt von der Band "Division Germania" (Nordrhein-Westfalen) trug er einige Lieder von "Stahlgewitter" vor. Einen weiteren Auftritt des Sängers aus dem Raum Meppen (Landkreis Emsland) gab es zuvor am 13.07.2018 bei einer politischen Kundgebung in Kloster Veßra (Thüringen). Die Veranstaltung fand in einer Lokalität mit Szenebezug statt. Im November 2018 veröffentlichte Giese zwei neue Tonträger mit seinem Projekt "Gigi & Die Braunen Stadtmusikanten". 11 10 Siehe Kapitel 2.5, "Nordland Sanitätsdienst / Freies Oldenburg". 11 Bereits in den Vorjahren waren neue Tonträger seiner Bands "Stahlgewitter" und "Gigi & Die Braunen Stadtmusikanten" erschienen. 24 Auf der Mini-CD "Vereinte Kriminelligung" singt er einige Lieder gemeinsam mit Michael "Lunikoff" Regener (Berlin). Gegen beide Sänger wurde bereits mehrfach wegen Volksverhetzung (SS 130 StGB) ermittelt; eine Vielzahl ihrer Tonträger ist wegen rechtsextremistischer Inhalte indiziert. Diese Indizierung wird im Titellied der CD thematisiert. Die Musiker beschuldigen darin den deutschen Staat, von Israel fremdgesteuert zu sein. Beweis seien die staatlichen Maßnahmen gegen ihre Liedtexte, also gegen das Verbreiten rechtsextremistischer Ideologie, mit denen die Meinungsfreiheit einschränkt werde. Giese und Regener bedienen damit eine antisemitische Verschwörungstheorie, die in der rechtsextremistischen Szene weit verbreitet ist. "Wir sind ne Kriminelle Vereinigung Weil man wahre Worte spricht. Und immer wieder gibt es die Bescheinigung: Meinungsfreiheit gibt's hier nicht. Ihr holt euch die Befehle immer schön aus Israel. Mit dem Messer an der Kehle, sonst gibt es was aufs Fell. Was ihr auch immer schwafelt, ihr bleibt ein Scheiß-Verein Und die die größte kriminelle Vereinigung seid ihr selber ganz allein." Während dieser Tonträger von mehreren rechtsextremistischen Vertrieben angeboten wird, war die zweite Veröffentlichung "50 Reichsmark - In Reichsmark zurück" ausschließlich bei dem Versand Das Zeughaus (Lingen/Ems) zu beziehen, der auch für beide Produktionen verantwortlich ist. Die CD mit lediglich drei Liedern wurde den ersten 500 Bestellungen der CD "Vereinte Kriminelligung" kostenlos beigelegt. Auf der CD versucht sich Giese auch erstmalig an der Musikrichtung Rap. Darüber hinaus wurde der im Jahr 2014 erschienene und im Jahr 2017 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indizierte Tonträger "Rattenfänger" des Bandprojektes "Gigi & Die Braunen Stadtmusikanten" neu aufgelegt. Es wurden jedoch drei Lieder der Ursprungs-CD gestrichen und fünf Lieder des ebenfalls im Jahr 2017 indizierten Tonträgers "Was von Meinungsfreiheit bleibt" hinzugefügt. Die wiederaufgelegten Lieder waren für die jeweilige Entscheidung zur Indizierung der früheren Tonträger nicht erheblich. Im Oktober 2018 veröffentliche Giese zudem ein Musikvideo. Als "Gigi & Die Moormusikanten" thematisierte er mit sarkastischem Unterton in dem Lied "Hier brennt das Moor" den im September 2018 durch Bundeswehrübungen verursachten Moorbrand im Raum Meppen. Die verschiedenen Projekte von Daniel Giese finden seit vielen Jahren große Beachtung in der rechtsextremistischen Szene. Dies betrifft sowohl die durchaus versierten musikalischen Darbietungen als auch die rechtsextremistischen Texte, die sich zuweilen an der Grenze der Strafbarkeit bewegen. Der Sänger und Gitarrist der Gruppe "FLAK", der am 13.07.2018 als Bandmitglied von "Stahlgewitter" zusammen mit Giese in Kloster Veßra (Thüringen) aufgetreten war, erklärte hierzu: "Stahlgewitter ist die größte nationalistische Band weltweit." "Kategorie C" / "Nahkampf" Die Bands "Kategorie C" und "Nahkampf" sind Projekte um den Sänger Hannes Ostendorf (Lilienthal, Landkreis Osterholz). Die Bandmitglieder sind in beiden Musikgruppen identisch. Die Band "Kategorie C", die ihren Ursprung in der Bremer Hooliganszene hat, ist mit einer Vielzahl an Auftritten die aktivste niedersächsische Band, wovon Sänger und Gitarrist der Gruppe als Balladen-Duo den überwiegenden Teil der Auftritte im Berichtsjahr absolviert haben. An Veranstaltungen, bei denen ausschließlich die Band oder das Duo auftritt, nehmen selten mehr als 50 Personen teil. Auftritte vor größerem Publikum gelingen nur bei Veranstaltungen mit weiteren namhaften Musikgruppen der rechtsextremistischen Szene wie am 08. und 09.06.2018 in Themar (Thüringen). Während die Texte der Band "Kategorie C" oftmals eher unpolitisch sind und hier der Fußballbezug sowie die Gewaltbereitschaft von Hooligans im Vordergrund steht, bilden bei den Texten der Band "Nahkampf" politische Themen den Schwerpunkt. Die Band "Kategorie C" veröffentlichte im Herbst 2018 den Tonträger "Hooligans". Der Sampler beinhaltet ausschließlich von Hooligan-Bands eingespielte Lieder, darunter ein Beitrag von "Kategorie C". Die Gruppe hat auf die Gewalttat im August 2018 in Chemnitz (Sachsen) mit dem Lied "Chemnitz ist überall" reagiert. Nach der gewalttätigen Auseinandersetzung im September 2018 in Köthen (Sachsen-Anhalt) wurde in dem Lied lediglich der Name der Stadt ausgetauscht und unter dem Titel "Köthen ist überall" verbreitet. 25 Der Sänger Ostendorf veröffentlichte im Frühjahr 2018 als "Hannes" das Solo-Album "Auf nach Walhalla". In dem Lied "Ihr gegen mich", das als Selbstverständnis zu verstehen ist, beschreibt er beispielsweise seinen Umgang mit der Berichterstattung über ihn: "Ich bin es gewohnt, lasst es doch einfach sein. Mich könnt ihr nie verbiegen, es bleibt dabei. Ich bin für Medien und Gerichte immer unbequem. Ein Mann kämpft gegen ein ganzes System." Auch die Band "Nahkampf" hat im Jahr 2018 einen neuen Tonträger produziert. Ende Oktober wurde die CD "Totgesagte leben länger" veröffentlicht. Die Liedtexte verdeutlichen die rechtsextremistische Einstellung der Bandmitglieder. So wird in dem Lied "Unaustauschbar" Angst vor in Deutschland lebenden Flüchtlingen und Asylbewerbern geschürt, wobei diese pauschal als Mörder und Räuber verunglimpft werden. Im weiteren Verlauf des Liedes werden die Regierungsmitglieder als "Grokomarionetten" tituliert und in szenetypischer Argumentationsweise der angeblich drohende Untergang des deutschen Volkes propagiert: "Der Plan, ein wurzelloses Volk. Deutsche sind hier nicht mehr gewollt. Umvolkung ist die Hauptagenda, doch nur Deutsche sind deutsch unaustauschbar!" Neben den Musikprojekten betreibt Ostendorf für "Kategorie C" einen eigenen Online-Versand, bei dem Tonträger und umfangreiche Devotionalien seiner Bandprojekte angeboten werden. In Ergänzung dazu unterhält die Band eine eigene Applikation für mobile Endgeräte (App). Durch dieses Angebot wird deutlich, dass ein Hauptinteresse Ostendorfs in der Gewinnoptimierung liegt. "Gassenraudi" Nachdem im Jahr 2017 lediglich der Sänger der aus dem Raum Braunschweig stammenden Band als Liedermacher in Erscheinung getreten war, veröffentlichte nun die dreiköpfige Band im Jahr 2018 den Tonträger "Phonophobie". Des Weiteren war die Gruppe mit einem Beitrag auf dem Sampler "10. Tag der deutschen Zukunft" vertreten, der anlässlich der neonazistischen Demonstration "Tag der deutschen Zukunft" am 02.06.2018 in Goslar 12 herausgegeben worden war. Die Band offenbart ihre rechtsextremistische Einstellung u. a. in dem Lied "Wenn's dunkelt" von der oben genannten CD. Neben Textpassagen mit fremdenfeindlichen und rassistischen Inhalten zeigt sich ein judenfeindliches Weltbild der Gruppe, das auf szenetypische Zuschreibungen wie "Raffgier" und "Streben nach der Weltherrschaft" zurückgreift: "Wenn es dunkel wird, wenn es dunkel wird, zählt der Kaufmann sein Geld. ... Und weil ihm das nicht reicht, greift er nach der Welt. ... Frag mich nicht warum mein Kind, das liegt daran, dass sie halt anders sind, sie kaufen das allerletzte Klavier, weil sie nicht so sind wie wir. Der Liedtext endet mit einem Fazit, das als Aufruf zur Gewalt zu verstehenden ist: "Wenn es dunkel wird, wenn es dunkel wird, ziehen Bürger durch die Stadt. ... Sie haben die Schnauze voll, sie haben es so satt. Wenn es dunkel wird gibt's Knüppel aus dem Sack. Frag mich ruhig warum mein Kind, das liegt daran, dass wir halt besser sind. Wir spielen Goethe auf dem Klavier, weil wir besser sind als ihr!" 12 Siehe Kapitel 2.5, "Kollektiv Nordharz". 26 Rechtsextremistische Konzerte und Liederabende in Niedersachsen Die Strategie zur Durchführung rechtsextremistischer Konzerte hat sich gegenüber den Vorjahren nicht geändert. Konzerte finden wie bisher vornehmlich in kleineren Orten statt. Raumanmietungen erfolgen häufig unter dem Vorwand, eine von Musikdarbietungen umrahmte Geburtstagsfeier durchführen zu wollen. Einige Veranstalter sind als Reaktion auf Exekutivmaßnahmen der Polizei dazu übergegangen, mit Ausweichstätten zu planen. Im Eventualfall werden Besucher dann per SMS oder Instant Messaging Diensten über einen Zwischentreffpunkt zur Ausweichstätte umdirigiert. Mit solch umfangreichen Vorplanungen versuchen die Veranstalter, ihr Geschäftsrisiko zu reduzieren. In Niedersachen wurde im Jahr 2018 kein Konzert durchgeführt (2017: 1). Eine geplante rechtsextremistische Musikveranstaltung für den 03.03.2018 im Emsland wurde von den Sicherheitsbehörden verhindert. Der Veranstalter führte daraufhin die Veranstaltung in einer Ausweichlokalität in Nordrhein-Westfalen durch. Die Anzahl der Liederund Balladenabende ist im Vergleich zum Vorjahr von acht auf fünf Veranstaltungen gesunken. Veranstaltungen dieser Art bedürfen eines geringeren organisatorischen Aufwandes als Skinheadkonzerte, erreichen jedoch nur einen kleinen Personenkreis. Sie werden deshalb häufig ohne öffentliche Wahrnehmung durchgeführt. Liederund Balladenabende unterscheiden sich sowohl in ihrem musikalischen Charakter als auch in ihrer Funktion deutlich von Skinheadkonzerten. Die Sänger verzichten auf eine Verstärkeranlage und begleiten sich lediglich auf einer akustischen Gitarre. Bedeutsamer als die Musik ist der ideologische Gehalt der vorgetragenen Texte. Stattgefunden haben Liederabende am 17.02.2018 in Karlshöfen (Landkreis Rotenburg), am 24.02.2018 in Beinum (Salzgitter) sowie in Lingen (Landkreis Emsland), am 05.05.2018 in Fürstenau (Landkreis Osnabrück) und am 13.10.2018 in Quendorf (Landkreis Grafschaft Bentheim). Rechtsextremistische Vertriebe Die Nachfrage der rechtsextremistischen Szene nach Tonträgern, Druckerzeugnissen und Bekleidung sowie weiteren szenetypischen Artikeln wird durch rechtsextremistische Vertriebe bedient, die insbesondere über das Internet ein permanent aktualisiertes Angebot bereithalten. Die unverändert hohe Anzahl an Vertrieben zeigt, dass sich der subkulturelle Bereich als fester Bestandteil des Rechtsextremismus etabliert hat. Wichtige deutsche Vertriebe sind Front Records, PC Records und OPOS Records (alle Sachsen) sowie Rebel Records (Brandenburg). Die Betreiber sind oftmals zugleich Mitglieder rechtsextremistischer Bands oder treten als Veranstalter rechtsextremistischer Konzerte in Erscheinung, bei denen sie ihr Warenangebot offerieren. Strafrechtlich relevante oder indizierte Produktionen befinden sich im Angebot ausländischer Vertriebe, die die Nachfrage in Deutschland über das Internet bedienen. Zu nennen sind ISD Records und NSM 88. Das Angebot umfasst beispielsweise Tonträger der Bands "Landser" (Berlin) und "Race War" (Baden-Württemberg), deren Mitglieder in Deutschland wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung am 22.12.2003 bzw. am 22.11.2006 verurteilt worden sind. Niedersächsische Vertriebe In Niedersachsen sind sechs Vertriebe ansässig: Antishop2013 (Diekholzen), Der Versand (Bovenden), Hatecore Lüneburg (Lüneburg), MaxH8 (Cremlingen) und Wewelsburg Records (Leer). Alle genannten Vertriebe spielen in der Szene eine eher untergeordnete Rolle, weil sie Produktionen weniger namhafter Musikbands vertreiben und damit auch einen geringeren Umsatz verzeichnen. Eine Ausnahme bildet der Versand Das Zeughaus (Lingen/Ems). Neben den veröffentlichten Tonträgern der Musikprojekte von Daniel Giese (u. a. von "Stahlgewitter" und "Gigi & Die Braunen Stadtmusikanten") werden Devotionalien der Bands angeboten, die ausschließlich in diesem Onlineversand erhältlich sind. Der Versand war bei dem Skinheadkonzert am 15.10.2016 in der Schweiz13 mit einem großen Verkaufsstand vertreten und präsentierte auch bei der Großveranstaltung am 15.07.2017 in Themar (Thüringen) 14 seine Produkte. Dadurch dürfte Das Zeughaus seinen Bekanntheitsgrad innerhalb der rechtsextremistischen Szene maßgeblich gesteigert haben. Auch der stetig steigende Anteil von Tonträgern, die durch Das Zeughaus produziert werden, unterstreicht dessen erhöhte Reputation. Für die geplante Großveranstaltung am 25.08.2018 in Mattstedt (Thüringen) waren die Eintrittskarten ausschließlich über diesen Versand zu beziehen. Im September 2018 verlagerte der Betreiber den Sitz des Versandes nach Bayern. 13 Verfassungsschutzbericht 2016, Seite 40. 14 Verfassungsschutzbericht 2017, Seite 50f. 27 Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die subkulturelle Szene verlangt kein stringentes politisches Engagement, sondern stellt in erster Linie ein Angebot zur Freizeitgestaltung dar. Zu diesem Bereich des Rechtsextremismus liegt die Zugangsschwelle für jüngere Personen mit einer fremdenfeindlichen Grundeinstellung am niedrigsten. Rechtsextremistische Musik ist dabei nach wie vor ein wichtiges Medium für die Rekrutierung neuer Anhänger sowie für die Radikalisierung innerhalb der rechtsextremistischen Szene. Mit den Liedtexten werden zumeist rassistische, antisemitische und antidemokratische Ideologien proklamiert. Rechtsextremistische Musikveranstaltungen fördern das Gemeinschaftsgefühl von Szeneangehörigen insbesondere gegenüber der als feindlich empfundenen Umwelt. In der Vergangenheit wurde in den Liedtexten vorrangig die NS-Zeit glorifiziert. Heute ist bei neuen Produktionen oftmals ein Bezug zur aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklung festzustellen. Die bundesweite Anzahl der Skinheadkonzerte stagniert seit mehreren Jahren auf niedrigem Niveau. Die durchschnittliche Besucherzahl bei solchen Konzerten bewegt sich im unteren dreistelligen Bereich. Eine Ausnahme hiervon stellen die als politische Kundgebung angemeldeten Großveranstaltungen dar. Nachdem an der Kundgebung am 15.07.2017 noch 6.000 Personen mobilisiert werden konnten, verzeichnete die zweitägige Veranstaltung im Juni 2018 insgesamt nur noch 3.250 Teilnehmenden. Bei solchen Veranstaltungen werden behördliche Auflagen von den Anmeldern berücksichtigt, eine Verhinderung hierdurch erschwert. Die Verhinderung der geplanten Großveranstaltungen in Mattstedt und Magdala (beide Thüringen) dürfte bei potenziellen Organisatoren zu Verunsicherung geführt haben. Sie tragen in der Regel ein erhebliches finanzielles Risiko, dass sich aus finanziellen Vorleistungen für Logistik und Gagen für die Bands ergibt. Wird ein solch planungsintensives Ereignis verhindert, entgeht den Veranstaltern die Gegenfinanzierung durch einkalkulierte Einnahmen aus dem Kartenverkauf an der Abendkasse sowie dem Verkauf von Speisen und Getränken. Die Bereitschaft, ein solches finanzielles Wagnis einzugehen, nimmt dadurch ab. Des Weiteren verschlechtert sich das Ansehen der Veranstalter innerhalb der Szene auch im Hinblick auf künftige Veranstaltungen. Waren bislang die Großveranstaltungen für die Teilnehmer planungssicher, sind hier etliche Besucher zweimal vergebens angereist. Obgleich sind auch für das Jahr 2019 derartige politische Kundgebungen zu erwarten, die als Deckmantel rechtsextremistischer Konzerte dienen. Die rechtsextremistische Musikszene in Niedersachsen ist als weitgehend inaktiv zu bezeichnen. Die Anzahl aktiver Bands hat sich im Jahr 2018 verringert. Erwähnenswert ist der Sänger Daniel Giese, dessen verschiedene Projekte seit vielen Jahren große Beachtung in der rechtsextremistischen Szene finden. Niedersächsische Vertriebe haben bundesweit keinen großen Stellenwert. Eine Ausnahme hiervon stellt der Versand Das Zeughaus dar, der allerdings seinen Sitz im September 2018 nach Bayern verlagerte. Um den gestiegenen Ansprüchen der Hörerschaft zu genügen, sind kostspielige Produktionen in professionellen Tonstudios sowie aufwändig gestaltete Booklets erforderlich. Videound Download-Portale lassen hingegen die Verkaufszahlen von Tonträgern und damit die Einnahmen der Bands und Vertriebe zurückgehen. Hierdurch reduziert sich auch das finanzielle Potenzial der rechtsextremistischen Szene, was sich nicht zuletzt in den oben zitierten Aussagen zu StreamingDiensten und Download-Portalen widerspiegelt. 2.5 Neonazistische Szene Sitz / Verbreitung Niedersachsenweit; Schwerpunkte in den Regionen Braunschweig, Hannover / Hildesheim, Oldenburg, Ostfriesland / Emsland, Südniedersachsen / Harz Gründung / Bestehen seit 1970er Jahre Struktur / Örtlich und regional unterschiedlich ausgeprägte Strukturen in Form von Aktionsgruppen, Repräsentanz informellen Netzwerken, Kameradschaften oder Kreisverbänden der Partei Die Rechte; hinzu kommen überwiegend virtuelle Präsenzen Mitglieder / Anhänger / Bund: k. A.15 Land: 260 15 Für den Bund wird seit dem Jahr 2018 das Mitglieder-Potenzial der neonazistischen Szene nicht mehr gesondert ausgewiesen; siehe Kapitel 2.1. 28 Unterstützer Veröffentlichungen Web-Angebote: Internetseiten, Blogs, Profile in sozialen Netzwerken und Kurznachrichtendiensten; Broschüren, Aufkleber, Flugblätter Kurzportrait / Ziele Kennzeichnend für die neonazistische Szene in Niedersachsen ist die Verzahnung mit subkulturell geprägten Rechtsextremisten sowie mit der in Parteien organisierten rechtsextremistischen Szene. Der allgemeinen Entwicklung folgend, die durch ein Abrücken von starren Organisationsstrukturen gekennzeichnet ist, sind Neonazis in den verschiedenen Landesteilen Niedersachsens zumeist in überregionale rechtsextremistische Netzwerke eingebunden. Die Bandbreite der Aktivitäten reicht von der Durchführung öffentlichkeitswirksamer Propaganda-, Gedenkoder Störaktionen über die Veranstaltung von Balladenabenden und Zeitzeugenvorträgen bis zur Teilnahme an Demonstrationen oder szeneinternen Großveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet. Im Mittelpunkt der Agitation steht die Thematisierung einer drohenden und vermeintlich zum "Volkstod" führenden "Überfremdung", die durch die anhaltende Flüchtlingssituation nochmals verstärkt worden sei. Finanzierung Beiträge der Anhänger, Vermarktung und Verkauf rechtsextremistischer Devotionalien wie T-Shirts o. Ä. Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit In ideologischer Hinsicht eint die neonazistische Szene das unterschiedlich ausgeprägte Bekenntnis zum historischen Nationalsozialismus. Ziel ist die Überwindung des bestehenden demokratischen Systems. An dessen Stelle soll ein am Führerprinzip ausgerichteter Staatsaufbau treten, dessen Grundlage eine rassistisch verstandene Volksgemeinschaft bildet. Hiermit richtet sich die neonazistische Szene gegen die im Grundgesetz verbrieften Freiheits-, Gleichheitsund Menschenrechte (Art. 1 - 4 GG) und ist damit verfassungsfeindlich (SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG). Die neonazistische Szene sieht sich als eine politisch-soziale Bewegung, die auf stetigen Aktivismus setzt und nicht auf parlamentarische Erfolge. Bestimmend für diese langfristig angelegte Strategie ist eine national-revolutionäre antiparlamentarische Ausrichtung. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Die neonazistische Szene in Niedersachsen ist weiterhin geprägt von einer Heterogenität, die gleichermaßen personell und strukturell wie auch aktionistisch zum Ausdruck kommt. Einerseits bestehen Gruppierungen, die durchaus um politische Wahrnehmung mittels öffentlichkeitswirksamer Aktionen wie Flugblattverteilungen, Kundgebungen oder Demonstrationsteilnahmen bemüht sind, während sich ihre Anhängerzahlen im niedrigen einstelligen Bereich bewegen. Andererseits existieren auch Szenen, die zwar über teilweise deutlich höhere Anhängerzahlen verfügen, deren Aktivitäten jedoch nahezu ausschließlich Binnenwirkung entfalten. Zur Verbesserung personeller und organisatorischer Möglichkeiten dienen überregionale Netzwerke. Allerdings ist deren Bedeutung recht gering. Denn das dahinterstehende reale Personenpotenzial fällt im Vergleich zur Größe des jeweiligen Einzugsbereichs oftmals deutlich ab. Personelle und strukturelle Zwänge sind die Ursache für Kooperationen mit der NPD und deren Jugendorganisation Junge Nationalisten16 (JN) wie auch mit den Parteien Die Rechte und Der III. Weg. Darüber hinaus sind die Übergänge zur subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene sowie zur islamfeindlichen Hooliganszene teilweise fließend. Die folgende Auswahl von Ereignissen beschreibt beispielhaft das Zusammenwirken dieser Strukturen und Akteure und verschafft einen kurzen Überblick über die Aktionsformen und Themenfelder unter Beteiligung neonazistischer Gruppierungen aus Niedersachsen. 16 Die JN haben sich auf ihrem Bundeskongress am 13.01.2018 in Junge Nationalisten umbenannt. 29 Volksbewegung Niedersachsen An einer Mahnwache zum 73. Jahrestag der Bombardierung der Stadt Dresden am 13.02.2018 in Vienenburg (Landkreis Goslar) beteiligten sich etwa 30 Angehörige der Jungen Nationalisten, der Partei Die Rechte sowie der Neonaziszene aus den Bereichen Harz, Hildesheim und Südniedersachsen. Als Redner trat u. a. ein führender Vertreter der inzwischen aufgelösten Gruppierung Volksbewegung Niedersachsen auf. Die ursprünglich unter der Bezeichnung Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen und später als Freundeskreis Thügida in Erscheinung getretene Volksbewegung Niedersachsen war seit dem Jahr 2015 eng in die Neonaziszene Südniedersachsen eingebunden. Ihre Aktivitäten zeigten sich in zahlreichen Propagandaaktionen, Kundgebungen und Demonstrationen. Zudem waren Mitglieder der Gruppierung wiederholt an gewalttätigen Auseinandersetzungen in den Landkreisen Göttingen und Northeim beteiligt. Zu einem darauf folgenden Rückgang ihrer Anhängerzahl führten neben Richtungsstreitigkeiten vor allem mehrere Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang, u. a. wegen des Vorwurfs der Bildung einer bewaffneten Gruppe. Kameradschaft Amsivaren Veranstalter eines am 24.02.2018 in Lingen/Ems durchgeführten Vortragsund Balladenabends 17 aus Solidarität mit der verurteilten Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel18 aus Nordrhein-Westfalen mit rund 100 Teilnehmern aus mehreren Bundesländern und den benachbarten Niederlanden war die Kameradschaft Amsivaren19. Bereits im Vorjahr war diese neue Gruppierung für ähnliche Veranstaltungen verantwortlich gewesen. Gegründet wurde die Kameradschaft im Jahr 2017 infolge der Bemühungen zur Restrukturierung des neonazistischen Personenpotenzials in den Landkreisen Emsland und Osnabrück. Für den 05.05.2018 organisierte sie eine Rechtsschulung mit anschließendem Balladenabend, die jedoch aufgrund polizeilicher Maßnahmen nur in stark eingeschränktem Rahmen stattfinden konnte. Zudem beteiligten sich Mitglieder der Kameradschaft in einheitlicher Bekleidung und unter Mitführung eines themenbezogenen Transparentes mit der Aufschrift "Europa erwache" und einem Zitat von Albert Leo Schlageter 20 ("Ihr werdet erleben, wie sie unser Land verschachern, um ihre eigene erbärmliche Macht zu sichern") an einer Demonstration der Partei Die Rechte am 14.04.2018 in Dortmund (Nordrhein-Westfalen). Ebenfalls unter Mitführung eines gruppenund themenbezogenen Transparentes mit der Aufschrift "Freiheit für Ursula Haverbeck - Es geht um den Preis, den man bereit ist zu zahlen" nahmen Angehörige der Amsivaren an einer Demonstration für die inhaftierte Haverbeck-Wetzel am 10.05.2018 in Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) teil.21 Aus gleichem Anlass hatte die Gruppierung bereits am 06.05.2018 eine Solidaritätsbekundung in den sozialen Medien verbreitet. Nordland Sanitätsdienst / Freies Oldenburg Exemplarisch für die zunehmende Bedeutung und Professionalisierung größerer Veranstaltungen mit Event-Charakter ist das am 20./21.04.2018 erstmals durchgeführte "Schild & Schwert"-Festival22 des Neonazis und stellvertretenden NPDBundesvorsitzenden Thorsten Heise aus Thüringen. An der zweitägigen Veranstaltung unter dem Titel "Schild & Schwert - Reconquista Europa", das neben Politikforen, Verkaufsund Infoständen auch eine "Tattoo-Convention", Kampfsportvorführungen sowie Konzerte bekannter rechtsextremistischer Bands umfasste, nahmen in der Spitze rund 1.300 Angehörige der neonazistischen und subkulturellen Szene teil. Das Veranstaltungskonzept ist der Versuch, Politik, Ideologie und rechtsextremistischen Lifestyle miteinander zu verbinden. Unter den niedersächsischen Teilnehmern befanden sich auch Angehörige der Neonaziszene Nordenham, die seit Mitte des Jahres 2017 unter der Bezeichnung Nordland Sanitätsdienst medizinische Unterstützung im Rahmen rechtsextremistischer Veranstaltungen anbieten. Hierzu zählten im Jahr 2018 diverse Großveranstaltungen mit teilweise mehr als tausend Besuchern. Beispiele waren im April und November die beiden "Schild & Schwert"-Festivals in Ostritz (Sachsen)23, im Juni das Rechtsrockfestival "Tage der nationalen Bewegung" in Themar (Thüringen) oder Konzerte wie im Oktober "Rock gegen Überfremdung" in Apolda (Thüringen) und Demonstrationen wie im Juni der "Tag der deutschen Zukunft" in Goslar, aber auch im August das Heß-Gedenken in Berlin und Kulturveranstaltungen wie am 03.10.2018 eine vom niedersächsischen Landesverband der Partei Die Rechte und Angehörigen der Neonaziszene durchgeführte Wanderung zum "Kreuz des deutschen Ostens" bei Bad Harzburg (Landkreis Goslar). 17 Siehe Kapitel 2.4, "Rechtsextremistische Konzerte und Liederabende in Niedersachsen". 18 Siehe Kapitel 2.10, "Solidaritätsbekundungen für Holocaust-Leugnerin". 19 Der Name geht auf eine antike Bezeichnung der Bewohner des Emslandes zurück. 20 Albert Leo Schlageter (Jg. 1894) war Soldat im Ersten Weltkrieg und in der Zeit danach Angehöriger verschiedener Freikorps sowie Mitglied der NSDAP-Tarnorganisation Großdeutsche Arbeiterpartei. Während der französisch-belgischen Ruhrbesetzung war er militanter Aktivist und wurde wegen Spionage und mehrerer Sprengstoffanschläge von einem französischen Militärgericht zum Tode verurteilt und am 26.05.1923 auf der Golzheimer Heide in Düsseldorf hingerichtet. Die NS-Propaganda erhob ihn später als "ersten Soldaten des Dritten Reiches" zur Märtyrerfigur und begründete einen "Schlageter-Kult", der sich bis heute in rechtextremistischen Kreisen hält. 21 Siehe Kapitel 2.9, "Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum". 22 Siehe Kapitel 2.8, "Erstes 'Schild & Schwert'-Festival im April 2018". 23 Siehe Kapitel 2.8, "Zweites 'Schild & Schwert'-Festival im November 2018". 30 Regionale Verbindungen der Neonaziszene Nordenham bestehen zur Gruppierung Freies Oldenburg, die ihre Agitation insbesondere gegen die Asylund Flüchtlingspolitik richtet und diese vor allem in den sozialen Medien verbreitet, vereinzelt aber auch in Form von Plakataktionen und Flugblattverteilungen. In zahlreichen Internetbeiträgen werden Asylbewerber und Flüchtlinge sowie generell Menschen mit Migrationshintergrund zumeist in fremdenfeindlicher und rassistischer Diktion für einen vermeintlichen Anstieg der Kriminalität verantwortlich gemacht. Widerstand Ostheide / Sektion Nordland Demonstrationen sind für die neonazistische Szene das wichtigste Mittel, um ihr ideologisches Anliegen in die Öffentlichkeit zu tragen und um sich gleichzeitig als Bewegung zu präsentieren. Demonstrationen können als Indikator für die thematische Schwerpunktsetzung und die Mobilisierungsfähigkeit der rechtsextremistischen Szene angesehen werden. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Bereitschaft zur Demonstrationsteilnahme in den letzten Jahren nachgelassen hat. Einen Beleg liefert die seit mehreren Jahren rückläufige Gesamtzahl der Teilnehmer an den traditionell zum 1. Mai von rechtsextremistischen Parteien durchgeführten Demonstrationen. In Chemnitz (Sachsen) beteiligten sich an einer von der Partei Der III. Weg angemeldeten Demonstration unter dem Motto "Kapitalismus zerschlagen - Für Familie, Heimat, Tradition" etwa 650 Rechtsextremisten, von denen eine Vielzahl in einheitlichen roten T-Shirts auftrat, darunter insbesondere die Anhänger der Partei. Aus Niedersachsen konnten Mitglieder der Gruppierung Widerstand Ostheide aus dem Bereich Lüneburg als Teilnehmer festgestellt werden. Größeren Zuspruch erfuhr die als Gemeinschaftsveranstaltung von NPD und Die Rechte beworbene Demonstration unter dem Motto "Soziale Gerechtigkeit für alle Deutschen" in Erfurt (Thüringen). Unter den rund 700 Teilnehmern waren auch niedersächsische Angehörige der NPD/JN und der Partei Die Rechte sowie der neonazistischen Szene aus Braunschweig, Hannover, Hildesheim und den Bereichen Harz und Südniedersachsen. Vertreten war hier zudem die Gruppierung Sektion Nordland, in der sich Rechtsextremisten aus Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zusammengeschlossen haben. Die Gruppierung tritt seit dem Jahr 2016 regelmäßig und vorrangig bei Demonstrationen im asylund fremdenfeindlichen Kontext durch Transparente, Fahnen und einheitliche Kleidung in Erscheinung. Allerdings sind seit Mitte des Jahres 2018 nur noch sporadisch Auftritte einzelner Mitglieder zu verzeichnen, was genauso wie die Löschung der Internetpräsenz in den sozialen Medien auf einen Zerfall der Gruppierung Sektion Nordland hindeutet. Kollektiv Nordharz Am 02.06.2018 beteiligten sich etwa 250 Rechtsextremisten an der Abschlussdemonstration zum "Tag der deutschen Zukunft" (TddZ) in Goslar.24 Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung dieser Veranstaltung liefern ein Beispiel für eine taktische Flexibilität der rechtsextremistischen Szene. Hintergrund sind zum einen die Sorge vor möglichen Verbotsmaßnahmen durch die zuständigen Behörden, zum anderen aber auch strukturelle Defizite und interne Differenzen. Im Jahr 2017 übernahm die neonazistische Gruppierung Kollektiv Nordharz die Organisation der Kampagne zum TddZ, ehe sie sich im Januar 2018 selbst auflöste, nur um gleichzeitig die Gründung des Kreisverbandes Süd-Ost Niedersachsen der Partei Die Rechte bekannt zu geben. 25 Dieser Kreisverband war dann auch für die Durchführung des TddZ in Goslar verantwortlich. Nach Abschluss der Veranstaltung konnten jedoch faktisch keine weiteren Aktivitäten des Kreisverbandes mehr festgestellt werden. Stattdessen traten die Mitglieder fortan in überregionalen Zusammenhängen der Jungen Nationalisten sowie unter der regionalen Bezeichnung Patriotisches Goslar in Erscheinung. Das zugrunde liegende Personenpotenzial und die maßgeblichen Akteure blieben trotz unterschiedlicher Bezeichnungen nahezu identisch. Leuchtfeuer Ostfriesland / Aktionsgruppe Ostfriesland Typische Beispiele für überwiegend in den sozialen Medien aktive Gruppierungen der neonazistischen Szene sind die Internetpräsenzen von Leuchtfeuer Ostfriesland und der Aktionsgruppe Ostfriesland. So wird auf deren Facebook-Seiten nicht nur die Wehrmacht glorifiziert, sondern auch eine Revolution nach Vorbild des historischen Nationalsozialismus propagiert. Zudem wurden insbesondere im Zuge der Ratifizierung des UN-Migrationspaktes im Dezember 2018 wiederholt Verschwörungstheorien im Hinblick auf eine vermeintliche Masseneinwanderung verbreitet. In diesem Kontext sind auch öffentlichkeitswirksame Aktionen der Aktionsgruppe Ostfriesland im Juli und August zu sehen. Im Rahmen der "Aktion Tatort" wurden an verschiedenen Bushaltestellen Opferskizzen und blutsymbolisierende Farbspritzer sowie Plakate angebracht, u. a. mit der Aufschrift "An euren Händen klebt Blut. Wir vergessen keines der deutschen Opfer!!!! - Aktionsgruppe Ostfriesland". Weiterhin wurden im Rahmen der Initiative "Kein Vergessen, kein Verge24 Siehe Kapitel 2.9, "Aktivitäten der niedersächsischen Parteigliederungen". 25 Siehe Kapitel 2.9, "Aktivitäten der niedersächsischen Parteigliederungen". 31 ben" 20 Holzkreuze mit den Namen weiblicher Opfer von Tötungsdelikten im öffentlichen Raum aufgestellt, die vermeintlich oder auch tatsächlich durch Personen mit Migrationshintergrund begangen wurden. Kameradschaft Einbeck / Neonaziszene Göttingen Zu den zentralen Kundgebungen der neonazistischen Szene im Bundesgebiet zählt auch der Gedenkmarsch "Recht statt Rache - Mord verjährt nicht - Gebt die Akten frei", der in Berlin am 18.08.2018 zum zweiten Mal durchgeführt wurde. Gefordert wird dabei die Herausgabe der Akten des britischen Geheimdienstes im Zusammenhang mit dem Ableben des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß im Jahr 1988 während seiner Haftzeit im Kriegsverbrechergefängnis Spandau (Berlin). Bei Angehörigen der rechtsextremistischen Szene bestehen Zweifel, ob sich Heß tatsächlich selbst das Leben nahm. Plausibler erscheint ihnen dessen Ermordung durch den britischen Geheimdienst. Von der Szene selbst wird Heß wegen seines Vermittlungsversuches zwischen Deutschland und England im Verlauf des Zweiten Weltkrieges als "Märtyrer für den Frieden" verherrlicht. Unter den insgesamt etwa 680 Rechtsextremisten verschiedener Organisationen und Parteien befanden sich auch zahlreiche Angehörige der neonazistischen Szene aus Niedersachsen. Vertreter der Jungen Nationalisten aus Braunschweig, Hildesheim und dem Harz trugen das Fronttransparent der Nationalen Sozialisten Berlin mit dem von Heß vor dem Nürnberger Kriegsverbrecherprozess formulierten Ausspruch "Ich bereue nichts", während sich Vertreter der Neonaziszene aus Südniedersachsen hinter dem bei öffentlichen Veranstaltungen regelmäßig mitgeführten Transparent der Kameradschaft Northeim versammelten. Bei diesem Transparent handelt es sich um ein Relikt aus der Zeit der ehemaligen Kameradschaft um Thorsten Heise. Trotz des Umzuges Heises ins thüringische Eichsfeld bestehen die Verbindungen im Dreiländereck Niedersachsen, Hessen, Thüringen fort. Das Transparent bringt diese nach wie vor bestehende traditionswahrende und identitätsstiftende Bedeutung für die regionale Szene zum Ausdruck. Zu diesem Personenkreis zählen auf niedersächsischer Seite gegenwärtig die Kameradschaft Einbeck und die Neonaziszene Göttingen. Deren Mitglieder wirkten im vergangenen Jahr unterstützend bei diversen Veranstaltungen mit, die von Heise organisierten wurden, u. a. bei den an Heises Wohnsitz in Fretterode (Thüringen) regelmäßig stattfindenden Vortragsund Zeitzeugenabenden, bei den "Schild & Schwert"-Festivals in Ostritz (Sachsen) oder beim sogenannten Eichsfeldtag in Leinefelde (Thüringen). Anders als der informelle Personenzusammenschluss der Neonaziszene Göttingen weist die Kameradschaft Einbeck aufgrund ihrer Internetpräsenzen und des Tragens einheitlicher T-Shirts auch formale Strukturen auf, die durch das öffentliche Auftreten der Kameradschaftsangehörigen auf örtlicher Ebene untermauert werden. Neben der versuchten Störung einer Veranstaltung der asylbefürwortenden Initiative "Seebrücke" am 21.07.2018 führten insgesamt etwa 25 Rechtsextremisten am 18.12.2018 eine Spontankundgebung vor einem Lokal in Einbeck (Landkreis Northeim) durch, in dem zeitgleich eine Informationsveranstaltung über die regionale rechtsextremistische Szene stattfand. Unter den Demonstranten waren auch Mitglieder der Kameradschaft Einbeck sowie Neonazis aus dem Harz und ehemalige Angehörige der Gruppierung Volksbewegung Niedersachsen. Nordadler Einen Beleg für das Gewaltpotenzial in weiten Teilen der Neonaziszene liefert exemplarisch die Gruppierung Nordadler, die nach eigenem Bekunden dem Nationalsozialismus in Deutschland zum Wiedererstarken verhelfen will. Zur Erreichung ihrer Ziele werden auch Anschläge auf politische Gegner in Erwägung gezogen und versucht, neben Waffen und Munition auch Materialien zum Bau von Brandund Sprengvorrichtungen zu beschaffen. Vor diesem Hintergrund hat der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung eingeleitet. Zur Objektivierung der Verdachtsmomente, u. a. wegen des Verdachts auf illegalen Waffenbesitz, fanden am 17.04.2018 sowie zuletzt am 17.11.2018 Durchsuchungsmaßnahmen statt. Betroffen waren die Wohnungen der Beschuldigten wie auch ein von der Gruppierung als Siedlungsprojekt unterhaltenes Objekt in Mackenrode (Thüringen). Neben Gegenständen wie Schreckschuss-, Reizund Signalwaffen wurden auch jeweils diverse Datenträger und schriftliche Unterlagen sichergestellt. Adrenalin BS Nach dem mutmaßlich durch Asylbewerber zu verantwortenden gewaltsamen Tod eines 35-jährigen Deutschen im Rahmen des Stadtfestes in Chemnitz (Sachsen) am 26.08.2018 kam es unmittelbar nach Bekanntwerden der Tat sowie in den Folgetagen zu massiven Protesten in der Stadt selbst, aber auch andernorts im Bundesgebiet. Insbesondere über die sozialen Medien versuchten Akteure unterschiedlicher Spektren des Rechtsextremismus, die Tat als Beleg ihrer asylund fremdenfeindlichen Propaganda zu nutzen und die eigenen Anhänger in teilweise aggressiver Weise zu mobilisieren. Unter den zahlreichen Angehörigen der rechtsextremistischen Szene, die sich an den Demonstrationen in Chemnitz beteiligten, befanden sich aus Niedersachsen sowohl Mitglieder der Jungen Nationalisten als auch gewaltbereite Angehörige 32 der neonazistischen Szene. Hervorzuheben ist hier ein Personenzusammenschluss aus dem Bereich Braunschweig, der seitdem unter der Bezeichnung Adrenalin BS oder auch als Adrenalin 381 firmiert. Die Angehörigen dieser Gruppierung traten bereits in der Vergangenheit als rechtsextremistische Gewalttäter in Erscheinung. In den sozialen Medien präsentieren sie sich als Kampfsportler und Straßenkämpfer, die ganz bewusst die Konfrontation mit Angehörigen der Antifa suchen. "Kampf der Nibelungen" Kampfsport und der dazugehörige Lifestyle haben sich innerhalb der rechtsextremistischen Szene zu einem identitätsstiftenden Faktor mit organisationsübergreifender Anziehungskraft entwickelt. Dies gilt insbesondere für einen bestimmten Teil des Neonazismus, der sich selbst als Avantgarde versteht. In Kampfsportseminaren werden Angehörige der rechtsextremistischen Szene auf lokaler Ebene mit den Grundtechniken verschiedener Kampfsportarten vertraut gemacht, die ihnen in professionell organisierten Kampfsport-Events vorgeführt werden. Beispiel hierfür ist die Veranstaltung "Tiwaz - Kampf der freien Männer" am 09.06.2018 in Grünhain-Beierfeld (Sachsen). Ursprung und Mittelpunkt dieser Entwicklung ist die seit dem Jahr 2013 jährlich stattfindende Veranstaltung "Kampf der Nibelungen". Ziel der Organisatoren sei es, "einen neuen Menschenschlag heranzuziehen", wie es auf der Facebook-Seite heißt. 26 "Kampfsport bedeutet für uns ... Vertrauen in die eigene Stärke und die eigenen Fähigkeiten zu erlangen, die jedem innewohnende Trägheit zu überwinden und Bequemlichkeit durch Enthusiasmus und Ehrgeiz zu ersetzen. ... Umso mehr sehen wir den Schlüssel zum Erfolg ... - egal ob im sportlichen, politischen oder persönlichem Sinne - in den Faktoren Wille, Disziplin und Fleiß. Wir sind der Überzeugung, dass unsere Leidenschaft zum Sport fest zusammenstehende Gemeinschaften formt, welche in der Tiefe ihrer Bindung in der von Materialismus und grenzenloser, individueller Selbstverwirklichung bestimmten demokratischen Gesellschaften selten zu finden sind. Der Kampf der Nibelungen will daher allen Sportlern und Sport-Anhängern, die sich nach einer Alternative zum vorherrschenden ehrund wertelosen Zeitgeist sehnen, eine Bühne bieten. Beteiligt euch, besucht unsere Veranstaltungen oder tretet selber aktiv an, kommt mit anderen Sportlern in Kontakt und animiert über euer Vorbild andere dazu, dem System der Versager, der Heuchler und der Schwächlinge den Rücken zu kehren." (Internetseite "Kampf der Nibelungen", 10.01.2019) Am 13.10.2018 wurde in Ostritz (Sachsen) zum sechsten Mal der "Kampf der Nibelungen" durchgeführt und erstmals auch offiziell angemeldet. Die Veranstaltung konnte mit insgesamt rund 850 Besuchern und etwa 40 Kämpfern aus Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Österreich, Tschechien und der Ukraine erneut steigendes Interesse verzeichnen. Allgemein sind Kampfsportveranstaltungen mittlerweile fester Bestandteil größerer rechtsextremistischer Veranstaltungen. Beispiele sind die bereits erwähnten "Schild & Schwert"-Festivals oder der sogenannte Gemeinschaftstag "Jugend im Sturm" der Partei Der III. Weg am 07.07.2018 in Kirchheim (Thüringen). Auch unter niedersächsischen Rechtsextremisten besitzt der Kampfsportbereich eine Attraktivität, die sich im Besuch entsprechender Veranstaltungen äußert. "Helden sterben nie" Ideologisch gefestigt zeigen sich die Verantwortlichen der Initiative "Helden sterben nie", die u. a. aus dem östlichen Niedersachsen stammen. Aufgrund ihrer teilweise langjährigen Zugehörigkeit zur neonazistischen Szene sind sie eng mit anderen Szeneangehörigen aus dem Bundesgebiet vernetzt. In den regelmäßig organisierten Zeitzeugenvorträgen mit zum Teil über 100 Zuhörenden werden das deutsche Soldatentum glorifiziert, die Verbrechen der Wehrmacht relativiert und der historische Nationalsozialismus verharmlost. Die Vorträge dienen letztlich der ideologischen Untermauerung und der Förderung des Zusammenhalts innerhalb der neonazistischen Szene. "Wir haben es uns zur Aufgabe gesetzt, so viele Veteranen/Zeitzeugen wie möglich zu uns zu holen und ihre Erlebnisse und Erinnerungen erzählen zu lassen. Diese dürfen einfach nicht verloren gehen und im Sand der Zeit versiegen. Die wenigen, die die Wahrheit noch kennen und vor allem miterlebt haben, müssen unbedingt zu Wort kommen und so viele Menschen wie möglich erreichen. Wir sind bemüht, alle Vorträge aufzuzeichnen, damit auch die Nachwelt noch die Möglichkeit hat, diese wichtigen und wertvollen Vorträge zu sehen." (Flugblatt der Initiative "Helden sterben nie") 26 Facebook-Seite "Kampf der Nibelungen" vom 21.10.2018. 33 "Heldengedenken" Um eine Glorifizierung der Wehrmacht geht es auch beim sogenannten "Heldengedenken", das regelmäßig im November aus Anlass des Volkstrauertages stattfindet. Am 18.11.2018 führten niedersächsische Rechtsextremisten auch in diesem Jahr vereinzelt Kranzniederlegungen und Gedenkaktionen durch. Bei einer Kranzniederlegung an der Gedenkstätte im Peiner Stadtwald waren insgesamt etwa 30 Angehörige der rechtsextremistischen Szene zugegen. Unter den Teilnehmenden befanden sich Mitglieder der NPD und deren Jugendorganisation Junge Nationalisten sowie Angehörige der neonazistischen Szene aus Braunschweig, Gifhorn, Hannover, Helmstedt, Hildesheim und dem Harz. Am Ehrenmal für die Gefallenen der Weltkriege legten die Teilnehmer - begleitet von Trommeln und unter Mitführung von Fackeln - einen Kranz mit der Schleifenaufschrift "Den Toten unseres Volkes - Junge Nationalisten" ab. Kurz darauf wurde die Versammlung von Polizeikräften aufgelöst. Die Veranstaltung zeigt einerseits exemplarisch die seit Jahren zu beobachtende Verzahnung der verschiedenen Bereiche der niedersächsischen rechtsextremistischen Szene. Andererseits ist sie ein Beleg für den ebenfalls seit Jahren zu verzeichnenden sinkenden Stellenwert des ehemals mit hoher identitätsstiftender und symbolträchtiger Bedeutung versehenen "Heldengedenken" am Volkstrauertag. Trotz der geringen Anzahl von Teilnehmenden, die noch dazu aus weiten Teilen Niedersachsens angereist waren, handelte es sich bei der Versammlung in Peine um die teilnehmerstärkste unter den ohnehin wenigen Veranstaltungen in Niedersachsen. Entsprechend fügen sich die Veranstaltungen und Aktivitäten in das bestehende Aktionsniveau der rechtsextremistischen Szene zum Volkstrauertag ein, das in Niedersachsen bereits seit einigen Jahren auf geringem Niveau stagniert. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die bereits seit einigen Jahren anhaltende personelle und aktionistische Stagnation der neonazistischen Szene dauerte im Jahr 2018 fort. Ausschlaggebend sind Attraktivitätsverlust und mangelnde Anschlussfähigkeit infolge einer unzeitgemäßen und vergangenheitsbezogenen ideologischen Verengung auf den historischen Nationalsozialismus. Gruppierungen stellten ihre Aktivitäten ein, verzichteten auf politisch geprägte Aktionen, reduzierten diese auf ein öffentlich nicht wahrnehmbares Maß oder sind lediglich noch virtuell präsent. Die Entstehung neuer Gruppierungen war hingegen nur in wenigen Einzelfällen zu beobachten. Durch das Fehlen einer Koordinierung oder Steuerung der politischen Aktivitäten vollzieht sich die Entwicklung der neonazistischen Szene in Niedersachsen uneinheitlich. Dies spiegelt sich einerseits in der reinen Größe der Gruppierungen und zumeist losen Netzwerke wider, andererseits in der von den verbliebenen lokalen oder regionalen Strukturen unterschiedlich praktizierten Zusammenarbeit untereinander. Kooperationen über teilweise große räumliche Entfernungen sind ebenso feststellbar wie verschiedene Konstellationen mit Personen und Strukturen anderer Spektren. So sind in zahlreichen Fällen Schnittmengen zu den Parteien Die Rechte, Der III. Weg sowie zur NPD oder zu deren Jugendorganisation Junge Nationalisten (JN) zu beobachten, die jedoch häufig auf persönlichen Kennverhältnissen beruhen. Daneben bestehen Kontakte zu überwiegend subkulturell geprägten Bruderschaften wie Nordic 12 (Bremer Umland), Brigade 8 (Hannover) und Blood Brother Nation (Oldenburg und Vechta) oder zur rechtsextremistisch beeinflussten Hooliganszene. Nur durch diese Kooperationen scheint es der neonazistischen Szene derzeit möglich, das grundsätzlich schwindende Mobilisierungspotenzial oberflächlich zu kompensieren. Ungeachtet dessen dürfte von der Neonaziszene weiterhin die Vorstellung von einer rassistisch verstandenen homogenen Volksgemeinschaft als idealtypischer, zeitlos moderner Gegenentwurf zur liberalen und multikulturellen Gesellschaft gesehen und propagiert werden. Anhänger der neonazistischen Szene werden deshalb auch zukünftig versuchen, die daraus resultierenden fremdenfeindlichen und rassistischen Überzeugungen verschärft in den gesellschaftlichen Diskurs zur Flüchtlingsund Einwanderungsthematik einfließen zu lassen. Es besteht hierdurch die abstrakte Gefahr einer weiteren Radikalisierung, die in Gewalttaten gegen Asylsuchende und Flüchtlingsunterkünfte, aber auch gegen Helferinnen und Helfer sowie gegen Politikerinnen und Politiker münden kann. 2.6 Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) Gründung / Oktober 2012; als eingetragener Verein mit Sitz in Paderborn (Nordrhein-Westfalen) seit Bestehen seit August 2014: Identitäre Bewegung Deutschland e. V. Struktur / Bundesweit diverse Regionalund Ortsgruppen; Schwerpunkte in Niedersachsen sind der Repräsentanz Raum Hannover-Hildesheim-Braunschweig sowie der Raum Lüneburg 34 Mitglieder / Anhänger Bund: 600 Land: 50 / Unterstützer Veröffentlichungen Eigene Internetseite (Allgemeines) mit Verlinkungen zu Internetpräsentationen herausragender Kampagnen ("Defend Europe", "Kein Opfer ist vergessen"). Die einzelnen Regionalund Ortsgruppen sind mit eigenen Profilseiten auch in einzelnen Sozialen Netzwerken zu finden. Kurzportrait / Ziele Die Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) ist eine aktivistische Gemeinschaft im europäischen Rechtsextremismus, deren Vertreter auch in Niedersachsen lokale Untergruppen gebildet haben. Die IBD ist in einer netzwerkähnlichen Struktur organisiert und basiert auf Personenzusammenschlüssen vor allem jüngerer Menschen zwischen 18 und 30 Jahren. Ideologisch wird die IBD dem Umfeld der Neuen Rechten27 zugeordnet und gehört zu einem intellektuell geprägten Spektrum im organisierten Rechtsextremismus, das sich auf die antidemokratischen Theoretiker der "Konservativen Revolution" beruft. Belege hierfür sind ihre programmatischen Positionierungen und ihr ideologisches Konzept der "ethnokulturellen Identität", aber auch diverse europaweite Kontakte zu Personen und Organisationen der Neuen Rechten. Im Gegensatz zu den Denkzirkeln der Neuen Rechten führt die IBD jedoch auch konkrete Aktionen durch und verbreitet diese anschließend medial aufbereitet im Internet. Finanzierung Die IBD finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und dem Verkauf von Artikeln im Internetshop der Organisation. Die eigene Vermarktung erfolgt über eine Internetseite. Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Die IBD versteht sich als Ableger der Identitären Bewegung Österreich und der französischen Jugendorganisation Generation Identitaire (GI). Insbesondere die GI diente der IBD in ihrer Gründungsphase als Vorbild für eigene Aktivitäten. Bei der GI handelt es sich um die Jugendorganisation des Bloc identitaire, der die Nachfolgeorganisation der aufgrund rassistischer und gewalttätiger Aktivitäten im Jahr 2002 verbotenen Gruppierung Unite radicale darstellt und von den französischen Behörden als rechtsextremistisch eingestuft wird. Erkennungszeichen der Identitären Bewegung ist das Lambda, der elfte Buchstabe des griechischen Alphabets, in einem Kreis. Das Symbol war im antiken Griechenland das Erkennungsmerkmal der Spartaner, die u. a. im 5. Jahrhundert v. Chr. gegen die Invasion der Perser kämpften. In Anlehnung an den US-amerikanischen Kinofilm "300" wird der Bezug zu den Soldaten des spartanischen Heeres hergestellt, die auf ihren Schilden das Lambda trugen. Die Mitglieder der Identitären Bewegung sehen sich in der Tradition der Spartaner und tragen dies mit der Verwendung des Lambda öffentlich zur Schau. Die IBD betrachtet sich als Bestandteil einer europaweiten Bewegung. Ihr Ziel ist es, die europäische Jugend im Kampf für die ihrer Meinung nach bedrohte Freiheit und kulturelle Identität zu vereinen. Ihre vornehmliche Aufgabe sieht die IBD folglich in der Verteidigung und Bewahrung von "Heimat, Freiheit, Tradition". An erster Stelle stehe hierbei der Erhalt der "ethnokulturellen Identität", die durch einen befürchteten "demographischen Kollaps" sowie durch angebliche "Massenzuwanderung" und "Islamisierung" bedroht sei. Das Konzept der "ethnokulturellen Identität" bezeichnet dabei einen völkischen Nationalismus bzw. Regionalismus im europäischen Kontext. In Anlehnung an den Franzosen Alain de Benoist, der einer der maßgeblichen Vordenker der Neuen Rechten in Europa ist, wird darunter eine ethnische, religiöse und kulturelle Prägung von Gemeinschaften und ganzen Völkern verstanden, durch die allein sich die Identität des Einzelnen definiere. Die IBD richtet sich deshalb vehement gegen Multikulturalismus und propagiert einen europäischen Ethnopluralismus, der erstens die vermeintlich zu verteidigenden kulturellen und zugleich angeblich naturgegebenen Unterschiede zwischen ethnischen Gruppen im Sinne eines kulturellen Rassismus begründet und der zweitens dementsprechend die strikte räumliche und kulturelle Trennung unterschiedlicher Ethnien fordert. Die Positionen der IBD sind vor allem von einer zum antimuslimischen Rassismus tendierenden Islamfeindlichkeit geprägt. Die IBD behauptet eine Unvereinbarkeit und Feindschaft der Muslime mit der einheimischen Bevölkerung und schreibt ihnen unabänderliche Wesensmerkmale (frauenfeindlich, unehrlich, machtbesessen usw.) pauschal zu. Ethnische Zugehörigkeiten werden auf diese Weise kulturalisiert und 27 Die mit dem Begriff Neue Rechte bezeichnete ideologische Strömung beruft sich auf die "Konservative Revolution", eine intellektuelle Strömung antidemokratischen Denkens in der Weimarer Republik. Der Begriff wird aber nicht einheitlich verwendet. Manche Autoren erfassen mit diesem Begriff den um Theoriebildung bemühten Teil des Rechtsextremismus in seiner Gesamtheit. 35 religiös überhöht, auch um an bestehende fremdenund islamfeindliche Ressentiments in der Bevölkerung anknüpfen zu können. Hiermit richtet Sie sich die IBD gegen die im Grundgesetz verbrieften Freiheits-, Gleichheitsund Menschenrechte (Art. 1 - 4 GG) und ist damit verfassungsfeindlich (SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG). Seit die IBD im September 2014 ihre Kampagnenfelder auf das Thema Asylsuchende ausgeweitet hat, ist eine weitere Radikalisierung festzustellen. Nach Meinung der Identitären sind die Asylsuchenden in ihrer großen Mehrzahl "aggressive Kolonisatoren, die die indigene Bevölkerung immer weiter verdrängen und nicht integrierbar sind". Im Zuge der Asylpolitik der Bundesregierung fokussierte sich die IBD unter Initiierung der Kampagne "Großer Austausch" fortan auf dieses Themenfeld. Im Jahr 2016 wurde die Kampagne mit der Forderung nach "Remigration" weitergeführt und wiederholt mit dem Hinweis auf eine angeblich gestiegene Bedrohungslage durch "Kriminelle und Terroristen" im Zuge der vermeintlichen "Islamisierung" Deutschlands und Europas verbunden: "Ihr habt gesagt, unter den Einreisenden sind keine Terroristen und Kriminellen. Nun müssen wir die Schande von Köln und das Blut von Ansbach, Würzburg und Berlin beklagen. ... Dafür gibt es nur eine Lösung, Grenzen dicht und #Remigration. Wir haben die Mittel dazu." (Internetseite der IBD, 03.01.2019) 2017 wurden durch die Identitäre Bewegung auch die Folgen terroristischer Anschläge innerhalb Europas benutzt, um Asylsuchende (insbesondere Muslime) pauschal zu kriminalisieren. Dies verdeutlicht auch die Kampagne des Jahres 2017 mit dem Titel "Kein Opfer ist vergessen": "Die Zahl der Toten, die Multikulti und Masseneinwanderung inzwischen gefordert haben, ist vor allem in den letzten Jahren enorm angestiegen. ... Es sind von der Regierung zugelassene oder sogar geförderte Verbrechen gegen das eigene Staatsvolk." (Internetseite der Kampagne "Kein Opfer ist vergessen") In Erweiterung ihres Kampagnenfeldes zum Thema Asylsuchende startete die Identitäre Bewegung (IB) bereits im Jahr 2017 ihre Kampagne "Defend Europe - Grenzen schützen", die im Jahr 2018 fortgesetzt wurde. Die Kampagne soll auf die "Problematik der illegalen Migration" und den damit angeblichen "schleichenden Verlust der inneren Sicherheit und staatlichen Ordnung" hinweisen. Hierdurch soll zusammen mit den wiederholten Hinweisen auf, in der Bundesrepublik durch Asylsuchende begangene Straftaten, insbesondere versucht werden, den Zuzug von Muslimen allgemein als Ursache für Terror, ansteigende Kriminalität und den gesellschaftlichen Niedergang darzustellen. "Importierte Kriminalität und Einschränkung der Meinungsfreiheit! ... Wehr dich und werde aktiv! (Twitter-Account der IB Niedersachsen vom 21.04.2018) Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Fremdenfeindliche Aktion während des Hannover-Marathons Am 08.04.2018 zeigten Aktivisten der IB Niedersachsen an der Strecke des Hannover-Marathons ein Banner mit der Aufschrift "DIE ANGST LÄUFT MIT". Zudem wurden Plakate mit der Aufschrift "MULTIKULTI = TERRORGEFAHR" entlang der Laufstrecke aufgehängt. Hiermit wollten die Aktivisten "auf die Sicherheitslage in unserem Land aufmerksam machen". Hintergrund sei die "Terrorgefahr, der man heute bei Großveranstaltungen ausgesetzt ist", so die IB. Die Aktion wurde im Anschluss mit einem kurzen Statement in den sozialen Medien verbreitet: "In Berlin wurde ein Anschlag gerade noch verhindert. Wir wollen diese Zustände weder für Berlin noch Hannover noch für andere Städte in Europa! Die Terrorgefahr ist eine importierte Gefahr." (Facebook-Seite und Twitter-Account der IB Niedersachsen vom 08.04.2018) Fortsetzung der medienwirksamen Kampagne "Defend Europe" der Identitären Bewegung im April 2018 Im Mai 2017 starteten Aktivisten der Identitären Bewegung aus Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich die Mission "Defend Europe" im Mittelmeer, indem sie versuchten, ein Schiff der Hilfsorganisation SOS Mediterranee im Hafen von Catania (Italien) mittels eines Schlauchbootes an der Weiterfahrt zu hindern. Die Kampagne "zur Rettung und Verteidigung Europas" hatte sich zum Ziel gesetzt, mit einem eigenen Schiff "die skandalösen Aktivitäten der NGOs für die ganze Welt 36 sichtbar zu machen"28 und "illegale Migranten davon abzubringen, auch nur einen Fuß auf unseren Kontinent zu setzen."29 Hierfür wollten die Aktivisten von einem eigenen Boot aus mit der libyschen Küstenwache zusammenarbeiten und diese auf im Mittelmeer treibende Flüchtlingsboote aufmerksam machen, um die Bootsinsassen wieder nach Nordafrika zurückzubringen und die Boote zu zerstören. Am 21.04.2018 informierte die Identitäre Bewegung in den sozialen Medien über die Fortsetzung der Kampagne "Defend Europe" mit einer Aktion in den französischen Alpen. An jenem Tag hätten sich in den frühen Morgenstunden rund "100 Aktivisten der Identitären Bewegung aus ganz Europa" auf den Weg gemacht, "um den Gebirgspass Col de l'Echelle zu besetzen." Ziel sei es gewesen, eine weitere Migration von Italien aus nach Frankreich zu verhindern. 30 Im Anschluss berichtete die IBD auch über diese Aktionen in den sozialen Medien. Allen Veröffentlichungen war ein Aufruf bzw. ein Link beigefügt, der auf die Spenden-Internetseite der Identitären Bewegung verwies. Einzelne Textbeiträge wurden in bis zu sieben Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Schwedisch, Tschechisch und Ungarisch,) veröffentlicht.31 Dem umfangreichen Bildund Videomaterial zufolge kamen bei der Aktion neben den üblichen Plakaten und Flaggen auch ein symbolischer Absperrzaun sowie Drohnen, mehrere Kraftfahrzeuge und sogar zwei Hubschrauber zum Einsatz. Im Mittelpunkt stand ein übergroßes Transparent mit der Aufschrift "CLOSED BORDER - YOU WILL NOT MAKE EUROPE HOME! NO WAY BACK - BACK TO YOUR HOMELAND!"32 Alle Aktivisten trugen einheitliche Kleidung mit dem Logo der Kampagne "Defend Europe". Auch niedersächsische Teilnehmer konnten bei der Aktion festgestellt werden. Sperre der Facebookund Instagram-Profilseiten der Identitären Bewegung (IB) Ende Mai 2018 sperrte der Facebook-Konzern diverse Profilseiten der Identitären Bewegung. Betroffen waren die Profile auf Facebook selbst, aber auch Profile auf dem zum Unternehmen gehörenden Fotodienst Instagram. Eine FacebookSprecherin begründete die Löschung damit, dass "Organisationen, die organisierten Hass verbreiten, weder auf Facebook noch auf Instagram erlaubt sind". Neben der Identitären Bewegung Deutschland betraf die Löschung auch diverse regionale und lokale Ableger, wie z. B. die Seiten der IB Niedersachsen. Über den Kurznachrichtendienst Twitter kündigten die Leiter der IBD und der IB Österreich, Daniel Fiß und Martin Sellner, an 33, gegen die Sperrungen juristisch vorgehen zu wollen. Bis zu einem Ergebnis werde die IB jedoch auf "alternative Netzwerke" ausweichen. Die Entwicklung einer "patriotischen App" zur Vernetzung wurde angekündigt. Zudem wolle man nun den Fokus auf professionell erstellte YouTubeVideos setzen. Fremdenfeindliche Aktion in der Lüneburger Altstadt Am 14.06.2018 stellten Mitglieder der Identitären Bewegung in der Lüneburger Altstadt einen "Tatort" nach. Hierbei lagen zwei, mit Kunstblut verschmierte, junge Frauen auf dem Straßenpflaster. Flankiert wurden sie von zwei männlichen Personen in Spurensicherungsanzügen. Der "Tatort" wurde mit Absperrband versehen. Die Verantwortung für derartige Taten läge nicht nur bei den Tätern selbst, sondern in erster Linie bei der Politik der Bundesregierung, die solche Taten erst ermöglicht habe: "Schuld daran sind nicht nur die unmittelbaren Täter, die über die seit 2015 offenen Grenzen unbehelligt nach Deutschland kommen konnten. Schuld daran ist vor allem die völlig verantwortungslose Politik von Kanzlerin Merkel, die mit der Öffnung des Landes für illegale Massenimmigration ihre eigenen Bürger einer unermesslichen Gefahr ausgesetzt hat ..." (Telegram-Account der IB Niedersachsen vom 14.06.2018) Öffentliche Veranstaltung in Dresden Vom 24. bis 26.08.2018 fand auf der sogenannten "Cocker-Wiese" in Dresden eine angemeldete stationäre Versammlung der Identitären Bewegung Deutschland statt. Die als "IB-Festival" bezeichnete Veranstaltung wurde unter dem Motto "Europa Nostra - Identität verteidigen - Heimat bewahren" durchgeführt. An drei Tagen präsentierte sich die IBD an verschiedenen Ständen und stellte ihre aktuellen Kampagnen vor. Zur Unterhaltung der Besucher gab es musikalische Einlagen, für die inhaltliche Ausgestaltung sorgten diverse Redebeiträge, u. a. von Fiß zur Beobachtung der IBD durch die Verfassungsschutzbehörden. Anwesend waren auch Vertreter der IB Österreich sowie der selbsternannten Bürgerinitiativen "EinProzent" und "Pegida". Darüber hinaus wurden an mehreren Ständen Merchandisingartikel der Identitären Bewegung angeboten. Von den angekündigten 600 bis 700 Personen nahmen letztlich etwa 500 Personen an dem Festival teil. Hierunter konnten auch mehrere Teilnehmer aus Niedersachsen festgestellt werden. 28 Facebook-Seite der Kampagne "Defend Europe" vom 04.08.2017. 29 Facebook-Seite der Kampagne "Defend Europe" vom 04.10.2017. 30 Facebook-Seite der Kampagne "Defend Europe" vom 22.04.2018. 31 Diverse Facebook-Seiten wie "Identitäre Bewegung - Deutschland", "Identitäre Bewegung Hamburg" und der Twitter-Account der IB Schwaben vom 22.04.2018. 32 Twitter-Eintrag der IB Niedersachsen vom 21.04.2018. 33 Twitter-Eintrag der IBD vom 03.06.2018 und dortiger Verweis auf eine Veröffentlichung auf YouTube. 37 Verteilaktionen auf Weihnachtsmärkten In Verkleidung eines Weihnachtsmannes verteilten Aktivisten der IB Niedersachsen am 16.12.2018 in den Innenstädten von Hildesheim und Wolfenbüttel neben Informationsmaterial auch Gebäck in Form eines Lambdas an Kinder und Erwachsene. Mit der anschließenden Veröffentlichung in den sozialen Medien sollte auf das Weihnachtsfest als "lebendiger Bestandteil unserer Deutschen Kultur" hingewiesen werden. Die IB verknüpfte die Verteilaktion mit ihrer islamund fremdenfeindlichen Orientierung als vermeintliche Bedrohung der eigenen "ethnokulturellen Identität", die in kulturkämpferischer Diktion das ideologische Fundament der Identitären Bewegung bildet: "Multikulturelle Umdeutungen und die zunehmende Islamisierung unseres Alltagslebens bedrohen den Fortbestand unserer Kultur und Art zu Leben." (Telegram-Account der IB Niedersachsen vom 16.12.2018) Vernetzung durch regionale Stammtische und Schulungsabende der Identitären Bewegung in Niedersachsen Auch im Verlauf des Jahres 2018 bewarb die IB Niedersachsen sowohl über ihre Facebook-Seite als auch über ihren Twitter-Account regelmäßig Stammtische in Braunschweig, Hannover und Hildesheim, um einerseits neue Interessenten auf lokaler Ebene anzusprechen und um andererseits die Vernetzung der bereits vorhandenen Mitglieder voranzutreiben. "120 Dezibel - Der wahre Aufschrei (120 db)" Vor dem Hintergrund der im Jahr 2018 gesamtgesellschaftlich diskutierten #MeToound Flüchtlingsdebatte machte die IBD auf mehreren Internetseiten sowie in den sozialen Medien erstmals am 30.01.2018 auf die Kampagne "120 Dezibel" aufmerksam. Der Name sei von der Lautstärke eines handelsüblichen Taschenalarmes (120 db) für Frauen abgeleitet. Die Kampagne richte sich demzufolge vorrangig an Frauen und thematisiere die Aufklärung über die in Deutschland angeblich dramatisch ansteigende Gewalt gegenüber Frauen durch Migranten. Auf einer eigens für diese Kampagne eingerichteten Internetseite heißt es hierzu: "Mit den Millionen von Migranten, die seit 2015 auf unseren Kontinent strömen, wachsen in unserer Heimat Parallelgesellschaften heran, in denen Frauen bestenfalls als minderwertig, im schlimmsten Fall als Freiwild gelten. ... Denn jene, die für den Anstieg der Gewalttaten verantwortlich sind, tun das aus der tiefen Überzeugung von der Minderwertigkeit der Frau. Sie lernen das von Kindesbeinen an als Normalität ihrer Kultur und legitimieren sie religiös." (Internetseite der Kampagne "120 db", 09.01.2019) Auf der Internetseite werden Frauen aufgefordert, über ihre (negativen) Erlebnisse im Kontakt zu Migranten zu berichten. Weiterhin wird auf Aktionen von Aktivistinnen hingewiesen, welche sich bisher vornehmlich auf das Zeigen von Bannern und das Verteilen von Flugblättern in Innenstädten beschränkt hatten. Zudem wurden mehrere Videos veröffentlicht, welche u. a. bundesweit bekanntgewordene Straftaten von Migranten gegen junge Frauen thematisieren. Durch die emotionale Machart der Internetseite und der veröffentlichten Videos wird versucht, eine zugleich identifikationsstiftende wie angstmachende Wirkung bei Frauen, oder aber eine entsprechende Stimmung gegen Migranten im Allgemeinen als potenzielle Täter zu erzeugen. Ziel ist es, den Betrachter bzw. die Betrachterin der Internetseite für die Ideologie der Identitären Bewegung zu öffnen. "Alternative Help Association e. V. (AHA!)" Am 07.05.2018 trat die IBD mit einem angeblich "ersten patriotischen Hilfsprojekt im Nahen Osten" an die Öffentlichkeit. Unter dem Vereinslabel "Alternative Help Association e. V. (AHA!)" wurde auf einer eigens hierfür eingerichteten Internetseite sowie verschiedener Präsenzen in den sozialen Medien über die neue Kampagne berichtet. Nach einer Selbstbeschreibung auf der Internetseite soll der Verein internationale Aufbauprojekte in Krisenländern "finanzieren, unterstützen und begründen". Das angebliche Ziel des Vereins sei es, mit der Hilfe vor Ort zu verhindern, dass weitere Flüchtlinge nach Europa gelangen. Auf der Internetseite erfolgt zudem ein Aufruf zur Unterstützung des Projekts und dafür, auf ein vereinseigenes Konto zu spenden. Nach eigener Aussage firmiert das Projekt mit gesondertem Konto unter der Kampagne "AHA!" und nicht unter dem Namen der Identitären Bewegung. Die Spendengelder wolle man nach der folgenden "Intention" aufteilen: "Hilfe vor Ort in den Krisenländern oder patriotische Aufklärungsarbeit in Europa."34 Ob daher tatsächlich mögliche Spenden für Flüchtlingsarbeit verwendet werden oder es sich lediglich um eine weitere 34 FAQ auf der Internetseite der Kampagne "AHA!", 09.01.2019. 38 Einnahmequelle der Identitären Bewegung zur Finanzierung der eigenen Propaganda handelt, ist derzeit nicht nachzuvollziehen. Im Frühjahr 2018 besuchten jedenfalls IB-Aktivisten unter dem Label "AHA!" ein Lager für syrische Flüchtlinge im Libanon. Ein Besuch der syrischen Stadt Maalula folgte im September 2018. Für die Zukunft werden von "AHA!" weitere angebliche Hilfsprojekte angekündigt. Diese sollen u. a. Volontärprogramme sowie Schulkinder-Patenschaften und Wiederaufbauprojekte in Syrien umfassen. "Migrationspakt stoppen" Initiiert vom österreichischen IB-Aktivisten Sellner startete am 16.09.2018 eine internationale Gemeinschaftskampagne der Identitären Bewegung unter dem Titel "Migrationspakt stoppen".35 In der darauffolgenden Zeit führten vorrangig die IB Österreich sowie die IBD Aktionen im Zusammenhang mit der Kampagne durch und verbreiteten diese medial aufbereitet im Internet. Ziel der Kampagne sollte die Verhinderung der Unterzeichnung des sogenannten UN-Migrationspaktes durch die jeweiligen Landesregierungen sein. Diese internationale Vereinbarung wurde jedoch am 10.12.2018 auf einer zwischenstaatlichen Konferenz im marokkanischen Marrakesch durch 164 Staaten per Akklamation angenommen. Die Kampagne der IB wurde am 23.12.2018 eingestellt. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Versuchte die Identitäre Bewegung Deutschland zunächst an die erfolgreichen, öffentlichkeitswirksamen Aktionen wie "Defend Europe" aus dem Jahr 2017 und deren mediale Verbreitung anzuknüpfen, verlor sie aufgrund der Löschung ihrer Facebookund Instagram-Seiten ab Mai 2018 ihre wichtigsten Medienplattformen zur Verbreitung ihrer Ideologie. Nachdem die IBD am 10.10.2012 zunächst als Facebook-Gruppe gegründet wurde, war das soziale Netzwerk bis Mai 2018 ihre größte Plattform zur Veröffentlichung von Informationen über eigene Aktionen und über ideologische Kampagnen. Durch die dortige Verbreitung konnten neue Interessenten angesprochen und für die Teilnahme an Aktionen oder Stammtischen geworben werden. Nach der Sperrung der Facebookund Instagram-Seiten durch den Facebook-Konzern riefen die Bundesführung und diverse lokale Ableger der Identitäre Bewegung, so auch die IB Niedersachsen, zur Nutzung alternativer sozialer Medien auf. Explizit wurden hier die Facebook ähnelnde russische Plattform vk.com sowie der Instant-Messenger Telegram genannt. Gerade bei der niedersächsischen Identitären Bewegung zeigte sich dort seitdem lediglich eine marginale Erhöhung der Nutzerzahlen. Diese Entwicklung der Nutzerzahlen in den als Facebook-Alternativen propagierten Netzwerken zeigt, wie sehr die Löschung die IBD in ihrem Handeln eingeschränkt hat. Die bewährte Möglichkeit, neue Interessenten über die Veröffentlichung ideologischer Kampagnen anzusprechen, steht nicht mehr zur Verfügung. Trotz der Ankündigung, gegen die Facebook-Sperre juristisch vorgehen zu wollen, war über die Seite der IBD bei vk.com nachzuvollziehen, dass die Identitäre Bewegung in der Folge nun vermehrt versuchte, in die Öffentlichkeit zu gehen, um weitere Anhänger zu gewinnen. Dies erfolgte zum Beispiel durch Infostände und Flyerverteilungen in Innenstädten, u. a. in Dresden (Sachsen) und Konstanz (Baden-Württemberg). Im Bemühen um öffentliche Darstellung und Inszenierung erfolgte auch die Ausrichtung des IB-Festivals am 25.08.2018 in Dresden. Bisher waren entsprechende Versuche der IBD von eher geringem Erfolg gekennzeichnet, da auch neue Kampagnen wie "120db" und "AHA!" in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wurden und die erwünschte mediale Resonanz ebenfalls ausblieb. Auch die Veranstaltung in Dresden blieb mit Blick auf die Teilnehmerzahlen hinter den Erwartungen zurück. Umso wichtiger wird es für die IB zukünftig sein, wieder mehr Aufmerksamkeit zurückzuerlangen. Ob dies in Form von Aktionen wie der Besetzung des Brandenburger Tores im August 2016 oder durch die Mobilisierung der eigenen Aktivisten zu öffentlichem Auftreten der Fall sein wird, ist bisher nicht abzusehen. Die Reichweite solcher Aktionen ist ohne die bisher erfolgte Aufbereitung zur Selbstdarstellung in den sozialen Medien deutlich eingeschränkt. Sollte es nicht gelingen die eigenen Anhänger entsprechend zu mobilisieren, droht der Identitären Bewegung ein weiterer herber Rückschlag, auch hinsichtlich der Rekrutierung neuer Aktivisten. Mögliche Folgen aus diesem Umstand sind, dass sich die Identitäre Bewegung entweder radikalisiert oder letztlich zerfällt, weil sich ihre Anhänger anderen rechtsextremistischen Gruppierungen anschließen, oder aber dem demokratisch-konservativen Lager zuwenden. Inhaltlich hat sich die IBD kaum verändert. Durch das Hineintragen emotional aufgeladener Themen (u. a. "Gewalt gegen Frauen") in den öffentlichen Raum erreicht die Identitäre Bewegung eine Anschlussfähigkeit für breitere gesellschaftliche Kreise. Die Fortsetzung der Kampagne "Defend Europe" sowie die aktuellen Kampagnen der IB stehen inhaltlich für eine Fortführung der ideologisch-programmatischen Forderung nach dem Erhalt der "ethnokulturellen Identität" und zeigt in der begleitenden Darstellung im Internet unverkennbar fremdenfeindliche Positionen bis hin zu völkisch-nationalistischen Haltungen. 35 Internetseite der Kampagne "Migrationspakt stoppen", 06.01.2019. 39 Ideologisch verfolgt die Identitäre Bewegung damit weiterhin einen Ethnopluralismus, der Menschen aufgrund kultureller Zugehörigkeiten klassifiziert und bewertet. Der Einzelne wird nicht als Individuum, sondern als Teil eines Kollektivs wahrgenommen, dem bestimmte unabänderliche Merkmale und Eigenschaften zugeschrieben werden. Im Sinne eines volksgemeinschaftlichen Denkens wird hierbei die Identität eines Menschen aufgrund seiner ethnischen Herkunft definiert. Die Identität eines Volkes bzw. einer Nation ist demnach vor allem durch die jeweiligen kulturellen Eigenheiten und Errungenschaften geprägt. Den ideologischen Bezugsrahmen bieten rechtskonservative Theoretiker der Weimarer Republik wie Ernst Jünger, Carl Schmitt und Oswald Spengler, die zu den antiliberalen und antiegalitären Denkzirkeln der "Konservativen Revolution" gezählt werden. So steht im Mittelpunkt der identitären Ideologie ein kollektivistisches Begriffsverständnis von "Freiheit, Heimat, Tradition", das primär auf Ausgrenzung, Abwertung und Ungleichheit setzt und sich kategorisch gegen die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richtet. 2.7 Junge Alternative (JA) Niedersachsen Gründung / Bestehen seit November 2013 ; Auflösung (vorläufig) am 04.11.2018 Struktur / Landesverband; vier Bezirksverbände (Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Weser-Ems) Repräsentanz sowie die Hochschulgruppe Göttingen Mitglieder / Anhänger / Bund: k. A.36 Land: 25 Unterstützer Veröffentlichungen Eigene Internetseite, Präsenzen des Landesverbandes und der Bezirksverbände in den gängigen sozialen Netzwerken Kurzportrait / Ziele Die Junge Alternative (JA) Niedersachsen ist eine eigenständige, dem Bundesverband der Jungen Alternative für Deutschland untergeordnete politische Vereinigung. Die JA Niedersachsen ist ein Personenzusammenschluss aus jungen Menschen, überwiegend zwischen 18 und 30 Jahren. Der niedersächsische Landesverband vertritt seit dem Jahr 2017 insbesondere auf Funktionärsebene vermehrt rechtsextremistische Positionen und pflegt gezielt Kontakte zu rechtsextremistischen Akteuren und Gruppierungen, die in erster Linie der Neuen Rechten zuzuordnen sind. Die Verbreitung von geschichtsrevisionistischen und geschichtsrelativierenden Äußerungen wie auch von verschwörungstheoretischen Inhalten deutet darüber hinaus auf eine geistige Nähe zu klassischen rechtsextremistischen Argumentationsmustern und Agitationsstrategien hin. Infolge der Mitte 2017 erfolgten Konstituierung eines neuen Landesvorstandes entwickelte die JA Niedersachsen eine politische und ideologische Positionierung, die sich verstärkt an der Grenze zwischen Populismus und Extremismus orientierte und diese bisweilen deutlich überschritt. Die Situation führte zum Austritt bzw. Einflussverlust vieler gemäßigter Kräfte. Fortan dominerten in erster Linie antidemokratische, antipluralistische sowie islam-, einwanderungsund asylfeindliche Inhalte die Themensetzung der Organisation. Dieser inhaltliche Kurs wurde durch die im April 2018 komplikationslos und konfliktfrei stattgefundene Wiederwahl des Landesvorstandes bestätigt. Finanzierung Die JA Niedersachsen finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Die JA Niedersachsen propagiert ein Weltbild, in dem Minderheiten (vor allem Einwanderer, Asylbewerber, Muslime) sowie politische Gegner pauschal abgewertet, diffamiert und verächtlich gemacht werden. Indem sie eine repressive, autoritäre und antipluralistische Zielsetzung vertritt, negiert die JA Niedersachsen zentrale Prinzipien des demokrati36 Die junge Alternative für Deutschland war im Jahr 2018 kein Beobachtungsobjekt des Bundes. Daher kann hier keine bundesweite Zahl ihrer extremistischen Mitglieder ausgewiesen werden. 40 schen Verfassungsstaates. Das formelle Bekenntnis der JA Niedersachsen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung kann daher lediglich als taktisch gewertet werden. Vielmehr ist es unter Berücksichtigung aller gesammelten Erkenntnisse wahrscheinlich, dass das demokratische System organisationsintern in Frage gestellt wird. Insgesamt ist festzustellen, dass sich die JA Niedersachsen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, insbesondere gegen die Würde des Menschen (Art. 1 GG), gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), gegen die Freiheit des Glaubens und der ungestörten Religionsausübung (Art. 4 GG), gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 GG) und gegen das Recht auf Asyl (Art. 16a GG). Sie erfüllt damit die Voraussetzungen einer Beobachtung gem. SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. Die ideologischen und personellen Überschneidungen belegen darüber hinaus sowohl auf Funktionärsals auch auf Mitgliederebene eine strukturelle Nähe zum organisierten Rechtsextremismus, vor allem zur Identitären Bewegung Niedersachsen. Das Konzept des "Großen Austauschs" als elementares Narrativ der Identitären Bewegung wird von der JA Niedersachsen übernommen und resultiert in einer offenen Abwertung von Flüchtlingen und Einwanderern, denen pauschale Gruppeneigenschaften zugeschrieben werden, welche sich negativ auf das deutsche Volk auswirken würden. Verantwortlich dafür sei die "selbstzerstörerische" und "verräterische" Einwanderungsund Asylpolitik der sogenannten "Altparteien".37 Einwanderer und Asylbewerber werden seitens der JA Niedersachsen konsequent mit den Attributen "kriminell", "rückständig" und "unehrlich" herabgewürdigt und als "Invasoren" oder "Eroberer" bezeichnet.38 Insbesondere in den sozialen Netzwerken werden derartige Inhalte erstellt oder geteilt und provozieren dort menschenfeindliche Nutzerkommentare von teils strafrechtlicher Relevanz. So schreibt die JA Niedersachsen in einem Eintrag auf ihrem Facebook-Profil von einem durch die geflüchteten Menschen aus Afrika vermeintlich importierten Kannibalismus, der nun die Menschen in Europa bedrohe: "... man muss festhalten, dass in einigen schwarz-afrikanischen Ländern auch der tatsächlich menschenfressende Kannibalismus praktiziert wird. Es ist zu befürchten, dass er im Zuge der Masseneinwanderung auch in Europa Einzug gehalten hat." (Facebook-Seite der JA Niedersachsen, Eintrag vom 01.05.2018) Darüber hinaus spielen islamfeindliche Inhalte eine prägende Rolle. Die JA Niedersachsen differenziert nicht zwischen Islam und Islamismus. In einer Pressemitteilung thematisiert die JA Niedersachsen zunächst den steigenden Anteil muslimischer Jugendlicher mit "islamisch-extremistischen Tendenzen", um am Ende "Politik, Wissenschaft und Medien" aufzufordern, "sich pflichtgemäß der Diskussion um extremistische Strömungen objektiv und vollumfänglich anzunehmen." 39 Weiter heißt es in dem Text, der Islam sei "als das zu benennen, was er ist, eine fortschreitende Gefahr an und in unseren Schulen." Ganze Bevölkerungsgruppen werden nicht nur hierdurch pauschal herabgesetzt. Die JA Niedersachsen zweifelt allgemein die Gleichwertigkeit von Einwanderern und Asylbewerbern gegenüber Deutschen ab: "Migrantenmobs, die ein Phänomen hierher gebracht haben, das wir vor 2015 hier nicht kannten, das die arabische Welt aber seit Jahrzehnten kennt - Gruppenvergewaltigungen. ... wie kann das sein, wenn doch diese Menschen alle gleich sind? ... Ich sage, die kommen nur, weil sie in unser Sozialsystem kommen wollen und die schaden uns nur und die helfen uns nicht." (Rede des Landesvorsitzenden der JA Niedersachsen beim "Frauenmarsch" in Delmenhorst am 05.05.2018) Durch das ausnahmslose Pauschalisieren propagiert die JA Niedersachsen sowohl einen bedrohlichen Gegensatz zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen sowie zwischen (einfachem) Volk und den Eliten vor allem in Politik und Medien. Hierin zeigt sich ein völkisch-nationalistischer Ansatz, der sich gegen die Würde des Einzelnen richtet und geeignet ist, ein kollektivistisches Freund-Feind-Denken zu verstärken. Mit ihren Einlassungen zielt die JA Niedersachsen auf eine Entindividualisierung von Angehörigen bestimmter Minderheiten. Da ihre Äußerungen darauf angelegt sind, in den öffentlichen Diskurs einzugreifen, besteht zudem die Gefahr, dass Dritte in diesen Feinbildkonstruktionen eine Legitimation für Übergriffe und Gewalttaten sehen. Des Weiteren ist bei der JA Niedersachsen kein Interesse an einem politischen Diskurs mit anderen Parteien zu erkennen. Die politischen Mitbewerber werden als existenzielle Gefahr für Deutschland verächtlich gemacht; indirekt wird ihnen die Vertretungsberechtigung abgesprochen. Der sich wiederholende, diffamierende Begriff der "Altparteien" indiziert eine zumindest latente Ablehnung des vom Demokratieprinzip umfassten Mehrparteiensystems: 37 Pressemitteilung der JA Braunschweig, "Dschihad in Südniedersachsen", 10.02.2017. 38 Facebook-Einträge der JA Niedersachsen vom 26.05.2018, 09.06.2018, 06.07.2018, 26.07.2018. 39 Pressemitteilung der JA Niedersachsen, "Schock bei Nachwuchs-Islamismus", 19.01.2018. 41 "Gerade die Niedersachsen sind ein duldsames Volk, aber irgendwann ist auch die größte Geduld am Ende. Wir kämpfen für unsere Heimat und werden nicht eher ruhen, bis die zerstörerische Politik der Altparteien gestoppt wurde!" (Facebook-Seite der JA Niedersachsen, "Erster Niedersachsentreff: Verstand und Gefühl für Deutschland", 19.06.2018) Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Beschluss des "Deutschlandplans" Im Juni 2018 gab sich die Junge Alternative für Deutschland auf ihrem Bundeskongress in Seebach (Thüringen) mit dem sogenannten "Deutschlandplan" erstmalig ein offizielles Programm.40 Die JA Niedersachsen machte sich die darin formulierten politischen Zielsetzungen durch inhaltliche Mitwirkung und anschließende Zustimmung zu Eigen. Der "Deutschlandplan" beinhaltet tatsächliche Anhaltspunkte, die in ihrem Gesamtbild Rückschlüsse auf eine autoritäre, zum Teil rechtsextremistische Positionierung zulassen. Als ihr primäres Ziel fordert die Junge Alternative eine Migrationspolitik, die "an die erste Stelle den kulturellen und ethnischen Erhalt des deutschen Volkes (setzt)."41 Diese Forderung folgt klar der Theorie des Ethnopluralismus, die einen integralen Bestandteil der Ideologie der Neuen Rechten darstellt. 42 Darüber hinaus sind vielfältige Repressionswünsche und Rechtseinschränkungen vor allem gegenüber Asylbewerbern formuliert. Exemplarisch hierfür steht die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl (Art. 16a GG) bzw. dessen Umwandlung in ein Gnadenrecht, welches vor keinem Gericht eingeklagt werden dürfe und somit willkürlich verweigert werden könnte. Neben Straftätern und Gefährdern will die Junge Alternative auch vermeintliche "Sozialfälle" und "Assimilationsverweigerer" sofort abschieben. 43 Menschen mit Migrationshintergrund, die über eine doppelte Staatsbürgerschaft verfügen, soll zudem "die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden", wenn diese "wegen eines Verbrechens verurteilt wurden ... oder bisher keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind." Insbesondere in diesen Punkten wird deutlich, dass die Junge Alternative das Rechtsstaatsprinzip teils aushebeln will. Einzelnen Gruppen werden elementare Grundrechte abgesprochen, und dass vor allem mit Blick auf deren ethnische Herkunft. In diesem Zusammenhang ist es auch zu sehen, wenn "staatliche Transferleistungen an Nichtdeutsche ... verboten werden (sollen)."44 Darüber hinaus findet sich im "Deutschlandplan" die Forderung nach einer verstärkten Militarisierung Deutschlands. Den Wehretat will die Junge Alternative stark erhöhen und hebt hervor, wie wichtig es sei, "junge Leute für den Beruf des Soldaten zu begeistern ..."45. Demonstrationen und Aktionen Im Jahr 2018 führte die JA Niedersachsen mehrere selbstorganisierte Aktionen und Veranstaltungen durch. Daneben beteiligten sich Mitglieder an Veranstaltungen anderer Organisationen und Bündnisse. Anfang März stimmten mehrere JA-Mitglieder im Rahmen der Kundgebung "Kandel ist überall" auf dem Opernplatz in Hannover bekannte Parolen der Identitären Bewegung an und skandierten weitere aus dem Rechtsextremismus bekannte Ausrufe. 46 Auf einer thematisch ähnlichen Demonstration unter dem Motto "Merkel muss weg" am 21.04.2018 in Salzgitter waren mehrere Angehörige der JA in T-Shirts der Identitären Bewegung gekleidet und zeigten sich gemeinsam mit Personen aus der regionalen neonazistischen Szene. Im Juli reinigten JA-Mitglieder die bis dahin mit Farbe verschmutzte Bismarckstatue in Goslar. Vor der Statue zeigten sie ein Transparent mit der Aufschrift "Wer für Deutschland geblutet hat dem kann Farbe nichts an". Unter dem Spruch waren ein Eisernes Kreuz sowie das JA-Logo aufgemalt. Ebenfalls im Juli legten JA-Mitglieder Blumen und die historische Dienstflagge des Reichskolonialamtes am Bismarckdenkmal in Wilhelmshaven nieder. Geschichtsrevisionismus und Geschichtsrelativierung (Schuldabwehr) Mit der Glorifizierung des Deutschen Kaiserreichs und der damit einhergehenden Befürwortung einer antipluralistischen und autoritären Politikvorstellung schließt sich die JA Niedersachsen durchaus gängigen Positionen der Neuen Rechten an. Ferner ist festzustellen, dass auch eine revisionistische Aufarbeitung des Dritten Reiches im Fokus der Organisation steht. Eine derartige Haltung ist ansonsten eher im klassischen Rechtsextremismus bzw. Neonazismus anzutreffen. Aktionen und Publikationen der JA Niedersachsen waren im Jahr 2018 oftmals von geschichtsrevisionistischen Inhalten bestimmt, die sich im Kern stets auf die Zeit des Nationalsozialismus bezogen. Bei einem Gedenken anlässlich des 40 Internetseite der Jungen Alternative für Deutschland, "Deutschlandplan der Jungen Alternative - Freiheitliche Positionen für unsere Heimat", 2018. 41 Ebd., Seite 21. 42 Siehe Kapitel 2.6, "Kurzportrait und Ziele". 43 Internetseite der Jungen Alternative für Deutschland, "Deutschlandplan der Jungen Alternative - Freiheitliche Positionen für unsere Heimat", 2018, Seite 23. 44 Ebd., Seite 27. 45 Ebd. Seiten 6, 13, 38. 46 YouTube, "Kandel ist überall - Hannover 05.03.2018 Live". 42 Beginns des Dreißigjährigen Krieges vor 400 Jahren präsentierten Mitglieder etwa ihre selbstentworfene "revisionistische Niedersachsenflagge", welche "nicht von den Besatzermächten diktiert" worden sei. In der Nachbetrachtung wird die Aktion damit gerechtfertigt, dass neben "den ominösen 12 Jahren deutscher Geschichte" hunderte Jahre weiterer deutscher Geschichte "in den Schatten treten"; dies wolle man "nicht akzeptieren": "... darum gedenken wir. Darum mahnen wir: Nie wieder fremde Kriege auf unserem Boden!!"47 Die Zeit des Nationalsozialismus wird hierbei bagatellisiert und der Zweite Weltkrieg als ein "fremder", den Deutschen aufgezwungener Krieg bewertet. Den Jahrestag der Bombardierung Dresdens nahm die JA Niedersachsen am 23.02.2018 zum Anlass für einen revisionistisch geprägten Beitrag auf ihrer Facebook-Seite.48 Den Grund für die Zerstörung der Stadt sieht die Junge Alternative in einem angeblichen "Hass auf alle Deutschen, der in weiten Teilen der westlichen Welt verbreitet" sei: "Es muss also purer Hass gewesen sein - Hass der Angloamerikaner ... Komisch nur, dass nie ein Deutscher Soldat britischen oder amerikanischen Boden betreten hat." (Facebook-Seite der JA Niedersachsen, "Bombenangriff auf Dresden - na und?", 23.02.2018) Dieser nach wie vor bestehende Hass führe heute dazu, dass Deutschland gegenwärtig durch Flüchtlingskrise und Europäische Union "ausgebeutet" werde. Wenige Tage später am 28.02.2018 veröffentlichte die JA Niedersachsen ebenfalls auf ihrer Facebook-Seite einen revisionistischen, antiamerikanischen Text, in dem die in rechtsextremistischen Kreisen wiederholt aufgegriffene Thematik der Rheinwiesenlager behandelt wird.49 Hierbei geht es um vermeintliche Kriegsverbrechen der amerikanischen Armee an deutschen Soldaten und Zivilisten, anhand derer ein Bogen in die Gegenwart gespannt wird. So würden die Amerikaner bis heute in Guantanamo täglich Kriegsverbrechen begehen, seien aber im Gegensatz zu Deutschland keiner Kollektivschuld ausgesetzt.50 Am 01.08.2018 rückte der Landesvorsitzende der JA Niedersachsen, Lars Steinke, bundesweit in den Fokus von Politik und Medien. Anlass waren seine diffamierenden Äußerungen über den Hitler-Attentäter Claus Schenk Graf von Stauffenberg. In einem Facebook-Eintrag hatte er diesen als "Verräter" und "Feigling" bezeichnet. Stauffenberg sei "... nicht der Feind Hitlers, sondern der Feind des Deutschen Soldaten und der Zivildeutschen, damit Feind des Deutschen Volkes und damit auch mein Feind." (Facebook-Seite des Landesvorsitzenden der JA, 01.08.2018) Darüber hinaus reihte sich der Text inhaltlich in die geschichtsrevisionistische Ausrichtung der JA Niedersachsen ein: "Der Krieg war nämlich - entgegen der heutigen Propaganda - kein Krieg primär gegen Hitler, sondern gegen Deutschland und das deutsche Volk."51 In der anschließenden öffentlichen Diskussion wurden die Äußerungen unter anderem von weiteren Mitgliedern des Landesvorstandes verteidigt. In der Konstruktion einer Opferrolle des deutschen Volkes bedient sich die JA Niedersachsen jedoch nicht ausschließlich historisch hergeleiteter Argumentationsmuster. Im Rahmen einer AfD/JA-Gedenkveranstaltung am 10.03.2018 in Kirchweyhe (Landkreis Diepholz) zum fünften Todestag von Daniel S.52 sprach der JA-Landesvorsitzende Steinke von "Deutschenfeindlichkeit" als dessen Todesursache. Nach seiner Ansicht starb Daniel S. aufgrund einer "verfehlten Politik"; "unsere Leute" würden "verletzt, vergewaltigt und getötet."53 Auflösung des niedersächsischen Landesverbandes Als am 03.09.2018 die Beobachtung der JA Niedersachsen sowie der JA Bremen durch die jeweiligen Innenressorts bekannt gegeben wurde, reagierte der JA Bundesverband wenige Stunden später mit einer Pressemitteilung, in wel47 Pressemitteilung der JA Niedersachsen, "400 Jahre Dreißigjähriger Krieg - Wir vergessen nicht", 22.07.2018. 48 Facebook-Seite der JA Niedersachsen, "Bombenangriff auf Dresden - na und?", 23.02.2018. 49 Die Rheinwiesenlager waren Gefangenlager der USA, Großbritanniens und Frankreichs an mehr als zwanzig Standorten im Rheinland zum Ende des Zweiten Weltkrieges, in denen unterschiedliche Gruppen von Gefangenen mit etwa 1.000.000 Personen vorübergehend inhaftiert wurden. Schätzungen zur Folge starben in dieser Zeit zwischen 5.000 und 10.000 Gefangene an den katastrophalen Bedingungen ihrer Unterbringung. Rechtsextremisten sehen darin absichtliche Kriegsverbrechen der Alliierten und einen geplanten "Völkermord" an den Deutschen. 50 Facebook-Seite der JA Niedersachsen, "Rheinwiesenlager - Was soll das sein?", 28.02.2018 . 51 Facebook-Seite des Landesvorsitzenden der JA Niedersachsen vom 01.08.2018. 52 Daniel S. wurde beim Schlichten eines Streits am 10.03.2013 in Kirchweyhe lebensgefährlich verletzt und ist wenige Tage später verstorben. Die Herkunft des Täters wurde von Rechtsextremisten für ihre Zwecke missbraucht. 53 Redebeitrag des JA-Landesvorsitzenden auf der AfD/JA-Gedenkveranstaltung am 10.03.2018 in Kirchweyhe. 43 cher er die Entscheidung zur Beobachtung "als nicht nachvollziehbar" bezeichnete. Gleichzeitig wurde in der Pressemitteilung jedoch angekündigt, zeitnah einen außerordentlichen Bundeskongress abzuhalten, auf dem die Abgliederung bzw. die Auflösung der Landesverbände Niedersachsen und Bremen beschlossen werden sollte.54 Der JA-Bundesverband ließ an diesem Tag außerdem verlauten, man wolle die Beobachtung "mit allen rechtlichen Mitteln" anfechten. Letztlich blieb es aber bei der bloßen Ankündigung. Die über beide Landesverbände mitgeteilten Erkenntnisse und Materialien hatten offenbar selbst beim Bundesverband keine Zweifel an einer Rechtmäßigkeit der Beobachtung zugelassen, wie es auch später in einer Pressemitteilung heißt: "Dem Landesverband Niedersachsen wurden erhebliche und vorsätzliche Verstöße gegen ... die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland vorgeworfen und nachgewiesen." (Pressemitteilung des JA-Bundesverbandes vom 04.11.2018) Im Oktober 2018 intensivierten sich die Planungen für die Auflösung des niedersächsischen Landesverbandes und für eine damit einhergehende Neugründung bzw. Neustrukturierung der Jugendorganisation. Der angekündigte, außerplanmäßige Bundeskongress fand schließlich am 04.11.2018 im Zechensaal in Barsinghausen (Region Hannover) statt. Der einzige inhaltliche Tagesordnungspunkt befasste sich erwartungsgemäß mit der "Abgliederung der JA Niedersachsen". Um die angestrebte Abgliederung bzw. Auflösung durchzusetzen, musste eine Zweidrittelmehrheit unter den etwa 260 Teilnehmenden erreicht werden. Obwohl seitens des JA-Bundesverbandes sowie von der AfD massiv für die Auflösung geworben wurde und Bemühungen stattfanden, möglichst viele gemäßigte JA-Mitglieder zur Teilnahme an dem Bundeskongress zu bewegen, waren es am Ende wenige Stimmen, die für die notwendige Mehrheit sorgten. Infolge der Entscheidung erlosch die Mitgliedschaft von ungefähr 180 Personen. Reaktionen nach der Auflösung Vor dem Hintergrund der knappen Entscheidung kam es im Nachgang zu unterschiedlichen Reaktionen und Bewertungen des Vorgangs. Während sich der Bundesverband "erleichtert" zeigte und die Entscheidung "ausdrücklich begrüßte", sprachen niedersächsische Mitglieder von "einem schwierigen Tag" für sich selbst und "ihre Kameraden der ehemaligen JA Niedersachsen". Einigkeit herrschte jedoch darin, der JA Niedersachsen im Jahr 2019 ein Neuanfang zu ermöglichen. Wie die Neugründung konkret ablaufen soll und in welchem Ausmaß ehemalige Mitglieder und Funktionäre hierbei eine Rolle spielen werden, bleibt abzuwarten. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die Beobachtung der JA Niedersachsen gründet im Wesentlichen auf ideologischen und personellen Überschneidungen mit rechtsextremistischen Organisationen. Dies lässt eine strukturelle Nähe zum organisierten Rechtsextremismus erkennen. Die Abgliederung bzw. Auflösung des Landesverbandes hat für den Niedersächsischen Verfassungsschutz und für die durch ihn durchgeführte Beobachtung zunächst keine Konsequenzen. Eine formale Neugründung des Landesverbandes wird an der Einschätzung der JA Niedersachsen als rechtsextremistische Bestrebung vorerst nichts ändern. Es bleibt in der Folge abzuwarten, inwiefern sich die JA Niedersachsen von ihrer rechtsextremistischen Ideologie zu trennen vermag und welche inhaltlichen Auseinandersetzungen in den nächsten Monaten folgen. Unterdessen gab das Bundesamt für Verfassungsschutz am 15.01.2019 bekannt, die Junge Alternative nunmehr bundesweit zum Verdachtsfall zu erheben. 2.8 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Sitz / Verbreitung Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Sitz des Bundesverbandes: Berlin; Sitz des Landesverbandes: Oldenburg Junge Nationalisten (JN) 55 Sitz des Bundesverbandes: Riesa (Sachsen); Sitz des Landesverbandes Nord: ohne Angabe 54 Pressemitteilung des JA Bundesverbandes vom 03.09.2018. 55 Die JN haben sich auf ihrem Bundeskongress am 13.01.2018 in Junge Nationalisten umbenannt. 44 Gründung / Bestehen seit 1964; 1969 der Jugendorganisation Struktur / Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Repräsentanz Bundesvorsitzender: Frank Franz; Landesvorsitzender: Manfred Dammann; wenige handlungsfähige Unterbezirke in Niedersachsen Junge Nationalisten (JN) Bundesvorsitzender: Christian Häger; Landesvorsitzender Nord: Sebastian Weigler (Niedersachsen); außer in Braunschweig keine handlungsfähigen Stützpunkte in Niedersachsen Mitglieder / Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Anhänger / Bund: 4.000 Land: 250 Unterstützer Junge Nationalisten (JN) Bund: 280 Land: 10 Veröffentlichungen Bund: Deutsche Stimme (DS) (monatlich); Web-Angebote auf Bundesund Landesebene sowie in sozialen Netzwerken Kurzportrait / Ziele Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ist eine rechtsextremistische Partei, die die Demokratie in Deutschland beseitigen will und stattdessen offen und aggressiv fremdenfeindliche, rassistische und antisemitische Positionen propagiert. Ihre von völkisch-rassistischen Vorstellungen geleitete Programmatik weist eine ideologische und sprachliche Nähe zur Ideologie der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) auf. Finanzierung Staatliche Parteienfinanzierung, Mitgliedsbeiträge und Spenden Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Die NPD lehnt die freiheitliche Demokratie ab und will diese beseitigen. Dies betrifft auch einzelne, aber wesentliche Prinzipien und Grundwerte unserer Verfassung. So negiert die Partei die im Grundgesetz vertretene Idee, dass jeder Mensch als Individuum und ohne Vorbedingungen eine Würde besitzt. Die NPD spricht Menschen nur eine Würde als Teil eines nationalen Kollektivs zu. In dem 2010 verabschiedeten Parteiprogramm "Arbeit - Familie - Vaterland" proklamiert sie die Volksgemeinschaft: "Die Würde des Menschen als soziales Wesen verwirklicht sich vor allem in der Volksgemeinschaft. Erst die Volksgemeinschaft garantiert die persönliche Freiheit." In konsequenter Umsetzung dieser völkisch-nationalen Grundordnung will die NPD alles "Fremde" aus der "Solidargemeinschaft aller Deutschen" entfernen. Hiermit richtet sich die NPD insbesondere gegen die im Grundgesetz verbrieften Menschenrechte (Art. 1 GG) und gegen das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG). Damit ist die Partei verfassungsfeindlich und erfüllt die Voraussetzungen für eine Beobachtung nach (SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG). Die NPD ist verfassungsfeindlich Der von den Innenministern und -senatoren der Bundesländer am 03.12.2013 beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Antrag auf Verbot der NPD und ihrer Unterorganisationen wurde am 17.01.2017 vom Zweiten Senat des Gerichts zurückgewiesen (BVerfGE 2 BvB 1/13). Mit dem einstimmig gefassten Urteil wird der NPD höchstrichterlich bescheinigt, verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen. Ihr Ziel sei es, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, so Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Allerdings reiche eine verfassungsfeindliche Gesinnung allein für ein Verbot der NPD nicht aus. Die Partei müsse auch das Potenzial haben, ihre Ziele erfolgreich umzusetzen, wie es in der Urteilsbegründung weiter heißt. Ein solches Potenzial wird vom Bundesverfassungsgericht nicht gesehen: "Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten 'Volksgemeinschaft' ausgerichteten Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender 45 Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin. Allerdings fehlt es (derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt, weshalb der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes den zulässigen Antrag des Bundesrates auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen (Art. 21 Abs. 2 GG) mit heute verkündetem Urteil einstimmig als unbegründet zurückgewiesen hat." (Bundesverfassungsgericht, "Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele", Pressemitteilung Nr. 4/2017, 17.01.2017) Auch nach dem Verbotsverfahren änderte sich die politische Ausrichtung der Partei nicht. Die NPD bekannte offen, lieber "verfassungsfeindlich als volksfeindlich" zu sein. Die weitere Entwicklung der NPD bleibt daher genau zu beobachten. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Aktivitäten der NPD Zur Durchsetzung ihrer Ziele verfolgt die NPD unverändert die 1996 entwickelte "Drei-Säulen-Strategie" ("Kampf um die Straße, Kampf um die Köpfe, Kampf um die Parlamente"). Der "Kampf um die Köpfe" umfasst neben der Schulung von Mitgliedern auch den Kampf um die Deutung politischer Begriffe (kulturelle Hegemonie). Hierbei versucht die NPD, an vorhandene Ressentiments in Teilen der Bevölkerung anzuschließen. Hatte die NPD bei Wahlerfolgen in der Vergangenheit noch von den Protestbewegungen gegen die Sozialreformen profitiert, verschob sich in der Folgezeit der thematische Schwerpunkt in Richtung "Asylmissbrauch" und "Überfremdung". Die NPD propagiert in diesem Kontext bereits seit August 2017 die Errichtung sogenannter "Schutzzonen" für Deutsche und führte die Kampagne im Jahr 2018 fort. Der Schwerpunkt der wenigen bisher öffentlichen Aktivitäten lag in Berlin und Brandenburg. Auf einer eigenen Internetseite zu der Kampagne finden sich u. a. konkrete Hinweise, wie "Schutzzonen" (bspw. Bürgerwehren, Rückzugsräume, Schulwegwachen) praktisch umzusetzen seien und welche juristischen Aspekte dabei Berücksichtigung finden müssten. Ausgehend von der Behauptung, es bestehe eine "Notwehrsituation" in Deutschland, fordert die NPD ihre Mitglieder und Anhänger auf, selbst aktiv zu werden: "Warum? Die innere Sicherheit ist bedroht. Die massive Zunahme von Gewaltkriminalität ... und der gleichzeitige Abbau von Polizeistellen hat zur weitgehenden Kapitulation des Rechtsstaates geführt. ... man ist der importierten Kriminalität oft schutzlos ausgeliefert. Doch wenn der Staat nicht fähig oder willens ist, seine Bürger zu schützen, müssen die Bürger sich selbst schützen. Daher wollen wir Schutzzonen schaffen." (Internetseite zur NPD-Kampagne "Schafft Schutzzonen",18.03.2019) Mit der Kampagne diffamiert die NPD in rechtsextremistischer Weise Flüchtlinge und Migranten pauschal als Gewalttäter und nicht zuletzt als "Bedrohung für das deutsche Volk". Gleichzeitig stellt ein solches Agieren das staatliche Gewaltmonopol in Frage. Darüber hinaus weist die Kampagne im Hinblick auf die verwendete Rhetorik und Terminologie teilweise Prallelen zum rechtextremistischen Konzept der "Nationalbefreiten Zonen" auf. Dieses Konzept zielt darauf ab, öffentliche "Freiräume" zu schaffen, die dem Zugriff des demokratischen Rechtsstaates entzogen sind und in denen Rechtsextremisten originär staatliche Ordnungsund Schutzfunktionen für sich beanspruchen können. Außerdem veröffentlichte der Deutsche-Stimme-Verlag für das Jahr 2018 wieder den "Taschenkalender des nationalen Widerstandes". Neben einer Rubrik mit historischen Ereignissen beinhaltet der Kalender auch Aufsätze zu Politik, Geschichte und Weltgeschehen im bekannten völkisch-nationalistischen Duktus. Nicht erschienen ist dagegen eine zweite Ausgabe des im Juli 2017 erstmalig von der NPD-nahen Stiftung Bildungswerk für Heimat und nationale Identität publizierten Theoriemagazins "Gegenlicht", das in mehreren Beiträgen die typischen rechtsextremistischen Themen wie Identität und Zuwanderung behandelt hatte. NPD scheitert bei Landtagswahl in Hessen Mit Blick auf den "Kampf um die Parlamente" setzte sich der Negativtrend der letzten Jahre fort. Bei der Landtagswahl am 28.10.2018 in Hessen kam die NPD auf 0,2 Prozent der Zweitstimmen und damit nur auf etwa ein Fünftel des Wahlergebnisses der vorangegangenen Landtagswahl 2013 (1,1 Prozent). In lediglich acht der 55 hessischen Wahlkreise gelang es der Partei, einen Stimmenanteil von mehr als 0,4 Prozent zu erreichen. Das schlechte Abschneiden im gesamten Bundesland Hessen macht sich auch an der absoluten Zahl der Zweitstimmen fest, die um rund 80 Prozent von 33.433 im Jahr 2013 auf nunmehr 6.190 zurückging. Mit dem schwachen Ergebnis verliert die Partei in dem letzten westdeutschen Bundesland ihren Anspruch auf Teilnehme an der staatlichen Parteienfinanzierung. Bei der Landtagswahl in Bayern am 14.10.2018 war die NPD gar nicht erst angetreten. 46 Auftaktveranstaltungen der NPD zur Europawahl 2019 Die NPD ist aktuell mit einem Mandat im Europäischen Parlament vertreten. Bei der Europawahl 2014 hatte die NPD mit ihrem Spitzenkandidaten Udo Voigt rund 300.000 Wahlberechtigte für sich gewonnen und damit einen Stimmenanteil von 1,0 Prozent erreicht. Für die Europawahl 2019 bestimmte die NPD auf ihrem Parteitag am 17.11.2018 im hessischen Büdingen erneut den ehemaligen Parteivorsitzenden zum Spitzenkandidaten. Am sogenannten Europaparteitag unter dem Motto "Festung Europa - Schutzzone Deutschland" nahmen nach eigenen Verlautbarungen rund 250 Delegierte und Gäste teil, darunter angeblich auch Vertreter aus Belgien, Italien, Kroatien und der Slowakei. Redner der Veranstaltung waren Voigt und der amtierende Parteivorsitzende Frank Franz. Voigt berichtete den Anwesenden von seinen "vielfältigen Aktivitäten" als Europaabgeordneter und sprach insbesondere über seine "Aufnahme von vielfältigen Kontakten zu patriotischen Parteien" in Europa sowie im Iran, im Libanon, in Russland und in Syrien. Wie er in seiner Rede weiter ausführte, gelte es "den Widerstand gegen die Überfremdung der europäischen Staaten und Völker gemeinsam zu führen". Franz sprach anschließend über die "Lage der Partei" und betonte die "weitgehende Geschlossenheit" in der NPD seit dem letzten Bundesparteitag. Außerdem stellte er die Kampagnen "Deutsche helfen Deutschen" und "Schafft Schutzzonen" vor, die dazu beitragen sollen, dass "die NPD verstärkt als 'Macherpartei' in Erscheinung tritt". Die Kandidatenliste der NPD zur Europawahl 2019 wurde auf zehn Plätze begrenzt. Bei der Wahl um Listenplatz 1 setzte sich Voigt mit etwa 85 Prozent der Delegiertenstimmen gegen den früheren Parteivorsitzenden Günter Deckert durch. Die übrigen Plätze wurden vornehmlich mit regionalen Funktionären der NPD aus verschiedenen Bundesländern aufgefüllt. Aus Niedersachsen ist kein Mitglied vertreten. Am 05.01.2019 führte die NPD ihre Jahresauftaktveranstaltung zur Europawahl ebenfalls in Büdingen (Hessen) durch. Zu der zentralen Parteiveranstaltung, die als Startschuss für den bevorstehenden Wahlkampf diente und für die bundesweit mobilisiert wurde, kamen nur rund 150 Teilnehmende. Redner waren neben Franz und Voigt auch der stellvertretende Parteivorsitzende und Kandidat auf Listenplatz 2, Ronny Zasowk aus Brandenburg, sowie die stellvertretende Landesvorsitzende der NPD Rheinland-Pfalz und Kandidatin auf Listenplatz 3, Ricarda Riefling. Voigt kritisierte in seiner Rede die nur schleppend verlaufende Sammlung von Unterstützungsunterschriften zur Europawahl. Bei der abendlichen Konzertveranstaltung mit etwa 200 Teilnehmenden traten die szenebekannten Bands "Oidoxie" (Nordrhein-Westfalen), "Die Lunikoff Verschwörung" (Berlin) und "Germanium" (Baden-Württemberg) auf. Wegen Zeigen des Hitlergrußes wurden zwei Konzertbesucher von der Polizei festgenommen. Erstes "Schild & Schwert"-Festival im April 2018 Am 20. und 21.04.2018 fand in Ostritz (Sachsen) das erste "Schild & Schwert"-Festival unter dem Motto "Reconquista Europa - Gegenkultur schaffen" statt.56 Veranstalter war der stellvertretende NPD-Bundesvorsitzende Thorsten Heise aus Thüringen. Insgesamt besuchten rund 1.300 Teilnehmer das Festival auf dem Gelände eines Hotelkomplexes in der ostsächsischen Kleinstadt. Während der zweitägigen Veranstaltung gab es politische Redebeiträge verschiedener NPDFunktionäre wie des Europaabgeordneten Voigt oder auch des Bundesvorsitzenden der Partei Die Rechte, Sascha Krolzig. Neben einer "Tattoo-Convention" und der Kampfsportveranstaltung "Kampf der Nibelungen" fanden erwartungsgemäß die Musikdarbietungen rechtsextremistischer Bands wie "Oidoxie" (Nordrhein-Westfalen), "Kategorie C" (Niedersachsen) und "Die Lunikoff Verschwörung" (Berlin) starken Zuspruch. Darüber hinaus hatten diverse rechtsextremistische Organisationen, Bekleidungsmarken und Musiklabels ihre Informationsund Verkaufsstände auf dem Festivalgelände errichtet. Das Veranstaltungskonzept sei laut Heise der Versuch, die Bereiche Politik, Musik, Kampfsport und "rechten" Lifestyle miteinander zu verbinden, wie er bei der Pressekonferenz auf dem Veranstaltungsgelände erläuterte, zu der rund 100 Journalisten erschienen waren. Zweites "Schild & Schwert"-Festival im November 2018 Das zweite "Schild & Schwert"-Festival fand am 02. und 03.11.2018 gleichenorts im Landkreis Görlitz (Sachsen) statt und stieß auf deutlich weniger Interesse.57 Trotz Auftritten szenebekannter Bands wie "Sleipnir" (Nordrhein-Westfalen) und "Die Lunikoff Verschwörung" (Berlin) kamen nur etwa 800 Besucherinnen und Besucher, darunter angeblich auch ausländische Teilnehmende aus Österreich, Polen, der Schweiz, der Ukraine und den USA. Der erste Tag hatte das Motto "Europäischer Sport ist völkerverbindend - Für Frieden und Freiheit aller Völker" und stand ganz im Zeichen des Kampfsports und der Musik einiger rechtsextremistischer Gruppen im Anschluss. Am zweiten Tag lautete das Motto "Europäische Kunst und Kultur fördern - Für Frieden und Freiheit" und beinhaltete unter 56 Siehe Kapitel 2.5, "Nordland Sanitätsdienst". 57 Siehe Kapitel 2.5, "Nordland Sanitätsdienst". 47 anderem ein "politisches Kulturprogramm" mit einem "Politikforum", das vom Chefredakteur des NPD-Parteiorgans "Deutsche Stimme", Peter Schreiber, moderiert wurde. Redner waren neben Veranstalter Heise erneut der Europaabgeordnete Vogt sowie der stellvertretende Landesvorsitzende in Berlin, Sebastian Schmidtke, und weitere hochrangige NPD-Funktionäre. Auch die Partei Die Rechte war hier wieder vertreten, dieses Mal mit ihren beiden Bundesvorsitzenden Michael Brück und Sascha Krolzig. Neuer Bundesvorstand und Umbenennung der NPD-Jugendorganisation Auf ihrem Bundeskongress am 13.01.2018 in Riesa (Sachsen) wählten die Jungen Nationaldemokraten eine neue Führung und einigten sich auf neue Statuten. Bundesvorsitzender ist nun Christian Häger aus Nordrhein-Westfalen; seine Stellvertreter sind Paul Rzehaczek aus Sachsen und Dominik Stürmer aus Baden-Württemberg. Darüber hinaus entschied sich der Parteinachwuchs für eine Namensänderung in Junge Nationalisten, womit das Kürzel JN beibehalten werden konnte. Aktivitäten der NPD in Niedersachsen Der niedersächsische Landesverband unterhält nach wie vor elf Unterbezirke (UB), von denen die meisten lediglich auf dem Papier existieren. Zum Jahresende 2018 hatte die Partei nur noch 250 Mitglieder und damit 200 weniger als fünf Jahre zuvor. Am 17.06.2018 führte die NPD ihren 53. Ordentlichen Landesparteitag auf dem Hof von Joachim Nahtz in Eschede (Landkreis Celle) durch. An der Veranstaltung nahmen etwa 40 Personen teil. Im Mittelpunkt des Parteitages standen die Rechenschaftsberichte des Landesvorsitzenden Manfred Dammann sowie Nachwahlen in den Landesvorstand. Matthias Behrens, Manfred Börm (beide UB Heide-Wendland) und Sebastian Weigler (UB Braunschweig) wurden als Beisitzer gewählt. Zu den Aktivitäten der NPD Niedersachsen gehört u. a. die Durchführung von Brauchtumsfeiern auf dem Anwesen des NPDMitglieds Nahtz in Eschede, darunter eine Sonnenwendfeier am 23.06.2018 mit rund 70 Personen. Organisatoren waren der UB Heide-Wendland und die Jungen Nationalisten (JN) sowie die neonazistische Frauengruppierung Düütsche Deerns. Auch die Feier zur Wintersonnenwende am 22.12.2018 wurde mit etwa 50 Personen auf dem Gelände in Eschede durchgeführt. Eine Vortragsveranstaltung der NPD mit anschließendem Liederabend fand am 17.02.2018 im "Dancing Club Karlshöfen" (Landkreis Rotenburg (Wümme)) statt, an der rund 70 Rechtsextremisten teilnahmen, darunter Mitglieder der neonazistischen Gruppierung Sektion Nordland und Personen aus dem Anti-Antifa-Umfeld in Bremen. Den musikalischen Rahmen gestaltete der Berliner Neonazi Michael Regener alias Lunikoff. Die Referenten waren der stellvertretende Bundesvorsitzende Heise und der Landesvorsitzende der NPD Schleswig-Holstein, Ingo Stawitz, sowie der pensionierte Pastor Friedrich Bode (Bremen). Heise sprach in seinem Vortrag zu dem Thema "Vergangenheit - Gegenwart - Zukunft" und bezog sich dabei auf die seit dem Jahr 2015 nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge und Asylbewerber. Diese würden seiner Meinung nach auch zukünftig Sozialhilfeempfänger bleiben, ebenso wie deren Nachkommen. Mit Blick auf seine anwesenden Kinder betonte er, dass diese eines Tages die Konsequenzen zu tragen hätten: "Diese sind heute dazu verdammt, Sklaven dieses Systems und dieser Menschen, die hier gekommen sind, zu werden. Und dagegen gehe ich auf die Straße und wehre mich." Weiterhin behauptete Heise, die Deutschen seien "im wahren Sinne in ihrer gesamten Volkssubstanz Gutmenschen". Er könne nicht so sehr hassen, wie er müsse, bei dem, was man "unserem Volk im Laufe der Jahrtausende angetan" habe: "Ein deutscher Mensch kann diesen Hass, den einige gegen uns entwickeln, überhaupt nicht nachvollziehen. Der ist bar unserer Seele." Am 24.02.2018 nahmen 17 Rechtsextremisten an der Kundgebung "Gegen den Bau einer Moschee in Lüchow" am Zentralen Omnibusbahnhof in Lüchow teil. Neben NPD-Mitgliedern aus dem Unterbezirk (UB) Heide-Wendland und Mitgliedern der Jungen Nationalisten (JN) waren auch Vertreter der NPD-nahen Gruppierung "MVgida" aus Mecklenburg-Vorpommern anwesend. Die Redebeiträge des Unterbezirksvorsitzenden Börm und des stellvertretenden Landesvorsitzenden der NPD Berlin, Sebastian Schmidtke, gingen jedoch im Lärm der rund 400 Gegendemonstranten unter. Der NPD-UB Braunschweig führte am 07.04.2018 eine Kundgebung unter dem Motto "Heraus zum Tag der deutschen Zukunft" in Braunschweig durch, an der sich lediglich 20 Rechtsextremisten beteiligten. Auf die im Anschluss geplante Kundgebung in Salzgitter-Bad verzichtete der Versammlungsleiter, weil er mit dem ihm dort zugewiesenen Versammlungsort nicht einverstanden war. Allerdings erfolgte daraufhin eine Spontankundgebung in Goslar zum Thema "Staatliche Willkür", an der 48 sich noch 17 Personen beteiligten. In Salzgitter führte die NPD dann am 24.11.2018 eine Demonstration mit etwa 70 Teilnehmenden im Stadtteil Lebenstedt durch. Die Rechtsextremisten standen dabei einem Bündnis verschiedener gesellschaftlicher Gruppierungen aus Parteien, Kirchen und Gewerkschaften mit rund 700 Personen gegenüber. Aktivitäten der JN in Niedersachsen In Niedersachsen existiert derzeit kein eigener Landesverband der NPD-Jugendorganisation. Am 17.03.2018 gründeten jedoch Mitglieder der JN aus Bremen, Hamburg und Niedersachsen den gemeinsamen Landesverband Nord. Vorsitzender wurde Sebastian Weigler aus Braunschweig. Nach Angaben der JN soll die Gründungsveranstaltung auch in Niedersachsen stattgefunden haben. Schwerpunkt der JN in Niedersachsen sind die östlichen Landeskreise, insbesondere der Bereich Braunschweig. Ihre Vertreter sind eng mit der niedersächsischen Neonaziszene vernetzt. An Vortragsund Infoveranstaltungen sowie an Kundgebungen und überregionalen Stammtischen der JN nehmen regelmäßig Neonazis teil. Beispiel hierfür ist eine Kranzniederlegung an einer Gedenkstätte im Peiner Stadtwald aus Anlass des Volkstrauertages am 18.11.2018. Unter den ca. 30 Rechtextremisten befanden sich neben Mitgliedern der NPD und der JN auch Vertreter der neonazistischen Szene aus Braunschweig, Gifhorn, Hannover, Helmstedt, Hildesheim und dem Harz. Begleitet von Trommeln und unter Mitführung von Fackeln legten die Teilnehmer am Ehrenmal für die Gefallenen der Weltkriege einen Kranz mit der Schleifenaufschrift "Den Toten unseres Volkes - Junge Nationalisten" ab, bevor die Versammlung von der Polizei nach kurzer Zeit aufgelöst wurde. Zu den Aktivitäten der JN Niedersachsen im Jahr 2018 gehörten u. a. Teilnahme von einzelnen Mitgliedern an der Großdemonstration am 27.08.2018 in Chemnitz (Sachsen) mit einem JN-Transparent ("Kriminelle Ausländer raus!")58 sowie die Beteiligung an der bundesweiten NPD-Kampagne "Schafft Schutzzonen". Fünf Mitglieder der JN aus den Bereichen Braunschweig, Hildesheim und Salzgitter wurden am 17.08.2018 auf dem sogenannten City-Fest in der Innenstadt von Salzgitter-Lebenstedt durch die Polizei festgestellt, wie sie Flugblätter der Kampagne verteilten und einheitlich mit entsprechenden T-Shirts bekleidet waren. Auf der Facebook-Seite "Schutzzone Salzgitter" berichten bekannte JN-Mitglieder über weitere "Schutzzonen-Streifen", die im Stadtpark und in der Berliner Straße in Salzgitter durchgeführt worden sein sollen. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die NPD scheint sich unter der Führung von Frank Franz stabilisiert zu haben. Allerdings lässt sich daraus kein positiver Trend erkennen, wie das Wahlergebnis bei der Landtagswahl in Hessen zeigt. Bei der Landtagswahl in Bayern ist sie erst gar nicht angetreten. Aus dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren hat die Partei bislang keinen Nutzen ziehen können. Der parteiinterne Streit um die öffentliche Darstellung der NPD dürfte damit weiter befeuert werden. Die überaus geringe Teilnehmerzahl bei einer zentralen Parteiveranstaltung wie im Januar 2019 zum Beginn des Europawahlkampfes, für die bundesweit mobilisiert wurde, zeigt deutlich die Schwierigkeiten der NPD und ihres Vorsitzenden Franz, mittlerweile selbst die eigenen Mitglieder zu motivieren. Dem stellvertretenden Parteivorsitzenden Heise ist es dagegen mit dem "Schild & Schwert"-Festival als neuem Veranstaltungskonzept gelungen, eine vierstellige Besucherzahl aus dem gesamten rechtsextremistischen Spektrum anzuziehen. Dabei dürfte sich die Veranstaltung nicht nur finanziell für Heise ausgezahlt haben, sondern auch hinsichtlich seiner Reputation innerhalb der rechtextremistischen Szene. Für den niedersächsischen Landesverband gilt wie bisher die Einschätzung, dass aufgrund der vielfach inaktiven Unterbezirke und der geringen Kampagnenfähigkeit auch in Zukunft der Bedeutungsverlust der NPD voranschreiten wird. Seit der Abwahl Ulrich Eigenfelds und der Neuwahl von Manfred Dammann als Landesvorsitzenden im Jahr 2017 ist der Landesverband neonazistischer geprägt und innerhalb der Bundespartei dem völkischen Flügel um Heise zuzurechnen. Neben Dammann gehören auch die Vorstandsmitglieder Gianluca Bruno und Andreas Haack sowie der Vorsitzende des Unterbezirks Heide-Wendland, Börm, zu den Erstunterzeichnern der Proklamation des völkischen Flügels innerhalb der Bundespartei. Bei den Jungen Nationalisten dürfte mit dem neu gewählten Bundesvorstand und der Umbenennung vor allem der Wunsch verbunden sein, die über einen längeren Zeitraum als nahezu inaktiv und handlungsunfähig zu bezeichnende Gruppierung wiederzubeleben. Ein Kernziel der JN, nämlich Nachwuchs für die NPD zu gewinnen und das ideologische Fundament bei ihren Anhängern zu schaffen, konnte in den letzten Jahren nicht mehr gänzlich umgesetzt werden. Sollte es nun den JN gelingen, sich als erneuerte unabhängige Jugendorganisation darzustellen, könnten sie innerhalb des rechtsextremistischen Spektrums als Konkurrenz der Identitären Bewegung Deutschland (IBD) für jüngere rechtsextremistische Aktivisten wahrgenommen und als attraktive Alternative für einen Teil dieses Personenpotenzials gesehen werden. 58 Siehe Kapitel 2.5, "Adrenalin BS". 49 2.9 Die Rechte Sitz / Verbreitung Sitz des Bundesverbandes: Dortmund (Nordrhein-Westfalen); Sitz des Landesverbandes: Amt Neuhaus (Landkreis Lüneburg) Gründung / 2012 (Bundesverband); Bestehen seit 2013 (Landesverband) Struktur / Bundesvorsitzender: Christoph Drewer (kommissarisch ab 01.11.2017), Sascha Krolzig und Repräsentanz Michael Brück seit 01.04.2018; Landesvorsitzender: Holger Niemann; elf Landesverbände im Bundesgebiet; fünf Kreisverbände in Niedersachsen (Emsland, Heidekreis, Hildesheim, SüdOst Niedersachsen, Verden) Mitglieder / Anhänger / Bund: 600 Land: 30 Unterstützer Veröffentlichungen Flugblätter (Verteilaktionen im Raum Harz); Web-Angebote: Die vorrangige Außendarstellung erfolgt für den Bundesverband über das Facebook-Profil und die eigene Internetseite; der Landesverband Niedersachsen informiert ebenfalls auf der eigenen Internetseite über Parteiaktivitäten und gibt vereinzelt Stellungnahmen zu bundesund landespolitischen Themen ab. Kurzportrait / Ziele Die Partei Die Rechte wurde im Mai 2012 in Hamburg von Mitgliedern der ehemaligen Deutschen Volksunion (DVU) und dem langjährigen Neonazi Christian Worch gegründet. Den Posten des Bundesvorsitzenden übernahm Worch selbst. Als stellvertretende Vorsitzende wurde die ehemalige Landesvorsitzende der DVU Schleswig-Holstein, Ingeborg Lobocki, gewählt. Im September 2012 folgte die Gründung des mitgliederstärksten Landesverbandes NordrheinWestfalen durch ehemalige Mitglieder der im August 2012 verbotenen neonazistischen Kameradschaften Aachen, Dortmund und Hamm. Die ehemaligen Kameradschaftsführer übernahmen im Landesvorstand und in den Kreisverbänden die Führungsfunktionen und setzen seitdem unter dem Schutz des Parteienprivilegs ihre bisherigen Aktivitäten fort. Zudem traten der Partei vereinzelt NPD-Mitglieder bei. Auch in Niedersachsen kommen der Großteil der Führungsebene und ein relevanter Teil der Mitglieder aus der neonazistischen Szene. Die Nutzung des Parteienprivilegs, vor allem die Anmeldung und Durchführung öffentlichkeitswirksamer Aktivitäten zur Verbreitung neonazistischer Propaganda, erfolgt in Niedersachsen uneinheitlich. Während die Mehrzahl der Kreisverbände kaum öffentlich in Erscheinung tritt, fällt - bis etwa Mitte 2018 - lediglich noch der Kreisverband Süd-Ost Niedersachsen mit Demonstrationen, Kundgebungen und sonstigen Aktionen auf. Den Schwerpunkt dieser Aktivitäten bildet die fremdenfeindliche Agitation gegen die Asylund Flüchtlingspolitik sowie die angeblich politisch gewollte Volksvermischung. Hinzu kommt die Kritik an vermeintlich staatlicher Repression zum Nachteil der Partei und ihrer Anhänger. Vom Kreisverband Verden und den anderen Kreisverbänden gingen im Jahr 2018 keine Aktivitäten aus. Finanzierung Mitgliedsbeiträge, Spenden, Einnahmen aus Veranstaltungen Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Der Einfluss führender Neonazis im Bundesvorstand sowie im Landesverband Nordrhein-Westfalen, von dem die Partei Die Rechte dominiert wird, veränderte den Charakter der Partei, die bei ihrer Gründung das nach eigenem Bekunden "sprachlich wie inhaltlich modernisierte und ergänzte" frühere Programm der ehemaligen DVU zur Grundlage genommen hatte.59 Die Rechte steht seitdem hinsichtlich ihrer Ideologie, ihrer Aktivitäten und der führenden Personen in der Kontinuität der verbotenen neonazistischen Kameradschaften. Ihre Agitation ist von Demokratieund Fremdenfeindlichkeit und 59 Bei der Gründung der Partei hatte der Bundesvorsitzende Worch Die Rechte als "weniger radikal als die NPD", aber "radikaler als die REPs und die PRO-Bewegung" beschrieben (Internetseite von Christian Worch). 50 der Verherrlichung des Nationalsozialismus bestimmt. Im Parteiprogramm fordert Die Rechte zur "Wahrung der Deutschen Identität" auf. Demnach gelte es, "übermäßige fremde Einflüsse" wie "die Amerikanisierung" zurückzudrängen und einen europäischen Verbund zu schaffen, "in dem jedes Volk nach seiner eigenen, natürlich gewachsenen Ordnung leben kann". Die Partei folgert, dass "alle Anstrengungen für die Bewahrung des deutschen Charakters unseres Vaterlands" sinnlos würden, "wenn es Politikern im Bund mit der Meinungsindustrie gelänge, Deutschland in einem Vielvölkerstaat beziehungsweise einer 'Europäischen Union' aufzulösen." Hiermit richtet sich Die Rechte insbesondere gegen die im Grundgesetz verbrieften Menschenrechte (Art. 1 GG) sowie gegen das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG). Damit ist die Partei verfassungsfeindlich und erfüllt die Voraussetzungen für eine Beobachtung nach (SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG). Im Wahlprogramm "25 Forderungen zur Dortmunder Kommunalwahl 2014", mit dem Die Rechte symbolisch an das 25 Punkte-Programm der NSDAP anknüpft, bekennt sie sich unter Punkt 19 eindeutig zur Volksgemeinschaft: "Eine Gesellschaft, welche die Schwächsten alleine lässt, ist zum Scheitern verurteilt - jeder Volksgenosse, der unverschuldet in Not gerät, muss sich auf Hilfe verlassen können. Die Rechte will eine starke Volksgemeinschaft, in der keiner allein gelassen wird." Im Kapitel "Kriminalität und Überfremdung" werden Migranten pauschal als kriminell bezeichnet, um sie auf diese Weise aus der Gesellschaft ausgrenzen zu können. In der Flüchtlingsdebatte wird ein "sofortiger Einwanderungsstopp" von "Asyltouristen" und "Sozialschmarotzern aus EU-Staaten" gefordert. Exemplarisch für die Glorifizierung des Nationalsozialismus und die Relativierung der NS-Verbrechen ist eine Mahnwache unter dem Motto "Vergesst niemals Dresden 1945" samt der hierbei mitgeführten Transparente mit der Aufschrift "1. Mai - seit '33 arbeitsfrei" und der Bezeichnung der Waffen-SS als "erste europäische Befreiungsarmee". Mit ihrem Bekenntnis zur Volksgemeinschaft, das die Mitglieder auf dem 8. Bundesparteitag am 28.10.2017 beschlossen haben, wird der neonazistische Charakter der Partei unterstrichen. Hieran zeigt sich auch, dass die Partei an ideologische Elemente des historischen Nationalsozialismus anknüpft und sich damit unverhohlen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung stellt. Darüber hinaus hat der Bundesvorstand in seiner jüngsten Veröffentlichung vom 31.12.2018 das Ziel unterstrichen, die Voraussetzungen, die für eine nachhaltige Revolution im Sinne einer Revolution des Geistes notwendig sind, zu verbessern. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Die meisten öffentlichkeitswirksamen Aktionen der Partei Die Rechte gingen vom Landesverband Nordrhein-Westfalen und dessen Kreisverbänden sowie vom Landesverband Baden-Württemberg aus. Mit der Gründung des Landesverbandes Bremen am 04.08.2018 sind seitdem auch dort vermehrt parteipolitische Aktivitäten festzustellen. In Nordrhein-Westfalen übernahm Die Rechte unter dem Schutz des Parteienprivilegs die zuvor von den verbotenen Kameradschaften veranstalteten Aktionen. An den diesjährigen Trauermärschen in Dresden (Sachsen) am 10.02.2018 und in Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) am 17.03.2018 beteiligten sich jeweils auch Mitglieder aus dem niedersächsischen Landesverband der Partei. Nachdem der Kreisverband Dortmund (Nordrhein-Westfalen) am 04.11.2017 einen Kongress unter dem Motto "Gemeinsam für Europa" mit etwa 150 Teilnehmenden unter anderem aus Bulgarien, Frankreich, Italien, Niederlande, Polen, Russland, Spanien und aus den skandinavischen Ländern organisiert hatte folgte am 14.04.2018 in Dortmund die Abschlussdemonstration der Anti-EU-Kampagne "Europa erwache: Unser Europa ist nicht eure Union!", die sich gegen die vermeintliche Gleichschaltung und Zentralisierungsbestrebungen der Europäischen Union richtete. Neben Wortbeiträgen von Rednern aus Frankreich, Norwegen, der Slowakei, Ungarn und sprachen der Bundesvorsitzende der Partei, Sascha Krolzig, und der freie Nationalist Sven Skoda. An der Versammlung nahmen etwa 600 bis 800 Rechtsextremisten teil. Mit der Inhaftierung von Ursula Haverbeck-Wetzel am 07.05.2018 in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) wegen wiederholt begangener Holocaustleugnungen hat sich für die Partei Die Rechte ein neues Themenfeld eröffnet. Seitdem kam es bei zahlreichen Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene immer wieder zu öffentlich abgehaltenen Solidaritätsbekundungen. Als Beispiele können hier die Demonstrationen in Bielefeld am 10.05.2018 und 10.11.2018 angeführt werden. In der rechtsextremistischen Szene wird die Inhaftierung von Haverbeck-Wetzel als Gesinnungshaft verstanden. An beiden Kundgebungen beteiligten sich rund 500 Rechtsextremisten, darunter auch vereinzelt 51 Teilnehmer aus Niedersachsen. Wie bereits im Vorjahr fand am 18.08.2018 in Berlin eine Demonstration der neonazistischen Szene anlässlich des 31. Todestages von Rudolf Heß statt. Das Motto lautete "Mord verjährt nicht! Gebt die Akten frei - Recht statt Rache". Unter den etwa 800 Teilnehmenden waren auch Mitglieder der Partei Die Rechte. Blockaden von Seiten der Gegendemonstranten hatte es in diesem Jahr nicht gegeben. Bundesparteitag wählt erstmals Doppelspitze - Niedersachsen im Bundesvorstand nicht mehr vertreten Am Ostersonntag, den 01.04.2018, hielt die Partei Die Rechte im Rheinland ihren 9. Bundesparteitag ab und wählte dabei unter anderem eine neue Parteispitze. Die Wahl war nach dem Rücktritt des ehemaligen Vorsitzenden Christian Worch erforderlich geworden. Dem Beispiel anderer Parteien folgend wird die Bundespartei nun von zwei gleichberechtigten Vorsitzenden geführt. Die Doppelspitze bilden künftig die bekannten Rechtsextremisten Krolzig als Vorsitzender und Michael Brück als dessen Stellvertreter. Beide waren bisher Beisitzer im Bundesvorstand und gehören dem nordrhein-westfälischen Landesvorstand der Partei an. Krolzig war bis zu seinem Parteieintritt führendes Mitglied der im Jahr 2012 verbotenen Kameradschaft Hamm und ist seit dem Jahr 2017 Herausgeber der neonazistischen Szenezeitschrift "N.S. Heute". Brück gehörte dem inzwischen verbotenen Verein Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V. (HNG) an und zählte zu den Führungspersonen der seit dem Jahr 2012 ebenfalls verbotenen Gruppierung Nationaler Widerstand Dortmund. Der niedersächsische Landesvorsitzende Holger Niemann, der dem Bundesvorstand bisher als Beisitzer angehörte, verzichtete dem Vernehmen nach auf eine erneute Kandidatur mit der Folge, dass Niedersachsen im aktuellen Bundesvorstand nicht mehr vertreten ist. Neben der Neuwahl des Bundesvorstandes sprach sich die Partei erneut für eine Abschaffung des Paragraphen SS 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) aus. Darüber hinaus gab sich die Partei einen neuen Namenszusatz und firmiert künftig als "Die Rechte - Partei für Volksabstimmung, Souveränität und Heimatschutz". Bundesparteitag beschließt Teilnahme an der Europawahl - Dieter Riefling aus Niedersachsen auf Listenplatz 4 Im Anschluss an den Bundesparteitag fand ein weiterer Parteitag statt, auf dem die Mitglieder die beim letzten Parteitag im Oktober 2017 verschobene Grundsatzentscheidung zu treffen hatten, ob die Partei zur Europawahl im Frühjahr 2019 antreten wird. Nachdem sich die Mitglieder für eine Teilnahme an der Europawahl ausgesprochen hatten, erfolgte die Listenaufstellung. Dabei wurde auf Platz 1 der Liste die mehrfach verurteilte Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel aus Vlotho (Nordrhein-Westfalen) gewählt. Als politischen Schwerpunkt nannte sie in ihrer Bewerbungsrede die Abschaffung des Volksverhetzungsparagraphen (SS 130 StGB). Haverbeck-Wetzel wird damit die Partei als Spitzenkandidatin in den Europawahlkampf führen. Im Jahr 2017 wurde sie jedoch vom Landgericht Verden wegen Volksverhetzung zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Unter den insgesamt 15 Kandidaten sind unter anderem der ehemalige Vorsitzende Christian Worch aus Mecklenburg-Vorpommern auf Platz 3 und der freie Aktivist Riefling aus Niedersachsen auf Platz 4. Die übrigen Listenplätze wurden fast ausschließlich mit Kandidaten aus Nordrhein-Westfalen besetzt. Aktivitäten der niedersächsischen Parteigliederungen In Niedersachsen gingen Aktivitäten der Partei Die Rechte ausschließlich vom mittlerweile inaktiven Kreisverband Süd-Ost Niedersachsen aus. Der Kreisverband war erst am 06.01.2018 in Bad Harzburg neu gegründet worden und bestand aus den ehemaligen Mitgliedern der sich kurz zuvor aufgelösten neonazistischen Gruppierung Kollektiv Nordharz. Diese hatte ihre Aktivitäten seit Juni 2017 in erster Linie auf die Vorbereitung und Mobilisierung für den nächsten "Tag der deutschen Zukunft" (TddZ) konzentriert, der am 02.06.2018 in Goslar zum bereits zehnten Mal durchgeführt werden sollte. Der TddZ ist Bestandteil einer bundesweiten, neonazistischen Kampagne und wurde in den vergangenen Jahren von der Partei Die Rechte ausgerichtet. Die Gründungsveranstaltung des Kreisverbandes Süd-Ost Niedersachsen erfolgte in Bad Harzburg unter Leitung des Landesvorsitzenden Holger Niemann. Dabei ging es zunächst um die personelle Aufstellung. Fragen der inhaltlichen und strategischen Ausrichtung spielten keine Rolle. Der neugegründete (Groß-)Kreisverband umfasste die Städte bzw. Landkreise Braunschweig, Gifhorn, Göttingen, Goslar, Helmstedt, Holzminden, Northeim, Osterode am Harz, Peine, Salzgitter, 52 Wolfenbüttel und Wolfsburg.60 Nach der Gründung führten die Mitglieder des Kreisverbandes unter dem Motto "Aufklärungsoffensive" am 10.01.2018 und am 21.01.2018 in Bad Harzburg zwei Mobilisierungsaktionen für den TddZ durch. Andere Kreisverbände verzeichneten hingegen kaum oder keine öffentlichen Aktivitäten und beschränkten sich in den sozialen Medien auf sporadische Veröffentlichungen. Insgesamt dienten die durchgeführten Aktionen vor allem der Stärkung des inneren Zusammenhalts. Hierzu gehört beispielsweise die vom Landesverband ausgerichtete Wanderung zum "Kreuz des deutschen Ostens" bei Bad Harzburg am 06.10.2018. Am 14.03.2018 veranstaltete der Landesverband der Partei Die Rechte in Kooperation mit dem Kreisverband Süd-Ost Niedersachsen eine stationäre Kundgebung in Goslar unter dem Motto "Hinaus zum 10. TddZ; unser Signal gegen Überfremdung; Dialog statt Redeverbot". Die Kundgebung wurde vom Landesvorsitzenden Niemann angemeldet und diente zum einen als "Konterveranstaltung" gegen die vom "Bündnis gegen rechts Goslar" gleichzeitig durchgeführte Veranstaltung zur Verhinderung des TddZ, an der sich etwa 190 Personen beteiligten. Zum anderen diente diese Kundgebung als Ausdruck von Protest gegen das behördlich verhängte Redeverbot für den bekannten Rechtsextremisten Riefling. Anlässlich der Bombardierung deutscher Städte durch die alliierten Streitkräfte im Zweiten Weltkrieg wollte Riefling am 13.02.2018 in Vienenburg (Landkreis Goslar) als Redner bei einer ebenfalls von der Partei Die Rechte organisierten Kundgebung samt Mahnwache auftreten. An der Kundgebung in Goslar beteiligten sich letztlich etwa 20 Personen. Die Veranstaltung selbst verlief friedlich und ohne besondere Vorkommnisse. Bereits kurz zuvor am 12.03.2018 hatten Mitglieder des Kreisverbands Süd-Ost Niedersachsen den Versuch unternommen, eine öffentliche Bürgersprechstunde des Goslarer Oberbürgermeisters Oliver Junk zu besuchen, um gegen das Redeverbot für Riefling zu protestieren. Ein Gespräch war den Rechtsextremisten jedoch verweigert worden. Am 02.06.2018 trafen sich in Goslar etwa 250 Rechtsextremisten zur Abschlusskundgebung des TddZ unter dem Motto "Hinaus zum Tag der deutschen Zukunft - unser Signal gegen Überfremdung". Der jährlich stattfindende TddZ gehört zu den bundesweit wichtigsten Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene. Die Abschlusskundgebung in Goslar markierte dabei den Schlusspunkt der diesjährigen Kampagne, welche von einem Zusammenschluss überregionaler, miteinander kooperierender Rechtsextremisten getragen war. Als Anmelder und Versammlungsleiter fungierte eine Privatperson aus Goslar, die bereits mehrfach Standkundgebungen für die NPD beantragt hatte. Maßgeblich an der Organisation beteiligt waren die Mitglieder des Kreisverbandes Süd-Ost Niedersachsen der Partei Die Rechte. Redner waren unter anderem der Parteivorsitzende Krolzig sowie der stellvertretende Bundesvorsitzende der NPD, Heise, aus Thüringen, der zugleich den dortigen Landesverband führt. Nach den Reden folgte ein Marsch durch den Goslarer Stadtteil Georgenberg zum Bismarckdenkmal, an dem die Abschlusskundgebung mit drei weiteren Wortbeiträgen abgehalten wurde. Ein Aktivist verlas die Rede des bekannten Neonazis und "Vaters des TddZ", Riefling, der im Vorfeld auch für diese Veranstaltung mit einem behördlichen Redeverbot belegt worden war. Die bis dahin gehaltenen Reden ähnelten sich in ihrer Kernaussage, wonach deutsche Politiker bewusst eine "Agenda der Volksvermischung" verfolgten würden, um vermeintliche deutsche Tugenden wie Werte und Traditionen abzuschaffen. Neben zahlreichen "Reichsflaggen" präsentierten die Teilnehmer auch Banner und T-Shirts der Kameradschaften Freudenstadt, Höri-Bodensee, Zweibrücken/Pfalz, Division Bremen, Freie Kräfte Schwarzwald-Baar-Heuberg sowie der Parteien Die Rechte und der NPD-Jugendorganisation Junge Nationalisten (JN). Die Versammlung endete mit der Übergabe des Traditionsbanners an die Ausrichter des nächsten TddZ, der unter dem Motto "Deitsch on frei wolln mer sei! - unser Signal gegen Überfremdung" am 01.06.2019 in Chemnitz seine elfte Auflage finden soll. Hierbei wurde auch das neue Kampagnenbanner präsentiert. Von den rund 3.000 Gegendemonstranten waren keine Beeinträchtigungen oder Störungen der Veranstaltung ausgegangen. Enge Vernetzung mit Neonazis und subkulturell geprägten Rechtsextremisten Weiterhin besteht eine enge Vernetzung von Mitgliedern der Partei Die Rechte mit Angehörigen der Neonaziszene und subkulturell geprägten Rechtsextremisten. Deutlich wird dies etwa durch die gemeinsame Beteiligung an Musikveranstaltungen oder politischen Aktivitäten. Beispiele sind die Teilnahme an einem Mobilisierungskonzert für den TddZ am 03.02.2018 in Dessau (Sachsen-Anhalt) sowie die Ausrichtung eines Infostandes im Rahmen einer Konzertveranstaltung am 07.04.2018 in Mitteldeutschland durch Angehörige des niedersächsischen Landesverbandes, bei der ebenfalls für den 60 Siehe Kapitel 2.5, "Kollektiv Nordharz". 53 TddZ geworben wurde. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Der Landesverband Niedersachsen der Partei Die Rechte setzt sich überwiegend aus Angehörigen der neonazistischen Szene zusammen, die unter gezielter Nutzung des Parteienstatus ihre bisher außerparteilich durchgeführten Aktivitäten fortführen, ohne ein Vereinsverbot fürchten zu müssen. Trotz einer formal landesweiten Präsenz hat die Partei Die Rechte lediglich im Bereich des Kreisverbandes Süd-Ost Niedersachsen öffentlichkeitswirksame Aktivitäten entfaltet. Nach stagnierenden Mitgliederzahlen im vergangenen Jahr sind die Parteiaustritte in diesem Jahr wieder angestiegen. Dies hängt maßgeblich mit den Mitgliedern des Kreisverbands SüdOst Niedersachsen zusammen, die ihre Aktivitäten für die Partei nach Absolvierung des TddZ schlagartig eingestellt und der Partei den Rücken gekehrt haben. Die bestehenden persönlichen Kontakte in die Neonaziszene und insbesondere zum JN-Stützpunkt Braunschweig scheinen hier wieder mehr zum Tragen zu kommen. Der Partei Die Rechte ist es in Niedersachsen bislang nicht gelungen, sich als relevanter politischer Akteur und mögliche Wahlalternative zu positionieren. Bundesweit betrachtet hat sich die Partei mit der Neuwahl einer Doppelspitze stabilisiert und das politische Machtzentrum in Dortmund gefestigt. Die jüngere Generation der westdeutschen Neonaziszene hat die Führung der Partei komplett übernommen. Dem Bundesvorstand gehört nicht ein Mitglied aus den ostdeutschen Verbänden an. Inhaltlich hat sich der neue Bundesvorstand zum Ziel gesetzt, die Partei aus der derzeitigen Stagnation herauszuführen. Mit einem ebenso unbürokratischen wie unkomplizierten Führungsstil will der Vorstand Signale für eine Aufbruchsstimmung setzen. Es gelte, die Partei insgesamt neu aufzustellen und angesichts der Europawahl im Mai 2019 sowie mit Blick auf die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 neu auszurichten. Helfen sollen dabei ein eigener Materialdienst, moderne Propagandamaterialien, eine stärkere Präsenz in den sozialen Netzwerken, eine bundesweite Mitgliederkampagne und der Ausbau von Strukturen. Das neue Parteiprogramm, das für Frühjahr 2018 angekündigt war, steht noch aus. Insofern bleibt abzuwarten, wie sich die Partei Die Rechte inhaltlich neu ausrichten wird. Die jüngsten Entwicklungen jedenfalls lassen eine weitere Radikalisierung der Partei vermuten. Auch die Zusammensetzung des neuen Bundesvorstandes deutet für die Zukunft auf eine insgesamt aktionsorientiertere und radikalere Ausrichtung hin. 2.10 Freistaat Preußen / Stimme des Volkes (SdV) Sitz / Verbreitung Sitz der Organisation: Verden Gründung / Bestehen seit 1995 Struktur / "Kommissarischer Staatspräsident": Dr. Rigolf Hennig; Repräsentanz "Landtagspräsident": Heinrich Mock; SdV-Schriftleitung: Dr. Rigolf Hennig Mitglieder / Anhänger / Bund: nicht bekannt Land: Einzelpersonen Unterstützer Veröffentlichungen Publikation: Stimme des Volkes (SdV) Auflage: ca. 1.500 Stück wie zuvor Stimme des Reiches (SdR) 54 Kurzportrait / Ziele Die Organisation Freistaat Preußen wurde 1995 gegründet. Ihre ideologische Ausrichtung ist geschichtsund gebietsrevisionistisch. Führende Funktionäre sind Dr. Rigolf Hennig ("kommissarischer Staatspräsident") und Heinrich Mock ("Landtagspräsident"). Der Freistaat Preußen trat bis 2018 nach außen lediglich durch die Herausgabe einer im Eigendruck hergestellten Publikation in Erscheinung, deren Name seit 2008 jeweils aktuellen Ereignissen angepasst wurde. Nach dem Verbot des Collegium Humanum (CH) und der Stimme des Gewissens im Jahr 2008 wurde zunächst nur ein Exemplar unter dem Namen Das Reich herausgegeben, ihr folgte in der Zeit von 2008-2017 die Stimme des Reiches (SdR). Während der Indizierung der SdR in 2016 wurde die Ersatzpublikation Persönlicher Brief von Ursula Haverbeck herausgegeben. In 2018 folgte dann mit lediglich zwei Ausgaben die Stimme des Volkes (SdV). Die Beiträge verbinden antisemitische mit revisionistischen und ausländerfeindlichen Positionen. Autoren sind größtenteils Protagonisten der 2008 verbotenen Vereine Collegium Humanum (CH) und Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten (VRBHV). Zu den Stammautoren zählen neben Dr. Rigolf Hennig auch Ursula Haverbeck-Wetzel und Arnold Höfs. Finanzierung Verkauf der Publikation SdR und Spenden für die "Rechtskampfhilfe"61, Inhaber "Unkostenkonto": Dr. Rigolf Hennig Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Die Publikation Stimme des Volkes (SdV) beinhaltet wie zuvor die Stimme des Reiches (SdR) überwiegend antisemitische, revisionistische und insbesondere NS-Verbrechen verharmlosende Inhalte, aber auch rassistische und fremdenfeindliche Positionen. Die Schrift richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, will den historischen Nationalsozialismus rehabilitieren und die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland delegitimieren. Damit ist die SdV verfassungsfeindlich und erfüllt die Voraussetzungen für eine Beobachtung nach SS 3 Abs. 1 Ziff. 1 und 4 NVerfSchG. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Der Organisation Freistaat Preußen gab im Frühjahr 2018 mit der SdV eine vermeintlich neue Schrift heraus, die anstelle der SdR "den politischen Kampf für Wahrheit, Freiheit und Souveränität unseres deutschen Volkes fortsetzen" 62 sollte. Verantwortlicher für die Schriftleitung und das "Unkostenkonto" ist Dr. Rigolf Hennig. Die SdV zeigt in Herstellung, Form und Gestaltung keine Unterschiede zu der bislang herausgegebenen SdR auf, die bereits im Namen eine ausdrückliche Nähe zum Dritten Reich herausstellte. Die neue Namenswahl sollte die angebliche Meinung des Volkes widerspiegeln. Inhaltlich ist keine Abkehr von den bereits in den vorherigen Schriften vertretenen Positionen festzustellen. Bereits mit der zweiten Ausgabe für März/April 2018 wurde die Einstellung der SdV bekanntgegeben und eine gleichwertige Schrift angekündigt.63 Unter dem Titel "Die Stimme des Volkes in Bewegung" wurde von Hennig im August 2018 die Zusammenarbeit der SdV mit der Publikation Volk in Bewegung - Der Reichsbote (ViB)64 bekanntgegeben, die vom thüringischen Nordland-Verlag herausgegeben wird. Ausschlaggebend für diesen Schritt seien die Indizierungen und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der in einer Auflage von 1.500 Stück erschienenen vorherigen SdR. Das Heft habe "die Mächtigen" herausgefordert, so Hennig, weil es angeblich immer wieder vermeintlich unangenehme Themen aufgriff: "... vom Mitweltschutz über Geschichtslügen und Offenbarung von Rechtsbrüchen seitens des Systems bis zu herber Kritik an dem Umgang der Regierung mit dem Problem der Massenzuwanderung, wie mit den brennenden nationalen Fragen wie die Rückgewinnung der deutschen Ostgebiete und bis zur Frage der völkerrechtlichen Stellung der 'Bundesrepublik Deutschland'. Am meisten dürfte der ständige Widerstand gegen die Übernahme der alliierten Greuelpropaganda durch die BRD und die Forderung nach Abschaffung des verfassungsund völkerrechtswidrigen SS 130 StGB (Volksverhetzung) gestört haben." (Volk in Bewegung - Der Reichsbote, Ausgabe 3/4, 2018) 61 Ziel der sogenannten Rechtskampfhilfe ist es, "den undemokratischen SS 130 StGB, vor allem in Abs. 3 und 4 zu Fall zu bringen." Diese Hilfe basiert auf den Zielen des verbotenen VRBHV und umfasst die Forderung nach straffreier Meinungsäußerung im Zusammenhang mit der Holocaustleugnung (Volksverhetzung). 62 Stimme des Volkes, Nr. 1, Frühjahr 2018. 63 Stimme des Volkes, Nr. 2, März-Mai 2018. 64 Volk in Bewegung - Der Reichsbote, Ausgabe 3/4, 2018. 55 Strafverfahren Am 07. und 17.05.2018 wurde vor dem Landgericht Verden das Berufungsverfahren gegen das Urteil des Amtsgerichts Verden vom 13.04.2017 gegen Hennig wegen Volksverhetzung im Zusammenhang mit der Herstellung und Verbreitung der SdR in den Jahren 2014 bis 2015 verhandelt. Die durch das Amtsgericht Verden ausgesprochene Haftstrafe von 18 Monaten wurde durch das Landgericht Verden in eine Bewährungsstrafe von 12 Monaten nebst Zahlung einer Geldstrafe umgewandelt. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Das Amtsgericht Verden verurteilte Hennig am 03.09.2018 wegen Volksverhetzung im Zusammenhang mit vier SdRAusgaben aus den Jahren 2016 und 2017 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Daneben wurde ein fünfstelliger Betrag eingezogen. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Inhaftierung und Verfassungsbeschwerde Am 07.05.2018 wurde die rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilte Ursula Haverbeck-Wetzel in die Justizvollzugsanstalt Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) verbracht. Die Haftstrafe steht im Zusammenhang mit einem Urteil des Amtsgerichts Verden vom 21.11.2016 wegen Volksverhetzung. Haverbeck-Wetzel hatte in mehreren Beiträgen der SdR aus den Jahrgängen 2014 und 2015 die massenhafte Ermordung von Juden in den nationalsozialistischen Vernichtungslagern geleugnet. Die zunächst vom Amtsgericht Verden ausgesprochene Verurteilung zu zwei Jahren und sechs Monaten wurde im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Verden am 24. und 28.08.2017 auf zwei Jahre ohne Bewährung reduziert. Im Rahmen der ersten Berufungsverhandlung leugnete Haverbeck-Wetzel erneut den Holocaust. Das Oberlandesgericht Celle hatte im Februar 2018 die Revision Haverbeck-Wetzels gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Verden vom 28.08.2017 verworfen, wodurch die Verurteilung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren rechtskräftig wurde. Eine Verfassungsbeschwerde von Haverbeck-Wetzel in dieser Angelegenheit lehnte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 22.06.2018 ab und bestätigte das Urteil des Landgerichts Verden. 65 In dem Beschluss wird der SS 130 StGB als zulässiger Eingriff in die Meinungsfreiheit betrachtet und festgestellt, dass die Äußerungen HaverbeckWetzels nicht in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) fallen, weil sie keinen Beitrag zu der verfassungsrechtlich gewährleisteten Meinungsbildung leisten könnten. Nach Auffassung des Gerichts würden stattdessen die Verbrechen des NS-Regimes durch "Bemäntelung legitimiert und gebilligt" und kämen somit der Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewaltund Willkürherrschaft gleich. Zudem werde hierdurch gezielt und bewusst Stimmung gegen die jüdische Bevölkerung und deren Interessenvertretung, den Zentralrat der Juden, gemacht. "Die Leugnung der nationalsozialistischen Verbrechen des Völkermords ist vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte geeignet, die dem Äußernden geneigte Zuhörerschaft zur Aggression und zu einem Tätigwerden gegen diejenigen zu veranlassen, die als Urheber oder Verantwortliche der durch die Leugnung impliziert behaupteten Verzerrung der angeblich historischen Wahrheit angesehen werden. Sie trägt damit unmittelbar die Gefahr in sich, die politische Auseinandersetzung ins Feindselige und Unfriedliche umkippen zu lassen. Die Leugnung der nationalsozialistischen Verbrechen des Völkermords gefährdet die Friedlichkeit der politischen Auseinandersetzung dabei insbesondere auch deshalb, weil diese Verbrechen insbesondere gezielt gegenüber bestimmten Personenund Bevölkerungsgruppen verübt wurden und die Leugnung dieser Ereignisse offen oder unterschwellig als Chiffre zur gezielten Agitation gegen diese Personenkreise eingesetzt werden können und werden." (Beschluss des BVerfG vom 22.06.2018, Az.: 1 BvR 673/18) Solidaritätsbekundungen für Holocaustleugnerin Als Auftaktveranstaltung bundesweiter parteiund organisationsübergreifender Proteste im Rahmen der "Kampagne für die sofortige Freilassung von Ursula Haverbeck und der Forderung nach der Abschaffung des SS 130 StGB" fand am 10.05.2018 unter dem Motto "Freiheit für Ursula Haverbeck" eine Demonstration mit rund 450 Neonazis und Geschichtsrevisionisten in Bielefeld statt, um auf "die skandalöse Inhaftierung der politischen Dissidentin" hinzuweisen und sich dieser "staatlichen Repression" entgegenzusetzen. Die Versammlungsleitung oblag Funktionären der Partei Die Rechte aus Nordrhein-Westfalen. Zu den Rednern gehörten bekannte Rechtsextremisten wie Thomas "Steiner" Wulff, Dieter Riefling, Sven Skoda, Bernhard Schaub und der selbsternannte "Volkslehrer" Nikolai Nerling. Für die Dokumentation aller Aktionen wurde eine eigene Homepage eingerichtet. 65 Vgl. Beschluss des BVerfG vom 22.06.2018, Az.: 1 BvR 673/18. 56 Auch Aktivisten der Jungen Nationalisten (JN) Braunschweig, darunter auch Riefling, solidarisierten sich mit der inhaftierten Holocaustleugnerin Haverbeck-Wetzel. Im Rahmen einer JN-Veranstaltung am 15.09.2018 präsentierten sie ein Transparent mit der Aufschrift "Wenn fragen verboten ist, sollte man an der Wahrheit zweifeln! Freiheit für Ursula Haverbeck". Die Aktion wurde auch auf der o. g. Homepage präsentiert. Das Banner wurde darüber hinaus bei einer "Geburtstagsdemo" für die 90-jährige "Dissidentin" am 10.11.2018 in Bielefeld gezeigt. Unter dem Motto "Mit 90 Jahren in Gesinnungshaft - Freiheit für Ursula Haverbeck" hatten sich erneut etwa 400 Rechtsextremisten versammelt, darunter Neonazis und völkische Aktivisten. Teilnehmer aus Niedersachsen waren unter anderem Hennig und Arnold Höfs sowie der Vorsitzende des Vereins Gedächtnisstätte e. V., Wolfram Schiedewitz. Aus der Schweiz war Schaub angereist. Während des Demonstrationszuges wurde die antisemitische Parole "Nie, nie, nie wieder Israel" skandiert. Verunglimpfung des jüdischen Volkes und Forderung zur Wiederherstellung des Deutschen Reiches In aggressiver Rhetorik verbindet Hennig regelmäßig seine fremdenfeindlichen, rassistischen Ansichten mit antisemitischen Verschwörungstheorien, um Hass auf Juden zu schüren. Im Artikel "Licht und Finsternis"66 der ersten SdV-Ausgabe hetzt Hennig gegen das Judentum "als entartende Minderheit", die "von der Hinterlist, Heimtücke und Gewalt" leben und als "Drahtzieher im Hintergrund" die Völker verknechten oder ausrotten würde. Als existenzbedrohende Gefahr für das deutsche Volk beschreibt Hennig einen "Zustrom von Völkermassen aus der Dritten Welt". Seiner antisemitischen Verschwörungstheorie zufolge handele es sich hierbei weder um "Zufall noch Schicksal", sondern um "Ausdruck eines Langzeitplanes zur Vernichtung Deutschlands und damit des Abendlandes". Die Verantwortlichen der BRD würden diese Entwicklung "als Handlanger Jener" pflegen und seien daher "Schwerverbrecher, die ihr eigenes Volk ausrotten" 67. In nationalistischer Diktion fordert Hennig daher eine Kursänderung: "Wir Deutschen haben unsere große Aufgabe noch vor uns, nämlich unseren Nationalstaat - das Deutsche Reich - wieder handlungsfähig zu machen, das 'Europa der Vaterländer' zu schaffen und Licht in die Finsternis zu bringen, um die Welt aus den Klauen des Bösen zu befreien. Das Leben ist Kampf. Es lohnt sich zu kämpfen. Die entschlossene Mehrheit sind wir!" (Stimme des Volkes, Nr. 1, Frühjahr 2018, Seite 11) Verunglimpfung der repräsentativen Demokratie Im SdV-Beitrag "Das Seelenleben der Deutschen"68 setzt sich Hennig mit dem Verhalten der Deutschen zur "FlüchtlingsKrise (und sonstigen laufenden Fehlentwicklungen)" auseinander. Er verunglimpft die repräsentative Demokratie und bezeichnet demokratisch gewählte Volksvertreter als "eine entartete Politikerzunft", die den "Vernichtungsplan des vs-amerikanischen Anthropologen Hooton am deutschen Volk"69 umsetzen würde. In diesem Zusammenhang verharmlost Hennig die NS-Verbrechen und spricht von einem "unbegründeten Schuldkomplex", der "das deutsche Selbstbewusstsein" lähme, von einer "völkerrechtswidrigen Umerziehung, einer Manipulation der Seele". Zugespitzt formuliert er: "Die 'Parole' unserer Zeit heißt 'Auschwitz'."70 Suggestion einer "Umvolkung" und Notfallvorsorge für einen Systemwechsel Aggressive Fremdenfeindlichkeit verbreitet Hennig im SdV-Beitrag "Umvolkung um jeden Preis"71. Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre "Konsorten" würden einen Bevölkerungsaustausch nach dem "Hootonplan" auf Kosten der Steuerzahler durchführen und somit eine "Umvolkung des deutschen Volkes" betreiben. Den Geflüchteten unterstellt er, das deutsche Sozialsystem auszunutzen, wobei eine soziale Ungleichbehandlung stattfinde. Demnach würden Zugewanderte gegenüber Deutschen sowohl bei der Sozialfürsorge als auch bei der Wohnraumund Arbeitsvergabe bevorteilt. Dem vermeintlichen Bevölkerungsaustausch werde seitens der Regierenden "umfassend Flankenschutz auf Kosten der Deutschen gewährt", so Hennig. Inzwischen gäbe es eine "florierende Flüchtlingsindustrie mit einem Heer an Schmarotzern auf Kosten der Steuerzahler".72 66 Stimme des Volkes, Nr. 1, Frühjahr 2018, Seite 10-11. 67 Zur Untermauerung seiner Thesen bezieht sich Hennig regelmäßig auf den sogenannten Hooton-Plan, wonach "die Zukunftsrasse Europas eine eurasisch-negroide Mischrasse sein soll (geführt von einer jüdischen Adelsschicht)". Siehe auch Fußnote 59. 68 Stimme des Volkes, Nr. 1, Frühjahr 2018, Seite 16-18. 69 Der Hooton-Plan bezieht sich auf einen im Jahr 1943 veröffentlichten Zeitungsartikel des US-amerikanischen Paläoanthropologen und Hochschullehrers Earnest Albert Hooton. In einem Propagandaartikel für die Tageszeitung PM New York Daily vom 04.01.1943 forderte Hooton, den "deutschen Nationalismus" und dessen "aggressive Ideologie" dadurch zu zerstören, indem man in Deutschland eine nicht-deutsche Bevölkerung ansiedelt. Anschließend müssten die "biologisch begründeten und angeborenen, räuberischen Neigungen der Deutschen" durch Kreuzungen mit Vertretern anderer Völker "weggezüchtet" werden. Die Deutschen sollten damit nach und nach durch eine höhere Geburtenrate verdrängt werden und leichter zu kontrollieren sein. Heutzutage wird der Hooton-Plan in rechtsextremistischen Kreisen als historische Tatsache und als Beleg für eine weltweite Verschwörung wiedergegeben. Ihre Vertreter sehen in der Flüchtlingsbewegung den Beweis für die Umsetzung des Plans, indem vor allem männliche Nicht-Europäer für "Mischrassen" sorgen sollen. 70 Stimme des Volkes, Nr. 1, Frühjahr 2018, Seite 17. 71 Stimme des Volkes, Nr. 2, März-April 2018, Seite 7-9. 72 Stimme des Volkes, Nr. 1, Frühjahr 2018, Seite 8. 57 "Der Flutung durch Fremde steht die Auswanderung Hunderttausender Deutscher, und zwar der Auslese, steht der 'Kampf gegen das Kind' in Gestalt von Familienfeindlichkeit, Verhütung und Abtreibung gegenüber und die Förderung von Abartigkeiten nach dem 'Gender'-Wahnsinn. Bevölkerungsaustausch eben zur (Umvolkung) des deutschen Volkes." (Stimme des Volkes, Nr. 1, Frühjahr 2018, Seite 8) Im gleichen Beitrag suggeriert Hennig ein Staatsversagen und fordert das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG, um "einen endgültigen, kulturellen und sittlichen Verfall, den Niedergang durch Überfremdung, Verdrängung, der Umvolkung mit dem Ziel der völligen Auslöschung unseres deutschen Volkes" aufzuhalten. Demokratie und Wahlen hält er nicht für die Lösung der Probleme "in einem System, wo der Bezug auf den ethnischen Volksbegriff, das Bekenntnis zum deutschen Volk, seiner Abstammungsgemeinschaft bereits verfassungsfeindlich sei."73 Eine Problemlösung sieht Hennig in der Systemüberwindung, denn es gehe nicht um politische Detailfragen, um Reformen oder kleine Änderungen, sondern um den "völligen Umbau eines naturund menschenzerstörenden Systems". In volksgemeinschaftlichem Duktus beschwört Hennig die "Pflege deutscher Tugenden, des Zusammenhalts in Treuebünden und Netzwerken" und rät in Suggestion eines "Zusammenbruchs" zu einer Vorsorge in vielfältiger Hinsicht für Notzeiten und den Überlebenskampf. 74 "Dieser kommende Zusammenbruch ist gleichzeitig die letzte noch verbleibende Chance zur Rettung und Befreiung von Volk und Nation. Erst zu dem Zeitpunkt und nicht früher, ist das belogene, das mißbrauchte und in den Jahrzehnten getäuschte Volk bereit wieder für sein Vaterland, seine Werte und letztlich für das persönliche Überleben aufzustehen und zu kämpfen. ... Aus einer entschlossenen Minderheit erwächst eine Flut von Freiheitskämpfern. Diese bahnt sich den Weg aus dem Verderben in das Goldene Zeitalter. Seid bereit." (Stimme des Volkes, Nr. 1, Frühjahr 2018, Seite 9) Holocaustleugnung durch Umdeutung und Bestreiten Im SdV-Beitrag "Zyklon B - das Schädlingsbekämpfungsmittel"75 leugnet Höfs den Holocaust, indem er durch Umdeutung versucht, einen Nachweis darüber zu erbringen, dass das Schädlingsbekämpfungsmittel Zyklon B ab Frühjahr 1944 durch die Zerstörung der Produktionsstätten kaum mehr vorhanden sei und insbesondere das Vernichtungslager Auschwitz bereits ab August 1943 kein Gift mehr erhalten habe. Höfs zweifelt damit die offizielle Geschichtsschreibung an und führt aus, dass aber "gerade im Jahr 1944 nach vielen Behauptungen ... umfangreiche Massenvergasungen in Auschwitz mit dem (nicht mehr vorhandenen) Zyklon erfolgt sein (sollen)." Der Beitrag schließt mit der Frage: "Wie soll das möglich gewesen sein?" Bewertung, Tendenzen, Ausblick In der mit nur zwei Ausgaben vom geschichtsund gebietsrevisionistischen Freistaat Preußen im Jahr 2018 herausgegeben Publikation Stimme des Volkes (SdV) finden sich, wie zuvor auch in der Stimme des Reiches (SdR), vorrangig Beiträge, die den Nationalsozialismus verherrlichen, antisemitische Verschwörungstheorien propagieren und den in Konzentrationsund Vernichtungslagern sowie an anderen Orten begangenen Massenmord an Juden und anderen Personengruppen leugnen und verharmlosen. Holocaustleugner nutzen die Publikationen als Plattform, um ihre volksverhetzenden Ansichten zu publizieren. Die Beiträge beinhalten vor allem die Flüchtlingsthematik, um rechtsextremistisches und antisemitisches Gedankengut in der Gesellschaft zu verbreiten und um Hass gegenüber Juden und Asylsuchenden zu schüren. Gegen das angebliche Versagen der Politik werden von den Autoren Selbsthilfe und Gegenwehr propagiert. Gerade junge Menschen mit fremdenfeindlichen Einstellungen könnten dies als Aufforderung zu gewalttätigen Aktionen gegen Asylsuchende oder Flüchtlingsunterkünfte verstehen. Nicht zuletzt die von Hennig geäußerten Appelle zur Bewaffnung und Vorbereitung auf angeblich bevorstehende Umstürze wie auch sein Ruf nach passivem und aktivem Widerstand lassen aufhorchen. Die Gerichtsverfahren gegen die Hauptverantwortlichen der SdR wurden von den Angeklagten wie Schauprozesse inszeniert, um ihrer Forderung nach Abschaffung des SS 130 StGB und Wertung der Holocaustleugnung als freie Meinungsäußerung im Sinne von Artikel 5 des Grundgesetzes mehr Gewicht zu verleihen. Ausschlaggebend für die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe im Prozess gegen Hennig vor dem Amtsgericht Verden vom 03.09.2018 war seine Beteuerung, dass er keine weiteren publizistischen Aktivitäten mehr entfalten wolle. Es bleibt daher abzuwarten, ob dies lediglich ein 73 Stimme des Volkes, Nr. 1, Frühjahr 2018, Seite 9. 74 Stimme des Volkes, Nr. 1, Frühjahr 2018, Seite 9. 75 Stimme des Volkes, Nr. 1, Frühjahr 2018, Seite 15-16. 58 prozessrelevantes Lippenbekenntnis war. Als Schriftleiter und Stammautor ist Hennig seit Jahren für die rechtsextremistische Publikation "Volk in Bewegung - Der Reichsbote" (ViB), die im thüringischen Nordland-Verlag herausgegeben wird, tätig. Es ist somit anzunehmen, dass Hennig "den politischen Kampf für Wahrheit, Freiheit und Souveränität unseres deutschen Volkes" in der ViB fortsetzen wird, denn bereits in der Vergangenheit befanden sich in der ViB inhaltsgleiche Texte aus der SdR. 2.11 Verein Gedächtnisstätte e. V. Sitz / Verbreitung Sitz der Gesamtorganisation: Seevetal (Landkreis Harburg); Kulturund Tagungsstätte: Guthmannshausen (Thüringen) Gründung / Bestehen seit Seit 1992 Struktur / Repräsentanz Vereinsvorsitzender: Wolfram Schiedewitz Mitglieder / Anhänger / Bund: 50 Land: 15 Unterstützer Veröffentlichungen Publikation: Veranstaltungsprogramm; Broschüre "Gedächtnisstätte" zum 25-jährigen Jubiläum; Homepage im Internet Kurzportrait / Ziele Der Verein Gedächtnisstätte e. V. wurde 1992 in Vlotho (Nordrhein-Westfalen) gegründet. Erste Vorsitzende war die Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel. Seit 2003 leitet Wolfram Schiedewitz aus Niedersachsen den Verein. Mit der Einweihung der "Gedächtnisstätte für die 12.000.000 deutsche(n) Opfer durch Bomben des Weltkrieges II, Verschleppung, Vertreibung und in Gefangenenlagern" im Jahr 2014 wurde das Vereinsziel erreicht. Unter dem Leitspruch: "Zukunft braucht Herkunft" betreibt der Verein eine revisionistische, antisemitische und fremdenfeindliche Geschichtsbetrachtung und -verbreitung. Bereits seit 2011 nutzt der Verein für seine Veranstaltungen das Kulturund Tagungszentrum Guthmannshausen (Thüringen). Regelmäßig finden dort Vortragsveranstaltungen zu kulturellen und aktuellen Themen mit Zeitzeugen und Historikern statt, darunter auch bekennende Revisionisten und Holocaustleugner sowie Vertreter rechtsextremistischer und anderer im rechtsextremistischen Spektrum agierender Organisationen und Medien. In geschichtsrevisionistischer Manier werden deutsche Kriegsverbrechen relativiert und die Kriegsschuld des NS-Regimes geleugnet. Im August 2014 wurde auf dem Gelände des ehemaligen Rittergutes in Guthmannshausen eine Gedächtnisstätte eingeweiht. Anwesend waren etwa 200 Rechtsextremisten aus dem Inund Ausland, darunter Haverbeck-Wetzel und der ehemalige Deutschlandleiter der Europäischen Aktion (EA)76, Dr. Rigolf Hennig. In seiner Rede kritisierte der Vorsitzende Schiedewitz eine angebliche Einseitigkeit deutscher Geschichtsbetrachtung. Im August 2017, anlässlich der Feierlichkeiten zum 25-jährigen Jubiläum, sprach der Vereinsvorsitzende in der Jubiläumsbroschüre nachträglich eine offene Drohung aus: "Wer einzelne Besucher unserer Einweihungsfeier in die Nähe der Radikalität stellt, wird für seine unbegründete Boshaftigkeit eines Tages zur Verantwortung gezogen werden."77 In der gleichen Broschüre bedankte sich die Holocaustleugnerin Haverbeck-Wetzel ausdrücklich beim Verein Gedächtnisstätte, der "sich nie von (ihr) distanziert hat, was heute ungewöhnlich und sehr dankenswert 76 Internetseite der EA vom 26.09.2017: "Mitteilung in eigener Sache" 77 Jubiläumsbroschüre vom 05.08.2017, Seite 54. 59 ist."78 Der Verein präsentiert sich im Internet mit einem "Kulturangebot" (Veranstaltungskalender), stellt dort seine Ziele vor und bittet um Spenden. Finanzierung Mitgliedsbeiträge (Fördermitgliedschaft), Spenden, Nachlässe in geldwerter Form, Patenschaften für Gedenksteine Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Die rechtsextremistische Ausrichtung des Vereins Gedächtnisstätte e. V. lässt sich aus der Beteiligung von Rechtsextremisten und der Zusammenarbeit mit Rechtsextremisten schließen. Durch die Relativierung der Opfer des NS-Regimes versucht der Verein, eine Revision der Geschichte zu betreiben. Die anlässlich des 25-jährigen Vereinsjubiläums im Jahr 2017 herausgegeben Broschüre weist eine Vielzahl von revisionistischen, antisemitischen und ausländerfeindlichen Aussagen auf, die eine rechtsextremistische Ideologie belegen. 79 Darüber hinaus bietet der Verein Rechtsextremisten eine Plattform für ihre Positionen. Die Flüchtlingsthematik ist als wichtiges und verbindendes Element im gesamten Rechtsextremismus zu sehen. In den Vorträgen und Veröffentlichungen des Vereins Gedächtnisstätte e. V. wird die Migration und Integration von Flüchtlingen aufgegriffen und als "Umvolkung" oder "Völkermord", aber auch als "Flüchtlings-Tsunami" bezeichnet. Die Art und Weise, wie gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung agiert wird, steht dabei im Widerspruch zur deutschen Rechtsund Werteordnung und zum Grundrecht auf Asyl nach Art. 16a Abs. 2 GG. Hiermit richtet sich der Verein Gedächtnisstätte e. V. gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Mit der "Vermittlung identitätsstiftender Wertvorstellungen" arbeitet der Verein daran, "ein anderes Staatswesen" und damit einen Systemwechsel zu erzeugen. Die Absicht des Beseitigens bzw. des Ersetzens der Verfassungsordnung oder des Regierungssystems der Bundesrepublik Deutschland steht im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Damit ist der Verein verfassungsfeindlich und erfüllt die Voraussetzungen für eine Beobachtung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1 und 4 NVerfSchG. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Der Verein Gedächtnisstätte e. V. organisierte auch im Jahr 2018 monatliche Vortragsveranstaltungen, in denen er eine "Brücke zwischen Vergangenheit und Gegenwart" bauen wollte, um unter dem Deckmantel des Gedenkens an die deutschen Opfer des Zweiten Weltkrieges sein rechtsextremistisches Gedankengut zu verbreiten. In den zwei Halbjahresprogrammen positionierte sich der Vereinsvorsitzende offen rechtsextremistisch und präsentierte mehrheitlich Referenten, die dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet werden. Die Vortragsveranstaltungen sollten ein "solides Fundament für neue Entwicklungen"80 bilden, um "das langjährige, selbstzerstörerische Gebaren gegen die Landesinteressen seitens der Regierung" anzuprangern: "Es gilt für jeden Einzelnen, in sich zu gehen, aufzustehen und angesichts des unfassbaren Opferganges unseres Volkes im letzten Jahrhundert, nicht in einem Paradoxon aus Schuld und Großartigkeit zu verharren ..." (Kulturangebot des Vereins Gedächtnisstätte e. V., Januar - August 2018) Besondere Schwerpunkte des Vereins waren die Argumentationsmuster der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter sowie Zeitzeugenberichte und Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche als "Tag der Generationen" bzw. "Tag der Jugend". Letztere sollten dem Dialog zwischen den Generationen dienen und dazu anregen, "neue Wege zu gehen". Unter der Überschrift "Das (Um)Denken beginnt im Kopf! Neue Impulse für den Verstand" wurde dabei thematisch ein weiter Bogen gespannt, angefangen vom "Schulalltag" und dem "hiesigen Schulwesen mit seinen fragwürdigen Dogmen und Prioritäten" bis hin zu einem "Europa neuer Ordnung jenseits der Globalisierung" und "den revolutionären Ideen aus Europas Mitte".81 78 Jubiläumsbroschüre vom 05.08.2017, Seite 16. 79 Jahresbericht des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport 2017, Seite 122-127. 80 Kulturangebot des Vereins, September - Dezember 2018. 81 Internetveröffentlichung des Vereins zur "Mai-Veranstaltung", 2018. 60 Das jährliche Sommerfest des Vereins Gedächtnisstätte e. V. fand am 04. und 05.08.2018 unter dem Motto "Herkunft trifft Zukunft" statt. Der Leitspruch beinhaltet die ethnopluralistische Forderung nach Bewahrung einer unveränderlichen kulturellen Identität durch die Betonung genetischer Homogenität. Unter den rund 150 Teilnehmenden waren auch Gründungsmitglieder sowie langjährige, engagierte Freunde und Begleiter des Vereins. Das Veranstaltungsprogramm bot vor allem Vorträge, aber auch eine ganztätige Betreuung für Kinder. Der stellvertretenden Vereinsvorsitzende Dr. Paul Latussek hielt den Festvortrag zum geschichtsund gebietsrevisionistischen Thema "Erfahrungen zu 28 Jahren Teilvereinigung Deutschlands". Als weiterer Referent sprach der Leiter des rassistischen Thule-Seminars, Pierre Krebs, zum Thema "Wir säen in alle Winde des Ethnos". Am Rande des Sommerfestes äußerte sich Schiedewitz in einem Interview82 zur Ausrichtung des Vereins. Dabei äußerte er sich sowohl geschichtsund gebietsrevisionistisch (u. a. zu der Kriegsschuld, den Opferzahlen und der "Teilwiedervereinigung 1990") als auch offen antisemitisch und fremdenfeindlich. Er fordert darin die Abschaffung des SS 130 StGB (Meinungsfreiheit) verbunden mit der Freilassung der inhaftierten Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel und suggeriert eine jüdische Verschwörung, deren Ziel es sei, durch die "Invasion von Fremden" nach Deutschland eine "Umvolkung" hin zu einer "hellbraunen Rasse" zu betreiben. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wolle der Verein durch die "Vermittlung identitätsstiftender Wertvorstellungen ... ein anderes Staatswesen" erzeugen, so Schiedewitz. Darüber hinaus stellte der Verein auch im Jahr 2018 anderen rechtsextremistischen Organisationen seine Räumlichkeiten für Veranstaltungen zur Verfügung. Herauszuheben ist hier das 4. Sommerfest des MdEP Udo Voigt (früherer NPD-Vorsitzender) am 07.07.2018, zu dem rund 350 Gäste aus dem Inund Ausland nach Guthmannshausen kamen. Unter dem Titel "Sommerlaune unter Gleichgesinnten" berichtete Voigts NPD-Postille "Nation in Europa" über die Veranstaltung.83 Als Veranstaltungshöhepunkt wurde der Vortrag des ehemaligen "Rudolf Hess-Pflegers", Abdullah Melaouhi, genannt. Daneben stand "... das Gedenken zu Ehren der Millionen Gefallenen, Ermordeten und Vertriebenen unseres Volkes im Mittelpunkt, das der umtriebige Leiter der Gedächtnisstätte, Wolfram Schiedewitz, im einzigartigen Erinnerungshain der Anlage zusammen mit seinen Gästen zelebrierte". (Nation in Europa, Informationsbulletin des MdEP Udo Voigt, Nr. 4, 2018, 5. Jahrgang, Seite 8) Nicht fehlen durfte in diesem Zusammenhang die Forderung nach "Freiheit für alle politischen Gefangenen, Freiheit für Horst Mahler und Ursula Haverbeck"84. Volksgemeinschaftsdenken und Abwertung von Erinnerungskultur Der im Internet veröffentlichte Beitrag "Vergegenwärtigung - vor 75 Jahren" zum Feuersturm auf Hamburg vom 24.07. bis 03.08.1943 spiegelt die revisionistische Geschichtsbetrachtung des Vereins Gedächtnisstätte e. V. wider.85 In dem Artikel wird suggestiv behauptet, dass mit der "stetigen Vergegenwärtigung" und der medialen Aufbereitung eine "Integration kollektiver Volkstraumen" betrieben werde. Erinnerungskultur stelle hier einen "Strick am Halse aller folgenden Generationen" dar und werde "als Konsumprodukt feilgeboten, ... unfähig der vernünftigen Verarbeitung". Durch dieses "transformierende Gedenken" solle die Volksgemeinschaft als "generationenübergreifende Legende über Abstammung und Bestimmung, verfasst in ein zeitlos ewiges Werk ... das A und das O erfolgreicher Lebensgemeinschaften, somit Lebensqualität für den Einzelnen" zerstört werden. Offener Brief an die AfD zum Ausschluss der Landesund Fraktionsvorsitzenden in Schleswig-Holstein In einem offenen Brief vom 02.12.2018 an die Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) nimmt der Vereinsvorsitzende Schiedewitz Stellung zum "Ausschluß von Frau Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein aus der AfD-Landtagsfraktion SchleswigHolstein" und damit auch zum "Ausschluß des Vereins Gedächtnisstätte".86 Mit seinem Brief richtet sich Schiedewitz direkt an die Parteivorsitzenden Jörg Meuthen und Alexander Gauland und hält ihnen ein Handeln im Rahmen vermeintlicher "political correctness" vor. "Sie wollen eine Alternative für Deutschland sein. Dann werden Sie bitte diesem Anspruch auch in Bezug auf unsere 12 82 YouTube, Birgits Welt "Gedenkstätte Guthmannshausen Sommerfest 2018", veröffentlicht am 14.08.2018. 83 Nation in Europa, Informationsbulletin des MdEP Udo Voigt, Nr. 4, 2018, 5. Jahrgang, Seite 8. 84 Beitrag von Udo Voigt zu seinem 4. Sommerfest auf der Facebook-Seite von Wolfram Schiedewitz am 08.07.2018. 85 Internetseite des Vereins Gedächtnisstätte e. V., "Vergegenwärtigung - vor 75 Jahren - Di. 24. Juli - Fr. 3. Aug.", 09.08.2018. 86 Verein Gedächtnisstätte e. V., Offener Brief vom 02.12.2018. 61 Millionen Toten gerecht. Die langjährige beschämende Behandlung dieses vernachlässigten Themas durch die herrschenden politischen Kreise müßte durch eine Alternative mit Sicherheit komplett anders gesehen werden ... Wovor haben Sie Angst? Glauben Sie wirklich, wenn Sie die Patrioten in Deutschland in dieser Form behandeln, daß Sie dieses Land in eine international anerkannte normale Zukunftsgestaltung führen können? Dieses Land braucht endlich eine Normalität in der Wahrheitsfindung der Geschichte und erlösende Worte der politischen Eliten zu den Schicksalsfragen unserer Nation! Das wäre eine echte Alternative zu den herrschenden Systemparteien, die sich einer Schulddoktrin (Neurose) verschrieben haben, die in keinem Ausland mehr verstanden wird!" (Verein Gedächtnisstätte e. V., Offener Brief vom 02.12.2018) Nachdrücklich fordert Schiedewitz die AfD dazu auf, das Schubladendenken zu beenden, und warnt vor einer Spaltung der Partei. Eine "Stigmatisierung" sei erheblich einfacher, merkt Schiedwitz lakonisch an und fragt unvermittelt, wieso sich die AfD hier freiwillig "dieser fremdentwickelten Normen" unterwerfe. An die beiden Parteivorsitzenden gerichtet stellt er die Vermutung auf, ob diese die Partei spalten wollen, so wie es bereits "einigen Vorgängern mit patriotischen Grundzügen" ergangen sei.87 Verbindungen zu anderen rechtsextremistischen Organisationen Der Verein Gedächtnisstätte e. V. verfügt über diverse Kontakte zu rechtsextremistischen Organisationen, u. a. zur Schlesischen Jugend e. V. (SJ), zum Freundschaftsund Hilfswerk Ost e. V. (FHwO), Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e. V. und zur Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO), zur NPD und zu neonazistischen Freien Kräften, zum ThuleSeminar und zu früheren Aktivisten der im Jahr 2017 in ihren Strukturen aufgelösten rechtsextremistischen Organisation Europäische Aktion (EA), aber auch zu russischen Vertretern einer völkisch-esoterischen Weltanschauung, um nach eigenem Bekunden den "deutsch-russischen Bruderbund" zu fördern. Diese Kontakte zeigen ein organisationsübergreifendes nationales und internationales Netzwerk auf. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Unter dem Deckmantel des Gedenkens an die deutschen Opfer des Zweiten Weltkrieges agitiert der 1992 gegründete rechtsextremistische Verein Gedächtnisstätte e. V. gegen den demokratischen Verfassungsstaat und versucht, geschichtsrevisionistisches Gedankengut in demokratische Bevölkerungskreise zu transportieren. Hierzu organisiert er regelmäßig im Kulturund Tagungszentrum in Guthmannshausen Vortragsveranstaltungen mit Zeitzeugen und Historikern, aber auch mit jungen Aktivisten rechtsextremistischer Gruppierungen. Durch die direkte Ansprache von Kindern und Jugendlichen zu den Veranstaltungen "Tag der Generationen" / "Tag der Jugend" mit einem "Mehr-Generationen-Programm" besteht die Gefahr einer rechtsextremistischen Indoktrinierung von noch nicht gefestigten jungen Menschen. Schiedewitz sieht die Gedächtnisstätte als "historisch zu nennenden Ort, der den Willen patriotisch gesinnter Bürger dieses Landes symbolisiert, unsere Geschichte und die dafür gebrachten Opfer an Leib und Leben, Hab und Gut im historisch unangreifbaren Lichte darzustellen." (Sommerrundschreiben 2016 vom 02.07.2016) Die Gedächtnisstätte steht allen offen, die Schwierigkeiten haben, aufgrund ihrer Gesinnung, Parteizugehörigkeit oder entsprechender Organisation einen geeigneten Treffpunkt zu finden. Dabei nimmt der Verein wohlwollend das derzeitige rechtspopulistische Meinungsklima in der Bevölkerung auf, fördert dieses durch die Verbreitung nationalistischer und rechtsextremistischer Positionen in seinen Vortragsveranstaltungen und trägt somit dazu bei, die Grenzen des Sagbaren zu verschieben. Darüber hinaus berichtete Schiedewitz in seinem Interview zum Sommerfest wie auch in seinen Weihnachtsund Neujahrsgrüßen von steigenden Besucherzahlen in der Gedächtnisstätte, vor allem durch die vielen junge Menschen, die den "Altersschnitt um rund 20 Jahre"88 gesenkt hätten. Das Rittergut in Guthmannshausen stellt ein rechtsextremistisches Veranstaltungsund Schulungszentrum dar, dessen Vernetzung durch die vielfältigen, generationsübergreifenden Verbindungen des Vereins zu rechtsextremistischen Gruppierungen und Parteien sowie in die rechtsextremistische Skinheadund Kameradschaftsszene belegt wird. Mit der "Vermittlung identitätsstiftender Wertvorstellungen" arbeitet der Verein daran, "ein anderes Staatswesen" und damit einen 87 Verein Gedächtnisstätte e. V., Offener Brief vom 02.12.2018. 88 Wolfram Schiedewitz, Weihnachtsund Neujahrsgrüße vom 21.12.2018. 62 Systemwechsel zu erzeugen.89 Dies steht im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und ist somit verfassungsfeindlich. Für 2019 kündigt der Verein konzeptionelle Weiterentwicklungen an. Ein "Kulturangebot des Vereins im Jahr 2019" unter dem bisherigen Logo "Zukunft braucht Herkunft" gibt Auskunft über die im gesamten Jahr angebotenen Veranstaltungen, darunter zwei Drei-Generationen-Wochenenden, die sich an Kinder und Jugendliche richten. Unter den angekündigten Referenten befinden sich bekannte Rechtsextremisten, darunter Holocaustleugner, Rassisten, aber auch Reichsbürger. 2.12 Reichsbürger & Selbstverwalter Sitz / Verbreitung Niedersachsenweit Gründung / In unterschiedlichen Ausprägungen bereits seit Jahrzehnten. Bestehen seit 1985 kam es zur Gründung der ersten konkreten Reichsbürgergruppierung, der Kommissarischen Reichsregierung (KRR) in Berlin. Struktur / Örtlich und regional unterschiedlich ausgeprägte Strukturen in Form von lokal agierenden, Repräsentanz autark handelnden Einzelpersonen und Gruppierungen; hinzu kommen überwiegend virtuelle Präsenzen Mitglieder / Bund: 19.000 Anhänger / davon etwa Rechtsextremisten: 950 Unterstützer Land: 1.350 davon etwa Rechtsextremisten: 60 Veröffentlichungen Web-Angebote: Internetseiten, Blogs, Profile in sozialen Netzwerken; Broschüren, Aufkleber, Flugblätter, Formularschreiben Kurzportrait / Ziele Reichsbürger und Selbstverwalter sind Gruppierungen oder Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen, u. a. unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren und deshalb bereit sind, Verstöße gegen die Rechtsordnung zu begehen. Finanzierung Beiträge der Anhänger und Mitglieder, teilweise Vermarktung und Verkauf von Reichsbürgerutensilien wie Autokennzeichen, Ausweise, Dokumente o. Ä. Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Als Reichsbürger werden Einzelpersonen oder pseudoformell organisierte Gruppierungen bezeichnet, die der Bundesrepublik Deutschland ihre Rechtmäßigkeit absprechen und damit ihre Rechtsvorschriften ablehnen. Reichsbürger treten für die Fortexistenz des Deutschen Reiches und die Rückkehr zu vorherigen territorialen Grenzen ein (je nach Gruppierung zum Beispiel aus den Jahren 1871, 1914 oder 1937). An die Stelle des Bundesrepublik Deutschland soll eine eigene Reichsregierung treten, bei der eigene selbstbestimmte Vertreter die Regierungsgeschäfte führen. Bei Selbstverwaltern handelt es sich um eine heterogene Gruppe von zumeist Einzelpersonen, die im Gegensatz zu Reichsbürgern nicht vom Weiterbestehen des Deutschen Reiches überzeugt sind, sondern behaupten, sie könnten durch eine Erklärung ihrerseits oder durch den Zurückzug auf ein selbstdefiniertes Naturrecht aus der Bundesrepublik Deutschland ausscheiden oder dass diese gar nicht existent sei. Dementsprechend sehen sich Selbstverwalter auch nicht mehr den Gesetzen der Bundesrepublik unterworfen. Einige Selbstverwalter gehen so weit, eigene Staatsgebilde auszurufen und ihr Haus oder Grundstück als souveränes Staatsgebiet zu proklamieren. Zentrales und organisationsübergreifendes, bzw. personenübergreifendes Ideologieelement bei Reichsbürgern und Selbstverwaltern ist die fundamentale Ablehnung des Staates und seiner gesamten Rechtsordnung. 89 YouTube, Birgits Welt, "Gedenkstätte Guthmannshausen Sommerfest 2018 - Interview mit dem 1. Vorsitzenden des Vereins Gedächtnisstätte vom 05.08.2018". 63 In Abgrenzung zur Gruppierung Exilregierung Deutsches Reich, die in Niedersachsen bereits seit dem Jahr 2005 als verfassungsfeindliche Bestrebung beobachtet wird, vertreten nicht alle Reichsbürger und Selbstverwalter per se rechtsextremistische Ansichten und können so nur zum Teil dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnet werden. Trotzdem sind für Reichsbürger und Selbstverwalter hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorhanden. Diese sind vor allem in der grundsätzlichen Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Gesetze und Normen und ihrer Institutionen zu sehen. Bei einigen Gruppierungen sowie bei einzelnen Selbstverwaltern kommen neben der Verbreitung kruder Verschwörungstheorien auch Ideologieelemente des Rechtsextremismus wie Antisemitismus oder Fremdenfeindlichkeit zum Tragen, die in ihren jeweiligen Ausprägungen ebenfalls hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen begründen. Hiermit richten sich Reichsbürger und Selbstverwalter gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, insbesondere gegen den demokratischen Rechtsstaat (Art. 20 GG) sowie in Teilen gegen die im Grundgesetz verbrieften Freiheits-, Gleichheitsund Menschenrechte (Art. 1 - 4 GG). Sie sind damit verfassungsfeindlich und erfüllen die Voraussetzungen für eine Beobachtung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. Aktivitäten von Reichsbürgern und Selbstverwaltern Neben der fundamentalen Ablehnung des Rechtsstaates zeichnen sich Reichsbürger und Selbstverwalter durch ein besonderes Maß an Renitenz gegenüber staatlichen Institutionen und staatlichen Maßnahmen aus. Angefangen mit dem massenhaften Versand von Schriftstücken per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg (sogenanntem paper-terrorism oder Vielschreiberei) versuchen Reichsbürger, auf Behörden und deren Mitarbeiter einzuwirken, um staatliche Maßnahmen zu verhindern oder zumindest zu erschweren. Hiermit beschäftigen sie zunehmend Behördenmitarbeiter und stören Verwaltungsabläufe und -verfahren. Die Entrichtung von Steuern, Gebühren und Abgaben verweigern Reichsbürger und Selbstverwalter regelmäßig. Die Aktivitäten der Szene gipfeln in der Einrichtung verschiedener "Regierungen", "Verwaltungen", bis hin zur Ausrufung eines eigenen Königreiches oder Staates. Hierzu zählen auch die von "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" "aktivierten", "reaktivierten" oder "reorganisierten" Gemeinden. So nennen sie Ortschaften, wenn sie diese für unabhängig erklären bzw. eine eigene Verwaltung für diese Gemeinden beanspruchen. Um weitere Unterstützer für die eigene Sache zu gewinnen und somit den Kampf gegen die staatlichen Institutionen auszudehnen, verbreiten Reichsbürger ihre Ideologie aktiv über das Internet. Neben den genannten Aktivitäten zeichnen sich einige Reichsbürger auch durch die Verwendung von Phantasiedokumenten aus. Es wird versucht, eigene, teils selbst produzierte "Reichsführerscheine" oder "Reichspersonenausweise" im offiziellen Rechtsverkehr zu verwenden. Der Verkauf solcher fiktiven Dokumente stellt zudem für einzelne Personen aus der Reichsbürgerszene eine lukrative Einnahmequelle dar. Gewaltpotenzial und Verhältnis zu Waffen Als eine weitere Eskalationsstufe nach der reinen schriftlichen und mündlichen Verweigerung kann bei Reichsbürgern der fließende Übergang zu Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber staatlichen Stellen festgestellt werden. Darüber hinaus ist es in mehreren Fällen zu Gewaltandrohungen und zur Ausübung tatsächlicher körperlicher Gewalt durch Reichsbürger gekommen. Exemplarisch seien hier die Schusswechsel von Reichsbürgern mit der Polizei in Bayern und SachsenAnhalt genannt, bei denen am 19.10.2016 im bayerischen Georgensgmünd (Landkreis Roth) ein Polizeibeamter durch einen Reichsbürger erschossen wurde. Auch in Niedersachsen ist es bereits vorgekommen, dass sich Reichsbürger mit körperlicher Gewalt, zum Teil auch unter Einsatz von Waffen gegen staatliche Maßnahmen zur Wehr setzen. Beispielhaft hierfür ist das Verhalten einer Familie aus dem Landkreis Hameln-Pyrmont, die über das gesamte Jahr 2018 wiederholt sowohl mit Behörden als auch mit der Polizei in Konflikt geraten ist. Die Vorkommnisse reichen von sogenannter Vielschreiberei über Beleidigungen und Bedrohungen bis zu körperlichen Auseinandersetzungen und versuchter Gefangenenbefreiung. In der Reichsbürgerszene kann eine allgemeine Affinität zu Waffen festgestellt werden. Durch die Bereitschaft von Reichsbürgern und Selbstverwaltern, ihren eigenen Staatsvorstellungen teilweise auch mittels Gewalt Nachdruck zu verleihen bzw. sich bestehendem Recht und Gesetz zu widersetzen, stellt der Waffenbesitz aus den oben beschriebenen Gründen eine potenzielle Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat und dessen Repräsentanten dar. Um das vorhandene Gefahrenpotenzial zu minimieren, werden bei Angehörigen der Reichsbürgerszene bestehende waffenrechtliche Erlaubnisse überprüft und, wenn möglich, entzogen. Eine waffenrechtliche Erlaubnis setzt voraus, dass der Erlaubnisinhaber die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzt. Diese Zuverlässigkeit ist jedoch im Fall einer Zugehörigkeit zur Reichsbürgerszene und der darin immanenten Ablehnung des geltenden Rechts zu verneinen. In Niedersachsen wurden aus diesem Grund bereits mehreren Personen die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen. In 64 einzelnen Fällen erfolgte die Rückgabe der Erlaubnis auch freiwillig. Die Überprüfung weiterer Personen mit einer entsprechenden Genehmigung, die zugleich Bezüge zur Reichsbürgerideologie aufweisen, dauert an. Reichsbürgergruppierungen in Niedersachsen Als die einzige organisierte Gruppierung mit vorhandenen Strukturen in Niedersachsen gilt weiterhin die am 04.05.2004 in Hannover gegründete Exilregierung Deutsches Reich. Diese vertritt unter der Leitung von "Reichskanzler" Norbert Rudolf Schittke die Ansicht, dass es "nur einen deutschen Staat, das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937" 90 geben könne und das Deutsche Reich somit fortbestehe. Der Bundesrepublik Deutschland wird die staatliche Souveränität und Legitimation abgesprochen; sie sei lediglich ein "provisorisches (besatzungsrechtliches!) Selbstverwaltungskonstrukt".91 Die Exilregierung Deutsches Reich trat im Jahr 2018 nicht öffentlich in Erscheinung. Das Wirken der Exilregierung Deutsches Reich beschränkt sich auf den mit aktuellen Beiträgen versehenen Internetauftritt und auf das persönliche Werben einzelner Mitglieder für die Organisation. Über die Internetseite wird Interessierten umfassendes Informationsmaterial angeboten. Außerdem werden verschiedene "Reichsdokumente" auf der Internetseite der eigens dafür eingerichteten "Reichsmeldestelle" zum Kauf angeboten. 92 Dass die Aktivitäten der Exilregierung Deutsches Reich weitestgehend zum Erliegen gekommen sind, könnte auch mit der Aufspaltung der Organisation im Jahr 2012 zusammenhängen. Nach internen Streitigkeiten entstand mit der Gruppierung Die Exil-Regierung Deutsches Reich eine eigenständige konkurrierende Organisation mit Anschrift in Berlin. Weitere Gruppierungen in Niedersachsen Neben der Exilregierung Deutsches Reich existieren diverse Kleinoder Kleinstgruppen in der Reichsbürgerszene, die auch Anhänger in Niedersachsen haben. Exemplarisch hierfür stehen der Freistaat Preußen, das Amt für Menschenrecht, das Aktionsbündnis gelber Schein, die Justiz-Opfer-Hilfe sowie die Verfassungsgebende Versammlung und die Religionsgemeinschaft heilsamer Weg. Bei den niedersächsischen Anhängern dieser Gruppierungen handelt es sich jedoch nur um Einzelpersonen oder einzelne Familien, die mutmaßlich über das Internet mit der jeweiligen Organisation in Kontakt gekommen sind. Am weitesten in Niedersachsen verbreitet sind die Argumentationen der Verfassungsgebenden Versammlung und der Religionsgemeinschaft heilsamer Weg e.V.i.G. Ein größerer lokaler Personenzusammenschluss ist derzeit nicht zu erkennen. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Insbesondere in den Jahren 2016 und 2017 wurde auch in Niedersachsen eine deutliche Zunahme an Aktivitäten festgestellt, die der äußerst heterogenen Reichsbürgerszene zuzuordnen sind. Allerdings handelt es sich hierbei größtenteils um Personen, die bereits seit längerem dem Reichsbürgerspektrum angehören. Ein tatsächlicher personeller Zulauf ist aktuell nicht auszumachen. Waren im Jahr 2017 noch etwa 1.400 Personen der niedersächsischen Szene zugerechnet worden, ist das Personenpotenzial aktuell im Rahmen der weiteren Aufklärung eher rückläufig. Mittelbis langfristig kann ein weiterer leichter Rückgang des Personenpotenzials prognostiziert werden. Dies liegt insbesondere daran, dass sich der Anfangsverdacht gegenüber einigen Personen nicht bestätigt hat bzw. Personen sich der Szene anlässlich des behördlichen, medialen und öffentlichen Drucks wieder abgewandt haben. Seit Anfang des Jahres 2017 wird in Niedersachsen die Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter in ihrer Gesamtheit beobachtet. Wird ein weitgefasster Maßstab angelegt, liegt die Gesamtanzahl der in Niedersachsen auffällig gewordenen Reichsbürger und Selbstverwalter bei aktuell etwa 1.350 Personen. Inwieweit jeweils eine extremistische Haltung im Sinne einer politischen Bestrebung vorliegt, wird in einer Einzelfallanalyse bewertet. Bislang ist in Niedersachsen von wenigen hundert Reichsbürgern und Selbstverwaltern im engeren Sinne auszugehen. Hierbei handelt es sich um Personen, die im erheblichen Maße im Zusammenhang mit einer Reichsbürgerideologie aufgefallen sind, u. a. durch die anhaltende Versendung von Schriftstücken an diverse Empfänger oder durch die Begehung von Straftaten wie Beleidigung, Belästigung, Bedrohung, Betrug, Urkundenfälschung oder durch Widerstandshandlungen und Gewaltdelikte. Etwa ein Viertel der durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz als Extremisten erfassten Reichsbürger und Selbstverwalter hat rechtsextremistische Vorerkenntnisse. Diese hohe Zahl erklärt sich u. a. damit, dass die Exilregierung Deutsches Reich bereits seit dem Jahr 2005 als rechtsextremistische Vereinigung in Niedersachsen unter Beobachtung steht. Gemessen an dem Gesamtpotenzial von 1.350 Personen liegt der Anteil an Rechtsextremisten bei etwa vier bis fünf Prozent. 90 Internetseite der Exilregierung Deutsches Reich ("Die Entstehung der 'Bundesrepublik Deutschland', 'BRD'"). 91 Verfassungsschutzbericht Niedersachsen 2017, Seite 132, "Exilregierung Deutsches Reich". 92 Internetseite der "Reichsmeldestelle" des "Presseund Informationsamtes" der Exilregierung Deutsches Reich ("Beantragung Reichsdokumente"). 65 Die in Niedersachsen wohnhaften Reichsbürger und Selbstverwalter stellen keine einheitliche homogene Bewegung dar. Sie setzen sich vielmehr aus autark handelnden Einzelpersonen sowie aus kleinen Gruppierungen zusammen, die sich in ihrem Wesen zum Teil deutlich unterscheiden. Das Spektrum erschließt sich über esoterisch geprägte Gruppierungen, über völkisch-traditionalistisch geprägte Gruppen bis hin zu rechtsextremistisch ausgerichteten Zusammenschlüssen. Eine strategische Vernetzung der verschiedenen Gruppen oder Einzelpersonen ist bisher ebenso wenig zu erkennen wie eine gezielte Steuerung. Die Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter lebt in einer Parallelwelt zumeist internetbezogener Verschwörungstheorien, die sich in der Folge verfestigt und gegenüber der Außenwelt verschließt. Dennoch zeigt sich die Szene als äußerst umtriebig. Mit einer hohen Aktivitätsentfaltung, vor allem im Internet, ist auch weiterhin zu rechnen. Durch die weitere Verbreitung der Reichsbürgerideologie sowie durch das teilweise ausgeprägte Sendungsbewusstsein und die nachgewiesene Zunahme an Aktivitäten von Reichsbürgern und Selbstverwaltern ist die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland erheblichen Beeinträchtigungen ausgesetzt. Allerdings lassen sich verallgemeinerbare Äußerungen über etwaige gewalttätige Ausrichtungen in Bezug auf dieses Personenpotenzial nicht pauschal treffen. Gleichwohl besteht jederzeit die Möglichkeit, dass einzelne Personen vor allem im Umgang mit Behördenmitarbeitern oder als Reaktion auf staatliche Maßnahmen zu Gewalt greifen, um ihre Anliegen durchzusetzen. Hierbei handelt es sich in Niedersachsen bisher ausschließlich um Verhaltensweisen in Reaktion auf staatliche Maßnahmen. Hinweise auf gezielte kriminelle oder gar terroristische Handlungen von einzelnen Reichsbürgern oder Selbstverwaltern liegen derzeit weiterhin nicht vor. Gleiches gilt für den gezielten Aufbau von (verdeckt operierenden) Gruppen zum koordinierten Angriff auf staatliche Einrichtungen oder Mitarbeiter. Durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz wurden im Jahr 2018 mehrere Präventionsund Informationsangebote zum Thema Reichsbürger und Selbstverwalter unterbreitet. Neben Vorträgen hält der Niedersächsische Verfassungsschutz ein Faltblatt mit dem Titel "Reichsbürger und Selbstverwalter" vor. Das Faltblatt kann über die Presseund Öffentlichkeitsarbeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes angefordert werden und steht auf der Internetseite des Niedersächsischen Verfassungsschutzes zum Download zur Verfügung. 66 Linksextremismus 67 3.1 Mitglieder-Potenzial93 Linksextremismus-Potenzial Bundesrepublik Deutschland 2017 2018 Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten 22.600 24.000 Autonome und sonstige gewaltbereite Linksextremisten94 7.800 9.000 sowie Anarchisten95 Summe 30.400 33.000 Nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften 29.500 32.000 Davon gewaltorientierte Linksextremisten96 9.000 9.000 Linksextremismus-Potenzial Niedersachsen97 2017 2018 Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten 435 425 Autonome und sonstige gewaltbereite Linksextremisten sowie 640 700 Anarchisten98 Summe 1.075 1.125 3.2 Einführung Für die Ideologie des deutschen Linksextremismus sind die beiden ideengeschichtlichen Grundströmungen des 19. Jahrhunderts, Marxismus und Anarchismus, von fundamentaler Bedeutung. Linksextremisten greifen die in der amerikanischen Menschenrechtserklärung von 1776 und die in der Französischen Revolution von 1789 proklamierten Werte Freiheit und Gleichheit in radikaler Zuspitzung auf und wollen den demokratischen Rechtsstaat auch auf revolutionärem und somit gewaltsamen Wege überwinden, um ihn durch eine klassenlose bzw. herrschaftsfreie Gesellschaft zu ersetzen. Kommunistische Gruppierungen wollen das bestehende politische System zerschlagen und streben über die Errichtung einer Diktatur des Proletariats unter Führung einer "proletarischen Avantgarde" das Absterben des Staates und seine Ersetzung durch eine klassenlose Gesellschaft an. Marxistisch-Leninistische Organisationen wie die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), aber auch die extremistischen Teile der Partei DIE LINKE. halten daher an der Idee einer Revolution der Arbeiterklasse fest. Demgegenüber propagieren anarchistische Gruppierungen die Überwindung des bestehenden politischen Systems auf dem Wege massenhaften zivilen Ungehorsams99 und "vorbildhafter" Selbstorganisation. Da Anarchisten generell den Staat, seine Institutionen und Repräsentanten ablehnen, streben sie unmittelbar nach einer erfolgreichen Revolution eine herrschaftsfreie Gesellschaft an. Linksextremistische Organisationen stimmen in der Notwendigkeit einer revolutionären Veränderung der bestehenden Verhältnisse überein, die das internationale Zusammenwirken aller revolutionären Kräfte erfordert (Internationalismus). 93 Die Zahlenangaben sind zum Teil geschätzt und gerundet. 94 In die Statistik sind nicht nur tatsächlich als Täter/ Tatverdächtige festgestellte Personen einbezogen, sondern auch solche Linksextremisten, bei denen lediglich Anhaltspunkte für Gewaltbereitschaft gegeben sind. Erfasst sind nur Gruppen, die feste Strukturen aufweisen und über einen längeren Zeitraum aktiv waren. Das Mobilisierungspotenzial der "Szene" umfasst zusätzlich mehrere tausend Personen. 95 Das Mitgliederpotenzial umfasste auch bisher schon die Anarchisten, ohne diese ausdrücklich zu nennen. 96 Bis 2013 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz bei der Darstellung des Personenpotenzials ausschließlich die Anzahl der gewaltbereiten Linksextremisten ausgewiesen. Ab 2014 gibt es nunmehr die Anzahl gewaltorientierter Linksextremisten an, in der die Zahl der gewaltbereiten Linksextremisten als Teilmenge enthalten ist. 97 Die für den Bund eingefügte Fußnote gilt entsprechend auch für Niedersachsen. Auf den Abzug von Mehrfachmitgliedschaften in Höhe von ca. zwei Prozent wie beim Bund ist verzichtet worden. 98 Das Mitgliederpotenzial umfasste auch bisher schon die Anarchisten, ohne diese ausdrücklich zu nennen. 99 Ziviler Ungehorsam ist insbesondere bei den "gewaltfreien" Anarchisten der Verstoß gegen ein Gesetz aus Gewissensgründen; dabei wird bewusst in Kauf genommen, dafür bestraft zu werden. 68 Kommunismus und Anarchismus unterscheiden sich in der Bewertung der Freiheitsrechte. Überdeckt der übersteigerte Gleichheitsbegriff kommunistisch ausgerichteter Organisationen die individuellen Freiheitsrechte, lehnen anarchistische Gruppierungen staatliche Organisationen und damit Machtstrukturen (Hierarchien) generell ab. Beide orientieren sich an der Utopie einer klassenbzw. herrschaftsfreien Ordnung, d. h. an dem Ideal von der vollkommenen Befreiung des Menschen von allen gesellschaftlichen, politischen, ökonomischen, religiösen und kulturellen Zwängen. Anarchisten, die in ihrem konkreten politischen Handeln diesen utopischen Entwurf vorzuleben versuchen, verneinen auf Zwang beruhende Zwischenstadien zur Realisierung dieser klassenlosen Gesellschaft wie die von Kommunisten angestrebte Diktatur des Proletariats. Das westliche Gesellschaftsmodell, d. h. die soziale Marktwirtschaft sowie der demokratische Rechtsstaat und die ihn repräsentierenden Mächte, allen voran die USA und ihre Verbündeten sowie westlich geprägte Bündnissysteme wie die NATO und die Europäische Union (EU), stehen für den Gegenentwurf zum ideologischen Weltbild der Linksextremisten und sind so eines ihrer zentralen Feindbilder. Die linksextremistische Kritik konzentriert sich vor allem auf die (internationalen) Großkonzerne, die NATO und ihre Führungsmacht, die USA. Die Verantwortung für internationale Konflikte und Krisen verorten sie im Westen. Die wechselweise als kapitalistisch oder neoliberal bezeichnete westliche Wirtschaftsordnung wird grundsätzlich als Ausbeutung des Menschen durch den Menschen abgelehnt. Linksextremisten wollen dem ihrer Meinung nach "entfesselten Kapitalismus" Einhalt gebieten und fordern, wie z. B. die Interventionistische Linke (IL) auf ihrer Internetseite, "Make capitalism history!". 3.3 Aktuelle Entwicklungen im Linksextremismus Die Entwicklung des Linksextremismus wurde auch im Berichtsjahr 2018 von der autonomen Szene bestimmt. Als Reaktion auf die bereits seit den 1990er Jahren zunehmende interne Kritik an der Theorieferne, der Unorganisiertheit und der Selbstbezogenheit der autonomen Bewegung sind Teile der autonomen Szene weiter bestrebt, der Ideologie-, Organisationsund Bündnisfrage mehr Raum zu geben. Vor diesem Hintergrund sind in den letzten Jahren bundesweit verschiedene sich als postautonom verstehende Bündnisse entstanden. Postautonome Gruppierungen zeichnen sich durch den Willen aus, sich zu organisieren, zu vernetzen und breit gefächerte Bündnisse bis ins demokratische Spektrum zu schließen. Ideologisch orientieren sie sich an marxistisch-leninistischen Weltbildern. Sie verzichten aber bewusst auf eine exakte ideologische Festlegung und somit auf eine dogmatische100 Interpretation der marxistischen und anarchistischen Klassiker. Diese ideologische Unverbindlichkeit macht es ihnen möglich, sich auf der Basis von Minimalkonsensen bis weit in orthodoxe, aber auch nichtextremistische Kreise zu vernetzen. So wollen sie in einem langfristigen Prozess die herrschenden Verhältnisse überwinden und eine kommunistische Gesellschaft errichten. Um an das demokratische Spektrum anschlussfähig zu sein, greifen Autonome und Postautonome gesamtgesellschaftlich relevante Themen auf, die die Menschen bis weit in die Mitte der Gesellschaft bewegen und zum zivilgesellschaftlichen Engagement herausfordern. Im Gegensatz zum demokratischen Protest, der frei ist von systemüberwindenden Forderungen, basiert der linksextremistische auf ideologischen Grundannahmen, für die eine prinzipielle Gegnerschaft zum politischen System der Bundesrepublik und seiner Wirtschaftsordnung kennzeichnend ist. Linksextremisten dienen Themen wie "Antifaschismus", "Antirepression", "Antimilitarismus" oder "Antirassismus" daher vor allem als Plattform für ihr eigentliches Ziel, den Kampf gegen den demokratischen Rechtsstaat. Auch niedersächsische Linksextremisten sind in diesen Themenfeldern aktiv, wobei der "Kampf gegen den Faschismus" und gegen den "Kapitalismus" für sie im Vordergrund steht, denn erst wenn der Kapitalismus als "Wurzel allen Übels" überwunden ist, lassen sich ihrer Auffassung nach alle anderen gesellschaftlichen Probleme lösen. Zu den herausragenden Ereignissen unter Beteiligung niedersächsischer Linksextremisten zählten im zurückliegenden Jahr die Übergriffe auf Funktionäre der Partei Alternative für Deutschland (AfD) und die virulente Gewalt gegenüber Rechtsextremisten bzw. denjenigen, die Linksextremisten dafür halten, vor allem in Göttingen und Umland. Sie zeigen, dass die Hemmschwelle von Linksextremisten zur Anwendung von Gewalt auch gegen Menschen weiterhin niedrig ist. Ferner sind die weitgehend friedlich verlaufenen Proteste gegen den 10. "Tag der deutschen Zukunft" (TddZ) am 02.06.2018 in Goslar zu erwähnen. 100 Als undogmatische Linke bezeichnet man linksradikale bis linksextremistische Gruppen, die sich in der Nachfolge der Außerparlamentarischen Opposition (APO) sahen. Diese häufig auch als "Spontis" bezeichneten Gruppen hielten die "Spontaneität der Massen" für das revolutionäre Element der Geschichte. Im Gegensatz zu Marxisten-Leninisten, die glauben, für die Revolution sei eine Avantgarde-Partei vonnöten, die die Führung in eine bessere Zukunft übernehmen müsse, waren die Spontis eher "antiautoritär" ausgerichtet. Nicht Theorieschulungen und Parteiaufbau standen für sie im Vordergrund ihrer Aktivitäten, sondern "spontane", nichtsdestoweniger abgesprochene Aktionen in der Öffentlichkeit. 69 Im Bereich des parteigebundenen Linksextremismus setzte sich die zunehmende politische Bedeutungslosigkeit der orthodox marxistisch-leninistisch ausgerichteten Parteien Deutsche Kommunistische Partei (DKP) und Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 2018 weiter fort. Neben kontinuierlich schwachen Wahlergebnissen von deutlich unter einem Prozent101 leiden beide Parteien unter einer massiven Überalterung ihrer Mitglieder. Zudem stagnieren die Mitgliederzahlen beider Parteien seit Jahren auf niedrigem Niveau. Sowohl die DKP als auch die MLPD sind in der niedersächsischen Öffentlichkeit kaum wahrnehmbar und spielen für die Beurteilung des linksextremistischen Gesamtpotenzials auch künftig nur eine untergeordnete Rolle. Die drei offen extremistischen Zusammenschlüsse in der Partei DIE LINKE., die Kommunistische Plattform (KPF), die Sozialistische Linke (SL) und die Antikapitalistische Linke (AKL), streben nach wie vor, wenn auch in unterschiedlicher Ausführung und Intensität, die Überwindung der bestehenden politischen Ordnung der Bundesrepublik an und wollen diese durch ein sozialistisches bzw. kommunistisches System ersetzen. Um dieses Ziel zu erreichen, versuchen sie Einfluss auf das politische Profil der Partei DIE LINKE. und deren inhaltliche Ausrichtung zu nehmen. So nehmen ihre Mitglieder beispielsweise mit eigenen Delegierten an Parteitagen der Partei DIE LINKE. teil und bringen sich dort mit eigenen Anträgen ein. Diese Vorgehensweise dient ihnen dazu, die Deutungshoheit bei bestimmten Themen, wie beispielsweise den Umgang mit der SED-Diktatur, zu erlangen. Aus diesem Grunde muss davon ausgegangen werden, dass die drei extremistischen Zusammenschlüsse der Partei DIE LINKE. auch 2019 versuchen werden, Einfluss auf ihre Partei in Niedersachsen zu nehmen. 3.4 Autonome und sonstige gewaltbereite Linksextremisten Sitz / Verbreitung Autonome / Postautonome Landesweite Präsenz mit Schwerpunkten in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück Mitglieder / Anhänger / Bund: 8.200 Niedersachsen: 670 Sympathisanten Publikationen "Alhambra", Oldenburg (unregelmäßig) "autonomes Blättchen", Hannover (unregelmäßig) Finanzierung Finanzierung von Aktionen und Kampagnen durch Spenden sowie Solidaritätsveranstaltungen, keine Mitgliedsbeiträge Kurzportrait / Ziele Das Ziel autonomer Gruppierungen ist es, den Staat und seine Institutionen auch gewaltsam abzuschaffen und durch eine "herrschaftsfreie Gesellschaft" zu ersetzen. Die autonome Bewegung kennt dabei keine mit kommunistischen Organisationen vergleichbare einheitliche und dogmatische Ideologie. Ihr Weltbild setzt sich vielmehr aus kommunistischen und anarchistischen Elementen zusammen. Die verschiedenen Gruppen der autonomen Bewegung finden sich über Aktionsund Themenfelder zusammen, die sich zu einem erheblichen Teil an aktuellen politischen Ereignissen und Problemfeldern orientieren. Diese Vorgehensweise soll dazu beitragen, den autonomen Widerstand öffentlich besser zu vermitteln, um so gesamtgesellschaftlich anschlussfähiger zu werden. Gegenwärtig sind vor allem die Themenfelder "Antifaschismus", "Antirepression" und "Antirassismus" für das autonome Spektrum in Niedersachsen von Bedeutung. Die autonome Szene sieht sich seit mehreren Jahren mit der Problematik konfrontiert, dass sie aufgrund interner Streitigkeiten und einer oftmals brüchigen Vernetzung nur unzureichend agieren kann. Um diesem Umstand etwas entgegenzusetzen, haben sich bundesweit sogenannte postautonome Zusammenhänge etabliert, die mit langfristigen Bündnisstrukturen versu101 DKP - Bundestagswahl 2017: 0,0 Prozent; Landtagswahl 2017: nicht angetreten; MLPD - Bundestagswahl 2017: 0,1 Prozent; Landtagswahl 2017: nicht angetreten. 70 chen, die Autonomen aus der auch von ihnen selbst beklagten Krise zu holen. Für Niedersachsen sind dabei vor allem die Interventionistische Linke (IL) und das Bündnis "... ums Ganze! Kommunistisches Bündnis" (uG) relevant. Die Postautonomen Autonome Gruppierungen sind nicht wie kommunistische Organisationen von einer einheitlichen Ideologie geprägt. Sie verknüpfen vielmehr Elemente kommunistischer und anarchistischer Weltbilder miteinander. Autonome im klassischen Sinne verstehen sich zwar auch als undogmatische Linke und streben wie die Vertreter der orthodoxen bzw. dogmatischen K-Gruppen102 die sozialistische Revolution an, beantworten die "Organisationsfrage" aber anders. Sie lehnen eine staatliche Ordnung und jegliche Form von Hierarchien ab und sprechen sich für die Selbstorganisation des Zusammenlebens aus. Schon seit Jahren leidet die autonome Szene sowohl bundesweit als auch in Niedersachsen unter internen Streitigkeiten und einer hohen Fluktuation. So existieren autonome Gruppierungen oftmals nur kurzfristig und haben Probleme, ihre Akteure zu motivieren. Verantwortlich dafür sind vor allem ungelöste Organisationsdebatten und eine theoretische Orientierungslosigkeit. Diese Entwicklung hat die Autonomen in eine substanzielle inhaltliche und strukturelle Krise gestürzt. Teile der autonomen Szene reflektieren diese Missstände schon seit längerem und versuchen, für konkrete Projekte Gruppenstrukturen und Netzwerke aufzubauen. Diese oftmals als postautonom bezeichneten Gruppierungen verstehen sich nach wie vor als Autonome, auch wenn sie sich in einigen Punkten von diesen unterscheiden. Ihre Politik ist langfristiger angelegt und verfolgt eine Strategie der kleinen Schritte. Sie wollen innerhalb des autonomen Spektrums eine strategische Bündnisorientierung mit einer breiten Öffnung ins demokratische Spektrum und zu bislang unpolitischen Bevölkerungsschichten betreiben, um dort für einen Bruch mit dem Kapitalismus zu werben. Postautonome greifen deshalb aktuelle politische (Krisen-)Themen auf, die bis in die Mitte der Gesellschaft anschlussfähig sind und versuchen, über deren gezielte Zuspitzung möglichst viele Personen zu erreichen und mittelfristig zu radikalisieren. So waren sie beispielsweise im Jahr 2018 an zentraler Stelle an den Protesten gegen die Rodung des Hambacher Forst in Nordrhein-Westfalen beteiligt. Interventionistische Linke (IL) Die IL ist zurzeit das bedeutendste postautonome Bündnis. Sie entstand 1999 als eine "strategische Verabredung" undogmatischer Linksextremisten verschiedener Strömungen. In sogenannten Beratungstreffen fanden sich Gruppierungen und Einzelpersonen zusammen, um Überlegungen anzustellen, wie die Handlungsfähigkeit und Wahrnehmbarkeit der "radikalen Linken" in der Bundesrepublik Deutschland erhöht werden könne. Ab 2004 wurden diese Treffen gezielt für linksextremistische Gruppen aus dem postautonomen Spektrum geöffnet. Es entstand ein bundesweit agierendes Netzwerk aus linksextremistischen Gruppierungen und Einzelaktivisten, dem in geringem Maße auch nichtextremistische Personen angehörten. Dem folgte ab 2010 eine intensive Organisationsdebatte, die mit einem von der IL herausgegebenen "Zwischenstandspapier" vom 11. Oktober 2014 die Umstrukturierung der IL von einem Netzwerk zu einer Organisation abschloss. Um an das demokratische Spektrum anschlussfähig zu sein, geben sich ihre Akteure ideologisch bewusst undogmatisch. Zugleich bemühen sie sich um ein gemäßigteres äußeres Erscheinungsbild, als es sonst in der autonomen Szene üblich ist. So sind ihre Protagonisten beispielsweise bei Demonstrationen bereit, auf szenetypische Kleidung und die Anwendung von Gewalt zu verzichten. Dabei handelt es sich jedoch um ein rein taktisches Verhalten, hinter dem sich eine latent vorhandene Militanz verbirgt, wie die IL in ihrem "Zwischenstandspapier" deutlich macht: "Unsere Mittel und Aktionsformen, defensive wie offensive, bestimmen wir also strategisch und taktisch in den jeweiligen Situationen. ... Es geht uns darum, die kollektive Fähigkeit herzustellen, die Wahl der Mittel nach unseren Zielen selbst zu bestimmen." (Internetseite der IL, 11.12.2018) Aus diesem Grund kann die IL eine Scharnierfunktion zwischen dem gewaltorientierten linksextremistischen Spektrum, den dogmatischen Linksextremisten und dem demokratischen Protest einnehmen. Das ermöglicht ihr, Mobilisierungserfolge zu erzielen und unterstreicht zugleich die wachsende Bedeutung des Netzwerkes für die gesamte linksextremistische Szene. Ihre verfassungsfeindliche Ausrichtung bringt die IL u. a. in ihrem Selbstverständnis zum Ausdruck. Darin macht 102 Der Begriff "K-Gruppen" ist eine Sammelbezeichnung für politische Gruppierungen wie den Kommunistischen Bund Westdeutschlands (KBW) oder die MLPD, die sich seit dem Ende der 1960er Jahre am Marxismus-Leninismus maoistischer Prägung orientieren und sich die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zum Ziel gesetzt haben. 71 sie deutlich, dass es ihr nicht um grundgesetzkonforme reformerische Veränderungen des kapitalistischen Wirtschaftssystems geht, sondern um die revolutionäre Überwindung des demokratischen Rechtsstaates: "Wir wollen eine radikale Linke, die aktiv nicht nur gegen die Zumutungen und Grausamkeiten, sondern gegen den Kapitalismus insgesamt kämpft, die dabei immer wieder neue Allianzen sucht, die Brüche vertieft und Chancen ergreift, die lieber Fehler macht und aus ihnen lernt, anstatt sich im Zynismus der reinen Kritik zu verlieren. Wir wollen eine radikale Linke, die auf den revolutionären Bruch mit dem nationalen und globalen Kapitalismus, mit der Macht des bürgerlichen Staates und allen Formen von Unterdrückung, Entrechtung, Diskriminierung orientiert ist. Kurz: Wir wollen eine neue, gesellschaftliche radikale Linke, die um politische Hegemonie ringt und Gegenmacht organisiert. (Internetseite der IL, 11.12.2018) Gegenwärtig bestehen in 30 deutschen Städten sowie in Graz und Wien (Österreich) Ortsgruppen der IL, zwei davon in Niedersachsen (Göttingen und Hannover). Die IL folgt eigentlich dem Prinzip, wonach pro Stadt nur eine Ortsgruppe bestehen soll. In Göttingen ist diese Ausrichtung jedoch bislang nicht angenommen worden. Dort sind die beiden Gruppierungen Antifaschistische Linke International (A.L.I.) und Basisdemokratische Linke (BL) weiterhin eigenständige Mitglieder der IL. Bündnis ...ums Ganze! Kommunistisches Bündnis (uG) Ein weiteres postautonomes Bündnis mit niedersächsischer Beteiligung stellt das Bündnis uG dar. In ideologischer Abgrenzung zur antiimperialistisch ausgerichteten IL ist das Bündnis uG dem antideutschen Lager zuzurechnen. 103 Folgt man der Selbstdarstellung des Bündnisses, so wurde es 2006 gegründet, um "linksradikale Gesellschaftskritik überregional zu organisieren und handlungsfähig zu machen." Nach eigener Aussage geht es dem Bündnis uG dabei nicht nur um eine "Kritik, für die es weder Institutionen noch Parlamente noch feste Verfahren" gebe, sondern auch um die "Kritik gesellschaftlicher Herrschaft als ganzer". Das postautonome Bündnis strebt nach einer herrschaftsfreien kommunistischen Gesellschaft. Wie diese Gesellschaftsform konkret aussehen soll, bleibt jedoch, wie so oft im Linksextremismus, äußerst diffus. Das Bündnis uG ist derzeit in elf deutschen Städten sowie in Wien (Österreich) organisiert, von denen die Gruppierungen Fast Forward Hannover sowie die Redical [M] aus Göttingen in Niedersachsen ansässig sind. Antiimperialisten und Antideutsche Die sogenannten Antideutschen bildeten sich mit Beginn der 1990er Jahre vor dem Hintergrund zunehmender rechtsextremistischer Übergriffe auf Migranten als eine neue Strömung innerhalb des autonomen Spektrums heraus. Ideologisch wenden sie sich gegen einen vermeintlichen deutschen Nationalismus. Mit der deutschen Wiedervereinigung befürchteten ihre Aktivisten ein Erstarken des Nationalismus innerhalb der vereinigten Bundesrepublik und die Entstehung eines "IV. Reichs" durch die Rückkehr zum Nationalsozialismus. Im Zuge der Golfkriege von 1990 und 2003 solidarisierten sich die Antideutschen bedingungslos mit dem Staat Israel und seiner Schutzmacht, den USA. Eine für Autonome ungewöhnliche politische Haltung, da sie prinzipiell staatliche Strukturen, Institutionen und Repräsentanten ebenso ablehnen wie das westliche Wirtschaftsund Gesellschaftsmodell und jegliche Form von Militär. Aufgrund dieser Widersprüchlichkeit kam es zum Bruch zwischen den Antideutschen, die bislang immer nur eine Minderheitenposition innerhalb des autonomen Spektrums vertraten und vertreten, und den die autonome Szene dominierenden sogenannten Antiimperialisten mit ihrer ausgeprägten antiwestlichen, insbesondere antiamerikanischen und antiisraelischen Haltung. Dieser ideologische Bruch vollzieht sich nicht nur im autonomen, sondern auch im postautonomen Spektrum. So ist beispielsweise die IL mit ihren niedersächsischen Ablegern in Hannover und Göttingen als antiimperialistisch zu charakterisieren, während das Bündnis uG eindeutig antideutsch geprägt ist.104 Nicht selten führen diese Diskrepanzen zur Lähmung der politischen Arbeit innerhalb der autonomen Szene, da beide Seiten nur bedingt dazu bereit sind, miteinander zu kooperieren. Autonome Gewalt Autonome kennzeichnet ein hohes Maß an Gewaltbereitschaft. Die autonome Gewaltbereitschaft basiert dabei auf einem klaren Feindbild, zu dessen tragenden Säulen der Staat und seine Repräsentanten sowie Rechtsextremisten, aber auch 103 Zur Erläuterung der Begriffe "antiimperialistisch" und "antideutsch" siehe die Ausführungen im folgenden Abschnitt "Antiimperialisten und Antideutsche". 104 Die beiden Göttinger Gruppen Antifaschistische Linke International (A.L.I.) und Basisdemokratische Linke Göttingen (BLG) sind Teil der antiimperialistisch ausgerichteten IL, während die Redical [M] die Göttinger Ortsgruppe des antideutsch ausgerichteten Bündnisses uG bildet. In Hannover ist die Gruppierung Fast Forward Hannover im Bündnis uG organisiert, darüber hinaus gibt es eine IL-Ortsgruppe Hannover. 72 szenekritische Wissenschaftler zählen. Politisch motivierte Gewalt dient Autonomen als "Geburtshelfer einer neuen Gesellschaft", denn um die angestrebte herrschaftsfreie Gesellschaft zu errichten, muss zuvor der demokratische Rechtsstaat als Garant der bisherigen Ordnung beseitigt werden. Gewalt hat dabei für Autonome immer auch eine Außenund eine Binnenwirkung. Nach außen dient sie u. a. dazu, öffentliche, insbesondere mediale Aufmerksamkeit zu erregen und Unterstützung für die eigenen Positionen zu finden. Darüber hinaus dient sie dazu, die Kosten für bestimmte politische Entscheidungen so in die Höhe zu treiben, dass diese politisch nicht mehr durchsetzbar sind. Zugleich wirkt die Gewalt nach innen integrationsund identitätsstiftend für die jeweiligen Bezugsgruppen. Die gewaltsame Auseinandersetzung mit der Polizei ist der förmliche Ritterschlag für den einzelnen Autonomen, denn sie befördert seinen Aufstieg in den formal nicht existenten Hierarchien innerhalb seiner Bezugsgruppe. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass Gewalt - wie auch in anderen Extremismusbereichen - ästhetisiert und heroisiert wird. So stilisieren sich Autonome gern auf Fotos und Plakaten als "lonesome cowboy" oder "streetfighter" vor brennenden Barrikaden oder Autos. Dadurch unterstreichen sie zugleich die Faszination, die Gewalt auf sie ausübt. Gewalt wird somit zu einem unverzichtbaren Lebensgefühl. In manchen Situationen herrscht sogar eine regelrechte Gewaltbegeisterung, denn "es macht einfach Spaß, den Bullen eins in die Fresse zu hauen ..." wie es in einem ihrer Selbstzeugnisse heißt.105 Um die von Autonomen ausgehende Gewalt richtig einordnen zu können, muss man sich den für sie und die Postautonomen geltenden Gewaltbegriff vergegenwärtigen. Dem linksextremistischen Verständnis nach üben die "kapitalistischen Produktionsverhältnisse" Gewalt gegen ihre Bürger aus: sie stellen eine auf gesellschaftlichen Strukturen, Werten, Normen, Institutionen und Machtverhältnissen basierende "strukturelle Gewalt" gegenüber den Bürgern dar und hindern diese daran, sich ihren Anlagen und Möglichkeiten entsprechend frei entfalten und somit selbst verwirklichen zu können. Aus dieser so empfundenen "Gewalt des Systems" leiten Autonome und sonstige gewaltbereite Linksextremisten ein vermeintliches Naturrecht auf gewaltsamen Widerstand ab. Linksextremistische Gewalt versteht sich demzufolge als "Gegengewalt", als ein reaktives und dadurch legitimes Mittel, um die herrschende Gewalt aufzubrechen und Veränderungen herbeizuführen. Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Gemeinsames Ziel aller autonomen Gruppierungen ist es, den Staat und seine Institutionen auch gewaltsam abzuschaffen und durch eine "herrschaftsfreie Gesellschaft" zu ersetzen. Hiermit richten sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und sind demnach verfassungsfeindlich (SS 3 Abs. 1 NVerfSchG). Aktionsfelder Kampf gegen Faschismus Zentrales Anliegen der Autonomen ist der Kampf gegen Faschismus bzw. der "Antifaschismus", einhergehend mit dem damit unmittelbar verbundenen Kampf gegen den Kapitalismus. Unter Rückgriff auf die von dem damaligen Vorsitzenden der Kommunistischen Internationale (Komintern), Georgi Dimitroff, im August 1935 auf dem VII. Weltkongress der Komintern in Moskau aufgestellte These, wonach der Faschismus "die offene terroristische Diktatur der reaktionärsten, am meisten chauvinistischen, am meisten imperialistischen Elemente des Finanzkapitals"106 sei, ist der Faschismus dem linksextremistischen Verständnis nach dem Kapitalismus immanent. Faschismus kann deshalb diesem Verständnis nach nur dann erfolgreich bekämpft werden, wenn zugleich auch seine Ursache, der Kapitalismus, beseitigt wird. Konsequenter "Antifaschismus" zielt daher für Linksextremisten zwangsläufig nicht nur auf die kapitalistische Wirtschaftsordnung, sondern auch auf die "Marionette des Kapitals", den zu überwindenden demokratischen Rechtsstaat. Ereignisse im Zusammenhang mit der Partei Alternative für Deutschland (AfD) Wie in den Jahren zuvor, konzentrierte sich die autonome Szene auch 2018 auf ihre "Antifaschismus-Arbeit", insbesondere auf die direkte Auseinandersetzung mit der AfD. Vor dem Hintergrund des Einzuges der AfD in den Deutschen Bundestag und in die Landesparlamente von Bayern und Hessen - damit ist die Partei nunmehr im Europaparlament, im Deutschen Bundestag und in allen Landesparlamenten in Fraktionsstärke vertreten - nahmen die Übergriffe auf ihre Funktionäre weiter zu. Insbesondere Pkw und Wohnhäuser von AfD-Angehörigen stellten im vergangenen Jahr vermehrt Angriffsziele der autonomen Szene dar. So versuchten beispielsweise unbekannte Täter in der Nacht zum 02.07.2018 den Pkw eines 105 A.G. Grauwacke, Autonome in Bewegung. Aus den ersten 23 Jahren, Berlin 3. Auflage 2003, S. 148. 106 Georgi Dimitroff, Die Offensive des Faschismus und die Aufgaben der Kommunistischen Internationale im Kampf für die Einheit der Arbeiterklasse gegen den Faschismus, in: ders., Gegen Faschismus und Krieg. Ausgewählte Reden und Schriften, Leipzig 1982, Seiten 49-136, hier Seite 52. 73 AfD-Bundestagsabgeordneten im Wendland auf dessen Grundstück anzuzünden. Einen Monat später zerstachen unbekannte Täter in der Nacht vom 03. auf den 04.08.2018 die Reifen der Fahrzeuge eines niedersächsischen Landtagsabgeordneten der AfD und seiner Ehefrau in Amelinghausen und übergossen die Pkws mit einer öligen, dunklen Holzschutzfarbe. Am Abend des 26.09.2018 wurden der vordere und der hintere Reifen am Pkw desselben Landtagsabgeordneten zerstochen, als dieser an einer Veranstaltung der AfD-Kreisvereinigung Rotenburg (Wümme) teilnahm. Am 06.01.2018 beschmierten unbekannte Täter in Göttingen eine Hauswand und ein Carport mit den Parolen "Wir kriegen euch alle, Antifa A, FCK AFD" bei einem ehemaligen AfD-Mitglied. In Oldenburg wurden am 10. und am 16.05.2018 Glasbehältnisse gegen die Fensterscheiben von Wohnhäusern geworfen. Die Geschädigten waren ebenfalls jeweils Mitglieder der AfD. Einen Höhepunkt der Auseinandersetzung stellte der vom 27. bis zum 28.10.2018 in der Weser-Ems-Halle in Oldenburg stattgefundene 2. Satzungsparteitag der niedersächsischen AfD dar. Gegen diesen Landesparteitag mobilisierte ein breites Bündnis aus Parteien, Gewerkschaften, Kirchen und Vereinen unter dem Motto "Kein Schritt zurück." Darüber hinaus rief das Oldenburger Autonome Zentrum Alhambra zu Gegenprotesten auf. Bereits am frühen Morgen des 27.10.2018 versuchten zum Teil vermummte Autonome erfolglos den Zugang zur Weser-Ems-Halle zu blockieren. Dabei kam es zu Handgreiflichkeiten, auch Pyrotechnik wurde eingesetzt. An der Gegendemonstration am Nachmittag nahmen in der Spitze circa 6.000 Personen teil, darunter etwa 250 Autonome. Am Sonntag, den 28.10.2018 beteiligten sich dagegen nur noch etwa 150 Demonstranten an den Protesten. Der Versuch von vier Personen zum Ende des Tages über den Betriebshof an ein Nebengebäude der Weser-Ems-Halle zu gelangen, endete in einem Handgemenge mit dem Sicherheitsdienst der AfD. Dabei wurden ein Sicherheitsbediensteter und eine Demonstrantin verletzt. Aktivitäten in Göttingen und Umland Im Rahmen der Auseinandersetzungen zwischen Linksund Rechtsextremisten bzw. denjenigen, die Linksextremisten dafür halten, spielte 2018 erneut Göttingen und das Göttinger Umland eine bedeutende Rolle. Vor allem die AfD und ihre Mitglieder standen im Fokus der autonomen Szene. So schlugen Ende Dezember unbekannte Täter ein Loch in die Wohnungstür eines Mitgliedes des niedersächsischen Landesverbandes der Jungen Alternative (JA), der Nachwuchsorganisation der AfD, und brachten eine übelriechende Flüssigkeit, vermutlich Buttersäure, in die Wohnung ein. In der Nacht vom 17. auf den 18.12.2018 zerstachen unbekannte Täter die Reifen eines PKWs des ehemaligen niedersächsischen Landesvorsitzenden der JA und überzogen das Fahrzeug mit einer übelriechenden pulvrigen Substanz. Im Jahresverlauf gab es in Göttingen außerdem immer wieder szenetypische Delikte wie Beleidigungen, Pöbeleien, Sachbeschädigungen und körperliche Auseinandersetzungen. Zudem wurden am 01.11.2018 und am 15.12.2018 über eine Internetseite unter der Überschrift "Göttinger Naziclique" Personen geoutet, die die autonome Szene als Rechtsextremisten einordnet, indem ihre personenbezogenen Daten samt Fotos veröffentlicht wurden. Unter dem Motto "Diese EU ist nicht unser Europa" führte der Göttinger Kreisverband der Partei "Die Republikaner" am 18.08.2018 eine Demonstration in Göttingen durch. Gegen diese Veranstaltung mobilisierte ein breites gesellschaftliches Bündnis, zudem hatten bereits im Vorfeld diverse linksextremistische Gruppierungen aus Göttingen wie die Antifaschistische Linke International (A.L.I.) oder die Redical [M] zum geschlossenen Protest aufgerufen. Während des Protestmarsches mit etwa 400 Teilnehmenden versuchten Demonstrierende mehrfach, die Aufzugsstrecke der "Republikaner" zu blockieren. Das verhinderte jedoch die Polizei. Im weiteren Verlauf wurden Eier, Steine und Flaschen in Richtung der Versammlung der "Republikaner" geworfen. Ein tatverdächtiger Flaschenwerfer konnte festgenommen werden und es wurden 13 Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, Körperverletzung, Raub, Angriff auf Vollstreckungsbeamte und wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet. Beteiligung von Linksextremisten an den Protesten gegen den "Tag der deutschen Zukunft" (TddZ) in Goslar Am 02.06.2018 fand in Goslar der 10. TddZ unter dem Motto "Hinaus zum Tag der deutschen Zukunft - Unser Signal gegen Überfremdung" mit etwa 250 Rechtsextremisten statt. Gegen die rechtsextremistische Kundgebung mobilisierte das "Goslarer Bündnis gegen Rechtsextremismus" unter dem Motto "Goslars Zukunft bleibt bunt - kein Platz für Rassismus". Unter den Unterstützern dieser Proteste fanden sich auch linksextremistische Gruppierungen wie die Antifaschistische Linke International (A.L.I.) und die Basisdemokratische Linke (BL). Sie warben über soziale Medien wie Facebook unter dem Motto "Keinen Tag der deutschen Zukunft in Goslar" und "AK: Not One Inch" und über Twitter unter den Hashtags "#NOTDDZ" und "NoTddZ2018" für die Teilnahme an den Protesten. 74 An den insgesamt drei angemeldeten Gegendemonstrationen und vier Spontanversammlungen beteiligten sich am 02.06.2018 rund 3.400 Teilnehmende, darunter 600 gewaltorientierte Linksextremisten aus Niedersachsen und den angrenzenden Bundesländern. Die Proteste verliefen zwar weitgehend friedlich, linksextremistische Gegendemonstranten versuchten aber auf die Wegstrecke der rechtsextremistischen Veranstaltung zu gelangen und diese zu stören. Das Vorhaben verhinderte jedoch die Polizei. Bereits während der Anreise hatte die Polizei an den zentralen Zufahrtsstraßen vor allem Busse kontrolliert und dabei 480 Gegenstände sichergestellt, darunter Vermummungsgegenstände wie Sturmhauben, Basecaps, Schlauchschals und Dreieckstücher sowie Schutzbewaffnungen wie Regenschirme, lange Holzstöcke und ein Messer. Insgesamt führte die Polizei 576 Identitätsfeststellungen durch und sprach 52 Platzverweise und zwei Aufenthaltsverbote aus. Nach Abschluss der Veranstaltung blockierten rund 100 Linksextremisten die Gleise im Hauptbahnhof von Hildesheim. Darüber hinaus verübten unbekannte Täter am Vormittag des 02.06.2018 einen Anschlag auf die Bahnstrecke zwischen Halberstadt und Goslar im Bereich Ilsenburg (Sachsen-Anhalt). Sie setzten Signalkabel in einem Kabelschacht in Brand, legten brennende Autoreifen auf die Gleise und gossen Flüssigbeton auf einen Schienenstrang. Am Tatort hinterließen die Täter einen Zettel mit der Aufschrift "Stellt den Verkehr ein." Die Bahnverbindung wurde umgehend gesperrt, so dass kein Zug in Gefahr geriet. Neben vielen anderen Fahrgästen waren auch etwa 50 Personen der rechtsextremistischen Szene betroffen, die sich auf dem Weg nach Goslar befanden. Obwohl kein Selbstbezichtigungsschreiben vorliegt, lassen sowohl der Modus Operandi als auch Tatort und Tatzeit auf einen linksextremistischen Hintergrund schließen. Kampf gegen Repression Gewöhnlich wird der Begriff "Repression" dafür verwendet, Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen in Diktaturen und autoritären Systemen zu benennen. Linksextremisten übertragen den Begriff auf die innenpolitische Situation in Deutschland. Konkret verstehen sie hierunter die Unterdrückung der individuellen, sozialen und politischen Entfaltung des Einzelnen durch gesellschaftliche Strukturen oder autoritäre Verhältnisse in Deutschland, insbesondere durch Handlungen staatlicher Exekutivorgane. Ziel der linksextremistischen "Antirepressions-Arbeit" ist es, sich selbst als Opfer permanenter Überwachung, Verfolgung und Reglementierung durch den Staat zu stilisieren, um auf diese Weise den demokratischen Rechtsstaat zu delegitimieren. Im Aktionsfeld "Antirepression" standen 2018 in Niedersachsen vor allem die Proteste gegen die Novellierung des "Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung", das künftig "Niedersächsisches Polizeiumd Ordnungsbehördengesetz (NPOG) heißen wird, im Vordergrund. So rief das Bündnis "#noNPOG" unter dem Motto "#no NPOG - Nein zum geplanten niedersächsischen Polizeigesetz" zur Teilnahme an einer Großdemonstration gegen die bevorstehende Änderung des NPOG am 08.09.2018 in Hannover auf. Dem Versammlungsaufruf schlossen sich landesweit über 135 Bündnisorganisationen an. Neben zahlreichen Bündnispartnern aus dem demokratischen Spektrum und aus der Fußballfanszene unterstützten den Aufruf sowohl linksextremistische Organisationen wie die Antifa Infamous Hannover, die Antifaschistische Gruppe Hannover (AGH), die Interventionistische Linke Hannover (IL Hannover) sowie die Göttinger Gruppierungen Basisdemokratische Linke (BL) und Redical [M] als auch linksextremistische Parteien wie die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) und die Deutsche Kommunistische Partei (DKP). An der Demonstration nahmen etwa 8.300 Personen teil, darunter rund 400 Linksextremisten. Einige von ihnen zogen im Verlauf der Demonstration Einweganzüge an, vermummten sich und zündeten Pyrotechnik. Ansonsten verlief die Veranstaltung störungsfrei. Für den 08.12.2018 rief das Bündnis "#noNPOG" erneut zu einer Demonstration gegen das NPOG in Hannover auf. Im Gegensatz zu der Protestveranstaltung vom 08.09.2018 folgten dem Aufruf nur etwa 1.900 Personen. Darunter befand sich auch ein Block aus rund 200 - 300 Linksextremisten, aus dem heraus beim Passieren der Polizeiinspektion Hannover-Mitte ein Gegenstand in Richtung des Polizeigebäudes geworfen und Pyrotechnik gezündet wurde. Am Rande der Demonstration griffen dunkel gekleidete Täter einen mutmaßlichen Versammlungsteilnehmer an, der daraufhin stürzte und in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. Im Jahr 2018 wurden von der linksextremistischen Szene auch polizeiliche und juristische Maßnahmen im Zusammenhang mit den schweren Ausschreitungen während der Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg als Akte staatlicher 75 Repression eingestuft. Dieses galt z. B. für die von der Sonderkommission (Soko) "Schwarzer Block" des Landeskriminalamtes (LKA) Hamburg am 27. und 28.06.2018 vollstreckten fünf Haftbefehle in Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie die darüber hinaus in Hamburg und in Niedersachsen durchgeführten bundesweiten Durchsuchungsmaßnahmen bei 14 Objekten. Dabei ging es um schweren Landfriedensbruch, schwere Brandstiftung, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, begangen im Zusammenhang mit den Protesten gegen den G20-Gipfel. In Niedersachsen wurden am 27.06.2018 zwei Objekte in Dudenbüttel im Landkreis Stade und in Oldenburg sowie am 28.06.2018 eines in Göttingen durchsucht. Vor letzterem führten etwa 25 Personen eine Spontanversammlung durch. Ferner durchsuchte am 20.11.2018 die Soko "Schwarzer Block" neben Objekten in Hamburg auch eines in Lüneburg. Den betroffenen Personen wurden schwerer Landfriedensbruch, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzungsdelikte vorgeworfen. Zudem solidarisierte sich die linksextremistische Szene stets mit den Angeklagten in den Gerichtsverfahren, in dem sie z. B. Solidaritätsveranstaltungen und -demonstrationen organisierte und Linksextremisten im Gerichtssaal die Verfahren begleiteten. So bejubelten Linksextremisten z. B. am 18.12.2018 in Hamburg beim Auftakt des Verfahrens gegen vier Deutsche und einen Franzosen die Angeklagten, denen Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung, Verstöße gegen das Waffengesetz und Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall im Zusammenhang mit den Krawallen an der Elbchaussee am Morgen des 07.07.2018 vorgeworfen wurde. Die Rote Hilfe Die bedeutendste Gruppierung, die sich in erster Linie der "Antirepressions-Arbeit" widmet, ist der von Linksextremisten getragene Verein Rote Hilfe e. V. (RH). Die RH wurde 1975 gegründet und ist in Göttingen ansässig. Über den Bundesverband hinaus existieren in Niedersachsen in Braunschweig, Göttingen, Hannover und Osnabrück selbstständige Ortsgruppen. Die RH versteht sich als "Selbsthilfeorganisation für die gesamte Linke". Bewusst verzichtet sie darauf, sich von extremistischen Zusammenschlüssen zu distanzieren. Ihre Hauptaufgabe sieht sie im Kampf gegen "staatliche Repression", indem sie Rechtshilfe gewährt und Szeneangehörigen Anwälte vermittelt. Außerdem stellt sie zu besonderen Veranstaltungen, beispielsweise bei Demonstrationen, sogenannte Ermittlungsausschüsse bereit. Deren Aufgabe besteht darin, sich um Festgenommene zu kümmern und Rechtsanwälte zu vermitteln. Die RH begleitet zudem strafprozessuale Maßnahmen u. a. mit Solidaritätsveranstaltungen und Kampagnen, um auf diese Weise die vermeintliche Repression staatlicher Behörden gegen politische Aktivisten zu "entlarven". Im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen der gewalttätigen Ausschreitungen beim G20-Gipfel initiierte die RH eine eigene Spendenkampagne zur Unterstützung der Tatverdächtigen. Unter dem Motto "United We Stand! - Unsere Solidarität gegen ihre Repression!" sammelt die RH seit August 2017 Gelder für die anstehenden Gerichtsprozesse, die nach Aussage der RH als "politische Machtdemonstration des Apparats" zu werten seien. Am 17.03.2018, dem "Tag des politischen Gefangenen" führte die RH in diesem Kontext eine "Antirepressions-Demonstration" unter dem Motto "United We Stand! Gemeinsam gegen Repression und autoritäre Führung" in Hamburg durch. Da das Aktionsfeld "Antirepression" weiterhin einen hohen Stellenwert innerhalb des linksextremistischen Spektrums, insbesondere in der autonomen Szene, einnimmt, kann die RH seit mehreren Jahren einen bundesweit kontinuierlichen Anstieg ihrer Mitgliederzahlen verbuchen. So sind gegenwärtig bundesweit mehr als 9.000 Personen in der RH organisiert, mindestens 700 davon in Niedersachsen. Zur Struktur der RH gehört auch das am 18.02.2005 in Umsetzung eines Beschlusses der RH-Hauptversammlung in Göttingen gegründete und dort auch ansässige Hans-Litten-Archiv, benannt nach einem Rechtsanwalt, der während der Weimarer Republik für die RH tätig war. Kampf gegen den Militarismus Antimilitaristen unterstellen der Bundesrepublik, von ihrer Staatsordnung, Gesellschaftsstruktur und Denkweise her militaristisch zu sein. Ihre Proteste richten sich deshalb vor allem gegen die Bundeswehr und gegen die mit ihr zusammenarbeitenden Unternehmen. Auch Linksextremisten sind in dem Themenfeld "Antimilitarismus" aktiv. Im Gegensatz zu den nichtextremistischen Antimilitaristen zielen sie mit ihren Protesten und Aktionen über den eigentlichen Anlass hinaus auf die Überwindung des bestehenden politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Neben der im Wesentlichen von Angehörigen des nichtextremistischen Spektrums getragenen so genannten Anti-Kriegsbzw. Friedensbewegung reklamieren auch der parteipolitisch organisierte Linksextremismus und Autonome - unter ausdrücklicher Einbeziehung für sie typischer militanter Aktionen - das Thema "Antimilitarismus" für sich. Im Sinne der Militarismustheorie Karl Liebknechts, wonach das Militär im Kapitalismus dazu dient, "kapitalistische Expansionsbestrebungen" gegenüber anderen Staaten durchzusetzen und im eigenen Land den Kapitalismus und dessen "Ausbeutungsstrukturen" zu stabilisieren, sehen Linksextremisten in der Bundeswehr ein kriegführendes Organ zur nationalen und internationalen Durchsetzung "kapitalistischer" und "imperialistischer" Interessen. Aus diesem Grund spielt die Anwendung von 76 Gewalt zur Durchsetzung ihrer Ziele weiterhin eine zentrale Rolle in der autonomen Szene auch in diesem thematischen Zusammenhang. So wurden im Jahr 2018 Brandanschläge auf die Anlagen der Deutschen Bahn AG in Eschede und auf zwei Bundeswehr-LKW in Soltau im Zusammenhang mit der Kampagne "fight4afrin" sowie auf zwei Bundeswehr-LKW in Hannover verübt.107 In der Nacht zum 19.03.2018 verübten unbekannte Täter einen Brandanschlag auf die Anlagen der Deutschen Bahn AG in Eschede. Sie öffneten einen schienennahen Kabelschacht und entzündeten die in den Schacht führenden Signalkabel. Es entstand ein Sachschaden in fünfstelliger Höhe und führte zu Verspätungen im Zugverkehr. Noch am selben Tag wurde auf einem auch von Linksextremisten genutzten Internetportal und auf einer Kampagnenseite im Internet ein Bekennerschreiben veröffentlicht. Unter der Überschrift "fight4afrin: Sabotage an Bahnstrecke Hannover-Hamburg gegen die Firma Rheinmetall" beziehen sich die Täter auf den Einmarsch der türkischen Armee in die syrische Stadt Afrin und teilen mit, dass es ihr Ziel war, die "... bahnstrecke hamburg-hannover zu sabotieren da sich entlang dieser strecke ein werk der firma rheinmetall befindet, in dem sowohl munition als auch teile für die im krieg gegen afrin verwendeten panzer (leopard 2) gefertigt werden." (Fehler aus dem Original übernommen). Bereits am 13.03.2018 waren unbekannte Täter nachts in das Firmengelände eines KFZ-Werkstattbetriebes in Soltau eingedrungen und setzten dort einen abgestellten Bundeswehr-LKW vermutlich mittels Grillanzünder in Brand. Ein weiterer Bundeswehr-LKW wurde durch das übergreifende Feuer beschädigt. Auch diesmal folgte unmittelbar auf die Tat ein Selbstbezichtigungsschreiben, abermals auf dem auch von Linksextremisten genutzten Internetportal unter der Überschrift "Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge in Soltau - fight 4afrin!" und einer Kampagnenseite im Internet. Danach widmeten die Täter den Anschlag einem im Kampf mit der türkischen Armee in der Schlacht um Afrin gefallenen kurdischen Kämpfer. Zugleich riefen sie dazu auf, den "deutschen Militarismus hier anzugreifen und den Kriegstreibern in den Rücken zu fallen." Auf dem Firmengelände eines KFZ-Betriebes in Hannover setzten unbekannte Täter am 07.07.2018 einen BundeswehrLKW in Brand. Das Feuer griff auf einen daneben geparkten Bundeswehr-LKW über. Beide Fahrzeuge brannten komplett aus. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von mehr als 40.000 Euro. In einem auch von Linksextremisten genutzten Internetportal erschien drei Wochen nach der Tat ein Selbstbezichtigungsschreiben, in dem die Täter ihre "tiefe Abneigung gegen Militarismus im Allgemeinen und deutsches Kriegsgerät im Besonderen" ausdrückten und offen ihre Freude über die ausgebrannten LKWs bekundeten. Kampf gegen Rassismus Das Aktionsfeld "Antirassismus" hatte im Zuge des Flüchtlingszuzugs in den zurückliegenden Jahren auch innerhalb der autonomen Szene an Bedeutung gewonnen. Nachdem die Flüchtlingszahlen in den Jahren 2016 und 2017 jedoch zurückgegangen sind, ist auch der Stellenwert des Themas "Antirassismus" innerhalb der autonomen Szene wieder gesunken. Nichtsdestotrotz überspitzen Linksextremisten weiterhin ihre Kritik an bestehenden Asylund Flüchtlingsgesetzen und am Handeln von Ausländerbehörden, Polizei und Gerichten zum Vorwurf eines "systemimmanenten" Rassismus. Staatliche Repräsentanten und Akteure werden damit auf eine Stufe mit Rechtsextremisten gestellt und somit Forderungen nach der Abschaffung des politischen Systems legitimiert. Vor diesem Hintergrund unterstützen Teile des niedersächsischen linksextremistischen Spektrums auch von Abschiebung bedrohte Flüchtlinge. Am 24.05.2018 solidarisierten sich etwa 130 Abschiebungsgegner, darunter auch Linksextremisten, mit einem wegen seiner bevorstehenden Abschiebung im Polizeidienstgebäude der Polizeiinspektion Göttingen befindlichen Mann. Wiederholt versuchten sie, auf das Dienstgelände zu gelangen. Dabei wurden aus der Menge heraus zwei Polizeibeamte durch Tritte verletzt. Insgesamt wird der "Kampf gegen Rassismus" den Aktionsfeldern "Antifaschismus" und "Antirepression" derzeit jedoch nachgeordnet. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Vor dem Hintergrund sowohl des verstärkten Auftretens rechtspopulistischer Parteien und rechtsextremistischer Gruppierungen als auch des sich zurzeit in der Novellierung befindlichen NPOG werden 2019 die Aktionsfelder Antifaschismus und Antirepression im Mittelpunkt der Aktivitäten der autonomen Szene in Niedersachsen stehen. Je nachdem wie sich die Lage 107 Die linksextremistische Kampagne "fight4afrin" wandte sich in Form von Demonstrationen und Aktionen gegen die am 20.01.2018 begonnene türkische Militäroffensive in der bis dahin von Kurden kontrollierten Region Afrin im Nordwesten Syriens. 77 der Flüchtlinge in Deutschland und Europa weiterentwickelt, könnte auch das Themenfeld Antirassismus wieder an Bedeutung gewinnen. Im Fokus des linksextremistischen Agierens werden im Jahr 2019 weiterhin insbesondere die AfD und ihre Aktivitäten in Niedersachsen stehen. Die Wahlerfolge der AfD dürften die Autonomen darin bestärken, langfristig entschlossen gegen den aus ihrer Perspektive faschistoiden demokratischen Rechtsstaat vorzugehen. Zu einem Höhepunkt dieser Auseinandersetzung könnten die Wahlen zum Europäischen Parlament am 26.05.2019 werden. Generell muss aber über das gesamte Jahr 2019 mit Übergriffen auf Informationsstände der AfD ebenso gerechnet werden, wie mit Versuchen, Veranstaltungen dieser Partei zu stören bzw. zu verhindern. Körperliche Übergriffe auf einzelne AfD-Funktionsträger sind ebenso wahrscheinlich wie gezielte Anschläge auf deren Hab und Gut. Auch an der andauernden Auseinandersetzung um die Novellierung des NPOG werden sich niedersächsische Linksextremisten weiterhin beteiligen. Darüber hinaus ist eine Teilnahme auch von niedersächsischen Linksextremisten an den geplanten Protesten gegen den G20-Gipfel im französischen Biarritz wahrscheinlich. 3.5 Anarchisten Sitz / Verbreitung Anarchisten Mit Ausnahme der Freien Arbeiterinnenund Arbeiter-Union (FAU) existieren in Niedersachsen keine gefestigten anarchistischen Strukturen. Die FAU unterhält in Göttingen und Hannover einzelne Ortsgruppen, zudem existiert eine Jugendgruppe in Göttingen. Mitglieder / Anhänger / Bund: 800 Niedersachsen: 30 Sympathisanten Publikationen "Gai Dao" (Publikation der Föderation deutschsprachiger Anarchisten; monatlich) "Direkte Aktion" (Onlinepublikation der FAU; unregelmäßig) Finanzierung Finanzierung von Aktionen und Kampagnen durch Spenden sowie Solidaritätsveranstaltungen, bei der FAU auch Mitgliedsbeiträge Kurzportrait / Ziele Neben dem Kommunismus ist der moderne Anarchismus der zweite grundlegende Ideologiestrang des Linksextremismus. Beide Strömungen setzen sich dafür ein, die bestehende Ordnung zu überwinden. Anarchisten streben diesbezüglich die unmittelbare Errichtung einer herrschaftsfreien Gesellschaftsordnung an, in der der Mensch von allen politischen, ökonomischen und kulturellen Zwängen befreit leben kann. Im Anarchismus nimmt die individuelle Freiheit den höchsten Stellenwert ein. Vor diesem Hintergrund negieren Anarchisten sämtliche Hierarchieund Herrschaftsformen. Zudem sprechen sie nicht nur dem Staat und seinen Institutionen, sondern ebenso der (sozialen) Marktwirtschaft jegliche Existenzberechtigung ab. Als kleinste Einheit des anarchistischen Zusammenlebens gilt die sogenannte Kommune, im ökonomischen Bereich wird die Gründung föderal strukturierter Genossenschaften und Syndikate angestrebt. Der Anarchismus ist aber keineswegs als geschlossener Theorie-block zu verstehen. Vielmehr verbergen sich hinter dem Begriff verschiedene Strömungen mit z. T. sehr unterschiedlichen Konzepten. Unter den niedersächsischen Anarchisten ist der eher praxis-orientierte Anarchosyndikalismus am stärksten vertreten.108 So orientiert sich z. B. die FAU an anarchosyndikalistischen Konzepten. Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Gemeinsames Ziel aller anarchistischen Gruppierungen ist es, den Staat und seine Institutionen abzuschaffen und durch 108 Unter Anarchosyndikalismus versteht man eine gewerkschaftliche Organisierung, die auf anarchistischen Prinzipien beruht. 78 eine "herrschaftsfreie Gesellschaft" zu ersetzen. Hiermit richten sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und sind demnach verfassungsfeindlich (SS 3 Abs. 1 NVerfSchG). Ereignisse und Entwicklungen Zu einer der größten anarchosyndikalistischen Gruppierungen in Deutschland zählt die 1977 gegründete Freie Arbeiterinnenund Arbeiter-Union (FAU). Sie ist eine bundesweite Föderation aus unabhängigen lokalen Einzelund Branchengewerkschaften, sogenannten Syndikaten und versteht sich als eine nach basisdemokratischen Prinzipien aufgebaute Gewerkschaft. Das Allgemeine Syndikat der FAU Hannover (AS) ist die einzige gefestigte anarchistische Struktur in Niedersachsen. Sie ist Teil der Lokalföderation FAU Hannover, die wiederum Teil der bundesweiten FAU ist. In den Grundsätzen des AS der FAU Hannover heißt es unter der Überschrift "Die neue Gesellschaft in der Schale der alten aufbauen": "Eine Veränderung von Wirtschaft und Gesellschaft muss an deren Basis ansetzen und setzt Alternativen zu zentralistischen Staatsstrukturen voraus." (Internetseite der FAU, 20.12.2018) Was die AS damit meint, verdeutlicht sie in ihrem Selbstverständnis: "In diesem Sinne verfolgt das Allgemeine Syndikat der FAU Hannover eine sozialrevolutionäre Strategie. Wir zielen also auf eine Umwälzung der gesellschaftlichen Verhältnisse 'von unten' ab." (Internetseite der FAU, 20.12.2018) Die "Grundprinzipien des Syndikalismus" konkretisiert die FAU u. a. in einem Grundlagentext, der ebenfalls auf der Homepage der Organisation aufrufbar ist. In den beiden Kapiteln "Grundsätze und Ziele" sowie "Kritik der bestehenden Verhältnisse" hält die FAU für ihre Arbeit fest: "Wir streben die Überwindung des Kapitalismus an. ... Wir beziehen uns [dabei] auf die Ideen des Anarchosyndikalismus. ... Kapitalismus ist kein Naturgesetz, sondern lediglich ein von Menschen geschaffenes Verhältnis, das durch kollektives Handeln der Arbeitenden aufgehoben werden kann." (Internetseite der FAU, 17.01.2018) Der von der FAU angestrebte Systemwechsel soll dabei von basisdemokratisch strukturierten Lokalund Betriebsgruppen organisiert werden, die unter Rückgriff auf direkte und z. T. auch militante Aktionsformen, wie z. B. Fabrikbesetzungen, Streiks und Sabotageaktionen, vor Ort agieren sollen. Mit ihrem Engagement für Gewerkschaftsbelange und ihren Solidarisierungsbekundungen mit streikenden Arbeiterinnen und Arbeitern versucht die FAU anschlussfähig zu werden und neue Mitglieder für ihre über diese Themen hinausgehenden systemablehnenden Ziele zu gewinnen. Neben einer Ortsgruppe in Hannover gibt es seit September 2017 auch eine FAU-Ortsgruppe und eine FAU-Jugendgruppe in Göttingen. Zudem ist die FAU seit 2017 international wieder stärker vernetzt. Nachdem sie nach langjähriger Mitgliedschaft im Dezember 2016 aus der Internationalen ArbeiterInnen Assoziation (IAA) ausgeschlossen wurde, beteiligte sich die Gewerkschaft an mehreren Konferenzen zur Gründung eines neuen internationalen Zusammenschlusses anarchosyndikalistischer Organisationen. Weiterhin besteht in Göttingen die der FAU nahe stehende "Anarcho-syndikalistische Jugendorganisation" (ASJ). Sie ist Mitglied in der Föderation deutschsprachiger Anarchist*innen, einem "Zusammenschluss anarchistischer Gruppen, Föderationen, Projekten und Einzelpersonen aus dem deutschsprachigen Raum." Auf ihrer Internetseite beschreibt sie sich wie folgt: "Anarchistischen und syndikalistischen Ideen verbunden, streben wir eine herrschaftsfreie und selbstverwaltete Gesellschaft an." (Internetseite der ASJ Göttingen, 22.01.2019) Die ASJ organisiert in Göttingen regelmäßig öffentliche Abende und beteiligt sich an szenetypischen Demonstrationen und Kundgebungen, so auch im Jahr 2018. Neben der ASJ Göttingen agieren im Bundesgebiet noch mindestens drei weitere Jugendorganisationen. 79 Bewertung, Tendenzen, Ausblick Im Vergleich zu den autonomen bzw. postautonomen Gruppierungen sind anarchistische Organisationen generell von nachrangiger Bedeutung. Allein aufgrund ihrer theoretischen Zersplitterung dürfte sich daran auch künftig kaum etwas ändern. Der Anarchosyndikalismus wird auch im Jahr 2019 der am stärksten wahrnehmbare Teil des anarchistischen Spektrums in Deutschland und Niedersachsen bleiben. 80 Islamismus 81 4.1 Mitglieder-Potenzial Islamismus-Potenzial Bundesrepublik Deutschland 2017 2018 Salafistische Bestrebungen 10.800 11.300 Muslimbruderschaft (MB) 1.360 1.360 Tablighi Jama'at (TJ) 650 650 Kalifatsstaat (Hilafet Devleti) -109 700 Hizb Allah 950 1.050 Milli Görüs-Bewegung 8.000 10.000 Sonstige islamistisch-extremistische Gruppen 2.040 1.280 Summe 23.800 26.340 Islamismus-Potenzial Niedersachsen 2017 2018 Salafistische Bestrebungen 850 880 Muslimbruderschaft (MB) 170 170 Tablighi Jama'at (TJ) 70 70 Kalifatsstaat (Hilafet Devleti) -110 110 Hizb Allah 150 150 Milli Görüs-Bewegung111 50 40 Sonstige islamistisch-extremistische Gruppen 135 110 Summe 1.425 1.530 4.2 Einführung Der Islamismus ist eine politische Ideologie, deren Anhänger sich auf religiöse Normen des Islams berufen und diese politisch ausdeuten. Auch wenn der Begriff des Islamismus auf den Islam hindeutet, ist diese politische Ideologie deutlich von der durch das Grundgesetz geschützten Religion des Islams zu trennen. Islamisten sehen in der Religion des Islams nicht nur eine Religion, sondern auch ein rechtliches Rahmenprogramm für die Gestaltung aller Lebensbereiche: Von der Staatsorganisation über die Beziehungen zwischen den Menschen bis ins Privatleben des Einzelnen. Islamismus beginnt 109 Der Kalifatsstaat wird erstmals seit dem Jahr 2008 wieder als separate Gruppierung im Niedersächsischen Verfassungsschutzbericht aufgeführt. Bislang wurde das Personenpotenzial des Kalifatsstaats unter den sonstigen islamistisch-extremistischen Gruppen subsumiert. 110 Der Kalifatsstaat wird erstmals seit dem Jahr 2008 wieder als separate Gruppierung im Niedersächsischen Verfassungsschutzbericht aufgeführt. Bislang wurde das Personenpotenzial des Kalifatsstaats unter den sonstigen islamistisch-extremistischen Gruppen subsumiert. 111 Der Niedersächsische Verfassungsschutz hat die Beobachtung der IGMG an sich 2014 eingestellt. Im Rahmen des Sammelbeobachtungsobjekts "Milli GörüsBewegung" werden neben noch extremistischen Teilen der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) im Verfassungsschutzverbund noch die Erbakan-Stiftung, die Saadet Partisi (SP, Partei der Glückseligkeit), die Zeitung Milli Gazete und die Organisation Ismail Aga Cemaati (IAC) beobachtet. 82 dort, wo religiöse islamische Normen als für alle verbindliche Handlungsanweisungen gedeutet und - bisweilen unter Zuhilfenahme von Gewalt - durchgesetzt werden sollen. Islamistischen Organisationen und Bewegungen ist bei aller Unterschiedlichkeit gemeinsam, dass sie Gesellschaften anstreben, die durch die islamische Rechtsordnung der Scharia organisiert sind. Der Interpretationsspielraum dafür, was die Scharia genau beinhaltet, ist groß. Islamisten verstehen die Scharia als von Gott verordnete Rechtsordnung für Staat und Gesellschaft. Sie richten sich in ihrer politisierten Interpretation der Scharia oft auch gegen die Mehrheit der Muslime, die in diesen islamischen Regeln ausschließlich einen Leitfaden für ihre individuelle religiöse Praxis sehen. Islamisten beanspruchen für sich oftmals, wie etwa im Falle der Scharia oder auch des Jihads112, die inhaltliche Deutungshoheit über religiöse Begriffe und Konzepte, die allen Muslimen zu eigen sind, und politisieren diese. In seinem Absolutheitsanspruch widerspricht der Islamismus in erheblichen Teilen der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere werden durch die islamistische Ideologie die demokratischen Grundsätze der Trennung von Staat und Religion, der Volkssouveränität, der religiösen und sexuellen Selbstbestimmung, der Gleichstellung der Geschlechter sowie das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. So werden z. B. Frauen von Islamisten nach deren Schariaverständnis im Hinblick auf das Erbund Familienrecht benachteiligt. Die Herabwürdigung einer Frau wird beispielsweise dadurch deutlich, dass die Zeugenaussage eines Mannes in einigen Bereichen so schwer wiegt wie die zweier Frauen. Juden und Christen, die die Herrschaft des islamischen Staates akzeptieren, dürfen ihre Religion ausüben, müssen aber Sondersteuern zahlen. Ebenso drängen Islamisten auf die unbedingte Rechtmäßigkeit der sogenannten Hadd-Strafen, die für Vergehen wie Diebstahl oder "Unzucht" Körperstrafen vorsehen, die von der Amputation der rechten Hand bis hin zur Todesstrafe reichen. Der Islamismus kann unterschiedlich ausgestaltet sein. Das islamistische Spektrum setzt sich u. a. zusammen aus Organisationen, die bestrebt sind, innerhalb des vom Staat vorgegebenen rechtlichen Rahmens ihre Ziele durchzusetzen und z. B. Gewalt ablehnen. Dies ist beispielsweise bei der Muslimbruderschaft113 der Fall. Ebenso umfasst es islamistische Organisationen, die Gewalt als ein Mittel unter vielen befürworten und diese unter Umständen in akuten Konflikten, zumeist in dem Herkunftsland ihrer Akteure, anwenden. Die HAMAS114 und die Hizb Allah115 sind Beispiele dafür. Darüber hinaus zählen zum islamistischen Spektrum auch terroristische Organisationen, die vorwiegend zum Mittel der Gewalt greifen und staatliche Strukturen offen bekämpfen. Beispiele hierfür sind jihadistische Organisationen wie al-Qaida oder der sogenannte Islamische Staat (IS). Entsprechend zu diesen drei Ausformungen des Islamismus stellt sich der Salafismus dar. Die meisten Anhänger dieser islamistischen Bestrebung, sogenannte politische Salafisten, lehnen zumindest verbal Gewalt als Mittel ab. Die sogenannten jihadistischen Salafisten hingegen, im Vergleich zu den politischen Salafisten eine Minderheit, propagieren als primäres Mittel Gewalt, um ihre politischen Ziele zu erreichen. Antisemitismus im Islamismus Antisemitismus ist ein wahrnehmbarer Bestandteil der islamistischen Ideologie. Islamisten greifen dabei in ihrer Argumentation auf unterschiedliche Quellen zurück und vermischen diese oftmals. So interpretieren sie Aussagen der klassischen Quellen des Islams (Koran, Hadithe) dahingehend, dass Gott sich von den Juden abgewandt habe, da sie z. B. "Mörder von Propheten" seien. Dazu kommen antizionistische Aspekte, die häufig unreflektiert aus dem Diskurs innerhalb der arabischen Welt übernommen werden. Dabei werden über eine vorrangig kritische Auseinandersetzung mit dem Konflikt zwischen Israelis und Palästinensern antijüdische Stereotype und israelfeindliche Dämonisierungen verbreitet. Teilweise werden darüber hinaus auch Elemente des westlichen Antisemitismus, wie die Ritualmordverleumdung, die Protokolle der Weisen von Zion oder die Leugnung des Holocausts in die Agitationen im islamistischen Kontext mit einbezogen. Mehreren Studien zufolge sind entsprechende antisemitische Anschauungen bei jugendlichen Muslimen auch über den islamistischen Kontext hinaus weit verbreitet. Zudem hat sich durch den Zuzug von Flüchtlingen und Migranten aus dem Nahen und Mittleren Osten die Problematik verschärft. Das in den dortigen Staaten gepflegte Bild vom Feindstaat Israel ist, häufig in Verbindung mit judenfeindlichen Stereotypen, prägend für die Einstellung vieler Einwanderer aus der Region. Auch in der islamistischen Szene in Niedersachsen können regelmäßig Äußerungen gegen Juden und den Staat Israel festgestellt werden, teilweise wird dabei auch zur Anwendung von Gewalt gegen Juden in Israel aufgerufen, bzw. wird diese legitimiert. Die antisemitischen Äußerungen und Aufrufe stehen häufig im Zusammenhang mit aktuellen politischen 112 Die wörtliche Übersetzung des arabischen Begriffs "Jihad" ist "Anstrengung" oder "Bemühung". Es gibt zwei Formen des Jihad: die geistig-spirituelle Bemühung des Gläubigen um das richtige religiöse und moralische Verhalten gegenüber Gott und den Mitmenschen ("großer Jihad") sowie der kämpferische Einsatz zur Verteidigung oder Ausdehnung des islamischen Herrschaftsgebiets ("kleiner Jihad"). Von militanten Gruppen wird der Jihad häufig als religiöse Legitimation für Terroranschläge verwendet. 113 Siehe Kapitel 4.7. 114 Siehe Kapitel 4.7. 115 Siehe Kapitel 4.9. 83 Entwicklungen im Nahen Osten. So erreichten diese letztmals um den Jahreswechsel von 2017 auf 2018 einen Höhepunkt, als der US-Präsident Trump Jerusalem offiziell als Hauptstadt Israels anerkannte. 4.3 Salafismus Mitglieder / Anhänger Bund: 11.300 Niedersachsen: 880 salafistischer Gruppen Der Salafismus ist eine besonders radikale und die derzeit dynamischste islamistische Bewegung in Deutschland, aber auch auf internationaler Ebene. Salafisten weltweit glorifizieren einen idealisierten Ur-Islam des 7./8. Jahrhunderts und orientieren sich, um diesem möglichst nahe zu kommen, an der Lebensweise der ersten Muslime in der islamischen Frühzeit. Sie versuchen ihre religiöse Praxis und Lebensführung ausschließlich an den von ihnen wörtlich verstandenen Prinzipien des Korans und dem Vorbild des Propheten Muhammad und der frühen Muslime, den rechtschaffenen Altvorderen (arab. al-salaf al-salih, daher der Begriff Salafismus), auszurichten. Exemplarisch heißt es in einem auf einer salafistischen Website abrufbaren Text mit dem Titel "Was ist ein Salafi?" "Wir können klar erkennen, dass die ersten drei Generationen dieser Ummah116 die besten der Menschen sind. Sollten sie dann nicht diejenigen sein, denen wir folgen? Wenn Du über etwas Bescheid wissen willst, sei es über Mathematik, Physik oder Medizin, dann würdest Du zu Leuten gehen, die davon mehr verstehen als Du selbst. Wenn Du aber nicht zu ihnen gehen könntest, so würdest Du zu den Büchern der Individuen gehen, selbst wenn diese viele Jahre zuvor geschrieben wurden. Und zwar darum, weil Du weißt, dass diejenigen, die die Bücher schrieben, ein besseres Verständnis über das Thema hatten, als Du es hast. Genauso ist es im Islam: Um ihn und seine Praktiken zu verstehen, sollten wir nicht zu denen gehen, die ihn am besten verstanden? Jedoch muss hier eine Unterscheidung gemacht werden. In vielen Aspekten der Wissenschaft und Technologie nimmt das Wissen mit der Zeit zu, d. h. ein viele hundert Jahre altes Buch wäre zu primitiv, um heute in einer medizinischen Hochschule gelehrt zu werden. Heute, im Islam, ist jedoch das Gegenteil der Fall. Je weiter man zu der Zeit des Propheten - Allahs Heil und Segen auf ihm - zurückgeht, desto besser und reiner waren das Verständnis und die Implementierung der Religion." (Salafistische Internetseite, 23.01.2019) Alle Entwicklungen im Islam, die erst nach dieser islamischen Frühzeit eingesetzt haben, wie etwa liberalere Formen des Islams und die Vorstellung von der Gleichberechtigung der Geschlechter sowie demokratische Strukturen, werden von Salafisten abgelehnt. Die Scharia, die von Salafisten als von Gott gegebene verbindliche Rechtsordnung verstanden wird, ist nach salafistischer Ideologie jeder weltlichen Gesetzgebung übergeordnet. So sei einzig Gott der legitime Gesetzgeber und nicht das Volk. Die Beteiligung am demokratischen Prozess bezeichnen Salafisten daher als Polytheismus (arab. Schirk), werde doch der Mensch in der Demokratie über Gott erhöht. In der Konsequenz lehnen Salafisten die Geltung staatlicher Gesetze ab. In einer im Jahr 2012 verteilten Broschüre des Deutschsprachigen Islamkreises e. V. (DIK) in Hannover heißt es entsprechend: "Da das Wort Ibadah [Dienst an Gott] totale Gehorsamkeit bedeutet und Allah als der ultimative Gesetzgeber angesehen wird, ist die Ausführung eines säkularen Rechtssystems, welches nicht auf göttlichem Gesetz (Scharia) basiert, ein Akt des Unglaubens bezüglich des göttlichen Gesetzes und ein Akt des Glaubens an die Richtigkeit solcher Systeme. Ein solcher Glaube gründet eine Form des Gottesdienstes an etwas anderem als an Allah (Schirk)." (Deutschsprachiger Islamkreis e. V. [Hrsg.], Was jeder Muslim wissen sollte, ohne Jahr, Seiten 8-9) Salafisten streben danach, Staat, Gesellschaft und das Privatleben jedes Individuums so umzugestalten, dass sie den vermeintlich von Gott geforderten Normen entsprechen. Konsequenterweise propagieren sie auch das nach ihrer Auslegung im Koran normierte ungleiche Verhältnis zwischen den Geschlechtern, u. a. ein Strafrecht, das auch Körperstrafen vorsieht und die Begrenzung der Religionsfreiheit. 116 Der arabische Begriff "Ummah" bedeutet übersetzt Gemeinschaft der Muslime. 84 Die von Salafisten propagierte Staatsund Gesellschaftsordnung steht im deutlichen Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Insbesondere werden die demokratischen Grundsätze der Trennung von Staat und Religion, der Volkssouveränität, der religiösen und sexuellen Selbstbestimmung, der Gleichberechtigung der Geschlechter sowie das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Damit ist der Salafismus eine verfassungsfeindliche Bestrebung und erfüllt die Voraussetzung für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz (SS 3 Abs. 1 Nr. 1 und 3 NVerfSchG). Der Salafismus lässt sich in eine politische, der die Mehrheit der Salafisten in Deutschland zuzurechnen sind, und eine jihadistisch-terroristische Ausprägung aufschlüsseln. Alle Salafisten streben die gleichen Ziele an, doch unterscheiden sich politische und jihadistische Salafisten in der Wahl ihrer Mittel, um diese Ziele zu erreichen. Vertreter des politischen Salafismus stützen sich auf intensive Propagandatätigkeit, die sie als Dawa117-Arbeit bezeichnen, um für ihre Vision einer gottgewollten Staatsund Gesellschaftsform zu werben und gesellschaftlichen Einfluss zu gewinnen. Jihadistische Salafisten setzen darüber hinaus und vor allem auf das Mittel der Gewalt, um ihre Ziele zu erreichen. Der Salafismus ist die in den letzten Jahren am schnellsten gewachsene islamistische Bewegung in Deutschland und Europa. Dies liegt auch darin begründet, dass er ein Angebot macht, welches insbesondere, aber nicht nur, junge Menschen anspricht. Diese Weltanschauung schafft ein komplettes Gegenmodell zum selbstbestimmten, daher aber auch risikobehafteten westlichen Lebensentwurf. Da die salafistische Ideologie von ihren Anhängern fordert, den Kontakt mit der "ungläubigen" Welt auf ein Minimum zu reduzieren, ist die Folge die Einbettung des Einzelnen in ein Netzwerk von Gleichgesinnten, die über ähnliche Ansichten verfügen, aber auch ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Dies erleben viele von der modernen Welt Verunsicherte als ein stabilisierendes Element in ihrem Leben. Gleichzeitig vermittelt diese theologisch begründete Abschottung von der Mehrheitsgesellschaft das Gefühl, als Salafist einer von Gott bevorzugten Elite anzugehören. Salafistische Prediger Der Salafismus hat als dynamische heterogene Bewegung keine feste Struktur. Vielmehr sind seine Anhänger als Einzelpersonen oder über Kleingruppen u. a. in Netzwerken organisiert. Knotenpunkte dieser Netzwerke sind vor allem salafistische Prediger. Sie sind es, die die salafistische Ideologie ausformulieren und über ihre Auslegungen der islamischen Schriften konkrete Vorgaben zur "richtigen" Lebensführung machen. Die salafistischen Prediger sind über ihre Seminarangebote, Vortragsreisen und Onlineangebote überregional präsent und sammeln damit eine feste Anhängerschaft hinter sich. Salafisten verbreiten ihre Ideologie professionell. Ihre Vertreter setzen sich öffentlichkeitswirksam in Szene. Da salafistische Prediger in Deutschland vorwiegend die deutsche Sprache nutzen und sich insbesondere am Sprachgebrauch Jugendlicher orientieren, üben sie eine beträchtliche Anziehungskraft vorwiegend auf junge Menschen, darunter auch Konvertiten, aus. An den salafistischen Predigern wird auch die internationale Dimension des Salafismus deutlich. Viele von ihnen haben eine Ausbildung an arabischen Universitäten erhalten. Besonders häufig fällt dabei der Name der Islamischen Universität Medina in Saudi-Arabien, u. a. hat der Braunschweiger Imam Muhamed Ciftci dort studiert. Die Universität wurde bereits mit dem Ziel gegründet "als Zentrum für die Verbreitung der islamischen Wissenschaft und Kultur unter den Muslimen überall in der Welt" zu wirken. Dieses Ziel sei so zu erreichen, dass " ... einzelne aus jedem islamischen Land aufgerufen werden, nach Medina zu kommen, den Islam zu studieren ... , und dann zu ihren Leuten zurückzukehren, um zu unterweisen und rechtzuleiten." (Charta der Islamischen Universität Medina vom 11.05.1962) Um möglichst viele Studenten zu erreichen, bietet die Universität ein attraktives Angebot mit umfangreicher finanzieller Unterstützung und Stipendien. Die Islamische Universität Medina dient somit als Multiplikator für die wahhabitisch-salafistische Lehre, die durch ihre Studenten anschließend in deren Heimatländern weiterverbreitet wird. Gleichzeitig werden über das gemeinsame Studium Netzwerke zwischen den künftigen salafistischen Predigern geschlossen. Diese führen dazu, dass regelmäßig auch ausländische Prediger zu Seminaren und Vorträgen in deutsche und niedersächsische Moscheen eingeladen werden. Salafistische Angebote im Internet Eine große Bedeutung für Salafisten hat das Internet. Ihre Onlineangebote, Audios, Videos und Schriftstücke dominieren die deutschsprachigen Informationsangebote im Internet über den Islam. Personen, die sich über die Religion des Islams informieren möchten, besuchen daher häufig von Salafisten betriebene Internetseiten, ohne dies unbedingt zu erkennen. 117 Der arabische Begriff "Dawa" bedeutet übersetzt Einladung und kann mit Missionierung umschrieben werden. 85 Durch diese hohe Medienpräsenz erreicht salafistische Propaganda weite Kreise der Gesellschaft in Deutschland. Bekannte salafistische Prediger haben dabei professionell gestaltete Internetauftritte, die von einem eigenen Team an Administratoren betreut und aktuell gehalten werden. Selbst produzierte Grafiken und Videos wirken attraktiv und wecken Interesse. Im Ergebnis haben Salafisten mit ihren Online-Angeboten eine Reichweite, die weit über die salafistische Szene hinausgeht. So erreichen z. B. allein die Postings von Pierre Vogels Facebook-Account über 300.000 Abonnenten. Aufgrund der großen Bedeutung moderner Medien für die Rekrutierung neuer Anhänger sind Salafisten ständig bestrebt, weitere Angebote zu entwickeln, um möglichst viele Menschen anzusprechen. Salafisten passen sich dabei stetig den technischen Entwicklungen und dem aktuellen Nutzerverhalten an. So wurden zunächst hauptsächlich Internetseiten mit salafistischen Informationsangeboten eingerichtet. Die Kommunikation erfolgte dabei über Foren. Dann verlagerten sich viele Angebote in die sozialen Netzwerke, wie Facebook, die den Vorteil mitbrachten, dass Inhalte direkt kommentiert und über sie diskutiert werden konnte. Inzwischen bekommen Messengerdienste wie WhatsApp oder "Telegram" eine immer größere Bedeutung. Aufgrund des hohen Stellenwerts der Dawa haben Salafisten ein ausgeprägtes Sendungsbewusstsein, was zur Folge hat, dass Außenstehende oft proaktiv angeschrieben und anschließend gezielt an die Szene herangeführt werden. Rolle der Moscheen Auch wenn das Internet eine wichtige Rolle in der Vernetzung und Anwerbung für die salafistische Szene spielt, bleiben die realweltlichen Kontakte doch entscheidend zur Verfestigung der persönlichen Beziehungen. Einer Studie zu den nach Syrien und in den Irak ausgereisten Personen zufolge, gewinnt besonders der Kontakt in (einschlägige) Moscheen im weiteren Verlauf der Radikalisierung an Bedeutung. Deshalb spielen entsprechend ausgerichtete Moscheegemeinden nach wie vor eine wichtige Rolle als lokale Anlaufpunkte und Trefforte für die salafistische Szene. Salafistische Moscheen bieten ein umfangreiches Angebot an Lehrveranstaltungen für verschiedene Zielgruppen an und sorgen so für eine ideologische Festigung und Einbindung in die Strukturen des Salafismus. Unter anderem veranstalten salafistische Moscheen regelmäßig Islamseminare und Vorträge mit den schon erwähnten charismatischen salafistischen Predigern. Während der Seminare treten einer oder mehrere Prediger auf, die sich vor allem an junge Menschen, die noch keine Anhänger des Salafismus sind, aber auch an Salafisten, richten. Auf Veranstaltungen dieser Art, die häufig mehrere Tage andauern, wird durch gemeinsame Aktivitäten ein Gemeinschaftsgefühl geschaffen. Salafistische Moscheen unterscheiden sich in ihrer Ausprägung. Bei salafistisch dominierten Moscheen können die Führungspersonen und große Teile der Besucher dem Salafismus zugerechnet werden. In diesen Moscheen wird die salafistische Ideologie zielgerichtet gefestigt und weiterverbreitet. In den salafistisch frequentierten Moscheen gibt es dagegen salafistische Strömungen innerhalb der Moschee, ohne dass die Mehrzahl der Besucher oder der Vorstand im Gesamten Salafisten sind. Teilweise besuchen salafistische Personengruppen solche Moscheen oder es werden salafistische Prediger eingeladen, die eine weitere salafistische Beeinflussung der Moscheebesucher befördern können. Literaturverteilaktionen und Islam-Informationsstände In den letzten Jahren waren die sogenannten Islam-Informationsstände eine wichtige Aktionsform zur Verbreitung salafistischer Propaganda in Deutschland. Auf diese Weise verteilen Salafisten Broschüren, Flugblätter, salafistische Grundlagenwerke, aber auch Koranausgaben. Durch eine zunächst scheinbar unverfängliche Kontaktaufnahme mit interessierten Außenstehenden werden vor allem junge Menschen in der Identitätsfindungsphase gezielt an die salafistische Ideologie herangeführt und anschließend in die Szene eingebunden. Zudem haben die Islam-Informationsstände eine wichtige Funktion für Salafisten, um Präsenz im öffentlichen Raum zu zeigen. Die bedeutendste Aktionsform dieser Art war die Koranverteilaktion "LIES! Im Namen Deines Herrn, der Dich erschaffen hat". Diese 2012 gestartete Dawa-Aktion wurde von der Vereinigung Die Wahre Religion (DWR) organisiert, welche im November 2016 durch das Bundesministerium des Innern verboten wurde. Maßgeblich für das Verbot der "LIES!"-Stände war, dass sich Jihadisten mit Syrienbzw. Irakbezug über die Aktivitäten an den Koranverteilständen miteinander vernetzten. So sind mindestens 140 Aktivisten oder Unterstützer der "LIES!"-Koranverteilaktionen nach Syrien bzw. in den Irak ausgereist, um sich terroristischen Organisationen wie dem IS anzuschließen. Nach dem Verbot der "LIES!"-Koranverteilaktionen ist es der salafistischen Szene nach wie vor nicht gelungen, weitere überregionale Literaturverteilaktionen in der Größenordnung von "LIES!" zu etablieren. Im Herbst 2016 initiierte ein ehemaliger Unterstützer des "LIES!"-Projektes ein eigenes Projekt namens "We love Muhammad". Über eine App wird Interessierten Zugriff auf diverse Hörbücher über den Islam und Vorträge des salafistischen Predigers Pierre Vogel angeboten. Ergänzt wird 86 diese digitale Vorgehensweise durch das Bereitstellen kostenloser Biografien des Propheten Muhammad und entsprechender Merchandisingartikel für Verteilaktionen in Innenstädten. Im Jahr 2018 führte die "We love Muhammad"-Kampagne mobile Verteilaktionen u. a. in Hessen, Nordrhein-Westfalen und in der Schweiz durch. In Niedersachsen wurden bislang keine eigenständigen Aktivitäten dieses Projekts verzeichnet. Allerdings wurden die Prophetenbiografien von "We love Muhammad" an den Islam-Informationsständen der Deutschsprachigen Muslimischen Gemeinschaft Braunschweig (DMG) verteilt. Die DMG Braunschweig organisiert regelmäßig Islam-Infostände in Braunschweig. Dies sind momentan die einzigen Literaturverteilaktionen in Niedersachsen. Nichtsdestotrotz ist aufgrund der großen Bedeutung der DawaAktionen für die salafistische Ideologie davon auszugehen, dass es perspektivisch zumindest lokal weitere salafistische Literaturverteilaktionen oder auch neue Arten von Dawa-Aktivitäten geben wird. Salafistische Gefangenenhilfe Durch die zunehmende Radikalisierung der salafistischen Szene in den letzten Jahren ist auch die Zahl der Strafverfahren mit einem islamistischen Hintergrund angestiegen. Insbesondere Rückkehrer aus den Kriegsgebieten in Syrien und im Irak sowie Personen, die Anschlagspläne im Inland vorbereitet oder unterstützt haben, wurden zu Haftstrafen verurteilt. Auf die daraus resultierende Zunahme von Häftlingen aus dem salafistischen Spektrum reagiert die Szene mit organisierten Unterstützungsleistungen für diese Gefangenen und ihr Umfeld. Einer der Hauptakteure der salafistischen Gefangenenhilfe ist der ehemalige Linksextremist Bernhard Falk. Nach seiner Konvertierung zum Islam ist er unter dem Namen Muntasir Bi-llah118 in der salafistischen Szene aktiv. Dabei hat er die linksextremistische Rhetorik beibehalten und in den islamistischen Kontext übertragen. Seiner Meinung nach sind inhaftierte Islamisten politische Gefangene, da die Bundesrepublik Deutschland einen Kampf gegen den Islam betreibe. Als Zielsetzung seiner Arbeit gibt er an: "Es ist eine Pflicht für jeden Muslim und jede Muslima in der BRD, sich für die Freilassung der mehr als 130 Geschwister einzusetzen, die zurzeit vom BRD-Staatsapparat als politische Gefangene in "Untersuchungshaft" oder in "Strafhaft" eingesperrt sind." (Internetseite von Bernhard Falk, 07.01.2019) Tatsächlich handelt es sich bei den Personen, die von Falk unterstützt werden, ausschließlich um Personen, denen Terrorismus vorgeworfen wird oder die aufgrund eines terroristischen Straftatbestands inhaftiert sind. Ein weiteres Aktionsfeld ist der Besuch von Gerichtsprozessen, um die Angeklagten zu stärken und öffentlich Präsenz zu zeigen. So war Falk zuletzt bei dem Prozess gegen die beiden Brüder Ahmad und Mahmud Abu S., die Internetpropaganda für den IS erstellt und verbreitet hatten und dafür vom Oberlandesgericht (OLG) Celle zu einer Haftstraße von jeweils zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt wurden, anwesend. Auch von dem nach wie vor laufenden Gerichtsverfahren gegen den salafistischen Prediger Abu Walaa und vier weitere mutmaßliche Unterstützer des IS am OLG Celle berichtet Falk regelmäßig auf seiner Facebookseite. Ein weiterer Akteur in der salafistischen Gefangenenhilfe ist die Organisation Al-Asraa - Die Gefangenen aus NordrheinWestfalen, die Inhaftierte und deren Umfeld durch Besuche und finanzielle Zuwendungen unterstützt. Über verschiedene Internetauftritte betreibt Al-Asraa dabei eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, um über staatliche Maßnahmen gegen die salafistische Szene zu berichten und damit um Unterstützung zu werben. So werden auf den Onlinerepräsenzen Berichte und Bilder über die Haftsituation salafistischer Gefangener veröffentlicht. Zu den Angeboten salafistischer Gefangenenhilfsorganisationen gehört auch eine direkte Unterstützung der Inhaftierten. Beispielsweise werden vorgefertigte Briefe und religiöse Literatur bereitgestellt, die von Mitgliedern der salafistischen Szene dann mit einem persönlichen Gruß versehen an die inhaftierten Personen weitergeleitet werden können. Diese Form der Unterstützung kann enormen Druck auf die inhaftierten Personen ausüben und sich negativ auf ihre Resozialisierung und Loslösung von der Szene auswirken. Denn den Inhaftierten wird damit signalisiert, dass sie weiter im Blick der Szene bleiben und durch religiöse Literatur wird ein moralischer Druck geschaffen, sich nicht von der Glaubensausübung zu entfernen. 118 Der arabische Name Muntasir Bi-llah bedeutet übersetzt siegreich durch Gott. 87 4.4 Salafismus in Niedersachsen Quantitative Entwicklung des Salafismus Seitdem die "Salafistischen Bestrebungen" im Jahr 2011 zum bundesweiten Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden wurden, verzeichnete die salafistische Szene in Deutschland und Niedersachsen über Jahre starke Zuwachsraten. So hat sich die Zahl der Salafisten bundesweit von ca. 3.800 im Jahr 2011 auf 11.300 im Jahr 2018 fast verdreifacht. In Niedersachsen lässt sich derselbe Trend feststellen, hier stieg die Zahl der Salafisten von ca. 275 im Jahr 2011 auf 880 im Jahr 2018 und hat sich damit sogar mehr als verdreifacht. Die steigenden Zahlen können als Ergebnis der intensiven Rekrutierungsbemühungen der in Deutschland entstandenen salafistischen Netzwerke verstanden werden, die insbesondere Menschen in der Phase der Sinnsuche ansprechen. Schlüsselfiguren waren dabei in Deutschland geborene und aufgewachsene Prediger, die häufig durch saudische Gelehrte geprägt wurden. Zu diesen Vertretern zählen insbesondere Pierre Vogel, dessen vereinfachte und jugendgerechte Botschaften eine enorme Verbreitung erfuhren, Ibrahim Abou-Nagie, der mit seinem Verein Die Wahre Religion und der Koranverteilaktion "LIES!" den Salafismus öffentlich sichtbar in die deutschen Innenstädte brachte sowie Muhamed Ciftci, dessen Aktivitäten um die Islamschule und den Verein Einladung zum Paradies maßgeblich zur Etablierung und Strukturierung der salafistischen Szene beitrugen. Zudem haben die kriegerischen Auseinandersetzungen in Syrien und im Irak bis hin zur zwischenzeitlichen Etablierung eines Kalifats durch die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) im Jahr 2014 zu einer nicht unerheblichen Strahlkraft und zum Teil zur Radikalisierung in der salafistischen Szene geführt. In den letzten Jahren wurde jedoch auch deutlich, dass sich das Wachstum der salafistischen Szene in Deutschland und Niedersachsen deutlich abschwächt. Gab es in den Hochphasen Zuwachsraten von um die 30 Prozent, so ist der Zuwachs an Salafisten in diesem Jahr mit 4 bzw. 5 Prozent nahezu zum Erliegen gekommen. Dies dürfte einerseits das Ergebnis der inzwischen wesentlich besseren Aufklärung der Szene durch die Sicherheitsbehörden sowie der höheren gesamtgesellschaftlichen Sensibilität für salafistische Radikalisierungsprozesse sein. Andererseits entfaltet auch der Jihadschauplatz Syrien nicht mehr die Strahlkraft, die er zwischenzeitlich hatte und die öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten von salafistischen Predigern und Dawa-Organisationen haben zuletzt stark nachgelassen. Insgesamt kann also eine gewisse Konsolidierung der salafistischen Szene festgestellt werden. Auswertung der Daten zu den Salafisten in Niedersachsen Geschlechterverteilung Ein sehr eindeutiges Ergebnis ergibt der Blick auf die Geschlechterverteilung der in Niedersachsen ansässigen Salafisten. Etwa neun von zehn Salafisten sind männlich, der Anteil der Frauen liegt bei gerade einmal 7 Prozent. Dies entspricht dem öffentlich wahrnehmbaren Bild der Salafisten, wonach überwiegend Männer nach außen sichtbare Aufgaben wahrnehmen und religiöse Autorität genießen. Der Wirkungskreis von Frauen ist hingegen meist auf den häuslichen Bereich und auf die rein weiblichen Kreise im Umfeld der salafistischen Moscheen und Gruppen beschränkt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Aktivitäten von salafistischen Frauen weit weniger im öffentlichen Raum stattfinden als die der salafistischen Männer und deshalb möglicherweise noch nicht in dem Maße aufgeklärt sind, wie dies für die männlichen Salafisten gilt. Tatsächlich kommt der Frau eine zentrale Bedeutung bei der Verbreitung der salafistischen Ideologie zu. Es kann beobachtet werden, dass Frauen häufig in ihren eigenen Kreisen agieren und dort aktiv zur Ausbreitung des Salafismus beitragen. Mit den Möglichkeiten des Internets hat sich der Wirkungskreis der Frau deutlich vergrößert. Sie kann von zu Hause aus über das Internet Kontakte knüpfen, sich über salafistische Inhalte informieren, andere Frauen in salafistische Moscheen einladen und als Propagandistin auftreten. Dies zeigte sich insbesondere im Kontext des Syrienkonflikts, als ausgereiste Salafistinnen in eigenen Blogs aus dem Herrschaftsgebiet des IS berichteten. Sie beschrieben in verführerischer Sprache die Vorzüge des Lebens in den IS-Gebieten und unterstützten ihre Leserinnen bis zur Ausreise. Weiterhin leisten Frauen in ihrer Rolle als Hüterin der Familie einen entscheidenden Beitrag zur extremistischen Prägung der nachwachsenden Generation. Als Eltern stehen Salafisten in der Verpflichtung, ihre Kinder entsprechend der salafistischen Ideologie zu erziehen. Vor allem salafistische Prediger betonen regelmäßig, wie wichtig die Kindererziehung nach den 88 Grundsätzen des Glaubens ist. Dementsprechend sind zunehmend auch Fälle von Kindern bekanntgeworden, die sich innerhalb salafistischer Familien radikalisiert haben. In solchen Familien werden Kinder schon von klein auf zur Ablehnung der "ungläubigen" Mehrheitsgesellschaft erzogen. Altersstruktur Die Altersstruktur der durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz gespeicherten Salafisten zeigt, dass es sich beim Salafismus um kein reines Jugendphänomen handelt. Dominant sind den statistischen Werten zufolge die Gruppen der 26 - 35-Jährigen und der über 36-Jährigen. Zusammengenommen sind also mehr als Dreiviertel der niedersächsischen Salafisten 26 Jahre und älter. In der öffentlichen Wahrnehmung herrscht das Bild einer überwiegend jugendlichen salafistischen Szene vor. Die Entwicklung spiegelt jedoch wider, dass sich die deutsche salafistische Szene seit mehr als zehn Jahren in Deutschland etabliert hat. Dementsprechend sind die Anhänger des Salafismus mit ihrer Szene gealtert, auch wenn ihre salafistische Ideologisierung möglicherweise überwiegend im jugendlichen Alter stattgefunden hat. Zudem könnte die vorliegende Altersstruktur auch ein Hinweis darauf sein, dass die Rekrutierungserfolge der Salafisten in den letzten Jahren nachgelassen haben und entsprechend weniger junge Anhänger zur Szene gestoßen sind oder dass junge Salafisten inzwischen weniger im öffentlichen Raum präsent sind. Zu berücksichtigen ist, dass die Sicherheitsbehörden nicht immer bereits zu Beginn der Radikalisierung Kenntnis von einer Person erlangen, was eine entsprechende Verschiebung des Altersspektrums zur Folge haben kann. Staatsangehörigkeit Mehr als die Hälfte der durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz gespeicherten Salafisten hat die deutsche Staatsangehörigkeit, darunter sind auch die Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit. Der Anteil der Salafisten mit ausländischer Staatsangehörigkeit liegt zwar nur bei 43 Prozent, insgesamt haben aber 86 Prozent der Salafisten einen Migrationshintergrund. Dies zeigt, dass die salafistische Ideologie besonders in den migrantischen Communities erfolgreich ist. Eine Erklärung hierfür ist, dass der Salafismus, wie der Rechtsextremismus auch, seinen Anhängern in einer komplexer werdenden Welt eine klar definierte Identität anbietet. Die salafistische Ideologie macht ihren Anhängern dabei das Angebot einer neuen grenzüberschreitenden Identität, indem sie als Mitglieder der "Ummah" Teil der weltweiten Gemeinschaft der wahren Muslime werden können. Damit spricht der Salafismus gerade junge Personen der zweiten und dritten Generation an, die ihre Rolle zwischen Deutschland, wo sie aufgewachsen sind, und dem Herkunftsland ihrer Eltern suchen. Gewaltorientierung Die Mehrheit der durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz gespeicherten Salafisten ist dem politischen Salafismus zuzurechnen. Für den relativ hohen Anteil der jihadistischen Salafisten spielt der Syrienkonflikt und das zwischenzeitliche Kalifat des IS eine wichtige Rolle. Dessen propagandistische Inszenierung in einer neuen Dimension der Gewalt setzte eine bis dahin in der westlichen Welt nicht gekannte Mobilisierung für den jihadistisch motivierten Kampf in Gang. In Niedersachsen hat hier insbesondere die mittlerweile verbotene Moschee des Deutschsprachigen Islamkreis in Hildesheim mit ihrem Prediger Abu Walaa zu einer jihadistischen Mobiliserung geführt. Auch wenn die Möglichkeiten des IS in Syrien/Irak mittlerweile stark eingeschränkt sind, wird die einmal in die Welt gesetzte Fiktion eines auf salafistischen Grundsätzen beruhenden Kalifats in der Szene überdauern. Zudem sind mittels der weltweiten Vernetzung durch digitale Medien inzwischen unzählige jihadistische Propagandapublikationen für Jedermann erhältlich. Dies stellt insbesondere für Personen, die ihr Leben bereits auf der Grundlage des politischen Salafismus ausrichten, eine große Gefahr der weiteren Radikalisierung in Richtung des gewaltorientierten Salafismus dar. So kann beobachtet werden, dass die Übergänge vom politischen zum jihadistischen Salafismus fließend sind und sich in teilweise kurzer Zeit vollziehen. Struktur der salafistischen Szene in Niedersachsen Die Schwerpunkte der salafistischen Szene in Niedersachsen liegen in den großen Städten. Salafistische Aktivitäten gehen dabei insbesondere von den salafistisch dominierten Moscheen aus, die auch einem großen Teil der Szene eine Heimat geben. Dabei sind vor allem zwei Moscheen zu nennen. 89 DMG Braunschweig Die Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft e. V. (DMG) in Braunschweig stellt einen der Schwerpunkte salafistischer Aktivitäten in Niedersachsen dar. Zu den Freitagsgebeten in der Moschee der DMG kommen im Durchschnitt etwa 150 Gläubige. Der Braunschweiger Muhamed Ciftci tritt dort regelmäßig als Prediger auf. Ciftci ist bundesweit und international als Prediger und Islamlehrer aktiv. Über ihn ist eine direkte Anbindung an salafistische Kreise im Ausland gegeben. Dies betrifft den Balkanraum, die Türkei und Teile der Arabischen Halbinsel. Zu den Aktivitäten von Ciftci gehörte auch die Islamschule, die maßgeblich zur Vernetzung der deutschen salafistischen Szene beitrug. Über 200 Personen, von denen viele nach wie vor in der salafistischen Szene aktiv sind, haben hier eine umfangreiche deutschsprachige Ausbildung in Islamstudien erhalten, bei der eine salafistische Weltanschauung vermittelt wurde. Nachdem die Islamschule im Jahr 2012 auf behördliche Veranlassung hin geschlossen wurde, betrieb Ciftci zwischenzeitlich eine nicht öffentlich zugängliche islamische Videothek unter dem Namen Islamothek. Sein aktuelles Projekt ist die im Herbst 2017 gestartete internetbasierte Medienplattform "Eindruck TV". Auf verschiedenen Social Media-Portalen wie Youtube, Facebook und Twitter werden deutschsprachige Vorträge, Filme und Koranrezitationen eingestellt. Die bislang über "Eindruck TV" veröffentlichten Videos behandeln allgemeine Glaubensthemen und sprechen damit gezielt Menschen an, die auf der Suche nach dem Sinn im Leben sind, um sie in einem weiteren Schritt über die entsprechenden Ansprechpartner an die Szene heranzuführen. Diese Vorgehensweise entspricht dem Konzept der Dawa, das in der salafistischen Ideologie einen hohen Stellenwert hat. Die auf Eindruck TV veröffentlichten Videos weisen dabei keine extremistischen Inhalte auf. Allerdings sind viele der Vortragenden in den Videos klar der salafistischen Szene zuzuordnen und auch die im März und April 2018 eingestellten Vorträge von Abdelilah Belatouani, die sich vor allem mit dem Jenseits beschäftigen, deuten auf eine salafistische Ausrichtung hin. Entgegen dem bundesweiten Trend führte die DMG im Jahr 2018 weiterhin regelmäßig Islam-Infostände in Braunschweig durch sowie, insbesondere im zweiten Halbjahr 2018, mehrere Vortragsveranstaltungen mit überregional aktiven Predigern aus dem salafistischen Spektrum, wie z. B. Abdelilah Belatouani und Efstathios Tsiounis. Ferner hat Ahmad Armih alias Ahmad Abul Baraa mit zwei weiteren Auftritten in diesem Jahr in der DMG seine dort im Mai 2016 begonnene Vortragsreihe "Praktizierungsfehler der Geschwister" beendet. Armih wirkt an der SahabaMoschee in Berlin, die als eines der salafistischen Zentren in der deutschen Hauptstadt eingeschätzt wird. Aktuell läuft gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Terrorismusfinanzierung. Am 11.02.2018 ging Armih im sechsten Teil seiner Vortragsreihe "Praktizierungsfehler der Geschwister", auf die Verurteilung charakterlicher Schwächen im Hinblick auf Selbstüberschätzung ein. Dabei thematisierte er auch den Jihad im Internet: "Und dann gibt es Leute, der sagt: "Ich will zum Jihad." Und er ist noch nicht mal da, aber er ist schon beeindruckt von seiner heldenhaften Einstellung. Und er macht Jihad im Internet. Aber er ist beeindruckt von sich. Er ist noch nicht einmal dort. Aber er hat schon vorsorglich Bilder gemacht, mit einer K-50 und K-70, damit er auch selber dran glaubt, dass er gut ist. Das alles sehen wir in dieser heutigen Zeit. Er findet sich toll. ... Er dreht seinen eigenen Youtube-Film. Das haben wir auch viel. Wir haben viele in dieser Zeit und ich kritisiere, dass die Kamerapreise so billig sind, man sollte sie auf 1000 Euro ansetzen, aber ich denke, die würden auch diese 1000 Euro, sie würden eine Galle oder eine Leber verkaufen, damit sie danach sich präsentieren können. Möge Allah uns bewahren." (Ahmad Armih, Youtube, Februar 2018) Mit dieser Aussage scheint sich Armih vordergründig von jihadistischen Kämpfern zu distanzieren. Tatsächlich spiegelt sie jedoch ein äußerst radikales Islamverständnis wider, da demnach nur der volle Einsatz in einem Kampfgebiet als Jihad auf dem Wege Gottes anzusehen ist. In einem weiteren Vortrag am 14.10.2018 in den Räumlichkeiten der DMG machte Armih deutlich, dass der Islam die einzig wahre Religion sei und der Mensch nur erschaffen worden sei um Allah zu dienen. Nach dem Vortrag wurde Armih gefragt, ob es schariarechtlich erlaubt sei, die obligatorische Abgabe Zakat, eine der sogenannten Fünf Säulen des Islams, an die Opfer des jüngsten Erdbebens in Indonesien zu schicken. Dies wurde von Armih prinzipiell bejaht. Allerdings stellte er auch klar, dass bestimmte Gruppen, darunter die Kuffar (Ungläubigen), den Zakat nicht erhalten dürften. Des Weiteren führte Armih aus, dass sowohl das jüngste, wie auch das schwere Erdbeben von 2004 als Strafen Allahs für Shirk (Polytheismus) und Zina (Unzucht) einzuschätzen seien. Am 17.11.2018 fand in der Moschee der DMG eine Vortragsveranstaltung mit dem salafistischen Prediger Hassan Dabbagh zum Thema "Tauhid - Einzigkeit Allahs" statt. Dies war der erste Auftritt von Dabbagh in der DMG seit deren Gründung im Juli 2010. Dabbagh, der insbesondere als Imam in der Leipziger Al-Rahman Moschee aktiv ist, griff in seinem Vortrag Themen auf, 90 die vor allem im Salafismus einen hohen Stellenwert genießen. So beschäftigte er sich u. a. mit dem Tauhid im Islam. Der Begriff des Tauhid beschreibt ein wichtiges Prinzip der islamischen Glaubenslehre und bezieht sich auf die absolute Einheit und Einzigartigkeit Gottes. Salafisten überhöhen dieses Prinzip dahingehend, dass ausschließlich Gott die Herrschaftsund gesetzgebende Gewalt zukomme, was demokratische Systeme und von Menschen gemachte Gesetze ausschließt. Dabbagh führte aus, dass der Prophet Mohammed bereits damals die Menschen zum Tauhid aufgerufen und damit die Fundamente des Islams gelegt habe. Aufgabe der Muslime sei es heute, dieses Konzept aufrechtzuerhalten und für alle Ewigkeiten fortzuführen. Dabei spiele es keine Rolle, wie viele Anhänger eine islamische Gruppierung habe, erklärte Dabbagh, denn auch als Minderheit könne man eine Ideologie effektiv verbreiten, ganz nach dem Motto "Qualität vor Quantität". Im Weiteren differenzierte Dabbagh zwischen Gläubigen und Ungläubigen (Kuffar) und schrieb den Muslimen einen höheren Status zu, als Nicht-Muslimen. Der Begriff Kuffar sei in diesem Zusammenhang keine Beleidigung, sondern eher eine Feststellung. Dabbagh betonte dabei, dass der Begriff Kuffar nicht als Aufruf zu Gewalt und Hass verstanden werden dürfe, sondern lediglich einen Zustand beschreibe. Menschen, die das Konzept der Einheit Gottes ablehnen und Mohammed nicht als rechtmäßigen Propheten oder den Koran als heiliges Buch anerkennen würden, seien seiner Ansicht nach Kuffar und kämen für alle Ewigkeiten in die Hölle. Im Rahmen der sich an den Vortrag anschließenden Fragerunde vertrat Dabbagh u. a. die Meinung, dass es einer Frau nicht erlaubt sei, allein ohne Mahram (männlichen Verwandten) zu reisen. Die Vorträge von Belatouani, Tsiounis, Armih und Dabbagh zeigen deutlich, dass die DMG an überregionale salafistische Strukturen angebunden ist. DIK Hannover Ein weiterer Schwerpunkt des Salafismus in Niedersachsen ist Hannover. Zu den Freitagsgebeten versammeln sich hier jede Woche im Durchschnitt 300 Personen. Ebenso wurde die Moschee mitunter von Einzelpersonen besucht, die im terroristischen Kontext auffielen. Zu diesen gehörten u. a. die Geschwister Saleh und Safia S., die beide im Februar 2016 islamistisch motivierte Anschläge in Hannover verübten. Saleh S. warf am 05.02.2016 zwei Molotow-Cocktails vom Dach eines Einkaufszentrums in Hannover, um nach eigener Aussage so viele Menschen wie möglich zu töten. Anschließend versuchte er in Richtung Syrien auszureisen, wurde aber von den türkischen Behörden festgenommen. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle verurteilte den 18-jährigen Saleh S. am 08.06.2017 wegen versuchten Mordes in sieben Fällen zu einer Haftstrafe von acht Jahren. Die damals Fünfzehnjährige Safia S. stach am 26.02.2016 bei einer Personenkontrolle im Hauptbahnhof Hannover einem Beamten der Bundespolizei in den Hals und verletzte ihn schwer. Bereits zuvor hatte sie versucht, sich über die Türkei nach Syrien abzusetzen und sich dort dem IS anzuschließen. Das OLG Celle verurteilte Safia S. am 26.01.2017 zu sechs Jahren Haft (Jugendstrafe) wegen versuchten Mordes und der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Das Gericht war der Ansicht, dass sie mit der Tat den IS unterstützen wollte. Das Urteil des OLG Celle ist seit dem 19.04.2018 rechtskräftig. Die Geschwister Saleh und Safia S. haben bereits seit früher Kindheit den DIK Hannover besucht. Dort trat Safia S. auch mehrmals mit dem salafistischen Prediger Pierre Vogel zusammen auf, wovon später Videos ins Internet gestellt wurden. Grundsätzlich wird die Moschee des DIK Hannover dem politischen Spektrum des Salafismus zugeordnet. Das zeigen auch die regelmäßigen Auftritte entsprechend eingeschätzter inund ausländischer salafistischer Prediger in den letzten Jahren. In enger Verbindung mit dem DIK Hannover steht der Verein Schlüssel zum Paradies e. V. in Hannover. Auf dessen Internetseite wurde u. a. die Messerattacke von Safia S. thematisiert. Man kritisierte, dass Vogel mit der Tat in Verbindung gebracht worden sei und bezeichnete dies als unrechtmäßig. Die Tat selbst verurteilte der Verein. Weiterhin wird auf der Internetseite des Vereins auf Veranstaltungen salafistischer Prediger in und außerhalb von Hannover hingewiesen. Auch warb Schlüssel zum Paradies e. V. um Spenden für die salafistische, als Hilfsorganisation auftretende Vereinigung Ansaar International. Zuletzt fand im Dezember 2018 eine Spendensammlung für ein nicht näher genanntes Projekt von Ansaar International statt. Die zwei genannten Moscheevereine gehören in Niedersachsen zu den salafistischen Brennpunkten und werden seit Jahren durch den Verfassungsschutz beobachtet. Zwischen diesen Vereinen gibt es personelle und organisatorische Verbindungen und Vernetzungen. Hierzu gehören insbesondere überregional aktive salafistische Prediger. Zum Teil besuchen Anhänger auch mehrere Moscheen wechselseitig. 91 Weitere salafistischen Strukturen in Niedersachsen Neben diesen salafistischen Schwerpunkten haben sich weitere Moscheen etabliert, in denen die salafistische Ideologie verbreitet wird. Darüber hinaus gibt es in Niedersachsen Moscheegemeinden, in denen einzelne Salafisten verkehren oder die vereinzelt Veranstaltungen mit bekannten salafistischen Predigern durchführen. Eine nachhaltige salafistische Beeinflussung großer Teile der Moscheebesucherinnen und -besucher in diesen Gemeinden ist nicht belegbar, bezogen auf einzelne Besucher jedoch nicht auszuschließen. Außerdem ist, möglicherweise als Folge der sicherheitsbehördlichen Maßnahmen und der erhöhten öffentlichen Sensibilität in den letzten Jahren, ein zunehmender Rückzug der salafistischen Szene ins Private sowie eine Fragmentierung der Anlaufpunkte festzustellen. Deshalb spielen immer mehr auch lose Personenzusammenschlüsse eine Rolle, deren gemeinsamer Referenzrahmen die salafistische Ideologie ist und die über die religiöse Betätigung hinaus Freizeitaktivitäten miteinander teilen. Auch werden den Sicherheitsbehörden häufig Einzelpersonen mit salafistischen Bezügen bekannt, bei denen keine Anbindung an eine Moschee oder eine salafistische Gruppe festgestellt werden kann. Dies sind beispielsweise Flüchtlinge, zu denen Erkenntnisse vorliegen, wonach sie vor ihrer Einreise nach Deutschland auf Seiten jihadistischer Gruppierungen aktiv waren. Der Salafismus ist ein überwiegend urbanes Phänomen und ist deshalb vor allem in den niedersächsischen Großstädten festzustellen. Darüber hinaus gibt es aber in ganz Niedersachsen salafistische Anlaufpunkte und Aktivitäten. Knapp ein Drittel der niedersächsischen Salafisten stammen aus dem Bereich der Polizeidirektion Göttingen. Dies ist vor allem auf das Personenpotenzial der ehemaligen Moschee des Deutschsprachigen Islamkreis Hildesheim e. V. (DIK Hildesheim) zurückzuführen. Sie war als Standort salafistischer Aktivitäten bekannt und galt als Anziehungspunkt im bundesweiten salafistischen und pro-jihadistischen Spektrum. Etwa ein Drittel der niedersächsischen Ausreisefälle in das Jihadgebiet Syrien/Irak kam aus dem Umfeld des DIK Hildesheim. Die Freitagspredigten zogen zwischen 200 und 400 Besucherinnen und Besuche an. Außerdem wurden regelmäßig Islamseminare und Vorträge mit überregionalen salafistischen Predigern angeboten. Prägend für den DIK Hildesheim war Ahmad Abdulaziz Abdullah alias Abu Walaa, der dem jihadistisch-salafistischen Spektrum zuzurechnen ist. Seit 2017 läuft gegen ihn und vier weitere mutmaßliche Unterstützer des IS das Hauptverfahren vor dem Oberlandesgericht Celle. Abu Walaa wird die Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung IS, Terrorismusfinanzierung sowie die Beihilfe zur Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat vorgeworfen. Seit dem Jahr 2015 ermittelte das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport vereinsrechtlich gegen den DIK Hildesheim. Dieses führte am 19.04.2017 zum Verbot des Vereins, weil dort Personen auf konspirative Art und Weise zielgerichtet radikalisiert und für eine Ausreise in die Kriegsgebiete in Syrien und im Irak für den IS rekrutiert wurden. Auch nach dem Verbot des DIK Hildesheim gibt es ein salafistisches Personenpotenzial vor Ort. Festzustellen ist eine gewisse Wanderungsbewegung von Personen aus dem Umfeld des ehemaligen DIK Hildesheim, die jetzt andere Objekte in Niedersachsen aufsuchen. Neben dem Personenpotenzial des ehemaligen DIK Hildesheim gibt es im Bereich der Polizeidirektion Göttingen weitere, teilweise lose Personenzusammenschlüsse, welche die salafistische Ideologie vertreten. Dazu zählt auch eine salafistische Gruppe aus Göttingen, in deren Umfeld im Februar 2017 polizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung eines potenziellen terroristischen Anschlags stattfanden. Ein Viertel der niedersächsischen Salafisten sind dem Bereich der Polizeidirektion Braunschweig zuzuordnen. Dominierend ist hierbei der Einfluss der bereits oben erwähnten Moschee der DMG Braunschweig. Aber auch eine Gruppe jugendlicher Salafisten aus Wolfsburg gehört dazu. Ausgehend von einem Freundeskreis vollzog sich eine Radikalisierung im Sinne der jihadistisch salafistischen Ideologie, die eine massive Ausreisewelle in die Jihadgebiete nach Syrien/Irak zur Folge hatte. Insgesamt stammen etwa ein Drittel der niedersächsischen Ausgereisten aus der Region Wolfsburg/Braunschweig. Auf den Bereich der Polizeidirektion Hannover entfällt etwa jeder fünfte Salafist aus Niedersachsen. Auch hier ist mit dem DIK Hannover wieder eine salafistisch dominierte Moschee die maßgebliche Anlaufstelle für salafistische Akteure. Entsprechend der urbanen Struktur sind hier aber auch weitere Einzelpersonen und lose Strukturen mit salafistischen Bezügen bekannt. Knapp 20 Prozent der niedersächsischen Salafisten stammen aus dem Bereich der Polizeidirektion Oldenburg. Aufgrund der überwiegend ländlichen Prägung dieser Region gibt es dort nicht die religiöse Infrastruktur wie im urbanen Raum. Dies hat zur Folge, dass Salafisten dort hauptsächlich Moscheen aufsuchen, die nicht nachhaltig und in ihrer Gesamtheit dem Salafismus zuzurechnen sind, aber teilweise von einer nennenswerten Anzahl von Salafisten besucht werden. Zudem 92 spielen auch die salafistischen Anlaufpunkte in Bremen eine wichtige Rolle für das niedersächsische Umland. Auf die Bereiche der Polizeidirektionen Lüneburg und Osnabrück entfallen noch jeweils um die fünf Prozent der niedersächsischen Salafisten. Hier entfalten die salafistischen Angebote in Hamburg und Osnabrück eine gewisse Anziehungskraft. In der Fläche existieren in den Bereichen dieser beiden Polizeidirektionen aber keine größeren salafistischen Strukturen, weshalb die Szene dort überwiegend aus Einzelpersonen oder einzelnen salafistischen Moscheen besteht. Auch wenn die quantitative Bedeutung dieser Bereiche deutlich geringer ist, darf nicht vernachlässigt werden, dass eine terroristische Gefährdung häufig von salafistischen Einzelpersonen ausgeht. 4.5 Internationaler islamistischer Terrorismus Der internationale islamistische Terrorismus stellt eine große Herausforderung für die internationale Staatengemeinschaft dar und ist nach wie vor eine Gefahr für die Innere Sicherheit Europas und Deutschlands. Diese Gefahr realisierte sich auch 2018 weiterhin durch Anschläge und Anschlagsversuche. Die Aktivisten des islamistischen Terrorismus sind überwiegend von der jihadistisch-salafistischen Ideologie geleitet. Sie propagieren, dass die islamische Welt durch einen anhaltenden Angriff des Westens, angeführt von den USA, bedroht sei. Um die von ihnen angestrebten Lebensumstände der "urislamischen Gemeinschaft" des 7. Jahrhunderts auf der Arabischen Halbinsel herstellen zu können, müsse zunächst die vermeintliche Hegemonie des Westens in der muslimischen Welt beendet werden. Entwicklung al-Qaidas seit 2001 Die Struktur islamistisch-terroristischer Organisationen, allen voran die al-Qaidas, hat sich im letzten Jahrzehnt grundlegend verändert. Die Anschläge vom 11.09.2001 in New York und Washington waren nur möglich, weil al-Qaida damals eine hierarchisch geordnete Organisation gewesen ist. Sie war mit den dafür notwendigen finanziellen Ressourcen ausgestattet und konnte ihre Angriffe von sicheren Basen aus über einen längeren Zeitraum planen und umsetzen. Diese hierarchische Organisation der (Kern-)al-Qaida existiert, nicht zuletzt aufgrund des Verfolgungsdrucks durch die USA und ihrer Verbündeten, in dieser Form nicht mehr. Seither hat eine Regionalisierung al-Qaidas stattgefunden. Es bildeten sich regional verankerte terroristische Organisationen, die sich mitunter durch ihre Benennung an das große Vorbild anlehnen, z. B. al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH), al-Qaida im islamischen Maghreb (AQM), al-Qaida im Irak (Vorgängerorganisation des sogenannten Islamischen Staates (IS)), al-Shabab oder die ehemalige Jabhat al-Nusra (JaN) mit ihren Nachfolgegruppierungen. Diese Organisationen berufen sich - neben einer jeweils eigenen, auch regionalen Agenda - auf die al-Qaida-Ideologie eines globalen militanten Jihad. Nach dem Tod Usama Bin Ladins im Mai 2011 verfolgten Kern-al-Qaida und ihre Regionalorganisationen weiterhin ihre Hauptziele: Das Zurückdrängen des westlichen Einflusses auf muslimische Länder sowie den Sturz vermeintlich unislamischer Regierungen im Nahen und Mittleren Osten sowie Nordafrika. Dabei nutzten die terroristischen Organisationen die Destabilisierung einiger Staaten im Nahen Osten im Zuge des Arabischen Frühlings (z. B. Syrien und Libyen), um aus dem Untergrund herauszutreten und quasi staatliche Strukturen unter ihrer Kontrolle zu bilden. Auch in dem in den letzten Jahren weltweit wohl bedeutendsten Jihadschauplatz in Syrien und im Irak ist al-Qaida vertreten. Seit 2011 existierte mit der zur al-Qaida zählenden Unterstützungsfront für das syrische Volk, in der arabischen Kurzform Jabhat al-Nusra (JaN), eine eigene al-Qaida-Vertretung für Syrien. Am 28.07.2016 erklärte die JaN ihre Trennung von al-Qaida und ihre Umbenennung in Jabhat Fatah al-Sham (JFS, "Front für die Eroberung der Levante"). Beobachter hielten damals dieses Vorgehen für rein taktisch motiviert und bezweifelten die Ernsthaftigkeit der Distanzierung von al-Qaida. Am 27.01.2017 gründeten verschiedene jihadistische, aber dem Islamischen Staat (IS) feindlich gegenüber eingestellte Kampfverbände die Hai'at Tahrir al-Sham (HTS, "Organisation zur Befreiung der Levante") als organisatorischen Dachverband. Die HTS wurde von Anfang an durch die JFS dominiert. Im Laufe des Jahres 2017 kam es zu immer stärkeren Spannungen zwischen Ayman al-Zawahiri, dem Emir des weltweiten al-Qaida-Netzwerks, und damit dem Nachfolger Usama Bin Ladins, und seinem nominellen Untergebenen, Abu Muhammad al-Jaulani, dem Führer der JFS. Nachdem alJaulani einige Imame festsetzen ließ, die als Gefolgsleute al-Zawahiris angesehen wurden, beschuldigte al-Zawahiri alJaulani am 28.11.2017 in einer Audioansprache, den gegenüber al-Qaida geleisteten Treueeid gebrochen zu haben. Dabei sprach sich al-Zawahiri gegen die 2016 formell erfolgte Loslösung der JaN von der al-Qaida aus und kritisierte, dass die Gründung eines "neuen Gebildes" - womit die HTS gemeint war - nur "Zwietracht" unter den Mujahidin gestiftet habe, da es sich bei dem Jihad in Syrien um einen Kampf der gesamten Umma und nicht nur der Syrer handle. Damit kritisierte al-Zawahiri den "nationalsyrischen" Kurs der HTS und al-Jaulanis, der zuvorderst auf die Etablierung eines islamistischen 93 Systems in Syrien abzielt und den globalen Ansatz al-Qaidas mit ihrem Kampf gegen "Juden und Kreuzzügler" hintenanstellt. Einer der zentralen Unterschiede zwischen dem IS und der HTS ist, dass der IS seine Kämpfer zu einem großen Teil aus dem Ausland rekrutiert, während die HTS überwiegend Syrer in ihren Reihen hat. Dadurch ist die HTS viel stärker in der syrischen Bevölkerung verwurzelt, was einer der Gründe für ihre militärischen und politischen Erfolge ist. Insbesondere in dem Gebiet um Idlib in Nordwest-Syrien war die HTS im Jahr 2018 eine der dominierenden Kräfte und übt dort die Herrschaft über hunderttausende von Syrern aus. Die HTS hat damit den IS als bedeutendste jihadistisch ausgerichtete Gruppierung in Syrien abgelöst, der zuletzt nur noch wenige dünn besiedelte Gebiete unter seiner Kontrolle hatte. Virtueller Jihad Mit der Regionalisierung al-Qaidas hat sich auch ihre Propaganda verändert. Bereits in den 1990er Jahren hatte al-Qaida begonnen, das Internet zur Verbreitung ihrer Botschaften zu nutzen. Jedoch erfolgte die Propaganda bis Ende des letzten Jahrzehnts vorwiegend auf Arabisch und in weiteren nahöstlichen Sprachen, so dass Muslime im Westen nur eingeschränkt erreicht werden konnten. Mit der Regionalisierung der Organisation und der gleichzeitigen Fortentwicklung des Internets veränderte sich dies. Die verschiedenen jihadistischen Organisationen sind dazu übergegangen, zunächst in englischer, dann aber auch in weiteren westlichen Sprachen, für den militanten Jihad zu werben. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Mobilisierung westlicher Muslime, die einzeln oder in Kleingruppen eigenständig im Westen tätig werden sollen. Dies zeigt. dass das Internet als Propaganda-, Rekrutierungsund Ausbildungsinstrument für Jihadisten eine außerordentliche Bedeutung hat. In internen Kreisen werden Propagandaaktivitäten im Internet als eine Form des Jihads anerkannt. Dabei nutzen Jihadisten die Funktionen des Internets gezielt und fachkundig und reagieren schnell auf aktuelle Entwicklungen. Anhänger und Sympathisanten der Szene, die aus unterschiedlichen Gründen nicht am bewaffneten Kampf teilnehmen können, nehmen eine bedeutende Rolle im virtuellen Raum ein und leisten dadurch einen entscheidenden Beitrag zur Verbreitung des globalen Jihads. Für die Regionalgruppierung AQAH hat sich das Internet zum wichtigsten Werkzeug für ihren gewaltsamen Jihad etabliert. In den Jahren 2010 bis 2017 stand die englischsprachige Internetzeitschrift Inspire im Fokus ihrer jihadistischen Propagandaaktivität. AQAH bemühte sich mindestens eine Ausgabe pro Jahr herauszubringen, allerdings zuletzt mit nachlassender Tendenz. Waren es in den Jahren 2010 bis 2014 jeweils zwischen zwei und vier Ausgaben dieser Zeitschrift pro Jahr, so war es im Jahr 2015 mit der 14. Ausgabe im September lediglich eine. Im Jahr 2016 erschienen dagegen wieder zwei Exemplare bis die letzte Ausgabe des Magazins schließlich am 13.08.2017 veröffentlicht wurde. Während die Herausgabe der Zeitschrift Inspire komplett eingestellt ist, wurde eine neue AQAH-nahe Internetzeitschrift für den englischsprachigen Raum unter dem Titel al-Haqiqa (Die Wahrheit) publiziert. Die erste Ausgabe der jihadistischen Propagandazeitschrift erschien am 27.02.2017 und wurde im Jahr 2018 in einem Turnus von circa drei Monaten weiter veröffentlicht. Primäres Ziel der Herausgeber ist eine aktuelle Berichterstattung aus dem Kriegsgeschehen in Syrien. Es wird weiterhin für die Ausreise (Hijra) nach Syrien und für die Beteiligung am gewaltsamen Jihad geworben. Die Herausgabe der Zeitschrift erfolgt über den Messenger-Dienst "Telegram". In der am 01.02.2018 veröffentlichten dritten Ausgabe der al-Haqiqa widmet sich ein ganzes Kapitel dem Jihad im virtuellen Raum, da der Messenger-Dienst "Telegram" auf den zunehmenden Anstieg jihadistischer Kanäle und Aktivitäten mit zahlreichen Löschungsmaßnahmen reagiert. Diese Maßnahmen thematisiert nun auch AQAH, indem die Leser zunächst in die Problematik eingeführt werden: "Kennst du das? Du öffnest eine App auf deinem Mobiltelefon, scrollst runter und suchst vergeblich deinen LieblingsChannel bis du wenig später bemerkst, dass es wohl gelöscht sein muss. Schon wieder, denkst du dir? Ist das nicht lästig? In jüngster Zeit wurden zahlreiche Channels von unseren Mudjahideen auf Telegram gelöscht. Das bedeutet für Tausende unserer Follower, dass sie sich keine aktuellen und authentischen Berichte mehr aus Syrien durchlesen können. Die Abonnenten wissen dann oft nicht, ob ihr Lieblings-Channel wieder freigegeben wird und wenn ja, wann und unter welchem Namen. Dann kann es nervig sein, einen neuen Kanal zu suchen oder eine gute Alternative zu finden." (al-Haqiqa, Ausgabe Nr. 3, 2018) Anschließend thematisiert das Kapitel die Wirkmächtigkeit des Internet für den jihadistischen Bereich. Schaue man sich die letzten Jahre an, werde man eine großartige Arbeit der Mujahideen im medialen Raum feststellen. Der Jihad habe über das Internet viele Menschen unterschiedlicher Herkunft erreichen können und müsse auf dieselbe Weise fortgeführt werden. Usama bin Laden habe bereits im Jahr 2010 auf die wichtige Funktion des Internets verwiesen, indem er die enorme Verbreitung der jihadistischen Ideologie über das Internet und den enormen Zulauf von Jugendlichen als großen 94 Erfolg bezeichnete. Terrororganisation Islamischer Staat (IS) Nach dem Ende der Herrschaft Saddam Husseins im Jahr 2003 entstand im Irak ein Machtvakuum, in dem sich der Ableger al-Qaidas im Irak unter der Führung von Abu Musab al-Zarqawi behaupten konnte. Nach innergemeinschaftlichen Differenzen übernahm Abu Bakr al-Baghdadi im Jahre 2010 die Führung dieser Organisation, die sich zu diesem Zeitpunkt Islamischer Staat im Irak (ISI) nannte. Die Gruppierung konnte immer mehr lokale Jihadisten für sich gewinnen und ging Allianzen mit anderen jihadistischen Organisationen ein, die jedoch teils sowohl ideologisch als auch militärisch in Konflikt zueinander standen. Al-Baghdadis Organisation, inzwischen in Islamischer Staat im Irak und Großsyrien (ISIG) umbenannt, konnte sich aufgrund ihrer finanziellen und strukturellen Stärke behaupten, baute ihre Macht aus und sprach sich von al-Qaida los. Aufgrund der militärischen Erfolge und der zunehmend realistisch erscheinenden Vorstellung, die Staatsordnung des Kalifats könnte nun wiedererrichtet werden, breitete sich in Teilen der internationalen salafistischen Szene eine geradezu euphorische Stimmung aus. Dies ließ u. a. tausende von europäischen Freiwilligen nach Syrien und in den Irak strömen, um sich dort dem Kampf um einen islamischen Staat anzuschließen. Die Zahlen steigerten sich insbesondere, als ISIG sich nach bedeutenden militärischen Erfolgen in Islamischer Staat (IS) umbenannte und am 29.06.2014 das Kalifat ausrief. Mit dessen Ausrufung beanspruchte al-Baghdadi, nunmehr als Kalif Ibrahim auftretend, die Oberhoheit über alle Muslime weltweit. Tatsächlich wurde dieser Machtanspruch, zumindest im Herrschaftsbereich des IS, mit aller Gewalt durchgesetzt. Die sich bis ins Jahr 2015 abzeichnende Tendenz zur Etablierung einer gewissen Form von Staatlichkeit ist durch die militärische Unterstützung, die verschiedene Staaten dem irakischen, aber auch dem syrischen Militär haben zukommen lassen, gestoppt und umgekehrt worden. Nach arabischen Presseberichten hat der selbsternannte Kalif des IS al-Baghdadi Ende Februar 2017 in einer Ansprache vor Anhängern militärische Niederlagen eingeräumt und die Kämpfer aufgefordert, sich in unzugänglichen Bergregionen zu verschanzen. Im Laufe des Jahres 2017 verlor der IS den Großteil des bislang von ihm kontrollierten Territoriums, so dass der irakische Ministerpräsident Haider al-Abadi den IS im Irak für besiegt erklärte. Gegen Ende des Jahres 2018 hielt der IS noch einen schmalen Landstreifen am Ostufer des Euphrats und einige kleinen Gebiete in der Wüste in Zentralsyrien. Damit war der IS vollständig aus seinem Stammgebiet in Syrien und dem Irak zurückgedrängt. Auf den territorialen Totalverlust des Kalifats reagierte der IS mit einer Änderung seiner Operationsweise, weg vom Staatsbildungsprojekt, zurück zu einer im Untergrund agierenden Terrororganisation. Durch den massiven militärischen Druck hat der IS zahlreiche Kämpfer und materielle Ressourcen verloren, was umfangreiche interne Umstrukturierungen und personelle Neubesetzungen zur Folge hatte. Zuletzt hatte der IS deutlich an Handlungsfähigkeit eingebüßt, wenngleich schon absehbar ist, dass er insbesondere im Irak nachhaltige Untergrundstrukturen geschaffen hat, um langfristig wirkmächtig bleiben zu können. Obwohl der IS in Syrien und im Irak sein Herrschaftsgebiet weitgehend verloren hat, stärkt er in seinen Außengebieten seine Präsenz. Dies betrifft unter anderem einige Länder Asiens, wie z. B. Afghanistan, Indonesien oder die Philippinen, aber auch einige Länder Afrikas, hier sind vor allem Nordafrika, die Sahelzone und Ägypten zu nennen. Dort werden im Namen des IS regelmäßig Gräueltaten begangen. Besonders betroffen ist der Norden der Sinai-Halbinsel in Ägypten. Dort ereignete sich der wohl schlimmste Anschlag in der Geschichte des Landes. Am 24.11.2017 verübten circa 40 Angreifer einen Anschlag auf eine Moschee in Bir al-Abed mit 305 Toten und 128 Verletzten. Auch im Jahr 2018 verübte der IS weitere Anschläge auf der Sinai-Halbinsel, die sich insbesondere gegen die ägyptische Armee richteten, wie am 25.08.2018, als vier ägyptische Soldaten getötet und zehn weitere verletzt wurden. Neben dem Sinai bildet Afghanistan einen weiteren Knotenpunkt von IS-Gruppierungen, die dort seit 2014 aktiv sind. Im Jahr 2015 rief der IS die Provinz Khorasan als regionalen Ableger für Afghanistan und Pakistan aus und verübte dort zahlreiche Anschläge, wie am 22.04.2018 auf ein Wahlregistrierungszentrum in der afghanischen Hauptstadt Kabul mit 69 Toten und mindestens 120 Verletzten. Immer wieder gibt es auch europäische Jihad-Freiwillige, die Afghanistan als Reiseziel wählen. Ein weiterer Jihadschauplatz findet sich in Südostasien, wo der IS vor allem auf den Philippinen präsent ist und Anschläge verübt, u. a. am 31.07.2018 als bei einem Selbstmordattentat elf Menschen starben. Im Jahr 2018 gab es mehrere Ausreisen bzw. Ausreiseversuche europäischer Jihadisten in Richtung der Philippinen. Daneben ist der IS im vielerorts toleranten Indonesien seit 2014 in unterschiedlichen Ausprägungen präsent. IS-affine Gruppen führen auch dort regelmäßig Anschläge durch. So am 13.05.2018 auf drei Kirchen der christlichen Minderheit im Land mit 15 Toten und über 50 Verletzten oder am 14.05.2018, als eine 5-köpfige islamistische Familie einen Selbstmordanschlag auf eine Polizeizentrale beging. In diesen Gebieten hat der IS jedoch noch keine derart stabile Machtstellung erreichen können wie einst in Syrien und dem Irak. 95 IS-Propaganda und Aufrufe zu Anschlägen im Westen Der Rückzug des IS im militärischen Bereich spiegelt sich auch in der offiziellen Propagandaproduktion des IS wider. Während der IS noch im Jahr 2016 regelmäßig diverse Propagandazeitschriften produzierte, um dadurch neue Kämpfer zu rekrutieren, ist spätestens mit dem Zerfall seines Territoriums die Propaganda massiv reduziert worden. Zu den wichtigsten Zeitschriften des IS zählten: "Dabiq": letzte Ausgabe erschienen am 31.07.2016 "Konstantiniyye": letzte Ausgabe erschienen am 16.08.2016 "Dar al-Islam": letzte Ausgabe erschienen am 20.08.2016 "Rumiyah": letzte Ausgabe erschienen am 09.09.2017 Während der Großteil der Online-Magazine bereits gegen Ende des Jahres 2016 nicht mehr publiziert wurden, konnte der IS die Veröffentlichung des Jihadmagazins "Rumiyah" noch bis ins Jahr 2017 halten. Die Zeitschrift "Rumiyah" zählte zu den einflussreichsten Zeitschriften des IS. Eine der Medienorganisationen des IS, das "al-Hayat Media Center", veröffentlichte in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 13 Ausgaben des Online-Magazins in diversen Sprachen, u. a. in Deutsch. Komplett eingestellt hat der IS die Produktion von Propagandazeitschriften aber nicht. So wurde beispielsweise auf ISnahen Medienstellen seit Oktober 2018 ein neues arabischsprachiges Online-Magazin mit dem Titel Shabab al-Khilafa (Jugend des Kalifats) veröffentlicht. Der Titel der Zeitschrift zeigt, dass insbesondere Jugendliche das Zielpublikum dieser Zeitschrift darstellen. Inhalt des Magazins sind Drohbilder, gewaltverherrlichende Gedichte und auch Aufrufe zu Einzeltäteranschlägen. Zudem werden IS-Anhänger ausdrücklich dazu aufgerufen, sich mit eigenen Beiträgen zu beteiligen und bei der Gestaltung der Inhalte aktiv mitzuwirken. Obwohl die offizielle Propagandaproduktion des IS im Jahr 2018 massiv reduziert wurde, ist eine zunehmende Flut an jihadistischen Inhalten in sozialen Netzwerken festzustellen. Dies ist vor allem auf die Strategie des IS zurückzuführen, der seinen Sympathisanten Rohmaterial zur Produktion eigener inoffizieller Propaganda zur Verfügung stellt, das von diesen dann entsprechend aufbereitet und verbreitet werden kann. Der Fortbestand des "Kalifats", zumindest im virtuellen Raum, ist dabei das Ziel, welches die Anführer aber auch die Anhänger der jihadistischen Szene in verschiedenen sozialen Netzwerken verfolgen. Eine nicht zu unterschätzende Anzahl an IS-Sympathisanten wirkt dabei aktiv mit und betreibt eine intensive Propagandatätigkeit. Vor allem der Messenger-Dienst "Telegram" hat sich als für den IS geeignetes Medium für propagandistische Aktivitäten etabliert. Auch andere soziale Netzwerke werden von IS-Aktivisten intensiv als Plattformen für die eigenen Zwecke eingesetzt. Die Nutzer veröffentlichen nicht nur gewaltverherrlichende Bilder, Videos und Audiodateien, sondern auch Anleitungen zum Bombenbau und eindeutige Aufrufe zu Anschlägen. Eine wichtige Zielsetzung ist, neue potenzielle Anhänger zu finden, die sich der Ideologie anschließen und diese aktiv unterstützen. Die Mittel des Internets ermöglichen eine weltweite Vernetzung der IS-Sympathisanten und durch die Übersetzung der jihadistischen Inhalte in unterschiedliche Sprachen kann noch einmal ein viel breiteres Publikum erreicht werden. Auch in der deutschsprachigen IS-Unterstützerszene ist eine zunehmende Verlagerung der Aktivitäten ins Internet festzustellen. Die Verbotsverfahren der jüngsten Zeit sorgten für eine Desorientierung der jihadistischen Szene in Deutschland. Es ist jedoch zu beobachten, dass die Aktivitäten der Szene sich zunehmend in private und geschlossene Räume und somit auch zunehmend in das Internet verlagert haben. Auch für die deutsche IS-Unterstützerszene spielt "Telegram" eine wichtige Rolle. In unterschiedlichen Kanälen und Gruppen verfolgen IS-Sympathisanten das Fortbestehen eines islamischen "Staates" mit Abu Bakr Al-Baghdadi als ihrem Anführer. Häufig enthält die Propaganda auch Aufrufe zu Gewalttaten. Der Schwerpunkt der IS-Propaganda lag grundsätzlich auf der Situation in Syrien und im Irak und dem Aufruf zur Ausreise in die Gebiete des IS. Mit dem militärischen Niedergang des IS ist die Werbung für Ausreisen in das "Kalifat" jedoch weniger geworden. Gleichzeitig wird nach wie vor zu Anschlägen im Westen aufgerufen, deren Anteil damit verhältnismäßig zugenommen hat. Die militärische Zurückdrängung des IS in Syrien und im Irak führt also nicht zu einer Entspannung der terroristischen Gefährdungslage, vielmehr rücken die westlichen Länder vermehrt in den Fokus der IS-Propaganda. Bereits im Mai 2016 wurde diese veränderte Ausrichtung des IS an der Ramadan-Botschaft des damaligen IS-Sprechers Abu Muhammad Al-Adnani deutlich. Darin führt er aus, dass das Kalifat nicht zwingend an ein Territorium gebunden sei und betont gleichzeitig, dass selbst kleine Anschläge im Westen eine große Bedeutung für den IS hätten. Im Jahr 2018 stellte der IS folglich Anschläge im Westen in den Vordergrund seiner Propaganda. Am 22.08.2018 veröffentlichte die offizielle IS-Medienstelle Al-Furqan eine Audiobotschaft ihres Anführers Abu Bakr al-Baghdadi. In seiner 54:40-minütigen Ansprache ruft al-Baghdadi seine Anhänger unter anderem dazu auf, Einzeltäteranschläge weltweit 96 durchzuführen. Von besonderer Bedeutung seien dabei Anschläge in westlichen Ländern, da diese mehr Schaden anrichteten. Abschließend wies al-Baghdadi auf einfach zu beschaffende Mittel hin. Ein Auszug seiner Rede: "Ihr Unterstützer des Kalifats, folgt ihnen [gemeint sind die Kreuzzügler]! Bereitet euch mit einfachen Mitteln vor .... Schlagt gewaltig zu! Brecht ihnen ihre Herzen und raubt ihnen ihren Verstand! Erschießt oder erstecht sie! Oder führt in ihren Ländern Bombenanschläge durch! Ein Anschlag in ihren Ländern gleicht Tausenden in unseren. Und vergesst auch nicht, sie zu überfahren." Der Appell richtet sich an Einzelpersonen, die ohne großen Vorlauf und Unterstützernetzwerke Anschläge begehen sollen. Damit fügt sich die Ansprache al-Baghdadis in die aktuell geschwächte Situation des IS. Denn in seinem aktuellen Zustand hat der IS die Fähigkeit verloren, komplexe Anschläge in einem größeren Umfang zu planen und zu koordinieren, weshalb der IS zunehmend auf Einzeltäteranschläge setzt. Dies schließt jedoch keineswegs größere Anschlagsvorhaben aus. Anschläge in Europa Trotz der jihadistischen Propaganda, die zunehmend den Westen fokussiert, wurden im Jahr 2018 weitaus weniger Anschlägen in Europa verübt als im Vorjahr. Während im Jahr 2017 in Europa insgesamt 22 Anschläge begangen wurden, waren es im Jahr 2018 fünf: Am 23.03.2018 stahl ein 26jähriger Mann in Carcassonne ein Auto und schoss auf die Insassen. Dabei verletzte er den Fahrer und tötete den Beifahrer mit einem Kopfschuss. Danach schoss er auf eine Gruppe von Polizisten. Anschließend nahm er in einem Supermarkt in Trebes nahe der südfranzösischen Stadt Carcassonne mehrere Geiseln. Im Supermarkt erschoss der Täter zwei Geiseln. Bei der Tat kamen insgesamt vier Menschen ums Leben und fünfzehn wurden verletzt. Während der Geiselnahme bezeichnete sich der Täter als "Soldat" des IS. Tatsächlich reklamierte der IS die Tat später für sich. Am 12.05.2018 griff in Paris ein 21 Jahre alter Mann mehrere Passanten in der Nähe der Oper mit einem Messer an. Eine Person wurde getötet und vier weitere verletzt. Der IS bekannte sich zu der Tat. Am 29.05.2018 tötete ein 36 Jahre alter Mann in der belgischen Großstadt Lüttich insgesamt vier Menschen. Der Täter befand sich auf Freigang. Dabei tötete er zunächst seinen ehemaligen Mithäftling. Später folgte der Täter zwei Polizistinnen und stach zunächst von hinten auf sie ein. Anschließend stahl er deren Dienstwaffen und erschoss beide. Dann erschoss er einen Studenten und nahm anschließend in einer Schule eine Reinigungskraft als Geisel. Der IS verherrlichte die Tat in seiner Propaganda. Am 31.08.2018 stach ein 19jähriger Mann am Hauptbahnhof in Amsterdam zwei amerikanische Touristen nieder und verletzte diese schwer. Bei seinem Fluchtversuch wurde der Täter von Polizisten mit Schüssen gestoppt. Der Täter habe seine beiden Opfer nicht bewusst gewählt, sondern eher nach dem Zufallsprinzip. Der Täter stammt aus Afghanistan, hat aber eine deutsche Aufenthaltserlaubnis. Nach eigenen Angaben habe er mit seiner Tat auf Beleidigungen des Islams in den Niederlanden reagieren wollen Am 11.12.2018 schoss ein 29 Jahre alter Mann in Straßburg in der Nähe eines Weihnachtsmarktes auf Passanten und stach mit einem Messer anschließend auf Fußgänger ein. Bei der Tat kamen insgesamt fünf Menschen ums Leben und dreizehn wurden verletzt. In der Wohnung des Täters wurde ein Video gefunden, in dem er seinen Treueeid auf die Organisation IS ablegte. Die in 2018, und auch in den Vorjahren, durchgeführten Anschläge zeigen durchgehend einen bestimmten Modus Operandi, der genau den in der jihadistischen Propaganda dargestellten Methoden entspricht. Die islamistisch-terroristischen Anschläge der letzten Jahre wurden alle von Einzeltätern oder Kleingruppen begangen. Dies erfordert einen geringeren Planungsaufwand und reduziert das Risiko einer Aufdeckung der Planungen durch die Sicherheitsbehörden im Vorfeld der Tat. Zurückzuführen ist diese Vorgehensweise u. a. auf den bereits im Jahr 2012 im al-Qaida Propagandamagazin Inspire veröffentlichten Aufruf des Jihadtheoretikers Abu Mus'ab al-Suri, der den individuellen Jihad in den westlichen Ländern als eine der wichtigsten Strategien ansieht: "Das Fundament der operativen Aktivität ist, dass der Mujahid den individuellen Jihad in dem Land praktiziert, in dem er lebt, so dass er den Aufwand einer Reise in das Gebiet, wo der Jihad direkt praktiziert wird, nicht auf sich nehmen muss." (Inspire, Ausgabe Nr. 9, 2012) Die wichtigsten Ziele des Mujahids seien u. a. politische und administrative Schlüsselfiguren, wirtschaftliche und infra97 strukturelle Einrichtungen, "zionistische" Medien und ihr Personal. Ein solches Ziel seien auch Orte, an denen eine größere Anzahl von Juden anzutreffen sind sowie Zivilisten im Allgemeinen, wobei al-Suri darauf hinwirkt, Frauen und Kinder zu schonen, wenn diese sich nicht in der Gesellschaft von Männern befinden. Die jihadistische Propaganda ruft weiterhin dazu auf, Anschläge mit Kraftfahrzeugen zu verüben, da diese besonders leicht durchzuführen sind und eine hohe Opferzahl hervorrufen können. Konkrete Anleitungen werden in der am 05.05.2017 im Internet publizierten neunten Ausgabe von Rumiyah gegeben. Am besten hierfür geeignet sei ein "doppelrädriger Lastwagen", der ein "leicht angehobenes Fahrgestell und Stoßstangen" sowie eine "gute Beschleunigung" aufweisen sollte. Derjenige, der auf diese Weise einen Anschlag durchführen wolle, könne einen entsprechenden Lkw kaufen, mieten oder ihn sich "mit Gewalt oder Täuschung" von einem "Kafir" beschaffen. "Ideale Ziele" seien: "1. Große Veranstaltungen im Freien, Kongresse, Feiern und Paraden 2. Überfüllte Fußgängerzonen (Hauptstraßen) 3. Märkte im Freien 4. Kundgebungen im Freien". Ein weiteres Tatmittel, das für jeden potenziellen islamistischen Terroristen verfügbar ist, sind Hiebund Stichwaffen. Sehr häufig werden Messer bei islamistischen Terroranschlägen eingesetzt, was auf eine entsprechende über die Jahre veröffentlichte Propaganda zurückzuführen ist. Insbesondere der IS hat sich intensiv dieser Thematik gewidmet und dabei sogar Videos veröffentlicht, in denen die Auswahl der richtigen Stichwaffe und der Einsatz von Messern in den unterschiedlichen Körperregionen erklärt wird, um den angegriffenen Personen den größtmöglichen Schaden zuzufügen. Beispielhaft für die zahlreichen Propagandapublikationen des IS und von al-Qaida, die Messerangriffe verherrlichen, steht dabei ein Aufruf des österreichischen IS-Funktionärs und deutschsprachigen Propagandisten, Mohammad Mahmoud, den er im Jahr 2015 über Twitter verbreitete: "Nimm ein Messer und schlachte einen kafir119 auf der Straße in Deutschland oder Österreich und unterstütze die khilafa120." 4.6 Islamistischer Terrorismus in Deutschland und Niedersachen Das durch den sogenannten Islamischen Staat (IS) ausgerufene Kalifat entfaltet zwar als Reiseziel keine große Wirkung mehr, trotz allem bleibt dessen Ideologie nach wie vor virulent. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der IS seine Anhänger primär dazu aufruft, nicht mehr in seine Herrschaftsgebiete auszureisen, sondern stattdessen Anschläge in den jeweiligen Heimatländern durchzuführen. Die Bedrohung durch die große Zahl der Personen mit Syrien-/Irakbezug wird somit ergänzt durch eine quantitativ nur schwer eingrenzbare Zahl an sich im Inland radikalisierten Personen. Deren terroristische Agenda sieht nicht mehr eine Ausreise in die Jihadgebiete, sondern die Durchführung von Anschlägen im Inland vor. Gemeinsam ist beiden Personengruppen der Salafismus als ideologische Grundlage und der daraus folgende Jihadismus. Dazu ist es angesichts der hohen Zahl aufgenommener Flüchtlinge weiterhin möglich, dass sich unter diesen Personen mit einer salafistischen Gesinnung, aber auch solche aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität oder Mitglieder militanter Gruppen befinden könnten. Aktuell liegen Hinweise im mittleren zweistelligen Bereich zu in Niedersachsen aufhältigen Flüchtlingen vor, welche die jihadistische Ideologie vertreten sollen. Nicht immer bestätigen sich diese Hinweise. Zu einzelnen Personen liegen aber wertige Informationen vor, dass sie vor ihrer Einreise nach Deutschland für Terrororganisationen wie dem IS oder Jabhat al-Nusra aktiv waren. Zudem nutzt der IS nach wie vor gezielt die Möglichkeit, diese als Flüchtlinge nach Europa einzuschleusen oder vor Ort Flüchtlinge zur Durchführung von Anschlägen zu rekrutieren. Die Bundesrepublik Deutschland steht somit weiterhin im Fokus islamistischer Terroristen, sodass eine ernstzunehmende Bedrohungslage auch für Niedersachsen vorliegt. Die Anschläge der letzten Jahre in Brüssel, London, Manchester, Paris und Berlin, aber auch die Absage des Länderspiels in Hannover und das Messerattentat im Hauptbahnhof Hannover haben deutlich gemacht, dass jederzeit mit einem islamistisch motivierten Terroranschlag zu rechnen ist. Auch lassen die derzeitigen Entwicklungen vorerst keine Anzeichen dafür erkennen, dass sich die Bedrohungslage in 119 Der arabische Begriff "Kafir" bedeutet übersetzt Ungläubiger. 120 Der arabische Begriff "Khilafa" bedeutet übersetzt Kalifat. 98 näherer Zukunft deutlich entspannen wird. Islamistisch-terroristische Szene in Deutschland Die islamistisch-terroristische Szene in Deutschland spiegelt die Heterogenität der globalen jihadistischen Bewegung wider. Sie umfasst einerseits Gruppierungen, die Beziehungen zu islamistisch-terroristischen Organisationen im Ausland haben und andererseits Kleingruppen und selbstmotivierte Einzeltäter, die an keine terroristische Organisation angebunden sind. Gerade die unabhängigen Gruppen und Einzelpersonen agieren in der Regel im Sinne der von internationalen Organisationen wie al-Qaida oder dem IS vorgegebenen Leitlinien, was sich nicht zuletzt auf deren massive Internetpropaganda für einen individuellen militanten Jihad im Westen zurückführen lässt. Jedoch müssen sie nicht unbedingt im Auftrag solcher Organisationen aktiv sein. Sie führen ihre Aktivitäten auch selbständig und eigeninitiativ durch. Einzelpersonen, ob nun vollkommen autonom handelnd oder aus dem Ausland gesteuert, stellen für die Sicherheitsbehörden eine Herausforderung dar. Ihre Anschlagsplanungen sind im Vorfeld nur schwer zu erkennen. Die seit Jahren bestehende Drohkulisse islamistischer Terrororganisationen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und das Vorliegen entsprechender Gefährdungshinweise lässt sich auch quantitativ festmachen. Zum Ende des Jahres 2018 liegt das durch die deutschen Sicherheitsbehörden identifizierte islamistisch-terroristische Personenpotenzial bei rund 2.240 Personen. Dabei handelt es sich sowohl um die von der Polizei definierten Personenkreise der "Gefährder" und "Relevanten Personen", als auch um die durch die Verfassungsschutzbehörden darüber hinaus als gewaltbereit eingeschätzten Personen. Auch die Fallzahlen der Justiz machen die Dimension der Bedrohungslage durch den islamistischen Terrorismus deutlich. So gab die Bundesregierung an, dass seit dem 01.01.2015 durch den Generalbundesanwalt 2.461 Ermittlungsverfahren, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen, eingeleitet worden sind. Davon sei in 55 Fällen Anklage erhoben worden und in 67 Fällen wurde rechtskräftig verurteilt. 1.113 Verfahren wurden eingestellt. Allein im Jahr 2018 hatten 855 Ermittlungsverfahren einen Bezug zum islamistischen Terrorismus und 132 einen Bezug zum IS. Weiter gab die Bundesregierung Auskunft darüber, dass das Auswärtige Amt aktuell zwölf deutsche Staatsangehörige (fünf Männer und sieben Frauen) konsularisch betreue, die wegen Straftaten mit Bezug zum islamistischen Terrorismus im Ausland inhaftiert sind. Deutschland im Fokus der IS-Propaganda Der IS stellte in seiner Propaganda mehrfach klar, dass Deutschland als Angriffsziel betrachtet wird. So drohte er in der Anfang Januar 2017 veröffentlichten deutschsprachigen fünften Ausgabe seines Onlinemagazins Rumiyah in dem Artikel "Grenzenloser Terror": "Zweifellos steht Deutschland ganz oben auf der Liste der Kreuzfahrer-Nationen, die sich am von den USA-geführten Kreuzzug gegen den Islamischen Staat und die muslimische Ummah beteiligen. Deutschlands Beherbergung amerikanischer Militärstützpunkte, die Entsendung deutscher Kampfflugzeuge, sowie die zahlreichen Waffenlieferungen und die Ausbildung der abtrünnigen Peschmerga im Irak machen Deutschland zu einem ganz besonders angriffswürdigen Kreuzzüglerstaat, denn es ist nun eine Pflicht für jeden Muslim die Anführer des Kufrs ins Visier zu nehmen und sie Zerstörung und Tod kosten zu lassen, genauso wie sie den Muslimen im Irak, asch-Scham121 und anderen Regionen der Welt Zerstörung und Tod zufügen." In der Mitte Juli 2017 erschienenen elften Ausgabe von Rumiyah wird auf die verheerende Wirkung von Brandanschlägen eingegangen und es werden Herstellungshinweise für sogenannte Molotowcocktails gegeben. Als geeignete Anschlagsziele empfiehlt der Autor u. a. Wohnblöcke, Schulen, Universitäten oder Tankstellen. In diesem Zusammenhang wird ein Bild der Frauenkirche in Dresden gezeigt und mit folgendem Kommentar versehen: "Die Frauenkirche in Dresden - Ein beliebter Versammlungsort der Kreuzzügler, der darauf wartet, niedergebrannt zu werden". Insbesondere im Jahr 2016 realisierten sich die Propagandaaufrufe in mehreren islamistischen Terroranschlägen in Deutschland, die in den meisten Fällen einen Bezug zum IS hatten. Dazu zählt das Messerattentat auf einen Bundespolizisten am 26.02.2016 im Hauptbahnhof Hannover, der Bombenanschlag auf ein Gebetshaus der Religionsgemeinschaft 121 Der arabische Begriff "asch-Scham" bedeutet übersetzt Syrien. 99 der Sikhs in Essen am 16.04.2016, die am 18.07.2016 ausgeführte Beilattacke in einem Regionalzug bei Würzburg und der Sprengstoffanschlag von Ansbach am 24.07.2016. Der bislang blutigste Anschlag aus einer islamistischen Motivation heraus in Deutschland wurde am 19.12.2016 in Berlin verübt. Dabei brachte sich der seit dem Jahr 2015 in Deutschland aufhaltende Tunesier Anis Amri in den Besitz eines schweren LKWs einer polnischen Spedition, indem er dessen Fahrer ermordete. Gegen 20 Uhr steuerte Amri den Sattelzug in die Einfahrt des Weihnachtsmarktes an der Gedächtniskirche und fuhr von dort etwa 80 Meter über den Markt durch die Besuchermenge. Dabei starben elf Besucher des Weihnachtsmarktes, über 50 wurden verletzt, einige davon schwer. Amri entkam nach der Tat zunächst, wurde am 23.12.2016 aber bei einer Routinekontrolle in Norditalien durch italienische Polizisten erschossen, nachdem er auf diese das Feuer eröffnet hatte. Der IS bekannte sich durch seine Medienstelle A'maq News Agency (AMAQ) am 20.12.2016 zu der Tat. In einer schriftlichen Erklärung auf Arabisch und Deutsch wird der Anschlag als Erfolg gepriesen. Der Attentäter von Berlin sei ein Soldat des IS gewesen und dem Aufruf gefolgt, "Angehörige der Koalitionsstaaten" anzugreifen. Im Jahr 2018 waren in Deutschland keine islamistischen Terroranschläge zu verzeichnen. Der letzte mutmaßliche islamistische Terroranschlag in Deutschland wurde am 28.07.2017 in Hamburg verübt. Ein 26-jähriger palästinensischer Flüchtling stach auf einen Kunden mit einem Messer ein und verletzte diesen tödlich. Weitere sechs Menschen verletzte er zum Teil schwer. In den polizeilichen Vernehmungen gab der Täter an, dass er - ohne Mitglied des IS zu sein - seine Tat in einen Kontext mit islamistischen Anschlägen stelle und als persönlichen Beitrag zum weltweiten Jihad verstehe. Er habe möglichst viele Deutsche christlichen Glaubens töten wollen, um Vergeltung für das Unrecht zu üben, das aus seiner Sicht den Muslimen überall zugefügt werde. Der Attentäter hatte Kontakte in die salafistische Szene, stand aber anscheinend in keiner direkten Beziehung zu einer Terrororganisation. Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts verurteilte den Täter im März 2018 zu einer lebenslangen Haftstrafe und stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Vereitelte islamistisch-terroristisch motivierte Anschlagsvorhaben in Deutschland Obwohl es im Jahr 2018 keine islamistisch motivierten Terroranschläge in Deutschland gab, bleibt die durch den islamistischen Terrorismus verursachte angespannte Bedrohungslage nach wie vor bestehen. Erkennbar ist dies an der erfolgreichen bundesweiten Aufklärungsarbeit der Sicherheitsbehörden. So wurden 2018 in einer Vielzahl von Fällen Anschlagsplanungen tatgeneigter Islamisten frühzeitig aufgedeckt oder sich bereits in einem konkreten Vorbereitungsstadium befindliche Anschlagsvorhaben vereitelt. Dafür können folgende Beispiele angeführt werden: Im Februar 2018 wurde in Eschwege (Hessen) ein 17-jähriger Iraker wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation festgenommen. Dieser soll 2015 als Flüchtling nach Deutschland gereist sein. In seinem Heimatland soll er Kontakt zu hochrangigen Mitgliedern des IS gehabt haben. Weiter wird ihm vorgeworfen, sich Bauanleitungen für Sprengsätze besorgt zu haben. Sein Ziel sei ein Anschlag in Deutschland oder Großbritannien gewesen. Im Juli 2018 wurde ein in Leipzig festgenommener marokkanischer Asylbewerber vor dem Amtsgericht Zwickau unter anderem wegen Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Auf seinem beschlagnahmten Mobiltelefon wurden unzählige Bildund Videomaterialien mit direktem Bezug zum IS gefunden. Auch in seiner Wohnung fanden Sicherheitskräfte unterschiedliche Texte mit eindeutigen extremistischen Inhalten, darunter z. B. das Handbuch "Rechtsleitende Kunde für Selbstmordattentäter" mit Anleitungen zu Sprengstoffanschlägen. Das Handbuch besaß auch der islamistische Attentäter Anis Amri, der im Dezember 2016 den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt verübte, bei dem elf Menschen starben und 55 weitere schwer verletzt wurden. Im August 2018 wurde ein 31-jähriger "Gefährder" russischer Abstammung in Berlin festgenommen, da er dringend verdächtigt wird eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Er verkehrte in der gleichen Moschee, die auch von Anis Amri besucht wurde. Im September 2018 wurde in Florstadt (Hessen) ein 17-jähriger mit türkischer und deutscher Staatsangehörigkeit festgenommen. Er steht im Verdacht, einen islamistisch motivierten Sprengstoffanschlag verüben haben zu wollen. Zum Zeitpunkt der Festnahme lagen bereits konkrete Hinweise auf die Vorbereitung der Tat vor. Der 17Jährige soll sich eine Anleitung zum Bau einer Sprengvorrichtung verschafft haben. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurden geringe Mengen von Chemikalien gefunden, die zur Herstellung von Sprengsätzen benutzt werden. 100 Verurteilungen wegen Mitgliederwerbung für den IS In Niedersachsen wurden im Jahr 2018 drei Personen in zwei Gerichtsverfahren wegen Mitgliederwerbung für den IS verurteilt: Das Oberlandesgericht (OLG) Celle verurteilte den 23-jährigen Muhammed K. am 17.08.2018 wegen der Werbung für den IS als Mitglied einer terroristischen Vereinigung im Ausland gemäß SSSS 129a/b Strafgesetzbuch. Der Angeklagte hatte gestanden, eine WhatsApp-Gruppe mit dem Namen "Allahu Akbar" eingerichtet und unterhalten zu haben, zu deren circa 50 Teilnehmern auch aktuelle und ehemalige Kämpfer des IS gehörten. Zwischen März und Juli 2015 fügte der damals noch 20-jährige Angeklagte zwei weitere Teilnehmer zu dieser Gruppe hinzu, schickte ihnen Nachrichten, in denen er sie aufforderte, sich dem IS in Syrien anzuschließen und bot ihnen Hilfe und Unterstützung bei ihrer Ausreise durch andere Chatmitglieder sowie finanzielle Unterstützung an. Der Senat hat die Voraussetzungen für die Verhängung einer Jugendstrafe - jedenfalls gegenwärtig - verneint und die Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe deshalb nach SS 27 Jugendgerichtsgesetz für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht erteilte K. verschiedene Auflagen, u. a. die Teilnahme am Aussteigerprogramm Islamismus des Niedersächsischen Verfassungsschutzes (Aktion Neustart). Sollte sich während der Bewährungszeit - insbesondere durch schlechte Führung des Angeklagten - herausstellen, dass die Taten, derer er schuldig gesprochen wurde, in einem solchen Umfang auf schädliche Neigungen zurückzuführen sind, dass eine Jugendstrafe erforderlich ist, wird eine Jugendstrafe gegen den Angeklagten verhängt werden. Am 03.12.2018 verurteilte das OLG Celle die beiden 22-jährigen Brüder Ahmad und Mahmud Abu S. ebenfalls wegen des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland, nämlich dem IS, gemäß SS 129 a/b Strafgesetzbuch jeweils zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Den beiden Palästinensern wurde u. a. vorgeworfen, zwischen Juni und Dezember 2017 durch 22 Taten Bildcollagen, Videos und Beiträge in öffentlich einsehbaren Sozialen Medien im Internet verbreitet zu haben und dadurch um Mitglieder und Unterstützer des IS geworben sowie den öffentlichen Frieden durch Androhung von Straftaten gestört zu haben. Die Veröffentlichungen waren mit der implizierten Aufforderung verbunden, den Kampf des IS zu unterstützen und Anschläge nach dem Vorbild bereits begangener Terrorakte zu begehen. Darüber hinaus soll der Angeschuldigte Mahmoud Abu S. im November 2016 einen Ausreiseversuch nach Syrien unternommen haben, um sich dort dem IS und dessen bewaffneten Kampf anzuschließen. Der Senat sah ein Werben für den IS als erwiesen an. Die Verwendung der arabischen Sprache in den Collagen und Posts sei nicht geeignet gewesen die deutsche Bevölkerung nur zu "erschrecken", sondern konnte als Aufforderung an die arabische Bevölkerung verstanden werden, Anschläge für den IS zu begehen. Ein Handeln als Mitläufer und somit Strafmilderung ist vom Gericht zudem ausgeschlossen worden, da die Anfertigung und Verbreitung der Collagen über einen längeren Zeitraum erfolgt sei und einen hohen Arbeitsaufwand und Eigenwillen vorausgesetzt habe. Auswirkungen des Syrienkonflikts auf Deutschland - Ausreisen aus Deutschland Die Auseinandersetzungen in Syrien und im Irak betreffen auch die Bundesrepublik Deutschland direkt. Mit Stand vom Dezember 2018 liegen Erkenntnisse zu mehr als 1.050 deutschen Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland vor, die in Richtung Syrien/Irak gereist sind. Zu etwa der Hälfte der ausgereisten Personen liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass sie auf Seiten des IS und der al-Qaida oder denen nahestehenden Gruppierungen sowie anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilnehmen bzw. teilgenommen haben oder diese in sonstiger Weise unterstützen bzw. unterstützt haben. Dies bedeutet, dass zu einem Teil der ausgereisten Personen bislang keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die zuständigen Justizbehörden vorliegen. Derzeit werden Ausreisesachverhalte nur noch vereinzelt nachträglich bekannt. Neue Ausreisen in Richtung Syrien/Irak sind aktuell nicht bekannt und nur noch in Einzelfällen zu erwarten. Mehr als ein Fünftel der gereisten Personen ist weiblich. Der überwiegende Teil der insgesamt ausgereisten Personen ist jünger als 30 Jahre. Etwa ein Drittel dieser Personen befindet sich momentan wieder in Deutschland. Zu über 110 der bislang zurückgekehrten Personen liegen den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse vor, wonach sie sich aktiv an Kämpfen in Syrien oder im Irak beteiligt oder hierfür eine Ausbildung absolviert haben. Diese Personen stehen unverändert im Fokus polizeilicher und justizieller Ermittlungen. Die Zahl bisheriger rechtskräftiger Verurteilungen von aus Syrien/Irak zurückgekehrten Personen bewegt sich im mittleren zweistelligen Bereich. Zu etwa 200 Personen liegen Hinweise vor, dass diese in Syrien oder im Irak ums Leben gekommen sind. Im Zusammenhang mit den fortschreitenden Gebietsverlusten des IS liegen Erkenntnisse zu Personen vor, die aktuell aus Syrien/Irak ausreisen möchten und/oder sich aktuell in Syrien/Irak in Haft befinden. 101 Ausreisen aus Niedersachsen Mit Stand Februar 2019 sind seit Beginn des Bürgerkriegs in Syrien 85 Personen aus Niedersachsen in das Krisengebiet ausgereist. Unter den Ausgereisten befinden sich 14 Personen, die an Hilfskonvois in Richtung Syrien teilgenommen haben. Die Feststellung, ob die Konvois die humanitäre Hilfe oder aber eine jihadistische Unterstützung zum Ziel hatten, ist im Einzelfall nur schwer möglich. Die weiteren Personen sind ausgereist, um sich tatsächlich oder mutmaßlich an Kampfhandlungen terroristischer Organisationen zu beteiligen oder auf andere Weise dem Widerstand gegen das Assad-Regime anzuschließen. Nicht in allen Fällen liegen gesicherte Erkenntnisse vor, dass sich diese Personen tatsächlich in Syrien aufhalten oder aufgehalten haben. Zu Personen im niedrigen zweistelligen Bereich liegen Erkenntnisse vor, dass sie an Kampfhandlungen teilgenommen oder sich in Ausbildungslagern aufgehalten haben. Weitere Personen sind aus unterschiedlichen Gründen nicht bis nach Syrien gelangt. Von den aus Niedersachsen stammenden Ausgereisten sind vermutlich 22 in Syrien oder dem Irak zu Tode gekommen. In keinem Fall liegt für Niedersachsen jedoch eine behördliche Bestätigung eines Todesfalls vor. 37 der ausgereisten Islamisten aus Niedersachsen sind zwischenzeitlich zurückgekehrt. Unter den Rückkehrern befinden sich auch 14 KonvoiTeilnehmer. Aufgrund der Lageentwicklung in Syrien und im Irak unterliegen die Gesamtzahlen der Ausreisen sowie der Rückreisen tagesaktuellen Veränderungen. Auswertung der ausgereisten Personen Vier von fünf der aus Niedersachsen ausgereisten Personen sind männlich. Diese Verteilung ist nicht überraschend, da jihadistische Organisationen grundsätzlich von Männern dominiert werden und der bewaffnete Kampf nach wie vor - mit wenigen Ausnahmen - Männern vorbehalten ist. Der Wirkungskreis von Frauen beschränkt sich in der Regel auf die Erziehung der Kinder und den häuslichen Bereich. Dies wird auch durch die Tatsache bestätigt, dass die meisten der aus Niedersachsen ausgereisten Frauen entweder gemeinsam mit ihrem Ehemann ausgereist sind oder die Absicht hatten, in den Jihadgebieten zu heiraten. Etwa die Hälfte der Ausgereisten aus Niedersachsen ist zwischen 22 und 29 Jahre alt. Bei den restlichen niedersächsischen Ausgereisten erstreckt sich das Altersspektrum von 15 bis 44 Jahre. Dass sich vor allem junge Menschen für eine Teilnahme am bewaffneten Jihad motivieren lassen ist einerseits auf deren bessere physische Konstitution im Vergleich zu älteren Menschen zurückzuführen. Andererseits zeigt dies auch, dass vor allem junge Menschen in der Phase der Sinnsuche offen für die Rekrutierungsbemühungen der Prediger des gewaltsamen Jihad sind. Die meisten der ausgereisten Personen sind in Deutschland geboren und demzufolge besitzen etwa zwei Drittel von ihnen (auch) die deutsche Staatsangehörigkeit. Unter den Ausgereisten mit ausländischer Staatsangehörigkeit stellen türkische, nordafrikanische und nahöstliche Nationalitäten die größten Gruppen dar. Es befinden sich darüber hinaus auch Personen mit Staatsangehörigkeiten aus Ländern West-, Südostund Osteuropas unter ihnen. Insgesamt bewegt sich der Anteil der Personen ohne Migrationshintergrund nur im einstelligen Prozentbereich. Dies zeigt, dass die Rekruteure des Jihad vor allem in den migrantischen Communities erfolgreich sind, was auch dadurch belegt wird, dass die große Mehrzahl der Ausgereisten Geburtsmuslime sind. Bezüglich der Herkunftsregionen der Ausgereisten zeigt sich, dass diese hauptsächlich aus zwei Schwerpunktregionen stammen. Dies sind die Räume Göttingen/Hildesheim und Wolfsburg/Braunschweig, die über zwei Drittel der aus Niedersachsen ausgereisten Personen stellen. Darüber hinaus verzeichnen auch die Großräume Hannover und Osnabrück sowie die an Bremen und Hamburg grenzenden Gebiete Ausreisen von Personen in Richtung Syrien und Irak. Die ausgereisten Personen stammen also überwiegend aus Städten oder Ballungsräumen mit Anschluss an die naheliegenden Metropolen, in denen sich salafistische Zentren befinden, die zur Radikalisierung der Personen beitragen. Rückkehrer aus Syrien und dem Irak Die militärische Offensive gegen den IS hat dazu geführt, dass er zum Ende des Jahres 2018 in Syrien und im Irak quasi alle zusammenhängenden Gebiete verloren hat und als weitgehend zerschlagen gilt. Nach dem zwischenzeitlichen Versuch staatliche Strukturen zu errichten, folgt nun eine Rückkehr des IS zur dezentral und mobil agierenden Terrororganisation. Für die verbliebenen IS-Anhänger bedeutet dies den Verlust zahlreicher Privilegien und deutlich schlechtere Lebensbedingungen. Zudem ist die Gefahr einer Verhaftung durch eine der den IS bekämpfenden Gruppierungen stark gestiegen, weshalb nach jetzigem Stand die Wahrscheinlichkeit von weiteren Ausreisen zum IS sehr gering ist. Vielmehr ist davon auszugehen, dass ein Großteil der aktuell noch in Syrien und im Irak befindlichen Personen eine Rückkehr nach Deutschland erwägt. 102 Bei den potenziellen Rückkehrern handelt es sich nicht um eine homogene Personengruppe. Einerseits muss zwischen ihrer Rolle in den Kriegsgebieten unterschieden werden. So gibt es Personen, die als Teilnehmer eines Hilfskonvois Syrien teilweise gar nicht erreicht haben. Andere haben aktiv für den IS oder eine andere Terrororganisation gekämpft, oder sind in anderen Funktionen, vom Logistiker bis zum Geheimdienstmitarbeiter, in der Organisationsstruktur des IS aktiv gewesen. Aber auch die mitgereisten Familienangehörigen wie Frauen und Kinder, könnten nach dem Zerfall des Kalifats nach Deutschland zurückkehren. Eine Gefahr geht nicht nur von männlichen Kämpfern aus, sondern auch von Frauen und Minderjährigen, die sich im Kampfgebiet radikalisiert haben. Entgegen früherer Auffassungen vertritt der IS nach seinen Gebietsverlusten die Ansicht, dass Frauen nicht nur eine unterstützende Funktion im Jihad innehaben, sondern ebenso wie die Männer zur Waffe greifen dürfen. Im Februar 2018 veröffentlichte der IS erstmals ein Propagandavideo, in dem auch Aufnahmen von vollverschleierten Frauen zu sehen waren, die sich auf der Seite des IS mit Schusswaffen an Kampfhandlungen beteiligten. In früheren Propagandaveröffentlichungen konzentrierte sich die Rolle der Frau auf die der treuen Ehefrau und guten Mutter. Auch Kinder und Jugendliche wurden im Kalifat im Sinne des IS sozialisiert und können bei einer Rückkehr zur Entstehung einer neuen Jihad-Generation beitragen, insbesondere, wenn sie von ihren Eltern weiterhin entsprechend der salafistischen Ideologie erzogen werden. Andererseits haben die Personen mit einer Rückkehrmotivation unterschiedliche Erfahrungen in den Kriegsgebieten gemacht und müssen entsprechend differenziert betrachtet werden. Teilweise sind Personen aufgrund idealistischer und naiver Beweggründe zum IS ausgereist, weil sie der Propaganda einer scheinbar besseren Welt Glauben schenkten. Die Realität einer unbarmherzigen militärischen Hierarchie oder der (Zwangs-)Verheiratung von Frauen hat einige der ausgereisten Personen aber so weit desillusioniert, dass diese froh sind über die Möglichkeit, dem IS den Rücken zu kehren. Eine Rückkehr in die salafistische Szene kommt für diesen Personenkreis nicht mehr in Betracht. Andere Rückkehrer haben durch das Miterleben brutaler Gewalt oder den Verlust von Freunden Traumatisierungen erlitten, weshalb sie psychologische Betreuung benötigen. Die Gruppe der Rückkehrer von der die größte Gefahr ausgeht, sind die Personen, die nach wie vor der Ideologie des IS anhängen. Ihr Aufenthalt in den IS-Gebieten hat sie ideologisch gefestigt und die Gewalterfahrungen haben sie verrohen lassen. Diese Personen kehren entweder aufgrund des massiven Verfolgungsdrucks gegen den IS zurück nach Deutschland oder sie werden vom IS zielgerichtet in ihre Heimat zurückgesendet. Hier können sie entweder eine wichtige Rolle als Propagandisten in der salafistischen Szene einnehmen oder ihre erworbenen Fähigkeiten im Umgang mit Waffen tatsächlich für die Durchführung von Anschlägen einsetzen. Grundsätzlich kann aufgrund der massiven Gewalt und Indoktrinierung in den Kriegsgebieten in Syrien und im Irak von einem hohen Gefährdungspotenzial durch Rückkehrer ausgegangen werden. Deshalb stehen diese Personen in besonderem Maße im Fokus der deutschen Sicherheitsbehörden. Aktuell sind keine massiven Rückreisebewegungen nach Deutschland erkennbar, es muss aber damit gerechnet werden, dass ein Großteil der überlebenden Ausgereisten oder dort Inhaftierten sukzessive versuchen werden, nach Deutschland zurückzukehren. Als Folge der hohen Sicherheitsrelevanz steht der Umgang mit Rückkehrern daher sehr stark im öffentlichen Fokus. Da es sich bei den Rückkehrern um keine homogene Gruppe handelt, muss eine Abstimmung aller Sicherheitsbehörden einzelfallabhängig getroffen werden. 4.7 Muslimbruderschaft Mitglieder / Anhänger: Bund: 1.360 Niedersachsen: 170 Publikationen: Risalat ul-Ikhwan (Rundschreiben der Bruderschaft) Kurzportrait / Ziele: Die auch als "ideologische Mutterorganisation des politischen Islam" bezeichnete Muslimbruderschaft (MB) versucht mit ihrer Strategie der kulturellen Durchdringung der islamischen Staaten, die gesellschaftlichen Voraussetzungen zur Etablierung islamistischer Staatsmodelle zu schaffen. Die MB ist nach eigenen Angaben in über 70 Ländern präsent, in Deutschland u. a. durch die Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V. (IGD), die sich 2018 in Deutsche Muslimische Gemeinschaft e. V. (DMG) umbenannt hat. Der MB zugerechnete Gruppen haben sich in der Vergangenheit auch an gewaltsamen Erhebungen gegen die jeweiligen Machthaber in Syrien 1982 und in Algerien während der 1990er Jahre beteiligt. 103 Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Den in das internationale Netzwerk eingebundenen deutschen Zweigen der MB ist der gleiche Auftrag gestellt wie den nahöstlichen Zweigen der Bruderschaft: Die Durchdringung von Staat und Gesellschaft mit der Ideologie des Islamismus mit der Scharia122 als allein gültiger Ordnung. Damit verfolgt die MB Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. Ursprung und Entwicklungen Die sunnitische MB ging 1928 in Ägypten aus einer kleinen Gruppe von Männern um Hasan al-Banna hervor, die sich als "Brüder im Dienste des Islam" verstanden. Für den Gründer al-Banna trug die Bruderschaft deutlich politische Züge. Darüber hinaus sei sie durch den als allumfassend angesehenen Charakter des Islams eine "der körperlichen Ertüchtigung dienende Gruppe", ein "kultureller und wissenschaftlicher Verband", eine "soziale Idee" und sogar ein "Wirtschaftsunternehmen". Der Wahlspruch der Bruderschaft verdeutlicht den universalen Anspruch: "Gott ist unser Ziel, der Prophet unser Führer, der Koran unsere Verfassung und der Kampf unser Weg. Der Tod um Gottes Willen ist unsere höchste Gnade. Gott ist groß." (nach Franz Kogelmann: "Die Islamisten Ägyptens in der Regierungszeit von Anwar as-Sadat [1970-1981]"; Berlin 1994, Seite 29) Die Bewegung gewann schnell an Einfluss und Mitgliedern und ist bis heute die größte islamistische Bewegung im Nahen und Mittleren Osten. Ihre überragende Bedeutung verdankt sie dem Umstand, dass sie in allen islamischen Staaten Ableger aufbauen konnte und auch andere islamistische Gruppen beeinflusste. Nach eigenen Angaben ist die MB heute in über 70 Ländern präsent. Auf ihrer fünften Generalkonferenz 1939 in Kairo legte die MB ihre bis heute gültige Doktrin fest. Darin tritt ein entschieden islamistischer Wesenszug zu Tage. Indem sich die Muslimbrüder auf das Wirken und die Tradition des Propheten und seiner Gefährten berufen, grenzen sie sich von allen "Verunreinigungen" des Islams ab, die die islamische Welt seit dem 7. Jahrhundert heimgesucht hätten. Trotz ihrer internationalen Ausrichtung zeigt die Bruderschaft noch heute eine deutliche arabische Prägung. Ihre wichtigste Basis ist weiterhin Ägypten, wo sie bis zum Sturz des ägyptischen Präsidenten Hosni Mubarak 2011 verboten war. Im Zuge des Arabischen Frühlings wurde der Muslimbruder Mohammed Mursi am 30.06.2012 zum Präsidenten Ägyptens gewählt. Nach nur einjähriger Präsidentschaft setzte ihn die Armeeführung am 03.07.2013 ab. Damit reagierte sie u. a. auf anhaltende Proteste von Teilen der Bevölkerung gegen Mursis islamistische Klientelpolitik. Die massiven Proteste von Anhängern der MB gegen die Absetzung Mursis wurden vom Militär niedergeschlagen. Am 23.09.2013 verbot die ägyptische Regierung die MB und stufte sie am 25.12.2013 als Terrororganisation ein. Zahlreiche Mitglieder der MB wurden seither verhaftet. Die MB ist eine hierarchisch strukturierte Organisation. Als ihr Oberhaupt fungiert der sogenannte Murschid Amm, der "Allgemeine Führer", dem sich das einzelne Mitglied durch ein Gelöbnis zur Gefolgschaft verpflichtet. Der derzeitige Murschid Amm, Muhammad Badie, wurde nach dem Sturz Mursis inhaftiert und zum Tode verurteilt, aber bislang nicht hingerichtet. Die Muslimbruderschaft in Deutschland und in Niedersachsen Vorrangiges Ziel der MB ist es, die in Deutschland lebenden Muslime von der "wahren", d. h. von ihrer Interpretation des Islams zu überzeugen. Verschiedene sogenannte islamische Zentren dienen diesem Ziel als organisatorische Stützpunkte. Gewalttätige Aktivitäten der MB in Deutschland wurden bisher nicht festgestellt. Die wichtigste Organisation in Deutschland, die das Gedankengut der MB vermittelt, ist die Deutsche Muslimische Gemeinschaft e. V. (DMG), die sich vor der Umbenennung im Jahr 2018 als Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V. (IGD) bezeichnete. Die DMG verwendet nach eigenen Angaben den neuen Namen um eine stärkere Verbundenheit zu Deutschland zu zeigen. Neben ihrem Hauptsitz in Köln betreibt die DMG mehrere sogenannte Islamische Zentren. Ein islamisches Zentrum ist der Verein Deutschsprachiger Muslimkreis Braunschweig e. V. in Braunschweig. Die MB verfolgt auch in Niedersachsen ihren Ansatz der kulturellen und ideologischen Durchdringung. Dementsprechend übt die MB ihren Einfluss auf Moscheen in Niedersachsen in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Osnabrück und Wolfsburg aus. Durch ihr Lehrangebot, wie z. B. in Moscheen angebotene Korankurse, verbreitet die MB ihre Ideologie. Hingegen sind öffentliche Aussagen von der Bruderschaft nahe stehenden Predigern mit antiwestlicher und/oder antijüdischer 122 Zur Scharia siehe Kapitel 4.2. 104 Tendenz vor dem Hintergrund verstärkter staatlicher Überwachungsmaßnahmen nicht mehr in früherer Schärfe wahrnehmbar. Die DMG führte auch im Jahr 2018 eine Reihe von überregionalen Veranstaltungen durch: Am 10.06.2018 fand der fünfte bundesweite Koranwettbewerb für Kinder und Jugendliche in Bonn statt. Die 2. Islamische Jugendkonferenz wurde am 30.06.2018 mit einem großen Programm an Vorträgen und Workshops in Bonn durchgeführt. In der Zeit vom 31.08. bis 02.09.2018 trafen sich Anhänger der MB zur Veranstaltung "Einheit in Vielfalt - Das Treffen der Muslime in Deutschland" in Kirchheim. Dieses Treffen, u. a. mit Vorträgen und Workshopangeboten, wurde von der DMG (noch als IGD) in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen durchgeführt. Die 36. IGD - Jahreskonferenz fand am 09.09.2018 in Hagen statt. Am 08. und 09.12.2018 wurde in Berlin das fünfte Jubiläum der sogenannten Youcon-Veranstaltung begangen. Dabei handelt es sich um eine bundesweite sich jährlich wiederholende islamische Jugendveranstaltung, die u. a. von der DMG organisiert wird. Der Untertitel der Veranstaltung lautete: "Traveller Muslim - Woher? Wohin? mit wem?". Auch die Ableger der MB aus anderen islamischen Staaten sind teilweise in Deutschland und Niedersachsen aktiv. So sind einige Mitglieder der tunesischen En-Nahda in Niedersachsen wohnhaft. Bei der auf der sogenannten EU-Terrorliste geführten HAMAS (Islamische Widerstandsbewegung) handelt es sich um den palästinensischen Zweig der Muslimbruderschaft. Seit 2006 kontrolliert die HAMAS den Gazastreifen und hat dort ein Regime eingeführt, das die Rechte von Frauen und Minderheiten beschneidet und auch hart gegen gewaltfrei agierende Oppositionelle vorgeht. Die HAMAS ist über eine Unterorganisation in Deutschland vertreten. Es handelt sich hierbei um den im Mai 1981 im Islamischen Zentrum München gegründeten Islamischen Bund Palästina. In Niedersachsen sind nur einzelne Mitglieder und Funktionäre dieser Vereinigung ansässig. Die grundsätzliche Zielsetzung der HAMAS ist die Errichtung eines islamistischen Staates auf dem ganzen Gebiet Palästinas und damit die Vernichtung des Staates Israel. In ihrer Charta führt die HAMAS aus, dass es eine Pflicht für alle Muslime ist, den Jihad als bewaffneten Kampf gegen Israel zu betreiben und bedient dabei auch antisemitische Verschwörungstheorien. Immer wieder äußern sich Anhänger auch in Deutschland israelund judenfeindlich unter Bezugnahme auf die islamistische Ideologie. So auch auf einer am 16.12.2017 von der Palästinensischen Gemeinde Hannover e.V. organisierten "Mahnwache" vor dem Hauptbahnhof in Hannover zur Rolle Jerusalems als von US-Präsident Trump anerkannte Hauptstadt Israels. Auf dieser Veranstaltung herrschte eine aggressive Stimmung gegen den Staat Israel, unter anderem skandierten die Teilnehmer: "Wir werden nach al-Quds 123 gehen, um millionenfach den Märtyrertod zu erlangen." 4.8 Tablighi Jama'at (TJ, Gemeinschaft der Missionierung und Verkündung) Sitz / Verbreitung Weltzentrum in Lahore, Pakistan; europäisches Zentrum in Dewsbury (Großbritannien); in Deutschland keine offizielle Niederlassung Gründung / Bestehen seit 1926 in Britisch-Indien Mitglieder / Anhänger: Bund: 650 Niedersachsen: 70 Kurzportrait / Ziele: Die Tablighi Jama'at (TJ, Gemeinschaft der Missionierung und Verkündung) wurde im letzten Jahrhundert als Missionsbewegung gegründet. Langfristiges Ziel ist die Errichtung eines islamistischen Regimes. 123 Jerusalem. 105 Sie vertritt ein äußerst rigides Islamverständnis, das die Ausgrenzung der Frau und die Abgrenzung gegenüber Nichtmuslimen beinhaltet. Die Anhänger dieser internationalen islamischen Massenbewegung sind bestrebt, die überlieferte Lebensweise des Propheten Muhammad in Kleidung und täglichen Verrichtungen möglichst genau nachzuempfinden. Koran und Sunna werden wortgenau befolgt und sollen als Richtschnur für jedes gesellschaftliche Miteinander gelten. Charakteristisch für diese Gruppierung sind mehrtägige Missionsreisen (Jama'ats). Primäres Ziel dieser Bemühungen sind Muslime, denen man ein falsches Islamverständnis vorwirft. In Deutschland befindliche Moscheen der TJ sind an deren globales Netzwerk angeschlossen und stehen im Austausch mit dem europäischen Zentrum in Dewsbury und dem Weltzentrum in Lahore. Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Die Ablehnung säkularer Prinzipien und die Abgrenzung gegenüber Nichtmuslimen können die Bildung abgeschotteter Parallelgesellschaften zur Folge haben und individuelle Radikalisierungsprozesse begünstigen. Durch die Propagierung der Scharia124 als Grundlage ihres Gesellschaftsmodells verfolgt die TJ Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. Ursprung und Entwicklungen Angesichts der Dominanz der europäischen Kolonialmächte propagierten sogenannte islamische Reformbewegungen wie die TJ, die im indo-pakistanischen Raum ihren Ursprung hatten, die Säuberung des Islams von vermeintlichen geistigen und kulturellen Verunreinigungen.125 Heute zählt die TJ nach Zahl und Verbreitung ihrer Anhänger weltweit zu den bedeutendsten islamischen Bewegungen. Ihre Anhänger fühlen sich nicht einer festen Gruppierung zugehörig, sondern sehen sich als Muslime mit missionarischem Auftrag. Obwohl sich die TJ selbst als unpolitisch und gewaltlos darstellt, wird dies von Sicherheitsbehörden anders bewertet. Das strikte Koranverständnis führt zu einer Befürwortung der Scharia, des aus Koran und Sunna hergeleiteten islamischen Rechts, und damit in letzter Konsequenz zum Versuch einer Islamisierung der Gesellschaft. Das Bemühen um eine im Sinne der TJ vorbildliche Glaubenspraxis schließt eine weitgehend wortgetreue und rigide Interpretation des Korans und seiner Rechtsvorschriften ein, so dass damit der Erfüllung religiöser Vorschriften grundsätzlich Vorrang gegenüber einer an staatlichen Gesetzen orientierten Lebensführung eingeräumt wird. Aktivitäten von TJ-Anhängern in Deutschland und Niedersachsen Die Anhänger der TJ reisen in der Regel in Gruppen, in sogenannten Jama'ats, um einerseits den Glauben zu verbreiten und andererseits die Frömmigkeit der Prediger selbst zu stärken. Zielgruppe sind in erster Linie Muslime mit einer vermeintlich unzureichenden Beachtung der Glaubensriten, erst in zweiter Linie Nichtmuslime. Zu den Pflichten eines Mitglieds gehört die freiwillige und unbezahlte missionarische Tätigkeit, die 40 Tage im Jahr betragen soll. Der Schwerpunkt der Aktivitäten der TJ liegt auf dem indischen Subkontinent. In den letzten Jahrzehnten hat diese Massenbewegung ihre Aktivitäten jedoch auf Nordafrika und auf die muslimische Diaspora in Europa, Nordamerika und Australien ausgeweitet. Niedersächsische Anhänger der TJ sind an das globale Netzwerk der TJ angeschlossen. Von Niedersachsen ausgehende Missionsreisen werden aus der Masjid El Ummah-Moschee im Pakistanzentrum in Hannover nach entsprechender Vorgabe koordiniert. Die niedersächsischen TJ-Anhänger beteiligen sich insbesondere an regelmäßig stattfindenden bundesund europaweiten Treffen, auf denen u. a. organisatorische Entscheidungen der Bewegung getroffen werden. Grundlegende Entscheidungen werden jedoch von den Führungszentren der TJ in Pakistan und Indien bestimmt. Nicht aus Niedersachsen stammende TJ-Anhänger sind aufgrund der durchzuführenden missionarischen Reisen auch regelmäßig in niedersächsischen Moscheen festzustellen, die nicht originär der TJ zuzurechnen sind. Die Bewegung ist bestrebt, ihre missionarischen Aktivitäten ständig zu intensivieren und ihre Anhängerzahl weltweit zu erhöhen. 124 Zur Scharia siehe Kapitel 4.2. 125 Die Muslime Indiens sahen sich einer zweifachen Bedrohung ausgesetzt. Einerseits hatten sie die politische Macht an die christlichen Briten verloren, andererseits überwog in Indien zahlenmäßig die hinduistische Bevölkerungsgruppe. Während aufklärerische muslimische Kreise die Meinung vertraten, dass vor diesem Hintergrund nur mit westlichen Erkenntnissen, nicht gegen sie, der Aufbruch der Muslime Indiens in die Moderne gelingen könne, lehnten konservativ ausgerichtete sunnitische Rechtsgelehrte sowohl hinduistische als auch westliche Einflüsse ab und forderten deren Eliminierung. 106 4.9 Kalifatsstaat (Hilafet Devleti) Sitz / Verbreitung Vereinsstrukturen sind verboten, ehemaliger Sitz in Köln Gründung / Bestehen seit 1984 Struktur / Repräsentanz In Deutschland bestehen aktuell keine formellen Strukturen des Kalifatsstaats, da die Vereinigung am 12.12.2001 wegen Verstoßes gegen die verfassungsgemäße Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung sowie Gefährdung der inneren Sicherheit in Deutschland durch den Bundesminister des Innern verboten wurde. Nach wie vor gibt es jedoch auf informeller Ebene noch mehrere, teilweise vereinsähnlich strukturierte Gemeinden, die sich der Ideologie des Kalifatsstaats verpflichtet fühlen. Mitglieder / Anhänger / UnBund: 700 Niedersachsen: 110 terstützer Veröffentlichungen Auf den vom Verein betriebenen Internetseiten werden verschiedene Publikationen wie Kalender, Bücher und digitale Produkte angeboten. Kurzportrait /Ziele: Ziel des Kalifatsstaats ist es einen revolutionär-islamistischen Umsturz in der Türkei herbeizuführen. Es wird die Erlangung der Weltherrschaft des Islams mit der Gründung eines Kalifates unter Anführung des Kalifen Metin Kaplan oder seines "rechtmäßigen" Nachfolgers, unter Einführung der Scharia angestrebt. Auch in Niedersachsen vertreten einzelne Gemeinden nach wie vor diese Ideologie. Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Am 12.12.2001 wurde die Organisation Kalifatsstaat und 20 Teilorganisationen durch den Bundesminister des Innern verboten. Gründe hierfür waren Äußerungen des Kalifatsstaats, wonach dieser die Demokratie für mit dem Islam unvereinbar und für verderblich hält. Weiterhin beansprucht der Kalifatsstaat im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen eine eigene Staatsgewalt und verfolgt seine Ziele in kämpferisch-aggressiver Weise. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, das eine Klage gegen das Verbot abgewiesen hat, stellte insbesondere die Propagierung gewaltsamer Mittel eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dar. Die Äußerungen der Anhängerschaft waren hetzerisch und von Aufrufen zur gewaltsamen Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner geprägt. Bei einem Teil der verbliebenen Anhänger des Kalifatsstaats handelt es sich auch aktuell um einen Personenzusammenschluss, dessen Ziel die Weltherrschaft des Islams unter dem Kalifat (s)eines Anführers (Metin Kaplan) ist. Unter anderem wird das Recht des Volkes, die Staatsgewalt durch Abstimmung zu wählen sowie das Recht auf Bildung einer parlamentarischen Opposition durch diese Weltanschauung beschnitten. Damit verfolgt der Kalifatsstaat Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und erfüllt die Voraussetzungen für eine Beobachtung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. Ursprung und Entwicklungen Der Kalifatsstaat ging 1994 aus dem Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e. V. Köln (ICCB) hervor. Diesen Verein hatte der als "Khomeini von Köln" bekannt gewordene Cemaleddin Kaplan 1984 gegründet. Nachdem sich Cemaleddin Kaplan 1994 zum Kalifen der Muslime erklärt hatte, nannte sich der ICCB fortan Kalifatsstaat (Hilafet Devleti). Das Ziel des 1995 verstorbenen Cemaleddin Kaplan, einen revolutionär-islamistischen Umsturz in der Türkei herbeizuführen, behielt auch sein Sohn und Nachfolger Metin Kaplan bei. Die Weltherrschaft des Islams mit Gründung eines Kalifates unter Anführung des Kalifen Metin Kaplan, oder seines "rechtmäßigen" Nachfolgers, unter Einführung der Scharia ist das Ziel der Anhängerschaft. Nach dem Verbot der Organisation im Dezember 2001 gab es intensive juristische Auseinandersetzungen um den Ver107 bleib von Metin Kaplan in Deutschland. Im Oktober 2004 wurde er schließlich in die Türkei abgeschoben, wo eine lebenslange Haftstrafe gegen ihn verhängt wurde. Im November 2016 wurde Kaplan überraschend vorzeitig aus der Haft entlassen und lebt seitdem weiterhin in der Türkei. Das Verbot führte in Niedersachsen zu einer Schwächung der Organisation. Allein der Verlust der Vereinsräumlichkeiten stellte zeitweise ein erhebliches logistisches Problem dar. Teilweise trafen sich ehemalige Mitglieder des Kalifatsstaats und ihre Familien, überwiegend zu den Freitagsgebeten, in Privatwohnungen bzw. neu angemieteten Unterkünften. Insgesamt ließ sich über Jahre eine Zurückhaltung der Anhänger des Kalifatsstaats feststellen, was insbesondere auf polizeiliche Kontrollen und Maßnahmen sowie die Angst, möglicherweise selbst abgeschoben zu werden, zurückzuführen war. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Aufgrund der nachlassenden Relevanz in Niedersachsen wurde die Organisation Kalifatsstaat seit dem Jahr 2009, im Gegensatz zu den Vorjahren, in den Niedersächsischen Verfassungsschutzberichten nicht mehr erwähnt. In letzter Zeit sind Teile der Anhängerschaft, wie im Folgenden dargestellt, trotz des Verbots wieder stärker aktiv. Insbesondere die jüngere Anhängerschaft zeigt Aktivitäten und sucht, bereits mit einer radikalen Ideologie vertraut, auch nach moderneren Ausdrucksformen. In Niedersachsen sind Strukturen des Kalifatsstaats insbesondere in den Bereichen Göttingen, Osnabrück und Salzgitter festzustellen. Ideologisch zeigen sich diese häufig nicht deutlich nach außen und sind somit als Kalifatsstaatstrukturen schwer wahrnehmbar. Aufgrund fortschreitenden Alters und Erkrankung verliert Metin Kaplan trotz seiner Haftentlassung an Einflussmöglichkeiten in Deutschland. Allerdings lassen sich große Schnittmengen zur salafistischen Ideologie und teilweise auch Abwanderungsbewegungen jüngerer Anhänger in den Bereich des Salafismus auch in Niedersachsen beobachten. Die niedersächsische Kalifatsstaatszene ist zurückliegend sowohl durch die Anwendung und Vorbereitung von Gewalt, als auch aufgrund einer hohen ideologischen Ausstrahlung durch die Ausrichtung von Veranstaltungen und ihrer Internetpräsenz aufgefallen. Im April 2017 wurde ein 22-jähriger nigerianischer Staatsangehöriger sowie im Juli 2017 ein 27-jähriger algerischer Staatsangehöriger, die beide der örtlichen Kalifatsstaat-Szene zugerechnet wurden, nach SS 58a AufenthG abgeschoben. Das Bundesverwaltungsgericht sah in seinem Urteil vom 22.08.2017 aufgrund der längeren Zugehörigkeit zur radikal-islamistischen Szene, der offenkundigen Sympathien für den IS und der mehrfachen Ankündigung von Gewalttaten unter Einsatz von Waffen eine akute Bedrohungslage als gegeben an. 126 Im Laufe ihrer Ideologisierung entwickelten beide Gefährder zunehmend auch Sympathien für die jihadistische Interpretation des islamischen Glaubens und für die Terrororganisation Islamischer Staat. Ihr Radikalisierungsverlauf macht deutlich, wie fließend die Übergänge von der Ideologie des Kalifatsstaats zum Jihadismus sind, da auch der Kalifatsstaatideologie eine Gewaltkomponente immanent ist. Die Anhänger des Kalifatsstaats verbreiteten ihre teilweise antidemokratischen Botschaften über Homepages, soziale Medien oder YouTubebzw. Twitter-Kanäle. So nahm der Kalifatsstaat im Jahr 2018 mit einer medialen Dauerpräsenz im Internet maßgeblichen Einfluss auf die islamistische Szene und erreicht ein breites Personenspektrum. Maßgeblich für die Szene ist aktuell insbesondere eine Internetplattform, auf der regelmäßig Videos zu verschiedenen Themen und Fragestellungen eingestellt werden, die teilweise Schulungscharakter aufweisen. In einem Artikel aus August 2017 legen die Hauptakteure der Plattform ihre Grundüberzeugungen dar. Dabei machen sie deutlich, dass das vordringliche Ziel der Kalifatsstaatanhänger die Errichtung eines eigenen Kalifats ist: "Die Vorstellung ist dabei in der ganzen islamischen Welt eine Herrschaft des Islams wieder zurück zu bekommen, welche über das alltägliche Leben herrscht, indem der Koran das Grundgesetz, die Scharia das Rechtssystem und der Islam zum Staat wird. Mit anderen Worten: Ein Kalifat nach dem Muster und Verständnis des Propheten Mohammed (Frieden und Segen auf ihn)." (Internetseite des Kalifatsstaat, 05.08.2017) Bereits seit 2016 kann auf der genannten Internetplattform das Plakat "Das Territorium vom Kalifatsstaat" heruntergeladen werden. Durch diese Weltkarte werden die eigenen Territorialansprüche deutlich gemacht und veranschaulicht, wie sich die Kalifatsstaatanhänger eine neue bzw. ihre "Aufteilung der Welt" einschließlich der Staatsund Regierungsform vorstellen. Weiterhin besteht die Möglichkeit über die Internetseite Artikel wie "Tauhid Fahnen" und "Tauhid Tischflaggen" zu 126 Verfassungsschutzbericht 2017, Seiten 210 und 216. 108 bestellen. Die Flagge weist durch ihre grüne Grundfarbe und das aufgedruckte Glaubensbekenntnis zwar eine optische Nähe zur verbotenen Kalifatsstaatflagge auf, ihre Nutzung ist jedoch durch den fehlenden direkten Bezug zur Organisation Kalifatsstaat nicht verboten. 4.10 Hizb Allah (Partei Gottes) Sitz / Verbreitung Beirut Generalsekretär Hassan Nasrallah Mitglieder/Anhänger: Bund: 1050 Niedersachsen: 150 Publikation Al-Ahd (Die Verpflichtung) Kurzportrait /Ziele: Für die schiitische Gemeinschaft fordert die mit Hilfe der Islamischen Republik Iran gegründete Hizb Allah die Anwendung der islamischen Rechtsordnung der Scharia.127 Außerdem bestreitet die Hizb Allah das Existenzrecht des Staates Israel und bekämpft ihn mit terroristischen Mitteln. In Deutschland pflegen die Anhänger der Hizb Allah den organisatorischen und ideologischen Zusammenhalt u. a. in örtlichen Moscheevereinen, die sich in erster Linie durch Spendengelder finanzieren. Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Die libanesisch-schiitische Organisation Hizb Allah (Partei Gottes) bekämpft mit terroristischen Mitteln den Staat Israel, richtet ihre Propaganda aber auch gegen westliche Institutionen. Mit diesem Bestreben richtet sich die Hizb Allah gegen den Gedanken der Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 9 Abs. 2 und 26 Abs. 1 GG) und wird daher nach SS 3 Abs. 1 Nr. 4 NVerfSchG beobachtet. Im Juli 2013 setzte die Europäische Union den militärischen Arm der Hizb Allah (al-muqawama al-islamiya - Islamischer Widerstand) auf die Liste der terroristischen Organisationen. Weiterhin verfolgt die Hizb Allah durch die Propagierung der Scharia als Grundlage ihres Gesellschaftsmodells Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. Ursprung und Entwicklung Die "Partei" Hizb Allah wurde 1982 unter maßgeblicher Steuerung der Islamischen Republik Iran als Vertretung des radikalsten Teils der libanesischen Schiitengemeinde gegründet. Vorbild für die Hizb Allah ist der revolutionäre Iran; die Lehren des iranischen Revolutionsführers Khomeini gelten als richtungsweisend. Der Libanon-Krieg im Sommer 2006 führte zu einer bis heute andauernden Popularität der Hizb Allah innerhalb der schiitischen Bevölkerung des Libanons. 2009 stellte der Generalsekretär der Hizb Allah, Hassan Nasrallah, ein neues politisches Strategiepapier vor, auf dessen Grundlage die Hizb Allah sich von einer Widerstandsgruppe hin zu einer politisch eigenständig agierenden Partei in der libanesischen Politik wandeln sollte und in dem weder die Rede ist von der Errichtung eines "Islamischen Staates" (nach dem Vorbild des Irans), noch von der weltweiten Verbreitung der Revolutionstheorie. Dennoch fühlt sich die Hizb Allah auch weiterhin den Konzepten des Ayatollah Khomeini verpflichtet. Dies bezieht sich insbesondere auf die Vorstellung des Konzepts der "wilayat al-faqih", das einen konstitutionellen Gottesstaat mit herrschendem Klerus im Libanon vorsieht. Ihren politischen Einfluss stützt die schiitische Organisation wie andere islamistische Organisationen auch auf die soziale und karitative Betreuung ihrer Anhängerschaft. Dieses umfassende Betreuungssystem hatte die Hizb Allah mit finanzieller Unterstützung des Irans aufbauen können. Im Emblem der Hizb Allah kommt die politische Ausrichtung zum Ausdruck. Es zeigt in arabischer Schrift den Namen der Organisation. Eine aus dem Schriftzug erwachsende Faust hält eine Kalaschnikow, über der das Koranzitat "Die auf Gottes Seite stehen, werden Sieger sein" steht. Dies kann aber auch politisch als "Die Hizb Allah wird Sieger sein" gelesen werden. Die Unterzeile unter diesem Signet verweist auf die politische Zielrichtung: "Islamische Revolution im Libanon!" 127 Zur Scharia siehe Kapitel 4.2. 109 Die Hizb Allah in Deutschland und in Niedersachsen Die Hizb Allah ist global wie auch in Deutschland Teil eines Geflechts schiitisch-islamistischer Organisationen, das stark unter dem Einfluss der Islamischen Republik Iran steht. Dabei entstehen häufig Berührungspunkte zwischen Vereinen, die der Hizb Allah zuzurechnen sind und solchen, die dem weiteren schiitisch-islamistischen Spektrum angehören. Auch in Niedersachsen besuchen mitunter Angehörige verschiedener Vereine die gleichen Moscheen. Ungeachtet einer gewissen Sympathie in Teilen der hier lebenden schiitischen Libanesen für die politischen und ideologischen Ziele der Hizb Allah, tritt diese Organisation in der deutschen Öffentlichkeit kaum mit Aktivitäten in Erscheinung. Veranstaltungen, für die bundesweit geworben werden, haben in der Regel nur geringen Zulauf. Dennoch darf das Mobilisierungspotenzial der Hizb Allah in Deutschland nicht unterschätzt werden. In Niedersachsen sind Anhänger und Sympathisanten der Hizb Allah in mehreren Vereinen organisiert, die die Pflege und Verbreitung der libanesischen Kultur und die Ausübung ihrer Religion als Zweck und Ziel in der Satzung angegeben haben, so u. a. in Hannover, Osnabrück, Uelzen und in Südniedersachsen. Aktivitäten sind auch im niedersächsischen Umland Bremens zu beobachten. Die Vereine finanzieren sich hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge und Spendensammlungen. Die Anbindung an die Hizb Allah erfolgt über Funktionäre, die aus dem Libanon immer wieder zu herausragenden Anlässen anreisen, wie z. B. dem Jahrestag des Abzugs der israelischen Armee aus dem Südlibanon oder zu hohen muslimischen Feiertagen. Von zentraler Bedeutung für die schiitisch geprägte Islamistenszene in Deutschland ist der sogenannte Al-Quds 128-Tag. Dieser gilt in der Islamischen Republik Iran als gesetzlicher Feiertag und soll den Wunsch nach der "Befreiung Palästinas" zum Ausdruck bringen. In Deutschland finden seit den 1980er Jahren Veranstaltungen zum Quds-Tag statt. Diesen deutlich gegen Israel gerichteten Aktivitäten wird mitunter ein antisemitischer Akzent unterstellt. Am 09.06.2018 zog ein Demonstrationszug mit mehr als doppelt so vielen Teilnehmern (1.600) wie in den beiden Jahren zuvor durch Berlin. Ursächlich für den großen Zustrom dürfte die aufgeheizte politische Debatte, u. a. über die Verlegung der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Israel nach Jerusalem, gewesen sein. Unter den Demonstranten befanden sich auch aus Niedersachsen Angereiste. Die Demonstration verlief weitgehend störungsfrei. Die erlassenen Auflagen des Landes Berlin, die u. a. das Zeigen oder Tragen von Symbolen der Hizb Allah verboten, wurden weitgehend eingehalten. Es gab jedoch antizionistische bzw. antiisraelische Parolen ("Boycott Apartheid Israel"). Wie schon 2016 und 2017 wurde auch in Frankfurt anlässlich des Quds-Tages demonstriert. Ebenfalls am 09.06.2018 versammelten sich dort unter dem Motto "Gegen die Ernennung von Jerusalem als Hauptstadt Israels und Verlegung von US-Botschaft nach Jerusalem" etwa 400 Personen. Im Vorfeld der Demonstration hatte die Polizei einige Plakate mit Hizb Allah-Bezug beanstandet und deren Mitführung untersagt. Auch diese Demonstration verlief ansonsten störungsfrei. 128 Der arabische Begriff "Al-Quds" bedeutet übersetzt Jerusalem. 110 Extremismus m it A usl a nds bez ug 111 5.1 Mitglieder-Potenzial Mitglieder-/Anhänger-Potenzial extremistischer Organisationen mit 2017 2018 Auslandsbezug Bundesrepublik Deutschland Extrem nationalistische Gruppen 11.500 11.500 PKK 14.500 14.500 Sonstige linksextremistische Gruppen 4.550 4.550 Summe 30.550 30.550 Mitglieder-/Anhänger-Potenzial extremistischer Organisationen mit 2017 2018 Auslandsbezug Niedersachsen Extrem nationalistische Gruppen 700 700 PKK 1.600 1.600 Sonstige linksextremistische Gruppen 200 200 Summe 2.500 2.500 5.2 Einführung Unter der Bezeichnung "Extremismus mit Auslandsbezug" werden in Niedersachsen alle weiteren Erscheinungsformen des Extremismus zusammengefasst, die einen starken Bezug zum Ausland aufweisen, ohne im Zusammenhang mit islamistischen Ideologien zu stehen. Der Extremismus mit Auslandsbezug ist geprägt von einer Vielzahl von Gruppierungen unterschiedlicher Organisationsstruktur und Größe. Im Unterschied zum Islamismus liegt die Zielsetzung dieser Gruppen überwiegend in der Durchsetzung linksextremistischer, separatistischer oder nationalistischer bzw. rassistischer Vorstellungen, die regelmäßig auf radikale Veränderungen der politischen Verhältnisse in den Heimatregionen abzielen. Die Situation im Herkunftsland ist dabei richtungsweisend für die Intensität des Auftretens und auch das Militanzniveau in Deutschland. Türkische und kurdische Gruppierungen bilden in Niedersachsen den Schwerpunkt der Beobachtung. Die in Deutschland agierenden Gruppierungen werden i. d. R. durch politisch-strategische Vorgaben aus dem Heimatland gesteuert. Deutschland wird dabei in erster Linie als sicherer Rückzugsraum betrachtet, in dem Geld gesammelt, rekrutiert, mobilisiert und propagiert werden kann und von dem aus gewaltsame Aktionen im eigentlichen Bezugsland vorbereitet werden können. Vereinzelt ist auch mit gewalttätigen Aktionen in Deutschland zu rechnen. Die Propaganda für die jeweilige politische Vorstellung und Mobilisierungsaktionen etwa für Demonstrationen gehen dabei Hand in Hand und werden zunehmend über das Internet verbreitet. Soziale Netzwerke und Messenger-Apps dienen darüber hinaus der Gewinnung neuer Sympathisanten und Mitglieder. Auch Konflikte zwischen den rivalisierenden Gruppierungen treten in Deutschland auf und werden sowohl durch Propaganda als auch durch Gewaltanwendung sichtbar. Nach den Verfassungsschutzgesetzen des Bundes und der Länder fallen unter Extremismus mit Auslandsbezug daher nichtislamistische, aber extremistische Aktivitäten von Personen, wenn in Deutschland entsprechende politische Auseinandersetzungen mit Gewalt ausgetragen werden und dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet wird, diese sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung wenden, 112 vom Bundesgebiet ausgehende Gewaltaktionen in anderen Staaten durchgeführt oder vorbereitet und dadurch auswärtige Belange der Bundesrepublik gefährdet werden oder Bestrebungen verfolgt werden, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind. 5.3 Aktuelle Entwicklungen im Extremismus mit Auslandsbezug Der Extremismus mit Auslandsbezug in Niedersachsen wurde auch im Jahr 2018 durch die Aktivitäten der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) dominiert. Die Hoffnung der PKK auf Streichung von der EU-Terrorliste und eine Aufhebung des Betätigungsverbots in Deutschland aufgrund ihres Einsatzes für die Anti-IS-Koalition in Syrien und im Irak ist mit der Eskalation in der Türkei und Nordsyrien geschwunden. Große Empörung und damit auch Mobilisierung löste das militärische Vorgehen der Türkei in der nordsyrischen und überwiegend kurdisch besiedelten Region Afrin ("Operation Olivenzweig") aus. Als Reaktion auf das Vorgehen der Türkei in der Region Afrin fanden deutschlandweit ab dem 20. bzw. 21.01.2018 nahezu täglich Kundgebungen statt. Bis Ende Mai 2018 wurden über 1.300, in Niedersachsen annähernd 170 Veranstaltungen durchgeführt. Neben den Protestkundgebungen wurden auch militante Aktionen gegen türkische und deutsche Einrichtungen verübt. Zum Ende des Jahres 2018 kündigte der türkische Staatspräsident Erdogan eine weitere Offensive des türkischen Militärs gegen die kurdischen "Volksverteidigungseinheiten" (YPG)129 an. Spätestens mit Beginn der angekündigten Militäroffensive wird auch in Deutschland, wie bereits zu Beginn des Jahres 2018, mit einer erneuten Protestwelle seitens der PKKAnhänger zu rechnen sein. Die Politik des türkischen Präsidenten Erdogan emotionalisiert vor allem die PKK-Jugend, die den Protest in die deutsche Öffentlichkeit trägt. Neben der PKK unterliegen weitere extremistische Organisationen u. a. mit Türkeibezug der Beobachtung durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz. So tritt die türkisch nationalistische "Ülkücü" (Idealisten-) Bewegung mit einer nach westeuropäischem Rechtsverständnis rassistischen Ideologie als absoluter Gegenpol zu den von "Ülkücü" als separatistisch empfundenen ethnischen Minderheiten in der Türkei auch in Deutschland in Erscheinung. Der größte "Ülkücü"-Dachverband in Deutschland ist die "Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e. V." (ADÜTDF, "Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu"), die als Auslandsvertretung der extrem nationalistischen türkischen MHP ("Partei der Nationalistischen Bewegung") zu sehen ist. Auch wenn sich die ADÜTDF in der Außendarstellung um ein gesetzeskonformes Verhalten bemüht und Integrationswillen vorgibt, ist sie Träger und Verbreiter einer Ideologie türkischer Überlegenheit. Das von ihr vertretene Weltbild verstößt gegen den im Grundgesetz verankerten Schutz der Menschenwürde sowie den Gleichheitsgrundsatz. Aktive Vereine der ADÜTDF sind in Braunschweig, Hannover, Osnabrück und Salzgitter bekannt. Die Ideologie der "Ülkücü"-Bewegung ist auch in den nicht organisierten Bereichen der türkischstämmigen Bevölkerung präsent, zunehmend bei jugendlichen Anhängern über die sozialen Medien. In dem Empfinden einer ständigen Bedrohung der Türkei wird allen möglichen Gruppen, vor allem auch den Juden, die Zusammenarbeit mit den Feinden der Türkei vorgeworfen. Trotz wachsender Spannungen zwischen Anhängern der "Ülkücü"-Bewegung und PKK-Anhängern waren 2018 keine erheblichen Eskalationen in Deutschland zu verzeichnen. Aufgrund der emotionalisierten Lage im Zusammenhang mit dem militärischen Vorgehen der Türkei in der Region Afrin gab es zwischen diesen zwei Gruppierungen einige verbale und in Einzelfällen auch handgreifliche Auseinandersetzungen. Inwieweit sich die Spannungen zwischen Anhängern der "Ülkücü"-Bewegung und PKK-Anhängern verstärken können, hängt in erster Linie von den Entwicklungen in der Türkei und in den kurdisch besiedelten Gebieten in Nordsyrien und dem Nordirak ab. Nationalistische/rechtsextremistische Türken haben als Folge des Putschversuchs in der Türkei am 15.07.2016 stärker das staatlich vorgegebene Feindbild "Gülen-Bewegung" angenommen. 129 Bei der YPG handelt es sich um den militärischen Arm der syrischen PKK-Schwesterorganisation "Partei der Demokratischen Union" PYD. 113 Die linksextremistische Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (Devrimci Halk Kurtulus Tartisi Cephesi, DHKP-C) kämpft für die proletarische Revolution und die Umwandlung des türkischen Staates in eine marxistisch-leninistische Diktatur. Bei Attentaten, die seit Gründung der DHKP-C (1994) begangen wurden, kamen nach Angaben türkischer Stellen über 200 Menschen ums Leben. In Deutschland wurde die DHKP-C 1998 verboten, seit 2002 wird sie von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung gelistet. Trotz des Verbots agiert die DHKP-C in Deutschland und nutzt die Popularität der Musikgruppe "Grup Yorum", um ihre Anhängerinnen und Anhänger zu mobilisieren und ideologisch im Sinne der DHKP-C zu indoktrinieren. Am 27.01.2018 fand in Hildesheim ein Konzert der "Grup Yorum" vor etwa 500 Zuschauenden statt. Ebenfalls aktiv sind die türkische Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (Marksist Leninist Komünist Partisi, MLKP) sowie die Kommunistische Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten" (Türkiye Komünist Partisi/Marksist Leninist, TKP/ML). Beide Organisationen bekennen sich zum revolutionären Marxismus-Leninismus und fordern die Zerschlagung des türkischen Staatswesens. Mitglieder der MLKP sind im syrischen Bürgerkrieg im Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat im Einsatz, mehrere MLKP-Mitglieder kamen dabei ums Leben. 5.4 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Weitere Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans (KADEK) / Volkskongress Kurdistans Bezeichnungen (KONGRA GEL) / Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan (KKK) / Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans (KCK) Sitz / Verbreitung Nord-Irak, Türkei, Syrien Gründung / Bestehen seit 1978 in der Türkei Leitung Abdullah Öcalan Mitglieder / Anhänger Bund: 14.500 Niedersachsen: 1.600 Publikationen Yeni Özgür Politika (Neue Freiheit Politik) (werktäglich) Serxwebun (Unabhängigkeit) (monatlich) Sterka Ciwan (Stern der Jugend) vormals Ciwanen Azad (Freie Jugend) (monatlich) Sender u. a. Med Nuce TV Kurzportrait / Ziele Die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) wurde 1978 von Abdullah Öcalan in der Türkei gegründet. Ursprünglich durch marxistisch-leninistische Programmatik geprägt, vertritt die PKK heute eine kurdisch-nationalistische Ideologie. Sie propagiert die Etablierung einer nichtstaatlichen und länderübergreifenden, demokratischen Selbstverwaltung der Kurden unter Beachtung existierender Grenzen auf türkischem, teilweise auch auf iranischem, irakischem, syrischem und armenischem Gebiet. Das Ausrufen der "Demokratischen Autonomie" in den drei syrisch-kurdischen Kantonen Afrin, Cizre und Kobane im Jahr 2014 unter Federführung ihrer syrischen Schwesterorganisation "Partei der Demokratischen Union" (PYD) war für die PKK ein eminent wichtiger Schritt auf dem Weg zu dem von ihr angestrebten, nationale Grenzen überschreitenden "Kurdistan". Die PKK kämpft in der Türkei seit dem Jahr 1984 mit ihrem militärischen Arm, den Volksverteidigungseinheiten (HPG). Zunächst richtete sich der bewaffnete Kampf dieser PKK-Guerilla gegen türkische Gendarmerieund Militäreinheiten. In den Folgejahren bekämpfte die PKK aber auch Teile der kurdischen Bevölkerung 114 in der Türkei und u. a. auch in Deutschland, wenn diese sich ihrer Programmatik und ihrem Alleinvertretungsanspruch widersetzten. Seit Verkündung des "Friedenskurses" im Jahr 1999 vollzog die PKK zahlreiche Umstrukturierungen. Auf unterschiedliche Weise wollte sie damit ihre politische Neuausrichtung nach außen dokumentieren und sich vom Makel einer Terrororganisation befreien. Entsprechend benannte sie sich im Jahr 2002 in Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans (KADEK) und im Jahr 2003 in Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) um. Ab dem Jahr 2005 trat die PKK unter der Bezeichnung Gemeinschaften der Kommunen in Kurdistan (KKK) und seit dem Jahr 2007 unter Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans (KCK) auf. Die neuen Namen finden zwar Verwendung, sind in der Anhängerschaft aber eher wenig populär. Trotz der zahlreichen Umbenennungen der PKK gilt Abdullah Öcalan als wichtigste Führungsperson der Organisation. Am 15.02.1999 wurde Öcalan in Nairobi (Kenia) verhaftet und anschließend in der Türkei wegen Hochverrats zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Aus dem Gefängnis heraus beeinflusst er die PKK immer noch maßgeblich aufgrund des um ihn betriebenen unangefochtenen Personenkults. Das Bundesministerium des Innern (BMI) erließ mit Verfügung vom 22.11.1993 ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot für die PKK einschließlich deren Teilorganisation Nationale Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) im Geltungsbereich des Vereinsgesetzes. Das Verbot ist bestandskräftig. Das Betätigungsverbot umfasst auch die Organisationen KADEK, KONGRA GEL, KKK und KCK. Nach einem Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 02.05.2002 wurde die PKK in die Liste terroristischer Organisationen ("EU-Terrorliste") aufgenommen. Finanzierung Die Beschaffung von Geld ist nach wie vor eine der Hauptaktivitäten der PKK in Deutschland. Der Propagandaapparat, wie z. B. die Fernsehsender oder die Publikationen, muss ebenso finanziert werden wie die politischen Kampagnen, die Unterorganisationen und die Guerilla-Armee. Hierzu dient vor allem die jährlich stattfindende Spendenkampagne. Überdies werden Einkünfte auch durch Mitgliedsbeiträge, den Verkauf von Zeitschriften und den Erlös aus dem Verkauf von Eintrittskarten zu Großveranstaltungen erzielt. Im Jahr 2018 lag der Ertrag allein in Deutschland - wie in den letzten Jahren - bei mehreren Millionen Euro. Die Spendenbereitschaft der mit der PKK sympathisierenden kurdischen Bevölkerung in Deutschland ist auch in diesem Jahr aufgrund der aktuellen Situation in der Türkei, in Syrien und im Nordirak noch einmal gewachsen. Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit In der Türkei verfolgt die PKK ihre Ziele seit 1984 bis heute mit Waffengewalt. Dies zeigen die bis in das Jahr 2018 andauernden Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und der PKK-Guerilla sowie terroristische Anschläge in der Türkei. Auch Deutschland war Anfang der 1990er Jahre zum Schauplatz erheblicher Gewalttaten der PKK geworden. Überfälle und Brandanschläge auf türkische diplomatische Vertretungen, türkische Banken und Reisebüros sowie Geschäfte, Gaststätten und Vereinslokale erfolgten häufig und zum Teil sogar bundesweit im Rahmen konzertierter Aktionen. Propaganda, Rekrutierungen und Finanzierung über Spendeneintreibung sind hierfür entscheidende Vorbereitungshandlungen, die in ganz Europa und damit auch in Deutschland kontinuierlich bis heute vorangetrieben werden. Als Reaktion auf die Gewalttaten in den 1990er Jahren erfolgte 1993 das Betätigungsverbot in Deutschland. Mittlerweile setzt die PKK im Rahmen einer Doppelstrategie zwar weiterhin in der Türkei auf Waffengewalt, Deutschland jedoch dient überwiegend als Rückzugsraum. Hier werden Geldmittel gesammelt, für die Parteiarbeit und die Guerilla rekrutiert sowie Propaganda betrieben. Trotz allem zeigt sich die Organisation nach wie vor grundsätzlich bereit, militante Aktionen ihrer Anhänger in Deutschland zumindest zu billigen. Zu nennen sind hier z. B. Auseinandersetzungen mit nationalistischen türkischen Gruppen oder Propagandaaktionen, die aufgrund großer Emotionalisierung in Widerstandshandlungen gegen die Polizei ausufern. Damit gefährdet die Organisation weiterhin die innere Sicherheit und auch auswärtige 115 Belange der Bundesrepublik Deutschland und erfüllt damit die Voraussetzungen für ihre Beobachtung (SS 3 Abs. 1 Nr. 1 und 3 NVerfSchG). Organisatorische Strukturen Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft Kurdistans in Europa (Kongreya Civaken Demokratik en Kurdistanyen li Ewropa) Der Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft Kurdistans in Europa (KCDK-E) bildet die PKK-Europaführung, in die auch die Koordination der kurdisch-demokratischen Gesellschaft in Europa (Civata Demokratik Kurdistan, CDK) als politischer Arm der PKK integriert ist. Die CDK unterliegt in Deutschland ebenfalls dem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot. Die Organisation unterhält ein verzweigtes Netz verdeckt handelnder Funktionäre, die Anordnungen und Vorgaben der Organisationsspitze an die nachgeordneten Hierarchieebenen zur Umsetzung weitergeben. An der Spitze dieser hierarchischen Strukturen stehen Funktionäre, die in der Regel von der Europaleitung der Organisation für einen begrenzten Zeitraum eingesetzt werden. Demokratisches Kurdisches Gesellschaftszentrum Deutschlands Für die Umsetzung von Vorgaben der Führungsspitze und den Informationsfluss zur Basis bedient sich die Organisation überwiegend der örtlichen Vereine in Deutschland. Diese dienen den PKK-Anhängern als Treffpunkte und Anlaufstellen. Deutschlandweit gehören ca. 45 kurdische Ortsvereine dem der PKK nahestehende Demokratischen Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland e. V. (Navenda Civaka Demokratik a Kurden le Almanya, NAV-DEM e. V.) aus Düsseldorf an. NAV-DEM e. V. als deutscher Dachverband ist eingebettet in die in Belgien ansässige europäische Dachorganisation KCDK-E. NAV-DEM e. V. initiiert regelmäßig über seine Ortsvereine öffentlichkeitswirksame Aktionen, die sich jeweils auf aktuelle Geschehnisse oder bestimmte Jahrestage, etwa den Gründungstag der PKK, beziehen. NAV-DEM e. V. ist nicht vom PKK-Betätigungsverbot betroffen. In Niedersachsen existieren NAV-DEM-Vereine z. B. in Aurich, Hannover, Hildesheim, Lohne, Osnabrück, Peine, Salzgitter, Stade und Wolfsburg. NAV-DEM e. V. organisierte mit Hilfe der Ortsvereine auch 2018 zahlreiche Veranstaltungen (z. B. Newroz Feierlichkeiten in Hannover, s. u.). Jugendorganisation Die PKK-Jugendorganisation Ciwanen Azad (CA) wurde auf einer europaweiten Jugendversammlung im April 2013 in Troisdorf (NRW) als europäischer Dachverband der PKK-Jugend gegründet. Der Dachverband soll als legaler Verband fungieren und steht dabei neben der viel älteren Jugendorganisation Komalen Ciwan (KC). Beide Organisationen umfassen denselben Personenkreis. Der CA sollen ausschließlich positive Schlagzeilen zugeschrieben werden, KC tritt in Aktion, wenn Negatives öffentlich wird. Der CA ist das Mazlum-Dogan Jugend-, Kulturund Sportfestival zuzurechnen, das in diesem Jahr am 14.07.2018 unter dem Motto "Erhebt euch gegen den Faschismus und befreit den Führer!" in Den Haag (Niederlande) stattfand. Die Propagandaveranstaltung erinnert an den gleichnamigen Funktionär der PKK, der sich 1982 in türkischer Haft das Leben nahm und seitdem als Märtyrer verehrt wird. Zur alljährlichen Veranstaltung gehören neben sportlichen Wettkämpfen und einem kulturellen Rahmenprogramm auch politische Redebeiträge. Die Ausrichtung sportlicher Wettkämpfe hat in der PKK Tradition. Mit derartigen Veranstaltungen versucht die PKK in erster Linie, ihre jugendlichen Anhänger stärker an sich zu binden und weitere Jugendliche für die Organisation zu interessieren. Aus Niedersachsen reisten Teilnehmer mit Reisebussen zur Veranstaltung nach Den Haag. Insgesamt hat sich die Teilnehmerzahl im oberen dreistelligen Bereich bewegt. In der Woche vor dem 26. Internationalen Kurdischen Kulturfestival sollte der traditionelle "Lange Marsch" der PKK-Jugend am 02.09.2018 in Dortmund beginnen und über die Stationen in Bochum, Gelsenkirchen, Essen, Duisburg und Düsseldorf in Dinslaken enden. Bereits nach wenigen Stunden kam es jedoch zu Ausschreitungen, in deren Folge die Veranstaltung von der Polizei aufgelöst wurde. Auch für alle angemeldeten weiteren Aktionstage erging eine Auflösungsverfügung. Als Reaktion darauf fanden an den aufgeführten Stationen mehrere Ersatzveranstaltungen bzw. Spontankundgebungen statt. Die staatlichen Handlungen wurden als Teil internationaler Repression gegen das kurdische Volk kritisiert, Zuwiderhandlungen gegen entsprechende Verbote als Teil des kurdischen Freiheitskampfes beschrieben. 116 Am 21.10.2018 wurde ein neuer europaweiter Dachverband jugendlicher PKK-Anhänger namens Tevgera Ciwanen Soresger (Bewegung der revolutionären Jugend, TCS) gegründet. An dem zentralen Gründungskongress in Bergisch Gladbach (Nordrhein-Westfalen) unter dem Motto "Organisiere und befreie dich mit der Philosophie des Volksführers Öcalan" beteiligten sich laut Angaben der PKK-nahen Tageszeitung Yeni Özgür Politika etwa 600 Jugendliche. 130 In den Folgetagen gab es mehrere öffentlichkeitswirksame Aktionen, die durch die neugegründete Jugendorganisation initiiert beziehungsweise unter Nennung ihres Namens durchgeführt wurden, u.a. am 23.10.2018 in Berlin und Köln gegen die Isolationshaft Abdullah Öcalans. Ob die neugegründete TCS den bisherigen europäischen Dachverband der PKK-Jugend CA ablöst oder parallel bestehen bleibt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend bewertet werden. Sonstige Massenorganisationen Weitere PKK-nahe Massenorganisationen verfolgen das Ziel, den Einfluss der PKK in möglichst allen Segmenten der kurdisch stämmigen Gemeinschaft zu verankern. Nicht zuletzt richtet sich das Augenmerk auf Gruppen, die als gesellschaftliche Multiplikatoren wirken bzw. in Zukunft wirken könnten. Entsprechend fungieren die Union der kurdischen Lehrer (YMK), der Verband der Studierenden aus Kurdistan e. V. (YXK), die Union der Journalisten Kurdistans (YRK) sowie die Union der Juristen Kurdistans (YHK). In diesem Zusammenhang ist auch die Etablierung der Islamischen Gemeinde Kurdistans (CIK) als Versuch der Einflussnahme auf kurdischstämmige Muslime zu werten. Diese Organisationen sind auch in Niedersachsen aktiv. Reaktionen auf die Militäroperation der Türkei in der Region Afrin (Syrien) Die am 20.01.2018 begonnene türkische Militäroffensive "Operation Olivenzweig" in der syrischen Region Afrin (kurdisch: Efrin) führte zu einem erheblichen Emotionalisierungseffekt insbesondere bei Anhängern der PKK, zumal Staatspräsident Erdogan die Offensive mit scharfen Worten ankündigte und die völlige Zerstörung der kurdischen Stellungen als klares Ziel seiner militärischen Intervention ankündigte. Bei Afrin handelt es sich um einen von drei Kantonen im nordsyrischen Kurdengebiet, die von der PKK-Schwesterorganisation PYD und deren Miliz YPG im Wesentlichen dominiert wird. Afrin war ein symbolträchtiges Aushängeschild für die von der PKK angestrebte kurdische Autonomie in Nordsyrien. Bereits kurz nach den ersten Ankündigungen einer militärischen Intervention der Türkei in Afrin riefen NAV-DEM e. V. und KCDK-E zu Protesten auf. Daraufhin begannen PKK-Anhänger am Wochenende 20./21.01.2018 eine Protestreihe. Deutschlandweit fanden nahezu täglich, weitestgehend friedlich verlaufene Kundgebungen statt. Im gesamten Bundesgebiet wurden über 1.300, in Niedersachsen annähernd 170 Veranstaltungen mit bis zu 1.500 Teilnehmende - auch von Personen oder Organisationen ohne Bezüge zur PKK - durchgeführt. Eine Vielzahl der Versammlungen wurde im Vorfeld nicht angezeigt, sondern vielmehr als "Spontanversammlung" durchgeführt. Neben Protestveranstaltungen gab es in Deutschland auch eine Reihe von Sachbeschädigungen, Farbund Brandanschläge, die mit dem Konflikt in Verbindung gebracht werden konnten. Typische Anschlagsziele waren türkische Kulturvereine, Läden oder Cafes, Einrichtungen der Türkische Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB)131, türkische Moscheen sowie Gebäude der Parteien SPD und CDU, die als Regierungsparteien mit Rüstungsgeschäften mit der Türkei in Verbindung gebracht wurden. Die Anschläge wurden zum Teil der PKK zugerechnet und wiesen zudem Bezüge zum deutschen Linksextremismus auf. Einen Tag vor einer für den 09.02.2018 in Stadthagen angekündigten Demonstration gegen die Angriffe der türkischen Armee in Afrin erhielt die Redaktion der örtlichen Schaumburger Nachrichten eine Droh-E-Mail. In der E-Mail wurde angekündigt, dass "viele unschuldige Menschen dran glauben müssen", sollte die Kundgebung stattfinden. Bei der dann durchgeführten Demonstration mit 350 Teilnehmenden standen diesen bei einer spontanen Gegendemonstration rund 60 Erdogan-Befürworter gegenüber. Die Stimmung war in beiden Lagern aufgeheizt. Dass es keine Auseinandersetzungen gab, lag an einem Großaufgebot der Polizei. Am 11.03.2018 versammelten sich bis zu 600 Personen im Rahmen einer Spontandemonstration auf dem Bahnhofsvor130 Vgl. "Die kurdischen Jugendlichen riefen die Gründung der 'Tevgera Ciwanen Soresger' aus", in: YÖP vom 23.10.2018, S. 1 und 7. 131 Die DITIB arbeitet eng mit dem türkischen Präsidium für Religionsangelegenheiten (Diyanet) zusammen. Diyanet ist als höchste islamische Autorität offiziell dem türkischen Ministerpräsidialamt angegliedert und wird von der PKK als direkte Vertreterin des AKP-Regimes in Deutschland gesehen. 117 platz in Oldenburg, um wie schon am Abend zuvor gegen den Krieg in Afrin zu demonstrieren. In mitten der Menschenmenge übergoss sich eine Person augenscheinlich mit Benzin aus einer PET-Fasche und wollte sich anschließend mit einem Feuerzeug selbst entzünden. Dies konnte durch Demonstrationsteilnehmende verhindert werden. Bei der Person handelte es sich um einen jungen Mann, der eigenen Angaben zufolge mehrere Familienangehörige im Rahmen der türkischen Offensive auf Afrin verloren habe. In der Nacht zum 13.03.2018 zündeten mehrere Täter Brandsätze an zwei Geschäften türkischer Betreiber in Garbsen. Die Geschäfte wurden jedoch nur von außen beschädigt. Am 12.12.2018 begann der Prozess gegen vier tatverdächtige junge Männer (drei Syrer und ein Iraker) vor dem Landgericht Hannover. Newroz Feierlichkeiten in Hannover Mit dem kurdischen Neujahrsfest Newroz wird neben dem Beginn eines neuen Jahres der Frühlingsanfang gefeiert. Newroz wird auch als Fest des Widerstandes gegen Tyrannei und als Symbol für den kurdischen Freiheitskampf verstanden. Die PKK instrumentalisiert das traditionelle Fest, das sich in die von ihr propagierten Themen "Widerstand" und "Befreiungskampf" einfügt, um auf ihre politischen Anliegen aufmerksam zu machen und ein breites Spektrum kurdischer Volkszugehöriger anzusprechen. Anlässlich des Newroz-Festes plante NAV-DEM e. V. eine zentrale Großkundgebung am 17.03.2018 in Hannover. Nachdem die Versammlungsbehörde ein Verbot dieser Veranstaltung mit der Begründung, es handele sich um eine PKKgesteuerte Kundgebung, angekündigt hatte, wurde die Veranstaltung abgesagt. Daraufhin meldeten mehrere Personen, u. a. ein Bundestagsabgeordneter, eine weitere Veranstaltung an, welche ebenfalls durch die Versammlungsbehörde verboten wurde. Als Begründung führte sie an, dass die angemeldete Versammlung als Ersatzveranstaltung für die ursprünglich von NAV-DEM e. V. geplante Großkundgebung anzusehen sei und somit eine direkte Unterstützung der PKK darstelle. Dieser Bewertung folgte das Verwaltungsgericht Hannover in dem von den Veranstaltern angestrengten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht. Das Gericht bewertete das Verbot der geplanten Veranstaltung als voraussichtlich rechtswidrig. Letztlich nahmen etwa 11.000 Personen, darunter eine Vielzahl von Anhängern der PKK an der Versammlung unter dem Doppelmotto "Newroz heißt Widerstand - der Widerstand heißt Afrin / Biji Newroz - Biji Afrin" teil. Bis auf wenige Ausnahmen (Zeigen verbotener Symbole oder Skandieren verbotener Parolen der PKK) verlief die Veranstaltung ohne größere Zwischenfälle. Mit 11.000 Teilnehmenden wurde die Teilnehmerzahl der zentralen Veranstaltung des Vorjahres in Frankfurt a. M., die bei 30.000 Personen lag, weit unterschritten. Dies verwundert angesichts der hohen Emotionalisierung der PKK-Anhängerschaft anlässlich des militärischen Vorgehens der Türkei in Afrin. Ursachen hierfür könnten die schlechten Wetterbedingungen sowie die Verbotsbemühungen der Versammlungsbehörde im Vorfeld sein, die potentielle Veranstaltungsteilnehmer von einem Besuch abhielten. Durchsuchung der Räumlichkeiten des NAV-DEM Hannover e. V. Am 05.04.2018 wurde der Verein NAV-DEM - Demokratisches Gesellschaftszentrum der Kurdinnen und Kurden in Hannover e. V. aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Lüneburg von der Polizei Hannover durchsucht. Es bestand der Verdacht, dass die Räumlichkeiten des Vereins zur Lagerung von PKK-Propagandamaterial dienen. Außerdem sollten dort Materialien oder Aufzeichnungen gelagert worden sein, die zur Vorbereitung, Organisation und Durchführung von PKK-Märtyrergedenkveranstaltungen dienten. Die Auswertung der Asservate dauert derzeit noch an. Bereits während der Durchsuchung wurde auf einer PKK-nahen Facebook-Seite ein Aufruf zur Unterstützung am Vereinsheim festgestellt. Zum Ende des Einsatzes haben sich ca. 65 Personen vor dem Vereinsgebäude aufgehalten, die verbal ihren Unmut gegenüber den eingesetzten Polizeikräften äußerten. Als weitere Reaktion auf die Durchsuchung demonstrierten noch am selben Abend etwa 200 Personen gegen die polizeiliche Maßnahme. Strafverfahren gegen Funktionär der PKK Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 5 OJs 1/17) verurteilte am 23.03.2018 einen 43-jährigen Angeklagten türkischer Staatsangehörigkeit mit kurdischer Volkszugehörigkeit wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen 118 Vereinigung im Ausland gemäß SS 129 b Strafgesetzbuch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Der Senat sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zumindest in der Zeit von August 2014 bis Oktober 2016 Mitglied der PKK gewesen war und sich in einer herausgehobenen Stellung - als Leiter des PKK-Raumes Lohne und zeitweilig als Co-Vorsitzender des PKK-Gebietes Oldenburg - in Kenntnis der Ziele der PKK, ihrer Programmatik und Methoden an diesen beteiligt hat. Bewertung / Tendenzen / Ausblick Die Tätigkeit der PKK in Europa ist weiterhin auf die logistische, finanzielle und propagandistische Unterstützung des Kampfes in der Heimat (Türkei, Syrien und Nordirak) ausgerichtet. Die Beschaffung finanzieller Mittel für die Ausrüstung und Bewaffnung des militärischen Arms, für die Unterhaltung des Parteiapparates und seiner medialen Plattformen sowie die Parteiaktivitäten bildet daher in Europa und insbesondere in Deutschland auf allen Organisationsebenen einen Schwerpunkt. Die Lage der Kurden in der Türkei, den kurdischen Gebieten im Irak und in Syrien sowie die unklare Situation des inhaftierten Öcalan aufgrund einer Kontaktsperre132 haben seit langem Einfluss auf die Sicherheitslage in Deutschland. Die hoch emotionalen Protestaktionen zeigen, wie unmittelbar der Konflikt in den dortigen Regionen von den Kurden auch in Deutschland wahrgenommen und bewertet wird. Das künftige Verhalten der PKK-Anhänger hängt daher ganz wesentlich von der weiteren Entwicklung ab. Nach der Protestwelle zu Beginn des Jahres 2018 im Zusammenhang mit der "Operation Olivenzweig" mit einer Vielzahl von Teilnehmenden, waren die Teilnehmerzahlen insbesondere bei klassischen PKK-Großveranstaltungen wie z.B. dem alljährlichen Kurdistanfestival oder der zentralen Newroz-Feier in Hannover extrem rückläufig. Aktuelle Thematiken, wie die Politik des türkischen Präsidenten Erdogan scheinen insbesondere junge PKK-Anhänger derzeit eher zu mobilisieren, als die an sich sehr beliebten und für die PKK in ihrem Jahreskalender eminent wichtigen Großveranstaltungen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen - erneute Luftangriffe der türkischen Luftstreitkräfte Mitte Dezember 2018 gegen Stellungen der PKK im Irak mit mehreren Toten und Verletzten bei gleichzeitiger Ankündigung des türkischen Staatspräsidenten auch weiterhin gegen die PKK in den Nachbarländern Irak und Syrien militärisch vorzugehen - ist auch zukünftig mit einem hohen Aktionsaufkommen von Seiten der PKK zu rechnen. In Abhängigkeit von der Situation im Heimatland steigt sowohl das Risiko gewalttätiger Auseinandersetzungen mit nationalistischen/rechtsextremistischen Türken - insbesondere nach wechselseitigen Provokationen - als auch das Risiko gewalttätiger Angriffe von PKK-Anhängern - insbesondere emotionalisierter jugendlicher PKK-Anhänger - auf türkische Einrichtungen. Die angeführten Entwicklungen bedürfen insbesondere hinsichtlich einer möglichen weitergehenden Tendenz zur Anwendung von Gewalt als Mittel zu politischen Auseinandersetzungen auch weiterhin der intensiven nachrichtendienstlichen Beobachtung. 132 Zuletzt durfte Mehmet Öcalan seinen Bruder am 11.09.2016 auf der Gefängnisinsel Imrali besuchen, mit seinen Rechtsanwälten konnte Öcalan zuletzt am 27.07.2011 sprechen. 119 120 Prävention 121 6.1 Prävention Seit einigen Jahren bildet sich der Trend heraus, dass sich die unterschiedlichen extremistischen Szenen verändern hinsichtlich der Art, wie sich ihre Anhänger organisieren und miteinander kommunizieren. Es zeigt sich, dass in den vom Verfassungsschutz beobachteten Extremismusphänomenen - Rechtsextremismus, Islamismus/Salafismus, Linksextremismus - zunehmend jugendkulturelle Einflüsse sichtbar werden, der Organisationsgrad bei gleichzeitiger Fokussierung auf aktionsorientierte Angebote sinkt und die Bedeutung des Internets bzw. der Sozialen Netzwerke maßgeblich steigt. Extremistische Bestrebungen sind gegenwärtig hochgradig dynamisch, Aktionsfelder und -formen wechseln schnell. Um zeitgemäß auf die aktuellen Trends im Extremismus reagieren zu können, hat der Niedersächsische Verfassungsschutz Anfang 2014 den Fachbereich Prävention eingerichtet. Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die ausschließlich im Zusammenwirken von Staat und Zivilgesellschaft bewältigt werden kann. Der Niedersächsische Verfassungsschutz ist Kooperationspartner innerhalb eines Netzwerkes von unterschiedlichen Präventionsakteuren mit dem Anspruch, adressatengerechte Präventionsangebote für verschiedene Zielgruppen bereitstellen zu können. In seiner Präventionsarbeit fokussiert der Niedersächsische Verfassungsschutz insbesondere auf die Informationsvermittlung an die Öffentlichkeit über Extremismusphänomene, Radikalisierungsprozesse und aktuelle, die innere Sicherheit betreffende Entwicklungen in der Gesellschaft. Denn informierte Bürgerinnen und Bürger sind das Fundament einer gesamtgesellschaftlichen Extremismusprävention. Der Niedersächsische Verfassungsschutz hält hierzu folgende Präventionsangebote bereit: Bereitstellung von Referentinnen und Referenten für Fachvorträge, Veröffentlichung von Informationen des Verfassungsschutzes im Rahmen eigener Veranstaltungen und Publikationen, speziell für bestimmte Adressatenkreise konzipierte Informationsreihen (u. a. Wanderausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus"133, Lehrkräftefortbildungen, Beratung von Funktionsträgerinnen und -trägern in Städten und Kommunen), Betreuung von Personen, die sich von extremistischen Ideologien, Szenen und Lebenswirklichkeiten abwenden möchten (Aussteigerprogramm Aktion Neustart134). Besondere Bedeutung misst der Niedersächsische Verfassungsschutz der Schulung von Berufsgruppen der Jugendund Bildungsarbeit zu. Er bietet daher in Kooperation mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen Unterstützung in der Extremismusprävention an, um denen, die täglich mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten, Kenntnisse über extremistische Ideologien zu vermitteln. Sie sollen damit in die Lage versetzt werden, frühzeitig Radikalisierungsprozesse erkennen und notwendige Präventionsmaßnahmen ergreifen zu können. Insbesondere der Schule kommt als Institution, die jeder junge Mensch für einen bestimmten Zeitraum durchläuft, eine besondere Rolle in der Primärprävention zu. Der Niedersächsische Verfassungsschutz setzt sich für eine ressort-übergreifende, vernetzte und moderne Extremismusprävention in Niedersachsen ein. Deshalb hat er federführend an der Erarbeitung des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus mitgearbeitet und ist gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA NI) geschäftsführend in der Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen (KIP NI) tätig. 6.2 Vortragsund Informationsveranstaltungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes können zu allen Themen des Extremismus als Referenten eingeladen werden, z. B. von Kommunen, Vereinen, Parteien, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Behörden, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen. Ebenso werden Projekttage, Seminare und Workshops fachlich begleitet. Die Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Verfassungsschutzes wurde im Jahr 2018 stark nachgefragt. Die Anfragen sind seit 2014 stetig angestiegen. In 377 (2017: 265, 2016: 243, 2015: 168, 2014: 62) Fachvorträgen zu den verschiedenen Extremismusformen informierte der Niedersächsische Verfassungsschutz auf Anfrage rund 16.000 Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Erscheinungsformen im Rechtsextremismus, Islamismus sowie Linksextremismus. Der Schwerpunkt lag auf den Themenbereichen Islamismus, hier insbesondere dem Salafismus (100 Vorträge mit rund 3.800 Teilnehmenden) und Rechtsextremismus. Hierzu wurden in 93 Vorträgen rund 3.300 Teilnehmende sensibilisiert. Über das Thema Linksextremismus haben sich etwa 2100 Personen in 40 Vorträgen informieren lassen. 133 Siehe Kapitel 6.3. 134 Siehe Kapitel 6.8. 122 6.3 Ausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus" Ein wesentliches Element der Präventionsarbeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes ist die Wanderausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus". Die Ausstellung gibt insbesondere Einblicke in die rechtsextremistische Jugendszene. Der Niedersächsische Verfassungsschutz ist davon überzeugt, dass Lernen und Verstehen über das Ansprechen aller Sinne geschieht. Deshalb werden die Informationen über den Rechtsextremismus innerhalb der Ausstellung u. a. anhand einschlägiger Musik (hören), Internetpropaganda (sehen & hören) und Szenebekleidung (tasten & sehen) vermittelt. Im Jahr 2018 war die Ausstellung in Cadenberge, Hameln, Nienburg, Syke und Lüneburg zu Gast. In 156 Führungen informierten fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Verfassungsschutzes annähernd 3.400 Personen (vor allem Schulklassen) über die aktuellen Entwicklungen im Rechtsextremismus. Die Ausstellung wurde jeweils von einem Begleitprogramm flankiert, das von den Kooperationspartnern vor Ort organisiert wurde. Teil des Begleitprogramms waren beispielsweise zwei Lehrkräftefortbildungen zum Rechtsextremismus, die gemeinsam von Verfassungsschutz und Partnern aus der Zivilgesellschaft durchgeführt wurden. Bereits seit dem Jahr 2005 stellt der Niedersächsische Verfassungsschutz die Wanderausstellung zur Informationsvermittlung über den Rechtsextremismus zur Verfügung. Im Jahr 2013 wurde sie grundlegend überarbeitet und neu konzipiert. Seit 2005 war die Wanderausstellung in 85 Orten Niedersachsens und angrenzenden Bundesländern zu Gast. In über 1.950 Führungen konnten bisher etwa 53.000 Schülerinnen und Schüler erreicht werden. 6.4 Informationsmaterialien Der Niedersächsische Verfassungsschutz erstellt Informationsmaterialien (Faltblätter & Broschüren) zu aktuellen Entwicklungen im Extremismus und veröffentlicht den jährlichen Verfassungsschutzbericht, der einen detaillierten Überblick über die extremistischen Entwicklungen in Niedersachsen gibt. Mittels der Faltblattreihe "Der Niedersächsische Verfassungsschutz informiert" werden der Öffentlichkeit fortlaufend Informationen über aktuelle Themen des Extremismus und der Spionage vermittelt. Bislang sind die Titel "Islamismus", "Jihadistischer Salafismus", "Rechtsextremismus", "Reichsbürger und Selbstverwalter", "Autonome Gewalt", "Linksextremismus" sowie "Spionage - (k)ein Thema ?!" erhältlich. Darüber hinaus veröffentlicht der Niedersächsische Verfassungsschutz Broschüren, in denen er vertieft über Extremismusphänomene informiert. Derzeit sind die Broschüren "Salafismus: Erscheinungsformen und aktuelle Entwicklungen", "Salafismus kompakt: Handreichung für die Arbeit in Flüchtlingseinrichtungen Niedersachsens", "Identitäre Bewegung Deutschland (IBD): Ideologie und Aktionsfelder", "Vom Autonomen zum Postautonomen: Autonome in Bewegung" sowie "Frauen im Salafismus: Erscheinungsformen und aktuelle Entwicklungen" vorhanden. Die Publikationen können über die Presseund Öffentlichkeitsarbeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes angefordert werden und stehen auf der Internetseite des Niedersächsischen Verfassungsschutzes zum Download zur Verfügung. 6.5 Symposien Bereits seit 2006 werden vom Niedersächsischen Verfassungsschutz öffentliche "Extremismus-Symposien" zu aktuellen Themen veranstaltet, in deren Rahmen anerkannte Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Blickwinkeln Themen des Extremismus diskutieren. Die Inhalte werden jeweils zusammengefasst auf der Internetseite des Niedersächsischen Verfassungsschutzes veröffentlicht. 123 Am 15.08.2018 fand das 15. Symposium des Niedersächsischen Verfassungsschutzes statt. Zum Thema "Facebook, Instagram und Co. - Die Bedeutung Neuer Medien für Extremismus und Prävention" konnten 200 Gäste im Alten Rathaus in Hannover begrüßt werden. In dem Hauptvortrag "Verschwörungstheorien im Zeitalter des Internets" legte Prof. Dr. Michael Butter, Universität Tübingen, dar, wie der durch das Internet geschaffene Zugang und die Verbreitungsgeschwindigkeit zu einer Renaissance von Verschwörungstheorien geführt haben. Dabei haben insbesondere (rechts)populistische Bewegungen Verschwörungstheorien in ihre Weltbilder aufgenommen. Das Thema der Verschwörungstheorien wurde u. a. auch in einem Workshop am Nachmittag vertieft. Die insgesamt vier Workshops deckten folgende Themen ab: Verschwörungstheorien, Reichsbürger, Neue Medien Linksextremismus in Gesellschaft, Medien und Internet Die Rolle Neuer Medien im Salafismus Hybride Kriegsführung mittels Sozialer Medien Es gab für die Gäste die Möglichkeit, jeweils zwei der vier Workshops zu besuchen und mit den Referentinnen und Referenten des Niedersächsischen Verfassungsschutzes sowie Prof. Dr. Michael Butter und einem Experten des Bundeskriminalamtes zu diskutieren. Im Jahr 2019 wird der Niedersächsische Verfassungsschutz die Veranstaltungsreihe "Extremismus-Symposien" fortführen. 6.6 Podiumsdiskussionen 2014 startete der Niedersächsische Verfassungsschutz unter dem Titel "Aktuell und Kontrovers - Verfassungsschutz im Diskurs mit Wissenschaft und Zivilgesellschaft" eine neue Veranstaltungsreihe. Bei dieser Veranstaltungsreihe stehen nicht die eigenen Positionen des Niedersächsischen Verfassungsschutzes im Vordergrund; vielmehr bietet sie ein Forum, um Akteure der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und der Politik miteinander ins Gespräch zu bringen. Gesellschaftliche Diskurse zu wichtigen Themen sollen initiiert werden. Nachdem 2014, 2015, 2016 und 2017 Veranstaltungen dieser Reihe zu den Themen "Was ist Linksextremismus heute?", "Wie gehen wir mit dem Salafismus in der Praxis um?", "Wie weit darf Engagement gegen Rechtsextremismus gehen?", "Wie gehen wir mit der salafistischen Radikalisierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen um?" und "Wie manipulierbar sind Staat, Politik und Gesellschaft? Das Internet als Inszenierungsort von Extremismus" stattgefunden hatten, folgte 2018 eine weitere Podiumsdiskussion. Am 31.05.2018 wurde im Veranstaltungszentrum "Rotation" in den ver.di-Höfen in Hannover die Rolle der Frau im Salafismus sowie mögliche Präventionsangebote speziell für die Zielgruppe Frauen beleuchtet. Unter dem Titel "Frauen im Salafismus" kamen Expertinnen und Experten aus den Bereichen Pädagogik und Erziehungswissenschaft zur Diskussion untereinander und zum regen Austausch mit den Gästen zusammen. Verfassungsschutzpräsidentin Maren Brandenburger rahmte das Programm mit der Begrüßung und Verabschiedung der 95 Teilnehmenden ein. Im Jahr 2019 wird diese Veranstaltungsreihe fortgesetzt. 6.7 Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen (KIP NI) 6.7.1 Struktur und Aufgaben Im Juli 2016 hat die Niedersächsische Landesregierung die Einrichtung der "Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen" (KIP NI) beschlossen. In Niedersachsen hat sich in den vergangenen Jahren eine Reihe von Akteuren im Bereich der Islamismusprävention etabliert. Eine lebendige und vielfältige Präventionslandschaft ist notwendig, da Prävention auf unterschiedlichen Ebenen ansetzen muss. Diese Vielfalt sowie die sicherheitspolitische Lage (z. B. Radikalisierungen im Kontext des Krieges in Syrien und im Irak und Rückkehrer aus den Kriegsgebieten) machen eine strukturierte und abgestimmte Vorgehensweise notwendig. KIP NI hat daher zur Aufgabe, die Aktivitäten und bereits vorhandenen Netzwerke der unterschiedlichen Akteure im Bereich der Islamismusprävention zu bündeln, zu institutionalisieren und zu intensivieren. KIP NI ist damit die zentrale Stelle in Niedersachsen, an der die vielfältigen Ansätze der Islamismusprävention zusammenlaufen, abgestimmt und strukturiert werden. 124 Die Kompetenzstelle ist eine ressortübergreifende Einrichtung, in welcher der Sachverstand des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Landeskriminalamtes Niedersachsen (LKA NI), des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) mit der zivilgesellschaftlichen Beratungsstelle zur Prävention neo-salafistischer Radikalisierung - beRATen e.V, des Niedersächsischen Justizministeriums (MJ) und des Landespräventionsrates Niedersachsen (LPR NI) sowie des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) zusammengeführt wird. Die Geschäftsführung der Kompetenzstelle wird gemeinsam und gleichberechtigt durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz und das LKA NI wahrgenommen. Das Aufgabenspektrum der KIP NI umfasst die Koordinierung der strategischen Islamismusprävention (z. B. Präventionsstrategien und Konzepte für Niedersachsen, Informationsvermittlung) sowie die Koordinierung der auf Brennpunkte und den Einzelfall bezogenen operativen Islamismusprävention bzw. der Deradikalisierung. Die Arbeit der KIP NI wird durch einen Fachbeirat, bestehend aus Mitgliedern aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft, beratend begleitet. Im Herbst 2018 hat die Niedersächsische Landesregierung entschieden, die KIP NI zum Landesprogramm für Islamismusprävention auszubauen. Dieser Ausbau soll 2019 umgesetzt werden. 6.7.2 Arbeitsgruppen Innerhalb der KIP NI wurde 2018 in interministeriellen Arbeitsgruppen (AG) zu verschiedenen Themenfeldern gearbeitet, eine AG konnte zu einem Abschluss gebracht werden. In Wolfsburg tagte 2017 und 2018 unter Leitung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes in regelmäßigen Abständen die AG "Kommunikationsmodell Wolfsburg". Mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Wolfsburg, der Dialogstelle Wolfsburg und weiteren lokalen Akteuren (z. B. Polizei, Schule) wurde die Islamismusprävention in Wolfsburg durch den Aufbau eines lokalen Netzwerkes weiter institutionalisiert. Das Ergebnis dieser AG - das Wolfsburger Kommunikationsmodell - wurde im Sommer 2018 in einer öffentlichen Auftaktveranstaltung vorgestellt. Kernelement des erarbeiteten Modells ist die lokale Anlaufstelle, die eingebunden ist in ein Netzwerk aus lokalen Akteuren. In der AG "Kommunale Strukturen der Islamismusprävention" steht das abgestimmte Vorgehen der KIP NI mit kommunalen Akteuren im Vordergrund. Ziel ist es ressortübergreifend Standards der Islamismusprävention auf kommunaler Ebene zu erarbeiten. Das Themenfeld "Rückkehrer und Rückkehrerinnen aus Syrien/dem Irak" wird in einer gleichnamigen AG behandelt. Ziel ist es, die bisherigen Instrumente und Maßnahmen aller KIP NI-Akteure aufzunehmen und ein Konzept mit Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Die Federführung liegt beim Niedersächsischen Verfassungsschutz. 6.7.3 Jahresveranstaltung Am 22.11.2018 fand die zweite Jahresveranstaltung der KIP NI mit dem Titel "Rückkehrer und Rückkehrerinnen aus Jihadgebieten" im Alten Rathaus in Hannover statt. Nach Grußworten der Vizepräsidentin des Niedersächsischen Verfassungsschutzes, Martina Schaffer, zeigte das Junge Staatstheater Braunschweig eine Auskopplung aus dem Theaterstück "Djihad" von Ismael Saidi. Dabei wird die Geschichte von drei jungen Männern erzählt, die ausreisen, um in Syrien für den sog. IS zu kämpfen; schnell kommen aber vor Ort Zweifel und die Frage nach einer Rückkehr nach Deutschland auf. Am Nachmittag wurden in vier Workshops weitere Teilaspekte zu "Rückkehrern und Rückkehrerinnen" diskutiert. Die Themen reichten von der Beschäftigung mit Theater als Medium zur Auseinandersetzung mit Radikalisierung, über Herausforderungen und Handlungsansätze zivilgesellschaftlicher Prävention, bis zum Umgang mit Rückkehrern aus sicherheitsbehördlicher Sicht und im Handlungsfeld Schule. Im Schlusswort dankte der Vizepräsident des LKA NI, Thomas Ring, den 189 Gästen für ihr reges Interesse. Die Veranstaltungsreihe wird 2019 fortgeführt. 6.7.4 KIP NI-Website Die Website der KIP NI steht Nutzern, die sich für das Phänomen des Islamismus/Salafismus und für die Islamismusprävention in Niedersachsen interessieren, zur Verfügung. Dort erhalten Sie Informationen zum Phänomenbereich, zur Arbeit 125 von KIP NI, zu Veranstaltungen und zu Hilfsangeboten. Zudem können über die Website Informationsmaterialien abgerufen und kostenlos bestellt werden. Weitere Informationen zur Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen erhalten Sie wie folgt: Kontakt: Internet: www.KIPNI.niedersachsen.de E-Mail: info@KIPNI.niedersachsen.de 6.8 Aktion Neustart Das Aussteigerprogramm Aktion Neustart unterstützt ausstiegswillige Rechtsextremisten und seit November 2016 zusätzlich ausstiegswillige Islamisten, die sich von ihrer jeweiligen extremistischen Szene und Ideologie distanzieren wollen. Eigeninitiativ spricht Aktion Neustart proaktiv Rechtsextremisten und Islamisten an, die noch keinen Ausstiegswillen entwickelt haben. Auf diese Weise sollen bei ihnen Ausstiegsimpulse gesetzt werden. Wichtiger Teil der Ausstiegsarbeit ist zudem die Beratung des sozialen Umfeldes von Extremisten, bspw. der Eltern, Lehrer, Arbeitgeber und Freunde. Das Aussteigerprogramm unterstützt alle Ausstiegswilligen, vom jungen Szeneeinsteiger über Mitläufer und Aktivisten bis hin zu langjährigen Führungskadern der extremistischen Szenen. Die Unterstützung durch Aktion Neustart ist stets kostenlos, freiwillig und streng vertraulich. Das Angebot des Aussteigerprogramms umfasst: vertrauliche Beratung am Telefon, vorurteilsfreie Gespräche über Probleme, Ängste und Wünsche, persönliche Beratung und Begleitung im Ausstiegsprozess, Erstellung eines individuellen Ausstiegsplans, Unterstützung bei der Arbeits-, Ausbildungsoder Wohnungssuche und im Umgang mit Behörden, Hilfe in Bedrohungssituationen, Unterstützung bei der Bearbeitung von Alkohol-, Drogenund finanziellen Problemen, Hilfe bei der Entfernung von extremistischen Tätowierungen, Unterstützung bei Gesprächen mit Eltern, Lehrern und Arbeitgebern. Das Team von Aktion Neustart ist interdisziplinär und geschlechterparitätisch zusammengesetzt. Die Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Rechtsextremismus und Islamismus und arbeiten auf Grundlage pädagogischer Fachkenntnisse und Methoden. Die umfangreichen Verfassungsschutzerkenntnisse über die rechtsextremistische und über die islamistische Szene ermöglichen es Aktion Neustart, mögliche Bedrohungslagen für einen Aussteiger frühzeitig zu erkennen und fundierte Gefahrenprognosen zu erstellen. Im Ausstiegsprozess sollen die persönlichen Einstiegsmotive und die extremistischen Einstellungsmuster erkannt, besprochen und aufgelöst werden. Ziel der Ausstiegsarbeit ist die Hinwendung des Aussteigers zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und den Grundund Menschenrechten. Das Zusammenspiel sicherheitsbehördlicher und pädagogischer Fähigkeiten kombiniert mit langjähriger Erfahrung in der Ausstiegsarbeit ermöglicht es, im Ausstiegsprozess nicht nur eine nachhaltige Loslösung von extremistischer Ideologie und Szene zu erreichen, sondern gleichzeitig auch Schutz und Sicherheit für den Aussteiger zu gewährleisten. Darüber hinaus ist auch die Reintegration des Aussteigers in die Gesellschaft, der Aufbau einer neuen sozialen und beruflichen Existenz, essenzieller Bestandteil der Ausstiegsarbeit von Aktion Neustart. In der Ausstiegsarbeit bestätigt sich regelmäßig, dass die rechtsextremistische wie auch die islamistische Szene gerade für junge Menschen vermeintlich einfache Lösungen für komplexe Fragen bereit zu halten scheinen. Der Wunsch nach Anerkennung und eine Erlebnisorientierung sind fundamentale Motive für die Hinwendung zur rechtsextremistischen bzw. islamistischen Szene. Allerdings können durch die Zugehörigkeit zu einer extremistischen Szene Orientierungslosigkeit, Identitätsprobleme, Frustrationen und Ängste nur für eine begrenzte Zeit kompensiert werden. Seit Jahren spielen das Internet, insbesondere soziale Netzwerke, eine erhebliche Rolle beim Einstieg junger Menschen in extremistische Ideologien und Szenen. Soziale Netzwerke bieten Menschen die Möglichkeit, erste Kontakte zu Rechtsextremisten bzw. zu Islamisten herzustellen, extremistisches Gedankengut unreflektiert zu übernehmen und sich so zu radikalisieren. Neben dem Austausch extremistischer Meinungen können problemlos extremistische Schriften, Filme und Musik heruntergeladen werden. Um dem entgegenzutreten, nutzt auch Aktion Neustart insbesondere soziale Netzwerke für 126 seine Ausstiegsarbeit. Hier können aktive Extremisten gezielt proaktiv angesprochen und Ausstiegsimpulse gesetzt werden. Mittels Memes135 und Counternarratives dringt Aktion Neustart in die extremistischen Filterblasen der Nutzer sozialer Netzwerke ein, bietet nicht-extremistische Perspektiven an und macht auf sein Unterstützungsangebot für den Ausstieg aufmerksam. Die jüngste Erweiterung in der Ausstiegsarbeit von Aktion Neustart stellt das Angebot einer anonymen Online-Beratung für Menschen dar, die sich über Extremismus und den Ausstieg aus dem Extremismus beraten lassen wollen. Kontakt: Mobil: 0172/4444300 (Aussteigerprogramm Rechtsextremismus) Mobil: 0162/2010816 (Aussteigerprogramm Islamismus) Online-Beratung: www.aktion-neustart.de Auf sozialen Medien: Facebook, YouTube, Instagram und Twitter. E-Mail: aktion.neustart@verfassungsschutz.niedersachsen.de 6.9 Kontaktdaten Für Wünsche zu Vortragsund Informationsveranstaltungen steht der Bereich der Prävention beim Verfassungsschutz unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: Telefon: 0511/6709-215 Telefax: 0511/6709-394 E-Mail: praevention@verfassungsschutz.niedersachsen.de Informationen zur Wanderausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus", wie aktuelle Ausstellungsorte, Termine für Führungen, Voraussetzungen für die Präsentation etc., erhalten Sie ebenfalls unter der o. a. Telefonnummer oder E- Mail-Adresse. Siehe hierzu auch Kapitel 1.15. 135 Mit einem Text kombinierte aussagekräftige Motive zur Verbreitung im Internet. 127 128 Scientology-Organisation (SO) 129 7 Scientology-Organisation (SO) In Niedersachsen entfaltet die Scientology-Organisation (SO) keine nennenswerten Aktivitäten und ist im Gesamtgefüge der Organisation als bedeutungslos einzustufen. Die Mitgliederzahl von ca. 250 Personen sowie die Aktivitäten von SO sind in Niedersachsen seit Jahren stagnierend bzw. rückläufig. Auf eine umfangreichere Darstellung im Verfassungsschutzbericht wird daher bei gleich bleibender Bewertung verzichtet. Aufgrund der verfassungsfeindlichen Ziele der Gesamtorganisation bleibt die SO aber auch in Niedersachsen Beobachtungsobjekt. 130 Spionageabwehr / Prol ifer atio n / El ektroni sc he A ngri ffe 131 8.1 Spionageaufkommen in Niedersachsen Der Arbeitsbereich Spionageabwehr im Niedersächsischen Verfassungsschutz hat den gesetzlichen Auftrag, alle Informationen über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Aktivitäten zu sammeln und Spionage sowie Proliferation136 zu verhindern. Dabei geht es insbesondere darum, den Schutz der in Niedersachsen lebenden Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Da Niedersachsen als erfolgreicher Wirtschaftsstandort potenzielles Ziel von Spionageaktivitäten fremder Geheimoder Nachrichtendienste137 ist, gilt es ihn vor derartigen Aktivitäten zu bewahren. Hauptträger der Spionageaktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland sind nach wie vor die Russische Föderation, die Volksrepublik China, aber auch der Iran. Die Schwerpunkte ihrer Aktivitäten orientieren sich an den politischen Vorgaben und wirtschaftlichen Prioritäten. Aufgrund desolater Sicherheitslagen in ihren Heimatländern und damit verbundener existenzieller Bedrohung sucht eine große Zahl von Menschen Zuflucht und Schutz in Europa. Auch Deutschland ist Ziel von Flüchtlingsbewegungen, die ihren Ursprung vor allem in Afghanistan, im Irak sowie in Syrien haben. Mit der sich vergrößernden Exilgemeinde ist die Ausforschung oppositioneller Aktivitäten zur wichtigen Zielvorgabe für fremde Dienste in Deutschland geworden. Fremde Geheimoder Nachrichtendienste sind in unterschiedlicher Personalstärke u. a. an den jeweiligen amtlichen Vertretungen (z. B. Botschaften, Generalkonsulate = Legalresidenturen) in Deutschland präsent und unterhalten dort Stützpunkte. Geheimund Nachrichtendienstmitarbeiter können dort als Diplomaten getarnt tätig werden und Informationen beschaffen oder sie leisten Unterstützung bei geheimdienstlichen Operationen ihrer Zentralen. Eine Vielzahl von Informationen, die für fremde Geheimoder Nachrichtendienste interessant erscheinen und früher nur mit klassischen Spionagetätigkeiten zu erheben waren, sind heutzutage mit relativ geringem technischen Aufwand und fast ohne Risiko auf virtuellem Wege zu erlangen. Zum Teil ist aufgrund bestimmter Parameter auch von einer geheimoder nachrichtendienstlichen oder staatlichen Beteiligung auszugehen. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch nicht, dass die klassischen Spionageaktivitäten ausgedient haben. Auch im Jahr 2018 bearbeitete der Arbeitsbereich Spionageabwehr im Niedersächsischen Verfassungsschutz entsprechende Verdachtsfälle. Für den Putschversuch von Teilen des türkischen Militärs am 15. und 16.07.2016 machte die türkische Regierung die nach dem Prediger Fetullah Gülen benannte "Gülen-Bewegung" verantwortlich. In der Folge wurden Listen mutmaßlicher Gülen-Anhänger in Deutschland übermittelt, auf denen auch niedersächsische Bürger verzeichnet waren. Da davon ausgegangen werden kann, dass der türkische Nachrichtendienst "Milli Istihbarat Teskilati" (MIT) auch in Niedersachsen insbesondere Oppositionelle der vom türkischen Staat als "Fetullahistische Terrororganisation" (FETÖ) bezeichneten "Gülen-Bewegung" ausspäht, führten Mitarbeiter des Niedersächsischen Verfassungsschutzes auch im Jahr 2018 diverse Sensibilisierungsgespräche mit möglicherweise betroffenen Personen. Konkrete Spionagetätigkeiten wurden bislang allerdings nicht festgestellt. Ein Vorfall im Sommer belegt abermals das russische Interesse, Erkenntnisse über deutsche Sicherheitsbehörden zu gewinnen. Nach einem Landgang in St. Petersburg (Russland) wurde erneut ein niedersächsischer Polizeibeamter während einer privaten Ostseekreuzfahrt bei der Ausreise aus Russland von Sicherheitskräften zu dienstlichen Hintergründen befragt. Im Rahmen einer international abgestimmten Reaktion auf den Anschlag auf Sergej Skripal und dessen Tochter am 04.03.2018 in Großbritannien erklärte das deutsche Auswärtige Amt Ende März 2018 vier an der Botschaft der Russischen Föderation akkreditierte Diplomaten zur Persona non grata und forderte sie auf, Deutschland zu verlassen. Im März 2017 wurde der pakistanische Staatsangehörige Syed Mustufa H. vom Berliner Kammergericht schuldig gesprochen. Ihm konnte nachgewiesen werden, den ehemaligen Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG) für den Iran ausspioniert zu haben138. Am 01.07.2018 wurde der 46-jährige iranische Staatsangehörige Assadollah A. aufgrund eines Europäischen Haftbefehls im Landkreis Aschaffenburg verhaftet. A. war seit 2014 als 3. Botschaftsrat an der iranischen Botschaft in Wien akkreditiert und soll im März 2018 ein in Antwerpen lebendes Ehepaar beauftragt haben, einen Sprengstoffanschlag auf die jährliche "Große Versammlung" einer iranischen Auslandsopposition am 30.06.2018 in Frankreich zu verüben. Nach vorliegenden Erkenntnissen war A. Mitarbeiter des iranischen Nachrichtenministeriums Ministry of Intelligence and Security (MOIS). Zu den Aufgaben des MOIS gehört in erster Linie die Beobachtung und Bekämpfung oppositioneller Gruppierungen innerhalb und außerhalb des Irans139. 136 Proliferation ist die Weiterverbreitung von ABC-Waffen und Trägersystemen; siehe auch Kapitel 8.2. 137 Im Gegensatz zu Geheimdiensten unterliegen Nachrichtendienste einer rechtsstaatlichen Kontrolle und haben keine polizeilichen Befugnisse. 138 Urteil des Kammergerichts Berlin, Az. 3 StE 8/16-1. 139 DER GENERALBUNDESANWALT beim Bundesgerichtshof, Pressemitteilung 36/2018 vom 11.07.2018. 132 Am 07.08.2018 wurde ein 33-jähriger deutscher Staatsangehöriger aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes vom 19.06.2018 wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit (SS 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) verhaftet. Nach den Ergebnissen der Ermittlungen stand der Beschuldigte im Jahr 2016 in Verbindung mit einem jordanischen Geheimdienst. In dessen Auftrag soll er Informationen über die DIK-Moschee140 in Hildesheim gesammelt und an seine Auftraggeber in Jordanien weitergegeben haben. Dabei soll der Beschuldigte auch Erkenntnisse zu mehreren Personen geliefert haben, die seiner Einschätzung nach in den Jschihad nach Syrien ziehen wollten oder aber bereits dorthin ausgereist waren141. Das Thüringer Oberlandesgericht hob den Haftbefehl im November 2018 mit der Begründung wieder auf, die Aktivitäten des Mannes hätten sich nicht gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet. 8.2 Proliferation Wesentliches Merkmal der Proliferation - also der Weiterverbreitung von ABC-Waffen und Trägersystemen - ist, dass sie nicht von Einzelpersonen, sondern von sogenannten proliferationsrelevanten Staaten wie der Iran, Nordkorea, Pakistan und Syrien unter Einbeziehung ihrer Geheimdienste betrieben wird. Da einsatzfähige ABC-Waffenund Trägersysteme nicht komplett auf dem Weltmarkt zu beschaffen sind, richtet sich das Interesse dieser Staaten grundsätzlich auf den Erwerb von Produkten, die den Fortbestand und die Weiterentwicklung der bereits vorhandenen Waffenbestände gewährleisten. Im Mittelpunkt stehen dabei solche Ausfuhrprodukte, die als sogenannte Dual-use-Güter sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich Anwendung finden können. Ziel ist, durch den Erwerb solcher Güter, eine militärische Nutzung durch die Beschaffung für einen vermeintlich zivilen Einsatzzweck zu verschleiern. Durch den Einsatz von Tarnfirmen bzw. -organisationen sowie durch falsche Angaben über die Ware selbst, ihren tatsächlichen Bestimmungsort und -zweck ist es oftmals sehr aufwändig, geheimdienstlich gesteuerte Beschaffungsaktivitäten zu erkennen. Der Export dieser Dual-use-Güter unterliegt strengen Ausfuhrbeschränkungen, um eine Nutzung für militärische Zwecke zu unterbinden. Grundsätzlich gilt, dass die Umgehung von Exportbestimmungen eine Ordnungswidrigkeit bzw. einen Straftatbestand nach dem Außenwirtschaftsgesetz, der Außenwirtschaftsverordnung und ggf. dem Kriegswaffenkontrollgesetz darstellt. Die Bundesrepublik Deutschland versucht, der Proliferation durch eine restriktive Exportkontrolle entgegen zu wirken. Großes Interesse besteht an der Beschaffung von Gütern und Informationen aus niedersächsischen Hochtechnologieunternehmen. Die proliferationsrelevanten Staaten bemühen sich zudem um den Erwerb von Wissen, um dieses für den Betrieb von Programmen zur Herstellung von eigenen Massenvernichtungswaffen nutzen zu können. Der Niedersächsische Verfassungsschutz hat den Kontakt zu niedersächsischen Firmen und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen weiter ausgebaut. Die konsequente Aufklärung sowie Sensibilisierungsgespräche leisten einen wesentlichen Beitrag zur Proliferationsbekämpfung. 8.3 Elektronische Angriffe mit vermutetem nachrichtendienstlichem Hintergrund Die Abhängigkeit der Gesellschaft von Informationsund Kommunikationstechnologien steigt. Die dadurch verursachte Verwundbarkeit moderner Gesellschaften ist eine der größten sicherheitspolitischen Herausforderungen, denn der mögliche Schaden für Staaten, ihre Bevölkerung und ihre Volkswirtschaften im Falle der Beeinträchtigung von Informationsinfrastrukturen ist immens. Staat, Kritische Infrastrukturen142, Wirtschaft, Wissenschaft und Bevölkerung sind auf das verlässliche Funktionieren dieser Technologien, insbesondere des Internets, angewiesen. Elektronische Angriffe werden zahlreicher, komplexer und professioneller. Meist kann bei Angriffen weder auf die Identität noch auf die Motivation des Angreifers geschlossen werden; kriminelle, terroristische, militärische und/oder nachrichtendienstliche Hintergründe sind denkbar. 140 Die Hildesheimer DIK-Moschee war von dem Verein "Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim e. V." (DIK) betrieben worden. Der Verein ist am 14.03.2017 vom Niedersächsischen Innenministerium verboten worden. 141 DER GENERALBUNDESANWALT beim Bundesgerichtshof, Pressemitteilung 44/2018 vom 08.08.2018. 142 Kritische Infrastrukturen sind Organisationen und Einrichtungen von hoher Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden (siehe Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, www.bsi.bund.de). 133 Die für solche Angriffe häufig genutzten hoch entwickelten Schadprogramme abzuwehren und zurückzuverfolgen, erfordern eine enge Kooperation der beteiligten Sicherheitsbehörden. Fremde Staaten bedienen sich gezielter elektronischer Angriffe, um Informationen zu erlangen und das erworbene Wissen zu ihrem Vorteil zu nutzen. Zuletzt hat es bundesweit - auch in Niedersachsen - elektronische Angriffe mit Verschlüsselungstrojanern gegeben. Neben den im Jahr 2018 fortgesetzten Angriffen auf Großunternehmen sind in Niedersachsen auch diverse kleinere und mittelständische Unternehmen betroffen. Das verdeutlicht, welch hohen Stellenwert die IT-Sicherheit hat. Die höchste Gefahr für Unternehmen und Behörden stellen aktuell "Advanced Persistant Threats"143 dar. Diese zielgerichteten elektronischen Angriffe durch fortgeschrittene, gut organisierte und professionell ausgestattete Angreifer verlaufen typischerweise in mehreren Phasen und sind sehr komplex in der Vorbereitung und Durchführung. Ziel eines solchen Angriffes ist es, sich möglichst lange unentdeckt in fremden IT-Systemen zu bewegen um sensible Daten auszuleiten oder anderweitig Schäden anzurichten. Die Bearbeitung solcher elektronischer Angriffe ist aufgrund der Anonymität des Angriffs und der nicht erkennbaren Motivation der Angreifer für die Sicherheitsbehörden die große Herausforderung der kommenden Jahre. Der Niedersächsische Verfassungsschutz steht niedersächsischen Wirtschaftsunternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei elektronischen Angriffen mit vermutetem nachrichtendienstlichem Hintergrund wird Beratung angeboten. Fälle von "Cybercrime", bei denen ein solcher Verdacht ausgeschlossen werden konnte, werden in Absprache und nur mit dem Einverständnis des Betroffenen an die Strafverfolgungsbehörden abgegeben. Insgesamt hat der Niedersächsische Verfassungsschutz im Jahr 2018 41 Vorgänge zu elektronischen Angriffen bearbeitet. Dabei handelt es sich um erkannte Cyberangriffe auf niedersächsische Unternehmen. Mit den betroffenen Unternehmen wurde seitens der Verfassungsschutzbehörde Kontakt aufgenommen, um diese Angriffe aufzuklären und weitere Aktionen zu verhindern. Der Verfassungsschutz arbeitet im Rahmen der Cyber-Sicherheitsstrategie für Niedersachsen mit dem Computer Emergency Response Team der niedersächsischen Landesverwaltung (N-CERT) zusammen und ist darüber hinaus auf Bundesebene mit dem Nationalen Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ) und anderen Behörden vernetzt sowie Multiplikator der Allianz für Cybersicherheit. 8.4 Hilfe für Betroffene Personen, die Opfer eines Anwerbungsversuchs fremder Geheimdienste oder eines elektronischen Angriffs mit vermutetem nachrichtendienstlichem Hintergrund geworden sind, wird geraten, sich an das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Verfassungsschutzabteilung Postfach 44 20 30044 Hannover Telefon 0511/6709-0 zu wenden. Weitere Informationen können Sie auch dem Flyer "Spionage - (k)ein Thema?!" entnehmen, den Sie sowohl auf unserer Internetseite herunterladen können als auch über die vorstehenden Kontaktdaten bestellen können. 143 Bei Advanced Persistant Threats handelt es sich um zielgerichtete Cyber-Angriffe auf spezifisch ausgewählte Institutionen und Einrichtungen, bei denen sich ein Angreifer persistent (=andauernd) Zugriff auf ein Opfersystem verschafft und in der Folge auf weitere Systeme ausweitet. Die Angriffe zeichnen sich durch einen sehr hohen Ressourceneinsatz und erhebliche technische Fähigkeiten aufseiten der Angreifer aus und sind in der Regel schwierig festzustellen (siehe Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, www.bsi.bund.de). 134 Geheimschutz 135 9 Geheimschutz 9.1 Geheimschutz Durch zunehmende und komplexer werdende elektronische Angriffe (siehe Kapitel 8.3) sind auch geheimhaltungsbedürftige Informationen in Behördennetzen immer stärker gefährdet. Aus diesem Grund ist ein hohes Niveau an Datensicherheit durch technische, organisatorische und personelle Maßnahmen unerlässlich. Dazu gehört insbesondere eine Zugangsbegrenzung und Überprüfung der Berechtigten. Informationen und Vorgänge, deren Bekanntwerden den Bestand oder lebenswichtige Interessen, die Sicherheit oder die Interessen des Bundes oder eines Landes gefährden können, müssen geheim gehalten und als Verschlusssache (VS) vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt werden. Je nach Schutzbedürftigkeit erfolgt eine Einstufung der VS in unterschiedliche Geheimhaltungsgrade (VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, VS-VERTRAULICH, GEHEIM oder STRENG GEHEIM), wobei der Schutz durch vorbeugende Maßnahmen des personellen und materiellen Geheimschutzes erzielt wird. VS ab dem Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH dürfen nur Personen zugänglich sein, die sich einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen haben. Dieses zentrale Element des personellen Geheimschutzes ist in Niedersachsen im Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Nds. SÜG) geregelt. Die in diesem Gesetz vorgeschriebenen Überprüfungsverfahren stellen sicher, dass nur Personen, deren Zuverlässigkeit festgestellt worden ist, eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben. Dazu gehören auch bestimmte Tätigkeiten innerhalb von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen. Zuständig für die Einleitung einer Sicherheitsüberprüfung ist die jeweilige Beschäftigungsdienststelle; die Verfassungsschutzbehörde wirkt bei der Durchführung der Überprüfung mit. Der Niedersächsische Verfassungsschutz führt sowohl für die eigenen Geheimnisträger als auch für alle in Behörden und sonstigen Institutionen im Geheimschutzverfahren befindlichen Personen des personellen vorbeugenden Geheimund Sabotageschutzes die Sicherheitsüberprüfungen durch. Bei Letzteren beiden handelt es sich um eine weitere Mitwirkungsaufgabe i. S. d. SS 3 Abs. 4 Nr. 1 NVerfSchG. Darüber hinaus schreiben Spezialgesetze Zuverlässigkeitsüberprüfungen vor, mit denen Personen, deren Zuverlässigkeit aufgrund festgestellter Sicherheitsrisiken zweifelhaft ist, von einer Tätigkeit in sicherheitsempfindlichen Stellen, wie etwa Atomkraftwerken, ferngehalten werden sollen. Auch bei derartigen Zuverlässigkeitsüberprüfungen kommt der Verfassungsschutzbehörde eine Mitwirkungspflicht zu.144 9.2 Entwicklungen im Bereich der Sicherheitsüberprüfungen Ein leichter Rückgang der Sicherheitsüberprüfungen im Bereich des Sabotageschutzes wurde durch einen leichten Anstieg der erweiterten Sicherheitsüberprüfungen nahezu kompensiert, so dass sich die Gesamtzahl an Sicherheitsüberprüfungen auch im Jahr 2018 auf einem hohen Niveau bewegte. Aufgrund der fortschreitenden Technisierung in der Landesverwaltung werden vor allem die Zugänge zu Servern und sensiblen IT-Bereichen besonders gesichert. Sowohl interne als auch externe Mitarbeiter, die Zugang zu solchen sensiblen Bereichen erhalten sollen, müssen sich daher einer entsprechenden Sicherheitsüberprüfung (Ü1-Sabotageschutz) unterziehen. 144 Zu den Mitwirkungsaufgaben siehe Kapitel 1.10. 136 Entwicklung der Sicherheitsüberprüfungen 2015 2016 2017 2018 SÜ-Sabotage145 417 518 535 397 Einfache SÜ (Ü1)146 126 103 126 138 Erweiterte SÜ (Ü2)147 337 357 346 417 148 Erweiterte SÜ (Ü3) 33 113 40 61 913 1091 1047 1013 Es kommt bei Sicherheitsüberprüfungen immer häufiger vor, dass die zu überprüfenden oder in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Personen, wie (Ehe)partner und -partnerinnen, weniger als fünf (bei Ü1) bzw. zehn (bei Ü2 oder Ü3) Jahre in Deutschland gelebt haben. Damit liegt grundsätzlich ein Verfahrenshindernis vor, mit der Folge, dass eine Sicherheitsüberprüfung nicht durchführbar ist. Das kann erhebliche Auswirkungen auf die Besetzung von Stellen haben, da eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit erst und nur übertragen werden kann, wenn die Mitteilung über das abschließende Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung vorliegt und dieses Ergebnis die Wahrnehmung der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zulässt. Fehlt ein solches Ergebnis - z. B. weil Sicherheitsermittlungen im Ausland nicht möglich sind - verfügt eine Bewerberin oder ein Bewerber nicht über die sicherheitsrechtliche und somit dienstliche Eignung, um auf einem Dienstposten mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit verwendet zu werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.07.2011 - 1 WB 12.11 -). Das Verwaltungsgericht Köln (Az. 15 L 1564/15) hat in diesem Zusammenhang enge Grenzen für die Sicherheitsüberprüfung im Ausland anerkannt. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall wurde eine von einer zu überprüfenden Person angestrengte einstweilige Anordnung gegen die sicherheitsüberprüfende Behörde verweigert. Der Sicherheitsbeauftragte der Behörde konnte den einbezogenen Ehepartner dieser Person nicht überprüfen, weil dieser dauerhaft in Frankreich lebte. Das Gericht machte deutlich, dass es aus zentralen Erwägungen heraus regelmäßig nicht möglich sei, im Ausland Sicherheitsermittlungen durchzuführen. Eine entsprechende Verpflichtung ergebe sich aus dem Gesetz jedenfalls nicht. Maßgeblich bei diesen zentralen Erwägungen war, dass eine Anfrage eines deutschen Nachrichtendienstes ausländische Nachrichtendienste erst auf bestimmte Personen aufmerksam machen würde, die dann ihrerseits in den Fokus der Aufklärungsarbeit dieser Dienste rücken würden, selbst, wenn es sich - wie im vorliegenden Fall - um ein befreundetes Land handele. 9.3 Neues Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes in Kraft getreten Am 21.06.2017 ist das überarbeitete Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Das Gesetz enthält zahlreiche Änderungen, wie etwa die erstmalige Aufnahme von Regelungen zum materiellen Geheimschutz sowie die einheitliche Verpflichtung zur Wiederholungsüberprüfung im Abstand von zehn Jahren für alle Stufen der Sicherheitsüberprüfung. Erstmalig ist im Gesetz die Befugnis geregelt, Erkenntnisse aus Internetseiten und sozialen Netzwerken bei der Sicherheitsüberprüfung zu berücksichtigen, indem offen zugängliche Inhalte eingesehen werden dürfen. Niedersachsen hat über eine Bundesratsinitiative erreicht, dass die Befugnis zur Internetrecherche - in gestufter Form - für alle von einer Sicherheitsüberprüfung Betroffenen nun zulässig ist. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf der Bundesregierung hatte die Befugnis lediglich für Personal von Nachrichtendiensten und solchem mit einer vergleichbaren sicherheitsempfindlichen Tätigkeit vorgesehen. Für das zu überarbeitende Nds. SÜG stellen die Regelungen des Bundes einen Maßstab dar, an dem es sich zu orientieren gilt. Niedersachsen steht zudem im engen Austausch mit den anderen Bundesländern, um für geplante Anpassungen der Sicherheitsüberprüfungsgesetze einen gemeinsamen Rahmen zu entwickeln. Im Ergebnis soll gewährleistet sein, dass die Sicherheitsüberprüfungen weiterhin gegenseitig anerkennungsfähig sind. Eine Arbeitsgruppe, an der mehrere Verfassungsschutzämter beteiligt sind, hat entsprechende Vorschläge erarbeitet. Nunmehr ist die Einleitung des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens in Niedersachsen geplant. 145 Es handelt sich um Überprüfungen nach SS 7 Abs. 1 Nr. 3 Nds. SÜG für Tätigkeiten an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtung. 146 Es handelt sich um Überprüfungen nach SS 7 Abs. 1 Nr. 1 Nds. SÜG (Zugang zu VS-VERTRAULICH). 147 Es handelt sich um Überprüfungen nach SS 7 Abs. 2 Nds. SÜG (Zugang zu GEHEIM). 148 Es handelt sich um Überprüfungen nach SS 7 Abs. 3 Nds. SÜG (Zugang zu STRENG GEHEIM). 137 9.4 Beratung von Landesbehörden in Fragen des Geheimschutzes Der personelle Geheimschutz stellt einen Beratungsschwerpunkt der Verfassungsschutzbehörde dar, z. B. in Form von individuellen Beratungsgesprächen mit Geheimschutzbeauftragten oder VS-Verwaltern anderer Behörden. Der materielle Geheimschutz umfasst technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unbefugte Kenntnisnahme von VS in schriftlicher oder elektronischer Form. In der Verschlusssachenanweisung (VSA) des Landes Niedersachsen sowie ergänzenden Richtlinien ist geregelt, wie als VS eingestuftes Schriftgut sicher bearbeitet, verwahrt und verwaltet wird. Die Verfassungsschutzbehörde wirkt gemäß SS 60 Abs. 1 VSA bei der Durchführung der VSA und der sie ergänzenden Richtlinien mit und berät die Dienststellen des Landes. Beratungsschwerpunkte sind die Einrichtung und der Betrieb von besonders gesicherten Aktensicherungsräumen oder Stahlschränken (VS-Verwahrgelasse), in denen VS unter Beachtung baulicher, mechanischer, elektronischer und organisatorischer Sicherheitsvorkehrungen aufbewahrt werden können. Es ist festzustellen, dass die Anzahl der VS verwaltenden Dienststellen weiterhin rückläufig ist, da das Aufkommen an VS zunehmend geringer wird und Altbestände konsequent vernichtet werden. Daher bezog sich ein Teil der Beratungsfunktion der Verfassungsschutzbehörde auf die ordnungsgemäße Vernichtung von Verschlusssachen verschiedener Geheimhaltungsgrade in Papierform oder als elektronischer Datenträger nach Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI). Geheimschutz findet nicht nur in Behörden statt, sondern auch in Unternehmen, die im Auftrag des Staates mit VS umgehen und demzufolge die Regelungen des personellen und materiellen Geheimschutzes beachten müssen. Geheimschutzbetreute Unternehmen sind z. B. Kernkraftwerke oder Betriebe der Rüstungsindustrie. 138 Wirtschaftsschutz 139 10.1 Einleitung Deutschland ist als technologieund exportorientierte Nation abhängig von auf Forschung und Erfahrung beruhendem Wissen (Know-how) und Innovation als wertvollste Ressourcen der Volkswirtschaft. Dieses Wissen und diese Informationen sind für fremde Nachrichtendienste (Wirtschaftsspionage) und konkurrierende Unternehmen (Konkurrenzausspähung), die gezielt und professionell Ausspähung betreiben, von höchstem Interesse. Von Wirtschaftsund Industriespionage betroffen sind innovative und technologieorientierte Branchen, besonders Bereiche der Informationsund Kommunikationstechnik, der Luftund Raumfahrt, der Automobilindustrie, der Werkstoffund Produktionstechnik, der Biotechnik und Medizin, der Nanotechnologie sowie Energieund Umwelttechnik. Von Interesse sind Produktinnovationen und Marktstrategien. Niedersächsische Unternehmen verzeichnen mit ihren Spitzentechnologien große Erfolge, z. B. im Bereich der Automobilund Schifffahrtsbranche, der Laserund Sensortechnik, der Windenergieanlagen und Landmaschinen sowie der Hörgeräteakustik und können damit Ziel fremder Nachrichtendienste und von Konkurrenzfirmen sein. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2000 beim Niedersächsischen Verfassungsschutz aus der Spionageabwehr heraus der Arbeitsbereich Wirtschaftsschutz geschaffen. Dieser Arbeitsbereich des Niedersächsischen Verfassungsschutzes ist ein Partner für die Wirtschaft. Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern haben sich auf folgendes gemeinsames Aufgabenverständnis der Arbeitsbereiche Wirtschaftsschutz geeinigt: "Die Verfassungsschutzbehörden informieren im Rahmen des präventiven Wirtschaftsschutzes über eigene Erkenntnisse und Analysen, die dazu beitragen, dass Wirtschaft und Wissenschaft sich eigenverantwortlich effektiv gegen Ausforschung (insbes. Wirtschaftsspionage), Sabotage und Bedrohungen durch Extremismus und Terrorismus schützen können." Das Beratungsangebot des Niedersächsischen Verfassungsschutzes zu den Themen Wirtschaftsund Industriespionage, Cybersicherheit149, Know-how-Schutz, Sicherheit in der Informationsund Kommunikationstechnologie, Geheimschutz in der Wirtschaft, Sicherheit auf Geschäftsreisen im Ausland, Innentäterproblematik und Social Engineering 150 wird stark nachgefragt. So wurden bereits zahlreiche Unternehmen bei Vortragsveranstaltungen mit sicherheitsrelevanten Informationen erreicht. Der Arbeitsbereich Wirtschaftsschutz wirkt zudem an Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen des Geheimschutzes in der Wirtschaft mit.151 Eine Vielzahl von Überprüfungen machen Erkenntnisanfragen zu den Betroffenen notwendig, die im Ergebnis immer öfter zur Versagung der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit führen. 10.2 Zahlen und Fakten Mittlerweile werden vom Niedersächsischen Verfassungsschutz im Geheimund Wirtschaftsschutz 1.082 Unternehmen betreut. Beratungen Zum Kerngeschäft des Arbeitsbereiches Wirtschaftsschutz zählen individuelle Sensibilisierungsund Informationsgespräche bei den Unternehmen vor Ort. Insgesamt gab es im Jahr 2018 60 Beratungen von Firmen. Für die Unternehmen ist hilfreich, dass der Verfassungsschutz nicht dem Legalitätsprinzip unterliegt, also Sachverhalte mit strafrechtlich relevantem Hintergrund nicht zwingend der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei melden muss. Denn im Falle eines Strafprozesses könnte ein Sicherheitsvorfall öffentlich werden und die betroffenen Firmen müssten Imageschäden befürchten. Insgesamt erhielt der Niedersächsische Verfassungsschutz 67 Hinweise auf sicherheitsrelevante Vorfälle. Häufig war die Informationstechnologie von Unternehmen betroffen, denn in mehreren Fällen waren Firmennetzwerke von Schadsoftware befallen. Eine nachrichtendienstliche Steuerung war nicht auszuschließen. 149 Cybersicherheit erweitert das Aktionsfeld der klassischen IT-Sicherheit auf den gesamten Cyber-Raum. Dieser umfasst sämtliche mit dem Internet und vergleichbaren Netzen verbundene Informationstechnik und schließt darauf basierende Kommunikation, Anwendungen, Prozesse und verarbeitete Information mit ein. Damit wird praktisch die gesamte moderne Informationsund Kommunikationstechnik zu einem Teil des Cyber-Raumes (siehe Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik). 150 Social Engineering bezeichnet eine Methodik zur Verhaltensmanipulation. Social Engineers spionieren das persönliche Umfeld ihres Opfers aus, täuschen Identitäten vor oder nutzen Verhaltensweisen wie Autoritätshörigkeit aus, um geheime Informationen oder unbezahlte Dienstleistungen zu erlangen. 151 Siehe Kapitel 9 "Geheimschutz". 140 In starkem Maße werden Unternehmen Opfer von Verschlüsselungstrojanern, wie verschiedene Meldungen an den Verfassungsschutz zeigen. Nach wie vor ist das entscheidende Einfallstor in den Unternehmen die E-Mail, deren Inhalt meistens eine Verlinkung aufweist. Dort ist dann die Schadsoftware, ein Verschlüsselungstrojaner hinterlegt. Eine weitere Betrugsart, die nach wie vor und häufig bei Unternehmen auftritt, ist der sogenannte Fake-Boss-Angriff oder auch CEO-Fraud. Angreifer nehmen in der Regel per E-Mail mit einem zeichnungsbefugten Firmenangehörigen Kontakt auf und täuschen vor, die E-Mail sei vom Vorstand des Unternehmens. Unter der Vorgabe, es handele sich zum Beispiel um einen geheimzuhaltenden Firmenaufkauf, wird die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter aufgefordert, eine Überweisung häufig in sechsstelliger Höhe in Euro vorzunehmen. In vielen Fällen sind Unternehmen erhebliche Schäden entstanden, weil wegen mangelnder Sensibilität und fehlendem Vieraugenprinzip überwiesen wurde. In den Fällen, die dem Arbeitsbereich Wirtschaftsschutz zu den beiden vorgenannten Varianten mitgeteilt wurden, konnte nach eingehender Prüfung kein Verdacht einer nachrichtendienstlichen Tätigkeit begründet werden. Über den Newsletter des Arbeitsbereiches Wirtschaftsschutz an seine betreuten Unternehmen in Niedersachsen wurden zahlreiche Warnungen vor elektronischen Angriffen herausgegeben, die im Informationsverbund der Verfassungsschutzbehörden im Verlauf des Jahres 2018 bekannt gewordenen sind. Bemerkenswert waren Hinweise, dass vermehrt soziale Netzwerke (Xing, Facebook o. a.) genutzt werden, um für elektronische Angriffe Informationsbeschaffung im Rahmen von Social Engineering zu betreiben. Vorträge Im Jahr 2018 hielten Mitarbeiter des Arbeitsbereiches Wirtschaftsschutz 130 Vorträge bei unterschiedlichen Veranstaltungen. Neben Industrieund Handelskammern, Universitäten und kommunalen Wirtschaftsförderungen werden die Vorträge des Niedersächsischen Verfassungsschutzes stark von Unternehmen für ihre Mitarbeiter und Führungskräfte nachgefragt, um für eine Sensibilisierung zu sorgen. Netzwerk Ein bedeutsamer Aspekt der Arbeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes im Bereich des Wirtschaftsschutzes ist die Netzwerkarbeit. Ein wichtiger Partner, auch für den Informationsaustausch, ist die niedersächsische Polizei, die oft Hinweisgeber für mögliche Wirtschaftsspionagefälle ist. Häufig arbeitet der Verfassungsschutz mit dem Landeskriminalamt Niedersachsen und dort mit der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) zusammen. Durch die zunehmende Bedeutung von Industrie 4.0, der Verzahnung von Produktion mit modernster Informationsund Kommunikationstechnik und damit verbunden der Cybersicherheit haben sich Netzwerke gebildet, die für Unternehmen Hilfestellungen und Lösungen bieten. Der Arbeitsbereich Wirtschaftsschutz wirkt dabei in der Fokusgruppe Informationsund Cybersicherheit von Hannover IT e. V., im IT-Gesprächskreis der Industrieund Handelskammer Hannover und bei der interdisziplinären Expertengruppe "Indy4" mit. Außerdem ist er Multiplikator in der Allianz für Cybersicherheit beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Der Niedersächsische Verfassungsschutz führte im Rahmen seiner Netzwerkarbeit im Jahr 2018 folgende Veranstaltungen durch: 10.3 "Best practice meeting - security2share" Das Veranstaltungsformat des Business-Frühstück "Best practice meetings - security2share" wurde im Jahr 2018 fortgeführt. Die Teilnehmerzahl pro Veranstaltung ist begrenzt und so waren die Termine mit Unternehmensvertreterinnen und Unternehmensvertretern unterschiedlicher Branchen schnell ausgebucht. In zwei Veranstaltungen am 16.01.2018 und am 07.02.2018 beschäftigten sich insgesamt 50 Unternehmensvertreterinnen und -vertreter näher mit dem Thema Cyberversicherungen. Es gehört zu einem ganzheitlichen Sicherheitskonzept, sich neben Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheitsstandards auch mit der Absicherung im Schadensfall zu beschäftigen. Cyber-Gefährdungen zählten zu den TOP 3 der wichtigsten globalen Geschäftsrisiken. Dipl.-Oec. Dirk Wrede vom Institut für Versicherungsbetriebslehre der Leibniz Universität Hannover stellte verschiedene Fallarten vor und gab einen Überblick über unterschiedliche Risiken sowie Deckungskonzepte von Cyberversicherungen. Das dritte "Best practice meeting" des Niedersächsischen Verfassungsschutzes widmete sich am 18.10.2018 dem Thema 141 Cloud. Diese Technologie entwickelt sich stetig weiter, hat mittlerweile sämtliche Branchen erreicht und ist aus keinem Arbeitsumfeld mehr wegzudenken. Daher ist es für Unternehmen unabdingbar, sich intensiv mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Einleitend referierte Frau Christine Neubauer von Trusted Cloud e.V. über die Anforderungen, die Cloud-Anbieter erfüllen müssen, damit diese den speziellen Ansprüchen des jeweiligen Unternehmens genügen. Anschließend stellte Michael Petry von AirIT Systems GmbH mit seinem Vortrag "Stairway to heaven - Mein Weg in Ihre Cloud" dar, wie potenzielle Angreifer vorgehen würden, um Cloudsysteme zu kompromittieren. 25 Unternehmensvertreterinnen und -vertreter diskutierten mit den Verfassungsschutzmitarbeitern und der Referentin und dem Referenten. Die Veranstaltungsreihe "Best practice meeting" wird 2019 zu unterschiedlichen Themen fortgesetzt. 10.4 22. Sicherheitstagung für geheimschutzbetreute Unternehmen Vom 29. bis 30.05.2018 fand in Soltau die diesjährige Tagung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes für Sicherheitsbevollmächtigte der geheimschutzbetreuten Unternehmen statt. Es nahmen gut 80 Vertreter von Wirtschaftsunternehmen sowie einiger Bundesund Landesbehörden daran teil. Der inhaltliche Schwerpunkt spiegelte auch in diesem Jahr die Expertise verschiedener Bereiche des Niedersächsischen Verfassungsschutzes wider. So informierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachreferate über die Facetten der Extremismusprävention und die linksextremistische Agitation vor dem Hintergrund des Syrienkonfliktes. Einige aktuelle Sicherheitsvorfälle und Informationen aus dem Bereich des Wirtschaftsschutzes gehören stets als feste Bestandteile zum Programm. Die Risiken für deutsche Unternehmen in Russland wurden anhand von Praxisbeispielen aufgezeigt und die Wechselwirkungen zwischen russisch-orthodoxer Religion, Politik und Wirtschaft beleuchtet. Insbesondere auf die Anforderungen an Sicherheitsbevollmächtigte zugeschnitten war ein Beitrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der die Novelle des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes erläuterte. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik informierte über Maßnahmen gegen Laserlauschangriffe. Abschließend berichtete ein Vertreter des militärischen Dienstes der Niederlande über den dortigen Wirtschaftsund Geheimschutz. 10.5 17. Wirtschaftsschutztagung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes Am 26.11.2018 fand die 17. Wirtschaftsschutztagung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes statt. Das Programm bot den 190 Teilnehmenden, überwiegend aus niedersächsischen Unternehmen sowie einzelne Bedienstete von Sicherheitsbehörden und Ministerien, verschiedene Aspekte der Sensibilisierung und des Schutzes vor Cyberangriffen. Der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, betonte, dass das Thema Wirtschaftsschutz im Zeitalter der digitalen Transformation bedeutender sei denn je. Neue IT-Technologien veränderten die Arbeitswelt und das Alltagsleben nachhaltig, brächten auch Probleme und Gefahren mit sich. Der digitale Wandel und die globale Vernetzung böten Einfallstore für Cyber-Kriminelle, die sich in hohem Maße auch auf die Unternehmen konzentrierten. Cybersicherheit und Cyberkriminalität seien gesamtgesellschaftliche Herausforderungen, die nur bewältigt werden könnten, wenn staatliche Stellen, die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft eingebunden würden. Insgesamt vier Fachvorträge gaben einen umfassenden Einblick in viele Problemlagen, denen sich die Tagungsteilnehmenden in ihrem beruflichen Umfeld zu stellen haben. Mit welchen praktischen Herausforderungen ein Unternehmen im Alltag umgehen können muss, veranschaulichte Christian Schultz vom Flughafen Hamburg am konkreten Beispiel des dortigen Stromausfalls am 03.06.2018. Daran zeigte sich, wie wichtig ein funktionierendes Notfallmanagement ist und welche Aspekte bei dessen Entwicklung zu berücksichtigen sind. Nicht zu unterschätzen sei dabei auch die Bedeutung der sozialen Medien. Sebastian Gerhard von der venturemedia GmbH erläuterte die Blockchain-Technologie und welche technischen Verfahren dem zugrunde liegen. Blockchain ermöglicht einer Informationsgesellschaft, das grundlegende Bedürfnis nach sicheren und unantastbaren Transaktionen zu befriedigen. Anhand von Anwendungsbeispielen schilderte Gerhard, welche Möglichkeiten sich daraus ergeben. 142 Im letzten Vortrag gab Dror-John Röcher von der Deutschen Cyber-Sicherheitsorganisation (DCSO) umfangreiche Informationen und erläuterte Hintergründe zu staatlich gesponserten Angreifern und entsprechenden Kampagnen. Ein Schwerpunkt lag dabei auf Bedrohungen aus Russland, China sowie Nordkorea und dem Iran. In den von den zahlreichen Teilnehmenden intensiv genutzten Vernetzungsund Kommunikationspausen wurden die Fachvorträge nachhaltig diskutiert. 10.6 Messen Hannover Messe Industrie (HMI) Der Niedersächsische Verfassungsschutz beteiligte sich vom 23. bis 27.04.2018 am Gemeinschaftsstand des Landes Niedersachsen auf der Hannover Messe. Viele Besucherinnen und Besucher der Messe nutzten die Möglichkeit, sich über das Beratungsund Dienstleistungsangebot des Niedersächsischen Verfassungsschutzes zu informieren. In den Gesprächen über Wirtschaftsund Industriespionage, Know-how-Schutz und Cybersicherheit dienten konkrete Fallbeispiele zur Veranschaulichung, wie der Verfassungsschutz für Unternehmen eine wertvolle Unterstützung sein kann. Von vielen Gesprächspartnern wurde die Bitte geäußert, die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Gefahren der Ausspähung zu sensibilisieren. Der Niedersächsische Verfassungsschutz beteiligte sich auch mit einem Vortrag an der im Rahmen der Messe veranstalteten "Konferenz zur Digitalisierung in Produktion und Lieferkette". CEBIT Der Niedersächsische Verfassungsschutz beteiligte sich vom 12. bis 15.06.2018 an dem Gemeinschaftsstand des Landes Niedersachsen auf der neu konzipierten Messe für Informationstechnik in Hannover, CEBIT. Das Ziel war, deutlich zu machen, auf welche Art und Weise der Niedersächsische Verfassungsschutz Unterstützung für Unternehmen leisten kann. Von Interesse waren insbesondere detaillierte Informationen zur Wirtschaftsund Industriespionage, Know-how-Schutz und Cybersicherheit. Auch die Sicherheit bei Digitalisierung und Industrie 4.0 wurde immer wieder thematisiert. Bei dem Bedarf an der Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurden Vortragsveranstaltungen vereinbart. Auf der "d'talk"-Plattform der CEBIT brachte sich der Niedersächsische Verfassungsschutz im Cyber Security Forum mit dem Vortrag "So schützen Sie Ihr Know-how zuverlässig" ein. "Security", Essen Der Niedersächsische Verfassungsschutz beteiligte sich vom 25. bis 28.09.2018 an dem Gemeinschaftsstand des Bundesamtes und der Landesbehörden für Verfassungsschutz auf der Weltleitmesse der zivilen Sicherheit "Security" in Essen. Das Ziel war, deutlich zu machen, auf welche Art und Weise die Verfassungsschutzbehörden im Bereich des Wirtschaftsschutzes Unterstützung für Unternehmen leisten können. Bei Studierenden der Sicherheitswirtschaft waren Auskünfte über den Verfassungsschutz als Arbeitgeber sehr gefragt. 10.7 Kontaktdaten Für Fragen steht der Arbeitsbereich Wirtschaftsschutz beim Verfassungsschutz unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung Telefon: 0511/6709-247 oder -248 Telefax: 0511/6709-393 E-Mail: wirtschaftsschutz@verfassungsschutz.niedersachsen.de Internet: www.verfassungsschutz.niedersachsen.de 143 144 Politisch motivierte K ri mi nal i tät (PMK ) 145 11.1 Politisch motivierte Kriminalität152 (PMK) - Vorbemerkung Die Politisch motivierte Kriminalität wird seit dem Jahr 2001 durch die Polizei auf Grundlage des durch einen Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder eingeführten "Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)" erfasst, um eine bundeseinheitliche und differenzierte Auswertung und Lagedarstellung zu ermöglichen. Meldepflichtig sind alle politisch motivierten Straftaten (Fälle) gemäß den Richtlinien des KPMD-PMK. Dazu zählen "echte Staatsschutzdelikte" (SSSS 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-, 104a, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a StGB sowie des VStGB) sowie Delikte der allgemeinen Kriminalität, die gemäß Definitionssystem der PMK zuzuordnen sind ("unechte Staatsschutzdelikte"). Den Letztgenannten werden Fälle zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung politisch motiviert waren, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Extremismus) zum Ziel haben muss. Darüber hinaus werden zudem die Tatbestände der "echten Staatsschutzdelikte" erfasst, selbst wenn im Einzelfall keine politische Motivation festgestellt werden kann. Die extremistische Kriminalität, welche in den Berichten der Verfassungsschutzbehörden dargestellt wird, bildet einen Teilbereich der Politisch motivierten Kriminalität ab und umfasst Straftaten, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Ebenfalls hinzugerechnet werden Straftaten, die durch Anwendung von Gewalt oder durch darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder sich gegen die Völkerverständigung richten. 11.2 Politisch motivierte Kriminalität153 (PMK) mit extremistischem Hintergrund - rechts Die Anzahl der Straftaten im Phänomenbereich PMK -rechtswar 2018 mit insgesamt 1318 Delikten im Vergleich zum Vorjahr rückläufig (-5,86 Prozent). Bei den Zahlen rechtsmotivierter Gewaltdelikte mit insgesamt 54 Delikten war im Vergleich zum Vorjahr ein geringfügiger Anstieg (+12,50 Prozent) zu verzeichnen. Die extremistischen Propagandadelikte dieses Phänomenbereichs bildeten dabei mit 820 Taten weiterhin den Schwerpunkt, wobei die Anzahl der Fälle gegenüber dem Jahr 2017 (840 Fälle) rückläufig war. Die Anzahl der extremistischen Gewaltdelikte stieg mit 47 Fällen im Vergleich zum Vorjahr um fünf Fälle bzw. 11,90 Prozent (2017: 42). Von den 47 Gewaltdelikten entfielen 38 Taten auf Körperverletzungsdelikte. Die begangenen Gewaltdelikte wurden häufig im Rahmen von Rechts-/Links-Konfrontationen verzeichnet, die überwiegend von den Teilnehmenden der Gegenveranstaltungen ausgingen. Sie sind somit eine Reaktion und Wechselwirkung mit Links. Im Bereich der sonstigen extremistischen Straftaten dieses Phänomenbereichs war analog zu den Fallzahlen PMK ein Rückgang von 1.253 Taten (2017) auf 1.210 Taten (2018) festzustellen. Dies entspricht einem Minus von 3,43 Prozent. Der Trend, dass rechtsextreme Gruppierungen mit hierarchischen Strukturen an Bedeutung verlieren, setzte sich auch im Berichtszeitraum weiter fort. Die neonazistische Szene in Niedersachsen ist weiterhin geprägt von einer Heterogenität, die gleichermaßen personell und strukturell wie auch aktionistisch zum Ausdruck kommt. Einerseits bestehen Gruppierungen, die durchaus um politische Wahrnehmung mittels öffentlichkeitswirksamer Aktionen wie Flugblattverteilungen, Kundgebungen oder Demonstrationsteilnahmen bemüht sind, während sich ihre Anhängerzahlen im niedrigen einstelligen Bereich bewegen. Anderseits existieren auch Szenen, die zwar über teilweise deutlich höhere Anhängerzahlen verfügen, deren Aktivitäten jedoch nahezu ausschließlich Binnenwirkung entfalten. Zur Verbesserung personeller und organisatorischer Möglichkeiten dienen überregionale Netzwerke. In der Vergangenheit konnten Personenüberschneidungen zwischen verschiedenen regionalen rechtsextremistischen Gruppierungen festgestellt werden. So waren beispielsweise Mitglieder der "Kameradschaft Northeim" und der "Kameradschaft Einbeck" auch auf Veranstaltungen der rechtsextremistischen Gruppierung "Freundeskreis Thüringen Niedersachsen"/ "Volksbewegung Niedersachsen" oder auf Veranstaltungen der Partei "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" 152 Der PMK werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder sich gegen eine Person, insbesondere aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung oder Herkunft richten und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht. 153 Siehe Fußnote 152. 146 (NPD) präsent. Eine gewisse Gemengelage hinsichtlich Überschneidungen von Personen und rechtsextremistischen Gruppierungen ist anzunehmen. Subkulturelle Szenen gehen ineinander auf und überschneiden sich hinsichtlich ihrer Mitglieder. Die Anzahl der Volksverhetzungen ging auf 188 Fälle zurück (2017: 224). In Niedersachsen konnten im Phänomenbereich PMK -rechtsfür den Berichtszeitraum elf Angriffe (2017: 19) im Zusammenhang mit Asylunterkünften festgestellt werden, wovon bei zehn Delikten (2017: 16) von einem rechtsextremistisch motivierten Hintergrund auszugehen war. Den Großteil der rechtsmotivierten Taten gegen Asylunterkünfte machten eine Sachbeschädigung (2017: sieben) und vier Fälle des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (2017: sechs) aus. Die damit in Zusammenhang stehenden Volksverhetzungen stiegen von null auf ein Delikt. Im Berichtsjahr kam es in Niedersachsen zu keiner einfachen (2017: null) Brandstiftung und keiner schweren Brandstiftung (2017: eine) im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften. Nach bisherigem Erkenntnisstand handelte es sich bei den Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte meist um lokal organisierte Agitationen, die keinen Rückschluss auf landesweit gesteuerte Strategien zuließen. Die Intensität und Quantität entsprechender Aktionen standen in starker Abhängigkeit zu den organisatorischen Möglichkeiten der jeweiligen lokal handelnden Personen. Konkrete Hinweise auf organisationsgesteuerte Gewaltstraftaten in Form von angeordneter oder gezielt gelenkter Delinquenz durch rechtsextremistische Parteien oder entsprechende Strukturen gegen Asylbewerber und deren Unterkünfte liegen bislang nicht vor. Die Motive dürften hierbei im persönlichen bzw. individuellen Bereich und nicht in der Umsetzung von konstituierten Organisationszielen oder organisationsinternen Auftragslagen liegen. Es bestehen bisher keine Anzeichen für rechtsterroristische Strukturen in Niedersachsen. 147 Übersicht der Gewalttaten und sonstigen Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" in Niedersachsen154 Gewalttaten: 2017 2018 Terrorismusdelikte ( SS 129a StGB) 1 0 Tötungsdelikte 1 0 Versuchte Tötungsdelikte 0 0 Körperverletzungen 30 38 Brandstiftungen 4 1 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 0 0 Landfriedensbrüche 0 0 Gefährl. Eingriffe in Bahn-, Luft-, Schiffsund Straßenverkehr 1 1 Freiheitsberaubung 0 0 Raub 0 1 Erpressung 1 1 Widerstandsdelikte 4 5 Gewalttaten insgesamt 42 47 Sonstige Straftaten: Sachbeschädigungen 61 72 Nötigungen/Bedrohungen 25 27 Propagandadelikte 840 820 Störung der Totenruhe 0 1 Andere Straftaten (davon Volksverhetzung) 327 (224) 290 (188) Sonstige Straftaten insgesamt 1.253 1.210 Straftaten insgesamt 1.295 1.257 154 Die Zahlen basieren auf Angaben des Landeskriminalamtes Niedersachsen (LKA NI). Die Darstellung der niedersächsischen Fallzahlen in Übersichten des Bundes kann davon abweichen, da das LKA NI eine so genannte "lebende Statistik" führt. Um die ständige Aktualität der Statistik sicherzustellen, werden dabei ggf. Nacherfassungen/Aktualisierungen auch für Vorjahre vorgenommen, so dass der Zahlenbestand Veränderungen unterliegen kann. 148 11.3 Politisch motivierte Kriminalität155 (PMK) mit extremistischem Hintergrund - links Im Phänomenbereich PMK -linkswurden im Jahr 2018 in Niedersachsen 548 Straftaten insgesamt registriert (2017: 591). Die Zahl der erfassten Straftaten in der PMK -linkssank somit um 7,28 Prozent ab. Regionale Straftatenschwerpunkte bildeten die Zuständigkeitsbereiche der Polizeidirektionen Göttingen und Lüneburg mit jeweils 130 linksmotivierten Straftaten. Der Fallzahlenrückgang 2018 ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass in diesem Jahr keine Wahlen in Niedersachsen stattfanden, die regelmäßig zu höheren Fallzahlen durch linksmotivierte Straftaten gegen politische Gegner aus dem rechten Spektrum führen sowie die geringe Anzahl konfliktträchtiger Versammlungen. Von den 548 Straftaten des Gesamtstraftatenaufkommens der PMK -linkswurden 248 Fälle als extremistisch eingestuft. Im Vorjahr lag der Anteil bei 252 Fällen. 2018 wurden 65 Personen (2017: 52) Opfer von linksextremistisch motivierten Gewaltdelikten. Die meisten Opfer waren in Göttingen, Hannover und Oldenburg zu verzeichnen, was auf die insgesamt höhere Anzahl an konfliktträchtigen Versammlungen in diesen Orten zurückzuführen ist. Dem Themenfeld "Antifaschismus" wurden im Jahr 2018 insgesamt 146 linksextremistische Taten zugeordnet. Gegenüber dem Jahr 2017 mit 189 antifaschistisch motivierten Straftaten ist im Themenfeld "Antifaschismus" ein Rückgang von 22,75 Prozent zu verzeichnen. 2018 kam es in diesem Themenfeld zu 31 antifaschistisch motivierten Gewaltdelikten gegenüber 41 Taten im Jahr 2017. Dies stellte einen Rückgang um 24,39 Prozent dar. Der Straftatenrückgang im Themenfeld beruht auf dem Ausbleiben von Wahlen im Vergleich zum Vorjahr und einer geringeren Anzahl konfliktträchtiger Versammlungen. Linksextremistisch eingestufte Straftaten zum Themenfeld "Antimilitarismus" stiegen 2018 mit 24 Taten gegenüber dem Vorjahr 2017 (fünf Taten) erheblich an. Der Anstieg ist insbesondere auf vermehrte Sachbeschädigungen an Kriegsdenkmälern zurückzuführen, wozu die linke Szene im Internet aufgerufen hatte. Weiter handelte es sich um antimilitaristisch motivierte Straftaten wie Sachbeschädigungen durch das Aufbringen von antimilitaristischen Parolen. Eine weitere Ursache für die Steigerung waren Straftaten im Zusammenhang mit der türkischen Militärintervention gegen kurdische Gebiete in Nordsyrien. Zu dieser Thematik erfolgten auch drei der vier Brandstiftungen im Themenfeld "Antimilitarismus". 2018 wurden im Bereich der PMK -linksneun Brandstiftungen, darunter eine schwere Brandstiftung, gegenüber dem Vorjahr 2017 mit sechs Taten verzeichnet. Dies bedeutete eine Steigerung um die Hälfte der Fälle. Die Steigerung der Branddelikte war auf Entwicklungen und Ereignisse zurückzuführen, denen Linksextremisten eine verstärkte Bedeutung beimaßen. In diesem Kontext kam es mit der türkischen Militärintervention gegen kurdische Gebiete in Nordsyrien zu drei Brandstiftungen. Zu keiner Tat konnten im Jahr 2018 Tatverdächtige ermittelt werden Die übrigen Branddelikte erfolgten in den Themenfeldern "Antimilitarismus", "Befreiungsbewegungen" sowie "Antikapitalismus" und richteten sich gegen ein Bundeswehrfahrzeug, ein Fahrzeug eines Landtagsabgeordneten, ein Fahrzeug einer Person der rechten Szene, eine Filiale eines Textildiscounters, einen Geflügelmastbetrieb sowie an einem Kabelschacht einer Eisenbahnstrecke. Linksterroristische Bestrebungen sind in Niedersachsen nicht erkennbar. Die Serie von Raubüberfällen (2015 und 2016) unter Tatbeteiligung von drei früheren RAF Mitgliedern wird durch die Polizei und zuständige Staatsanwaltschaft nicht als politisch motiviert bewertet 155 Siehe Fußnote 152. 149 Übersicht der Gewalttaten und sonstigen Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - links" in Niedersachsen156 Gewalttaten: 2017 2018 Tötungsdelikte 0 0 Versuchte Tötungsdelikte 0 0 Körperverletzungen 32 23 Brandstiftungen 6 9 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 0 0 Landfriedensbrüche 4 9 Gefährl. Eingriffe in Bahn-, Luft-, Schiffsoder Straßenverkehr 0 1 Freiheitsberaubung 0 0 Raub 1 2 Erpressung 0 0 Widerstandsdelikte 9 20 Sonstige Delikte 0 1 Gewalttaten insgesamt 52 65 Sonstige Straftaten: Sachbeschädigungen 132 135 Nötigungen/Bedrohungen 7 1 Diebstahl 5 4 Andere Straftaten 56 43 Sonstige Straftaten insgesamt 200 183 Straftaten insgesamt 252 248 156 Die Zahlen basieren auf Angaben des Landeskriminalamtes Niedersachsen (LKA NI). Die Darstellung der niedersächsischen Fallzahlen in Übersichten des Bundes kann davon abweichen, da das LKA NI eine so genannte "lebende Statistik" führt. Um die ständige Aktualität der Statistik sicherzustellen, werden dabei ggf. Nacherfassungen/Aktualisierungen auch für Vorjahre vorgenommen, so dass der Zahlenbestand Veränderungen unterliegen kann. 150 11.4 Politisch motivierte Kriminalität157 (PMK) mit extremistischem Hintergrund - ausländische Ideologie und religiöse Ideologie Die Gesamtzahl der erfassten Straftaten in den Phänomenbereichen "Religiöse Ideologie" und "Ausländische Ideologie" betrug 312 Fälle für das Jahr 2018 gegenüber 335 Delikten im Jahr 2017 (Rückgang um 6,87 Prozent). Als extremistisch motivierte Taten wurden bis zum Stichtag 31.12.2018 insgesamt 221 Straftaten für das Jahr 2018 (2017: 281) erfasst. Dies bedeutet einen Rückgang um 60 Delikte (21,35 Prozent). Von der Gesamtzahl entfallen 190 Delikte auf den Phänomenbereich "Ausländische Ideologie" und 31 Fälle auf den Bereich "Religiöse Ideologie". Wie in den Vorjahren traten im Phänomenbereich "Ausländische Ideologie", die Verstöße gemäß SS 20 Vereinsgesetz mit einem Anteil von ca. 53,16 Prozent besonders hervor. Diese sind jedoch von 176 Straftaten in 2017 auf 101 in 2018 gefallen. Dieser Rückgang ist unter anderem darauf zurück zu führen, dass die Beteiligung an der Versammlung anlässlich des sogenannten "Newroz-Festes" 2018 in Hannover sehr verhalten war. Für das Jahr 2018 wurden insgesamt 19 Terrorismusdelikte festgestellt, davon entfielen 15 Verfahren auf den Phänomenbereich "Religiöse Ideologie" und vier Verfahren auf den Bereich "Ausländische Ideologie". In Niedersachsen wurden von diesen oben genannten 19 Ermittlungsverfahren gemäß SSSS 89a, b oder c bzw. 129 a und b StGB 18 als extremistisch eingestuft. Diese verteilten sich wie folgt: Zwölf Verfahren gem. SS 129b StGB, davon zehn Verfahren aus dem Phänomenbereich "Religiöse Ideologie" und zwei aus dem Phänomenbereich "Ausländische Ideologie". Sechs Verfahren wurden gemäß SSSS 89a, b, c StGB geführt, davon vier Verfahren aus dem Phänomenbereich "Religiöse Ideologie" und zwei aus dem Bereich "Ausländische Ideologie". Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Brandstiftung und versuchte schwere Brandstiftung Die Generalstaatsanwaltschaft klagte vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) in Celle drei Syrer und einen Iraker an. Zwei von Ihnen wird vorgeworfen am 11.03.2018 in der Ricklinger Str. in Hannover einen PKW in Brand gesetzt zu haben, weil sich auf diesem ein Aufkleber mit dem Schriftzug "Atatürk" befand. Am 13.03.2018 sollen die vier dann versucht haben in Garbsen die Geschäftsräume eines Cafes mittels Molotow-Cocktails in Brand zu setzen, weil sie dachten, der Betreiber sei türkischstämmig. Dabei sollen sie billigend in Kauf genommen haben, dass sich über dem Cafe Wohnungen befinden. Durch die Taten wollten sie nach ihren Aussagen ihre Ablehnung des Einsatzes türkischer Streitkräfte in Nordsyrien und die Kampfbereitschaft der Arbeiterpartei Kurdistan (PKK) öffentlich demonstrieren. Außerdem soll einer der Angeklagten die Taten gefilmt haben, um sie später zu verbreiten. Alle vier befinden sich zurzeit in Untersuchungshaft. Der Prozessauftakt fand am 12.12.2018 am Landgericht Hannover statt. Derzeit sind Termine bis zum April 2019 geplant. Im Berichtszeitraum ereigneten sich 61 Gewaltdelikte mit extremistischem Hintergrund (2017: 44). Diese gliedern sich wie folgt auf: a) "Ausländische Ideologie" 45: sieben Widerstände gegen Vollstreckungsbeamte, vier tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, ein besonders schwerer Landfriedensbruch, vier Landfriedensbrüche, sieben Körperverletzungen, 15 gefährliche Körperverletzungen, eine Erpressung, eine Brandstiftung und eine schwere Brandstiftung sowie vier Terrorismusdelikte. b) "Religiöse Ideologie" 16: 14 Terrorismusdelikte, eine Körperverletzung und eine gefährliche Körperverletzung. 157 Siehe Fußnote 152. 151 Übersicht der Gewalttaten und sonstigen Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Ausländerkriminalität" in Niedersachsen158 Gewalttaten: 2017 2018 ausländische religiöse ausländische religiöse Ideologie Ideologie Ideologie Ideologie Terrorismusdelikte (SSSS 89a,b,c, 129a,b StGB sowie Ka- 9 22 4 14 talogtaten) Tötungsdelikte 0 0 0 0 Versuchte Tötungsdelikte 0 0 0 0 Körperverletzungen 9 2 22 1 Brandstiftungen 0 1 2 0 Herbeiführen einer 0 0 0 0 Sprengstoffexplosion Landfriedensbrüche 0 0 5 0 Gefährl. Eingriffe in Bahn-, Luft-, 0 0 0 0 Schiffsoder Straßenverkehr Freiheitsberaubung 0 0 0 1 Raub 0 0 0 0 Erpressung 1 0 1 0 Widerstandsdelikte 0 0 11 0 Gewalttaten insgesamt 19 25 45 16 Sonstige Straftaten: Sachbeschädigungen 18 2 29 0 Nötigungen/Bedrohungen 4 2 6 4 Andere Straftaten 191 (176) 20 (4) 110 (101) 11 (2) (davon SS 20 VereinsG159) Sonstige Straftaten insgesamt 213 24 145 15 Straftaten insgesamt 232 49 190 31 158 Die Zahlen basieren auf Angaben des Landeskriminalamtes Niedersachsen (LKA NI). Die Darstellung der niedersächsischen Fallzahlen in Übersichten des Bundes kann davon abweichen, da das LKA NI eine so genannte "lebende Statistik" führt. Um die ständige Aktualität der Statistik sicherzustellen, werden dabei ggf. Nacherfassungen/Aktualisierungen auch für Vorjahre vorgenommen, so dass der Zahlenbestand Veränderungen unterliegen kann. 159 Zuwiderhandlungen gegen (Vereins-) Verbote. 152 Anhang 153 12.1 Definition der Arbeitsbegriffe Extremismus Die Verfassungsschutzbehörden unterscheiden zwischen "Extremismus" und "Radikalismus", obwohl beide Begriffe oft synonym gebraucht werden. Bei "Radikalismus" handelt es sich um eine überspitzte, zum Extremen neigende Denkund Handlungsweise, die gesellschaftliche Probleme und Konflikte bereits "von der Wurzel (lat. radix) her" anpacken will. Im Unterschied zum "Extremismus" sollen jedoch weder der demokratische Verfassungsstaat noch die damit verbundenen Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung beseitigt werden. So sind z. B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschaftsund Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird, jedenfalls nicht, solange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt. Als extremistisch werden dagegen die Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Extremismus mit Auslandsbezug Extremistische Bestrebungen mit Auslandsbezug umfassen das Agieren einer Vielzahl von Gruppierungen mit linksextremistischen, separatistischen oder nationalistischen Vorstellungen. Ihr Aktionismus zielt regelmäßig auf radikale Veränderungen der politischen Verhältnisse in der Heimatregion. Aktuelle Ereignisse und politische Entwicklungen im Herkunftsland sind dabei richtungsweisend für die Intensität des Auftretens und auch für das Militanzniveau. Türkische und kurdische Gruppierungen, die ihre jeweilige Ideologie zudem noch in gegeneinander gerichtete gewalttätige Auseinandersetzungen kanalisieren, bilden dabei einen Beobachtungsschwerpunkt des Verfassungsschutzes. Als mitgliederstärkste Organisation ist die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) zu nennen. Alle ausländerextremistischen Organisationen sehen Deutschland als Raum für Rückzug, Rekrutierung, Propaganda und Finanzierung. Derartige Organisationen unterliegen der Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden, wenn: sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten, indem sie hier z. B. versuchen, eine ihren Grundsätzen entsprechende Parallelgesellschaft zu errichten, sie ihre politischen Auseinandersetzungen mit Gewalt auf deutschem Boden austragen und dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährden, sie vom Bundesgebiet aus Gewaltaktionen in anderen Staaten durchführen oder unterstützen und dadurch auswärtige Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu diesen Staaten gefährden, sich ihre Aktivitäten gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker, richten. Islamismus Der Begriff des Islamismus bezeichnet eine religiös motivierte Form des politischen Extremismus. Islamisten sehen in den Schriften und Geboten des Islams nicht nur Regeln für die Ausübung der Religion, sondern auch Handlungsanweisungen für eine islamistische Staatsund Gesellschaftsordnung. Ein Grundgedanke dieser islamistischen Ideologie ist die Behauptung, alle Staatsgewalt könne ausschließlich von Gott (Allah) ausgehen. Damit richten sich islamistische Bestrebungen gegen die Wertvorstellungen des Grundgesetzes, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Islamisten halten die Etablierung einer islamischen Gesellschaftsordnung für unabdingbar. Dieser Ordnung sollen letztlich sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime unterworfen werden. Islamistische Organisationen - mit Ausnahme islamistisch-terroristischer Organisationen - lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen: Organisationen, die in ihren Herkunftsländern die konsequente Umgestaltung der bestehenden Staatsund Gesellschaftsordnungen nach ihrem Verständnis der islamischen Rechtsordnung (Scharia) anstreben. In Deutschland liegt ihr Schwerpunkt auf propagandistischen Aktivitäten sowie der Sammlung von Spendengeldern, um die Mutterorganisationen in den Herkunftsländern zu unterstützen. Andere islamistische Gruppierungen in Deutschland verfolgen eine umfassendere, auch politisch motivierte Strategie. Auch sie streben eine Änderung der Staatsund Gesellschaftsordnung in ihren Herkunftsländern zugunsten eines islamischen Staatswesens an. Sie bemühen sich jedoch im Rahmen einer legalistischen Strategie, ihren Anhängern in Deutschland größere Freiräume für ein Scharia konformes Leben zu schaffen. 154 Linksextremismus Mit dem Arbeitsbegriff werden die linksextremistischen verfassungsfeindlichen Bestrebungen von deutschen Personenzusammenschlüssen bezeichnet, die sich auf der Grundlage einer marxistisch-leninistischen, revolutionär-marxistischen oder anarchistischen Ideologie in Deutschland gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und ihre tragenden Grundsätze richten. Für Linksextremisten vielfach kennzeichnend ist ein grundsätzliches Bekenntnis zur "revolutionären Gewalt", obgleich sie tagespolitisch auf "legale" Kampfformen setzen. Rechtsextremismus Als rechtsextremistisch werden von den Verfassungsschutzbehörden alle verfassungsfeindlichen oder extremistischen Bestrebungen bezeichnet, die auf der ideologischen Grundlage einer nationalistischen oder rassistischen Weltanschauung in Deutschland von deutschen Personenzusammenschlüssen ausgehen und sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Rechtsextremistischem Denken liegt vielfach die Vorstellung menschlicher Ungleichwertigkeit (Ideologie der Ungleichheit) zugrunde. Rechtsbzw. Linksradikalismus Bis 1974 wurden die Begriffe "Extremismus" sowie "Radikalismus" bzw. "Rechtsoder Linksradikalismus" von den Verfassungsschutzbehörden nebeneinander als Synonyme zur Kennzeichnung verfassungsfeindlicher Bestrebungen verwendet. Der Radikalismusbegriff wird seitdem von den Verfassungsschutzbehörden nicht mehr für verfassungsfeindliche Bestrebungen benutzt, da er in der politischen Tradition der Aufklärung positiv besetzt ist und im Rechtssinne nur der Extremismusbegriff "der Tatsache Rechnung (trägt), dass politische Aktivitäten oder Organisationen nicht schon deshalb verfassungsfeindlich sind, weil sie eine ... 'radikale', das heißt eine bis an die Wurzel einer Fragestellung gehende Zielsetzung haben. Sie sind 'extremistisch' und damit verfassungsfeindlich im Rechtssinne nur dann, wenn sie sich gegen den ... Grundbestand unserer freiheitlichen rechtsstaatlichen Verfassung richten." (Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministeriums 1974, Seite 4). Wenn die Verfassungsschutzbehörden überhaupt noch den Terminus "rechtsbzw. linksradikal" verwenden, werden damit in Abgrenzung zu dem verfassungsfeindlichen Rechtsbzw. Linksextremismus politische Aktivitäten und Zielsetzungen bezeichnet, die sich (noch) nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mit dem Ziel einer revolutionären Systemüberwindung richten. Salafismus Der Ausdruck Salafismus (arab. Salafiyya) bezeichnet jene islamistischen Strömungen, die sich ganz auf das Vorbild der Altvorderen (arab. salaf, "Vorfahre") ausrichten. Nur die Quellen aus der Frühzeit des Islams, Koran und Sunna, sind für Salafisten von Bedeutung. Alle islamischen Lehrsätze, die die Gelehrten in den Jahrhunderten nach dem Tod Muhammads entwickelt haben, lehnen sie als unislamisch ab. Der wesentliche Unterschied des Salafismus zu den übrigen islamistischen Positionen liegt darin begründet, dass die Salafisten ausschließlich Handlungen und Anschauungen des Propheten und seiner muslimischen Zeitgenossen, so wie es die islamische Tradition überliefert, als vorbildhaft für alle Zeiten ansehen. Es ist ihr Ansinnen, die sozialen und gesellschaftlichen Verhältnisse, die im 7. Jahrhundert auf der Arabischen Halbinsel galten, auf die gesamte moderne Menschheit zu übertragen. Das schließt z. B. auch die Verheiratung neunjähriger Mädchen und die Sklaverei ein. Durch einige Salafisten wird auch der Begriff des Jihad betont militant interpretiert. Sie sehen im Jihad primär eine Notwendigkeit zur aktiven Verteidigung des Islams und der Staaten mit überwiegend muslimischer Bevölkerung. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Bedrohung der islamischen Welt von den Staaten der sogenannten westlichen Welt ausgeht. Diese sogenannten jihadistischen Salafisten konstruieren daher eine persönliche Verantwortung eines jeden Muslims, den Jihad im Sinne eines bewaffneten Kampfes gegen die vermeintlichen Gegner des Islams zu praktizieren. Das schließt auch die Durchführung von Terroranschlägen ein. Spionage Als Spionage wird die Tätigkeit für den Nachrichtendienst einer fremden Macht bezeichnet, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist. Die Beschaffung von Informationen, vor allem aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Militär, erfolgt zumeist unter Anwendung geheimer Mittel und Methoden. Soweit Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, kommt eine Strafbarkeit gemäß SSSS 93 ff. StGB in Betracht. 155 Straftatbestände des StGB mit Verfassungsschutzbezug (Auszug) SS 86 a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen SS 88 Verfassungsfeindliche Spionage SS 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat SS 89b Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat SS 89 c Terrorismusfinanzierung SS 129a Bildung terroristischer Vereinigungen SS 129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung SS 130 Volksverhetzung Terrorismus Terrorismus ist nach der Definition der Verfassungsschutzbehörden der nachhaltig geführte Kampf für politische Ziele, die mit Hilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in SS 129a Abs. 1 StGB genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. Verfassungsfeindliche / extremistische Bestrebungen Verfassungsfeindlich (= extremistisch) sind politische Aktivitäten, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind und darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Verfassungswidrig ist umgangssprachlich häufig synonym mit "verfassungsfeindlich" zu finden. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Art. 21 Abs. 2 GG; SSSS 13 Nr. 2, 43 ff. BVerfGG). Parteien sind verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Es genügt nicht, wenn die Partei die freiheitliche demokratische Ordnung nicht anerkennt, sie ablehnt oder ihr andere Prinzipien entgegenhält. Es muss vielmehr eine aktiv-kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden verfassungsmäßigen Ordnung hinzukommen. Die Organisation muss also planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen und im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen. Verbot verfassungsfeindlicher Organisationen / Verfassungswidrigkeit Ein Verbot eines Vereins ist nach Art. 9 Abs. 2 GG möglich, wenn der Zweck der Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderläuft oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Erst wenn dies durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, wird nach SS 3 Abs. 1 Vereinsgesetz der Verein als verboten (Art. 9 Abs. 2 GG) behandelt. Ein Vereinsverbot wird durch den Landesbzw. Bundesinnenminister erlassen. Nach Art. 21 Abs. 2 GG sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Art. 21 Abs. 2 GG; SSSS 13 Nr. 2, 43 ff. BVerfGG). Die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch. In der Bundesrepublik wurden bisher zwei Parteien verboten: 1952 die "Sozialistische Reichspartei" (SRP) und 1956 die "Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD). Im Jahr 2003 wurde ein von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat angestrengtes Verfahren zum Verbot der NPD eingestellt. Laut Bundesverfassungsgericht konnte zum Zeitpunkt der Einleitung des Verbotsverfahrens aufgrund der Beobachtung durch V-Personen der Verfassungsschutzbehörden, die als Mitglieder in Landesund Bundesvorständen der NPD fungierten, unmittelbar vor und während des Verbotsverfahrens nicht mehr von der Staatsfreiheit der NPD-Führung ausgegangen werden. Am 22.03.2012 wurde bei einer Sondersitzung der Innenministerkonferenz (IMK) Einigung dahingehend erzielt, eine Arbeitsgruppe der Innenministerien zur Materialsammlung in Vorbereitung eines möglichen neuen NPD-Verbotsverfahrens einzurichten. Gleichzeitig erging ein Beschluss, der die Verfassungsschutzbehörden verpflichtete, ggf. bei der NPD vorhandene Quellen auf Vorstandsebene bis zum 02.04.2012 abzuschalten. Auf der Grundlage der durch die Verfassungsschutzbehörden gesammelten Materialien entschieden sich die Innenminister der Länder am 05.12.2012 für einen erneu156 ten Verbotsantrag. Am 14.12.2012 fasste daraufhin der Bundesrat den Beschluss, das Parteiverbotsverfahren anzustrengen. Der von den Innenministern und -senatoren der Bundesländer am 03.12.2013 beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Antrag auf Verbot der NPD und ihrer Unterorganisationen wurde am 17.01.2017 vom Zweiten Senat des Gerichts zurückgewiesen (BVerfGE 2 BvB 1/13). Grundlage für den Verbotsantrag waren die durch die Verfassungsschutzbehörden gesammelten Materialien über die NPD, die fortlaufend ergänzt wurden. Im Hinblick auf das gescheiterte Verbotsverfahren im Jahr 2003 wurden dafür alle V-Personen in den Führungsebenen der Partei zurückgezogen. Mit dem einstimmig gefassten Urteil wird der NPD jedoch höchstrichterlich bescheinigt, verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen. Ihr Ziel sei es, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, so Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Allerdings reiche eine verfassungsfeindliche Gesinnung allein für ein Verbot der NPD nicht aus. Die Partei müsse auch das Potenzial haben, ihre Ziele erfolgreich umzusetzen, wie es in der Urteilsbegründung weiter heißt. Das Bundesverfassungsgericht setzt mit dem Urteil einen neuen Maßstab, der von der bisherigen Rechtsprechung zum Parteiverbot abweicht, vor allem zum KPD-Verbot im Jahr 1956. "Anders als im KPD-Urteil kommt nach Auffassung des Senats ein Parteiverbot nur in Betracht, wenn eine Partei über hinreichende Wirkungsmöglichkeiten verfügt, die ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen, und wenn sie von diesen Wirkungsmöglichkeiten auch Gebrauch macht", so Voßkuhle. Dies sei bei der NPD aber nicht der Fall160. Solange verfassungsfeindliche Parteien und sonstige Organisationen nicht verboten sind, dürfen sie sich im Rahmen der für alle geltenden Gesetze frei betätigen. Wirtschaftsspionage / Wirtschaftsschutz Unter Wirtschaftsspionage ist die staatlich gelenkte oder gestützte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Betrieben zu verstehen. Davon abzugrenzen ist die Konkurrenzausspähung, nämlich die Ausforschung, die konkurrierende Unternehmen gegeneinander betreiben. Wirtschaftsschutz ist der präventive Teil der Spionageabwehr und soll dazu dienen, Schäden durch Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung in der Wirtschaft zu reduzieren und der Wirtschaft als kompetenter Ansprechpartner für Sicherheitsfragen und -vorfälle zur Verfügung zu stehen. 160 Weitere Ausführungen zum NPD-Verbot siehe Kapitel 2.8, "Die NPD ist verfassungsfeindlich". 157 12.2 Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz (NVerfSchG) vom 15. September 2016 verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes im Land Niedersachsen vom 15. September 2016 (Nds. GVBl. S. 194) Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Vorschriften SS1 Zweck des Verfassungsschutzes SS2 Zuständigkeit SS3 Aufgaben SS4 Begriffsbestimmungen SS5 Trennungsgebot Zweiter Teil Bestimmung zum Beobachtungsobjekt SS6 Beobachtungsobjekt SS7 Verdachtsobjekt SS8 Verdachtsgewinnung Dritter Teil Befugnisse zur Datenverarbeitung Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften SS9 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit SS 10 Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung SS 11 Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs Zweites Kapitel Erhebung und sonstige Kenntnisnahme SS 12 Allgemeine Befugnis zur Datenerhebung SS 13 Erhebung personenbezogener Daten von Minderjährigen SS 14 Nachrichtendienstliche Mittel SS 15 Allgemeine Voraussetzungen für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel SS 16 Besondere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Personen SS 17 Besondere Voraussetzungen für Observationen sowie Bildübertragungen und Bildaufzeichnungen SS 18 Besondere Voraussetzungen für den Einsatz verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler SS 19 Besondere Voraussetzungen für den Einsatz bestimmter technischer Mittel SS 20 Besondere Auskunftsverlangen SS 21 Verfahrensvorschriften SS 22 Mitteilung an Betroffene 158 SS 23 Ersuchen und automatisierte Abrufverfahren SS 24 Registereinsicht SS 25 Verpflichtung zur Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörde Drittes Kapitel Speicherung, Veränderung, Nutzung, Löschung SS 26 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten, Zweckbindung SS 27 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken SS 28 Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten SS 29 Verfahrensbeschreibungen Viertes Kapitel Auskunft SS 30 Auskunft an Betroffene Fünftes Kapitel Übermittlung SS 31 Übermittlung personenbezogener Daten an Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden SS 32 Übermittlung an sonstige Behörden und Stellen SS 33 Aufklärung der Öffentlichkeit, Verfassungsschutzbericht Vierter Teil Parlamentarische Kontrolle SS 34 Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes SS 35 Zusammensetzung und Verfahrensweise des Ausschusses SS 36 Unterrichtungspflichten des Fachministeriums SS 37 Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht SS 38 Beauftragung einer oder eines Sachverständigen SS 39 Beteiligung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz SS 40 Berichterstattung des Ausschusses gegenüber dem Landtag Fünfter Teil Schlussvorschriften SS 41 Einschränkung von Grundrechten SS 42 Übergangsvorschrift 159 Erster Teil Allgemeine Vorschriften SS1 Zweck des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. SS2 Zuständigkeit (1) 1Verfassungsschutzbehörde ist das für Inneres zuständige Ministerium (Fachministerium). 2Das Fachministerium unterhält eine Abteilung, die gesondert von der für die Polizei zuständigen Abteilung ausschließlich die der Verfassungsschutzbehörde nach diesem Gesetz und anderen Rechtsvorschriften obliegenden Aufgaben wahrnimmt (Verfassungsschutzabteilung). (2) 1Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen im Land Niedersachsen nur im Einvernehmen mit der Verfassungsschutzbehörde tätig werden. 2Ihre Befugnisse bestimmen sich dabei nach den Vorschriften dieses Gesetzes. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf andere Verfassungsschutzbehörden nicht um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. SS3 Aufgaben (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet den Landtag und die Landesregierung über Art und Ausmaß von Bestrebungen und Tätigkeiten nach Absatz 1. 2Die Unterrichtung soll diese Organe in die Lage versetzen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (3) 1Die Verfassungsschutzbehörde klärt die Öffentlichkeit auf der Grundlage ihrer Auswertungsergebnisse durch zusammenfassende Berichte und andere Maßnahmen über Bestrebungen und Tätigkeiten nach Absatz 1 auf. 2Sie tritt solchen Bestrebungen und Tätigkeiten auch durch Angebote zur Information und zum Ausstieg entgegen. (4) Die Verfassungsschutzbehörde wirkt mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen nach Maßgabe des Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, 2. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte, 3. bei der Überprüfung von Personen in sonstigen gesetzlich vorgesehenen Fällen, 4. bei einer im öffentlichen Interesse liegenden Überprüfung von Personen mit deren Einverständnis. 160 SS4 Begriffsbestimmungen (1) 1Bestrebungen im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nrn. 1, 3 und 4 sind politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss. 2Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt. 3Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder 4, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (2) Im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 sind 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes: solche, die darauf gerichtet sind, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen gehörendes Gebiet abzutrennen; 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes: solche, die darauf gerichtet sind, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen; 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung: solche, die darauf gerichtet sind, einen der in Absatz 3 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 zählen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. (4) Eine Gefährdung auswärtiger Belange im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 3 liegt nur dann vor, wenn die Gewalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland angewendet oder vorbereitet wird und sie sich gegen die politische Ordnung oder Einrichtungen anderer Staaten richtet oder richten soll. (5) Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist die erhebliche, aggressive und unmittelbar gegen Personen oder fremde Sachen gerichtete Anwendung physischer Kraft. SS5 Trennungsgebot 1 Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen der Verfassungsschutzbehörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht zu. 2Sie darf die Polizei nicht um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist, auch nicht im Wege der Amtshilfe. 161 Zweiter Teil Bestimmung zum Beobachtungsobjekt SS6 Beobachtungsobjekt (1) 1Beobachtungsobjekt ist ein Personenzusammenschluss oder eine Einzelperson nach SS 4 Abs. 1, der oder die zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nrn. 1, 3 und 4 planmäßig beobachtet und aufgeklärt wird. 2Voraussetzung für die Bestimmung zum Beobachtungsobjekt sind Tatsachen, die, insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen aus vergleichbaren Fällen, das Vorliegen einer Bestrebung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder 4 belegen. (2) 1Das Beobachtungsobjekt wird von der Fachministerin oder dem Fachminister bestimmt, im Vertretungsfall von der Staatssekretärin oder dem Staatssekretär oder deren oder dessen Vertreterin oder Vertreter. 2Die Gründe sind zu dokumentieren. 3Die Bestimmung ist auf höchstens vier Jahre zu befristen. 4Die Verlängerung der Bestimmung um jeweils höchstens vier Jahre ist zulässig, wenn die Voraussetzung des Absatzes 1 Satz 2 weiterhin erfüllt ist; die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend. 5Wird die Bestimmung nicht verlängert, so ist die Beobachtung und Aufklärung unverzüglich zu beenden; die zu dem Beobachtungsobjekt gespeicherten personenbezogenen Daten sind nach Maßgabe des SS 28 zu löschen. (3) 1Spätestens zwei Jahre nach der Bestimmung zum Beobachtungsobjekt oder einer Verlängerung ist von der Verfassungsschutzbehörde zu prüfen, ob die Voraussetzung des Absatzes 1 Satz 2 weiterhin erfüllt ist. 2Ist das der Fall, so sind die Gründe zu dokumentieren. 3Andernfalls ist die Bestimmung zum Beobachtungsobjekt von der Fachministerin oder dem Fachminister aufzuheben, im Vertretungsfall von der Staatssekretärin oder dem Staatssekretär oder deren oder dessen Vertreterin oder Vertreter; Absatz 2 Satz 5 gilt entsprechend. (4) Endet die Bestimmung zum Beobachtungsobjekt, so soll die Verfassungsschutzbehörde den ihr bekannten in dem Personenzusammenschluss verantwortlich tätigen Personen oder der Einzelperson die Beendigung der Beobachtung mitteilen. (5) Zur planmäßigen Beobachtung und Aufklärung nach Absatz 1 Satz 1 gehört auch die Berücksichtigung derjenigen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, die gegen die Bestimmung zum Beobachtungsobjekt sprechen. SS7 Verdachtsobjekt (1) 1In einer Verdachtsphase wird durch planmäßige Beobachtung und Aufklärung eines Personenzusammenschlusses oder einer Einzelperson (Verdachtsobjekt) geprüft, ob das Verdachtsobjekt die Voraussetzung des SS 6 Abs. 1 Satz 2 erfüllt. 2Voraussetzung für die Bestimmung zum Verdachtsobjekt sind tatsächliche Anhaltspunkte, die, insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen aus vergleichbaren Fällen, den Verdacht einer Bestrebung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder 4 rechtfertigen. (2) 1Die Gründe für die Bestimmung zum Verdachtsobjekt und der Zeitpunkt des Beginns der Verdachtsphase sind zu dokumentieren. 2Die Verdachtsphase ist auf zwei Jahre begrenzt. 3Die Verdachtsphase kann einmalig um höchstens zwei Jahre verlängert werden, wenn die Voraussetzung des Absatzes 1 Satz 2 weiterhin erfüllt ist; die Gründe sind zu dokumentieren. 4Endet die Verdachtsphase, ohne dass das Verdachtsobjekt zum Beobachtungsobjekt bestimmt wird, so ist die Beobachtung und Aufklärung unverzüglich zu beenden; die zu dem Verdachtsobjekt gespeicherten personenbezogenen Daten sind nach Maßgabe des SS 28 zu löschen. 5SS 6 Abs. 5 gilt entsprechend. 162 SS8 Verdachtsgewinnung (1) 1In einer Verdachtsgewinnungsphase wird geprüft, ob die Voraussetzung des SS 7 Abs. 1 Satz 2 erfüllt ist. 2Voraussetzung für den Beginn der Verdachtsgewinnungsphase sind tatsächliche Anhaltspunkte, die, insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen aus vergleichbaren Fällen, den Anfangsverdacht einer Bestrebung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder 4 begründen. (2) 1Die Gründe für den Beginn der Verdachtsgewinnungsphase und der Zeitpunkt ihres Beginns sind zu dokumentieren. 2 Die Verdachtsgewinnungsphase ist auf ein Jahr begrenzt. 3Endet die Verdachtsgewinnungsphase, ohne dass ein Verdachtsobjekt oder ein Beobachtungsobjekt bestimmt wird, so ist die Prüfung unverzüglich zu beenden; die in der Verdachtsgewinnungsphase gespeicherten personenbezogenen Daten sind nach Maßgabe des SS 28 zu löschen. 4SS 6 Abs. 5 gilt entsprechend. Dritter Teil Befugnisse zur Datenverarbeitung Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften SS9 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 1 Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden. 2Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten hat sie von mehreren geeigneten Maßnahmen diejenige zu wählen, die Betroffene voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. 3Eine Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. SS 10 Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung (1) Eine Datenerhebung darf nicht angeordnet werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dadurch nicht nur zufällig Daten erhoben werden, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind. (2) 1Wenn sich während einer bereits laufenden Datenerhebung tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erhoben werden, ist die Datenerhebung unverzüglich und so lange wie erforderlich zu unterbrechen, soweit dies informationstechnisch möglich ist und dadurch die Datenerhebung den Betroffenen nicht bekannt wird. 2Bereits erhobene Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung dürfen nicht gespeichert, verändert, genutzt oder übermittelt werden; sie sind unverzüglich unter Aufsicht einer oder eines besonders bestellten, mit der Auswertung nicht befassten Beschäftigten, die oder der die Befähigung zum Richteramt hat, zu löschen. 3Die Tatsache, dass Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erhoben wurden, und deren Löschung sind zu dokumentieren. 4Die in der Dokumentation enthaltenen Daten dürfen ausschließlich zur Datenschutzkontrolle verwendet werden. 5Sie sind zu löschen, wenn seit einer Mitteilung nach SS 22 Abs. 1 ein Jahr vergangen ist oder es einer Mitteilung gemäß SS 22 Abs. 3 endgültig nicht bedarf, frühestens jedoch zwei Jahre nach der Dokumentation. (3) Ergeben sich erst bei der Speicherung, Veränderung oder Nutzung von Daten tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass Daten dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, so gilt Absatz 2 Sätze 2 bis 5 entsprechend. (4) Daten aus dem durch das Berufsgeheimnis geschützten Vertrauensverhältnis nach den SSSS 53 und 53a der Strafprozessordnung (StPO) sind dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen. 163 (5) Bestehen Zweifel, ob Daten dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, so sind diese der Leiterin oder dem Leiter der Verfassungsschutzabteilung zur Entscheidung über die Zurechnung vorzulegen. SS 11 Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs Für die Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs einschließlich der Verarbeitung der durch eine solche Maßnahme erlangten personenbezogenen Daten gelten die Vorschriften des Artikel 10-Gesetzes. Zweites Kapitel Erhebung und sonstige Kenntnisnahme SS 12 Allgemeine Befugnis zur Datenerhebung (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf die zu einer planmäßigen Beobachtung und Aufklärung nach SS 6 Abs. 1 Satz 1 oder SS 7 Abs. 1 Satz 1 oder zu einer Prüfung nach SS 8 Abs. 1 Satz 1 erforderlichen personenbezogenen Daten erheben, soweit in den Vorschriften dieses Kapitels nicht anderes geregelt ist. 2In der Verdachtsgewinnungsphase darf die Verfassungsschutzbehörde personenbezogene Daten nur aus allgemein zugänglichen Quellen erheben. 3Voraussetzung für die Erhebung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte, die, insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen aus vergleichbaren Fällen, den Verdacht einer Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 rechtfertigen. (2) 1Werden personenbezogene Daten bei Betroffenen mit deren Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben. 2Werden personenbezogene Daten bei Dritten außerhalb des öffentlichen Bereichs erhoben, so ist der Erhebungszweck auf deren Verlangen anzugeben. 3Die Betroffenen und die Dritten sind auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen. (3) Ist zum Zweck der Erhebung die Übermittlung personenbezogener Daten unerlässlich, so dürfen schutzwürdige Interessen der Betroffenen nur im unvermeidbaren Umfang beeinträchtigt werden. SS 13 Erhebung personenbezogener Daten von Minderjährigen (1) Die Erhebung von personenbezogenen Daten über eine minderjährige Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist unzulässig. (2) Die Erhebung von Daten über eine minderjährige Person, die das 14. Lebensjahr, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist nur zulässig, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass sie eine Straftat nach SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes plant, begeht oder begangen hat, 2. nach den Umständen des Einzelfalls nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Erhebung zur Abwehr einer Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist, oder 3. tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie eine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 ausübt. (3) Die Erhebung von Daten über eine minderjährige Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie 1. in einem oder für ein Beobachtungsoder Verdachtsobjekt tätig ist, das auf die Anwendung oder Vorbereitung von Gewalt gerichtet ist, und sie diese Ausrichtung fördert, 2. in herausgehobener Funktion in einem Beobachtungsoder Verdachtsobjekt tätig ist oder 164 3. eine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 ausübt. (4) 1Die Datenerhebung darf kein Verhalten einer Person aus der Zeit vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres erfassen. 2 Das Verhalten einer Person aus der Zeit zwischen Vollendung ihres 14. und 16. Lebensjahres darf die Datenerhebung nur erfassen, wenn zum Zeitpunkt dieses Verhaltens die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorlagen. 3Das Verhalten einer Person aus der Zeit zwischen Vollendung ihres 16. und 18. Lebensjahres darf die Datenerhebung nur erfassen, wenn zum Zeitpunkt dieses Verhaltens die Voraussetzungen des Absatzes 3 vorlagen. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht, soweit minderjährige Personen von der Datenerhebung unvermeidbar als Dritte betroffen werden. SS 14 Nachrichtendienstliche Mittel (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erhebung personenbezogener Daten nur folgende nachrichtendienstliche Mittel einsetzen: 1. verdeckte Ermittlungen bei Betroffenen und Dritten unter den Voraussetzungen des SS 15; 2. verdecktes Mithören ohne Inanspruchnahme technischer Mittel unter den Voraussetzungen des SS 15; 3. Teilnahme an einer Kommunikationsbeziehung im Internet unter einer Legende (Absatz 2 Satz 1 Nr. 1) und unter Ausnutzung eines schutzwürdigen Vertrauens der oder des Betroffenen oder Dritten, um ansonsten nicht zugängliche Daten zu erhalten, unter den Voraussetzungen des SS 15; 4. planmäßig angelegte verdeckte Personenbeobachtung (Observation), auch unter Einsatz besonderer für Observationszwecke bestimmter technischer Mittel, soweit dieser Einsatz allein der Bestimmung des jeweiligen Aufenthaltsortes der beobachteten Person dient, unter den Voraussetzungen des SS 15; 5. einzelne verdeckt angefertigte fotografische Bildaufzeichnungen außerhalb von Wohnungen unter den Voraussetzungen des SS 15; 6. Inanspruchnahme von a) Personen, deren planmäßig angelegte Zusammenarbeit mit der Verfassungsschutzbehörde Dritten nicht bekannt ist (Vertrauenspersonen), b) Personen, die in Einzelfällen Hinweise geben und deren Zusammenarbeit mit der Verfassungsschutzbehörde Dritten nicht bekannt ist (sonstige geheime Informantinnen und Informanten), c) Personen mit einer bereits bestehenden Verbindung zu einem Nachrichtendienst einer fremden Macht, die zum Zweck der Spionageabwehr überworben worden sind (überworbene Agentinnen und Agenten), sowie d) Personen, die der Verfassungsschutzbehörde logistische oder sonstige Hilfe leisten, ohne Vertrauenspersonen, sonstige geheime Informantinnen oder Informanten oder überworbene Agentinnen oder Agenten zu sein (Gewährspersonen), unter den Voraussetzungen der SSSS 15 und 16; 7. Observation, die innerhalb einer Woche insgesamt länger als 24 Stunden oder über einen Zeitraum von einer Woche hinaus durchgeführt wird (längerfristige Observation) oder bei der besondere für Observationszwecke bestimmte technische Mittel zu einem anderen als dem in Nummer 4 genannten Zweck eingesetzt werden, unter den Voraussetzungen der SSSS 15 und 17; 8. verdeckt angefertigte Bildübertragungen und Bildaufzeichnungen außerhalb von Wohnungen, die nicht unter Nummer 5 fallen, unter den Voraussetzungen der SSSS 15 und 17; 9. Einsatz von hauptamtlichen Beschäftigten der Verfassungsschutzbehörde, die planmäßig angelegt und langfristig unter einer Legende (Absatz 2 Satz 1 Nr. 1) personenbezogene Daten erheben (verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler), unter den Voraussetzungen der SSSS 15 und 18; 10. verdecktes Mithören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel außerhalb von Wohnungen unter den Voraussetzungen der SSSS 15 und 19; 11. technische Mittel, mit denen zur Ermittlung der Geräteund der Kartennummern aktiv geschaltete Mobilfunkendeinrichtungen zur Datenabsendung an eine Stelle außerhalb des Telekommunikationsnetzes veranlasst werden, unter den Voraussetzungen der SSSS 15 und 19; 12. Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht für den allgemeinen Empfang bestimmten Kanälen unter den Voraussetzungen der SSSS 15 und 19; 13. Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Maßgabe des SS 11. 2 Die durch den Einsatz besonderer für Observationszwecke bestimmter technischer Mittel nach Satz 1 Nr. 4 erhobenen 165 Daten dürfen nicht zu einem Bewegungsbild verbunden werden. 3Die in Satz 1 Nrn. 5 und 8 genannten Mittel dürfen nicht gegen Versammlungen im Sinne des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes (NVersG) eingesetzt werden. 4Der Einsatz unbemannter Fluggeräte ist unzulässig. (2) 1Soweit es für den Einsatz eines nachrichtendienstlichen Mittels nach Absatz 1 erforderlich ist, darf die Verfassungsschutzbehörde 1. fingierte biografische, berufliche oder gewerbliche Angaben (Legende) mit Ausnahme solcher beruflichen Angaben verwenden, die sich auf Berufsgeheimnisträgerinnen oder Berufsgeheimnisträger nach SS 53 StPO oder Berufshelferinnen oder Berufshelfer nach SS 53a StPO beziehen, und 2. Tarnpapiere und Tarnkennzeichen beschaffen, herstellen und verwenden. 2 Tarnpapiere und Tarnkennzeichen dürfen auch zum Schutz der Beschäftigten, Einrichtungen und Gegenstände der Verfassungsschutzbehörde sowie zum Schutz der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 genannten Personen beschafft, hergestellt und verwendet werden. 3Die Behörden des Landes und der Kommunen sind verpflichtet, der Verfassungsschutzbehörde technische Hilfe bei der Beschaffung und Herstellung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen zu leisten. SS 15 Allgemeine Voraussetzungen für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel (1) 1Der Einsatz eines nachrichtendienstlichen Mittels ist unzulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere, die Betroffenen weniger beeinträchtigende Weise möglich ist; dies ist in der Regel anzunehmen, wenn die Information aus allgemein zugänglichen Quellen erhoben oder durch ein Ersuchen nach SS 23 beschafft werden kann. 2Der Einsatz eines nachrichtendienstlichen Mittels darf nicht erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhalts stehen, insbesondere nicht außer Verhältnis zu der Gefahr, die von dem jeweiligen Beobachtungsoder Verdachtsobjekt oder der Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 ausgeht oder ausgehen kann. 3Der Einsatz eines nachrichtendienstlichen Mittels ist unverzüglich zu beenden, wenn sein Zweck erreicht ist oder sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. (2) 1Ein nachrichtendienstliches Mittel darf nur eingesetzt werden, wenn 1. sich der Einsatz gegen ein Beobachtungsoder Verdachtsobjekt oder gegen eine Person richtet, bei der tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie in diesem oder für dieses tätig ist, 2. sich der Einsatz gegen eine Person richtet, bei der tatsächliche Anhaltspunkte für die Ausübung einer Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 vorliegen, 3. sich der Einsatz gegen eine Person richtet, von der aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie mit einer der in den Nummern 1 und 2 genannten Personen in Verbindung steht und dass deshalb der Einsatz des Mittels unumgänglich ist, um Erkenntnisse über ein Beobachtungsoder Verdachtsobjekt, das auf die Anwendung oder Vorbereitung von Gewalt gerichtet ist oder aus anderen Gründen erhebliche Bedeutung hat, oder über eine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu gewinnen, 4. dadurch die zur planmäßigen Beobachtung und Aufklärung eines Beobachtungsoder Verdachtsobjekts oder zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlichen Vertrauenspersonen, sonstigen geheimen Informantinnen und Informanten, überworbenen Agentinnen und Agenten sowie Gewährspersonen gewonnen oder überprüft werden können oder 5. dies zum Schutz der Beschäftigten, Einrichtungen und Gegenstände der Verfassungsschutzbehörde sowie zum Schutz der Vertrauenspersonen, sonstigen geheimen Informantinnen und Informanten, überworbenen Agentinnen und Agenten sowie Gewährspersonen erforderlich ist. 2 Ein nachrichtendienstliches Mittel darf auch eingesetzt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden. (3) Bei dem Einsatz eines nachrichtendienstlichen Mittels dürfen die Beschäftigten der Verfassungsschutzbehörde keine Straftaten begehen. (4) Die Zielsetzung und die Aktivitäten von Beobachtungsund Verdachtsobjekten dürfen von der Verfassungsschutzbehörde weder unmittelbar noch mittelbar steuernd beeinflusst werden. 166 SS 16 Besondere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Personen (1) 1Vertrauenspersonen, sonstige geheime Informantinnen und Informanten, überworbene Agentinnen und Agenten sowie Gewährspersonen dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn 1. sie volljährig sind, 2. keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie rechtswidrig einen Straftatbestand von besonderer Bedeutung (Absatz 6) verwirklicht haben, 3. die Geldoder Sachzuwendungen für die Inanspruchnahme einer Vertrauensperson nicht auf Dauer deren wesentliche Lebensgrundlage sind, 4. sie nicht ein Angebot zum Ausstieg annehmen und nicht die Absicht dazu haben und 5. sie nicht a) Mandatsträgerin oder Mandatsträger des Europäischen Parlaments, des Bundestages oder eines Landesparlaments oder b) Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer solchen Mandatsträgerin oder eines solchen Mandatsträgers oder einer Fraktion oder Gruppe eines solchen Parlaments sind. 2 Die Verfassungsschutzbehörde darf Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträger (SS 53 StPO) sowie Berufshelferinnen und Berufshelfer (SS 53a StPO) nicht von sich aus in Anspruch nehmen. (2) 1Eine Vertrauensperson darf dauerhaft nur in einem Beobachtungsoder Verdachtsobjekt in Anspruch genommen werden, das auf die Anwendung oder Vorbereitung von Gewalt gerichtet ist oder aus anderen Gründen erhebliche Bedeutung hat. 2Wenn die erhebliche Bedeutung eines Verdachtsobjekts noch nicht festgestellt werden kann und zu dessen Beobachtung und Aufklärung andere nachrichtendienstliche Mittel nicht denselben Erfolg versprechen, darf abweichend von Satz 1 eine Vertrauensperson vorübergehend in diesem Verdachtsobjekt in Anspruch genommen werden. 3Die vorübergehende Inanspruchnahme ist spätestens mit dem Ende der Verdachtsphase (SS 7 Abs. 2 Sätze 2 bis 4) zu beenden. (3) 1Bei Vertrauenspersonen sowie überworbenen Agentinnen und Agenten soll der Zeitraum zwischen dem ersten Herantreten an die Person und dem Beginn der planmäßig angelegten Zusammenarbeit (Werbung) ein Jahr nicht überschreiten. 2Die Werbung einer Vertrauensperson darf erst beginnen, wenn die G 10-Kommission die Zustimmung nach SS 21 Abs. 5 Satz 5 erteilt hat. 3Vertrauenspersonen sowie überworbene Agentinnen und Agenten sollen höchstens fünf Jahre von derselben oder demselben Beschäftigten der Verfassungsschutzbehörde geführt werden. 4Ihre Werbung und Inanspruchnahme sind fortlaufend zu dokumentieren. 5Die Sätze 3 und 4 gelten für die Betreuung sonstiger geheimer Informantinnen und Informanten entsprechend. (4) 1Eine in Absatz 1 genannte Person darf nur folgende Straftatbestände verwirklichen: 1. SS 84 Abs. 2, SS 85 Abs. 2, SS 86 Abs. 1, SSSS 86a, 98, 99, 129, 129a sowie 129b Abs. 1 Satz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB), soweit er auf SS 129a StGB verweist, 2. SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 4 bis 6 NVersG und 3. SS 20 des Vereinsgesetzes. 2 Dabei darf weder auf die Gründung einer strafbaren Vereinigung hingewirkt noch eine steuernde Einflussnahme auf sie ausgeübt werden. 3Erlaubt sind nur solche Handlungen, die unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall unumgänglich sind. (5) 1Liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer in Absatz 1 genannten Person nicht mehr vor, so ist die Inanspruchnahme unverzüglich zu beenden. 2Wird die Inanspruchnahme beendet, weil sich tatsächliche Anhaltspunkte ergeben haben, dass die Person rechtswidrig einen Straftatbestand von besonderer Bedeutung (Absatz 6) verwirklicht hat, so sind die Strafverfolgungsbehörden zu unterrichten, wenn nicht der Schutz von Leib und Leben der in Anspruch genommenen Person ein Unterlassen erfordert. (6) Straftaten von besonderer Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift sind 1. Verbrechen, 2. die in SS 138 StGB genannten Vergehen, 3. Vergehen nach SS 129 StGB sowie 4. gewerbsoder bandenmäßig begangene Vergehen nach 167 a) den SSSS 243, 244, 260, 261, 263 bis 264a, 265b, 266, 283, 283a, 291 und 324 bis 330 StGB, b) SS 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c und d des Waffengesetzes, c) SS 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und SS 29a Abs. 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes sowie d) den SSSS 96 und 97 des Aufenthaltsgesetzes. SS 17 Besondere Voraussetzungen für Observationen sowie Bildübertragungen und Bildaufzeichnungen Die Verfassungsschutzbehörde darf die nachrichtendienstlichen Mittel der Observation nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 sowie der Bildübertragungen und Bildaufzeichnungen nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 nur einsetzen, um Erkenntnisse über ein Beobachtungsoder Verdachtsobjekt, das auf die Anwendung oder Vorbereitung von Gewalt gerichtet ist oder aus anderen Gründen erhebliche Bedeutung hat, oder über eine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu gewinnen. SS 18 Besondere Voraussetzungen für den Einsatz verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler (1) Eine verdeckte Ermittlerin oder ein verdeckter Ermittler darf nur unter den Voraussetzungen des SS 1 Abs. 1 Nr. 1 und des SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes eingesetzt werden. (2) 1Der Einsatz einer verdeckten Ermittlerin oder eines verdeckten Ermittlers ist fortlaufend zu dokumentieren. 2SS 16 Abs. 4 gilt für verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler entsprechend. SS 19 Besondere Voraussetzungen für den Einsatz bestimmter technischer Mittel (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf ein technisches Mittel nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 10 bis 12 nur unter den Voraussetzungen des SS 1 Abs. 1 Nr. 1 und des SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes einsetzen. (2) Der Einsatz eines technischen Mittels nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 darf sich nur gegen eine Person richten, bei der 1. tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass sie eine Straftat nach SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes plant, begeht oder begangen hat, oder 2. aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie über ihren Teilnehmeranschluss für eine Person nach Nummer 1 bestimmte oder von ihr herrührende Mitteilungen entgegennimmt oder weitergibt oder dass eine Person nach Nummer 1 ihren Teilnehmeranschluss nutzt, und dass deshalb der Einsatz unumgänglich ist, um Erkenntnisse über ein Beobachtungsoder Verdachtsobjekt oder über eine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu gewinnen. SS 20 Besondere Auskunftsverlangen (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde kann anordnen, dass ein Diensteanbieter nach SS 2 Satz 1 Nr. 1 des Telemediengesetzes (TMG) ihr Auskunft erteilt 1. zu Bestandsdaten (SS 14 TMG) oder 2. zu Nutzungsdaten (SS 15 Abs. 1 TMG). 2 Die Erteilung einer Auskunft nach Satz 1 darf nur im Einzelfall und unter der Voraussetzung angeordnet werden, dass sie zu einer planmäßigen Beobachtung und Aufklärung nach SS 6 Abs. 1 Satz 1 oder SS 7 Abs. 1 Satz 1 oder zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist und dass tatsächliche Anhaltspunkte für eine schwerwiegende Gefahr für ein in SS 3 Abs. 1 genanntes Schutzgut vorliegen. 3Zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1 darf die Erteilung einer Auskunft zu Nutzungsdaten nur angeordnet werden, wenn das Beobachtungsoder Verdachtsobjekt auf die Anwendung oder Vorbereitung von Gewalt gerichtet ist oder aus anderen Gründen erhebliche Bedeutung hat. 4Die Erteilung einer Auskunft zu Nutzungsdaten darf nur zu einer Person angeordnet werden, 168 1. bei der tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie die schwerwiegende Gefahr nachdrücklich fördert, oder 2. bei der aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie Telemedien für eine Person nach Nummer 1 nutzt und dass deshalb die Anordnung unumgänglich ist, um Erkenntnisse über ein Beobachtungsoder Verdachtsobjekt oder über eine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu gewinnen. (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde kann anordnen, dass ein Diensteanbieter nach SS 3 Nr. 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ihr Auskunft erteilt 1. zu den nach den SSSS 95 und 111 TKG erhobenen Bestandsdaten (einfache Bestandsdaten), 2. zu Bestandsdaten nach Nummer 1, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden, geschützt wird oder die anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse bestimmt werden (besondere Bestandsdaten), oder 3. zu Verkehrsdaten nach SS 96 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 TKG und sonstigen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten. 2 Die Erteilung einer Auskunft nach Satz 1 darf nur angeordnet werden, wenn sie im Einzelfall zu einer planmäßigen Beobachtung und Aufklärung nach SS 6 Abs. 1 Satz 1 oder SS 7 Abs. 1 Satz 1 oder zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist. 3Die Erteilung einer Auskunft zu besonderen Bestandsdaten und zu Verkehrsdaten darf nur unter den Voraussetzungen des SS 1 Abs. 1 Nr. 1 und des SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes und nur zu einer Person angeordnet werden, bei der 1. tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass sie eine Straftat nach SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes plant, begeht oder begangen hat, 2. aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie über ihren Teilnehmeranschluss für eine Person nach Nummer 1 bestimmte oder von ihr herrührende Mitteilungen entgegennimmt oder weitergibt oder dass eine Person nach Nummer 1 ihren Teil-nehmeranschluss nutzt und dass deshalb die Anordnung unumgänglich ist, um Erkenntnisse über ein Beobachtungsoder Verdachtsobjekt oder über eine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu gewinnen. (3) 1Die Verfassungsschutzbehörde kann anordnen, dass 1. Luftfahrtunternehmen sowie Betreiber von Computerreservierungssystemen und Globalen Distributionssystemen für Flüge Auskunft zu Namen und Anschriften von Kundinnen und Kunden sowie zur Inanspruchnahme und den Umständen von Transportleistungen, insbesondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, sowie 2. Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen Auskunft zu Konten und Geldanlagen, insbesondere zu Kontoständen, Zahlungseinund -ausgängen und sonstigen Geldbewegungen, sowie zu Kontoinhaberinnen, Kontoinhabern, sonstigen Berechtigten und weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten, erteilen. 2 Die Erteilung einer Auskunft nach Satz 1 darf nur im Einzelfall und unter der Voraussetzung angeordnet werden, dass sie zu einer planmäßigen Beobachtung und Aufklärung nach SS 6 Abs. 1 Satz 1 oder SS 7 Abs. 1 Satz 1 oder zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist und dass tatsächliche Anhaltspunkte für eine schwerwiegende Gefahr für ein in SS 3 Abs. 1 genanntes Schutzgut vorliegen; Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. 3Die Erteilung einer Auskunft nach Satz 1 darf nur zu einer Person angeordnet werden, bei der 1. tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie die schwerwiegende Gefahr nachdrücklich fördert, oder 2. aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie eine in Satz 1 genannte Dienstleistung für eine Person nach Nummer 1 in Anspruch nimmt und dass deshalb die Anordnung unumgänglich ist, um Erkenntnisse über ein Beobachtungsoder Verdachtsobjekt oder über eine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu gewinnen. (4) 1Auskünfte nach den Absätzen 1 und 3 sind unentgeltlich zu erteilen. 2Die Verfassungsschutzbehörde hat für die Erteilung von Auskünften nach Absatz 2 eine Entschädigung entsprechend SS 23 des Justizvergütungsund -entschädigungsgesetzes zu gewähren. (5) Anordnungen nach den Absätzen 1 bis 3 und die übermittelten Daten dürfen den Betroffenen oder Dritten von den Verpflichteten nicht mitgeteilt werden. (6) 1Den Verpflichteten ist es verboten, allein aufgrund einer Anordnung nach den Absätzen 1 bis 3 einseitige Handlungen vorzunehmen, die für die Betroffene oder den Betroffenen nachteilig sind und die über die Erteilung der Auskunft hinausgehen, insbesondere bestehende Verträge oder Geschäftsverbindungen zu beenden, ihren Umfang zu beschränken oder 169 ein Entgelt zu erheben oder zu erhöhen. 2Die Anordnung ist mit dem ausdrücklichen Hinweis auf dieses Verbot und darauf zu verbinden, dass das Auskunftsersuchen nicht die Aussage beinhaltet, dass sich die betroffene Person rechtswidrig verhalten hat oder ein darauf gerichteter Verdacht besteht. SS 21 Verfahrensvorschriften (1) 1Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7 bis 12 wird von der Fachministerin oder dem Fachminister angeordnet, im Vertretungsfall von der Staatssekretärin oder dem Staatssekretär oder deren oder dessen Vertreterin oder Vertreter. 2Dasselbe gilt für die Erteilung von Auskünften zu Nutzungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, besonderen Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Daten nach SS 20 Abs. 3 Satz 1. 3Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 4 bis 6 wird von der Leiterin oder dem Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder der Vertreterin oder dem Vertreter angeordnet. 4Dasselbe gilt für die Erteilung von Auskünften zu Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und zu einfachen Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1. 5Die Gründe für die Anordnungen nach den Sätzen 1 bis 4 sind zu dokumentieren. (2) Anordnungen nach Absatz 1 sind zu befristen auf höchstens 1. drei Jahre in den Fällen des SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, ein Jahr in den Fällen der vorübergehenden Inanspruchnahme einer Vertrauensperson (SS 16 Abs. 2 Satz 2), 2. drei Monate in den Fällen des SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7 bis 12, 3. drei Monate bei der Erteilung von Auskünften zu künftig anfallenden Nutzungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Daten nach SS 20 Abs. 3 Satz 1. 2 Verlängerungen um jeweils höchstens den in Satz 1 genannten Zeitraum sind zulässig, wenn die Voraussetzungen der Anordnung weiterhin erfüllt sind; Absatz 1 gilt entsprechend. 3Satz 2 gilt nicht für die vorübergehende Inanspruchnahme einer Vertrauensperson (SS 16 Abs. 2 Satz 2). (3) 1Anordnungen und Verlängerungen des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7 bis 12 bedürfen der Zustimmung der G 10-Kommission. 2Dasselbe gilt für Anordnungen und Verlängerungen der Erteilung von Auskünften zu Nutzungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, besonderen Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 sowie Daten nach SS 20 Abs. 3 Satz 1. 3Die G 10-Kommission prüft im Rahmen der Erteilung der Zustimmung die Zulässigkeit und Notwendigkeit des Einsatzes des nachrichtendienstlichen Mittels oder des besonderen Auskunftsverlangens. 4Stimmt die G 10-Kommission einer Anordnung oder Verlängerung nicht zu, so hat die Fachministerin oder der Fachminister, im Vertretungsfall die Staatssekretärin oder der Staatssekretär oder deren oder dessen Vertreterin oder Vertreter, die Anordnung oder Verlängerung unverzüglich aufzuheben. (4) 1Bei Gefahr im Verzug kann in den Fällen des Absatzes 3 die Fachministerin oder der Fachminister, im Vertretungsfall die Staatssekretärin oder der Staatssekretär oder deren oder dessen Vertreterin oder Vertreter, anordnen, dass der Einsatz des nachrichtendienstlichen Mittels vor der Zustimmung der G 10-Kommission begonnen oder die Auskunft vor der Zustimmung erteilt wird. 2In diesem Fall ist die Zustimmung unverzüglich nachträglich einzuholen. 3Stimmt die G 10-Kommission nicht nachträglich zu, so gilt Absatz 3 Satz 4 entsprechend; der Einsatz des nachrichtendienstlichen Mittels ist unverzüglich zu beenden. 4Bereits erhobene Daten dürfen nicht gespeichert, verändert, genutzt oder übermittelt werden; sie sind unverzüglich zu löschen. (5) 1Die Beobachtungsund Verdachtsobjekte, in denen die Inanspruchnahme von Vertrauenspersonen nach Absatz 1 Satz 3 angeordnet werden darf, werden zuvor von der Fachministerin oder dem Fachminister bestimmt, im Vertretungsfall von der Staatssekretärin oder dem Staatssekretär oder deren oder dessen Vertreterin oder Vertreter. 2Die Gründe sind zu dokumentieren. 3Die Bestimmung ist auf höchstens vier Jahre zu befristen. 4Die Verlängerung der Bestimmung um jeweils höchstens vier Jahre ist zulässig, wenn die Voraussetzung des SS 16 Abs. 2 weiterhin erfüllt ist. 5Die Bestimmung und die Verlängerung bedürfen der Zustimmung der G 10-Kommission. 6Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend. 7Stimmt die G 10-Kommission einer Verlängerung nicht zu, so ist die Inanspruchnahme von Vertrauenspersonen in dem betroffenen Beobachtungsobjekt unverzüglich zu beenden. (6) 1Die Wahrnehmung der Aufgaben der G 10-Kommission nach den Absätzen 3 bis 5 obliegt der G 10-Kommission nach SS 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes (Nds. AG G 10). 2SS 3 Abs. 1 Sätze 5 bis 7 170 und Abs. 2 bis 4 Nds. AG G 10 gilt entsprechend. (7) Die weiteren Einzelheiten des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel sind in Dienstvorschriften umfassend zu regeln. SS 22 Mitteilung an Betroffene (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde hat den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 6 bis 12 nach seiner Beendigung den Betroffenen mitzuteilen. 2Dasselbe gilt für Observationen nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, soweit besondere für Observationszwecke bestimmte technische Mittel eingesetzt wurden. 3Die Verfassungsschutzbehörde hat auch die besonderen Auskunftsverlangen nach Erteilung der Auskunft den Betroffenen mitzuteilen; dies gilt nicht für Auskunftsverlangen zu einfachen Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1. 4In der Mitteilung ist auf die Rechtsgrundlage für den Einsatz des nachrichtendienstlichen Mittels oder für das besondere Auskunftsverlangen und auf das Auskunftsrecht nach SS 30 hinzuweisen. 5Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht, wenn für die Mitteilung in unverhältnismäßiger Weise weitere Daten der betroffenen Person erhoben werden müssten. (2) 1Die Mitteilung wird zurückgestellt, solange 1. eine Gefährdung des Zwecks des Einsatzes des nachrichtendienstlichen Mittels oder des besonderen Auskunftsverlangens nicht ausgeschlossen werden kann, 2. durch das Bekanntwerden des Einsatzes des nachrichtendienstlichen Mittels oder des besonderen Auskunftsverlangens Leib, Leben, Freiheit oder ähnlich schutzwürdige Belange einer Person gefährdet werden, 3. ihr überwiegende schutzwürdige Belange einer anderen betroffenen Person entgegenstehen oder 4. durch das Bekanntwerden des Einsatzes des nachrichtendienstlichen Mittels der weitere Einsatz der in SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 6 und 9 genannten Personen gefährdet wird und deshalb die Interessen der betroffenen Person zurücktreten müssen. 2 Wird die Mitteilung nicht innerhalb eines Jahres nach der Beendigung des Einsatzes des nachrichtendienstlichen Mittels oder der Erteilung der Auskunft vorgenommen, so bedarf die Zurückstellung der Zustimmung der G 10-Kommission. 3Stimmt die G 10-Kommission der Zurückstellung zu, so hat sie diese zu befristen. 4Auch jede weitere Zurückstellung bedarf der Zustimmung der G 10-Kommission; Satz 3 gilt entsprechend. 5Stimmt die G 10-Kommission der Zurückstellung oder der weiteren Zurückstellung nicht zu oder entfällt zwischenzeitlich der Grund für die Zurückstellung, so ist die Mitteilung unverzüglich von der Verfassungsschutzbehörde vorzunehmen. 6Die Sätze 2 bis 5 gelten nicht für die Mitteilung des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und für die Mitteilung von besonderen Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. 7Wird in diesen Fällen die Mitteilung nicht innerhalb von zwei Jahren nach der Erteilung der Auskunft vorgenommen, so ist die Zurückstellung unter Angabe des Grundes der oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz mitzuteilen. (3) 1Einer Mitteilung bedarf es endgültig nicht, wenn 1. die Voraussetzung der Zurückstellung auch fünf Jahre nach Beendigung des Einsatzes des nachrichtendienstlichen Mittels oder nach Erteilung der Auskunft noch nicht entfallen ist, 2. die Voraussetzungen der Zurückstellung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft nicht entfallen werden, 3. die Voraussetzungen für eine Löschung der Daten vorliegen und 4. die G 10-Kommission zustimmt. 2 Bei nachrichtendienstlichen Mitteln nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und bei besonderen Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bedarf es abweichend von Satz 1 Nr. 4 der Zustimmung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz. SS 23 Ersuchen und automatisierte Abrufverfahren 171 (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf zur planmäßigen Beobachtung und Aufklärung eines Beobachtungsoder Verdachtsobjekts sowie zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 die Behörden des Landes, insbesondere die Staatsanwaltschaften und die Polizeibehörden, sowie die der ausschließlichen Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts um Übermittlung personenbezogener Daten ersuchen, wenn diese nicht aus allgemein zugänglichen Quellen oder nur mit übermäßigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person stärker belastende Maßnahme erhoben werden können. 2Die Gründe für das Ersuchen sind zu dokumentieren. (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf anstelle eines Ersuchens nach Absatz 1 oder SS 18 Abs. 3 Satz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) automatisierte Abrufverfahren nutzen, soweit die Nutzung eines automatisierten Abrufverfahrens durch die Verfassungsschutzbehörden ausdrücklich gesetzlich geregelt ist. 2Die Einrichtung eines automatisierten Abrufverfahrens wird von der Leiterin oder dem Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder der Vertreterin oder dem Vertreter angeordnet. 3Soweit die gesetzlichen Regelungen nach Satz 1 die abrufende Stelle nicht zur Dokumentation der Abrufe verpflichten, sind die Gründe für den Abruf im automatisierten Abrufverfahren zu dokumentieren. (3) 1Die ersuchte Behörde, Körperschaft, Anstalt oder Stiftung ist verpflichtet, die Daten zu übermitteln. 2Sie darf nur solche Daten übermitteln, die bei ihr bereits bekannt sind oder von ihr aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können. 3Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer Übermittlung als unvollständig oder unrichtig, so sind sie gegenüber der empfangenden Verfassungsschutzbehörde unverzüglich zu ergänzen oder zu berichtigen, es sei denn, dass der Mangel für die Beurteilung des Sachverhalts offensichtlich ohne Bedeutung ist. (4) Um Übermittlung personenbezogener Daten, die von einer Staatsanwaltschaft oder einer Polizeibehörde aufgrund einer strafprozessualen Zwangsmaßnahme oder durch den Einsatz besonderer Mittel und Methoden der Datenerhebung (SS 30 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung - Nds. SOG -) erhoben worden sind, darf nur ersucht werden, wenn die Daten auch von der Verfassungsschutzbehörde mit einem vergleichbaren nachrichtendienstlichen Mittel oder besonderen Auskunftsverlangen hätten erhoben werden dürfen. (5) 1Um die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer strafprozessualen Zwangsmaßnahme oder einer dieser vergleichbaren Maßnahme nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Sicherheit und Ordnung erhoben worden sind, zu der die Verfassungsschutzbehörde nach diesem Gesetz nicht befugt ist, darf nur ersucht werden, wenn dies zur planmäßigen Beobachtung und Aufklärung eines Beobachtungsoder Verdachtsobjekts, das auf die Anwendung oder Vorbereitung von Gewalt gerichtet ist, oder zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist. 2Satz 1 gilt nicht für Ersuchen um Übermittlung von personenbezogenen Daten, die aufgrund einer Identitätsfeststellung nach SS 163b StPO, auch in Verbindung mit SS 111 Abs. 3 StPO, oder nach SS 13 Nds. SOG erhoben worden sind. 3Ein Ersuchen um die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Wohnraumüberwachung nach SS 100c StPO oder nach SS 35a Nds. SOG erlangt worden sind, ist unzulässig. (6) Die aufgrund eines Ersuchens nach den Absätzen 4 und 5 übermittelten Daten sind von der übermittelnden Staatsanwaltschaft oder Polizeibehörde unter Angabe des zur Erhebung eingesetzten Mittels zu kennzeichnen. SS 24 Registereinsicht (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur planmäßigen Beobachtung und Aufklärung eines Beobachtungsoder Verdachtsobjekts, das auf die Anwendung oder Vorbereitung von Gewalt gerichtet ist, sowie zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 die von öffentlichen Stellen geführten Register, insbesondere Grundbücher, Personenstandsbücher, Melderegister, Personalausweisregister, Passregister, Führerscheinkartei, Waffenscheinkartei, einsehen. (2) 1Die Einsichtnahme ist nur zulässig, wenn 1. ein Ersuchen nach SS 23 Abs. 1 oder ein Abruf im automatisierten Abrufverfahren nach SS 23 Abs. 2 den Zweck der Maßnahme gefährden würde und 2. die betroffene Person durch eine anderweitige Datenerhebung unverhältnismäßig beeinträchtigt würde. 2 Die Einsichtnahme ist unzulässig, wenn ihr eine gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder eine Pflicht zur Wahrung von Berufsgeheimnissen entgegensteht. 172 (3) Die Einsichtnahme wird von der Leiterin oder dem Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder der Vertreterin oder dem Vertreter angeordnet. (4) 1Jede Einsichtnahme ist zu dokumentieren. 2Die in der Dokumentation enthaltenen Daten dürfen ausschließlich zur Datenschutzkontrolle verwendet werden. 3Sie sind zwei Jahre nach der Dokumentation zu löschen. SS 25 Verpflichtung zur Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Behörden des Landes sowie die der ausschließlichen Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts übermitteln von sich aus der Verfassungsschutzbehörde die ihnen bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dies zur planmäßigen Beobachtung und Aufklärung eines Beobachtungsoder Verdachtsobjekts, das auf die Anwendung oder Vorbereitung von Gewalt gerichtet ist, oder zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist. (2) 1Die Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden des Landes übermitteln von sich aus der Verfassungsschutzbehörde die ihnen bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dies zur planmäßigen Beobachtung und Aufklärung eines Beobachtungsoder Verdachtsobjekts oder zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist. 2Personenbezogene Daten, die aufgrund einer strafprozessualen Zwangsmaßnahme oder einer vergleichbaren Maßnahme nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Sicherheit und Ordnung erhoben worden sind, dürfen nur übermittelt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dies zur planmäßigen Beobachtung und Aufklärung eines Beobachtungsoder Verdachtsobjekts, das auf die Anwendung oder Vorbereitung von Gewalt gerichtet ist, oder zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist. 3 Die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Wohnraumüberwachung nach SS 100c StPO oder nach SS 35a Nds. SOG erlangt worden sind, ist unzulässig. 4Satz 2 gilt nicht für die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die aufgrund einer Identitätsfeststellung nach SS 163b StPO, auch in Verbindung mit SS 111 Abs. 3 StPO, oder nach SS 13 Nds. SOG erhoben worden sind. 5Die nach Satz 2 übermittelten Daten sind unter Angabe des zur Erhebung eingesetzten Mittels zu kennzeichnen. (3) Die Übermittlung von personenbezogenen Daten über eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist unzulässig. (4) SS 23 Abs. 3 Satz 3 gilt entsprechend. Drittes Kapitel Speicherung, Veränderung, Nutzung, Löschung SS 26 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten, Zweckbindung (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf die zur Erfüllung ihrer Aufgaben rechtmäßig erhobenen personenbezogenen Daten speichern, verändern und nutzen, wenn dies zu dem Zweck erforderlich ist, zu dem sie erhoben worden sind, und 1. tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die betroffene Person in dem oder für das Beobachtungsoder Verdachtsobjekt tätig ist, 2. tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die betroffene Person eine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 ausübt, 3. aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass die betroffene Person mit einer der in den Nummern 1 und 2 genannten Personen in Verbindung steht und dass deshalb die Speicherung, Veränderung oder Nutzung zur planmäßigen Beobachtung und Auf-klärung eines Beobachtungsoder Verdachtsobjekts, das auf die Anwendung oder Vorbereitung von Gewalt gerichtet ist, oder zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 unumgänglich ist, oder 4. dies zur Gewinnung oder Überprüfung von Vertrauenspersonen, sonstigen geheimen Informantinnen oder Informanten, überworbenen Agentinnen oder Agenten oder Gewährspersonen erforderlich ist. 173 2 Die in Satz 1 Nrn. 1 bis 4 genannten Voraussetzungen gelten nicht in der Verdachtsgewinnungsphase. 3Sind mit personenbezogenen Daten, die nach Satz 1 gespeichert, verändert und genutzt werden dürfen, weitere Daten von betroffenen Personen oder von Dritten so verbunden, dass sie nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand getrennt werden können, so dürfen sie gemeinsam mit den Daten nach Satz 1 gespeichert werden; sie sind zu sperren. (2) 1Die mit nachrichtendienstlichen Mitteln oder durch ein besonderes Auskunftsverlangen erhobenen personenbezogenen Daten sind unter Angabe des eingesetzten Mittels zu kennzeichnen. 2Bei den nach SS 23 Abs. 6 gekennzeichneten Daten ist die Kennzeichnung beizubehalten. (3) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf die personenbezogenen Daten, von denen sie durch Übermittlung nach SS 25 rechtmäßig Kenntnis erlangt hat, nur speichern, verändern und nutzen, wenn dies zu einem Zweck erforderlich ist, zu dem sie die übermittelnde Behörde gemäß SS 23 um Übermittlung dieser Daten hätte ersuchen dürfen, und wenn die in Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. 2Die Zweckbestimmung ist bei der Speicherung festzulegen. 3 Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. 4Bei den nach SS 25 Abs. 2 Satz 5 gekennzeichneten Daten ist die Kennzeichnung beizubehalten. (4) Die Speicherung von personenbezogenen Daten über eine minderjährige Person ist nur unter den Voraussetzungen des SS 13 Abs. 4 zulässig. SS 27 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken 1 Eine Speicherung, Veränderung oder Nutzung der nach SS 26 gespeicherten Daten für einen anderen in SS 12 Abs. 1 genannten Zweck ist zulässig, wenn die Daten zur Erfüllung dieses Zwecks erforderlich sind und im Fall eines zur Erhebung eingesetzten nachrichtendienstlichen Mittels oder besonderen Auskunftsverlangens dieses auch für den anderen Zweck hätte eingesetzt werden dürfen. 2Die nach SS 26 Abs. 3 gespeicherten Daten dürfen nur unter den dort genannten Voraussetzungen für einen anderen Zweck gespeichert, verändert und genutzt werden. SS 28 Berichtigung, Löschung und Sperrung von personen-bezogenen Daten (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde hat personenbezogene Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. 2Sie hat sie zu ergänzen, wenn sie unvollständig sind und dadurch schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt sein können. 3Wird die Richtigkeit von Daten von der betroffenen Person bestritten und lässt sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen, so ist dies zu vermerken; die betroffene Person kann sich an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden. (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde hat personenbezogene Daten zu löschen, wenn 1. ihre Speicherung unzulässig ist oder 2. ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. 2 Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt würden; die entsprechenden Daten sind zu sperren. 3Ein schutzwürdiges Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn die betroffene Person einen Antrag auf Auskunft nach SS 30 gestellt hat oder aufgrund einer Mitteilung nach SS 6 Abs. 4 oder SS 22 Abs. 1 die Stellung eines solchen Antrags zu erwarten ist. 4Gesperrte Daten sind mit einem Vermerk über die Sperrung zu versehen; in Verfahren zur automatisierten Verarbeitung ist die Sperrung durch zusätzliche technische Maßnahmen zu gewährleisten. 5Gesperrte Daten dürfen nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person verändert, genutzt und übermittelt werden. 6SS 17 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) bleibt unberührt. (3) 1Die Verfassungsschutzbehörde prüft bei der Einzelfallbearbeitung, spätestens nach jeweils drei Jahren, ob personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu ergänzen, zu löschen oder zu sperren sind. 2Bei personenbezogenen Daten, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 9 bis 12 oder mit besonderen Auskunftsverlangen zu Nutzungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, besonderen Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 174 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 oder Daten nach SS 20 Abs. 3 Satz 1 erhoben wurden, beträgt die Prüfungsfrist nach Satz 1 sechs Monate. (4) Die Verfassungsschutzbehörde prüft bei der Einzelfallbearbeitung, spätestens nach jeweils sechs Monaten, ob personenbezogene Daten über eine minderjährige Person zu berichtigen oder zu ergänzen, zu löschen oder zu sperren sind. (5) 1Die Löschung von personenbezogenen Daten ist zu dokumentieren, wenn sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln oder besonderen Auskunftsverlangen erhoben wurden, die der Mitteilungspflicht nach SS 22 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 unterliegen. 2 Die in der Dokumentation enthaltenen Daten dürfen ausschließlich zur Datenschutzkontrolle verwendet werden. 3Sie sind zu löschen, wenn seit einer Mitteilung nach SS 22 Abs. 1 ein Jahr vergangen ist oder es einer Mitteilung gemäß SS 22 Abs. 3 endgültig nicht bedarf, frühestens jedoch zwei Jahre nach der Dokumentation. (6) Die Löschung personenbezogener Daten, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 9 bis 12 oder mit besonderen Auskunftsverlangen zu Nutzungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, besonderen Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 oder Daten nach SS 20 Abs. 3 Satz 1 erhoben wurden, ist unter Aufsicht einer oder eines besonders bestellten, mit der Auswertung nicht befassten Beschäftigten, die oder der die Befähigung zum Richteramt hat, vorzunehmen. SS 29 Verfahrensbeschreibungen Vor dem Erlass und vor der Änderung einer Verfahrensbeschreibung nach SS 8 NDSG ist die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz anzuhören. Viertes Kapitel Auskunft SS 30 Auskunft an Betroffene (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde erteilt Betroffenen auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten, den Zweck und die Rechtsgrundlage der Speicherung sowie die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. 2Über Daten aus Akten, die nicht zur Person der Betroffenen geführt werden, wird Auskunft nur erteilt, soweit die Daten, namentlich aufgrund von Angaben der Betroffenen, mit angemessenem Aufwand auffindbar sind. 3Die Verfassungsschutzbehörde bestimmt Verfahren und Form der Auskunftserteilung nach pflichtgemäßem Ermessen. (2) 1Die Auskunftserteilung ist abzulehnen, soweit 1. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde, 2. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift geheim gehalten werden müssen, 3. die Interessen eines Dritten an der Geheimhaltung die Interessen der antragstellenden Person überwiegen oder 4. durch die Auskunftserteilung Informationsquellen gefährdet würden oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde zu befürchten ist und deshalb die Interessen der antragstellenden Person ausnahmsweise zurücktreten müssen. 2 Die Entscheidung trifft die Leiterin oder der Leiter der Verfassungsschutzabteilung. 3Die Leiterin oder der Leiter der Verfassungsschutzabteilung kann eine besonders bestellte Beschäftigte oder einen besonders bestellten Beschäftigten, die oder der mit der Auswertung nicht befasst war und die Befähigung zum Richteramt hat, damit beauftragen, ebenfalls Entscheidungen nach Satz 1 zu treffen. (3) 1Die Ablehnung einer Auskunft bedarf keiner Begründung, soweit durch die Begründung der Zweck der Ablehnung gefährdet würde. 2Die Gründe der Ablehnung sind zu dokumentieren. 3Wird der antragstellenden Person keine Begründung für die Ablehnung der Auskunft gegeben, so ist ihr die Rechtsgrundlage dafür zu nennen. 4Ferner ist sie darauf hinzuweisen, dass sie sich an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. 5 Der oder dem Landesbeauftragten ist auf Verlangen die von der antragstellenden Person begehrte Auskunft zu erteilen. 175 6 Mitteilungen der oder des Landesbeauftragten an die antragstellende Person dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Mitteilung zustimmt. Fünftes Kapitel Übermittlung SS 31 Übermittlung personenbezogener Daten an Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde übermittelt von sich aus personenbezogene Daten an die Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden des Landes, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dies zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten gemäß SS 100c Abs. 2 StPO oder von Straftaten gemäß den SSSS 87, 88 und 89 StGB unumgänglich ist. 2Den Polizeibehörden des Landes übermittelt die Verfassungsschutzbehörde von sich aus personenbezogene Daten auch 1. zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder des Landes, für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für lebensoder verteidigungswichtige Einrichtungen (SS 1 Abs. 4 und 5 des Niedersächsischen Sicher-heitsüberprüfungsgesetzes - Nds. SÜG -) oder für Kulturdenkmale (SS 1 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes), deren Erhaltung im herausragenden öffentlichen Interesse liegt, oder 2. wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dies zur Verhütung besonders schwerwiegender Straftaten gemäß SS 2 Nr. 10 Nds. SOG oder von Straftaten gemäß den SSSS 87, 88, 89 und 89a StGB unumgänglich ist. 3 Die Übermittlung nach den Sätzen 1 und 2 ist nur zulässig, wenn das zur Datenerhebung verwendete Mittel auch für den anderen Zweck hätte angewendet werden dürfen. 4Personenbezogene Daten, die nicht durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel oder durch besondere Auskunftsverlangen erhoben worden sind, darf die Verfassungsschutzbehörde auch zu sonstigen Zwecken der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr an die Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden des Landes übermitteln. 5Sind mit personenbezogenen Daten, die nach den Sätzen 1 bis 4 übermittelt werden dürfen, weitere Daten der betroffenen Person oder von Dritten so verbunden, dass eine Trennung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, so dürfen auch diese Daten übermittelt werden; sie sind zu sperren. 6Die Übermittlung ist unzulässig, wenn dadurch Informationsquellen oder die Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde gefährdet würden und diese Sicherheitsinteressen das Interesse an der Strafverfolgung oder an der Gefahrenabwehr überwiegen. (2) 1Sind die zu übermittelnden Daten gekennzeichnet (SS 26 Abs. 2 und 3 Satz 4), so ist die Kennzeichnung bei der Übermittlung aufrechtzuerhalten. 2Die Fachministerin oder der Fachminister, im Vertretungsfall die Staatssekretärin oder der Staatssekretär oder deren oder dessen Vertreterin oder Vertreter, kann anordnen, dass bei der Übermittlung auf die nach Satz 1 erforderliche Kennzeichnung der Daten verzichtet wird, wenn dies unerlässlich ist, um die Geheimhaltung der Datenerhebung nicht zu gefährden, und die G 10-Kommission zugestimmt hat. 3Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung bereits vor der Zustimmung getroffen werden. 4In diesem Fall ist die Zustimmung unverzüglich nachträglich einzuholen. 5 Stimmt die G 10-Kommission nicht nachträglich zu, so ist die Kennzeichnung unverzüglich durch die empfangende Staatsanwaltschaft oder Polizeibehörde nachzuholen; darauf ist sie von der Verfassungsschutzbehörde hinzuweisen. 6Die Übermittlung ist zu dokumentieren. 7Über die Übermittlung von personenbezogen Daten, die unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 9 bis 12 oder mit besonderen Auskunftsverlangen zu Nutzungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, besonderen Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 oder Daten nach SS 20 Abs. 3 Satz 1 erhoben wurden, entscheidet eine besonders bestellte Beschäftigte oder ein besonders bestellter Beschäftigter, die oder der mit der Auswertung nicht befasst war und die Befähigung zum Richteramt hat. (3) 1Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer Übermittlung als unvollständig oder unrichtig, so sind sie gegenüber der empfangenden Staatsanwaltschaft oder Polizeibehörde unverzüglich zu ergänzen oder zu berichtigen, es sei denn, dass der Mangel für die Beurteilung des Sachverhalts offensichtlich ohne Bedeutung ist. 2Absatz 2 gilt entsprechend. (4) 1Die empfangende Staatsanwaltschaft oder Polizeibehörde darf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verarbeiten, zu dem sie ihr übermittelt wurden. 2Sind die übermittelten Daten nach Absatz 2 Satz 1 gekennzeichnet, so hat sie die Kennzeichnung aufrechtzuerhalten. 3Wurden personenbezogene Daten 176 übermittelt, die unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 9 bis 12 oder mit besonderen Auskunftsverlangen zu Nutzungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, besonderen Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 oder Daten nach SS 20 Abs. 3 Satz 1 erhoben worden sind, so prüft die empfangende Staatsanwaltschaft oder Polizeibehörde unverzüglich und danach in Abständen von höchstens sechs Monaten, ob die übermittelten Daten für den Zweck erforderlich sind, zu dem sie übermittelt wurden. 4Soweit die in Satz 3 genannten Daten für diesen Zweck oder für eine rechtmäßige zweckändernde Nutzung oder Übermittlung nicht erforderlich sind, sind sie unverzüglich unter Aufsicht einer oder eines besonders bestellten Beschäftigten, die oder der die Befähigung zum Richteramt hat, zu löschen. 5Die Löschung ist zu dokumentieren. 6Die Verfassungsschutzbehörde ist unverzüglich über die Löschung zu unterrichten. (5) 1Die Polizeibehörden des Landes dürfen die Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung personenbezogener Daten ersuchen, wenn diese zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit erforderlich sind. 2Um Übermittlung personenbezogener Daten, die von der Verfassungsschutzbehörde durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel oder durch besondere Auskunftsverlangen erhoben worden sind, darf nur ersucht werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 vorliegen. 3Die Verfassungsschutzbehörde ist verpflichtet, die Daten zu übermitteln; Absatz 1 Sätze 5 und 6 sowie die Absätze 2 bis 4 gelten entsprechend. 4Sie darf nur solche Daten übermitteln, die bei ihr bereits bekannt sind oder von ihr aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können. (6) In der Verdachtsgewinnungsphase (SS 8) ist die Übermittlung personenbezogener Daten nicht zulässig. SS 32 Übermittlung an sonstige Behörden und Stellen (1) 1An sonstige inländische Behörden darf die Verfassungsschutzbehörde personenbezogene Daten übermitteln, wenn dies 1. zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach SS 3 Abs. 2 bis 4 erforderlich ist oder 2. die empfangende Behörde die Daten zu Zwecken der Gefahrenabwehr benötigt. 2 An Finanzämter darf die Verfassungsschutzbehörde personenbezogene Daten auch übermitteln, wenn dies zu den in SS 51 Abs. 3 der Abgabenordnung genannten Zwecken erforderlich ist. 3Personenbezogene Daten, die durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel oder durch besondere Auskunftsverlangen erhoben worden sind, darf die Verfassungsschutzbehörde nach Satz 1 Nr. 2 nur übermitteln, wenn die empfangende Behörde die Daten zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder des Landes, für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für lebensoder verteidigungswichtige Einrichtungen (SS 1 Abs. 4 und 5 Nds. SÜG) oder für Kulturdenkmale (SS 1 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes), deren Erhaltung im herausragenden öffentlichen Interesse liegt, benötigt. 4SS 31 Abs. 1 Sätze 5 und 6 sowie Abs. 2, 3 und 6 gilt entsprechend. 5Für die Übermittlung an Behörden des Landes gilt auch SS 31 Abs. 4 entsprechend. 6An Behörden des Bundes und anderer Länder darf nur übermittelt werden, wenn für die empfangende Behörde den Vorschriften dieses Gesetzes vergleichbare Datenschutzregelungen gelten. (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an Dienststellen der alliierten Streitkräfte übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zusammenarbeit nach Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218) erforderlich ist. 2Die Übermittlung ist zu dokumentieren und der oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz mitzuteilen. (3) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz an ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen übermitteln, soweit die Übermittlung in einem Gesetz, einem Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaften oder einer internationalen Vereinbarung geregelt ist. 2Eine Übermittlung darf auch erfolgen, wenn sie zum Schutz von Leib oder Leben einer Person erforderlich ist und für die empfangende Stelle gleichwertige Datenschutzregelungen gelten. 3Die Übermittlung unterbleibt, wenn ihr auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen, insbesondere deren Schutz vor einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. 4Die Übermittlung der von einer Ausländerbehörde empfangenen personenbezogenen Daten unterbleibt, es sei denn, die Übermittlung ist völkerrechtlich geboten. 5Übermittlungen nach den Sätzen 1 und 2 sind zu dokumentieren und der oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz mitzuteilen. 177 (4) 1Personenbezogene Daten dürfen an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs nicht übermittelt werden, es sei denn, dass dies zum Schutz vor Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 oder zur Gewährleistung der Sicherheit von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen (SS 1 Abs. 4 und 5 Nds. SÜG) erforderlich ist und die Fachministerin oder der Fachminister, im Vertretungsfall die Staatssekretärin oder der Staatssekretär oder deren oder dessen Vertreterin oder Vertreter, der Übermittlung zugestimmt hat. 2Jede Übermittlung ist zu dokumentieren. 3Die in der Dokumentation enthaltenen Daten dürfen ausschließlich zur Datenschutzkontrolle verwendet werden. 4Sie sind zu löschen, wenn seit der Mitteilung gemäß Satz 7 ein Jahr vergangen ist, frühestens jedoch zwei Jahre nach der Dokumentation. 5Der Empfänger darf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verarbeiten, zu dem sie ihm übermittelt wurden. 6Er ist auf die Verarbeitungsbeschränkung und darauf hinzuweisen, dass sich die Verfassungsschutzbehörde vorbehält, Auskunft über die Verarbeitung der Daten zu verlangen. 7Die Übermittlung der personenbezogenen Daten ist der betroffenen Person durch die Verfassungsschutzbehörde mitzuteilen, sobald eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Mitteilung nicht mehr zu besorgen ist. SS 33 Aufklärung der Öffentlichkeit, Verfassungsschutzbericht (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde kann die Öffentlichkeit über Beobachtungsobjekte und über Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 aufklären. 2Sie kann auch über Verdachtsobjekte aufklären, wenn die den Verdacht rechtfertigenden tatsächlichen Anhaltspunkte unter Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen hinreichend gewichtig sind. (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde ist verpflichtet, zur Aufklärung der Öffentlichkeit einen jährlichen Verfassungsschutzbericht vorzulegen, in dem auch die Summe der Haushaltsmittel sowie die Gesamtzahl der in der Verfassungsschutzabteilung Beschäftigten nach Stellen und Beschäftigungsvolumen darzustellen sind. 2Ferner sind in dem Bericht allgemein die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel nach SS 14, die besonderen Auskunftsverlangen nach SS 20, die Auskunftsersuchen nach SS 30 und die Strukturdaten der von der Verfassungsschutzbehörde in Dateien im Sinne des SS 6 Satz 1 BVerfSchG gespeicherten Personendatensätze darzustellen. (3) Bei der Aufklärung der Öffentlichkeit dürfen personenbezogene Daten nur bekannt gegeben werden, wenn die Bekanntgabe für das Verständnis der Darstellung, insbesondere von Organisationen oder unorganisierten Gruppierungen, erforderlich ist und das Interesse der Allgemeinheit das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person überwiegt. Vierter Teil Parlamentarische Kontrolle SS 34 Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes Die parlamentarische Kontrolle auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes übt unbeschadet der Rechte des Landtages und seiner sonstigen Ausschüsse ein besonderer, vom Landtag unverzüglich nach Beginn der Wahlperiode einzusetzender Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes aus. SS 35 Zusammensetzung und Verfahrensweise des Ausschusses (1) 1Der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes soll aus mindestens sieben Abgeordneten des Landtages bestehen. 2Mitglieder der Landesregierung können dem Ausschuss nicht angehören. 3Jede Fraktion erhält mindestens einen Sitz. 4Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages. (2) Für die Verhandlungen des Ausschusses gelten die Vorschriften der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages, soweit in diesem Gesetz nichts Abweichendes bestimmt ist. 178 SS 36 Unterrichtungspflichten des Fachministeriums (1) 1Das Fachministerium ist verpflichtet, den Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes umfassend über seine Tätigkeit als Verfassungsschutzbehörde im Allgemeinen sowie über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. 2Es unterrichtet insbesondere über 1. die Bestimmung eines Beobachtungsobjekts und die Verlängerung der Bestimmung (SS 6 Abs. 2), 2. die Beendigung der Beobachtung und Aufklärung eines Beobachtungsobjekts (SS 6 Abs. 2 und 3), 3. die beabsichtigte Bestimmung eines Beobachtungsoder Verdachtsobjekts, in dem die Inanspruchnahme von Vertrauenspersonen angeordnet werden darf, sowie die beabsichtigte Verlängerung der Bestimmung (SS 21 Abs. 5), 4. den beabsichtigten Erlass oder die beabsichtigte Änderung einer Dienstvorschrift für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel (SS 21 Abs. 7) und 5. den beabsichtigten Erlass oder die beabsichtigte Änderung einer Verfahrensbeschreibung nach SS 8 NDSG (SS 29). (2) Das Fachministerium unterrichtet den Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes in Abständen von längstens sechs Monaten über den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, die der Mitteilungspflicht nach SS 22 Abs. 1 Sätze 1 und 2 unterliegen. (3) 1Das Fachministerium unterrichtet im Abstand von höchstens sechs Monaten den Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes über die besonderen Auskunftsverlangen nach SS 20; dabei ist insbesondere ein Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen zu geben. 2Satz 1 gilt nicht für Auskunftsverlangen zu einfachen Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1. (4) Das Fachministerium unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes jährlich über besondere Auskunftsverlangen zu Nutzungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Daten nach SS 20 Abs. 3 Satz 1; dabei ist ein Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen zu geben. SS 37 Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht (1) 1Die Beschäftigten der Verfassungsschutzbehörde dürfen sich in dienstlichen Angelegenheiten ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes oder an einzelne Mitglieder des Ausschusses wenden. 2Einzelne Mitglieder des Ausschusses dürfen die nach Satz 1 erhaltenen Mitteilungen sowie die ihnen dazu vorgelegten Unterlagen ausschließlich an den Ausschuss weitergeben. 3Sie dürfen dabei von der Bekanntgabe des Namens der oder des Beschäftigten absehen. (2) 1Die Verhandlungen des Ausschusses über Mitteilungen nach Absatz 1 und die dazu vorgelegten Unterlagen sind vertraulich im Sinne der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages. 2Der Ausschuss kann die Vertraulichkeit nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages einschränken oder aufheben. SS 38 Beauftragung einer oder eines Sachverständigen 1 Der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder eine Sachverständige oder einen Sachverständigen beauftragen, zur Wahrnehmung der Kontrollaufgaben des Ausschusses im Einzelfall Untersuchungen durchzuführen. 2Die Landesregierung ist vor der Beauftragung der oder des Sachverständigen anzuhören. 3Die oder der Sachverständige kann nach Maßgabe ihres oder seines Auftrages die dem Ausschuss nach Artikel 24 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung vorgelegten Akten einsehen. 4Die Einsicht in vertrauliche Unterlagen setzt voraus, dass sie oder er zuvor von der Landtagsverwaltung förmlich zur Geheimhaltung verpflichtet worden ist. 5Die oder der Sachverständige hat dem Ausschuss über das Ergebnis der Untersuchungen zu berichten. 179 SS 39 Beteiligung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz (1) 1Der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes hat auf Antrag von mindestens einem Fünftel seiner Mitglieder die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz zu beauftragen, die Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen der Verfassungsschutzbehörde zu überprüfen. 2Die Befugnisse der oder des Landesbeauftragten richten sich nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes. 3Die oder der Landesbeauftragte hat dem Ausschuss über das Ergebnis der Prüfung zu berichten. (2) Die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert im Abstand von höchstens zwei Jahren die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln oder besonderen Auskunftsverlangen erhoben wurden, die der Mitteilungspflicht nach SS 22 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 unterliegen. (3) Stellt die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz einen Verstoß der Verfassungsschutzbehörde gegen eine Datenschutzbestimmung fest, so kann sie oder er den Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes darüber unterrichten; SS 23 NDSG bleibt unberührt. SS 40 Berichterstattung des Ausschusses gegenüber dem Landtag (1) 1Der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes legt dem Landtag einmal jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit vor. 2Ausschussmitglieder, die den Bericht für unzutreffend halten, können ihre Auffassung in einem Zusatz zu diesem Bericht darstellen. (2) Der Ausschuss legt dem Landtag einmal jährlich einen Bericht über die Durchführung der nachrichtendienstlichen Mittel und besonderen Auskunftsverlangen vor, die der Mitteilungspflicht nach SS 22 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 unterliegen. Fünfter Teil Schlussvorschriften SS 41 Einschränkung von Grundrechten Aufgrund dieses Gesetzes können das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Abs. 1 des Grundgesetzes) und das Grundrecht auf Wahrung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt werden. SS 42 Übergangsvorschrift Auf Vertrauenspersonen, die am 31. Oktober 2016 bereits in Anspruch genommen werden, finden SS 16 Abs. 2 und SS 21 Abs. 5 erst am 1. Mai 2017 Anwendung. 180 12.3 Verbote neonazistischer Vereinigungen Verbotsverfügung Vereinigung Verbotsbehörde 26.11.1992 Nationalistische Front (NF) Bundesministerium des Innern 08.12. 1992 Deutsche Alternative (DA) Bundesministerium des Innern 18.12.1992 Deutscher Kameradschaftsbund Niedersächsisches (DKB) Innenministerium 21.12.1992 Nationale Offensive (NO) Bundesministerium des Innern 07.06.1993 Nationaler Block (NB) Bayerisches Staatsministerium des Innern 08.07.1993 Heimattreue Vereinigung Innenministerium des Landes Deutschlands (HVD) Baden-Württemberg 25.08.1993 Freundeskreis Freiheit für Innenministerium des Landes Deutschland (FFD) Nordrhein-Westfalen 10.11.1994 Wiking Jugend e. V. (WJ) Bundesministerium des Innern (auf Initiative des Niedersächsischen Innenministeriums) 24.02.1995 Freiheitliche Deutsche Bundesministerium des Innern Arbeiterpartei (FAP) (auf Initiative des Niedersächsischen Innenministeriums) 24.02.1995 Nationale Liste (NL) Behörde für Inneres Hamburg 05.05.1995 Direkte Aktion/Mitteldeutschland Innenministerium des (JF) Landes Brandenburg 22.07.1996 Skinheads Allgäu Bayerisches Staatsministerium des Innern 14.08.1997 Kameradschaft Oberhavel Innenministerium des Landes Brandenburg 09.02.1998 Heide-Heim e. V. und Niedersächsisches Heideheim e. V. Innenministerium 10.08.2000 Hamburger Sturm Behörde für Inneres Hamburg 12.09.2000 Blood & Honour-Division Bundesministerium des Innern Deutschland mit Jugend-organisation White Youth 181 02.04.2001 Skinheads Sächsische Schweiz Sächsisches Staatsministerium (SSS) mit Skinheads Sächsische des Innern Schweiz - Aufbauorganisationen und Nationaler Widerstand Pirna 07.03.2003 Bündnis nationaler Sozialisten Innenministerium des Landes für Lübeck Schleswig-Holstein 19.12.2003 Fränkische Aktionsfront Bayerisches Staatsministerium des Innern 07.03.2005 Kameradschaft Tor Innensenator des Landes Berlin "Mädelgruppe" der Kameradschaft Tor 07.03.2005 Berliner Alternative Süd-Ost Innensenator des Landes Berlin (BASO) 06.04.2005 Kameradschaft Hauptvolk mit Innenministerium des Untergruppierung "Sturm 27" Landes Brandenburg 04.07.2005 Alternative Nationale StrausberInnenministerium des ger DArt Piercing und Tattoo OfLandes Brandenburg fensive (ANSDAPO) 26.06.2006 Schutzbund Deutschland Innenministerium des Landes Brandenburg 23.04.2007 Kameradschaft Sturm 34 Sächsisches Staatsministerium des Innern 01.04.2008 Blue White Street Elite (BWSE) Innenministerium des rechtsextremistisch beeinflusste Landes Brandenburg Hooligan-Vereinigung 07.05.2008 Collegium Humanum (CH) Bundesministerium des Innern 07.05.2008 Verein zur Rehabilitierung der Bundesministerium des Innern wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten (VRBHV) 31.03.2009 Heimattreue Deutsche Jugend Bundesministerium des Innern e. V. (HDJ) 28.05.2009 Mecklenburgische Aktionsfront Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern 05.11.2009 Frontbann 24 Innensenator des Landes Berlin 11.04.2011 Freie Kräfte Teltow-Fläming Innenministerium des (FKTF) Landes Brandenburg 182 30.08.2011 Hilfsorganisation für nationale Bundesministerium des Innern politische Gefangene und ihre Angehörigen e. V. (HNG) 19.06.2012 Widerstandsbewegung in Innenministerium des Südbrandenburg Landes Brandenburg 10.05.2012 Kameradschaft Walter Innenministerium des Landes Spangenberg Nordrhein-Westfalen 23.08.2012 Kameradschaft Aachener Land Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 23.08.2012 Kameradschaft Hamm Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 23.08.2012 Nationaler Widerstand Innenministerium des Landes Dortmund Nordrhein-Westfalen 25.09.2012 Besseres Hannover Niedersächsisches Innenministerium 12.02.2013 Nationale Sozialisten Döbeln mit Sächsisches Staatsministerium Division Döbeln, Initiative für Dödes Innern beln und Freies Döbeln sowie der Band INKUBATION 28.03.2014 Nationale Sozialisten Chemnitz Sächsisches Staatsministerium (NSC) mit Interessengemeindes Innern schaft Chemnitzer Stadtgeschichten und Aktionsgemeinschaft "Raus in die Zukunft" 02.07.2014 Freies Netz Süd Bayerisches Staatsministerium des Innern 10.12.2014 Autonome Nationalisten Innenministerium Göppingen Baden-Württemberg 27.10.2015 Sturm 18 e. V. Hessisches Ministerium des Innern 27.01.2016 Altermedia Deutschland Bundesministerium des Innern 16.03.2016 Weisse Wölfe Terrorcrew Bundesministerium des Innern 183 12.4 Verbote linksextremistischer Vereinigungen Verbotsverfügung Vereinigung Verbotsbehörde 25.08.2017 linksunten.indymedia Bundesministerium des Innern 184 12.5 Übersicht über Verbotsmaßnahmen des BMI gegen extremistische Bestrebungen mit Bezug zum Ausland im Zeitraum Januar 1990 bis Dezember 2018 Organisation Verbotsverfügung Phänomenbereich Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)/Nationale Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) und Teil-organisationen, Förderation der patriotischen Arbeiter22.11.1993 AE und Kulturvereinigungen aus Kurdistan in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (FEYKA-Kurdistan), Kurdistan-Komitee e. V. Kurdistan Informationsbüro (KIB) alias Kurdistan Informationsbüro in 20.02.1995 AE Deutschland Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) 06.08.1998 AE Türkische Volksbefreiungspartei/-Front 06.08.1998 AE (THKP/-C) Kalifatsstaat und 35 Teilorganisationen 08.12.2001 14.12.2001 ISiT 13.05.2002 16.09.2002 al-Aqsa e. V. 31.07.2002 ISiT Hizb ut-Tahrir (HuT) 10.01.2003 ISiT Yeni Akit GmbH, Verlegerin der Europa-Ausgabe der türkisch-sprachigen 22.02.2005 ISiT Tageszeitung Anadoluda Vakit Bremer Hilfswerk e. V. 18.01.2005 ISiT Selbstauflösung mit Wirkung vom 18.01.2005; Löschung im Vereinsregister 29.06.2005 am 29.06.2005 YATIM-Kinderhilfe e. V. 161 30.08.2005 ISiT Mesopotamia Broadcast A/S, Roj TV A/S 13.06.2008 AE VIKO Fernseh Produktion GmbH 13.06.2008 al-Manar TV 29.10.2008 ISiT Internationale Humanitäre Hilfsorganisation e. V. (IHH) 23.06.2010 ISiT Millatu Ibrahim 29.05.2012 ISiT 161 Das BMI hatte am 03.12.2004 ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren mit dem Ziel eines Verbots gegen das "Bremer Hilfswerk e. V." eingeleitet. Der Verein ist dem Verbot durch Selbstauflösung zuvorgekommen. 185 Dawa FM einschließlich der Teilorganisation Internationaler Jugendverein - 25.02.2013 ISiT Dar al Schabab e. V. an-Nussrah 25.02.2013 ISiT DawaTeam Islamische Audios 25.02.2013 ISiT Waisenkinderprojekt Libanon e. V. 02.04.2014 ISiT Islamischer Staat 12.09.2014 ISiT Tauhid Germany 26.03.2015 ISiT Zeitschrift "Yürüyüs" 06.05.2015 AE Die Wahre Religion (DWR) alias "LIES! Stiftung" / "Stiftung LIES" 25.10.2016 ISiT AE = Ausländerextremismus ISiT = Islamismus/islamistischer Terrorismus 186 12.6 Abkürzungsverzeichnis A ADÜTDF Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine (Almanya Demokratic Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu) AG Aktionsgruppe AGH Antifaschistische Gruppe Hannover AKK Antikapitalistisches Kollektiv AKL Antikapitalistische Linke A.L.I. Antifaschistische Linke International AMAQ A'maq News Agency AQAH Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel AQM Al-Qaida im islamischen Maghreb ASJ Anarcho-syndikalistische Jugendorganisation ATF Deutsche Türkische Föderation (Almanya Türk Federasyonu) B BFE Bund Freies Europa BfV Bundesamt für Verfassungsschutz BL Basisdemokratische Linke Göttingen BMI Bundesministerium des Innern BPjM Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien BVerfGE Entscheidungssammlung des BVerfG BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz C CA Ciwanen Azad CDK Koordination der kurdisch-demokratischen Gesellschaft in Europa (Civata Demokratik Kurdistan) CH Collegium Humanum - Akademie für Umwelt und Lebensschutz e. V. CIK Islamische Gemeinde Kurdistans D DIK Deutschsprachiger Islamkreis e. V. Hannover und Hildesheim DKP Deutsche Kommunistische Partei DHKP-C Revolutionäre Volkspartei-Front (Devrimci Halk Kurtulus Partisi Cephesi) DMG Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft e. V. Braunschweig DVU Deutsche Volksunion DWR Die Wahre Religion E EA Europäische Aktion ERNK Nationale Befreiungsfront Kurdistans 187 F FAP Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei FAU/IAA Freie Arbeiterinnenund Arbeiter-Union / Internationale ArbeiterInnen Assoziation fdGO freiheitliche demokratische Grundordnung FHwO Freundschaftsund Hilfswerk Ost e. V. G GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland GI Generation identitaire GIAZ Gemeinsames Informationsund Analysezentrum Polizei und Verfassungsschutz Niedersachsen G 10 Artikel 10-Gesetz H HAMAS Islamische Widerstandsbewegung (Harakat al-Muqawama al-Islamiya) HDJ Heimattreue Deutsche Jugend e. V. HNG Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige HPG Volksverteidigungseinheiten HTS Hai'at Tahrir al-Sham (Organisation zur Befreiung der Levante) I IAA Internationale ArbeiterInnen Assoziation IAC Ismail Aga Cemaati IBD Identitäre Bewegung Deutschland IGD Islamische Gemeindschaft in Deutschland e. V. IGMG Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V. IL Interventionistische Linke IS Islamischer Staat J JaN Jabhat al-Nusra (Unterstützungsfront für das syrische Volk) JFS Jabhat Fatah al-Sham (Front für die Eroberung der Levante) JLO Junge Landsmannschaft Ostdeutschland JN Junge Nationaldemokraten (seit 13.01.2018 Junge Nationalisten) K KADEK Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans KC Komalen Ciwan KCD-E Kurdischer Demokratischer Gesellschaftskongress in Europa 188 KCDK-E Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft Kurdistans in Europa KCK Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans KKK Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan KONGRA GEL Volkskongress Kurdistans KPD Kommunistische Partei Deutschlands KPF Kommunistische Plattform der Partei DIE LINKE. KPMD-PMK Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität L LfD Landesbeauftragte für den Datenschutz M MB Muslimbruderschaft MIT Milli Istihbarat Teskilati, Türkischer ziviler Nachrichtendienst MLKP (türkische) Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (Marksist Leninist Komünist Partisi) MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands N N-CERT Niedersächsisches Computer Emergency Response Team NADIS Nachrichtendienstliches Informationssystem NATO North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantikvertrag) NAV-DEM Demokratisches Kurdisches Gesellschaftszentrum Deutschland (Navenda Civaka Demokratik a Kurden li Elmanyaye bzw. Almanya Demokratik Kürt Toplum Merkesi) NCAZ Nationales Cyber-Abwehrzentrum NIKA Nationalismus ist keine Alternative NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands NVerfSchG Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz NWNO Nationaler Widerstand Niedersachsen/Ost O OLG Oberlandesgericht P Pegida Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes PKK Arbeiterpartei Kurdistans PMK Politisch motivierte Kriminalität PYD Partiya Yekitija Demokrat (Partei der demokratischen Einheit) R RAC Rock Against Communism 189 RH Rote Hilfe e. V. RuW Recht und Wahrheit (Publikation) S SdR Stimme des Reiches SJ Schlesische Jugend e. V. SL Sozialistische Linke SO Scientology-Organisation SRP Sozialistische Reichspartei StGB Strafgesetzbuch T TAK Freiheitsfalken Kurdistans TddZ Tag der deutschen Zukunft TJ Tablighi Jama'at TKP/ML Kommunistische Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten (Türkiye Komünist Partisi/Marksist Leninist) Tikko Türkische Arbeiterund Bauernbefreiungsarmee U uG Bündnis ...ums Ganze! Kommunistisches Bündnis V VRBHV Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten VS Verschlusssache VSA Verschlusssachenanweisung Y YHK Union der Juristen Kurdistans YMK Union der kurdischen Lehrer YNK Union der Schriftsteller Kurdistans YÖP Yeni Özgür Politika YPG Volkseinheiten der PYD YPJ Frauenverteidigungseinheiten der PYD YRK Union der Journalisten Kurdistans YXK Verband der Studierenden aus Kurdistan e. V. 190 Verteilerhinweis Diese Druckschrift wird von der Landesregierung Niedersachsen im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass dies als Parteinahme des Herausgebers zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zugegangen ist. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. (c) Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Abteilung Verfassungsschutz Herausgeber: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Presseund Öffentlichkeitsarbeit Lavesallee 6, 30169 Hannover Telefon: 0511 120-6255 Telefax: 0511 120-6555 Internet: www.mi.niedersachsen.de 191 Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Presseund Öffentlichkeitsarbeit Lavesallee 6, 30169 Hannover Telefon: 0511 120-6255 Telefax: 0511 120-6555 Internet: www.mi.niedersachsen.de