Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport - Verfassungsschutz - Verfassungsschutzbericht 2016 Impressum Herausgeber: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Presseund Öffentlichkeitsarbeit Lavesallee 6 30169 Hannover Telefon: 0511 120-6255 Telefax: 0511 120-6555 E-Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de Internet: www.mi.niedersachsen.de Redaktion: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Abteilung Verfassungsschutz Büttnerstraße 28 30165 Hannover Telefon: 0511 6709-217 Telefax: 0511 6709-394 E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@verfassungsschutz.niedersachsen.de Internet: www.verfassungsschutz.niedersachsen.de Layout und Gestaltung: ermisch | Büro für Gestaltung, Hannover Verfassungsschutzbericht 2016 Vorworte Liebe Bürgerinnen und Bürger, die vergangenen Jahre waren von einer anhaltend hohen Gefahr terroristischer Anschläge geprägt. Der Terroranschlag vom Berliner Breitscheidplatz Ende 2016 hat diese Einschätzung auf schmerzliche und traurige Weise bestätigt. Die Welle der Anteilnahme und Unterstützung in Deutschland und Europa war dementsprechend groß. Der Anschlag hat uns einmal mehr gezeigt, dass wir gen von ganz entscheidender Bedeutung. aufgerufen sind, unsere Freiheit und unser Und hierbei sprechen wir über alle ExtreWertesystem zu verteidigen. Wir dürfen mismusbereiche. Der aktuelle Jahresbericht Terroristen, die unsere freiheitliche Art zu ledes Niedersächsischen Verfassungsschutzes ben zerstören wollen, nicht gewinnen lassen, zeigt deutlich, dass wir einen geschärften sondern müssen als Gesellschaft, auch durch Blick auf alle Aufgabenbereiche des Verstaatliches Handeln, klare Zeichen setzen. fassungsschutzes haben müssen: Von der Spionageabwehr über den Rechtsund Gleichzeitig nehmen wir deutlich wahr, wie Linksextremismus bis hin zum Islamismus. wichtig die Arbeit der Sicherheitsbehörden Einher geht dies mit einer ständigen Prüfung, für unser tägliches Leben ist. Wir überprüfen wie wir die Arbeit des Verfassungsschutzes, laufend unsere Sicherheitsarchitektur, auch aber auch die Zusammenarbeit mit allen anin der Abwägung von Freiheit und Sicherheit deren Sicherheitsbehörden verbessern und jedes Einzelnen. Im Kampf gegen den Terroweiterentwickeln können. Insbesondere bei rismus muss die Zusammenarbeit der Sicherder personellen, aber auch der technischen heitsbehörden auf regionaler, nationaler und Ausstattung des Verfassungsschutzes haben europaweiter Ebene weiter ausgebaut und wir in den letzten Jahren einiges bewegt. verbessert werden. Insbesondere im Kampf Dies ist ein ständiger, sich fortsetzender gegen den islamistischen Terrorismus ist ein Prozess. Insbesondere, was die technische schneller und konsequenter InformationsEntwicklung angeht, stehen alle Sicherheitsaustausch national und auch international behörden in den nächsten Jahren vor besonunabdingbar. Wir brauchen einen starken deren Herausforderungen. Verfassungsschutz, der frühzeitig erkennt, wo sich extremistische bzw. terroristische An die Extremisten müssen wir klare Signale Tendenzen entwickeln. Um Terrorakte zu senden. Auch mit dem Parteiverbotsverfahverhindern, ist diese Analyse und Aufklären gegen die Nationaldemokratische Partei rung im Vorfeld von möglichen AnschläDeutschlands (NPD) haben wir dies getan. 2 Vorworte Das Bundesverfassungsgericht hat unsere junge Leute davon abzuhalten, sich der salaAuffassung in seinem Urteil vom 17.01.2017 fistischen Ideologie anzuschließen, haben eindeutig bestätigt: Die NPD ist verfassungswir landesweit viele Präventionsprojekte mit feindlich und es besteht eine Wesensverangestoßen. Ein Beispiel ist die im Juli 2016 wandtschaft der NPD zum Nationalsoziabeschlossene und Anfang 2017 eingerichlismus. Verboten hat das Gericht die NPD tete Kompetenzstelle Islamismusprävention nur deshalb nicht, weil die Partei dafür zu Niedersachsen (KIP NI), um die in der Präbedeutungslos sei. Zwischenzeitlich hat der ventionspraxis entstandenen Netzwerke zu Bundesrat jedoch nun, ausgehend von einer stärken und zukunftsfest auszurichten. KIP niedersächsischen Initiative unseres Hauses, NI bündelt die vorhandenen konzeptionellen ein Gesetz zum Ausschluss verfassungsAnsätze des Innen-, Kultusund Sozialresfeindlicher Parteien von der staatlichen Parsorts sowie des Justizministeriums und des teienfinanzierung beschlossen. Landespräventionsrates Niedersachsen und ist damit die zentrale Stelle in NiedersachDas Verbotsverfahren gegen den Deutschsen, an der die vielfältigen Ansätze der Islasprachigen Islamkreis Hildesheim e. V. (DIK mismusprävention zusammenlaufen, abgeHildesheim) konnte im März 2017 rechtsstimmt und strukturiert werden. kräftig abgeschlossen und damit ein Anlaufpunkt für radikale Salafisten zerschlagen Die Geschäftsführung der Kompetenzstelle werden. Darüber hinaus ist es uns gelungen, wird gemeinsam und gleichberechtigt durch zwei islamistische Gefährder, erstmals nach den Niedersächsischen Verfassungsschutz SS 58a AufenthG, aus Deutschland abzuschieund das Landeskriminalamt Niedersachsen ben. Auch in Zukunft werden wir alle gewahrgenommen. Neben der Aufklärung, der setzlichen Möglichkeiten nutzen, Gefährder Analyse des extremistischen Spektrums und abzuschieben und extremistische Vereine zu dem repressiven Druck auf die terroristische verbieten, wenn die Voraussetzungen dafür Szene, kommt der Präventionsarbeit zukünferfüllt sind. tig eine noch wichtigere Rolle zu. Wir müssen alles dafür tun, gerade junge Menschen Auf der anderen Seite ist es ebenso notdavon abzuhalten, extremistischen Rattenwendig, Menschen, die aus der extremistifängern hinterherzulaufen. schen Szene aussteigen wollen, einen Weg aufzuzeigen. Der Verfassungsschutz hat dies in den vergangenen Jahren mit seinem Aussteigerprogramm für den Bereich des Rechtsextremismus bereits erfolgreich nachBoris Pistorius gewiesen. Ende 2016 ist das AussteigerproNiedersächsischer Minister gramm "Aktion Neustart" um den Bereich für Inneres und Sport Islamismus erweitert worden. Um gerade 3 Vorworte Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Jahresbericht erhebt den Anspruch mehr zu sein als ein bloßer Tätigkeitsbericht. Er zeichnet die Entwicklung des politischen Extremismus in Niedersachsen nach und bemüht sich zugleich um eine politische und gesellschaftliche Einordnung der beobachteten extremistischen Phänomene. Zum Verständnis der Entwicklung müssen die gesellschaftlichen und politiandererseits Basismaterial für die Extremisschen Rahmenbedingungen in die Betrachmusprävention liefert und sich auch selbst in tung einbezogen werden. Zu nennen sind diesem Bereich engagiert. Für die konkrete in diesem Zusammenhang die FlüchtlingsArbeit des Niedersächsischen Verfassungsbewegung nach Europa und die hiermit schutzes bedeutet dies, dass er seine Orgaverbundenen Reaktionen, die kriegerischen nisationsstrukturen und die PersonalrekruAuseinandersetzungen mit dem sogenanntierung und -verstärkung den gewachsenen ten Islamischen Staat in Syrien und Irak und Aufgaben anpassen muss. Hervorzuheben die Rolle der sozialen Medien bei der Versind in diesem Zusammenhang die Bereiche breitung von Hass und Propaganda via InterSalafismus/Islamismus, Prävention und Innet. Eine weitere Gefahr für die Sicherheit formationstechnologie (IT). Die Einstellung Deutschlands verbindet sich mit dem Begriff von wissenschaftlich ausgebildetem PerCyber-War. Die Möglichkeiten reichen von sonal zielt auf die Verbesserung der Anader Manipulation von Entscheidungsund lysefähigkeit in den extremistischen PhäMeinungsbildungsprozessen bis zu gezielten nomenbereichen und auf die Entwicklung Angriffen auf die Infrastruktur der Bundesphänomenspezifischer Präventionsansätze. republik Deutschland. Der 2014 neugeschaffene Präventionsbereich ist kontinuierlich ausgebaut worden. Der Hinweis auf die veränderte HerausfordeZuletzt wurde das Aussteigerprogramm rungslage verdeutlicht, warum die Aufgaben Aktion Neustart, das seit 2011 erfolgreich des Verfassungsschutzes vor dem HinterAusstiegsprozesse aus dem Rechtsextremisgrund einer anhaltend hohen Gefähdungsmus begleitet, auf den Bereich Salafismus lage in den letzten Jahren immer komplexer ausgeweitet und durch die Neueinstellung geworden sind. Vom Verfassungsschutz entsprechend qualifizierter Aussteigerhelfer wird erwartet, dass er einerseits Gefahren personell verstärkt. rechtzeitig erkennt und extremistische Entwicklungstendenzen antizipiert und dass er 4 Vorworte Zum primären Aufgabenbereich des Verfasdieser Entwicklung hat die von den Extresungsschutzes gehört es, Radikalisierungsmisten intensiv betriebene Propaganda und prozesse und ideologische Entwicklungen Kommunikation über die sogenannten sozizu erkennen und zu beschreiben. alen Medien im Internet wesentlich beigetragen. Ein Aufgabenschwerpunkt des VerSeine Erkenntnisse sind eingebettet in den fassungsschutzes besteht darin aufzuklären, ressortübergreifenden Präventionsansatz in welcher Form Radikalisierungsprozesse der Niedersächsischen Landesregierung, der über dieses Medium ausgelöst und vorangesozialwissenschaftliche, zivilgesellschaftliche trieben werden. und islamwissenschaftliche Expertise mit dem Wissen und den HandlungsmöglichkeiFestzustellen ist ferner, dass sich die exten der Sicherheitsbehörden verbindet. tremistischen Phänomenbereiche in wechselseitiger Beeinflussung weiterentwickeln. Weil die Ursachen für den RechtsextremisIslamfeindliche Aktionen von Rechtsextremus genauso wie für den Salafismus mulmisten, zum Beispiel von der Identitären Betifaktoriell sind, müssen erfolgversprechende wegung, nehmen Bezug auf die Furcht vor Präventionsmaßnahmen im Sinne eines salafistischen Anschlägen und die Salafisten ganzheitlichen Ansatzes zwingend in unterihrerseits profitieren bei der Rekrutierung schiedlicher Trägerschaft auf verschiedenen von Anhängern vom Schüren einer islamopolitischen und gesellschaftlichen Ebenen phoben Stimmung durch Rechtsextremisten. verortet sein. Mit dem Landesprogramm Linksextremistische Autonome wiederum gegen Rechtsextremismus und der Koordikonzentrieren einen Großteil ihre Aktivitänationsstelle Islamismusprävention Niederten auf die Themenfelder Antifaschismus sachsen (KIP NI) sind inzwischen unter maßund Antirassismus. Die Auseinandersetzung geblicher Beteiligung des Niedersächsischen mit dem Rechtsextremismus und der FlüchtVerfassungsschutzes zwei Meilensteine eilingspolitik verbinden sie mit dem Kampf genes solchen ressortübergreifenden interdisgen staatliche Strukturen. ziplinären Präventionsansatzes geschaffen worden. Die Analyse der beschriebenen Entwicklung erfordert ein differenziertes Vorgehen, um Die beschriebenen Maßnahmen tragen der kausale Zusammenhänge aufzudecken, hanwachsenden Komplexität und den dynadelnde extremistische Akteure einzuschätmischen Veränderungsprozessen in allen zen und entstehendes Gefahrenpotenzial Extremismusbereichen Rechnung. Als allgemöglichst frühzeitig zu erkennen. Mehrere meiner Trend ist die Auflösung von festen Ebenen sind in die Bewertung einzubezieOrganisationsstrukturen und die Hinwenhen und miteinander zu verknüpfen: die dung zu temporären Zusammenschlüssen Ebene der operativen Erkenntnisgewinnung, und Aktionseinheiten zu konstatieren. Zu die Internetauswertung und die Bewertung 5 Vorworte ideologischer Diskussionen. Alle drei Bereidas rechtsextremistische Personenpotenzial che sind gleichermaßen bedeutsam, kein in Niedersachsen sogar leicht abgenomBereich darf zu Lasten eines anderen vermen hat. Die Auseinandersetzung mit dem nachlässigt werden. Der Niedersächsische Rechtsextremismus muss deshalb bereits Verfassungsschutz hat seine Kompetenzen auf der Einstellungsebene erfolgen, denn deshalb auf allen genannten Handlungsebeauch für den Rechtsextremismus gilt der Zunen systematisch verbessert. sammenhang zwischen politisch motivierter Gewaltausübung und einer vorausgehenden Die größte Gefahr geht derzeit zweifellos Radikalisierung des Denkens. vom Salafismus aus. Rückkehrer aus den Kriegsgebieten in Syrien und dem Irak und Auf diesen Zusammenhang zielt auch die die Radikalisierung von jungen Menschen Erkenntnisgewinnung im Linksextremisin Deutschland, die sich durch die Einflussmus, der sich ebenfalls in einem organisanahme des sogenannten Islamischen Staates torischen Wandlungsprozess befindet. So oder durch Hassprediger zu potentiellen Atsind in den letzten Jahren verschiedene tentätern entwickeln, erfordern die vollste sogenannte postautonome Bündnisse entAufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden. standen, die sich intensiver der Ideologie-, Terroristischen Anschlägen geht in der ReOrganisationsund Bündnisfrage widmen. gel eine Radikalisierung des Denkens voraus. Die Hemmschwelle von Linksextremisten zur Die Erkenntnisgewinnung muss an dieser Anwendung von Gewalt gegen Menschen Stelle einsetzen, so schwer eine daran anist niedrig. Besonders deutlich wird dies im knüpfende verlässliche Bewertung individuRaum Göttingen. Dort gab es gewaltsame eller Dispositionen dann auch ist. Übergriffe auf Verbindungsstudenten und Rechtsextremisten bzw. auf Personen, die Die hervorstechenden Merkmale bei der BeLinksextremisten als solche definieren. schreibung des Rechtsextremismus sind derzeit die Abkehr von überkommenen OrgaDie an dieser Stelle kurz skizzierten Entnisationsformen auf der strukturellen Ebene wicklungen werden im vorliegenden Beund die zunehmende Bedeutung ethnopluricht vertieft dargestellt. Sie markieren die ralistischer Theoreme der sogenannten derzeitigen Schwerpunkte der VerfassungsNeuen Rechten auf der ideologischen Ebene. schutzarbeit. Die über das Internet verbreitete fremdenfeindliche und rassistische Hetze ist mit Angesichts der Wandlungsfähigkeit des Exden herkömmlichen Organisationskategoritremismus werden sich die Arbeitsschweren nicht zu erfassen und zu quantifizieren. punkte möglicherweise bald verschieben. Gerade sie aber dürfte wesentlich zum AnErinnert sei in diesem Zusammenhang an stieg des rechtsextremistischen Straftatendie Reichsbürgerszene, ein Phänomen, aufkommens beigetragen haben, während das 2016 aus der Randständigkeit in den 6 Vorworte Blickpunkt des öffentlichen Interesses rückte. Der Niedersächsische Verfassungsschutz hat die notwendigen strukturellen Voraussetzungen geschaffen, um auf solche Veränderungen flexibel reagieren zu können. Maren Brandenburger Niedersächsische Verfassungsschutzpräsidentin 7 Themenübersicht Themenübersicht 01 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 02 Rechtsextremismus 03 Linksextremismus 04 Islamismus 05 Extremismus mit Auslandsbezug 06 Prävention 07 Scientology-Organisation (SO) 08 Spionageabwehr / Proliferation Elektronische / Angriffe 09 Geheimschutz 10 Wirtschaftsschutz 11 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 12 Anhang 8 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 1.1 Verfassungsschutz und Demokratie ............................................16 1.2 Gesetzliche Grundlagen .............................................................18 1.3 Hauptaufgaben des Verfassungsschutzes ................................... 20 1.4 Organisation ..............................................................................21 1.5 Informationsgewinnung .............................................................21 1.6 Kontrolle ................................................................................... 22 1.7 Verfassungsschutz als Nachrichtendienst .................................... 23 1.8 Beschäftigte .............................................................................. 23 1.9 Haushalt ................................................................................... 24 1.10 Mitwirkungsaufgaben des Verfassungsschutzes ......................... 24 1.11 Gemeinsames Informationsund Analysezentrum Polizei und Verfassungsschutz Niedersachsen (GIAZ - Niedersachsen) .......... 26 1.12 Informationsverarbeitung .......................................................... 27 1.13 Auskunftsersuchen von Bürgerinnen und Bürgern ...................... 28 1.14 Presseund Öffentlichkeitsarbeit ............................................... 29 1.15 Kontaktdaten ............................................................................ 30 1.16 Anmerkungen zum Inhalt des Verfassungsschutzberichtes .......... 31 2. Rechtsextremismus 2.1 Mitglieder-Potenzial .................................................................. 34 2.2 Einführung ................................................................................ 35 2.3 Aktuelle Entwicklungen im Rechtsextremismus .......................... 38 2.4 Subkulturell geprägte Rechts extremisten / Rechtsextremistische Musikszene ............................................... 45 2.5 Neonazistische Szene ................................................................ 59 2.6 Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) ..................................... 72 2.7 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ...................... 82 2.8 Die Rechte ................................................................................ 93 9 Inhaltsverzeichnis 2.9 Europäische Aktion (EA) ...........................................................101 2.10 Freistaat Preußen / Stimme des Reiches (SdR) ............................ 110 2.11 Verein Gedächtnisstätte e. V. .................................................... 118 2.12 Immobiliengeschäfte mit rechtsextremistischem Hintergrund.....122 3. Linksextremismus 3.1 Mitglieder-Potenzial .................................................................126 3.3 Aktuelle Entwicklungen im Linksextremismus ............................128 3.4 Autonome und sonstige gewaltbereite Linksextremisten ...........130 3.5 Anarchisten............................................................................. 144 3.6 Offen extremistische Zusammenschlüsse in der Partei DIE LINKE. ...........................................................147 4. Islamismus 4.1 Mitglieder-Potenzial .................................................................156 4.2 Islamismus ...............................................................................157 4.3 Salafismus ................................................................................160 4.4 Internationaler islamistischer Terrorismus ..................................176 4.5 Islamistischer Terrorismus in Deutschland ..................................187 4.6 Islamistischer Terrorismus im Zusammenhang mit Niedersachsen ....................................................................195 4.7 Muslimbruderschaft .................................................................210 4.8 Tablighi Jama'at (TJ, Gemeinschaft der Missionierung und Verkündung) .................................................................... 214 4.9 Hizb Allah (Partei Gottes) ......................................................... 217 5. Extremismus mit Auslandsbezug 5.1 Mitglieder-Potenzial ................................................................ 222 5.2 Einführung .............................................................................. 222 5.3 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK).................................................225 10 Inhaltsverzeichnis 6. Prävention 6.1 Prävention .............................................................................. 244 6.2 Vortragsund Informationsveranstaltungen ..............................245 6.3 Ausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus"............... 246 6.4 Informationsmaterialien ............................................................247 6.5 Symposien .............................................................................. 248 6.6 Podiumsdiskussionen ............................................................... 250 6.7 Landesprogramm gegen Rechtsextremismus .............................251 6.8 Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen (KIP NI) ...251 6.9 Aktion Neustart .......................................................................253 6.10 Dokumentationsstelle zur Analyse von Demokratiefeindlichkeit und politisch motivierter Gewalt ...............................................255 6.11 Fortbildung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes im Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau............................. 256 6.12 Kontaktdaten ...........................................................................257 7. Scientology Organisation (SO) ................................. 260 8. Spionageabwehr / Proliferation / Elektronische Angriffe 8.1 Spionageaufkommen in Niedersachsen .................................... 264 8.2 Proliferation ............................................................................ 266 8.3 Elektronische Angriffe mit vermutetem nachrichtendienstlichem Hintergrund ........................................267 8.4 Hilfe für Betroffene ..................................................................269 9. Geheimschutz ..................................................................272 11 Inhaltsverzeichnis 10. Wirtschaftsschutz 10.1 Einleitung ................................................................................278 10.2 Zahlen und Fakten....................................................................279 10.3 Kick-Off Veranstaltung "best practice meeting - security2share" ....................................................................... 282 10.4 20. Sicherheitstagung für geheimschutzbetreute Unternehmen .......................................................................... 283 10.5 15. Wirtschaftsschutztagung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes................................................................ 283 10.6 Messen ................................................................................... 284 10.7 Kontaktdaten .......................................................................... 285 11. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 11.1 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) mit extremistischem Hintergrund - rechts ............................................................... 288 11.2 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) mit extremistischem Hintergrund - links ...................................................................293 11.3 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) mit extremistischem Hintergrund - Ausländer ..........................................................297 12. Anhang 12.1 Definition der Arbeitsbegriffe .................................................. 302 12.2 Gesetz .....................................................................................310 12.3 Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz ............................. 338 12.4 Verbote neonazistischer Vereinigungen .....................................372 12.5 Übersicht über Verbotsmaßnahmen des BMI gegen extremistische Bestrebungen mit Bezug zum Ausland im Zeitraum Januar 1990 bis Dezember 2016 ............................376 12.6 Abkürzungsverzeichnis .............................................................378 12.7 Personenund Stichwortverzeichnis ......................................... 384 12.8 Ortsverzeichnis (Niedersachsen) ...............................................391 12.9 Verzeichnisanhang zum Verfassungsschutzbericht 2016 ............392 12 13 01 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 1.1 Verfassungsschutz und Demokratie Im Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland wurde nach den Erfahrungen mit der Zerstörung der Weimarer Republik das Prinzip der wehrhaften Demokratie verankert. Das bedeutet, dass der demokratische Staat in der Lage sein soll, sich gegen seine Feinde zu wehren. Elemente der wehrhaften Demokratie sind z. B. die Unabänderlichkeit elementarer Verfassungsgrundsätze (Artikel 79 Abs. 3 GG) und die Möglichkeit, Parteien und sonstige Vereinigungen (Artikel 9 Abs. 2 und Artikel 21 Abs. 2 GG) zu verbieten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Urteilen zum Verbot der Sozialistischen Reichspartei (SRP) von 1952 (BVerfGE 2,1) und zum Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) von 1956 (BVerfGE 6, 300) die Wesensmerkmale der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bestimmt, die in SS 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes (NVerfSchG) aufgezählt sind: f das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, f die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, f das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, f die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, f die Unabhängigkeit der Gerichte, f der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und f die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bezeichnen seit 1974 einheitlich politische Bestrebungen als extremistisch, die sich gegen diese Wesensmerkmale oder gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten. Ihre Beobachtung dient dem Schutz der Verfassung. 16 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Da die Verfassungsschutzbehörden im Vorfeld konkreter Gesetzesverstöße tätig werden und frühzeitig verfassungsfeindliche Bestrebungen erkennen sollen, werden sie als ein "Frühwarnsystem" des demokratischen Rechtsstaates bezeichnet. Zwischen den Extremismusphänomenen Rechtsund Linksextremismus und dem Islamismus gibt es fundamentale Unterschiede. Der Islamismus setzt im Gegensatz zu tragenden Prinzipien der europäischen Aufklärung auf religiös-orthodoxe Ordnungsmodelle und zielt damit auf eine gegen den "Westen" gerichtete kulturelle Identität. Rechtsund Linksextremismus unterscheiden sich ideengeschichtlich in ihrer Einstellung zum menschenrechtlichen Gleichheitsgebot. Während Linksextremisten aufgrund der ökonomischen Kräfteverhältnisse ausschließen, dass die Gleichheit der Menschen in einer parlamentarischen Demokratie realisiert werden kann, leugnen Rechtsextremisten das in Artikel 3 GG verankerte Gleichheitsprinzip. Linksextremisten hingegen verabsolutieren das Gleichheitspostulat und schränken damit die universelle Gültigkeit der Freiheitsund Individualrechte ein. Trotz dieser Unterschiede lassen sich Gemeinsamkeiten feststellen, wie sie für den modernen politischen Extremismus typisch sind: f Extremisten verfügen über ein geschlossenes Weltbild, das weder reflektiert noch fortentwickelt wird. In ihrem quasi-religiösen Politikverständnis glauben sie, unfehlbar im Besitz der absoluten Wahrheit zu sein. f Aus diesem Absolutheitsanspruch heraus entwickeln sie ein Freund-Feind-Raster, das die Welt holzschnittartig in Gut und Böse einteilt und keine Differenzierung zulässt, um die als "Feinde" Gebrandmarkten kompromisslos zu bekämpfen. f Nicht der Einzelne, sondern die Gemeinschaft steht im Mittelpunkt. Individuelle Freiheitsrechte werden den Interessen des Kollektivs untergeordnet. f Extremisten haben ein Bild vom Menschen, wonach nicht alle f Menschen über die gleiche Würde verfügen (Artikel 1 GG). Es gilt das Primat der Ideologie, die mit Politik gleichgesetzt wird. Aus diesem Verständnis von Politik als einer alle Lebensbereiche regelnden Weltanschauung lehnen Extremisten den demokratischen Pluralismus ab. Zu demokratischen Prinzipien wie Meinungs-, Presseund Parteienvielfalt haben sie lediglich ein taktisches Verhältnis. Ihr gemeinsames Ziel ist die Überwindung der bestehenden, von Indi17 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen vidualrechten geprägten Ordnung. Dahinter steht zumeist das Streben nach Sicherheit und nach Überschaubarkeit der Welt, in der der Mensch nicht länger vereinzelt ist. Extremismus ist auch eine zum Teil mit messianischem Eifer vertretene Reaktion auf die Komplexität moderner westlicher Gesellschaften. In diesem Weltbild wird die Gegenwart als desolat empfunden oder diffamiert, um die extremistische Alternative unter Leitung eines "Führers", einer "Partei" oder eines "religiösen Wächterrates" als einzigen Ausweg erscheinen zu lassen. Wer sich aus Sicht der Extremisten dagegen stellt, hat keinen Anspruch auf Toleranz, sondern muss bekämpft werden - nach Auffassung gewaltbereiter Extremisten notfalls auch mit Gewalt. 1.2 Gesetzliche Grundlagen Die Aufgaben und Befugnisse des Niedersächsischen Verfassungsschutzes sind im Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz (NVerfSchG) geregelt. Neben bundesgesetzlichen Vorschriften, die im Wesentlichen die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) regeln, bestehen in allen Bundesländern eigene Verfassungsschutzgesetze. Nach zweijähriger intensiver parlamentarischer Beratung trat zum 01.11.2016 das neue Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz in Kraft1. Erstmals seit 1992 wurde es einer grundlegenden Novelle unterzogen. Der Landesgesetzgeber hat die Gelegenheit genutzt, die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Datenverarbeitung umsetzen. Weitere Schwerpunkte der Novelle waren die grundlegende Überarbeitung der Regelungen zu Beobachtungsund Verdachtsobjekten, die Überarbeitung der Minderjährigenregelungen, der Ausbau der unabhängigen Kontrolle sowie mehr Transparenz bei den nachrichtendienstlichen Mitteln. Der Begriff des Beobachtungsobjektes (SS 6 NVerfSchG) gehört zu den zentralen Begriffen des Verfassungsschutzes. Die Novelle verzahnt den Begriff mit den Datenverarbeitungsvorschriften. Gleichzeitig werden durch die neuen Begriffe "Verdachtsobjekt" 1 Ausgefertigt am 15.09.2016 (Nds. GVBl. 2016, S. 194ff.). 18 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen (SS 7 NVerfSchG) und "Verdachtsgewinnungsphase" (SS 8 NVerfSchG) die verschiedenen Erkenntnisphasen definiert. Gesetzliche Wiedervorlagefristen sichern datenschutzrechtliche Belange der Betroffenen. Die neuen Regelungen zur Datenverarbeitung bei Minderjährigen (SSSS 13, 26 Abs. 4 NVerfSchG) treffen eine differenzierte und angemessene Abwägung zwischen dem Schutz Minderjähriger und der Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes. Künftig sind die Befugnisse der altersgemäßen Entwicklung entsprechend abgestuft. Je älter die minderjährige Person, desto geringer sind die Hürden an die Datenverarbeitung. Umgekehrt ist eine Datenverarbeitung vor Vollendung des 14. Lebensjahres ausnahmslos unzulässig. Dies gilt auch für zugrunde liegende Sachverhalte vor Vollendung des 14. Lebensjahres, wenn die Person zum Zeitpunkt der Datenverarbeitung das 14. Lebensjahr bereits vollendet hat. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, insbesondere zur Antiterrordatei und zum BKA-Gesetz, ist ebenfalls im Gesetz berücksichtigt. Das höchste deutsche Gericht hat in seinen jüngsten Entscheidungen klare Vorgaben u. a. zur Datenübermittlung zwischen Polizei und Verfassungsschutz gemacht. Der Austausch von Daten zwischen Verfassungsschutz und Polizei muss grundsätzlich einem herausragenden öffentlichen Interesse dienen, wobei das herausragende öffentliche Interesse definiert wird durch einen Straftatenkatalog (SS 31 NVerfSchG). Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die für die empfangende Behörde geltenden Eingriffsschwellen nicht durch die Übermittlung umgangen werden können. Eine Datenübermittlung ist weiterhin im notwendigen Maße möglich. Gerade die Entwicklungen im jihadistischen Salafismus haben erneut deutlich gemacht, dass die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden untereinander unverzichtbar ist. Andererseits sind klare Regelungen notwendig, um diese eingriffsintensiven Handlungen verfassungskonfom zu gestalten. Künftig sind Art und Umfang der nachrichtendienstlichen Mittel (SS 14 NVerfSchG) transparenter geregelt, ohne dabei Geheimhaltungsbedürfnisse zu verletzen. Der Einsatz eines nachrichtendienstlichen Mittels, wie der Einsatz von Vertrauenspersonen, erfolgt regelmäßig geheim. Dass dem Verfassungsschutz derartige Mittel zur Verfügung stehen, darf jedoch in einer modernen Zivilgesellschaft 19 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen kein Geheimnis sein. Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, aus dem Gesetz die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen des Verfassungsschutzes klar und eindeutig zu erfahren. Eine weitere Verbesserung der Transparenz folgt aus der Ausweitung der Mitteilungspflichten. So ist der Verfassungsschutz bei Einsatz besonders eingriffsintensiver Maßnahmen in stärkerem Maße verpflichtet, von sich aus Betroffene hierüber zu informieren. Die Erweiterung der parlamentarischen Kontrolle (SSSS 34ff. NVerfSchG) ist ein weiterer Schwerpunkt der Novelle. Der Umfang der Unterrichtungspflichten gegenüber dem Niedersächsischen Landtag wurde gestärkt. Zur Erfüllung ihrer Kontrollaufgaben wird den Abgeordneten ein umfassenderer Einblick in die laufende Arbeit möglich sein. 1.3 Hauptaufgaben des Verfassungsschutzes Hauptaufgabe des Verfassungsschutzes ist nach SS 3 NVerfSchG die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen über f Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, f sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland für eine fremde Macht, f Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, f Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 GG) oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 GG) gerichtet sind. Zu den Kernaufgaben gehört auch die Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über extremistische Bestrebungen. 20 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 1.4 Organisation Im Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz ist geregelt, dass die Verfassungsschutzbehörde in Niedersachsen das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ist (SS 2 Abs. 1 NVerfSchG). Das Ministerium unterhält eine gesonderte Abteilung (Verfassungsschutzabteilung), die ausschließlich die der Verfassungsschutzbehörde obliegenden Aufgaben wahrnimmt. Diese Abteilung wird durch eine Verfassungsschutzpräsidentin oder einen Verfassungsschutzpräsidenten geleitet. 1.5 Informationsgewinnung Der Verfassungsschutz gewinnt die zur Erfüllung seiner Aufgaben relevanten Informationen überwiegend aus offen zugänglichen Quellen, die grundsätzlich auch jedem Bürger zur Verfügung stehen, wie z. B. aus dem Internet, aus Zeitungen, Zeitschriften, Flugblättern, Programmen und Broschüren. Darüber hinaus können - im Rahmen gesetzlich festgelegter Befugnisse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - nachrichtendienstliche Mittel zur Informationsbeschaffung eingesetzt werden. Nach SS 12 NVerfSchG darf der Verfassungsschutz zur Beschaffung der erforderlichen Informationen die im Gesetz abschließend aufgeführten nachrichtendienstlichen Mittel einsetzen, soweit dies für die Erkenntnisgewinnung unverzichtbar ist. Dazu gehören z. B. der Einsatz von verdeckt arbeitenden Vertrauenspersonen (VP), Observationen, verdeckte Bildund Tonaufzeichnungen und sonstige verdeckte Ermittlungen und Befragungen. Die näheren Voraussetzungen für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel sind in den SSSS 14 bis 19 und 21 NVerfSchG geregelt. Der Verfassungsschutzbehörde stehen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ausdrücklich keine polizeilichen Befugnisse zu, d. h. sie darf insbesondere niemanden festnehmen, keine Durchsuchungen durchführen und keine Gegenstände beschlagnahmen (SS 5 Satz 1 NVerfSchG). Auch eine Wohnraumüberwachung ist unzulässig. Von den nachrichtendienstlichen Mitteln wurden im Berichtszeitraum im Wesentlichen VP, verdeckte Bildaufzeichnungen, verdeckte Ermittlungen, Befragungen und Observationen eingesetzt. 21 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Eingriffe in das Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis sind wegen der besonderen Schwere des Eingriffs in das Grundrecht des Artikels 10 GG (Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis) nur unter besonders hohen Voraussetzungen und unter Beachtung strenger Verfahrensvorschriften möglich, die im Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G 10) geregelt sind. Die Anzahl der G 10-Maßnahmen lag im Berichtszeitraum im einstelligen Bereich. 1.6 Kontrolle Die Tätigkeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes unterliegt einer vielfältigen Kontrolle. Dazu gehören Kontrollen durch den internen behördlichen Datenschutzbeauftragten und externe Kontrollen durch die Niedersächsische Datenschutzbeauftragte. Einzelmaßnahmen wie Personenspeicherungen sind gerichtlich nachprüfbar. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ist nach SS 34 NVerfSchG verpflichtet, den Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (AfAV) des Niedersächsischen Landtages umfassend über seine Tätigkeit als Verfassungsschutzbehörde zu unterrichten. Die parlamentarische Kontrolle erfolgt unbeschadet der Rechte des gesamten Landtages und seiner sonstigen Ausschüsse. Bei Eingriffen in das Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis entscheidet die sogenannte G 10-Kommission (SS 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes). Im Rahmen der Novellierung des NVerfSchG wurden weitere Zuständigkeiten der Kommission geschaffen. Sie entscheidet nun als weisungsunabhängiges Organ auch über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz durchgeführten eingriffsintensiven nachrichtendienstlichen Mittel (SS 14 Abs. 1 i.V.m. SS 21 Abs. 3 NVerfSchG). Diese Kontrollfunktion ist dem Richtervorbehalt des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) bzw. der Strafprozessordnung (StPO) vergleichbar. Auch über diese Entscheidungen ist der AfAV zu unterrichten. 22 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 1.7 Verfassungsschutz als Nachrichtendienst Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder verstehen sich als Nachrichtendienste (ND). Sie sind gesetzlich auf die Beschaffung und Auswertung von Informationen beschränkt. Im Gegensatz zu Geheimdiensten unterliegen sie der Kontrolle durch unabhängige Instanzen und unterrichten die Öffentlichkeit über wesentliche Ergebnisse ihrer Arbeit. Als Geheimdienste hingegen werden staatliche Organisationen fremder Mächte verstanden, die nicht nur politisch, wirtschaftlich, wissenschaftlich oder militärisch bedeutsame Nachrichten beschaffen und für ihre Auftraggeber auswerten, sondern auch aktive Handlungen zur Störung oder Beeinflussung "politischer Gegner" im Inund Ausland vornehmen. Dabei streben sie ein Höchstmaß an Geheimhaltung an. 1.8 Beschäftigte Der vom Landtag verabschiedete Haushaltsplan bestimmt durch die Ausbringung von Stellen, durch die Festlegung von Rahmenbedingungen für die Personal-Gesamtkosten (Personalkostenbudgetierung) sowie durch das Beschäftigungsvolumen, in welchem Umfang der Verfassungsschutz Personal beschäftigen darf. Zu Beginn des Haushaltsjahres 2016 waren dort Stellen für 227 Beamtinnen und Beamte (2015: 226) ausgebracht. Darüber hinaus ermöglicht das Personalkostenbudget für das Haushaltsjahr 2016 die Finanzierung von zurzeit weiteren 59 Tarifbeschäftigten (2015: 60). Eckpunkt für den tatsächlichen Gesamtpersonalbestand des Verfassungsschutzes (in Vollzeitund Teilzeitbeschäftigung) ist das im Haushaltsplan festgelegte Beschäftigungsvolumen. Es betrug zu Beginn des Haushaltsjahres 2016 insgesamt 268,24 Vollzeiteinheiten (2015: 269,22). 23 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 1.9 Haushalt Im Haushalt der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde waren im Haushaltsjahr 2016 für Personalausgaben 14.216.000 Euro (2015: 13.805.000 Euro) und für Sachausgaben 4.223.000 Euro (2015: 4.717.000 Euro) veranschlagt. Damit ergab sich ein Ausgabevolumen von 18.439.000 Euro. 1.10 Mitwirkungsaufgaben des Verfassungsschutzes Zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Sicherheit des Bundes und der Länder nimmt der Verfassungsschutz neben seinem Beobachtungsund Aufklärungsauftrag auch gesetzlich geregelte Mitwirkungspflichten gegenüber anderen Behörden wahr (SS 3 Abs. 4 NVerfSchG). Im Rahmen dieser Mitwirkung wird geprüft, ob den Verfassungsschutzbehörden zu bestimmten, von den anfragenden Behörden näher bezeichneten Personen Erkenntnisse vorliegen, die bei den Entscheidungen der anfragenden Behörden eine sicherheitsbezogene Relevanz aufweisen. Im Jahr 2016 wurden mehr als 59.965 (2015: 45.447 einschließlich Bewachungspersonal) solcher Mitwirkungsanfragen überprüft. Die anfragestärksten Prüfungsbereiche werden statistisch erfasst. Hier sind insbesondere zu nennen: f Beteiligungen bei Aufenthaltstiteln (36.393 Anfragen), f Beteiligungen bei Einbürgerungen (11.284), f Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Atomgesetz (5.258), f Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz (3.430), f Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Sprengstoffgesetz (832), f Zuverlässigkeitsprüfungen für Dolmetscher des Landeskriminalamtes Niedersachsen (LKA NI) (2.388) und f Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Bewachungspersonal (380). Zu den Mitwirkungsaufgaben des Verfassungsschutzes zählen des 24 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Weiteren Einzelanfragen nach dem Waffengesetz, Häftlingshilfegesetz, Ordensgesetz, Hafensicherheitsgesetz, Bundesvertriebenengesetz, der Bewachungsverordnung und der Überfallund Einbruchmelderichtlinie. Die Gesamtzahl der Anfragen lag im Jahr 2016 ca. 24 Prozent über dem Vorjahreswert. Der signifikanteste Anstieg ist bei der Beteiligung bei Aufenthaltstiteln zu verzeichnen (2015: 22.526). Es ist davon auszugehen, dass dieses mit der hohen Anzahl der im Jahr 2015 eingereisten Flüchtlinge zusammenhängt. Im Jahr 2016 sind außerdem die Überprüfungszahlen für Bewachungspersonal deutlich angestiegen (2015: 190). Dieser Anstieg ergibt sich vor allem durch die freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen, seit 2015 Bewachungspersonal nur dann in Flüchtlingsunterkünften einzusetzen, wenn es sich einer Überprüfung unterzogen hat. Seit der mit Wirkung vom 01.12.2016 in Kraft getretenen Änderung der Gewerbeordnung darf das Bewachungspersonal nunmehr auch ohne dessen Einverständnis auf Zuverlässigkeit überprüft werden, wenn es in Flüchtlingsunterkünften oder bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen beschäftigt werden soll. Entwicklung der Gesamtzahl der Mitwirkungsaufgaben 60.000 55.000 50.000 45.000 40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 34.574 36.544 38.225 40.729 43.144 45.447 59.965 10.000 5.000 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 25 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Die Überprüfungen der Personen durch den Verfassungsschutz werden seit dem Jahr 2011 zunehmend mit Hilfe eines automatisierten Verfahrens abgewickelt. Dieses findet Anwendung in den Bereichen Aufenthaltsrecht, Luftsicherheitsrecht, Atomrecht und Dolmetscherüberprüfungen. 1.11 Gemeinsames Informationsund Analysezentrum Polizei und Verfassungsschutz Niedersachsen (GIAZ - Niedersachsen) Das seit dem 10.01.2005 eingerichtete "Gemeinsame Informationsund Analysezentrum Polizei und Verfassungsschutz Niedersachsen" (GIAZ - Niedersachsen) stellt einen Baustein innerhalb der Sicherheitsarchitektur des Landes Niedersachsen dar, mit dem die Zusammenarbeit in den wichtigsten Bereichen der Extremismusund Terrorismusbekämpfung optimiert wurde. Der schnelle Austausch ist entscheidende Voraussetzung für die effektive Beobachtung und Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus. Zu den Aufgaben des GIAZ - Niedersachsen gehören die Zusammenführung, Analyse und Bewertung von polizeilichen und nachrichtendienstlichen Informationen aus den Themenfeldern: f Internationaler Terrorismus und Extremismus, soweit er den internationalen Terrorismus unterstützt, insbesondere islamistischer Extremismus, f Rechtsextremismus und f Linksextremismus. Niedersachsen hat frühzeitig erkannt, dass für eine umfassende und vollständige Analyse die themenbezogenen Informationen von Polizei und Verfassungsschutz zusammengefasst werden müssen. Angelehnt an die gemeinsamen Zentren auf Bundesebene wird auch in Niedersachsen, unter Beachtung des Trennungsgebotes und der einschlägigen Datenübermittlungsvorschriften, ein Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz gewährleistet. 26 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 1.12 Informationsverarbeitung Der Niedersächsische Verfassungsschutz ist - wie die anderen Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder auch - gesetzlich befugt, die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten zu erheben und in Akten und Dateien zu speichern. Das NVerfSchG und Dienstvorschriften regeln detailliert die Datenverarbeitungsbefugnisse. Deren Beachtung unterliegt der Kontrolle durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) und dem in der Verfassungsschutzbehörde bestellten behördlichen Datenschutzbeauftragten. Aufgrund der in SS 6 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) normierten Verpflichtung zur Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterrichtung unterhalten die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern eine beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingerichtete gemeinsame Datenbank, das Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS). Alle teilnehmenden Behörden dürfen dort nach Maßgabe der jeweiligen eigenen rechtlichen Befugnisse personenbezogene Daten speichern sowie auf den gesamten NADIS-Datenbestand zugreifen und Daten abrufen. NADIS ist ein Aktenfundstellensystem, in dem nur der Name der gespeicherten Person, die zu ihrer Identifizierung erforderlichen Merkmale wie z. B. Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit, Kraftfahrzeug sowie die speichernde Behörde und deren nach einem einheitlichen Aktenplan vergebenen Aktenzeichen enthalten sind. Nicht gespeichert ist der Inhalt der jeweiligen Information, die Anlass zur Vergabe des Aktenzeichens gewesen ist. Benötigt eine Verfassungsschutzbehörde zur eigenen Aufgabenerfüllung die Informationen einer anderen Verfassungsschutzbehörde über eine gespeicherte Person, so fragt sie in der Regel auf elektronischem Wege bei ihr an. Der Informationsübermittlung ist eine Relevanzprüfung durch die speichernde Stelle vorgeschaltet. Die im NADIS gespeicherten personenbezogenen Daten beziehen sich nur teilweise auf Personen, die verfassungsfeindliche, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Aktivitäten (SS 3 Abs. 1 NVerfSchG) entfaltet haben. Im NADIS werden auch Angaben zu Personen erfasst, bei denen eine Sicherheitsüberprüfung mit dem Ergebnis einer Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen 27 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen durchgeführt wurde oder die als Zielpersonen terroristischer oder geheimdienstlicher Aktivitäten gelten. Vom Niedersächsischen Verfassungsschutz waren am 31.12.2016 folgende personenbezogene NADIS-Speicherungen veranlasst (Vorjahreszahlen in Klammern): f im Zusammenhang mit Sicherheitsüberprüfungen und Mitwirkungsaufgaben 73.226 (69.460), f im Zusammenhang mit originären Aufgaben des Verfassungsschutzes im Bereich Extremismus, Terrorismus, Spionageabwehr 5.7922 (5.595). 1.13 Auskunftsersuchen von Bürgerinnen und Bürgern Jeder durch eine Datenverarbeitung Betroffene hat das Recht, einen unentgeltlichen Antrag auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu stellen (SS 30 NVerfSchG). Im Jahr 2016 wurden 133 Auskunftsersuchen (2015: 195) beantwortet. In 106 Fällen hatte der Verfassungsschutz keine Erkenntnisse gespeichert. Vier Anfragenden wurde der der Erfassung zugrunde liegende Sachverhalt uneingeschränkt mitgeteilt. In 22 Fällen wurde den Auskunftsersuchenden der ihrer Erfassung zugrunde liegende Sachverhalt eingeschränkt mitgeteilt und im Übrigen gemäß SS 30 Abs. 3 NVerfSchG an die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) verwiesen. In einem Fall konnten die vorliegenden Erkenntnisse nicht mitgeteilt werden. Auch in diesem Fall wurde an die LfD verwiesen. Eine nur eingeschränkte Auskunft bzw. die Ablehnung einer Auskunftserteilung erfolgt aufgrund der Ablehnungsgründe aus SS 30 Abs. 2 S. 1 Nrn. 1 bis 4 NVerfSchG (SS 13 Abs. 2 S. 1 Nrn. 1 bis 3 NVerfSchG alte Fassung). Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Offenlegung von Informationen Rückschlüsse auf die Identität von Vertrauenspersonen zur Folge haben würde. Auch Erkenntnisse, die der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde von einer anderen 2 Aufgrund von laufenden parlamentarischen Überprüfungen zum Speicherverhalten des Niedersächsischen Verfassungsschutzes sind weitere 5.302 Datensätze mit dem Ziel der Löschung gesperrt. 28 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Verfassungsschutzbehörde übermittelt werden, dürfen nur mitgeteilt werden, wenn die übermittelnde Behörde zustimmt (SS 30 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 NVerfSchG i.V.m. SS 6 Abs. 1 S. 2 BVerfSchG). Jede einzelne Erkenntnis zur Person der Antragstellerin bzw. des Antragstellers wird einer Prüfung unterzogen, so dass in einigen Fällen auch eine eingeschränkte Auskunft erteilt wird, da Ablehnungsgründe gegen die Mitteilung einzelner Erkenntnisse sprechen können. 1.14 Presseund Öffentlichkeitsarbeit Die freiheitliche Verfassung zu schützen, bedeutet nicht nur, extremistische Aktivitäten zu beobachten, sondern auch die Öffentlichkeit darüber zu informieren, so dass extremistische Ideologien von den Bürgerinnen und Bürgern als verfassungsfeindlich erkannt werden können. Diese Information ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe: Gemäß SS 3 Abs. 3 NVerfSchG klärt die Verfassungsschutzbehörde die Öffentlichkeit auf der Grundlage ihrer Auswertungsergebnisse durch zusammenfassende Berichte und andere Maßnahmen über verfassungsfeindliche Bestrebungen und sicherheitsgefährdende bzw. geheimdienstliche Tätigkeiten auf. Zu den zusammenfassenden Berichten zählt insbesondere der jährliche Niedersächsische Verfassungsschutzbericht (SS 33 Abs. 2 NVerfSchG). Mit seinen Analysen und Bewertungen hilft der Verfassungsschutz zu verhindern, dass extremistische Aussagen bei der Bevölkerung auf fruchtbaren Boden treffen. Die Aufklärung über Extremismus soll die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, sich selbst für die Demokratie einzusetzen. Die Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Prävention werden in den Organisationsbereichen Presseund Öffentlichkeitsarbeit sowie dem fachübergreifend arbeitenden Bereich der Prävention (siehe dazu Kapitel 6 dieses Berichts) des Niedersächsischen Verfassungsschutzes koordiniert. Dort werden der Öffentlichkeit u. a. Informationen über f Rechtsextremismus, f Linksextremismus, f Extremismus mit Auslandsbezug, insbesondere Islamismus und f Präventionsmaßnahmen angeboten. Beide Bereiche arbeiten eng zusammen. 29 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Der Bereich der Presseund Öffentlichkeitsarbeit ist auch Ansprechpartner für die Presse und Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen zum Extremismus. Die Bürgerund Presseanfragen an die Verfassungsschutzbehörde spiegeln thematisch alle Arbeitsfelder des Verfassungsschutzes wider. Dabei wird häufig eine Einschätzung erbeten, ob beschriebene Phänomene als extremistisch zu werten sind. 1.15 Kontaktdaten Für Fragen steht der Bereich der Presseund Öffentlichkeitsarbeit beim Verfassungsschutz unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: Telefon: 0511/6709-217 Telefax: 0511/6709-394 E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@verfassungsschutz.niedersachsen.de Der Niedersächsische Verfassungsschutz informiert zudem umfassend unter der Internetadresse www.verfassungsschutz.niedersachsen.de über Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes und aktuelle Entwicklungen des politischen Extremismus sowie der Spionageabwehr mit der Schwerpunktsetzung auf Niedersachsen. Insbesondere in der Rubrik "Aktuelle Meldungen" und "Termine" werden zeitnah Berichte und Analysen veröffentlicht und Veranstaltungen des Niedersächsischen Verfassungsschutzes angekündigt. Auch auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres und Sport www.mi.niedersachsen.de (Service / Publikationen) sind die Verfassungsschutzberichte der letzten Jahre sowie die Broschüren des Verfassungsschutzes veröffentlicht. 30 Der Verfassungsschutz in Niedersachsen 1.16 Anmerkungen zum Inhalt des Verfassungsschutzberichtes Umfang der Berichterstattung Im folgenden Bericht wird ausschließlich über solche Bestrebungen berichtet, bei denen die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte eine Bewertung als extremistisch rechtfertigen. Über Bestrebungen, bei denen aufgrund der vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte vorerst der Verdacht besteht, extremistisch zu sein, wird nicht berichtet. Hinweis zur Rechtschreibung Im Bericht wird die deutsche Rechtschreibung entsprechend der aktuell gültigen Auflage des Dudens verwendet. Sofern in Zitaten davon abgewichen wird, liegt es daran, dass die Originalschreibweise der dem Zitat zugrunde liegenden Quelle übernommen wurde. Daneben können in Zitaten auch Namen anders geschrieben sein, als im übrigen Bericht. Ein gesonderter Hinweis auf die Abweichung erfolgt jedoch nicht. 31 02 Rechtsextremismus Rechtsextremismus 2.1 Mitglieder-Potenzial3 Rechtsextremismus Potenzial Bundesrepublik Deutschland 2015 2016 Subkulturell geprägte Rechtsextremisten 4 8.200 8.500 Neonazistische Szene5 5.800 5.800 Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) 300 300 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 5.200 5.000 Die Rechte 650 700 Bürgerbewegung pro NRW 500 500 Der III. Weg 300 350 Sonstige Organisationen 2.900 3.200 Summe 23.850 24.350 Nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften 6 22.600 23.100 Davon gewaltbereite Rechtsextremisten7 11.800 12.100 3 Die Zahlenangaben sind zum Teil geschätzt und gerundet. 4 Berücksichtigt werden wie bisher rechtsextremistische Skinheads und Straftäter. Die meisten Szeneangehörigen sind nicht in Gruppen organisiert. In die Statistik sind nicht nur tatsächlich als Täter/ Tatverdächtige festgestellte Personen einbezogen, sondern auch solche Rechtsextremisten, bei denen lediglich Anhaltspunkte für Gewaltbereitschaft gegeben sind. 5 Nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften innerhalb der Neonazi-Szene. Bei der Anzahl der Gruppen werden nur diejenigen neonazistischen Gruppierungen und diejenigen Kameradschaften erfasst, die ein gewisses Maß an Organisierung aufweisen. 6 Die Mehrfachmitgliedschaften im Bereich der Parteien und sonstigen rechtsextremistischen Organisationen wurden vom gesamten Personenpotenzial abgezogen. 7 Aufgrund des Wandels innerhalb der rechtsextremistischen Szene wird die Zahl der gewaltbereiten Rechtsextremisten seit 2010 gesondert ausgewiesen. 34 Rechtsextremismus Rechtsextremismus Potenzial Niedersachsen 8 2015 2016 Subkulturell geprägte Rechtsextremisten 600 600 Neonazistische Szene9 280 280 Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) 50 50 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 370 350 Die Rechte 50 40 Sonstige Organisationen 105 100 Summe 1.455 1.420 Nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften 1.325 1.325 Davon gewaltbereite Rechtsextremisten10 930 900 2.2 Einführung Eine in sich geschlossene rechtsextremistische Ideologie gibt es nicht. Vielmehr werden mit dem Begriff Rechtsextremismus Ideologieelemente erfasst, die in unterschiedlicher Intensität und mit unterschiedlicher Stoßrichtung der weltanschaulichen Überzeugung von einer Ungleichwertigkeit der Menschen Ausdruck verleihen. Zu nennen sind im Einzelnen: f Aggressive menschenverachtende Fremdenfeindlichkeit, f Antisemitismus, f Rassismus, f Unterscheidung von "lebenswertem" und "lebensunwertem" Leben, f Überhöhung des eigenen Volkes bei gleichzeitiger Abwertung anderer Nationen und Völker (Nationalismus), 8 Die für den Bund eingefügten Fußnoten 4 bis 7 gelten entsprechend auch für Niedersachsen. 9 Seit 2010 wird der gewaltbereite Anteil der Neonazis komplett mitgezählt. 10 In der Gesamtzahl sind auch gewaltbereite Neonazis und NPD-Mitglieder enthalten. 35 Rechtsextremismus f Vorstellung einer rassisch verstandenen homogenen Volksgemeinschaft (Volksgemeinschaftsdenken), f Individualrechte verneinendes, dem Führerprinzip verpflichtetes Kollektivdenken (völkischer Kollektivismus), f Behauptung "natürlicher" Hierarchien (Biologismus), f Betonung des Rechts des Stärkeren (Sozialdarwinismus), f Ablehnung demokratischer Regelungsformen bei Konflikten, f Übertragung militärischer Prinzipien auf die zivile Gesellschaft (Militarismus), f Geschichtsrevisionismus (Relativierung der Verbrechen des Nationalsozialismus), f Ethnopluralismus (Forderung nach strikter räumlicher und kultureller Trennung verschiedener Ethnien). Fremdenfeindlichkeit Die Ideologieelemente Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus sind die zentralen Begriffe des Rechtsextremismus. Mit "fremdenfeindlich" wird die Ablehnung all dessen bezeichnet, was als fremd bewertet und aus der Gesellschaft ausgegrenzt wird. Die Merkmale variieren: Ausländer, Juden, Muslime und Obdachlose können ebenso Opfer fremdenfeindlicher Ablehnung und Aggression werden wie Menschen mit Behinderungen und Homosexuelle. Fremdenfeindliche Positionen sind bei jeder rechtsextremistischen Organisation nachweisbar; sie bilden das Grundelement rechtsextremistischen Denkens. Rassismus Die in Deutschland gebräuchliche Verwendung des Begriffes Rassismus nimmt Bezug auf die Rassenideologie des Nationalsozialismus, die die "Selektion" und Vernichtung von Millionen Menschen biologisch begründete. Rassisten leiten aus den genetischen Merkmalen der Menschen eine naturgegebene soziale Rangordnung ab. Sie unterscheiden zwischen "wertvollen und minderwertigen menschlichen Rassen". 36 Rechtsextremismus Antisemitismus Der Antisemitismus tritt im Rechtsextremismus in verschiedenen Varianten in Erscheinung. Antisemitische Positionen werden sowohl religiös als auch kulturell und rassistisch begründet. Häufig korrespondieren sie mit verschwörungstheoretischen Ansätzen. Vor dem historischen Hintergrund der systematischen Judenvernichtung durch den Nationalsozialismus (Holocaust11) sind antisemitische Einstellungsmuster ein Gradmesser für die Verfestigung eines rechtsextremistischen Weltbildes. Sie zeugen von ideologischer Nähe zum historischen Nationalsozialismus und treten häufig in Verbindung mit revisionistischen Positionen auf. Antisemitische Positionen sind ein Kennzeichen fast aller rechtsextremistischen Organisationen. Neonazismus Der Begriff Neonazismus, eine Abkürzung für Neooder neuer Nationalsozialismus, der häufig fälschlicherweise als Synonym für Rechtsextremismus verwendet wird, steht für Bestrebungen, die sich weltanschaulich auf den historischen Nationalsozialismus beziehen. Hierzu zählen in erster Linie die neonazistischen Kameradschaften und Organisationen wie die Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V. (HNG). Innerhalb der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) ist der neonazistische Flügel ständig stärker geworden, seitdem sich die Partei gegenüber Freien Nationalisten geöffnet hat. Ausdruck dieser Entwicklung sind die Eintritte zahlreicher führender Protagonisten der Neonaziszene, die zudem Führungsämter in der NPD übernommen haben. Faschismus Die ebenfalls als Synonym für rechtsextremistische Bestrebungen verwendeten Begriffe faschistisch oder neofaschistisch sind in zweifacher Hinsicht ungeeignet. Zum einen handelt es sich um Kampfbegriffe aus den Zeiten des Kalten Krieges, mit denen die Bundesrepublik Deutschland von der DDR in die Tradition des Nationalsozialismus gerückt worden war. Zum anderen verbindet sich mit diesen Begriffen die Vorstellung vom italienischen Faschismus 11 Der Begriff bedeutet Massenvernichtung (vom griech. holocaustos = "völlig verbrannt"). 37 Rechtsextremismus Mussolinis, der als antidemokratische Bewegung ohne Rassismus vom deutschen Nationalsozialismus erheblich abwich. Geschichtsrevisionismus Der Begriff Geschichtsrevisionismus bezeichnet die Leugnung oder Relativierung der nationalsozialistischen Verbrechen und der deutschen Schuld am Ausbruch des Zweiten Weltkrieges. Revisionistische Positionen sind in unterschiedlicher Ausprägung bei nahezu allen rechtsextremistischen Organisationen nachweisbar. Sie sind ideologisches Bindeglied zwischen den verschiedenen Strömungen des Rechtsextremismus und zugleich ein wichtiges Element der historischen Identitätsstiftung. Der Revisionismus will den historischen Nationalsozialismus zumindest tendenziell rehabilitieren und die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland delegitimieren. 2.3 Aktuelle Entwicklungen im Rechtsextremismus Zwei Themenkomplexe bestimmten im Jahr 2016 die mediale Wahrnehmung des Rechtsextremismus: das Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht und das unverändert hohe Niveau rechtsextremistisch motivierter Kriminalität (PMK - rechts, siehe Kapitel 11.1) vor dem Hintergrund der 2015 deutlich angestiegenen Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Für das Hauptverfahren in Sachen NPD-Verbot hatte das Bundesverfassungsgericht vom 01. bis zum 03.03.2016 drei Verhandlungstermine anberaumt. In seinem Urteil vom 17.01.2017 bestätigte das Bundesverfassungsgericht vollumfänglich die im Antrag des Bundesrats belegte Verfassungsfeindlichkeit der NPD - insbesondere hob es die Wesensverwandtschaft der NPD mit dem Nationalsozialismus hervor. Es sprach aber kein Verbot der Partei aus, weil die NPD über eine nur geringe Wirkkraft in die Gesellschaft verfüge. Mit diesem Urteil schuf das Bundesverfassungsgericht neue Voraussetzungen für künftige Parteiverbotsverfahren. Im Rahmen der Urteilsverkündung hat das Bundesverfassungsgericht jedoch die Möglichkeit 38 Rechtsextremismus eingeräumt, verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Auf Initiative des Landes Niedersachsen wurde im März 2017 im Bundesrat eine hierfür erforderliche Änderung des Grundgesetzes angeregt. Am Beispiel der NPD, deren Mitgliederzahl 2016 auch infolge des Verbotsverfahrens ein weiteres Mal von 370 auf 350 Mitglieder sank, lässt sich der seit einigen Jahren zu beobachtende Strukturwandel des Rechtsextremismus in Niedersachsen nachvollziehen. Rechtsextremistische Parteien haben ihren die Szene prägenden Charakter verloren. Dies gilt sowohl für den organisatorisch ausgezehrten Landesverband der NPD, der landesweit öffentlich kaum noch präsent ist, als auch für die Partei Die Rechte, deren ohnehin geringe Mitgliederzahl 2016 von 50 auf 40 abgenommen hat. Die Partei Der III. Weg verfügt in Niedersachsen nur über Einzelmitglieder. Ihre organisatorischen Schwerpunkte befinden sich in den südund ostdeutschen Bundesländern. Im Vergleich zu früheren Zeiten, als Kameradschaften und Kooperationen von Neonazis mit der NPD die Szene kennzeichneten, ist der neonazistische Bereich des Rechtsextremismus, dem unverändert 280 Personen zugerechnet werden, zunehmend strukturloser geworden. Der bereits in den letzten Jahren beschriebene Trend zu temporären und anlassbezogenen Kooperationen über regionale Räume hinweg setzte sich fort. Solche Formen des Zusammenwirkens erfolgen zum Teil aus einer Zwangssituation heraus, weil die örtlichen Strukturen für öffentlichkeitswirksame Aktionen in einigen Regionen Niedersachsens mittlerweile zahlenmäßig zu schwach sind. Die in diesem Zusammenhang bereits seit längerem zu beobachtende Vermischung der neonazistischen mit der subkulturellen Szene setzte sich 2016 fort. Dies erschwert eine trennscharfe Verwendung der Begrifflichkeiten. Der Rechtsextremismus ist infolgedessen mit den bislang verwendeten Kategorien immer weniger erfassund beschreibbar. Die Verfassungsschutzbehörden stehen deshalb vor der Herausforderung einer Neufassung des Kategoriensystems. Das Wesenselement des subkulturellen Bereichs, der wie im Vorjahr 600 Personen umfasst, ist die rechtsextremistische Musik. Konzerte und Liederabende fördern den Zusammenhalt in der Szene; die Liedtexte transportieren via Internet rassistische Botschaften über die rechtsextremistische Szene hinaus in die Gesellschaft. Von der 39 Rechtsextremismus ungebrochenen Attraktivität der rechtsextremistischen Musik zeugt ein Konzert am 15.10.2016 in der Schweiz, zu dem sich mehr als 5.000 Szeneangehörige einfanden. Im Mittelpunkt des Interesses stand die enthusiastisch gefeierte niedersächsische Band Stahlgewitter. Das generalstabsmäßig geplante und durchgeführte Konzert offenbarte einen über die Staatsund Ländergrenzen hinausreichenden Szenezusammenhang. Unter den Besuchern befanden sich auch zahlreiche Teilnehmer aus Niedersachsen. Niedersachsen selbst ist kein Schwerpunktland rechtsextremistischer Musikveranstaltungen. Die Sicherheitsbehörden haben in den letzten Jahren nur wenige - und wenn kleinere - Veranstaltungen dieser Art registriert. Diese erfreuliche Entwicklung ist nicht zuletzt auf das konsequente Gegensteuern der Sicherheitsbehörden zurückzuführen. Die Verbreitungswege über das Internet machen aber vor den Grenzen Niedersachsens nicht halt. Die Auseinandersetzung mit der rechtsextremistischen Musik, mit ihren Inhalten, ihrer Wirkung und ihren Verbreitungswegen, wird deshalb weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Verfassungsschutzarbeit sein. Mit provokanten Aktionen - besonders spektakulär die Besetzung des Brandenburger Tores - rückte die Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) in den Blickpunkt medialer Aufmerksamkeit. Unter den Teilnehmern der Besetzungsaktion befanden sich auch Mitglieder der IBD aus Niedersachsen, die häufig überregional in Erscheinung treten. Die IBD gehört nicht zum neonazistischen Bereich des Rechtsextremismus. Vielmehr orientiert sie sich an den Theorien der Neuen Rechten, die ihrerseits auf die Denker der Konservativen Revolution aus den Anfangsjahren der Weimarer Republik zurückgreifen. Der von der IBD verfochtene ethnopluralistische Ansatz zielt auf eine strikte Trennung der Ethnien und damit auf eine Homogenisierung der Gesellschaft in völkischem Sinn. Die mit diesem kulturkämpferischen theoretischen Konstrukt verbundenen islamfeindlichen und gegen Flüchtlinge und Einwanderer gerichteten Positionen erweisen sich als anschlussfähig gegenüber den Forderungen rechtspopulistischer Organisationen und damit als gesellschaftlich wesentlich besser vermittelbar als die Ziele neonazistischer Personenzusammenschlüsse. Vor diesem Hintergrund scheint es möglich, dass die IBD den theoretisch eher defizitären rechtspopulistischen Strömungen und Organisationen zumindest in Teilen einen ideologischen Orientierungsrahmen gibt. 40 Rechtsextremismus Eine besondere Rolle für die Selbstinszenierung der IBD als Tabubrecher kommt dem Internet zu. Videos von den diversen Aktionen werden umgehend auf verschiedenen Internetplattformen eingestellt und erreichen auf diese Weise einen großen Verbreitungskreis. Diese einem allgemeinen gesellschaftlichen Trend folgende Form der politischen Propaganda lässt seit einigen Jahren die traditionellen Methoden rechtsextremistischer Werbung in den Hintergrund treten. Zu den Vorreitern dieser Entwicklung in Niedersachsen gehörte die inzwischen verbotene Gruppierung Besseres Hannover. Das Internet wird nicht nur als Verbreitungsmedium für rechtsextremistische und rechtspopulistische Propaganda genutzt, es ist auch ein Ventil für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Etliche Internetpräsenzen sind in zum Teil erschreckendem Ausmaß Plattformen für rassistischen Hass und Vernichtungsphantasien. Die vom Verfassungsschutz erhobenen Potenzialzahlen, die politische Bestrebungen und nicht die Einstellungsebene erfassen, bringen dies nicht zum Ausdruck. Nachhaltige Präventionsarbeit aber muss bereits an dieser Stelle ansetzen, denn die in der Gesellschaft verbreiteten, durch die Wirkmechanismen des Internets multiplizierten Ressentiments bilden den Nährboden für den Erfolg rechtsextremistischer Organisationen. Die Gefährdungslage wächst, wenn es rechtsextremistischen Organisationen gelingt, menschenfeindliche Einstellungen zu ideologisieren oder wenn Einzelpersonen oder kleine Gruppen sich zum Vollstrecker eines vermeintlichen Volkswillens machen. Solche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, wie im Fall der Oldschool Society, ist eine vordringliche Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden. Übergriffe auf Asylbewerber und Flüchtlinge, insbesondere aus muslimischen Ländern, bewegten sich weiterhin auf hohem Niveau. Soweit sie ermittelt wurden, haben die meisten Täter keinen rechtsextremistischen Vorlauf. Motivleitend ist in diesen Fällen eine fremdenfeindliche Einstellung oder Hass und nicht die Absicht, ein politisches Ziel zu verwirklichen. Hieraus erklärt sich die Diskrepanz zwischen der Entwicklung der rechtsextremistischen Potenzialzahlen und der Entwicklung der rechtsextremistisch motivierten Kriminalität. Ausgangspunkt für Präventionsarbeit im Bereich Rechtsextremismus ist eine Gesamtbetrachtung unter Einbeziehung beider Bereiche. 41 Rechtsextremismus Als Fazit für das Jahr 2016 kann festgehalten werden, dass sich die Zunahme der rechtsextremistischen Deliktzahlen und die fremdenfeindliche Stimmung in Teilen der Gesellschaft nicht in dem Maße auf den organisierten Rechtsextremismus ausgewirkt hat, wie es hätte erwartet werden können. Offensichtlich werden die Ressentiments gegenüber Flüchtlingen, Asylbewerbern und Einwanderern derzeit durch eine breite rechtspopulistische Strömung kanalisiert. Zu beobachten sein wird, inwieweit rechtspopulistische Organisationen unter rechtsextremistischen Einfluss geraten oder aus sich selbst heraus rechtsextremistische Positionen entwickeln. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die Nutzung des Internets für Werbung, Propaganda und Kommunikation nicht irreversible Folgen für das Erscheinungsbild des Rechtsextremismus hat. Die Entwicklung deutet darauf hin, dass sich die gewohnten Organisationsformen überlebt haben und einer neuen Unübersichtlichkeit gewichen sind. An die Stelle fester Organisationen treten zunehmend anlassbezogene Aktionsformen von nur temporärer Bestandsdauer. Der Versuch, Deutungsmacht zu erringen, erfolgt verstärkt über manipulative Propaganda im Internet. Im gleichen Maße, wie diese Entwicklung voranschreitet und wie sich rechtsextremistische und rechtspopulistische Positionen vermischen, werden die Verfassungsschutzbehörden ihren Fokus neu ausrichten müssen. Thematisch steht die Agitation gegen Flüchtlinge und Asylbewerber im Mittelpunkt der rechtsextremistischen Aktivitäten. Vor dem Hintergrund gestiegener Einwanderungszahlen wird das Szenario einer Überfremdung und Islamisierung Deutschlands entworfen. Häufig wird eine existentielle kulturkämpferische Auseinandersetzung mit dem Islam heraufbeschworen. In den Hintergrund gerückt sind demgegenüber geschichtsrevisionistische Themen, die noch vor einigen Jahren das rechtsextremistische Demonstrationsgeschehen prägten. So fand der von Neonazis organisierte sogenannte Trauermarsch in Bad Nenndorf 2016 erstmals nicht statt. Hierin spiegelt sich neben einer allgemein zu konstatierenden Mobilisierungschwäche der neonazistischen Szene in Niedersachsen auch die nachlassende Attraktivität des thematischen Anlasses wider. Diese Entwicklung bedeutet nicht, dass geschichtsrevisionistische Thesen keine Bedeutung mehr für das Selbstverständnis der rechtsextremistischen Szene haben. Zeitzeugenvorträge von Vertretern der Erlebnisgeneration finden 42 Rechtsextremismus nach wie vor großen Zuspruch. Überdies ist die Auseinandersetzung mit geschichtsrevisionistischen Thesen im Internet im Zeitalter sogenannter fake news ein nicht zu vernachlässigender Bereich der Präventionsarbeit. Reichsbürger und Selbstverwalter Der von den Medien zumeist verwendete Begriff Reichsbürgerbewegung ist irreführend. Er suggeriert ein einheitliches Phänomen mit einer gemeinsamen politischen Zielsetzung. Vielmehr aber handelt es sich um eine äußerst heterogene Erscheinung. Sie umfasst autark handelnde Einzelpersonen und Gruppierungen, die sich zum Teil deutlich voneinander unterscheiden. Das Spektrum reicht von esoterisch geprägten Gruppierungen, über völkisch-traditionalistische Gruppen bis zu rechtsextremistisch ausgerichteten Zusammenschlüssen. Die Verfassungsschutzbehörden haben sich auf folgende Definition geeinigt: "'Reichsbürger' und 'Selbstverwalter' sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen, unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren und deshalb bereit sind, Verstöße gegen die Rechtsordnung zu begehen." Den Reichsbürgern und Selbstverwaltern in allen Ausprägungen ist die fundamentale Ablehnung der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gemein. Reichsbürger beharren auf der Annahme, weiterhin und ausschließlich Angehörige des Deutschen Reiches zu sein, das je nach Gruppierung in verschiedenen, jedoch in seinen Grenzverläufen deutlich über das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland hinausreichenden Umfang als Hoheitsgebiet verstanden wird. Die Reorganisation des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 ist dabei die häufigste Forderung von Reichsbürgern. Mit dem Begriff Selbstverwalter werden Personen bezeichnet, die meinen, aus der Bundesrepublik Deutschland "austreten" zu können. Es werden "Königreiche" ausgerufen und "Krönungszeremonien" veranstaltet, im Zentrum kann eine guruartige Person stehen. 43 Rechtsextremismus Selbstverwalter sind überwiegend nicht rechtsextremistisch motiviert, auch wenn einige Personen einen entsprechenden Vorlauf aufweisen. Sie bedienen sich jedoch Argumentationsmustern der rechtsextremistischen Reichsideologie. Die Reichsbürgerideologie ist kein neues Phänomen. Die hiermit verbundenen geschichtsrevisionistischen Elemente waren und sind Bestandteile rechtsextremistischer Argumentationsmuster zur Delegitimierung der verfassungsmäßigen Ordnung. Anzuführen sind z. B. die These, das Deutsche Reich existiere wegen des Fehlens eines Friedensvertrages weiter oder die Behauptung, Großadmiral Dönitz sei nach 1945 das legitime deutsche Staatsoberhaupt gewesen. Einige Zusammenschlüsse wie die antisemitische Exilregierung Deutsches Reich, die seit 2005 vom Niedersächsischen Verfassungsschutz beobachtet wird, sind dem Rechtsextremismus zuzuordnen. Es handelt sich bei solchen Zusammenschlüssen jedoch lediglich um Randerscheinungen des Rechtsextremismus, in der Regel ohne Bindung an die die Szene prägenden Organisationen. Ohne den Verbreitungsweg Internet ist der Zuspruch, den die Reichsbürger und Selbstverwalter mittlerweile weit über den Bereich des Rechtsextremismus hinaus erfahren, nicht erklärbar. Die Thesen sind jetzt in der Regel nicht mehr in einen rechtsextremistischen Kontext eingebettet, sondern werden als "Argumente" verwendet, um die Prinzipien des Rechtsstaates zu verwerfen. An die Stelle der Rechtsordnung sollen eigene Gesetze und ein durch die Reichsbürger selbstbestimmtes Naturrecht treten. Gegenüber Vertretern der öffentlichen Verwaltung, deren hoheitliche Funktion sie nicht akzeptieren, treten Reichsbürger konfrontativ, häufig auch aggressiv und unter Androhung von Gewalt auf. In einigen Fällen ist es auch zur Gewaltanwendung gekommen. Im Oktober 2016 wurde in Bayern ein Polizeibeamter von einem Reichsbürger getötet, als die Polizei diesem wegen Unzuverlässigkeit 31 Waffen abnehmen wollte. Der Niedersächsische Verfassungsschutz hat frühzeitig auf die Notwendigkeit eines bundesweit abgestimmten Umgangs mit der sogenannten Reichsbürgerbewegung hingewiesen. Mittlerweile sind auf Bund-Länder-Tagungen diesbezüglich Vereinbarungen getroffen worden. Weil es sich bei den Reichsbürgern und Selbstverwaltern um einen äußerst heterogenen Personenkreis handelt, muss aus Perspektive des Verfassungsschutzes, der sich auf politische Bestre44 Rechtsextremismus bungen konzentriert, zwischen extremistisch überzeugten Personen und querulatorisch in Erscheinung tretenden Personen unterschieden werden, die im Internet Formschreiben von Reichsbürgern herunterladen, um die Zahlung von Bußgeldern oder Steuerzahlungen zu verweigern. Zahlreiche Vorfälle im gesamten Bundesgebiet zeigen, dass Personen aus beiden Gruppen hoch aggressiv auftreten. Auch ist von einem Waffenbesitz in nicht unerheblichem Maße auszugehen. Vor diesem Hintergrund ist vom Landespolizeipräsidium Niedersachsen am 15.11.2016 ein Erlass zur "waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von sogenannten Reichsbürgern" verfügt worden. Verfassungsschutz und Polizei stehen in einem engen Austausch, um eine Gefährdungsbewertung vorzunehmen. Die Anzahl der Reichsbürger kann zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht verlässlich beziffert werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz spricht in einer ersten Schätzung von bundesweit 10.000 Reichsbürgern, von denen nur ein Bruchteil dem Rechtsextremismus zugerechnet werden könne. In Niedersachsen ist von mehreren hundert Reichsbürgern auszugehen, vermutlich liegt ihre Anzahl bei über 1.000 Personen, wenn ein weit gefasster Maßstab angelegt wird. Inwieweit jeweils eine extremistische Gesinnung im Sinne einer politischen Bestrebung vorliegt, muss in einer Einzelfallanalyse bewertet werden. 2.4 Subkulturell geprägte Rechtsextremisten / Rechtsextremistische Musikszene Gründung / 1980er Jahre Bestehen seit Struktur / Heterogenität der organisatorisch nicht gefestigten subkultuRepräsentanz rellen rechtsextremistischen Szene; eine Ausnahme bilden die Hammerskins mit einem festen hierarchischen Aufbau; viele Szeneangehörige im jugendlichen Alter Mitglieder / Bund: 8.500 Land: 600 Anhänger / Unterstützer 45 Rechtsextremismus Veröffentlichungen Publikationen: CD-Veröffentlichungen, Fanzines, Web-Angebote: Online-Versände, Bekanntmachung von Konzertterminen über Foren, Veröffentlichungen von Videos Kurzportrait / Ziele Der subkulturelle Bereich im Rechtsextremismus ist hauptsächlich von szenetypischer Musik und einem damit verbundenen - nicht selten gewaltorientierten - Lebensstil geprägt. Dabei zeigt die Entwicklung der letzten Jahre, dass die subkulturelle Szene zunehmend an eigenständiger Bedeutung verloren hat. Sichtbar wird dieser Wandel vor allem im dem fast vollständigen Verschwinden von rechtsextremistischen Skinheads aus dem öffentlichen Straßenbild, welche in den 1980er und 1990er Jahren die gewaltbereite rechtsextremistische Szene maßgeblich geprägt hatten. Zu beobachten sind stattdessen informelle, eher strukturlose Gruppen oder Personenzusammenschlüsse, die kaum regelmäßige Aktivitäten entfalten, die keinen festen Mitgliederstamm haben und die nur sporadisch auf sich aufmerksam machen. Die Grenzen zwischen den einzelnen Bereichen des Rechtsextremismus sind daher zusehends fließend und verschwommen, so dass eine Unterscheidung nach trennscharfen Kriterien immer schwieriger wird. Rechtsextremistische Einstellungsmuster sind von größerer Bedeutung als die organisatorische Anbindung an eine bestimmte Gruppierung. Die fremdenfeindliche Grundeinstellung von subkulturell geprägten Rechtsextremisten kommt dabei unreflektiert, häufig spontan und gewaltsam zum Ausdruck. Sie wird ausgelebt und nicht ideologisch im Sinne eines politischen Ansatzes überhöht. Eine wichtige Rolle spielt hier die rechtsextremistische Musik mit ihrer aufputschenden Wirkung. Sie vermittelt Feindbilder, aber keinen politischen Ansatz. Rechtsextremistische Musik ist zugleich ein wesentlicher Faktor für die Ausprägung eines Gemeinschaftsgefühls bei den Szeneangehörigen. Rechtsextremistische Parteien nutzen rechtsextremistische Bands und Liedermacher, um ihre Veranstaltungen für ein jüngeres Publikum attraktiver zu gestalten. In Niedersachsen allerdings ist aufgrund der geringen Attraktivität und der politischen wie organisatorischen Schwäche der rechtsextremistischen Parteien eine derartige Feststellung nicht zu treffen. Allgemein hat 46 Rechtsextremismus die Musik jedoch den Zweck, rechtsextremistische Ideologie - auch an Außenstehende - zu vermitteln. Die Liedinhalte formulieren in plakativer, häufig hetzerischer Form die rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Einstellung der Szeneangehörigen. Die Bandbreite rechtsextremistischer Musik erstreckt sich von Black Metal über Schlager bis zu Balladenmusik. Den größten Zuspruch erfährt unverändert die Stilrichtung Rock against Communism (RAC). Finanzierung Verkauf von rechtsextremistischen Tonträgern sowie Handel mit Devotionalien, darunter Kleidung, die mit rechtsextremistischen Aussagen bedruckt ist. Handel und Verkauf dienen teilweise gewöhnlicher Geschäftemacherei. Einnahmen aus Musikveranstaltungen dienen mitunter der Finanzierung von Aktivitäten. Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Die Beobachtungswürdigkeit ergibt sich aus der fremdenfeindlichen Grundeinstellung und aus der Gewaltanwendung oder der Bereitschaft zur Gewalt, die für subkulturell geprägte Rechtsextremisten ein Ausdruck von Männlichkeit darstellt. Gewalt wird insbesondere unter Alkoholeinwirkung zuweilen hemmungslos, brutal und meistens spontan ausgelebt. Auch die Liedtexte rechtsextremistischer Musik fördern gewaltorientierte Aktivitäten; sie transportieren Gewaltphantasien, Aufrufe zu Gewalt oder vermitteln Feindbilder. Von eingängigen oder aufputschenden Melodien getragen können die Liedtexte eine suggestive Wirkung entwickeln. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Rechtsextremistische Musikszene Rechtsextremistische Musik hat für die subkulturelle Szene einen hohen werbestrategischen Stellenwert. Gleiches gilt für die neonazistische Szene und für rechtsextremistische Parteien wie NPD und Die Rechte. Musik hat insbesondere für den Einstieg in die rechtsextremistische Szene eine wichtige Funktion. Dieses beschreibt die russische Band "Kolovrat" 12 in ihrem im Jahr 2016 neu aufgelegtem Lied "Rock geschmiedeter Stiefel": 12 Die Band singt in russischer und englischer Sprache und hat in der Szene einen gewissen Status. 47 Rechtsextremismus "Die Musik ist unsere Waffe, wir sind Soldaten, Texte explodieren wie Handgranaten ... noch ein entscheidender Klang von unserem Rock, noch jemand wird von unserem Lied geweckt!" Die Anzahl der Zugriffe auf rechtsextremistische Musikvideos im Internet weist darauf hin, dass die Verbreitung der Musik weit über das registrierte rechtsextremistische Personenpotenzial hinausreicht. Besonders angesprochen fühlen sich Jugendliche, die ihre soziale Situation in den Liedtexten widergespiegelt finden und die nach Integration in eine Gruppe Gleichgesinnter streben. Die Konfrontation mit rechtsextremistischer Musik kann den Beginn einer Entwicklung markieren, in deren Verlauf sich Jugendliche zunehmend mit der rechtsextremistischen Szene identifizieren. Die Auseinandersetzung mit der rechtsextremistischen Musik ist deshalb seit mehreren Jahren ein Schwerpunkt der präventiven Verfassungsschutzarbeit. Ein zentrales Thema der rechtsextremistischen Musikszene ist die Asylund Einwanderungspolitik. Exemplarisch für den szeneinternen Umgang mit dieser Thematik sind zwei Textbeispiele der sächsischen Band "Paranoid" von deren 2016 gemeinsam mit der sächsischen Band "Stereotyp" veröffentlichtem Tonträger. In dem Lied "Anerkannt" wird die vermeintliche Sicht eines Asylbewerbers bezüglich seines Aufenthaltes und seines Verhaltens dargestellt: "Ja hier im ganzen Land kann man Straftaten begehen, auf deinem Dokument muss nur Asylbewerber stehen. Ich kann mich hier benehmen wie ich will, das ist fein, denn ich wohne ja im Asylbewerberheim!" 48 Rechtsextremismus Vorurteilsbehaftet argumentiert die Band in dem Lied "Selbsthass", das auf demselben Tonträger veröffentlicht wurde. Man unterstellt dabei, dass die Asylbewerber pauschal Mitglieder von kriminellen, gewalttätigen Banden oder terroristischer Gruppen seien: "Ihr helft dem Feind, der euch eines Tages einfach umlegen wird, und vorher krallen sie sich noch alles, was heute noch euch gehört! Du wirst die Welt nicht mehr verstehen, wenn dich ihre Banden verschleppen und aufschlitzen, der 'IS' wird's dir noch danken!" Die Produzenten solcher Musik lassen Tonträger vor ihrem Erscheinen durch Rechtsanwälte auf mögliche Rechtsverstöße überprüfen, um Indizierungsmaßnahmen, strafrechtliche Verfahren und damit einhergehende Geschäftsverluste zu vermeiden. Strafrechtlich relevante CDs - ihr Anteil beträgt weniger als zehn Prozent - werden bis auf wenige Ausnahmen im Ausland produziert. Nach wie vor erscheinen Tonträger, die nur szeneintern und nicht über offen zugängliche Szenevertriebe verkauft werden. Da eine Strafverfolgung hier fast nicht möglich ist, äußern die Bandmitglieder in den Texten offen ihr fremdenfeindliches, antisemitisches und rassistisches Gedankengut. Häufig wird offen zur Gewalt gegen die von der Szene als Feinde betrachteten Personen aufgerufen bzw. werden sie bedroht. Ein Beispiel hierfür sind zwei im Jahr 2016 veröffentlichte Tonträger der Band "Erschießungskommando" (Schweiz), die während eines Skinheadkonzertes am 15.10.2016 in der Schweiz erworben werden konnten. Beide Tonträger wurden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) im Januar bzw. Dezember 2016 als jugendgefährdend und möglicherweise strafrechtlich relevant indiziert und in die Liste B eingetragen. In dem Lied "Ab in den Ofen" auf der CD "Sieg oder Tod" wird unverhohlen zur Ermordung von Menschen jüdischen Glaubens aufgerufen: "Kommt lasst uns anzünden seine Synagogenbude. ... Ab in den Ofen, Jude wir werden Dich ersaufen" 49 Rechtsextremismus Immer häufiger werden neue Tonträger kurz nach ihrer Veröffentlichung in Download-Portalen oder in Sozialen Netzwerken hochgeladen und gratis zur Verfügung gestellt. Diese Entwicklung bedeutet zwar einerseits einen größeren Verbreitungsgrad rechtsextremistischer Musik auch über die Szene hinaus, andererseits führt das kostenfreie Herunterladen aus dem Internet zu finanziellen Einbußen der betroffenen Bands und Musiker, die wiederum befürchten, weniger CDs zu verkaufen und die Produktionskosten nicht mehr decken zu können. Dazu erklärte ein ehemaliges Mitglied der Band "Randgruppe Deutsch" aus Nordrhein-Westfalen: "Alles was ihr aus dem Netz zieht, schadet uns allen ... dem Produzenten, ... weil er nichts verdient ... uns, weil der Produzent uns kein gutes Studio zahlt ... und letztlich euch, ... weil Bands nur noch Keller-Produktionen machen können." Die Anzahl rechtsextremistischer Musikgruppen hat sich bundesweit in den letzten Jahren mit rund 180 kaum verändert. Dabei handelt es sich nicht um einen permanent gleich bleibenden Kreis von Musikgruppen. Viele Bands bestehen nur für kurze Zeit. Mitunter finden sich Mitglieder rechtsextremistischer Bands unter neuem Namen einmalig für Musikprojekte zusammen. Bundesweit fanden 68 Musikveranstaltungen (2015: 63) statt. Der regionale Schwerpunkt rechtsextremistischer Konzerte lag in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Waren in den vergangenen Jahren die Veranstaltungszahlen noch rückläufig, ist für 2016 wie bereits im Jahr zuvor eine leichte Zunahme rechtsextremistischer Musikveranstaltungen festzustellen. Im Vergleich ist ein deutlicher Rückgang gegenüber den 1990er und frühen 2000er Jahren zu verzeichnen. Diese Entwicklung begründet sich u. a. mit der Verunsicherung der rechtsextremistischen Szene durch zahlreiche Exekutivmaßnahmen der Sicherheitsbehörden. Ursache für den aktuell feststellbaren leichten Anstieg ist, wie im Vorjahr, die verstärkte Nutzung von Lokalitäten mit Szenebezug. Entweder ist in diesen Fällen der Vermieter einer solchen Lokalität selbst Szeneangehöriger, oder er duldet Veranstaltungen mit rechtsextremistischem Charakter, um eigene monetäre Interessen zu bedienen. Eine Verschleierung des wahren Veranstaltungscharakters und der Abschluss von Mietoder Pachtverträgen sind in diesen 50 Rechtsextremismus Fällen nicht erforderlich, was die Verhinderung der Veranstaltungen durch die staatlichen Behörden erschwert. Die in Deutschland zumeist konspirativ organisierten rechtsextremistischen Musikveranstaltungen werden durchschnittlich von 100 bis 150 Personen besucht. Die Ankündigungen für diese Konzerte erreichen in der Regel nur Szeneangehörige, so dass eine Werbewirkung für Interessierte ohne Szenebezug nahezu ausgeschlossen ist. Daneben gibt es nach wie vor Konzerte, wenn auch in geringerer Anzahl, die ein größeres Szenepublikum ansprechen sollen. In der Regel verpflichten die Veranstalter für diese Konzerte mehrere Bands, die in der Szene populär sind. Wegen des erhöhten Organisationsaufwandes und des finanziellen Risikos sind sie in diesen Fällen bereit, die Veranstaltung bei den Ordnungsbehörden anzumelden und die staatlichen Auflagen einzuhalten. Diese Konzerte finden überwiegend in Lokalitäten statt, die im Besitz von Angehörigen der rechtsextremistischen Szene sind oder von diesen betrieben werden. Um den Maßnahmen der deutschen Ordnungsund Sicherheitsbehörden auszuweichen, sind einige Veranstalter dazu übergegangen, rechtsextremistische Konzerte in das grenznahe Ausland zu verlagern, auch wenn für Deutschland als Veranstaltungsort geworben wurde. So fand am 15.10.2016 in der Schweiz mit rund 5.000 Teilnehmern eines der europaweit größten rechtsextremistischen Konzerte der letzten Jahre statt. Die Veranstaltung, die als "Rocktoberfest" für den süddeutschen Raum beworben worden war, wurde maßgeblich von deutschen Rechtsextremisten organisiert. Im Verlauf des Konzertes traten neben der Schweizer Band "Amok" auch die deutschen Gruppen "Makss Damage" (Nordrhein-Westfalen), "Confident of Victory", "Frontalkraft" und "Exzess" (alle Brandenburg) sowie als Hauptakteur "Stahlgewitter" aus Niedersachsen auf. In Deutschland fand im Jahr 2016 eine der größten Musikveranstaltungen am 07.05.2016 zum wiederholten Mal in Hildburghausen (Thüringen) statt, in deren Verlauf mehrere politische Redner auftraten. Unter dem diesjährigen Motto "Rock für Identität" spielten vor rund 3.500 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet die Bands 51 Rechtsextremismus "Sleipnir" (Nordrhein-Westfalen), "Act of Violence" (Baden-Württemberg), "Blitzkrieg" (Sachsen), "Stahlfaust" und "Übermensch" (beide Mecklenburg-Vorpommern) sowie "Blutbanner" (ein Projekt von Musikern aus dem Saarland und Baden-Württemberg). Rechtsextremistische Musik in Niedersachsen Im Jahr 2016 waren vier niedersächsische Musikgruppen aktiv. Hinzu kommen die in Niedersachsen ansässigen Liedermacher "Gassenraudi", Karin Mundt, die unter dem Namen "Wut aus Liebe" in der rechtsextremistischen Musikszene aufritt, sowie der Sänger des Musikprojektes "Noten Sturm". "Stahlgewitter / Gigi & Die Braunen Stadtmusikanten" Mit seiner Band "Stahlgewitter" trat Daniel "Gigi" Giese am 15.10.2016 im Rahmen des o. g. Konzertes in der Schweiz vor rund 5.000 Personen auf. Da Auftritte von "Stahlgewitter" sehr selten sind, zuletzt im Jahr 2011, war die Gruppe maßgeblich für die außer ordentlich hohe Teilnehmerzahl verantwortlich. Entsprechende Kommentierungen von Teilnehmern der Veranstaltung, in denen u. a. von "frenetischem Jubel" die Sprache ist, untermauern diese Einschätzung und sind ein weiterer Beleg für den hohen Stellenwert der Band, den diese auch über die Landesgrenzen hinaus in der rechtsextremistischen Szene genießt. Die hohe Teilnehmerzahl sowie der professionelle Ablauf und der organisatorische Aufwand für das Konzert zeigen die in Teilen der Szene auch weiterhin vorhandene Mobilisierungsfähigkeit, die in diesem Fall vor allem auf die Attraktivität von "Stahlgewitter" als Hauptband zurückzuführen ist. Im Mai 2016 veröffentlichte der Meppener Sänger Giese zwei neue Tonträger. Mit seinem Projekt "Gigi & Die Braunen Stadtmusikanten" brachte er den Tonträger "Willkommen liebe Mörder" heraus.13 Mit fremdenfeindlichen Aussagen bezieht Giese Stellung zu aktuellen Themen der Tagespolitik. Im Titellied hetzt Giese gegen alle Menschen, die aufgrund von Krieg und Vertreibung oder aufgrund wirtschaftlicher Not und Perspektivlosigkeit 13 Bereits in den Vorjahren waren neue Tonträger seiner Bands "Stahlgewitter" und "Gigi & Die Braunen Stadtmusikanten" erschienen. 52 Rechtsextremismus aus ihrer Heimat geflohen sind und die nun in Deutschland und Europa Schutz suchen. Pauschal diffamiert er Asylbewerber und Flüchtlinge als existenzielle Bedrohung des deutschen Volkes und greift damit auch vorhandene Ressentiments in Teilen der Bevölkerung auf. Nicht zuletzt findet hier die Volkstod-Kampagne neonazistischer Gruppierungen ihren Widerhall: "Ist es jeder Vierte, ist es jeder Dritte, aber sie sind hier, ganz in unserer Mitte. Jeder kann es sein, keinem kann man trauen, manchmal sind es Männer, ab und zu auch Frauen. Sie wollen uns zerstören, sie wollen uns vernichten, nichts wird sie dazu bringen, darauf zu verzichten. Wir möchten das verdrängen und einfach ignorieren, uns weiter davor drücken, diesen großen Kampf zu führen." Den zweiten Tonträger, ein Mini-Album, veröffentlichte Giese unter dem Titel "Europas Multikulti-Meister" mit seinem Projekt "Gigi & MEK" (Musikalisches Einsatzkommando) anlässlich der Fußball-Europameisterschaft in Frankreich. In dem Lied "Multikulti-Meister" wird der Einsatz deutscher Fußballer mit Migrationshintergrund in der Nationalmannschaft als Anlass genommen, die Mannschaft nicht als deutsches Team anzuerkennen. Damit zeigen Giese und seine Bandmitglieder erneut ihre fremdenfeindliche und rassistische Einstellung: "Hier geht es um die Krone, ja ist es denn ein Ding, heute spielt der 1. FC Donalds gegen SV Burger King. Kickt da unten Ghana oder Galatasaray? Man weiß es nicht genau, es ist von allem was dabei. Doch solange man die Mannschaften der Länder nicht erkennt, ist's mir doch scheißegal, wer sich Europameister nennt. ... Hör ich da richtig, schreit ihr wirklich 'Deutschland vor'? So langsam sieht das nämlich eher aus als wär's der 1. FC Mohr." Die musikalischen Projekte von Giese finden seit vielen Jahren große Beachtung in der rechtsextremistischen Szene. Dabei finden sowohl die durchaus versierten musikalischen Darbietungen wie auch die rechtsextremistischen Texte, die sich zuweilen an der Grenze der Strafbarkeit bewegen, großen Anklang. 53 Rechtsextremismus "Alte Schule" Die Band aus Schneverdingen veröffentlichte im April 2016 gemeinsam mit den Bands "Abtrimo" (Hamburg), "Ungebetene Gäste" (Mecklenburg-Vorpommern) und "Überzeugungstäter Voigtland" (Sachsen) einen Tonträger. "Alte Schule" ist hierauf mit drei Produktionen zu hören. "Emssturm" Das im Jahr 2016 entstandene Musikprojekt "Emssturm" aus dem Emsland spielte am 10.12.2016 bei einem Konzert in Lathen (Landkreis Emsland). "Terroritorium" Die aus der Region Hannover stammende Band "Terroritorium" spielte am 05.03.2016 bei einem Skinheadkonzert in Staubenhardt (Baden-Württemberg). Liedermacher "Gassenraudi" Der aus dem Bereich Braunschweig stammende Liedermacher "Gassenraudi" trat am 13.02.2016 auf einem Balladenabend in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) auf. Ein weiterer geplanter Auftritt am 10.12.2016 in Magdeburg wurde im Vorfeld durch Sicherheitsbehörden verhindert. Er veröffentlichte auf dem Videoportal YouTube unter dem Titel "Hausgemacht... schmeckt immer noch am besten!" drei im Proberaum aufgenommene Musikstücke. 54 Rechtsextremismus Liedermacherin Karin Mundt / "Wut aus Liebe" Die im Raum Goslar ansässige Liedermacherin Karin Mundt spielte unter dem Namen "Wut aus Liebe" am 24.09.2016 in Karlsruhe bei einer Veranstaltung des Landesverbandes Baden-Württemberg der Partei Die Rechte, und im Anschluss an eine Solidaritätsveranstaltung für die Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel am 27.08.2016 in Walsrode (Landkreis Heidekreis). Weitere Auftritte waren am 10.09.2016 in Meiningen (Thüringen), am 12.11.2016 bei einer Veranstaltung der Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) in Langnau (Schweiz) sowie am 18.12.2016 bei der Weihnachtsfeier des NPDLandesverbandes Schleswig-Holstein in Neumünster. "Noten Sturm Solo" Von dem im Jahr 2015 entstandenen Musikprojekt "Noten Sturm" aus dem Raum Einbeck trat im Jahr 2016 lediglich der Sänger in Erscheinung. Auf einem Konzert am 01.10.2016 im südlichen Niedersachsen spielte er gemeinsam mit der Band "Randgruppe Deutsch" aus Nordrhein-Westfalen. Rechtsextremistische Konzerte und Liederabende in Niedersachsen Die Strategie zur Durchführung rechtsextremistischer Konzerte hat sich gegenüber den Vorjahren nicht geändert. Konzerte finden wie bisher vornehmlich in kleineren Orten statt. Raumanmietungen erfolgen häufig unter dem Vorwand, eine von Musikdarbietungen umrahmte Geburtstagsfeier durchführen zu wollen. Einige Veranstalter sind als Reaktion auf Exekutivmaßnahmen der Polizei dazu übergegangen, mit Ausweichstätten zu planen. Im Eventualfall werden Besucher dann per SMS oder Instant Messaging Diensten über einen Zwischentreffpunkt zur Ausweichstätte umdirigiert. Mit solch umfangreichen Vorplanungen versuchen die Veranstalter, ihr Geschäftsrisiko zu reduzieren. In Niedersachen wurden 2016 zwei Konzerte durchgeführt (2015: 1). Obwohl für beide Veranstaltungen innerhalb der rechtsextremistischen Szene überregional geworben wurde, fielen die Teilnehmerzahlen gering aus. Das Publikum setzte sich aus den jeweiligen regionalen Szeneangehörigen zusammen. Eines der Konzerte fand am 01.10.2016 in Südniedersachsen als so beworbenes "Soli-Konzert" statt. Vor einer geringen Teilnehmerzahl im unteren zweistelligen Bereich spielte die Band "Randgruppe 55 Rechtsextremismus Deutsch" (Nordrhein-Westfalen), zeitweise begleitet von dem Sänger des Musikprojektes "Noten Sturm" aus Niedersachsen. Am 10.12.2016 wurde in Lathen ein Skinheadkonzert mit rund 50 Teilnehmern durchgeführt. Es spielten die Band "The Firm" (Niederlande), das niedersächsische Musikprojekt "Emssturm" sowie der Liedermacher "Reichstrunkenbold" (Hessen). Eine für den 30.07.2016 in Beverstedt (Landkreis Cuxhaven) geplante Musikveranstaltung der rechtsextremistischen Bremer Band "Kategorie C" wurde von den Sicherheitsbehörden verhindert. Die Anzahl der Liederund Balladenabende ist im Vergleich zum Vorjahr von zehn auf drei Veranstaltungen gesunken. Veranstaltungen dieser Art bedürfen eines geringeren organisatorischen Aufwandes als Skinheadkonzerte, erreichen jedoch nur einen kleinen Personenkreis. Sie werden deshalb häufig ohne öffentliche Wahrnehmung durchgeführt. Liederund Balladenabende unterscheiden sich sowohl in ihrem musikalischen Charakter als auch in ihrer Funktion deutlich von Skinheadkonzerten. Die Sänger verzichten auf eine Verstärkeranlage und begleiten sich lediglich auf einer akustischen Gitarre. Bedeutsamer als die Musik ist der ideologische Gehalt der vorgetragenen Texte. Stattgefunden haben Liederabende am 16.01.2016 in Salzgitter-Thiede, am 05.03.2016 in Salzgitter und am 26.03.2016 in Neermoor (Landkreis Leer). Rechtsextremistische Vertriebe Die Nachfrage der rechtsextremistischen Szene nach Tonträgern, Druckerzeugnissen und Bekleidung sowie weiteren szenetypischen Artikeln wird durch rechtsextremistische Vertriebe bedient, die insbesondere über das Internet ein permanent aktualisiertes Angebot bereithalten. Die unverändert hohe Anzahl an Vertrieben zeigt, dass sich der subkulturelle Bereich als fester Bestandteil des Rechtsextremismus etabliert hat. Wichtige deutsche Vertriebe sind Front Records, PC Records und OPOS Records (alle Sachsen) sowie Rebel Records (Brandenburg). Die Betreiber sind oftmals zugleich Mitglieder rechtsextremistischer Bands oder treten als Veranstalter rechtsextremistischer Konzerte in Erscheinung, bei denen sie ihr Warenangebot offerieren. Strafrechtlich relevante oder indizierte Produktionen befinden sich im Angebot ausländischer Vertriebe, die die Nachfrage in Deutschland über das Internet bedienen. Zu nennen sind ISD Records, Micetrap Distribution und NSM 88. Das Angebot umfasst beispielsweise Tonträger der Bands 56 Rechtsextremismus "Landser" (Berlin) und "Race War" (Baden-Württemberg), deren Mitglieder in Deutschland wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung am 22.12.2003 bzw. am 22.11.2006 verurteilt worden sind. Niedersächsische Vertriebe In Niedersachsen sind zehn Vertriebe ansässig: Adler-Versand (Diekholzen), Der Versand (Bovenden), Hatecore Lüneburg (Lüneburg), MaxH8 (Cremlingen), der Onlineshop Streetwear Tostedt (Tostedt)/ Streetwear & Rock against Cowardice (Buchholz i.d.N.)14 und Wewelsburg Records (Leer). Alle genannten Vertriebe spielen in der Szene eine eher untergeordnete Rolle, weil sie Produktionen weniger namhafter Musikbands vertreiben und damit auch einen geringeren Umsatz verzeichnen. Eine Ausnahme bildet der Versand Das Zeughaus (Lingen/Ems). Neben den veröffentlichten Tonträgern der Band "Stahlgewitter" werden Devotionalien der Band angeboten, die nur in diesem Onlineversand erhältlich sind. Zudem war der Versand auf dem Skinheadkonzert am 15.10.2016 in der Schweiz mit einem großen Verkaufsstand vertreten. Der Versand dürfte dadurch seinen Bekanntheitsgrad innerhalb der rechtsextremistischen Szene gesteigert haben. Streetwear Tostedt (Tostedt) / Streetwear & Rock against Cowardice (Tostedt/Buchholz) Wewelsburg Records (Leer) Emssturm Hatecore Lüneburg (Emsland) (Lüneburg) Gigi / Stahlgewitter Alte Schule (Meppen) (Schneverdingen) Gassenraudi Das Zeughaus (Braunschweig) (Lingen) MaxH8 Terroritorium (Hannover) (Cremlingen) Adler-Versand Vertriebe (Diekholzen) Karin Mundt (Goslar) Skinheadbands, Liedermacher Noten Sturm (Einbeck) ( ) Stadt Der Versand (Bovenden) 14 Der Onlineversand ist seit Oktober 2016 nicht mehr aufrufbar. 57 Rechtsextremismus Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die subkulturelle Szene verlangt kein stringentes politisches Engagement, sondern stellt in erster Linie ein Angebot zur Freizeitgestaltung dar. Zu diesem Bereich des Rechtsextremismus liegt die Zugangsschwelle für jüngere Personen mit einer fremdenfeindlichen Grundeinstellung am niedrigsten. Rechtsextremistische Musik ist dabei nach wie vor ein wichtiges Medium für die Rekrutierung neuer Anhänger sowie für die Radikalisierung innerhalb der rechtsextremistischen Szene. Mit den Liedtexten werden zumeist rassistische, antisemitische und antidemokratische Ideologien proklamiert. Rechtsextremistische Musikveranstaltungen fördern das Gemeinschaftsgefühl von Szeneangehörigen insbesondere gegenüber der als feindlich empfundenen Umwelt. In der Vergangenheit wurde in den Liedtexten vorrangig die NS-Zeit glorifiziert. Heute ist bei neuen Produktionen oftmals ein Bezug zur aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklung festzustellen. Die Anzahl der Skinheadkonzerte ist seit mehreren Jahren stark rückläufig. Dagegen steigt die Anzahl der Liederund Balladenabende stetig, zumal sich diese einfacher planen lassen. Sie finden in kleinen Räumlichkeiten statt und der Teilnehmerkreis besteht zumeist aus Angehörigen der regionalen Szene. Dadurch entfalten Balladenabende kaum Werbewirkung, führen selten zur Rekrutierung neuer Szenemitglieder und dienen primär dem Zusammenhalt der Szene. Die rechtsextremistische Musikszene in Niedersachsen ist weitgehend inaktiv. Die Anzahl der aktiven Bands hat sich abermals verringert, niedersächsische Versände haben bundesweit keinen großen Stellenwert. Um den gestiegenen Ansprüchen der Hörerschaft zu genügen, sind kostspielige Produktionen in professionellen Tonstudios sowie aufwändig gestaltete Booklets erforderlich. Videound Downloadportale lassen hingegen die Verkaufszahlen von Tonträgern und damit die Einnahmen der Bands zurückgehen. 58 Rechtsextremismus 2.5 Neonazistische Szene Sitz / Verbreitung Niedersachsenweit; Schwerpunkte in den Regionen Buchholz/ Tostedt, Hannover/ Hildesheim, Oldenburg/ Wilhelmshaven, Ostfriesland/ Emsland, Südniedersachsen Gründung / 1970er Jahre Bestehen seit Struktur / Örtlich und regional unterschiedlich ausgeprägte Strukturen Repräsentanz in Form von Aktionsgruppen, informellen Netzwerken, Kameradschaften oder Kreisverbänden der Partei Die Rechte; hinzu kommen überwiegend virtuelle Präsenzen Mitglieder / Bund: 5.800 Land: 280 Anhänger / Unterstützer Veröffentlichungen Web-Angebote: Internetseiten, Blogs, Profile in Sozialen Netzwerken und Kurznachrichtendiensten; Aufkleber, Flugblätter Kurzportrait / Ziele Kennzeichnend für die neonazistische Szene in Niedersachsen ist die Verzahnung mit subkulturell geprägten Rechtsextremisten sowie mit der in Parteien organisierten rechtsextremistischen Szene. Der allgemeinen Entwicklung folgend, die durch ein Abrücken von starren Organisationsstrukturen gekennzeichnet ist, sind Neonazis in den verschiedenen Landesteilen Niedersachsens zumeist in überregionale rechtsextremistische Netzwerke eingebunden. Die Bandbreite der Aktivitäten reicht von der Durchführung öffentlichkeitswirksamer Propaganda-, Gedenkoder Störaktionen über die Veranstaltung von Balladenabenden und Zeitzeugenvorträgen bis zur Teilnahme an Demonstrationen oder szeneinternen Großveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet. Im Mittelpunkt der Agitation steht die Thematisierung einer drohenden und vermeintlich zum "Volkstod" führenden "Überfremdung", die durch die anhaltende Flüchtlingssituation nochmals verstärkt worden sei. Finanzierung Beiträge der Anhänger, teilweise Vermarktung und Verkauf rechtsextremistischer Devotionalien wie T-Shirts o. Ä. 59 Rechtsextremismus Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit In ideologischer Hinsicht eint die neonazistische Szene das unterschiedlich ausgeprägte Bekenntnis zum historischen Nationalsozialismus. Ziel ist die Überwindung des bestehenden demokratischen Systems. An dessen Stelle soll ein am Führerprinzip ausgerichteter Staatsaufbau treten, dessen Grundlage eine rassistisch verstandene Volksgemeinschaft bildet. Die neonazistische Szene sieht sich als eine politisch-soziale Bewegung, die auf stetigen Aktivismus setzt und nicht auf parlamentarische Erfolge. Bestimmend für diese langfristig angelegte Strategie ist eine national-revolutionäre antiparlamentarische Ausrichtung. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Die neonazistische Szene in Niedersachsen ist weiterhin geprägt von einer Heterogenität, die gleichermaßen personell und strukturell wie auch aktionistisch zum Ausdruck kommt. Einerseits bestehen Gruppierungen, die durchaus um politische Wahrnehmung mittels öffentlichkeitswirksamer Aktionen wie Flugblattverteilungen, Kundgebungen oder Demonstrationsteilnahmen bemüht sind, während sich ihre Anhängerzahlen im niedrigen einstelligen Bereich bewegen. Anderseits existieren landesweit in Einzelfällen auch Szenen, die zwar über teilweise deutlich höhere Anhängerzahlen verfügen, deren Aktivitäten jedoch nahezu ausschließlich Binnenwirkung entfalten. Zur Verbesserung personeller und organisatorischer Möglichkeiten dienen überregionale Netzwerke. Allerdings ist deren Bedeutung recht gering. Denn das dahinterstehende reale Personenpotenzial fällt im Vergleich zur Größe des jeweiligen Einzugsbereichs oftmals deutlich ab. Personelle und strukturelle Zwänge sind die Ursache für die landesweit feststellbaren mehr oder minder intensiven und teilweise wechselnden Kooperationen mit der NPD und deren Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN), ebenso wie mit den rechtsextremistischen Parteien Die Rechte und Der III. Weg. Darüber hinaus sind die Übergänge zur subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene sowie zur islamfeindlichen Hooliganszene teilweise fließend. 60 Rechtsextremismus Nordwestliches Niedersachsen Neonaziszene Ostfriesland (Leuchtfeuer Ostfriesland) Im Sprachgebrauch von Neonazis steht der Ausdruck "das System" für die Bundesrepublik Deutschland mit ihrer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, der sie den Kampf angesagt haben. In diesem Sinne propagieren die Angehörigen von Leuchtfeuer Ostfriesland, die sich selbst als völkische Sozialisten bezeichnen, den außerparlamentarischen Widerstand: "NROs, Parteien und Vereine haben ihre Berechtigung, ... aber werden in diesem System zu keiner Änderung der Verhältnisse führen. ... Das Schaffen von Freiräumen und das Erreichen seiner politischen Ziele fängt in der Heimat, dem Stadtteil oder der Straße an! ... Werdet aktiv, bildet Banden und dann hebelt ihr das System aus!" (Facebookseite von Leuchtfeuer Ostfriesland, 10.11.2016) In regelmäßigen Abständen veröffentlich die Gruppierung in sozialen Medien diverse Beiträge, in denen sich antidemokratische, völkische und ideengeschichtliche Elemente wiederfinden. Neben Personen und Ereignissen mit Bezug zum historischen Nationalsozialismus werden darin auch die NS-Ideologie und das 25-Punkte-Programm der NSDAP glorifiziert. Darüber hinaus beteiligen sich die Szeneangehörigen an rechtsextremistischen Demonstrationen, szeneinternen Feiern und Liederabenden, die auf eine enge Einbindung in netzwerkähnliche Strukturen vom nordwestlichen Niedersachsen über das Emsland bis nach Nordrhein-Westfalen und in die benachbarten Niederlande hindeuten. Freies Oldenburg / Aktionsgruppe Weser/Ems Vergleichbares gilt für die Gruppierung Freies Oldenburg und die Aktionsgruppe Weser/Ems, die in enger Kooperation miteinander stehen. Hinzu kommen teilweise personelle Überschneidungen mit dem NPD-Kreisverband Oldenburg sowie Kontakte zur islamfeindlichen wie ebenso rechtsextremistisch beeinflussten Hooliganszene. Beispiele hierfür sind Demonstrationen von Gemeinsam Stark Deutschland (GSD) im April in Magdeburg und im Oktober 2016 in Dortmund, an denen sich auch die entsprechenden Szeneangehö61 Rechtsextremismus rigen aus Oldenburg bzw. aus dem Raum Weser/Ems beteiligten. Den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten bildet jedoch die Agitation gegen die Asylund Flüchtlingspolitik, die vor allem über soziale Netzwerke im Internet, aber auch in Form von Plakataktionen und Flugblattverteilungen betrieben wird. In zahlreichen Internetbeiträgen werden Asylbewerber und Flüchtlinge wie auch Migranten generell für einen vermeintlich feststellbaren Anstieg der Kriminalität verantwortlich gemacht. Die fremdenfeindliche und rassistische Haltung der Autoren kommt hierbei wiederholt zum Ausdruck. Nordöstliches Niedersachsen Neonaziszene Tostedt Die Neonaziszene Tostedt verfügt weiterhin über ein im Landesvergleich relativ großes Personenpotenzial im Raum Buchholz, Rotenburg/ Wümme und Schneverdingen (Landkreis Heidekreis). Im Gegensatz zur szeneinternen Bedeutung der Gruppierung stand lange Zeit der weitgehende Verzicht auf öffentlichkeitswirksame Aktivitäten. Die regionale Szene konzentriert sich nach wie vor überwiegend auf identitätsstiftende und den Zusammenhalt fördernde Veranstaltungen ohne Außenwirkung, zu denen neben Zeitzeugenvorträgen und Konzerten auch Vortragsund Balladenabende zählen. Veranstaltungsberichte über ein durchgeführtes "Heldengedenken" zum Volkstrauertag oder auch ideologische Verlautbarungen in den sozialen Medien lassen die fremdenfeindliche, nationalistische und antidemokratische Weltanschauung der Gruppierung erkennen: "Jeder kennt die Wut, die man angesichts der zunehmenden Überund Entfremdung unseres Vaterlandes und unseres Kontinents empfindet. ... Europa ist der Kontinent der Europäer. Deutschland ist das Land der Deutschen. Kein Ausländer - ob integriert, kriminell, nett oder böse, gewaltbereit oder friedlich, arbeitsam oder faul - gehört in unser Land. Doch wir sollten nie vergessen, dass das System unser Feind ist und bleibt. Auch ohne den stattfindenden ethnischen Austausch wäre dieses System ausbeuterisch, volksfeindlich, illegitim, asozial und zerstörerisch. Einwanderung war immer nur ein Symptom der Krankheit ... Kapitalismus." (Facebookseite der Neonaziszene Tostedt, vom 11.10.2016) 62 Rechtsextremismus Nationaler Widerstand Unterelbe In die Aktivitäten der Neonaziszene Tostedt eingebunden sind Szeneangehörige aus dem Landkreis Stade, die in der Vergangenheit unter der Bezeichnung Nationaler Widerstand Unterelbe auftraten. Parallel zu den Aktivitäten in der Region zeigte sich eine verstärkte Hinwendung zur Gruppierung Antikapitalistisches Kollektiv (AKK), deren Strukturen im Jahr 2016 bundesweit zu beobachten waren. Das ursprünglich aus dem Freien Netz Hessen hervorgegangene AKK, dessen Schwerpunkt in Baden-Württemberg liegt, hat sich zum Ziel gesetzt, die im Themenfeld Antikapitalismus agierenden Gruppierungen bundesweit und international zu vernetzen. Die Anlehnung an bekannte linksextremistische Themen und Agitationsmuster ist offensichtlich und war bereits zuvor in Form eines "Schwarzen Blocks" bei Demonstrationen oder im Rahmen der propagierten Bildung von Bezugsgruppen festzustellen. Entsprechende Vorgehensweisen konnten u. a. bei der Demonstration zum 1. Mai in Plauen (Sachsen) und beim "Tag der deutschen Zukunft" am 04.06.2016 in Dortmund sowie bei einer Versammlung am 05.11.2016 in Magdeburg beobachtet werden, wo Teilnehmer aus Niedersachsen ein Transparent mit sich führten, das bereits vorher der Nationale Widerstand Unterelbe verwendet hatte: "Die Vielfalt der Völker erhalten - Nationale Identität statt Kulturverfall und Einheitsbrei - ... und Zionisten können wir auch nicht leiden!" Aktionsgruppe Nordheide Die Aktivitäten der Aktionsgruppe Nordheide zeigen sich vor allem in der Agitation gegen die Asylund Zuwanderungspolitik. Im Kontext dieser Thematik beteiligten sich Angehörige der Gruppierung an demonstrativen Aktionen auf regionaler Ebene wie auch darüber hinaus. Im Rahmen dieser Veranstaltungen konnten Kooperationen mit diversen Akteuren der rechtsextremistischen Szene, u. a. aus Hamburg und Schleswig-Holstein, festgestellt werden. Erfolglos verliefen dagegen Bemühungen im Februar und April 2016, gemeinsam mit Vertretern der Initiative "Ein Prozent für unser Land", die zum Spektrum der Neuen Rechten15 gezählt wird, Kundgebungen zur 15 Zum Begriff der Neuen Rechten siehe Kapitel 2.6. 63 Rechtsextremismus "Sicherheitslage" in Hittfeld und unter dem Motto "Asylflut stoppen!" in Buchholz (beide Landkreis Harburg) durchzuführen, da sich die Szene nicht mobilisieren ließ. Überregional waren Angehörige der Aktionsgruppe Nordheide unter den Teilnehmern von Demonstrationen der NPD-nahen Organisation Gemeinsam für Deutschland in Bad Oldesloe (Schleswig-Holstein) und der islamfeindlichen Hooligangruppierung Gemeinsam Stark Deutschland (GSD) in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) sowie der NPD-Demonstration zum 1. Mai in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) und der spektrenübergreifenden Demonstrationsreihe unter dem Titel "Merkel muss weg" in Berlin. Den Schwerpunkt der Berichterstattung im Internet bilden weiterhin fremdenund asylfeindliche Kommentierungen zu lokalen und regionalen Ereignissen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik. Durch die selektive Aneinanderreihung vermeintlicher oder tatsächlicher Straftaten von Flüchtlingen oder deren Besserstellung soll die These "eines schleichenden Volkstodes durch Überfremdung"16 untermauert werden: "Dass 'Multikultur' keine kulturelle Bereicherung ist, wie die etablierte Politik gerne behauptet, können gerade wir Jugendlichen jeden Tag auf den Straßen unserer Städte erleben: Sowohl wir Deutschen als auch die hier lebenden Ausländer befinden sich in einer Identitätskrise, unsere 'Kultur' besteht nur noch aus Konsumattitüde und Egoismus ... Wir wollen keine Konsumgesellschaft, sondern eine Volksgemeinschaft, weshalb wir sowohl den Kapitalismus, als auch die gescheiterte 'multikulturelle' Gesellschaft ablehnen!" (Internetseite der AG Nordheide, 11.01.2017) 16 Internetseite der AG Nordheide. 64 Rechtsextremismus Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, beteiligte sich die Aktionsgruppe Nordheide gegen Ende des Jahres 2016 an einer Spendensammlung im Rahmen der bundesweiten Kampagne "Ein Volk hilft sich selbst"17, die maßgeblich durch Rechtsextremisten aus Thüringen und Sachsen initiiert worden war. Unterstützt wurde die Aktion auch von Szeneangehörigen aus Lüneburg sowie von Mitgliedern der Gruppierung Deutschland muss leben - Nationales Hilfswerk e. V. aus Mecklenburg-Vorpommern. Landeshauptstadt und Region Hannover Neonaziszene Hannover Seit dem Verbot der Gruppierung Besseres Hannover im September 2012 ist es regionalen Szeneangehörigen bis heute nicht gelungen, vergleichbare Strukturen in der Landeshauptstadt oder der Region Hannover wieder aufzubauen. Ansätze für einen strukturellen Personenzusammenschluss weist allenfalls noch die Aktionsgruppe Hannover auf. Diese Kleinstgruppierung ist auf rechtsextremistischen Demonstrationen ebenso präsent wie in diversen sozialen Netzwerken. Wegen der hierbei wiederholt erfolgten Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder der Glorifizierung von Repräsentanten des Nationalsozialismus wurden mehrere Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Gruppierung eingeleitet. Eine ebenfalls überwiegend virtuell aktive Kleinstgruppierung ist der Nationale Widerstand Hannover. Vertreter der Gruppierung unternahmen zu Beginn des Jahres 2016 kurzzeitig den Versuch, mit der Gründung einer Nachbarschaftshilfe auf sich aufmerksam zu machen. In Folge der sexuellen Übergriffe durch männliche Migranten am Silvestertag 2015 in Köln und andernorts war das Phänomen der Bildung derartiger Initiativen und Bürgerwehren landesweit fest17 Ziel der Kampagne ist, "jene Landsleute zu unterstützen, die in Zeiten zunehmender sozialer Ungerechtigkeit kaum Unterstützung erhalten." 65 Rechtsextremismus stellbar. In den überwiegend virtuell existierenden Gruppierungen waren teilweise auch Rechtsextremisten eingebunden. Diese versuchten angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen, den Eindruck einer staatlichen Kapitulation vor ausländischen Tätergruppen zu vermitteln und auf diese Weise die staatliche Autorität zu unterminieren. Östliches Niedersachsen Freie Kräfte Niedersachsen-Ost (FKNO) Bei den Freien Kräften Niedersachsen-Ost handelt es sich nicht um eine Gruppierung im engeren Sinne. Vielmehr findet diese Bezeichnung seit einigen Jahren Verwendung bei Demonstrationen im Bundesgebiet. Die unter diesem Label auftretenden Rechtsextremisten setzen sich aus Angehörigen der neonazistischen Szene aus den Bereichen Gifhorn, Celle und Hannover zusammen. Öffentlichkeitswirkung entfaltete dieser Personenkreis durch die Teilnahme an einer Demonstration der rechtsextremistischen Szene zum 1. Mai. Bei der zentralen Versammlung der Partei Der III. Weg in Plauen (Sachsen) zeigten Angehörige der FKNO ein Transparent mit der Forderung nach "Arbeit, Freiheit, Recht & Zukunft - Kapitalismus bekämpfen! - Nationalen Sozialismus durchsetzen!" Nationaler Widerstand Niedersachsen/Ost (NWNO) Im Gegensatz zu den FKNO, die über einen relativ großen Einzugsbereich verfügen, kommen die Anhänger der erst im Juli 2016 gegründeten Gruppierung Nationaler Widerstand Niedersachsen/Ost alle aus dem Raum Salzgitter. Verantwortlich hierfür war der Zuzug eines bereits andernorts mehrfach in Erscheinung getretenen Angehörigen der neonazistischen Szene. Die angestrebte Vernetzung mit Gruppierungen aus den Bereichen Hannover, Gifhorn oder der Altmark (Sachsen-Anhalt) kam dabei über Absichtserklärungen nicht hinaus. So folgte lediglich eine einstellige Anzahl lokaler Aktivisten dem Aufruf zu einer Mahnwache gegen eine Konzertveranstaltung der antifaschistischen Szene Anfang Oktober in Salzgitter. Und auch die beabsichtigte Kooperation mit der rechtsextremistisch beeinflussten Hooligangruppierung Gemeinsam Stark Deutschland (GSD) beschränkte sich auf die Teilnahme an deren Demonstration am 66 Rechtsextremismus 08.10.2016 in Dortmund. Hier traten Angehörige des NWNO ebenso strafrechtlich in Erscheinung wie dies bereits mehrmals zuvor in Form von Propagandadelikten, Beleidigung oder Körperverletzung in Salzgitter der Fall war. Helden sterben nie Ideologisch weitaus gefestigter sind die u. a. aus dem östlichen Niedersachsen stammenden Initiatoren der Gruppierung Helden sterben nie. Diese sind durch ihre teilweise langjährige Zugehörigkeit zur neonazistischen Szene eng mit anderen Szeneangehörigen aus dem Bundesgebiet vernetzt. Auf einem von ihnen verteilten Flyer heißt es: "Wir haben es uns zur Aufgabe gesetzt, so viele Veteranen/Zeitzeugen wie möglich zu uns zu holen und ihre Erlebnisse und Erinnerungen erzählen zu lassen. Diese dürfen einfach nicht verloren gehen und im Sand der Zeit versiegen. Die wenigen, die die Wahrheit noch kennen und vor allem miterlebt haben, müssen unbedingt zu Wort kommen und so viele Menschen wie möglich erreichen. Wir sind bemüht, alle Vorträge aufzuzeichnen, damit auch die Nachwelt noch die Möglichkeit hat diese wichtigen und wertvollen Vorträge zu sehen." Die regelmäßig organisierten Zeitzeugenvorträge mit zum Teil über 100 Zuhörern glorifizieren einerseits das deutsche Soldatentum, relativieren anderseits die Verbrechen der Wehrmacht sowie den Nationalsozialismus und dienen letztlich der ideologischen Untermauerung und der Förderung des Zusammenhalts der neonazistischen Szene. Südliches Niedersachsen Neonaziszene Südniedersachsen / Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen (FKTN) Auch für die Aktivitäten der Neonaziszene Südniedersachsen war die Sammlung und Verteilung von Sachspenden im Rahmen der von Rechtsextremisten bundesweit initiierten Kampagne "Ein Volk hilft sich selbst" von Bedeutung. Durch das karitative Engagement und die Verwendung unverfänglicher Bezeichnungen wie Bürgerinitiative Adelebsen oder Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen wurde 67 Rechtsextremismus einerseits um gesellschaftliche Akzeptanz geworben, andererseits ging es darum, unterschwellig fremdenfeindliche Ressentiments zu schüren, indem sich die Kampagne betont an hilfsbedürftige Deutsche richtete, um dadurch eine Benachteiligung von Deutschen in Folge des Zuzugs von Flüchtlingen zu suggeriert. Die Neonaziszene Südniedersachsen ist eng mit dem Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen verflochten. Die Aktivitäten der Gruppierung zeigen sich in zahlreichen Propagandaaktionen, Kundgebungen und Demonstrationen18 wie auch in ihrer Unterstützung für die NPD im Kommunalwahlkampf. Insbesondere aber die wiederholte Einbindung von FKTN-Mitgliedern in die gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Rechtsund Linksextremisten haben das Geschehen in den Landkreisen Göttingen und Northeim weitestgehend geprägt. Ungeachtet der über den FKTN entstandenen Kooperation mit der Gruppierung Thügida/ Wir lieben Sachsen e. V. bestehen auch die gewachsenen Verbindungen im Dreiländereck Niedersachsen, Thüringen und Hessen fort. Zentrale Anlaufstelle für Rechtsextremisten aus dieser Region ist weiterhin das Anwesen des Neonazis und NPD-Funktionärs Thorsten Heise19 im thüringischen Eichsfeld. Ein noch aus Zeiten der von Heise gegründeten Kameradschaft Northeim stammendes Transparent wird nach wie vor von Neonazis aus Südniedersachsen und den angrenzenden Bundesländern bei Demonstrationen wie "Merkel muss weg" in Berlin oder dem "Tag der deutschen Zukunft" (TddZ) in Dortmund mitgeführt. Zum Ende des Jahres wurde der FKTN in Freundeskreis Thügida umbenannt. 18 Die Kundgebungen des FKTN unter anderem in Adelebsen, Dransfeld, Duderstadt und Göttingen verzeichneten zuletzt lediglich einstellige bis niedrige zweistellige Teilnehmerzahlen. An einer Demonstration des FKTN am 21.05.2016 beteiligten sich rund 60 Rechtsextremisten aus Niedersachsen und angrenzenden Bundesländern, an einer Kundgebung der NPD am 13.08.2016 in Göttingen rund 50 und an der Abschlussdemonstration zum Kommunalwahlkampf der NPD am 10.09.2016 etwa 100 Personen. 19 Heise ist seit dem 12.03.2017 stellvertretender Vorsitzender der Bundes-NPD. 68 Rechtsextremismus Aktionsgruppe Nienburg / Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen (FKTN) - Sektion Nienburg Die Aktionsgruppe Nienburg macht seit einigen Jahren unter wechselnden Bezeichnungen wie Nationale Sozialisten Nienburg oder Nationaler Widerstand Nienburg auf sich aufmerksam. Im Mittelpunkt steht dabei die Teilnahme von Einzelpersonen oder Kleingruppen an Demonstrationen im Bundesgebiet. Eine weitere Bezeichnung kam im August 2016 hinzu: Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen - Sektion Nienburg. Aus dieser Verbindung resultierte eine am 19.11.2016 in Nienburg durchgeführte Demonstration des FKTN unter dem Motto "Deutschland muss leben - Familie - Heimat - Zukunft". Hieran beteiligten sich insgesamt etwa 50 Angehörige des FKTN sowie der Neonaziszenen Hannover und Hildesheim, der Aktionsgruppe Weser-Ems, der Jungen Nationaldemokraten (JN) Braunschweig und der Partei Die Rechte Verden. Auf der Rückreise führten Demonstrationsteilnehmer eine nicht genehmigte Spontankundgebung vor dem linksalternativen Kulturzentrum Wohnwelt in Wunstorf (Region Hannover) durch und skandierten dabei rechtsextremistische Parolen. Eine ähnliche Zielrichtung im Kampf um den öffentlichen Raum hatte bereits die versuchte Störung einer Antifa-Veranstaltung am 28.07.2016 in Nienburg. Gut ein Dutzend Rechtsextremisten aus Hannover, Nienburg und Verden hatten sich zum Ziel gesetzt, in Kleingruppen zum Veranstaltungsort, dem Nienburger Kulturwerk, zu gelangen, um einen dort von der Antifaschistischen Aktion Nienburg durchgeführten Infoabend zum Thema "Nienburger Nazistrukturen - Entwicklungen der rechten Szene in Nienburg" zu stören. Das Unterfangen wurde von der Polizei verhindert werden. Neonaziszenen Schaumburg und Weserbergland Neonazis aus den Regionen Schaumburg und Hameln (Weserbergland) unterhalten enge Kontakte zu neonazistischen Strukturen in der benachbarten Region Ostwestfalen (Nordrhein-Westfalen). Im Vordergrund stand dabei der Besuch szeneinterner Veranstaltungen. Einzelne Personen beteiligten sich auch an politischen Aktivitäten des nordrhein-westfälischen Stützpunktes Hermannsland der Partei Der III. Weg. 69 Rechtsextremismus Im September 2016 führten Aktivisten der Partei diverse Propagandaaktionen in Bad Nenndorf (Landkreis Schaumburg) durch. So wurde am 10./11.09.2016 aus Anlass des bundesweiten Aktionswochenendes "Deutschland ist größer als die BRD" der Schriftstellerin Agnes Miegel gedacht. An ihrem Gedenkstein sowie am WincklerBad20 in Bad Nenndorf wurden Blumen niedergelegt. Weiter berichteten Angehörige des III. Weges über eine Flugblattverteilung durch "nationalrevolutionäre Aktivisten", die damit "auf die zunehmende Gefahrenlage durch ungezügelte Überfremdung und Ausländerterror aufmerksam" machen wollten. Darüber hinaus beteiligten sich Szeneangehörige an Demonstrationen, Kulturausflügen oder am sogenannten Heldengedenken zum Volkstrauertag. Demonstrationen und Kampagnen der rechtsextremistischen Szene Demonstrationen sind für die neonazistische Szene das wichtigste Mittel, um ihr ideologisches Anliegen in die Öffentlichkeit zu tragen und sich zugleich als Bewegung zu präsentieren. Demonstrationen können als Indikator für die thematische Schwerpunktsetzung und die Mobilisierungsfähigkeit der rechtsextremistischen Szene angesehen werden. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Bereitschaft zur Demonstrationsteilnahme in den letzten Jahren nachgelassen hat. Dies zeigte sich insbesondere an der Absage des Gedenkmarsches in Bad Nenndorf. Dieser sogenannte Trauermarsch war vormals eine der bedeutenden rechtsextremistischen Demonstrationen im Bundesgebiet. Hintergrund sind historisch belegte Übergriffe im ehemaligen alliierten Internierungslager (Winckler-Bad). Durch deren Gleichsetzung mit Verbrechen des Nationalsozialismus versucht die neonazistische Szene, den Nationalsozialismus zu relativieren. Traditionell teilnehmerstarke Demonstrationen wie die sogenannten Trauermärsche aus Anlass der Bombardierungen von Magdeburg und Dresden verloren durch stark rückläufige Teilnehmerzahlen ebenfalls erheblich an Relevanz. Zu den größeren Demonstrationen mit nennenswerter Beteiligung niedersächsischer Neonazis zählten hingegen im Jahr 2016 die von der Partei Der III. Weg veranstaltete Kundgebung zum 1. Mai unter dem Motto "Kapitalismus zerschlagen - Für einen Deutschen Sozialismus" in Plauen (Sachsen) sowie 20 Siehe Ausführungen zum "Gedenkmarsch" im folgenden Kapitel "Demonstrationen und Kampagnen der rechtsextremistischen Szene". 70 Rechtsextremismus die von der Partei Die Rechte im Juni in Dortmund durchgeführte Abschlussdemonstration der neonazistischen Kampagne "Tag der deutschen Zukunft" mit jeweils etwa 900 Teilnehmern. Zu Demonstrationen von Gemeinsam Stark Deutschland (GSD) reisten im April in Magdeburg rund 700 und im Oktober in Dortmund rund 500 Hooligans und Rechtsextremisten an. In Niedersachsen beteiligten sich Neonazis an den vom FKTN angemeldeten Demonstrationen "Deutschland eine Zukunft - Linker Gewalt entgegentreten" mit ungefähr 60 Teilnehmern im Mai in Göttingen und etwa 50 Teilnehmern im November in Nienburg sowie an Versammlungen aus Anlass des Kommunalwahlkampfes der NPD mit rund 50 bzw. 100 Teilnehmern im August und im September in Göttingen. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die bereits seit einigen Jahren anhaltende personelle und aktionistische Stagnation der neonazistischen Szene hielt im Jahr 2016 an. Ausschlaggebend sind Attraktivitätsverlust und mangelnde Anschlussfähigkeit einer unzeitgemäßen und vergangenheitsbezogenen Thematisierung des historischen Nationalsozialismus. Gruppierungen stellten ihre Aktivitäten ein, verzichteten auf politisch geprägte Aktionen, reduzierten diese auf ein öffentlich nicht wahrnehmbares Maß oder sind lediglich noch virtuell präsent. Die Entstehung neuer Gruppierungen war hingegen nur in wenigen Einzelfällen zu beobachten. Durch das Fehlen einer Koordinierung oder Steuerung der politischen Aktivitäten vollzieht sich die Entwicklung der neonazistischen Szene in Niedersachsen uneinheitlich. Dies spiegelt sich einerseits in der reinen Größe der Gruppierungen und zumeist losen Netzwerke wider, andererseits in der von den verbliebenen lokalen oder regionalen Strukturen unterschiedlich praktizierten Zusammenarbeit untereinander. Kooperationen über teilweise große räumliche Entfernungen sind ebenso feststellbar wie verschiedene Konstellationen mit Personen und Strukturen anderer Spektren. So sind in einigen Fällen auch Verbindungen zu den Parteien Die Rechte, Der III. Weg sowie zur NPD oder zu deren Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN) zu beobachten, die jedoch häufig auf persönlichen Kennverhältnissen beruhen. Daneben bestehen Kontakte zu 71 Rechtsextremismus überwiegend subkulturell geprägten Bruderschaften wie Nordic 12 (Bremer Umland) und Blood Brother Nation (Oldenburg und Vechta) oder zur rechtsextremistisch beeinflussten Hooliganszene. Nur durch diese Kooperationen scheint es der neonazistischen Szene derzeit möglich, das grundsätzlich schwindende Mobilisierungspotenzial oberflächlich zu kompensieren. Ungeachtet dessen dürfte von der Neonaziszene weiterhin die Vorstellung von einer rassistisch verstandenen homogenen Volksgemeinschaft als idealtypischer, zeitlos moderner Gegenentwurf zur liberalen und multikulturellen Gesellschaft gesehen und propagiert werden. Anhänger der neonazistischen Szene werden deshalb auch zukünftig versuchen, die daraus resultierenden fremdenfeindlichen und rassistischen Überzeugungen verschärft in den gesellschaftlichen Diskurs zur Flüchtlingsund Einwanderungsthematik einfließen zu lassen. Es besteht hierdurch die abstrakte Gefahr einer weiteren Radikalisierung, die in Gewalttaten gegen Asylsuchende und Flüchtlingsunterkünfte, aber auch gegen Helferinnen und Helfer sowie gegen Politikerinnen und Politiker münden kann. 2.6 Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) Gründung / Bestehen Oktober 2012; als eingetragener Verein mit Sitz in Paderborn seit (Nordrhein-Westfalen) seit August 2014: Identitäre Bewegung Deutschland e. V. Struktur / RepräsenBundesweit diverse Regionalund Ortsgruppen; Schwerpunkte in tanz Niedersachsen sind die Region Hannover und der Raum Lüneburg Mitglieder / Bund: 300 Land: 50 Anhänger / Unterstützer 72 Rechtsextremismus Veröffentlichungen Eigene Internetseite (Allgemeines) sowie gemeinsam mit österreichischen Aktivisten betriebene Internetseite (ideologische Positionen; Buch-, Filmund Musikrezensionen). Die einzelnen Regionalund Ortsgruppen sind mit eigenen Profilseiten auch in den gängigen Sozialen Netzwerken zu finden. Kurzportrait / Ziele Die Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) ist eine aktivistische Gemeinschaft im europäischen Rechtsextremismus, deren Vertreter auch in Niedersachsen lokale Untergruppen gebildet haben. Die IBD ist in einer netzwerkähnlichen Struktur organisiert und basiert auf Personenzusammenschlüssen vor allem jüngerer Menschen zwischen 16 und 30 Jahren. Ideologisch wird die IBD dem Umfeld der Neuen Rechten21 zugeordnet und gehört zu einem intellektuell geprägten Spektrum im organisierten Rechtsextremismus, das sich auf die antidemokratischen Theoretiker der "Konservativen Revolution" beruft. Belege hierfür sind ihre programmatischen Positionierungen und ihr ideologisches Konzept der "ethnokulturellen Identität", aber auch diverse europaweite Kontakte zu Personen und Organisationen der Neuen Rechten. Im Gegensatz zu den Denkzirkeln der Neuen Rechten führt die IBD jedoch auch konkrete Aktionen durch und verbreitet diese anschließend medial aufbereitet im Internet. Finanzierung Die IBD finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Die eigene Vermarktung erfolgt über eine Internetseite. Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Die IBD versteht sich als Ableger der Identitären Bewegung Österreich und der französischen Jugendorganisation Generation identitaire (GI). Insbesondere die GI diente der IBD in ihrer Gründungsphase als Vorbild für eigene Aktivitäten. So findet sich auf der Internetseite der IBD ein Video der GI von Anfang Oktober 2012, das unter der Überschrift "Identitäre Generation - Die Kriegserklärung" 21 Die mit dem Begriff Neue Rechte bezeichnete ideologische Strömung beruft sich auf die "Konservative Revolution", eine intellektuelle Strömung antidemokratischen Denkens in der Weimarer Republik. Der Begriff wird aber nicht einheitlich verwendet. Manche Autoren erfassen mit diesem Begriff den um Theoriebildung bemühten Teil des Rechtsextremismus in seiner Gesamtheit. 73 Rechtsextremismus verlinkt ist 22. Bei der GI handelt es sich um die Jugendorganisation des Bloc identitaire, der die Nachfolgeorganisation der aufgrund rassistischer und gewalttätiger Aktivitäten im Jahr 2002 verbotenen Gruppierung Unite radicale darstellt und von den französischen Behörden als rechtsextremistisch eingestuft wird. Erkennungszeichen der IBD ist das Lambda, der elfte Buchstabe des griechischen Alphabets, in einem Kreis. Das Symbol war im antiken Griechenland das Erkennungsmerkmal der Spartaner, die u. a. im 5. Jahrhundert v. Chr. gegen die Invasion der Perser kämpften. In Anlehnung an den US-amerikanischen Kinofilm "300" wird der Bezug zu den Soldaten des spartanischen Heeres hergestellt, die auf ihren Schilden das Lambda trugen. Die Mitglieder der Identitären Bewegung sehen sich in der Tradition der Spartaner und tragen dies mit der Verwendung des Lambda öffentlich zur Schau. Die IBD betrachtet sich als Bestandteil einer europaweiten Bewegung. Ihr Ziel ist es, die europäische Jugend im Kampf für die ihrer Meinung nach bedrohte Freiheit und kulturelle Identität zu vereinen. Ihre vornehmliche Aufgabe sieht die IBD folglich in der Verteidigung und Bewahrung von "Heimat, Freiheit, Tradition". An erster Stelle stehe hierbei der Erhalt der "ethnokulturellen Identität", die durch einen befürchteten "demographischen Kollaps" sowie durch angebliche "Massenzuwanderung" und "Islamisierung" bedroht sei. Das Konzept der "ethnokulturellen Identität" bezeichnet dabei einen völkischen Nationalismus bzw. Regionalismus im europäischen Kontext. In Anlehnung an den Franzosen Alain de Benoist, der einer der maßgeblichen Vordenker der Neuen Rechten in Europa ist, wird darunter eine ethnische, religiöse und kulturelle Prägung von Gemeinschaften und ganzen Völkern verstanden, durch die allein sich die Identität des Einzelnen definiere. Die IBD richtet sich deshalb vehement gegen Multikulturalismus und propagiert einen europäischen Ethnopluralismus, der erstens die vermeintlich zu verteidigenden kulturellen und zugleich angeblich naturgegebenen Unterschiede zwischen ethnischen Gruppen im 22 Internetseite der Identitären Bewegung, Stand: Dezember 2015. 74 Rechtsextremismus Sinne eines kulturellen Rassismus begründet und der zweitens dementsprechend die strikte räumliche und kulturelle Trennung unterschiedlicher Ethnien fordert. Die Positionen der IBD sind vor allem von einer zum antimuslimischen Rassismus tendierenden Islamfeindlichkeit geprägt. Die IBD behauptet eine Unvereinbarkeit und Feindschaft der Muslime mit der einheimischen Bevölkerung und schreibt ihnen unabänderliche Wesensmerkmale (frauenfeindlich, unehrlich, machtbesessen usw.) pauschal zu. Ethnische Zugehörigkeiten werden auf diese Weise kulturalisiert und religiös überhöht, auch um an bestehende fremdenund islamfeindliche Ressentiments in der Bevölkerung anknüpfen zu können. Seit die IBD im September 2014 ihre Kampagnenfelder auf das Thema Asylsuchende ausgeweitet hat, ist eine weitere Radikalisierung festzustellen. Nach Meinung der Identitären sind die Asylsuchenden in ihrer großen Mehrzahl "aggressive Kolonisatoren, die die indigene Bevölkerung immer weiter verdrängen und nicht integrierbar sind". Im Zuge der Asylpolitik der Bundesregierung hat sich die IBD ab dem Jahr 2015 auf dieses Themenfeld fokussiert. Im Jahr 2016 wurde die Kampagne mit der Forderung nach "Remigration" weitergeführt und wiederholt mit dem Hinweis auf eine angeblich gestiegene Bedrohungslage durch "Kriminelle und Terroristen" im Zuge der vermeintlichen "Islamisierung" Deutschlands und Europas verbunden: "Ihr habt gesagt, unter den Einreisenden sind keine Terroristen und Kriminellen. Nun müssen wir die Schande von Köln und das Blut von Ansbach, Würzburg und Berlin beklagen. ... Dafür gibt es nur eine Lösung, Grenzen dicht und #Remigration. Wir haben die Mittel dazu." (Facebook-Seite der IBD, 13.01.2017) Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Fremdenfeindliche Transparentaktion an einer Autobahnbrücke bei Seevetal Am 22.03.2016, dem Tag des islamistischen Terroranschlags in Brüssel, wird von Aktivisten der Identitären Bewegung im Raum Lüneburg ein großformatiges Transparent mit der Aufschrift "Heute 75 Rechtsextremismus Brüssel, morgen Hamburg" an eine Brücke über die Bundesautobahn 1 bei Seevetal (Landkreis Harburg) angebracht. Bilder dieser Aktion sowie eine Kritik an der "verfehlten Einwanderungspolitik" finden sich medial aufbereitet auf der Facebook-Seite der Lüneburger Gruppe. 23 Islamfeindliche Aktion auf der Uferpromenade in Warnemünde (Mecklenburg-Vorpommern) Am 09.04.2016 sorgt in Mecklenburg-Vorpommern eine Aktion für Aufsehen, die von den Identitären als "Burka-Invasion" bezeichnet wird. Auf der Uferpromenade im Ostseebad Warnemünde demonstrieren etwa 15 Aktivisten voll verschleiert und mit dem Ruf "Allahu Akbar" ("Gott ist groß"), unter ihnen auch mehrere Personen aus Niedersachsen. Die mitgeführten Schilder mit der Aufschrift "Unterwerft Euch" sollen den eigenen Angaben nach auf die "drohende Islamisierung" hinweisen. Fremdenfeindliche Transparentaktion vor einer Flüchtlingsunterkunft in Winsen/Luhe Am 12.04.2016 befestigen ortsansässige Aktivisten an der niedergebrannten Flüchtlingsunterkunft in Winsen/Luhe (Landkreis Harburg) ein hochwertig bedrucktes Transparent mit der Aufschrift "Flame-Fugees - Not Welcome - Burn Down Your Own Houses". Hintergrund ist die durch einen Bewohner verursachte Brandstiftung an dem Gebäude. Die Gestaltung des Transparentes persifliert dabei das bekannte "Refugees Welcome"-Emblem, da man Kritik am 23 Facebook-Seite der IB Niedersachsen (vom 02.01.2017). 76 Rechtsextremismus "Verhalten der Migranten, aber auch ein Zeichen gegen die Doppelmoral der Einwanderungsbefürworter" setzen wolle. Wie bereits bei der "Burka-Invasion" wird auch diese Aktion in professioneller Form in Text und Bild auf der Facebook-Seite der IB Niedersachsen dokumentiert. Fremdenfeindliche Aktion im Hamburger Hauptbahnhof Am 19.07.2016 veröffentlicht die IBD (wiederum unter Beteiligung der IB Niedersachsen) auf ihrer Facebook-Seite den Beitrag "Video zur Aktion am Hamburger Hauptbahnhof". Bei der Aktion demonstrierte eine Gruppe von 10 bis 20 Aktivisten in Flashmob-Manier vor einem am Bahnsteig wartenden ICE. Im Mittelpunkt der Aktion stand abermals die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus, welcher von den Identitären bewusst undifferenziert als "islamischer Terror" bezeichnet wird: "Das Blutbad von Würzburg klebt auch an den Händen der Multikultis, die mit ihrer Politik der offenen Grenzen die europäische Bevölkerung schutzlos dem islamischen Terror ausliefern. Daher kann die Antwort auf diese Tat nur heißen: Schluss mit der Heuchelei und den offenen Grenzen, für die Festung Europa!" Neue Aktionsform: Aufbringen von "Tatortspuren" auf Straßen und Plätzen in mehreren deutschen Städten Ende Juli initiierte die IB eine bundesweite Aktion, bei der - ähnlich einer Tatortmarkierung der Polizei - Kreideumrisse von Personen auf die Straße gemalt und mit Kunstblut oder roter Farbe versehen werden. Diese Zeichnungen werden durch den Schriftzug "#Remigration" ergänzt. Auch auf der Facebook-Seite der IB Niedersachsen findet sich ein Hinweis auf die Beteiligung an dieser Aktionsform. So hätten "identitäre Aktivisten" in der Nacht des 28.07.2016 ein "unmissverständliches Zeichen" setzen wollen, indem sie mit Kreide die Umrisse eines Körpers versehen mit roter Farbe, symbolisch für Blut, auf die Straßen gezeichnet hätten. Diese Zeichnungen sollen laut IB die Terroropfer der letzten Zeit darstellen. 77 Rechtsextremismus Islamfeindliche Aktion in der Hamburger Hafencity Am 13.08.2016 präsentieren sich drei Aktivistinnen der Identitären Bewegung aus Hamburg und Niedersachsen stilisiert als Frauen aus dem Jahr 2006 (unauffällig), dem Jahr 2016 mit geschminkten Blutergüssen im Gesicht und aus dem Jahr 2026 mit einer vermeintlichen "Burka" bekleidet, um das Kampagnenthema "Der Große Austausch" mit Übergriffen auf Frauen durch männliche Asylbewerber zu verknüpfen und um auf diese Weise Muslime und Flüchtlinge pauschal mit Gewalt und Kriminalität gleichzusetzen. Zusätzlich wurde bei der Aktion in der Hamburger Hafencity ein Transparent mit der Aufschrift "Wann ist es euch bunt genug? - [Islamisierung] Loading... Please Wait - Identitäre Bewegung" gezeigt. 24 Fremdenfeindliche Aktion am Brandenburger Tor in Berlin In einer bundesweit beachteten Aktion klettern am 27.08.2016 etwa 15 Aktivisten, darunter auch Personen aus Niedersachsen, auf das Brandenburger Tor in Berlin und besetzen kurzzeitig das symbolträchtige Bauwerk im Zentrum der Bundeshauptstadt. Einige Aktivisten gelangen bis auf die Quadriga, entzünden dort Rauchfackeln und schwenken Flaggen mit dem Erkennungszeichen der Identitären. Auf einem entrollten Transparent, das nahezu auf ganzer Länge die Front des Brandenburger Tores abdeckt, steht 24 Facebook-Seite der IBD (vom 09.01.2017). 78 Rechtsextremismus die Aufschrift "Sichere Grenzen - Sichere Zukunft". Unterhalb der Quadriga ist ein kleineres Transparent mit der Aufschrift "Identitäre Bewegung" angebracht, direkt neben der Quadriga halten Aktivisten ein Transparent mit der Aufschrift "Festung Europa - Grenzen schützen! Leben retten!" Nach Aufforderung der Polizei räumen die Aktivisten das Bauwerk wieder. Zuvor waren sie mit Hilfe einer Leiter über das Dach eines Seitenbaus, in dem sich der "Raum der Stille" befindet, auf das Brandenburger Tor gelangt. Ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes wurde dabei ausgesperrt. Neue Aktionsform: Verteilung von Pfefferspray in Lüneburg25 Am 09.10.2016 verteilen Aktivisten der IB Niedersachsen in der Innenstadt von Lüneburg Pfefferspray an Frauen. Das Motto der Aktion lautet: "Werde nicht zum Opfer - Selbstschutzkampagne in Lüneburg". Hintergrund ist die mutmaßliche Vergewaltigung einer jungen Frau durch Asylbewerber. In einem Statement heißt es, man wolle mit der Aktion "über die Gefahren ... informieren, die sich aus der Masseneinwanderung von zumeist männlichen Migranten in unser Land ergeben." Die Aktion wurde auf der eigenen Facebook-Seite dokumentiert. 25 Ähnliche Aktionen wurden vom 08.01. bis 10.01.2016 auf den Bahnhöfen in Osnabrück, Leer, Papenburg und Bielefeld durchgeführt. 79 Rechtsextremismus Blockade der Bundesgeschäftsstelle der CDU in Berlin Am 21.12.2016 blockieren etwa 50 Aktivisten den Zugang zur Bundesgeschäftsstelle der CDU im Konrad-Adenauer-Haus in Berlin. Nach eigenem Bekunden sei die Einwanderungspolitik der Bundesregierung u. a. Schuld an dem Terroranschlag auf einen Weihnachtsmarkt am 19.12.2016 in Berlin. Die Aktivisten fordern "die sofortige Schließung der Grenzen, die Ausweisung illegaler Einwanderer, den Stopp der Islamisierung Europas sowie die Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel, um zu verhindern, dass sich solche Taten wiederholen." An der Blockade, die schließlich von der Polizei aufgelöst wurde, nahmen auch Mitglieder der Identitären Bewegung aus Niedersachsen teil. Fremdenfeindliche Transparentaktion am Kölner Hauptbahnhof Eine weitere medienwirksame Aktion fand am 28.12.2016 in Köln statt. Mitglieder der IB entrollten auf dem Dach des Kölner Hauptbahnhofes ein Banner mit der Aufschrift "Nie wieder Schande von Köln! #Remigration". Beifall erhielten sie von weiteren Aktivisten auf dem Bahnhofsvorplatz. Insgesamt beteiligten sich etwa 50 Personen an der Aktion, darunter auch Personen aus Niedersachsen. Auf ihrer Facebook-Seite spricht sich die IBD in dem Zusammenhang wiederholt gegen "Masseneinwanderung" aus und verweist bezüglich der Silvesterereignisse in Köln zum Jahreswechsel 2015/2016 auf "das Schicksal hunderter geschändeter Frauen und den Missbrauch 80 Rechtsextremismus an ihnen". Dieser mittlerweile angeblich alltäglichen Bedrohung in der Bundesrepublik würden die Identitären als die nach eigenem Bekunden letzten Verteidiger und Bewahrer von "Heimat, Freiheit, Tradition" entgegentreten, gegen ein "beispielloses Totalversagen der Politik, eine Vertuschung durch die Medien und das Scheitern der Justiz." Neue Struktur der IBD in Niedersachsen seit Mai 2016 Die IBD verfügt über zahlreiche Internetpräsenzen in verschiedenen sozialen Netzwerken, die jedoch häufigen Wechseln, Löschungen und Neueinrichtungen unterliegen. Der Aufbau der IBD ergibt sich primär aus den verschiedenen Facebook-Gruppen sowie aus der Darstellung auf der eigenen Internetseite (Stand: 16.12.2016). Dort ist anhand einer Karte der Bundesrepublik Deutschland zu sehen, dass die IBD zurzeit aus 15 Regionalgruppen bestehen soll. Jedoch ist nicht jede Regionalgruppe tatsächlich existent, weder bei Facebook noch in der realen Welt, wie das Beispiel der Identitären Bewegung Ostfalen zeigt. Stattdessen gibt es für Niedersachsen wie auch für Sachsen-Anhalt jeweils eine eigene Regionalgruppe. Wie auf der bei Facebook veröffentlichten Karte zu sehen ist, umfasst die IB Niedersachsen das gesamte Bundesland einschließlich der Stadtstaaten Bremen und Hamburg. Zusätzlich hat sich mittlerweile in Hamburg eine eigene Ortsgruppe gebildet. Die Facebook-Seite der IB Niedersachsen existiert seit Mai 2016 und ersetzt die bis dahin aktiven Seiten der Gruppierungen Identitärer Großraum Hannover und Identitäre Bewegung Großraum Lüneburg. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Mit dem Kampagnenthema "Der Große Austausch" beweist die Identitäre Bewegung ihre Aktionsfähigkeit und verbindet diese mit einer ideologisch-programmatischen Gesamtstrategie zur "ethnokulturellen Identität". Die IBD zielt auf eine Anschlussfähigkeit ihrer Kampagnen an breitere gesellschaftliche Kreise und ist deshalb bemüht, sich nach außen als eine gemäßigte islamkritische, lediglich um das Wohlergehen des deutschen Volkes und dessen Fortbestand besorgte Bewegung zu inszenieren. In ihren Publikationen zeigen 81 Rechtsextremismus sich jedoch unverkennbar islamund fremdenfeindliche Positionen bis hin zu völkisch-nationalistischen Haltungen. Ideologisch verfolgt die IBD damit weiterhin einen Ethnopluralismus, der Menschen aufgrund kultureller Zugehörigkeiten klassifiziert und bewertet. Der Einzelne wird nicht als Individuum, sondern als Teil eines Kollektivs wahrgenommen, dem bestimmte unabänderliche Merkmale und Eigenschaften zugeschrieben werden. Im Sinne eines volksgemeinschaftlichen Denkens wird hierbei die Identität eines Menschen aufgrund seiner ethnischen Herkunft definiert. Die Identität eines Volkes bzw. einer Nation ist demnach vor allem durch die jeweiligen kulturellen Eigenheiten und Errungenschaften geprägt. Den ideologischen Bezugsrahmen bieten rechtskonservative Theoretiker der Weimarer Republik wie Oswald Spengler, Carl Schmitt und Ernst Jünger, die zu den antiliberalen und antiegalitären Denkzirkeln der "Konservativen Revolution" gezählt werden. So steht im Mittelpunkt der identitären Ideologie ein kollektivistisches Begriffverständnis von "Freiheit, Heimat, Tradition", das primär auf Ausgrenzung, Abwertung und Ungleichheit setzt und sich kategorisch gegen die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richtet. 2.7 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Sitz / Verbreitung Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Sitz des Bundesverbandes: Berlin; Sitz des Landesverbandes: Oldenburg Junge Nationaldemokraten (JN) Sitz des Bundesverbandes: Alt Krenzlin (MecklenburgVorpommern); Sitz des Landesverbandes: nicht bekannt Gründung / 1964; 1969 der Jugendorganisation Bestehen seit 82 Rechtsextremismus Struktur / Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Repräsentanz Bundesvorsitzender: Frank Franz; Landesvorsitzender: Ulrich Eigenfeld; wenige handlungsfähige Unterbezirke in Niedersachsen Junge Nationaldemokraten (JN) Bundesvorsitzender: Sebastian Richter; Landesvorsitzender: nicht bekannt; außer in Braunschweig keine handlungsfähigen Stützpunkte in Niedersachsen Mitglieder / AnhänNationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ger / Unterstützer Bund: 5.000 Land: 350 Junge Nationaldemokraten (JN) Bund: 330 Land: 10 Veröffentlichungen Bund: Deutsche Stimme (DS) (monatlich); Web-Angebote auf Bundesund Landesebene sowie in Sozialen Netzwerken Kurzportrait / Ziele Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ist eine rechtsextremistische Partei, die die Demokratie in Deutschland beseitigen will und stattdessen offen und aggressiv fremdenfeindliche, rassistische und antisemitische Positionen propagiert. Ihre von völkisch-rassistischen Vorstellungen geleitete Programmatik weist eine ideologische und sprachliche Nähe zur Ideologie der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) auf. Finanzierung Staatliche Parteienfinanzierung, Mitgliedsbeiträge und Spenden Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Die NPD lehnt die freiheitliche Demokratie ab und will diese beseitigen. Dies betrifft auch einzelne wesentliche Prinzipien und Grundwerte unserer Verfassung. So negiert die Partei die im Grundgesetz vertretene Idee, dass jeder Mensch als Individuum und ohne Vorbedingungen eine Würde besitzt. Die NPD spricht Menschen nur eine Würde als Teil eines nationalen Kollektivs zu. In dem 2010 verabschiedeten Parteiprogramm "Arbeit - Familie - Vaterland" proklamiert sie die Volksgemeinschaft: "Die Würde des Menschen als soziales Wesen verwirklicht sich vor allem in der Volksgemeinschaft. Erst die Volksgemeinschaft garantiert die persönliche Freiheit." In konsequenter Umsetzung dieser völkisch-nationalen Grundordnung will die NPD alles "Fremde" aus der "Solidargemeinschaft aller Deutschen" entfernen. 83 Rechtsextremismus Foto: NPD Aus den Verlautbarungen ihrer Funktionsträger ist zu schließen, dass die NPD die bestehende politische und gesellschaftliche Ordnung durch eine ethnisch homogene Volksgemeinschaft ersetzen will. Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) entschied sich am 05.12.2012 für einen erneuten Antrag auf ein Verbot der NPD, der am 03.12.2013 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurde. In seiner höchstrichterlichen Entscheidung vom 17.01.2017 wies das Bundesverfassungsgericht jedoch den Verbotsantrag unter Hinweis auf die mittlerweile relative Bedeutungslosigkeit der NPD ab, auch wenn von den Richtern die Verfassungsfeindlichkeit der Partei ausdrücklich herausgestellt wurde. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Bei den fünf Landtagswahlen im Jahr 2016 musste die NPD deutliche Stimmenverluste hinnehmen. In Sachsen-Anhalt sowie in Mecklenburg-Vorpommern erwarb die Partei mit 1,9 Prozent bzw. 3,0 Prozent noch Anspruch auf die für die Partei so wichtige staatliche Parteienfinanzierung. In Baden-Württemberg (0,4 Prozent), Rheinland-Pfalz (0,5 Prozent) und Berlin (0,6 Prozent) verlor die NPD gegenüber den Wahlen 2011 über die Hälfte ihrer Stimmen. Der Parteivorsitzende Frank Franz führte das schwache Abschneiden auf "knappe personelle Ressourcen und "strukturelle Defizite in der Fläche" zurück, weshalb die kommunale Verankerung zukünftig wieder viel stärker in den Blick zu nehmen sei. Als weiteren Grund nannte er das schwebende NPD-Verbotsverfahren. Aus diesem Grund profitiere die NPD nicht von der "dramatischen politischen Gesamtlage in Deutschland", so Franz. Von dieser profitiere stattdessen die Alternative für Deutschland (AfD). 26 26 Frank Franz in: Deutsche Stimme, Nr. 5/2016, Seite 12. 84 Rechtsextremismus In den Wahlkämpfen hatte die NPD gehofft, durch den Verzicht auf eigene Direktkandidaturen und durch eine Erststimmenkampagne zu Gunsten der AfD mehr Zweitstimmen auf sich vereinen zu können. Auch hatte die Partei ihren Fokus auf die für sie bedeutsamen Themen soziale Gerechtigkeit, Wirtschaft, Arbeit und Flüchtlinge gesetzt. 27 Mit ihren aggressiven fremdenfeindlichen Parolen versuchte sie im Wahlkampf, Ängste gegenüber Migranten zu schüren und diese pauschal als Kriminelle zu verunglimpften. Dennoch gelang es der NPD nicht, sich bei den Wahlen erfolgreich von der AfD abzusetzen. NPD scheitert bei Wahl in Mecklenburg-Vorpommern Mit dem verpassten Wiedereinzug in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern am 04.09.2016 verlor die Partei nach der Wahl in Sachsen im Herbst 2014 nicht nur ihre letzte Landtagsfraktion, sondern büßte damit auch einen Großteil an finanziellen Ressourcen ein. Laut einer Analyse des Forschungsinstituts Infratest dimap verlor die NPD in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt rund 23.000 Wähler an andere Parteien, davon den weitaus größten Teil (20.000) an die AfD. Dass die NPD aber durchaus noch Wähler ansprechen kann, zeigten die Kommunalwahlen am 06.03.2016 in Hessen, bei der die Partei in einigen Kommunen die Zahl ihrer Mandate verdoppeln konnte. Udo Pastörs, Foto: NPD Aktivitäten der NPD Zur Durchsetzung ihrer Ziele verfolgt die NPD unverändert die 1996 entwickelte "Drei-Säulen-Strategie" ("Kampf um die Straße, Kampf um die Köpfe, Kampf um die Parlamente"). So führte die NPD auch im Jahr 2016 ihre jährlichen dezentralen Demonstrationen zum 1. Mai durch. In Schwerin fand unter dem Motto "Für Volk und Heimat - Tradition verpflichtet" die größte Veranstaltung mit rund 400 Personen statt. Als Redner traten der Parteivorsitzende Frank Franz sowie der Landesvorsitzende von Mecklenburg-Vorpommern, Stefan Köster, und der damalige Vorsitzende der Landtagsfraktion, Udo Pastörs, auf. 27 "Umfragen Wahlentscheidende Themen", in: http://www.tagesschau.de vom 04.09.2016. 85 Rechtsextremismus In Bochum beteiligten sich etwa 180 Personen an der Veranstaltung unter dem Motto "Wir arbeiten, Fremde kassieren - Asylmißbrauch stoppen". An einer gemeinsam von den NPDund JN-Landesverbänden in Sachsen durchgeführten Kundgebung unter dem Motto "Grenzen dicht - Migranten sind die Armee des Kapitals" nahmen rund 150 Personen teil. Der Berliner NPD-Landesverband führte drei Standkundgebungen unter dem Motto "Asylflut stoppen" durch. Darüber hinaus organisierte die NPD eine Vielzahl von Demonstrationen zur Flüchtlingsthematik und nahm auch an anderen Protestkundgebungen teil, beispielweise an den Demonstrationen unter dem Titel "Merkel muss weg"28 in Berlin. Der "Kampf um die Köpfe" umfasst neben der Schulung von Mitgliedern auch den Kampf um die Deutung politischer Begriffe (kulturelle Hegemonie). Hierbei versucht die NPD, an vorhandene Ressentiments in Teilen der Bevölkerung anzuschließen. Hatte die NPD bei Wahlerfolgen in vergangenen Jahren noch von den Protestbewegungen gegen die Sozialreformen profitiert, verschob sich in der Folgezeit der thematische Schwerpunkt in Richtung Asylmissbrauch und Überfremdung. Die NPD zwischen "seriöser Radikalität" und rassistischer Volksgemeinschaft Dem Bundesvorsitzenden Frank Franz ist es in seinen zwei Amtsjahren nicht gelungen, die Partei hinter sich zu vereinen. Franz hatte in Anlehnung an das Konzept der "seriösen Radikalität" des ehemaligen Bundesvorsitzenden Holger Apfel29 versucht, die Partei weiter zu modernisieren, indem das völkische Programm der Partei nicht offen vertreten werden sollte. In der Mai-Ausgabe der Parteizeitung Deutsche Stimme (DS) hatte er erklärt, dass der "Erhalt unseres Volkes auch und insbesondere auf ethnischer Grundlage für uns zweifellos wichtig und unabdingbar notwendig" sei, dieser ideologische Kerngedanke aber für den Normalbürger kaum eine Rolle spiele. Der parteiFrank Franz, Foto: NPD 28 Organisiert von der Inititative "Wir für Berlin - Wir für Deutschland". 29 Apfel war in der Zeit von 13.11.2011 bis zum 19.12.2013 Bundesvorsitzender der NPD. 86 Rechtsextremismus internen Aufforderung nach einem radikaleren Erscheinungsbild der NPD entgegnete Franz, dass er nach wie vor an seinem Standpunkt festhalte, keine "Randgruppenbelustigung" zu betreiben. Ungeachtet dessen wurde in der gleichen Ausgabe der Deutschen Stimme ein Bericht veröffentlicht, in dem der Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess glorifiziert wird. Im September führte der DS-Redakteur Thorsten Thomsen darüber hinaus ein Interview mit dem rechtsextremistischen Publizisten Johannes Scharf30 über den Erhalt der Rassen.31 In der gleichen Ausgabe rezensiert Thomsen das Buch "Was tun" des französischen Rechtsextremisten Pierre Krebs und zitiert dabei die rassentheoretischen Überlegungen des Autors: "Es geht hier grundlegend um die Achtung vor den Gesetzen des Lebens, und diese Gesetze sind kompromisslos zu befolgen, wenn man nicht in der Abwärtsspirale des Rassentodes verenden will." Auf ähnliche Weise betonte Udo Pastörs in seiner Rede am 01.05.2016 in Schwerin, dass es die "Grundlage aller politischen Handlungen in unserem Land" sein müsse, "das Ziel des Volkserhaltes für die Deutschen in Deutschland sicherzustellen": "Und wer, liebe Mitstreiter, mit Phrasen kommt, wir brauchen Zuwanderung, damit auch morgen noch der Standort Deutschland funktioniert, der ist ein Dummkopf oder ein Volksverräter, weil die Grundlage in Deutschland eben nicht der Wirtschaftsstandort ist, sondern die biologische Existenz und die Zukunftssicherung in Deutschland und für die Deutschen, für alle Zukunft, liebe Freunde." (Youtube, 04.05.2016) Wie wichtig der Glaube an die Volksgemeinschaft auch für die Jungen Nationaldemokraten (JN) ist, verdeutlicht der Internetbeitrag "Meine Religion ist das Volk"32, in dem es wörtlich heißt: "Ich glaube, weil ich Deutscher bin. Ich glaube an die Reinheit der deutschen Seele und weiß in meinem tiefsten Inneren, dass alles, was ich von diesem Glauben aus tue, der gerechten Sache angehört." 30 Scharf verfasst seit 2007 Artikel für diverse rechtsextremistische Zeitungen wie "hier & jetzt" und "Volk in Bewegung". 31 Deutsche Stimme, Nr. 9/2016, Seite 3f. 32 "Meine Religion ist das VOLK", Internetseite der JN vom 25.04.2016. 87 Rechtsextremismus Am 08.05.2016, dem Jahrestag der deutschen Kapitulation im Jahr 1945, veröffentlichten die JN auf ihrer Homepage ein Video mit dem Titel "Revisionismus in dreißig Minuten" des französischen Holocaustleugners Vincent Reynouard, in dem die staatliche Vernichtung von Juden durch das NS-Regime kategorisch geleugnet wird. Schwieriges Verhältnis der NPD zur AfD Im Umgang mit der AfD gibt es seitens der NPD keinen parteiübergreifenden Konsens. Anfänglich hatte sie versucht, sich von der AfD zu distanzieren, und betont, dass diese keine wirkliche Alternative sei. In den Landtagswahlkämpfen des Jahres 2016 wurde dann jedoch die Kampagne "Erststimme der AfD - Zweitstimme der NPD" initiiert. Der Bundesvorsitzende Franz erklärte dazu im YouTube-Kanal DS-TV, Folge 7-16, die Unterschiede zwischen den Parteien anhand drei markanter Beispiele. So wolle die AfD ein Einwanderungsgesetz, während für die NPD Deutschland kein Einwanderungsland sei. Auch würde sich die AfD für eine Westbindung aussprechen, die NPD aber richte sich gegen Auslandseinsätze der Bundeswehr ("Wir wollen raus aus dem US-geführten Nato-Militärbündnis"). Außerdem fordere die AfD eine Privatisierung der Arbeitslosenversicherung, die NPD hingegen wende sich strikt gegen jeden weiteren Sozialabbau. Urteil des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren Der von den Innenministern und -senatoren der Bundesländer am 03.12.2013 beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Antrag auf Verbot der NPD und ihrer Unterorganisationen wurde am 17.01.2017 vom Zweiten Senat des Gerichts zurückgewiesen (BVerfGE 2 BvB 1/13). Grundlage für den Verbotsantrag waren die durch die Verfassungsschutzbehörden gesammelten Materialien über die NPD, die fortlaufend ergänzt wurden. Im Hinblick auf das gescheiterte Verbotsverfahren im Jahr 2003 wurden dafür alle V-Personen in den Führungsebenen der Partei zurückgezogen. Mit dem einstimmig gefassten Urteil wird der NPD jedoch höchstrichterlich bescheinigt, verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen. Ihr Ziel sei es, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, so Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Allerdings reiche eine verfassungsfeindliche Gesinnung allein für ein Verbot der NPD nicht 88 Rechtsextremismus aus. Die Partei müsse auch das Potenzial haben, ihre Ziele erfolgreich umzusetzen, wie es in der Urteilsbegründung weiter heißt. "Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten 'Volksgemeinschaft' ausgerichteten Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin. Allerdings fehlt es (derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt, weshalb der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes den zulässigen Antrag des Bundesrates auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen (Art. 21 Abs. 2 GG) mit heute verkündetem Urteil einstimmig als unbegründet zurückgewiesen hat." (Bundesverfassungsgericht, "Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele", Pressemitteilung Nr. 4/2017 vom 17.01.2017) Foto: NPD Das Bundesverfassungsgericht setzt mit dem Urteil einen neuen Maßstab, der von der bisherigen Rechtsprechung zum Parteiverbot abweicht, vor allem zum KPD-Verbot im Jahr 1956. "Anders als im KPD-Urteil kommt nach Auffassung des Senats ein Parteiverbot nur in Betracht, wenn eine Partei über hinreichende Wirkungsmöglichkeiten verfügt, die ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen, und wenn sie von diesen Wirkungsmöglichkeiten auch Gebrauch macht", so Voßkuhle. Dies sei bei der NPD aber nicht der Fall. 89 Rechtsextremismus Das Gericht verweist auf das schlechte Abschneiden der NPD bei überregionalen Wahlen. Die Partei sei gegenwärtig lediglich mit einem Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten, und die Wahlergebnisse bei Europaund Bundestagswahlen stagnierten auf sehr niedrigem Niveau. Anhaltspunkte für eine künftige Veränderung ihrer Entwicklung lägen nicht vor, wie der Gerichtspräsident weiter ausführte. Zugleich betonte er aber, dass der Gesetzgeber stattdessen die Möglichkeit schaffen könnte, einer verfassungsfeindlichen Partei die Erstattung der Wahlkampfkosten zu versagen und damit die staatliche Finanzierung zu entziehen. Allerdings müsste hierfür das Grundgesetz geändert werden. Ein entsprechender Antrag wurde daraufhin im Bundesrat auf dem Weg gebracht. Ihm liegt ein Gesetzentwurf des Landes Niedersachsen vom 02.02.2017 zugrunde. In der Medienberichterstattung wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als ein historisches Urteil gewertet, weil es die Hürden für ein Parteiverbot höher lege als bisher. "Der neue Maßstab lautet: Eine verfassungsfeindliche Partei wie die NPD muss auch das Potenzial haben, ihre Ziele umzusetzen. Fehlt es an diesem Potenzial, ist ein Parteiverbot nicht gerechtfertigt. Dies wird in Zukunft in jedem Einzelfall sehr genau geprüft werden müssen." (Klaus Hempel, "Urteil zur NPD. Nicht verboten, aber vielleicht bald pleite", in Tagesschau.de vom 17.01.2017) Aktivitäten der NPD in Niedersachsen Der Landesverband unterhält nach wie vor elf Unterbezirke, von denen die meisten lediglich auf dem Papier existieren. Am Jahresende 2016 hatte die Partei nur noch 350 Mitglieder. Fotos: NPD Zu den Aktivitäten der NPD Niedersachsen gehört u. a. die Durchführung von Brauchtumsfeiern auf dem Anwesen des NPD-Mitgliedes Joachim Nahtz in Eschede (Landkreis Celle). Zum Erntedankfest am 24.09.2016 und den Sonnenwendfeiern am 25.06. und 90 Rechtsextremismus 17.12.2016, die von der Frauengruppierung Düütsche Deerns und örtlichen Freien Kräften unterstützt wurden, nahmen jeweils bis zu 80 Personen teil. Die Jungen Nationaldemokraten (JN) führten am 16.01.2016 eine Mitgliederschulung durch, in deren Rahmen ebenfalls die Bedeutung von Brauchtumsfeiern für die Volksgemeinschaft herausgestellt wurde. In einem auf ihren Internetseiten veröffentlichten Bericht über diese Schulung nehmen die JN eindeutig Stellung zum Stellenwert der völkischen Ideologie: "Den verheerenden Auswirkungen lebensfeindlicher Ideologien stellen wir unsere Lehre der Volksgemeinschaft gegenüber, welche einzig das Lebensrecht unseres Volkes vertritt. Zu den weiteren Aktivitäten zählen die Teilnahme an Brauchtumsfeiern und eine Kranzniederlegung am 13. November." (Internetseite der JN vom 19.01.2016). Ihren 51. ordentlichen Landesparteitag führte die NPD am 12.06.2016 in einem Kleingartenverein in Wolfsburg durch. Obwohl der Europaabgeordnete und ehemalige Bundesvorsitzende Udo Voigt eine Gastrede hielt, nahmen lediglich 30 Delegierte samt Gästen an der Veranstaltung teil. Im Mittelpunkt des Parteitages standen die Rechenschaftsberichte des Landesvorsitzenden Ulrich Eigenfeld und des Landesschatzmeisters Friedrich Preuß sowie die Vorbereitungen für die Kommunalwahlen am 11.09.2016. Udo Voigt, Foto: NPD Im Rahmen des Kommunalwahlkampfes führte die NPD ihre im Jahr 2015 begonnene Reihe von Kurzkundgebungen fort. Bei den Veranstaltungen in Goslar, Haselünne (Landkreis Emsland), Osterholz-Scharmbeck (Landkreis Osterholz) und Stade nahmen jeweils rund ein Dutzend Personen teil. Am 13.08.2016 beteiligten sich rund 50 NPD-Anhänger an den Demonstration in Göttingen und Adelebsen unter dem Motto "Bürgerwut in den Kreistag". Mit zwei Kundgebungen am 10.09.2016 in Göttingen und Stade beendete die Partei ihren Wahlkampf. Unter dem Motto "Gemeinsam für Deutschland" beteiligten sich in Stade zwischen 60 und 70 Rechtsextremisten aus dem norddeutschen Raum an der Veranstaltung. Redner waren u. a. die Neonazis Thomas Wulff aus Mecklenburg-Vorpommern und Mark Michael Proch, Mitglied des Stadtrates in Neumünster (Schleswig-Holstein). 91 Rechtsextremismus Jens Wilke, NPD-Kandidat bei den Landratsund Kreistagswahlen in Göttingen, meldete als Vertreter der rechtsextremistischen Gruppierung Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen eine Demonstration in der Universitätsstadt an. Unter dem Motto "Bürgerwut in den Kreistag" fanden sich am 10.09.2016 hierzu rund 100 Rechtsextremisten ein. Als Redner trat neben Wilke auch der thüringische Neonazi und NPD-Funktionär Thorsten Heise auf. Im Anschluss an die Demonstration in Göttingen trafen sich die Teilnehmer zu einer Spontankundgebung in Northeim. Anlass für eine weitere Spontankundgebung am Bahnhof von Friedland, an der sich noch 45 Personen beteiligten, war der Brand eines KraftfahrFoto: NPD zeuges, das einem örtlichen NPD-Mitglied gehörte. Bei den Kommunalwahlen am 11.09.2016 trat die NPD mit 55 Kandidaten an, die sich um 83 Mandate bewarben. Bei den Kreistagswahlen gelang es aber lediglich dem langjährigen NPD-Kommunalpolitiker Adolf Preuß im Landkreis Helmstedt, sein Mandat zu verteidigen. Im Vergleich zu den Kommunalwahlen 2011 verlor die Partei auf Kreisebene rund die Hälfte ihrer Wähler und erzielte mit 12.935 Stimmen nur 0,1 Prozent. Auf Gemeindeebene gingen noch 15 Sitze an die NPD, vier Mandate weniger als bei der Wahl zuvor. Schwerpunkt der Wahlkampfaktivitäten war der NPD-Unterbezirk Göttingen mit 14 Mandatsbewerbern. Die meisten dieser Kandidaten waren dem Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen zuzuordnen, die ein eigenes regionales Wahlprogramm aufgelegt und zahlreiche Lautsprecherfahrten zum Zweck der Wahlpropaganda durchgeführt hatten. Für die Bundestagswahl 2017 wählten die Delegierten bei einer Vertreterversammlung am 08.01.2017 in Königslutter (Landkreis Helmstedt) die Vorsitzende des Unterbezirks Hannover, Christina Krieger, auf Platz 1 der Landesliste. Auf den weiteren Plätzen folgten Matthias Behrens (Unterbezirk Heide-Wendland), Torsten Schoenrock (Unterbezirk Ostfriesland-Friesland), Manfred Dammann (Unterbezirk Stade) und der Landesvorsitzende Ulrich Eigenfeld (Unterbezirk Oldenburg). 92 Rechtsextremismus Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die NPD scheint sich unter der Führung von Frank Franz stabilisiert zu haben. Allerdings lässt sich daraus kein positiver Trend erkennen, wie die Wahlergebnisse bei den Kommunalund Landtagswahlen zeigen. Auch aus dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren wird die Partei aller Voraussicht nach keinen Nutzen ziehen können, gilt sie doch nun höchstrichterlich bestätigt als verfassungsfeindliche, aber auch relativ unbedeutende Partei. So ist zu erwarten, dass die Propaganda der NPD künftig weitaus radikaler ausfallen wird, um in der Öffentlichkeit und insbesondere bei potenziellen Wählern wieder wahrgenommen zu werden. Der parteiinterne Streit um die öffentliche Darstellung der NPD dürfte damit weiter befeuert werden. Für den niedersächsischen Landesverband gilt wie bisher die Einschätzung, dass aufgrund der vielfach inaktiven Unterbezirke und der geringen Kampagnenfähigkeit auch in Zukunft der Bedeutungsverlust der NPD voranschreiten wird. 2.8 Die Rechte Sitz / Verbreitung Sitz des Bundesverbandes: Parchim (Mecklenburg-Vorpommern); Sitz des Landesverbandes: Amt Neuhaus (Landkreis Lüneburg) Gründung / 2012 (Bundesverband); 2013 (Landesverband) Bestehen seit Struktur / Bundesvorsitzender: Christian Worch; Landesvorsitzender: Holger Repräsentanz Niemann; zehn Landesverbände im Bundesgebiet; fünf Kreisverbände in Niedersachsen (Braunschweiger Land, Emsland, HannoverHildesheim, Heidekreis, Verden) Mitglieder / Bund: 700 Land: 40 Anhänger / Unterstützer Veröffentlichungen Flugblätter (Verteilaktionen im Raum Verden und in der Region Hildesheim); Web-Angebote: Die vorrangige Außendarstellung erfolgt für den Bundesverband über das Facebook-Profil und die parteieigene Internetseite; der Landesverband Niedersachsen informiert ebenfalls auf Facebook über Parteiaktivitäten und gibt Stellungnahmen zu bundesund landespolitischen Themen ab. 93 Rechtsextremismus Kurzportrait / Ziele Die Partei Die Rechte wurde im Mai 2012 in Hamburg von Mitgliedern der ehemaligen Deutschen Volksunion (DVU) und dem langjährigen Neonazi Christian Worch gegründet. Den Posten des Bundesvorsitzenden übernahm Worch selbst. Als stellvertretende Vorsitzende wurde die ehemalige Landesvorsitzende der DVU Schleswig-Holstein, Ingeborg Lobocki, gewählt. Im September 2012 folgte die Gründung des mitgliederstärksten Landesverbandes Nordrhein-Westfalen durch ehemalige Mitglieder der im August 2012 verbotenen neonazistischen Kameradschaften Aachen, Dortmund und Hamm. Die ehemaligen Kameradschaftsführer übernahmen im Landesvorstand und in den Kreisverbänden die Führungsfunktionen und setzen seitdem unter dem Schutz des Parteienprivilegs ihre bisherigen Aktivitäten fort. Zudem traten der Partei vereinzelt NPD-Mitglieder bei. Auch in Niedersachsen kommen der Großteil der Führungsebene und ein relevanter Teil der Mitglieder aus der neonazistischen Szene. Die Nutzung des Parteienprivilegs, vor allem die Anmeldung und Durchführung öffentlichkeitswirksamer Aktivitäten zur Verbreitung neonazistischer Propaganda, erfolgt in Niedersachsen uneinheitlich. Während die Mehrzahl der Kreisverbände kaum öffentlich in Erscheinung tritt, fällt lediglich noch der Kreisverband Verden mit gelegentlichen Demonstrationen, Kundgebungen und sonstigen Aktionen auf. Den Schwerpunkt dieser Aktivitäten bildet die fremdenfeindliche Agitation gegen die Asylund Flüchtlingspolitik. Hinzu kommt die Kritik an vermeintlich staatlicher Repression zum Nachteil der Partei und ihrer Anhänger. Finanzierung Mitgliedsbeiträge, Spenden, Einnahmen aus Veranstaltungen 94 Rechtsextremismus Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Der Einfluss führender Neonazis im Bundesvorstand sowie im Landesverband Nordrhein-Westfalen, von dem Die Rechte dominiert wird, veränderte den Charakter der Partei, die bei ihrer Gründung das nach eigenem Bekunden "sprachlich wie inhaltlich modernisierte und ergänzte" frühere Programm der ehemaligen DVU zur Grundlage genommen hatte.33 Die Rechte steht seitdem hinsichtlich ihrer Ideologie, ihrer Aktivitäten und der führenden Personen in der Kontinuität der verbotenen neonazistischen Kameradschaften. Ihre Agitation ist von Demokratieund Fremdenfeindlichkeit und der Verherrlichung des Nationalsozialismus bestimmt. Im Parteiprogramm fordert Die Rechte zur "Wahrung der Deutschen Identität" auf. Sie propagiert die Erforderlichkeit, dass "übermäßige fremde Einflüsse", wie z. B. "die Amerikanisierung" zurückzudrängen seien und wünscht einen europäischen Verbund, "in dem jedes Volk nach seiner eigenen, natürlich gewachsenen Ordnung leben kann". Die Partei folgert, dass "alle Anstrengungen für die Bewahrung des deutschen Charakters unseres Vaterlands" sinnlos würden, "wenn es Politikern im Bund mit der Meinungsindustrie gelänge, Deutschland in einem Vielvölkerstaat beziehungsweise einer 'Europäischen Union' aufzulösen." Im Wahlprogramm "25 Forderungen zur Dortmunder Kommunalwahl 2014", mit dem Die Rechte symbolisch an das 25 Punkte-Programm der NSDAP anknüpft, bekennt sie sich unter Punkt 19 eindeutig zur Volksgemeinschaft: "Eine Gesellschaft, welche die Schwächsten alleine lässt, ist zum Scheitern verurteilt - jeder Volksgenosse, der unverschuldet in Not gerät, muss sich auf Hilfe verlassen können. Die Rechte will eine starke Volksgemeinschaft, in der keiner allein gelassen wird." Im Kapitel "Kriminalität und Überfremdung" werden Migranten pauschal als kriminell bezeichnet, um sie auf diese Weise aus der Gesellschaft ausgrenzen zu können. In der Flüchtlingsdebatte wird ein "sofortiger Einwanderungsstopp" von "Asyltouristen" und "Sozialschmarotzern aus EU-Staaten" gefordert. 33 Bei der Gründung der Partei hatte der Bundesvorsitzende Worch Die Rechte als "weniger radikal als die NPD", aber "radikaler als die REPs und die PRO-Bewegung" beschrieben (Internetseite von Christian Worch). 95 Rechtsextremismus Exemplarisch für die Glorifizierung des Nationalsozialismus und die Relativierung der NS-Verbrechen ist eine Mahnwache unter dem Motto "Vergesst niemals Dresden 1945" samt der hierbei mitgeführten Transparente mit der Aufschrift "1. Mai - seit '33 arbeitsfrei" und der Bezeichnung der Waffen-SS als "erste europäische Befreiungsarmee". Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Die meisten öffentlichkeitswirksamen Aktionen der Partei Die Rechte gingen vom Landesverband Nordrhein-Westfalen und dessen Kreisverbänden aus. Insbesondere vor dem Hintergrund der Flüchtlingsthematik sind auch bei anderen Landesverbänden zunehmende Aktivitäten zu verzeichnen. In Nordrhein-Westfalen übernahm Die Rechte unter dem Schutz des Parteienprivilegs die zuvor von den verbotenen Kameradschaften veranstalteten Aktionen. An der Kundgebung unter dem Motto "Unser Signal gegen Überfremdung" beteiligten sich am 04.06.2016 in Dortmund rund 900 Personen. Die Veranstaltung fand im Rahmen der neonazistischen Kampagne "Tag der deutschen Zukunft" (TddZ) statt, zu der sich Teilnehmer aus verschiedenen rechtsextremistischen Parteien und Gruppierungen zusammenfanden. Die Veranstalter hatten jedoch im Vorfeld mit weit mehr als 1.000 Personen gerechnet. Begleitet wurde die Veranstaltung von zahlreichen Gegendemonstrationen mit mehreren hundert Teilnehmern. 96 Rechtsextremismus Am 16.12.2016 besetzten Aktivisten der Partei Die Rechte den Kirchturm der Dortmunder Reinoldikirche und brachten dort Banner mit fremdenfeindlichem Aufdruck an. Mittels Megafon und unter Verwendung bengalischer Feuer skandierten sie gegen "Islamisierung" und einen angeblichen Bevölkerungsaustausch in Deutschland. Neben dieser Aktion kamen weitere regelmäßige Demonstrationen, Kundgebungen und Mahnwachen hinzu, um der Öffentlichkeit gegenüber die Absicht zur Mitwirkung an der politischen Willensbildung zu suggerieren. Die Rechte fokussierte ihre Aktivitäten auch im Jahr 2016 auf eine fremdenfeindliche Anti-Asyl-Agitation, vor allem in Form von Infoständen, Flugblattverteilungen und Online-Berichterstattung. Niedersächsischer Landesvorsitzender erneut in den Bundesvorstand gewählt Im Rahmen des Bundesparteitages der Partei Die Rechte am 15.05.2016 in Dortmund wurde der niedersächsische Landesvorsitzende Holger Niemann aus Amt Neuhaus (Landkreis Lüneburg) erneut in den erweiterten Parteivorstand gewählt. Diesem gehört auch der Vorsitzende des Kreisverbandes Verden, Markus Walter, an. Walter ist laut eigenen Angaben auch verantwortlich für die Internetseite des nordrhein-westfälischen Kreisverbandes Rhein-Erft mit Sitz in Pulheim bei Köln. Die Rechte Verden als neuer Schwerpunkt der Partei In Niedersachsen gingen die Aktivitäten der Partei Die Rechte fast ausschließlich vom Kreisverband Verden aus. Andere Kreisverbände verzeichneten hingegen kaum oder keine öffentlichen Aktivitäten und beschränkten sich im Internet auf sporadische Veröffentlichungen in den entsprechenden Sozialen Netzwerken. Auch die Aktivitäten des bis dahin sehr aktionsorientierten Kreisverbandes Hannover-Hildesheim gingen nach internen Querelen und dem Austritt bzw. Ausschluss des Kreisvorsitzenden Johannes Welge aus der Partei im November 2015 deutlich zurück. Parallel zu dieser Entwicklung konnte eine stetig zunehmende Belebung des Kreisverbandes Verden beobachtet werden. Belege hierfür waren fortlaufende Veröffentlichungen auf der eigenen Internetseite und auf dem Facebook-Profil "Nationale Nachrichten aus dem Landkreis Verden" 97 Rechtsextremismus sowie mehr oder weniger öffentlichkeitswirksame Aktionen wie Flugblattverteilungen und das szenetypische "Heldengedenken" zum Volkstrauertag. Weitere Aktivitäten waren die gemeinsam mit der Aktionsgruppe Nienburg/ Weser und Szeneangehörigen aus Hannover versuchte Störung einer Informationsveranstaltung der Antifa am 28.07.2016 in Nienburg sowie eine Transparentaktion mit der Aufschrift "Ausländer raus" und "Selbstmord gegen Rechts" an der Bundesautobahn 27 im Raum Verden. Besonders auffällig waren die Vernetzungsbemühungen des Kreisverbandes Verden. So wurde intensiv für überregionale Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene geworben und an mehreren Vorträgen einschlägiger Geschichtsrevisionisten wie Udo Walendy und Ursula Haverbeck-Wetzel (beide Nordrhein-Westfalen) teilgenommen. Am Pfingstwochenende (13. bis 16.05.2016) soll nach Angaben auf der bundesweiten Internetseite der Partei Die Rechte ein gemeinsames Zeltlager mit etwa acht bis zehn Angehörigen der Kreisverbände Verden und Rhein-Erft (Nordrhein-Westfalen) stattgefunden haben. Ebenfalls eine nur geringe Teilnehmerzahl und keine Außenwirkung 98 Rechtsextremismus hatte ein am 20.08.2016 in Eißel an der Weser (Landkreis Verden) durchgeführtes Zeltlager "zur Förderung der Gemeinschaft und Unterhaltung fernab der bundesrepublikanischen Vergnügungsmeilen". Am 27.08.2016 organisierte Die Rechte in Walsrode (Landkreis Heidekreis) eine Solidaritätsveranstaltung für Haverbeck-Wetzel mit rund 50 Teilnehmern aus nahezu dem gesamten Bundesgebiet (siehe unten und Kapitel 2.10). Darüber hinaus haben Angehörige des Kreisverbandes Verden nach eigenen Angaben am 05.11.2016 an einer Demonstration von Die Rechte Sachsen-Anhalt "für die Herstellung der Souveränität Deutschlands" in Magdeburg teilgenommen. Am 28.01.2017 führte der Landesverband Die Rechte Niedersachsen eine Demonstration in Nienburg mit etwa 40 Teilnehmern durch, darunter auch mehrere Mitglieder des Bundesvorstandes. Enge Vernetzung mit Neonazis und subkulturell geprägten Rechtsextremisten Weiterhin besteht eine enge Vernetzung von Mitgliedern der Partei Die Rechte sowohl mit Angehörigen der Neonaziszene als auch mit subkulturell geprägten Rechtsextremisten. Deutlich wird dies etwa durch die gemeinsame Beteiligung an Musikveranstaltungen oder politischen Aktivitäten. Beispiel hierfür ist die oben genannte Solidaritätsveranstaltung für und mit Ursula Haverbeck-Wetzel am 27.08.2016 in Walsrode (Landkreis Heidekreis), an der etwa 50 bis 60 Angehörige verschiedener rechtsextremistischer Organisationen aus zahlreichen Bundesländern teilnahmen, u. a. aus Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfahlen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Neben den Parteifunktionären Michael Brück (Nordrhein-Westfalen) und Markus Walter (Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen) traten die Liedermacher "Wut aus Liebe" (Niedersachsen) und "Maik aus Magdeburg" (Sachsen-Anhalt) auf. Redner waren zudem die bundesweit bekannten Neonazis Dieter Riefling34 (Niedersachsen) und Thomas Wulff (Mecklenburg-Vorpom34 Riefling trat im Februar 2015 eine mehr als zweijährige Gesamtfreiheitsstrafe wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen an. Unter anderem soll er beim Rechtsrock-Festival "Rock für Deutschland" im Jahr 2012 in Gera (Thüringen) die Fernsehmoderatorin Mo Asumang aus Anlass ihres Dokumentarfilms "Die Arier" rassistisch beleidigt haben. Nach Verbüßung von Zweidritteln der Haftstrafe wurde Riefling im Juni 2016 vorzeitig auf Bewährung entlassen. 99 Rechtsextremismus mern) sowie die verurteilte Holocaustleugnerin Haverbeck-Wetzel (Nordrhein-Westfalen). Gegen Haverbeck-Wetzel wurde aufgrund des Verdachts, in ihrer Rede den Holocaust geleugnet zu haben, ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Die Verbindungen zwischen Partei und Neonaziszene belegen auch weitere Auftritte von Riefling bei Szeneveranstaltungen. Am 24.09.2016 war er mit einem Wortbeitrag zu Gast bei einer von Die Rechte Karlsruhe durchgeführten Mobilisierungsveranstaltung für den TddZ 2017 ("Tag der deutschen Zukunft"). Kurz darauf trat Riefling neben Sascha Krolzig von der Partei Die Rechte und Bernd Dieter Riefling Stehmann von der NPD (beide Nordrhein-Westfalen) als Redner bei einem überparteilichen Treffen am 07.10.2016 in Ostwestfalen auf. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Der Landesverband Niedersachsen der Partei Die Rechte setzt sich überwiegend aus Angehörigen der neonazistischen Szene zusammen, die nun unter gezielter Nutzung des Parteienstatus ihre bisher außerparteilich durchgeführten Aktivitäten fortführen, ohne ein Vereinsverbot fürchten zu müssen. Trotz einer formal landesweiten Präsenz entfaltet die Partei Die Rechte lediglich im Bereich des Kreisverbandes Verden nennenswerte öffentlichkeitswirksame Aktivitäten. Verzeichnete der Landesverband in den vergangenen Jahren noch konstante bis leicht steigende Mitgliederzahlen, so hat sich dieser Trend mittlerweile umgekehrt. Ursächlich hierfür dürfte vor allem die negative Entwicklung im ehemals äußerst aktiven Kreisverband Hannover-Hildesheim sein. Die auch weiterhin bestehenden Kontakte in die Neonaziszene und zum JN-Stützpunkt Braunschweig scheinen hier wieder mehr zum Tragen zu kommen und manchen Angehörigen des Hildesheimer Kreisverbandes zur Neuorientierung veranlasst zu haben. Der Partei Die Rechte ist es in Niedersachsen bislang nicht gelungen, sich als relevanter politischer Akteur und mögliche Wahlalternative zu positionieren. Zwar ist die Partei im Bund wie auch in Niedersachsen ein bedeutsamer Akteur im organisierten Rechtsextremismus, aber eine nennenswerte Entwicklung zu einem gesamtgesellschaftlichen Faktor ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erkennen. 100 Rechtsextremismus 2.9 Europäische Aktion (EA) Sitz / Verbreitung Sitz der Gesamtorganisation: Schweiz; Sitz der Landesleitung Deutschland: Verden Gründung / 2010 Bestehen seit Struktur / Leiter der Gesamtorganisation: ein junger, namentlich nicht Repräsentanz offen genannter Aktivist; Landesleiter Deutschland: Dr. Rigolf Hennig; eine organisationsübergreifende, europaweit agierende Organisation ohne Vereinsoder Parteistatus; Schwerpunkte sind Deutschland, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein; nach dem "Führerprinzip" organisiert; oberste Steuerungsebene ist die sogenannte "Tagsatzung", die sich aus den Landesleitungen, deren Stellvertretern und den Fachabteilungsleitern zusammensetzt; in Deutschland bestehen neben der Landesleitung noch diverse Gebietsleitungen und lokale Stützpunkte. Mitglieder / Bund: 100 Land: 20 Anhänger / Unterstützer Veröffentlichungen Publikation: Mitteilungsblatt Europa ruft (unregelmäßig); eigene Internetseite und eigenes Facebook-Profil Kurzportrait / Ziele Die Gründung der revisionistischen Europäischen Aktion (EA) erfolgte Anfang 2010 zunächst unter der Bezeichnung Bund Freies Europa (BFE) um den ehemaligen Vorsitzenden des 2008 verbotenen Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten (VRBHV), Bernhard Schaub. Unter dem Titel "Die Europäische Aktion - Aufbau und Ziele der europäischen Freiheitsbewegung" formulierte Schaub die Grundpositionen als "7 Ziele", darunter die "Repartriierung außereuropäischer Einwanderer". Diese Zielformulierungen sollen laut EA "den geistigen Nährboden für den bereits stattfindenden Kampf um (die) biologisch-kulturgeschichtliche Existenz" bilden.35 35 Internetseite der EA vom 03.06.2015: "Grundsätzliches zum europäischen Freiheitskampf". 101 Rechtsextremismus Die EA versteht sich als "fundamentale Gegenbewegung zum herrschenden System" und als "Lebensund Kampfgemeinschaft" für "die Freiheit und Selbständigkeit Europas und seiner Völker". Ihr Ziel ist ein vollständiger Systemwechsel und die Wiederherstellung eines "freien und souveränen deutschen Reiches" auf der Grundlage einer ethnisch homogenen Volksgemeinschaft. In typischer revisionistischer Manier wird gegen angebliche Denkund Redeverbote agiert, die ihren "gemeinsamen Mittelpunkt in den Gaskammern von Auschwitz" hätten.36 Daneben steht die fremdenfeindliche Forderung nach Rückführung außereuropäischer Einwanderer. Mit einer solchen grundsätzlich für alle rechtsextremistischen Organisationen anschlussfähigen Zielsetzung unterstreicht die EA ihr Selbstverständnis von einer organisationsübergreifenden Sammlungsbewegung innerhalb des Rechtsextremismus. Finanzierung Spenden und Beiträge der Aktiven Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Ideologisch ist die EA neonazistisch, rassistisch und antisemitisch ausgerichtet. Sie ist organisationsübergreifend tätig und sieht sich als Bewegung für die Freiheit und Selbständigkeit Europas und seiner Völker. Die EA strebt einen vollständigen Systemwechsel an und propagiert eine "Europäische Eidgenossenschaft", die im "Kern das Deutsche Reich bildet", in dem dann "wieder die Volksgemeinschaft als Gewähr des sozialen Gedeihens" gilt. Als Volk bezeichnet die 36 Bernhard Schaub, "Die Europäische Aktion. Aufbau und Ziele der europäischen Freiheits102 bewegung", Eschenz: Ghibellinum-Verlag 2011, Seite 12. Rechtsextremismus EA "eine geistig gesunde, raumund blutsgebundene Gemeinschaft.37 Die EA richtet sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und die im Grundgesetz konkretisierten Grundund Menschenrechte, die kaum bzw. nur noch eingeschränkt Anwendung finden sollen. Die EA agiert gegen den Gedanken der Völkerverständigung und gegen das friedliche Zusammenleben der Völker. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts umfasst dies auch die Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus. Bezüge der EA zum historischen Nationalsozialismus werden durch revisionistische Agitationsfelder und regelmäßig durch die Veröffentlichungen des Landesleiters Deutschland, Hennig, belegt. Entsprechend der nationalsozialistischen Rassenlehre diffamiert die EA wiederholt Menschen jüdischen Glaubens und lehnt die Existenz des Staates Israel ab. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Die Sprecher der EA haben auch im Jahr 2016 auf zahlreichen rechtsextremistischen Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet für ihre Organisation geworben. Ein eigenes Europafest der EA fand im Berichtsjahr jedoch nicht statt. Im Internetbeitrag "Der 'gute Rechte' anstelle des 'guten Ausländer'" wurden aber die Leser und Aktiven aufgefordert, "aus der (politischen) Nische raus in die soziale Mittel, offen und wahrnehmbar" zu treten: "Wir sollten weniger in abgeschotteten Kameradschaften und Parteien verharren ... Natürlich sind Kameradschaften und Parteien für die politische Agitation wichtig. Doch dürfen sie nicht als Vorwand zur Abschottung und Isolation beitragen. Vielmehr sollen wir ZUSÄTZLICH zum politischen Raum auch den sozialen in Anspruch nehmen - in Fussball-, Musik-, Turnverein, in Bücherkreisen, Müttergruppen, Theatergruppen usw. Über diesen Zugang stärken wir unsere Position in Zeiten schwächelnder Feindstrukturen und erhalten den Zugang zum Volke. Subtil, aber gewiss!" (Internetseite der EA, "Der 'gute Rechte' anstelle des 'guten Ausländer'", 28.07.2016) Im Jahr 2016 baute die EA ihre Öffentlichkeitsund Netzwerkarbeit weiter aus und stellte im Dezember ihre neugestaltete Internetseite vor. 37 Internetseite der EA vom 17.12.2015: "Konsumveranstaltung". 103 Rechtsextremismus Ausruf zum "Kampfund Schicksalsjahr" Der EA-Gründer und ehemalige Leiter der Tagsatzung, Schaub, rief in seinem Neujahrsbrief zum "Kampfjahr 2016" auf. Durch die "hemmungslose Überflutung Deutschlands durch raumfremde Einwanderer, angelockt durch die herrschende Politikklasse der BRD und gehätschelt durch Parteien, Medien, Kirchen und allerlei Gutmenschen" werde das Jahr 2016 zum "Schicksalsjahr" werden. Denn "die Agonie des identitären Europa", die mit den "Niederlagen Deutschlands in den Weltkriegen" begonnen habe, trete nun ins "kritische Stadium": "Wenn jetzt nichts geschieht, werden unsere Kinder als verschüchterte Minderheit in einem gemischtrassigen, islamisch dominierten Europa leben, das dann auf Drittweltniveau steht und endgültig gelenkt wird von transatlantischen Klubs und jüdischen Bankund Medienzaren, eine kontrollierte, manipulierte und genveränderte Menschenmasse." (Internetseite der EA, "Neujahrsbrief von Bernhard Schaub zum Kampfjahr 2016", 01.01.2016) Schaub propagiert unverhohlen die Beseitigung des demokratischen Systems der Bundesrepublik, fordert einen "Zangenangriff auf das herrschende System" durch einen "Staatsstreich einer volksund europatreuen Elite" für einen "autoritären Staat". Als "vollständiges, konsequentes und kompromissloses Befreiungsprogramm" stellt Schaub die "7 Ziele" der EA auf dem Weg zur "Machtübernahme" heraus. Die EA als "politische Partisanenbewegung" bereite sich verpflichtend auf die "unweigerlich eintretenden kriegerischen oder bürgerkriegsähnlichen Zustände" mit "Vorratshaltung, Kampfsport, Wehrsport usw." vor. Es sei Aufgabe aller EA-Aktivisten, sich diese Kenntnisse anzueignen, "damit sie einen sicheren Wegweiser im Kampf ums Überleben des Volkes und unserer gemeinsamen europäischen Heimat" besäßen. Deutschlandleiter propagiert die Volksgemeinschaft als Gegenentwurf Im November veröffentlichte die EA auf ihrer Internetseite eine dreiteilige Reihe unter dem Titel "Rückund Ausblick". Hennig suggeriert darin Untergangsund Überfremdungsszenarien in Form einer vom jüdischen "Erzfeind" betriebenen "Völkervernichtung durch Rassenmischung". Antisemitische Verschwörungstheorien gehen 104 Rechtsextremismus hier Hand in Hand mit einem rassistischen Menschenbild, das für Hennigs Publikationen prägend ist und zugleich zur ideologischen Grundausrichtung der EA gehört: "Eine kleine, aber scheinbar allmächtige Handvoll Menschen strebt nach der Weltherrschaft. Unter dem Begriff 'Globalismus' wollen 'Jene', die im Zionismus festzumachen sind, uneingeschränkt über die Reichtümer der Welt, die Bodenschätze, die Nahrungsquellen und Schlüsselstellungen der Macht verfügen." (Internetseite der EA, "Rückund Ausblick", Teil 1-3, November 2016) Die antisemitische Hetzschrift "Die Protokolle der Weisen von Zion" von 1897 sei hierfür die "gegenständliche Gebrauchsanweisung" und "nahezu vollständig umgesetzt", wie Hennig erklärt. In diesem Zusammenhang diffamiert er Flüchtlinge und Asylbewerber als "häufig nutzlose bis schädliche Gäste aus fremden Erdteilen". Hennig fordert entsprechende Gegenmaßnahme gegen die aus seiner Sicht "unechte Demokratie" zugunsten einer "Volksherrschaft nach dem Willen des Volkes und die Wandlung der gegenwärtigen Auslese der Gesellschaft nach unten in eine Auslese unserer Gemeinschaft nach oben." EA propagiert eine "Blutund Bodenideologie" In aller Deutlichkeit propagiert die EA im Beitrag "Die Familie als Kernpfeiler der Gemeinschaft - Schluss mit der inneren Volkszersetzung" eine "Blutund Bodenideologie" im Sinne der Volksgemeinschaft, denn allein diese sei entscheidend für den "Aufbau eines neuen Deutschlands". Die von der EA geforderte "nationale und soziale" Werteordnung steht dabei im Gegensatz zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Denn nur eine solche Werteordnung könne "die natürliche Schicksalsund Blutgemeinschaft" umfassen. Diese völkische Ideologie ist exklusiv und schließt alle anderen Menschen in Deutschland als Teil der Gesellschaft aus: "Unsere Aufgabe ist es diese deutsche Familie auch in Zeiten der Not und des Krieges am Leben zu erhalten. Die Familie und der Boden, beide Lebensquell unserer Nation, werden entscheidend sein beim Aufbau eines neuen Deutschlands." (Internetseite der EA, "Die Familie als Kernpfeiler der Gemeinschaft - Schluss mit der inneren Volkszersetzung", 20.07.2016) 105 Rechtsextremismus Die Flüchtlingsthematik als verbindendes Element Die Flüchtlingsthematik war auch im Jahr 2016 programmatischer Schwerpunkt der EA. Aus Sicht der Europäischen Aktion stellt die Zuwanderung "eine feindselige Invasion rassisch-kulturell fremder Menschen in unseren Lebensraum" dar und bedeutet neben "der finanziellen auch eine kulturell-identitäre Belastung für Europa", da die "Zahl dieser ungebetenen Eindringlinge ... kontinuierlich steigt."38 In der aktuellen Flüchtlingssituation tritt die EA mit einer verstärkt aggressiven Rhetorik in Erscheinung. In antisemitischer und verschwörungstheoretischer Diktion wird von einer "planmäßigen Umvolkung"39 und von der "Endphase der Umsetzung eines dämonischen Plans zur ganzheitlichen Vernichtung der europäischen Völker" durch eine "international verflochtene Völkerund Ausraubungspolitik in Gestalt des politischen Zionismus"40 berichtet. "Ihr Ziel besteht darin, die Völker Europas mittels massenhafter Zufuhr fremder Ethnien in einer hybriden Einheitsmasse aufzulösen, da sich Mischlinge besser steuern und lenken lassen, als identitätsstiftende und homogene Völker!"41 (Internetseite der EA "Beihilfe zum Mord", 14.09.2016) 38 Internetseite der EA, "Flüchtlingskrise?", 27.10.2016. 39 Internetseite der EA, "Planmäßige Umvolkung", 29.11.2016. 40 Internetseite der EA, "Die Kernschmelze in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung", 13.06.2016. 41 Internetseite der EA, "Beihilfe zum Mord", 14.09.2016. 106 Rechtsextremismus Ferner wird behauptet, dass "mit dem afroasiatischen Einwanderungstsunami ... der finale Akt im Vernichtungskrieg gegen die Völker Europas eingeleitet [wurde]." Menschenverachtend wird die These aufgestellt, die mediale Berichterstattung über das Elend der Flüchtlinge sei auf perfide Art und Weise inszeniert und zum Zweck einer vermeintlichen Gehirnwäsche der Bevölkerung gesteuert: "Um Sympathien und Mitgefühl für die massenhaft einströmenden Zivilokkupanten zu entwickeln, werden bewusst dramatische Bilder von weinenden und verzweifelten Menschen - oder gar toten Kindern - ausgestrahlt. Uns wird eingetrichtert, bei den feindseligen Invasoren handle es sich um hilfsbedürftige und notleidende Menschen. Dahinter verbirgt sich ein eiskaltes psychologisches Kalkül." (Internetseite der EA, "Gefangen im EU-Korsett der Demokraten", 01.05.2016) Ziel dieser angeblichen Gehirnwäsche sei es, so die Überzeugung der EA, das deutsche Volk "in seiner genetischen Substanz ... durch eine massenhafte Ansiedlung fremdrassiger Zivilokkupanten in seinem angestammten Lebensraum" zu zerstören.42 Es gehe darum, eine "gefügige wurzellose Verwertungsmasse" zu züchten, bestehend aus "geistig herunternivellierten Arbeitsund Konsumidioten". 43 EA propagiert den "Volksaufstand" nebst "Recht auf Notwehr und Selbstverteidigung" und führt "Feldübung" in Thüringen durch In einem Internetbeitrag unter dem Titel "Um zu Überleben" propagiert die EA einen "Volksaufstand" als vermeintliche Lösung aus "dieser schier aussichtslosen Lage". Dieser Aufstand müsse dabei nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa erfolgen. Den "geistigen Unterbau" dafür würden die "7 Ziele" der Europäischen Aktion bilden, "um den Befreiungskampf der Völker Europas länderübergreifend zu organisieren."44 42 Internetseite der EA vom 14.09.2016 "Beihilfe zum Mord". 43 Internetseite der EA vom 22.06.2016 "Kein Zufall". 44 Internetseite der EA vom 22.06.2016 "Kein Zufall". 107 Rechtsextremismus Eine "physische Gewalt zur Durchsetzung von politischen Zielen aus ethischer Überzeugung" lehnt die EA vordergründig ab, betont jedoch, dass aus ihrer Sicht in aktuellen Bedrohungssituationen "selbstverständlich das Recht auf Notwehr und Selbstverteidigung"45 ausgenommen sei. Im Sinne der vom EA-Vordenker Schaub genannten "politischen Partisanenbewegung" und seiner Aufforderung, sich auf einen "erfolgreichen Widerstand" bei "unweigerlich eintretenden kriegerischen oder bürgerkriegsähnlichen Zustände(n)" mit "Vorratshaltung, Kampfsport, Wehrsport usw."46 vorzubereiten, fand im Dezember eine Wehrsportübung als "Feldübung im Thüringer Wald" statt. Die EA berichtete hierüber im Internetbeitrag "Geschäftiger Jahresabschluss in Thüringen"47. Die Wehrsportübung wird darin als "aktive Vorsorge für das Überleben in Krisenund Katastrophenfällen" mit "Materialund Ausrüstungsübung" der EA Thüringen bezeichnet. Demonstrationen und Unterstützung islamfeindlicher Gruppierungen Die Flüchtlingsthematik begünstigt eine Zusammenarbeit der EA mit anderen rechtsextremistischen Organisationen und erweist sich als verbindendes Element. Funktionäre und Aktivisten der EA begleiteten aktiv Demonstrationen, Aufmärsche und Kundgebungen, so zum Beispiel am 07.05.2016 in Berlin bei der Demonstration unter dem Motto "Merkel muss weg!" oder in Thüringen häufig mit Beteiligung des dortigen EA-Gebietsleiters Axel Schlimper. Bei diesen Gelegenheiten konnte zahlreiches Informationsmaterial an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie an interessierte Bürgerinnen und Bürger abgegeben werden. Verbindungen zu anderen rechtsextremistischen Gruppierungen Die EA verfügt über eine Vielzahl nationaler und internationaler Kontakte in die rechtsextremistische Szene. Bereits im Jahr 2012 wurde eine Kooperation mit der NPD vereinbart. Ferner bestehen Kontakte zu den rechtsextremistischen Organisationen Die Russlanddeutschen Konservativen und Verein Gedächtnisstätte e. V. 45 Internetseite der EA vom 14.09.2016 "Beihilfe zum Mord". 46 Internetseite der EA vom 01.01.2016: "Neujahrsbrief von Bernhard Schaub zum Kampfjahr 2016". 47 Internetseite der EA, "Geschäftiger Jahresabschluss in Thüringen", 30.12.2016. 108 Rechtsextremismus sowie zu Meinolf Schönborn, dem Herausgeber der rechtsextremistischen Publikation Recht und Wahrheit (RuW). Unter dem Titel "Wir sind im Krieg" ist ein gemeinsames Flugblatt der EA mit dem rechtsextremistischen Thule-Seminar veröffentlicht worden: "Offene Grenzen töten! Dichte Grenzen retten!" Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die sogenannten 7 Ziele der EA stehen im Widerspruch zu den Wesensmerkmalen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie beeinträchtigen bzw. verletzen eine Vielzahl von Grundwerten und Menschenrechten und liefern somit den programmatischen Beleg für die rechtsextremistische Ausrichtung der Organisation. Eine Nähe zur NS-Ideologie ist unverkennbar. Die Flüchtlingsthematik ist als wichtiges und verbindendes Element zu sehen, die eine Zusammenarbeit der EA mit anderen rechtsextremistischen Organisationen weiter fördert. Dies ist insbesondere im Hinblick auf das von der EA formulierte Ziel einer "Repatriierung außereuropäischer Einwanderer" zu sehen, also der Rückführung aller in Deutschland und Europa lebenden Ausländer als Ausdruck eines volksgemeinschaftlichen Denkens im Sinne ethnisch-kultureller Homogenität. Die Agitation der EA gegen die aktuelle Flüchtlingspolitik der Bundesrepublik steht im Widerspruch zur deutschen Rechtsund Werteordnung und dem Grundrecht auf Asyl nach Artikel 16a Abs. 2 des Grundgesetzes. Rechtsextremisten unterschiedlicher Ausrichtung arbeiten unter dem organisatorischen und ideologischen Dach der EA zusammen. Die EA zeigte im Jahr 2016 verstärkt öffentliche Präsenz durch die Teilnahme an Demonstrationen, Kundgebungen, Mahnwachen und eine Vielzahl von Veröffentlichungen auf der EA-Internetseite sowie - bis zu seinem Verbot - im rechtsextremen Internetportal Altermedia Deutschland. 48 Im "Kampf um die Wahrung der Existenz" Deutschlands und Europas versucht die EA Zukunftsängste zu schüren, indem sie den Zusammenbruch des Systems heraufbeschwört. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zur Flüchtlingspolitik erscheint ein weiterer Zulauf zur EA nicht ausgeschlossen. Die glorifizierenden Veröffentlichungen Hennigs zum bewaffneten 48 Das Internetportal Altermedia Deutschland wurde am 27.01.2016 durch den Bundesinnenminister verboten. 109 Rechtsextremismus Partisanenkampf in Südtirol können zu einer Radikalisierung gerade junger Anhänger beitragen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass auch Politikerinnen und Politiker, Journalistinnen und Journalisten sowie Ehrenamtliche, die sich für Flüchtlinge engagieren, Angriffen ausgesetzt sein könnten. Die EA als internationale Sammlungsbewegung wird ihre Vernetzung in alle Bereiche des Rechtsextremismus weiter ausbauen. Ein Umsturz des von der EA verhassten politischen Systems mit der dann folgenden Errichtung einer "Europäischen Eidgenossenschaft", deren Kern das "Deutsche Reich" bilden solle, erscheint jedoch als Utopie. 2.10 Freistaat Preußen / Stimme des Reiches (SdR) Sitz / Verbreitung Sitz der Organisation: Verden Gründung / 1995 Bestehen seit Struktur / "kommissarischer Staatspräsident": Dr. Rigolf Hennig; Repräsentanz "Landtagspräsident": Heinrich Mock; SdR-Schriftleitung: Reinhold Leidenfrost Mitglieder / Bund: nicht bekannt Land: Einzelpersonen Anhänger / Unterstützer Veröffentlichungen Publikation: Stimme des Reiches (SdR) (Auflage: ca. 1.500 Stück) Kurzportrait / Ziele Die Organisation Freistaat Preußen wurde 1995 gegründet. Ihre ideologische Ausrichtung ist geschichtsund gebietsrevisionistisch. Führende Funktionäre sind Dr. Rigolf Hennig ("kommissarischer Staatspräsident") und Heinrich Mock ("Landtagspräsident"). Der Freistaat Preußen tritt derzeit nach außen lediglich durch die Herausgabe der im Eigendruck hergestellten Publikation Stimme des Reiches (SdR) in Erscheinung, deren Beiträge offen antisemitische mit revisionistischen und ausländerfeindlichen Positionen verbinden. Autoren sind größtenteils Protagonisten 110 Rechtsextremismus der 2008 verbotenen Vereine Collegium Humanum (CH) und des Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten (VRBHV). Zu den Stammautoren zählen neben Hennig auch Ursula Haverbeck-Wetzel und Arnold Höfs. Die SdR ist als Nachfolgepublikation der 2008 ebenfalls verbotenen CH-Publikation Stimme des Gewissens zu sehen, die nach dem Verbot zunächst unter dem Titel Das Reich herausgegeben wurde. Die Namenswahl stellt die Nähe zum Dritten Reich heraus. Finanzierung Verkauf der Publikation SdR und Spenden für die "Rechtskampfhilfe"49 Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Die Publikation Stimme des Reiches (SdR) beinhaltet überwiegend antisemitische, revisionistische und insbesondere NS-Verbrechen verharmlosende Inhalte, aber auch rassistische und fremdenfeindliche Positionen. Die Schrift richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, will den historischen Nationalsozialismus rehabilitieren und die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland delegitimieren. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Indizierung und Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indizierte mehrere Ausgaben der Stimme des Reiches aus den Jahren 2014 und 2015 und sprach eine Vorausindizierung für die Zeit vom 27.11.2015 bis zum 26.11.2016 aus. Nach Ablauf der Frist ist in der zweiten Dezemberwoche die erste Ausgabe der Stimme des Reiches nach der Indizierung wieder erschienen. Strafverfahren gegen Verantwortliche der Stimme des Reiches In den Jahren 2014 und 2015 war die Publikation Stimme des Reiches Gegenstand eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens wegen Volksverhetzung gemäß SS 130 StGB. Der Vorwurf 49 Ziel der sogenannten Rechtskampfhilfe ist es, "den undemokratischen SS 130 StGB, vor allem in Abs. 3 und 4 zu Fall zu bringen." Diese Hilfe basiert auf den Zielen des verbotenen VRBHV und umfasst die Forderung nach straffreier Meinungsäußerung im Zusammenhang mit der Holocaustleugnung (Volksverhetzung). 111 Rechtsextremismus lautete auf Leugnung oder zumindest Verharmlosung des Holocausts und hatte im Rahmen der Ermittlungen die Beschlagnahmung von SdR-Ausgaben zur Folge. Im Jahr 2016 fanden mehrere Strafverfahren gegen SdR-Verantwortliche statt. Am 20.10.2016 wurde Niels Fortmann für seine Tätigkeit als Administrator der Publikation im Internet vom Amtsgericht Nienburg rechtskräftig zu einer Haftstrafe von sechs Monaten gemäß SS 130 StGB verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Fortmann hatte sich nach Auffassung des Gerichts der Verbreitung von Schriften durch Mediendienste schuldig gemacht, die nach SS 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung leugnen oder verharmlosen und die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Am 21.11.2016 wurde Haverbeck-Wetzel vom Schöffengericht des Amtsgerichts Verden wegen Volksverhetzung gemäß SS 130 StGB zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Haverbeck-Wetzel hatte in mehreren SdR-Beiträgen der Jahrgänge 2014 und 2015 die massenhafte Ermordung von Juden in den nationalsozialistischen Vernichtungslagern geleugnet. So behauptete sie, dass "das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen" sei. Auch forderte sie u. a. in zwei offenen Briefen dazu auf, "forensische und nachprüfbare Beweise für die Vergasung der sechs Millionen Juden in Auschwitz vorzulegen"50 und zu erklären, "... wo und wann ... die sechs Millionen Juden mit Zyklon-B vergast (wurden)."51 Noch im Gerichtssaal kündigte Haverbeck-Wetzel an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Unter dem Leitsatz "NUR DIE WAHRHEIT MACHT EUCH FREI" fanden sich mehr als 50 Unterstützer von Haverbeck-Wetzel vor und im Verhandlungssaal ein, darunter auch Hennig. Umfassend wurde zuvor im Internet unter der Überschrift "Facebook-Event: Ursula Haverbeck Prozeß - Die Deutsche Jugend schlägt zurück" zum Besuch des "Schandprozesses gegen die deutsche Freiheitskämpferin Ursula Haverbeck" aufgerufen. Verschiedene Kreisverbände der Partei Die Rechte in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen pflegen eine enge Beziehung 50 Stimme des Reiches, Nr. 4, 2014, Seite 8 ("An den Zentralrat der Juden in Berlin"). 51 Stimme des Reiches, Nr. 4, 2014, Seite 9 ("An den Generalbundesanwalt in Leipzig"). 112 Rechtsextremismus zu Haverbeck-Wetzel und unterstützen "die große Dame des deutschen Nationalismus", die "Dissidentin der BRD" und "unermüdliche Kämpferin für Meinungsund Forschungsfreiheit" im "Kampf um Deutschland". Bereits am 27.08.2016 fand in Walsrode (Landkreis Heidekreis) eine "Solidaritätsveranstaltung für und mit Haverbeck-Wetzel anlässlich ihres aufopfernden Kampfes für Wahrheit und Gerechtigkeit und der anstehenden Gesinnungsprozesse" statt. Teilnehmer waren bekannte Rechtsextremisten wie Thomas Wulff (Mecklenburg-Vorpommern), Markus Walter (Nordrhein-Westfalen/ Verden) und Dieter Riefling (Raum Hildesheim).52 Für das Verfahren wegen Volksverhetzung gemäß SS 130 StGB gegen Hennig hatte das Amtsgericht Verden zwei Verhandlungstage vor dem Schöffengericht angesetzt. Da der Pflichtverteidiger zu Verhandlungsbeginn sein Mandat niederlegte, wurde das Verfahren ausgesetzt und kann erst im Jahr 2017 nach Bestellung und Einarbeitung eines neuen Pflichtverteidigers fortgeführt werden. Holocaustleugnung im "Persönlichen Brief" In mehreren Beiträgen der SdR-Ersatzpublikation "Persönlicher Brief" (PB) leugnet Haverbeck-Wetzel die massenhafte Ermordung von Juden in den nationalsozialistischen Vernichtungslagern. Im Hauptbeitrag der November-Ausgabe unter dem Titel "Verschwörungstheorie oder tatsächliche Planung"53 stellt sie in bekannter revisionistischer Diktion die rhetorische Frage: "War das zwanzigste Jahrhundert das jüdische Jahrhundert?" Ihre Antwort formuliert denn auch die Forderung nach einem "Ende dieses schrecklichen jüdischen Jahrhunderts, welches ein Jahrhundert der Lüge" gewesen sei. Sie beschreibt in dem Artikel eine jüdische Weltverschwörung, die Deutschland bereits 1933 den Krieg erklärt hätte. Juden als "Angehörige eines Volkes, mit dem Deutschland sich im Krieg befindet" habe man damals "zumeist fernab in Polen" interniert und in Konzentrationslager verbracht. Weiterhin relativiert Haverbeck-Wetzel die Opferzahlen von 52 Siehe auch Kapitel 2.8. 53 Persönlicher Brief, November 2016, Seite 1ff. 113 Rechtsextremismus Auschwitz, indem sie als vermeintlichen Beleg anführt, dass "dort Hunderttausende ihr Leben (verloren haben), jedoch in Auschwitz nicht vier Millionen, wie jahrzehntelang behauptet worden war, sondern etwa um dreihunderttausend, wie seit 2002 öffentlich zugegeben wurde." Im Beitrag "Das Ende des jüdischen Jahrhunderts"54 spricht Haverbeck-Wetzel von einer "jüdischen Weltherrschaftsideologie", in deren Zentrum seit Ende der siebziger Jahre der Holocaust stehe, welcher dazu diene, eine "moralische Berechtigung" zu liefern, um die "Millionen vergaster Juden im Vernichtungslager Auschwitz" zum "Symbol" des Holocausts zu machen. Jedoch habe man dieses Argument aufgrund "einer Vielzahl von enttarnten, angeblichen Überlebenden dieses Schreckensortes und einer Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen" widerlegen können. Hinzu kämen die mittlerweile veröffentlichten Standortund Kommandanturbefehle von 1940 bis 1945, die das Institut für Zeitgeschichte in München veröffentlicht habe. Daraus sei zu entnehmen, "dass Auschwitz ein Arbeitslager für die Aufrechterhaltung der Rüstungsproduktion war und kein Vernichtungslager", wie Haverbeck-Wetzel behauptet. Eine ähnliche Argumentation vertritt auch der ehemalige CHund VRBHV-Schatzmeister Arnold Höfs55. In seinem Beitrag "Die Papstbriefe"56 verweist er als Beleg auf den angeblichen Schriftverkehr von Papst Piux XII. an die deutschen Bischöfe in den Jahren 1939 bis 1944, um den Holocaust im Vernichtungslager Auschwitz zu leugnen: "Im gesamten Schriftverkehr schimmert trotz guter Unterrichtung nicht im Entferntesten durch, dass es in den Lagern planmäßige Menschenvernichtungen gegeben hat wie z. B. die behaupteten Massenvergasungen in Auschwitz. Den zahllosen Priestern in den Lagern hätte so etwas nicht entgehen können ..." 54 Persönlicher Brief, November 2016, Seite 9ff. 55 Arnold Höfs (Springe, Region Hannover) war viele Jahre Schatzmeister der Europäischen Aktion (EA). In gleicher Funktion war er bereits Schatzmeister der 2008 verbotenen Vereine Collegium Humanum (CH) "Bauernhilfe" und "Verein zu Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" (VRBHV). 56 Persönlicher Brief, Februar 2016, Seite 14. 114 Rechtsextremismus Fremdenfeindlichkeit verbindet sich mit antisemitischen Verschwörungs theorien im "Persönlichen Brief" Im Beitrag "Unser Verbrechersyndikat"57 verbindet Hennig antisemitische Verschwörungstheorien mit der Flüchtlingsthematik und konstruiert Bedrohungsszenarien. "Prostitution, Vergewaltigungen, Rauschgifthandel, Diebstahl und Raub" seien an der Tagesordnung und würde somit letztlich das Recht auf Widerstand als "Notwehr" legitimieren. Hilfesuchende Flüchtlinge werden verächtlich gemacht und pauschal als Kriminelle und Terroristen verunglimpft: "Das dabei völlig ungeprüft radikale Islamisten, Berufsverbrecher, geistig Gestörte und Infektionsträger ins Land strömen, ist offensichtlich gewollt; die uns Deutschen angeborene Hilfsbereitschaft wird dabei hemmungslos missbraucht und das soziale Netz gezielt zerrissen." Hinter den Flüchtlingsbewegungen vermutet Hennig eine jüdische Verschwörung "... jener Hintergrundmächte, welche die Weltherrschaft, die 'one world' durch Vernichtung der Völker anstreben ... zur Ausrottung des deutschen Volkes im Wege der Vermischung mit Fremdrassigen." Migranten sind für Hennig "Verfügungsmasse" und im Grunde "selbst Opfer". Man müsse ihnen jedoch klar machen, "dass sie hier nicht willkommen sind und in ihre Heimat ehestmöglich zurückzukehren haben." In Anlehnung an ethnopluralistische Argumentationsweisen lehnt er jegliche Form von Integration ab, die seiner Ansicht nach "per definitionem Völkermord sowohl an den Migranten wie am deutschen Volk" darstelle: "Eine Integration (Eingliederung) darf unter keinen Umständen stattfinden. Diese würde uns und unserer Jugend den Platz und die Zukunft für immer stehlen - und den Migranten ihre völkische Identität (Nämlichkeit), was ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist." 57 Persönlicher Brief, Februar 2016, Seite 5ff. 115 Rechtsextremismus Antisemitismus, Holocaustleugnung und Fremdenfeindlichkeit in der Stimme des Reiches Hauptautor der einzigen SdR-Ausgabe im Jahr 2016 ist Hennig, der im Leitartikel "Blumen für die Angeklagte"58 über die laufenden Gerichtsverfahren gegen Haverbeck-Wetzel wegen Volksverhetzung berichtet. Dabei handele es sich um "die üblichen politischen Schauprozesse, in welchen sich Wahrheit und Lüge gegenüberstehen", so Hennig. Haverbeck-Wetzel habe doch lediglich aus Urteilen, historischen Dokumenten und (verbotenen) Büchern zitiert, deren Argumente sie vollinhaltlich übernehme. Als Beispiel nennt er das Buch "Der Auschwitz-Mythos" des Holocaustleugners Wilhelm Stäglich. Unter dem Pseudonym Holger Hartung fordert Hennig im Beitrag "Eingeschlepptes Verbrechertum"59 die rasche Rückführung der Flüchtlinge in ihre Heimatländer. In allen Beiträgen findet sich die Verbindung antisemitischer Verschwörungstheorien mit einer "Volkstod"-Rhetorik, in der sich Hennigs geschichtsrevisionistische Grundhaltung widerspiegelt, wenn er beispielsweise von einem "Langzeitplan" des "politischen Zionismus" spricht: "Wir Deutschen haben leider den Krieg verloren - eine Jahrtausendkatastrophe nicht nur für das Deutsche Reich. Dieser Zweite Weltkrieg war, wie schon der Erste, der bislang leider erfolgreiche Versuch, Mächten den Weg zu ebnen, welche die Weltherrschaft erringen wollen, koste das, was es wolle - und nun droht der Dritte... Gegenwärtig läuft der letzte Akt zur Vernichtung des deutschen Volkes und der übrigen Völker Europas in Gestalt der Überflutung Deutschlands mit Raumfremden ... Um die Welt beherrschen zu können, müssen diese Verbrecher zunächst die Völker beseitigen. Das geht durch Kriege, künstlich erzeugte Not und eingeschleppte Krankheiten. Am besten geht das durch das Einschleusen von Massen raumfremder Menschen, die somit als Waffe zum Einsatz kommen und gleich einem doppelten Zweck dienen: zum Einen entsteht durch Vermischung und Verdrängung eine neue, leicht zu manipulierende Mischbevölkerung, zum Anderen verschwindet die Selbstherrschaft der Nationalstaaten." (Stimme des Reiches, Dezember 2016, Seite 13 und 14) 58 Stimme des Reiches, Dezember 2016, Seite 1f. 59 Stimme des Reiches, Dezember 2016, Seite 8f. 116 Rechtsextremismus Verbindungen zu anderen rechtsextremistischen Gruppierungen Die Ersatzpublikation "Persönlicher Brief von Ursula Haverbeck" wie auch die Stimme des Reiches (SdR) gelten als revisionistisches Sprachrohr vornehmlich früherer Protagonisten der im Jahr 2008 verbotenen Vereine Collegium Humanum (CH) und des Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten (VRBHV). Trotz staatlicher Maßnahmen wie Gerichtsverfahren und Indizierungen wurden weiterhin volksverhetzende Positionen verbreitet. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die als "Persönlicher Brief von Ursula Haverbeck" bezeichnete Schrift wurde (vermutlich aus prozesstaktischen Gründen) ohne Impressum herausgegeben. Aufgrund des Erscheinungsbildes, der Diktion und der Autorenschaft wird sie als Ersatzpublikation für die von der BPjM für den Zeitraum vom 27.11.2015 bis zum 26.11.2016 indizierten und im Dezember erstmals wieder erschienenen Schrift SdR der rechtsextremistischen Organisation Freistaat Preußen gewertet. Die Auflage der Ersatzpublikation dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit in etwa der Zahl der SdR entsprochen haben. In der SdR und ebenso in der Ersatzschrift werden Beiträge veröffentlicht, die den Nationalsozialismus verherrlichen und Antisemitismus propagieren. Der in Konzentrationsund Vernichtungslagern sowie an anderen Orten begangene Massenmord an Juden und anderen Personengruppen wird geleugnet und verharmlost. Ersatzund Hauptpublikation geben verurteilten Holocaustleugnern eine Plattform, um ihre volksverhetzenden Ansichten zu publizieren. In den Schriften werden Beiträge veröffentlicht, die aktuell insbesondere die Flüchtlingsthematik zum Anlass nehmen, um rechtsextremistisches und antisemitisches Gedankengut in der Gesellschaft zu verbreiten und um Hass gegenüber Juden und Asylsuchenden zu schüren. Gegen das "Versagen der Politik" werden von den Autoren "Selbsthilfe" und "Gegenwehr" propagiert. Gerade junge Menschen mit fremdenfeindlichen Einstellungen könnten dies als Aufforderung zu gewalttätigen Aktionen gegen Asylsuchende oder Flüchtlingsunterkünfte verstehen. 117 Rechtsextremismus 2.11 Verein Gedächtnisstätte e. V. Sitz / Verbreitung Sitz der Gesamtorganisation: Seevetal (Landkreis Harburg); Kulturund Tagungsstätte: Guthmannshausen (Thüringen) Gründung / 1992 Bestehen seit Struktur / Vereinsvorsitzender: Wolfram Schiedewitz Repräsentanz Mitglieder / Bund: 50 Land: 20 Anhänger / Unterstützer Veröffentlichungen Publikation: Veranstaltungsprogramm Kurzportrait / Ziele Der Verein Gedächtnisstätte e. V. wurde 1992 in Vlotho (Nordrhein-Westfalen) gegründet. Erste Vorsitzende war die Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel. Seit 2003 leitet Wolfram Schiedewitz aus Niedersachsen den Verein. Zielsetzung des Vereins ist die Errichtung einer "würdigen Gedächtnisstätte für die 12.000.000 deutsche(n) Opfer durch Bomben des Weltkrieges II, Verschleppung, Vertreibung und in Gefangenenlagern". Im August 2014 wurde eine solche Gedächtnisstätte auf dem Gelände des ehemaligen Rittergutes in Guthmannshausen (Thüringen) eingeweiht. Anwesend waren etwa 200 Rechtsextremisten, auch aus dem Ausland, u. a. Haverbeck-Wetzel, der Deutschlandleiter der Europäischen Aktion (EA), Dr. Rigolf Hennig. In seiner Rede kritisierte der Vorsitzende Schiedewitz eine angebliche Einseitigkeit deutscher Geschichtsbetrachtung. Bereits seit 2011 nutzt der Verein für seine Veranstaltungen das Kulturund Tagungszentrum Guthmannshausen. Regelmäßig finden dort Vortragsveranstaltungen zu kulturellen und aktuellen Themen mit Zeitzeugen und Historikern statt, darunter auch bekennende Revisionisten und Holocaustleugner sowie Vertreter rechtsextremistischer und anderer im rechtsextremistischen Spektrum agierender Organisationen und Medien. In geschichtsrevisionistischer Manier werden deutsche Kriegsverbrechen relativiert und die Kriegsschuld des NS-Regimes geleugnet. 118 Rechtsextremismus Finanzierung Mitgliedsbeiträge (Fördermitgliedschaft), Spenden, Nachlässe in geldwerter Form, Patenschaften für Gedenksteine Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Die rechtsextremistische Ausrichtung des Vereins Gedächtnisstätte e. V. lässt sich aus der Beteiligung von Rechtsextremisten und der Zusammenarbeit mit Rechtsextremisten schließen. Durch die Relativierung der Opfer des NS-Regimes versucht der Verein, eine Revision der Geschichte zu betreiben. Darüber hinaus bietet er Rechtsextremisten eine Plattform für ihre Positionen. Die Flüchtlingsthematik ist als wichtiges und verbindendes Element im gesamten Rechtsextremismus zu sehen. In den Vorträgen des Vereins Gedächtnisstätte e. V. wird die Migration und Integration von Flüchtlingen aufgegriffen und als "Umvolkung" oder "Völkermord" bezeichnet. Die Art und Weise, wie gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung agiert wird, steht dabei im Widerspruch zur deutschen Rechtsund Werteordnung und zum Grundrecht auf Asyl nach Artikel 16 a Abs. 2 des Grundgesetzes. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Der Verein Gedächtnisstätte e. V. organisierte im Jahr 2016 monatliche Vortragsveranstaltungen sowie im August ein Sommerfest, in dem sich nach eigenen Angaben der "Geist der Versöhnung", der "unbedingte Wille zur Behauptung unserer Art" und der "Geist der geschichtlichen Wahrheitsfindung" gezeigt hätten. 60 Daneben stellte er anderen rechtsextremistischen Organisationen seine Räumlichkeiten für Veranstaltungen zur Verfügung. So berichtete beispielsweise das NPD-Organ "Deutsche Stimme" unter der Überschrift "Unter Freunden - Sommerfest in Guthmannshausen"61 vom Sommerfest des "Freundeskreises Udo Voigt" (NPD) im Juli auf dem Vereinsgelände und betonte, dass "ein besonderer Akzent" auf der europäischen Vernetzung gelegen habe. In seiner Festrede hatte Schiedewitz zur Einigung und Bündelung aller Kräfte des patriotischen Widerstandes aufgerufen. 60 Weihnachtsrundschreiben 2016 vom 22.11.2016. 61 Deutsche Stimme, September 2016, Seite 9. 119 Rechtsextremismus Agitation gegen "Überfremdung" und "Politikversagen" In den Rundschreiben des Vereins äußerte sich Schiedewitz zur Agitation gegen "Überfremdung" und "Politikversagen". Ziel des Vereins Gedächtnisstätte e. V. sei es deshalb, die Trauer um die Toten des Zweiten Weltkrieges mit der "Aufklärung über die wahren Ursachen und Zielsetzungen in unserem Land" und dem "konzentriert vorgetragene(n) Protest gegen die jetzige unverantwortliche Politik" zu verbinden. 62 Der Verein unterstütze in der Flüchtlingsthematik "die wachen Mitmenschen" von Pegida und anderen Gruppierungen, die wöchentlich auf die Straße gingen.63 In seinem Weihnachtsrundschreiben äußerte sich Schiedewitz zu diesem "Abwehrkampf", der über das Internet die "kritischen Geister" vernetze und "auch parteipolitisch ... unsere Beachtung und Unterstützung" verdiene.64 Antisemitische Verschwörungstheorien suggerieren eine "Überflutung" mit "Invasoren" In seinen Rundschreiben 65 versteht Schiedewitz die aktuelle Politik als "einen unmittelbaren Angriff auf unsere Identität als Volk ..., (in der) der Hooton Plan von 1943 in seine Endphase getreten ist." Diese antisemitischen Verschwörungstheorien finden ihre Fortsetzung in den Aussagen über eine angeblich gesteuerte und bereits seit langem geplante "Überflutung unseres Landes mit Immigranten". Schiedewitz sieht Deutschland im "Krieg", dessen Ziel die "Umzüchtung der Deutschen" und der Zerstörung des "deutschen Nationalismus" sei. Allerdings hätten das viele Menschen in Deutschland noch nicht begriffen, weil dieser Krieg mit völlig anderen Mitteln geführt werde, mit "Rassismus pur gegen unser Volk und alle anderen Völker Europas". 62 Vorwort Programm im 2. Halbjahr 2016. 63 Sommerrundschreiben 2016 vom 02.07.2016. 64 Weihnachtsrundschreiben 2016 vom 22.11.2016. 65 Sommerrundschreiben 2016 vom 02.07.2016 und Weihnachtsrundschreiben 2016 vom 22.11.2016. 120 Rechtsextremismus Verbindungen zu anderen rechtsextremistischen Organisationen Der Verein Gedächtnisstätte e. V. verfügt über diverse Kontakte zu rechtsextremistischen Organisationen, u. a. zur Schlesischen Jugend e. V. (SJ), zum Freundschaftsund Hilfswerk Ost e. V. (FHwO) und zur Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO), aber auch zur NPD, zu neonazistischen Freien Kräften und zur Europäischen Aktion (EA). Diese Kontakte zeigen die Bemühungen des Vereins, ein organisationsübergreifendes Netzwerk aufzubauen. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Unter dem Deckmantel des Gedenkens an die deutschen Opfer des Zweiten Weltkrieges agitiert der 1992 gegründete rechtsextremistische Verein Gedächtnisstätte e. V. gegen den demokratischen Verfassungsstaat und versucht, geschichtsrevisionistisches Gedankengut in demokratische Bevölkerungskreise zu transportieren. Hierzu organisiert er regelmäßig im Kulturund Tagungszentrum in Guthmannshausen Vortragsveranstaltungen mit Zeitzeugen und Historikern, aber auch mit jungen Aktivisten rechtsextremistischer Gruppierungen. Schiedewitz sieht die Gedächtnisstätte als "historisch zu nennenden Ort, der den Willen patriotisch gesinnter Bürger dieses Landes symbolisiert, unsere Geschichte und die dafür gebrachten Opfer an Leib und Leben, Hab und Gut im historisch unangreifbaren Lichte darzustellen."66 Schiedewitz bietet die Gedächtnisstätte allen an, die Schwierigkeiten haben, aufgrund ihrer Gesinnung, Parteizugehörigkeit oder entsprechender Organisation einen geeigneten Treffpunkt zu finden. Das Rittergut in Guthmannshausen stellt somit ein rechtsextremistisches Veranstaltungsund Schulungszentrum dar, dessen Vernetzung durch die vielfältigen Verbindungen des Vereins zu rechtsextremistischen Gruppierungen und Parteien sowie in die rechtsextremistische Skinheadund Kameradschaftsszene belegt wird. Beispiel hierfür ist die beachtliche Teilnehmerzahl von Vertretern rechtsextremistischer Organisationen bei den Einweihungsfeierlichkeiten im August 2014. 66 Sommerrundschreiben 2016 vom 02.07.2016. 121 Rechtsextremismus 2.12 Immobiliengeschäfte mit rechtsextremistischem Hintergrund Im Jahr 2004 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport eine Beauftragte/einen Beauftragten für Immobiliengeschäfte mit rechtsextremistischem Hintergrund bestellt. Die Tätigkeit der beauftragten Person ist seit 2007 eingebunden in das Beratungskonzept des Niedersächsischen Verfassungsschutzes zur "Förderung von Handlungsmöglichkeiten gegen Rechtsextremismus in den Kommunen". Seit einer Reihe von Jahren versuchen Rechtsextremisten Immobilien zu erwerben, die dafür geeignet sind, in ihnen Schulungen und Veranstaltungen durchzuführen, und die als örtliche Treffpunkte oder Anlaufstellen dienen können. Nicht immer steht hinter dem Interesse an einer Immobilie jedoch auch eine reale Kaufabsicht. Häufig nutzen Rechtsextremisten das Bekanntwerden ihrer angeblichen Kaufabsicht, um sich in den Medien zu profilieren und um finanzielle Vorteile zu erzielen. Denn oftmals führt der öffentliche Protest gegen einen Immobilienkauf durch Rechtsextremisten dazu, dass Kommunen sich gezwungen sehen, ihr Vorkaufsrecht auszuüben oder das Objekt freihändig zu erwerben - nicht selten zu einem unangemessenen, hohen Preis. Bei solchen politisch motivierten Scheingeschäften kann es vorkommen, dass der Verkäufer an die Rechtsextremisten für ihre "Bemühungen" eine Provision zahlt. Es ist davon auszugehen, dass Rechtsextremisten weiterhin - zur Verbreiterung ihrer Basis und damit zur Festigung ihrer Strukturen - Interesse am Erwerb von Immobilien haben. Insbesondere Leerstand-Immobilien in strukturschwachen ländlichen Räumen dürften als günstig zu erwerbende Objekte die Aufmerksamkeit von rechtsextremistischen Vereinigungen aber auch Einzelpersonen erwecken. 122 Rechtsextremismus Reale Kaufabsichten und Scheingeschäfte sind allerdings im Einzelfall schwer zu unterscheiden. Auch die rechtlichen Möglichkeiten der Kommunen und staatlichen Stellen variieren von Fall zu Fall. Wesentliche Aufgaben der beauftragten Person sind daher die Weitergabe vorhandener Erfahrungswerte, die rechtliche Beratung der betroffenen Kommunen, die Koordinierung der beteiligten Behörden und die Vermittlung von Kontakten zu sachverständigen Stellen. Kontakt Telefon: 0511/6709-282 E-Mail: immobilien@verfassungsschutz.niedersachsen.de 123 03 Linksextremismus Linksextremismus 3.1 Mitglieder-Potenzial67 Linksextremismus-Potenzial Bundesrepublik Deutschland 2015 2016 Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten 20.300 21.800 Autonome und sonstige gewaltbereite Linksextremisten 68 7.100 7.600 Summe 27.400 29.400 Nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften 26.700 28.500 Davon gewaltorientierte Linksextremisten 69 7.700 8.500 Linksextremismus-Potenzial Niedersachsen70 2015 2016 Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten 435 435 Autonome und sonstige gewaltbereite Linksextremisten 625 625 Summe 1.060 1.060 67 Die Zahlenangaben sind zum Teil geschätzt und gerundet. 68 In die Statistik sind nicht nur tatsächlich als Täter/ Tatverdächtige festgestellte Personen einbezogen, sondern auch solche Linksextremisten, bei denen lediglich Anhaltspunkte für Gewaltbereitschaft gegeben sind. Erfasst sind nur Gruppen, die feste Strukturen aufweisen und über einen längeren Zeitraum aktiv waren. Das Mobilisierungspotenzial der "Szene" umfasst zusätzlich mehrere tausend Personen. 69 Bis 2013 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz bei der Darstellung des Personenpotenzials ausschließlich die Anzahl der gewaltbereiten Linksextremisten ausgewiesen. Ab 2014 gibt es nunmehr die Anzahl gewaltorientierter Linksextremisten an, in der die Zahl der gewaltbereiten Linksextremisten als Teilmenge enthalten ist. 70 Die für den Bund eingefügte Fußnote gilt entsprechend auch für Niedersachsen. Auf den Abzug von Mehrfachmitgliedschaften in Höhe von ca. zwei Prozent wie beim Bund ist verzichtet worden. 126 Linksextremismus 3.2 Einführung Für die Ideologie des deutschen Linksextremismus sind die beiden ideengeschichtlichen Grundströmungen des 19. Jahrhunderts, Marxismus und Anarchismus, von fundamentaler Bedeutung. Linksextremisten greifen die in der amerikanischen Menschenrechtserklärung von 1776 und in der Französischen Revolution von 1789 proklamierten Werte Freiheit und Gleichheit in radikaler Zuspitzung auf und wollen den demokratischen Rechtsstaat auch auf revolutionärem Wege überwinden, um ihn durch eine klassenlose bzw. herrschaftsfreie Gesellschaft zu ersetzen. Kommunistische Gruppierungen wollen das bestehende politische System überwinden und streben über die Errichtung einer Diktatur des Proletariats unter Führung einer "proletarischen Avantgarde" eine klassenlose Gesellschaft an. Marxistisch-Leninistische Organisationen wie die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), aber auch die extremistischen Teile der Partei DIE LINKE. halten daher an der Idee einer Revolution der Arbeiterklasse fest. Demgegenüber propagieren anarchistische Gruppierungen die Überwindung des bestehenden politischen Systems auf dem Wege massenhaften zivilen Ungehorsams71 und "vorbildhafter" Selbstorganisation. Linksextremistische Organisationen stimmen in der Notwendigkeit einer revolutionären Veränderung der bestehenden Verhältnisse überein, die das internationale Zusammenwirken aller revolutionären Kräfte erfordert (Internationalismus). Kommunismus und Anarchismus unterscheiden sich in der Bewertung der Freiheitsrechte. Überdeckt der übersteigerte Gleichheitsbegriff kommunistisch ausgerichteter Organisationen die individuellen Freiheitsrechte, lehnen anarchistische Gruppierungen staatliche Organisation und damit Machtstrukturen (Hierarchien) generell ab. Beide orientieren sich an der Utopie einer klassenbzw. herrschaftsfreien Ordnung, d. h. an dem Ideal von der vollkommenen Befreiung des Menschen von allen gesellschaftlichen, politischen, ökonomischen und kulturellen Zwängen. Anarchisten, die in ihrem konkreten politischen Handeln diesen utopischen Entwurf 71 Ziviler Ungehorsam ist insbesondere bei den "gewaltfreien" Anarchisten der Verstoß gegen ein Gesetz aus Gewissensgründen; dabei wird bewusst in Kauf genommen, dafür bestraft zu werden. 127 Linksextremismus vorzuleben versuchen, verneinen auf Zwang beruhende Zwischenstadien zur Realisierung dieser klassenlosen Gesellschaft wie die von Kommunisten angestrebte Diktatur des Proletariats. Das westliche Gesellschaftsmodell, d. h. die Marktwirtschaft sowie der demokratische Rechtsstaat und die ihn repräsentierenden Mächte, allen voran die USA und ihre Verbündeten, stehen für den Gegenentwurf zum ideologischen Weltbild der Linksextremisten und sind so eines ihrer zentralen Feindbilder. Die wechselweise als kapitalistisch oder neoliberal bezeichnete westliche Wirtschaftsordnung wird grundsätzlich als Ausbeutung des Menschen durch den Menschen abgelehnt. Linksextremisten wollen dem ihrer Meinung nach "entfesselten Kapitalismus" Einhalt gebieten und fordern, wie z. B. die Interventionistische Linke (IL) auf ihrer Internetseite, "Make capitalism history!". Ihre Kritik konzentriert sich vor allem auf die Großkonzerne, die NATO und ihre Führungsmacht, die USA. Die Verantwortung für internationale Konflikte und Krisen verorten sie im Westen.72 3.3 Aktuelle Entwicklungen im Linksextremismus Die Entwicklung des Linksextremismus wurde im Jahr 2016 erneut weitgehend von der autonomen Szene bestimmt. Als Reaktion auf die bereits seit den 1990er Jahren zunehmende interne Kritik an der Theorieferne, der Unorganisiertheit und der Selbstbezogenheit der autonomen Bewegung, versuchen seit geraumer Zeit Teile von ihnen der Ideologie-, Organisationsund Bündnisfrage mehr Raum zu geben. Vor diesem Hintergrund sind in den letzten Jahren bundesweit verschiedene linksextremistische Bündnisse entstanden. Im undogmatischen Bereich hat sich mit den sogenannten Postautonomen ein Phänomen innerhalb der linksextremistischen Szene entwickelt, das dabei ist, die autonome Szene nachhaltig zu verändern.73 Postautonome Gruppierungen zeichnen sich durch eine breit gefächerte Bündnispolitik und den Willen aus, sich zu organisieren und 72 Siehe Kapitel 3.4, Abschnitt "Kampf gegen Faschismus". 73 Für eine Erläuterung der Begriffe "dogmatisch" und "undogmatisch" siehe Kapitel 3.4, Abschnitt "Ereignisse und Entwicklungen". 128 Linksextremismus zu vernetzen. Ideologisch orientieren sie sich an marxistisch-leninistischen Weltbildern. Sie verzichten aber bewusst auf eine exakte ideologische Festlegung und somit auf eine dogmatische Interpretation der marxistischen und anarchistischen Klassiker. Diese ideologische Unverbindlichkeit macht es ihnen möglich, sich auf der Basis von Minimalkonsensen bis weit in orthodoxe, aber auch nichtextremistische Kreise zu vernetzen. Sie wollen in einem langfristigen Prozess die herrschenden Verhältnisse überwinden und eine kommunistische Gesellschaft errichten. Für Niedersachsen sind vor allem zwei bundesweite Zusammenschlüsse relevant: die Interventionistische Linke (IL) und das Bündnis "... ums Ganze! Kommunistisches Bündnis" (uG). Autonome und Postautonome greifen gesamtgesellschaftlich relevante Themen auf, die die Menschen bis weit in die Mitte der Gesellschaft bewegen und zum zivilgesellschaftlichen Engagement herausfordern. Im Gegensatz zum demokratischen Protest, der frei ist von systemüberwindenden Forderungen, basiert der linksextremistische auf ideologischen Grundannahmen, für die eine prinzipielle Gegnerschaft zum politischen System der Bundesrepublik und seiner Wirtschaftsordnung kennzeichnend ist. Linksextremisten dienen ihre Themen wie "Antifaschismus", "Antirassismus" oder "Antirepression" daher vor allem als Plattform für ihr eigentliches Ziel, den Kampf gegen den demokratischen Rechtsstaat. Erst wenn dieser überwunden ist, lassen sich ihrer Auffassung nach alle anderen gesellschaftlichen Probleme lösen. Insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Flüchtlingsproblematik, weiter stattfindender Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte und zunehmender Auseinandersetzungen zwischen Linksextremisten und Rechtsextremisten, spiegelte sich diese Vorgehensweise im Jahr 2016 auch innerhalb der niedersächsischen linksextremistischen Szene wider. Die Ereignisse des zurückliegenden Jahres, vor allem die gewaltsamen Übergriffe in Göttingen und Umland auf Verbindungsstudenten und Rechtsextremisten bzw. diejenigen, die Linksextremisten dafür halten, zeigen zudem, dass die Hemmschwelle von Linksextremisten zur Anwendung von Gewalt auch gegen Menschen niedrig ist. Im Bereich des parteigebundenen Linksextremismus setzte sich die zunehmende politische Bedeutungslosigkeit der orthodox 129 Linksextremismus marxistisch-leninistisch ausgerichteten Parteien Deutsche Kommunistische Partei (DKP) und Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) weiter fort. Während die MLPD auf eine Kandidatur bei den niedersächsischen Kommunalwahlen des Jahres 2016 verzichtete, trat die DKP zwar an, kandidierte aber nur in Hannover für den Stadtrat und zwei Stadtbezirksräte. Sie erreichte lediglich 1.827 Stimmen (0,3 Prozent). Zudem stagnieren die Mitgliederzahlen beider Parteien seit Jahren auf niedrigem Niveau. Neben kontinuierlich schwachen Wahlergebnissen von deutlich unter einem Prozent74 leiden beide Parteien unter einer massiven Überalterung ihrer Mitglieder. Vor diesem Hintergrund muss konstatiert werden, dass sowohl die DKP als auch die MLPD in der niedersächsischen Öffentlichkeit kaum wahrnehmbar sind und sie für die Beurteilung des linksextremistischen Gesamtpotenzials auch künftig nur eine untergeordnete Rolle spielen werden. 3.4 Autonome und sonstige gewaltbereite Linksextremisten Sitz / Verbreitung Autonome / Postautonome Landesweite Präsenz mit Schwerpunkten in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück Mitglieder / Bund: 6.800 Niedersachsen: 595 Anhänger / Sympathisanten Publikationen Alhambra, Oldenburg (unregelmäßig) autonomes Blättchen, Hannover (unregelmäßig) Finanzierung Finanzierung von Aktionen und Kampagnen durch Spenden sowie Solidaritätsveranstaltungen, keine Mitgliedsbeiträge 74 DKP - Europawahl 2014: 0,1 Prozent; Landtagswahl 2013: nicht angetreten; Bundestagswahl 2013: nicht flächendeckend angetreten. MLPD - Europawahl 2014: 0,1 Prozent; Landtagswahl 2013: nicht angetreten; Bundestagswahl 2013: 0,1 Prozent. 130 Linksextremismus Kurzportrait / Ziele Das Ziel autonomer Gruppierungen ist es, den Staat und seine Institutionen auch gewaltsam abzuschaffen und durch eine "herrschaftsfreie Gesellschaft" zu ersetzen. Die autonome Bewegung kennt dabei keine mit kommunistischen Organisationen vergleichbare einheitliche Ideologie. Ihr Weltbild setzt sich vielmehr aus kommunistischen und anarchistischen Elementen zusammen. Die verschiedenen Gruppen der autonomen Bewegung finden sich über Aktionsund Themenfelder zusammen, die sich zu einem erheblichen Teil an aktuellen politischen Ereignissen und Problemfeldern orientieren. Diese Vorgehensweise soll dazu beitragen, den autonomen Widerstand öffentlich besser zu vermitteln, um so gesamtgesellschaftlich anschlussfähiger zu werden. Gegenwärtig sind vor allem die Themenfelder "Antifaschismus", "Antirassismus" und "Antirepression" für das autonome Spektrum in Niedersachsen von Bedeutung. Die autonome Szene sieht sich seit mehreren Jahren mit der Problematik konfrontiert, dass sie aufgrund interner Streitigkeiten und einer oftmals brüchigen Vernetzung nur unzureichend agieren kann. Um diesem Umstand etwas entgegenzusetzen, haben sich bundesweit sogenannte postautonome Zusammenhänge etabliert, die mit langfristigen Bündnisstrukturen versuchen, die Autonomen aus der auch von ihnen selbst beklagten Krise zu holen. Für Niedersachsen sind dabei vor allem die Interventionistische Linke (IL) und das Bündnis "... ums Ganze! Kommunistisches Bündnis" (uG) relevant. Die Postautonomen Schon seit Jahren leidet die autonome Szene sowohl bundesweit als auch in Niedersachsen unter internen Streitigkeiten und einer hohen Fluktuation. So existieren autonome Gruppierungen zumeist nur für kürzere Zeiträume, ihre Akteure wirken oft nur kurzfristig mit. Teile der autonomen Szene reflektieren diese Missstände schon seit längerem und versuchen daher, für konkrete Projekte Gruppenstrukturen und Netzwerke aufzubauen. Diese oftmals als postautonom bezeichneten Gruppierungen verstehen sich nach wie vor als Autonome, auch wenn sie sich in einigen Punkten von diesen unterscheiden. Ihre Politik ist langfristiger angelegt und verfolgt eine Strategie der kleinen Schritte. Dabei ist ein wichtiger Aspekt 131 Linksextremismus die weitgefächerte Bündnispolitik, mit der eine breite Öffnung hin zu bislang unpolitischen Bevölkerungsschichten verbunden ist. Die Postautonomen beabsichtigen, über die gezielte Zuspitzung aktueller politischer (Krisen-)Themen möglichst viele Personen zu erreichen und mittelfristig zu radikalisieren. So waren sie im Jahr 2016 an zentraler Stelle an den Protesten gegen den Braunkohletagebau in der Niederlausitz unter dem Motto "Ende Gelände" ebenso beteiligt wie gegenwärtig an der Organisation der Protestaktionen gegen den G20-Gipfel der führenden Wirtschaftsnationen vom 07. bis 08.07.2017 in Hamburg. Antiimperialisten und Antideutsche Die sogenannten Antideutschen bildeten sich mit Beginn der 1990er Jahre als eine neue Strömung innerhalb des autonomen Spektrums heraus. Ideologisch wenden sie sich gegen einen vermeintlichen deutschen Nationalismus. Vor dem Hintergrund der deutschen Wiedervereinigung befürchteten ihre Aktivisten ein Erstarken des Nationalismus innerhalb der vereinigten Bundesrepublik und eine Rückkehr zum Nationalsozialismus. Im Zuge der Golfkriege von 1990 und 2003 solidarisierten sie sich bedingungslos mit dem Staat Israel und seiner Schutzmacht, den USA. Eine für Autonome ungewöhnliche politische Haltung, da sie prinzipiell staatliche Strukturen, Institutionen und Repräsentanten ebenso ablehnen wie das westliche Wirtschaftsund Gesellschaftsmodell oder jegliche Form von Militär. Aus diesem Grund kam es zum Bruch zwischen den Antideutschen, die eine Minderheitenposition innerhalb des autonomen Spektrums vertraten und vertreten, und den die autonome Szene dominierenden sogenannten Antiimperialisten mit ihrer ausgeprägten antiwestlichen, insbesondere antiamerikanischen und antiisraelischen Haltung. Dieser ideologische Bruch vollzieht sich nicht nur im autonomen, sondern auch im postautonomen Spektrum. So ist beispielsweise die IL mit ihren niedersächsischen Ablegern in Hannover und Göttingen als antiimperialistisch zu charakterisieren, während das Bündnis uG eindeutig antideutsch geprägt ist.75 75 Die beiden Göttinger Gruppen Antifaschistische Linke International (A.L.I.) und Basisdemokratische Linke Göttingen (BLG) sind Teil der antiimperialistisch ausgerichteten IL, während die Redical [M] die Göttinger Ortsgruppe des antideutsch ausgerichteten Bündnisses uG bildet. In Hannover ist die Gruppierung Fast Forward Hannover im Bündnis uG organisiert, darüber hinaus gibt es eine IL-Ortsgruppe Hannover. 132 Linksextremismus Nicht selten führen diese Diskrepanzen zur Lähmung der politischen Arbeit innerhalb der autonomen Szene, da beide Seiten nur bedingt dazu bereit sind, miteinander zu kooperieren. Interventionistische Linke (IL) Die IL entstand 1999 als eine "strategische Verabredung" undogmatischer Linksextremisten verschiedener Strömungen. In sogenannten Beratungstreffen fanden sich Gruppierungen und Einzelpersonen zusammen, um Überlegungen anzustellen, wie die Handlungsfähigkeit und Wahrnehmbarkeit der "radikalen Linken" in der Bundesrepublik Deutschland erhöht werden könne. Ab 2004 wurden diese Treffen gezielt für linksextremistische Gruppen aus dem postautonomen Spektrum geöffnet. Es entstand ein bundesweit agierendes Netzwerk aus linksextremistischen Gruppierungen und Einzelaktivisten, dem in geringem Maße auch nichtextremistische Personen angehörten. Um eine Anschlussfähigkeit an das demokratische Spektrum herzustellen, bemüht sich die IL um ein gemäßigteres äußeres Erscheinungsbild, als es sonst in der autonomen Szene üblich ist. So sind ihre Protagonisten beispielsweise bei Demonstrationen bereit, auf szenetypische Kleidung und die Anwendung von Gewalt zu verzichten. Dabei handelt es sich jedoch um ein rein taktisches Verhalten, hinter dem sich eine latent vorhandene Militanz verbirgt, wie die IL in ihrem Zwischenstandspapier deutlich macht: "Unsere Mittel und Aktionsformen, defensive wie offensive, bestimmen wir also strategisch und taktisch in den jeweiligen Situationen. ... Es geht uns darum, die kollektive Fähigkeit herzustellen, die Wahl der Mittel nach unseren Zielen selbst zu bestimmen." (veröffentlicht auf der Internetseite der IL, 25.01.2017) Aus diesem Grunde kann die IL eine Scharnierfunktion zwischen dem gewaltorientierten linksextremistischen Spektrum, den dogmatischen Linksextremisten und dem demokratischen Protest einnehmen. Das ermöglicht ihr, Mobilisierungserfolge zu erzielen und unterstreicht zugleich die wachsende Bedeutung des Netzwerkes für die gesamte linksextremistische Szene. 133 Linksextremismus Ihre verfassungsfeindliche Ausrichtung bringt die IL u. a. in ihrem Selbstverständnis zum Ausdruck: "Wir wollen eine radikale Linke, die aktiv nicht nur gegen die Zumutungen und Grausamkeiten, sondern gegen den Kapitalismus insgesamt kämpft, die dabei immer wieder neue Allianzen sucht, die Brüche vertieft und Chancen ergreift, die lieber Fehler macht und aus ihnen lernt, anstatt sich im Zynismus der reinen Kritik zu verlieren. Wir wollen eine radikale Linke, die auf den revolutionären Bruch mit dem nationalen und globalen Kapitalismus, mit der Macht des bürgerlichen Staates und allen Formen von Unterdrückung, Entrechtung, Diskriminierung orientiert ist. Kurz: Wir wollen eine neue, gesellschaftliche radikale Linke, die um politische Hegemonie ringt und Gegenmacht organisiert. (veröffentlicht auf der Internetseite der IL, 25.01.2017) Gegenwärtig bestehen in 26 deutschen Städten sowie in Graz und Wien (Österreich) Ortsgruppen der antiimperialistisch ausgerichteten IL, zwei davon in Niedersachsen (Göttingen und Hannover). Die IL folgt eigentlich dem Prinzip, wonach pro Stadt nur eine Ortsgruppe bestehen soll. In Göttingen ist diese Ausrichtung jedoch bislang nicht angenommen worden. Dort sind die beiden Gruppierungen Antifaschistische Linke International (A.L.I.) und Basisdemokratische Linke (BL) weiterhin eigenständige Mitglieder der IL. Bündnis ...ums Ganze! Kommunistisches Bündnis (uG) Ein weiteres postautonomes Bündnis mit niedersächsischer Beteiligung stellt das Bündnis uG dar. In ideologischer Abgrenzung zur IL ist das Bündnis uG dem antideutschen Lager zuzurechnen. Folgt man der Selbstdarstellung des Bündnisses, so wurde es 2006 gegründet, um "linksradikale Gesellschaftskritik überregional zu organisieren und handlungsfähig zu machen." Nach eigener Aussage geht es dem Bündnis uG dabei nicht nur um eine "Kritik, für die es weder Institutionen noch Parlamente noch feste Verfahren" gebe, sondern auch um die "Kritik gesellschaftlicher Herrschaft als ganzer". Das postautonome Bündnis strebt nach einer herrschaftsfreien kommunistischen Gesellschaft. Wie diese Gesellschaftsform konkret aussehen soll, bleibt jedoch, wie so oft im undogmatischen Linksextremismus, äußerst diffus. 134 Linksextremismus Gegenwärtig ist das Bündnis uG in zehn deutschen Städten sowie in Wien (Österreich) organisiert, von denen die Gruppierungen Fast Forward Hannover sowie die Redical [M] aus Göttingen in Niedersachsen ansässig sind. Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Gemeinsames Ziel aller autonomen Gruppierungen ist es, den Staat und seine Institutionen gewaltsam abzuschaffen und durch eine "herrschaftsfreie Gesellschaft" zu ersetzen. Hiermit richten sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und sind demnach verfassungsfeindlich (SS 3 Abs. 1 NVerfSchG). Ereignisse und Entwicklungen Autonome Gruppierungen sind nicht wie kommunistische Organisationen von einer einheitlichen Ideologie geprägt. Sie verknüpfen vielmehr Elemente kommunistischer und anarchistischer Weltbilder miteinander. Autonome im klassischen Sinne verstehen sich zwar auch als undogmatische Linke76 und streben wie die Vertreter der orthodoxen bzw. dogmatischen K-Gruppen77 die sozialistische Revolution an, beantworten die "Organisationsfrage" aber anders. Sie lehnen eine staatliche Ordnung und jegliche Form von Hierarchien ab und sprechen sich für die Selbstorganisation des Zusammenlebens aus. Dem linksextremistischen Verständnis nach üben die "kapitalistischen Produktionsverhältnisse" Gewalt gegen ihre Bürger aus: Sie stellen eine auf gesellschaftlichen Strukturen, Werten, Normen, 76 Als undogmatische Linke bezeichnet man linksradikale bis linksextremistische Gruppen, die sich in der Nachfolge der Außerparlamentarischen Opposition (APO) sahen. Diese häufig auch als "Spontis" bezeichneten Gruppen hielten die "Spontaneität der Massen" für das revolutionäre Element der Geschichte. Im Gegensatz zu Marxisten-Leninisten, die glauben, für die Revolution sei eine Avantgarde-Partei vonnöten, die die Führung in eine bessere Zukunft übernehmen müsse, waren die Spontis eher "antiautoritär" ausgerichtet. Nicht Theorieschulungen und Parteiaufbau standen für sie im Vordergrund ihrer Aktivitäten, sondern "spontane", nichtsdestoweniger abgesprochene Aktionen in der Öffentlichkeit. 77 Der Begriff "K-Gruppen" ist eine Sammelbezeichnung für politische Gruppierungen wie den Kommunistischen Bund Westdeutschlands (KBW) oder die MLPD, die sich seit dem Ende der 1960er Jahre am Marxismus-Leninismus maoistischer Prägung orientieren und sich die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zum Ziel gesetzt haben. 135 Linksextremismus Institutionen und Machtverhältnissen basierende "strukturelle Gewalt" gegenüber den Bürgern dar und hindern diese daran, sich ihren Anlagen und Möglichkeiten entsprechend frei zu entfalten. Aus dieser so empfundenen "Gewalt des Systems" leiten Autonome und sonstige gewaltbereite Linksextremisten ein vermeintliches Naturrecht auf gewaltsamen Widerstand ab. Linksextremistische Gewalt versteht sich demzufolge als "Gegengewalt", als reaktives und dadurch legitimes Mittel, um die herrschende Gewalt aufzubrechen und Veränderungen herbeizuführen. Aus diesem Grund spielt die Anwendung von Gewalt weiterhin eine zentrale Rolle in der autonomen Szene, wie sich im Jahr 2016 vor allem im Raum Göttingen an einer Vielzahl von planmäßigen Angriffen gezeigt hat. Neben einer Reihe von Brandstiftungen an PKWs und Häusern wurden auch gezielte Körperverletzungsdelikte verübt. So wurden im Jahr 2016 sieben PKWs von Personen, die dem rechtsextremistischen Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen (FKTN) und dessen Umfeld zugerechnet werden können, in Brand gesetzt bzw. versucht in Brand zu setzen. In der Mehrzahl der Fälle kam es zu beträchtlichen Sachschäden, so z. B. bei einer Brandstiftung an dem PKW eines FKTN-Sympathisanten am 31.10.2016 in Duderstadt mit einem Gesamtschaden in Höhe von ca. 11.000 EUR. Zu keiner dieser Brandstiftungen liegen bislang Selbstbezichtigungsschreiben der autonomen Szene vor, nichtsdestotrotz positioniert sich das linksextremistische Spektrum Göttingens unmissverständlich dazu. So konstatiert die antideutsch geprägte Gruppierung Redical [M] auf Facebook unter Bezugnahme auf einen Presseartikel zu 136 Linksextremismus einem der Brandanschläge: "Wer Nazidemos im Umland anmeldet, muss sich nicht wundern!" Bei mehreren dieser Brandstiftungen konnten im direkten Umfeld des Tatortes zudem die gesprühten Symbole "Hammer und Sichel" festgestellt werden. Dieses Symbol wurde darüber hinaus am 17.04.2016 neben einem weiteren Schriftzug an einem Haus der Studentenverbindung Corps Hannovera in Göttingen aufgefunden. Auf dem Gelände neben dem Haus wurde von unbekannten Tätern zudem ein Schuppen in Brand gesetzt. Der Brand griff auf ein bewohntes Nachbargebäude über. Der Modus Operandi und die aufgesprühte Hammer-und-Sichel-Symbolik lassen auch hier auf einen linksextremistisch motivierten Hintergrund der Taten schließen. Neben diesen Brandstiftungen wurden im Jahr 2016 in Göttingen auch mehrere teils schwere Körperverletzungsdelikte verübt. Betroffen davon waren Personen, die von der autonomen Szene dem rechtsextremistischen Spektrum zugerechnet werden. In den Fokus der autonomen Szene gerieten vor allem die Mitglieder und Unterstützer des FKTN. So griffen am 14.08.2016 etwa 40 bis 50 vermummte Personen sechs Mitglieder des FKTN in Göttingen mit Pfefferspray an und traktierten sie mit Schlägen und Tritten. In den beiden Universitätsstädten Göttingen und Hannover sahen sich zudem auch Verbindungsstudenten direkten Angriffen durch die autonome Szene ausgesetzt. Am 09.06.2016 wurde ein mit einer Schärpe bekleideter Verbindungsstudent gezielt von zwei vermummten Personengruppen mit Schlägen und Tritten attackiert. Eine Begleiterin des Verbindungsstudenten erlitt ebenfalls Verletzungen. Auch wenn zu dieser gefährlichen Körperverletzung ebenso wie zu den meisten anderen Straftaten keine eindeutigen Belege oder Bekennerschreiben vorliegen, kann in diesem Fall dennoch konstatiert werden, dass die linksextremistische Szene Göttingens diese Straftat zumindest gutheißt und das Opfer über die sozialen Medien sogar noch verhöhnt. Unter Bezugnahme auf die geschilderten Ereignisse heißt es auf der Facebook-Seite von Links Unten Göttingen: "Was ist das für ein Leben in Göttingen? Gleich zweimal innerhalb von Minuten wegen seiner Schärpe verhauen werden. Wir wissen warum wir Göttingen lieben." 137 Linksextremismus In die gleiche Richtung kommentierte die besagte Facebook-Seite auch einen gezielten Angriff auf einen Verbindungsstudenten vom 04.12.2016. Mindestens drei Personen haben dabei ihrem Opfer, nachdem es ein Burschenschaftsgebäude verließ, unvermittelt gegen den Hinterkopf und ins Gesicht geschlagen. Hierzu heißt es bei Links Unten Göttingen: "Seine Verbindungsbrüder hätten ihm sagen sollen, dass er nicht mit Schärpe sichtbar aus dem Haus gehen soll. So ist das halt in Göttingen..." Kampf gegen Faschismus Zentrales Anliegen der Autonomen ist der Kampf gegen Faschismus bzw. der "Antifaschismus", da dieser der Öffentlichkeit aus ihrer Sicht am besten zu vermitteln ist. So sind auch die gewalttätigen Übergriffe in Göttingen in das Themenfeld "Antifaschismus" einzuordnen. Unter Rückgriff auf die von dem damaligen Vorsitzenden der Kommunistischen Internationale (Komintern), Georgi Dimitroff, im August 1935 auf dem VII. Weltkongress der Komintern in Moskau aufgestellte These, wonach der Faschismus "die offene terroristische Diktatur der reaktionärsten, am meisten chauvinistischen, am meisten imperialistischen Elemente des Finanzkapitals"78 sei, ist der Faschismus dem linksextremistischen Verständnis nach dem Kapitalismus immanent. Faschismus kann deshalb nur dann erfolgreich bekämpft werden, wenn zugleich auch seine Ursache, der Kapitalismus, beseitigt wird. Konsequenter "Antifaschismus" zielt daher für Linksextremisten immer zwangsläufig auch auf die kapitalistische Wirtschaftsund Gesellschaftsordnung, die es zu überwinden gilt. Ein niedersächsisches Beispiel für den von Autonomen geführten Kampf gegen Faschismus stellte im Jahr 2016 neben den beschriebenen Auseinandersetzungen mit dem Freundeskreis Thüringen/ Niedersachsen (FKTN) die Neuauflage der Kampagne "Alles muss man selber machen - Kein Raum für rechte Propaganda" dar. Die Initiatoren der Kampagne riefen im Rahmen des niedersächsischen Kommunalwahlkampfes, ähnlich wie zur Bundestagswahl 2013, dazu auf, die Wahlkampfmaterialien von NPD und AfD sowie ei78 Georgi Dimitroff, Die Offensive des Faschismus und die Aufgaben der Kommunistischen Internationale im Kampf für die Einheit der Arbeiterklasse gegen den Faschismus, in: ders., Gegen Faschismus und Krieg. Ausgewählte Reden und Schriften, Leipzig 1982, Seiten 49136, hier Seite 52. 138 Linksextremismus niger Regionalparteien gezielt zu beschädigen. In Niedersachsen wurden flächendeckend Wahlplakate gestohlen und zerstört. Überproportional hiervon betroffen war die AfD. Darüber hinaus wurden auch mehrfach Personen an Wahlkampfständen oder auf Wahlkampfveranstaltungen körperlich attackiert. So wurde z. B. am 29.08.2016 der AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen auf einer Wahlkampfveranstaltung in Hittfeld (Landkreis Harburg) mit einer noch gefrorenen Torte beworfen und dabei leicht verletzt. Generell ist festzustellen, dass sich die autonome Szene im Jahr 2016 in ihrer "Antifaschismus-Arbeit" erneut stark auf die direkte Auseinandersetzung mit der AfD konzentriert hat. Neben diversen Aktionen im niedersächsischen Kommunalwahlkampf wurden auch andere Veranstaltungen der Partei, wie beispielsweise ein Informationsabend am 12.10.2016 an der Volkshochschule Nienburg, versucht zu vereiteln. Hierbei drangen mehrere vermummte Aktivisten, die sich zur bundesweiten antideutsch-geprägten Kampagne "Nationalismus ist keine Alternative" bekannten, in den Veranstaltungsraum ein und störten den Vortrag. Kampf gegen Rassismus Das Aktionsfeld "Antirassismus" hat im Zuge der sogenannten Flüchtlingskrise innerhalb der autonomen Szene an Bedeutung gewonnen. Linksextremisten überspitzen ihre Kritik an bestehenden Asylund Flüchtlingsgesetzen und am Handeln von Ausländerbehörden, Polizei und Gerichten zum Vorwurf eines "systemimmanenten" Rassismus. Staatliche Repräsentanten und Akteure werden damit auf eine Stufe mit Rechtsextremisten gestellt und somit Forderungen nach der Abschaffung des politischen Systems legitimiert. So solidarisieren sich auch Teile des niedersächsischen linksextremistischen Spektrums mit den betroffenen Flüchtlingen und mobilisieren zu Resonanzkundgebungen. Darüber hinaus konzentrierten sich Anfang des Jahres 2016 noch Teile der autonomen Szene in ihrem Kampf gegen Rassismus auf die im Grundsatz islamund fremdenfeindlich geprägten niedersächsi139 Linksextremismus schen Ableger der Bewegung "Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes" (Pegida). In Reaktion auf die rückläufigen Teilnehmerzahlen an den Demonstrationen der Gruppierungen "Hannoveraner gegen die Islamisierung des Abendlandes" (Hagida)79 und "Braunschweig gegen die Islamisierung des Abendlandes" (Bragida) nahmen im Jahr 2016 auch die Teilnehmerzahlen an den Protesten gegenüber dem Vorjahr spürbar ab. Die autonome Szene, die 2015 noch entscheidend an den Gegenkundgebungen mitwirkte, zog sich aus diesen nahezu gänzlich zurück, da umfassende Proteste ihrer Ansicht nach nur zu einer ungerechtfertigten Aufwertung des politischen Gegners führen würden. Vor diesem Hintergrund konzentrierte sich die autonome Szene Niedersachsens im Berichtsjahr 2016 in erster Linie auf die Auseinandersetzung mit der AfD und im Raum Göttingen mit dem FKTN. Kampf gegen Repression Gewöhnlich wird der Begriff "Repression" dafür verwendet, Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen in Diktaturen und autoritären Systemen zu benennen. Linksextremisten übertragen den Begriff auf die innenpolitische Situation in Deutschland. Konkret verstehen sie hierunter die Unterdrückung der individuellen, sozialen und politischen Entfaltung des Einzelnen durch gesellschaftliche Strukturen oder autoritäre Verhältnisse in Deutschland, insbesondere durch Handlungen staatlicher Exekutivorgane, wie z. B. der Polizei. Ziel der linksextremistischen "Antirepressions-Arbeit" ist es, sich selbst als Opfer permanenter Überwachung, Verfolgung und 79 Nach einigen Umbenennungen bezeichnet sich die Gruppierung Hagida gegenwärtig als "Bürgerprotest Hannover". 140 Linksextremismus Reglementierung durch den Staat zu stilisieren, um auf diese Weise den demokratischen Rechtsstaat zu delegitimieren. Nachdem am 11.02.2016 in Hannover das "Unabhängige Jugendzentrum Kornstraße" (UJZ Kornstraße) wegen des Verdachts der Herstellung und Verbreitung von Propagandamaterial für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK durchsucht worden war, organisierte die autonome Szene am darauffolgenden Tag eine Demonstration unter dem Motto "Keine Kriminalisierung des UJZ Kornstraße - weg mit dem Verbot der PKK". Auf der Demonstration, an der in der Spitze ca. 750 Personen teilnahmen, wurden die Durchsuchungsmaßnahmen als unrechtmäßiger Eingriff des Staates in die autonomen Strukturen und somit als politisch motivierte Repressionsmaßnahmen gedeutet, gegen die es sich zu wehren gilt. An der Demonstration beteiligten sich neben Personen der autonomen Szene auch eine Vielzahl kurdischer Aktivisten. Die Rote Hilfe Die bedeutendste Gruppierung, die sich in erster Linie der "Antirepressions-Arbeit" widmet, ist der von Linksextremisten getragene Verein Rote Hilfe e. V. (RH). In Anbetracht der oben beschriebenen Durchsuchungen im UJZ Kornstraße veröffentlichte der Bundesvorstand der RH noch am selben Tag (11.02.2016) eine Pressemitteilung, in der die polizeilichen Ermittlungen in der Logik linksextremistischer "Antirepressions"und "Antirassismus-Argumentationen" folgendermaßen gedeutet wurde: 141 Linksextremismus "Offensichtlich ist die erneute Kriminalisierungswelle gegen die kurdische Bewegung und gegen Menschen, die sich mit ihr solidarisch zeigen, nicht zuletzt eine Dienstleistung für das Regime des türkischen Präsidenten Erdogan, von dem sich die BRD eine noch härtere Abschottung gegen Asylsuchende erhofft." (veröffentlicht auf der Internetseite der Roten Hilfe, 11.02.2016) Die RH wurde 1975 gegründet und ist in Göttingen ansässig. Über den Bundesverband hinaus existieren in Niedersachsen in Braunschweig, Göttingen, Hannover und Osnabrück selbstständige Ortsgruppen. Ihre Hauptaufgabe sieht die RH im Kampf gegen "staatliche Repression", indem sie Rechtshilfe gewährt und Szeneangehörigen Anwälte vermittelt. Außerdem stellt sie zu besonderen Veranstaltungen, beispielsweise bei Demonstrationen, sogenannte Ermittlungsausschüsse bereit. Deren Aufgabe besteht darin, sich um Festgenommene zu kümmern und Rechtsanwälte zu vermitteln. Die RH begleitet strafprozessuale Maßnahmen u. a. mit Solidaritätsveranstaltungen und Kampagnen, um auf diese Weise die vermeintliche Repression staatlicher Behörden gegen politische Aktivisten zu "entlarven". Die RH sieht sich dabei als "Selbsthilfeorganisation für die gesamte Linke". Bewusst verzichtet sie darauf, sich von extremistischen Zusammenschlüssen zu distanzieren. Vielmehr ist ihrer Internetseite unter der Rubrik "Über uns" zu entnehmen: "Wir wollen nicht nur materielle, sondern auch politische Unterstützung leisten ... Deshalb suchen wir mit denen, die wir unterstützen, die politische Auseinandersetzung, nehmen eventuell auch zu ihrer Aktion Stellung. Aber wir machen vom Grad der Übereinstimmung nicht unsere Unterstützung abhängig." (veröffentlicht auf der Internetseite der Roten Hilfe, 08.01.2016) Da das Aktionsfeld "Antirepression" weiterhin einen hohen Stellenwert innerhalb des linksextremistischen Spektrums, insbesondere in der autonomen Szene, einnimmt, kann die RH seit mehreren Jahren einen bundesweit kontinuierlichen Anstieg ihrer Mitgliederzahlen verbuchen, während sie in Niedersachsen zurzeit stagnieren. So sind gegenwärtig bundesweit rund 7.500 Personen in der RH organisiert, etwa 600 davon in Niedersachsen. 142 Linksextremismus Bewertung, Tendenzen, Ausblick Die weltweiten kriegerischen Konflikte, die andauernde Flüchtlingskrise und der dadurch mitbedingte Aufschwung rechtspopulistischer Parteien und Bewegungen in Deutschland und Europa haben in den letzten Jahren neben dem Kampf gegen den Faschismus das Themenfeld "Antirassismus" in den Mittelpunkt der Aktivitäten der autonomen Szene auch in Niedersachsen gerückt. Vor dem Hintergrund der Wahlen zum Deutschen Bundestag im September 2017 und den niedersächsischen Landtagswahlen im Januar 2018 ist künftig mit verstärkten Auseinandersetzungen vor allem zwischen Linksextremisten und der Partei Alternative für Deutschland (AfD) zu rechnen. Da zudem auch 2017 von weiteren rechtsextremistisch motivierten Übergriffen auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte auszugehen ist, werden die Auseinandersetzung mit "Faschismus" und "Rassismus" weiterhin die dominierenden Themen der autonomen Szene darstellen. Eine weitere Radikalisierung des (post-)autonomen Milieus kann daher nicht ausgeschlossen werden. Mit einer Zunahme der von Linksextremisten ausgehenden Gewalttaten, vor allem gegenüber Polizisten und Rechtsextremisten bzw. denjenigen, die Autonome für Rechtsextremisten halten, muss gerechnet werden. Ferner dürfte das Gipfeltreffen der Staatsund Regierungschefs der Gruppe der 20 wichtigsten Industrieund Schwellenländer der Welt (G20-Gipfel) in Hamburg Anfang Juli 2017 eine starke Mobilisierung der linksextremistischen Szene nicht nur in Niedersachsen, sondern auch bundesund europaweit nach sich ziehen. Dabei muss bereits im Vorfeld bundesweit mit Straftaten mit Bezug zum G20-Gipfel gerechnet werden. Nach dem Misserfolg, den linksextremistische Bündnisse wie die IL im Zusammenhang mit den Protesten gegen den G7-Gipfel 80 in Elmau 2015 hinnehmen mussten, könnte der Protest gegen den G20-Gipfel auch zu einem Gradmesser für die Organisationskraft und den Stellenwert dieser Bündnisse innerhalb der linksextremistischen Szene werden. Ein erneutes Scheitern dürfte die postautonomen Bemühungen zur Reorganisierung der linksextremistischen Szene gefährden und könnte eine weitere Zersplitterung vor allem des autonomen Milieus nach sich ziehen. 80 Auf den jährlichen G7-Treffen sind die Staatsund Regierungschefs aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada und den Vereinigten Staaten vertreten. 143 Linksextremismus 3.5 Anarchisten Sitz / Verbreitung Anarchisten Mit Ausnahme der Freien Arbeiterinnenund Arbeiter-Union (FAU) existieren in Niedersachsen keine gefestigten anarchistischen Strukturen. Die FAU unterhält in Hameln und Hannover einzelne Ortsgruppen, zudem existiert eine Jugendgruppe in Göttingen. Mitglieder / Anhänger / Bund: 800 Niedersachsen: 30 Sympathisanten Publikationen "Gai Dao" (Publikation der Föderation deutschsprachiger Anarchisten; monatlich) "Direkte Aktion" (Onlinepublikation der FAU; unregelmäßig) Finanzierung Finanzierung von Aktionen und Kampagnen durch Spenden sowie Solidaritätsveranstaltungen, bei der FAU auch Mitgliedsbeiträge Kurzportrait / Ziele Neben dem Kommunismus ist der moderne Anarchismus der zweite grundlegende Ideologiestrang des Linksextremismus. Beide Strömungen setzen sich dafür ein, die bestehende Ordnung zu überwinden. Anarchisten streben diesbezüglich die unmittelbare Errichtung einer herrschaftsfreien Gesellschaftsordnung an, in der der Mensch von allen politischen, ökonomischen und kulturellen Zwängen befreit leben kann. Im Anarchismus nimmt die individuelle Freiheit den höchsten Stellenwert ein. Vor diesem Hintergrund negieren Anarchisten sämtliche Hierarchieund Herrschaftsformen. Zudem sprechen sie nicht nur dem Staat und seinen Institutionen, sondern ebenso der (sozialen) Marktwirtschaft jegliche Existenzberechtigung ab. Als kleinste Einheit des anarchistischen Zusammenlebens gilt die sogenannte Kommune, im ökonomischen Bereich wird die Gründung föderal strukturierter Genossenschaften und Syndikate angestrebt. 144 Linksextremismus Der Anarchismus ist aber keineswegs als geschlossener Theorieblock zu verstehen. Vielmehr verbergen sich hinter dem Begriff verschiedene Strömungen mit z. T. sehr unterschiedlichen Konzepten. Unter den niedersächsischen Anarchisten ist der eher praxisorientierte Anarchosyndikalismus am stärksten vertreten. 81 So orientiert sich z. B. die FAU an anarchosyndikalistischen Konzepten. Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Gemeinsames Ziel aller anarchistischen Gruppierungen ist es, den Staat und seine Institutionen abzuschaffen und durch eine "herrschaftsfreie Gesellschaft" zu ersetzen. Hiermit richten sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und sind demnach verfassungsfeindlich (SS 3 Abs. 1 NVerfSchG). Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Zu einer der größten anarchosyndikalistischen Gruppierungen in Deutschland zählt die 1977 gegründete Freie Arbeiterinnenund Arbeiter-Union (FAU), die sich als eine nach basisdemokratischen Prinzipien aufgebaute Gewerkschaft versteht. Nachdem die FAU im Dezember 2016 endgültig aus der Internationalen ArbeiterInnen Assoziation (IAA), einem international agierenden Zusammenschluss von anarchosyndikalistischen Gewerkschaften, ausgeschlossen wurde, plant sie künftig mit neuen internationalen Partnern den "weltweiten Kampf der Anarchosyndikalisten" weiter voranzubringen. Hierzu führt sie aus: "Wenn die Zeichen der Zeit nicht trügen, stehen wir am Beginn einer Etappe eines Populismus, der wie kaum zuvor in den letzten Jahrzehnten die Ausbeutung der ArbeiterInnen und Ausgeschlossenen unter nationalistischen und rassistischen Vorzeichen vorantreiben und die Menschen gegeneinander aufhetzen will. ... Wir haben keine Zeit mehr, das Trennende zu kultivieren - wir wollen stattdessen das Verbindende unter uns im Kampf um unsere Lebensbedingungen und für eine Welt ohne Ausbeutung und Herrschaft suchen." (veröffentlicht auf der Internetseite der FAU, 02.01.2017) 81 Unter Anarchosyndikalismus versteht man eine gewerkschaftliche Organisierung, die auf anarchistischen Prinzipien beruht. Ziel ist es, das bestehende Staatssystem revolutionär zu überwinden und durch ein klassenund staatenloses System zu ersetzen. Für weitere Informationen siehe: Armin Pfahl-Traughber, Linksextremismus in Deutschland. Eine kritische Bestandsaufnahme, Wiesbaden 2014, Seite 55ff. 145 Linksextremismus Diese Forderung knüpft deutlich an den aktuellen Grundlagentext der FAU an, der die Prinzipien und Grundlagen der Gewerkschaft regelt. In den beiden Kapiteln "Grundsätze und Ziele" sowie "Kritik der bestehenden Verhältnisse" hält die FAU für ihre Arbeit fest: "Wir streben die Überwindung des Kapitalismus an. ... Wir beziehen uns [dabei] auf die Ideen des Anarchosyndikalismus. ... Kapitalismus ist kein Naturgesetz, sondern lediglich ein von Menschen geschaffenes Verhältnis, das durch kollektives Handeln der Arbeitenden aufgehoben werden kann." (veröffentlicht auf der Internetseite der FAU, 09.01.2017) Der von der FAU angestrebte Systemwechsel soll dabei von basisdemokratisch strukturierten Lokalund Betriebsgruppen organisiert werden, die unter Rückgriff auf direkte und z. T. auch militante Aktionsformen, wie z. B. Fabrikbesetzungen, Streiks und Sabotageaktionen, vor Ort agieren sollen. Mit ihrem Engagement für Gewerkschaftsbelange und ihren Solidarisierungsbekundungen mit streikenden Arbeiterinnen und Arbeitern versucht die FAU anschlussfähig zu werden und neue Mitglieder für ihre über diese Themen hinausgehenden systemablehnenden Ziele zu gewinnen. Weiterhin besteht in Göttingen die der FAU nahe stehende Anarcho-syndikalistische Jugendorganisation Göttingen/Südniedersachsen (ASJ). Diese versteht sich selbst als "... eine lokalistische und anarcho-syndikalistische Gruppe und Teil eines Netzwerkes aus anarcho-syndikalistischen und/oder daran orientierten libertären Jugendgruppen." (veröffentlicht auf der Internetseite der ASJ Göttingen/Südniedersachsen, 09.01.2017) Die ASJ organisiert in Göttingen regelmäßig öffentliche Abende und beteiligt sich an szenetypischen Demonstrationen und Kundgebungen, so auch im Jahr 2016. Neben der ASJ Göttingen/Südniedersachen agieren im Bundesgebiet noch mindestens drei weitere Jugendorganisationen. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Anarchistische Organisationen sind generell von nachrangiger Bedeutung. Allein aufgrund ihrer theoretischen Zersplitterung dürfte sich daran auch künftig kaum etwas ändern. 146 Linksextremismus Auch für das Jahr 2017 ist davon auszugehen, dass der Anarchosyndikalismus weiterhin der am stärksten wahrnehmbare Teil des anarchistischen Spektrums in Deutschland und Niedersachsen bleiben wird. Es gilt vor allem zu beobachten, welche Veränderungen das endgültige Ausscheiden der FAU aus der IAA in Bezug auf ihre künftige politische Tätigkeit haben wird. 3.6 Offen extremistische Zusammenschlüsse in der Partei DIE LINKE. Kommunistische Sozialistische Antikapitalistische Plattform (KPF) Linke (SL) Linke (AKL) Sitz Berlin Berlin Berlin Gründung 1995 2006 2006 Mitglieder 82 1.200 826 840 Veröffentlichungen "Mitteilungen der "realistisch und ausschließlich VerKommunistischen radikal" öffentlichungen auf Plattform" (1-2 x jährlich der Internetseite (monatlich) erscheinendes Debattenheft) Kurzportrait / Ziele In Niedersachsen agieren drei offen extremistische Zusammenschlüsse in der Partei DIE LINKE. Hierbei handelt es sich um die Kommunistische Plattform (KPF), die Sozialistische Linke (SL) sowie die Antikapitalistische Linke (AKL). Die KPF ist der mitgliederstärkste offen extremistische Zusammenschluss innerhalb der Partei DIE LINKE. Sie versteht sich laut ihrer Satzung als ein "bundesweiter Zusammenschluss von Kommunistinnen und Kommunisten in der Partei", der nach wie vor an marxistisch-leninistischen Zielen und Traditionen festhält. Die von trotzkistischen Gruppierungen getragene SL charakterisiert sich 82 Die hier angegebenen Mitgliederzahlen beziehen sich allesamt auf die Bundesebene, entsprechende Mitgliederzahlen für die niedersächsische Landesebene liegen nicht vor. 147 Linksextremismus demgegenüber in ihrem Debattenheft "realistisch und radikal" selbst als "gewerkschaftlich orientierte Strömung der Partei DIE LINKE.", deren Ziel es sei, den Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit im öffentlichen Diskurs darzulegen, um so die Lebensverhältnisse der Mehrheit zu verbessern und die Macht des Kapitals zu brechen. 83 Wie einem Antrag an die SL-Bundesversammlung im Januar 2015 zu entnehmen ist, orientiert sich die SL dabei ideologisch u. a. an den Traditionen des Marxismus, um so "die Widersprüche der bürgerlichen Gesellschaft aufzuspüren und ihre Gefahren und Potenziale zu entdecken". 84 Auf ihrer Internetseite bezeichnet sich die AKL als "politische Strömung in der Partei DIE LINKE.", die "als Brückenglied zwischen der Partei und den außerparlamentarischen Bewegungen" steht und "sich für die weitere Stärkung des antikapitalistischen Profils der Partei" einsetzt. In ihrem aktuellen Grundsatzaufruf wird die Ersetzung der gegenwärtigen deutschen Gesellschaftsordnung durch den Sozialismus von der AKL verlangt und als Hauptziel des innerparteilichen Zusammenschlusses festgeschrieben. Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Die Voraussetzungen nach SS 3 Abs. 1 NVerfSchG für eine Beobachtung der Gesamtpartei DIE LINKE. bestehen seit dem Jahr 2013 in Niedersachsen nicht mehr. Es liegen jedoch für die drei hier aufgeführten innerparteilichen Zusammenschlüsse der Partei DIE LINKE. Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vor, da diese sich zum Ziel gesetzt haben, das gegenwärtige politische System der Bundesrepublik zu überwinden. Ereignisse und Entwicklungen Die Partei DIE LINKE. hat ihre Wurzeln in der 1989 aus der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) hervorgegangenen Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS), die sich im Juli 2005 in Linkspartei.PDS umbenannte und am 16.06.2007 mit der Partei Arbeit & soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative (WASG) zur Partei DIE LINKE. fusionierte. 83 "realistisch und radikal", Nr. 3, 1. Quartal 2014, Seite 4. 84 Veröffentlicht auf der Internetseite der SL, 05.01.2016. 148 Linksextremismus Kommunistische Plattform (KPF) Das marxistisch-leninistische Profil der KPF wird u. a. im stetigen Rückgriff auf Argumentationsmuster des orthodoxen Marxismus deutlich. So pflegt die KPF z. B. in einem Bericht des Bundessprecherrats vom 29.11.2015 ihre antiwestliche und antiamerikanische Grundeinstellung, wenn sie behauptet, dass vom US-Imperialismus die mit Abstand größte Gefährdung für die Existenz unseres Planeten ausgehe. 85 Zugleich lässt die KPF auch 2016 keinen Zweifel an ihrer politischen Ausrichtung. So betonte ihre Bundessprecherin mit Blick auf eine mögliche Normalisierung der Beziehungen zwischen den USA und Russland vor dem Hintergrund des Amtswechsels im Weißen Haus in Washington: "Wir sind und bleiben bei unserem Herangehen an die neue Lage Marxisten". ("Mitteilungen der KPF", Heft 12/2016, Seite 4) Aufgrund der überaus positiven Beurteilung des ehemals "real existierenden Sozialismus" durch die KPF überrascht es nicht, dass sie sich seit jeher selbst die Pflicht auferlegt hat, dass die Auseinandersetzung um die Geschichte eines ihrer Hauptbetätigungsfelder bleibe. Zur Verdeutlichung des revisionistischen Geschichtsverständnisses der KPF, welches auch als ein Beleg ihrer extremistischen Grundausrichtung zu bewerten ist, sei hier exemplarisch auf die Ausführungen der Bundessprecherin vom Mai 2015 verwiesen: "Wenige Wochen vor dem 25. Jahrestag des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik sollten wir intensiv daran erinnern, dass der Grundsatz 'Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen' mit dem Wiedererstehen eines einheitlichen kapitalistischen Deutschlands über Bord geworfen wurde. ... Sprechen wir umso deutlicher aus, was diese DDR für uns in erster Linie war: Ein Staat, der zum Frieden erzog und dessen Armee niemals an einem Krieg beteiligt war, ein Staat, in dem der Antifaschismus Staatsräson war und das Gemeinwohl vor allem durch das Fehlen von Existenzängsten und Bildungsschranken geprägt war." ("Mitteilungen der KPF", Heft 5/2015, Seite 22) 85 "Mitteilungen der KPF", Heft 12/2015, Seite 3. 149 Linksextremismus Derartige Positionierungen lassen den Schluss zu, dass sich die KPF ideologisch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik richtet und sie stattdessen für die (Wieder-)Errichtung eines kommunistischen Systems in Anlehnung an die DDR eintritt. Sozialistische Linke (SL) Die SL gehört ebenfalls zu den größten Zusammenschlüssen innerhalb der Partei DIE LINKE. Auch künftig möchte sie ihr "linkes Profil" weiter schärfen und "... unser Auftreten als Opposition gegen Neoliberalismus, Kapitalismus und Rassismus stärken und unsere eigenen Inhalte für eine progressive gesellschaftliche Alternative in den Vordergrund rücken." (veröffentlicht auf der Internetseite der SL, 19.01.2017) In der SL arbeiten trotzkistische Gruppierungen, allen voran das trotzkistische Netzwerk marx21. Dem Netzwerk gehören bundesweit ca. 400 Personen an. Sie stellen damit knapp die Hälfte der Mitglieder der SL. Aufgrund seiner personellen Stärke verfügt das Netzwerk marx21 über einen beachtlichen Einfluss auf die Gesamtpositionierung der SL. Um die eigenen Positionen zu artikulieren, nutzt marx21 neben entristischen Strategien 86 vor allem seine gleichnamige Zeitschrift "marx21", die fünfmal jährlich erscheint. Um ihr Ziel einer antikapitalistischen Gesellschaftsordnung zu erreichen, will sie die "... Kämpfe gegen Unterdrückung in jeder Form mit einer klassenorientierten, kämpferischen und positiven Politik von links ..." verbinden, um so "... die Spaltung innerhalb der Klasse zu überwinden und die Wut gegen den gemeinsamen Feind zu richten ..." (marx21, Heft 4/2016, Seite 17) 86 Entrismus ist eine vornehmlich von Trotzkisten angewandte Taktik, die darauf abzielt, andere politische Akteure von innen heraus zu unterlaufen. Auf diesem Wege soll die eigene Ideologie innerhalb der unterwanderten Gruppierung verbreitet werden, um so langfristig die Deutungshoheit auf der Führungsebene übernehmen zu können. 150 Linksextremismus Die Ursprünge von marx21 gehen auf die Sozialistische Arbeitergruppe (SAG) zurück, die 1969/70 entstand. Ziel der SAG war es, eine revolutionäre marxistische Partei zur Bekämpfung des Kapitalismus aufzubauen, um so einen neuen Staat auf der Basis von Arbeiterräten zu errichten. Die SAG beteiligte sich aktiv an der Antifa-Bewegung und kooperierte dabei auch mit autonomen Gruppen. 1993 erfolgte die Umbenennung in Linksruck. Mit der Entstehung der WASG und ihrer späteren Fusion mit der PDS zur Partei DIE LINKE. versuchte Linksruck in diesen Parteien zu wirken. Dabei bediente sich die Organisation der für trotzkistische Gruppierungen typischen Taktik des Entrismus. Am 01.09.2007 löste sich Linksruck offiziell auf, existiert seitdem aber in der neu organisierten Gruppe marx21 und wirkt weiter innerhalb der Partei DIE LINKE. Die Mitglieder beider Organisationen stimmen größtenteils überein. Marx21 zählt dabei zu den aktivsten trotzkistischen Organisationen in Deutschland. Antikapitalistische Linke (AKL) Nachdem sich die AKL 2006 als loses Netzwerk gründete, beschloss sie im Jahr 2012, sich neue und festere Strukturen zu geben, um als innerparteilicher Zusammenschluss intensiver agieren zu können. Vor diesem Hintergrund formulierte ihr Länderrat am 09.11.2013 einen bis heute gültigen Aufruf, der den Gründungsaufruf ersetzt. Darin hält sie fest: "Die Ursache der aktuellen Finanzund Wirtschaftskrise liegt im kapitalistischen Produktionsverhältnis selbst begründet. Dieses basiert auf Ausbeutung, Privateigentum an Produktionsmitteln, Existenz von gesellschaftlichen Klassen, Konkurrenz, Zerstörung der Natur und Profitmaximierung. Heute erleben wir eine tiefe und weltweite Systemkrise des Kapitalismus, die alle zerstörerischen Seiten dieser Produktionsverhältnisse offenkundig macht." (veröffentlicht auf der Internetseite der AKL, 19.01.2017) Um diese Ursache erfolgreich bekämpfen zu können, zielt die AKL auf "den Bruch mit den kapitalistischen Eigentumsstrukturen". Sie will "... Forderungen durchsetzen, die das kapitalistische System in Frage stellen, angreifen und letztlich überwinden." (veröffentlicht auf der Internetseite der AKL, 19.01.2017) 151 Linksextremismus Das politische System der Bundesrepublik möchte sie in eine antikapitalistisch sozialistische Gesellschaftsform transformieren. Diese Maßgabe formuliert die AKL kontinuierlich unter Bezugnahme auf aktuelle politische Entwicklungen. Gezielt sucht die AKL dabei den Schulterschluss mit anderen extremistischen Gruppierungen wie den gewaltbereiten Autonomen. So fordert sie in einer am 20.02.2013 auf ihrer Internetseite veröffentlichten Erklärung dazu auf, sich nicht in "friedliche und angeblich gewaltbereite Autonome und bürgerliche Antifaschisten spalten" zu lassen. Auch die niedersächsische AKL positioniert sich offen extremistisch, z. B. in Form von eigenen Vorschlägen zu den Wahlprogrammen der Partei DIE LINKE. oder durch spezielle Debattenbeiträge auf ihrer Internetseite. Bezeichnend ist der Änderungsantrag der AKL-Gruppe Niedersachsen zum Landesparteitag der Partei DIE LINKE., in dem die niedersächsische AKL im Januar 2015 unumwunden zugibt, die Partei nicht nur als politische Opposition, sondern ganz konkret als Systemopposition positionieren zu wollen: "DIE LINKE als sozialistische Partei steht für eine grundlegende Alternative zum kapitalistischen Profitsystem. ... Für eine Bankrottverwaltung unter dem Diktat der knappen Landesund Kommunalkassen und auf der Grundlage der Schuldenbremse werden wir keine Mitverantwortung übernehmen. Dies würde auch DIE LINKE als Systemopposition gegen den Einheitsbrei der prokapitalistischen Parteien unglaubwürdig machen ...." (veröffentlicht auf der Internetseite der niedersächsischen AKL, 05.01.2016) 152 Linksextremismus Bewertung, Tendenzen, Ausblick KPF, SL und AKL streben nach wie vor, wenn auch in unterschiedlicher Ausführung und Intensität, die Überwindung der bestehenden politischen Ordnung der Bundesrepublik an und wollen diese durch ein sozialistisches bzw. kommunistisches System ersetzen. Um dieses Ziel zu erreichen, versuchen sie Einfluss auf das politische Profil der Partei DIE LINKE. und deren inhaltlicher Ausrichtung zu nehmen. So nehmen ihre Mitglieder beispielsweise mit eigenen Delegierten an Parteitagen der Partei DIE LINKE. teil und bringen sich dort mit eigenen Anträgen ein. Diese Vorgehensweise dient ihnen dazu, die Deutungshoheit bei bestimmten Themen, wie beispielsweise den Umgang mit der SED-Diktatur, zu erlangen. Aus diesem Grunde muss davon ausgegangen werden, dass die drei extremistischen Zusammenschlüsse der Partei DIE LINKE. auch 2017 versuchen werden, auf den Bundesund Landtagswahlkampf ihrer Partei in Niedersachsen Einfluss zu nehmen. 153 04 Islamismus Islamismus 4.1 Mitglieder-Potenzial Islamismus-Potenzial Bundesrepublik Deutschland 2015 2016 Salafistische Bestrebungen 8.350 9.700 Muslimbruderschaft (MB) 1.340 1.360 Tablighi Jama'at (TJ) 650 650 Hizb Allah 950 950 Milli Görüs-Bewegung 87 10.000 Sonstige islamistisch-extremistische Gruppen 2.830 1.740 Summe 88 24.400 Islamismus-Potenzial Niedersachsen 2015 2016 Salafistische Bestrebungen 520 680 Muslimbruderschaft (MB) 100 120 Tablighi Jama'at (TJ) 70 70 Hizb Allah 150 150 Milli Görüs-Bewegung 89 100 50 Sonstige islamistisch-extremistische Gruppen 115 115 Summe 1.055 1.185 87 Zum Mitglieder- / Anhängerpotenzial lagen keine gesicherten Zahlen vor. 88 Die Gesamtzahl der Mitglieder / Anhänger kann aufgrund der fehlenden Angabe bei Fußnote 87 nicht angegeben werden. 89 Die Beobachtung der IGMG wurde im Jahr 2014 eingestellt. Daher wurde das Personenpotenzial der weiterhin beobachteten Teile der Milli Görüs-Bewegung für 2015 auf 100 geschätzt. Eine Neubewertung des Mitgliederpotenzials führte für das Jahr 2016 nach jetzt zweijähriger Beobachtung zu einer Personenzahl von 50. 156 Islamismus 4.2 Islamismus Der Islamismus ist eine politische Ideologie, deren Anhänger sich auf religiöse Normen des Islams berufen und diese politisch ausdeuten. Auch wenn der Begriff des Islamismus auf den Islam hindeutet, ist diese politische Ideologie deutlich von der durch das Grundgesetz geschützten Religion des Islams zu trennen. Islamisten sehen in der Religion des Islams nicht nur eine Religion, sondern auch ein rechtliches Rahmenprogramm für die Gestaltung aller Lebensbereiche: Von der Staatsorganisation über die Beziehungen zwischen den Menschen bis ins Privatleben des Einzelnen. Islamismus beginnt dort, wo religiöse islamische Normen als für alle verbindliche Handlungsanweisungen gedeutet und - bisweilen unter Zuhilfenahme von Gewalt - durchgesetzt werden sollen. Islamistischen Organisationen und Bewegungen ist bei aller Unterschiedlichkeit gemeinsam, dass sie Gesellschaften anstreben, die durch die islamische Rechtsordnung der Scharia organisiert sind. Der Interpretationsspielraum dafür, was die Scharia genau beinhaltet, ist groß. Islamisten verstehen die Scharia als von Gott verordnete Rechtsordnung für Staat und Gesellschaft. Sie richten sich in ihrer politisierten Interpretation der Scharia oft auch gegen die Mehrheit der Muslime, die in diesen islamischen Regeln ausschließlich einen Leitfaden für ihre individuelle religiöse Praxis sehen. Islamisten beanspruchen für sich oftmals, wie etwa im Falle der Scharia oder auch des Jihads90, die inhaltliche Deutungshoheit über religiöse Begriffe und Konzepte, die allen Muslimen zu eigen sind, und politisieren diese. In seinem Absolutheitsanspruch widerspricht der Islamismus in erheblichen Teilen der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere werden durch die islamistische Ideologie die demokratischen Grundsätze der Trennung von Staat und Religion, der Volkssouveränität, der religiösen und sexuellen Selbstbestimmung, der Gleichstellung der Geschlechter sowie das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. So werden z. B. Frauen von Islamisten nach deren Schariaverständnis im Hinblick auf 90 Die wörtliche Übersetzung des Begriffs "Jihad" ist "Anstrengung" oder "Bemühung". Es gibt zwei Formen des Jihad: die geistig-spirituelle Bemühung des Gläubigen um das richtige religiöse und moralische Verhalten gegenüber Gott und den Mitmenschen ("großer Jihad") sowie der kämpferische Einsatz zur Verteidigung oder Ausdehnung des islamischen Herrschaftsgebiets ("kleiner Jihad"). Von militanten Gruppen wird der Jihad häufig als religiöse Legitimation für Terroranschläge verwendet. 157 Islamismus das Erbund Familienrecht benachteiligt. Die Herabwürdigung einer Frau wird beispielsweise dadurch deutlich, dass die Zeugenaussage eines Mannes in einigen Bereichen so schwer wiegt wie die zweier Frauen. Juden und Christen, die die Herrschaft des islamischen Staates akzeptieren, dürfen ihre Religion ausüben, müssen aber Sondersteuern zahlen. Ebenso drängen Islamisten auf die unbedingte Rechtmäßigkeit der sogenannten Hadd-Strafen, die für Vergehen wie Diebstahl oder "Unzucht" Körperstrafen vorsehen, die von der Amputation der rechten Hand bis hin zur Todesstrafe reichen. Der Islamismus kann unterschiedlich ausgestaltet sein. Das islamistische Spektrum setzt sich u. a. zusammen aus Organisationen, die bestrebt sind, innerhalb des vom Staat vorgegebenen rechtlichen Rahmens ihre Ziele durchzusetzen und z. B. Gewalt ablehnen. Ebenso umfasst es islamistische Organisationen, die Gewalt als ein Mittel unter vielen befürworten und diese unter Umständen in akuten Konflikten, zumeist in dem Herkunftsland ihrer Akteure, anwenden. Die HAMAS91 und die Hizb Allah92 sind Beispiele dafür. Darüber hinaus zählen zum islamistischen Spektrum auch terroristische Organisationen, die vorwiegend zum Mittel der Gewalt greifen und staatliche Strukturen offen bekämpfen. Beispiele hierfür sind jihadistische Organisationen wie al-Qaida oder der sogenannte Islamische Staat (IS). Entsprechend zu diesen drei Ausformungen des Islamismus stellt sich der Salafismus dar. Die meisten Anhänger dieser islamistischen Bestrebung, sogenannte politische Salafisten, lehnen zumindest verbal Gewalt als Mittel ab. Die sogenannten jihadistischen Salafisten hingegen, im Vergleich zu den politischen Salafisten eine Minderheit, propagieren als primäres Mittel Gewalt, um ihre politischen Ziele zu erreichen. Die Milli Görüs-Bewegung Dem Bereich des Islamismus zuzuordnen ist auch die Milli Görüs-Bewegung. Sie umfasst als Sammelbeobachtungsobjekt neben der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) die Erbakan-Stiftung, die Saadet Partisi (SP, Partei der Glückseligkeit), die Zeitung Milli 91 Siehe Kapitel 4.7. 92 Siehe Kapitel 4.9. 158 Islamismus Gazete und die Organisation Ismail Aga Cemaati (IAC). Der niedersächsische Verfassungsschutz hat 2014 die Beobachtung der IGMG eingestellt, beobachtet aber im Rahmen des Sammelbeobachtungsobjektes Milli Görüs-Bewegung die anderen o. g. Organisationen. Die IGMG ist keine homogene Organisation. Es lassen sich durchaus Unterschiede in der politischen Ausrichtung einzelner IGMG-Landesverbände finden. Die Beendigung der Beobachtung der IGMG durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz geht auf den Bedeutungsverlust der extremistischen Milli Görüs-Ideologie im Landesverband Niedersachsen zurück. Da diese Entwicklung nicht in allen Landesverbänden in diesem Ausmaß stattgefunden hat, steht die IGMG bei Verfassungsschutzbehörden des Bundes und anderer Bundesländer weiterhin unter Beobachtung. Die SP gilt als Hauptvertreterin der von Necmettin Erbakan entwickelten Milli Görüs-Ideologie in der Türkei. Unter Milli Görüs (nationale Sicht) verstand Erbakan die Verschmelzung nationalistischer und islamistischer Positionen bei gleichzeitiger Verherrlichung des Osmanischen Reiches. Die SP verfügt mittlerweile über einen Regionalverband (türk. Bölge) in Hannover. Die mit der SP personell und ideologisch verbundene Erbakan-Stiftung hat das Ziel, eine Wiederbelebung der Ideen Erbakans herbeizuführen. Sie will die Milli Görüs-Bewegung wieder enger hierauf verpflichten und die Bewegung insgesamt stärken. Die 1973 gegründete türkischsprachige Zeitung MillA(r) Gazete rundet dieses Vorgehen publizistisch ab. Die IAC entstammt der Bruderschaft der Naqshbandiya, die ihre Mitglieder penibel dazu anhält, einem schariakonformen Islam zu folgen und die den türkischen Islam mitgeprägt hat. Die Naqshbandiya gehört mit ihren verschiedenen Zweigen bis heute zu den bedeutendsten Gemeinschaften sunnitisch-orthodoxer Ausrichtung, deren Mitglieder weltweit anzutreffen sind. Ihren Namen erhält die IAC durch die aus dem 18. Jahrhundert stammende Ismail Aga-Moschee im stark religiös geprägten Istanbuler Altstadtviertel Fatih. Spirituelles Oberhaupt ist Scheich Mahmud Ustosmanoglu, der von 1954 bis 1996 das Amt des Imams der Ismail Aga-Moschee innehatte. Die IAC gilt allgemein als einer der radikaleren Zweige der Naqshbandiya. Im Zentrum der Ideologie der IAC steht die weltweite Einführung eines Gesellschaftssystems, das sich an den Vorgaben der Scharia als der von Gott gesetzten verbindlichen Ordnung für das 159 Islamismus menschliche Miteinander orientiert. Eine Gesellschaftsordnung, die auf von Menschen geschaffenen - und damit nicht-göttlichen - Regeln und Gesetzen beruht, wird als unislamisch angesehen. Jeglicher Dialog zwischen den Religionen wird abgelehnt. Darüber hinaus forderte Ustosmanoglu seine Anhänger immer wieder dazu auf, die SP, den aktuellen politischen Arm der Milli Görüs-Bewegung, zu wählen. 4.3 Salafismus Mitglieder / Anhänger salafistischer Gruppen Bund: 9.700 Niedersachsen: 680 Der Salafismus ist eine besonders radikale und die derzeit dynamischste islamistische Bewegung in Deutschland, aber auch auf internationaler Ebene. Salafisten weltweit glorifizieren einen idealisierten Ur-Islam des 7./8. Jahrhunderts und orientieren sich, um diesem möglichst nahe zu kommen, an der Lebensweise der ersten Muslime in der islamischen Frühzeit. Sie versuchen ihre religiöse Praxis und Lebensführung ausschließlich an den von ihnen wörtlich verstandenen Prinzipien des Korans und dem Vorbild des Propheten Muhammad und der frühen Muslime, den rechtschaffenen Altvorderen (arab. al-salaf al-salih, daher der Begriff Salafismus), auszurichten. Exemplarisch heisst es in einem auf einer salafistischen Website abrufbaren Text mit dem Titel "Was ist ein Salafi?" "Wir können klar erkennen, dass die ersten drei Generationen dieser Ummah 93 die besten der Menschen sind. Sollten sie dann nicht diejenigen sein, denen wir folgen? Wenn Du über etwas Bescheid wissen willst, sei es über Mathematik, Physik oder Medizin, dann würdest Du zu Leuten gehen, die davon mehr verstehen als Du selbst. Wenn Du aber nicht zu ihnen gehen könntest, so würdest Du zu den Büchern der Individuen gehen, selbst wenn diese viele Jahre zuvor geschrieben wurden. Und zwar darum, weil Du weißt, dass diejenigen, die die Bücher schrieben, ein besseres Verständnis über das Thema hatten, als Du es hast. Genauso 93 Gemeinschaft der Muslime. 160 Islamismus ist es im Islam: Um ihn und seine Praktiken zu verstehen, sollten wir nicht zu denen gehen, die ihn am besten verstanden? Jedoch muss hier eine Unterscheidung gemacht werden. In vielen Aspekten der Wissenschaft und Technologie nimmt das Wissen mit der Zeit zu, d. h. ein viele hundert Jahre altes Buch wäre zu primitiv, um heute in einer medizinischen Hochschule gelehrt zu werden. Heute, im Islam, ist jedoch das Gegenteil der Fall. Je weiter man zu der Zeit des Propheten - Allahs Heil und Segen auf ihm - zurückgeht, desto besser und reiner waren das Verständnis und die Implementierung der Religion." (Salafistische Internetseite, 06.02.2017) Alle Entwicklungen im Islam, die erst nach dieser islamischen Frühzeit eingesetzt haben, wie etwa liberalere Formen des Islams und die Vorstellung von der Gleichberechtigung der Geschlechter sowie demokratische Strukturen, werden von Salafisten abgelehnt. Die Scharia, die von Salafisten als von Gott gegebene verbindliche Rechtsordnung verstanden wird, ist nach salafistischer Ideologie jeder weltlichen Gesetzgebung übergeordnet. So sei einzig Gott der legitime Gesetzgeber und nicht das Volk. Die Beteiligung am demokratischen Prozess bezeichnen Salafisten daher als Polytheismus (arab. Schirk), werde doch der Mensch in der Demokratie über Gott erhöht. In der Konsequenz lehnen Salafisten die Geltung staatlicher Gesetze ab. In einer im Jahr 2012 verteilten Broschüre des Deutschsprachigen Islamkreises e. V. (DIK) in Hannover heißt es entsprechend: "Da das Wort Ibadah [Dienst an Gott] totale Gehorsamkeit bedeutet und Allah als der ultimative Gesetzgeber angesehen wird, ist die Ausführung eines säkularen Rechtssystems, welches nicht auf göttlichem Gesetz (Scharia) basiert, ein Akt des Unglaubens bezüglich des göttlichen Gesetzes und ein Akt des Glaubens an die Richtigkeit solcher Systeme. Ein solcher Glaube gründet eine Form des Gottesdienstes an etwas anderem als an Allah (Schirk)." (Deutschsprachiger Islamkreis e. V. [Hrsg.], Was jeder Muslim wissen sollte, ohne Jahr, Seiten 8-9) Salafisten streben danach, Staat, Gesellschaft und das Privatleben jedes Individuums so umzugestalten, dass sie den vermeintlich von Gott geforderten Normen entsprechen. Konsequenterweise propagieren sie auch das nach ihrer Auslegung im Koran normierte ungleiche Verhältnis zwischen den Geschlechtern, u. a. ein Strafrecht, das auch Körperstrafen vorsieht und die Begrenzung der Religionsfreiheit. 161 Islamismus Die von Salafisten propagierte Staatsund Gesellschaftsordnung steht im deutlichen Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Insbesondere werden die demokratischen Grundsätze der Trennung von Staat und Religion, der Volkssouveränität, der religiösen und sexuellen Selbstbestimmung, der Gleichberechtigung der Geschlechter sowie das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Salafismus in Deutschland Quantitative Entwicklung des Salafismus im Bund 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 4.500 5.500 7.000 8.350 9.700 3.800 2.000 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Der Salafismus lässt sich in eine politische, der die überwiegende Mehrheit der Salafisten in Deutschland zuzurechnen sind, und eine jihadistisch-terroristische Ausprägung aufschlüsseln. Alle Salafisten streben die gleichen Ziele an, doch unterscheiden sich politische und jihadistische Salafisten in der Wahl ihrer Mittel, um diese Ziele zu erreichen. Vertreter des politischen Salafismus stützen sich auf intensive Propagandatätigkeit, die sie als Dawa94 -Arbeit bezeichnen, um für ihre Vision einer gottgewollten Staatsund Gesellschaftsform zu werben und gesellschaftlichen Einfluss zu gewinnen. Jihadistische Salafisten setzen darüber hinaus und vor allem auf das Mittel der Gewalt, um ihre Ziele zu erreichen. Der Salafismus stellt die am schnellsten wachsende extremistische Bewegung in Deutschland und Europa dar. Dies liegt auch darin begründet, dass er ein Angebot macht, welches insbesondere, aber nicht nur, junge Menschen anspricht. Diese Weltanschauung schafft ein komplettes Gegenmodell zum selbstbestimmten, daher aber auch risikobehafteten west94 "Einladung"; kann mit Missionierung umschrieben werden. 162 Islamismus lichen Lebensentwurf. Da die salafistische Ideologie von ihren Anhängern fordert, den Kontakt mit der "ungläubigen" Welt auf ein Minimum zu reduzieren, ist die Folge die Einbettung des Einzelnen in ein Netzwerk von Gleichgesinnten, die über ähnliche Ansichten verfügen, aber auch ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Dies erleben viele von der modernen Welt Verunsicherte als ein stabilisierendes Element in ihrem Leben. Der Salafismus hat als dynamische heterogene Bewegung keine feste Struktur. Vielmehr sind seine Anhänger als Einzelpersonen oder über Kleingruppen in Netzwerken organisiert. Knotenpunkte dieser Netzwerke sind Prediger und einige Moscheegemeinden. Salafisten verbreiten ihre Ideologie professionell. Ihre Vertreter setzen sich öffentlichkeitswirksam in Szene. Da salafistische Prediger in Deutschland vorwiegend die deutsche Sprache nutzen und sich insbesondere am Sprachgebrauch Jugendlicher orientieren, üben sie eine beträchtliche Anziehungskraft vorwiegend auf junge Menschen, darunter auch Konvertiten, aus. Salafistische Prediger verbreiten ihre Ideologie in hohem Maße über das Internet. Ihre Onlineangebote, Audios, Videos und Schriftstücke dominieren die deutschsprachigen Informationsangebote im Internet über den Islam. Personen, die sich über die Religion des Islams informieren möchten, besuchen daher häufig von Salafisten betriebene Internetseiten, ohne dies unbedingt zu erkennen. Durch diese hohe Medienpräsenz erreicht salafistische Propaganda weite Kreise der Gesellschaft in Deutschland. Eine wesentliche Rolle in der Verbreitung salafistischer Ideologie spielen in Deutschland auch Islamseminare und Vorträge von salafistischen Predigern. Während der Seminare tritt eine Reihe von Predigern auf, die sich vor allem an junge Menschen, die noch keine Anhänger des Salafismus sind, aber auch an Salafisten, richten. Auf Veranstaltungen dieser Art, die häufig mehrere Tage andauern, wird durch gemeinsame Aktivitäten ein Gemeinschaftsgefühl geschaffen. Attraktiv ist die auf diese Weise vermittelte Ideologie deshalb, weil sie Halt suchenden Menschen feste Regeln für ihre Lebensführung vorgibt. Zudem vermitteln solche Gemeinschaftsveranstaltungen und die salafistische Ideologie das Gefühl, einer von Gott bevorzugten Elite anzugehören. 163 Islamismus Islam-Informationsstände und Aktionsform "LIES!" Eine weitere Aktionsform mittels derer salafistische Propaganda in Deutschland verbreitet wird, sind bundesweit organisierte Islam-Informationsstände. Auf diese Weise verteilen Salafisten Broschüren, Flugblätter, salafistische Grundlagenwerke, aber auch Koranausgaben. Ein Beispiel für diese Aktionsform war die Koranverteilaktion "LIES! Im Namen Deines Herrn, der Dich erschaffen hat". Diese 2012 gestartete Dawa-Aktion wurde durch das am 25.10.2016 von dem Bundesminister des Innern verfügte und am 15.11.2016 durchgesetzte Vereinsverbot gegen die Vereinigung Die Wahre Religion (DWR) beendet. Die Entscheidung ist aufgrund einer Klage dagegen noch nicht rechtskräftig. Nach der Verbotsverfügung richte sich DWR gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Der Initiator dieses Koranverteilprojekts, der Kölner Salafistenprediger Ibrahim Abou Nagie, trat regelmäßig im Zusammenhang mit salafistisch ausgerichteten Islamseminaren auf. Der von DWR vorgegebene Vereinszweck ist die Missionierung für den Islam durch die inzwischen internationale Verteilung von kostenlosen Koranübersetzungen an "LIES!"-Infoständen und "Street-Dawa-Aktionen" für Nicht-Muslime, sowie Seminare und Predigten. Das Verbot umfasst die Verwendung aller Kennzeichen der Vereinigung DWR einschließlich aller aufgeführten Teilorganisationen sowie alle Schriften, Tonoder Bildträger, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden oder zur Verbreitung bestimmt sind. Des Weiteren wurden alle bis zum 12.10.2016 bekannten Internetauftritte einschließlich deren Bereitstellung und Verbreitung untersagt und das Vereinsvermögen eingezogen. In der Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern heißt es: "'LIES!'-Stände stellen seit Jahren einen Sammelpunkt für Jihadisten mit Syrienbzw. Irakbezug dar. Bisher sind mindestens 140 Aktivisten oder Unterstützer im weiteren Verlauf nach Syrien bzw. in den Irak ausgereist, um sich terroristischen Organisationen wie dem IS anzuschließen. Teilweise wurden sie an der Waffe ausgebildet, haben an Kampfhandlungen teilgenommen oder sind ums Leben gekommen bzw. untergetaucht oder werden vermisst." 164 Islamismus Im Zuge der Vollstreckung des Verbots wurden am 15.11.2016 in zehn Bundesländern rund 190 Durchsuchungen, davon sechs in Niedersachsen, durchgeführt. Diese Durchsuchungen dienten der Sicherstellung und Beschlagnahme von Vereinsvermögen (SS 10 VereinsG) sowie der weiteren Aufklärung der Vereinsstrukturen (SS 4 Abs. 4 VereinsG). Alle von den Durchsuchungsmaßnahmen betroffenen Personen waren zuvor als Organisatoren, Standbetreuer und/oder Mehrfachteilnehmer in die örtliche (Führungs-) struktur der "LIES!"-Initiativen eingebunden. Weiterhin wurde 15 Personen aus Niedersachsen die Verbotsverfügung und das Merkblatt über die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Vereinsverbot ausgehändigt. In Niedersachsen waren insgesamt etwa 50 Personen im Umfeld der "LIES!"-Aktionen auffällig geworden. Dabei war die personelle Verflechtung dieses Personenkreises mit anderen salafistischen Initiativen, etwa dem Verein Schlüssel zum Paradies 95 festzustellen. In den letzten Jahren wurden in Niedersachsen bis zu 100 "LIES!"-Stände und bis zu 200 weitere mobile Koranverteilaktionen durchgeführt. Mindestens 13 Personen, die an Koranverteilaktionen teilgenommen hatten, sind danach aus Niedersachsen in Richtung Syrien/Irak gereist, um dort auf Seiten des sogenannten Islamischen Staates und anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen oder diese in sonstiger Weise zu unterstützen. In Deutschland fand "LIES!" innerhalb salafistischer Kreise großen Zuspruch. Nicht zuletzt wurde das Internet durch DWR als Betreiberin mehrerer eigener Internetseiten und Accounts, beispielsweise auf Facebook oder Youtube, in erheblichem Umfang genutzt. Die Aktion war somit als ein wichtiger Bestandteil der bundesweiten offensiven Missionierungsund Rekrutierungsarbeit der Salafisten zu werten. Dies bestätigt auch die Tatsache, dass mehrere Salafisten, die im Zusammenhang mit der Koranverteilaktion auffällig wurden, nach Syrien ausreisten. Das Verbot des DWR-Projekts wurde auf verschiedenen deutschsprachigen, salafistisch orientierten Internetseiten kritisiert, fand jedoch keine überragende Beachtung. Der sogenannte Islamische 95 Siehe Seite 172. 165 Islamismus Staat äußerte in der vierten Ausgabe seines auch auf Deutsch erscheinenden Internetmagazins Rumiyah seine Kritik an der "Wahren Religion". "Die Verantwortlichen dieser Gruppe achteten darauf, ein entstelltes und falsches Bild vom Islam zu präsentieren, mit dem die Kreuzzügler zufrieden sein würden. Anstatt Millatu Ibrahim 96 zu offen kund zu tun, die Lossagung von Schirk97 und den Muschrikin 98 zu verkünden und die Menschen zum Tauhid 99 des Herrn der Welt aufzurufen ..., wählten sie den Weg der Törichten." (Rumiyah, Ausgabe 4, 2016, Seite 8) Im Artikel wird kritisiert, DWR sei vom Weg abgekommen und auf die "Ungläubigen" zugegangen. Sie hätten angefangen, "... Rosen und Blumen an die Kreuzzügler auf ihren Straßen zu verteilen, sie anzulächeln, ihnen die Zuneigung und die schönen Worte entgegenzubringen, obwohl sie jene sind, die Allahs Religion bekämpfen". (Rumiyah, ebd.) Weiter wird kritisiert, dass sich DWR von den Ungläubigen nicht losgesagt habe und danach strebe, die "Kreuzzügler" zufriedenzustellen. 96 Die Gemeinschaft Abrahams, also die "wahren" Muslime. 97 Polytheismus. 98 Polytheisten. 99 Monotheismus. 166 Islamismus Weitere deutschlandweit agierende salafistische Missionierungsnetzwerke sind Siegel der Propheten und Jesus im Islam. Bereits vor dem Verbot von DWR haben 2016 in Hannover nur noch Infostände des Vereins Siegel der Propheten stattgefunden. Im Oktober teilte dieser Verein mit Sitz in Düsseldorf im Internet mit, dass die Infostände zur Koranverbreitung insgesamt eingestellt würden. "Der Vorstand des Vereins Siegel der Propheten e. V. hat am 10.10.2016 beschlossen, dass die Infostände der Koran-Verteilung zur sofortigen Wirksamkeit eingestellt werden. Während man uns Muslimen über das Grundgesetz Artikel 4 eine Religionsfreiheit versprach, schreckte man trotzdem nicht davon zurück, eine mediale und innenbehördliche Hetzkampagne gegen uns zu führen. Antisemitisch und grundgesetzfeindlich seien wir, und zudem wurden uns durch Behörden über die Medien Kontakte zur Dschihadistischen Szene nachgesagt." Ein ehemaliger Unterstützer des "LIES"-Projektes initiierte im Herbst 2016 ein eigenes Projekt namens "We love Muhammad". Über eine App wird Interessierten Zugriff auf diverse Hörbücher über den Islam und Vorträge des salafistischen Predigers Pierre Vogel angeboten. Ergänzt wird diese digitale Vorgehensweise durch die kostenlose Verteilung einer Biografie des Propheten Muhammad. Offizieller Start des Projekts war am 10.11.2016 in Frankfurt am Main. Wie bei anderen Dawa-Projekten werden alle Aktionen der Kampagne über die eigene Facebook-Seite im Internet publiziert und vermarktet. Eine dort veröffentlichte Liste zeigt, dass das Projekt außer in großen deutschen Städten (Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Iserlohn, Köln, Nürnberg und Wuppertal) auch in der Schweiz (Aargau, Basel und Bern) und in Österreich (Wien) stattfinden soll. Bislang ist die "We love Muhammad"-Kampagne nur mit mobilen Verteilaktionen in Erscheinung getreten. Feste Verteilbeziehungsweise Informationsstände wurden im Jahr 2016 nicht bekannt. Ebenso wenig wurde eine Aktivität dieses Projekts im Jahr 2016 in Niedersachsen verzeichnet. 167 Islamismus Salafismus in Niedersachsen Quantitative Entwickung des Salafismus in Niedersachsen 700 600 500 400 300 200 100 275 300 330 400 520 680 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Bei den Salafisten in Niedersachsen handelt es sich, wie auch im internationalen und bundesdeutschen Kontext, um keine homogene Gruppe, sondern um ein mannigfaltiges Beziehungsgeflecht von Personen, die im Zusammenhang von Moscheen und Islamseminaren aktiv sind. Die Aktivitäten von Kleingruppen und Einzelpersonen sind charakteristisch für die salafistische Szene. Der Salafismus ist international, deutschlandweit und auch in Niedersachsen die zurzeit dynamischste islamistische Bewegung. Im Vergleich zu 2015 sind im Jahr 2016 die Anhängerzahlen von 520 auf 680 gestiegen. Für das Jahr 2017 ist mit einem weiteren Anwachsen zu rechnen. Der stetige Anstieg des salafistischen Personenpotenzials in Niedersachsen spiegelt die internationale und deutschlandweite Gesamtentwicklung wider. Insbesondere junge Menschen in der Phase der Sinnsuche werden von der salafistischen Ideologie angesprochen, die das Gefühl vermittelt, anerkannt und fester Bestandteil einer weltweiten Gemeinschaft mit starkem Zusammenhalt zu sein. Befördert wird das durch professionelle Missionierungsaktivitäten, Internetpropaganda, Islamseminare, charismatische Prediger und salafistische Moscheen und Netzwerke. Des Weiteren hat die Etablierung eines Kalifats durch die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien und dem Irak im Jahr 2014 zu einer nicht unerheblichen Strahlkraft und zum Teil zur Radikalisierung in der salafistischen Szene geführt, da erstmals die Utopie eines islamistischen Gottesstaates in greifbare Nähe gerückt ist. Die Sicherheitsbehörden haben in den letzten Jahren einen Schwerpunkt auf 168 Islamismus die Beobachtung und Aufklärung des Salafismus gelegt. Das erklärt einen Teil der gestiegenen Anhängerzahlen im Salafismus. Mittlerweile lassen sich salafistische Tendenzen in Niedersachsen flächendeckend, nicht nur in Großstädten, nachweisen. Dennoch bleiben die größeren Städte weiterhin Schwerpunkte der salafistischen Aktivitäten. Die Prediger, die dort auftreten, sind in das nationale und internationale salafistische Netzwerk eingebunden. Die niedersächsische salafistische Szene ist überwiegend dem politischen Spektrum zuzurechnen. Ein Phänomen von zunehmender Bedeutung sind die im salafistischen Kontext aufwachsenden Kinder. Im Hinblick hierauf sind zwei Faktoren ausschlaggebend. Durch die beständig anwachsende salafistische Szene in Deutschland wächst ebenso die salafistische Lehrinfrastruktur. Islamunterricht salafistischer Prägung in Moscheen oder durch engagierte Einzelpersonen steht für Kinder und Jugendliche in immer mehr deutschen Städten zur Verfügung. Daneben ist der Einfluss salafistischer Erziehung in den Familien selbst nicht zu unterschätzen. Die Zahl der betroffenen Kinder nimmt allein durch das Wachstum der salafistischen Szene kontinuierlich zu. Als einer der zentralen salafistischen Anlaufpunkte in Niedersachsen gilt die Moschee der Deutschsprachigen Muslimischen Gemeinschaft e. V. (DMG) in Braunschweig. Auch im Hinblick auf die Zahl der Muslime, auf die in der DMG etwa über Freitagspredigten Einfluss ausgeübt wird, ist sie als bedeutsam einzuschätzen. Regelmäßig versammeln sich im Durchschnitt etwa 160 Gläubige zu diesen Veranstaltungen. Der Braunschweiger Muhamed Ciftci tritt regelmäßig als Prediger in dieser Moschee auf. Er ist bundesweit und international als Prediger und Islamlehrer aktiv. Über Ciftci ist eine direkte Anbindung an salafistische Kreise im Ausland gegeben. Dies betrifft den Balkanraum, die Türkei und Teile der Arabischen Halbinsel. Seit im Jahr 2012 auf behördliche Veranlassung hin die von Ciftci betriebene sogenannte Islamschule geschlossen wurde, stellt er ver169 Islamismus mutlich über seine nicht öffentlich zugängliche islamische Videothek ("Islamothek") gegen Gebühr Materialien zur Verfügung, die auch von der Islamschule angeboten wurden. Über Facebook gab Ciftci im Herbst 2016 bekannt, dass er die Inbetriebnahme eines Fernsehsenders plane. Dieser solle von der Türkei aus betrieben werden und in Deutschland über Satellit ab März 2017 zu empfangen sein. Der Sender solle unter Leitung von Ciftci stehen und es werde angestrebt, dass "ausschließlich Geschwister auftreten, die vertrauenswürdig sind". Pierre Vogel, einer der bekanntesten deutschsprachigen Prediger im Bereich des politischen Salafismus, besuchte zum Jahreswechsel 2015/2016 die Moschee der DMG, um dort einen Vortrag sowie eine Freitagspredigt zu halten. Am 31.12.2015 ging er in einem fast anderthalbstündigen Vortrag auf die Entwicklung der vier sunnitischen Rechtschulen ein. Am 01.01.2016 hielt er die Freitagspredigt, in der er die Bedeutung des (islamisch-religiösen) Wissenserwerbs und der islamischen Mission betonte. Vogel sprach jeweils vor etwa 200 Zuhörerinnen und Zuhörern. Die Anbindung der DMG an überregionale salafistische Strukturen unterstrichen 2016 ebenso die Besuche des unter dem Namen Ahmad Abul Baraa auftretenden Predigers Ahmad Armih, der im Mai, im August und im Oktober in der Moschee der DMG eine Vortragsreihe vor jeweils etwa 50 Zuhörerinnen und Zuhörern zum Thema "Praktizierungsfehler der Geschwister" abhielt. Armih wirkt an der Sahaba-Moschee in Berlin, die als eines der salafistischen Zentren in der deutschen Hauptstadt eingeschätzt wird. Aufsehen erregte er in der Vergangenheit u. a. durch seine Rechtfertigung der weiblichen Beschneidung, die er als "Normalisierung des Verhältnisses der Frau zur Intimität" bezeichnete. Auch in Braunschweig vertrat Armih ein extremes Rollenverständnis. Als im Oktober die Frage an ihn gestellt wurde, ob ein Mann seine Frau von deren Eltern fernhalten dürfe, antwortete er, dass dies unter Umständen erlaubt sei. Fürchtete der Ehemann, dass die Eltern Zwietracht zwischen den Ehepartnern 170 Islamismus säen würden, dann sei dies erlaubt. Aber der Mann solle wenigstens gestatten, dass die Frau im Beisein des Mannes mit ihren Eltern telefonieren kann. Armih stellte in seinem Vortrag in Braunschweig die westlichdemokratische Gesellschaft als verdorben dar. Sie tue nichts, um auf Abwege geratene Muslime zu retten, im Gegenteil, sie fürchte sogar deren moralischen Lebenswandel. Im August deutete Armih in seinem Vortrag zumindest an, dass Gewalt zur Schaffung einer moralisch überlegenen Gesellschaft gerechtfertigt sein könnte. "Eine Frage, wenn wir auf dieses Land gucken oder auf die anderen Länder, versuchen sie uns nicht nur deswegen zu bekämpfen, weil wir im Islam verboten bekommen haben, worauf ihre gesamten Werte aufbauen. Sie hassen uns, weil der Islam das verbietet, worauf ihr gesamtes Leben gründet. Zum Beispiel Zina100 , ... Alkohol trinken, ... Zinsen. ... Und weil unsere Religion uns das verbietet, so hassen sie uns wie die Pest, liebe Geschwister. Sie würden lieber den Tod sehen als uns. Im Grund genommen geht es nur um ihre Gelüste. Wir kommen aber nicht zu ihnen, um ihnen zu sagen, dass wir sie hassen, in dem Sinne, dass wir ihnen nur Schlechtes antun wollen. Nein, wir wollen das Gute für sie, indem sie den Islam annehmen und sich befreien von dem Höllenfeuer. Sie aber denken, dass du sie mit Gewalt in das Paradies hineintreiben möchtest. Und wenn es auch so wäre, könnte man einem das übel nehmen? Nein. Die Zina ist ein fester Bestandteil ihres Lebens. Das gehört zu ihrem Leben. ... Was sind ihre Werte? Sie haben keine Werte. Ihre Werte sind: Tu was du willst, aber sei kein Muslim. ... Ich frage euch, von den Leuten, die hier sitzen, wer von euch wurde damals kritisiert, als er Alkohol getrunken hat? Wer? Wer von euch wurde kritisiert, als er Drogen genommen hat? ... Kam jemand vom Verfassungsschmutz zu euch und sagte, wir sehen dich auf einem üblen Weg? Niemand. Aber als du angefangen hast, dich zu reinigen, als du angefangen hast den Islam zu praktizieren, deinen Bart wachsen zu lassen, den Koran zu lesen, als du nicht mehr bereit warst mit fremden Frauen zusammen zu sitzen, so kam genau diese Behörde und sagte: 'Wir machen uns Sorgen um dich.' ... Natürlich wird man dich Salafist nennen, natürlich wird man dich Hassprediger nennen, natürlich wird man dich einen Extremisten nennen, denn im Vergleich zu den anderen bist du extrem gut, während sie extrem schlecht sind." (Ahmad Armih, Youtube, August 2016) 100 Unzucht. Kann nach islamischem Recht mitunter mit dem Tode bestraft werden. 171 Islamismus Ein weiterer Schwerpunkt des Salafismus in Niedersachsen ist Hannover. In der Moschee des Vereins Deutschsprachiger Islamkreis e. V. (DIK Hannover) treten immer wieder inund ausländische salafistische Prediger wie Hassan Dabbagh, Ahmad Abul Baraa und Scheich Faysal al-Utaybi aus Kuwait auf. Zu Freitagsgebeten versammeln sich im Durchschnitt 300 Personen. Ebenso wurde die Moschee mitunter von Einzelpersonen, die im terroristischen Kontext auffielen, besucht. Zu diesen gehörten u. a. Safia und Saleh S.101 In enger Verbindung mit dem DIK Hannover steht der Verein Schlüssel zum Paradies e. V. in Hannover. Auf dessen Internetseite wurde u. a. die Messerattacke von Safia S. auf einen Bundespolizisten im Hauptbahnhof Hannover thematisiert. Man kritisierte, dass Vogel mit der Tat in Verbindung gebracht worden sei und bezeichnete dies als unrechtmäßig. Die Tat selbst verurteilte der Verein. Weiterhin wird auf der Internetseite des Vereins auf Veranstaltungen salafistischer Prediger in und außerhalb von Hannover hingewiesen. Auch warb Schlüssel zum Paradies e. V. um Spenden für die salafistische, als Hilfsorganisation auftretende Vereinigung Ansaar International. Im Oktober 2016 wurde in Hannover Winterkleidung für Syrien gesammelt. In Hildesheim ist der Deutschsprachige Islamkreis Hildesheim e. V. (DIK Hildesheim) als Standort salafistischer Aktivitäten bekannt. Zu Freitagspredigten zieht er zwischen 200 und 400 Zuhörerinnen und Zuhörer an. Zum Zeitpunkt der Moscheegründung im Jahr 2012 hatte sich der Verein entschieden für die salafistische Ideologie ausgesprochen. So wies er auf seiner Internetseite darauf hin, dass er sich den ahl al-Sunna wa-l Jama'a, einer geläufigen Selbstbezeichnung von Salafisten, zuordne und sich auf das Islamverständnis der ersten Generationen der Muslime berufe. Des Weiteren bestehen Verbindungen zum salafistischen Verein Helfen in Not e. V. aus Neuss. Dieser steht als Organisator hinter einer Vielzahl von Benefizgalen für Syrien, bei denen überregional bekannte Prediger aus der salafistischen Szene auftreten. Ein Großteil der etwa zwölf Teilnehmer von Hilfskonvois, bei denen durch Spenden finanzierte Hilfsgüter mit Kraftfahrzeugen nach Syrien verbracht wurden, steht in Bezug zum DIK Hildesheim. 101 Siehe Seite 207ff. 172 Islamismus Im DIK Hildesheim werden Islamseminare und Vorträge mit überregionalen salafistischen Predigern angeboten. Derartige Seminare können einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Radikalisierung und auf mögliche Ausreiseabsichten in Jihadgebiete haben. So traten in der Vergangenheit zahlreiche salafistische Prediger dort auf, so die in der salafistischen Szene bekannten Personen aus Nordrhein-Westfalen, Abdelilal Belatouani, Sven Lau und Efstathios Tsiuounis, aber ebenso der Braunschweiger Muhamed Ciftci und der Berliner Ahmad Armih (Abul Baraa). Als das DIK Hildesheim prägendste Kraft gilt der dem jihad-salafistischen Spektrum angehörende Prediger Ahmad Abdulaziz Abdullah alias Abu Walaa. In diesem Zusammenhang ist auffällig, dass sich ein niedersächsischer Schwerpunkt mit etwa einem Drittel der Ausreisefälle in das Jihadgebiet Syrien/Irak im Raum Hildesheim/ Göttingen befindet. Es liegt nahe, dass sich die ausgereisten Personen im DIK Hildesheim radikalisiert haben. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren nach SS 4 Abs. 1 Vereinsgesetz (VereinsG) gegen den DIK Hildesheim eingeleitet, da der Anfangsverdacht für das Vorliegen der Verbotsgründe des SS 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG bejaht wurde. Es besteht der Verdacht, dass sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet und seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider läuft. Auf Veranlassung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport fand am 27.07.2016 eine Durchsuchung der Räumlichkeiten des DIK in Hildesheim statt. In die Durchsuchungsmaßnahmen waren auch die Wohnungen von insgesamt acht Vorstandsmitgliedern einschließlich mutmaßlicher Hintermänner des Vereins einbezogen. Grundlage für die Durchsuchungen war eine richterliche Durchsuchungsanordnung durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 26.07.2016. Ziel der Maßnahme war das Auffinden von Beweismitteln, die im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens von Bedeutung sein könnten. Insgesamt wurden Mobiltelefone, PC, Laptops, Festplatten, eine größere Anzahl von Speichermedien, Schriftstücke und Dokumente sowie Bargeld sichergestellt. Der Vollzug des Verbots des DIK Hildesheim erfolgte am 14.03.2017. 173 Islamismus Am 08.11.2016 wurden in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen fünf jihadistische Prediger und Unterstützer des "Islamischen Staates" (IS) festgenommen, darunter Abu Walaa. Die Festnahmen erfolgten im Rahmen von Ermittlungen gegen ein in Deutschland ansässiges Rekrutierungsund Radikalisierungsnetzwerk des IS. Auch zahlreiche Personen aus dem Umfeld des DIK Hildesheim beziehungsweise des Abu Walaa reisten in den vergangenen Jahren nach Syrien/Irak, um sich dort dem IS anzuschließen. Abu Walaa griff vor seiner Verhaftung in Videobotschaften salafistische Prediger, wie Vogel, die ihm zu moderat erschienen, heftig an. Vogel kommentierte die Verhaftung Abu Walaas auf seiner Facebookseite mit den Worten: "Möge Allah uns vor dem Übel des 'Abu Walaa' und seinen Lügen bewahren." Neben diesen salafistischen Schwerpunkten haben sich weitere Moscheen, in denen die salafistische Ideologie verbreitet wird, etabliert. Darüber hinaus gibt es in Niedersachsen Moscheegemeinden, in denen einzelne Salafisten verkehren oder die vereinzelt Veranstaltungen mit bekannten salafistischen Predigern durchführen. Eine nachhaltige salafistische Beeinflussung großer Teile der Moscheebesucherinnen und -besucher in diesen Gemeinden ist nicht belegbar, bezogen auf einzelne Besucher jedoch nicht auszuschließen. Seit 2015 bestimmt das Flüchtlingsthema die europäische Politik. In jenem Jahr versuchten über eine Millionen Personen ohne gültige Visa in die Europäische Union einzuwandern. Von diesen gelangten die meisten nach Deutschland. Seit Anfang 2016 hat das Ausmaß des Flüchtlingszustroms deutlich nachgelassen. Angesichts der immer noch hohen Zahl derzeit aufgenommener Flüchtlinge ist es weiterhin möglich, dass sich unter diesen Personen mit einer salafistischen Gesinnung, aber auch solche aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität oder Mitglieder militanter Gruppen befinden könnten. Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden erhalten zunehmend Hinweise auf einzelne Flüchtlinge/Asylbewerber, die zu militanten Gruppierungen bzw. Terrororganisationen in den Krisenregionen in Verbindung gestanden, für diese gekämpft haben oder als Anhänger bzw. Sympathisanten des jihadistischen Spektrums gelten 174 Islamismus sollen. Aktuell liegen entsprechende Hinweise zu in Niedersachsen aufhältigen Personen im niedrigen zweistelligen Bereich vor. Bei diesen Einzelhinweisen handelte es sich häufig um Denunziationsversuche, beispielsweise aus dem familiären Umfeld oder von anderen Flüchtlingen/Asylbewerbern. Ferner sind in der Mehrzahl der Fälle weder die Personen/-gruppen zweifelsfrei identifiziert, ihre Aufenthaltsorte lokalisiert, noch kann die Glaubwürdigkeit der Hinweisgeber abschließend verifiziert werden. Häufig versprechen sich die meist syrischen Hinweisgeber eine Verbesserung ihres eigenen Status innerhalb des Asylverfahrens, wenn sie den deutschen Behörden entsprechende Hinweise geben. Zu einzelnen Personen liegen aber wertige Hinweise vor, dass sie vor ihrer Einreise nach Deutschland für Terrororganisationen wie dem IS oder Jabhat al-Nusra aktiv waren. Auch haben beispielsweise die Attentate vom 13.11.2015 in Paris, der Sprengstoffanschlag in Ansbach am 24.07.2016, der Anschlag in einer Regionalbahn bei Würzburg am 18.07.2016 oder der Fall Jaber Albakr102 gezeigt, dass der IS die aktuelle Flüchtlingssituation ausnutzt, um (Selbstmord-) Attentäter zur Begehung von Anschlägen nach Europa zu schleusen, sie dort zu rekrutieren oder sie selbstmotiviert im Namen des IS Anschläge begehen zu lassen. Ebenso sind den niedersächsischen Sicherheitsbehörden Fälle bekanntgeworden, in denen Islamisten und insbesondere Salafisten in niedersächsischen Unterkünften begonnen haben, untergebrachte Flüchtlinge für eigene Belange und Ziele zu werben, auch um Neumitglieder zu rekrutieren. Dies geschieht beispielsweise durch die Unterstützung bei Behördengängen, Dolmetscherangebote, die Lieferung von Hilfsgütern/Spenden, die Bereitstellung von Mitfahrgelegenheiten zum Freitagsgebet, die Verteilung von Flyern und Islam-Broschüren oder eine direkte Ansprache auf Arabisch, bei der die Flüchtlinge zum Besuch der jeweiligen Moschee aufgefordert werden. Islamisten nutzen es taktisch aus, dass sich die Flüchtlinge in einer besonderen Situation befinden. Sie stellen ihre ideologischen Absichten zunächst in den Hintergrund und ein humanitäres Anliegen in den Vordergrund. 102 Der syrische Flüchtling Jaber Albakr fiel u. a. dadurch auf, dass er im Internet gezielt nach Anleitungen zur Sprengstoffproduktion suchte. Als er dazu notwendige Gerätschaften erwarb, stürmte die Polizei am 08.10.2016 eine Wohnng in Chemnitz, in der sich Sprengstoff befand. Albakr konnte vorübergehend entkommen und wurde am 10.10.2016 in Leipzig festgenommen. Am 12.10.2016 beging Albakr in der Haft Selbstmord. 175 Islamismus 4.4 Internationaler islamistischer Terrorismus Der internationale islamistische Terrorismus stellt eine große Herausforderung für die internationale Staatengemeinschaft dar und ist nach wie vor eine Gefahr für die innere Sicherheit Europas und Deutschlands. Diese Gefahr realisierte sich 2016 in Deutschland mehrfach durch Anschläge mit zahlreichen Opfern. Die Aktivisten des islamistischen Terrorismus sind überwiegend von der jihad-salafistischen Ideologie geleitet. Sie propagieren, dass die islamische Welt durch einen anhaltenden Angriff des Westens, angeführt von den USA, bedroht sei. Um die von ihnen angestrebten Lebensumstände der "urislamischen Gemeinschaft" des 7. Jahrhunderts auf der Arabischen Halbinsel herstellen zu können, müsse zunächst die vermeintliche Hegemonie des Westens in der muslimischen Welt beendet werden. Entwicklung al-Qaidas seit 2001 Die Struktur islamistisch-terroristischer Organisationen, allen voran die al-Qaidas, hat sich im letzten Jahrzehnt grundlegend verändert. Die Anschläge vom 11.09.2001 in New York und Washington waren nur möglich, weil al-Qaida damals eine hierarchisch geordnete Organisation gewesen ist. Sie war mit den dafür notwendigen finanziellen Ressourcen ausgestattet und konnte ihre Angriffe von sicheren Basen aus über einen längeren Zeitraum planen und umsetzen. Diese hierarchische Organisation der (Kern-) al-Qaida existiert, nicht zuletzt aufgrund des Verfolgungsdrucks durch die USA und ihrer Verbündeten, in dieser Form nicht mehr. Seither hat eine Regionalisierung al-Qaidas stattgefunden. Es bildeten sich regional verankerte terroristische Organisationen, die sich mitunter durch ihre Benennung an das große Vorbild anlehnen, z. B. al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH), al-Qaida im islamischen Maghreb (AQM), al-Qaida im Irak (Vorgängerorganisation des sogenannten Islamischen Staates (IS)), al-Shabab, Jabhat al-Nusra (JaN). Diese Organisationen berufen sich - neben einer jeweils eigenen, auch regionalen Agenda - auf die al-Qaida-Ideologie eines globalen militanten Jihad. 176 Islamismus Nach dem Tod Usama Bin Ladins im Mai 2011 verfolgten Kern-alQaida und ihre Regionalorganisationen weiterhin ihre Hauptziele: Das Zurückdrängen des westlichen Einflusses auf muslimische Länder sowie den Sturz vermeintlich unislamischer Regierungen im Nahen und Mittleren Osten sowie Nordafrika. Dabei nutzten die terroristischen Organisationen die Destabilisierung einiger Staaten im Nahen Osten im Zuge des Arabischen Frühlings (z. B. Syrien und Libyen), um aus dem Untergrund herauszutreten und quasi staatliche Strukturen unter ihrer Kontrolle zu bilden. Somit werden größere Gebiete in Syrien und im Irak seit einigen Jahren von Organisationen kontrolliert, die aus der ursprünglichen al-Qaida hervorgegangen sind. Mit der Etablierung gleichsam staatlicher Einheiten durch verschiedene jihadistische Organisationen trat der internationale Jihadismus etwa seit 2012/2013 in eine neue Phase ein. Mit der Regionalisierung al-Qaidas hat sich auch ihre Propaganda verändert. Bereits in den 1990er Jahren hatte al-Qaida begonnen, das Internet zur Verbreitung ihrer Botschaften zu nutzen. Jedoch erfolgte die Propaganda bis Ende des letzten Jahrzehnts vorwiegend auf Arabisch und in weiteren nahöstlichen Sprachen, so dass etwa Muslime im Westen nur eingeschränkt erreicht werden konnten. Mit der Regionalisierung der Organisation und der gleichzeitigen Fortentwicklung des Internets veränderte sich dies. Verschiedene jihadistische Organisationen sind dazu übergegangen, zunächst in englischer, dann aber auch in weiteren westlichen Sprachen, für den militanten Jihad zu werben. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Mobilisierung westlicher Muslime, die einzeln oder in Kleingruppen individuell im Westen tätig werden sollen. Dieses Ziel verfolgt die Regionalgruppierung AQAH mit der Herausgabe der englischsprachigen Internetzeitschrift Inspire bereits seit dem Jahr 2010. Wurden 2010 bis 2014 jeweils zwischen zwei und vier Ausgaben dieser Zeitschrift pro Jahr veröffentlicht, so war es im Jahr 2015 mit der 14. Ausgabe im September lediglich eine. 2016 erschienen dagegen wieder zwei Exemplare. Die am 14.11.2016 veröffentlichte 16. Ausgabe von Inspire diskutiert u. a. ganz grundlegend die Frage, welche "Ungläubigen" schariarechtlich überhaupt angegriffen werden dürfen. Nach Ansicht des Verfassers existieren diesbezüglich vier Kategorien: 177 Islamismus f "Ungläubige", die ein Friedensabkommen mit Muslimen geschlossen haben, dürfen nicht attackiert, noch darf ihr Vermögen angetastet werden, f Dhimmis103, die unter der Herrschaft der Muslime leben und ihre Steuer zahlen, dürfen nicht bekämpft werden, f "beschützte Nicht-Muslime", die muslimisches Land betreten, ohne sich dort niederlassen zu wollen und unter dem Schutz eines Muslims stehen, dürfen nicht behelligt werden, f als "ungläubige Kämpfer" gelten all jene, die weder Schutz durch noch Verträge mit Muslimen aufweisen können, egal ob sie selber Muslime bekämpft haben oder nicht. Diese könnten jederzeit bekämpft werden. Terrororganisation Islamischer Staat (IS) Seit 2003 ist unter wechselnden Namen eine Regionalsektion von al-Qaida auch im Irak aktiv. 2010 wurde Abu Bakr al-Baghdadi Emir dieser Organisation, die sich zu diesem Zeitpunkt Islamischer Staat im Irak (ISI) nannte. Seit 2011 existierte mit der zur al-Qaida zählenden Unterstützungsfront für das syrische Volk, in der arabischen Kurzform Jabhat al-Nusra (JaN), eine eigene al-Qaida-Vertretung für Syrien.104 Trotzdem erklärte im April 2013 al-Baghdadi die Nusra-Front mit dem ISI für vereinigt, was die JaN strikt ablehnte. Der ISI nannte sich trotzdem in Islamischer Staat im Irak und Großsyrien (ISIG) um. Der Konflikt eskalierte derart, dass seit Ende 2013 beide Organisationen ungeachtet ihres gemeinsamen Ursprungs immer wieder militärisch gegeneinander vorgehen. Zudem existieren auch ideologische Unterschiede zwischen dem ehemaligen irakischen und dem derzeitigen syrischen Zweig der al-Qaida. Im Irak besteht die Mehrheit der Bevölkerung aus schiitischen Muslimen; der IS als sunnitische Organisation kämpfte seit seiner Gründung im Jahr 2003 von Anfang an gegen die Dominanz der Schiiten im irakischen Staatsapparat. Diese antischiitische Frontstellung wurde vom IS religiös überhöht und die Schiiten wurden prinzi103 "Schutzbefohlene", Juden und Christen, die einen im Vergleich zu den Muslimen niedrigeren Rechtsstatus akzeptiert haben. 104 Am 28.07.2016 erklärte die JaN ihre Trennung von al-Qaida und ihre Umbenennung in Jabhat Fatah asch-Scham (Front für die Eroberung der Levante). Beobachter halten dieses Vorgehen für rein taktisch motiviert und bezweifeln die Ernsthaftigkeit der Distanzierung von al-Qaida. 178 Islamismus piell als zu tötende Ungläubige angesehen. Die Mutterorganisation al-Qaida hingegen ging aus Zusammenhängen hervor, die nicht so deutlich wie im Irak vom sunnitisch-schiitischen Gegensatz geprägt waren. Daher betrachteten al-Qaida-Führungskader wie Usama Bin Ladin und Ayman Az-Zawahiri die "schiitische Frage" als sekundär, etwa im Vergleich zur Konfrontation mit Juden und "Kreuzzüglern". Aufgrund der seit 2013 zunehmend realistisch erscheinenden Vorstellung, die Staatsordnung des Kalifats könnte nun wiedererrichtet werden, breitete sich in Teilen der salafistischen Szene eine geradezu euphorische Stimmung aus. Dies ließ u. a. tausende von europäischen Freiwilligen nach Syrien und in den Irak strömen, um sich dort dem Kampf um einen islamischen Staat anzuschließen. Die Zahlen steigerten sich insbesondere, nachdem ISIG sich nach bedeutenden militärischen Erfolgen in IS umbenannte und am 29.06.2014 das Kalifat ausrief. Mit dessen Ausrufung beansprucht al-Baghdadi, nunmehr als Kalif Ibrahim auftretend, die Oberhoheit über alle Muslime weltweit. Tatsächlich wird dieser Machtanspruch, zumindest im Herrschaftsbereich des IS, mit aller Gewalt durchgesetzt. Mittlerweile ist deutlich der militärische Niedergang des IS zu verzeichnen. Die sich bis ins Jahr 2015 abzeichnende Tendenz zur Etablierung einer gewissen Form von Staatlichkeit ist durch die militärische Unterstützung, die verschiedene Staaten der irakischen, aber auch der syrischen Regierung haben zukommen lassen, gestoppt und umgekehrt worden. Dennoch stehen dem IS zumindest partiell noch die Ressourcen eines staatsähnlichen Gebildes zur Verfügung. Als irakische Truppen im Januar 2017 die Universität von Mosul vom IS zurückeroberten, fanden sie Hinweise auf Forschungen zu chemischen Waffen. Neben dem IS im Irak und Syrien geraten aber auch andere islamistische und jihadistische Organisationen, die gegen die syrische Regierung kämpfen, zunehmend unter Druck. So musste auch die JaN, die sich mittlerweile in Jabhat Fatah asch-Scham umbenannt hat und sich nunmehr zumindest verbal von al-Qaida abgrenzt, Territorien und damit beherrschte Bevölkerung aufgeben. Der Rückzug an der militärischen Front spiegelte sich 2016 nicht unbedingt im Bereich der publizistischen Aktivitäten des IS wider. Zwar erschienen 2016 lediglich zwei Ausgaben des bisherigen IS-Leitmediums Dabiq in englischer Sprache und damit vier weniger als 2015. Aber dafür publiziert das al-Hayat Media Center des IS seit 179 Islamismus September 2016 die neue Publikation Rumiyah. Bis Januar 2017 veröffentlichte der IS fünf Ausgaben dieses Jihadmagazins in diversen Sprachen, u. a. in Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Türkisch und Indonesisch. Der Titel der Zeitschrift, Rumiyah, arabisch für Rom, bezieht sich auf eine Prophetenüberlieferung, wonach nach Konstantinopel (heute Istanbul) Rom durch die Heere des Islams erobert werden würde. Die Ausführungen im Magazin richten sich jedoch nicht ausschließlich gegen den "kreuzzüglerischen" Westen, vielmehr wird betont, dass es daneben eine Vielzahl von weiteren zu bekämpfenden Feinden, z. B. Hindus, Buddhisten und vom Islam Abgefallene, gebe. Inhaltlich bringt Rumiyah Artikel zu allgemeinen theologischen Fragen, zu muslimischen Verhaltensweisen, aber auch glorifizierende Geschichten vermeintlicher Märtyrer. Aber bereits die Themenauswahl verweist auf das spezifische Interesse des IS. Häufig geht es um das Töten von Nichtmuslimen und dessen religiöse Rechtfertigung. In der im September erschienenen ersten deutschsprachigen Ausgabe von Rumiyah wird beispielweise die Frage beleuchtet, wie "Das Urteil über die Tötung von Mönchen und Priestern" schariarechtlich - in der Auslegung des IS - aussieht. Diese Frage ist aus Sicht des IS besonders heikel, da Hadithe105 des Propheten Muhammad existieren, nach denen Muhammad die Tötung von Priestern und Mönchen explizit untersagt. Der IS stellt daher das Töten von Ungläubigen zunächst als eine allgemeine religiöse Verpflichtung eines jeden Muslims dar: 105 Aussprüche des Propheten Muhammad. 180 Islamismus "Von der Religion ist es zwingend bekannt, dass Allah seinen Dienern den Dschihad gegen die Kuffar, sowie ihre Tötung und Bekämpfung, wo auch immer sie sind, verpflichtet hat." (Rumiyah, deutsche Ausgabe Nr. 1, 2016) Um diese Aussage zu unterstreichen werden religiöse Autoritäten, die diese Ansicht scheinbar belegen, als Gewährsmänner zitiert: "Allah erklärte das Blut der Kuffar grundsätzlich für erlaubt, ganz gleich ob sie kämpfen oder nicht. Wie Asch-Schaukani sagte: 'Der Muschrik, ganz gleich, ob er kämpft oder nicht kämpft, sein Blut ist Halal106 , solange er ein Muschrik ist.'" (ebd.) Schließlich kommt man zum Schluss, dass zumindest die Tötung christlicher Geistlicher, "die sich mit den Menschen vermischen",107 als religiöse Verpflichtung anzusehen ist: "Von dem, was bereits folgte, sehen wir, dass die Tötung der Mönche, welche sich mit den Menschen in ihren Kirchen vermischen, und Priester unter den Dschihad gegen die Kuffar und Tötung der Anführer des Kufrs108 , wie Allah befahl und zu dem Er anspornte, fällt und nicht wie die Prediger an den Toren von Dschahannam109 von den Agenten der Kreuzzügler sagen: 'So o du Mudschahid, wo auch immer du bist, töte die Kuffar, wo auch immer du sie findest, seien sie sogenannte Zivilisten oder Militärangehörige. Ergreife sie und töte sie, ganz gleich ob sie von der Allgemeinheit der Kuffar oder von den Anführern des Kufrs von den Pfarrern, Priestern, Bischöfen oder Päpsten sind. Töte sie und berate dich mit niemandem darüber und dein Schlachtruf sollte sein: Niemals lasse ich den Kreuzdiener und Unterstützer des Taghuts davonkommen!" (ebd.) Dass eine solche Lehre, nach der die Tötung christlicher Geistlicher erlaubt ist, wenn diese nur sich "mit den Menschen vermischen", in jihadistischen Kreisen verbreitet ist, zeigte eine Tat, die wenige 106 Halal: Erlaubt. Eine der fünf Kategorien menschlicher Handlungen in der islamischen Rechtswissenschaft. In diesem Kontext bedeutet halal, dass nach Ansicht des IS das Vergießen des Blutes sogenannter Muschrikun erlaubt ist. 107 Die also nicht als Einsiedler leben und somit den "wahren Muslimen" (aus Sicht des IS) gefährlich werden können. 108 Unglauben. 109 Hölle. 181 Islamismus Monate zuvor in Nordfrankreich passiert ist. In Saint-Etienne-du-Rouvray wurde der 85-jährige Priester Jacques Hamel am 26.07.2016, während er die Messe abhielt, von zwei Islamisten ermordet. Der IS bezeichnete die Attentäter als "seine Soldaten". Nach Angaben der französischen Behörden gab es IS-Bezüge bei den Tätern. Bereits 2015 wurde in Frankreich ein Mann verhaftet, der anscheinend Angriffe auf Kirchenbesucher plante, nachdem er eine 32-jährige Frau ermordet hatte, um in den Besitz ihres Wagens zu kommen. Muss der IS aufgrund der erwähnten Hadithe des Propheten, die die Tötung von Priestern und Mönchen verbieten, sich noch argumentativ abmühen, um seine Ansicht zu begründen, so gibt er sich bei "normalen" Ungläubigen keine derartige Mühe. Für die Autoren der zweiten deutschsprachigen Ausgabe von Rumiyah steht es außer Frage, dass die Tötung von "Muschrikin"110 keine verabscheuungswürdige Notwendigkeit ist, sondern im Gegenteil die Tötung dieser Menschen den Täter von eigenen Sünden reinigen kann. In dem Artikel mit dem unmissverständlichen Titel "So tötet die Muschrikin, wo auch immer ihr sie findet." heißt es: "Wenn der Muwahhid111 erkannt hat dass Allah die Kuffar112 im Diesseits bestraft, indem sie durch die Gläubigen getötet werden, dann hat er erkannt, dass es für ihn verpflichtend ist sich Allah anzunähern indem er so viele wie möglich von ihnen tötet - Allah erlegt einer Seele nicht mehr auf als sie zu tragen vermag - und dass er das Töten eines vertragslosen Individuums113 von den Mushrikin nicht herabsetzt, egal wie niedrig seine Stellung bei ihnen ist, selbst wenn er beabsichtigt die Anführer des Kufrs unter ihnen zu treffen, besonders die Tawaghit114 , ihre Soldaten, die üblen Gelehrten die sie unterstützen und die mit ihnen verbündeten Enkel Qaruns115 , aufgrund der damit verbundenen Schwächung ihrer Kraft und 110 Polytheisten, gemeint als Gegensatz zu den "Muwahhidun" (Monotheisten), d.h. die wahren Muslime des IS. In diesem Sinne können auch z. B. Christen als Muschrikun/Muschrikin bezeichnet werden. 111 Bekenner des Tawhid (Monotheismus). 112 Ungläubige. 113 Nach Ansicht des IS dürfen Juden und Christen in seinem Herrschaftsgebiet leben, wenn sie eine Art "Schutzvertrag", der sie rechtlich zu Bürgern zweiter Klasse machen würde, mit den Muslimen abschließen. Verweigern Juden und Christen den Abschluss dieses "Vertrages", so bleibt ihnen nur die Wahl zwischen Flucht oder Tod. 114 "Götzen". In salafistischem Sinne Vertreter von Staatsordnungen, die nicht als islamisch eingeschätzt werden. 115 Negativ gezeichnete Figur im Koran, Gegner Moses. 182 Islamismus dem Absenken ihres Banners. So soll die Gefolgschaft von Millatu Ibrahim116 darauf achten, die Muschrikin zu töten, genauso wie sie auf die Schahadah117 auf dem Wege Allahs achten. Jeder Inghimasi118 , der in die Reihen der Feinde Allahs eindringt soll danach streben so viele wie möglich von den Muschrikin zu töten, denn für jede Seele die er von ihnen getötet hat erhält er eine gute Tat, Sühne für die Sünden, Errettung vom Feuer, und erzielt damit Schande und Folter für die Muschrikin, sowie Heilung der Herzen der Gläubigen und die Annahme der Taubah119 durch Allah, die Er wem Er will von seinen Muwahhidin-Dienern gewährt und Allah ist wissend und weise." (Rumiyah, deutsche Ausgabe Nr. 2, 2016, Seite 5) Individueller Jihad Nach dem 11.09.2001 schien die Strategie islamistischer Terroristen zu sein, Anschläge mit einer möglichst hohen Opferzahl durchzuführen. Tatsächlich kamen bei den Anschlägen von Madrid 2004 (191 Tote) und London 2005 (56 Tote) viele Menschen ums Leben. Darüber hinaus gelang es, zumindest in der westlichen Welt, solche Großanschläge weitgehend zu verhindern. Dies lag vor allem an den komplexen Vorbereitungen, die für solche Aktionen notwendig sind. Relativ viele Personen sind beteiligt und mitunter findet eine verdächtige Kommunikation über elektronische Medien statt. Nachdem verschiedene groß dimensionierte Planungen teilweise schon im Anfangsstadium von den Sicherheitsbehörden aufgedeckt wurden, riefen Organisationen wie al-Qaida oder mittlerweile auch der IS dazu auf, als Einzeltäter oder Kleingruppe tätig zu werden. Bereits seit den 1980er Jahren propagierten amerikanische Rechtsextremisten wie Louis Beam und Tom Metzger Konzepte wie "leaderless resistance" und das "lone wolf"-Vorgehen. Nach diesen Strategien sollen Einzeltäter bzw. Kleingruppen Anschläge verüben, die keinen besonders großen Planungsaufwand erfordern, um das Risiko, dass die Sicherheitsbehörden schon im Vorfeld der Aktionen davon Kenntnis erlangen, zu minimieren. 116 "Gemeinschaft Abrahams", die im salafistischen Sprachgebrauch "wahren" Muslime. 117 Glaubensbekenntnis. 118 Spezielle Form des Selbstmordattentäters. Die Inghimasi sind - im Gegensatz zu den "normalen" Selbstmordattentätern ("Istischhadi") - militärisch ausgebildet, um sich beispielsweise in ein feindliches Lager vorzukämpfen und sich dann erst in die Luft zu sprengen. Möglicherweise waren die Attentäter, die am 13.11.2015 versuchten, während des Fußballländerspiels Frankreich-Deutschland in das Stade de France zu gelangen, ebenfalls Inghimasi. 119 Reue. 183 Islamismus Attentate in Frankreich und Belgien Wie auch im Jahr 2015 wurde im Jahr 2016 Frankreich am schwersten vom islamistischen Terrorismus getroffen. Der terroristische Anschlag von Nizza am 14.07.2016 forderte 86 Tote und mehr als 400 zum Teil Schwerverletzte. Ein Attentäter fuhr auf einer Promenade durch eine Menge Feiernder. Salafistische Strukturen in der belgischen Hauptstadt Brüssel standen mit den Anschlägen von Paris am 13.11.2015 in Verbindung. So konnte Salah Abdeslam, einer der Hauptverdächtigen dieser Anschläge, die 130 Menschenleben forderten, nach den Terrorakten im Brüsseler Stadtteil Molenbeek untertauchen. Am 18.03.2016 wurde er dort nach 126 Tagen Flucht von der Polizei festgenommen. Dies könnte der mit ihm in Verbindung stehenden Terrorzelle Anlass gegeben haben, angeblich erneut in Paris vorgesehene Terroranschläge vorzuziehen und in Brüssel umzusetzen. Am Morgen des 22.03.2016 sprengten sich zwei Terroristen am Flughafen Brüssel-Zaventem sowie ein weiterer in der Brüsseler Innenstadt im U-Bahnhof Maalbeek in die Luft. Dabei starben 35 Menschen, darunter die drei Attentäter. Der IS übernahm die Verantwortung für die Anschläge. Al-Qaida hat sich wiederholt positiv über das terroristische Vorgehen von Einzeltätern bzw. Kleingruppen geäußert. Bereits im Jahr 2012 wird in der neunten Ausgabe des Onlinemagazins Inspire der Jihadtheoretiker Abu Mus'ab Al-Suri zitiert, der den individuellen Jihad in den westlichen Ländern als eine der wichtigsten Strategien ansieht: "Das Fundament der operativen Aktivität ist, dass der Mujahid den individuellen Jihad in dem Land praktiziert, in dem er lebt, so dass er den Aufwand einer Reise in das Gebiet, wo der Jihad direkt praktiziert wird, nicht auf sich nehmen muss." (Inspire, Ausgabe Nr. 9, 2012) 184 Islamismus Die wichtigsten Ziele des Mujahids seien dabei u. a. politische und administrative Schlüsselfiguren, wirtschaftliche und infrastrukturelle Einrichtungen, "zionistische" Medien und ihr Personal. Ein solches Ziel seien auch Orte, an denen eine größere Anzahl von Juden anzutreffen sind sowie Zivilisten im Allgemeinen, wobei Al-Suri darauf hinweist, Frauen und Kinder zu schonen, wenn diese sich nicht in der Gesellschaft von Männern befinden. In einem weiteren Artikel wird eine Möglichkeit konkretisiert, diesen individuellen Jihad zu praktizieren: "Das Niederbrennen von Wäldern, Farmen, Plantagen und Weiden in den Ländern der ungläubigen Feinde ist ein legitimer Akt." (Ebd.) Nach anfänglicher Zurückhaltung bis in das Jahr 2014 hinein, betonte seit 2015 auch der IS mehrfach die Notwendigkeit des individuellen Terrorismus gegen westliche Gesellschaften. Auch 2016 wurde zahlreich aufgerufen, in irgendeiner Form terroristisch aktiv zu werden. Im April wurde durch die Medienstelle Furat ein vermutlich bereits älteres Naschid120 von Denis Cuspert veröffentlicht, in dem er zum "Schlachten" von Ungläubigen und Apostaten auch in Europa aufruft: "Tötet Polizisten oder murtaddin121, Paris, New York und Moskau, Bomben in Berlin." Der seinerzeitige offizielle Sprecher des IS Abu Muhammad al-Adnani bekräftigte diesen Ansatz in seiner Botschaft zum Ramadan des islamischen Jahres 1437 (Juni/Juli 2016). In dieser arabischsprachigen Audiobotschaft vom 21.05.2016, die als schriftliche Übersetzung auch ins Englische, Deutsche, Französische und Russische veröffentlicht wurde, betont al-Adnani, dass der Ramadan insbesondere von denjenigen zur Begehung von Anschlägen genutzt werden müsse, die keine Möglichkeit hätten, ins Kalifat auszuwandern. 120 Früher Rezitation religiöser arabischer Poesie; heute dschihadistische Hymnen. 121 Abtrünnige. 185 Islamismus "Die kleinste Tat, die ihr in ihrer Heimat ausführt, ist besser und wirkungsvoller für den [Islamischen] Staat und schmerzvoller für sie [den Westen]." Da der Westen auch muslimische Frauen und Kinder töte, seien Angriffe der Mujaheddin auf Zivilisten ebenso gerechtfertigt. Am 30.08.2016 gaben mehrere Medienstellen des IS den Tod al-Adnanis bekannt. Die Medienstelle der IS-Provinz Aleppo drohte dabei in ihrer Erklärung, dass man an den "Ungläubigen und Kreuzzüglern" Vergeltung üben würde. "Es wurde eine Generation im IS geboren, die ... den Tod mehr liebt als [die Ungläubigen] das Leben." Ein deutschsprachiger Telegram-Kanal, der mehrfach Propagandabotschaften des IS übermittelte, propagierte in einer am 22.08.2016 veröffentlichten Mitteilung neue Formen des Terrors: "Ist Deutschland gegen so einen Terror Gewappnet? Was passiert, wenn die Muslime aus Rache für Luftangriffe der Kreuzzug Koalition anfangen, Steine von Brücken zu schmeißen? Häuser anzuzünden? ... Die Aufklärung solcher Taten ist für die Behörden, sehr schwierig und der Täter, sollte Er sich nicht allzu blöd anstellen, könnte solche Taten oft wiederholen. Die Angst der Bevölkerung würde nur noch dadurch steigen wenn der Täter dann noch die Tat filmt und den IS-Medien die Aufnahme zu spielt oder?" Ergänzt wird dieser Beitrag von einem Bild und einem Bericht über ein Verbrechen im August 2016 in Dänemark. Bei diesem hatten Unbekannte einen Betonklotz von einer Autobahnbrücke geworfen und das Auto einer deutschen Familie getroffen. Die Mutter auf dem Rücksitz des Autos wurde dabei getötet und ihr Mann schwer verletzt. Am 24.08.2016 wurde auf einem weiteren dem IS nahestehenden Telegram-Kanal ein englischsprachiger Text veröffentlicht, der sich an die "Brüder und Schwestern" richtet, "die in besetzten und in Gebieten des Unglaubens leben". "Einsame Wölfe" werden zu Anschlägen aufgerufen und verschiedene Methoden hierfür empfohlen. So könne man Rattengift in unabgepackte Lebensmittel wie Obst, Gemüse und Fleisch zumischen. Eine weitere Möglichkeit sei es, Giftstoffe in geschlossenen Räumen in Lüftungen und Klimaanlagen einzubringen. Die Verbreitung falscher Gerüchte über an186 Islamismus geblich vergiftetes Obst, Gemüse oder andere Lebensmittel könne wirtschaftlichen Schaden verursachen und Panik auszulösen. Dies würde auch erreicht, wenn man Feuerwerkskörper auf Veranstaltungsplätzen zündete, um Angst zu verbreiten oder Falschmeldungen über Bomben an belebten Orten wie Zügen, Flughäfen, Häfen usw. in Umlauf bringen würde. Auch al-Qaida betont erneut die Wichtigkeit des individuellen Terrors. Das Titelthema der im Mai veröffentlichten 15. Ausgabe des englischsprachigen Jihadmagazins Inspire lautet "Professionelle Anschläge - Heimanschläge", wobei Ratschläge für die Umsetzung von Paketund "Tür-Fallen"-Anschlägen gegeben werden. In dem Artikel "Oh, Messer-Revolution, mach dich auf nach Amerika" preist der Autor junge palästinensische Muslime, die "ihren Jihad" mit Messern in Israel gegen die "Zionisten" führen würden. Diesen Beispielen sollten in den USA und in Europa lebende Muslime folgen und die dortigen Juden angreifen. Dass diese seit Jahren andauernden Aufrufe, allein oder in einer Kleingruppe Anschläge im Westen zu verüben, durchaus erfolgreich sind, zeigt sich u. a. an einer Reihe von terroristischen Anschlägen in Deutschland oder auf Deutsche im Ausland (z. B. auf eine Reisegruppe am 12.01.2016 in Istanbul, bei dem elf Deutsche getötet wurden) im Jahr 2016. 4.5 Islamistischer Terrorismus in Deutschland Die islamistisch-terroristische Szene in Deutschland spiegelt die Heterogenität der globalen jihadistischen Bewegung wider. Sie umfasst einerseits Gruppierungen, die Beziehungen zu islamistisch-terroristischen Organisationen im Ausland haben und andererseits Kleingruppen und selbstmotivierte Einzeltäter, die an keine terroristische Organisation angebunden sind. Gerade die unabhängigen Gruppen und Einzelpersonen agieren in der Regel im Sinne der von internationalen Organisationen wie al-Qaida oder dem IS vorgegebenen Leitlinien, was sich nicht zuletzt auf deren massive Internetpropaganda für einen individuellen militanten Jihad im Westen zurückführen 187 Islamismus lässt. Jedoch müssen sie nicht unbedingt im Auftrag solcher Organisationen aktiv sein, sondern sie führen ihre Aktivitäten selbständig und eigeninitiativ durch. In anderen Fällen, wie beim Anschlag von Ansbach, zeigte es sich, dass ein zunächst als "Einsamer Wolf" eingeschätzter Attentäter in Kontakt mit möglichen Auftraggebern stand. Einzelpersonen, ob nun vollkommen autonom handelnd oder wie im Fall des Ansbacher Attentäters wahrscheinlich aus dem Ausland gesteuert, stellen für die Sicherheitsbehörden eine Herausforderung dar. Ihre Anschlagsplanungen sind im Vorfeld nur schwer zu erkennen. Die seit Jahren bestehende Drohkulisse islamistischer Terrororganisationen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland122 und das Vorliegen entsprechender Gefährdungshinweise schlug sich in den Warnungen der Sicherheitsdienste nieder, wonach Deutschland als abstrakter Gefahrenraum einzuschätzen sei. Mit der Verübung von Terrorangriffen sei jederzeit zu rechnen. Diese Bedrohungslage realisierte sich 2016, indem in Deutschland mehrere islamistische Gewalttaten verübt wurden. Ein Bundespolizist wurde am 26.02.2016 im Hauptbahnhof Hannover beinahe durch ein Messerattentat getötet123; es folgten ein Bombenanschlag auf ein Gebetshaus der Religionsgemeinschaft der Sikhs in Essen am 16.04.2016, die am 18.07.2016 ausgeführte Beilattacke in einem Regionalzug bei Würzburg, der Sprengstoffanschlag von Ansbach am 24.07.2016 und als schwerste Terrorattacke der mittels eines LKWs ausgeführte Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt mit zwölf Toten am 19.12.2016. Am 16.04.2016 wurde ein Sprengsatz auf das Versammlungshaus der Sikh-Gemeinde in Essen geworfen. Durch die Explosion wurden drei Personen verletzt, eine davon schwer. Zum Zeitpunkt des Anschlages fand eine Hochzeitsfeier mit über 100 Anwesenden statt. Am 20. und 21.04.2016 wurden zwei jugendliche Tatverdächtige festgenommen, die bereits als Vertreter salafistischer Anschauungen aufgefallen waren. Bei einem Anschlag in der Regionalbahn bei Würzburg am 18.07.2016 verletzte ein in Deutschland als minderjährig und unbegleitet registrierter Flüchtling zunächst vier chinesische Touristen 122 Siehe Kapitel 4.4. 123 Siehe Kapitel 4.6, "Terroristisch motiviertes Messerattentat durch Safia S". 188 Islamismus zum Teil lebensgefährlich mit einem Beil. Nachdem der Zug durch eine Notbremsung zum Stehen kam, floh der Täter aus dem Zug. Anschließend schlug er einer Passantin, die mit ihrem Hund spazieren ging, mit dem Beil zweimal ins Gesicht. Ein sich zufällig in der Nähe aufhaltendes Spezialeinsatzkommando der Polizei stellte den Täter und erschoss ihn, als er Polizeibeamte angreifen wollte. Der IS veröffentlichte einen Tag nach dem Geschehen ein Video im Internet, auf dem der Attentäter mit einem Messer in der Hand zu sehen ist. In paschtunischer Sprache kündigt er eine "Operation" in Deutschland an und bezeichnet sich als "Soldaten des Kalifats". Er betont: "Die Zeiten sind vorbei, in denen ihr in unsere Länder gekommen seid, unsere Kinder und Frauen getötet habt und euch keine Fragen gestellt wurden ... So Gott will, werdet ihr in jeder Straße, in jedem Dorf und auf jedem Flughafen angegriffen. ... Ihr könnt sehen, dass ich in eurem Land gelebt habe und in eurem Haus. So Gott will, habe ich diesen Plan in eurem eigenen Haus gemacht. Und so Gott will, werde ich euch in eurem eigenen Haus abschlachten." Am 24.07.2016 explodierte eine sich in einem Rucksack befindliche Bombe vor einem Weinlokal in der bayrischen Stadt Ansbach. Dabei kam der Attentäter, ein syrischer Flüchtling, ums Leben. 15 Personen wurden verletzt. Der Attentäter hatte zunächst versucht, auf das Veranstaltungsgelände eines Musikfestivals zu gelangen, wurde jedoch abgewiesen, da er keine Eintrittskarte vorweisen konnte. Wie spätere Ermittlungen ergaben, stand er zu diesem Zeitpunkt in Chatkontakt mit einer Person aus dem Nahen Osten. Die Person forderte ihn auf, irgendwie auf das Festivalgelände zu gelangen. Der Attentäter betrat stattdessen die sich in der Nähe befindliche Weinstube, in deren Außenbereich es, womöglich unbeabsichtigt, zur Explosion kam. Auf seinem Mobiltelefon konnte ein Video in arabischer Sprache festgestellt werden, auf dem eine vermummte Person, bei der es sich um den Attentäter handeln könnte, den Anschlag in Ansbach ankündigt und sich gleichzeitig zum IS bekennt. Der bislang blutigste Anschlag aus einer islamistischen Motivation heraus in Deutschland wurde am 19.12.2016 in Berlin verübt. Der sich seit 2011 in Italien und seit 2015 in Deutschland aufhaltende Tunesier Anis Amri brachte sich im Laufe des Nachmittags des 189 Islamismus 19.12.2016 in den Besitz eines schweren LKWs einer polnischen Spedition. Wahrscheinlich tötete er bereits zu diesem Zeitpunkt den Fahrer. Aufgrund der vorliegenden GPS-Daten wird vermutet, dass Amri zunächst Übungsfahrten absolvierte. Während er den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche umrundete, stand er mit einigen Personen in Chatkontakt und forderte diese dazu auf, für ihn zu beten. Gegen 20 Uhr steuerte Amri den Sattelzug in die Einfahrt des Weihnachtsmarktes und fuhr von dort etwa 80 Meter über den Markt durch die Besuchermenge. Dabei starben elf Besucher des Weihnachtsmarktes, über 50 wurden verletzt, einige davon schwer. Nach der Tat gelang es Amri zunächst zu entkommen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln reiste er über die Niederlande und Frankreich nach Italien. Am 23.12.2016 wurde Amri bei einer Routinekontrolle in Norditalien durch italienische Polizisten erschossen, nachdem er auf diese das Feuer eröffnet hatte. Der IS bekannte sich durch seine Medienstelle "A'maq News Agency" (AMAQ) am 20.12.2016 zu der Tat. In einer schriftlichen Erklärung auf Arabisch und Deutsch wird der Anschlag als Erfolg gepriesen. Der Attentäter von Berlin sei ein Soldat des IS gewesen und dem Aufruf gefolgt, "Angehörige der Koalitionsstaaten" anzugreifen. Am 23.12.2016 veröffentlichte AMAQ ein Video mit dem Titel "Vermächtnis eines Soldaten des Islamischen Staates, der die beiden Angriffe in Berlin und Mailand durchführte". Das Video zeigt Amri anscheinend am Nordhafen in Berlin-Moabit bei der Leistung des Treueeides auf den Anführer des IS Abu Bakr al-Baghdadi. Amri ruft zum Kampf gegen die "Kreuzzügler" auf und droht mit Rache für die Tötung von Muslimen. In dem Video bekundet Amri zwar implizit seine Bereitschaft, als "Märtyrer" zu sterben, jedoch äußert er sich nicht zu einem bevorstehenden Anschlag. Auch die Anfang Januar 2017 veröffentlichte fünfte Ausgabe des IS-Onlinemagazins Rumiyah geht in ihrer deutschsprachigen Variante auf den Anschlag ein. In dem Artikel "Grenzenloser Terror" wird eine Begründung für den Anschlag gegeben. "Zweifellos steht Deutschland ganz oben auf der Liste der Kreuzfahrer-Nationen, die sich am von den USA-geführten Kreuzzug gegen den Islamischen Staat und die muslimische Ummah beteiligen. Deutschlands Beherbergung amerikanischer Militärstützpunkte, die Entsendung deutscher Kampfflugzeuge, sowie die zahlreichen Waffenlieferungen und die 190 Islamismus Ausbildung der abtrünnigen Peschmerga im Irak machen Deutschland zu einem ganz besonders angriffswürdigen Kreuzzüglerstaat, denn es ist nun eine Pflicht für jeden Muslim die Anführer des Kufrs ins Visier zu nehmen und sie Zerstörung und Tod kosten zu lassen, genauso wie sie den Muslimen im Irak, asch-Scham124 und anderen Regionen der Welt Zerstörung und Tod zufügen." Am Ende des Beitrags werden "alle Muslime" zu weiteren Anschlägen aufgerufen: "Nehmt euch ein Messer und schlachtet die Kuffar125 egal wo sie sind und nehmt euch einen LKW und rast in versammelte Menschenmengen, um so viele wie möglich von ihnen zu töten und zu verkrüppeln." Bereits in der im November erschienenen, englischsprachigen dritten Ausgabe von Rumiyah wurde diese Anschlagsart empfohlen. In dem Artikel "Just terror tactics" schreibt der Verfasser: "Nur wenige haben bislang die tödlichen Möglichkeiten von Kraftfahrzeugen und ihrer Fähigkeit verstanden, hohe Opferzahlen hervorzubringen." Das "ideale Fahrzeug" sei "ein LKW, groß, schnell und beschleunigungsstark, mit leicht erhöhtem Chassis, so dass man auch einen Bürgersteig hinauffahren kann." Man könne einen solchen LKW kaufen oder entführen. Der Anschlag von Berlin ähnelt in seiner Ausführung dem von Nizza, bei dem der Attentäter am 14.07.2016 auf einer Promenade in eine Menschenmenge fuhr. Der Attentäter scheint sich in relativ kurzer Zeit im Sinne der salafistischen Ideologie radikalisiert zu haben. Auch fuhr am 08.01.2017 in Jerusalem ein LKW in eine Gruppe israelischer Soldaten, die gerade einen Bus verließ. Dabei starben vier Menschen und 17 weitere wurden verletzt. Die israelische Regierung machte den IS für diesen Anschlag verantwortlich. 124 Syrien. 125 Ungläubige. 191 Islamismus Ein Brennpunkt, der erst in den letzten Jahren hinzugekommen ist, erwächst aus der Spaltung der salafistischen Bewegung. Es besteht nicht nur der inner-jihadistische Zwist zwischen al-Qaida und dem IS weiter fort, der auch auf die deutsche jihadistische Szene polarisierend wirkt. Der IS verstärkt seine Angriffe auch auf Salafisten, die sich nicht seiner Linie unterordnen wollen. So äußerte der IS deutliche Kritik an der Vereinigung "Die Wahre Religion".126 Weiterhin geriet zunehmend der bekannte salafistische Prediger Pierre Vogel in das Visier des IS. In der am 13.04.2016 veröffentlichten 14. Ausgabe des englischsprachigen IS-Onlinemagazins Dabiq wird u. a. zur Tötung von muslimischen Predigern sowie weiteren, aus der Sicht des IS zu moderaten Vertretern des Islams in westlichen Ländern aufgerufen. In dem in dieser Zeitschrift veröffentlichten Artikel "Tötet die Imame des Unglaubens im Westen" greift der IS alle Vertreter des Islams in westlichen Ländern, seien sie Sufis127 oder Salafisten, an, die sich nicht dem Absolutheitsanspruch des IS unterwerfen. Diese Abweichler würden Irrlehren verbreiten, was die Todesstrafe nach sich ziehen müsste. Im Text wird Vogel zwar nicht erwähnt, aber der Artikel enthält ein Foto von ihm, das ihn zusammen mit dem jamaikanisch-kanadischen Prediger Bilal Philips zeigt. Beide werden in der Bildunterschrift als Apostaten bezeichnet. Da nach islamischem Recht der Abfall vom Islam mit dem Tode bestraft werden kann, liegt hier ein impliziter Mordaufruf gegen Vogel und Philips vor. Diese Einschätzung wird durch ein am 16.04.2016 veröffentlichtes Video einer dem IS nahestehenden Medienstelle unterstrichen. Das deutschsprachige Video "Die Wahrheit über Vogel" zeigt verschiedene Aufnahmen, in denen Vogel sich gegen Anschläge im Westen äußert und diese explizit als durch die Scharia verboten bezeichnet. Aufgrund dieser Aussagen kommen die Macher des Videos zu dem Schluss, dass es sich bei Vogel um einen vom Islam Abgefallenen handelt. 126 Siehe Kapitel 4.3, "Salafismus in Deutschland". 127 Anhänger des Sufismus, der eine mystische Strömung im Islam darstellt. 192 Islamismus In einem Interview mit dem Publizisten Jürgen Todenhöfer zeigt sich Vogel angesichts der Drohkulisse des IS ihm gegenüber wenig überrascht. Er sei dem IS "schon lange ein Dorn im Auge". In diesem Zusammenhang verurteilt Vogel erneut die Anschläge von Paris und Brüssel und kritisiert den IS aufgrund dessen Vorgehens, andere Muslime zu Ungläubigen zu erklären. In einem im Internet veröffentlichten Video, in dem Vogel kurz nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt Stellung zu diesem Geschehen nimmt, bezeichnet er den IS als "den idiotischen Staat" und dessen Anhänger als "Vollidioten" und "arme Irre, die geisteskrank sind". Zugleich wirft er dem Verfassungsschutz eine Mitschuld vor, denn dieser habe dafür gesorgt, "... dass die Prediger, die gegen solche Taten reden, seit Jahren nicht mehr in den Moscheen Vorträge machen können und dann werden diese Plätze natürlich von anderen Leuten eingenommen. Wir können die Menschen nicht mehr erreichen, dafür werden sie von anderen Leuten erreicht. Deswegen herzlichen Glückwunsch für eure Doofheit." Weiterhin versuchen einzelne Vertreter der jihadistischen Szene die Professionalität der aus ihrer Sicht durch staatliche Zugriffe Gefährdeten zu erhöhen. Dies betrifft insbesondere sicherheitsrelevante Themen. Anfang November 2016 wurde die zweite Ausgabe des deutschsprachigen IT-Magazins Kybernetiq veröffentlicht."128 Das Magazin behandelt auf 30 Seiten sicherheitsrelevante IT-Themen wie Methoden der Hardware-Sicherung, sichere Betriebssysteme sowie Kommunikationsund Systemverschlüsselung. So weisen beispielsweise in dem Artikel "Dein Arbeitsplatz" die Autoren "Brandstifter", "Denkfabrik" und "Corium" auf die Gefahren hin, die eine ungesicherte Arbeitsumgebung sowohl für einen selbst als auch für Dritte bedeuten kann. Die Autoren stellen insbesondere den Schutz der Leser vor Behördenzugriffen in den Vordergrund. Weiter wird auf verschiedene Methoden der Hardware-Sicherung und auf sicherheitsorientierte Betriebssysteme auf Linux-Basis wie Tails oder Qubes OS verwiesen. Dazu erfolgt der Hinweis, die elektronische Infrastruktur 128 Die erste Ausgabe erschien bereits am 28.12.2015. 193 Islamismus nach einer Hausdurchsuchung restlos auszutauschen und die genannten Hinweise auch beim Aufenthalt in Jihad-Gebieten zu beachten. Auch wird dem Leser geraten, in diesen Regionen auf das Smartphone zu verzichten. Trotz dieser Bezugnahme auf Jihad-Aktivitäten weist das Magazin Vorwürfe, es sei eine Publikation des sogenannten Islamischen Staates, zurück. Im Vorwort wird unter Bezugnahme auf die Reaktionen auf die erste Ausgabe von Kybernetiq der Presse vorgeworfen, das Magazin zu Unrecht und trotz Gegendarstellung dem sogenannten Islamischen Staat zugerechnet zu haben. Auswirkungen des Syrienkonflikts auf Deutschland Die Bundesrepublik Deutschland ist über sogenannte Jihad-Freiwillige von den in Syrien und im Irak geführten Auseinandersetzungen direkt betroffen. Es liegen mit Stand vom Februar 2017 Erkenntnisse zu mehr als 910 deutschen Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland vor, die in Richtung Syrien/Irak gereist sind, um dort auf Seiten des Islamischen Staates und anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen oder diese in sonstiger Weise zu unterstützen. Insgesamt zeichnet sich jedoch eine verringerte Ausreisedynamik ab. Etwa ein Fünftel der gereisten Personen ist weiblich. Der überwiegende Teil der insgesamt ausgereisten Personen ist jünger als 30 Jahre. Nicht in allen Fällen liegen Erkenntnisse vor, dass sich diese Personen tatsächlich in Syrien/im Irak aufhalten oder aufgehalten haben. Teilweise werden die Ausreisen erst mit zeitlicher Verzögerung bekannt. Etwa ein Drittel der gereisten Personen befindet sich momentan wieder in Deutschland. Zu der Mehrzahl dieser Rückkehrer liegen keine belastbaren Informationen vor, dass sie sich aktiv an Kampfhandlungen in Syrien/im Irak beteiligt haben. Als Ergebnis der kontinuierlichen Ausund Bewertung der Erkenntnislage zu zurückgekehrten Personen liegen den Sicherheitsbehörden aktuell zu über 70 Personen Erkenntnisse vor, wonach sie sich aktiv an Kämpfen in Syrien oder im Irak beteiligt oder hierfür eine Ausbildung absolviert haben. Ferner liegen zu ca. 145 Personen Hinweise vor, dass diese in Syrien oder im Irak ums Leben gekommen sind. Die deutschen Sicherheitsbehörden sind bestrebt, möglichst viele Ausreiseplanungen frühzeitig wahrzunehmen, um deren Verwirklichung 194 Islamismus zu unterbinden. Die Anzahl der behördlich verhängten Ausreiseverbotsverfügungen bewegt sich im niedrigen dreistelligen Bereich. Eine nähere Betrachtung der Radikalisierungshintergründe, der nach Syrien und Irak ausgereisten Personen, findet sich im folgenden Kapitel. 4.6 Islamistischer Terrorismus im Zusammenhang mit Niedersachsen Stand Februar 2017 sind den niedersächsischen Sicherheitsbehörden (Polizei und Verfassungsschutz) 77 Islamisten aus Niedersachsen bekannt, die in Richtung Syrien/Irak ausgereist sind. Unter den Ausgereisten befinden sich etwa zehn Personen, die an Hilfskonvois in Richtung Syrien teilgenommen haben. Die Feststellung, ob die Zielrichtung eines Konvois die humanitäre Hilfe oder aber eine jihadistische Unterstützung beinhaltet, ist im Einzelfall nur schwer möglich. Die weiteren Personen sind ausgereist, um sich tatsächlich oder mutmaßlich an Kampfhandlungen terroristischer Organisationen zu beteiligen oder auf andere Weise dem Widerstand gegen das Assad-Regime anzuschließen. Nicht in allen Fällen liegen Erkenntnisse vor, dass sich diese Personen tatsächlich in Syrien aufhalten oder aufgehalten haben. Insbesondere (mutmaßliche) Rückkehrer aus dem Kriegsgebiet stehen im Fokus der niedersächsischen Sicherheitsbehörden. 26 der ausgereisten Islamisten aus Niedersachsen sind zwischenzeitlich zurückgekehrt. Unter den Rückkehrern befinden sich auch die etwa zehn Konvoi-Teilnehmer. Zu Personen im niedrig einstelligen Bereich liegen Erkenntnisse vor, dass sie an Kampfhandlungen teilgenommen oder sich in Ausbildungslagern aufgehalten haben. Weitere Personen sind aus unterschiedlichen Gründen nicht bis nach Syrien gelangt. Von den aus Niedersachsen stammenden Ausgereisten sind 14 (mutmaßlich) in Syrien oder dem Irak verstorben. Auswertung der ausgereisten Personen Bei der Frage, welche Personen schwerpunktmäßig von einer salafistischen Radikalisierung betroffen sind, bieten die vorliegenden Informationen zu den, Stand Februar 2017, 77 aus Niedersachsen nach Syrien/in den Irak ausgereisten Personen wertvolle Erkenntnisse. 195 Islamismus Von besonderem Interesse ist dabei die Hinzuziehung der Erkenntnisse einer im Auftrag der Innenministerkonferenz (IMK) gemeinsam durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das Bundeskriminalamt (BKA) und das Hessische Informationsund Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE) erstellten Studie129. Diese wurde erstmals 2014 erstellt und mittlerweile zweimal fortgeschrieben. In der aktuellsten Version der Studie werden die Radikalisierungshintergründe von 784, bis Ende Juni 2016 aus islamistischer Motivation aus Deutschland in Richtung Syrien oder Irak ausgereister, Personen näher betrachtet. Geschlechterverteilung Angaben in % 90 80 70 60 50 40 30 20 10 78 77 79 22 23 21 0 Nds. 2015 Nds. 2016 Bund 2016 männlich weiblich Der Anteil der männlichen aus Niedersachsen ausgereisten Personen liegt konstant bei etwas mehr als drei Vierteln. Diese Verteilung ist nicht überraschend und deckt sich mit den Ergebnissen der bundesweiten Studie. Jihadistische Organisationen werden grundsätzlich von Männern dominiert und nach wie vor ist der bewaffnete Kampf - mit wenigen Ausnahmen - Männern vorbehalten. Der Wirkungskreis von Frauen beschränkt sich in der Regel auf die Erziehung der Kinder und den häuslichen Bereich. Dies wird auch durch die Tatsache bestätigt, dass die meisten aus Niedersachsen ausgereisten Frauen entweder gemeinsam mit ihrem Ehemann ausgereist sind oder die Absicht hatten, in den Jihadgebieten zu heiraten. 129 Die Studie ist unter folgender Adresse im Internet abrufbar: https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-islamismus-und-islamistischer-terrorismus/zahlen-und-fak196 ten-islamismus/zuf-is-analyse-der-radikalisierungshintergruende. Islamismus Alter Angaben in % 35 30 25 20 15 10 5 6 14 16 26 23 32 31 12 12 10 10 8 7 22 29 19 9 14 0 unter 18 18-21 22-25 26-29 30-33 über 34 Nds. 2015 Nds. 2016 Bund 2016 Sowohl für Niedersachsen, als auch bundesweit kann festgestellt werden, dass die Ausgereisten überwiegend zwischen 22 und 29 Jahre alt sind. Etwa die Hälfte der Personen gehören dieser Altersgruppe an (Niedersachsen 54 Prozent, Bundesweit 48 Prozent). Bei den restlichen niedersächsischen Ausgereisten erstreckt sich das Altersspektrum von 15 bis 44 Jahre, bundesweit reicht die Altersspanne von 13 bis 62 Jahre. Dass sich überwiegend junge Menschen für eine Teilnahme am bewaffneten Jihad motivieren lassen ist einerseits auf deren bessere physische Konstitution im Vergleich zu älteren Menschen zurückzuführen. Andererseits zeigt dies auch, dass vor allem junge Menschen in der Phase der Sinnsuche offen für die Rekrutierungsbemühungen der Prediger des gewaltsamen Jihad sind. Im Vergleich zu den Vorjahreszahlen lässt sich feststellen, dass eher die jüngeren Altersgruppen zunehmen, während die älteren abnehmen, bzw. stabil bleiben. Tendenziell werden die ausgereisten Personen also immer jünger, was auch an dem durchschnittlichen Alter aller Ausgereisten aus Niedersachsen deutlich wird: 2015 betrug dies 26,04 Jahre, während es 2016 25,90 Jahre waren. 197 Islamismus Staatsangehörigkeit Angaben in % 45 40 35 30 25 20 15 10 5 41 29 36 39 35 27 30 35 38 0 Nds. 2015 Nds. 2016 Bund 2016 deutsch doppelte StA ausländische StA Die Mehrheit der ausgereisten Personen ist in Deutschland geboren und demzufolge besitzen etwa zwei Drittel von ihnen (auch) die deutsche Staatsangehörigkeit. Unter den Ausgereisten mit ausländischer Staatsangehörigkeit stellen türkische, nordafrikanische und nahöstliche Nationalitäten die größten Gruppen dar. Es befinden sich darüber hinaus beispielsweise aber auch Personen mit Staatsangehörigkeiten aus Ländern West-, Südostund Osteuropas unter ihnen. Je nach soziokultureller Prägung der Ausreiseschwerpunkte sind entsprechende Verschiebungen bei den Nationalitäten zu beobachten. So haben in Niedersachsen im Vergleich zu den bundesweiten Zahlen überproportional viele Ausgereiste (auch) die tunesische Staatsbürgerschaft. Dieses Resultat ist auf den damaligen Ausreiseschwerpunkt Wolfsburg zurückzuführen, wo sich eine Gruppe junger, überwiegend tunesischstämmiger, Jugendlicher radikalisiert hat. Insgesamt ist sowohl für Niedersachsen, als auch bundesweit festzustellen, dass vier von fünf Ausgereisten einen Migrationshintergrund haben. Dies zeigt, dass die Rekruteure des Jihad vor allem in den migrantischen Communities erfolgreich sind, was auch dadurch belegt wird, dass die große Mehrzahl der Ausgereisten Geburtsmuslime sind. Der Vergleich mit den Vorjahreszahlen zeigt zudem, dass die später aus Niedersachsen ausgereisten Personen häufiger ausländische Staatsangehörigkeiten hatten. 198 Islamismus Herkunftsregionen in Niedersachsen Angaben in % 45 40 35 30 25 20 15 10 5 36 35 9 7 7 6 31 42 8 9 6 4 0 Wolfsburg / Göttingen / Großraum Hannover Großraum Hamburg Osnabrück Hildesheim Oldenburg Braunschweig 2015 2016 Bezüglich der Herkunftsregionen der Ausgereisten zeigt die bundesweite Studie zwei eindeutige Charakteristika auf. Erstens fokussieren sich die Ausreisen auf einige wenige Schwerpunkte. Dies sind bundesweit 13 Städte, die zusammen etwa die Hälfte aller Ausgereisten auf sich vereinen. Zweitens ist die Ausreisethematik ein überwiegend urbanes Phänomen. Nahezu 89 Prozent der ausgereisten Personen lebten vor ihrer Ausreise an einem Ort mit städtischem Charakter. Nur etwa jeder Zehnte hatte seinen Wohnort in ländlichem Umfeld. Dies lässt sich auch für Niedersachsen feststellen. Fast alle der ausgereisten Personen entstammen aus Städten oder Ballungsräumen mit Anschluss an die naheliegenden Metropolen, wo sich salafistische Zentren befinden, die zur Radikalisierung der Personen beitragen. Ebenso kristallisieren sich mit Wolfsburg/Braunschweig und Göttingen/Hildesheim zwei klare Ausreiseschwerpunkte heraus, die zusammen fast drei Viertel aller Ausgereisten aus Niedersachsen stellen. Im letzten Jahr nahmen dabei insbesondere die Ausreisen aus dem Raum Göttingen/Hildesheim zu, während aus dem Bereich Wolfsburg/Braunschweig keine Ausreisen mehr zu verzeichnen waren. Dies kann auf die umfangreichen repressiven und präventiven Maßnahmen der Sicherheitsbehörden in Wolfsburg zurückgeführt 199 Islamismus werden, u. a. wurden Ende 2015 zwei aus Wolfsburg stammende Syrienrückkehrer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Für die vermehrten Ausreisen aus Hildesheim hat hingegen die salafistsich dominierte Moschee des Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim (DIK Hildesheim) und ihr Prediger Abu Walaa eine entscheidende Rolle gespielt. Durch das Verbot des DIK Hildesheim im März 2017 ist aber auch hier von einer stark rückläufigen Tendenz, wenn nicht sogar von einem Erliegen der Ausreisen auszugehen. Sowohl von den bundesweit, als auch von den aus Niedersachsen ausgereisten Personen sind etwa ein Drittel zwischenzeitlich wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Der bundesweiten Analyse zufolge war die Hälfte dieser Rückkehrer ursprünglich mit Freunden ausgereist. Bei etwas mehr als der Hälfte dieser Personen liegen Erkenntnisse zu der Motivation ihrer Rückkehr vor. Jeweils 10 Prozent sind demzufolge aufgrund von Desillusion/Frustration und aufgrund des Drucks der Familie oder anderer Personen aus dem nahen sozialen Umfeld zurückgekehrt. Nach Einschätzung der beteiligten Sicherheitsbehörden sind 8 Prozent der Rückkehrer aus taktischen Gründen nach Deutschland zurückgekehrt, um sich nach einer Erholungsphase oder mit neu beschaffter Ausrüstung erneut in die Kriegsgebiete zu begeben. Bei 6 Prozent der Rückkehrer wird davon ausgegangen, dass sie aufgrund gesundheitlicher Probleme zurückgekehrt sind. Zwar kooperieren in 25 Prozent der Fälle die Rückkehrer und in 22 Prozent der Fälle die Eltern mit den Sicherheitsbehörden, eine Abkehr von der salafistischen Szene muss damit aber nicht einhergehen. So kehren etwa die Hälfte der Rückkehrer wieder in das Milieu zurück. Nur zu 9 Prozent der Rückkehrer liegen Informationen vor, dass sie sich aus der Szene zurückgezogen haben. Bei den übrigen Rückkehrern liegen keine eindeutigen oder belastbaren Erkenntnisse über ihre Einstellung zur salafistischen Szene vor. 200 Islamismus Radikalisierungsfaktoren Angaben in % 70 60 50 40 30 20 10 54 48 44 27 24 21 63 57 38 31 28 21 0 Freunde Kontakte in (ein - Koran-Verteilaktionen Internet sog. Familie Islamseminare schlägige) Moscheen wie "LIES" am Anfang im weiteren Verlauf In der bundesweiten Studie werden auch die Radikalisierungsfaktoren der ausgereisten Personen zu Beginn und im weiteren Verlauf ihrer Radikalisierung untersucht. Hierbei wird deutlich, dass Radikalisierungsprozesse vor allem in einem realen sozialen Umfeld stattfinden. Maßgeblicher Faktor sind dabei Freunde. Dies wird auch an dem Beispiel der Wolfsburger Ausgereisten deutlich. Dort haben sich mehrere junge Menschen zusammengefunden, die sich schon länger kannten und mit der jihadistischen Ideologie befassten. Durch diesen Zusammenschluss gleichdenkender Personen konnte eine Gruppendynamik entstehen, die eine verstärkte radikalisierende Wirkung entfaltet hat. Des Weiteren spielen aber auch die Angebote salafistischer Gruppierungen eine wesentliche Rolle: Moscheen, Islamseminare und Koranverteilungen. Auch das Internet kann hierzu gezählt werden, da Salafisten über ihre Onlineangebote und ihre umfangreichen Aktivitäten in den sozialen Netzwerken eine hohe Präsenz im Internet haben, die sie nutzen, um neue Anhänger zu gewinnen. Deutlich wird aber, dass die Relevanz des Internets im Verlauf der Radikalisierung nachlässt und stattdessen die Bedeutung der real201 Islamismus weltlichen Kontakte noch einmal zunimmt. Besonders der Kontakt in (einschlägige) Moscheen spielt im weiteren Verlauf der Radikalisierung eine größere Rolle. Dafür steht beispielhaft das Wirken des mittlerweile verbotenen DIK Hildesheim. Über die Freitagspredigten und regelmäßig stattfindende Seminare konnten jihadistisch salafistische Prediger die Besucher in besonderem Maße mit ihrer Ideologie indoktrinieren. Zudem wurde durch die regelmäßigen gemeinsamen Versammlungen in den Räumlichkeiten der Moschee die weitere Vernetzung entsprechend ideologisierter Personen gefördert. Entwicklungstrends anhand der bundesweiten Studie: Der Anteil der Männer an den in Richtung Syrien/Irak ausgereisten Personen hat über die Jahre hinweg stetig und deutlich überwogen. Allerdings unterlag das Verhältnis zu den ausgereisten Frauen deutlichen Schwankungen. Betrug der Anteil der Frauen vor Ausrufung des Kalifats noch 15 Prozent, so stieg er nach der Etablierung des Kalifats durch den Islamischen Staat deutlich auf 36 Prozent an, um in der Phase zunehmenden militärischen Drucks wieder auf 27 Prozent zurückzugehen. Weiterhin sind Frauen im Vergleich zu Männern zum Zeitpunkt ihrer Ausreise deutlich jünger (23,5 gegenüber 26,5 Jahre), häufiger minderjährig (13 Prozent gegenüber 6 Prozent), öfter konvertiert (33 Prozent gegenüber 17 Prozent) und haben in mehr Fällen eine kurzfristige Radikalisierung erlebt, bei der zwischen dem erkannten Radikalisierungseinstieg und der ersten Ausreise weniger als zwölf Monate lagen (56 Prozent gegenüber 43 Prozent). Insgesamt hat das Alter zum Zeitpunkt der Ausreise über die Jahre hinweg deutlich abgenommen. Betrug es zwischen Mitte 2013 und Mitte 2014 noch 26,7 Jahre, waren es im darauffolgenden Zeitraum 24,2 Jahre ehe es zwischen Mitte 2015 und Mitte 2016 auf 23,5 sank. Dementsprechend ist auch der Anteil der Minderjährigen im Verlauf der Jahre größer geworden. Er stieg von 5 Prozent, auf 11 Prozent bis 16 Prozent im letzten Jahr an. Auch wenn die Mehrheit der ausgereisten Personen in Deutschland geboren ist und (auch) die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, so haben doch vier von fünf Ausgereisten einen Migrationshintergrund. Im Vergleich zu den Personen ohne Migrationshintergrund weist diese Gruppe keine signifikanten Unterschiede hinsichtlich 202 Islamismus der Ausreisemotivation und der Radikalisierungsverläufe auf. Deutlich wird aber, dass die Personen mit Migrationshintergrund bei ihrer Ausreise älter waren (26,2 gegenüber 24,3 Jahre) und seltener über polizeiliche Vorerkenntnisse verfügten (64 Prozent gegenüber 71 Prozent). Bezüglich ihrer ideologischen Ausrichtung werden knapp 96 Prozent der Ausgereisten im salafistischen Spektrum verortet. Zu etwa 17 Prozent liegen Erkenntnisse vor, dass diese im Laufe ihres Lebens zum Islam konvertiert sind. Der Anteil der aus Syrien/dem Irak wieder nach Deutschland zurückgekehrten Personen nimmt weiter zu. Während sich von den zwischen Mitte 2014 und Mitte 2015 ausgereisten Personen etwa ein Viertel aktuell wieder in Deutschland befindet, sind von der im darauffolgenden Jahr ausgereisten Gruppe schon über ein Drittel wieder zurückgekehrt. Damit einher geht eine vermehrte Kooperationsbereitschaft (20 Prozent gegenüber 8 Prozent), eine erhöhte Auskunftsbereitschaft bezüglich der Rückreisemotive (18 Prozent gegenüber 9 Prozent) und eine seltenere Kontaktaufnahme in die salafistische Szene (35 Prozent gegenüber 44 Prozent) der Rückkehrer, die zwischen Mitte 2015 und Mitte 2016 ausgereist sind, im Vergleich zu den im Jahr vorher Ausgereisten. Die Faktoren, die auf den Beginn der Radikalisierung der ausgereisten Personen Einfluss hatten, haben sich im Laufe der Jahre verändert. Waren die Kontakte in (einschlägige) Moscheen vor Mitte 2012 noch für die Hälfte der Personen von Bedeutung, so traf dies seit Mitte 2014 nur noch auf etwa ein Drittel der Personen zu. Für jeden Zweiten der Ausgereisten spielte das Internet zwischen Mitte 2013 bis Mitte 2014 eine entscheidende Rolle zu Beginn der Radikalisierung, während dies ab Mitte 2014 nur noch für jeden Dritten galt. Auch die Bedeutung von Islamseminaren und Koran-Verteilaktionen für den Beginn der Radikalisierung haben nachgelassen. Insgesamt gesehen ist salafistische Internetpropaganda ein relevanter Faktor zu Beginn der Radikalisierung. Häufig gehen die virtuellen Kontakte aber einher mit einem realen sozialen Umfeld, insbesondere die Bedeutung von Freunden sowie salafistischen Einrichtungen und Personen nimmt im Verlauf der Radikalisierung zu. Zu etwa der Hälfte der Personen liegen Informationen zu Zeitpunkt und Dauer der Radikalisierung vor. Bei 55 Prozent der Ausgereisten 203 Islamismus liegt der Beginn der Radikalisierung zwischen dem Ausbruch des Konflikts in Syrien im Frühjahr 2012 und der Ausrufung des Kalifats durch den Islamischen Staat im Juni 2014. Bei 32 Prozent der Personen liegt dieser zwischen den Anschlägen auf das World Trade Center im September 2001 und dem Ausbruch des Bürgerkriegs in Syrien, während bei 12 Prozent die Radikalisierung seit Ausrufung des Kalifats begonnen hat. Das Alter zu Beginn der Radikalisierung liegt im Mittelwert bei 22 Jahren und umfasst eine Altersspanne von 13 bis 56 Jahren. Der Anteil der Personen, die zu Beginn ihrer Radikalisierung minderjährig waren, liegt bei 19 Prozent. 46 Prozent der Personen reisten innerhalb eines Jahres nach Beginn der Radikalisierung aus, während bei 22 Prozent der Ausgereisten dieser Zeitraum nur maximal sechs Monate betrug. Insgesamt hat der Anteil der Personen, die sich innerhalb von zwölf Monaten bis zu ihrer Ausreise radikalisiert haben zwischen Mitte 2015 und Mitte 2016 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich abgenommen (37 Prozent gegenüber 61 Prozent). Ausblick Nach wie vor ist kein Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen in Syrien und im Irak in Sicht, die durch die jihadistische Propaganda zum endzeitlichen Schlachtfeld im Kampf gegen den Unglauben stilisiert wurden. Mit Stand Februar 2017 sind über 910 Personen aus Deutschland nach Syrien/Irak ausgereist, um dort agierende jihadistische Gruppierungen zu unterstützen. f Mittlerweile ist aber eine deutlich verringerte Ausreisedynamik zu beobachten. Reisten in der Spitze annähernd 100 Personen pro Monat aus (zuletzt im Februar 2014), wurden zwischen Mitte 2015 und Mitte 2016 durchschnittlich weniger als fünf Ausreisen pro Monat bekannt. f Unter den zuletzt Ausgereisten ist insbesondere der Anteil jüngerer (und damit auch Minderjähriger), männlicher, weniger sozial integrierter und häufiger kriminell aktiver Personen gestiegen. Dies zeigt, dass die Propaganda des Islamischen Staates, wenn überhaupt, nur noch in einem eingegrenzten Umfeld ihre Wirkung entfaltet. f Hinsichtlich der relevanten Radikalisierungsfaktoren wird deut204 Islamismus lich, dass mit zunehmender Dauer die realen sozialen Kontakte, insbesondere der Anschluss an ein salafistisches Szeneumfeld, an Signifikanz gewannen. Demzufolge sind weiterhin repressive und präventive Maßnahmen an den salafistischen Brennpunkten erforderlich. f Die Radikalisierungsprozesse von Frauen und Männern unterscheiden sich deutlich. Frauen radikalisieren sich innerhalb eines kürzeren Zeitraums und eher in nicht öffentlich zugänglichen sozialen Umfeldern. Deshalb sind auch genderspezifische Präventionsangebote erforderlich. f Insgesamt zeigt sich eine Tendenz zu zunehmender gesellschaftlicher Sensibilisierung für salafistische Radikalisierungsprozesse, da die Radikalisierung der Ausgereisten immer häufiger von Familie, Freunden oder Lehrern erkannt wurde. Entgegen der damaligen Befürchtungen hat die Ausrufung eines Kalifats durch den Islamischen Staat im Juni 2014 nicht zu einem nachhaltigen Zustrom Jihadfreiwilliger aus Deutschland geführt. Vielmehr ist die Attraktivität des sogenannten Islamischen Staates (IS) deutlich gesunken und er hat seine flächendeckende Sogwirkung in der jihadistischen Szene eingebüßt. Der Grund dafür liegt insbesondere in der militärischen Offensive gegen den IS, wodurch dieser zunehmend unter Druck gerät. Infolge dessen haben sich die Lebensbedingen im "Kalifat" drastisch verschlechtert. Entbehrungen, Krankheiten und Isolation durch mangelnde Sprachkenntnisse sind Faktoren, die zu einer gesunkenen Moral der westlichen Kämpfer und ihrer Familien in den kleiner werdenden Gebieten des IS geführt haben. Zudem wurden Ausreiseabsichten durch die mittlerweile weitgehend effektive Kontrolle der türkisch-syrischen Grenze durch die Türkei deutlich erschwert. Dazu kommen repressive und präventive Maßnahmen der Behörden in Deutschland, die es den jihadistischen Organisationen zunehmend erschweren, weitere ausreisewillige Personen für sich zu rekrutieren. f Die Gesamtbetrachtung dieser Entwicklungen lässt den Schluss zu, dass die Ausreisen in Richtung Syrien und Irak weiter zurückgehen werden. Es ist darüber hinaus aktuell nicht absehbar, dass es zu einer erneuten Ausreisewelle Jihadfreiwilliger in dem Umfang kommen wird, wie dies in den letzten Jahren für Syrien und Irak der Fall war. f Aufgrund der sich drastisch verschlechternden Lebensbedingun205 Islamismus gen und des starken militärischen Drucks dem sich der IS ausgesetzt sieht, wird ein Großteil der Ausgereisten perspektivisch wieder nach Deutschland zurückkehren. Der Umgang mit diesen Rückkehrern bleibt für die Sicherheitsbehörden sowie andere staatliche und nicht-staatliche Akteure eine vielschichtige und herausfordernde Aufgabe. f Im Vergleich zu den Ausgereisten insgesamt liegen zu der Gruppe der bislang aus Syrien zurückgekehrten Personen in deutlich weniger Fällen Erkenntnisse vor, dass diese sich an Kampfhandlungen beteiligt oder sich jihadistischen Gruppierungen angeschlossen haben. Gleichzeitig war bei den zwischen Mitte 2015 und Mitte 2016 zurückgekehrten Personen eine erhöhte Kooperationsbereitschaft und eine seltenere Wiederaufnahme der Kontakte in die salafistische Szene gegenüber den früheren Rückkehrern festzustellen. f Eine Tendenz zu zunehmend "reuigen Rückkehrern", die sich desillusioniert von der jihadistischen Ideologie abwenden muss aber in Frage gestellt werden, insbesondere da perspektivisch mehr aktiv an den Kampfhandlungen beteiligte Rückkehrer zu erwarten sind. Diese Annahme wird dadurch bestätigt, dass schon jetzt etwa die Hälfte der Rückkehrer wieder in die salafistische Szene zurückkehrt. Das durch den Islamischen Staat ausgerufene Kalifat entfaltet zwar als Reiseziel keine große Wirkung mehr, trotz allem bleibt dessen Ideologie nach wie vor virulent. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der IS seine Anhänger vermehrt dazu aufruft, nicht mehr in seine Herrschaftsgebiete auszureisen, sondern stattdessen Anschläge in den jeweiligen Heimatländern durchzuführen. Die Bedrohung durch die große Zahl der Personen mit Syrien-/Irakbezug wird somit ergänzt durch eine quantitativ nur schwer eingrenzbare Zahl an sich im Inland radikalisierten Personen, deren terroristische Agenda nicht mehr eine Ausreise in die Jihadgebiete, sondern die Durchführung von Anschlägen im Inland vorsieht. Gemeinsam ist den beiden Personengruppen der Salafismus als ideologische Grundlage und der daraus abgeleitete Aktionsrahmen des Jihadismus. 206 Islamismus Terroristisch motiviertes Messerattentat durch Safia S. Nach wie vor steht die Bundesrepublik Deutschland im Fokus islamistischer Terroristen, so dass eine ernstzunehmende Bedrohungslage auch für Niedersachsen vorliegt. Diese konkretisierte sich am 26.02.2016, als die damals fünfzehnjährige deutsche und marokkanische Staatsangehörige Safia S. einem Beamten der Bundespolizei mit einem Küchenmesser in den Hals stach und ihn dabei schwer verletzte. Bereits am 05.02.2016 waren zwei mit Benzin gefüllte Flaschen, sogenannte Molotow-Cocktails, vom Dach eines Hannoveraner Einkaufzentrums auf eine belebte Straße geworfen worden. Der Tat verdächtig ist der Bruder der Safia S., Saleh S.130 Die Gefährdung durch an der Ausreise in Jihad-Gebiete Interessierte konkretisierte sich für Niedersachsen am 26.02.2016. Bei einer Personenkontrolle im Hauptbahnhof Hannover stach die damals fünfzehnjährige deutsche und marokkanische Staatsangehörige Safia S. einem Beamten der Bundespolizei mit einem Küchenmesser in den Hals und verletzte ihn schwer. Zuvor versuchte S., sich über die Türkei nach Syrien abzusetzen und sich dort dem IS anzuschließen. Ihre Mutter reiste ihr nach Istanbul hinterher und beide kehrten am 24.01.2016 gemeinsam nach Deutschland zurück. Am 26.01.2017 verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Celle Safia S. zu sechs Jahren Haft (Jugendstrafe) wegen versuchten Mordes und der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Mit der Tat habe sie den IS unterstützen wollen, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Der Tatbestand der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sei hingegen nicht erfüllt. Der Prozess fand wegen des Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ein Mitangeklagter wurde wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Bereits als Kind traf Safia S. mit dem salafistischen Prediger Pierre Vogel zusammen. Bei mehreren Veranstaltungen in der Moschee des Deutschsprachigen Islamkreises Hannover (DIK Hannover), die später als Videos ins Internet gestellt wurden, beantwortete sie Fragen Vogels und rezitierte aus dem Koran. Beim ersten derartigen Auftritt war sie sieben Jahre alt. Pierre Vogel versucht mit diesen 130 Siehe Seite 209. 207 Islamismus Videos bestimmte Themen im Hinblick auf die salafistische Ideologie zu transportieren, insbesondere was die Rolle der Frau, ihre Bekleidung und die Erziehung der Kinder anbetrifft. So thematisiert Pierre Vogel in einem Video das Kopftuchtragen. Er lobt die Erziehung Safias, worauf diese ankündigt, sich später vollverschleiern zu wollen. In einem anderen Video fordert Pierre Vogel sie auf, in der Schule zu missionieren und ihren Mitschülern und Lehrern den Koran näher zu bringen. Nach dem Messerattentat nimmt Vogel zu diesem Anschlag und zur Person Safia S. Stellung. In einem am 04.03.2016 veröffentlichten Video mit dem Titel "Safia aus Hannover und das Messer! Pierre Vogel" bezieht sich Vogel zunächst auf einen Artikel einer Zeitung, der ein Foto von Vogel zusammen mit Safia S. zeigt und der mit "Safia begann ihre Terrorlaufbahn mit 7" betitelt ist. Dies sei nach Vogel eine "große Lüge". Er habe sie seit 2010 nicht mehr gesehen und sie überhaupt nur dreimal für fünf bis zehn Minuten getroffen. Er sei gegen so eine Tat, stehe aber weiter zu Safia S. Der Grund für die Tat könnte darin zu finden sein, dass ihr irgendwer seltsame Gedanken eingeflüstert habe. Er und seine Gruppe hingegen hätten immer gesagt, man solle solche Taten nicht verrichten. Dann stellt Vogel die Frage, warum Safia S. als Kind "mit den friedlichen Salafisten" war und dann später "eventuell" ihre Meinung geändert hat. "Die Antwort ist ganz einfach. Weil der Verfassungsschutz, auch -schmutz genannt, uns seit ca. sechs Jahren daran hindert, in Hannover Vorträge zu machen. Es wird immer gesagt, laut Claudia Dantschke 131 , der Ahnungslosen, wir sind die Einstiegsdroge. Die Frage ist, wenn wir eine Einstiegsdroge sind, warum bleibt man nicht bei der Einstiegsdroge? Warum geht man dann zu anderen Drogen, in Anführungsstrichen? Ganz genau, weil u. a. durch den Verfassungsschutz, auch -schmutz genannt, wir daran gehindert werden, in die Moscheen zu gehen. ... Wenn das Gegengewicht zu der gewalttätigen Fraktion weggezogen wird, muss man sich nicht wundern, wenn es in eine andere Richtung geht." (youtube, 04.03.2016) Man stehe weiter hinter der "kleinen Schwester", nicht hinter der Tat, aber man wolle sie weiter unterstützen, etwa durch Unterstützung der Familie oder im Hinblick auf Anwaltskosten. In einem am 08.03.2016 veröffentlichten Video mit dem Titel "Lügen über Safia aus Hannover! Pierre Vogel" tritt Vogel in Hannover vor der Kulisse 131 Islamismusexpertin, Beratungsstelle HAYAT-Deutschland. 208 Islamismus des Maschsees auf. Als Grund seiner Anwesenheit in Hannover gibt Vogel an: "Wir wollten uns heute mal informieren wegen unserer Schwester Safia, die allerhöchstwahrscheinlich einen großen Fehler gemacht hat, wenn das so stimmt, wie es in den Medien ist, nämlich jemanden mit dem Messer angegriffen hat." (youtube, 08.03.2016) Vogel gibt an, dass er Safia S. nicht wie zuletzt behauptet drei-, sondern insgesamt viermal getroffen habe. Er lehnt es ab, sich von Safia S. zu distanzieren, tut dies aber im Bezug auf die Tat, "wenn sie so wie in den Medien geschildert" tatsächlich passiert sein sollte. Vogel sendet die Botschaft an "Medien und Verfassungsschutz", dass man ihn nicht einschüchtern könne. Es sei nicht klar, ob Safia S. "von ISIS"132 sei, aber selbst wenn, müsse man sie zurückgewinnen. Auch der Bruder der Safia S., Saleh S., wird einer islamistisch motivierten Gewalttat verdächtigt. Am 05.02.2016 waren zwei mit Benzin gefüllte Flaschen, sogenannte Molotow-Cocktails, vom Dach eines Hannoveraner Einkaufzentrums auf eine belebte Straße geworfen worden. Personen wurden dabei nicht verletzt. Wegen versuchten Mordes erging gegen Saleh S. ein Unterbringungsbefehl in eine psychatrische Anstalt. Auch Saleh S. reiste nach seiner Tat in die Türkei aus, wurde dort jedoch verhaftet und nach Deutschland abgeschoben. Wie seine Schwester war Saleh S. bereits seit Jahren in der salafistischen Szene Hannovers involviert. So wie Safia S. suchte auch ihr Bruder regelmäßig den DIK Hannover auf. Darüber hinaus wirkte Saleh S. an der salafistisch ausgerichteten "LIES!"-Kampagne in Hannover mit. 132 Gemeint ist der sogenannte Islamische Staat, der sich bis 2014 Islamischer Staat im Irak und Syrien (ISIS) nannte. 209 Islamismus 4.7 Muslimbruderschaft Mitglieder/Anhänger: Bund: 1.360 Niedersachsen: 120 Publikationen: Risalat ul-Ikhwan (Rundschreiben der Bruderschaft) Kurzportrait /Ziele: Die auch als "ideologische Mutterorganisation des politischen Islam" bezeichnete Muslimbruderschaft (MB) versucht mit ihrer Strategie der kulturellen Durchdringung der islamischen Staaten, die gesellschaftlichen Voraussetzungen zur Etablierung islamistischer Staatsmodelle zu schaffen. Der MB zugerechnete Gruppen haben sich in der Vergangenheit auch an gewaltsamen Erhebungen gegen die jeweiligen Machthaber in Syrien 1982 und in Algerien während der 1990er Jahre beteiligt. Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Den in das internationale Netzwerk eingebundenen deutschen Zweigen der MB ist der gleiche Auftrag gestellt wie den nahöstlichen Zweigen der Bruderschaft: Die Durchdringung von Staat und Gesellschaft durch die Ideologie des Islamismus mit der Scharia133 in ihrer orthodoxen Lesart als allein gültiger Ordnung. Damit verfolgt die MB Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. Ursprung und Entwicklungen Die sunnitische MB ging 1928 in Ägypten aus einer kleinen Gruppe von Männern um Hasan al-Banna hervor, die sich als "Brüder im Dienste des Islam" verstanden. Die Bewegung gewann schnell an Einfluss und Mitgliedern und ist bis heute die größte islamistische Bewegung im Nahen und Mittleren Osten. Ihre überragende Bedeutung verdankt sie dem Umstand, dass sie in allen islamischen Staaten Ableger aufbauen konnte und auch andere islamistische Gruppen beeinflusste. Nach eigenen Angaben ist die MB heute in über 70 Ländern präsent. Auf ihrer fünften Generalkonferenz 1939 in Kairo legte die MB ihre bis heute gültige Doktrin fest. Darin tritt ein entschieden islamisti133 Zur Scharia siehe Kapitel 4.3. 210 Islamismus scher Wesenszug zu Tage. Indem sich die Muslimbrüder auf das Wirken und die Tradition des Propheten und seiner Gefährten berufen, grenzen sie sich von allen "Verunreinigungen" des Islams ab, die die islamische Welt seit dem 7. Jahrhundert heimgesucht hätten. Trotz ihrer internationalen Ausrichtung zeigt die Bruderschaft noch heute eine deutliche arabische Prägung. Ihre wichtigste Basis ist weiterhin Ägypten, wo sie bis zum Sturz des ägyptischen Präsidenten Hosni Mubarak 2011 verboten war. Im Zuge des Arabischen Frühlings wurde der Muslimbruder Mohammed Mursi am 30.06.2012 zum Präsidenten Ägyptens gewählt. Nach nur einjähriger Präsidentschaft setzte ihn die Armeeführung am 03.07.2013 ab. Damit reagierte sie u. a. auf anhaltende Proteste von Teilen der Bevölkerung gegen Mursis islamistische Klientelpolitik. Anhänger der MB protestierten massiv gegen die Absetzung Mursis und wurden vom Militär niedergeschlagen. Am 23.09.2013 verbot die ägyptische Regierung die MB und stufte sie am 25.12.2013 als Terrororganisation ein. Zahlreiche Mitglieder der MB wurden seither verhaftet. Es ist möglich, dass sich aufgrund der staatlichen Repression - ähnlich wie bereits im Ägypten der 1950er und 1960er Jahre - Teile der ägyptischen MB im Untergrund radikalisieren. Die MB ist eine hierarchisch strukturierte Organisation. Als ihr Oberhaupt fungiert der Murschid Amm, der "Allgemeine Führer", dem sich das einzelne Mitglied durch ein Gelöbnis zur Gefolgschaft verpflichtet. Der derzeitige Murschid Amm, Muhammad Badie, wurde nach dem Sturz Mursis inhaftiert und zum Tode verurteilt, aber bislang nicht hingerichtet. Für den Gründer al-Banna trug die Bruderschaft deutlich politische Züge. Darüber hinaus sei sie durch den als allumfassend angesehenen Charakter des Islams eine "der körperlichen Ertüchtigung dienende Gruppe", ein "kultureller und wissenschaftlicher Verband", eine "soziale Idee" und sogar ein "Wirtschaftsunternehmen". Der Wahlspruch der Bruderschaft verdeutlicht den universalen Anspruch: "Gott ist unser Ziel, der Prophet unser Führer, der Koran unsere Verfassung und der Kampf unser Weg. Der Tod um Gottes Willen ist unsere höchste Gnade. Gott ist groß." (nach Franz Kogelmann: "Die Islamisten Ägyptens in der Regierungszeit von Anwar as-Sadat [1970-1981]"; Berlin 1994, Seite 29) 211 Islamismus Die Muslimbruderschaft in Deutschland und in Niedersachsen Vorrangiges Ziel der MB ist es, die in Deutschland lebenden Muslime von der "wahren", d. h. von ihrer Interpretation des Islams zu überzeugen. Verschiedene sogenannte islamische Zentren dienen diesem Ziel als organisatorische Stützpunkte. Gewalttätige Aktivitäten der MB in Deutschland wurden bisher nicht festgestellt. Die wichtigste Organisation in Deutschland, die das Gedankengut der MB vermittelt, ist die Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V. (IGD). Neben ihrem Hauptsitz in Köln betreibt die IGD mehrere sogenannte Islamische Zentren, u. a. in Braunschweig. Die HAMAS ("Islamische Widerstandbewegung") ist der palästinensische Zweig der Muslimbruderschaft. Seit 2006 kontrolliert die HAMAS den Gazastreifen und hat dort ein auf rigiden Moralvorstellungen basierendes Regime eingeführt, das auch hart gegen gewaltfrei agierende Oppositionelle vorgeht. Die HAMAS ist über eine Unterorganisation in Deutschland vertreten. Es handelt sich hierbei um den im Mai 1981 im Islamischen Zentrum München gegründeten Islamischen Bund Palästina. In Niedersachsen sind nur einzelne Mitglieder und Funktionäre dieser Vereinigung ansässig. Darüber hinaus ist hier ein Verein angemeldet, von dem einige Mitglieder der tunesischen En-Nahda zuzurechnen sind. Die MB verfolgt auch in Niedersachsen ihren Ansatz der kulturellen und ideologischen Durchdringung. Dementsprechend übt die MB ihren Einfluss auf Moscheen in Niedersachsen in Braunschweig, Göttingen, Hannover und Osnabrück aus. Durch ihr Lehrangebot, wie z. B. in Moscheen angebotene Korankurse, verbreitet die MB ihre Ideologie. Hingegen sind öffentliche Aussagen von der Bruderschaft nahe stehenden Predigern mit antiwestlicher und/oder antijüdischer Tendenz vor dem Hintergrund verstärkter staatlicher Überwachungsmaßnahmen nicht mehr in früherer Schärfe wahrnehmbar. Eine deutliche Nähe zur Muslimbruderschaft weisst der am 12.03.2016 in Berlin gegründete Fatwa-Ausschuss in Deutschland (FAD) auf. Eigener Aussage nach folgt der FAD dem European Council for Fatwa and Research (ECFR), dessen zwei stellvertretende Vorsitzende der Veranstaltung beiwohnten. Der ECFR erlässt Fatwas (Rechtsgutachten) für die in Europa lebenden Muslime. Präsident des ECFR ist Yusuf al-Qaradawi, der wichtigste zeitgenössische Ideologe der Muslimbruderschaft. Die Gründung des ECFR wurde durch 212 Islamismus die Federation of Islamic Organisations in Europe (FIOE) mit Sitz in Brüssel initiiert, einem Dachverband zahlreicher der Muslimbruderschaft zuzurechnender Organisationen. Dass der FAD von Anfang an über Kontakte zu wichtigen Vertretern des organisierten Islams in Deutschland verfügt, belegt die Teilnehmerliste eines vom FAD durchgeführten Symposiums. "Am Samstag, den 12.03.2016, wurde in der deutschen Hauptstadt Berlin durch die Einladung des Fatwa-Ausschusses in Deutschland, der dem Europäischen Rat für Fatwa und Forschungen angehört, das erste wissenschaftliche Symposium unter der Überschrift 'Berechnung der Gebetszeiten in Deutschland und der Grad der Möglichkeit sie zu vereinheitlichen' abgehalten. Am Symposium nahmen viele Rechtsgelehrte und Wissenschaftler der Astronomie teil, sowie Vertreter verschiedener islamischer Religionsgemeinschaften mit unterschiedlichen Herkünften, wie z. B. der Stellvertreter des Präsidenten der Türkischen Religionsanstalt (Diyanet) und der Vorsitzende sowie weitere Vertreter der Milli Görüs. Das Symposium begann am Morgen um 10:30 Uhr und wurde durch eine Koranrezitation eröffnet, danach gab es Eröffnungsreden des Fatwa Ausschusses in Deutschland, des ZMD [Anm.: Zentralrat der Muslime], des Islamrates, des Europäisches Rates für Fatwa und Forschung, sowie des Schura-Rates für die islamischen Bildungszentren in Berlin." (Facebookseite des "Fatwa-Ausschusses in Deutschland" vom 18.03.2016) Ähnlich wie beim ECFR dürfte die Absicht des FAD darin liegen, die islamischen Gelehrten zusammenzuführen und die islamische Rechtswissenschaft in Deutschland auf eine orthodox verstandene Grundlage zu stellen. Hierzu sollen Rechtsgutachten für sunnitische Muslime erlassen werden, um schariakonform deren Probleme im Alltag zu lösen und deren Interaktion mit der säkularen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland zu regeln. Die Teilnehmerliste zum ersten wissenschaftlichen Symposium zur Berechnung der Gebetszeiten deutet darauf hin, dass der unter Einfluss der Muslimbruderschaft stehende FAD auf Zusammenarbeit mit maßgeblichen Akteuren des deutschen Islams setzen kann. 213 Islamismus 4.8 Tablighi Jama'at (TJ, Gemeinschaft der Missionierung und Verkündung) Sitz/ Verbreitung Weltzentrum in Lahore, Pakistan; europäisches Zentrum in Dewsbury (Großbritannien); in Deutschland keine offizielle Niederlassung Gründung / 1926 in Britisch-Indien Bestehen seit Mitglieder/Anhänger: Bund: 650 Niedersachsen: 70 Kurzportrait /Ziele: Die Tablighi Jama'at (TJ, "Gemeinschaft der Missionierung und Verkündung") wurde im letzten Jahrhundert als Missionsbewegung gegründet. Langfristiges Ziel ist die Errichtung eines islamistischen Regimes. Sie vertritt ein äußerst rigides Islamverständnis, das die Ausgrenzung der Frau und die Abgrenzung gegenüber Nichtmuslimen beinhaltet. Die Anhänger dieser internationalen islamischen Massenbewegung sind bestrebt, die überlieferte Lebensweise des Propheten Muhammad in Kleidung und täglichen Verrichtungen möglichst genau nachzuempfinden. Koran und Sunna werden strenggläubig und wortgenau befolgt und sollen als Richtschnur für jedes gesellschaftliche Miteinander gelten. Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Die Ablehnung säkularer Prinzipien und die Abgrenzung gegenüber Nichtmuslimen können die Bildung abgeschotteter Parallelgesellschaften zur Folge haben und individuelle Radikalisierungsprozesse begünstigen. Das Islamverständnis der TJ beinhaltet die Ausgrenzung von Frauen und die Abgrenzung von Nichtmuslimen. Koran und Sunna werden wortgenau befolgt und dienen als Richtschnur für das gesellschaftliche Miteinander. Durch die Propagierung der Scharia134 als Grundlage ihres Gesellschaftsmodells verfolgt die TJ Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. 134 Zur Scharia siehe Kapitel 4.3. 214 Islamismus Ursprung und Entwicklungen Angesichts der Dominanz der europäischen Kolonialmächte propagierten sogenannte islamische Reformbewegungen wie die TJ, die im indo-pakistanischen Raum ihren Ursprung hatten, die Säuberung des Islams von vermeintlichen geistigen und kulturellen Verunreinigungen.135 Heute zählt die TJ nach Zahl und Verbreitung ihrer Anhänger weltweit zu den bedeutendsten islamischen Bewegungen. Ihre Anhänger fühlen sich nicht einer festen Gruppierung zugehörig, sondern sehen sich als Muslime mit missionarischem Auftrag. Obwohl sich die TJ selbst als unpolitisch und gewaltlos darstellt, wird dies aus Sicht der Sicherheitsbehörden anders bewertet. Das strikte Koranverständnis führt zu einer Befürwortung der Scharia, des aus Koran und Sunna hergeleiteten islamischen Rechts, und damit in letzter Konsequenz zum Versuch einer Islamisierung der Gesellschaft. Das Bemühen um eine im Sinne der TJ vorbildliche Glaubenspraxis schließt eine weitgehend wortgetreue und rigide Interpretation des Korans und seiner Rechtsvorschriften ein, so dass damit der Erfüllung religiöser Vorschriften grundsätzlich Vorrang gegenüber einer an staatlichen Gesetzen orientierten Lebensführung eingeräumt wird. Aktivitäten von TJ-Anhängern in Deutschland und Niedersachsen Die Anhänger der TJ reisen in der Regel in Gruppen, in sogenannten Jama'ats, um einerseits den Glauben zu verbreiten und andererseits die Frömmigkeit der Prediger selbst zu stärken. Zielgruppe sind in erster Linie Muslime mit einer vermeintlich unzureichenden Beachtung der Glaubensriten, erst in zweiter Linie Nichtmuslime. Zu den Pflichten eines Mitglieds gehört die freiwillige und unbezahlte missionarische Tätigkeit, die 40 Tage im Jahr betragen soll. Der Schwerpunkt der Aktivitäten der TJ liegt auf dem indischen Subkontinent. In den letzten Jahrzehnten hat diese islamische Massenbewegung ihre Aktivitäten jedoch auf Nordafrika und auf die muslimische 135 Die Muslime Indiens sahen sich einer zweifachen Bedrohung ausgesetzt. Einerseits hatten sie die politische Macht an die christlichen Briten verloren, andererseits überwog in Indien zahlenmäßig die hinduistische Bevölkerungsgruppe. Während aufklärerische muslimische Kreise die Meinung vertraten, dass vor diesem Hintergrund nur mit westlichen Erkenntnissen, nicht gegen sie, der Aufbruch der Muslime Indiens in die Moderne gelingen könne, lehnten konservativ ausgerichtete sunnitische Rechtsgelehrte sowohl hinduistische als auch westliche Einflüsse ab und forderten deren Eliminierung. 215 Islamismus Diaspora in Europa, Nordamerika und Australien ausgeweitet. Niedersächsische Anhänger der TJ sind an das globale Netzwerk der TJ angeschlossen. Von Niedersachsen ausgehende Missionsreisen werden aus der Masjid El Ummah-Moschee im Pakistanzentrum in Hannover nach entsprechender Vorgabe koordiniert. Die niedersächsischen TJ-Anhänger beteiligen sich insbesondere an regelmäßig stattfindenden bundesund europaweiten Treffen, auf denen u. a. organisatorische Entscheidungen der Bewegung getroffen werden. Das Deutschlandtreffen der TJ 2016 fand in der Zeit vom 29.04. bis 01.05.2016 in Berlin unter Teilnahme niedersächsischer Anhänger statt. Insgesamt nahmen ca. 700 Personen an dieser Veranstaltung teil. Grundlegende Entscheidungen werden jedoch von den Führungszentren der TJ in Pakistan und Indien bestimmt. Nicht aus Niedersachsen stammende TJ-Anhänger sind aufgrund der durchzuführenden missionarischen Reisen auch regelmäßig in niedersächsischen Moscheen festzustellen, die nicht originär der TJ zuzurechnen sind. Die Bewegung ist bestrebt, ihre missionarischen Aktivitäten ständig zu intensivieren und ihre Anhängerzahl weltweit zu erhöhen. In Niedersachsen stagnieren die Mitgliederzahlen indes. 216 Islamismus 4.9 Hizb Allah (Partei Gottes) Sitz/ Verbreitung Beirut Generalsekretär Hassan Nasrallah Mitglieder/Anhänger: Bund: 950 Niedersachsen: 150 Publikation Al-Ahd (Die Verpflichtung) Kurzportrait /Ziele: Für die schiitische Gemeinschaft fordert die mit Hilfe der Islamischen Republik Iran gegründete Hizb Allah die Anwendung der islamischen Rechtsordnung der Scharia136. Außerdem bestreitet die Hizb Allah das Existenzrecht des Staates Israel und bekämpft ihn mit terroristischen Mitteln. In Deutschland pflegen die Anhänger der Hizb Allah den organisatorischen und ideologischen Zusammenhalt u. a. in örtlichen Moscheevereinen, die sich in erster Linie durch Spendengelder finanzieren. Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Die libanesisch-schiitische Organisation Hizb Allah (Partei Gottes) bekämpft mit terroristischen Mitteln den Staat Israel, richtet ihre Propaganda aber auch gegen westliche Institutionen. Mit diesem Bestreben gefährdet die Hizb Allah auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland und wird daher nach SS 3 Abs. 1 Nr. 3 NVerfSchG beobachtet. Im Juli 2013 setzte die Europäische Union den militärischen Arm der Hizb Allah (al-muqawama al-islamiya - Islamischer Widerstand) auf die Liste der terroristischen Organisationen. Die Hizb Allah in Deutschland und in Niedersachsen Ungeachtet einer verbreiteten Sympathie unter den hier lebenden schiitischen Libanesen für die politischen und ideologischen Ziele der Hizb Allah tritt diese Organisation in der deutschen Öffentlichkeit kaum mit Aktivitäten in Erscheinung. Veranstaltungen, für die bundesweit geworben werden, haben in der Regel nur geringen Zulauf. Dennoch darf das Mobilisierungspotenzial der Hizb Allah in Deutschland nicht unterschätzt werden. 136 Zur Scharia siehe Kapitel 4.3. 217 Islamismus In Niedersachsen sind Anhänger und Sympathisanten der Hizb Allah in mehreren Vereinen organisiert, die die Pflege und Verbreitung der libanesischen Kultur und die Ausübung ihrer Religion als Zweck und Ziel in der Satzung angegeben haben, so u. a. in Hannover, Osnabrück, Uelzen und in Südniedersachsen. Aktivitäten sind auch im niedersächsischen Umland Bremens zu beobachten. Die Vereine finanzieren sich hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge und Spendensammlungen. Die Anbindung an die Hizb Allah erfolgt über Funktionäre, die aus dem Libanon immer wieder zu herausragenden Anlässen anreisen, wie z. B. dem Jahrestag des Abzugs der israelischen Armee aus dem Südlibanon oder zu hohen muslimischen Feiertagen. Von zentraler Bedeutung für die schiitisch geprägte Islamistenszene in Deutschland ist der sogennante al-Quds137-Tag. Dieser gilt in der Islamischen Republik Iran als gesetzlicher Feiertag und soll den Wunsch nach der "Befreiung Palästinas" zum Ausdruck bringen. In Deutschland finden seit den 1980er Jahren Veranstaltungen zum Quds-Tag statt. Diesen deutlich gegen Israel gerichteten Aktivitäten wurde mitunter ein antisemitischer Akzent unterstellt. Die diesjährige Demonstration anlässlich dieses Gedenktages fand am 02.07.2016 unter Teilnahme von circa 800 Personen, davon mehrere Dutzend aus Norddeutschland, in Berlin statt. Den Protestierenden wurde untersagt, Symbole der Hizb Allah mitzuführen. Im Verlauf der Veranstaltung wurden vereinzelt Flaggen der Hizb Allah sichergestellt. Öffentlichkeitswirksame Aktionen, die im Zusammenhang mit dem schiitisch geprägten Islamismus in Niedersachsen stehen, finden insbesondere im Raum Delmenhorst ihren Schwerpunkt. So sorgte ein seit dem 30.12.2015 in der Innenstadt von Delmenhorst aufgehängtes Plakat für Irritation, da auf diesem eine Abbildung des iranischen Staatsund Religionsführer Ali Khamenei nebst eines Zitates aus seinem "Zweiten Brief an die Jugend im Westen" zu sehen war. Dieses Zitat aus dem "Zweiten Brief", der vor dem Hintergrund der Terroranschläge von Paris verfasst wurde, lautet "Das Leid jedes einzelnen Menschen, wo immer auf der Welt, stimmt von Natur aus die 137 Arabisch für Jerusalem. 218 Islamismus Mitmenschen traurig." Für Kritik sorgte weniger das Zitat selbst, als vielmehr antiisraelisch zu bewertende weitere Aussagen des iranischen Politikers in seinem "Zweiten Brief". Hier redet Khamenei von Israel als einem "zionistischen Regime" und bezichtigt dieses Land des Staatsterrorismus. Auch nach Berücksichtigung dieses Kontextes kamen die Sicherheitsbehörden zum Schluss, dass dieses Plakat nicht als strafrechtlich relevant und ebenfalls nicht als extremistisch bzw. antisemitisch einzustufen ist. Das Plakat wurde am 6.01.2016 entfernt. Eine weitere von vielen als provokativ empfundene Aktion war eine am 19.11.2016 in Delmenhorst durchgeführte "Abstimmung" über die Frage, ob Israel "illegal" sei. Der Stand in der Delmenhorster Innenstadt, an dem man über diese Frage "abstimmen" konnte, wurde von der Organisation "Die Feder" durchgeführt, deren Mitglieder sich als Anhänger der Islamischen Republik Iran verstehen. Ein Strafverfahren, das aufgrund einer Anzeige wegen Volksverhetzung gegen die Betreiber des Stands angestrengt worden war, wurde im Januar 2017 eingestellt. In der Gesamtbetrachtung, auch unter Berücksichtigung von im Internet veröffentlichten Texten, sei die Abstimmung in der Fußgängerzone nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Oldenburg nicht als Volksverhetzung anzusehen. 219 05 Extremismus mit Auslandsbezug Extremismus mit Auslandsbezug 5.1 Mitglieder-Potenzial Mitglieder-/Anhänger-Potenzial extremistischer Organisationen 2015 2016 mit Auslandsbezug Bundesrepublik Deutschland Extrem nationalistische Gruppen 10.500 11.500 PKK 14.000 14.000 Sonstige linksextremistische Gruppen 4.550 4.550 Summe 29.050 30.050 Mitglieder-/Anhänger-Potenzial extremistischer Organisationen 2015 2016 mit Auslandsbezug Niedersachsen Extrem nationalistische Gruppen 600 600 PKK 1.600 1.600 Sonstige linksextremistische Gruppen 300 230 Summe 2.500 2.430 5.2 Einführung Der Extremismus mit Auslandsbezug in Niedersachsen wird durch die Aktivitäten der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) dominiert. Aufgrund des rigorosen Vorgehens der türkischen Regierung gegen die PKK insbesondere seit der Parlamentswahl im Juni 2015 muss der Friedensprozess als gescheitert angesehen werden. Die Hoffnung der PKK auf Streichung von der EU-Terrorliste und eine Aufhebung des Betätigungsverbots in Deutschland aufgrund ihres Einsatzes für die Anti-IS-Koalition in Syrien und im Irak ist durch die Eskalation in der Türkei derzeit verflogen. Die Entwicklungen in der Türkei emotionalisieren weiterhin vor allem die PKK-Jugend, die den Protest auch in die deutsche Öffentlichkeit trägt. Für das Jahr 2017 ist eine weitere Eskalation, auch in 222 Extremismus mit Auslandsbezug Deutschland, zu erwarten, wenn die türkische Regierung ihr rigoroses Vorgehen gegen die PKK fortsetzen sollte. In Niedersachsen existieren weitere Erscheinungsformen des Extremismus, die einen starken Bezug zum Ausland aufweisen. Diese Erscheinungsformen des politischen Extremismus werden unter der Bezeichnung "Extremismus mit Auslandsbezug" zusammengefasst. Im Unterschied zum Islamismus liegt die Zielsetzung dieser Gruppen überwiegend in der Durchsetzung linksextremistischer oder ethnisch-nationalistischer Vorstellungen, wobei die Situation im jeweiligen Herkunftsland die Intensität des Auftretens in Deutschland entscheidend mitbestimmt. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder verstehen unter Extremismus mit Auslandsbezug daher nichtislamistische, aber extremistische Aktivitäten von Personen, wenn f in Deutschland entsprechende politische Auseinandersetzungen mit Gewalt ausgetragen werden und dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet wird, f diese sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung wenden, f vom Bundesgebiet ausgehende Gewaltaktionen in anderen Staaten durchgeführt oder vorbereitet und dadurch auswärtige Belange der Bundesrepublik gefährdet werden oder f Bestrebungen verfolgt werden, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind. Die Aktivitäten dieser Organisationen werden im Wesentlichen von aktuellen Ereignissen und Entwicklungen in den jeweiligen Herkunftsländern bestimmt. Diese Organisationen betrachten Deutschland als sicheren Rückzugsraum, in dem rekrutiert, mobilisiert und propagiert werden kann und von dem aus gewaltsame Aktionen im eigentlichen Bezugsland vorbereitet werden können. Die Propaganda für die jeweilige politische Vorstellung und Mobilisierungsaktionen etwa für Demonstrationen gehen dabei Hand in Hand und werden zunehmend über das Internet durchgeführt. Soziale Netzwerke wie z. B. Facebook oder Messenger-Apps wie WhatsApp dienen darüber hinaus der Gewinnung neuer Sympathisanten und Mitglieder. Häufig sind solche Aktivitäten verbunden mit Aufrufen zur Gewalt oder der Beschaffung finanzieller und sonstiger Mittel. Dies zeigt 223 Extremismus mit Auslandsbezug sich deutlich an der mitgliederstärksten extremistischen Gruppierung mit Auslandsbezug, der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Es haben sich jedoch noch weitere extremistische Organisationen u. a. mit Türkeibezug in Deutschland etabliert, die im Folgenden kurz beschrieben werden. Eine Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörde erfolgt in allen Fällen. So ist die ehemalige Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e. V. (Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu, ADÜTDF), die sich 1996 in "Deutsche Türkische Föderation" (Almanya Türk Federasyonu, ATF) umbenannte, ein Sammelbecken extrem nationalistischer Personen mit türkischem Migrationshintergrund. Ihre Mitglieder, die mitunter auch als "Graue Wölfe" (türkisch: Bozkurtlar) bezeichnet werden, orientieren sich poLogo der ADÜTDF litisch an der türkischen Partei der Nationalistischen Bewegung (Milliyetci Hareket Partisi, MHP). Die MHP vertritt einen extremen Nationalismus, verbunden mit der Vorstellung einer ethnisch homogenen Türkei. Die MHP und somit auch die ATF/ADÜTDF beziehen sich in ihren politischen Positionen weiterhin auf den 1997 verstorbenen Alparslan Türkes, der die Vereinigung aller Turkvölker vom Balkan bis nach Zentralasien propagierte. Junge Aktivisten dieser sogenannten Idealisten (türkisch: Ülkücü)-Bewegung engagieren sich weniger in Vereinen, sondern nutzen primär das Internet zur Verbreitung ihrer nationalistischen Vorstellungen. Immer wieder finden daher Auseinandersetzungen von Ülkücüund PKK-Anhängern statt. Aktive Vereine der ATF/ ADÜTDF sind in Hannover, Braunschweig und Salzgitter bekannt. Ebenfalls einen Türkeibezug weist die 1994 gegründete Terrororganisation Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi, DHKP-C) auf. Die DHKP-C befürwortet die proletarische Revolution und die Umwandlung des türkischen Logo der DHKP-C Staates in eine marxistisch-leninistische Diktatur. Bei Attentaten, die nach Angaben türkischer Stellen seit Bestehen von der DHKP-C begangen wurden, kamen über 200 Menschen ums Leben. Ebenfalls existent sind die türkische Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (Marksist Leninist Komünist Partisi, MLKP) sowie die Kommunistische Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten" (Türkiye Komünist Partisi/Marksist Leninist, TKP/ML). Beide Organisationen bekennen sich zum revolutionären Marxismus-Leninismus und forLogo der TKP/ML dern die Zerschlagung des türkischen Staatswesens. Mitglieder der 224 Extremismus mit Auslandsbezug MLKP sind im syrischen Bürgerkrieg im Kampf gegen den Islamischen Staat aktiv, mehrere MLKP-Mitglieder kamen dabei bisher ums Leben. Die Befreiungstiger von Tamil Eelam (Liberation Tigers of Tamil Eelam, LTTE) verfolgen das Ziel, ein von ihnen kontrolliertes Staatsgebilde ("Tamil Eelam") im Nordosten Sri Lankas zu errichten. Dabei gingen sie bis zu ihrer militärischen Niederlage 2009 terroristisch gegen srilankische und indische Ziele vor. Sie gehörten auch zu den terroristischen Gruppierungen, die Selbstmordanschläge verübten. Seit ihrer militärischen Niederlage wird versucht, zumindest im Ausland die Organisation politisch am Leben zu erhalten. Die seit 2006 vorgenommene EU-Listung der LTTE als Terrororganisation ist nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union, das bei Rechtsgültigkeit auf die Streichung der LTTE von der Terrorliste hinausliefe, gegenwärtig in Frage gestellt. Der Rat der Europäischen Union hat gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. 5.3 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Weitere Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans (KADEK) / VolksBezeichnungen kongress Kurdistans (KONGRA GEL) / Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan (KKK) / Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans (KCK) Sitz / Verbreitung Nord-Irak Gründung / 1978 in der Türkei Bestehen seit Leitung Abdullah Öcalan Mitglieder / Bund: 14.000 Niedersachsen: 1.600 Anhänger Publikationen Yeni Özgür Politika (Neue Freiheit Politik) (werktäglich) Serxwebun (Unabhängigkeit) (monatlich) Sterka Ciwan (Stern der Jugend) vormals Ciwanen Azad (Freie Jugend) (monatlich) Sender u. a. Med Nuce TV 225 Extremismus mit Auslandsbezug Kurzportrait / Ziele Die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) wurde 1978 von Abdullah Öcalan in der Türkei gegründet. Sie benannte sich 2002 in Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans (KADEK) und 2003 in Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) um. Ab 2005 trat die PKK unter der Bezeichnung Gemeinschaften der Kommunen in Kurdistan (KKK) und seit 2007 unter Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans (KCK) auf. Trotz zahlreicher Umbenennungen der PKK ist allen vorgenannten Organisationen gemein, dass der inhaftierte Öcalan als ihr Führer gilt. Ursprünglich durch marxistisch-leninistische Programmatik geprägt, vertritt die PKK heute eine kurdisch-nationalistische Ideologie. Sie propagiert die Etablierung einer nichtstaatlichen und länderübergreifenden, demokratischen Selbstverwaltung der Kurden unter Beachtung existierender Grenzen auf türkischem, teilweise auch auf iranischem, irakischem, syrischem und armenischem Gebiet. Die Ausrufung der "Demokratischen Autonomie" in den drei syrisch-kurdischen Kantonen im Jahr 2014 unter Federführung ihrer syrischen Schwesterorganisation "Partei der Demokratischen Union" (PYD) ist für die PKK ein eminent wichtiger Schritt auf dem Weg zu dem von ihr angestrebten, nationale Grenzen überschreitenden "Kurdistan". Logo der PKK in Europa Am 15.02.1999 wurde Öcalan in Nairobi (Kenia) verhaftet und anschließend in der Türkei wegen Hochverrats zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Aus dem Gefängnis heraus beeinflusst er die PKK immer noch maßgeblich aufgrund des um ihn betriebenen unangefochtenen Personenkults. Die PKK kämpft in der Türkei seit 1984 mit ihrem militärischen Arm, den Volksverteidigungseinheiten (HPG), für einen unabhängigen Kurdenstaat. Zunächst richtete sich der bewaffnete Kampf dieser PKK-Guerilla gegen türkische Gendarmerieund Militäreinheiten. In den Folgejahren bekämpfte sie aber auch Teile der kurdischen Bevölkerung in der Türkei und u. a. auch in Deutschland, wenn diese sich der Programmatik der PKK und ihrem Alleinvertretungsanspruch widersetzten. 226 Extremismus mit Auslandsbezug Finanzierung Die Beschaffung von Geld ist nach wie vor eine der Hauptaktivitäten der PKK in Deutschland. Der Propagandaapparat, wie z. B. die Fernsehsender oder die Publikationen, muss ebenso finanziert werden wie die politischen Kampagnen, die Unterorganisationen und die Guerilla-Armee. Hierzu dient vor allem die jährlich stattfindende Spendenkampagne. Überdies werden Einkünfte auch durch Mitgliedsbeiträge, den Verkauf von Zeitschriften und den Erlös aus dem Verkauf von Eintrittskarten zu Großveranstaltungen erzielt. Im Jahr 2016 lag der Ertrag allein in Deutschland - wie in den letzten Jahren - bei mehreren Millionen Euro. Die Spendenbereitschaft der mit der PKK sympathisierenden kurdischen Bevölkerung ist auch in diesem Jahr aufgrund der aktuellen Situation in der Türkei, in Syrien und im Nordirak noch einmal gewachsen. Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit In der Türkei verfolgt die PKK ihre Ziele bis heute mit Waffengewalt. Dies zeigen die bis in das Jahr 2016 andauernden Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und der PKK-Guerilla sowie terroristische Anschläge in der Türkei. Damit gefährdet die Organisation die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland, so dass eine Beobachtung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 3 NVerfSchG erforderlich ist. Auch in Deutschland versuchte die PKK mit gewalttätigen Aktionen den Kampf in der Türkei zu unterstützen und ist nach wie vor bereit, militante Aktionen ihrer Anhänger zumindest zu billigen. Damit ist die Organisation eine Bedrohung für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland (SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG). Aus diesen Gründen untersagte 1993 das Bundesministerium des Innern der PKK, sich im Bundesgebiet zu betätigen. Das Betätigungsverbot umfasst auch die Organisationen KADEK, KONGRA GEL, KKK und KCK. Mittlerweile setzt die PKK im Rahmen einer Doppelstrategie zwar weiterhin in der Türkei auf Waffengewalt, Deutschland jedoch dient nunmehr als Rückzugsraum, in dem rekrutiert und aus dem heraus Propaganda betrieben wird. Nach einem Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 02.05.2002 wurde die PKK in die Liste terroristischer Organisationen ("EU-Terrorliste") aufgenommen. 227 Extremismus mit Auslandsbezug Organisatorische Strukturen Koordination der kurdisch-demokratischen Gesellschaft in Europa (Civata Demokratik Kurdistan) Der Kurdische Demokratische Gesellschaftskongress in Europa (Avrupa Demokratik Kürt Toplum Kongresi, KCD-E) oder Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft in Europa bildet die PKK-Europaführung, in die auch die Koordination der kurdisch-demokratischen Gesellschaft in Europa (Civata Demokratik Kurdistan, CDK) als politischer Arm der PKK integriert ist. Die CDK unterliegt ebenfalls dem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot. Auf ihrem diesjährigen Jahreskongress nannte sich der KCD-E in Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft Kurdistans in Europa (KCDK-E) um. Die Organisation unterhält ein verzweigtes Netz verdeckt handelnder Funktionäre, die Anordnungen und Vorgaben der Organisationsspitze an die nachgeordneten Hierarchieebenen zur Umsetzung weitergeben. An der Spitze dieser hierarchischen Strukturen stehen Funktionäre, die in der Regel von der Europaleitung der Organisation für einen begrenzten Zeitraum eingesetzt werden. Die bisherige Organisationsstruktur der PKK im Bundesgebiet mit vier Bereichen (Nord, Mitte, Süd 1 und Süd 2), die sogenannten SAHAs, wurde im Sommer 2016 in eine Einteilung von nunmehr neun Regionen mit weiterhin 31 Gebieten (Bölge) und jeweils einem Führungsfunktionär an der Spitze geändert. Demokratisches Kurdisches Gesellschaftszentrum Deutschlands Für die Umsetzung von Vorgaben der Führungsspitze und den Informationsfluss zur Basis bedient sich die Organisation überwiegend der örtlichen Vereine in Deutschland, die den PKK-Anhängern als Treffpunkte und Anlaufstellen dienen. Deutschlandweit gehören ca. 45 kurdische Ortsvereine dem der PKK nahestehendem Demokratischen Kurdischen Gesellschaftszentrum Deutschland (Navenda Civaka DemokratA(r)k a Kurden li Elmanyaye, NAV-DEM) an. NAV-DEM ist eingebettet in die in Belgien ansässige europäische Dachorganisation KCDK-E. NAV-DEM initiiert regelmäßig über seine Ortsvereine öffentlichkeitswirksame Aktionen, die sich jeweils auf aktuelle Geschehnisse (z. B. Exekutivmaßnahmen gegen PKK-nahe Einrichtungen, mutmaßliche Leichenschändungen des türkischen Militärs an getöteten PKK228 Extremismus mit Auslandsbezug Guerillakämpfern) oder bestimmte Jahrestage, etwa den Gründungstag der PKK, beziehen. NAV-DEM ist nicht vom PKK-Betätigungsverbot betroffen. Die zugehörigen Ortsvereine agieren aber häufig als Anmelder von Veranstaltungen mit Bezug zur politisch-ideologischen Zielsetzung der PKK. In Niedersachsen existieren NAV-DEM-Vereine in Hannover, Hildesheim, Lohne, Osnabrück, Peine und Salzgitter. NAV-DEM organisierte mit Hilfe der Ortsvereine auch 2016 zahlreiche Veranstaltungen. Hervorzuheben ist das 24. Internationale Kurdistan-Festival, das jährlich Besucher aus ganz Europa anzieht. In diesem Jahr fand es unter dem Motto "Weder Putsch noch Diktatur unterstützen wir! Für Demokratie, Gleichheit, Freiheit und Solidarität hier und in der Türkei. Gegen Nationalismus und Rassismus in der BRD und in der Türkei" am 03.09.2016 auf dem Gelände der Deutzer Werft in Köln statt. Unter den ca. 28.000 Besuchern (2015: 21.000 Besucher) befanden sich auch zahlreiche Personen aus Niedersachsen. Dem Festival ging der obligatorische mehrtägige "Marsch der Jugend" voraus, an dem sich etwa 160 Angehörige der Jugenddachorganisation Ciwanen Azad ("Bewegung der freien Jugend Kurdistans", CA) beteiligten. Der Marsch startete am 31.08.2016 in Duisburg und endete im Rahmen des Festivals mit einem militärisch anmutenden Einmarsch der Teilnehmer. Am 02.09.2016 löste die Polizei in Grevenbroich einen Aufzug auf, nachdem während einer illegalen Straßenblockade (Sitzstreik) Flaschen geworfen wurden. Die Organisatorin des Aufmarsches erklärte, dass die Flaschenwürfe sich nicht gegen die Polizei gerichtet hätten. Vielmehr hätten Gegendemonstranten provoziert, wogegen man sich zur Wehr gesetzt habe. 77 Teilnehmer des Marsches wurden in Polizeigewahrsam genommen und Ermittlungen wegen Körperverletzung und Landfriedensbruch eingeleitet. Der PKK-nahe "Verband der Studierenden aus Kurdistan e. V." (YXK) veröffentlichte noch am 02.09.2016 auf seiner Internetseite eine Erklärung, in der er die Polizei wegen des "brutalen" und "aggressiven" Vorgehens in Grevenbroich scharf kritisierte: 229 Extremismus mit Auslandsbezug "Die gewaltsame Auflösung des langen Marsches zeigt uns ein weiteres Mal: das Ziel dieser Angriffe ist an erster Stelle die Jugend und der jugendliche Geist der kurdischen Freiheitsbewegung. Denn die Jugend, welche Vorreiterrolle in der kurdischen Freiheitsbewegung darstellt, ist immer organisierte Kraft, welche Veränderung schafft und Widerstand leistet. Unsere Forderungen, umgehenden und direkten Kontakt zu unserem Vorsitzenden Abdullah Öcalan zu erhalten, die Freilassung aller nach 129a/b verurteilten und angeklagten revolutionären Gefangenen und die Aufhebung des Verbots der Arbeiterpartei Kurdistans PKK und ein Ende der Kriminalisierung der kurdischen Jugend, blieben und bleiben nicht ungehört." (Homepage der YXK, "[Erklärung]: Polizeigewalt gegen den Langen Marsch", 02.09.2016) Jugendorganisation Die PKK-Jugendorganisation Komalen Ciwan (KC) ist auch im Jahr 2016 u. a. im Rahmen von gewalttätigen Aktionen und Rekrutierungen für die PKK in Erscheinung getreten. Der KC ist das "Mazlum-Dogan Jugend-, Kulturund Sportfestival" zuzurechnen, für das in diesem Jahr in Deutschland keine Genehmigung erteilt worden war. Ursprünglich war es am 09.07.2016 in Dortmund geplant. Stattdessen fand an diesem Tag in Düsseldorf eine Großkundgebung mit etwa 3.500 zumeist jugendlichen Personen unter dem Motto "Schluss mit der Kriminalisierung der kurdischen Bewegung in der BRD; Freiheit für Abdullah Öcalan; Für die Freiheit der kurdischen politischen Gefangenen in Deutschland" statt, die im Wesentlichen störungsfrei verlief. Vereinzelt wurden Rauchkörper gezündet, PKK-Parolen skandiert und verbotene Fahnen gezeigt. Die Polizei fertigte acht Strafanzeigen. Die Propagandaveranstaltung soll an den gleichnamigen Funktionär der PKK erinnern, der sich 1982 in türkischer Haft das Leben nahm und seitdem als Märtyrer verehrt wird. Zur Veranstaltung gehörten neben sportlichen Wettkämpfen und einem kulturellen Rahmenprogramm auch politische Redebeiträge. Die Ausrichtung sportlicher Wettkämpfe hat in der PKK Tradition. Mit derartigen Veranstaltungen versucht die PKK in erster Linie, ihre jugendlichen Anhänger stärker an sich zu binden und weitere Jugendliche für die Organisation zu interessieren. Neben dem KC bestehen parallel die personenidentischen CA. Diese fungieren als offizielle Bezeichnung für die Jugend der PKK und als "legaler" Verband, dem ausschließlich positive Schlagzeilen zuge230 Extremismus mit Auslandsbezug schrieben werden sollen. Die Bezeichnung KC hingegen wird nur im Zusammenhang mit strafbaren bzw. solchen Aktionen genutzt, die in der Gesellschaft negativ aufgefasst werden könnten. Sonstige Massenorganisationen Weitere PKK-nahe Massenorganisationen verfolgen das Ziel, den Einfluss der PKK in möglichst allen Segmenten der kurdischstämmigen Gemeinschaft zu verankern. Nicht zuletzt richtet sich das Augenmerk auf Gruppen, die als gesellschaftliche Multiplikatoren wirken bzw. in Zukunft wirken könnten. Entsprechend fungieren die Union der kurdischen Lehrer (YMK), der YXK, die Union der Journalisten Kurdistans (YRK) sowie die Union der Juristen Kurdistans (YHK). In diesem Zusammenhang ist auch die Etablierung der Islamischen Gemeinde Kurdistans (CIK) als Versuch der Einflussnahme auf kurdischstämmige Muslime zu werten. Diese Organisationen sind auch in Niedersachsen aktiv. Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Putschversuch Im Jahr 2016 beherrschten zwei Themen die PKK-Anhängerschaft: Neben der Person Öcalans standen die militärischen Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und der PKK im Fokus. Nach Aufkündigung des Waffenstillstands zwischen der PKK und der türkischen Armee im Juli 2015 herrschen in den kurdischen Gebieten wieder kriegsähnliche Zustände. Ende 2015 hatte die PKK in mehreren Städten im Südosten der Türkei ("Nordkurdistan") - wie in Syrien - eine kurdische Selbstverwaltung ausgerufen, weil die kurdische Bevölkerung überwiegend nicht mehr bereit war, die Autorität des türkischen Staates anzuerkennen. Gegen die Ausrufung dieser Selbstverwaltungen richteten sich die Militäroperationen des türkischen Staates, die auf beiden Seiten zahlreiche Todesopfer forderten und fordern. Aufgrund der Militäreinsätze - auch auf syrischem Gebiet - dürfte eine Rückkehr zum Friedensprozess auf längere Sicht aussichtslos sein. Das Verhältnis zwischen dem türkischen Staat und der PKK hat sich derart verschlechtert, dass die PKK ihre Autonomiebestrebungen nun auch auf türkischem Gebiet forciert. Insbesondere nach dem Putschversuch in der Türkei am 15.07.2016 hat sich die kurdische Seite zunehmend besorgt über die (unklare) Situation Abdullah Öcalans geäußert, weil die türkische Regierung 231 Extremismus mit Auslandsbezug ein generelles Kontaktverbot zu Öcalan seit dem 05.04.2015 durchsetzt. Bereits zwei Tage nach dem Putschversuch veröffentlichte der Exekutivrat der KCK eine Erklärung, in der die Befürchtung geäußert wird, dass die türkische Regierung die "wirre" Lage dazu nutzen könnte, "Dinge zu tun, die sonst nicht möglich sind."138 Am 11.08.2016 verbreitete der PKK-nahe Fernsehsender Med Nuce TV in seiner türkischsprachigen Nachrichtensendung, dass der KONGRA GEL, die KCK, die "Gemeinschaft der Frauen Kurdistans" (KJK), die HPG, die "Freiheitspartei der Frauen Kurdistans" (PAJK) und die Jugendpartei am gleichen Tage eine historische Erklärung zur Situation Abdullah Öcalans abgegeben haben. Sie wiesen darauf hin, dass das Leben Abdullah Öcalans in Gefahr sei. Die AKP-Regierung sei für seine Gesundheit und Sicherheit verantwortlich. Wörtlich heißt es weiter: "Mit dem Slogan ,die Freiheit unserer Führung ist unsere Freiheit' müssen das kurdische Volk von 7 bis 70 Jahren und seine Freunde auf die Plätze strömen. Bis unsere Führung frei ist, dürften die Plätze nicht verlassen werden. Jedem muss klar sein, dass jedes Vorgehen gegen unsere Führung von unserem Volk und unseren 'Fedai-Kräften' auf eine historische Art und Weise geahndet wird." Murat Karayilan, Oberkommandeur der Volksverteidigungszentrale (HSM) klärte am 11.08.2016 anlässlich des bevorstehenden Jahrestages der Aufnahme des bewaffneten Kampfes der PKK am 15.08.1984: "Die AKP und Erdogan sollten unsere Geduld nicht überstrapazieren. Wir sind nicht die Anhänger der Gülen-Bewegung. Wenn das Leben unseres Volksführers APO 139 in Gefahr ist, dann ist auch das Leben der führenden Politiker der Türkei in Gefahr. Diese Fakten sind eng miteinander verknüpft. Wir sind alle keine Kinder. Tausende Kämpfer stehen bereit. Daher sollte niemand seine Grenze überschreiten. Unser Volk fordert, dass eine Delegation nach Imrali reist. Das sollte sofort sichergestellt werden. Ohne die Freilassung Abdullah Öcalans wird es in der Türkei weder Demokratie noch Stabilität geben. Darüber sollte sich jeder im Klaren sein." (YÖP vom 11.08.2016) 138 YÖP vom 18.07.2016, Seiten 1 und 3. 139 Synonym für Öcalan. 232 Extremismus mit Auslandsbezug Erstmals seit Langem drohte die PKK offen mit Gewaltaktionen gegen führende Politiker in der Türkei, sollte Öcalan etwas zustoßen. Darüber hinaus rief NAV-DEM am 09.08.2016 zu bundesweiten Demonstrationen und Protesten gegen die Isolationshaft des Repräsentanten des kurdischen Volkes Öcalan auf. In der Presseerklärung geht NAV-DEM auf die anhaltende Isolation und komplette Kontaktsperre seit über einem Jahr ein. Gerade in Zeiten eines Militärputsches und vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklungen der AKP und des Staatspräsidenten Erdogan, könne auf die Versprechen und Lippenbekenntnisse der türkischen Regierung nicht vertraut werden. Sowohl der Familie, als auch den Anwältinnen und Anwälten sowie unabhängigen Delegationen werde jeglicher Zutritt auf die Gefängnisinsel verwehrt. In der Erklärung wird erneut gefordert, dass sich internationale Organisationen und Persönlichkeiten für die Belange des kurdischen Volkes einsetzen und Druck auf die türkische Regierung ausüben müssten. In der Erklärung wird betont, dass die Teilnahme an den Demonstrationen für Öcalan bedeute, sich gegen die Politik und die Mentalität der Genozide und Massaker zu stellen. Infolge dieser Erklärungen fanden u. a. in Deutschland (z. B. in Berlin, Bonn, Darmstadt, Dresden, Freiburg, Hamburg, Kassel, Nürnberg, Saarbrücken, Stuttgart und Wetzlar), Australien, Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich, Russland, Schweden und der Schweiz verschiedene Veranstaltungen statt. Mit den kurzfristigen Besetzungsaktionen von Fernsehsendern und Zeitungen, Demonstrationen, Transparenten, etc. wurde auf die Isolationshaft und die Situation von Öcalan hingewiesen sowie seine Freiheit gefordert. Zudem wurde die "Untätigkeit" Europas, insbesondere von Deutschland im Hinblick auf die Kriminalisierung von kurdischen Politikern und die Verhaftung von PKK-Funktionären kritisiert und die Forderung zur Aufhebung des PKK-Betätigungsverbotes gefordert. Der Exekutivrat der KCK verwies in einer in der YÖP am 29.08.2016 (Seiten 1 und 3) veröffentlichten Erklärung darauf, dass die kurdische Bewegung sich in diesen Zeiten einzig und allein auf die Gesundheit und die Sicherheit des Führers APO konzentriere. Seit dem versuchten Militärputsch sei man in ernsthafter Sorge. Überall in der Welt sei das kurdische Volk auf den Beinen und dennoch werde kein 233 Extremismus mit Auslandsbezug einziges Gespräch mit APO zugelassen. Das versetze die kurdische Bewegung und das kurdische Volk in Alarmbereitschaft. Es sei jetzt nicht die Zeit, herumzusitzen oder lediglich zu reden. Es sei jetzt an der Zeit, für die Führung einzutreten. Dies sei die Dankespflicht aller Kurden. Von heute an liege das Hauptaugenmerk "Nordkurdistans"140 auf der Unterstützung der Führung und alle Aktionen müssten daran ausgerichtet sein. Das Volk müsse in ständiger Alarmbereitschaft sein und Aktionen durchführen, die die bisherigen Aktionen um ein Vielfaches übersteigen, so dass die AKP-Regierung sich veranlasst sehe, Öcalan umgehend mit seiner Familie und seinen Anwälten sprechen zu lassen. Das kurdische Volk müsse sich also in allen vier Teilen "Kurdistans"141 sowie auch im Ausland erheben und Serhildan (Aufstände) zur Verteidigung der Führung durchführen. Erst am 11.09.2016 durfte Mehmet Öcalan seinen Bruder auf der Gefängnisinsel Imrali besuchen. Abdullah Öcalan erneuerte sein Friedensangebot an den türkischen Staat und ließ durch seinen Bruder sinngemäß verkünden: Wenn der Staat bereit ist zu reden, können wir den Konflikt zwischen der PKK und dem türkischen Staat in sechs Monaten lösen. Wörtlich heißt es weiter: "Der aktuelle Krieg ist ein blinder Krieg. Es ist ein Krieg, in dem keine Partei gewinnen kann.....Die Lösung kann nicht einseitig sein, die größte Partei ist der Staat. Wenn der Staat auf unser Entgegenkommen und unsere Bemühungen eingeht, wird dieses Problem nicht mehr lange andauern, dann wird es eine Lösung geben." (Presseerklärung von Mehmet Öcalan, ANF, 12.09.2016, veröffentlicht auf den Internetseiten von Civaka Azad - Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit e. V., "Trotz Krieg und Isolation: Öcalan bietet türkischer Regierung Lösung an") Mit seinen Rechtsanwälten konnte Öcalan zuletzt am 27.07.2011 sprechen. Reaktionen auf die Verhaftung von pro-kurdischen Politikern in der Türkei am 03.11.2016 Seit dem Putschversuch vom 15.07.2016 geht der türkische Staat auch gegen die kurdische Opposition massiv vor. Die Führungs140 Gemeint sind damit die kurdischen Siedlungsgebiete im Südosten der Türkei. 141 Kurdische Siedlungsgebiete in der Türkei, in Syrien, im Irak und im Iran. 234 Extremismus mit Auslandsbezug mannschaft der linken prokurdischen Parlamentspartei "Partei der Völker" (HDP) ist seit Ende Oktober inhaftiert, kurdische Bürgermeister werden reihenweise ihres Amtes enthoben und durch regierungsnahe Personen ersetzt oder ebenfalls verhaftet. Am 03.11.2016 wurden in der Türkei zwei Co-Vorsitzende der HDP sowie sieben weitere Abgeordnete wegen des Vorwurfs der Unterstützung der PKK in Untersuchungshaft genommen. In Deutschland und auch in Niedersachsen löste dieser Vorgang eine Welle der Empörung und eine Vielzahl von Solidaritätsveranstaltungen der hier lebenden Kurden aus. Gegen die Verhaftungen und das Vorgehen des türkischen Staatspräsidenten Erdogan wurde in Köln demonstriert. 6.500 Teilnehmende aus ganz Deutschland nahmen an einer auch von niedersächsischen Jugendorganisationen auf ihren Facebook-Seiten (z. B. Kurdische Jugend Stade/Umgebung) beworbenen Kundgebung teil. Bei einem Umzug durch die Innenstadt riefen sie Parolen wie "Terrorist Erdogan" und "Erdogan Faschist". Weitere Aktionen und Demonstrationen gab es in Berlin, Bielefeld, Bremen, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Mainz, München, Nürnberg, Saarbrücken und Stuttgart. In der Türkei löste die Polizei eine Kundgebung der HDP in Istanbul mit Wasserwerfern, Tränengas und Plastikgeschossen auf. Die HDP selbst beschloss einen Boykott des türkischen Parlaments und zog sich zunächst aus allen Gesetzgebungsverfahren zurück. Nach Presseberichten äußerte eine HDP-Abgeordnete, dass eine denkbare Option auch die Aufgabe der 59 Mandate der Partei im türkischen Parlament sei. PKK-Aktivitäten in Niedersachsen Höhepunkt der niedersächsischen PKK-Aktivitäten war in diesem Jahr die Newroz-Feier142 am 19.03.2016. Anlässlich des traditionellen kurdischen Neujahrsfestes nahmen etwa 12.000 Anhänger an 142 Mit dem kurdischen Neujahrsfest Newroz wird neben dem Beginn eines neuen Jahres der Frühlingsanfang gefeiert. Newroz bedeutet "neuer Tag" und geht historisch auf die Legende eines kurdischen Schmieds zurück, der zum Widerstand gegen einen Tyrannen aufgerufen und diesen in der Nacht vom 20. auf den 21. März im Jahr 612 v. Chr. erschlagen haben soll. Angesicht dieses Hintergrunds wird Newroz auch als Fest des Widerstands gegen Tyrannei und als Symbol für den Freiheitskampf verstanden. Die PKK instrumentalisiert das Fest, das sich in die von ihr propagierten Themen "Widerstand" und "Befreiungskampf" einfügt, um auf ihre politischen Anliegen aufmerksam zu machen und ein breites Spektrum kurdischer Volkszugehöriger anzusprechen. 235 Extremismus mit Auslandsbezug der zentralen Großkundgebung unter dem Doppelmotto "Lasst uns den Widerstand der Selbstverwaltung mit dem Newroz-Feuer verstärken" und "Freiheit für Öcalan, Freiheit in Kurdistan" auf dem Waterlooplatz in Hannover teil. Die europaweit beworbene Veranstaltung war vom NAV-DEM angemeldet und organisiert worden. Die Kundgebung verlief störungsfrei, bis auf das Zeigen verbotener Symbole der PKK, dem Skandieren verbotener Parolen sowie vereinzeltem Zünden von Pyrotechnik. Die Polizei leitete 26 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Vereinsgesetz ein. Die Feier war allen "Märtyrern" gewidmet, die im Kampf für den Aufbau der Selbstverwaltung in den kurdischen Siedlungsgebieten gestorben sind, insbesondere den Co-Vorsitzenden der Volksräte in Cizre und Silopi, die im Januar und Februar 2016 bei Operationen türkischer Sicherheitskräfte gegen die PKK in den beiden südostanatolischen Städten ums Leben gekommen waren.143 Da bis zum geplanten Aufzugsbeginn durch die Innenstadt von Hannover um 10.00 Uhr erst 3.000 Teilnehmer auf dem Festivalgelände anwesend waren, wurde der Aufzug auf 11.00 Uhr verschoben, um sich dann mit etwa 6.500 Personen in Bewegung zu setzen. Im Bereich des Steintores wurde eine Gedenkminute für Halim Dener144 abgehalten und eine Gehwegplatte durch einen Gedenkstein ausgetauscht. Den Gedenkstein ließ die Stadt Hannover später wieder entfernen. Neben musikalischen und folkloristischen Darbietungen wurde in den auch politischen Reden die prekäre Situation der kurdischen Bevölkerung beklagt, die hierfür verantwortlich gemachte türkische Regierung kritisiert und eine Aufhebung des PKK-Betätigungsverbotes in Deutschland gefordert. 143 YÖP vom 17.03.2016, Seite 1 und 6: "Bringt euren deutschen Nachbarn mit". 144 Der 16-jährige kurdische Jugendliche Halim Dener wurde am 30.06.1994 in Hannover (Bereich Steintor) beim Kleben von Plakaten mit PKK-Bezug durch Polizeibeamte kontrolliert. Hierbei wurde er durch den Schuss aus einer Dienstwaffe tödlich verletzt. 236 Extremismus mit Auslandsbezug Der Bundestagsabgeordnete der Partei DIE LINKE., Diether Dehm, forderte in seiner Ansprache die Streichung der PKK von der EU-Liste der terroristischen Organisationen und fiel in den von den Teilnehmern skandierten Slogan "Terrorist Erdogan" ein.145 Dehm präsentierte sich mit einem Button mit PKK-Emblem und erklärte hierzu wörtlich: "Dieses Zeichen der PKK, das ich hier am Mantel trage, das habe ich ja vorhin in die Kamera gehalten, dieses Zeichen darf nicht verboten sein. Alles andere wäre Komplizenschaft mit Erdogan und den Verbrechern." (Youtube, "Frauen in Kobane verteidigen die europäischen Menschenrechte") Aufgrund des Aufrufs von NAV-DEM vom 09.08.2016 zu bundesweiten Demonstrationen und Protesten gegen die Isolationshaft von Öcalan fanden in Niedersachsen überwiegend friedlich verlaufene Protestaktionen statt: Am 11.08.2016 wurden in Hannover und Rotenburg (Wümme) Transparente an Brücken aufgehängt. Am 12.08.2016 demonstrierten in Salzgitter circa 200 Personen. Am 13.08.2016 fand in Hannover eine Demonstration mit 600 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt, bei der mehrfach Feuerwerkskörper geworfen wurden. Eine weitere Demonstration am 27.08.2016 mit 235 Teilnehmenden verlief hingegen friedlich. Ebenfalls in Hannover versammelten sich PKK-Anhänger am 19. und am 24.08.2016 rund um Infozelte unter dem Motto "Freiheit für Öcalan", um über die Haftbedingungen Öcalans zu informieren. In Schneverdingen brachten Jugendliche eine 27 Meter große PKK-Fahne an der A7-Ausfahrt bei Bispingen an und in Göttingen beschmierten Jugendliche zahlreiche Gebäudewände mit Parolen wie "Biji146 Kurdistan", "PKK" und "Freiheit für Öcalan". In Aurich und Lohne nahmen am 17.08.2016 zahlreiche Kurden an Fahrradtouren teil, bei denen Poster von Öcalan gezeigt wurden, um gegen die Isolationshaft zu protestieren. Bei Veranstaltungen in Aurich (60 Teilnehmende) und Peine (ca. 100 Teilnehmende) am 15.08.2016 thematisierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch den Jahrestag der Aufnahme des bewaffneten Kampfes der PKK. 145 YÖP vom 21.03.2016, Seiten 1 und 12: "Ein großartiges Newrozfest". 146 Kurdisch, bedeutet in etwa "Es lebe". 237 Extremismus mit Auslandsbezug Die Verhaftung von HDP-Politikern am 03.11.2016 (s. o.) führte ebenfalls zu zahlreichen Aktivitäten: In der Nacht zum 04.11.2016 fand am Hauptbahnhof in Hannover eine Spontandemonstration statt. Im Laufe des Tages versammelten sich 200 Kurden vor dem türkischen Generalkonsulat, um gegen die Festnahmen zu protestieren. Auch die Kurdische Jugend Stade/Umgebung sowie die YXK Göttingen riefen über ihre Facebook-Seiten zu Demonstrationen auf. In Göttingen versammelten sich daraufhin ca. 250 Personen. In Vechta protestierten 90 bis 100 Personen "Gegen die Verhaftung des HDP-Parteivorsitzenden" und in Aurich etwa 120. In Osnabrück wurde mit einem Infostand auf die politischen Verhältnisse in der Türkei im Zusammenhang mit den Festnahmen von kurdischen Politikern aufmerksam gemacht. Am 05.11.2016 fanden sich in Göttingen erneut spontan ca. 250 Personen und in Hannover 50 Personen zu Demonstrationen aus Solidarität mit den verhafteten HDP-Politikern ein. In Hildesheim kamen am selben Tag etwa 700 Personen zusammen. Ebenfalls am 03. und 04.11.2016 wurden Brandanschläge auf zwei Fahrzeuge von mutmaßlich nationalistischen Türken in Kassel und am 04.11. auf das Gebäude eines türkischen Kulturvereins in Löhne/ NRW verübt. Am 05.11.2016 wurde ein Fahrzeug des türkischen Generalkonsulats in Hannover in Brand gesetzt. 1.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beteiligten sich am 06.11.2016 an einer Demonstration, zu der der Frauenrat Ronahi in Hannover aufgerufen hatte. Etwa 70 Jugendliche und Heranwachsende riefen am 09.11.2016 in Oldenburg Parolen wie "Hände weg von der HDP". Dazu aufgerufen hatte der Ciwanen Azad Oldenburg. Für den 10.11.2016 mobilisierte der NAV-DEM Celle. Auch die Kurdische Jugend Hannover rief auf ihrer Facebook-Seite zur Teilnahme an dieser Demonstration auf, an der sich etwa 500 Personen beteiligten. Einem Aufruf der Ciwanen Azad Aurich zur Teilnahme an einer Demonstration in Oldenburg folgten 150 Personen und der Ciwanen Azad Nienburg 175 Personen. An einer Demonstration in Walsrode nahmen am 15.11.2016 ca. 300 Personen teil. Zu einer Demonstration am 12.11.2016 in Köln unter dem Motto "Für Demokratie, Frieden und Freiheit" hatten u. a. die Kurdische Jugend Stade/Umgebung sowie die Kurdische Jugend Hannover aufgerufen. An der Veranstaltung nahmen insgesamt 25.000 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet teil. 238 Extremismus mit Auslandsbezug Strafverfahren gegen Funktionäre der PKK Der 4. Strafsenat - Staatsschutzsenat - des Oberlandesgerichtes (OLG) Celle verhandelte im Jahr 2016 zwei Verfahren gegen ehemalige hochrangige Funktionäre der PKK. Am 30.08.2016 wurde der ehemalige PKK-Gebietsleiter Oldenburg wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte von Juni 2013 bis zu seiner Festnahme im November 2015 als Gebietsleiter der PKK zunächst im PKK-Gebiet Oldenburg und dann im PKK-Gebiet Hamburg tätig war und damit Mitglied einer terroristischen Vereinigung im Ausland gewesen ist. Der ehemalige PKK-Gebietsleiter Hannover wurde am 01.09.2016 wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in der Zeit ab Juli 2014 bis zu seiner Festnahme im Oktober 2015 als Gebietsleiter der PKK zunächst im PKK-Gebiet Hannover und dann im PKK-Gebiet Sachsen tätig gewesen ist. Bewertung / Tendenzen / Ausblick Aktuell ist die Tätigkeit der PKK in Europa auf die logistische, finanzielle und propagandistische Unterstützung des Kampfes in der Heimat (Türkei, Syrien und Nordirak) ausgerichtet. Die Beschaffung finanzieller Mittel für die Ausrüstung und Bewaffnung des militärischen Arms, für die Unterhaltung des Parteiapparates und seiner medialen Plattformen sowie die Parteiaktivitäten bilden daher in Europa und insbesondere in Deutschland auf allen Organisationsebenen einen Schwerpunkt. Die zum Teil unfriedlichen Protestaktionen zeigen, wie unmittelbar der Konflikt in der Türkei aber auch in Syrien und dem Nordirak von den Kurden in Deutschland wahrgenommen und bewertet wird. Das künftige Demonstrationsgeschehen dürfte daher ganz wesentlich von der weiteren Entwicklung in den dortigen Regionen abhängen. Im Hinblick auf die aktuelle Situation in der Türkei und die damit einhergehende Emotionalisierung ist in Deutschland und auch in Niedersachsen mit vermehrten Solidaritätsveranstaltungen zu rechnen. Sollten die gegenseitigen Angriffe zwischen der Türkei 239 Extremismus mit Auslandsbezug und der PKK fortgesetzt werden, werden nicht nur die Demonstrationen der PKK-Anhänger anhalten, sondern auch "militante" Aktionen gegen türkischstämmige Personen oder türkische Einrichtungen immer wahrscheinlicher. Insbesondere jugendliche PKK-Anhänger sind zunehmend bereit, auch gewaltsame Aktionsformen einzubeziehen. Diese können sich neben türkischen Einrichtungen auch gegen Personen des türkisch-nationalen bzw. des salafistischen Spektrums sowie gegen Einsatzkräfte der Polizei richten. Auch mit medienwirksamen Besetzungen zum Beispiel von Flughäfen, Bahnhöfen, Rundfunkanstalten, türkischen Geschäften, Räumlichkeiten von türkisch-nationalen Inhabern oder Vereinen ist zu rechnen. In umgekehrter Richtung muss mit Ausschreitungen aus dem türkisch-nationalen Spektrum gegen Kurden oder PKK-Anhänger gerechnet werden. Die "militanten" Aktionen sowie die Brandanschläge gegen türkische Einrichtungen können als Hinweis verstanden werden, dass die PKK-Jugend anlässlich der aktuellen kritischen Lage bereit ist, ihre Handlungsformen zu verschärfen. Da die PKK weiterhin für ihre bewaffneten Auseinandersetzungen mit dem sogenannten Islamischen Staat (IS) in Syrien und im Irak sowie dem türkischen Staat Kämpfer benötigt, ist davon auszugehen, dass die in der Vorjahren festgestellten Rekrutierungsaktivitäten aufrechterhalten bleiben wenn nicht gar verstärkt werden. 240 241 06 Prävention Prävention 6.1 Prävention Seit einigen Jahren bildet sich der Trend heraus, dass sich die unterschiedlichen extremistischen Szenen verändern hinsichtlich der Art, wie sich ihre Anhänger organisieren und miteinander kommunizieren. Es zeigt sich, dass in den vom Verfassungsschutz beobachteten Extremismusphänomenen - Rechtsextremismus, Islamismus/Salafismus, Linksextremismus - zunehmend jugendkulturelle Einflüsse sichtbar werden, der Organisationsgrad bei gleichzeitiger Fokussierung auf aktionsorientierte Angebote sinkt und die Bedeutung des Internets bzw. der Sozialen Netzwerke maßgeblich steigt. Extremistische Bestrebungen sind gegenwärtig hochgradig dynamisch, Aktionsfelder und -formen wechseln schnell. Um zeitgemäß auf die aktuellen Trends im Extremismus reagieren zu können, hat der Niedersächsische Verfassungsschutz Anfang 2014 den Fachbereich Prävention eingerichtet. Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die ausschließlich im Zusammenwirken von Staat und Zivilgesellschaft bewältigt werden kann. Der Niedersächsische Verfassungsschutz ist Kooperationspartner innerhalb eines Netzwerkes von unterschiedlichen Präventionsakteuren mit dem Anspruch, adressatengerechte Präventionsangebote für verschiedene Zielgruppen bereitstellen zu können. In seiner Präventionsarbeit fokussiert der Niedersächsische Verfassungsschutz insbesondere auf die Informationsvermittlung an die Öffentlichkeit über Extremismusphänomene, Radikalisierungsprozesse und aktuelle, die innere Sicherheit betreffende Entwicklungen in der Gesellschaft. Denn informierte Bürgerinnen und Bürger sind das Fundament einer gesamtgesellschaftlichen Extremismusprävention. Der Niedersächsische Verfassungsschutz hält hierzu folgende Präventionsangebote bereit: f Bereitstellung von Referentinnen und Referenten für Fachvorträge, f Veröffentlichung von Informationen des Verfassungsschutzes im Rahmen eigener Veranstaltungen und Publikationen, f speziell für bestimmte Adressatenkreise konzipierte Informationsreihen (u. a. Wanderausstellung, Lehrkräftefortbildungen, Beratung von Funktionsträgerinnen und -trägern in Städten und Kommunen), f Betreuung von Personen, die sich von extremistischen Ideologien, Szenen und Lebenswirklichkeiten abwenden möchten (Aussteigerprogramm Aktion Neustart147). 244 147 Siehe hierzu Kapitel 6.9. Prävention Besondere Bedeutung misst der Niedersächsische Verfassungsschutz der Schulung von Berufsgruppen der Jugendund Bildungsarbeit zu. Er bietet daher in Kooperation mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen Unterstützung in der Extremismusprävention an, um diejenigen, die täglich mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten, Kenntnisse über extremistische Ideologien zu vermitteln und sie damit in die Lage zu versetzen, frühzeitig Radikalisierungsprozesse erkennen und notwendige Präventionsmaßnahmen ergreifen zu können. Insbesondere der Schule kommt als Institution, die jeder junge Mensch für einen bestimmten Zeitraum durchläuft, eine besondere Rolle in der Primärprävention zu. Der Niedersächsische Verfassungsschutz setzt sich für eine ressortübergreifende, vernetzte und moderne Extremismusprävention in Niedersachsen ein. Deshalb hat er federführend an der Erarbeitung des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus mitgearbeitet und ist gemeinsam mit dem LKA Niedersachsen geschäftsführend in der Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen (KIP NI) tätig. 6.2 Vortragsund Informationsveranstaltungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes können zu allen Themen des Extremismus als Referenten eingeladen werden, z. B. von Kommunen, Vereinen, Parteien, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Behörden, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen. Ebenso werden Projekttage, Seminare und Workshops fachlich begleitet. Die Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Verfassungsschutzes wurde 2016 stark nachgefragt. Die Anfragen sind seit 2014 stetig angestiegen. In 243 (2015: 168, 2014: 62) Fachvorträgen zu den verschiedenen Extremismusformen informierte der Niedersächsische Verfassungsschutz auf Anfrage rund 7.300 Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Erscheinungsformen im Rechtsextremismus, Islamismus sowie Linksextremismus. Der Schwerpunkt lag auf den Themenbereichen Rechtsextremismus (78 Vorträge mit rund 2.200 Teilnehmenden) und Islamismus, hier ins245 Prävention besondere dem Salafismus. Hierzu wurden in 82 Veranstaltungen über 4.000 Teilnehmende sensibilisiert. Über das Thema Linksextremismus haben sich etwa 500 Personen in 16 Vortragsveranstaltungen informieren lassen. 6.3 Ausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus" Ein wesentliches Element der Präventionsarbeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes ist die Wanderausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus". Die Ausstellung gibt insbesondere Einblicke in die rechtsextremistische Jugendszene. Der Niedersächsische Verfassungsschutz ist davon überzeugt, dass Lernen und Verstehen über das Ansprechen aller Sinne geschieht. Deshalb werden die Informationen über den Rechtsextremismus innerhalb der Ausstellung u. a. anhand einschlägiger Musik (hören), Internetpropaganda (sehen & hören) und Szenebekleidung (tasten & sehen) vermittelt. Im Jahr 2016 war die Ausstellung in Gifhorn, Hildesheim, Oldenburg, Stade und Syke zu Gast. In 176 Führungen informierten fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Verfassungsschutzes annähernd 4.200 Personen (vor allem Schulklassen sowie Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter) über die aktuellen Entwicklungen im Rechtsextremismus. 246 Prävention Die Ausstellung wurde jeweils von einem umfänglichen Begleitprogramm flankiert, das von den Kooperationspartnern vor Ort organisiert wurde. Teil des Begleitprogramms waren beispielsweise zwei Lehrkräftefortbildungen zum Rechtsextremismus, die gemeinsam von Verfassungsschutz und Partnern aus der Zivilgesellschaft durchgeführt wurden. Bereits seit 2005 stellt der Niedersächsische Verfassungsschutz die Wanderausstellung zur Informationsvermittlung über den Rechtsextremismus zur Verfügung. 2013 wurde sie grundlegend überarbeitet und neu konzipiert. Seit 2005 war die Wanderausstellung in 74 Orten Niedersachsens und angrenzenden Bundesländern zu Gast. In über 1.340 Führungen konnten bisher etwa 48.000 Schülerinnen und Schüler erreicht werden. 6.4 Informationsmaterialien Der Niedersächsische Verfassungsschutz erstellt Informationsmaterialien (Faltblätter & Broschüren) zu aktuellen Entwicklungen im Extremismus und veröffentlicht den jährlichen Verfassungsschutzbericht, der einen detaillierten Überblick über die extremistischen Entwicklungen in Niedersachsen gibt. Mittels der Faltblattreihe "Der Niedersächsische Verfassungsschutz informiert" wird die Öffentlichkeit fortlaufend über aktuelle Themen 247 Prävention des Extremismus und der Spionage aufklärt. Bislang sind die Titel f "Islamismus", f "Jihadistischer Salafismus", f "Rechtsextremismus", f "Reichsbürger und Selbstverwalter", f "Linksextremismus" sowie "Spionage - (k)ein Thema ?!" erhältlich. Darüber hinaus veröffentlicht der Niedersächsische Verfassungsschutz Broschüren, in denen vertiefte Informationen zu den Extremismusphänomenen vermittelt werden. Derzeit sind die Broschüren f "Salafismus: Erscheinungsformen und aktuelle Entwicklungen", f "Salafismus kompakt: Handreichung für die Arbeit in Flüchtlingseinrichtungen Niedersachsens", f "Identitäre Bewegung Deutschland (IBD): Ideologie und Aktionsfelder" sowie f "Vom Autonomen zum Postautonomen: Autonome in Bewegung" erhältlich. Die Publikationen können über die Presseund Öffentlichkeitsarbeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes angefordert werden und stehen auf der Internetseite des Niedersächsischen Verfassungsschutzes zum Download zur Verfügung. 6.5 Symposien Bereits seit 2006 werden vom Niedersächsischen Verfassungsschutz öffentliche "Extremismus-Symposien" zu aktuellen Themen veranstaltet, in deren Rahmen anerkannte Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Blickwinkeln Themen des Extremismus diskutieren. Die Inhalte werden jeweils zusammengefasst auf der Internetseite des Niedersächsischen Verfassungsschutzes veröffentlicht. Am 14.06.2016 fand unter dem Titel "Salafismus als Jugendbewegung: Radikalisierung erkennen und vorbeugen" im CongressPark in Wolfsburg das erste gemeinsam mit anderen niedersächsischen Präventionsakteuren organisierte Symposium statt. Gastgeber dieser überregionalen Veranstaltung waren neben dem Niedersächsischen Verfassungsschutz die Stadt Wolfsburg, das Landeskriminalamt Niedersachsen, der Landespräventionsrat, die Beratungsstelle 248 Prävention "beRATen e. V." und die Polizeidirektion Braunschweig. Über 200 Gäste, darunter vor allem Beschäftigte aus der Jugendund Bildungsarbeit, diskutierten mit Expertinnen und Experten in Vorträgen und Workshops über den Einfluss salafistischer Ideologien auf junge Menschen. Darüber hinaus ging es darum, wie Radikalisierungsprozessen begegnet werden kann. Insbesondere folgende Fragen wurden thematisiert: f Wie reagiere ich auf salafistische Positionen in der Jugendarbeit? f Wo liegen Gründe für eine Radikalisierung? f Welche Rolle spielt das Internet im Radikalisierungsprozess? f Wie lassen sich Präventionsnetzwerke aufbauen und stärken? f Wie können sich Moscheegemeinden präventiv einbringen? Ergänzend zu dem fachlichen Input aus den Vorträgen und Workshops, konnten sich die Besucherinnen und Besucher im Foyer des Veranstaltungsortes über die Präventionsangebote in Niedersachsen im Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern aller beteiligten Organisatoren informieren. Am 06.12.2016 führte der Niedersächsische Verfassungsschutz ein Symposium unter dem Titel "(Rechts)Extremismus im Umbruch: Staat und Zivilgesellschaft vor neuen Herausforderungen" im Congress Centrum Wienecke XI in Hannover durch. Annähernd 200 Gäste diskutierten mit Experten aus Wissenschaft und Praxis über aktuelle Erscheinungsformen des Rechtsextremismus. Da sich der Rechtsextremismus in Interaktion mit gesellschaftlichen Prozessen und anderen Formen des Extremismus befindet, wurde ebenfalls über Phänomene im Islamismus und Linksextremismus in Vorträgen, Workshops und einer Podiumsdiskussion informiert und debattiert. Dabei standen insbesondere folgende Themen im Raum: f Abgrenzung von Rechtsextremismus und Rechtspopulismus, f Auswirkung der Entwicklungen im Extremismus auf die Präventionsarbeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes, f Grenzen der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus, f Aktuelle Erscheinungsformen von und Gegenstrategien gegen die "neuen Rechten", f Erscheinungsformen von Rechtsextremismus und Salafismus im Internet, 249 Prävention f Präventionsansätze gegen den Rechtsextremismus und f Ausstiegsprozesse aus der rechtsextremen Szene. 2017 wird die Reihe der "Extremismus-Symposien" fortgesetzt. 6.6 Podiumsdiskussionen 2014 startete der Niedersächsische Verfassungsschutz unter dem Titel "Aktuell und Kontrovers - Verfassungsschutz im Diskurs mit Wissenschaft und Zivilgesellschaft" eine neue Veranstaltungsreihe. Bei dieser Veranstaltungsreihe stehen nicht die eigenen Positionen des Niedersächsischen Verfassungsschutzes im Vordergrund; vielmehr bietet sie ein Forum, um Akteure der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und der Politik miteinander ins Gespräch zu bringen. Gesellschaftliche Diskurse zu wichtigen Themen sollen initiiert werden. Nachdem 2014 und 2015 Veranstaltungen dieser Reihe zu den Themen "Was ist Linksextremismus heute?", "Wie gehen wir mit dem Salafismus in der Praxis um?" und "Wie weit darf Engagement gegen Rechtsextremismus gehen?" stattgefunden hatten, folgte am 26.09.2016 die vierte Podiumsdiskussion. Thema dieser Veranstaltung war "Wie gehen wir mit der salafistischen Radikalisierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen um?". Verfassungsschutzpräsidentin Maren Brandenburger konnte zur Veranstaltung im Anzeigerhochhaus in Hannover mehr als 130 Gäste aus den Bereichen Schule, Jugendpflege, Religion, Politik und Sicherheitsbehörden begrüßen. Die vielen Diskussionsbeiträge und Fragen des Publikums an die Experten untermauerten die Wichtigkeit des gemeinsamen Austausches, um die aktuellen Fragen zum Thema Salafismus zu diskutieren. Auch diese Veranstaltungsreihe wird 2017 fortgesetzt. 250 Prävention 6.7 Landesprogramm gegen Rechtsextremismus Das "Landesprogramm gegen Rechtsextremismus - Für Demokratie und Menschenrechte" wurde im Juni 2016 von der Niedersächsischen Landesregierung beschlossen und hat die Aufgabe, die bereits bestehenden Maßnahmen einzelner Akteure - darunter auch die des Niedersächsischen Verfassungsschutzes - im Land besser zu bündeln, zu vernetzen und aufeinander abzustimmen. Nachdem das Landesprogramm gegen Rechtsextremismus unter Federführung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes in einem Interministeriellen Arbeitskreis (IMAK) konzipiert worden war, ist es seit 2016 unter dem Dach des Justizministeriums beim Landespräventionsrat Niedersachsen (LPR) angesiedelt. Der LPR verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Kriminalprävention und über ein gut ausgebautes Präventionsnetzwerk. Die Koordinierungsstelle besteht aus einer Leitungsstelle und zwei weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das Programm für eine zeitgemäße Rechtsextremismusprävention umfasst verschiedene Aufgabenfelder. Es setzt die Vernetzung der zuständigen staatlichen Ressorts mit Akteuren der Zivilgesellschaft voraus, um effektiv handeln und Synergieeffekte optimal nutzen zu können. Die entwickelten Ziele beinhalten dabei sowohl präventive als auch repressive und unterstützende Aspekte. Vor allem sieht das Landesprogramm eine Stärkung der Zivilgesellschaft im Kampf gegen Rechtsextremismus und eine stärkere Unterstützung für Opfer rechtsextremistischer Diskriminierungen und Gewalt vor. 6.8 Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen (KIP NI) Im Juli 2016 hat die Niedersächsische Landesregierung die Einrichtung der "Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen" (KIP NI) beschlossen. In Niedersachsen hat sich in den vergangenen Jahren eine Reihe von Akteuren im Bereich der Islamismuspräventi251 Prävention on etabliert. Eine lebendige und vielfältige Präventionslandschaft ist notwendig, da Prävention auf unterschiedlichen Ebenen ansetzen muss. Diese Vielfalt sowie die sicherheitspolitische Lage (z. B. Radikalisierungen im Kontext des Krieges in Syrien und im Irak) machen eine strukturierte und abgestimmte Vorgehensweise notwendig. KIP NI hat daher zur Aufgabe, die Aktivitäten und bereits vorhandenen Netzwerke der unterschiedlichen Akteure im Bereich der Islamismusprävention zu bündeln, zu institutionalisieren und zu intensivieren. KIP NI ist damit die zentrale Stelle in Niedersachsen, an der die vielfältigen Ansätze der Islamismusprävention zusammenlaufen, abgestimmt und strukturiert werden. Die Kompetenzstelle ist eine ressortübergreifende Einrichtung, in der die Kompetenzen f des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, f des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, f des Niedersächsischen Justizministeriums und des Landespräventionsrates sowie f des Niedersächsischen Kultusministeriums zusammengeführt werden. Die Geschäftsführung der Kompetenzstelle wird gemeinsam und gleichberechtigt durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz und das LKA Niedersachsen wahrgenommen. Das Aufgabenspektrum von KIP NI umfasst die Koordinierung der strategischen Islamismusprävention (z. B. Präventionsstrategien und Konzepte für Niedersachsen, Informationsvermittlung) sowie die Koordinierung der auf Brennpunkte und den Einzelfall bezogenen operativen Islamismusprävention bzw. der Deradikalisierung. Weitere Informationen zur Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen erhalten Sie wie folgt: Kontakt: Internet: www.KIPNI.niedersachsen.de E-Mail: info@KIPNI.niedersachsen.de 252 Prävention 6.9 Aktion Neustart Das Aussteigerprogramm Aktion Neustart unterstützt ausstiegswillige Rechtsextremisten und seit November 2016 ausstiegswillige Islamisten, die sich von ihrer jeweiligen extremistischen Szene und Ideologie distanzieren wollen. Eigeninitiativ spricht Aktion Neustart proaktiv Rechtsextremisten und Islamisten an, die noch keinen Ausstiegswillen entwickelt haben, um auf diese Weise bei ihnen Ausstiegsimpulse zu setzen. Wichtiger Teil der Ausstiegsarbeit ist zudem die Beratung des sozialen Umfeldes des Extremisten, bspw. der Eltern, Lehrer, Arbeitgeber und Freunde. Das Aussteigerprogramm unterstützt alle Ausstiegswilligen, vom jungen Szeneeinsteiger über Mitläufer und Aktivisten bis hin zu langjährigen Führungskadern der extremistischen Szenen. Die Unterstützung durch Aktion Neustart ist stets kostenlos, freiwillig und streng vertraulich. Das Angebot des Aussteigerprogramms umfasst: f vertrauliche Beratung am Telefon, f vorurteilsfreie Gespräche über Probleme, Ängste und Wünsche, f persönliche Beratung und Begleitung im Ausstiegsprozess, f Erstellung eines individuellen Ausstiegsplans, f Unterstützung bei der Arbeits-, Ausbildungsoder Wohnungssuche und im Umgang mit Behörden, f Hilfe in Bedrohungssituationen, f Unterstützung bei der Bearbeitung von Alkohol-, Drogenund finanziellen Problemen, f Hilfe bei der Entfernung von extremistischen Tätowierungen, f Unterstützung bei Gesprächen mit Eltern, Lehrern und Arbeitgebern. Das Team von Aktion Neustart ist interdisziplinär und geschlechterparitätisch zusammengesetzt. Die Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Rechtsextremismus und Islamis253 Prävention mus und arbeiten auf Grundlage pädagogischer Fachkenntnisse und Methoden. Die umfangreichen Verfassungsschutzerkenntnisse über die rechtsextremistische und über die islamistische Szene ermöglichen es Aktion Neustart, mögliche Bedrohungslagen für einen Aussteiger frühzeitig zu erkennen und fundierte Gefahrenprognosen zu erstellen. Im Ausstiegsprozess sollen die persönlichen Einstiegsmotive und die extremistischen Einstellungsmuster erkannt, besprochen und aufgelöst werden. Ziel der Ausstiegsarbeit ist die Hinwendung des Aussteigers zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und den Grundund Menschenrechten. Das Zusammenspiel sicherheitsbehördlicher und pädagogischer Fähigkeiten kombiniert mit langjähriger Erfahrung in der Ausstiegsarbeit ermöglicht es also, im Ausstiegsprozess nicht nur eine nachhaltige Loslösung von extremistischer Ideologie und Szene zu erreichen, sondern gleichzeitig auch Schutz und Sicherheit für den Aussteiger zu gewährleisten. Darüber hinaus ist auch die Reintegration des Aussteigers in die Gesellschaft, der Aufbau einer neuen sozialen und beruflichen Existenz, essenzieller Bestandteil der Ausstiegsarbeit von Aktion Neustart. In der Ausstiegsarbeit bestätigt sich regelmäßig, dass die rechtsextremistische wie auch die islamistische Szene gerade für junge Menschen vermeintlich einfache Lösungen für komplexe Fragen bereit zu halten scheinen. Der Wunsch nach Anerkennung und eine Erlebnisorientierung sind fundamentale Motive für die Hinwendung zur rechtsextremistischen bzw. islamistischen Szene. Allerdings können durch die Zugehörigkeit zu einer extremistischen Szene Orientierungslosigkeit, Identitätsprobleme, persönliche Defizite, Frustrationen und Ängste nur für eine sehr begrenzte Zeit kompensiert werden. 254 Prävention Die Erfahrungen in der Ausstiegsarbeit zeigen immer wieder einen Exklusivitätsanspruch der extremistischen Szenen, der externe Freundschaften kaum noch zulässt und eine gesellschaftliche Isolierung verlangt. Bereits seit Jahren spielt das Internet, vor allem Soziale Netzwerke in der Ausstiegsarbeit eine maßgebliche Rolle. Zunächst bieten Soziale Netzwerke Menschen die Möglichkeit, erste Kontakte zu Rechtsextremisten bzw. zu Islamisten herzustellen, extremistisches Gedankengut unreflektiert zu übernehmen und sich so zu radikalisieren. Neben dem Austausch extremistischer Meinungen können problemlos extremistische Schriften, Filme und Musik heruntergeladen werden. Für Aktion Neustart bieten Soziale Netzwerke wiederum die Möglichkeit, sich dort bewegende Extremisten proaktiv anzusprechen, auf die Möglichkeit eines Ausstieges hinzuweisen, das Unterstützungsangebot für den Ausstieg zu bewerben und so Impulse für eine Loslösung vom Extremismus zu setzen. Kontakt: Mobil: 0172/4444300 (Aussteigerprogramm Rechtsextremismus) Mobil: 0162/2010816 (Aussteigerprogramm Islamismus) E-Mail: aktion.neustart@verfassungsschutz.niedersachsen.de Aktion Neustart gibt es auch auf Facebook. 6.10 Dokumentationsstelle zur Analyse von Demokratiefeindlichkeit und politisch motivierter Gewalt Im November 2016 hat die Dokumentationsstelle zur Analyse von Demokratiefeindlichkeit und politisch motivierter Gewalt ihre Arbeit an der Universität Göttingen aufgenommen. Mit der Umsetzung ist das renommierte Göttinger Institut für Demokratieforschung unter der Leitung von Prof. Dr. Franz Walter beauftragt worden. Die Arbeitsschwerpunkte der Dokumentationsstelle sind die Archivierung der offen zugänglichen Materialien des Niedersächsischen Verfassungsschutzes (z. B. Zeitschriften/Publikationen und archivierte 255 Prävention Internetauftritte verfassungsfeindlicher Organisationen), wissenschaftliche Forschung und Lehre sowie die Vermittlung der Forschungsergebnisse an die politische Bildung. Rechtsextremismus, Islamismus/Salafismus und Linksextremismus erlangen erstmalig eine Analyse und Bewertung durch eine unabhängig vom Verfassungsschutz arbeitende sozialwissenschaftliche Forschungseinrichtung. Dazu werden die im Niedersächsischen Verfassungsschutz archivierten Materialbestände der Dokumentationsstelle zur Verfügung gestellt. Die Dokumentationsstelle arbeitet zwar eigenständig und unabhängig vom Verfassungsschutz, nimmt jedoch auf dessen Tätigkeit Bezug. So kann der Verfassungsschutzbericht um eine vertiefende Erforschung bestimmter Teilbereiche ergänzt bzw. wissenschaftlich bewertet werden. Um eine kontinuierliche Arbeit der Dokumentationsstelle zu gewährleisten, ist die Einrichtung eines Beirates vorgesehen. Ihm werden Vertreter aus Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft angehören. 6.11 Fortbildung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes im Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau Für das Geschehen, das sich mit dem Namen Auschwitz verbindet, findet sich kein Begriff, der angemessen genannt werden kann. Das Ausmaß des Verbrechens übersteigt jede Vorstellungskraft. Wenn Lernen am historischen Gegenstand einen Sinn haben kann, dann nur den, ein Sensorium für die Potenziale zum Guten und Schlechten entwickeln zu können, die in Gegenwartsbedrohungen schlummern. Der Besuch der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau kann für jeden Bediensteten im öffentlichen Dienst eine Fortbildungsmaßnahme sein, um sich der Verantwortung staatlichen Handelns sowie seiner schlimmsten Auswüchse zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Zeit des Nationalsozialismus vor Augen zu führen. In der Zeit vom 04. bis zum 10.10.2016 hatten 15 Mitarbeiterinnen 256 Prävention und Mitarbeiter des Niedersächsischen Verfassungsschutzes die Gelegenheit, sich dem "Zivilisationsbruch" Auschwitz zu nähern. Im Rahmen eines vom Fachbereich Prävention und der Internationalen Jugendbegegnungsstätte Oswiecim unter didaktisch-methodischen Grundsätzen vorbereiteten Programms, konnten die wesentlichen Elemente der Vernichtung der europäischen Juden und weiterer verfolgter Personengruppen an Originalplätzen erarbeitet werden. Darüber hinaus führten intensive Phasen der Reflektion über das Unvorstellbare und Gespräche mit Zeitzeugen zu inhaltlich äußerst dichten und emotionalen Lernphasen. Eine Auseinandersetzung mit der deutsch-polnischen Geschichte unter Einbeziehung historischer und aktueller grenzüberschreitender Wechselwirkungen rundete das Programm dieser Studienfahrt ab. Eindrücke und Erfahrungen, die in dieser Fortbildung erlangt wurden, bilden die Grundlage und das Handwerkszeug zur Erlangung von historischer Kompetenz und von Schlüsselqualifikationen für eine zeitgemäße Prävention und Menschenrechtsbildung gegen jede Form des Extremismus. 6.12 Kontaktdaten Für Wünsche zu Vortragsund Informationsveranstaltungen steht der Bereich der Prävention beim Verfassungsschutz unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: Telefon: 0511/6709-215 Telefax: 0511/6709-394 E-Mail: praevention@verfassungsschutz.niedersachsen.de Informationen zur Wanderausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus", wie aktuelle Ausstellungsorte, Termine für Führungen, Voraussetzungen für die Präsentation etc., erhalten Sie ebenfalls unter der o. a. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Siehe hierzu auch Kapitel 1.15. 257 07 ScientologyOrganisation (SO) Scientology-Organisation (SO) 7 Scientology Organisation (SO) In Niedersachsen entfaltet die Scientology-Organisation (SO) durch die "Scientology Gemeinde Hannover" keine nennenswerten Aktivitäten und ist im Gesamtgefüge der Organisation als bedeutungslos einzustufen. Die Mitgliederzahl von ca. 300 Personen sowie die Aktivitäten von SO sind in Niedersachsen seit Jahren stagnierend bzw. rückläufig. Auf eine umfangreichere Darstellung im Verfassungsschutzbericht wird daher bei gleich bleibender Bewertung verzichtet. Aufgrund der verfassungsfeindlichen Ziele der Gesamtorganisation bleibt die SO aber auch in Niedersachsen Beobachtungsobjekt. 260 261 08 Spionageabwehr / Proliferation / Elektronische Angriffe Spionageabwehr / Proliferation / Elektronische Angriffe 8.1 Spionageaufkommen in Niedersachsen Der Arbeitsbereich Spionageabwehr im Niedersächsischen Verfassungsschutz hat den gesetzlichen Auftrag, alle Informationen über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Aktivitäten zu sammeln und Spionage sowie Proliferation148 zu verhindern. Dabei geht es insbesondere darum, den Schutz der in Niedersachsen lebenden Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Da Niedersachsen insbesondere als erfolgreicher Wirtschaftsstandort mögliches Ziel von Spionageaktivitäten fremder Geheimbzw. Nachrichtendienste149 ist, gilt es ihn vor derartigen Aktivitäten zu bewahren. Nachrichtendienste westlicher Staaten wurden durch die Spionageabwehr bislang nicht systematisch bearbeitet. Als Konsequenz aus Veröffentlichungen, wonach die National Security Agency (NSA) auch in der Bundesrepublik nachrichtendienstlich aktiv war, konzentrierte man sich nicht mehr nur auf die klassischen nachrichtendienstlichen Gegner. Es soll allen fremden Staaten erschwert werden, illegale nachrichtendienstliche Aktivitäten in Deutschland durchzuführen. 148 Proliferation ist die Weiterverbreitung von ABC-Waffen und Trägersystemen; siehe auch Kapitel 8.2. 149 Im Gegensatz zu Geheimdiensten unterliegen Nachrichtendienste einer rechtsstaatlichen Kontrolle und haben keine polizeilichen Befugnisse. 264 Spionageabwehr / Proliferation / Elektronische Angriffe Hauptträger der Spionageaktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland sind nach wie vor die Russische Föderation, die Volksrepublik China, aber auch der Iran. Die Schwerpunkte ihrer Beschaffungsaktivitäten orientieren sich an den politischen Vorgaben und wirtschaftlichen Prioritäten. Aufgrund desolater Sicherheitslagen in ihren Heimatländern und damit verbundener existentieller Bedrohung sucht eine hohe Zahl von Menschen Zuflucht und Schutz in Europa. Auch Deutschland ist Zielland von Flüchtlingsbewegungen, die ihren Ursprung vor allem in Afghanistan, im Irak sowie in Syrien haben. Mit der sich damit vergrößernden Exilgemeinde könnten Ausforschungen oppositioneller Aktivitäten zur neuen Zielvorgabe für fremde Nachrichtendienste in Deutschland werden. Seit April hält der Niedersächsische Verfassungsschutz daher Sensibilisierungsvorträge bei Niedersächsischen Ausländerbehörden. Insgesamt sind fremde Geheimbzw. Nachrichtendienste in unterschiedlicher Personalstärke u. a. an den jeweiligen amtlichen Vertretungen (z. B. Botschaften, Generalkonsulate = Legalresidenturen) in Deutschland präsent und unterhalten dort Stützpunkte. Geheimund Nachrichtendienstmitarbeiter können dort als Diplomaten getarnt tätig werden und Informationen beschaffen oder sie leisten Unterstützung bei geheimdienstlichen Operationen ihrer Zentralen. Eine Vielzahl von Informationen, die für fremde Geheimbzw. Nachrichtendienste interessant erscheinen und früher nur mit klassischen Spionagetätigkeiten zu erheben waren, sind heutzutage mit relativ geringem technischen Aufwand und fast ohne Risiko auf virtuellem Wege zu erlangen. Zum Teil ist aufgrund bestimmter Parameter auch von einer geheimbzw. nachrichtendienstlichen oder staatlichen Beteiligung auszugehen. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch nicht, dass die klassischen Spionageaktivitäten völlig ausgedient haben. Auch im Jahr 2016 bearbeitete die Niedersächsische Spionageabwehr entsprechende Verdachtsfälle. Nachgewiesen werden konnte die klassische Spionage nicht. Dennoch ist aufgrund der Erfahrungen und des Spionageaufkommens im Bundesgebiet davon auszugehen dass es auch in Niedersachsen ein Dunkelfeld von nicht bekannt gewordenen Spionagefällen gegeben hat und weiterhin geben wird. Die nachrichtendienstliche Erfahrung zeigt, dass nicht nur Entschei265 Spionageabwehr / Proliferation / Elektronische Angriffe dungsträgerinnen und Entscheidungsträger in Behörden und staatlichen Institutionen von Spionageaktivitäten betroffen sind, sondern alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb veranstaltete der Niedersächsische Verfassungsschutz am 26.01.2016 eine Tagung unter dem Motto "Spionage - (k)ein Thema?!". Ziel war es, die rund 160 Vertreterinnen und Vertreter aus Behörden, der Polizei und sonstigen öffentlichen Einrichtungen für das Thema "Spionage" zu sensibilisieren und Schutzmechanismen aufzuzeigen. Im Rahmen von Aktenrecherchen unterstützte der Niedersächsische Verfassungsschutz 2016 die Enquetekommission des Niedersächsischen Landtages "Verrat an der Freiheit - Machenschaften der Stasi in Niedersachsen aufklären". 8.2 Proliferation Wesentliches Merkmal der Proliferation - also der Weiterverbreitung von ABC-Waffen und Trägersystemen - ist, dass sie nicht von Einzelpersonen, sondern von sogenannten proliferationsrelevanten Staaten wie Iran, Nordkorea, Pakistan und Syrien unter Einbeziehung ihrer Geheimdienste betrieben wird. Da einsatzfähige ABC-Waffenund Trägersysteme nicht komplett auf dem Weltmarkt zu beschaffen sind, richtet sich das Interesse dieser Staaten grundsätzlich auf den Erwerb von Produkten, die den Fortbestand und die Weiterentwicklung der bereits vorhandenen Waffenbestände gewährleisten. Im Mittelpunkt stehen dabei solche Ausfuhrprodukte, die als sogenannte Dual-use-Güter sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich Anwendung finden können. Ziel ist, durch den Erwerb solcher Güter, eine militärische Nutzung durch die Beschaffung für einen vermeintlich zivilen Einsatzzweck zu verschleiern. Durch den Einsatz von Tarnfirmen bzw. -organisationen sowie durch falsche Angaben über die Ware selbst, ihren tatsächlichen Bestimmungsort und -zweck ist es oftmals sehr schwierig, geheimdienstlich gesteuerte Beschaffungsaktivitäten zu erkennen. Der Export dieser Dual-use-Güter unterliegt strengen Ausfuhrbeschränkungen, um eine Nutzung für militärische Zwecke zu unterbinden. Grundsätzlich gilt, dass die Umgehung von Export266 Spionageabwehr / Proliferation / Elektronische Angriffe bestimmungen eine Ordnungswidrigkeit bzw. einen Straftatbestand nach dem Außenwirtschaftsgesetz, der Außenwirtschaftsverordnung und ggf. dem Kriegswaffenkontrollgesetz darstellt. Die Bundesrepublik Deutschland versucht, der Proliferation durch eine restriktive Exportkontrolle entgegen zu wirken. Großes Interesse besteht an der Beschaffung von Gütern und Informationen aus niedersächsischen Hochtechnologieunternehmen. Die proliferationsrelevanten Staaten bemühen sich zudem um den Erwerb von Wissen, um dieses für den Betrieb von Programmen zur Herstellung von eigenen Massenvernichtungswaffen nutzen zu können. Der Niedersächsische Verfassungsschutz hat den Kontakt zu niedersächsischen Firmen und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen weiter ausgebaut. Die konsequenten Sachverhaltsaufklärungen und Sensibilisierungsgespräche leisten einen wesentlichen Beitrag zur Proliferationsbekämpfung. 8.3 Elektronische Angriffe mit vermutetem nachrichtendienstlichem Hintergrund Die Abhängigkeit der Gesellschaft von Informationsund Kommunikationstechnologien ist in den vergangenen Jahren rapide gestiegen. Die dadurch entstandene Verwundbarkeit moderner Gesellschaften muss als eine der größten sicherheitspolitischen Herausforderungen verstanden werden, denn der mögliche Schaden für Staaten, ihre Bevölkerung und ihre Volkswirtschaften im Falle der Beeinträchtigung von Informationsinfrastrukturen ist immens. Staat, Kritische Infrastrukturen150, Wirtschaft, Wissenschaft und Bevölkerung sind 150 Kritische Infrastrukturen sind Organisationen und Einrichtungen von hoher Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden (siehe Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, www.bsi.bund.de). 267 Spionageabwehr / Proliferation / Elektronische Angriffe auf das verlässliche Funktionieren dieser Technologien, insbesondere des Internets, angewiesen. Elektronische Angriffe werden immer zahlreicher, komplexer und professioneller. Meistens kann bei Angriffen weder auf die Identität noch auf die Motivation des Angreifers geschlossen werden; kriminelle, terroristische, militärische und/oder nachrichtendienstliche Hintergründe sind denkbar. Die Abwehrund Rückverfolgungsmöglichkeiten gegenüber technologisch hoch entwickelten Schadprogrammen, die für solche Angriffe häufig genutzt werden, sind sehr begrenzt. Fremde Staaten bedienen sich gezielter elektronischer Angriffe, um Informationen zu erlangen und das erworbene Wissen zu ihrem Vorteil zu nutzen. In jüngster Vergangenheit sind bundesweit - so auch in Niedersachsen - elektronische Angriffe auf IoT-Systeme151 offenbar geworden. Neben den im Jahr 2016 fortgesetzten Angriffen auf Großunternehmen sind in Niedersachsen auch diverse kleine und mittelständische Unternehmen betroffen, in denen die IT-Sicherheit bis dahin einen nachrangigen Stellenwert hatte. Die höchste Gefahr für Unternehmen und Behörden stellen aktuell "Advanced Persistant Threads" (APT152) dar. Diese zielgerichteten elektronischen Angriffe durch fortgeschrittene, gut organisierte und professionell ausgestattete Angreifer verlaufen typischerweise in mehreren Phasen und sind sehr komplex in der Vorbereitung und Durchführung. Ziel eines solchen Angriffes ist es, möglichst lange unentdeckt in fremden IT-Systemen zu verbleiben um sensible Daten auszuleiten oder anderweitig Schäden anzurichten. Die Bearbeitung solcher elektronischen Angriffe stellt die Sicherheitsbehörden aufgrund der Anonymität des Angriffs und der oftmals nicht offensichtlichen Motivation der Angreifer vor Probleme. 151 IoT (Internet der Dinge) bezeichnet die Vernetzung von Gegenständen mit dem Internet, damit diese Gegenstände selbstständig über das Internet kommunizieren und so verschiedene Aufgaben für den Besitzer erledigen können. 152 Bei Advanced Persistant Threads handelt es sich um zielgerichtete Cyber-Angriffe auf spezifisch ausgewählte Institutionen und Einrichtungen, bei denen sich ein Angreifer persistent (=andauernd) Zugriff auf ein Opfersystem verschafft und in der Folge auf weitere Systeme ausweitet. Die Angriffe zeichnen sich durch einen sehr hohen Ressourceneinsatz und erhebliche technische Fähigkeiten aufseiten der Angreifer aus und sind in der Regel schwierig zu detektieren (siehe Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, www.bsi.bund.de). 268 Spionageabwehr / Proliferation / Elektronische Angriffe Der Niedersächsische Verfassungsschutz steht niedersächsischen Wirtschaftsunternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei elektronischen Angriffen mit vermutetem nachrichtendienstlichem Hintergrund wird Beratung angeboten. Fälle von "Cybercrime", bei denen ein solcher Verdacht ausgeschlossen werden konnte, werden in Absprache und nur mit dem Einverständnis des Betroffenen an die Strafverfolgungsbehörden abgegeben. Der Verfassungsschutz arbeitet im Rahmen der Cyber-Sicherheitsstrategie für Niedersachsen mit dem Computer Emergency Response Team der niedersächsischen Landesverwaltung (N-CERT) zusammen und ist darüber hinaus auf Bundesebene mit dem Nationalen Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ) und anderen Behörden vernetzt. 8.4 Hilfe für Betroffene Personen, die Opfer eines Anwerbungsversuchs fremder Geheimdienste oder eines elektronischen Angriffs mit vermutetem nachrichtendienstlichem Hintergrund geworden sind, wird geraten, sich an das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Verfassungsschutzabteilung Postfach 44 20 30044 Hannover Telefon 0511/6709-0 zu wenden. Weitere Informationen können Sie auch dem Flyer "Spionage - (k)ein Thema?!" entnehmen, den Sie sowohl auf unserer Internetseite herunterladen können als auch über die vorstehenden Kontaktdaten bestellen können. 269 09 Geheimschutz Geheimschutz 9 Geheimschutz Durch die vermehrten elektronischen Angriffe (siehe Kapitel 8.3) sind auch formal als geheimhaltungsbedürftig eingestufte Informationen in Behördennetzen gefährdet. Gerade die Veröffentlichungen von u. a. geheimen Informationen - wie etwa aus dem NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages - durch die Organisation WikiLeaks zeigen, wie wichtig ein hohes Niveau in der Datensicherheit durch Zugangsbegrenzung und Überprüfung der Berechtigten ist. Informationen und Vorgänge, deren Bekanntwerden den Bestand oder lebenswichtige Interessen, die Sicherheit oder die Interessen des Bundes oder eines Landes gefährden können, müssen geheim gehalten und als Verschlusssache (VS) vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt werden. Je nach Schutzbedürftigkeit erfolgt eine Einstufung der VS in unterschiedliche Geheimhaltungsgrade (VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, VS-VERTRAULICH, GEHEIM oder STRENG GEHEIM), wobei der Schutz durch vorbeugende und wirkungsvolle Maßnahmen des personellen und materiellen Geheimschutzes erzielt wird. VS ab dem Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH dürfen nur Personen zugänglich sein, die sich einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen haben. Dieses zentrale Element des personellen Geheimschutzes ist in Niedersachsen im Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Nds. SÜG) geregelt. Die in diesem Gesetz vorgeschriebenen Überprüfungsverfahren stellen sicher, dass nur Personen, deren Zuverlässigkeit festgestellt worden ist, eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben. Dazu gehören bestimmte Tätigkeiten innerhalb von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen. Zuständig für die Einleitung einer Sicherheitsüberprüfung ist die jeweilige Beschäftigungsdienststelle; die Verfassungsschutzbehörde wirkt bei der Durchführung der Überprüfung mit. Der Niedersächsische Verfassungsschutz führt sowohl für die eigenen Geheimnisträger als auch für alle in Behörden und sonstigen Institutionen im 272 Geheimschutz Geheimschutzverfahren befindlichen Personen des personellen vorbeugenden Geheimund Sabotageschutzes die Sicherheitsüberprüfungen durch. Bei letzteren beiden handelt es sich um eine weitere Mitwirkungsaufgabe i. S. d. SS 3 Abs. 4 Nr. 1 NVerfSchG.153 Die Einsetzung des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Niedersächsischen Landtages (PUA) "Tätigkeit der Sicherheitsbehörden gegen die islamistische Bedrohung in Niedersachsen" mit Beschluss vom 04.05.2016, hatte direkte Auswirkungen auf den Arbeitsbereich des personellen Geheimschutzes. Zwar sind Landtagsabgeordnete nach dem Nds. SÜG sogenannte geborene Geheimnisträger und müssen, um vertrauliche und geheime Informationen einsehen zu können, keiner Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Allerdings sind nicht nur Landtagsabgeordnete an der Aufarbeitung der von niedersächsischen Sicherheitsbehörden zugelieferten Informationen beteiligt. So mussten Mitarbeiter in den beteiligten Ministerien und Polizeidienststellen sowie Landtagsund Fraktionsmitarbeiter einer Sicherheitsüberprüfung nach der höchsten Stufe (Ü3) unterzogen werden. Die Anzahl der durchzuführenden Ü3 hat sich dadurch im Jahr 2016 mehr als verdoppelt. Entwicklung der Anzahl der Sicherheitsüberprüfungen Ü3 140 120 100 80 60 68 40 20 46 47 50 0 2014 2015 2016 Ü3 PUA 153 Zu weiteren Mitwirkungsaufgaben siehe auch Kapitel 1.10. 273 Geheimschutz Insgesamt kommt der Überprüfung der Zuverlässigkeit des in den vorgenannten Bereichen eingesetzten Personals durch die anhaltenden Bemühungen fremder Geheimdienste, aber auch durch die steigende Verbreitung personenbezogener Daten verbunden mit persönlicher Sorglosigkeit, eine zunehmende Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang relevant ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin154, zum Vorliegen eines Sicherheitsrisikos bei einer Scientology-Mitgliedschaft. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte laut Verwaltungsgericht Berlin zu Recht einem in einem für die Bundeswehr arbeitenden Unternehmen beschäftigten Hubschraubermechaniker den Sicherheitsbescheid entzogen, weil er sich der Scientology-Organisation (SO) angeschlossen hatte. Das Gericht hob bei der Urteilsfindung insbesondere auf die sogenannte, bei der SO übliche, Auditing-Praxis ab, wonach die Betroffenen einer verhörähnlichen Prozedur ausgesetzt sind, in der diese alle ihre Probleme, eigene Verfehlungen und Vorlieben bis hin zu intimsten Details zu offenbaren hätten. Dabei müssten sie sich der Befehlsund Kontrollgewalt der Auditoren bedingungslos unterwerfen. Insbesondere dieser Umstand begründe Zweifel an der Zuverlässigkeit des Hubschraubermechanikers. Bei seiner Entscheidung hat das Gericht anerkannt, dass im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für den Zugang zu Verschlusssachen schon allein deshalb geprüft werden müssten, um die Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen. Dies sei ein schützenswertes auch in Art. 87a GG anerkanntes Gut. Insofern sei es gerechtfertigt, nur solche Personen mit Rüstungsgeheimnissen zu befassen, gegen deren Eignung als Geheimnisträger keine Bedenken bestehen. Der personelle Geheimschutz stellt darüber hinaus einen Beratungsschwerpunkt der Verfassungsschutzbehörde dar, z. B. in Form von individuellen Beratungsgesprächen mit Geheimschutzbeauftragten oder VS-Verwaltern anderer Behörden. Der materielle Geheimschutz umfasst technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unbefugte Kenntnisnahme von VS in schriftlicher oder elektronischer Form. In der Verschlusssachenan154 Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31.05.2016 - Az. 4 K 295.14 -. 274 Geheimschutz weisung (VSA) des Landes Niedersachsen sowie ergänzenden Richtlinien ist geregelt, wie als VS eingestuftes Schriftgut sicher bearbeitet, verwahrt und verwaltet wird. Die Verfassungsschutzbehörde wirkt gemäß SS 60 Abs. 1 VSA bei der Durchführung der VSA und der sie ergänzenden Richtlinien mit und berät die Dienststellen des Landes. Beratungsschwerpunkte sind die Einrichtung und der Betrieb von besonders gesicherten Aktensicherungsräumen oder Stahlschränken (VS-Verwahrgelasse), in denen VS unter Beachtung baulicher, mechanischer, elektronischer und organisatorischer Sicherheitsvorkehrungen aufbewahrt werden können. Dabei ist festzustellen, dass die Anzahl der VS verwaltenden Dienststellen weiterhin rückläufig ist, da das Aufkommen an VS zunehmend geringer wird und Altbestände konsequent vernichtet werden. Insofern bezog sich ein Teil der Beratungsfunktion der Verfassungsschutzbehörde auf die ordnungsgemäße Vernichtung von Verschlusssachen verschiedener Geheimhaltungsgrade in Papierform oder als elektronischer Datenträger nach Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI). Darüber hinaus ist die Verfassungsschutzbehörde im Hinblick auf den 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Niedersächsischen Landtages "Tätigkeit der Sicherheitsbehörden gegen die islamistische Bedrohung in Niedersachsen" - auf Ersuchen der Landtagsverwaltung - beratend tätig geworden. Die Beratung bezog sich auf die Einrichtung eines abhörgeschützten Besprechungsraumes, der auch zur Erörterung von GEHEIM oder höher eingestuften Verschlusssachen geeignet sein sollte, sowie auf die Einrichtung eines VS-Verwahrgelasses im Landtag zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Verschlusssachen. Geheimschutz findet nicht nur in Behörden statt, sondern auch in Unternehmen, die im Auftrag des Staates mit VS umgehen und demzufolge die Regelungen des personellen und materiellen Geheimschutzes beachten müssen. Geheimschutzbetreute Unternehmen sind z. B. Kernkraftwerke oder Betriebe der Rüstungsindustrie. 275 10 Wirtschaftsschutz Wirtschaftsschutz 10.1 Einleitung Deutschland ist als technologieund exportorientierte Nation abhängig von auf Forschung und Erfahrung beruhendem Wissen (Know-how) und Innovation als wertvollste Ressourcen der Volkswirtschaft. Dieses Wissen und diese Informationen sind für fremde Nachrichtendienste (Wirtschaftsspionage) und konkurrierende Unternehmen (Konkurrenzausspähung), die gezielt und professionell Ausspähung betreiben, von höchstem Interesse. Von Wirtschaftsund Industriespionage betroffen sind innovative und technologieorientierte Branchen, besonders Bereiche der Informationsund Kommunikationstechnik, der Luftund Raumfahrt, der Automobilindustrie, der Werkstoffund Produktionstechnik, der Biotechnik und Medizin, der Nanotechnologie sowie Energieund Umwelttechnik. Von Interesse sind Produktinnovationen und Marktstrategien. Niedersächsische Unternehmen verzeichnen mit ihren Spitzentechnologien große Erfolge, z. B. im Bereich der Automobilund Schifffahrtsbranche, der Laserund Sensortechnik, der Windenergieanlagen und Landmaschinen sowie der Hörgeräteakustik und können damit Ziel fremder Nachrichtendienste und von Konkurrenzfirmen sein. Vor diesem Hintergrund wurde beim Niedersächsischen Verfassungsschutz aus der Spionageabwehr heraus der Arbeitsbereich Wirtschaftsschutz geschaffen. Dieser Arbeitsbereich des Niedersächsischen Verfassungsschutzes ist ein Partner für die Wirtschaft. Das Beratungsangebot zu den Themen Wirtschaftsund Industriespionage, Cybersicherheit155, Know-how-Schutz, Sicherheit in der Informationsund Kommunikationstechnologie, Geheimschutz in der Wirtschaft, Sicherheit auf Geschäftsreisen im Ausland, Innentäterproblematik und Social Engineering156 wird stark nachgefragt. 155 Cybersicherheit erweitert das Aktionsfeld der klassischen IT-Sicherheit auf den gesamten Cyber-Raum. Dieser umfasst sämtliche mit dem Internet und vergleichbaren Netzen verbundene Informationstechnik und schließt darauf basierende Kommunikation, Anwendungen, Prozesse und verarbeitete Information mit ein. Damit wird praktisch die gesamte moderne Informationsund Kommunikationstechnik zu einem Teil des Cyber-Raumes (siehe Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik). 156 Social Engineering bezeichnet eine Methodik zur Verhaltensmanipulation. Social Engineers spionieren das persönliche Umfeld ihres Opfers aus, täuschen Identitäten vor oder nutzen Verhaltensweisen wie Autoritätshörigkeit aus, um geheime Informationen oder unbezahlte Dienstleistungen zu erlangen. 278 Wirtschaftsschutz Seit dem Jahr 2000 hat der Arbeitsbereich Wirtschaftsschutz des Niedersächsischen Verfassungsschutzes ca. 15.000 Unternehmen bei Vortragsveranstaltungen mit sicherheitsrelevanten Informationen erreicht. 10.2 Zahlen und Fakten Im Jahr 2016 stieg die Anzahl der vom Niedersächsischen Verfassungsschutz betreuten Unternehmen auf 948. Beratungen Zum Kerngeschäft des Arbeitsbereiches Wirtschaftsschutz zählen die Beratungen von Unternehmen, d. h. individuelle Sensibilisierungsund Informationsgespräche vor Ort. Insgesamt fanden 74 bilaterale Kontakte mit Firmen statt. Für die Unternehmen ist hilfreich, dass der Verfassungsschutz nicht dem Legalitätsprinzip unterliegt, also Sachverhalte mit strafrechtlich relevantem Hintergrund nicht zwingend der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei melden muss. Dieser Umstand führte zu einer Vielzahl von Hinweisen auf sicherheitsrelevante Vorfälle mit möglichen Know-how-Verlusten, weil im Falle eines Strafprozesses ein Sicherheitsvorfall öffentlich werden könnte und die betroffenen Firmen Imageschäden befürchten müssten. Häufig war die Informationstechnologie von Unternehmen betroffen, denn in mehreren Fällen waren Firmennetzwerke von Schadsoftware befallen. Eine nachrichtendienstliche Steuerung war nicht auszuschließen. Zunehmend werden Unternehmen Opfer von Verschlüsselungstrojanern, wie verschiedene Meldungen an den Verfassungsschutz zeigen. Beispielsweise bewerben sich Interessenten per E-Mail auf offene Stellen im Unternehmen und bieten weitergehende Bewerberunterlagen in einer Dropbox157 an. Dort ist aber statt der Bewerbungsunterlagen ein Verschlüsselungstrojaner hinterlegt. In einer anderen Fallkonstellation wird eine Mitarbeiterin aus dem Rechnungswesen von einem vermeintlichen Kunden erbost per 157 Dropbox ist ein System für Online-Datenspeicherung und dient auch dem Austausch von Daten. 279 Wirtschaftsschutz E-Mail angeschrieben, der sich über eine völlig überhöhte, fehlerhafte Rechnung des Unternehmens beschwert. Im Anhang der E-Mail wird die bemängelte Rechnung mitgeschickt. Auch in diesem Fall handelte es sich um Schadsoftware, die nach Anklicken sofort das Unternehmensnetzwerk verschlüsselte. Die Daten der Firma waren nicht mehr wiederherzustellen, so dass sich das Unternehmen gezwungen sah, der erpresserischen Forderung nachzukommen; es bezahlte den geforderten Preis. In den beiden vorgenannten Fällen konnte nach eingehender Prüfung kein Verdacht einer nachrichtendienstlichen Tätigkeit begründet werden. Über die unregelmäßig erscheinenden Newsletter des Arbeitsbereiches Wirtschaftsschutzes an seine betreuten Unternehmen in Niedersachsen gab es auch eine Warnung zu elektronischen Angriffen. Im Informationsverbund der Verfassungsschutzbehörden wurde im Juli 2016 bekannt, dass Unbekannte einen elektronischen Angriff auf Web-Server eines ausländischen staatlichen Rüstungsunternehmens durchgeführt hatten. Dabei gelang es den Angreifern, Zugang zu umfänglichen Datenmengen auf den attackierten Servern zu erlangen. Es handelt sich hier um zahlreiche Dokumente auch niedersächsischer Unternehmen mit Kundenund Rechnungsinformationen, die im sogenannten Darknet158 veröffentlicht wurden. Die betroffenen Firmen wurden identifiziert und über die mit der Veröffentlichung der Daten verbundenen Gefahren informiert, so dass die Unternehmen eine entsprechende Sicherheitsund Abwehrstrategie entwickeln konnten. Deutschlandweit waren etwa 50 Unternehmen betroffen, davon drei aus Niedersachsen. Ob der Angriff auf das ausländische Unternehmen durch einen anderen Staat initiiert worden war, konnte bisher nicht eindeutig geklärt werden. Tatsächliche Anhaltspunkte deuten darauf hin, dass mit der Veröffentlichung der Unterlagen ein Reputationsschaden erzeugt werden sollte. 158 Seiten des Darknet (englisch für "Dunkles Netz") werden nicht von gängigen Internetsuchmaschinen indiziert und können nicht über konventionelle Internettools (Internet-Browser) erreicht werden. 280 Wirtschaftsschutz Vorträge Im Jahr 2016 hielten die Mitarbeiter des Arbeitsbereiches Wirtschaftsschutz 119 Vorträge bei unterschiedlichen Veranstaltungen. Neben Industrieund Handelskammern, Universitäten und kommunalen Wirtschaftsförderungen werden die Vorträge des Niedersächsischen Verfassungsschutzes vermehrt von Unternehmen für ihre Mitarbeiter und Führungskräfte nachgefragt, um für eine Sensibilisierung zu sorgen. Netzwerk Ein bedeutsamer Aspekt der Arbeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes im Bereich des Wirtschaftsschutzes ist die Netzwerkarbeit, die im Berichtszeitraum 122 Kontakte ausmachte. Ein wichtiger Partner hierbei ist die niedersächsische Polizei, die oft Hinweisgeber für mögliche Wirtschaftsspionagefälle ist. In diesem Rahmen arbeitet der Verfassungsschutz häufig auch mit dem Landeskriminalamt Niedersachsen und dort mit der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) zusammen. Durch die zunehmende Bedeutung von Industrie 4.0, der Verzahnung von Produktion mit modernster Informationsund Kommunikationstechnik und damit verbunden der Cybersicherheit haben sich Netzwerke gebildet, die für Unternehmen Hilfestellungen und Lösungen bieten. Der Arbeitsbereich Wirtschaftsschutz wirkt dabei im Arbeitskreis "Cybersecurity" von Hannover IT e. V., im IT-Gesprächskreis der Industrieund Handelskammer Hannover und bei der interdisziplinären Expertengruppe "Indy4" mit. Der Niedersächsische Verfassungsschutz führte im Rahmen seiner Netzwerkarbeit im Jahr 2016 folgende Veranstaltungen durch: 281 Wirtschaftsschutz 10.3 Kick-Off Veranstaltung "best practice meeting - security2share" Im Rahmen eines Business-Frühstücks fand am 04.02.2016 zum ersten Mal das "best practice meeting - security2share" statt. Insgesamt 30 Unternehmensvertreter aus dem Bereich Forschung & Entwicklung folgten der Einladung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes. Nach einem kurzen Impulsreferat zum Thema "Informationssicherheit in der F&E?" diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemeinsame Fragestellungen und tauschten sich über bereits gut funktionierende Ansätze aus. Die Schwierigkeiten im sicheren Umgang mit Entwicklungsdaten sind über alle Branchen verteilt annähernd dieselben. Insofern konnte fernab konkreter Produkte oder Forschungsprojekte über unterschiedliche Lösungsansätze diskutiert werden, wie die Informationssicherheit in den jeweiligen Unternehmen erhöht werden kann. In der Diskussion wurde insbesondere die Diskrepanz der unterschiedlichen Sicherheitserfordernisse und -stände zwischen Großunternehmen und dem Mittelstand deutlich. Von Seiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurde der Wunsch geäußert, in diesem Kreis weitere Veranstaltungen durchzuführen, um die angeregten und diskutierten Vorschläge zu vertiefen. Es ist geplant, auch andere Zielgruppen mit diesem Veranstaltungsformat zu erreichen. 282 Wirtschaftsschutz 10.4 20. Sicherheitstagung für geheimschutzbetreute Unternehmen Am 14. und 15.06.2016 fand in Papenburg die diesjährige Tagung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes für Sicherheitsbevollmächtigte der geheimschutzbetreuten Unternehmen statt. Es nahmen knapp 60 Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaftsunternehmen sowie einiger Bundesund Landesbehörden teil. Schwerpunkt der Tagung bildete u. a. die Darstellung verschiedener Tätigkeitsbereiche des Niedersächsischen Verfassungsschutzes. So wurde ausführlich das Aussteigerprogramm "Aktion Neustart" vorgestellt und dessen Arbeitsweise erläutert. Der Vortrag "Vom Regionalkonflikt zum Motor des internationalen Jihadismus" thematisierte den Krieg in Syrien. Außerdem wurden aktuelle Sicherheitsvorfälle aus dem Bereich Wirtschaftsschutz geschildert und ausführlich über Entwicklungen im Geheimschutz informiert. 10.5 15. Wirtschaftsschutztagung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes Die diesjährige Wirtschaftsschutztagung fand am 01.11.2016 in Laatzen (Region Hannover) statt. Zum dritten Mal in Folge wurde die Tagung in Kooperation mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr durchgeführt. Begrüßt wurden insgesamt 240 Teilnehmende, darunter auch ca. 20 Vertreter aus Bundesund Landesbehörden sowie Angehörige des niederländischen Partnerdienstes. Eröffnet wurde die Tagung mit zwei Keynotes von Innenminister Boris Pistorius und Wirtschaftsminister Olaf Lies, die besonders den hohen Stellenwert der Veranstaltung, die gelungene Zusammenarbeit beider Ministerien und die Relevanz der Thematik 283 Wirtschaftsschutz "Cybergefahren" herausstellten. Insgesamt wurde den Teilnehmenden ein vielfältiges Tagungsprogramm geboten. So informierten Vorträge über die Themen "Darknet und Deepweb", "Cyberwar", Erste Hilfe im Schadensfall und die Frage, welche Maßnahmen nach einer Cyberattacke einzuleiten sind. Weiter wurden Methoden zur strategischen Beurteilung und Planung der Informationssicherheit vorgestellt. Es schloss sich eine Diskussionsrunde mit den Referenten, den Vertretern der Ministerien sowie den anderen Teilnehmenden an. Die Veranstaltung fand ein durchweg positives Feedack der Teilnehmenden, was den Stellenwert der Wirtschaftsschutztagung als Kommunikationsund Informationsforum für niedersächsische Unternehmen deutlich machte. 10.6 Messen CeBIT Der Niedersächsische Verfassungsschutz beteiligte sich vom 14. bis 18.03.2016 an dem Gemeinschaftsstand des Landes Niedersachsen auf der CeBIT in Hannover. Insgesamt 15 Aussteller präsentierten unter dem Motto "IT im Mittelstand" Lösungen für die fortschreitende Digitalisierung. Der Niedersächsische Verfassungsschutz stellte sein Beratungsangebot zu den Themen Wirtschaftsund Industriespionage, Know-howSchutz sowie besonders der Cybersicherheit unter Einbeziehung von Industrie 4.0. Besonderes Augenmerk lag auf dem Problem der Informationssicherheit vor. Ein Schwerpunkt des Informationsbedarfes lag bei den elektronischen Angriffen auf Netzwerke von Behörden und Wirtschaftsunternehmen. Den Besucherinnen und Besuchern wurde anhand von Fallbeispielen veranschaulicht, wie öffentliche und nicht-öffentliche Bereiche von diesem Phänomen betroffen sein können. Sicherheitsmesse Security in Essen Auch in diesem Jahr präsentierte sich der Niedersächsische Verfassungsschutz mit einem Gemeinschaftsstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz und weiteren Landesbehörden für Verfassungsschutz auf der alle zwei Jahre stattfindenden Sicherheitsmesse Se284 Wirtschaftsschutz curity in Essen. Vom 27. bis 30.09.2016 wurden Sensibilisierungsgespräche mit zahlreichen Messebesuchern geführt. Der große Zuspruch am Stand zeigte, dass sich die Verfassungsschutzbehörden als kompetente Berater in der deutschen Wirtschaft etabliert haben. AirIT Security Day 2016 Am 28.09.2016 war der Fachbereich Wirtschaftsschutz mit einem Stand auf dem AirIT Security Day 2016 am Flughafen Hannover vertreten. Unter den über 200 Teilnehmenden aus verschiedenen Unternehmen waren IT-Leiter, Security-Officer sowie Geschäftsführer zahlreicher niedersächsischer Unternehmen vertreten, die zu den Themen des Wirtschaftsschutzes sensibilisiert wurden. Es wurden zahlreiche neue Kontakte geknüpft und Netzwerke gepflegt. 10.7 Kontaktdaten Für Fragen steht der Arbeitsbereich Wirtschaftsschutz beim Verfassungsschutz unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung Telefon: 0511/6709-247 oder -248 Telefax: 0511/6709-393 E-Mail: wirtschaftsschutz@verfassungsschutz.niedersachsen.de Internet: www.verfassungsschutz.niedersachsen.de 285 11 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 11.1 Politisch motivierte Kriminalität159 (PMK) mit extremistischem Hintergrund - rechts Die Politisch motivierte Kriminalität wird seit dem Jahr 2001 durch die Polizei auf Grundlage des durch einen Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder eingeführten "Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)" erfasst, um eine bundeseinheitliche und differenzierte Auswertung und Lagedarstellung zu ermöglichen. Meldepflichtig sind alle politisch motivierten Straftaten (Fälle) gemäß den Richtlinien des KPMD-PMK. Dazu zählen "echte Staatsschutzdelikte" (SSSS 80-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a, 241a StGB) sowie Delikte der allgemeinen Kriminalität, die gemäß Definitionssystem der PMK zuzuordnen sind ("unechte Staatsschutzdelikte"). Den letztgenannten werden Fälle zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/ oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung politisch motiviert waren, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Extremismus) zum Ziel haben muss. Darüber hinaus werden zudem die Tatbestände der "echten Staatsschutzdelikte" erfasst, selbst wenn im Einzelfall keine politische Motivation festgestellt werden kann. Die extremistische Kriminalität, welche in den Berichten der Verfassungsschutzbehörden dargestellt wird, bildet einen Teilbereich der Politisch motivierten Kriminalität ab und umfasst Straftaten, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Ebenfalls hinzugerechnet werden Straftaten, die durch Anwendung von Gewalt oder durch darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen aus159 Der PMK werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/ oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder sich gegen eine Person, insbesondere aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung oder Herkunft richten und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht. 288 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) wärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder sich gegen die Völkerverständigung richten. Im Rahmen des KPMD-PMK erfolgt unverzüglich bei Aufnahme der Ermittlungen durch die örtlichen zuständigen Dienststellen des zuständigen polizeilichen Staatsschutzes eine erste eigene Bewertung, ob eine Straftat einen extremistischen Hintergrund hat und welchem Phänomenbereich sie zuzuordnen ist. Hierbei orientiert sich die Bewertung am Extremismusbegriff der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder (SS 3 Absatz 1 NVerfSchG) sowie dazu vorhandener Rechtsprechung. Diese erste Einschätzung übermitteln die Staatsschutzdienststellen als "Kriminaltaktische Anfrage in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KTA-PMK)" unverzüglich dem Landeskriminalamt Niedersachsen. Soweit eine Straftat als "extremistisch" bewertet wird oder ein diesbezüglicher "Zweifelsfall" erkannt wird, ergeht die KTA-PMK auch an die Verfassungsschutzbehörde. Sofern sich im Verlauf des Verfahrens neue Erkenntnisse ergeben, nach denen die erste Einstufung zu revidieren ist sowie bei Abschluss der Ermittlungen und bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft erhält die Verfassungsschutzbehörde weitere KTA-PMKMeldungen zum jeweiligen Sachverhalt. Durch die Verfassungsschutzbehörde, der die endgültige Entscheidung über die Einstufung als extremistische Tat obliegt, erfolgt ein Abgleich der KTA-PMK mit den dort vorliegenden Erkenntnissen. Kommt diese zu einer gegenteiligen Bewertung, teilt sie dies der zuständigen Polizeidienststelle mit, die daraufhin in den polizeilichen Auskunftssystemen eine Änderung der Einstufung der entsprechenden Taten veranlasst. Die auf diese Weise zwischen Polizei und Verfassungsschutz abgestimmten, bei der Polizei gespeicherten Bewertungen zur PMK spiegeln damit den jeweils aktuell gegebenen Ermittlungsstand, auch in Bezug auf die Melde-/Bewertungskriterien wieder. Für die Darstellung der PMK-Jahreslage in Bund und Ländern wird - von der Auswertung der tagesaktuellen Datensätze abweichend - einheitlich der zum 31. Januar des Folgejahres gegebene Datenbestand herangezogen. Diese Fallzahlen sind in Niedersachsen zugleich auch die Grundlage für die statistische Zulieferung der Fälle extremistisch motivierter Kriminalität von der Polizei an den Verfassungsschutz zur Erstellung des Verfassungsschutzberichtes. 289 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Insofern sind die statistischen Daten, die die Grundlage für das Zahlenmaterial in den Verfassungsschutzberichten darstellen, zwischen Polizei und Verfassungsschutzbehörde abgestimmt. Die Gesamtzahl der erfassten Straftaten im Phänomenbereich PMKrechts beträgt für das Jahr 2016 1.774 (2015: 1.844) Delikte, von denen im Berichtsjahr 1.609 einen rechtsextremistisch motivierten Hintergrund hatten. Gegenüber dem Vorjahr, in dem 1.717 rechtsextremistische Straftaten verübt wurden, bedeutet dies einen Rückgang um 6,29 Prozent. Die extremistischen Propagandadelikte dieses Phänomenbereichs bilden dabei mit 971 Taten weiterhin den Schwerpunkt, wobei die Anzahl der Fälle gegenüber dem Jahr 2015 (970 Fälle) nahezu unverändert ist. Die Anzahl der extremistischen Gewaltdelikte ist mit 101 Fällen im Vergleich zum Vorjahr um sieben Fälle bzw. 6,5 Prozent gesunken (2015: 108). Von den 101 Gewaltdelikten entfallen 78 Taten auf Körperverletzungsdelikte. Die weiterhin hohe Zahl der Gewaltdelikte erklärt sich durch die im Berichtszeitraum zunächst noch regelmäßig stattgefundenen Versammlungen der PEGIDA-Bewegung in Hannover und Braunschweig, durch den neu entstandenen Freundeskreis Thüringen/ Niedersachsen (FKTN) sowie den öffentlichen Kommunalwahlkampf der AfD. Die begangenen Gewaltdelikte sind häufig im Rahmen von Rechts-/Links-Konfrontationen zu verzeichnen, die überwiegend von den Teilnehmern der Gegenveranstaltungen ausgehen. Sie sind somit eine Reaktion und Wechselwirkung mit Links. Der leichte Rückgang ist mit der im Laufe des Berichtsjahres abnehmenden Anzahl durchgeführter PEGIDA-Versammlungen zu erklären. Im Bereich der sonstigen extremistischen Straftaten dieses Phänomenbereiches ist analog ein Rückgang von 1.609 Taten (2015) auf 1.508 Taten (2016) festzustellen. Dies entspricht einem Minus von 6,3 Prozent. Die bestehenden Organisationsstrukturen der letzten Jahre befinden sich augenscheinlich weiterhin in einem Veränderungsprozess. Die Anzahl der Volksverhetzungen ging auf 289 Fälle zurück (2015: 383). In Niedersachsen konnten im Phänomenbereich PMK-rechts für den Berichtszeitraum 70 Angriffe im Zusammenhang mit Asylunterkünften festgestellt werden (2015: 87), wovon bei 65 Delikten (2015: 75) von 290 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) einem rechtsextremistisch motivierten Hintergrund auszugehen ist. Den Großteil der rechtsextremistisch motivierten Taten gegen Asylunterkünfte machten 18 Sachbeschädigungen (2015: 24) und 21 Fälle der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (2015: 29) aus. Im Berichtsjahr kam es in Niedersachsen zu fünf einfachen (2015: drei) und zwei schweren Brandstiftungen (2015: drei) im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften. Zielobjekte waren sechs leerstehende oder geplante Asylbewerberunterkünfte. Des Weiteren kam es zu zwei Straftaten gegen das Sprengstoffgesetz und dem zweimaligen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion durch Würfe sogenannter Polenböller und einer unkonventionellen Sprengund Brandvorrichtung (USBV). Personen wurden dabei nicht verletzt. Nach bisherigem Erkenntnisstand handelt es sich bei den Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte meist um lokal organisierte Agitationen, die keinen Rückschluss auf landesweit gesteuerte Strategien zulassen. Die Intensität und Quantität entsprechender Aktionen stehen in starker Abhängigkeit zu den organisatorischen Möglichkeiten der jeweiligen lokal handelnden Personen. Konkrete Hinweise auf organisationsgesteuerte Gewaltstraftaten in Form von angeordneter oder gezielt gelenkter Delinquenz durch rechtsextremistische Parteien oder entsprechende Strukturen gegen Asylbewerber und deren Unterkünfte liegen bislang nicht vor. Die Motive dürften hierbei im persönlichen bzw. individuellen Bereich und nicht in der Umsetzung von konstituierten Organisationszielen oder organisationsinternen Auftragslagen liegen. Es bestehen bisher keine Anzeichen für rechtsterroristische Strukturen in Niedersachsen. 291 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Übersicht der Gewalttaten und sonstigen Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" in Niedersachsen160 Gewalttaten: 2015 2016 Tötungsdelikte 0 0 Versuchte Tötungsdelikte 1 0 Körperverletzungen 71 78 Brandstiftungen 25 15 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 0 3 Landfriedensbrüche 4 0 Gefährl. Eingriffe in Bahn-, Luft-, Schiffsund Straßenverkehr 1 1 Freiheitsberaubung 0 0 Raub 0 0 Erpressung 0 0 Widerstandsdelikte 6 4 Insgesamt 108 101 Sonstige Straftaten: Sachbeschädigungen 93 86 Nötigungen/Bedrohungen 25 21 Propagandadelikte 970 971 Störung der Totenruhe 1 0 Andere Straftaten (davon Volksverhetzung) 520 (383) 430 (289) Insgesamt 1.609 1.508 Straftaten insgesamt 1.717 1.609 160 Die Zahlen basieren auf Angaben des Landeskriminalamtes Niedersachsen (LKA NI). Die Darstellung der niedersächsischen Fallzahlen in Übersichten des Bundes kann davon abweichen, da das LKA NI eine sogenannte "lebende Statistik" führt. Um die ständige Aktualität der Statistik sicherzustellen, werden dabei ggf. Nacherfassungen/Aktualisierungen auch für Vorjahre vorgenommen, so dass der Zahlenbestand Veränderungen unterliegen kann. 292 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 11.2 Politisch motivierte Kriminalität161 (PMK) mit extremistischem Hintergrund - links Seit dem Jahr 2001 wird die Politisch motivierte Kriminalität nach dem von der Innenministerkonferenz beschlossenen "Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)" bundeseinheitlich erfasst. Weitergehende grundsätzliche Aussagen zur PMK finden Sie in Kapitel 11.1. Im Phänomenbereich PMK -linkswurden im Jahr 2016 in Niedersachsen 1.181 Straftaten insgesamt registriert (2015: 797). Straftatenauslösende Ereignisse waren insbesondere die Teilnahme rechtsextremistischer sowie rechtspopulistischer Parteien an den Kommunalwahlen in Niedersachsen, die verstärkte Links/ Rechts-Konfrontation im Raum Göttingen und Versammlungen der rechtspopulistischen PEGIDA162-Bewegung in Hannover sowie Braunschweig. Von den 1.181 Straftaten des Gesamtstraftatenaufkommens der PMK -linkswurden 601 Fälle als extremistisch eingestuft. Im Vorjahr lag der Anteil bei 291 Fällen (Anstieg um 106,5 Prozent). Die zahlenmäßige Zunahme beruht im Wesentlichen auf den 396 linksmotivierten Straftaten zum Themenfeld Kommunalwahlen, von denen 299 als extremistisch eingeschätzt wurden. Damit stieg auch die anteilige Steigerung der Extremismusbewertung von 36,51 auf 50,89 Prozent an. Bei 126 der linksextremistischen Straftaten handelt es sich um Fälle von Gewaltkriminalität. Dabei überwiegen mit 78 Nennungen die Körperverletzungen. Diese richteten sich in rund 50 Prozent der Fälle gegen Polizeibeamte, in rund 45 Prozent der Fälle gegen politische Gegner aus dem rechten bzw. rechtspopulistischen Spektrum sowie in rund fünf Prozent der Fälle gegen sonstige Personenkreise. Insbesondere Burschenschaftler, als Angehörige studentischer Verbindungen, werden von der linken Szene als politische Gegner an161 Siehe Fußnote 159. 162 PEGIDA = Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes. 293 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) gesehen und auch dem rechten bzw. rechtspopulistischen Spektrum zugerechnet. Körperverletzungen gegen Polizeibeamte ereigneten sich fast ausschließlich im Rahmen von Versammlungsgeschehen bei linken Aktionen gegen Versammlungen des rechtsgerichteten Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen (FKTN) im Raum Göttingen und der rechtspopulistischen PEGIDA-Bewegung in Hannover sowie Braunschweig. Körperverletzungen gegen politische Gegner aus dem rechten Spektrum waren überwiegend anlässlich linker Gegenaktionen gegen Versammlungen des rechten bzw. rechtspopulistischen Spektrums zu verzeichnen. Ebenso erfolgten sie bei zufälligen oder gesuchten Begegnungen auf der Straße sowie bei Wahlkampfaktivitäten im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen. Mit 271 Nennungen machen Sachbeschädigungen den weitaus größten Anteil der sonstigen extremistischen Straftaten aus. Die hohe Anzahl an Sachbeschädigungen ist vor allem auf Beschädigungen von Wahlkampfmitteln von rechtsextremistischen und rechtspopulistischen Parteien, wie der NPD und der Alternative für Deutschland (AfD), aufgrund ihrer Teilnahme an den Kommunalwahlen in Niedersachsen zurückzuführen. Gleiches gilt für die 146 extremistischen Diebstahlsdelikte, bei denen es sich größtenteils um das Entwenden von Wahlkampfmitteln handelte. 506 linksextremistische Straftaten wurden dem Themenfeld "Antifaschismus" zugeordnet und in 398 Fällen das Themenfeld "Konfrontation gegen rechts" benannt. Die Gründe hierfür bestanden insbesondere in der Teilnahme rechtsextremistischer sowie rechtspopulistischer Parteien an den Kommunalwahlen in Niedersachsen, in der verstärkten Links-/ Rechts-Konfrontation im Raum Göttingen und in Versammlungen der rechtspopulistischen PEGIDA-Bewegung in Hannover sowie Braunschweig. 2016 wurden im Bereich der PMK -linkszwölf extremistische Branddelikte (2015: vier) begangen. Die Steigerung der Branddelikte ist auf Entwicklungen und Ereignisse zurückzuführen, denen Linksextremisten eine verstärkte Bedeutung beimaßen. Dazu zählen in erster Linie die Links-/Rechts-Konfrontation im Raum Göttingen aufgrund des Auftretens des rechtsgerichteten FKTN, aber auch die Teilnahme rechtsextremistischer Parteien 294 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) an den Kommunalwahlen in Niedersachsen. Entsprechend liegen bei neun Branddelikten antifaschistische Tatmotivationen in Verbindung mit dem Themenfeld "Konfrontation gegen rechts" vor. Die Taten richteten sich vor allem gegen Kraftfahrzeuge und Gebäude von Personen aus dem rechten Spektrum. Die übrigen drei Branddelikte erfolgten zu den Themenfeldern "Antimilitarismus", Befreiungsbewegungen (Internationale Solidarität zur PKK) sowie "Antikapitalismus" und richteten sich gegen ein Bundeswehrfahrzeug, ein türkisches Diplomatenfahrzeug und die Filiale eines Textildiscounters. Übersicht der Gewalttaten und sonstigen Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - links" in Niedersachsen163 Gewalttaten: 2015 2016 Tötungsdelikte 0 0 Versuchte Tötungsdelikte 1 0 Körperverletzungen 60 78 Brandstiftungen 4 12 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 0 0 Landfriedensbrüche 16 17 Gefährl. Eingriffe in Bahn-, Luft-, Schiffsoder Straßenverkehr 4 6 Freiheitsberaubung 0 0 Raub 1 2 Erpressung 0 0 Widerstandsdelikte 15 11 163 Die Zahlen basieren auf Angaben des Landeskriminalamtes Niedersachsen (LKA NI). Die Darstellung der niedersächsischen Fallzahlen in Übersichten des Bundes kann davon abweichen, da das LKA NI eine sogenannte "lebende Statistik" führt. Um die ständige Aktualität der Statistik sicherzustellen, werden dabei ggf. Nacherfassungen/Aktualisierungen auch für Vorjahre vorgenommen, so dass der Zahlenbestand Veränderungen unterliegen kann. 295 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Sonstige Delikte 0 0 Insgesamt 101 126 Sonstige Straftaten: Sachbeschädigungen 110 271 Nötigungen/Bedrohungen 7 9 Diebstahl 5 146 Andere Straftaten 68 49 Insgesamt 190 475 Straftaten insgesamt 291 601 296 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 11.3 Politisch motivierte Kriminalität164 (PMK) mit extremistischem Hintergrund - Ausländer Die Politisch motivierte Kriminalität wird seit dem Jahr 2001 durch die Polizei nach dem von der Innenministerkonferenz beschlossenen "Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)" bundeseinheitlich erfasst. Weitergehende grundsätzliche Aussagen zur PMK finden Sie in Kapitel 11.1. Die Gesamtzahl der im Phänomenbereich "Politisch motivierte Ausländerkriminalität165 " erfassten Straftaten beträgt 541 Fälle für 2016 gegenüber 255 Delikte im Jahr 2015 (Anstieg um 112,15 Prozent). Als extremistisch motivierte Taten wurden insgesamt 487 Straftaten für das Jahr 2016 (2015: 220) erfasst. Dies bedeutet einen Anstieg um 267 Delikte (121,36 Prozent). Mit einem Anteil von ca. 81,2 Prozent (368 Straftaten) traten in diesem Phänomenbereich, wie auch in den Jahren zuvor, die Verstöße nach SS 20 Vereinsgesetz besonders hervor. Diese sind von 82 (2015) auf 368 in 2016 gestiegen. Der überwiegende Anteil dieser Straftaten wurde bei der europaweit beworbenen zentralen Newroz-Feier 2016 (kurdisches Neujahrsfest Newroz) in Hannover festgestellt, an deren Abschlussveranstaltung in der Spitzenzeit ca. 12.000 Personen teilnahmen. Für das Jahr 2016 wurden insgesamt 23 Terrorismusdelikte festgestellt. In Niedersachsen wurden 23 Ermittlungsverfahren gem. SSSS 89a, b oder c bzw. 129 a und b StGB geführt, davon wurden 15 als extremistisch eingestuft. Diese verteilen sich wie folgt: zehn Verfahren gem. SSSS 89a, b, c StGB. Davon neun Verfahren aus dem Phänomenbereich Islamismus und eines mit PKK-Bezug. Ferner wurden fünf Verfahren (darunter befindet sich auch der versuchte Mord an einem Bundespolizisten im Hauptbahnhof Hannover)166 gem. 164 Siehe Fußnote 159. 165 Gemäß polizeilichem Definitionssystem zur PMK können in der Politisch motivierten Ausländerkriminalität auch durch deutsche Staatsangehörige begangene Straftaten erfasst werden. 166 Die Angeklagte wurde am 26.01.2017 durch das OLG Celle wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung IS zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. 297 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) SSSS 129a, b StGB geführt. Diese betrafen vier Verfahren aus dem Phänomenbereich Islamismus und eines mit PKK-Bezug. Im Berichtszeitraum ereigneten sich 20 Gewaltdelikte mit extremistischem Hintergrund (2015: 43). Diese gliedern sich in zwei Tötungsdelikte (Versuch), 17 Körperverletzungsdelikte sowie eine schwere Brandstiftung. Bei den Tötungsdelikten handelt es sich um zwei Fälle des versuchten Mordes gem. SS 211 StGB. In einem Fall steht ein 18-jähriger Deutsch-Marokkaner im Verdacht, zwei Molotowcocktails von einem Einkaufszentrum in Hannover geworfen zu haben. In einem zweiten Fall hat eine 15-jährige Deutsch-Marokkanerin während einer Personenkontrolle im Hauptbahnhof Hannover einem Bundespolizisten mit einem Messer in den Hals gestochen und diesen dadurch lebensgefährlich verletzt.167 167 Ebd. 298 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Übersicht der Gewalttaten und sonstigen Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Ausländerkriminalität" in Niedersachsen168 Gewalttaten: 2015 2016 Terrorismusdelikte (SSSS 89a,b,c, 129a,b StGB sowie Katalogtaten) 24 15169 Tötungsdelikte 0 0 Versuchte Tötungsdelikte 1 1 Körperverletzungen 32 17 Brandstiftungen 0 1 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 1 0 Landfriedensbrüche 5 0 Gefährl. Eingriffe in Bahn-, Luft-, Schiffsoder Straßenverkehr 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 Raub 1 0 Erpressung 2 0 Widerstandsdelikte 1 0 Gewalttaten / Terrorismusdelikte insgesamt 67 34 Sonstige Straftaten: Sachbeschädigungen 11 51 Nötigungen/Bedrohungen 15 7 Andere Straftaten (davon SS 20 VereinsG170) 127 (82) 395 (368) Insgesamt 153 453 Straftaten insgesamt 220 487 168 Die Zahlen basieren auf Angaben des Landeskriminalamtes Niedersachsen (LKA NI). Die Darstellung der niedersächsischen Fallzahlen in Übersichten des Bundes kann davon abweichen, da das LKA NI eine sogenannte "lebende Statistik" führt. Um die ständige Aktualität der Statistik sicherzustellen, werden dabei ggf. Nacherfassungen/Aktualisierungen auch für Vorjahre vorgenommen, so dass der Zahlenbestand Veränderungen unterliegen kann. 169 Darunter befindet sich das versuche Tötungsdelikt an einen Bundespolizisten im Hauptbahnhof Hannover. 170 Zuwiderhandlungen gegen (Vereins-)Verbote. 299 12 Anhang Anhang 12.1 Definition der Arbeitsbegriffe Extremismus Die Verfassungsschutzbehörden unterscheiden zwischen "Extremismus" und "Radikalismus", obwohl beide Begriffe oft synonym gebraucht werden. Bei "Radikalismus" handelt es sich um eine überspitzte, zum Extremen neigende Denkund Handlungsweise, die gesellschaftliche Probleme und Konflikte bereits "von der Wurzel (lat. radix) her" anpacken will. Im Unterschied zum "Extremismus" sollen jedoch weder der demokratische Verfassungsstaat noch die damit verbundenen Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung beseitigt werden. So sind z. B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschaftsund Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird, jedenfalls nicht, solange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt. Als extremistisch werden dagegen die Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Extremismus mit Auslandsbezug Extremistische Ausländerorganisationen verfolgen in Deutschland Ziele, die häufig durch aktuelle Ereignisse und politische Entwicklungen in ihren Heimatländern bestimmt sind. Entsprechend ihrer politischen Ausrichtung handelt es sich dabei zum Beispiel um linksextremistische Organisationen, soweit sie in ihren Heimatländern ein sozialistisches bzw. kommunistisches Herrschaftssystem anstreben oder um nationalistische Organisationen, die ein überhöhtes Selbstverständnis von der eigenen Nation haben und die Rechte anderer Völker missachten. Daneben gibt es separatistische Organisationen, die eine Loslösung ihres Herkunftsgebietes aus einem bereits bestehenden Staatsgebilde und die Schaffung eines eigenen Staates verfolgen. Die größte von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet ausländerextremistische Organisation in Deutschland ist nach wie vor die unter der Bezeichnung PKK be302 Anhang kannte Arbeiterpartei Kurdistans. Derartige Organisationen unterliegen der Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden, wenn: f sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten, indem sie hier z. B. versuchen, eine ihren Grundsätzen entsprechende Parallelgesellschaft zu errichten, f sie ihre politischen Auseinandersetzungen mit Gewalt auf deutschem Boden austragen und dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährden, f sie vom Bundesgebiet aus Gewaltaktionen in anderen Staaten durchführen oder unterstützen und dadurch auswärtige Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu diesen Staaten gefährden, f sich ihre Aktivitäten gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker, richten. Islamismus Der Begriff des Islamismus bezeichnet eine religiös motivierte Form des politischen Extremismus. Islamisten sehen in den Schriften und Geboten des Islams nicht nur Regeln für die Ausübung der Religion, sondern auch Handlungsanweisungen für eine islamistische Staatsund Gesellschaftsordnung. Ein Grundgedanke dieser islamistischen Ideologie ist die Behauptung, alle Staatsgewalt könne ausschließlich von Gott (Allah) ausgehen. Damit richten sich islamistische Bestrebungen gegen die Wertvorstellungen des Grundgesetzes, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Islamisten halten die Etablierung einer islamischen Gesellschaftsordnung für unabdingbar. Dieser Ordnung sollen letztlich sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime unterworfen werden. Islamistische Organisationen - mit Ausnahme islamistisch-terroristischer Organisationen - lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen: Organisationen, die in ihren Herkunftsländern die konsequente Umgestaltung der bestehenden Staatsund Gesellschaftsordnungen nach ihrem Verständnis der islamischen Rechtsordnung (Scharia) anstreben. In Deutschland liegt ihr Schwerpunkt auf propagandistischen Aktivitäten sowie der Sammlung von Spendengeldern, um die Mutterorganisationen in den Herkunftsländern zu unterstützen. 303 Anhang Andere islamistische Gruppierungen in Deutschland verfolgen eine umfassendere, auch politisch motivierte Strategie. Auch sie streben eine Änderung der Staatsund Gesellschaftsordnung in ihren Herkunftsländern zugunsten eines islamischen Staatswesens an. Sie bemühen sich jedoch im Rahmen einer legalistischen Strategie, ihren Anhängern in Deutschland größere Freiräume für ein Scharia konformes Leben zu schaffen. Linksextremismus Mit dem Arbeitsbegriff werden die linksextremistischen verfassungsfeindlichen Bestrebungen von deutschen Personenzusammenschlüssen bezeichnet, die sich auf der Grundlage einer marxistisch-leninistischen, revolutionär-marxistischen oder anarchistischen Ideologie in Deutschland gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und ihre tragenden Grundsätze richten. Für Linksextremisten vielfach kennzeichnend ist ein grundsätzliches Bekenntnis zur "revolutionären Gewalt", obgleich sie tagespolitisch auf "legale" Kampfformen setzen. Rechtsextremismus Als rechtsextremistisch werden von den Verfassungsschutzbehörden alle verfassungsfeindlichen oder extremistischen Bestrebungen bezeichnet, die auf der ideologischen Grundlage einer nationalistischen oder rassistischen Weltanschauung in Deutschland von deutschen Personenzusammenschlüssen ausgehen und sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Rechtsextremistischem Denken liegt vielfach die Vorstellung menschlicher Ungleichwertigkeit (Ideologie der Ungleichheit) zugrunde. Rechtsbzw. Linksextremismus Bis 1974 wurden die Begriffe "Extremismus" sowie "Radikalismus" bzw. "Rechtsoder Linksradikalismus" von den Verfassungsschutzbehörden nebeneinander als Synonyme zur Kennzeichnung verfassungsfeindlicher Bestrebungen verwendet. Der Radikalismusbegriff wird seitdem von den Verfassungsschutzbehörden nicht mehr für verfassungsfeindliche Bestrebungen benutzt, da er in der politischen Tradition der Aufklärung positiv besetzt ist und im Rechtssinne nur der Extremismusbegriff "der Tatsache Rechnung (trägt), 304 Anhang dass politische Aktivitäten oder Organisationen nicht schon deshalb verfassungsfeindlich sind, weil sie eine ... 'radikale', das heißt eine bis an die Wurzel einer Fragestellung gehende Zielsetzung haben. Sie sind 'extremistisch' und damit verfassungsfeindlich im Rechtssinne nur dann, wenn sie sich gegen den ... Grundbestand unserer freiheitlichen rechtsstaatlichen Verfassung richten." (Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministeriums 1974, S. 4). Wenn die Verfassungsschutzbehörden überhaupt noch den Terminus "rechtsbzw. linksradikal" verwenden, werden damit in Abgrenzung zu dem verfassungsfeindlichen Rechtsbzw. Linksextremismus politische Aktivitäten und Zielsetzungen bezeichnet, die sich (noch) nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mit dem Ziel einer revolutionären Systemüberwindung richten. Salafismus Der Ausdruck Salafismus (arab. Salafiyya) bezeichnet jene islamistischen Strömungen, die sich ganz auf das Vorbild der Altvorderen (arab. salaf, "Vorfahre") ausrichten. Nur die Quellen aus der Frühzeit des Islams, Koran und Sunna, sind für Salafisten von Bedeutung. Alle islamischen Lehrsätze, die die Gelehrten in den Jahrhunderten nach dem Tod Muhammads entwickelt haben, lehnen sie als unislamisch ab. Der wesentliche Unterschied des Salafismus zu den übrigen islamistischen Positionen liegt darin begründet, dass die Salafisten ausschließlich Handlungen und Anschauungen des Propheten und seiner muslimischen Zeitgenossen, so wie es die islamische Tradition überliefert, als vorbildhaft für alle Zeiten ansehen. Es ist ihr Ansinnen, die sozialen und gesellschaftlichen Verhältnisse, die im 7. Jahrhundert auf der Arabischen Halbinsel galten, auf die gesamte moderne Menschheit zu übertragen. Das schließt z. B. auch die Verheiratung neunjähriger Mädchen und die Sklaverei ein. Durch einige Salafisten wird auch der Begriff des Jihad betont militant interpretiert. Sie sehen im Jihad primär eine Notwendigkeit zur aktiven Verteidigung des Islams und der Staaten mit überwiegend muslimischer Bevölkerung. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Bedrohung der islamischen Welt von den Staaten der sogenannten westlichen Welt ausgeht. Diese sogenannten jihadistischen Salafisten konstruieren daher eine persönliche Verantwortung eines je305 Anhang den Muslims, den Jihad im Sinne eines bewaffneten Kampfes gegen die vermeintlichen Gegner des Islams zu praktizieren. Das schließt auch die Durchführung von Terroranschlägen ein. Spionage Als Spionage wird die Tätigkeit für den Nachrichtendienst einer fremden Macht bezeichnet, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist. Die Beschaffung von Informationen, vor allem aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Militär, erfolgt zumeist unter Anwendung geheimer Mittel und Methoden. Soweit Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, kommt eine Strafbarkeit gemäß SSSS 93 ff. StGB in Betracht. Terrorismus Terrorismus ist nach der Definition der Verfassungsschutzbehörden der nachhaltig geführte Kampf für politische Ziele, die mit Hilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in SS 129a Abs. 1 StGB genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. Verfassungsfeindliche / extremistische Bestrebungen Verfassungsfeindlich (= extremistisch) sind politische Aktivitäten, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind und darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Verfassungswidrig ist umgangssprachlich häufig synonym mit "verfassungsfeindlich" zu finden. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Art. 21 Abs. 2 GG; SSSS 13 Nr. 2, 43 ff. BVerfGG). Parteien sind verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Es genügt nicht, wenn die Partei die freiheitliche demokratische Ordnung nicht anerkennt, sie ablehnt oder ihr andere Prinzipien entgegenhält. Es muss vielmehr eine aktiv-kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden verfassungsmäßigen Ordnung hinzukommen. 306 Anhang Die Organisation muss also planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen und im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen. Verbot verfassungsfeindlicher Organisationen / Verfassungswidrigkeit Ein Verbot eines Vereins ist nach Art. 9 Abs. 2 GG möglich, wenn der Zweck der Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderläuft oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Erst wenn dies durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, wird nach SS 3 Abs. 1 Vereinsgesetz der Verein als verboten (Art. 9 Abs. 2 GG) behandelt. Ein Vereinsverbot wird durch den Landesbzw. Bundesinnenminister erlassen. Nach Art. 21 Abs. 2 GG sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Art. 21 Abs. 2 GG; SSSS 13 Nr. 2, 43 ff. BVerfGG). Die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch. In der Bundesrepublik wurden bisher zwei Parteien verboten: 1952 die "Sozialistische Reichspartei" (SRP) und 1956 die "Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD). Im Jahr 2003 wurde ein von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat angestrengtes Verfahren zum Verbot der NPD eingestellt. Laut Bundesverfassungsgericht konnte zum Zeitpunkt der Einleitung des Verbotsverfahrens aufgrund der Beobachtung durch V-Personen der Verfassungsschutzbehörden, die als Mitglieder in Landesund Bundesvorständen der NPD fungierten, unmittelbar vor und während des Verbotsverfahrens nicht mehr von der Staatsfreiheit der NPD-Führung ausgegangen werden. Am 22.03.2012 wurde bei einer Sondersitzung der Innenministerkonferenz (IMK) Einigung dahingehend erzielt, eine Arbeitsgruppe der Innenministerien zur Materialsammlung in Vorbereitung eines möglichen neuen NPD-Verbotsverfahrens einzurichten. Gleichzeitig erging ein Beschluss, der die Verfassungsschutzbehörden verpflichtete, ggf. bei der NPD vorhandene Quellen auf Vorstandsebene bis 307 Anhang zum 02.04.2012 abzuschalten. Auf der Grundlage der durch die Verfassungsschutzbehörden gesammelten Materialien entschieden sich die Innenminister der Länder am 05.12.2012 für einen erneuten Verbotsantrag. Am 14.12.2012 fasste daraufhin der Bundesrat den Beschluss, das Parteiverbotsverfahren anzustrengen. Der von den Innenministern und -senatoren der Bundesländer am 03.12.2013 beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Antrag auf Verbot der NPD und ihrer Unterorganisationen wurde am 17.01.2017 vom Zweiten Senat des Gerichts zurückgewiesen (BVerfGE 2 BvB 1/13). Grundlage für den Verbotsantrag waren die durch die Verfassungsschutzbehörden gesammelten Materialien über die NPD, die fortlaufend ergänzt wurden. Im Hinblick auf das gescheiterte Verbotsverfahren im Jahr 2003 wurden dafür alle V-Personen in den Führungsebenen der Partei zurückgezogen. Mit dem einstimmig gefassten Urteil wird der NPD jedoch höchstrichterlich bescheinigt, verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen. Ihr Ziel sei es, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, so Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Allerdings reiche eine verfassungsfeindliche Gesinnung allein für ein Verbot der NPD nicht aus. Die Partei müsse auch das Potenzial haben, ihre Ziele erfolgreich umzusetzen, wie es in der Urteilsbegründung weiter heißt. Das Bundesverfassungsgericht setzt mit dem Urteil einen neuen Maßstab, der von der bisherigen Rechtsprechung zum Parteiverbot abweicht, vor allem zum KPD-Verbot im Jahr 1956. "Anders als im KPD-Urteil kommt nach Auffassung des Senats ein Parteiverbot nur in Betracht, wenn eine Partei hinreichende Wirkungsmöglichkeiten verfügt, die ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen, und wenn sie von diesen Wirkungsmöglichkeiten auch Gebrauch macht", so Voßkuhle. Dies sei bei der NPD aber nicht der Fall171. Solange verfassungsfeindliche Parteien und sonstige Organisationen nicht verboten sind, dürfen sie sich im Rahmen der für alle geltenden Gesetze frei betätigen. 171 Weitere Ausführungen zum NPD-Verbot siehe Kapitel 2.7. 308 Anhang Wirtschaftsspionage / Wirtschaftsschutz Unter Wirtschaftsspionage ist die staatlich gelenkte oder gestützte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Betrieben zu verstehen. Davon abzugrenzen ist die Konkurrenzausspähung, nämlich die Ausforschung, die konkurrierende Unternehmen gegeneinander betreiben. Wirtschaftsschutz ist der präventive Teil der Spionageabwehr und soll dazu dienen, Schäden durch Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung in der Wirtschaft zu reduzieren und der Wirtschaft als kompetenter Ansprechpartner für Sicherheitsfragen und -vorfälle zur Verfügung zu stehen. 309 Anhang 12.2 Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Niedersachsen (Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz - NVerfSchG -) in der Fassung vom 6. Mai 2009 (Nds. GVBl. S. 154) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 03.06.2015 (Nds. GVBl. Nr. 8/2015, S. 99)172 Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften SS1 Zweck und Auftrag des Verfassungsschutzes SS2 Zuständigkeit SS3 Aufgaben SS3a -- aufgehoben -- SS4 Begriffsbestimmungen Zweiter Abschnitt Befugnisse, nachrichtendienstliche Mittel, Datenverarbeitung SS5 Allgemeine Befugnisse SS5a Besondere Auskunftspflichten SS5b Verfahrensvorschriften für Besondere Auskunftspflichten SS5c Auskunftspflichten SS6 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln SS6a Einsatz technischer Mittel in Wohnungen SS6b Verfahrensvorschriften für den Einsatz technischer Mittel in Wohnungen SS6c Verfahrensvorschriften für das heimliche Mithören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel SS6d Einsatz technischer Mittel nach SS 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 SS7 -- aufgehoben -- SS8 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten SS9 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen SS 10 Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien SS 11 Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Akten SS 12 Dateibeschreibungen 172 Dieses Gesetz wurde bis zum 31.10.2016 angewendet. Es wurde durch das in Kapitel 12.3 abgedruckte Gesetz ersetzt. Siehe hierzu auch Kapitel 1.2. 310 Anhang Dritter Abschnitt Auskunft SS 13 Auskunft an Betroffene Vierter Abschnitt Informationsübermittlung SS 14 Grenzen der Übermittlung personenbezogener Daten SS 15 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde SS 16 Registereinsicht SS 17 Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde SS 18 Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an Strafverfolgungsund Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes SS 19 Übermittlung personenbezogener Daten an die Öffentlichkeit SS 20 Übermittlungsverbote, Minderjährigenschutz SS 21 Pflichten der empfangenden Stelle SS 22 Nachberichtspflicht Fünfter Abschnitt Parlamentarische Kontrolle SS 23 Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes SS 24 Zusammensetzung SS 25 Kontrollrechte des Ausschusses SS 26 Verfahrensweise SS 27 Hilfe vonseiten der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sechster Abschnitt Schlussvorschriften SS 28 Geltung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes SS 29 Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz SS 30 Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes SS 31 Änderung des Personalvertretungsgesetzes für das Land Niedersachsen SS 32 Inkrafttreten 311 Anhang Erster Abschnitt (2) 1 Verfassungsschutzbehörden anderer Allgemeine Vorschriften Länder dürfen im Land Niedersachsen nur im Einvernehmen mit der VerfassungsschutzbeSS1 hörde tätig werden. 2Ihre Befugnisse bestimZweck und Auftrag des men sich dabei nach den Vorschriften dieses Verfassungsschutzes Gesetzes. 3Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf im Land Niedersachsen nur im 1 Der Verfassungsschutz dient dem Schutz Benehmen mit der Verfassungsschutzbehörde der freiheitlichen demokratischen Grundtätig werden (SS 5 Abs. 2 des Bundesverfasordnung, des Bestandes und der Sicherheit sungsschutzgesetzes). des Bundes und der Länder. 2Er erfüllt diesen Auftrag durch (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf andere Verfassungsschutzbehörden nicht um 1. die Sammlung und Auswertung von Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst Informationen über Bestrebungen und nicht befugt ist. Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1, 2. die Unterrichtung der Landesregierung SS3 und die Aufklärung der Öffentlichkeit Aufgaben über diese Bestrebungen und Tätigkeiten, 3. die Wahrnehmung der in diesem Gesetz (1) 1Aufgabe der Verfassungsschutzbehörgeregelten sonstigen Mitwirkungsaufde ist die Sammlung und Auswertung von gaben sowie Informationen, insbesondere von sachund 4. den in diesem Gesetz oder in anderen personenbezogenen Auskünften, NachrichRechtsvorschriften vorgesehenen Inforten und Unterlagen, über mationsaustausch mit anderen Stellen. 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliSS2 che demokratische Grundordnung, den Zuständigkeit Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder (1) 1Verfassungsschutzbehörde ist das für eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Inneres zuständige Ministerium (FachminisAmtsführung der Verfassungsorgane terium). Das Fachministerium unterhält eine 2 des Bundes oder eines Landes oder gesonderte Abteilung (Verfassungsschutzihrer Mitglieder zum Ziele haben, abteilung), die allein die der Verfassungsschutzbehörde nach diesem Gesetz und 2. sicherheitsgefährdende oder geheimanderen Rechtsvorschriften obliegenden dienstliche Tätigkeiten in der BundesAufgaben wahrnimmt. republik Deutschland für eine fremde Macht, 312 Anhang 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik schen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, Deutschland, die durch Anwendung 2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Pervon Gewalt oder darauf gerichtete sonen, die an sicherheitsempfindlichen Vorbereitungshandlungen auswärtige Stellen von lebensoder verteidigungsBelange der Bundesrepublik Deutschland wichtigen Einrichtungen beschäftigt gefährden, sind oder werden sollen, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedan3. bei technischen Sicherheitsmaßnahken der Völkerverständigung (Artikel 9 men zum Schutz von im öffentlichen Abs. 2 des Grundgesetzes) oder gegen Interesse geheimhaltungsbedürftigen das friedliche Zusammenleben der Tatsachen, Gegenständen oder ErkenntVölker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgenissen gegen die Kenntnisnahme durch setzes) gerichtet sind. Unbefugte, 4. bei der Überprüfung von Personen in 2 Die Leiterin oder der Leiter der Verfassungssonstigen gesetzlich vorgesehenen Fällen, schutzabteilung oder die Vertreterin oder 5. bei einer im öffentlichen Interesse lieder Vertreter bestimmt die Objekte, die zur genden Überprüfung von Personen mit Erfüllung der Aufgaben nach Satz 1 Nrn. 1, deren Einverständnis. 3 und 4 planmäßig zu beobachten und aufzuklären sind (Beobachtungsobjekte). 3SS 5 (4) 1 Die Verfassungsschutzbehörde klärt Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Die Bestim- 4 die Öffentlichkeit auf der Grundlage ihrer mung eines Beobachtungsobjektes ist regelAuswertungsergebnisse durch zusammenmäßig zu überprüfen. 5Sie ist aufzuheben, fassende Berichte und andere Maßnahmen wenn die Voraussetzung des SS 5 Abs. 1 Satz über Bestrebungen und Tätigkeiten nach 2 entfallen ist. Die Bestimmung eines Be- 6 Absatz 1 Satz 1 auf. 2Über tatsächliche Anobachtungsobjektes bedarf der Zustimmung haltspunkte für das Vorliegen solcher Beder Fachministerin oder des Fachministers strebungen und Tätigkeiten darf aufgeklärt oder der Vertreterin oder des Vertreters. werden, wenn die Anhaltspunkte unter Berücksichtigung der Interessen der oder des (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde unterrichBetroffenen hinreichend gewichtig sind. tet die zuständigen Stellen über Art und Aus- 3 Zur Aufklärung gehört ein jährlicher Verfasmaß von Bestrebungen und Tätigkeiten nach sungsschutzbericht, in dem auch die Summe Absatz 1. 2Die Unterrichtung soll die zuständer Haushaltsmittel sowie die Gesamtzahl digen Stellen in die Lage versetzen, die erder in der Verfassungsschutzabteilung Täforderlichen Abwehrmaßnahmen zu treffen. tigen nach Stellen und Beschäftigungsvolumen darzustellen sind. 4 Ferner sind in dem (3) Die Verfassungsschutzbehörde wirkt mit Bericht allgemein die Einholung von Aus1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Perkünften nach SS 5 a, die Anwendung nachsonen nach Maßgabe des Niedersächsirichtendienstlicher Mittel, die Auskunfts313 Anhang ersuchen nach SS 13 und die Strukturdaten 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des der von der Verfassungsschutzbehörde in Bundes oder eines Landes: Dateien im Sinne des SS 6 Satz 1 des Bundessolche, die darauf gerichtet sind, den verfassungsschutzgesetzes gespeicherten Bund, Länder oder deren Einrichtungen Personendatensätze darzustellen. in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen; SS3a 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche -- aufgehoben -- demokratische Grundordnung: solche, die darauf gerichtet sind, einen der in Absatz 3 genannten VerfassungsSS4 grundsätze zu beseitigen oder außer Begriffsbestimmungen Geltung zu setzen. (1) 1Bestrebungen im Sinne des SS 3 Abs. (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grund- 1 Satz 1 Nrn. 1, 3 und 4 sind politisch beordnung im Sinne des SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 stimmte, zielund zweckgerichtete Verzählen: haltensweisen in einem oder für einen 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt Personenzusammenschluss. 2Für einen Perin Wahlen und Abstimmungen und sonenzusammenschluss handelt, wer ihn durch besondere Organe der Gesetzin seinen Bestrebungen nachdrücklich ungebung, der vollziehenden Gewalt und terstützt. 3Verhaltensweisen von Einzelperder Rechtsprechung auszuüben und die sonen, die nicht in einem oder für einen Volksvertretung in allgemeiner, unmitPersonenzusammenschluss handeln, sind telbarer, freier, gleicher und geheimer Bestrebungen im Sinne des SS 3 Abs. 1 Satz Wahl zu wählen, 1 Nr. 1, 3 oder 4, wenn sie auf Anwendung 2. die Bindung der Gesetzgebung an die von Gewalt gerichtet oder aufgrund ihrer verfassungsmäßige Ordnung und die Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut Bindung der vollziehenden Gewalt und dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, (2) Im Sinne des SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind 3. das Recht auf Bildung und Ausübung 1. Bestrebungen gegen den Bestand des einer parlamentarischen Opposition, Bundes oder eines Landes: 4. die Ablösbarkeit der Regierung und solche, die darauf gerichtet sind, die ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Freiheit des Bundes oder eines Landes Volksvertretung, von fremder Herrschaft aufzuheben, 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, ihre staatliche Einheit zu beseitigen 6. der Ausschluss jeder Gewaltund oder ein zu ihnen gehörendes Gebiet Willkürherrschaft und abzutrennen; 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. 314 Anhang (4) Eine Gefährdung auswärtiger Belange im (2) 1Werden personenbezogene Daten bei Sinne des SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 liegt nur Betroffenen mit deren Kenntnis erhoben, dann vor, wenn die Gewalt innerhalb der so ist der Erhebungszweck anzugeben, es Bundesrepublik Deutschland angewendet sei denn, dass die Erhebung für Zwecke des oder vorbereitet wird und sie sich gegen die Verfassungsschutzes nicht bekannt werden politische Ordnung oder Einrichtungen andarf. 2Die Betroffenen sind auf die Freiwilligderer Staaten richtet oder richten soll. keit ihrer Angaben hinzuweisen. (5) Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist die (3) Ist zum Zwecke der Sammlung von InAnwendung körperlichen Zwanges gegen formationen die Weitergabe personenPersonen und die gewalttätige Einwirkung bezogener Daten unerlässlich, so dürfen auf Sachen. schutzwürdige Interessen der betroffenen Person nur im unvermeidbaren Umfang be(6) Sammlung von personenbezogenen Daeinträchtigt werden. ten ist das Erheben im Sinne des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes. (4) 1Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen der VerfassungsschutzbeZweiter Abschnitt hörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht zu. Befugnisse, nachrichtendienstliche Mittel, 2 Sie darf die Polizei nicht um Maßnahmen Datenverarbeitung ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist, auch nicht im Wege der Amtshilfe. SS5 Allgemeine Befugnisse (5) 1Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebun(1) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf die den. 2Bei der Sammlung und Verarbeitung zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen von Informationen hat sie von mehreren geInformationen einschließlich personenbezoeigneten Maßnahmen diejenige zu wählen, gener Daten erheben und weiter verarbeiten, die Betroffene voraussichtlich am wenigsten soweit dieses Gesetz oder andere Rechtsbeeinträchtigt. 3Eine Maßnahme darf keinen vorschriften nicht besondere Regelungen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer treffen. 2Voraussetzung für die Sammlung Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg von Informationen im Sinne des SS 3 Abs. steht. 1 Satz 1 ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte, die, insgesamt betrachtet und SS5a unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Besondere Auskunftspflichten Erfahrungen, den Verdacht einer der in SS 3 Abs. 1 Satz 1 genannten Bestrebungen oder (1) 1Luftfahrtunternehmen sind verpflichtet, Tätigkeiten rechtfertigen. der Verfassungsschutzbehörde auf Anord315 Anhang nung unentgeltlich Auskünfte zu Namen 4. Angaben über die von der Nutzerin und Anschriften von Kundinnen und Kunoder dem Nutzer in Anspruch genomden sowie zur Inanspruchnahme und den menen Telemedien zu erteilen. 2 Absatz Umständen von Transportleistungen, insbe- 1 Satz 2 gilt entsprechend. sondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, zu erteilen. (4) 1Diejenigen, die geschäftsmäßig Tele- 2 Auskünfte dürfen nur im Einzelfall und unkommunikationsdienste erbringen oder ter der Voraussetzung eingeholt werden, daran mitwirken, sind verpflichtet, der Verdass sie zur Erfüllung der Aufgaben nach fassungsschutzbehörde auf Anordnung SS 3 Abs. 1 Satz 1 erforderlich sind und dass Auskünfte zu Verkehrsdaten nach SS 96 Abs. 1 tatsächliche Anhaltspunkte für eine schwerNrn. 1 bis 4 des Telekommunikationsgesetwiegende Gefahr für ein in SS 3 Abs. 1 Satz 1 zes (TKG) und sonstigen zum Aufbau und genanntes Schutzgut vorliegen. zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten zu ertei(2) 1Kreditinstitute, Finanzdienstleistungslen. 2 Auskünfte dürfen nur im Einzelfall zur institute und Finanzunternehmen sind verErfüllung der Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Satz pflichtet, der Verfassungsschutzbehörde auf 1 und unter den Voraussetzungen des SS 3 Anordnung unentgeltlich Auskünfte zu KonAbs. 1 des Artikel 10-Gesetzes eingeholt ten und Geldanlagen, insbesondere zu Konwerden. 3Die Verfassungsschutzbehörde hat toständen, Zahlungseinund -ausgängen für die Erteilung von Auskünften nach Satz 1 und sonstigen Geldbewegungen, sowie zu eine Entschädigung entsprechend SS 23 des Kontoinhaberinnen, Kontoinhabern, sonsJustizvergütungsund -entschädigungsgetigen Berechtigten und weiteren am Zahsetzes zu gewähren. lungsverkehr Beteiligten zu erteilen. Absatz 2 1 Satz 2 gilt entsprechend. (5) Auskünfte nach den Absätzen 1 bis 3 dürfen nur über Personen eingeholt werden, (3) 1Diejenigen, die geschäftsmäßig Telemebei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür dien anbieten oder daran mitwirken, sind vorliegen, dass sie die schwerwiegende Geauch verpflichtet, der Verfassungsschutzfahr nachdrücklich fördern oder bei denen behörde auf Anordnung unentgeltlich Ausaufgrund bestimmter Tatsachen anzunehkünfte zu men ist, dass sie die Leistung für solche Per1. der Begründung, inhaltlichen Ausgestalsonen in Anspruch nehmen. tung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telemedien, (6) Auskünfte nach Absatz 4 dürfen nur über 2. Merkmalen zur Identifikation der Nutzerin Personen eingeholt werden, bei denen oder des Nutzers von Telemedien, 1. tatsächliche Anhaltspunkte für den Ver3. Angaben über Beginn und Ende sowie dacht bestehen, dass sie eine Straftat über den Umfang der jeweiligen Nutnach SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes zung und 316 Anhang planen, begehen oder begangen haben, stehenden Kommission (G 10-Kommission). 2. aufgrund bestimmter Tatsachen 2 Bei Gefahr im Verzuge kann die Fachminisanzunehmen ist, dass sie über ihren terin oder der Fachminister oder die VerTeilnehmeranschluss für Personen nach treterin oder der Vertreter anordnen, dass Nummer 1 bestimmte oder von ihnen die Anordnung vor der Zustimmung der herrührende Mitteilungen entgegen- G 10-Kommission vollzogen wird. 3In diesem nehmen oder weitergeben, oder Fall ist die nachträgliche Zustimmung unver3. aufgrund bestimmter Tatsachen züglich einzuholen. anzunehmen ist, dass Personen nach Nummer 1 deren Teilnehmeranschluss (3) 1Die G 10-Kommission prüft im Rahmen nutzen. der Erteilung der Zustimmung nach Absatz 2 Satz 1 sowie aufgrund von Beschwerden SS5b die Zulässigkeit und Notwendigkeit der EinVerfahrensvorschriften für holung von Auskünften nach SS 5 a Abs. 1 bis Besondere Auskunftspflichten 4. 2SS 4 Abs. 2 Nds. AG G 10 ist entsprechend anzuwenden. 3Anordnungen über Auskünf(1) Anordnungen nach SS 5 a Abs. 1 bis 4 1 te, die die G 10-Kommission für unzulässig werden von der Leiterin oder dem Leiter oder nicht notwendig erklärt, hat die Fachder Verfassungsschutzabteilung oder der ministerin oder der Fachminister oder die Vertreterin oder dem Vertreter schriftlich Vertreterin oder der Vertreter unverzüglich beantragt. 2 Die Anordnungen trifft die aufzuheben; die bereits erhobenen Daten Fachministerin oder der Fachminister oder dürfen nicht verwendet werden und sind die Vertreterin oder der Vertreter. 3 Die Anunverzüglich zu löschen. 4 Wird die nachordnung der Erteilung einer Auskunft über trägliche Zustimmung im Fall des Absatzes künftig anfallende Daten ist auf höchstens 2 Satz 2 versagt, so ist Satz 3 entsprechend drei Monate zu befristen. 4 Die Verlängerung anzuwenden. dieser Anordnung um jeweils nicht mehr als drei Monate ist auf Antrag zulässig. 5Aus(4) Für die aufgrund von Anordnungen nach kunftsersuchen nach SS 5 a und die übermitSS 5 a Abs. 1 bis 4 erhobenen personenbetelten Daten dürfen weder den Betroffenen zogenen Daten gelten die SSSS 4 und 12 Abs. noch Dritten vom Auskunftsgeber mitgeteilt 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes sowie SS 4 werden. Abs. 5 und 6 Nds. AG G 10 entsprechend. (2) 1Anordnungen nach SS 5 a Abs. 1 bis 4 (5) 1Das Fachministerium unterrichtet im sowie deren Verlängerungen bedürfen der Abstand von höchstens sechs Monaten den Zustimmung der nach SS 2 Abs. 1 des NieAusschuss für Angelegenheiten des Verfasdersächsischen Gesetzes zur Ausführung sungsschutzes über die Durchführung des des Artikel 10-Gesetzes (Nds. AG G 10) beSS 5 a Abs. 1 bis 4; dabei ist insbesondere ein 317 Anhang Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Erdiesen Endgeräten oder hiervon räumlich gegebnis und Kosten der im Berichtszeitraum trennt eingesetzt werden, geschützt wird, darf durchgeführten Maßnahmen zu geben. 2Der eine Auskunft nach Absatz 1 nur unter den Ausschuss erstattet dem Landtag jährlich Voraussetzungen des SS 3 Abs. 1 des Artikel einen Bericht über die Durchführung sowie 10-Gesetzes eingeholt werden. 2SS 5 a Abs. 6 Art, Umfang und Anordnungsgründe der und SS 5 b Abs. 1 bis 4 gelten entsprechend. Maßnahmen nach SS 5 a Abs. 1 bis 4. (3) 1Anhand einer zu einem bestimmten (6) Das Fachministerium unterrichtet das Zeitpunkt zugewiesenen InternetprotoParlamentarische Kontrollgremium des Bunkoll-Adresse dürfen die in eine Auskunft des jährlich über die nach SS 5 a Abs. 1 bis nach Absatz 1 aufzunehmenden Daten nur 4 durchgeführten Maßnahmen; dabei ist ein unter den Voraussetzungen des SS 3 Abs. 1 Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Erdes Artikel 10-Gesetzes bestimmt werden. gebnis und Kosten der im Berichtszeitraum 2 SS 5 a Abs. 6 und SS 5 b Abs. 1 bis 4 gelten durchgeführten Maßnahmen zu geben. entsprechend. (7) Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des (4) Die Verfassungsschutzbehörde hat für Grundgesetzes) wird nach Maßgabe der Abdie Erteilung von Auskünften nach den Absätze 1 bis 4 sowie des SS 5 a Abs. 3 bis 6 sätzen 1 bis 3 eine Entschädigung entspreeingeschränkt. chend SS 23 des Justizvergütungsund -entschädigungsgesetzes zu gewähren. SS5c (5) Das Grundrecht des FernmeldegeheimAuskunftspflichten nisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des Absatzes 3 einge(1) 1Diejenigen, die geschäftsmäßig Teleschränkt. kommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, sind verpflichtet, der VerSS6 fassungsschutzbehörde auf Anordnung Informationsbeschaffung mit Auskünfte zu den nach den SSSS 95 und 111 nachrichtendienstlichen Mitteln TKG erhobenen Daten unverzüglich und vollständig zu erteilen. 2 Auskünfte dürfen (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf zur nur im Einzelfall und unter der Voraussetheimlichen Informationsbeschaffung, insbezung eingeholt werden, dass sie zur Erfülsondere zur heimlichen Erhebung personenlung der Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 bezogener Daten, nur folgende nachrichtenerforderlich sind. dienstliche Mittel anwenden: 1. Inanspruchnahme von Vertrauensleuten, (2) 1Zu Daten, mittels derer der Zugriff auf Endsonstigen geheimen Informantinnen geräte oder auf Speichereinrichtungen, die in und Informanten und Gewährspersonen, vorbehaltlich Satz 2; 318 Anhang 2. Einsatz von verdeckt ermittelnden Be1. sich ihr Einsatz gegen Personenzusamamtinnen und Beamten; menschlüsse, in ihnen oder für sie tätige 3. Observationen, auch mit besonderen Personen oder gegen Einzelpersonen für Observationszwecke bestimmten richtet, bei denen tatsächliche Anhaltstechnischen Mitteln; punkte für den Verdacht von Bestrebun4. Bildaufzeichnungen; gen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 5. verdeckte Ermittlungen und Befragungen; Satz 1 vorliegen, 6. heimliches Mithören ohne Inanspruch2. sich ihr Einsatz gegen Personen richtet, nahme technischer Mittel; von denen aufgrund bestimmter Tatsa7. heimliches Mithören und Aufzeichnen chen anzunehmen ist, dass sie für eine des nicht öffentlich gesprochenen der in Nummer 1 genannten Personen Wortes unter Einsatz technischer Mittel; bestimmte oder von ihr herrührende 8. Beobachtung des Funkverkehrs auf Mitteilungen entgegennehmen oder nicht für den allgemeinen Empfang weitergeben, bestimmten Kanälen; 3. ihr Einsatz gegen andere als die in den 9. Verwendung fingierter biografischer, Nummern 1 und 2 genannten Personen beruflicher oder gewerblicher Angaunumgänglich ist, um Erkenntnisse über ben (Legenden) mit Ausnahme solcher sicherheitsgefährdende oder geheimberuflicher Angaben, die sich auf die in dienstliche Tätigkeiten für eine fremde Satz 2 genannten Personen beziehen; Macht oder über Bestrebungen zu ge10. Beschaffung, Herstellung und Verwenwinnen, die sich unter Anwendung von dung von Tarnpapieren und TarnkennGewalt oder durch darauf gerichtete zeichen; Vorbereitungshandlungen gegen die in 11. Überwachung des Brief-, Postund SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 3 genannFernmeldeverkehrs nach Maßgabe des ten Schutzgüter wenden, Artikel 10-Gesetzes; 4. durch sie die zur Erforschung von 12. technische Mittel, mit denen zur ErmittBestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 lung der Geräteund der KartennumAbs. 1 Satz 1 erforderlichen Quellen in mern aktiv geschaltete Mobilfunkendden in Nummer 1 genannten Personeneinrichtungen zur Datenabsendung an zusammenschlüssen gewonnen oder eine Stelle außerhalb des Telekommuniüberprüft werden können oder kationsnetzes veranlasst werden. 5. dies zum Schutz der in der Verfas- 2 Die nachrichtendienstlichen Mittel dürfen sungsschutzabteilung Tätigen, der auch angewendet werden, wenn Dritte unEinrichtungen und Gegenstände der vermeidbar betroffen werden. Verfassungsschutzabteilung und der Quellen der Verfassungsschutzbehörde (2) Die Mittel nach Absatz 1 dürfen nur anvor Bestrebungen gegen die Sicherheit gewendet werden, wenn des Bundes oder eines Landes oder vor 319 Anhang sicherheitsgefährdenden oder geheimSS 3 Abs. 1 Satz 1 ausgeht oder ausgehen dienstlichen Tätigkeiten für eine fremde kann. 3 Die Maßnahme ist unverzüglich zu Macht erforderlich ist. beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er (3) 1Bei der Anwendung der Mittel nach nicht oder nicht auf diese Weise erreicht Absatz 1 dürfen keine Straftaten begangen werden kann. werden. 2Es dürfen nur folgende Straftatbestände verwirklicht werden: (5) 1Die Anwendung der Mittel nach Absatz 1. SS 84 Abs. 2, SS 85 Abs. 2, SS 86 Abs. 1, 1 Satz 1 Nrn. 1, 2 und 4 bedarf der AnordSSSS 86 a, 98, 99, 129 a, 129 b Abs. 1 nung durch die Leiterin oder den Leiter der Satz 1, soweit er auf SS 129 a verweist, Verfassungsschutzabteilung oder die VertreSSSS 267, 271 und 273 des Strafgesetzterin oder den Vertreter. 2Dies gilt auch für buchs, Mittel nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3, wenn die2. SS 20 Abs. 2 Nrn. 2 und 4 bis 6 des Niese innerhalb einer Woche insgesamt länger dersächsischen Versammlungsgesetzes als 24 Stunden oder über einen Zeitraum von sowie einer Woche hinaus durchgeführt werden 3. SS 20 des Vereinsgesetzes. sollen (längerfristige Observation) oder be- 3 Dabei darf weder auf die Gründung einer sondere für Observationszwecke bestimmte strafbaren Vereinigung hingewirkt noch technische Mittel eingesetzt werden. eine steuernde Einflussnahme auf sie ausgeübt werden. 4 Erlaubt sind nur solche Hand(6) 1Die mit Mitteln nach Absatz 1 erhobelungen, die unter besonderer Beachtung des nen personenbezogenen Daten dürfen nur Übermaßverbots unumgänglich sind. für den Zweck gespeichert, verändert und genutzt werden, zu dem sie erhoben worden (4) 1Eine Informationsbeschaffung mit den sind. 2Eine Speicherung, Veränderung, ÜberMitteln nach Absatz 1 ist unzulässig, wenn mittlung oder Nutzung zu anderen Zwecken die Erforschung des Sachverhalts auf andeist nur zulässig, wenn das zur Erhebung verre, die Betroffenen weniger beeinträchtiwendete Mittel auch für den anderen Zweck gende Weise möglich ist; dies ist in der Rehätte angewendet werden dürfen und die gel anzunehmen, wenn die Information aus Daten im Fall der Übermittlung zur Erfüllung allgemein zugänglichen Quellen oder durch der Aufgaben des Empfängers erforderlich ein Ersuchen nach SS 15 Abs. 3 gewonnen sind. 3Sind mit den Daten nach Satz 1 sonstige werden kann. Die Anwendung eines Mittels 2 Daten der betroffenen Personen oder von nach Absatz 1 darf nicht erkennbar außer Dritten so verbunden, dass eine Trennung Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärennicht oder nur mit unverhältnismäßigem den Sachverhalts stehen, insbesondere nicht Aufwand möglich ist, so dürfen sie gemeinaußer Verhältnis zu der Gefahr, die von der sam mit den Daten nach Satz 1 gespeichert jeweiligen Bestrebung oder Tätigkeit nach und übermittelt werden; sie sind zu sperren. 320 Anhang (7) 1Werden den in Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 nahme die weitere Verwendung der in und 2 genannten Personen Daten aus dem Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 genannKernbereich privater Lebensgestaltung beten Personen gefährdet wird. kannt, so dürfen diese nicht gespeichert, 4 In der Unterrichtung ist auf die Rechtsverändert oder genutzt werden; sie sind grundlage der Maßnahme und das Ausunverzüglich zu löschen. 2 Die Tatsache, kunftsrecht nach SS 13 hinzuweisen. 5 Die dass Daten aus dem Kernbereich privater Zurückstellung der Unterrichtung über eine Lebensgestaltung erhoben wurden, und die Maßnahme ist spätestens nach Ablauf von Löschung der Daten sind zu dokumentieren. zwei Jahren unter Angabe des Grundes der oder dem Landesbeauftragten für den Da(8) 1Personenbezogene Daten, die durch tenschutz mitzuteilen. 6 Einer Unterrichtung Maßnahmen nach Absatz 1 erhoben wurbedarf es endgültig nicht, wenn den, sind entsprechend zu kennzeichnen. 1. die Voraussetzung der Zurückstellung 2 Sie dürfen an eine andere Stelle nur überauch fünf Jahre nach Beendigung der mittelt werden, wenn diese die KennzeichMaßnahme noch nicht entfallen ist, nung aufrechterhält. 2. sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft nicht (9) 1Die Verfassungsschutzbehörde hat die entfallen wird, Betroffenen über eine Maßnahme nach Ab3. die Voraussetzungen für eine Löschung satz 1 Satz 1 Nrn. 1, 2, 4 und 7 nach ihrer vorliegen und Beendigung zu unterrichten. 2Das gilt auch 4. die oder der Landesbeauftragte für den für eine Maßnahme nach Absatz 1 Satz 1 Nr. Datenschutz zustimmt. 3, wenn es sich um eine längerfristige Observation handelt oder besondere für Obser(10) 1Die Maßnahmen nach Absatz 1 Satz vationszwecke bestimmte technische Mittel 1 Nrn. 1 bis 4 dürfen sich nicht gegen Pereingesetzt werden. 3Die Unterrichtung wird sonen richten, die in Strafverfahren aus bezurückgestellt, solange ruflichen Gründen zur Verweigerung des 1. eine Gefährdung des Zwecks der MaßZeugnisses berechtigt sind (SSSS 53 und 53 nahme nicht ausgeschlossen werden a der Strafprozessordnung - StPO), soweit kann, Sachverhalte betroffen sind, auf die sich ihr 2. durch das bekannt werden der MaßnahZeugnisverweigerungsrecht bezieht. 2 Die me Leib, Leben, Freiheit oder ähnlich Verfassungsschutzbehörde darf solche Perschutzwürdige Belange einer Person sonen nicht von sich aus nach Absatz 1 Satz gefährdet werden, 1 Nr. 1 in Anspruch nehmen. 3. ihr überwiegende schutzwürdige Belange einer anderen betroffenen Person (11) 1Tarnpapiere und Tarnkennzeichen dürentgegenstehen oder fen auch zu dem in Absatz 2 Nr. 5 genannten 4. durch das bekannt werden der MaßZweck hergestellt und verwendet werden. 321 Anhang 2 Die Behörden des Landes, der Gemeinden 3. Bildung terroristischer Vereinigungen und der Landkreise sind verpflichtet, der nach SS 129 a, ausgenommen die Fälle Verfassungsschutzbehörde technische Hilfe des SS 129 a Abs. 3, jeweils auch in für Tarnungsmaßnahmen (Absatz 1 Satz 1 Verbindung mit SS 129 b, des StrafgeNr. 10) zu leisten. setzbuchs, 4. Straftaten gegen das Leben nach den (12) 1Die näheren Voraussetzungen für die SSSS 211 und 212 des Strafgesetzbuchs, Anwendung der Mittel nach Absatz 1 und 5. Völkermord nach SS 6 des Völkerstrafgedie Zuständigkeit für ihre Anordnung sind setzbuchs, in Dienstvorschriften des Fachministeriums 6. Straftaten gegen die persönliche Freiheit umfassend zu regeln. 2Vor Erlass solcher nach den SSSS 234, 234 a Abs. 1, SSSS 239 a Dienstvorschriften ist der Ausschuss für und 239 b des Strafgesetzbuchs, Angelegenheiten des Verfassungsschutzes 7. Gemeingefährliche Straftaten nach den rechtzeitig zu unterrichten. SSSS 306 a, 306 b, 307 Abs. 1 und 2, SS 308 Abs. 1, SS 309 Abs. 1, SS 310 Abs. 1 SS6a Nr. 1, SS 313 Abs. 1, SS 314 Abs. 1, SS 315 Einsatz technischer Mittel Abs. 3, SS 316 b Abs. 3 und SS 316 c des in Wohnungen Strafgesetzbuchs sowie 8. Straftaten nach SS 19 Abs. 2 Nr. 2 und (1) 1Der Einsatz technischer Mittel zur InSS 20 Abs. 1, jeweils auch in Verbindung formationsbeschaffung aus Wohnungen ist mit SS 21, des Gesetzes über die Kontrolle nur zulässig zur Abwehr der Gefahr, dass von Kriegswaffen. jemand eine besonders schwerwiegende 3 Die Maßnahme ist nur zulässig, wenn die Straftat begehen wird, die im Einzelfall geErforschung des Sachverhalts auf andeeignet ist, eines der in SS 3 Abs. 1 Satz 1 gere Weise aussichtslos oder wesentlich ernannten Schutzgüter zu gefährden. 2Besonschwert wäre. ders schwerwiegende Straftaten sind (2) 1Die Maßnahme darf sich nur gegen die 1. Straftaten des Friedensverrats und des verdächtige Person richten und nur in der Hochverrats nach den SSSS 80, 81 und 82 Wohnung der verdächtigen Person durchgedes Strafgesetzbuchs, führt werden. 2In der Wohnung einer ande2. Straftaten des Landesverrats und der ren Person ist die Maßnahme nur zulässig, Gefährdung der äußeren Sicherheit nach wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, den SSSS 94, 95 Abs. 3 und SS 96 Abs. 1, dass die verdächtige Person sich dort aufjeweils auch in Verbindung mit SS 97 b, hält und die Maßnahme in der Wohnung sowie nach den SSSS 97 a, 98 Abs. 1 Satz der verdächtigen Person nicht möglich oder 2, SS 99 Abs. 2 und den SSSS 100, 100 a allein zur Erforschung des Sachverhalts nicht Abs. 4 des Strafgesetzbuchs, ausreichend ist. 3 Die Maßnahme darf nicht 322 Anhang in einer Wohnung durchgeführt werden, die SS6b von einer nach SS 53 oder SS 53 a StPO zur VerVerfahrensvorschriften für den weigerung des Zeugnisses berechtigten PerEinsatz technischer Mittel in son zur Ausübung ihres Berufs genutzt wird. Wohnungen (3) 1Die Maßnahme darf nur angeordnet (1) 1Maßnahmen nach SS 6 a Abs. 1 Satz 1 werden, soweit aufgrund tatsächlicher Anbedürfen der richterlichen Anordnung. haltspunkte, insbesondere zu der Art der zu 2 Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen überwachenden Räumlichkeiten und zum Bezirk die Verfassungsschutzbehörde ihVerhältnis der zu überwachenden Personen ren Sitz hat. 3Die Anordnung ist auf höchszueinander, anzunehmen ist, dass durch die tens einen Monat zu befristen. 4Sie ergeht Überwachung Vorgänge, die dem Kernbeschriftlich. 5Sie muss die Person, gegen die reich privater Lebensgestaltung zuzurechsich die Maßnahme richtet, Art und Umnen sind, nicht erfasst werden. 2Gespräche fang der zu erhebenden Daten sowie die in Betriebsoder Geschäftsräumen sind in betroffenen Wohnungen bezeichnen und ist der Regel nicht dem Kernbereich privater zu begründen. 6 Das gerichtliche Verfahren Lebensgestaltung zuzurechnen. richtet sich nach den Vorschriften des Niedersächsischen Gesetzes über die freiwillige (4) 1Die Maßnahme ist unverzüglich zu unGerichtsbarkeit. 7Gegen eine Entscheidung, terbrechen, wenn sich Anhaltspunkte dadurch welche der Antrag der Verfassungsfür ergeben, dass der Kernbereich privater schutzbehörde abgelehnt wird, steht dieser Lebensgestaltung von der Datenerhebung die Beschwerde zu. 8 Die Anordnung kann erfasst wird. 2Werden durch die Maßnahme um jeweils höchstens einen weiteren Monat Daten aus dem Kernbereich privater Lebensverlängert werden. 9 Ist die Dauer der Anordgestaltung erfasst, so dürfen diese nicht genung einer Maßnahme auf insgesamt sechs speichert, verändert oder genutzt werden; Monate verlängert worden, so entscheidet entsprechende Aufzeichnungen sind unverüber weitere Verlängerungen das Landgezüglich zu löschen. Die Tatsache, dass Da- 3 richt; über eine Beschwerde entscheidet das ten aus dem Kernbereich privater LebensgeOberlandesgericht. staltung erhoben wurden, und die Löschung der Daten sind zu dokumentieren. (2) 1Bei Gefahr im Verzuge kann die Leiterin oder der Leiter der Verfassungsschutzabtei(5) Der Einsatz technischer Mittel zur Inlung oder die Vertreterin oder der Vertreter formationsbeschaffung aus Wohnungen die Maßnahme anordnen. 2 Absatz 1 Sätze 3 ist auch zulässig, soweit dieser Einsatz zur bis 5 gilt entsprechend; in der Begründung Abwehr einer Gefahr für Leben, Gesundheit ist auch darzulegen, dass Gefahr im Verzuge oder Freiheit der bei einem Einsatz in Wohvorliegt. 3 Eine richterliche Bestätigung der nungen tätigen Personen unerlässlich ist. Anordnung ist unverzüglich zu beantragen. 323 Anhang 4 Die Anordnung nach Satz 1 tritt spätesfen zu anderen als den dort genannten Zwetens mit Ablauf des dritten Tages nach ihcken unter den Voraussetzungen des SS 6 rem Erlass außer Kraft, wenn sie bis dahin Abs. 6 Satz 2 gespeichert, verändert, übernicht bestätigt wird; die bereits erhobenen mittelt und genutzt werden, wenn zuvor die Daten dürfen nicht gespeichert, verändert, Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich übermittelt oder genutzt werden und sind festgestellt ist; Absatz 1 Sätze 2, 6 und 7 unverzüglich zu löschen. gilt entsprechend. 2Wird die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht richterlich festgestellt, (3) 1Der Vollzug der Anordnung erfolgt unso dürfen die bereits erhobenen Daten nicht ter Aufsicht einer oder eines in der Verfasgespeichert, verändert und genutzt werden; sungsschutzabteilung Tätigen, die oder der sie sind unverzüglich zu löschen. 3SS 4 Abs. die Befähigung zum Richteramt hat. Liegen 2 1 des Artikel 10-Gesetzes gilt entsprechend. die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor, so ist die Maßnahme unverzüglich (7) Von einer Maßnahme nach SS 6 a Abs. 1 zu beenden. Satz 1 oder Abs. 5 ist der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes in (4) 1Gegen die Anordnung der Maßnahme der nächsten nach der Anordnung stattfinsteht der betroffenen Person nur die sofordenden Sitzung zu unterrichten. tige Beschwerde zu. 2Die Frist beginnt mit Zugang der Unterrichtung nach SS 6 Abs. 9. (8) 1 Nach Beendigung einer Maßnahme 3 In der Unterrichtung ist auf die Möglichnach SS 6 a Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 5 teilt keit nachträglichen Rechtsschutzes und die das Fachministerium abweichend von SS 6 dafür vorgesehene Frist hinzuweisen. 4 Die Abs. 9 Satz 5 dem Ausschuss für Angelegensofortige weitere Beschwerde ist nur stattheiten des Verfassungsschutzes innerhalb haft, wenn das Landgericht sie wegen der von sechs Monaten die Unterrichtung der grundsätzlichen Bedeutung zulässt oder das Betroffenen oder die Gründe für eine ZurückLandgericht die Anordnung im Beschwerdestellung nach SS 6 Abs. 9 Satz 3 mit. 2Dem verfahren erlassen hat. Ausschuss sind jeweils nach einem Jahr eine weitere Zurückstellung der Unterrichtung (5) 1Maßnahmen nach SS 6 a Abs. 5 bedürund deren Gründe mitzuteilen. 3Soll die Unfen der Anordnung durch die Leiterin oder terrichtung endgültig unterbleiben, so bedarf den Leiter der Verfassungsschutzabteilung es abweichend von SS 6 Abs. 9 Satz 6 Nr. 4 der oder durch die Vertreterin oder den VertreZustimmung des Ausschusses. ter. 2 Absatz 1 Sätze 4 und 5 sowie Absatz 3 gelten entsprechend. (9) Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) (6) 1Daten, die aufgrund einer Anordnung wird nach Maßgabe der Absätze 1 bis 6 sonach SS 6 a Abs. 5 erhoben worden sind, dürwie des SS 6 a eingeschränkt. 324 Anhang SS6c SS6d Verfahrensvorschriften für das Einsatz technischer Mittel nach heimliche Mithören und AufSS 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 zeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter (1) 1Technische Mittel nach SS 6 Abs. 1 Satz Einsatz technischer Mittel 1 Nr. 12 darf die Verfassungsschutzbehörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 (1) Für die Anordnung des Einsatzes eines Satz 1 einsetzen, wenn tatsächliche Anhaltsnachrichtendienstlichen Mittels nach SS 6 punkte für eine schwerwiegende Gefahr für Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 außerhalb einer Wohein in SS 3 Abs. 1 Satz 1 genanntes Schutzgut nung gilt SS 5 b Abs. 1 bis 3 entsprechend. vorliegen. 2Die Maßnahme ist nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf (2) 1Werden durch eine Maßnahme nach Abandere Weise aussichtslos oder wesentlich satz 1 Daten aus dem Kernbereich privater erschwert wäre. 3 Die Maßnahme darf sich Lebensgestaltung erfasst, so dürfen diese nur gegen Personen richten, bei denen tatnicht gespeichert, verändert oder genutzt sächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, werden; entsprechende Aufzeichnungen dass sie die schwerwiegende Gefahr nachsind unverzüglich zu löschen. 2Die Tatsache, drücklich fördern. 4Gegen sonstige Personen dass Daten aus dem Kernbereich privater darf das Mittel eingesetzt werden, wenn Lebensgestaltung erhoben wurden, und die aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehLöschung der Daten sind zu dokumentieren. men ist, dass diese für Personen nach Satz 3 bestimmte oder von ihr herrührende Mittei(3) Für personenbezogene Daten, die durch lungen entgegennehmen oder weitergeben Maßnahmen nach Absatz 1 erhoben wuroder dass ihre Mobilfunkendeinrichtungen den, gelten die SSSS 4 und 12 Abs. 1 und 3 des von Personen nach Satz 3 benutzt werden. Artikel 10-Gesetzes sowie SS 4 Abs. 5 und 6 5 SS 5 b Abs. 1 bis 3 gilt entsprechend. Nds. AG G 10 entsprechend; SS 6 Abs. 6, 8 und 9 findet keine Anwendung. (2) 1Für personenbezogene Daten, die durch (4) Das Fachministerium unterrichtet den Maßnahmen nach Absatz 1 erhoben wurAusschuss für Angelegenheiten des Verfasden, gelten die SSSS 4 und 12 Abs. 1 und 3 des sungsschutzes im Abstand von höchstens Artikel 10-Gesetzes sowie SS 4 Abs. 5 und 6 sechs Monaten über Maßnahmen nach AbNds. AG G 10 entsprechend; SS 6 Abs. 6, 8 satz 1. und 9 findet keine Anwendung. 2SS 5 b Abs. 5 gilt entsprechend. SS7 -- aufgehoben -- 325 Anhang SS8 (4) Die Verfassungsschutzbehörde hat die Speicherung, Veränderung und Speicherungsdauer auf das für ihre AufNutzung personenbezogener gabenerfüllung erforderliche Maß zu beDaten schränken. (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf zur SS9 Erfüllung ihrer Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Speicherung, Veränderung und Satz 1 personenbezogene Daten speichern, Nutzung personenbezogener verändern und nutzen, wenn Daten von Minderjährigen 1. tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass die betroffene (1) 1 Die Verfassungsschutzbehörde darf Person an Bestrebungen oder Tätigunter den Voraussetzungen des SS 8 Daten keiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 beteiligt über das Verhalten Minderjähriger aus der ist, und dies für die Beobachtung der Zeit vor Vollendung des 14. Lebensjahres in Bestrebung oder Tätigkeit erforderlich ist, Akten, die zu ihrer Person geführt werden, 2. dies für die Erforschung und Bewertung nur speichern, verändern oder nutzen, wenn gewalttätiger Bestrebungen nach SS 3 tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 3 und 4 oder von dass die betroffene Person eine der in SS 3 Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes genannten erforderlich ist oder Straftaten plant, begeht oder begangen hat. 3. dies zur Schaffung nachrichtendienst- 2 In Dateien dürfen Daten über das Verhalten licher Zugänge zu Bestrebungen oder Minderjähriger nur gespeichert, verändert Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 oder genutzt werden, wenn erforderlich ist. 1. die oder der Minderjährige zu dem Zeit- 2 In Akten dürfen über Satz 1 Nr. 2 hinaus punkt, auf den sich die Daten beziehen, personenbezogene Daten auch gespeichert, das 14. Lebensjahr bereits vollendet verändert und genutzt werden, wenn dies hatte und sonst zur Erforschung und Bewertung von 2. tatsächliche Anhaltspunkte für den Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, Verdacht einer Tätigkeit nach SS 3 Abs. 3 und 4 erforderlich ist. 1 Satz 1 Nr. 2 oder einer Bestrebung nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 oder 4 (2) Personenbezogene Daten dürfen nur bestehen, die durch Anwendung von dann in Dateien gespeichert werden, wenn Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereisie aus Akten ersichtlich sind. tungshandlungen verfolgt wird. (2) 1Die nach Absatz 1 über Personen vor (3) Die Speicherung von personenbezogeVollendung des 16. Lebensjahres gespeinen Daten aus der engeren Persönlichkeitscherten Daten sind zwei Jahre nach der sphäre in Dateien ist unzulässig. Speicherung zu löschen, es sei denn, dass 326 Anhang weitere Informationen im Sinne des SS 3 Abs. (3) 1Die Verfassungsschutzbehörde prüft bei 1 Satz 1 hinzugekommen sind. Die nach 2 der Einzelfallbearbeitung und nach festgeAbsatz 1 über Personen nach Vollendung setzten Fristen, spätestens nach fünf Jahren, des 16. und vor Vollendung des 18. Lebensob gespeicherte personenbezogene Daten jahres gespeicherten Daten sind zwei Jahre zu berichtigen oder zu ergänzen, zu löschen nach der Speicherung auf die Erforderlichoder zu sperren sind. 2Gespeicherte perkeit einer weiteren Speicherung zu überprüsonenbezogene Daten über Bestrebungen fen. Sie sind spätestens nach fünf Jahren zu 3 nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind spätestens löschen, es sei denn, dass nach Eintritt der zehn Jahre, über Bestrebungen nach Nr. 3 Volljährigkeit weitere Informationen über oder 4 spätestens 15 Jahre nach dem ZeitBestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 punkt der letzten Speicherung einer InforAbs. 1 Satz 1 hinzugekommen sind. mation über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 zu löschen. SS 10 Berichtigung, Löschung und (4) 1In den Fällen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 Sperrung von personenund des Absatzes 3 Satz 2 tritt an die Stelle bezogenen Daten in Dateien der Löschung der personenbezogenen Daten durch die Verfassungsschutzbehörde die (1) Die Verfassungsschutzbehörde hat die in Abgabe an das Landesarchiv. 2Die Nutzung Dateien gespeicherten personenbezogenen archivierter Daten durch die VerfassungsDaten zu berichtigen, wenn sie unrichtig schutzbehörde ist ausgeschlossen, solange sind; sie hat sie zu ergänzen, wenn sie undiese nicht allgemein zugänglich sind. vollständig sind und dadurch schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beein(5) Personenbezogene Daten, die austrächtigt sein können. schließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicher(2) 1Die Verfassungsschutzbehörde hat die in stellung eines ordnungsgemäßen Betriebes Dateien gespeicherten personenbezogenen einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert Daten zu löschen, wenn werden, dürfen nur für diese Zwecke oder 1. ihre Speicherung unzulässig war oder zur Verfolgung von Straftaten nach dem 2. ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung Niedersächsischen Datenschutzgesetz weinicht mehr erforderlich ist. terverarbeitet werden. 2 Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzwürdige Interessen von Betroffenen beeinträchtigt würden. 3In diesem Fall sind die Daten zu sperren. 4Sie dürfen nur noch mit Einwilligung der Betroffenen weiterverarbeitet werden. 327 Anhang SS 11 SS 12 Berichtigung, Löschung und Dateibeschreibungen Sperrung von personenbezogenen Daten in Akten (1) 1Für jede Datei bei der Verfassungsschutzbehörde sind in einer Dateibeschrei(1) Stellt die Verfassungsschutzbehörde fest, bung festzulegen: dass in Akten gespeicherte personenbezo1. die Bezeichnung der Datei, gene Daten unrichtig sind, oder wird ihre 2. der Zweck der Datei, Richtigkeit von Betroffenen bestritten, so ist 3. Inhalt, Umfang, Voraussetzungen und dies in der Akte zu vermerken. Rechtsgrundlage der Speicherung, Übermittlung und Nutzung (betroffener (2) Für Akten, die zu einer bestimmten Per- 1 Personenkreis, Arten der Daten), son geführt werden, gilt SS 10 Abs. 2 und 4. Überprüfungsfristen, Speicherungsdauer, 3 entsprechend. 2Im Übrigen hat die Verfas5. die nach dem Niedersächsischen Datensungsschutzbehörde personenbezogene Daschutzgesetz erforderlichen technischen ten zu sperren, wenn sie bei der Einzelfallbeund organisatorischen Maßnahmen, arbeitung feststellt, dass ohne die Sperrung 6. bei automatisierten Verfahren die schutzwürdige Interessen von Betroffenen Betriebsart des Verfahrens, die Art der beeinträchtigt würden, und die Daten für Geräte, die Stellen, bei denen sie aufdie künftige Aufgabenerfüllung nicht mehr gestellt sind, sowie das Verfahren zur erforderlich sind. 3Gesperrte Daten sind mit Übermittlung, Sperrung, Löschung und einem entsprechenden Vermerk zu verseAuskunftserteilung. hen; sie dürfen nicht mehr weiterverarbeitet 2 Satz 1 gilt nicht für Dateien, die aus auswerden. 4 Eine Aufhebung der Sperrung ist schließlich verarbeitungstechnischen Grünmöglich, wenn ihre Voraussetzungen nachden vorübergehend vorgehalten werden. träglich entfallen. (2) Vor dem Erlass einer Dateibeschreibung (3) Sind Akten der Verfassungsschutzbehör- 1 ist die oder der Landesbeauftragte für den de für ihre Aufgabenerfüllung nicht mehr Datenschutz anzuhören. erforderlich, so tritt an die Stelle ihrer Vernichtung die Abgabe an das Landesarchiv. (3) 1Die Speicherung personenbezogener 2 Für Akten, die zu einer bestimmten Person Daten ist auf das erforderliche Maß zu begeführt werden, oder andere Akten, die schränken. 2In angemessenen Abständen ist personenbezogene Daten enthalten, gilt die Notwendigkeit der Weiterführung oder SS 10 Abs. 4 Satz 2 entsprechend. Änderung der Dateien zu überprüfen. (4) In der Dateibeschreibung über personenbezogene Textdateien ist die Zugriffsberechtigung auf Personen zu beschränken, die 328 Anhang unmittelbar mit Arbeiten in dem Gebiet be3. durch die Auskunftserteilung Informatitraut sind, dem die Textdateien zugeordnet onsquellen gefährdet würden oder die sind; Auszüge aus Textdateien dürfen nicht Ausforschung des Erkenntnisstandes ohne die dazugehörenden erläuternden Unoder der Arbeitsweise der Verfassungsterlagen übermittelt werden. schutzbehörde zu befürchten ist. 2 Die Entscheidung trifft die Leiterin oder Dritter Abschnitt der Leiter der Verfassungsschutzabteilung Auskunft unter Abwägung der in Satz 1 Nrn. 1 bis 3 genannten Interessen mit dem Interesse der SS 13 antragstellenden Person an der AuskunftsAuskunft an Betroffene erteilung. 3 Die Leiterin oder der Leiter der Verfassungsschutzabteilung kann eine Mit(1) 1Die Verfassungsschutzbehörde erteilt arbeiterin oder einen Mitarbeiter damit beBetroffenen auf Antrag unentgeltlich Ausauftragen, ebenfalls Entscheidungen nach kunft über die zu ihrer Person gespeicherten Satz 1 zu treffen. Daten. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt 2 sich nicht auf die Herkunft der Daten und (3) 1Die Ablehnung einer Auskunft bedarf die Empfänger von Übermittlungen. Über 3 keiner Begründung, soweit durch die BeDaten aus Akten, die nicht zur Person der gründung der Zweck der Ablehnung gefährBetroffenen geführt werden, wird Auskunft det würde. 2Die Gründe der Ablehnung sind nur erteilt, soweit die Daten, namentlich aktenkundig zu machen. 3Wird der antragaufgrund von Angaben der Betroffenen, mit stellenden Person keine Begründung für die angemessenem Aufwand auffindbar sind. Ablehnung der Auskunft gegeben, so ist ihr 4 Die Verfassungsschutzbehörde bestimmt die Rechtsgrundlage dafür zu nennen. 4 FerVerfahren und Form der Auskunftserteilung ner ist sie darauf hinzuweisen, dass sie sich nach pflichtgemäßem Ermessen. an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden (2) Die Auskunftserteilung kann nur abge- 1 kann. 5Der oder dem Landesbeauftragten ist lehnt werden, soweit auf Verlangen Auskunft zu erteilen. 6Stellt 1. die Auskunft die öffentliche Sicherheit die Fachministerin oder der Fachminister gefährden oder sonst dem Wohl des oder die Vertreterin oder der Vertreter, fest, Bundes oder eines Landes Nachteile dass durch die Erteilung der Auskunft nach bereiten würde, Satz 5 die Sicherheit des Bundes oder eines 2. die Daten oder die Tatsache ihrer Landes gefährdet würde, so darf die AusSpeicherung nach einer Rechtsvorkunft nur der oder dem Landesbeauftragten schrift oder wegen der berechtigten persönlich erteilt werden. 7Mitteilungen der Interessen von Dritten geheim gehalten oder des Landesbeauftragten an die antragwerden müssen oder stellende Person dürfen keine Rückschlüsse 329 Anhang auf den Erkenntnisstand der Verfassungsoder durch darauf gerichtete Vorbereitungsschutzbehörde zulassen, sofern diese nicht handlungen gegen die in SS 3 Abs. 1 Satz 1 einer weitergehenden Mitteilung zustimmt. Nrn. 1, 3 und 4 genannten Schutzgüter wenden. Vierter Abschnitt Informationsübermittlung (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen SachSS 14 leitungsbefugnis, die Polizeibehörden sowie Grenzen der Übermittlung die Ausländerbehörden übermitteln darüber personenbezogener Daten hinaus von sich aus der Verfassungsschutzbehörde auch alle anderen ihnen bekannt Wird nach den Bestimmungen dieses Abgewordenen Informationen einschließlich schnitts um die Übermittlung personenbepersonenbezogener Daten über Bestrebunzogener Daten ersucht, so dürfen nur solche gen nach SS 3 Abs. 1 Satz 1, wenn tatsächliDaten übermittelt werden, die bei der erche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die suchten Behörde oder Stelle bereits bekannt Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben sind oder von ihr aus allgemein zugänglider Verfassungsschutzbehörde erforderlich chen Quellen entnommen werden können. ist. SS 15 (3) 1 Die Verfassungsschutzbehörde darf Übermittlung von Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben die in Absatz an die Verfassungsschutz- 1 genannten Stellen um Übermittlung der behörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezo(1) Die Behörden des Landes, insbesondere gener Daten ersuchen, wenn diese nicht aus die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich allgemein zugänglichen Quellen oder nur der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsmit übermäßigem Aufwand oder nur durch befugnis, die Polizeibehörden, sowie die der eine die betroffene Person stärker belastende ausschließlichen Aufsicht des Landes unterMaßnahme erhoben werden können. 2Die stehenden Körperschaften, Anstalten und Ersuchen sind aktenkundig zu machen. Stiftungen des öffentlichen Rechts unterrichten von sich aus die Verfassungsschutz(4) 1Die Übermittlung personenbezogener behörde über die ihnen bekannt gewordeDaten, die aufgrund einer Maßnahme nach nen Tatsachen, die sicherheitsgefährdende SS 100 a StPO bekannt geworden sind, ist oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine nach den Absätzen 1 bis 3 nur zulässig, fremde Macht oder Bestrebungen in der wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür Bundesrepublik Deutschland erkennen lasbestehen, dass jemand eine der in SS 3 des sen, die sich unter Anwendung von Gewalt Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten 330 Anhang plant, begeht oder begangen hat. 2 Auf die (2) 1Die Einsichtnahme ist nur zulässig, wenn der Verfassungsschutzbehörde nach Satz 1 1. eine Übermittlung der Daten durch die übermittelten personenbezogenen Daten registerführende Stelle den Zweck der findet SS 4 Abs. 1 und 2 Satz 1 sowie Abs. 4 Maßnahme gefährden würde oder bis 6 des Artikel 10-Gesetzes entsprechende 2. die betroffene Person durch eine anderAnwendung. weitige Informationsgewinnung unverhältnismäßig beeinträchtigt würde. (5) 1 Die Übermittlung personenbezoge- 2 Die Einsichtnahme ist unzulässig, wenn ihr ner Daten, die aufgrund anderer strafeine gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift prozessualer Zwangsmaßnahmen (SSSS 94 oder eine Pflicht zur Wahrung von Berufsgebis 100, 100 c bis 111 p, 163 e und 163 f heimnissen entgegensteht. StPO) bekannt geworden sind, ist nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte (3) Die Einsichtnahme ordnet die Leiterin für gewalt tätige Bestrebungen nach oder der Leiter der VerfassungsschutzabteiSS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 oder 4 oder von lung oder die Vertreterin oder der Vertreter Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 an. bestehen. 2Die nach Satz 1 übermittelten personenbezogenen Daten dürfen nur zur (4) 1Die durch Einsichtnahme in Register geErforschung solcher Bestrebungen oder Täwonnenen Informationen dürfen nur zu den tigkeiten genutzt werden. in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. 2Gespeicherte Informationen sind SS 16 zu löschen und Unterlagen zu vernichten, Registereinsicht sobald sie für diese Zwecke nicht mehr erforderlich sind. (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Gewinnung von Informationen über gewalt(5) 1Über jede Einsichtnahme ist ein gesontätige Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 derter Nachweis zu führen, aus dem ihr Nr. 1, 3 oder 4 oder über Tätigkeiten nach Zweck, das eingesehene Register und die SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 die von öffentlichen registerführende Stelle sowie die Namen Stellen geführten Register, insbesondere der Betroffenen hervorgehen, deren Daten Grundbücher, Personenstandsbücher, Melfür eine weitere Verarbeitung erforderlich deregister, Personalausweisregister, Passresind. 2Diese Nachweise sind gesondert aufgister, Führerscheinkartei, Waffenscheinkarzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff tei, einsehen. zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Anfertigung folgt, zu vernichten. 331 Anhang SS 17 (3) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf perÜbermittlung personensonenbezogene Daten im Einvernehmen mit bezogener Daten durch die dem Bundesamt für Verfassungsschutz an Verfassungsschutzbehörde ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen über(1) 1 Die Verfassungsschutzbehörde darf mitteln, soweit die Übermittlung in einem personenbezogene Daten an inländische Gesetz, einem Rechtsakt der Europäischen Behörden übermitteln, wenn dies zur ErGemeinschaften oder einer internationalen füllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder Vereinbarung gere-gelt ist. 2Eine Übermittder Empfänger die Daten zum Schutz der lung darf auch erfolgen, wenn sie freiheitlichen demokratischen Grundord1. zum Schutz von Leib oder Leben erfornung oder sonst für Zwecke der öffentlichen derlich ist oder Sicherheit oder der Strafverfolgung benö2. zur Erfüllung eigener Aufgaben, insbetigt. 2Die Übermittlung ist aktenkundig zu sondere in Fällen grenzüberschreitender machen. 3 Die empfangende Behörde darf Tätigkeiten der Verfassungsschutzbedie übermittelten Daten, soweit gesetzlich hörde, unumgänglich ist nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem und im Empfängerland gleichwertige DatenZweck weiterverarbeiten, zu dem sie ihr schutzregelungen gelten. 3Die Übermittlung übermittelt wurden. unterbleibt, wenn ihr auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder über(2) 1 Die Verfassungsschutzbehörde darf wiegende schutzwürdige Interessen der personenbezogene Daten an Dienststellen Betroffenen, insbesondere deren Schutz der alliierten Streitkräfte übermitteln, sovor einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, weit dies im Rahmen der Zusammenarbeit entgegenstehen. 4 Die Übermittlung der von nach Artikel 3 des Zusatzabkommens vom einer Ausländerbehörde empfangenen per3. August 1959 zu dem Abkommen zwischen sonenbezogenen Daten unterbleibt, es sei den Parteien des Nordatlantikvertrages vom denn, die Übermittlung ist völkerrechtlich 19. Juni 1951 über die Rechtsstellung ihrer geboten. 5Die Übermittlung ist aktenkundig Truppen hinsichtlich der in der Bundesrezu machen. 6 Die empfangende Stelle darf publik Deutschland stationierten ausländidie übermittelten Daten nur für den Zweck schen Truppen (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218) weiterverarbeiten, zu dem sie ihr übermiterforderlich ist. Die Übermittlung ist akten- 2 telt wurden. 7Sie ist auf die Verarbeitungskundig zu machen. beschränkung und darauf hinzuweisen, dass sich die Verfassungsschutzbehörde vorbehält, Auskunft über die Verarbeitung der Daten zu verlangen. 332 Anhang (4) 1Personenbezogene Daten dürfen an durch die Verfassungsschutzbehörde zum einzelne Personen oder an andere als die Zweck von Datenerhebungen an andere Stelin den Absätzen 1 bis 3 genannten Stellen len übermittelt werden. nicht übermittelt werden, es sei denn, dass dies zum Schutz vor Bestrebungen oder TäSS 18 tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 oder zur Übermittlung von Informationen Gewährleistung der Sicherheit von lebensdurch die Verfassungsschutzoder verteidigungswichtigen Einrichtungen behörde an Strafverfolgungs(SS 1 Abs. 4 und 5 des Niedersächsischen Siund Sicherheitsbehörden in cherheitsüberprüfungsgesetzes) erforderlich Angelegenheiten des Staatsist und die Fachministerin oder der Fachmiund Verfassungsschutzes nister oder die Vertreterin oder der Vertreter der Übermittlung zugestimmt hat. 2Die (1) Die Verfassungsschutzbehörde übermitVerfassungsschutzbehörde führt über jede telt den Staatsanwaltschaften und, vorbeÜbermittlung personenbezogener Daten haltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachnach Satz 1 einen gesonderten Nachweis, leitungsbefugnis, den Polizeibehörden von aus dem der Zweck der Übermittlung, ihre sich aus die ihr bekannt gewordenen InforVeranlassung, die Aktenfundstelle und der mationen einschließlich personenbezogener Empfänger hervorgehen. 3 Die Nachweise Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte sind gesondert aufzubewahren, gegen undafür bestehen, dass die Übermittlung zur berechtigten Zugriff zu sichern und am Ende Verhinderung oder Verfolgung von folgendes Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Anden Straftaten erforderlich ist: fertigung folgt, zu vernichten. 4 Der Empfändie in SS 74 a Abs. 1 und SS 120 Abs. 1 des ger darf die übermittelten Daten nur für den Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Zweck weiterverarbeiten, zu dem sie ihm Straftaten, übermittelt wurden. 5Er ist auf die VerarbeiStraftaten, bei denen aufgrund ihrer Zieltungsbeschränkung und darauf hinzuweirichtung, des Motivs des Täters oder dessen sen, dass sich die Verfassungsschutzbehörde Verbindung zu einer Organisation anzunehvorbehält, Auskunft über die Verarbeitung men ist, dass sie sich gegen die in SS 3 Abs. 1 der Daten zu verlangen. 6 Die Übermittlung Satz 1 genannten Schutzgüter wenden. der personenbezogenen Daten ist der betroffenen Person durch die Verfassungs(2) Die Polizeibehörden dürfen zur Verhindeschutzbehörde mitzuteilen, sobald eine Gerung von Straftaten nach Absatz 1 die Verfährdung der Aufgabenerfüllung durch die fassungsschutzbehörde um Übermittlung Mitteilung nicht mehr zu besorgen ist. 7Die der erforderlichen Informationen einschließZustimmung nach Satz 1 und das Führen eilich personenbezogener Daten ersuchen. nes Nachweises nach Satz 2 sind nicht erforderlich, wenn personenbezogene Daten 333 Anhang SS 19 5. besondere Regelungen in RechtsvorÜbermittlung personenbezogener schriften, in Standesrichtlinien oder Daten an die Öffentlichkeit Verpflichtungen zur Wahrung besonderer Amtsgeheimnisse der Übermittlung Bei der Aufklärung der Öffentlichkeit einentgegenstehen. schließlich der Medien über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 dür(2) Personenbezogene Daten Minderjähriger fen personenbezogene Daten nur bekannt dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetgegeben werden, wenn die Bekanntgabe für zes übermittelt werden, solange die Vorausdas Verständnis der Darstellung, insbesonsetzungen der Speicherung nach SS 9 erfüllt dere von Organisationen oder unorganisiersind. ten Gruppierungen, erforderlich ist und das Interesse der Allgemeinheit das schutzwür(3) 1Personenbezogene Daten Minderjähridige Interesse der betroffenen Person überger über ihr Verhalten vor Vollendung des wiegt. 14. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht an ausländische SS 20 oder an überoder zwischenstaatliche StelÜbermittlungsverbote, len übermittelt werden. 2Dasselbe gilt für Minderjährigenschutz Informationen über Personenzusammenschlüsse, deren Mitglieder überwiegend (1) Die Übermittlung von Informationen Minderjährige sind, die das 14. Lebensjahr nach den Vorschriften dieses Abschnitts unnoch nicht vollendet haben. terbleibt, wenn 1. die Informationen zu löschen sind, 2. für die übermittelnde Stelle erkennbar SS 21 ist, dass die Informationen für die empPflichten der empfangenden fangende Stelle nicht erforderlich sind, Stelle 3. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der 1 Die empfangende Stelle prüft, ob die ihr Art der Informationen, insbesondere nach den Vorschriften dieses Gesetzes überihres Bezuges zu der engeren Persönmittelten personenbezogenen Daten für lichkeitssphäre der betroffenen Person, die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich und der Umstände ihrer Erhebung das sind. 2Ergibt die Prüfung, dass dies nicht schutzwürdige Interesse der betroffeder Fall ist, so hat sie die entsprechenden nen Person das Interesse der AllgemeinUnterlagen zu vernichten und gespeicherheit an der Übermittlung überwiegt, te Daten zu löschen. 3 Die Vernichtung und 4. überwiegende Sicherheitsinteressen die Löschung können unterbleiben, wenn dies erfordern oder die Trennung von anderen Informationen, 334 Anhang die zur Erfüllung der Aufgaben erforderSS 24 lich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Zusammensetzung Aufwand möglich ist; in diesem Fall sind die Daten zu sperren. (1) 1Der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes soll aus mindestens SS 22 sieben Abgeordneten des Landtages besteNachberichtspflicht hen. 2Mitglieder der Landesregierung können dem Ausschuss nicht angehören. 1 Erweisen sich personenbezogene Daten (2) 1Jede Fraktion erhält mindestens einen nach ihrer Übermittlung als unvollständig Sitz. 2Die Verteilung aller Sitze bestimmt sich oder unrichtig, so sind sie gegenüber der nach der Geschäftsordnung des Niedersächempfangenden Stelle unverzüglich zu ersischen Landtages. gänzen oder zu berichtigen, es sei denn, dass der Mangel für die Beurteilung des SS 25 Sachverhalts offensichtlich ohne Bedeutung Kontrollrechte des Ausschusses ist. 2Werden personenbezogene Daten nach ihrer Übermittlung gesperrt, so ist dies der (1) Das Fachministerium ist verpflichtet, den empfangenden Stelle unter Angabe der Ausschuss für Angelegenheiten des VerGründe, die zu der Sperrung geführt haben, fassungsschutzes umfassend über seine unverzüglich mitzuteilen. Tätigkeit als Verfassungsschutzbehörde im Allgemeinen sowie über Vorgänge von beFünfter Abschnitt sonderer Bedeutung zu unterrichten. Parlamentarische Kontrolle (2) Der Ausschuss hat das Recht, Auskunftspersonen anzuhören, wenn mindestens ein SS 23 Fünftel der Ausschussmitglieder dies verAusschuss für Angelegenheiten langt. des Verfassungsschutzes (3) Das Fachministerium kann das AnhöDie parlamentarische Kontrolle auf dem Gerungsverlangen nach Absatz 2 in entsprebiet des Verfassungsschutzes übt unbeschachender Anwendung des Artikels 24 Abs. 3 det der Rechte des Landtages und seiner der Niedersächsischen Verfassung ablehnen; sonstigen Ausschüsse ein besonderer, vom die Gründe sind dem Ausschuss darzulegen. Landtag gebildeter Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes aus. (4) 1Die in der Verfassungsschutzabteilung Tätigen dürfen in dienstlichen Angelegenheiten Eingaben an den Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes richten. 2Solche Eingaben und die Verhand335 Anhang lungen des Ausschusses über sie sind ver(4) Der Ausschuss übt seine Tätigkeit auch traulich im Sinne der Geschäftsordnung des über das Ende einer Wahlperiode des LandNiedersächsischen Landtages. tages so lange aus, bis der nachfolgende Landtag den Ausschuss nach SS 24 neu geSS 26 bildet hat. Verfahrensweise SS 27 (1) Für die Verhandlungen des Ausschusses 1 Hilfe vonseiten der oder des für Angelegenheiten des VerfassungsschutLandesbeauftragten für den zes gelten die Vorschriften der GeschäftsordDatenschutz nung des Niedersächsischen Landtages. 2Jedoch bedarf ein Beschluss, durch welchen die (1) 1Der Ausschuss für Angelegenheiten des Vertraulichkeit von Akten oder sonstigen UnVerfassungsschutzes hat auf Antrag von terlagen oder von Verhandlungen des Ausmindestens einem Viertel seiner Mitglieder schusses aufgehoben wird, einer Mehrheit die Landesbeauftragte oder den Landesbevon zwei Dritteln der Stimmen seiner Mitauftragten für den Datenschutz zu beaufglieder. 3Ist zu einem solchen Beschluss das tragen, die Rechtmäßigkeit einzelner MaßEinvernehmen der Landesregierung erfordernahmen der Verfassungsschutzbehörde zu lich und weigert diese sich, es zu erteilen, so überprüfen. 2Die Befugnisse der oder des hat sie die Gründe dafür vor dem Ausschuss Landesbeauftragten richten sich nach den darzulegen. 4 Dient die Vertraulichkeit dem Bestimmungen des Niedersächsischen DaSchutz von Informationen, deren Geheimhaltenschutzgesetzes. tung in die Verantwortung einer Behörde des Bundes oder eines anderen Landes fällt, so (2) Wird die oder der Landesbeauftragte für bedarf die Aufhebung der Vertraulichkeit des den Datenschutz nach SS 13 Abs. 3 tätig, so Einvernehmens dieser Behörde. kann sie oder er den Ausschuss von sich aus unterrichten, wenn sich Beanstandungen (2) Der Ausschuss gibt sich für die Wahr- 1 ergeben, eine Mitteilung an die betroffene nehmung der Aufgaben nach SS 2 Abs. 1 Person aber aus Geheimhaltungsgründen Nds. AG G 10 eine besondere Geschäftsunterbleiben muss. ordnung. 2 Zu deren Geheimschutzregelungen ist die Landesregierung zu hören. 3 Die Sechster Abschnitt Geschäftsordnung bedarf der Bestätigung Schlussvorschriften durch den Landtag. (3) Der Ausschuss berichtet dem Landtag in der Mitte und am Ende jeder Wahlperiode über seine Tätigkeit. 336 Anhang SS 28 SS 32 Geltung des Niedersächsischen Inkrafttreten176 Datenschutzgesetzes (1) Dieses Gesetz tritt 14 Tage nach seiner Bei der Erfüllung der Aufgaben nach SS 3 Verkündung in Kraft. durch die Verfassungsschutzbehörde finden die Vorschriften des SS 4 Abs. 1 sowie der (2) Gleichzeitig tritt das Niedersächsische VerSSSS 9 bis 17 a des Niedersächsischen Datenfassungsschutzgesetz vom 12. Juli 1976 (Nds. schutzgesetzes keine Anwendung. GVBl. S. 181), geändert durch Gesetz vom 24. März 1980 (Nds. GVBl. S. 67), außer Kraft. SS 29 Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz173 SS 30 Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes174 SS 31 Änderung des Personalvertretungsgesetzes für das Land Niedersachsen175 173 Diese Vorschrift des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 3. November 1992 (Nds. GVBl. S. 283) wird hier nicht abgedruckt. 174 Wie Fußnote 173. 175 Wie Fußnote 173. 176 Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 3. November 1992 (Nds. GVBl. S. 283). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in den Bekanntmachungen vom 30. März 2004 (Nds. GVBl. S. 117) und vom 19. November 2007 (Nds. GVBl. S. 641) sowie den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetzen. 337 Anhang 12.3 Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz (NVerfSchG) vom 15. September 2016 verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes im Land Niedersachsen vom 15. September 2016 (Nds. GVBl. S. 194) Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Vorschriften SS1 Zweck des Verfas sungsschutzes SS2 Zuständigkeit SS3 Aufgaben SS4 Begriffsbestimmungen SS5 Trennungsgebot Zweiter Teil Bestimmung zum Beobachtungsobjekt SS6 Beobachtungsobjekt SS7 Verdachtsobjekt SS8 Verdachtsgewinnung Dritter Teil Befugnisse zur Datenverarbeitung Erstes Kapitel Allge meine Vorschriften SS9 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit SS 10 Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung SS 11 Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs 338 Anhang Zweites Kapitel Erhebung und sonstige Kenntnisnahme SS 12 Allgemeine Befugnis zur Datenerhebung SS 13 Erhebung personenbezogener Daten von Minderjährigen SS 14 Nachrichtendienstliche Mittel SS 15 Allgemeine Voraussetzungen für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel SS 16 Besondere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Personen SS 17 Besondere Voraussetzungen für Obser vationen sowie Bildübertragungen und Bildaufzeichnungen SS 18 Besondere Voraussetzungen für den Einsatz verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler SS 19 Besondere Voraussetzungen für den Einsatz bestimmter technischer Mittel SS 20 Besondere Auskunftsverlangen SS 21 Verfahrensvorschriften SS 22 Mitteilung an Betroffene SS 23 Ersuchen und automatisierte Abrufverfahren SS 24 Registereinsicht SS 25 Verpflichtung zur Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörde Drittes Kapitel Speicherung, Veränderung, Nutzung, Löschung SS 26 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten, Zweckbindung SS 27 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken SS 28 Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten SS 29 Verfahrensbeschreibungen Viertes Kapitel Auskunft SS 30 Auskunft an Betroffene 339 Anhang Fünftes Kapitel Übermittlung SS 31 Übermittlung personenbezogener Daten an Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden SS 32 Übermittlung an sonstige Behörden und Stellen SS 33 Aufklärung der Öffentlichkeit, Verfassungsschutzbericht Vierter Teil Parlamentarische Kontrolle SS 34 Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes SS 35 Zusammensetzung und Verfahrensweise des Ausschusses SS 36 Unterrichtungspflichten des Fachministeriums SS 37 Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht SS 38 Beauftragung einer oder eines Sachverständigen SS 39 Beteiligung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz SS 40 Berichterstattung des Ausschusses gegenüber dem Landtag Fünfter Teil Schlussvorschriften SS 41 Einschränkung von Grundrechten SS 42 Übergangs vor schrift 340 Anhang Erster Teil SS3 Allgemeine Vorschriften Aufgaben SS1 (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde Zweck des Verfassungsschutzes ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der personenbezogenen Auskünften, Nachrichfreiheitlichen demokratischen Grundordten und Unterlagen, über nung, des Bestandes und der Sicherheit des 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliBundes und der Länder. che demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes SS2 oder eines Landes gerichtet sind oder Zuständigkeit eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane (1) 1Verfassungsschutzbehörde ist das für des Bundes oder eines Landes oder Inneres zuständige Ministerium (Fachminisihrer Mitglieder zum Ziel haben, terium). 2Das Fachministerium unterhält eine 2. sicherheitsgefährdende oder geheimAbteilung, die gesondert von der für die dienstliche Tätigkeiten in der BundesrepuPolizei zuständigen Abteilung ausschließlich blik Deutschland für eine fremde Macht, die der Verfassungsschutzbehörde nach die3. Bestrebungen in der Bundesrepublik sem Gesetz und anderen Rechtsvorschriften Deutschland, die durch Anwendung von obliegenden Aufgaben wahrnimmt (VerfasGewalt oder darauf gerichtete Vorbereisungsschutzabteilung). tungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, (2) 1 Verfassungsschutzbehörden anderer 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken Länder dürfen im Land Niedersachsen nur im der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 Einvernehmen mit der Verfassungsschutzbedes Grundgesetzes) oder gegen das hörde tätig werden. Ihre Befugnisse bestim- 2 friedliche Zusammenleben der Völker men sich dabei nach den Vorschriften dieses (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) Gesetzes. gerichtet sind. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf an(2) 1Die Verfassungsschutzbehörde unterdere Verfassungsschutzbehörden nicht um richtet den Landtag und die LandesregieMaßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst rung über Art und Ausmaß von Bestrebunnicht befugt ist. gen und Tätigkeiten nach Absatz 1. 2Die Unterrichtung soll diese Organe in die Lage versetzen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. 341 Anhang (3) 1Die Verfassungsschutzbehörde klärt die sind Bestrebungen im Sinne des SS 3 Abs. 1 Öffentlichkeit auf der Grundlage ihrer AusNr. 1, 3 oder 4, wenn sie auf Anwendung wertungsergebnisse durch zusammenfassenvon Gewalt gerichtet oder aufgrund ihrer de Berichte und andere Maßnahmen über Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut Bestrebungen und Tätigkeiten nach Absatz 1 dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. auf. 2Sie tritt solchen Bestrebungen und Tätigkeiten auch durch Angebote zur Informati(2) Im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 sind on und zum Ausstieg entgegen. 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes: solche, die (4) Die Verfassungsschutzbehörde wirkt mit darauf gerichtet sind, die Freiheit des 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von PerBundes oder eines Landes von fremder sonen nach Maßgabe des NiedersächsiHerrschaft aufzuheben, ihre staatliche schen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen 2. bei technischen Sicherheitsmaßnahgehörendes Gebiet abzutrennen; men zum Schutz von im öffentlichen 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Interesse geheimhaltungsbedürftigen Bundes oder eines Landes: solche, die Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntdarauf gerichtet sind, den Bund, Länder nissen gegen die Kenntnisnahme durch oder deren Einrichtungen in ihrer FunkUnbefugte, tionsfähigkeit erheblich zu beeinträch3. bei der Überprüfung von Personen in tigen; sonstigen gesetzlich vorgesehenen 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche Fällen, demokratische Grundordnung: solche, 4. bei einer im öffentlichen Interesse liedie darauf gerichtet sind, einen der in genden Überprüfung von Personen mit Absatz 3 genannten Verfassungsgrundderen Einverständnis. sätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. SS4 Begriffsbestimmungen (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 zählen: (1) 1Bestrebungen im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nrn. 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt 1, 3 und 4 sind politisch bestimmte, zielund in Wahlen und Abstimmungen und zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem durch besondere Organe der Gesetzoder für einen Personenzusammenschluss. gebung, der vollziehenden Gewalt und 2 Für einen Personenzusammenschluss hander Rechtsprechung auszuüben und die delt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachVolksvertretung in allgemeiner, unmitdrücklich unterstützt. Verhaltensweisen von 3 telbarer, freier, gleicher und geheimer Einzelpersonen, die nicht in einem oder für Wahl zu wählen, einen Personenzusammenschluss handeln, 342 Anhang 2. die Bindung der Gesetzgebung an die Zweiter Teil verfassungsmäßige Ordnung und die Bestimmung zum Beobachtungsobjekt Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und SS6 Recht, Beobachtungsobjekt 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, (1) 1Beobachtungsobjekt ist ein Personenzu4. die Ablösbarkeit der Regierung und sammenschluss oder eine Einzelperson nach ihre Verantwortlichkeit gegenüber der SS 4 Abs. 1, der oder die zur Erfüllung der Volksvertretung, Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nrn. 1, 3 und 4 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, planmäßig beobachtet und aufgeklärt wird. 6. der Ausschluss jeder Gewaltund 2 Voraussetzung für die Bestimmung zum BeWillkürherrschaft und obachtungsobjekt sind Tatsachen, die, ins7. die im Grundgesetz konkretisierten gesamt betrachtet und unter Einbeziehung Menschenrechte. nachrichtendienstlicher Erfahrungen aus vergleichbaren Fällen, das Vorliegen einer (4) Eine Gefährdung auswärtiger Belange im Bestrebung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 3 liegt nur dann 4 belegen. vor, wenn die Gewalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland angewendet oder (2) 1Das Beobachtungsobjekt wird von der vorbereitet wird und sie sich gegen die poliFachministerin oder dem Fachminister betische Ordnung oder Einrichtungen anderer stimmt, im Vertretungsfall von der StaatsseStaaten richtet oder richten soll. kretärin oder dem Staatssekretär oder deren oder dessen Vertreterin oder Vertreter. 2Die (5) Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist die Gründe sind zu dokumentieren. 3Die Bestimerhebliche, aggressive und unmittelbar gemung ist auf höchstens vier Jahre zu begen Personen oder fremde Sachen gerichtete fristen. 4 Die Verlängerung der Bestimmung Anwendung physischer Kraft. um jeweils höchstens vier Jahre ist zulässig, wenn die Voraussetzung des Absatzes 1 SS5 Satz 2 weiterhin erfüllt ist; die Sätze 1 und 2 Trennungsgebot gelten entsprechend. 5Wird die Bestimmung nicht verlängert, so ist die Beobachtung und 1 Polizeiliche Befugnisse oder WeisungsbeAufklärung unverzüglich zu beenden; die fugnisse stehen der Verfassungsschutzbezu dem Beobachtungsobjekt gespeicherten hörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht zu. personenbezogenen Daten sind nach Maß- 2 Sie darf die Polizei nicht um Maßnahmen gabe des SS 28 zu löschen. ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist, auch nicht im Wege der Amtshilfe. 343 Anhang (3) 1Spätestens zwei Jahre nach der Bestimsind tatsächliche Anhaltspunkte, die, insmung zum Beobachtungsobjekt oder einer gesamt betrachtet und unter Einbeziehung Verlängerung ist von der Verfassungsschutznachrichtendienstlicher Erfahrungen aus behörde zu prüfen, ob die Voraussetzung vergleichbaren Fällen, den Verdacht einer des Absatzes 1 Satz 2 weiterhin erfüllt ist. Bestrebung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder 4 2 Ist das der Fall, so sind die Gründe zu dokurechtfertigen. mentieren. 3Andernfalls ist die Bestimmung zum Beobachtungsobjekt von der Fachmi(2) 1Die Gründe für die Bestimmung zum nisterin oder dem Fachminister aufzuheben, Verdachtsobjekt und der Zeitpunkt des im Vertretungsfall von der Staatssekretärin Beginns der Verdachtsphase sind zu dokuoder dem Staatssekretär oder deren oder mentieren. 2Die Verdachtsphase ist auf zwei dessen Vertreterin oder Vertreter; Absatz 2 Jahre begrenzt. 3 Die Verdachtsphase kann Satz 5 gilt entsprechend. einmalig um höchstens zwei Jahre verlängert werden, wenn die Voraussetzung des (4) Endet die Bestimmung zum BeobachAbsatzes 1 Satz 2 weiterhin erfüllt ist; die tungsobjekt, so soll die VerfassungsschutzGründe sind zu dokumentieren. 4 Endet die behörde den ihr bekannten in dem PersoVerdachtsphase, ohne dass das Verdachtsnenzusammenschluss verantwortlich tätigen objekt zum Beobachtungsobjekt bestimmt Personen oder der Einzelperson die Beendiwird, so ist die Beobachtung und Aufklägung der Beobachtung mitteilen. rung unverzüglich zu beenden; die zu dem Verdachtsobjekt gespeicherten personenbe(5) Zur planmäßigen Beobachtung und Aufzogenen Daten sind nach Maßgabe des SS 28 klärung nach Absatz 1 Satz 1 gehört auch zu löschen. 5SS 6 Abs. 5 gilt entsprechend. die Berücksichtigung derjenigen Informationen einschließlich personenbezogener DaSS8 ten, die gegen die Bestimmung zum BeobVerdachtsgewinnung achtungsobjekt sprechen. (1) 1 In einer Verdachtsgewinnungsphase SS7 wird geprüft, ob die Voraussetzung des SS 7 Verdachtsobjekt Abs. 1 Satz 2 erfüllt ist. 2Voraussetzung für den Beginn der Verdachtsgewinnungsphase (1) In einer Verdachtsphase wird durch 1 sind tatsächliche Anhaltspunkte, die, insplanmäßige Beobachtung und Aufklärung gesamt betrachtet und unter Einbeziehung eines Personenzusammenschlusses oder einachrichtendienstlicher Erfahrungen aus ner Einzelperson (Verdachtsobjekt) geprüft, vergleichbaren Fällen, den Anfangsverdacht ob das Verdachtsobjekt die Voraussetzung einer Bestrebung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 des SS 6 Abs. 1 Satz 2 erfüllt. 2Voraussetzung oder 4 begründen. für die Bestimmung zum Verdachtsobjekt 344 Anhang (2) 1Die Gründe für den Beginn der VerSS 10 dachtsgewinnungsphase und der Zeitpunkt Schutz des Kernbereichs ihres Beginns sind zu dokumentieren. 2Die privater Lebensgestaltung Verdachtsgewinnungsphase ist auf ein Jahr begrenzt. 3Endet die Verdachtsgewinnungs(1) Eine Datenerhebung darf nicht angephase, ohne dass ein Verdachtsobjekt oder ordnet werden, wenn tatsächliche Anhaltsein Beobachtungsobjekt bestimmt wird, so punkte dafür vorliegen, dass dadurch nicht ist die Prüfung unverzüglich zu beenden; nur zufällig Daten erhoben werden, die dem die in der Verdachtsgewinnungsphase geKernbereich privater Lebensgestaltung zuspeicherten personenbezogenen Daten sind zurechnen sind. nach Maßgabe des SS 28 zu löschen. 4SS 6 Abs. 5 gilt entsprechend. (2) 1Wenn sich während einer bereits laufenden Datenerhebung tatsächliche AnhaltsDritter Teil punkte dafür ergeben, dass Daten aus dem Befugnisse zur Datenverarbeitung Kernbereich privater Lebensgestaltung erhoben werden, ist die Datenerhebung unverzügErstes Kapitel lich und so lange wie erforderlich zu unterAllgemeine Vorschriften brechen, soweit dies informationstechnisch möglich ist und dadurch die Datenerhebung SS9 den Betroffenen nicht bekannt wird. 2Bereits Grundsatz der erhobene Daten aus dem Kernbereich privaVerhältnismäßigkeit ter Lebensgestaltung dürfen nicht gespeichert, verändert, genutzt oder übermittelt 1 Die Verfassungsschutzbehörde ist an die werden; sie sind unverzüglich unter Aufsicht allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden. einer oder eines besonders bestellten, mit der 2 Bei der Verarbeitung von personenbezogeAuswertung nicht befassten Beschäftigten, nen Daten hat sie von mehreren geeigneten die oder der die Befähigung zum Richteramt Maßnahmen diejenige zu wählen, die Behat, zu löschen. 3Die Tatsache, dass Daten aus troffene voraussichtlich am wenigsten bedem Kernbereich privater Lebensgestaltung einträchtigt. 3 Eine Maßnahme darf keinen erhoben wurden, und deren Löschung sind Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer zu dokumentieren. 4Die in der DokumentaVerhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg tion enthaltenen Daten dürfen ausschließlich steht. zur Datenschutzkontrolle verwendet werden. 5 Sie sind zu löschen, wenn seit einer Mitteilung nach SS 22 Abs. 1 ein Jahr vergangen ist oder es einer Mitteilung gemäß SS 22 Abs. 3 endgültig nicht bedarf, frühestens jedoch zwei Jahre nach der Dokumentation. 345 Anhang (3) Ergeben sich erst bei der Speicherung, SS 12 Veränderung oder Nutzung von Daten tatAllgemeine Befugnis zur sächliche Anhaltspunkte dafür, dass Daten Datenerhebung dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, so gilt Absatz 2 Sätze 2 (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf die bis 5 entsprechend. zu einer planmäßigen Beobachtung und Aufklärung nach SS 6 Abs. 1 Satz 1 oder SS 7 (4) Daten aus dem durch das BerufsgeheimAbs. 1 Satz 1 oder zu einer Prüfung nach nis geschützten Vertrauensverhältnis nach SS 8 Abs. 1 Satz 1 erforderlichen personenden SSSS 53 und 53a der Strafprozessordnung bezogenen Daten erheben, soweit in den (StPO) sind dem Kernbereich privater LeVorschriften dieses Kapitels nicht anderes bensgestaltung zuzurechnen. geregelt ist. 2In der Verdachtsgewinnungsphase darf die Verfassungsschutzbehörde (5) Bestehen Zweifel, ob Daten dem Kernpersonenbezogene Daten nur aus allgemein bereich privater Lebensgestaltung zuzurechzugänglichen Quellen erheben. Voraussetnen sind, so sind diese der Leiterin oder dem zung für die Erhebung von personenbezoLeiter der Verfassungsschutzabteilung zur genen Daten zur Erfüllung der Aufgabe nach Entscheidung über die Zurechnung vorzuleSS 3 Abs. 1 Nr. 2 ist das Vorliegen tatsächligen. cher Anhaltspunkte, die, insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtenSS 11 dienstlicher Erfahrungen aus vergleichbaren Überwachung des Brief-, Fällen, den Verdacht einer Tätigkeit nach SS 3 Postund Fernmeldeverkehrs Abs. 1 Nr. 2 rechtfertigen. Für die Überwachung des Brief-, Postund (2) 1Werden personenbezogene Daten bei Fernmeldeverkehrs einschließlich der VerarBetroffenen mit deren Kenntnis erhoben, so beitung der durch eine solche Maßnahme ist der Erhebungszweck anzugeben. 2Wererlangten personenbezogenen Daten gelten den personenbezogene Daten bei Dritten die Vorschriften des Artikel 10Gesetzes. außerhalb des öffentlichen Bereichs erhoben, so ist der Erhebungszweck auf deren Zweites Kapitel Verlangen anzugeben. 3Die Betroffenen und Erhebung und sonstige Kenntnisnahme die Dritten sind auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen. (3) Ist zum Zweck der Erhebung die Übermittlung personenbezogener Daten unerlässlich, so dürfen schutzwürdige Interessen der Betroffenen nur im unvermeidbaren Umfang beeinträchtigt werden. 346 Anhang SS 13 (4) 1Die Datenerhebung darf kein Verhalten Erhebung personenbezogener einer Person aus der Zeit vor Vollendung Daten von Minderjährigen ihres 14. Lebensjahres erfassen. 2Das Verhalten einer Person aus der Zeit zwischen (1) Die Erhebung von personenbezogenen Vollendung ihres 14. und 16. Lebensjahres Daten über eine minderjährige Person, die darf die Datenerhebung nur erfassen, wenn das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, zum Zeitpunkt dieses Verhaltens die Vorausist unzulässig. setzungen des Absatzes 2 vorlagen. 3 Das Verhalten einer Person aus der Zeit zwischen (2) Die Erhebung von Daten über eine minVollendung ihres 16. und 18. Lebensjahres derjährige Person, die das 14. Lebensjahr, darf die Datenerhebung nur erfassen, wenn aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet zum Zeitpunkt dieses Verhaltens die Voraushat, ist nur zulässig, wenn setzungen des Absatzes 3 vorlagen. 1. tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass sie eine Straftat (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht, soweit nach SS 3 Abs. 1 des Artikel 10Gesetzes minderjährige Personen von der Datenerplant, begeht oder begangen hat, hebung unvermeidbar als Dritte betroffen 2. nach den Umständen des Einzelfalls werden. nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Erhebung zur Abwehr einer Gefahr SS 14 für Leib oder Leben erforderlich ist, oder Nachrichtendienstliche Mittel 3. tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie eine Tätigkeit nach SS 3 (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Abs. 1 Nr. 2 ausübt. Erhebung personenbezogener Daten nur folgende nachrichtendienstliche Mittel einsetzen: (3) Die Erhebung von Daten über eine min1. verdeckte Ermittlungen bei Betroffenen derjährige Person, die das 16. Lebensjahr und Dritten unter den Voraussetzungen vollendet hat, ist nur zulässig, wenn tatsächdes SS 15; liche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie 2. verdecktes Mithören ohne Inanspruch1. in einem oder für ein Beobachtungsnahme technischer Mittel unter den oder Verdachtsobjekt tätig ist, das auf Voraussetzungen des SS 15; die Anwendung oder Vorbereitung 3. Teilnahme an einer Kommunikationsvon Gewalt gerichtet ist, und sie diese beziehung im Internet unter einer Ausrichtung fördert, Legende (Absatz 2 Satz 1 Nr. 1) und 2. in herausgehobener Funktion in einem unter Ausnutzung eines schutzwürdiBeobachtungsoder Verdachtsobjekt gen Vertrauens der oder des Betroffetätig ist oder nen oder Dritten, um ansonsten nicht 3. eine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zugängliche Daten zu erhalten, unter ausübt. den Voraussetzungen des SS 15; 347 Anhang 4. planmäßig angelegte verdeckte Perso7. Observation, die innerhalb einer Woche nenbeobachtung (Observation), auch insgesamt länger als 24 Stunden oder unter Einsatz besonderer für Observaüber einen Zeitraum von einer Woche tionszwecke bestimmter technischer hinaus durchgeführt wird (längerfristige Mittel, soweit dieser Einsatz allein der Observation) oder bei der besondere für Bestimmung des jeweiligen AufenthaltsObservationszwecke bestimmte techniortes der beobachteten Person dient, sche Mittel zu einem anderen als dem in unter den Voraussetzungen des SS 15; Nummer 4 genannten Zweck eingesetzt 5. einzelne verdeckt angefertigte fotograwerden, unter den Voraussetzungen der fische Bildaufzeichnungen außerhalb SSSS 15 und 17; von Wohnungen unter den Vorausset8. verdeckt angefertigte Bildübertragunzungen des SS 15; gen und Bildaufzeichnungen außerhalb 6. Inanspruchnahme von von Wohnungen, die nicht unter Numa) Personen, deren planmäßig angemer 5 fallen, unter den Voraussetzunlegte Zusammenarbeit mit der Vergen der SSSS 15 und 17; fassungsschutzbehörde Dritten nicht 9. Einsatz von hauptamtlichen Beschäftigbekannt ist (Vertrauenspersonen), ten der Verfassungsschutzbehörde, die b) Personen, die in Einzelfällen Hinplanmäßig angelegt und langfristig unter weise geben und deren Zusammeneiner Legende (Absatz 2 Satz 1 Nr. 1) perarbeit mit der Verfassungsschutzsonenbezogene Daten erheben (verdeckbehörde Dritten nicht bekannt ist te Ermittlerinnen und Ermittler), unter den (sonstige geheime Informantinnen Voraussetzungen der SSSS 15 und 18; und Informanten), 10. verdecktes Mithören und Aufzeichnen c) Personen mit einer bereits bedes nicht öffentlich gesprochenen stehenden Verbindung zu einem Wortes unter Einsatz technischer Mittel Nachrichtendienst einer fremden außerhalb von Wohnungen unter den Macht, die zum Zweck der SpioVoraussetzungen der SSSS 15 und 19; nageabwehr überworben worden 11. technische Mittel, mit denen zur Ermittsind (überworbene Agentinnen lung der Geräteund der Kartennumund Agenten), sowie mern aktiv geschaltete Mobilfunkendd) Personen, die der Verfassungsschutzeinrichtungen zur Datenabsendung an behörde logistische oder sonstige eine Stelle außerhalb des TelekommuniHilfe leisten, ohne Vertrauenspersokationsnetzes veranlasst werden, unter nen, sonstige geheime Informantinden Voraussetzungen der SSSS 15 und 19; nen oder Informanten oder überwor12. Beobachtung des Funkverkehrs auf bene Agentinnen oder Agenten zu nicht für den allgemeinen Empfang sein (Gewährspersonen), unter den bestimmten Kanälen unter den VorausVoraussetzungen der SSSS 15 und 16; setzungen der SSSS 15 und 19; 348 Anhang 13. Überwachung des Brief-, Postund FernSS 15 meldeverkehrs nach Maßgabe des SS 11. Allgemeine Voraussetzungen 2 Die durch den Einsatz besonderer für Obfür den Einsatz nachrichtenservationszwecke bestimmter technischer dienstlicher Mittel Mittel nach Satz 1 Nr. 4 erhobenen Daten dürfen nicht zu einem Bewegungsbild ver(1) 1Der Einsatz eines nachrichtendienstlibunden werden. 3 Die in Satz 1 Nrn. 5 und chen Mittels ist unzulässig, wenn die Erfor- 8 genannten Mittel dürfen nicht gegen schung des Sachverhalts auf andere, die BeVersammlungen im Sinne des Niedersächsitroffenen weniger beeinträchtigende Weise schen Versammlungsgesetzes (NVersG) einmöglich ist; dies ist in der Regel anzunehgesetzt werden. 4 Der Einsatz unbemannter men, wenn die Information aus allgemein Fluggeräte ist unzulässig. zugänglichen Quellen erhoben oder durch ein Ersuchen nach SS 23 beschafft werden (2) 1Soweit es für den Einsatz eines nachkann. 2Der Einsatz eines nachrichtendienstrichtendienstlichen Mittels nach Absatz 1 lichen Mittels darf nicht erkennbar außer erforderlich ist, darf die VerfassungsschutzVerhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenbehörde den Sachverhalts stehen, insbesondere nicht 1. fingierte biografische, berufliche oder außer Verhältnis zu der Gefahr, die von dem gewerbliche Angaben (Legende) mit jeweiligen Beobachtungsoder VerdachtsAusnahme solcher beruflichen Angaben objekt oder der Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 verwenden, die sich auf BerufsgeheimNr. 2 ausgeht oder ausgehen kann. 3Der Einnisträgerinnen oder Berufsgeheimnisträsatz eines nachrichtendienstlichen Mittels ist ger nach SS 53 StPO oder Berufshelferinunverzüglich zu beenden, wenn sein Zweck nen oder Berufshelfer nach SS 53a StPO erreicht ist oder sich Anhaltspunkte dafür beziehen, und ergeben, dass er nicht oder nicht auf diese 2. Tarnpapiere und Tarnkennzeichen beWeise erreicht werden kann. schaffen, herstellen und verwenden. 2 Tarnpapiere und Tarnkennzeichen dürfen (2) 1Ein nachrichtendienstliches Mittel darf auch zum Schutz der Beschäftigten, Einnur eingesetzt werden, wenn richtungen und Gegenstände der Verfas1. sich der Einsatz gegen ein Beobachsungsschutzbehörde sowie zum Schutz der tungsoder Verdachtsobjekt oder in Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 genannten Persogegen eine Person richtet, bei der nen beschafft, hergestellt und verwendet tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliewerden. 3Die Behörden des Landes und der gen, dass sie in diesem oder für dieses Kommunen sind verpflichtet, der Verfastätig ist, sungsschutzbehörde technische Hilfe bei der 2. sich der Einsatz gegen eine Person richBeschaffung und Herstellung von Tarnpapietet, bei der tatsächliche Anhaltspunkte ren und Tarnkennzeichen zu leisten. für die Ausübung einer Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 vorliegen, 349 Anhang 3. sich der Einsatz gegen eine Person (4) Die Zielsetzung und die Aktivitäten von richtet, von der aufgrund bestimmter Beobachtungsund Verdachtsobjekten dürTatsachen anzunehmen ist, dass sie mit fen von der Verfassungsschutzbehörde weeiner der in den Nummern 1 und 2 geder unmittelbar noch mittelbar steuernd benannten Personen in Verbindung steht einflusst werden. und dass deshalb der Einsatz des Mittels unumgänglich ist, um Erkenntnisse über SS 16 ein Beobachtungsoder VerdachtsBesondere Voraussetzungen objekt, das auf die Anwendung oder für die Inanspruchnahme von Vorbereitung von Gewalt gerichtet ist Personen oder aus anderen Gründen erhebliche Bedeutung hat, oder über eine Tätigkeit (1) 1Vertrauenspersonen, sonstige geheime nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu gewinnen, Informantinnen und Informanten, über4. dadurch die zur planmäßigen Beobachworbene Agentinnen und Agenten sowie tung und Aufklärung eines BeobachGewährspersonen dürfen nur in Anspruch tungsoder Verdachtsobjekts oder zur genommen werden, wenn Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1. sie volljährig sind, 1 Nr. 2 erforderlichen Vertrauensper2. keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür sonen, sonstigen geheimen Informanvorliegen, dass sie rechtswidrig einen tinnen und Informanten, überworbeStraftatbestand von besonderer Bedeunen Agentinnen und Agenten sowie tung (Absatz 6) verwirklicht haben, Gewährspersonen gewonnen oder 3. die Geldoder Sachzuwendungen für überprüft werden können oder die Inanspruchnahme einer Vertrauens5. dies zum Schutz der Beschäftigten, person nicht auf Dauer deren wesentEinrichtungen und Gegenstände der Verliche Lebensgrundlage sind, fassungsschutzbehörde sowie zum Schutz 4. sie nicht ein Angebot zum Ausstieg der Vertrauenspersonen, sonstigen geannehmen und nicht die Absicht dazu heimen Informantinnen und Informanten, haben und überworbenen Agentinnen und Agenten 5. sie nicht sowie Gewährspersonen erforderlich ist. a) Mandatsträgerin oder Mandatsträ- 2 Ein nachrichtendienstliches Mittel darf auch ger des Europäischen Parlaments, eingesetzt werden, wenn Dritte unvermeiddes Bundestages oder eines Landesbar betroffen werden. parlaments oder b) Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer (3) Bei dem Einsatz eines nachrichtendienstsolchen Mandatsträgerin oder eines lichen Mittels dürfen die Beschäftigten der solchen Mandatsträgers oder einer Verfassungsschutzbehörde keine Straftaten Fraktion oder Gruppe eines solchen begehen. Parlaments sind. 350 Anhang 2 Die Verfassungsschutzbehörde darf BerufsInanspruchnahme sind fortlaufend zu dokugeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnismentieren. 5Die Sätze 3 und 4 gelten für die träger (SS 53 StPO) sowie Berufshelferinnen Betreuung sonstiger geheimer Informantinund Berufshelfer (SS 53a StPO) nicht von sich nen und Informanten entsprechend. aus in Anspruch nehmen. (4) 1Eine in Absatz 1 genannte Person darf (2) 1Eine Vertrauensperson darf dauerhaft nur folgende Straftatbestände verwirknur in einem Beobachtungsoder Verdachtslichen: objekt in Anspruch genommen werden, 1. SS 84 Abs. 2, SS 85 Abs. 2, SS 86 Abs. 1, das auf die Anwendung oder Vorbereitung SSSS 86a, 98, 99, 129, 129a sowie 129b von Gewalt gerichtet ist oder aus anderen Abs. 1 Satz 1 des Strafgesetzbuchs Gründen erhebliche Bedeutung hat. Wenn 2 (StGB), soweit er auf SS 129a StGB die erhebliche Bedeutung eines Verdachtsverweist, objekts noch nicht festgestellt werden kann 2. SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 4 bis 6 und zu dessen Beobachtung und Aufklärung NVersG und andere nachrichtendienstliche Mittel nicht 3. SS 20 des Vereinsgesetzes. denselben Erfolg versprechen, darf abwei- 2 Dabei darf weder auf die Gründung einer chend von Satz 1 eine Vertrauensperson strafbaren Vereinigung hingewirkt noch eine vorübergehend in diesem Verdachtsobjekt steuernde Einflussnahme auf sie ausgeübt in Anspruch genommen werden. Die vorü- 3 werden. 3Erlaubt sind nur solche Handlunbergehende Inanspruchnahme ist spätestens gen, die unter Berücksichtigung der Verhältmit dem Ende der Verdachtsphase (SS 7 Abs. 2 nismäßigkeit im Einzelfall unumgänglich sind. Sätze 2 bis 4) zu beenden. (5) 1Liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer in Absatz 1 (3) 1Bei Vertrauenspersonen sowie übergenannten Person nicht mehr vor, so ist worbenen Agentinnen und Agenten soll der die Inanspruchnahme unverzüglich zu Zeitraum zwischen dem ersten Herantreten beenden. 2Wird die Inanspruchnahme an die Person und dem Beginn der planmäbeendet, weil sich tatsächliche Anhaltsßig angelegten Zusammenarbeit (Werbung) punkte ergeben haben, dass die Person ein Jahr nicht überschreiten. 2Die Werbung rechtswidrig einen Straftatbestand einer Vertrauensperson darf erst beginnen, von besonderer Bedeutung (Absatz 6) wenn die G 10Kommission die Zustimverwirklicht hat, so sind die Strafverfolmung nach SS 21 Abs. 5 Satz 5 erteilt hat. gungsbehörden zu unterrichten, wenn 3 Vertrauenspersonen sowie überworbene nicht der Schutz von Leib und Leben der Agentinnen und Agenten sollen höchstens in Anspruch genommenen Person ein fünf Jahre von derselben oder demselben Unterlassen erfordert. Beschäftigten der Verfassungsschutzbehörde geführt werden. 4 Ihre Werbung und 351 Anhang (6) Straftaten von besonderer Bedeutung im SS 18 Sinne dieser Vorschrift sind Besondere Voraussetzungen 1. Verbrechen, für den Einsatz verdeckter 2. die in SS 138 StGB genannten Vergehen, Ermittlerinnen und Ermittler 3. Vergehen nach SS 129 StGB sowie 4. gewerbsoder bandenmäßig begangene (1) Eine verdeckte Ermittlerin oder ein verVergehen nach deckter Ermittler darf nur unter den Vorausa) den SSSS 243, 244, 260, 261, 263 bis setzungen des SS 1 Abs. 1 Nr. 1 und des SS 3 264a, 265b, 266, 283, 283a, 291 Abs. 1 des Artikel 10Gesetzes eingesetzt und 324 bis 330 StGB, werden. b) SS 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c und d des Waffengesetzes, (2) 1Der Einsatz einer verdeckten Ermittlerin c) SS 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und SS 29a oder eines verdeckten Ermittlers ist fortlauAbs. 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelfend zu dokumentieren. 2SS 16 Abs. 4 gilt für gesetzes sowie verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler entd) den SSSS 96 und 97 des Aufenthaltssprechend. gesetzes. SS 19 SS 17 Besondere Voraussetzungen Besondere Voraussetzungen für für den Einsatz bestimmter Observationen sowie Bildübertechnischer Mittel tragungen und Bildaufzeichnungen (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf ein technisches Mittel nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Die Verfassungsschutzbehörde darf die Nrn. 10 bis 12 nur unter den Voraussetzunnachrichtendienstlichen Mittel der Observagen des SS 1 Abs. 1 Nr. 1 und des SS 3 Abs. 1 tion nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 sowie der des Artikel 10Gesetzes einsetzen. Bildübertragungen und Bildaufzeichnungen nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 nur einsetzen, (2) Der Einsatz eines technischen Mittels um Erkenntnisse über ein Beobachtungsnach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 darf sich nur oder Verdachtsobjekt, das auf die Anwengegen eine Person richten, bei der dung oder Vorbereitung von Gewalt gerich1. tatsächliche Anhaltspunkte für den Vertet ist oder aus anderen Gründen erhebliche dacht bestehen, dass sie eine Straftat Bedeutung hat, oder über eine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 des Artikel 10Gesetzes nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu gewinnen. plant, begeht oder begangen hat, oder 2. aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie über ihren Teilnehmeranschluss für eine Person 352 Anhang nach Nummer 1 bestimmte oder von 1. bei der tatsächliche Anhaltspunkte dafür ihr herrührende Mitteilungen entgevorliegen, dass sie die schwerwiegende gennimmt oder weitergibt oder dass Gefahr nachdrücklich fördert, oder eine Person nach Nummer 1 ihren 2. bei der aufgrund bestimmter Tatsachen Teilnehmeranschluss nutzt, und dass anzunehmen ist, dass sie Telemedien für deshalb der Einsatz unumgänglich ist, eine Person nach Nummer 1 nutzt und um Erkenntnisse über ein Beobachdass deshalb die Anordnung unumtungsoder Verdachtsobjekt oder über gänglich ist, um Erkenntnisse über ein eine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu Beobachtungsoder Verdachtsobjekt gewinnen. oder über eine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu gewinnen. SS 20 Besondere Auskunftsverlangen (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde kann anordnen, dass ein Diensteanbieter nach (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde kann anSS 3 Nr. 6 des Telekommunikationsgesetzes ordnen, dass ein Diensteanbieter nach SS 2 (TKG) ihr Auskunft erteilt Satz 1 Nr. 1 des Telemediengesetzes (TMG) 1. zu den nach den SSSS 95 und 111 TKG ihr Auskunft erteilt erhobenen Bestandsdaten (einfache 1. zu Bestandsdaten (SS 14 TMG) oder Bestandsdaten), 2. zu Nutzungsdaten (SS 15 Abs. 1 TMG). 2. zu Bestandsdaten nach Nummer 1, 2 Die Erteilung einer Auskunft nach Satz 1 darf mittels derer der Zugriff auf Endgenur im Einzelfall und unter der Voraussetzung räte oder auf Speichereinrichtungen, angeordnet werden, dass sie zu einer planmädie in diesen Endgeräten oder hiervon ßigen Beobachtung und Aufklärung nach SS 6 räumlich getrennt eingesetzt werden, Abs. 1 Satz 1 oder SS 7 Abs. 1 Satz 1 oder zur geschützt wird oder die anhand einer Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeerforderlich ist und dass tatsächliche Anhaltswiesenen InternetprotokollAdresse punkte für eine schwerwiegende Gefahr für bestimmt werden (besondere Bestandsein in SS 3 Abs. 1 genanntes Schutzgut vordaten), oder liegen. 3Zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 3. zu Verkehrsdaten nach SS 96 Abs. 1 Nrn. Abs. 1 Nr. 1 darf die Erteilung einer Auskunft 1 bis 4 TKG und sonstigen zum Aufbau zu Nutzungsdaten nur angeordnet werden, und zur Aufrechterhaltung der Telekomwenn das Beobachtungsoder Verdachtsobmunikation notwendigen Verkehrsdaten. jekt auf die Anwendung oder Vorbereitung 2 Die Erteilung einer Auskunft nach Satz 1 von Gewalt gerichtet ist oder aus anderen darf nur angeordnet werden, wenn sie im Gründen erhebliche Bedeutung hat. Die Er- 4 Einzelfall zu einer planmäßigen Beobachteilung einer Auskunft zu Nutzungsdaten darf tung und Aufklärung nach SS 6 Abs. 1 Satz 1 nur zu einer Person angeordnet werden, oder SS 7 Abs. 1 Satz 1 oder zur Erfüllung der 353 Anhang Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich dere zu Kontoständen, Zahlungseinund ist. 3Die Erteilung einer Auskunft zu beson-ausgängen und sonstigen Geldbewederen Bestandsdaten und zu Verkehrsdaten gungen, sowie zu Kontoinhaberinnen, darf nur unter den Voraussetzungen des SS 1 Kontoinhabern, sonstigen Berechtigten Abs. 1 Nr. 1 und des SS 3 Abs. 1 des Artikel und weiteren am Zahlungsverkehr Betei10Gesetzes und nur zu einer Person angeligten, erteilen. 2Die Erteilung einer Ausordnet werden, bei der kunft nach Satz 1 darf nur im Einzelfall 1. tatsächliche Anhaltspunkte für den Verund unter der Voraussetzung angeorddacht bestehen, dass sie eine Straftat net werden, dass sie zu einer planmäßinach SS 3 Abs. 1 des Artikel 10Gesetzes gen Beobachtung und Aufklärung nach plant, begeht oder begangen hat, SS 6 Abs. 1 Satz 1 oder SS 7 Abs. 1 Satz 1 2. aufgrund bestimmter Tatsachen oder zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 anzunehmen ist, dass sie über ihren Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist und dass tatTeilnehmeranschluss für eine Person sächliche Anhaltspunkte für eine schwernach Nummer 1 bestimmte oder von wiegende Gefahr für ein in SS 3 Abs. 1 ihr herrührende Mitteilungen entgegenanntes Schutzgut vorliegen; Absatz 1 gennimmt oder weitergibt oder dass Satz 3 gilt entsprechend. 3Die Erteilung eine Person nach Nummer 1 ihren einer Auskunft nach Satz 1 darf nur zu Teilnehmeranschluss nutzt und dass einer Person angeordnet werden, bei der deshalb die Anordnung unumgänglich 1. tatsächliche Anhaltspunkte dafür ist, um Erkenntnisse über ein Beobachvorliegen, dass sie die schwerwiegende tungsoder Verdachtsobjekt oder über Gefahr nachdrücklich fördert, oder eine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu 2. aufgrund bestimmter Tatsachen angewinnen. zunehmen ist, dass sie eine in Satz 1 genannte Dienstleistung für eine Person (3) 1Die Verfassungsschutzbehörde kann annach Nummer 1 in Anspruch nimmt und ordnen, dass dass deshalb die Anordnung unum1. Luftfahrtunternehmen sowie Betreiber gänglich ist, um Erkenntnisse über ein von Computerreservierungssystemen Beobachtungsoder Verdachtsobjekt und Globalen Distributionssystemen für oder über eine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Flüge Auskunft zu Namen und AnschrifNr. 2 zu gewinnen. ten von Kundinnen und Kunden sowie zur Inanspruchnahme und den Umstän(4) 1Auskünfte nach den Absätzen 1 und 3 den von Transportleistungen, insbesonsind unentgeltlich zu erteilen. 2Die Verfasdere zum Zeitpunkt von Abfertigung und sungsschutzbehörde hat für die Erteilung Abflug und zum Buchungsweg, sowie von Auskünften nach Absatz 2 eine Entschä2. Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinsdigung entsprechend SS 23 des Justizvergütitute und Finanzunternehmen Auskunft tungsund -entschädigungsgesetzes zu gezu Konten und Geldanlagen, insbesonwähren. 354 Anhang (5) Anordnungen nach den Absätzen 1 bis SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 4 bis 6 wird von der 3 und die übermittelten Daten dürfen den Leiterin oder dem Leiter der VerfassungsBetroffenen oder Dritten von den Verpflichschutzabteilung oder der Vertreterin oder teten nicht mitgeteilt werden. dem Vertreter angeordnet. 4 Dasselbe gilt für die Erteilung von Auskünften zu Bestands(6) 1Den Verpflichteten ist es verboten, aldaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und zu lein aufgrund einer Anordnung nach den einfachen Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 Absätzen 1 bis 3 einseitige Handlungen vorSatz 1 Nr. 1. 5Die Gründe für die Anordnunzunehmen, die für die Betroffene oder den gen nach den Sätzen 1 bis 4 sind zu dokuBetroffenen nachteilig sind und die über mentieren. die Erteilung der Auskunft hinausgehen, insbesondere bestehende Verträge oder (2) Anordnungen nach Absatz 1 sind zu beGeschäftsverbindungen zu beenden, ihren fristen auf höchstens Umfang zu beschränken oder ein Entgelt zu 1. drei Jahre in den Fällen des SS 14 Abs. 1 erheben oder zu erhöhen. 2Die Anordnung Satz 1 Nr. 6, ein Jahr in den Fällen der ist mit dem ausdrücklichen Hinweis auf dievorübergehenden Inanspruchnahme einer ses Verbot und darauf zu verbinden, dass Vertrauensperson (SS 16 Abs. 2 Satz 2), das Auskunftsersuchen nicht die Aussage 2. drei Monate in den Fällen des SS 14 beinhaltet, dass sich die betroffene Person Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7 bis 12, rechtswidrig verhalten hat oder ein darauf 3. drei Monate bei der Erteilung von gerichteter Verdacht besteht. Auskünften zu künftig anfallenden Nutzungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 SS 21 Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 Verfahrensvorschriften Satz 1 Nr. 3 und Daten nach SS 20 Abs. 3 Satz 1. (1) 1Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mit- 2 Verlängerungen um jeweils höchstens den tel nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7 bis 12 in Satz 1 genannten Zeitraum sind zulässig, wird von der Fachministerin oder dem Fachwenn die Voraussetzungen der Anordnung minister angeordnet, im Vertretungsfall von weiterhin erfüllt sind; Absatz 1 gilt entspreder Staatssekretärin oder dem Staatssekrechend. 3Satz 2 gilt nicht für die vorübergetär oder deren oder dessen Vertreterin oder hende Inanspruchnahme einer VertrauensVertreter. Dasselbe gilt für die Erteilung von 2 person (SS 16 Abs. 2 Satz 2). Auskünften zu Nutzungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, besonderen Bestands(3) 1Anordnungen und Verlängerungen des daten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, VerEinsatzes nachrichtendienstlicher Mittel kehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7 bis 12 beund Daten nach SS 20 Abs. 3 Satz 1. 3 Der dürfen der Zustimmung der G 10KommisEinsatz nachrichtendienstlicher Mittel nach sion. 2Dasselbe gilt für Anordnungen und 355 Anhang Verlängerungen der Erteilung von Auskünften (5) 1Die Beobachtungsund Verdachtsobzu Nutzungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 jekte, in denen die Inanspruchnahme von Nr. 2, besonderen Bestandsdaten nach SS 20 Vertrauenspersonen nach Absatz 1 Satz 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 angeordnet werden darf, werden zuvor von Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 sowie Daten nach SS 20 der Fachministerin oder dem Fachminister Abs. 3 Satz 1. 3 Die G 10Kommission prüft bestimmt, im Vertretungsfall von der Staatsim Rahmen der Erteilung der Zustimmung sekretärin oder dem Staatssekretär oder dedie Zulässigkeit und Notwendigkeit des Einren oder dessen Vertreterin oder Vertreter. satzes des nachrichtendienstlichen Mittels 2 Die Gründe sind zu dokumentieren. 3 Die oder des besonderen Auskunftsverlangens. Bestimmung ist auf höchstens vier Jahre zu 4 Stimmt die G 10Kommission einer Anordbefristen. 4 Die Verlängerung der Bestimnung oder Verlängerung nicht zu, so hat mung um jeweils höchstens vier Jahre ist die Fachministerin oder der Fachminister, im zulässig, wenn die Voraussetzung des SS 16 Vertretungsfall die Staatssekretärin oder der Abs. 2 weiterhin erfüllt ist. 5Die Bestimmung Staatssekretär oder deren oder dessen Verund die Verlängerung bedürfen der Zustimtreterin oder Vertreter, die Anordnung oder mung der G 10Kommission. 6Absatz 3 Satz Verlängerung unverzüglich aufzuheben. 3 gilt entsprechend. 7 Stimmt die G 10Kommission einer Verlängerung nicht zu, so (4) 1Bei Gefahr im Verzug kann in den Fällen ist die Inanspruchnahme von Vertrauensperdes Absatzes 3 die Fachministerin oder der sonen in dem betroffenen BeobachtungsobFachminister, im Vertretungsfall die Staatsjekt unverzüglich zu beenden. sekretärin oder der Staatssekretär oder deren oder dessen Vertreterin oder Vertreter, (6) 1Die Wahrnehmung der Aufgaben der anordnen, dass der Einsatz des nachrichten- G 10Kommission nach den Absätzen 3 bis dienstlichen Mittels vor der Zustimmung der 5 obliegt der G 10Kommission nach SS 3 des G 10Kommission begonnen oder die AusNiedersächsischen Gesetzes zur Ausführung kunft vor der Zustimmung erteilt wird. 2In des Artikel 10Gesetzes (Nds. AG G 10). diesem Fall ist die Zustimmung unverzüglich 2 SS 3 Abs. 1 Sätze 5 bis 7 und Abs. 2 bis 4 nachträglich einzuholen. Stimmt die G 10- 3 Nds. AG G 10 gilt entsprechend. Kommission nicht nachträglich zu, so gilt Absatz 3 Satz 4 entsprechend; der Einsatz (7) Die weiteren Einzelheiten des Einsatdes nachrichtendienstlichen Mittels ist unzes nachrichtendienstlicher Mittel sind in verzüglich zu beenden. 4 Bereits erhobene Dienstvorschriften umfassend zu regeln. Daten dürfen nicht gespeichert, verändert, genutzt oder übermittelt werden; sie sind unverzüglich zu löschen. 356 Anhang SS 22 3. ihr überwiegende schutzwürdige BeMitteilung an Betroffene lange einer anderen betroffenen Person entgegenstehen oder (1) Die Verfassungsschutzbehörde hat den 1 4. durch das Bekanntwerden des Einsatzes Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nach des nachrichtendienstlichen Mittels der SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 6 bis 12 nach seiweitere Einsatz der in SS 14 Abs. 1 Satz ner Beendigung den Betroffenen mitzutei- 1 Nrn. 6 und 9 genannten Personen gelen. Dasselbe gilt für Observationen nach 2 fährdet wird und deshalb die Interessen SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, soweit besondere für der betroffenen Person zurücktreten Observationszwecke bestimmte technische müssen. Mittel eingesetzt wurden. 3Die Verfassungs- 2 Wird die Mitteilung nicht innerhalb eines schutzbehörde hat auch die besonderen Jahres nach der Beendigung des Einsatzes Auskunftsverlangen nach Erteilung der Ausdes nachrichtendienstlichen Mittels oder der kunft den Betroffenen mitzuteilen; dies gilt Erteilung der Auskunft vorgenommen, so nicht für Auskunftsverlangen zu einfachen bedarf die Zurückstellung der Zustimmung Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1. der G 10Kommission. 3Stimmt die G 10- 4 In der Mitteilung ist auf die Rechtsgrundlage Kommission der Zurückstellung zu, so hat für den Einsatz des nachrichtendienstlichen sie diese zu befristen. 4 Auch jede weitere Mittels oder für das besondere AuskunftsverZurückstellung bedarf der Zustimmung der langen und auf das Auskunftsrecht nach SS 30 G 10Kommission; Satz 3 gilt entsprechend. hinzuweisen. 5Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht, 5 Stimmt die G 10Kommission der Zurückwenn für die Mitteilung in unverhältnismästellung oder der weiteren Zurückstellung ßiger Weise weitere Daten der betroffenen nicht zu oder entfällt zwischenzeitlich der Person erhoben werden müssten. Grund für die Zurückstellung, so ist die Mitteilung unverzüglich von der Verfassungs(2) 1 Die Mitteilung wird zurückgestellt, schutzbehörde vorzunehmen. 6 Die Sätze 2 solange bis 5 gelten nicht für die Mitteilung des Ein1. eine Gefährdung des Zwecks des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel nach satzes des nachrichtendienstlichen MitSS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und für die Mitteitels oder des besonderen Auskunftsverlung von besonderen Auskunftsverlangen zu langens nicht ausgeschlossen werden Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. kann, 7 Wird in diesen Fällen die Mitteilung nicht 2. durch das Bekanntwerden des Einsatinnerhalb von zwei Jahren nach der Erteizes des nachrichtendienstlichen Mittels lung der Auskunft vorgenommen, so ist die oder des besonderen AuskunftsverlanZurückstellung unter Angabe des Grundes gens Leib, Leben, Freiheit oder ähnlich der oder dem Landesbeauftragten für den schutzwürdige Belange einer Person Datenschutz mitzuteilen. gefährdet werden, 357 Anhang (3) 1Einer Mitteilung bedarf es endgültig Quellen oder nur mit übermäßigem Aufnicht, wenn wand oder nur durch eine die betroffene 1. die Voraussetzung der Zurückstellung Person stärker belastende Maßnahme erauch fünf Jahre nach Beendigung des hoben werden können. 2Die Gründe für das Einsatzes des nachrichtendienstlichen Ersuchen sind zu dokumentieren. Mittels oder nach Erteilung der Auskunft noch nicht entfallen ist, (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf an2. die Voraussetzungen der Zurückstellung stelle eines Ersuchens nach Absatz 1 oder mit an Sicherheit grenzender WahrSS 18 Abs. 3 Satz 2 des Bundesverfassungsscheinlichkeit auch in Zukunft nicht schutzgesetzes (BVerfSchG) automatisierte entfallen werden, Abrufverfahren nutzen, soweit die Nutzung 3. die Voraussetzungen für eine Löschung eines automatisierten Abrufverfahrens durch der Daten vorliegen und die Verfassungsschutzbehörden ausdrück4. die G 10Kommission zustimmt. lich gesetzlich geregelt ist. 2Die Einrichtung 2 Bei nachrichtendienstlichen Mitteln nach eines automatisierten Abrufverfahrens wird SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und bei besonderen von der Leiterin oder dem Leiter der VerfasAuskunftsverlangen zu Bestandsdaten nach sungsschutzabteilung oder der Vertreterin SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bedarf es abweioder dem Vertreter angeordnet. 3Soweit die chend von Satz 1 Nr. 4 der Zustimmung der gesetzlichen Regelungen nach Satz 1 die aboder des Landesbeauftragten für den Datenrufende Stelle nicht zur Dokumentation der schutz. Abrufe verpflichten, sind die Gründe für den Abruf im automatisierten Abrufverfahren zu SS 23 dokumentieren. Ersuchen und automatisierte Abrufverfahren (3) 1Die ersuchte Behörde, Körperschaft, Anstalt oder Stiftung ist verpflichtet, die Daten (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf zur zu übermitteln. 2Sie darf nur solche Daten planmäßigen Beobachtung und Aufklärung übermitteln, die bei ihr bereits bekannt sind eines Beobachtungsoder Verdachtsobjekts oder von ihr aus allgemein zugänglichen sowie zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Quellen entnommen werden können. 3 ErAbs. 1 Nr. 2 die Behörden des Landes, insweisen sich personenbezogene Daten nach besondere die Staatsanwaltschaften und die ihrer Übermittlung als unvollständig oder Polizeibehörden, sowie die der ausschließunrichtig, so sind sie gegenüber der emplichen Aufsicht des Landes unterstehenden fangenden Verfassungsschutzbehörde unKörperschaften, Anstalten und Stiftungen verzüglich zu ergänzen oder zu berichtigen, des öffentlichen Rechts um Übermittlung es sei denn, dass der Mangel für die Beurpersonenbezogener Daten ersuchen, wenn teilung des Sachverhalts offensichtlich ohne diese nicht aus allgemein zugänglichen Bedeutung ist. 358 Anhang (4) Um Übermittlung personenbezogener (6) Die aufgrund eines Ersuchens nach den Daten, die von einer Staatsanwaltschaft Absätzen 4 und 5 übermittelten Daten sind oder einer Polizeibehörde aufgrund einer von der übermittelnden Staatsanwaltschaft strafprozessualen Zwangsmaßnahme oder oder Polizeibehörde unter Angabe des zur durch den Einsatz besonderer Mittel und Erhebung eingesetzten Mittels zu kennMethoden der Datenerhebung (SS 30 Abs. 2 zeichnen. Satz 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung - Nds. SS 24 SOG -) erhoben worden sind, darf nur erRegistereinsicht sucht werden, wenn die Daten auch von der Verfassungsschutzbehörde mit einem ver(1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur gleichbaren nachrichtendienstlichen Mittel planmäßigen Beobachtung und Aufklärung oder besonderen Auskunftsverlangen häteines Beobachtungsoder Verdachtsobjekts, ten erhoben werden dürfen. das auf die Anwendung oder Vorbereitung von Gewalt gerichtet ist, sowie zur Erfüllung (5) Um die Übermittlung personenbezoge- 1 der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 die von ner Daten, die aufgrund einer strafprozesöffentlichen Stellen geführten Register, inssualen Zwangsmaßnahme oder einer dieser besondere Grundbücher, Personenstandsvergleichbaren Maßnahme nach dem Niebücher, Melderegister, Personalausweisdersächsischen Gesetz über die Sicherheit register, Passregister, Führerscheinkartei, und Ordnung erhoben worden sind, zu der Waffenscheinkartei, einsehen. die Verfassungsschutzbehörde nach diesem Gesetz nicht befugt ist, darf nur ersucht (2) 1Die Einsichtnahme ist nur zulässig, wenn werden, wenn dies zur planmäßigen Be1. ein Ersuchen nach SS 23 Abs. 1 oder ein obachtung und Aufklärung eines BeobachAbruf im automatisierten Abrufverfahtungsoder Verdachtsobjekts, das auf die ren nach SS 23 Abs. 2 den Zweck der Anwendung oder Vorbereitung von Gewalt Maßnahme gefährden würde und gerichtet ist, oder zur Erfüllung der Aufgabe 2. die betroffene Person durch eine andernach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist. 2Satz 1 weitige Datenerhebung unverhältnismägilt nicht für Ersuchen um Übermittlung von ßig beeinträchtigt würde. personenbezogenen Daten, die aufgrund ei- 2 Die Einsichtnahme ist unzulässig, wenn ihr ner Identitätsfeststellung nach SS 163b StPO, eine gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift auch in Verbindung mit SS 111 Abs. 3 StPO, oder eine Pflicht zur Wahrung von Berufsgeoder nach SS 13 Nds. SOG erhoben worden heimnissen entgegensteht. sind. 3 Ein Ersuchen um die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund (3) Die Einsichtnahme wird von der Leiterin einer Wohnraumüberwachung nach SS 100c oder dem Leiter der VerfassungsschutzabteiStPO oder nach SS 35a Nds. SOG erlangt lung oder der Vertreterin oder dem Vertreter worden sind, ist unzulässig. angeordnet. 359 Anhang (4) 1Jede Einsichtnahme ist zu dokumeneiner strafprozessualen Zwangsmaßnahme tieren. 2Die in der Dokumentation enthaloder einer vergleichbaren Maßnahme nach tenen Daten dürfen ausschließlich zur Dadem Niedersächsischen Gesetz über die tenschutzkontrolle verwendet werden. Sie 3 Sicherheit und Ordnung erhoben worden sind zwei Jahre nach der Dokumentation zu sind, dürfen nur übermittelt werden, wenn löschen. tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dies zur planmäßigen Beobachtung und SS 25 Aufklärung eines Beobachtungsoder VerVerpflichtung zur Datendachtsobjekts, das auf die Anwendung oder übermittlung an die VerVorbereitung von Gewalt gerichtet ist, oder fassungsschutzbehörde zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist. 3Die Übermittlung per(1) Die Behörden des Landes sowie die der sonenbezogener Daten, die aufgrund einer ausschließlichen Aufsicht des Landes unterWohnraumüberwachung nach SS 100c StPO stehenden Körperschaften, Anstalten und oder nach SS 35a Nds. SOG erlangt worden Stiftungen des öffentlichen Rechts übermitsind, ist unzulässig. 4Satz 2 gilt nicht für die teln von sich aus der VerfassungsschutzbeÜbermittlung von personenbezogenen Dahörde die ihnen bekannt gewordenen Inforten, die aufgrund einer Identitätsfeststelmationen einschließlich personenbezogener lung nach SS 163b StPO, auch in Verbindung Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte damit SS 111 Abs. 3 StPO, oder nach SS 13 Nds. für bestehen, dass dies zur planmäßigen BeSOG erhoben worden sind. 5Die nach Satz 2 obachtung und Aufklärung eines Beobachübermittelten Daten sind unter Angabe des tungsoder Verdachtsobjekts, das auf die zur Erhebung eingesetzten Mittels zu kennAnwendung oder Vorbereitung von Gewalt zeichnen. gerichtet ist, oder zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist. (3) Die Übermittlung von personenbezogenen Daten über eine Person, die das (2) Die Staatsanwaltschaften und Polizeibe- 1 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist hörden des Landes übermitteln von sich aus unzulässig. der Verfassungsschutzbehörde die ihnen bekannt gewordenen Informationen ein(4) SS 23 Abs. 3 Satz 3 gilt entsprechend. schließlich personenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, Drittes Kapitel dass dies zur planmäßigen Beobachtung Speicherung, Veränderung, Nutzung, und Aufklärung eines Beobachtungsoder Löschung Verdachtsobjekts oder zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist. 2Personenbezogene Daten, die aufgrund 360 Anhang SS 26 2 Die in Satz 1 Nrn. 1 bis 4 genannten VorSpeicherung, Veränderung und aussetzungen gelten nicht in der VerdachtsNutzung personenbezogener gewinnungsphase. 3Sind mit personenbezoDaten, Zweckbindung genen Daten, die nach Satz 1 gespeichert, verändert und genutzt werden dürfen, wei(1) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf die tere Daten von betroffenen Personen oder zur Erfüllung ihrer Aufgaben rechtmäßig von Dritten so verbunden, dass sie nicht erhobenen personenbezogenen Daten speioder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand chern, verändern und nutzen, wenn dies zu getrennt werden können, so dürfen sie gedem Zweck erforderlich ist, zu dem sie erhomeinsam mit den Daten nach Satz 1 gespeiben worden sind, und chert werden; sie sind zu sperren. 1. tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die betroffene Person in (2) 1Die mit nachrichtendienstlichen Mitteln dem oder für das Beobachtungsoder oder durch ein besonderes AuskunftsverlanVerdachtsobjekt tätig ist, gen erhobenen personenbezogenen Daten 2. tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorsind unter Angabe des eingesetzten Mittels liegen, dass die betroffene Person eine zu kennzeichnen. 2Bei den nach SS 23 Abs. 6 Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 ausübt, gekennzeichneten Daten ist die Kennzeich3. aufgrund bestimmter Tatsachen anzunung beizubehalten. nehmen ist, dass die betroffene Person mit einer der in den Nummern 1 und (3) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf die 2 genannten Personen in Verbindung personenbezogenen Daten, von denen sie steht und dass deshalb die Speicherung, durch Übermittlung nach SS 25 rechtmäßig Veränderung oder Nutzung zur planKenntnis erlangt hat, nur speichern, veränmäßigen Beobachtung und Aufklärung dern und nutzen, wenn dies zu einem Zweck eines Beobachtungsoder Verdachtserforderlich ist, zu dem sie die übermittelnde objekts, das auf die Anwendung oder Behörde gemäß SS 23 um Übermittlung dieVorbereitung von Gewalt gerichtet ist, ser Daten hätte ersuchen dürfen, und wenn oder zur Erfüllung der Aufgabe nach die in Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 genannten SS 3 Abs. 1 Nr. 2 unumgänglich ist, oder Voraussetzungen erfüllt sind. 2Die Zweckbe4. dies zur Gewinnung oder Überprüfung stimmung ist bei der Speicherung festzulegen. von Vertrauenspersonen, sonstigen 3 Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. 4Bei den geheimen Informantinnen oder Infornach SS 25 Abs. 2 Satz 5 gekennzeichneten manten, überworbenen Agentinnen Daten ist die Kennzeichnung beizubehalten. oder Agenten oder Gewährspersonen erforderlich ist. (4) Die Speicherung von personenbezogenen Daten über eine minderjährige Person ist nur unter den Voraussetzungen des SS 13 Abs. 4 zulässig. 361 Anhang SS 27 (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde hat perSpeicherung, Veränderung und sonenbezogene Daten zu löschen, wenn Nutzung personenbezogener 1. ihre Speicherung unzulässig ist oder Daten zu anderen Zwecken 2. ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. 1 Eine Speicherung, Veränderung oder Nut- 2 Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zung der nach SS 26 gespeicherten Daten zu der Annahme besteht, dass durch sie für einen anderen in SS 12 Abs. 1 genannschutzwürdige Interessen der betroffenen ten Zweck ist zulässig, wenn die Daten zur Person beeinträchtigt würden; die entErfüllung dieses Zwecks erforderlich sind sprechenden Daten sind zu sperren. 3 Ein und im Fall eines zur Erhebung eingesetzten schutzwürdiges Interesse liegt insbesondere nachrichtendienstlichen Mittels oder besondann vor, wenn die betroffene Person einen deren Auskunftsverlangens dieses auch für Antrag auf Auskunft nach SS 30 gestellt hat den anderen Zweck hätte eingesetzt werden oder aufgrund einer Mitteilung nach SS 6 dürfen. 2Die nach SS 26 Abs. 3 gespeicherten Abs. 4 oder SS 22 Abs. 1 die Stellung eines Daten dürfen nur unter den dort genannten solchen Antrags zu erwarten ist. 4 GesperrVoraussetzungen für einen anderen Zweck te Daten sind mit einem Vermerk über die gespeichert, verändert und genutzt werden. Sperrung zu versehen; in Verfahren zur automatisierten Verarbeitung ist die Sperrung SS 28 durch zusätzliche technische Maßnahmen Berichtigung, Löschung und zu gewährleisten. 5Gesperrte Daten dürfen Sperrung von personennur noch mit Einwilligung der betroffenen bezogenen Daten Person verändert, genutzt und übermittelt werden. 6SS 17 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 des (1) Die Verfassungsschutzbehörde hat per- 1 Niedersächsischen Datenschutzgesetzes sonenbezogene Daten zu berichtigen, wenn (NDSG) bleibt unberührt. sie unrichtig sind. 2Sie hat sie zu ergänzen, wenn sie unvollständig sind und dadurch (3) 1Die Verfassungsschutzbehörde prüft bei schutzwürdige Interessen der betroffenen der Einzelfallbearbeitung, spätestens nach Person beeinträchtigt sein können. 3Wird die jeweils drei Jahren, ob personenbezogene Richtigkeit von Daten von der betroffenen Daten zu berichtigen oder zu ergänzen, zu Person bestritten und lässt sich weder die löschen oder zu sperren sind. 2Bei persoRichtigkeit noch die Unrichtigkeit feststelnenbezogenen Daten, die mit nachrichtenlen, so ist dies zu vermerken; die betroffene dienstlichen Mitteln nach SS 14 Abs. 1 Satz Person kann sich an die Landesbeauftragte 1 Nrn. 9 bis 12 oder mit besonderen Ausoder den Landesbeauftragten für den Dakunftsverlangen zu Nutzungsdaten nach tenschutz wenden. SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, besonderen Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 362 Anhang Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ten, die oder der die Befähigung zum Richoder Daten nach SS 20 Abs. 3 Satz 1 erhoben teramt hat, vorzunehmen. wurden, beträgt die Prüfungsfrist nach Satz 1 sechs Monate. SS 29 Verfahrensbeschreibungen (4) Die Verfassungsschutzbehörde prüft bei der Einzelfallbearbeitung, spätestens nach Vor dem Erlass und vor der Änderung einer jeweils sechs Monaten, ob personenbezoVerfahrensbeschreibung nach SS 8 NDSG ist gene Daten über eine minderjährige Person die oder der Landesbeauftragte für den Dazu berichtigen oder zu ergänzen, zu löschen tenschutz anzuhören. oder zu sperren sind. Viertes Kapitel (5) 1Die Löschung von personenbezogenen Auskunft Daten ist zu dokumentieren, wenn sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln oder beSS 30 sonderen Auskunftsverlangen erhoben wurAuskunft an Betroffene den, die der Mitteilungspflicht nach SS 22 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 unterliegen. 2Die in der (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde erteilt Dokumentation enthaltenen Daten dürfen Betroffenen auf Antrag unentgeltlich Ausausschließlich zur Datenschutzkontrolle verkunft über die zu ihrer Person gespeicherten wendet werden. 3Sie sind zu löschen, wenn Daten, den Zweck und die Rechtsgrundlage seit einer Mitteilung nach SS 22 Abs. 1 ein der Speicherung sowie die Herkunft der DaJahr vergangen ist oder es einer Mitteilung ten und die Empfänger von Übermittlungen. gemäß SS 22 Abs. 3 endgültig nicht bedarf, 2 Über Daten aus Akten, die nicht zur Person frühestens jedoch zwei Jahre nach der Doder Betroffenen geführt werden, wird Auskumentation. kunft nur erteilt, soweit die Daten, namentlich aufgrund von Angaben der Betroffenen, (6) Die Löschung personenbezogener Damit angemessenem Aufwand auffindbar ten, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln sind. 3 Die Verfassungsschutzbehörde benach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 9 bis 12 oder stimmt Verfahren und Form der Auskunftsmit besonderen Auskunftsverlangen zu Nuterteilung nach pflichtgemäßem Ermessen. zungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, besonderen Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 (2) 1Die Auskunftserteilung ist abzulehnen, Satz 1 Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. soweit 2 Satz 1 Nr. 3 oder Daten nach SS 20 Abs. 3 1. die Auskunft die öffentliche Sicherheit Satz 1 erhoben wurden, ist unter Aufsicht gefährden oder sonst dem Wohl des einer oder eines besonders bestellten, mit Bundes oder eines Landes Nachteile der Auswertung nicht befassten Beschäftigbereiten würde, 363 Anhang 2. die Daten oder die Tatsache ihrer Person begehrte Auskunft zu erteilen. 6MitSpeicherung nach einer Rechtsvorschrift teilungen der oder des Landesbeauftragten geheim gehalten werden müssen, an die antragstellende Person dürfen keine 3. die Interessen eines Dritten an der GeRückschlüsse auf den Erkenntnisstand der heimhaltung die Interessen der antragVerfassungsschutzbehörde zulassen, sofern stellenden Person überwiegen oder diese nicht einer weitergehenden Mitteilung 4. durch die Auskunftserteilung Informatizustimmt. onsquellen gefährdet würden oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes Fünftes Kapitel oder der Arbeitsweise der VerfassungsÜbermittlung schutzbehörde zu befürchten ist und deshalb die Interessen der antragstelSS 31 lenden Person ausnahmsweise zurückÜbermittlung personentreten müssen. bezogener Daten an Staats- 2 Die Entscheidung trifft die Leiterin oder anwaltschaften und Polizeider Leiter der Verfassungsschutzabteilung. behörden 3 Die Leiterin oder der Leiter der Verfassungsschutzabteilung kann eine besonders (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde übermitbestellte Beschäftigte oder einen besonders telt von sich aus personenbezogene Daten bestellten Beschäftigten, die oder der mit an die Staatsanwaltschaften und Polizeibeder Auswertung nicht befasst war und die hörden des Landes, wenn tatsächliche AnBefähigung zum Richteramt hat, damit behaltspunkte dafür vorliegen, dass dies zur auftragen, ebenfalls Entscheidungen nach Verfolgung besonders schwerer Straftaten Satz 1 zu treffen. gemäß SS 100c Abs. 2 StPO oder von Straftaten gemäß den SSSS 87, 88 und 89 StGB (3) 1Die Ablehnung einer Auskunft bedarf unumgänglich ist. 2Den Polizeibehörden des keiner Begründung, soweit durch die BeLandes übermittelt die Verfassungsschutzgründung der Zweck der Ablehnung gefährbehörde von sich aus personenbezogene det würde. 2Die Gründe der Ablehnung sind Daten auch zu dokumentieren. 3Wird der antragstellen1. zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Person keine Begründung für die Ablehden Gefahr für den Bestand oder die nung der Auskunft gegeben, so ist ihr die Sicherheit des Bundes oder des Landes, Rechtsgrundlage dafür zu nennen. 4 Ferner für Leib, Leben oder Freiheit einer Perist sie darauf hinzuweisen, dass sie sich an son, für lebensoder verteidigungswichdie Landesbeauftragte oder den Landestige Einrichtungen (SS 1 Abs. 4 und 5 des beauftragten für den Datenschutz wenden Niedersächsischen Sicherheitsüberprükann. 5Der oder dem Landesbeauftragten ist fungsgesetzes - Nds. SÜG -) oder für auf Verlangen die von der antragstellenden Kulturdenkmale (SS 1 des Niedersächsi364 Anhang schen Denkmalschutzgesetzes), deren (2) 1Sind die zu übermittelnden Daten geErhaltung im herausragenden öffentlikennzeichnet (SS 26 Abs. 2 und 3 Satz 4), chen Interesse liegt, oder so ist die Kennzeichnung bei der Übermitt2. wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür lung aufrechtzuerhalten. 2Die Fachministerin vorliegen, dass dies zur Verhütung oder der Fachminister, im Vertretungsfall die besonders schwerwiegender Straftaten Staatssekretärin oder der Staatssekretär oder gemäß SS 2 Nr. 10 Nds. SOG oder von deren oder dessen Vertreterin oder VertreStraftaten gemäß den SSSS 87, 88, 89 ter, kann anordnen, dass bei der Übermittund 89a StGB unumgänglich ist. lung auf die nach Satz 1 erforderliche Kenn- 3 Die Übermittlung nach den Sätzen 1 und zeichnung der Daten verzichtet wird, wenn 2 ist nur zulässig, wenn das zur Datenerdies unerlässlich ist, um die Geheimhaltung hebung verwendete Mittel auch für den der Datenerhebung nicht zu gefährden, und anderen Zweck hätte angewendet werden die G 10Kommission zugestimmt hat. 3 Bei dürfen. Personenbezogene Daten, die nicht 4 Gefahr im Verzug kann die Anordnung bedurch den Einsatz nachrichtendienstlicher reits vor der Zustimmung getroffen werden. Mittel oder durch besondere Auskunftsver- 4 In diesem Fall ist die Zustimmung unverlangen erhoben worden sind, darf die Verzüglich nachträglich einzuholen. 5Stimmt fassungsschutzbehörde auch zu sonstigen die G 10Kommission nicht nachträglich Zwecken der Strafverfolgung oder der Gezu, so ist die Kennzeichnung unverzüglich fahrenabwehr an die Staatsanwaltschaften durch die empfangende Staatsanwaltschaft und Polizeibehörden des Landes übermitoder Polizeibehörde nachzuholen; darauf teln. 5Sind mit personenbezogenen Daten, ist sie von der Verfassungsschutzbehörde die nach den Sätzen 1 bis 4 übermittelt werhinzuweisen. 6 Die Übermittlung ist zu doden dürfen, weitere Daten der betroffenen kumentieren. 7Über die Übermittlung von Person oder von Dritten so verbunden, dass personenbezogen Daten, die unter Einsatz eine Trennung nicht oder nur mit unverhältnachrichtendienstlicher Mittel nach SS 14 nismäßigem Aufwand möglich ist, so dürfen Abs. 1 Satz 1 Nrn. 9 bis 12 oder mit besonauch diese Daten übermittelt werden; sie deren Auskunftsverlangen zu Nutzungsdasind zu sperren. 6 Die Übermittlung ist unten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, besondezulässig, wenn dadurch Informationsquelren Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 len oder die Arbeitsweise der VerfassungsNr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 schutzbehörde gefährdet würden und diese Nr. 3 oder Daten nach SS 20 Abs. 3 Satz 1 erSicherheitsinteressen das Interesse an der hoben wurden, entscheidet eine besonders Strafverfolgung oder an der Gefahrenabbestellte Beschäftigte oder ein besonders wehr überwiegen. bestellter Beschäftigter, die oder der mit der Auswertung nicht befasst war und die Befähigung zum Richteramt hat. 365 Anhang (3) 1Erweisen sich personenbezogene Daten Befähigung zum Richteramt hat, zu löschen. nach ihrer Übermittlung als unvollständig 5 Die Löschung ist zu dokumentieren. 6 Die oder unrichtig, so sind sie gegenüber der Verfassungsschutzbehörde ist unverzüglich empfangenden Staatsanwaltschaft oder Poüber die Löschung zu unterrichten. lizeibehörde unverzüglich zu ergänzen oder zu berichtigen, es sei denn, dass der Mangel (5) 1Die Polizeibehörden des Landes dürfen für die Beurteilung des Sachverhalts offendie Verfassungsschutzbehörde um Übersichtlich ohne Bedeutung ist. Absatz 2 gilt 2 mittlung personenbezogener Daten ersuentsprechend. chen, wenn diese zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit erforderlich (4) 1Die empfangende Staatsanwaltschaft sind. 2Um Übermittlung personenbezogener oder Polizeibehörde darf die übermittelten Daten, die von der VerfassungsschutzbehörDaten, soweit gesetzlich nichts anderes bede durch den Einsatz nachrichtendienstlicher stimmt ist, nur zu dem Zweck verarbeiten, Mittel oder durch besondere Auskunftsverzu dem sie ihr übermittelt wurden. 2Sind die langen erhoben worden sind, darf nur erübermittelten Daten nach Absatz 2 Satz 1 sucht werden, wenn die Voraussetzungen gekennzeichnet, so hat sie die Kennzeichdes Absatzes 1 Satz 2 vorliegen. 3 Die Vernung aufrechtzuerhalten. Wurden perso- 3 fassungsschutzbehörde ist verpflichtet, die nenbezogene Daten übermittelt, die unter Daten zu übermitteln; Absatz 1 Sätze 5 und Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nach 6 sowie die Absätze 2 bis 4 gelten entspreSS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 9 bis 12 oder mit chend. 4Sie darf nur solche Daten übermitbesonderen Auskunftsverlangen zu Nutteln, die bei ihr bereits bekannt sind oder zungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, von ihr aus allgemein zugänglichen Quellen besonderen Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 entnommen werden können. Satz 1 Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 oder Daten nach SS 20 Abs. (6) In der Verdachtsgewinnungsphase (SS 8) 3 Satz 1 erhoben worden sind, so prüft die ist die Übermittlung personenbezogener empfangende Staatsanwaltschaft oder PoliDaten nicht zulässig. zeibehörde unverzüglich und danach in Abständen von höchstens sechs Monaten, ob SS 32 die übermittelten Daten für den Zweck erÜbermittlung an sonstige forderlich sind, zu dem sie übermittelt wurBehörden und Stellen den. 4Soweit die in Satz 3 genannten Daten für diesen Zweck oder für eine rechtmäßige (1) 1An sonstige inländische Behörden darf zweckändernde Nutzung oder Übermittlung die Verfassungsschutzbehörde personenbenicht erforderlich sind, sind sie unverzüglich zogene Daten übermitteln, wenn dies unter Aufsicht einer oder eines besonders 1. zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach SS 3 bestellten Beschäftigten, die oder der die Abs. 2 bis 4 erforderlich ist oder 366 Anhang 2. die empfangende Behörde die Daten zu Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Zwecken der Gefahrenabwehr benötigt. Deutschland stationierten ausländischen Trup- 2 An Finanzämter darf die Verfassungspen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183, schutzbehörde personenbezogene Daten 1218) erforderlich ist. 2Die Übermittlung ist zu auch übermitteln, wenn dies zu den in dokumentieren und der oder dem LandesbeSS 51 Abs. 3 der Abgabenordnung genannten auftragten für den Datenschutz mitzuteilen. Zwecken erforderlich ist. 3Personenbezogene Daten, die durch den Einsatz nachrich(3) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf pertendienstlicher Mittel oder durch besondere sonenbezogene Daten im Einvernehmen mit Auskunftsverlangen erhoben worden sind, dem Bundesamt für Verfassungsschutz an darf die Verfassungsschutzbehörde nach ausländische öffentliche Stellen sowie an Satz 1 Nr. 2 nur übermitteln, wenn die empüberund zwischenstaatliche Stellen überfangende Behörde die Daten zur Abwehr mitteln, soweit die Übermittlung in einem einer im Einzelfall bestehenden Gefahr für Gesetz, einem Rechtsakt der Europäischen den Bestand oder die Sicherheit des BunGemeinschaften oder einer internationades oder des Landes, für Leib, Leben oder len Vereinbarung geregelt ist. 2Eine ÜberFreiheit einer Person, für lebensoder vermittlung darf auch erfolgen, wenn sie zum teidigungswichtige Einrichtungen (SS 1 Abs. Schutz von Leib oder Leben einer Person 4 und 5 Nds. SÜG) oder für Kulturdenkmale erforderlich ist und für die empfangende (SS 1 des Niedersächsischen DenkmalschutzStelle gleichwertige Datenschutzregelungesetzes), deren Erhaltung im herausragengen gelten. 3 Die Übermittlung unterbleibt, den öffentlichen Interesse liegt, benötigt. wenn ihr auswärtige Belange der Bundes- 4 SS 31 Abs. 1 Sätze 5 und 6 sowie Abs. 2, republik Deutschland oder überwiegende 3 und 6 gilt entsprechend. Für die Über- 5 schutzwürdige Interessen der Betroffemittlung an Behörden des Landes gilt auch nen, insbesondere deren Schutz vor einer SS 31 Abs. 4 entsprechend. 6An Behörden des rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgeBundes und anderer Länder darf nur übergenstehen. 4 Die Übermittlung der von einer mittelt werden, wenn für die empfangende Ausländerbehörde empfangenen personenBehörde den Vorschriften dieses Gesetzes bezogenen Daten unterbleibt, es sei denn, vergleichbare Datenschutzregelungen gelten. die Übermittlung ist völkerrechtlich geboten. 5Übermittlungen nach den Sätzen 1 und (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf per- 1 2 sind zu dokumentieren und der oder dem sonenbezogene Daten an Dienststellen der Landesbeauftragten für den Datenschutz alliierten Streitkräfte übermitteln, soweit mitzuteilen. dies im Rahmen der Zusammenarbeit nach Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Ab(4) 1Personenbezogene Daten dürfen an Perkommen zwischen den Parteien des Nordatsonen oder Stellen außerhalb des öffentlilantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer chen Bereichs nicht übermittelt werden, es 367 Anhang sei denn, dass dies zum Schutz vor Bestreaufklären. 2Sie kann auch über Verdachtsbungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 objekte aufklären, wenn die den Verdacht oder zur Gewährleistung der Sicherheit von rechtfertigenden tatsächlichen Anhaltslebensoder verteidigungswichtigen Einpunkte unter Berücksichtigung der Interesrichtungen (SS 1 Abs. 4 und 5 Nds. SÜG) ersen der Betroffenen hinreichend gewichtig forderlich ist und die Fachministerin oder der sind. Fachminister, im Vertretungsfall die Staatssekretärin oder der Staatssekretär oder de(2) 1Die Verfassungsschutzbehörde ist verren oder dessen Vertreterin oder Vertreter, pflichtet, zur Aufklärung der Öffentlichkeit der Übermittlung zugestimmt hat. 2 Jede einen jährlichen Verfassungsschutzbericht Übermittlung ist zu dokumentieren. 3 Die in vorzulegen, in dem auch die Summe der der Dokumentation enthaltenen Daten dürHaushaltsmittel sowie die Gesamtzahl der fen ausschließlich zur Datenschutzkontrolle in der Verfassungsschutzabteilung Beschäfverwendet werden. 4Sie sind zu löschen, tigten nach Stellen und Beschäftigungsvoluwenn seit der Mitteilung gemäß Satz 7 ein men darzustellen sind. 2Ferner sind in dem Jahr vergangen ist, frühestens jedoch zwei Bericht allgemein die Anwendung nachrichJahre nach der Dokumentation. 5Der Emptendienstlicher Mittel nach SS 14, die besonfänger darf die übermittelten Daten, soweit deren Auskunftsverlangen nach SS 20, die gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur Auskunftsersuchen nach SS 30 und die Strukzu dem Zweck verarbeiten, zu dem sie ihm turdaten der von der Verfassungsschutzbeübermittelt wurden. 6Er ist auf die Verarbeihörde in Dateien im Sinne des SS 6 Satz 1 tungsbeschränkung und darauf hinzuweiBVerfSchG gespeicherten Personendatensen, dass sich die Verfassungsschutzbehörde sätze darzustellen. vorbehält, Auskunft über die Verarbeitung der Daten zu verlangen. 7Die Übermittlung (3) Bei der Aufklärung der Öffentlichkeit der personenbezogenen Daten ist der bedürfen personenbezogene Daten nur betroffenen Person durch die Verfassungskannt gegeben werden, wenn die Bekanntschutzbehörde mitzuteilen, sobald eine Gegabe für das Verständnis der Darstellung, fährdung der Aufgabenerfüllung durch die insbesondere von Organisationen oder unMitteilung nicht mehr zu besorgen ist. organisierten Gruppierungen, erforderlich ist und das Interesse der Allgemeinheit das SS 33 schutzwürdige Interesse der betroffenen Aufklärung der Öffentlichkeit, Person überwiegt. Verfassungsschutzbericht Vierter Teil (1) Die Verfassungsschutzbehörde kann die 1 Parlamentarische Kontrolle Öffentlichkeit über Beobachtungsobjekte und über Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 368 Anhang SS 34 Tätigkeit als Verfassungsschutzbehörde im Ausschuss für Angelegenheiten Allgemeinen sowie über Vorgänge von bedes Verfassungsschutzes sonderer Bedeutung zu unterrichten. 2Es unterrichtet insbesondere über Die parlamentarische Kontrolle auf dem Ge1. die Bestimmung eines Beobachtungsbiet des Verfassungsschutzes übt unbeschaobjekts und die Verlängerung der det der Rechte des Landtages und seiner Bestimmung (SS 6 Abs. 2), sonstigen Ausschüsse ein besonderer, vom 2. die Beendigung der Beobachtung und Landtag unverzüglich nach Beginn der WahlAufklärung eines Beobachtungsobjekts periode einzusetzender Ausschuss für Ange(SS 6 Abs. 2 und 3), legenheiten des Verfassungsschutzes aus. 3. die beabsichtigte Bestimmung eines Beobachtungsoder Verdachtsobjekts, in SS 35 dem die Inanspruchnahme von VertrauZusammensetzung und Verenspersonen angeordnet werden darf, fahrensweise des Ausschusses sowie die beabsichtigte Verlängerung der Bestimmung (SS 21 Abs. 5), (1) 1Der Ausschuss für Angelegenheiten des 4. den beabsichtigten Erlass oder die Verfassungsschutzes soll aus mindestens beabsichtigte Änderung einer Dienstsieben Abgeordneten des Landtages bestevorschrift für den Einsatz nachrichtenhen. Mitglieder der Landesregierung kön- 2 dienstlicher Mittel (SS 21 Abs. 7) und nen dem Ausschuss nicht angehören. 3Jede 5. den beabsichtigten Erlass oder die beFraktion erhält mindestens einen Sitz. 4 Das absichtigte Änderung einer VerfahrensNähere regelt die Geschäftsordnung des beschreibung nach SS 8 NDSG (SS 29). Niedersächsischen Landtages. (2) Das Fachministerium unterrichtet den (2) Für die Verhandlungen des Ausschusses Ausschuss für Angelegenheiten des Verfasgelten die Vorschriften der Geschäftsordsungsschutzes in Abständen von längstens nung des Niedersächsischen Landtages, sosechs Monaten über den Einsatz nachrichweit in diesem Gesetz nichts Abweichendes tendienstlicher Mittel, die der Mitteilungsbestimmt ist. pflicht nach SS 22 Abs. 1 Sätze 1 und 2 unterliegen. SS 36 Unterrichtungspflichten (3) 1Das Fachministerium unterrichtet im des Fachministeriums Abstand von höchstens sechs Monaten den Ausschuss für Angelegenheiten des Verfas(1) Das Fachministerium ist verpflichtet, 1 sungsschutzes über die besonderen Ausden Ausschuss für Angelegenheiten des kunftsverlangen nach SS 20; dabei ist insbeVerfassungsschutzes umfassend über seine sondere ein Überblick über Anlass, Umfang, 369 Anhang Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtslich im Sinne der Geschäftsordnung des Niezeitraum durchgeführten Maßnahmen zu dersächsischen Landtages. 2Der Ausschuss geben. 2Satz 1 gilt nicht für Auskunftsverkann die Vertraulichkeit nach Maßgabe der langen zu einfachen Bestandsdaten nach Geschäftsordnung des Niedersächsischen SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1. Landtages einschränken oder aufheben. (4) Das Fachministerium unterrichtet das ParSS 38 lamentarische Kontrollgremium des Bundes Beauftragung einer oder eines jährlich über besondere Auskunftsverlangen Sachverständigen zu Nutzungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Der Ausschuss für Angelegenheiten des 1 Nr. 3 und Daten nach SS 20 Abs. 3 Satz 1; Verfassungsschutzes kann mit der Mehrdabei ist ein Überblick über Anlass, Umfang, heit von zwei Dritteln seiner Mitglieder eine Dauer, Ergebnis und Kosten der im BerichtsSachverständige oder einen Sachverstänzeitraum durchgeführten Maßnahmen zu digen beauftragen, zur Wahrnehmung der geben. Kontrollaufgaben des Ausschusses im Einzelfall Untersuchungen durchzuführen. 2Die SS 37 Landesregierung ist vor der Beauftragung Aufhebung der der oder des Sachverständigen anzuhören. Verschwiegenheitspflicht 3 Die oder der Sachverständige kann nach Maßgabe ihres oder seines Auftrages die (1) 1 Die Beschäftigten der Verfassungsdem Ausschuss nach Artikel 24 Abs. 2 der schutzbehörde dürfen sich in dienstlichen Niedersächsischen Verfassung vorgelegten Angelegenheiten ohne Einhaltung des Akten einsehen. 4 Die Einsicht in vertrauliche Dienstweges unmittelbar an den Ausschuss Unterlagen setzt voraus, dass sie oder er für Angelegenheiten des Verfassungsschutzuvor von der Landtagsverwaltung förmlich zes oder an einzelne Mitglieder des Auszur Geheimhaltung verpflichtet worden ist. schusses wenden. Einzelne Mitglieder des 2 5 Die oder der Sachverständige hat dem AusAusschusses dürfen die nach Satz 1 erhalteschuss über das Ergebnis der Untersuchunnen Mitteilungen sowie die ihnen dazu vorgen zu berichten. gelegten Unterlagen ausschließlich an den Ausschuss weitergeben. 3Sie dürfen dabei SS 39 von der Bekanntgabe des Namens der oder Beteiligung der oder des des Beschäftigten absehen. Landesbeauftragten für den Datenschutz (2) 1Die Verhandlungen des Ausschusses über Mitteilungen nach Absatz 1 und die (1) 1Der Ausschuss für Angelegenheiten des dazu vorgelegten Unterlagen sind vertrauVerfassungsschutzes hat auf Antrag von 370 Anhang mindestens einem Fünftel seiner Mitglieder vor. 2 Ausschussmitglieder, die den Bericht die Landesbeauftragte oder den Landesbefür unzutreffend halten, können ihre Aufauftragten für den Datenschutz zu beauffassung in einem Zusatz zu diesem Bericht tragen, die Rechtmäßigkeit einzelner Maßdarstellen. nahmen der Verfassungsschutzbehörde zu überprüfen. 2Die Befugnisse der oder des (2) Der Ausschuss legt dem Landtag einmal Landesbeauftragten richten sich nach den jährlich einen Bericht über die Durchführung Bestimmungen des Niedersächsischen Dader nachrichtendienstlichen Mittel und betenschutzgesetzes. 3Die oder der Landesbesonderen Auskunftsverlangen vor, die der auftragte hat dem Ausschuss über das ErMitteilungspflicht nach 22 Abs. 1 Sätze 1 bis gebnis der Prüfung zu berichten. 3 unterliegen. (2) Die oder der Landesbeauftragte für den Fünfter Teil Datenschutz kontrolliert im Abstand von Schlussvorschriften höchstens zwei Jahren die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über die VerarbeiSS 41 tung von personenbezogenen Daten, die mit Einschränkung von nachrichtendienstlichen Mitteln oder besonGrundrechten deren Auskunftsverlangen erhoben wurden, die der Mitteilungspflicht nach SS 22 Abs. 1 Aufgrund dieses Gesetzes können das Sätze 1 bis 3 unterliegen. Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Abs. 1 des Grundgesetzes) und das (3) Stellt die oder der Landesbeauftragte Grundrecht auf Wahrung des Brief- , Postfür den Datenschutz einen Verstoß der Verund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des fassungsschutzbehörde gegen eine DatenGrundgesetzes) eingeschränkt werden. schutzbestimmung fest, so kann sie oder er den Ausschuss für Angelegenheiten des SS 42 Verfassungsschutzes darüber unterrichten; Übergangsvorschrift 23 NDSG bleibt unberührt. Auf Vertrauenspersonen, die am 31. OktoSS 40 ber 2016 bereits in Anspruch genommen Berichterstattung des werden, finden SS 16 Abs. 2 und SS 21 Abs. 5 Ausschusses gegenüber erst am 1. Mai 2017 Anwendung. dem Landtag (1) 1Der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes legt dem Landtag einmal jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit 371 Anhang 12.4 Verbote neonazistischer Vereinigungen Verbotsverfüg. Vereinigung Verbotsbehörde 26.11.1992 Nationalistische Front (NF) Bundesministerium des Innern 08.12. 1992 Deutsche Alternative (DA) Bundesministerium des Innern 18.12.1992 Deutscher Kameradschaftsbund Niedersächsisches (DKB) Innenministerium 21.12.1992 Nationale Offensive (NO) Bundesministerium des Innern 07.06.1993 Nationaler Block (NB) Bayerisches Staatsministerium des Innern 08.07.1993 Heimattreue Vereinigung DeutschInnenministerium des Landes lands (HVD) Baden-Württemberg 25.08.1993 Freundeskreis Freiheit für Innenministerium des Landes Deutschland (FFD) Nordrhein-Westfalen 10.11.1994 Wiking Jugend e. V. (WJ) Bundesministerium des Innern (auf Initiative des Niedersächsischen Innenministeriums) 24.02.1995 Freiheitliche Deutsche ArbeiterBundesministerium des Innern partei (FAP) (auf Initiative des Niedersächsischen Innenministeriums) 24.02.1995 Nationale Liste (NL) Behörde für Inneres Hamburg 05.05.1995 Direkte Aktion/Mitteldeutschland Innenministerium des (JF) Landes Brandenburg 22.07.1996 Skinheads Allgäu Bayerisches Staatsministerium des Innern 14.08.1997 Kameradschaft Oberhavel Innenministerium des Landes Brandenburg 09.02.1998 Heide-Heim e. V. und Heideheim Niedersächsisches e. V. Innenministerium 10.08.2000 Hamburger Sturm Behörde für Inneres Hamburg 372 Anhang Verbotsverfüg. Vereinigung Verbotsbehörde 12.09.2000 Blood & Honour -Division Bundesministerium des Innern Deutschland mit Jugendorganisation White Youth 02.04.2001 Skinheads Sächsische Schweiz Sächsisches Staatsministerium (SSS) mit Skinheads Sächsische des Innern Schweiz - Aufbauorganisationen und Nationaler Widerstand Pirna 07.03.2003 Bündnis nationaler Sozialisten für Innenministerium des Landes Lübeck Schleswig-Holstein 19.12.2003 Fränkische Aktionsfront Bayerisches Staatsministerium des Innern 07.03.2005 Kameradschaft Tor Innensenator des Landes Berlin "Mädelgruppe" der Kameradschaft Tor 07.03.2005 Berliner Alternative Süd-Ost Innensenator des Landes Berlin (BASO) 06.04.2005 Kameradschaft Hauptvolk mit Innenministerium des Untergruppierung "Sturm 27" Landes Brandenburg 04.07.2005 Alternative Nationale Strausberger Innenministerium des DArt Piercing und Tattoo Landes Brandenburg Offensive (ANSDAPO) 26.06.2006 Schutzbund Deutschland Innenministerium des Landes Brandenburg 23.04.2007 Kameradschaft Sturm 34 Sächsisches Staatsministerium des Innern 01.04.2008 Blue White Street Elite (BWSE) Innenministerium des rechtsextremistisch beeinflusste Landes Brandenburg Hooligan-Vereinigung 07.05.2008 Collegium Humanum (CH) Bundesministerium des Innern 373 Anhang Verbotsverfüg. Vereinigung Verbotsbehörde 07.05.2008 Verein zur Rehabilitierung der Bundesministerium des Innern wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten (VRBHV) 31.03.2009 Heimattreue Deutsche Jugend e. Bundesministerium des Innern V. (HDJ) 28.05.2009 Mecklenburgische Aktionsfront Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern 05.11.2009 Frontbann 24 Innensenator des Landes Berlin 11.04.2011 Freie Kräfte Teltow-Fläming (FKTF) Innenministerium des Landes Brandenburg 30.08.2011 Hilfsorganisation für nationale Bundesministerium des Innern politische Gefangene und ihre Angehörigen e. V. (HNG) 19.06.2012 Widerstandsbewegung in Innenministerium des Südbrandenburg Landes Brandenburg 10.05.2012 Kameradschaft Walter Innenministerium des Landes Spangenberg Nordrhein-Westfalen 23.08.2012 Kameradschaft Aachener Land Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 23.08.2012 Kameradschaft Hamm Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 23.08.2012 Nationaler Widerstand Dortmund Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 25.09.2012 Besseres Hannover Niedersächsisches Innenministerium 12.02.2013 Nationale Sozialisten Döbeln mit Sächsisches Staatsministerium Division Döbeln, Initiative für des Innern Döbeln und Freies Döbeln sowie der Band INKUBATION 374 Anhang Verbotsverfüg. Vereinigung Verbotsbehörde 28.03.2014 Nationale Sozialisten Chemnitz Sächsisches Staatsministerium (NSC) mit Interessengemeinschaft des Innern Chemnitzer Stadtgeschichten und Aktionsgemeinschaft "Raus in die Zukunft" 02.07.2014 Freies Netz Süd Bayerisches Staatsministerium des Innern 10.12.2014 Autonome Nationalisten Innenministerium Göppingen Baden-Württemberg 27.10.2015 Sturm 18 e. V. Hessisches Ministerium des Innern 27.01.2016 Altermedia Deutschland Bundesministerium des Innern 16.03.2016 Weisse Wölfe Terrorcrew Bundesministerium des Innern 375 Anhang 12.5 Übersicht über Verbotsmaßnahmen des BMI gegen extremistische Bestrebungen mit Bezug zum Ausland im Zeitraum Januar 1990 bis Dezember 2016 Organisation Verbotsverfügung Phänomenbereich Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)/Nationale 22.11.1993 AE Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) und Teilorganisationen, Förderation der patriotischen Arbeiterund Kulturvereinigungen aus Kurdistan in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (FEYKA-Kurdistan), Kurdistan-Komitee e. V. Kurdistan Informationsbüro (KIB) 20.02.1995 AE alias Kurdistan Informationsbüro in Deutschland Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front 06.08.1998 AE (DHKP-C) Türkische Volksbefreiungspartei/-Front 06.08.1998 AE (THKP/-C) Kalifatsstaat 08.12.2001 ISiT und 35 Teilorganisationen 14.12.2001 13.05.2002 16.09.2002 al-Aqsa e. V. 31.07.2002 ISiT Hizb ut-Tahrir (HuT) 10.01.2003 ISiT Yeni Akit GmbH, 22.02.2005 ISiT Verlegerin der Europa-Ausgabe der türkischsprachigen Tageszeitung Anadoluda Vakit 376 Anhang Organisation Verbotsverfügung Phänomenbereich Bremer Hilfswerk e. V. 18.01.2005 ISiT Selbstauflösung mit Wirkung vom 29.06.2005 18.01.2005; Löschung im Vereinsregister am 29.06.2005 YATIM-Kinderhilfe e. V.177 30.08.2005 ISiT Mesopotamia Broadcast A/S, Roj TV A/S 13.06.2008 AE VIKO Fernseh Produktion GmbH 13.06.2008 al-Manar TV 29.10.2008 ISiT Internationale Humanitäre Hilfsorganisation 23.06.2010 ISiT e. V. (IHH) Millatu Ibrahim 29.05.2012 ISiT Dawa FM einschließlich der 25.02.2013 ISiT Teilorganisation Internationaler Jugendverein - Dar al Schabab e. V. an-Nussrah 25.02.2013 ISiT DawaTeam 25.02.2013 ISiT Islamische Audios Waisenkinderprojekt Libanon e. V. 02.04.2014 ISiT Islamischer Staat 12.09.2014 ISiT Tauhid Germany 26.03.2015 ISiT Zeitschrift "Yürüyüs" 06.05.2015 AE AE = Ausländerextremismus ISiT = Islamismus/islamistischer Terrorismus 177 Das BMI hatte am 03.12.2004 ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren mit dem Ziel eines Verbots gegen das "Bremer Hilfswerk e. V." eingeleitet. Der Verein ist dem Verbot durch Selbstauflösung zuvorgekommen. 377 Anhang 12.6 Abkürzungsverzeichnis A [AAH] Antifaschistische Aktion Hannover AB 38 Aktionsbündnis 38 AG Aktionsgruppe AKL Antikapitalistische Linke A.L.I. Antifaschistische Linke International AN Autonome Nationalisten AMAQ A'maq News Agency AQAH Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel AQM Al-Qaida im islamischen Maghreb ASJ Anarcho-syndikalistische Jugendorganisation ATF Deutsche Türkische Föderation (Almanya Türk Federasyonu) B BFE Bund Freies Europa BfV Bundesamt für Verfassungsschutz BLG Basisdemokratische Linke Göttingen BMI Bundesministerium des Innern BPjM Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Bragida Braunschweig gegen die Islamisierung des Abendlandes BVerfG Bundesverfassungsgericht BVerfGE Entscheidungssammlung des BVerfG BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz C CDK Koordination der kurdisch-demokratischen Gesellschaft in Europa (Civata Demokratik Kurdistan) CH Collegium Humanum - Akademie für Umwelt und Lebensschutz e. V. CIK Islamische Gemeinde Kurdistans 378 Anhang D DA Direkte Aktion DIK Deutschsprachiger Islamkreis e. V. DKP Deutsche Kommunistische Partei DMG Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft DRP Deutsche Reichspartei DVU Deutsche Volksunion DWR Die Wahre Religion E EA Europäische Aktion ECFR European Council for Fatwa and Research F FAD Fatwa-Ausschuss in Deutschland FAP Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei FAU/IAA Freie Arbeiterinnenund Arbeiter-Union / Internationale ArbeiterInnen Assoziation fdGO freiheitliche demokratische Grundordnung FHwO Freundschaftsund Hilfswerk Ost e. V. FIOE Federation of Islamic Organisations in Europe FKNO Freie Kräfte Niedersachsen-Ost FKTN Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen FSB Russischer Inlandsnachrichtendienst ("Federalnaja Slushba Besopasnosti") G GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland GI Generation identitaire GIAZ Gemeinsames Informationsund Analysezentrum Polizei und Verfassungsschutz Niedersachsen GRU Russischer militärischer Nachrichtendienst ("Glawnoje Raswediwatelnoje Uprawlenije") G 10 Artikel 10-Gesetz 379 Anhang H Hagida Hannover gegen die Islamisierung des Abendlandes HAMAS Islamische Widerstandsbewegung (Harakat al-Muqawama al-Islamiya) HDJ Heimattreue Deutsche Jugend e. V. HDP Partei der Völker HNG Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige HPG Volksverteidigungseinheiten I IAA Internationale ArbeiterInnen Assoziation IAC Ismail Aga Cemaati IBD Identitäre Bewegung Deutschland IBU Islamische Bewegung Usbekistan IGMG Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V. IL Interventionistische Linke ISIG Islamischer Staat Irak und Großsyrien J JaN Jabhat al-Nusra (Unterstützungsfront für das syrische Volk) JLO Junge Landsmannschaft Ostdeutschland JN Junge Nationaldemokraten K KADEK Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans KCD-E Kurdischer Demokratischer Gesellschaftskongress in Europa KCDK-E Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft Kurdistans in Europa KCK Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans KJK Gemeinschaft der Frauen Kurdistans KKK Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan KON-KURD Konföderation der kurdischen Vereine in Europa 380 Anhang KONGRA GEL Volkskongress Kurdistans KPD Kommunistische Partei Deutschlands KPF Kommunistische Plattform der Partei DIE LINKE. KPMD-PMK Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität L LfD Landesbeauftragte für den Datenschutz LTTE Befreiungstiger von Tamil Eelam ("Liberation Tigers of Tamil Eelam") M MB Muslimbruderschaft MEK Volksmodjahedin Iran-Organisation MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands N N-CERT Niedersächsisches Computer Emergency Response Team NADIS Nachrichtendienstliches Informationssystem NATO North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantikvertrag) NAV-DEM Demokratisches Kurdisches Gesellschaftszentrum Deutschland (Navenda Civaka Demokratik a Kurden li Elmanyaye bzw. Almanya Demokratik Kürt Toplum Merkesi) NCAZ Nationales Cyber-Abwehrzentrum NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands NSBM National Socialist Black Metal NVerfSchG Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz NWNO Nationaler Widerstand Niedersachsen/Ost NWRI Nationaler Widerstandsrat Iran O OLG Oberlandesgericht OVG Oberverwaltungsgericht 381 Anhang P PAJK Freiheitspartei der Frauen Kurdistans PDS Partei des Demokratischen Sozialismus Pegida Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes PKK Arbeiterpartei Kurdistans PMK Politisch motivierte Kriminalität PYD Partiya Yekitija Demokrat (Partei der demokratischen Einheit) R RAC Rock Against Communism RAK Rote Aktion Kornstraße RH Rote Hilfe e. V. S SAG Sozialistische Arbeitergruppe SdR Stimme des Reiches SJ Schlesische Jugend e. V. SL Sozialistische Linke SO Scientology-Organisation SRP Sozialistische Reichspartei StGB Strafgesetzbuch T TddZ Tag der deutschen Zukunft TJ Tablighi Jama'at 382 Anhang U uG Bündnis ...ums Ganze! Kommunistisches Bündnis V VRBHV Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten VS Verschlusssache VSA Verschlusssachenanweisung W WASG Partei Arbeit & Soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative WWT Weisse Wölfe Terrorcrew Y YHK Union der Juristen Kurdistans YMK Union der kurdischen Lehrer YNK Union der Schriftsteller Kurdistans YÖP Yeni Özgür Politica YRK Union der Journalisten Kurdistans YXK Verband der Studierenden aus Kurdistan e. V. Z ZFU Zentralstelle für Fernunterricht 383 Anhang 12.7 Personenund Stichwortverzeichnis A Antifaschistische Aktion Nienburg | 69 Antifaschistische Linke International (A.L.I.) Abdulaziz Abdullah, Ahmad | 173 | 132, 134 Abou Nagie, Ibrahim | 164 Antiimperialisten | 132 Abu Bakr Al-Baghdadi | 178, 190 Antikapitalistische Linke (AKL) | 147f., Abu Walaa | siehe Abdulaziz Abdullah, 151ff. Ahmad Antirassismus | 129, 131, 139, 141, 143 Adler-Versand | 57 Antirepression | 129, 131, 140ff. Ahl al-Sunna wa-l Jama'a | 172 Antisemitismus (Begriff) | 35ff., 116f. Aktionsgruppe | 59, 61, 65, 69 Arabischer Frühling | 177, 211 Aktionsgruppe Nienburg | 69, 98 Arbeit & soziale Gerechtigkeit - Aktionsgruppe Nordheide | 63ff. Die Wahlalternative (WASG) | 148, 151 Almanya Demokratik Ülcücü Türk Demekleri Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) | 141, Federasyonu (ADÜTDF) | 224 222-240, 295, 297f., 302f. al-Banna, Hasan | 210f. Armih, Ahmad | 170f., 173 al-Hayat Media Center | 179 Artikel 10-Gesetz | 22 al-Nusra-Front | siehe Jabhat al-Nusra Autonome | 126, 129-132, 135ff., 138, al-Qaida | 158, 176-179, 183f., 187, 192 143, 152, 248 al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel Az-Zawahiri, Ayman | 179 (AQAH) | 176f. al-Qaida im Irak | 176, 178 al-Qaida im islamischen Maghreb (AQM) | B 176 al-Shabab | 176 Baraa, Ahmed Abul | 170, 172f. Al-Suri, Abu Mus'ab | 184f. Basisdemokratische Linke Göttingen (BLG) Alhambra | 130 | 132, 134 Alte Schule (Musikband) | 54, 57 Befreiungstiger von Tamil Eelam (Liberation Altermedia | 109 Tigers of Tamil Eelam, LTTE) | 225 Anarchismus | 127, 144f. Behrens, Matthias | 92 Anarchosyndikalismus | 145ff. Besseres Hannover | 41, 65 Anarcho-syndikalistische JugendBin Ladin, Usama | 177, 179 organisation (ASJ) | 146 Blitzkrieg (Musikband) | 52 Ansaar International | 172 Blood Brother Nation | 72 Antideutsche | 132, 134 Bozkurtlar | siehe Graue Wölfe Antifaschismus | 129, 131, 138f., 149, 294 Bruderschaft | 72, 159, 210ff. 384 Anhang Bündnis ...ums Ganze! | 129, 131f., 134f. Deutschsprachige Muslimische GemeinBundesamt für Verfassungsschutz (BfV) | schaft (DMG) | 169f. 18, 27, 45, 126, 196, 284, 312, 332, 367 Deutschsprachiger Islamkreis e.V. (DIK) Bundesministerium des Innern (BMI) | 164, Hannover | 161, 172, 207, 209 227 Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim e.V. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende (DIK Hildesheim) | 172ff., 200, 202 Medien (BPjM) | 49, 111, 117 DIE LINKE. | 127, 147f., 150-153, 237 Bund Freies Europa (BFE) | 101 Die Rechte | 34f., 39, 47, 55, 59f., 69, 71, 93-100, 112 Die Wahre Religion (DWR) | 164-167, 192 C Direkte Aktion (Publikation) | 144 Dschihad/Dschihadismus | siehe Jihad Ciftci, Muhamed | 169f., 173 Dual-use-Güter | 266 Civata Demokratik Kurdistan (CDK) | 228 Düütsche Deerns | 91 Ciwanen Azad | 225, 229, 238 Collegium Humanum - Akademie für Umwelt und Lebensschutz e. V. (CH) | 111, E 114, 117 Eigenfeld, Ulrich | 83, 91f. "Ein Volk hilft sich selbst", Kampagne | D siehe Kampagne "Ein Volk hilft sich selbst" Emssturm (Musikband) | 54, 56f. Dabbagh, Hassan | 172 En-Nahda | 212 Dabiq (Publikation) | 179, 192 Erbakan-Stiftung | 158f. Dammann, Manfred | 92 Ethnopluralismus | 36, 40, 74, 82, 115 Das Zeughaus (Versand) | 57 Europäische Aktion (EA) | 101-110, 114, Dawa | 162, 164, 167 118, 121 Demokratisches Kurdisches GesellschaftsEuropean Council for Fatwa and Research zentrum Deutschland (NAV-DEM) | 228f., (ECFR) | 212f. 233, 236ff. EU-Terrorliste | 222, 225, 227 Der III. Weg | 34, 39, 60, 66, 69ff. Der Versand | 57 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) | F 127, 130 Deutsche Stimme (Publikation) | 83f., 86f., Fast Forward Hannover | 132, 135 119 Fatwa-Ausschuss in Deutschland (FAD) | Deutsche Türkische Föderation (Almanya 212f. Türk Federasyonu, ATF) | 224 Federation of Islamic Organisations in 385 Anhang Europe (FIOE) | 213 Gemeinschaft der Frauen Kurdistans (KJK) Föderation der Türkisch-Demokratischen | 232 Idealistenvereine in Deutschland e.V. Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan (Almanya Demokratik Ülkücü Türk (KKK) | siehe Arbeiterpartei Kurdistans Demekleri Federasyonu, ADÜTDF) | 224 (PKK) Fortmann, Niels | 112 Generation identitaire (GI) | 73f. Franz, Frank | 83-88, 93 Geschichtsrevisionismus | 36, 38, 42ff., Freie Arbeiterinnenund Arbeiter-Union 98, 116, 118, 121 (FAU) | 144-147 Giese, Daniel | 52f. Freie Kräfte Niedersachsen-Ost (FKNO) "Gigi/Stahlgewitter" (Musikband) | 40, | 66 51ff., 57 Freiheitsund Demokratiekongress Graue Wölfe (Bozkurtlar) | 224 Kurdistans (KADEK) | siehe Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Freiheitspartei der Frauen Kurdistans (PAJK) H | 232 Freistaat Preußen | 110-117 Hadith | 180, 182 Fremdenfeindlichkeit (Begriff) | 36 HAMAS | siehe Islamische WiderstandsFreundeskreis Thügida | siehe Freundesbewegung kreis Thüringen/Niedersachsen Hatecore Lüneburg (Versand) | 57 Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen Haverbeck-Wetzel, Ursula | 55, 98ff., (FKTN) | 67ff., 71, 136ff., 140, 290, 294 111-114, 116ff. Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen - Helden sterben nie | 67 Sektion Nienburg | siehe Aktionsgruppe Helfen in Not e. V. | 172 Nienburg Heise, Thorsten | 68, 92 Freundschaftsund Hilfswerk Ost e. V. Hennig, Rigolf Dr. | 101, 103ff., 109-113, (FHwO) | 121 115f., 118 Front Records (Versand) | 56 Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige (HNG) | 37 Hizb Allah | 156, 158, 217ff. G Höfs, Arnold | 111, 114 Holocaust (Leugnung/Relativierung) | 55, G 10 | siehe Artikel 10-Gesetz 88, 100, 111-114, 116ff. Gai Dao (Publikation) | 144 Gassenraudi (Musikband) | 52, 54, 57 Geheimschutz | 272-275, 278, 283 Gemeinsam Stark Deutschland (GSD) | 61, 64, 66, 71 386 Anhang I J Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) Jabhat al-Nusra (JaN) | 176, 178f. | 34f., 40f., 72-82 Jihad/Jihadismus | 157, 183ff. Inspire (Publikation) | 177, 184, 187 Jihad-Salafismus | 19, 158, 162, 173, 176, Internationale ArbeiterInnen Assoziation 202, 248, 305 (IAA) | 145, 147 Junge Landsmannschaft Ostdeutschland Interventionistische Linke (IL) | 128f, (JLO) | 121 131-134, 143 Junge Nationaldemokraten (JN) | 60, 69, ISD Records (Versand) | 56 71, 82f., 86ff., 91, 100 Islamfeindlichkeit | 40, 60f, 64, 75f., 78, 108 Islamische Gemeinde Kurdistans (CIK) K | 231 Islamische Gemeinschaft Deutschland (IGD) Kameradschaft Northeim | 68 | 212 Kampagne "Ein Volk hilft sich selbst" | 65, Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V. 67 (IGMG) | 156, 158f. Kategorie C (Musikband) | 56 Islamische Widerstandsbewegung (HAMAS) Komalen Ciwan (KC) | 230 | 158, 212 Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) Islamischer Staat (IS) | 158, 164, 168, | 16, 307 174ff., 178-187, 189-192, 196, 205ff., 240 Kommunistische Partei der Türkei/ Islamischer Staat Irak und Großsyrien (ISIG) Marxisten-Leninisten (TKP/ML) | 224 | 178f. Kommunistische Plattform (KPF) | 147, Islamisches Zentrum München | 212 149, 153 Islamismus (Begriff) | 17, 157f., 303f. Kongress der kurdisch-demokratischen Islamistische Radikalisierung | 168, 173, Gesellschaft Kurdistans in Europa (KCDK-E) 195f., 199-206, 248ff., 252 | 228 Islamistischer Terrorismus | 26, 77, 176, Konvertiten | 163 187, 195 Koordination der kurdisch-demokratischen Islamothek | 170 Gesellschaft in Europa (CDK) | 228 Islamschule Braunschweig | 169f. Krieger, Christina | 92 Ismail Aga Cemaati (IAC) | 159 Kurdistan-Festival | 229 Kurdischer Demokratischer Gesellschaftskongress in Europa (KCD-E) | siehe Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft Kurdistans in Europa Kybernetiq (Publikation) | 193f. 387 Anhang L N Landser (Musikband) | 57 Nationaldemokratische Partei Deutschlands Lau, Sven | 173 (NPD) | 34f., 37ff., 82-93 Leuchtfeuer Ostfriesland | 61 Nationale Sozialisten Nienburg | siehe Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) | Aktionsgruppe Nienburg 225 Nationaler Widerstand Niedersachsen/Ost LIES! Im Namen Deines Herrn, der Dich (NWNO) | 66 erschaffen hat | 164 Nationaler Widerstand Nienburg | siehe Linksextremismus (Begriff) | 17, 127, 307 Aktionsgruppe Nienburg Linkspartei.PDS | siehe DIE LINKE. Nationaler Widerstand Unterelbe | 63 Lobocki, Ingeborg | 94 Nationales Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ) "lone wolf" | 183 | 269 Nationalismus | 35, 74, 113, 120, 132, 224 Neonazismus (Begriff) | 37 M Neonazistische Kameradschaften | 34, 37, 39, 59, 94f. marx21 | 150f. Neonaziszene | 61ff., 65, 67ff., 72 Marxismus | 127 Neonaziszene Emsland | 61 Marxistisch-Leninistische Partei DeutschNeonaziszene Hannover | 65 lands (MLPD) | 127, 130 Neonaziszene Ostfriesland | 61 Marxistisch-Leninistische Kommunistische Neonaziszene Schaumburg | 69 Partei der Türkei - Marksist Leninist KomüNeonaziszene Südniedersachsen | 67f. nist Partisi (MLKP) | 224 Neonaziszene Tostedt | 62f. MaxH8 (Versand) | 57 Neonaziszene Weserbergland | 69 Mazlum-Dogan-Festival | 230 Neue Rechte | 73 Med Nuce TV | 225, 232 Niedersächsisches Computer Emergency Micetrap Distribution (Versand) | 56 Response Team (N-CERT) | 269 MillA(r) Gazete | 158f. Niemann, Holger | 93, 97 Mitteilungen der Kommunistischen Nordic 12 | 72 Plattform (Publikation) | 147f. Noten Sturm (Musikband) | 52, 55ff. Mundt, Karin | 52, 55, 57 NSM 88 (Versand) | 56 Muslimbruderschaft (MB) | 156, 210-213 388 Anhang O (DHKP-C) - Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi | 224, 376 Öcalan, Abdullah | 225f., 230ff., 234 Richter, Sebastian | 83 Özgür Politika | siehe Yeni Özgür Politika Riefling, Dieter | 99f., 113 Rock against Communism (RAC) | 47 Rote Hilfe e. V. (RH) | 141f. P Rumiyah (Publikation) | 166, 180-183, 190f. Pakistanzentrum Hannover | 216 Partei des Demokratischen Sozialismus S (PDS) | siehe DIE LINKE. Partei der Demokratischen Einheit (Partiya Saadet Partisi - Partei der Glückseligkeit Yekitija Demokrat - PYD) | 226 (SP) | 158ff. Partei der Nationalistischen Bewegung Salafismus | 158, 160-175, 244, 248ff., (Milliyetci Hareket Partisi, MHP) | 224 305 Partei der Völker (HDP) | 235, 238 Scharia | 157, 161 Pastörs, Udo | 85, 87 Schaub, Bernhard | 101f., 104, 108 PC Records (Versand) | 56 Schiedewitz, Wolfram | 118-121 PDS | siehe DIE LINKE. Schlesische Jugend e. V. (SJ) | 121 PKK | siehe Arbeiterpartei Kurdistans Schoenrock, Torsten | 92 Politischer Salafismus | 158, 162, 169f. Scientology-Organisation | 260 Politisch motivierte Kriminalität | 288-299 Selbstverwalter | 43ff. Postautonome | 128-134, 143 Siegel der Propheten | 167 pro NRW | 34 Skinheadkonzerte | 49, 54, 56ff. Proliferation | 264, 266f. Skinheads | 34, 46 Sozialistische Arbeitergruppe (SAG) | 151 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands R (SED) | siehe DIE LINKE. Sozialistische Linke (SL) | 147f., 150, 153 Race War (Musikband) | 57 Sozialistische Reichspartei (SRP) | 16, 307 Radikalisierung | 58, 72, 75, 110, 143, Stahlgewitter (Musikband) | 40, 51f., 57 168, 173, 195, 199, 201-205 Sterka Ciwan | 225 Rassismus (Begriff) | 35f. Stimme des Reiches (SdR) | 110-117 Rechtsextremismus (Begriff) | 35-38, 304 Streetwear Tostedt (Versand) | 57 Redical [M] | 132, 135f. Streetwear & Rock against Cowardice Reichsbürger | 43ff. (Versand) | 57 Revisionismus | siehe Geschichtsrevisionismus Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front 389 Anhang T Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) | siehe Arbeiterpartei Kurdistans Tablighi Jama'at (TJ) | 156, 224ff. Volksverteidigungseinheiten der PKK (HPG) Tag der deutschen Zukunft (TddZ) | 68, | 226 ,232 96, 100 Terrorismus | 26, 28, 77, 176, 184f, 187, 195, 306 W Terroritorium (Musikband) | 54, 57 Thule-Seminar | 109 Walendy, Udo | 98 Walter, Markus | 97, 99, 113 We love Muhammad | 167 U Welge, Johannes | 97 Wewelsburg Records (Versand) | 57 Union der Journalisten Kurdistans (YRK) | Wilke, Jens | 92 231 Wirtschaftsschutz | 278-285, 309 Union der Juristen Kurdistans (YHK) | 231 Wirtschaftsspionage | 278, 281, 309 Union der kurdischen Lehrer (YMK) | 231 Worch, Christian | 93ff. Wut aus Liebe (Musikband) | 52, 55, 99 V Y Verband der Studierenden aus Kurdistan (YXK) | 229, 230f., 238 Yeni Özgür Politika (YÖP) Verbote neonazistischer Vereinigungen | (Neue Freie Politik) | 232f., 236f. 372-375 Verbote islamistischer Vereinigungen | 376f. Verein Gedächtnisstätte e. V. | 108, 118-121 Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten (VRBHV) | 101, 111, 114, 117 Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans (KCK) | siehe Arbeiterpartei Kurdistans Vogel, Pierre | 174, 192f., 207ff. Voigt, Udo | 91, 119 Volksgemeinschaft | 36, 60, 64, 72, 83f., 86f., 89, 91, 95, 102, 104f. 390 Anhang 12.8 Ortsverzeichnis (Niedersachsen) Bad Nenndorf | 42, 70 Leer | 56f., 79 Beverstedt | 56 Lingen/Ems | 57 Bovenden | 57 Lohne | 229, 237 Braunschweig | 54, 57, 69, 83, 93, 100, Lüneburg | 57, 65, 72, 75, 79, 81, 93, 97 130, 140, 142, 169ff., 173, 199, 212, 224, Meppen | 52, 57 249, 290, 293f. Neermoor | 56 Buchholz i.d.N. | 57, 59, 62, 64 Nienburg | 69, 71, 98, 99, 112, 139, 238 Celle | 66, 90, 207, 238f., 297 Northeim | 68, 92 Cremlingen | 57 Oldenburg | 59, 61f., 72, 82, 92, 130, 199, Cuxhaven 56 219, 238f., 246 Delmenhorst | 218f. Osnabrück | 79, 130, 142, 199, 212, 218, Diekholzen | 57 229, 238 Einbeck | 55, 57 Ostfriesland | 59, 61, 92 Eißel | 99 Peine | 229, 237 Emsland | 54, 57, 59, 61, 91, 93 Rotenburg (Wümme) | 62 Eschede | 90 Salzgitter | 56, 66f., 224, 229, 237 Friedland | 92 Schaumburg | 69f. Gifhorn | 66, 246 Schneverdingen | 54, 57, 62, 237 Goslar | 55, 57, 91 Seevetal | 75f., 118 Göttingen | 68, 71, 91f., 129f., 132, 134Stade | 63, 91f., 235, 238, 246 138, 140, 142, 144, 146, 173, 199, 212, Südniedersachsen (Region) | 55, 59, 67f., 237f., 255, 293f. 146, 218 Hannover | 41, 54, 57, 59, 65f., 69, 72, 81, Tostedt | 57, 59, 62f. 92f., 97f., 100, 114, 130, 132, 134f., 137, Uelzen | 218 141f., 144, 159, 161, 167, 172f., 188, 199, Vechta | 72, 238 207ff., 212, 216ff., 224, 229, 236-239, 250, Verden | 69, 93f., 97-101, 110, 112f. 260, 269, 281, 283ff., 290, 293f., 297f. Walsrode | 55, 59, 113, 238 Harburg | 64, 76, 118, 139 Wendland | 92 Heidekreis | 55, 62, 93, 99, 113 Wilhelmshaven | 59 Helmstedt | 92 Wolfsburg | 91, 198-201, 248 Hildesheim | 59, 69, 93, 97, 100, 113, Wunstorf | 69 172ff., 199f., 202, 229, 238, 246 Hittfeld | 64, 139 Laatzen | 283 Lathen | 54, 56 391 Anhang 12.9 Verzeichnisanhang zum Verfassungsschutzbericht 2016 In diesem Verzeichnisanhang sind die im vorliegenden Verfassungsschutzbericht genannten Gruppierungen aufgeführt, bei denen die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine extremistische Gruppierung handelt. Gruppierungen Seitenzahl A'maq News Agency (AMAQ) 190 Adler-Versand (Versand) 57 Aktionsgruppe Nordheide 63ff. al-Hayat Media Center 179 al-Qaida 158, 176-179, 183f., 187, 192 al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) 176f. al-Qaida im Irak 176, 178 al-Qaida im islamischen Maghreb (AQM) 176 al-Shabab 176 Alte Schule (Musikband) 54, 57 Anarcho-syndikalistische Jugendorganisation 146 Göttingen/Südniedersachsen (ASJ) Ansaar International 172 Antifaschistische Linke International (A.L.I.) 132, 134 Antikapitalistische Linke (AKL) der Partei DIE LINKE. 147f., 151ff. Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) 141, 222-240, 295, 297f., 302f. Basisdemokratische Linke Göttingen (BL) 132, 134 392 Anhang Gruppierungen Seitenzahl Befreiungstiger von Tamil Eelam 225 (Liberation Tigers of Tamil Eelam, LTTE) Besseres Hannover 41, 65 Blitzkrieg (Musikband) 52 Bozkurtlar siehe Deutsche Türkische Föderation Bündnis ...ums Ganze!/...ums Ganze! Kommunistisches 129, 131f., 134f. Bündnis (uG) Bürgerbewegung pro NRW 34 Bund Freies Europa (BFE) 101 Civata Demokratik Kurdistan (CDK) 228 Ciwanen Azad 225, 229, 238 Das Zeughaus (Versand) 57 Demokratisches Kurdisches Gesellschaftszentrum 228f., 233, 236ff. Deutschland (NAV-DEM) Der Schlüssel zum Paradies e. V. 165, 172 Der Versand (Versand) 57 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 127, 130 Deutsche Stimme 83f., 86f., 119 Deutsche Türkische Föderation (Almanya Türk Federasyonu, 224 ATF), auch Graue Wölfe oder Bozkurtlar genannt Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft (DMG) 169f. Braunschweig Deutschsprachiger Islamkreis e.V. (DIK) Hannover 161, 172, 207, 209 Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim e. V. 172ff., 200, 202 (DIK Hildesheim) Die Rechte 34f., 39, 47, 55, 59f., 69, 71, 93-100, 112 393 Anhang Gruppierungen Seitenzahl Die Rechte, Kreisverband Heidekreis 99 Die Rechte, Landesverband Niedersachsen 99 Die Wahre Religion (DWR) 164-167, 192 Düütsche Deerns 91 En-Nahda 212 Erbakan-Stiftung 158f. Europäische Aktion (EA) 101-110, 114, 118, 121 European Council for Fatwa and Research (ECFR) 212f. Fast Forward Hannover 132, 135 Fatwa-Ausschuss in Deutschland (FAD) 212f. Federation of Islamic Organisations in Europe (FIOE) 213 Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine siehe Deutsche Türkische in Deutschland e.V. (Almanya Demokratik Ülkücü Türk Föderation Demekleri Federasyonu, ADÜTDF) Freie Arbeiterinnenund Arbeiter-Union (FAU) 144-147 Freie Kräfte Niedersachsen-Ost 66 Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans (KADEK) siehe Arbeiterpartei Kurdistans Freistaat Preußen 110, 117 Freundschaftsund Hilfswerk Ost e. V. 121 Front Records (Versand) 56 Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan (KKK) siehe Arbeiterpartei Kurdistans Graue Wölfe siehe Deutsche Türkische Föderation HAMAS siehe Islamische Widerstandsbewegung Hatecore Lüneburg (Versand) 57 394 Anhang Gruppierungen Seitenzahl Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ) 374 Helfen in Not e. V. 172 Hizb Allah 156, 158, 217ff. Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) 34f., 40f., 72-82 Interventionistische Linke (IL) 128f., 131-134, 143 Islamische Gemeinde Kurdistans (CIK) 231 Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V. (IGD) 212 Islamische Widerstandsbewegung (HAMAS) 158, 212 Islamischer Staat (IS) 158, 164, 168, 174ff., 178187, 189-192, 196, 205ff., 240 Islamischer Staat Irak und Großsyrien 178f. (ISIG, auch ISIS genannt) Ismail Aga Cemaati 159 Jabhat al-Nusra (auch al-Nusra-Front) (JaN) 176, 178f. Junge Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) 121 Junge Nationaldemokraten (JN) 60, 69, 71, 82f., 86ff., 91, 100 Junge Nationaldemokraten (JN), 91 Landesverband Niedersachsen Kameradschaft Northeim 68 Komalen Ciwan (KC) 230 Kommunistische Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten 224 (TKP/ML) Kommunistische Plattform (KPF) der Partei DIE LINKE. 147, 149, 153 Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft 228 Kurdistans in Europa (KCDK-E) Landser (Musikband) 57 395 Anhang Gruppierungen Seitenzahl Leuchtfeuer Ostfriesland 61 Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) 225 LIES! Im Namen Deines Herrn, der Dich erschaffen hat 164 marx21 150f. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 127, 130 Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei der 224 Türkei (MLKP) MaxH8 (Versand) 57 MillA(r) Gazete 158f. Milli Görüs-Bewegung 158ff. Muslimbruderschaft (MB) 156, 210-213 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 34f., 37ff., 82-93 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), 90ff. Landesverband Niedersachsen Nationaler Widerstand Unterelbe 63 Pakistanzentrum Hannover 216 Partei der Demokratischen Einheit 226 (Partiya Yekitiya Demokrat, PYD) Partei der Nationalistischen Bewegung 224 (Milliyetci Hareket Partisi, MHP) PC Records (Versand) 56 pro NRW siehe Bürgerbewegung pro NRW Race War (Musikband) 57 Redical [M] 132, 135f. Reichsbürger und Selbstverwalter 43ff. 396 Anhang Gruppierungen Seitenzahl Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) 224, 376 Rote Hilfe e. V. (RH) 141f. Saadet Partisi (SP) 158ff. Schlesische Jugend e. V. (SJ) 121 Scientology-Organisation 260 Siegel der Propheten 167 Sozialistische Linke (SL) der Partei DIE LINKE. 147f., 150, 153 Stahlgewitter (Musikband) 40, 51f., 57 Streetwear Tostedt (Versand) 57 Tablighi Jama'at 156, 224ff. Terroritorium (Musikband) 54, 57 Thule-Seminar 109 Union der Journalisten Kurdistans (YRK) 231 Union der Juristen Kurdistans (YHK) 231 Union der kurdischen Lehrer (YMK) 231 Verband der Studierenden aus Kurdistan (YXK) 229, 230f., 238 Verein Gedächtnisstätte e. V. 108, 118-121 Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des 101, 111, 114, 117 Holocaust Verfolgten (VRBHV) Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans (KCK) siehe Arbeiterpartei Kurdistans Volkskongress Kurdistan (KONGRA GEL) siehe Arbeiterpartei Kurdistans Volksverteidigungseinheiten der Arbeiterpartei 226, 232 Kurdistans (HPG) We love Muhammad 167 Wewelsburg Records (Versand) 57 397 Anhang Verteilerhinweis Diese Druckschrift wird von der Landesregierung Niedersachsen im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass dies als Parteinahme des Herausgebers zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zugegangen ist. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. 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