Verfassungsschutzbericht 2013 Verfassungsschutzbericht 2013 1 Impressum Herausgeber: Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern Redaktion: Abteilung Verfassungsschutz Postfach 11 05 52 19005 Schwerin 2. Auflage: 2000 Layout und Gestaltung: Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern Titelbild: "Die wehrhafte Demokratie" Manfred Diekmann, 2009 Druck: Produktionsbüro TINUS Großer Moor 34 19055 Schwerin 2 Vorwort Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, mit dem vorliegenden Verfassungsschutzbericht möchte ich Sie über die extremistischen und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen in MecklenburgVorpommern und über die Arbeit der Verfassungsschutzbehörde im abgelaufenen Jahr informieren. Der Verfassungsschutz war mit unterschiedlichen und umfangreichen Aufgaben in allen Phänomenbereichen befasst. Im Schwerpunktbereich Rechtsextremismus hat die 2013 zu beobachtende massive "Antiasylkampagne" der NPD erneut deutlich gemacht, wie wichtig ein Parteiverbotsverfahren ist. Die NPD versucht mit ihrer rassistischen Hetze gegen Menschen, die bei uns vor politischer Verfolgung und Bürgerkrieg Schutz suchen, in der Mehrheitsgesellschaft ein Klima des Hasses und der Diskriminierung zu erzeugen. Dies ist ihr zwar nicht im erhofften Maß gelungen, gleichwohl ist das Klima zwischen Zuwanderern und der einheimischen Bevölkerung jedoch z. T. angespannt. Vereinzelt ist es auch zu bedenklichen Übergriffen auf Asylbewerberunterkünfte gekommen. Den Versuchen, eine pogromartige Stimmung zu erzeugen und dies via Parteienfinanzierung auch noch mit Steuermitteln zu betreiben, muss entschieden entgegengewirkt werden. Um so mehr freut es mich, dass der Bundesrat Anfang Dezember 2013 einen Verbotsantrag gegen die NPD in Karlsruhe eingereicht hat. Dieser Antrag war das Ergebnis intensiver Vorbereitungen, an denen die Verfassungsschutzbehörde des Landes maßgeblich beteiligt war. Das Verbotsverfahren allein reicht aber bei weitem nicht aus, um den Rechtsextremismus nachhaltig zurückzudrängen, denn die Szene des Landes zeigt sich weiterhin stabil und ihre unterschiedlichen Strukturen agierten auch 2013 in gemeinsamer Vernetzung. Wir müssen daher weiterhin an unserer Doppelstrategie von Repression und Prävention festhalten, um langfristig erfolgreich zu sein. Darüber hinaus musste die NPD bei der Bundestagswahl im September 2013 gegenüber 2009 nur leichte Verluste hinnehmen. Dies ist als deutlicher Hinweis auf ein nach wie vor vorhandenes Stammwählerpotenzial zu werten. Wir brauchen bei der Zurückdrängung menschenfeindlicher Einstellungen also weiterhin einen langen Atem. 3 Das Jahr 2013 stand auch im Zeichen der Aufklärung des Geschehens um den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU). Dabei sind jedoch hierzulande keine Informationen angefallen, die über den bisher bekannten Sachstand hinausgehen. Seit dem Bekanntwerden sind mittlerweile mehr als zwei Jahre vergangen. Vier Parlamentarische Untersuchungsausschüsse (PUA), die zum Teil ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen haben, mehrere Expertenkommissionen und die Innenministerkonferenz (IMK) haben sich neben der noch laufenden gerichtlichen Aufarbeitung mit dem NSU-Komplex und den Konsequenzen befasst. Allein der Bericht des Bundestagsuntersuchungsausschusses umfasst mehr als 1300 Seiten. Kontinuierlich hinzu kam - für den Verfassungsschutz in dieser Form einmalig - eine massive negative, vielfach skandalisierende Medienberichterstattung. Bemühungen, korrigierend einzuwirken, scheiterten weitestgehend, auch aus zwingenden Datenschutzund Geheimschutzgründen. Andererseits mussten regelmäßig ohnmächtig genau solche gravierenden Rechtsverletzungen bei der medialen Berichterstattung konstatiert werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Antiterrordateigesetz (ATDG) vom 24. April 2013, das bereits vor dem NSU-Geschehen angestrebt wurde, hat entgegen den politischen Forderungen nach Öffnung des Verfassungsschutzes formuliert, dass die Informationsübermittlung zwischen Polizei und Verfassungsschutz einem "informellen Trennungsprinzip" unterliegt. Politische Forderungen und höchstrichterliche Auffassungen divergieren also. Auch wenn die Bekämpfung des Rechtsextremismus den Schwerpunkt der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde bildet, dürfen insbesondere die Gefahren des gewaltbereiten Linksextremismus nicht außer Acht gelassen werden. Das Straftatengeschehen ist in diesem Spektrum häufig von äußeren Faktoren abhängig, zum Beispiel der Durchführung größerer rechtsextremistischer Aufmärsche, öffentlichkeitswirksamer Großveranstaltungen wie dem G8-Gipfel oder schlicht einem tatsächlichen Aufeinandertreffen von Linksund Rechtsextremisten. Insofern ist der Rückgang der Strafund Gewalttatenzahlen 2013 in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Bereich eher als eine statistische Normalität zu bewerten und nicht als ein Grund zur Entwarnung - wie nicht zuletzt die massiven linksextremistischen Ausschreitungen in Hamburg am 21. Dezember 2013 verdeutlichen, an denen auch Vertreter der linksextremistischen Szene Mecklenburg-Vorpommerns beteiligt waren. Die Veranstaltung war ein Beispiel der klassischen linksextremistischen Strategie: Mehrheitsfähige Themen (Solidarität mit dem linken Szeneobjekt "Rote Flora" und die humanitäre Situation der Lampedusa-Flüchtlinge) werden zum Anlass und oftmals als Vorwand genommen, um den 4 demokratischen Rechtsstaat zu diskreditieren und mit erheblicher Gewaltbereitschaft gegen die Polizei als dessen Vertreter vorzugehen. Es muss daher sowohl von der Politik als auch von den Sicherheitsbehörden ein klares Signal ausgehen, dass es sich bei solchen Ereignissen nicht um "legitimen Protest der Zivilgesellschaft" handelt, sondern um extremistische und antidemokratisch motivierte Handlungen, die sich gezielt gegen die rechtsstaatliche Ordnung richten und dem staatlichen Gewaltmonopol zuwiderlaufen. Der islamistische Terrorismus stellt im Spektrum des politischen Extremismus weiterhin die potenziell größte Bedrohung für die innere Sicherheit Deutschlands dar. Hervorzuheben ist hier die im Jahr 2013 weiter gewachsene Bedeutung des syrischen Bürgerkrieges für die Rekrutierung und Radikalisierung von islamistischen Extremisten. Eine Gefährdung erwächst hier vor allem durch die Rückkehr von Kriegsteilnehmern nach Deutschland, die auf Grund ihrer Kampferfahrung als gesteigert gewaltbereit und gefährlich einzuschätzen sind. Lorenz Caffier Minister für Inneres und Sport 5 Inhaltsverzeichnis 1 "Wehrhafte Demokratie" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 1.1 Aufgaben des Verfassungsschutzes .......................................... 9 1.2 Freiheitliche demokratische Grundordnung ..........................10 1.3 Rechtsgrundlagen .......................................................................... 11 1.4 Struktur .............................................................................................. 11 1.5 Informationsbeschaffung ............................................................ 12 1.6 Kontrolle ............................................................................................ 13 1.7 Verhältnis von Verfassungsschutz und Polizei ....................... 14 2 Rechtsextremismus 2.1 Lageüberblick .................................................................................. 16 2.2 Personenpotenzial ......................................................................... 18 2.3 Straftatenaufkommen .................................................................. 19 2.4 "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) ........................... 20 2.5 Subkultureller Rechtsextremismus ........................................... 24 2.5.1 Rechtsextremistische Musikveranstaltungen ........... 26 2.5.2 Szeneläden/Versandhandel ........................................... 31 2.5.3 Trefforte der rechtsextremistischen Szene ................ 32 2.6 Neonationalsozialismus (Neonazismus) .................................. 36 2.6.1 Neonazistische Gruppierungen ..................................... 38 2.7 Neonazistische Publikationen .................................................... 46 2.8 Aktivitäten unter maßgeblicher Beteiligung der neonazistischen und subkulturellen rechtsextremistischen Szene ........................................................................... 48 2.9 Rechtsextremistische Parteien .................................................. 52 2.9.1 "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern ............................................ 52 2.9.2 NPD-Verbotsverfahren: Rückblick und Sachstand zum Jahresende 2013 .................................. 54 2.9.3 Aktivitäten der NPD im Jahr 2013 ................................. 59 2.9.4 Ergebnis der Bundestagswahl ....................................... 59 2.9.5 Landratswahl in Rostock und Neuwahl der Bad Doberaner Stadtvertretung ................................... 62 2.9.6 Wahlkampf der NPD für die Bundestagswahl 2013 63 6 2.9.7 Agitation gegen Asylbewerber, Asylbewerberheime und Asylpolitik ........................... 64 2.10 Aktivitäten einzelner Kreisverbände und Kreistagsfraktionen .................................................. 70 2.11 Deutliche Zunahme der Nutzung von Facebook durch die NPD ........................................ 80 2.12 "Junge Nationaldemokraten" (JN) ............................... 81 2.13 NPD-Frauenorganisation "Ring Nationaler Frauen" (RNF) ..................................... 83 2.14 Partei "Die Rechte" ............................................................ 84 2.15 Nutzung des Internets durch Rechtsextremisten .... 84 3 Linksextremismus 3.1 Lageüberblick ................................................................................. 86 3.2 Personenpotenzial ......................................................................... 87 3.3 Linksextremistisch motivierte Straftaten ............................... 88 3.4 Ideologie .......................................................................................... 88 3.5 Undogmatischer Linksextremismus ........................................ 90 3.6 Linksextremistische Aktionsfelder ........................................... 91 3.6.1 Aktionsfeld "Antifaschismus" ......................................... 91 3.6.2 Punkband "Feine Sahne Fischfilet" (FSF) .................... 94 3.7 Aktionsfeld "Antirepression" ...................................................... 97 3.8 Aktionsfelder "Antirassismus" und "Autonome Freiräume"/"Gentrifizierung" .............................. 99 3.9 Aktionsfeld "Antimilitarismus" ................................................ 101 3.10 Aktionsfeld "Antikapitalismus" ................................... 104 3.11 Dogmatischer Linksextremismus ............................... 105 4 Islamismus/Islamistischer Terrorismus 4.1 Islamistische Bestrebungen ...................................................... 107 4.2 Entwicklungen des islamistischen Extremismus im Jahr 2013 ................................................................................... 107 4.3 Einzeltäter und Terrorgruppen - die unterschiedlichen Ausprägung des islamistischen Terrorismus ........................................................ 108 4.4 Salafismus: Hintergründe und aktuelle Entwicklung ........ 111 4.5 Syrien als Mobilisierungsziel für Salafisten aus Deutschland ........................................................ 115 7 4.6 Islamistischer Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern ...................................................... 117 5 Sonstiger Ausländerextremismus 5.1 Personenpotenzial ....................................................................... 118 5.2 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)/ Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) ............................. 119 5.2.1 Allgemeines ....................................................................... 119 5.2.2 Aktivitäten der PKK in Deutschland ........................... 120 5.2.3 Abdullah ÖCALAN verkündet Waffenruhe .............. 121 5.3 "Föderation kurdischer Vereine in Deutschland" (YEK-KOM) und "Deutsch-Kurdischer Freundschaftsverein e.V." mit Sitz in Rostock ...................... 122 6 Spionageabwehr 6.1 Gesetzlicher Auftrag ................................................................... 124 6.2 Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen ............................. 124 6.3 Ansprechpartner beim Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ............................... 127 7 Öffentlichkeitsarbeit 7.1 Aktivitäten ...................................................................................... 128 7.2 Informationsmaterialien ............................................................. 130 7.3 Ausund Fortbildung an der Fachhochschule Güstrow ... 133 Abkürzungsverzeichnis .................................................................... 134 Glossar ..................................................................................................... 137 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Jahresübersicht 2013 ......................................................................... 149 Registeranhang .................................................................................... 150 Verfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LVerfSchG M-V) ......................... 153 8 1 "Wehrhafte Demokratie" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 1.1 Der gesetzliche Auftrag des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, Informationen über "Bestrebungen" zu sammeln und auszuwerten, die sich zielgerichtet gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, also die Grundprinzipien unseres Staates, richten. Dies ist in allen Verfassungsschutzgesetzen des Bundes und der Länder entsprechend geregelt (vgl. SSSS 5, 6 LVerfSchG M-V). Als "Frühwarnsystem" soll der Verfassungsschutz aufklären, informieren, sensibilisieren und warnen. Dabei wird er bereits unterhalb der Schwelle der konkreten Gefahr und des Anfangsverdachts einer Straftat tätig, allerdings nur bei so genannten Beobachtungsobjekten, die im Einzelnen festgelegt sind. Dies können rechtsextremistische Strukturen wie die NPD oder Neonazi-Kameradschaften, linksextremistische Gruppierungen wie gewalttätige Autonome oder islamistische Organisationen sein, die Freiheit und Sicherheit bedrohen. Damit zeigt sich der demokratische Rechtsstaat "wehrhaft", eine Lehre aus der auf gesetzlichem Wege erfolgten Abschaffung der Weimarer Republik durch die Nationalsozialisten. Es gilt, entschlossen den drohenden totalitären Gefahren entgegenzutreten - bevor es zu spät ist! Die "Wehrhafte Demokratie" hat folgende Wesensmerkmale: * Die Wertegebundenheit, d. h. unser Staat bekennt sich zu Werten, denen er eine besondere Bedeutung beimisst und die deshalb nicht zur Disposition stehen, * die Abwehrbereitschaft, d. h. der Staat ist gewillt, diese wichtigsten Werte gegenüber extremistischen Positionen zu verteidigen und * die Vorverlagerung des Verfassungsschutzes, d. h. der Staat reagiert nicht erst dann, wenn Extremisten gegen gesetzliche Normen verstoßen. 9 Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) haben ihrem gesetzlichen Auftrag folgend also Informationen, insbesondere sachund personenbezogene Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen zu sammeln und auszuwerten über: * Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes und eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, * sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für eine fremde Macht, * Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden und * Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. Ferner wirken das BfV und die LfV mit * bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, * bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen und * bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte sowie bei der Überprüfung von Personen in sonstigen gesetzlich bestimmten Fällen. 10 Der Verfassungsschutz ist die maßgebliche Bewertungsinstanz für den politischen Extremismus in Deutschland. Er ist und bleibt eine eigenständige Säule innerhalb der förderalen Sicherheitsarchitektur. Vorstellungen, dem Verfassungsschutz diese Stellung streitig zu machen und die Bewertung für den politischen Extremismus außerhalb des Staates anzusiedeln, ist die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder und des Bundes (IMK) entschieden entgegen getreten. Der weiteren Erosion des staatlichen Gewaltmonopols als wesentlicher Säule des Rechtsstaatsprinzips wurde damit Einhalt geboten. Von der Tätigkeit des Verfassungsschutzes als Inlandsnachrichtendienst zu unterscheiden ist die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND). Dieser beschafft außenund sicherheitspolitisch relevante Informationen über das Ausland. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) nimmt Verfassungsschutzaufgaben im Bereich der Bundeswehr wahr. 1.2 Freiheitliche demokratische Grundordnung Der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist Kernaufgabe der Verfassungsschutzbehörden. Damit ist aber nicht die Verfassung bzw. das Grundgesetz in seiner Gesamtheit gemeint, sondern die unabänderlichen obersten Wertprinzipien als Kernbestand der Demokratie. Diese fundamentalen Wertprinzipien bestimmen die Gesetzgebung des Bundes und der Länder, so auch die Verfassungsschutzgesetze. Zu diesen Grundsätzen gehören folgende Verfassungsprinzipien: * das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch Organe der Gesetzgebung und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, * die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, * das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 11 * die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, * die Unabhängigkeit der Gerichte, * der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft sowie * die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. 1.3 Rechtsgrundlagen Für die Arbeit des Verfassungsschutzes sind neben dem Grundgesetz und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern insbesondere das Landesverfassungsschutzgesetz (LVerfSchG M-V), das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz) und das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) maßgebend. 1.4 Struktur Der Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland ist föderal organisiert. Dementsprechend existieren 17 Verfassungsschutzbehörden, ein Bundesamt (BfV) und 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV). Die Verfassungsschutzbehörden der Länder sind entweder eine Abteilung des jeweiligen Innenressorts oder eine eigenständige Landesoberbehörde. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Verfassungsschutz seit 1991 eine Abteilung des Ministeriums für Inneres und Sport (Abteilung 5), wie dies auch in acht weiteren Ländern der Fall ist. 1.5 Informationsbeschaffung Den weitaus größten Teil ihrer Informationen gewinnen die Verfassungsschutzbehörden aus offenen, allgemein zugänglichen Quellen - also aus Druckerzeugnissen wie Zeitungen, Flugblättern, Programmen, Aufrufen und dem Internet. Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden besuchen öffentliche Veranstaltungen und sie befragen auch Personen, die sachdienliche Hinweise geben können. Bei diesen Gesprächen auf freiwilliger Basis treten die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes offen auf. Mit der Sammlung offenen Materials entsteht allerdings nicht 12 immer ein vollständiges Bild. Gegenüber konspirativen Methoden versagen diese Mittel der Nachrichtengewinnung. Nicht alle Extremisten verfassen nach der Tat Bekennerschreiben oder nennen gar ihren wahren Namen. Spione veröffentlichen keine Programme und verteilen keine Flugblätter. Um auch getarnte oder geheim gehaltene Aktivitäten beobachten zu können, ist dem Verfassungsschutz im Rahmen gesetzlich festgelegter Befugnisse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Gebrauch nachrichtendienstlicher Mittel zur Informationsgewinnung gestattet. Zu diesen Methoden der geheimen, verdeckten Nachrichtenbeschaffung gehören insbesondere: * die Observation, * der Einsatz von Vertrauenspersonen (VP) und Gewährspersonen, * Bildund Tonaufzeichnungen und * die Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Maßgabe des Artikel 10-Gesetzes. 1.6 Kontrolle Für die Arbeit des Verfassungsschutzes gelten strenge rechtsstaatliche Maßstäbe. Eingriffe in die Privatund Freiheitsrechte der Bürger sind den Verfassungsschutzbehörden nur auf gesetzlicher Grundlage gestattet. Damit die Bürger darauf vertrauen können, dass die Verfassungsschutzbehörden sich an ihren gesetzlichen Auftrag und an die für die Tätigkeit geltenden Rechtsbestimmungen halten, unterliegen sie der Kontrolle auf mehreren Ebenen: * der allgemeinen parlamentarischen Kontrolle durch die Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, aufgrund von Berichtspflichten des Ministers für Inneres und Sport im Rahmen von Aktuellen Stunden, Kleinen und Großen Anfragen oder Petitionen; * einer besonderen parlamentarischen Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Landtages und ggf. durch einen Untersuchungsausschuss; * Postkontrollen und Telefonüberwachungen müssen durch die 13 G-10-Kommission des Landtages genehmigt werden; * des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) in Bezug auf die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und sein Recht zur Akteneinsicht; * des Landesrechnungshofs Mecklenburg-Vorpommern (LRH M-V) in Bezug auf das Haushaltsrecht; * der justiziellen Überprüfung seines Handelns, soweit es dafür einen Anlass gibt sowie * der ständigen und intensiven Überwachung durch die Öffentlichkeit und Medien, die die Aufgaben und Arbeit des Verfassungsschutzes kritisch würdigen. ParKontrolle lamentariKonsche Kontrolle trolle durchPKK die Justiz G-10-Kommission Verfassungsschutz M-V Innerbehördliche Kontrolle Konsonstrolle durch tige externe die Öffentlichkeit Kontrolle Bürger LfDI M-V Medien LRH M-V 1.7 Verhältnis von Verfassungsschutz und Polizei Verfassungsschutz und Polizeibehörden sind organisatorisch voneinander getrennt (vgl. SS 2 Absatz 2 LVerfSchG M-V). Somit steht die Ausübung polizeilicher oder strafprozessualer Eingriffsbefugnisse, z. B. die Durchsuchung von Personen oder Sachen, die Beschlagnahme oder Festnahme von Personen, dem Verfassungsschutz nicht zu. Halten Mitarbeiter des Verfassungsschutzes ein 14 polizeiliches Eingreifen für geboten, unterrichten sie die Polizei. Diese entscheidet, ob und ggf. wie sie in eigener Zuständigkeit tätig wird. Der Verfassungsschutz unterliegt - im Gegensatz zu Polizei und Staatsanwaltschaft - nicht dem Legalitätsprinzip, so dass er nicht in jedem Fall Strafverfolgungsmaßnahmen einleiten muss, wenn er Kenntnis von einer Straftat erlangt. Die Kompetenzverteilung lässt sich überblicksartig wie folgt darstellen: Polizei Verfassungsschutz * Grundsätzlich Legalitäts- * Opportunitätsprinzip prinzip * nachrichtendienstliche Mit- * Gefahrenabwehr und Straftel verfolgung * Vorfeldaufklärung * Eingriffsbefugnisse * keine polizeilichen Eingriffs- * Einsatz von Zwangsmitteln befugnisse * keine Zwangsmittel Dieses organisatorische Trennungsgebot bedeutet jedoch nicht, dass Polizei, Strafverfolgungsbehörden und Verfassungsschutz nicht zusammenwirken dürfen. Im Sinne eines notwendigen ganzheitlichen Aufklärungsund Bekämpfungsansatzes extremistischer Bedrohungen ist eine informationelle Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen unverzichtbar. Die notwendige Zusammenarbeit der verschiedenen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder wird über die tägliche Arbeit hinaus auch über gemeinsame Zentren gewährleistet: - Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) seit dem 14.12. 2004 - Gemeinsames Abwehrzentrum Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus (GAR) seit dem 16.12.2011 - Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) seit dem 15.11.2012. 15 2 Rechtsextremismus 2.1 Lageüberblick Die Entwicklung des Rechtsextremismus wurde im Berichtszeitraum maßgeblich durch den Wahlkampf der NPD für die Bundestagswahl am 22. September 2013 geprägt. Mit Blick darauf wurden von den NPD-Kreisverbänden und der NPD-Landtagsfraktion zahlreiche Kundgebungen und Infostände durchgeführt. Damit setzte der NPD-Landesverband seinen "Kampf um die Straße, die Köpfe, die Parlamente und den organisierten Willen" unvermindert fort. Das laufende Parteiverbotsverfahren hat nicht zu einem Einbruch in der Motivation oder einem Rückgang der Aktivitäten geführt. Während 2011 insbesondere die rassistische "Volkstod"-Kampagne in den Vordergrund gestellt und 2012 immer wieder die Forderung "Raus aus dem Euro" erhoben wurde, lag der Schwerpunkt der NPD im Jahr 2013 in der Agitation gegen Asylbewerber und dem damit verbundenen Schüren von Fremdenfeindlichkeit. Passend zu der Thematik hat der NPD-Landesverband u. a. einen diskriminierenden "Leitfaden zum Umgang mit Asylanten in der Nachbarschaft" herausgegeben. Kundgebungen unter dem Motto "Ausländer kosten uns Millionen - Recht auf Asyl abschaffen!" oder ähnlicher Themensetzung wurden landesweit sowohl vor als auch nach der Bundestagswahl durchgeführt. Neben der "Deutschlandfahrt" der Bundes-NPD führte der hiesige Landesverband eine eigene "Asyltour" mit Infoständen und Kundgebungen durch. Zudem wurden zwei Demonstrationen gegen geplante Asylbewerberheime veranstaltet. Insbesondere die von der NPD in Schneeberg/Sachsen angemeldeten Demonstrationen gegen ein Asylbewerberheim haben - jedenfalls anfangs - gezeigt, dass mit diesem Thema unter Umständen auch Personen außerhalb des rechtsextremistischen Lagers angesprochen und mobilisiert werden können. Dabei setzte die NPD gerade im sozialen Netzwerk Facebook vermehrt auf "unabhängige" Bürgerinitiativen, die auf den ersten Blick nicht mit der NPD in Verbindung zu bringen waren und die mit populistischen 16 Themen versuchten, Anhänger aus der "Mitte der Gesellschaft" zu gewinnen. Erste Versuche, derartige Initiativen zu organisieren, waren zum Jahresende auch hierzulande zu beobachten. Ein nennenswerter Zuspruch aus der Bevölkerung war hier im Berichtszeitraum jedoch nicht feststellbar. Gleichwohl ist damit zu rechnen, dass die NPD ihre diesbezüglichen Bemühungen weiter fortsetzt, wobei die Motivation hierfür vorrangig in der rassistischen Weltanschauung zu suchen ist. Bei der Bundestagswahl musste die NPD insbesondere bei den Zweitstimmen gegenüber der Bundestagswahl 2009 leichte Verluste hinnehmen. Allerdings wich die Zahl der Erststimmen nur unwesentlich von dem Ergebnis der Wahl 2009 ab. Dies ist als deutlicher Hinweis auf ein nach wie vor vorhandenes Stammwählerpotenzial zu werten. Auch sonst stand die NPD wie in den Vorjahren im Zentrum der rechtsextremistischen Bestrebungen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie hat die politische Agenda der Szene bestimmt und auch das öffentliche Erscheinungsbild dominiert. Die Agitation der NPD blieb nicht ohne Folgen. So kam es zu mehreren Angriffen auf Unterkünfte von Asylbewerbern. Die Zahl fremdenfeindlicher Straftaten ist gegenüber 2012 leicht gestiegen. Insoweit ist hier weiterhin hohe Aufmerksamkeit gefordert. Aber nicht nur zugewanderte Menschen fallen in das Zielfeld von Rechtsextremisten. Auch 2013 waren wieder zahlreiche Angriffe auf Einrichtungen des politischen Gegners zu verzeichnen. Menschen, die sich gegen den Rechtsextremismus stellen, wurden diffamiert oder bedroht. Die Zahl der Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern rechtsextremistischen Bestrebungen zugerechnet werden können, liegt weiterhin bei etwa 1.400. Allerdings hat es szeneinterne Verschiebungen gegeben. So ist die Mitgliederzahl der NPD leicht zurückgegangen. In der nicht parteigebundenen neonationalso17 zialistischen Szene konnte demgegenüber ein Zuwachs beobachtet werden. An der grundsätzlichen Einschätzung, dass die NPD die dominante Größe im Rechtsextremismus des Landes ist, wird gleichwohl festgehalten, zumal die Neonazistrukturen die NPD weiterhin unterstützen. Es zeichnet sich in Einzelfällen jedoch eine gewisse Bindungsschwäche der Partei ab. Eine unmittelbare Ursache hierfür ist nicht erkennbar. Möglicherweise ist diese Entwicklung der allgemeinen Skepsis gegenüber politischen Parteien, der demographischen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern allgemein oder auch Ängsten vor möglichen Repressionen geschuldet. Außerdem wurden in der Szene vereinzelt "Verbonzungsvorwürfe" gegen NPD-Kader laut. 2.2 Personenpotenzial M-V M-V Bund Bund 2012 2013 2012 2013 Rechtsextremistische 550 550 7.600 7.400 Subkulturen Neonationalsozialisten 400 450 6.000 5.800 (Neonazis) Nationaldemokratische Partei 400 360 6.300 5.500 Deutschlands (NPD) Junge Nationaldemokraten k. A. 20 (JN) Partei "Die Rechte" < 10 < 10 150 500 Sonstige 20 20 2.500 2.500 Gesamt 1 ca. 1.370 ca. 1.400 22.150 21.700 davon gewaltbereite ca. 650 ca. 650 9.600 9.600 Rechtsextremisten 1 nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften 18 2.3 Straftatenaufkommen Im Jahre 2013 registrierte das Landeskriminalamt MecklenburgVorpommern im Bereich der politisch motivierten Kriminalität im Phänomenbereich "Rechts" 771 Straftaten (Vorjahr: 721). Davon wurden insgesamt 724 (Vorjahr: 666) als rechtsextremistisch klassifiziert. Den Schwerpunkt der Straftaten bildeten mit 601 Vorfällen (Vorjahr: 520) erneut die Propagandadelikte. Weiterhin wurden 31 (Vorjahr: 38) Gewalttaten mit rechtsextremistischer Motivation registriert, darunter 13 (Vorjahr: 12) mit einer fremdenfeindlichen Ausrichtung. Die Anzahl fremdenfeindlicher Straftaten ist damit insgesamt auf 55 gestiegen (Vorjahr: 39). Dabei werden erhebliche Gefahren für Leib und Leben in Kauf genommen, wie etwa bei dem Wurf eines Böllers durch ein offenes Kellerfenster in das Asylbewerberheim in Güstrow am 12. Oktober 2013. Hier hätte es durchaus zu einem folgenschweren Brand kommen können. Auffällig war 2013 zudem ein Anstieg der antisemitischen Straftaten (2012: 18, 2013: 30). Wobei es sich hier um Propagandadelikte oder Sachbeschädigungen handelte. Eine entsprechende Gewalttat wurde nicht registriert. Der Anstieg rechtsextremistisch motivierter Straftaten ist auch auf die Auseinandersetzungen im Rahmen des Bundestagswahlkampfes zurückzuführen. So kam es zu zahlreichen Sachbeschädigungen an Wahlplakaten, die auf einen entsprechenden Hintergrund hinweisen. Beispielsweise wurden an verschiedenen Orten Plakate demokratischer Parteien abgerissen und durch Wahlplakate der NPD ersetzt. Zudem waren Schmierereien mit rechtsextremistischen Inhalten zu verzeichnen. Der rechtsextremistische Internetauftritt MUPINFO veröffentlichte eine Vielzahl entsprechender Schmierereien. Ein Vorfall in der Nacht vom 15. auf den 16. August 2013 in Greifswald erregte bundesweit mediale Aufmerksamkeit. Dort kam es zu einem mutmaßlichen Angriff eines NPD-Plakatiertrupps auf ein Wohnhaus des politischen Gegners. Tatverdächtig ist ein 19 NPD-Gemeindevertreter. Aber nicht nur dieser Übergriff zeigt die Aggressivität der rechtsextremistischen Szene gegenüber Andersdenkenden. 2013 kam es zu 18 (Vorjahr: 18) Sachbeschädigungen an Büros der Parteien, die von Rechtsextremisten als feindlich betrachtet werden. Allerdings wurden nur in wenigen Fällen einschlägige Aufkleber, Plakate oder Graffiti hinterlassen. Gleichwohl legt diese seit einigen Jahren zu beobachtende Vorgehensweise auch in den anderen Fällen einen rechtsextremistischen Hintergrund nahe. 2.4 "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) Die Aufklärungsbemühungen um das NSU-Tatgeschehen wurden auch 2013 fortgesetzt. Dabei sind jedoch keine Informationen angefallen, die über den bisherigen Erkenntnisstand hinausgehen. Vielfältige Medienspekulationen zu einer möglichen Unterstützerszene in Mecklenburg-Vorpommern konnten nicht durch belastbare Fakten untermauert werden. Dies schließt jedoch weiterhin nicht aus, dass es Kontakte in unser Land gegeben hat. Immerhin sind entsprechende Verbindungen bis zum Abtauchen des "Trios" im Jahre 1998 belegt. Unabhängig davon waren in der hiesigen Szene auch 2013 Reaktionen auf den NSU zu beobachten. Im Rahmen einer bundesweiten Vortragsreihe hielt ein Mitglied des Sächsischen Landtages und Obmann der NPD im dortigen NSU-Untersuchungsausschuss am 3. Februar 2013 im "Thinghaus" in Grevesmühlen und am 23. Mai 2013 im "Nationalen Begegnungszentrum" in Anklam einen Vortrag mit dem Titel: "Vorsicht staatliche Brandstifter: Das NSU-Phantom und die Geheimdienste." 2 In verschwörungstheoretischer Manier wurden "Geheimdienstverstrickungen" behauptet, die angeblich das Ziel verfolgen, den "Nationalen Widerstand" zu diskreditieren. 2 Internetseite MUPINFO: "Arne Schimmer: Das NSU-Phantom und die Geheimdienste" vom 12.02.2013, abgerufen am 14.02.2013 20 Ende August 2013 veröffentlichte die "Kameradschaft Schwerin" auf ihrer Facebook-Seite folgendes Bild: 3 Die Nutzung der vom NSU in dem menschenverachtenden Video zu den Mordtaten genutzten Comicfigur "Paulchen Panther" ist unverkennbar. Zum Zeitpunkt des Abrufs der Seite hatten bereits 36 Personen ihren Gefallen an der Grafik zum Ausdruck gebracht. Insgesamt zeigt sich weiterhin, dass den Opfern des NSU keinerlei Mitleid entgegengebracht wird, sondern zynische Kommentierungen bzw. Anspielungen die Szenereaktionen bestimmen. Der als Folge des NSU-Geschehens vom Deutschen Bundestag im Januar 2012 eingesetzte Untersuchungsausschuss legte am 22. August 2013 einen über 1.300 Seiten umfassenden Abschlussbericht vor. Dabei erklärten die Vertreter des Ausschusses, dass sie bei ihrer Aufklärungsarbeit nicht auf ein "einziges zentrales Versäumnis" gestoßen seien. "Es habe jedoch viele einzelne Fehler gegeben, deren Vermeiden die Wahrscheinlichkeit, die Täter dingfest zu machen, deutlich erhöht hätte". Vor diesem Hintergrund spricht der Bericht auch von einer "beschämenden Niederlage der deutschen Sicherheitsund Ermittlungsbehörden". 4 3 Internetseite der "Kameradschaft Schwerin", abgerufen am 29.08.2013 4 Deutscher Bundestag: NSU-Ausschuss übergibt seinen Abschlussbericht, http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/46400093_kw..., abgerufen am 02.09.2013 21 Der Ausschuss habe jedoch keine "Anhaltspunkte entdeckt für eine 'Kumpanei' zwischen den Behörden und dem NSU, auch sei nicht absichtlich weggeschaut worden. Zudem existierten keine Hinweise für eine Tätigkeit des Trios als V-Leute." 5 Mit dieser Aussage wird sowohl den rechtsextremistischen Verschwörungstheorien als auch den vielfältigen diesbezüglichen Medienspekulationen die Grundlage entzogen. Bezogen auf das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde der Mord an Mehmet Turgut 6 sowie das Raubgeschehen untersucht. Eine speziell auf die Sicherheitsbehörden des Landes gerichtete Kritik findet sich in diesem Zusammenhang zwar nicht, aber die grundsätzlichen Vorwürfe des Untersuchungsausschusses beziehen sich selbstverständlich auch auf die Tätigkeit der Justiz, der Polizei und des Verfassungsschutzes im Land. Als Konsequenz aus dem Untersuchungsergebnis leitet der Untersuchungsausschuss 47 Empfehlungen für Justiz, Polizei und Verfassungsschutz ab, die ganz wesentlich auf die Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Ermittlungsund Sicherheitsbehörden abzielen. Einige der Schlussfolgerungen und Empfehlungen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses wurden bereits vor der Fertigstellung des Berichtes in die Tat umgesetzt. Hierzu gehört die Einrichtung des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus und -terrorismus, das sich zu einem wertvollen Instrument des Informationsaustausches zwischen Bund und Ländern entwickelt hat. Daneben ist die Rechtsextremismusdatei zu nennen, deren Befüllung voranschreitet. Die daneben von der Innenministerkonferenz eingesetzte BundLänder-Expertenkommission Rechtsterrorismus hat in ihrem Abschlussbericht vom 30. April 2013 ebenfalls eingehend beleuchtet, wie künftig Schnittstellen zwischen den Sicherheitsbehörden gestaltet werden müssen, um ähnliche Ermittlungspannen weitgehend ausschließen zu können. Insoweit sind noch zahlreiche 5 Ebenda 6 Im Ermittlungsverfahren des GBA wird das Opfer aufgrund einer Identitätsverwechslung in der Türkei als Yunus Turgut (Name des Bruders) geführt. 22 weitere Reformschritte nötig, die auch von der Innenministerkonferenz beschlossen wurden. Zu nennen sind hier insbesondere: * die Stärkung der Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz, * die Verbesserung des Informationsflusses innerhalb des Verfassungsschutzverbundes, * die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Justiz, Polizei und Verfassungsschutz, * die Einführung verpflichtender Standards bei der Gewinnung und der Führung von Vertrauenspersonen (VP), * der Ausbau einer intensiven und koordinierten Internetauswertung der Bundessicherheitsbehörden unter Beteiligung der Länder, * der Ausbau der Qualifizierung des Personals der Verfassungsschutzbehörden durch Standardisierung und Intensivierung der Ausund Fortbildung, * die stärkere Öffnung des Verfassungsschutzes nach außen, in dem er häufiger als bisher Informationen über den politischen Extremismus in der Öffentlichkeit vermittelt und dabei zugleich seine gesetzlichen Befugnisse verdeutlicht, die ihm eine zentrale Rolle bei der Bewertung und Bekämpfung verfassungsfeindlicher Bestrebungen zumessen, * die Verstärkung des Informationsaustausches zwischen Verfassungsschutz, zivilgesellschaftlichen Strukturen und der Wissenschaft. Mit dem "Beratungsnetzwerk Demokratie und Toleranz Mecklenburg-Vorpommern" wurde bereits eine Plattform geschaffen, in der ein entsprechender Informationsaustausch stattfindet 7 und * die stärkere parlamentarische Kontrolle der Verfassungsschutzbehörden. Die Reformvorhaben befinden sich gegenwärtig in der Umsetzung. 7 siehe www.mv-demokratie.de 23 Auch der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat sich 2013 intensiv mit den Geschehnissen um den NSU und den Schlussfolgerungen daraus befasst. Im Ergebnis besteht Einigkeit, dass die in den oben genannten Gremien gewonnenen Handlungsempfehlungen landesspezifisch zu analysieren, auf Länderebene abzustimmen und in die Reformen von Ermittlungsund Sicherheitsbehörden einzubeziehen sind. Hierzu fasste der Landtag am 30. Oktober 2013 einen fraktionsübergreifenden Antrag (ohne die NPD) mit dem die Landesregierung verpflichtet wurde, den Landtag zeitnah über Reformschritte zu unterrichten. 8 Über die Bezüge des NSU in unser Bundesland war den Fraktionsvorsitzenden der im Landtag vertretenen Parteien (außer der NPD) im Februar 2013 über einen Informationsbrief ein zusammenfassender Überblick verschafft worden. In der Folge hat der Landtag letztlich keine Veranlassung gesehen, im Land Mecklenburg-Vorpommern einen gesonderten parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Das seit Mai 2013 laufende Gerichtsverfahren gegen Beate ZSCHÄPE als mutmaßliches Mitglied des NSU sowie vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer wird noch länger andauern. ZSCHÄPE hat bisher keinerlei Aussagen zur Sache getätigt. 2.5 Subkultureller Rechtsextremismus Dem subkulturellen Rechtsextremismus rechnen die Verfassungsschutzbehörden die Personen zu, deren politische Ambitionen nicht auf eine kontinuierliche Umsetzung ideologisch begründeter Zielvorstellungen etwa im Rahmen von Parteien ausgerichtet sind. Vielmehr zeigt sich diese Szene überwiegend aktionsorientiert und ist - wenn überhaupt - auf örtlicher Ebene strukturiert. Darüber hinausgehende Kontakte finden vorrangig im Rahmen des rechtsextremistischen Konzertgeschehens statt. 8 Landtag M-V, Drucksache 6/2346 24 Von der subkulturellen rechtsextremistischen Szene geht weiterhin eine Vielzahl so genannter Propagandadelikte, auch im Zusammenhang mit Gewalttaten, wie z. B. "Sieg Heil-Rufe", der "Hitlergruß" und das Schmieren von NS-Symbolen, aus. Die ideologische Ausrichtung dieser Szene ist in der Regel eher rudimentär, und obwohl Musikveranstaltungen und Konzerte den Schwerpunkt der Aktivitäten der subkulturellen rechtsextremistischen Szene darstellen, steht sie für Demonstrationen der NPD oder der Neonaziszene als Mobilisierungspotenzial zur Verfügung. Subkulturelle Rechtsextremisten gelten als gewaltbereit, da diese durch die Begehung von einschlägigen Straftaten auffallen. Dieses Spektrum ist für einen Großteil der rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten verantwortlich. Die Straftaten werden meist spontan und ungeplant begangen. Ziele sind Menschen, die aus der Ideologie der Rechtsextremisten heraus als "biologisch oder politisch feindlich" wahrgenommen werden. So wurde beispielsweise am 9. August 2013 in Rostock eine Person aufgrund ihrer augenscheinlichen Zugehörigkeit zur "linken" Szene beschimpft und mit einer Bierflasche geschlagen. Am 17. August 2013 wurden in Schwerin zwei Männer afghanischer Herkunft aus einer Personengruppe heraus zunächst ausländerfeindlich beschimpft und anschließend geschlagen. In Polzow (Landkreis VorpommernGreifswald) wurde am 29. Oktober 2013 ein polnischer Staatsbürger zunächst zum Anhalten seines PKW genötigt und dann geschlagen und getreten. Im Grenzbereich zwischen der Neonaziund der subkulturellen rechtsextremistischen Szene bewegt sich die "Brigade 8", die in verschiedenen Bundesländern in Erscheinung getreten ist. Sie richtete 2013 mehrere Facebook-Auftritte ein, die auch auf Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern hindeuten (z. B. "Chapter Grevesmühlen"). 9 Auf den veröffentlichten Bildern präsentieren sich die Mitglieder der Gruppe im Stil von Rockern, insbesondere tragen sie "Kutten", die ihre Zugehörigkeit zur "Brigade 8" nach außen zeigen. Dabei verstehen sie sich aber selbst nicht als Rocker. 9 Facebook-Profil "Brigade 8 Mecklenburg-Vorpommern", abgerufen am 21.10.2013; das Profil wurde zwischenzeitlich gelöscht. 25 Unabhängig davon gilt es, auch 2013 festgestellte vereinzelte Berührungspunkte der rechtsextremistischen Subkulturen mit den Subkulturen der gewaltbereiten Fußballfanszene und der Rockerszene weiterhin aufmerksam zu beobachten. 2.5.1 Rechtsextremistische Musikveranstaltungen 2013 2013 wurden gegenüber dem Vorjahr mehr rechtsextremistische Musikveranstaltungen registriert. So fanden im Berichtzeitraum in Mecklenburg-Vorpommern 18 einschlägige Musikveranstaltungen (Vorjahr: 13) * statt, darunter 13 Konzerte mit Live-Auftritten von rechtsextremistischen Bands (Vorjahr: 11). Des Weiteren wurden vier Musikdarbietungen im Rahmen von politischen Veranstaltungen, etwa der NPD (Vorjahr: 2) und ein "Liederabend" festgestellt. Drei Veranstaltungen konnten verhindert werden. Dabei kam es auch zu Gewalttaten gegenüber eingesetzten Polizeibeamten, so z. B. anlässlich der Auflösung eines Konzertes im "Schweinestall" in Viereck (Landkreis Vorpommern-Greifswald) im Oktober 2013 (s. u.). Die Teilnehmerzahlen bei den Konzerten bewegten sich zwischen 30 und 300. Durchschnittlich nahmen etwa 130 Personen teil, darunter auch wie in den Vorjahren Personen aus dem Bereich der "Hammerskins". Veranstaltungsorte waren hauptsächlich wiederum bekannte Szeneobjekte, auf die im Folgenden näher eingegangen wird. Die Zahl der in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Bands liegt weiter bei etwa 10. Hinzu kommen vereinzelte Bandprojekte die ihre Musiker untereinander austauschen. Zu den aktivsten Gruppen gehörten auch 2013 "Skalinger" (Raum Wolgast), die auch als "Die Liebenfels-Kapelle" in Erscheinung tritt, "Path of Resistance" (Raum Rostock), "Painful Awakening" (Raum Güstrow) und "Thrima" (Raum Nordvorpommern). Sie treten regelmäßig im Inund Ausland auf. * Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern weist in seiner Statistik zusätzlich Szenepartys aus und zählt daher 26 Musikveranstaltungen. 26 So waren "Thrima" und "Path of Resistance" am 9. November 2013 offenbar bei einem Konzert in Finnland vertreten. 10 Inhaltlich folgen die hiesigen Bands weiterhin - wie auch die rechtsextremistische Szene des Landes insgesamt - der Ideologie des Nationalsozialismus. Ende Juli 2013 veröffentlichte die Band "Thrima" auf ihrer Internetseite einen Geburtstagsgruß für den im Oktober 2013 gestorbenen ehemaligen SS-Offizier und verurteilten Kriegsverbrecher Erich PRIEBKE. Auch hier wird deutlich, welche ideologische Ausrichtung die Bandmitglieder haben. 11 Die CD "Erhebe deine Stimme" der "Liebenfels Kapelle" wurde auf Antrag des Landeskriminalamtes Brandenburg wegen der Verharmlosung des Nationalsozialismus Anfang Juli 2013 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien als jugendgefährdend indiziert. Anfang Oktober 2013 wurde darüber hinaus auf Antrag des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern auch die CD "Kampfansage" der Bands "Weisse Wölfe" (Nordrhein-Westfalen) und "Kommando Ost" (Insel Rügen) wegen der Förderung des Rassenhasses als jugendgefährdend eingestuft. Nicht selten finden sich rechtsextremistische Bands zusammen, um gemeinsam eine CD zu produzieren. Der 2013 erschienene "Pommern Sampler" enthält u. a. Aufnahmen der Bands "Thrima", "Kommando Ost", "Stimme der Vergeltung" und "Wiege des Schicksals" (Raum Vorpommern). Im Beiheft findet sich eine typisch neonazistische Symbolik und es wird auf die neonazistische "Volkstod-Kampagne" Bezug genommen. 10 Internetseite der Band "Thrima", abgerufen am 24.09.2013 11 Ebenda, abgerufen am 05.08.2013 27 Die Band "Wiege des Schicksals" nimmt sich dieses Themas auf der o. a. CD mit dem folgenden Liedtext in besonderer Weise an: "Volkstod Wo stehen wir in ein paar Jahren Grau und dunkel sind diese Tage 50 Jahre dann gibt's uns nicht mehr Dann ist es zu Ende, keine Wiederkehr! Unsere Gene sind aufs stärkste bedroht Werte und Kultur sind schon lange tot Das Sterben unseres Volkes ist kein Märchen mehr Haltet euch rein und setzt euch zur Wehr! Ja, unser Volk ist in großer Gefahr Das Blut unserer Ahnen ist bald nicht mehr da Der Untergang ist, der uns dann bedroht Man nennt das Grauen den Volkstod! Es gibt nur einen Ausweg in diesem Land: Der Kampf, nationaler Widerstand..." 28 SalchoK5wonzeVriteereck5KonzeWA s1rtoensKrtigieen1KonzePratmp1KownzeRrots ow1Konzert % inlerandunbürg VA1sonstige MR2eucshik0tvxra1nesmtil3ucghen (r)/GWAn2sorveifmsüwLOOHEt(r)hNSDOagRWnledMsTtEoCKRPLLUARDnaNWNBIGrUISEcLUGKhTR-PiAEmBNCIHSMeadrem @rStralsund VLORAPNMDEKRN-ÜIGSEN RLAONSDTKORCEIKS LANDKREIS L M S E A Cc K N h D wPB U Le RA GE rT I SiCnH L1ied rabend inlerandunbürg ' i "Rostock 2 W & L RLAONSDTKORCEIKS A A N LANDKREIS i s D m K R aE L M I ArCS VMRiecukhlntsnbixrg-eVmaopsntidcher (r)NOBRPDMWESaTN-BCRKPLsULIADFaWENISGrScWLUKhATUR-PiAmEDCIGHSM c K N h D w PB U L R e A G ET I r S i C n H 2.5.2 Szeneläden / Versandhandel Im Bereich des Handels mit rechtsextremistischen Devotionalien, Kleidungsstücken und Musikprodukten hat sich gegenüber 2012 keine Veränderung ergeben. Hier ist weiterhin das Internet die wichtigste Plattform für die Abwicklung von Geschäften. Neben der Gewinnerzielung dienen die Produkte vielfach auch der ideologischen Selbstvergewisserung, wenn z. B. der Anklamer "4uvinylVersand" Kleidungsstücke mit der Aufschrift "Blutzeugen" vertreibt. 12 Hier handelt es sich nicht nur um eine rechtsextremistische Band aus Sachsen. HITLER hat die anlässlich des "Marsches auf die Feldherrnhalle" am 9. November 1923 getöteten Putschisten in seinem Buch "Mein Kampf" als "Blutzeugen der Bewegung" bezeichnet. 13 Insoweit enthält ein solches Kleidungsstück eine klare ideologische Botschaft, die dem Vertreiber durchaus zuzurechnen ist. Ähnlich wie beim Konzertgeschehen nutzen Versandgeschäfte szeneeigene Objekte. So residiert der "Levensboom Versandhandel" des NPD-Landtagsabgeordneten David PETEREIT im "Thinghaus" in Grevesmühlen und der von NPD-Kadern betriebene "Pommersche Buchdienst" im "Nationalen Begegnungszentrum" in Anklam. Sie sind damit integraler Bestandteil der rechtsextremistischen Infrastruktur im Land. 12 Internetseite des 4uvinyl-Versandes, zuletzt abgerufen am 04.03.2014 13 Hitler, Adolf: Mein Kampf, 17. Auflage, München: Zentralverlag der NSDAP/Verlag Franz Eher Nachfolger 1943, Vorspann 31 2.5.3 Trefforte der rechtsextremistischen Szene Von besonderer Relevanz waren erneut folgende Objekte: * "Thinghaus" in Grevesmühlen Das "Thinghaus" ist Sitz mehrerer rechtsextremistischer Strukturen, darunter der "Jungen Nationaldemokraten Mecklenburg und Pommern" (JN MuP), des rechtsextremistischen Nachrichtenportals MUPINFO, des "Rings Nationaler Frauen" (RNF), der "Gemeinschaft Deutscher Frauen" (GdF) oder des "Netzwerks für Tolerie und Demokranz". Daneben unterhalten die NPD-Abgeordneten Udo PASTÖRS und Stefan KÖSTER ein Bürgerbüro. Herzstück des Objektes ist ein Saal, in dem Veranstaltungen mit bis zu 400 Personen durchgeführt werden können. Das Gebäude wird von der rechtsextremistischen Szene für eine Vielzahl unterschiedlicher Veranstaltungen genutzt, diese reichen von szeneinternen Versammlungen über Vortragsveranstaltungen bis hin zu rechtsextremistischen Konzerten. Dadurch, dass das Gebäude nach außen hin abgeschottet ist, lassen sich diese Veranstaltungen weitgehend ohne Außenwirkung durchführen. Am 21. September 2013 wurde nach 2012 zum zweiten Mal ein "Tag der offenen Tür" organisiert. Allerdings ist es erneut nicht gelungen, eine über die Szene hinausreichende Resonanz zu erzielen. * "Kulturraum Lübtheen" Der "Kulturraum Lübtheen" war auch 2013 ein zentraler Anlaufpunkt der rechtsextremistischen Szene im Landkreis LudwigslustParchim. Erkennbar ist dort weiterhin eine Dominanz der NPD, deren Landtagsfraktion dort ein Büro unterhält. Es werden regelmäßig politische Vortragsveranstaltungen, Skatund Spieleabende oder "Plattdütsche Abende" durchgeführt. Es gibt allerdings auch spezielle Angebote für Frauen sowie Sportangebote, darunter Kampfsport und Selbstverteidigungskurse. 32 * "Nationales Wohnprojekt" in Salchow Das im Landkreis Vorpommern-Greifswald liegende "Nationale Wohnprojekt" in Salchow wird nicht nur als Wohnsitz für Szeneangehörige, sondern auch als Austragungsort für rechtsextremistische Musikveranstaltungen genutzt. Sie können dort von der Außenwelt abgeschottet durchgeführt werden. Das Objekt ist im Besitz eines NPD-Kaders. * "Nationales Begegnungszentrum" in Anklam Das "Nationale Begegnungszentrum" in Anklam ist Sitz verschiedener rechtsextremistischer Strukturen. Neben dem bereits genannten "Pommerschen Buchdienst" befindet sich dort eine "Nationale Volksbücherei" sowie das Bürgerbüro des NPD-Landtagsabgeordneten Michael ANDREJEWSKI. Zugleich firmiert unter der Adresse auch der Landesverband der NPD. Dementsprechend wird das Gebäude überwiegend für Treffen der NPD genutzt. Darüber hinaus finden aber auch allgemeine Informationsveranstaltungen für die Szene statt, wie etwa der o. a. Vortrag des sächsischen NPD-Landtagsabgeordneten zum NSU. Im September 2013 trat zudem der ehemalige NPD-Vorsitzende Günter DECKERT im Rahmen einer politischen Vortragsund Diskussionsrunde auf. Exkurs: Besonders interessant ist eine im April 2013 durchgeführte Veranstaltung zum Thema "Casa Pound". Sie lässt möglicherweise erkennen, welchen strategischen Ansatz die rechtsextremistische Szene des Landes über die bisherigen Aktivitäten hinaus mit derartigen "Zentren" verfolgt. 33 Bei "Casa Pound" handelt es sich um eine neofaschistische Bewegung in Italien, die ihren Ursprung 2003 im Zuge einer Hausbesetzung in Rom durch verschiedene rechtsextremistische Gruppen genommen hat. 14 Als Wappen nutzt sie eine Schildkröte. 15 Damit soll die Bedeutung des Hauses als zentraler Ausgangspunkt für eigene Aktivitäten unterstrichen werden. Programmatisch stellt "Casa Pound" den Staat in der für den Faschismus typischen Weise in den Mittelpunkt der eigenen Weltanschauung. Ihm hat sich der Einzelne in einem kollektivistischen und antidemokratischen System unterzuordnen. So nimmt "Casa Pound" denn auch Bezug auf MUSSOLINI, der 1932 in dem Artikel "Faschistische Doktrin" äußerte: "Für den Faschisten liegt alles im Staat, und es existiert nichts Menschliches oder geistiges von Wert außerhalb des Staates." 16 Im Unterschied dazu sieht der Nationalsozialismus in der "Rasse" das zentrale Element menschlichen Daseins. 17 Der Staat ist für die Nationalsozialisten lediglich Mittel zum Zweck, um die eigene "Rasse" zu erhalten. Im Faschismus ist der Staat der Zweck aller menschlichen Bemühungen. Eng damit verbunden ist nationalistisches Gedankengut mit der dafür typischen Frontstellung oder Feindschaft gegenüber dem Anderen, seien es andere Staaten, seien es bestimmte Menschengruppen. Für die Idee eines universellen Menschenrechts ist in dieser Ideologie kein Platz. Der Name "Casa Pound" geht zurück auf den amerikanischen Schriftsteller Ezra POUND (1885-1972), der mit seiner antidemokratisch/ 14 Basile, Giulia: Mussolinis Enkel "Casa Pounds" rechte Jugendzentren in Italien, http://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/themen/152484/index.html 15 Siehe zum folgenden Text jeweils auch die Internetseite von "Casa Pound", zuletzt abgerufen am 03.03.2014 16 zitiert nach Bauerkämper, Arnd: Der Faschismus in Europa 1918-1945, Stuttgart: Philip Reclam jun. GmbH 2006, S. 54 17 Sternhell, Zeev: Die Entstehung der faschistischen Ideologie. Von Sorel zu Mussolini, Hamburg: Hamburger Edition HIS Verlagsges. mbH 1999, S. 15f. 34 antihumanistischen Einstellung zu den Unterstützern des italienischen Faschismus zählte. 18 "Casa Pound" war bis 2008 eng an die neofaschistische Partei "Movimento Sociale Italiana" (MSI) gebunden. Nach der Trennung von der Partei wandelte sich "Casa Pound" rechtlich in einen Kulturund Sportverein um. Aus diesem ging die 2012 gegründete Partei "Casa Pound Italia" (CPI) hervor. Diese trat 2013 erstmalig zu den italienischen Parlamentswahlen an. 19 Dabei konnte sie mit 0,13 Prozent der Wählerstimmen keinen Sitz im italienischen Parlament erlangen. Dieses Wahlergebnis ist für hiesige Rechtsextremisten sicherlich kein Grund sich näher mit "Casa Pound" zu beschäftigen. Auch die faschistische Ideologie ist für Rechtsextremisten aus Mecklenburg-Vorpommern nur bedingt anknüpfungsfähig, sind sie doch dem Rassegedanken der Nationalsozialisten zutiefst verbunden. Es sind vielmehr die taktisch strategischen Ansätze dieser offenbar rasch wachsenden "Bewegung", die ihren Reiz auf die hiesige Szene ausüben. Hierzu gehört die Verbindung von Politik und Kultur und der Versuch, über eroberte "Freiräume" in Immobilien in bestimmten Regionen an Einfluss zu gewinnen. Die "Casa Pound" verfügt in Umsetzung dieses Konzeptes nach eigenen Angaben zwischenzeitlich über 2.000 aktive Mitglieder und tausende Unterstützer. Die Gruppierung hat sich in der relativ kurzen Zeit ihres Bestehens eine Infrastruktur von 15 Provinzorganisationen, 15 Buchhandlungen, 20 "Kneipen" sowie verschiedene Sport-, Kultur-, Freizeitund Sozialvereinigungen geschaffen. Daneben betreibt sie einen Radiound Fernsehkanal im Internet. Mit dem "blocco studentesco" verfügt "Casa Pound" auch über eine Studentenorganisation, die in die Universitäten und Schulen hineinwirkt. 18 vgl. Bracher, Karl: Zeit der Ideologien. Eine Geschichte politischen Denkens im 20. Jahrhundert, Stuttgart: Deutsche Verlags-Anstalt GmbH 1982, S.196 u. Sternhell, Zeev: Die Entstehung der faschistischen Ideologie. Von Sorel zu Mussolini, Hamburg: Hamburger Edition HIS Verlagsges. mbH 1999, S. 302ff. 19 vgl. Koch, Heiko: Casa Pound Italia. Mussolinis Erben, Münster: UNRAST Verlag 2013, S. 15ff. 35 Ein solch tiefes Eindringen in die unterschiedlichsten sozialen Strukturen ist den Rechtsextremisten hierzulande noch nicht gelungen. Auch erreicht die Ideologie der "Casa Pound" viel größere Teile der Bevölkerung als es das nationalsozialistische Gedankengut der hiesigen Szene bisher geschafft hat. Dies ist offenbar Grund genug für die Szenekader aus Mecklenburg-Vorpommern, sich mit dem Modell "Casa Pound" zu beschäftigen und von ihm zu lernen. Allerdings übersehen sie dabei möglicherweise die sehr unterschiedlichen historischen und politischen Bedingungen in Italien und Deutschland. * Ehemaliger "Schweinestall" Viereck In Viereck (Landkreis Vorpommern-Greifswald) existiert mit dem dortigen ehemaligen "Schweinestall" ein überregionaler Veranstaltungsort, der auch Publikum aus Brandenburg und Berlin anzieht. Trotz einer baurechtlichen Einschränkung für Veranstaltungen kommt es dort immer wieder zu unangemeldeten Veranstaltungen, oft unter dem Vorwand von Geburtstagsfeiern. Dabei geht die Szene außerordentlich konspirativ vor. Bei entsprechenden Polizeieinsätzen zeigt sich die Szene aggressiv. So wurden Polizeibeamte bei der Auflösung eines Konzertes am 12. Oktober 2013 mit Flaschen und Steinen attackiert. Genutzt wird das Objekt auch vom "Sport und Kultur Wiese e. V.", dessen Ziel u. a. die "Förderung von Musikveranstaltungen und Jugendarbeit" ist und der von Rechtsextremisten getragen wird; im Jahre 2013 hat dieser Verein jedoch kaum Aktivitäten entfaltet. Er befindet sich offenbar in Auflösung. 2.6 Neonationalsozialismus (Neonazismus) Auch wenn im Berichtszeitraum ein Anwachsen des nicht parteigebundenen neonazistischen Personenpotenzials zu beobachten war, so entfaltet dieses Lager kaum unabhängige politische Aktivitäten. Diese erfolgen zumeist im Zusammenspiel mit der NPD. Insbesondere in Rostock ist die Vernetzung der Neonaziszene mit der NPD zu beobachten. Protagonisten der lokalen Kameradschaft "Nationale Sozialisten Rostock/Nationaler Widerstand Ros36 tock " führten verschiedene Aktionen unter dem Dach der "Jungen Nationaldemokraten" (JN) durch. Auf ihrem Facebook-Profil unterstützt die Kameradschaft offen die NPD, außerdem beteiligte sie sich an Demonstrationen, die von der Partei organisiert wurden. Der organisatorische Rahmen innerhalb der Neonaziszene des Landes bewegt sich auf dem Niveau der Vorjahre. Auffällig war 2013 das Auftauchen von offensichtlich neonazistischen Gruppierungen im sozialen Netzwerk Facebook, wie z. B. die "Autonomen Nationalisten Amt Goldberg-Mildenitz" oder der "Widerstand Mecklenburgische Schweiz". Auf Dauer angelegte Aktivitäten in der realen Welt sind allerdings - von vereinzelten Demonstrationsteilnahmen abgesehen - kaum festzustellen. Bemerkenswert waren mehrere augenscheinlich konzertierte Aktionen im Westen des Landes, bei denen im Juni 2013 in Wismar, Grevesmühlen, Bützow und Neukloster mehrere Straßen "umbenannt" wurden, indem die Straßenschilder mit Namen von Nationalsozialisten überklebt wurden. Dabei wurden bewusst Schilder gewählt, die an Opfer des Nationalsozialismus erinnern. 20 Dass diese Szene mit Blick auf die Herausbildung möglicher terroristischer Strukturen weiterhin aufmerksam beobachtet werden muss, zeigt das Beispiel der vorrangig in Hamburg agierenden Gruppierung "Hamburger Nationalkollektiv & Weiße Wölfe Terrorcrew". Im Jahr 2013 wurden gegen Angehörige dieser Gruppe durch den Generalbundesanwalt Ermittlungen wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung eingeleitet. In diesem Zusammenhang wird auch gegen eine in Mecklenburg-Vorpommern wohnende Person ermittelt. Anhänger der "Terrorcrew" hatten bereits im Oktober 2012 mit einem entsprechenden Transparent an einer Demonstration der "Jungen Nationaldemokraten" (JN) in Wismar teilgenommen. 20 Internetseite MUPINFO: "Jetzt auch NS-Straßen in Neukloster" vom 19.06.2013, abgerufen am 20.06.2013 37 2.6.1 Neonazistische Gruppierungen Die nachfolgend beschriebenen Gruppierungen haben 2013 insbesondere auf sich aufmerksam gemacht: * "Freie Kameradschaft Wismar" Mitglieder der "Freien Kameradschaft Wismar" beteiligten sich 2013 an verschiedenen Demonstrationen der rechtsextremistischen Szene, so z. B. am 23. März 2013 in Güstrow oder am 1. Mai 2013 in Berlin. Die Gruppierung unterhält weiterhin gute Kontakte zu dem Personenkreis, der den Betrieb des "Thinghauses" in Grevesmühlen organisiert. * "Kameradschaft Schwerin" Die Aktivitäten der "Kameradschaft Schwerin" konzentrierten sich im Jahr 2013 auf das Internet, insbesondere auf das Facebook-Profil der Gruppe. U. a. wurde dort eine Grafik veröffentlicht, für die eine Einstellung mit dem "Rosaroten Panther" aus dem Bekennervideo des NSU als Vorlage genutzt wurde (vgl. o. a. Beitrag zum NSU). Über die Internetaktivitäten hinaus war die Gruppe kaum öffentlich wahrnehmbar, so etwa bei homosexuellenfeindlichen Propagandaaktionen. * "Nationale Sozialisten Rostock" (NSR)/"Nationaler Widerstand Rostock" (NW Rostock) Neben der NPD stellen die NSR weiterhin die aktivste Struktur innerhalb der rechtsextremistischen Szene Rostocks dar, wobei Mitglieder der NSR verstärkt unter dem Dach der JN agieren. Die Nähe zur NPD wird auch in folgendem Zitat deutlich: "Irgendwann im Leben stellt sich für jeden Nationalisten, der an organisiertem, politischem Widerstand ernsthaft interessiert ist, die Gretchenfrage, wie er sich selbst zur NPD positioniert. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands ist schließlich die einzig verblie38 bene, zahlenmäßig relevante nationale Organisation, die über bundesweite Strukturen verfügt. [...] Hier, in Mecklenburg und Pommern, gibt es seit 2006 eine einzigartige Symbiose zwischen Kameradschaften und Partei. Beides läßt sich ohnehin nicht mehr klar auseinanderhalten und die Synergieeffekte wirken sich ohne Frage für beide Seiten förderlich aus. Es ist zugleich das eindringliche Beispiel, daß sich Radikalität und Erfolg nicht ausschließen müssen." 21 (Schreibweise wie im Original) Mittlerweile wurde der Internetauftritt der Gruppe abgeschaltet, die Protagonisten agieren jedoch unvermindert weiter. Für die Internetaktivitäten der Gruppe wurde im Berichtszeitraum das Facebook-Profil "NW Rostock" genutzt. Die Hanse Sail ist für die NSR alljährlich Anlass für Propagandaaktionen, um eine hohe öffentliche Wahrnehmbarkeit zu erzielen. Im Jahr 2013 wurden an mehreren Stellen Plakate u. a. mit der Aufschrift "Die Demokraten bringen uns den Volkstod" gezeigt. Außerdem befuhren am 9. August 2013 vier Personen den Alten Strom mit einem Boot und zeigten ein Transparent mit der Aufschrift "Identität verteidigen - Volkstod stoppen" in Richtung der Besucher der Hanse Sail. 22 23 21 Internetseite der NSR: "Es geht auch ohne NPD", abgerufen am 29.04.2013. 22 Internetseite MUPINFO: "Nationalisten wieder auf der Hanse Sail" vom 13.08.2013, abgerufen am 17.10.2013 23 Facebookprofil der NSR 39 * "Nationale Offensive Teterow (NOT)/"Autonome Nationalisten Teterow" (AN Teterow) Die Aktivitäten der NOT/AN Teterow sind im Jahr 2013 im Gegensatz zu den Vorjahren deutlich zurückgegangen. Nachdem die Gruppierung ihre eigene Internetseite abgeschaltet hatte, wurde die Propaganda zwischenzeitlich in das soziale Netzwerk Facebook verlagert. Auf ihrem Profil veröffentlichten die AN Teterow eine Vielzahl selbst gestalteter Grafiken mit eindeutig rechtsextremistischen Inhalten, beispielsweise ein Plakat der "Nationalen Sozialisten Mecklenburg" mit den Aufschriften "Nazi Zone Teterow" und "Autonome Nationalisten Teterow" mit der im Jahr 2013 noch gültigen Internetadresse der Gruppierung. Dass diese Gruppe trotz ihrer geringen öffentlichen Wahrnehmbarkeit weiterhin fortbesteht, wird durch die fortlaufenden Aktualisierungen ihres Facebookprofils deutlich. Facebook hat die Profile der NOT/AN Teterow - wie auch die anderer rechtsextremistischer Gruppierungen aus Mecklenburg-Vorpommern - im vierten Quartal 2013 wiederholt gelöscht. Daraufhin wurden die herausgenommenen Kommentare und Grafiken kurzfristig neu eingestellt. * "Freie Kräfte Greifswald"/"Nationale Sozialisten Greifswald" (NSG) Die NSG nahmen auch im Jahr 2013 an verschiedenen rechtsextremistischen Demonstrationen teil, wie z. B. am Trauermarsch der rechtsextremistischen Szene am 8. Mai in Demmin und an der Demonstration der NPD am 1. Mai 2013 in Berlin. 24 Ein Angehöriger der NSG wird gegenwärtig strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Ihm wird vorgeworfen, am 29. Juli 2013 einen Gegendemonstranten während einer NPD-Kundgebung verletzt zu haben. Die potenzielle Gewaltbereitschaft der NSG insgesamt tritt auch immer wieder in deren Internetauftritt zu Tage. So war zum Beispiel am 1. August 2013 neben Bildern, die einen hölzernen Tisch darstellen, der zu einem Schild und einem Schlagstock umgebaut 24 Internetseite der NSG: "Demobericht aus Berlin: Wir wollen nicht die Melkkuh Europas sein" vom 02.05.2013, abgerufen am 06.05.2013 40 werden kann, der Satz eingestellt: "Jeder Aktivist könnte jenen Tisch gut gebrauchen!". 25 In der Publikation "Greifswalder Bote", Ausgabe 1/2013, findet sich ein Gespräch mit einem Vertreter der NSG. Wenig überraschend betont er darin, dass die Angehörigen der NSG keine Demokraten seien. Die Gruppe wolle nach den "ewigen Gesetzen der Natur" in einer "völkischen Gemeinschaft" leben. Damit werden deutliche Bezüge zur nationalsozialistischen Ideologie hergestellt. Abschließend erfolgt ein Aufruf zur Mitarbeit. Der "Greifswalder Bote" wurde zunächst von einem NPD-Kader herausgegeben. Zwischenzeitlich wird eine der Neonaziszene zuzurechnende Person als verantwortlicher Redakteur genannt. Die Verbindung zur NPD ist jedoch weiter erkennbar. So enthält die Ausgabe eine Anzeige der Partei mit Kontaktdaten. * Netzwerk "Freies Pommern" Auch im Jahre 2013 hat das Netzwerk seine Funktion als Informationsplattform für die rechtsextremistische Szene, als ideologischer Impulsgeber und als Vernetzungsknotenpunkt wahrgenommen. So kam es beispielsweise am 7. April 2013 in verschiedenen Ortschaften zu illegalen Plakatierungen mit den Aufschriften "VOLKSTOD STOPPEN! Die Zeit ist reif für unseren Widerstand! Volksgemeinschaft statt BRD-Gesellschaft!" und "Einwanderung löst keine Probleme, sie schafft welche! Multikulti-Nein Danke! Wir sind nicht das Sozialamt der Welt!". Urheber war jeweils "freies-pommern.de". Im Berichtszeitraum fiel der Internetauftritt wie schon in den Vorjahren damit auf, Freiheit für den "ältesten Kriegsgefangenen der Welt" Erich PRIEBKE einzufordern. Am 8. Februar 2013 wurde auf eine Petition hingewiesen, die die Begnadigung des zu dieser Zeit 99-jährigen PRIEBKE zum Inhalt hatte. Diese konnte direkt über die Internetseite von "Freies Pommern" unterschrieben werden. 26 25 Facebook-Profil der NSG "Greifswald Info" vom 01.08.2013, abgerufen am 27.01.2014. Das Profil wurde zwischenzeitlich gelöscht. 26 Internetseite "freies-pommern": "Petition: Laßt Erich Priebke frei!" vom 08.02.2013, abgerufen am 10.02.2013. 41 Die von "Freies Pommern" vertretene Weltanschauung wurde besonders deutlich in der Auseinandersetzung mit einem von den "Jungen Nationaldemokraten" (JN) Magdeburg veröffentlichten "Harlem Shake", einem aus den USA stammenden "Schütteltanz". Wörtlich heißt es dort: "Revolutionär sein bedeutet nicht, alles Neue mitzumachen und das zu vergessen und zu verachten, was Gestern gewesen ist und uns zu dem gemacht hat, was wir sind. Eine Revolution im nationalen Sinn ist eine geistige Umwälzung, die an Stelle der liberal-kapitalistischen Weltanschauung eine völlig andere, völkischantikapitalistische Weltanschauung setzt. [...] Etwas Neues schaffen gemäß unserer Weltanschauung bedeutet (aber), daß es auf dem kulturell-biologischen Fundament unseres Volkes fußt. [...] Es wird der Tag des totalen Zusammenbruchs kommen, an dem sich unser Volk wieder danach sehnen wird. Kommt dieser Tag nicht, wird unser Volk im biologischen Sinne untergehen - so bitter das auch klingen mag." 27 (Schreibweise wie im Original) 27 Internetseite "freies-pommern": "JN-Harlem-Shaker: Angepaßt und x-beliebig!" vom 21.03.2013, abgerufen am 25.03.2013. 42 28 * "Nationale Sozialisten Müritz" (NS Müritz) 29 Die "Nationalen Sozialisten Müritz" waren im Berichtszeitraum sowohl im Internet durch einen eigenen Internetauftritt und eine Facebookseite als auch im Rahmen öffentlich wahrnehmbarer Aktionen aktiv. Bei der Demonstration der NPD am 9. November 28 Internetseite der NSG 29 MUPINFO 43 2013 in Friedland waren sie mit einem Transparent vertreten. Es bestehen enge Verbindungen zum NPD-Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte. Dies wurde beispielsweise dadurch deutlich, dass sich die Gruppierung an mehreren Infoständen des NPD-Kreisverbandes beteiligte. Am 21. Mai 2013 machten die NS Müritz bei einem Infostand der NPD in Malchin Werbung für den "Tag der Deutschen Zukunft" am 1. Juni 2013 in Wolfsburg. Darüber hinaus sind noch folgende Gruppierungen zu nennen: - "Aktionsgruppe Stralsund" - "Arischer Widerstandsbund", Altentreptow - "Aryan Warriors", Ueckermünde - "Germanisches Bollwerk Mecklenburg" - "Kameradschaft Borken" - "Kameradschaft Bützow" - "Kameradschaft Malchin" - "Kameradschaft Neubrandenburg" - "Nationale Offensive Gnoien" - "Nationale Sozialisten Friedland" - "Stargarder Freundeskreis" - "Völkische Burschenschar Strasburg" Die im Verfassungsschutzbericht 2012 näher beschriebene "Europäische Aktion" (EA) setzte ihre europaweiten Vernetzungsbemühungen fort. Diesem Netz kann sich jeder anschließen, der mit den Zielen der EA übereinstimmt. Der Hauptsitz ist weiterhin in der Schweiz. Die weitere Organisation richtet sich nach den Staatsbzw. Landesgrenzen. Jedes Land wird von einem Landesleiter "geführt". Landesleiter Deutschland ist der bekannte Rechtsextremist Dr. Rigolf HENNIG aus Niedersachsen, der auch Kontakte nach Mecklenburg-Vorpommern unterhält. Die Länder sind wiederum untergliedert in Gebiete, denen jeweils ein Gebietsleiter vorsteht. Innerhalb Deutschlands richtet sich die Gebietsuntergliederung nach den Grenzen der Bundesländer. Den Gebietsleitern sind Stützpunktleiter untergeordnet. Diese führen die Stützpunkte weitgehend autark und konspirativ. Die Rekrutierung der Stützpunktmitglieder erfolgt nicht ausschließlich durch 44 Szeneneuzugänge, sondern bezieht Mitglieder anderer rechtsextremistischer Strukturen mit ein. Doppelmitgliedschaften sind für die EA kein Problem, sondern dienen der angestrebten Vernetzung, die auch hierzulande erkennbar ist. Ebenfalls über Ländergrenzen hinweg bemüht sich die rechtsextremistische Hafthilfeorganisation "Gefangenenhilfe.info" um den Aufbau von Strukturen zur Unterstützung von Straftätern, die wegen rechtsextremistisch motivierter Straftaten in Haft sitzen. Ihr Sitz befindet sich in Schweden. Sie agiert aber vorwiegend in Deutschland. Die Organisation bietet eine Betreuung während und nach der Haft an. Im Unterschied zur 2013 von den Medien skandalisierten "AD-Jail Crew" eines in Hessen inhaftierten Rechtsextremisten entwickelt sich hier offenbar tatsächlich eine neue Struktur, die erhöhter Aufmerksamkeit bedarf. "Gefange30 30 Internetseite der Gefangenenhilfe.info 45 nenhilfe.info" unterhält Kontakte zur EA, zur NPD und in die neonazistische Kameradschaftsszene. Von der breiten Öffentlichkeit weiterhin kaum bemerkt, entfaltet die "Artgemeinschaft-Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V." (AG-GGG), kurz "Artgemeinschaft" genannt, ihre Aktivitäten. 31 Ideologisch und personell mit der "Artgemeinschaft" verbunden ist die "Gesellschaft für biologische Anthropologie, Eugenik und Verhaltensforschung e. V." (GfbAEV). Sie folgt einem rassistischen Weltbild. Ihr 2. Vorsitzender Marc MÜLLER lebt in Lalendorf im Landkreis Rostock. Das Impressum der Internetseite gibt als Anschrift ein Postfach in Güstrow an. 32 In diesem Raum sind auch Aktivitäten der "Artgemeinschaft" zu beobachten. 2.7 Neonazistische Publikationen Durch die rechtsextremistische Szene werden weiterhin "Boten" für jeweils verschiedene Regionen verteilt. Die Strategie, mit solchen kostenlosen Nachrichtenblättern der "gleichgeschalteten Medienlandschaft" entgegenzuwirken, entstammt der "Kameradschaftsszene" und wird neben der Propaganda der NPD aufrecht erhalten. 2013 sind folgende "Boten" mit mindestens einer Ausgabe und zum Teil hoher Auflage erschienen: - "Der Anklamer Bote" - "Der Demminer Bote" - "Der Greifswalder Bote" - "Der Lassaner Bote" - "Der Strelitzer Bote" - "Der Uecker-Randow Bote" - "Der Müritzer Bote" - "De Meckelbörger Bote". 31 vgl. hierzu den Verfassungsschutzbericht 2012, S. 28f. 32 Internetseite der "Gesellschaft für biologische Anthropologie, Eugenik und Verhaltensforschung e. V." (GfbAEV), abgerufen am 04.03.2014 46 Presserechtlich verantwortlich sind weit überwiegend NPDKader, so dass die Aktivitäten der NPD in den Kommunalvertretungen auch 2013 einen entsprechend großen Raum in der Berichterstattung eingenommen haben. Teilweise fungieren auch "Interessengemeinschaften" als Herausgeber (IG "Blickpunkt Seenplatte", Bürgerinitiative "Schöner und sicherer Wohnen", Ueckermünde), wobei die Verbindung zur NPD schon allein dadurch deutlich wird, dass im Impressum die Anschrift des jeweiligen örtlichen NPD-Bürgerbüros auftaucht. In Anlehnung an die NPDPropaganda wurden die Schwerpunktthemen Unterbringung von Asylbewerbern, die Sozialgesetzgebung ("Hartz IV") oder die europäische Schuldenkrise aufgegriffen. Die NPD-Fraktion im Kreistag Mecklenburgische Seenplatte hat auf ihrer Facebookseite im September 2013 über mehrere aktuelle Ausgaben der "volkstreuen Boten" in den Altkreisen Demmin, Mecklenburg-Strelitz und Müritz berichtet, die die Briefkästen der Bürger "unterstützend zum Wahlkampf der volkstreuen Opposition" erreicht hätten. 33 Der "Uecker-Randow Bote" verfügt als einzige der vorgenannten Publikationen seit dem Jahr 2012 über eine eigene Facebookseite. Diese diente im Berichtszeitraum in erster Linie dazu, die Agitation der NPD gegen Asylbewerber zu unterstützen, indem Lichtbilder von einschlägigen Plakaten ("Nein zum Heim" u. ä.), Berichte über die Ausstattung der Wohnungen für "Asylanten" sowie mutmaßliche Straftaten von Asylbewerbern veröffentlicht wurden. Ähnliche Ziele wie die "Boten" verfolgt nach wie vor auch der von der "Interessengemeinschaft Schöneres Strasburg" (IGS) herausgegebene "Strasburger Beobachter", wobei hier im Schwerpunkt lokale Belange thematisiert werden. Ein unmittelbarer Bezug zu rechtsextremistischen Strukturen wie etwa der NPD findet sich dort nicht. Gleichwohl soll die Demokratie durch eine anhaltende Berichterstattung über vermeintliche "Missstände" in Strasburg 33 Facebookseite der NPD-Fraktion im Kreistag Mecklenburgische Seenplatte": "Neue Boten im Wahlkampf erschienen" vom 27.09.2013, abgerufen am 27.09.2013 47 (Arbeitslosigkeit, Verschuldung, "undemokratisches Verhalten", "Willkür" und "Lügen" u. ä. der Strasburger "Gutmenschen", insbesondere des Strasburger Bürgermeisters) und entsprechende Beschwerden bei der Stadt und beim Landkreis untergraben werden. Rechtsextremisten gaben sich in einer "Spezialausgabe" des "Strasburger Beobachters", Jahrgang 2013, als Mitglieder der IGS zu erkennen. 2.8 Aktivitäten unter maßgeblicher Beteiligung der neonazistischen und subkulturellen rechtsextremistischen Szene * Rechtsextremistischer Trauermarsch am 13. Februar 2013 in Dresden anlässlich des Jahrestages der Zerstörung Dresdens im Zweiten Weltkrieg Die rechtsextremistische Szene konnte ihre alljährliche Veranstaltung in Dresden im Jahr 2013 aufgrund der zahlreichen Gegenaktivitäten faktisch nicht durchführen. Der als Redner aufgetretene NPD-Fraktionsvorsitzende Udo PASTÖRS sprach in diesem Zusammenhang von "linkem Terror in Zusammenarbeit mit der Staatsmacht". Zudem sagte er wörtlich: "Da, wo das Recht offen gebrochen wird, da wird Widerstand zur Pflicht!" 34 * "Tollensemarsch" der rechtsextremistischen Szene am 23. Februar 2013 im Raum Neubrandenburg Regelmäßig findet jährlich Ende Februar/Anfang März der "Tollensemarsch" statt, zuletzt am 23. Februar 2013 (10. Tollensemarsch) mit ca. 50 Teilnehmern. Dabei handelt es sich um eine Wanderung um den Tollensesee, die vom jetzigen NPD-Landtagsabgeordneten David PETEREIT initiiert wurde und für die nur innerhalb der rechtsextremistischen Szene geworben wird. Die Wanderung 34 Internetseite "freies-pommern": Videobericht vom Trauermarsch Dresden 2013 vom 15.02.2013, abgerufen am 18.02.2013 48 fand diesmal bezeichnenderweise am Todestag des Horst WESSEL statt. Die Szene streitet jedoch einen derartigen Zusammenhang ab. 35 * Aktionen mit der Forderung "Laßt Erich Priebke frei!" 36 An verschiedenen Orten in Deutschland fanden 2013 "Solidaritätsbekundungen" der rechtsextremistischen Szene für den seinerzeit in Italien in Hausarrest befindlichen NS-Kriegsverbrecher Erich PRIEBKE statt. So wurden auch in Ueckermünde, Bansin, Eggesin, Schwerin und Grevesmühlen von zum Teil einschlägig bekannten Rechtsextremisten, darunter auch NPD-Aktivisten, vor unterschiedlichen Kulissen Transparente mit der Aufschrift "Laßt Erich Priebke frei" gezeigt und fotografiert. 37 Erich PRIEBKE verstarb am 11. Oktober 2013 in Rom. Die rechtsextremistische Szene reagierte bundesweit und so auch in Mecklenburg-Vorpommern mit "Trauerbekundungen". Diese erfolgten größtenteils im Internet. 35 Internetseite MUPINFO: "10. Tollensemarsch - Mythos und Wahrheit" vom 21.02.2013, abgerufen am 22.02.2013 36 Internetseite Erich Priebke 37 Internetseite Erich-Priebke: "Totengedenken" ,ohne Datum, abgerufen am 16.12.2013 49 * Demonstration zum Tag der Arbeit am 1. Mai 2013 in Berlin Anlässlich des 1. Mai, der von den Rechtsextremisten als "Tag der nationalen Arbeit" bezeichnet wird, gab es in diesem Jahr in Mecklenburg-Vorpommern keine Demonstration der rechtsextremistischen Szene. Rechtsextremisten aus dem Land beteiligten sich jedoch an der Demonstration der NPD in Berlin. * Neonazistische Aktionen zum 8. Mai Der Jahrestag der deutschen Kapitulation 1945 und das damit einhergehende Ende des nationalsozialistischen Regimes ist für die rechtsextremistische Szene alljährlich von besonderer Bedeutung. Neben der erkennbaren "Trauer" über den Untergang eines Regimes, das die gleichen ideologischen Ziele verfolgt hat, soll mit entsprechenden Aktionen auf die Situation der deutschen Bevölkerung in den letzten Kriegstagen und unmittelbar nach Kriegsende hingewiesen werden. Konsequent werden dabei die Opfer des Nationalsozialismus ausgeblendet. Als zentrale Veranstaltung der rechtsextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern hat sich dabei der Trauermarsch am 8. Mai in Demmin etabliert, an dem im Jahr 2013 ca. 250 Rechtsextremisten teilnahmen. Angemeldet wurde die Demonstration von Michael GIELNIK, Mitglied des NPD-Landesvorstandes Mecklenburg-Vorpommern, der jedoch diesbezüglich als Privatpersonen auftrat. Auch die Redner entstammen regelmäßig den Reihen der NPD. So traten im Jahr 2013 die NPD-Kreistagsmitglieder im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Norman RUNGE und Hannes WELCHAR sowie das JN-Bundesvorstandsmitglied Sebastian RICHTER als Redner auf. Ein Video, das im Anschluss an die Veranstaltung veröffentlicht wurde, zeigt Ausschnitte der Reden. Darin wird das Kriegsende als "Befreiungslüge" bezeichnet. 38 Wie bereits in den vergangenen Jahren stand die Demonstration unter dem Motto "8. Mai 1945 - Kein Grund zum Feiern. Vergessen wir Tod, Leid und Besatzung nicht". 38 Internetseite "Der nationale Gedanke": "8. Mai 2013 Demmin - Zentraler Ehrendienst 8. Mai (Kein vergeben - Kein vergessen)" vom 09.05.2013, abgerufen am 06.02.2014 50 * Aktionen zum Todestag von Rudolf HEß am 17. August Die Bedeutung des Todestages des HITLER-Stellvertreters Rudolf HEß scheint innerhalb der rechtsextremistischen Szene abzunehmen. Im Vergleich zu den Vorjahren sind die Propagandaaktionen aus diesem Anlass im vergangenen Jahr weiter zurück gegangen. Vereinzelt kam es zu themenbezogenen Plakatierungen. An einer Autobahnbrücke über die A 20 bei Wotenitz in der Nähe von Grevesmühlen wurde ein größeres Transparent befestigt. MUPINFO berichtete über die Aktionen und veröffentlichte außerdem ein Video zu einer Wanderung, die in Gedenken an Rudolf Heß am 17. August 2013 im "Ostteil des Landes" durchgeführt wurde. 39 * "Heldengedenken" der rechtsextremistischen Szene Wie in jedem Jahr führte die rechtsextremistische Szene am Volkstrauertag (17. November 2013) landesweit "Gedenkveranstaltungen" an Denkmalen für in den Weltkriegen gefallene deutsche Soldaten durch, bei denen durch die NPD und die Neonaziszene gemeinsam Kränze niedergelegt wurden. Entsprechende Aktionen gab es beispielweise in Löcknitz, bei Ueckermünde, in Friedland, Burg Stargard, bei Sanitz, in Waren und Schwerin. Ein größeres Treffen konnte in Rehna im Landkreis Nordwestmecklenburg festgestellt werden. MUPINFO berichtete ausführlich über das Geschehen. 40 Dabei wurde erneut deutlich, dass die hiesigen Rechtsextremisten sich in der "Tradition" des Dritten Reiches sehen. 39 Internetseite MUPINFO: "Polizei ermittelt nach Heß-Aktionen" vom 20.08.2013, abgerufen am 20.08.2013 40 Internetseite MUPINFO: "Volkstrauertag 2013" vom 17.11.2013, abgerufen am 25.11.2013 51 2.9 Rechtsextremistische Parteien 2.9.1 "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern Gründung 1990 Mitglieder 2012 400 (davon 20: "Junge Nationaldemokraten", JN) Mitgliederstand 2013 380 (davon 20: "Junge Nationaldemokraten", JN) Landesvorstand Stefan KÖSTER (Landesvorsitzender), David PETEREIT (stellv. Landesvorsitzender), Michael GIELNIK (stellv. Landesvorsitzender), Michael GREWE (Landesorganisationsleiter), Frank-Uwe LINKE (Beisitzer), Tino MÜLLER (Beisitzer), Enrico HAMISCH (Beisitzer), Alexander WENDT (Beisitzer), Marko MÜLLER (Beisitzer), Udo PASTÖRS (Mitglied kraft Amtes) Bürgerbüros und Lübtheen (Udo PASTÖRS, Stefan KÖSKreisgeschäftsstellen TER, Kreistagsfraktion LudwigslustParchim) Grevesmühlen, "Thinghaus" (Udo PASTÖRS, Stefan KÖSTER) Anklam, "Nationales Begegnungszentrum" (Michael ANDREJEWSKI) Ueckermünde (Tino MÜLLER) Rostock (David PETEREIT) Burg Stargard (NPD-Kreistagsfraktion Mecklenburgische Seenplatte) 52 Publikationen "Der Ordnungsruf", Hrsg.: NPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern "weiterdenken.tv" Hrsg.: NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern "Kurz & Knapp", Nachrichten aus der Ueckermünder Stadtvertretung V.i.S.d.P.: Marko MÜLLER "Kurz & Knapp", Nachrichten aus der Friedländer Stadtvertretung V.i.S.d.P.: Matthias GRAGE "Kurz & Knapp", Nachrichten aus der Gemeindevertretung der Kaiserbäder V.i.S.d.P.: Enrico HAMISCH "Kurz & Knapp", Nachrichten aus der Usedomer Stadtvertretung V.i.S.d.P.: Kai ERDMANN "Kurz & Knapp", Nachrichten aus der Eggesiner Stadtvertretung V.i.S.d.P.: Mathias PANHEY "Kurz & Knapp", Nachrichten aus der Neustrelitzer Stadtvertretung V.i.S.d.P.: Marko ZIMMERMANN "Nieges von de Fischköpp", V.i.S.d.P.: Dirk SUSEMIHL "klipp und klar" V.i.S.d.P.: Michael GIELNIK "Klartext - Die Stimme der mündigen Bürger in Waren" V.i.S.d.P.: Doris ZUTT Internet Internetseite des NPD-Landesverbandes mit Berichten von den Kreisverbänden und aus den Gemeindeund Stadtvertretungen sowie Kreistagen mit NPD-Mandatsträgern 53 Internetseite der NPD-Fraktion Kaiserbäder Auftritte des Landesverbandes sowie der NPD-Landtagsfraktion und einzelner Kreistagsfraktionen und Funktionäre im sozialen Netzwerk Facebook Unterorganisationen Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN), Frauenorganisation "Ring nationaler Frauen" (RNF), "Ordnungsdienst" der NPD (OD) 2.9.2 NPD-Verbotsverfahren: Rückblick und Sachstand zum Jahresende 2013 Nachdem die Entwicklung des Rechtsextremismus in Mecklenburg-Vorpommern lange Jahre durch die neonazistische "Kameradschaftsszene" geprägt war, änderte sich das Erscheinungsbild nach dem unerwarteten "Erfolg" der NPD bei den Kommunalwahlen 2004. Die Partei konnte ohne Wahlkampf, quasi aus dem Stand heraus, 10 Mandate erringen. Hinzu kam der Einzug der Partei in den Sächsischen Landtag im September des gleichen Jahres. Etwa ab diesem Zeitpunkt war hierzulande zu beobachten, dass die neonazistische Szene die NPD als politisch nützliche und bedeutsame Struktur erkannte und Neonazikader vermehrt in die Partei eintraten. Die Mitgliederzahl der Partei stieg von 100 im Jahr 2004 kontinuierlich auf ca. 400 im Jahr 2008. Seitdem ist die Anhängerschaft in etwa stabil. Die Neonazikader verfolgten offensichtlich das Ziel, die NPD als Vehikel für die eigenen politischen Ambitionen zu nutzen. Dieser personelle Schub und das damit zusammenhängende enge Zusammenwirken der NPD mit den "freien Kräften" verbunden mit den Ressourcen der Bundespartei ermöglichte im Jahr 2006 einen außerordentlich intensiven und flächendeckenden Landtagswahlkampf, der im Ergebnis zum Einzug von sechs NPD-Kandidaten in den Schweriner Landtag führte. Darunter befanden sich zwei Neonazis aus der 54 "Kameradschaftsszene". Die Partei konnte 7,3 Prozent der Zweitstimmen auf sich vereinigen. 59.845 Wähler hatten NPD gewählt. Die Rechnung der neonazistischen Szene war also aufgegangen. Wie erwartet wurde die NPD-Fraktion zu einer Belastung für das politische Klima im Land, da sie mit provokativen Auftritten nicht selten eine Verachtung für die Opfer des Nationalsozialismus erkennen ließ. Zugleich entwickelte sie sich - nicht zuletzt durch die staatlichen Zuwendungen, die zuletzt bei jährlich etwa 1,7 Millionen Euro lagen - zu einem bundesweit bedeutsamen Kraftzentrum für die Partei. Der dort installierte Propagandaapparat, die Möglichkeit Neonazikader als Fraktionsoder Wahlkreismitarbeiter zu beschäftigen oder die Nutzung als Schulungsplattform sind für die Gesamtpartei von nicht zu ersetzendem Wert. Darüber hinaus können die NPD-Abgeordneten über das Instrument der "Kleinen Anfrage" aktuelle Informationen aus dem Regierungsapparat erlangen, die dann wiederum in die eigene Propaganda einfließen. Nicht unterschätzt werden darf auch die Gewinnung von Erfahrungen im parlamentarischen Betrieb. Die NPD-Abgeordneten sehen ihre "Feinde" aus nächster Nähe und können sich dabei argumentativ aufrüsten. Über ihre "Bürgerbüros", die sich teilweise in rechtsextremistischen Szeneobjekten befinden, wirken sie in die Fläche hinein. Diese Entwicklung führte hierzulande bereits seit mehreren Jahren zu Verbotsüberlegungen. Auf diese Weise würde der hiesigen Szene eine tragende Säule genommen und zugleich deutlich gemacht, dass in der Bundesrepublik Deutschland kein Platz für eine Partei ist, die der Ideologie des Nationalsozialismus folgt, auch wenn ein Verbot das Gesamtproblem des rechtsextremistischen Einstellungsund Aktionspotenzials allein nicht lösen kann. So forderte der Landtag Mecklenburg-Vorpommern bereits mit Beschluss vom 18. Oktober 2007 die Landesregierung zur Prüfung auf, ob die Voraussetzungen für einen erneuten Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD erfüllt seien. Diesem Beschluss folgend hatte die Landesregierung eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Innenministeriums und unter Beteiligung des Justizministeriums eingesetzt. Der seinerzeit vorgelegte Bericht, der die Verbotsvoraussetzungen bejahte, wurde den zu55 ständigen Stellen im Bund im Frühjahr 2008 übersandt, blieb aber letztlich ohne Konsequenzen. Gleichwohl wurde die Forderung nach Einleitung eines neuerlichen Verbotsverfahrens weiterhin erhoben. Dies auch vor dem Hintergrund weiterer Wahlerfolge, etwa bei den Kommunalwahlen 2009, bei der die Partei 62 Mandate erringen konnte oder dem Wiedereinzug in den Landtag 2011. Hier sei ergänzend angemerkt, dass die drei NPD-Kreistagsfraktionen seit 2011 vom Staat jährlich insgesamt über 100.000 Euro für ihre kommunalpolitischen Aktivitäten erhalten. Allein vor diesem Hintergrund hat der kommunale Raum für die NPD deutlich an Bedeutung gewonnen. Zudem bietet er der Partei eine Plattform für antidemokratische Agitation. Die Wahlergebnisse zeigen mittlerweile eine gewisse Stabilität, so dass von einer Stammwählerschaft gesprochen werden kann. Diese im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern von den Rechtsextremisten als Erfolg zu wertende Entwicklung hat zwischenzeitlich auch zu Veränderungen in der Szene geführt. Zwar sind örtliche Neonazistrukturen noch vorhanden und zeigen Präsenz, zunehmend auch in sozialen Netzwerken wie Facebook; die politische Agenda wird jedoch mittlerweile maßgeblich von der NPD bestimmt. Sie strukturiert die Szene, setzt die Themen und organisiert die meisten Szeneaktionen, wie etwa die gegenwärtig anhaltende "Asylkampagne". Jüngere Nachwuchskader - auch aus der Neonaziszene - nutzen insbesondere im Raum Rostock zwischenzeitlich die Jugendorganisation der NPD, die "Jungen Nationaldemokraten" (JN) für ihre Aktivitäten, wohl wissend, dass eine politische Partei bis zu ihrem Verbot unter dem speziellen Schutz des Grundgesetzes steht. Dieses Privileg haben freie Szenestrukturen nicht. Hinzu kommt, dass es der Partei offenbar gelungen ist, mit ihrer "Vier-Säulen-Strategie" und der von ihr propagierten "völkischen Graswurzelrevolution" in manchen Teilen des Landes eine nicht zu übersehende politische und soziale Wirkung zu entfalten. Hier sei nur auf die zum Teil gut besuchten "Kinderfeste" hingewiesen. Insoweit ist es durchaus berechtigt, der NPD eine zentrale Rolle für die Entwicklung des Rechtsextremismus im Lande zuzumessen, wobei die enge Zusammenarbeit mit der "freien" Szene anhält. Von der NPD geht 56 hierzulande damit eine reale Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung aus. Die Forderung nach einem Verbot wurde auch in anderen ostdeutschen Ländern aufgegriffen, so auch in Sachsen-Anhalt. Der dortige Innenminister regte bereits im Frühsommer 2011 eine Prüfung der rechtlichen und materiellen Voraussetzungen für ein neues Verbotsverfahren an. Die Ereignisse um den NSU führten dann schließlich zu einer Beschleunigung des Prüfverfahrens, so dass noch im Dezember 2011 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) mit der Erarbeitung einer entsprechenden Expertise begonnen hat. Auf der Basis des erarbeiteten Berichts verständigte sich die Innenministerkonferenz (IMK) am 22. März 2012 darauf, ein erfolgreiches Verbot der NPD anzustreben. Vereinbart wurde die Erstellung einer Materialsammlung als Entscheidungsgrundlage. Gleichzeitig wurde die Abschaltung aller Quellen auf der Führungsebene der NPD beschlossen. In der Folge erarbeiteten Bund und Länder unter Federführung des Bundes nach Maßgabe des Kriterienkatalogs der BLAG eine ca. 1.000 Seiten umfassende Materialsammlung. Zur Unterstützung des Entscheidungsprozesses wurde ergänzend eine ca. 150-seitige Kurzfassung mit besonders aussagekräftigen Beweismitteln und entsprechenden rechtlichen Bewertungen vorgelegt. Im Oktober 2012 unterstrichen die Fraktionen von SPD, CDU, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen im Schweriner Landtag die Forderung nach einem baldigen NPD-Verbotsverfahren. Materialsammlung und Kurzfassung führten auf der IMK am 6. Dezember 2012 in Rostock zu der Einschätzung, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für einen erfolgreichen Abschluss des Verbotsverfahrens gegeben ist. Die Ministerpräsidentenkonferenz wurde entsprechend beraten, so dass der Bundesrat am 14. Dezember 2012 die Einleitung eines Verfahrens zur Feststel57 lung der Verfassungswidrigkeit der NPD nach Art. 21 Abs. 2 GG beschlossen hat. Im Februar 2013 wurden die Herren Professoren Dr. Christoph Möllers und Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität Berlin als Verfahrensbevollmächtigte beauftragt, einen entsprechenden Antrag vorzubereiten. Zur ihrer Unterstützung wurde eine "Länderoffene Arbeitsgruppe" unter Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet. Sie begleitete die Erstellung der Antragsschrift. Die Verfassungsschutzbehörde des Landes hat dabei zahlreiche Belege für die verfassungsfeindliche Zielsetzung der NPD eingebracht. Die Antragsschrift wurde nach vorbereitenden Beschlüssen der Innenministerkonferenz und der Ministerpräsidentenkonferenz nach einer Entscheidung des antragsberechtigten Bundesrates am 3. Dezember 2013 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Antragsschrift enthält folgende wesentliche Aussagen: - Die NPD verfolgt verfassungsfeindliche Ziele in aktiv-kämpferischer Weise. - Sie weist eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf. - Die Antragstellung des Bundesrates ist kein Zufall, da sich die Aktivitäten der NPD primär als lokales und regionales Problem darstellen. Dabei sind die Länder Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern hervorzuheben. Insoweit liegt eine wesentliche Expertise zu den von der NPD ausgehenden Gefahren in den Bundesländern. - Die NPD ist ein gut organisierter Knotenpunkt, der anti-demokratische Tendenzen in der Bevölkerung bündelt. - Nach Überzeugung der Prozessbevollmächtigten erfordert ein Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG keine konkrete Gefährdung 58 des Grundgesetzes. Gleichwohl wird versucht nachzuweisen, dass die NPD die freiheitliche demokratische Grundordnung auf lokaler Ebene nicht nur gefährdet, sondern bereits beeinträchtigt. - Mit Blick auf das Spannungsfeld Parteiverbot/"Europäische Menschenrechtskonvention" (EMRK) machen die Prozessbevollmächtigten deutlich, dass nach ihrer Einschätzung ein Verbot der NPD nicht gegen die EMRK verstößt. - Eine vom Bundesverfassungsgericht geforderte Staatsfreiheit ist gewährleistet. Die vorgelegten Beweismittel stammen nicht von Quellen des Verfassungsschutzes oder der Polizei. Dies wurde durch die Innenminister in Bund und Ländern entsprechend bezeugt. 2.9.3 Aktivitäten der NPD im Jahr 2013 Die Aktivitäten wurden maßgeblich durch die Bundestagswahl am 22. September 2013 und danach bereits durch die im Jahr 2014 anstehenden Kommunalwahlen und die Europawahl geprägt. 2.9.4 Ergebnis der Bundestagswahl In Mecklenburg-Vorpommern erzielte die NPD bei einer Wahlbeteiligung von 65,4 Prozent 23.728 und damit 2,7 Prozent der Zweitstimmen (2009: 3,2 Prozent), bei den Erststimmen 3,4 Prozent (29.205 Stimmen, 0,1 Prozent-Punkte weniger als 2009). Zu den Ergebnissen der NPD in den Wahlkreisen in MecklenburgVorpommern im Einzelnen: 59 Erstund ZweitstimWahlkreis Bewertung menergebnis 012 - Schwerin - Lud3,4 Prozent der Erststimentspricht dem Landeswigslust-Parchim I - men (+0,2) und durchschnitt, Verluste Nordwestmecklenburg I 2,7 Prozent der Zweitbei den Zweitstimmen stimmen (-0,3) 013 - Ludwigslust-Par3,2 Prozent der Erststimunterhalb des Landeschim II - Nordwestmen (+0,0) und durchschnitts, Verluste mecklenburg II - Land2,6 Prozent der Zweitbei den Zweitstimmen kreis Rostock I stimmen (-0,3) Ergebnis in Lübtheen: 7,7 Prozent (-1,9); Groß Krams: 18,2 Prozent (+3,0) 014 - Rostock - Land2,2 Prozent der Erststimschlechtestes Ergebnis kreis Rostock II men (-0,3) und 1,6 Prolandesweit, vermutlich zent der Zweitstimmen bedingt durch das Er(-0,7) gebnis in der Hansestadt Rostock, nochmals überdurchschnit tlich hohe Verluste bei den Zweitstimmen 015 - Vorpommern-Rü2,6 Prozent der Erststimunter dem Landesgen - Vorpommernmen (-0,2) und 2,3 Produrchschnitt mit deutliGreifswald zent der Zweitstimmen chen Verlusten insbe(-0,5) sondere bei den Zweitstimmen 016 - Mecklenburgische 5,8 Prozent der Erststimbestes Wahlergebnis Seenplatte I - Vorpommen für Tino MÜLLER landesweit für die NPD, mern-Greifswald II (+0,3) und 4,6 Prozent aber auch hier Verluste der Zweitstimmen (-0,6) bei den Zweitstimmen; MÜLLER erreichte bundesweit das zweitbeste Erststimmenergebnis für die NPD 017 - Mecklenburgische 3,2 Prozent der Erststimentspricht in etwa dem Seenplatte II - Landkreis men (-0,3) und 2,7 ProLandesdurchschnitt Rostock III zent der Zweitstimmen (-0,7) 60 Die Zahl der Erststimmen weicht nur unwesentlich von dem Ergebnis der Wahl 2009 ab und liegt bei 3,4 Prozent, dies entspricht in absoluten Zahlen etwas mehr als 29.000, auf gleicher Höhe. Der Erststimmenanteil dürfte den tatsächlichen Wähleranteil widerspiegeln, der bei landesinternen Wahlen mindestens erreicht werden könnte. In einigen - zumeist sehr kleinen - Gemeinden, welche mit einer Ausnahme (Groß Krams/Ludwigslust-Parchim, Wohnort des JNBundesvorstandsmitglieds Sebastian RICHTER) allesamt im Landkreis Vorpommern-Greifswald liegen, erzielte die NPD zweistellige Wahlergebnisse bei den Zweitstimmen bzw. besonders hohe Zuwächse gegenüber 2009: Koblentz 23,4 Prozent (+6,7 Prozent-Punkte) Blesewitz 22,2 Prozent (+10,1 Prozent-Punkte) Groß Krams 8,2 Prozent (+3,0 Prozent-Punkte) Neuenkirchen 15,4 Prozent (-0,6 Prozent-Punkte) Wilhelmsburg 15,1 Prozent (-0,2 Prozent-Punkte) Lassan 14,9 Prozent (+2,5 Prozent-Punkte) Ziethen 14,5 Prozent (+3,8 Prozent-Punkte) Hammer a. d. Uecker 13,5 Prozent (+4,3 Prozent-Punkte) Klein Bünzow 13,3 Prozent (+/0,0 Prozent-Punkte) Papendorf 12,8 Prozent (+3,0 Prozent-Punkte Postlow 12,8 Prozent (-6,9 Prozent-Punkte) Luckow 12,5 Prozent (+0,5 Prozent-Punkte) Löcknitz 12,1 Prozent (-0,5 Prozent-Punkte) Neu Kosenow 11,8 Prozent (-0,2 Prozent-Punkte) Bergholz 11,1 Prozent (-1,7 Prozent-Punkte) Rossow 10,8 Prozent (-1,7 Prozent-Punkte) Bargischow 10,1 Prozent (-6,6 Prozent-Punkte) Heinrichsruh 9,7 Prozent (+7,5 Prozent-Punkte) Möglicherweise hat hier die Kampagne der NPD gegen "Asylmissbrauch" (u. a. Kundgebungen der NPD im Rahmen der so genannten "Asyltour" des NPD-Landesverbandes) oder auch die Darstellung als "Kümmerer-Partei" (kostenlose Kinderfeste etc.) besonders gut gefruchtet. Andererseits relativieren sich einzelne 61 Wahlergebnisse bei einem Blick auf den erzielten Stimmenanteil der Landtagswahl 2011, bei der die NPD noch höhere Werte verbuchen konnte. Im Vergleich der einzelnen Bundesländer ist anzumerken, dass die NPD in Sachsen und Thüringen mit 3,3 Prozent bzw. 3,2 Prozent ein besseres Wahlergebnis erzielte als in Mecklenburg-Vorpommern, wenn auch mit deutlichen Verlusten im für die NPD "besten" Bundesland Sachsen (-0,7 Prozentpunkte). Wie bisher schnitt die NPD in den neuen Bundesländern mit Ergebnissen von jeweils mehr als 2 Prozent (Ausnahme: Berlin) besser ab als in den alten Bundesländern. Entgegen dem Bundestrend war im Saarland ein Plus von 0,5 Prozent auf insgesamt 1,7 Prozent zu verzeichnen, dies stellt das beste Ergebnis für die alten Bundesländer dar. Am schwächsten schnitt die NPD in Hamburg (0,6 Prozent) und Schleswig-Holstein (0,7 Prozent) ab. Die Einzelergebnisse zeigen, dass sich die NPD in ihren Hochburgen weiterhin auf eine stabile Stammwählerschaft stützen kann. Offensichtlich konnte der Einfluss der Partei hier noch nicht zurückgedrängt werden. Vor diesem Hintergrund ist weiterhin keine Entwarnung angezeigt. Hierfür sprechen auch die Ergebnisse der U 18/Jugendwahl für Kinder und Jugendliche, die am 13. September 2013 in über 1.500 Wahllokalen in Deutschland durchgeführt wurde. Die NPD kam dabei bundesweit auf ein Zweitstimmenergebnis von 3,23 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern bei 3.843 gültigen Stimmen sogar auf 6,3 Prozent. Dies zeigt erneut, dass junge Menschen für die rechtsextremistische Propaganda der NPD offensichtlich empfänglicher sind als die Erwachsenen in Deutschland und dass ein entsprechendes Wählerklientel auch hierzulande nachwächst. 2.9.5 Landratswahl in Rostock und Neuwahl der Bad Doberaner Stadtvertretung Der bei der Landratswahl im Landkreis Rostock angetretene NPDKandidat Dirk BETHKE (Mitglied des Kreistages) erreichte 2,9 Prozent der abgegebenen Stimmen (Stimmenanzahl: 3.360). 62 Eine Anfrage an die Verfassungsschutzbehörde wegen Zweifeln an der Verfassungstreue des NPD-Bewerbers gemäß SS 66 Abs. 4 des Landesund Kommunalwahlgesetzes war im Vorfeld nicht erfolgt. Am 17. November 2013 hat die Neuwahl der Stadtvertretung Bad Doberan stattgefunden, nachdem sich diese Anfang August 2013 nach erfolgreicher Klage wegen mangelhafter Wahllisten anderer Parteien aufgelöst hatte. Bei einer Wahlbeteiligung von 35,8 Prozent kam die NPD mit 3,5 Prozent und insgesamt 362 Stimmen jedoch nur auf einen Sitz in der Stadtvertretung, der künftig von Dirk SUSEMIHL wahrgenommen wird. Dirk BETHKE schied damit aus der Stadtvertretung aus. Er sitzt für die NPD jedoch weiterhin im Kreistag des Landkreises Rostock. Lediglich im Wahlbezirk "Kita Buchenberg" hatte die NPD mit 8,2 Prozent überdurchschnittlich gut abgeschnitten. Nach den letzten Wahlergebnissen in der Region - die Wahlergebnisse bei der Bundestagswahl lagen in den Wahlkreisen 013, 014 und 017 eher unter dem Landesdurchschnitt - wäre ein besseres Abschneiden der NPD überraschend gewesen. In der Mitte des Landes verfügt die NPD seit Jahren über einen eher schwachen Kreisverband und kann in der Regel auch keine besonders guten Wahlergebnisse erzielen. Zudem hat sich bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass die NPD von einer geringen Wahlbeteiligung nicht generell profitieren kann. Die Stammwählerschaft konnte gleichwohl erneut mobilisiert werden, das Wahlergebnis entspricht prozentual in etwa dem Erststimmenergebnis bei der Bundestagswahl. 2.9.6 Wahlkampf der NPD für die Bundestagswahl 2013 Die NPD-Landtagsfraktion führte landesweit zusammen mit den jeweiligen NPD-Kreisverbänden zahlreiche Kundgebungen bzw. Infostände unter dem Motto "NPD vor Ort" und "NPD-Fraktion vor Ort" sowie zum Thema "Abwanderung stoppen-Deutsche Familien fördern!" durch. Thematisch lag der Schwerpunkt jedoch auf der "Antiasylkampagne". 63 2.9.7 Agitation gegen Asylbewerber, Asylbewerberheime und Asylpolitik Die NPD sieht sich nach eigenen Angaben als "einzige Partei, die konsequent für das eigene Volk kämpft. Wenn organisierter Widerstand gegen die Multi-Kulti-Pläne und die Abschaffung des Deutschen Volkes überhaupt möglich ist", ginge dies "einzig und allein mit der NPD"." 41 Passend zu diesem Thema führte der NPD-Landesverband folgende Demonstrationen und sonstige Aktionen durch: * Demonstration "Einmal Deutschland und zurück - Schluß mit der volksfeindlichen Willkommenskultur" 23. März 2013 in Güstrow Die Demonstration am 23. März 2013 gegen ein geplantes Asylbewerberheim in Güstrow stand unter dem Motto "Einmal Deutschland und zurück - Schluß mit der volksfeindlichen Willkommenskultur". Die Teilnehmerzahl lag bei 250 bis 300 Teilnehmern. Es wurden Transparente mit den Aufschriften "Wir müssen Migrantengewalt akzeptieren! Wir sagen Nein - Schwerin gegen Überfremdung", "Einmal Deutschland und gleich zurück! Kein Asylantenheim in Dettmannsdorf und anderswo!", "Bleiberecht für alle - und zwar zu Hause!" (mit Hinweis auf die Internetseite der "Nationalen Sozialisten Rostock"), "Heute sind wir tolerant - morgen fremd im eigenen Land" sowie "Einmal Deutschland und zurück - Asyl ist kein Selbstbedienungsladen - Die Partei für deutsche Interessen: NPD Die Volksunion" mitgeführt. Außerdem waren Sprechchöre wie "Wir wollen keine Asylantenheime", "Deutschland den Deutschen, Asylbetrüger raus" und "Kriminelle Ausländer raus - und der Rest - auch!" zu hören. Als Redner traten der NPD-Landesvorsitzende Stefan KÖSTER, der Berliner NPD-Landesvorsitzende und der NPD-Landtagsabgeordnete Michael ANDREJEWSKI auf. 41 Internetseite des NPD-Landesverbandes: "NPD-Kundgebungen gegen Güstrower Asylantenheim" vom 17.05.2013, abgerufen am 23.05.2013 64 Die NPD konnte erneut ihre Anhänger aus dem neonazistischen Spektrum für die Teilnahme an der Demonstration mobilisieren, nicht jedoch Anwohner aus dem bürgerlichen Spektrum. Die Rede von ANDREJEWSKI und auch die Sprechchöre zeigten deutlich, dass es der NPD im Land weniger um eine Kritik an der Asylpolitik als vielmehr um eine rassistische Hetze gegen alle in Deutschland lebenden Ausländer bzw. Deutsche mit ausländischen Wurzeln geht. * Demonstration "Asylmissbrauch? Nein Danke! Wir sind nicht das Sozialamt der Welt. Kein Asylantenheim in Friedland!" am 9. November 2013 Wie im Jahr 2012 demonstrierte der NPD-Landesverband am symbolträchtigen Datum des 9. November 2013 (Reichsprogromnacht 1938) gegen Asylbewerber, diesmal unter dem Motto "Asylmissbrauch? Nein Danke! Wir sind nicht das Sozialamt der Welt" gegen ein geplantes Asylbewerberheim in Friedland. Es waren 200 bis 250 Teilnehmer zu verzeichnen, darunter NPD-Angehörige sowie die "Nationalen Sozialisten Rostock", die "Kameradschaft Schwerin" und die "Nationalen Sozialisten Müritz". In einem ersten Redebeitrag des NPD-Fraktionsvorsitzenden im Kreistag Mecklenburgische Seenplatte Hannes WELCHAR wurden die Zuhörer aufgefordert, "sich von den etablierten Politikern nicht für dumm verkaufen zu lassen". Nur mit "entschlossenem Widerstand" könne dieser "Asylwahnsinn" beendet werden. Der NPD-Kreisvorsitzende Norman RUNGE sprach von "Ausländerlobbyisten und MulikultiFanatikern". Die NPD-Landtagsabgeordneten Stefan KÖSTER und Udo PASTÖRS hätten die "Heuchelei der Gutmenschen" und die "verantwortungslose Politik der Entscheidungsträger" verurteilt, "die auf ihren gutdotierten Posten den Niedergang verwalten". 42 PASTÖRS betonte sein Selbstverständnis von der NPD als "legitimierte nationale Opposition", "legitimer politischer Faktor in diesem Lande" und "zuverlässigen politischen Arm im Kampf gegen Überfremdung". 42 Internetseite des NPD-Landesverbandes: "Friedland - Aufstehen, Einreihen, Mitstreiten" vom 10.11.2013, abgerufen am 11.11.2013 65 Zudem bedankte er sich für die Unterstützung "ganz unpolitischer Leute". 43 Entgegen anderslautender Verlautbarungen der NPD gab es jedoch keine Anhaltspunkte für einen Zuspruch aus der örtlichen Bevölkerung. Weder die im Internet eingestellten Videoberichte und Lichtbilder, die polizeilichen Feststellungen noch die erreichte Teilnehmerzahl lassen Rückschlüsse auf Teilnehmer außerhalb des rechtsextremistischen Spektrums zu. Die NPD hat sich sicherlich nach den ersten beiden Demonstrationen in Schneeberg/ Sachsen mit ähnlicher Themensetzung und bis zu 1.800 Teilnehmern auch hier in Mecklenburg-Vorpommern eine stärkere Resonanz erhofft. * Asyltour "Asylantenheim? Nein Danke!" Unter dem Motto "Touristen willkommen-Asylbetrüger raus" hatte der NPD-Landesverband zunächst eine "Infotour durch Mecklenburg und Pommern" ab dem 22. Juli 2013 angekündigt, beginnend in Bergen, Sagard und Sassnitz auf Rügen unter Beteiligung des NPD-Landesvorsitzenden Stefan KÖSTER und weiterer NPDFunktionäre als Redner. Die "Asyltour", die in der Folge unter dem Motto "Asylantenheim? Nein Danke!" bzw. "Asylbetrüger! Nein Danke!" stand, wurde am - 25. Juli 2013 in Parchim, Ludwiglust und Grevesmühlen, - 26. Juli 2013 in Wismar und Rostock, - 29. Juli 2013 in Greifswald und Wolgast, - 30. Juli 2013 in Neustrelitz, Neubrandenburg und Friedland, - 31. Juli 2013 in Eggesin, Pasewalk, Torgelow, - 1. August 2013 erneut in Rostock sowie in Demmin und Anklam fortgesetzt. 43 weiterdenken.tv: "Friedland - Aufstehen, Einreihen, Mitstreiten" vom 10.11.2013, abgerufen am 11.11.2013 66 KÖSTER führte hierzu in Sagard aus: "Die NPD hier in Mecklenburg-Vorpommern befindet sich zur Zeit auf einer Rundreise durch Mecklenburg und Vorpommern. Wir fahren zu all jenen Orten, wo angedacht oder auch schon durchgesetzt wurde, dass die Bewohner Asylbetrüger, Asylbewerber oder Asylschnorrer direkt in ihr Wohngebiet gesetzt bekommen. Wir sind der Ansicht, dass die Bürger in allen wesentlichen Fragen mit einzubeziehen sind. Wir sind auch der Ansicht, dass die Bürger zu befragen sind, ob sie es wollen, dass in ihrer Nachbarschaft Fremde aus Afrika, Fremde aus Asien und Fremde aus welchen Ländern der Welt auch immer angesiedelt werden, die nicht Zuflucht suchen in Deutschland, weil sie angeblich politisch verfolgt werden, weil sie angeblich aufgrund ihrer ethischen Herkunft verfolgt werden, sondern einzig und allein weil sie gehört haben, dass Deutschland für Flüchtlinge das Schlaraffenland darstellt." 44 (Schreibweise wie im Original) An den zumeist störungsfrei verlaufenden Kundgebungen nahmen bis zu 35 NPD-Anhänger teil. Dabei trat u. a. die Figur "Fuchs Reinar" des rechtsextremistischen "Netzwerks für Tolerie und Demokranz" auf. Resonanz aus der Bevölkerung gab es kaum. 45 44 weiterdenken.tv: "NPD vor Ort - Asyltour durch MV - Bergen - Sagard - Sassnitz" vom 22.07.2013, abgerufen am 10.12.2013 45 Internetseite der NS Müritz 67 Die NPD-Veranstaltung am 26. Juli 2013 in Rostock wurde massiv gestört. Gegendemonstranten bewarfen die Redner mit Eiern, Tomaten und Apfelsinen, so dass die Kundgebung vorzeitig abgebrochen werden musste. Die NPD kommentierte die Störaktivitäten in Rostock dahingehend, dass "gegen die Wahrheit weder faules Obst noch Gewalt" helfe. 46 * Beteiligung an der "Deutschlandfahrt" des NPD-Bundesverbandes Am 12. August 2013 begann die "Deutschlandfahrt" der NPD zur Bundestagswahl 2013 unter dem Motto "Asylflut und Europawahn stoppen - NPD in den Bundestag" Im Zuge dieser Wahlkampffahrt wurden ca. 90 Kundgebungen im Bundesgebiet abgehalten. Die Tour begann in Mecklenburg-Vorpommern mit Kundgebungen in Rostock und Schwerin, an denen jeweils 20 bis 24 Personen teilnahmen. Als Redner traten u. a. der NPD-Bundesvorsitzende und sein Stellvertreter Udo PASTÖRS auf. Der LKW der NPD war u. a. mit den Wahlsprüchen "Asylflut stoppen" und "D-Mark statt Europleite" beklebt. Offenbar war Ziel der Tour, unter allen Umständen in die mediale Berichterstattung zu gelangen. Am 11. September 2013 führte die NPD im Rahmen ihrer "Deutschlandtour" in Aschaffenburg/Bayern eine Kundgebung durch. Während der Versammlung kam es aus den Reihen des Protestpublikums zu Farbbeutelund Eierwürfen in Richtung der NPD. Nach Beendigung der Kundgebung waren mehrere Auseinandersetzungen zu verzeichnen. Alle zunächst als Tatverdächtige festgestellten Personen - mit Ausnahme des NPD-Bundesvorsitzenden - stammten aus Mecklenburg Vorpommern, darunter Angehörige des NPD-Landesvorstands sowie NPD-Kreistagsmitglieder und NPD-Gemeindevertreter: Sie sind dem "Ordnungsdienst" der NPD zuzurechnen und sehr wahrscheinlich auch in dieser Funktion in Bayern aktiv geworden. Der "NPD-Ordnungsdienst" ist eine Parteistruktur, die der Absicherung von Parteiveranstaltungen dienen soll. Deren Mitglieder werden hierfür speziell ausgebildet. 46 Internetseite des NPD-Landesverbandes: "Ihr Argument heißt Gewalt!" vom 26.07.2013, abgerufen am 29.07.2013 68 * Weitere Aktivitäten gegen Asylbewerber nach der Bundestagswahl Auch nach der Bundestagswahl wurden Kundgebungen der NPDKreisverbände sowie der NPD-Landtagsfraktion gegen "Asylmissbrauch" in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenplatte durchgeführt. In Friedland, wo am 9. November 2013 auch eine Demonstration der NPD zu dieser Thematik stattfand, hat der Kreisvorsitzende Norman RUNGE ein Ende des "Asylmissbrauchs" und "eine schnelle Rückführung der Fremden in ihre Heimatländer" gefordert. 47 Im sozialen Netzwerk Facebook wurden im letzten Quartal des Jahres 2013 neue Auftritte mit dem Titel "Keine weiteren Asylantenheime in Deutschland" oder "Parchim wehrt sich gegen Asylmissbrauch" freigeschaltet. Diese Seiten weisen keinen offiziellen Bezug zur NPD auf, sollen jedoch offensichtlich die Asylkampagne der NPD bundesweit sowie in bestimmten Regionen unterstützen. 47 Internetseite des NPD-Landesverbandes: "Ausländer kosten uns Millionen - Asylrecht abschaffen" vom 24.10.2013, abgerufen am 28.10.2013 69 2.10 Aktivitäten einzelner Kreisverbände und Kreistagsfraktionen Die NPD verfügte im Jahr 2013 über sechs Kreisverbände und einen Regionalverband sowie drei Kreistagsfraktionen. Hierzu im Einzelnen: * NPD-Kreisverband Westmecklenburg Funktionäre Aktivitäten und Trefforte Vorsitzender: Andreas THEIßEN Kundgebungen, Infostände 1 Sitz in der Stadtvertretung und Flugblattverteilungen, Schwerin: Günther WOHLERT Mitgliederversammlungen, NPD-Kreistagsfraktion LudTreffen, Internetauftritt im wigslustParchim: Andreas Rahmen der Homepage des THEIßEN, Landesverbandes, Auftritt im Stefan KÖSTER, Udo PASTÖRS, sozialen Netzwerk Facebook, Marianne PASTÖRS Kreisgeschäftsstelle LübtheMandate in Stadtund en, Vortragsveranstaltungen Gemeindevertretungen: im "Kulturraum Lübtheen", Ludwigslust: Klaus BÄRTHEL Bürgerbüros der MdL PASLübtheen: Marianne PASTÖRS, TÖRS und KÖSTER in GrevesAndreas THEIßEN mühlen und Lübtheen Teldau: Michael GREWE Dabel: Stefan SUHR Sternberg: Gildo JAUGITZ Lübz: Christian GRÜNZIG Verlust der Mandate in Boizenburg und Wittenburg Der NPD-Kreisverband Westmecklenburg ist im Hinblick auf Führungspersonen, Mitglieder und Aktivitäten der stärkste NPDKreisverband landesweit. Diesem gehören u. a. der NPD-Landesvorsitzende Stefan KÖSTER und der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo PASTÖRS an. Die Mitglieder sind untereinander sowie auf Landesebene stark vernetzt und unterhalten bundesweite Kontakte. Dies gilt insbesondere für den amtierenden NPD-Bundesvorsitzenden Udo PASTÖRS. 70 Ein besonders wichtiger Treffort für den Kreisverband Westmecklenburg ist der "Kulturraum Lübtheen". Am 24. Mai 2013 fand dort beispielsweise ein Rednerabend mit dem parlamentarischen Berater der NPD-Fraktion im sächsischen Landtag statt. Dieser habe die "Vorgehensweise des BRD-Systems" aus seiner Sicht beschrieben und aufgezeigt, dass alles mundtot gemacht werden solle, was "den biologischen Fortbestand unseres Volkes, ja der europäischen Völker, sichern will". 48 Im Juni 2013 wurde innerhalb der rechtsextremistischen Szene anlässlich des Elbehochwassers zur "Fluthilfe" aufgerufen. Eine Vielzahl von Rechtsextremisten beteiligte sich beispielsweise an der Befüllung von Sandsäcken. Hierüber berichtete die NPD-Kreistagsfraktion Ludwigslust-Parchim im sozialen Netzwerk Facebook und nutzte die Aktionen für ihre Propaganda. Insbesondere wurde mit zahlreichen Lichtbildern von diesbezüglich aktiven NPDFunktionären versucht, sich als "Kümmerer"-Partei zu präsentieren, die besonderes zivilgesellschaftliches Engagement zeige. Der Leitspruch dazu lautete: "Pack an - Nationale Solidarität - Fluthelfer 2013". 49 Das gleiche Ziel wurde mit "volkstreue Putzaktionen" am 31. Mai und 24. Oktober 2013 verfolgt, bei denen Fraktionsmitglieder der NPD-Kreistagsfraktion Ludwigslust-Parchim verschiedene Spielplätze in der Region von Müll säuberten. Die NPD-Kreistagsfraktion hat darüber hinaus auf Facebook über ihre Beteiligung an der 650-Jahr-Feier am 24. August 2013 in Lübtheen berichtet, wo "die volkstreue Bewegung zum Leidwesen der selbsternannten Demokraten weniger durch offensiven Aktivismus auf sich aufmerksam machte, als vielmehr durch gut platzierte Banner, Aufsteller, Luftballons und kostenlosen Kaffee". 50 48 Internetseite des NPD-Landesverbandes: "Rednerabend mit Dr. Rose in Lübtheen" vom 26.05.2013, abgerufen am 27.05.2013 49 Facebookseite der NPD-Fraktion im Kreistag Ludwigslust-Parchim, abgerufen am 10.06.2013. 50 Facebookseite der NPD-Fraktion im Kreistag Ludwigslust-Parchim: "NPD zahlreich zur 650. Jahrfeier in Lübtheen vertreten" vom 30.08.2013, abgerufen am 06.09.2013 71 Am 18. September 2013 beteiligten sich mehrere Personen des Kreisverbandes, darunter Andreas THEIßEN und Sebastian RICHTER an der Lesung einer Journalistin zur "rechten Gewalt" in Ludwigslust. Erst mit Hilfe der Polizei konnte der Veranstalter sein Hausrecht durchsetzen und die Personen von der Veranstaltung ausschließen. Daraufhin führten diese eine Spontanversammlung vor dem Veranstaltungsort durch. * NPD-Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte Funktionäre Aktivitäten und Trefforte Vorsitzender: Norman RUNGE Kundgebungen, Infostände NPD-Kreistagsfraktion: und Flugblattverteilungen, Hannes WELCHAR, Jens BLASEMitgliederversammlungen, WITZ, Norman RUNGE, Treffen, Internetauftritt im Torsten SCHMIDT Rahmen der Homepage des Mandate in Stadtund Landesverbandes , FacebookGemeindevertretungen: auftritt der NPD-KreistagsNeubrandenburg: fraktion, Kreisgeschäftsstelle Jens BLASEWITZ in Burg Stargard Neustrelitz: Marko ZIMMERMANN Friedland: Matthias GRAGE Waren (Müritz): Doris ZUTT Der NPD-Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte gehörte im Jahr 2013 mit zu den aktivsten Kreisverbänden im Land, obwohl er personell eher schwach aufgestellt ist. Dies könnte mit den erheblichen staatlichen Zuwendungen an die NPD-Kreistagsfraktion im größten Landkreis des Landes zusammenhängen. So wurden im maßgeblichen Zeitraum einige neue NPD-Publikationen herausgegeben. "Kurz und Knapp", die auch in anderen Landesteilen aus Stadtund Gemeindevertretungen berichtet, wurde zum Jahresbeginn 2013 erstmals mit "Nachrichten aus der Neustrelitzer Stadtvertretung" aufgelegt. Neu vorgestellt wurde zudem die Publikation "Klartext - Die Stimme der mündigen Bür72 ger in Waren". Die zahlreichen Publikationen zeigen, dass die NPD Mecklenburg-Vorpommern im "Kampf um die Köpfe" verstärkt auf kostenlose Faltblätter setzt, die im Internet abrufbar sind und zudem an die Haushalte verteilt werden. Außerdem führte der NPD-Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte Kundgebungen unter den Mottos "Unsere Heimat wird kaputt gespart - Bürger entlasten" und "Familienfeindliche Politik beenden - Kindern eine Zukunft geben" durch. Am 6. Juli 2013 veranstaltete der Kreisverband in Neustrelitz zudem ein "kostenloses Kinderfest" unter dem Motto "Die Zukunft gehört unseren Kindern, also kümmern wir uns darum!". Auch die Asylthematik wurde aufgegriffen. In Blankensee/Landkreis Mecklenburgische Seenplatte war es im Zeitraum 24./25. Juni 2013 zu Bürgerprotesten gegen die Aufnahme von Asylbewerbern im Ort gekommen. Am Abend des 25. Juni 2013 hatte der Bürgermeister daher zu einer öffentlichen Versammlung eingeladen, an der ca. 250 Personen teilnahmen. Unter den Anwesenden waren Norman RUNGE und Jens BLASEWITZ als Vertreter der NPD-Kreistagsfraktion. RUNGE habe den "organisierten Willen" der Einheimischen gelobt und sie in ihrem Handeln bestärkt. BLASEWITZ, zugleich NPDStadtvertreter in Neubrandenburg, sei auf die Probleme der "multikulturellen Bereicherung" in der Oststadt eingegangen. 51 In den Ortsteilen der Gemeinde wurde zudem "asylund überfremdungskritisches" Informationsmaterial verteilt. Am 17. August 2013 kam es in Waren zu einer Störung der Wahlkampfveranstaltung der Bundeskanzlerin durch drei Rechtsextremisten, darunter wiederum der NPD-Kreisvorsitzende Norman RUNGE. Der bereits erwähnte "Fuchs Reinar" trug ein Sweatshirt mit der Aufschrift "ASYLBETRÜGER? NEIN DANKE!" und mischte sich unter die ca. 1.000 Teilnehmer der Veranstaltung. 51 Internetseite des NPD-Landesverbandes: "Trotz Beigeschmack - Protest gegen Asylanten erfolgreich" vom 27.06.2013, abgerufen am 01.07.2013 73 * NPD-Kreisverband Ostvorpommern Funktionäre Aktivitäten und Trefforte Vorsitzender: Enrico HAMISCH Kundgebungen, Infostände NPD-Kreistagsfraktion Vorpomund Flugblattverteilungen, mern-Greifswald: Michael ANMitgliederversammlungen, DREJEWSKI, Dirk BAHLMANN, Treffen, Internetauftritt im Kristian BELZ, Enrico HAMISCH, Rahmen der Homepage des Christian HILSE, Tino MÜLLER Landesverbandes, FacebookMandate in Stadtund auftritt der NPD-KreistagsGemeindevertretungen: fraktion, Bürgerbüro des MdL Anklam: Michael ANDREJEWSMichael ANDREJEWSKI in AnKI, Enrico GRIMM klam Kaiserbäder: Enrico HAMISCH, Michael GIELNIK Klein Bünzow: Alexander WENDT Lassan: Christian HILSE Usedom: Kai ERDMANN, Daniel OHM Der NPD-Kreisverband Ostvorpommern gehört zusammen mit dem NPD-Kreisverband Westmecklenburg nach wie vor zu den mitgliederstärksten Kreisverbänden im Land. Mit der von ihm genutzten Immobilie in Anklam, dem "Nationalen Begegnungszentrum", verfügt er über einen wichtigen Treffort im Osten des Landes, der auch überregional von Bedeutung ist. Dort fanden beispielsweise die folgenden Veranstaltungen statt: - Am 23. Mai 2013 referierte ein sächsischer NPD-Landtagsabgeordneter und Obmann des dortigen NSU-Untersuchungsausschusses zum Thema NSU (s. o.). Der NPD-Kreisverband Ostvorpommern stellte den Vortrag auf DVD zur Verfügung. 52 52 Internetseite des NPD-Landesverbandes: "Das NSU-Phantom und die Geheimdienste" vom 24.05.2013, abgerufen am 27.05.2013 74 - Am 10. August 2013 wurde die jährliche Aktion "Diätenerhöhung für deutsche Kinder, denn Kinder sind unsere Zukunft" direkt am NPD-Objekt veranstaltet. Nach einem Internetbericht der NPD seien "erfreulich viele Kinder mit ihren Eltern" vorbeigekommen. Die "Dekoration aus NPD-Plakaten und Luftballons" habe "auch den vorbeifahrenden Touristen aus ganz Deutschland" klargemacht, "welcher Geist in Anklam herrscht", zumal das Grundstück an einer Hauptverkehrsstraße liege. 53 - Am 11. September 2013 fand dort eine Vortragsveranstaltung mit Günter DECKERT zur Bundestagswahl 2013 und der "'Meinungsfreiheit' in der BRD" statt. Der ehemalige NPD-Parteivorsitzende war im Jahr 1969 Gründungsmitglied der "Jungen Nationaldemokraten" (JN) auf Bundesebene und bereits zweimal u. a. wegen Volksverhetzung inhaftiert. Geschichtsrevisionismus, eine Relativierung der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen sowie eine Leugnung des Holocausts waren und sind bei Rechtsextremisten in Mecklenburg-Vorpommern immer wieder anzutreffen, weshalb es nicht verwundert, dass Revisionisten wie DECKERT gerade auch von führenden NPD-Funktionären unterstützt werden. 53 Internetseite des NPD-Landesverbandes: "Für Anklams Kinder wieder eine Diätenerhöhung - und 'rassismusverdächtige Literatur" vom 11.08.2013, abgerufen am 12.08.2013 75 * NPD-Regionalverband Uecker-Randow Funktionäre Aktivitäten und Trefforte Vorsitzender: Tino MÜLLER Kundgebungen, Infostände NPD-Kreistagsfraktion Vorpomund Flugblattverteilungen, mern-Greifswald: Michael ANMitgliederversammlungen, DREJEWSKI, Dirk BAHLMANN, Treffen, Internetauftritt im Kristian BELZ, Enrico HAMISCH, Rahmen der Homepage des Christian HILSE, Tino MÜLLER Landesverbandes, BürgerbüMandate in Stadtund ro des MdL Tino MÜLLER in Gemeindevertretungen: Ueckermünde Eggesin: Matthias PANHEY Ferdinandshof: Tino MÜLLER Löcknitz: Dirk BAHLMANN Paswalk: Kristian BELZ Ueckermünde: Andre GEHRT, Marko MÜLLER Viereck: Heiko KRÄHENBRINK Der NPD-Regionalverband Uecker-Randow gehört zu den aktivsten Parteistrukturen im Land. Im Berichtszeitraum tat er sich in besonderer Weise mit der Agitation gegen Asylbewerber bzw. die Asylpolitik hervor. Am 23. April 2013 wurden Flugblätter mit dem Titel "Können wir uns in Zukunft noch auf die Straße trauen?" in Eggesin verteilt. 54 Darin heißt es in bekannter fremden-feindlicher Weise: "Asylanten sollen in unsere Stadt kommen! (...) Wir wollen keine Zustände wie in Berlin oder Duisburg, wo Ausländerbanden ganze Stadtteile kontrollieren, in denen sich kein Polizist mehr hineintraut. (...) Darüber 54 Flugblatt des NPD-Regionalverbandes Uecker-Randow: "Können wir uns in Zukunft noch auf die Straße trauen!", veröffentlicht auf der Internetseite des NPD-Landesverbandes, abgerufen am 24.04.2013 76 hinaus können bereits wenige Asylanten die gewohnte Idylle kleinerer Kommunen maßgeblich verändern." 55 (Schreibweise wie im Original) Nachdem bereits am 25. April 2013 Rechtsextremisten an einer Eggesiner Stadtvertretersitzung teilgenommen hatten und der NPD-Regionalverband Uecker-Randow am 2. Mai 2013 eine Kundgebung unter dem Motto "Asylmißbrauch - Nein Danke!" abgehalten hatte, wurde ein weiteres Flugblatt des Regionalverbandes herausgegeben, mit dem eine Unterschriftensammlung für einen Einwohnerantrag nach SS 18 der Kommunalverfassung unterstützt wurde. Allerdings fällt die "Unterbringungspflicht von Asylbewerbern" nicht in den Regelungsbereich der Kommunen. Diese Aufgabe wird ihnen übertragen. Dadurch ist hier ein Einwohnerantrag oder Bürgerbegehren nicht möglich. Dementsprechend wurde der Antrag "Wir haben genug eigene Probleme-wir brauchen keine Asylanten" von der Tagesordnung gestrichen. Am 12. Juni 2013 wurde eine erneute Kundgebung des NPD-Regionalverbandes Uecker-Randow "gegen Asylmißbrauch" in Eggesin durchgeführt. In einem Internetvideo sind der Eggesiner NPD-Stadtvertreter Mathias PANHEY - dieser trägt ein T-Shirt mit der Aufschrift "Freies Pommern" - sowie der Regionalverbandsvorsitzende und NPD-Landtagsabgeordnete Tino MÜLLER als Redner zu erkennen. Tino MÜLLER agitierte in gewohnter Weise gegen die "Systemmedien", die "Integration von Asylbewerbern" und die "volksfeindliche" Politik der demokratischen Parteien, die "Abgewanderte durch Ausländer ersetzen" wollten. Er schließt mit der Parole "Deutschland den Deutschen, Asylbetrüger und illegale Einwanderer raus." 56 Am 24. August 2013 führte der NPD-Regionalverband UeckerRandow zum sechsten Mal ein Kinderfest in Ueckermünde durch. 55 Flugblatt des NPD-Regionalverbandes Uecker-Randow: "Können wir uns in Zukunft noch auf die Straße trauen!", veröffentlicht auf der Internetseite des NPD-Landesverbandes, abgerufen am 24.04.2013 56 weiterdenken.tv: "Wir haben genug eigene Probleme - wir brauchen keine Asylanten", abgerufen auf youtube.com am 17.06.2013 77 Dies erzielt im landesweiten Vergleich regelmäßig besonders viel Zuspruch in der örtlichen Bevölkerung. Dass der NPD-Kreisvorsitzende Tino MÜLLER eine gewisse Popularität genießt, zeigt das von ihm erreichte beste Erststimmenergebnis aller angetretenen NPD-Direktkandidaten in Mecklenburg-Vorpommern. * NPD-Kreisverband Mecklenburg-Mitte Funktionäre Aktivitäten und Trefforte Vorsitzender: David PETEREIT Kundgebungen, Infostände 2 Sitze in der Bürgerschaft Rosund Flugblattverteilungen, tock: Thomas JÄGER, Norman Mitgliederversammlungen, SCHREITER Treffen, Internetauftritt im 3 Sitze im Kreistag: Dirk BETHRahmen der Homepage des KE, Stefanie RÖHR, Dirk SUSELandesverbandes MIHL Bürgerbüro des MdL PETEMandate in Stadtund REIT in Rostock Gemeindevertretungen: Bad Doberan: Dirk SUSEMIHL, Dirk BETHKE (bis 11/2013), Güstrow: Sebastian KLOß Der NPD-Kreisverband Mecklenburg-Mitte gehörte 2013 zwar eher zu den schwächeren Kreisverbänden im Land. Er profitiert aber davon, dass der NPD-Landtagsabgeordnete David PETEREIT Vorsitzender ist, der über gute Kontakte zu den "freien Kräften" verfügt. Vom NPD-Kreisverband Mecklenburg-Mitte wurden in Güstrow Kundgebungen gegen das geplante Asylbewerberheim in Dettmannsdorf durchgeführt. Darüber hinaus unterstützte der Kreisverband den Wahlkampf der NPD für die Bundestagswahl sowie die Landratswahl im Landkreis Rostock und die Neuwahl der Bad Doberaner Stadtvertretung. 78 * NPD-Kreisverband Nordwestmecklenburg Funktionäre Aktivitäten und Trefforte Vorsitzender: Tino STREIF Kundgebungen, Infostände 3 Sitze im Kreistag: Alf BÖRM, und Flugblattverteilungen, Janette KRÜGER, Tino STREIF Mitgliederversammlungen, 1 Sitz in der GemeindeverTreffen, Internetauftritt im tretung Neukloster: Rahmen der Homepage des Marcus KOPPLOW Landesverbandes, enge Verbindungen zum "Thinghaus" und zur JN Der NPD-Kreisverband Nordwestmecklenburg wurde erst am 17. März 2012 aus einer Teilung des bisherigen NPD-Kreisverbandes Westmecklenburg heraus gegründet. Die Angehörigen sind dem Umfeld des "Thinghauses" zuzurechnen. Dort gibt es eine starke Vermischung mit anderen rechtsextremistischen Organisationen, so dass der NPD-Kreisverband Nordwestmecklenburg als solcher zumeist nicht offen in Erscheinung tritt. Einige Veranstaltungen können ihm gleichwohl zugerechnet werden: Am 16. März 2013 besuchten mehrere Rechtsextremisten den Vortragsabend "Grevesmühlen ist bunt". Im Verlauf eines verbalen Schlagabtausches zwischen NPD-Kreistagsmitglied Alf BÖRM und der Landtagspräsidentin bezeichnete BÖRM seine Kontrahentin als "Feindin". Am 1. Mai 2013 beteiligten sich Angehörige des NPD-Kreisverbandes, darunter der Kreisvorsitzende Tino STREIF, in offensichtlich provokativer Absicht an der "Sternfahrt gegen Rechts" von Grevesmühlen nach Jamel. 79 * NPD-Kreisverband Nordvorpommern Funktionäre Aktivitäten und Trefforte Vorsitzender: Dirk ARENDT Kundgebungen, Infostände 3 Sitze im Kreistag: und Flugblattverteilungen, Dirk ARENDT, Fanny ARENDT, Mitgliederversammlungen, Karsten MÜNCHOW Treffen, Internetauftritt im 1 Sitz in der Bürgerschaft StralRahmen der Homepage des sund: Dirk ARENDT Landesverbandes Der NPD-Kreisverband Nordvorpommern ist der schwächste Kreisverband im Land. Abgesehen von einzelnen Auftritten des Kreisvorsitzenden und dem "traditionellen" NPD-Kinderfest in Stralsund - dieses fand am 11. August 2013 bereits zum 12. Mal mit ca. 120 Teilnehmern statt - waren keine Aktivitäten öffentlich wahrnehmbar. Der Kreisvorsitzende beteiligte sich beispielsweise an der "Asyltour" des NPD-Landesverbandes, die am 22. Juli 2013 in Bergen, Sargard und Sassnitz mit dem NPD-Landesvorsitzenden Stefan KÖSTER begann. 2.11 Deutliche Zunahme der Nutzung von Facebook durch die NPD Seit Jahresbeginn 2013 war feststellbar, dass die NPD und deren Protagonisten verstärkt auf die Nutzung des sozialen Netzwerkes Facebook setzten, während die Aktivitäten auf den bekannten Internetseiten stagnierten. Über Facebook wurden Berichte, Lichtbilder und Videos von Kundgebungen und sonstigen Aktionen zur Verfügung gestellt, rechtsextremistische Propaganda, z. B. des NPD-Bundesverbandes weiter verbreitet oder auch die überregionale Vernetzung mit anderen rechtsextremistischen Organisationen vorangetrieben. Die einzelnen Fraktionen berichteten darüber hinaus über ihre Anträge, Redebeiträge und sonstige Arbeit im Landtag und in den Kreistagen. Zahlreiche dem neonazistischen Spektrum in Mecklenburg-Vorpommern zuzurechnende Facebook-Seiten haben zur Wahl der NPD bei der Bundestagswahl 2013 aufgerufen sowie Wahlwer80 bung der NPD oder auch Lichtbilder von ausgefüllten Wahlzetteln veröffentlicht, auf denen Erstund Zweitstimme deutlich sichtbar der NPD gegeben wurde. Hiermit haben sie erneut ihre Unterstützung der rechtsextremistischen Partei offen gezeigt. Seit dem 18. Oktober 2013 gibt es eine neue Facebook-Seite mit dem Titel "Keine weiteren Asylantenheime in Deutschland", die nach etwas mehr als einer Woche bereits mehr als 3.000 Gefällt-mirAngaben verzeichnen konnte. Diese Seite weist keinen offiziellen Bezug zur NPD auf, verwendet jedoch den von der NPD bekannten roten Aufkleber mit weißer Schrift "Asylmissbrauch - Nein Danke!" und hat - neben eigenen Beiträgen - bereits mehrere Facebook-Inhalte u. a. der NPD bzw. verschiedener NPD-Funktionäre, z. B. von Udo PASTÖRS, geteilt. Dort wurde zunächst auch für die Demonstration der NPD am 9. November 2013 in Friedland mobilisiert. 2.12 "Junge Nationaldemokraten" (JN) Funktionäre Aktivitäten Vorsitzender: Alf BÖRM Kundgebungen, InfostänBildungsbeauftrager: de, Flugblattverteilungen, Daniel FIß insbesondere vor Schulen, Schulhof-CD, SchulungsmaßBeisitzer im JN-Bundesvornahmen, stand: Sebastian RICHTER Internet und Facebook Im Jahr 2013 hat sich die bereits im Vorjahr beobachtete Zunahme von Aktionen der Jugendorganisation der NPD fortgesetzt. Wie 2012 führten die "JN Mecklenburg und Pommern" (JN MuP) zum Jahreswechsel eine Winterwanderung entlang der Ostseeküste durch. Mit 12 Personen entsprach die Teilnehmerzahl in etwa der des Vorjahres. Unter den Beteiligten war der JN-Landesvorsitzende Alf BÖRM. 81 Weiterhin wurden am 15. Juni 2013 drei Kundgebungen in Rostock unter dem Motto "Identität verteidigen - Volkstod stoppen" veranstaltet. Die zehn JN-Aktivisten monierten "die Folgen des schleichenden Volkstodes und des damit einhergehenden Identitätsverlusts der Deutschen". Die JN MuP führten in der Hansestadt Rostock am 6. Juli 2013 erneut drei Kundgebungen unter dem Motto "Identität verteidigen - Volkstod stoppen" bei der "Warnemünder Woche" durch. Es wurden Reden gehalten und Informationsmaterial verteilt. Ein ins Internet gestelltes Video zeigt Daniel FIß bei seiner Rede. Weiterhin ist u. a. ein Transparent mit der Aufschrift "Werde aktiv in deiner Stadt" erkennbar. Das Video schließt mit dem Aufruf "Werde aktiv und melde dich! Kämpfe für Heimat, Familie, Identität!". 57 Auch am 12. Oktober 2013 wurden von der JN mehrere Kundgebungen in Rostock abgehalten. Die "schönklingenden Wortphrasen der politischen Kaste" dürften nicht darüber hinwegtäuschen, dass "Multikulti" nichts anderes sei als "Überfremdung" -die letztlich das "Aussterben unseres Volkes" befördere. 58 In Anklam fand am Wochenende vom 1. bis zum 3. November 2013 ein Interessententreffen der JN mit Bundesvorstandsmitglied Sebastian RICHTER aus Groß Krams (Landkreis LudwigslustParchim) statt. Angeboten wurden "Selbstverteidigung", Gesang und "weltanschauliche" Vorträge, Hauptthema sei der "Demografische Wandel" gewesen. Die durchgeführte Interessentenveranstaltung zeigt, dass sich der JN-Landesverband darum bemüht, auch im Osten des Landes neue Mitglieder zu gewinnen. Der Schwerpunkt der Jugendorganisation liegt dabei im Bereich "Bildung", wobei damit keine objektive Wissensvermittlung gemeint ist. Ziel der politischen Bildungsarbeit sei vielmehr "das erkenntnisleitende Interesse an der naturgesetzlichen Weltanschauung". Seit dem Jahr 2011 gibt es innerhalb der JN auf Bundesebene eine 57 YouTube: "Identität verteidigen - Volkstod stoppen. JN Kundgebung in Rostock 06.07.2013" vom 07.07.2013, abgerufen am 08.07.2013 58 Facebook-Auftritt der JN Mecklenburg und Pommern: "Unbenanntes Album" vom 12.10.2013, abgerufen am 14.10.2013 82 Schulungsabteilung, den "Nationalen Bildungskreis" (NBK), der nach eigener Aussage "die geistige vorpolitische Raumnahme in Form der Schaffung eines allgemeinen nationalen Gedankens begleitet". 59 Als Ziel benennt RICHTER, der gleichzeitig Mitarbeiter der NPDKreistagsfraktion Ludwigslust-Parchim ist, im Internet Folgendes: "Zielsetzung meiner Arbeit innerhalb der JN war und ist es, die volkstreuen Jugendlichen körperlich und geistig zu ganzheitlichen Persönlichkeiten zu erziehen bzw. sie auf ihrem Weg dorthin zu begleiten. Ich bin felsenfest davon überzeugt, daß politischer Befreiungskampf nicht ohne Kulturkampf und Graswurzelrevolution auskommen kann. Unser Kampf muß dort geführt werden, wo das System der selbsternannten Demokraten längst keine Interessen mehr pflegt: an der Familienfront und in der Jugendarbeit/pflege." 60 (Schreibweise wie im Original) 2.13 NPD-Frauenorganisation "Ring Nationaler Frauen" (RNF) Funktionäre Besonderheiten Vorsitzende der Sitz im "Thinghaus" in Greves"Regionalgruppe Mecklenburgmühlen, Vorpommern": kaum Aktivitäten, Janette KRÜGER Einzelmitgliedschaften Eigene Veranstaltungen der RNF mit Außenwirkung waren im Jahr 2013 in Mecklenburg-Vorpommern nicht zu verzeichnen. Da dem RNF nur Einzelmitglieder angehören, ist dies auch nicht verwunderlich. Im "Kulturraum Lübtheen" werden von der NPD allerdings spezielle Kurse für Frauen angeboten (Handarbeiten u. ä.). 59 Internetseite der JN: "NBK Selbstbeschreibung", abgerufen am 05.11.2013 60 Internetseite der JN: "Unser Vorstand", abgerufen am 23.07.2013 83 2.14 Partei "Die Rechte" Die im Mai 2012 vom in Parchim wohnhaften und bundesweit aktiven Rechtsextremisten Christian WORCH gegründete Partei "Die Rechte" hatte im Berichtszeitraum weiterhin keinerlei Bedeutung in Mecklenburg-Vorpommern. Weder waren Aktivitäten noch die Gründung eines Landesverbandes zu verzeichnen. Eine Konkurrenz für den starken NPD-Landesverband ist kurzfristig von dieser Partei nicht zu erwarten. 2.15 Nutzung des Internets durch Rechtsextremisten Wie oben bereits dargestellt, hat die rechtsextremistische Szene auch 2013 intensiv von den vielfältigen Möglichkeiten des Internets Gebrauch gemacht. Hierbei ist zu erkennen, dass die Nutzung sozialer Netzwerke eine immer größere Rolle spielt. Die Erstellung und Nutzung eigener Seiten (Homepage, von den Rechtsextremisten auch als "Heimatseite" bezeichnet) tritt dagegen in den Hintergrund. Dies mag auch daran liegen, dass die Erstellung einer Internetseite einen erhöhten administrativen Aufwand mit sich bringt. Es ist einfacher, auf der Internetpräsenz Facebook einen eigenen Auftritt zu gestalten. Aktuelle Informationen können vergleichsweise schnell und unkompliziert anderen Nutzern zugänglich gemacht werden. 61 61 Facebookseite der "Kameradschaft Schwerin" 84 Auf Sperrungen durch Facebook reagierte die rechtsextremistische Szene schnell und erstellte unter einem neuen Namen nahezu identische Inhalte. * MUPINFO - Nachrichten für Mecklenburg und Pommern Auch 2013 war der vom NPD-Landtagsabgeordneten David PETEREIT verantwortete Internetauftritt MUPINFO - Nachrichten für Mecklenburg und Vorpommern - eine der wesentlichen Informationsplattformen der rechtsextremistischen Szene. Aus deren Sicht wichtige Ereignisse wurden zeitnah berichtet und kommentiert. Hinzu kamen ideologische und historische Betrachtungen sowie technische Hinweise zu Verschlüsselungstechnologien. Die Aktualität des Internetauftrittes deutet auf eine sehr enge Vernetzung mit den hiesigen Szenestrukturen hin, aus der sich die unter Pseudonym schreibenden Autoren rekrutieren. Auffällig, aber mit Blick auf die Person PETEREIT wenig überraschend, ist weiterhin die enge Verknüpfung der MUPINFO-Berichterstattung mit dem Internetauftritt der NPD in Mecklenburg-Vorpommern. Der häufig sarkastische Sprachstil wurde beibehalten. * Internetpräsenz "Freie Volksfront Deutschland" 62 Auf der Internetpräsenz "Freie Volksfront Deutschland" werden neonazistische "Kameradschaften" dazu aufgefordert sich zusammen zu schließen, um sich zum einen besser zu vernetzen und zum anderen gemeinsam gegen das "System im Kampf zu bestehen". Hierzu sollten sich "Kameradschaften" aus Deutschland bei dem Administrator der Internetseite melden und ihre Bereitschaft bekunden, eine "Volksfront" in ihrer Stadt zu gründen. Offenbar ist dieses Projekt 2013 jedoch nicht vorangekommen. 62 Internetseite "Freie Volksfront Deutschland", abgerufen am 17.12.2013 85 3 Linksextremismus 3.1 Lageüberblick Im Berichtszeitraum kam es wie in den Vorjahren zu Strafund Gewalttaten mit linksextremistischem Hintergrund, die gewaltbereiten Linksextremisten, insbesondere Autonomen, zugerechnet wurden. Die Zahlen der politisch motivierten Kriminalität - Links schwanken von Jahr zu Jahr erheblich. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die tatsächliche Begehung dieser Taten oftmals von zufälligen Faktoren abhängig ist, wie beispielsweise dem Aufeinandertreffen von Linksund Rechtsextremisten. Derartige Konfrontationen und damit auch das Straftatenaufkommen sind insbesondere in den Jahren, in denen Landtagswahlen stattfinden, besonders hoch. Für 2013 ist ein deutlicher Rückgang bei den Delikten dieses Phänomenbereichs festzustellen. Während des Bundestagswahlkampfes 2013 kam es zu typischen Vorkommnissen (Beschädigung von Wahlplakaten, Übergriffe auf Infostände), wobei nicht nur Rechtsextremisten der NPD das Angriffsziel waren, sondern auch Vertreter nicht extremistischer Parteien. Kontinuierliche politische Aktivitäten waren im Jahr 2013 von verschiedenen linksextremistischen Organisationen feststellbar, u. a. von der Rechtsund Hafthilfeorganisation Rote Hilfe, die sich des Themenfelds "Antirepression" annimmt und die - neben ihrer aktiven Untergliederung in Greifswald - im August 2013 die Neugründung ihrer Rostocker Ortsgruppe bekannt machte. Die Parteien des dogmatischen Linksextremismus bemühten sich im Berichtszeitraum erneut, die Lehren der kommunistischen Klassiker einem breiteren Spektrum nahezubringen. Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) gründete 2013 erstmals einen eigenen Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) beteiligte sich mit marginalen Ergebnissen an der Bundestagswahl 2013. 86 3.2 Personenpotenzial Im Jahr 2013 konnte dem linksextremistischen Spektrum in Mecklenburg-Vorpommern ein Personenpotenzial von etwa 430 Personen zugerechnet werden, von denen ca. 300 als gewaltbereit einzustufen sind. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr erklärt sich durch die Neugründung der Rostocker Ortsgruppe der Roten Hilfe e. V. (RH) und die leichte Erhöhung des Mitgliederstandes der DKP. M-V M-V Bund Bund 2012 2013 2012 2013 Gewaltbereite Linksextremis300 300 7.100 6.900 ten 63 Rote Hilfe e. V. 100 120 6.000 6.000 Deutsche Kommunistische 20 30 3.500 3.500 Partei (DKP) Sozialistische Deutsche 20 20 400 500 Arbeiterjugend (SDAJ) Kommunistische Partei 10 10 k. A. k. A. Deutschlands (KPD) Marxistisch-Leninistische 20 20 1.900 1.900 Partei Deutschlands (MLPD) Sozialistische Alternative 20 20 400 400 (SAV) Gesamt 64 400 430 29.400 27.700 63 Die Begriffe "gewaltbereite Linksextremisten" und "Autonome" werden weitgehend synonym verwendet. 64 Gesamtzahl von Mecklenburg-Vorpommern und Bund um Mehrfachmitgliedschaften bereinigt. Die Gesamtzahl des Bundes umfasst auch Organisationen, die in Mecklenburg-Vorpommern nicht vertreten sind bzw. nicht beobachtet werden. 87 3.3 Linksextremistisch motivierte Straftaten Im Jahr 2013 wurden durch das Landeskriminalamt MecklenburgVorpommern im Phänomenbereich "Links" der politisch motivierten Kriminalität insgesamt 93 Straftaten (Vorjahr: 148) festgestellt, darunter 27 (Vorjahr: 56) linksextremistische Taten und davon 19 Gewalttaten (Vorjahr: 45). Mangels klarer politischer Strategien ist die Begehung dieser Taten zumeist eher willkürlich und situativ bedingt: So kommt es vorwiegend zu versammlungstypischen Straftaten im Rahmen von Protesten gegen rechtsextremistische Demonstrationen, tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten, die bei zufälligem Aufeinandertreffen aufgrund äußerer Merkmale als solche klassifiziert und deshalb angegriffen werden oder zu Beschädigungen von Infoständen des politischen Gegners. Besonders erwähnenswerte Strafoder Gewalttaten werden in den nachfolgenden Beiträgen zu den linksextremistischen Aktionsfeldern näher dargestellt. 3.4 Ideologie Linksextremisten verfolgen das mehr oder weniger klar formulierte Ziel, die bestehende Staatsund Gesellschaftsordnung abzuschaffen und durch ein sozialistisches bzw. kommunistisches System zu ersetzen. Grundlage des politischen Handelns sind zumeist - auch hier mehr oder weniger dezidiert -revolutionärmarxistische oder anarchistische Vorstellungen. Die Verfassungsschutzbehörden unterscheiden dabei dogmatische und undogmatische Linksextremisten. Zu Ersteren zählen vornehmlich Marxisten-Leninisten, die aus den Schriften von Marx, Engels, Lenin oder Stalin ihre Handlungsanleitungen zur Revolution und den daraufhin anzustrebenden Aufbau einer kommunistischen Ordnung ableiten. Eine Spielart stellen die Trotzkisten dar, die allerdings innerhalb des ohnehin zahlenmäßig überschaubaren Spektrums der "Dogmatiker" nur eine unbedeutende Rolle spielen. Dem undogmatischen Linksextremismus werden vor allem gewaltbereite Linksextremisten zugeordnet, die sich überwiegend 88 selbst als Autonome sehen und bezeichnen. Dieses Spektrum unterscheidet sich deutlich von anderen Erscheinungsformen des Linksextremismus, insbesondere das Verhältnis zu politisch motivierter Gewalt betreffend. Gewalt gegen Sachen gilt insgesamt als legitim und auch über die eigene Anhängerschaft hinaus vermittelbar; Körperverletzungen werden oftmals (bewusst) in Kauf genommen. Während der dogmatische Linksextremismus von einem klar umrissenen und seit Jahrzehnten fast unveränderten Weltbild geprägt ist, sind innerhalb des undogmatischen Bereichs keine eindeutigen politischen Ziele und Vorstellungen erkennbar. Festzustellen sind allenfalls anarchistische und kommunistische Versatzstücke und Ideologiefragmente, die mit den Stichworten einer "emanzipatorischen, herrschaftsfreien Gesellschaft ohne Kapitalismus" skizziert werden können. Einig ist man sich in der Szene lediglich darin, was es zu bekämpfen gilt. Dies spiegelt sich in den Hauptaktionsfeldern des undogmatischen Linksextremismus wider, nämlich den Themen "Antifaschismus", "Antirepression", "Antimilitarismus" und "Antirassismus". Insbesondere der "Antifaschismus" hat im linksextremistischen Sinne eine deutlich weiterreichende Bedeutung als im normalen Sprachgebrauchein linksextremistischer Antifaschist bekämpft nicht nur als Rechtsextremisten wahrgenommene Personen, sondern sieht sich auch in Gegnerschaft zu Staat, staatlichen Einrichtungen und deren Vertretern, insbesondere Polizeibeamten. 65 Die Vermittelbarkeit von politischen Aktionen gegenüber der Öffentlichkeit spielt innerhalb der linksextremistischen Szene eine große Rolle, da durch die Einbeziehung bürgerlicher Kreise eine größere Akzeptanz der eigenen Inhalte erreicht werden kann. Dies hat zudem den für diese Szene angenehmen Nebeneffekt, dass bei Demonstrationen die Teilnehmerzahlen deutlich erhöht werden können. Mit ähnlichen Motiven schließen sich Linksex65 vgl. dazu auch die Verfassungsschutzberichte Mecklenburg-Vorpommern 2011 und 2012 89 tremisten auch oft Protesten an, die zuvor von bürgerlichen Gruppen initiiert worden sind. 3.5 Undogmatischer Linksextremismus Die Autonomenszene, die de facto das Personal des gewaltbereiten Linksextremismus im Land und damit den weitaus größten Teil des undogmatischen Spektrums stellt, ist weiterhin vornehmlich in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald vertreten und zeichnete auch 2013 für die Mehrzahl der politisch motivierten Strafund Gewalttaten verantwortlich. Da Autonome die gesellschaftliche und staatliche Ordnung grundsätzlich ablehnen, gehören Gesetzesverletzungen zur Durchsetzung politischer Ziele zu ihrem Standardrepertoire. Jedoch wird verschiedentlich von Szeneangehörigen selbst die Forderung erhoben, dass Autonome über eine reine Antihaltung insbesondere gegenüber "Faschisten" oder "Bullen" hinaus eigene politische Vorstellungen und Ziele entwickeln sollten. Diesem Thema widmete sich im April 2013 ein Aufsatz in einer in Mecklenburg-Vorpommern herausgegebenen Publikation namens "Antagonistisches Kultur-und Polit-Zine", 66 der beklagt, das Konzept "Antifa" sei nur ein "Einpunktprogramm 'Antifaschismus' ". "Wer 'gegen Nazis' ist, vertritt im Kontext linksradikaler Gesellschaftskritik ein eher bescheidenes Anliegen, verglichen mit dem, worauf radikale Kritik abzielt: Die Verwirklichung einer emanzipatorischen Gesellschaft." (Schreibweise wie im Original) Der Autor plädiert im Weiteren für verschiedene Formen der "Wissensaneignung" als "notwendige Voraussetzung einer kollektiven Handlungsbasis". Es fehle der "politische Gehalt", der die "Antifaarbeit in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext" stelle. Zudem wird problematisiert, dass ein Antifaschismus, der im Wesentlichen auf 66 keepingthedance.blogsport.eu/2013/04/09/basisbanalitäten-eines-provinziellen-antifaschismus/ (abgerufen am 24.01.2014) 90 "Militanz" fokussiert ist, seinerseits in die Menschenverachtung abzudriften drohe. Trotz eines solchen Postulats möchte sich der Autor dennoch nicht in Gänze von dem Gedanken der politischen Gewalt verabschieden, denn der Kampf gegen Nazis sei "in aller Regel nicht immer ohne (Gegen-)Gewalt" erreichbar. Zumindest der Gedanke der "erforderlichen (Gegen-)Gewalt" wurde auch im Jahr 2013 von Teilen der Autonomenszene mit Sachbeschädigungen sowie Körperverletzungsund Brandstiftungsdelikten in die Tat umgesetzt. Diese werden nachfolgend unter den jeweiligen Aktionsfeldern näher dargestellt. 3.6 Linksextremistische Aktionsfelder 3.6.1 Aktionsfeld "Antifaschismus" Wie bereits im Kapitel Ideologie näher erläutert, ist der von Linksextremisten praktizierte Antifaschismus deutlich weiter zu fassen als im normalen Sprachgebrauch üblich. Die naheliegende Bedeutung der (im Falle der Autonomen auch gewalttätigen) Bekämpfung rechtsextremistischer Aktivitäten nimmt dabei einen breiten Raum ein. Dazu gehören neben Vortragsund Fortbildungsveranstaltungen und der Recherchearbeit zu Rechtsextremisten mit dem Ziel von deren "Outing" vor allem die Organisation eigener sowie die Störung und möglichst die Verhinderung von Demonstrationen des politischen Gegners. Für den Berichtszeitraum sind die nachfolgenden Vorkommnisse bedeutsam: * Proteste gegen NPD, AfD und Pro Deutschland unter Beteiligung von Linksextremisten Im Rahmen des Bundestagswahlkampfes der NPD, insbesondere im Zusammenhang mit der von ihr initiierten sogenannten Asyltour, mit der die Partei landesweit gegen die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften protestierte, kam es an verschiedenen 91 Standorten zu lautstarken Gegenprotesten, die von bürgerlichen Gruppen dominiert waren, an denen sich aber auch gewaltbereite Linksextremisten beteiligten. So demonstrierten am 26. Juli 2013 in Rostock etwa 250 Personen unangemeldet gegen eine NPD-Kundgebung und warfen Gegenstände auf die Demonstrationsteilnehmer, von denen zwei leicht verletzt wurden, darunter ein Abgeordneter des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. In der Folge musste die NPD-Kundgebung vorzeitig beendet werden und die NPD den Versammlungsort unter Polizeischutz verlassen. Am 12. August 2013 störten in Rostock 250 Personen, von denen nach Einschätzung der Polizei 30 dem gewaltbereiten linksextremistischen Spektrum zuzurechnen waren, eine NPD-Kundgebung. Im Verlauf der Protesthandlungen kam es zu kurzzeitigen Blockadeaktionen und einem Handgemenge zwischen einem bekannten Linksextremisten und einem Teilnehmer der NPD-Demonstration. Ein 12-köpfiger Plakatierungstrupp der NPD wurde in den Nachtstunden des 12. September 2013 in Rostock durch sieben maskierte Personen mit den Worten: "Wir schlagen euch alle tot" bedroht. Einer der Tatverdächtigen zielte mit einem zum Wurf erhobenen Stein auf das Fahrzeug der Plakatierer, in dem zum Tatzeitpunkt eine Person saß. Zu Verletzungen oder Schäden kam es nicht. Am 23. August 2013 wurden die Betreiber eines Infostandes der Alternative für Deutschland (AfD) in Wismar von zwei Jugendlichen des Rassismus bezichtigt und - unter Androhung des Einsatzes einer nicht näher bezeichneten Waffe - aufgefordert, den Infostand zu beenden. Am darauffolgenden Tag störten zwei Personen einen Infostand der AfD in Schwerin. Einer der Tatverdächtigen schlug ein weibliches Mitglied des AfD-Landesvorstandes ins Gesicht, der andere beschädigte den Infostand der Partei durch Fußtritte. Eine solch offensive Gewaltanwendung gegen die AfD war insoweit überraschend, als diese Gruppierung zu diesem Zeitpunkt in der Öffentlichkeit vor allem als europakritische one-issue-party wahrgenommen wurde. Die linksextremistische Szene zählt die 92 AfD zum rechtspopulistischen bis rechtsextremistischen Spektrum, was offenbar Anlass genug war, deren öffentlich auftretende Mitglieder körperlich anzugreifen. Am 19. September 2013 hielt die dem rechtsextremistischen Spektrum zuzurechnende Gruppierung "Pro Deutschland" in Schwerin und Rostock Kundgebungen ab. Vor einem Schweriner Jugendclub kam es zu massiven Störungen mittels Lautsprecher, welche von der Polizei als gefährliche Körperverletzung gewertet wurden. Unter den Tatverdächtigen befanden sich bekannte Linksextremisten. In Rostock protestierten etwa 300 Personen gegen die "Pro Deutschland"-Kundgebung. Dort wurden mehrere Platzverweise ausgesprochen, insgesamt verlief der Protest jedoch friedlich. * Übergriffe gegen Personen und Sachen Am 26. Juli 2013 wurde ein Mann in Rostock in unmittelbarer Nähe zu einem Objekt der linksalternativen Szene in der Doberaner Straße durch Mitglieder einer ca. achtköpfigen vermummten Personengruppe, die aus diesem Objekt kam, attackiert. Das Opfer trug eine Hose der bei Rechtsextremisten beliebten Marke "Thor Steinar", die ihm von den unbekannten Tätern ausgezogen und mitsamt dem Tascheninhalt weggenommen wurde. Der Mann wurde auf den Hinterkopf geschlagen und - am Boden liegend - von mindestens drei vermummten Tätern getreten. Anschließend zogen sich die Täter wieder in das vorgenannte Objekt zurück. Am 12. März 2013 wurde in Rostock das Fahrzeug eines bekannten Rechtsextremisten in Brand gesetzt. Kraftfahrzeuge des Geschädigten waren bereits 2009 und 2012 in ähnlicher Weise beschädigt worden. Diese Art der Sachbeschädigung an dem Eigentum von Rechtsextremisten war in den vergangenen Jahren immer wieder festzustellen. Ein linksextremistischer Tathintergrund ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen. 93 * "Recherche-Kampagne"/"Outings" Ein beliebtes Mittel des linksextremistischen "Antifaschismuskampfes" stellt die Recherchearbeit zu tatsächlichen oder vermeintlich rechtsextremistischen Aktivitäten und Personen dar. Über diese werden alle erhältlichen Informationen zum privaten und beruflichen Umfeld mit dem Ziel gesammelt, ein möglichst öffentlichkeitswirksames "Outing" zu inszenieren. Auch im Jahr 2013 gab es in Mecklenburg-Vorpommern "Outing-Aktionen", deren Urheberschaft dem linksextremistischen Spektrum zugerechnet werden konnte. Betroffen waren davon zwei rechtsextremistische Musikbands und drei rechtsextremistische Einzelpersonen. Veröffentlicht wurden die Informationen auf bekannten und von der linksextremistischen Szene genutzten Internetseiten wie "Kombinat Fortschritt" und "linksunten.indymedia"; in zwei Fällen zeichneten Antifagruppen aus Nordwestmecklenburg bzw. Greifswald verantwortlich. Ein dem Anschein nach linksextremistischer Hintergrund dürfte auch einer "Outing-Aktion" an der Rostocker Universität im Jahre 2013 zugrundeliegen, in deren Rahmen Dozenten des Historischen Instituts der Universität wegen "Verbindungen ins rechte Milieu" bezichtigt wurden. Die Universität Rostock stellte Strafanzeige gegen Unbekannt. 3.6.2 Punkband "Feine Sahne Fischfilet" (FSF) Im Berichtszeitraum fielen weitere Erkenntnisse an, welche die Einordnung der Band als linksextremistische Bestrebung rechtfertigen. Ein geplanter Auftritt von FSF in Riesa im August 2013 wurde unter Bezugnahme auf den linksextremistischen Hintergrund der Band kurzfristig abgesagt. Dies wurde u. a. von einer Internetseite der linksextremistischen DKP zum Anlass genommen, eine Selbstcharakterisierung der Band wiederzugeben: 67 "Das, was wir machen, ist keine Kunst ! Das, was wir machen, ist nicht für die Galerie, nicht für die Glasvitrine. Das, was wir machen, soll eine Art Werkzeug sein, 67 http://dkp-queer.de/riesa-sagt-auftritt-von-feine-sahne-fischfilet-nach-npdhetze-ab/8472 94 um unserer Wut gegenüber Rassisten, Sexisten, Homophobie und Staat eine Stimme zu geben ! Wir wollen für unsere Träume, unsere Utopien weiter kämpfen... Auftritte von uns sollen Spaß machen - und eine Art Krafttankstelle für den weiteren Kampf für unsere Träume sein!" (Schreibweise wie im Original) Dieses Zitat ist insbesondere deshalb hervorzuheben, weil sich FSF bei der Frage, inwieweit ihre Mitglieder in Gegnerschaft zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen, immer wieder auf die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit beruft - für eine Betätigung, die von ihr explizit nicht als "Kunst" eingeordnet wird. Bezeichnend ist darüber hinaus die Auflistung der Gegnerschaft von FSF, welche auch den Staat benennt und ihn in eine Reihe mit "Rassisten, Sexisten" und "Homophobie" stellt. In einem Interview mit dem Nordkurier vom 15.03.2013 68 wurden Mitglieder der Band zu dem Lied "Staatsgewalt" - Zitat: "Die Bullenhelme - sie sollen fliegen. Eure Knüppel kriegt ihr in die Fresse rein" - befragt, worauf lediglich eine Distanzierung bezüglich der künstlerischen Qualität ("in musikalischer sowie textlicher Hinsicht zu platt") erfolgte. In dem gleichen Interview bekräftigten die befragten Bandmitglieder erneut, "Antifaschisten" zu sein, die "keinen staatstragenden Antifaschismus" praktizierten. Ein Aufruf auf der Facebookseite der Band 69 zur Teilnahme an der gewalttätig verlaufenden linksextremistischen Demonstration zum Erhalt u. a. der Roten Flora in Hamburg (vgl. auch Beitrag zum Aktionsfeld Antirassismus) am 21. Dezember 2013 zeigt Mitglieder der Band mit Schweinemaske und Polizeiausrüstung. Es bedarf keiner sonderlichen Interpretationsbemühungen, um dies als eine Herabwürdigung polizeilicher Einsatzkräfte zu werten (vgl. dazu auch das Zitat in dem "Antagonistischen Kulturund 68 http://www.nordkurier.de/cmlink/nordkurier/lokales/neubrandenburg/wirfinden-betroffenheitspolitik-scheisse-1.553050 69 https://www.facebook.com/photo.php?fbid=760267907321305&set=a. 159183567429745.32981.147962038551898&type=1&theater (abgerufen am 30.01.2014) 95 Polit-Zine" 70, das in derartigen Verhaltensweisen eine "Entmenschlichung" sieht). In der Gesamtschau der zur Band vorliegenden Erkenntnisse handelt es sich bei o. g. Zitat zum "nicht staatstragenden Antifaschismus" de facto um ein klares Bekenntnis zum 71 staatsfeindlichen Antifaschismus der gewaltbereiten autonomen Szene. Diese Ausprägung des Antifaschismus richtet sich nicht nur gegen Neonazis und andere Rechtsextremisten, sondern sieht auch den Staat selbst und seine Vertreter als faschistisch an, welche folglich auch aktiv zu bekämpfen sind. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits in seinem Beschluss vom 6. Juni 2013 72 u. a. mit Blick auf den von FSF vertretenen Antifaschismusbegriff hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür festgestellt, dass von FSF Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehen. Aktuell ist eine juristische Auseinandersetzung wegen ihrer Nennung im Verfassungsschutzbericht 2012 anhängig. 73 70 keepingthedance.blogsport.eu/2013/04/09/basisbanalitäten-eines-provinziellen-antifaschismus/ (abgerufen am 24.01.2014) 71 (c)Jonas Rogowski; www.wikimedia.org, abgerufen am 27.05.2014 72 vgl. dazu auch den Beschluss des OVG vom 06.06.2013 - 2 M 110/13 73 Aktuell ist noch ein von FSF angestrengtes Verfahren gegen den Verfassungsschutzbericht 2012 anhängig. Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Untersagung der Verbreitung des Berichtes 2011 wurde durch das Verwaltungsgericht Schwerin (1 B 843/12 vom 03.04.2013) und im Beschwerdeverfahren durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (2 M 110/13 vom 06.06.2013) abgewiesen. Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Untersagung der Verbreitung des Berichtes 2012 wurde durch das Verwaltungsgericht Schwerin (1 B 526/13 vom 07.05.2014) ebenfalls abgewiesen. 96 3.7 Aktionsfeld "Antirepression" * "Rote Hilfe e. V." (RH e. V.) 74 * "Schwarz Rote Hilfe Rostock" (SRH) 75 Die "Rote Hilfe e. V." als wesentliche Organisation auf dem Gebiet der "Antirepressionsarbeit" unterstützt linke bzw. linksextremistische Strafund Gewalttäter finanziell und juristisch. Daneben organisiert sie Vortragsund Informationsveranstaltungen zum Umgang mit staatlicher "Repression". In Mecklenburg-Vorpommern ist die Greifswalder Ortsgruppe seit Jahren mit ca. 100 Mitgliedern aktiv. Im August 2013 wurde der Rostocker Ortsverband neu gegründet, wodurch sich die Gesamtmitgliederzahl der RH im Lande leicht erhöht hat. Versuche eines weiteren Ausbaus der Strukturen waren bislang wenig erfolgreich, für Interessenten im Raum Wismar wird lediglich eine Kontakt-E-Mail-Adresse geführt. Die "Schwarz Rote Hilfe Rostock" (SRH) war Ende 2010 nach der Auflösung der Rostocker Ortsgruppe der Roten Hilfe e. V. gegründet worden. Auslöser war die Schwerpunktsetzung der Rostocker Gruppe, deren Zielrichtung einer "kreativen Antirepression", 74 http://rotehilfegreifswald.blogspor t.de/images/headers/header%20 rh_950x2003.png (abgerufen am 24.01.2014) 75 http://schwarzrotehilfe.blogsport.eu/category/allgemein/(abgerufen am 24.01.2014) 97 mit der die Arbeit von staatlichen Einrichtungen wie Strafverfolgungsbehörden und Gerichten aktiv erschwert und teilweise lächerlich gemacht werden sollte, vom Bundesvorstand nicht mitgetragen wurde. Dies führte zum Ausschluss eines führenden Rostocker Mitglieds aus der Organisation und der Gründung der SRH. Eine Konkurrenzsituation scheint zwischen der neuen Ortsgruppe der RH in Rostock und der SRH nicht zu bestehen. Abgesehen davon, dass die RH über eine weitaus bessere finanzielle Ausstattung verfügt (höhere Einkünfte durch Mitgliedsbeiträge, Unterstützung durch und Vernetzung mit dem Bundesvorstand und anderen Landesund Ortsverbänden), ist zumindest eine partielle Zusammenarbeit festzustellen, wie der abgebildete Aufruf 76 zur Unterstützung der "MV Solitour" bestätigt, der von RH und SRH verantwortet wurde. 76 http://schwarzrotehilfe.blogsport.eu/zukuenftige-veranstaltungen/gelaufene-veranstaltungen/veranstaltungen-2013/aktuell (abgerufen am 24.01.2014) 98 3.8 Aktionsfelder "Antirassismus" und "Autonome Freiräume"/"Gentrifizierung" Ähnlich wie beim Thema "Antifaschismus" definieren Linksextremisten Begriffe wie "Rassismus" und ihr darauf gerichtetes Aktionsfeld "Antirassismus" deutlich weiter, als es im allgemeinen Sprachgebrauch üblich ist. Eng verflochten ist der linksextremistische Antirassismus mit der entsprechenden Antifaschismusdefinition - die Ursachen für beide liegen nach dieser Lesart in der von Klassengegensätzen, Ausbeutung und Unterdrückung geprägten kapitalistischen Gesellschaft. Dem Staat wird insbesondere in Bezug auf seinen Umgang mit Flüchtlingen eine angeblich "rassistische" Politik unterstellt, die u. a. auch dazu dient, rechtsextremistischen Strukturen und Aktivitäten Vorschub zu leisten. Dieser Logik folgend sind auch staatliche Einrichtungen - wie im Jahr 2012 die Ausländerbehörde in Rostock - Ziel militanter Aktionen mit antirassistischer Ausrichtung. Militante Linksextremisten sehen in diesem Zusammenhang keinen Widerspruch darin, einerseits auf die humanitär prekäre Situation von Flüchtlingen aufmerksam zu machen und sich andererseits bei entsprechenden Demonstrationen Straßenschlachten mit Polizisten zu liefern. Hier schließt sich der Kreis zum linksextremistischen Antifaschismus, der auch Vertreter staatlicher Organisationen in sein Feindbild einbezieht. 77 77 (c)Lars Berg/BILD-Zeitung 99 Wie bei linksextremistischen Aktivitäten üblich, spielt das Thema Antirassismus zumeist in Folge tagesaktueller Ereignisse eine Rolle. Ein solches war vor allem das Schiffsunglück vor der italienischen Insel Lampedusa am 3. Oktober 2013, bei dem zahlreiche Menschen zu Tode kamen. In der Folge gab es im gesamten Bundesgebiet vielfältige öffentliche Kundgebungen, an denen auch militante Linksextremisten beteiligt waren. Während eine Demonstration in Rostock am 7. Oktober 2013 unter dem Motto "Refugees are welcome", zu der auch linksextremistische Gruppierungen aufgerufen hatten, noch friedlich ausging, war dies eine Woche später bei einer Protestaktion in Hamburg nicht mehr der Fall. Dort kam es zur Verletzung von Polizeibeamten sowie zu Brandstraftaten und Sachbeschädigungen. Ein der Demonstration voranschreitender schwarzer Block trug ein Banner mit der Aufschrift "Feuer und Flamme den Abschiebebehörden". Am 21. Dezember 2013 fand in Hamburg unter dem breit gefassten Motto "Rote Flora verteidigen - Esso-Häuser durchsetzen ! Gegen rassistische Zustände - Bleiberecht für alle !" 78 eine Demonstration statt, an der sich rund 7.300 Personen beteiligten, darunter zahlreiche Linksextremisten, auch aus Mecklenburg-Vorpommern. Im Verlauf der Kundgebung kam es zu massiven Ausschreitungen gegen Ladengeschäfte und öffentliches Eigentum sowie auch gegen eingesetzte Polizeibeamte. MecklenburgVorpommern war insbesondere von den Nachwirkungen der Demonstration betroffen, die von rückreisenden Demonstrationsteilnehmern 79 78 Hier ist neben "Antirassismus" auch das Themenfeld "Autonome Freiräume"/ "Gentrifizierung" tangiert, das sich insbesondere gegen Luxussanierungen und die damit verbundene Verdrängung der angestammten Einwohnerschaft richtet. 100 verursacht wurden. In einem Regionalexpress in Richtung Rostock benutzten unbekannte Täter Nothämmer, um Lampen und Scheiben einzuschlagen. Ein Monitor und die Deckenverkleidung wurden beschädigt und auf einer Fläche von ca. 20 m2 Parolen wie "Antifa, Bullenschweine, ACAB" angebracht. 79 3.9 Aktionsfeld "Antimilitarismus" "Antimilitarismus" im linkextremistischen Sinn wendet sich nicht nur gegen die Bundeswehr und deren militärische Einsätze, sondern auch gegen Rüstungsbetriebe und Unternehmen, die im Auftrag der Bundeswehr tätig sind. Zu bekämpfende, vermeintlich militaristische Tendenzen werden in diesem Sinne bereits weit im Vorfeld von tatsächlichen Einsätzen der Bundeswehr ausgemacht. Ein Aufruf der "war starts here"-Kampagne, an der sich auch Linksextremisten beteiligten (siehe unten), erklärt dies wie folgt: 79 Bundespolizei 101 "Militarisierung' 'Vernetzte Sicherheit', Aufstandsbekämpfung und letztlich Krieg sind immer auch ein Angriff auf alle sozialen, emanzipatorischen Bewegungen und somit gegen alle Menschen, die für eine befreite Gesellschaft kämpfen. Also vernetzen wir uns international, strömungsund spektrenübergreifend, um zusammen zu diskutieren, Aktionen zu reißen und dem militaristischen Treiben vielfältigen Widerstand entgegen zu setzen." 80 Der so beschriebene Antimilitarismus begnügt sich jedoch nicht mit der theoretischen Auseinandersetzung über die Zielobjekte seines Widerstandes, sondern lässt dem auch praktische Taten folgen. So kam es im norddeutschen Raum mehrfach zu Zerstörungstaten mit zum Teil exorbitanten Schadenssummen. Zu nennen sind insoweit Brandanschläge auf zwei Lkw der Deutschen Post AG am 22. Januar 2012 in Berlin, die in einen Begründungszusammenhang mit geschäftlichen Aktivitäten der Deutschen Post für die Bundeswehr gestellt wurden. Im selben Jahr waren in Berlin auch Fahrzeuge der Deutschen Bahn AG und Fahrzeuge des Technischen Hilfswerks (THW) von sogenannten "antimilitaristischen" Brandanschlägen betroffen. Am 16. Dezember 2013 wurden in Lüneburg zwei Schwerlasttransporter und LKW der Bundeswehr in Brand gesetzt und dabei ein Schaden von ca. 260.000 Euro verursacht. Die Brandstiftung wird, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des modus operandi, als linksmotivierte Tat mit antimilitaristischem Hintergrund bewertet. Aber auch Einzelpersonen und deren privates Umfeld können themenbezogen in das Zielspektrum der antimilitaristischen Szene rücken. So wurde Ende März 2013 in Hamburg ein Farbbeutelanschlag auf das Haus eines deutschen Schauspielers verübt und das Fahrzeug seiner Lebensgefährtin in Brand gesetzt. Laut einem Bekennerschreiben soll als Motiv für die Tat die angebliche Verherrlichung des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr in einem 80 http://warstartsherecamp.org/de/war-starts-here---camp-2013 (abgerufen am 18.02.2014) 102 von ihm produzierten Spielfilm gewesen sein. In MecklenburgVorpommern wurde am 28. April 2013 eine Soldatin der Bundeswehr körperlich angegriffen, als diese zwar in ziviler Bekleidung, jedoch wegen ihres Bundeswehrrucksacks als Soldatin erkennbar, auf dem Bahnhof in Rostock unterwegs war. Sie wurde von drei Personen zunächst wegen ihrer Bundeswehrzugehörigkeit angepöbelt, zu Fall gebracht und dabei am Kopf verletzt. Linksextremisten aus Mecklenburg-Vorpommern waren an der Durchführung eines antimilitaristischen Camps ("War starts here") Ende Juli 2013 im Altmarkkreis (Sachsen-Anhalt) beteiligt. Auf seiner Internetpräsenz "warstartsherecamp.org" wurde unter dem Motto "Widerstand beginnt hier" u. a. für die Teilnahme an einem "Aktionstag" und zu "Ausflüge[n] auf und um das Gefechtsübungszentrum Altmark (GÜZ)" geworben. Unweit des Veranstaltungsortes, auf dem Gelände der Kaserne Havelberg, entzündeten in der Nacht des 27. Juli 2013 unbekannte Täter Brandsätze und zerstörten damit 16 Bundeswehrfahrzeuge. Der Gesamtschaden belief sich auf ca. 10.000.000 Euro. In einem Interview mit der linksextremistischen Zeitschrift "Junge Welt" v. 30. Juli 2013 zeigte ein Sprecher einer Friedensinitiative Verständnis für eine solche Aktion, auch wenn dies nicht seine Position sei. In der Rostocker Innenstadt brannte in der Nacht zum 12. März 2013 in unmittelbarer Nähe einer Trefförtlichkeit der linksextremistischen Szene ein PKW der Bundeswehr aus. Obwohl die Täter nicht festgestellt werden konnten, ist auch hier eine linksextremistische Tat mit antimilitaristischem Hintergrund als hoch wahrscheinlich anzunehmen. Auf der Internetseite des "Infoportal für antifaschistische Kultur und Politik aus MecklenburgVorpommern (ino.blogsport. de) wurde der Vorfall unter der Überschrift "Sabotieren rettet Menschenleben" kommentiert. 81 81 (c) Stefan Tretropp 103 3.10 Aktionsfeld "Antikapitalismus" Mit Bezug auf eine polizeilich aufgelöste Demonstration im Rahmen der antikapitalistischen Blockupy-Proteste in Frankfurt/ Main kam es am 4. Juni 2013 zu einer spontanen Resonanzdemonstration von mutmaßlichen Linksextremisten 82 in der Rostocker Innenstadt, in deren Verlauf aus einer Gruppe von ca. 50-80 schwarz gekleideten und vermummten Personen heraus weiße Farbbeutel gegen Geschäftsfassaden eines Einkaufszentrums geschleudert sowie Steine und Böller geworfen wurden. Während der Aktion skandierten die Teilnehmer Parolen wie "Scheiß BRD"; "ACAB" oder "Scheiß Bullen". Eine mit weißer Farbe gefüllte Flasche wurde in Richtung eines Funkstreifenwagens geworfen, verfehlte diesen jedoch. Ein mitgeführtes Transparent (vgl. Bild) trägt die Aufschrift: "Kapitalismus und Staatsgewalt bekämpfen ! Fight the police !" Nach Meldung des Internetportals Kombinat Fortschritt wurden ferner Parolen wie "A-Anti-Anticapitalista" und "Staat, Nation, Kapital, Scheiße!" gerufen. Hauptsächlich habe es sich um eine Solidaritätsbekundung für die am Wochenende zuvor "brutal aufgelöste" Demonstration in Frankfurt gehandelt. 83 82 Im Rahmen der Nahbereichsfahndung wurden elf Personen kontrolliert, die teilweise als Straftäter "links" bekannt waren. 83 http://kombinat-fortschritt.com/2013/06/07/rostock-soli-aktion-wegenpolizeigewalt/#more-5004 (abgerufen am 24.01.2014) 104 3.11 Dogmatischer Linksextremismus 84 Die Organisationen des dogmatischen Linksextremismus spielten auch im Jahr 2013 innerhalb des linksextremistischen Spektrums in Mecklenburg-Vorpommern nur eine untergeordnete Rolle. Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) hatte geringe Erfolge hinsichtlich einer Konsolidierung ihrer Strukturen und Mitgliederzahlen zu vermelden. Sie konnte erstmals einen Landesverband 84 http://www.rotfuchs.net/index.html, http://www.mlpd.de/partei/mlpdvorort/r/rostock, http://sdajrostock.blogsport.eu/files/2013/01/sdaj-rostockheader-termin-cuba1.gif http://www.rotfuchs.net/index.html http://rebellrostock.blogsport.de/images/headers/fr_graphic.jpg (jeweils abgerufen am 21.01.2014) 105 Mecklenburg-Vorpommern gründen sowie in Rostock einen "Roten Stammtisch" und in Schwerin einen "Lesekreis Kommunistisches Manifest" etablieren. Die de-facto Jugendorganisation der DKP, die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ), versuchte auch im Berichtszeitraum - jedoch nach wie vor mit geringem Erfolg - jüngeren Menschen ihre Ideologie nahezubringen. Ebenso war die Sozialistische Alternative (SAV) bemüht, ihre dem Trotzkismus verschriebene Programmatik in die Tat umzusetzen. Organisatorisch ist die SAV weiterhin mit nur einer aktiven Ortsgruppe in Rostock vertreten, eine SAV-Gruppe Südwestmecklenburg existiert nach hier vorliegenden Informationen nur virtuell. Der den kommunistischen Klassikern und der DDR-Nostalgie verschriebene "RotFuchs-Förderverein" unterhielt die Mitglieder der diversen Regionalgruppen in Mecklenburg-Vorpommern u. a. mit Vorträgen von ehemaligen DDR-Funktionsträgern. Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) beteiligte sich als einzige linksextremistische Partei an der Bundestagswahl in Mecklenburg-Vorpommern mit fünf Landeslistenund zwei Einzelbewerbern. Ihr Zweitstimmenergebnis betrug 0,1 Prozent, die Direktkandidaten erzielten folgende Ergebnisse: Wahlkreis Rostock - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock II: 491 Stimmen (= 0,4 Prozent), Wahlkreis Rostock - Landkreis Rostock II: 545 Stimmen (= 0,4 Prozent). Daneben veranstaltete die MLPD im Berichtszeitraum wie in den Vorjahren Fortbildungsveranstaltungen und Lesekreise in Alt Schwerin. Die Werke des seit Jahrzehnten amtierenden Bundesvorsitzenden gehören dabei zum Pflichtprogramm. Die Jugendorganisation REBELL ist in Rostock angesiedelt und tritt nur selten öffentlich in Erscheinung. Um die Zersplitterung der dogmatischen linksextremistischen Szene komplett zu machen, beruft sich die MLPD als Alleinstellungsmerkmal auch auf Josef Stalin und Mao Zedong. 106 4 Islamismus/Islamistischer Terrorismus 4.1 Islamistische Bestrebungen Das Phänomen des Islamismus ist klar vom Islam zu unterscheiden. Während der Islam lediglich eine Religion verkörpert, ist der Islamismus davon gekennzeichnet, dass er einen explizit politischen Anspruch aus der Religion des Islam ableitet. Islamisten instrumentalisieren somit die Religion des Islam für politische und verfassungsfeindliche Zwecke. Sie verfolgen das Ziel, ihre gesellschaftspolitischen Vorstellungen in Staat und Gesellschaft durchzusetzen, sowohl in muslimischen wie auch in säkular geprägten Gesellschaften. Islamisten wollen eine "Ordnung des Islam" errichten, in der mittels Anwendung "islamischer Rechtsnormen" der Geltungsanspruch der Schari'a durchgesetzt werden soll. Damit setzen sich Islamisten gleichzeitig dafür ein, dass Teile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung außer Kraft gesetzt werden. Der Verfassungsschutz beobachtet unter der Überschrift "Islamismus" extremistische Bestrebungen, die sich gegen westliche Werteund Ordnungsvorstellungen, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, richten. Der islamistische Extremismus ist kein einheitliches Phänomen, sondern weist viele Facetten auf. Sein Spektrum reicht von legalistisch orientierten (Moschee-)Vereinen bis zu terroristischen Netzwerken. In vielen Fällen, aber keineswegs immer, rechtfertigt die islamistische Ideologie den Einsatz von Gewalt. So ist der Islamistische Extremismus auch keine Bewegung, die nach außen geschlossen auftritt. Teile dieses Spektrums bekämpfen einander aufs heftigste. 4.2 Entwicklung des islamistischen Extremismus im Jahr 2013 Deutschland steht weiterhin im Zielspektrum von islamistischterroristischen Bestrebungen. Trotz zahlreicher Fahndungserfolge stellt der islamistische Terrorismus im Bereich des politischen Extremismus weiterhin die größte Gefahr für die innere Sicherheit Deutschlands dar. Die zahlreichen vereitelten oder fehlgeschlage107 nen Anschläge im Inland seit dem Jahr 2000 belegen, dass deutsche und internationale Islamisten ihren vielfachen Anschlagsdrohungen gegen deutsche Interessen auch Taten folgen lassen. Die politischen Entwicklungen in der arabischen Welt haben weiterhin erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung des islamistischen Extremismus in Deutschland. So ist mittlerweile der Bürgerkrieg in Syrien zum wichtigsten Anziehungspunkt für Jihadisten aus Deutschland geworden (s. u. Punkt 4.5). Damit haben sich auch die Reisewege von islamistischen Extremisten aus Deutschland deutlich geändert. War 2012 Ägypten noch das wichtigste Reiseziel von Salafisten aus Deutschland, ist dieses Land spätestens seit der Machtübernahme durch den General Abd al-Fattah as-Sisi am 03. Juli 2013 kein sicherer und attraktiver Aktionsraum mehr für islamistische Extremisten und Terroristen. Der Salafismus war insgesamt betrachtet auch 2013 wieder die dynamischste islamistische Bestrebung in Deutschland. Dies lässt sich nicht nur an den Ausreisen in den syrischen Bürgerkrieg, sondern auch an der weiterhin steigenden Zahl von Personen ablesen, die der Verfassungsschutz dem Salafismus zurechnet (s. u. Punkt 4.4). Gleichzeitig wurde 2013 deutlich, dass sich die Konjunktur der fanatisierten Einzeltäter ("lone wolf") und unabhängig von den strukturierten Terrororganisationen agierenden Kleinstgruppen im Bereich des islamistischen Terrorismus fortsetzt (s. u. Punkt 4.3). 4.3 Einzeltäter und Terrorgruppen - die unterschiedlichen Ausprägungen des islamistischen Terrorismus In der westlichen Welt haben islamistische Extremisten 2013 drei Anschläge durchgeführt. So verursachten sie am 15. April 2013 die Explosion von zwei in Rucksäcken versteckten Sprengsätzen im Zielraum des Boston-Marathons. Drei Menschen wurden dabei getötet und 264 verletzt. Von den beiden Tatverdächtigen überlebte nur Dzokhar Tsarnaev (19). Sein 26-jähriger Bruder Tamerlan wurde bei der Festnahme getötet. Bei den Vernehmungen nach seiner Tat erklärte Dzokhar, dass es Ziel des Anschlages war, den Islam zu verteidigen. 108 85 Dzokhar Tsarnaev (*22.7.1993) als einer der beiden Hauptverdächtigen des Anschlages auf den Boston-Marathon vor Gericht. Seine Familie stammt aus dem Kaukasus. Er hatte 2012 die US-Staatsbürgerschaft erhalten. Am 22. Mai 2013 töten zwei Briten nigerianischer Herkunft in London einen Soldaten der britischen Armee auf offener Straße mit Messern und Hiebwaffen. Beide Männer produzierten im Anschluss an die Tat ein Video, in dem sie auf Englisch islamistische Parolen skandierten: "Wir schwören beim allmächtigen Allah, wir hören nie auf, euch zu bekämpfen, bis ihr uns in Ruhe lasst. Auge um Auge und Zahn um Zahn. Es tut mir leid, dass Frauen, das mit ansehen mussten. Aber in unserem Land müssen Frauen dasselbe mit ansehen. Ihr werdet nie sicher sein. Setzt eure Regierung ab. Sie kümmert sich nicht um euch!" 86 (Schreibweise wie im Original) Das Zitat verdeutlicht den Hass der Täter gegenüber dem Westen, hier konkret gegenüber der britischen Regierung. Es ist ein typisches Argumentationsmuster islamistischer Extremisten, dass sie die Muslime im Allgemeinen zu Opfern einer westlichen Aggression stilisieren. So rechtfertigen sie die Ausübung von Gewalt, wel85 www.tagesschau.de 86 us-news.nbcnews.com 109 che sie religiös verbrämen und die sie ihrer Opferrolle entheben soll. Der beschriebene Anschlag in London war in diesem Sinne ebenso islamistisch motiviert wie der Angriff auf einen Polizisten am 24. Mai 2013 in Paris, bei dem dieser durch Messerstiche schwer verletzt wurde. Allen drei Anschlägen ist gemein, dass sie von Einzeltätern geplant und durchgeführt wurden und nicht von islamistischen Terrororganisationen. Diese Täter, häufig auch "einsame Wölfe" (engl. "lone wolf") genannt, sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sich zwar von islamistischer Propaganda und den Aufrufen islamistischer Netzwerke inspirieren und radikalisieren lassen, welche seit Jahren in hoher Frequenz vornehmlich über das Internet verbreitet werden, sie aber hinsichtlich der Art und Weise ihres Handelns nicht auftragsgebunden agieren, sondern gewissermaßen der selbst verfassten Agenda ihres persönlichen Jihads folgen. Dieser Tätertypus handelt also eigenverantwortlich. Strategisches Vorbild der "Lone wolfs" ist das Prinzip des sogenannten "führungslosen Jihad", das auf den syrischen Jihad-Strategen Mustafa Sethmarian Nasar alias Abu Mus'ab al-Suri zurückgeht. Auch das Terrornetzwerk Al-Qaida bedient sich zunehmend dieser Strategie, seit deren Aktivisten sich infolge der Anschläge von 9/11 in den USA einem hohen Fahndungsdruck ausgesetzt sehen. Da bei diesem Täterkreis keine Kontakte zu terroristischen Strukturen festgestellt werden können, sind die Sicherheitsbehörden in diesen Fällen vor eine besondere Herausforderung gestellt Abu Mus'ab al-Suri 87 ist wahrscheinlich weiterhin der wichtigste Ideengeber des aktuellen islamistischen Terrorismus. Der Syrer hat weniger ein religiös geprägtes und begründetes, denn ein strategisch-pragmatisch orientiertes Konzept für den Kampf gegen den Westen geprägt, den "fernen Feind" des islamistischen Terrorismus. Er kam 2012 aus syrischer Haft frei. 87 www.jewishpress.com 110 Neben diesen fanatisierten Einzeltätern und unabhängig agierenden Kleinstgruppen spielten auch 2013 islamistische Terrororganisatoren weiterhin eine Rolle. Außerhalb der westlichen Welt kosteten ihre Anschläge auch 2013 wieder zahlreiche Menschenleben. Neben verschiedenen Anschlägen in der arabischen Welt ist insbesondere der Überfall auf ein Einkaufszentrum in Nairobi am 21. September 2013 hervorzuheben, bei dem islamistische Terroristen 61 Menschen töteten. In Deutschland wurde 2013 ermittelt, dass für den gescheiterten Bombenanschlag auf dem Bonner Hauptbahnhof am 10. Dezember 2012 mutmaßlich Salafisten verantwortlich waren. Der Mann, der dringend verdächtigt wird, an diesem Tag die "blaue Bombentasche" getragen und abgestellt zu haben, ist ein bekannter deutscher Salafist aus Bonn. 4.4 Salafismus: Hintergründe und aktuelle Entwicklung Der Salafismus ist weiterhin die dynamischste islamistische Bewegung, sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern. Ihm werden in Deutschland derzeit ca. 5500 Personen (2012: 4500) zugerechnet. Unter dem Oberbegriff Salafismus versteht man eine besonders radikale und rückwärtsgewandte Strömung innerhalb des Islamismus, die sich vermeintlich an den Ideen und Lebensweisen der ersten Muslime und der islamischen Frühzeit orientiert. So geben Salafisten vor, ihre religiöse Praxis und Lebensführung ausschließlich an den Prinzipien des Koran und dem Vorbild des Propheten Muhammad und der frühen Muslime - der sogenannten rechtschaffenen Altvorderen - auf Arabisch al-salaf al-salih - auszurichten. Die Orientierung an der frühislamischen Zeit drückt sich für Salafisten in der bedingungslosen Befolgung und Durchsetzung von islamischen Regelungen aus, die sie als authentisch und maßgeblich ansehen. "Islam" im Sinne des Salafismus ist eben nicht nur "Religion" (arab. din), sondern ein auf der wortgetreuen Befolgung des Koran und der Prophetentradition beruhendes System, welches sämtliche Lebensbereiche, einschließlich Gesetzgebung und Politik, regelt. 111 In letzter Konsequenz soll ein islamischer "Gottesstaat" errichtet werden. Für Deutschland würde dieser Schritt etwa bedeuteten, dass wesentliche im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantierte Grundrechte und Verfassungsprinzipien keine Geltung mehr hätten. Propaganda und Handlungsweisen von Salafisten zielen folglich nicht nur auf eine Beeinflussung religiöser Überzeugungen ab, sondern sind politisch motiviert. Salafisten verwenden zwar religiöse Begriffe, sie deuten sie jedoch politisch um und instrumentalisieren sie in ihrem Sinne. Die salafistische Ideologie ist mithin mit Integration, religiöser Toleranz und den Grundfesten des demokratischen Rechtsstaates nicht vereinbar. Der Salafismus ist keine homogene Bewegung und lässt sich grob in verschiedene Unterkategorien gliedern. Der Verfassungsschutz unterscheidet zwischen den Strömungen des politischen und des jihadistischen Salafismus. Beide Strömungen teilen zwar die gleichen Glaubensvorstellungen (arab. 'aqida), unterscheiden sich jedoch in der Wahl der Methoden (arab. manhaj), mit denen die Glaubensvorstellungen zur Anwendung gebracht werden sollen. Politische Salafisten versuchen, ihre islamistische Ideologie durch intensive Propagandaaktivitäten, die sie als "Missionierung" (arab. da'wa) bezeichnen, zu verbreiten und die Gesellschaft in einem langfristig angelegten Prozess nach salafistischen Normen zu verändern. In Teilbereichen positionieren sich die Anhänger des politischen Salafismus ostentativ gegen Terrorismus, heben den friedfertigen Charakter des Islams hervor und vermeiden offene Aufrufe zur Gewalt. 112 Abdellatif Rouali alias Sheikh Abdellatif war der führende Kopf der verbotenen salafistischen Gruppierung "DawaFFM", die ihre verfassungswidrige Propaganda vor allem über Videos im Internet verbreitete. 88 Insgesamt ist festzustellen, dass der politische Salafismus ein ambivalentes Verhältnis zur Gewalt als Mittel zur Durchsetzung seiner Ziele pflegt, da religiös legitimierte Gewalt nicht prinzipiell ausgeschlossen wird. Zwischen den unterschiedlichen salafistischen Strömungen besteht Uneinigkeit, unter welchen Voraussetzungen Gewalt angewendet werden darf. Somit erweist sich die Grenzziehung zwischen politischem und jihadistischem Salafismus häufig als schwierig. Jihadistische Salafisten befürworten eine unmittelbare und sofortige Gewaltanwendung. Sie propagieren den bewaffneten Kampf auch gegen Machthaber in Ländern mit muslimischer Bevölke88 Screenshot bei Youtube im Januar 2013 113 rungsmehrheit, denen sie vorwerfen, vom Islam abgefallen und Handlanger des verhassten "Westens" zu sein. Sämtliche Personen mit Deutschlandbezug, die den gewaltsamen Jihad befürworten, standen zuvor mit salafistischen Strukturen in Kontakt. Es kann somit als gesichert gelten, dass das von Salafisten verbreitete Gedankengut den Nährboden für eine islamistische Radikalisierung, "Jihadisierung" und schließlich Rekrutierung für den militanten Jihad bildet. Aktuell fällt in diesem Zusammenhang vor allem die Entwicklung des Salafismus vor dem Hintergrund des syrischen Bürgerkrieges auf. Am 13. März 2013 nahm die Polizei in Nordrhein-Westfalen vier Salafisten fest, die verdächtigt werden, ein Attentat auf den Chef der rechtsextremistischen und islam-feindlichen Partei Pro-NRW geplant zu haben. Bereits im Mai 2012 hatte der deutsch-marokkanische Salafist Yassin CHOUKA im Zusammenhang mit der salafistischen Straßengewalt in Bonn und Solingen und den Protesten gegen die öffentliche Präsentation von Muhammad-Karrikaturen durch "Pro NRW" in einem Video zum Mord an Mitgliedern dieser rechtsextremistischen Partei aufgerufen (vgl. Verfassungsschutzbericht 2012). Ebenfalls am 13. März 2013 verbot der Bundesinnenminister drei weitere salafistische Vereine. Neben den kleineren Gruppen "AnNussrah", bei der es sich um eine Teilorganisation, des rechtskräftig verbotenen Vereins "Millatu Ibrahim" (vgl. Jahresbericht 2012) handelt, und "Islamische Audios", einem im Internet aktiven Verein, der in seiner Agitation starke jihadistische Tendenzen aufweist, wurde "DawaFFM" verboten, die zu den einflussreichsten salafistischen Organisationen im Bundesgebiet zählte. Diese Gruppe aus Frankfurt/Main war 2008 gegründet worden. Das Verbot war damit begründet worden, dass sich DawaFFM gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtete. So lehnt DawaFFM die Glaubensund Gewissensfreiheit ab und billigt nicht allen Menschen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu. Außerdem rief die Gruppierung zum Hass gegen Angehörige anderer Religionen bzw. religiöser Überzeugungen und zur Bekämpfung weltlicher Regierungen auf. 114 4.5 Syrien als Mobilisierungsziel für Salafisten aus Deutschland Im Jahr 2013 nahm der syrische Bürgerkrieg für die salafistische Szene in Deutschland eine deutlich gewachsene Rolle ein. So führten Salafisten in Deutschland in größerem Maße Benefizveranstaltungen durch, bei denen salafistische Prediger als Redner auftraten und Geld für Syrien gesammelt wurde. Vorgeblich sollten diese Sammlungen humanitären Zwecken dienen. Tatsächliche Hinweise deuten jedoch darauf hin, dass diese Mittel auch verwendet werden, um in Syrien terroristische Gruppierungen zu finanzieren, die am dortigen Bürgerkrieg beteiligt sind. In der salafistischen Propaganda findet der syrische Bürgerkrieg erheblichen Widerhall. Über Websites, Blogs und soziale Netzwerke werden Texte und Videos, in wachsender Zahl auch in deutscher Sprache, über das Internet verbreitet. Dabei fallen vor allem Videos auf, die Gewalt schüren und zur Teilnahme am Jihad in Syrien aufrufen. 2013 konnte beobachtet werden, dass eine hohe Zahl von Islamisten aus Deutschland nach Syrien ausgereist ist. Dies ist nicht zuletzt dem Umstand zuzuschreiben, dass der syrische Bürgerkrieg für Islamisten leichter erreichbar ist, als die Jihadschauplätze Afghanistan oder Somalia. Bis Ende 2013 waren den deutschen Sicherheitsbehörden mehr als 240 Islamisten bekannt, die sich an Kampfhandlungen gegen das Assad-Regime beteiligt oder den Widerstand gegen das Assad-Regime in anderer Weise unterstützt haben. Bei 60 Prozent dieser Personen handelt es sich um Deutsche. In Einzelfällen sind auch islamistische Frauen nach Syrien gereist. Den deutschen Sicherheitsbehörden ist vereinzelt auch bekannt geworden, dass Islamisten aus Deutschland in Syrien ums Leben gekommen sind. 115 Burak Karan (*11.9.1987) absolvierte sieben Länderspiele für die deutsche U-16und U-17-Nationalmannschaft bis er 2008 seine Fußballkarriere beendete. Später wurde er Salafist und kam Anfang Oktober 2013 im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg ums Leben. Insgesamt lagen den Sicherheitsbehörden Ende 2013 zu mehr als 15 Personen Hinweise vor, dass sie in Syrien verstorben sind. 89 Der Krieg in Syrien hat die islamistische Szene in Deutschland in wachsendem Maße mobilisiert. Die Sicherheitsbehörden sind bestrebt, Teilnahmen am syrischen Bürgerkrieg durch Ausreise verhindernde Maßnahmen zu unterbinden. Einige Islamisten sind aus dem Krieg in Syrien bereits wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Durch die reale Kriegserfahrung und die damit verbundene Radikalisierung sowie die gewonnene Expertise im Umgang mit Waffen und Sprengstoffen sind sie nach ihrer Rückkehr nach Deutschland als besonders gefährlich einzustufen. 89 hurriyet.com 116 4.6 Islamistischer Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern Auch 2013 konnten wieder Aktivitäten aus verschiedenen Bereichen des islamistischen Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt werden. Das größte Gewicht kam 2013 in Mecklenburg-Vorpommern erneut vereinzelten Aktivitäten des politischen Salafismus zu. Die Protagonisten und Verbreiter des politischen Salafismus - seien es Autoren, Initiatoren von sozialen Netzwerken oder Prediger leben ganz überwiegend außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern. Da der Salafismus aber eine globale Bewegung ist, sind sie bestrebt, ihre Ideologie an möglichst jedem Ort zu verbreiten, um so gesellschaftlichen und politischen Einfluss zu gewinnen. Neben ihrer virtuellen Präsenz in Gestalt von Internetseiten, sozialen Netzwerken und Videokanälen, konnten in 2013 in Mecklenburg-Vorpommern öffentlich wirksame Bestrebungen des Salafismus beobachtet werden. Daneben konnten 2013 vereinzelt salafistisch geprägte Freitagspredigten im Land festgestellt werden. Es gibt auch Hinweise darauf, dass Personen aus Mecklenburg-Vorpommern 2013 nach Syrien gereist sind und sich dort möglicherweise am Bürgerkrieg beteiligt haben. Was andere Formen des islamistischen Extremismus als den Salafismus betrifft, so lassen sich einzelne Personen in Mecklenburg-Vorpommern islamistischen Organisationen wie der Hamas, der Hizb Allah, den "Murabitun", der "Muslimischen Jugend Deutschlands" und der "Türkischen Hizbollah" zuordnen. Eine neue Entwicklung in 2013 war das vermehrte Auftreten von radikalisierten Islamisten aus dem Nordkaukasus, welche im Zuge des in diesem Jahr stark angestiegenen Zuzugs von Asylbewerbern aus dieser Region nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen sind. 117 5 Sonstiger Ausländerextremismus 5.1 Personenpotenzial Die Stärke der in Mecklenburg-Vorpommern agierenden - nicht islamistischen - linksextremistischen Ausländerorganisationen stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: M-V M-V Bund Bund 2012 2013 2012 2013 Arbeiterpartei Kurdistans 250 250 13.000 13.000 (PKK)/ KONGRA GEL Revolutionäre Volksbefrei- < 10 < 10 650 650 ungspartei-Front (DHKP-C) Ehemalige Türkische Kommunistische Partei/ Marxisten- < 10 < 10 1.300 1.300 Leninisten (TKP/ML) und MKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei < 10 < 10 600 600 (MLKP) Gesamt < 280 < 280 15.550 90 15.500 Von den meisten dieser Organisationen wird Deutschland als gesicherter Rückzugsraum betrachtet, jedoch ist die Zahl der Anhänger von DHKP-C, TKP/ML und MLKP - im Gegensatz zur Mitgliederzahl von PKK / KONGRA GEL - im Land MecklenburgVorpommern eher unbedeutend. 90 Die Gesamtzahl (hier: Bund) der Mitglieder-/Anhängerzahlen von nicht islamistischen - linksextremistischen Ausländerorganisationen weicht von der seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz veröffentlichten Gesamtstatistik insofern ab, als in der o. a. Tabelle ausschließlich die im Land Mecklenburg-Vorpommern agierenden Organisationen berücksichtigt worden sind. 118 5.2 "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK)/"Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL) 5.2.1 Allgemeines Die im Jahr 1978 in der Türkei unter Führung von Abdullah Öcalan gegründete Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) kämpft seit Anfang der 1980er Jahre für die Unabhängigkeit und größere Autonomie der Kurdengebiete im Osten der Türkei. Seitdem sind bei Anschlägen und Gefechten mehrere zehntausend Menschen getötet worden, darunter auch viele Zivilisten. Von der Europäischen Union wurde die PKK in die Liste der terroristischen Vereinigungen aufgenommen. Sie unterliegt in Deutschland unter allen von ihr benutzten Bezeichnungen wie KADEK, KONGRA GEL, KKK und KCK - einschließlich verschiedener Teilund Nebenorganisationen - seit 1993 einem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot. Der Aktionsradius der PKK erstreckt sich über die Grenzen Deutschlands hinaus auf ganz Europa. Dabei verfolgt die PKK seit Jahren eine Doppelstrategie, die sich einerseits in einem weitgehend gewaltfreien Kurs im westlichen Europa äußert, andererseits agieren die PKK und ihre bewaffneten Guerillaverbände, insbesondere die HPG, in der Türkei und der nordirakischen Grenzregion weiterhin mit terroristischen Methoden. Als Reaktion auf die politische und militärische Situation in der Türkei sowie auf die Haftbedingungen ihres seit 1999 in der Türkei inhaftierten unangefochtenen Anführers Abdullah Öcalan fanden auch im Jahr 2013 unter der PKK-Anhängerschaft europaweit zahlreiche Resonanzaktionen wie Kundgebungen und Hungerstreiks statt. In Mecklenburg-Vorpommern wird der PKK eine Anhängerschaft von ca. 250 Personen zugerechnet. Obwohl diese im Jahr 2013 keine öffentlichkeitswirksamen politischen Aktivitäten im Land entfaltet haben, gelingt es der PKK immer wieder, eine relativ gro119 ße Zahl von Kurden aus Mecklenburg-Vorpommern zur Teilnahme an überregionalen Veranstaltungen zu mobilisieren. 5.2.2 Aktivitäten der PKK in Deutschland Die PKK verfügt in Deutschland über einen konspirativ agierenden und streng hierarchisch strukturierten Funktionärsapparat. Das gesamte geografische Gebiet Deutschlands ist dabei in Zuständigkeitsbereiche aufgeteilt, dem jeweils ein PKK-Führungsmitglied (sog. Gebietsverantwortlicher) vorsteht. Um sich der Verfolgung durch deutsche Sicherheitsbehörden zu entziehen, wechseln diese Führungskader regelmäßig und in kürzeren Zeitabständen europaweit ihr Zuständigkeitsgebiet. Eine der Hauptaufgaben dieser Führungskader ist die Beschaffung finanzieller Mittel zur Durchsetzung der Parteiziele und der Verbreitung ihrer Ideologie. Dies erfolgt überwiegend durch den Verkauf von Publikationen und durch Einnahmen aus Veranstaltungen. Ein großer Teil der Einnahmen wird darüber hinaus durch sogenannte, mehr oder weniger freiwillige "Spendensammlungen" in der PKK-Anhängerschaft erzielt. Entsprechende monatliche Sammlungen sowie gesonderte jährliche "Spenden"-Kampagnen finden u. a. auch in Mecklenburg-Vorpommern statt. Die PKK-Anhängerschaft selbst ist überwiegend in örtlichen Vereinen organisiert, die dem YEK-KOM e. V., der "Föderation kurdischer Vereine in Deutschland", angegliedert sind. Diese Vereine haben die Bestimmung, die Politik der PKK unter den Anhängern zu verbreiten. Sie stellen sich in der Öffentlichkeit in der Regel als reine Kulturvereine dar. Der Yek-Kom e. V. ist nicht vom vereinsrechtlichen Betätigungsverbot erfasst, arbeitet jedoch im Sinne der PKK. Trotz des seit 1993 bestehenden PKK-Verbots führten deren Anhänger auch im Jahr 2013 erneut Großveranstaltungen mit teilweise mehreren zehntausend Teilnehmern durch, an denen ebenfalls Personen aus Mecklenburg-Vorpommern teilnahmen. Organisiert wurden diese Veranstaltungen in der Regel nicht 120 unmittelbar durch die PKK, sondern durch die oben erwähnte "Föderation Kurdischer Vereine in Deutschland (Yek-Kom e. V.)". Teilnehmerzahlen von bis zu 40.000 Personen pro Veranstaltung, z. B. beim Kurdistan-Festival am 21. September 2013 in Dortmund und den jährlich stattfindenden "Newroz-Kundgebungen", welche auch als Symbol des Freiheitskampfes gefeiert werden, zeigen, dass die PKK nach wie vor in der Lage ist, eine große Anzahl von Kurden für die Bewegung in Deutschland zu mobilisieren. 5.2.3 Abdullah ÖCALAN verkündet Waffenruhe Der seit dem Jahr 1999 auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali inhaftierte PKK-Führer Abdullah ÖCALAN rief am 21. März 2013 zum kurdischen Neujahrsfest "NEWROZ" in einer in Diyarbakir/Türkei vor Hunderttausenden von Menschen von einem kurdischen Politiker verlesenen Erklärung zu einer Waffenruhe der PKK und zu Verhandlungen für eine Friedenslösung auf. ÖCALAN verfügte darüber hinaus den Rückzug der kurdischen Kämpfer aus der Türkei. Bereits im Vorfeld hatte der türkische Ministerpräsident Recep ERDOGAN zugesagt, bei einem möglichen Rückzug der PKK-Kämpfer aus der Türkei von Angriffen abzusehen. ÖCALANs Manifest ist das Ergebnis seit Ende 2012 geführter Verhandlungen mit der Regierung von Ministerpräsident ERDOGAN. Seit Sommer 2013 ist der so begonnene Friedensprozess ins Stocken geraten. Bei der PKK war bisher weder eine Entwaffnung der eigenen Kämpfer, noch deren flächendeckender Rückzug aus der Türkei zu beobachten. Nur ein geringer Teil der Guerilla dürfte die Türkei tatsächlich verlassen haben und dies dann vorwiegend in Richtung der Kampfgebiete der PYD, des syrischen PKK-Ablegers. Auf der anderen Seite wird die türkische Regierung von der PKK beschuldigt, deren Erwartungen, wie beispielsweise Hafterleichterungen für Abdullah ÖCALAN, nicht erfüllt zu haben. Entsprechend wurde der ins Stocken geratene Friedensprozess seit Herbst 2013 vermehrt von schärferen Tönen der PKK gegenüber 121 der türkischen Regierung begleitet. Aktuell hat der Vorsitzende des Exekutivrates der "Koma Civaken Kurdistan" (KCK), Cemil BAYIK, nach einem Berichts der PKK-nahen Zeitung "Yeni Özgür Politika" erklärt, dass das Ende des Friedensprozesses gekommen sei, wenn es keine Garantie für Verfassungsänderungen gebe. Weiter drohte BAYIK mit der Rückkehr der PKK-Guerillaeinheiten in die Türkei. Bei einem tatsächlichen Scheitern des Friedensprozesses dürfte jedoch, nicht zuletzt wegen der Bindung von Ressourcen durch den Syrien-Konflikt, kurzfristig nicht mit verstärkten bewaffneten Konfrontationen zwischen der PKK und türkischen Sicherheitskräften zu rechnen sein. 5.3 Föderation kurdischer Vereine in Deutschland (YEK-KOM) und Deutsch-Kurdischer Freundschaftsverein e. V. mit Sitz in Rostock Als Dachverband der kurdischen Vereine in Deutschland wurde am 27. März 1994 die "Föderation kurdischer Vereine in Deutschland" (YEK-KOM) gegründet. Der YEK-KOM ist zur Zeit nicht vom Betätigungsverbot gegen die PKK und deren Nachfolgeorganisationen erfasst. Nach seinem Selbstverständnis vertritt er gleichwohl die politischen Interessen der PKK. So organisiert der YEK-KOM regelmäßig Veranstaltungen mit PKK-Bezug bzw. PKK-Hintergrund, deren Einnahmen wie z. B. Eintrittsgelder und Verkaufserlöse unmittelbar der PKK zufließen. Teilnehmer dieser Veranstaltungen symbolisieren ihre Nähe zur PKK oftmals mit entsprechenden Fahnen und Symbolen. Mehrfach forderte der YEK-KOM die Aufhebung des PKK-Verbots. Entsprechend seiner Vereinssatzung verwirklicht der YEK-KOM seine Ziele direkt oder durch Mithilfe seiner - eigenen Angaben zufolge - 46 Mitgliedsvereine. Bis zum Jahr 2011 war dem YEK-KOM e. V. der am 18. Mai 2008 in Rostock gegründete Deutsch-Kurdische Freundschaftsverein "Hasankeyf" e. V. formal angegliedert, welcher trotz seiner anderslautenden Satzung als "Sammelund Betätigungsstelle" der PKK und 122 ihrer Anhänger, wie auch als eine Finanzierungsquelle der PKK gewertet worden ist. Der Verein besteht nach wie vor vereinsrechtlich fort, entfaltete im Berichtszeitraum jedoch keine öffentlich wahrnehmbare Aktivitäten. 123 6 Spionageabwehr 6.1 Gesetzlicher Auftrag Eine Reihe fremder Staaten setzt ihre Nachrichtendienste in Deutschland ein, um aktuelle politische Entwicklungen sowie Informationen über Forschungsund Entwicklungsprojekte auszuspionieren. Unter dem Begriff der Spionage wird die Beschaffung von Informationen, vor allem aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Militär, zumeist unter Anwendung geheimer Mittel und Methoden, verstanden. Die Spionageabwehr hat den gesetzlichen Auftrag, Informationen über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten fremder Staaten zu sammeln und auszuwerten sowie ihnen durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel und Methoden zu begegnen. 6.2 Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen Mecklenburg-Vorpommern gilt nicht nur als touristisches Urlaubsgebiet, sondern bietet als Standort für Technologiezentren sowie durch hochqualifizierte Forschungseinrichtungen an den Universitäten in Rostock und Greifswald auch ein Einsatzfeld für fremde Nachrichtendienste. Zu beobachten war in den letzten Jahren vor allem eine Verlagerung von den klassischen Spionagefeldern Politik und Militär hin zum Bereich der Wirtschaft. Die Nachrichtendienste fremder Staaten sind in unterschiedlicher Personalstärke an den jeweiligen amtlichen oder halbamtlichen Vertretungen in Deutschland präsent und unterhalten dort sogenannte Legalresidenturen. Der Begriff bezeichnet den Stützpunkt eines fremden Nachrichtendienstes, abgetarnt in einer offiziellen (z. B. Botschaft, Generalkonsulat) oder halboffiziellen (z. B. Handelsvertretung, Presseagentur) Vertretung eines Landes im Gastland. Einen Großteil ihres Informationsbedarfes decken die Nachrichtendienste durch die Auswertung offener Quellen, wie des Internets und anderer Medien, den Besuch von Messen, die Teilnahme an öffentlichen Vortragsveranstaltungen, Fachtagungen und Diskussionsrunden sowie durch Gespräche mit Kon124 taktpersonen ab. Sie wenden allerdings auch konspirative Methoden an, um besonders sensible Informationen zu beschaffen. Angriffe auf Informationsstrukturen sind in den letzten Jahren immer zahlreicher und komplexer geworden; gleichzeitig ist eine zunehmende Professionalisierung zu verzeichnen. Ihren Ursprung haben Cyber-Angriffe sowohl im Inals auch im Ausland. Die Offenheit und Ausdehnung des Cyber-Raums erlaubt es, verschleierte Angriffe durchzuführen und andere Computersysteme als Werkzeug für Angriffe zu missbrauchen. Gegenüber technologisch hoch entwickelten Schadprogrammen sind die Abwehrund Rückverfolgungsmöglichkeiten sehr begrenzt. Häufig kann bei Angriffen weder auf die Identität noch auf die Hintergründe des Angreifers geschlossen werden. Kriminelle, terroristische und nachrichtendienstliche Akteure nutzen den Cyber-Raum als Feld für ihr Handeln und machen auch vor Landesgrenzen nicht halt. Kleinere und mittlere Unternehmen sind häufig Vorreiter des technologischen Fortschritts. Ihre Innovationskraft gilt als Schlüssel für den Erfolg dieser Unternehmen und auch für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes. Damit dies so bleibt, müssen sensible Informationen, Daten und das Know-how durch die Firmen vor Spionageaktivitäten geschützt werden. Oft kann nach einem ungewollten Abfluss von Informationen nicht zweifelsfrei geklärt werden, wer in wessen Auftrag dies bewirkt hat. Aktuelle Opferund Dunkelfeldstudien belegen aber, dass viele Unternehmen in Deutschland bereits ausspioniert wurden. Während der Wettbewerbsdruck steigt, sinkt die Hemmschwelle, sich illegaler Mittel zur schnellen und vor allem kostengünstigen Beschaffung von Know-how zu bedienen. Vor dem unbemerkten "Ausspionieren" können sich die Unternehmen oftmals schon mit geringem Aufwand optimal schützen. Die Auswertung von Erkenntnissen, die im Zusammenhang mit Angriffen gegen deutsche Wirtschaftsunternehmen erlangt wurden, geben Anlass für nachfolgende Empfehlungen zur Prävention vor Wirtschaftsspionage: 125 Empfehlungen zur Personalpolitik * Sorgen Sie für zufriedene Mitarbeiter, weil diese loyal bleiben. * Sorgen Sie arbeitsvertraglich für die Verpflichtung zum Stillschweigen über Betriebsgeheimnisse. * Sensibilisieren Sie die Mitarbeiter für den Informationsschutz. * Sorgen Sie für klare Regeln bei der Nutzung des Internets und insbesondere von Sozialen Netzwerken in Bezug auf Firmeninterna. * Lassen Sie unbekannte Personen in Unternehmensgebäuden oder auf dem Firmengelände durch Ihre Mitarbeiter ansprechen. Empfehlungen für sichere Kommunikation und IT-Sicherheit * Firmengeheimnisse gehören nicht in Unterhaltungen am Telefon. * Schützen Sie ihre Mobiltelefone oder Computer vor Manipulationen und halten Sie diese Technik wegen der Abhörgefahr fern von sensiblen Besprechungen. * Deaktivieren Sie WLANoder Bluetooth-Funktionen bei Nichtbenutzung. * Installieren Sie Virenschutzprogramme und Anti-Spyware. * Verwenden Sie wo möglich Kennwörter und Verschlüsselungsprogramme. * Weiterführende Informationen zur IT-Sicherheit finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (www.bsi.bund.de) Empfehlungen für Messeauftritte * Präsentieren Sie aktuelle Ausstellungsstücke nur vertrauenswürdigen Interessenten. In Vitrinen genügt die Präsentation von Vorgängermodellen. * Lassen Sie Ihren Stand nie unbeaufsichtigt. * Nutzen Sie Fotografierverbote. * Achten Sie schon bei den Planungen für Messen sowie beim Aufund Abbau auf den Schutz Ihres Eigentums. 126 6.3 Ansprechpartner beim Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern Jeder Bürger und jedes Unternehmen kann ohne eigenes Handeln zum Ziel nachrichtendienstlicher Aktivitäten fremder Staaten werden. Die Spionageabwehr Mecklenburg-Vorpommern steht allen Betroffenen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. In einem Gespräch können sowohl Erfahrungen und Erkenntnisse des Verfassungsschutzes vermittelt als auch Wege aus einer nachrichtendienstlichen Verstrickung aufgezeigt werden. Im Unterschied zur Polizei und den anderen Strafverfolgungsbehörden arbeitet der Verfassungsschutz nach dem sogenannten Opportunitätsprinzip, unterliegt also nicht der Strafverfolgungspflicht. Insofern kann zugesichert werden, dass alle Hinweise an die Spionageabwehr des Landes Mecklenburg-Vorpommern absolut vertraulich behandelt werden. Bitte nutzen Sie folgende Kontaktmöglichkeiten: Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Verfassungsschutz - Spionageabwehr - PF 11 05 52 19005 Schwerin Telefon: 0385 7420-0 Telefax: 0385 714438 E-Mail : spionageabwehr@verfassungsschutz-mv.de 127 7 Öffentlichkeitsarbeit 7.1 Aktivitäten Wir leben in einem freiheitlichen-demokratischen Bundesstaat, der sich über die freiheitliche demokratische Grundordnung zu grundlegenden Ordnungsund Wertevorstellungen bekennt. Dazu zählen u. a. die in unserem Grundgesetz konkretisierte Achtung der Menschenrechte, die Souveränität des Volkes, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip, die Chancengleichheit für alle Parteien und das Recht auf eine parlamentarische Opposition. Der beste Schutz für eine wehrhafte Demokratie ist jedoch der informierte Bürger selbst. Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern hat daher nicht nur den legitimen Auftrag, Informationen über alle Bestrebungen zu sammeln, die auf die Abschaffung unserer freiheitlichen und demokratischen Grundordnung gerichtet sind, sondern zugleich auch die gesetzliche Verpflichtung, alle Bürger unseres Landes über die gewonnenen Erkenntnisse zeitgerecht und bedarfsorientiert zu informieren. Dieser Informationspflicht kommt die Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig - wie im hier vorliegenden Fall - durch die Veröffentlichung eines Jahresberichtes nach, der von allen Bürgerinnen und Bürgern sowohl als Online-Version im Internet als auch in Form einer gedruckten Broschüre bezogen werden kann. Zusätzlich zum aktuellen Verfassungsschutzbericht informierten Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörde MecklenburgVorpommern die Öffentlichkeit im vergangenen Jahr aber auch auf zahlreichen Vortragsund Diskussionsveranstaltungen. Sie stellten sich dort den aktuellen Diskussionen über die Arbeit und Aufgaben der Sicherheitsbehörden, über die neuen Entwicklungen im Verfassungsschutz sowie über Entwicklungen in den un128 terschiedlichen Bereichen des politischen Extremismus und Terrorismus. Darüberhinaus waren Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern mit einem Infostand auf der 3. Präventionsmesse der Landeshauptstadt Schwerin sowie dem 7. Landespräventionstag mit einem Messestand vertreten und stellten sich in dieser Form erstmals den Fragen der breiten Öffentlichkeit. Sollten Sie eine Informationsveranstaltung oder eine Fachmesse mit Sachbezug zur Arbeit des Verfassungsschutzes planen, sind die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes gern bereit, ihr Informationsangebot mit eigenem Know-how zu ergänzen. Sofern Sie eine Vortrags-, Informationsveranstaltung oder eine Fachmesse vorbereiten, die Sachbezug zur Arbeit des Verfassungsschutzes aufweist, können Sie sich direkt an den Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, unter der Telefon-Nummer 0385 7420-0, wenden oder nehmen hierzu Kontakt über die Internetseite www.verfassungsschutz-mv.de auf. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) präsentierte vom 26. April bis 10. Mai 2013 in Ueckermünde sowie vom 30. August bis 13. September 2013 in Boizenburg die Ausstellung zum Thema Rechtsextremismus "Die braune Falle". Hier wird umfassend über die Gefahren des Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland aufgeklärt. Die Ausstellung wendet sich vor allem an jugendliche Besucher und erzählt die persönliche Geschichte des fiktiven Aussteigers Mario S.. Auf diese Weise vermittelt sie sehr lebensnah einen Einblick in die Strategien und Strukturen des Rechtsextremismus. Die Ausstellungen erfreuten sich in beiden Städten großer Resonanz. Die Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern ist Teil des Beratungsnetzwerks Demokratie und Toleranz Mecklenburg-Vorpommern (www.demokratie-mv.de). Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss aus staatlichen Behörden und nichtstaatlichen Beratungsorganisationen sowie Akteuren in freier Trägerschaft. Durch die Mitwirkung im landesweiten Bera129 tungsnetzwerk sowie in den Regionalzentren für demokratische Kultur werden Einschätzungen zu extremistischen Entwicklungen in die Diskussionen eingebracht. Zur Aufklärung der Fachöffentlichkeit führt die Verfassungsschutzbehörde zusammen mit den Polizeibehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten unseres Landes Sicherheitskonferenzen durch und informiert über die einzelnen Phänomenbereiche in der Region. 7.2 Informationsmaterialien Es können folgende Berichte und Broschüren kostenlos beim Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern angefordert oder im Internet unter der Adresse www.verfassungsschutz-mv.de herunter geladen werden: * Verfassungsschutzberichte der Jahre 2006 bis 2011 * Proliferation - Wir haben Verantwortung (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern, November 2010) * Wirtschaftsspionage - 6-teilige Faltblattserie (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern, August 2010), zu den folgenden Einzelthemen: Sicherheitslücke Mensch - Der Innentäter als größte Bedrohung für die Unternehmen Verfassungsschutz - Ihr Ansprechpartner für Wirtschaftsschutz Sicherheit im Know-how-Transfer Elektronische Attacken auf Informationsund Kommunikationstechnik 130 Wissensspionage - Gefahren für Forschung und Lehre Schrankenlose Offenheit - "soziale Netzwerke" im Web * Weiß ist keine Farbe (Comic über die Gefahren des Rechtsextremismus, Juli 2008) 131 * Wirtschaftsspionage - 4-teilige Faltblattserie (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern, Dezember 2011), zu den folgenden Einzelthemen: Personalauswahl - Sicherheitsaspekt im Unternehmen Wirtschaftsspionage durch Diebstahl und Einbruchdiebstahl Besuchermanagement - Umgang mit Besuchern und Fremdpersonal Geschäftsreisen - Schützen Sie Ihr Know-how! Darüber hinaus sind Informationsblätter erhältlich, die ebenfalls kostenlos (als Download) zur Verfügung stehen: Informationsblatt für Vermieter von Veranstaltungssälen Merkblatt zum Kauf von Immobilien durch Rechtsextremisten 132 7.3 Ausund Fortbildung an der Fachhochschule Güstrow Aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow (FHöVPR) haben Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörde beginnend mit dem Jahr 2010, im Rahmen von Ausund Fortbildungsveranstaltungen, Vorträge mit fachlichem Bezug zu der Tätigkeit und den Aufgaben des Verfassungsschutzes als auch zu ausgesuchten, aktuellen sicherheitspolitischen Themen gehalten. Zielgruppen sind im Wesentlichen Polizeianwärter der 1. Laufbahngruppe, 2. Einstiegsamt sowie der 2. Laufbahngruppe, 1. und 2. Einstiegsamt. 133 Abkürzungsverzeichnis AfD Alternative für Deutschland AG GGG Artgemeinschaft-Germanische Glaubens-Ge meinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V. AN Autonome Nationalisten BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BfV Bundesamt für Verfassungsschutz BKA Bundeskriminalamt BLAG Bund-Länder-Arbeitsgruppe BND Bundesnachrichtendienst BRD Bundesrepublik Deutschland BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz CPI Casa Pound Italia DHKP-C Devrimci Halk Kurtulus Partisi/Cephesi (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) DKP Deutsche Kommunistische Partei EA Europäische Aktion EMRK Europäische Menschenrechtskonvention FHöVPR Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow FSF Feine Sahne Fischfilet G-10 Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses GAR Gemeinsames Abwehrzentrum Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus GBA Generalbundesanwalt GDF Gemeinschaft Deutscher Frauen GETZ Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum GfbAEV Gesellschaft für biologische Anthropologie, Eugenik und Verhaltensforschung e. V. GTAZ Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum GÜZ Gefechtsübungszentrum Altmark GVOBl. Gesetzund Verordnungsblatt Hrsg. Herausgeber IGS Interessengemeinschaft Schöneres Strasburg 134 IMK Innenministerkonferenz JN Junge Nationaldemokraten JN MuP Junge Nationaldemokraten Mecklenburg und Pommern KONGRA GEL Kongra Gele Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) KPD Kommunistische Partei Deutschland LfDI Landesbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit LfV Landesbehörde für Verfassungsschutz LRH Landesrechnungshof MAD Militärischer Abschirmdienst MLKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland MSI Movimento Sociale Italiana NBK Nationaler Bildungskreis NIAS Nachrichtendienstliche Informationsund Analysestelle NOT Nationale Offensive Teterow NPD Nationaldemokratische Partei Deutschland NS Nationalsozialistisch NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSG Nationale Sozialisten Greifswald NSR Nationale Sozialisten Rostock NSU Nationalsozialistischer Untergrund NW Nationaler Widerstand OD Ordnungsdienst PIAS Polizeiliche Informationsund Analysestelle PMK Politisch motivierte Kriminalität PKK 1. Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages Mecklenburg-Vorpommern 2. Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) RH e. V. Rote Hilfe e. V. RNF Ring Nationaler Frauen SAV Sozialistische Alternative SDAJ Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend SRH Schwarz Rote Hilfe Rostock StGB Strafgesetzbuch 135 SS Schutzstaffel der NSDAP THW Technisches Hilfswerk TKP/ML Türkische Kommunistische Partei/ Marxisten-Leninisten USA Vereinigte Staaten von Amerika V.i.S.d.P. Verantwortlich im Sinne des Presserechts VP Vertrauensperson YEK-KOM e. V. Yekitiya Komalen Kurd li Elmanya (Föderation kurdischer Vereine in Deutschland) ZKA Zollkriminalamt 136 Glossar Antifaschismus "Antifaschismus" als Begriff wird auch von Demokraten verwendet, um ihre Ablehnung des Rechtsextremismus zum Ausdruck zu bringen. Mehrheitlich nehmen jedoch Linksextremisten diesen Begriff für sich in Anspruch. Sie behaupten, dass der kapitalistische Staat den Faschismus hervorbringe, zumindest aber toleriere. Daher richtet sich der Antifaschismus nicht nur gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten, sondern immer auch gegen den Staat und seine Vertreter, insbesondere Angehörige der Sicherheitsbehörden. Ausländerextremismus Extremistische Ausländerorganisationen verfolgen in Deutschland Ziele, die typischerweise durch aktuelle Ereignisse und politische Entwicklungen in ihren Heimatländern bestimmt sind. Entsprechend ihrer politischen Ausrichtung handelt es sich dabei beispielsweise um linksextremistische Organisationen (z. B. die türkische "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C)), soweit sie in ihren Heimatländern ein sozialistisches bzw. kommunistisches Herrschaftssystem anstreben oder um nationalistische Organisationen, die ein überhöhtes Selbstverständnis von der eigenen Nation haben und die Rechte anderer Völker missachten. Daneben gibt es separatistische Organisationen, die eine Loslösung ihres Herkunftsgebietes aus einem bereits bestehenden Staatsgebilde und die Schaffung eines eigenen Staates verfolgen. Die größte von den Verfassungsschutzbehörden beobachtete ausländerextremistische Organisation in Deutschland ist nach wie vor die unter der Bezeichnung PKK bekannte "Arbeiterpartei Kurdistans". Autonome Kennzeichnend für die Bewegung der Autonomen, die über kein einheitliches ideologisches Konzept verfügt, ist die Ablehnung staatlicher und gesellschaftlicher Normen und Zwänge, die Suche nach einem freien, selbstbestimmten Leben in herrschaftsfreien Räumen und der Widerstand gegen den demokratischen Staat 137 und seine Institutionen, wobei Gewalt von Autonomen grundsätzlich als Aktionsmittel ("militante Politik") akzeptiert ist. Autonome bilden den weitaus größten Anteil des gewaltbereiten linksextremistischen Personenpotenzials. Das Selbstverständnis der heterogenen autonomen Bewegung ist geprägt von AntiEinstellungen ("antikapitalistisch", "antifaschistisch", "antipatriarchal"). Diffuse anarchistische und kommunistische Ideologiefragmente ("Klassenkampf", "Revolution" oder "Imperialismus") bilden den Rahmen ihrer oftmals spontanen Aktivitäten. Eine klassische Form autonomer Gewalt ist die so genannte Massenmilitanz. Das sind Straßenkrawalle, die sich im Rahmen von Demonstrationen oder im Anschluss daran entwickeln. Hierbei kommt es regelmäßig auch zu Gewaltexzessen. Autonome Freiräume Als "autonome Freiräume" können vor allem besetzte Häuser, Wohnprojekte und selbstverwaltete Jugendund Kulturzentren gelten, deren Existenz und Erhalt Linksextremisten bedroht sehen, wenn sich die Besitzund Eigentumsverhältnisse ändern. Autonome Nationalisten Mit den "Autonomen Nationalisten" tritt eine Strömung innerhalb des deutschen Neonationalsozialismus öffentlichkeitswirksam in Erscheinung, die sich in lokalen Gruppierungen organisiert. Angehörige der "Autonomen Nationalisten" treten oft mit einem hohen Maß an Gewaltbereitschaft gegen Polizeibeamte und politische Gegner auf, dies insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen, bei denen sich "Autonome Nationalisten" bisweilen vermummt zu so genannten Schwarzen Blöcken zusammenschließen. Zudem übernehmen sie in Teilen Stilelemente anderer Jugendsubkulturen und treten ähnlich gekleidet auf wie militante Linksextremisten (Autonome). Innerhalb der Neonazi-Szene sind "Autonome Nationalisten" vor allem wegen ihres öffentlichen Erscheinungsbildes und ihrer Gewaltbereitschaft umstritten. Dessen ungeachtet beteiligen sich zunehmend auch andere Rechtsextremisten anlassbezogen an der Aktionsform des "Schwarzen Blockes" der "Autonomen Nationalisten". 138 Bestrebungen, extremistische Bestrebungen sind nach allgemeinem Sprachgebrauch alle auf ein Ziel gerichteten Aktivitäten. Extremistische Bestrebungen im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes sind Aktivitäten mit der Zielrichtung, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Dazu gehören Vorbereitungshandlungen, Agitation und Gewaltakte. Es ist zu unterscheiden zwischen * Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes, * Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes, * Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Gemeinsames Abwehrzentrum Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus (GAR) Am 16. Dezember 2011 hat der Bundesminister des Innern das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus eröffnet. Ziel ist insbesondere ein verbesserter koordinierter Austausch der in den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder vorhandenen Informationen sowie die Schaffung von Bewertungsund Analysemöglichkeiten für den Phänomenbereich Rechts. In dem GAR sind das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt, der Bundesnachrichtendienst, die Bundespolizei, der Militärische Abschirmdienst, die Landesverfassungsschutzbehörden, die Landeskriminalämter, der Generalbundesanwalt sowie Europol vertreten. Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) Das 2004 eingerichtete "Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum" (GTAZ) in Berlin-Treptow mit einer "Nachrichtendienstlichen Informationsund Analysestelle" (NIAS) sowie einer "Polizeilichen Informationsund Analysestelle" (PIAS) konzentriert die Experten für Terrorismusabwehr der deutschen Sicherheitsbehörden an einem Ort. Im GTAZ sind die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, das Bundeskriminalamt (BKA), die Landeskriminalämter und der Bundesnachrichtendienst (BND) 139 eingebunden. Weitere Teilnehmer sind die Bundespolizei, das Zollkriminalamt (ZKA), der Militärische Abschirmdienst (MAD), Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Vertreter der Generalbundesanwaltschaft. Die Abstimmung von Bewertungen und Maßnahmen bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit Terrorismusbezug wird erleichtert und beschleunigt. Gentrifizierung Der Begriff beschreibt die Umstrukturierung ganzer Wohnviertel und Stadtteile zu hochwertigen Wohnquartieren und damit einhergehend die Veränderung der Wohnbevölkerung. Dieses Themenfeld kommt häufig in Ballungsräumen vor. "Hammerskins" Die gekreuzten Hammer ("crossed hammers") sind Erkennungszeichen der rechtsextremistischen "Hammerskins". Sie wurden 1986 in den USA gegründet und entwickelten sich seitdem in verschiedenen Ländern. "Hammerskins" vertreten ein rassistisches Weltbild und zeigen auch sonst eine Nähe zum Nationalsozialismus. Ihr Ziel ist die Vereinigung aller "weißen" Skinheads dieser Welt in einer "Hammerskin-Nation". In Deutschland ist die Organisation nach eigenen Angaben seit 1992 mit einem so genannten "Chapter German Hammerskins" aktiv, das jedoch zahlenmäßig eher klein ist und sich wiederum in regionale "Chapter" aufteilt. An einer Außenwirkung liegt dieser sich elitär gebenden Organisation eher nichts. Sie sehen sich selbst nicht als politische Partei oder Organisation, was sie aber nicht daran hindert, in anderen rechtsextremistischen Strukturen politische Aktivitäten zu entfalten. Ihre Treffen finden meist im Verborgenen statt. Sie veranstalten Szenekonzerte oder beteiligen sich an deren Organisation. Islamismus Der Begriff des Islamismus bezeichnet eine religiös motivierte Form des politischen Extremismus. Islamisten sehen in den Schriften und Geboten des Islam nicht nur Regeln für die Ausübung der Religion, sondern auch Handlungsanweisungen für eine islamistische Staatsund Gesellschaftsordnung. Ein Grundgedanke dieser islamistischen Ideologie ist die Behauptung, alle Staatsge140 walt könne ausschließlich von Gott (Allah) ausgehen. Damit richten sich islamistische Bestrebungen gegen die Vorschriften des Grundgesetzes, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Islamisten halten die Etablierung einer islamischen Gesellschaftsordnung für unabdingbar. Dieser Ordnung sollen letztlich sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime unterworfen werden. Sonderformen des Islamismus sind der Salafismus () und der islamistische Terrorismus (). Islamistischer Terrorismus Islamistischer Terrorismus ist der nachhaltig geführte Kampf für islamistische ( Islamismus) Ziele, die mit Hilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in SS 129 a Abs. 1 StGB genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. Islamistische Terroristen nennen ihren Kampf Jihad (), sie legitimieren ihre Gewalt mit Vorschriften des Islam und argumentieren, dass Gott ihnen den Befehl gegeben hat, diesen Kampf zu führen. Die Ziele und Mittel des islamistischen Terrorismus sind unterschiedlich, gemein ist ihm ein Kampf gegen die vermeintlichen Gegner des Islam. Ein typisches Handlungsmuster islamistischer Terroristen ist der Selbstmordanschlag. Er ist nach Auffassung der islamistischen Terroristen eine gottgewollte Aktion, die dem Selbstmordattentäter herausragende Anerkennung im Diesseits und einen privilegierten Zugang zum Jenseits ermöglichen soll. Handlungen und Argumentationsmuster der Protagonisten des islamistischen Terrorismus stehen in Widerspruch zu den Interpretationen und Überzeugungen der religiösen Autoritäten des lslam, die vor allem Mord und Selbstmord ablehnen und den religiös begründeten Kampf nur unter eng definierten Bedingungen erlauben, Terrorismus als schwere Gewalttaten jedoch ablehnen. 141 Jihad Die wörtliche Übersetzung dieses Begriffs ist "Anstrengung" oder "Bemühung". Es gibt zwei Formen des Jihad: die geistig-spirituelle Bemühung des Gläubigen um das richtige religiöse und moralische Verhalten gegenüber Gott und den Mitmenschen (so genannter großer Jihad) oder der kämpferische Einsatz zur Verteidigung oder Ausdehnung des islamischen Herrschaftsgebiets (so genannter kleiner Jihad). Von militanten islamistischen ( Islamismus) Gruppen wird der Jihad häufig als religiöse Legitimation für Terroranschläge verwendet. Islamistische Terroristen ( Islamistischer Terrorismus) führen unter dem Leitprinzip dieses Jihad ihren gewalttätigen Kampf/"heiligen Krieg" gegen die angeblichen Feinde des Islam. "Kameradschaften", rechtsextremistische Unter dem Begriff "Kameradschaften" werden i. d. R. neonazistische lokale Gruppierungen verstanden. Sie umfassen meist etwa 10 bis 20 Mitglieder und sind - im Gegensatz zu den Cliquen der subkulturell geprägten gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene - deutlich durch den Willen zu politischer Aktivität geprägt. Obwohl sie meist nur geringe vereinsähnliche Strukturen aufweisen, sind sie durch eine verbindliche Funktionsverteilung dennoch deutlich strukturiert. Mitglieder von Kameradschaften rechnen sich in der Regel den neonazistisch geprägten sog. "Freien Nationalisten" zu. Liederabend, rechtsextremistisch Bei rechtsextremistischen Liederabenden kommt es zum Auftritt einer oder mehrerer rechtsextremistischer Liedermacher/Liedermacherinnen. Vorgetragen werden in der Regel Balladen mit rechtsextremistischen Inhalten. Nicht als Liederabende werden solche Auftritte von rechtsextremistischen Liedermachern gezählt, die im Rahmen von sonstigen politischen Veranstaltungen der Szene erfolgen. 142 Linksextremismus Mit diesem Begriff werden Bestrebungen von Personenzusammenschlüssen bezeichnet, für die alle oder einige der folgenden Merkmale charakteristisch sind: * Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus als "wissenschaftliche" Anleitung zum Handeln; daneben, je nach Ausprägung der Partei oder Gruppierung, Rückgriff auch auf Theorien weiterer Ideologen wie Stalin, Trotzki, Mao Zedong und andere, * Bekenntnis zur sozialistischen oder kommunistischen Transformation der Gesellschaft mittels eines revolutionären Umsturzes oder langfristiger revolutionärer Veränderungen, * Bekenntnis zur Diktatur des Proletariats oder zu einer herrschaftsfreien (anarchistischen) Gesellschaft, * Bekenntnis zur revolutionären Gewalt als bevorzugte oder - je nach den konkreten Bedingungen - taktisch einzusetzende Kampfform. Linksextremistische Parteien und Gruppierungen lassen sich grob in zwei Hauptströmungen einteilen: * dogmatische Marxisten-Leninisten und sonstige revolutionäre Marxisten: In Parteien oder anderen festgefügten Vereinigungen organisiert verfolgen sie die erklärte Absicht, eine sozialistische bzw. kommunistische Gesellschaftsordnung zu errichten, * Autonome, Anarchisten und sonstige Sozialrevolutionäre: In losen Zusammenhängen, seltener in Parteien oder formalen Vereinigungen agierend, streben sie ein herrschaftsfreies, selbstbestimmtes Leben frei von jeglicher staatlicher Autorität an. Neonationalsozialismus/Neonazismus Der Neonationalsozialismus bezieht sich auf die Weltanschauung des "Dritten Reiches" und macht diese zur Grundlage seiner politischen Zielvorstellungen. Elementare Bestandteile der neonationalsozialistischen Weltanschauung sind Rassismus und Nationalismus sowie die Forderung nach einem autoritären "Führerstaat" unter Ausschaltung der demokratischen Gewaltenteilung. Ab143 grenzungskriterien zum subkulturell geprägten Rechtsextremismus sind der bei Neonazi-Aktivisten stärker ausgeprägte Wille zur politischen Arbeit sowie eine intensivere Auseinandersetzung mit inhaltlichen Aspekten des Weltbildes. Proliferation Als Proliferation bezeichnet man die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen und entsprechenden Waffenträgersystemen bzw. der zu deren Herstellung verwendeten Produkte einschließlich des dazu erforderlichen Know-how. Radikal Als radikal werden Bestrebungen bezeichnet, die zur Lösung politischer Probleme "bis auf die Wurzel gehen", diese jedoch ohne zielgerichteten Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung lösen wollen. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. So ist z. B. die Forderung nach Wiedereinführung der Todesstrafe durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Rechtsextremistische Konzerte Die Kriterien zur Bewertung rechtsextremistischer Musikveranstaltungen lauten wie folgt: - Live-Auftritt mindestens einer als rechtsextremistisch bewerteten Band, - Szeneöffentlichkeit (z. B. überregionale Mobilisierung, Erhebung von Eintrittsgeldern, Werbung für die Veranstaltung), - Vortrag rechtsextremistischer Liedtexte bzw. Feststellung rechtsextremistischer Aktivitäten der Interpreten anlässlich der Veranstaltungen (insbesondere Propagandadelikte), - Organisation der Veranstaltung durch rechtsextremistische Gruppierungen oder Einzelpersonen. Es ist nicht erforderlich, dass Informationen zu allen Kriterien vorliegen. Mindestvoraussetzung sind der szeneöffentliche LiveAuftritt sowie Indizien für rechtsextremistische Inhalte, die sich insbesondere aus dem Auftritt einschlägiger Bands oder aus dem 144 Vortrag entsprechender Lieder ergeben können. Salafismus Salafismus ist eine rückwärtsgewandte Strömung innerhalb des Islamismus (), die sich an der islamischen Frühzeit orientiert. Salafisten geben vor, ihre religiöse Praxis und Lebensführung ausschließlich an den Prinzipien des Koran und der Prophetentradition (arab. Sunna), d. h. den vom Propheten Muhammad überlieferten Aussagen und Handlungen, auszurichten. Dabei kommt bei der Bestimmung dessen, was "wahrhaft islamisch" ist, den so genannten "rechtschaffenen Altvorderen" (arab. Al-salaf al-salih, daher der Begriff Salafismus) eine entscheidende Rolle zu. Das Streben der Salafisten nach Wiederherstellung der "ursprünglichen" und "reinen" Religion nach dem Modell der islamischen Frühzeit geht mit der Forderung nach vollständiger Umsetzung der Scharia einher. Nach der salafistischen Ideologie ist die Scharia von Gott gesetztes Recht. Sie ist die Gesamtheit der Regeln und Bestimmungen, die im Koran und der Prophetenüberlieferung niedergelegt sind und nach salafistischer Ansicht das Leben der Muslime in allen Aspekten leiten und bestimmen sollen. Schwarzer Block Der so genannte Schwarze Block, vermummte Aktivisten in einheitlicher "Kampfausrüstung", ist eine Aktionsform, die ursprünglich im linksextremistischen autonomen Spektrum entwickelt wurde und vor allem bei Demonstrationen angewandt wird. Der "Schwarze Block" ist keine zentral organisierte und koordinierte Organisationsform, sondern ein punktueller Zusammenschluss gewaltorientierter Linksextremisten. Ziel dieses Auftretens ist die erschwerte Zuordnung von Strafund Gewalttaten zu Einzelpersonen durch die Polizei. Jeder "Schwarze Block" beinhaltet jedoch ein einzelfallbezogenes Gewaltpotenzial, das sich je nach Lageentwicklung verändern kann. Wenngleich der "Schwarze Block" überwiegend ein Ausdruck linksextremistischer Massenmilitanz (Straßenkrawalle im Rahmen von Demonstrationen) ist, schließt die Teilnahme eines "Schwarzen Blocks" an einer Demonstration keinesfalls einen friedlichen Demonstrationsverlauf aus. Seit einigen Jahren ist die Aktionsform des "Schwarzen 145 Blocks" auch bei den rechtsextremistischen "Autonomen Nationalisten" zu beobachten. "Sigrune" Bei der "Sigrune" handelt es sich um die in der Symbolik der SS bzw. Hitlerjugend verwendete blitzähnliche Rune. Ihre Verwendung ist strafbar. Spionage Als Spionage wird die Tätigkeit für den Nachrichtendienst einer fremden Macht bezeichnet, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist. Die Beschaffung von Informationen, vor allem aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Militär, erfolgt zumeist unter Anwendung geheimer Mittel und Methoden. Soweit Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, kommt eine Strafbarkeit gemäß SSSS 93 ff. StGB in Betracht. Spionageabwehr Die Spionageabwehr beschäftigt sich mit der Aufklärung und Abwehr bzw. Verhinderung von Spionageaktivitäten fremder Nachrichtendienste. Dazu sammelt sie Informationen über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten fremder Nachrichtendienste in der Bundesrepublik Deutschland und wertet sie aus, mit dem Ziel, Erkenntnisse über Struktur, Aktivitäten, Arbeitsmethoden, nachrichtendienstliche Mittel und Zielobjekte dieser Nachrichtendienste zu gewinnen. Die Spionageabwehr gehört gemäß SS 3 Abs. 1, Nr. 2 BVerfSchG zu den Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. "Vier-Säulen-Strategie" der NPD Die Strategie der NPD wurde auf dem Bundesparteitag 1998 im mecklenburgischen Stavenhagen zunächst als "Drei-Säulen-Strategie" konzipiert: Kampf um die Straße: Durchführung von Demonstrationen, Zeigen von Präsenz in der Öffentlichkeit, Massenmobilisierung, 146 Kampf um die Köpfe: Ziel ist die Meinungsführerschaft in der rechtsextremistischen Szene, aber ganz wesentlich auch das Erreichen von Personen außerhalb ihrer politischen Klientel, Kampf um die Parlamente: Wahlerfolge konnte die NPD in Mecklenburg-Vorpommern 2006 und 2009 vorweisen, Auf dem Bundesparteitag 2004 in Leinefeld/Thüringen wurde eine vierte Säule ergänzt: Kampf um den organisierten Willen: Die NPD sieht sich als "Speerspitze der "nationalen Erneuerung" und versucht, alle "nationalen Kräfte" zu einem Bündnis zu bewegen - natürlich unter ihrer Führung. Wirtschaftsschutz Als Wirtschaftsschutz werden staatliche Maßnahmen bezeichnet, die dem Schutz deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen vor einem durch Spionage betriebenen Know-howAbfluss sowie vor Bedrohungen durch Rechtsund Linksextremisten, durch ausländische Extremisten sowie durch islamistische Terroristen dienen. Wirtschaftsspionage Wirtschaftsspionage ist Teil der Spionage, der die staatlich gelenkte oder gestützte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen beinhaltet. Betreibt hingegen ein konkurrierendes Unternehmen eine private Ausforschung, handelt es sich um Konkurrenzausspähung, die häufig auch Industriespionage genannt wird. In den Zuständigkeitsbereich der Verfassungsschutzbehörden fällt ausschließlich die Wirtschaftsspionage. 147 Anlage 1) Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Jahresübersicht 2012/2013 2) Registeranhang 3) Verfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LVerfSchG M-V) 148 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Jahresübersicht 2012/2013 Politisch motivierte Kriminalität -Rechts2012 2013 Straftaten Gesamt 721 771 davon extremistisch 666 724 Propagandadelikte 520 603 davon extremistisch 520 601 Gewaltdelikte 38 31 davon extremistisch 38 31 Fremdenfeindliche Straftaten 39 55 Antisemitische Straftaten 18 30 Politisch motivierte Kriminalität -Links2012 2013 Straftaten Gesamt 148 93 davon extremistisch 56 27 Propagandadelikte 4 2 davon extremistisch 4 2 Gewaltdelikte 45 19 davon extremistisch 45 19 Fremdenfeindliche Straftaten 0 0 Antisemitische Straftaten 0 0 Politisch motivierte Kriminalität -Ausländer2012 2013 Straftaten Gesamt 1 0 davon extremistisch 1 149 Registeranhang Extremistische Organisationen Gruppierungen Seite(n) A Aktionsgruppe Stralsund 44 An-Nussrah 114 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)/ KONGRA GEL 118, 119 Arischer Widerstandsbund 44 Artgemeinschaft-Germanische Glaubens-Gemeinschaft 46 wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V. Aryan Warriors 44 Autonome Nationalisten Amt Goldberg-Mildenitz 40 B Brigade 8 25 C Casa Pound 33f D Dawa FFM 113f Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 86, 87, 105 Deutsch-Kurdische Freundschaftsverein "Hasankeyf" e. V. 122 Die Rechte 18, 84 Die Liebenfels-Kapelle 26, 30 E Europäische Aktion 44 F Feine Sahne Fischfilet (FSF) 94 Föderation kurdischer Vereine in Deutschland YEK-KOM e. V. 120f Freie Kameradschaft Wismar 38 Freie Kräfte Greifswald/Nationale Sozialisten Greifswald 40 G Gemeinschaft Deutscher Frauen 32 150 Germanisches Bollwerk Mecklenburg 44 Gefangenenhilfe.info 45 Gesellschaft für biologische Anthropologie Eugenik und 46 Verhaltensforschung e.V. H Hamas 117 Hamburger Nationalkollektiv & Weiße Wölfe Terrorcrew 37 Hizb Allah 117 I Interessengemeinschaft Schöneres Strasburg 47 J Junge Nationaldemokraten 18, 52, 54, 81 K Kameradschaft Borken 44 Kameradschaft Bützow 44 Kameradschaft Malchin 44 Kameradschaft Neubrandenburg 44 Kameradschaft Schwerin 21, 38, 65, 84 Koma Civaken Kurdistan (KCK) 122 Kommando Ost 27 Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 87 M Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (MLKP) 118 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 86, 87, 105, 106 Millatu Ibrahim 114 Murabitun 117 Muslimische Jugend Deutschland 117 N 3, 9, 16-20, 24Nationaldemokratische Partei Deutschlands 26, 31-33, 36-94 Nationale Offenisive Gnoien 44 Nationale Offensive Teterow/Autonome Nationalisten Tete40 row Nationale Sozialisten Friedland 44 151 Nationale Sozialisten Müritz 43 Nationale Sozialisten Rostock 36, 38 4, 20-24, 33, 38, Nationalsozialistischer Untergrund 57, 74 Netzwerk Freies Pommern 41, 42, 48, 77 Netzwerk für Tolerie und Demokranz 32, 67 P REBELL 105, 106 Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) 118 Ring Nationaler Frauen 54, 83 Rote Hilfe e.V. (RH) 86, 87, 97 RotFuchs-Förderverein 105, 106 S Schwarz Rote Hilfe Rostock" (SRH) 97, 98 Skalinger 26 Sport und Kultur Wiese e. V. 36 Sozialistische Alternative (SAV) 87, 106 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) 87, 105, 106 Stargarder Freundeskreis 44 Stimme der Vergeltung 27, 30 T Thrima 26, 27, 30 Türkische Hizbollah 117 Ehemalige Türkische Kommunistische Partei/ Marxisten118 Leninisten (TKP/ML) und MKP V Völkische Burschenschar Strasburg 44 W Widerstand Mecklenburgische Schweiz 37 Wiege des Schicksals 27, 28, 30 152 Amtliche Abkürzung: LVerfSchG M-V Ausfertigungs11.07.2001 Quelle: datum: Textnachweis ab: 01.01.2005 Fundstelle: GVOBI. M-V 2001, 261 Dokumenttyp: Gesetz Gliede12-4 rungs-Nr: Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG M-V) Vom 11. Juli 2001 Zum 30.07.2013 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe letzte berücksichtigte Änderung: Inhaltsübersicht geändert, $ 24b neu Stand: eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (GVOBI. M-V S. 434) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde S1 Zweck des Verfassungsschutzes 52 Organisation 53 Bedienstete 84 Zusammenarbeit 55 Aufgaben des Verfassungsschutzes 56 Begriffsbestimmungen 57 Rahmen für die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde 58 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbehörde 59 Formen der Datenerhebung 5 10 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln 511 Mitteilung an betroffene Personen 512 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbehärde Abschnitt 2 Datenverarbeitung 513 Speichern, Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten 514 Voraussetzung der Speicherung 515 Speicherung personenbezogener Daten über Minderjährige 816 Begriff der Datei und der Akte 517 Dateianordnung Abschnitt 3 Informationsübermittlung und Auskunftserteilung 518 Informationsübermittlung zwischen den Verfassungsschutzbehörden 519 Informationsübermittlung an Bundesnachrichtendienst und Militärischen Abschirmdienst 520 Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehöärde an Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Stellen _ 521 Informationsübermittlung an ausländische Stellen 8522 Informationsübermittlung an die Öffentlichkeit 8523 Dokumentation und Grundlage der Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehörde $24 Informationsübermittlung durch öffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbehörde S24da Informationsübermittlung durch nicht-öffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbehörde &$24b Weitere Auskunftsverlangen 825 _Übermittlungsverbote, Nachberichtspflicht 526 Auskunft an betroffene Personen Abschnitt 4 Kontrolle der Verfassungsschutzbehörde 527 Parlamentarische Kontrallkommission $25 Geheimhaltung 529 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission Abschnitt 5 Schlussvorschriften 530 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes $31 (weggefallen) 532 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Abschnitt 1 Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde $1) Zweck des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz dient dem Schutz derfreiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Fußnoten * & 1 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004. 82 Organisation (1) Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden von der Verfassungsschutzbehörde wahrgenommen. \Verfassungsschutzbehörde ist das Innenministerium. Es unterhält für diese Aufgaben eine besondere Abteilung. (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf Dienststellen der Polizei, Dienststellen der Polizei dürfen der Verfassungsschutzbehörde nicht angegliedert werden. 83 Bedienstete Mit Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde dürfen nur Personen betraut werden, die nach ihrer Persönlichkeit und nach ihrem Verhalten die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die Sicherung und Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eintreten. 84 Zusammenarbeit (1) Die Verfassungsschutzbehörde ist verpflichtet, mit Bund und Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in gegenseitiger Unterstützung und Information sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) Die Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, der Bund nach Maßgabe bundessrechtlicher Vorschriften nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommerns tätig werden. 55 Aufgaben des Verfassungsschutzes (1) Zur Erfüllung ihrer Aufgabe sammelt und wertet die Verfassungsschutzbehörde sachund personenbezogene Daten, insbesondere Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen aus über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für eine fremde Macht im Geltungsbereich dieses Gesetzes, 3 Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) oder gegen dasfriedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbehörde informiert die zuständigen Stellen und die Öffentlichkeit über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder, Den staatlichen Stellen soll ermöglicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu treffen. (3) Die Verfassungsschutzbehörde wirkt mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 22. Januar 1998 (GWOBI. M-V 5. 114, 195), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Januar 2009 (GVOBI. M-V S. 82), sowie bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen in den übrigen gesetzlich bestimmten Fällen, 2. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (4) Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden ( Artikel 20 des Grundgesetzes). 86 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegendie freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, einen der in Absatz 3 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen, 2. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen gehörendes Gebiet abzutrennen, 3. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landessolche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, den Bund, die Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen. (2) Eine Bestrebung im Sinne des Gesetzes ist insbesondere dann gegeben, wenn sie auf Gewaltanwendung gerichtet ist oder sonst ein kämpferisches und aggressives Verhalten gegenüber den in Absatz 3 genannten Grundsätzen erkennen lässt. (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundardnung im Sinne dieses Gesetzes zählen! 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und T. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. (4) Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzqgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (5) Betroffene Personen sind Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für Tätigkeiten oder Bestrebungen gemäß $ 5 Abs. 1 vorliegen. Dritte sind Personen, bei denen keine derartigen Anhaltspunkte vorliegen. (6) Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist die Anwendung körperlichen Zwanges gegen Personen und die gewalttätige Einwirkung auf Sachen. 57 Rahmen für die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf sachund personenbezogene Daten nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich sind. Voraussetzung für die Sammlung von Informationen im Sinne des $ 5 Abs. 1 ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte, die, insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen, den Verdacht einer der in $ 5 Abs. 1 genannten Bestrebungen oder Tätigkeiten rechtfertigen. Die Art und der Umfang des Umgangs mit Daten richtet sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes. Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gilt das Landesdatenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern. (2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben darf die Verfassungsschutzbehörde nur die dazu erforderlichen Maßnahmen ergreifen; dies gilt insbesondere für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Won mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat sie diejenige zu treffen, die den einzelnen, insbesondere in seinen Grundrechten, und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. Sie ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. 88 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbehörde Polizeiliche Befugnisse stehen der Verfassungsschutzbehörde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. 59 Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten der betroffenen Person auch ohne deren Kenntnis bei ihr und bei Dritten erheben, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen oder Tätigkeiten gemäß $ 5 Abs. 1 vorliegen, 2. dies für die Erforschung und Bewertung von gewalttätigen Bestrebungen oder Tätigkeiten nach $ 5 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist oder 3. dies zur Schaffung oder Erhaltung nachrichtendienstlicher Zugänge über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach $ 5 Abs. 1 erforderlich ist. Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist sie über die Freiwilligkeit der Mitwirkung und den Verwendungszweck aufzuklären. Die Aufklärungspflicht umfasst bei einer beabsichtigten Übermittlung auch den Empfänger der Daten. Die Aufklärung kann unterbleiben, wenn die Tatsache, dass die Erhebung für Zwecke des Verfassungsschutzes erfolgt, aus besonderen Gründen nicht bekannt werden soll. (2) Personenbezogene Daten von Dritten dürfen ohne deren Kenntnis nur erhoben werden, wenn 1. dies für die Erforschung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach $ 5 Abs. 1 vorübergehend erforderlich ist, 2. die Erforschung des Sachverhaltes auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre und 3. überwiegende schutzwürdige Belange der betroffenen Personen nicht entgegenstehen. Daten Dritter dürfen auch erhoben werden, wenn sie mit zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen untrennbar verbunden sind. Daten, die für das Werständnis der zu speichernden Informationen nicht erforderlich sind, sind unverzüglich zu löschen. Dies gilt nicht, wenn die Löschung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist. In diesem Fall sind die Daten zu sperren; die gesperrten Daten dürfen nicht mehr genutzt werden. (3) Ist zum Zwecke der Sammlung von Informationen die Weitergabe personenbezogener Daten unerlässlich, so dürfen schutzwürdige Interessen der betroffenen Person oder Dritter nur im unvermeidbaren Umfang beeinträchtigt werden. 810 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur heimlichen Informationsbeschaffung, insbesondere zur heimlichen Erhebung personenbezogener Daten, nur folgende nachrichtendienstliche Mittel anwenden: 1. Inanspruchnahme von Vertrauensleuten, sonstigen geheimen Informanten und Gewährspersonen, vorbehaltlich Satz 2; 2. Einsatz von Bediensteten als verdeckte Ermittler; 3. Observationen; 4 Bildaufzeichnungen (Fotografieren, Filmen und Videografieren) außerhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 5. verdeckte Ermittlungen und Befragungen; heimliches Mithören ohne Inanspruchnahme technischer Mittel; No heimliches Mithören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel außerhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 8. Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht für den allgemeinen Empfang bestimmten Kanälen; 9. Verwendung fingierter biographischer, beruflicher oder gewerblicher Angaben (Legenden) mit Ausnahme solcher beruflicher Angaben, die sich auf die in Satz 3 genannten Personen beziehen; 10. Beschaffung, Herstellung und Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen; 11. Überwachung desBrief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Maßgabe des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes. Minderjährige dürfen nicht nach Satz 1 Nr. 1 in Anspruch genommen werden. Personen, die berechtigt sind, in Strafsachen aus beruflichen Gründen das Zeugnis zu verweigern (88 53 und 53a der Strafprozessordnung), darf die Verfassungsschutzbehörde nicht von sich aus nach Satz 1 Nr. 1 zur Beschaffung von Informationen über Sachverhalte in Anspruch nehmen, auf die sich ihr Zeugnisverweigerungsrecht bezieht; Informationen, die diese Personen unter Verletzung des 5 203 des Strafgesetzbuches rechtswidrig an die Verfassungsschutzbehäörde weiterzugeben beabsichtigen, dürfen von dieser nicht entgegengenommen werden. (2) Die Mittel nach Absatz 1 dürfen nur angewendet werden, wenn 1. die Voraussetzungen des 5 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 vorliegen, 2. sich ihr Einsatz gegen Dritte richtet, deren Einbeziehung in eine solche Maßnahme unumgänglich ist, um auf diese Weise Erkenntnisse über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen zu gewinnen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die im $ 5 Abs. 1 Nr. 1 und 3 genannten Schutzgüter gerichtet sind oder 3 dies zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Nachrichtenzugänge des Verfassungsschutzes gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. Die Mittel nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 9 und 10 dürfen auch für Vertrauensleute angewendet werden, wenn dies zur Erfüllung eines dienstlichen Auftrags oder zu Ihrem Schutz erforderlich ist. (3) Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel gemäß Absatz 1 ist unzulässig, wenn die Informationsbeschaffung auf andere, die betroffene Person weniger beeinträchtigende Weise mäglich ist. Eine geringere Beeinträchtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Daten ausallgemein zugänglichen Quellen oder durch Übermittlung nach $ 24 gewonnen werden können. Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel darf nicht außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhaltes stehen. Die Verfassungsschutzbehörde darf die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen Daten nur für die in $ 9 Abs. 1 genannten Zwecke nutzen. Daten, die für diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverzüglich zu löschen. Sind diese Daten mit anderen, für die in $ 9 Abs. 1 genannten Zwecke erforderlichen Daten derart verbunden, dass sie nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand getrennt werden können, so sind diese Daten zu sperren; sie dürfen nicht mehr genutzt werden. (4) Wirkt die Verfassungsschutzbehörde an Sicherheitsüberprüfungen im Sinne des $ 5 Abs. 3 Nr. 1 mit, so darf sie nur das nachrichtendienstliche Mittel der Tarnung von Mitarbeitern anwenden. (5) Die Behörden des Landes sowie die Kommunalbehörden sind verpflichtet, der Verfassungsschutzbehörde Hilfe für Tarnungsmaßnahmen zu leisten. (6) Die Anwendung des nachrichtendienstlichen Mittels nach Absatz 1 Nr. 7 bedarf im Einzelfall der Zustimmung des Innenministers, im Falle seiner Verhinderung der des Staatssekretärs, und der Zustimmung der nach dem Ausführungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes gebildeten Kommission; bei Gefahr im Werzug ist unverzüglich die Genehmigung dieser Kommission nachträglich einzuholen. Die durch solche Maßnahmen erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur nach Maßgabe des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes verwendet werden. (7) Die Verfassungsschutzbehörde darf unter den Voraussetzungen des $ 24a Abs. 2 technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes und zur Ermittlung der Geräteoder Kartennummer einsetzen. Die Maßnahme ist nur zulässig, wenn ohne Einsatz technischer Mittel nach Satz 1 die Ermittlung des Standortes oder die Ermittlung der Geräteoder Kartennummer aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Sie darf sich nur gegen die in $ 2da Abs. 3 Nr. 1 und 2 Buchstabe b bezeichneten Personen richten. Für die Verarbeitung der Daten ist &$ 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. Personenbezogene Daten eines Dritten dürfen anlässlich solcher Maßnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gründen zur Erreichung des Zweckes nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot und sind nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen. $ 24a Abs. 4 bis 6 gilt entsprechend. Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. 811 Mitteilung an betroffene Personen Betroffenen Personen sind Maßnahmen nach $ 10 Abs. 6 Satz 1 nach ihrer Beendigung mitzuteilen, sobald eine Gefährdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann. Lässt sich im Zeitpunkt der Beendigung der Maßnahme noch nicht abschließend beurteilen, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, unterbleibt die Mitteilung so lange, bis eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme ausgeschlossen werden kann. Die nach dem Ausführungsgesetz zu dem aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes gebildete Kommission ist über die Gründe, die einer Mitteilung entgegenstehen, zu unterrichten; hält sie eine Mitteilung für geboten, so ist diese unverzüglich zu veranlassen. 812 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Aufklärung 1. von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, 2. von Bestrebungen im Sinne des $ 5 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 bei öffentlichen Stellen geführte Dateien, Akten und Register einsehen. (2) Eine solche Einsichtnahme ist nur zulässig, wenn 1. die Aufklärung auf andere Weise nicht möglich erscheint, insbesondere durch eine Übermittlung der Daten durch die registerführende Stelle der Zweck der Maßnahme gefährdet würde, 2. die betroffenen Personen durch eine anderweitige Aufklärung unverhältnismäßig beeinträchtigt werden würden und 3 eine besondere gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder ein Berufsgeheimnis der Einsichtnahme nicht entgegensteht. (3) Die auf diese \Neise gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. Daten, die für diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverzüglich zu löschen. Sind diese Daten mit anderen, für die in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlichen Daten derart verbunden, dass sie nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand getrennt werden können, so sind diese Daten zu sperren; sie dürfen nicht mehr genutzt werden. (4) Über die Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu führen, aus dem ihr Zweck, die in Anspruch genommene Stelle sowie die Namen der betroffenen Person, deren Daten für eine weitere Verwendung erforderlich sind, hervorgehen. Diese Aufzeichnungen sind gesondert aufzubewahren, durch technische und organisatorische Maßnahmen zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Erstellung folgt, zu vernichten. Dieser Nachweis ist der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Wunsch vorzulegen. Abschnitt 2 Datenverarbeitung 813" Speichern, Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten (1) Umfang und Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind auf das für die Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörde erforderliche Maß zu beschränken. (2) Wird die Richtigkeit von personenbezogenen Daten von betroffenen Personen bestritten, so ist dies in der Akte und Datei zu vermerken oder auf sonstige \Weise festzuhalten. Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Dabei muss nachvollziehbar bleiben, in welchem Zeitraum und aus welchem Grund sie unrichtig waren. Die Daten sind zu ergänzen, wenn sie unvollständig sind und dadurch schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt sein können. (3) Personenbezogene Daten in Dateien sind zu löschen, wenn ihre Erhebung o- der Speicherung unzulässig war oder ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. Bei jeder Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, spätestens aber nach fünf Jahren, sind die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten auf ihre Erforderlichkeit zu überprüfen. Soweit die Daten Bestrebungen nach & 5 Abs. 1 Nr. 1 betreffen, sind sie spätestens zehn Jahre, soweit sie Bestrebungen nach $ 5 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 betreffen, spätestens fünfzehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu löschen, es sei denn, der Leiter der Verfassungsschutzbehörde oder sein Vertretertrifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. (4) Personenbezogene Daten sind in Dateien zu sperren, soweit durch ihre Löschung schutzwürdige Belange der betroffenen Person oder von Dritten beeinträchtigt würden. Ein schutzwürdiges Interesse liegt auch vor, wenn die betroffene Person einen Antrag nach $ 26 Abs. 1 Satz 1 gestellt hat. An Stelle der Löschung tritt auch dann eine Sperrung, wenn die nach Absatz 3 zu löschenden Daten mit anderen Daten derart verbunden sind, dass sie nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand getrennt werden können. Die gesperrten Daten dürfen ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht mehr genutzt werden. (5) Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden. Fußnoten " 8 13 Abs. 3 Satz 3 neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004. & 14 Voraussetzung der Speicherung (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben personenbezogene Informationen in Dateien nur speichern, wenn die Voraussetzungen ihrer Erhebung gemäß & 9 Abs. 1 oder 2 vorliegen. (2) Bundesgesetzliche Vorschriften über die Datenverarbeitung in gemeinsamen Dateien der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bleiben unberührt. & 15 Speicherung personenbezogener Daten über Minderjährige (1) Personenbezogene Daten über Minderjährige dürfen in Dateien nur gespeichert werden, wenn 1. diese zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Daten beziehen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und 2. der Verdacht einer geheimdienstlichen Tätigkeit ($ 5 Abs. 1 Nr. 2) oder einer Bestrebung im Sinne des $ 5 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 besteht, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Worbereitungshandlungen verfolgt wird. (2) Personenbezogene Daten über Minderjährige nach Vollendung des 16. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu überprüfen und spätestens nach fünf Jahren zu löschen, es sei denn, dass nach Eintritt der Volljährigkeit weitere Erkenntnisse nach $ 5 Abs. 1 angefallen sind. 8 16 Begriff der Datei und der Akte (1) Eine Datei im Sinne dieses Gesetzes ist 1. eine Sammlung personenbezogener Daten, die durch automatisierte Verfahren verarbeitet und ausgewertet werden kann (automatisierte Datei) oder 2. jede sonstige Sammlung gleichartig aufgebauter personenbezogener Daten, die nach bestimmten Merkmalen geordnet und ausgewertet werden kann (nicht-automatisierte Datei). (2) Eine Akte ist jede sonstige amtlichen oder dienstlichen Zwecken dienende Unterlage; dazu zählen auch Bildund Tonträger. Akten dürfen auch in elektronischer Form geführt werden. Eine Abfrage personenbezogener Daten mittels automatisierter Verarbeitung ist nur zulässig, wenn für sie die Voraussetzungen der Speicherung nach den 88 14 oder 15 vorliegen. Nicht hierunter fallen Vorentwürfe oder Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. 817 Dateianordnung (1) Für jede automatisierte Datei der Verfassungsschutzbehörde sind in einer Dateianordnung durch die Verfassungsschutzbehörde festzulegen: 1. Bezeichnung der Datei, 2. Zweck der Datei, 3, Inhalt, Umfang, Voraussetzungen der Speicherung, Übermittlung und Nutzung, 4 Berechtigung zur Eingabe von Daten, 9. Zugangsberechtigung, 6. Überprüfungsfristen und Speicherungsdauer, 7 Protokollierung. (2) Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist vor Erlass der Dateianordnung anzuhören. Abschnitt 3 Informationsübermittlung und Auskunftserteilung 5 18 Informationsübermittlung zwischen den Verfassungsschutzbehörden Die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzbehörden der Länder über alle Angelegenheiten, deren Kenntnis zur Erfüllung der Aufgaben der empfangenden Stellen erforderlich ist. 519 Informationsübermittlung an Bundesnachrichtendienst und Militärischen Abschirmdienst Die Verfassungsschutzbehörde übermittelt dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst die ihr bekannt gewordenen Informationen, wenntatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben der empfangenden Stelle erforderlich ist. Handelt die Veerfassungsschutzbehörde auf Ersuchen, so ist sie zur Übermittlung nur verpflichtet und berechtigt, wenn sich die tatsächlichen Anhaltspunkte aus den Angaben der ersuchenden Behörde ergeben. $ 20 Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehörde an Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Stellen (1) Die im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben gewonnenen Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörde, die nicht persanenbezogen sind, können an andere Behörden und Stellen, insbesondere an die Polizei und Staatsanwaltschaften, übermittelt werden, wenn sie für die Aufgabenerfüllung der empfangenden Stellen erforderlich sein können. (2) Personenbezogene Daten übermittelt die Verfassungsschutzbehörde von sich aus an die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei, sofern aufgrund der bei der Verfassungsschutzbehörde vorliegenden Informationen tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist, Delikte nach Satz 1 sind die in $ 74a Abs, 1 und $ 120 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. | S. 1756), genannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind. (3) Personenbezogene Daten darf die Verfassungsschutzbehörde übermitteln 1. an die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei, sofern aufgrund der bei der Verfassungsschutzbehörde vorliegenden Informationen tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine Straftat plant oder begangen hat, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedroht ist, oder wenn es zum Schutz vor Bestrebungen und Tätigkeiten nach $ 5 Abs. 1 erforderlich ist, 2. an andere staatliche Behörden und an die der Aufsicht des Landes unterstellten Gebietskörperschaften, wenn dies zum Schutz vor Bestrebungen und Tätigkeiten nach $ 5 Abs. 1 erforderlich ist, 3 an Stellen, die mit dem Überprüfungsverfahren nach $ 5 Abs. 2 Nr. 1 befasst sind, 4. an andere Stellen, wenn es zum Schutz vor Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes unverzichtbar ist. In den Fällen der Nummer 4 entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzbehäörde oder sein Vertreter. (4) Soweit es zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten gemäß Absatz 2 erforderlich ist, können die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei die Übermittlung personenbezogener Daten im Einzelfall verlangen. Das Ersuchen bedarf der Schriftform, ist zu begründen und zu dokumentieren. Eine Übermittlung unterbleibt, sofern übergeordnete Bedenken aus den Aufgaben des Verfassungsschutzes der Übermittlung entgegenstehen. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzbehörde oder sein Vertreter. Die Ablehnung ist zu dokumentieren und zu begründen. Nach Wegfall der Ablehnungsgründe ist die Auskunft auf Verlangen nachzuholen. (5) Die nach Absatz 2, 3 oder 4 übermittelten personenbezogenen Daten darf die empfangende Stelle nur zu dem Zweck verwenden, zu dessen Erfüllung sie ihr übermittelt wurden. Auf diese Einschränkung ist die empfangende Stelle hinzuweisen. & 21 Informationsübermittlung an ausländische Stellen Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz an ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen übermitteln, soweit die Übermittlung in einem Gesetz, einem Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaften oderin einer internationalen Vereinbarung geregelt ist. Eine Übermittlung darf auch erfolgen, wenn sie 1. zum Schutz von Leib oder Leben erforderlich ist oder 2. zur Erfüllung eigener Aufgaben, insbesondere in Fällen grenzüberschreitender Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörde, unumgänglich ist und im Empfängerland gleichwertige Datenschutzregelungen gelten. Die Übermittlung unterbleibt, wenn ihr auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere deren Schutz vor einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. $ 20 Abs. 5 gilt entsprechend; die empfangende Stelle ist darüber hinaus darauf hinzuweisen, dass sich die Verfassungsschutzbehörde vorbehält, Auskunft über die Verarbeitung der übermittelten Daten zu verlangen. 822 Informationsübermittlung an die Öffentlichkeit Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit, einschließlich der Medien, über Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörde ist die Übermittlung von personenbezogenen Daten nur zulässig, wenn es zu einer sachgemäßen Information erforderlich ist und schutzwürdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen. \Verden von der Verfassungsschutzbehörde personenbezogene Daten an die Öffentlichkeit gegeben, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob vorab eine Benachrichtigung der betroffenen Person oder des Dritten gebotenist. 8 23 Dokumentation und Grundlage der Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehörde Die Übermittlung von personenbezogenen Datenist zu dokumentieren. Vor der Datenübermittlung soll der Akteninhalt gewürdigt und der Datenübermittlung zugrunde gelegt werden. Erkennbar unvollständige Daten sind vor der Übermittlung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit durch Einholung zusätzlicher Auskünfte zu vervollständigen, anderenfalls ist auf die Unvollständigkeit hinzuweisen. 824) Informationsübermittlung durch öffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde kann von den Behörden des Landes und den der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen desöffentlichen Rechts nur die Übermittlung von Daten verlangen, die diesen Stellen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegen und die zur Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes erforderlich sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffenden Daten nicht aus allgemein zugänglichen Quellen oder nur mit übermäßigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person stärker belastende Maßnahme erhoben werden können. (2) Die Verfassungsschutzbehörde braucht Ersuchen nicht zu begründen, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person dient oder eine Begründung den Zweck der Maßnahme gefährden würde. (3) Die in Absatz 1 genannten Stellen übermitteln von sich aus der Verfassungsschutzbehörde alle ihnen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegenden Daten über Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Worbereitungshandlungen verfolgt werden, und über geheimdienstliche Tätigkeiten. Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei übermitteln darüber hinaus auch andere ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung bekannt gewordene Daten über Bestrebungen im Sinne des $ 5 Abs. 1. Die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Maßnahme nach $ 100a der Strafprozessordnung bekannt geworden sind, ist nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine der im aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz als Voraussetzung für eine Beschränkungsmaßnahme genannten Straftaten plant, begeht oder begangenhat. Die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund anderer strafprozessualer Zwangsmaßnahmen bekannt geworden sind, ist nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für geheimdienstliche oder sicherheitsgefährdende Tätigkeiten oder gewalttätige Bestrebungen bestehen. Auf die nach Satz 3 übermittelten Daten und die dazugehörenden Unterlagen finden die im aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz enthaltenen Bestimmungen über die Nutzung, Übermittlung und Vernichtung von Daten entsprechende Anwendung. Die nach Satz 4 übermittelten Daten dürfen nur zur Erforschung geheimdienstlicher oder sicherheitsgefährdender Tätigkeiten oder gewalttätiger Bestrebungen genutzt werden. (4) Vorschriften zur Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörde nach anderen Gesetzen bleiben unberührt, (5) Die Verfassungsschutzbehörde hat die übermittelten Daten nach ihrem Eingang unverzüglich darauf zu überprüfen, ob sie für die Erfüllung ihrer in $ 5 genannten Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Prüfung, dass sie nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten. Die Vernichtung unterbleibt, wenn die Unterlagen von anderen Daten, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand getrennt werden können; in diesem Fall sind die Daten gesperrt und entsprechend zu kennzeichnen. (6) Soweit andere gesetzliche Vorschriften nicht besondere Regelungen über die Dokumentation treffen, haben die Verfassungsschutzbehörde und die übermittelnde Stelle die Datenübermittlung zu dokumentieren. Fußnoten *) $ 24 Überschrift neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004, & 2da Informationsübermittlung durch nicht-öffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf im Einzelfall bei denjenigen, die geschäftsmäßig Postdienstleistungen oder Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, Auskunft über Daten einholen, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Postdienstleistungen oder Telemediendienste (Bestandsdaten) gespeichert worden sind, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf im Einzelfall Auskunft einholen bei 1. Luftfahrtunternehmen zu Namen und Anschriften des Kunden sowie zur Inanspruchnahme und den Umständen von Transportleistungen, insbesondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, 2. Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere über Kontostand und Zahlungseinund -ausgänge, 3. denjenigen, die geschäftsmäßig Postdienstleistungen erbringen oder daran mitwirken, zu den Umständen des Postverkehrs, 4. denjenigen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringen o- der daran mitwirken, zu Verkehrsdaten nach $ 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 sowie $ 113a des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. 1S. 1190), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. | S. 3198) geändert worden ist, und sonstigen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten und 5. denjenigen, die geschäftsmäßig Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, zu a) Merkmalen zur Identifikation des Nutzers eines Telemediums, b) Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und c) Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemediendienste, soweit dies zur Aufklärung von Bestrebungen oder Tätigkeiten erforderlich ist und tatsächliche Anhaltspunkte für schwerwiegende Gefahren für die in $ 5 Abs. 1 genannten Schutzgüter vorliegen. Im Falle des $ 5 Abs. 1 Nr. 1 gilt dies nur für Bestrebungen, die bezwecken oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, 1. zu Hass oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufzustacheln oder deren Menschenwürde durch Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden anzugreifen und dadurch die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zu fördern und den öffentlichen Frieden zu stören oder 2. Gewalt anzuwenden oder vorzubereiten einschließlich dem Befünworten, Hervorrufen oder Unterstützen von Gewaltanwendung, auch durch Unterstützen von Vereinigungen, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen., (3) Anordnungen nach Absatz 2 dürfen sich nur gegen Personenrichten, bei denen 1. tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie die schwerwiegenden Gefahren nach Absatz 2 nachdrücklich fördern oder 2. aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist a) bei Auskünften nach Absatz ? Satz 1 Nr. 1, 2 und 5, dass sie die Leistung für eine Person nach Nummer 1 in Anspruch nehmen oder b) bei Auskünften nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und 4, dass sie für eine Person nach Nummer 1 bestimmte oder von ihr herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder im Falle des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 4, dass eine Person nach Nummer 1 ihren Anschluss benutzt. (4) Die Zuständigkeit für Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr.1 ist in einer Dienstvorschrift zu regeln, die der Zustimmung des Innenministers bedarf. Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 werden vom Leiter der Verfassungsschutzbehörde oder seinem Vertreter schriftlich beantragt und begründet. Im Falle der Auskunft nach Nummer 2 kann der Antrag auch von einem Bediensteten der Verfassungsschutzbehörde gestellt werden, der die Befähigung zum Richteramt hat. Zuständig für Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 ist der Innenminister. Die Anordnung einer Auskunft über künftig anfallende Daten ist auf höchstens drei Monate zu befristen. Die Verlängerung dieser Anordnung um jeweils nicht mehr als drei Monate ist auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 hat die Verfassungsschutzbehörde dem Betroffenen mitzuteilen, sobald eine Gefährdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann. (5) Über Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 unterrichtet der Innenminister monatlich die Kommission nach $ 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes vom 17. Juli 1992 (GVOBI. M-V S. 486), das zuletzt durch das Gesetz vom 30. Juli 2007 (GVOBI. M-V 5. 278) geändert worden ist, vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann er den Vollzug der Entscheidung auch bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen. Die Kommission prüft von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Auskünften. $ 15 Abs. 5 des Artikel 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. IS. 1254, 2298), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Februar 2007 (BGBl. | S 106) geändert worden ist, ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Kontrollbefugnis der Kommission sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 erlangten personenbezogenen Daten erstreckt. Entscheidungen über Auskünfte, die die Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, hat der Innenminister unverzüglich aufzuheben. Die Daten unterliegen in diesem Falle einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverzüglich zu löschen. Für die Verarbei- tung der nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 erhobenen Datenist $ 4 des Artikel 10Gesetzes entsprechend anzuwenden. $ 12 Abs. 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes findet entsprechend Anwendung. (5) Der Innenminister unterrichtet im Abstand von höchstens sechs Monaten die Parlamentarische Kontrollkommission über Anordnungen nach Absatz 2; dabei ist insbesondere ein Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen zu geben. (7) Anordnungen sind dem Verpflichteten insoweit schriftlich mitzuteilen, als dies erforderlich ist, um ihm die Erfüllung seiner Verpflichtung zu ermöglichen. Anordnungen und übermittelte Daten dürfen dem Betroffenen oder Dritten vom Verpflichteten nicht mitgeteilt werden. (8) Der Innenminister unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes jährlich über Anordnungen nach Absatz 2 nach Maßgabe des $ 8a Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. | S. 2954, 2970), das zuletzt durch $ 32 des Gesetzes vom 23. Novernber 2007 (BGBl. I S. 2590) geändert worden ist. (9) Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 und der Absätze 3 bis 5 eingeschränkt. & 24b Weitere Auskunftsverlangen (1) Soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehärde erforderlich ist, darf von demjenigen, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, im Einzelfall Auskunft über die nach den $$ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. | S. 1190), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2013 (BGBl. | S. 1602) geändert worden ist, erhobenen Daten verlangt werden ($ 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes). Bezieht sich das Auskunftsverlangen nach Satz 1 auf Daten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden, geschützt wird ($ 113 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes), darf die Auskunft nur verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Daten vorliegen. (2) Die Auskunft nach Absatz 1 darf auch anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse verlangt werden (8 113 Absatz 1 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes). (3) Von einer Beauskunftung nach Absatz 2 ist die betroffene Person zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung erfolgt, soweit und sobald eine Gefährdung des Zwecks der Auskunft und der Eintritt übergreifender Nachteile für das Wohl des Bundes oder eines Landes ausgeschlossen werden können. Sie unterbleibt, wenn ihr überwiegende schutzwürdige Belange Dritter oder der betroffenen Person selbst entgegenstehen. Wird die Benachrichtigung nach Satz 2 zurückgestellt oder nach Satz 3 von ihr abgesehen, sind die Gründe aktenkundig zu machen. (4) Aufgrund eines Auskunftsverlangens nach Absatz 1 oder Absatz 2 hat derjenige, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, die zur Auskunftserteilung erforderlichen Daten unverzüglich, vollständig und richtig zu übermitteln. (5) Die Verfassungsschutzbehörde hatfür ihr erteilte Auskünfte eine Entschädigung zu gewähren, deren Umfang sich nach $ 23 und Anlage 3 des Justizvergütungsund -entschädigungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. | S. 718, 776), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. | S. 2418) geändert worden ist, bemisst. Die Vorschriften über die Verjährung in $ 2 Absatz 1 und Absatz 4 des Justizvergütungsund -entschädigungsgesetzes finden entsprechend Anwendung. (6) Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des Absatzes 2 eingeschränkt. 525 Übermittlungsverbote, Nachberichtspflicht (1) Die Übermittlung von Daten unterbleibt, wenn 1. die Daten zu löschen oder für die empfangende Stelle nicht bedeutsam sind, 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern, 3. erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Daten und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen, 4. es sich um personenbezogene Daten aus der engeren Persönlichkeitssphäre oder solche über Minderjährige unter 16 Jahren handelt, es sei denn, die empfangende Stelle der Daten benötigt diese zum Schutz vor Gewalt oder vor Vorbereitungshandlungen zur Gewalt oder vor geheimdienstlichen Tätigkeiten, 3. die Daten gesperrt sind und ihre Trennung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand von anderen zu übermittelnden Daten möglich ist oder 6. besondere gesetzliche Übermittlungsregelungen entgegenstehen; die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unberührt. (2) Erweisen sich Daten nach ihrer Übermittlung als unrichtig, unvollständig, unzulässig gespeichert oder erhoben, so hat die übermittelnde Stelle den Empfänger unverzüglich darauf hinzuweisen, es sei denn, dass dies für die Beurteilung eines Sachverhaltes ohne Bedeutung ist. Unrichtige oder unvollständige Daten sind durch die übermittelnde Stelle gegenüber dem Empfänger zu berichtigen oder zu ergänzen, wenn durch die unrichtige oder unvollständige Übermittlung schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt sein können. Die Benachrichtigung sowie Ergänzung sind aktenkundig zu machen und in der entsprechenden Datei zu vermerken. & 26 Auskunft an betroffene Personen (1) Die Verfassungsschutzbehörde erteilt betroffenen Personen aufschriftlichen Antrag unentgeltlich Auskunft über zu ihrer Person gespeicherte Daten. Von der Auskunft können Angaben über die Herkunft der Daten und von Übermittlungen ausgenommen werden, soweit die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen. Über Daten aus Akten, die nicht zu der betroffenen Person geführt werden, wird Auskunft nur erteilt, soweit Daten, namentlich aufgrund von Angaben der betroffenen Person, mit angemessenem Aufwand auffindbar sind. Die Werfassungsschutzbehörde bestimmt Verfahren und Form der Auskunftserteilung nach pflichtgemäßem Ermessen. (2) Die Auskunftserteilung kann nur abgelehnt werden, soweit 1. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde, 2. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der berechtigten Interessen von Dritten geheimgehalten werden müssen oder 3. durch die Auskunftserteilung Informationsquellen gefährdet würden oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde zu befürchten ist. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzbehörde oder ein besonders von ihm beauftragter Mitarbeiter, der die Befähigung zum Richteramt besitzen soll. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind zu dokumentieren. (4) Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist dem Antragsteller die Rechtsgrundlage dieser Ablehnung mitzuteilen. Die antragstellende Person ist auf ihr Recht hinzuweisen, sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden zu können. Dem Landesbeauftragen für den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen. Stellt der Innenminister oder im Verhinderungsfall der Staatssekretär im Einzelfall fest, dass durch die Erteilung der Auskunft die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde, so darf die Auskunft nur dem Landesbeauftragten persönlich erteilt werden. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die antragstellende Person dürfen keine Rückschlüsse auf den Kenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Abschnitt 4 Kontrolle der Verfassungsschutzbehörde 827 Parlamentarische Kontrollkommission (1) In Angelegenheiten des Verfassungsschutzes des Landes unterliegt die Landesregierung unbeschadet der Rechte des Landtages der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission, Die Kontrolle der Durchführung des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes bleibt den aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 des Grundgesetzes von dem Landtag bestellten Organen und Hilfsorganen vorbehalten. (2) Die Parlamentarische Kontrollkammission besteht aus sechs Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden. Zwei Mitglieder sollen der parlamentarischen Opposition angehören. Die Mitglieder dürfen nicht der Landesregierung angehören. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie übt ihre Tätigkeit auch über das Ende der Wahlperiode des Landtages solange aus, bis der nachfolgende Landtag die Mitglieder neu gewählt hat. Der Parlamentarischen Kontrollkommission ist die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Personalund Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder aus der Fraktion, die ihn zur Wahl vorgeschlagen hat, aus, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. Für dieses Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu wählen; das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus anderen Gründen aus der Par- lamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. (5) Die Parlamentarische Kontrollkommission tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. (6) Jedes Mitglied kann die Einberufung und die Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. & 28 Geheimhaltung (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission tagt in nichtöffentlicher Sitzung, über die jeweils ein Protokoll anzufertigen ist. Die Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geworden sind. Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Parlamentarischen Kontrollkommission. (2) Auf Antrag eines Mitgliedes beschließt die Parlamentarische Kontrollkommission über die Herstellung der Öffentlichkeit oder die Aufhebung der Vertraulichkeit nach Absatz 1, soweit öffentliche Geheimschutzinteressen, insbesondere die Aufrechterhaltung des Nachrichtenzuganges, oder berechtigte Interessen eines Einzelnen dem nicht entgegenstehen. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder der Kommission. Der Innenminister, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekretär, kann einem Beschluss nach Satz 1 widersprechen, wenn die Voraussetzungen der Aufhebung der Vertraulichkeit gemäß Satz 1 nicht vorliegen. Der Innenminister, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekretär, hat die Gründe hierfür darzulegen. Die Aufhebung der Vertraulichkeit von Beratungsgegenständen, die in die Verantwortlichkeit des Bundes oder eines Landes fallen, ist nur mit deren Zustimmung mäglich. (3) Sitzungsunterlagen und Protokolle verbleiben im Gewahrsam der Verfassungsschutzbehörde und können nur dort von den Mitgliedern der Kommission oder dem Innenminister, im Falle seiner Verhinderung dem Staatssekretär, eingesehen werden, es sei denn, der ordnungsgemäße Umgang mit diesen Unterlagen gemäß der Verschlusssachenanweisung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist nach Überzeugung der Parlamentarischen Kontrollkommission auf andere \Weise gewährleistet. & 29 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Das Innenministerium hat die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde, das Lagebild und über die Vorgänge von besonderer Bedeutung, insbesondere Einzelfälle, in denen eine Datenübermittlung gemäß $ 20 Abs. 4 Satz 3 unterblieben ist, sowie auf Verlangen der Kommission über sonstige Einzelfälle zu unterrichten. Ferner unterrichtet es über den Erlass und die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften sowie über den Verfassungsschutz betreffende Eingaben einzelner Bürger (Petenten), sofern der Petent der Unterrichtung nicht widersprochen hat. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann von dem Innenministerium alle für ihre Kontrollaufgaben erforderlichen Auskünfte, Unterlagen, Aktenund Dateneinsicht, Stellungnahmen und den Zutritt zur Verfassungsschutzbehörde verlangen sowie bei besonderem Aufklärungsbedarf Bedienstete und Auskunftspersonen zum Sachverhalt befragen, sofern dem nicht überwiegende öffentliche (zum Beispiel Aufrechterhaltung des Nachrichtenzugangs) oder private Belange entgegenstehen; das Innenministerium hat dies vor der Parlamentarischen Kontroll- kommission zu begründen. Die Parlamentarische Kontrollkommission kann ferner den Landesbeauftragten für den Datenschutzbeauftragen, die Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen, welche die Verfassungsschutzbehärde durchgeführt hat, zu überprüfen und der Kommission das Ergebnis der Überprüfung mitzuteilen. Die Befugnisse des Landesbeauftragten für den Datenschutz richten sich nach dem Landesdatenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern. Wird der Landesbeauftragte für den Datenschutz nach $ 26 Abs. 4 tätig, so kann er von sich aus die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichten, wenn sich Beanstandungen ergeben, eine Mitteilung an die betroffene Person aber aus Geheimhaltungsgründen unterbleiben muss. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitglieder nach Anhörung des Innenministeriums im Einzelfall einen Sachverständigen beauftragen, zur Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben Untersuchungen durchzuführen. Der Sachverständige hat der Parlamentarischen Kontrollkommission über das Ergebnis seiner Untersuchungen zu berichten; $ 28 Abs. 1 und 2 gelten entsprechend. (4) Die Angaben über Ausgaben aus dem der Abteilung zugewiesenen Titel werden der Parlamentarischen Kontrollkommission im Ansatz vor Beratung des Haushaltsplanes zur Stellungnahme überwiesen. Das Innenministerium unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission über den Vollzug des Haushaltsplanes, soweit es die der Verfassungsschutzbehörde zugewiesenen Titel betrifft. Abschnitt 5 Schlussvorschriften 830 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes Bei der Erfüllung der Aufgaben nach $ 5 durch die Verfassungsschutzbehörde finden $ 3 Abs. 2 und 3, $8$ 9, 10 Abs. 1 bis 4, $$ 11, 13 Abs. 1 bis 4,6 und 7, 88 14, 15, 16, 18, 24 und 25 des Landesdatenschutzgesetzes keine Anwendung. 831 (aufgehoben) 832 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten (1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des $ 30 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesverfassungsschutzgesetz vom 18. März 1992 (GVOBI. M-V S. 194) außer Kraft. (2) $ 30 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Landesdatenschutzgesetz in Kraft tritt. Der Tag des In-Kraft-Tretens ist vom Innenministerium im Gesetzund Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Schwerin, den 11. Juli 2001 Der Ministerpräsident Der Innenminister Dr. Harald Ringstorff Dr. Gottfried Timm (c) juris GmbH