Ministerium für Inneres und Sport Verfassungsschutzbericht 2012 -Pressefassung- Impressum Herausgeber: Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern Redaktion: Abteilung Verfassungsschutz Postfach 11 05 52 19005 Schwerin Titelbild: "Die wehrhafte Demokratie" Manfred Diekmann, 2009 Druck: Landesamt für innere Verwaltung Lübecker Str. 289 19059 Schwerin Vorwort Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, ich möchte Sie mit dem Verfassungsschutzbericht 2012 über das aktuelle Extremismusgeschehen und zur Arbeit der Verfassungsschutzbehörde in Mecklenburg-Vorpommern unterrichten. Wenn ich das vergangene Jahr Revue passieren lasse, so nahm die Diskussion über die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder einen breiten Raum ein. Für den Verfassungsschutz ebenso wie für die Polizeibehörden in Mecklenburg-Vorpommern bildete die Aufarbeitung der mutmaßlichen Verbrechensserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) einen Arbeitsschwerpunkt. Für den Generalbundesanwalt sowie wie für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages wurden umfänglich Akten bereitgestellt und diverse Fragen beantwortet. Auch für die Bund-Länder-Expertenkommission Rechtsterrorismus wurden zahlreiche Fragenkomplexe beantwortet. Selbstverständlich wurde auch die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages Mecklenburg-Vorpommern umfassend und zeitnah über die Erkenntnislage der Verfassungsschutzbehörde unterrichtet. Um dem verständlichen öffentlichen Interesse an der Aufarbeitung des NSU-Komplexes Rechnung zu tragen, wurde zudem den Fraktionsvorsitzenden der SPD, der CDU, der Partei "Die Linke" und der Partei "Bündnis 90/Die Grünen" im Schweriner Landtag im Februar 2013 ein "Informationsbrief," mit einer Zusammenstellung der Erkenntnisse in Bezug auf MecklenburgVorpommern, übergeben. Als Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMK) im Jahre 2012 hatte ich dafür Sorge zu tragen, dass der aus dem NSU-Komplex erwachsene Prozess insbesondere für die Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Deutschland gelingen konnte. Ich bin daher ausgesprochen dankbar, dass die IMK in großer Einmütigkeit die umfangreichen Reformanstrengungen beschlossen und in weiten Teilen bereits umgesetzt hat. Die IMK hat nochmals bekräftigt, dass der Verfassungsschutz die maßgebliche Bewertungsinstanz für den politischen Extremismus in Deutschland ist und ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes beschlossen. Dazu zählen ganz wesentlich die Verbesserung des Informationsaustauschs und die Einrichtung eines Gemeinsamen Extremismusund Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) unter Beteiligung aller zuständigen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern in Fortentwicklung der bisherigen gemeinsamen Zentren. Zudem wird beim Bundesamt für Verfassungsschutz eine zentrale Datei für alle Vertrauenspersonen eingerichtet. Für die Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern ist die Bekämpfung des Rechtsextremismus seit vielen Jahren ein Arbeitsschwerpunkt. Der Rechtsextremismus stellte angesichts der zahlreichen Aktivitäten der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" und deren enger Verzahnung mit der Neonaziszene auch im Jahr 2012 eine erhebliche Gefährdung für die freiheitliche demokratische Grundordnung dar. Aus diesem Grunde setze ich mich seit vielen Jahren für ein Verbot der NPD ein. Umso mehr freut es mich, dass der Bundesrat im Dezember 2012 auf Empfehlung der IMK einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht auf den Weg gebracht hat. Das Verbotsverfahren löst zwar nicht das Problem vorhandenen rechtsextremen Gedankenguts, es würde jedoch die Handlungsspielräume der rechtsextremistischen Szene deutlich reduzieren und ein klares Stopp-Zeichen der demokratischen Gesellschaft setzen. Unabhängig davon sind bei der Zurückdrängung des Extremismus nach wie vor alle demokratischen Parteien, der Staat und die gesellschaftlichen Kräfte zu gemeinsamen Anstrengungen aufgefordert. Liebe Bürgerinnen und Bürger, obwohl auch in unserem Lande - bei den Sicherheitsbehörden und in der Öffentlichkeit - das NSU-Geschehen und die Frage eines NPD-Verbots im Vordergrund standen, hatte der Verfassungsschutz auch in den übrigen Aufgabenfeldern seine gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Im Bereich des Linksextremismus stieg die Anzahl der linksextremistischen Gewaltdelikte im Jahr 2012 erneut an. Versuche, das staatliche Gewaltmonopol in Frage zu stellen und Andersdenkende in deren Grundrechten zu verletzen, sind besorgniserregend angewachsen. Die veröffentlichte Meinung spiegelt das leider nicht immer wider. Vom Islamismus geht bundesweit nach wie vor die größte Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie aus. Die Terrorgefahren für Europa bestehen fort. Als Teil dieses Gefahrenraumes müssen auch hier fortwährende gemeinsame Anstrengungen unternommen werden, diese Gefahren zu erkennen und wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen. In Mecklenburg-Vorpommern sind jedoch aktuell nur einzelne Bezüge zum Islamismus erkennbar. Von allgemein wachsender Bedeutung ist die Radikalisierung von Einzeltätern, die durch die Möglichkeiten des Internets begünstigt wird. Nicht zuletzt der Anschlag auf den Marathonlauf in Boston im April 2013 hat dies noch einmal auf erschreckende Weise verdeutlicht. Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich danke allen, die die Sicherheitsbehörden, insbesondere auch den Verfassungsschutz, in schwieriger Zeit unterstützen. Sie leisten alle einen wichtigen Beitrag für den Erhalt von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat in einer offenen Gesellschaft. Lorenz Caffier Minister für Inneres und Sport Inhaltsverzeichnis Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern 7 Rechtsextremismus - Lageüberblick 11 - Rechtsterrorismus/"Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) 12 - Personenpotenzial 15 - Straftatenaufkommen 15 - Subkultureller Rechtsextremismus 16 - Rechtsextremistische Musikveranstaltungen 17 - Szeneläden/Versandhandel 20 - Trefforte der rechtsextremistischen Szene 21 - Neonationalsozialismus (Neonazismus) 22 - Neonazistische Gruppierungen 24 - Neonazistische Strategien und Kampagnen 30 - Aktivitäten unter maßgeblicher Beteiligung der neonazistischen und subkulturellen rechtsextremistischen Szene 32 - Rechtsextremistische Parteien 34 - Ideologische Ausrichtung/Strategie 36 - Partei "Die Rechte" 48 - Nutzung des Internets durch Rechtsextremisten 49 Linksextremismus - Lageüberblick 51 - Personenpotenzial 52 - Linksextremistische motivierte Straftaten 52 - Undogmatischer Linksextremismus 52 - Aktionsfeld "Antifaschismus" 54 - Proteste gegen Veranstaltungen von Rechtsextremisten als Anlass für linksextremistische Strafund Gewalttaten 55 - Gezielte linksextremistische Straftaten 56 - Strukturen des linksextremistischen Antifaschismus 58 - Aktionsfeld "Antirepression" 60 - Aktionsfeld "Antirassismus" 63 - "Autonome Freiräume"/"Gentrifizierung" 63 - Aktionsfeld "Antimilitarismus" 64 - Aktionsfeld Anti-Atomkraft/Anti-Gentechnik-Aktivitäten 65 - Aktionsfeld "Antikapitalismus" 65 - Dogmatischer Linksextremismus 65 Islamismus/Islamistischer Terrorismus - Islamistische Bestrebungen 67 - Aktuelle Entwicklungen - Überblick 67 - Gefährdung durch Einzeltäter - "Einsame Wölfe" 68 - Lageentwicklung Salafismus 69 - Reisebewegungen von Islamisten aus Deutschland nach Ägypten 72 - Politischer Salafismus in Mecklenburg-Vorpommern 72 Sonstiger Ausländerextremismus - Personenpotenzial 77 - Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)/Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) 77 - YEK KOM e. V. 79 Spionageabwehr - Gesetzlicher Auftrag 80 - Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen 80 - Empfehlungen zum Besuchermanagement und zum Umgang mit Fremdpersonal in den Unternehmen 81 Öffentlichkeitsarbeit 83 Abkürzungsverzeichnis 86 Glossar 89 Statistische Daten 96 Anlage 97 Bildnachweis 118 Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) haben aufgrund des Bundesverfassungsschutzgesetzes sowie der Landesverfassungsschutzgesetze den Auftrag Informationen, insbesondere sachund personenbezogene Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen, zu sammeln und auszuwerten über: Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes und eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieser Gesetze für eine fremde Macht, Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 GG), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs.1 GG) gerichtet sind. Ferner wirken das BfV und die LfV mit bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte, bei der Überprüfung von Personen in sonstigen gesetzlich bestimmten Fällen. Von der Tätigkeit des Verfassungsschutzes als Inlandsnachrichtendienst zu unterscheiden ist die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND). Dieser beschafft außenund sicherheitspolitisch relevante Informationen über das Ausland. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) nimmt Verfassungsschutzaufgaben im Bereich der Bundeswehr wahr. Freiheitliche demokratische Grundordnung Der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist Kernaufgabe der Verfassungsschutzbehörden. Damit ist aber nicht die Verfassung bzw. das Grundgesetz in seiner Gesamtheit gemeint, sondern die unabänderlichen obersten Wertprinzipien als Kernbestand der Demokratie. Diese fundamentalen Wertprinzipien bestimmen die Gesetzgebung des Bundes und der Länder, so auch die Verfassungsschutzgesetze. Zu diesen Grundsätzen gehören folgende Verfassungsprinzipien: das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch Organe der Gesetzgebung und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, die Unabhängigkeit der Gerichte, der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft, die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Rechtsgrundlagen Für die Arbeit des Verfassungsschutzes sind neben dem Grundgesetz und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern insbesondere das Landesverfassungsschutzgesetz, das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10Gesetz) und das Sicherheitsüberprüfungsgesetz maßgebend. Struktur Der Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland ist föderal organisiert. Dementsprechend existieren 17 Verfassungsschutzbehörden, ein Bundesamt (BfV) und 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz. Die Verfassungsschutzbehörden der Länder können als untergeordnete Abteilung unmittelbar im jeweiligen Innenressort angesiedelt sein oder sind als eigenständige Landesoberbehörde dem jeweiligen Innenressort nachgeordnet. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Verfassungsschutz seit 1991 eine Abteilung des Ministeriums für Inneres und Sport (Abteilung 5). Informationsbeschaffung Den weitaus größten Teil ihrer Informationen gewinnen die Verfassungsschutzbehörden aus offenen, allgemein zugänglichen Quellen - also aus Druckerzeugnissen wie Zeitungen, Flugblättern, Programmen, Aufrufen und dem Internet. Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden besuchen öffentliche Veranstaltungen und sie befragen auch Personen, die sachdienliche Hinweise geben können. Bei diesen Gesprächen auf freiwilliger Basis treten die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes offen auf. Mit der Sammlung offenen Materials entsteht allerdings nicht immer ein vollständiges Bild. Gegenüber konspirativen Methoden versagen diese Mittel der Nachrichtengewinnung. Nicht alle Extremisten verfassen nach der Tat Bekennerschreiben oder nennen gar ihren wahren Namen. Spione veröffentlichen keine Programme und verteilen keine Flugblätter. Um auch getarnte oder geheim gehaltene Aktivitäten beobachten zu können, ist dem Verfassungsschutz im Rahmen gesetzlich festgelegter Befugnisse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Gebrauch nachrichtendienstlicher Mittel zur Informationsgewinnung gestattet. Zu diesen Methoden der geheimen, verdeckten Nachrichtenbeschaffung gehören insbesondere: die Observation, der Einsatz von Vertrauensleuten (V-Leuten), Counter-Men und Gewährspersonen, Bildund Tonaufzeichnungen, die Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Maßgabe des Artikel 10-Gesetzes. Kontrolle Für die Arbeit des Verfassungsschutzes gelten strenge rechtsstaatliche Maßstäbe. Eingriffe in die Privatund Freiheitsrechte der Bürger sind den Verfassungsschutzbehörden nur auf gesetzlicher Grundlage gestattet. Damit die Bürger darauf vertrauen können, dass die Verfassungsschutzbehörden sich an ihren gesetzlichen Auftrag und an die für die Tätigkeit geltenden Rechtsbestimmungen halten, unterliegen sie der Kontrolle auf mehreren Ebenen: der allgemeinen parlamentarischen Kontrolle durch die Abgeordneten des Landtags Mecklenburg-Vorpommern, aufgrund von Berichtspflichten des Ministers für Inneres und Sport im Rahmen von Aktuellen Stunden, Kleinen und Großen Anfragen oder Petitionen; einer besonderen parlamentarischen Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Landtages und ggf. durch einen Untersuchungsausschuss; der G-10-Kommission des Landtages zwecks Postkontrollen und Telefonüberwachungen; des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) in Bezug auf die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und sein Recht zur Akteneinsicht; des Landesrechnungshofs Mecklenburg-Vorpommern (LRH M-V) in Bezug auf das Haushaltsrecht; der justiziellen Überprüfung ihres Handelns, soweit es dafür einen Anlass gibt; der ständigen und intensiven Überwachung durch die Öffentlichkeit und Medien, die die Aufgaben und Arbeit des Verfassungsschutzes kritisch würdigen. Parlamentarische Kontrolle durch die Kontrolle Justiz PKK Verfassungsschutz M-V Sonstige externe Kontrolle durch die Kontrolle Öffentlichkeit LfDI M-V Bürger Verhältnis von Verfassungsschutz und Polizei Verfassungsschutz und Polizeibehörden sind organisatorisch voneinander getrennt (vgl. SS 2 Absatz 2 LVerfSchG M-V). Somit steht die Ausübung polizeilicher oder strafprozessualer Eingriffsbefugnisse, z. B. die Durchsuchung von Personen oder Sachen, die Beschlagnahme oder Festnahme von Personen dem Verfassungsschutz nicht zu. Halten Mitarbeiter des Verfassungsschutzes ein polizeiliches Eingreifen für geboten, unterrichten sie die Polizei. Diese entscheidet, ob und ggf. wie sie in eigener Zuständigkeit tätig wird. Der Verfassungsschutz unterliegt - im Gegensatz zu Polizei und Staatsanwaltschaft - nicht dem Legalitätsprinzip, so dass er nicht in jedem Fall Strafverfolgungsmaßnahmen einleiten muss, wenn er Kenntnis von einer Straftat erlangt. Die Kompetenzverteilung lässt sich überblicksartig wie folgt darstellen: Verfassungsschutz Polizei Opportunitätsprinzip Legalitätsprinzip (grundsätzlich) Vorfeldaufklärung Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nachrichtendienstliche Mittel, Eingriffsbefugnisse keine polizeilichen Eingriffsbefugnisse keine Zwangsmittel Einsatz von Zwangsmitteln Dieses organisatorische Trennungsgebot bedeutet jedoch nicht, dass Polizei, Strafverfolgungsbehörden und Verfassungsschutz nicht zusammenwirken dürfen. Im Sinne eines notwendigen ganzheitlichen Aufklärungsund Bekämpfungsansatzes extremistischer Bedrohungen ist eine informationelle Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen unverzichtbar. Die notwendige Zusammenarbeit der verschiedenen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder wird über die tägliche Arbeit hinaus auch über gemeinsame Zentren gewährleistet: - Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) seit 2004 - Gemeinsames Abwehrzentrum Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus (GAR) seit 2011 - Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) seit 2012 Rechtsextremismus Lageüberblick Die öffentliche Diskussion über den Rechtsextremismus war 2012 auch hierzulande vorwiegend geprägt durch die Ereignisse um den NSU. Die Fragen, warum deren offenbar rassistisch motivierte Gewalttaten nicht als solche erkannt wurden und warum die Sicherheitsbehörden die Mordserie nicht rechtzeitig stoppen konnten, beschäftigt nach wie vor verschiedene parlamentarische Untersuchungsausschüsse und Expertenkommissionen. Deutlich wird, dass es vor allem Versäumnisse in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden gegeben hat, die maßgeblich zu den fatalen Fehleinschätzungen beigetragen haben. Darüber hinaus wurde dem Radikalisierungsprozess des NSU-Trios seinerzeit offenbar nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt. Daraus erwächst die Verpflichtung, neben der Beobachtung ideologischer und struktureller Entwicklungen im Rechtsextremismus den Fokus künftig verstärkt auf die Aktivitäten einzelner Akteure zu legen, um so rechtzeitig Signale, die auf eine terroristische Ausrichtung hindeuten, erkennen zu können. Entsprechende Konzepte werden bereits umgesetzt. Allerdings darf dabei die Gesamtentwicklung des Rechtsextremismus nicht aus den Augen verloren werden. Sie bietet schließlich den Resonanzboden für das Handeln auch des potenziellen Einzeltäters. In Mecklenburg-Vorpommern konnten 2012 folgende Trends beobachtet werden: Während bundesweit ein Rückgang des rechtsextremistischen Personenpotenzials zu beobachten war, blieb die Zahl der sich nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes an rechtsextremistischen Bestrebungen in Mecklenburg-Vorpommern beteiligten Personen auf gleich hohem Niveau. Weiterhin können dieser Szene etwa 1.400 Personen zugerechnet werden. Der Trend zu Verschiebungen innerhalb der Lager hat sich 2012 nicht fortgesetzt. Die Lage war im Berichtszeitraum erneut maßgeblich durch Aktivitäten der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) geprägt. Sie steht mit ihren Ressourcen und ihrer politischen Präsenz auf Landesund kommunaler Ebene weiterhin im Zentrum der rechtsextremistischen Bestrebungen in unserem Bundesland und ist daher für die szeneinterne Vernetzung von besonderer Wichtigkeit. Mit ihrem Schulungsangebot bietet sie nicht nur eigenen Mitgliedern die Möglichkeit, das eigene politische Profil zu schärfen und sich ideologisch aufzuladen. Wegen dieser seit Jahren zu beobachtenden Entwicklung und der damit verbundenen Gefahren für die Demokratie in unserem Land hat die Landesregierung beharrlich und letztlich erfolgreich einen neuerlichen Anlauf für ein Verbot der NPD gefordert. Die Ereignisse um den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) haben - auch wenn gegenwärtig ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Parteiaktivitäten und der Terrorgruppe nicht nachzuweisen ist - zu einem bundesweiten Wiederaufleben der öffentlichen Verbotsdiskussion geführt. Auch in deren Folge wurde durch Beschluss der Innenministerkonferenz Ende 2011 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines möglichen Verbotsverfahrens eingesetzt, die eine umfangreiche Materialsammlung sowie einen Prüfbericht mit rechtlichen Abwägungen vorgelegt hat. Der Verfassungsschutz MecklenburgVorpommern hat daran einen wesentlichen Anteil. Auf der Basis dieser Ausarbeitungen empfahlen die Innenminister und -senatoren der Länder in ihrer Herbstsitzung vom 5. - 7. Dezember 2012 in Rostock-Warnemünde der Ministerpräsidentenkonferenz, einen Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht zu stellen. In der Folge fasste der Bundesrat am 14. Dezember 2012 einen entsprechenden Beschluss. Die Verbotsdiskussion führte jedoch zu keinem quantitativen oder qualitativen Rückgang der extremistischen und verfassungsfeindlichen Aktivitäten der NPD. Vielmehr reagierte der hiesige Landesverband auf dem Landesparteitag am 24. November 2012 mit dem Entschließungsantrag "Stigmatisierung! Verfolgung! Verbot? - Wir lassen uns nicht einschüchtern". Auch das enge Zusammenwirken der NPD mit den Neonazistrukturen des Landes wurde 2012 unvermindert fortgesetzt. Zur Entwicklung der rechtsextremistisch motivierten Gewalt im Jahr 2012 ist anzumerken, dass gegenüber dem Vorjahr nur eine Gewalttat mit rechtsextremistischer Motivation mehr gezählt wurde. Die Verdopplung der Zahl fremdenfeindlicher Gewalttaten ist jedoch auffällig. Ein Zusammenhang mit der verstärkten fremdenfeindlichen Agitation der Szene ist nicht auszuschließen. Die Drohkulisse mit dem Ziel der Einschüchterung des politischen Gegners wurde unvermindert aufrechterhalten. Dafür sprechen neben einschlägigen Gewalttaten fortgesetzte Sachbeschädigungen an Büros der Parteien, die von der rechtsextremistischen Szene als politischer Gegner wahrgenommen werden, Buttersäureattacken auf Treffpunkte der linken Szene, die mutmaßlich mit rechtsextremistischer Motivation durchgeführt wurden, Drohaktionen gegen Politiker aus anderen Parteien oder Menschen aus der Zivilgesellschaft, die sich gegen den Rechtsextremismus engagieren, sowie die erkennbaren Versuche, Informationen über das gegnerische Lager zu sammeln. Rechtsterrorismus/NSU Im November 2012 jährte sich die Erkenntnis, dass ein sich selbst als "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) bezeichnendes "Trio" über mehrere Jahre eine beispiellose Serie von Verbrechen begangen hat. Trotz der in Deutschland vorhandenen Sicherheitsstruktur konnten die drei mutmaßlichen NSU-Mitglieder unerkannt rauben und morden. Den bisherigen Ermittlungen zufolge bildeten die drei Rechtsextremisten Uwe BÖHNHARDT, Uwe MUNDLOS und Beate ZSCHÄPE den Kern dieser terroristischen Gruppierung. Aus mutmaßlich rassistischen und staatsfeindlichen Motiven wurden im Zeitraum von 2000 bis 2006 mit derselben Tatwaffe an verschiedenen Orten im Bundesgebiet neun Morde an Kleingewerbetreibenden mit Migrationshintergrund sowie im Jahr 2007 ein Mord bzw. Mordversuch an zwei Polizeibeamten verübt. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurde ein Mord begangen: Im Februar 2004 wurde in Rostock der aus der Türkei stammende Mehmet (genannt Yunus) Turgut brutal getötet, als er in einem Imbissstand tätig war. Neben den Morden werden dem NSU zwei Sprengstoffanschläge in den Jahren 2001 und 2004 in Köln zugerechnet, bei denen 23 Personen überwiegend mit Migrationshintergrund zum Teil schwer verletzt wurden. Die drei mutmaßlichen NSU-Mitglieder hatten nach bisherigen Erkenntnissen seit 1998 unter falschen Personalien in Chemnitz und Zwickau gelebt und ihr Leben in der Illegalität durch mindestens 15 Raubüberfälle, darunter auch zwei Banküberfälle in Mecklenburg-Vorpommern, finanziert. Für den letzten Überfall am 4. November 2011 auf eine Sparkasse in Eisenach mietete ZSCHÄPE zusammen mit BÖHNHARDT das Wohnmobil, in dem nach ihrer Entdeckung durch die Polizei den Ermittlungen zufolge MUNDLOS zunächst BÖHNHARDT und sodann sich selbst erschoss. Nachdem ZSCHÄPE noch am 4. November 2011 vom Tod ihrer beiden Komplizen erfahren hatte, war es mutmaßlich sie, die die gemeinsame Wohnung des Trios in Zwickau in Brand setzte, um auf diese Weise Spuren zu verwischen; durch den Brand hätten weitere Menschen getötet werden können. Einige Tage später stellte sich ZSCHÄPE der Polizei. Die anhaltende öffentliche Empörung über die menschenverachtende Vorgehensweise der Mitglieder des NSU zeigt, dass unsere Gesellschaft in ihrem freiheitlichen Wesenskern angegriffen wurde. Daher ist es selbstverständlich, dass eine rückhaltlose Aufklärung der Taten gefordert wird. Die Bundesanwaltschaft hat nach umfassenden, einjährigen Ermittlungen am 8. November 2012 Anklage u. a. wegen Mordes bzw. Beihilfe zum Mord gegen das mutmaßliche Mitglied des NSU, Beate ZSCHÄPE, sowie vier mutmaßliche Unterstützer und Gehilfen des NSU erhoben. Die Anklageschrift umfasst annähernd 500 Seiten. Am 6. Mai 2013 hat der Prozess gegen diese Personen vor dem Oberlandesgericht München begonnen. Gegen acht weitere Personen laufen noch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Die Gehilfen und Unterstützer stehen im Verdacht, dem NSU-Trio Ausweispapiere und Waffen beschafft und ihnen Unterkünfte zur Verfügung gestellt zu haben. Bedeutsam und zugleich Beleg für das äußerst konspirative Vorgehen des NSU ist die Tatsache, dass sich - so die Bundesanwaltschaft in ihrer Presseerklärung vom 8. November 2012 anlässlich der Anklageerhebung im NSU-Verfahren - keine Anhaltspunkte für eine Beteiligung ortskundiger Dritter an den Anschlägen des NSU oder eine organisatorische Verflechtung mit anderen Gruppierungen ergeben haben. In Bezug auf das Land Mecklenburg-Vorpommern hat der Generalbundesanwalt dementsprechend auch mitgeteilt, dass im Rahmen seiner Ermittlungen keine Erkenntnisse zu persönlichen Kontakten der drei Mitglieder des NSU zu Personen aus dem Raum Mecklenburg-Vorpommern nach dem Untertauchen angefallen sind. 1 Hinweisen auf Kontakte in das Land vor dem Abtauchen des "Trios" im Jahre 1998 wird im Rahmen der laufenden Ermittlungen nachgegangen. Dass es derartige Verbindungen gab, zeigen auch Medienberichte, die offenbar auf bereits vorliegenden Ermittlungsergebnissen fußen. Beim Verfassungsschutz des Landes sind bis zum Bekanntwerden der Terrorgruppe im November 2011 keine Informationen über deren Existenz angefallen. Wie bereits im Vorwort deutlich wird, hat sich der Minister für Inneres und Sport im Hinblick auf das hohe öffentliche Interesse an den Vorgängen um den NSU Anfang 2013 dazu entschlossen, den Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU, "Die Linke" und "Bündnis 90/ Die Grünen" im Schweriner Landtag einen "Informationsbrief" zu übersenden. Er enthält Informationen zu den bis dahin vorliegenden Ermittlungsergebnissen zu Bezügen des NSU nach Mecklenburg-Vorpommern, die im Rahmen des rechtlich Möglichen durch die Landesbehörden veröffentlicht werden dürfen. Des Weiteren enthält er umfangreiche Angaben zur Ermittlungsarbeit sowie den Bemühungen um die Aufarbeitung des Geschehens. Während die Gemeinschaft der Demokraten mit Abscheu und Entsetzen auf die Morde des NSU reagiert, zeigen Rechtsextremisten keinerlei Mitgefühl mit den Opfern. Dies ist vor dem Hintergrund der rassistischen Ideologie auch nicht zu erwarten. Die rechtsextremistische Szene des Landes zeigte 2012 unterschiedliche Reaktionen auf die Diskussion um den NSU. Während die NPD in verschwörungstheoretischer Manier eine Verstrickung der "Geheimdienste" propagierte und den Ruf nach Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses unterstützte, zeigten Neonazis eine zynische Haltung gegenüber den Mordopfern. So wurde auf der Internetseite "besseres-hannover" unter der Überschrift "Netzfund: Dönermord im Ostseebad" ab dem 23. Februar 2012 ein Video eingestellt, in dem ein Döner mit einem Silvesterknaller in die Luft gesprengt wird 2. Im Hintergrund läuft der rechtsextremistische Musiktitel "Döner Killer". Kurz vor Ende des Films heißt es "Viele Grüße an den Abschiebär und besseres-hannover...". Offenbar handelt es 1 Die Ermittlungen zu Aufenthalten des "Trios" in Mecklenburg-Vorpommern vor und nach dem Abtauchen sind Gegenstand laufender Ermittlungen des Generalbundesanwaltes. Insoweit liegt dort auch die Informationshoheit. 2 Internetseite "besseres-hannover": "Dönermord im Ostseebad..." vom 23.02.2012; abgerufen am 24.02.2012 (Diese Gruppierung wurde zwischenzeitlich verboten.) sich um die "Antwort" einer mecklenburgischen Gruppe auf das o. g. Video "Abschiebär aus Hannover!" Auf MUPINFO wurde im Juni 2012 unter der Überschrift "Gleich fliegt der Döner in die Luft" im Zusammenhang mit einer anonymen Bombendrohung gegen einen DönerImbiss in Rostock ein Bild aus dem Video, das den Döner kurz vor der Sprengung zeigt, veröffentlicht.3 Einen direkten Link zum Ursprungs-Video hatten die Seiten der "Nationalen Offensive Teterow" und der "Nationalen Sozialisten Rostock" geschaltet. Hinweise auf eine bereits erfolgte oder mittelfristig zu erwartende flächendeckende Radikalisierung im gewaltbereiten Rechtsextremismus des Landes angesichts des Bekanntwerdens des NSU liegen nach jetzigem Erkenntnisstand nicht vor. Andererseits wird durch die bundesweit bekannt gewordenen Aussagen der rechtsextremistischen Szene zu den Taten des NSU deutlich, dass ein Teil der Szene terroristische Gewalt befürwortet. Vor diesem Hintergrund muss immer von der Möglichkeit terroristischer Aktivitäten durch Rechtsextremisten ausgegangen werden. Hier gilt es, mögliche Gefährder künftig rechtzeitig zu erkennen. Neben einer umfassenden Aufklärung der Verbrechen des NSU erwartet die Öffentlichkeit dabei völlig zurecht eine Antwort auf die Fragestellung, wie den Sicherheitsund Ermittlungsbehörden die Bildung einer derartigen Gruppierung trotz zahlreicher schwerster Straftaten und intensiver Beobachtung der rechtsextremistischen Szene verborgen bleiben konnte. Auch besteht in der Bevölkerung eine entsprechend hohe Erwartungshaltung hinsichtlich zu ziehender geeigneter Schlussfolgerungen im Blick auf den Rechtsextremismus für die Struktur und Organisation der Sicherheitsund Ermittlungsbehörden, für die Zusammenarbeit auf Bundesund Landesebene und für die Gewinnung und den Austausch von Erkenntnissen. Die gerichtliche Aufarbeitung der Geschehnisse um den NSU sowie die umfangreichen Untersuchungen und Aufträge der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse des Bundes sowie der Länder Bayern, Sachsen und Thüringen und der Bund-Länder Expertenkommission Rechtsterrorismus können auf Grund der komplexen Zusammenhänge nicht kurzfristig abgeschlossen werden. Unabhängig davon haben die verantwortlichen Bundesund Landesbehörden in den vergangenen Monaten eine ganze Reihe von Maßnahmen in die Wege geleitet, die bereits deutliche Verbesserungen in der sicherheitsbehördlichen Zusammenarbeit mit sich gebracht haben. Dazu gehören vor allem das bereits im Dezember 2011 eingerichtete Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus/-terrorismus (GAR), das den Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden und den Nachrichtendiensten länderübergreifend strukturell verbessert. Daneben führt die im September 2012 etablierte Rechtsextremismusdatei (RED) die verfügbaren Informationen zum gewaltbezogenen Rechtsextremismus zusammen, verknüpft sie und macht sie damit für die Polizeibehörden und Nachrichtendienste leichter zugänglich. Der Bund und die Länder haben zudem auf der Grundlage von entsprechenden Beschlüssen der Innenministerkonferenz Lösungen erarbeitet, die einen besseren Informationsaustausch und eine bessere Koordination der Arbeit der Verfassungsschutzbehörden gewährleisten. Die Ergebnisse der o. g. Untersuchungsausschüsse sowie der Bund-Länder Expertenkommission Rechtsterrorismus werden in die weiteren Optimierungsüberlegungen einbezogen. Insoweit befinden sich die Sicherheitsbehörden gegenwärtig in einem dringend notwendigen Reformprozess, dessen Ziel auch die Wiederherstellung verlorenen Vertrauens - gerade der Menschen mit Migrationshintergrund - ist. 3 Internetseite MUPINFO "Gleich fliegt der Döner in die Luft" vom 24.06.2012, abgerufen am 25.06.2012 Personenpotenzial M-V M-V Bund Bund 2011 2012 2011 2012 Rechtsextremistische 550 550 7.600 7.500 Subkulturen Neonationalsozialisten 400 400 6.000 6.000 (Neonazis) Nationaldemokratische Partei 400 400 6.300 6.000 Deutschlands (NPD) Partei "Die Rechte" < 10 150 Sonstige k. A. 20 2.500 2.500 4 Gesamt ca. 1.350 ca. 1.370 22.400 22.150 davon gewaltbereite ca. 6504 ca. 6505 9.800 9.600 Rechtsextremisten Straftatenaufkommen Im Jahre 2012 registrierte das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der politisch motivierten Kriminalität im Phänomenbereich "Rechts" 721 Straftaten (Vorjahr: 843). Davon wurden insgesamt 666 (Vorjahr: 750) als rechtsextremistisch klassifiziert, u. a. weil sie z. T. antisemitisch oder fremdenfeindlich motiviert waren. Den Schwerpunkt der Straftaten bildeten mit 518 Vorfällen (Vorjahr: 565) erneut die Propagandadelikte. Weiterhin wurden 38 (Vorjahr: 37) Gewalttaten mit rechtsextremistischer Motivation registriert, darunter 12 (Vorjahr: sechs) mit einer fremdenfeindlichen Ausrichtung. Die weiteren Gewalttaten richteten sich wiederum vorrangig gegen den politischen Gegner oder Polizeibeamte. Eine deutlich antisemitische Motivation zeigte sich z. B. im Zusammenhang mit Sachbeschädigungen an jüdischen Friedhöfen in Kröpelin, Waren (Müritz) und Anklam. 2012 fielen die sich häufenden Schändungen so genannter Stolpersteine auf, die an Opfer des Nationalsozialismus erinnern sollen. In Wismar, Sassnitz auf Rügen, Greifswald und Anklam wurden diese Denkmale entfernt oder beschädigt. Die Täter dürften der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sein. Deren rassistisches Weltbild bietet keinen Raum für Mitleid. Im Gegenteil: Sie halten die Mordaktionen des NS-Regimes für richtig. 4 nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften 5 Diese Bewertung fußt auf einem Beschluss der Leiterinnen und Leiter der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder aus September 2010. Danach sind folgende Personenkreise dem gewaltbereiten rechtsextremistischen Spektrum zuzurechnen: Subkulturen in Gänze Personen, die durch Gewalttaten oder konkrete Befürwortung in Erscheinung getreten sind. Angriffe auf Wahlkreisbüros 2012 ist die Zahl der Übergriffe auf Wahlkreisbüros politischer Parteien gegenüber dem Vorjahr (46) deutlich zurückgegangen. Für 2012 wurden 19 Taten gezählt. SPD CDU FDP DIE LINKE Bündnis 90/ NPD Gesamt Die Grünen 2011 11 12 0 20 1 2 46 2012 7 3 1 5 2 1 19 Ein extremistischer Hintergrund der Taten ist wahrscheinlich, auch wenn nur in einigen Fällen entsprechende Aufkleber, Plakate oder Graffiti hinterlassen wurden. Subkultureller Rechtsextremismus Dem subkulturellen Rechtsextremismus rechnen die Verfassungsschutzbehörden die Personen zu, deren politische Ambitionen nicht auf eine kontinuierliche Umsetzung ideologisch begründeter Zielvorstellungen etwa im Rahmen von Parteien ausgerichtet sind. Vielmehr zeigt sich diese Szene überwiegend aktionsorientiert und ist - wenn überhaupt - auf örtlicher Ebene strukturiert. Darüber hinausgehende Kontakte finden vorrangig im Rahmen des rechtsextremistischen Konzertgeschehens statt. Da die rechtsextremistischen Subkulturen grundsätzlich gewaltbereit sind, fallen deren Angehörige durch die Begehung von einschlägigen Straftaten auf. So ist dieses Spektrum für einen Großteil der rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten verantwortlich. 6 Quelle: V7-Versand Besondere öffentliche Aufmerksamkeit erregten im April und Mai 2012 gewaltsame Übergriffe auf gegnerische Gruppierungen in Anklam, an denen auch Angehörige der subkulturellen rechtsextremistischen Szene beteiligt waren. Darüber hinaus geht von dieser Szene eine Vielzahl so genannter Propagandadelikte, auch im Zusammenhang mit Gewalttaten, aus. Zu benennen sind hierbei "Sieg Heil-Rufe", der "Hitlergruß" und das Schmieren von NS-Symbolen. Häufig finden sich auch verfassungsfeindliche Parolen und Symbole auf Bekleidungsstücken oder als Bestandteil von offen sichtbaren Tätowierungen. Subkulturell ausgerichtete Rechtsextremisten sind trotz ihrer häufig eher rudimentären ideologischen Ausrichtung weiterhin für die Neonaziszene oder die NPD etwa für Demonstrationen mobilisierbar und bilden ein entsprechendes Rekrutierungspotenzial. Aus diesem Spektrum heraus gibt es auch einzelne Kontakte in die Rockerszene, die in aller Regel auf persönliche Kennverhältnisse zurückzuführen sind. Immerhin sind in den vergangenen Jahren einige Rechtsextremisten aus der subkulturellen Szene in das Rockermilieu abgewandert. Dies war besonders im Raum Wismar zu beobachten. Politisch zielgerichtete Aktivitäten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die eine Zuständigkeit des Verfassungsschutzes begründen, gehen von diesen Personen in aller 6 Das Emblem "Good night left side" ist als Replik der rechtsextremistischen Szene auf den innerhalb der Hardcore-Punk-Musikszene verbreiteten Slogan "Good night white pride" zu verstehen. Mit Letzterem wird eine gewaltbejahende Ablehnung rechtsextremistischer Inhalte und Protagonisten dieser Szene zum Ausdruck gebracht. Regel nicht mehr aus. Ein echter Wandel der Geisteshaltung dürfte gleichwohl eher selten sein. Das Interesse dieser Personen liegt unabhängig davon jedoch ganz eindeutig in dem für Rockergruppierungen typischen Streben nach Profit. Vor diesem Hintergrund liegen bisher weder beim Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern noch bei der Verfassungsschutzbehörde Erkenntnisse vor, die auf eine strategisch angelegte Zusammenarbeit von Rockern mit den primär politisch motivierten Rechtsextremisten hindeuten. Allerdings ist mit Blick auf die Gemeinsamkeiten beider Szenen, nämlich der Ablehnung des staatlichen Gewaltmonopols, des ausgeprägten Hierarchiedenkens und der Gewaltaffinität weiterhin eine aufmerksame Beobachtung der Entwicklung notwendig. Einen Schwerpunkt im subkulturellen Rechtsextremismus bildet weiterhin das Musikund Konzertgeschehen. Rechtsextremistische Musikveranstaltungen 2012 Die Anzahl der rechtsextremistischen Musikveranstaltungen war im Berichtszeitraum rückläufig. So fanden 2012 in Mecklenburg-Vorpommern 13 Musikveranstaltungen (2011: 22)7 mit rechtsextremistischem Hintergrund statt. Darunter waren 11 Konzertveranstaltungen mit Live-Auftritten von rechtsextremistischen Bands (2011: 16) sowie zwei Musikdarbietungen im Rahmen von politischen Veranstaltungen, etwa der NPD (2011: 6). Drei Veranstaltungen wurden durch die Polizei im Vorfeld untersagt. Die Teilnehmerzahlen bewegten sich zwischen 50 und 250. Lediglich zwei Veranstaltungen lagen mit 400 und über 1.000 Teilnehmern (NPD-Pressefest der "Deutsche Stimme Verlags GmbH" in Viereck, Landkreis Vorpommern-Greifswald, vgl. Abschnitt Rechtsextremistische Parteien) deutlich darüber. Veranstaltungsorte waren hauptsächlich wiederum bekannte Szeneobjekte, auf die im Folgenden näher eingegangen wird. Auch 2012 war eine Beteiligung der Hammerskinszene 8 an der Konzertorganisation festzustellen. Zu beobachten war vereinzelt auch die Teilnahme von Unterstützern der Hammerskinszene, die als "CREW 38" 9 auftreten und an entsprechenden Kleidungsstücken zu erkennen sind. 10 An einem Hammerskinfestival im französischen Toul Anfang November 2012 beteiligten sich offenbar auch Rechtsextremisten aus Mecklenburg-Vorpommern. Eine besondere Nähe weist diese Szene zum "Thinghaus" in Grevesmühlen (vgl. Abschnitt Trefforte der rechtsextremistischen Szene) auf, in dem sich auch eine größere Fahne der Hammerskins befindet. Nach hiesiger Einschätzung scheint die Hammerskinszene, die hierzulande über die Chapter Mecklenburg und Pommern verfügt, für die rechtsextremistischen Subkulturen an Attraktivität zu gewinnen. Allerdings spricht gegenwärtig nichts dafür, dass der harte Kern dieser Gruppierung seinen "elitären" Anspruch aufgibt und zu einer Ausweitung der 7 Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern weist in seiner Statistik zusätzlich sechs Szenepartys ohne Livemusik aus und zählt daher 19 Musikveranstaltungen. 8 vgl. Glossar 9 Internetseite der "Hammerskins", abgerufen am 14.12.2012 Die Zahl 38 steht für die Anfangsbuchstaben der Wörter "Crossed Hammers", dem Erkennungszeichen der "Hammerskins". 10 Internetseite der "Hammerskins", abgerufen am 14.12.2012 Aufnahmepraxis bereit ist. Gleichwohl muss die Entwicklung aufmerksam beobachtet werden. Zu den bekanntesten Gruppen aus Mecklenburg-Vorpommern gehörten auch 2012 "Skalinger" (Raum Wolgast), die auch als "Die Liebenfels-Kapelle" in Erscheinung tritt, "Path of Resistance" (Raum Rostock), "Painful Awakening" (Raum Güstrow) und "Thrima" (Raum Nordvorpommern). Diese Bands werden zu Auftritten im Inund Ausland eingeladen. Neben diesen Live-Auftritten finden ihre "Musikprodukte" als CD über den rechtsextremistischen Internethandel Verbreitung. Teilweise sind sie aber auch als MP3-Datei direkt aus dem Internet herunterzuladen. Z. T. sind die Auftritte der Bands auch als Video über YouTube abrufbar. Die Botschaften sind klar. Dies zeigen allein schon die nachfolgenden Abbildungen. Die Band "Thrima" stellt einen optischen Bezug zur Hitlerjugend her. "Painful Awakening" ruft zum "Nationalen Widerstand" auf. 11 Quelle: YouTube Aufschlussreich sind in diesem Zusammenhang auch die Liedtexte. So droht "Die Liebenfels Kapelle" in dem Lied "Wir" auf der 2012 erschienenen CD "Erhebe deine Stimme" unverhohlen dem politischen Gegner: "Sagt was ihr wollt, ihr könnt uns nicht leiden. Ob Politclown, ob Bonze, ihr sucht uns zu meiden. Wir wollen kein Geld, wir wollen euch kalt. Den Zorn unserer Rache erfahrt ihr schon bald". 11 Internetseite der Band "Thrima", abgerufen am 14.12.2012 Löcknitz SVA1ionstige KV'S(r)3ti#reoanlszeucrntkd Friedla1Knodnzert BIikenoltaenkVMRORPMEN-GRIFSWALD ld LANDK! (r)mNeubranderbug VLOARPNMDKERN-ÜIGSEN RLhAONSDTKORECILS L M S E A C K N D PB U L RA GT EI S C H MR2eucshik0tvxra1nesmtil2ucghen Güstrow Wi3a,smar GnemeIronmert Schwerin FGrev smRüuhnlezVA1Sneroin,sJtaigmele 1Konzert L>ANDKRNOEDWISTMECKLNBURS LUDAWNIGSLÜKTR->AECIHSM An Bedeutung haben offenbar die Bands "Wiege des Schicksals" und "Stimme der Vergeltung" aus dem vorpommerschen Raum gewonnen. So trat "Wiege des Schicksals" im Rahmen des NPD-Pressefestes der "Deutsche Stimme Verlags GmbH" im August 2012 in Viereck (Landkreis Vorpommern-Greifswald) auf und "Stimme der Vergeltung" brachte sich mit dem Lied "Volkstod" in die entsprechende Kampagne der rechtsextremistischen Szene ein. Ein YouTube-Video zeigt die Bandmitglieder bei einem Auftritt mit den für die "Werde unsterblich"-Kampagne der Neonaziszene typischen weißen Masken. Veröffentlicht wurde das Video u. a. auch auf dem vom NPD-Landtagsabgeordneten PETEREIT verantworteten Internetportal MUPINFO 12. Insgesamt wurden in MecklenburgVorpommern 2012 Aktivitäten von etwa 10 rechtsextremistischen Bands festgestellt, die z. T. bei Bedarf ihre Bandmitglieder untereinander austauschen. Des Weiteren existieren noch verschiedene Bandprojekte und örtliche Musikgruppen, die sporadisch auftreten. Hinzu kommen vereinzelte Liedermacher, die im Rahmen von rechtsextremistischen Veranstaltungen, etwa der NPD, für eine musikalische Umrahmung sorgen. Die rechtsextremistische Musik stellt nach wie vor ein wichtiges Propagandainstrument der Szene dar, das aufgrund der Verfügbarkeit im Internet einen hohen Verbreitungsgrad hat. Die Musikstile sprechen dabei insbesondere junge Menschen an. Dass die Szene auf die Wirksamkeit des Mediums "Musik" setzt, zeigt auch der Versuch der NPD bzw. der "Jungen Nationaldemokraten" (JN), eine neue "Schulhof-CD" der NPD (vgl. Abschnitt "Junge Nationaldemokraten[JN]) zu verbreiten. Szeneläden/Versandhandel Die Vertriebstätigkeit der rechtsextremistischen Szene ist zwischenzeitig fast vollständig in das Internet verlegt worden. Dies entspricht zum einen dem gesamtgesellschaftlichen Trend einer Ausweitung des Internethandels und zum anderen vermeiden rechtsextremistische Händler Angriffe der Gegenseite auf eigene Ladengeschäfte. Das angebotene Sortiment an rechtsextremistischen Musik-CDs, szenetypischen Textilien oder Propagandamaterialien hat sich allerdings nicht verändert. Auch sind gegenüber 2011 keine wesentlichen Änderungen im Bereich der Anbieter erfolgt. Kurzzeitig machte der "Veritas-Verlag" von sich reden, der 2012 zwei schmale Bände mit Bezug zur Geschichte der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA), die von hiesigen NPD-Kadern verfasst worden sind, verlegt hat. Die Schriften zeigen deutlich die Sympathie der Verfasser mit der SA. Der Verlag mit Sitz im "Thinghaus" in Grevesmühlen wurde bereits 2010 gegründet, ist aber bis 2012 nicht in Erscheinung getreten. Eine Internetseite des Verlages ist nicht mehr erreichbar. Die z. T. langjährige Präsenz einzelner Versandhandelsunternehmen weist darauf hin, dass weiterhin eine entsprechende Nachfrage vorhanden ist und damit eine Wirtschaftlichkeit gegeben sein dürfte. 12 Internetseite MUPINFO: "Stimme der Vergeltung - Volkstod" vom 20.06.2012, abgerufen am 21.06.2012 Trefforte der rechtsextremistischen Szene Die nachfolgend beschriebenen Objekte sind sichtbarer Ausdruck des Zusammenwirkens der rechtsextremistischen Szene im Lande. Auch im Berichtszeitraum fanden dort schwerpunktmäßig einschlägige Veranstaltungen statt. Neben Konzerten wurden Schulungen durchgeführt und Vorträge gehalten, die Teilnehmer aus allen rechtsextremistischen Spektren anzog. Festzustellen ist auch, dass diese Trefforte weiterhin von überregionaler Bedeutung sind. Von besonderer Relevanz waren erneut folgende Objekte: * "Nationales Begegnungszentrum" in Anklam Im Jahr 2007 ersteigerten zwei NPD-Funktionäre in Anklam ein ehemaliges Möbelstudio, in das u. a. das NPD-Bürgerbüro des NPD-Landtagsabgeordneten Michael ANDREJEWSKI einzog. Dort fanden 2012 u. a. die beiden Landesparteitage der NPD und weitere Parteiveranstaltungen statt. Der "Pommersche Buchdienst" ist nach wie vor in dem Objekt ansässig und vertreibt von dort aus sein rechtsextremistisches Sortiment, das auch 2012 eine deutliche Nähe zum Nationalsozialismus aufwies. * "Thinghaus" in Grevesmühlen Das "Thinghaus" wurde 2012 erneut für eine Reihe von verschiedenen Veranstaltungen genutzt. Neben den bereits erwähnten Konzerten wurden auch Veranstaltungen mit Bezug zur NPD durchgeführt. So wurde dort am 17. März 2012 der NPD-Kreisverband Nordwestmecklenburg gegründet.13 Seine überregionale Bedeutung belegt u. a. die Durchführung einer Informationsund Solidaritätsveranstaltung am 19. Mai 2012 zum "Tag der Deutschen Zukunft 2012" am 2. Juni 2012 in Hamburg, der ein "Zeichen gegen die Überfremdung unserer Heimat" setzen sollte. Als Hauptredner trat der bekannte Neonazi Thomas WULFF auf.14 2012 suchten die Verantwortlichen des "Thinghauses" bzw. dessen Sympathisantenkreis besonders intensiv die Öffentlichkeit, um für ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu werben. So beteiligte sich der "Freundeskreis Thinghaus" im Juni am Grevesmühlener Stadtlauf und am 6. Oktober 2012 wurde dort ein "Tag der offenen Tür" durchgeführt. In einer eigens hierfür gefertigten Broschüre bezeichnet sich das "Thinghaus" als "Versammlungshaus der gesamten nationalen Bewegung". Entsprechend werden darin verschiedene im "Thinghaus" ansässige rechtsextremistische Organisationen, wie die NPD mit ihrer Jugendorganisation JN, der "Freundeskreis Thinghaus", MUPINFO, der "Ring Nationaler Frauen" (RNF) oder das "Netzwerk für Tolerie und Demokranz", vorgestellt. Auch die "Gemeinschaft Deutscher Frauen" (GDF) beteiligte sich am "Tag der offenen Tür". Logo der GDF 13 Internetseite MUPINFO: "Zellenteilung im Thinghaus" vom 18.03.2012, abgerufen am 19.03.2012 14 Internetseite MUPINFO: "Solidaritätsveranstaltung zum Tag der deutschen Zukunft" vom 20.05.2012, abgerufen am 21.05.2012 An Bedeutung haben 2012 folgende Objekte gewonnen: * "Kulturraum Lübtheen" Die rechtsextremistische Szene und hier vorrangig die NPD hat sich in Lübtheen im Landkreis Ludwigslust-Parchim ein weiteres Objekt für die Durchführung von Veranstaltungen gesichert. Im ehemaligen "Hotel Stadt Hamburg" finden regelmäßig szenetypische Aktivitäten mit "kulturellem" Charakter statt. Zudem sind auch Selbstverteidigungstrainings zu beobachten. Genutzt wird das Objekt aber auch für politische Vortragsveranstaltungen. So referierte z. B. der wegen Volksverhetzung verurteilte Arzt Dr. Rigolf HENNIG aus Niedersachsen am 11. Juli 2012 als Vertreter der rechtsextremistischen Gruppierung "Europäische Aktion" (vgl. Abschnitt Netzwerk "freies-pommern"). Für diese Veranstaltung wurde in Lübtheen per Handzettel öffentlich geworben. Zu den Organisatoren und Gästen derartiger Veranstaltungen gehören regelmäßig Angehörige und Mitarbeiter der NPD-Landtagsfraktion. * Ehemaliger Schweinestall Viereck Der ehemalige Schweinestall in Viereck im Landkreis Vorpommern-Greifswald wird für verschiedene Musikveranstaltungen, aber auch private Feiern der rechtsextremistischen Szene genutzt. Größere mediale Aufmerksamkeit zog das Objekt im Zusammenhang mit dem am 11. August 2012 stattfindenden NPD-Pressefest der "Deutsche Stimme Verlages GmbH" auf sich (vgl. Abschnitt NPD-Pressefest der "Deutsche Stimme Verlags GmbH"). Kurz vor der Veranstaltung wurde auf das Objekt ein Brandanschlag verübt. Bis November 2012 wurde das Gebäude jedoch durch Szeneangehörige wieder hergerichtet. Genutzt wird das Objekt auch vom "Sport und Kultur Wiese e.V.", dessen Ziel u. a. die "Förderung von Musikveranstaltungen und Jugendarbeit" ist und der von Rechtsextremisten getragen wird. Neonationalsozialismus (Neonazismus) Das neonazistische Lager war im Berichtszeitraum auf anhaltend hohem Niveau aktiv. Strukturelle Veränderungen waren dabei aber kaum zu beobachten. Die Szene greift weiterhin auf unterschiedliche Organisationsformen zurück. Neben der "klassischen" Kameradschaft mit einem abgrenzbaren Aktivistenstamm auf örtlicher Ebene und dem Willen zu gemeinsamer politischer Arbeit finden sich Gruppierungen, deren Angehörige vorrangig in der NPD aktiv sind, ihre alten Kameradschaftszusammenhänge aber nicht aufgegeben haben. Des Weiteren finden sich Bezeichnungen wie "Nationale Sozialisten Mecklenburg", "Nationale Sozialisten Pommern" oder "Nationale Sozialisten Mecklenburg und Pommern". Derartige Namensgebungen sollen zwar auf einen organisatorischen Zusammenhang hindeuten. Mit Blick auf die Gefahr von Vereinsverboten werden jedoch offenbar festere Strukturen vermieden. Deutlich wird allerdings eine klare ideologische Botschaft. Sie findet sich sowohl bei Aufrufen zu legalen Aktionen wie der Demonstration der rechtsextremistischen Szene am 9. November 2012 in Wolgast als auch im Zusammenhang mit Taterklärungen zu politisch motivierten Straftaten. Erwähnenswert sind hier insbesondere die Plakatierungen an Jobcentern in Schwerin, Grevesmühlen und Bützow, öffentlichen Verwaltungsgebäuden in Rostock und Güstrow sowie an Wahlkreisbüros der Partei Die LINKE in Wismar und der CDU sowie der SPD in Grevesmühlen in der Nacht zum 17. Dezember 2012. Dabei wurden jeweils Plakate mit der Aufschrift "Heute wegen Unfähigkeit geschlossen" angebracht, die mit "Nationale Sozialisten Mecklenburg" unterzeichnet waren. Zusätzlich wurden jeweils die Eingangstüren mittels Ketten oder Vorhängeschlössern verriegelt. Darüber hinaus kommt es landesweit immer wieder zu Graffiti mit neonazistischem Hintergrund, indem Hakenkreuze, Sigrunen oder einschlägige Parolen wie "NS jetzt" verwendet werden. Teilweise werden diese Graffiti mit Abkürzungen verbunden, die den Bezug zu einer Struktur herstellen sollen, die allerdings in der Regel nicht fassbar ist. Beispielhaft seien hier ANS ("Autonome Nationalsozialisten") oder NSBA ("Nationale Sozialisten - Bundesweite Aktion") erwähnt. Quelle: MUPINFO Wie der oben abgebildete Demonstrationsaufruf andeutet, ist nach wie vor eine enge Verknüpfung der NPD mit den neonazistischen Strukturen erkennbar. Sie findet nicht verdeckt statt, sondern wird ganz offensiv nach außen getragen, was wiederum ein bezeichnendes Licht auf den hiesigen NPD-Landesverband wirft (vgl. Abschnitt Rechtsextremistische Parteien-NPD). In diesem Kontext war im Berichtszeitraum insbesondere im Raum Rostock auch ein verstärktes Zusammengehen der Neonaziszene mit den JN (vgl. Abschnitt "Junge Nationaldemokraten" [JN]) erkennbar. Bei verschiedenen neonazistischen Gruppierungen konnten auch 2012 Bezüge zum Konzept der "Autonomen Nationalisten" (AN) 15 festgestellt werden. Zu nennen sind hier insbesondere die "Nationalen Sozialisten Rostock" (NSR), die "Nationale Offensive Teterow" (NOT) und die "Freien Kräfte Greifswald". Größere und gewaltbereite "Schwarze Blöcke", die das eigentliche "Markenzeichen" der AN darstellen, wurden 2012 anlässlich von Demonstrationen der hiesigen Szene allerdings nicht mehr gebildet. Da sich die Neonazis in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin sehr stark an die NPD anlehnen und deren Kader das AN-Konzept kritisch sehen, stößt dessen Verbreitung hierzulande offenbar an Grenzen. Dies heißt aber nicht, dass die Szene auf bestimmte Stilmittel (Graffiti, Anglizismen, Kleidung) der AN verzichtet. Sie haben Eingang in das Neonazispektrum gefunden, ohne dass damit eine organisatorische Konsequenz hin zu mehr Parteiunabhängigkeit verbunden wäre. 15 vgl. u. a. hierzu den Verfassungsschutzbericht M-V 2008, S. 91 ff. Neonazistische Gruppierungen Die nachfolgend beschriebenen Gruppierungen haben 2012 insbesondere auf sich aufmerksam gemacht: * "Freie Kameradschaft Wismar" Die "Freie Kameradschaft Wismar" konnte im Berichtszeitraum bei verschiedenen Demonstrationen der rechtsextremistischen Szene, so z. B. am 31. März 2012 in Lübeck oder am 20. Oktober 2012 in Wismar festgestellt werden. Ihre Angehörigen trugen einheitliche T-Shirts mit entsprechendem Aufdruck und fielen durch sehr kurze Haare oder gar Glatze auf, so dass der Eindruck entstehen konnte, dass die rechtsextremistische Skinheadszene wieder auflebt. Die Gruppierung unterhält weiterhin gute Kontakte zu dem Personenkreis, der den Betrieb des "Thinghauses" in Grevesmühlen organisiert. * "Kameradschaft Schwerin" Die "Kameradschaft Schwerin" ist seit einigen Jahren der erste Versuch der rechtsextremistischen Szene neben der NPD in Schwerin wieder Strukturen aufzubauen. Sie trat im April 2012 erstmals in Erscheinung, als in Schwerin mehrere Plakate mit der Aufschrift "MELDE DICH" geklebt wurden, die mit "Kameradschaft Schwerin" gezeichnet und mit einer E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme versehen waren. Auf MUPINFO gab ein Pseudonym mit dem Namen Frank ZASTROW ein Interview 16, in dem sich diese Gruppierung als "politische Kampfgemeinschaft" darstellt, die für ihre Mitglieder zugleich eine Art "Lebensbund" bildet, der die "Volksgemeinschaft" vorwegnehmen soll. In ihre Aktivitäten soll offenbar die ganze Familie der Aktivisten einbezogen werden. Insgesamt war die Gruppe im Berichtszeitraum nicht kontinuierlich aktiv. Für Aufsehen sorgte lediglich eine Propagandaaktion gegen den "Christopher-Street-Day" am 7. Juli in Schwerin.17 Die "Kameradschaft Schwerin" sieht sich nicht als Konkurrenz zur NPD, sondern betonte in dem o. a. Interview die hierzulande gute Zusammenarbeit zwischen der Partei und den "freien Kräften". * "Nationale Sozialisten Rostock" (NSR) Neben der NPD stellen die NSR die aktivste Struktur innerhalb der rechtsextremistischen Szene Rostocks dar. NSR und NPD und hier insbesondere die JN unterhalten gute und nachhaltige Kontakte. Angehörige der NSR betreuten beispielsweise im November 2012 verschiedene Infotische der JN, die vor Schulen aufgebaut waren. Die NSR sind aktionsorientiert und darauf bedacht, eine möglichst große öffentliche Wirkung zu erzielen. So hielt sich eine Gruppe von Rechtsextremisten, die zumindest teilweise den NSR zuzurechnen sind, am 25. Februar 2012 provokativ in der Nähe einer Gedenkdemonstration für den mutmaßlich vom NSU ermordeten Mehmet (genannt Yunus) Turgut auf. Aus der Gruppe der Rechtsextremisten heraus, die teilweise vermummt waren, wurden die Teilnehmer der Gedenkdemonstration fotografiert. Die NSR berichteten über ihren TwitterAccount fortlaufend von ihrer Aktion. Ihre Verachtung gegenüber den Opfern des NSU zeigten die Aktivisten der NSR im Frühjahr 2012 auch durch den bereits oben erwähnten Verweis auf das Video "Netzfund: Dönermord am Ostseestrand". Die NSR besetzten - wie 16 Internetseite MUPINFO: "Im Interview: Kameradschaft Schwerin" vom 09.04.2012, abgerufen am 10.04.2012 17 Internetseite MUPINFO: "SMS Hetero legt ab" vom 07.07.2012, abgerufen am 09.07.2012 die Szene insgesamt - 2012 stark das Thema "Volkstod". 18 In diesem Zusammenhang nutzten sie die Hanse Sail im August 2012, um mit ihrer Propaganda ein möglichst großes Publikum zu erreichen. Sie verteilten Flugblätter und platzierten selbst gebastelte, lebensgroße Puppen mit Schildern, auf denen u. a. "Demokratie tötet unser Volk!" stand, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder an öffentlichen Orten. Außerdem wurden von Booten aus Transparente u. a. mit der Aufschrift "Die Demokraten bringen uns den Volkstod" in Richtung der Veranstaltungsbesucher gezeigt und die Aktionen anschließend im Internet verbreitet. Quelle: YouTube Ebenfalls im Rahmen dieser Kampagne führten ca. 20 Personen am 10. August 2012 in der Rostocker Innenstadt eine nicht angemeldete Demonstration durch. Die Teilnehmer waren dabei mit verschiedenen Masken vermummt, tanzten zu Techno-Musik und hielten Schilder in Form von Sprechblasen u. a. mit der Aufschrift "NS fetzt" hoch. Während des Aufzugs wurden Flyer mit der Aufschrift "Warum wir keine Demokraten sind und einen Kurswechsel wollen." geworfen, außerdem so genannte Schnipsel mit der Aufschrift "Die Demokraten bringen uns den Volkstod!...". Im Anschluss berichteten sowohl die NSR als auch MUPINFO über die Aktion, die den Berichten zufolge unter dem Motto "Tanzen gegen Demokraten" stand. Im Zusammenhang mit der "Volkstodkampagne" griffen die NSR Ende 2012 auch das Thema "Identitäre"19 auf: "Die Identitären sorgen aktuell für viel Gesprächsstoff in den Reihen des Nationalen Widerstandes. So sind zahlreiche Inhalte zu befürworten und auf der anderen Seite jedoch auch kritisch zu betrachten. Die Programmatik der Identitären beinhaltet neben dem Bekenntnis zu Kultur, Heimat und Volk jedoch auch deutliche Distanzierungen von Rassismus und dem Streben nach demokratischen Werten." 20 (Schreibweise wie im Original) 18 vgl. hierzu den Verfassungsschutzbericht 2011, S. 33ff. 19 In Frankreich hat in den letzten Jahren eine vornehmlich von jüngeren Menschen getragene Gruppierung mit dem Namen "Bloc Identitaire" z. T. mit spektakulären Aktionen, wie der Besetzung eines Moscheeneubaues, auf sich aufmerksam gemacht. Sie lehnt eine weitere Einwanderung ab und will einer "Islamisierung" Frankreichs eine "identitäre" soziale Bewegung entgegenstellen. Dazu gehöre der Erhalt der "biologischen", der kulturellen und der historischen Identität des eigenen Landes. Gleichzeitig wird rassistisches Denken angeblich abgelehnt und eine heftige Kapitalismuskritik geübt. Insgesamt erscheint dieses Konzept wegen seines biologistischen Ansatzes widersprüchlich und bietet deutliche Anknüpfungspunkte für Rechtsextremisten. 20 Internetseite der NSR: "Identitär - Neuer Leitbegriff im Nationalen Widerstand? Teil 1; abgerufen am 18.12.2012 Die NSR sehen die "Identitären" wegen deren öffentlicher Ablehnung rassistischen Denkens kritisch, sind aber offenbar gleichwohl der Auffassung, dass dieser Begriff für die eigene Propaganda nutzbar gemacht werden kann. Insbesondere sei er nicht unmittelbar in Verbindung mit dem NS-Regime zu bringen. Entsprechend heißt es auf ihrer Internetseite: "Gleichzeitig lässt sich dieser Begriff nicht in einem historischen negativen Zusammenhang in Verbindung bringen." 21 Anscheinend zielen die NSR auf eine größere politische Anschlussfähigkeit. Allein der Name der Gruppierung steht dazu allerdings in einem völligen Widerspruch. Mit einer Fortführung ihrer spektakulären Propagandaaktionen im Sinne des "Bloc Identitaire" muss gleichwohl gerechnet werden. * "Nationale Offensive Teterow" (NOT) Die NOT beteiligte sich im März 2012 an einem "bundesweiten Aktionstag gegen Repression" und zeigte damit Ihre "Solidarität" mit in Haft genommenen Neonazis des "Aktionsbüros Mittelrhein". Angehörige der NOT brachten in Teterow ein Transparent mit der Aufschrift "Freiheit für alle Nationalisten" sowie mehrere entsprechende Aufkleber an. Am 7. April verklebten Unbekannte in Teterow Aufkleber mit der Aufschrift "WIR SIND NAZIS! WARUM SEID IHR KEINE? Teterow ist unsere Stadt!" auf Laternen und Stromkästen, die von der NOT gezeichnet waren. Damit wurde erneut deren ideologische Ausrichtung deutlich. Fortgesetzt hat die NOT auch ihre Zusammenarbeit mit der NPD. Anlässlich der Demonstration der NPD am 1. Mai 2012 in Neubrandenburg wurden NOT-Angehörige festgestellt. Auf eine Darstellung ihrer Aktivitäten im Internet scheint die NOT verzichten zu wollen. Nach dem deren Internetseite längere Zeit nicht mehr aktualisiert wurde, ist sie zwischenzeitlich gänzlich eingestellt worden. Auffällig war im Frühjahr 2012 die bereits erwähnte Verlinkung auf das Video "Netzfund: Dönermord am Ostseestrand" die zeigt, dass auch die NOT den Opfern des NSU mit Verachtung begegnet. Zwischenzeitlich wird bei einer Suche nach der NOT im Internet auf MUPINFO verwiesen. * "Freie Kräfte Greifswald"/"Nationale Sozialisten Greifswald" (NSG) Die NSG nahmen 2012 an verschiedenen rechtsextremistischen Demonstrationen teil, wie z. B. am Trauermarsch der rechtsextremistischen Szene am 13. Februar in Dresden, an der Demonstration der NPD am 1. Mai in Neubrandenburg oder am "Tag der Deutschen Zukunft" am 2. Juni 2012 in Hamburg. Als Reaktion auf die Verbote rechtsextremistischer Kameradschaften in Nordrhein-Westfalen Ende August 2012 brachten Unbekannte in einer Fußgängerunterführung in Greifswald den Schriftzug "Solidarität mit Dortmund, Aachen, Hamm! Verboten! Na und? ANG" an. Die NSG berichteten auf ihrer Internetseite darüber und veröffentlichten ein Bild des Graffiti 22. Die Abkürzung "ANG" wird von den NSG u. a. als "Autonome Nationalisten Greifswald" gedeutet. Das Kürzel ANG war bereits im März im Zusammenhang mit dem Schmieren einer Drohung gegen eine Landtagsabgeordnete der Partei "Die Linke" in Greifswald aufgefallen. Es drängt sich der Eindruck auf, dass sich die NSG und die ANG zumindest nahestehen. In ihrer Internetberichterstattung griffen die NSG auch 2012 universitäre Themen auf und zeigten damit weiterhin Interesse an einer Einflussnahme im studentischen Milieu. Auffällig 21 Internetseite der NSR: "Identitär - Neuer Leitbegriff im Nationalen Widerstand? Teil 1; abgerufen am 18.12.2012 22 Internetseite der NSG: "Solidaritätsaktion in Greifswald" vom 04.09.2012, abgerufen am 05.09.2012 war die Berichterstattung über den Diebstahl der "Stolpersteine" (vgl. Abschnitt Straftatenaufkommen), der in sarkastischer Weise kommentiert wurde 23. Beworben wurde auch der "Greifswalder Bote", der presserechtlich von NPD-Kadern verantwortet wird. Die Inhalte der 2012 zweimal erschienen Schrift deuten auf eine gemeinsame Erstellung durch die NPD und die "freien Kräfte Greifswald" hin. * Netzwerk "freies-pommern" Der vom NPD-Landtagsabgeordneten Tino MÜLLER verantwortete Internetauftritt erfüllt verschiedene Funktionen. Er bietet aktuelle Informationen zu Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene, umfangreiche Ausführungen zum Thema "Weltanschauung", die eindeutige Bezüge zum Nationalsozialismus aufweisen und zugleich eine Plattform für die Herausbildung eines Netzwerkes, wenn es dort heißt: "Du suchst Kontakt zu aktiven Widerstandsgruppen in Pommern...dann melde Dich..."24 Dieser Netzwerkgedanke ist offensichtlich darauf gerichtet, unterhalb der für herkömmliche Kameradschaften üblichen Strukturen Verbindungen zu schaffen, die von vereinsrechtlichen Maßnahmen nicht getroffen werden können. Auf der Basis gemeinsamer ideologischer Überzeugungen soll aber gleichwohl ein gemeinsames Vorgehen ermöglicht werden. Zu diesem Zweck werden Werbemittel in Form von Plakaten oder Aufklebern herausgegeben, die auch über die Internetseite bezogen werden können und auf denen ein "nationaler Sozialismus" gefordert wird.25 Sie finden bei Demonstrationen oder "Gedenkveranstaltungen" der Szene Verwendung und dienen der Außendarstellung einer gemeinsamen Identität. Darüber hinaus traten 2012 folgende Gruppierungen - z. T. sporadisch - in Erscheinung 26: - "Arischer Widerstandsbund", Altentreptow - "Aryan Warriors", Ueckermünde - "Germanisches Bollwerk Mecklenburg" - "Jugendbund Pommern" - "Kameradschaft Borken" - "Kameradschaft Bützow" - "Kameradschaft Malchin" - "Kameradschaft Neubrandenburg" - "Nationale Offensive Gnoien" - "Nationale Sozialisten Friedland" - "Nationale Sozialisten Müritz" - "Stargarder Freundeskreis" - "Völkische Burschenschar Strasburg". Auf von Rechtsextremisten im Zusammenhang mit dem "Heldengedenken" abgelegten Kränzen fanden sich 2012 auf den dazugehörigen Schleifen u. a. auch die Aufschriften "Nationalgermanische Bruderschaft" und "Kameradschaftsbund Anklam". Die meisten Anhänger dieser Gruppierungen und insbesondere deren Anführer haben sich 2004/2005 offenbar im Lichte der Kommunalwahlergebnisse für die NPD in Mecklenburg-Vorpommern und den Einzug der Partei in den Sächsischen Landtag dazu entschlossen, die NPD auch hierzulande als "parlamentarischen Arm der Bewegung" aufzubauen und zu nutzen. Dieses 23 Internetseite der NSG: "Greifswalder Kotau" vom 24.11.2012, abgerufen am 26.11.2012 24 Internetseite "freies-pommern": Kontakt, abgerufen am 14.12.2012 25 Internetseite "freies-pommern": Werbemittel, abgerufen am 14.12.2012 26 Genannt werden hier nur die Gruppierungen, die ein Mindestmaß an Aktivitäten entfaltet haben. Konzept ist bei den Landtagswahlen 2006 und 2011 aufgegangen. Seitdem sind diese Aktivisten fast ausschließlich im parteipolitischen Rahmen der NPD tätig. Ihre eigentliche Herkunft haben die Neonazis aber keineswegs vergessen. Dafür sprechen z. B. derartige Kranzschleifen. Sie sollen deutlich machen, dass die ursprünglichen Wurzeln neben oder im Hintergrund der NPD weiterhin existieren und im Bedarfsfalle nutzbar sind. 2012 konnten in Mecklenburg-Vorpommern auch Bemühungen um eine europaweite Vernetzung von Rassisten beobachtet werden. Diese wird von der "Europäischen Aktion" (EA) vorangetrieben. Die EA mit Hauptsitz in der Schweiz, die vormals unter dem Namen "Bund Freies Europa" (BFE) aufgetreten ist, wurde 2010 u. a. durch den Schweizer Holocaustleugner Bernhard SCHAUB initiiert. Er war Gründungsvorsitzender des 2008 vom Bundesinnenminister verbotenen "Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" (VRBHV). Die EA sieht sich als "Bewegung eines neuen europäischen Selbstbewusstseins" gegen den "american way of life" und die "Political Correctness". 27 Aussagen wie "Rassenund Völkervermischung gehört zum Programm der Neuen Weltordnung" oder "Allerdings ist es ein offenes Geheimnis, dass Amerika zwar die Welt regiert - die Israel-Lobby aber Amerika"28 zeigen, dass die EA antisemitisch und rassistisch ausgerichtet ist. Ein Hauptziel der EA ist die "Wiederherstellung der freien Rede", mit der auch die Abschaffung des Volksverhetzungsparagraphen in der Bundesrepublik Deutschland verbunden sein soll. 29 Offenbar möchte die EA künftig straflos den Holocaust leugnen. Besondere Kontakte unterhält die EA offenbar in den Raum Lübtheen und den dort ansässigen Kadern der rechtsextremistischen Szene. So ist es sicherlich kein Zufall, dass der für die Informationsstelle Norddeutschland der EA verantwortliche Dr. Rigolf HENNIG aus Verden an der Aller in Niedersachsen am 11. Juli 2012 im Lübtheener Szeneobjekt einen Vortrag über die Ziele der EA hielt (vgl. Abschnitt Kulturraum Lübtheen). Nach außen eher wenig wahrnehmbar, aber für die szeneinterne Vernetzung durchaus von Bedeutung ist auch "Die Artgemeinschaft-Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V." (AG GGG), kurz "Artgemeinschaft" genannt. Sie existiert bereits seit 1951 und sieht sich als "größte heidnische Gemeinschaft Deutschlands".30 In ihrer Satzung bezeichnet sich die "Artgemeinschaft" als "Religionsgemeinschaft", die u. a. folgende Ziele verfolgt: "die Verwirklichung einer wesensgemäßen Daseinsgestaltung und Lebensführung im Artsinne eine neue Bindung des Menschen an die ewigen Gesetze der Natur die Betätigung in der Jugendpflege und Elternschulung den Einsatz im Naturschutzbereich für eine menschenwürdige Umwelt aus ihrer naturreligiösen Einstellung heraus."31 Dabei folgt sie offenbar dem Führerprinzip, wenn es in ihrem "Sittengesetz" 32 heißt: "Das Sittengesetz in uns gebietet Gefolgschaft dem besseren Führer". Weiter wird dort auch die "gleichgeartete Gattenwahl" eingefordert. Dies belegt neben dem Hinweis auf die "Bindung 27 Internetseite der "Europäischen Aktion": Herzlich willkommen bei der Europäischen Aktion, abgerufen am 04.12.2012 28 Internetseite der "Europäischen Aktion": Flugblätter 7 Ziele - Deutsche Version, abgerufen am 18.03.2013 29 ebenda 30 Internetseite der "Artgemeinschaft": Häufige Fragen, abgerufen am 05.12.2012 31 Internetseite der "Artgemeinschaft": Unsere Ordnung, abgerufen am 05.12.2012 32 Internetseite der "Artgemeinschaft": Das Sittengesetz unserer Art, abgerufen am 05.12.2012 des Menschen an die Naturgesetze" eine eindeutig rassistische Ausrichtung. So heißt es im "Artbekenntnis" denn u. a. auch: "Die Menschenarten sind verschieden in Gestalt und Wesen. Diese Verschiedenheit ist sinnvolle Anpassung an die verschiedenen Naturräume". "Wir bekennen uns zur Erhaltung und Förderung unserer Menschenart als höchstem Lebensziel, denn auch sie ist eine Offenbarung des Göttlichen." An anderer Stelle wird von kommenden Kriegen als "Rassenkriege" gesprochen und die Existenz von "Menschenrassen" als gegeben angenommen und diese auch erhalten werden müssten. Auch sei der Hass zwischen weißen und schwarzen Menschen naturgegeben. Insoweit müssten sie streng getrennt bleiben. 33 Da die "Artgemeinschaft" in der gegenwärtigen Gesellschaftsform keine Zukunft sieht, sucht sie nach Alternativen. Hierzu gehört offenbar der Versuch "kleine Gruppen" zu bilden, die in ihrem Umfeld "infiltrativ" wirken sollen, um die eigene Weltanschauung zu verbreiten. Hinzu kommt der Aufruf, möglichst viele Kinder zu bekommen, da auf diese Weise eine zahlenmäßige Bedeutung erlangt werden könnte. 34 Offenbar haben sich bereits einzelne Kleingruppen im Lande gebildet, die sich - der Ideologie der "Artgemeinschaft" folgend - in der naturnahen Landwirtschaft oder im Handwerk betätigen. Eine besondere Rolle scheint hier der Raum Güstrow zu spielen. 33 Internetseite der "Artgemeinschaft": Die Zukunft des Artglaubens, abgerufen am 05.12.2012 34 ebenda Neonazistische Strategien und Kampagnen * Thematisierung des "Volkstodes", Aktion "Werde unsterblich" Der demographische Wandel in Deutschland wird von Neonazis - genauso wie von der NPD (vgl. Abschnitt Ideologische Ausrichtung/Strategie - "Volkstod"-Kampagne) - nach wie vor unter den Begriffen "Volkstod" und "Werde unsterblich" thematisiert. 35 Bundesweit kam es im Rahmen der "Werde unsterblich"-Kampagne der Neonaziszene in der Vergangenheit zu nächtlichen Aufzügen, die nicht angemeldet wurden und eine hohe Propagandawirkung entfalten sollten. So auch in der Nacht zum 26. Mai 2012 in Wismar. Die 30 bis 40 Teilnehmer trugen die für derartige Aktionen typische schwarze Kleidung sowie weiße Gesichtsmasken. Sie führten Fackeln mit sich und zündeten Pyrotechnik. Nach kurzer Zeit löste sich die Demonstration auf und die Teilnehmer entfernten sich. Beim Eintreffen der Polizei konnten keine Personen mehr festgestellt werden. In der Folge wurde ein Video der Aktion in das Internet eingestellt. Quelle: YouTube * "Netzwerk für Tolerie und Demokranz" Das "Netzwerk für Tolerie und Demokranz", dessen maßgeblicher Initiator der NPDLandtagsabgeordnete David PETEREIT ist, machte 2012 lediglich durch einen MUPINFOBericht über die Teilnahme einiger Mitglieder des Netzwerkes am "Fest der Vielfalt" am 15. September 2012 in Grevesmühlen auf sich aufmerksam. Neonazistische Publikationen Die rechtsextremistische Szene des Landes hält an ihrer Strategie fest, neben der Propaganda der NPD auch die ursprünglich aus dem neonazistischen Kameradschaftsspektrum stammenden "Boten" großflächig zu verteilen. Der damit verbundene redaktionelle und logistische Aufwand lässt darauf schließen, dass diesem Medium eine entsprechende propagandistische Wirkung beigemessen wird. Dabei werde nach eigenen Aussagen mit dem "ausschließlich durch Spenden finanzierten unabhängigen, volkstreuen Medienprojekt" das Ziel verfolgt, der "gleichgeschalteten Medienlandschaft" entgegenzuwirken.36 35 vgl. hierzu den Verfassungsschutzbericht 2011, S. 33 ff. 36 "De Meckelbörger Bote" für die Landeshauptstadt Schwerin, Erstausgabe 1/2012 2012 wurde das Angebot um den "Meckelbörger Boten" für die Landeshauptstadt Schwerin und den "Müritzer Boten" im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erweitert. 2012 sind damit folgende "Boten" mit mindestens einer Ausgabe und zum Teil hoher Auflage erschienen: - "De Meckelbörger Bote" für den Landkreis Ludwigslust-Parchim - "De Meckelbörger Bote" für die Landeshauptstadt Schwerin - "De Meckelbörger Bote" für Wismar und Nordwestmecklenburg - "Der Anklamer Bote" - "Der Demminer Bote" - "Der Greifswalder Bote" - "Der Insel Bote" - "Der Lassaner Bote" - "Der Rostocker Bote" - "Der Stralsunder Bote" - "Der Strelitzer Bote" - "Der Uecker-Randow Bote" - "Der Müritzer Bote". Sie werden presserechtlich jeweils von NPD-Kadern verantwortet. Entsprechend wird in den einzelnen Ausgaben auch über die Aktivitäten der NPD-Kreistagsfraktionen bzw. die der kommunalen NPD-Mandatsträger berichtet. Aufgegriffen wurden u. a. auch folgende Themen: "Volkstodkampagne" Kriminalität im Grenzraum zu Polen Unterbringung von Asylbewerbern Agitation gegen den Euro. Deutlich wurde erneut eine grundsätzliche Ablehnung der Demokratie, wenn es z. B. heißt: "Schlecht an der Demokratie ist, dass sie nicht funktioniert" oder "Wir sind keine Demokraten. Na und? "37 Damit verbunden ist eine heftige Kritik an demokratischen Politikern. Damit greifen die Rechtsextremisten die in der Bevölkerung durchaus erkennbare Politikverdrossenheit gezielt auf, um sich gleichzeitig als politische Alternative anzubieten. Ein ähnliches Ziel wie die "Boten" verfolgt offenbar auch der von der "Interessengemeinschaft Schöneres Strasburg" herausgegebene "Strasburger Beobachter", der ebenfalls von Rechtsextremisten erstellt wird. 37 "De Meckelbörger Bote" für die Landeshauptstadt Schwerin, Ausgabe 2/2012 Aktivitäten unter maßgeblicher Beteiligung der neonazistischen und subkulturellen rechtsextremistischen Szene * Beteiligung an den Trauermärschen anlässlich des Jahrestages der Bombardierung Dresdens Rechtsextremisten aus Mecklenburg-Vorpommern beteiligten sich auch 2012 maßgeblich an der jährlich stattfindenden Demonstration im Zusammenhang mit Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg (13. bis 15. Februar 1945). Die rechtsextremistische "Junge Landsmannschaft Ostdeutschland" hatte "Trauermärsche" für den 13. und 18. Februar 2012 angemeldet. Am 13. Februar 2012 wurden ca. 1.600 Teilnehmer der rechtsextremistischen Szene festgestellt, darunter zahlreiche Personen aus Mecklenburg-Vorpommern. Die angemeldete Wegstrecke musste aufgrund massiver Blockaden von Gegendemonstranten deutlich verkürzt werden. Ca. 400 Personen weigerten sich jedoch, dies zu akzeptieren und blieben aus Protest am Antreteplatz stehen. MUPINFO zufolge sei darunter ein "formierter Block aus Mecklenburg und Pommern"38 gewesen. * "Tollensemarsch" der rechtsextremistischen Szene am 25. Februar 2012 im Raum Neubrandenburg Der "Tollensemarsch" wurde am 25. Februar 2012 bereits zum neunten Mal durchgeführt. Daran beteiligten sich ca. 50 Personen. Die Teilnehmerzahl ist seit dem Jahr 2008, als der Marsch noch von der zwischenzeitlich verbotenen Kameradschaft "Mecklenburgische Aktionsfront" (MAF) organisiert wurde und knapp über 100 Teilnehmer aufweisen konnte, rückläufig. * Neonazistische Aktionen zum 8. Mai Der jährlich stattfindende Trauermarsch am 8. Mai in Demmin unter dem Motto "8. Mai 1945 - Kein Grund zum Feiern. Vergessen wir Tod, Leid und Besatzung nicht" wird seit dem Jahr 2009 traditionell vom "Nationalen Widerstand Landkreis Demmin" veranstaltet, der keine erkennbare Struktur aufweist. Die Protagonisten sind in der Regel NPD-Kader. Als Anmelder fungierte der stellvertretende NPD-Landesvorsitzende Michael GIELNIK. Insgesamt wurden ca. 230 Teilnehmer der rechtsextremistischen Szene festgestellt. Reden hielten u. a. der Vorsitzende der NPD-Landtagsfraktion Udo PASTÖRS, der NPDKreistagsabgeordnete Norman RUNGE und GIELNIK. Nach Aussage des rechtsextremistischen Internetauftritts MUPINFO des NPDLandtagsabgeordneten David PETEREIT habe Udo PASTÖRS auf dieser Veranstaltung abgerechnet "mit dem Konstrukt der Befreiungslüge, die in der Bundesrepublik leider zur Staatsräson geworden ist".39 RUNGE äußerte sich wie folgt: "Das war keine Befreiung, das war Mord, Besatzung, Knechtschaft." 40 GIELNIK ließ verlauten: "Wir haben heute aufgezeigt, dass der 8. Mai eben kein Tag der Befreiung war." 41 Diese Aussagen führender NPD-Kader belegen erneut die feindselige Haltung der NPD gegenüber der nach 1945 zumindest im Westen Deutschlands entstandenen Demokratie und zugleich ein offensichtliches Bedauern des Untergangs des Nazi-Regimes. 38 Internetseite MUPINFO: "Kommentar: Dresden 2012" vom 14.02.2012, abgerufen am 16.02.2012 39 Internetseite MUPINFO: "Marsch der Würde (+Bildergalerie)" vom 08.05.2012, abgerufen am 09.05.2012 40 Internetseite "freies-pommern": Videoberichte_vom_Trauermarsch_in_Demmin_2012.flv [04:10], abgerufen am 24.05.2012 41 Internetseite "freies-pommern": Videoberichte_vom_Trauermarsch_in_Demmin_2012.flv [06:45], abgerufen am 24.05.2012 Darüber hinaus waren rechtsextremistische Plakatierungen feststellbar: Im Zeitraum vom 3. bis 12. Mai brachten jeweils unbekannte Täter Plakate mit Aufschriften wie "8. Mai 1945 - Kein Grund zum Feier" oder "8 Mai 1945 Besetzt - BelogenUmerzogen Das feiern wir nicht Niemals" (Schreibweise wie im Original) an Brücken, Plakataufstellern, Zäunen und Litfaßsäulen an. Ein Schwerpunkt dieser Aktionen lag im östlichen Landesteil. * Aktionen zum Todestag von Rudolf HEß am 17. August Der Jahrestag des Todes des HITLER-Stellvertreters Rudolf HEß war auch 2012 Anlass für Propagandaaktionen der rechtsextremistischen Szene. So wurden themenbezogene Transparente, u. a. in Neustrelitz, Wismar, Sassnitz auf Rügen, Grevesmühlen, Bützow und Boizenburg, festgestellt. Insgesamt ist bei den Aktivitäten zum Todestag von Rudolf HEß jedoch seit mehreren Jahren ein Rückgang zu verzeichnen. * "Heldengedenken" der rechtsextremistischen Szene Rechtsextremisten missbrauchen den Volkstrauertag, um die Taten der deutschen Wehrmacht zu verherrlichen und die NS-Verbrechen zu relativieren. Ähnlich wie bei den Aktionen zum 8. Mai wird dabei ausschließlich der deutschen Opfer der Weltkriege gedacht. Die neonazistische Szene begeht ihren "Heldengedenktag" sowohl im März 42 als auch am nationalen Feiertag, dem Volkstrauertag, im November. So berichtet MUPINFO von einer "Heldengedenkveranstaltung" am 11. März in der Uckermark.43 Am 18. November führten polizeilichen Angaben zufolge in der Nähe von Schwerin mehr als 50 Personen der rechtsextremistischen Szene einen nicht angemeldeten Fackelmarsch durch. Kranzniederlegungen der Szene fanden im November 2012, u. a. in Papendorf bei Rostock, in Friedland, in Löcknitz und in Koblentz bei Pasewalk, statt. 42 Im Februar 1939 verlegten die Nationalsozialisten den ehemaligen "Volkstrauertag" als "Heldengedenktag" auf den 16. März (Tag der Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht im Jahre 1935) bzw. auf den Sonntag davor. Damit sollte offenbar das Wiedererstarken des Deutschen Reiches symbolisiert werden sowie eine klare Ablösung vom christlichen Kalender erfolgen. 43 Internetseite MUPINFO: "Durch Pommernland marschieren wir" vom 12.03.2012, abgerufen am 13.03.2012 Rechtsextremistische Parteien * "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern Gründung 1990 Mitglieder 2011 400 Mitglieder 2012 400 (davon etwa 20 "Junge Nationaldemokraten", JN)44 Landesvorstand Stefan KÖSTER (Landesvorsitzender), David PETEREIT (stellv. Landesvorsitzender), Michael GIELNIK (stellv. Landesvorsitzender), Michael GREWE (Landesorganisationsleiter), Frank-Uwe LINKE (Beisitzer), Tino MÜLLER (Beisitzer), Enrico HAMISCH (Beisitzer), Alexander WENDT (Beisitzer), Marko MÜLLER (Beisitzer seit dem 24.11.2012), Udo PASTÖRS (Mitglied kraft Amtes) Publikationen - "Der Ordnungsruf" Hrsg.: NPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - "Weiterdenken" Hrsg.: NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern - "Kurz & Knapp" Nachrichten aus der Ueckermünder Stadtvertretung, V.i.S.d.P.: Marko MÜLLER - "Kurz & Knapp" Nachrichten aus der Friedländer Stadtvertretung, V.i.S.d.P.: Matthias GRAGE - "Kurz & Knapp" Nachrichten aus der Gemeindevertretung der Kaiserbäder, V.i.S.d.P.: Enrico HAMISCH - "Kurz & Knapp" Nachrichten aus der Usedomer Stadtvertretung, V.i.S.d.P.: Kai ERDMANN - "Kurz & Knapp" Nachrichten aus der Eggesiner Stadtvertretung, V.i.S.d.P.: Mathias PANHEY - "Nieges von de Fischköpp" V.i.S.d.P.: Dirk SUSEMIHL - "Rundbrief" NPD-Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte, V.i.S.d.P.: NPD-Kreisvorstand Mecklenburgische Seenplatte Internet - Internetseite des NPD-Landesverbandes mit Berichten von den Kreisverbänden und aus den Gemeindeund Stadtvertretungen sowie Kreistagen mit NPDMandatsträgern - Internetseite der NPD-Landtagsfraktion - Internetseite der NPD-Fraktion Kaiserbäder - Auftritte des Landesverbandes sowie der NPDLandtagsfraktion und einzelner Kreistagsfraktionen im sozialen Netzwerk Facebook Unterorganisationen Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN), Frauenorganisation "Ring nationaler Frauen" (RNF) 44 Nach Angaben der NPD auf ihrem Bundesparteitag am 20./21.04.2013 in Weinheim (BadenWürttemberg) war der bundesweite Mitgliederrückgang noch stärker als angenommen. Ende 2012 soll die NPD noch über rund 5 400 Mitglieder verfügt haben. Strukturen * NPD-Kreisverbände Im Jahr 2012 wurden die bestehenden sechs Kreisverbände um einen neuen Kreisverband Nordwestmecklenburg erweitert. Somit verfügte die NPD im Jahr 2012 über folgende Kreisverbände: Westmecklenburg, Vorsitzender: Andreas THEIßEN Mecklenburg-Mitte, Vorsitzender: David PETEREIT Nordwestmecklenburg, Vorsitzender: Tino STREIF Nordvorpommern, Vorsitzender: Dirk ARENDT Mecklenburgische Seenplatte, Vorsitzender: Norman RUNGE Ostvorpommern-Greifswald-Demmin, Vorsitzender: Enrico HAMISCH Regionalverband Uecker-Randow, Vorsitzender: Tino MÜLLER * NPD-Landtagsfraktion Die NPD-Fraktion im Schweriner Landtag ist für die Gesamtpartei nach wie vor von zentraler Bedeutung. Von ihr gehen wichtige Impulse für die propagandistische Arbeit der Partei und darüber hinaus für die gesamte rechtsextremistische Szene des Landes aus. Zugleich nutzte sie auch 2012 den parlamentarischen Raum für öffentlichkeitswirksame Provokationen, um dem gegenüber dem eigenen Klientel formulierten Anspruch "Stachel im Fleisch des Systems" gerecht zu werden. Über eine Vielzahl "Kleiner Anfragen" schöpft die Fraktion Daten aus der Landesregierung ab, die häufig unmittelbar Eingang in die eigene Öffentlichkeitsarbeit finden. Ihre Geisteshaltung wurde anlässlich ihrer Beteiligung am "Tag des offenen Schlosses" deutlich. Dort trat als "besonderer Gast der NPD-Fraktion" 45 der "Abschiebär" auf. Hierbei handelte es sich um eine Person in einem Bärenkostüm, die in Videos einer neonazistischen und zwischenzeitlich verbotenen Gruppierung aus Hannover/Niedersachsen ("Besseres Hannover") die "Abschiebung von Ausländern" propagiert und in einem Falle vor einer Person mit offensichtlichem Migrationshintergrund, die in einer Imbisstür steht, den "Hitler-Gruß" zeigt. Durch NPD-Fraktionsmitarbeiter wurden im September 2012 in verschiedenen Gemeinden und Städten des Landes, so in Barth, Altentreptow, Demmin, Penzlin, Stavenhagen und Greifswald, Kundgebungen und Infostände unter dem Motto "NPD-Fraktion vor Ort" angemeldet. Durch Präsenz in der Fläche - insbesondere auch im Osten des Landes - erhoffte man sich offenbar eine weitere Akzeptanz in der Bevölkerung. Seit dem 20. März 2012 präsentiert sich die NPD-Landtagsfraktion mit einem eigenen Internetauftritt im sozialen Netzwerk Facebook. Die Seite enthält Hinweise auf YouTube, auf der die Reden der NPD-Landtagsabgeordneten präsentiert werden. * Bürgerbüros der NPD Die NPD-Landtagsfraktion unterhielt im Berichtszeitraum - der Anzahl ihrer Abgeordneten entsprechend - fünf Bürgerbüros. Diese sollen als Bindeglied zwischen den Bürgern und der NPD-Fraktion dienen und den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnen, mit Problemen und Anregungen an die NPD-Abgeordneten und ihre Wahlkreismitarbeiter direkt heranzutreten. Auch gibt es in den Bürgerbüros konkrete Informationen über die Tätigkeiten 45 Internetseite MUPINFO: "Der Abschiebär auf Reisen" vom 13.06.2012, abgerufen am 13.06.2012 und Initiativen der Landtagsfraktion. Der NPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag Udo PASTÖRS und der NPD-Landesvorsitzende Stefan KÖSTER unterhalten Bürgerbüros in Lübtheen und Grevesmühlen (vgl. Abschnitt Trefforte der rechtsextremistischen Szene - "Thinghaus"). Das Bürgerbüro des NPD-Landtagsabgeordneten Michael ANDREJEWSKI befindet sich im "Nationalen Begegnungszentrum" in Anklam. Weitere Bürgerbüros befinden sich in Rostock (David PETEREIT) und Ueckermünde (Tino MÜLLER). Ideologische Ausrichtung/Strategie Eine Änderung der ideologischen Ausrichtung oder der Parteistrategie war 2012 nicht zu beobachten. Allein das enge Zusammenwirken mit der neonazistischen Szene im Lande belegt, dass der hiesige Landesverband weiterhin eine große Nähe zur Ideologie des Nationalsozialismus aufweist. Deutlich wurde dies auch in den Aussagen anlässlich des 8. Mai (vgl. Abschnitt Neonazistische Aktionen zum 8. Mai) und der ganz offensichtlich rassistisch motivierten Agitation gegen Asylbewerber sowie der fortgesetzten "Volkstodkampagne". Zur Erreichung ihrer Ziele hält die NPD an ihrer "Vier-Säulen-Strategie" fest (vgl. Glossar): "Kampf um die Köpfe" (Programmatik) "Kampf um die Straße" (Massenmobilisierung) "Kampf um die Parlamente" (Wahlteilnahme) "Kampf um den organisierten Willen" (Versuch der Konzentration möglichst aller nationalen Kräfte). Im "Kampf um die Köpfe" setzte der NPD-Landesverband im Jahr 2012 folgende Schwerpunkte: * Kampagne "Raus aus dem Euro" Der NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern lehnt aus seiner nationalistischen Haltung heraus den Euro ab und versucht in populistischer Manier dieses Thema zu besetzen. Insbesondere schürt sie die Skepsis gegenüber der Beständigkeit der europäischen Währung. Trotz aller Rettungsbemühungen werde die Währungsunion nach Auffassung der NPD scheitern.46 Immer wieder bekräftigen NPD-Funktionäre das Alleinstellungsmerkmal der NPD als "Anti-Euro-Partei". Die NPD-Fraktion stellte bereits im Landtag den Antrag "Raus aus dem Euro - Volksabstimmung jetzt!" und führte im Jahr 2012 zahlreiche Infostände unter diesem Motto durch. Sie beteiligte sich an zwei bundesweiten Aktionstagen. So fanden am 21. April 2012, dem ersten bundesweiten Aktionstag, landesweit Informationsstände der NPD zum Thema "Raus aus dem Euro" statt, u. a. in Teterow, Röbel/Müritz, Malchow, Rostock, Schwerin, Boizenburg, Ludwigslust, Parchim, Grevesmühlen und Neustadt-Glewe. Bei einigen Infoständen der jeweiligen NPD-Kreisverbände traten Aktivisten mit Eselsmasken bzw. einer Gesichtsmaske der Bundeskanzlerin auf. Am 17. Juli 2012 veranstaltete die NPD in Rostock und Schwerin Infostände im Rahmen der so genannten Sommertour bzw. Deutschlandfahrt des Bundesvorstandes. Dabei wurde auch ein LKW mit den Aufschriften "Heimat bewahren, Einwanderung stoppen - unterwegs für deutsche Interessen" und "Wir wollen nicht Zahlmeister Europas sein!" eingesetzt. Lokale Rechtsextremisten wie der NPD-Landtagsabgeordnete David PETEREIT in Rostock sowie der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo PASTÖRS in Schwerin unterstützten die 46 Internetseite der NPD-Landtagsfraktion: Flyer "Raus aus dem Euro - Volksabstimmung jetzt!" Veranstaltungen. Die Tour, die mit dem NPD-Pressefest der "Deutsche Stimme Verlags GmbH" am 11. August 2012 in Viereck endete, konnte nicht als Erfolg für die NPD gewertet werden, weil sich in allen angefahrenen Kundgebungsorten abzeichnete, dass die rechtsextremistische Partei - über das eigene Klientel hinaus - offenbar keine Zuhörer mobilisieren konnte und meist auf Gegenproteste stieß. Im Rahmen des zweiten bundesweiten Aktionstages "Raus aus dem Euro" meldete die NPD in Mecklenburg-Vorpommern zudem am 15. September 2012 in Bützow, Hagenow, Neukalen, Malchin, Stralsund und Ludwigslust Infostände an und führte diese mit jeweils 10 bis 15 Teilnehmern durch. * Agitation gegen Asylbewerber Der NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern stellte im Jahr 2012 den zu erwartenden Zuzug von Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen verstärkt in den Mittelpunkt ihrer Propaganda und schreckte dabei auch vor spektakulären Auftritten nicht zurück. Der NPD-Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte führte am 17. März 2012 in Neustrelitz eine Versammlung unter dem Motto "Kein Asylbewerberheim in Neustrelitz" durch, an der sich ca. 30 Personen beteiligten. In ihren Redebeiträgen und im Bericht der NPD wurden deutlich Ängste vor einer angeblich steigenden Kriminalitätsrate durch die Unterbringung von Asylbewerbern in Neustrelitz geschürt.47 Während der Kreistagssitzung des Landkreises Vorpommern-Rügen und der Debatte um die Aufnahme von Asylbewerbern präsentierten die NPD-Kreistagsmitglieder Dirk ARENDT, Fanny ARENDT und Karsten MÜNCHOW sowie zwei Sympathisanten ein Transparent mit der Aufschrift "Asylantenheim - Nein Danke! - Heute sind wir tolerant, morgen fremd im eigenen Land" und störten erheblich den Ablauf der Kreistagssitzung. Der Aufforderung der Kreistagspräsidentin, die Kreistagssitzung zu verlassen, kamen sie nicht nach. Ein vollständiges Ausrollen des Transparents wurde durch die anderen Mitglieder des Kreistages verhindert und die Störer aus dem Saal gedrängt. Besondere Aufmerksamkeit erregte die Situation in Wolgast. In einer Sendung des NDR vom 20. September 2012 wurden negative Äußerungen aus der Bevölkerung gegenüber der dortigen Unterbringung von Asylbewerbern dokumentiert. Auch wurde in dem Fernsehbeitrag die Drohung geäußert, das Asylbewerberheim in Brand zu setzen. Gefilmt wurde zudem eine skurril anmutende Szene, in der aus einem Nachbarwohnblock rechtsextremistische Musik ertönte und Flüchtlingskinder draußen dazu tanzten. 48 Eine Filmsequenz zeigte das bereits aus der NPD-Propaganda bekannte Graffito "Heute sind wir tolerant - morgen fremd im eigenen Land". Die NPD griff die vermeintlich negative Stimmung auf. Der stellvertretende NPDLandesvorsitzende Michael GIELNIK meldete in offensichtlich provokativer Absicht für den 9. November 2012 einen "Fackelmarsch gegen Asylmissbrauch" in Wolgast an. Der Anmelder rechnete mit ca. 100 Teilnehmern und beabsichtigte, u. a. Fahnen, Trommeln, Fackeln und Fanfaren als Hilfsmittel zum Einsatz zu bringen. Die Tatsache, dass die NPD ihre Demonstration auf einen Tag gelegt hat, der für die Entwicklung des Nationalsozialismus und seines Gewaltpotenzials in besonderer Weise bedeutsam war (1923: HITLERS "Marsch auf die Münchener Feldherrenhalle"/1938: "Novemberpogrom gegen die jüdische 47 Internetseite des NPD-Landesverbandes: "Kein Asylantenheim in Neustrelitz" vom 19.03.2012, abgerufen am 20.03.2012. 48 http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2012/wolgast125.html, abgerufen am 15.11.2012 Bevölkerung in Deutschland") muss als Drohung gegenüber den Asylbewerbern verstanden werden. Die NPD versuchte zudem, die auch in Wolgast erkennbare Werftenproblematik mit dem Asylthema in verhetzender Weise zu verbinden und verteilte dort im Vorfeld der Demonstration Flugblätter mit der Überschrift: "Werften besser in deutscher Hand - Asylanten besser ins Heimatland!". Der geplante Fackelmarsch wurde zunächst vom Landkreis Vorpommern-Greifswald mit Verweis auf das symbolträchtige Datum verboten, konnte jedoch letztlich mit Beschluss vom 9. November 2012 des Oberverwaltungsgerichts Greifswald unter Auflagen durchgeführt werden. Die Auflagen sahen vor, dass die Demonstration ohne Verwendung von Fackeln und nicht in unmittelbarer Nähe des Asylbewerberheims stattfinden durfte. In den Abendstunden versammelten sich dann ca. 220 Rechtsextremisten in Wolgast. Die Teilnehmer skandierten Sprechchöre wie "Deutschland den Deutschen, Asylbetrüger raus" und "Wir wollen keine Asylantenheime". Die NPD-Landtagsabgeordneten Stefan KÖSTER, Michael ANDREJEWSKI und Udo PASTÖRS traten als Redner auf und agitierten in gewohnter Weise gegen die "Volksverräter". Auf einem mitgeführten Transparent der NPD war erneut zu lesen "Heute sind wir tolerant - morgen fremd im eigenen Land - Asylantenheim? Nein Danke!" Nach dem Redebeitrag von PASTÖRS löste der Versammlungsleiter die Demonstration auf, da er nach eigenen Angaben auf der NPDInternetseite nicht länger bereit gewesen sei, "sich vom System an der Nase herumführen zu lassen". Diese Entscheidung habe den Anwesenden besser gefallen, als "wie eine Hammelherde im Polizeikessel wieder zurück gebracht zu werden". 49 Durch die im Vorfeld erteilten Auflagen, das massive Polizeiaufgebot und die zahlreichen Gegenproteste ist es der NPD nicht in gewünschter Weise gelungen, den "Schicksalstag der Deutschen" für ihre Zwecke propagandistisch und in provokativer Weise zu nutzen oder gar einen Teil der Wolgaster Bevölkerung einzubeziehen. Vielmehr setzten die Wolgaster Bürger ein deutliches Zeichen gegen den Rechtsextremismus. * Thematisierung des "Kindeswohls" Wie in den Vorjahren spielte auch im Jahr 2012 das Thema "Kindeswohl" im Rahmen der NPD-Propaganda eine Rolle, wenn auch nicht mehr so vordergründig wie in den Jahren 2010 und 2011. Am 6. April 2012 wurden in Rostock mehrere Ostertüten gefüllt, u. a. mit Schokolade, Buntstiften mit NPD-Aufschrift und NPD-Flyern, auf Spielplätzen deponiert. Anwohner wurden mittels Plakaten an Hauseingangstüren von umliegenden Mehrfamilienhäusern darauf hingewiesen. MUPINFO veröffentlichte am 9. April 2012 eine Meldung, der zufolge über die Osterfeiertage in "etlichen Ortschaften des Landkreises Rostock sowie in vielen Stadtteilen der Hansestadt Rostock" beinahe 1.000 dieser Ostertüten "kindgerecht auf Spielplätzen, in Parkanlagen oder in Wohngegenden" versteckt worden seien. 50 Die NPD berichtete darüber hinaus über eine Veranstaltung des NPDLandtagsabgeordneten Michael ANDREJEWSKI unter dem Motto "Diätenerhöhung für Kinder" am 1. September 2012 in der Anklamer Südstadt. Die Aktion bei der u. a. 49 Internetseite des NPD-Landesverbandes: "Demonstration gegen Asylmißbrauch in Wolgast" vom 10.11.2012, abgerufen am 12.11.2012. 50 Internetseite MUPINFO: "NPD-Osterhasen in Mecklenburg-Mitte" vom 09.04.2012, abgerufen am 12.04.2012. Geschenktüten verteilt worden seien, sei angeblich "ungeduldig erwartet" worden, was von der NPD als Beleg für die Verankerung der "Nationalen" in der Region gesehen wird. 51 * Kinderfeste der NPD Der NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern führt seit Jahren in verschiedenen Städten des Landes kostenlose Kinderfeste durch, mit denen einerseits Familien an die Partei herangeführt werden sollen und andererseits der Rolle als "Kümmererpartei" unterstrichen und soziales Engagement demonstriert werden soll. Am 14. Juli 2012 veranstaltete der NPD-Kreisverband Uecker-Randow zum wiederholten Male ein Kinderfest in Ueckermünde. Ursprünglich war die Veranstaltung bereits im Juni geplant, wurde jedoch von der Stadt verboten. Das Verbot hielt einer gerichtlichen Prüfung allerdings nicht stand. Der NPD-Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte führte am 28. Juli 2012 das zweite Kinderfest in Neustrelitz durch. Der NPD-Kreisverband Nordvorpommern richtete am 26. August 2012 sein 11. Stralsunder Kinderfest aus, beim dem die Eltern mit den NPDKreistagsabgeordneten Karsten MÜNCHOW und Fanny und Dirk ARENDT ins Gespräch gekommen seien.52 * "Volkstod"-Kampagne Der NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern griff auch 2012 das Thema "Volkstod" auf, bei dem vordergründig auf den demographischen Wandel in Deutschland eingegangen wird, das aber einen völkisch-rassistischen Hintergrund aufweist 53. Dies wird auch durch eine Abbildung deutlich, die im Zusammenhang mit der Gründung des Kreisverbandes Nordwestmecklenburg veröffentlicht wurde. Darauf sind eine Flagge des NPDKreisverbandes sowie ein Blatt mit einem Zitat von Ernst von SALOMON, der als geistiger Wegbereiter des Nationalsozialismus gilt: "Deutschland brennt dunkel in verwegenen Hirnen. Deutschland ist da, wo es gerungen wird" zusammen mit dem Flyer der NPDLandtagsfraktion "Deutsche Kinder braucht das Land! Volkstod stoppen!"54 abgebildet. Auch die Aktion anlässlich des 17. Hafenfestes in Ueckermünde nahm Bezug auf die "Volkstod"-Kampagne. Der NPD-Landtagsabgeordnete Tino MÜLLER hatte eine Teilnahme an dem in diesem Rahmen stattfindenden "Badewannenrennen" angemeldet. Diese wurde ihm jedoch verwehrt. Schließlich zeigten sich am 18. August 2012 weiß maskierte Rechtsextremisten auf einem Floß und verstießen dabei gegen das Verbot politischer Werbung. Gezeigt wurden Transparente mit der Aufschrift "Sonderausstellung 51 Internetseite des NPD-Landesverbandes: "Zum dritten Mal 'Diätenerhöhung für Kinder' in Anklam" vom 02.09.2012, abgerufen am 03.09.2012. 52 Internetseite des NPD-Landesverbandes: "Das war das 11. Stralsunder Kinderfest" vom 28.08.2012, abgerufen am 29.08.2012 53 vgl. hierzu den Verfassungsschutzbericht 2011, S. 33ff. 54 Internetseite des NPD-Landesverbandes: Lichtbild im Beitrag "NPD gründet Kreisverband Nordwestmecklenburg" vom 18.03.2012, abgerufen am 19.03.2012 Demographischer Wandel". Die Ruderer waren als Tod, ein weiterer Rechtsextremist als chinesischer Tourist verkleidet, der den "letzten Deutschen" fotografierte. 55 Auch die JN widmeten sich schwerpunktmäßig dem Thema "Volkstod" (vgl. Abschnitt "Junge Nationaldemokraten" [JN]). Im "Kampf um die Straße" waren neben den bereits oben dargestellten Aktionen, etwa zum 8. Mai, folgende Aktivitäten zu verzeichnen: * Demonstration zum 1. Mai Der NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern meldete für den 1. Mai 2012 eine Demonstration in Neubrandenburg unter dem Motto "Leben und Arbeiten in der Heimat!" an. Als Versammlungsleiter fungierten die NPD-Kader Michael GREWE und Jens BLASEWITZ. Die NPD stellte die Forderung nach Arbeitsplätzen mit gerechter Bezahlung in der Region in den Vordergrund und verband diese mit der Parole "Raus aus dem Euro!" An der Demonstration beteiligten sich ca. 320 Personen. Aufgrund von Blockaden der Marschroute kam es zu Verzögerungen und einer geänderten Streckenführung. Gleichwohl wertete die rechtsextremistische Szene die Veranstaltung als Erfolg. Als Redner traten Jens BLASEWITZ, NPD-Stadtvertreter in Neubrandenburg, sowie die NPDLandtagsabgeordneten Tino MÜLLER, Michael ANDREJEWSKI und Stefan KÖSTER auf. Anhand der mitgeführten Transparente sowie einheitlich bedruckter Kleidung konnten rechtsextremistische Gruppierungen aus dem gesamten Bundesland als Teilnehmer erkannt werden, darunter die "Freie Kameradschaft Wismar", die "Nationalen Sozialisten Rostock", die "Nationale Offensive Teterow" und die "Freien Kräfte Greifswald". 55 Internetseite "freies-pommern": "Sonderausstellung 'Demographischer Wandel' in Ueckermünde (mit Video)" vom 20.08.2012, abgerufen am 21.08.2012 * NPD beim Festumzug in Löcknitz (Landkreis Vorpommern-Greifswald) zur 800-Jahr-Feier Aus Anlass der erstmaligen urkundlichen Erwähnung des Ortes Löcknitz vor 800 Jahren fanden am 2. Juni in Löcknitz Feierlichkeiten statt. An dem aus diesem Anlass durchgeführten Festumzug zur Stadtgeschichte nahmen auch Vertreter der NPD, u. a. der Landtagsabgeordnete Tino MÜLLER, ausgestattet mit schwarzen Fahnen und einem Transparent, teil. Darauf waren Wahlplakate aus den 50er Jahren von SPD, CDU und FDP abgebildet, auf denen für ein Deutschland in den Grenzen von vor 1939 geworben wird; versehen war das Transparent mit der Überschrift: "Wer sein Programm von gestern nicht hielt, wird morgen auch das Versprechen von heute nicht halten." Die Aktion wurde auf MUPINFO als "erfolgreicher" Auftritt kommentiert (Zitat: "Auf dem Transparent wurde den entsetzten Demokraten unverblümt der Spiegel vors Gesicht gehalten"). 56 In ihrem Beitrag zur Stadtgeschichte ließen die Rechtsextremisten auch Darsteller in SS-Uniformen auftreten, bei denen jedoch offenbar strafrechtlich relevante Abzeichen vermieden wurden. Die Nähe zum Nationalsozialismus war gleichwohl unverkennbar. * Pressefest der "Deutsche Stimme Verlags GmbH" in Mecklenburg Vorpommern Das Pressefest des zur NPD gehörenden "Deutsche Stimme Verlages" aus Riesa (Sachsen), das sich in den vergangenen Jahren zu einem der größten Treffen von Rechtsextremisten entwickelt hat, fand im Jahr 2012 erstmals auf den Freiflächen am rechtsextremistischen Szeneobjekt ehemaliger "Schweinestall" der Ortschaft Viereck (vgl. Abschnitt Trefforte der rechtsextremistischen Szene) mit ca. 1.000 bis 1.300 Besuchern statt. Anmelder war Eckart BRÄUNIGER, Mitglied des NPD-Bundesvorstandes und Geschäftsführer der "Deutsche Stimme Verlags GmbH". Nachdem der Anmelder zunächst von 600 Teilnehmern ausgegangen war, korrigierte er die Teilnehmerzahl vor Veranstaltungsbeginn auf 1.000 bis 1.500. Die Veranstaltung wurde wegen fehlender Übernachtungsmöglichkeiten nur eintägig am 11. August 2012 durchgeführt. Auf der ersten Bühne wurden ab dem frühen Nachmittag durch verschiedene hochrangige NPDFunktionäre aus dem gesamten Bundesgebiet Reden gehalten. Dabei traten der NPDBundesvorsitzende Holger APFEL, der Schweriner NPD-Fraktionsvorsitzende Udo PASTÖRS, der frühere Bundesführer der im Jahr 1994 verbotenen "Wiking Jugend" und Szene-Anwalt Wolfram NAHRATH, die Bundesvorsitzende des "Ringes Nationaler Frauen" (RNF) Sigrid SCHÜßLER, der bundesweit zu den wichtigsten Neonazis zählende Ralph TEGETHOFF sowie der Leiter des NPD-Bundesordnungsdienstes und nunmehrige JNBundesvorsitzende Andy KNAPE auf. Es wurden auch Volkstanzdarbietungen und Auftritte von Liedermachern geboten. Auf einer zweiten Bühne erfolgten in den späten Nachmittagsstunden bis in die Nacht hinein die Auftritte mehrerer rechtsextremistischer Musikgruppen, so u. a. "Wiege des Schicksals" aus Mecklenburg-Vorpommern (vgl. Abschnitt Rechtsextremistische Musikveranstaltungen 2012) und die rechtsextremistische Kultband "Die Lunikoff-Verschwörung" aus Berlin. Darüber hinaus waren auf dem Veranstaltungsgelände Informationsstände, u. a. der NPDBundesgeschäftsstelle, der beiden NPD-Landtagsfraktionen Sachsen und MecklenburgVorpommern sowie verschiedener NPD-Landesverbände und Verkaufsstände, u. a. des "Pommerschen Buchdienstes", der rechtsextremistischen Bekleidungsmarke "Eric&Sons" sowie weiterer rechtsextremistischer Vertriebe, vorhanden. Wie sich aus Fernsehbeiträgen ergibt, hat PASTÖRS in seiner Rede von "dieser erbärmlichen Demokratie" sowie vom "demokratischen diktatorischen BRD-Gesindel in Berlin" gesprochen und zum Kampf für "unser heiliges deutsches Vaterland, für unsere Nation" aufgerufen. Die Zuhörer skandierten 56 Internetseite MUPINFO: "NPD beim Festumzug in Löcknitz (ergänzt)" vom 05.06.2012, abgerufen am 06.06.2012 "frei, sozial, national". Der rechtsextremistische Liedermacher Frank RENNICKE sang von "Adis Ehrentag, weil ich den Adolf gerne mag". 57 Insgesamt kommt dem regelmäßig stattfindenden "Deutsche Stimme-Pressefest" mit Blick auf den von der NPD geführten "Kampf um den organisierten Willen" und die dabei angestrebte "Volksfront von rechts" eine wichtige Rolle innerhalb der rechtsextremistischen Szene zu. Durch die Einbindung zahlreicher rechtsextremistischer Bands und Liedermacher werden insbesondere auch jüngere Angehörige des subkulturellen Rechtsextremismus zu einer Teilnahme mobilisiert. Das "Deutsche Stimme-Pressefest" bildete gleichzeitig den Abschluss der im Juli 2012 gestarteten "Deutschlandtour" der NPD. Im Rahmen ihrer "AntiEuro-Kampagne" hatte die Partei bundesweit "Informationsveranstaltungen" in insgesamt 52 Städten durchgeführt. Die Veranstalter dürften sich in dem dünnbesiedelten Flächenland Mecklenburg-Vorpommern und insbesondere den abgelegenen Veranstaltungsort in Pasewalk/Viereck einen störungsfreien Verlauf der Veranstaltung erhofft haben. Dieses Konzept ist in Anbetracht des breiten zivilgesellschaftlichen Protestes nur teilweise aufgegangen. Insbesondere konnte gegen den von der Landes-NPD gern vermittelten Eindruck, im Osten des Landes bereits in der Mitte der Gesellschaft angekommen zu sein, ein deutliches Zeichen gesetzt werden. * Kommunalpolitische Aktivitäten Wenngleich die kommunalpolitischen Aktivitäten der NPD-Vertreter auch 2012 sehr unterschiedlich ausgefallen sind - sie reichen von nicht wahrnehmbar bis zu einer regelmäßigen und systematischen Beteiligung - ist der kommunale Raum aus Sicht der NPD weiterhin ein wichtiges Feld, um ihre lokale Verankerung voranzutreiben. Sie möchte zumindest von Teilen der Bevölkerung als "normale Partei" wahrgenommen zu werden, die sich auch um die regionalen Belange der Menschen kümmert. Dabei greift sie beispielsweise Themen wie die kommunale Haushaltsführung, den Radwegebau, die Situation der freiwilligen Feuerwehren oder die geplante Schließung einer Möbelbörse für Bedürftige im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte auf. Gleichzeitig nutzt die Partei die Kommunalvertretungen für eine ideologisch aufgeladene Agitation gegen die Unterbringung von Asylbewerbern, gegen den Neubau einer Moschee in Rostock oder gegen die Bemühungen der Rostocker Bürgerschaft aus Anlass der Erinnerung an die ausländerfeindlichen Ausschreitungen im Jahr 1992. Deutlich wird dabei auch die Ablehnung der Demokratie und ihrer Entscheidungsprozesse. So äußerte sich der NPD-Stadtvertreter Marko MÜLLER bei einer Stadtvertretersitzung in Ueckermünde im April 2012 beispielsweise wie folgt: "Heute hat sich die Demokratie erneut selbst ein Bein gestellt. Immer deutlicher wird, wie weit sich die Stadtvertreter von den Bürgern entfernen, die sie eigentlich vertreten sollen. Unliebsame Diskussionen und Einwohnerfragen werden herrisch mit Paragraphen aus der Kommunalverfassung unterdrückt. Gefällt den Demokraten ein Absatz in dem Gesetzeswerk, wird er hauptsächlich gegen die NPD in Stellung gebracht. Die Zukunft wird zeigen, wie lange diese Zustände aufrechterhalten werden können. Die heutige Sitzung hat jedenfalls eindrucksvoll bewiesen, dass sich nicht alle Bürger mit diesem System identifizieren und auch Abgeordnete der "demokratischen Parteien" haben zum ersten Mal öffentlich ihre Zweifel an dieser sauberen Demokratie geübt." 58 57 Videobeitrag_NDR FS MVP_20120813_090756.mpg, abgerufen am 13.08.2012 58 Internetseite des NPD-Landesverbandes: "Dummheit und Arroganz verfestigen sich" vom 23.04.2012, abgerufen am 23.04.2012 Gleichwohl ist festzustellen, dass sich die NPD trotz ihrer grundsätzlich ablehnenden Haltung gegenüber demokratischen Regeln um eine Qualifizierung ihrer Kommunalvertreter bemüht. Diesem Zweck diente offenbar auch die Tagung einer "Kommunalpolitischen Vereinigung für Heimat und Identität" im April 2012, auf der sich Mandatsträger der NPD mit verschiedenen Aspekten der Kommunalpolitik beschäftigt haben. Üblicherweise nennt sich der Zusammenschluss der kommunalen Mandatsträger der Partei allerdings nur "Kommunalpolitische Vereinigung" (KPV). Die Begriffe Heimat und Identität wurden offenbar von hiesigen NPD-Mitgliedern ergänzt. Nachdem in der NPD bereits seit einiger Zeit darüber diskutiert wurde, auch auf kommunaler Ebene Anlaufstellen für die Bürger zu schaffen, wurde im Mai 2012 in Burg Stargard eine Geschäftsstelle der NPD-Kreistagsfraktion Mecklenburgische Seenplatte eröffnet. Dies war offenbar auch möglich, weil den einzelnen Kreistagsfraktionen öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt muss davon ausgegangen werden, dass die NPD in ihrem kommunalpolitischen Engagement nicht nachlassen wird, soll es doch auch den Weg für Wahlerfolge auf Landesund Bundesebene ebnen. * Ausschluss von der Bürgermeisterwahl in Ueckermünde Der oben genannte Marko MÜLLER ist im August 2012 - wie bereits einige NPDFunktionäre in anderen Städten vor ihm - wegen fehlender Verfassungstreue daran gescheitert, als Bürgermeisterkandidat in Ueckermünde zugelassen zu werden. Diesen Umstand nutzte die NPD für propagandistische Zwecke, indem sie beispielsweise Wahlplakate von MÜLLER mit den Parolen "NICHT ZUGELASSEN" und "VERBOTEN GUT" versah. * Landesparteitage der NPD am 24. November 2012 in Anklam Am 24. November 2012 wurden die beiden Landesparteitage der NPD in Anklam unter dem Motto "Organisierter Wille bedeutet Macht!" durchgeführt. Nach Parteiangaben haben 71 Delegierte aus den sieben Kreisverbänden teilgenommen. Der erste Landesparteitag hätte Rechenschaftsberichte des Landesvorsitzenden Stefan KÖSTER und des Schatzmeisters Frank-Uwe LINKE umfasst. Anschließend sei ein neuer Landesvorstand gewählt worden. Die bisherigen Vorstandsmitglieder wurden ohne Ausnahme wiedergewählt. Zusätzlich wurde der NPD-Gemeindevertreter Marko MÜLLER aus Ueckermünde erstmals zum Beisitzer bestimmt. In seiner anschließenden Rede habe der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo PASTÖRS "gewohnt erfrischend" die "Verfehlungen der politischen Klasse" aufgezeigt. Ein sächsischer Aktivist habe außerdem das "Aktionsbündnis gegen das Vergessen" aus Dresden und die Planungen für die "Aktionswoche 2013" vorgestellt. Gegenstand dieses Aktionsbündnisses ist der alljährliche "Trauermarsch" der rechtsextremistischen Szene anlässlich der Bombardierung Dresdens im Februar 1945, an dem jedes Jahr Rechtsextremisten aus der gesamten Bundesrepublik teilnehmen (vgl. Abschnitt Aktivitäten unter maßgeblicher Beteiligung der neonazistischen und subkulturellen rechtsextremistischen Szene). Mit Blick auf die Innenministerkonferenz vom 5. bis 7. Dezember 2012 in RostockWarnemünde und der dort anstehenden Entscheidung über die Einleitung eines neuen NPDVerbotsverfahrens wurde ein Entschlussantrag unter dem Titel "Stigmatisierung! Verfolgung! Verbot? Wir lassen uns nicht einschüchtern!" des Landesvorstandes eingebracht, der einstimmig angenommen wurde. Hiernach, so der stellvertretende Landesvorsitzende Michael GIELNIK, sei die Verfolgung "Heimattreuer" in der Bundesrepublik kein Zufall, sondern fester Bestandteil des Systems und "jedwede Aufweichung programmatischer Forderung oder gar eine Anbiederung an die politische Klasse" würde an den Verbotsmaßnahmen nichts ändern.59 Beim zweiten Parteitag wurde die Landesliste zur Bundestagswahl 2013 gewählt. Spitzenkandidat wurde erneut Udo PASTÖRS. Einzige Frau auf der Landesliste ist dessen Ehefrau, die NPD-Kreistagsabgeordnete Marianne PASTÖRS, auf Listenplatz 6. Die personellen Entscheidungen enthielten insgesamt keine Überraschungen. Auf der Landesliste zur Bundestagswahl fanden sich ausschließlich langjährig bekannte NPDFunktionäre, die bereits Mandate für die Partei wahrnehmen. * Reaktionen der NPD auf die Einleitung eines NPD-Verbotsverfahrens Trotz der im Jahr 2012 medial ständig präsenten Diskussion über die Einleitung eines neuen NPD-Verbotsverfahrens blieb der NPD-Landesverband seiner Strategie treu. Es war weder eine Rückgang der Aktivitäten zu verzeichnen noch ein Abrücken von extremistischen Positionen erkennbar. Die Partei bemühte sich nicht einmal um taktisch motivierte Anpassungen zur Verringerung der Angriffsflächen, sondern folgte konsequent ihrem radikalen Ansatz mit der besonderen Nähe zum Nationalsozialismus. Allerdings versuchte die NPD, wie u. a. aus dem o. g. Entschlussantrag deutlich wird, sich als politisch Verfolgte eines "undemokratischen Systems" darzustellen. Am 5. Dezember 2012, dem Tag der Entscheidung der Innenministerkonferenz über die Einleitung eines möglichen neuen NPD-Verbotsverfahrens, fand zunächst eine Pressekonferenz der NPD im "Pampower Hof" bei Schwerin statt. Daran nahmen u. a. der NPD-Bundesvorsitzende Holger APFEL, der NPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag Mecklenburg-Vorpommern Udo PASTÖRS sowie der NPD-Landtagsabgeordnete Tino MÜLLER teil. Die NPD-Führung machte deutlich, dass sie ein mögliches Verbotsverfahren mit dem notwendigen Ernst, jedoch auch mit "Gelassenheit" betrachten würde. Die Partei sei fest davon überzeugt, nicht verfassungswidrig zu sein. 60 Die Parteivertreter fuhren anschließend nach Warnemünde, um an einer vom NPD-Landesvorsitzenden Stefan KÖSTER angemeldeten Mahnwache zum Thema "Argumente statt Verbote - Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen" an der Strandpromenade auf der Höhe des Veranstaltungsortes der Innenministerkonferenz teilzunehmen. Daran beteiligten sich ca. 60 NPD-Anhänger. * "Junge Nationaldemokraten" (JN) Bereits im vergangenen Jahr konnte - nachdem Strukturen und Aktivitäten der Jugendorganisation der NPD bis 2010 in Mecklenburg-Vorpommern kaum feststellbar waren - ein Bedeutungszuwachs der JN beobachtet werden. Der Internetauftritt des Landesverbandes "Mecklenburg und Pommern" berichtet seitdem regelmäßig über dessen Aktivitäten. Der Sitz des Landesverbandes befindet sich im Szeneobjekt "Thinghaus" in Grevesmühlen. Aktivitäten der JN waren 2012 insbesondere im Raum Rostock, dem Bereich des NPD-Kreisverbandes Mecklenburg-Mitte und der "Nationalen Sozialisten Rostock" (NSR), feststellbar. Hier bestehen deutliche personelle Überschneidungen. Die Aktivitäten der JN erstreckten sich im Wesentlichen auf drei Gebiete: 59 Internetseite des NPD-Landesverbandes: "Organisierter Wille bedeutet Macht!" vom 26.11.2012, abgerufen am 27.11.2012 60 Internetseite des NPD-Bundesverbandes: "Innenminister empfehlen Verbotsantrag" vom 06.12.2012, abgerufen am 07.12.2012 ideologische Schulung Körperertüchtigung und Propagandaarbeit Der Vermittlung ideologischer Inhalte erfolgte z. B. bei folgenden Veranstaltungen: Die JNVerbände "Mecklenburg und Pommern" (MuP) sowie Schleswig-Holstein führten am 10. März 2012 ein gemeinsames Schulungswochenende durch. Berichtet wird hierüber auf der Internetseite der JN u. a. wie folgt: "Nach einem gemeinsamen Frühstück begann sogleich ein erfahrener Gastreferent mit seinen Ausführungen zum Thema 'Weltanschauliche Grundlagen', welche explizit auf den Volksbegriff ausgerichtet waren. Die Wichtigkeit von der Beherrschung der weltanschaulichen Grundlagen wurde anhand eines Modells 'Wissen-Wollen-Tat-Macht' deutlich und auch die Gruppe selbst stellte fest, dass sich Aktivismus und weltanschauliches Fundament immer ergänzen müssen. [...] Nach dem Rhetorik-Training sprach der JN-Schulungsbeauftragte aus MuP, Daniel Fiß, über den weltanschaulichen Begriff 'Staat' und machte hierbei vor allem deutlich, dass unser gesamtes Ordnungsdenken sich immer in den Kategorien Volk und Staat bewegen muss, um dem selbigen gerecht zu werden. Nur ein selbstbewusstes Volk kann in einem identitären Staat zur Nation wachsen." 61 (Schreibweise wie im Original) Eigenen Angaben zufolge diente das Seminar auch der Körperertüchtigung. Ende August 2012 führte der "JN-Landesverband MUP" ein "Aktivistenwochenende" im Bereich Südwestmecklenburg durch, an dem JN-Angehörige aus Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen teilgenommen hätten. Die Veranstaltung habe unter dem Motto "Demografischer Wandel, Volkstod" gestanden. Als Referenten seien u. a. der JNLandesvorsitzende Alf BÖRM sowie der damalige stellvertretende Bundesvorsitzende und seit April 2012 ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern wohnhafte Sebastian RICHTER aufgetreten. Darüber hinaus seien Schulungen in Selbstverteidigung, Gesang und KreativArbeitsgruppen angeboten worden. Bezüglich eines Referates zum Themenkomplex "Volk" zeigt ein eingestelltes Lichtbild die dem "Volk" zugeordneten Begriffe "Lebensraum", "Kultur" und "Blut". Quelle: Internetseite der "Jungen Nationaldemokraten" (JN) Beide Seminare zeigen die handlungsleitende Bedeutung ihrer Ideologie für die JN-Kader. Diese ist geprägt durch den Glauben an eine biologisch bestimmte Identität von "Volk", "Blut" "Lebensraum" und "Kultur". Die geistige Nähe zum Nationalsozialismus ist dabei unverkennbar. Neben den Körperertüchtigungsmaßnahmen im Rahmen der Seminare 61 Internetseite des JN-Bundesverbandes : "Wissen und Wollen" vom 19.03.2012, abgerufen am 20.03.2012 führten die JN auch wieder Wanderungen durch, wie z. B. den "Jahnmarsch" im Juli 2012. 62 Die Propagandaaktionen der JN richten sich ihrer Zielgruppe entsprechend vornehmlich an jüngere Menschen: Am 19. April 2012 verteilten Angehörige der JN gemeinsam mit den NSR Flugblätter an die Schüler des Schulcampus Rostock-Evershagen. Die Flugblätter thematisierten die Bildungsproblematik und die Islamisierung Deutschlands. Zudem wurden die Schüler aufgerufen, "aktiv in den Widerstand einzutreten." Das Rostocker Gymnasium am Goetheplatz war am 13. November Ziel einer "Werbeaktion" der JN. Dort nutzten sie offensichtlich einen Schirm mit einem hakenkreuzähnlichen Aufdruck.63 Auch der Weihnachtsmarkt 2012 in Schwerin wurde für propagandistische Zwecke genutzt. Neben Backwerk für Kinder seien Flugblätter verteilt worden. 64 Von besonderer Bedeutung war die erste in Mecklenburg-Vorpommern von den JN durchgeführte Demonstration am 20. Oktober 2012 in Wismar. Sie wurde vom JNLandesvorsitzenden Alf BÖRM unter dem Motto "Wir wollen leben! - Arbeit und Zukunft in der Heimat" mit Bezug zur rechtsextremistischen "Volkstod-Kampagne" angemeldet. Der antidemokratische Inhalt dieses Themas wurde durch den Demonstrationsaufruf der JN nochmals unterstrichen. Dort wurde die freiheitliche Demokratie als "Instrument der Unfreiheit und Unterdrückung" bezeichnet.65 Der Veranstalter rechnete mit 300 Teilnehmern und mobilisierte landesweit im Internet, u. a. auch durch eine eigens eingerichtete FacebookSeite. Polizeilich wurden beim Aufzug der rechtsextremistischen Szene ca. 250 bis 270 Teilnehmer festgestellt. Die NPD sprach auf ihrer Internetseite von etwa 350 Teilnehmern.66 Es wurden Transparente mit Aufschriften wie "Zukunft statt Hartz 4", "Deutschland muss leben", "Volkstod stoppen!", "Die Revolution beginnt im Bett" und "Die Demokraten bringen uns den Volkstod - Wir wollen leben" u.a. des "Jugendbundes Pommern" und der rechtsextremistischen Internetseite "freies-pommern" mitgeführt. Die "Nationalen Sozialisten Rostock" liefen mit der Parole "BRD halts Maul! Wir lieben dieses Land. Aber wir hassen diesen Staat" auf. Der zu diesem Zeitpunkt noch stellvertretende JN-Bundesvorsitzende und nunmehrige Beisitzer mit dem "Amt Binnenkommunikation", Sebastian RICHTER, der JNLandesvorsitzende Alf BÖRM, der ehemalige Heimattreue Deutsche Jugend-Leitstellenleiter Nord Ragnar DAM sowie die NPD-Landtagsabgeordneten Stefan KÖSTER und Michael ANDREJEWSKI traten als Redner auf. Auch weitere NPD-Funktionäre wie der NPD62 Internetseite des JN-Bundesverbandes: "Frisch, fromm, fröhlich und frei. Wir waren dabei!" vom 24.07.2012, abgerufen am 26.07.2012 63 Internetseite des JN-Bundesverbandes: JN MuP: "Anzeige nach Infostand" vom 14.11.2012, abgerufen am 16.11.2012 64 Internetseite des JN-Bundesverbandes: "JN-Aktion auf Schweriner Weihnachtsmarkt" vom 13.12.2012, abgerufen am 14.12.2012 65 Internetseite des JN-Bundesverbandes: "Wir wollen leben! Demonstration in Mecklenburg" vom 19.09.2012, abgerufen am 24.09.2012 66 Internetseite des NPD-Landesverbandes: "'Wir wollen leben' - Rückblick auf die Demonstration in Wismar" vom 21.10.2012, abgerufen am 22.10.2012 Landtagsabgeordnete Tino MÜLLER oder der stellvertretende NPD-Landesvorsitzende Michael GIELNIK sind in dem Video des NPD-Landesverbandes zu erkennen, diese waren offenbar - wie schon bei früheren Demonstrationen der NPD - als Ordner tätig. Im Zusammenhang mit dem Demonstrationsbericht stellte der NPD-Landesverband auf seiner Internetseite fest: "Die etablierten 'demokratischen' Parteien tun diesen Zustand als Folgen des 'demografischen Wandels' ab. Was so ungefährlich klingt, ist nichts anderes als der drohende VOLKSTOD. Und den Entscheidungsträgern in der Politik ist dies offenbar egal. Die Eliten begrüßen den Untergang unseres Volkes sogar ausdrücklich. Wieder andere wünschen sich schrankenlose Einwanderung aus der Dritten Welt um damit die Bevölkerung faktisch ersetzen zu können. (...) Von den Rednern wurde ebenfalls deutlich herausgestellt, dass eine nationale Alternative und lebenswerte Zukunft, nur mit einem Systemwechsel außerhalb des herrschenden Systems einhergehen kann."67 (Schreibweise wie im Original) Die Demonstration ist als weiterer Beleg für das enge Zusammengehen zwischen NPD und neonazistischen Strukturen im Lande zu werten. Die verwendeten Parolen machen erneut deutlich, dass sie der Hass auf die freiheitliche demokratische Grundordnung eint. * Neue Schulhof-CD der JN Die JN sehen Musikprodukte nach wie vor als wichtige Ideologiemittler an. Vor diesem Hintergrund beabsichtigte der Bundesverband der JN 2012 die Herausgabe einer neuen Schulhof-CD mit dem Titel "Die Jugend ruft Deutschland - Schulhof-CD - Die Zukunft im Blick", deren Verteilung auch in Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen war. Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern hat am 11. Dezember 2012 in einem Eilantrag bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Indizierung dieser CD angeregt. Ausschlaggebend dafür war der Titel Nr. 16 "JN-Bundeslied - Unsere Stunde, die wird kommen", der sich u. a. auf der MC/CD "Protestnoten für Deutschland" des rechtsextremistischen Liedermachers Frank RENNICKE befindet. Dieses Trägermedium ist laut Entscheidung vom 1. Juli 1994 bereits indiziert. Anfang März 2013 bestätigte die BPjM die Indizierung der neuen JN-Schulhof-CD. Sie darf damit nicht mehr an Kinder und Jugendliche verteilt werden. Da der JN-Landesverband eine inhaltsgleiche CD mit einem anderen Cover als die Bundesausgabe erstellt hat, muss diese - wie auch die Ausgaben aus anderen Bundesländer - eigenständig bei der BPjM zur Indizierung vorgelegt werden. Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern hat die entsprechenden Schritte eingeleitet. 67 Internetseite des NPD-Landesverbandes: "'Wir wollen leben' - Rückblick auf die Demonstration in Wismar" vom 21.10.2012, abgerufen am 22.10.2012 * NPD-Frauenorganisation "Ring Nationaler Frauen" (RNF) Der RNF besteht seit dem Jahr 2006 als Unterorganisation der NPD. Dessen Ziel ist es offenbar, besonders den bereits in einem NPD-Verband aktiven Frauen ein Betätigungsfeld zu eröffnen, welches die Möglichkeit bietet, "aktiv an der Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen und Familien"68 mitarbeiten zu können. Als Vorsitzende der "Regionalgruppe Mecklenburg-Vorpommern" wird auf der Internetseite der RNF Marianne PASTÖRS, die Ehefrau des NPD-Fraktionsvorsitzenden im Schweriner Landtag Udo PASTÖRS, benannt. Die Resonanz ist jedoch gering. Der Regionalgruppe gehören nur sehr wenige Frauen an. Ihren Sitz hat die Regionalgruppe im "Thinghaus" in Grevesmühlen. Der RNF war am "Tag des offenen Thinghauses" am 6. Oktober 2012 in Grevesmühlen mit einer "Babyund Kleinkinder-Kleiderbörse"69 sowie an der Demonstration der JN am 20. Oktober 2012 in Wismar beteiligt, bei der ein Kinderwagen mit dem RNF-Logo versehen war. Die Bundesvorsitzende des RNF trat beim NPD-Pressefest der "Deutschen Stimme Verlags GmbH" am 11. August 2012 in Pasewalk als Rednerin auf. Partei "Die Rechte" Im Mai 2012 meldete der in Parchim (Landkreis Ludwigslust-Parchim) wohnhafte und bundesweit aktive Rechtsextremist Christian WORCH die Partei "Die Rechte" unter seiner Anschrift beim Bundeswahlleiter an. Einige der Gründungsmitglieder sind ehemalige Mitglieder der zwischenzeitlich aufgelösten Partei "Deutsche Volksunion" (DVU). Dadurch konnte zunächst der Eindruck gewonnen werden, dass "Die Rechte" als Nachfolgeorganisation der DVU dienen sollte. Zwischenzeitlich zeigt sich jedoch eine völlig andere und besorgniserregende Entwicklung. In verschiedenen Bundesländern und insbesondere in Nordrhein-Westfalen hat die Partei Zulauf aus dem neonazistischen Spektrum zu verzeichnen. In Nordrhein-Westfalen sind Angehörige der dort 2012 verbotenen Neonazikameradschaften z. T. geschlossen in die Partei eingetreten. Auch ist vereinzelt der Übertritt von NPD-Mitgliedern in "Die Rechte" zu beobachten. Insgesamt könnte sie sich damit als zweite neonazistisch ausgerichtete Partei in der Bundesrepublik zu einem ernsten Konkurrenten für die NPD entwickeln. An MecklenburgVorpommern ist diese Entwicklung jedoch vermutlich auch aufgrund der deutlichen NPDDominanz bislang vorbeigegangen. Hier verfügt die Partei nur über Einzelmitglieder. Ein Landesverband wurde noch nicht gegründet. Aktivitäten konnten nicht verzeichnet werden. 68 Internetseite des NPD-Landesverbandes: "Quote ist immer Zwang", Interview mit Marianne PASTÖRS vom 6. Dezember 2010, erneut abgerufen am 14.12.2012 69 Internetseite MUPINFO: "Tag des offenen Thinghauses" vom 08.10.2012, abgerufen am 09.10.2012 Nutzung des Internets durch Rechtsextremisten Die rechtsextremistische Szene hat auch im Jahr 2012 intensiv von den vielfältigen Möglichkeiten des Internets Gebrauch gemacht. Eine wesentliche Rolle spielen dabei weiterhin soziale Netzwerke. Sie bieten mit ihren millionenfachen Nutzern unvergleichbare Möglichkeiten, Menschen mit den eigenen Botschaften zu erreichen. Rechtsextremisten und ihre Strukturen nutzten für Propaganda und Kommunikation daher auch 2012 bekannte nichtextremistische Netzwerke. An Bedeutung gewonnen hat dabei das Netzwerk "VK.com" mit seinem Serverstandort in Russland. Ursachen hierfür dürften die ähnliche Bedieneroberfläche wie bei Facebook, die Verfügbarkeit in deutscher Sprache und das angeblich unkontrollierte und unlimitierte Hochladen von Audiound Videodateien sein. Eine inhaltliche Kontrolle findet nach derzeitiger Einschätzung nicht statt. Eigenen Angaben nach waren im November 2012 insgesamt etwa 190 Millionen Nutzer dort angemeldet. * "Altermedia-Deutschland" Die Internetpräsenz "Altermedia" zeigte sich 2012 solidarisch mit dem seinerzeit für die Inhalte Verantwortlichen Axel MÖLLER, der u. a. wegen Volksverhetzung einsitzt. So werden in unregelmäßigen Abständen Berichte von MÖLLER über das Leben in der Justizvollzugsanstalt auf der Internetseite veröffentlicht. Auch wurde bereits mehrmals um Spenden für MÖLLER gebeten, damit dieser seinen Wohnsitz weiter finanzieren kann. Von Anfang September 2012 war die Internetseite für etwa einen Monat nicht mehr erreichbar. Der amerikanische Dienstleister hatte den Zugang gesperrt, nachdem die Organisation "jugendschutz.net" diesen mit den eigenen Geschäftsbedingungen konfrontiert hatte, in denen auch der Jugendschutz verankert ist. Im Ergebnis wurde die Internetpräsenz daraufhin gelöscht. Danach wurde die Seite auf einem russischen Server eingerichtet und ist somit wieder erreichbar. Auch wenn durch die Sperrung der Seite diese nur kurzfristig nicht erreichbar war, so ist dies dennoch als Erfolg zu werten. Die Unsicherheit in der rechtsextremistischen Szene, die man in einschlägigen Foren nach Sperrung an Hand der Kommentare bemerken konnte, war deutlich. Bis dahin hatte die rechtsextremistische Szene auf die in den Vereinigten Staaten garantierte Meinungsfreiheit vertraut. * "MUPINFO - Nachrichten für Mecklenburg und Pommern" Der vom NPD-Landtagsabgeordneten David PETEREIT verantwortete Internetauftritt "MUPINFO - Nachrichten für Mecklenburg und Pommern" war auch 2012 eine der wichtigsten Informationsplattformen der rechtsextremistischen Szene mit deutlich überregionaler Bedeutung. Im Vergleich zu den Vorjahren war kein inhaltlicher Unterschied festzustellen. Auch das Schema der Berichterstattung blieb gleich. Dabei wird zunächst häufig der Anschein einer am Sachverhalt orientierten Berichterstattung erweckt. Im weiteren Verlauf des Textes findet dann jedoch eine auf die eigene Ideologie ausgerichtete Bewertung statt. Über Straftaten mit rechtsextremistischem Bezug wird regelmäßig verharmlosend oder aber sarkastisch mit unverhohlener Schadenfreude berichtet. Hervorzuheben war jeweils die Aktualität der Berichterstattung. Exekutivmaßnahmen gegen die Betreiber des "Thiazi-Forums" Im Zuge eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Rostock gegen das "ThiaziForum" fanden am 14. Juni 2012 in 11 Bundesländern mit Schwerpunkt in BadenWürttemberg und Mecklenburg-Vorpommern Durchsuchungsmaßnahmen durch das Bundeskriminalamt statt. Einer der Hauptverdächtigen ist eine Person aus Barth (Landkreis Vorpommern-Rügen). Nach diesen Maßnahmen blieb das "Thiazi-Forum" abgeschaltet. Bis zu diesem Zeitpunkt war es das bedeutendste deutschsprachige Internetforum für Rechtsextremisten. Mit Stand Juni 2012 gab es dort etwa 30.000 registrierte Nutzer. Nutzung weiterer Internetdienste durch Rechtsextremisten Zunehmend werden Internetpräsenzen mit einer Graphik, die einen so genannten QR-Code darstellen, versehen. Mit einem QR-Code (engl. Quick Response) lassen sich verschiedentliche Informationen wie zum Beispiel Internetlinks, Textinformationen, Visitenkarten, Programmapplikationen oder Termine schnell und fehlerfrei übermitteln. Als Lesegerät reicht hierbei ein handelsübliches Smartphone mit einem entsprechenden QR-Code Leseprogramm, welches kostenlos erhältlich ist. Da man einen solchen QR-Code mit wenig Aufwand erstellen kann, eignet sich dieser um zum Beispiel verdeckt Termine bekannt zu geben. Der entsprechende Code wird nur kurzfristig bereitgestellt und danach wieder in einen unverfänglichen Code geändert. QR-Codes machen sicher auch neugierig, und die Hemmschwelle, einen solchen Code auszulesen, ist eher niedrig. Darauf setzt die rechtsextremistische Szene und hofft auf diese Weise auch einen Personenkreis zu erreichen, der bis dahin nicht mit rechtsextremistischem Gedankengut in Berührung gekommen ist. Zunehmend werden auch Instant Messenger Dienste wie ICQ (steht für "I seek you", "ich suche dich") oder WhatsApp genutzt. Diese Programme ermöglichen ähnlich wie bei der Nutzung von SMS (Short Message Service) die direkte Kontaktaufnahme mit Personen, die eine Internetverbindung haben und im Telefonbuch des Nutzers gespeichert sind. Hierbei lässt es sich gewährleisten, dass die Weitergabe von Informationen, ähnlich wie in einem Chatroom, lediglich an einen bestimmbaren Personenkreis geht. Vorteile von WhatsApp gegenüber der SMS liegen vor allem in den geringen Kosten, da für dieses Programm in der Regel nur einmalig ein geringer Betrag zu zahlen ist. Linksextremismus Lageüberblick Im Jahr 2012 konnte dem linksextremistischen Spektrum in Mecklenburg-Vorpommern wie im Vorjahr ein Personenpotenzial von etwa 400 Personen zugerechnet werden, von denen ca. 300 Personen als gewaltbereit einzustufen sind. Der gewaltbereite Linksextremismus im Land hatte seit den gewaltsam verlaufenen Protesten gegen den Weltwirtschaftsgipfel 2007 in Heiligendamm kontinuierlich Zulauf erhalten. Mit dem Wahljahr 2011 wurde ein vorläufiger Höchststand erreicht, der über das Jahr 2012 Bestand hatte. Die Autonomenszene im Land konzentriert sich weiterhin auf die Universitätsstädte Rostock und Greifswald. Vom linksextremistischen Spektrum gingen 2012 mit Abstand die meisten politisch motivierten Gewalttaten aus. Strafund Gewalttaten werden vor allem von Autonomen als legitime Mittel zur Durchsetzung ihrer Ziele angesehen und in unterschiedlichen Aktionsfeldern angewandt. Neben Sachbeschädigungen und situativer Gewalt im Rahmen von Demonstrationen kam es 2012 auch zu gezielten Angriffen auf die als politische Gegner verstandenen Rechtsextremisten. Das besonders gefährliche, weil häufig kaum zu kontrollierende Mittel der Brandstiftung findet zunehmend Verwendung in MecklenburgVorpommern. Nachdem zunächst überwiegend Kraftfahrzeuge im Raum Rostock betroffen waren, ist in den letzten Jahren eine thematische und örtliche Ausdehnung dieses Mittels festzustellen. Seit 2012 sind zunehmend rechtsextremistische Szenetreffpunkte und inzwischen auch Behörden und bewohnte Gebäude betroffen. Linksextremisten greifen dabei auf unterschiedliche Themenkomplexe zurück. Dabei zielen sie stets darauf ab, die bestehende, freiheitliche demokratische Werteordnung zu beseitigen und sie durch ein sozialistisches, kommunistisches oder anarchistisches System zu ersetzen. Hauptthemenfeld ist aber bundesweit der "Antifaschismus", für den die linksextremistische Szene eine besondere Deutungshoheit beansprucht 70. Gleichzeitig ist dieses Aktivitätsfeld auch besonders geeignet, um Konsensund Bündnisfähigkeit gegenüber demokratischen Kräften zu demonstrieren und so auf diese politisch Einfluss zu nehmen. Der erfolgreiche bürgerliche Protest gegen das Pressefest der rechtsextremistischen "Deutschen Stimme" in Viereck (Landkreis Vorpommern-Greifswald) im August 2012 war dagegen ein positives Beispiel dafür, dass ein bürgerliches Bündnis das linksextremistische Spektrum durch ein klares Bekenntnis zu rechtsstaatlichem Vorgehen vollständig von den Protesten verdrängen kann. Vergleichsweise großen Anteil innerhalb des linksextremistischen Spektrums hatte im Jahr 2012 das Thema "Antirassismus", zu dem vor allem das Gedenken an den 20. Jahrestag der ausländerfeindlichen Ausschreitungen am Sonnenblumenhaus in Rostock-Lichtenhagen beigetragen haben dürfte. Daneben hat weiterhin das Themenfeld "Antirepression" eine anhaltend hohe Bedeutung. Hier wirken linksextremistische Strukturen, wie insbesondere die "Rote Hilfe e.V.", kontinuierlich. Anlässlich der 2012 in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführten Innenministerkonferenzen kam das Thema jedoch kaum zum Tragen, da keine nennenswerte überregionale Mobilisierung innerhalb des linksextremistischen Spektrums erzeugt werden konnte. Das im Vergleich zum undogmatischen Linksextremismus personell vergleichsweise schwache dogmatische linksextremistische Spektrum - marxistischleninistisch, orthodox-kommunistisch und trotzkistisch ausgerichtete Parteien und Gruppen - war im Land 2012 weiterhin kaum öffentlich wahrnehmbar. 70 vgl. Verfassungsschutzbericht 2011, S. 74 Personenpotenzial M-V M-V Bund Bund 2011 2012 2011 2012 Gewaltbereite Linksextremisten71 300 300 7.100 7.100 Rote Hilfe e.V. 100 100 5.600 6.000 Deutsche Kommunistische Partei 20 20 4.000 3.500 (DKP) Kommunistische Partei 10 10 k. A. k. A. Deutschlands (KPD) Marxistisch-Leninistische Partei 20 20 2.000 1.900 Deutschlands (MLPD) Sozialistische Alternative (SAV) 20 20 400 400 Sozialistische Deutsche 10 10 500 500 Arbeiterjugend (SDAJ) Gesamt72 400 400 31.800 29.400 Linksextremistisch motivierte Straftaten Im Jahr 2012 wurden im Phänomenbereich "Links" der politisch motivierten Kriminalität insgesamt 148 Straftaten (Vorjahr: 329) durch das Landeskriminalamt MecklenburgVorpommern festgestellt, darunter 56 (Vorjahr: 62) linksextremistische Taten und davon allein 45 Gewalttaten (Vorjahr: 39). Die auffallend hohen Fallzahlen des Jahres 2011 sind im Wesentlichen auf die Auseinandersetzungen mit der NPD-Kandidatur zur Landtagswahl zurückzuführen. Für das Jahr 2012 war somit ein Rückgang der Gesamtzahl zu erwarten. Dennoch stieg die Anzahl der linksex-tremistischen Gewaltdelikte gegenüber dem Vorjahr erneut an. Damit gingen mit Abstand die meisten politisch motivierten Gewalttaten in Mecklenburg-Vorpommern 2012 von Linksex-tremisten aus. Zudem ist dies die höchste Zahl linksextremistischer Gewalttaten im Land seit mindestens zehn Jahren, wenn man die durch den G8-Gipfel verursachten Sondereffekte beim Straftatenaufkommen im Jahr 2007 unberücksichtigt lässt. Undogmatischer Linksextremismus Der undogmatische Linksextremismus in Mecklenburg-Vorpommern wird durch die autonome Szene geprägt. Diese stellt sich zwar als heterogenes Spektrum dar, kann aber insgesamt als gewaltorientiert, undogmatisch und hierarchiekritisch charakterisiert werden. Da Autonome die gesellschaftliche und staatliche Ordnung grundsätzlich ablehnen, sehen diese folglich auch in der Verletzung von Regeln und Gesetzen zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele kein Problem. In der Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner wird die Anwendung von Gewalt explizit als legitime Handlungsoption angesehen. Zu diesen Gegnern zählen aus linksautonomer Sicht nicht nur tatsächliche und vermeintliche Rechtsextremisten, sondern auch Polizeibeamte als Vertreter eines als "faschistisch" angesehenen Staates. Trotz der Heterogenität des undogmatischen linksextremistischen Spektrums besteht Einigkeit in der Zielsetzung, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen und durch eine diffus-kommunistische oder anarchistische Gesellschaftsordnung zu ersetzen. 71 Der Begriff gewaltbereite Linksextremisten wird hier weitgehend synonym mit dem Begriff Autonome gebraucht. 72 Gesamtzahl von Mecklenburg-Vorpommern und Bund um Mehrfachmitgliedschaften bereinigt. Die Gesamtzahl des Bundes umfasst auch Organisationen, die in Mecklenburg-Vorpommern nicht vertreten sind/nicht beobachtet werden. Ihre Aktivitäten machen deutlich, dass Linksextremisten das staatliche Gewaltmonopol negieren und nicht allen Bevölkerungsgruppen, wie z. B. Rechtsextremisten und Polizeibeamten, die gleichen Grundrechte zugestehen. Die Ausübung der Grundrechte, wie etwa dem Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) und der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), wird damit von der aus linksextremistischer Sicht "richtigen Gesinnung" abhängig gemacht. Damit wenden sie sich gegen Wesensmerkmale der verfassungsmäßigen Ordnung und zeigen ihre Verfassungsfeindlichkeit. Das undogmatische Spektrum in Mecklenburg-Vorpommern tauscht sich unter anderem im Internet aus. Die Internetseite "links-lang" büßte erkennbar an Bedeutung für die autonome Szene im Land ein, nachdem das Diskussionsforum geschlossen wurde, in welchem zuvor szenerelevante Entwicklungen und ideologische Aspekte diskutiert wurden. Seit August 2011 existiert die Internetplattform "Kombinat Fortschritt", welche nach eigenen Angaben von einer Gruppe betrieben wird und sich als Teil der "linken Szene" versteht. Die Plattform hat sich zudem für die Autonomenszene im Land wichtigsten, öffentlichen Medium entwickelt. Sie soll demnach Aktivitäten im Land bündeln und kritisch begleiten, aber auch eigene Positionen vermitteln. Schon zu Beginn machte die Gruppe deutlich, dass es gefährliche Körperverletzungen gegenüber Rechtsextremisten als "proletarische Abreibung" 73 verniedlicht, den "Schwarzen Block" verharmlost und die Brandstiftung an der Rostocker Ausländerbehörde rechtfertigt. "Kombinat Fortschritt" verbindet dabei den Kampf gegen Neonazis mit dem Kampf gegen den Staat, welcher Rassismus hervorbringe, 74 und wendet sich gegen "antikommunistische Hetze".75 Im Internet wird seit Oktober 2012 zudem ein Konflikt zwischen unterschiedlichen Lagern der linksextremistischen Szene in Rostock ausgetragen. Darin wird weiten Teilen der eher antideutsch ausgerichteten Autonomenszene Rostocks vorgeworfen, neben dem Kampf gegen Rechtsextremismus zu keiner umfassenden Gesellschaftsund Systemkritik in der Lage zu sein und Abschottung zu betreiben. Entgegen den von ihnen postulierten emanzipatorischen Ansprüchen ist in den linksextremistischen Kreisen Rostocks offensichtlich eine sachliche und selbstkritische Diskussion nicht möglich. Vielmehr sind autoritäre Tendenzen erkennbar. Die Auseinandersetzung birgt weiteres Eskalationspotential. Trefförtlichkeiten Trefförtlichkeiten der linksextremistischen Szene befinden sich in den Städten Wismar, Rostock, Greifswald und Neubrandenburg. 73 Internetseite "kombinat-fortschritt" vom 01.08.2011/ "Wenn die Synapsen blockieren..." , abgerufen am 03.08.2011 74 Internetseite "kombinat-fortschritt vom 14.08.2011/ "Doberan wir sind da! Sommer, Sonne, Antifa", abgerufen am 15.08.2011; Internetseite "kombinat-fortschritt" vom 18.11.2011/"Zehn mehr...", abgerufen am 21.11.2011 75 Internetseite "kombinat-fortschritt" vom 07.03.2012/ Kommentar: "OB der Hansestadt Rostock macht Politik mit Neonazi-Forderung", abgerufen am 08.03.2012 Aktionsfeld "Antifaschismus" 76 Der Begriff des "Antifaschismus" Der Begriff des "Antifaschismus" ist in der öffentlichen Wahrnehmung positiv belegt, denn die Ablehnung faschistischer bzw. rechtsextremistischer Aktivitäten oder Ideen gehört zum demokratischen Grundkonsens. Allerdings findet dieser Begriff wegen seiner fehlenden Trennschärfe in verschiedensten Zusammenhängen Anwendung, die weit über den eigentlichen Wortsinn hinausgehen. Gerade im Bereich des Linksextremismus spielt das Aktionsfeld "Antifaschismus" seit Jahren eine herausragende Rolle, nicht zuletzt, weil die Thematik gegenüber dem demokratischen Spektrum leicht vermittelbar ist und man sich daraus resultierende Solidarisierungseffekte erhofft. Eine der frühesten und - zumindest in weiten Teilen - bis heute gültigen Definitionen des Faschismus aus kommunistischer Sicht ist die so genannte Dimitroff-These aus dem Jahr 1935, die darin die "offene terroristische Diktatur der reaktionärsten, am meisten chauvinistischen, am meisten imperialistischen Elemente des Finanzkapitals" 77 sieht. Nach dieser Theorie folgt auf den Kapitalismus als Werkzeug des "Finanzkapitals" in ökonomischen Krisen zwangsläufig der Faschismus, um die eigene Macht zu stabilisieren. Während der Kapitalismus in Form der bürgerlichen Demokratie den Schein der politischen Teilhabe der Bevölkerung wahre, werde nach schlussendlicher Umsetzung des Faschismus Klassenkampf von oben betrieben - insbesondere zum Nachteil der Arbeiterklasse. Dass diese Definition bis heute eine Rolle spielt, zeigt eine kritische Auseinandersetzung mit deren Implikationen von Januar 2012 auf der für die linksextremistische Szene in Mecklenburg-Vorpommern relevanten Internetseite der Gruppierung "Kombinat Fortschritt". Ungeachtet der verschiedenen Deutungsmöglichkeiten liegt dem Antifaschismuskampf der gewaltbereiten linksextremistischen Szene ein Selbstverständnis zugrunde, demzufolge nicht nur "Faschisten", d. h. tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten, zu bekämpfen sind, sondern der demokratische Staat und dessen Vertreter selbst zum Feind erklärt werden. Ein älterer Artikel der Berliner Autonomenzeitschrift "Interim" belegt dies in unmissverständlicher Klarheit: "Radikaler Antifaschismus bedeutet für uns mehr als nur gegen Nazis zu sein. Er bedeutet auch eine unvereinbare Haltung zu diesem System einzunehmen und die gesellschaftlichen Bedingungen radikal zu bekämpfen, welche immer wieder Rassismus, Sozialdarwinismus und letztendlich die Existenz von Neonazis reproduzieren. Daher akzeptieren wir keine gesetzlich vorgeschriebenen Regeln im Kampf gegen Neonazis und für eine herrschaftsfreie Welt. Interventionen, welche sich im Rahmen der herrschenden 'Ordnung' bewegen, unterliegen immer der Gefahr des Reformismus und sind somit systemerhaltend." (Schreibweise wie im Original) Auch im Jahr 2012 stellte das Aktionsfeld "Antifaschismus" den Schwerpunkt der Aktivitäten der linksextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern dar. 76 Für weitergehende Informationen zum Begriff des Antifaschismus vgl. Verfassungsschutzbericht 2011, S. 74 77 vgl. z. B. "Kleines Politisches Wörterbuch", Dietz Verlag Berlin, Neuausgabe 1988, S. 268 Proteste gegen Veranstaltungen von Rechtsextremisten als Anlass für linksextremistische Strafund Gewalttaten Die linksextremistischen Proteste stellen sich zumeist als Reaktion auf - öffentlichkeitswirksame - rechtsextremistische Aktivitäten im Zusammenhang mit Kundgebungen oder Demonstrationen dar, um diese möglichst zu verhindern oder zumindest deren Durchführung zu behindern. Folgende demonstrative Aktionen wurden auch genutzt, um linksextremistische Aktivitäten zu entfalten: * 1. Mai 2012 in Neubrandenburg Gegen eine NPD-Demonstration am 1. Mai 2012 in Neubrandenburg hatte ein örtliches Bündnis zu Protesten aufgerufen; daran beteiligten sich demokratische Parteien und zivilgesellschaftliche Akteure, aber auch ca. 300 Linksextremisten unterschiedlicher Ausrichtung. Im Verlauf der Gegenproteste wurde der NPD-Aufzug zweimal durch Sitzblockaden und Störaktionen verzögert. Durch den Einsatz der Polizeikräfte konnte jedoch ein Zusammentreffen mit Teilnehmern der NPD-Veranstaltung verhindert werden. Im Anschluss an die Veranstaltungen formierten sich ca. 100 Personen des linken bzw. linksextremistischen Spektrums zu einem Spontanaufzug, aus dem heraus Flaschen und Steine in Richtung der Polizeibeamten geworfen wurden. Während der Anreisephase zu den Protesten wurden an der Bahnstrecke Neubrandenburg-Berlin/Fürstenwalde drei Brände an Verteilerund Fernsprechkästen festgestellt. Im Rahmen der Rückreisebewegungen wurde in Rostock ein mit sieben Personen des rechten Spektrums besetzter Regionalexpress von 10 bis 15 vermummten Personen mit Steinen beworfen; eine Scheibe des Zuges wurde zerstört. * 8. Mai 2012 in Demmin Im Rahmen der Proteste gegen den seit 2008 jährlich in Demmin von Rechtsextremisten organisierten "Trauermarsch mit Totengedenken" kam es zu verschiedenen Protestaktionen des linken bzw. linksextremistischen Spektrums. Neben mehreren Störaktionen und Blockaden, u. a. einer Sitzblockade mit ca. 60 Teilnehmern, und dem Versuch, die Absperrung zur rechtsextremistischen Veranstaltung zu durchbrechen, hatten sich drei bekannte Linksextremisten am Sammlungsplatz der Teilnehmer der NPD-Demonstration auf Bäumen angeseilt. Eine der drei Personen wurde wegen einer versuchten Körperverletzung an einem Polizeibeamten vorläufig festgenommen. * 20. Oktober 2012 in Wismar Gegen eine Demonstration der "Jungen Nationaldemokraten" (JN) am 20. Oktober 2012 protestierten nach polizeilichen Angaben etwa 600 Personen in Wismar. Nach Erkenntnissen der Polizei formierten sich im Laufe der Demonstration bis zu 300 Teilnehmer zu einem Schwarzen Block, die teilweise vermummt auftraten. Bereits bei der Anreise mutmaßlicher Linksextremisten per Zug kam es zu vereinzelten Auseinandersetzungen mit Beamten der Bundespolizei; u. a. wurde die Notbremse des Zuges betätigt. Aus dem gewaltbereiten Teilnehmerkreis heraus kam es zu Widerstandshandlungen gegen eingesetzte Polizeikräfte, zu Flaschenund Steinwürfen sowie zu Sachbeschädigungen. Eine Polizistin wurde durch Fußtritte verletzt. Mit dem Ziel, den rechtsextremistischen Aufmarsch zu verhindern oder zumindest erheblich zu stören, wurden mindestens vier Sitzblockaden errichtet; zur Errichtung von Blockaden kamen u. a. Mülltonnen zum Einsatz. Darüber hinaus versuchten einige Gegendemonstranten in Kleingruppentaktik die Polizeiabsperrungen zu umgehen, um die Aufzugsstrecke der Rechtsextremisten zu erreichen. Die Demonstration musste vorzeitig aufgelöst werden. Die von den Gegenprotesten erzwungene Routenverkürzung und die "wirkungsvolle" Behinderung des rechtsextremistischen Aufzugs wurde von den linksextremistischen Teilnehmern als Erfolg bewertet. * 9. November 2012 in Wolgast Für die Proteste gegen eine Versammlung der NPD am 9. November 2012 in Wolgast war im Vorfeld von zahlreichen Gruppierungen mobilisiert worden. Insgesamt gab es 12 Anmeldungen von Protestveranstaltungen, weit überwiegend von demokratischen Parteien, Bündnissen sowie dem örtlichen Präventionsrat. An den Protesten beteiligten sich auch gewaltbereite Linksextremisten, die - neben Teilnehmern aus Mecklenburg-Vorpommern (insbesondere aus Rostock und Greifswald) - u. a. aus Berlin und Hamburg angereist waren. Aus diesem Personenkreis heraus kam es zu versammlungstypischen Straftaten, in deren Verlauf ein Versammlungsteilnehmer, ein Pressevertreter und Polizeibeamte durch Steinwürfe verletzt wurden. Die dem gewaltbereiten Spektrum zuzurechnenden Personen versuchten in Kleingruppentaktik zu den Blockaden durchzubrechen, was ein wiederholtes Einschreiten der Polizei erforderlich machte. Gezielte linksextremistische Straftaten Neben offenen Protesten von Linksextremisten gegen rechtsextremistische Veranstaltungen sind oft spontane Einzelaktionen sowohl von rechtswie auch von linksextremistischer Seite festzustellen, die zu Personenund Sachschäden führen und ihrerseits oftmals den Anlass für Vergeltungsaktionen liefern. Regelmäßig sind Aktionen gegen Objekte festzustellen, die vom politischen Gegner genutzt werden. In den vergangenen Jahren wurden wiederholt Kraftfahrzeuge bekannter Rechtsextremisten in Brand gesetzt. * Brandstiftungen/Sachbeschädigungen Am Abend des 3. Januar 2012 brannte in Rostock-Reutershagen eine Gartenlaube vollständig aus. Am Folgetag wurde auf dem auch von Linksextremisten genutzten Internetportal Indymedia ein Artikel unter der Überschrift "Brandanschlag auf Nazitreffpunkt in Rostock"78 veröffentlicht. Demnach habe es sich bei dem Laubenbrand um einen gezielten Angriff auf einen Treffpunkt von Anhängern der "Nationalen Sozialisten Rostock" gehandelt. Einem angeblich existierenden, aber nicht wiedergegebenen Bekennungsschreiben zufolge, wurden "weitere Aktionen gegen Nazis" angekündigt und Fotos von rechtsextremistischen Propaganda-Materialien abgebildet, welche sich in der Laube befunden haben sollen. Kommentare zu dem Artikel bezweifelten allerdings überwiegend die Richtigkeit der behaupteten linksextremen Urheberschaft des Brandes. Am 23. Mai 2012 wurde in Teterow eine massiv gebaute Gartenlaube in Brand gesetzt, welche offenbar als Treffpunkt der rechtsextremistischen Szene diente. In der Gartenlaube befanden sich eine Reichskriegsflagge und ein Plakat mit der Aufschrift "Nationale Sozialisten Mecklenburg". Da die mit einer massiven Gliederkette verschlossene Gartenpforte aufgebrochen wurde, ist von einer gezielten Brandstiftung auszugehen. Zwischen April und November kam es im Raum Rostock zu insgesamt vier Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen von Rechtsextremisten. Hervorzuheben ist dabei insbesondere der Brandanschlag in Papendorf am 3. November 2012 auf zwei Fahrzeuge eines 78 Internetseite "Indymedia", abgerufen am 25.01.2013 Landtagsabgeordneten der NPD, zu dem sich am Folgetag eine "Arbeitsgruppe Rote Möwe" auf der Internetseite "linksunten.indymedia" bekannte. In der Begründung hieß es, dass man diesen als Beitrag zum bundesweiten Aktionstag gegen den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) verstanden wissen wolle. In der jüngeren Vergangenheit waren wiederholt Fahrzeuge des Landtagsabgeordneten angezündet worden. Zu nennen sind hier schließlich zwei gezielte Sachbeschädigung mit erheblicher Schadenshöhe an zwei PKW von bekannten Rechtsextremisten in der Nacht vom 8. auf den 9. Mai 2012 in Greifswald. Vermutlich handelte es sich dabei um eine Racheaktion im Zusammenhang mit Buttersäureanschlägen, die wenige Tage zuvor auf drei Objekte begangen worden waren, deren Betreiber sich gegen Rechtsextremismus engagieren und die teilweise auch als Trefforte von Linksextremisten genutzt werden. Übergriffe gegen Personen Etwa sechs teilweise vermummte Personen bedrohten am 17. Mai 2012 in Rostock zunächst eine Gruppe von Rechtsextremisten mit den Worten "Ihr Scheiß Nazis, ihr kriegt heute noch auf's Maul". Wenig später attackierten die Vermummten die Rechtsextremisten und verletzten diese körperlich. Am selben Tag kam es am Rande einer nicht angemeldeten antisexistischen Demonstration in Greifswald zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der vier bis fünf Personen einen Rechtsextremisten angriffen und ihn in das Gesicht schlugen. "Recherche-Kampagne"/"Outings" Auch in Mecklenburg-Vorpommern sammeln Linksextremisten gezielt Informationen über rechtsextremistische Gruppen und deren Protagonisten, um diese dann im Internet, mittels Flugblattaktionen oder durch gezielte Unterrichtung z. B. von Vermietern, zu veröffentlichen. Ziel ist es, Nachteile für die Geouteten im politischen, beruflichen und privaten Umfeld herbeizuführen. Die Anzahl der Outing-Aktionen ist im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen. Wurden im Wahljahr 2011 noch mehr als 20 gezielte Aktionen festgestellt, so waren es im Jahr 2012 landesweit neun. Herausragendes Ereignis war dabei der Fall einer Rostocker Olympionikin, die mit einem führenden Mitglied der rechtsextremistischen Kameradschaft "Nationale Sozialisten Rostock" liiert war. Die Informationen zum Outing der Olympionikin waren sowohl bei "Kombinat Fortschritt" als auch auf dem bundesweit relevanten, auch von Linksextremisten genutzten Internetportal "Indymedia", eingestellt. Bereits im März 2011 hatte die autonome "antifaschistische Gruppe A3" im Internet über diesen Sachverhalt berichtet. Strukturen des linksextremistischen Antifaschismus * "Antifaschistische Gruppe A3" Quelle: "A3" Die "Antifaschistische Gruppe A3" aus Rostock wird von gewaltbereiten Linksextremisten dominiert. Sie befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Kampf gegen Rechtsextremisten. Dabei schreibt die "A3" der bestehenden Grundordnung faschistische Tendenzen zu. Ihre Aktivitäten gegen den Rechtsextremismus sind also eng mit der Vorstellung verbunden, die verfassungsmäßige Ordnung nicht nur abzulehnen, sondern auch zu überwinden. In den vergangenen Jahren kam der Recherche über rechtsextremistische Strukturen eine besondere Bedeutung zu. Allerdings wurden 2012 unter dem Namen "A3" keine Veröffentlichungen mehr festgestellt. Andere Zusammenschlüsse der autonomen Antifa, welche aus den Städten Greifswald ("Antifaschistische Aktion Greifswald", AAG), Neubrandenburg ("Antifa Offensive Neubrandenburg", AONB) und Schwerin ("Antifa Schwerin Mitte") bekannt sind, traten 2012 als Gruppierungen nicht aktiv öffentlichkeitswirksam in Erscheinung. * "Feine Sahne Fischfilet" (FSF) Die autonome Punkband FSF entfaltet neben ihrem musikalischen Wirken auch linksextremistische Aktivitäten - sie ist daher als politischer Zusammenschluss anzusehen. 79 Die Gruppe versteht Gewalt als legitimes Mittel der Auseinandersetzung mit Rechtsextremisten und verbreitet diese Ansicht auch: "Wenn irgendwelche Nazis verprügelt werden, werde ich mich nicht hinstellen und in Mitleid für so einen Menschen schwelgen." und "Wir sind keine Unschuldsengel"80. Das Verhältnis zur Gewalt zeigt sich auch darin, dass Bandmitglieder mit politisch motivierten Gewaltstraftaten in Erscheinung getreten sind und die Gruppe die Diskussion, um den Gewaltverzicht als scheinheilig abwertet 81 82. Auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern83 sieht u. a. in der folgenden Interviewpassage die Rechtfertigung und die Legitimierung von Gewalt: "Also was ich wirklich erbärmlich finde ist, wenn Gewalt zum Selbstzweck wird und irgendwelche Leute sich nur noch über so einen Scheiß definieren. Was für mich klar ist: Die ganze Welt ist voller Gewalt und es wird dann immer diese so eine scheinheilige Diskussion a la "Alles nur keine Gewalt" geführt. Am Montag gibt's in MecklenburgVorpommern wieder Massenabschiebungen. Wenn das nicht Gewalt ist, was dann? Ich werde mich nicht in die Reihe derer stellen, die einen auf 79 Online-Musikmagazin "Noisey" vom 10.12.2012/ Interview mit Feine Sahne Fischfilet - Teil 2, abgerufen am 12.12.2012 80 Beide SpiegelOnline vom 05.11.2012/ Punkband Feine Sahne Fischfilet - Die Staatsfeinde, abgerufen am 05.11.2012 81 Online-Musikmagazin "Noisey" ebenda 82 Das Verhalten der Gruppe steht somit auf einer Linie mit der szeneinternen Beschreibung des radikalen Antifaschismus, siehe oben, Abschnitt "Der Begriff des Antifaschismus". 83 OVG M-V, Beschluss vom 06.06.2013, Az: 2 M 110/13 Oberpazifisten machen. Wenn irgendein Nazi, der sich bewusst für ein menschenverachtendes Weltbild entschieden hat und deren Ideologie im Endeffekt immer Gewalt gegen die 'Schwachen' der Gesellschaft bedeutet, eine auf die Fresse bekommt, werde ich mich nicht hinstellen und sagen, "Das ist aber schlimm"."84 Vier der Bandmitglieder sind zudem wegen linksextremistischer Gewalttaten von polizeilichen Ermittlungen betroffen gewesen. Die Tatvorwürfe reichen von Bedrohung, Nötigung, Landfriedensbrüchen (z.T. in besonders schweren Fällen) bis hin zu gefährlicher Körperverletzung. Daneben werden Bandmitgliedern andere politisch-motivierte Straftaten wie Beleidigungen und Sachbeschädigungen sowie Verstöße gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen. Zu Geldstrafen wurde ein Bandmitglied wegen Beleidigung eines Polizeivollzugsbeamten und Landfriedensbruchs verurteilt. Auch 2012 hat FSF zu einer Vielzahl von Veranstaltungen und Demonstrationen aufgerufen, welche für das linksextremistische Spektrum relevant sind. Letztlich nutzt die Gruppe ihre musikalische Bekanntheit dafür, Fans zu beeinflussen und szenerelevanten Veranstaltungen einen breiteren Zulauf zu verschaffen.85 In ihren Liedtexten verbreitet FSF nicht nur ein Lebensgefühl, sondern bedient auch linksextremistische Inhalte. Das im Oktober 2012 veröffentlichte Album beinhaltet dabei Passagen wie "Nazis morden weiter und der Staat schiebt fleißig ab. Es ist und bleibt schlussendlich das gleiche Rassistenpack!"86 und "Deutschland ist scheiße - Deutschland ist Dreck! Gib mir ein "like" gegen Deutschland! (...) Deutschland verrecke das wäre wunderbar!" 87, welche klar die grundlegende Ablehnung des Staates einschließlich seiner freiheitlichen demokratischen Grundwerte erkennen lassen. Als ganz selbstverständlich sieht FSF an: "Für staatstragenden Antifaschismus stehen wir natürlich nicht." 88 84 Online-Musikmagazin "Noisey" ebenda 85 Die Nennung der Band "Feine Sahne Fischfilet" im Verfassungsschutzbericht M-V des Jahres 2011 ist durch o. g. OVG-Beschluss (vgl. Fußnote 83) in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren abschließend für rechtmäßig erklärt worden. 86 Feine Sahne Fischfilet: "In unseren Augen" aus "Scheitern und Verstehen", Oktober 2012. 87 Feine Sahne Fischfilet: "Gefällt mir" aus "Scheitern und Verstehen", Oktober 2012 88 Internetseite der taz vom 20.10.2012: Verfassungsschutz gegen Punkband - Der Feind steht links, abgerufen am 06.11.2012 "Emanzipatorisch revolutionäre Organisation" (ERO) Quelle: ERO Im Gegensatz zum zwischenzeitlich aufgelösten "Linken Block Rostock", ist die ERO dem so genannten antideutschen Spektrum zuzurechnen. Sie lehnt staatliche Gebilde als solche und den deutschen Staat im Besonderen ab, zeigt sich aber solidarisch mit Israel. Die Gruppe arbeitet weitestgehend theoretisch, organisiert Vortragsund Diskussionsveranstaltungen in Rostock, fordert aber praktisches Handeln in der politischen Auseinandersetzung, zu dem die Gruppe offensichtlich auch gewaltsame Aktionen zählt. Die ERO stellt sich eine Umwälzung der bestehenden gesellschaftlichen Ordnung vor und will diese durch eine anarchistische Ordnung ersetzen. Aktionsfeld "Antirepression" Aktionen * Angriffe auf Sicherheitsbehörden Am Morgen des 24. März 2012 wurde ein Angriff auf die Wasserschutzpolizeistation Rerik (Landkreis Rostock) festgestellt, bei dem an den Fenstern Pyrotechnik befestigt und entzündet worden war. Durch die Detonation rissen drei Sicherheitsglasscheiben. Weiter wurden die Buchstaben "ACAB"89, der Schriftzug "ANTIFA" und das Zeichen "A" im Kreis in einer Größe von einem Meter mit brauner Farbe an das Gebäude gesprüht. Am 23. Juni 2012 wurde ein Molotow-Cocktail gegen einen Bauzaun an einem Polizeiobjekt in Rostock geworfen und führte zu einem Brand, der jedoch keinen größeren Schaden bewirkte. * Proteste gegen die Innenministerkonferenzen (IMK) Der Vorsitz der Innenministerkonferenz wurde 2012 turnusgemäß durch den Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns wahrgenommen. Öffentlichkeitswirksam fand in diesem Zusammenhang die Frühjahrstagung vom 30. Mai bis 1. Juni 2012 in Göhren-Lebbin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) und die Herbsttagung vom 5. bis 7. Dezember 2012 in Rostock statt. Die Frühjahrstagung verlief ohne wahrnehmbare öffentliche Proteste, Aktionen gegen die Herbsttagung blieben ohne wesentliche Vorkommnisse. Zur Auftaktdemonstration für die Protestwoche gegen die IMK unter dem Motto "Von den Innenminister_innen geht eine Gefährdung aus - IMK versenken" am 1. Dezember 2012 war von einem bekannten Rostocker Linksextremisten ein Protestzug mit 700 Teilnehmern angemeldet worden. Letztlich reisten aus Berlin etwa 100 Personen an, die Teilnehmerzahl der Demonstration lag bei 200 bis 250 Personen. Auch die so genannte Nachttanz-Demonstration unter dem Motto "Der IMK auf Nase herum tanzen" am Abend des 4. Dezember 2012 sowie die Proteste gegen die NPD-Mahnwache und die Demonstration am Abend unter dem Motto "Recht auf Bleiberecht ! Dulden heißt beleidigen" am 5. Dezember 2012 verliefen mit geringer 89 "All cops are bastards" = "Alle Polizisten sind Bastarde" Teilnehmerzahl und ohne besondere Vorkommnisse. Obwohl das Demonstrationsgeschehen am 5. Dezember 2012 ein gewisses Konfliktpotenzial barg, da mit der NPD ein direkter Gegner für das linksextremistische Spektrum vorhanden war und dies gewöhnlich mobilisierungsfördernd wirkt, blieb die Teilnehmerzahl der Gegenproteste weit hinter den sonst üblicherweise erreichten Zahlen zurück. Strukturen * "Rote Hilfe e.V." (RH e. V.) Eine wesentliche Rolle auf dem Feld der Antirepression spielt die "Rote Hilfe e.V.", eine "parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutzund Solidaritätsorganisation". Sie "organisiert [...] die Solidarität für alle [...], die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer politischen Betätigung verfolgt werden." 90 (Schreibweise wie im Original) Schwerpunkt der politischen Arbeit der "Roten Hilfe" ist die finanzielle und juristische Unterstützung von linken bzw. linksextremistischen Strafund Gewalttätern. Darüber hinaus organisiert sie Informationsveranstaltungen zu Rechtshilfethemen, insbesondere zum Umgang mit "staatlicher Repression". Im Berichtszeitraum beschäftigte sich die "Rote Hilfe" ausführlich mit dem Prozess gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der linksterroristischen "Revolutionären Zellen" (RZ) in Frankfurt/M.; diese sollen in den 1970er Jahren an mehreren Brandbzw. Sprengstoffanschlägen sowie eine der Angeklagten am Überfall auf die OPEC-Konferenz in Wien beteiligt gewesen sein. Das eigens dafür gegründete "Solikomitee" sieht in dem Prozess gegen die mutmaßlichen Linksterroristen eine unverhältnismäßige Verfolgungsund Racheaktion des Staates. In der Vierteljahresschrift der "Roten Hilfe" 91 heißt es dazu: "Denn wir erleben alle, dass Organisationen und Strukturen, die eine grundlegende Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse wollen, stets von staatlicher Seite verfolgt wurden und werden - als präventive Aufstandsbekämpfung, um zu verdeutlichen, dass am Ende immer der Staat am längeren Hebel sitzt, auch noch nach 30 Jahren. So ist das Verfolgungsinteresse gegen Menschen, die sich entschieden haben, in aller Konsequenz gegen Staat und Kapital zu kämpfen, selbst nach Jahrzehnten ungebrochen." (Schreibweise wie im Original) In Mecklenburg-Vorpommern existiert in Greifswald eine Ortsgruppe der "Roten Hilfe e. V.", deren rund 100 Mitglieder nach Einschätzung des Bundesvorstandes "sehr aktiv" 92 sind. Darüber hinaus wird für Wismar regelmäßig eine Kontaktadresse der örtlichen "Rote Hilfe"Sektion93 angegeben; nennenswerte Strukturen existieren dort aber nicht. Die Ortsgruppe 90 "Die Rote Hilfe", Zeitung der Roten Hilfe e.V., Ausgabe 4/2012, S. 2 (Auszug aus der Satzung) 91 "Die Rote Hilfe", Zeitung der Roten Hilfe e.V., Ausgabe 4/2012, S. 12 92 "Die Rote Hilfe", Zeitung der Roten Hilfe e.V., Ausgabe 4/2012, darin enthalten: "Mitgliederrundbrief 4/2012", S. 4 93 "Die Rote Hilfe", Zeitung der Roten Hilfe e.V., Ausgabe 3/2012, S. 60 Greifswald beteiligte sich im Berichtszeitraum an Aufrufen zu Demonstrationen, organisierte Vortragsund Informationsveranstaltungen u. a. zu Rechtshilfefragen sowie zum Hintergrund des Frankfurter Gerichtsverfahrens und setzte sich juristisch und finanziell für "Repressionsopfer" ein. * "Schwarz Rote Hilfe Rostock" (SRH) Quelle: SRH Die SRH führt in Rostock die Arbeit der ehemaligen Ortsgruppe der "Roten Hilfe e.V." fort, d. h. sie organisiert die rechtliche Schulung sowie im Falle des Konflikts mit Strafverfolgungsbehörden die finanzielle und juristische Unterstützung gewaltbereiter Linksextremisten. Daneben verfolgt die SRH - anders als die "Rote Hilfe e.V." - den Ansatz der "kreativen Antirepression". Damit will sie Linksextremisten ermutigen, die Arbeit von Behörden und Gerichten zu erschweren. Die SRH ist Mitglied im "AntiRepressionsNetzwerk", welches "gegen den Staat mit Staatsmitteln vorgehen will" 94. Im Berichtsjahr befasste sich die SRH vorrangig mit der Innenministerkonferenz, die 2012 -wie bereits erwähntin Mecklenburg-Vorpommern stattfand. * "Antirep-Mob Manfred" Quelle: "Antirep-Mob Manfred" Der "Antirep-Mob Manfred" wirkt überwiegend in Rostock und ist eng mit der SRH verbunden. Ebenso wie die SRH ist er Mitglied im "AntiRepressions-Netzwerk". Im Gegensatz zur SRH befürwortet und legitimiert der "Antirep-Mob Manfred" aber militante Aktionen95 und ist eher aktionsorientiert ausgerichtet. Entsprechend ruft die Gruppe zur Teilnahme an szenerelevanten Veranstaltungen auf und unterstützt diese. Im Falle, der wegen der Bildung schwarzer Blöcke vorzeitig aufgelösten Demonstrationen am 20. Oktober 2012 in Wismar, will die Gruppe lediglich eine "Kriminalisierung antifaschistischen Engagements durch die politische Polizei" 96 erkennen und verschweigt die Eskalation und Straftaten. 94 Info-Flyer des Anti-Repressionsnetzwerkes (ohne Datum) 95 manfred.blogsport.de vom 08.05.2010/"Auf geht's - ab geht's - 2 Tage wach" 96 manfred.blogsport.de vom 08.12.2012/"Wichtige Infos, aufgrund Post von Polizei wegen Wismar" Aktionsfeld "Antirassismus" Während das Themenfeld "Antirassismus" in den vergangenen Jahren vom linksextremistischen Spektrum nur wenig wahrnehmbar aufgegriffen wurde, erhielt es im Jahr 2012 zunehmende Bedeutung als besonderer Gegenstand linksextremistischer Aktionen. Aufsehenerregend war in diesem Kontext der Brandanschlag auf die Rostocker Ausländerbehörde, welcher zu einem mehrtägigen Ausfall des Dienstbetriebes führte. Zuvor hatte am 14. Juni 2012 eine friedlich verlaufene Kundgebung gegen die Abschiebung eines afghanischen Staatsbürgers mit etwa 100 Teilnehmern stattgefunden, die von einer antirassistischen Bürgerinitiative organisiert worden war. In den Aufrufen zur Kundgebung waren sowohl das örtliche Gesundheitsamt als auch die Ausländerbehörde massiv kritisiert worden. In der darauffolgenden Nacht warfen Vermummte zunächst neun Scheiben des Gesundheitsamtes ein und besprühten das Gebäude mit Farbe. Schließlich legten Vermummte in der Nacht zum 16. Juni 2012 einen Brand im Eingangsbereich der Ausländerbehörde, der schweren Sachschaden verursachte. Die o. g. Bürgerinitiative distanzierte sich zwar von den Taten, bezeichnete sie aber verharmlosend als "andersartige Mittel des Protests".97 Quelle: Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern Linksextremisten versuchten das Gedenken zum 20. Jahrestag der ausländerfeindlichen Übergriffe am "Sonnenblumenhaus" in Rostock-Lichtenhagen im Jahr 1992 zu instrumentalisieren. So beteiligten sich an einer Demonstration am 25. August 2012 in Rostock etwa 800 potenziell gewaltbereite Personen aus mehreren Bundesländern. Diese bildeten innerhalb des Aufzugs einen "Schwarzen Block", von dem eine äußerst aggressive Grundstimmung ausging. Aufgrund des Einsatzes starker Polizeikräfte konnten die offensichtlich beabsichtigten Störungen verhindert werden. Aktionsfeld "Autonome Freiräume"/"Gentrifizierung" Während im Jahr 2010 in Rostock erstmals wieder das "Freiraum"-Thema aufgegriffen wurde und sich im Jahr 2011 zeigte, dass die Bedeutung von "autonomen Freiräumen" und der "Gentrifizierung" zunahm, spielten diese Themenfelder in Mecklenburg-Vorpommern in der Gesamtschau des Jahres 2012 eine eher untergeordnete Rolle. 97 Stellungnahme der "Stop it!"-Kampagne vom 17.06.2012, abgerufen am 28.02.2013 Gewalttätige Aktionen wie z. B. am 22. Mai 2011, als Linksautonome anlässlich von Protesten gegen steigende Mieten im Wohnumfeld einen Angriff auf ein fahrendes Taxi verübten und Pyrotechnik zündeten, oder am 24. Juni 2011, als im Anschluss an eine friedlich verlaufende Demonstration zum Thema "Faxen Digge - repression ist mal so gar nicht freiraum" mehrere Linksextremisten versuchten, ein leer stehendes Gebäude in Rostock zu besetzen, waren im Jahr 2012 nicht zu verzeichnen. Im Zusammenhang mit einer Brandstiftung am 11. Oktober 2012 am Außenmobiliar einer Cocktailbar in der Rostocker Kröpeliner-TorVorstadt tauchten jedoch Flyer auf, die das Thema aufgriffen. Die Ablichtung der Brandstätte und dessen Slogan "Gentrifizierung? Ohne uns!" lässt darauf schließen, dass die Autonomenszene des Landes unverändert bereit ist, auch durch die Zerstörung fremden Eigentums auf ihre Themenkomplexe "Autonome Freiräume" und "Gentrifizierung" aufmerksam zu machen. Aktionsfeld "Antimilitarismus" "Antimilitarismus" gehört zu den Kernthemen linksextremistischer Ideologie und wendet sich nicht nur gegen militärische Einsätze, sondern auch gegen das Militär als solches sowie gegen private Unternehmen, die in seinem Auftrag tätig werden. So waren Linksextremisten aus Mecklenburg-Vorpommern wesentlich an der Durchführung von antimilitaristischen Camps im August und September 2012 in Husum (Schleswig-Holstein) und in der Altmark (Sachsen-Anhalt) beteiligt. Im Rahmen der Camps kam es unter anderem zu Quelle: Internetseite "War starts here" Sachbeschädigungen an militärischem Gerät. In der Altmark betraten Teilnehmer des Camps - wie zuvor angekündigt - auch das Gelände eines Gefechtsübungszentrums und störten eine militärische Übung. Insbesondere im Vorfeld des "war starts here-Camps" kam es in mehreren Bundesländern zu einer Reihe von Sachbeschädigungen an Firmenniederlassungen und Brandstiftungen an Fahrzeugen. Antimilitarismus ist - neben Antifaschismus und Bildungspolitik - ein wesentliches Aktionsfeld der "Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend" (SDAJ), die strukturell dem dogmatischen Linksextremismus (vgl. Abschnitt Dogmatischer Linksextremismus) zugerechnet wird. In Mecklenburg-Vorpommern wandte sie sich im Berichtszeitraum wie auch in den Vorjahren gegen Informationsveranstaltungen der Bundeswehr in Schulen des Landes, die als "Kriegspropaganda" abgelehnt wurden. Im Mai 2012 verteilte die "SDAJ Rostock" eine Ausgabe ihrer in geringer Auflage erscheinenden Zeitung "Aufschrei!", die forderte: "Keinen Menschen, keinen Cent, keinen Fußbreit der Bundeswehr!" 98 98 Internetseite "SDAJ Rostock", abgerufen am 22.01.2013 Aktionsfeld Anti-Atomkraft/Anti-Gentechnik-Aktivitäten Weitere Themenfelder sind der Energieund Ökologiebereich, die zwar überwiegend von demokratischen Kräften dominiert werden, in denen sich aber Linksextremisten unterschiedlicher Ausrichtung auf ihre Weise betätigen. Regelmäßig zeigt sich linksextremistisches Wirken vor allem durch Gewalttätigkeiten anlässlich der CastorTransporte nach Gorleben und Lubmin bei Greifswald. Im Berichtszeitraum fanden solche Transporte nicht statt. Am Rande wurden in Mecklenburg-Vorpommern die Transporte schwachradioaktiven Materials über den Rostocker Hafen thematisiert. Daneben befassen sich Linksextremisten auch mit dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. In Mecklenburg-Vorpommern kam es deshalb in den vergangenen Jahren zu umfangreichen Sachbeschädigungen, bei denen Versuchsfelder zerstört wurden. Nach der Ankündigung, die Versuche in Mecklenburg-Vorpommern einzustellen, kam es im Berichtszeitraum zu keinen solchen Vorkommnissen. Aktionsfeld "Antikapitalismus" "Antikapitalisten" haben sich dem Kampf gegen die angeblich "allumfassende Verwertungslogik und imperialistische Zielsetzung" kapitalistischer Gesellschaften und die angeblich immanente Ausbeutung der abhängig Beschäftigten verschrieben. Grundsätzlich schwingt diese Intention in sämtlichen von Linksextremisten aufgegriffenen Themenbereichen mit. Entsprechend richtet sich die Kritik gegen die Wirtschaft und den Staat, der nicht als Akteur zu Gunsten des Allgemeinwohls gesehen, sondern als ausschließlicher Handlanger von Wirtschaftsinteressen diskreditiert wird. Lediglich die anarcho-syndikalistisch ausgerichtete "Freie Arbeiterinnenund ArbeiterUnion" (FAU), die der "Internationalen Arbeiter Assoziation" (IAA) angehört, befasst sich vorwiegend mit dem Thema "Antikapitalismus". Sie versteht sich als anarchistische Gewerkschaft und ist in Mecklenburg-Vorpommern mit der kaum öffentlich wahrnehmbaren "FAU Westmecklenburg" vertreten. Vereinzelt sind Vorträge im Land festzustellen. Dogmatischer Linksextremismus Quelle: Internetseite KPD Auch im Jahr 2012 traten die dogmatischen Linksextremisten in Mecklenburg-Vorpommern kaum in Erscheinung. Das ohnehin geringe Personenpotenzial von rund 100 Anhängern (vgl. Übersicht im Abschnitt Personenpotenzial) ist nach wie vor in verschiedene Gruppierungen zersplittert, welche - sich programmatisch in Nuancen unterscheidend - die Errichtung eines kommunistischen Staates anstreben, dessen Ausgestaltung mit den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar ist. Ein Beispiel für die Erklärungsmuster orthodox-kommunistischer Gruppen, weshalb der Klassenkampf und die Errichtung der klassenlosen Gesellschaft nach wie vor auf sich warten lassen, findet sich in der "Roten Fahne", dem Periodikum der "Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands" (MLPD).99 Darin wird aus einem Buch des ersten und bislang einzigen Bundesvorsitzenden 99 "Rote Fahne" - Wochenzeitung der MLPD, Nr. 41/2012 vom 12.12.2012 (Hervorhebungen im Original) der Organisation zitiert, der den komplexen und daher langwierigen Prozess, der dem eigentlichen Klassenkampf vorausgehe, beschreibt: "Der Übergang von der Etappe der nichtrevolutionären Situation in die Etappe der akut revolutionären Situation vollzieht sich [...] durch einen qualitativen Sprung im Klassenbewusstsein der Arbeiterklasse. [...] Eigene Kampferfahrungen, die Agitation und Propaganda der MarxistenLeninisten sowie die Zusammenarbeit mit ihnen schaffen die Grundlage, auf der sich das Klassenbewusstsein höherentwickelt und der Klassenkampf sich mehr und mehr revolutioniert. [...] Dieser Übergang von der ersten zur zweiten Etappe des Klassenkampfs ist höchst komplex und aufgrund der Wirkung des Systems der kleinbürgerlichen Denkungsweise äußerst langwierig." (Schreibweise wie im Original) Die Aufgabe der MLPD sei es demnach, den Weg zur Revolution vorzubereiten. Diese "Kleinarbeit" ziehe sich über "Jahre und Jahrzehnte" hin und führe dann - zwangsläufig - zur kommunistischen Revolution: "Den Massen zu helfen, mit der kleinbürgerlichen Denkungsweise fertig zu werden, muss die Leitlinie dieser marxistisch-leninistischen Kleinarbeit sein. So entsteht über Jahre und Jahrzehnte und zunächst oft nahezu unsichtbar das Fundament unerschütterlichen Vertrauens zwischen Partei und Massen, eine entscheidende Voraussetzung der bevorstehenden stürmischen Klassenauseinandersetzungen." (Schreibweise wie im Original) Islamismus/Islamistischer Terrorismus Islamistische Bestrebungen Das Phänomen des Islamismus ist deutlich vom Islam zu unterscheiden. Während der Islam lediglich eine Religion verkörpert, ist der Islamismus dadurch gekennzeichnet, dass er einen explizit politischen Anspruch aus der Religion des Islam ableitet. Islamisten instrumentalisieren somit die Religion des Islam für politische und verfassungsfeindliche Zwecke. Sie verfolgen das Ziel, ihre gesellschaftspolitischen Vorstellungen in Staat und Gesellschaft durchzusetzen, sowohl in muslimischen wie auch in säkular geprägten Gesellschaften. Islamisten wollen eine "Ordnung des Islam" errichten. Das bedeutet, dass mittels Anwendung "islamischer Rechtsnormen" der Geltungsanspruch der Schari'a durchgesetzt werden soll. Damit setzen sich Islamisten gleichzeitig dafür ein, dass Teile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung außer Kraft gesetzt werden. Der Verfassungsschutz beobachtet unter der Überschrift "Islamismus" extremistische Bestrebungen, die sich gegen westliche Werteund Ordnungsvorstellungen, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, richten. Darüber hinaus rechtfertigt die islamistische Ideologie häufig, wenngleich auch nicht immer, den Einsatz von Gewalt als Mittel. Aktuelle Entwicklungen - Überblick Deutschland steht auch weiterhin im Zielspektrum islamistisch-terroristischer Bestrebungen. Trotz zahlreicher Fahndungserfolge stellt der islamistische Terrorismus im Bereich des politischen Extremismus weiterhin die größte Gefahr für die innere Sicherheit Deutschlands dar. Die zahlreichen vereitelten oder fehlgeschlagenen Anschläge im Inland seit dem Jahr 2000 belegen, dass die Islamisten den vielfachen Anschlagsdrohungen der internationalen jihadistischen Organisationen gegen deutsche Interessen auch Taten folgen lassen. 2012 wurde deutlich, dass sich im Bereich des islamistischen Terrorismus der Trend zu fanatisierten Einzeltätern oder eigenständig agierenden Kleinstgruppen fortsetzt (vgl. Abschnitt Gefährdung durch Einzeltäter - "Einsame Wölfe"). Betrachtet man die internationale Entwicklung, so fällt auf, dass die Zahl der Reisen von Personen aus Deutschland in terroristische Ausbildungslager an den bekannten Jihad-Schauplätzen in Afghanistan und Pakistan erheblich abgenommen hat. Stattdessen sind in letzter Zeit verstärkt islamistisch motivierte Reisebewegungen von in Deutschland ansässigen Islamisten nach Ägypten und Somalia festzustellen (vgl. Abschnitt Reisebewegungen von Islamisten aus Deutschland nach Ägypten). Die Aufstände und Umwälzungen in der arabischen Welt haben 2012 einen deutlichen Richtungswechsel erlebt. In vielen Staaten, vor allem in Syrien, ist es zu einer deutlichen Militarisierung der Auseinandersetzungen gekommen. Die Filialen von al-Qaida und andere jihadistische Gruppen sind in der Region verstärkt und unterschiedlich erfolgreich dafür eingetreten, die revolutionären und demokratischen Veränderungen massiv zu beeinflussen. Jihadistische und säkulare Kräfte kämpfen unter anderem in Syrien gegen das Regime. Houssam al-A. (Foto) ein Syrer, der in Greifswald studiert hat, wurde bei der Teilnahme an den dortigen Kämpfen im Juli 2012 getötet. (Quelle: Internet) Die Konjunktur der jihadistischen Bewegungen in der arabischen Welt hat ebenso Auswirkungen auf deutsche Sicherheitsinteressen wie der aktuelle Aufschwung des politischen Islamismus, der in Tunesien, vor allem aber in Ägypten derzeit zu beobachten ist. Die Entwicklung in diesen Ländern ist auf die Politik der beiden islamistischen Regierungen zurückzuführen und hat dort zu einem erheblich erweiterten Handlungsspielraum für die Salafisten geführt (vgl. Abschnitt Reisebewegungen von Islamisten aus Deutschland nach Ägypten). Der Salafismus100 war auch im Jahr 2012 die dynamischste islamistische Bestrebung in Deutschland (vgl. Abschnitt Lageentwicklung Salafismus). Bei den Auseinandersetzungen zwischen Salafisten und der rechtsextremistischen Partei "pro NRW" legten Salafisten eine bis dahin ungekannte Form von Straßenmilitanz an den Tag (vgl. Abschnitt Salafistische Straßengewalt in Bonn und Solingen). Gefährdung durch Einzeltäter - "Einsame Wölfe" Neben den Netzwerken gewaltbereiter Islamisten, die in enger Beziehung zu al-Qaida und anderen jihadistischen Organisationen im Ausland stehen, geht die aktuell größte Gefahr islamistisch-terroristischer Anschläge von fanatisierten Einzeltätern oder eigenständig agierenden Kleinstgruppen aus. Diese Tätergruppe kennzeichnet, dass sie sich zwar von den Aufrufen islamistischer Netzwerke inspirieren lässt, die seit Jahren in hoher Frequenz und vornehmlich per Internet verbreitet werden. Sie agieren bei Planung und Durchführung ihrer Taten jedoch nicht auftragsgebunden, sondern betreiben gewissermaßen einen eigenständigen Jihad. Dabei handeln sie eigenverantwortlich und folgen gleichzeitig der strategischen Vorgehensweise von al-Qaida, die diese Strategie als eine Reaktion auf den hohen Fahndungsdruck verfolgt, dem sie sich seit den Anschlägen in den USA 2001 ausgesetzt sieht. Ein Beispiel für den Tätertypus des "einsamen Wolfes" ist der Franzose Mohamed MERAH, der im März 2012 bei einer islamistisch-terroristisch motivierten Anschlagsserie in Südwestfrankreich sieben Menschen tötete. MERAH soll zwar ein Terrorlager in Afghanistan besucht haben, seine Tatentscheidung dürfte er jedoch eigenständig und unabhängig von Terrorstrukturen getroffen haben. Zum selben Tätertypus zählt auch der kosovarischserbische Staatsangehörige Arid UKA, der im März 2011 auf dem Frankfurter Flughafen, 100 Zur Begrifflichkeit und ideologischen Ausrichtung siehe auch das Glossar. beim ersten vollendeten islamistischen Terroranschlag in Deutschland, zwei USamerikanische Soldaten getötet hat. UKA ist ein typischer Fall einer Selbstradikalisierung durch das Internet. Ihm fehlten nennenswerte persönliche Kontakte ins islamistische Milieu. Seine islamistische Sozialisation erfuhr er durch jihadistische Videos, Vorträge und Texte, welche später auf seinem Rechner gefunden wurden. Der Anschlag von UKA verdeutlicht die von emotionalisierten und fanatisierten Einzeltätern ausgehende Bedrohung für die innere Sicherheit in Deutschland. UKA wurde 2012 vom Oberlandesgericht Frankfurt/M. wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in drei Fällen zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt. Lageentwicklung Salafismus Der Salafismus ist weiterhin die dynamischste islamistische Bewegung sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern. Ihm werden in Deutschland derzeit ca. 4.500 Personen (2011: 3.800) zugerechnet.101 Unter dem Oberbegriff Salafismus versteht man eine besonders radikale und rückwärtsgewandte Strömung innerhalb des Islamismus, die sich vermeintlich an den Ideen und der Lebensweise der ersten Muslime in der islamischen Frühzeit orientiert. So geben Salafisten vor, ihre religiöse Praxis und Lebensführung ausschließlich an den Prinzipien des Koran und dem Vorbild des Propheten Muhammad und der frühen Muslime - der so genannten rechtschaffenen Altvorderen - auf Arabisch al-salaf al-salih - auszurichten. Die Orientierung an der frühislamischen Zeit drückt sich für Salafisten in der bedingungslosen Befolgung und Durchsetzung von islamischen Regelungen aus, welche ausschließlich als authentisch und maßgeblich angesehen werden. "Islam" im Sinne des Salafismus ist eben nicht nur Religion (arab. din), sondern ein auf der wortgetreuen Befolgung des Koran und der Prophetentradition beruhendes System, welches sämtliche Lebensbereiche, einschließlich Gesetzgebung und Politik, regelt. In letzter Konsequenz zielen Salafisten somit auf die Errichtung eines islamischen "Gottesstaates" ab. Für Deutschland würde dieser Schritt bedeuten, dass wesentliche im Grundgesetz garantierte Grundrechte und Verfassungsgrundsätze keine Geltung mehr hätten. Propaganda und Handlungsweisen von Salafisten sind folglich nicht nur auf eine Beeinflussung religiöser Überzeugungen gerichtet, sondern verfolgen klare politische Ziele, die weder mit den Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates noch mit dessen politischen Zielen wie Integration und religiöser Toleranz zu vereinbaren sind. Der Salafismus ist keine homogene Bewegung, sondern lässt sich in verschiedene Unterkategorien gliedern. Der Verfassungsschutz unterscheidet zwischen zwei Strömungen, dem politischen Salafismus und dem jihadistischen Salafismus. Politische und jihadistische Salafisten teilen die gleichen Glaubensvorstellungen (arab. 'aqida). Sie unterscheiden sich jedoch in der Wahl der Methoden (arab. manhaj), mit denen die Glaubensvorstellungen zur Anwendung gebracht werden sollen. Politische Salafisten versuchen, ihre islamistische Ideologie durch intensive Propagandaaktivitäten, die sie als "Missionierung" (arab. da'wa) bezeichnen, zu verbreiten und die Gesellschaft in einem langfristig angelegten Prozess nach salafistischen Normen zu verändern. In Teilbereichen positionieren sich die Anhänger des politischen Salafismus ausdrücklich gegen den Terrorismus, heben den friedfertigen Charakter des Islams hervor und vermeiden offene Aufrufe zur Gewalt. Jihadistische Salafisten befürworten dagegen eine 101 Die Zahlenangabe beruht teilweise auf Schätzungen und ist gerundet. Eine exakte Bezifferung ist im Phänomenbereich Salafismus derzeit nicht möglich, da die strukturellen Besonderheiten salafistischer Bestrebungen in Deutschland genaue Erhebungen erschweren. So weisen zahlreiche salafistische Personenzusammenschlüsse keine festen Strukturen auf. Gleichzeitig finden sich Salafisten in Organisationen und Einrichtungen anderer islamistischer Beobachtungsobjekte. unmittelbare und sofortige Gewaltanwendung. Sie propagieren den bewaffneten Kampf auch gegen Machthaber in Ländern mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit, denen sie vorwerfen, vom Islam abgefallen und Handlanger des verhassten "Westens" zu sein. Der salafistische Prediger Ibrahim ABOU NAGIE organisierte in der ersten Jahreshälfte 2012 bundesweit die Kampagne "Lies!", bei der in zahlreichen Städten der Bundesrepublik kostenlose Koranexemplare verteilt wurden. Diese Aktion ist eine aktuelle Ausdrucksform der offensiven Missionierungsarbeit dieser islamistischen Bewegung. Auf diesem Wege sollen "Nichtmuslime" nicht nur an den Islam herangeführt werden, sondern in erster Linie mit der salafistischen Szene in Kontakt gebracht werden. Das Ziel ist es, unmittelbar Übertritte zu einem Islam mit salafistischer Prägung herbeizuführen, um so diese Form des Islamismus in Deutschland weiter zu verbreiten. Der Salafist Ibrahim ABOU NAGIE (zweiter von rechts) organisierte die salafistische Mobilisierungsaktion "Lies!". In Mecklenburg-Vorpommern fanden zwar keine Aktionen dieser Art statt, jedoch konnten Teilnahmen hiesiger Personen außerhalb MecklenburgVorpommerns festgestellt werden. (Quelle: Facebook) Ab dem 11. September 2012 kam es weltweit zu Demonstrationen und Ausschreitungen gegen den islamfeindlichen Film "Innocence of Muslims", der am selben Tag in Ausschnitten auf der Internetplattform YouTube veröffentlicht worden war. Zu nennen sind hier insbesondere die gewaltsamen Proteste vor dem US-Konsulat im libyschen Benghazi, bei denen u. a. der US-Botschafter getötet wurde sowie die Inbrandsetzung der deutschen Botschaft in Khartoum. In Deutschland blieben die Reaktionen auf den Film bislang gewaltfrei. Eine öffentliche Vorführung hat bisher nicht stattgefunden. Der Fall macht das schwierige Spannungsfeld deutlich, welches sich bei der Veröffentlichung eines solchen Films zwischen dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit einerseits und dem Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung andererseits auftut. Eine Lösung dieses Konflikts kann jedoch grundsätzlich nicht darin bestehen, einzelnen Religionsgruppen nur deshalb Sonderrechte zuzugestehen, weil militante Reaktionen dieser Gruppe gegen die Beleidigung ihrer Religion zu erwarten sind. Signifikant sind derartige Vorfälle zudem, weil sie verdeutlichen, in welch hohem Maße die Sicherheitslage von Faktoren und Ereignissen abhängig ist, die außerhalb unseres Landes liegen. Insgesamt ist festzustellen, dass der politische Salafismus ein ambivalentes Verhältnis zur Gewalt als Mittel zur Durchsetzung seiner Ziele pflegt, da religiös legitimierte Gewalt nicht prinzipiell ausgeschlossen wird. Bei den unterschiedlichen salafistischen Strömungen herrscht kein Konsens, unter welchen Voraussetzungen Gewalt angewendet werden darf. Das erklärt den fließenden Übergang vom politischen zum jihadistischen Salafismus. Dabei fällt auf, dass beinahe sämtliche Personen mit Deutschlandbezug, die den gewaltsamen Jihad befürworten, zuvor mit salafistischen Strukturen in Kontakt standen. Es kann mithin als gesichert gelten, dass das von Salafisten verbreitete Gedankengut den Nährboden für eine islamistische Radikalisierung, "Jihadisierung" und schließlich Rekrutierung für den militanten Jihad bildet. Salafistische Straßengewalt in Bonn und Solingen Anfang Mai 2012 kam es im Zusammenhang mit dem Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen in Solingen und Bonn zu gewaltsamen Ausschreitungen durch Salafisten. Anlässlich der öffentlichen Präsentation von Muhammad-Karikaturen durch die islamfeindlich eingestellte, rechtsextremistische Partei "pro NRW" gingen Salafisten auf die Straße und verübten gewalttätige Übergriffe auf Polizeibeamte. So verletzte in Bonn ein Salafist aus Hessen durch gezielte Messerstiche zwei Polizeibeamte schwer. Damit zeigte sich erstmalig eine Form von Straßenmilitanz, die im Zusammenhang mit dem Salafismus und dem Islamismus allgemein bislang in Deutschland nicht aufgetreten war. Im Mai 2012 kam es in Bonn und Solingen zu Straßenschlachten zwischen der Polizei und Salafisten. Bei den Ausschreitungen in Bonn wurden zwei Polizisten schwer verletzt. (Foto: Internet) Hauptverantwortlich für die Mobilisierung zu den gewaltsamen Auseinandersetzungen in Bonn und Solingen war die salafistische Gruppierung "Millatu Ibrahim" aus Solingen. Das Bundesinnenministerium verfügte daraufhin am 14. Juni 2012 ein Vereinsverbot gegen diese Vereinigung mit der Begründung, sie rufe Muslime in Deutschland zum aktiven Kampf gegen die verfassungsmäßige Ordnung auf. "Millatu Ibrahim" hatte die Gewaltanwendung in Bonn und Solingen in so genannten Kampfvideos legitimiert und zu weiteren Gewalttaten aufgerufen. Reisebewegungen von Islamisten aus Deutschland nach Ägypten Nach dem Verbot der Vereinigung "Millatu Ibrahim" waren im zweiten Halbjahr 2012 verstärkte Reisebewegungen von Salafisten, die größtenteils dem jihadistischen Spektrum zuzurechnen sind, nach Ägypten festzustellen. Ein Teil dieser Ausreisen geht auf die Führung von zwei bekannten Salafisten zurück, dem Berliner Ex-Rapper Denis CUSPERT und dem Österreicher Mohammed MAHMOUD. CUSPERT hatte mit einer im September veröffentlichten Videobotschaft zum Jihad gegen Deutschland aufgerufen und eine Drohung auch an die Kanzlerin und den deutschen Außensowie den Innenminister gerichtet. Solche Aufrufe zu Anschlägen in Deutschland sind geeignet, bereits radikalisierte Islamisten weiter anzustacheln. Sie sind ein Beleg für die anhaltend hohe Gefährdung Deutschlands und deutscher Interessen im Ausland durch den islamistischen Terrorismus. Es gibt Hinweise darauf, dass sich deutsche Islamisten von Ägypten aus nach Libyen und in andere Staaten Nordafrikas oder im Sahel bewegen und dort der Terrororganisation "al-Qaida des Islamischen Maghreb" anschließen. In Ägypten nutzten die Islamisten das für sie günstige politische Klima der Post-Mubarak-Ära, in dem sie sich dem Verfolgungsdruck der deutschen Sicherheitsbehörden entziehen konnten. Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes sind im Jahr 2012 ca. 50 Personen des salafistischen Spektrums von Deutschland nach Ägypten ausgereist. Schlüsselfiguren des Salafismus aus Deutschland waren nach dem o. g. "Millatu Ibrahim"Verbot ganz offensichtlich damit beschäftigt, im Nahen Osten eine Art deutschsprachiges islamistisches Medienzentrum aufzubauen. 2012 hat auch gezeigt, dass der "Arabische Frühling" eine andere Entwicklung nimmt, als in Europa zunächst angenommen wurde. In Ägypten und Tunesien haben Islamisten die Regierung übernommen und in Syrien wurden friedliche Proteste immer mehr von gewalttätigen und teilweise auch islamistisch motivierten Operationen abgelöst. Dies sind Umstände und Situationen, die eine erhebliche Anziehungskraft auf Jihadisten bzw. Salafisten aus Deutschland ausüben. Politischer Salafismus in Mecklenburg-Vorpommern Auch 2012 konnten wieder verschiedene Aktivtitäten des politischen Salafismus in Mecklenburg-Vorpommern beobachtet werden. Die Protagonisten und Verbreiter des politischen Salafismus - seien es Autoren, Initiatoren von sozialen Netzwerken oder Prediger leben überwiegend außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern. Da der Salafismus aber eine globale Bewegung ist, versuchen Salafisten ihre Ideologie an möglichst jedem Ort zu verbreiten, um so gesellschaftlichen und politischen Einfluss zu gewinnen. Neben ihrer virtuellen Präsenz in Gestalt von Internetseiten, sozialen Netzwerken und Videokanälen konnten 2012 in Mecklenburg-Vorpommern öffentlich wirksame Bestrebungen des Salafismus beobachtet werden. Daneben konnten vereinzelt salafistisch geprägte Freitagspredigten im Land festgestellt werden. Die im Folgenden skizzierten Aktivitäten des politischen Salafismus zeigen nicht nur die Reichweite dieses Phänomens ins Land hinein, sondern verdeutlichen auch die konkreten Ziele des Salafismus. * Rostock Der "Islamische Bund Rostock" (IBR) bekräftigte im Jahr 2012 abermals öffentlich das Ziel, bei der Finanzierung des geplanten Moscheeneubaues in Rostock auf die Unterstützung der "Islamischen Weltliga" hinzuwirken. Diese Organisation hat es sich zur Aufgabe gemacht, islamische Projekte außerhalb der arabischen Welt zu fördern. Dies hatte der Vorsitzende des IBR, gegenüber der Presse betont. 102 Nach den Vorstellungen des IBR soll die "Islamische Weltliga" 50 Prozent der Bausumme von 1,5 Millionen Euro übernehmen. Die "Islamische Weltliga" wurde 1962 in Mekka gegründet. Sie ist ein Werkzeug Saudi Arabiens zur weltweiten Verbreitung ihres Islamverständnisses und erfüllt eine deutlich erkennbare Funktion innerhalb der saudischen Außenpolitik. Ihr Ziel ist es, sowohl Andersgläubige zum Islam zu bewegen, als auch Muslime zu ihrem rigorosen Islamverständnis zu bekehren. 103 Konkret verbreitet die "Islamische Weltliga" die wahhabistische Ideologie. 104 Der Wahhabismus ist die offizielle Form des Islam in Saudi-Arabien und stellt eine einflussreiche Strömung innerhalb des Salafismus dar. Der wahhabitische Islamgelehrte Abdullah bin Abdul Al Mohsin AL TURKI aus Saudi Arabien ist Vorsitzender der "Islamischen Weltliga" Die "Islamische Weltliga" gebraucht in ihren Schriften häufig Begriffe wie "aggressive christliche Missionsarbeit" und "weltweit agierender Zionismus und Kreuzrittertum". Sie verfolgt das Ziel, diesen Phänomenen etwas entgegenzusetzen. 105 Ihre Arbeit ist darauf gerichtet, eine kulturelle Assimilation von Muslimen in nichtmuslimischen Gesellschaften zu verhindern, indem sie parallele Strukturen schafft. 106 Strukturen, die die "Islamische Weltliga" aufbaut, sollen dazu dienen, dass "islamische Gesellschaften nach saudischem Verständnis im Kleinen entstehen und dies meist in einer Umgebung, der man aus religiösen Gründen grundsätzlich ablehnend gegenüber steht". 107 Vor diesem Hintergrund wird auch weiterhin aufmerksam zu beobachten sein, ob und inwieweit der IBR weiterhin islamistische Bestrebungen verfolgt. 102 "Stadt will Höhe der Moschee beschränken", in: Ostseezeitung vom 02.01.2012 103 Grundmann, Johannes: Islamistische Internationalisten. Strukturen und Aktivitäten der Muslimbruderschaft und der Islamischen Weltliga, Wiesbaden 2005, S. 76f. 104 Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen, Salafismus - Entstehung und Ideologie. Eine Analyse der Ideologie durch den Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2009, S. 13f. 105 Grundmann, Johannes: "Islamistische Internationalisten", S. 76 106 wie vor, S. 78 107 wie vor, S. 84 * Greifswald Das "Islamische Kulturzentrum Greifswald" (IKZ) hat auch 2012 wieder über das Internet salafistische Propaganda verbreitet. Über die Website des IKZ kann die Schrift "Die Religion der Wahrheit" des saudischen Salafisten Abd al-Rahman bin HAMMAD AL-OMAR aufgerufen werden.108 In diesem salafistischen Text wird beispielsweise die Scharia, d. h. das islamische Recht, allen anderen Rechtssystemen übergeordnet. Gesetze, die von Menschen geschaffen wurden, werden in diesem Text als Angriff auf die (absolute) Souveränität Gottes gewertet. In der Folge werden alle Menschen, die diesen Schritt tun und die Souveränität Gottes in dieser Weise angreifen zu Ungläubigen (arab. sing. kafir) erklärt (vgl. Abbildung unten). Die Erklärung zum Ungläubigen hat im Salafismus unterschiedliche Konsequenzen. Sie bedeutet mindestens einen Ausschluss aus der Gemeinschaft. Bei jihadistischen Salafisten kann sie einem Todesurteil gleich kommen. Auszug aus der salafistischen Schrift "Die Religion der Wahrheit" (S. 62) von Abd al-Rahman bin HAMMAD AL-OMAR, die Gesetzgebung durch die Menschheit verurteilt. Daneben werden auf der Website auch Texte der Salafisten Bilal PHILIPS und Abdul Rahman AL-SHEHA angeboten. Von AL-SHEHA ist vor allem der Text "Missverständnisse über Menschenrechte im Islam" zu nennen, der die Todesstrafe für all jene fordert, die den Islam als ihre Religion aufgeben. Die Publikation des Islamic Propagation Office in Rabwah (Saudi-Arabien) wurde mit Entscheidung Nr. 10528 (V) vom 8. Juni 2012 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen. Vom gleichen Autor stammt der Text "Wie kann ich dem Islam beitreten?", der ebenfalls auf der Internetseite "islam-greifswald" abgerufen werden kann. Unter derselben Adresse können auch verschiedene Publikationen von Unterorganisationen der islamistischen Muslimbrüder geladen werden. In der Schrift "Wie kann ich dem Islam beitreten" wird beispielsweise ausgeführt: 108 Abd al-Rahman bin HAMMAD AL-OMAR, Die Religion der Wahrheit. Übersetzt ins Deutsche von Ghembeza MOULAY-MOHAMMAD, abgerufen am 20.12.2012 "Du musst die Gläubigen lieben und sie miteinander vereinigen und du must die Ungläubigen hassen und sie als Feinde betrachten." 109 (Schreibweise wie im Original) Auch wenn diese Aufforderung nur vage bleibt, so werden im salafistischen Kontext Sätze wie dieser als direkte Aufforderung zu Aktionen gegen Ungläubige verstanden. Zumindest ist diese Passage aber dazu geeignet, dem friedlichen Miteinander der verschiedenen Religionen zu schaden. Das IKZ unterhält außerdem einen eigenen YouTube-Kanal (siehe Abbildung). Im YouTube-Kanal des IKZ sind Videos einschlägiger salafistischer Prediger abrufbar. Videos und die generellen Möglichkeiten des so genannten Web 2.0 (interaktives Internet), welche auch das IKZ nutzt, sind für die Verbreitung des Islamismus von besonderer Bedeutung. Denn Radikalisierung findet heute nicht mehr nur innerhalb von Organisationen und Gruppierungen statt, sondern zunehmend über das Internet, wo Menschen sich auf virtuellem Weg dem Extremismus nähern und sich schließlich selbst radikalisieren. Daneben nutzen Extremisten verstärkt soziale Netzwerke, in denen es sehr einfach ist, Kontakte zu knüpfen. Es ist vor allem das Internet, das immer kürzere Radikalisierungsverläufe erzeugt, die häufig ohne erkennbaren Vorlauf stattfinden und selbst von der näheren Umgebung des Radikalisierten unbemerkt bleiben. Diese Radikalisierungsprozesse erfolgen zumeist ohne eine entsprechende ideologisch-theoretische Tiefe, sondern lediglich mittels argumentativer Versatzstücke aus dem Internet. Das Medium Internet ermöglicht im Bereich des Islamismus jedoch nicht nur individuelle Radikalisierungen, sondern schafft auch neue Formen einer digitalen Gemeinschaft und hebt in diesem Sinne die Trennung zwischen "realer" und "virtueller" Welt sukzessive auf. 109 AL-SHEHA, Abdulrahman: "Wie kann ich dem Islam beitreten", Riyadh 2005, S. 90 Sonstiger Ausländerextremismus Personenpotenzial Die Stärke der in Mecklenburg-Vorpommern agierenden - nicht islamistischen - linksextremistischen Ausländerorganisationen stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: M-V M-V Bund Bund 2011 2012 2011 2012 Arbeiterpartei Kurdistans 250 250 13.000 13.000 (PKK)/ KONGRA GEL Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front <10 <10 650 650 (DHKP-C) Ehemalige Türkische Kommunistische Partei/ <10 <10 1.300 1.300 Marxisten-Leninisten (TKP/ML) und MKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei <10 <10 600 600 (MLKP) Gesamt: < 280 < 280 15.550110 15.550 Von den meisten dieser Organisationen wird Deutschland als gesicherter Rückzugsraum betrachtet, jedoch ist die Zahl der Anhänger von DHKP-C, TKP/ML und MLKP - im Gegensatz zur Anhängerschaft von PKK/KONGRA GEL - im Land MecklenburgVorpommern eher unbedeutend. Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)/Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) Allgemeines Die im Jahr 1978 in der Türkei unter Führung von Abdullah ÖCALAN gegründete Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) kämpft seit Anfang der 1980er Jahre für die Unabhängigkeit bzw. eine stärkere Autonomie der Kurdengebiete im Osten der Türkei. Seitdem sind bei Anschlägen und Gefechten mehrere zehntausend Menschen, darunter auch viele Zivilisten, getötet worden. Von der Europäischen Union wurde die PKK in die Liste der terroristischen Vereinigungen aufgenommen. Sie unterliegt in Deutschland unter allen von ihr benutzten Bezeichnungen wie KADEK, KONGRA GEL, KKK und KCK - einschließlich verschiedener Teilund Nebenorganisationen - seit 1993 einem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot. Der Aktionsradius der PKK erstreckt sich über die Grenzen Deutschlands hinaus auf ganz Europa. Dabei verfolgt die PKK seit Jahren eine Doppelstrategie, die sich einerseits in einem weitgehend gewaltfreien Kurs im westlichen Europa äußert, andererseits in einem terroristischen Aktionsmuster, welches die PKK und ihre bewaffneten Guerillaverbände, 110 Die Gesamtzahl (hier: Bund) der Mitglieder-/Anhängerzahlen von nicht islamistischenlinksextremistischen Ausländerorganisationen weicht von der seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz veröffentlichten Gesamtstatistik insofern ab, als dass in der o.a. Tabelle ausschließlich die im Land Mecklenburg-Vorpommern agierenden Organisationen berücksichtigt worden sind. insbesondere die HPG, in der Türkei und der nordirakischen Grenzregion weiterhin verfolgen. Als Reaktion auf die politische und militärische Situation in der Türkei sowie auf die Haftbedingungen ihres seit 1999 in der Türkei inhaftieren unumstrittenen Anführers Abdullah ÖCALAN fanden auch im Jahr 2012 europaweit zahlreiche Resonanzaktionen der PKKAnhängerschaft, wie Kundgebungen, Hungerstreiks oder Besetzungsaktionen öffentlicher Gebäude und Einrichtungen, statt111. In Mecklenburg-Vorpommern wird der PKK eine Anhängerschaft von ca. 250 Personen zugerechnet. Obwohl diese im Jahr 2012 keine öffentlichkeitswirksamen politischen Aktivitäten im Land entfalteten, gelingt es der PKK immer wieder, eine relativ große Zahl von Kurden aus Mecklenburg-Vorpommern zur Teilnahme an überregionalen Veranstaltungen zu mobilisieren. Aktivitäten der PKK in Deutschland Die PKK verfügt in Deutschland über einen konspirativ agierenden und hierarchisch strukturierten Funktionärsapparat. Das geografische Gebiet Deutschlands ist dabei in seiner gesamten Fläche in Zuständigkeitsbereiche aufgeteilt, dem jeweils ein PKKFührungsmitglied (so genannter Gebietsverantwortlicher) vorsteht. Um sich der Verfolgung durch deutsche Sicherheitsbehörden zu entziehen, wechseln diese Führungskader regelmäßig und in kurzen Zeitabständen europaweit ihr Zuständigkeitsgebiet. Eine der Hauptaufgaben dieser Führungskader ist die Beschaffung finanzieller Mittel zur Durchsetzung der Parteiziele und der Verbreitung ihrer Ideologie. Die Einnahmen werden weitestgehend durch den Verkauf von Publikationen und durch Einnahmen aus Veranstaltungen generiert. Ein großer Teil der Einnahmen wird darüber hinaus durch "Spendenzahlungen" ihrer Anhänger erzielt. Entsprechende monatliche Sammlungen sowie gesonderte jährliche Kampagnen finden u. a. auch in Mecklenburg-Vorpommern statt. Die PKK-Anhängerschaft selbst ist überwiegend in örtlichen Vereinen organisiert, die dem "YEK-KOM e.V.", der "Föderation kurdischer Vereine in Deutschland", angegliedert sind. Diese Vereine haben die Bestimmung, die Politik der PKK unter den Anhängern zu verbreiten. Sie stellen sich in der Öffentlichkeit in der Regel als reine Kulturvereine dar. Der "YEK-KOM e.V." ist nicht vom vereinsrechtlichen Betätigungsverbot erfasst, arbeitet jedoch im Sinne der PKK. Trotz des seit 1993 bestehenden PKK-Verbots führten deren Anhänger auch im Jahr 2012 erneut Großveranstaltungen mit teilweise mehreren zehntausend Teilnehmern durch, an denen ebenfalls Personen aus Mecklenburg-Vorpommern teilnahmen. Organisiert wurden diese Veranstaltungen in der Regel nicht unmittelbar durch die PKK, sondern vielmehr durch die oben erwähnte "Föderation Kurdischer Vereine in Deutschland" (Yek-Kom e.V.). Teilnehmerzahlen von bis zu 40.000 Personen pro Veranstaltung, so z. B. beim KurdistanFestival am 8. September 2012 in Mannheim oder bei den jährlich stattfindenden "NewrozKundgebungen", welche auch als Symbol des Freiheitskampfes gefeiert werden, zeigen, dass die PKK nach wie vor in der Lage ist, eine große Anzahl von Kurden für die Bewegung in Deutschland zu mobilisieren. Im Jahr 2012 ist insbesondere die PKK-Jugendorganisation "Komalen Ciwan" öffentlich in Erscheinung getreten. Zu nennen sind hier die spektakuläre Besetzung einer mit ca. 80 Personen besetzten Hafenfähre in Hamburg und das Kapern eines Ausflugschiffes auf dem Rhein im Frühjahr des Berichtsjahres sowie die Besetzung des Gebäudes der Europäischen Kommission in Berlin. 111 Seit dem ersten Quartal 2013 gibt es konkrete Ansätze für einen Friedensprozess zwischen der PKK und dem türkischen Staat, dessen Verlauf abzuwarten bleibt. Mit letzterer Aktion wollte man auf den 13. Jahrestag der Festnahme des PKK-Führers Abdullah ÖCALAN aufmerksam machen. Ein Höhepunkt an Gewaltausübung wurde durch die Ausschreitungen PKK-naher Jugendlicher anlässlich des "Kurdistan-Festivals" am 8. September 2012 in Mannheim erreicht, welches unter dem Motto "Freiheit für Abdullah Öcalan, Status für Kurdistan" stand. Nach einem zunächst friedlichen Verlauf der Veranstaltung kam es später überraschend zu gewalttätigen Ausschreitungen zwischen mehreren hundert - zumeist jugendlichen - Kurden und der Polizei, bei der 79 Beamte verletzt wurden. "Föderation kurdischer Vereine in Deutschland" (YEK-KOM) und "Deutsch-Kurdischer Freundschaftsverein e.V." mit Sitz in Rostock Als Dachverband der kurdischen Vereine in Deutschland wurde am 27. März 1994 die "Föderation kurdischer Vereine in Deutschland" (YEKKOM) gegründet. "YEK-KOM" ist zurzeit nicht vom Betätigungsverbot gegen die PKK und deren Nachfolgeorganisationen erfasst. Nach seinem Selbstverständnis vertritt er gleichwohl die politischen Interessen der PKK. So organisiert der "YEK-KOM" regelmäßig Veranstaltungen mit PKK-Bezug, deren Einnahmen wie z. B. Eintrittsgelder und Verkaufserlöse unmittelbar der PKK zufließen. Teilnehmer dieser Veranstaltungen symbolisieren ihre Nähe zur PKK oftmals mit entsprechenden Fahnen und Symbolen. Mehrfach forderte der "YEK-KOM" die Aufhebung des PKK-Verbots. Entsprechend seiner Vereinssatzung verwirklicht der "YEK-KOM" seine Ziele direkt oder durch Mithilfe seiner - eigenen Angaben zufolge - 43 Mitgliedsvereine. Bis zum Jahr 2011 war dem "YEK-KOM e.V." der am 18. Mai 2008 in Rostock gegründete Deutsch-Kurdische Freundschaftsverein "Hasankeyf e.V." angegliedert, welcher trotz seiner anderslautenden Satzung als "Sammelund Betätigungsstelle" der PKK und ihrer Anhänger wie auch als eine Finanzierungsquelle der PKK gewertet worden ist. Im Berichtszeitraum konnten keine weiteren Aktivitäten des Vereins festgestellt werden. Spionageabwehr Gesetzlicher Auftrag Eine Reihe fremder Staaten setzt ihre Nachrichtendienste verstärkt in Deutschland ein, um aktuelle politische Entwicklungen sowie Informationen über Forschungsund Entwicklungsprojekte auszuspionieren. Unter dem Begriff Spionage wird die Beschaffung von Informationen, vor allem aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Militär, zumeist unter Anwendung geheimer Mittel und Methoden, verstanden. Die Spionageabwehr hat den gesetzlichen Auftrag, Informationen über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten fremder Staaten zu sammeln und auszuwerten sowie ihnen durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel und Methoden zu begegnen. Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen Mecklenburg-Vorpommern entfaltet nicht nur als touristisches Urlaubsgebiet, sondern als Standort für zahlreiche Technologiezentren sowie durch die hochqualifizierten Forschungseinrichtungen an den Universitäten in Rostock und Greifswald eine Magnetwirkung für fremde Nachrichtendienste. Zu beobachten war in den letzten Jahren vor allem eine Verlagerung von den klassischen Spionagefeldern Politik und Militär hin zum Bereich der Wirtschaft. Hauptträger von Spionageaktivitäten in Deutschland sind derzeit die Russische Föderation und die Volksrepublik China. Zudem sind Länder des Nahen, Mittleren und Fernen Ostens sowie Nordafrikas zu nennen. Bei den letztgenannten Staaten dominiert neben der klassischen Informationsbeschaffung die Ausforschung Oppositioneller durch die Herkunftsstaaten sowie die Unterwanderung ihrer Organisationen. Die Nachrichtendienste fremder Staaten sind in unterschiedlicher Personalstärke an den jeweiligen amtlichen oder halbamtlichen Vertretungen in Deutschland präsent und unterhalten dort so genannte Legalresidenturen. Der Begriff bezeichnet den Stützpunkt eines fremden Nachrichtendienstes, abgetarnt in einer offiziellen (z. B. Botschaft, Generalkonsulat) oder halboffiziellen (z. B. Handelsvertretung, Presseagentur) Vertretung eines Landes im Gastland. Einen Großteil ihres Informationsbedarfes decken die Nachrichtendienste durch die Auswertung offener Quellen, wie des Internets und anderer Medien, den Besuch von Messen, die Teilnahme an öffentlichen Vortragsveranstaltungen, Fachtagungen und Diskussionsrunden sowie durch Gespräche mit Kontaktpersonen. Sie wenden auch konspirative Methoden an, um besonders sensible Informationen zu beschaffen. Angriffe auf Informationsstrukturen sind in den letzten Jahren immer zahlreicher und komplexer geworden; gleichzeitig ist eine zunehmende Professionalisierung zu verzeichnen. Ihren Ursprung haben Cyber-Angriffe sowohl im Inals auch im Ausland. Die Offenheit und Ausdehnung des Cyber-Raums erlaubt es, verschleierte Angriffe durchzuführen und andere Computersysteme als Werkzeug für Angriffe zu missbrauchen. Gegenüber technologisch hoch entwickelten Schadprogrammen sind die Abwehrund Rückverfolgungsmöglichkeiten sehr begrenzt. Häufig kann bei Angriffen weder auf die Identität noch auf die Hintergründe des Angreifers geschlossen werden. Kriminelle, terroristische und nachrichtendienstliche Akteure nutzen den Cyber-Raum als Feld für ihr Handeln und machen auch vor Landesgrenzen nicht halt. Empfehlungen zum Besuchermanagement und zum Umgang mit Fremdpersonal in den Unternehmen Im modernen Geschäftsleben ist es unumgänglich, Besuchern Zugang zum Unternehmen zu gewähren. Zu Besuchern zählen neben Kunden und Geschäftspartnern auch Zulieferer, Praktikanten, Delegationen sowie Dienstleister und sonstige Fremdfirmen. Schwachstellen im Besuchermanagement können gezielt ausgenutzt werden, um ihr Unternehmen zu schädigen. Ein effektives Besuchermanagement regelt u. a. Zugangsberechtigungen, das Einund Ausbringen von Gegenständen und das Führen von Besucherlisten. Fremde Nachrichtendienste und Konkurrenten nutzen gezielt Zugänge z. B. über Praktikanten und Delegationen, um an Know-how zu gelangen. Insbesondere wenn Externe Zugang zu Firmeninterna haben, ist eine hohe Sensibilität erforderlich. Fallbeispiele: 1 Ein mittelständisches Unternehmen empfängt einen ausländischen Geschäftspartner in Vorbereitung auf ein gemeinsames Bauvorhaben in Millionenhöhe. Trotz Verbots fotografierte er mittels einer Minikamera am Gürtel Details von Produktionsteilen und Fertigungsanlagen. 2 In einem anderen Fall betraute ein mittelständischer Anlagenbauer einen externen Dienstleister mit dem Exportgeschäft. Dieser missbrauchte die Zugänge zum Firmennetzwerk, um an sensibles Know-how zu gelangen und einen parallelen Vertriebsweg aufzubauen. 3 Im Rahmen eines chinesischen Delegationsbesuches bei einem Automobilzulieferer entfernte sich ein Teilnehmer unter einem Vorwand von der Gruppe. Aufmerksame Mitarbeiter fanden ihn im Bereich der Entwicklungsabteilung wieder. Handlungsempfehlungen: * Klassifizierung und Einrichtung von zugangsbeschränkten Bereichen * Striktes Einhalten von Zugangsberechtigungen * Fachkundiges Personal am Empfang * Anmeldung und Registrierung aller Besucher (Name, Grund, Aufenthaltsdauer) * Erfassung und Registrierung von Besucherfahrzeugen * Begleitung von Besuchern * Sichtbares Tragen eines Besucherausweises * Schriftliche Anerkennung der Sicherheitsvorschriften (z. B. Filmund Fotografieverbot, Umgang mit mobilen Datenträgern) * Keinen oder eingeschränkten Zugriff auf das Firmennetzwerk gewähren * Konsequentes Vorgehen bei Missachtung Erarbeiten Sie ein Konzept zum Umgang mit Besuchern und Fremdpersonal, das individuell auf den Bedarf Ihres Unternehmens angepasst ist. Der Erfolg eines solchen Besuchermanagement lebt von der Aufmerksamkeit jedes Einzelnen - beginnend bei der Geschäftsführung. Nur der sensible und motivierte Mitarbeiter ist in der Lage, entsprechende Regelungen mit zu tragen. Beauftragen Sie kompetente Ansprechpartner, die bei Auffälligkeiten und Verstößen zur Verfügung stehen und entsprechende Maßnahmen einleiten können. Ansprechpartner Jeder Bürger und jedes Unternehmen kann ohne eigenes Handeln zum Ziel nachrichtendienstlicher Aktivitäten fremder Staaten werden. Die Spionageabwehr Mecklenburg-Vorpommern steht allen Betroffenen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. In einem Gespräch können sowohl Erfahrungen und Erkenntnisse des Verfassungsschutzes vermittelt als auch Wege aus einer nachrichtendienstlichen Verstrickung aufgezeigt werden. Im Unterschied zur Polizei und den anderen Strafverfolgungsbehörden arbeitet der Verfassungsschutz nach dem so genannten Opportunitätsprinzip, unterliegt also nicht der Strafverfolgungspflicht. Insofern wird zugesichert, dass alle Hinweise an die Spionageabwehr des Landes MecklenburgVorpommern absolut vertraulich behandelt werden. Bitte nutzen Sie folgende Kontaktmöglichkeiten: Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Verfassungsschutz - Spionageabwehr - PF 11 05 52 19005 Schwerin Tel.: 0385 / 7 42 0-0 Fax: 0385 / 71 44 38 E-Mail : spionageabwehr@verfassungsschutz-mv.de Öffentlichkeitsarbeit Aufklärung Der Verfassungsschutz hat die gesetzliche Aufgabe die Öffentlichkeit über seine Arbeit zu informieren. Hierzu wurden auch im Jahr 2012 zahlreiche Vorträge gehalten und über 100 Beiträge zur Mitwirkung an der Innenministerkonferenz (IMK) geliefert. Daneben haben Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern auch im Jahr 2012 an zahlreichen Vortragsund Diskussionsveranstaltungen teilgenommen, um sich den aktuellen Diskussionen über die Arbeit der Sicherheitsbehörden zu stellen, über die Arbeit und Aufgaben des Verfassungsschutzes zu informieren sowie die Gefahren und Entwicklungen darzustellen, die durch die unterschiedlichsten Formen des politischen Extremismus und Terrorismus drohen. Sollten Sie Interesse an einer Vortragsveranstaltung haben, können Sie sich direkt an den Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, unter der Telefon-Nummer 0385 / 7420-0, wenden oder nehmen hierzu Kontakt über die Internetseite www.verfassungsschutz-mv.de auf. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) präsentierte vom 10. bis 23. Mai 2012 in Neubrandenburg sowie vom 13. bis 25. September 2012 in Rostock die Ausstellung "Es betrifft Dich! Demokratie schützen - Gegen Extremismus in Deutschland". Hier wird umfassend über die Gefahren aller Extremismusformen in der Bundesrepublik Deutschland aufgeklärt. Außerdem werden Aufgaben, Befugnisse, Arbeitsweisen und Kontrolle des Verfassungsschutzes dargestellt. Die Ausstellungen erfreuten sich großer Resonanz. Die Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern ist Teil des Beratungsnetzwerks Demokratie und Toleranz Mecklenburg-Vorpommern (www.demokratie-mv.de). Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss aus staatlichen Behörden und nichtstaatlichen Beratungsorganisationen sowie Akteuren in freier Trägerschaft. Durch die Mitwirkung im landesweiten Beratungsnetzwerk sowie in den Regionalzentren für demokratische Kultur werden Einschätzungen zu extremistischen Entwicklungen in die Diskussion eingebracht. Zur Aufklärung der Fachöffentlichkeit führt die Verfassungsschutzbehörde zusammen mit den Polizeibehörden in den Landkreisen Sicherheitskonferenzen durch und informiert über die einzelnen Phänomenbereiche in der Region. Informationsmaterialien Es können folgende Berichte und Broschüren kostenlos beim Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern angefordert oder im Internet unter der Adresse www.verfassungsschutz-mv.de herunter geladen werden: * Verfassungsschutzberichte der Jahre 2006 bis 2011 * Proliferation - Wir haben Verantwortung (Gemeinschaftsproduktion der VerfassungsSchutzbehörden von Bund und Ländern, November 2010) * Wirtschaftsspionage - 6-teilige Faltblattserie (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern, August 2010), zu den folgenden Einzelthemen: Sicherheitslücke Mensch - Der Innentäter als größte Bedrohung für die Unternehmen Verfassungsschutz - Ihr Ansprechpartner für Wirtschaftsschutz Sicherheit im Know-how-Transfer Elektronische Attacken auf Informationsund Kommunikationstechnik Wissensspionage - Gefahren für Forschung und Lehre Schrankenlose Offenheit - "soziale Netzwerke" im Web * Weiß ist keine Farbe (Comic über die Gefahren des Rechtsextremismus, Juli 2008) * Wirtschaftsspionage - 4-teilige Faltblattserie (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern, Dezember 2011), zu den folgenden Einzelthemen: Personalauswahl - Sicherheitsaspekt im Unternehmen Wirtschaftsspionage durch Diebstahl und Einbruchdiebstahl Besuchermanagement - Umgang mit Besuchern und Fremdpersonal Geschäftsreisen - Schützen Sie Ihr Know-how! Darüber hinaus sind Informationsblätter erhältlich, die ebenfalls kostenlos (als Download) zur Verfügung stehen: Informationsblatt für Vermieter von Veranstaltungssälen Merkblatt zum Kauf von Immobilien durch Rechtsextremisten Ausund Fortbildung an der Fachhochschule Güstrow Aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow (FHöVPR) haben Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörde beginnend mit dem Jahr 2010 im Rahmen von Ausund Fortbildungsveranstaltungen Vorträge mit fachlichem Bezug zu der Tätigkeit und den Aufgaben des Verfassungsschutzes als auch zu ausgesuchten, aktuellen sicherheitspolitischen Themen gehalten. Zielgruppen sind im Wesentlichen angehende Polizeibeamte. Abkürzungsverzeichnis AAG Antifaschistische Aktion Greifswald Abs. Absatz AG GGG Artgemeinschaft Germanische-Glaubens-Gemeinschaft AN Autonome Nationalisten ANG Autonome Nationalisten Greifswald ANS Autonome Nationalsozialisten AONB Antifa Offensive Neubrandenburg AQAH Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel AQM Al-Qaida im islamischen Maghreb Art. Artikel BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BFE Bund Freies Europa BfV Bundesamt für Verfassungsschutz BKA Bundeskriminalamt BND Bundesnachrichtendienst BPjM Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien BRD Bundesrepublik Deutschland BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz DHKP-C Devrimci Halk Kurtulus Partisi/Cephesi (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) DKP Deutsche Kommunistische Partei DVU Deutsche Volksunion EA Europäische Aktion ERO Emanzipatorisch revolutionäre Organisation EZP Einladung zum Paradies e. V. FAU Freie Arbeiterinnenund Arbeiter-Union FHöVPR Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow FSF Feine Sahne Fischfilet G-10 Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses GAR Gemeinsames Abwehrzentrum Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus GDF Gemeinschaft Deutscher Frauen GETZ Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum GG Grundgesetz GTAZ Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum GVOBl. Gesetzund Verordnungsblatt HDJ Heimattreue Deutsche Jugend Hrsg. Herausgeber IAA Internationale Arbeiter Assoziation IBR e. V. Islamischer Bund Rostock e. V. IfV e. V. Initiative für Volksaufklärung e. V. IGD Islamische Gemeinschaft Deutschland IKZ Islamisches Kulturzentrum Greifswald JN Junge Nationaldemokraten KONGRA GEL Kongra Gele Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) KPD Kommunistische Partei Deutschland KPV Kommunalpolitische Vereinigung KTV Kröpeliner-Tor-Vorstadt LfDI Landesbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit LfV Landesamt für Verfassungsschutz LKA M-V Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern LRH Landesrechnungshof MAD Militärischer Abschirmdienst MAF Mecklenburgische Aktionsfront MKP Marxistisch-Kommunistische Partei MLKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland NATO North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantische Vertragsorganisation) NCAZ Nationales Cyber-Abwehrzentrum NHW Nordisches Hilfswerk NIAS Nachrichtendienstliche Informationsund Analysestelle NOT Nationale Offensive Teterow NPD Nationaldemokratische Partei Deutschland NS Nationalsozialistisch NSBA Nationale Sozialisten-Bundesweite Aktion NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSG Nationale Sozialisten Greifswald NSR Nationale Sozialisten Rostock NSU Nationalsozialistischer Untergrund o. O. und o. J. ohne Ortsund ohne Jahresangabe OPEC Organization of the Petroleum Exporting Countries PGP Pretty Good Privacy PIAS Polizeiliche Informationsund Analysestelle PMK Politisch motivierte Kriminalität PKK 1. Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages Mecklenburg-Vorpommern 2. Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) QR Quick Response RAF Rote Armee Fraktion RED Rechtsextremismusdatei RH e. V. Rote Hilfe e. V. RNF Ring Nationaler Frauen RZ Revolutionäre Zellen SA Sturmabteilung SAV Sozialistische Alternative SDAJ Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend SRH Schwarz Rote Hilfe Rostock StGB Strafgesetzbuch SS Schutzstaffel der NSDAP TKP/ML Türkische Kommunistische Partei/ Marxisten-Leninisten USA Vereinigte Staaten von Amerika VA Veranstaltung V. i. S. d. P. Verantwortlich im Sinne des Presserechts YEK-KOM e. V. Yekitiya Komalen Kurd li Elmanya (Föderation kurdischer Vereine in Deutschland) VRBHV Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten ZKA Zollkriminalamt Glossar Antifaschismus "Antifaschismus" als Begriff wird auch von Demokraten verwendet, um ihre Ablehnung des Rechtsextremismus zum Ausdruck zu bringen. Mehrheitlich nehmen jedoch Linksextremisten diesen Begriff für sich in Anspruch. Sie behaupten, dass der kapitalistische Staat den Faschismus hervorbringe, zumindest aber toleriere. Daher richtet sich der Antifaschismus nicht nur gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten, sondern immer auch gegen den Staat und seine Vertreter, insbesondere Angehörige der Sicherheitsbehörden. Ausländerextremismus Extremistische Ausländerorganisationen verfolgen in Deutschland Ziele, die typischerweise durch aktuelle Ereignisse und politische Entwicklungen in ihren Heimatländern bestimmt sind. Entsprechend ihrer politischen Ausrichtung handelt es sich dabei zum beispielsweise um linksextremistische Organisationen (z. B. die türkische "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C)), soweit sie in ihren Heimatländern ein sozialistisches bzw. kommunistisches Herrschaftssystem anstreben oder um nationalistische Organisationen, die ein überhöhtes Selbstverständnis von der eigenen Nation haben und die Rechte anderer Völker missachten. Daneben gibt es separatistische Organisationen, die eine Loslösung ihres Herkunftsgebietes aus einem bereits bestehenden Staatsgebilde und die Schaffung eines eigenen Staates verfolgen. Die größte von den Verfassungsschutzbehörden beobachtete ausländerextremistische Organisation in Deutschland ist nach wie vor die unter der Bezeichnung PKK bekannte "Arbeiterpartei Kurdistans". Autonome Kennzeichnend für die Bewegung der Autonomen, die über kein einheitliches ideologisches Konzept verfügt, ist die Ablehnung staatlicher und gesellschaftlicher Normen und Zwänge, die Suche nach einem freien, selbstbestimmten Leben in herrschaftsfreien Räumen und der Widerstand gegen den demokratischen Staat und seine Institutionen, wobei Gewalt von Autonomen grundsätzlich als Aktionsmittel ("militante Politik") akzeptiert ist. Autonome bilden den weitaus größten Anteil des gewaltbereiten linksextremistischen Personenpotenzials. Das Selbstverständnis der heterogenen autonomen Bewegung ist geprägt von Anti-Einstellungen ("antikapitalistisch", "antifaschistisch", "antipatriarchal"). Diffuse anarchistische und kommunistische Ideologiefragmente ("Klassenkampf", "Revolution" oder "Imperialismus") bilden den Rahmen ihrer oftmals spontanen Aktivitäten. Eine klassische Form autonomer Gewalt ist die so genannte Massenmilitanz. Das sind Straßenkrawalle, die sich im Rahmen von Demonstrationen oder im Anschluss daran entwickeln. Hierbei kommt es regelmäßig auch zu Gewaltexzessen. Autonome Freiräume Als "autonome Freiräume" können vor allem besetzte Häuser, Wohnprojekte und selbstverwaltete Jugendund Kulturzentren gelten, deren Existenz und Erhalt Linksextremisten bedroht sehen, wenn sich die Besitzund Eigentumsverhältnisse ändern. Autonome Nationalisten Mit den "Autonomen Nationalisten" tritt eine Strömung innerhalb des deutschen Neonationalsozialismus öffentlichkeitswirksam in Erscheinung, die sich in lokalen Gruppierungen organisiert. Angehörige der "Autonomen Nationalisten" treten oft mit einem hohen Maß an Gewaltbereitschaft gegen Polizeibeamte und politische Gegner auf, dies insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen, bei denen sich "Autonome Nationalisten" bisweilen vermummt zu so genannten Schwarzen Blöcken zusammenschließen. Zudem übernehmen sie in Teilen Stilelemente anderer Jugendsubkulturen und treten ähnlich gekleidet auf wie militante Linksextremisten (Autonome). Innerhalb der Neonazi-Szene sind "Autonome Nationalisten" vor allem wegen ihres öffentlichen Erscheinungsbildes und ihrer Gewaltbereitschaft umstritten. Dessen ungeachtet beteiligen sich zunehmend auch andere Rechtsextremisten anlassbezogen an der Aktionsform des "Schwarzen Blockes" der "Autonomen Nationalisten". Bestrebungen, extremistische Bestrebungen sind nach allgemeinem Sprachgebrauch alle auf ein Ziel gerichteten Aktivitäten. Extremistische Bestrebungen im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes sind Aktivitäten mit der Zielrichtung, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Dazu gehören Vorbereitungshandlungen, Agitation und Gewaltakte. Es ist zu unterscheiden zwischen Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes, Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes, Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Gemeinsames Abwehrzentrum Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus (GAR) Am 16. Dezember 2011 hat der Bundesminister des Innern das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus eröffnet. Ziel ist insbesondere ein verbesserter koordinierter Austausch der in den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder vorhandenen Informationen sowie die Schaffung von Bewertungsund Analysemöglichkeiten für den Phänomenbereich Rechts. In dem GAR sind das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt, der Bundesnachrichtendienst, die Bundespolizei, der Militärische Abschirmdienst, die Landesverfassungsschutzbehörden, die Landeskriminalämter, der Generalbundesanwalt sowie Europol vertreten. Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) Das 2004 eingerichtete "Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum" (GTAZ) in Berlin-Treptow mit einer "Nachrichtendienstlichen Informationsund Analysestelle" (NIAS) sowie einer "Polizeilichen Informationsund Analysestelle" (PIAS) konzentriert die Experten für Terrorismusabwehr der deutschen Sicherheitsbehörden an einem Ort. Im GTAZ sind die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, das Bundeskriminalamt (BKA), die Landeskriminalämter und der Bundesnachrichtendienst (BND) eingebunden. Weitere Teilnehmer sind Bundespolizei, Zollkriminalamt (ZKA), Militärischer Abschirmdienst (MAD), Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Vertreter der Generalbundesanwaltschaft. Die Abstimmung von Bewertungen und Maßnahmen bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit Terrorismusbezug wird erleichtert und beschleunigt. Gentrifizierung Der Begriff beschreibt die Umstrukturierung ganzer Wohnviertel und Stadtteile zu hochwertigen Wohnquartieren und damit einhergehend die Veränderung der Wohnbevölkerung. Dieses Themenfeld kommt häufig in Ballungsräumen vor. "Hammerskins" Die gekreuzten Hammer ("crossed hammers") sind Erkennungszeichen der rechtsextremistischen "Hammerskins". Sie wurden 1986 in den USA gegründet und entwickelten sich seitdem in verschiedenen Ländern. "Hammerskins" vertreten ein rassistisches Weltbild und zeigen auch sonst eine Nähe zum Nationalsozialismus. Ihr Ziel ist die Vereinigung aller "weißen" Skinheads dieser Welt in einer "Hammerskin-Nation". In Deutschland ist die Organisation nach eigenen Angaben seit 1992 mit einem so genannten "Chapter German Hammerskins" aktiv, das jedoch zahlenmäßig eher klein ist und sich wiederum in regionale "Chapter" aufteilt. An einer Außenwirkung liegt dieser sich elitär gebenden Organisation eher nicht. Sie sehen sich selbst nicht als politische Partei oder Organisation, was sie aber nicht daran hindert, in anderen rechtsextremistischen Strukturen politische Aktivitäten zu entfalten. Ihre Treffen finden meist im Verborgenen statt. Sie veranstalten Szenekonzerte oder beteiligen sich an deren Organisation. Islamismus Der Begriff des Islamismus bezeichnet eine religiös motivierte Form des politischen Extremismus. Islamisten sehen in den Schriften und Geboten des Islam nicht nur Regeln für die Ausübung der Religion, sondern auch Handlungsanweisungen für eine islamistische Staatsund Gesellschaftsordnung. Ein Grundgedanke dieser islamistischen Ideologie ist die Behauptung, alle Staatsgewalt könne ausschließlich von Gott (Allah) ausgehen. Damit richten sich islamistische Bestrebungen gegen die Vorschriften des Grundgesetzes, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Islamisten halten die Etablierung einer islamischen Gesellschaftsordnung für unabdingbar. Dieser Ordnung sollen letztlich sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime unterworfen werden. Sonderformen des Islamismus sind der Salafismus () und der islamistische Terrorismus (). Islamistischer Terrorismus Islamistischer Terrorismus ist der nachhaltig geführte Kampf für islamistische ( Islamismus) Ziele, die mit Hilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in SS 129 a Abs. 1 StGB genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. Islamistische Terroristen nennen ihren Kampf Jihad (), sie legitimieren ihre Gewalt mit Vorschriften des Islam und argumentieren, dass Gott ihnen den Befehl gegeben hat, diesen Kampf zu führen. Die Ziele und Mittel des islamistischen Terrorismus sind unterschiedlich, gemein ist ihm ein Kampf gegen die vermeintlichen Gegner des Islam. Ein typisches Handlungsmuster islamistischer Terroristen ist der Selbstmordanschlag. Er ist nach Auffassung der islamitischen Terroristen eine gottgewollte Aktion, die den Selbstmordattentäter herausragende Anerkennung im Diesseits und einen privilegierten Zugang zum Jenseits ermöglichen soll. Handlungen und Argumentationsmuster der Protagonisten des islamistischen Terrorismus stehen in Widerspruch zu den Interpretationen und Überzeugungen der religiösen Autoritäten des lslam, die v.a. Mord und Selbstmord ablehnen und den religiös begründeten Kampf nur unter eng definierten Bedingungen erlauben, Terrorismus als schwere Gewalttaten jedoch ablehnen. Jihad Die wörtliche Übersetzung dieses Begriffs ist "Anstrengung" oder "Bemühung". Es gibt zwei Formen des Jihad: die geistig-spirituelle Bemühung des Gläubigen um das richtige religiöse und moralische Verhalten gegenüber Gott und den Mitmenschen (so genannter großer Jihad) oder der kämpferische Einsatz zur Verteidigung oder Ausdehnung des islamischen Herrschaftsgebiets (so genannter kleiner Jihad). Von militanten islamistischen ( Islamismus) Gruppen wird der Jihad häufig als religiöse Legitimation für Terroranschläge verwendet. Islamistische Terroristen ( Islamistischer Terrorismus) führen unter dem Leitprinzip dieses Jihad ihren gewalttätigen Kampf/"heiligen Krieg" gegen die angeblichen Feinde des Islam. "Kameradschaften", rechtsextremistische Unter dem Begriff "Kameradschaften" werden i. d. R. neonazistische lokale Gruppierungen verstanden. Sie umfassen meist etwa 10 bis 20 Mitglieder und sind - im Gegensatz zu den Cliquen der subkulturell geprägten gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene - deutlich durch den Willen zu politischer Aktivität geprägt. Obwohl sie meist nur geringe vereinsähnliche Strukturen aufweisen, sind sie durch eine verbindliche Funktionsverteilung dennoch deutlich strukturiert. Mitglieder von Kameradschaften rechnen sich in der Regel den neonazistisch geprägten sog. "Freien Nationalisten" zu. Liederabend, rechtsextremistisch Bei rechtsextremistischen Liederabenden kommt es zum Auftritt einer oder mehrerer rechtsextremistischer Liedermacher/Liedermacherinnen. Vorgetragen werden in der Regel Balladen mit rechtsextremistischen Inhalten. Nicht als Liederabende werden solche Auftritte von rechtsextremistischen Liedermachern gezählt, die im Rahmen von sonstigen politischen Veranstaltungen der Szene erfolgen. Linksextremismus Mit diesem Begriff werden Bestrebungen von Personenzusammenschlüssen bezeichnet, für die alle oder einige der folgenden Merkmale charakteristisch sind: Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus als "wissenschaftliche" Anleitung zum Handeln; daneben, je nach Ausprägung der Partei oder Gruppierung, Rückgriff auch auf Theorien weiterer Ideologen wie Stalin, Trotzki, Mao Zedong und andere, Bekenntnis zur sozialistischen oder kommunistischen Transformation der Gesellschaft mittels eines revolutionären Umsturzes oder langfristiger revolutionärer Veränderungen, Bekenntnis zur Diktatur des Proletariats oder zu einer herrschaftsfreien (anarchistischen) Gesellschaft, Bekenntnis zur revolutionären Gewalt als bevorzugte oder - je nach den konkreten Bedingungen - taktisch einzusetzende Kampfform. Linksextremistische Parteien und Gruppierungen lassen sich grob in zwei Hauptströmungen einteilen: dogmatische Marxisten-Leninisten und sonstige revolutionäre Marxisten: In Parteien oder anderen festgefügten Vereinigungen organisiert verfolgen sie die erklärte Absicht, eine sozialistische bzw. kommunistische Gesellschaftsordnung zu errichten, Autonome, Anarchisten und sonstige Sozialrevolutionäre: In losen Zusammenhängen, seltener in Parteien oder formalen Vereinigungen agierend, streben sie ein herrschaftsfreies, selbstbestimmtes Leben frei von jeglicher staatlicher Autorität an. Neonationalsozialismus/Neonazismus Der Neonationalsozialismus bezieht sich auf die Weltanschauung des "Dritten Reiches" und macht diese zur Grundlage seiner politischen Zielvorstellungen. Elementare Bestandteile der neonationalsozialistischen Weltanschauung sind Rassismus und Nationalismus sowie die Forderung nach einem autoritären "Führerstaat" unter Ausschaltung der demokratischen Gewaltenteilung. Abgrenzungskriterien zum subkulturell geprägten Rechtsextremismus sind der bei Neonazi-Aktivisten stärker ausgeprägte Wille zur politischen Arbeit sowie eine intensivere Auseinandersetzung mit inhaltlichen Aspekten des Weltbildes. Proliferation Als Proliferation bezeichnet man die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen und entsprechenden Waffenträgersystemen bzw. der zu deren Herstellung verwendeten Produkte einschließlich des dazu erforderlichen Know-how. Radikal Als radikal werden Bestrebungen bezeichnet, die zur Lösung politischer Probleme "bis auf die Wurzel gehen", diese jedoch ohne zielgerichteten Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung lösen wollen. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. So ist z. B. die Forderung nach Wiedereinführung der Todesstrafe durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Rechtsextremistische Konzerte Die Kriterien zur Bewertung rechtsextremistischer Musikveranstaltungen lauten wie folgt: - Live-Auftritt mindestens einer als rechtsextremistisch bewerteten Band, - Szeneöffentlichkeit (z. B. überregionale Mobilisierung, Erhebung von Eintrittsgeldern, Werbung für die Veranstaltung), - Vortrag rechtsextremistischer Liedtexte bzw. Feststellung rechtsextremistischer Aktivitäten der Interpreten anlässlich der Veranstaltungen (insbesondere Propagandadelikte), - Organisation der Veranstaltung durch rechtsextremistische Gruppierungen oder Einzelpersonen. Es ist nicht erforderlich, dass Informationen zu allen Kriterien vorliegen. Mindestvoraussetzung sind der szeneöffentliche Live-Auftritt sowie Indizien für rechtsextremistische Inhalte, die sich insbesondere aus dem Auftritt einschlägiger Bands oder aus dem Vortrag entsprechender Lieder ergeben können. Salafismus Salafismus ist eine rückwärtsgewandte Strömung innerhalb des Islamismus (), die sich an der islamischen Frühzeit orientiert. Salafisten geben vor, ihr religiöse Praxis und Lebensführung ausschließlich an den Prinzipien des Koran und der Prophetentradition (arab. Sunna), d. h. den vom Propheten Muhammad überlieferten Aussagen und Handlungen, auszurichten. Dabei kommt bei der Bestimmung dessen, was "wahrhaft islamisch" ist, den so genannten "rechtschaffenen Altvorderen" (arab. Al-salaf al-salih, daher der Begriff Salafismus) eine entscheidende Rolle zu. Das Streben der Salafisten nach Wiederherstellung der "ursprünglichen" und "reinen" Religion nach dem Modell der islamischen Frühzeit geht mit der Forderung nach vollständiger Umsetzung der Scharia einher. Nach der salafistischen Ideologie ist die Scharia von Gott gesetztes Recht. Sie ist die Gesamtheit der Regeln und Bestimmungen, die im Koran und der Prophetenüberlieferung niedergelegt sind und nach salafistischer Ansicht das Leben der Muslime in allen Aspekten leiten und bestimmen sollen. Schwarzer Block Der so genannte Schwarze Block, vermummte Aktivisten in einheitlicher "Kampfausrüstung", ist eine Aktionsform, die ursprünglich im linksextremistischen autonomen Spektrum entwickelt wurde und vor allem bei Demonstrationen angewandt wird. Der "Schwarze Block" ist keine zentral organisierte und koordinierte Organisationsform, sondern ein punktueller Zusammenschluss gewaltorientierter Linksextremisten. Ziel dieses Auftretens ist die erschwerte Zuordnung von Strafund Gewalttaten zu Einzelpersonen durch die Polizei. Jeder "Schwarze Block" beinhaltet jedoch ein einzelfallbezogenes Gewaltpotenzial, das sich je nach Lageentwicklung verändern kann. Wenngleich der "Schwarze Block" überwiegend ein Ausdruck linksextremistischer Massenmilitanz (Straßenkrawalle im Rahmen von Demonstrationen) ist, schließt die Teilnahme eines "Schwarzen Blocks" an einer Demonstration keinesfalls einen friedlichen Demonstrationsverlauf aus. Seit einigen Jahren ist die Aktionsform des "Schwarzen Blocks" auch bei den rechtsextremistischen "Autonomen Nationalisten" zu beobachten. "Sigrune" Bei der "Sigrune" handelt es sich um die in der Symbolik der SS bzw. Hitlerjugend verwendete blitzähnliche Rune. Ihre Verwendung ist strafbar. Spionage Als Spionage wird die Tätigkeit für den Nachrichtendienst einer fremden Macht bezeichnet, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist. Die Beschaffung von Informationen, vor allem aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Militär, erfolgt zumeist unter Anwendung geheimer Mittel und Methoden. Soweit Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, kommt eine Strafbarkeit gemäß SSSS 93 ff. StGB in Betracht. Spionageabwehr Die Spionageabwehr beschäftigt sich mit der Aufklärung und Abwehr bzw. Verhinderung von Spionageaktivitäten fremder Nachrichtendienste. Dazu sammelt sie Informationen über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten fremder Nachrichtendienste in der Bundesrepublik Deutschland und wertet sie aus, mit dem Ziel, Erkenntnisse über Struktur, Aktivitäten, Arbeitsmethoden, nachrichtendienstliche Mittel und Zielobjekte dieser Nachrichtendienste zu gewinnen. Die Spionageabwehr gehört gemäß SS 3 Abs. 1, Nr. 2 BVerfSchG zu den Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. "Vier-Säulen-Strategie" der NPD Die Strategie der NPD wurde auf dem Bundesparteitag 1998 im mecklenburgischen Stavenhagen zunächst als "Drei-Säulen-Strategie" konzipiert: Kampf um die Straße: Durchführung von Demonstrationen, Zeigen von Präsenz in der Öffentlichkeit, Massenmobilisierung, Kampf um die Köpfe: Ziel ist die Meinungsführerschaft in der rechtsextremistischen Szene, aber ganz wesentlich auch das Erreichen von Personen außerhalb ihrer politischen Klientel, Kampf um die Parlamente: Wahlerfolge konnte die NPD in Mecklenburg-Vorpommern 2006 und 2009 vorweisen, Auf dem Bundesparteitag 2004 in Leinefeld/Thüringen wurde eine vierte Säule ergänzt: Kampf um den organisierten Willen: Die NPD sieht sich als "Speerspitze der "nationalen Erneuerung" und versucht, alle "nationalen Kräfte" zu einem Bündnis zu bewegen - natürlich unter ihrer Führung. Wirtschaftsschutz Als Wirtschaftsschutz werden staatliche Maßnahmen bezeichnet, die dem Schutz deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen vor einem durch Spionage betriebenen Knowhow-Abfluss sowie vor Bedrohungen durch Rechtsund Linksextremisten, durch ausländische Extremisten sowie durch islamistische Terroristen dienen. Wirtschaftsspionage Wirtschaftsspionage ist Teil der Spionage, der die staatlich gelenkte oder gestützte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen beinhaltet. Betreibt hingegen ein konkurrierendes Unternehmen eine private Ausforschung, handelt es sich um Konkurrenzausspähung, die häufig auch Industriespionage genannt wird. In den Zuständigkeitsbereich der Verfassungsschutzbehörden fällt ausschließlich die Wirtschaftsspionage. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Jahresübersicht 2011/2012 Politisch motivierte Kriminalität -Rechts2011 2012 Straftaten Gesamt 843 721 davon extremistisch 750 666 Propagandadelikte 565 520 davon extremistisch 565 518 Gewaltdelikte 37 38 davon extremistisch 37 38 Fremdenfeindliche Straftaten 39 39 Antisemitische Straftaten 13 18 Politisch motivierte Kriminalität -Links2011 2012 Straftaten Gesamt 329 148 davon extremistisch 62 56 Propagandadelikte 2 4 davon extremistisch 2 4 Gewaltdelikte 39 45 davon extremistisch 39 45 Fremdenfeindliche Straftaten 0 0 Antisemitische Straftaten 0 0 Politisch motivierte Kriminalität -Ausländer2011 2012 Straftaten Gesamt 1 1 davon extremistisch 1 1 Anlage 1) Verfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LVerfSchG M-V) Amtliche Abkürzung: LVerfSchG M-V Ausfertigungsdatum: 11.07.2001 Quelle: Textnachweis ab: 01.01.2005 Dokumenttyp: Gesetz Fundstelle: GVOBl. M-V 2001, 261 Gliederungs12-4 Nr: Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG M-V) Vom 11. Juli 2001 Zum 30.07.2013 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Inhaltsübersicht geändert, SS 24b neu eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (GVOBl. M-V S. 434) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS1 Zweck des Verfassungsschutzes SS2 Organisation SS3 Bedienstete SS4 Zusammenarbeit SS5 Aufgaben des Verfassungsschutzes SS6 Begriffsbestimmungen SS7 Rahmen für die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde SS8 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbehörde SS9 Formen der Datenerhebung SS 10 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln SS 11 Mitteilung an betroffene Personen SS 12 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbehörde Abschnitt 2 Datenverarbeitung SS 13 Speichern, Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten SS 14 Voraussetzung der Speicherung SS 15 Speicherung personenbezogener Daten über Minderjährige SS 16 Begriff der Datei und der Akte SS 17 Dateianordnung Abschnitt 3 Informationsübermittlung und Auskunftserteilung SS 18 Informationsübermittlung zwischen den Verfassungsschutzbehörden SS 19 Informationsübermittlung an Bundesnachrichtendienst und Militärischen Abschirmdienst SS 20 Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehörde an Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Stellen SS 21 Informationsübermittlung an ausländische Stellen SS 22 Informationsübermittlung an die Öffentlichkeit SS 23 Dokumentation und Grundlage der Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehörde SS 24 Informationsübermittlung durch öffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbehörde SS 24a Informationsübermittlung durch nicht-öffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbehörde SS 24b Weitere Auskunftsverlangen SS 25 Übermittlungsverbote, Nachberichtspflicht SS 26 Auskunft an betroffene Personen Abschnitt 4 Kontrolle der Verfassungsschutzbehörde SS 27 Parlamentarische Kontrollkommission SS 28 Geheimhaltung SS 29 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission Abschnitt 5 Schlussvorschriften SS 30 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes SS 31 (weggefallen) SS 32 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Abschnitt 1 Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde *) SS1 Zweck des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Fußnoten *) SS 1 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004. SS2 Organisation (1) Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden von der Verfassungsschutzbehörde wahrgenommen. Verfassungsschutzbehörde ist das Innenministerium. Es unterhält für diese Aufgaben eine besondere Abteilung. (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf Dienststellen der Polizei, Dienststellen der Polizei dürfen der Verfassungsschutzbehörde nicht angegliedert werden. SS3 Bedienstete Mit Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde dürfen nur Personen betraut werden, die nach ihrer Persönlichkeit und nach ihrem Verhalten die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die Sicherung und Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eintreten. SS4 Zusammenarbeit (1) Die Verfassungsschutzbehörde ist verpflichtet, mit Bund und Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in gegenseitiger Unterstützung und Information sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) Die Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, der Bund nach Maßgabe bundesrechtlicher Vorschriften nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommerns tätig werden. SS5 Aufgaben des Verfassungsschutzes (1) Zur Erfüllung ihrer Aufgabe sammelt und wertet die Verfassungsschutzbehörde sachund personenbezogene Daten, insbesondere Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen aus über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für eine fremde Macht im Geltungsbereich dieses Gesetzes, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbehörde informiert die zuständigen Stellen und die Öffentlichkeit über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Den staatlichen Stellen soll ermöglicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu treffen. (3) Die Verfassungsschutzbehörde wirkt mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 22. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 114, 195), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Januar 2009 (GVOBl. M-V S. 82), sowie bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen in den übrigen gesetzlich bestimmten Fällen, 2. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (4) Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden ( Artikel 20 des Grundgesetzes). SS6 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, einen der in Absatz 3 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen, 2. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen gehörendes Gebiet abzutrennen, 3. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, den Bund, die Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen. (2) Eine Bestrebung im Sinne des Gesetzes ist insbesondere dann gegeben, wenn sie auf Gewaltanwendung gerichtet ist oder sonst ein kämpferisches und aggressives Verhalten gegenüber den in Absatz 3 genannten Grundsätzen erkennen lässt. (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. (4) Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (5) Betroffene Personen sind Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für Tätigkeiten oder Bestrebungen gemäß SS 5 Abs. 1 vorliegen. Dritte sind Personen, bei denen keine derartigen Anhaltspunkte vorliegen. (6) Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist die Anwendung körperlichen Zwanges gegen Personen und die gewalttätige Einwirkung auf Sachen. SS7 Rahmen für die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf sachund personenbezogene Daten nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich sind. Voraussetzung für die Sammlung von Informationen im Sinne des SS 5 Abs. 1 ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte, die, insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen, den Verdacht einer der in SS 5 Abs. 1 genannten Bestrebungen oder Tätigkeiten rechtfertigen. Die Art und der Umfang des Umgangs mit Daten richtet sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes. Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gilt das Landesdatenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern. (2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben darf die Verfassungsschutzbehörde nur die dazu erforderlichen Maßnahmen ergreifen; dies gilt insbesondere für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat sie diejenige zu treffen, die den einzelnen, insbesondere in seinen Grundrechten, und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. Sie ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. SS8 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbehörde Polizeiliche Befugnisse stehen der Verfassungsschutzbehörde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. SS9 Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten der betroffenen Person auch ohne deren Kenntnis bei ihr und bei Dritten erheben, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen oder Tätigkeiten gemäß SS 5 Abs. 1 vorliegen, 2. dies für die Erforschung und Bewertung von gewalttätigen Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 5 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist oder 3. dies zur Schaffung oder Erhaltung nachrichtendienstlicher Zugänge über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist. Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist sie über die Freiwilligkeit der Mitwirkung und den Verwendungszweck aufzuklären. Die Aufklärungspflicht umfasst bei einer beabsichtigten Übermittlung auch den Empfänger der Daten. Die Aufklärung kann unterbleiben, wenn die Tatsache, dass die Erhebung für Zwecke des Verfassungsschutzes erfolgt, aus besonderen Gründen nicht bekannt werden soll. (2) Personenbezogene Daten von Dritten dürfen ohne deren Kenntnis nur erhoben werden, wenn 1. dies für die Erforschung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 5 Abs. 1 vorübergehend erforderlich ist, 2. die Erforschung des Sachverhaltes auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre und 3. überwiegende schutzwürdige Belange der betroffenen Personen nicht entgegenstehen. Daten Dritter dürfen auch erhoben werden, wenn sie mit zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen untrennbar verbunden sind. Daten, die für das Verständnis der zu speichernden Informationen nicht erforderlich sind, sind unverzüglich zu löschen. Dies gilt nicht, wenn die Löschung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist. In diesem Fall sind die Daten zu sperren; die gesperrten Daten dürfen nicht mehr genutzt werden. (3) Ist zum Zwecke der Sammlung von Informationen die Weitergabe personenbezogener Daten unerlässlich, so dürfen schutzwürdige Interessen der betroffenen Person oder Dritter nur im unvermeidbaren Umfang beeinträchtigt werden. SS 10 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur heimlichen Informationsbeschaffung, insbesondere zur heimlichen Erhebung personenbezogener Daten, nur folgende nachrichtendienstliche Mittel anwenden: 1. Inanspruchnahme von Vertrauensleuten, sonstigen geheimen Informanten und Gewährspersonen, vorbehaltlich Satz 2; 2. Einsatz von Bediensteten als verdeckte Ermittler; 3. Observationen; 4. Bildaufzeichnungen (Fotografieren, Filmen und Videografieren) außerhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 5. verdeckte Ermittlungen und Befragungen; 6. heimliches Mithören ohne Inanspruchnahme technischer Mittel; 7. heimliches Mithören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel außerhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 8. Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht für den allgemeinen Empfang bestimmten Kanälen; 9. Verwendung fingierter biographischer, beruflicher oder gewerblicher Angaben (Legenden) mit Ausnahme solcher beruflicher Angaben, die sich auf die in Satz 3 genannten Personen beziehen; 10. Beschaffung, Herstellung und Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen; 11. Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Maßgabe des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes. Minderjährige dürfen nicht nach Satz 1 Nr. 1 in Anspruch genommen werden. Personen, die berechtigt sind, in Strafsachen aus beruflichen Gründen das Zeugnis zu verweigern (SSSS 53 und 53a der Strafprozessordnung), darf die Verfassungsschutzbehörde nicht von sich aus nach Satz 1 Nr. 1 zur Beschaffung von Informationen über Sachverhalte in Anspruch nehmen, auf die sich ihr Zeugnisverweigerungsrecht bezieht; Informationen, die diese Personen unter Verletzung des SS 203 des Strafgesetzbuches rechtswidrig an die Verfassungsschutzbehörde weiterzugeben beabsichtigen, dürfen von dieser nicht entgegengenommen werden. (2) Die Mittel nach Absatz 1 dürfen nur angewendet werden, wenn 1. die Voraussetzungen des SS 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 vorliegen, 2. sich ihr Einsatz gegen Dritte richtet, deren Einbeziehung in eine solche Maßnahme unumgänglich ist, um auf diese Weise Erkenntnisse über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen zu gewinnen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die im SS 5 Abs. 1 Nr. 1 und 3 genannten Schutzgüter gerichtet sind oder 3. dies zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Nachrichtenzugänge des Verfassungsschutzes gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. Die Mittel nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 9 und 10 dürfen auch für Vertrauensleute angewendet werden, wenn dies zur Erfüllung eines dienstlichen Auftrags oder zu ihrem Schutz erforderlich ist. (3) Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel gemäß Absatz 1 ist unzulässig, wenn die Informationsbeschaffung auf andere, die betroffene Person weniger beeinträchtigende Weise möglich ist. Eine geringere Beeinträchtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen oder durch Übermittlung nach SS 24 gewonnen werden können. Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel darf nicht außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhaltes stehen. Die Verfassungsschutzbehörde darf die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen Daten nur für die in SS 9 Abs. 1 genannten Zwecke nutzen. Daten, die für diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverzüglich zu löschen. Sind diese Daten mit anderen, für die in SS 9 Abs. 1 genannten Zwecke erforderlichen Daten derart verbunden, dass sie nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand getrennt werden können, so sind diese Daten zu sperren; sie dürfen nicht mehr genutzt werden. (4) Wirkt die Verfassungsschutzbehörde an Sicherheitsüberprüfungen im Sinne des SS 5 Abs. 3 Nr. 1 mit, so darf sie nur das nachrichtendienstliche Mittel der Tarnung von Mitarbeitern anwenden. (5) Die Behörden des Landes sowie die Kommunalbehörden sind verpflichtet, der Verfassungsschutzbehörde Hilfe für Tarnungsmaßnahmen zu leisten. (6) Die Anwendung des nachrichtendienstlichen Mittels nach Absatz 1 Nr. 7 bedarf im Einzelfall der Zustimmung des Innenministers, im Falle seiner Verhinderung der des Staatssekretärs, und der Zustimmung der nach dem Ausführungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes gebildeten Kommission; bei Gefahr im Verzug ist unverzüglich die Genehmigung dieser Kommission nachträglich einzuholen. Die durch solche Maßnahmen erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur nach Maßgabe des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes verwendet werden. (7) Die Verfassungsschutzbehörde darf unter den Voraussetzungen des SS 24a Abs. 2 technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes und zur Ermittlung der Geräteoder Kartennummer einsetzen. Die Maßnahme ist nur zulässig, wenn ohne Einsatz technischer Mittel nach Satz 1 die Ermittlung des Standortes oder die Ermittlung der Geräteoder Kartennummer aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Sie darf sich nur gegen die in SS 24a Abs. 3 Nr. 1 und 2 Buchstabe b bezeichneten Personen richten. Für die Verarbeitung der Daten ist SS 4 des Artikel 10Gesetzes entsprechend anzuwenden. Personenbezogene Daten eines Dritten dürfen anlässlich solcher Maßnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gründen zur Erreichung des Zweckes nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot und sind nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen. SS 24a Abs. 4 bis 6 gilt entsprechend. Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. SS 11 Mitteilung an betroffene Personen Betroffenen Personen sind Maßnahmen nach SS 10 Abs. 6 Satz 1 nach ihrer Beendigung mitzuteilen, sobald eine Gefährdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann. Lässt sich im Zeitpunkt der Beendigung der Maßnahme noch nicht abschließend beurteilen, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, unterbleibt die Mitteilung so lange, bis eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme ausgeschlossen werden kann. Die nach dem Ausführungsgesetz zu dem aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes gebildete Kommission ist über die Gründe, die einer Mitteilung entgegenstehen, zu unterrichten; hält sie eine Mitteilung für geboten, so ist diese unverzüglich zu veranlassen. SS 12 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Aufklärung 1. von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, 2. von Bestrebungen im Sinne des SS 5 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 bei öffentlichen Stellen geführte Dateien, Akten und Register einsehen. (2) Eine solche Einsichtnahme ist nur zulässig, wenn 1. die Aufklärung auf andere Weise nicht möglich erscheint, insbesondere durch eine Übermittlung der Daten durch die registerführende Stelle der Zweck der Maßnahme gefährdet würde, 2. die betroffenen Personen durch eine anderweitige Aufklärung unverhältnismäßig beeinträchtigt werden würden und 3. eine besondere gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder ein Berufsgeheimnis der Einsichtnahme nicht entgegensteht. (3) Die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. Daten, die für diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverzüglich zu löschen. Sind diese Daten mit anderen, für die in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlichen Daten derart verbunden, dass sie nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand getrennt werden können, so sind diese Daten zu sperren; sie dürfen nicht mehr genutzt werden. (4) Über die Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu führen, aus dem ihr Zweck, die in Anspruch genommene Stelle sowie die Namen der betroffenen Person, deren Daten für eine weitere Verwendung erforderlich sind, hervorgehen. Diese Aufzeichnungen sind gesondert aufzubewahren, durch technische und organisatorische Maßnahmen zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Erstellung folgt, zu vernichten. Dieser Nachweis ist der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Wunsch vorzulegen. Abschnitt 2 Datenverarbeitung *) SS 13 Speichern, Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten (1) Umfang und Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind auf das für die Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörde erforderliche Maß zu beschränken. (2) Wird die Richtigkeit von personenbezogenen Daten von betroffenen Personen bestritten, so ist dies in der Akte und Datei zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Dabei muss nachvollziehbar bleiben, in welchem Zeitraum und aus welchem Grund sie unrichtig waren. Die Daten sind zu ergänzen, wenn sie unvollständig sind und dadurch schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt sein können. (3) Personenbezogene Daten in Dateien sind zu löschen, wenn ihre Erhebung oder Speicherung unzulässig war oder ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. Bei jeder Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, spätestens aber nach fünf Jahren, sind die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten auf ihre Erforderlichkeit zu überprüfen. Soweit die Daten Bestrebungen nach SS 5 Abs. 1 Nr. 1 betreffen, sind sie spätestens zehn Jahre, soweit sie Bestrebungen nach SS 5 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 betreffen, spätestens fünfzehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu löschen, es sei denn, der Leiter der Verfassungsschutzbehörde oder sein Vertreter trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. (4) Personenbezogene Daten sind in Dateien zu sperren, soweit durch ihre Löschung schutzwürdige Belange der betroffenen Person oder von Dritten beeinträchtigt würden. Ein schutzwürdiges Interesse liegt auch vor, wenn die betroffene Person einen Antrag nach SS 26 Abs. 1 Satz 1 gestellt hat. An Stelle der Löschung tritt auch dann eine Sperrung, wenn die nach Absatz 3 zu löschenden Daten mit anderen Daten derart verbunden sind, dass sie nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand getrennt werden können. Die gesperrten Daten dürfen ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht mehr genutzt werden. (5) Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden. Fußnoten *) SS 13 Abs. 3 Satz 3 neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004. SS 14 Voraussetzung der Speicherung (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben personenbezogene Informationen in Dateien nur speichern, wenn die Voraussetzungen ihrer Erhebung gemäß SS 9 Abs. 1 oder 2 vorliegen. (2) Bundesgesetzliche Vorschriften über die Datenverarbeitung in gemeinsamen Dateien der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bleiben unberührt. SS 15 Speicherung personenbezogener Daten über Minderjährige (1) Personenbezogene Daten über Minderjährige dürfen in Dateien nur gespeichert werden, wenn 1. diese zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Daten beziehen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und 2. der Verdacht einer geheimdienstlichen Tätigkeit (SS 5 Abs. 1 Nr. 2) oder einer Bestrebung im Sinne des SS 5 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 besteht, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt wird. (2) Personenbezogene Daten über Minderjährige nach Vollendung des 16. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu überprüfen und spätestens nach fünf Jahren zu löschen, es sei denn, dass nach Eintritt der Volljährigkeit weitere Erkenntnisse nach SS 5 Abs. 1 angefallen sind. SS 16 Begriff der Datei und der Akte (1) Eine Datei im Sinne dieses Gesetzes ist 1. eine Sammlung personenbezogener Daten, die durch automatisierte Verfahren verarbeitet und ausgewertet werden kann (automatisierte Datei) oder 2. jede sonstige Sammlung gleichartig aufgebauter personenbezogener Daten, die nach bestimmten Merkmalen geordnet und ausgewertet werden kann (nicht-automatisierte Datei). (2) Eine Akte ist jede sonstige amtlichen oder dienstlichen Zwecken dienende Unterlage; dazu zählen auch Bildund Tonträger. Akten dürfen auch in elektronischer Form geführt werden. Eine Abfrage personenbezogener Daten mittels automatisierter Verarbeitung ist nur zulässig, wenn für sie die Voraussetzungen der Speicherung nach den SSSS 14 oder 15 vorliegen. Nicht hierunter fallen Vorentwürfe oder Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. SS 17 Dateianordnung (1) Für jede automatisierte Datei der Verfassungsschutzbehörde sind in einer Dateianordnung durch die Verfassungsschutzbehörde festzulegen: 1. Bezeichnung der Datei, 2. Zweck der Datei, 3. Inhalt, Umfang, Voraussetzungen der Speicherung, Übermittlung und Nutzung, 4. Berechtigung zur Eingabe von Daten, 5. Zugangsberechtigung, 6. Überprüfungsfristen und Speicherungsdauer, 7. Protokollierung. (2) Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist vor Erlass der Dateianordnung anzuhören. Abschnitt 3 Informationsübermittlung und Auskunftserteilung SS 18 Informationsübermittlung zwischen den Verfassungsschutzbehörden Die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzbehörden der Länder über alle Angelegenheiten, deren Kenntnis zur Erfüllung der Aufgaben der empfangenden Stellen erforderlich ist. SS 19 Informationsübermittlung an Bundesnachrichtendienst und Militärischen Abschirmdienst Die Verfassungsschutzbehörde übermittelt dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst die ihr bekannt gewordenen Informationen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben der empfangenden Stelle erforderlich ist. Handelt die Verfassungsschutzbehörde auf Ersuchen, so ist sie zur Übermittlung nur verpflichtet und berechtigt, wenn sich die tatsächlichen Anhaltspunkte aus den Angaben der ersuchenden Behörde ergeben. SS 20 Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehörde an Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Stellen (1) Die im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben gewonnenen Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörde, die nicht personenbezogen sind, können an andere Behörden und Stellen, insbesondere an die Polizei und Staatsanwaltschaften, übermittelt werden, wenn sie für die Aufgabenerfüllung der empfangenden Stellen erforderlich sein können. (2) Personenbezogene Daten übermittelt die Verfassungsschutzbehörde von sich aus an die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei, sofern aufgrund der bei der Verfassungsschutzbehörde vorliegenden Informationen tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. Delikte nach Satz 1 sind die in SS 74a Abs. 1 und SS 120 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1756), genannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind. (3) Personenbezogene Daten darf die Verfassungsschutzbehörde übermitteln 1. an die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei, sofern aufgrund der bei der Verfassungsschutzbehörde vorliegenden Informationen tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine Straftat plant oder begangen hat, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedroht ist, oder wenn es zum Schutz vor Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist, 2. an andere staatliche Behörden und an die der Aufsicht des Landes unterstellten Gebietskörperschaften, wenn dies zum Schutz vor Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist, 3. an Stellen, die mit dem Überprüfungsverfahren nach SS 5 Abs. 2 Nr. 1 befasst sind, 4. an andere Stellen, wenn es zum Schutz vor Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes unverzichtbar ist. In den Fällen der Nummer 4 entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzbehörde oder sein Vertreter. (4) Soweit es zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten gemäß Absatz 2 erforderlich ist, können die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei die Übermittlung personenbezogener Daten im Einzelfall verlangen. Das Ersuchen bedarf der Schriftform, ist zu begründen und zu dokumentieren. Eine Übermittlung unterbleibt, sofern übergeordnete Bedenken aus den Aufgaben des Verfassungsschutzes der Übermittlung entgegenstehen. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzbehörde oder sein Vertreter. Die Ablehnung ist zu dokumentieren und zu begründen. Nach Wegfall der Ablehnungsgründe ist die Auskunft auf Verlangen nachzuholen. (5) Die nach Absatz 2, 3 oder 4 übermittelten personenbezogenen Daten darf die empfangende Stelle nur zu dem Zweck verwenden, zu dessen Erfüllung sie ihr übermittelt wurden. Auf diese Einschränkung ist die empfangende Stelle hinzuweisen. SS 21 Informationsübermittlung an ausländische Stellen Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz an ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen übermitteln, soweit die Übermittlung in einem Gesetz, einem Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaften oder in einer internationalen Vereinbarung geregelt ist. Eine Übermittlung darf auch erfolgen, wenn sie 1. zum Schutz von Leib oder Leben erforderlich ist oder 2. zur Erfüllung eigener Aufgaben, insbesondere in Fällen grenzüberschreitender Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörde, unumgänglich ist und im Empfängerland gleichwertige Datenschutzregelungen gelten. Die Übermittlung unterbleibt, wenn ihr auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere deren Schutz vor einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. SS 20 Abs. 5 gilt entsprechend; die empfangende Stelle ist darüber hinaus darauf hinzuweisen, dass sich die Verfassungsschutzbehörde vorbehält, Auskunft über die Verarbeitung der übermittelten Daten zu verlangen. SS 22 Informationsübermittlung an die Öffentlichkeit Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit, einschließlich der Medien, über Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörde ist die Übermittlung von personenbezogenen Daten nur zulässig, wenn es zu einer sachgemäßen Information erforderlich ist und schutzwürdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen. Werden von der Verfassungsschutzbehörde personenbezogene Daten an die Öffentlichkeit gegeben, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob vorab eine Benachrichtigung der betroffenen Person oder des Dritten geboten ist. SS 23 Dokumentation und Grundlage der Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehörde Die Übermittlung von personenbezogenen Daten ist zu dokumentieren. Vor der Datenübermittlung soll der Akteninhalt gewürdigt und der Datenübermittlung zugrunde gelegt werden. Erkennbar unvollständige Daten sind vor der Übermittlung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit durch Einholung zusätzlicher Auskünfte zu vervollständigen, anderenfalls ist auf die Unvollständigkeit hinzuweisen. *) SS 24 Informationsübermittlung durch öffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde kann von den Behörden des Landes und den der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts nur die Übermittlung von Daten verlangen, die diesen Stellen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegen und die zur Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes erforderlich sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffenden Daten nicht aus allgemein zugänglichen Quellen oder nur mit übermäßigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person stärker belastende Maßnahme erhoben werden können. (2) Die Verfassungsschutzbehörde braucht Ersuchen nicht zu begründen, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person dient oder eine Begründung den Zweck der Maßnahme gefährden würde. (3) Die in Absatz 1 genannten Stellen übermitteln von sich aus der Verfassungsschutzbehörde alle ihnen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegenden Daten über Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt werden, und über geheimdienstliche Tätigkeiten. Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei übermitteln darüber hinaus auch andere ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung bekannt gewordene Daten über Bestrebungen im Sinne des SS 5 Abs. 1. Die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Maßnahme nach SS 100a der Strafprozessordnung bekannt geworden sind, ist nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine der im aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz als Voraussetzung für eine Beschränkungsmaßnahme genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund anderer strafprozessualer Zwangsmaßnahmen bekannt geworden sind, ist nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für geheimdienstliche oder sicherheitsgefährdende Tätigkeiten oder gewalttätige Bestrebungen bestehen. Auf die nach Satz 3 übermittelten Daten und die dazugehörenden Unterlagen finden die im aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz enthaltenen Bestimmungen über die Nutzung, Übermittlung und Vernichtung von Daten entsprechende Anwendung. Die nach Satz 4 übermittelten Daten dürfen nur zur Erforschung geheimdienstlicher oder sicherheitsgefährdender Tätigkeiten oder gewalttätiger Bestrebungen genutzt werden. (4) Vorschriften zur Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörde nach anderen Gesetzen bleiben unberührt. (5) Die Verfassungsschutzbehörde hat die übermittelten Daten nach ihrem Eingang unverzüglich darauf zu überprüfen, ob sie für die Erfüllung ihrer in SS 5 genannten Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Prüfung, dass sie nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten. Die Vernichtung unterbleibt, wenn die Unterlagen von anderen Daten, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand getrennt werden können; in diesem Fall sind die Daten gesperrt und entsprechend zu kennzeichnen. (6) Soweit andere gesetzliche Vorschriften nicht besondere Regelungen über die Dokumentation treffen, haben die Verfassungsschutzbehörde und die übermittelnde Stelle die Datenübermittlung zu dokumentieren. Fußnoten *) SS 24 Überschrift neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004. SS 24a Informationsübermittlung durch nicht-öffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf im Einzelfall bei denjenigen, die geschäftsmäßig Postdienstleistungen oder Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, Auskunft über Daten einholen, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Postdienstleistungen oder Telemediendienste (Bestandsdaten) gespeichert worden sind, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf im Einzelfall Auskunft einholen bei 1. Luftfahrtunternehmen zu Namen und Anschriften des Kunden sowie zur Inanspruchnahme und den Umständen von Transportleistungen, insbesondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, 2. Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere über Kontostand und Zahlungseinund - ausgänge, 3. denjenigen, die geschäftsmäßig Postdienstleistungen erbringen oder daran mitwirken, zu den Umständen des Postverkehrs, 4. denjenigen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, zu Verkehrsdaten nach SS 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 sowie SS 113a des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) geändert worden ist, und sonstigen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten und 5. denjenigen, die geschäftsmäßig Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, zu a) Merkmalen zur Identifikation des Nutzers eines Telemediums, b) Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und c) Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemediendienste, soweit dies zur Aufklärung von Bestrebungen oder Tätigkeiten erforderlich ist und tatsächliche Anhaltspunkte für schwerwiegende Gefahren für die in SS 5 Abs. 1 genannten Schutzgüter vorliegen. Im Falle des SS 5 Abs. 1 Nr. 1 gilt dies nur für Bestrebungen, die bezwecken oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, 1. zu Hass oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufzustacheln oder deren Menschenwürde durch Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden anzugreifen und dadurch die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zu fördern und den öffentlichen Frieden zu stören oder 2. Gewalt anzuwenden oder vorzubereiten einschließlich dem Befürworten, Hervorrufen oder Unterstützen von Gewaltanwendung, auch durch Unterstützen von Vereinigungen, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen. (3) Anordnungen nach Absatz 2 dürfen sich nur gegen Personen richten, bei denen 1. tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie die schwerwiegenden Gefahren nach Absatz 2 nachdrücklich fördern oder 2. aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist a) bei Auskünften nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5, dass sie die Leistung für eine Person nach Nummer 1 in Anspruch nehmen oder b) bei Auskünften nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und 4, dass sie für eine Person nach Nummer 1 bestimmte oder von ihr herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder im Falle des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 4, dass eine Person nach Nummer 1 ihren Anschluss benutzt. (4) Die Zuständigkeit für Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 ist in einer Dienstvorschrift zu regeln, die der Zustimmung des Innenministers bedarf. Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 werden vom Leiter der Verfassungsschutzbehörde oder seinem Vertreter schriftlich beantragt und begründet. Im Falle der Auskunft nach Nummer 2 kann der Antrag auch von einem Bediensteten der Verfassungsschutzbehörde gestellt werden, der die Befähigung zum Richteramt hat. Zuständig für Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 ist der Innenminister. Die Anordnung einer Auskunft über künftig anfallende Daten ist auf höchstens drei Monate zu befristen. Die Verlängerung dieser Anordnung um jeweils nicht mehr als drei Monate ist auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 hat die Verfassungsschutzbehörde dem Betroffenen mitzuteilen, sobald eine Gefährdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann. (5) Über Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 unterrichtet der Innenminister monatlich die Kommission nach SS 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes vom 17. Juli 1992 (GVOBl. M-V S. 486), das zuletzt durch das Gesetz vom 30. Juli 2007 (GVOBl. M-V S. 278) geändert worden ist, vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann er den Vollzug der Entscheidung auch bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen. Die Kommission prüft von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Auskünften. SS 15 Abs. 5 des Artikel 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Februar 2007 (BGBl. I S 106) geändert worden ist, ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Kontrollbefugnis der Kommission sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 erlangten personenbezogenen Daten erstreckt. Entscheidungen über Auskünfte, die die Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, hat der Innenminister unverzüglich aufzuheben. Die Daten unterliegen in diesem Falle einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverzüglich zu löschen. Für die Verarbeitung der nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 erhobenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. SS 12 Abs. 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes findet entsprechend Anwendung. (6) Der Innenminister unterrichtet im Abstand von höchstens sechs Monaten die Parlamentarische Kontrollkommission über Anordnungen nach Absatz 2; dabei ist insbesondere ein Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen zu geben. (7) Anordnungen sind dem Verpflichteten insoweit schriftlich mitzuteilen, als dies erforderlich ist, um ihm die Erfüllung seiner Verpflichtung zu ermöglichen. Anordnungen und übermittelte Daten dürfen dem Betroffenen oder Dritten vom Verpflichteten nicht mitgeteilt werden. (8) Der Innenminister unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes jährlich über Anordnungen nach Absatz 2 nach Maßgabe des SS 8a Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2970), das zuletzt durch SS 32 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2590) geändert worden ist. (9) Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 und der Absätze 3 bis 5 eingeschränkt. SS 24b Weitere Auskunftsverlangen (1) Soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erforderlich ist, darf von demjenigen, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, im Einzelfall Auskunft über die nach den SSSS 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2013 (BGBl. I S. 1602) geändert worden ist, erhobenen Daten verlangt werden (SS 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes). Bezieht sich das Auskunftsverlangen nach Satz 1 auf Daten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden, geschützt wird (SS 113 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes), darf die Auskunft nur verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Daten vorliegen. (2) Die Auskunft nach Absatz 1 darf auch anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse verlangt werden (SS 113 Absatz 1 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes). (3) Von einer Beauskunftung nach Absatz 2 ist die betroffene Person zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung erfolgt, soweit und sobald eine Gefährdung des Zwecks der Auskunft und der Eintritt übergreifender Nachteile für das Wohl des Bundes oder eines Landes ausgeschlossen werden können. Sie unterbleibt, wenn ihr überwiegende schutzwürdige Belange Dritter oder der betroffenen Person selbst entgegenstehen. Wird die Benachrichtigung nach Satz 2 zurückgestellt oder nach Satz 3 von ihr abgesehen, sind die Gründe aktenkundig zu machen. (4) Aufgrund eines Auskunftsverlangens nach Absatz 1 oder Absatz 2 hat derjenige, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, die zur Auskunftserteilung erforderlichen Daten unverzüglich, vollständig und richtig zu übermitteln. (5) Die Verfassungsschutzbehörde hat für ihr erteilte Auskünfte eine Entschädigung zu gewähren, deren Umfang sich nach SS 23 und Anlage 3 des Justizvergütungsund -entschädigungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2418) geändert worden ist, bemisst. Die Vorschriften über die Verjährung in SS 2 Absatz 1 und Absatz 4 des Justizvergütungsund -entschädigungsgesetzes finden entsprechend Anwendung. (6) Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des Absatzes 2 eingeschränkt. SS 25 Übermittlungsverbote, Nachberichtspflicht (1) Die Übermittlung von Daten unterbleibt, wenn 1. die Daten zu löschen oder für die empfangende Stelle nicht bedeutsam sind, 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern, 3. erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Daten und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen, 4. es sich um personenbezogene Daten aus der engeren Persönlichkeitssphäre oder solche über Minderjährige unter 16 Jahren handelt, es sei denn, die empfangende Stelle der Daten benötigt diese zum Schutz vor Gewalt oder vor Vorbereitungshandlungen zur Gewalt oder vor geheimdienstlichen Tätigkeiten, 5. die Daten gesperrt sind und ihre Trennung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand von anderen zu übermittelnden Daten möglich ist oder 6. besondere gesetzliche Übermittlungsregelungen entgegenstehen; die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unberührt. (2) Erweisen sich Daten nach ihrer Übermittlung als unrichtig, unvollständig, unzulässig gespeichert oder erhoben, so hat die übermittelnde Stelle den Empfänger unverzüglich darauf hinzuweisen, es sei denn, dass dies für die Beurteilung eines Sachverhaltes ohne Bedeutung ist. Unrichtige oder unvollständige Daten sind durch die übermittelnde Stelle gegenüber dem Empfänger zu berichtigen oder zu ergänzen, wenn durch die unrichtige oder unvollständige Übermittlung schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt sein können. Die Benachrichtigung sowie Ergänzung sind aktenkundig zu machen und in der entsprechenden Datei zu vermerken. SS 26 Auskunft an betroffene Personen (1) Die Verfassungsschutzbehörde erteilt betroffenen Personen auf schriftlichen Antrag unentgeltlich Auskunft über zu ihrer Person gespeicherte Daten. Von der Auskunft können Angaben über die Herkunft der Daten und von Übermittlungen ausgenommen werden, soweit die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen. Über Daten aus Akten, die nicht zu der betroffenen Person geführt werden, wird Auskunft nur erteilt, soweit Daten, namentlich aufgrund von Angaben der betroffenen Person, mit angemessenem Aufwand auffindbar sind. Die Verfassungsschutzbehörde bestimmt Verfahren und Form der Auskunftserteilung nach pflichtgemäßem Ermessen. (2) Die Auskunftserteilung kann nur abgelehnt werden, soweit 1. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde, 2. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der berechtigten Interessen von Dritten geheimgehalten werden müssen oder 3. durch die Auskunftserteilung Informationsquellen gefährdet würden oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde zu befürchten ist. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzbehörde oder ein besonders von ihm beauftragter Mitarbeiter, der die Befähigung zum Richteramt besitzen soll. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind zu dokumentieren. (4) Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist dem Antragsteller die Rechtsgrundlage dieser Ablehnung mitzuteilen. Die antragstellende Person ist auf ihr Recht hinzuweisen, sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden zu können. Dem Landesbeauftragen für den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen. Stellt der Innenminister oder im Verhinderungsfall der Staatssekretär im Einzelfall fest, dass durch die Erteilung der Auskunft die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde, so darf die Auskunft nur dem Landesbeauftragten persönlich erteilt werden. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die antragstellende Person dürfen keine Rückschlüsse auf den Kenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Abschnitt 4 Kontrolle der Verfassungsschutzbehörde SS 27 Parlamentarische Kontrollkommission (1) In Angelegenheiten des Verfassungsschutzes des Landes unterliegt die Landesregierung unbeschadet der Rechte des Landtages der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. Die Kontrolle der Durchführung des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes bleibt den aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 des Grundgesetzes von dem Landtag bestellten Organen und Hilfsorganen vorbehalten. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus sechs Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden. Zwei Mitglieder sollen der parlamentarischen Opposition angehören. Die Mitglieder dürfen nicht der Landesregierung angehören. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie übt ihre Tätigkeit auch über das Ende der Wahlperiode des Landtages solange aus, bis der nachfolgende Landtag die Mitglieder neu gewählt hat. Der Parlamentarischen Kontrollkommission ist die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Personalund Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder aus der Fraktion, die ihn zur Wahl vorgeschlagen hat, aus, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. Für dieses Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu wählen; das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus anderen Gründen aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. (5) Die Parlamentarische Kontrollkommission tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. (6) Jedes Mitglied kann die Einberufung und die Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. SS 28 Geheimhaltung (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission tagt in nichtöffentlicher Sitzung, über die jeweils ein Protokoll anzufertigen ist. Die Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geworden sind. Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Parlamentarischen Kontrollkommission. (2) Auf Antrag eines Mitgliedes beschließt die Parlamentarische Kontrollkommission über die Herstellung der Öffentlichkeit oder die Aufhebung der Vertraulichkeit nach Absatz 1, soweit öffentliche Geheimschutzinteressen, insbesondere die Aufrechterhaltung des Nachrichtenzuganges, oder berechtigte Interessen eines Einzelnen dem nicht entgegenstehen. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder der Kommission. Der Innenminister, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekretär, kann einem Beschluss nach Satz 1 widersprechen, wenn die Voraussetzungen der Aufhebung der Vertraulichkeit gemäß Satz 1 nicht vorliegen. Der Innenminister, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekretär, hat die Gründe hierfür darzulegen. Die Aufhebung der Vertraulichkeit von Beratungsgegenständen, die in die Verantwortlichkeit des Bundes oder eines Landes fallen, ist nur mit deren Zustimmung möglich. (3) Sitzungsunterlagen und Protokolle verbleiben im Gewahrsam der Verfassungsschutzbehörde und können nur dort von den Mitgliedern der Kommission oder dem Innenminister, im Falle seiner Verhinderung dem Staatssekretär, eingesehen werden, es sei denn, der ordnungsgemäße Umgang mit diesen Unterlagen gemäß der Verschlusssachenanweisung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist nach Überzeugung der Parlamentarischen Kontrollkommission auf andere Weise gewährleistet. SS 29 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Das Innenministerium hat die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde, das Lagebild und über die Vorgänge von besonderer Bedeutung, insbesondere Einzelfälle, in denen eine Datenübermittlung gemäß SS 20 Abs. 4 Satz 3 unterblieben ist, sowie auf Verlangen der Kommission über sonstige Einzelfälle zu unterrichten. Ferner unterrichtet es über den Erlass und die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften sowie über den Verfassungsschutz betreffende Eingaben einzelner Bürger (Petenten), sofern der Petent der Unterrichtung nicht widersprochen hat. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann von dem Innenministerium alle für ihre Kontrollaufgaben erforderlichen Auskünfte, Unterlagen, Aktenund Dateneinsicht, Stellungnahmen und den Zutritt zur Verfassungsschutzbehörde verlangen sowie bei besonderem Aufklärungsbedarf Bedienstete und Auskunftspersonen zum Sachverhalt befragen, sofern dem nicht überwiegende öffentliche (zum Beispiel Aufrechterhaltung des Nachrichtenzugangs) oder private Belange entgegenstehen; das Innenministerium hat dies vor der Parlamentarischen Kontrollkommission zu begründen. Die Parlamentarische Kontrollkommission kann ferner den Landesbeauftragten für den Datenschutzbeauftragen, die Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen, welche die Verfassungsschutzbehörde durchgeführt hat, zu überprüfen und der Kommission das Ergebnis der Überprüfung mitzuteilen. Die Befugnisse des Landesbeauftragten für den Datenschutz richten sich nach dem Landesdatenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern. Wird der Landesbeauftragte für den Datenschutz nach SS 26 Abs. 4 tätig, so kann er von sich aus die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichten, wenn sich Beanstandungen ergeben, eine Mitteilung an die betroffene Person aber aus Geheimhaltungsgründen unterbleiben muss. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitglieder nach Anhörung des Innenministeriums im Einzelfall einen Sachverständigen beauftragen, zur Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben Untersuchungen durchzuführen. Der Sachverständige hat der Parlamentarischen Kontrollkommission über das Ergebnis seiner Untersuchungen zu berichten; SS 28 Abs. 1 und 2 gelten entsprechend. (4) Die Angaben über Ausgaben aus dem der Abteilung zugewiesenen Titel werden der Parlamentarischen Kontrollkommission im Ansatz vor Beratung des Haushaltsplanes zur Stellungnahme überwiesen. Das Innenministerium unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission über den Vollzug des Haushaltsplanes, soweit es die der Verfassungsschutzbehörde zugewiesenen Titel betrifft. Abschnitt 5 Schlussvorschriften SS 30 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes Bei der Erfüllung der Aufgaben nach SS 5 durch die Verfassungsschutzbehörde finden SS 3 Abs. 2 und 3, SSSS 9, 10 Abs. 1 bis 4, SSSS 11, 13 Abs. 1 bis 4,6 und 7, SSSS 14, 15, 16, 18, 24 und 25 des Landesdatenschutzgesetzes keine Anwendung. SS 31 (aufgehoben) SS 32 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten (1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des SS 30 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesverfassungsschutzgesetz vom 18. März 1992 (GVOBl. M-V S. 194) außer Kraft. (2) SS 30 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Landesdatenschutzgesetz in Kraft tritt. Der Tag des InKraft-Tretens ist vom Innenministerium im Gesetzund Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Schwerin, den 11. Juli 2001 Der Ministerpräsident Der Innenminister Dr. Harald Ringstorff Dr. Gottfried Timm (c) juris GmbH Bildnachweis Titel Müller, Reinhard Seite 16 aus http://www.v7versand.com Seite 18 aus http://www.youtube.com Seite 23 aus http://www.mupinfo.de Seite 25 aus http://www.youtube.com Seite 30 aus http://www.youtube.com Seite 40 aus http://www.freies-pommern.de Seite 45 aus http://jn-buvo.de Seite 46 aus http://www.npd-mv.de Seite 58 aus http://a3.blogsport.de Seite 58 aus http://feinesahnefischfilet.blogsport.de Seite 60 aus http://ero.blogsport.de Seite 61 aus http://rotehilfegreifswald.blogsport.de Seite 62 aus http://mensch.coop/SchwarzRoteHilfe Seite 62 aus http://manfred.blogsport.de Seite 63 Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern Seite 64 aus http://warstartsherecamp.org Seite 65 aus http://www.k-p-d-online.de Seite 73 aus http://www.taqrib.info