Verfassungsschutzbericht 2010 Verfassungsschutzbericht 2010 Impressum Herausgeber: Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern Redaktion: Abteilung Verfassungsschutz Postfach 11 05 52 19053 Schwerin 1. Auflage: 1.750 Layout und Gestaltung: Landesamt für Innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern Titelbild: "Die wehrhafte Demokratie" Manfred Diekmann, 2009 Druck: Digital Design Druck und Medien Eckdrift 103 19061 Schwerin Vorwort Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, der vorliegende Verfassungsschutzbericht informiert über extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen und leistet somit einen wichtigen Beitrag in der öffentlichkeitswirksamen und erforderlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Extremismus und Terrorismus. Extremistische Parteien und Gruppierungen sowie politisch oder religiös geprägte Fanatiker unterschiedlicher Couleur und Herkunft haben ein großes Interesse, unser auf Demokratie und Toleranz beruhendes, friedliches Zusammenleben nachhaltig zu stören. Diesen Aktivitäten gilt es, mit Nachdruck und Zielstrebigkeit entschieden entgegenzuwirken. Einen besonderen Schwerpunkt sehe ich dabei weiterhin in der Bekämpfung des Rechtsextremismus in unserem Land. Ein Wachsen der rechtsextremistischen Szene ist zwar gegenüber dem Jahre 2009 erfreulicherweise nicht zu verzeichnen und auch die Gewalttaten mit rechtsextremistischer Motivation sind rückläufig, die entsprechenden Strukturen zeigten sich in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2010 jedoch nach wie vor motiviert und aktionsfähig. Die Szene gibt sich aggressiv und zielt auf eine Verunsicherung des politischen Gegners. Hauptziel der rechtsextremistischen Szene ist der Wiedereinzug der NPD in den Schweriner Landtag im September 2011. Auch und insbesondere mit Blick auf die anstehenden Kommunalund Landtagswahlen ist es zugleich Verpflichtung als auch politisches Selbstverständnis verantwortungsbewusst handelnder, demokratischer Parteien, im Schulterschluss mit einer aktiven Bürgergesellschaft weiterhin aktiv und konsequent allen rechtsextremistischen Umtrieben zu begegnen. Mit gleicher Konsequenz gilt es jedoch auch, den Entwicklungen und Gefahren entgegenzutreten, die der Linksextremismus für unser friedvolles Zusammenleben und demokratisches Gemeinwesen in sich birgt. In Mecklenburg-Vorpommern wird die linksextremistische Szene im Wesentlichen durch gewaltorientierte Personen, die sogenannten Autonomen, geprägt. Dieses Potenzial, das auch zahlenmäßig den größten Teil der Linksextremisten im Land stellt, verfolgt häufig unorganisiert und aus losen Zusammenhängen bestehend, heterogene und diffus-kommunistische oder anarchistische politische Ziele, für deren Realisierung die Anwendung von Gewalt als berechtigtes Mittel angesehen wird. Linksextremistische Straftaten wurden in 2010 erneut überwiegend gegen Rechtsextremisten, deren Szeneobjekte und Eigentum begangen und konzentrierten sich weiterhin auf den Raum Rostock. Bei der Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner kam es nicht selten zu schweren Körperverletzungen auch gegenüber Polizeibeamten. Nach wie vor besorgniserregend ist zudem die Gefahr, die von islamistischen Extremisten und Terroristen für die Sicherheit und das friedliche Zusammenleben der Menschen ausgeht. Mit entsprechenden Drohungen und massiven Propagandaaktivitäten versuchen verschiedene Gruppierungen, hier insbesondere die "alQaida", die deutsche Außenund Sicherheitspolitik zu beeinträchtigen. Auch im Jahre 2010 sind deutsche Soldaten in Afghanistan wieder gezielten Anschlägen von Islamisten zum Opfer gefallen. Von Seiten der Politik und der Sicherheitsbehörden wird in Deutschland, auch gerade im zielgerichteten Zusammenwirken und dem Austausch von Informationen mit unseren internationalen Partnern und Verbündeten, der Wachsamkeit und dem entschiedenen und konsequenten Vorgehen gegen islamistische Personen und Organisationen höchste Priorität beigemessen. Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich bitte Sie, auch weiterhin nachhaltig für eine gelebte, aktive Demokratie und unser Gemeinwesen einzutreten und die Sicherheitsbehörden vertrauensvoll zu unterstützen. Ich würde mich sehr freuen, wenn der vorliegende Verfassungsschutzbericht Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Interesse fände. Lorenz Caffier Innenminister Inhaltsverzeichnis Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern ................ 7 Rechtsextremismus - Lageüberblick ........................................................................................ 12 - Personenpotenzial ............................................................................... 14 - Straftatenaufkommen ........................................................................ 14 - Rechtsextremistische Subkulturen ................................................ 14 - Rechtsextremistische Musikszene .................................................. 16 - Szeneläden/ Versandhandel ............................................................. 19 - Neonazismus .......................................................................................... 19 - Neonazistische Kameradschaften und sonstige neonazistische Organisationen ....................................................... 22 - Sonstige Aktivitäten unter maßgeblicher Beteiligung der neonazistischen Szene ................................................................ 34 - Sonstige Propagandaaktivitäten und Aktionen der rechtsextremistischen Szene ............................................................ 41 - Sonstige Aktivitäten und Entwicklungen .................................... 55 Linksextremismus - Allgemeine Entwicklungen ............................................................... 60 - Personenpotenzial ............................................................................... 61 - Straftaten ................................................................................................. 61 - Linksextremistische Aktivitäten ...................................................... 62 - Dogmatischer Linksextremismus ................................................... 72 - Gruppierungen in Mecklenburg-Vorpommern ......................... 73 - Marxistisch-leninistische Organisationen ................................... 74 - Trotzkismus ............................................................................................. 79 Islamismus - Weltweite Lageentwicklung ............................................................. 81 - Gescheiterte Anschläge in Europa ................................................. 84 - Islamistische Bestrebungen in Mecklenburg-Vorpommern .............................................................. 87 Ausländerextremismus - Personenpotenzial ............................................................................... 88 - Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) / Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) ................................................................. 89 - YEK-KOM e. V. und Hasankeyf e. V. .................................................. 91 Spionageabwehr - Aufgaben der Spionageabwehr ...................................................... 92 - Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen ..................................... 92 - Verhaltenstipps zur Vorbeugung von Wirtschaftsspionage ............................................................................ 94 Geheimschutz und Sicherheitsüberprüfungen ...................... 97 Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................101 Abkürzungsverzeichnis ......................................................................105 Glossar .........................................................................................................107 Statistische Daten ..................................................................................119 Anlagen ......................................................................................................121 Bildnachweis ............................................................................................173 Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern Struktur Die Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern ist seit 1991 Teil des Innenministeriums des Landes (Abteilung II 5). Sie bildet mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln und den übrigen 15 Verfassungsschutzbehörden den Verfassungsschutzverbund von Bund und Ländern. Rechtsgrundlagen Für die Arbeit des Verfassungsschutzes sind neben dem Grundgesetz und der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern insbesondere das Landesverfassungsschutzgesetz , das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (G-10) und das Sicherheitsüberprüfungsgesetz maßgebend. Aufgaben Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Zu diesem Zweck sammelt er Informationen und wertet diese aus. Er informiert die Öffentlichkeit und die zuständigen Stellen, um diesen zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren zu treffen. Wesentliche Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen über: * Bestrebungen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben; * sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht; 7 * Bestrebungen, die durch Anwendungen von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden und * Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständi gung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind. Darüber hinaus wirkt der Verfassungsschutz beim Geheimund Sabotageschutz mit. Er ist ferner beteiligt an Überprüfungen nach dem Luftsicherheitsund dem Atomgesetz sowie bei ausländerund einbürgerungsrechtlichen Entscheidungen. Von der Tätigkeit des Landesverfassungsschutzes zu unterscheiden ist die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND). Dieser beschafft außenund sicherheitspolitisch relevante Informationen über das Ausland. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) nimmt Verfassungsschutzaufgaben im Bereich der Bundeswehr wahr. Freiheitliche demokratische Grundordnung Die freiheitliche demokratische Grundordnung umfasst den unabänderlichen Kernbestand unserer Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere folgende Merkmale zu den obersten Wertprinzipien unserer Demokratie bestimmt: * Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten * Volkssouveränität * Gewaltenteilung * Gesetzmäßigkeit der Verwaltung * Unabhängigkeit der Gerichte * Mehrparteienprinzip * Chancengleichheit für alle politischen Parteien * Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. 8 Verhältnis von Verfassungsschutz und Polizei Verfassungsschutz und Polizeibehörden sind organisatorisch voneinander getrennt (vgl. SS 2 LVerfSchG M-V). Somit steht die Ausübung polizeilicher oder strafprozessualer Eingriffsbefugnisse, z. B. die Durchsuchung von Personen oder Sachen, die Beschlagnahme oder Festnahme von Personen, dem Verfassungsschutz nicht zu. Halten Mitarbeiter des Verfassungsschutzes ein polizeiliches Eingreifen für geboten, unterrichten sie die Polizei. Diese entscheidet, ob und ggf. wie sie in eigener Zuständigkeit tätig wird. Der Verfassungsschutz unterliegt - im Gegensatz zu Polizei und Staatsanwaltschaft - nicht dem Legalitätsprinzip, so dass er nicht in jedem Fall Strafverfolgungsmaßnahmen einleiten muss, wenn er Kenntnis von einer Straftat erlangt. Die Kompetenzverteilung lässt sich überblicksartig wie folgt darstellen: Verfassungsschutz Polizei * Opportunitätsprinzip * Legalitätsprinzip (grundsätzlich) * Vorfeldaufklärung * Gefahrenabwehr und Strafverfolgung * nachrichtendienstliche * Eingriffsbefugnisse Mittel, keine polizeilichen Eingriffsbefugnisse * keine Zwangsmittel * Einsatz von Zwangsmitteln Dieses organisatorische Trennungsgebot bedeutet jedoch nicht, dass Polizei, Strafverfolgungsbehörden und Verfassungsschutz nicht zusammenwirken dürfen. Im Sinne eines notwendigen ganzheitlichen Aufklärungsund Bekämpfungsansatzes extremistischer Bedrohungen ist eine informationelle Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen unverzichtbar. 9 Informationsbeschaffung Rund 80% seiner Erkenntnisse gewinnt der Verfassungsschutz aus offen zugänglichen Quellen (Auswertung von Publikationen, z. B. Zeitungen und Parteiprogrammen sowie elektronischen Medien, freiwillige Auskünfte, Besuch von Veranstaltungen). Die Sammlung offenen Materials ergibt allerdings nicht immer ein vollständiges Bild. Um auch verdeckte oder geheim gehaltene Aktivitäten beobachten zu können, ist dem Verfassungsschutz - unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - auch die Anwendung so genannter nachrichtendienstlicher Mittel zur Informationsgewinnung erlaubt. Zu den "klassischen" Methoden der verdeckten (geheimen) Nachrichtenbeschaffung zählen z. B. die Observation, der Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen sowie Bildund Tonaufzeichnungen. Kontrolle des Verfassungsschutzes Für die Arbeit des Verfassungsschutzes gelten strenge rechtsstaatliche Maßstäbe. Eingriffe in die Privatund Freiheitsrechte des Bürgers sind dem Verfassungsschutz nur auf gesetzlicher Grundlage gestattet. Der Verfassungsschutz unterliegt umfassenden - neben der eigenen, innerbehördlichen Kontrolle - Kontrollen auf mehreren Ebenen: * Der allgemeinen parlamentarischen Kontrolle durch die Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern aufgrund einer Berichtspflicht des Innenministers im Rahmen von Aktuellen Stunden, Kleinen und Großen Anfragen oder Petitionen; * einer besonderen parlamentarischen Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Landtages, aber auch ggf. durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA); * für Briefkontrollen und Telefonüberwachungen ist deren Einleitung durch das Innenministerium erforderlich, die durch die 10 G-10-Kommission genehmigt werden muss. Diese Kommission ist ebenfalls ein Gremium des Landtages; * ferner wacht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit über die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und verfügt bei seiner Tätigkeit auch über das Recht zur Akteneinsicht; * auch der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern und die Justiz überprüfen die Tätigkeit des Verfassungsschutzes; * letztlich wird durch die Öffentlichkeit, die Berichterstattung in den Medien zu Aufgaben und Arbeit des Verfassungsschutzes und durch die sich daraus ergebene Diskussionen eine ständige Kontrolle ausgeübt. Parlamentarische Kontrolle Kontrolle durch die PKK Justiz G-10-Kommission Verfassungsschutz M-V Innerbehördliche Kontrolle Kontrolle durch die Sonstige externe Öffentlichkeit Kontrolle Bürger LfDI M-V Medien LRH M-V 11 Rechtsextremismus Lageüberblick Dem rechtsextremistischen Spektrum in Mecklenburg-Vorpommern waren im Jahr 2010 etwa 1.400 Personen zuzurechnen. Die Szene ist gegenüber 2009 somit nicht weiter gewachsen. Allerdings gab es innerhalb des Lagers Verschiebungen. So ging die Zahl der Angehörigen rechtsextremistischer Subkulturen auf ca. 600 zurück. Die Zahl der Neonazis stieg jedoch auf ca. 300. Ursache hierfür dürfte eine bundesweit zunehmende Ideologisierung innerhalb der Subkulturen sein, die zu einem Hineinwachsen in die deutlich politischer agierende Neonaziszene geführt hat. Diese Entwicklung ist gerade auch in der geografischen Mitte unseres Bundeslandes zu beobachten. NPD Neonazis rechtsextreme Subkulturen Im rechtsextremistischen Parteienspektrum blieb das Potenzial demgegenüber gleich. Nach einer Phase der Stagnation 2009 zeigten sich die rechtsextremistischen Strukturen im Lande 2010 motiviert und aktionsfähig. Die zahlreichen Aktionen aus Anlass des 65. Jahrestages des Kriegsendes und des so genannten Heldengedenkens belegen beispielhaft die hohe Mobilisierungsbereitschaft hiesiger Rechtsextremisten. Obwohl die Gewalttaten mit rechtsextremistischer Motivation rückläufig sind, zeigte sich im Berichtszeitraum insgesamt doch 12 ein anwachsendes Aggressionspotenzial. Dies äußerte sich im Bereich der Internetpropaganda oder den zahlreichen Sachbeschädigungen an Büros der Parteien, die von der rechtsextremistischen Szene als politischer Gegner wahrgenommen werden. Sorge bereiten Drohund Verleumdungsaktionen gegen demokratische Politiker, die sich besonders im Kampf gegen den Rechtsextremismus engagieren, wie z. B. die Sprengung eines privaten Postkastens eines engagierten Staatsanwaltes. Insgesamt schreckt die rechtsextremistische Szene - trotz gegenteiliger Beteuerungen der NPD - vor einer Strategie der Verunsicherung des politischen Gegners nicht zurück. Im bundesweiten Vergleich ist das hierzulande dauerhaft enge Zusammengehen zwischen Neonazistrukturen und der NPD besonders bemerkenswert. Dies dürfte wesentlich auf eine enge geistige Verwandtschaft zurückzuführen sein, betont doch die hiesige NPD stets ihren revolutionären Anspruch und den Wunsch nach Errichtung eines "nationalen Sozialismus". Darüber hinaus stützt und befördert der NPD-Parteiapparat die rechtsextremistischen Bestrebungen im Lande weiterhin maßgeblich. Gerade im propagandistischen Bereich kommt der NPD-Landtagsfraktion dabei eine besondere Rolle zu. Gemeinsames Hauptziel der Szene ist der Wiedereinzug der NPD in den Schweriner Landtag 2011. Dabei zeigt sie sich durchaus optimistisch. Zugleich wird eine erhebliche Anstrengungsbereitschaft erkennbar. Die wachsende Bedeutung des Internets als Informationsund Kommunikationsmedium hat bekanntermaßen auch vor der rechtsextremistischen Szene nicht Halt gemacht. Rechtsextremisten nutzen die jeweils aktuellen technischen Möglichkeiten. So sind sie z. B. Mitglieder in sozialen Netzwerken oder gründen eigene Netzwerke, um einer - aus ihrer Sicht - Zensur zu entgehen. Zudem konnten 2010 mehrere neue Internetauftritte der rechtsextremistischen Szene im Lande festgestellt werden. In Stralsund ist mit ALTERMEDIA ein bundesweit bedeutendes rechtsextremistisches Internet-Nachrichtenportal "ansässig". 13 Personenpotenzial M-V M-V Bund Bund Personenpotenzial 2009/2010 2009 2010 2009 2010 Rechtsextremistische Subkulturen 650 600 9.000 8.300 Neonationalsozialisten (Neonazis) 250 300 5.000 5.600 Nationaldemokratische Partei 400 400 6.800 6.600 Deutschlands (NPD) Deutsche Volksunion (DVU) 60 60 4.500 3.000 Gesamt 1 1.360 1.360 26.600 25.000 Straftatenaufkommen Im Jahre 2010 registrierte das Landeskriminalamt MecklenburgVorpommern im Bereich der politisch motivierten Kriminalität im Phänomenbereich "rechts" 805 Straftaten (Vorjahr: 883). Davon wurden insgesamt 757 (Vorjahr: 823) als rechtsextremistisch klassifiziert, u. a. weil sie z. T. antisemitisch oder fremdenfeindlich motiviert waren. Den Schwerpunkt der Straftaten bildeten mit 534 Vorfällen (Vorjahr: 626) erneut die Propagandadelikte. Weiterhin wurden 29 (Vorjahr: 36) Gewalttaten mit rechtsextremistischer Motivation registriert, darunter vier (Vorjahr: sieben) mit einer fremdenfeindlichen Ausrichtung. Die meisten Gewalttaten richteten sich gegen den politischen Gegner oder Polizeibeamte. Rechtsextremistische Subkulturen Der subkulturelle Rechtsextremismus ist in Mecklenburg-Vorpommern überwiegend unstrukturiert. Die Angehörigen dieser Szene bewegen sich hauptsächlich in ihren lokalen Cliquen, die im ganzen Land zu finden sind. Dort gibt es keinen festen Mitgliederstamm, keine Mitgliedsbeiträge o. ä. Im Unterschied zur neonazistischen Szene stehen weniger gezielte politische Aktivitäten 1 inkl. sonstiger Rechtsextremisten und ohne Mehrfachmitgliedschaften 14 im Vordergrund, sondern vielmehr das gemeinsame Ausleben der eigenen Subkultur im Rahmen von Konzertbesuchen, Feierlichkeiten mit rechtsextremistischem Hintergrund (z. B. Hitler-Geburtstagsfeiern, Sonnwendfeiern) und anderen Aktionen, wie Fußballturnieren unter ausschließlicher Beteiligung von Rechtsextremisten. Allerdings konnte in jüngster Zeit bundesweit eine stärkere Ideologisierung festgestellt werden, die in der Folge zu einem Wechsel von Subkulturangehörigen in die Neonaziszene geführt hat. Hier war diese Entwicklung insbesondere im mittleren Teil des Landes zu beobachten. Bei Personen, die der subkulturellen Szene zugerechnet werden, muss von einer tendenziellen Gewaltbereitschaft ausgegangen werden. Sie stellen darüber hinaus ein beachtliches Mobilisierungspotenzial für rechtsextremistische Demonstrationen dar. Häufig werden aus diesem rechtsextremistischen Spektrum so genannte Propagandadelikte, d. h. Verstöße gegen die SSSS 86, 86a und 130 StGB, begangen. Dabei verwenden die Szeneangehörigen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, wie z. B. Hakenkreuze oder SS-Runen oder sie hinterlassen volksverhetzende Parolen, etwa mit antisemitischen Inhalten. Zumeist handelt es sich hierbei um graffitiartige Schmierereien. Angehörige dieser Szene fallen u. a. durch ihr rechtsextremistisches Erscheinungsbild auf. Hierzu gehören insbesondere Bekleidungsstücke oder Tätowierungen, deren Symbolik rechtsextremistische Inhalte aufweist. Zu den bevorzugten Bekleidungsmarken zählen handelsübliche Sportmarken und ebenso szenetypische Marken wie z. B. "Consdaple" (enthält die Buchstabenfolge "NSDAP"), "Thor Steinar", "Erik&Sons" oder "Ansgar Aryan". Vermehrt treten im einschlägigen Versandhandel aber auch Kleidungsstücke auf, die die Zugehörigkeit zu einer bestimmten örtlichen Szene dokumentieren oder aber politische Botschaften aufweisen, so z. B. "rechtsextrem - na und". Bei Demonstrationen oder ähn15 lichen Veranstaltungen wird überwiegend dunkle, wetterfeste Kleidung getragen. Nur bei szeneinternen Veranstaltungen (z. B. Konzerten oder so genannten Old-School-Partys, die an die Skinheadsubkultur erinnern sollen) findet das "klassische" SkinheadOutfit mit Bomberjacke und Springerstiefeln zumindest bei einem Teil der Angehörigen der subkulturellen rechtsextremistischen Szene weiterhin Verwendung. Rechtsextremistische Musikszene Im Jahr 2010 fanden in Mecklenburg-Vorpommern nach derzeitigem Erkenntnisstand 24 (2009 : 23) Musikveranstaltungen mit rechtsextremistischem Hintergrund statt: 2 * 16 Konzerte (2009: 13) * 5 Partys (2009: 10) * 3 Liederabende (2009: Keine Feststellungen). 2 Hinzu kommt noch jeweils eine Veranstaltung 2009 und 2010, bei der eine Band auftrat, die zwar in der rechtsextremistischen Szene beliebt ist, jedoch gegenwärtig keine rechtsextremistischen Bestrebungen verfolgt. Daher wird diese Veranstaltung nicht als typisches rechtsextremistrisches Konzert gezählt. 16 Des Weiteren trat im Anschluss an zwei NPD-Saalveranstaltungen jeweils ein "nationaler" Liedermacher auf. Die Veranstaltungen verteilten sich über das gesamte Land, wobei eine gewisse Schwerpunktbildung im Osten erkennbar war. Der Trend zu kleineren Musikveranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern hat sich bundesweit und auch hierzulande fortgesetzt. Nur drei Konzerte erreichten Teilnehmerzahlen von über 200. Zwei dieser Veranstaltungen fanden in Grevesmühlen im so genannten Thing-Haus und eine Veranstaltung im Raum Rügen statt. 2010 konnte eine Musikveranstaltung im Vorfeld verboten werden (2009 : 4). Darüber hinaus trat bei einer NPD-Saalveranstaltung am 13.03.2010 in Karow (Landkreis Parchim) der neonazistische Liedermacher Frank RENNICKE auf. Der leichte Anstieg der Konzerte zeigt, dass das Bedürfnis nach Live-Auftritten einschlägiger Bands in der rechtsextremistischen Szene unverändert stark ausgeprägt ist. Der Besuch derartiger Konzerte ist weiterhin eines der bestimmenden Elemente in der Lebensweise gerade subkulturell geprägter Rechtsextremisten. Die Teilnehmer derartiger Veranstaltungen erleben ein starkes Gemeinschaftsgefühl und den meist jungen Teilnehmern wird "musikalisch" eine rassistische Weltanschauung nahegebracht. Häufig findet dabei eine Glorifizierung des Nationalsozialismus statt. Die Verbindung des Mediums Musik mit einem politischen Anspruch belegt u. a. ein Interview der international bekannten Band "Painful Awakening" aus dem Raum Güstrow mit dem "New Hate-Zine" im Jahre 2008. 17 Auf die Frage "Wie wichtig ist für Euch die Verbindung zwischen Musik und Politik ?" antwortet ein Bandmitglied in einem Interview aus dem Jahr 2008: "Diese Verbindung sehe ich als sehr wichtig an ! Musik ist ein sehr gutes Mittel um politische Inhalte, persönliche Gedanken, Sorgen, Liebe, Hass, Schmerz und auch Leid zu vermitteln. Aber am wahrscheinlichsten ist sie auch die wichtigste 'Waffe' die wir haben um einen Menschen (Jugend) außerhalb der 'Bewegung' zu erreichen, um eventuell neue Interessenten für unsere Sache zu begeistern und zu hinterfragen, Warum, Wieso sind die so ! Oder glaubt ihr das ein Jugendlicher sofort die NPD (als Beispiel nur !!!) wählt, wenn er einen Skin auf der Straße "S... H." schreien hört oder einen Immigranten verprügeln sieht !?! Unsere Texte sind ausschließlich politisch." (Online-Magazin "NSHC" vom 16.11.2010; Schreibweise wie im Original) Im einem weiteren Interview in einem Szeneblog im März 2010 unterstreicht die Band noch einmal ihren politischen Anspruch, indem sie deutlich macht, dass "das Hauptaugenmerk unserer Texte" beim "täglichen Kampf gegen System, Hetze, Verrat und die Völkerfeinde überall auf der Welt" (endloesung.blogsport vom 14.12.2010) liegt. Die im Berichtszeitraum durchgeführten Musikveranstaltungen wurden wiederum außerordentlich konspirativ vorbereitet. Veranstaltungsdetails wurden in der Regel erst am Veranstaltungstag, z. B. per SMS, bekannt gegeben. Häufig wurden die Konzerte als private Geburtstagsfeier mit geladenen Gästen deklariert. Als Austragungsorte dienen immer öfter auch Gebäude und Räume, die von Rechtsextremisten erworben oder über einen längeren Zeitraum gemietet wurden. Insoweit ist zur Verhinderung der Veranstaltungen ein hoher Aufklärungsaufwand erforderlich. Die Polizei stößt bei Maßnahmen 18 zur Verhinderung der Veranstaltungen nicht selten auf Gegenwehr. Daher ist regelmäßig der Einsatz eines größeren Polizeiaufgebotes nötig, um entsprechende Gegenmaßnahmen bis hin zum Verbot bzw. zur Auflösung durchzusetzen. In Mecklenburg-Vorpommern sind gegenwärtig ca. 10 Skinbands aktiv. Es existieren zwar noch weitere örtliche Musikgruppen bzw. Bandprojekte. Diese sind jedoch nicht regelmäßig aktiv. Am bekanntesten sind die Bands "Liebenfels Kapelle" / "Skalinger" aus dem Raum Wolgast, "Thrima" aus Nordvorpommern, "Path of Resistance" aus dem Raum Rostock oder die bereits erwähnte Gruppe "Painful Awakening" aus dem Raum Güstrow. Szeneläden / Versandhandel Mit ca. 10 rechtsextremistischen Szeneläden und einer etwa gleich hohen Zahl von Internetvertriebsdiensten, die z. T. an die Ladengeschäfte angeschlossen sind, weist das Land weiterhin im bundesweiten Vergleich eine relativ hohe Dichte beim Handel mit rechtsextremistischen Devotionalien auf. (Logo eines Szeneladens) Neonazismus Die in der Vergangenheit in Mecklenburg-Vorpommern bei den Neonazis am häufigsten zu findenden Strukturen waren die so genannten Kameradschaften. Nach dem Verbot der "Mecklenburgischen Aktionsfront" (MAF) durch das Innenministerium im Jahr 2009 ist diese Organisationsform zurückgegangen. Offenbar um weitere Verbotsverfahren zu vermeiden, wurden im Jahr 2010 vermehrt informelle Zusammenschlüsse "Freier Kräfte" gebildet, die nicht mehr als klassische "Kameradschaften" bezeichnet werden können. Sie führen in der Regel die Bezeichnung "Nationale Sozialisten" mit der entsprechenden Ortsbezeichnung. Auch Gruppenbezeichnungen wie "Aktionsgruppe" oder "Nationale Offensive" mit einem regionalen Bezug sollen dabei dynamisch wirken und insbesondere jüngere Angehörige der rechtsextremisti19 schen Szene ansprechen. Zur Vernetzung untereinander nutzen die Angehörigen vermehrt moderne Kommunikationsmittel wie SMS oder das Internet. Ein Nachlassen im Engagement bzw. in der Motivation war im Jahr 2010 nicht erkennbar. Im gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern sind wieder verstärkt eigene neonazistische Strukturen zu finden, denen sich überwiegend jüngere Rechtsextremisten anschließen, wobei Schwerpunkte im Osten sowie in der Landesmitte liegen. Sie zeigen insgesamt ein aggressiveres Auftreten gegenüber dem politischen Gegner. Dies äußerte sich zwar nicht in einer gesteigerten Anwendung körperlicher Gewalt, aber im propagandistischen Bereich, etwa bei der Verbreitung eines verleumderischen Plakates gegen den Innenminister. Die Szene scheute auch nicht davor zurück, in den unmittelbaren Lebensbereich ihrer Gegner einzudringen, um diese etwa durch Sachbeschädigungen einzuschüchtern. Auch im Jahr 2010 war eine enge Zusammenarbeit mit der NPD festzustellen. Die NPD-Kreisverbände in Mecklenburg-Vorpommern sind eng mit den "Freien Kräften" verzahnt. Vor allem die NPD-Führungskader, insbesondere auch die kommunalen Mandatsträger, verfügen über vielfältige Kontakte in die neonazistische Szene. Personelle Überschneidungen sind häufig. Viele neonazistische Strukturen fungieren eher als Nebenorganisationen der NPD-Kreisverbände. Berührungsängste oder gar eine Ablehnung der NPD sind bislang nur in Einzelfällen bekannt geworden. Es ist davon auszugehen, dass der Wahlkampf der NPD für die Landtagswahl 2011 in vielfältiger Weise von den Neonazis unterstützt werden wird. Neonazis haben den Anspruch, konsequent ideologische Überzeugungsarbeit leisten zu wollen. Beliebte Mittel sind das Zeigen von Transparenten mit einschlägigen Inhalten bei Demonstrationen, das Verteilen von Flugblättern sowie das Verfassen von Artikeln zum aktuellen Tagesgeschehen in rechtsextremistischen Internetpräsenzen. 20 Neonazis fungieren als Bindeglied zwischen der NPD und der subkulturellen Szene. Insbesondere bei der Durchführung von Demonstrationen ist die NPD auf eine Mitwirkung dieses Klientels angewiesen. Auch sind - wie bereits dargestellt - 2010 vermehrt Angehörige der Subkulturen in das Neonazilager gewechselt. Ein Beispiel für die Vernetzung von NPD, Neonazis und subkultuteller rechtsextremistischer Szene ist das bereits erwähnte "ThingHaus" in Grevesmühlen, in dem sich ein Bürgerbüro der NPD befindet und regelmäßig rechtsextremistische Veranstaltungen wie Schulungen oder Konzerte stattfinden. Dort, sowie im nahegelegenen kleinen Dorf Jamel mit ca. 40 Einwohnern, dem Wohnort des Eigentümers des "Thing-Hauses", ist ein dauerhaftes Zusammenwirken dieser Szenen zu beobachten. Dies hat in der kritischen Öffentlichkeit den Eindruck erweckt, dass die Region von Rechtsextremisten geprägt werde. Auch Neonazis sind - wie die Angehörigen des subkulturellen Rechtsextremismus - teilweise als gewaltbereit einzustufen. Die NPD in Mecklenburg-Vorpommern versucht jedoch aus wahltaktischen Gründen so weit wie möglich, die Protagonisten dieser Szene zu disziplinieren. "Autonome Nationalisten" Organisationsund Aktionsformen der "Autonomen Nationalisten" konnten hierzulande im Berichtszeitraum nicht weiter Fuß fassen. Entsprechende Bestrebungen sind nach wie vor nur in einzelnen neonazistischen Kleingruppen zu finden. Beispielhaft zu nennen sind hier die "Nationalen Sozialisten Rostock", die "Aktionsgruppe Boizenburg" sowie die "Aktionsgruppe Güstrow". Typische Merkmale sind ein aktionsorientiertes Selbstverständnis und ein aggressives Auftreten als "schwarzer Block" bei Demonstrationen. Allerdings wurden entsprechende Verhaltensweisen im Jahr 2010 bei Demonstrationen in Mecklenburg-Vorpommern kaum festgestellt. Auf den entsprechenden Veranstaltungen überwiegt ge21 nerell schwarze Kleidung, teilweise kombiniert mit schwarzen Schals und schwarzer Kopfbedeckung bzw. Sonnenbrillen. Dies macht es schwierig, Demonstrationsteilnehmer zu unterscheiden. Auch sorgt die NPD mit ihrem Ordnerdienst in der Regel für einen störungsfreien Demonstrationsverlauf. Neonazistische Kameradschaften und sonstige neonazistische Gruppierungen Insbesondere die folgenden neonazistischen Gruppierungen sind im Jahr 2010 in Mecklenburg-Vorpommern öffentlich in unterschiedlicher Intensität in Erscheinung getreten: "Nationale Sozialisten Rostock" (Hansestadt Rostock) Die "Nationalen Sozialisten Rostock" (NSR) prägen die Aktivitäten der neonazistischen Szene in Rostock maßgeblich. Der Internetauftritt enthält regelmäßig Berichte über eigene Aktionen. Die dort eingestellten programmatischen Texte lassen zudem auf eine verfestigte neonazistische Ausrichtung der Mitglieder schließen. "Aktionsgruppe Güstrow" (Landkreis Güstrow) Die "Aktionsgruppe Güstrow" (AGG) trat im Jahr 2010 öffentlich kaum noch in Erscheinung. Lediglich auf der Internetseite der Gruppe wurden sporadisch weltanschauliche Texte veröffentlicht. Am 9. November 2010 wurde in Güstrow ein Mitteilungsblatt unter dem Titel "Der Staatsstreich" verteilt. Darin sollen künftig "völkische" Standpunkte vermittelt werden. Augenscheinlich stellt diese Publikation der Gruppe den Versuch dar, wieder eine 22 öffentliche Wirkung zu erzielen, nachdem die letzte Verteilung von Flugblättern der Gruppe bereits am 27. Januar, dem Holocaust-Gedenktag, erfolgte. Dort wurden an Teilnehmer einer Filmvorführung über den Holocaust Flugblätter mit dem Titel "Israelischer Mord am palästinensischen Volk" verteilt. "Nationale Offensive Teterow" (Landkreis Güstrow) Die "Nationale Offensive Teterow" (NOT) tritt hauptsächlich mit Plakatierungen und Graffiti in Teterow in Erscheinung. Daneben nehmen Angehörige der Gruppe an Demonstrationen der rechtsextremistischen Szene teil. Am 14. November 2010 versuchten Anhänger der Gruppe, eine Gedenkveranstaltung anlässlich des Volkstrauertages zu stören (s. u.). Insgesamt legen die Anhänger der "Nationalen Offensive Teterow" eine im Vergleich zur übrigen rechtsextremistischen Szene des Landes Mecklenburg-Vorpommern gesteigerte Aggressivität an den Tag. "Nationale Offensive Gnoien" (Landkreis Güstrow) Nachdem es in Gnoien bereits im gesamten Jahr zu wiederholten Schmierereien mit rechtsextremistischem Hintergrund sowie zu Aktionen gegen die Person des Bürgermeisters kam, die teilweise auch einen Hinweis auf eine lokale rechtsextremistische Gruppierung lieferten, wurde im Oktober 2010 die Homepage der "Nationalen Offensive Gnoien" freigeschaltet. Dies deutet auf eine organisatorische Verfestigung der örtlichen Szene hin. "Aktionsgruppe Boizenburg" (Landkreis Ludwigslust) Die "Aktionsgruppe Boizenburg" (AGB) entfaltete 2010 nur wenig Aktivitäten. Die Internetseite wurde nur noch sporadisch aktualisiert. Allerdings sind in Boizenburg eine Vielzahl rechtsextremistischer Graffiti festzustellen. In zeitlicher Nähe zum Todestag von Horst WESSEL wurden außerdem Plakate mit entsprechendem Bezug 23 in Boizenburg geklebt. Das Thema wurde auch auf der Internetseite der Gruppe aufgegriffen. "Hatecrew Stralsund" (Hansestadt Stralsund) Die "Hatecrew Stralsund" festigte im vergangenen Jahr zeitweilig die rechtsextremistischen Strukturen der Hansestadt Stralsund. Sie entfaltete ihre Aktivitäten hauptsächlich im Internet. Im Gegensatz zu den Internetpräsenzen anderer rechtsextremistischer Gruppen im Lande stieß sie auf eine breitere Resonanz, die auf die Auftritte provozierender Art und Weise der Berichterstattung zurückzuführen sein dürfte, die sich teilweise persönlich an den politischen Gegner wandte. Ausführlich wurde über Strafprozesse gegen Mitglieder der Gruppe berichtet, wobei regelmäßig eine Ablehnung missliebiger Strafvorschriften sowie der demokratischen Staatsform zum Ausdruck kam. Auch eine antisemitische Grundhaltung der Gruppe wurde wiederholt deutlich. So wurde im November 2009 in zynischer Weise über die Entwendung einer Gedenkplatte für die Stralsunder Synagoge berichtet. Dort wurde von einer "Juden-Platte" gesprochen. Die "Hatecrew Stralsund" berichtete zudem über die Sprengung einer Briefkastenanlage an der Privatanschrift eines Staatsanwaltes, der Strafverfahren gegen Mitglieder der Gruppe geführt hatte. Außerdem wurde ein Bild der zerstörten Anlage veröffentlicht. Ein Zusammenhang der Tat mit der "Hatecrew Stralsund" ist wahrscheinlich. Die Aktion wurde im rechtsextremistischen Internetportal MUPINFO mit der Bemerkung, "dass sich gewisse Staatsanwälte eben doch nicht alles ungestraft erlauben" könnten kommentiert. Damit wurde unverhohlen eine Drohkulisse gegenüber Staatsanwälten, die konsequent gegen Rechtsextremisten ermitteln, errichtet. Zum 1. September 2010 wurde die Internetseite der Gruppe abgeschaltet; seitdem sind keine Aktivitäten mehr zu verzeichnen. 24 "Freies Pommern", "Nationale Sozialisten Pommern" (Landkreise Ostvorpommern und Uecker-Randow) Das neonazistische Netzwerk "Freies Pommern" ist aus der ehemaligen Dachorganisation "Soziales und Nationales Bündnis Pommern" (SNBP) hervorgegangen. Anhänger dieser Gruppierung nennen sich "Nationale Sozialisten Pommern". Maßgeblicher Verantwortlicher ist ein NPD-Landtagsabgeordneter. Insofern handelt es sich bei der Organisation um eine wichtige Schnittstelle zwischen NPD und Neonaziszene. Transparente des Netzwerks sind regelmäßig bei Demonstrationen in Mecklenburg-Vorpommern zu finden und beinhalten zumeist anlassbezogene Parolen, wie beispielsweise bei den NPDDemonstrationen gegen Kinderschänder in Ferdinandshof, Schwerin und Neustrelitz: "Kinder brauchen unseren Schutz! Seht nicht weg! Bürgerinitiative "Schöner und sicherer wohnen". Die "Nationalen Sozialisten Pommern" sind auch bei Aktionen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns zu finden. Sie waren u. a. mit einem Informationsstand beim "9. Thüringentag der nationalen Jugend" am 12. Juni 2010 vertreten. 25 "Nationale Sozialisten Greifswald" (Hansestadt Greifswald) Die "Nationalen Sozialisten Greifswald" (NSG) haben im Dezember 2009 ihren Internetauftritt freigeschaltet, dessen Internetbetreiber sich in den USA befindet. Seitdem wird auf der Seite regelmäßig über rechtsextremistische Demonstrationen und sonstige Veranstaltungen berichtet und einzelne, insbesondere für die Hansestadt Greifswald bedeutsame Ereignisse, kommentiert. Auffallend ist, dass sich die Gruppierung mehr als andere neonazistische Personenzusammenschlüsse im Land an überregionalen rechtsextremistischen Veranstaltungen und Aktionen beteiligt hat, u. a. in Berlin und Neuruppin (Brandenburg). Auch haben die "NSG" an einer Aktion teilgenommen, bei der im Vorfeld des rechtsextremistischen "Trauermarsches" in Bad Nenndorf (Niedersachsen) am 7. August 2010 in der jeweiligen Heimatstadt Fotos von einem Transparent mit der Aufschrift "Achtung! Britisches Folterlager Bad Nenndorf" gefertigt und ins Internet eingestellt wurden. Im Jahr 2010 wurden des Weiteren Kontakte zur rechtsextremistischen Kameradschaft "Hatecrew Stralsund" festgestellt. Immer wieder wird auch der bestehende Konflikt mit der "linken" Szene in der Universitätsund Hansestadt deutlich. "Interessengemeinschaft Schöneres Strasburg" (Landkreis Uecker-Randow) Die "Interessengemeinschaft Schöneres Strasburg" bezweckt nach eigenen Angaben die Vermittlung von Hintergrundinformationen aus Politik, Wirtschaft, Geschichte und Kultur. Diesem Zweck kommt der Verein durch die Veröffentlichung von Broschüren nach. Die Druckausgaben werden den Bürgern der Gemeinde Strasburg kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Interes26 sengemeinschaft sieht in der Verbreitung "unabhängiger Nachrichten" mittels der Broschüre ein Mittel zur "geistigen Entwicklung, Willensund Wesensbildung". Die Ziele ähneln denen der "Initiative für Volksaufklärung e. V." Die Interessengemeinschaft betreibt in erster Linie Öffentlichkeitsarbeit durch einen Internetauftritt und die Herausgabe der Publikation "Strasburger Beobachter". Diese ähnelt auf den ersten Blick den "Regionalboten" der "Initiative für Volksaufklärung e. V." Allerdings ist die Publikation in einem viel geringeren Maße von der NPD dominiert. Es finden sich fast ausschließlich angebliche "Missstände" in der Stadt Strasburg bzw. im Landkreis UeckerRandow und insbesondere der Bürgermeister der Stadt wird häufig denunziert. Überörtliche politische Beiträge der NPD werden hingegen nicht übernommen. Im Jahr 2010 sind insgesamt sechs Ausgaben des "Strasburger Beobachters" erschienen, die im Internet abrufbar sind. Offensichtlich rassistische oder die rechtsextremistische Weltanschauung der Verfasser belegende Berichterstattungen werden vermieden, vielmehr sollen die Leser auf subtile Art und Weise beeinflusst werden. Bei der "Interessengemeinschaft Schöneres Strasburg" handelt es sich nicht um einen eingetragenen Verein. Es bestehen Verbindungen zu bzw. personelle Überschneidungen mit einer rechtsextremistischen Gruppierung im Raum Uecker-Randow, die sich "Völkische Burschenschar Strasburg" (VBS) nennt, die im Jahr 2010 allerdings nicht öffentlich in Erscheinung getreten ist. Verein "Initiative für Volksaufklärung e.V." (IfV e.V.) Der Verein mit Sitz in Bansin (Landkreis Ostvorpommern) sieht nach eigenen Angaben auf seiner Internetseite seine Kernaufgabe in der "Verbreitung und Veröffentlichung unabhängiger, freier Nachrichten und Informationen". 27 Zu diesem Zweck bringt er regelmäßig erscheinende, regionale kostenlose Faltblätter, die sogenannten Boten heraus. Die Exemplare werden an Haushalte verteilt; die neueren Ausgaben werden regelmäßig von verschiedenen rechtsextremistischen Internetseiten, insbesondere MUPINFO und FREIES POMMERN, veröffentlicht. In den Publikationen werden hauptsächlich regionale Themen und lokale "Missstände" aufgegriffen. Hinzu kommen allgemeine Themen, wie die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland ("Schleichender Volkstod"), "Hartz IV" oder die Ausländerpolitik. Des Weiteren sind Berichterstattungen über Anträge der NPD u. ä. aus den Gemeindevertretungen und Kreistagen, in denen die NPD sitzt, Kritik an den demokratischen Parteien und deren Mitgliedern, landespolitisch bedeutsame Themen wie die Kreisgebietsreform und das Finanzausgleichsgesetz, zu finden. Im Jahr 2010 wurden die Propagandaaktivitäten des rechtsextremistischen Vereins ausgebaut. So sind Regionalausgaben für die Kreisgebiete Demmin, Mecklenburg-Strelitz/Neubrandenburg, Nordwestmecklenburg sowie die Hansestadt Rostock neu hinzugekommen. Auch wenn seitens des Vereins wiederholt betont wird, es handele sich um "unabhängige Hintergrundinformationen", die seitens des Vereins durch eigene Mittel und Spenden finanziert würden, hat sich im Jahr 2010 der Eindruck verfestigt, dass eine starke Beeinflussung durch die NPD vorliegt. Alle als Verantwortliche im Sinne des Presserechts angegebenen Personen in den einzelnen Regionalausgaben sind führende NPD-Kader. Inhaltlich werden 28 regelmäßig Themen aufgegriffen, die auch von der NPD auf ihrer Internetseite angesprochen werden. Die Vereinsform der "IfV e.V." stellt somit offenbar nur die äußere Hülle für eine eigentliche NPD-Publikation dar. Zur Motivation für die Zeitungsprojekte hat die NPD auf ihrer Internetseite ausgeführt, dass viele Bürger aus wirtschaftlichen Gründen, insbesondere wenn jemand im Haushalt arbeitslos werde, als erstes an der Tageszeitung sparen und diese abbestellen würde. Andere würden sich in der Presse mit ihren Problemen nicht mehr wiederfinden und auch das Internet würde nicht von jedem genutzt werden. In kostenlos verfügbaren lokalen Werbeblättern sei der redaktionelle Teil stark eingeschränkt. Da die meisten Menschen an Informationen dennoch interessiert seien, tue sich für den "Nationalen Widerstand" eine "gar nicht hoch genug einzuschätzende Möglichkeit" auf, in die offensichtlich vorhandenen Lücken mit eigenen kostenlos verfügbaren Regionalblättern vorzustoßen (NPD-Landesverband: "Mit Zeitungsprojekten rein in die Lücken"). Im 4. Quartal des Jahres 2010 wurde wieder ein Internetauftritt des Vereins freigeschaltet, auf dessen Startseite bereits verschiedene Ausgaben der "Boten" heruntergeladen werden können. "Jugendbund Pommern" (Landkreis Uecker-Randow) Der "Jugendbund Pommern" ist eine rechtsextremistische Gruppierung aus dem Landkreis Uecker-Randow. Bezüge bestehen u. a. nach Borken, Eggesin und Viereck. Im Jahr 2010 ist die Gruppierung insbesondere durch ihre Teilnahme an den Demonstrationen der NPD gegen "Kinderschänder" in Ferdinandshof, Schwerin und Neustrelitz aufgefallen. Es wurde ein Transparent 29 mit der Aufschrift "Es könnte auch dein Kind sein, schützt unsere Jüngsten! Todesstrafe für Kinderschänder Jugendbund Pommern" mitgeführt. Verein "Sport und Kultur Wiese e. V." in Viereck (Landkreis Uecker-Randow) Der Verein wurde bereits im Jahr 2009 gegründet und hat als Ziel u. a. die Förderung von Musikveranstaltungen und Jugendarbeit. Für die Vereinstätigkeit wurde ein ehemaliger Schweinestall bei Pasewalk gepachtet. Verschiedene Vereinsmitglieder unterhalten Kontakte zu Personen der rechtsextremistischen Szene, so u. a. zum NPD-Gemeindevertreter in Viereck. In Viereck tauchten Flugblätter auf, die die Tageszeitung "Nordkurier" und einen leitenden Mitarbeiter verunglimpften, woraufhin das Blatt Strafanzeige erstattete. Die Pasewalker Zeitung hatte im Rahmen der Berichterstattung über einen vom Verein mitorganisierten Pferdemarkt von in dem Verein agierenden Personen berichtet, die der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind oder mit dieser sympathisieren. Ein geplantes Konzert mit Musikgruppen des rechtsextremistischen Spektrums bei Pasewalk konnte die Polizei im März 2010 verhindern. 30 "Nationale Sozialisten Mecklenburg" (Landkreis Mecklenburg-Strelitz) Die "Nationalen Sozialisten Mecklenburg" sind im Landkreis Mecklenburg-Strelitz angesiedelt. Sie fielen im Jahr 2010 insbesondere durch die Nachstellung eines Flüchtlingstrecks am 8. Mai 2010 in Burg Stargard auf. Für diese Aktion haben sie sich in einem ins Internet eingestellten Video als verantwortlich zu erkennen gegeben. Personen mit aufgesetzten Tiermasken bzw. mit Flüchtlingskleidung trugen Schilder mit Aufschriften wie "8. Mai 1945 ICH ESEL GLAUBE AN DEN TAG DER BEFREIUNG!", "8. Mai 1945 VERTRIEBEN, VERGEWALTIGT, ERMORDET BEFREIUNG?", "8. Mai 1945 ICH SCHAF GLAUBE AN DIE FREIHEIT!" sowie "8. MAI 1945 ICH SCHWEIN FEIER DEN TAG DER BEFREIUNG!". Auf einem eigens entworfenen Flugblatt, das an die Bürger verteilt wurde, heißt es u. a.: "1945 - 2010: 65 Jahre Befreiungslüge - Wir feiern nicht! Wir klagen an! (...) Wir möchten in einem symbolischen Akt an die noch immer ungesühnten und völkerrechtswidrigen Verbrechen durch die Russische Soldateska und die Vertreiberstaaten Polen und Tschechien in Form eines Flüchtlingstrecks erinnern (...)" Wir klagen an! 65 Jahre Fremdherrschaft, Entmündigung und Entrechtung des deutschen Volkes! 65 Jahre ungesühnte Verbrechen der ehemaligen Kriegstreiber und der Vertreiberstaaten. 65 Jahre völkerrechtswidrige Teilung des deutschen Reiches! 65 Jahre Umerziehung durch die Besatzer und ihren Vasallen! 65 Jahre Scheinstaat brddr ohne deutsches Grundgesetz/Verfassung und Regierung!". (Schreibweise wie in Original) Es bestehen personelle Überschneidungen mit der in Burg Stargard ansässigen rechtsextremistischen Gruppierung "Stargarder Freundeskreis". 31 "Kameradschaft Neubrandenburg" (Stadt Neubrandenburg) Am 27. März 2010 trat die "Kameradschaft Neubrandenburg" (KS NB) erstmals seit längerer Zeit wieder öffentlich in Erscheinung. An der Mahnund Gedenkstätte "Fünfeichen" führte die Gruppierung einen Arbeitseinsatz durch und verteilte zudem im Stadtgebiet den "Strelitzer Boten", die im Jahr 2010 neu aufgelegte Regionalausgabe für den Bereich Neubrandenburg/Mecklenburg-Strelitz der "Initiative für Volksaufklärung e. V.", für die der Neustrelitzer NPDStadtvertreter verantwortlich ist. "Nationale Sozialisten Waren" (Landkreis Müritz) Die "Nationalen Sozialisten Waren" sind bislang insbesondere durch Flugblattverteilungen in Erscheinung getreten. Am 31. Januar 2010 wurden in mehreren Geldinstituten Flugblätter der "Nationalen Sozialisten Waren" mit der Überschrift "Polizeirepression in Waren" ausgelegt, in denen der Polizeieinsatz anlässlich der Gedenkveranstaltung am 23. Januar 2010 als rechtswidrig dargestellt wurde. Kurz vor Beginn der offiziellen Veranstaltung zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus in der Kreismusikschule am 23. Januar 2010 in Waren hatten vier Mitglieder der "Nationalen Sozialisten Waren" in der Nähe des Veranstaltungsortes Transparente mit den Aufschriften "Ein junges Volk steht auf und stößt die Lügenschar vom Thron" sowie "Unsere Großväter waren keine Verbrecher! Schluss mit den Lügen!!" gezeigt. Die "Nationale Offensive Teterow" hat auf ihrer Internetseite über diese "Mahnwachen" berichtet. Dies zeigt, dass zwischen den Warener und Teterower Rechtsextremisten Kontakte bestehen. Weitere Flyer der Gruppierung, die die Politik der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die fortschreitende Privatisierung und den Kapitalismus allgemein kritisierten, sind am 26. Oktober 32 2010 an einem Gymnasium in Waren (Müritz) aufgefunden worden. Hierauf fand sich zudem ein Hinweis auf Verbindungen zu den "Nationalen Sozialisten Mecklenburg". "Nationale Sozialisten Malchin" (Landkreis Demmin) Mitte des Jahres 2010 wurde der neue Internetauftritt der "Nationalen Sozialisten Malchin" freigeschaltet. Die Gruppierung will nach eigenen Angaben den "nationalen Widerstand" unterstützen und verweist u. a. auf die rechtsextremistischen Internetauftritte der "Aktionsgruppe Boizenburg" und der "Aktionsgruppe Güstrow". Zudem distanziert sich die Gruppierung ausdrücklich von der insbesondere in den Jahren 2007 und 2008 in Malchin aktiven "Kameradschaft Malchin" (KSMC). Die KSMC ist im Jahr 2010 nicht mehr öffentlich in Erscheinung getreten. Der noch vorhandene Internetauftritt der Gruppierung wird nur noch sporadisch aktualisiert. Die frühere maßgebliche Führungsperson der "Kameradschaft Malchin" hat zwischenzeitlich Funktionen innerhalb der NPD übernommen. Verbote neonazistischer Organisationen Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der rechtsextremistischen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) mit Urteil vom 1. September 2010 bestätigt. Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass das Bekenntnis der HDJ zur gemeinnützigen Jugendarbeit nur Fassade sei. Tatsächlich beweise der Verein eine "Wesensverwandtschaft" zum Nationalsozialismus und verstoße damit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die HDJ war im Jahr 1990 gegründet und vom Bundesministerium des Innern am 31. März 2009 verboten worden. Auf den hiesigen rechtsextremistischen Internetseiten zeigte man sich über dieses Urteil wenig überrascht. 33 "Am heutigen Tage einen Sieg verbuchen zu können, wäre ebenso aberwitzig wie die Möglichkeit, ein Kamel durch ein Nadelöhr gehen zu sehen" (Zitat FREIES POMMERN und MUPINFO). Dem Verbot der "Mecklenburgischen Aktionsfront" (MAF) vom 20. Mai 2009 folgte keine gerichtliche Auseinandersetzung. Eine Ersatzorganisation oder Kennzeichen der MAF wurden seit dem Verbot nicht festgestellt. Sonstige Aktivitäten unter maßgeblicher Beteiligung der neonazistischen Szene Demonstration am 13. Februar 2010 anlässlich der Zerstörung Dresdens im Zweiten Weltkrieg Seit mehreren Jahren findet im Februar in Dresden ein Trauermarsch der rechtsextremistischen Szene zum Gedenken an die Bombardierung der Stadt im Zweiten Weltkrieg statt, der für die rechtsextremistische Szene zwischenzeitlich bundesweit Bedeutung entfaltet. So nahm auch im Jahre 2010 eine Vielzahl von Rechtsextremisten aus Mecklenburg-Vorpommern an der Veranstaltung am 13. Februar teil. Aufgrund von Blockadeaktionen von Gegendemonstranten konnten die Teilnehmer des Trauermarsches den Ausgangspunkt nicht verlassen, woraufhin es zu Steinund Flaschenwürfen aus der Menge auf eingesetzte Polizeibeamte kam. Die Blockadeaktionen hatten auch zur Folge, dass etliche anreisende Teilnehmer nicht bis zur Veranstaltung durchkamen und unverrichteter Dinge die Heimreise antraten. Innerhalb der rechtsextremistischen Szene führte die Blockade des Trauermarsches zu Diskussionen über die zukünftige Ausrichtung von Demonstrationen. 34 7. Tollensemarsch am 20. Februar 2010 in Neubrandenburg/ Rundweg um den Tollensesee Etwa 70 Angehörige der rechtsextremistischen Szene führten am 20. Februar 2010 - nunmehr bereits zum siebten Mal - den so genannten Tollensemarsch rund um den Tollensesee durch. Die Veranstaltung verlief im Jahr 2010 ohne Gegendemonstrationen. Aktivitäten zum 65. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai Nachdem ein von Rechtsextremisten geplante Trauermarsch zunächst vom Landkreis Demmin verboten worden war und das Verwaltungsgericht Greifswald die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs - mit einigen Auflagen, u. a. dem Verbot, Fackeln zu benutzen - wieder aufgehoben hatte, wurde am 8. Mai 2010 durch Rechtsextremisten ein Aufzug durch die Demminer Innenstadt durchgeführt. Es wurden themenbezogene Flugblätter verteilt und zwei Reden von NPD-Mandatsträgern gehalten. Das Motto lautete: "65 Jahre Befreiungslüge - Wir feiern nicht!". Die Teilnehmerzahl von ca. 250 entsprach in etwa der Teilnehmerzahl des Demminer Trauermarsches im Jahr 2009. In Gnoien kam es zu einer unangemeldeten Demonstration der rechtsextremistischen Szene. In Güstrow wurden am 8. Mai jeweils die Fenster eines Bürgerbüros der SPD und der Partei DIE LINKE. eingeworfen und an den Gebäuden Graffiti mit Bezug zum 8. Mai 1945 angebracht. Außerdem wurden sechs Stolpersteine, die an jüdische Opfer des Holocaust erinnern, mit schwarzer Farbe besprüht. In Teterow störten Angehörige der rechtsextremistischen Szene eine Säuberungsaktion, bei der rechtsextremistische Aufkleber im Stadtgebiet entfernt werden sollten. Im Ostteil des Landes wurden vielfältige Propagandaaktivitäten festgestellt. In den Landkreisen Uecker-Randow, Nordvorpommern, Demmin, Mecklenburg-Strelitz und Müritz wurden im Rah35 men einer Kampagne unter dem Motto "8. Mai - Kein Grund zum feiern!" Flugblätter, Plakate, Aufkleber und Schriftzüge, wie "8. Mai 45, Tag der Schande" oder "NS jetzt", angebracht bzw. verteilt. In Burg Stargard wurde ein Flüchtlingstreck nachgestellt. Darüber hinaus wurden in verschiedenen Gemeinden und Städten bzw. an Straßen Holzkreuze für Todesopfer aufgestellt, die z. T. Beschriftungen, wie "Vertreibung", "Vergewaltigung", "Mord", "Raub" und "8. Mai 1945 - Befreiungslüge", aufwiesen. Die Aktionen der rechtsextremistischen Szene im Jahr 2010 überstiegen die Aktivitäten der vergangenen zwei Jahre, was sowohl dem 65. Jahrestag als auch dem Umstand geschuldet sein dürfte, dass der 8. Mai 2010 auf einen Samstag fiel. Das Aufstellen von Holzkreuzen in verschiedenen Landkreisen spricht zudem dafür, dass sich Rechtsextremisten verschiedener Regionen im Vorfeld über eine gemeinsame Vorgehensweise abgestimmt haben. Serie von Sachbeschädigungen an Parteibüros Im Jahr 2010 kam es in Mecklenburg-Vorpommern zu 44 Sachbeschädigungen an Büros der im Landtag vertretenen Parteien. Auffällig war, dass mit einer Ausnahme kein Büro der NPD betroffen war. Die meisten Taten ereigneten sich in Rostock, Güstrow und Waren. Einzelne einschlägige Farbschmierereien deuten auf einen rechtsextremistischen Hintergrund der Taten hin. Beachtenswert ist zudem der Umstand, dass die meisten Angriffe nach dem Beitrag "Demokraten gibt es auch in Deiner Stadt" vom 18. April 2010 auf der von dem NPD-Funktionär David PETEREIT verantworteten neonazistischen Internetseite MUPINFO erfolgten. Dort war verklausuliert zu Sachbeschädigungen an Büros demokratischer Parteien aufgerufen worden. In diesem Zusammenhang hat die Staatsanwaltschaft Schwerin ein Ermittlungsverfahren wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten eingeleitet. 36 Feierlichkeiten zur Sommersonnenwende Am 19. Juni 2010 wurde in Jamel (Landkreis Nordwestmecklenburg) eine Sonnwendfeier durchgeführt, an der sich 200 bis 300 Personen beteiligt haben sollen. Ausgerichtet wurde die Feier von einem NPD-Kreistagsmitglied. Aktionen zum Todestag von Rudolf HEß (17. August) Die zentrale Bedeutung des Todestages des HITLER-Stellvertreters Rudolf HEß für die bundesweite rechtsextremistische Szene wird alljährlich durch entsprechende Aktivitäten deutlich. Dabei werden weiterhin dezentrale und konspirativ vorbereitete Aktionen durchgeführt. Die rechtsextremistische Szene greift dabei hauptsächlich auf Spontandemonstrationen, das Anbringen von Transparenten und Plakaten sowie Graffiti zurück. Regelmäßig werden, so auch im Jahr 2010, anlassbezogene Plakate an Brücken über vielbefahrenen Bundesstraßen und Autobahnen angebracht. Am 21. August 2010 kam es in Stralsund zu einer unangemeldeten Demonstration mit ca. 70 Teilnehmern. Die Polizei konnte den Demonstrationszug bereits nach wenigen Minuten stoppen und die Veranstaltung beenden. Die Teilnehmer griffen dabei die Polizei an, indem sie gegen Einsatzfahrzeuge traten und schlugen. Wegen der geringen öffentlichen Wirkung muss diese Aktion für die rechtsextremistische Szene als Misserfolg gewertet werden, dennoch zeigt sich hier das hohe Mobilisierungspotenzial auch für spontane Aktionen innerhalb der rechtsextremistischen Szene, zumal die Teilnehmer aus verschiedenen Regionen des Landes stammten. 37 Instrumentalisierung des Volkstrauertages Anlässlich des Volkstrauertages, an dem der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gedacht wird, führt die rechtsextremistische Szene von ihr so genannte Heldengedenkfeiern durch. Sie knüpft damit an die im Dritten Reich vorgenommene Umbenennung des Volkstrauertages in "Heldengedenktag" an, der weniger dem Andenken an die Opfer des Ersten Weltkrieges, sondern - mit Blick auf die geplante kriegerische Expansion der Reiches - der Mythologisierung des "Heldentodes" dienen sollte. Vor diesem Hintergrund dienen die Veranstaltungen der Rechtsextremisten ausschließlich der Heroisierung der deutschen Frontsoldaten des Ersten und Zweiten Weltkrieges. Die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft finden dagegen keinerlei Erwähnung. 2010 kam es im ganzen Land zu dezentralen Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene auf Friedhöfen sowie Denkund Ehrenmalen für die Opfer von Kriegen. Die zahlenmäßig größte Veranstaltung habe es nach einem Internetbericht in Rehna mit ca. 120 Teilnehmern gegeben. In Teterow gab es eine Auseinandersetzung zwischen den Teilnehmern einer rechtsextremistischen Veranstaltung und der Polizei. Eine Gruppe von Rechtsextremisten störte die öffentliche Gedenkveranstaltung durch Rufe und wurde daraufhin durch die Polizei vom Veranstaltungsgelände gedrängt. Dabei wurde auch Pfefferspray gegen die aggressiv auftretenden Rechtsextremisten eingesetzt. In einem Bericht, der wortgleich auf mehreren rechtsextremistischen Internetseiten (MUPINFO, Internetseiten der "Nationalen Offensive Gnoien" und der "Nationalen Offensive Teterow") veröffentlicht wurde, stellt die rechtsextremistische Szene die Ereignisse völlig anders dar und berichtet, man sei "völlig überraschend durch etwa zwei Dutzend uniformierte Polizisten attackiert" worden. In Sassnitz führten ca. 20 Teilnehmer einen unangemeldeten Fackelmarsch durch. Daneben wurden durch die Polizei einschlägige Kranzniederlegungen in Löcknitz, Strasburg und auf dem Golm festgestellt. In Greifswald führten acht Personen der "Nationalen Sozialisten 38 Greifswald" eine Kranzniederlegung durch. Hinzu kamen Plakatierungen in Viereck, Friedland, Strasburg und Teterow. MUPINFO und FREIES POMMERN nennen in ihren Berichterstattungen über Veranstaltungen zum "Heldengedenken" darüber hinaus zahlreiche Veranstaltungen, die augenscheinlich weder durch die Polizei noch die Öffentlichkeit wahrgenommen wurden, so z. B. in Bargischow, Anklam, Blumenthal, Krien, Lassan und Ueckermünde. Insgesamt beziffert MUPINFO die rechtsextremistischen Veranstaltungen aus Anlass des Volkstrauertages auf "rund zwei Dutzend". Damit ist gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Steigerung der Anzahl der Veranstaltungen im Jahr 2010 festzustellen. Grund für den Anstieg könnte der 65. Jahrestag des Kriegsendes sein. Insgesamt zeigt die Vielzahl der Veranstaltungen die anhaltend hohe Mobilisierbarkeit der rechtsextremistischen Szene im Land Mecklenburg-Vorpommern. Aktion gegen den Bürgermeister von Lalendorf (Landkreis Güstrow) Am 5. Dezember verteilte eine Gruppe Rechtsextremisten Flugblätter in Lalendorf, in denen unter der Bezeichnung "Ministerium für Gemeindesicherheit Lalendorf" in sarkastischer Weise kritisiert wird, dass der Bürgermeister einer dort ansässigen Familie die Übergabe der Urkunde des Bundespräsidenten für die Ehrenpatenschaft für das siebte Kind verweigert hatte. Nach Eintreffen der Polizei versuchten einzelne Rechtsextremisten, sich durch Schubsen und Drängeln der Personalienfeststellung zu entziehen, was letztlich zum Einsatz von Pfefferspray durch die eingesetzten Beamten führte. Ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch wurde eingeleitet. Im Internet berichtete die rechtsextremistische Szene auf mehreren Seiten (NPD-Landesverband, MUPINFO, ALTERMEDIA sowie Internetseite der "Nationalen Sozialisten Rostock") ausführlich über den Sachverhalt. 39 Nicht angemeldete Spontandemonstrationen der rechtsextremistischen Szene Wie bereits im Jahr 2009 führte die rechtsextremistische Szene auch 2010 einige unangemeldete Spontandemonstrationen unter Umgehung der Vorschriften des Versammlungsgesetzes durch. Zum Anmeldeerfordernis von Demonstrationen findet sich u. a. die folgende Aussage der "Nationalen Sozialisten Greifswald" im Internet: "Weil uns keine anderen Möglichkeiten mehr bleiben und der Staat uns mit allen Mitteln die Rechte nehmen will. Darum lassen wir uns das Recht zu demonstrieren, wann, wie und wo wir wollen, einfach nicht mehr nehmen! Wir haben gelernt aus den Vorfällen vom 8. Mai in Berlin 2008, Leipzig 2009 und Dresden 2010. Irgendwann ist Schluß!!! Wir müssen für den Staat unkontrollierbar werden und er darf sich nie sicher sein, wann wir wieder zuschlagen werden." (Schreibweise wie im Original) Spontandemonstrationen 2010 * In der Nacht des 27. Februar führten offenbar ca. 40 Personen einen Fackelmarsch in Rostock durch. Auf MUPINFO wird die Veranstaltung auf den 27. Januar datiert. Es wurde berichtet, dass mit der Demonstration der "Toten des Volkes" gedacht werden solle und über einen Zusammenhang zum Todestag von Horst WESSEL spekuliert. Die öffentliche Wirkung der Veranstaltung war offenbar nur gering. * Am 7. März 2010 wurde ein unangemeldeter Aufzug "Aufstand wagen - Kapitalismus zerschlagen" mit etwa 15 Teilnehmern durch die Warener Innenstadt durchgeführt Dabei wurde u. a. die Parole "Nationaler Widerstand jetzt!" skandiert. Auf der Internetseite der "Nationalen Offensive Teterow" wurde über die Aktion berichtet. 40 * Am 8. Mai 2010 wurde in Burg Stargard (s. S. 36) ein unangemeldeter Aufzug mit einem nachgestellten Flüchtlingstreck durchgeführt. * Am 21. August 2010 versuchten ca. 70 Personen eine unangemeldete Demonstration in Stralsund aus Anlass des Todestages von Rudolf HEß durchzuführen (s. S. 37). Sonstige Propagandaaktivitäten und Aktionen der rechtsextremistischen Szene Rechtsextremistische Störung eines Treffens des Bundes der Vertriebenen (BdV) am 26. September 2010 in Friedland Im Rahmen einer Veranstaltung des Bundes der Vertriebenen (BdV) am 26. September 2010 in Friedland kam es zu einer Störung durch elf Personen, die dem rechtsextremistischen Spektrum zuzurechnen sind. Diese trugen teilweise Masken von früheren Bundeskanzlern und führten Transparente mit sich, die sich mit dem Thema Vertreibung beschäftigten. Unter den Teilnehmern war u. a. der Friedländer NPD-Stadtvertreter. Nachdem der Verantwortliche der Veranstaltung eine Teilnahme der Personen abgelehnt hatte, verließen diese die Örtlichkeit nach Aufforderung durch Polizeibeamte. Rechtsextremistische Parteien Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 41 Bund M-V Gründung 1964 1990 Sitz Berlin Hagenow Mitglieder 2010 6.600 400 2009 6.800 400 Publikationen "Deutsche Stimme", "Der Ordnungsruf", monatlich monatlich, lokale Publikationen unregelmäßig Internet Die NPD ist auf allen organisatorischen Ebenen (Bundesverband, Landes-und Landtagsfraktion Kreisverbände) mit sechs weitestgehend Abgeordneten flächendeckend für Mecklenburg-Vorpommern im Internet vertreten Die NPD steht nach wie vor im Mittelpunkt der Entwicklung des Rechtsextremismus in Mecklenburg-Vorpommern. Sie verfügt über sechs Kreisverbände: * Ostvorpommern * Uecker-Randow * Nordvorpommern * Mecklenburg-Strelitz * Mecklenburg-Mitte * Westmecklenburg. Im Dezember 2009 wurde der bisherige NPD-Kreisverband Ostvorpommern/Greifswald um den Landkreis Demmin vergrößert. In diesem Zusammenhang hat der bisherige und neue Kreisverbandsvorsitzende Enrico HAMISCH folgende Aussage getroffen: 42 "So erhöht die nationale Bewegung beständig und kontinuierlich den oppositionellen Takt gegen das herrschende BRD-System mit all seinen volksschädigenden Auswüchsen. Wenn vom Studenten bis zum Firmenleiter jeder seinen Platz in unseren Reihen findet, wird unsere politische Arbeit vor Ort auch weiterhin Früchte tragen. Diese Grundlage beharrlich auszubauen, wird verstärkt unser Auftrag für die nächste Zeit sein. Verbunden mit den besten Grüßen zum neuen Jahr wünsche ich meinen Kameraden ein konzentriertes und aktionistisches Auftreten bei unserem gemeinsamen Kampf um die Herzen unserer Landsleute und natürlich weiterhin viel Schaffenskraft und Idealismus." (Quelle: NPD M-V: "Nationale Offensive weiter ausgebaut" vom 02.01.2010) Schwerpunkte der Parteiarbeit sind in Westmecklenburg, im Landkreis Ostvorpommern und im Landkreis Uecker-Randow erkennbar. Auf dem Landesparteitag am 20.11.2010 wurden der bisherige Landesvorsitzende Stefan KÖSTER und seine Stellvertreter in ihren Ämtern bestätigt. Diese Personenkontinuität macht deutlich, dass der NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern weiterhin an seinem revolutionären Anspruch festhält und einen "nationalen Sozialismus" anstrebt. In einem Interview mit dem NPD-eigenen Videoportal "weiterdenken-tv" am Rande des Bundesparteitages in Hohenmölsen (Sachsen-Anhalt) am 6. November 2010 forderte der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo PASTÖRS mit Blick auf die Vereinigung mit der Deutschen Volksunion eine "griffigere, nationale sozialistische Politik". Der NPD-Landesvorsitzende KÖSTER charakterisierte im 43 selben Beitrag seine Partei als "weltanschaulich" und "radikal". Welche Weltanschauung die Partei im Kern prägt, machte ein zwischenzeitlich aus dem Internet entfernter Beitrag auf der vom NPD-Landtagsabgeordneten Tino MÜLLER verantworteten Internetseite FREIES POMMERN deutlich. Dort wurde über "nationale Aktivisten" berichtet, die am 9. November 2010 auf der Insel Usedom offensichtlich eine Veranstaltung zum "Gedenken" an die bei HITLERS Marsch auf die Feldherrnhalle am 9. November 1923 in München getöteten Nationalsozialisten durchführten. Die Teilnehmer hätten Fackeln und Fahnen mit sich geführt, eine Schweigeminute abgehalten und das so genannte Treuelied gesungen. Damit dürfte das von der SS in ihrem Liederbuch an prominenter Stelle abgedruckte Lied "Wenn alle untreu werden" gemeint sein. Einmal mehr zeigte dieser Bericht die ideologische Nähe des hiesigen NPD-Landesverbandes mit dem Nationalsozialismus. Rolle der NPD-Landtagsfraktion Im Zentrum der Entwicklung steht weiterhin die NPD-Landtagsfraktion, die mit den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen insbesondere die propagandistische Arbeit des NPD-Landesverbandes unterstützt. Von Mitarbeitern der Landtagsfraktion wurden 2010 auch die meisten Demonstrationen der Partei angemeldet. Im Parlament selbst nutzt die NPD ihre Möglichkeiten, in dem sie z. B. zahlreiche Kleine Anfragen stellt. In einer Sonderausgabe der Fraktionszeitung "Der Ordnungsruf", aus Anlass des vierjährigen Bestehens der Landtagsfraktion, wird naturgemäß eine positive Bilanz der Fraktionsarbeit gezogen und auf die im Vergleich zu den anderen Oppositionsparteien höchste Zahl entsprechender Anfragen hingewiesen. Die notwendigen Antworten der Landesregierung stellen dabei für die NPD eine wichtige Informationsquelle dar. Auf diese Weise gewonnene Erkenntnisse finden nicht selten Eingang in die Parteipropaganda, etwa wenn es um Fragen der Zuwanderung geht. Obwohl die Partei die Instrumente des Parlamentes nutzt, ist weiterhin nicht erkennbar, dass ihr an einer qualifizierten Parla44 mentsarbeit liegt. Vielmehr fällt die Fraktion weiterhin durch regelmäßige provokante Auftritte im Plenum auf. Zu den parlamentarischen Standardthemen zählen dabei u. a.: * Das Aufgreifen historischer Fragen mit dem Ziel der Relativierung der NS-Verbrechen; * die Globalisierung und die Finanzkrise, verbunden mit der sozialen Frage sowie die * gesellschaftlichen Folgen der Zuwanderung. Dass sich die Partei nicht um eine Pflege der parlamentarischen Kultur bemüht, ist mit Blick auf ihren ideologischen Hintergrund nachvollziehbar, will sie demokratische Parlamente doch letztlich abschaffen. 45 Im Rahmen, der von der NPD-Fraktion ausgehenden Propagandaarbeit des "Kampfes um die Köpfe" werden die unterschiedlichsten Politikfelder aufgegriffen. Dabei werden radikale Töne meist vermieden. Vielmehr wird häufig eine betont sachliche Sprache gewählt. Zur anstehenden Kreisgebietsreform kritisiert die NPD in einem Flyer "Bürgernähe statt Großkreise" die geplante Aufteilung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in "Monster-Kreise" im "XXLFormat", wobei am Ende die Kommunen auf den Schulden sitzen bleiben würden. Die Polizeistrukturreform bezeichnet die NPD in einem Faltblatt als "Gefahr für die öffentliche Sicherheit" und zeigt sich vermeintlich solidarisch mit den Kritikern der Reform, indem sie entsprechende Exemplare an verschiedene Polizeidienststellen des Landes verschickte. In einem weiteren Flyer fordert die NPD den Austritt aus der NATO, um künftig die Verstrickung der Bundeswehr in "Angriffskriege" zu verhindern. Unter dem Motto "Keine Rente erst mit 67" plädiert die NPD-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern in einem Flyer für die Beibehaltung des gesetzlichen Renteneintrittalters von 65 Jahren. Die etablierten Parteien würden mit ihrer "familienfeindlichen Politik und der Destabilisierung der Arbeitnehmereinkommen" die Alleinschuld am "miserablen Rentensystem" tragen. In einem Flyer "Fischereihandwerk erhalten" solidarisiert sich die NPD-Fraktion mit den deutschen Fischern und fordert stärkere Investitionen in Fischbesatz-Maßnahmen der Binnenund Küstengewässer sowie eine öffentliche Verurteilung der polnischen "Piratenfischerei", verbunden mit einem Boykottaufruf für aus Polen importierten Fisch. Mit einem ausdrücklichen "Nein zu dieser EU!" diffamiert die NPDFraktion auch die EU als eine "gigantische Geldverbrennungsmaschine", die die Interessen der einfachen Milchbauern missachte. Die "Blockparteien in Brüssel" würden Bedingungen aushandeln, durch die die "heimischen Bauern stranguliert" würden. Die Probleme könnten nicht über einen globalen Markt, sondern nur über eine so genannte raumorientierte Volkswirtschaft geregelt werden. 46 Offensichtliches Ziel dieser Propaganda ist es, die demokratischen Parteien und damit zugleich auch die parlamentarische Demokratie als nicht an den Interessen des Volkes orientiert und zugleich unfähig zur Problemlösung darzustellen. Ihre sechs Bürgerbüros (Lübtheen, Grevesmühlen, Rostock, Stralsund, Anklam und Ueckermünde) nutzt die Partei nicht nur als Kontaktstelle zu ihren Wählern. Dort finden auch ideologische Schulungen und Veranstaltungen statt, die dem Zusammenhalt der Szene dienen sollen. Besondere Aufmerksamkeit erzielte im Berichtszeitraum das neu eröffnete Bürgerbüro im so genannten Thing-Haus in Grevesmühlen, das festungsartig ausgebaut ist und als Treffort für Neonazis dient. Dort ist auch die neonazistische Internetplattform MUPINFO ansässig, die wiederum von einem NPD-Kader verantwortet wird. 2010 war darüber hinaus interessant, dass die Fraktion Kontakte zu schwedischen Rechtsextremisten unterhalten hat. Nach Verlautbarungen im Internet besuchte im November eine Delegation aus Schweden Schwerin. Am 11. Dezember trat der NPDFraktionsvorsitzende als Redner beim neonazistischen "Daniel Wretström-Gedenkmarsch" in Salem bei Stockholm auf. Dort habe er die "Notwendigkeit gemeinsamen Handels" beschworen. Kommunalpolitische Aktivitäten Seit der Kommunalwahl 2009 verfügt die NPD über 62 Sitze in kommunalen Vertretungen. Die damit gestiegenen politischen Einflussmöglichkeiten nutzt die Partei bislang allenfalls partiell. Hauptsächlich werden die Kommunalvertretungen als zusätzliche Plattformen für Parteiagitation genutzt. Kommunale Sacharbeit steht eher im Hintergrund. Allerdings sind in einzelnen Fällen Bemühungen um eine Qualifizierung der kommunalpolitischen Arbeit erkennbar, etwa in den Landkreisen Ludwigslust, Ostvorpommern und Uecker-Randow. 47 Besondere Anerkennung in der Szene finden die kommunalpolitischen Aktivitäten des NPD-Landtagsabgeordneten Michael ANDREJEWSKI, der über Mandate in der Stadtvertretung in Anklam und im Kreistag des Landkreises Ostvorpommern verfügt. Sein offensichtliches Hauptziel ist es, "durch andauernde kommunale Arbeit eine solide Basis für eine nationale Alternative zu schaffen, die einst das herrschende Parteiensystem ablösen soll" (s. Internetseite NPD-Fraktion M-V). Um ihre kommunalpolitischen Aktivitäten zu dokumentieren, veröffentlicht die NPD auf der Internetseite des Landesverbandes entsprechende Inhalte. Deutlich wird dabei häufig ein ideologischer Hintergrund: * In einer Sitzung der Warener Stadtvertretung am 23. Februar 2010 begründete die NPD ihre Ablehnung des Partnerschaftsvertrages mit der polnischen Stadt Suwalki damit, dass einer Partnerschaft nur auf der Basis gegenseitiger Gerechtigkeit zugestimmt werden könne. Da die Partei auf polnischer Seite kein Unrechtsbewusstsein für "Vertreibung und Landraub" erkennen könne, stimme sie auch nicht zu. * Kommunalvertreter der NPD in Waren und im Landkreis Nordwestmecklenburg wandten sich im September 2010 gegen die Verlegung so genannter Stolpersteine, die insbesondere an die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus erinnern sollen. Die NPD-Stadtvertreterin in Waren agitierte gegen den "einseitigen Schuldkult" und forderte, "endlich auch unseren Opfern" zu gedenken, was aber von den "Systemlingen und Dienern der Siegermächte" nicht zu erwarten sei. Wenn das Volk gesunden solle, müssten die "inländerfeindlichen Parteien" abgewählt werden. * Bei einer öffentlichen Sitzung der Neustrelitzer Stadtvertretung am 9. September wurde der NPD-Stadtvertreter von der Sitzung ausgeschlossen, da er der Forderung des Stadtpräsidenten nicht nachgekommen war, sein mit den Worten "Todesstrafe für Kinderschänder" beschriftetes T-Shirt auszuziehen oder es umzuwenden. 48 Über ideologische Aspekte hinaus werden auch kommunalpolitische Inhalte angesprochen, so z. B. Fragen der freiwilligen Feuerwehr, der Ausgestaltung der Straßenbeleuchtung, des Radwegebaus oder der Energieversorgung. Ein damit meist verbundener Unterton suggeriert jedoch immer wieder, dass die anstehenden Probleme von den demokratischen Parteien nicht im Interesse des Bürgers gelöst werden könnten. Insoweit steht auch hier ein propagandistischer Effekt im Vordergrund. Diesem Zweck dienen auch die Vorwürfe der "Vetternwirtschaft" gegenüber demokratischen Parteivertretern, die von der NPD insbesondere auf der Insel Usedom erhoben werden. Da nicht alle Bürger über einen Internetanschluss verfügen, stellt die NPD ihre kommunalpolitischen Bemühungen auch in Papierform dar, so in der Publikation "Kurz & Knapp". Dort berichtet die NPD aus der Usedomerbzw. Ueckermünder Stadtvertretung zu regionalen Themen. Kommunalpolitische Fragen werden auch in der Schrift "Nieges von de Fischköpp" im Raum Bad Doberan erörtert. Im Jahr 2010 bewarben sich in Anklam, Pasewalk und Ludwigslust darüber hinaus NPD-Mitglieder für das Amt des Bürgermeisters. Die Kandidaten wurden wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue gemäß SS 61 Abs. 3 Satz 3 Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern nicht zu den Bürgermeisterwahlen zugelassen. "Kampf um die Köpfe" - Kampagne "Todesstrafe für Kinderschänder" Breiten Raum in der Propaganda der NPD nahmen 2010 Fragen des Kindeswohls und des Kindesmissbrauchs ein. Mit ihren Aktivitäten um das Thema Kindeswohl versucht sich die NPD als Schutzmacht für die Schwächsten in der Gesellschaft zu präsentieren. Sie agitiert gegen "kinderfeindliche Bonzen" und fordert eine Volksabstimmung über die "Todesstrafe für Kinderschänder". In diesem Zusammenhang führte sie eine Reihe von demonstrativen Aktionen durch, die sich z. T. auf aktuelle Ereignisse bezogen, 49 etwa auf die Diskussion zur Sicherungsverwahrung oder zu Sexualstraftätern. Hier nutzte die NPD ein emotionsgeladenes Thema, um sich einerseits die nötige öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen und um andererseits breitere Bevölkerungskreise anzusprechen. Im Hinblick auf ihre ideologischen Wurzeln hat sie dabei aber nicht das Wohl aller Kinder, sondern lediglich das der aus ihrer Sicht "artgerechten" Kinder im Blick. 3 Im Einzelnen wurden folgende Veranstaltungen unter dem Motto "Todesstrafe für Kinderschänder-Volksabstimmung jetzt" bekannt, an denen sich neben NPD-Angehörigen auch Personen aus der Neonaziszene und den rechtsextremistischen Subkulturen beteiligt haben: * Mahnwache am 4. September in Ferdinandshof (Landkreis Uecker-Randow) mit ca. 40 Teilnehmern; * Demonstration am 11. September 2010 in Ferdinandshof unter Beteiligung von ca. 275 Personen; * Demonstration in Schwerin am 25. September 2010 mit ca. 260 Teilnehmern; * erneute Mahnwache am 8. Oktober 2010 in Ferdinandshof mit unter zehn Teilnehmern; * Demonstration am 23. Oktober 2010 in Neustrelitz mit ca. 190 Teilnehmern. 3 vergl. hierzu http://www.verfassungsschutz-mv.de/cms2/Verfassungsschutz_ prod/Verfassungsschutz/content/de/_Service/Archivmeldungen/meldungen /NPD_instrumentalisiert_Missbrauch_von_Kindern/ind; vom 6.10.2010 50 In einem Internetkommentar der "Nationalen Sozialisten Greifswald" zu dieser Veranstaltung heißt es: "Somit bleibt als Fazit zu sagen, dass hier in Deutschland und in Mecklenburg und Pommern genug 'rumtherapiert' wurde. In Zukunft sollten diverse Therapien den Volksverrätern im Landund Bundestag vorbehalten sein, um das Kranke aus ihren Köpfen zu 'waschen'. Toleranz gab es auch zu genüge. Es muß endlich Schluss sein mit dem Ganzen Toleranzdasein. Kinderschänder müßen lernen, dass auf ihr Verhalten und ihre Taten harte Konsequenzen folgen. Und wenn sich dieser Staat einen Dreck darum kümmert, werden wir es selbst in die Hand nehmen müssen, mit den 'demokratischen' Mitteln, die uns zur Verfügung stehen. Darum: Mehr Toleranz für Intoleranz - Todesstrafe für Kinderschänder - Volksabstimmung JETZT!" (Schreibweise wie im Original) Als "Sachwalter" von Kinderinteressen präsentierte sich die NPD zudem im Rahmen der Veranstaltung von Kinderfesten, die in Bad Doberan, Stralsund, Ueckermünde und erstmalig in Neustrelitz, Grevesmühlen und Jamel (Landkreis Nordwestmecklenburg), stattfanden. Einige Kinderfeste wurden bereits zum wiederholten Male durchgeführt, so das Kinderfest in Bad Doberan, das zum 4. Mal oder das Kinderfest in Stralsund, das bereits zum 9. Mal ausgerichtet wurde. Die Resonanz auf die Kinderfeste fiel unterschiedlich aus. In Bad Doberan und Stralsund lag sie unter den Erwartungen der Veranstalter, was auch auf die schlechte Witterung zurückzuführen war. Nachdem ein am 31. Juli 2010 angemeldetes NPD-Kinderfest in Anklam von der Stadtverwaltung wegen fehlender räumlicher Möglichkeiten nicht genehmigt wurde und das Verwaltungsgericht Greifswald eine entsprechende Klage der NPD abgewiesen hatte, fand stattdessen eine rechtsextremistische Demonstration unter dem Motto "Gegen kinderfeindliche Bonzen - für eine lebenswerte Zukunft in unserer Heimat" statt, an der nach Polizeiinforma51 tionen ca. 250 Personen teilnahmen. Zur Demonstration hatte die NPD auf ihrer Internetseite im Vorfeld ausgeführt: "So oder so, am 31.07.2010 wird das öffentliche Leben Anklams im Zeichen der Nationalen Bewegung stehen. Das soll jeder wissen: Verbotene Kinderfeste führen zu massiven Protestaktionen." Im Internet war auch ein von der NPD sowie den "Nationalen Sozialisten Mecklenburg und Pommern" unterzeichnetes Flugblatt veröffentlicht worden, das einen Aufruf an alle "Kameradinnen und Kameraden" enthielt, nach Anklam zu kommen, "um gemeinsam gegen ein überlebtes System und seine Handlanger auf die Straße zu gehen". Anstelle eines weiteren - ebenfalls verhinderten - Kinderfestes wurde am 4. September 2010 in Anklam eine Versammlung "Gegen kinderfeindliche Bonzen" mit ca. 30 Teilnehmern durchgeführt. In einer Aktion "Diätenerhöhung für Kinder" warb die Partei im Zusammenhang mit der Veranstaltung dafür, die letzte Diätenerhöhung an Kinder weiterzugeben, indem sie Geschenkpakete verteilte. Somit sei die Diätenerhöhung des Abgeordneten ANDREJEWSKI für zwei Monate (700 Euro) an "deutsche Familien" gegangen. "Kampf um die Parlamente"Vorbereitung auf das Wahljahr 2011 Der Bundesvorstand der NPD hat das Jahr 2011 zum "Superwahljahr" ausgerufen und entsprechende Anstrengungen angemahnt. Die NPD hat ihren Landtagswahlkampf bereits seit geraumer Zeit eröffnet. Unter dem Motto "Unsere Heimat - Unser Auftrag" wurde auf dem NPD-Landesparteitag am 20.11.2010 auch die Kandidatenliste für 52 die Landtagswahl 2011 aufgestellt. Auf den Listenplätzen eins bis vier finden sich die bisherigen Landtagsabgeordneten PASTÖRS, MÜLLER, ANDREJEWSKI und KÖSTER. Erwartungsgemäß wurden Birger LÜSSOW und Raimund BORRMANN nicht wieder aufgestellt. Stattdessen wurden David PETEREIT und Michael GIELNIK gewählt. Damit sind unter den ersten sechs Wahlkandidaten drei Personen (MÜLLER, PETEREIT, GIELNIK), die ihre politische Laufbahn in der neonazistischen Kameradschaftsszene begonnen haben und eine besondere - auch nach außen getragene - Nähe zum Nationalsozialismus aufweisen. Die Partei präsentierte zudem einen neuen Fraktionsbus mit dem Namen "Flaggschiff Waterkant", der durchs Land tourt, um den "Kampf um die Köpfe" fortzusetzen. Mit Broschüren, Regionalblättern und Flyern zu verschiedenen politischen Themen versucht sich die NPD im unmittelbaren Lebensbereich der Menschen zu verankern, mit dem Ziel, im Sinne ihrer "völkischen Graswurzelstrategie" durch schleichende Infiltration mehr Akzeptanz in der Bevölkerung zu gewinnen und die Partei als Wahlalternative zu präsentieren. Für den Wahlkampf 2011 will die NPD u. a. den beabsichtigten Bau einer Moschee in Rostock propagandistisch nutzen. Im April 2010 veröffentlichte die Partei auf ihrer Internetseite den Einspruch eines Bürgers gegen "den Bau einer Moschee mit Minarett" in Rostock und bezeichnete die Minarette als "Zeichen der muslimischen Landnahme" und will damit insbesondere vorhandene "Überfremdungsängste" in der Bevölkerung schüren. Der NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern hatte im September 2010 eine neue "Schulhof-CD" mit Liedern einschlägig bekannter rechtsextremistischer Interpreten herausgegeben. In die Vorbereitung war nach Angaben der NPD der einschlägig bekannte Rostocker NPD-Stadtvertreter David PETEREIT einge53 bunden. Die NPD hoffte, dass diese "solide" CD auch in anderen Landesverbänden Verbreitung finden werde. Die CD wurde nach Vorlage des LKA in einem Eilverfahren von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM) vorläufig indiziert. Die Indizierung trat mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 14. September 2010 in Kraft. Die abschließende Entscheidung zur Indizierung erfolgte am 7. Oktober 2010. Vor diesem Hintergrund beabsichtigte die NPD eine rasche Verteilung der vorrätig gehaltenen Bestände. Entsprechende Aktionen fanden in Neustrelitz, Rostock, Boizenburg, Jördenstorf (Landkreis Güstrow), Sanitz (Landkreis Bad Doberan) und Ludwigslust statt. Wie bereits frühere Projekte der "Schulhof-CD" werden diese Trägermedien als eines der wichtigsten Werbemittel der NPD in den Bundestagsund Landtagswahlkämpfen betrachtet. Mit den CDs sollen vor allem Erstwähler und Jugendliche angesprochen werden. "Kampf um die Straße"Demonstrationen Neben den Demonstrationen im Rahmen der Kampagne gegen "Kinderschänder" führte die Partei eine Reihe weiterer Demonstrationen/ Versammlungen zu verschiedenen Themen durch, um sich in der Öffentlichkeit zu präsentieren: * Am 6. März 2010 erinnerte die NPD in einem Trauerund Gedenkmarsch in Sassnitz auf Rügen an den 65. Jahrestag der Bombardierung der Stadt durch die Alliierten. Daran beteiligten sich 200-300 Personen. 54 * Mit einem Transparent "Werften in deutsche Hand!" versuchten acht Personen der NPD am 10. März 2010 vor dem Schweriner Schloss vergeblich ihre "Solidarität" mit demonstrierenden Werftarbeitern zu bekunden. * Unter dem Motto "Freiheit statt BRD" führten der NPD - Landesverband und die hiesige Neonaziszene mit Unterstützung aus den angrenzen den Bundesländern am 1. Mai in Rostock eine Demonstration durch, an der nach Polizeiangaben ca. 400 Personen teilnahmen. Auf dieser Demonstration wurde die verfassungsfeindliche Ausrichtung der NPD besonders deutlich. So führten Teilnehmer u. a. Transparente mit folgenden Aufschriften mit: "Freiheit statt BRD", "Unsere Matrix ist die BRD - Aufstand wagen - Widerstand vernetzen - System zerfetzen" und "Volksgemeinschaft statt Klassenkampf". Es wurden Parolen wie "Nationaler Sozialismus Jetzt!", "Autonom, militant, Nationaler Widerstand" sowie "Gegen Demokraten helfen nur Granaten" skandiert. * Aus Anlass des 65. Jahrestages des Kriegsendes am 8. Mai fand in Neustrelitz eine Kundgebung der NPD unter dem Motto "65 Jahre Befreiungslüge..." mit ca. 40 Teilnehmern statt. Sonstige Aktivitäten und Entwicklungen Störung des Lindenfestes in Lübtheen (Landkreis Ludwigslust) Beim 4. Lindenfest am 18. September 2010 in Lübtheen waren auch örtliche NPD-Kader anwesend. Dieses Fest diente auch der Werbung für Demokratie und Toleranz. Offenbar um das Anliegen der Veranstaltung ins Lächerliche zu ziehen, verteilten NPDSympathisanten als "Helfer" eines "Netzwerks für Tolerie und De55 mokranz" "Tolerie-Flugblätter" und ließen NPD-Luftballons steigen. Veranstaltung zum 20. Jahrestag der deutschen Einheit Unter dem Motto "03.Oktober 1990 - 03. Oktober 2010 20 Jahre Kampf um Freiheit und Selbstbestimmung" fand am 3. Oktober eine Saalveranstaltung des NPD-Landesverbandes statt. Als Redner traten u. a. Udo PASTÖRS, Stefan KÖSTER und Michael GIELNIK auf. KÖSTER sprach über eine immer stärker werdende "Überwachung und Repression". GIELNIK referierte zum Thema "Deutsche Ostgebiete". Er machte deutlich, dass Deutschland nach den beiden Weltkriegen völkerrechtlich noch immer "Anspruch auf die abgetrennten Gebiete" habe. Verurteilung von Udo PASTÖRS wegen Volksverhetzung Das Amtsgericht Saarbrücken verurteilte den NPD-Fraktionsvorsitzenden am 6. Mai 2010 wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und einer Geldstrafe von 6.000 Euro. PASTÖRS hatte beim politischen Aschermittwoch der NPD am 25. Februar 2009 in Saarbrücken zum Hass gegen Menschen jüdischen Glaubens und türkischer Abstammung aufgestachelt. PASTÖRS bezeichnete das Urteil als "skandalös" und legte Berufung ein. Das Landgericht Saarbrücken bestätigte das Urteil des Amtsgerichts am 19. Oktober 2010. PASTÖRS hat gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Die "herrschende Klasse der BRD" wolle ihn offensichtlich "mundtot" machen. PASTÖRS sei nicht bereit, sich "einen Maulkorb anlegen" zu lassen und werde auch "in Zukunft die Tatsachen ungeschminkt benennen." 56 Verhältnis zur Bundespartei/ Strategische Ausrichtung Nach der erfolglosen Kampfkandidatur PASTÖRS gegen Udo VOIGT um das Amt des Parteivorsitzenden beim Bundesparteitag im April 2009 in Berlin, ist das Verhältnis der NPD des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Bundespartei und insbesondere der beiden Kontrahenten VOIGT und PASTÖRS konfliktbehaftet. Zu einer vom Bundesvorsitzenden einberufenen Strategiekommission im Januar 2010 in Berlin hatten die NPD-Vertreter aus Mecklenburg-Vorpommern keine Einladung erhalten. Der Konflikt beruht aber nicht nur auf persönlichen Animositäten. Es wird auch ein - allerdings nur scheinbarer und vorrangig taktisch motivierter - Streit um die weitere Vorgehensweise deutlich. Während der hiesige NPD-Landesverband sehr deutlich an den Nationalsozialismus anknüpft und diese radikale Ausrichtung als Teil seines "Erfolgskonzeptes" betrachtet, betonte der Bundesvorsitzende Udo VOIGT beim Bundesparteitag im Juni 2010 in Bamberg, dass mit der Verherrlichung des Dritten Reiches keine Wählerstimmen zu gewinnen seien und forderte auf dem Bundesparteitag, dass die NPD künftig weniger "ideologisch" und "rückwärtsgewandt" auftreten solle. Die NPD brauche ein neues Image, nämlich das einer "sozialen Heimatpartei", um in Politik und Gesellschaft ernstgenommen zu werden. Im Ergebnis unterstützte der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern letztlich den Entwurf des Parteivorstandes, eine zu deutliche Bezugnahme auf das Dritte Reich aus wahltaktischen Gründen in der Außendarstellung zu vermeiden und der Partei damit eine eher bürgerliche Fassade zu verschaffen. Dieses Zugeständnis dürfte aber kaum schwergefallen sein, zeigen doch die Veröffentlichungen, die der NPD zuzurechnen sind, weiterhin eine tiefe Verbundenheit mit der nationalsozialistischen Ideologie. Sie ist zwar nicht unmittelbar Bestandteil der aktuellen Propaganda im "Kampf um die Köpfe", in der tatsächlich meist gegenwartsbezogene Themen aufgegriffen werden, sondern sie zeigt sich insbesondere als wesentlicher Teil der herrschenden innerparteilichen Verfasstheit. 57 Fusion der NPD mit der DVU Die vom NPD-Bundesvorstand zum Jahresende 2010 angestrebte Fusion mit der Deutsche Volksunion (DVU) im Sinne einer "vereinigten Rechten" mit dem Namen "NPD - Die Volksunion" wird von den hiesigen Landesverbänden beider Parteien mitgetragen, wobei die DVU des Landes mit ihren ca. 60 Mitgliedern weiterhin insgesamt als politisch bedeutungslos zu bewerten und nach der möglichen Fusionierung damit keine Erhöhung der politischen Schlagkraft zu erwarten ist. Gegenwärtig hält die juristische Auseinandersetzung um den Vereinigungsprozess an. Nutzung des Internets durch Rechtsextremisten Die Nutzung moderner Kommunikationsmedien gewinnt auch bei Rechtsextremisten immer mehr an Bedeutung. Dabei nimmt das Internet im Jahre 2010 eine zentrale Stellung ein. Neben dem bereits erwähnten Internetauftritt ALTERMEDIA, der nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland und zusätzlich in den USA und Kanada durch die Bewertung tagespolitischer Themen versucht, rechtsextremistische Ideologie zu verbreiten, stellen auch regionale Gruppierungen ihre Inhalte in das Internet. Dabei wird in Form von Videooder Textbeiträgen über die Teilnahme an Veranstaltungen berichtet. Dort finden sich auch ideologische Selbstverortungen. Die oft umfangreichen Kommentierungslisten bestätigen die hohe Frequentierung der entsprechenden Seiten. Die neuen Internetauftritte MUPINFO und FREIES POMMERN sind neonazistisch ausgerichtet und werden von hiesigen NPD-Kadern verantwortet. Sie bieten sowohl tagespolitische Informationen als auch ideologische Hintergründe an. MUPINFO zeichnet sich dabei durch eine hohe Aktualität aus und kann durchaus als Konkurrenz zu ALTERMEDIA gesehen werden. Die Möglichkeit, auch kurzfristig Informationen an einen großen Adressatenkreis zu übermitteln, wird insbesondere bei der Vorbereitung von Aktionen (Aufmärsche, Kundgebungen) genutzt. Auch spricht die gegenseitige Verlinkung auf den jeweiligen Sei58 ten für eine Vernetzung der einzelnen Betreiber. Daneben wird das Internet für den Vertrieb von Waren mit rechtsextremistischem Hintergrund, u. a. Musikprodukte und Bekleidung, sowie zunehmend für die Ausstrahlung von Radioprogrammen genutzt. Dabei erweist sich die Nutzung von Internetbetreibern im Ausland, die nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, weiterhin als problematisch. Ein direkter Zugriff und die Veranlassung zur Sperrung kann nicht durch eine direkte Intervention bundesdeutscher Behörden erfolgen. Zugenommen hat der Austausch über soziale Netzwerke im lokalen wie auch überregionalen Raum. Hierbei finden Foren mit und ohne extremistischem Hintergrund Verwendung. Das rechtsextremistische THIAZI-FORUM dient dabei nicht nur als Plattform für den Austausch über rechtsextremistische Themen, sondern wird auch als Austauschbörse für andere Lebensbereiche genutzt. In nicht - rechtsextremistischen Netzwerken wie beispielsweise NB-TOWN, werden Nutzer, die einen extremistischen Hintergrund erkennen lassen, durch den Betreiber meist schnell gelöscht. Jedoch erfolgen dann häufig Neuanmeldungen, so dass diese Probleme nur für kurze Zeit gelöst werden können und daher eine stete Aufmerksamkeit erforderlich ist. 59 Linksextremismus Allgemeine Entwicklungen Der linksextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2010 ca. 350 Personen zugerechnet. Davon gehörten 2010 etwa 250 Personen dem gewaltorientierten Linksextremismus, so genannten Autonomen an. Autonome verfolgen zumeist unorganisiert und in losen Zusammenhängen heterogene und diffus-kommunistische oder anarchistische politische Ziele, für deren Realisierung sie die Anwendung von Gewalt als berechtigtes Mittel ansehen. Seit den Protesten gegen den Weltwirtschaftsgipfel 2007 im Raum Rostock wirkte die Autonomenszene auf das Sympathiesantenumfeld anhaltend anziehend. Zudem hatte dieses Spektrum mit dem "Superwahljahr" 2009 einen thematischen Höhepunkt in der Kandidatur der NPD bei den Kommunal-, Europaund Bundestagswahlen, was dem gewaltorientierten Linksextremismus im Land neuerlichen Zulauf verschaffte und sich über das Jahr 2010 fortsetzte. Linksextremistische Straftaten wurden in 2010 erneut überwiegend gegen Rechtsextremisten, deren Szeneobjekte und Eigentum verübt und konzentrierten sich wiederholt auf den Raum Rostock. Linksextremisten engagieren sich in einer Vielzahl von Themengebieten und versuchen vor allem in bürgerlichen Protestbewegungen ihre Ideologien zu verbreiten, politischen Einfluss zu nehmen und Anhänger zu rekrutieren. Dabei zielen sie stets darauf ab, die bestehende freiheitliche demokratische Werteordnung zu beseitigen und ihr ein sozialistisches, kommunistisches oder anarchistisches System entgegenzusetzen. Der autonome Teil der linksextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern stellt sich als heterogenes Spektrum dar, kann aber als gewaltorientiert, undogmatisch und hierarchiekritisch beschrieben werden. 60 Marxistisch-leninistische, orthodox-kommunistische sowie trotzkistische Parteien und Organisationen im Land spielten aufgrund ihrer geringen Mitgliederzahlen weiterhin nur eine untergeordnete Rolle. Bei ihnen waren überwiegend theoretische Auseinandersetzungen festzustellen. Personenpotenzial M-V M-V Bund Bund 2009 2010 2009 2010 Autonome 200 250 6.100 6.200 Deutsche Kommunistische 20 20 4.000 4.000 Partei (DKP) Kommunistische Partei 10 10 Deutschlands (KPD) Marxistisch-Leninistische 20 20 2.000 2.000 Partei Deutschlands (MLPD) Rote Hilfe e. V. 100 100 5.300 5.400 Sozialistische Alternative 20 20 400 400 (SAV) Sozialistische Deutsche 10 10 300 300 Arbeiterjugend (SDAJ) Gesamt 300 * 350 * 18.100 18.300 * Durch personelle Überschneidungen ergibt sich eine Differenz. Linksextremistisch motivierte Straftaten Im Jahr 2010 wurden im Phänomenbereich "links" der politischmotivierten Kriminalität insgesamt 111 Straftaten (Vorjahr: 207) festgestellt, darunter 38 (Vorjahr: 27) extremistische Taten und 24 Gewalttaten (Vorjahr: 20). Insgesamt zeigt die Anzahl linksextremistischer Straftaten wie im Vorjahr aber eine steigende Tendenz. 61 Linksextremistische Aktivitäten Gewaltorientierter Antifaschismus Nach wie vor ist das Thema Antifaschismus klassisches Agitationsfeld der militanten Linksextremisten im Land. Die Hauptangriffsziele gewaltorientierter Linksextremisten waren im Jahr 2010 entsprechend tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten, deren Einrichtungen und Eigentum. Zentrum der militanten Aktivitäten war wieder Rostock. Obwohl die Anzahl der linksextremistischen Gewaltdelikte insgesamt rückläufig war, ist eine anhaltend hohe Qualität der Gewalttaten festzustellen. Wie in den beiden Vorjahren mussten im Raum Rostock drei Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen registriert werden, deren Halter oder Nutzer innerhalb der rechtsextremistischen Szene agierten. Zudem versuchten zwei Tatverdächtige in Stralsund am 15. Juli 2010 zwei hochwertige Fahrzeuge in Brand zu setzen. Demonstration am 30.04.2010 in Rostock (OZ) 62 Bild im Rahmen der Mobilisierung zum 1. Mai 2010 nach Rostock Neben verdeckt durchgeführten strafbaren Aktionen werden Demonstrationen der rechtsextremistischen Szene immer wieder zum Anlass für Straftaten durch Linksextremisten genommen. So mobilisierte neben einem breiten bürgerlichen Bündnis auch das linksextremistische Spektrum zu Aktivitäten und Blockaden gegen einen NPD-Aufzug am 1. Mai 2010 in Rostock. Der gewaltorientierte Teil versuchte wiederholt, in kleinen Gruppen die NPD-Demonstration zu stören. Des Weiteren wurden im Umfeld Freiflächen und an mehreren Stellen im Stadtgebiet Mülltonnen und Sperrmüll in Brand gesetzt sowie Schaufensterscheiben eines Geschäfts zerschlagen. Darüber hinaus sind folgende linksextremistische Straftaten besonders hervorzuheben: * In den Morgenstunden des 30. Januar 2010 war es zu dem bislang schwersten Fall einer Links-Rechts-Auseinandersetzung in Rostock gekommen. Dabei hatten drei Geschädigte des rechten Spektrums Verletzungen wie einen Milzriss und eine Gesichtsfraktur erlitten. 63 * Anlässlich einer Gerichtsverhandlung am 16. März 2010 gegen Angehörige der rechtsextremistischen Szene wegen einer Rechts-Links-Auseinandersetzung in Pölchow (Landkreis Bad Doberan) im Juni 2007, die auf dem Zuweg zu einer Demonstration stattfand, kam es im Rostocker Amtsgericht zu Auseinandersetzungen zwischen den Lagern. Dabei wurden Personen verletzt und Reifen von Fahrzeugen des rechtsextremistischen Spektrums zerstochen. Mehrere Tatverdächtige wurden von der Polizei in Gewahrsam genommen. * Gegen das Haus einer Studentenverbindung in Greifswald, in dem Personen schliefen, wurde in den frühen Morgenstunden des 24. April 2010 eine Brandstiftung begangen. Die linksextremistische Szene unterstellt der Studentenverbindung seit Längerem nationalistische Haltungen und Beziehungen zur neonazistischen Szene. * Am Morgen des 31. Juli 2010 griff eine Gruppe Vermummter in Rostock zwei Rechtsextremisten an, die sich auf dem Weg zu einer Tür des Verbindungshauses nach NPD-Demonstration nach Ander Brandstiftung klam befanden. Beide Rechtsextremisten wurden leicht verletzt, das Fahrzeug wurde beschädigt. Dies zeigt, dass gewaltorientierte Autonome im Land bereit sind, den politischen Gegnern zur Verwirklichung ihrer Zielsetzungen nachhaltige gesundheitliche Schäden zuzufügen. Sie agieren teilweise rücksichtslos und setzen ihre Gewaltbereitschaft kompromisslos um. Die in den meisten Fällen fehlenden Selbstbezichtigungsschreiben, die die entsprechenden Taten begründen würden, sprechen 64 nicht gegen eine linksextremistische Motivation, da die strafbaren Handlungen mit antifaschistischem Hintergrund für sich selbst stehen sollen. Allerdings beweist die linksautonome Szene des Landes damit erneut, dass sie nicht in der Lage ist, ihre Aktivitäten mit einer umfassenden Gesellschaftsund Systemkritik zu verbinden. Nach der Schließung des von Rechtsextremisten betriebenen Szeneladens "Dickkoepp" in Rostock im Mai 2010 wurde im Land nur noch vereinzelt gegen rechtsextremistische Szeneobjekte vorgegangen. So richteten sich durch Linksextremisten begangene Sachbeschädigungen und Graffiti gegen die Geschäfte "Haugesund" in Rostock und "Tonsberg" in Schwerin, die u. a. Bekleidung der Marke "Thor Steinar" vertreiben. In den Nachtstunden des 30. März 2010 wurde ein besonders schwerer Fall einer Brandstiftung in dem Wohnund Geschäftsgebäude, in dem sich auch der "Dickkoepp" befand, begangen. Dabei wurden offensichtlich Schädigungen unbeteiligter Dritter in Kauf genommen. Die stark alkoholisierten Täter wurden dafür jeweils zu Haftstrafen von zweieinhalb Jahren verurteilt. Festzustellen ist, dass militante Aktionen das rechtsextremistische Klientel in ihrem Zusammenhalt möglicherweise stärken und in dem Lager Aggressionen auslösen. Damit erreichen Linksautonome das Gegenteil ihrer eigentlichen Absicht. Die Taten sind der breiten Öffentlichkeit aufgrund ihrer kontraproduktiven Wirkung und einer mangelnden Darlegung der Zielsetzungen autonomer Antifaschisten zudem nicht vermittelbar. Es sind weiterhin Sachbeschädigungen, körperliche Auseinandersetzungen und Brandanschläge auf Objekte der rechtsextremistischen Szene im Land, insbesondere im Raum Rostock, zu erwarten. Themenfeld "Antirepression" Das Thema "Antirepression" spielt in der linksextremistischen Szene auch nach den Protesten gegen den G8-Gipfel 2007 und den NATO-Gipfel 2009 eine unverändert wichtige Rolle. Im Rahmen 65 der so genannten Antirepressionskampagne solidarisieren sich Linksextremisten mit von "staatlicher Repression" Betroffenen, deren politische Betätigung durch die Verfolgung von Straftaten und ordnungsrechtliche Maßnahmen angeblich staatlich unterdrückt wird. Dabei erachten gerade gewaltorientierte Linksextremisten Gesetzesverstöße als durchaus notwendig, um ihre politischen Ziele zu erreichen und geraten daher regelmäßig in Konflikt mit Behörden. Die "Rote Hilfe e. V." ist bundesweit die mitgliederstärkste, von Linksextremisten unterschiedlicher Ausrichtung getragene Rechtsund Hafthilfeorganisation. In Mecklenburg-Vorpommern existieren Ortsgruppen der "Roten Hilfe e. V." in Greifswald und Rostock, welche im gesamten Land und darüber hinaus wirken. Die Rostocker Ortsgruppe konzentrierte sich im Jahr 2010 auf die Auseinandersetzungen mit dem Bundesvorstand der "Roten Hilfe e. V." um den Umgang mit "kreativer Antirepression". Seit den Protesten gegen den NATO-Gipfel 2009 hielten die Meinungsverschiedenheiten in der Gruppe "Rote Hilfe e. V." an; diese entzünden sich insbesondere an der Frage, ob die Organisation zu Provokationen gegenüber der Polizei und den Ordnungsbehörden aufrufen soll. Im Oktober 2010 gipfelte der Streit während einer Bundesversammlung der "Roten Hilfe e. V." in dem Ausschluss eines Rostocker Mitglieds, in dessen Folge weitere Mitglieder die "Rote Hilfe e. V." in Rostock verließen und eine neue Gruppe unter dem Namen "Schwarz-Rote Hilfe" gründeten. Themenfeld Stadtumstrukturierung Anders als in Ballungsräumen anderer Bundesländer spielte die Diskussion um die Aufwertung von Stadtteilen und die Folgen für die dort lebende Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern in der linksextremistischen Szene eine eher untergeordnete Rolle. Erstmals zeigte sich eine Thematisierung Anfang April 2010 in einer Hausbesetzung des leerstehenden ehemaligen Kreisgerichts in Rostock unter Beteiligung von Linksextremisten. Nach der Räu66 mung des Gebäudes äußerten sich die Hausbesetzer zu ihren Motiven folgendermaßen: "Wir werden uns von dieser Räumung natürlich nicht einschüchtern lassen und weiter für einen alternativen und selbstbestimmten Lebensraum kämpfen, auch wenn die weitere Umstrukturierung (höhere Mieten, weniger Kultur) der Rostocker Innenstadt durch zusätzliche und weitere kostspielige Bulleneinsätze abgesichert werden soll. WER ZULETZT LACHT, WOHNT AM BESTEN!!!" Im weitesten Sinne sind auch die Resonanzaktivitäten im Land anlässlich der Proteste gegen den Bahnhofsneubau in Stuttgart diesem Themenfeld zuzurechnen. Neben einer friedlich verlaufenen Demonstration in Rostock wurden in dem Zusammenhang am 2. und 3. Oktober 2010 in Rostock die Fensterscheiben von zwei Gebäuden, in denen die Polizei Räumlichkeiten unterhält, eingeworfen und unter anderem die Parole "Stuttgart 21" gesprüht. Bereits am 1. Oktober 2010 war unter Bezugnahme auf die Proteste in Stuttgart der Bahnhof in Bad Doberan verwüstet worden. Hier wurden Scheiben eingeschlagen und Graffiti gesprüht. Es entstand ein Schaden in fünfstelliger Höhe. Autonome Strukturen Die autonome Szene in Mecklenburg-Vorpommern stellt sich als heterogenes Spektrum dar, kann aber generell als gewaltorientiert, undogmatisch und hierarchiekritisch beschrieben werden. Da Autonome die gesellschaftliche und staatliche Ordnung grundsätzlich ablehnen, spielen Regeln eine untergeordnete Rolle. Die Anwendung von Gewalt wird deshalb als legitime Handlungsoption in der Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner angesehen. Aus Sicht Linksautonomer zählen tatsächliche und vermeintliche Rechtsextremisten genauso wie Polizeibeamte zu deren politischen Gegnern. Zunehmende Rücksichtslosigkeit gegenüber der Gesundheit von Opfern und Dritten prägten militante Aktionen 67 und Anschläge im Jahr 2010, die der linksautonomen Szene zugerechnet werden konnten. Das autonome Spektrum arbeitet in losen Zusammenhängen und häufig nur anlässlich szenerelevanter Ereignisse und Kampagnen zusammen. Autonome Gruppen entwickeln sich dynamisch, umfassen in der Regel nicht mehr als 20 Personen und sind - vor allem aufgrund der individualistischen Ausrichtung ihrer Anhänger - relativ kurzlebig. Die nachfolgenden autonomen Gruppen sind im Jahr 2010 insoweit besonders aufgefallen: "Linker Block Rostock" (LiBRo) Die Gruppierung "Linker Block Rostock" (LiBRo) vertritt diffus-kommunistische und anarchistische Weltbilder. Im Jahr 2010 bekräftigte die Gruppe ihre Haltung, Gewalt als legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung zu tolerieren. So mobilisierte der LiBRo auf seiner Internetseite zu den antifaschistischen Protesten gegen eine NPD-Demonstration am 1. Mai 2010 in Rostock mit den Worten "Dresden, Lübeck, Lütten Klein - Wir treten euch die Fresse ein" und bemühte sich im Nachhinein, linksextremistischen Straftätern die Unterstützung durch die Gruppe zu versichern. Nachdem das Szenegeschäft "Dickkoepp" in der Rostocker Kröpeliner-Tor-Vorstadt im Mai 2010 von seinen rechtsextremistischen Betreibern aufgegeben worden war, wertete der LiBRo dies als Erfolg des militanten Widerstands: "Der Schließung des Dickkoepp war eine lange Serie von (oft auch militantem) Widerstand gegen den Laden vorausgegangen. Diese militanten Aktionen waren letztenendes auch ein wichtiger Faktor für den fi68 nanziellen Ruin, da Buttersäure beseitigen, Farbe von der Fassade entfernen und verbrannte Kleidung zu entsorgen ja doch ein wenig Geld kostet. (...) Alles in allem lässt sich daher aus unserer Sicht sagen, dass der antifaschistische Widerstand von links und unten einen sehr wichtigen (wenn nicht sogar den wichtigsten) Anteil am Niedergang des "Dickkoepp" hatte. Wie militante Aktionen zu bewerten sind, sei jedem selbst überlassen, doch haben sie in diesem Fall gezeigt, dass sie durchaus erfolgreich sein können." (Internetseite des LiBRo) In einem aktualisierten Selbstverständnis heißt es weiterhin gewaltbefürwortend: "Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass oft nur ein Zusammenspiel von friedlichen und Militanten Aktionen zu einem Erfolg der Forderungen führen kann. Daher gilt: ob friedlich oder militant, wichtig ist der Widerstand." (Internetseite des LiBRo; Schreibweise wie im Original) Im Selbstverständnis des LiBRo verwendete Grafik Mit der Aussage "Gegen das Konstrukt von Staat, Nation und Rasse, für uns gibt's nur eins: KLASSE GEGEN KLASSE!" (Internetseite des LiBRo) 69 positionierte sich der LiBRo auch gegen jede Form staalicher Strukturen. "Antirep-Mob Manfred" Der "Antirep-Mob Manfred" existiert seit Anfang des Jahres 2010 in Rostock und befasst sich vorrangig mit dem Themenfeld "Antirepression". Ähnlich wie der LiBRo duldet die Gruppe militante Aktionen: "Dabei möchten wir vermeiden dogmatische Standpunkte einzunehmen da uns bewusst ist, dass die Umgangsformen mit Repression genauso vielfältig sind wie die linke und linksalternative Szene. Ohne diesen Anspruch würde diese Gruppe gar nicht funktionieren, da hier von Friedensaktivist_Innen bis zu Militänzer_Innen alles vertreten ist." (Internetseite Antirep-Mob Manfred; Schreibweise wie im Original) Dass "linke und linksalternative Szenen" nach diesem Verständnis nicht auf demokratischem Boden stehen, verdeutlicht die Distanzierung von bürgerlichen und friedlichen Protesten gegen die NPD-Demonstration am 1. Mai 2010 in Rostock: "Es ist schon erschreckend, dass sich wieder einmal ein großer Teil der demokratischen Bevölkerung aus Gewerkschaften und Parteien vehement dagegen wehrt, direkt etwas gegen den braunen Mob zu tun. Das wird lieber Anderen überlassen, die später in den Medien als (hohle) Phrasen dreschende Extremist_Innen betitelt werden." (Internetseite Antirep-Mob Manfred; Schreibweise wie im Original) 70 "Antifaschistische Aktion Greifswald" (AAG) Im Jahr 2010 kritisierte die AAG im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika die allseitige Verwendung der Nationalfarben und zeigte sich dezidiert antistaatlich: "Es gibt genügend Gründe Nationen allgemein und Deutschland im speziellen abzulehnen!" "Die WM ist zwar vorbei, doch Deutschtümelei und Nationalismus müssen auch außerhalb solcher Großereignisse bekämpft werden!" (Internetseite der "Antifaschistischen Aktion Greifswald") Zudem rief die AAG zu einem "Capture the flag"-Spiel auf, das die Vergabe von Punkten je nach Anzahl und Größe gestohlener oder zerstörter Objekte vorsah, auf denen die Nationalfarben abgebildet sind und verwirklichte damit den Straftatbestand des öffentlichen Aufforderns zu Straftaten. Im Nachhinein kommentierte die Gruppe zufrieden: "Frei nach dem Motto "der Dreck muss weg" wurde das Stadtbild von so manchem Accessoire der nationalen Einheitsbeflaggung erleichtert." (Internetseite der "Antifaschistischen Aktion Greifswald") 71 Dogmatischer Linksextremismus Einleitung In Mecklenburg-Vorpommern sind verschiedene Personenzusammenschlüsse aktiv, die dem dogmatischen Linksextremismus zugerechnet werden. Dabei handelt es sich um Parteien und Gruppierungen, die sich im Wesentlichen an den Theorien des Marxismus-Leninismus orientieren; eine besondere Spielart stellt der Trotzkismus dar. Der Marxismus-Leninismus ist eine von MARX und ENGELS begründete und von Lenin weiterentwickelte, dem Selbstverständnis nach "wissenschaftliche" Weltanschauung. Er stellt zugleich theoretische Basis und Zielvorgabe für den Aufbau der sozialistischen Gesellschaft unter Führung der kommunistischen Partei, für den internationalen Klassenkampf des Proletariats und die revolutionäre Veränderung der Welt dar. Aus marxistisch-leninistischer Sicht verläuft die Geschichte nach bestimmten Gesetzmäßigkeiten, wonach der Sozialismus als humanere und ökonomisch überlegenere Gesellschaftsform international den Kapitalismus ablösen werde. Hauptakteur der Revolution ist die Arbeiterklasse, die zur Erfüllung ihrer historischen Mission einer Avantgarde bedarf, nämlich der kommunistischen Partei. Der Trotzkismus basiert auf Theorien Leo TROTZKIs, die dieser in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts in Opposition zu Josef STALIN entwickelte; es handelt sich dabei aber um keine in sich geschlossene Lehre. 72 Wesentliche Bestandteile sind die Theorie von der permanenten Revolution, d. h. die sozialistische Revolution als weltweiter, ständiger Prozess (im Unterschied zu STALINs "Sozialismus in einem Lande") und das Ziel der Errichtung einer Diktatur des Proletariats unter Führung von Arbeiterräten. Charakteristisch für trotzkistische Organisationen ist die Entrismus-Strategie. Darunter versteht man die gezielte Unterwanderung von Parteien und Organisationen, um Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen, die Organisation im eigenen Sinn zu beeinflussen und neue Anhänger zu gewinnen. Die Vorstellungen im Bereich des dogmatischen Linksextremismusses widersprechen fundamentalen Grundsätzen des demokratischen Rechtstaates. Gruppierungen in Mecklenburg-Vorpommern Die dogmatischen Linksextremisten verfügen auch in Mecklenburg-Vorpommern über geringe Anhängerzahlen und sind chronisch in finanziellen Schwierigkeiten. Um ihre Anliegen einer breiteren Öffentlichkeit nahezubringen, beschränken sich diese Gruppen nicht auf klassische Klassenkampfparolen, sondern versuchen, aktuelle Themen zu besetzen. Im Berichtszeitraum waren dies Proteste gegen das Bahnprojekt "Stuttgart 21" und Proteste gegen Atomtransporte. Der eigentliche Schwerpunkt liegt auf sozialen Fragen, die auf Grundlage der marxistisch-leninistischen Dialektik analysiert 73 werden. Die von linksextremistischen Gruppierungen entwickelten Lösungsvorschläge stehen im Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Symptomatisch für die Situation linksextremistischer Gruppierungen im Lande ist ein Beitrag auf der Internetseite des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern 4 der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), der sich mit einer Kundgebung am 18. November 2010 in Rostock befasst. Darin heißt es u. a.: "Auf dem Boulevard in Rostock Lütten-Klein, an einem verregneten 18. November 2010. Der Grund dafür war, dass der DGB zu einer Protestkundgebung und zur Demonstration aufrief um ein Zeichen gegen das von der Regierung in die Wege geleitete Sparpaket zu setzen. Der Regierung würden die Knie schlottern, wenn sie dieses Häufchen in Rostock gestern gesehen hätten. Die SDAJ und DKP waren neben [...] SAV und Gewerkschaftern vertreten [...]. Doch warum ist eine vom DGB organisierte Kundgebung so schlecht und auch fast immer von den üblichen Verdächtigen besucht ?" Marxistisch-leninistische Organisationen Deutsche Kommunistische Partei (DKP) In Programm und Statut der DKP ist ihr Selbstverständnis festgehalten: "Die Deutsche Kommunistische Partei hat sich nicht um ihrer selbst willen gebildet. Sie wirkt mit der Arbeiterklasse und in der Arbeiterklasse für die Zukunftsinteressen 4 Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind die Zitate den Internetseiten der Organisationen entnommen 74 der Menschheit. [...] Ziel der DKP ist der Kommunismus [...]. Auf dem Weg zum Kommunismus ist der Sozialismus die historische Übergangsperiode zur neuen Gesellschaft. [...] Als marxistische Partei mit revolutionärer Zielsetzung orientiert sich die DKP an den Erkenntnissen des wissenschaftlichen Sozialismus, deren Weiterentwicklung sie fördert." Der DKP werden in Mecklenburg-Vorpommern ca. 20 Anhänger zugerechnet, die kaum in Erscheinung treten. Veranstaltungen mit Öffentlichkeitsbezug waren im Jahr 2010 eine "Gedenkveranstaltung für die Opfer des Faschismus" am 12. September 2010 in Rostock und die Beteiligung an Protestaktionen gegen NPD-Demonstrationen und gegen den Großen Zapfenstreich der Bundeswehr am 21. Oktober 2010 in Rostock. Kommunistische Partei Deutschlands - Ost (KPD) Die KPD lässt sich, so ist ihrem Internetauftritt zu entnehmen, "... in ihrer Politik von der Einheit und Reinheit der Partei und den wissenschaftlichen Grundlagen des Marxismus / Leninismus leiten. Sie kämpft gegen das imperialistische Ausbeutungssystem, gegen den Opportunismus, gegen alle Spielarten des Revisionismus sowie des Sozialdemokratismus als die wesentlichen Ursachen der Zerstörung des Sozialismus und gegen die Kriegspolitik der BRD." In Mecklenburg-Vorpommern verfügt die KPD-Ost über ca. zehn Mitglieder, die nach Parteiangaben in einer "KPD-Regionalorganisation Rostock und Umland" organisiert sind. In der Öffentlichkeit ist die KPD-Ost nicht wahrnehmbar. 75 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) Die MLPD kämpft nach eigener Aussage "... für den echten Sozialismus. In der DDR und Sowjetunion wurde 1956 der Sozialismus zerstört durch eine neue bürokratische Kapitalistenklasse. Damit so etwas nie wieder passiert, hat die MLPD entscheidende Lehren gezogen. Der Sozialismus kann nur mit einer proletarischen Denkweise erkämpft und erhalten werden. Die bürgerlichen Parteien abzulehnen, reicht nicht. Nötig ist, die revolutionäre Arbeiterpartei, die MLPD, zu stärken. Nur so kann der Kampf um die Beseitigung von Ausbeutung und Unterdrückung erfolgreich geführt werden." (Internetseite der MLPD) In Rostock existiert eine Initiativgruppe für den Aufbau der MLPD; insgesamt werden der Partei ca. 20 Mitglieder zugerechnet. Im Berichtszeitraum trat die MLPD mit Informationsständen und der Teilnahme an Protesten gegen den Großen Zapfenstreich der Bundeswehr am 21. Oktober 2010 in Rostock in Erscheinung. "RotFuchs-Förderverein e. V." Die Verantwortlichen der Zeitschrift "RotFuchs" erklären auf ihrer Internetseite: "Der im Februar 1998 gegründete 'RotFuchs' ist eine von Parteien unabhängige kommunistisch-sozialistische Zeitschrift für Politik und Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft. [...] Unser Ziel ist der Sozialismus. [...] Wir aber sind so altmodisch, dem wissenschaftlichen Sozialismus von Marx, Engels und Lenin in Theorie und Praxis die Treue zu halten. Uns geht es um eine soziale Ordnung, die nur im Ergebnis unablässiger Klas76 senund Massenkämpfe erstritten werden kann." (Internetseite des "RotFuchs-Fördervereins e. V.") Der "Förderverein" der Zeitschrift organisiert sich in verschiedenen Regionalgruppen. Nach Eigenangabe existieren davon alleine in Mecklenburg-Vorpommern neun (Uecker-Randow, Mecklenburg-Vorpommern Nordwest, Rostock, Teterow, Güstrow, Neubrandenburg, Schwerin, Nordvorpommern). Diese zeichnen regelmäßig für Vortragsveranstaltungen verantwortlich, deren Referenten sich mit für dogmatische Linksextremisten "klassischen" Themen wie Sozialismus und Kommunismus befassen. Breiten Raum nehmen DDRnostalgische Reminiszenzen ein, die von - aus Sicht der Veranstalter - illustren Gästen wie Rainer RUPP oder Egon KRENZ bedient werden. Die Rückwärtsgewandtheit des Vereins verdeutlicht ihre Definition der Wende von 1989, die als "... durch innere und äußere Faktoren bedingte[r] Sieg der kapitalistischen Konterrevolution und Restauration" (Internetseite des "RotFuchs-Fördervereins e. V.") gesehen wird. Abgesehen von den Vortragsveranstaltungen tritt der RotFuchs-Förderverein nicht mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen in Erscheinung. Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) Die SDAJ versteht sich als "... eine Selbstorganisation von Schülerinnen und Schülern, auszubildenden, jungen Arbeiterinnen und Arbeitern, Studentinnen und Studenten [...]. Für uns ist der Sozialismus die Alternative für die wir kämpfen. Diese Alternative werden wir nicht 77 allein durch Verbesserungen der bestehenden Verhältnisse erreichen, sondern dafür brauchen wir einen Bruch mit diesen System, dem Kapitalismus. Für uns ist dieser Bruch, den wir im Kampf um notwendige Verbesserungen unserer Lebensbedingungen erreichen wollen, unvermeidbar um eine sozialistische Gesellschaft zu erreichen. Wir sind deshalb eine antikapitalistische und revolutionäre Organisation." (Internetseite der SDAJ) In Mecklenburg-Vorpommern existieren in Rostock und Gadebusch Ortsgruppen der SDAJ. Die Rostocker Gruppe, die sich als "Die jungen Kommunisten von der Küste" bezeichnet, gibt unter dem Titel "Aufschrei!" eine eigene "Kleinzeitung" heraus. Sie beteiligte sich im Berichtszeitraum an Protesten gegen rechtsextremistische Aktivitäten und gegen den Großen Zapfenstreich der Bundeswehr am 21. Oktober 2010 in Rostock. Im August 2010 verkündete sie auf ihrer Internetseite die Gründung einer weiteren SDAJ-Gruppe in Gadebusch. Diese trat erstmals im Oktober 2010 mit Transparenten zu "Stuttgart 21" öffentlich in Erscheinung; diese waren an einer Brücke bei Gadebusch befestigt. Die Mitgliederzahlen beider Ortsgruppen dürften sich im einstelligen Bereich bewegen. 78 Trotzkismus Die Sozialistische Alternative (SAV) ist trotzkistisch ausgerichtet. Sie sieht sich als "... eine kompromisslose Gegnerin des Stalinismus. Wir stehen in der Tradition von Leo Trotzki und der von ihm gegründeten Linken Opposition und Vierten Internationale, die den Kampf für eine Arbeiterdemokratie auf Basis der verstaatlichten Planwirtschaft in der Sowjetunion seit Mitte der 20er Jahre führten. [...] Der Aufbau von Gewerkschaften und einer neuen Arbeiterpartei mit einem sozialistischen Programm sind wichtige und notwendige Schritte, um die Arbeiterbewegung wieder aufzubauen. Die SAV leistet dazu einen Beitrag. Denn nur wenn die Arbeiterklasse durch die Erfahrung in Kämpfen und durch Selbstorganisation wieder ein sozialistisches Klassenbewusstsein entwickelt, kann sie auch zur Trägerin einer sozialistischen Veränderung der Gesellschaft werden." (Internetseite der SAV) In Mecklenburg-Vorpommern existiert eine Ortsgruppe in Rostock, der ca. 20 Personen angehören. Seit 2004 (Wiederwahl 2009) verfügt die SAV über einen Sitz in der Rostocker Bürgerschaft. Die SAV veranstaltet regelmäßig Mitgliederversammlungen und Informationsstände und beteiligt sich an öffentlichkeitswirksamen Protesten, wie z. B. gegen den Großen Zapfenstreich der Bundeswehr am 21. Oktober 2010 in Rostock, das Bahnprojekt "Stuttgart 21" oder die Castor-Transporte nach Gorleben und Lubmin im Berichtszeitraum. Daneben engagiert sich die SAV gegen rechtsextremistische Aktivitäten. 79 Die nach eigenen Angaben "internationalistisch" ausgerichtete SAV fungiert als deutsche Sektion des "committee for a workers' international" (CWI) mit Sitz in London. Im Jahr 2010 wurde die SAV in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Am 12. Januar 2011 erklärte die Rostocker Ortsgruppe ihren Beitritt zur Partei DIE LINKE. 80 Islamismus Transnational-panislamischer Extremismus und Terrorismus Weltweite Lageentwicklung Die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik war im Jahr 2010 vor allem durch Bestrebungen und Aktivitäten des globalen Netzwerkes transnational-panislamischer Terroristen gefährdet, dessen Aktionsfähigkeit trotz weltweiter polizeilicher, nachrichtendienstlicher und militärischer Gegenmaßnahmen und punktuellen Erfolgen der Terrorabwehr auch im Berichtszeitraum im Wesentlichen unverändert erhalten blieb. Auch im Jahr 2010 blieb der Trend zur verstärkten Zusammenarbeit und funktionalen Arbeitsteilung der einzelnen Strukturelemente des "globalen Jihads" (d. h. von "Kern"-al-Qaida, regionalen Jihad-Gruppen sowie jihadistischen Zellen und Einzeltätern in westlichen Ländern) weitgehend ungebrochen. Nach wie vor ist der Führungsanspruch der von Usama BIN LADIN gegründeten al-Qaida-Organisation unter transnational-panislamischen Extremisten unangefochten. Obwohl sie diesen auch im Berichtszeitraum vor allem propagandistisch einzulösen vermochte, muss davon ausgegangen werden, dass die Terrorgruppe weiterhin bestrebt ist, spektakuläre Massenmordanschläge auf westliche Ziele zu verüben. Im Jahr 2010 mehrten und verdichteten sich die Hinweise, dass sich auch (und vor allem) Deutschland im Zielspektrum der Kern-al-Qaida befindet. Für die Planung derartiger Terrorakte kommt vor allem jenen Gesinnungsgenossen BIN LADINs ein besonderer Stellenwert zu, die über Lebenserfahrungen in westlichen Ländern oder über deren Staatsbürgerschaften verfügen. Diese organisatorisch meist ungebundenen Jihadisten ("non aligned mujahedin") stellen aufgrund ihrer spezifischen Möglichkeiten und Fähigkeiten aus Sicht der al-Qaida-Führung das wichtigste Rekrutierungspotential dar, das daher regelmäßig durch Internet-Botschaften angesprochen wird. Anschläge derartiger Täter werden wiederum von der alQaida-Führung vereinnahmt, so z. B. im Fall des vereitelten An81 schlages auf ein Passagierflugzeug, das am 25. Dezember 2009 im Landeanflug auf Detroit zum Absturz gebracht werden sollte - für dieses, von "al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel" im Jemen geplante und vorbereitete Verbrechen übernahm im Januar 2010 BIN LADIN persönlich die Verantwortung. Den regionalen Jihad-Gruppen, wie z. B. "al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel", der "al-Qaida im Irak", der "al-Qaida im islamischen Maghreb", der "Islamischen Bewegung Usbekistan", den (afghanischen und pakistanischen) Taliban oder der somalischen "al-Shabab"-Organisation 5 kommt in mehrfacher Hinsicht eine Schlüsselfunktion zu: In der relativen Sicherheit der von ihnen kontrollierten Gebiete planen sie nicht nur Terroraktionen gegen regionale Ziele (den "nahen Feind"), sondern fungieren zunehmend auch als Ausbilder, Logistiker und Anschlagsplaner für die "ungebundenen Mujahedin" aus westlichen Ländern. So wurde der Attentäter des gescheiterten Anschlages auf den New Yorker Times Square vom 1. Mai 2010 - ein US-Bürger pakistanischer Abstammung - nicht nur von der "Taliban-Bewegung Pakistan" ausgebildet und entsandt, sondern auch medial vereinnahmt. Der verhinderte "Times Square Bomber" in einem vorab gefertigten Bekennervideo der Taliban-Bewegung Pakistan (TTP)/Quelle: GIZ 5 "die Jugend" 82 Der hier bereits in den letzten Jahren konstatierte Trend zu einer Ausweitung des Operationsradiusses und Zielspektrums der regionalen Jihad-Gruppen war auch im Jahr 2010 wieder deutlich erkennbar. So kam es im letzten Quartal des Jahres zu einer Häufung von Anschlägen radikaler Jihadisten auf Christen und Kirchen im Irak sowie (in der Silvesternacht 2010) im ägyptischen Alexandria, wo 21 Kopten einem Bombenanschlag auf einem Neujahrsgottesdienst zum Opfer fielen. Diese spezifische Neuorientierung bei der Auswahl von Anschlagszielen dient offenbar dazu, eine breitere Unterstützung der einheimischen muslimischen Bevölkerung zu erhalten (die in den letzten Jahren Hauptleidtragende des islamistischen Terrors war) und einen weltweiten christlich-muslimischen "clash of religions" zu provozieren. Vorreiter bei der Entwicklung vom teilautonomen zum eigenständigen Akteur des "globalen Jihads" ist jedoch "al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel", deren Entstehungsgeschichte und Entwicklung hier bereits in den letzten Jahresberichten analysiert wurde. Nach dem (gescheiterten) Anschlag im Dezember 2009 gelang es der Organisation Ende Oktober 2010 erneut, weltweite Aufmerksamkeit zu erregen, indem sie funktionsfähige, als Druckerzubehör getarnte Sprengsätze per Luftfracht an Adressen in den USA versandte. Die Vereitelung dieses Anschlagsversuches verhinderte zwar eine Katastrophe (die Sprengsätze sollten offenbar noch vor der Landung der Flugzeuge explodieren), gleichwohl konnte die Organisation nicht nur einen propagandistischen Erfolg für sich verbuchen: Mit einem minimalen finanziellen Aufwand (angeblich in Höhe von lediglich 4.200 USDollar) gelang es ihr in der Tat, volkswirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe zu verursachen. Außerdem professionalisierte "al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel" ihre Internetpräsenz weiter. Dies gelang ihr vor allem mit dem englischsprachigen Onlinemagazin INSPIRE, das erstmalig im Sommer veröffentlicht wurde und mittlerweile in drei Ausgaben erschienen ist. Diese "Hochglanz-Publikation" richtet sich explizit an Muslime in westlichen Ländern, die durch die Lektüre radikalisiert sowie zu eigenständigen Terrorakten gegen die empfindliche Infrastruktur westlicher Staaten motiviert und befähigt werden sollen. Ob dieses neue Propaganda-Instrument dem 83 globalen Jihad tatsächlich das angestrebte Reservoir qualifizierter "Instant-Jihadisten" und "Selfmade-Bomber" zuführen wird, bleibt abzuwarten - mit einer entsprechenden Wirkung in Einzelfällen muss jedoch gerechnet werden. "Baue eine Bombe in der Küche Deiner "$ 4.200" - die angeblich "kompletten Mutter" Kosten für die Operation Blutsturz" Titelblatt der ersten Ausgabe des Titelblatt der "Sonderausgabe" zum Online-Magazins INSPIRE Luftfracht-Plot Ende Oktober 2010 Trotz zwischenzeitlicher Rückschläge, wie z. B. der Abschaltung wichtiger Internetforen, konnte sich der "virtuelle Jihad" im Jahr 2010 zunehmend als eigenständige "vierte Säule" des transnational-panislamischen Terrorismus etablieren. Gescheiterte Anschläge in Europa Europäische Staaten sowie ihre Bürger und Einrichtungen waren aus historisch-politischen Gründen, aber auch aufgrund ihrer praktischen räumlichen Nähe zu den Krisengebieten der islamischen Welt seit jeher ein primäres Anschlagsziel transnationalpanislamischer Terroristen. Auch im Jahr 2010 fielen zahlreiche Bürger europäischer Staaten dem Fanatismus islamistischer Mörder und Geiselnehmer zum Opfer, so u. a. französische Ingenieure in Niger (für deren Freilas84 sung aus der Geiselhaft der "al-Qaida im islamischen Maghreb" BIN LADIN die Abschaffung des französischen "Burka-Verbotes" forderte), Moskauer Metro-Passagiere sowie deutsche Soldaten und Entwicklungshelfer in Afghanistan. Mit Ausnahme Russlands, in dessen Hauptstadt Ende März 40 Menschen einem Doppelselbstmordanschlag in zwei Metrostationen zum Opfer fielen, konnten islamistische Terroristen im Jahr 2010 jedoch keinen einzigen ihrer zahllosen Anschlagspläne gegen Ziele auf europäischem Boden erfolgreich umsetzen. Zu einer Häufung gescheiterter bzw. vereitelter Terrorakte kam es jedoch in Dänemark und Schweden - zwei skandinavischen Staaten, deren politisch-weltanschauliche Neutralität und Liberalität auf radikale Jihadisten offenbar nicht nur provozierend, sondern auch einladend wirkt. Der erste Anschlagsversuch ereignete sich bereits am Neujahrstag, als ein mit einer Axt bewaffneter somalischer Islamist im dänischen Aarhus in das Haus des Karikaturisten Kurt WESTERGAARD eindrang, der sich jedoch in einen speziellen Sicherungsraum flüchten konnte. Auch die folgende Anschlagsversuche wurden zumeist mit dem Verweis auf die (z. T. erneute) Veröffentlichung der "Mohamed-Karikaturen" begründet. Ein dreiviertel Jahr später, am 10. September 2010, explodierte in einem Kopenhagener Hotel ein Sprengsatz bei dem Versuch, diesen als Briefbombe zu präparieren. Der dabei verletzte Täter hatte vermutlich einen Anschlag auf jene Zeitung verüben wollen, die die Karikaturen erstmalig veröffentlicht hatte. Am 29. Dezember 2010 vereitelten dänische und schwedische Behörden durch Exekutivmaßnahmen vermutlich einen weiteren Anschlagsplan islamistischer Extremisten (u. a. aus dem Irak und Libanon), der sich offenbar ebenfalls gegen die Zeitung "Jyllands Posten" richtete. Bereits am 11. Dezember 2010 war die schwedische Hauptstadt Stockholm nur knapp einem Blutbad entgangen, als zwei Sprengsätze im Auto und am Körper eines aus dem Irak stammenden Selbstmordattentäters vorzeitig explodierten, dabei aber nur einen Bruchteil ihrer eigentlichen Sprengkraft entfalteten. Zwar gab es auch in diesem Fall keine Opfer zu beklagen - nur der Attentäter erlag an seinen Verletzungen - jedoch ver85 deutlichte dieses Ereignis erneut, wie gefährdet die Sicherheit der europäischen Staatengemeinschaft trotz (oder wegen) ihres Einsatzes für Frieden und Menschenrechte in aller Welt ist. Deutschland als Rekrutierungsund Zielgebiet des "globalen Jihad" Die Radikalisierungsund Rekrutierungsaktivitäten "virtueller" und regional operierender Jihadisten (vor allem im afghanischpakistanischen Grenzgebiet) mobilisierten in den vergangenen Jahren auch eine mindestens zweistellige Anzahl in Deutschland lebender Jihadisten, die sich zwecks Ausbildung und Sammlung von Kampferfahrung an die regionalen Schauplätze des globalen Jihads begaben. Auch im Jahr 2010 wurden mehrere Ausreisen derartiger Personen aus Deutschland registriert bzw. unterbunden; einige dieser Personen kehrten mittlerweile in das Bundesgebiet zurück. Seit der Einführung des Straftatbestandes der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (SS 89a StGB) müssen Absolventen von "Terror-Camps" zwar u. U. mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen - diese Aussicht scheint jedoch viele Interessenten ebenso wenig abzuschrecken, wie die propagandistisch überzeichneten Meldungen jihadistischer Internetseiten über das Ableben deutscher "Märtyrer", wie z. B. Eric BREININGER und Bekkay HARRACH. Die terroristische Bedrohung Deutschlands hat in den vergangenen Jahren sukzessive zugenommen und im letzten Quartal des Jahres 2010 zwischenzeitlich eine neue Gefährdungsspitze erreicht. Es muss weiterhin davon ausgegangen werden, dass auch al-Qaida folgenschwere Anschläge in Deutschland plant (ggf. unter Beteiligung hierzulande aufgewachsener Jihadisten), deren Dimension zur Zeit zwar schwer einschätzbar ist, sich aber an denen des 11. September 2001 orientieren dürfte. Der nachrichtendienstlichen Vorfeldbeobachtung und exekutiven Unterbindung von Radikalisierungsprozessen kommt daher eine besondere Bedeutung zu. In diesem Kontext sind auch die Exekutivmaßnahmen des Bundesinnenministeriums gegen bundesweit aktive salafistische Vereine im Dezember 2010 zu se86 hen, von denen u. a. auch der Verein "Einladung zum Paradies e. V." betroffen war. Dessen Leiter, der ehemalige Profi-Boxer Pierre VOGEL, hatte in der Vergangenheit auch in Mecklenburg-Vorpommern "gepredigt". Islamistische Bestrebungen in Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern ist kein "Hot-Spot" des Islamismus oder islamistischen Terrorismus. Allerdings hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass unser Bundesland kein "weißer Fleck" auf der Landkarte des "globalen Jihad" ist. Dem islamistischen Spektrum werden auch in Mecklenburg-Vorpommern jeweils Einzelpersonen zugerechnet. Bedingt durch die meist hohe Mobilität der Akteure und den amorphen Charakter ihrer Strukturen müssen bei der Bekämpfung islamistischer Extremisten auch landessowie grenzüberschreitende Zusammenhänge berücksichtigt und in die nachrichtendienstliche Beobachtung einbezogen werden. Wie im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2009 am Beispiel des "Islamischen Bundes in Rostock e. V." exemplarisch dargestellt, nutzt dieser Personenkreis für seine (meist propagandistischen) Aktivitäten die Strukturen und Einrichtungen eingetragener Trägervereine hiesiger Moscheen bzw. Gebetsräume. In diesem Rahmen wurden auch im Berichtszeitraum u. a. wiederholt die Anwendung der Scharia, die Abgrenzung von der nichtmuslimischen Mehrheitsgesellschaft sowie die Unterstützung des Jihads diskutiert bzw. propagiert. Auf öffentlichkeitswirksame Aktionen wurde jedoch weitestgehend verzichtet. Gemäß ihrem gesetzlichen Mitwirkungsauftrag war die Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern auch im Jahr 2010 in vielfältiger Weise an der Veranlassung und Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegen solche Personen beteiligt, die verfassungsfeindliche Bestrebungen bzw. sicherheitsgefährdende Aktivitäten und Strukturen unterstützen. 87 Sonstiger Ausländerextremismus Personenpotenzial Die Größenordnung der in Mecklenburg-Vorpommern agierenden - nicht islamistischen - linksextremistischen Ausländerorganisationen stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: M-V M-V Bund Bund 2009 2010 2009 2010 Arbeiterpartei Kurdistans 250 250 11.500 11.500 (PKK)/KONGRA GEL Revolutionäre Volksbefrei<10 <10 650 650 ungs-Front (DHKP-C) Ehemalige Türkische Kommunistische Partei/ <10 <10 1.300 1.300 Marxisten-Leninisten (TKP/ML) und MKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei <10 <10 600 600 (MLKP) Gesamt <280 <280 14.050 14.050 6 Von den meisten dieser Organisationen wird Deutschland als gesicherter Rückzugsraum betrachtet, jedoch ist die Zahl der Anhänger von DHKP-C, TKP/ML und MLKP - entgegen der Mitgliederzahl von PKK / KONGRA GEL - im Land Mecklenburg-Vorpommern eher unbedeutend. 6 Die Gesamtzahl (hier: Bund) der Mitglieder-/Anhängerzahlen von nicht islamistischen-linksextremistischen Ausländerorganisationen weicht von der seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz veröffentlichten Gesamtstatistik insofern ab, als dass in der o. a. Tabelle ausschließlich die im Land Mecklenburg-Vorpommern agierenden Organisationen berücksichtigt worden sind. 88 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) / Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) Allgemeines Die im Jahr 1978 in der Türkei gegründete Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) kämpft seit Anfang der 1980er Jahre für die Unabhängigkeit bzw. größere Autonomie der Kurdengebiete im Osten der Türkei. Seitdem sind bei Anschlägen und Gefechten mehrere zehntausend Menschen, darunter auch viele Zivilisten, getötet worden. Von der Europäischen Union wurde die PKK in die Liste der terroristischen Vereinigungen aufgenommen. Sie unterliegt - einschließlich verschiedener Teilund Nebenorganisationen - in Deutschland seit 1993 einem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot. Der Aktionsradius der PKK erstreckt sich über die Grenzen Deutschlands hinaus auf ganz Europa. Dabei verfolgt die PKK seit Jahren eine Doppelstrategie, die sich in einem weitgehend gewaltfreien Kurs in Europa auf der einen Seite und einem von militanten Aktionen geprägten Kurs, insbesondere im Grenzgebiet Türkei-Nordirak, auf der anderen Seite äußert. Im Sommer 2010 hat die PKK einen einseitigen befristeten Waffenstillstand ausgerufen, der zwischenzeitlich bis zu den türkischen Parlamentswahlen im Sommer 2011 verlängert wurde. Gleichwohl verübte ein Angehöriger der kurdischen Untergrundorganisation "Freiheitsfalken Kurdistans" (TAK) am 31. Oktober 2010 einen Selbstmordanschlag auf einen Polizeiposten im Zentrum Istanbuls. Bei dem Anschlag wurden 15 Polizisten und 17 Passanten zum Teil schwer verletzt. Die TAK ist seit dem 21. Dezember 2006 von der Europäischen Union als Terrororganisation gelistet und rekrutiert sich nach eigenen Angaben aus dem militärischen Arm der PKK (HPG). Die Gruppe bekannte sich in den vergangenen Jahren auch zu tödlichen Anschlägen auf Touristen in den Urlaubsgebieten der Türkei. 89 In Mecklenburg-Vorpommern wird der PKK eine Anhängerschaft von ca. 250 Personen zugerechnet. Obwohl diese im Jahr 2010 keine öffentlichkeitswirksamen politischen Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern entfaltet haben, gelingt es der PKK immer wieder, eine relativ große Zahl von Kurden aus Mecklenburg-Vorpommern zur Teilnahme an Veranstaltungen in anderen Bundesländern zu mobilisieren. Aktivitäten der PKK in Deutschland Trotz des PKK-Verbots im Jahr 1993 führten deren Anhänger im Jahr 2010 erneut Großveranstaltungen mit teilweise mehreren zehntausend Teilnehmern durch, zu denen auch Personen aus Mecklenburg-Vorpommern anreisten. Organisiert wurden diese Veranstaltungen in der Regel nicht unmittelbar durch die PKK, sondern vielmehr durch die derzeit nicht vom vereinsrechtlichen Betätigungsverbot erfasste "Föderation Kurdischer Vereine in Deutschland (YEK-KOM e. V."). Teilnehmerzahlen von bis zu 35.000 Personen pro Veranstaltung, z. B. beim Kurdistan-Festival am 18. September 2010 in Köln unter dem Motto "Freiheit für Abdullah Öcalan - Freiheit für Kurdistan" und die jährlich stattfindenden "Newroz-Kundgebungen", welche auch als Symbol des Freiheitskampfes gefeiert werden, zeigen, dass die PKK nach wie vor in der Lage ist, eine große Anzahl von Kurden für die Bewegung in Deutschland zu mobilisieren. Die PKK finanziert sich in Deutschland weitgehend über Mitgliedsbeiträge, dem Verkauf von Publikationen und durch Einnahmen aus Veranstaltungen. Ein großer Teil der Einnahmen wird darüber hinaus durch Spendenzahlungen ihrer Anhänger erzielt. Hauptamtliche Kader der PKK leben in Deutschland konspirativ an häufig wechselnden Orten. Die PKK-Anhängerschaft selbst ist in mehreren örtlichen Vereinen organisiert, die dem YEK-KOM e. V. angegliedert sind. Diese Vereine haben die Bestimmung, die Politik der PKK unter den Anhängern zu verbreiten. Sie stellen sich in der Öffentlichkeit in der Regel als reine Kulturvereine dar. 90 "Föderation kurdischer Vereine in Deutschland" (YEK-KOM e. V.) und "Deutsch-Kurdischer Freundschaftsverein Hasankeyf e. V." mit Sitz in Rostock Als Dachverband der kurdischen Vereine in Deutschland wurde am 27. März 1994 die "Föderation kurdischer Vereine in Deutschland" (YEK-KOM e. V.) gegründet. Nach seinem Selbstverständnis vertritt er gleichwohl die politischen Interessen der PKK. So organisiert der YEKKOM e. V. regelmäßig Veranstaltungen mit PKK-Bezug bzw. PKKHintergrund, deren Einnahmen, wie z. B. Eintrittsgelder und Verkaufserlöse, unmittelbar der PKK zufließen. Teilnehmer dieser Veranstaltungen symbolisieren ihre Nähe zur PKK oftmals mit entsprechenden Fahnen und Symbolen. In einer Presseerklärung anlässlich des 15. Jahrestages der PKK forderte der YEK-KOM e. V. die Aufhebung des PKK-Verbots. Entsprechend seiner Vereinssatzung verwirklicht der YEK-KOM e. V. seine Ziele direkt oder durch Mithilfe seiner Mitgliedsvereine. In Mecklenburg-Vorpommern ist dem YEK-KOM e. V. der am 18. Mai 2008 in Rostock gegründete Deutsch-Kurdische Freundschaftsverein "Hasankeyf e. V." angegliedert. Gemäß der Vereinssatzung will "Hasankeyf e. V." seinen Mitgliedern eine soziokulturelle und politische Heimat bieten und das Zusammenleben mit Deutschen fördern. Jedoch ist der Verein als "Sammel - und Betätigungsstelle" und damit als Finanzierungsquelle der PKK anzusehen. 91 Spionageabwehr Aufgabe der Spionageabwehr Eine Reihe fremder Staaten setzt ihre Nachrichtendienste verstärkt in Deutschland ein, um aktuelle politische Entwicklungen sowie Informationen über Forschungsund Entwicklungsprojekte auszuspionieren. Aufgabe der Spionageabwehr ist es, Informationen über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten fremder Staaten zu sammeln und auszuwerten sowie ihnen durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel und Methoden zu begegnen. Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen Mecklenburg-Vorpommern entfaltet nicht nur als touristisches Urlaubsgebiet, sondern auch als Standort für zahlreiche Technologiezentren sowie durch die hochqualifizierten Forschungseinrichtungen an den Universitäten in Rostock und Greifswald eine Magnetwirkung für fremde Nachrichtendienste. Zu beobachten war in den letzten Jahren vor allem eine Verlagerung von den "klassischen" Spionagefeldern Politik und Militär hin zum Bereich der Wirtschaft. Hauptträger von Spionageaktivitäten in Deutschland sind derzeit die Russische Föderation und die Volksrepublik China. Zudem sind Länder des Nahen, Mittleren und Fernen Ostens sowie Nordafrikas zu nennen. Bei den letztgenannten Staaten dominiert neben der klassischen Informationsbeschaffung die Ausforschung Oppositioneller sowie die Unterwanderung ihrer Organisationen. Die Nachrichtendienste fremder Staaten sind in unterschiedlicher Personalstärke an den jeweiligen amtlichen oder halbamtlichen Vertretungen in Deutschland präsent und unterhalten dort so genannte Legalresidenturen. Der Begriff bezeichnet den Stützpunkt eines fremden Nachrichtendienstes, abgetarnt in einer offiziellen (z. B. Botschaft, Generalkonsulat) oder halboffiziellen 92 (z. B. Handelsvertretung, Presseagentur) Vertretung eines Landes im Gastland. Einen Großteil ihres Informationsbedarfes decken die Nachrichtendienste durch die Auswertung offener Quellen, wie des Internets und anderer Medien, den Besuch von Messen, die Teilnahme an öffentlichen Vortragsveranstaltungen, Fachtagungen und Diskussionsrunden sowie durch Gespräche mit Kontaktpersonen. Sie wenden aber auch konspirative Methoden an, um besonders sensible Informationen zu beschaffen. Im Bereich der Wirtschaftsund Wissenschaftsspionage sind elektronische Spionageangriffe auf Informationsund Kommunikationssysteme eine nicht zu unterschätzende Bedrohung für Wirtschaftsunternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Behörden unseres Bundeslandes geworden. Die Chance, in der Elektronischen Datenverarbeitung dieser Einrichtungen auf eine Vielzahl von Betriebsgeheimnissen oder andere sensible Informationen zu stoßen, die aufbereitet und teilweise ohne ausreichenden Schutz gespeichert sind, ist für Datenmissbrauch betreibende Personen verlockend. Musste sich ein Spion früher mühsam Zugang zu interessanten Informationen beschaffen, so surft er heute mitten in das gewünschte Zielobjekt hinein. Fatalerweise bemerkt der Ausgespähte bei fast allen Formen der elektronischen Spionage in der Regel nicht, dass ihm Informationen entwendet worden sind. Die Spionageabwehr Mecklenburg-Vorpommern hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsunternehmen für bestehende Risiken zu sensibilisieren und die Umsetzung von Schutzmaßnahmen anzuregen. Voraussetzungen einer erfolgreichen Abwehr sind die Sensibilität gegenüber den Angriffsgefahren, Kenntnisse über Methoden und Ziele der Nachrichtendienste sowie der Einsatz geeigneter Schutzmaßnahmen. Auf verschiedenen Informationsveranstaltungen und in vertraulichen Sicherheitsgesprächen wurden Wirtschaftsvertreter, Universitätsprofessoren und Behördenmitarbeiter über die Arbeitsweise fremder Nachrichtendienste und deren Beschaffungsaktivitäten informiert. 93 Oft kann nicht zweifelsfrei geklärt werden, wer in wessen Auftrag spioniert hat. Aktuelle Opferund Dunkelfeldstudien belegen aber, dass viele Unternehmen in Deutschland bereits ausspioniert wurden. Während der Wettbewerbsdruck steigt, sinkt die Hemmschwelle, sich illegaler Mittel zur schnellen und vor allem kostengünstigen Beschaffung von Know-how zu bedienen. Verhaltenstipps zur Vorbeugung von Wirtschaftsspionage Wenngleich die Verantwortung für den Schutz von Betriebsgeheimnissen und des Know-hows in erster Linie bei der Wirtschaft selbst liegt, sieht sich der Staat in der Pflicht, Hilfe zu leisten. Dabei arbeiten das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz sehr eng zusammen. Die Auswertung von Erkenntnissen, die im Zusammenhang mit Angriffen gegen deutsche Wirtschaftsunternehmen erlangt wurden, geben Anlass für nachfolgende Verhaltenstipps zur Vorbeugung von Wirtschaftsspionage: * Lassen Sie Ihre sensiblen Firmenunterlagen nie unbeaufsichtigt; insbesondere in Büroräumen, in Tagungsstätten sowie in Hotelzimmern. * Führen Sie auf Geschäftsreisen wichtige Unterlagen stets im Handgepäck mit. * Setzen Sie zum Schutz Ihrer PC und Notebooks Passwörter sowie Virenschutzund Verschlüsselungsprogramme ein. * Nutzen Sie für vertrauliche Kommunikation nur gesicherte Verbindungen; Vorsicht bei Fax-, E-Mailund Telefonverkehr von unterwegs. * Berücksichtigen Sie bei Gesprächen mit Mobiltelefonen, dass diese ohne großen technischen Aufwand abgehört werden können. 94 * Vernichten Sie nicht mehr benötigte Unterlagen mit dem Schredder. * Vorsicht - nicht jeder Gesprächspartner hat das gemeinsame Geschäft im Sinn. * Analysieren Sie in der Gesprächsvorbereitung, welche Informationen Ihr Gesprächspartner zu Ihrem Nachteil verwenden könnte. * Vergessen Sie vor allem nicht das Gespräch mit Ihren Mitarbeitern, um sie über mögliche Gefahren für Ihr Unternehmen aufzuklären. Im Rahmen der Sensibilisierungsmaßnahmen des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern konnte ein großes Interesse der Beteiligten an detaillierten Informationen festgestellt werden, zugleich aber auch eine starke Zurückhaltung bei der Mitteilung eigener Erfahrungen. Sprechen Sie uns an bei: * Angriffen auf die Informationsund Kommunikationstechnik; * Anhaltspunkten für Know-how-Verlust; * Sicherheitsvorfällen in Auslandsniederlassungen und auf Geschäftsreisen; * untypischen Einbruchsdelikten; * Spionageverdacht gegen Mitarbeiter und Fremdpersonal; * unerklärlichen Auftragsrückgängen oder Verlust von Marktanteilen; * allen Fragen zum Informationsund Know-how-Schutz. Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern bietet Gesprächsmöglichkeiten und eine vertrauliche Zusammenarbeit. 95 Ansprechpartner Jeder Bürger und jedes Unternehmen kann ohne eigenes Handeln zum Ziel nachrichtendienstlicher Aktivitäten fremder Staaten werden. Die Spionageabwehr Mecklenburg-Vorpommern steht allen Betroffenen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. In einem Gespräch können sowohl Erfahrungen und Erkenntnisse des Verfassungsschutzes vermittelt, als auch Wege aus einer nachrichtendienstlichen Verstrickung aufgezeigt werden. Im Unterschied zur Polizei und den anderen Strafverfolgungsbehörden arbeitet der Verfassungsschutz nach dem so genannten Opportunitätsprinzip, unterliegt also nicht der Strafverfolgungspflicht. Insofern wird zugesichert, dass alle Hinweise an die Spionageabwehr des Landes Mecklenburg-Vorpommern absolut vertraulich behandelt werden. Bitte nutzen Sie folgende Kontaktmöglichkeiten: Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Verfassungsschutz - Spionageabwehr - PF 11 05 52 19005 Schwerin Tel.: 0385 7420-0 Fax: 0385 714438 E-Mail: spionageabwehr@verfassungsschutz-mv.de 96 Geheimschutz und Sicherheitsüberprüfungen Auch der demokratische Rechtsstaat muss zur Wahrung des Gemeinwohls in die Lage versetzt werden, geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten, so genannte Verschlusssachen, vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen. Er soll diese Kenntnisnahme verhindern, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit oder sonstige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet würden. Um eine einheitliche Behandlung von Verschlusssachen für alle in Betracht kommenden Behörden des Bundes, der Länder und Kommunen zu erreichen, haben sowohl der Bund als auch die Länder weitgehend aufeinander abgestimmte Regelungen in Kraft gesetzt. Für Mecklenburg-Vorpommern ist dies die "Verschlusssachenanweisung Mecklenburg-Vorpommern". Diese wichtige Vorschrift regelt, wie geheimhaltungsbedürftige Unterlagen technisch und organisatorisch zu schützen sind (technische und materielle Sicherheit). Die Verschlusssachenanweisung Mecklenburg-Vorpommern unterscheidet dabei nach den Geheimhaltungsgraden "VS-Nur für den Dienstgebrauch", "VS-Vertraulich", "VS-Geheim" und "VS-Streng Geheim". Die meisten dienstlichen Angelegenheiten sind den beiden erstgenannten Geheimhaltungsgraden zuzurechnen. Je höher die Einstufung, desto höher sind auch die Anforderungen an die materielle Sicherheit sowie an die Personen, die mit diesen Unterlagen umgehen (dürfen). Bevor einer Person eine Verschlusssache höher als "VS-Nur für den Dienstgebrauch" anvertraut bzw. eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übertragen wird, muss sich diese einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen (personelle Sicherheit). Der Grund dafür leitet sich aus SS 94 Strafgesetzbuch ab, wonach Personen eine Freiheitsstrafe droht, wenn diese Staatsgeheimnisse an Unbefugte weitergeben. Rechtsgrundlage für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung ist das "Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Lande 97 Mecklenburg-Vorpommern" (Sicherheitsüberprüfungsgesetz M-V oder - SÜG M-V -). Sicherheitsüberprüfungen werden nur für Personen durchgeführt, die Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-Vertraulich" oder höher bearbeiten oder sich Zugang verschaffen könnten. Dazu sieht das Gesetz ein abgestuftes Überprüfungsverfahren vor. Bevor eine Sicherheitsüberprüfung überhaupt durchgeführt werden darf, muss der Betroffene und ggf. derjenige, der mit ihm eine Lebensgemeinschaft unterhält, dem Verfahren schriftlich zustimmen. Ansprechpartner für den zu Überprüfenden in den Behörden ist der Geheimschutzbeauftragte als "Herr des Verfahrens". Ist niemand als solchen bestellt, nimmt die Behördenleitung diese Aufgaben wahr. Zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfung bedient sich der Geheimschutzbeauftragte des Verfassungsschutzes als so genannte Mitwirkende Behörde. Diese führt die Überprüfung nach einem gesetzlich normierten Maßnahmenkatalog durch. Ist die Verfassungsschutzbehörde zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, unterrichtet sie unter Darlegung der Gründe und ihrer Bewertung den zuständigen Geheimschutzbeauftragten. Dieser entscheidet, ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht. Die personalverwaltende Stelle wird über das Vorliegen von Sicherheitsrisiken nicht unterrichtet. Damit wird ausgeschlossen, dass Erkenntnisse aus dem persönlichen Lebensbereich in Entscheidungen der Personalverwaltung einfließen. Anhaltspunkte für das Scheitern einer Sicherheitsüberprüfung und damit einhergehend des Versagens einer Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen bzw. der Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit sind laut Gesetz: * Zweifel an der Zuverlässigkeit bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit; * eine besondere Gefährdung durch Anbahnungsoder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste oder * Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. 98 Zweifel an der Zuverlässigkeit können begründet sein, wenn eine Person Straftaten begangen hat. Personen mit Schulden können für finanzielle Anreize gegnerischer Nachrichtendienste empfänglich sein. Auch mögliche Kompromatsituationen können zu einem Sicherheitsrisiko führen. Eine Gefährdung durch Anbahnungsoder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste kann auch über familiäre Verbindungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken eintreten. Sicherheitsüberprüfungen werden auch für den nicht-öffentlichen Bereich, das heisst für den privatwirtschaftlich organisierten Bereich, durchgeführt. Diese werden erforderlich, wenn Unternehmen mit so genannten Verschlusssachen umgehen müssen oder Zutritt zu definierten Sicherheitsbereichen erhalten sollen. Bevor der Verfassungsschutz als Mitwirkende Behörde diese Überprüfungen durchführen kann, muss eine auftraggebende öffentliche Stelle einen Verschlusssachen-Auftrag (VS-Auftrag) auslösen, die vorgegebene Geheimschutzklausel mit dem Unternehmen vertragsrechtlich vereinbaren und beim Innenministerium (als zuständiger Stelle für den Geheimschutz im nichtöffentlichen Bereich) einen Antrag auf Erteilung eines Sicherheitsbescheids zum Auftragnehmer stellen. Aufgrund dieses Antrags wird zwischen dem Innenministerium und dem Auftragnehmer ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Anerkennung des vom Bundesministerium für Wirtschaft herausgegebenen "Geheimschutzhandbuches für die Wirtschaft" geschlossen 7. Das Geheimschutzhandbuch, in Mecklenburg-Vorpommern mangels eigener Regelungen analog angewandt, regelt die einzelnen Verfahrensschritte sowie die Rechte und Pflichten aller am Geheimschutzverfahren Beteiligten. Im Zuge der Sicherheitsüberprüfung schlägt das Unternehmen einen Sicherheitsbevollmächtigten vor, der für alle Angelegenheiten des personellen, materiellen und ggf. IT-Geheimschutzes zur Verfügung steht. Die über das Unternehmen zu erhebenen Daten dienen neben den Sicherheitsüberprüfungen der gesetzlichen Vertreter (Funktionsperso- 7 vergl. http://www.bmwi-sicherheitsforum.de 99 nal, ggf. auch Kapitalgeber/ Anteilseigner) des Unternehmens und des vorgeschlagenen Sicherheitsbevollmächtigten der Beurteilung der Zuverlässigkeit. Wird diese bejaht, erteilt das Innenministerium sowohl gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber als auch dem Auftragnehmer den Sicherheitsbescheid. Zusätzlich zu dem genannten Funktionspersonal sind auch diejenigen Mitarbeiter einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen, die mit Verschlusssachen befasst werden sollen oder Zutritt zu Sicherheitsbereichen bekommen müssen. Am Ende jeder erfolgreich abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfung steht nach ausführlicher Belehrung über die arbeits-/ disziplinarrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen bei verbotener Weitergabe von Staatsgeheimnissen eine förmliche Verpflichtung, die Ermächtigung. Die Ermächtigungsurkunden verbleiben beim Sicherheitsbevollmächtigten und sind Grundlage für das Ausstellen der so genannten Bescheinigungen des Sicherheitsbevollmächtigten (SiBe-Bescheinigung). Diese Bescheinigung beurkundet gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dass der genannte Mitarbeiter des Unternehmens die zur Abwicklung des Verschlusssachenauftrags geforderten Bedingungen erfüllt. Auch nach der Beendigung der Sicherheitsüberprüfung ist, solange VS-Aufträge durchgeführt werden, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Innenministerium und dem Sicherheitsbevollmächtigten erforderlich. Das Innenministerium überwacht nicht nur die Einhaltung der Geheimschutzbedingungen, sondern berät auch in allen Fragen von Sabotage, Geheimnisverrat, terroristischer oder extremistischer Bedrohungen. Soweit Wirtschaftsunternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern Verschlusssachenaufträge des Bundes (z. B. für die Bundeswehr) bearbeiten sollen, liegt die Zuständigkeit der Geheimschutzbetreuung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Bonn. Aber auch hier wird die Verfassungsschutzbehörde des Landes präventiv im Rahmen ihres Beratungsauftrages tätig. 100 Öffentlichkeitsarbeit Aktivitäten Im Jahr 2010 waren das Thema Verfassungsschutz und die Aufklärung über Art und Umfang der Gefahren, die durch den politischen Extremismus drohen, erneut Gegenstand zahlreicher Vortragsveranstaltungen im Land. Zu den Zielgruppen zählten insbesondere Schulen, Unternehmer, Kommunen und die Polizei. Bei den Oberbürgermeistern und Landräten wurden zusammen mit Vertretern der Polizei regionale Sicherheitskonferenzen zu Fragen des politischen Extremismus und zu spezifischen Sicherheitsfragen durchgeführt. Diese Sicherheitskonferenzen sollen auch im Jahr 2011 fortgeführt werden. Die Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern sind im Jahre 2010 vermehrt als Vortragende eingeladen worden. Themen waren z. B. die Extremismuslage im Allgemeinen oder der Rechtsextremismus im Besonderen. Nachgefragt wurden aber auch die präventive Information zum Wirtschaftsschutz sowie die Aufgaben des Verfassungsschutzes als solche. Im vergangenen Jahr erfreute sich der Verfassungsschutzbericht 2009, der in grundlegend geänderter Form erschienen war, einer stark gestiegenen Nachfrage. Kaum weniger interessant war die gerade in Jugendkreisen beliebte Broschüre "Weiß ist keine Farbe", die ebenfalls oft bestellt wurde. Die Inanspruchnahme sowohl des Fachwissens der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern als auch seiner Printmedien reflektiert nicht nur einen größeren Wunsch des Bürgers nach Aufklärung, sondern auch eine zunehmende Wahrnehmung des Verfassungsschutzes als kompetenten Ansprechpartner und Berater. Auf Anfrage informieren Mitarbeiter des Verfassungsschutzes über Art und Umfang der Gefahren, die durch den politischen Extremismus drohen und zu anderen aktuellen Themen. Wenn Sie 101 hierzu einen Referenten anfordern möchten, wenden Sie sich direkt an die Verfassungsschutzabteilung unter der Telefonnummer 0385 7420-0 oder nehmen Sie Kontakt über die Internetseite des Verfassungsschutzes auf. Auf der Internetseite des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern (www.verfassungsschutz-mv.de) , der gemeinsamen Internetseite der Verfassungsschutzbehörden der "Norddeutschen Küstenländer" (www.verfassungsschutzgegenrechtsextremismus.de) und auf der Seite der Landesregierung MecklenburgVorpommerns (www.regierung-mv.de) wird über aktuelle Themen des Verfassungsschutzes berichtet. Verschiedene Publikationen stehen hier zum Herunterladen bereit, was vielfach genutzt wird. Die Publikationen können auch als Druckexemplare angefordert werden, wovon Journalisten, Schulen, Beratungsstellen, Kommunen und Einzelinteressenten gerne Gebrauch machen. Informationsmaterialien Folgende Berichte und Broschüren können kostenlos beim Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern angefordert oder im Internet unter der Adresse www.verfassungsschutz-mv.de heruntergeladen werden: * Verfassungsschutzberichte der Jahre 2006 bis 2010 * Proliferation - Wir haben Verantwortung (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern, November 2010) 102 * Wirtschaftsspionage - Faltblattserie (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern, August 2010), zu folgenden Einzelthemen: * Sicherheitslücke Mensch - Der Innentäter als größte Bedrohung für die Unternehmen * Verfassungsschutz - Ihr Ansprechpartner für Wirtschaftsschutz * Sicherheit im Know-how-Transfer * Elektronische Attacken auf Informationsund Kommunikationstechnik * Wissensspionage - Gefahren für Forschung und Lehre * Schrankenlose Offenheit - "soziale Netzwerke" im Web * Weiß ist keine Farbe (Comic über die Gefahren des Rechtsextremismus, Juli 2008) 103 Darüber hinaus sind Informationsblätter erhältlich, die ebenfalls kostenlos (zum Herunterladen) zur Verfügung stehen: * Informationsblatt für Vermieter von Veranstaltungssälen; * Merkblatt zum Kauf von Immobilien durch Rechtsextremisten. Ausund Fortbildung an der Fachhochschule Güstrow In Kooperation mit der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPuR) hat die Verfassungsschutzbehörde im Jahr 2010 Fachvorträge zu Aufgaben des Verfassungsschutzes und zur Extremismuslage in der Anwärterausbildung des mittleren und gehobenen Dienstes der Polizei sowie bei den Ratsanwärtern für den höheren Dienst der Polizei gehalten. 104 Abkürzungsverzeichnis ANG Autonome Nationalisten Güstrow CWI Committee for a Worker's International (Komitee für eine Arbeiterinternationale) DHKP-C Devrimci Halk Kurtulus Partisi/Cephesi (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) DKP Deutsche Kommunistische Partei DVU Deutsche Volksunion FAG M-V Finanzausgleichsgesetz M-V GSPC Groupe Salafiste pour la Predication et le Combat (Salafiya Gruppe für Predigt und Kampf ) HDJ Heimattreue Deutsche Jugend IBR e. V. Islamischer Bund Rostock e. V. IfV e. V. Initiative für Volksaufklärung e. V. IGD Islamische Gemeinschaft Deutschland IZA Islamisches Zentrum Aachen IZM Islamisches Zentrum München JN Junge Nationaldemokraten KONGRA GEL Kongra Gele Kurdistan (Volkskongress Kurdistans) KPD Kommunistische Partei Deutschland KRMV Koordinationsrat der Muslime in MecklenburgVorpommern KSMC Kameradschaft Malchin KTV Kröpeliner-Tor-Vorstadt LiBRo Linker Block Rostock MAF Mecklenburgische Aktionsfront MLKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland NATO North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantische Vertragsorganisation) NPD Nationaldemokratische Partei Deutschland NSR Nationale Sozialisten Rostock PKK Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) RNF Ring Nationaler Frauen SAV Sozialistische Alternative 105 SNBP Soziales und Nationales Bündnis Pommern TJ Tablighi Jama'at TKP/ML Türkische Kommunistische Partei/ Marxisten-Leninisten VBS Völkische Burschenschar Straßburg WAMY World Assembly of Muslim Youth (Welt-Versammlung muslimischer Jugend) YEK-KOM e. V.Yekitiya Komalen Kurd li Elmanya (Föderation kurdischer Vereine in Deutschland e. V.) 106 GLOSSAR Aktionsorientierter Linksextremismus Ein Teil der linksextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern versucht, verfassungsfeindliche Ziele mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen zu verwirklichen, die anlassbezogen und auf szenerelevante Ereignisse sowie Kampagnen ausgerichtet sind. Antifaschismus Antifaschismus als Begriff wird auch von Demokraten verwendet, um ihre Ablehnung des Rechtsextremismus zum Ausdruck zu bringen. Mehrheitlich nehmen jedoch Linksextremisten diesen Begriff für sich in Anspruch. Sie behaupten, dass der kapitalistische Staat den Faschismus hervorbringe, zumindest aber toleriere. Daher richtet sich der Antifaschismus nicht nur gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten, sondern auch gegen den Staat und seine Vertreter, insbesondere Angehörige der Sicherheitsbehörden. Ausländerextremismus Extremistische Ausländerorganisationen verfolgen in Deutschland Ziele, die häufig durch aktuelle Ereignisse und politische Entwicklungen in ihren Heimatländern bestimmt sind. Entsprechend ihrer politischen Ausrichtung handelt es sich dabei zum Beispiel um linksextremistische Organisationen (z. B. die türkische "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C), soweit sie in ihren Heimatländern ein sozialistisches bzw. kommunistisches Herrschaftssystem anstreben oder um nationalistische Organisationen, die ein überhöhtes Selbstverständnis von der eigenen Nation haben und die Rechte anderer Völker missachten. Daneben gibt es separatistische Organisationen, die eine Loslösung ihres Herkunftsgebietes aus einem bereits bestehenden Staatsgebilde und die Schaffung eines eigenen Staates verfolgen. Die größte von den Verfassungsschutzbehörden beobachtete ausländerextremistische Organisation in Deutschland ist nach wie vor die unter der Bezeichnung PKK bekannte "Arbeiterpartei Kurdistans". Derartige Organisationen unterliegen der Beobach107 tung durch die Verfassungsschutzbehörden, wenn: * sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten, indem sie hier z. B. versuchen, eine ihren Grundsätzen entsprechende Parallelgesellschaft zu errichten; * sie ihre politischen Auseinandersetzungen mit Gewalt auf deutschem Boden austragen und dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährden; * sie vom Bundesgebiet aus Gewaltaktionen in anderen Staaten durchführen oder unterstützen und dadurch auswärtige Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu diesen Staaten gefährden; * sich ihre Aktivitäten gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker, richten. Autonome Kennzeichnend für die Bewegung der Autonomen, die über kein einheitliches ideologisches Konzept verfügt, ist die Ablehnung staatlicher und gesellschaftlicher Normen und Zwänge, die Suche nach einem freien, selbstbestimmten Leben in herrschaftsfreien Räumen und der Widerstand gegen den demokratischen Staat und seine Institutionen, wobei Gewalt von Autonomen grundsätzlich als Aktionsmittel ("militante Politik") akzeptiert ist. Autonome bilden den weitaus größten Anteil des gewaltbereiten linksextremistischen Personenpotenzials. Das Selbstverständnis der heterogenen autonomen Bewegung ist geprägt von Anti-Einstellungen ("antikapitalistisch", "antifaschistisch", "antipatriarchal"). Diffuse anarchistische und kommunistische Ideologiefragmente ("Klassenkampf", "Revolution" oder "Imperialismus") bilden den Rahmen ihrer oftmals spontanen Aktivitäten. Eine klassische Form autonomer Gewalt ist die so genannte Massenmilitanz. Das sind Straßenkrawalle, die sich im Rahmen von Demonstrationen oder im Anschluss daran entwi108 ckeln. Hierbei kommt es regelmäßig auch zu Gewaltexzessen. Autonome Nationalisten Mit den Autonomen Nationalisten tritt eine Strömung innerhalb des deutschen Neonationalsozialismus öffentlichkeitswirksam in Erscheinung, die sich in lokalen Gruppierungen organisiert. Angehörige der "Autonomen Nationalisten" treten oft mit einem hohen Maß an Gewaltbereitschaft gegen Polizeibeamte und politische Gegner auf, dies insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen, wo sich "Autonome Nationalisten" bisweilen vermummt zu so genannten Schwarzen Blöcken zusammenschließen. Zudem übernehmen sie in Teilen Stilelemente anderer Jugendsubkulturen und treten ähnlich gekleidet auf wie militante Linksextremisten (Autonome). Innerhalb der Neonazi-Szene sind "Autonome Nationalisten" vor allem wegen ihres öffentlichen Erscheinungsbildes und ihrer Gewaltbereitschaft umstritten. Dessen ungeachtet beteiligen sich zunehmend auch "Freie Nationalisten" anlassbezogen an der Aktionsform des "Schwarzen Blockes" der "Autonomen Nationalisten". Bestrebungen, extremistische Nach allgemeinem Sprachgebrauch sind Bestrebungen alle auf ein Ziel gerichteten Aktivitäten. Extremistische Bestrebungen im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes sind Aktivitäten mit der Zielrichtung, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Dazu gehören Vorbereitungshandlungen, Agitation und Gewaltakte. Es ist zu unterscheiden zwischen: * Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes; * Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes; * Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grund ordnung. Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) Das 2004 eingerichtete "Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum" (GTAZ) in Berlin-Treptow mit einer "Nachrichtendienst109 lichen Informationsund Analysestelle" (NIAS) sowie einer "Polizeilichen Informationsund Analysestelle" (PIAS) konzentriert die Experten für Terrorismusabwehr der deutschen Sicherheitsbehörden an einem Ort. Im GTAZ sind die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, das Bundeskriminalamt (BKA), die Landeskriminalämter und der Bundesnachrichtendienst (BND) eingebunden. Weitere Teilnehmer sind Bundespolizei, Zollkriminalamt (ZKA), Militärischer Abschirmdienst (MAD), Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Vertreter der Generalbundesanwaltschaft. Die Abstimmung von Bewertungen und von Maßnahmen bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit Terrorismusbezug wird erleichtert und beschleunigt. Islamismus Der Begriff des Islamismus bezeichnet eine religiös motivierte Form des politischen Extremismus. Islamisten sehen in den Schriften und Geboten des Islam nicht nur Regeln für die Ausübung der Religion, sondern auch Handlungsanweisungen für eine islamistische Staatsund Gesellschaftsordnung. Ein Grundgedanke dieser islamistischen Ideologie ist die Behauptung, alle Staatsgewalt könne ausschließlich von Gott (Allah) ausgehen. Damit richten sich islamistische Bestrebungen gegen die Wertvorstellungen des GG, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Islamisten halten die Etablierung einer islamischen Gesellschaftsordnung für unabdingbar. Dieser Ordnung sollen letztlich sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime unterworfen werden. Islamistische Organisationen - mit Ausnahme islamistisch-terroristischer Organisationen - lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen: * Organisationen, die in ihren Herkunftsländern die konsequente Umgestaltung der bestehenden Staatsund Gesellschaftsordnungen nach ihrem Verständnis der islamischen Rechtsordnung (Scharia) anstreben. In Deutschland liegt ihr Schwerpunkt auf propagandistischen Aktivitäten sowie der Sammlung von Spendengeldern, um die Mutterorganisationen in den Her110 kunftsländern zu unterstützen. * Andere islamistische Gruppierungen in Deutschland verfolgen eine umfassendere, auch politisch motivierte Strategie. Auch sie streben eine Änderung der Staatsund Gesellschaftsordnung in ihren Herkunftsländern zugunsten eines islamischen Staatswesens an. Sie bemühen sich jedoch im Rahmen einer legalistischen Strategie, ihren Anhängern in Deutschland größere Freiräume für ein schariakonformes Leben zu schaffen. Islamistischer Terrorismus Islamistischer Terrorismus ist der nachhaltig geführte Kampf für islamistische Ziele, die mit Hilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in SS 129 a Abs. 1 StGB genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. Unter "Homegrown"-Terrorismus sind islamistische Strukturen oder Strukturansätze zu verstehen, die sich aus radikalisierten Personen ab der zweiten Einwanderergeneration sowie radikalisierten Konvertiten zusammensetzen. Die Personen sind zumeist in europäischen Ländern geboren und/oder aufgewachsen, stehen jedoch aufgrund religiöser, gesellschaftlicher, kultureller oder psychologischer Faktoren dem hiesigen Wertesystem ablehnend gegenüber und erachten die Errichtung einer islamistischen Gesellschaftsordnung für erstrebenswert. Gemeinsames Kennzeichen dieses Personenkreises ist, dass er von der panislamischen "al-Qaida"-Ideologie beeinflusst wird. Lediglich ein sehr kleiner Teil zum Islam konvertierter Personen macht sich islamistisches Gedankengut zu eigen und engagiert sich für islamistische Ziele. Die Rolle von Konvertiten in islamistischen/ islamistisch-terroristischen Strukturen erklärt sich u. a. aus der Motivation, sich gegenüber Glaubensbrüdern als besonders gute Muslime (hier: Islamisten) beweisen zu wollen. Sie weisen zudem aufgrund ihrer Kenntnis der westlichen Gegebenheiten strategische Vorteile auf. 111 Jihad Die wörtliche Übersetzung dieses Begriffs ist "Anstrengung" oder "Bemühung". Es gibt zwei Formen des Jihad: Die geistig-spirituelle Bemühung des Gläubigen um das richtige religiöse und moralische Verhalten gegenüber Gott und den Mitmenschen (so genannter großer Jihad) oder der kämpferische Einsatz zur Verteidigung oder Ausdehnung des islamischen Herrschaftsgebiets (so genannter kleiner Jihad). Von militanten Gruppen wird der Jihad häufig als religiöse Legitimation für Terroranschläge verwendet. Islamistische Terroristen führen unter dem Leitprinzip dieses Jihad ihren gewalttätigen Kampf/ "heiligen Krieg" gegen die angeblichen Feinde des Islam. Kameradschaften, rechtsextremistische Unter dem Begriff Kameradschaften werden i. d. R. neonazistische lokale Gruppierungen verstanden. Sie umfassen meist etwa 10 bis 20 Mitglieder und sind - im Gegensatz zu den Cliquen der subkulturell geprägten gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene deutlich durch den Willen zu politischer Aktivität geprägt. Obwohl sie meist keine oder nur geringe vereinsähnliche Strukturen aufweisen, sind sie durch eine verbindliche Funktionsverteilung dennoch deutlich strukturiert. Mitglieder von Kameradschaften rechnen sich in der Regel den neonazistisch geprägten so genannten"Freien Nationalisten" zu. Neonazismus / Neonationalsozialismus Der Neonationalsozialismus bezieht sich auf die Weltanschauung des Dritten Reiches und macht diese zur Grundlage seiner politischen Zielvorstellungen. Elementare Bestandteile der neonationalsozialistischen Weltanschauung sind Nationalismus und Rassismus sowie die Forderung nach einem autoritären "Führerstaat" unter Ausschaltung wesentlicher Elemente demokratischer Gewaltenteilung. Abgrenzungskriterien zum subkulturell geprägten Rechtsextremismus sind der bei Neonazi-Aktivisten stärker ausgeprägte Wille zur politischen Arbeit sowie eine intensivere Auseinandersetzung mit inhaltlichen Aspekten des Weltbildes. 112 Linksextremismus Mit diesem Begriff werden Bestrebungen von Personenzusammenschlüssen bezeichnet, für die alle oder einige der folgenden Merkmale charakteristisch sind: * Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus als "wissenschaftliche" Anleitung zum Handeln; daneben, je nach Ausprägung der Partei oder Gruppierung, Rückgriff auch auf Theorien weiterer Ideologen wie STALIN, TROTZKI, MAO ZEDONG und andere; * Bekenntnis zur sozialistischen oder kommunistischen Transformation der Gesellschaft mittels eines revolutionären Umsturzes oder langfristiger revolutionärer Veränderungen; * Bekenntnis zur Diktatur des Proletariats oder zu einer herrschaftsfreien (anarchistischen) Gesellschaft; * Bekenntnis zur revolutionären Gewalt als bevorzugte oder - je nach den konkreten Bedingungen - taktisch einzusetzende Kampfform. Linksextremistische Parteien und Gruppierungen lassen sich grob in zwei Hauptströmungen einteilen: * Dogmatische Marxisten-Leninisten und sonstige revolutionäre Marxisten: In Parteien oder anderen festgefügten Vereinigungen organisiert, verfolgen sie die erklärte Absicht, eine sozialistische bzw. kommunistische Gesellschaftsordnung zu errichten; * Autonome, Anarchisten und sonstige Sozialrevolutionäre: In losen Zusammenhängen, seltener in Parteien oder formalen Vereinigungen agierend, streben sie ein herrschaftsfreies, selbstbestimmtes Leben frei von jeglicher staatlicher Autorität an. Proliferation Als Proliferation bezeichnet man die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaf113 fen und entsprechenden Waffenträgersystemen bzw. der zu deren Herstellung verwendeten Produkte, einschließlich des dazu erforderlichen Know-how. Rechtsextremistische (Skinhead-)Konzerte Die Kriterien zur Bewertung rechtsextremistischer Musikveranstaltungen lauten wie folgt: * Live-Auftritt mindestens einer als rechtsextremistisch bewerteten Band; * Szeneöffentlichkeit (z. B. überregionale Mobilisierung, Erhebung von Eintrittsgeldern, Werbung für die Veranstaltung); * Vortrag rechtsextremistischer Liedtexte bzw. Feststellung rechtsextremistischer Aktivitäten der Interpreten anlässlich der Veranstaltungen (insbesondere Propagandadelikte); * Organisation der Veranstaltung durch rechtsextremistische Gruppierungen oder Einzelpersonen. Es ist nicht erforderlich, dass Informationen zu allen Kriterien vorliegen. Mindestvoraussetzung sind der szeneöffentliche Live-Auftritt sowie Indizien für rechtsextremistische Inhalte, die sich insbesondere aus dem Auftritt einschlägiger Bands oder aus dem Vortrag entsprechender Lieder ergeben können. Rechtsextremistische (Skinhead-)Partys Als (Skinhead-)Partys werden Veranstaltungen bezeichnet, bei denen kein Live-Auftritt stattfindet, sondern rechtsextremistische Liedtexte vom Band abgespielt werden. Im Gegensatz zum (Skinhead-)Konzert ist zumeist auch keine Szeneöffentlichkeit gegeben. Oftmals sind die Teilnehmer geladene Gäste. Radikal Als radikal werden Bestrebungen bezeichnet, die zur Lösung politischer Probleme "bis auf die Wurzel gehen", diese jedoch ohne zielgerichteten Angriff auf die freiheitliche demokratische Grund114 ordnung lösen wollen. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. So ist z. B. die Forderung nach Wiedereinführung der Todesstrafe durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Ring Nationaler Frauen Der am 16. September 2006 in Sottershausen (Sachsen-Anhalt) gegründete Ring Nationaler Frauen ist eine bundesweite Unterorganisation der NPD, die den Frauen in der NPD als Sprachrohr dienen und für national denkende parteiungebundene Frauen ein Ansprechpartner sein soll. Schwarzer Block Der so genannte Schwarze Block, vermummte Aktivisten in einheitlicher "Kampfausrüstung", ist eine Aktionsform, die ursprünglich im linksextremistischen autonomen Spektrum entwickelt wurde und vor allem bei Demonstrationen angewandt wird. Der "Schwarze Block" ist keine zentral organisierte und koordinierte Organisationsform, sondern ein punktueller Zusammenschluss gewaltorientierter Linksextremisten. Ziel dieses Auftretens ist die erschwerte Zuordnung von Strafund Gewalttaten zu Einzelpersonen durch die Polizei. Jeder "Schwarze Block" beinhaltet jedoch ein einzelfallbezogenes, spezifisch bestimmendes Gewaltpotenzial, das sich je nach Lageentwicklung dynamisch und auch kurzfristig noch verändern kann. Wenngleich der "Schwarze Block" überwiegend ein Ausdruck linksextremistischer Massenmilitanz (Straßenkrawalle im Rahmen von Demonstrationen) ist, schließt die Teilnahme eines "Schwarzen Blocks" an einer Demonstration keinesfalls einen friedlichen Demonstrationsverlauf aus. Seit einigen Jahren ist die Aktionsform des "Schwarzen Blocks" auch bei den rechtsextremistischen "Autonomen Nationalisten" zu beobachten. Spionage Als Spionage wird die Tätigkeit für den Nachrichtendienst einer fremden Macht bezeichnet, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist. Die Beschaffung von Informationen, vor allem aus den Bereichen 115 Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Militär, erfolgt zumeist unter Anwendung geheimer Mittel und Methoden. Soweit Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, kommt eine Strafbarkeit gemäß SSSS 93 ff. StGB in Betracht. Spionageabwehr Die Spionageabwehr beschäftigt sich mit der Aufklärung und Abwehr bzw. Verhinderung von Spionageaktivitäten fremder Nachrichtendienste. Dazu sammelt sie Informationen über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten fremder Nachrichtendienste in der Bundesrepublik Deutschland und wertet sie aus, mit dem Ziel, Erkenntnisse über Struktur, Aktivitäten, Arbeitsmethoden, nachrichtendienstliche Mittel und Zielobjekte dieser Nachrichtendienste zu gewinnen. Die Spionageabwehr gehört gemäß SS 3 Abs. 1, Nr. 2 BVerfSchG zu den Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. Strategie der NPD Strategisch orientiert sich die NPD an ihrem so genannten VierSäulen-Modell, das die mittel -und langfristigen Ziele ihres politischen Wirkens beschreibt. Vorgesehen ist eine stärkere Verankerung in der Gesellschaft, aber auch innerhalb des rechtsextremistischen Spektrums. Die zu Beginn auf drei Säulen basierende Strategie - 2004 durch eine vierte ("Kampf um den organisierten Willen") ergänzt - wurde 1998 anlässlich des NPD-Bundesparteitages im mecklenburgischen Stavenhagen von der Parteibasis angenommen und enthält folgende Punkte: * "Kampf um die Straße" Durchführung von Demonstrationen, Zeigen von Präsenz in der Öffentlichkeit, Massenmobilisierung; * "Kampf um die Köpfe" Ziel ist die Meinungsführerschaft in der rechtsextremistischen Szene, aber ganz wesentlich auch das Erreichen von Personen außerhalb ihrer politischen Klientel; 116 * "Kampf um die Parlamente" Wahlerfolge konnte die NPD in Mecklenburg-Vorpommern 2006 und 2009 vorweisen; * "Kampf um den organisierten Willen" Die NPD sieht sich als "Speerspitze" der "nationalen Erneuerung" und versucht, alle "nationalen Kräfte" zu einem Bündnis zu bewegen - natürlich unter ihrer Führung. Subkultur, rechtsextremistische Die losen cliquenähnlichen Personenzusammenschlüsse der subkulturellen rechtsextremistischen Szene sind kaum strukturiert. Das Weltbild ist diffus, ihr Lebensgefühl von fremdenfeindlichen, rassistischen, antisemitischen und gewaltbejahenden Einstellungen geprägt. Das bislang übliche "Skinheadoutfit" wird mittlerweile von Stilelementen des jugendlichen Mainstreams, wie z. B. durch das Tragen von modischer Kleidung bestimmter Marken verdrängt. Häufig erschließt sich der aktuelle Dresscode nur "Eingeweihten". Eine wichtige Rolle spielt auch der zunehmende Germanenkult. Wirtschaftsschutz Als Wirtschaftsschutz werden staatliche Maßnahmen bezeichnet, die dem Schutz deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen vor einem durch Spionage betriebenen Know-how-Abfluss sowie vor Bedrohungen durch Rechtsund Linksextremisten, durch ausländische Extremisten sowie durch islamistische Terroristen dienen. Wirtschaftsspionage Wirtschaftsspionage ist Teil der Spionage, der die staatlich gelenkte oder gestützte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen beinhaltet. Betreibt hingegen ein konkurrierendes Unternehmen eine private Ausforschung, handelt es sich um Konkurrenzausspähung, die häufig auch Industriespionage genannt wird. In den Zuständigkeitsbereich der Verfassungsschutzbehörden fällt ausschließlich die Wirtschafts117 spionage. 118 Statistische Daten 119 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Jahresübersicht 2009/ 2010 Politisch motivierte Kriminalität - Rechts - 2009 2010 Straftaten Gesamt 883 805 davon extremistisch 823 757 Propagandadelikte 626 534 davon extremistisch 626 534 Gewaltdelikte 36 29 davon extremistisch 36 29 Fremdenfeindliche Straftaten 46 39 davon extremistisch 46 38 davon Gewaltdelikte 7 4 Antisemitische Straftaten 57 29 davon Gewaltdelikte 1 0 Politisch motivierte Kriminalität - Links - 2009 2010 Straftaten Gesamt 207 111 davon extremistisch 27 38 Propagandadelikte 1 5 davon extremistisch 0 0 Gewaltdelikte 20 24 davon extremistisch 20 24 Fremdenfeindliche Straftaten 0 1 davon extremistisch 0 1 Antisemitische Straftaten 0 0 Politisch motivierte Kriminalität -Ausländer2009 2010 Straftaten Gesamt 1 1 davon extremistisch 0 0 Propagandadelikte 0 0 Gewaltdelikte 0 0 Fremdenfeindliche Straftaten 0 0 Antisemitische Straftaten 0 0 120 Anlagen 1) Verfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern - Auszug - 2) Informationsblatt für Vermieter von Veranstaltungssälen 3) Kandidatur von Mitgliedern extremistischer Parteien für die Ämter der Landräte und Oberbürgermeister 4) Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung in den Reihen der Freiwilligen Feuerwehren 5) Ehrenkodex des Landessportbundes M-V e. V. 6) SS 61 Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern 7) Merkblatt zum Kauf von Immobilien durch Rechtsextremisten 8) Vermietung von öffentlichen Einrichtungen an rechtsoder linksextremistische Gruppen 9) Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung als Voraussetzung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis Hier: Prüfung der Wählbarkeit bei der Wahl von Bürgermeistern und Landräten 10) Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung als Voraussetzung für die Ernennung zum und als Dienstpflicht des Beamten 11) Wahlordnung für Amtswehrführer und deren Stellvertreter 121 Anlage 1 Verfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern 122 12-4 Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG M-V) Vom 11. Juli 2001 Fundstelle: GVOBI. M-V 2001, 5. 261 Änderungen 1. geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004 (GVOBI. M-V S. 167), in Kraft am 29, April 2004 2. 527 geändert durch Gesetz vom 15. März 2007 (GVOBI. M-V 5. 98) 3, Inhaltsübersicht, 8$ 5, 10, 16, 27, 32 geändert, $ 24a neu gefasst, $ 31 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Januar 2009 (GVOBI. M-W S. 82) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: - Auszugsweise - 51 Zweck des Verfassungsschutzes 82 Organisation 53 Bedienstete 54 Zusammenarbeit 55 Aufgaben des Verfassungsschutzes 56 Begriffsbestimmungen $1 Zweck des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demakratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder, & 1 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004. &2 Organisation (1) Die Aufgaben des Werfassungsschutzes werden won der Verfassungsschutzbehörde wahrgenommen. Verfassungsschutzbehörde ist das Innenministerium. Es unterhält für diese Aufgaben eine besondere Abteilung. (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf Dienststellen der Polizei, Dienststellen der 123 Polizei dürfen der Verfassungsschutzbehärde nicht angegliedert werden. 83 Bedienstete Mit Aufgaben der Verfassungsschutzbehärde dürfen nur Personen betraut werden, die nach ihrer Persönlichkeit und nach ihrem Verhalten die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die Sicherung und Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eintreten. 54 Zusammenarbeit (1) Die Verfassungsschutzbehörde ist verpflichtet, mit Bund und Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in gegenseitiger Unterstützung und Information sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) Die Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, der Bund nach Maßgabe bundesrechtlicher Vorschriften nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg\Vorpommerns tätig werden. 55 Aufgaben des Verfassungsschutzes (1) Zur Erfüllung ihrer Aufgabe sammelt und wertet die Verfassungsschutzbehörde sachund personenbezogene Daten, insbesondere Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen aus über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oderihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für eine fremde Macht im Geltungsbereich dieses Gesetzes, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 25 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbehörde informiert die zuständigen Stellen und die Öffentlichkeit über Gefahrenfür die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Den staatlichen Stellen soll ermöglicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu treffen. (3) Die Verfassungsschutzbehörde wirkt mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen nach Maßgabe des 124 Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 22. Januar 1998 (GVOBI. M-V $. 114, 195), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Januar 2009 (GVOBI. M-WS. 82), sowie bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen in den übrigen gesetzlich bestimmten Fällen, . beitechnischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (4) Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). 56 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, einen der in Absatz 3 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen, . Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen gehörendes Gebiet abzutrennen, . Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, den Bund, die Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen. (2) Eine Bestrebung im Sinne des Gesetzes ist insbesondere dann gegeben, wenn sie auf Gewaltanwendung gerichtet ist oder sonst ein kämpferisches und aggressives Verhalten gegenüber den in Absatz 3 genannten Grundsätzen erkennen lässt, (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der wollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Wolksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, . die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, . das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, . die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Werantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 125 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. (4) Für einen Persönenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt. Verhaltensweisen won Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (5) Betroffene Personen sind Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für Tätigkeiten oder Bestrebungen gemäß $ 5 Abs. 1 vorliegen. Dritte sind Personen, bei denen keine derartigen Anhaltspunkte vorliegen. (6) Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist die Anwendung körperlichen Zwanges gegen Personen und die gewalttätige Einwirkung auf Sachen. 126 Anlage 2 Informationsblatt für Vermieter von Veranstaltungssälen 127 Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Abtlg. II 5, Postfach 11 05 52, 19005 Schwerin Informationsblatt für Vermieter von Veranstaltungssälen Zur Festigung der Strukturen und zur Pflege von Bekanntschaften, aber auch um die gemeinsame Gesinnung zu zeigen, veranstalten Rechtsextremisten regelmäßig Konzerte, so genannte "Skinkonzerte". Im Rahmen dieser Konzerte werden oftmals auch Straftaten begangen, wie z. B. das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, indem etwa der Hitlergruß gezeigt wird. Dieses Informationsblatt will Vermietern von Veranstaltungssälen Hilfestellung leisten, derartige rechtsextremistische Konzerte in ihren Räumlichkeiten bereits im Vorfeld zu unterbinden. Denn der wahre Hintergrund solcher Veranstaltungen wird dem Vermieter in aller Regel verschwiegen. Häufig werden die Konzerte etwa als Geburtstagsfeier mit Livemusik getarnt. Der Vermieter sollte deshalb schon bei der Vertragsgestaltung darauf achten, dass der Vertrag von Rechtsextremisten nicht unterlaufen werden kann. Im Anhang dieses Informationsblattes befindet sich ein Mustervertrag, der rechtsextremistischen Konzerten wirksam begegnet. Dieser Mietvertrag stellt insbesondere sicher, dass * der Mieter verpflichtet ist, Straftaten, die von den Besuchern solcher Konzerte begangen werden, zu unterbinden * der Vermieter bereits rechtzeitig vor der Veranstaltung weiß, welche Bands auftreten werden * der Vermieter den Vertrag problemlos kündigen kann, wenn der Mieter ein rechtsextremistisches Konzert durchführt oder durchführen möchte Hausanschrift: Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Telefon (0385) 7420 - 0 Abt. 5, J.-Stelling-Str.21, 19053 Schwerin Telefax (0385) 71 44 38 128 * der Mieter durch die Verpflichtung, bei schuldhaften Vertragsverstößen eine Vertragsstrafe zu zahlen, ein Interesse daran hat, den Vertrag einzuhalten, insbesondere hinsichtlich seiner Pflicht, Straftaten der Besucher zu unterbinden bzw. keine extremistische Veranstaltung durchzuführen. Die Namen von rechtsextremistischen Bands sind zum Teil recht martialisch, sie glorifizieren direkt oder indirekt die NS-Zeit oder entstammen gelegentlich der germanischen Mythologie. In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit etwa 10 bis 15 Skinbands aktiv, die bekanntesten sind die "Liebenfels Kapelle" (früher und neuerdings wieder "Skalinger") und die Band "Path of Resistance". Haben Vermieter den Verdacht, dass die für die Veranstaltung vorgesehene Band extremistisches Liedgut spielen wird, sollten sie sich über die Band erkundigen. Auskunft können z. B. die Ordnungsämter, aber auch die Polizei geben. Im Zweifelsfall können sich Vermieter auch an die Verfassungsschutzbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern wenden: Telefon: 0385-74200 E-Mail: info@verfassungsschutz-mv.de Sollte Ihnen als Vermieter bekannt werden, dass in Ihren Räumlichkeiten eine extremistische Veranstaltung durchgeführt wird oder werden soll, sollten Sie nicht nur umgehend den Mietvertrag kündigen, sondern gleichzeitig die Polizei um Hilfe bitten. Denn auf derartigen Veranstaltungen kommt es - wie oben bereits erwähnt - auch zu Straftaten, welche die Polizei aber nur dann verfolgen kann, wenn sie davon erfährt. Außerdem kann die Polizei eine Veranstaltung auch auflösen, wenn gegen Strafgeset-ze verstoßen wird, also Straftaten begangen werden. Sie kann dem Vermieter in dem Falle aber auch helfen, sein Hausrecht durchzusetzen und die Veranstaltung gegebenenfalls beenden. Die Erkenntnisse, die die Polizei in einem solchen Falle eventuell erlangt, können zudem hilfreich sein, einen Vertragsverstoß des Mieters zu beweisen. Weitergehende Informationen können den Broschüren "Rechtsextremistische Musik" und "Symbole und Zeichen der Rechtsextremisten" des Bundesamtes für Verfassungsschutz entnommen werden. Beide Broschüren können unter www.verfassungsschutz.de heruntergeladen werden. Gleiches gilt auch für die Bro-schüre "Rechtsextremistische Subkulturen" des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern (www.verfassungsschutz-mv.de). 129 Mustervertrag SS 1 Vertragszweck (1) Die Vermietung erfolgt zum Zweck der nachfolgend beschriebenen Veranstaltung: Die Veranstaltung hat folgenden Charakter: O Politische Veranstaltung O Kulturelle Veranstaltung O Party O Private Veranstaltung O Kommerzielle Veranstaltung (2) Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen vom Mieter selbst oder von Besuchern der Veranstaltung extremistisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird. Der Mieter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass von den Veranstaltungsteilnehmern keine Straftaten nach SS 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) oder SS 130 StGB (Volksverhetzung) begangen werden. Insbesondere dürfen weder in Wort noch in Schrift Menschen wegen ihrer Abstammung, ihrer Herkunft, ihres Glau-bens, ihrer religiösen oder politischen Anschauungen, ihrer sexuellen Orientierung o. Ä. als minderwertig und verächtlich dargestellt oder diskriminiert werden. SS 2 Obliegenheiten des Mieters (1) Der im Vertrag angegebene Mieter ist für die in den gemieteten Räumen durchzuführende Veranstaltung gleichzeitig Veranstalter. Es wird versichert, dass der Mieter nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Der Mieter ist ohne die Einwilligung des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiterzuvermieten. (2) Der Mieter verpflichtet sich, Namen von auftretenden Bands, Musikgruppen und/oder Darstellern dem Vermieter mindestens 3 Tage vor der Veranstaltung schriftlich bekannt zu geben. (3) Der Mieter hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Er übernimmt die Haftung für die Einhaltung aller gewerbe-, ordnungs-, versammlungs-, feuerund polizeirechtlichen Vorschriften, insbesondere der Bestimmungen zum Schutze der Jugend. Sofern für die vereinbarte Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist bzw. eine anzeigepflichtige Versammlung durchgeführt werden soll, hat der Mieter die behördliche Genehmigung bzw. die schriftliche Anzeige der Versammlung bei der Versammlungsbehörde dem Vermieter rechtzeitig vor der Veranstaltung auf Verlangen vorzuzeigen. (4) Der Mieter ist für die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und sonstigen Verwertungsgesellschaften und die Zahlung eventueller Gebühren verantwortlich. SS 3 Kündigung, Vertragsstrafe (1) Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Mieter die Mietsache entgegen des in SS 1 vereinbarten Veranstaltungszweckes nutzt oder gegen seine Pflichten aus SS 2 Abs. 1 und 2 verstößt. Gleiches gilt, wenn eine solche Nutzung oder Verstöße gegen SS 1 Abs. 2 dieses Vertrages zu befürchten ist. Der Mieter hat dem Vermieter alle Schäden zu ersetzen, die dem Vermieter durch die Kündigung entstehen. (2) Wird vom Mieter oder Besuchern der Veranstaltung gegen die Vereinbarungen in SS 1 Abs. 2 dieses Vertrages verstoßen oder wird der Vertrag seitens des Vermieters gekündigt, weil der Mieter die Mietsache entgegen des vereinbarten Nutzungszweckes genutzt hat oder weil eine solche Nutzung oder ein Verstoß gegen SS 1 Abs. 2 dieses Vertrages zu befürchten war, verpflichtet sich der Mieter, eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nur dann fällig, wenn der Mieter 130 durch die Art, den Inhalt oder die Gestaltung der Nutzung schuldhaft hierzu beigetragen hat oder er dies vorhersehen konnte und zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat. Durch die Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen. SS 4 Haftung (1) Für Wertsachen, Bargeld, Garderobe und andere Gegenstände wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. (2) Der Mieter haftet insbesondere auch für Schäden, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang mit gemieteten und/oder eingebrachten Einrichtungen und technische Ausstattungen entstehen. (3) Der Mieter haftet für Schäden, die von Besuchern der vom Mieter organisierten Veranstaltung verursacht werden, soweit der Mieter durch die Art, den Inhalt oder der Gestaltung der Veranstaltung schuldhaft hierzu beigetragen hat oder er zumindest hätte entsprechende Schäden vorhersehen können und zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat. (4) Der Mieter haftet für sämtliche Personenund Sachschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden, die Dritten, seinen Mitarbeitern oder ihm selbst sowie dem Vermieter durch die Überlassung der Räumlichkeiten entstehen soweit der Mieter durch die Art, den Inhalt oder der Gestaltung der Nutzung schuldhaft hierzu beigetragen hat oder er zumindest hätte entsprechende Schäden vorhersehen können und zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat. SS 5 Sicherheitsleistung Der Mieter leistet als Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag eine Kaution in Höhe von EUR. 131 132 Anlage 3 Kandidatur von Mitgliedern extremistischer Parteien für die Ämter der Landräte und Oberbürgermeister 133 Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Innenminisbarium Klscklenbung-Wonpemmer, 19043 Schwerin Landkreise Bad Doberan, Demmin, Güstrow, Ludwigslust, Nordvorpommern, Nordwestmecklenburg, Parchim, Rügen - Die Kreiswahlleiter - Kreisfreie Städte Stralsund, Neubrandenburg, Greifswald - Die Gemeindewaählleiter - . Schwerin, = , Februar 2008 Gemäß anliegendem Verteiler nachrichtlich an: Städteund Gemeindetag Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle Geschäftsstelle Bertha-von-Suttner-Straße 5 Bertha-von-Suttner-Straße 5 19061 Schwerin 19061 Schwerin Kandidatur von Mitgliedern extremistischer Parteien für die Ämter der Landräte und Oberbürgermeister Sehr geehrte Damen und Herren, aus gegebenem Anlass weise ich im Hinblick auf die anstehenden Wahlen von Landräten und Öberbürgermeistern im Jahr 2008 auf Folgendes hin: Zur Beurteilung der Frage, ob ein Bewerber die Wählbarkeitsvoraussetzung des Gewährbietens für das jederzeitige Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern erfüllt (88 61 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Kommunalwahlgesetz, 8 Abs. 1 Nr. 2 Landesbeamtengesetz), sind folgende der Rechtsprechung zu entnehmende Ausführungen einzubeziehen: Die Mitgliedschaft in einer Partei, die zwar nicht vom Bundesverfassungsgericht gem. Art. 21 Abs. 2 GG verboten ist, jedoch mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbare Ziele verfolgt (vgl. BVerwGE 61, 194; WG Berlin, Urt. v. 22.11.2004, ZBR 2006, 102 ff (104); Verfassungsschutzbericht M-V 2006 (S. 66 ff.) zur NPD). schließt nicht zwingend ein verfassungstreues Verhalten aus (BVerfGE 39, 334), Sie kann aber bei der gebotenen Berücksichtigung der Einzelumstände des jeweils zu entscheidenden Falles gleichwohl Schlüsse auf eine fehlende Werfassungstreue rechtfertigen. Beurteilungselemente können dabei weitere politische Aktivitäten sein, z.B.: Hausanschrili: Talafon: (0385) 568-0 Innenministerium Kacklenburg-Worpommenn Telefax: (0335) 564 287 22974 Arsenal am Pfalfgnteich, Alsandrninenstr, 1, 10085 Schworin EMail: posistellgglm,mw-reglonang.da 134 - Tätigkeiten als Funktionär einer verfassungsfeindlichen Partei (BVerwGE 61, 200), - Herausgabe und Verteilung von Flugblättern mit eindeutig der Verfassungsordnung widerstreitendem Inhalt (BVerwGE 61, 176, 182), - unsachliche Kritik an Erscheinungen des Staates (BWerwGE 55, 232, 240). Da bereits berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue die Ablehnung eines Beamtenbewerbers rechtfertigen, reicht es in der Regel aus, dass sie auf feststellbare und festgestellte äußere Verhaltensweisen eines Bewerbers gestützt werden und wertend auf eine möglicherweise darin zum Ausdruck kommende innere Einstellung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung geschlossen wird. Ausdrückliche Feststellungen über die tatsächliche innere Einstellung des Bewerbers sind in der Regel nicht erforderlich (BVerwGE 52, 313, 335). Soweit sich also ein Bewerber durch seine politischen Funktionen oder durch von ihm getätigte Äußerungen gegenüber der parteiexternen Öffentlichkeit als Exponent seiner Partei und deren Programmatik zu erkennen gegeben hat, begründet er dadurch die Vermutung, dass er sich die Ziele der Partei, auch soweit sie mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren sind, vorbehaltlos zu eigen gemacht hat und sich mit ihnen identifiziert. Ein zunächst gerechtfertigter Zweifel an der künftigen Werfassungstreue kann in erster Linie durch ein Eintreten des Bewerbers für eine verfassungsmäßige Haltung seiner Partei ausgeräumt werden (BVerwGE 61, 194). Dem Bewerber obliegt es also, möglicherweise nur ihm bekannte Umstände darzutun, die für die Beurteilung seiner Verfassungstreue von Bedeutung sein können, d.h. die festgestellten Beurteilungselemente und die darauf gestützte Eignungsprognose in einem anderen Licht erscheinen lassen (BVerwGE 47, 330, 338). Es wird gebeten, den für die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge jeweils zuständigen Wahlausschuss entsprechend zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag 135 136 Anlage 4 Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung in den Reihen der Freiweilligen Feuerwehr 137 Mecklenburg [Fdeg/ Vorpommern u An die Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden (über die Amtsvorsteher), Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden, Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, Kreisund Stadtfeuerwehrverbände, Kreisund Stadtwehrführer, Amtswehrführer, Gemeindewehrführer, nachrichtlich: Landräte der Landkreise nachrichtlich: Landkreistag M-W, Städteund Gemeindetag M-V Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung in den Reihen der Freiwilligen Feuerwehren Sehr geehrte Damen und Herren, die wirkungsvolle Bekämpfung extremistischer Entwicklungen, Bestrebungen und Tendenzen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die in unserer Verfassung unabdingbar verankerten Grundrechte wie unter anderem der Schutz der Menschenwürde oder die Gleichheit vor dem Gesetz, sind keine naturgegebenen Prinzipien. Sie müssen stets durch gesellschaftliches Handeln mit Leben erfüllt werden. Ihren Ursprung haben diese Grundrechte in gemeinsamen Grundüberzeugungen aller Demokraten und sind wesentliche Säulen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Durch ergänzende Reqularien, die die Einhaltung und den Fortbestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes sicherstellen, soll das Bekenntnis zu dieser Grundordnung aktiv unterstützt und unterstrichen werden, Die dem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mittel, die die Einhaltung und den Fortbestand der freiheitlichen demökratischen Grundordnung sicherstellen, sind auszuschöpfen. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nach dem Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Worpommern (Brandschutzgesetz M-V) Einrichtungen der Gemeinden. Deren Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Die Fremilligen Feuerwehren und ihre Mitglieder stehen seit jeher für soziales Engagement, Zivikourage sowie gemeinschaftliches und solidarisches Handeln. Inhaber von Führungsfunktionen, also Kreis-, Stadt-, Amts-, Gemeindeund Ortswehrführer sowie deren Stellvertreter, werden zu Ehrenbeamten für die Dauer der Wahlperiode ernannt. Neben den sich aus dem Brandschutzgesetz M-V und dem Landesbeamtengesetz M-W ergebenden persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung sind dabei auch die im "Erlass zur wehrhaften Demokratie(r) vom 1. März 2007 genannten Grundsätze zur Verpflichtung auf die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beachten. 138 Jedes ehrenamtliche Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr, das hoheitliche Aufgaben für die Gemeinde wahrnimmt, hat sich durch sein erhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen, und nicht etwa aktiv dagegen zu werben. Von daher ist etwaig aufkommenden extremistischen Tendenzen und Meinungsverbreitungen in den Reihen der Freiwilligen Feuerwehren entschieden entgegen zutreten. In Mecklenburg-VWorpommern regeln die Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren dem Brandschutzgesetz M-W folgend ihre Rechte und Pflichten in Satzungen. Hierin sollte klar festgelegt werden, dass in den Reihen der Freiwilligen Feuerwehren kein Extremismus jedweder Art toleriert oder akzeptiert wird. Es wird empfohlen, die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr durch die Aufnahme eines klaren Bekenntnisses zum Handeln im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grunderdnung sowie eine Änderung der Ausschlusskriterien zu ergänzen. 50 wird zur Verdeutlichung der Aufgaben der gemeindlichen Einrichtung "Freiwillige Feuerwehr" folgende Satzungsänderung vorgeschlagen: "Die Feuerwehr steht für Zivilcourage, Hilfsbereitschaft und Demokratie. Die engagierten Mitglieder retten, löschen, bergen und schützen ungeachtet von Nationalität, Rasse, Religion oder Hautfarbe, Sie tun dies, um die Unversehrtheit und damit auch die Würde aller Menschen zu schützen. Schon deshalb schließen sich Extremismus und die Mitgliedschaft in der Feuerwehr aus." Weiterhin sind in den Satzungen Regelungen zum Verlust der Mitgliedschaft getroffen worden. Neben den Regelungen zu Austrittserklärungen und Auflösungen der Feuerwehr wurde die Möglichkeit des Ausschlusses eräffnet. Hier sollte ergänzend folgende Formulierung aufgenommen werden: "Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft dazu nutzen, aktiv gegen die freiheitlich demakratische Grunderdnung zu werben, verlieren ihre Mitgliedschaft." Im Bereich der Ordnungsmaßnahmen sollte dies ebenfalls ergänzt werden. Diese empfohlenen Satzungsänderungen (dienen der Bekämpfung und Prävention extremistischen Handelrs in den Reihen der Freiwilligen Feuerwehren. Zur weiteren Vertiefung der Thematik wird auf die Broschüre "Rechtsextremistische Subkulturen(r) hingewiesen, die vom Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern herausgegeben wurde. Sie können diese kostenfrei über die Pressestelle des Ministeriums beziehen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Lenz Heino Kalkschies Staatssekrelär im Innenministerium Vorsitzender des Landesfeverwehrverbandes Mecklenburg-Vorpommer Mecklenburg-Vorpammern e\V. Schwerin, den Schwerin, den 139 140 Anlage 5 Ehrenkodex des Landessportbundes M-V e. V. 141 Ehrenkodex des Landessportbundes M-V e.V. Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpammern e. W. bekennt sich als Teil des demokratischen Gemeinwesens im Land Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich zu Toleranz, \Weltoffenheit und Demokratie und wendet sich gegen jede Form von Extremismus und fremdenfeindlicher Gewalt. Für uns Sportlerinnen und Sportler sind Fairness, internationale Zusammenarbeit, Freundschaft und Wölkerverständigung tägliche Praxis. Mit seinen Mitteln und Möglichkeiten fördert darum der Landessportbund Mecklenburg-Vorpammern e, W. zum Wohle seiner Mitglieder und der Bürgerinnen und Bürger des Landes die demokratische Entwicklung des Gemeinwesens. Wir unterstützen als Sportorganisation eine systematische und offensive Auseinandersetzung mit Extremismus, insbesondere dem Rechtsextremismus. Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. W. ermuntert seine Mitglieder im Wissen darum, dass zivilgesellschaftliches und lokales Engagement zu sozialer Integration aller Bevölkerungsteile und einer nachthaltigen Entwicklung führt, dazu, sich im Prozess der demokratischen Mitgestaltung und Teilhabe zu engagieren. Wir solidarisieren uns offen mit den Opfern extremistischer Gewalttaten, insbesondere rechter Gewalt und Fremdenfeindlichkeit, und setzen uns gegen jegliche Form von Diskriminierung ein. Deshalb erklären wir: 1. Wir werden dafür Sorge tragen, dass stets die geltenden Regularien des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern e. W. wegen ihrer Bedeutung für die Gewährleistung der demokratischen Prinzipien in unserer Sportorganisation eingehalten werden. 142 4 2. Wir werden das Recht der in den Sportvereinen organisierten jungen Menschen auf körperliche Unversehrtheit achten und nicht zulassen, dass Formen der Gewalt, seien sie physischer, psychischer oder sexueller Art, in den Vereinen ausgeübt werden und gehen gegebenenfalls energisch gegen sie vor. 3. Wir lehnen jede Form von politischer oder religiösem Extremismus ab und treten aktiv für die Entwicklung junger Menschen zu selbstbestimmten | selbstbewussten, eigenund mitwerantwortlichen Persönlichkeiten ein. Dabei achten wir die Individualität der jungen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, sexueller Orientierung und seiner Nationalität. 4. Wir wollen als Vorbilder den uns anvertrauten jungen Menschen Zivilcourage und Engagement vorleben, sie so zu Demokratie und gesellschaftlicher Verantwortung motivieren und ihnen stets die Einhaltung zwischenmenschlicher und sportlicher Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair-Play handeln. Jegliche Form von Doping und anderen Manipulationen lehnen wir ab und werden sie nicht tolerieren. Diese Grundsätze sind öffentlich kontrollierbarer Maßstab für das Handeln aller Sportfunktionäre, Trainerinnen und Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Helferinnen und Helfer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sportvereine im Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern eV. 143 144 Anlage 6 SS 61 Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern 145 2021-1 Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalwahlgesetz - KWG M-V) In der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Oktober 2003 Fundstelle: GVYOBI. M-V 2003, S. 458 Ausgabe im Zusammenhang Zur Inhaltsübersicht & 61 Wählbarkeit, Prüfung der Wählbarkeit {1} Wählbar zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist, wer die Voraussetzungen nach $ 10 und zur Ernennung zum Ehrenbeamten erfüllt. (2) Wählbar zum hauptamtlichen Bürgermeister sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Uniansbürger, die am Tag der Hauptwahl 1. das 18., aber noch nicht das 58. Lebensjahr vollendet haben, 2. die übrigen Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten auf Zeit nach dem Landesbeamtengesetz erfüllen, 3. nicht nach $ 8 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, 4. nicht nach $ 10 Abs. 2 oder 3 von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind, 5. nicht von einem Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder zur Aberkennung des Ruhegehalts rechtskräftig verurteilt worden sind. Amtsinhaber, die sich einer Wiederwahl stellen, sind abweichend von Satz 1 Nr. 1 wählbar, sofern sie am Tag der Hauptwahl noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben. (3) Über das Vorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzung gemäß Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 in Verbindung mit $ 8 Abs. 1 Nr. 2 und $$ 127, 128, 129 des Landesbeamtengesetzes, wonach der Bewerber die Gewähr dafür bieten muss, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzutreten, entscheidet der zuständige Wahlausschuss. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte vor, die Anlass zu Zweifeln geben, ob die in Satz 1 genannte Voraussetzung vorliegt, legt der zuständige Wahlausschuss den Wahlvorschlag der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung dieser Wählbarkeitsvoraussetzung vor. Die Rechtsaufsichtsbehörde kann im Rahmen ihrer Prüfung Auskünfte über den Bewerber von der Verfassungsschutzbehörde des Landes MecklenburgVorpommern einholen. Diese hat die Auskünfte unverzüglich zu erteilen. Die Rechtsaufsichtsbehörde unterrichtet den Wahlausschuss über das Ergebnis ihrer Prüfung. Sie darf die von der Verfassungsschutzbehörde erhaltenen Auskünfte an den zuständigen Wahlausschuss weitergeben. 146 Anlage 7 Merkblatt zum Kauf von Immobilien durch Rechtsextremisten 147 Merkblatt zum Kauf von Immobilien durch Rechtsextremisten Einleitung: Rechtsextremisten benötigen für ihre Politische Arbeit finanzielle Ressourcen und eine entsprechende Logistik. Um hier die nötigen Woraussetzungen zu schaffen, nutzen sie auch die Möglichkeiten des Immobilienmarktes. Dies geschieht im Wesentlichen auf zweierlei Weise: " Zum einen werden Immobilien erworben, die unmittelbar als "nationale Wohnobjekte" oder auch als Treffort bzw. Geschäftsraum dienen. " Zum anderen erfolgt eine Beteiligung an auf Gewinnerzielung ausgerichteten "Spekulationsgeschäften", die auch als "politisch motivierte Immobiliengeschäfte" bezeichnet werden können. So wurde im rechtsextremistischen "Störtebeker-Netz" das Vorgaukeln eines Kaufinteresses an nicht oder nur schlecht verkäuflichen Objekten als zukunftsträchtige Geschäftsidee beschrieben. Der Kreisverband Jena der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) bot im Internet die "Vermittlung" bei Immobiliengeschäften gegen Zahlung einer "Parteispende" an. Wichtig ist, dass reale und fingierte Kaufabsichten nicht immer eindeutig zu unterscheiden sind, Hier ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Sollten sich Verdachtsmomente ergeben, so können Sie sich an die für diese Fälle von der Landesregierung zu Beratungszwecken eingerichteten Stelle wenden. Sie ist wie folgt zu erreichen: Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern Referat Öffentlichkeitsarbeit Postfach 110552 19005 Schwerin Telefon: 0385 / 7420-0 Fax: 0385 / 714438 E-Mail: info@verfassungsschutz-mv.de. 148 Vorgehen der rechtsextremistischen Szene bei Ankäufen: Wenn ein Objekt tatsächlich angekauft werden soll, erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem Anbieter, ohne dass die Öffentlichkeit vorher eingeschaltet wird. Das Objekt wird dann zu marktüblichen Konditionen gekauft. Als Käufer treten in der Regel Privatpersonen auf, die auch als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden. Die NPDist als Organisation in Mecklenburg-Vorpommern bisher nicht als Käuferin aufgetreten. Als Grund könnte neben den begrenzten finanziellen Möglichkeiten der Partei auch die Sorge stehen, dass Immobilien als Parteivermögen bei einem Parteiverbot eingezogen werden. . Im Rahmen der "politisch motivierten Immobiliengeschäfte" wurde versucht, für Immobilien, für die kein echtes Interesse besteht, ein Kaufinteresse vorzugaukeln (allerdings bisher nicht in Mecklenburg-VWorpommern). Dabei wurde der Effekt genutzi, dass sofort bei Bekanntwerden der Ankaufabsichten ein erheblicher medialer Druck auf.die jeweilige Kommune ausgeübt wurde, ihr Vorkaufsrecht auszuüben. Um derartige Scheingeschä fte zu Lasten der Allgemeinheit zu verhindern, sollten die Kommunen die folgenden Verdachtsmomente beachten, die für ein solches Scheingeschäft sprechen: " vom Verkäufer oder Käufer wird bewusst im Vorwege Öffentlichkeit hergestellt, "* das Objekt ist auf dem freien Markt zu marktüblichen Konditionen eher schwer verkäuflich, * der Preis ist überhöht, "* die Solvenz des Käufers ist nicht gegeben und fraglich, * der Kauflvor)vertrag enthält unübliche Klauseln, die eine der beiden Parteien überdurchschnittlich bevorzugen oder benachteiligen. 149 Als Beispiel für ein solches Scheingeschäft gilt cin Fall in Kirchheim (RheinlandPfalz). Die NPD sollte dort angeblich die "Alte gräflich Leininger Mühle" kaufen. Als die Gemeinde auf Anraten des rheinland-pfälzischen Ministeriums des Innern und für Sport aufihr Vorkaufsrecht verzichtete, wurde der Vertrag zwischen der NPD und dem Verkäufer rückabgewickelt. Offenbar bestand kein echtes Kaufinteresse, sondern nur die Absicht, die Kommune zur Zahlung eines erhöhten Preises zu veranlassen. Mögliche Maßnahmen nach Ankauf eines Objektes: Sollte in einer Kommune der Erwerb einer Immobilie durch Rechtsextremisten zunächst verborgen bleiben oder aber nicht verhindert werden können, stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, um eine Nutzung, die nicht im Einklang mit geltenden Bauvorschriften steht, mit Auflagen zu versehen oder die weitere Nutzung gar zu unterbinden (Beispiel: die sogenannte "Wolfshöhle" in Wismar,eine Baracke, die u.a. für rechtsextremistische Musikveranstaltungen genutzt wurde, deren weitere Nutzung jedoch wegen Einsturzgefahr behördlich verboten wurde). Prüffelder, die für die Gemeinden insbesondere in Betracht kommen, sind: Regelungen des B-Planes, Baumängel, Bauauflagen, Brandschutz, Vorkaufsrechte, Zuwegung, Parkplätze öffentlich/privat. Rettungswege, Stellplatz-VO, Nachbarschaftsrechte, Lärmgutachten, Versammlungsstätten-VO, Gaststättengesetz. 150 Anlage 8 Vermietung von öffentlichen Einrichtungen an rechtsoder linksextremistische Gruppen 151 Innenministerium # ER Mecklenburg-Vorpommern - Der Minister - (r) m Innenministerium Mecklenburg Vorpommern iu 19028 Schwerin Landräte der Landkreise . , 2 , 16, 7 als untere Rechtsaufsichtsbehörden Schwerin 5. November 200 Oberbürgermeister der kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern --J nachrichtlich: Städteund Gemeindetag Landkreistag Mecklenburg-Worpammern e.V. Mecklenburg-Vorpommern Bertha-von-Suttner-Str. 5 Bertha-von-Suttner-Str, 5 19061 Schwerin 19061 Schwerin Vermietung von öffentlichen Einrichtungen an rechtsoder linksextremistische Gruppen Anlage Als Teil des demokratischen Staates haben auch die Kommunen die Aufgabe, die freiheitlich demokratische Grundordnung dadurch zu schützen, dass verfassungsfeindliche Organisationen und Parteien keine antidemokratischen und menschenwerachtenden Ideologien verbreiten können. Allerdings lassen es der grundgesetzlich verankerte Gleichbehandlungsgrundsatz sowie das Parteienprivileg nicht zu, diesen Gruppierungen allein wegenihrer Ziele den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu verwehren. Die nachfolgenden Ausführungen zur Rechtslage geben daher Hinweise, wie mit der Problematik im Sinne einer wehrhaften Demokratie auf rechtskonforme Weise umgegangen werden kann. & 14 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern gewährt den Einwohnern der Gemeinde einen Rechtsanspruch, im Rahmen der bestehenden Vorschriften die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu nutzen. Ob die Gemeinde dabei nur mittelbarer Träger ist und die Einrichtung nicht im Eigentum der Kommune steht, sondern aufgrund einer öffentlich-rechtlichen oder privat-rechtlichen Vereinbarung der Gemeinde nur das Nutzungsrecht zusteht, ist für den Anspruch auf Nutzung der Einrichtung unbeachtlich. Die Öffentlichkeit der Einrichtung wird durch die Widmung hergestellt. An den Widmungsakt sind keine besonderen formellen Anforderungen zu stellen. Die Widmung kann auch durch schlüssiges Handeln, also beispielsweise durch den Erlass einer Benutzungssatzung oder Benutzungsordnung oder durch Gemeindevertretungsbeschluss erfolgen. 152 Maßgebend ist die Erkennbarkeit des Behördenwillens, dass die Sache dem bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll. Weil die Einrichtungen der Kommune im Rahmen der Daseinsvorsorge dem Gemeinwohl zu dienen haben, wird die Öffentlichkeit der Einrichtung durch Widmung im Zweifel sogar vermutet. Durch die Widmung wird gleichzeitig der öffentliche Zweck der Einrichtung und damit die Grenze des Benutzungsanspruchs festgelegt. Hat eine Gemeinde dementsprechend einen gemeindlichen Veranstaltungsraum auch für politische Veranstaltungen gewidmet, bestehtfür politische Parteien ein Anspruch, diesen für Veranstaltungen nutzen zu können. Aus dem Grundsatz der Parteienfreiheit und der Chancengleichheit der Parteien (sogenanntes "Parteienprivileg", vgl. Art. 21 Absatz 1 Satz 2 GG, Artikel 3 GG) folgt dabei, dass sich die Gemeinden als Träger öffentlicher Gewalt gegenüber aller Parteien strikt neutral zu verhalten haben. Dies gilt auch für Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielsetzungen, solange sie nicht durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verboten wurden. Diese für Parteien entwickelten Grundsätze gelten im Wesentlichen entsprechend für politische Gruppierungen, die in aller Regel Vereinigungen im Sinne des $ 2 VereinsG sind. Auch hier ist es unerheblich, ob bekannt und für jedermann offensichtlich ist, dass die Vereinigung extremislische Ziele verfolgt, solange nicht eine rechtskräftige Verbotsverfügung ergangen ist. Eine Ersatzorganisation einer verbotenen Partei ist gemäß $ 33 PartG verboten, sodass sie auch keinen Anspruch auf Nutzung einer öffentlichen Einrichtung für politische Veranstaltungen hat. Im Ergebnis kann eine Gemeinde nicht verhindern, eine öffentliche Einrichtung auch einer extremistischen Vereinigung zur Verfügung zu stellen, sofern die Einrichtung grundsätzlich für politische Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird. Dies gilt unabhängig davon, welchen Eindruck die Gemeinde in der Öffentlichkeit befürchtet. Der Gemeinde bleibt allerdings die Möglichkeit, eine Widmungsbeschränkung bezüglich der Zugangsberechtigung vorzunehmen und sämtliche politische Veranstaltungen auszuschließen. Die Gemeinde ist dann aber mit Rücksicht auf 55 Abs. 1 PartG und Art. 3 GG ausnahmslos an diese selbst bestimmte Zweckverengung gebunden. Wenn die Gemeinde also eine Partei von der Nutzung der öffentlichen Einrichtung ausschließt, so müssen auch alle anderen politischen Veranstaltungen untersagt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, der Antrag einer Partei oder Vereinigung abzulehnen, wenn zu befürchten ist, dass die Veranstaltung in einer dem Veranstalter zurechenbaren Weise zur Begehung von Straftaten oder Ördnungswidrigkeiten genutzt wird. Allerdings muss die Prognose auf konkret nachgewiesene Tatsachen gestützt werden. Eine allgemeine Vermutung der Verwirklichung von Straftaten reicht insoweit nicht aus. _ Zur Unterstützung bei der Beurteilung dieser Fragen sollten sich Amter und amtsfreie Gemeinden im Einzelfall rechtzeitig an die jeweilige Aufsichtsbehörde wenden. Soweit zu vermuten ist, dass politische Veranstaltungen extremistischer Gruppierungen als Geburtstagsfeiern oder andere Feierlichkeiten getarnt werden, 153 wird außerdem empfohlen, in der Benutzungssatzung oder in dem Mietvertrag ausdrücklich einen Nutzungszweck festzuhalten (siehe Anlage), sofern rein private Feierlichkeiten nicht ohnehin außerhalb des Widmungszwecks gestellt werden. Weicht der tatsächliche Nutzungszweck von dem vereinbarten ab, besteht für den Vermieter dann die Möglichkeit, sich wieder vom Vertrag zu lösen. Zu prüfen ist danr aber, ob dem Vermieter in dieser Situation unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Wertragsparteien und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist. Bei unbefugter Nutzung liegt gleichzeitig eine Täuschung über die tatsächliche Nutzung der Räumlichkeiten wor. Sofern dies auf der Vorspiegelung falscher Tatsachen beruht, kann der Vermieter den Vertrag wegen einer arglistigen Täuschung anfechten. Darüber hinaus sollte eine unbefugte Nutzung mit einer Vertragsstrafe sanktioniert werden. Stellt der Vermieter fest, dass die tatsächliche Nutzung der Mieträume von der vereinbarten abweicht, wird eine Vertragsstrafe in vorher vereinbarter Höhe fällig. Die Zahlung der Vertragsstrafe kann mit der vorherigen Zahlung einer Sicherheitsleistung durch den Mieter abgesichert werden. Zwar kann eine vorher vereinbarte Vertragsstrafe die Nutzung der Mieträume für eine untersagte Veranstaltung nicht generell verhindern, unter Umständen den Mieter aber doch von einer unerwünschten Nutzung abhalten. Zudem rechtfertigt eine vertragswidrige Nutzung im Regelfall die Ablehnung künftiger Nutzungsanträge des Nutzers. Wird die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung für eine Musikveranstaltung beantragt und hat die Gemeinde den Verdacht, dass die für die Veranstaltung vorgesehenenInterpreten Lieder mit strafbaren Inhalten spielt, sollte sie sich näher über die Interpreten erkundigen. Auskunft können die zuständigen Ordnungsämter und Polizeidienststellen geben. Eine Aufzählung von verbotenen Liedgut enthält darüber hinaus die "Liste aller bundesweit beschlagnahmten Medien" der Bundssprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Eine Abfrage, ob ein bestimmtes Medium bereits indiziert ist, karn per E- Mail an liste @bundesprüfstelle.de gerichtet werden. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Rochusstr.10 53123 Bonn Tel: 0228 - 9621030 Fax: 0228 379014 worw.bun rüfsielle, Des weiteren sieht es die Rechtsprechung als zulässig an, Nebenbestimmungen in den Vertrag aufzunehmen, wonach die Gefahr von Sachschädenin Folge der Veranstaltung auf den Veranstalter abgewälzt wird. Die zur Überlassung ihrer öffentlichen Einrichtung verpflichtete Kommune darf danach im Wege von Vergabebedingungen oder privatrechtlichen Vereinbarungen das mit der geplanten Veranstaltung einhergehende Risiko eines Schadens an oder in der öffentlichen Einrichtung auch insoweit abwälzen, als Dritte für den Schaden verantwortlich sind. Denn das Schadensrisiko einer gefahrgeneigten Veranstaltung fällt nicht in den 154 Verantwortungsbereich des Trägers der Einrichtung, sondern ist aus Gründen der Sachnähe dem Risikobereich des Veranstalters zuzurechnen. Die Gemeinde darf die Benutzung ihrer Einrichtung daher von einer solchen Haftungsübernahme abhängig machen, solange dies nicht zur Folge hat, dass der Zulassungsanspruch nicht mehr zu verwirklichen ist oder dies zu einer sachwidrigen Benachteiligung führt. Doch auch wenn die empfohlenen Maßnahmen ergriffen worden sind, kommt es darauf an, dass strafrechtlich relevante extremistischen Aktivitäten konsequent verfolgt und geahndet werden. Insoweit gilt: Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft nichts von einer Straftat erfahren, kann es auch keine Strafurteile geben. Hat dementsprechend der Vermieter den Verdacht, dass im Rahmen der laufenden Veranstaltung gegen Strafgesetze verstoßen wird, sollte er umgehend die Polizei rufen. Die wichtigsten Strafgesetze, gegen die Extremisten häufig verstoßen, sind: o 884 StGB Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei o 885 StGB Verstoß gegen ein Wereinigungsverbot co $&86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen $ 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen & 125 StGB Landfriedensbruch o 0o 0 & 127 StGB Bildung bewaffneter Gruppen $ 130 StGB Volksverhetzung $ 189 StGB Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener Im Falle des Verstoßes gegen Strafgesetze ist die Veranstaltung wegen einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufzulösen. Werden bei dem Polizeieinsatz Beweismittel sichergestellt, ist dies für die Durchsetzung der Vertragsstrafe ebenfalls hilfreich. Zusatz für die Landräte: Ich bitte die Ihrer Aufsicht unterstehenden Gemeinden entsprechend zu unterrichten. Lorenz Caffier 155 Anlage Die folgenden Passagen sollten in dem vom Vermieter verwandten Wertrag eingearbeitet bzw. neu aufgenommen werden: Präambel Der Vermieter verurteilt Veranstaltungen mit extremistischen, rassistischen oder antidemokratischen Inhalten. Der Mieter stellt sicher, dass insbesondere weder die Freiheit und Würde des Menschen in Wort oder Schrift verächtlich gemacht noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Örganisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden. $ ... Vertragszweck (1) Die Vermietung erfolgt zum Zwecke ! aus Anlass der im Folgenden genau aufgeführten Veranstaltung: (2) Der Mieter erklärt durch Ankreuzen, dass die Veranstaltung folgenden Charakter hat: (} Politische Veranstaltung, (} Kulturelle Veranstaltung, {} Party, ( } Privater Charakter, () Kommerzielle Veranstaltung. 5... Kündigung (1) Der Vermieter ist berechtigt, bis zum Überlassungstermin jederzeit aus wichtigen Gründen von dem Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts verzichtet der Mieter hiermit unmderruflich auf die Geltendmachung ihm hierdurch ggf. erwachsener Ansprüche. (2) Der Vermieter ist berschtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen, wenn der Mieter die Mieträume entgegen der $ Vereinbarung aus ... (Vertragszweck) nutzt oder eine solche unbefugte Nutzung zu befürchten ist. (3) Der Mieter hat dem Wermieter alle Schäden zu ersetzen, die dem Vermieter durch die außerordentliche Kündigung entstehen. & ... Haftung (1) Für Wertsachen, Bargeld, Garderobe und andere Gegenstände wird vom Wermieter keine Haftung übernommen. (2) Der Mieter haftet insbesondere auch für Schäden, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang mit gemieteten und/oder eingebrachten Einrichtungen und technischen Ausstattungen entstehen. (3) Der Mieter haftet insbesondere für Schäden, die von Besuchern der vom Mieter organisierten Veranstaltung verursacht werden, soweit der Mieter durch die Art, den Inhalt oder die Gestaltung der Veranstaltung schuldhaft hierzu beigetragen hat oder er zumindest hätte entsprechende Schäden vorhersehen konnte und zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat. (4) Der Mieter haftet für sämtliche Personenund Sachschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden, die Dritten, seinen Mitarbeitern oder ihm selbst sowie dem Vermieter durch die Überlassung der Räumlichkeit entstehen, soweit der Mieter durch die Art, den Inhalt oder die Gestaltung der Nutzung schuldhaft hierzu beigetragen hat oder er zumindest hätte entsprechende Schäden vorhersehen konnte und zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat. & .. Verlragsstrafe Kommt es im Rahmen der Veranstaltung zu strafbaren Handlungen im Sinne der $8 84, 85, 86, 86a, 125, 127, 130 StGB, zu denen der Mieter nach Art, Inhalt oder Gestaltung der Nutzung schuldhaft beigetragen hat oder zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, obwohl er dies vorhersehen konnte, 156 verpflichtet sich der Mieter, eine Vertragsstrafe von __ EUR zu zahlen, Die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe besteht auch dann, wenn der Mieter die Mieträume entgegen der Vereinbarung aus & ... (Vertragszweck) nutzt. Durch die Wertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen. & ... Sicherheitsleistung Der Mieter leistet als Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag eine Kaution in Höhe von __EUR. 157 158 Anlage 9 Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung als Voraussetzung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis Hier: Prüfung der Wählbarkeit bei der Wahl von Bürgermeistern und Landräten 159 Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern - Der Minister - Innenministerium MeckbanburgVorpommern 1548 Schwerin Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern - Die Landräte - Kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern - Die Öberbürgermeister - Schwerin, den "Oktober 2007 Zweckverbände in Mecklenburg-Vorpommern j Die Verbandsvorstehernachrichtlich an: Städteund Gemeindetag Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle Geschäftsstelle Bertha-von-Suttner-Straße 5 Bertha-von-Suttner-Straße 5 19061 Schwerin 19061 Schwerin Landesfeuerwehrverband MecklenburgWorpammern Bertha-von-Suttner-Straße 5 19061 Schwerin Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung als Voraussetzung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis Hier: Prüfung der Wählbarkeit bei der Wahl von Bürgermeistern und Landräten Mein Rundschreiben vom 28. Februar 2007 Anlagen: -2Mit Blick auf die anstehenden Wahlen won hauptund ehrenamtlicher Bürgermeistern sowie Landräten mache ich in Ergänzung meines o.g. Rundschreibens Folgendes bekannt: Wählbar zum ehrenamtlichen Bürgermeister bzw. hauptamtlichen Bürgermeister und Landratist nur, wer alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen zur Ernennung zum Ehrenbeamten/Beamten auf Zeit nach dem Landesbeamtengesetz erfüllt ($ 61 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2KWG M-V). Das Vorliegen der beamtenrechtlichen Wählbarkeitsvoraussetzungen ist bereits Bestandteil der von den örtlichen Wahlausschüssen vorzunehmenden Prüfung der Wahlvorschläge im Rahmen der Zulassung zur Wahl (vgl. Punkt 7 des Erlasses des Innenministeriums über die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte vom 5. Dezember 2000, Az.: II 210-115.4.2-1.3). Die Prüfung umfasst auch die Prognose, ob von dem Bewerber erwartet werden kann, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Hinzukommt hierbei die Würdigung von bekannten und verwertbaren Einzelumständen ( z.B. strafrechtliche Verurteilungen etc.) Hausanschrit: Innenministerium MeckienburgVorpommern Teleion; (03 851 5 8-20 05 Arganal am Pfaflemteich Taledax: (03 85) 348.29 70 Algsandrinensiraße 1. 19055 Schwerin e-mail: poststelle@im mw-regierung.de 160 Es entspricht bereits der gängigen Werwaltungspraxis, Beamte vor ihrer erstmaligen Ernennung über ihre in $ 8 Abs. 1 Nr. 2 des Landesbeamtengesetzes normierte Pflicht zur Verfassungstreue zu belehren und entsprechende Erklärungen unterzeichnen zu lassen. Die für die Ernennung von Laufbahnbeamten und Beamten laufbahnfreier Amter bereits verwendeten Formblätter sind um die in dem o.g. Rundschreiben herausgearbeiteten Aspekte der Auswirkungen einer Mitgliedschaft in einer Partei mit einer der Verfassungsordnung widersprechenden Zielsetzung ergänzt worden. Nunmehr muss seitens der Bewerber ausdrücklich erklärt werden, dass keine Mitgliedschaft in einer Partei mit einer der Werfassungsordnung widersprechenden Zielsetzung vorliegt (vgl. Erklärung über das Bekenntnis zur und Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung, Teil B). Ich übersende die Formblätter in der Anlage mit dem Hinweis, dass künftig nur solche Bewerber zur Wahl zugelassen werden können, die die Erklärung in Teil A) unterzeichnet haben. Wird Teil B) der Erklärung nicht unterzeichnet oder hat der Wahlausschuss Zweifel am Wahrheitsgehalt der vom Kandidaten unterschriebenen Erklärungen, ist zu prüfen, ob die vorhandenen Zweifel an der künftigen Werfassungsireue des Bewerbers ausgeräumt werden können. Die Prüfung sollte spätestens zum Zeitpunkt des Beschlusses der Vertretung über die Gültigkeit der Wahl abgeschlossen sein, da bei Nichtvorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzungen die Ungültigkeit der Wahl festzustellen ist. Bei der Wahl von Amtsund Verbandsvorstehern, Gemeinde-, Ortsund Amtswehrführern und deren Stellvertretern sowie sonstigen kommunalen Wahlund Ehrenbeamten sollen die Formblätter ebenfalls zur Anwendung kommen, und es wird empfohlen, hinsichtlich der Prüfung der Verfassungstreue entsprechend zu verfahren, Zusatz für die Landräte als untere Rechtsaufsi behörden: Die Landräte als untere Rechtsaufsichtsbehörden werden gebeten, die Ihrer Aufsicht unterstehenden Gemeinden, Ämter und Zweckverbände entsprechend zu informieren. Lorenz Caffier 161 Behörde Ort, Datum Belehrung über das Bekenntnis zur und Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung für kommunale Wahlbeamte und Ehrenbeamte bzw, Bewerber um entsprechende Ämter Nach $ 57 Abs. 2 des Beamtengesetzes für das Land Mecklenburg-Worpommern {Landesbeamtengesetz - LBG M-V) ist der Beamte verpflichtet, sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Dementsprechend darf gemäß $ 8 Abs. 1 Nr. 2 LBG M-V in das Beamtenverhältnis -- auch in das Ehrenbeamtenverhältnis -- nur berufen werden, wer die Gewähr bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eintritt. Die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt (vgl. Urteil vom 23.10.1952, BVerfGE 2,1; Urteil vom 17.08.1956, BVerfGE 5,85). Die freiheitlich demokratische Grundordnung ist das Gegenteil des totalitären Staates, der als ausschließliche Herrschaftsmacht Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ablehnt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind insbesondere zu rechnen: - die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem das Recht auf Leben und freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, - die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber der Volksvertretung, - die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, - die Unabhängigkeit der Gerichte, - das Mehrparteienprinzip, - die GChancengleichheit für alle politischen Parteien, - das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Die Teilnahme an Bestrebungen, die sich gegen diese Grundsätze richten, ist unvereinbar mit den Pflichten eines Angehörigen desöffentlichen Dienstes. Bei der Prognose der Werfassungstreue ist die Mitgliedschaft in einer Partei mit einer der Verfassungsordnung widersprechenden Zielsetzung bedeutsam, und zwar unabhängig davon, ob ihre Verfassungswidrigkeit nach Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes 162 durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt ist oder nicht. Insofern genügt es, wenn eine Partei mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung unwereinbare Ziele verfolgt (BVerwGE 61, 194, VG Berlin, Urteil vom 22. November 2004 (ZBR 2006 S. 102 ff (104) zur NPD). So kann ein zunächst gerechtfertigter Zweifel des Dienstherrn an der künftigen Verfassungstreue des Bewerbers durch ein Eintreten des Bewerbers für eine verfassungsmäßige Haltung seiner Partei ausgeräumt werden (BVerwGE 61, 194). Werden die begründeten Zweifel des Dienstherrn an der künftigen Verfassungstreue nicht ausgeräumt, ist davon auszugehen, dass der Bewerber, der trotz Kenntnis der verfassungswidrigen Bestrebungen der Partei seine Mitgliedschaft aufrecht erhält, sich nicht zur freiheitlich demokratischen Grundordnung "bekennt". Sein Verhalten lässt auch den Schluss zu, dass er nicht für ihre Erhaltung eintritt, so dass eine Berufung in das Beamtenverhältnis in diesem Falle ausscheidet. Ein Bewerber, der nicht die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten, ist gem. $ 61 des Kommunalwahlgesetzes nicht wählbar zum ehrenamtlichen Bürgermeister oder hauptamtlichen Bürgermeister und Landrat, da er eine Voraussetzung zur Ernennung zum Ehrenbeamten bzw. zum Beamten auf Zeit nach dem Landesbeamtengesetz nicht erfüllt. War der gewählte Bewerber nicht wählbar, ist die Ungültigkeit der Wahl festzustellen und eine Neuwahl anzuordnen ($ 71 Abs. 1 Nr. 1 des Kommunalwahlgesetzes). Gegen Beamte auf Zeit oder Ehrenbeamte, die sich einer solchen Pflichtverletzung schuldig machen und deren Ernennung nicht ohnehin schon wegen arglistiger Täuschung zurückzunehmen ist, wird ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst eingeleitet. 163 Erklärung über das Bekenntnis zur und Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung für kommunale Wahlbeamte und Ehrenbeamte bzw. Bewerber um entsprechende Amter Aus Anlass meiner im Falle der Wahl zum (Einsetzen: Amts-/Funktionsbezeichnung] bevorstehenden Ernennung zum Beamten auf Zeit/Ehrenbeamten erkläre ich Name, Vorname | Geburtsname dass ich über meine Pflicht zur Verfassungstreue und darüber belehrt worden bin, dass die Teilnahme an Bestrebungen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder gegen ihre grundlegenden Prinzipien gerichtet sind, mit den Pflichten eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes unvereinbar ist. A) Aufgrund der mir erteilten Belehrung erkläre ich hiermit: 1. Ich werde meine Pflicht zur Verfassungstreue stets erfüllen. 2. Ich bejahe die Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und bin bereit, mich jederzeit durch mein gesamtes Werhalten zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Ich bin mir über die dienstrechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen die 0. g. Grundsätze bewusst. 3. Ich versichere ausdrücklich, dass ich in keiner Weise Bestrebungen unterstützt habe und unterstützen werde, deren Ziele gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder gegen eines ihrer grundlegenden Prinzipien gerichtet sind. 4. Ich versichere ferner, dass ich nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, insbesondere die im internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948 enthaltenen Grundsätze verstoßen habe und nicht verstoßen werde. 164 Mir ist bewusst, dass im Falle des Verschweigens einer Unterstützung nach Nr. 3 oder eines Verstoßes nach Nr. 4 die Ernennung als durch arglistige Täuschung herbeigeführt angesehen wird. Arglistige Täuschung führt zur Rücknahme der Ernennung. Ort, Datum Unterschrift B) Ich, [Einsetzen: Vorname Name], erkläre weiterhin, dass ich nicht Mitglied in einer Partei oder einer sonstigen Gruppierung mit einer der Werfassungsordnung widersprechenden Zielsetzung bin. Mir ist bewusst, dass im Falle des Verschweigens einer solchen Mitgliedschaft die Ernennung als durch arglistige Täuschung herbeigeführt angesehen werden kann. Arglistige Täuschung führt zur Rücknahme der Ernennung. Ort, Datum Unterschrift 165 166 Anlage 10 Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung als Voraussetzung für die Ernennung zum und als Dienstpflicht des Beamten 167 Innenministerium EW"& Mecklenburg-Vorpommern - Der Minister - r Innenmanisterum Mecklanburg-Vorpammann 19048 Schwerin Landkreise in Mecklenburg-Worpommern - Die Landräte - Kreisireie Städte in Mecklenburg- - Die Oberbürgermeister - Schwerin, den ' Februar 2007 Zweckverbände in Mecklenburg- j Die Verbandsvorstehernachrichtlich an: Städteund Gemeindetag Landkreistag Mecklenburg-Worpommern Mecklenburg-Worpommern Geschäftsstelle Geschäftsstelle Bertha-von-Suttner-Straße 5 Bertha-von-Sutiner-Straße 5 19061 Schwerin 19061 Schwerin Landesfeuerwehrverband MecklenburgVorpommern Bertha-von-Sutiner-Straße 5 19061 Schwerin Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung als Voraussetzung für die Ernennung zum und als Diensipflicht des Beamten Aus gegebenem Anlass weise ich auf Folgendes hin: Die obersten Werte unserer Verfassung sind keine naturgegebenen Prinzipien, die allein aus sich heraus existieren könnten. Sie haben ihren Ursprung in gemeinsamen Grundüberzeugungen aller Demokraten. Ohne Instrumente, die die Einhaltung und den Fortbestand der "freiheitlichen demokratischen Grundordnung" sicherstellen würden, wäre das Bekenntnis zu einer solchen Grundordnung bedeutungslos. Daher sind die dem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, die die Einhaltung und den Fortbestand der "freiheitlicher demokratischen Grundordnung" sicherstellen. Zum Prinzip der "wehrhaften Demokratie" gehört als ein Schutzmechanismus die Pflicht der Angehörigen des öffentlichen Dienstes zur Verfassungstreue sowie die beamtenrechtliche Pflicht der politischen Mäßigung und Zurückhaltung. Gem, $ 8 Abs. 1 Nr. 2 LBG M-V darf in das Beamtenverhältnis - auch in das Ehrenbeamtenverhältnis -- nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eintritt. Bei der Prognose der Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers ist die Mitgliedschaft in einer Partei mit einer der VerfasHausanschrii Innenmintgierium Meckienburg: Vorpommern Telefon: (03 85) 5 88-20 05 Arsenal am Pfaffenseich Telafax (03 85) 5:88 29 70 Aleaandeinenstrade 1. 19035 Schwerin e-mail: poststelleg(r)im.mu-regberung.de 168 sungsordnung widersprechenden Zielsetzung bedeutsam, und zwar unabhängig davon, ob Ihre Verfassungswidrigkeit nach Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt ist oder nicht. Insofern genügt es, wenn eine Partei, wie dies bei der NPD der Fall ist, mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung unvereinbare Ziele verfolgt (BVerwGE 61, 194). In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts wird übereinstimmend hervorgehoben, dass die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei ein verfassungstreues Verhalten nicht zwingend ausschließt und es hierfür auf die Umstände des einzelnen Falles ankommt (BVerfGE 39, 334, 359; BVerwGE 61, 176, 182). So kann ein zunächst gerechtfertigter Zweifel des Dienstherm an der künftiger Verlassungstreue des Bewerbers durch ein Eintreten des Bewerbers für eine verfassungsmäßige Haltung seiner Partei ausgeräumt werden (BVerwGE 61, 194). Werden die begründeten Zweifel des Dienstherrn nicht ausgeräumt, ist allerdings davon auszugehen, dass ein Beamter, der trotz Kenntnis der verfassungswidrigen Bestrebungen der Partei seine Mitgliedschaft aufrecht erhält, sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung "bekennt". Sein Verhalten lässt auch den Schluss zu, dass er nicht für ihre Erhaltung eintritt, so dass eine Berufung in das Beamtenverhältnis in diesem Falle ausscheidet. Dies gilt erst recht für die aktive Mitarbeit (insbesondere Übernahme von Parteiämtern, Kandidatur) in einer Partei mit zumindest teilweise verfassungsfeindlicher Zielsetzung. In einer solchen Mitarbeit wird eine Identifizierung mit den Parteizielen gesehen (BVerwGE 868, 99). In diesem Zusammenhang wird darauf aufmerksam gemacht, dass ein Bewerber, der nicht die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, gem. $ 61 des Kommunalwahlgesetzes (KWG M-V') nicht wählbar ist zum ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Bürgermeister, da er eine Voraussetzung zur Ernennung zum Ehrenbeamten/Beamten auf Zeit nach dem Landesbeamtengesetz nicht erfüllt ($ 61 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2KWG M-V). Nach seiner Ernennung muss sich der Beamte durch sein gesamtes Verhalten zu derfreiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Dies ist als Dienstpflicht in $ 57 Abs, 2 LBG M-V ausdrücklich normiert. Die politische Treuepflicht fordert, wie das Bundesverfassungsgericht hervorgehoben hat, mehr als nur eine formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung (BVerfGE 39, 334, 348). Der Beamte ist vielmehr verpflichtet, seiner positiven Einstellung zu den Grundentscheidungen des Grundgesetzes nach außen hin Ausdruck zu verleihen. Die Pflicht, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten, umfasst auch die Verpflichtung, alles zu unterlassen, was geeignet ist, den Anschein zu erwecken, verfassungsfeindliche Ansichten Dritter zu teilen oder zu fördern. Dem Beamten ist es verboten, werfassungsfeindliche Aktivitäten zu propagieren oder verfassungsfeindliches Gedankengut zu verbreiten. Das Verbot gilt gleichermaßen für mündliche wie für schriftliche Äußerungen, aber auch für sonstige Aktionen mit verfassungsfeindlicher Tendenz. Meinungsäußerungen der Beamten stehen in einem Spannungsverhältnis zwischen dem Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes und den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG). Der Beamte unterliegt deshalb in seinen innerdienstlichen und außerdienstlichen Meinungsäußerungen Schranken {vgl. auch BVerwGE 55, 232, BVerwGE 61, 176, BVerwGE 62, 280). Das öffentliche Vertrauen in die unparteiische und gemeinwohlorientierte Amtsführung der Beamten darf nicht durch unsachgemäße oder provozierende Äußerungen von Beamten untergraben 169 werden (BayVerfGH 37, 140). Je größer die mögliche Publizität einer Äußerung ist, umso sorgfältiger muss der Beamte abwägen. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit gilt für Beamte jedoch nur in ihrer Stellung als Staatsbürger, nicht aberin ihrer Funktion als Amtsträger (BVerwG ZBR 1988, 128). Außerungen des Beamten als Organwalter sind amtliche Außerungen, die nicht ihm persönlich, sondern dem Dienstherrn zuzurechnen sind, Sie genießen keinen Grundrechtsschutz. Für den Inhalt der Außerung trägt der Beamte nach 60 Abs. 1 LBG M-V die persönliche Verantwörtung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorstehenden Ausführungen auch für die kommunalen Wahlbeamten und Ehrenbeamten gelten. Insbesondere Ehrenbeamte, wie z.B. Amtsund Verbandsvorsteher, Bürgermeister amtsangehöriger Gemeinden oder Gemeinde-, Ortsund Amtswehrführer nebst deren Stellvertreter, die hoheitsrechtliche Aufgaben nebenberuflich ehrenamtlich wahrnehmen, haben nach Maßgabe des $ 129 LBG M-V dieselben Rechte und Pflichten wie alle anderen Beamten, Für sie gelten deshalb gleichermaßen sowohl die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis als auch die beamtenrechtliche Pflicht zur Verfassungstreue nach $ 57 Abs. 2 LBG M- Y. Bei einer schuldhaften Pflichtverletzung kommt auch bei ihnen ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte und die disziplinarische Ahndung als Dienstvergehen in Betracht. Als Disziplinarmaßnahmen sind bei Ehrenbeamten gemäß $ 7 Abs. 3 i.V.m. $ 9 Abs. 1 LDG M-V Verweis, Geldbuße bis 500 Euro oder Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zulässig. Zusatz für die Landräte als untere Rechtsaufsichtsbehörden: Die Landräte als untere Rechtsaufsichtsbehörden werden gebeten, die Ihrer Aufsicht unterstehenden Gemeinden, Ämter und Zweckwerbände entsprechend zu informieren. Lorenz Gaffier 170 Anlage 11 Wahlordnung für Amtswehrführer und deren Stellvertreter 171 Wahlordnung für Amtswehrführer und deren Stellvertreter Verwaltungsvorschrift des Innenministenums Yom 9. Dezember 2010 - 1 450 - VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2131-6 Aufgrund des 4 32 Absatz 2 des Brandschutzund Hilfeleistangsgeseizes M-Y in der Fassung der Bekanntmachung vom 3, Mai 2002 (GVOBI. M-W 5. 2541. das zuletzt durch das Gesetz vom 17, März 2009 (GVOBI M-V 5.283 geändert worden ist. erläss das Innenministerium folgende Wahlordnung: 1. Die Gemeindeund Orswehrführer der amtsangehörigen Erschienenen beschlussfählg is. Hierauf is in der Ladung Gemeinden wählen für sechs Jahre den Amitswehrführer und hinzuweisen. seinen Stellvertreter. Der Amtswehrführer und sein Stellvertreier werden vom Amtsvorsicher zu Ehrenbeamten emann 6. An der Wahlversammlung können der Amtsvorspeber. der leiDer Ammswehrführer und sein Stellvertreter können Doppeltende Verwaltungibeamte sowie deren Beauftragte ohne funktionen ausüben. soweit die Gefahr einer InteressenkollisiSummrecht teilnehmen. Sie können jederzeit das Wort werlanon ausgeschlossen ist. gen, Die Einberufung ist mindestens zwei Wochen vorher dem 'Amt durch den Amtswehrführer anzuzeigen. 3 Wählbar ist, wer 7. Die Wahlvorschläge müssen mindesens zwei Wochen vor a) mindestens vier Jahre einer freiwilligen Fewerwehr angeden Wahlzermin beim Amsvorsicher eingereicht werden und hört. mindestens von zwei Gemeindewehrführern oder Ortswehrführen der amtsangehörigen Feuerwehren unterzeichnet b} die persönliche und fachliche Eignung für das Amt be" sein. SEL . 3. Gewählt wird. wenn niemand widerspricht. durch Handrei(c)) die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder 'chen. sonst durch Stimmzeitel, Gewählt ist. wer die Mehrheit sich bei der Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichder abgegebenen Stimmen erhält. Wird diese Mehrheit nicht bet. erreicht. wird die Wahl di die Gkähr dafür bietet, jederzeit für die freibeitliche a bei mehreren Bewerben demokrmische Grundordmung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. 'durch eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerbern wiederholt. die im ersten Wahlgang die höchsten SummenEUR) das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hau. zahlen erhalten haben. Erhalten mehrere Bewerber die gleiche höchse Stimmenzahl. nehmen diese Bewerber an Eine Wiederwahl ist auch nach Vollendung des 59. Lebensjahder Stichwahl teil. Aufgrund der Stichwahl ist gewählt, nes zulässig. Die Amszeit ende in diesem Falle, wenn der wer die meisten Stimmen erhält. Bei Summengleichheit Gewählte das 65. Lebensjahr vollendet hat. ernscheider das Los. das der Wahlleiter ziehe: 3. Die Wahl bedarf der Zustimmung des Amtsausschusses, g bei einem Bewerber 4. Wahlleiser ist der Amiswehrführer. Er bildet mit zwei aus der wiecherholt. Dabei is gewählt, wer mehr Ja-Sümmen als Versummlurg gewählten Gemeindewehrführern oder OrtsKein-Stmmen erhält: Wird diese Mehrbeit nicht erreicht. wehrführern den Wahlvorstand, der für die ordnungsgemäße bestimma der Wahlvorstand. dass die Wahlin einer späbeDurchführung der Wahl verantwortlich ist. Ist kein Amtswehrren Sitzung mit meien Wahlvorschlägen wiederholt wind führer vorhanden. erfüllt die Aufgabe des Wahlleiters der dienstälteste Gemeindewehrführer. Sofern der Amtswehrfüh9. Nach der Wahl hat der Wahlvorstand das Ergebals schifllich rer selbs zur Wahl ansteht oder vorzeitig aus seinem Am ausfestzustellen. Die Niederschrift is vom Wahlvorsiand zu scheidet, iist en EEE bei seiner unterzeichnen. Eine Ausfenigung der Niederschrift ist dem Amtsvorsueher zuzuleiten, führer,een DieEinberufung zurWahlRn minder tens vier Wochen vorher durch den Wahlleiter unter Hinweis = . Schwierigkeiten bei der Durchführung der Wahl sind im auf Nummer 7. B enehmen mit der Amtsverwaltung innerhalb von 14 Tagen nach der Wahl zu klären. Ist dies nicht möglich, kann jeder 5. Die Wahlversammlung ist beschlussfähig. wenn mindestens Wahlberechtigte und Kandidat innerhalb von zwei Wochen zwei Drittel der Gemeindewehrführer und Ortswchrführer nach der Stellungnahme des Amtes Beschwerde bei der anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist eine ernevie VerRechtsaufsichtbelsiinde einlegen. sammlung einzuberufen. die ohne Rücksicht auf die Zahl der Il. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Amtswehrführers oder seines Stellvertreters ist innerhalb von drei Monaten eine Ersatzwahl durchzuführen. Diese Verwaltungsvorsehrift tritt am Tag nach ihrer Weröffentlichung in Kraft, AmsBl. M-V 2010 5. 855 172 Bildnachweis Titel Müller, Reinhard Seite 15 aus http://www.v7versand.com Seite 19 aus http://www.nordlicht-gnoien.de Seite 22 aus http://www.nsrostock.de Seite 22 aus http://logr.org/aktionsgruppeguestrow/ Seite 23 aus http://www.not.nw.am Seite 25 aus http://logr.org/nsgreifswald Seite 26 aus http://freies-pommern.de Seite 27 aus http://volksaufklaerung.info Seite 28 aus http://logr.org/nsgreifswald Seite 28 aus http://www.schoeneres-strasburg.de Seite 29 aus http://www.schoeneres-strasburg.de Seite 30 aus http://logr.org/nsgreifswald Seite 32 aus http://aonb.blogsport.de Seite 33 aus http://www.verfassungsschutzgegenrechtsextremismus.de Seite 35 aus http://logr.org/nsgreifswald Seite 41 aus http://www.npd-mv.de Seite 45 aus http://www.npd-mv.de Seite 50 aus http://www.npd-mv.de Seite 52 aus http://npd-fraktion-mv.de Seite 53 aus http://logr.org/nsgreifswald Seite 54 aus http://freies-pommern.de Seite 62 Ostsee-Zeitung/ Andreas Ebel Seite 63 aus http://de.indymedia.org Seite 64 aus http://webmoritz.de Seite 69 aus http://linkerblock.webs.com Seite 70 aus http://manfred.blogsport.de Seite 71 aus http://antifahgw.blogsport.de Seite 72 aus http://dkp-online.de Seite 73 aus http://www.k-p-d-online.de Seite 74 aus http://www.sozialistische-alternative.de Seite 75 aus http://www.dkp-kiel.de Seite 76 aus http://www.d-k-p-online.de 173 Seite 77 aus http://www.rot-fuchs.net Seite 79 aus http://www.sdaj-rostock.blogsport.com Seite 82 Screenshot aus im Internet veröffentlichter Videobotschaft Seite 84 aus http://www.muslimvillage.com Seite 84 aus http://www.longwarjournal.org 174