Verfassungsschutzbericht 2009 Verfassungsschutzbericht 2009 Impressum Herausgeber: Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern Redaktion: Abteilung Verfassungsschutz Postfach 11 05 52 19053 Schwerin Auflage: 750 Layout und Gestaltung: Landesamt für Innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern Titelbild: "Die wehrhafte Demokratie" Manfred Diekmann, 2009 Druck: ODR GmbH Koppelweg 2 18107 Rostock Vorwort Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, die Entwicklung des Rechtsextremismus im Lande erfüllt mich weiterhin mit Sorge. Zwar konnte die NPD bei den Wahlen zu den kommunalen Vertretungen, zum Europäischen Parlament und zum Bundestag im letzten Jahr ihren Stimmenanteil nicht ausbauen und die Szene keine sichtbaren Fortschritte beim Ausbau ihrer Strukturen erzielen. Mit der Erlangung zahlreicher Kommunalmandate in den Gemeindevertretungen und Kreistagen eröffnen sich ihnen aber deutlich erweiterte politische Einflussmöglichkeiten. Gleichzeitig ist ein ungebrochener Wille erkennbar, insbesondere den so genannten "Kampf um die Köpfe und um die Parlamente" fortzusetzen. Dabei hat die Szene die Landtagswahl 2011 bereits jetzt propagandistisch fest in den Blick genommen. Insoweit dürfen wir in unserer Entschlossenheit bei der Bekämpfung rechtsextremistischer Umtriebe nicht nachlassen. Hierzu gehört zum einen die konsequente Anwendung der Mittel des Rechtsstaates, wie etwa die des Vereinsrechts oder die Fortsetzung meiner "Initiative wehrhafte Demokratie", die verhindern soll, dass Verfassungsfeinde in ein Beamtenverhältnis, z. B. als ehrenoder hauptamtlicher Bürgermeister, Amtsvorsteher oder Landrat gelangen. Zum anderen bedarf es einer aktiven Bürgergesellschaft, die sich vor Ort rassistischen und demokratiefeindlichen Kräften entgegenstellt. Dabei muss klar sein: Die Demokratie lebt nicht aus sich selbst heraus, sondern vom Engagement der sie tragenden Menschen. Wahlverweigerung und ein Rückzug in die politische Enthaltsamkeit dienen letztlich nur den Feinden der Demokratie, die derartige Signale für eigene propagandistische Zwecke missbrauchen. Gefahren für die Demokratie gehen auch vom Linksextremismus aus. Linksextremistische Straftaten stiegen im Jahr 2009 bundesweit um 49 %, davon linksextremistische Gewalttaten allein um 56,3 %. Diese bundesweiten Tendenzen sind auch im Land zu beobachten. Am Beispiel Rostocks zeigen sich die steigenden Gewalttendenzen linksextremistischer Straftaten, die eine gewisse Nachahmung von Handlungsweisen aus Hamburg oder Berlin erkennen lassen. Militante Linksextremisten handeln immer rücksichtsloser und nehmen dabei schwere Körperverletzungen von Polizisten und unbeteiligten Dritten bewusst in Kauf. Diesen Entwicklungen gilt es konsequent entgegenzutreten. Mit Blick auf die Entwicklungen im Islamismus war im Jahr 2009 eine massive Propagandaoffensive der Al-Qaida zu verzeichnen. Erklärtes Ziel war die Beendigung des deutschen Afghanistan-Engagements und die Beeinflussung der Bundestagswahl am 27. September 2009. Wenngleich dieses Ziel verfehlt wurde, besteht die islamistische Gefahr für die Sicherheit in Deutschland unvermindert fort. Daher gilt es auch weiterhin, wachsam zu sein und allen Formen des Extremismus mit der gleichen Aufmerksamkeit und Konsequenz zu begegnen. Einen Freiraum für Extremisten darf es nicht geben! Sie, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes bitte ich, den Sicherheitsbehörden auch weiterhin ihr Vertrauen zu schenken und sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Lorenz Caffier Innenminister Inhaltsverzeichnis Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern ............. 7 Rechtsextremismus - Lageüberblick ..................................................................................... 12 - Personenpotenzial ............................................................................ 14 - Straftatenaufkommen ..................................................................... 14 - Rechtsextremistische Subkulturen ............................................. 15 - Rechtsextremistische Musikszene ............................................... 16 - Neonazismus ....................................................................................... 20 - Regionale Gruppierungen ............................................................. 22 - Verbote neonazistischer Organisationen ................................. 28 - Sonstige Aktivitäten unter maßgeblicher Beteiligung der neonazistischen Szene .................................... 30 - Rechtsextremistische Parteien ..................................................... 34 - Bundestagswahl 2009 ..................................................................... 42 - Sonstige Entwicklungen / Aktivitäten ....................................... 49 Linksextremismus - Allgemeine Entwicklungen ........................................................... 54 - Personenpotenzial ............................................................................ 55 - Straftaten .............................................................................................. 55 - Aktionsorientierter Linksextremismus ...................................... 56 - Gewaltbereiter Antifaschismus .................................................... 58 - Themenfeld "Antirepression" ........................................................ 63 - Parlamentsorientierter Linksextremismus ............................... 65 Islamismus und islamistischer Terrorismus - Globale Lageentwicklung im Jahr 2009 ................................... 69 - National-islamischer Terrorismus: "HAMAS" und "Hizb Allah" ............................................................. 74 - Islamismus und Jihadismus in Mecklenburg-Vorpommern .......................................................... 74 - Islamistische Organisationen ........................................................ 75 - Jihadistisch-terroristische (Klein-) Gruppen ............................ 81 - Ausländerextremismus ................................................................... 83 - Personenpotenzial ............................................................................ 83 - Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) / Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) .............................................................. 84 Spionageabwehr - Wirtschaftsspionage ........................................................................ 87 - Proliferation ......................................................................................... 89 Geheimschutz und Sicherheitsüberprüfungen ................... 92 Öffentlichkeitsarbeit ......................................................................... 95 Abkürzungsverzeichnis ................................................................... 99 Glossar ...................................................................................................... 101 Anlagen .................................................................................................... 112 Bildnachweis Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern Struktur Die Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern ist seit 1991 Teil des Innenministeriums des Landes (Abteilung II 5). Sie bildet mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln und den übrigen 15 Verfassungsschutzbehörden den Verfassungsschutzverbund von Bund und Ländern. Rechtsgrundlagen Für die Arbeit des Verfassungsschutzes sind neben dem Grundgesetz und der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern insbesondere das Landesverfassungsschutzgesetz , das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses und das Sicherheitsüberprüfungsgesetz maßgebend. Aufgaben Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Zu diesem Zweck sammelt er Informationen und wertet diese aus. Er informiert die Öffentlichkeit und die zuständigen Stellen, um diesen zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren zu treffen. Wesentliche Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen über * Bestrebungen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben: 7 * sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht; * Bestrebungen, die durch Anwendungen von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden und * Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind. Darüber hinaus wirkt der Verfassungsschutz beim Geheimund Sabotageschutz mit. Er ist ferner beteiligt an Überprüfungen nach dem Luftsicherheitsund dem Atomgesetz sowie bei ausländerund einbürgerungsrechtlichen Entscheidungen. Von der Tätigkeit des Landesverfassungsschutzes zu unterscheiden ist die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND). Dieser beschafft außenund sicherheitspolitisch relevante Informationen über das Ausland. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) nimmt Verfassungsschutzaufgaben im Bereich der Bundeswehr wahr. Freiheitliche demokratische Grundordnung Die freiheitliche demokratische Grundordnung umfasst den unabänderlichen Kernbestand unserer Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere folgende Merkmale zu den obersten Wertprinzipien unserer Demokratie bestimmt: * Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten * Volkssouveränität * Gewaltenteilung * Gesetzmäßigkeit der Verwaltung * Unabhängigkeit der Gerichte * Mehrparteienprinzip * Chancengleichheit für alle politischen Parteien 8 * Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition Verhältnis von Polizei und Verfassungsschutz Verfassungsschutz und Polizeibehörden sind organisatorisch voneinander getrennt (vgl. SS 2 LVerfSchG). Somit steht die Ausübung polizeilicher oder strafprozessualer Eingriffsbefugnisse, z. B. die Durchsuchung von Personen oder Sachen, die Beschlagnahme oder Festnahme von Personen dem Verfassungsschutz nicht zu. Halten Mitarbeiter des Verfassungsschutzes ein polizeiliches Eingreifen für geboten, unterrichten sie die Polizei. Diese entscheidet, ob und ggf. wie sie in eigener Zuständigkeit tätig wird. Der Verfassungsschutz unterliegt - im Gegensatz zu Polizei und Staatsanwaltschaft - nicht dem Legalitätsprinzip, so dass er nicht in jedem Fall Strafverfolgungsmaßnahmen einleiten muss, wenn er Kenntnis von Straftaten erlangt. Die Kompetenzverteilung lässt sich überblicksartig wie folgt darstellen: Polizei Verfassungsschutz * grundsätzlich * Opportunitätsprinzip Legalitätsprinzip * nachrichtendienstliche Mittel * Gefahrenabwehr und * Vorfeldaufklärung Straferfolgung * Eingriffsbefugnisse * keine polizeilichen Eingriffsbefugnisse * Einsatz von Zwangsmitteln * keine Zwangsmittel Dieses organisatorische Trennungsgebot bedeutet jedoch nicht, dass Polizei und Verfassungsschutz nicht zusammenwirken dürfen. Im Sinne eines notwendigen ganzheitlichen Aufklärungsund Bekämpfungsansatzes extremistischer Bedrohungen ist eine informationelle Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen unverzichtbar. 9 Informationsbeschaffung Rund 80% seiner Erkenntnisse gewinnt der Verfassungsschutz aus offen zugänglichen Quellen (Auswertung von Publikationen, z. B. Zeitungen und Parteiprogrammen sowie elektronischen Medien, freiwillige Auskünfte, Besuch von Veranstaltungen, usw.). Die Sammlung offenen Materials ergibt allerdings nicht immer ein vollständiges Bild. Um auch verdeckte oder geheim gehaltene Aktivitäten beobachten zu können, ist dem Verfassungsschutz - unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - auch die Anwendung sog. nachrichtendienstlicher Mittel zur Informationsgewinnung erlaubt. Zu den "klassischen" Methoden der verdeckten (geheimen) Nachrichtenbeschaffung zählen z. B. die Observation, der Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen sowie Bildund Tonaufzeichnungen. Kontrolle des Verfassungsschutzes Für die Arbeit des Verfassungsschutzes gelten strenge rechtsstaatliche Maßstäbe. Eingriffe in die Privatund Freiheitsrechte des Bürgers sind dem Verfassungsschutz nur auf gesetzlicher Grundlage gestattet. Der Verfassungsschutz unterliegt einer umfassenden - neben der eigenen, innerbehördlichen Kontrolle - weiteren Kontrolle auf mehreren Ebenen: * Der Verfassungsschutz unterliegt der allgemeinen parlamentarischen Kontrolle durch die Abgeordneten des Landtags Mecklenburg-Vorpommern aufgrund einer Berichtspflicht des Innenministers im Rahmen von Aktuellen Stunden, Kleinen und Großen Anfragen oder Petitionen. * Darüber hinaus wird eine besondere parlamentarische Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Landtages und ggf. durch einen Untersuchungsausschuss ausgeübt. * Für Briefkontrollen und Telefonüberwachungen ist deren Einleitung durch das Innenministerium erforderlich, die durch die G-10 Kommission genehmigt werden muss. Diese Kommission ist ebenfalls ein Gremium des Landtages. 10 * Ferner wacht der Landesbeauftragte für den Datenschutz über die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und verfügt bei seiner Tätigkeit auch über das Recht zur Akteneinsicht. * Auch der Landesrechnungshof M-V und die Justiz überprüfen die Tätigkeit des Verfassungsschutzes. * Letztendlich wird durch die Öffentlichkeit, die Berichterstattung in den Medien zu Aufgaben und Arbeit des Verfassungsschutzes und durch die sich daraus ergebene Diskussionen eine ständige Kontrolle ausgeübt. Parlamentarische Kontrolle Kontrolle durch die PKK Justiz G-10-Kommission LVerfSch M-V Innerbehördliche Kontrolle Kontrolle durch die Sonstige externe Öffentlichkeit Kontrolle Bürger LfD M-V Medien LRH M-V 11 RECHTSEXTREMISMUS Lageüberblick Dem rechtsextremistischen Spektrum in Mecklenburg-Vorpommern sind im Jahr 2009 etwa 1.400 Personen zugerechnet worden; die Szene ist gegenüber 2008 somit nicht weiter gewachsen. Im Zentrum der Entwicklung stand auch 2009 die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD). Ihr Parteiapparat stützt und befördert die rechtsextremistischen Bestrebungen im Lande weiterhin maßgeblich. Die Lageentwicklung war 2009 wesentlich durch die Kommunalwahl am 07.06.2009 und die Bundestagswahl am 27.09.2009 geprägt. Hierbei sind folgende Aspekte von zentraler Bedeutung: * Die NPD konnte bei der Kommunalwahl gegenüber 2004 zwar einen deutlichen Zugewinn an Mandaten verzeichnen, * die Ergebnisse der Kommunalwahl und der Bundestagswahl blieben jedoch hinter dem Ergebnis der Bundestagswahl 2005, dem Ergebnis der Landtagswahl 2006 sowie den szeneeigenen Erwartungen zurück. Da es der Szene im Berichtszeitraum auch nicht gelungen ist, die eigene Infrastruktur auszuweiten, war die Entwicklung des Rechtsextremismus 2009 insgesamt eher durch Stagnation gekennzeichnet. Ein Rückgang des Engagements bzw. der Motivation ist damit jedoch nicht verbunden. So setzt die NPD ihren "Kampf um die Köpfe" - auch mit Blick auf die Landtagswahlen 2011 - unvermindert fort. Auch mehren sich die Anzeichen für eine Ausweitung der jugendspezifischen Aktivitäten. Neonazistische "Kameradschaften" sind - soweit überhaupt noch 12 als eigenständige Gruppierungen erkennbar - nach wie vor überwiegend im Ostteil des Landes aktiv, agieren aber meist in enger Verzahnung mit der NPD. Dagegen verteilen sich die Mitglieder der rechtsextremistischen Subkulturen nach wie vor über das gesamte Land. NPD Neonazis rechtsextreme Subkulturen Die wachsende Bedeutung des Internet als Informationsund Kommunikationsmedium hat auch vor der rechtsextremistischen Szene nicht Halt gemacht. Rechtsextremisten nutzen die jeweils aktuellen technischen Möglichkeiten. So sind sie z. B. Mitglieder in "Sozialen Netzwerken" oder gründen eigene Netzwerke, um einer - aus ihrer Sicht - Zensur zu entgehen. In Stralsund ist mit "Altermedia" ein bundesweit bedeutendes rechtsextremistisches Internet-Nachrichtenportal "ansässig". Hier werden regelmäßig antisemitische und volksverhetzende Texte veröffentlicht, die ebenso regelmäßig von den Kommentatoren wohlwollend aufgenommen werden und damit die aggressive Geisteswelt der rechtsextremistischen Szene offenbaren. Ziel der Verantwortlichen ist es, eine Gegenöffentlichkeit aus rechtsextremistischer Sicht zu schaffen. 13 Personenpotenzial Im Einzelnen stellt sich das Personenpotenzial wie folgt dar: MV MV Bund Bund Personenpotenzial 2008/2009 2008 2009 2008 2009 Rechtsextremistische Subkulturen/ rechtsextremistische Skinheads 650 650 9.500 9.000 und sonstige gewaltbereite Rechtsextremisten Neonationalsozialisten (Neonazis) 260 250 4.800 5.000 "Nationaldemokratische Partei 400 400 7.000 6.800 Deutschlands" (NPD) "Deutsche Volksunion" (DVU) 60 60 6.000 4.500 Gesamt 1.370 1.360 27.300 25.300 Hinzu kommen Personen aus sonstigen Gruppierungen, die keine gesonderte Erwähnung finden. Straftatenaufkommen Im Jahre 2009 registrierte das Landeskriminalamt MecklenburgVorpommern im Bereich der politisch motivierten Kriminalität im Phänomenbereich "rechts" 883 Straftaten (Vorjahr: 831). Davon wurden insgesamt 823 (Vorjahr: 795) als rechtsextremistisch klassifiziert, u. a. weil sie z. T. antisemitisch oder fremdenfeindlich motiviert waren. Den Schwerpunkt der Straftaten bildeten mit 626 Vorfällen (Vorjahr: 655) erneut die Propagandadelikte1. Weiterhin wurden 36 (Vorjahr: 42) Gewalttaten mit rechtsextremistischer Motivation registriert, darunter sieben mit einer fremdenfeindlichen und eine mit einer antisemitischen Ausrichtung. Die weiteren Gewalttaten richteten sich vorrangig gegen den politischen Gegner oder Polizeibeamte. 1 Bei der Mehrzahl der Propagandadelikte handelte es sich um rechtsextremistische Parolen sowie um einschlägige Farbschmierereien. 14 Rechtsextremistische Subkulturen Der subkulturelle Rechtsextremismus ist in Mecklenburg-Vorpommern überwiegend unstrukturiert. Die Protagonisten bewegen sich hauptsächlich in ihren lokalen Cliquen und entfalten nur wenig Außenwirkung im Sinne einer zielgerichteten politischen Arbeit. Das "klassische" Skinhead-Outfit mit Bomberjacke und Springerstiefeln wurde abgelöst durch Kleidungsstücke oder Marken, die sich an allgemeinen Trends der Jugendmode, am Kleidungsstil der Hooliganszene oder der "Autonomen Nationalisten" orientieren. Angehörige dieser Szene zählen schwerpunktmäßig zu den Besuchern rechtsextremistischer Musikveranstaltungen. Vereinzelt gibt es Bemühungen aus dem neonazistischen Spektrum, lokale Gruppierungen zu strukturieren und zu festigen. Kontakte zur NPD, DVU oder Neonaziorganisationen sind bei zahlreichen Kleingruppen bekannt. Die Angehörigen des subkulturellen Rechtsextremismus bilden auch weiterhin den überwiegenden Teil des gewaltbereiten rechtsextremistischen Personenpotenzials und stellen darüber hinaus weiterhin ein beachtliches Mobilisierungspotenzial für rechtsextremistische Demonstrationen dar. Personen, die dem subkulturellen Rechtsextremismus angehören, weisen meist mehrere der nachfolgend genannten Kriterien auf: * Rechtsextremistisches Erscheinungsbild (Tätowierungen, Kleidung) * Propagandadelikte (gem. SSSS 86, 86a und 130 StGB) * Teilnahme an rechtsextremistischen Konzerten * Teilnahme an rechtsextremistischen Veranstaltungen, z. B. Hitler-Geburtstagsfeiern * Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund (z. B. gegen Ausländer oder den politischen Gegner) * Zugehörigkeit zu einer rechtsextremistisch ausgerichteten Gruppe unterhalb einer Kameradschaft oder vergleichbaren Organisation ("Clique"). 15 Subkulturelle rechtsextremistische Szenen sind im gesamten Land zu finden, Schwerpunkte sind in folgenden Bereichen erkennbar: * Großraum Rostock * Raum Güstrow * Raum Teterow * Hansestadt Wismar * Raum Waren * Raum Friedland * Raum Burg Stargard. Hinsichtlich der äußeren Erkennungsmerkmale ist schon seit längerem das "klassische" Skinhead-Outfit mit Bomberjacke und Springerstiefeln durch Kleidungsstücke oder Marken abgelöst worden, die sich an allgemeinen Trends der Jugendmode, am Kleidungsstil der Hooliganszene oder der "Autonomen Nationalisten" orientieren. Nur bei szeneinternen Veranstaltungen (z. B. Konzerten) findet das Outfit zumindest bei einem Teil der Angehörigen der subkulturellen rechtsextremistischen Szene weiterhin Verwendung. Rechtsextremistische Musikszene Die szenetypische Musik wird von den Rechtsextremisten als "Propagandawaffe"2 verstanden und dient oftmals als Einstieg junger Menschen in die rechtsextremistische Szene. Der Besuch rechtsextremistischer Musikveranstaltungen ist ein wichtiger Bestandteil insbesondere der subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene. Im Jahr 2009 fanden in Mecklenburg-Vorpommern 23 (2008: 19) Musikveranstaltungen mit rechtsextremistischem Hintergrund statt: * dreizehn Skinkonzerte (2008 : 10) * zehn Skinpartys (2008 : 9) 2 aus Interview der Band "Thrima" mit aryanmusic.net vom 27. Dezember 2009 16 Vier Veranstaltungen wurden im Vorfeld verboten. Hinzu kommt noch eine Veranstaltung, bei der eine Band auftrat, die zwar in der rechtsextremistischen Szene beliebt ist, jedoch gegenwärtig keine rechtsextremistischen Bestrebungen verfolgt. Daher wird diese Veranstaltung nicht als typisches Skinkonzert gezählt. Der leichte Anstieg gegenüber 2008 (19 Musikveranstaltungen) zeigt, dass insbesondere in der subkulturellen Szene das Bedürfnis nach Livekonzerten ungebrochen ist. Sie dienen dem Gemeinschaftserlebnis und der Pflege völkisch-rassistischer Weltbilder. Die Musikveranstaltungen 2009 verteilen sich erneut über das gesamte Land, eine gewisse Häufung ist jedoch im Osten des Landes erkennbar. Rechtsextremistrische Musikveranstaltungen 2009 Gerade Livekonzerte werden von der Szene außerordentlich konspirativ vorbereitet. Insoweit ist zur Verhinderung ein hoher Aufklärungsaufwand erforderlich. 17 Der Einsatz eines größeren Polizeiaufgebotes ist nötig, um entsprechende Gegenmaßnahmen bis hin zum Verbot bzw. zur Auflösung durchzusetzen. Dabei stößt die Polizei nicht selten auf Widerstand der Konzertteilnehmer. In Mecklenburg Vorpommern sind gegenwärtig ca. 10 aktive Skinbands bekannt. Die Skinbands "Liebenfels Kapelle"/"Skalinger" aus dem Raum Wolgast, "Path of Resistance" aus dem Raum Rostock oder "Painful Awakenenig" aus Güstrow treten auch überregional, zum Teil europaweit auf. So spielten "Skalinger" und "Thrima" (Raum Niepars/Nordvorpommern) anlässlich einer neonazistischen Veranstaltung am 10. Oktober 2009 in Dänemark. Die benutzte NS-Symbolik belegt den ideologischen Hintergrund der Bands. Zugleich wird immer wieder ein aktueller politischer Anspruch deutlich: So erklärte die Gruppe "Path of Resistance" in einem Interview mit dem Szenemagazin "Rock Nord" (Rock Nord, Nr. 112/113, 13. Jahrgang, S. 34): "Uns stört nicht dieses, jenes oder welches an diesem liberal-kapitalistischen Verwertungssystem, sondern wir stehen in fundamentaler Opposition dazu. Es geht nicht darum an bestimmten Auswüchsen rumzupfeilen, sondern einzig und alleine darum, das System durch ein komplett neues zu ersetzen. Es ist unmöglich bspw. den real existierenden Kapitalismus durch einen anderen, "gerechteren" Kapitalismus zu ersetzen." (Schreibweise wie im Original) Die meisten Lieder rechtsextremistischer Bands gehen in die Musikrichtung des Hardrock oder Heavy Metal. Die Texte verunglimpfen regelmäßig Institutionen des demokratischen Rechtsstaates, verherrlichen Gewalt oder rufen zu Gewalttaten auf. Viele 18 dieser Produktionen werden durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert, so dass der Vertrieb entsprechenden Beschränkungen unterliegt. Darüber hinaus sind viele Musikprodukte Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung. Skalinger, Titel "Ihr seid...!" aus dem Album "Tag X" (Strafbar gem. SS 130 StGB): Ja im heutigen Land nur Intrigen Denn ihr seid Juden und wir nicht! Längst kein recht mehr überhaupt zu leben Ihr seid krumme Nasen und wir nicht! Dieses Land hat sie gepackt, regiert die ganze Welt Ihr seid beschnitten und wir nicht! Doch Stolz und Ehre stehen weit über euerm Geld Denn wir sind arisch und ihr nicht! Der weiße Mann wird sich schon erheben Denn wir sind arisch und ihr nicht! Diesem ganzen Abschaum entgegen treten Wir sind die Herrenrasse und ihr nicht! Unsere Rasse wird uns ewig heilig sein Wir sind auserwählt und ihr nicht! Unser Blut bleibt sauber, unser Blut bleibt rein Denn ihr seid der Abschaum und wir nicht!" (...) Die Band "Thrima" antwortete auf die Frage, was diese "Nazi-Touristen" in Mecklenburg-Vorpommern "unbedingt kulturtechnisch empfehlen" würden, wie folgt: "...Beispiele wären da das ehemalige KDF Seebad Prora auf Rügen mit den riesigen Gebäudekomplexen, die Heeresversuchanstalt Peenemünde, die Kriegsgräberstätte Golm, das Schweriner Schloss mit dem Sitz der NPD-Fraktion...".3 Diese Antwort zeigt, welches Gedankengut Rechtsextremisten pflegen. Nebenbei wird die zentrale Bedeutung die NPD-Fraktion für die Szene deutlich. Szeneläden/Versandhandel Mit den 10 dem Verfassungsschutz bekannten rechtsextremistischen Szeneläden und einer etwa gleich hohen Zahl von Internetvertriebsdiensten, die z. T. an die Ladengeschäfte angeschlossen sind, weist das Land im bundesweiten Vergleich eine relativ hohe Dichte beim Handel mit rechtsextremistischen Devotionalien auf. Am bekanntesten ist der im Juni 2007 in Rostock eröffnete Szeneladen "Dickkoepp" (vormals "EAST COAST CORNER"). Er wird von einem NPD-Landtagsabgeordneten betrieben und liegt im an- 3 aus Interview der Band "Thrima" mit aryanmusic.net vom 27. Dezember 2009 19 sonsten eher alternativ geprägten Rostocker Stadtteil KröpelinerTor-Vorstadt (KTV), so dass die Eröffnung des Ladens von vielen als Angriff auf die Offenheit und Toleranz, die das KTV bis dahin auszeichnete, verstanden wurde. Von daher war der Laden seit seiner Eröffnung mehrfach Ziel von Übergriffen seitens der linksextremistischen Szene. Diese reichten von Spontandemonstrationen bis hin zu Brandund sonstigen Anschlägen. Neonazismus Im Vergleich zu den rechtsextremistischen Subkulturen erheben Neonazis einen deutlich erkennbaren politischen Anspruch. Dabei versuchen sie sich vor Ort auf verschiedenen Wegen in kulturelle und politische Prozesse einzubringen. Ideologisch orientieren sie sich am Nationalsozialismus Hitlerscher Prägung und streben daher auch einen völkischen ausgerichteten Führerstaat an. Häufig sind sie in so genannten "Kameradschaften" organisiert, die jedoch zwischenzeitlich weitgehend als Nebenorganisationen der NPD-Kreisverbände fungieren soweit sie nicht sogar darin aufgegangen sind. Insbesondere in den Landkreisen Ostvorpommern und UeckerRandow sind die handelnden Personen in den neonazistischen Strukturen und NPD-Kreisverbänden nahezu identisch. Die so genannten "Freien Nationalisten" engagieren sich zunehmend für die NPD und stimmen auch ideologisch weitgehend mit der NPD überein. Es sind aber auch örtliche Kleingruppen bzw. "Kameradschaften" zu finden, die neben der NPD eigenständig in Erscheinung getreten sind und sich in ihrem Habitus z. B. an den "Autonomen Nationalisten" orientieren. Beispielhaft zu nennen sind hier die "Nationalen Sozialisten Rostock", die "Aktionsgruppe Boizenburg" sowie die "Aktionsgruppe Güstrow". Berührungsängste mit der NPD bestehen allerdings nicht, im Gegenteil: Sowohl Demonstrationen als auch Informationsstände wurden gemeinsam mit der NPD durchgeführt. Daneben gibt es - wie in den Vorjahren - weiterhin 20 Personenzusammenschlüsse, die einen Verein gründen und sich ins Vereinsregister eintragen lassen, zumeist unter dem Deckmantel, gemeinnützige Zwecke wie Kulturund Jugendarbeit zu verfolgen oder Sportförderung zu betreiben. Die Aktionsfähigkeit der neben der NPD bestehenden rechtsextremistischen Gruppierungen lag 2009 zwar auf einem hohen Niveau. Das am 20. Mai 2009 vom Innenminister das Landes ausgesprochene Verbot der "Mecklenburgischen Aktionsfront" (MAF) hat jedoch zu einer Verunsicherung der Szene geführt. So wurden Internetauftritte abgeschaltet und Szenetreffen deutlich konspirativer durchgeführt. Insgesamt gab es neben szeneinternen Aktivitäten wie Sonnwendfeiern oder Heldengedenkveranstaltungen wieder zahlreiche propagandistische Aktivitäten. Bei der nachfolgenden Beschreibung neonazistischer Personenzusammenschlüsse und Vereine ist zu berücksichtigen, dass die Grenzen zwischen der neonazistischen und der subkulturellen rechtsextremistischen Szene nicht immer eindeutig auszumachen sind. Zudem ragt das neonazistische Spektrum auch weit in die NPD-Strukturen hinein. Insoweit wird eine eindeutige Zuordnung von Gruppierungen oder Einzelpersonen in die Bereiche subkulturell geprägter Rechtsextremisten, Neonazis bzw. Partei immer schwieriger. Auch handelt es sich nicht um eine abschließende Nennung aller im Land aktiver Gruppierungen. 21 Regionale Gruppierungen Autonome Nationalisten 2009 traten auch hierzulande so genannte "Autonome Nationalisten" in Erscheinung (vgl. hierzu Verfassungsschutzbericht 2008, S. 91 ff.). Sie sind aktionsorientiert und kopieren als "schwarzer Block" bei Demonstrationen Aktionsmuster der linksextremistischen Szene. Den entsprechenden Gruppierungen gehören meist junge Menschen an, die eine grundsätzliche Gewaltbereitschaft erkennen lassen. Die Aktivitäten von Gruppierungen der "Autonomen Nationalisten" bewegen sich in Mecklenburg-Vorpommern auf einem etwa gleich bleibenden Niveau. Nennenswerte Einflüsse auf die Szene sind lediglich regional feststellbar, wobei sie anscheinend eher die Rolle einer klassischen "Kameradschaft" einnehmen und so die lokale Szene strukturieren. Diesem Spektrum waren im Berichtszeitraum drei Gruppierungen zuzurechnen: "Kameradschaft Malchin" (KSMC) Im Gegensatz zum Jahr 2008 ist die Kameradschaft Malchin im Jahr 2009 kaum noch in Erscheinung getreten. Vermutlich haben interne Verwerfungen, wie sie in der rechtsextremistischen Szene wegen persönlicher Rivalitäten häufiger zu beobachten sind, zu einem Auseinanderbrechen der Gruppierung geführt. Die ehemals handelnden Akteure haben sich vermutlich mittlerweile anderen Personenzusammenschlüssen oder der NPD zugewandt. 22 "Nationale Sozialisten Rostock" (NSR) Die NSR führten im Jahr 2009 insbesondere Aktionen durch, von denen eine öffentliche Wirkung ausging. So nutzte sie für die neonazistische Szene geschichtlich bedeutende Ereignisse und Daten, wie z. B. den Todestag von Rudolf HEß oder die Niederlage Deutschlands im Zweiten Weltkrieg am 8. Mai für entsprechende Propagandaaktionen (Flugblätter, Graffiti, Transparente) aus. Deutlich wurde auch, dass die Gruppe zumindest lose Kontakte zur NPD unterhält. So berichteten die NSR auf ihrer Homepage, dass Angehörige der Gruppe am 17. April 2009 eine Informationsveranstaltung über die NPD besucht hätten. "Autonome Nationalisten Güstrow" (ANG) Die ANG traten auch im Jahr 2009 hauptsächlich dadurch in Erscheinung, dass Graffiti entsprechend signiert waren. Am 27. Januar 2009, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts, störten Mitglieder der ANG eine Buchvorstellung und Filmveranstaltung in der Aula eines Gymnasiums durch das Hochhalten einer palästinensischen Flagge und das Verteilen von Flugblättern. Bereits am 3. Januar 2009 zogen ca. 25 Personen, darunter Mitglieder der ANG, durch Güstrow und führten dabei ein Transparent mit der Aufschrift "BRD halts Maul wir hassen diesen Staat" mit sich. Im November 2009 wurde die Internetseite einer Gruppierung "Nationale und Soziale Aktionsgruppe Güstrow" festgestellt, auf der Berichte über eigene Aktionen wie Flugblattverteilungen und Aufsätze veröffentlicht werden. Hierüber berichteten außerdem die NSR auf ihrer Homepage, die feste Kontakte zu den ANG unterhalten. Bei den Verantwortlichen für die neu festgestellte Homepage könnte es sich daher um denselben Personenkreis handeln, der auch als "Autonome Nationalisten Güstrow" in Er23 scheinung tritt. Die Tendenz einer weiteren Strukturierung der rechtsextremistischen Szene in Güstrow hielt damit an. Über diese Gruppierungen hinaus weist der Habitus der "Aktionsgruppe Boizenburg", der "Autonomen Nationalisten Teterow" oder der "Nationalen Sozialisten Waren" auf eine Zugehörigkeit zu dieser Szene hin. "Völkische Burschenschar Straßburg" (VBS) (Landkreis Uecker-Randow) Bei der VBS handelt es sich um einen Personenzusammenschluss mit überwiegend germanisch-kulturellen Interessen und Aktivitäten, wobei die Mitglieder auch an Veranstaltungen anderer rechtsextremistischer Gruppierungen und einschlägigen Musikveranstaltungen teilnehmen. Die Angehörigen der VBS sind schwarz gekleidet und tragen Textilien mit der Aufschrift "Völkische Burschenschar Straßburg". Das Wappen besteht aus einem Schild mit der Aufschrift VBS, einem Schwert hinter dem Schild und einem Wehrmachtsstahlhelm an der linken Seite des Schildes. "Soziales und Nationales Bündnis Pommern" (SNBP) (Landkreise Uecker-Randow und Ostvorpommern) Das Soziale und Nationale Bündnis Pommern tritt - zumindest unter dieser Bezeichnung - nicht mehr in Erscheinung. Auch auf der neu konzipierten Internetseite www.freies-pommern.de ist nicht mehr vom "Sozialen und Nationalen Bündnis Pommern", sondern lediglich von der "nationalen Freiheitsbewegung in Pommern" die Rede. Offenbar will man den Behörden nach dem Verbot der "Mecklenburgischen Aktionsfront" (MAF) möglichst wenig Angriffsfläche für eventuelle weitere Verbotsverfahren bieten und vermeidet Hinweise auf eine konkrete Kameradschaft. Die bisherigen Strukturen sind aber nach wie vor vorhanden. Hinzu kommt, dass eine Vielzahl der früheren Mitglieder zwischenzeitlich der NPD beigetreten und nunmehr vor allem in den NPDKreisverbänden Ostvorpommern und Uecker-Randow aktiv sind. 24 Damit bestimmen die Neonazis maßgeblich die Arbeit der NPD in der Region. "Interessengemeinschaft Schöneres Straßburg e. V." (Landkreis Uecker-Randow) Der Verein hat das Ziel, angebliche "Missstände" in der Stadt Straßburg aufzudecken, Hintergrundinformationen zu liefern und letztlich die Bevölkerung durch die ständige Denunzierung der vor Ort handelnden kommunalen Organe zu verunsichern. Bislang wurden 18 Ausgaben sowie sechs Sonderausgaben des Straßburger Beobachters herausgegeben, fünf davon im Jahr 2009. Alle Ausgaben sind auf der Internetseite des Vereins www.schoeneres-strasburg.de abrufbar. Bis auf wenige Ausnahmen vermeidet es der Verein, offen rechtsextremistische Ansichten zu verbreiten. Allerdings wird ausschließlich der Begriff des "Weltnetzes" statt des "Internets" verwendet, und auch Ausdrücke wie "Einheitspolitiker" und ihr "Sprachrohr", die "inheitsmedien" (vgl. Sonderausgabe "Fehlender Aufschrei nach brutalen Überfällen") geben Aufschluss über die Weltanschauung der Herausgeber. Im Focus der Kritik stehen die "Stadtväter" und insbesondere der Bürgermeister der Stadt Straßburg. "Initiative für Volksaufklärung e. V." (IfV) Der Verein mit Sitz in Bansin hat das Ziel, der Öffentlichkeit Hintergrundinformationen aus Politik, Wirtschaft, Geschichte und Kultur zu liefern. Zu diesem Zweck bringt er regelmäßig erscheinende, kostenlose Faltblätter, die sog. "Boten" mit jeweiligem kommunalen Bezug, heraus. Immer wieder werden allgemeine Themen wie die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland, Hartz IV oder die Ausländerpolitik angesprochen. Hinzu kommen spezielle regionale Themen, 25 wie beispielsweise in Greifswald die Diskussion um den Namen der "Ernst-Moritz-Arndt-Universität". Die Publikationen waren nach der Abschaltung der Internetseite des Vereins http://ifv.snbp.info im Jahr 2009 zwischenzeitlich nicht mehr im Internet verfügbar, eine Verteilung an die Haushalte erfolgte jedoch weiterhin. Folgende Regionalboten wurden im Jahr 2009 verteilt: * "Der Inselbote" * "Der Uecker-Randow Bote" * "Der Anklamer Bote" * "Der Greifswalder Bote" * "Der Stralsunder Bote" * "Der Lassaner Bote" "Heimatbund Pommern e. V." (Landkreis Ostvorpommern) Der "Bund zum Schutz für Umwelt, Mitwelt und Heimat e. V." mit Sitz in Bansin hat nach seiner Satzung den gemeinnützigen Zweck der "Förderung der geistigen, charakterlichen und körperlichen Entwicklung der männlichen und weiblichen Jugend, des Jugendsports und der Jugendbildung" (vgl. SS 3 Buchst. a) der Satzung des Heimatbundes Pommern e. V., HbP). Aktivitäten des Heimatbundes Pommern e. V. waren im Jahr 2009 jedoch kaum wahrnehmbar. Anhänger des Heimatbundes haben lediglich im Rahmen einer Kampagne gegen den dortigen CDU-Kandidaten im Vorfeld der Kommunalwahlen auf sich aufmerksam gemacht. "Kulturkreis Pommern" (Landkreis Ostvorpommern) Die Vereinigung will eine deutsch-völkische kulturelle Tradition pflegen und die Erinnerung an entsprechende Feste, Tänze und Lieder aufrechterhalten. Sie bezeichnet sich selbst als "Volkstanzgruppe", in der "nicht nur das Tanzen und Singen nach deutscher Art gepflegt, auch das Musizieren und das Fahnenschwingen" 26 praktiziert werde (Quelle: www.kulturkreis-pommern.de/Vorstellung.php). Auf der Homepage des Kulturkreises ist eine Liste von deutschen Liedern eingestellt, die offenbar zum Repertoire des Kulturkreises gehören. Die meisten dieser Lieder sind zwar nicht als rechtsextremistisch zu bewerten und finden auch Eingang in die demokratische Kulturpflege. Gleichwohl sind nicht wenige Lieder, die innerhalb der rechtsextremistischen Szene im Zusammenhang mit Heldengedenkfeiern beliebt sind, z. B. "Ich hatt einen Kameraden" oder "Wenn alle untreu werden". Unter dem Liedgut findet sich auch das Pflichtlied der Hitlerjugend "Ein junges Volk steht auf". Der Internetauftritt wurde im Jahr 2009 nicht mehr aktualisiert. Örtliche Kleingruppen Im gesamten Land existieren lockere rechtsextremistische Zusammenschlüsse mit einem flukturierenden Mitgliederstamm und einem eher geringen Organisationsgrad. Gleichwohl sind sie nationalsozialistischem Gedankengut verhaftet und beteiligen sich regelmäßig an Aktivitäten der rechtsextremistischen Szene. Hervorzuheben sind hierbei insbesondere die Gruppen in * Burg Stargard ("Stargarder Freundeskreis") * Friedland ("Nationale Sozialisten Friedland") * Neubrandenburg ("Kameradschaft Neubrandenburg") * Ueckermünde/Eggesin/Borken ("Jugendbund") * Sassnitz ("Nationale Aktivisten Rügen") und * die "Hatecrew Stralsund". 27 Einige dieser Gruppierungen, wie etwa die "Hatecrew Stralsund", weisen Tendenzen einer Verfestigung auf, die gleichzeitig mit einer Verstetigung der Aktivitäten einhergeht. Verbote neonazistischer Organisationen Im Jahr 2009 wurden zwei Verbotsverfügungen gegen rechtsextremistische Organisationen erlassen: "Heimattreue Deutsche Jugend e. V." Zum einen hat der Bundesminister des Innern am 31. März 2009 den im Jahr 1990 gegründeten bundesweit agierenden neonazistischen Verein "Heimattreue Deutsche Jugend e. V." (HDJ) verboten. Im Rahmen vorgeblich unpolitischer Freizeitangebote (etwa Zeltlager, so genannter Heimabende, Segelund Wanderausflüge, Geländespiele) waren seitens der HDJ Schulungen mit völkischen, rassistischen und den Nationalsozialismus verherrlichenden Inhalten durchgeführt worden, um die zumeist jugendlichen Mitglieder gezielt ideologisch zu indoktrinieren. Im Land war die von Greifswald aus agierende "Einheit Mecklenburg und Pommern" aktiv. Es bestanden gute Kontakte zum Landesverband der NPD. Das Verbot stützt sich im Wesentlichen darauf, dass sich die Aktivitäten der HDJ gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten. Der Verein diffamierte offen den demokratischen Verfassungsstaat, den er durch ein auf dem Ideal der Volksgemeinschaft und dem Führerprinzip basierenden Staatsgefüge ablösen wollte. In diesem Sinne bekannte er sich zum historischen Nationalsozialismus und dessen maßgeblichen Funktionsträgern und propagierte die nationalsozialistische Rassenlehre. Durch ihre Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus, einem Selbstverständnis als Elite in der Tradition nationalsozialistischer Organisationen, gepaart mit einer konsequenten Zielver28 folgung durch Schulungen und Veranstaltungen wies die HDJ zudem eine aktiv-kämpferische, aggressive Grundhaltung auf. Außerdem lief der Zweck des Vereins und die ihn prägenden Aktivitäten der Vereinsmitglieder den Strafgesetzen (insbesondere den SSSS 86, 86a, 130 StGB und SS 3 i.V.m. SS 28 VersammlG - Uniformtrageverbot) zuwider. Das Verbot ist noch nicht rechtskräftig, da die HDJ beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen die Verbotsverfügung erhoben hat. "Mecklenburgische Aktionsfront" (M.A.F.) Durch das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern wurde mit Verfügung vom 20. Mai 2009 die "Mecklenburgische Aktionsfront"(M.A.F.) verboten, weil diese sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet hat. Die M.A.F. war eine jahrelang aktive neonazistische Kameradschaft im Raum Neustrelitz/Neubrandenburg. Sie hatte mit vielfältigen Aktivitäten wie der Verbreitung von Flugblättern, Aufklebern und Plakaten, dem Betreiben einer eigenen Internetseite oder Aufrufe zu bzw. Teilnahme an Veranstaltungen und Demonstrationen regelmäßig ihre Nähe zum Nationalsozialismus gezeigt. Dabei war sie wesentlich in die Vernetzung rechtsextremistischer Strukturen im Lande eingebunden und hat eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung eingenommen. Das Verbot hat Bestandskraft erlangt. 29 Sonstige Aktivitäten unter maßgeblicher Beteiligung der neonazistischen Szene Auch 2009 beteiligten sich Neonazis an zahlreichen Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene. Diese Anlässe dienen regelmäßig dem Wachhalten des ideologischen Erbes der Nationalsozialisten oder auch dem Gedenken an die deutschen Opfer des Zweiten Weltkrieges. Andere Opfergruppen werden dabei konsequent ausgeblendet. Auf diese Weise werden die Kriegsursachen und damit die historischen Tatsachen verdreht und verfälscht. Ziel der Neonazis ist es dabei, das "Dritte Reich" in ein positives Licht zu rücken. Derartige Veranstaltungen dienen zugleich dem Zusammenhalt der Szene. Regelmäßig sind neben den Neonazis auch Vertreter rechtsextremistischer Parteien - insbesondere der NPD - und Angehörige der rechtsextremistischen Subkulturen beteiligt. 2009 war zudem ein Trend erkennbar, geplante Veranstaltungen kurzfristig anzumelden bzw. Spontandemonstrationen durchzuführen, um Gegenmaßnahmen der Sicherheitsbehörden zu erschweren. Jährliche Demonstration anlässlich der Zerstörung Dresdens im Zweiten Weltkrieg 30 Wie in den vorangegangenen Jahren fand auch 2009 der "Trauermarsch" der rechtsextremistischen Szene in Dresden anlässlich der Zerstörung der Stadt im Zweiten Weltkrieg statt. Aus Mecklenburg-Vorpommern beteiligten sich ca. 500 Rechtsextremisten, die mit Bussen aus dem ganzen Land zu einer Veranstaltung am 14. Februar anreisten. Die Bedeutung dieses "Trauermarsches" für die Szene ist allein daran ablesbar, dass die Zahl der Teilnehmer deutlich auf über 6.000 Personen angestiegen ist (2008: 3.800). "Tollensemarsch" 2009 Am 28. Februar 2009 fand zum sechsten Mal der "Tollensemarsch" der rechtsextremistischen Szene mit insgesamt ca. 65 Teilnehmern statt. Die Wegstrecke verlief von Burg Stargard über Rowa, Groß Nemerow, Krickow, Nonnenmühle und Usadel zurück nach Burg Stargard. Die Wanderung sowie die beiden Gegenveranstaltungen am Badehaus und am Augustusbad mit ca. 30 Teilnehmern verliefen - auch Dank polizeilicher Begleitung - ohne Störungen. Aktivitäten am 1. Mai 2009 Nachdem die von der NPD angemeldete Demonstration in Neubrandenburg abgesagt worden war, kam es zu vereinzelten dezentralen Aktionen der rechtsextremistischen Szene. In Greifswald zogen ca. 150 Personen unangemeldet durch die Stadt, bevor die Veranstaltung nach ca. 30 Minuten von der Polizei aufgelöst wurde. Aktivitäten zum 8. Mai Der 8. Mai als Tag der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht im Jahr 1945 und damit der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa wird von Rechtsextremisten regelmäßig zum Anlass für besondere Aktivitäten genommen, so auch im Jahr 2009. In Demmin fand unter dem Motto: "8. Mai 1945 - Kein Grund zum Feiern. Vergessen wir Tod, Leid und Besatzung nicht" ein Trauerund Gedenkmarsch mir 240 Personen statt. Bei 31 der Kundgebung traten mehrere Redner auf; anschließend wurde ein Kranz niedergelegt. Der Marsch war von einem Wahlkreismitarbeiter der NPD beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet worden. Darüber hinaus wurden in mehreren Städten und Gemeinden Plakataktionen durchgeführt. In Laage und in Diekhof (Landkreis Güstrow) wurden zwischenzeitlich verschiedene Plakate und Aufkleber der verbotenen rechtsextremistischen Gruppierung "Mecklenburgische Aktionsfront" (MAF) mit dem Inhalt "08. Mai 1945 Vergewaltigung, Siegerwillkür, Besatzung, Landraub, Mord. Wir feiern nicht" www.aktionsfront.org" geklebt. In Güstrow wurden Plakate mit der Aufschrift "8. Mai 1954 Besetzt - Belogen - Umerzogen" angebracht. Feierlichkeiten zur Sommersonnenwende am 20. Juni 2009 In den Abendstunden des 20.06.2009 fand u. a. in Hintersee (Landkreis Uecker-Randow) eine Sonnwendfeier der rechtsextremistischen Szene statt. Auf dem Veranstaltungsgelände waren zwei große Zelte aufgebaut und ca. 100 Personen anwesend. Ein weiteres Anwachsen der Teilnehmerzahl wurde von der Polizei durch die Einrichtung von Kontrollstellen und die Verhängung von Platzverweisen verhindert. Das Abbrennen eines Lagerfeuers wurde polizeilich ebenfalls untersagt, weil hierfür keine Genehmigung vorlag. Unangemeldete Demonstration am 15. August 2009 in Malchow Nachdem bekannt geworden war, dass in Malchow ein mehrfach verurteilter "Kinderschänder" wohnen soll, demonstrierten ca. 20 überwiegend schwarz gekleidete Personen der rechtsextremistischen Szene unangemeldet in der Rostocker Straße in Malchow. Über ein mitgeführtes Megafon wurde u. a. "Kinderschänder an die Wand" skandiert. 32 Aktionen zum Todestag von Rudolf HEß (17. August) Der Todestag des HITLER-Stellvertreters Rudolf HEß ist für die rechtsextremistische Szene bundesweit von zentraler Bedeutung. Seitdem angemeldete Demonstrationen in Wunsiedel, dem Begräbnisort von HEß, verboten wurden, wurden stattdessen dezentrale und konspirativ vorbereitete Aktionen, wie Spontandemonstrationen oder das Anbringen von Transparenten, Plakaten und Graffiti, durchgeführt. Auch im vergangenen Jahr kam es in Mecklenburg-Vorpommern zu zwei unangemeldeten Demonstrationen, am 15. August mit ca. 200 Teilnehmern in Friedland und am 22. August mit ca. 50 Teilnehmern in Gnoien. Die hohe Teilnehmerzahl der konspirativ vorbereiteten Veranstaltung in Friedland beweist einmal mehr die Kampagnenfähigkeit der lokalen rechtsextremistischen Szene. Am 2. Juni wurden in Rostock mehrere Straßenschilder der IljaEhrenburg-Straße mit dem Schriftzug "Rudolf-Heß-Straße" überklebt. Die Aktion dürfte den "Nationalen Sozialisten Rostock" (NSR) zuzurechnen sein, die damit gleichzeitig gegen die Benennung nach Ilja Ehrenburg protestieren wollten. Darüber hinaus wurden - wie im vergangenen Jahr - Plakate mit Bezug zu HEß an Autobahnbrücken und anderen für den öffentlichen Verkehr gut sichtbaren Stellen angebracht, so in Rostock, Schwerin, Brüel, Boizenburg, Neubrandenburg und Sternberg. Eine bundesweite Flashmob-Aktion, die auch in Stralsund stattfinden sollte, blieb dort ohne größere Resonanz. Ohnehin stand die Szene dieser Aktionsform skeptisch gegenüber. Veranstaltungen zum Volkstrauertag Wie erwartet, hat die rechtsextremistische Szene am Volkstrauertag eine Reihe so genannter "Heldengedenkveranstaltungen" durchgeführt. Die NPD wich wegen der für sie gesperrten Gedenkstätte auf dem Golm (Insel Usedom) auf den Friedhof der Stadt Usedom aus. Auf ihrer Homepage berichtet die NPD von ca. 150 Teilnehmern und bezeichnet die Veranstaltung als "Zentrale Heldengedenkfeier in Pommern". Des Weiteren haben ca. 25 Per33 sonen der rechtsextremistischen Szene versucht, an einer offiziellen Gedenkveranstaltung am kürzlich eingeweihten Denkmal für die Vertriebenen in Friedland teilzunehmen. Zur Verhinderung von Störungen und nach Rücksprache mit dem Veranstalter wurden diese auf einem Parkplatz unweit des Veranstaltungsortes polizeilich festgehalten, um deren Teilnahme zu unterbinden. Es wurde ihnen lediglich gestattet, eine halbe Stunde nach Beendigung der Veranstaltung einen Kranz am Denkmal niederzulegen. Auch in Goldberg (Landkreis Parchim) kam es zu einer "Heldengedenkaktion", an der sich ca. 50 Personen beteiligten. Rechtsextremistische Parteien "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) Bund M-V Gründung 1964 1990 Sitz Berlin Hagenow Vorsitzender Udo Voigt Stefan Köster Mitglieder 2009 6.800 400 2008 7.000 400 Publikationen "Deutsche Stimme", "Der Ordnungsruf", monatlich monatlich, lokale Publikationen, unregelmäßig Internet Die NPD ist auf allen organisatorischen Ebenen (Bundesver-band, Landesund Kreisverbände) weitestgehend flächendeckend für M-V im Internet vertreten. Die Entwicklung des Rechtsextremismus im Lande wurde auch 2009 maßgeblich von der NPD geprägt. Sie verfügte zwar weiterhin nur über sechs Kreisverbände und ca. 400 Mitglieder, kann aber mit ihrem Parteiapparat und insbesondere mit ihrer Fraktion auf erhebliche Ressourcen zurückgreifen, die der Aktivierung und 34 Organisation der rechtsextremistischen Szene im gesamten Lande dient. Eine qualifizierte Parlamentsarbeit liegt nach wie vor nicht in ihrem Interesse, sondern sie möchte durch provokante Aktionen auffallen und so die Erwartungen der eigenen Klientel - Mitglieder wie auch Wähler - erfüllen. Dabei will sie vorrangig "Stachel im Fleisch" der von ihr so genannten "Systemparteien" sein. Mit der Verteilung von Propagandamaterialien, Informationsund Wahlveranstaltungen versucht die NPD weiterhin, im "Kampf um die Köpfe" ihre Programmatik zu verbreiten. Im "Kampf um die Parlamente" ist es der Partei bei den Kommunalwahlen 2009 gelungen, in mehrere Kommunalvertretungen des Landes einzuziehen. Allerdings geht es der Partei insgesamt nicht um kurzfristige Wahlerfolge oder eine nachhaltige Kommunalpolitik. Perspektivisch will sie ihre politischen Einflussmöglichkeiten ausbauen, um ihrem verfassungsfeindlichen Ziel, der Ablösung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch einen völkischen Führerstaat, näher zu kommen. Dieses Ziel eint die NPD im Lande mit den Neonazistrukturen. Aus diesem Grunde ist die Zusammenarbeit beider Lager nach wie vor stabil. Außerhalb des parlamentarischen Raumes gefällt sich die NPD im Übrigen in der Rolle des "Anwaltes des kleinen Mannes", indem sie z. B. eine "Hartz-IVBeratung" anbietet oder Kinderfeste organisiert. Dabei macht sie bei jeder Gelegenheit deutlich, dass sie einen radikalen Systemwechsel anstrebt und in einem "nationalen Sozialismus" eine Alternative zum demokratischen Rechtsstaat sieht. 35 Vorbereitung auf die Kommunalwahl 2009 Die Kommunalwahl 2009 war für den Landesverband der NPD von erheblicher Bedeutung, war dies doch der erste Urnengang seit der Landtagswahl 2006. Damit hatte sie für die Partei den Charakter einer Testwahl. Die Kommunalwahl sollte als Gradmesser für die eigene Politik dienen. Entsprechend aufwändig wurde der Wahlkampf geführt. Auch war es der Partei gelungen, fast 100 Wahlkandidaten (2004: 13) zu präsentieren. Ein flächendeckender Wahlantritt konnte jedoch nicht realisiert werden. Der damalige Pressesprecher der Schweriner Landtagsfraktion, Andreas MOLAU, unterstrich die Bedeutung der Kommunalwahl, indem er im rechtsextremistischen Internetportal Altermedia "Vierzehn Thesen" präsentierte, in denen betont wurde, dass die Erringung der politischen Macht von der Kommune an konsequent voran getrieben werden müsse, um ein "nationales Milieu" zu schaffen. Im Wahlkampf setzte die Partei neben einer Plakataktion erneut auf eine umfangreiche Materialverbreitung (Kandidatenflyer, Broschüren und Zeitungen). Die NPD führte daneben verstärkt Informationsstände im Lande durch, um politische Aufmerksamkeit zu erregen. Die Wahlkampfstrategie der Partei bestand vor allem darin, die demokratischen Parteien zu diffamieren, ihnen die Fähigkeit zur Problembewältigung abzusprechen und die NPD als einzig ehrliche politische Alternative zu präsentieren. Zu den politischen Standardthemen zählten u. a. die Finanzkrise, die Globalisierung, die "multikulturelle" Gesellschaft, die Werftenkrise und die "Tabuisierung linker Gewalt". Wie im Landtagswahlkampf 2006 bereits zu beobachten war, sprach die NPD das Heimatgefühl der Bevölkerung an. Im Osten des Landes polemisierte sie gegen dort zugezogene Polen. Im Vorfeld der Kommunalwahl appellierte die NPD an die "national gesinnten Bürger" in Mecklenburg-Vorpommern und Pom36 mern, die Chance zu nutzen, über eine offene Liste der "Systemparteien" ein Mandat zu erringen. In den neu gewählten Kommunalparlamenten könne dann zugunsten nationaler Politik abgestimmt werden. Auf ihrer Homepage sensibilisierte die NPD die Wähler kurz vor den Kommunalwahlen davor, dass mögliche Wahlhelfer ausgefüllte Stimmzettel für die NPD in ungültige Stimmen "verwandeln" könnten, indem sie "einfach noch ein Kreuz auf den Wahlzettel" machten. Bezug genommen wurde in diesem Zusammenhang auf Kommunalwahlen im Jahr 1989 in der DDR, wo es zu derartigen Wahlfälschungen in Anklam gekommen sei. Viele der alten Wahlfälscher seien immer noch da und würden "sich begeistert zu den Wahlausschüssen" melden, die die Stimmen auszählten. Deshalb forderte die NPD dazu auf, die Stimmauszählung zu beobachten. Dies ist auch in verschiedenen Fällen geschehen. So waren bei der Auszählung der Stimmen in der Gemeinde Bargischow im Landkreis Ostvorpommern bis zu 20 Rechtsextremisten zugegen, was die Auszählung der Stimmen deutlich verzögert haben soll. Hier kam es darüber hinaus im Vorfeld der Kommunalwahl, seitens der rechtsextremistischen Szene, zu z. T. aggressiven Aktionen gegen den für die CDU antretenden Bürgermeisterkandidaten. In der gesamten Gemeinde wurden Postwurfsendungen verteilt und Plakate angebracht, die sich inhaltlich offensichtlich gegen diesen richteten. Am 5. Juni 2009 trafen sich etwa 20 Anhänger des rechtsextremistischen Vereins "Heimatbund Pommern e. V." bzw. der NPD zu einer unangemeldeten Versammlung, bei der eine Schmährede gegen den CDUKandidaten gehalten worden sein soll. Am Tag der Kommunalwahl (7. Juni 2009) wurde zudem vor dem Wahllokal ein Transparent mit dem Konterfei des CDU-Kandidaten und der Aufschrift "MEIN PROGRAMM - ICH STEHE FÜR KRIEG SKLAVEREI & TOTALE KONTROLLE - GARANTIERTE ARBEITSLOSIGKEIT FÜR ALLE - FÜR BANKEN GEGEN DAS DEUTSCHE VOLK - ICH BINS EUER ULI" befestigt. Das Transparent wurde noch vor Öffnung des Wahllokals durch den Wahlleiter entfernt. 37 Wahlergebnisse rechtsextremistischer Parteien bei der Europaund Kommunalwahl am 7. Juni 2009 in Mecklenburg-Vorpommern Europawahl Die NPD war zur Europawahl 2009 nicht angetreten. Die DVU schnitt in Mecklenburg-Vorpommern mit 1 %, in den Landkreisen Ostvorpommern und Uecker-Randow sogar mit 1,6 % bzw. 2,1 % deutlich besser ab als im Bundesdurchschnitt (0,4 %). Offenbar konnte die DVU dort vom rechtsextremistischen Stammwählerpotenzial profitieren. Insgesamt entwickelt der DVU-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, der ca. 60 Personen umfasst, nach wie vor wenige Aktivitäten ohne Außenwirkung. Regelmäßige "Stammtische" finden in Neubrandenburg statt. Kommunalwahl Die NPD konnte ihr Wahlergebnis bei der Kommunalwahl 2009 rückblickend auf 2004 prozentual von 0,8 % auf 3,2 % vervierfachen. Sie blieb jedoch sowohl hinter dem Ergebnis der Bundestagswahl 2005 (3,5%) als auch dem Ergebnis der Landtagswahl 2006 (7,3%) zurück. Die NPD erzielte 62 Kommunalmandate (2004: 10), davon allein 26 in den Kreisen und kreisfreien Städten. Erwartungsgemäß hatte die NPD in ihren "Hochburgen" in den Landkreisen Ludwigslust (4,5 %), Ostvorpommern (7,6 %) und Uecker-Randow (9,1 %) die höchsten Wahlergebnisse. In den letztgenannten Kreisen erreicht sie damit Fraktionsstärke. 38 Besonders hohe Ergebnisse konnte die NPD im Westen in Lübtheen (11,5 %) und im Osten in Bargischow (21,4 %), Ziethen (19,6 %), Garz (18,1 %), Postlow (17,2 %) und Löcknitz (14,6 %) für sich verbuchen. In diesen Gemeinden konnte die Partei zum Teil deutlich hinzugewinnen. Der NPD-Landtagsabgeordnete Tino MÜLLER und ein örtlicher Rechtsextremist, die sich in Ferdinandshof (Landkreis UeckerRandow) bzw. Gammelin (Landkreis Ludwigslust) für das Amt des Bürgermeisters beworben hatten, wurden nach Entscheidungen der entsprechenden Wahlausschüsse wegen mangelnder Verfassungstreue nicht zur Wahl zugelassen. Zu beiden Personen hatten die betroffenen Landkreise in ihrer Funktion als Rechtsaufsichtsbehörden Auskunftsersuchen gemäß SS 61 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz MV an die Verfassungsschutzbehörde des Landes gestellt. Während einer Sitzung des Wahlausschusses am 23. April 2009 in Torgelow (Landkreis Uecker-Randow) entrollten NPD-Aktivisten ein Transparent mit der Aufschrift: "Die Feinde der Freiheit sind keine Demokraten". Die anwesenden Vertrauenspersonen von Tino MÜLLER legten Einspruch gegen die Entscheidung ein, MÜLLER nicht als Bürgermeisterkandidat zuzulassen. 39 Wiederholung der Kommunalwahl in Anklam Bei der Wiederholung der Kommunalwahl in der Hansestadt Anklam am 27. September 2009 erreichte die NPD 7,4 % der Wählerstimmen (1.352) und kann damit weiterhin zwei Stadtvertreter stellen. Am 7. Juni 2009 hatte die Partei 7,9 % der Wählerstimmen (1.140) erzielt. Aktivitäten nach der Kommunalwahl Die NPD machte unmittelbar nach der Kommunalwahl 2009 durch innerparteiliche Querelen auf sich aufmerksam. Die Mandatsträgerinnen Franziska VORPAHL (Bürgerschaft der Hansestadt Rostock) und Marianne PASTÖRS (Kreistag Ludwigslust) gaben ihre Mandate zugunsten zweier männlicher Bewerber (David PETEREIT in Rostock und Stefan KÖSTER in Ludwigslust) zurück. Diese Vorgehensweise führte innerhalb der NPD-Frauenorganisation "Ring Nationaler Frauen" (RNF) zu erheblichen Protesten. Die damalige Bundessprecherin des RNF, Gitta SCHÜßLER, bezeichnete den Vorgang als "innerparteilichen Skandal" und "Betrug am Wähler". Sie kritisierte, der NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern würde momentan wie eine Art "Männersekte", nicht aber wie eine "politikfähige, moderne Rechtspartei" operieren. Im Anschluss an die Kommunalwahl unterstützten Aktivisten der NPD aus Mecklenburg-Vorpommern zudem den NPD-Wahlkampf im Vorfeld der Landtagswahlen im Saarland, in Thüringen und Sachsen. Für öffentliches Aufsehen sorgte eine Propagandaaktion des NPD-Fraktionsvorsitzenden Udo PASTÖRS, der in Borna (Sachsen) am 24. August 2009 anlässlich eines Wahlkampfauftrittes der Bundeskanzlerin mit Gesinnungsgenossen Großplakate mit typischen NPD-Parolen, wie z. B. "Wehrt Euch - Gegen Sozialabbau und Verarmung" hochgehalten hatte. Nach dem Einzug der Partei in mehrere kommunalpolitische Parlamente des Landes Mecklenburg-Vorpommern versuchte die 40 NPD mit auf der Internetseite des NPD-Landesverbandes veröffentlichten "Erfolgsmeldungen" aus den kommunalpolitischen Sitzungen ihre Arbeit als bürgernah zu präsentieren und zu suggerieren, dass sie im Gegensatz zu den Etablierten im Sinne der Bürger spricht und handelt. Die Etablierten würden sogar versuchen "auf den Zug aufzuspringen" und die von der NPD erfolgreich gestalteten Kinderfeste nachzuahmen. So habe ein Vertreter der Stadt Pasewalk gefordert, zukünftig Geld für Kinderfeste in den Haushalt einzustellen. In der Stadtvertretung Ueckermünde setzte sich die NPD nach eigener Darstellung für den Erhalt eines Beratungsraumes für Bürgersprechstunden ein und positionierte sich damit gegen den "internen Klüngel", der die eigene Vereinbarung gebrochen habe. In der Lassaner Stadtvertretung monierte die NPD die zunehmende Verwahrlosung der örtlichen Kaufhalle und forderte die Änderung der Geschäftsordnung dahingehend, dass die Sitzungstermine auf den Freitagabend verlegt würden, um berufstätigen politikinteressierten Laasaner Bürgern zu ermöglichen, daran teilzunehmen. In Lübtheen positionierte sich die NPD erneut gegen den Braunkohleabbau in der Griesen Gegend. Die Partei lobte dort das Engagement der "Neuen" in der Stadtvertretung. In Heringsdorf (Insel Usedom) brachte die NPD-Fraktion einen Antrag in eine Gemeindevertretersitzung ein, der sich gegen den Bau eines örtlichen Sportboothafens richtete. Damit wollte sich die NPD mit den "480 Wohnungssuchenden" solidarisch zeigen, die für dieses Prestige-Projekt für Sportboote und Segeljachten mit Ferienwohnungen und Nobelboutiquen kein Verständnis hätten. Nachdem in der ersten Stralsunder Bürgerschaftssitzung ein Antrag auf Reduzierung von Wahlplakaten gestellt worden war, verwies die NPD - wie so häufig - auf das Recht der uneingeschränkten Meinungsfreiheit und unterstellte den Antragsstellern undemokratische Ambitionen, die darauf abzielten, kleine Par41 teien und Wählergemeinschaften zu benachteiligen. Als eigenen kommunalpolitischen Erfolg verbuchte die NPD in der Stralsunder Bürgerschaft die städtische Reinigung eines Flieger-Gedenksteins unmittelbar nach einem entsprechenden Vorstoß der NPD, ohne dass über diesen Antrag abgestimmt worden war. Ob es der NPD trotz der beschriebenen Aktivitäten gelingt, eine beständige und vor allem sachlich inhaltliche Kommunalpolitik zu betreiben, bleibt jedoch sehr zweifelhaft, da die NPD die Kommunalvertretungen weiterhin in erster Linie für ihre Parteiagitation als Plattform nutzt. Bundestagswahl 2009 Wahlkampfplanungen/ -aktivitäten Um im Rahmen des Bundestagswahlkampfes auf die Ziele der NPD aufmerksam zu machen, plante die NPD die Durchführung eines bundesweiten "Infostand-Aktionstages" am 19. September 2009. Der Bundesorganisationsleiter, Jens PÜHSE, forderte in einem Schreiben "An die Funktionsträger von NPD und JN" alle Verbände der NPD und der JN dazu auf, an diesem Tag Propagandamaterial zu verteilen. Die Anwesenheit der Wahlkreiskandidaten sei Pflicht und die Aktionen sollten nach dem Aktionstag in der örtlichen Presse bekannt gegeben werden. Ein solcher Infostand fand am 19. September 2009 in Boizenburg mit ca. 15 Personen statt. Während der Infostand durchgeführt wurde, fuhr ein Oldtimer, der einem Feuerwehrwagen ähnelte, mit einer rot weißen Fahne, auf der mit schwarzen Buchstaben "NPD" stand, mit Lautsprecherdurchsagen wie "NPD in den Landtag" durch die Altstadt. Ähnlich wie im Kommunalwahlkampf setzte die NPD auch im Bundestagswahlkampf auf eine ausgeprägt polenfeindliche Strategie und verbreitete Plakate mit der Aufschrift "Polen-Invasion 42 stoppen!", die wegen ihrer hetzerischen Aufmachung - dort wurden Polen als krähenartige Vögel, die sich über Geld hermachen, dargestellt - behördlicherseits entfernt wurden. Rechtsmittel der NPD blieben ohne Erfolg; eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde abgewiesen. Das Gericht teilte die hiesige Auffassung, dass der von der NPD gewählte Vergleich ein Angriff auf die Menschenwürde ist. Danach ersetzte die NPD auf ihrer Nachdem das OVG MV eine auf SS 13 Homepage die Abbildungen des SOG-MV gestützte Untersagungsverfügung u. a. mit einem Verstoß gegen betroffenen Plakates durch Bilder, SS 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Volksverhetzung) auf denen ein Kreuz und der begründet hatte, bleiben die WahlplakaSchriftzug "BRD-Zensur" zu sehen te der NPD - "Polen-Invasion stoppen!" nach einer abschließenden Entscheiist. Auf der Homepage des NPDdung des BVerfG vom 24.09.2009 verboLandesverbandes Mecklenburgten. Vorpommern war des Weiteren eine neue Ausgabe des Mitteilungsblatts "Weiter denken" - Die Zeitung der NPD in Mecklenburg und Pommern" abrufbar, in dem die NPD sich mit reißerischen Überschriften wie "Globalisierung ist Volksbetrug", "Grenzen dicht für Kriminelle, Lohndrücker und Asylbetrüger" und "Hartz IV ist ein Verbrechen" als "einzige wählbare Systemopposition" präsentierte. Das Mitteilungsblatt "Weiter denken" war 2008 im Zusammenhang mit einer vom Parteivorstand der NPD bundesweit organisationsübergreifenden Frühjahrskampagne "Sozial geht nur national" herausgegeben worden. Entsprechende Ausgaben mit regionalen Bezügen waren in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern bekannt geworden. Die NPD scheute im Wahlkampf auch nicht vor einer aggressiven Vorgehensweise zurück. So versuchte sie auf dem Hagenower Wochenmarkt Flyer zu verteilen, obwohl dort nach Satzungsrecht politische Aktivitäten verboten sind. Aufgrund polizeilicher Prä43 senz wurde von dem Vorhaben abgesehen und die Flyer später an Ständen der NPD außerhalb des Wochenmarktbereiches gesichtet. Zudem beleidigten Vertreter der NPD einen CDU-Bundestagskandidaten, der eine Wahlkampfveranstaltung durchführte, mit den Worten: "Ihr seid ja alle Spinner", worauf dieser Strafantrag stellte. In Blieschendorf (Landkreis Nordwestmecklenburg) wurde eine Person, die Plakate der NPD übermalt hatte, angegriffen. Der Geschädigte wurde stationär im Krankenhaus aufgenommen. Gegen den Täter wird wegen eines Körperverletzungsdeliktes ermittelt. In Rostock kritisierte die NPD während ihres Kommunalwahlkampfes den geplanten Bau einer Moschee mit ihrer üblichen Argumentation, sich "gegen Multi-Kulti und Ausländerextremismus" einzusetzen zu wollen. Bundestagswahlergebnis der NPD Bei der Bundestagswahl am 27. September 2009 erreichte die NPD bundesweit 1,5 % der Zweitstimmen (2005: 1,6 %). In Mecklenburg-Vorpommern konnte die Partei 3,3 % der Zweitstimmen auf sich vereinigen. Damit erhielt sie nach Sachsen mit 4,0% die höchste Zustimmung in einem Bundesland. Gleichwohl musste sie gegenüber der Bundestagswahl 2005 im Land 0,2 % der Stimmen abgeben. Die Zahl der absoluten Stimmen ist von 34.747 auf 28.228 gesunken. Allerdings lag die Wahlbeteiligung mit landesweit 63,1 % deutlich unter dem Wert des Jahres 2005, bei der 71,2 % erreicht wurden. Der Blick in die einzelnen Wahlkreise zeigt, dass die NPD ihre besten Wahlergebnisse erneut im Osten des Landes erzielen konnte. Im Einzelnen wurden folgende Ergebnisse erzielt: 44 Wahlkreis Wahlergebnis Wahlergebnis Abweichung 2009 2005 (Zweitstimmen) (Zweitstimmen) Wismar 12 Nordwestmecklenburg 2,8% 3,1% - 0,3% Parchim Schwerin 13 3,0% 3,3% - 0,3% Ludwigslust 14 Rostock 2,3% 2,0 % + 0,3% Stralsund 15 Nordvorpommern 2,9% 3,6% - 0,7% Rügen Greifswald 16 Demmin 4,3% 4,5% - 0,2% Ostvorpommern Bad Doberan 17 Güstrow 3,0% 3,3% - 0,3% Müritz Neubrandenburg 18 Mecklenburg-Strelitz 4,6% 4,5% + 0,1% Uecker-Randow Die strukturschwache DVU in Mecklenburg-Vorpommern hatte keine Landesliste für die Bundestagswahl erstellt. Reaktionen der NPD / Bewertung der Wahlergebnisse In einer ersten Bewertung der Kommunalwahl sprach der NPDLandesvorsitzende Stefan KÖSTER zwar von einem "erfreulichen Ergebnis", wies aber auch darauf hin, dass einzelne Ergebnisse "enttäuschend" seien. Sicher sei jedoch, dass die NPD als "Alternative zum Parteienkartell" ein fester Bestandteil der politischen Landschaft in Mecklenburg-Vorpommern sei. Den Wahlausgang zur Bundestagswahl in Mecklenburg-Vorpommern bezeichnete der NPD-Landesvorsitzende Stefan KÖSTER "angesichts der absoluten Hetze" gegen die Partei sowie des "unglaublichen Berichterstattungsboykotts durch die Systemmedien" als zufriedenstellend. Das Ergebnis mache deutlich, dass die NPD in Mecklenburg-Vorpommern mittlerweile über eine Stammwählerschaft verfüge. Andere NPD-Funktionäre äußerten sich zum Wahlausgang eher kritisch. So bezeichnete der Rostocker NPDAktivist David PETEREIT das Ergebnis als "ernüchternd". Trotz drei45 jähriger Arbeit im Landtag und gewachsener kommunaler Verankerung sei es nicht gelungen, den Stimmenanteil gegenüber den "Systemparteien" auszubauen und fordert in diesem Zusammenhang zur Selbstkritik auf. Der NPD-Kader und Fraktionsmitarbeiter Michael GIELNIK erklärte zum "unbefriedigenden Wahlausgang", dass die Mitglieder der NPD "als politische Soldaten und Weltanschauungsträger" in der Pflicht stehen, "unsere Taten selbst zu hinterfragen", wobei dies immer erst von oben nach unten geschehen müsse. Am aufopfernden Einsatz vieler Mitglieder und freier Kameraden habe es jedenfalls nicht gemangelt. Diese Äußerung lässt Kritik am Engagement der Parteiführung im Lande erkennen. Insgesamt hat der hiesige Landesverband der NPD der Bundestagswahl - vermutlich wegen der fehlenden Erfolgschancen - offenbar eine eher geringe Bedeutung beigemessen. Entsprechend zurückhaltend fielen die Wahlkampfanstrengungen aus. Insgesamt ist zu den Wahlergebnissen Folgendes festzustellen: * Die politischen Einflussmöglichkeiten der NPD sind auf kommunaler Ebene gestiegen * da die NPD der Kommunalwahl eine besondere Bedeutung zugemessen hatte, dürfte das Ergebnis für die Partei gleichwohl insgesamt enttäuschend sein * die NPD konnte zumindest offenbar das seit mehreren Jahren zu beobachtende Stammwählerpotenzial aktivieren * dieses Potenzial ist insbesondere im Osten des Landes zu finden, hierfür spricht auch das Europawahlergebnis der DVU * insgesamt kann vermutet werden, dass der Stimmenanteil der NPD bei einer höheren Wahlbeteiligung und einem flächendeckenden Wahlantritt bei der Kommunalwahl wahrscheinlich insgesamt höher ausgefallen wäre * insoweit hat die NPD ihr mögliches Wählerpotenzial weder bei der Kommunalnoch bei der Bundestagswahl (die Wahlbeteiligung im Land lag mit 63 % deutlich unter den Werten der vorangegangenen Bundestagswahlen) vollständig ausschöpfen können * ein Überspringen der 5 %-Hürde auf Landesebene ist daher auch weiterhin möglich. 46 "Kampf um die Straße" Demonstration aus Anlass des Anschlages auf den Szeneladen "Dickkoepp" Nachdem am 21. Oktober 2009 ein Brandanschlag auf den rechtsextremistischen Szeneladen "Dickkoepp" in Rostock verübt worden war, führte die NPD am Abend des folgenden Tages eine Demonstration unter dem Motto "Schimpf und Schande - Linke Gewalt und ihre Hintermänner verurteilen" auf dem Alten Garten in Schwerin durch, an der sich ca. 70 Personen beteiligten. Die Berichterstattung des rechtsextremistischen Internetportals "Altermedia" zum Brandanschlag löste z. T. wütende Kommentare aus. So hieß es an einer Stelle: "So, so. Die Linken wollen Krieg ... den können sie haben." Ein anderer Einsender meinte, dass "die Zeit der Worte und Phrasen" endgültig vorbei sei. Ein weiterer Kommentator forderte: "Lasst es krachen, lasst es knalln (sic), auf die Straße, reiht euch ein!!!" Wenn auch die Kommentatoren im Einzelnen nicht zuzuordnen sind, deuten diese Reaktionen insgesamt auf ansteigende Aggressionen innerhalb der rechtsextremistischen Szene hin. Insoweit muss insbesondere im Raum Rostock mit anwachsenden Spannungen zwischen Linksund Rechtsextremisten gerechnet werden. Demonstration der NPD am 24. Oktober 2009 in Stralsund Am 6. Oktober meldete Dirk ARENDT, Vorsitzender des NPD-Kreisverbandes Nordvorpommern, im Namen des Kreisverbandes für den 24. Oktober eine Demonstration in Stralsund an. Hintergrund war die Bombardierung der Stadt am 6. Oktober 1944. An der Veranstaltung beteiligten sich nach Polizeiangaben ca. 240 Personen. Der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo PASTÖRS und der NPD-Kreisvorsitzende Dirk ARENDT traten als Redner auf. Die Veranstaltung verlief ohne Störungen. Auf einem mitgeführten Transparent wurde unter der Überschrift "Freiheit zertrümmert - kein Vergeben - kein Vergessen" ein Flüchtlingstreck, der von Tieffliegern angegriffen wird, gezeigt. Darunter findet sich ein Hinweis auf die Homepage des NPD-Landesverbandes. 47 Hier wird erneut deutlich, dass der hiesige Landesverband der NPD die Zeit des Nationalsozialismus grundsätzlich positiv bewertet und die - demokratischen - Entwicklungen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges offensichtlich als Verlust der "Freiheit" empfindet. Gleichzeitig werden die Kriegsschuldfrage und die nichtdeutschen Opfer des Krieges konsequent ausgeblendet. Demonstration der NPD gegen einen mutmaßlichen Sexualstraftäter in Gadebusch Die NPD instrumentalisierte Proteste gegen die Freilassung eines mutmaßlichen Sexualstraftäters in Gadebusch (Landkreis Nordwestmecklenburg) für eigene propagandistische Zwecke. Bei ersten, spontanen Demonstrationen waren NPD-Mitglieder anwesend. Am 6. November 2009 führte die NPD selbst eine Demonstration durch, an der sich ca. 150 Personen beteiligten. Bei diesem Thema konnte die NPD auf eine allgemeine Empörung in der Bevölkerung zurückgreifen, so dass davon auszugehen ist, dass nicht alle Teilnehmer der rechtsextremistischen Szene zuzurechnen sind. Die rechtsextremistische Szene greift die Problematik des sexuellen Missbrauchs von Kindern seit geraumer Zeit propagandistisch auf. So finden bundesweit immer wieder Kundgebungen unter dem Motto "Todesstrafe für Kinderschänder" statt. Daneben gibt es spezielle Internetauftritte sowie entsprechende "Werbemittel" wie Anstecker und Kleidungsstücke, auf denen sich das genannte Motto findet. Die Rechtsextremisten mißbrauchen dieses sensible Thema, um einerseits den demokratischen Rechtsstaat zu diskreditieren und sich andererseits in der Bevölkerung politisches Gehör zu verschaffen. Entsprechend begrüßte die NPD-Fraktion im Landtag auf ihrer Internetseite (www.npd-fraktion-mv.de) ausdrücklich die Bürgerproteste in Gadebusch. Udo PASTÖRS verurteilte die Vorgehensweise des Amtsgerichtes Schwerin und bekräftigte die NPD-Forderung nach Einführung eines Zentralregisters für Sexualstraftäter. Die Bürgerproteste in Gadebusch bewertete die NPD-Fraktion "als Ausdruck eines funktionierenden und gesunden Volksempfindens" und "als ein Zei48 chen gegen eine völlig verfehlte Kuscheljustiz gegenüber Schwerstkriminellen, die immer wieder den Täterschutz über den Opferschutz stellt". Auch die "Nationalen Sozialisten Rostock" (NSR) griffen die Thematik auf und zeigten sich auf ihrer Internetseite www.nsrostock.de erfreut, "dass sich so viele Menschen spontan zusammengefunden haben, um ihre Meinung kund zu tun". Sonstige Entwicklungen / Aktivitäten PASTÖRS scheiterte bei Wahl zum Bundesvorsitzenden der NPD Zusätzlich zur Vorbereitung auf die Kommunalwahl unterstützte die NPD in Mecklenburg-Vorpommern ihren Fraktionsvorsitzenden Udo PASTÖRS als Kandidaten für die Wahl eines neuen NPDBundesvorsitzenden. PASTÖRS war gegen den Parteivorsitzenden Udo VOIGT angetreten, der wegen einer Finanzaffäre um seinen ehemaligen Schatzmeister, dem mittlerweile wegen Untreue inhaftierten Erwin KEMNA, parteiintern erheblich in Kritik geraten war. PASTÖRS plädierte in einem Interview in der Aprilausgabe der "Deutsche Stimme", wie bereits zuvor in einem Rededuell mit Udo VOIGT am 21. März 2009 in Limbach Oberfrohna (Sachsen), für eine lagerübergreifende Zusammenarbeit mit anderen nationalen Gruppierungen und betonte, dass ein moderner Nationalismus auch von internationaler Kooperation, besonders im europäischen Raum, lebt und viele Gruppierungen und Parteien in Europa sich einander ergänzen würden, wobei auch Russland dazu gehöre. Außerdem rechtfertigte PASTÖRS sich für einen in den Medien viel zitierten Vortrag am Aschermittwoch vor der Saar-NPD, in der er u. a. türkische Mitbürger als "Samenkanonen" und den deutschen Staat als "Judenrepublik" bezeichnet hatte. So sei es mitunter notwendig, sich einer drastischen Wortwahl zu bedienen, um wahrgenommen zu werden. Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft hat mittlerweile Anklage 49 wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen PASTÖRS erhoben, nachdem der Schweriner Landtag die Immunität gegen den Fraktionsvorsitzenden der NPD aufgehoben hatte. Bei allem Unmut an der Parteibasis über VOIGTs Kontrollversagen in der KEMNA-Affäre trauten die Delegierten dem alten Vorsitzenden eher zu, die NPD in ihrer äußerst schwierigen Lage durch das Superwahljahr 2009 zu steuern, als dem Herausforderer Udo PASTÖRS. So wurde VOIGT beim außerordentlichen Bundesparteitag der NPD am 4./5.April 2009 in Berlin Reinnickendorf von 136 Delegierten (63,6 %) erneut zum Parteivorsitzenden gewählt, während sein Herausforderer PASTÖRS 72 Stimmen (33,6 %) erhielt. Kinderfeste in Stralsund, Ueckermünde und Bad Doberan Im Berichtszeitraum veranstaltete die NPD MV wiederum Kinderfeste. Das am 30. August 2009 durchgeführte "8. Stralsunder Kinderfest" wurde "als voller Erfolg" bezeichnet. Am 5. September 2009 wurde vom NPD-Kreisverband UeckerRandow, wie bereits im vergangenen Jahr, ein Kinderfest in Ueckermünde veranstaltet. Im Vorfeld waren auf dem Veranstaltungsgelände Anti-NPD-Aufkleber und -Plakate angebracht worden. Die Veranstaltung verlief störungsfrei. Auf der Homepage des NPD-Landesverbandes bedankte sich die Partei ausdrücklich für die Geldund Sachspenden der NPD-Kreisverbände Uecker-Randow, Ostund Nordvorpommern sowie den regionalen Kameradschaften, die das Kinderfest dadurch ermöglicht hätten. Zudem wurde auf der Homepage des NPD-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern von einem "gelungenen" dritten NPD-Kinderfest des Kreisverbandes Mecklenburg-Mitte am 12.September 2009 in Bad Doberan berichtet. Bis auf zwei fotografierende Staatsschutzbeamte hätte es "keinerlei Belästigungen" gegeben. 50 NPD-Flyer zu landespolitischen Themen Mit einschlägigem Propagandamaterial versucht die NPD neue Wählerschichten zu erschließen. In einem Flyer: "Werften in deutsche Hand!" moniert die NPDFraktion von Mecklenburg-Vorpommern, dass die Werftstandorte in Warnemünde und Wismar erneut von einem "russischen Glücksritter" gerettet werden sollen und die verantwortlichen Politiker auf Landesund Bundesebene nicht in der Lage seien, den industriellen Kern Mecklenburg-Vorpommerns zu erhalten. Die "Blockfraktionen mit samt ihrer Landesregierung hätten auf "Seifenblasen" gesetzt und kein ernsthaftes Interesse um den Bestand der Werften gezeigt. In einem Flyer "Polizeistrukturreform 2010" der NPD-Fraktion argumentiert die Partei, dass die Pläne zur landespolizeilichen Neuorganisation als weiteres Mosaikstück in der "planmäßigen und zielgerichteten Verödung unserer Heimat" von der NPD abgelehnt werden. Durch weniger Polizeipräsenz erfolge eine geringere Erfassung von Straftaten, wodurch sich Statistiken schönen lassen würden. Mit diesem Flyer hofft die NPD auf Solidarisierungseffekte in der Polizei. Unter dem Motto "Das FAG treibt die Kommunen in den Ruin!" fordert die NPD in einem weiteren Flyer die Absetzung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) und beschreibt die "verheerenden Folgen" des neuen FAG aus ihrer Sicht. Die NPD will sich hier einmal mehr als "Sachwalter" der ländlichen Räume darstellen. Nutzung des Internets durch Rechtsextremisten Die Nutzung moderner Kommunikationsmedien und des Internets, von Rechtsextremisten als sog. "Weltnetz" bezeichnet, hat im Jahr 2009 weiter an Bedeutung gewonnen. Dabei werden eigene Internetauftritte zur Selbstdarstellung, Berichte über Teil51 nahme an rechtsextremistischen Aktionen, Kommentierungen regionaler und überregionaler Nachrichten aus eigener - ideologisch eingefärbter - Sicht, Mobilisierung zu rechtsextremistischen Demonstrationen und sonstigen Aktivitäten sowie Verweise auf andere rechtsextremistische Homepages und damit nicht zuletzt für eine Vernetzung untereinander genutzt. Besonders hervorzuheben sind die folgenden Internetauftritte * NPD-Landesverband Mecklenburg und Pommern * Nachrichtenplattform Altermedia * Kulturkreis Pommern * Kameradschaft Malchin * Interessengemeinschaft "Schöneres Straßburg" * Nationale Aktivisten Rügen * Freie Kräfte Greifswald * Nationale Freiheitsbewegung in Pommern, ehemals www.snbp.info * Aktionsgruppe Boizenburg * Hatecrew Stralsund * Aktionsgruppe Güstrow. Folgende rechtsextremistische Internetauftritte wurden im Jahr 2009 abgeschaltet: * Soziales und Nationales Bündnis Pommern * Initiative für Volksaufklärung * Heimatbund Pommern * Mecklenburgische Aktionsfront. In der Szene von besonderer Bedeutung ist auch das rechtsextremistische Thiazi Forum http://forum.thiazi.net. Hier tauschen sich Rechtsextremisten bundesweit über Konzerte und andere rechtsextremistische Veranstaltungen, z. B. Demonstrationen, aber auch über Politik, Weltanschauung, einschlägige Literatur, neue CDs und Internetseiten aus. Zum Teil werden die Nutzer als "Gleichgesinnte" auch als Ansprechpartner in völlig unpolitischen Zusammenhängen befragt. 52 Darüber hinaus werden bestehende nicht-rechtsextremistische soziale Netzwerke wie "StudiVZ" oder "NB-town" als Kommunikationsbasis genutzt. Die Sperrung einzelner Nutzer durch den Provider wegen Darstellung rechtsextremistischer Symbole oder volksverhetzender Inhalte hält die entsprechenden Personen oftmals nicht davon ab, sich unter einem neuen Nutzernamen immer wieder erneut anzumelden. 53 LINKSEXTREMISMUS Allgemeine Entwicklungen Der linksextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2009 ca. 300 Personen zugerechnet. Davon gehörten etwa 200 Personen dem gewalttätigen autonomen Spektrum an. Autonome verfolgen zumeist unorganisiert und in losen Zusammenhängen, heterogene und diffus-kommunistische politische Ziele, für deren Realisierung sie die Anwendung von Gewalt als berechtigtes Mittel ansehen. Es gibt personelle Überschneidungen der autonomen Szene mit der Rechtsund Hafthilfeorganisation "Rote Hilfe e. V.", für die Anhaltspunkte der maßgeblichen Zusammensetzung aus Linksextremisten verschiedener Ausrichtungen existieren. Der Anstieg des gewaltorientierten Personenpotenzials im vergangenen Jahr ist auf verschiedene Aspekte zurückzuführen: Zum einen halten der szeneinterne Enthusiasmus und die Anziehungswirkung nach dem teils gewaltsamen Ablauf der Proteste gegen den G8-Gipfel 2007 im Raum Rostock weiter an, zum anderen sorgten die Kandidaturen der NPD bei den Kommunal-, Europaund Bundestagswahlen für szeneinterne, emotionalisierte Reaktionen und zu dem wirkten sich mehrere szenerelevante Großveranstaltungen mit gewaltsamem Verlauf außerhalb des Landes auf die hiesige Autonomenszene auch verfestigend aus. Zu diesen Veranstaltungen gehörten vor allem die jährlichen Aktivitäten gegen das rechtsextremistische Gedenken an die Bombardierung Dresdens während des Zweiten Weltkriegs am 13. Februar, die Proteste gegen den NATO-Gipfel 2009, die traditionellen Ausschreitungen am 1. Mai in Berlin oder anlässlich des Schanzenviertelfestes am 4. Juli in Hamburg und die Proteste gegen den UN-Weltklimagipfel im Dezember in Kopenhagen. Linksextremistische Straftaten wurden 2009 erneut überwiegend gegen Rechtsextremisten, deren Szeneobjekte und Eigentum, sowie gegen die Polizei verübt. Als Zentrum linksextremistischer, 54 vor allem der gewaltsamen Agitation gegen den Rechtsextremismus, kristalliert sich immer mehr Rostock heraus, wo der inzwischen seit mehr als zwei Jahren von Rechtsextremisten betriebene und als Provokation empfundene Szeneladen "Dickkoepp" in der studentisch geprägten Kröpeliner-Tor-Vorstadt immer wieder Ziel gewaltbereiter Linksextremisten wurde. Marxistisch-leninistischen, orthodox-kommunistischen und trotzkistischen Parteien und Organisationen im Land kommt - trotz einiger Erfolge bei der Kommunalwahl 2009 - aufgrund ihrer geringen Mitgliederzahlen weiterhin eine marginale Bedeutung zu. Personenpotenzial MV MV Bund Bund 2008 2009 2008 2009 Autonome 150 200 6.300** 6.600 Rote Hilfe e. V. 100 100 5.000 5.300 Deutsche Kommunistische 20 20 4.200 < 4.000 Partei (DKP) Marxistisch-Leninistische 20 20 2.300 2.300 Partei Deutschlands (MLPD) Sozialistische Alternative 20 20 400 400 (SAV) Kommunistische Partei 10 10 < 150** < 100 Deutschlands (KPD) Gesamt 250* 300* < 18.350 < 18.700 * Durch personelle Überschneidungen ergibt sich eine Differenz. ** Verfassungsschutzbericht BMI, S. 154 Linksextremistisch motivierte Straftaten 2009 registrierte das LKA im Bereich der politisch-motivierten Kriminalität im Phänomenbereich "links" insgesamt 207 Straftaten (Vorjahr: 101), von denen 27 (Vorjahr: 34) als extremistische Taten bewertet wurden. Die hohe Anzahl links-motivierter Straftaten im Land ist auf die mit den Wahlen zusammenhängenden Sachbeschädigungen an und Diebstählen von NPD-Wahlplakaten zu55 rückzuführen. Folglich ist im kommenden Jahr von einem Rückgang der links-motivierten Straftaten auszugehen. Unter den im Phänomenbereich "links" registrierten Straftaten waren 20 Gewalttaten (Vorjahr: 28). Insgesamt zeigt die Anzahl von 27 linksextremistischer Straftaten wie im Vorjahr aber eine rückläufige Tendenz (2008: 34). Aktivitäten von Linksextremisten Linksextremisten zielen darauf ab, die bestehende freiheitlichdemokratische Werteordnung zu beseitigen und ihr ein sozialistisches, kommunistisches oder anarchistisches System entgegenzusetzen. Um ihre Vorstellungen zu verbreiten und politischen Einfluss zu nehmen, betätigen sie sich in unterschiedlichen Themenfeldern. Neben dem traditionellen Betätigungsfeld des linksextremistischen Antifaschismus überwogen in der extremen Linken des Landes 2009 jedoch die Aktivitäten anlässlich des 60. Treffens der NATO-Mitgliedsstaaten in Baden-Baden und Straßburg (Frankreich). Dagegen kann bei dogmatisch ausgerichteten Linksextremisten - dies betrifft Marxisten-Leninisten und Trotzkisten genauso wie orthodoxe Kommunisten - weiterhin eine konstante theoretische Arbeit festgestellt werden. Aktionsorientierter Linksextremismus Der autonome Teil der linksextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern stellt sich als heterogenes Spektrum dar, kann aber als gewaltorientiert, undogmatisch und hierarchiekritisch beschrieben werden. Da Autonome die existente gesellschaftliche und staatliche Ordnung grundsätzlich ablehnen, spielen Regeln eine untergeordnete Rolle. Die Anwendung von Gewalt wird deshalb als legitime Handlungsoption in der Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner angesehen. Das autonome Spektrum arbeitet in losen Strukturen und häufig nur anlässlich szenerelevanter Ereignisse und Kampagnen zusammen. Aus der Sicht Linksautonomer zählen tatsächliche und vermeintliche Rechtsextremisten genauso wie Polizeibeamte zu deren po56 litischen Gegnern. Zunehmende Rücksichtslosigkeit gegenüber der Gesundheit von Betroffenen prägten militante Aktionen und Anschläge im Jahr 2009, die der linksautonomen Szene zugerechnet werden konnten. Kampagne gegen den NATO-Gipfel 2009 Am 3. und 4. April 2009 fand in Baden-Baden, Kehl (Baden-Württemberg) und Straßburg (Frankreich) das Jubiläumstreffen der Mitgliedsstaaten der "North Atlantic Treaty Organisation" (NATO) anlässlich des 60-jährigen Bestehens statt. In Straßburg (Frankreich) entluden sich die überwiegend friedlichen Demonstrationen von Antimilitaristen, am 4. April jedoch unter linksextremistischer Beteiligung, in massiven Ausschreitungen, bei denen neben zahlreichen Barrikaden auch Gebäude angezündet wurden. Unter den etwa 120 festgenommenen Deutschen befanden Ein brennendes Zollgebäude am 4. April 2009 in Straßburg (Frankreich) sich auch zwei Linksextremisten aus Rostock, die mit jeweils vier Jahren Freiheitsstrafe - darunter je ein Jahr auf Bewährung - die schwersten Strafen im Zusammenhang mit den Anti-NATO-Protesten erhielten. Beide wurden für die Inbrandsetzung eines ehemaligen Zollgebäudes in Straßburg (Frankreich), für die sie sich geständig zeigten, verurteilt. 57 Während die Teilnahme an den Protesten selbst in der linksextremistischen Szene des Landes nur geringen Anklang fand und davon auszugehen ist, dass lediglich vereinzelt Linksextremisten zu den Protesten reisten, war die Resonanz auf die Inhaftierung der Rostocker größer. Im Raum Rostock wurde eine Solidaritätskampagne zur Unterstützung der beiden in Straßburg (Frankreich) Inhaftierten unter Beteiligung mutmaßlicher Linksextremisten angestrengt, die auf das Schicksal der Rostocker aufmerksam machte und beide finanziell unterstützte. So beteiligten sich zwischen 300 und 450 Personen am 14. November 2009 an einer Antirepressionsdemonstration in Rostock, die auch die Festnahmen der beiden Rostocker anlässlich der Proteste gegen das NATO-Treffen im April 2009 thematisierte. Die Versammlung verlief trotz einer aggressiven Grundstimmung und mehreren kleineren Auseinandersetzungen insgesamt friedlich. Ein breites Bündnis, darunter u. a.. Gruppierungen, für die tatsächliche Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen bestehen, hatte zu der Veranstaltung aufgerufen. Gewaltbereiter Antifaschismus Zu den klassischen Agitationsfeldern der militanten Linksextremisten im Land zählte 2009 nach wie vor das Thema "Antifaschismus". Entsprechend richteten sich auch im Jahr 2009 linksextremistische Angriffe auf tatsächliche und vermeintliche Rechtsextremisten, ihre Veranstaltungen und Einrichtungen. Obwohl die Anzahl der linksextremistischen Gewaltdelikte insgesamt rückläufig war, ist erneut eine hohe kriminelle Energie der Gewalttaten festzustellen. So wurde die im Vorjahr durch mehrere Brandanschläge auf Fahrzeuge von Rechtsextremisten im Raum Rostock erstmals spürbare Hinwendung zu konspirativer Militanz nunmehr um die Komponente der Rücksichtslosigkeit gegenüber der Gesundheit von Zielperson(en) oder auch Unbeteiligten erweitert. Während am 10. Juli 2009 erneut ein Fahrzeug eines Rechtsextremisten in Rostock angezündet wurde, seien als Beispiele für die billigende Inkaufnahme nachhaltiger Gesundheitsschädigungen folgende Aktionen genannt: 58 * Am 1. August 2009 wurde von mutmaßlichen Linksextremisten in den frühen Morgenstunden ein Molotow-Cocktail in das Geschäft "Underground Streetwear" geworfen. Das Geschäft, das u. a. Kleidung der in rechtsextremen Kreisen beliebten Marke "Thor Steinar" anbot, befand sich in einem Wohnund Geschäftshaus am Schweriner Markt. * Am 5. September 2009 wurden drei fahrende, mit Rechtsextremisten besetzte Fahrzeuge, von 10 bis 15 Vermummten in Rostock mit Schottersteinen beworfen. 12 Personen wurden dabei leicht verletzt. * Am 3. Oktober 2009 wurde in Greifswald aus einer Gruppe von Linksextremisten heraus zunächst versucht, in das Gebäude einer Studentenverbindung einzudringen; anschließend wurde das Haus, in dem sich mehrere Personen befanden, massiv mit Steinen attackiert. Linksextremisten unterstellen der Studentenverbindung nationalistische und revanchistische Einstellungen. * Am 21. Oktober 2009 stürmten fünf Vermummte während der Öffnungszeiten das rechtsextremistische Szenegeschäft "Dickkoepp" in Rostock und legten - trotz der Anwesenheit von drei Personen - einen Brandsatz. Auch das "Dickkoepp" befindet sich in einem Wohnund Geschäftshaus. Diese Beispiele verdeutlichen nicht nur, dass die gewaltbereite Autonomenszene zur Verwirklichung ihrer Zielsetzungen immer unreflektierter und rücksichtsloser agiert, sondern auch, dass die Gewaltbereitschaft kompromisslos umgesetzt wird und sich die Ablehnung der gesellschaftlichen und freiheitlich-demokratischen Grundwerte in einer erweiterten Interpretation von "Gerechtigkeit und Strafe" verstetigt. Vor allem der von Rechtsextremisten betriebene Szeneladen "Dickkoepp" in Rostock stand im Mittelpunkt linksextremistischer Aktionen und war Ziel zahlreicher Angriffe. Zu Ausschreitungen in der Nähe des Geschäfts kam es u. a.. am Karfreitag und am 13. Juli 2009. Aber, wie dargestellt, äußert sich auch andernorts im Land die eingangs beschriebene Rücksichtslosigkeit. 59 Brennende Barrikaden am 13. Juli 2009 nahe des "Dickkoepp" in Rostock Wie im Vorjahr waren Selbstbezichtigungsschreiben, die die Taten begründen, nicht zu erwarten, da die strafbaren Handlungen mit antifaschistischem Hintergrund für sich selbst stehen sollen. Allerdings beweist die linksautonome Szene des Landes damit erneut, dass sie nicht in der Lage ist, ihre rechtswidrigen Aktionen und Straftaten mit einer Begründung zu verbinden . Zudem konnte auch 2009 beobachtet werden, dass die militanten Aktionen das rechtsextremistische Klientel in ihrem Zusammenhalt und ihrer Aggression stärken. Damit erreichen Linksautonome das Gegenteil ihrer eigentlichen Absicht. Die kontraproduktiv wirkenden Taten und unbegründeten Zielsetzungen autonomer Antifaschisten sind der breiten Öffentlichkeit somit weiterhin nicht vermittelbar. Für die Zukunft sind weiterhin Sachbeschädigungen, körperliche Auseinandersetzungen und Brandanschläge auf Objekte der rechtsextremistischen Szene im Land, aber auch Inbrandsetzung von Autos, insbesondere im Raum Rostock, zu erwarten. Es wurden aber auch mehrere friedlich verlaufene Demonstratio60 nen unter Beteiligung von Linksextremisten im Land durchgeführt. Dazu gehören die Demonstration "Keine Geschäfte mit Neonazis!" mit etwa 200 Teilnehmern gegen den Verkauf von Bekleidung der Marke "Thor Steinar" am 7. Februar 2009 in Greifswald; die Demonstration "Für ein tolerantes Rostock, gegen Neonazikonzerte"/ "Mach den Scheiß aus! KC das Mikro klauen!" mit zwischen 200 und 300 Protestierenden, die sich am 30. Mai 2009 in Rostock gegen ein geplantes Konzert einer auch von Rechtsextremisten frequentierten Musikband richtete und eine antifaschistische Gegendemonstration am 24. Oktober 2009 in Stralsund. Exkurs: Autonome Szene Rostocks Die autonome Szene in Rostock nimmt innerhalb der autonomen Szene des Landes eine besondere Stellung ein. Rund 30 % des linksautonomen Personenpotenzials im Land ist der Hansestadt Rostock zuzuordnen. Mehr als die Hälfte der Linksautonomen in Rostock wurde auch dort geboren. Die Altersstruktur der linksautonomen Szene Rostocks zeugt von einem für die Autonomenszene typischen, jungen Erscheinungsbild. So ist die überwiegende Mehrheit des autonomen Spektrums in Rostock jünger als 30 Jahre und kann damit dem Schul-, Ausbildungsund Studentenalter zugerechnet werden. Im Durchschnitt sind Linksautonome in Rostock etwa 25 Jahre alt. Damit ist die Altersstruktur geringfügig jünger als im Landesdurchschnitt. Die Linksautonomen wohnen vorrangig im Innenstadtbereich (Ortsteile Kröpeliner-Tor-Vorstadt (KTV), Stadtmitte und das Hansaviertel). In soweit ist jedoch darauf hinzuweisen, dass damit weder ganze Ortsteile noch deren Bewohner insgesamt verunglimpft werden dürfen. Letzlich machen die erkannten Linksautonomen weniger als 0,1 % aller Einwohner in den drei Ortsteilen aus. In der KTV befindet sich seit Juni 2007 der von Rechtsextremisten betriebene Szeneladen "Dickkoepp" (früher: "East Coast Corner"), 61 gegen den sich auch im Jahr 2009 eine Vielzahl von linksextremistisch motivierten Straftaten richteten. Für die Gruppierung "Linker Block Rostock" (LiBRo) liegen tatsächliche Anhaltspunkte vor, dass sie zur linksautonomen Szene zuzuordnen ist. Einerseits stellt sich der LiBRo als geschlossene Gruppe dar, in der auf der Basis eines gemeinsamen Grundkonsenses u. a. unter Verweis auf die Lehren Lenins und Trotzkis diffus-kommunistische und anar62 chistische Weltbilder vertreten werden. Zur Zielsetzung heißt es aber: "Unser entgültiges Ziel ist die Abschaffung des Kapitalismus und die mit ihm verbundenen Übel wie Armut, Rassismus, Faschismus und Ungleichheit. Mögen bald schwarze und rote Flaggen überall auf der Welt wehen und von dem Anbrechen eines neuen, freien Zeitalters künden!" (aus dem Original übernommen) Auf der LiBRo - Internetseite wird auch die Gewaltanwendung beführwortet. Dort heißt es unter anderem: "Wie jede politische Gruppierung führen wir verschiedene Aktionen durch, um unseren Forderungen und Standpunkten Ausdruck zu verleihen. Das besondere an unserer Gruppe ist dabei die Bandbreite der Aktivitäten. Es gibt keine vorgeschriebenen Grenzen in unserer Gruppe. Jeder entscheidet für sich, was er machen möchte und unterbreitet seine Vorschläge der Gruppe. (...) Unsere Gruppe beherbergt sowohl militante als auch friedliche Mitglieder. Niemand wird dazu gezwungen, an einer Aktion teilzunehmen, die er für nicht richtig oder unsinnig hält. In bestimmten Fällen allerdings seine Genossen dennoch zu unterstützen, auch wenn man selbst nicht völlig von einer Aktion überzeugt ist, beweißt Solidarität. Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass oft nur ein Zusammenspiel von friedlichen und Militanten Aktionen zu einem Erfolg der Forderungen führen kann." (aus dem Original übernommen) Themenfeld "Antirepression" Das Thema "Antirepression" spielt in der linksextremistischen Szene nach dem G8-Gipfel 2007 und besonders nach den Protesten gegen den NATO-Gipfel 2009 eine unverändert wichtige Rolle. Im Rahmen der sogenannten Antirepressionskampagnen solidarisieren sich Linksextremisten mit den von angeblicher 63 "staatlicher Repression" Betroffenen. Linksextremisten verstehen die Ahndung von Straftaten und Ordnungsmaßnahmen im Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit als staatliche Repression, Ausforschung und Unterdrückung politischen Engagements. Dabei erachten vor allem gewaltbereite Linksextremisten Gesetzesübertretungen als notwendig zur Erreichung ihrer politischen Ziele und geraten daher regelmäßig in Konflikt mit Behörden. Es bestehen nach wie vor Anhaltspunkte dafür, dass die bundesweit mitgliederstärkste Rechtsund Hafthilfeorganisation "Rote Hilfe e. V." maßgeblich von Linksextremisten getragen wird. Die sich als strömungsübergreifend verstehende Solidaritätsorganisation sieht sich in der Tradition der in der Weimarer Republik der "Kommunistischen Partei Deutschlands" nahestehenden "Roten Hilfe Deutschland" und soll der "Stärkung der Bewegung" dienen. 4 In Mecklenburg-Vorpommern existieren Ortsgruppen der "Roten Hilfe e. V." in Greifswald und Rostock, die gemeinsam das gesamte Landesgebiet abdecken. Die Rote-Hilfe-Ortsgruppen konnten ihren Bestand von insgesamt etwa 100 Mitgliedern halten und unterstützten straffällig gewordene Linksextremisten in rechtlicher und finanzieller Hinsicht. Beide Ortsgruppen griffen 2009 die bundesweiten Schwerpunkthemen auf. So beteiligte sich die "Rote Hilfe e. V." aus Rostock an den Protesten gegen den NATO-Gipfel 2009, die sich einerseits in der Solidarisierung mit linksextremistischen Einzelpersonen und Bewegungen sowie andererseits der Kampagne gegen die aus ihrer Sicht der "staatlichen Überwachung linker Bewegungen" dienenden Sicherheitsgesetze und -behörden richteten. Darüber hinaus engagierten sich beide Gruppen aber auch hinsichtlich örtlicher Inhalte. Die Ortsgruppe der "Roten Hilfe e. V." in Rostock unterstützte auch eine friedlich verlaufene Demonstration unter dem Motto "Repression für alle" bzw. "Potentiell ver- 4 Internetseite der "Roten Hilfe e. V."/ Selbstdarstellung 64 dächtig!", die am 14. November 2009 stattfand und sich auf die beiden in Straßburg (Frankreich) nach den Protesten gegen den NATO-Gipfel 2009 inhaftierten Rostocker bezog. In einer eigenen Internetpräsenz solidarisierte sich die "Rote Hilfe e. V." Greifswald auch 2009 wieder mit so genannten "politischen Gefangenen" und forderte deren Freilassung. Eine kritische Reflektion, der für die Inhaftierungen zugrundeliegenden Straftaten ist nicht erkennbar, so dass zumindest von einer Duldung der Taten durch die "Rote Hilfe e. V." in Greifswald ausgegangen werden muss. Kampagne gegen Gentechnik Der versuchsweise Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen im Land zog 2009 erneut Proteste überwiegend nichtextremistischer Beteiligter an. Jedoch greifen immer wieder auch Linksextremisten das Thema auf und nutzen es für ihre Zwecke. Im Rahmen der Proteste kam es deshalb auch zu so genannten "Feldbesetzungen" und "Feldbefreiungen", bei denen regelmäßig Hausfriedensbrüche und Sachbeschädigungen versucht oder begangen wurden, die für die anbauenden Firmen und Institute Kosten in vierbis fünfstelliger Höhe verursachten. Vorläufiger Höhepunkt der Anti-Gen-Proteste im Land war die Zerstörung mehrerer Versuchsfelder im Landkreis Bad Doberan in der Nacht zum 2. Juli 2009. Dabei wurde ein Wachmann, der die Zerstörung der Pflanzen verhindern wollte, von mehreren Unbekannten zusammengeschlagen. Parlamentsorientierter Linksextremismus Der überwiegend auf das Erreichen und die Ausübung parlamentarischer Opposition ausgerichtete Linksextremismus konzentrierte sich im Jahr 2009 auf die anstehenden Wahlen. 65 Sozialistische Alternative (SAV) Die SAV ist die deutsche Sektion Logo der SAV des trotzkistischen Dachverbands "Committee for a Worker's International" ("Komitee für eine Arbeiterinternationale", CWI). Sie folgt als revolutionär-marxistische Organisation den Lehren Leo Trotzkis und damit der Auffassung einer "permanenten Revolution", die auf die gewaltsame Errichtung einer aus "Arbeiterräten" bestehenden "Diktatur des Proletariats" abzielt. In Mecklenburg-Vorpommern existiert eine Ortsgruppe der SAV in Rostock, die nach der Kommunalwahl erneut mit einem Mitglied in der Rostocker Bürgerschaft vertreten ist. Entsprechend standen 2009 die Vorbereitung auf und der Wahlkampf für die Kommunalwahl im Mittelpunkt der SAV-Tätigkeiten. In diesem Zusammenhang bestätigte ein Mitglied der SAV Rostock in der Juni-Ausgabe der SAV-Zeitung "solidarität", dass die SAV nicht zur Verteidigung des Systems angetreten sei und erhärtet damit die hier vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Verfassungsfeindlichkeit der Organisation. Dennoch blieb die SAV Rostock weiterhin trotz intensiver Bemühungen, sich öffentlichkeitswirksam mit Informationstischen und Veröffentlichungen zu präsentieren, ohne erkennbare Resonanz. Die Positionen der SAV Rostock finden nach wie vor keinen Eingang in den öffentlichen Diskurs. Einzig das öffentliche Abhängen von NPD-Wahlplakaten unter Beteiligung der SAV am 2. Juni 2009 war in Zusammenarbeit mit nicht-extremistischen Gruppen in Rostock möglich. Ansonsten bleibt die SAV Rostock sowohl innerhalb als auch außerhalb der Bürgerschaft politisch isoliert. Sonstige Gruppierungen In Mecklenburg-Vorpommern existieren darüber hinaus Kleinstgruppen orthodox-kommunistischer bzw. marxistisch-leninistischer maoistisch-stalinistischen Ausrichtung. Dazu gehören die "Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD), die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) und die "Marxistisch-Leninisti66 schen Partei Deutschlands" (MLPD). Das jahrelang von der MLPD für Schulungen betriebene Arbeiterbildungszentrum in AltSchwerin wird inzwischen nur noch für touristische Zwecke genutzt. Diese Parteien spielen in der Wahrnehmung der politischen Landschaft in Mecklenburg-Vorpommern keine Rolle. Ergebnisse der Kommunalund Europawahlen am 7. Juni 2009 Zur Kommunalwahl 2009 kandidierte in Rostock die trotzkistische SAV mit einer 11 Personen umfassenden Liste. Spitzenkandidatin war eine schon in der vergangenen Wahlperiode im Rostocker Stadtparlament vertretenes SAV-Mitglied. Die Liste der SAV in Rostock erhielt 3.408 gültige Stimmen, bzw. 1,6 % des Stimmenaufkommens. Folglich konnte die SAV ihr Bürgerschaftsmandat in Rostock zwar sichern, das Ziel, mit weiteren SAV-Mitgliedern eine Fraktion bilden zu können, wurde jedoch verfehlt. Im Vorfeld der Wahl hatte die SAV Rostock umfangreiche Wahlwerbung mit Plakatierungen, Flyern und Informationsständen betrieben. Bei den Kommunalwahlen im Juni 2004 trat die SAV Rostock mit einer von der SAV und der MLPD initiierten Liste "SAV / Liste gegen Sozialkahlschlag" an, auf die 2,5 % der Wählerstimmen (4.000) entfielen. Mit dem letzten Kommunalwahlergebnis bestätigte sich die marginale Stellung der SAV im politischen Gefüge Rostocks. In Alt-Schwerin zog ein Mitglied der MLPD mit dem Bündnis "AUF Alt-Schwerin" in die Gemeindevertretung ein. Das Wahlbündnis erhielt zur Kommunalwahl 10,4 % der Stimmen. Unter den drei Kandidaten von "AUF Alt-Schwerin" befanden sich auch langjährige MLPD-Mitglieder. Ergebnisse der Bundestagswahl am 27. September 2009 Die MLPD trat zur Bundestagswahl in Mecklenburg-Vorpommern mit einer eigenen Landesliste bestehend aus fünf Kandidaten an. Die MLPD erhielt im Land lediglich 554 der Erststimmen (0,1 %) und 1.730 der Zweitstimmen (0,2 %). Dieses Ergebnis entspricht 67 der bundesweiten Stimmung, denn hier vereinigte die MLPD nur 29.551 (= 0,1 %) der Zweitstimmen auf sich. Bereits zur Bundestagswahl 2005 war die MLPD mit einer Landesliste im Land angetreten, wobei sie lediglich 0,1 % der Erstund 0,3 % der Zweitstimmen erzielte. Damit verschlechterte sich das MLPD-Wahlergebnis gegenüber der vorangegangenen Bundestagswahl wie erwartet, da die MLPD im Land seit den "Montagsdemonstrationen" in den Jahren 2004 und 2005 kaum noch öffentlichkeitswirksam agierte. 68 "ISLAMISMUS UND ISLAMISTISCHER TERRORISMUS" Globale Lageentwicklung im Jahr 2009 1. Transnational - panislamischer Extremismus und Terrorismus Die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland wurde auch im Jahr 2009 maßgeblich vom islamistischen Terrorismus beeinflusst. Mehrere gegen die Bundesrepublik angedrohte Anschläge, Bedrohungen konnten nicht realisiert werden, da sie von den Sicherheitsbehörden rechtzeitig entdeckt und abgewendet wurden. Die grundlegenden Ideologien, Strategien und Strukturen transnational-panislamischer Extremisten, die hier bereits in den letzten Jahren ausführlich analysiert wurden, blieben auch im Berichtszeitraum weitestgehend unverändert. "Al-Qaida" und regional operierende Jihad-Gruppen Im Zentrum der Strukturen des "Globalen Jihads" befindet sich nach wie vor die von Usama BIN LADIN gegründete "al-Qaida", deren Führer sich aber weitestgehend mit der Rolle von Ideologen und Idolen begnügen müssen. Über die Fähigkeit zur eigenständigen Planung, Vorbereitung und Durchführung terroristischer Operationen scheint die nach eigenem Selbstverständnis "Avantgarde des Globalen Jihads" weiterhin nur in jenen Gebieten der afghanisch-pakistanischen Grenzregion zu verfügen, in denen sie das Gastrecht der dort beheimateten (paschtunischen) Stämme und Warlords genießt. Die meisten islamistischen Terroranschläge des Jahres 2009 wurden wieder von regional operierenden Jihad-Organisationen verübt, die sich in der Vergangenheit z. T. zwar zu Untergruppen "alQaidas" erklärt und formell dem Kommando BIN LADINs 69 unterstellt hatten, von diesem aber kaum mehr als ideologische und strategische Anregungen erhielten. Diese Terroristen operieren vor allem in ihren jeweiligen Heimatländern, wo ihre Attentate und Massenmordanschläge tausenden Menschen das Leben kostete - ganz überwiegend Muslimen. Diese Tatsache setzte "alQaida" im Jahr 2009 erstmalig so unter Rechtfertigungsdruck, dass ihr Sprecher Adam GADAHN alias "Azzam AL-AMRIKI" im Dezember in einer Videobotschaft erklären musste: "Die Mujahedin nehmen die Muslime nicht ins Visier". Der verlustreichste Anschlag außerhalb der islamischen Welt wurde vermutlich von tschetschenischen Islamisten des sog. "Kaukasischen Emirats" am 27. November 2009 gegen einen Express-Zug auf der Fahrt von Moskau nach Sankt Petersburg verübt; er kostete 28 Menschen das Leben. Besonders schwere Anschlagskampagnen mit jeweils mehreren hundert Toten gingen im Spätsommer und Herbst 2009 auf das Konto der Taliban-Bewegung in Pakistan (die damit u. a. den Tod ihres Führers Baitullah MEHSUD rächen wollte) sowie der "al-Qaida im Zweistromland" (Irak), die sich vor allem gegen Vertreter und Einrichtungen der jeweiligen Staaten richteten. Ähnliche Ziele wurden in mehreren nordafrikanischen Staaten durch die "al-Qaida im islamischen Maghreb" attackiert. Diese Terrorgruppe zeichnete darüber hinaus auch für mehrere Entführungen ausländischer Touristen (u. a. auch einer 76-jährigen Deutschen) verantwortlich. Wegen des Verdachts der Unterstützung der "al-Qaida im islamischen Maghreb" wurden Anfang Oktober 2009 in Frankreich zwei (im Bereich der Kernphysik tätige) algerisch-stämmige französische Staatsangehörige festgenommen. Bislang ist jedoch unklar, ob diese Festnahmen eine Ausdehnung des Operationsgebietes dieser Terrorgruppe auf den europäischen Kontinent widerspiegeln. Ganz ohne Zweifel kam es 2009 jedoch zu der hier im Vorjahresbericht prognostizierten Erweiterung des Aktionsradius und Zielspektrums der (erst im Januar in "al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel" umbenannten) "al-Qaida im Jemen": Nach mehreren Anschlägen im Jemen versuchte sie u. a., den Leiter des Wiedereingliederungsprogramms für Jihadisten in Saudi-Arabien zu er70 morden - vermutlich mittels einer im Darmtrakt des Terroristen versteckten Bombe. Dieses Attentat schlug jedoch ebenso fehl wie der spektakuläre Anschlagsversuch auf ein US-amerikanisches Verkehrsflugzeug am ersten Weihnachtsfeiertag 2009: Zwar gelang es dem aus Nigeria stammenden und im Jemen terroristisch ausgebildeten mutmaßlichen Attentäter Umar Farouk ABDULMUTTALAB am Flughafen Amsterdam unbemerkt einen Sprengsatz an Bord des Delta-Airlines-Fluges 253 zu bringen. Als beim Landeanflug auf Detroit (dem mutmaßlichen Anschlagsziel) jedoch dessen Zündmechanismus versagte, konnte der Attentäter von Mitreisenden überwältigt und so eine Tragödie verhindert werden. Nur wenige Tage später bekannte sich die "al-Qaida auf der Arabischen Halbhinsel" zu diesem versuchten Massenmordanschlag und erklärte, bei der Tat habe es sich um eine "Vergeltung für die US-amerikanischen Feindseligkeiten gegen den Jemen" gehandelt. Jihadistische Propaganda-Offensive zur Bundestagswahl Eine neue Qualität der terroristischen Bedrohung Deutschlands wurde seit dem Frühjahr 2009 deutlich, als mehrere jihadistische Terrorgruppen damit begannen, mit Anschlägen in Deutschland bzw. gegen Deutsche im Ausland für den Fall zu drohen, dass das deutsche Afghanistan-Engagement nicht beendet würde. Ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte diese jihadistische PropagandaOffensive im zeitlichen Umfeld der Bundestagswahl vom 27. September 2009. So "warnte" der früher in Bonn wohnhafte, seit Anfang 2007 jedoch vermutlich im afghanischpakistanischen Grenzgebiet aufhältige Bekkay HARRACH in einer seit dem 18. September 2009 im Internet verfügbaren Video-BotDrohvideo von Abu TALHA (identifiziert schaft mit dem Titel "Sicherheit - als Bekkay HARRACH) vom 18. September 2009 mit dem Titel "Sicherheit - ein geteilein geteiltes Schicksal", dass die tes Schicksal", gerichtet "an das deutsche Deutschen von den "MujaheVolk" 71 din" zur Verantwortung gezogen würden, wenn aus der Bundestagswahl solche Parteien als Sieger hervorgingen, die eine Fortsetzung des Anti-Terror-Kampfes in Afghanistan befürworteten - dann gäbe es "nach den Wahlen ein böses Erwachen." Den in "Das Rettungspaket für Deutschland - Deutschland lebenden MusliOktober 2008" von Abu Talha (identifiziert men riet er für diesen Fall, in den als Bekkay HARRACH) ersten beiden Wochen nach der Bundestagswahl alles zu vermeiden, "was nicht lebensnotwendig sei" und auf ihre Kinder aufzupassen. An die "muslimische Jugend in Deutschland" richtete HARRACH hingegen die Aufforderung, auf eigene "Jihad"-Aktivitäten vorerst zu verzichten und "al-Qaida" hierzulande zunächst alleine operieren zu lassen. Bereits im Frühjahr 2009 war HARRACH mit zwei (ebenfalls deutschsprachigen) Verlautbarungen an die Öffentlichkeit getreten: Im Januar mit dem Video "Das Rettungspaket für Deutschland" und im März mit der Audio-Botschaft: "Der Islam und die Finanzkrise". In beiden Botschaften trat HARRACH zwar vermummt auf, trug jedoch keine expliziten Drohungen gegen die Bundesrepublik vor, sondern posierte in der Rolle des politischen Moralisten. In zwei weiteren (am 20. bzw. 25. September 2009 im Internet festgestellten) Video-Botschaften ("Oh Allah ich liebe Dich" / Teil 1 und 2) thematisierte HARRACH die "Sünde" sowie ihre Tilgung und Vergebung durch die aktive Teilnahme am "Jihad", welche direkt zur "Glückseligkeit" führe. Die Drohungen HARRACHs gegen Deutschland wurden kurz darauf durch Attiyat Allah AL-LIBI, einen hochrangigen "al-Qaida"Kommandeur, in einer weiteren Videobotschaft nochmals bekräftigt. Die wiederum drei Tage später (am 25. September 2009) veröffentlichte Audio-Botschaft Usama BIN LADINs "An die Völker Europas" weist hingegen keinen expliziten Deutschland-Bezug auf, rechtfertigt aber den "Jihad" als eine legitime Reaktion auf die "Demütigung der Muslime" und die "Besetzung ihrer Länder" 72 durch westliche Mächte. Die farbliche Gestaltung des StandbildHintergrundes (Schwarz-rot-goldene Trikolore mit fließenden Übergängen), die Umschreibung Deutschlands als "Herz Europas", die Unterlegung der Botschaft mit deutschen Untertiteln sowie die zeitliche Nähe des Veröffentlichungstermins zur Bundestagswahl können jedoch als implizite Deutschlandbezüge gewertet werden. Wesentlich deutlicher in ihren Deutschlandbezügen war die am gleichen Tag verbreitete deutschsprachige Video-Botschaft "Der Ruf zur Wahrheit" der sog. "Deutschen Taleban Mujahedin", die sich vor allem durch ihre Gewaltverherrlichung sowie die Nennung potentieller Anschlagsorte in deutschen Großstädten auszeichnete. Der Umstand, dass dieses Video von einer "etablierten" jihadistischen "Produktionsfirma"5 hergestellt und über einschlägige, redaktionell kontrollierte Internetseiten verbreitet wurde, stützt die Annahme, dass die darin gezeigten (und offenkundig im deutschen Sprachraum aufgewachsenen) Personen tatsächlich über reale Verbindungen zu den Taliban bzw. anderen jihadistischen Terrorgruppen in Zentralasien verfügen. Mit diesem Video illustrierten seine Hersteller gleichzeitig auch die Problematik der nur schwer kontrollierbaren jihadistischen Reisebewegungen, die von den Sicherheitsbehörden bereits seit längerer Zeit mit Sorge beobachtet (und wo möglich auch unterbunden) werden. Den deutschen Sicherheitsbehörden lagen 2009 zu ca. 185 Personen mit Deutschland-Bezug Erkenntnisse vor, die auf eine absolvierte bzw. beabsichtigte paramilitärische Ausbildung für jihadistische Zwecke schließen lassen. 5 "Elif Medya" 73 2. National-islamistischer Terrorismus: "HAMAS" und "Hizb Allah" Die Lageentwicklung im Nahen Osten war 2009 vor allem durch die zwischenzeitliche Schwächung der "Islamischen Widerstandsbewegung" ("HAMAS") im Gazastreifen in Folge der israelischen Anti-Terror-Operation "Gegossenes Blei"6 sowie durch die fortschreitende Wiederbewaffnung der "Hizb Allah" im Südlibanon gekennzeichnet. Beide Organisationen vermieden zwar offene Konfrontationen mit Israel, bereiteten sich aber - offenbar mit iranischer Hilfe - intensiv auf einen neuen bewaffneten Konflikt vor. Sowohl "HAMAS" als auch die "Hizb Allah" verfügen mittlerweile nach eigenen Angaben über Raketenarsenale, mit denen sie im Falle eines regionalen Konfliktes (beispielsweise im Zusammenhang mit dem iranischen Nuklearprogramm) die städtischen Ballungszentren Israels terrorisieren könnten. Im Bundesgebiet traten die Anhänger dieser Organisationen vor allem am Jahresanfang bei anti-israelischen Demonstrationen im Zusammenhang mit den Kämpfen im Gazastreifen öffentlich in Erscheinung. Islamismus und Jihadismus in Mecklenburg-Vorpommern Einleitung Mecklenburg-Vorpommern ist kein "Hot-Spot" des Islamismus oder islamistischen Terrorismus. Bereits in der Vergangenheit hat sich jedoch gezeigt, dass unser Bundesland trotz seiner geografischen Randlage in Deutschland kein "weißer Fleck" auf der Landkarte des "globalen Jihad" ist. So begann für den Libanesen Ziad JARRAH Ende der 1990er Jahre in Greifswald eine extremistische Entwicklungsphase, der er am 11. September 2001 als einer der Todespiloten "al-Qaidas" selber ein massenmörderisches Ende setzte. 6 siehe auch Verfassungsschutzbericht M-V 2008 74 Auch der spätere (Ende 2007 in Afghanistan an Gelbsucht verstorbene) "Militärchef" "al-Qaidas", der Ägypter Abu Obeida ALMASRI, lebte in den Jahren 1995 bis 1997 für ca. 15 Monate als Asylbewerber im Landkreis Demmin, wo er bereits damals von Glaubensbrüdern als religiöse Autorität respektiert wurde. ALMASRI hatte bereits seinen Asylantrag damit begründet, als Mitglied der "Muslimbruderschaft" in seinem Heimatland politisch verfolgt zu werden. 1. Islamistische Organisationen Strukturen Islamistische Strukturen haben sich in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit den 1990er Jahren entwickelt. Im Gegensatz zu den westlichen Bundesländern fehlen hier jedoch die gewachsenen Strukturen islamistischer "Massenorganisationen" mit einer hauptamtlichen Funktionärsschicht und eigenem Vermögen, wie z. B."Milli Görüs." Selbst größere - hier als islamistisch eingestufte - Strukturen haben nur einen relativ geringen formellen Organisationsgrad. Die Ausrichtung und Entwicklung dieser Strukturen bzw. Organisationen wird daher stark durch das Wirken von Einzelpersonen bestimmt. Islamistische Bestrebungen wurden in der Vergangenheit durch den Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern in zahlreichen räumlichen und organisatorischen Kontexten beobachtet, z. T. auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Kristallationspunkte dieser Bestrebungen bildeten dabei häufig Moscheen bzw. Gebetsräume, die sich z. T. in der Trägerschaft eingetragener Vereine befinden und neben ihrer rituellen Funktion als Gebetsund Versammlungsstätte muslimischer Gläubiger auch als Anlaufstelle, Treffort und Forum islamistischer Extremisten fungieren. Die dadurch bewirkte Förderung islamistisch-extremistischer Bestrebungen müssen sich diese Vereine ausnahmslos zurechnen lassen, da sie entsprechende Aktivitäten dulden bzw. ihnen Vorschub leisten. 75 Ideologien Ideologisch sind die meisten dieser Organisationen der sunnitisch-extremistischen "Muslimbruderschaft"7 zuzurechnen, zu deren deutschen Dachorganisation (der "Islamischen Gemeinschaft Deutschland" (IGD)) und anderen Ablegern (z. B. dem "Islamischen Zentrum Aachen" (IZA)) oder dem "Islamischen Zentrum München" (IZM)) teils persönliche, teils aber auch quasi-institutionelle Kontakte bestehen. Die Anhänger des schiitischen Islamismus (wie z. B. Sympathisanten der "Hizb Allah") befinden sich hingegen auch in Mecklenburg-Vorpommern zahlenmäßig in einer Minderheitenposition. Aktivitäten Die Aktivitäten der in Rede stehenden Vereinigungen richten sich nur selten an die allgemeine deutsche Öffentlichkeit. Doch selbst wo dies geschieht, ist ihre extremistische Grundausrichtung bei genauer Beobachtung relativ leicht zu erkennen, so z. B., wenn von ihren Mitgliedern unter dem Deckmantel des "interreligiösen Dialoges" Propaganda-Materialien der "IGD" und des "IZA" verteilt oder während anti-israelischer Demonstrationen antisemitische Karikaturen gezeigt werden. Ebenfalls an eine breitere (auch nicht-muslimische) Öffentlichkeit richten sich Vortragsveranstaltungen (z. B. jene des Konvertiten Pierre VOGEL), in denen offen für salafistische oder anderweitig extremistische Auslegungen des Islam geworben wird. Derartige Veranstaltungen fanden bislang u. a. in Schwerin und Greifswald statt. Formell ebenfalls öffentlich sind die allwöchentlichen Freitagsgebete, die aber auch hierzulande noch in jüngster Vergangenheit in einzelnen Moscheen für die Verbreitung islamistischer und jihadistischer Propaganda missbraucht wurden. In manchen Fällen wurden die Freitagsgebete zudem auch für die Durchführung von Spendensammlungen für islamistische und terroristische Organisationen genutzt, so z. B. zugunsten der "HAMAS" (dem pa- 7 siehe auch Verfassungsschutzbericht M-V 2008 76 lästinensischen Zweig der "Muslimbruderschaft") und der schiitisch-libanesischen "Hizb Allah". Eine besondere Form der islamistischen Indoktrination stellen die "Missionierungsreisen" der "Tabligh-i Jamaat - Bewegung" (TJ) dar, die sich vor allem an jene Muslime richten, die aus Sicht der TJ-Anhänger einen "unislamischen" Lebensstil pflegen. Auch hiesige Moscheen waren in den vergangen Jahren immer wieder Ziel derartiger "Missionsreisen", so z. B. die Rostocker "al-SalamMoschee". Umgekehrt reisten aber auch hier lebende Anhänger dieser Bewegung durch (Nord)Deutschland, um ihre islamistische Ideologie zu verbreiten. "Islamischer Bund Rostock e. V." / "al-Salam-Moschee" Rostock Satzungsmäßiges Selbstverständnis Der "Islamische Bund in Rostock e. V." wurde 1998 gegründet. Sein oberstes Organ ist laut Satzung vom 03. Juli 1998 die Generalversammlung, die mindestens alle zwei Jahre einberufen werden muss. Sie besteht aus ordentlichen Mitgliedern sowie (nicht stimmberechtigten) Förderund Ehrenmitgliedern. Sie "verabschiedet durch einfache Mehrheit Empfehlungen über die Aktivitäten des Vereins."8 Der "Islamische Bund Rostock e. V." erhebt in seiner Satzung an mehreren Stellen den Anspruch, integrativ wirken und interreligiös kooperieren zu wollen, definiert aber (in sehr unbestimmter, einer willkürlichen Auslegung Raum gebenden Art und Weise und zudem nicht geschlechtsneutral) das Bekenntnis zur "Lehre, Moral und Ethik" bzw. "den Geboten des Islam" als Inklusionsund Exklusionskriterium: "Ordentliches Mitglied kann jeder Muslim werden, der diese Satzung akzeptiert und unterstützt. [...] Verstößt ein Mitglied gegen die Vorschriften der Satzung oder gegen die Gebote des Islams oder macht er sich einer groben Verletzung der Brüderschaft unter den Mitgliedern schuldig, so 8 SS 7 der Satzung des Vereins "Der Islamische Bund Rostock", angenommen am 03.07.1998 durch die neun Gründungsmitglieder des Vereins 77 kann er ausgeschlossen werden."9 Die Mitglieder seien "geleitet von der gemeinsamen Überzeugung, dem Islam, insbesondere seiner Moral und Ethik unterworfen zu sein."10 Zwar sind sich die Mitglieder laut Präambel "einig darin, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und das Recht zu respektieren." Gleichwohl gelte jedoch: "Die einzige Quelle bei der Auswahl der Mittel und Wege zur Erfüllung der Aufgaben des Vereines ist die islamische Lehre".11 Seit Mai 2003 fungiert der in Syrien geborene deutsche Staatsangehörige Ahmed Maher FAKHOURI als Vorsitzender des "Islamischen Bundes in Rostock e. V." Einer vereinsrechtlichen Kontrolle (auch seiner Finanzen) entzog sich der "Islamische Bund in Rostock e. V." in der Vergangenheit u. a. dadurch, dass er zwischen Mai 2003 und November 2008 dem Vereinsregister des Amtsgerichtes Rostock keinerlei Unterlagen zur Akte reichte. Die vom "Islamischen Bund in Rostock e. V." getragene "al-SalamMoschee" befindet sich in einer Baracke in der Erich-SchlesingerStraße. Verbindungen zur "Muslimbruderschaft" Vorstandsmitglieder des "Islamischen Bundes in Rostock e. V." verteilten in den vergangenen Jahren wiederholt deutschsprachige Faltblätter islamistischer Organsiationen wie der "World Assembly of Muslim Youth" (WAMY)12, in denen für die Lektüre islamistischer "Klassiker" wie z. B. des pakistanischen "Jihad"-Ideologen Abul Alaa AL-MAUDOODI (1903-1979) sowie für die Kontaktaufnahme zu Organisationen geworben wurde, die der Muslimbruderschaft zuzurechen sind, so z. B. zum "Islamischen Zentrum München" (IZM), der mitgliedstärksten Teilorganisation der "Islamischen Gemeinschaft Deutschlands" (IGD). Auf Einladung des 9 a.a.O., SS 5 ("Struktur und Mitgliedschaft") 10 Präambel der o. g. Satzung, erster Satz 11 SS 2 der o. g. Satzung / erster Satz 12 Die WAMY propagiert nicht nur islamistische, sondern auch radikal antisemitische und jihadistische Positionen, siehe dazu u. a. auch: Verfassungsschutz Baden-Württemberg / Verfassungsschutzbericht 2006, S. 46 78 "Islamischen Bundes in Rostock e. V." referierte der Leiter des IZM, Dr. Ahmad AL-KHALIFA, der Beschuldigte eines von der Staatsanwaltschaft München geführten Strafverfahrens, u. a. wegen Betruges und Urkundenfälschung ist, am 17. Oktober 2009 zum Thema "Muslime in Deutschland: Geschichte, Gegenwart und Zukunft". Im Februar 2009 gab die "Islamische Gemeinschaft Deutschlands" auf ihrer Internetseite die Wahl FAKHOURIs zum Sprecher des "Koordinationsrates der Muslime in Mecklenburg-Vorpommern" (KRMV) bekannt. Dem Sprecherrat des KRMV gehören außerdem auch Vertreter weiterer Vereine in Schwerin, Greifswald, Wismar und Neubrandenburg an. In ihrer Mitteilung hob die IGD hervor, dass der KRMV "durch die zentrale Gaza-Kundgebung bekannt geworden" sei. Diese (von FAKHOURI angemeldete) Kundgebung unter dem Motto "Solidarität mit Gaza" fand am 17. Januar 2009 in Rostock statt. An ihr beteiligten sich u. a. auch Islamisten aus mehreren Orten Mecklenburg-Vorpommerns. Auch wenn die Veranstalter der Kundgebung formell lediglich die humanitären Folgen der israelische Anti-Terror-Operation gegen die "HAMAS" im Gaza-Streifen13 kritisierten und sich in ihren deutschsprachigen Verlautbarungen zum Prinzip der Gewaltlosigkeit bekannten, war die dezidiert anti-israelische Motivation und Ausrichtung vieler Kundgebungsteilnehmer unübersehbar, so z. B. wenn Israel auf mitgeführten Transparenten des "Massenmordes" beschuldigt wurde. Zu einer ähnlichen Kundgebung unter dem Motto "Verletzung der Menschenrechte am Gaza-Streifen" hatten sich bereits am 9. Januar 2009 in Greifswald im Anschluss an das Freitagsgebet ca. 50 Teilnehmer zusammen gefunden. Einige führten dabei Spruchbänder mit den Parolen "Stoppt den Völkermord" und "Medienschande Spiegel Online" mit sich. Hass-Predigten und Jihad-Aufrufe im Zusammenhang mit der "Operation Iraqi Freedom" Nach hier vorliegenden Erkenntnissen wurde auch in der vom IBR getragenen Rostocker "al-Salam-Moschee" in der Vergangenheit 13 siehe hiesigen Verfassungsschutzbericht 2008 79 zum "Jihad" und zur Tötung von "Ungläubigen" aufgerufen - insbesondere nach Beginn der "Operation Iraqi Freedom" im Frühjahr 2003. Spendensammlungen für jihadistische Zwecke Ein ehemaliges Mitglied des IBR bestätigte, dass in der Rostocker Moschee Spenden für jihadistische Zwecke gesammelt wurden: So sei nach Beginn der sog. "zweiten Intifada", die im Herbst 2000 begann, "der Zakat (...) im Ramadan nach Aachen an den "al-AksaVerein" geschickt" worden. In einem Falle habe die Sammlung 1700,EUR erbracht. Ein langjähriges Mitglied im Vorstand des Islamischen Bundes Rostock e. V.) habe damals gesagt, dass er das Geld dem "al-Aqsa-Verein zukommen lassen" wolle.14 Die in den palästinensischen Autonomiegebieten beheimatete terroristische "Islamische Widerstandsbewegung" ("HAMAS") bildet den palästinensischen Zweig der o. g. "Muslimbruderschaft". Anlaufstelle der "Tablighi Jamaat"-Bewegung In den vergangenen Jahren wurden in der Rostocker "al-SalamMoschee" wiederholt Besuche auswärtiger "Da'awa"15 -Gruppen der "Tablighi Jamaat"16-Bewegung (TJ) festgestellt, die während ihrer Besuche in Rostock z. T. in der dortigen Moschee nächtigten und versuchten, die dort Anwesenden zu agitieren. Dieser Bewegung gehören auch Mitglieder des IBR an, die ihrerseits "Da'awa"Reisen (vor allem im norddeutschen Raum) unternahmen. Aufgrund ihrer islamistisch-extremistischen Bestrebungen ist diese (ursprünglich in Indien und Pakistan beheimatete) globale Missionsbewegung Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden. Da viele spätere islamistische Attentäter über einen Vorlauf in dieser Bewegung verfügten, gilt sie vielen als "Durchlauferhitzer des Jihad". Das Verwaltungsgericht Ansbach stellte dazu in einer Entscheidung von 2008 fest, dass die "Tablig14 der "al-Aqsa e. V." wurde im Juli 2002 durch den Bundesinnenminister verboten 15 wörtlich: "Einladung" / ihm religiösen Kontext: Mission bzw. Missionierung 16 auch "Jamma'at at-Tabligh" 80 hi Jamaat"-Bewegung mit ihrer Tätigkeit die geistigen Grundlagen und damit den Boden für Terrorakte bereitet.17 Wahhabitisch-salafistische Einflüsse Unabhängig von den "Da'awa"-Aktivitäten der TJ-Bewegung sind unter den Besuchern der Rostocker "al-Salam-Moschee" seit ca. fünf Jahren zunehmend wahhabitische und salafistische Einflüsse bzw. entsprechende Propaganda-Aktivitäten zu verzeichnen, deren Protagonisten anderen Besuchern z. T. durch ihr aggressives Verhalten auffallen. Zumindest einer dieser sog. "Wahhabiten" bzw. "Salafisten" hielt sich in der Vergangenheit wiederholt zu Studienzwecken in Saudi-Arabien auf. Laut Pressemeldungen vom April 2009 plant FAKHOURI in Rostock den Neubau einer zweistöckigen "Backstein-Moschee mit Minarett und Kuppel. (...) Für das 60.000 EUR teure Grundstück wollen die Rostocker Muslime auch in anderen Moscheen sammeln. Wenn die Hälfte der Summe beisammen ist, versprach eine islamische Organisation in Saudi-Arabien, die andere Hälfte zu übernehmen."18 Anderen Pressemeldungen zufolge sollen die bislang nicht bezifferten Gesamtbaukosten zu 30 % von der Rostocker "Gemeinde" und zu 70 % von Spendern (u. a. aus Saudi-Arabien) aufgebracht werden. Eine saudi-arabische Finanzierung wäre nach hiesiger Einschätzung unweigerlich (und für die Leitung des IBR absehbar) mit einer Stärkung des bereits vorhanden wahhabitisch-salafistischen Einflusses verbunden. 2. Jihadistisch-terroristische (Klein-) Gruppen Strukturen Neben diesen (meist) vereinsrechtlich verfassten Organisationen stehen hier im Rahmen der Bearbeitung terroristischer Ver17 DER SPIEGEL 2/2005, S. 54 ff ("Missionare des Dschihad") 18 u. a. Ostseezeitung vom 9. April 2009 81 dachtsfälle auch Kleingruppen unter nachrichtendienstlicher Beobachtung, die sich einerseits als eigener Zirkel innerhalb der oben beschriebenen Vereinsstrukturen herauskristallisiert haben, sich andererseits jedoch manchmal auch außerhalb bereits bekannter Strukturen konstituieren und sukzessive radikalisieren. Derartige Gruppen bilden abgeschlossene Zirkel bzw. Zellen, die untereinander jedoch meist (bundeslandbzw. grenzüberschreitend) vernetzt sind. Grundlage für die Herausbildung derartiger Strukturen sind persönliche Vertrauensverhältnisse, die aus alltäglichen persönlichen Kontakten und Verbindungen resultieren: Private Freundschaften, familiäre Verbindungen, landsmannschaftliche Verbundenheit, Einbindung in kriminelle Strukturen sowie gemeinsame prägende Erlebnisse oder Ereignisse. Ideologie Da es sich bei vielen Mitgliedern solcher Kleingruppen um "neugeborene" Muslime handelt, sind die Islamkenntnisse der Akteure häufig sehr beschränkt. Regeln und Vorschriften des islamischen Rechts (der Scharia) werden daher gerade von diesem Personenkreis z. T. kaum beachtet - oder aber in einer Rigidität interpretiert und realisiert, die auf Außenstehende lächerlich wirkt. Derartige "Instant-Jihadisten" bevorzugen die salafistische Interpretation des Islams, gerade weil sie nahezu voraussetzungslos übernommen werden kann. Aktivitäten Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurden in Einzelfällen ganze Freundeskreise nahezu gleichzeitig radikalisiert und änderten lediglich ihre gemeinsamen Interessen bzw. "Hobbys": Vom gemeinsamen Discobesuch zum jihadistischen Video-Abend. Die Radikalisierungsund Gruppenbildungsprozesse innerhalb dieser Zirkel verlaufen zum Teil sehr rasant, manchmal innerhalb weniger Wochen. Auch Anschlagsplanungen und -vorbereitungen derartiger Gruppen erfolgen u. U. innerhalb sehr kurzer Zeiträume unter Ausnutzung der vorhandenen Netzwerkstrukturen. 82 Fallbeispiel Ein Mitglied, der in Irak beheimateten islamischen Terrororganisation "Ansar al-Islam", das sich 2003 für mehrere Wochen in der Rostocker Moschee einquartiert hatte, kehrte von dort aus in sein Heimatland zurück und beteiligte sich im Frühjahr 2004 als Selbstmordattentäter an einem simultanen Massenmordanschlag im nord-irakischen Arbil, bei dem zwischen 100 und 200 Menschen ums Leben kamen. Sonstiger Ausländerextremismus Personenpotenzial Die Stärke der in Mecklenburg-Vorpommern agierenden - nicht islamistischen - linksextremistischen Ausländerorganisationen stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: MV MV Bund Bund 2008 2009 2008 2009 Arbeiterpartei Kurdistans 220 250 11.500 11.500 (PKK)/KONGRA GEL Revolutionäre Volksbefrei- < 10 < 10 650* 650 ungspartei-Front (DHKP-C) Ehemalige Türkische Kommunistische Partei/ Marxi- < 10 < 10 1.300* 1.300 sten-Leninisten (TKP/ML) Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei < 10 < 10 600 600 (MLKP) * Verfassungsschutzbericht BMI 2008 Von den meisten dieser Organisationen wird Deutschland als gesicherter Rückzugsraum betrachtet, jedoch ist die Zahl der Anhänger von DHKP-C, TKP/ML und MLKP - entgegen der Mitgliederzahl von PKK/KONGRA GEL - im Land Mecklenburg-Vorpommern eher unbedeutend. 83 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) / Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) Allgemeines Die im Jahr 1978 in der Türkei gegründete Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) wurde u. a. von der Europäischen Union in die Liste der terroristischen Vereinigungen aufgenommen und unterliegt - einschließlich verschiedener Teilund Nebenorganisationen - in Deutschland seit 1993 einem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot. Der Aktionsradius der PKK erstreckt sich über die Grenzen Deutschlands hinaus auf ganz Europa. Dabei verfolgt die PKK seit Jahren eine Doppelstrategie, die sich in einem weitgehend gewaltfreien Kurs in Europa auf der einen Seite und einem von militanten Aktionen insbesondere im Grenzgebiet Türkei-Nordirak geprägten Kurs auf der anderen Seite äußert. Der PKK wird in Mecklenburg-Vorpommern eine Anhängerschaft von ca. 250 Personen zugerechnet. Obwohl diese in 2009 keine öffentlichkeitswirksamen politischen Aktivitäten in MecklenburgVorpommern entfaltet haben, gelingt es der PKK immer wieder, eine relativ große Zahl von Kurden aus Mecklenburg-Vorpommern zur Teilnahme an Veranstaltungen in anderen Bundesländern zu mobilisieren. Seit zwei Jahren werden Versuche beobachtet, die Strukturen der PKK zu professionalisieren und systematisch zu verfestigen. Europäischer Gerichtshof (EuGH) erklärt europäische Listung der PKK und des KONGRA-GEL als terroristische Organisationen für nichtig Die Europäische Union, die USA, das Vereinigte Königreich, die Türkei, der Irak, Syrien, Saudi-Arabien, Australien, Kanada und weitere Staaten führen die PKK auf ihrer Terrorliste. 84 Gegen die Listung als terroristische Vereinigung innerhalb der Europäischen Union aus dem Jahr 2002 hatte die PKK beim Europäischen Gerichtshof Beschwerde eingereicht. In dessen Folge hat das Gericht in seinem Urteil vom 3. April 2008 die Aufnahme der PKK und des KONGRA-GEL in die EU-Liste terroristischer Organisationen im Jahr 2002 für nichtig erklärt. Das Gericht hatte befunden, die Kurdenorganisation PKK stehe zu Unrecht auf der im Jahr 2002 aufgestellten Terrorliste der Europäischen Union, da der Beschluss der EU-Staaten, die PKK und die kurdische Organisation KONGRA-GEL auf die Terrorliste zu setzen, nach Ansicht des EU-Gerichts nicht ausreichend begründet war. Das Verfahren zur Aufstellung der Terrorliste wurde zwischenzeitlich reformiert und die im Urteil gerügten Mängel behoben. Da die Liste in jedem Halbjahr neu aufgestellt wird, hat das Urteil des EuGH keine Auswirkung auf den aktuellen Status der Listung der PKK. Insofern wird die PKK bzw. der KONGRA-GEL auch weiterhin auf der Terrorliste der Europäischen Union geführt. Aktivitäten der PKK in Deutschland Trotz des PKK-Verbots im Jahr 1993 führten deren Anhänger erneut Großveranstaltungen mit teilweise mehreren zehntausend Teilnehmern durch, zu denen auch Personen aus MecklenburgVorpommern anreisten. Organisiert wurden diese Veranstaltungen in der Regel nicht unmittelbar durch die PKK, sondern vielmehr durch die derzeit nicht vom vereinsrechtlichen Betätigungsverbot erfasste "Föderation Kurdischer Vereine in Deutschland (Yek-Kom)". Teilnehmerzahlen von bis zu 40.000 Personen pro Veranstaltung, z. B. beim Kurdistan-Festival am 12. September 2009 in Gelsenkirchen unter dem Motto "Ein freier Führer, eine freie Identität und demokratische Autonomie" und die jährlich stattfindenden "Newroz-Kundgebungen", welche als Symbol des Freiheitskampfes gefeiert werden, zeigen, dass die PKK nach wie vor in der Lage ist, eine große Anzahl von Kurden für die Bewegung in Deutschland zu mobilisieren. Die PKK finanziert sich in Deutschland weitgehend über Mit85 gliedsbeiträge, dem Verkauf von Publikationen und durch Einnahmen aus Veranstaltungen. Ein großer Teil der Einnahmen wird darüber hinaus durch eine von September bis Januar durchgeführte "Spendenkampagne" erzielt . Die überwiegende Zahl der in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Anhänger der PKK beteiligte sich freiwillig an diesen Spendenaktionen. Hauptamtliche Kader der PKK leben in Deutschland konspirativ an häufig wechselnden Orten. Die PKK-Anhängerschaft selbst ist in mehreren örtlichen Vereinen organisiert, die dem YEK-KOM e. V., der "Föderation kurdischer Vereine in Deutschland", angegliedert sind. Diese Vereine haben die Bestimmung, die Politik der PKK unter den Anhängern zu verbreiten. Sie stellen sich in der Öffentlichkeit in der Regel als reine Kulturvereine dar. "Föderation kurdischer Vereine in Deutschland" (YEK-KOM) und "Deutsch-Kurdischer Freundschaftsverein e. V." mit Sitz in Rostock Als Dachverband der kurdischen Vereine in Deutschland wurde am 27. März 1994 die "Föderation kurdischer Vereine in Deutschland" (YEKKOM) gegründet. YEK-KOM ist zur Zeit nicht vom Betätigungsverbot gegen die PKK und deren Nachfolgeorganisationen erfasst. Nach seinem Selbstverständnis vertritt er gleichwohl die politischen Interessen der PKK. So organisiert der YEK-KOM regelmäßig Veranstaltungen mit PKK-Bezug bzw. PKK-Hintergrund, deren Einnahmen wie z. B. Eintrittsgelder und Verkaufserlöse unmittelbar der PKK zufließen. Teilnehmer dieser Veranstaltungen symbolisieren ihre Nähe zur PKK oftmals mit entsprechenden Fahnen und Symbolen. In einer Presseerklärung anlässlich des 15. Jahrestages der PKK forderte der YEK-KOM die Aufhebung des PKK-Verbots. Entsprechend seiner Vereinssatzung verwirklicht der YEKKOM seine Ziele direkt oder durch Mithilfe seiner Mitgliedsvereine. In Mecklenburg-Vorpommern ist dem YEK-KOM der am 18. Mai 2008 in Rostock gegründete Deutsch-Kurdische Freundschafts86 verein "Hasankeyf" e.V. angegliedert. Gemäß der Vereinssatzung will "Hasankeyf" seinen Mitgliedern eine soziokulturelle und politische Heimat bieten und das Zusammenleben mit den Einwohnern deutscher Gemeinden fördern. Jedoch kann der DeutschKurdische Freundschaftsverein e.V. - nicht zuletzt durch seine Hilfe und Unterstützung bei der Verwirklichung der Ziele des YEKKOM - sowohl als "Sammel - und Betätigungsstelle" der PKK und deren Anhänger als auch als eine Finanzierungsquelle der PKK gewertet werden. SPIONAGEABWEHR Gesetzlicher Auftrag Die Spionageabwehr hat den gesetzlichen Auftrag, Informationen über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten fremder Staaten zu sammeln, sie auszuwerten und ihnen durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel und Methoden zu begegnen. Arbeitsschwerpunkte 2009 Mecklenburg-Vorpommern entfaltet nicht nur als touristisches Urlaubsgebiet, sondern auch als Standort für zahlreiche Technologiezentren sowie durch die hochqualifizierten Forschungseinrichtungen an den Universitäten in Rostock und Greifswald eine Magnetwirkung für fremde Nachrichtendienste. Zu beobachten war in den letzten Jahren vor allem eine Verlagerung von den klassischen Spionagefeldern in der Politik und im Militär zum Bereich der Wirtschaft. Die Spionageabwehr Mecklenburg-Vorpommern hat es sich zur Aufgabe gemacht, Forschungseinrichtungen und Wirtschafts87 unternehmen für bestehende Risiken zu sensibilisieren und die Umsetzung von Schutzmaßnahmen anzuregen. Voraussetzungen einer erfolgreichen Abwehr sind: * die Sensibilität gegenüber den Angriffsgefahren, * Kenntnisse über Methoden und Ziele der Nachrichtendienste und * der Einsatz geeigneter Schutzmaßnahmen. Auf verschiedenen Informationsveranstaltungen und in vertraulichen Sicherheitsgesprächen wurden Wirtschaftsvertreter, Universitätsprofessoren und Behördenmitarbeiter über die Arbeitsweise fremder Nachrichtendienste und deren Beschaffungsaktivitäten informiert. Oft kann nicht zweifelsfrei geklärt werden, wer in wessen Auftrag "spioniert" hat. Aktuelle Opferund Dunkelfeldstudien belegen aber, dass viele Unternehmen in Deutschland bereits ausspioniert wurden. Während der Wettbewerbsdruck steigt, sinkt die Hemmschwelle, sich illegaler Mittel zur schnellen und vor allem kostengünstigen Beschaffung von Know-how zu bedienen. Das "Abziehen" findet immer professioneller statt, so dass die angegriffenen Unternehmen den Schaden meistens erst feststellen, wenn es schon zu spät ist. Verhaltenstipps zur Vorbeugung von Wirtschaftsspionage Wenngleich die Verantwortung für den Schutz von Betriebsgeheimnissen und des Know-hows in erster Linie bei der Wirtschaft selbst liegt, sieht sich der Staat in der Pflicht, Hilfe zu leisten. Dabei arbeiten das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz sehr eng zusammen. Die Auswertung von Erkenntnissen, die im Zusammenhang mit Angriffen gegen deutsche Wirtschaftsunternehmen erlangt wurden, geben Anlass für nachfolgende Verhaltenstipps zur Vor88 beugung von Wirtschaftsspionage: Lassen Sie Ihre sensiblen Firmenunterlagen nie unbeaufsichtigt; insbesondere in Büroräume, in Tagungsstätten sowie in Hotelzimmern. Führen Sie auf Geschäftsreisen wichtige Unterlagen stets im Handgepäck mit. Setzen Sie zum Schutz Ihrer PC's und Notebooks Passwörter sowie Virenschutzund Verschlüsselungsprogramme ein. Nutzen Sie für vertrauliche Kommunikation nur gesicherte Verbindungen; Vorsicht bei Fax-, E-Mailund Telefonverkehr von unterwegs. Berücksichtigen Sie bei Gesprächen mit Mobiltelefonen, dass diese ohne großen technischen Aufwand abgehört werden können. Vernichten Sie nicht mehr benötigte Unterlagen mit dem Schredder. Vorsicht - nicht jeder Gesprächspartner hat das gemeinsame Geschäft im Sinn. Analysieren Sie in der Gesprächsvorbereitung, welche Informationen Ihr Gesprächspartner zu Ihrem Nachteil verwenden könnte Vergessen Sie vor allem nicht das Gespräch mit Ihren Mitarbeitern, um sie über mögliche Gefahren für Ihr Unternehmen aufzuklären. Im Rahmen der Sensibilisierungsmaßnahmen des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern konnte ein starkes Interesse der Beteiligten an detaillierten Informationen festgestellt werden, zugleich aber auch eine starke Zurückhaltung bei der Mitteilung eigener Erfahrungen. Proliferation Neben der klassischen Wirtschaftsund Konkurrenzspionage, die ihren festen Platz im Wirken von Geheimdiensten hat, kommt der Verhinderung von Proliferation eine herausragende Bedeutung zu. Proliferation wird als Weiterverbreitung von Massenvernich89 tungswaffen bzw. der zu ihrer Herstellung verwendeten Produkte, einschließlich des dafür erforderlichen Know-how sowie der entsprechenden Trägersystem, definiert. Länder aus Krisenregionen, wie Nordkorea, Pakistan oder Iran, bemühen sich zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele ständig darum, in den Besitz von nuklearen, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen und der zu ihrem Einsatz benötigten Trägertechnologie zu gelangen. Da sie zur eigenen Entwicklung und Herstellung dieser Waffen häufig nicht in der Lage sind, versuchen sie, das hierfür notwendige Wissen und einzelne Baugruppen unter Nutzung ihrer Nachrichtendienste zu beschaffen. Exportorientierte Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern sollten daher stets misstrauisch werden, wenn ihnen der Endverbleib ihrer Güter unklar ist, der Geschäftskunde den Verwendungszweck des Produktes nicht nennen möchte oder aber in Fachfragen einen Mangel an Sachverstand erkennen lässt. Misstrauen ist immer dann angebracht, wenn ohne erkennbaren Grund Zwischenhändler eingeschaltet werden und angebotene Zahlungsbedingungen besonders günstig sind (Barzahlung, hohe Vorauszahlung, ungewöhnliche Provisionen). Dies gilt auch für die Fälle, in denen der Käufer auf eine Einweisung in die Handhabung, auf Serviceleistung oder auf Garantie verzichtet. Besondere Vorsicht ist beim Export von Gütern geboten, die zugleich für zivile als auch militärische Zwecke genutzt werden können (Dual-Use-Güter). Die Exportkontrolle und -genehmigung von proliferationsrelevanten Gütern obliegt originär dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie dem Zollkriminalamt (ZKA). Schon ein kurzes fernmündliches Gespräch mit diesen Stellen kann oft bestehende Zweifel ausräumen und Schaden von unserem Land abwehren. 90 Ansprechpartner Jeder Bürger und jedes Unternehmen kann ohne eigenes Handeln zum Ziel nachrichtendienstlicher Aktivitäten fremder Staaten werden. Die Spionageabwehr Mecklenburg-Vorpommern steht allen Betroffenen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. In einem Gespräch können sowohl Erfahrungen und Erkenntnisse des Verfassungsschutzes vermittelt als auch Wege aus einer nachrichtendienstlichen Verstrickung aufgezeigt werden. Im Unterschied zur Polizei und den anderen Strafverfolgungsbehörden arbeitet der Verfassungsschutz nach dem sogenannten Opportunitätsprinzip, unterliegt also nicht der Strafverfolgungspflicht. Insofern wird zugesichert, dass alle Hinweise an die Spionageabwehr des Landes Mecklenburg-Vorpommern absolut vertraulich behandelt werden. Bitte nutzen Sie folgende Kontaktmöglichkeiten: Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Verfassungsschutzabteilung Spionageabwehr PF 11 05 52 19005 Schwerin Tel.: 0385 / 7 42 00 Fax: 0385 / 71 44 38 E-Mail : spionageabwehr@verfassungsschutz-mv.de 91 GEHEIMSCHUTZ UND SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGEN Auch der demokratische Rechtsstaat muss zur Wahrung des Gemeinwohls in die Lage versetzt werden, geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten, sogenannte Verschlusssachen, vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen. Er soll diese Kenntnisnahme verhindern, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit oder sonstigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet würden. Um eine einheitliche Behandlung von Verschlusssachen für alle in Betracht kommenden Behörden des Bundes, der Länder und Kommunen zu erreichen, haben sowohl der Bund als auch die Länder weitgehend aufeinander abgestimmte Verschlusssachenanweisungen in Kraft gesetzt. Für Mecklenburg-Vorpommern ist dies die "Verschlusssachenanweisung Mecklenburg-Vorpommern". Diese wichtige Vorschrift regelt, wie geheimhaltungsbedürftige Unterlagen technisch und organisatorisch zu schützen sind (technische und materielle Sicherheit). Die Verschlusssachenanweisung unterscheidet dabei nach den Geheimhaltungsgraden: "VS-Nur für den Dienstgebrauch", "VS-Vertraulich", "VS-Geheim" und "VS-Streng Geheim". Die meisten dienstlichen Angelegenheiten sind den beiden erstgenannten Geheimhaltungsgraden zuzurechnen. Je höher die Einstufung, desto höher sind auch die Anforderungen sowohl an die materielle Sicherheit wie an die Personen. Bevor nun einer Person eine Verschlusssache höher als "VS-Nur für den Dienstgebrauch" anvertraut bzw. eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übertragen wird, muss sich diese einer Sicherheitsüberprüfung (personelle Sicherheit) unterziehen. Der Grund dafür leitet sich aus SS 94 Strafgesetzbuch ab, wonach Personen eine Freiheitsstrafe droht, wenn diese Staatsgeheimnisse an Unbefugte weitergeben. Rechtsgrundlage für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung ist das "Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im 92 Lande Mecklenburg-Vorpommern" - kurz Sicherheitsüberprüfungsgesetz M-V oder SÜG M-V genannt. Hier wurde definiert, was unter den Begriff "sicherheitsempfindliche Tätigkeit" fällt. Sicherheitsüberprüfungen werden aber nur für Personen durchgeführt, die Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-Vertraulich" oder höher bearbeiten oder sich Zugang verschaffen könnten. Dazu sieht das Gesetz ein abgestuftes Überprüfungsverfahren vor. Bevor nun aber eine Sicherheitsüberprüfung überhaupt durchgeführt werden darf, müssen der Betroffene und ggf. derjenige, der mit dem unmittelbar Betroffenen eine Lebensgemeinschaft unterhält, dem Verfahren schriftlich zustimmen. Als besonders bedeutsam ist hier zu betonen, dass auch der mit dem Betroffenen eine Lebensgemeinschaft bildende Partner einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wird. Eine Sicherheitsüberprüfung ohne Zustimmung und damit Kenntnisnahme - also "hinter dem Rücken des Betroffenen"ist ausgeschlossen. Ansprechpartner für den zu Überprüfenden in den Behörden ist der Geheimschutzbeauftragte als "Herr des Verfahrens". Ist niemand als solches bestellt, nimmt die Behördenleitung diese Aufgaben wahr. Zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfung bedient sich der Geheimschutzbeauftragte des Verfassungsschutzes als sogenannte mitwirkende Behörde. Diese führt die Überprüfung nach einem gesetzlich normierten Maßnahmenkatalog durch und teilt anschließend das Ergebnis dem Geheimschutzbeauftragten mit. Ist die Verfassungsschutzbehörde zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, unterrichtet sie unter Darlegung der Gründe und ihrer Bewertung den zuständigen Geheimschutzbeauftragten. Dieser entscheidet nun, ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht. Die Personal verwaltende Stelle wird über das Vorliegen von Sicherheitsrisiken nicht unterrichtet. Damit wird ausgeschlossen, dass Erkenntnisse aus dem persönlichen Lebensbereich in Entscheidungen der Personalverwaltung einfließen. Anhaltspunkte für ein Scheitern einer Sicherheitsüberprüfung und damit einhergehend des Versagens einer Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen (Verpflichtung zur Geheimhal93 tung) bzw. der Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit sind laut Gesetz: Zweifel an der Zuverlässigkeit bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, eine besondere Gefährdung durch Anbahnungsoder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste oder Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Zweifel an der Zuverlässigkeit können begründet sein, wenn eine Person Straftaten begangen hat. Personen mit Schulden können für finanzielle Anreize gegnerischer Nachrichtendienste empfänglich sein. Auch mögliche Kompromatsituationen können zu einem Sicherheitsrisiko führen. Eine Gefährdung durch Anbahnungsoder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste kann auch über familiäre Verbindungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken eintreten. Sicherheitsüberprüfungen werden auch für den nicht öffentlichen Bereich durchgeführt. Zum nicht öffentlichen Bereich zählen Wirtschaftsunternehmen, in denen mit staatlichen Verschlusssachen umgegangen werden soll. Erhält ein Unternehmen einen sogenannten "Verschlusssachenauftrag", z. B. durch die Bauverwaltung des Landes, so muss sich das Unternehmen selbst einem Überprüfungsverfahren unterziehen, an dessen Ende die Geheimschutzbetreuung steht. In einem öffentlichrechtlichen Vertrag mit dem Innenministerium erkennt dabei das Unternehmen die Regeln des "Geheimschutzhandbuchs für die Wirtschaft" an. Im Unternehmen selbst wird ein Sicherheitsbevollmächtigte bestellt, der für alle Angelegenheiten des personellen und ggf. materiellen Geheimschutzes Ansprechpartner für das Innenministerium ist. Das Innenministerium nimmt hier die Aufgaben der zuständigen Stelle wahr. Einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden die Geschäftsführung, der Sicherheitsbevollmächtigte und das für den Umgang mit Verschlusssachen vorgesehene Personal. 94 Soweit Wirtschaftsunternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern Verschlusssachenaufträge des Bundes (z.B. für die Bundeswehr) bearbeiten sollen, liegt die Zuständigkeit beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Bonn. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Aktivitäten Das Thema Verfassungsschutz und die Aufklärung über Art und Umfang der Gefahren, die durch den politischen Extremismus drohen, waren auch 2009 wieder Gegenstand zahlreicher Vortragsveranstaltungen im Land. Vor allem Schulen, Unternehmer, Landes-/ Kommunalpolitiker und Führungskräfte der Polizei zählten zu den Hauptinteressenten. Auf der Internetseite des Verfassungsschutzes M-V ( www.verfassungsschutz-mv.de), der gemeinsamen Internetseite der Verfassungsschutzbehörden der "Norddeutschen Küstenländer" (www.verfassungsschutzgegenrechtsextremismus.de) und auf der Seite der Landesregierung M-V (www.regierung-mv.de), wird über aktuelle Themen des Verfassungsschutzes berichtet. Verschiedene Publikationen stehen hier zum Download bereit, was auch vielfach genutzt wird. Die Publikationen können als Druckexemplar angefordert werden, wovon Journalisten, Schulen, Beratungsstellen, Kommunen und Einzelinteressenten gerne Gebrauch machen. Im Juni 2009 war erst in Wolgast, dann in Rostock die Wanderausstellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz "Die braune Falle - eine rechtsextremistische Karriere" zu sehen. Zahlreiche Bürger nutzten die Gelegenheit, sich mit den gebotenen Informationen zu den Gefahren durch den politischen Extremismus auseinander zu setzen. Zur Erörterung der aktuellen Sicherheitslage in den einzelnen Re95 gionen des Landes wurden 2009 erstmalig regionale Sicherheitskonferenzen bei allen Oberbürgermeistern und in allen Landkreisen durchgeführt. Von September bis Dezember 2009 tauschten sich Oberbürgermeister und Landräte, Vertreter von Polizeidirektionen und Landeskriminalamt mit Vertretern des Verfassungsschutzes über einzelne Phänomenbereiche des politischen Extremismus aus. Am 10. Oktober 2009 öffnete das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern seine Türen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger des Landes. Verschiedene Infostände informierten über die Arbeit des Innenministeriums. Auch der Verfassungsschutz war auf dem "Tag der offenen Tür" mit einem Infostand vertreten. Die angebotenen Broschüren des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern und des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden gerne angenommen. Das Interesse der Besucher, vor allem an aktuellen Themen und ortspezifischen Gegebenheiten, war groß. "Verfassungsschützer" standen als Ansprechund Diskussionspartner zur Verfügung. Informationsmaterialien Folgende Berichte und Broschüren können kostenlos beim Verfassungsschutz M-V angefordert oder im Internet unter der Adresse "www.verfassungsschutz-mv.de" herunter geladen werden: 96 * Verfassungsschutzberichte der Jahre 2005 bis 2009 * "Weiß ist keine Farbe" (Comic über die Gefahren des Rechtsextremismus); * Wirtschaftsspionage - Risiko für Ihr Unternehmen (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern, Juni 2008). * Proliferation - das geht uns an! (Bundesamt für Verfassungsschutz für die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern, März 2001). Darüber hinaus sind Informationsblätter erhältlich, die ebenfalls kostenlos zur Verfügung stehen: * Informationsblatt für Vermieter von Veranstaltungssälen; * Merkblatt zum Kauf von Immobilien durch Rechtsextremisten; * Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung als Voraussetzung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis, Rundschreiben des Innenministeriums vom 28. Februar 2007; * Prüfung der Wählbarkeit bei der Wahl von Bürgermeistern und Landräten und kommunalen Ehrenbeamten, Rundschreiben des Innenministeriums vom 16. Oktober 2007; * Kandidatur von Mitgliedern extremistischer Parteien für die Ämter der Landräte und Oberbürgermeister, Rundschreiben des Innenministeriums an die Kreisund Gemeindewahlleiter vom 12. Februar 2008; * Vermietung von öffentlichen Einrichtungen an rechtsoder linksextremistische Gruppen, Rundschreiben des Innenministeriums vom 16. November 2007; * Ehrenkodex des Landessportbundes M-V e. V. unter dem Motto der Initiative des Innenministeriums "Wehrhafte Demokratie" vom 15. Dezember 2007; * Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung in den Reihen der Freiwilligen Feuerwehren, Gemeinsames Rundschreiben des Innenministeriums und des Landesfeuerwehrverbandes vom 12. Juni 2009; * Gesetz zur Änderung von Vorschriften den Verfassungsschutz 97 betreffend vom 28. Januar 2009 (Gesetzentwurf des Innenmi nisteriums); Auf Anfrage beraten und informieren Mitarbeiter des Verfassungsschutzes über Art und Umfang der Gefahren, die durch den politischen Extremismus drohen und auch zu aktuellen Themen. Wenn Sie hierzu einen Referenten anfordern möchten, wenden Sie sich direkt an die Verfassungsschutzabteilung unter der Telefon-Nummer 0385/74200 oder nehmen Sie Kontakt über die Internetseite www.verfassungsschutz-mv.de auf. Ausblick 2010 Aufgrund der großen Nachfrage wird die vielbeachtete Broschüre "Rechtsextremistische Subkulturen" des Verfassungsschutzes M- V grundlegend überarbeitet und eine Neuauflage zu rechtsextremistischen Symbolen und Kennzeichen erscheinen. Ausund Fortbildung an der Fachhochschule Güstrow Mit der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow (FHöVuR) ist eine Kooperation vereinbart worden, aufgrund der der Verfassungsschutz beginnend mit dem Jahr 2010 Vorträge zum politischen Extremismus im Allgemeinen bzw. zu einzelnen Fachthemen im Rahmen von Ausund Fortbildungsveranstaltungen halten wird. Zielgruppe sind sowohl Anwärter der allgemeinen Verwaltung als auch Polizeianwärter, die in Güstrow ausgebildet werden. 98 Abkürzungsverzeichnis ANG Autonome Nationalisten Güstrow CWI Committee for a Worker's International (Komitee für eine Arbeiterinternationale) DHKP-C Devrimci Halk Kurtulus Partisi/Cephesi ( Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front ) DKP Deutsche Kommunistische Partei DVU Deutsche Volksunion FAG Finanzausgleichsgesetz GSPC Groupe Salafiste pour la Predication et le Combat (Salafiya Gruppe für Predigt und Kampf ) HDJ Heimattreue Deutsche Jugend IBR e. V. Islamischer Bund Rostock e. V. IfV e. V. Initiative für Volksaufklärung e. V. IGD Islamische Gemeinschaft Deutschland IZA Islamisches Zentrum Aachen IZM Islamisches Zentrum München JN Junge Nationaldemokraten KONGRA GEL Kongra Gele Kurdistan (Volkskongress Kurdistans) KPD Kommunistische Partei Deutschland KRMV Koordinationsrat der Muslime in MecklenburgVorpommern KSMC Kameradschaft Malchin KTV Kröpeliner-Tor-Vorstadt LiBRo Linker Block Rostock MAF Mecklenburgische Aktionsfront MLKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland NATO North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantische Vertragsorganisation) NPD Nationaldemokratische Partei Deutschland NSR Nationale Sozialisten Rostock PKK Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) RNF Ring Nationaler Frauen SAV Sozialistische Alternative 99 SNBP Soziales und Nationales Bündnis Pommern TJ Tablighi Jama'at TKP/ML Türkische Kommunistische Partei/ Marxisten-Leninisten VBS Völkische Burschenschar Straßburg WAMY World Assembly of Muslim Youth (Welt-Versammlung muslimischer Jugend) YEK-KOM e.V. Yekitiya Komalen Kurd li Elmanya ( Föderation kurdischer Vereine in Deutschland ) 100 GLOSSAR: Aktionsorientierter Linksextremismus Ein Teil der linksextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern versucht, verfassungsfeindliche Ziele mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen zu verwirklichen, die anlassbezogen und auf szenerelevante Ereignisse sowie Kampagnen ausgerichtet sind. Antifaschismus "Antifaschismus" als Begriff wird auch von Demokraten verwendet, um ihre Ablehnung des Rechtsextremismus zum Ausdruck zu bringen. Mehrheitlich nehmen jedoch Linksextremisten diesen Begriff für sich in Anspruch. Sie behaupten, dass der kapitalistische Staat den Faschismus hervorbringe, zumindest aber toleriere. Daher richtet sich der Antifaschismus nicht nur gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten, sondern immer auch gegen den Staat und seine Vertreter, insbesondere Angehörige der Sicherheitsbehörden. Ausländerextremismus Extremistische Ausländerorganisationen verfolgen in Deutschland Ziele, die häufig durch aktuelle Ereignisse und politische Entwicklungen in ihren Heimatländern bestimmt sind. Entsprechend ihrer politischen Ausrichtung handelt es sich dabei zum Beispiel um linksextremistische Organisationen (z. B. die türkische "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C)", soweit sie in ihren Heimatländern ein sozialistisches bzw. kommunistisches Herrschaftssystem anstreben oder um nationalistische Organisationen, die ein überhöhtes Selbstverständnis von der eigenen Nation haben und die Rechte anderer Völker missachten. Daneben gibt es separatistische Organisationen, die eine Loslösung ihres Herkunftsgebietes aus einem bereits bestehenden Staatsgebilde und die Schaffung eines eigenen Staates verfolgen. Die größte von den Verfassungsschutzbehörden beobachtete ausländerextremistische Organisation in Deutschland ist nach wie vor die unter der Bezeichnung PKK bekannte "Arbeiterpartei Kurdistans". Derartige Organisationen unterliegen der Beobach101 tung durch die Verfassungsschutzbehörden, wenn: * sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten, indem sie hier z. B. versuchen, eine ihren Grundsätzen entsprechende Parallelgesellschaft zu errichten, * sie ihre politischen Auseinandersetzungen mit Gewalt auf deutschem Boden austragen und dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährden, * sie vom Bundesgebiet aus Gewaltaktionen in anderen Staaten durchführen oder unterstützen und dadurch auswärtige Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu diesen Staaten gefährden, sich ihre Aktivitäten gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker, richten. Autonome Kennzeichnend für die Bewegung der Autonomen, die über kein einheitliches ideologisches Konzept verfügt, ist die Ablehnung staatlicher und gesellschaftlicher Normen und Zwänge, die Suche nach einem freien, selbstbestimmten Leben in herrschaftsfreien Räumen und der Widerstand gegen den demokratischen Staat und seine Institutionen, wobei Gewalt von Autonomen grundsätzlich als Aktionsmittel ("militante Politik") akzeptiert ist. Autonome bilden den weitaus größten Anteil des gewaltbereiten linksextremistischen Personenpotenzials. Das Selbstverständnis der heterogenen autonomen Bewegung ist geprägt von Anti-Einstellungen ("antikapitalistisch", "antifaschistisch", "antipatriarchal"). Diffuse anarchistische und kommunistische Ideologiefragmente ("Klassenkampf", "Revolution" oder "Imperialismus") bilden den Rahmen ihrer oftmals spontanen Aktivitäten. Eine klassische Form autonomer Gewalt ist die so genannte Massenmilitanz. Das sind Straßenkrawalle, die sich im Rahmen von Demonstrationen oder im Anschluss daran entwickeln. Hierbei kommt es regelmäßig auch zu Gewaltexzessen. 102 Autonome Nationalisten Mit den "Autonomen Nationalisten" tritt eine Strömung innerhalb des deutschen Neonationalsozialismus öffentlichkeitswirksam in Erscheinung, die sich in lokalen Gruppierungen organisiert. Angehörige der "Autonomen Nationalisten" treten oft mit einem hohen Maß an Gewaltbereitschaft gegen Polizeibeamte und politische Gegner auf, dies insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen, wo sich "Autonome Nationalisten" bisweilen vermummt zu so genannten Schwarzen Blöcken zusammenschließen. Zudem übernehmen sie in Teilen Stilelemente anderer Jugendsubkulturen und treten ähnlich gekleidet auf wie militante Linksextremisten (Autonome). Innerhalb der Neonazi-Szene sind "Autonome Nationalisten" vor allem wegen ihres öffentlichen Erscheinungsbildes und ihrer Gewaltbereitschaft umstritten. Dessen ungeachtet beteiligen sich zunehmend auch "Freie Nationalisten" anlassbezogen an der Aktionsform des "Schwarzen Blockes" der "Autonomen Nationalisten". Bestrebungen, extremistische Nach allgemeinem Sprachgebrauch sind Bestrebungen alle auf ein Ziel gerichteten Aktivitäten. Extremistische Bestrebungen im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes sind Aktivitäten mit der Zielrichtung, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Dazu gehören Vorbereitungshandlungen, Agitation und Gewaltakte. Es ist zu unterscheiden zwischen * Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes, * Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes, * Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grund ordnung. Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) Das 2004 eingerichtete "Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum" (GTAZ) in Berlin-Treptow mit einer "Nachrichtendienstlichen Informationsund Analysestelle" (NIAS) sowie einer "Poli103 zeilichen Informationsund Analysestelle" (PIAS) konzentriert die Experten für Terrorismusabwehr der deutschen Sicherheitsbehörden an einem Ort. Im GTAZ sind die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, das Bundeskriminalamt (BKA), die Landeskriminalämter und der Bundesnachrichtendienst (BND) eingebunden. Weitere Teilnehmer sind Bundespolizei, Zollkriminalamt, Militärischer Abschirmdienst (MAD), Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Vertreter der Generalbundesanwaltschaft. Die Abstimmung von Bewertungen und von Maßnahmen bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit Terrorismusbezug wird erleichtert und beschleunigt. Islamismus Der Begriff des Islamismus bezeichnet eine religiös motivierte Form des politischen Extremismus. Islamisten sehen in den Schriften und Geboten des Islam nicht nur Regeln für die Ausübung der Religion, sondern auch Handlungsanweisungen für eine islamistische Staatsund Gesellschaftsordnung. Ein Grundgedanke dieser islamistischen Ideologie ist die Behauptung, alle Staatsgewalt könne ausschließlich von Gott (Allah) ausgehen. Damit richten sich islamistische Bestrebungen gegen die Wertvorstellungen des GG, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Islamisten halten die Etablierung einer islamischen Gesellschaftsordnung für unabdingbar. Dieser Ordnung sollen letztlich sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime unterworfen werden. Islamistische Organisationen - mit Ausnahme islamistisch-terroristischer Organisationen - lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen: * Organisationen, die in ihren Herkunftsländern die konsequente Umgestaltung der bestehenden Staatsund Gesellschaftsordnungen nach ihrem Verständnis der islamischen Rechtsordnung (Scharia) anstreben. In Deutschland liegt ihr Schwerpunkt auf propagandistischen Aktivitäten sowie der Sammlung von Spendengeldern, um die Mutterorganisationen in den Herkunftsländern zu unterstützen. Andere islamistische Gruppierungen in Deutschland verfolgen 104 eine umfassendere, auch politisch motivierte Strategie. Auch sie streben eine Änderung der Staatsund Gesellschaftsordnung in ihren Herkunftsländern zugunsten eines islamischen Staatswesens an. Sie bemühen sich jedoch im Rahmen einer legalistischen Strategie, ihren Anhängern in Deutschland größere Freiräume für ein schariakonformes Leben zu schaffen. Islamistischer Terrorismus Islamistischer Terrorismus ist der nachhaltig geführte Kampf für islamistische Ziele, die mit Hilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in SS 129 a Abs. 1 StGB genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. Unter "Homegrown"-Terrorismus sind islamistische Strukturen oder Strukturansätze zu verstehen, die sich aus radikalisierten Personen ab der zweiten Einwanderergeneration sowie radikalisierten Konvertiten zusammensetzen. Die Personen sind zumeist in europäischen Ländern geboren und/oder aufgewachsen, stehen jedoch aufgrund religiöser, gesellschaftlicher, kultureller oder psychologischer Faktoren dem hiesigen Wertesystem ablehnend gegenüber und erachten die Errichtung einer islamistischen Gesellschaftsordnung für erstrebenswert. Gemeinsames Kennzeichen dieses Personenkreises ist, dass er von der pan-islamischen "al-Qaida"-Ideologie beeinflusst wird. Lediglich ein sehr kleiner Teil zum Islam konvertierter Personen macht sich islamistisches Gedankengut zu eigen und engagiert sich für islamistische Ziele. Die Rolle von Konvertiten in islamistischen/islamistisch-terroristischen Strukturen erklärt sich u.a. aus der Motivation, sich gegenüber Glaubensbrüdern als besonders gute Muslime (hier: Islamisten) beweisen zu wollen. Sie weisen zudem aufgrund ihrer Kenntnis der westlichen Gegebenheiten strategische Vorteile auf. 105 Jihad Die wörtliche Übersetzung dieses Begriffs ist "Anstrengung" oder "Bemühung". Es gibt zwei Formen des Jihad: die geistig-spirituelle Bemühung des Gläubigen um das richtige religiöse und moralische Verhalten gegenüber Gott und den Mitmenschen (sogenannter großer Jihad) oder der kämpferische Einsatz zur Verteidigung oder Ausdehnung des islamischen Herrschaftsgebiets (sogenannter kleiner Jihad). Von militanten Gruppen wird der Jihad häufig als religiöse Legitimation für Terroranschläge verwendet. Islamistische Terroristen führen unter dem Leitprinzip dieses Jihad ihren gewalttätigen Kampf/"heiligen Krieg" gegen die angeblichen Feinde des Islam. Kameradschaften, rechtsextremistische Unter dem Begriff "Kameradschaften" werden i. d. R. neonazistische lokale Gruppierungen verstanden. Sie umfassen meist etwa 10 bis 20 Mitglieder und sind - im Gegensatz zu den Cliquen der subkulturell geprägten gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene deutlich durch den Willen zu politischer Aktivität geprägt. Obwohl sie meist keine oder nur geringe vereinsähnliche Strukturen aufweisen, sind sie durch eine verbindliche Funktionsverteilung dennoch deutlich strukturiert. Mitglieder von Kameradschaften rechnen sich in der Regel den neonazistisch geprägten sog."Freien Nationalisten" zu. Neonazismus / Neonationalsozialismus Der Neonationalsozialismus bezieht sich auf die Weltanschauung des "Dritten Reiches" und macht diese zur Grundlage seiner politischen Zielvorstellungen. Elementare Bestandteile der neonationalsozialistischen Weltanschauung sind Nationalismus und Rassismus sowie die Forderung nach einem autoritären "Führerstaat" unter Ausschaltung wesentlicher Elemente demokratischer Gewaltenteilung. Abgrenzungskriterien zum subkulturell geprägten Rechtsextremismus sind der bei Neonazi-Aktivisten stärker ausgeprägte Wille zur politischen Arbeit sowie eine intensivere Auseinandersetzung mit inhaltlichen Aspekten des Weltbildes. 106 Linksextremismus Mit diesem Begriff werden Bestrebungen von Personenzusammenschlüssen bezeichnet, für die alle oder einige der folgenden Merkmale charakteristisch sind: * Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus als "wissenschaftliche" Anleitung zum Handeln; daneben, je nach Ausprägung der Partei oder Gruppierung, Rückgriff auch auf Theorien weiterer Ideologen wie Stalin, Trotzki, Mao Zedong und andere, * Bekenntnis zur sozialistischen oder kommunistischen Transformation der Gesellschaft mittels eines revolutionären Umsturzes oder langfristiger revolutionärer Veränderungen, * Bekenntnis zur Diktatur des Proletariats oder zu einer herrschaftsfreien (anarchistischen) Gesellschaft, * Bekenntnis zur revolutionären Gewalt als bevorzugte oder - je nach den konkreten Bedingungen - taktisch einzusetzende Kampfform. Linksextremistische Parteien und Gruppierungen lassen sich grob in zwei Hauptströmungen einteilen: * Dogmatische Marxisten-Leninisten und sonstige revolutionäre Marxisten: In Parteien oder anderen festgefügten Vereinigungen organisiert, verfolgen sie die erklärte Absicht, eine sozialistische bzw. kommunistische Gesellschaftsordnung zu errichten, * Autonome, Anarchisten und sonstige Sozialrevolutionäre: In losen Zusammenhängen, seltener in Parteien oder formalen Vereinigungen agierend, streben sie ein herrschaftsfreies, selbstbestimmtes Leben frei von jeglicher staatlicher Autorität an. Parlamentsorientierter Linksextremismus Ein Teil der linksextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern bemüht sich, verfassungsfeindliche Ziele durch parlamentarisches Handeln zu verwirklichen. Selbstverständlich gehören dazu auch die Aktivitäten, die auf das Erreichen parlamentarischer Mandate ausgerichtet sind. 107 Proliferation Als Proliferation bezeichnet man die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen und entsprechenden Waffenträgersystemen bzw. der zu deren Herstellung verwendeten Produkte, einschließlich des dazu erforderlichen Know-how. Rechtsextremistische (Skinhead-)Konzerte Die Kriterien zur Bewertung rechtsextremistischer Musikveranstaltungen lauten wie folgt: - Live-Auftritt mindestens einer als rechtsextremistisch bewerteten Band - Szeneöffentlichkeit (z. B. überregionale Mobilisierung, Erhebung von Eintrittsgeldern, Werbung für die Veranstaltung) - Vortrag rechtsextremistischer Liedtexte bzw. Feststellung rechtsextremistischer Aktivitäten der Interpreten anlässlich der Veranstaltungen (insbesondere Propagandadelikte) - Organisation der Veranstaltung durch rechtsextremistische Gruppierungen oder Einzelpersonen Es ist nicht erforderlich, dass Informationen zu allen Kriterien vorliegen. Mindestvoraussetzung sind der szeneöffentliche Live-Auftritt sowie Indizien für rechtsextremistische Inhalte, die sich insbesondere aus dem Auftritt einschlägiger Bands oder aus dem Vortrag entsprechender Lieder ergeben können. Rechtsextremistische (Skinhead-)Partys Als (Skinhead-)Partys werden Veranstaltungen bezeichnet, bei denen kein Live-Auftritt stattfindet, sondern rechtsextremistische Liedtexte vom Band abgespielt werden. Im Gegensatz zum (Skinhead-)Konzert ist zumeist auch keine Szeneöffentlichkeit gegeben. Oftmals sind die Teilnehmer geladene Gäste. Radikal Als radikal werden Bestrebungen bezeichnet, die zur Lösung politischer Probleme "bis auf die Wurzel gehen", diese jedoch ohne zielgerichteten Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung lösen wollen. Radikale politische Auffassungen haben in 108 unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. So ist z. B. die Forderung nach Wiedereinführung der Todesstrafe durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Ring Nationaler Frauen Der am 16.09.2006 in Sottershausen (Sachsen-Anhalt) gegründete Ring Nationaler Frauen ist eine bundesweite Unterorganisation der NPD, die den Frauen in der NPD als Sprachrohr dienen und für national denkende parteiungebundene Frauen ein Ansprechpartner sein soll. Schwarzer Block Der sog. "Schwarze Block", vermummte Aktivisten in einheitlicher "Kampfausrüstung", ist eine Aktionsform, die ursprünglich im linksextremistischen autonomen Spektrum entwickelt wurde und vor allem bei Demonstrationen angewandt wird. Der "Schwarze Block" ist keine zentral organisierte und koordinierte Organisationsform, sondern ein punktueller Zusammenschluss gewaltorientierter Linksextremisten. Ziel dieses Auftretens ist die erschwerte Zuordnung von Strafund Gewalttaten zu Einzelpersonen durch die Polizei. Jeder "Schwarze Block" beinhaltet jedoch ein einzelfallbezogenes, spezifisch bestimmendes Gewaltpotenzial, das sich je nach Lageentwicklung dynamisch und auch kurzfristig noch verändern kann. Wenngleich der "Schwarze Block" überwiegend ein Ausdruck linksextremistischer Massenmilitanz (Straßenkrawalle im Rahmen von Demonstrationen) ist, schließt die Teilnahme eines "Schwarzen Blocks" an einer Demonstration keinesfalls einen friedlichen Demonstrationsverlauf aus. Seit einigen Jahren ist die Aktionsform des "Schwarzen Blocks" auch bei den rechtsextremistischen "Autonomen Nationalisten" zu beobachten. Spionage Als Spionage wird die Tätigkeit für den Nachrichtendienst einer fremden Macht bezeichnet, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist. Die Beschaffung von Informationen, vor allem aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Militär, erfolgt zumeist unter 109 Anwendung geheimer Mittel und Methoden. Soweit Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, kommt eine Strafbarkeit gemäß SSSS 93 ff. StGB in Betracht. Spionageabwehr Die Spionageabwehr beschäftigt sich mit der Aufklärung und Abwehr bzw. Verhinderung von Spionageaktivitäten fremder Nachrichtendienste. Dazu sammelt sie Informationen über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten fremder Nachrichtendienste in der Bundesrepublik Deutschland und wertet sie aus, mit dem Ziel, Erkenntnisse über Struktur, Aktivitäten, Arbeitsmethoden, nachrichtendienstliche Mittel und Zielobjekte dieser Nachrichtendienste zu gewinnen. Die Spionageabwehr gehört gemäß SS 3 Abs. 1, Nr. 2 BVerfSchG zu den Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. Strategie Strategisch orientiert sich die NPD an ihrem sogenannten "VierSäulen-Modell", das die mittel -und langfristigen Ziele ihres politischen Wirkens beschreibt. Vorgesehen ist eine stärkere Verankerung in der Gesellschaft, aber auch innerhalb des rechtsextremistischen Spektrums. Die zu Beginn auf drei Säulen basierende Strategie - 2004 durch eine vierte (Kampf um den organisierten Willen) ergänzt - wurde 1998 anlässlich des NPD-Bundesparteitages im mecklenburgischen Stavenhagen von der Parteibasis angenommen und enthält folgende Punkte: Kampf um die Straße: Durchführung von Demonstrationen, Zeigen von Präsenz in der Öffentlichkeit, Massenmobilisierung, Kampf um die Köpfe: Ziel ist die Meinungsführerschaft in der rechtsextremistischen Szene, aber ganz wesentlich auch das Erreichen von Personen außerhalb ihrer politischen Klientel, Kampf um die Parlamente: Wahlerfolge konnte die NPD in Mecklenburg-Vorpommern 2006 110 und 2009 vorweisen, Kampf um den organisierten Willen Die NPD sieht sich als "Speerspitze" der "nationalen Erneuerung" und versucht, alle "nationalen Kräfte" zu einem Bündnis zu bewegen - natürlich unter ihrer Führung. Subkultur, rechtsextremistische Die losen cliquenähnlichen Personenzusammenschlüsse der subkulturellen rechtsextremistischen Szene sind kaum strukturiert. Das Weltbild ist diffus, ihr Lebensgefühl von fremdenfeindlichen, rassistischen, antisemitischen und gewaltbejahenden Einstellungen geprägt. Das bislang übliche "Skinheadoutfit" wird mittlerweile von Stilelementen des jugendlichen Mainstreams, wie z. B. durch das Tragen von modischer Kleidung bestimmter Marken verdrängt. Häufig erschließt sich der aktuelle Dresscode nur "Eingeweihten". Eine wichtige Rolle spielt auch der zunehmende Germanenkult. Wirtschaftsschutz Als Wirtschaftsschutz werden staatliche Maßnahmen bezeichnet, die dem Schutz deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen vor einem durch Spionage betriebenen Know-how-Abfluss sowie vor Bedrohungen durch Rechtsund Linksextremisten, durch ausländische Extremisten sowie durch islamistische Terroristen dienen. Wirtschaftsspionage Wirtschaftsspionage ist Teil der Spionage, der die staatlich gelenkte oder gestützte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen beinhaltet. Betreibt hingegen ein konkurrierendes Unternehmen eine private Ausforschung, handelt es sich um Konkurrenzausspähung, die häufig auch Industriespionage genannt wird. In den Zuständigkeitsbereich der Verfassungsschutzbehörden fällt ausschließlich die Wirtschafts spionage. 111 Anlagen Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Abtlg. II 5, Postfach 11 05 52, 19005 Schwerin Informationsblatt für Vermieter von Veranstaltungssälen Zur Festigung der Strukturen und zur Pflege von Bekanntschaften, aber auch um die gemeinsame Gesinnung zu zeigen, veranstalten Rechtsextremisten regelmäßig Konzerte, so genannte "Skinkonzerte". Im Rahmen dieser Konzerte werden oftmals auch Straftaten begangen, wie z. B. das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, indem etwa der Hitlergruß gezeigt wird. Dieses Informationsblatt will Vermietern von Veranstaltungssälen Hilfestellung leisten, derartige rechtsextremistische Konzerte in ihren Räumlichkeiten bereits im Vorfeld zu unterbinden. Denn der wahre Hintergrund solcher Veranstaltungen wird dem Vermieter in aller Regel verschwiegen. Häufig werden die Konzerte etwa als Geburtstagsfeier mit Livemusik getarnt. Der Vermieter sollte deshalb schon bei der Vertragsgestaltung darauf achten, dass der Vertrag von Rechtsextremisten nicht unterlaufen werden kann. Im Anhang dieses Informationsblattes befindet sich ein Mustervertrag, der rechtsextremistischen Konzerten wirksam begegnet. Dieser Mietvertrag stellt insbesondere sicher, dass * der Mieter verpflichtet ist, Straftaten, die von den Besuchern solcher Konzerte begangen werden, zu unterbinden * der Vermieter bereits rechtzeitig vor der Veranstaltung weiß, welche Bands auftreten werden * der Vermieter den Vertrag problemlos kündigen kann, wenn der Mieter ein rechtsextremistisches Konzert durchführt oder durchführen möchte Hausanschrift: Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Telefon (0385) 7420 - 0 Abt. 5, J.-Stelling-Str.21, 19053 Schwerin Telefax (0385) 71 44 38 112 * der Mieter durch die Verpflichtung, bei schuldhaften Vertragsverstößen eine Vertragsstrafe zu zahlen, ein Interesse daran hat, den Vertrag einzuhalten, insbesondere hinsichtlich seiner Pflicht, Straftaten der Besucher zu unterbinden bzw. keine extremistische Veranstaltung durchzuführen. Die Namen von rechtsextremistischen Bands sind zum Teil recht martialisch, sie glorifizieren direkt oder indirekt die NS-Zeit oder entstammen gelegentlich der germanischen Mythologie. In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit etwa 10 bis 15 Skinbands aktiv, die bekanntesten sind die "Liebenfels Kapelle" (früher und neuerdings wieder "Skalinger") und die Band "Path of Resistance". Haben Vermieter den Verdacht, dass die für die Veranstaltung vorgesehene Band extremistisches Liedgut spielen wird, sollten sie sich über die Band erkundigen. Auskunft können z. B. die Ordnungsämter, aber auch die Polizei geben. Im Zweifelsfall können sich Vermieter auch an die Verfassungsschutzbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern wenden: Telefon: 0385-74200 E-Mail: info@verfassungsschutz-mv.de Sollte Ihnen als Vermieter bekannt werden, dass in Ihren Räumlichkeiten eine extremistische Veranstaltung durchgeführt wird oder werden soll, sollten Sie nicht nur umgehend den Mietvertrag kündigen, sondern gleichzeitig die Polizei um Hilfe bitten. Denn auf derartigen Veranstaltungen kommt es - wie oben bereits erwähnt - auch zu Straftaten, welche die Polizei aber nur dann verfolgen kann, wenn sie davon erfährt. Außerdem kann die Polizei eine Veranstaltung auch auflösen, wenn gegen Strafgeset-ze verstoßen wird, also Straftaten begangen werden. Sie kann dem Vermieter in dem Falle aber auch helfen, sein Hausrecht durchzusetzen und die Veranstaltung gegebenenfalls beenden. Die Erkenntnisse, die die Polizei in einem solchen Falle eventuell erlangt, können zudem hilfreich sein, einen Vertragsverstoß des Mieters zu beweisen. Weitergehende Informationen können den Broschüren "Rechtsextremistische Musik" und "Symbole und Zeichen der Rechtsextremisten" des Bundesamtes für Verfassungsschutz entnommen werden. Beide Broschüren können unter www.verfassungsschutz.de heruntergeladen werden. Gleiches gilt auch für die Bro-schüre "Rechtsextremistische Subkulturen" des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern (www.verfassungsschutz-mv.de). 113 Mustervertrag SS 1 Vertragszweck (1) Die Vermietung erfolgt zum Zweck der nachfolgend beschriebenen Veranstaltung: Die Veranstaltung hat folgenden Charakter: O Politische Veranstaltung O Kulturelle Veranstaltung O Party O Private Veranstaltung O Kommerzielle Veranstaltung (2) Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen vom Mieter selbst oder von Besuchern der Veranstaltung extremistisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird. Der Mieter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass von den Veranstaltungsteilnehmern keine Straftaten nach SS 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) oder SS 130 StGB (Volksverhetzung) begangen werden. Insbesondere dürfen weder in Wort noch in Schrift Menschen wegen ihrer Abstammung, ihrer Herkunft, ihres Glau-bens, ihrer religiösen oder politischen Anschauungen, ihrer sexuellen Orientierung o. Ä. als minderwertig und verächtlich dargestellt oder diskriminiert werden. SS 2 Obliegenheiten des Mieters (1) Der im Vertrag angegebene Mieter ist für die in den gemieteten Räumen durchzuführende Veranstaltung gleichzeitig Veranstalter. Es wird versichert, dass der Mieter nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Der Mieter ist ohne die Einwilligung des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiterzuvermieten. (2) Der Mieter verpflichtet sich, Namen von auftretenden Bands, Musikgruppen und/oder Darstellern dem Vermieter mindestens 3 Tage vor der Veranstaltung schriftlich bekannt zu geben. (3) Der Mieter hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Er übernimmt die Haftung für die Einhaltung aller gewerbe-, ordnungs-, versammlungs-, feuerund polizeirechtlichen Vorschriften, insbesondere der Bestimmungen zum Schutze der Jugend. Sofern für die vereinbarte Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist bzw. eine anzeigepflichtige Versammlung durchgeführt werden soll, hat der Mieter die behördliche Genehmigung bzw. die schriftliche Anzeige der Versammlung bei der Versammlungsbehörde dem Vermieter rechtzeitig vor der Veranstaltung auf Verlangen vorzuzeigen. (4) Der Mieter ist für die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und sonstigen Verwertungsgesellschaften und die Zahlung eventueller Gebühren verantwortlich. SS 3 Kündigung, Vertragsstrafe (1) Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Mieter die Mietsache entgegen des in SS 1 vereinbarten Veranstaltungszweckes nutzt oder gegen seine Pflichten aus SS 2 Abs. 1 und 2 verstößt. Gleiches gilt, wenn eine solche Nutzung oder Verstöße gegen SS 1 Abs. 2 dieses Vertrages zu befürchten ist. Der Mieter hat dem Vermieter alle Schäden zu ersetzen, die dem Vermieter durch die Kündigung entstehen. (2) Wird vom Mieter oder Besuchern der Veranstaltung gegen die Vereinbarungen in SS 1 Abs. 2 dieses Vertrages verstoßen oder wird der Vertrag seitens des Vermieters gekündigt, weil der Mieter die Mietsache entgegen des vereinbarten Nutzungszweckes genutzt hat oder weil eine solche Nutzung oder ein Verstoß gegen SS 1 Abs. 2 dieses Vertrages zu befürchten war, verpflichtet sich der Mieter, eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nur dann fällig, wenn der Mieter 114 durch die Art, den Inhalt oder die Gestaltung der Nutzung schuldhaft hierzu beigetragen hat oder er dies vorhersehen konnte und zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat. Durch die Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen. SS 4 Haftung (1) Für Wertsachen, Bargeld, Garderobe und andere Gegenstände wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. (2) Der Mieter haftet insbesondere auch für Schäden, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang mit gemieteten und/oder eingebrachten Einrichtungen und technische Ausstattungen entstehen. (3) Der Mieter haftet für Schäden, die von Besuchern der vom Mieter organisierten Veranstaltung verursacht werden, soweit der Mieter durch die Art, den Inhalt oder der Gestaltung der Veranstaltung schuldhaft hierzu beigetragen hat oder er zumindest hätte entsprechende Schäden vorhersehen können und zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat. (4) Der Mieter haftet für sämtliche Personenund Sachschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden, die Dritten, seinen Mitarbeitern oder ihm selbst sowie dem Vermieter durch die Überlassung der Räumlichkeiten entstehen soweit der Mieter durch die Art, den Inhalt oder der Gestaltung der Nutzung schuldhaft hierzu beigetragen hat oder er zumindest hätte entsprechende Schäden vorhersehen können und zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat. SS 5 Sicherheitsleistung Der Mieter leistet als Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag eine Kaution in Höhe von EUR. 115 Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Landkreise Bad Doberan, Demmin, Güstrow, Ludwigslust, Nordvorpommern, Nordwestmecklenburg, Parchim, Rügen - Die Kreiswahlleiter - Kreisfreie Städte Stralsund, Neubrandenburg, Greifswald - Die Gemeindewahlleiter - . Schwerin, = , Februar 2008 Gemäß anliegendem Verteiler nachrichtlich an: Städteund Gemeindetag Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle Geschäftsstelle Bertha-von-Suftner-Straße 5 Bertha-von-Suttner-Straße 5 19061 Schwerin 19061 Schwerin Kandidatur von Mitgliedern extremistischer Parteien für die Ämter der Landräte und Oberbürgermeister Sehr geehrte Damen und Herren, aus gegebenem Anlass weise ich im Hinblick auf die anstehenden Wahlen von Landräten und Öberbürgermeistern im Jahr 2008 auf Folgendes hin: Zur Beurteilung der Frage, ob ein Bewerber die Wählbarkeitsvoraussetzung des Gewährbietens für das jederzeitige Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern erfüllt (8$ 61 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Kommunalwahlgesetz, 8 Abs. 1 Nr. 2 Landesbeamtengesetz), sind folgende der Rechtsprechung zu entnehmende Ausführungen einzubeziehen: Die Mitgliedschaft in einer Partei, die zwar nicht vom Bundesverfassungsgericht gem. Art. 21 Abs. 2? GG verboten ist, jedoch mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbare Ziele verfolgt (vgl. BVerwGE 61, 194; WG Berlin, Urt. v. 22.11.2004, ZBR 2006, 102 ff (104); Verfassungsschutzbericht M-V 2006 (5. 66 ff.) zur NPD). schließt nicht zwingend ein verfassungsitreues Verhalten aus (BVerfGE 39, 334), Sie kann aber bei der gebotenen Berücksichtigung der Einzelumstände des jeweils zu entscheidenden Falles gleichwohl Schlüsse auf eine fehlende Verfassungstreue rechtfertigen. Beurteilungselemente können dabei weitere politische Aktivitäten sein, z.B.: Hausanschnit: Telafonc (0385) 569-0 Innenministerium KMacklenburg-Worpommenn Telefax; (0355) 583 207 HT Arsanal am Pfaltomtaich, Akssandnnenstr, 1, 16089 Schwan EMail; pasisteisflim,. me-reglonang de 116 - Tätigkeiten als Funktionär einer verfassungsfeindlichen Partei (BVerwGE 61, 200), - Herausgabe und Verteilung von Flugblättern mit eindeutig der Verfassungsordnung widerstreitendem Inhalt (BVerwGE 61, 176, 182), - unsachliche Kritik an Erscheinungen des Staates (BVerwGE 55, 232, 240). Da bereits berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue die Ablehnung eines Beamtenbewerbers rechtfertigen, reicht es in der Regel aus, dass sie auf feststellbare und festgestellte äußere Verhaltensweisen eines Bewerbers gestützt werden und wertend auf eine möglicherweise darin zum Ausdruck kommende innere Einstellung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung geschlossen wird. Ausdrückliche Feststellungen über die tatsächliche innere Einstellung des Bewerbers sind in der Regel nicht erforderlich (BVerwGE 52, 313, 335). Soweit sich also ein Bewerber durch seine politischen Funktionen oder durch von ihm getätigte Äußerungen gegenüberder parteiexternen Öffentlichkeit als Exponent seiner Partei und deren Programmatik zu erkennen gegeben hat, begründet er dadurch die Vermutung, dass er sich die Ziele der Partei, auch soweit sie mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren sind, vorbehaltlos zu eigen gemacht hat und sich mit ihnen identifiziert. Ein zunächst gerechtfertigter Zweifel an der künftigen Werfassungstreue kann in erster Linie durch ein Eintreten des Bewerbers für eine verfassungsmäßige Haltung seiner Partei ausgeräumt werden (BVerwGE 61, 194). Dem Bewerber obliegt es also, möglicherweise nur ihm bekannte Umstände darzutun, die für die Beurteilung seiner Verfassungstreue von Bedeutung sein können, d.h. die festgestellten Beurteilungselemente und die darauf gestützte Eignungsprognose in einem anderen Licht erscheinen lassen (BVerwGE 47, 330, 338). Es wird gebeten, den für die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge jeweils zuständigen Wahlausschuss entsprechend zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag 117 Mecklenburg Vorpommern An die Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden (über die Amtsvorsteher), Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden, Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, Kreisund Stadtfeuerwehrverbände, Kreisund Stadtwehrführer, Amtswehrführer, Gemeindewehrführer, nachrichtlich: Landräte der Landkreise nachrichtlich: Landkreistag M-W, Städteund Gemeindetäg M-V Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung in den Reihen der Freiwilligen Feuerwehren Sehr geehrte Damen und Herren, die wirkungsvolle Bekämpfung extremistischer Entwicklungen, Bestrebungen und Tendenzen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die in unserer Verfassung unabdingbar verankerten Grundrechte wie unter anderem der Schutz der Menschenwürde oder die Gleichheit vor dem Gesetz, sind keine naturgegebenen Prinzipien. Sie müssen stets durch gesellschaftliches Handeln mit Leben erfüllt werden. Ihren Ursprung haben diese Grundrechte in gemeinsamen Grundüberzeugungen aller Demokraten und sind wesentliche Säulen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Durch ergänzende Reqularien, die die Einhaltung und den Fortbestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes sicherstellen, soll das Bekenntnis zu dieser Grundordnung aktiv unterstützt und unterstrichen werden. Die dem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mittel, die die Einhaltung und den Fortbestand der freiheitlichen demökratischen Grundordnung sicherstellen, sind auszuschöpfen. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nach dem Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Worpommern (Brandschutzgesetz M-V) Einrichtungen der Gemeinden. Deren Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Die Fremilligen Feuerwehren und ihre Mitglieder stehen seit jeher für soziales Engagement, Zivilcourage sowie gemeinschaftliches und solidarisches Handeln. Inhaber von Führungsfunktionen, also Kreis-, Stadt-, Amts-, Gemeindeund Ortswehrführer sowie deren Stellvertreter, werden zu Ehrenbeamten für die Dauer der Wahlperiode ernannt. Neben den sich aus dem Brandschutzgesetz M-V und dem Landesbeamtengesetz M-W ergebenden persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung sind dabei auch die im "Erlass zur wehrhaften Demokratie" vom 1. März 2007 genannten Grundsätze zur Verpflichtung auf die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beachten. 118 Jedes ehrenamtliche Mitglied einer Freiwiligen Feuerwehr, das hoheitiche Aufgaben für die Gemeinde wahrnimmt, hat sich durch sein \Werhalten zu der freiheitiichen demokratischen Grundordnung zu bekennen, und nicht etwa aktiv dagegen zu werben. Von daher ist etwaig aufkommenden extremistischen Tendenzen und Meinungsverbreitungen in den Reihen der Freiwilligen Feuerwehren entschieden entgegen zu treten. In Mecklenburg-Vorpemmern regeln die Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren dem Brandschutzgesetz M-W folgend ihre Rechte und Pflichten in Satzungen. Hierin sollte klar festgelegt werden, dass in den Reihen der Freimilligen Feuerwehren kein Extremismus jedweder Art toleriert oder akzeptiert wird. Es wird empfohlen, die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr durch die Aufnahme eines klaren Bekenntnisses zum Handeln im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grunderdnung sowie eine Änderung der Ausschlusskriterien zu ergänzen. So wird zur Verdeutlichung der Aufgaben der gemeindlichen Einrichtung "Freiwillige Feuerwehr" folgende Satzungsänderung vorgeschlagen: "Die Feuerwehr steht für Zivilcourage, Hilfsbereitschaft und Demokratie. Die engagierten Mitglieder retten, löschen, bergen und schützen ungeachtel von Nationalität, Rasse, Religion oder Hautfarbe, Sie tun dies, um die Unversehrtheit und damit auch die Würde aller Menschen zu schützen. Schon deshalb schließen sich Extremismus und die Mitgliedschaft in der Feuerwehr aus." Weiterhin sind in den Satzungen Regelungen zum Verlust der Mitgliedschaft getroffen worden. Neben den Regelungen zu Austrittserklärungen und Auflösungen der Feuerwehr wurde die Möglichkeit des Ausschlusses eröffnet. Hier sollte ergänzend folgende Formulierung aufgenommen werden: "Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft dazu nutzen, aktiv gegen die freiheitlich demakratische Grunderdnung zu werben, verlieren ihre Mitgliedschaft." Im Bereich der Ordnungsmaßnahmen sollte dies ebenfalls ergänzt werden. Diese empfohlenen Satzungsänderungen dienen der Bekämpfung und Prävention extremistischen Handelns in den Reihen der Freiwilligen Feuerwehren. Zur weiteren Vertiefung der Thematik wird auf die Broschüre "Rechtsextremistische Subkulturen" hingewiesen, die vom Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern herausgegeben wurde. Sie können diese kostenfrei über die Pressestelle des Minsteriums beziehen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Lenz Heino Kalkschies Staatssekreiär im Innenministerium Vorsitzender des Landesfeverwehrverbandes Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommer ev Schwerin, den Schwerin, den 119 Ehrenkodex des Landessportbundes M-V e.V. Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpammern e. W. bekennt sich als Teil des demokratischen Gemeinwesens im Land Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich zu Toleranz, \Veltoffenheit und Demokratie und wendet sich gegen jede Form won Extremismus und fremdenfeindlicher Gewalt. Für uns Sportlerinnen und Sportler sind Fairness, internationale Zusammenarbeit, Freundschaft und Wölkerverständigung tägliche Praxis. Mit seinen Mitteln und Möglichkeiten fördert darum der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. VW. zum Wohle seiner Mitglieder und der Bürgerinnen und Bürger des Landes die demokratische Entwicklung des Gemeinwesens. Wir unterstützen als Sportorganisation eine systematische und offensive Auseinandersetzung mit Extremismus, insbesondere dem Rechtsextremismus. Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. W. ermuntert seine Mitglieder im Wissen darum, dass zivilgesellschaftliches und lokales Engagement zu sozialer Integration aller Bevölkerungsteile und einer nachthaltigen Entwicklung führt, dazu, sich im Prozess der demokratischen Mitgestaltung und Teilhabe zu engagieren. Wir solidarisieren uns offen mit den Opfern extremistischer Gewalttaten, insbesondere rechter Gewalt und Fremdenfeindlichkeit, und setzen uns gegenjegliche Form von Diskriminierung ein. Deshalb erklären wir: 1. Wir werden dafür Sorge tragen, dass stets die geltenden Regularien des Landessportbundes Mecklenburg-WVorpommern e. W. wegen ihrer Bedeutung für die Gewährleistung der demokratischen Prinzipien in unserer Sportorganisation eingehalten werden. 120 rt 2. Wir werden das Recht der in den Sportvereinen organisierten jungen Menschen auf körperliche Unversehrtheit achten und nicht zulassen, dass Formen der Gewalt, seien sie physischer, psychischer oder sexueller Art, in den Vereinen ausgeübt werden und gehen gegebenenfalls energisch gegen sie vor, 3. Wir lehnen jede Form von politischen oder religiösem Extremismus ab und treten aktiv für die Entwicklung junger Menschen zu selbstbestimmten | selbstbewussten, eigenund mitverantwortlichen Persönlichkeiten ein. Dabei achten wir die Individualität der jungen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, sexueller Orientierung und seiner Nationalität. 4. Wir wollen als Vorbilder den uns anvertrauten jungen Menschen Zivilcourage und Engagement vorleben, sie so zu Demokratie und gesellschaftlicher Verantwortung motivieren und ihnen stets die Einhaltung zwischenmenschlicher und sportlicher Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair-Play handeln. Jegliche Form von Doping und anderen Manipulationen lehnen wir ab und werden sie nicht tolerieren., Diese Grundsätze sind öffentlich kontrollierbarer Maßstab für das Handeln aller Sportfunktionäre, Trainerinnen und Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Helferinnen und Helfer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sportvereine im Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern eV. 121 2021-1 Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalwahlgesetz - KWG M-V) In der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Oktaber 2003 Fundstelle: GVOBI. M-V 2003, S. 458 Ausgabe im Zusammenhang Zur Inhaltsübersicht 861 Wählbarkeit, Prüfung der Wählbarkeit {1} Wählbar zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist, wer die Voraussetzungen nach $ 10 und zur Ernennung zum Ehrenbeamten erfüllt. (2) Wählbar zum hauptamtlichen Bürgermeister sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Uniansbürger, die am Tag der Hauptwahl 1. das 18., aber noch nicht das 58. Lebensjahr vollendet haben, 2. die übrigen Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten auf Zeit nach dem Landesbeamtengesetz erfüllen, 3. nicht nach $ 8 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, 4. nicht nach $ 10 Abs. 2 oder 3 von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind, 5. nicht von einem Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder zur Aberkennung des Ruhegehalts rechtskräftig verurteilt worden sind. Amtsinhaber, die sich einer Wiederwahl stellen, sind abweichend von Satz 1 Nr. 1 wählbar, sofern sie am Tag der Hauptwahl noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben. (3) Über das Vorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzung gemäß Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 in Verbindung mit $ 8 Abs. 1 Nr. 2 und $$ 127 , 128, 129 des Landesbeamtengesetzes, wonach der Bewerber die Gewähr dafür bieten muss, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzutreten, entscheidet der zuständige Wahlausschuss. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte vor, die Anlass zu Zweifeln geben, ob die in Satz 1 genannte Voraussetzung vorliegt, legt der zuständige Wahlausschuss den Wahlvorschlag der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung dieser Wählbarkeitsvoraussetzung vor. Die Rechtsaufsichtsbehörde kann im Rahmen ihrer Prüfung Auskünfte über den Bewerber von der Verfassungsschutzbehörde des Landes MecklenburgVorpommern einholen. Diese hat die Auskünfte unverzüglich zu erteilen. Die Rechtsaufsichtsbehörde unterrichtet den Wahlausschuss über das Ergebnis ihrer Prüfung. Sie darf die von der Werfassungsschutzbehörde erhaltenen Auskünfte an den zuständigen Wahlausschuss weitergeben. 122 Merkblatt zum Kauf von Immobilien durch Rechtsextremisten Einleitung: Rechtsextremisten benötigen für ihre Politische Arbeit finanzielle Ressourcen und eine entsprechende Logistik. Um hier die nötigen Woraussetzungen zu schaffen, nutzen sie auch die Möglichkeiten des Immobilienmarktes. Dies geschieht im Wesentlichen auf zweicrlei Weise: " "um einen werden Immobilien erworben, die unmittelbar als "nationale Wohnobjekte" oder auch als Treffort bzw. Geschäftsraum dienen. " Zum anderen erfolgt eine Beteiligung an auf Gewinnerzielung ausgerichteten "Spekulationsgeschäften", die auch als "politisch motivierte Immobiliengeschäfte" bezeichnet werden können. So wurde im rechtsextremistischen "Störtebeker-Netz" das Vorgaukeln eines Kaufinteresses an nicht oder nur schlecht verkäuflichen Objekten als zukunftsträchtige Geschäfisidee beschrieben. Der Kreisverband Jena der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) bot im Internet die "Vermittlung" bei Immobiliengeschäften gegen Zahlung einer "Parteispende" an. Wichtig ist, dass reale und fingierte Kaufabsichten nicht immer eindeutig zu unterscheiden sind. Hier ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Sollten sich Verdachtsmomente ergeben, so können Sie sich andie für diese Fälle von der Landesregierung zu Beratungszwecken eingerichteten Stelle wenden. Sie ist wie folgt zu erreichen: Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern Referat Öffentlichkeitsarbeit Postfach 110552 19005 Schwerin Telefon: 0385 ! 7420-0 Fax: 0385 / 714438 E-Mail: info@verfassungsschutz-mv.de. 123 Vorgehen der rechtsextremistischen Szene bei Ankäufen: Wenn ein Objekt tatsächlich angekauft werden soll, erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem Anbieter, ohne dass die Öffentlichkeit vorher eingeschaltet wird. Das Objekt wird dann zu marktüblichen Konditionen gekauft. Als Käufer treten in der Regel Privatpersonen auf, die auch als Figentümer in das Grundbuch eingetragen werden. Die NPD ist als Organisation in Mecklenburg-Vorpommern bisher nicht als Käuferin aufgetreten. Als Grund könnte neben den begrenzten finanziellen Möglichkeiten der Partei auch die Sorge stehen, dass Immobilien als Parteivermögen bei einem Parteiverbot eingezogen werden, Im Rahmen der "politisch motivierten Immobiliengeschäfte" wurde versucht, für Immobilien, für die kein echtes Interesse besteht, ein Kaufinteresse vorzugaukeln (allerdings bisher nicht in Mecklenburg-Vorpommern). Dabei wurde der Effekt genutzi, dass sofort bei Bekanntwerden der Ankaufabsichten ein erheblicher medialer Druck auf.die jeweilige Kommune ausgeübt wurde, ihr Vorkaufsrecht auszuüben. Um derartige Scheingeschä fte zu L.asten der Allgemeinheit zu verhindern, sollten die Kommunen die folgenden Verdachtsmomente beachten, die für ein solches Scheingeschäft sprechen: . vom Verkäufer oder Käufer wird bewusst im Vorwege Öffentlichkeit hergestellt, " das Objekt ist auf'dem freien Markt zu marktüblichen Konditionen eher schwer verkäuflich, " der Preis ist überhöht, " die Solvenz des Käufers ist nicht gegeben und fraglich, * der Kauf{vor)vertrag enthält unübliche Klauseln, die eine der beiden Parteien überdurchschnittlich bevorzugen oder benachteiligen. 124 Als Beispiel für ein solches Scheingeschäft gilt cin Fall in Kirchheim (RheinlandPfalz). Die NPD sollte dort angeblich die "Alte gräflich Leininger Mühle" kaufen. Als die Gemeinde auf Anraten des rheinland-pfälzischen Ministeriums des Innern und für Sport aufihr Vorkaufsrecht verzichtete, wurde der Vertrag zwischen der NPD und dem Verkäufer rückabgewickelt. Offenbar bestand kein echtes Kaufinteresse, sondern nur die Absicht, die Kommune zur Zahlung eines erhöhten Preises zu veranlassen. Mögliche Maßnahmen nach Ankauf eines Objektes: Sollte in einer Kommune der Erwerb einer Immobilie durch Rechtsextremisten zunächst verborgen bleiben oder aber nicht verhindert werden können, stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, um eine Nutzung, die nicht im Einklang mit geltenden Bauvorschriften steht, mit Auflagen zu versehen oder die weitere Nutzung gar zu unterbinden (Beispiel: die sogenannte "Wolfshöhle* in Wismar,eine Baracke,die u.a. für rechtsextremistische Musikveranstaltungen genutzt wurde, deren weitere Nutzung jedoch wegen Einsturzgefahr behördlich verboten wurde). Prüffelder, die für die Gemeinden insbesondere in Betracht kommen, sind: Regelungen des B-Planes, Baumängel, Bauauflagen, Brandschutz, Vorkaufsrechte, Zuwegung, Parkplätze öffentlich/privat. Rettungswege, Stellplatz-VO, Nachbarschafisrechte, Lärmgutachten, Versammlungsstätten-VO, Gaststättengesetz. 125 Innenministerium # ER Mecklenburg-Vorpommern - Der Minister - (r) m Innenministerium MecklenburgVorpommern 19048 Schwerin Landräte der Landkreise i ; > als untere Rechtsaufsichtsbehärden SEM, BiERBBTTRNE BE Oberbürgermeister der kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpammern | nachrichtlich: Städteund Gemeindetag Landkreistag Mecklenburg-Worpommern e.V. Mecklenburg-Vorpommern Bertha-von-Suttner-Str. 5 Bertha-von-Suttner-Str, 5 19061 Schwerin 19061 Schwerin Vermietung von öffentlichen Einrichtungen an rechtsoder linksextremistische Gruppen Anlage Als Teil des demokratischen Staates haben auch die Kommunen die Aufgabe, die freiheitlich demokratische Grundordnung dadurch zu schützen, dass verfassungsfeindliche Organisationen und Parteien keine antidemokratischen und menschenwerachtenden Ideologien verbreiten können. Allerdings lassen es der grundgesetzlich verankerte Gleichbehandlungsgrundsatz sowie das Parteienprivileg nicht zu, diesen Gruppierungen allein wegenihrer Ziele den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu verwehren. Die nachfolgenden Ausführungen zur Rechtslage geben daher Hinweise, wie mit der Problematik im Sinne einer wehrhaften Demokratie auf rechtskonforme Weise umgegangen werden kann. & 14 Abs. 2 Kommunalverlassung Mecklenburg-Vorpommern gewährt den Einwohnern der Gemeinde einen Rechtsanspruch, im Rahmen der bestehenden Vorschriften die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu nutzen. Ob die Gemeinde dabei nur mittelbarer Träger ist und die Einrichtung nicht im Eigentum der Kommune steht, sondern aufgrund einer öffentlich-rechtlichen oder privat-rechtlichen Vereinbarung der Gemeinde nur das Nutzungsrecht zusteht, ist für den Anspruch auf Nutzung der Einrichtung unbeachtlich. Die Öffentlichkeit der Einrichtung wird durch die Widmung hergestellt. An den Widmungsakt sind keine besonderen formellen Anforderungen zu stellen. Die Widmung kann auch durch schlüssiges Handeln, also beispielsweise durch den Erlass einer Benutzungssatzung oder Benutzungsordnung oder durch Gemeindevertretungsbeschluss erfolgen. 126 Maßgebend ist die Erkennbarkeit des Behördenwillens, dass die Sache dem bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll. Weil die Einrichtungen der Kommune im Rahmen der Daseinsvorsorge dem Gemeinwohl zu dienen haben, wird die Öffentlichkeit der Einrichtung durch Widmung im Zweifel sogar vermutet. Durch die Widmung wird gleichzeitig der öffentliche Zweck der Einrichtung und damit die Grenze des Benutzungsanspruchs festgelegt. Hat eine Gemeinde dementsprechend einen gemeindlichen Veranstaltungsraum auch für politische Veranstaltungen gewidmet, besteht für politische Parteien ein Anspruch, diesen für Veranstaltungen nutzen zu können. Aus dem Grundsatz der Parteienfreiheit und der Chancengleichheit der Parteien (sogenanntes "Parteienprivileg", vgl. Art. 21 Absatz 1 Satz 2 GG, Artikel 3 GG) folgt dabei, dass sich die Gemeinden als Träger öffentlicher Gewalt gegenüber allen Parteien strikt neutral zu verhalten haben. Dies gilt auch für Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielsetzungen, solange sie nicht durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verboten wurden. Diese für Parteien entwickelten Grundsätze gelten im Wesentlichen entsprechend für politische Gruppierungen, die in aller Regel Vereinigungen im Sinne des $ 2 VereinsG sind. Auch hier ist es unerheblich, ob bekannt und für jedermann offensichtlich ist, dass die Vereinigung extremistlische Ziele verfolgt, solange nicht eine rechtskräftige Verbotsverfügung ergangen ist. Eine Ersatzorganisation einer verbotenen Partei ist gemäß $ 33 PartG verboten, sodass sie auch keinen Anspruch auf Nutzung einer öffentlichen Einrichtung für politische Veranstaltungen hat. Im Ergebnis kann eine Gemeinde nicht verhindern, eine öffentliche Einrichtung auch einer extremistischen Vereinigung zur Verfügung zu stellen, sofern die Einrichtung grundsätzlich für politische Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird. Dies gilt unabhängig davon, welchen Eindruck die Gemeinde in der Öffentlichkeit befürchtet. Der Gemeinde bleibt allerdings die Möglichkeit, eine Widmungsbeschränkung bezüglich der Zugangsberechtigung vorzunehmen und sämtliche politische Veranstaltungen auszuschließen. Die Gemeinde ist dann aber mit Rücksicht auf 55 Abs. 1 PartG und Art. 3 GG ausnahmslos an diese selbst bestimmte Zweckverengung gebunden. Wenn die Gemeinde also eine Partei von der Nutzung der öffentlichen Einrichtung ausschließt, so müssen auch alle anderen politischen Veranstaltungen untersagt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Antrag einer Partei oder Vereinigung abzulehnen, wenn zu befürchten ist, dass die Veranstaltung in einer dem Veranstalter zurechenbaren Weise zur Begehung von Straftaten oder Ördnungswidrigkeiten genutzt wird. Allerdings muss die Prognose auf konkret nachgewiesene Tatsachen gestützt werden. Eine allgemeine Vermutung der Verwirklichung von Straftaten reicht insoweit nicht aus. y Zur Unterstützung bei der Beurteilung dieser Fragen sollten sich Amter und amtsfreie Gemeinden im Einzelfall rechtzeitig an die jeweilige Aufsichtsbehörde wenden. Soweit zu vermuten ist, dass politische Veranstaltungen extremistischer Gruppierungen als Geburtstagsfeiern oder andere Feierlichkeiten getarnt werden, 127 wird außerdem empfohlen, in der Benutzungssatzung oder in dem Mietvertrag ausdrücklich einen Nutzungszweck festzuhalten (siehe Anlage), sofern rein private Feierlichkeiten nicht ohnehin außerhalb des Widmungszwecks gestellt werden. Weicht der tatsächliche Nutzungszweck von dem vereinbarten ab, besteht für den Vermieter dann die Möglichkeit, sich wieder vom Vertrag zu lösen. Zu prüfen ist dann aber, ob dem Vermieter in dieser Situation unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Wertragsparteien und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist. Bei unbefugter Nutzung liegt gleichzeitig eine Täuschung über die tatsächliche Nutzung der Räumlichkeiten wor. Sofern dies auf der Vorspiegelung falscher Tatsachen beruht, kann der Wermieter den Vertrag wegen einer arglistigen Täuschung anfechten. Darüber hinaus sollte eine unbefugte Nutzung mit einer Vertragsstrafe sanktioniert werden. Stellt der Vermieter fest, dass die tatsächliche Nutzung der Mieträume von der vereinbarten abweicht, wird eine Vertragsstrafe in vorher vereinbarter Höhe fällig. Die Zahlung der Vertragsstrafe kann mit der vorherigen Zahlung einer Sicherheitsleistung durch den Mieter abgesichert werden. Zwar kann eine vorher vereinbarte Vertragsstrafe die Nutzung der Mieträume für eine untersagte Veranstaltung nicht generell verhindern, unter Umständen der Mieter aber doch von einer unerwünschten Nutzung abhalten. Zudem rechtfertigt eine vertragswidrige Nutzung im Regelfall die Ablehnung künftiger Nutzungsanträge des Nutzers. Wird die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung für eine Musikveranstaltung beantragt und hat die Gemeinde den Verdacht, dass die für die Veranstaltung vorgesehenenInterpreten Lieder mit strafbaren Inhalten spielt, sollte sie sich näher über die Interpreten erkundigen. Auskunft können die zuständigen Ördnungsämter und Polizeidienststellen geben. Eine Aufzählung von verbotenen Liedgut enthält darüber hinaus die "Liste aller bundesweit beschlagnahmten Medien" der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Eine Abfrage, ob ein bestimmtes Medium bereits indiziert ist, kann per E- Mail an liste@bundesprüfstelle.de gerichtet werden. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Rochusstr,10 53123 Born Tel: 0228 - 9621030 Fax: 0228 379014 wars bin rüfstelle, Des weiteren sieht es die Rechtsprechung als zulässig an, Nebenbestimmungen in den Vertrag aufzunehmen, wonach die Gefahr von Sachschädenin Folge der Veranstaltung auf den Veranstalter abgewälzt wird. Die zur Überlassung ihrer öffentlichen Einrichtung verpflichtete Kommune darf danach im Wege von Vergabebedingungen oder privatrechtlichen Vereinbarungen das mit der geplanten Veranstaltung einhergehende Risiko eines Schadens an oder in der öffentlichen Einrichtung auch insoweit abwälzen, als Dritte für den Schaden verantwortlich sind. Denn das Schadensrisiko einer gefahrgeneigten Veranstaltung fällt nicht in den 128 Verantwortungsbereich des Trägers der Einrichtung, sondern ist aus Gründen der Sachnähe dem Risikobereich des Veranstalters zuzurechnen. Die Gemeinde darf die Benutzung ihrer Einrichtung daher von einer solchen Haftungsübernahme abhängig machen, solange dies nicht zur Folge hat, dass der Zulassungsanspruch nicht mehr zu verwirklichen ist oder dies zu einer sachwidrigen Benachteiligung führt. Doch auch wenn die empfohlenen Maßnahmen ergriffen worden sind, kommt es darauf an, dass strafrechtlich relevante extremistischen Aktivitäten konsequent verfolgt und geahndet werden. Insoweit gilt: Wern Polizei und Staatsanwaltschaft nichts von einer Straftat erfahren, kann es auch keine Strafurteile geben. Hat dementsprechend der Vermieter den Verdacht, dass im Rahmen der laufenden Veranstaltung gegen Strafgesetze verstoßen wird, sollte er umgehend die Polizei rufen. Die wichtigsten Strafgesetze, gegen die Extremisten häufig verstoßen, sind: = 884 StGB Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei o $85 StGB Verstoß gegen ein Wereinigungsverbot o $86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen $ 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen & 125 StGB Landfriedensbruch oc o0 o0 & 127 StGB Bildung bewaffneter Gruppen & 130 StGB Volksverhetzung $ 189 StGB Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener Im Falle des Verstoßes gegen Strafgesetze ist die Veranstaltung wegen einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufzulösen. Werden bei dem Polizeieinsatz Beweismittel sichergestellt, ist dies für die Durchsetzung der Vertragsstrafe ebenfalls hilfreich. Zusatz für die Landräte: Ich bitte die Ihrer Aufsicht unterstehenden Gemeinden entsprechend zu unterrichten. Lorenz Caffier 129 Anlage Die folgenden Passagensollten in dem vom Vermieter verwandten Vertrag eingearbeitet bzw. neu aufgenommen werden: Präambel Der Vermieter verurteilt Veranstaltungen mit extramistischen, rassistischen oder antidemokratischen Inhalten. Der Mieter stellt sicher, dass insbesondere weder die Freiheit und Würde des Menschen in Wort oder Schrift verächtlich gemacht noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verlassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden. $ ... Vertragszweck (1) Die Vermietung erfolgt zum Zwecke ! aus Anlass der im Folgenden genau aufgeführten Veranstaltung: (2} Der Mieter erklärt durch Ankreuzen, dass die Veranstaltung folgenden Charakter hat: () Politische Veranstaltung, {} Kulturelle Veranstaltung, () Party, () PrivaterCharakter, () Kommerzielle Veranstaltung. 5... Kündigung (1) Der Vermieter ist berechtigt, bis zum Überlassungstermin jederzeit aus wichtigen Gründen von dem Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts verzichtet der Mieter hiermit unmnderruflich auf die Geltendmachung ihm hierdurch ggf. erwachsener Ansprüche. (2) Der Vermieter ist berachtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen, wenn der Mieter die Mieträume entgegen der $ Vereinbarung aus ... (Vertragszweck) nutzt oder eine solche unbefugte Nutzung zu befürchten ist. (3} Der Mieter hat dem Wermieter alle Schäden zu ersetzen, die dem Vermieter durch die außerordentliche Kündigung entstehen. & ... Haftung (1) Für Wertsachen, Bargeld, Garderobe und andere Gegenstände wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. (2) Der Mieter haftet insbesondere auch für Schäden, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang mit gemieteten und/oder eingebrachten Einrichtungen und technischen Ausstattungen entstehen. (3) Der Mieter haftet insbesondere für Schäden, die von Besuchern der vom Mieter organisierten Veranstaltung verursacht werden, soweit der Mieter durch die Art, den Inhalt oder die Gestaltung der Veranstaltung schuldhaft hierzu beigetragen hat oder er zumindest hätte entsprechende Schäden vorhersehen konnte und zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat. (4) Der Mieter haftet für sämtliche Personenund Sachschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden, die Dritten, seinen Mitarbeitern oder ihm selbst sowie dem Vermieter durch die Überlassung der Räumlichkeit entstehen, soweit der Mieter durch die Art, den Inhalt oder die Gestaltung der Nutzung schuldhaft hierzu beigetragen hat oder er zumindest hätte entsprechende Schäden vorhersehen konnte und zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat. &.. Verlragsstrafe Kommt es im Rahmen der Weranstaltung zu strafbaren Handlungen im Sinne der $$ 84, 85, 86, 86a, 125, 127, 130 StGB, zu denen der Mieter nach Ar, Inhalt oder Gestaltung der Nutzung schuldhaft beigetragen hat oder zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, obwohl er dies vorhersehen konnte, 130 verpflichtet sich der Mieter, eine Vertragsstrafe von___ EUR zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe besteht auch dann, wenn der Mieter die Mieträume entgegen der Vereinbarung aus & ... (Vertragszweck) nutzt. Durch die Wertragsstrale ist die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen. & ... Sicherheitsleistung Der Mieter leistet als Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag eine Kaution in Höhe von ___ EUR. 131 Innenministerium ir ER Mecklenburg-Vorpommern - - Der MinisterRi ' Innenministerium Mecklenburg-Wönrpommarn 1504 Schwerin Landkreise in Mecklenburg-Vorpammer - Die Ländräte - Kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern - Die Öberbürgermeister - Schwerin, den . Oktober 3007 Zweckwerbände in Mecklenburg-Vorpommern j Die Verbandsvorstehernachrichtlich an; Städteund Gemeindetag Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Waorpommern Geschäftsstelle Geschäftsstelle Bertha-von-Sutiner-Straße 5 Bertha-von-Suttner-Straße 5 19061 Schwerin 19061 Schwerin Landesfeuerwehrverband MecklenburgVorpommern Bertha-von-Suttner-Straße 5 19061 Schwerin Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung als Voraussetzung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis Hier: Prüfung der Wählbarkeit bei der Wahl von Bürgermeistern und Landräten Mein Rundschreiben vom 28. Februar 2007 Anlagen: -2Mit Blick auf die anstehenden Wahlen won hauptund ehrenamtlichen Bürgermeistern s0wie Landräten mache ich in Ergänzung meines 0.9. Rundschreibens Folgendes bekannt: Wählbar zum ehrenamtlichen Bürgermeister bzw. hauptamtlichen Bürgermeister und Landrat ist nur, wer alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen zur Ernennung zum Ehrenbeamten/Beamten auf Zeit nach dem Landesbeamtengesetz erfüllt ($ 61 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KWG M-V). Das Vorliegen der beamtenrechtlichen Wählbarkeitsvoraussetzungen ist bereits Bestandteil der von den örtlichen Wahlausschüssen vorzunehmenden Prüfung der Wahlvorschläge im Rahmen der Zulassung zur Wahl (vgl. Punkt 7 des Erlasses des Innenministeriums über die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte vam 5. Dezember 2000, Az.: Il 210-115.4.2-1.3). Die Prüfung umfasst auch die Prognose, ob von dem Bewerber erwartet werden kann, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Hinzukommt hierbei die Würdigung von bekannten und verwertbaren Einzelumständen ( z.B. strafrechtliche Verurteilungen etc.) Hausanschreit Innenministerium Meckionburg-Wonrpommarn Telefon; (63 88) 5 88-20 08 Arganal am Pfaflermeich Taledax: (03 85) 3 88 29 70 AlguandrinansiraBe 1. 19055 Schwerin e-mail: Possstellegbim mu-regberung.de 132 Es entspricht bereits der gängigen Werwaltungspraxis, Beamte vor ihrer erstmaligen Ernennung über ihre in $ 8 Abs. 1 Nr. 2 des Landesbeamtengesetzes normierte Pflicht zur Verfassungstreue zu belehren und entsprechende Erklärungen unterzeichnen zu lassen. Die für die Ernennung von Laufbahnbeamten und Beamten laufbahnfreier Ämter bereits verwendeten Formblätter sind um die in dem o.g. Rundschreiben herausgearbeiteten Aspekte der Auswirkungen einer Mitgliedschaft in einer Partei mit einer der Verfassungsordnung widersprechenden Zielsetzung ergänzt worden. Nunmehr muss seitens der Bewerber ausdrücklich erklärt werden, dass keine Mitgliedschaft in einer Partei mit einer der Werfassungsordnung widersprechenden Zielsetzung vorliegt (vgl. Erklärung über das Bekenntnis zur und Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung, Teil B). Ich übersende die Formblätter in der Anlage mit dem Hinweis, dass künftig nur solche Bewerber zur Wahl zugelassen werden können, die die Erklärung in Teil A) unterzeichnet haben. Wird Teil B) der Erklärung nicht unterzeichnet oder hat der Wahlausschuss Zweifel am Wahrheitsgehalt der vom Kandidaten unterschriebenen Erklärungen, ist zu prüfen, ob die vorhandenen Zweifel an der künftigen Werfassungsireue des Bewerbers ausgeräumt werden können. Die Prüfung sollte spätestens zum Zeitpunkt des Beschlusses der Vertretung über die Gültigkeit der Wahl abgeschlossen sein, da bei Nichtvorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzungen die Ungültigkeit der Wahl festzustellen ist. Bei der Wahl von Amtsund Verbandsvorstehern, Gemeinde-, Ortsund Amtswehrführern und deren Stellvertretern sowie sonstigen kommunalen Wahlund Ehrenbeamten sollen die Formblätter ebenfalls zur Anwendung kommen, und es wird empfohlen, hinsichtlich der Prüfung der Verfassungstreue entsprechend zu verfahren, Zusatz für die Landräte untere Rechtsaufsi behörden: Die Landräte als untere Rechtsaufsichtsbehörden werden gebeten, die Ihrer Aufsicht unterstehenden Gemeinden, Ämter und Zweckverbände entsprechend zu informieren. Lorenz Gaffier 133 Behörde Ort, Datum Belehrung über das Bekenntnis zur und Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung für kommunale Wahlbeamte und Ehrenbeamte bzw. Bewerber um entsprechende Ämter Nach $ 57 Abs. 2 des Beamtengesetzes für das Land Mecklenburg-Worpommern {Landesbeamtengesetz - LBG M-V) ist der Beamte verpflichtet, sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Dementsprechend darf gemäß $ 8 Abs. 1 Nr. 2 LBG M-V in das Beamtenverhältnis -- auch in das Ehrenbeamtenverhältnis -- nur berufen werden, wer die Gewähr bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eintritt. Die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Wolkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt (vgl. Urteil vom 23.10.1952, BVerfGE 2,1; Urteil vom 17.08.1956, BVerfGE 5,85). Die freiheitlich demokratische Grundordnung ist das Gegenteil des totalitären Staates, der als ausschließliche Herrschaftsmacht Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ablehnt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind insbesondere zu rechnen: - die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem das Recht auf Leben und freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Yolkssouveränität, die Gewaltenteilung, - die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber der Volksvertretung, - die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, - die Unabhängigkeit der Gerichte, = das Mehrparteienprinzip, - die Chancengleichheit für alle politischen Parteien, - das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Die Teilnahme an Bestrebungen, die sich gegen diese Grundsätze richten, ist unvereinbar mit den Pflichten eines Angehärigen des öffentlichen Dienstes. Bei der Prognose der Werfassungstreue ist die Mitgliedschaft in einer Partei mit einer der Verlassungsordnung widersprechenden Zielsetzung bedeutsam, und zwar unabhängig davon, ob ihre Verfassungswidrigkeit nach Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes 134 durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt ist oder nicht. Insofern genügt es, wenn eine Partei mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung unvereinbare Ziele verfolgt (BVerwGE 61, 194, VG Berlin, Urteil vom 22. November 2004 (ZBR 2006 S. 102 ff (104) zur NPD). So kann ein zunächst gerechtfertigter Zweifel des Dienstherrn an der künftigen Verfassungstreue des Bewerbers durch ein Eintreter des Bewerbers für eine verfassungsmäßige Haltung seiner Partei ausgeräumt werden (BVerwGE 61, 194). Werden die begründeten Zweifel des Diensthermn an der künftigen Werfassungstreue nicht ausgeräumt, ist davon auszugehen, dass der Bewerber, der trotz Kenntnis der verfassungswidrigen Bestrebungen der Partei seine Mitgliedschaft aufrecht erhält, sich nicht zur freiheitlich demokratischen Grundardnung "bekennt". Sein Verhalten lässt auch den Schluss zu, dass er nicht für ihre Erhaltung eintritt, so dass eine Berufung in das Beamtenverhältnis in diesem Falle ausscheidet. Ein Bewerber, der nicht die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten, ist gem. $ 61 des Kommunalwahlgesetzes nicht wählbar zum ehrenamtlichen Bürgermeister oder hauptamtlichen Bürgermeister und Landrat, da er eine Voraussetzung zur Ernennung zum Ehrenbeamten bzw. zum Beamten auf Zeit nach dem Landesbeamtengesetz nicht erfüllt. War der gewählte Bewerber nicht wählbar, ist die Ungültigkeit der Wahl festzustellen und eine Neuwahl anzuordnen ($ 71 Abs. 1 Nr. 1 des Kommunalwahlgesetzes). Gegen Beamte auf Zeit oder Ehrenbeamte, die sich einer solchen Pflichtverletzung schuldig machen und deren Ernennung nicht ohnehin schon wegen arglistiger Täuschung zurückzunehmen ist, wird ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst eingeleitet. 135 Erklärung über das Bekenntnis zur und Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung für kommunale Wahlbeamte und Ehrenbeamte bzw. Bewerber um entsprechende Amter Aus Anlass meiner im Falle der Wahl zum [Einsetzen: Amis-/Funktionsbezeichnung] bevorstehenden Ernennung zum Beamten auf Zeit/[Ehrenbeamten erkläre ich Name, Vorname | Geburtsname dass ich über meine Pflicht zur Verfassungstreue und darüber belehrt worden bin, dass die Teilnahme an Bestrebungen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder gegen ihre grundlegenden Prinzipien gerichtet sind, mit den Pflichten eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes unvereinbar ist. A) Aufgrund der mir erteilten Belehrung erkläre ich hiermit: 1. Ich werde meine Pflicht zur Verfassungstreue stets erfüllen. 2. Ich bejahe die Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und bin bereit, mich jederzeit durch mein gesamtes Werhalten zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Ich bin mir über die dienstrechtlichen Folgen eines Verstoßes gegendie 0. 9. Grundsätze bewusst, 3. ch versichere ausdrücklich, dass ich in keiner Weise Bestrebungen unterstützt habe und unterstützen werde, deren Ziele gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder gegen eines ihrer grundlegenden Prinzipien gerichtet sind. 4. Ich versichere ferner, dass ich nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, insbesondere die im internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948 enthaltenen Grundsätze verstoßen habe und nicht verstoßen werde. 136 Mir ist bewusst, dass im Falle des Verschweigens einer Unterstützung nach Nr. 3 oder eines Verstoßes nach Nr. 4 die Ernennung als durch arglistige Täuschung herbeigeführt angesehen wird. Arglistige Täuschung führt zur Rücknahme der Ernennung. Ort, Datum Unterschrift B} Ich, [Einsetzen: Vorname Name], erkläre weiterhin, dass ich nicht Mitglied in einer Partei oder einer sonstigen Gruppierung mit einer der Werfassungsordnung widersprechenden Zielsetzung bin. Mir ist bewusst, dass im Falle des Verschweigens einer solchen Mitgliedschaft die Ernennung als durch arglistige Täuschung herbeigeführt angesehen werden kann. Arglistige Täuschung führt zur Rücknahme der Ernennung. Ort, Datum Unterschrift 137 Innenministerium EW"& Mecklenburg-Vorpommern - Der Minister - r Innenmsnisbarnum Mecklanbung-Vorbommenn 19048 Schwerin Landkreise in Mecklenburg-Worpommern - Die Landräte - Kreisfreie Städte in Mecklenburg- - Die OberbürgermeisterSchwerin, den . Februar 2007 Zweckverbände in Mecklenburg- j Die Verbandsvorsteher - nachrichtlich an: Städteund Gemeindetag Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Worpommern Geschäftsstelle Geschäftsstelle Bertha-von-Sutiner-Straße 5 Bertha-von-Sutiner-Straße 5 19061 Schwerin 19061 Schwerin Landesfeuerwehrverband MecklenburgVorpommern Bertha-von-Suttner-Straße 5 19061 Schwerin Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung als Voraussetzung für die Ernennung zum und als Diensipflicht des Beamten Aus gegebenem Anlass weise Ich auf Folgendes hin: Die obersten Werte unserer Verfassung sind keine näturgegebenen Prinzipien, die allein aus sich heraus existieren könnten. Sie haben ihren Ursprung in gemeinsamen Grundüberzeugungen aller Demokraten. Ohne Instrumente, die die Einhaltung und den Fortbestand der "freiheitlichen demokratischen Grundordnung" sicherstellen würden, wäre das Bekenntnis zu einer solchen Grundordnung bedeutungslos. Daher sind die dem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, die die Einhaltung und den Fortbestand der "freiheitlicher demokratischen Grundordnung" sicherstellen. Zum Prinzip der "wehrhaften Demokratie" gehört als ein Schutzmechanismus die Pflicht der Angehörigen des öffentlichen Dienstes zur Verfassungstreue sowie die beamtenrechtliche Pflicht der politischen Mäßigung und Zurückhaltung. Gem. $ 8 Abs. 1 Nr. 2 LBG M-V darf in das Beamtenverhältnis -- auch in das Ehrenbeamtenverhältnis -- nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und die Verfassung des Landes Mecklenburg-VWorpommern eintritt. Bei der Prognose der Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers ist die Mitgliedschaft in einer Partei mit einer der VerfasHausanschriä Innenminksigrium Mecköenburg: Vorpammarr Telator (03 85) 5 88-20 05 Arsenal am Pfatlensigich Telotax: (03 85) 5.88 29 70 Alezandrinensirade 1. 19035 Schwerin mail: poststellegPim.mu-regberung.de 138 sungsordnung widersprechenden Zielsetzung bedeutsam, und zwar unabhängig davon, ob ihre Verfassungswidrigkeit nach Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt ist oder nicht. Insofern genügt es, wenn eine Partei, wie dies bei der NPD der Fall ist, mit der freiheitlich demokratischen Grundardnung unvereinbare Ziele verfolgt (BVerwGE 61, 194). In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts wird übereinstimmend hervorgehoben, dass die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei ein verfassungstreues Verhalten nicht zwingend ausschließt und es hierfür auf die Umstände des einzelnen Falles ankommt (BVerfGE 39, 334, 359; BVerwGE 61, 176, 182). So kann ein zunächst gerechtfertigter Zweifel des Dienstherrman der künftigen Verlassungstreue des Bewerbers durch ein Eintreten des Bewerbers für eine verfassungsmäßige Haltung seiner Partei ausgeräumt werden (BVerwGE 61, 194). Werden die begründeten Zweifel des Dienstherrn nicht ausgeräumt, ist allerdings davon auszugehen, dass ein Beamter, der trotz Kenntnis der verfassungswidrigen Bestrebungen der Partei seine Mitgliedschaft aufrecht erhält, sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung "bekennt". Sein Verhalten lässt auch den Schluss zu, dass er nicht für ihre Erhaltung eintritt, so dass eine Berufung in das mtenverhältnis in diesem Falle ausscheidet. Dies gilt erst recht für die aktive Mitarbeit (insbesondere Übernahme von Parteiämtern, Kandidatur) in einer Partei mit zumindest teilweise verfassungsfeindlicher Zielsetzung. In einer solchen Mitarbeit wird eine Identifizierung mit den Parteizielen gesehen (BVerwGE 868, 99). In diesem Zusammenhang wird darauf aufmerksam gemacht, dass ein Bewerber, der nicht die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, gem. $ 61 des Kommunalwahlgesetzes (KWG M-V) nicht wählbar ist zum ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Bürgermeister, da er eine Voraussetzung zur Ernennung zum Ehrenbeamten/Beamten auf Zeit nach dem Landesbeamtengesetz nicht erfüllt ($ 61 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2KWG M-W). Nach seiner Ernennung muss sich der Beamte durch sein gesamtes Verhalten zu derfreiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten, Dies ist als Dienstpflicht in $ 57 Abs. 2 LBG M-V ausdrücklich normiert. Die politische Treuepflicht fordert, wie das Bundesverfassungsgericht hervorgehoben hat, mehr als nur eine formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung (BVerfGE 39, 334, 348). Der Beamte ist vielmehr verpflichtet, seiner positiven Einstellung zu den Grundentscheidungen des Grundgesetzes nach außen hin Ausdruck zu verleihen. Die Pflicht, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten, umfasst auch die Verpflichtung, alles zu unterlassen, was geeignet ist, den Anschein zu erwecken, verfassungsfeindliche Ansichten Dritter zu teilen oder zu fördern. Dem Beamten ist es verboten, verfassungsfeindliche Aktivitäten zu propagieren oder verfassungsfeindliches Gedankengut zu verbreiten. Das Verbot gilt gleichermaßen für mündliche wie für schriftliche Äußerungen, aber auch für sonstige Aktionen mit verfassungsfeindlicher Tendenz. Meinungsäußerungen der Beamten stehen in einem Spannungsverhältnis zwischen dem Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes und den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG). Der Beamte unterliegt deshalb in seinen innerdienstlichen und außerdienstlichen Meinungsäußerungen Schranken {vgl. auch BVerwGE 55, 232, BVerwGE 61, 176, BVerwGE 62, 280). Das öffentliche Vertrauen in die unparteiische und gemeinwohlorientierte Amtsführung der Beamten darf nicht durch unsachgemäße oder provozierende Äußerungen von Beamten untergraben 139 werden (BayVerfGH 37, 140). Je größer die mögliche Publizität einer Äußerung ist, umso sorgfältiger muss der Beamte abwägen. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit gilt für Beamte jedoch nur in ihrer Stellung als Staatsbürger, nicht aberin ihrer Funktion als Amtsträger (BVerwG ZBR 1988, 128). Äußerungen des Beamten als Organwalter sind amtliche Außerungen, die nicht ihm persönlich, sondern dem Dienstherrn zuzurechnen sind. Sie genießen keinen Grundrechtsschutz. Für den Inhalt der Außerung trägt der Beamte nach 60 Abs. 1 LBG M-V die persönliche Verantwöortung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorstehenden Ausführungen auch für die kommunalen Wahlbeamten und Ehrenbeamten gelten. Insbesondere Ehrenbeamte, wie z.B. Amtsund Verbandsvorsteher, Bürgermeister amtsangehöriger Gemeinden oder Gemeinde-, Ortsund Amitswehrführer nebst deren Stellvertreter, die hoheitsrechtliche Aufgaben nebenberuflich ehrenamtlich wahrnehmen, haben nach Maßgabe des $ 129 LBG M-V dieselben Rechte und Pflichten wie alle anderen Beamten, Für sie gelten deshalb gleichermaßen sowohl die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis als auch die beamtenrechtliche Pflicht zur Verfassungstreue nach $ 57 Abs. 2 LBG M- V. Bei einer schuldhaften Pflichtverletzung kommt auch bei ihnen ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte und die disziplinarische Ahndung als Dienstvergehen in Betracht. Als Disziplinarmaßnahmen sind bei Ehrenbeamten gemäß $ 7 Abs. 3 i.V.m. $ 9 Abs. 1 LDG M-W Verweis, Geldbuße bis 500 Euro oder Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zulässig. Zusatz für die Landräte als untere Rechtsaufsichtsbehörden: Die Landräte als untere Rechtsaufsichtsbehörden werden gebeten, die Ihrer Aufsicht unterstehenden Gemeinden, Ämter und Zweckwerbände entsprechend zu informieren. Lorenz Gaffier 140 Bildnachweis Titel Müller, Reinhard Seite 21 aus http://logr.org/ogboize Seite 22 aus http://www.ks-malchin.info.ms Seite 23 aus http://www.nsrostock.de Seite 23 aus http://www.agguestrow.tk Seite 25 aus http://ifv.snbp.info/information/hgw/ag2_jg08.pdf Seite 26 aus http://www.kulturkreis-pommern.de Seite 27 aus http://logr.org/nationaleaktivistenruegen/ Seite 28 aus http://logr.org/hatecrewstralsund Seite 29 aus http://aktionsfront.org Seite 30 aus http://logr.org/nationaleaktivistenruegen/page/6 Seite 52 aus http://forum.thiazi.net Seite 57 dapd Nachrichtenagentur Seite 60 Anke Rutkowski / NNN Seite 71 Screenshot aus im Internet veröffentlichter Videobotschaft Seite 72 Screenshot aus im Internet veröffentlichter Videobotschaft Seite 73 Screenshot aus im Internet veröffentlichter Videobotschaft Seite 88 Innenministerium M-V