Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Verfassungsschutzbericht 2003 Herausgeber: Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Arsenal am Pfaffenteich Karl-Marx-Straße 1 19055 Schwerin 1. Auflage: 700 Exemplare März 2004 2 INHALTSVERZEICHNIS Seite Vorbemerkung................................................................................................ 6 I. Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern................................ 7 I.1 Aufgaben des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern........................ 7 I.2 Freiheitliche demokratische Grundordnung........................................................ 7 I.3 Bestrebungen....................................................................................................... 8 I.4 radikal und extremistisch................................................. 8 I.5 Informationsbeschaffung..................................................................................... 9 I.6 Kontrolle des Verfassungsschutzes..................................................................... 9 I.7 Strukturdaten........................................................................................................ 10 I.8 Überblick zur Lage in Mecklenburg-Vorpommern.............................................. 10 II. Ausländerextremismus ................................................................................... 11 II.1. Lageüberblick....................................................................................................... 11 II.2 Personenpotenzial................................................................................................. 11 II.3 Straftatengeschehen.............................................................................................. 12 II.4 Islamismus............................................................................................................. 12 II.4.1 Elemente und Ursprünge des Islamismus.............................................................. 12 II.4.2 Jihadismus.............................................................................................................. 14 II.4.3 Islamistische Ideologie und freiheitliche demokratische Grundordnung............... 15 II.4.4 Transnationaler Terrorismus / panislamischer Fundamentalismus: BIN-LADIN-Netzwerk............................................................................................ 17 II.4.5 Panislamischer Extremismus / Islamische Befreiungspartei ("Hizb ut-Tahrir alIslami").................................................................................................................... 20 II.4.6 National-islamistische Bestrebungen / Islamische Widerstandsbewegung (HAMAS)................................................................................................................ 22 II.4.7 Partei Gottes (Hizb Allah)....................................................................................... 23 II.5 "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) und Nachfolgeorganisationen......................... 24 3 III Rechtsextremismus ......................................................................................... 26 III.1 Lageüberblick....................................................................................................... 26 III.2 Personenpotenzial................................................................................................. 26 III.3 Straftatengeschehen.............................................................................................. 27 III.3.1 Antisemitische Straftaten im Berichtszeitraum.................................................... 28 III.3.2 Ermittlungen gegen den aus Mecklenburg-Vorpommern stammenden Anführer der "Kameradschaft Süd" in München................................................................. 29 III.4 Rechtsextremistische Skinheads und sonstige gewaltbereite Rechtsextremisten / Neonazis / "Kameradschaften"......................................................................... 30 III.4.1 Allgemeine Entwicklung..................................................................................... 30 III.4.2 Vernetzungsbemühungen innerhalb der Neonaziszene....................................... 32 III.4.3 Gutshaus Amholz................................................................................................ 33 III.4.4 Rechtsextremistische Aktionen gegen den Irak-Krieg........................................ 34 III.4.5 Proteste gegen die Wehrmachtsausstellung in Peenemünde................................ 36 III.4.6 Veranstaltungen anlässlich des 08. Mai............................................................... 37 III.4.7 Aktivitäten anlässlich des 16. Todestages von Rudolf Heß................................. 39 III.4.8 Aktivitäten anlässlich des Volkstrauertages........................................................ 40 III.4.9 Wehrsportübung im Landkreis Nordwestmecklenburg....................................... 40 III.5 Rechtsextremistische Musikszene....................................................................... 41 III.6 Szeneläden / Versandhandel................................................................................ 41 III.7 Kommunikationsmedien...................................................................................... 42 III.8 Rechtsextremistische Parteien............................................................................. 44 III.8.1 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)............................................ 44 III.8.1.1 Allgemeine Lage.................................................................................................. 44 III.8.1.2 Entwicklung auf Bundesebene............................................................................. 44 III.8.1.3 Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern......................................................... 45 III.8.1.4 Öffentliche Veranstaltungen der NPD im Lande.................................................. 46 III.8.2 "Junge Nationaldemokraten" (JN)....................................................................... 47 III.8.3 Sonstige Aktivitäten und NPD-beeinflusste Zusammenschlüsse......................... 47 III.8.4 "Deutsche Volksunion" (DVU)............................................................................ 48 III.8.5 "Die Republikaner" (REP)................................................................................... 48 4 IV. Linksextremismus ......................................................................................... 49 IV.1 Lageüberblick..................................................................................................... 49 IV.2 Personenpotenzial............................................................................................... 49 IV.3 Straftatengeschehen............................................................................................ 50 IV.4 Militanter Linksextremismus.............................................................................. 50 IV.5 Linksextremistische Parteien.............................................................................. 53 V. Spionageabwehr............................................................................................ 55 V.1 Allgemeiner Überblick....................................................................................... 55 V.2 Methoden der Nachrichtendienste...................................................................... 55 V.3 Aktuelle Lage...................................................................................................... 56 V.4 Erreichbarkeit der Spionageabwehr..................................................................... 57 VI. Geheimschutz.................................................................................................. 59 VII. Öffentlichkeitsarbeit ..................................................................................... 61 VIII. Wesentliche Rechtsgrundlagen der Arbeit des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern........................................................................ 64 5 VORBEMERKUNG Der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern legt für das Jahr 2003 erstmals seit 1998 wieder einen Verfassungsschutzbericht vor. Damit wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass neben dem nach wie vor zentralen Thema des politischen Extremismus und Terrorismus auch andere Aufgabenfelder des Verfassungsschutzes in Mecklenburg-Vorpommern für die Öffentlichkeit transparent gemacht werden sollen. Insbesondere die nach wie vor anhaltenden Gefahren, die sich aus der Proliferation1 ergeben, machen es notwendig, über entsprechende Aktivitäten einschlägiger Nachrichtendienste zu berichten. Derartige nachrichtendienstliche Aktivitäten, aber auch die terroristische Bedrohung der freien Welt, unterstreichen die große Bedeutung des Geheimund Sabotageschutzes. Auch er findet Eingang in den vorgelegten Bericht. Die Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes gewährleistet eine regelmäßige und informative fachbezogene Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Im Ergebnis weist der Bericht einen höheren Informationswert als bisher auf und kommt damit der gewünschten und jetzt auch gesetzlich normierten Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes nach. Der vorliegende Verfassungsschutzbericht soll auch Orientierungshilfe für die politische Auseinandersetzung mit dem Extremismus und Terrorismus sein sowie Anhaltspunkte für das Erkennen möglicher Spionageaktivitäten geben. 1 Unter Proliferation wird die Verbreitung von atomaren, biologischen und chemischen Waffen (ABCWaffen) und deren Trägersysteme verstanden. 6 I. VERFASSUNGSSCHUTZ IN MECKLENBURG - VORPOMMERN I.1 Aufgaben des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Zu diesem Zweck sammelt er Informationen und wertet diese aus. Er informiert die zuständigen Stellen, um diesen zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren zu treffen. (vgl. SS 1 LVerfSchG M-V) Wesentliche Aufgabe ist die Sammlung und Auswertung von Auskünften, Nachrichten und sonstigen Unterlagen über * Bestrebungen o die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder o die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden (Ausländerextremismus) sowie * geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht (Spionageabwehr). Ferner wirkt der Verfassungsschutz beim Geheimund Sabotageschutz mit. (vgl. SS 5 LVerfSchG M- V) I.2 Freiheitliche demokratische Grundordnung Die "freiheitliche demokratische Grundordnung" umfasst den unabänderlichen Kernbestand unserer Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht hat folgende Merkmale zu den obersten Wertprinzipien unserer Demokratie bestimmt: * Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten * Volkssouveränität * Gewaltenteilung 7 * Verantwortlichkeit der Regierung * Gesetzmäßigkeit der Verwaltung * Unabhängigkeit der Gerichte * Mehrparteienprinzip * Chancengleichheit für alle politischen Parteien * Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (vgl. SS 6 Abs. 3 LVerfSchG M-V) I.3 Bestrebungen Nach allgemeinem Sprachgebrauch sind Bestrebungen alle auf ein Ziel gerichteten Aktivitäten. Extremistische Bestrebungen im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes sind demzufolge Aktivitäten mit der Zielrichtung die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Die Gesinnung politisch Andersdenkender, die sich darin äußern kann, dass z.B. jemand mit Begeisterung kommunistische Literatur liest oder die Bundesregierung kritisiert, berührt den Aufgabenbereich der Verfassungsschutzbehörden nicht. (vgl. SS 6 LVerfSchG M-V) I.4 radikal und extremistisch Als radikal werden Bestrebungen bezeichnet, die zur Lösung politischer Probleme "bis auf die Wurzel gehen", die Probleme jedoch ohne zielgerichteten Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung lösen wollen. Bestrebungen werden als extremistisch bezeichnet, wenn sie gegen den Kernbestand unserer Verfassung - die freiheitliche demokratische Grundordnung - gerichtet sind und diese ganz oder teilweise abschaffen wollen. Radikal ist nicht gleich extremistisch; aber extremistisch ist gleich verfassungsfeindlich. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. So ist z.B. die Forderung nach Wiedereinführung der Todesstrafe durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird; jedenfalls nicht, solange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt. 8 I.5 Informationsbeschaffung Den größten Teil (ca. 80 %) der Erkenntnisse gewinnt die Verfassungsschutzbehörde M-V aus offen zugänglichen Quellen (Auswertung von Publikationen, z.B. Zeitungen und Programme sowie elektronischer Medien, freiwillige Auskünfte, Besuch von Veranstaltungen). Die Sammlung offenen Materials ergibt allerdings nicht immer ein vollständiges Bild. Um auch getarnte oder geheim gehaltene Aktivitäten beobachten zu können, gestattet der SS 10 LVerfSchG M-V dem Verfassungsschutzgesetz den Gebrauch "nachrichtendienstlicher Mittel" zur Informationsgewinnung. Methoden der verdeckten (geheimen) Nachrichtenbeschaffung sind z.B. geheime Fotografie, Observation, Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen sowie Bildund Tonaufzeichnungen. Generell gilt jedoch: Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel kommt immer erst dann in Betracht, wenn alle anderen Mittel der Nachrichtenbeschaffung ausgeschöpft sind. In keinem Fall darf der Verfassungsschutz den Kernbereich eines Persönlichkeitsrechts, zu dem insbesondere die Intimsphäre gehört, verletzen. I.6 Kontrolle des Verfassungsschutzes Für die Arbeit des Verfassungsschutzes gelten strenge rechtsstaatliche Maßstäbe. Eingriffe in die Privatund Freiheitsrechte des Bürgers sind dem Verfassungsschutz nur auf gesetzlicher Grundlage gestattet. Damit der Bürger darauf vertrauen kann, dass der Verfassungsschutz sich streng an seinen gesetzlichen Auftrag und an die für die Tätigkeit geltenden Rechtsbestimmungen hält, unterliegt er - neben der eigenen, innerbehördlichen Kontrolle - einer genauen Kontrolle auf mehreren Ebenen. Neben der Überwachung durch den Landtag unterliegt die Verfassungsschutzabteilung des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK). Aufgaben, Zusammensetzung und Kontrollrechte der PKK sind in den SSSS 27 ff LVerfSchG M-V geregelt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wacht über die Einhaltung von Dienstvorschriften und die Umsetzung von Datenschutzvorschriften und verfügt bei seiner Tätigkeit auch über das Recht zur Akteneinsicht. 9 Durch die Öffentlichkeit, die Berichterstattung in den Medien zu Aufgaben und Arbeit des Verfassungsschutzes und durch die sich daraus ergebende Diskussion wird eine ständige Kontrolle ausgeübt. Nicht zu vergessen ist die Überwachung der Arbeit des Verfassungsschutzes durch den ständigen Ausschuss G 10-Gremium, die G 10-Kommission, den Landesrechnungshof und die Justiz. I.7 Strukturdaten Im Haushaltsjahr 2003 standen der Verfassungsschutzbehörde M-V Haushaltsmittel in Höhe von 767.500.EUR zur Verfügung. Die anteiligen Kosten des Landes M-V an der Schule für Verfassungsschutz (als gemeinsame Bund/Länder-Einrichtung) betrugen 18.400.EUR. I.8 Überblick zur Lage in Mecklenburg-Vorpommern Auch im Jahr 2003 stellten die Aktivitäten politischer Extremisten eine zentrale Herausforderung für den demokratischen Rechtsstaat dar. Die weltweite Bedrohung durch islamistische Terrornetze, rechtsextremistische Gewalttaten bzw. Gewaltplanungen, aber auch die Aktivitäten linksextremistischer Gewalttäter bildeten Schwerpunkte der Arbeit der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden. Auch in Mecklenburg-Vorpommern konnten wiederum vielfältige extremistische Aktivitäten beobachtet werden. Wenn auch der Ausländerextremismus in Mecklenburg-Vorpommern wegen des geringen Ausländeranteils an der Gesamtbevölkerung nicht über eine ähnlich präsente gesellschaftliche Relevanz verfügt wie der Rechtsextremismus, ist diesem Phänomen aufgrund des globalen Gefährdungspotenzials - wie jüngst wieder die Anschläge in Madrid zeigen - weiterhin Priorität einzuräumen. Daher werden auch diesmal die Hintergründe des Islamismus ausführlich dargestellt. 10 II. AUSLÄNDEREXTREMISMUS II.1 Lageüberblick Der Ausländerextremismus ist in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund des geringen Ausländeranteils an der Gesamtbevölke rung nur schwach organisiert und in der Öffentlichkeit kaum wahrnehmbar. Allerdings ist eine nicht geringe Anzahl von Anhängern der verbotenen "Arbeiterpartei Kurdistan" (PKK) im Lande aktiv, die sich zunächst in "Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans" (KADEK) und mittlerweile in "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL) umbenannt hat. Hinzu kommen Personen, bei denen Verdachtsmomente vorliegen, dass sie dem nachfolgend näher zu beschreibenden islamistischen Spektrum zuzurechnen sind, das vor dem Hintergrund der aktuellen Gefährdungslage im Fokus der Arbeit der Verfassungsschutzbehörden steht. II.2 Personenpotenzial Jahr MV MV Bund Bund Gruppierung 2002 2003 2002 2003 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) / 211 290 11.500 11.500 KADEK Revolutionäre Volksbefreiungspartei<10 <10 750 800 Front (DHKP-C) Türkische Kommunistische Partei / <10 <10 1.500 1.800 Marxisten-Leninisten (TKP / ML) Marxistisch-Leninistische Kommunis<10 <10 600 600 tische Partei (MLKP) Islamische Widerstandsbewegung <10 <10 300 300 (HAMAS) 11 II.3 Straftatengeschehen Im Jahr 2003 registrierte das LKA M-V im Bereich der politisch motivierten Kriminalität im Phänomenbereich 'Ausländer' 1 (Vorjahr: 2) extremistische Straftat im Zusammenhang mit Spendengeldaktionen des "Volkskongress Kurdistan" (KHK, vormals: KADEK / PKK). II.4 Islamismus Im Folgenden werden zunächst die wesentlichen Elemente und Ursprünge der islamistischen Ideologie sowie deren Unvereinbarkeit mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland dargestellt. Darauf folgt ein Überblick über islamistisch motivierte terroristische Aktivitäten und islamistische Bestrebungen im Jahr 2003, um dem Leser die Einordnung und Bewertung tagesaktueller Ereignisse zu ermöglichen. II.4.1 Elemente und Ursprünge des Islamismus Der Islamismus ist in seinen historischen Ursprüngen eine Gegenbewegung zu jenem "Einbruch" der europäischen Moderne in weite Teile der islamischen Lebens welt, welcher mit der Eroberung Ägyptens durch Napoleon im Jahre 1798 seinen Anfang nahm, sich mit der Revolutionierung von Wirtschaft und Gesellschaft in den französischen und britischen Kolonialgebieten fortsetzte (Industrialisierung, Verstädterung, Herausbildung neuer sozialer Schichten) und mit der Abschaffung des (zuletzt nur noch symbolisch existenten) Kalifats durch den Gründer der modernen Türkei, Mustafa Kemal Atatürk, seinen vorläufigen politischen Höhepunkt fand. In der Frühphase dieses Modernisierungsprozesses war die Reaktion der muslimischen Eliten zunächst vom Bemühen geprägt, den Herausforderungen mit einer Übernahme "bewährter" europäischer Modelle der politischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Organisation zu begegnen, z.B. durch Studienreisen nach Europa, durch radikale Reformen des osmanischen Militärund Verwaltungswesens ('Tanzimat '-Reformen"), durch den Bau und Betrieb von Universitäten, Schulen und Krankenhäusern nach europäischen Standards sowie durch den Versuch einer Harmonisierung von islamischen und europäischen Rechtsvorstellungen. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wich diese Aufgeschlossenheit jedoch zunehmend antieuropäischen bzw. antimodernistischen Ressentiments. Auslöser für diese Entwicklung war neben 12 der Aufteilung des Nahen Ostens in französische und britische Einflussgebiete (z.T. in Form von Völkerbund-Mandaten) u.a. die Weltwirtschaftskrise der 1920er Jahre, die vor allem Ägypten und Britisch-Indien mit ihren exportorientierten Monokulturen hart traf und in diesen Ländern schwere Modernisierungskrisen verursachte. Während einige muslimische Intellektuelle auf diese (als Entfremdung wahrgenommene) Entwicklung mit der Propagierung völkisch-nationalistischer und sozialistischer Ideologien reagierten und somit ihrer antieuropäischen Haltung mit "europäischen" Argumentationsmustern Ausdruck verliehen, erhob die 1928 von Hassan AL-BANNA (1906 - 1949) in Ägypten gegründete "Muslimbruderschaft" (arab.: Ikhwan al-Muslimin) den Anspruch, einen eigenen, genuin "islamischen" Weg zur Lösung der Probleme zu beschreiten. Seit den 1930er Jahren entwickelten sich der in Pakistan (damals Britisch-Indien) lebende Abu Al A'la AL-MAUDUDI (1903 - 1979) und (vor allem seit den 1950er Jahren) der Ägypter Sayyid QUTB (1906 - 1966) zu den einflussreichsten Ideologen dieser neuen Bewegung. Ihr grundlegender Ansatz war, die aus der Modernisierung resultierenden Probleme ihrer Zeit auf das Wirken des (durch keine religiösen Normen beschränkten) freien, vernunftgeleiteten menschlichen Willens zurückzuführen, womit sie sich explizit gegen die Grundlage der Moderne, nämlich das Menschenbild der europäischen Aufklärung, richteten. Freiheitsrechte und Vernunftbegabung seien dem Menschen von Gott (Allah) nur unter dem Vorbehalt der Achtung seines souveränen (unhinterfragbaren) göttlichen Willens sowie der Einhaltung seiner (durch Mohammad offenbarten) Regeln der Lebensführung verliehen. Um diesen göttlichen Willen zu ergründen, sei es jedoch erforderlich, zu den Wurzeln (arab.: usul) des Glaubens zurückzukehren. Diese Rückkehr ist Ursache für die Rigidität des Islamismus , die sich u.a. in folgenden Elementen und Merkmalen der islamistischen Ideologie niederschlägt: selektiver und willkürlicher Umgang mit den Quellen des Islam (Koran und Sunna = prophetische Tradition als zweite religiöse Quelle neben dem Koran), z.B. durch die Verleugnung der darin z.T. enthaltenen inneren Widersprüche; grundsätzliche Ablehnung jeder abweichenden Interpretation der islamischen Quellen als "unislamisch" bzw. "abtrünnig"; 13 strikte Zweiteilung der Menschheit in eine "Gemeinschaft der Gläubigen" 2 und eine 3 "Gemeinschaft der Ungläubigen" die sich in einem Zustand der permanenten Konfrontation befänden, welche letztendlich mit einem Sieg der "Gemeinschaft der Gläubigen" ende; Glauben an die Überlegenheit eines "islamischen Systems" gegenüber allen anderen existierenden oder denkbaren Ordnungen, in dem alle persönlichen und politischen Angelegenheit nach Maßgabe des "göttlichen Willens" abschließend geregelt seien. Zur Errichtung dieses "islamischen Systems" wurden von verschiedenen Autoren unterschiedliche Vorschläge unterbreitet, so z.B. der Aufbau "islamischer" (bzw. islamistischer) Parallelgesellschaften oder die schrittweise Unterwanderung von Machtzentren muslimischer Staaten. Gemäß diesen Anleitungen durchliefen viele Islamisten Karrieren in den Streitkräften (z.B. Ägyptens) oder versuchten, über soziale Projekte, religiöse Bildungsarbeit oder eigene Parteien und Publikationen größtmöglichen Einfluss auf breite Bevölkerungsschichten auszuüben. II.4.2 Jihadismus Sehr früh wurden jedoch auch in Anlehnung an den JihadBegriff4 des "klassischen" Islam Konzepte des "bewaffneten Kampfes" zur Durchsetzung der eigenen politischen Ziele entwickelt und umgesetzt. In Folge der Niederlage der arabischen Staaten im "Sechs-TageKrieg" gegen Israel im Jahre 1967, die als Demütigung und Versagen der arabischen 2 arab.: ummah / im islamistischen Zusammenhang nur auf Anhänger des Islamismus bezogen / im "klassischen" Islam hingegen Bezeichnung für die Gesamtheit aller Muslime 3 arab.: dschahiliyah / im islamistischen Kontext: Atheisten, Menschen anderen Glaubens und nicht-islamistische Muslime / im "klassischen" Islam: Bezeichnung für die vor-islamische Welt 4 Im traditionellen Islam wird zwischen dem "großen" und dem "kleinen" Jihad (wörtlich: "Anstrengung" für den Islam) unterschieden. Als "großer Jihad" gelten die Bemühungen des einzelnen Muslim, sich möglichen Anfechtungen der eigenen Glaubensfestigkeit zu widersetzen. Er zielt auf die Unterdrückung bestimmter menschlicher Triebregungen ab, die als unvereinbar mit dem Islam gelten. Der "kleine Jihad" dient hingegen der (bewaffneten) Verteidigung der "islamischen Gemeinschaft" (arab.: umma) gegen innere und äußere Feinde sowie der Ausweitung des Geltungsbereiches des islamischen Rechts (arab.: shari'a). Die Attribute "groß" und "klein" spiegeln die ursprüngliche Rangordnung beider Formen des Jihads wider. 14 Regime wahrgenommen wurde, kam es jedoch in großen Teilen der islamistischen Bewegung zu einer weiteren ideologischen Radikalisierung, in deren Ergebnis der "Jihad" (im Sinne eines be - waffneten, nicht notwendigerweise nur der eigenen Verteidigung dienenden Kampfes) zum zentralen Begriff aufgewertet und zu einer unbedingten persönlichen Pflicht eines jeden Muslims, zur zentralen "Sechsten Säule des Islams"5 erklärt wurde. Aus der Parole "Der Islam ist die Lösung" wurde der Schlachtruf "Der Jihad ist die Lösung". Jede Beschränkung der Gewalt (erst recht durch rationale "Kosten-Nutzen-Abwägungen") wurde verworfen. Das Mittel der Gewalt wurde so im Jihadismus nicht nur völlig von den beabsichtigten politischen Zwecken, sondern auch von allen aus ihrer Anwendung resultierenden Folgen (z.B. für andere Muslime) losgelöst und somit zu einer Form des rituellen Terrors. II.4.3 Islamistische Ideologie und freiheitliche demokratische Grundordnung Zentrales Thema des Islamismus ist die Realisierung einer islamischen Ordnung, in der die von Gott offenbarte rechte Lebensführung in Regeln und Verboten allgemeine Gültigkeit erlangen soll. Der Islamismus folgt dabei dem bekannten Wahlspruch: "Der Islam ist Religion und Staat". Diese islamische Ordnung soll konkret durch die Anwendung der Scharia verwirklicht werden. Dies bedeutet, dass die göttliche Botschaft, wie sie im Koran und der Lebenspraxis des Propheten Muhammad (Sunna) den Menschen zugänglich gemacht worden sein soll, in Gesetze umzuwandeln ist, die den göttlichen Willen realisieren. Der Islamismus begründet die "islamische Ordnung" mit der alleinigen Souveränität Gottes. Gott habe demnach Werte, Normen und Gesetze für die Ewigkeit verbindlich festgelegt; "die Würde Gottes ist unantastbar" wäre der Hauptsatz einer islamistischen Verfassung. Hier tut sich ein zentraler Widerspruch zum Grundgesetz (GG) auf. Dieses schützt die Menschenwürde und garantiert die Menschenrechte. Alle staatlichen Gewalten sind gemäß Art. 1 GG verpflichtet, sie als höchstes Gut zu achten und zu schützen. Menschliches Werk und menschlicher Wille werden im Islamismus dagegen nur dann anerkannt, wenn sie sich mit Gottes Willen decken. Abweichungen von Gottes Wille werden nicht toleriert. 5 so der Titel eines in den 1970er Jahren veröffentlichten "Klassikers" des Jihadismus des ägyptischen Ingenieurs Abd as-Salam FARAJ. Die fünf anderen Pflichten sind: Glaubensbekenntnis, tägliche Gebete, Pilgerreise nach Mekka, Einhaltung einer Fastenzeit und Spenden an Bedürftige. 15 Nicht nur an diesem zentralen Grundrecht, dem Schutz der Menschenwürde, lässt sich die Unvereinbarkeit des Islamismus mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung aufzeigen. An einer Auswahl zentraler Verfassungsprinzipien soll dieser Gegensatz weiter verdeutlicht werden: So steht etwa das Prinzip der Souveränität Gottes im Gegensatz zur Volkssouveränität. Im Grundgesetz ist unabänderlich festgeschrieben: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" (Art. 20 Abs. 2 GG). Im Islamismus kann die Staatsgewalt nicht vom Volk ausgehen, da Gott der alleinige Quell von Wahrheit und Autorität ist. Unbekannt ist im Islamismus auch die Gewaltenteilung, denn alle Gewalt geht nach dieser Ideologie auf die eine göttliche Wahrheit zurück, die sich in der Souveränität Gottes manifestiert. Eine formale Trennung von Exekutive, Legislative und Judikative ist jedoch ein grundlegendes Strukturund Ordnungsprinzip der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Der Islamismus kennt auch kein Recht der Meinungsund Pressefreiheit (Art. 5 GG), denn er akzeptiert keine Äußerungen, die gegen Gott oder den Islam gerichtet sind. Die islamistische Vorstellung von der Souveränität Gottes duldet auch das Mehrparteienprinzip nicht, denn eine Vielfalt von Parteien würde nach Ansicht des Islamismus nur Gegensätze unter den Menschen schüren und der göttlichen Einheit widersprechen. Islamismus strebt eine homogene Gesellschaft an, in der jeder Mensch seine ihm von Gott zugeordnete Rolle ausfüllt. Der Islamismus kennt nur klare Antworten; ein klares "wahr und richtig" einerseits, ein klares "falsch und irrig" andererseits. Eine Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG) gibt es im Islamismus deshalb nicht. Weder zwischen Rechtgläubigen und Ungläubigen noch zwischen Mann und Frau. 16 II.4.4 Transnationaler Terrorismus / panislamischer Fundamentalismus: BIN-LADIN-Netzwerk Das weltweite Anschlagsgeschehen des Jahres 2003 hat zum wiederholten Male die anhaltende Operationsfähigkeit der Terror-Organisation al-Qa'ida und der mit ihr im BIN-LADINNetzwerk verbundenen und verbündeten islamistischen Mujahedin-Gruppen 6 verdeutlicht. Bei zahlreichen Attentaten dieses Täterspektrums, welche meist die bekannte Angriffstaktik der al-Qa'ida widerspiegelten (zeitgleiche Massenmord-Anschläge mittels täterseitiger Selbsttötung), kamen auch im Jahr 2003 mehrere hundert Menschen ums Leben. Deutlich zeigte sich jedoch auch die (bereits im letzten Extremismusbericht prognostizierte) Modifizierung der al-Qa'ida-Strategie, welche sich in einer Ausweitung des terroristischen Zielund Opferspektrums manifestierte: Abweichend vom "klassischen" Anschlagsmuster dieser Kernorganisation des BIN-LADIN-Netzwerkes waren deren Anschläge im vergangenen Jahr nicht primär gegen gut gesicherte Einrichtungen und Interessen der Vereinigten Staaten mit einem entsprechend hohen Symbolwert gerichtet, sondern vorrangig gegen "weiche Ziele" in Ländern mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung, die aus der Sicht der Täter "westliche" (d.h. amerikanische und europäische), jüdisch-"zionistische" oder sonstige "unislamische" und "ketzerische" Einflüsse repräsentierten. So richteten sich die dem BIN-LADIN-Netzwerk zuzurechnenden schwerwiegendsten Terroranschläge des Jahres 2003 u.a. gegen Ausländer-Wohnanlagen in Saudi-Arabien (12. Mai und 8. November mit insgesamt 53 Toten), ein Hotel und ein Bürogebäude in Indonesien (5. August mit 11 Toten), europäische und jüdische Kultur-, Tourismusund Gastronomie-Einrichtungen in Marokko (16. Mai mit mindesten 40 Toten), die jordanische Botschaft in Bagdad (7. August mit 19 Toten) sowie Synagogen und britische Institutionen in Istanbul (15. und 20. November mit insgesamt 51 Toten). Auch bei Attentaten mutmaßlicher tschetschenischer Extremisten (wie z.B. dem Anschlag auf ein Open-Air-Konzert in Moskau am 5. Juli mit 13 Toten) sind Verbindungen zu nahöstlichen Teilstrukturen des BIN-LADIN-Netzwerkes nicht auszuschließen. Die durch diese Entgrenzung des islamistischen Terrorismus verursachten enormen Verluste unter der einheimischen muslimischen Bevölkerung müssen als weiterer Beleg für den totalitären Charakter der jihadistischen Ideologie gewertet werden, welche sich vor allem durch eine 6 zu den Strukturen des transnationalen islamistischen Terrorismus siehe auch den Extremismusbericht 2002 17 beispiellose Glorifizierung des Todes und eine Ritualisierung des Mordens und Sterbens auszeichnet. Auch die von arabischen Sendern ausgestrahlten (und mit hoher Wahrscheinlichkeit authentischen) Audiound Video-Botschaften Usama BIN LADINs und seines "Stellvertreters", Aiman AZZAWAHIRI, belegen diese Einschätzung: So erklärte BIN LADIN in einer am 18. Oktober 2003 ausgestrahlten Tonband-Botschaft u.a., dass "die Kreuzzügler und die Juden" nur "die Sprache des Tötens und Blutvergießens, der zerstörten Interessen, der verbrannten Türme und der zusammengebrochenen Wirtschaft" verstünden. Als Ereignis von besonderer Relevanz für die Innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ist jedoch der Anschlag auf einen Bundeswehr-Konvoi in Afghanistan am 7. Juni 2003 zu bewerten, bei dem durch die Selbsttötung eines Attentäters, der den regionalen alQa'ida-Strukturen zuzuordnen ist, vier deutsche Soldaten starben. Dieser gezielte und vorsätzliche Angriff auf deutsche Staatsangehörige und Interessen bestätigte erstmals zweifelsfrei die bereits nach dem Anschlag von Djerba vom 11. April 2002 mit 19 Toten (darunter 14 deutsche Touristen) getroffene Einschätzung, dass prinzipiell auch die Bundesrepublik Deutschland dem Zielspektrum des islamistischen Terrorismus zuzurechnen und Bestandteil eines allgemeinen Gefahrenraumes ist. Bereits im März 2003 waren in Berlin mehrere mutmaßliche Islamisten wegen des Verdachtes auf Vorbereitung eines Terrorverbrechens im Zusammenhang mit der damals anlaufenden Operation "Iraqi Freedom" festgenommen und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden. Gegen einen der Tatverdächtigen wurde mittlerweile Anklage u.a. wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung erhoben. Er soll im Zusammenhang mit dem jüngsten Irak-Krieg Sprengstoffanschläge im Rahmen von Demonstrationen mit den Ziel geplant haben, möglichst viele Menschen zu töten. Die mehrmonatige Geiselnahme europäischer Touristen in der südalgerischen Wüste (unter ihnen auch sechzehn Deutsche, von denen eine Frau verstarb) durch eine Untergruppe der (in der 7 Vergangenheit mit al-Qa'ida kooperierenden) GSPC verfolgte jedoch vermutlich das vergleichsweise begrenzte Ziel einer Stärkung der eigenen Position im Kampf gegen die algerische Regierung. 7 "Salafistische Gruppe für Verkündigung und Kampf" 18 Der alleinige Rückblick auf das Anschlagsgeschehen des Jahres 2003 gäbe jedoch nur ein unvollständiges Bild der Lageentwicklung im Bereich des transnationalen islamistischen Terrorismus wieder, da durch den (international zunehmend besser koordinierten) Einsatz nachrichtendienstlicher, polizeilicher und militärischer Mittel weltweit in vielen Fällen terroristische Gefahren bereits im Vorfeld erfolgreich abgewehrt bzw. die Fortsetzung terroristischer Aktivitäten nachhaltig unterbunden werden konnten, so z.B. durch die Festnahmen des früheren al-Qa'ida-Planers Khaled Scheich MOHAMMED im Februar 2003 sowie führender Köpfe und spezialisierter Operateure al-Qa'ida-naher Terrorgruppen in Saudi-Arabien, Südost-Asien und auf den Philippinen. Im Februar 2003 verurteilte das Oberlandesgericht Hamburg den Marokkaner Mounir ALMOTASSADEQ im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Mord in 3045 Fällen zu 15 Jahren Haft. Der Bundesgerichtshof ließ jedoch im März 2004 eine Revision zu und verwies die Sache zur Neuverhandlung an das Oberlandesgericht Hamburg zurück. Im Strafverfahren gegen Shadi ABDALLAH verhängte das Oberlandesgericht Düsseldorf eine vierjährige Freiheitsstrafe. ABDALLAH war der Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie der Anstiftung zum Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und der bandenmäßigen Begehung von Urkundsdelikten für schuldig befunden worden. Strafmildernd wurden ABDALLAH seine umfänglichen Aussagen zu dem (in Deutschland unter dem Namen "at-Tauhid" bekannt gewordenen) Terrornetzwerk unter der Leitung des mutmaßlichen al-Qa'ida-Funktionärs Abu Musab AZ-ZARQAWI angerechnet. Verschiedene diesem Netzwerk zuzurechnende Zellen, die sich fast ausnahmslos aus nordafrikanischen Islamisten zusammensetzten, waren auch im Jahr 2003 in Europa (u.a. in Frankreich, Spanien und Großbritannien) zerschlagen worden. Dabei wurden wiederholt Materialien sichergestellt, die auf die Planung und Vorbereitung terroristischer Anschläge mit nichtkonventionellen Kampfmitteln durch diesen Täterkreis hinweisen. In einem ihm unterstehenden Camp im afghanischen Herat soll AZ-ZARQAWI bereits vor den Anschlägen vom 11. September 2001 eine derartige weitere Entgrenzung und Totalisierung des Terrors durch Experimente und Lehrgänge zum Umgang mit toxischen Substanzen vorbereitet haben. Nach der Befreiung Afghanistans vom Taliban-Regime im Rahmen der internationalen Operation "Enduring Freedom" entwickelten sich (höchstwahrscheinlich mit Unterstützung AZ-ZARQAWIs) die Basen der (erst kurz zuvor aus dem Zusammenschluss verschiedener kurdisch-islamistischer 19 Gruppen hervorgegangenen) Ansar al-Islam im Nordirak zu einem neuen Anlaufpunkt islamistischer Experten und Interessenten für nicht-konventionelle Kampfstoffe, bis auch die dortigen Terror-Stützpunkte und Trainingscamps im Zuge der Operation "Iraqi Freedom" unter die Kontrolle alliierter Truppen gebracht wurden. Dabei wurden große Mengen an Ausbildungsmaterialien und Laborutensilien zur Herstellung nicht-konventioneller Kampfstoffe sichergestellt. Angehörige der Ansar al-Islam haben in der Vergangenheit wahrscheinlich auch im Bundesgebiet eigene konspirative Strukturen aufgebaut und terroristische Aktivitäten durch die Schleusung von "Mujahedin" zumindest unterstützt. Zum Jahreswechsel 2003 / 2004 geriet die Organisation zudem in den Verdacht, einen Anschlag auf ein Bundeswehr-Krankenhaus in Hamburg vorbereitet zu haben. Im Dezember 2003 waren in München und den Niederlanden mutmaßliche Mitglieder der Terrororganisation u.a. wegen des Verdachts auf gewerbsund bandenmäßige Schleusung festgenommen worden. II.4.5 Panislamischer Extremismus / Islamische Befreiungspartei ("Hizb ut-Tahrir alIslami") Mit Wirkung vom 15. Januar 2003 verbot der Bundesminister des Innern der im Ausland ansässigen "Islamischen Befreiungspartei" die Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland, da diese sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung wendet und Gewaltanwendung als Mittel der Durchsetzung politischer Ziele befürwortet. Damit ist jede Tätigkeit der "Islamischen Befreiungspartei" nicht nur mit Mitteln des Verwaltungszwanges zu unterbinden, sondern auch gemäß SS 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz unter Strafe gestellt. Wegen des Verdachtes auf Verstoß gegen dieses Betätigungsverbot wurden am 10. April 2003 in einer bundesweiten Aktion - u.a. auch in Mecklenburg-Vorpommern - Objekte durchsucht und Beweismaterialien sichergestellt. Auch die äußerst konspirativ agierende und von einem elitär-avantgardistischen Selbstverständnis geprägte "Islamische Befreiungspartei" propagiert einen aggressiv-kämpferischen Jihadismus, so z.B. in ihrer Broschüre "Die Unausweichlichkeit des Kampfes der Kulturen", wo es auf Seite 59 20 heißt: "Diejenigen, die sagen, der Islam sei eine friedliche Religion, verleugnen den aktiven Jihad. Sie bestätigen den Kampf für den Fall der Verteidigung und lehnen den aktiven Kampf, d.h. die Erklärung des Angriffs, ab. (...) Dies steht aber im Widerspruch zu den Texten des Buches (Anmerkung: des Koran) (...) und dem Konsens der Prophetengenossen. All diese Quellen schreiben vor, sie zuerst anzugreifen, auch wenn sie uns nicht angegriffen haben, sofern sie nicht den Islam angenommen haben oder (...) sich der Herrschaft des Islam unterwerfen." In einem Flugblatt vom 31. März 2002 mit dem Titel "Und tötet sie, wo immer ihr sie zu fassen bekommt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben" (Sure 2, 191) rechtfertigt die "Islamische Befreiungspartei" die mörderischen Terrorangriffe auf die israelische Bevölkerung: "(...) Die Märtyreraktionen, die gegenwärtig in Palästina gegen die Juden verübt werden, sind islamisch legitim. Ganz Palästina ist ein Schlachtfeld, gleichgültig, ob es sich um das Gebiet handelt, das die Juden seit 1948 oder später gewaltsam vereinnahmt haben. (...)" Ebenso wie die HAMAS (s.u.) und der "Palästinensische Islamische Jihad" verbreitet die Organisation offen radikale antisemitische Propaganda, die sich zum Teil auch einer bezeichnenden Entmenschlichungsrhetorik bedient, etwa wenn sie in einem Flugblatt vom 28.02.2002 Juden als "Brüder von Affen und Schweinen" bezeichnet. Die Anschläge vom 11. September 2001 wurden von der "Islamischen Befreiungspartei" in einem Flugblatt vom 18. September 2001 begrüßt: "Denn Amerika ist ein Feind der Muslime (...) Amerika erntet das, was es gesät hat." Grundsätzlich richten sich die Aktivitäten der Organisation jedoch gegen alle auf der säkularen Tradition der europäischen Aufklärung beruhenden Gemeinwesen sowie gegen die pro-westlich orientierten Regierungen der arabisch-islamischen Welt: "...Die USA und ihre Verbündeten aus den Kufr-Staaten (= Staaten des Unglaubens) fahren fort, ein islamisches Land nach dem anderen zu zerstören (...) Es existiert nur ein Mittel gegen diese Plage: den Sturz der verräterischen Regenten, der feigen Vasallenherrscher in den islamischen Ländern, die Beseitigung der Systeme, die auf dem ungläubigen Laizismus beruhen. (...)" 8 Die Wirkungsmacht derartiger Propaganda zeigte sich erneut am Jahresende 2003: Der ägyptische Außenminister (und Muslim !) Ahmed MAHER wurde bei einem Besuch in Israel am 8 Flugblatt der "Islamischen Befreiungspartei" vom 10.12.2001 / Titel: "Das Bonner Abkommen festigt den Einfluss der USA in Afghanistan und legt den Grund zur Abschaffung des Islam" 21 22. Dezember 2003 auf dem Jerusalemer Tempelberg von Angehörigen der "Islamischen Befreiungspartei" tätlich angegriffen. Auch im Berichtszeitraum wurden vor allem in zentralasiatischen Staaten wieder zahlreiche Mitglieder der Organisation festgenommen. Anfang Mai 2003 gab die "Islamische Befreiungspartei" den Tod ihres Führers, Abu Yusuf Abdul Qadeem ZALLOUM bekannt. Derzeitiger Führer ist der in Jordanien lebende Atta ABU AL-RASHTA. II.4.6 National-islamistische Bestrebungen / Islamische Widerstandsbewegung (HAMAS) Die öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten der HAMAS-Anhängerschaft in Deutschland waren im Jahr 2003 im Vergleich zum Vorjahr in Qualität und Quantität rückläufig. Dies dürfte vor allem auf die im Jahr 2002 bzw. zum Jahresanfang 2003 verfügten Betätigungsverbote gegen islamistische Ausländervereinigungen zurückzuführen sein, von denen auch der "al-Aqsa e.V." betroffen war. Dem in Aachen ansässigen Verein war im Wesentlichen vorgeworfen worden, mit den von ihm gesammelten Spenden die HAMAS und ihre Gewalttaten zu unterstützen und insbesondere durch die finanzielle Absicherung der Familien von "Selbstmord"-Attentätern zur Gewalt im Nahen Osten beizutragen. "Der Verein hat gegen das Verbot Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben und beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen (Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bis zur Entscheidung über die Klage). Der Bundesminister des Innern hat im Laufe des Verfahrens umfangreiches, nach der Verbotsverfügung gewonnenes Material einschließlich nachrichtendienstlicher Auskünfte vorgelegt, über deren Aussagekraft und Verwertbarkeit die Parteien streiten. Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Beschluss vom 16. Juli 2003 die aufschiebende Wirkung der Klage mit der Maßgabe wiederhergestellt, dass al-Aqsa e.V. über die Verwendung seiner finanziellen Mittel dem Bundesministerium des Innern laufend Rechenschaft zu legen hat."9 9 Presseerklärung Nr. 33/2003 des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.07.2003 22 Ungeachtet ihrer Zurückhaltung in der Öffentlichkeit wurden im Zusammenhang mit der Operation "Iraqi Freedom" auch aus dem Umfeld palästinensischer Islamisten Aufrufe zum "Jihad gegen Amerika und seine Verbündeten" getätigt. Trotz paralleler Hinweise auf eine von der HAMAS betriebene Internationalisierung des Terrors kann zur Zeit jedoch noch nicht mit ausreichender Gewissheit von einer grundlegenden ideologischen oder strategischen Umorientierung in Deutschland lebender palästinensischer National-Islamisten hin zu transnational-panislamischen Zielsetzungen ausgegangen werden. II.4.7 Partei Gottes (Hizb Allah) Das Agieren der Terrororganisation Hizb Allah war im Berichtszeitraum hauptsächlich von der regionalen Signalwirkung des militärischen Erfolgs der Operation "Iraqi Freedom" auf verbliebene potenzielle Terrorunterstützer geprägt. Um ihren Einfluss und ihre regionale Bedeutung zu sichern, verstärkte die Organisation einerseits ihre propagandistische Unterstützung für palästinensische und irakische "islamische Widerstandsbewegungen", wozu sie neben ihrem SatellitenFernsehsender "al-Manar" ("Der Leuchtturm") neuerdings auch ein selbstproduziertes Computerspiel nutzte, das u.a. über das Internet (einem weiteren von Hizb Allah professionell genutzten Medium) in Umlauf gebracht wurde. Die der Organisation in Deutschland zugerechneten Personen und Organisationen waren im Jahr 2003 kaum medial präsent. Lediglich im Zusammenhang mit dem jährlich am Ende des Fastenmonats Ramadan durch Aufzüge begangenen "Qods" ("Jerusalem"-) Tag traten mutmaßliche Anhänger der Hizb Allah in Berlin im größeren Umfang öffentlich in Erscheinung. 23 II.5 "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) und Nachfolgeorganisationen Die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) hatte sich bereits im April 2002 in "Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans" (KADEK) umbenannt und bezeichnete diesen Schritt selbst als Neugründung. Sie wollte sich so von ihrer kriminellen und terroristischen Vergangenheit lösen und von der Welt als politische Organisation und legitimer Vertreter der Kurden akzeptiert werden. De facto forderte der KADEK - verbunden mit der Stellung eines Ultimatums - von der türkischen Regierung die politische Anerkennung sowie die Beendigung des bewaffneten Kampfes. Für den Fall, dass die Türkei dieses Ultimatum verstreichen ließe, behielt sich der KADEK vor, seine Ziele notfalls auch mit Gewalt durchzusetzen. Die Satzungen und Führungskader von PKK und KADEK waren identisch. Dies und die Tatsache, dass der Einsatz von Gewalt auch 2003 eine Option der Kurdenorganisation blieb, lassen den propagierten Friedenskurs als unglaubwürdig erscheinen. Im Übrigen bestätigte sich 2003, dass es sich bei KADEK nicht um eine Neugründung, sondern nur um eine Umbenennung der PKK handelte. Da dem KADEK die öffentliche Anerkennung als Vertretung des kurdischen Volkes versagt blieb, beschloss die Organisation am 26. Oktober 2003 auf einem Parteikongress seine Auflösung. Im Zeitraum vom 27. Oktober bis zum 6. November 2003 ist im Rahmen einer konstituierenden Sitzung der so genannte "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL) gegründet worden. Der KONGRA GEL legt großen Wert darauf, dass die erfolgte Neugründung nicht als bloße Umbenennung des KADEK verstanden werde. Im Übrigen - so wird von der Führung von KONGRA GEL argumentiert - sei die Neuorganisation nach der Intervention durch die Vereinigten Staaten im Irak mit Blick auf die damit verknüpften politischen Veränderungen erforderlich geworden. Der in der Türkei inhaftierte PKK-Vorsitzende Abdullah ÖCALAN ist auch für den KONGRA GEL der unumstrittene Führer des kurdischen Volkes. Die Freilassung ÖCALANs sei weiterhin eines der primären Ziele des KONGRA GEL. Mithin ist in Zukunft auch in Deutschland wieder mit Aktionen gegen die Haftbedingungen ÖCALAN beziehungsweise für seine Freilassung zu rechnen. 24 Nach gegenwärtigem Wissensstand ist durch KONGRA GEL keine wesentliche Korrektur der schon vom KADEK verfolgten grundlegenden Ziele vorgenommen worden. Ehemalige Mitglieder des KADEK-Präsidialrates sind nach bisheriger Erkenntnislage in Schlüsselpositionen des KONGRA GEL installiert. Auf das "Recht der legalen Verteidigung" wird auch in Zukunft nicht verzichtet. Folglich hält sich auch der KONGRA GEL weiterhin eine Gewaltoption offen. Derartige Drohgebärden, mit der die Türkei zu einer politischen Lösung des Kurdenproblems schon zu Zeiten des KADEK bewogen werden sollte, fügen sich in den bereits vorhandenen ersten Gesamteindruck ein, dass es sich hier erneut nur um eine Umbenennung und keine Neugründung handelt. Fraglich ist, ob und inwieweit die Gründung des KONGRA GEL auch Veränderungen in den bis dato vorliegenden Organisationsstrukturen in Deutschland nach sich ziehen wird und ob die Aufteilung in einen Auflösungsund in einen Gründungskongress lediglich eine Neugründung suggerieren soll. In Mecklenburg-Vorpommern werden rund 290 Personen der KADEK zugerechnet, die wie ihre Vorgängerorganisation PKK mit einem Betätigungsverbot belegt ist. Anders als in anderen Bundesländern trat die Organisation im Land 2003 nicht durch gewalttätige Aktionen und sonstige Kundgebungen in Erscheinung. Allerdings soll es im Lande wiederum zu illegalen Spendenaktionen gekommen sein (vgl. hierzu das Straftatengeschehen). 25 III. RECHTSEXTREMISMUS III.1 Lageüberblick Der Rechtsextremismus in MV ist weiterhin geprägt durch eine aktive Skinheadund Neonaziszene. Bei der öffentlichen Darstellung der politischen Ziele des Rechtsextremismus kommt der Kameradschaftsbewegung eine besondere und auch wachsende Bedeutung zu. Bezeichnend war auch im Jahr 2003 ein offenes Bekenntnis zum Nationalsozialismus, ohne dass Strafrechtsnormen berührt wurden. Die rechtsextremistischen Parteien entfalten - mit Ausnahme einzelner Kreisverbände der NPD - kaum mehr Aktivitäten. III.2 Personenpotenzial Jahr MV MV Bund Bund Gruppierung 2002 2003 2002 2003 Rechtsextr. Skinheads und sonstige 800 800 10.700 10.000 gewaltbereite Rechtsextremisten Neonationalsozialisten 280 290 2.600 3.000 Nationaldemokratische 200 150 6.100 5.000 Partei Deutschlands (NPD) Deutsche Volksunion (DVU) <100 50 13.000 11.500 Die Republikaner (REP) <100 50 9.000 8.000 26 III.3 Straftatengeschehen Im Jahre 2003 registrierte das LKA M-V im Bereich der politisch motivierten Kriminalität im Phänomenbereich 'rechts' insgesamt 274 (Vorjahr: 304) Straftaten. Davon waren 253 (140) rechtsextremistisch motiviert. Der scheinbare Anstieg im Extremismusbereich stellt sich bei näherer Betrachtung nicht als grundsätzliche Lageänderung dar. Vielmehr liegt die Ursache in der Einführung des neuen Erfassungssystems im Jahre 2001, die in der Folge bundesweit zu Bewertungsunsicherheiten und Abstimmungsproblemen geführt hatte. Diese sind zwischenzeitlich weitgehend ausgeräumt. Den Schwerpunkt der 253 Straftaten bildeten 156 (47) Propagandadelikte 10. Hinzu kommen 32 (15) Gewalttaten, die sich gegen folgende Opfer richteten (eine Spezifizierung der deutschen Opfer ist nicht möglich): Nationalität der Opfer rechtsextremistischer Straftaten in MecklenburgVorpommern im Jahr 2003 Togo Türkei Sonstige (jeweils 1: Armenien, Indien, Irak, USA Palästina, Pakistan) 2 2 5 3 4 Polen Deutsche 29 Deutsche Polen USA Togo Türkei Sonstige Des Weiteren wurden 25 (70, davon eine Gewalttat) antisemitische Straftaten (keine Gewalttat) erfasst, bei denen eine rechtsextremistische Tatmotivation anzunehmen ist. Mit gleicher Motivation wurden 38 (26) fremdenfeindliche Delikte begangen, die nicht per se als extre 10 Bei der Mehrzahl der Propagandadelikte handelte es sich um Rufen von rechtsextremistischen Parolen und einschlägige Farbschmierereien. 27 mistisch einzustufen sind. Die 10 (20) fremdenfeindlichen Gewalttaten wurden jedoch alle als extremistisch bewertet und finden sich in der Gesamtzahl 32 wieder. Die 358 festgestellten Tätern / Tatverdächtigen rechtsextremistischer Straftaten können in folgende Altersstrukturen eingeordnet werden: Altersstruktur rechtsextremistischer Straftäter 2003 25 - 29 Jahre 30 Jahre u. älter 33 21 - 24 Jahre 25 68 91 14 17 Jahre 18 - 20 Jahre 140 14 - 17 Jahre 18 - 20 Jahre 21 - 24 Jahre 25 - 29 Jahre 30 Jahre u. älter Beispiel für eine rechtsextremistisch motivierte Gewalttat: Am 22. Februar 2003 wurden zwei Personen der "linken Szene" von rechtsextremistischen Tätern verfolgt, geschlagen, mit Springerstiefeln getreten und mit einem Messer und einer Waffe bedroht. Nachdem sie in einen Papiercontainer gesperrt worden waren, hielt ein Täter einem der beiden Opfer eine Schreckschusswaffe an den Kopf, um sie zum Überqueren eines zugefrorenen Sees zu nötigen. III.3.1 Antisemitische Straftaten im Berichtszeitraum Obwohl es im Berichtszeitraum nicht zu vergleichbar massiven rechtsextremistisch motivierten Anschlägen auf Gedenkstätten und Einrichtungen überwiegend der Jüdischen Gemeinden im Lande kam wie im Vorjahr, konnten dennoch weitere Schändungen registriert werden, so u.a.: Um den 10. April 2003 sprühten Unbekannte auf die Gedenktafel am Eingang des jüdischen Friedhofes in Waren ein Hakenkreuz. 28 Auf den Gedenkstein für die ehemalige Synagoge in Waren sprühten unbekannte Täter am 26. August 2003 mit roter Farbe ein Hakenkreuz und das Zeichen "C 18" 11. Am 09. November 2003, dem Jahrestag der Reichskristallnacht von 1938, wurden auf dem jüdischen Friedhof in Ueckermünde zwei Transparente mit antisemitischen Parolen abgelegt. In der Zeit vom 16. auf den 17. November 2003 schlugen unbekannte Täter mit einem Werkzeug die Ecken eines jüdischen Gedenksteins in Löcknitz (Landkreis UeckerRandow) ab und beschädigten den Schriftzug und den in den Stein eingearbeiteten Davidstern. Der Gedenkstein war bereits im Juli und September 2003 mit HEß-Plakaten beklebt worden. Am 16. November 2003 wurden vier Zaunfelder der Umfriedung des jüdischen Friedhofs in Teterow zerstört und ein Grabstein umgeworfen. III.3.2 Ermittlungen gegen den aus Mecklenburg-Vorpommern stammenden Anführer der "Kameradschaft Süd" in München Der Fall des aus Anklam stammenden Anführers der Münchner "Kameradschaft Süd", gegen die Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung geführt werden 12, hat in der Öffentlichkeit Fragen im Hinblick auf die Gewaltbereitschaft der Kameradschaftsszene in Ostvorpommern aufgeworfen. Hierzu ist anzumerken, dass die politisch aktiven "Kameradschaften" in Vorpommern in der Vergangenheit ganz überwiegend nicht versucht haben, ihre politischen Ziele mit Gewalt durchzusetzen. Natürlich sind (auch mit Blick auf die zu Grunde liegende nationalsozialistische Ideologie) Straftaten einzelner Szeneangehöriger weiterhin nicht auszuschließen. 11 Die britische neonazistische Gruppierung "Combat 18" steht im Verdacht, in den 1990er Jahren in Großbritannien eine Briefbombenserie initiiert zu haben. In der gewaltbereiten Szene genießt C 18 europaweit ein erhebliches Renommee und wird daher häufiger als "Markenzeichen" benutzt. C 18Strukturen in Deutschland sind den Verfassungsschutzbehörden aber nicht bekannt. 12 Diesem wird als Hauptverdächtigem vorgeworfen, einen Anschlag auf die Grundsteinlegung des jüdischen Gemeindezentrums in München am 9. November 2003 geplant zu haben. 29 III.4 Rechtsextremistische Skinheads und sonstige gewaltbereite Rechtsextremisten / Neonazis / "Kameradschaften" III.4.1 Allgemeine Entwicklung Den rechtsextremistischen Skinheads und sonstigen gewaltbereiten Rechtsextremisten werden weiterhin ca. 800, den Neonazis nach einer jüngsten Erhebung ca. 290 (bisher: 280) Personen zugerechnet. Im Gegensatz zum Vorjahr war 2003 wieder eine höhere Mobilisierungsfähigkeit dieses Spektrums festzustellen, die sich insbesondere in zahlreichen Protesten gegen die Wehrmachtsausstellung im Sommer 2003 in Peenemünde manifestierte. So beteiligten sich an einer von Rechtsextremisten organisierten Demonstration am 26. Juli 2003 in Wolgast unter dem Motto: "Opa war in Ordnung - Unsere Großväter waren keine Verbrecher" mehr als 400 Personen. Feste Organisationsstrukturen sind im Skinheadund Neonazispektrum mit Ausnahme der "Kameradschaften 13" weiterhin kaum zu erkennen. "Kameradschaften" sind aus unterschiedlichen Gründen einer gewissen Fluktuation unterworfen. In Mecklenburg-Vorpommern existieren allerdings einige Gruppierungen, die eine erkennbare Kontinuität aufzuweisen haben: Kameradschaftsbund Mecklenburg (KBM) Freier Kameradschaftsbund Bad Doberan (FKBD) Aktionsgruppe Rostock (AGR) Pommersche Aktionsfront (PAF) 14 Kameradschaftsbund Anklam (KBA) National-Germanische Bruderschaft (NGB) Kameradschaft Stralsund Mecklenburger Aktionsfront (MAF) 15 13 Kriterien für eine "Kameradschaft": abgegrenzter Aktivistenstamm, regional begrenzte Ausdehnung, gewisse Struktur und die Bereitschaft zu gemeinsamer politischer (= rechtsextremistischer) Arbeit. 14 Aktiv im Bereich Usedom / Wolgast 15 Vorwiegend aktiv im Bereich Mecklenburg-Strelitz 30 Diese Gruppierungen verfügen in der Regel über einen Aktivistenstamm von 10 - 20 Mitgliedern, dem sich Anlass bezogen ein unterschiedlich großes Umfeld anschließt. Daneben existieren vorwiegend auf örtlicher Ebene Gruppen mit üblicherweise einer Leitperson, die sich als "Freie Nationalisten" bzw. "Nationaler Widerstand" verstehen. Einige davon sind um den Aufbau festerer Strukturen bemüht. Regionale Schwerpunkte der Neonazistrukturen im Jahr 2003: Rostock Ostvorpommern UeckerRandow Mecklenburg-Strelitz Landkreis Ludwigslust Folgende Themenschwerpunkte waren im Berichtszeitraum Grundlage von Aktionen und Demonstrationen: Irak-Krieg unter Einbeziehung alliierter Bombenangriffe im 2.Weltkrieg Erklärungsmuster: Iraker und Deutsche seien gleichermaßen Opfer amerikanischer und vor allem "jüdischer, nach der Weltherrschaft strebender Kreise" angebliche behördliche Repressionen und "Pressehetze" Aktivitäten der "Antifa" Wehrmachtsausstellung in Peenemünde. 31 III.4.2 Vernetzungsbemühungen innerhalb der Neonaziszene Die vielfältigen Aktivitäten - insbesondere Demonstrationen - belegen, dass die Szene insbesondere in den Schwerpunktgebieten hoch motiviert und aktionsfähig ist. Zudem konnten verstärkte Vernetzungsbemühungen über die Landesgrenzen hinaus beobachtet werden. Dies belegt die regelmäßige Herausgabe neonazistischer Periodika wie z.B. "Der Insel Bote" und "Der Fahnenträger - Rundbrief für nationale Sozialisten" auf der Insel Usedom. Beide Schriften werden von der PAF verantwortet und können einem so genannten "Nationalen Medienverbund" zugerechnet werden, der seinen Sitz in Wolgast hat und innerhalb eines "Nationalen und sozialen Aktionsbündnisses Mitteldeutschland" (NSAM) für die Koordinierung und Vernetzung der Informationsverbreitung der Neonaziszene vorrangig in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg zuständig ist. In diesem Zusammenhang wurde auch die Internetpräsenz ausgeweitet. 16 Ein weiteres Periodikum aus MV, die neonazistische Publikation "Der Weisse Wolf" aus Neustrelitz, erscheint etwa halbjährlich und richtet sich überwiegend an die Szene in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Thematisch unterscheidet sich die Schrift kaum von anderen als "Leseempfehlung" benannten "Nationalen Zeitschriften" wie z.B. "Der Fahnenträger" (s.o.), "HNG-Nachrichten", Unabhängige Nachrichten" oder "Recht und Wahrheit". Die genannten "Kameradschaften", insbesondere die PAF, firmieren auch unter (Tarn)-Bezeichnungen wie "IG (Interessengemeinschaft) deutsches Volk" oder "Bürgerinitiative schöner und sicherer wohnen in Ueckermünde bzw. Wolgast", unter denen sie sich an örtlichen Diskussionen beispielsweise um die Ansiedlung von Asylbewerberheimen beteiligen. Der damit verfolgte Zweck dürfte die Verschleierung der tatsächlichen (rechtsextremistischen) Hintergründe ihrer Organisationen und Aktionen sein. 16 Die Neonazischriften "Lassaner Rundbrief" (Bereich Ostvorpommern) und "avanti", die an Stralsunder Schulen zur Verteilung gekommen ist und von der "Kameradschaft Stralsund" herausgegeben wurde, haben ihr Erscheinen eingestellt. 32 Das Konzept der PAF hat bei anderen rechtsextremistischen Gruppierungen Anklang gefunden 17, auch wenn es sich nicht um eine ureigene PAF-Erfindung handelt. Die zwischenzeitlich verbotene "Fränkische Aktionsfront" (FAF) hatte bereits im Jahre 2001 unter der Adresse einer Interessengemeinschaft "Wir" in Nürnberg firmiert. III.4.3 Gutshaus Amholz Die Bewohner des Gutshauses in Teldau, Ortsteil Amholz, sowie sonstiger aus den westlichen Bundesländern in den Landkreis Ludwigslust zugezogener Neonazis organisierten im Berichtszeitraum erneut eine Vielzahl zumeist überregionaler Demonstrationen. Der bauliche Zustand des Gutshauses dürfte eine Nutzung als Mehrfamilienwohnobjekt zulassen. Als überregionales Schulungszentrum (etwa wie das frühere Neonaziobjekt in Hetendorf) wird es weiterhin nicht genutzt. Die zumindest postalisch im Gutshaus ansässige "FSN Medien Zentralversand GmbH" wurde mit Wirkung vom 28. Mai 2003 in dem beim Amtsgericht Schwerin geführten Handelsregister von Amts wegen gelöscht. 17 so offensichtlich auch für die "Mecklenburgische Aktionsfront" (MAF) im Raum MecklenburgStrelitz 33 III.4.4 Rechtsextremistische Aktionen gegen den Irak-Krieg Beherrschendes Thema des Berichtszeitraums 2003 war auch innerhalb der Neonazi-Szene der Irak-Krieg, gegen den sie sich mit Demonstrationen, Informationsständen, Mahnwachen und Flugblattverteilaktionen wandten. Bereits weit im Vorfeld des sich abzeichnenden "Tages X" kündigten Rechtsextremisten aller Organisationen und Gruppierungen Protestmaßnahmen an. Besonders in Erscheinung trat dabei (unter maßgeblicher Beteiligung eines in MV wohnhaften Neonazis) das "Aktionsbüro Norddeutschland", das bereits im September 2002 eine Initiative "Voraus denken - Globalisierungsterror stoppen" gegründet hatte. Die Hoffnung der Initiatoren, den Protest über einen längeren Zeitraum aufrecht erhalten und damit ein Thema besetzen zu können, das weit über die eigene Anhängerschaft hinaus Resonanz finden würde, erfüllte sich allerdings nicht. Der aggressiv antiamerikanische und stark antisemitische Tenor der rechtsextremistischen Kritik an dem Irak-Krieg fand keinerlei Anklang innerhalb der bürgerlichen Protestbewegungen, die sich unmissverständlich von rechtsextremistischen Initiativen abgrenzten. Rechtsextremistische Aktionen in Mecklenburg-Vorpommern, die teilweise mit erheblichem Aufwand verbunden waren (z.B. Verteilaktionen von mehreren tausend Flugblättern und Plakaten in Rostock und in Vorpommern), mobilisierten offenbar lediglich die eigene Klientel zur Teilnahme an Kundgebungen und Demonstrationen. Die mit 240 Personen höchste Teilnehmerzahl erreichte ein Aufzug mit Abschlusskundgebung von "Freien Nationalisten" und NPD-Funktionären am 08. März 2003 in Greifswald: Motto "Gegen Krieg und US-Globalisierung". Am 01. März 2003 nahmen 80-100 Rechtsextremisten an einer Kundgebung in Anklam teil. 34 In Rostock organisierte ein bekannter Neonazi aus Schleswig-Holstein am 20. März 2003 eine Spontandemonstration. Motto: "Die weißen Tauben sind müde von den ständigen Aggressionskriegen der USA!". Obwohl die Szene von dem neonazistischen Bündnis "Aktionsgruppe Festungsstadt Rostock" (AGR) seit längerem auf diese "Spontanaktion" eingestimmt worden war, beteiligten sich daran lediglich 97 Personen der rechtsextremistischen Szene. Zu einer weiteren Spontandemonstrationen kam es am 20. März 2003 in Greifswald. Unter dem Motto "Deutsche wacht endlich auf - gegen Kriegstreiberei und Machtmissbrauch!" versammelten sich rund 80 Rechtsextremisten. Weitere Demonstrationen gegen den Irak-Krieg fanden am 05. Juli 2003 in Pasewalk und am 31. August 2003 in Greifswald mit jeweils 80 Teilnehmern statt. Von März bis Anfang September kam es überwiegend in Stralsund, Greifswald, Ludwigslust, Wolgast, Rostock und Pasewalk vereinzelt zu Mahnwachen und Informationsständen. 35 III.4.5 Proteste gegen die Wehrmachtsausstellung in Peenemünde Die vom 25. Juli bis 6. September 2003 in Peenemünde gezeigte Wehrmachtsausstellung wurde vom Protest zahlreicher Neonazigruppen aus Mecklenburg-Vorpommern wie aus anderen Bundesländern begleitet. Bereits vor Beginn der Ausstellung 18 riefen PAF und MAF via Internet zur Teilnahme an Gegenveranstaltungen auf, es wurden Plakate aufgestellt und an Schulen Flugblätter mit eindeutig neonazistischen Inhalten verteilt. Tenor der Gegenkampagne war "Opa war in Ordnung! Unsere Großväter waren keine Verbrecher!". Die Kameradschaftsszene Ostvorpommerns betrieb einen Informationsstand am Ausstellungseingang und bot T-Shirts mit dieser Losung zum Verkauf an. An einer von Rechtsextremisten organisierten Demonstration gegen die Ausstellung am 26. Juli 2003 in Wolgast beteiligten sich mehr als 400 Personen. Im Gegensatz zu dem erkennbaren Bemühen der Rechtsextremisten, nach außen ein Bild der Geschlossenheit zu präsentieren, waren während der Kampagne deutliche Rivalitäten zwischen der örtlichen Neonaziszene und überregional aktiven Rechtsextremisten erkennbar. Die örtlichen Gruppen waren offenbar nicht bereit, sich dem Führungsanspruch des bekannten Neonazis Christian WORCH unterzuordnen. Eine von WORCH organisierte Demonstration am 2. August 2003 in Peenemünde unter dem Motto "Treu dem Volk gedient, habt ihr Reemtsma nicht verdient" wurde entsprechend von der örtlichen Neonaziszene boykottiert. Die Teilnehmerzahl von 190 wurde allgemein als Misserfolg gewertet. Offenbar sollten auch bei dieser Veranstaltung -wie bei einer Vielzahl weiterer von WORCH im gesamten Bundesgebiet organisierter Demonstrationen zum Thema - die Verbrechen des "Dritten Reiches" relativiert werden. Dies illustrieren die verwendeten Plakate mit Schriftzügen wie "Ruhm und Ehre der deutschen Wehrmacht, ihren Verbündeten und Freiwilligen" oder "Deutsche wehrt euch, macht euch frei von Lüge, Hetze und Fälscherei". 18 Im Jargon der Rechtsextremisten wurde diese als "Schandausstellung" bezeichnet 36 III.4.6 Veranstaltungen anlässlich des 08. Mai Der Tag der Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 08. Mai 1945 wird von Rechtsextremisten regelmäßig als Thema aufgegriffen. Der rassistische Vernichtungskrieg des Nationalsozialismus wird nachträglich als legitimer Verteidigungsakt dargestellt und die offizielle Lesart als Tag der Befreiung abgelehnt. Im Mittelpunkt rechtsextremistischer Agitation stehen lediglich die zivilen Opfer auf deutscher Seite. 19 Im Einzelnen kam es zu folgenden Veranstaltungen: Am 07. Mai 2003 fand in Ueckermünde eine Mahnwache von ca. 40 Rechtsextremisten statt unter dem Motto "8. Mai 1945 - Beginn von Raub, Vertreibung und Mord am deutschen Volk". Mahnwachen fanden auch am 07. und 09. Mai 2003 in Ahlbeck vor dem sowjetischen Ehrenmal statt unter dem Motto: "8.Mai - Sie sagen Befreiung und meinen Völker20 mord." In Flugblättern wurden angebliche Geschichtsfälschungen thematisiert. Am 08. Mai 2003 fand in Rostock unter Teilnahme von 82 Personen eine rechtsextremistische Kundgebung unter dem Motto "8. MaiWir 19 So werden alliierte Bombenangriffe von Rechtsextremisten in perfider Weise als "Bombenholocaust" bezeichnet. 20 vgl. "Der Fahnenträger Nr. 9, Sommerausgabe 03, S. 17f. 37 feiern nicht" statt. Der 08. Mai, so die Redner, sei in einen Befreiungstag "umgedeutet" worden. Zum Gedenken an die "33 deutschen Frauen, die am 03. Mai 1945 von der russischen Soldateska brutal vergewaltigt und erschossen" und deren Leichen im Schwanenteich versenkt worden waren, wurden kleine Papierschiffchen mit Teelichtern zu Wasser gelassen. Unbekannte Täter beschädigten auf dem Ehrenfriedhof für die gefallenen Sowjetsoldaten in Bergen mehrere Grabstellen und stießen 12 Grabsteine samt Sockel um. In einem weiteren thematischen Zusammenhang fand am 26. April 2003 in Rostock ein "Trauermarsch" unter dem Motto "Alliierter Bombenterror am 24. April 1942Unsere Mauern brachen, aber unsere Herzen nicht!" statt, an dem sich ca. 150 Personen beteiligten. Nachdem Gegendemonstranten den Aufzug mit Sitzblockaden behinderten, brach die Versammlungsleitung die Veranstaltung nach zwei Stunden "demonstrativ vorzeitig" ab. Am gleichen Abend wurde von mutmaßlichen Linksextremisten auf den PKW des Anmelders ein Brandanschlag verübt. In der Folge meldete der Versammlungsleiter, ein bekannter Hamburger Neonazi, weitere Demonstrationen an, die sich "Gegen Antifaterror, Behördenwillkür und Pressehetze" richteten und am 10. Mai von 89, am 24. Mai von 97 und am 31. Mai von 83 Personen besucht wurden. 38 III.4.7 Aktivitäten anlässlich des 16. Todestages von Rudolf HEß Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verbotsentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs am 14. August 2003 aufgehoben hatte, marschierten am 16. August 2003 nach Polizeiangaben ca. 2.600 (2002: 2.500) Rechtsextremisten durch Wunsiedel zum Begräbnisort des ehemaligen HITLERStellvertreters Rudolf HEß. Szeneangaben gehen von 4.000 - 5.000 Teilnehmern aus. Überwiegend handelte es sich um rechtsextremistische Skinheads, was die überwiegend neonazistische Ausrichtung dieses Spektrums zeigt. Neben einem Hamburger Rechtsanwalt, der auch als Veranstaltungsanmelder fungierte, trat als weiterer maßgeblicher Organisator ein bekannter Neonazi aus Amholz/Landkreis Ludwigslust auf. Für den Fall, dass die Verbotsverfügung nicht aufgehoben worden wäre, waren in Bad Hersfeld, Jena und Rostock Ersatzveranstaltungen angemeldet worden. Diese Anmeldungen wurden nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückgezogen. Aus Mecklenburg-Vorpommern fuhren Reisebusse aus Rostock, Ostvorpommern und Neubrandenburg nach Wunsiedel - nach Schätzungen der Polizei rund 150 Neonazis. Darüber hinaus kam es in Ahlbeck, Boizenburg, Demmin, Gribow (Landkreis OVP), Groß Laasch (Landkreis LWL), Heringsdorf, Neustrelitz, Pasewalk, Rostock und Ueckermünde zu Anlass bezogenen Plakataktionen. Der Schwerpunkt lag damit eindeutig im Osten des Landes. Die rechtsextremistische Szene wertete die zentrale HEß-Gedenkveranstaltung in Wunsiedel als großen Erfolg. So konnte die Teilnehmerzahl gegenüber dem letzten Jahr erneut gesteigert werden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde als weiterer Sieg im so genannten "Rechtskampf" gefeiert. In Mecklenburg-Vorpommern erreichten die HEß-Aktionen nicht das Ausmaß der Aktivitäten des Vorjahres. Spontandemonstrationen blieben ganz aus. Die Plakataktionen bewegten sich in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Offenbar hatte sich die Szene - wie in anderen Ländern auch - vorrangig auf Wunsiedel konzentriert. 39 III.4.8 Aktivitäten anlässlich des Volkstrauertages Die Neonaziszene begeht den Volkstrauertag als "Heldengedenktag". Insgesamt 630 Rechtsextremisten folgten am 15. November 2003 dem Aufruf des "Freundeskreises Halbe & Ehrenkomitee 8. Mai" zu einem Aufmarsch vor dem größten deutschen Soldatenfriedhof in Halbe (Brandenburg). Unter den Teilnehmern waren auch Personen aus MV. 21 Obwohl für den Aufmarsch in der rechtsextremistischen Szene insbesondere über das Internet breit mobilisiert worden war, blieb die Beteiligung hinter den Erwartungen der Veranstalter zurück, die in ihrer Anmeldung von 1000 Teilnehmern ausgegangen waren. Die rechtsextremistische Szene war offenbar durch staatliche Maßnahmen gegen Mitglieder der "Kameradschaft Süd" sowie Hausdurchsuchungen und Festnahmen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen verunsichert. In Mecklenburg-Vorpommern kam es am 16. November 2003 zu mehreren lokalen "Heldengedenkveranstaltungen" der NPD-Kreisverbände Stralsund und Ludwigslust, des "Bündnis Rechts" (BR) sowie verschiedener Kameradschaften. Die größte Veranstaltung mit ca. 190 Teilnehmern fand auf dem Golm statt. III.4.9 Wehrsportübung im Landkreis Nordwestmecklenburg Im Berichtszeitraum wurde erstmals wieder eine rechtsextremistische Wehrsportübung bekannt. Einwohner des Ortes Jamel (Landkreis Nordwestmecklenburg) beobachteten Aktivitäten von rechtsextremistischen Jugendlichen um einen einschlägig bekannten Neonazi, die mit tarnfarbenen Kraftfahrzeugen, an deren Türen Wehrmachtskreuze aufgemalt waren, durch den Ort gefahren seien. In dem nahe gelegenen Ebersdorfer Forst waren "Kriegsspiele" mit Waffen abgehalten und beobachtet worden. In den vergangenen Jahren waren lediglich Hinweise auf Marschübungen angefallen. 21 Die zur Illustration abgebildete Postkarte "Sie waren die besten Soldaten der Welt" wird als Beilage des Neonaziorgans "Der Fahnenträger" verteilt. 40 III.5 Rechtsextremistische Musikszene Die Skinheadmusik mit ihren aggressiven Rhythmen und Gewalt verherrlichenden, neonazistischen, rassistischen Texten ist ein wesentliches Element, das Lebensart und Selbstverständnis der subkulturellen rechtsextremistischen Jugendszene widerspiegelt. Durch diese Musik werden Jugendliche häufig mit neonazistischem Gedankengut vertraut gemacht und zunehmend ideologisiert. Die Anzahl der im Berichtsjahr durchgeführten rechtsextremistischen Musikveranstaltungen ist gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen. Im Jahr 2003 fanden 15 Musikveranstaltungen (2002: 17), davon 11 Skinkonzerte (2002: 14), zwei Liederabende (2002: 1) und zwei Parties (2002: 2) statt - schwerpunktmäßig im Osten des Landes. Ein polizeiliches Einschreiten wurde vielfach erschwert durch eine völlige Abschirmung der Konzerte, die zudem auf privatem Gelände stattfanden. Die seit 2001 aktive Skinband "Skalinger" aus Mecklenburg-Vorpommern ist bundesweit in der rechtsextremistischen Szene bekannt. Bislang wurden drei Tonträger der Band von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indiziert. Im Jahr 2003 wurden durch die Polizeibehörden des Landes rund 1.760 rechtsextremistische Musikträger, Videos, DVD und Publikationen sicher gestellt (2002: rd. 1.190). III.6 Szeneläden / Versandhandel Szeneutensilien, Bücher, Kleidung und Tonträger bestellen Rechtsextremisten vornehmlich aus in der Szene kursierenden Versandkatalogen oder über das Internet. Eine wichtigen Bezugsquelle sind zudem Szeneläden, die es in Anklam, Rostock, Waren und Wismar gibt. Rechtsextremistische Vertriebsdienste sind in Parchim (BOT-Versand), Zarrentin (TTV-Versand) und Grevesmühlen (V7-Versand) ansässig. 41 III.7 Kommunikationsmedien Auch im Jahresschnitt 2003 stagnierte die Zahl der von Rechtsextremisten aus dem Lande betriebenen Internet-Seiten bei rund zehn. Oftmals werden diese nur selten aktualisiert und in einigen Fällen nach kurzer Zeit wieder eingestellt. Mit nach Angaben des maßgeblichen Betreibers bis zu vier Millionen Zugriffen pro Jahr erreicht das rechtsextremistische "Störtebeker-Netz" aus Stralsund landesweit bei weitem die meisten Internet-Nutzer. Die Inhalte stellen eine Mischung aus Szenemeldungen, Demonstrationsaufrufen und Kommentaren zum politischen Geschehen dar. Allen gemeinsam ist der zynische und - bisweilen angedeutet, oft offen - fremdenfeindliche und antisemitische Ton. Allerdings treffen die Kommentare selbst innerhalb der rechtsextremistischen Szene nicht immer auf uneingeschränkte Zustimmung, da der meinungsfreudige Autor, der seine "Belesenheit" häufig mit Zitaten aus den unterschiedlichsten Werken unter Beweis zu stellen versucht, auch vor Kritik an seiner ureigenen Klientel nicht zurückschreckt, was im Jahr 2002 zu einem öffentlich ausgetragenen Streit u.a. mit dem NPD-Kreisverband Greifswald führte. Ende 2002 wurde das "Störtebeker-Netz" dann aufgrund fehlender "politischer Motivation" vorübergehend eingestellt; seit 2003 kamen zu den motivationsbedingten noch, wie es hieß, technische Schwierigkeiten, weshalb die Seite häufig nicht oder nur eingeschränkt aufgerufen werden konnte. Neben dem "Störtebeker-Netz" nutzen insbesondere der Landesverband und einige Kreisverbände der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) das Internet für offizielle Verlautbarungen und Mobilisierungen für Veranstaltungen. Die rechtsextremistischen Kameradschaften "Mecklenburgische Aktionsfront" (MAF) und "Pommersche Aktionsfront" (PAF) sind ebenfalls im Internet vertreten. 42 Die Verantwortlichen der PAF haben offenbar aus diversen Strafverfahren gegen die Betreiber rechtsextremistischer Homepages gelernt, weshalb Besucher der Seite mit ausführlichen Angaben zu Urheberrechten, Datenschutz und Haftungsausschlüssen begrüßt werden. Die tatsächlich zur Verfügung gestellten Informationen sind dabei umso dürftiger. Das "Freie Infotelefon Norddeutschland" (FIT), das neben einem Hamburger auch einen "Anschluss Mecklenburg" in Rostock unterhielt, ist nur noch per Internet erreichbar. Als "Ausgleich" wird der technische Fortschritt genutzt und Informationen per WAP 22-Dienst zur Verfügung gestellt. Fraglich ist, ob diese Möglichkeit innerhalb der rechtsextremistischen Szene großen Anklang findet. 22 Wireless Application Protocol (WAP) ist ein internationaler Standard, der Benutzern einen einfachen und direkten Zugriff auf spezielle Internetinhalte via Mobiltelefon ermöglicht. Dabei werden keinen weiteren Zusatzgeräte benötigt - die Darstellung der Seiten erfolgt direkt im Display des WAP-fähigen Mobiltelefons. 43 III.8 Rechtsextremistische Parteien III.8.1 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) III.8.1.1 Allgemeine Lage Die NPD befindet sich auf Bundesund Landesebene in einem desolaten Zustand. Einhergehend mit einem weiterhin rückläufigen Mitgliederbestand und strukturellen Schwächen zeigte sich im Jahr 2003 auch eine deutlich eingeschränkte politische Aktionsfähigkeit. Es erscheint daher fraglich, ob es dem Nachfolger des Anfang November 2003 verstorbenen NPD-Landesvorsitzenden gelingen wird, dem Abwärtstrend der Partei entgegenzuwirken. III.8.1.2 Entwicklung auf Bundesebene Die NPD sieht sich in einem "Befreiungskampf für unser Volk"23 und präsentiert sich als Alternative 24 für das "Kartell der etablierten Parteien". Strategisch folgt sie weiterhin dem "Drei-SäulenKonzept" ("Kampf um die Straße, die Köpfe und die Parlamente"). In jüngster Zeit kommt eine sog. "Wortergreifungsstrategie" verstärkt zum Tragen. Der Bundesvorsitzende hatte im Parteiorgan "Deutsche Stimme" (Ausgabe August 2003) gefordert, man müsse "immer und überall das Wort ergreifen". Dies gelte besonders für offizielle und Veranstaltungen des "Gegners", um eigene Positionen in gesellschaftliche Diskussionsprozesse einzubringen und, wenn dies nicht gelinge, wenigstens durch Störungen auf sich aufmerksam zu machen. Das Verhältnis der NPD zu Skinheads und Neonazis ist ambivalent. Die vom Parteivorstand während des Parteiverbotsverfahrens geforderte und insofern wohl nur strategischen Überlegungen geschuldete Abgrenzung wurde zu keiner Zeit konsequent verfolgt. Dies dürfte einerseits auf vielfach übereinstimmende politische Ziele, andererseits auf die Erkenntnis der gegenseitigen Abhängigkeit bei der Mobilisierung der rechtsextremistischen Szene zurückzuführen sein. Gleichwohl versuchen beide Lager weiterhin, eigene Wege zu gehen und eine dominante Stellung zu erlangen. Aktuelle - auch über das Internet ausgetragene - Diskussionen belegen, dass dieses Zweckbündnis äußerst fragil ist. 23 vgl. Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2002, Berlin 2002, S.55 24 Internet-Seite des NPD-Bundesverbands: Aktionsprogramm für ein besseres Deutschland 44 III.8.1.3 Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt sind die Aktivitäten der NPD in Mecklenburg-Vorpommern gegenüber 2002 deutlich rückläufig. Kontinuierliche und öffentlich wahrnehmbare Aktionen gingen vor allem von den Kreisverbänden (KV) Greifswald, Stralsund, Rostock, Ludwigslust und Ostvorpommern aus. Eine besondere Stellung nahmen die Kreisverbände Greifswald und Stralsund ein, die 2003 eine Vielzahl von Demonstrationen und Mahnwachen veranstalteten. Obwohl der neue Kreisvorsitzende in Greifswald offenbar nicht über den Rückhalt in der Szene verfügt wie sein Vorgänger, wurden rund 50% aller Aktivitäten der NPD im Lande von diesem Kreisverband und 25% vom Kreisverband Stralsund initiiert. Daneben etablierte sich die von der NPD dominierte "Schülerinitiative für freie Meinungsbildung und -äußerung", die - nach außen neutral auftretend - zahlreiche öffentlichkeitswirksame Aktivitäten entfaltete. Die ebenfalls von der NPD beeinflusste "Bürgerinitiative zur Wahrung der Grundrechte" war 2003 kaum aktiv. Der KV Ludwigslust ist weiterhin aktiv, auch wenn hier nur wenige eigene öffentlichkeitswirksame Aktionen stattfanden - er ist jedoch organisatorisch an landesweit stattfindenden Demonstrationen beteiligt und unterhält nach wie vor funktionierende Beziehungen zur örtlichen Szene der "Freien Nationalisten". Er hat zudem die "Wortergreifungsstrategie" angewandt. Am 23. Januar 2003 griffen NPDMitglieder bei einer SPD-Veranstaltung zum Thema Irakkrieg in Kummer (Landkreis Ludwigslust) in die Diskussion ein und versuchten sie im Sinne der NPD zu beeinflussen. Bei größeren Demonstrationen (ab 100 Teilnehmer) fällt auf, dass die NPD vorrangig als Anmelder auftritt bzw. Lautsprechertechnik stellt, die Mehrzahl der Teilnehmer aber aus den Reihen der Kameradschaftsszene stammt. Der Landesverband gibt weiterhin die Zeitung "Ostsee - Stimme" heraus, die auch über das Internet abrufbar ist. 45 III.8.1.4 Öffentliche Veranstaltungen de r NPD im Lande Auch die Teilnehmerzahlen bei Demonstrationen sind gegenüber den Die Kreisverbände Vorjahren rückläufig. Die durch die Veranstaltungen erhoffte Resonanz in der Bevölkerung blieb aus. Im Einzelnen führte die NPD im Jahr 2003 sechs Demonstrationen durch: 08. März 2003 in Greifswald: Motto: Gegen Krieg und USGlobalisierung( 240 Teilnehmer) 01. April 2003 in Greifswald: Motto: Gegen Sozialabbau, gegen Irakkrieg (40 Teilnehmer) 05. Juli 2003 in Pasewalk: Motto: Gegen Arbeitslosigkeit, gegen soziale Missstände und Globalisierung. Nein zum EU-Beitritt Polens (200 Teilnehmer) 11. August 2003 in Rostock: Motto: Haltung statt Haltungsschäden, Turnvater Jahn als Vorbild für die deutsche Jugend (48 Teilnehmer) 31. August 2003 in Greifswald: Motto: Gegen Krieg und militärischen Größenwahn (70 Teilnehmer) 11. September 2003 in Greifswald: Motto: Gegen Kriegspolitik der USA (28 Teilnehmer) Sechzehn Mahnwachen, davon zehn in Greifswald, fünf in Stralsund und eine in Ludwigslust (durchschnittliche Teilnehmerzahlen zwischen drei und fünfzig Personen) beschäftigten sich mit folgenden Themen: "Deutsche wacht endlich auf, gegen Kriegstreiberei und Machtmissbrauch"; "Gegen US-amerikanischen Größenwahn"; "Nie wieder Krieg, Kein Öl für Blut - NPD"; 46 "Gedenket der Opfer von Krieg, Gewaltherrschaft, Vertreibung und alliierter Kriegsverbrechen"; "Gegen Kriegspolitik der USA"; zwei Veranstaltungen fanden anlässlich des Volkstrauertages statt. Daneben wurden sechs Informationsstände bekannt (Stralsund, Ludwigslust, Ostvorpommern Waren). Die Stände wurden jeweils von rund zehn Personen betreut. Das NPD-Pressefest fand unter Beteiligung von 80 Personen am 28. Juni 2003 in Rostock statt. III.8.2 "Junge Nationaldemokraten" (JN) Strukturen und Aktivitäten der NPD-Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN) waren auch im Jahr 2003 in MV nicht feststellbar. III.8.3 Sonstige Aktivitäten und NPD-beeinflusste Zusammenschlüsse Zur Strategie der NPD gehört es, durch Hilfsangebote und verschiedene soziale Dienste bestimmte Bevölkerungsgruppen für sich zu gewinnen oder sich als "Ordnungsfaktor" zu etablieren. Mittels populärer Aktionen sollen darüber hinaus Jugendliche und Kinder an die Partei gebunden werden. Dazu gehören Sportveranstaltungen wie ein Fußballturnier am 30. August 2003 in Dammereez (Landkreis Ludwigslust) und ein Volleyballturnier am 11. Oktober 2003 in Ostvorpommern. Sowohl der KV Stralsund als auch der KV Greifswald führten zu diesem Zweck am 31. Mai 2003 bzw. 14. Juni 2003 "Kinderfeste" durch. Während das Kinderfest in Greifswald lediglich 50 Personen (davon 15 Kinder) anzog, wurden in Stralsund insgesamt ca. 300 Kinder gezählt. Das Ergebnis wird allerdings dadurch relativiert, dass das Kinderfest an einem Spielplatz an einem Hauptdurchgangsweg in einer Grünanlage stattfand und die Mehrzahl der Besucher daher eher zufällig auf die NPD-Veranstaltung gestoßen sein dürfte. Zu diesem Konzept passt auch die - nach Eigenangaben - von Schülern der verbundenen "Hauptund Realschule Friedrich Engels" in Greifswald gegründete "Schülerinitiative für freie Meinungsbildung und -äußerung". Tatsächlich handelt es sich aber um eine NPD-dominierte Vereinigung, die sich gegen die "Diskriminierung politisch unkorrekter" Meinungen wendet. Sie führte eine Reihe von Veranstaltungen z.B. "Gegen die weitere Schließung von Schulen" oder "Antikriegs Mahnwachen" durch. 47 "Schülerinitiativen", die auch in Stralsund, Waren, Demmin und auf der Insel Usedom existieren sollen, fielen jedoch 2003 nicht durch eigene Aktionen auf. Die Zweimonatspublikation "Norddeutsches Sprachrohr", die sich als Zeitung der o.g. NPDbeeinflussten "Schülerinitiative(n)" versteht, erschien auch im Jahr 2003 bis zur 12. Ausgabe im Juli / August 2003. Sie ist darüber hinaus im Internet abrufbar. Das Blatt begreift sich als "Stimme der deutschen Jugend, die sich gegen die Meinungsdiktatur an den Bildungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern richtet". Die rechtsextremistische Zielrichtung des Blattes zeigt sich u.a. darin, dass "Der Insel-Bote", die in Niedersachsen ansässige grenzrevisionistische Zeitung "Der Preuße" sowie "Zutt's Patriotentreff" in Waren als "Unterstützer" aufgeführt sind. III.8.4 "Deutsche Volksunion" (DVU) Der DVU-Landesverband entwickelt kaum Aktivitäten. Die Mitgliederzahl liegt nur noch bei ca. 50 Personen. DVU-"Stammtische" existieren nach Darstellung der Partei in Wismar und Neubrandenburg. Selbst innerhalb der rechtsextremistischen Szene des Landes erfährt die Partei keine Akzeptanz. III.8.5 "Die Republikaner" (REP) "Die Republikaner" (REP) sind weiterhin inaktiv und ihre Mitgliederzahl liegt bei ca. 50 Personen. 48 IV. LINKSEXTREMISMUS IV.1. Lageüberblick Obwohl die gewaltbereite Autonomenszene in Mecklenburg-Vorpommern nur über wenige aktive Strukturen verfügt, war die Lage im Linksextremismus im Berichtszeitraum geprägt durch militante Aktionen gegen das Kreiswehrersatzamt Schwerin, auf eine Castor-Ausweichstrecke und gegen tatsächliche oder vermeintliche "Faschisten". Die linksextremistischen Parteien traten durch zahlreiche Protestaktionen gegen den Irak-Krieg in Erscheinung, sind aber politisch weiterhin ohne Bedeutung im Lande. IV.2 Personenpotenzial Jahr MV MV Bund Bund Gruppierung 2002 2003 2002 2003 Autonome 150 150 5.000 5.000 Deutsche Kommunistische Partei 20 20 4.700 4.700 (DKP) Marxistisch-Leninistische Partei 20 20 <2.000 2.000 Deutschlands (MLPD) Sozialistische Alternative (SAV) 20 20 350 380 49 IV.3 Straftatengeschehen Im Jahre 2003 registrierte das LKA im Bereich der politisch motivierten Kriminalität im Phänomenbereich 'links' insgesamt 49 (Vorjahr: 64) Straftaten, davon 13 Gewalttaten. 33 Delikte (6) waren linksextremistisch motiviert. IV.4 Militanter Linksextremismus Aktivitäten anlässlich des 10. Jahrestages der Ereignisse in Bad Kleinen: Anlässlich des 10. Jahrestages der Ereignisse in Bad Kleinen am 27 Juni 2003 gründete sich eine bundesweite Initiative "zehn Jahre nach dem Tod von Wolfgang Grams", der verschiedene linksextremistische Organisationen u.a. aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und SachsenAnhalt angehörten. Über verschiedene Medien versuchte die Initiative auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen. Ziel war es, eine breite öffentliche Diskussion zum Thema in Gang zu setzen. Ein Webportal befasste sich damit ebenso wie eine eigens eingerichtete Website. Darüber hinaus wurden Beiträge in einschlägigen Printmedien, teilweise als Sonderbeilagen, veröffentlicht. Angehörige einer "Kämpfende[n] Brigade Wolfgang Grams" versuchten in der Nacht zum 11. Juni 2003 auf dem Gelände des Kreiswehrersatzamtes Schwerin abgestellte Fahrzeuge der Bundeswehr in Brand zu setzen, was aber nicht gelang und daher erst nach Eingang des Bekennerschreibens bei einer örtlichen Zeitung bekannt wurde. An drei Fahrzeugen wurde eine knetartige Masse entdeckt, bei der es sich vermutlich um Brandbeschleuniger handelte. Als Zünder sollten Wunderkerzen dienen, die nicht vollständig abgebrannt waren und daher den Brandsatz nicht zünden konnten. Das Bekennerschreiben befasst sich u.a. mit "out-of-area" - Einsätzen der Bundeswehr, einem öffentlichen Gelöbnis in Hamburg am 16. Juni 2003 und dem 10.Todestag von Wolfgang GRAMS. Eine Gruppierung gleichen Namens hatte bereits im September 2002 ebenfalls vergeblich versucht, Dienstfahrzeuge der Schweriner Bereitschaftspolizei in Brand zu setzen. Es ist von demselben Täterkreis auszugehen. In beiden Fällen wurde der Text der Selbstbezichtigung zu einem nicht unerheblichen Teil wörtlich aus anderen Texten übernommen. Die Täter dürften örtlichen 50 Personenzusammenhängen angehören und vor dem Hintergrund des erneuten Scheiterns des Anschlages nur geringe Erfahrungen bei der Durchführung militanter Aktionen haben. 25 Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr (Anti-Castor-Bezug) In den frühen Morgenstunden des 10. November 2003 wurde auf die Bahnstrecke Hamburg-Berlin, Hagenow Land - Pritzier, ein Brandanschlag verübt. Es handelte sich dabei um eine Ausweichroute für den Castor-Transport, der vom 09. - 12. November 2003 durchgeführt wurde. Unbekannte Täter, die sich später unter der Bezeichnung "mehdorns rache" dazu bekannten, setzten nach Öffnung des parallel neben den Gleisanlagen verlaufenden Kabelschachtes die darin befindlichen Signalleitungen in Brand. Dadurch wurde das gesamte Signalund Datenleitungssystem erheblich beschädigt. Außerdem wurden vier PKW-Reifen in gleicher Höhe zwischen die Bahngleise gelegt und in Brand gesetzt. Nach ersten Einschätzungen betrug der Gesamtschaden durch Datenleitungsund Fahrstreckenausfall sowie die erhebliche Beeinträchtigung des Bahnverkehrs ca. eine Million Euro. Am 10. November 2003 wurde von einem "Infodienst X" im linken Internetportal "Indymedia" gemeldet, dass es zu "Beeinträchtigungen des Schienenverkehrs" u.a. auf o.g. Strecke gekommen sei. Als E-Mail-Adresse gab der Autor "stop@den.castor" an. Bereits am 14.September 2003 war in Baden-Württemberg ein hinsichtlich modus operandi vergleichbarer Anschlag auf eine Bahnstrecke verübt worden, zu dem sich per Mail eine bislang unbekannte Gruppe "Oktan 95" bekannt hatte. Die geschilderten Informationen deuten auf einen linksextremistisch motivierten Anti-CastorHintergrund hin. Keine der genannten Gruppierungen war zuvor in Erscheinung getreten. 25 Am Vorabend des Gedenktages waren außerdem in der Tunnelunterführung des Bahnhofes in Bad Kleinen die folgenden Schriftzüge festgestellt worden: "es lebe wolfgang grams r.i.p. 1993/94", "raf", "w.grams mit ner kugel im kopf am hellichten tag, leute haben es gesehen!" 51 Aktivitäten von mutmaßlichen Autonomen Hauptaktionsfeld war erneut der sog. "Antifaschismuskampf", der durch gewalttätige Aktionen geprägt war. Beispielhaft seien folgende Vorfälle aufgeführt: Im März d.J. traktierten zwei Personen in Schwerin ein - so ihre Ausdrucksweise - "Nazi-Schwein" mit Schlägen und Tritten und fügten ihm damit erhebliche Verletzungen zu. Bei dem von NPD-Funktionären unterhaltenen Szeneladen "ZUTT's Patriotentreff" in Waren wurden zum wiederholten Male Scheiben eingeworfen. Im Rahmen einer Spontandemonstration der NPD Greifswald wurde ein Teilnehmer mit einem Messer und den Worten "Schmeiß die Fahne weg, dazu hast du zwei Minuten Zeit, wenn nicht, dann hast du deutschen Edelstahl zwischen den Rippen" bedroht. Der PKW eines bekannten Neonazis, der als Anmelder einer rechtsextremistischen Demonstration in Rostock im April d.J. in Erscheinung getreten war, wurde vermutlich mittels Brandbeschleuniger in Brand gesetzt. An dem Fahrzeug entstand Totalschaden, ein in der Nähe parkendes Fahrzeug wurde beschädigt. Im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung gegen besagten Neonazi hieß es auf der InternetSeite eines linken Nachrichtenportals: "Am 26.08.03 brannte das Auto von dem Fascho. Am 29.09.03 wird was anderes brennen." Zu Aktionen kam es in diesem Zusammenhang aber nicht. Im Rahmen einer rechtsextremistischen Demonstration in Ludwiglust im Mai 2003 bekannte sich die "autonome antifa schwerin" (aas) dazu, die Übertragung der Reden durch einen "komplizierten, technischen Eingriff in die Beschallungsanlage" sabotiert zu haben. Die "humoristische" Art der Darstellung (einer der Hauptakteure auf Seiten der Rechtsextremisten war als "Weinkönigin" tituliert worden) rief 52 aber innerhalb der Szene offenbar Verwirrung bezüglich der Urheberschaft hervor, worauf die aas sich genötigt sah zu dementieren, es habe sich in Wirklichkeit um eine "Nazifake" 26gehandelt. Hier zeigt sich erneut, dass die Autonomenszene in Mecklenburg-Vorpommern, die zwar durchaus zu militanten Aktionen, insbesondere gegen Rechtsextremisten, in der Lage ist, politisch und ideologisch nur wenig Substanzielles zu bieten hat. Offenbar reicht es allenfalls dazu, eine von Rechtsextremisten genutzte Lautsprecheranlage zu sabotieren - eine bemüht ironische Darstellung dieser Aktion überfordert die Szene aber bereits. IV.5 Linksextremistische Parteien Die ideologisch nach wie vor auf kommunistische Klassiker fixierten und organisatorisch schwachen linksextremistischen Parteien in Mecklenburg-Vorpommern sind weiterhin politisch ohne Bedeutung. Im Berichtszeitraum befassten sie sich vornehmlich mit Protestaktionen gegen den Irak-Krieg und gegen den von ihnen so genannten "Sozialkahlschlag". Die aktivste Organisation - die trotzkistische "Sozialistische Alternative" (SAV) 27 - organisierte in diesem Kontext zahlreiche Aktionen in Rostock, wo sie mit zwei Ortsgruppen vertreten ist. Dazu gehörten Unterschriftensammlungen, Aufzüge, Kundgebungen und Informationsstände. Auch die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) führte Protestaktionen gegen den Irak-Krieg durch. Daneben veranstaltete sie u.a. ein "Wochenendseminar für junge Leute" in der Nähe von Stralsund. Ebenso setzt die "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) auf Schulungen, auch und gerade um junge Leute für ihre Organisation zu gewinnen. Neben 26 fake, engl. = Schwindel 27 In Zusammenarbeit mit ihrer Jugendorganisation "Widerstand International !" (wi !) 53 Seminaren in dem parteieigenen "Arbeiterbildungszentrum e.V." in Alt Schwerin veranstaltet der Jugendverband REBELL regelmäßig Sommercamps, Weihnachtsund Silvesterfeiern etc. Trotz dieser Bemühungen ist es den linksextremistischen Parteien nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes auch im Jahr 2003 nicht gelungen, die Zahl ihrer Mitglieder in Mecklenburg-Vorpommern merklich zu erhöhen. Die nicht unerheblichen Teilnehmerzahlen bei einigen Aktionen gegen den Irak-Krieg dürften eher auf das Thema und weniger auf Sympathien für die von den Veranstaltern vertretenen Thesen von Marx, Engels, Lenin, Trotzki oder Stalin zurückzuführen sein. 54 V. SPIONAGEABWEHR V.1 Allgemeiner Überblick Trotz Ende des kalten Krieges und der daraufhin einsetzenden geopolitischen Veränderungen in der Welt ist die Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer zentralen Lage in Europa und ihrer stark exportorientierten Wirtschaft unverändert ein Aufklärungsziel für eine Vielzahl von Nachrichtendiensten fremder Staaten geblieben. Allein die nach wie vor hohe Anzahl an Nachrichtendienstmitarbeitern in staatlichen und halbstaatlichen Vertretungen anderer Länder in Deutschland (Legalresidenturen) sprechen eine deutliche Sprache. Zu beobachten war in den letzten Jahren vor allem eine Verlagerung von den klassischen Spionagefeldern Politik und Militär hin zu den Bereichen der Wirtschaft und der Ausspähung der Forschungsergebnisse aus Wissenschaft und Technik, in denen die Bundesrepublik in Teilbereichen ein Spitzenniveau in der Welt erreicht hat. Verstärkt hat sich jedoch auch der Einsatz fremder Nachrichtendienste zur Ausspähung und Unterwanderung von Personen und Gruppen, die in Deutschland leben und in Opposition zur Regierung ihres Heimatlandes stehen. Die Aufgabe der Spionageabwehr der Verfassungsschutzabteilung des Landes MecklenburgVorpommern besteht darin, diese geheimdienstlichen Aktivitäten fremder Nachrichtendienste auf dem Territorium des Landes zu erkennen und zu verhindern. V.2 Methoden der Nachrichtendienste Zu den Arbeitsmethoden der fremden Nachrichtendienste zählen neben der konspirativen Informationsbeschaffung zunehmend auch die offene Informationssammlung aus öffentlich zugänglichen Quellen. Die "offene Informationsgesellschaft" der westlichen Wertegemeinschaft kommt den Nachrichtendiensten fremder Staaten hier zusätzlich entgegen. 55 War es früher unverzichtbar, als Journalist oder Diplomat getarnt über eine verdeckte Gesprächsabschöpfung an die benötigten Informationen zu gelangen, reicht heute schon oft ein Blick in das Internet oder der offene Besuch einer Industriemesse. Die Nachrichtendienste fremder Staaten nutzen auch nach wie vor die Möglichkeit, ihre hauptamtlichen Mitarbeiter als Touristen oder Geschäftsreisende getarnt und mit einem nachrichtendienstlichen Auftrag versehen nach Deutschland zu entsenden, um z.B. als "Kuriere" für geheimes Material zu fungieren. Darüber hinaus können fremde Staaten auch auf hauptamtliche Mitarbeiter zurückgreifen, die an Legalresidenturen - die es in Mecklenburg-Vorpommern aber nicht mehr gibt - eingesetzt sind. Jeder Geheimnisträger oder Firmenmitarbeiter in einer verantwortlichen Position ist also aufgefordert, seine Gesprächsoffenheit gegenüber fremden Personen mit dem notwendigen Erfordernis der Wahrung von vertraulichen Informationen abzugleichen, um so eine Gefährdung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland und seiner Wirtschaft auszuschließen. V.3 Aktuelle Lage Mecklenburg-Vorpommern ist nicht nur "das Urlaubsland in Deutschland" schlechthin, sondern durch Unternehmen wie PLASMA SELECT in Teterow, das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik in Greifswald oder durch seine Universitäten und Hochschulen im Land auch ein Standort von Hochtechnologie und Wissenstransfer geworden, der eine Magnetwirkung für fremde Nachrichtendienste entfalten kann. Neben der klassischen Wirtschaftsund Konkurrenzspionage, die seit Jahrhunderten ihren festen Platz im Wirken von Geheimdiensten hat, kommt der Verhinderung von Proliferation, also der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen bzw. der zu ihrer Herstellung verwendeten Produkte, einschließlich des dafür erforderlichen Know-how sowie von entsprechenden Trägersystemen, eine herausragende Bedeutung zu. Wie nicht zuletzt durch die Vorgänge in Nordkorea, Indien, Pakistan und Iran deutlich geworden, bemühen sich Länder aus Krisenregionen zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele ständig darum, in den Besitz von nuklearen, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen und der zu 56 ihrem Einsatz benötigten Trägertechnologie zu gelangen. Da sie zur eigenen Entwicklung und Herstellung dieser Waffen häufig nicht in der Lage sind, bemühen sie sich, das hierfür notwendige Wissen, Vorprodukte und Fertiggüter unter Nutzung ihrer Nachrichtendienste und unter Umgehung der existierenden Exportkontrollregime illegal zu beschaffen. Exportortorientierte Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern sollten daher stets misstrauisch werden, wenn ihnen der Endverbleib ihrer Güter unklar ist, der Geschäftskunde den Verwendungszweck des Produktes nicht nennen möchte oder aber in Fachfragen auch einen Mangel an Sachverstand erkennen lässt, ohne erkennbaren Grund Zwischenhändler eingeschaltet werden, angebotene Zahlungsbedingungen besonders günstig sind (Barzahlung, hohe Vorauszahlung, ungewöhnliche Provisionen), der Käufer auf eine Einweisung in die Handhabung, auf Serviceleistung oder auf Garantie verzichtet, Mitglieder von Besucherdelegationen nicht namentlich vorgestellt werden oder aber zu weiteren Geschäftsverbindungen in Deutschland geschwiegen wird. Besondere Vorsicht ist beim Export von Gütern geboten, die durch ihre sowohl zivile als auch militärische Nutzungsmöglichkeit einen doppelten Verwendungszweck haben können (Dual-UseGüter). Die Exportkontrolle und -genehmigung von proliferationsrelevanten Gütern obliegt originär dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Zollkriminalamt (ZKA). Ein kurzes fernmündliches Gespräch mit diesen Stellen kann oft schon bestehende Zweifel ausräumen und Schaden von unserem Land abwehren. Proliferation geht uns alle an! V.4 Erreichbarkeit der Spionageabwehr Zur erfolgreichen Abwehr von Spionageaktivitäten fremder Nachrichtendienste in MecklenburgVorpommern ist die Mithilfe der Bevölkerung des Landes unverzichtbar. Bürgerinnen und Bürger, die Kenntnisse über nachrichtendienstliche Aktivitäten haben oder andere sachdienliche Hinweise zur Aufklärung oder Verhinderung von Spionage geben können, werden gebeten, sich mit der Spionageabwehr der Verfassungsschutzabteilung in Verbindung zu setzen. Auf Wunsch werden alle Informationen auch vertraulich behandelt. Jeder kann ohne eigenes Zutun in Kontakt zu einem fremden Nachrichtendienst geraten und ungewollt in illegale Aktivitäten verstrickt werden. Die Spionageabwehr kann im Falle einer 57 umfassenden Offenbarung Wege aufzeigen, die unangenehme staatliche Sanktionen rechtzeitig verhindern. Die Spionageabwehr der Verfassungsschutzabteilung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist wie folgt zu erreichen: Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Verfassungsschutzabteilung Spionageabwehr PF 11 05 52 19005 Schwerin Telefon: 03 85 / 7 42 00 Telefax: 03 85 /71 44 38 58 VI. GEHEIMSCHUTZ Der Geheimschutz ist ein legitimes Anliegen des Gemeinwohls und für den demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass Informationen und Vorgänge, deren Bekanntwerden den Bestand oder lebenswichtige Interessen, die Sicherheit oder die Interessen des Bundes oder eines seiner Länder gefährden kann, geheim gehalten und vor unbekannter Kenntnisnahme geschützt werden. Personen, bei denen ein Sicherheitsrisiko vorliegt oder nicht ausgeschlossen werden kann, soll der Zugang zu Verschlusssachen verwehrt werden. Neben den bundesgesetzlichen Regelungen hat der überwiegende Teil der Bundesländer eigene Sicherheitsüberprüfungsgesetze geschaffen. Die rechtlichen Voraussetzungen in Mecklenburg-Vorpommern sind im "Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Lande MecklenburgVorpommern (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG M-V)" sowie in der "Verschlusssachenanweisung Mecklenburg-Vorpommern (VSA M-V)" geregelt. Der Geheimschutz lässt sich unterteilen in den personellen und materiellen Geheimschutz. Wesentlichstes Instrument des personellen Geheimschutzes ist die Sicherheitsüberprüfung für den Personenkreis, dem eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit zugewiesen werden soll. Dies kann sowohl im Behördenbereich wie auch im nicht-öffentlichen Bereich erfolgen. Im Behördenbereich ist grundsätzlich die Beschäftigungsdienststelle für die Einleitung der Sicherheitsüberprüfung (so genannte "zuständige Stelle") zuständig. Der Verfassungsschutzabteilung im Innenministerium M-V ist die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung als Mitwirkungsaufgabe zugewiesen, sie ist also nicht originär zuständig. Zum nicht-öffentlichen Bereich zählen Wirtschaftsunternehmen, in denen mit staatlichen Verschlusssachen umgegangen werden soll. In Mecklenburg-Vorpommern nimmt in diesen Fällen das Innenministerium die Aufgaben der zuständigen Stelle wahr. Soweit Wirtschaftsunternehmen aus M-V Verschlusssachenaufträge des Bundes (z.B. für die Bundeswehr) bearbeiten sollen, liegt die Zuständigkeit beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Bonn. Das SÜG M-V unterscheidet drei Überprüfungsarten: Die einfache Sicherheitsüberprüfung, die erweiterte Sicherheitsüberprüfung sowie die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen. Die Art der durchzuführenden Sicherheitsüberprüfung richtet sich nach der 59 konkret auszuübenden sicherheitsempfindlichen Tätigkeit. Hervorzuheben ist, dass niemand ohne seine ausdrückliche Zustimmung einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen ist. Der materielle Geheimschutz dient zur Schaffung der organisatorischen und technischen Vorkehrungen zum Schutz von Verschlusssachen. Die Mitwirkung der Verfassungsschutzabteilung beruht auf SS 5 Abs. 2 Nr. 2 des Landesverfassungsschutzgesetzes. Die Verfassungsschutzabteilung arbeitet dabei eng mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zusammen. 60 VII. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Im Rahmen der präventiven Extremismusbekämpfung hat der Bereich Öffentlichkeitsarbeit der Verfassungsschutzbehörde auch im Jahr 2003 wieder schwerpunktmäßig themenbezogene Vorträge und Fortbildungsveranstaltungen an den unterschiedlichsten Institutionen und Bildungseinrichtungen des Landes durchgeführt. Um die Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren und umfassender und aktueller informieren zu können, ist die Homepage der Verfassungsschutzabteilung www.verfassungsschutz-mv.de neu gestaltet und inhaltlich erweitert worden. Das neue Gesamtlayout und die verbesserte Menüführung, vor allem aber das ausgebaute Informationsangebot zu den Themenbereichen Ausländer-, Rechtsund Linksextremismus dürften wesentlich dazu beigetragen haben, dass die Zahl der Zugriffe auf die Homepage im Vergleich zum Vorjahr um 50 % gestiegen ist. Darüber hinaus ist die Wanderausstellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zum Thema "Demokratie ist verletzlich - Rechtsextremismus in Deutschland" begleitend unterstützt worden, so in Ludwigslust und in Gadebusch. Der Extremismusbericht 2002, der öffentlich über die Lage im Arbeitsbereich des politischen Extremismus berichtet, ist erneut gemeinsam mit dem Landeskriminalamt erstellt worden. Folgende Publikationen können sie kostenlos bestellen: Jahresberichte des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern: * Extremismusbericht 2000 * Extremismusbericht 2001 * Extremismusbericht 2002 * Verfassungsschutzbericht 2003 61 Journale des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern: * "VS-aktuell - Das Journal zum Verfassungsschutz Nr. 1/97" Thema: Geheimschutz * "VS-aktuellDas Journal zum Verfassungsschutz Nr. 2/98" Thema: Von REVOLUTIONEN, Kämpfern und Grundrechten * "Verfassungsschutz Journal Nr. 1/2000" Thema: Zivilcourage - in der Bürgergesellschaft * "Verfassungsschutz Journal 2001" Thema: Demokratie: Aufbruch - Ankunft - Zukunft * "Verfassungsschutz Journal 2002" Thema: Terrorismus - Lebensgefahr für die Demokratie? Broschüren: * "Demokratie, aber sicher! - Grundrechte / Extremismus / Verfassungsschutz" (August 1995, Gemeinschaftsproduktion des Innenministerien der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen) * "Proliferation - das geht uns an!" (Broschüre, Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern, März 2001) * "Wirtschaftsspionage - Information und Prävention" (Broschüre, Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern, Januar 2002) * "Islamistische Extremisten" (Broschüre, November 2001) * "Skinheads" (Broschüre, Oktober 2003) Videofilm: * Videofilm "Demokratie schützen - Verfassungsschutz" (Film über die Arbeit des Verfassungsschutzes, Februar 1999, Koproduktion der Verfassungsschutzbehörden der Länder Berlin, Brandenburg, Hessen, MecklenburgVorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie des Bundesamtes für Verfassungsschutz) 62 Bestellanforderungen richten sie bitte an die Verfassungsschutzabteilung: Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Abteilung II 5 Postfach 11 05 52 19005 Schwerin Telefon: 03 85 / 7 42 00 Telefax: 03 85 / 71 44 38 info@verfassungsschutz-mv.de) www.verfassungsschutz-mv.de oder an die Pressestelle des Innenministeriums Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Pressestelle Arsenal am Pfaffenteich Karl-Marx-Straße 1 19055 Schwerin Telefon: 03 85 / 5 88 20 16 im-presse@mvnet.de Die meisten Informationsmaterialien sind zusätzlich im Internet unter der Adresse www.verfassungsschutz-mv.de abrufbar. Der "Bericht über die Entwicklung rechtsextremistischer Aktivitäten in M-V in den Jahren 1992 - 2002" steht nur als PDFDokument zur Verfügung und ist nicht als Druckfassung erhältlich. 63 VIII. W ESENTLICHE RECHTSGRUNDLAGEN DER ARBEIT DES VERFASSUNGSSCHUTZES MECKLENBURG -VORPOMMERN Landesverfassungsschutzgesetz M-V (LVerfSchG M-V) Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SÜG M-V) Gesetz zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 des Grundgesetzes (G10) - AGG10 64