VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT DES LANDES MECKLENBURG-VORPOMMERN 1992 DER INNENMINISTER DES LANDES MECKLENBURG-VORPOMMERN "ind vergiß nie: like Get AS ee SmHE ?" Zlfes ch Vezjse zudt! s AÄrkeilet der liebe Ceif beim Verfassorgscchulz 2 Herausgeber: Innenministerium Schwerin Karl-Marx-Straße 1 19 048 Schwerin Gestaltung, Satz und Druck: cw Obotritendruck GmbH Schwerin VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 1992 MECKLENBURG-VORPOMMERN Inhaltsverzeichnis Überblick Seite I. Allgemeiner Teil 12 Aufgaben, Befugnisse, Grenzen des Verfassungsschutzes in Mecklenburg-Vorpommern 1. Aufgaben 12 2. Bestrebungen 14 3. Die Informationsbeschaffung 15 3.1 Nachrichtendienstliche Mittel 16 3.2 G 10-Maßnahmen 18 4. Nachrichtendienstliches Informationssystem (NADIS) 20 5. Verhältnis der Landesbehörden für Verfassungsschutz zum Bundesamt für Verfassungsschutz 21 6. Kontrolle des Verfassungsschutzes im Lande Mecklenburg-Vorpommern 22 n. Politischer Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern 24 1. Vorbemerkung 24 1.1 Rostock im August 1992 26 2. Rechtsextremismus 32 2.1 Vorbemerkung 32 2.2 Militante Rechtsextremisten (insbesondere rechtsextremistische Skinheads) 35 2.2.1 Das Skinheadphänomen 37 2.3 Neonationalsozialismus (Neonazismus) 44 2.3.1 Nationalistische Front (NF) 47 2.3.2 Deutsche Alternative (DA) 47 2.3.3 Nationale Offensive (NO) 47 2.3.4 Freiheitliche Arbeiterpartei Deutschlands (FAP) 48 2.3.5 Nationale Liste (NL) 48 2.3.6 Hilfsorganisation für Nationale Politische Gefangene und deren Angehörige e. V. 48 2.37 Greifswalder Nationalsozialisten (GNS) 49 2.3.8 Die REMER-Depesche 49 2.4 Die National-freiheitlichen Organisationen 50 2.5 Die Nationaldemokratischen Organisationen 53 2.6 Sonstige 54 2.6.1 Der KU KLUX KLAN (KKK) 54 2.6.2 Wiking-Jugend e. V. 55 2.6.3 Die Revisionismuskampagne 55 2.6.4 Propagandamaterial aus dem Ausland 56 2.7 Die Republikaner 57 2.8 Rechtsextremismus und Gewalt 58 2.8.1 Gewalttaten mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation im Jahre 1992 - Bundesgebiet 58 2.8.2 Gewalttaten mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation im Jahre 1992 - Mecklenburg-Vorpommern 62 3. Linksextremismus 65 3.1 Linksextremistischer Terrorismus 67 3.1.1 Die Rote Armee Fraktion (RAF) 67 3-1.2 Revolutionäre Zellen (RZ/Rote Zora) 70 3.1.3 Sonstiger linksextremistischer Terrorismus 71 3.2 Militante Autonome, Anarchisten und sonstige Sozialrevolutionäre 71 3.2.1 Militante Autonome 71 3.2.2 Sonstige Anarchisten 79 3.3 Dogmatischer Linksextremismus 79 3-3.1 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend 79 3.3-2 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 80 3.3.3 Sonstige 81 3.4 Linksextremismus und Gewalt 81 4. Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen v o n Ausländern 82 HI. Spionageabwehr und Aufklärung früherer sowie fortwirkender unbekannter Strukturen der Aufklärungsund Abwehrdienste der ehemaligen DDR sowie Mitwirkungsaufgaben im Geheimschutz 1. Vorbemerkung 84 2. Personeller Geheimschutz im Behördenbereich 84 2.1 Sicherheitsbedenken 85 3. Materieller und personeller Geheimschutz in der Wirtschaft 86 4. Spionageabwehr 86 4.1 Das KGB - "Die unendliche Geschichte" 87 4.2 Zusammenarbeit zwischen KGB und MfS 89 4.3 Weiterhin "West-Spionage" durch Spionagedienste der ehemaligen Sowjetunion 90 4.4 Geheimdienstliche Tätigkeit durch Krisenländer des "islamischen Gürtels" 91 5. Aufarbeitung früherer sowie fortwirkender unbekannter Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungsund Abwehrdienste der ehemaligen DDR 92 5.1 . Enttarnungen 92 5.2 Organigramm der MfS-Bezirksverwaltung Rostock 93 5.3 Zusammenschlüsse nach Auflösung des MfS 95 IV. Verfassungsschutz durch Aufklärung 96 1. Im einzelnen handelt es sich dabei um 97 2. Weiterer Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit 97 3. Fairständnis 98 Anhang 100 Rechtliche Grundlagen Vorwort Zu den Organen, mit denen die Bundesrepublik Deutschland Angriffe auf ihre verfassungsmäßige Ordnung abwehrt, gehört der im Grundgesetz verankerte Verfassungsschutz. Seiner vorbeugenden Funktion entsprechend sammelt er Nachrichten über extremistische sowie sicherheitsgefährdende Bestrebungen und wertet sie aus. Für eine umfassende Gefährdungsanalyse sind seine Erkenntnisse ein unverzichtbarer Bestandteil, bieten sie doch Entscheidungshilfen, um die notwendigen Maßnahmen für eine angemessene Abwehr einzuleiten. Im Zusammenhang mit der Auflösung des kommunistischen Machtapparates sehen nun Verfassungsschutzkritiker eine Gelegenheit, dem Verfassungsschutz seine Existenzberechtigung abzusprechen. Schließlich sei er ein Produkt des kalten Krieges und habe sich in der heutigen Zeit überlebt. Solche Werturteile treffen nicht die Einrichtung der Verfassungsschutzbehörden, sondern das Konzept der streitbaren Demokratie an sich. Wer das Prinzip der abwehrbereiten Demokratie an sich bezweifelt, fordert die Abrüstung gegenüber Feinden der verfassungsmäßig garantierten demokratischen Freiheitsrechte. Demokratische Staaten gehen stets Risiken ein. Doch müssen diese kalkulierbar bleiben. Das ist eine Erfahrung, die unsere Geschichte lehrt. Es ist notwendig, Bestrebungen gegen Toleranz und Freiheit nicht nur laufend zu beobachten, sondern sie auch mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen. In Kenntnis der Schwäche der Weimarer Verfassung und mit der Erfahrung der nationalsozialistischen Herrschaft entschied sich der Parlamentarische Rat für eine wehrhafte Demokratie, für einen Verfassungsschutz, den er im Grundgesetz verankerte. Ein föderativ gegliederter Verfassungsschutz, der auf dem Zusammenwirken von Bundesund Landesbehörden beruht, macht auch die Einrichtung funktionsfähiger Verfassungsschutzbehörden in den neuen Ländern - so auch in Mecklenburg-Vorpommern - erforderlich. Jedes Bundesland ist für sich gemeinsam mit dem Bund für den Schutz der Verfassung zuständig. Ende 1990/Anfang 1991 wurde in Mecklenburg-Vorpommern damit begonnen, den Verfassungsschutz als Abteilung im Innenministerium einzurichten. Seit dem 28. März 1992 ist das Landesverfassungsschutzgesetz in Kraft. Inhaltlich orientiert es sich unter Berücksichtigung aktueller datenschutzrechtlicher Erfordernisse am Bundesverfassungsschutzgesetz. Aus dem Erleben der Vergangenheit heraus ist die Forderung nach Aufarbeitung früherer sowie Beobachtung fortwirkender unbekannter Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungsund Abwehrdienste der ehemaligen DDR als gesetzlicher Auftrag im Landesverfassungsschutzgesetz vom Parlament verankert worden. In der geistig-politischen Auseinandersetzung mit dem Extremismus besteht die Aufgabe des Verfassungsschutzberichtes darin, den Bürger durch sachliche Informationen über Umfang und Art von Gefahren aufzuklären, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung von innen wie von außen drohen. Gerade die Unterrichtung über Hintergründe, Zielsetzungen sowie Methoden des Extremismus ist heute, wie die jüngste Vergangenheit gezeigt hat, notwendiger denn je. Verfassungsfeindliche Organisationen verhüllen ihre wahren Absichten und tragen durch gezielte Umwertung politischer und juristischer Begriffe zur Verunsicherung der Bürger bei. An Stelle der früheren maßgeblichen Polarität freiheitliche Demokratie - Diktatur stellen sie Gegensätze wie Faschismus - Antifaschismus in den Vordergrund. Vorliegender Verfassungsschutzbericht will helfen, die Bereitschaft des Bürgers zu fördern, sich mit den grundlegenden Prinzipien der Verfassung vertraut zu machen und für sie entschlossen einzutreten. Hierin liegt gerade für die neuen Bundesländer eine hohe Bedeutung. Der Verfassungsschutzbericht ist immer Anlaß und das gerade in einer turbulenten Zeit wie der heutigen, an den unerläßlichen Konsens der Bürger zu appellieren, von dem die wehrhafte Demokratie ihre Geltung und Lebenskraft erhält. Die Erfahrung des deutschen Volkes mit unmenschlichen Praktiken totalitärer Herrschaft auf deutschem Boden mahnen und fordern uns, gegenüber Gegnern des freiheitlichen Rechtsstaates wachsam zu sein. Der Verfassungsschutz leistet einen wichtigen Beitrag, die Freiheit des einzelnen zu schützen und zu wahren. Die Realisierung der Gaindrechte erfordert die Sicherung des inneren Friedens. Dieser ist die Grundlage für das reibungslose Funktionieren eines demokratischen Gemeinwesens. In dem natürlichen Spannungsverhältnis zwischen der Freiheit des Bürgers auf der einen und dem Schutz des Gemeinwesens auf der anderen Seite führt der Verfassungsschutz seinen Beobachtungsauftrag mit rechtsstaatlicher Sorgfalt und erforderlichem Augenmaß durch. Dabei benötigt er auch das Vertrauen und die Unterstützung der Bürger des Landes. Der jetzt vorliegende erste Verfassungsschutzbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern will für 1992 einen Einund Überblick über wesentliche Entwicklungen, Zusammenhänge und Organisationen in den Bereichen Extremismus, Terrorismus und Spionage geben. Er soll eine Orientierungshilfe für die politische Auseinandersetzung mit dem Extremismus sein, Anhaltspunkte für das Erkennen möglicher Spionageaktivitäten geben und im allgemeinen Teil Informationen zu den Aufgaben, Befugnissen und Grenzen der Verfassungsschutzbehörde liefern. Rudi Geil Der Innenminister v o n Mecklenburg-Vorpommern I. Aufgaben, Befugnisse, Grenzen des Verfassungsschutzes i n Mecklenburg-Vorpommern 1. Aufgaben Schutzobjekt des Verfassungsschutzes ist die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie der Bestand und die Oberste Sicherheit des Bundes oder eines Landes (Legaldefinition in WertprinziArtikel 73 Nr. 10 Grundgesetz). pien "Freiheitliche demokratische Grundordnung" ist nicht die Verfassung insgesamt, sondern sind nur bestimmte oberste Wertprinzipien. FREIHEITLICHE DEMOKRATISCHE GRUNDORDNUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 12 Gemäß SS 5 Abs. 1 hat die Verfassungsschutzabteilung des LanSammeln des Mecklenburg-Vorpommern "Auskünfte, Nachrichten und und ausUnterlagen" zu sammeln und auszuwerten über werten Bestrebungen* die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungssorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben oder durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden (Ausländerextremismus); geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht (Spionagebekämpfung) einschließlich entsprechender früherer sowie fortwirkender unbekannter Strukturen und Tätigkeiten der Aufklämngsund Abwehrdienste der ehemaligen DDR im Geltungsbereich des Landesverfassungsschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Ferner wirkt die Verfassungsschutzabteilung nach SS 3 Abs. 2 beim Geheimund Sabotageschutz mit. * Definition - Erläuterung folgt auf Seite 14 Aufgaben des Verfassungsschutzes i. Sammlung und Auswertung von Nachrichten (SS 5 Abs. 1 LVerfSchG) über * verfassungsfeindliche Aktivitäten (Linksund Rechtsextremismus einschließlich Terrorismus) * geheimdienstliche Tätigkeiten sowie frühere und fortwirkende Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungsund Abwehrdienste der ehemaligen DDR * sicherheitsgefährdende Aktivitäten von Ausländern IL Mitwirkungsaufgaben (SS 5 Abs. 2 LVerfSchG) bei * Sicherheitsüberprüfungen sowie Beratung und Schulung in Fragen des Geheimund Sabotageschutzes 2. Bestrebungen Die Begriffsbestimmung für die Handlungsformel "Bestrebungen" findet sich im SS 6 des Landesverfassungsschutzgesetzes (vgl. Anhang). Da die korrekte Einordnung dieses Begriffs für das Verständnis für die Arbeit des Verfassungsschutzes wesentlich ist, sollen jedoch noch einige Erläuterungen hierzu folgen: Nach allgemeinem Sprachgebrauch sind Bestrebungen alle " auf ein Ziel gerichtete Aktivitäten; extremistische Bestrebun- gen im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes sind demzufolge Aktivitäten mit der Zielrichtung, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie (siehe auch Abbildung Seite 12) zu beseitigen. Dazu gehören Vorbereitungshandlungen, Agitationen und Gewaltakte. Die Gesinnung politisch Andersdenkender, die sich darin äußern kann, daß z. B. begeistert kommunistische Literatur gelesen bzw. die Bundesregierung lautstark kritisiert wird, interessiert den Verfassungsschutz nicht. Träger verfassungsfeindlicher Bestrebungen sind zwar in den Gegenstand meisten Fällen Organisationen. Da aber Organisationen nur der durch Personen handeln, sind diese zwangsläufig auch Beobachtun Gegenstand der Beobachtungstätigkeit der Verfassungsgstätigkeit schutzbehörden. 3. Die Informationsbeschaffung Die Verfassungsschutzabteilung trägt systematisch über die unter ihren Beobachtungsauftrag fallenden Gruppen Informationen zusammen. Der Verfassungsschutz ist zur Sammlung solcher Daten befugt, wenn die Voraussetzungen des SS 5 Landesverfassungsschutzgesetz vorliegen, und die Sammlung mit allgemeinen Rechtsgaindsätzen (Geeignetheit, Verhältnismäßigkeit usw.) zu vereinbaren ist. Die Verarbeitung der Daten in Dateien muß dem BundesdaVerarbeitenschutzgesetz/Landesdatenschutzgesetz von Mecklenburgtung von Vorpommern und den speziellen Regelungen des LandesverDaten fassungsschutzgesetzes entsprechen. Den bei weitem größten Teil - rund 80 % - dieser ErkenntnisErkenntnisse gewinnt der Verfassungsschutz dabei aus offenen Quellen. se durch Dabei fallen 60 % aus Literatur und 20 % durch Befragungs"offene personen, die selbstverständlich freiwillig Auskunft geben, an. Quellen" Wie andere Verwaltungsbehörden, wie Journalisten oder wie jeder Bürger, der sich informieren will, lesen seine Mitarbeiter Zeitungen und Zeitschriften, werten Rundfunkund Fernsehsendungen aus, sammeln alle sonstigen offen zugänglichen Verlautbarungen der beobachteten Organisationen (Flugblätter, Programme, Aufrufe), besuchen öffentliche Veranstaltungen, ziehen Erkundigungen aus öffentlich zugänglichen Karteien und Registern ein. 3.1 NachrichtendienstUche Mittel Ca. 20 % des Informationsaufkommens der Behörde wird mit nachrichtendienstlichen Mitteln beschafft. Mit der Sammlung offenen Materials würde allerdings nur ein unvollständiges Bild entstehen. Gegenüber konspirativen Methoden versagen diese schlichten Mittel der Nachrichtengewinnung: Spione veröffentlichen keine Programme und verteilen keine Flugblätter, nicht alle Terroristen verfassen nach der Tat Selbstbezichtigungsschreiben, und schon gar nicht nennen sie ihre wahren Namen. Gebrauch Um auch getarnte oder geheimgehaltene Aktivitäten beob"nachrichachten zu können, gestattet das Gesetz dem Verfassungstendienstlischutz den Gebrauch "nachrichtendienstlicher Mittel" zur cher Mittel" Informationsgewinnung. Dies sind Methoden der geheimen, verdeckten Nachrichtenbeschaffung (SS 9 Abs. 3 Landesverfassungsschutzgesetz). Der Gesetzgeber hat bewußt auf eine abschließende Aufzählung der nachrichtendienstlichen Mittel verzichtet, weil er dem Verfassungsschutz eine flexible Anpassung an die Methoden von Extremisten oder Spionen - auch unter sich ändernden operativen oder technischen Bedingungen - ermöglichen will. Zum klassischen Repertoire der nachrichtendienstlichen Mittel gehören * die Observation, * der Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen sowie * Bildund Tonaufzeichnungen. Die Ermächtigung zum Gebrauch nachrichtendienstlicher Mittel ermöglicht dem Verfassungsschutz - entgegen manchen Behauptungen - keineswegs willkürliche Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger. Die bereits für die Sammlung von Informationen aus offenen Quellen geltenden Voraussetzungen gelten erst recht für den schwerwiegenderen Eingriff 16 durch den Gebrauch nachrichtendienstlicher Mittel: Auch hier sind die allgemeinen Grundsätze des Verfassungsund Verwaltungsrechts zu beachten. Insbesondere muß der Verfassungsschutz das VerhältnisVerhältnis mäßigkeitsprinzip beachten, d. h., er hat im Einzelfall immer mäßigkeitsdas am wenigsten belastende Mittel zu wählen (SS 7 Abs. 2 Lanprinzip desverfassungsschutzgesetz). Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel kommt immer erst dann in Betracht, wenn die anderen Mittel der Nachrichtenbeschaffung erschöpft sind. Der Kernbereich des Persönlichkeitsrechts, zu dem insbesondere die Intimsphäre gehört, darf in keinem Fall verletzt werden. Die Methoden der Erkenntnisgewinnung Offene Beschaffung Auskünfte (freiwillig) Besuch von Veranstaltungen Auswertung von Zeitungen Hachrichtendienstl.Hittel Observation Kontrolle von Telefon Heilliche Tonauf Zeichnungen Gehehe und Post nur ii Kahaen nur gejäß SS 7 Abs. 2 SS 1 Tarnpapiere und Fotografie von G 10 V-Leute Landesverfassungsschutzgesetz Kennzeichen In die im Grundgesetz besonders benannten Grundrechte darf der Staat nur eingreifen, wenn ein dem Grundrechtsartikel beigefügter spezieller Vorbehalt den Gesetzgeber ermächtigt hat, Schranken für die Ausübung des Grundrechts vorzusehen (vgl. Artikel 19 Abs. 1 Grundgesetz). 1 7 Gesetzesvor3.2. Das G 10-Verfahren behalt für Art. 10 GG Einen solchen Gesetzesvorbehalt für Art. 10 Gamdgesetz enthält das "Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses" (G 10) - (siehe Anlage). Dem Verfassungsschutz ist das Abhören von Telefongesprächen sowie die Briefkontrolle unter folgenden engen Voraussetzungen gestattet: Die Überwachung muß erforderlich sein, um drohende Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes abzuwehren. Ferner müssen Anhaltspunkte für bestimmte, schwerwiegende Straftaten - z. B. Hochverrat, geheimdienstliche Agententätigkeit oder Bildung einer terroristischen Vereinigung - vorliegen; außerdem muß die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert sein. Die Anordnung einer G 10-Maßnahme erfolgt auf Antrag des EntscheiLeiters der Verfassungsschutzabteilung durch den Innenminidung über ster des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Vor dem Vollzug Zulässigkeit der Anordnung muß die sogenannte G 10-Kommission über und Notwendie Zulässigkeit und Notwendigkeit der Beschränkungsmaßdigkeit nahmen entscheiden. Die Kommission besteht aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen muß, und zwei Beisitzern. Die Mitglieder der Kommission müssen nicht dem Landtag angehören und sind in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen. Sie werden vom Landtag auf Vorschlag der Fraktionen für die Dauer einer Wahlperiode gewählt. Bei "Gefahr im Verzug" - z. B. wenn eine Aufklärungschance unwiderbringlich vertan würde - kann eine Anordnung ohne vorherige Zustimmung der Kommission getroffen werden; deren Genehmigung muß aber unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach der Anordnung der Beschränkungsmaßnahme nachträglich eingeholt werden. Stimmt die Kommission der Beschränkungsmaßnahme nicht zu, muß diese sofort beendet werden. 18 Der Innenminister unterrichtet über die Durchführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz, soweit Beschränkungsmaßnahmen von ihm angeordnet worden sind, auf Anforderung, mindestens aber in Abständen von 6 Monaten, das G 10-Gremium. Die diesem parlamentarischen Kontrollgremium angehörenden Landtagsabgeordneten bilden zugleich die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK). (Siehe folgende Seiten und Anlage) D a s G XO -- V e r f ahr-en Fachreferat Vorschlag Aufsichtsbeaiter "acht Vorschlag für HaßAbteilungsleiter 5 nahie erste Prüfung Rechtsprüfung Das G 10Antragsfonulierung Verfahren Staatssekretär G 10 Abteilungsleiter 5 Antrag Schlußzeichnung Hinister der Abt. 5 Ablehnung Zustiiiung Antrag G 10 i erledigt Anordnung G 10 - Koiiission Rechtsu. Sachprüfung Abteilung 5 Post Ablehnung Zustiiiung G 10 - Stelle fonelle Prüfung Anordng. Abteilung 5 aufgehoben G 10 - Stelle: Auswertung G 10 - Greiiui: Regeliäßig, lind, alle 6 Honate zu infonieren 19 Wohnung Gemäß Artikel 13 Abs. 1 GG ist die Wohnung unverletzlich. ist unverDie elektronische Raumüberwachung mit Kleinabhörgeräten letzlich (sogenannte Wanzen) und Richtmikrofonen ist damit grundsätzlich unzulässig. Gemäß Artikel 13 Abs. 3 GG dürfen Eingriffe und Beschränkungen - neben den Durchsuchungsmaßnahmen des Abs. 2 - nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen vorgenommen werden. Entsprechend sieht das Landesverfassungsschutzgesetz in SS 9 Abs. 7 - im Einklang mit dem Verfassungsschutzgesetz des Bundes und der meisten Länder - nur unter diesen engen Voraussetzungen ausnahmsweise einen solchen Eingriff vor, wenn er unerläßlich ist und polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Die hiermit getroffenen Einschränkungen lassen in der Praxis derartige Eingriffe kaum noch zu. Speicherung im nachrichtendienstlichen Informationssystem 4. "NADIS" Besondere Bedeutung für die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder kommt der Ausnutzung der Möglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung für die Sammlung und Auswertung von Informationen zu. Zu diesem Zweck wurde das Informationssystem "NADIS" eingerichtet. reine HinNADIS ist eine reine Hinweisdatei, die keine wesentlichen weisdatei Sachinformationen, sondern die Aktenzeichen der vorhandenen Aktenbestände und zum Zwecke der Zuordnung der Akten personenbezogene Gainddaten des Betroffenen wie z. B. Namen, Vornamen, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Anschrift enthält. Es ist ein automatisertes Datenverbundsystem, an dem alle Behörden für Verfassungsschutz des Bundes und der Länder im On-Line-Verkehr beteiligt sind, d. h., jeder Teilnehmer kann unmittelbar am eigenen Bildschirm Daten eingeben und abrufen. Hat ein Teilnehmer des Verbundsystems dienstliche Gründe 20 dafür, sich Informationen über eine Person zu beschaffen, deren Daten in NADIS gespeichert sind, so muß er - im Regelfall schriftlich - bei der aktenführenden Stelle unter Nennung des Aktenzeichens nachfragen. Die speichernde Stelle zieht die Akten bei und übermittelt hieraus die notwendigen Erkenntnisse. Die Speicherung einer Person in diesem System hat für den Betroffenen keinerlei diskriminierende Wirkung. Ein Großteil der Speicherungen bezieht sich auf gefährdete Personen, Zielpersonen gegnerischer Nachrichtendienste sowie Sicherheitsüberprüfungen. Bei NADIS handelt es sich daher nicht um eine "Verdächtigendatei". Für die Datenverarbeitung innerhalb der Verfassungsschutzbehörde unseres Landes ist auf die Geltung des Landesdatenschutzgesetzes und die SSSS11 bis 14 LVerfSchG zu verweisen. 5. Verhältnis der Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) zum Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Entsprechend der föderativen Struktur unseres Landes nehZusammenmen die LfV die Aufgaben des Verfassungsschutzes arbeit der grundsätzlich unabhängig und selbständig für ihren Bereich Verfaswahr. Zum BfV besteht kein Unter-, sondern ein Gleichordsungsnungsverhältnis. schutzbehörden Der Gesetzgeber hat im SS 1 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz (siehe Anlage) ausdrücklich eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden normiert. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf den Austausch von Erkenntnissen und Erfahrungen. Die Zuständigkeitsverteilung, die Abstimmungsund Unterrichtungspflichten sind im SS 4 Landesverfassungsschutzgesetz und SSSS 5 ff. Bundesverfassungsschutzgesetz näher geregelt. Bei extremistischen Bestrebungen von regionaler Bedeutung erfolgt die Beobachtung durch die zuständige Landesbehörde. Das BfV hat als Zentralstelle (Artikel 87 Abs. 1 GG) vor allem die Aufgabe, Erkenntnisse zusammenzufassen und auszuwerten. In Fällen von überregionaler Bedeutung kann es aber auch selber ermitteln und nachrichtendienstliche Operationen durchführen. 21 6. Kontrolle des Verfassungsschutzes im Lande MecklenburgVorpommern Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes sind im einzelnen abschließend gesetzlich geregelt. Die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde ist an Recht und Gesetz gebunden und durch zahlreiche Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Erlasse geregelt. Eingriffe in die PriTätigkeit an vatund Freiheitssphäre sind dem Verfassungsschutz nur auf Recht und gesetzlicher Grundlage gestattet. Damit jeder darauf vertrauen Gesetz kann, daß der Verfassungsschutz sich streng an seinen Auftrag gebunden und an die für seine Tätigkeit geltenden Bestimmungen hält, unterliegt dessen Tätigkeit einer genauen Kontrolle auf mehreren Ebenen. Dies sind insbesondere * die Kontrolle durch den parlamentarisch verantwortlichen Minister (Innenminister), * die Kontrolle durch das Parlament, * die Kontrolle durch den Bundesbzw. Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diese Kontrollen werden ergänzt durch * die mögliche gerichtliche Nachprüfung im Falle belastender Einzelmaßnahmen, und nicht zu vergessen, die * Kontrolle durch die Medien, Presse, Rundfunk und Fernsehen. 22 Parlamentarische Kontrolle über d e n Kontrolle Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern Allgemeine Kontrolle Besondere Kontrolle G 10-Kontrolle Debatten im Bundestag, Parlamentarische G 10-Kommission Aktuelle Stunden, Kontrollkommission (PKK) * 3 Mitglieder Dringliche Anfragen, vomG 10-Gremium bestellt * 8 Mitglieder * monatliche Untersuchung Kleine und Große Anfragen, vom Bundestag gewählt durch BMI vor Vollzug Regelmäßige Berichte vor der Maßnahme * Tritt mindestens Innenund Haushaltsausschuß, G 10-Gremium 1 x vierteljährlich zusammen ggf. Untersuchungsausschuß, * 5 Mitglieder Petitionen, * nahezu unbeschränkte vom Bundestag gewählt Behandlung im Kontrolle * spätestens alle 6 Monate Petitionsausschuß (Ausnahme: Quellenschutz) Unterrichtung durch BMI Verfassungsschutz Bundesminister des Innern Bürger Klagen gegen (BMI) (Eingabe, Anfragen, Maßnahmen des (Dienstund Fachaufsicht) Auskunftsrecht) Verfassungsschutzes Bundesbeauftragerfürden Presse Datenschutz (Berichte, Anfragen) Bundesrechnungshof Verwaltungs-Kontrolle Offentlichkeits-Kontrolle Gerichtliche Kontrolle 23 II. Politischer Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern 1. Vorbemerkung Die Bedrohung der inneren Sicherheit durch politische Extremisten ist 1992 ein beherrschendes Thema der öffentlichen Diskussion gewesen. Es wurde schlagartig deutlich, wie die politischen Extreme einen demokratischen Rechtsstaat herausfordern und gefährden können. Als extremistisch bezeichnen die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern solche Bestrebungen, die sich in der Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates und seiner fundamentalen Werte und Spielregeln einig wissen und die freiheitliche demokratische Grundordnung durch ein den jeweiligen eigenen Vorstellungen entsprechendes System ersetzen wollen. Die Anwendung von Gewalt wird häufig als ein geeignetes Mittel zur Erreichung der eigenen Ziele angesehen. "RadikalisNicht verwechselt werden sollte der Begriff "Extremismus"mit mus" und dem häufig synonym gebrauchten Wort "Radikalismus". Radi"Extremiskalismus ist eine Haltung, die gesellschaftliche Konflikte mus" bereits von der Wurzel (lat. radix = Wurzel) her bekämpfen, nicht jedoch den demokratischen Verfassungsstaat ganz oder teilweise beseitigen will. Im Bereich des politischen Extremismus unterscheidet der Verfassungsschutz drei wesentliche Richtungen: * Rechtsextremismus, * Linksextremismus, * sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern 24 sowie deren jeweilige terroristische Ausformung. Im Jahre 1992 wurde die Lage im Bundesgebiet - wie auch in Mecklenburg-Vorpommern - durch ein bislang nicht für möglich gehaltenes Ausmaß von Gewalttaten mit erwiesener oder aufgrund der Tatumstände naheliegender rechtsextremistischer Motivation, deren Opfer vorwiegend Asylbewerber und andere Ausländer waren, geprägt. Opfer Höhepunkte dieser Entwicklung waren die ausländerfeindlichen Krawalle im August in Rostock und der Brandanschlag durch Skinheads am 23. November in Mölln/Schleswig-Holstein, bei dem eine Türkin und zwei türkische Kinder ums Leben kamen. Über die Ursachen dieser bedrückenden Entwicklung ist in der Öffentlichkeit viel diskutiert worden, wobei die soziale Frage, insbesondere der Jugendlichen in Ostdeutschland, im Vordergrund stand. Wie sozialwissenschaftliche Untersuchungen gezeigt haben, stehen die jungen Menschen in den neuen Bundesländern Ausländern sehr distanziert gegenüber. So ergab die Studie "Ostdeutsche Jugend '92" der Forschungsstelle Sozialanalysen Leipzig e.V., daß 54 % der jungen Sachsen Ausländer ablehnen. Zu gleichen Ergebnissen kommt eine ähnliche Studie in Brandenburg. Die Wissenschaftler sehen als Hauptursachen für diese Entwicklung eine weit verbreitete Orientierungslosigkeit in einer neuen GesellschaftsZukunftsordnung, Zukunftsängste und damit verbundene Minderängste wertigkeitsgefühle, die durch die Befindlichkeiten der vielfach arbeitslosen Eltern sicher noch verstärkt werden. An dieser Misere seien - so die Jugendlichen - auch die Ausländer schuld, die hier "faul" auf Kosten der Gesellschaft leben würden. Der starke Zustrom von Asylbewerbern im Berichtszeitraum hat diese Sichtweise nur noch verstärkt. Die Forscher sehen im übrigen eine deutliche Beziehung zwischen den Minderwertigkeitsgefühlen orientierungsloser Jugendlicher und dem Überheblichkeitswahn nationalistischer und rassistischer, also rechtsextremistischer Ideologien. Wenn es nicht gelingt, die Lebenssituation der ostdeutschen Jugendlichen insgesamt zu verbessern, befürchten die Sozialwissenschaftler wie auch die Verfassungsschutzbehörden eine Verfestigung rechtsextremer Weltbilder. Ansätze hierfür sind schon erkennbar. 25 Insoweit kann auf dem Gebiete des Rechtsextremismus, auch nach den Ende 1992 durchgeführten Verbotsmaßnahmen, keine Entwarnung gegeben werden. Im Linksextremismus bereitet die bundesweit zunehmende Verfestigung Eskalation der Auseinandersetzungen zwischen Autonomen rechtsextreund Rechtsextremisten Sorge. mer WeltbilIm Jahre 1992 ist es im Bund zu erheblichen Gewalttätigkeider ten von Autonomen gegen echte oder vermeintliche Rechtsextremisten gekommen. Obwohl es auch hier im Lande aktive autonome Gruppierungen gibt, ist es 1992 nur zu vereinzelten Auseinandersetzungen mit Rechtsextremisten gekommen. Aktivitäten organisierter Linksextremisten wurden im Berichtszeitraum ebenfalls festgestellt. Sie können aber eher noch als Randerscheinung bezeichnet werden. Im Bereich der sicherheitsgefährdenden und extremistischen Bestrebungen von Ausländern stehen in Mecklenburg-Vorpommern die Aktivitäten palästinensischer oder arabischer Organisationen im Vordergrund. 1.1 Rostock im August 1992 Triumph des In den Abendstunden des 22. August 1992 und den vier Hasses darauffolgenden Abenden und Nächten kam es vor der "Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber" (2AST) in Rostock-Lichtenhagen seit Ausbruch der fremdenfeindlichen Gewaltwelle im Herbst 1991 zu den bislang schwersten Ausschreitungen gegen Asylbewerber. Sie gingen einher mit einer bis zu dem Zeitpunkt zumindest im rechtsextremistischen Spektami nicht gekannten brutalen Gewaltanwendung gegen eingesetzte Polizeibeamte. Die Sicherheitsbehörden standen hier einem Phänomen gegenüber, das - sieht man von den Ereignissen in Hoyerswerda im September 1991 ab - noch nie in der Bundesrepublik beobachtet werden konnte. Überraschend und erschreckend zugleich, war die Beteiligung der vielen, offensichtlich von blankem Haß getriebenen "Normalbürger". 26 Diesem in seinem ganzen Ausmaß kaum vorhersehbaren Gewaltausbruch ging ein monatelanger Konflikt voraus. Wiederholt hatten Anwohner der ZAST auf die unhaltbaren Zustände - so die Bewertung Betroffener, aber auch der Presse - in Lichtenhagen hingewiesen. Aus der Überbelegung des Asylbewerberheims resultierten UnterstütLärmund Schmutzbelästigungen. Teilweise haben Asylbezung durch werber - insbesondere Sinti und Roma - im Freien campiert. "NormalHierbei staute sich offenbar ein erhebliches Konfliktpotential bürger" zwischen Bevölkerung und Asylbewerbern auf, verstärkt durch soziale Probleme der einheimischen Bevölkerung. Die Krawalle begannen am 22. August mit einer Protestaktion einer Rostocker Bürgerinitiative, an der sich einige hundert Personen, darunter offensichtlich auch jugendliche Gewalttäter aus der rechten "Szene", beteiligten. Durch gegenseitige Provokationen der Demonstranten und der Asylbewerber, denen angeblich Autonome zur Hilfe geeilt waren, eskalierte die Situation rasch. Es kam zu massiven Gewalttaten gegen das Asylbewerberheim und den davor eingesetzten Polizeibeamten. Die Gewalttäter wurden von Lichtenhagener Bürgern unterstützt. So wurde u. a. aus Reservekanistern Benzin für Molotowcocktails zur Verfügung gestellt. Kinder sollen in Einkaufswagen Steine von der nahegelegenen 27 S-Bahn-Linie herbeigeholt haben, die als Wurfgeschosse dienten. An diesem Abend wurde über ein Dutzend Polizeibeamte verletzt, einer von ihnen lebensgefährlich. Die Asylbewerber blieben unversehrt. Am 23. August versammelten sich bereits am frühen Nachmittag einige hundert Schaulustige vor der 2AST. In den Abendstunden brach dann eine erneute Gewaltwelle, los. Überwiegend jugendliche Täter griffen die ZAST an. Sie wurden wiederum von der Bevölkerung unterstützt. Es kam zu massiven Gewalttaten gegen Polizeibeamte, von denen 74 verletzt wurden. Zwischenzeitlich waren Autonome aus Rostock, aber auch aus Westdeutschland am Schauplatz des Geschehens eingetroffen, um Übergriffe auf Asylbewerber zu verhindern und um "Faschos" zu bekämpfen. Sie wurden jedoch von der Polizei abgedrängt. Bis zu tausend Gewalttäter, unter ihnen auch zahlreiche auswärtige Personen, führten die Gewaltaktionen in der Nacht vom 24. auf den 25. August fort. Obwohl das Asylbewerberheim zwischenzeitlich geräumt worden war, setzten Jugendliche das Gebäude am Abend des 24. August mit Molotowcocktails ungehindert in Brand. Zo Dadurch kamen noch im Gebäude befindliche, möglicherweise von den Brandstiftern nicht bemerkte Vietnamesen sowie ein ZDF-Reporterteam in große Gefahr. Sie konnten sich nur mit Mühe aus dem brennenden Haus retten. In jener Nacht wurden 30 Polizeibeamte verletzt. Da die Asylbewerber in die neue ZAST nach Hinrichshagen bei Rostock verlegt worden waren, richtete sich die Gewalt in den darauffolgenden Tagen (25. bis 27. August) überwiegend gegen die eingesetzten Polizeikräfte. Gewalt Allerdings agierten hier im wesentlichen jugendliche Gewaltgegen Politäter mit unglaublicher Brutalität. Von diesem Zeitpunkt an zeikräfte gab es durch die Bevölkerung keine Unterstützung mehr. Die im Einsatz befindlichen Polizeibeamten mußten zeitweilig um ihr Leben fürchten. Erneut wurden 65 von ihnen verletzt. Erst im Laufe des 27. August konnte ein mittlerweile deutlich überlegenes Polizeiaufgebot weitere Ausschreitungen verhindern. Am 29August demonstrierten mehr als zehntausend Menschen in Rostock gegen "Rassismus und Menschenfeindlich29 keit". Die Veranstaltung war maßgeblich von Linksextremisten initiiert worden. So nahmen zahlreiche Autonome aus dem gesamten Bundesgebiet daran teil. Wegen des großen Polizeiaufgebots kam es jedoch nur zu vereinzelten militanten Aktionen. Im Zuge der gewalttätigen Ausschreitungen in Rostock wurden etwa 375 Personen festgenommen, von denen über 200 aus Mecklenburg-Vorpommern stammten. Die restlichen Festgenommenen waren aus dem übrigen Bundesgebiet, vorwiegend aus Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein und Brandenburg, angereist. Zahlreiche Von den Festgenommenen waren 335 über 18 Jahre alt. Die Festnahmen restlichen Personen waren im Alter zwischen 12 und 18 Jahren. Insgesamt gesehen waren nur wenige der festgenommenen Personen den Verfassungsschutzbehörden vorher als Linksoder Rechtsextremisten bekannt. Diese Feststellung läßt jedoch nicht unbedingt einen Rückschluß auf den extremistischen Gehalt der Ausschreitungen zu, da zum Zeitpunkt der Ereignisse im sich aufbauenden Verfassungsschutz im Lande nur eine unzureichende Datenbasis vorhanden war. Wenn auch im Verlauf der Ereignisse Rechtsextremisten, darunter auch einige ihrer führenden Köpfe, nach Rostock reisten, kann trotzdem nicht - wie häufig in der Öffentlichkeit geäußert - von überregional geplanten und organisierten Ausschreitungen gesprochen werden. Derartige Äußerungen entbehren jeder sachlichen Grundlage. Im Gegenteil, insbesondere die Neonazi-Szene zeigte sich überrascht über das Ausmaß der Gewalt, war allerdings mit der Entwicklung sehr zufrieden. Aus ihrer Sicht wurde in Rostock bewiesen, daß Gewalt durchaus ein Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele - hier Freiräumung der Stadt Rostock von Asylbewerbern - sein kann. 30 Dementsprechend kam es nach den Ereignissen in Rostock Resonanzbundesweit zu zahlreichen Resonanztaten. Auch in Mecklentaten burg-Vorpommern war ein Anstieg fremdenfeindlicher Straftaten zu verzeichnen, wobei eine weitere Kette fremdenfeindlicher Ausschreitungen Mitte September in Wismar stattfand. Nicht unerwähnt bleiben sollte die Agitation der anscheinend von der NPD gesteuerten Initiative "Rostock bleibt Deutsch", die in den Monaten vor den Ausschreitungen in Rostock mit Flugblättern gegen Asylbewerber agitierte. Darüber hinaus haben die Rostocker Ereignisse bundesweit, wie auch in Mecklenburg-Vorpommern, zu einer Verschärfung der Auseinandersetzungen zwischen militanten Linksund Rechtsextremisten geführt. 31 2. Ablehnung 2.1 Vorbemerkung des demoDie unter dem Sammelbegriff Rechtsextremismus zukratischen sammengefaßten Parteien, Organisationen oder GruppierunVerfasgen lassen sich ideologisch gesehen nicht aus einer Wurzel sungsstaaherleiten. tes Gemeinsam ist ihnen allerdings eine Ablehnung der für eine freiheitliche demokratische Grundordnung geradezu fundamentalen Gleichheit aller Menschen und die daraus erwachsende Verachtung für einen auf dem Prinzip gleicher Rechte beruhenden demokratischen Verfassungsstaat. Ebenfalls gemeinsam ist den rechtsextremistischen Gruppierungen die Verharmlosung oder Leugnung der Verbrechen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die gerade in den letzten Jahren unter dem Stichwort "Revisionismus" zunehmend an Bedeutung gewonnen haben. In unterschiedlicher Gewichtung und Ausprägung lassen sich in den verschiedenen rechtsextremistischen Strömungen noch folgende Elemente feststellen: ein übersteigerter oft aggressiver Nationalismus, verbunden mit einer Feindschaft gegen Ausländer, Minderheiten, frem32 de Völker und Staaten, Rassismus und damit verbunden Antisemitismus, völkischer Kollektivismus, d. h. Überbewertung der aufgrund ethnischer Zugehörigkeit definierten "Volksgemeinschaft" zu Lasten der Rechte und Interessen des einzelnen, verbunden mit der z. T. militanten Ausgrenzung des anderen als natürlichem "Feind" der eigenen Gaippe, den es zu bekämpfen gilt, Überbetonung militärischer bzw. soldatischer Werte und hierarchischer Prinzipien ("Führer" und "Gefolgschaft"), verbunden mit der Propagierung einer entsprechenden autoritären bzw. diktatorischen staatlichen und sozialen Ordnung sowie der Überbetonung der Notwendigkeit eines nach innen und außen starken Staates, ausgeprägtes Sendungsbewußtsein, starke Neigung zur Verleumdung Andersdenkender, verbunden mit der Unfähigkeit zum Ausgleich im politischen Meinungsstreit, vielfach werden "Verschwörungstheorien", die den "Untergang des deutschen Volkes" zum Ziele haben, verbreitet, die Hintermänner (z. B. demokratische Politiker, Juden) gelte es daher zu bekämpfen. Innerhalb des Rechtsextremismus unterscheiden die Verfassungsschutzbehörden gegenwärtig zwischen fünf großen Gruppen: militante Rechtsextremisten - insbesondere Skinheads, die Neonationalsozialisten (Neonazis), die Nationaldemokraten, die National-Freiheitlichen und die sonstigen Vereinigungen. 33 Überblick in Zahlen Rechtsextremistische Organisationen Bundesrepublik Deutschland Organisationen und sonstige Zusammenschlüsse 1991 1992 "National-freiheitliche" Organisationen (DVU und Nebenorganisationen) 24.000 26.000 "National-demokratische" Organisationen 6.700 5.300 Militante Rechtsextremisten, insbes. rechtsextremistische Skinheads 4.200 6.400 Neonazistische Gruppen 2.100 1.400 x J ) Sonstige 3.950 4.000 Summe 40.950 43.100 Zahl der Mitglieder nach Abzug der Mehrfachmitgliederschaften 39.800 42.700 Die Zahlenangaben für 1992 sind vorläufig. Mehrfachmitgliedschaften sind nur auf Bundesebene abgezogen. x1) Hinzu kommen noch etwa 800 weitere Neonazis, u. a. die ehemaligen Mitglieder der verbotenen Neonazigruppen. 34 Mecklenburg-Vorpommern Organisationen und sonstige Zusammenschlüsse 1991 1992 "National-freiheitliche" Organisationen (DVU und Nebenorganisationen) - ca. 200 "National-demokratische" Organisationen - ca. 90 Militante Rechtsextremisten, insbes. rechtsextremistische Skinheads - ca. 600 Neonazistische Gruppen - x2) Sonstige - x2) Summe - X3) x2) Eine verläßliche Zahl kann noch nicht genannt werden. "Die Republikaner" sind noch nicht erfaßt, vgl. Erläuterungen im Text. x 3) Da noch eine Reihe von Zahlen fehlen, kann noch keine seriöse Gesamtzahl genannt werden. 2.2 Militante Rechtsextremisten - insbesondere rechtsextremistische Skinheads Militante Rechtsextremisten und hier insbesondere die rechtsKeine festen extremistischen Skinheads sind nach den bisher vorliegenden OrganiInformationen für die Masse der bundesweit und in Mecklensationen burg-Vorpommern im Jahre 1992 aus erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation heraus begangenen Gewalttaten verantwortlich, (s. S. 58 ff.) Nach einer vorläufigen Schätzung gehörten dieser Szene landesweit etwa 600 Personen an (bundesweit etwa 6.400, West: 2.600, Ost: 3-800), die sich offenbar regional in eher losen Zusammenschlüssen - meist Skinheadgruppen - organi35 Orientiesieren, um aus der Gruppe heraus meist spontan, oft unter rungsAlkoholeinwirkung Straftaten zu begehen. Überregionale schwierigStrukturen oder Vorgehensweisen konnten im Berichtszeitraum keiten nicht festgestellt werden. Auch hat es den Anschein, daß es zumindest in Mecklenburg-Vorpommern dem organisierten Neonazismus (s. S.44 ff.) nur in Ansätzen gelungen ist, dieses rechtsextreme Potential für sich zu nutzen. Von der ideologischen Ausrichtung her läßt sich, ebenso wie bei den Strukturen, kein klares Bild zeichnen. Militante Rechtsextremisten neigen zwar überwiegend dem Neonazismus zu, organisieren sich aber auch in rechtsextremistischen Parteien, wie z. B. bei der "Deutschen Volksunion" (DVU) oder der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD), wobei sie sich über deren im allgemeinen gewaltablehnende Haltung offensichtlich nicht im klaren sind. Ein Hinweis mehr für die politischen Orientierungsschwierigkeiten jugendlicher Rechtsextremisten in Ostdeutschland, die aber einer zunehmenden Ideologiesierung weichen. 36 2.2.1 Das Skinheadphänomen Die Skinhead-Bewegung (von engl. Skin - Haut, head - Kopf; Entstehung wörtlich übersetzt: Hautköpfe) hat ihren Ursprung Ende der 60er Jahre im Londoner Eastend. Anwachsende soziale Probleme, wie z. B. ein Ansteigen der Arbeitslosigkeit, führten dort zur Entwicklung einer neuen Subkultur, der sich hauptsächlich arbeitslose Jugendliche zugehörig fühlten. Zunächst war diese Szene weitgehend unpolitisch. Aus dieser Zeit stammen auch die engen Kontakte zu den sogenannten Hooligans (Krawallmacher in Fußballstadien). Später bewog ihre soziale Herkunft aus dem Arbeitermilieu viele britische Skinheads dazu, sich linken Gruppen anzuschließen. Erst eine massive Kampagne der rechtsextremistischen britischen "National Front" gegen den Ausländerzuzug, der angeblich die englische Unterschicht bedrohte, hatte eine politische Kehrtwende nach rechts zur Folge. Die Skinhead-Bewegung hat sich inzwischen über die ganze Welt ausgebreitet. Skinheads gibt es z. B. im gesamten Westund Ost-Europa, in den Vereinigten Staaten und in Australien. Selbst aus Südamerika, Südafrika und Japan wurde die Existenz von Skinheads bekannt. Ihr Weltbild ist ähnlich. Die überwiegende Anzahl von ihnen ist nationalistisch und ausländerfeindlich eingestellt. Allerdings gibt es neben der Mehrheit der "Fascho-" oder "Nazi-Skinheads" auch noch Skinheads, die sich auf die ursprünglichen Wurzeln dieser Bewegung berufen. Es handelt sich hierbei um die sogenannten "Red-Skins" (Rote Glatzen) 37 Linke und und die "S.H.A.R.P.s" (Skinheads against racial prejudices/ rechte Skinheads gegen rassische Vorurteile). "Red-Skins" neigen Skinheads eher dem organisierten Linksextremismus zu, während die "S.H.A.R.P.s" vielfach in der Autonomenszene zu finden sind. Linke und rechte Skinheads sind untereinander stark verfeindet und bekämpfen sich gegenseitig. Die damalige Bundesrepublik Deutschland wurde Ende der 70er Jahre mit der Skinhead-Subkultur konfrontiert, die zunächst ohne konkrete politische Bezüge die "bürgerliche" Gesellschaft provozieren wollte. Ab Mitte der 80er Jahre tauchten Skinheads auch im Gebiet der damaligen DDR auf. Dort blieb diese Bewegung - insbesondere auch wegen der massiven Verfolgung durch das Ministerium für Staatssistarker cherheit (MfS) - in ihrem zahlenmäßigen Umfang und ihrer Zulauf Bedeutung relativ gering. Seit der Wende verzeichnet die Skinhead-Bewegung hier wie in der gesamten übrigen Bundesrepublik einen starken Zulauf. Damit verbunden ist eine zunehmende Ideologiesierung der Skin-Szene im rechtsextremistischen Sinne. Wobei der Skin38 head in Ostdeutschland - soweit er es bereits zu "DDR-Zei- ten" war - nach Auffassung der Verfassungsschutzbehörden ohnehin politischer denkt als der in Westdeutschland. In Mecklenburg-Vorpommern sind - wie allgemein in den neuen Bundesländern - die weit überwiegende Mehrzahl der Skinheads "Fascho-" oder "Nazi-Skins". Daß diese Skinheads - wie vielfach zu hören war - ausschließlich sozialen Randgruppen entstammen, kann nicht bestätigt werden. Auffällig ist jedoch der hohe Anteil an Lehrlingen, Schülern der Hauptschule und Arbeitern. Im Gegensatz dazu sind z. B. Gymnasiasten oder gar Studenten unter Skinheads die absolute Ausnahme. Die rechte Skinhead-Bewegung ist maßgeblich männlich bestimmt. Weibliche Skinheads, auch als "Reenies" oder "Skingirls" bekannt, sind selten. Altersmäßig sind die meisten Skinheads der Gruppe der 15bis 22jährigen zuzuordnen. Ältere Skinheads sind nur vereinzelt anzutreffen und sind dann eher dem Neonazismus zuzuordnen. Das Einstiegsalter in die Szene ist mit 12 bis 13 Jahren anzusetzen. Auch diese Noch-Kinder begehen bereits Gewalttaten. Allerdings darf nicht unerwähnt bleiben, daß es in letzter Zeit Skinhead für viele Jugendliche geradezu "Mode" geworden ist, als als ModeSkinhead oder doch zumindest als ein "Rechter" aufzutreten. erscheinung Ausdruck dieses Trends war bisher das typische Skinhead-Aussehen, das geprägt war durch die Glatze oder millimeterkurz geschnittenes Haar sowie Bomberjacken, hochgekrempelte Jeans mit breiten Hosenträgern, Doc-Martens-Stiefel oder Springerstiefel. 39 Anmerkung Zwischenzeitlich ist zu beobachten, daß viele der eher politisch motivierten gewalttätigen Skinheads dazu übergehen, sich durch ihr Äußeres nicht unbedingt als Skin zu erkennen zu geben. Ursache dafür ist u. a. ein verstärkter Verfolgungsdruck durch die Polizei, aber auch die Furcht vor militanten "Antifaschisten", die auf Skinheads geradezu Jagd machen. Wegen dieser fehlenden äußerlichen Erscheinungsmerkmale sind die Verfassungsschutzbehörden im Jahre 1992 auch zu dem Sammelbegriff "militante Rechtsextremisten" übergegangen. Man könnte in diesem Zusammenhang auch plakativ von einem Übergang der provokativen Uniformierung zur Ideologisierung sprechen. Allgemein läßt sich jedoch sagen, daß die Masse der Skinheads, die rechtsextreme Verhaltensmuster aufweisen, wenig Interesse an einer intensiven Auseinandersetzung mit rechtsextremen Ideologien zeigt. Ihre Weltanschauung ist jedoch 40 ohne Zweifel von rechtsextremistischen Elementen geprägt. Dazu zählen insbesondere ein militanter Rassismus Militanter sowie ein gesteigertes Nationalbewußtsein, die zusammen ihren Rassismus Ausdruck in einer extremen Ausländerfeindlichkeit finden. sowie Belegt wird diese Einstellung u.a. durch die Wahl ihrer Opfer bei gesteigertes Straftaten (Ausländer, Obdachlose, Homosexuelle, Prostituierte Nationalbeund "Linke"). Im Rahmen der vielfach feststellbaren kriminellen wußtsein Aktivitäten von Skinheads kann auch ein "normaler" Deutscher Opfer eines Angriffs sein. Meist handelt es sich um Raubdelikte. Wie bereits erwähnt, sind die Skinheads traditionell strukturfeindlich. Gleichwohl treten sie meist in Gaippen auf, deren harte Kerne zehn bis dreißig Personen umfassen. Hinzu kommt oftmals - je nach Größe des Wohnortes - eine Sympathisantenszene von einigen Dutzend Personen, die sich ggf. für gewalttätige Aktionen mobilisieren läßt. Regionale Schwerpunkte von UMWELT rechtsextremistisch orientierten Skinheads in Mecklenburg-VorENTSEUCHEN.' pommern sind (Reihenfolge alphabetisch): Regionale Schwer- * Altentreptow, punkte * Bergen/Rügen, * Demmin, * Friedland, * Greifswald, * Grevesmühlen, * Güstrow, * Raum Hagenow, * Raum Ludwigslust, * Raum Lübz, * Neubrandenburg, * Neustrelitz, * Rostock, * Schwerin, * Stralsund, * Teterow, * Raum Ueckermünde, * Wismar und * Wolgast. 41 Eine kommunikative Vernetzung zwischen den einzelnen Skinhead-Szenen konnte nicht festgestellt werden. Die Kontakte beschränken sich im wesentlichen auf Einzelpersonen. Eine Art überregionale Kommunikation findet allerdings über die sogenannten "Fanzines" und über die "Skin-Musik" statt. "Fanzines" (Kunstwort, das aus "Fan" und "Magazin" zusammengesetzt ist), die gelegentlich auch als "Skinzines" bezeichnet werden, sind Publikationen in sehr unterschiedlicher Qualität und Auflage. In erster Linie dienen sie dazu, Verbreitung über Skinbands und deren Konzerte zu berichten. Ein nicht von Sklnunbeträchtlicher Teil dieser Schriften verbreitet aber auch Schriften direkt oder indirekt rechtsextremistisches Gedankengut. So verherrlicht z. B. die 1992 erschienene "Skinhead-Zeitung" (Bayern) in ihrer ersten Ausgabe den Hitler-Stellvertreter Rudolf HESS, bezeichnet Asylbewerber als "Schmarotzer" und "Dreckschwein(e)". Die Schrift enthält auch antisemitische Parolen. Ein derartiger Inhalt ist typisch für "Fanzines". In Mecklenburg-Vorpommern war im Berichtsjahr eine 42 Verbreitung von Skin-Schriften festzustellen. Allerdings gab es keine in Mecklenburg-Vorpommern selbst hergestellten "Fanzines" zu verzeichnen. Die "Skin-Musik" ist ein weiteres bedeutendes und zugleich "SkinAggressionen schürendes Medium in der Skin-Szene. Musik" In der Bundesrepublik Deutschland gab es 1992 mehrere Dutzend Skinhead-Rockbands, von denen sich wenigstens 25 rechtsextremistisch betätigten. In ihren Liedern kommt unverhüllt neonazistischer Rassismus und Nationalismus zum Ausdruck. Dies zeigt sich insbesondere in Liedertexten, die Haß gegen Ausländer und "Linke" verbreiten und Gewalt als ein Mittel zur Lösung politischer Probleme propagieren. Auffallend ist auch eine ausgeprägte Frauenfeindlichkeit. Die inhaltlich rüden und in brutalster Weise gewaltdarstellenden Liedtexte sowie die von einem harten Rhythmus gepeitschte primitive Musik schaffen bei einem begeisterungsfähigen Hörer eine beinahe als extatisch zu bezeichnende Stimmung, die sich in der Vergangenheit immer wieder in gewalttätigen Ausschreitungen entlud. So zeigte sich die aufstachelnde Wirkung der Musik nicht zuletzt bei einem Brandanschlag in Hünxe (Nordrhein-Westfalen) im Oktober 1991, bei dem zwei libanesische Kinder lebensgefährlich verletzt wurden. Die Täter gaben bei ihrer Vernehmung an, durch vorher gemeinsam gehörte Skinhead-Musik in die Stimmung für eine derartige Tat gebracht worden zu sein. Die in den Konzerten stattfindende Interaktion zwischen Skinbands und Publikum führt häufig dazu, daß im Publikum unter Anleitung der Bands "Sieg-Heil"-Rufe erfolgen und der Hitlergruß gezeigt wird, was wiederum die Nähe der rechten Skinhead-Bewegung zum Neonazismus verdeutlicht. Die Musik der Skinbands wird zum einen durch "Demotapes", zum anderen auf CDs und Schallplatten von Musikverlagen und Einzelpersonen vertrieben. Kopien der Tonträger sowie Videokassetten von Auftritten der Skinbands kursieren innerhalb der Szene. 43 ^ In Mecklenburg-Vorpommern soll es im Berichtszeitraum einige wenige Skin-Konzerte gegeben haben. U. a. soll die rechtsextremistische Bremer Skin-Band "Endstufe" ein Konzert in Steinfeld bei Rostock gegeben haben. Einem "Fanzine" war zu entnehmen, daß in Rostock eine Skinband existiert. Die bisher vorliegenden Texte dieser Gruppe weisen nur schwache Bezüge zum Rechtsextremismus auf. 2.3 Neonationalsozialismus (Neonazismus) äußeres Die politische Zielsetzung des organisierten Neonazismus Erscheilehnt sich stark an das Parteiprogramm der "Nationalsozialinungsbild stischen Deutschen Arbeiterpartei" (NSDAP) von 1920 an. In ihrem Aussehen und Auftreten greifen Neonazis immer wieder auf die historischen Beispiele der "Schutzstaffel" (SS) und der "Sturmabteilung" (SA) zurück, auch versuchen sie deren skrupellose Gewaltanwendung zu kopieren. Ihr Wunsch ist es, einen totalitären Führerstaat zu errichten, in dem: das Eliteund Führerprinzip aus dem Recht des Stärkeren und dem Recht des rassisch Wertvolleren abgeleitet wird, eine völkische Gemeinschaft das Zusammenleben regelt und nur der daran teilhaben darf, der "deutschen Blutes" ist, der Kampf der "Minderwertigen" mit den "höherwertigen Rassen" das Grundelement der Politik ist, wobei die deutsche bzw. "arische Rasse" die höchste Ausformung darstellt, der Antisemitismus als eine Form des Rassismus quasi Staatsziel ist der Militarismus das wesentliche Ordnungsprinzip aller gesellschaftlichen Bereiche bildet. 44 Darüber hinaus fordern die Neonazis die Wiederzulassung Forderung der NSDAP, die 1945 von den alliierten Siegermächten des nach WieII. Weltkrieges verboten worden war, und zugleich die Bilderzulasdung eines neuen "Großdeutschen Reiches" unter Einbeziesung der hung insbesondere der ehemaligen deutschen Ostgebiete. NSDAP Interessant ist, daß seit einigen Jahren innerhalb des neonazistischen Lagers eine Diskussion um HITLER als Leitbild stattfindet. Streitpunkt ist ein Rückgriff auf die in der Frühzeit der NSDAP einflußreiche, jedoch von HITLER heftig bekämpfte, Sozialismusdiskussion innerhalb der Partei. Wortführer in dieser Diskussion waren die Gebrüder STRASSER sowie Joseph GOEBBELS, der später in HITLERs Lager überlief. Sie forderten einen "Sozialismus auf völkischer Grundlage", in dem der Klassenkampf durch die Volksgemeinschaft ersetzt werden sollte. Der "marxistische Materialismus" müsse einem "völkischen Idealismus" weichen. Darüber hinaus planten die "Nationalsozialisten von Links" weitreichende sozialistische Wirtschaftsformen, ja man dachte seinerzeit konkret über Bündnisse mit Kommunisten und Sozialisten nach, um die "bürgerliche Gesellschaft" vereint zu bekämpfen bzw. in einer Revolution zu beseitigen. 45 HITLER - der eher das Bündnis mit den bürgerlichen Rechten suchte und auf "legalem" Wege zur Macht kommen wollte, wurde vorgeworfen, er habe die nationalsozialistische Idee zugunsten der "Reaktion" verraten. Diese ideologischen Ansätze finden sich auch im neonazistischen Lager und könnten zukünftig eine noch wichtigere Rolle spielen im Hinblick auf den erkennbaren Zulauf ehemaliger Angehöriger der "Nationalen Volksarmee" (NVA), der "Freien Deutschen Jugend" (FDJ) und der "Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands" (SED) zu rechtsextremistischen Gruppiemngen. Fest steht, daß neonazistische, aber auch andere rechtsextremistische Gruppierungen, anscheinend nur wenig *wenig Berührungsängste mit ehemaligen "Kommunisten" haben. Berührungsängste mit Bundesweit gehörten diesem Spektrum ca. 2.000 Personen ehemaligen an, darunter sind auch die ehemaligen Mitglieder der verbo"Kommunitenen Organisationen. sten" Eine verläßliche Zahl läßt sich für unser Land noch nicht benennen. Trotz der immer wieder feststellbaren geistigen Nähe militanter Rechtsextremisten/Skinheads zum Neonazismus ist es den einschlägigen Gruppierungen im Berichtszeitraum nur ansatzweise gelungen, das in Mecklenburg-Vorpommern sicher vorhandene rechtsextremistische Potential für eigene Zwecke zu nutzen. Beim Aufbau ihrer Strukturen - sicherlich auch durch die Verbotsmaßnahmen, die der Bundesminister des Innern Ende 1992 durchführte - wurden die Bemühungen der Neonazi-Gruppierungen gestört. Folgende Organisationen wurden verboten: 46 2.3.1 "Nationalistische Front" (NF) Verbotene OrganisaDie NF wurde 1985 gegründet und hatte zum Zeitpunkt ihres tionen Verbotes (27. November) ca. 130 Mitglieder. Sie war vor allem in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bayern und Bremen aktiv. Sie strebte - nach dem Vorbild der bereits erwähnten Gebrüder STRASSER - die Errichtung eines Nationalstaates auf der Basis einer sozialistischen Volksgemeinschaft an. Darüber hinaus forderte sie die Rück- r führung aller Ausländer in ihre Heimat. Bei den Landtagswahlen in Bremen im September 1991 erhielt sie 0,03 % der Stimmen. Ihre Mitglieder waren z. T. an Gewaltaktionen beteiligt. Die NF hatte auch versucht, in MecklenburgVorpommern Anhänger zu gewinnen. 2.3.2 "Deutsche Alternative" (DA) Die DA wurde im Mai 1989 gegründet und hatte zum Zeitpunkt ihres Verbots (10. Dezember) ca. 350 Mitglieder. Der Schwerpunkt ihrer Aktivitäten lag zuletzt in Cottbus (Brandenburg) bzw. generell in den neuen Bundesländern, während sich ihre Aktivitäten in Westdeutschland erheblich reduzierten. Die DA agitierte besonders gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und gegen Ausländer. In ihrem Programm finden sich Parallelen zum 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920. Auch die DA warb in Mecklenburg-Vorpommern um Mitglieder. 2.3-3 "Nationale Offensive" (NO) Die in Mecklenburg-Vorpommern nicht in Erscheinung getretene NO wurde im Juli 1990 gegründet und hatte bis zum Zeitpunkt ihres Verbotes (22. Dezember) ca. 140 Mitglieder. Sie erwies sich als Sammelbecken abtrünniger Anhänger der "Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei" (FAP). Ihre Aktivitäten richtete die NO gegen die freiheitliche demokratische 47 Grundordnung, agitierte gegen staatliche Instanzen und betrieb eine aggressive Hetze gegen Ausländer, Asylbewerber und Angehörige von Minderheiten. Bei den Wahlen zum Baden-Württembergischen Landtag im April 1992 erhielt sie 183 Stimmen. aktive GrupÜber die verbotenen Organisationen hinaus sind im Berichtspierungen zeitraum noch folgende Gruppierungen in Mecklenburg-Vorpommern aktiv gewesen: 2.3.4 "Freiheitliche Arbeiterpartei Deutschlands" (FAP) Die FAP trat in unserem Land nur sporadisch in Erscheinung. Sie wurde 1979 gegründet und verfügt bundesweit über etwa 200 Mitglieder, die an der Ideologie des Nationalsozialismus festhalten. Vorsitzender der FAP ist derzeit Friedhelm BUSSE, ein langjähriger Angehöriger der Neonaziszene. 2.3.5 "Nationale Liste" (NL) Vereinzelte Kontakte zur hiesigen rechtsextremistischen Szene suchte auch die NL. Sie besteht seit 1989 und vertritt ebenfalls nationalsozialistische Thesen. Repräsentiert wird die NL durch den Vorsitzenden Thomas WULFF und dessen Vertreter Christian WORCH. Obwohl die NL ihre Aktivitäten weitgehend auf Hamburg beschränkt und nur etwa 20 Mitglieder hat, gilt WORCH als eine der einflußreichsten Persönlichkeiten im bundesdeutschen Neonazi-Spektrum. 2.3.6 "Hilfsorganisation für Nationale Politische Gefangene und deren Angehörige e. V." (HNG) Im Berichtszeitraum wurden lediglich einige Kontaktversuche der HNG nach Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. Die HNG wurde 1979 gegründet und ist mit ca. 200 Mitgliedern eine der bundesweit zahlen48 mäßig stärksten Organisation im neonazisti- sehen Lager. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, inhaftierte Neonazis zu unterstützen. Gleichzeitig will sie Sammelbecken aller Neonazis sein. 2.3.7 "Greifswalder Nationalsozialisten" (GNS) Die GNS bildet eine Ausnahme bei den bisher weitgehend fehlgeschlagenen Versuchen der Neonazi-Szene, sich im Lande zu organisieren. Sie entstand etwa im Sommer 1991 aus der Greifswalder Skinzunehmenhead-Szene und ist insoweit ein landesspezifisches Beispiel de Ideologifür die zunehmende Ideologisierung rechtsextremer sierung Skinheads. Diese Gruppe umfaßte im Berichtszeitraum ca. 20 bis 25 Personen als harten Kern sowie wenigstens 50 weitere "rechte" Jugendliche als Mitläufer. Die GNS zeichnete sich durch eine hohe Militanz aus, die sich vornehmlich gegen Ausländer sowie tatsächliche oder vermeintliche politische Gegner richtete. Die Aktivitäten dieser Gruppierung reichten bis auf die Insel Rügen. Nachdem im Dezember 1991 der Anführer der GNS, Maik SPIEGELMACHER, in Haft genommen wurde, zerfiel diese Gruppe sehr rasch. Zwischenzeitlich haben sich mehrere kleine Nachfolgegruppen gebildet, von denen lediglich der sogenannte "Kameradschaftsbund Greifswald" zu nennen ist. Er besteht aus ca. 15 Personen. Einer Fernsehdokumentation zufolge haben Angehörige dieser Gruppe im Sommer 1992 im Raum Greifswald an Wehrsportübungen teilgenommen, die von dem damaligen bekannten Berliner Neonazi Ingo HASSELBACH geführt wurden. 2.3.8 Die "REMER-Depesche" Einigen Mitbürgern wird 1992 die sogenannte "REMER-Depesche" aufgefallen sein, die insbesondere in Rostock als Postwurfsendung verteilt wurde. Als Anlage war eine Unterschriftenliste gegen Asylmißbrauch beigefügt. Bei dieser Depesche handelt es sich um eine neonazistische Publikation des Exgeneralmajors der Wehrmacht Otto Ernst REMER. 49 Anmerkung: REMER REMER war als Kommandeur des Wachbataillons in Berlin maßgeblich an der Niederschlagung des Aufstandes gegen HITLER am 20. Juli 1944 beteiligt. Aus diesem Grunde wurde DEPESCHE er vorzeitig zum Generalmajor befördert. HINTERGRÜNDE ANALYSEN In seinen Schriften vertritt REMER revisionistische Thesen und wurde deshalb trotz seines hohen Alters (über 80 Jahre) mehrmals zu Freiheitsstrafen verurteilt. Zuletzt wurde er vom LandLeugnung gericht München I am 09. Dezember 1992 wegen Verbreitens der natioder "Auschwitz-Lüge" zu einer Bewährungsstrafe von vier nal-sozialiMonaten verurteilt. stischen GewaltverAnmerkung: brechen Unter Revisionismus wird in diesem Zusammenhang die Infragestellung oder sogar Leugnung der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen verstanden. 2.4 Die "National-freiheitlichen" Organisationen Die "National-freiheitlichen" Organisationen, die im wesentlichen durch die "Deutsche Volksunion" (DVU) einschließlich der "Deutschen Volksunion e. V." mit ihren Aktionsgemeinschaften verkörpert werden, erheben keinen ideologischen Anspruch im Sinne einer festgefügten Weltanschauung. Gleichwohl läßt sich ihre Zielsetzung wie folgt beschreiben: Zielsetzung "National-freiheitliche" sind volkskollektivistisch, nationalistisch, fürchten eine Überfremdung der biologischen Substanz des deutschen Volkes (Anti-Asyl-Kampagne), machen Repräsentanten und Institutionen der parlamentarischen Demokratie ständig verächtlich, verharmlosen den historischen Nationalsozialismus, versuchen das Bild des deutschen Soldaten im II. Weltkrieg aufzuhellen, verbreiten die These der Umerziehung nach dem II. Weltkrieg, geben lediglich Lippenbekenntnisse zur freiheitlichen 50 demokratischen Grundordnung ab und streben ein neues Deutschland in den Grenzen von 1937 an (Rückforderung der deutschen Ostgebiete). Verbreitet wird dieses Gedankengut über die Presseorgane Presseorgades Vorsitzenden der DVU, Dr. Gerhard FREY: ne des Dr. Gerhard "Deutsche National-Zeitung" (DNZ), Frey "Deutsche Wochen-Zeitung/Deutscher Anzeiger" (DWZ/DA). *cBitte einsenden an: DEUTSCHE VOLKSUNION e. V., Postfach 45, 8033 Planegg Beitrittsantrag für DVU e. V. D Ehrenbund Rudel D AKON D J ^ ^ '" Vorname VOGA D ARF * l.f.A. D Schutzbund Geburlsdatum Geburtsort Monatlicher Bettrag DVU e. V. DM 5,(aus sozialen Gründen auf Antrag DM 3,odet DM 1,-) Adresse mit Postleitzahl Ehrenbund Rudel, AKON, VOGA, ARF, l.f.A., Schutzbund DM 3,(aus sozialen Gründen aul Anlrag mtl. Berul Vorwahl/Ruf-Nr. je DM 2 - o d e r D M 1 , - ) . Hiermit bestelle Ich: Welcher Partei oder Vereinigung gehören Sie In welcher Funktion an? die angekreuzte Zeitung: DEUTSCHE NATIONALZEITUNG D Welcher gehörten Sie in den letzten 20 Jahren in welcher Funktion an? DEUTSCHE WOCHENZEITUNG D blluTn' Unterschrift monatl. jeweils DM 1 0 - DVU-Konten: Postgiroamt München Nr. 52615-801; Osterr. Postsparkasse, Wien, 7125.919 Sie können die Zeitungsbestellung binnen einer Woche schriftlich widerrufen. Es genügt die Absendung in dieser Frist an DSZ-Verlag, Paosostr. 2, 8000 München 60. Datum: Unterschrift: 51 Diese Schriften erscheinen mit einer Gesamtauflage von über 100.000 Exemplaren. Sie greifen Tagesthemen auf und handeln diese auf eine für Rechtsextremisten typische Art und Weise ab, wobei die beherrschenden Themen im Berichtszeitraum die Asylproblematik und die allgemeine Politikverdrossenheit der Bevölkerung waren. Bestimmend ist eine Form der Agitation, die nahezu ausschließlich das Gefühl anspricht. Die Sprache ist einfach gehalten, und der Stil ist aggressiv. Eine Mischung, die sich in den letzten Wahlkämpfen als durchaus erfolgreich erwiesen hat. stärkste Die DVU wurde am 05. März 1987 in München unter maßOrganisation geblicher Beteiligung von Mitgliedern und Funktionären der im bundesNPD und der bereits seit 1971 bestehenden "überparteilichen" deutschen "Deutschen Volksunion e. V." (DVU) gegründet. RechtsextreSie zählte Ende 1992 einschließlich der drei Jahre zuvor nach mismus einer Satzungsänderung übernommenen Angehörigen des gleichnamigen Vereins bundesweit 26.000 Mitglieder und ist damit die stärkste Organisation im bundesdeutschen Rechtsextremismus. Besonderes Aufsehen erregte die DVU anläßlich der Landtagswahl in Schleswig-Holstein am 05. April 1992, wo sie 6,3 % der Wählerstimmen und sechs Mandate im Landtag erhielt. Ihren Wahlkampf hatte die DVU nahezu ausschließlich mit Postwurfsendungen zur Asylproblematik bestritten. Gründung In Mecklenburg-Vorpommern ist es der DVU nach zwei eines Landesvergeblichen Versuchen Ende August 1992 gelungen, einen verbandes in Landesverband zu gründen. Bei der Gründungsveranstaltung Schwerin in Schwerin war auch der Bundesvorsitzende zugegen, der in der DVU den größten - nicht zuletzt finanziellen - Einfluß hat und nahezu unangefochten die Politik der Partei bestimmt. Obwohl die DVU in Mecklenburg-Vorpommern bereits etwa 200 Mitglieder haben soll, ist es der Partei im Berichtszeitraum nicht gelungen, funktionierende Strukturen in Form von Kreisund Ortsverbänden aufzubauen. Gleichwohl rechnet sich die DVU Chancen aus, bei der nächsten Landtagswahl in das Schweriner Schloß einzuziehen. Sie hofft, den vielfach herrschenden Unwillen der Bürger über die Politik der etablierten Parteien in Wählerstimmen ummünzen zu können. 52 2.5 Die "Nationaldemokratischen" Organisationen Ähnlich wie die "National-freiheitlichen" stehen die Nationaldemokraten nach außen hin zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Gleichwohl lehnten sie tragende Prinzipien dieser Ordnung ab. Ihre eigentliche Zielsetzung läßt sich wie folgt umschreiben: Sie vertreten einen völkischen Kollektivismus, lassen rassistische Grundtendenzen erkennen, versuchen die Politik des nationalsozialistischen Gewaltregimes zu rechtfertigen, sind extrem nationalistisch, verleumden ständig die parlamentarische Demokratie und deren Vertreter und streben wie alle Rechtsextremisten ein neues "Großdeutschland" an. Bundesweit gibt es fünf nationaldemokratische OrganisatiMitgliederonen mit zusammen ca. 5.300 Mitgliedern, wobei die meisten zahlen der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) (ca. 5.000), den Jungen Nationaldemokraten" (JN) (ca. 200) und dem "Nationaldemokratischen Hochschulbund" (NHB) (ca. 50) angehören. In Mecklenburg-Vorpommern traten im Berichtszeitraum nur die NPD und die JN in Erscheinung. Während die NPD im Lande ca. 80 Mitglieder hat, verfügt die JN nur über eine Handvoll Anhänger. Vermutlich aufgrund der organisatorischen Schwäche entfalteten NPD und JN nur wenig Aktivitäten. Spektakulär waren lediglich die gegen Asylbewerber gerichteten Aktionen der NPD im Raum Boizenburg/Hagenow. Neben 53 Funktionär einigen öffentliaus Hagenow chen Veranstalunter Vertungen, auf denen dacht dumpfaggressiv gegen AsylbewerDEUTSCH ber gehetzt wurde, steht . der bleibt unser Land aggressive damalige VorsitAusländerrückführung Hetze zende des NPDAbschiebung von Scheinasylanten Kreisverbandes Hagenow in VerDas ganze Deutschland uns Deutschen dacht, im Juli Kampf der Inländerfeindlichkeit 1992 zu einem PD Brandanschlag auf das Asylbewerberheim in Bahlen bei Boizenburg aufgerufen zu hadeutschbewußt - sozial - national ben. V.i.S.d.P.: R. Maier, Stuttgart - NPD/JN Postfach 103528, 7000 Stuttgart 10 Spendenkonto: 2 461025, Landesgirokasse Stuttgart (BLZ 600 50101) Eine ebenfalls aggressive Hetze gegen Ausländer und Asylbewerber betrieb bzw. betreibt eine Initiative "Rostock bleibt Deutsch", die sich auch "Mecklenburg bleibt unser" nennt. Sie wird anscheinend von NPD-Mitgliedern gesteuert. Sie hatte in den Monaten vor den Ausschreitungen in Rostock durch Flugblattaktionen gegen Asylbewerber agitiert. 2. 6 Sonstige 2. 6. 1 Der "KU KLUX KLAN" (KKK) Im Berichtszeitraum wurden insbesondere in Schwerin Aufkleber des KKK festgestellt. Sonstige Aktivitäten oder ein Aufbau von Strukturen konnten nicht beobachtet werden. Der in den Vereinigten Staaten von Amerika beheimatete rassistische KKK ist in Deutschland bis zum Jahre 1991 ein Jahrzehnt lang nicht bemerkenswert in Erscheinung getreten. Zwischenzeitlich nahmen Vertreter des KKK Kontakt zu einzelnen deutschen Rechtsextremisten mit dem Ziel auf, in Deutschland KKK-Gmppen zu gründen, die insbesondere auf Skinheads eine anziehende Wirkung haben. Der Klan ist für sein skrupelloses gewalttätiges Auftreten gegen Farbige in den USA bekannt. Er schreckt vor Mord aus 54 rassistischen Gründen nicht zurück. 2.6.2 "Wiking-Jugend e. V." (WJ) Die WJ "Gau Berlin - Reichshauptstadt" führte im Berichtszeitraum zwei Wanderfahrten nach Mecklenburg-Vorpommern durch. Die im Jahre 1952 gegründete WJ zählt zu den ältesten rechtsextremistischen Jugendorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland. Offizielles Abzeichen der WJ ist die "Odal-Rune". Die WJ hängt einer die germanischen Völker In der Traverherrlichenden Ideologie an. Sie wird nach dem Führerprindition der zip geleitet und steht - unwidersprochen - in der Tradition "HILERder "HITLER-Jugend". Ihre Mitgliederzahl liegt bundesweit bei Jugend" etwa 400. Ihre Aufgabe sieht die WJ seit Jahren darin, Kindern und Jugendlichen in den alten und jetzt auch in den neuen Bundesländern rechtsextremistisches Gedankengut zu vermitteln. In Lagern, bei Familienwandertagen, Erntedankund Heldengedenkfeiern sollen die jungen Mitglieder der WJ gegen die angeblich schädigenden Verlockungen einer pluralistischen Gesellschaft immun gemacht werden. Die WJ gibt jährlich einen "Wiking-Jugend-Fahrtenplan" heraus, aus dem alle Termine der geplanten Veranstaltungen des Bundes zu entnehmen sind. Als Zentralorgan verbreitet sie bundesweit den "Wikinger" und auf "Gauebene" (etwa Länderebene) den "Odalbrief", in denen über die durchgeführten Treffen berichtet wird. 2.6.3 Die "Revisionismuskampagne" Im Zusammenhang mit der Verbreitung der "REMER-Depesche" wurde bereits das Wort "Revisionismus" gebraucht. Als Revisionismus im weiteren Sinne werden Bestrebungen von Rechtsextremisten bezeichnet, die die angeblich in der Nachkriegszeit bis heute hin falsch dargestellte Geschichte beider Weltkriege und die des nationalsozialistischen Gewaltregimes rechtfertigen bzw. korrigieren wollen. Als Revisionismus im engeren Sinne wird die Leugnung des Völkermordes an den Juden im "Dritten Reich" verstanden. Meist wird der Begriff in diesem engeren Sinne gebraucht. 55 In den letzten Jahren konnte eine verstärkte Revisionismuskampagne festgestellt werden. Sie wurde ausgelöst durch einen Strafprozeß, der 1988 in Toronto gegen den in Kanada lebenden Revisionisten Ernst ZÜNDEL geführt wurde. ZÜNDEL war der Verbreitung falscher Nachrichten angeklagt. Er legte zu seiner Entlastung ein von dem Ingenieur Fred A. LEUCHTER, der in den Vereinigten Staaten Hinrichtungsmaschinen konstruiert, verfaßtes "Gutachten" vor, demzufolge in Auschwitz und einigen anderen Konzentrationslagern aufgrund der technischen Gegebenheiten keine Juden in Gaskammern hätten getötet werden können. Der sogenannte "LEUCHTER-Bericht" wird innerhalb rechtsextremer Kreise in der Bundesrepublik als wissenschaftliches "Beweismittel" verbreitet. Tatsächlich handelt es sich um eine pseudowissenschaftliche, längst von der seriösen historischen Forschung wiederlegte und darüber hinaus plump aufgemachte Propagandaschrift. 2.6.4 Propagandamaterial aus dem Ausland Einfuhr ausPropagandistische Unterstützung - auch für ihre Revisionisländischer muskampagne - erhalten deutsche Rechtsextremisten durch Publikatinach Deutschland eingeführte ausländische Publikationen, onen die in Mecklenburg-Vorpommern bisher nur selten zur Verteilung kamen. Beispiele sind: die Zeitschrift "Sieg" des Österreichers OCHSENSBERGER, die Zeitschrift "Halt" des Österreichers HONSIK, der "NS-Kampfruf" sowie Aufkleber, Plakate und Flugblätter mit NS-Symbolen des US-Amerikaners LAUCK die Schrift "Germania" des Kanadiers ZÜNDEL im Samisdat-Verlag und die Schrift "Eidgenoss" des Schweizers Dr. WAHL. Dieses rechtsextremistische Propagandamaterial wird oft unter konspirativen Umständen in die Bundesrepublik Deutschland eingeschleust, u. a. unter Verwendung neutraler Umschläge, unter Benutzung von Deckadressen durch den Versender. 56 2.7 "Die Republikaner" Die größte politische Anziehungskraft im "rechten" Lager der große politiBundesrepublik haben derzeit die "Republikaner". Dies zeigsche Anziete sich zuletzt deutlich bei der hessischen Kommunalwahl. hungskraft Dort konnte sie überall, wo sie kandidierte, Wahlerfolge erzielen. In Mecklenburg-Vorpommern verfügt die Partei etwa über 350 Mitglieder. Aufgrund der Tatsache, daß die "Republikaner"-LandesverBundesweit bände Hamburg und Nordrhein-Westfalen seit Jahren von Beobachden dortigen Verfassungsschutzbehörden beobachtet werden tungsobjekt und sich dabei tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen ergeben haben, hat der Bundesminister des Innern in Abstimmung mit den Ländern im Dezember 1992 entschieden, die "Republikaner" bundesweit durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Nach einem dieser Entscheidung vorausgegangenen Beschluß der Leiter der Verfassungsschutzbehörden bezweckt die Beobachtung, durch gezielte Informationsbeschaffung die bisher vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Gaindordnung dahingehend zu überprüfen, ob eine systematische und dauerhafte Beobachtung der Partei erforderlich ist. Eine endgültige und von allen Verfassungsschutzbehörden getragene Bewertung lag im Berichtszeitraum noch nicht vor. Der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgte der Entscheidung des Bundesministers des Innern und erklärte im Dezember 1992 den Landesverband der "Republikaner" zum Beobachtungsobjekt der hiesigen Verfassungsschutzbehörde, die diesen Auftrag gemäß geltender Rechtsvorschriften wahrnimmt unter Auswertung öffentlich zugänglicher Informationen und Publikationen. Die Bundespartei sowie einige Landesverbände der "RepubliVerwaltungskaner" gehen auf gerichtlichem Wege gegen die Beobachtung streitverfahmit nachrichtendienstlichen Mitteln vor. Beim Bunren anhändesverfassungsgericht wurde eine Organklage gegen den gig Bundesminister des Innern eingereicht (Antrag auf Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 21 GG). Bei den Verwaltungsgerichten der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, 57 Bayern und Baden-Württemberg sind Verwaltungsstreitverfahren anhängig. Wegen der noch nicht abgeschlossenen Meinungsbildung in den Verfassungsschlitzbehörden und dem zu erwartenden Klärungsprozeß in der Partei wurden die Mitglieder der Partei "Die Republikaner" im Bund und in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht zur Gesamtzahl der Rechtsextremisten hinzugerechnet. 2.8 Rechtsextremismus u n d Gewalt 2.8.1 Gewalttaten mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation im Jahre 1992 - Bundesgebiet Vom 1. Januar bis 31. Dezember 1992 wurden bei den Verfassungsschutzbehörden 2.456 Gewalttaten mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation erfaßt. (1.483 Gewalttaten im Jahr 199D. Von der Vermutung einer rechtsextremen Motivation wird dann ausgegangen, wenn die Tatumstände oder das Angriffsziel rechtsextremen Mustern entsprechen. 17 Men17 Menschen, unter ihnen eine Person in Mecklenburgschen getöVorpommern, wurden bei diesen Gewalttaten getötet. Unter tet den Todesopfern waren sieben Ausländer, ein in einem Asylbewerberheim untergebrachter Deutscher, fünf Personen, die mit den Tätern über deren politische Ansichten gestritten hatten, drei Obdachlose sowie ein Arbeitsloser. Altersstruktur der mutmaßlichen Tatbeteiligten an den Gewalttaten mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation 1992: 58 * 16-17 Jahre H 18-20 Jahre 0 21 -30 Jahre * 31-40 Jahre D 4) und älter Eine genaue Untersuchung der Daten in Mecklenburg-Vorpommern liegt noch nicht vor. Im Trend dürften sie aber ähnlich ausfallen. Im einzelnen gliedern sich die Gewalttaten mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation wie folgt: Gewalttaten insgesamt 1992 1991 Gesamt Ost West Gesamt Todesfälle 17 7 10 3 Brandund Sprengstoffanschläge 714 216 498 383 Körperverletzungen 665 292 373 449 Sonstige Sachbeschädigungen mit Gewaltanwendu ng 1.060 315 745 648 Gesamt 2.456 830 1.626 1.483 59 Hauptangriffsziel waren wie auch 1991 Ausländer - insbesondere Asylbewerber - und deren Unterkünfte: Gewalttaten gegen Ausländer 1992 1991 Gesamt Ost West Gesamt Todesfälle 8 3 5 3 Brandund Sprengstoffanschläge 657 187 498 383 Körperverletzungen 665 292 230 336 Sonstige Sachbeschädigungen mit Gewaltanwendung 901 272 629 562 Gesamt 2.033 664 1.369 1.257 89 (1991: 91) Gewalttaten mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation richteten sich gegen politische Gegner. Höhepunkt Die Welle rechtsextremistischer Gewalt erreichte im Septemder Gewaltber mit 518 Gewalttaten den Höhepunkt. Bis dahin ereignetaten im Septen sich pro Monat zwischen 94 und 228 Gewalttaten. Der tember nach den schweren Krawallen von Rostock-Lichtenhagen vom 22. bis 27. August anscheinend erzwungene Abzug der Asylbewerber stellte für die militanten Rechtsextremisten den befürchteten starken Mobilisierungsschub dar. 60 Gewalttaten mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation 1992 Prozentuale Verteilung auf die Bundesländer - bezogen auf 100.000 Einwohner - Von den 2.456 Gewalttaten ereigneten sich 35 % in Ostdeutschland und 65 % in Westdeutschland. Bezogen auf die Einwohnerzahlen in den Bundesländern, stehen Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg an der Spitze. In diesen Ländern wurden jeweils mehr als doppelt so viele Gewalttaten begangen wie in Schleswig-Holstein, dem - bezogen auf die Einwohnerzahl - am meisten von den Gewalttaten betroffenen westdeutschen Bundesland. 61 Entwicklung der Gewalttaten mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation 2.8.2 Gewalttaten mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation im Jahre 1992 -- Mecklenburg-Vorpommern Todesfall in In Mecklenburg-Vorpommern wurden 1992 207 Gewalttaten Mecklenmit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer burg-VorMotivation begangen. Davon hatten 169 einen fremdenfeindpommern lichen Hintergrund. Dabei wurde - wie bereits erwähnt - ein Mensch getötet. Es handelte sich um einen rumänischen Asylbewerber. Vorausgegangen war der handgreifliche Streit zwischen deutschen Jugendlichen und Asylbewerbern in einer Diskothek, bei dem ein Rumäne einen Deutschen mit einem Messerstich verletzt hatte. Diese Jugendlichen, darunter einige Skinheads, griffen später das Asylbewerberheim an. Bei dieser Aktion wurde das Opfer, das sie irrtümlich für ihren vorherigen Widersacher hielten, erschlagen. Neben Ausländern wurden aber auch andere Gruppen Ziel rechtsextremer Gewalt. Die Verteilung - die der im Bund ähnlich ist - kann der nachfolgen62 den Darstellung entnommen werden: Ziele erkannter bzw. mutmaßlicher rechtsextremistischer Gewalttäter H Ausländer * GUS * "Linke- . sonstige Das nachfolgende Diagramm zeigt die zeitliche Zuordnung der Gewalttaten. Auffällig ist insbesondere der starke Anstieg der Taten im Zusammenhang mit den Ereignissen in Rostock. Im Gegensatz dazu wurden nach dem Möllner Brandanschlag praktisch keine Resonanztaten verübt: Zeitliche Zuordnung der Gewalttaten in 1 9 9 2 63 Täter agieDie nachfolgende Darstellung der Verteilung der Gewalttaten ren wohnläßt Rückschlüsse auf das in den einzelnen Kreisen vorhanortlich dene militante Potential mit erwiesenem oder zu vermutendem rechtsextremistischen Hintergrund zu. Dies auch deswegen, weil die Täter überwiegend wohnortnah agieren. In einzelnen Kreisen, z. B. Greifswald, konnte aber auch beobachtet werden, daß Gewalttäter aus anderen Regionen anreisten, da in ihrem eigenen Umfeld scheinbar kein geeignetes Angriffsziel zu finden war. GrarrswaM Neubrandenburg Roetock Schwerin Stralsund Wismar Altentreptow Anklam Bad Doberan BOtzow Demmm Gadebusch Greif" wald Greveemöhlen Grimmen GOatrow Hagenow Ludwigskist UM" Mwchtn NwbrarKtonburg Natwtretftz P"rchim P"s*watk Ribnto-Damfl. Röbel Rostock-Land Rügen Schwerin-Land Stemberg Stralsund Strafiburg Teterow Ueckermünde Waran Wismar-Land Wolgast 0,05 0,1 0,15 0,2 0,26 0,3 0,35 0,4 64 Gewalttaten pro tausend Einwohner der leweiligen Region zwei große 3. Linksextremismus Lager Die in der Bundesrepublik Deutschland aktiven linksextremistischen Organisationen und Gruppierungen lassen sich grob in zwei große Lager aufteilen: in Anhänger der von Karl Marx, Friedrich Engels u. a. entwickelten und bis heute in zahlreichen Ausformungen fortwirkenden Gesellschaftsund Wirtschaftstheorien, insbesondere Marxisten-Leninisten, Stalinisten, Trotzkisten oder Maoisten (dogmatischer Linksextremismus) und in Anhänger anarchistischer Theorien bzw. Lebensweisen, z.B. militante Autonome und sonstige Sozialrevolutionäre. Trotz unterschiedlicher ideologischer Ansätze verfolgen sie jegemeinsadoch gemeinsam das Ziel, die bürgerliche (parlamentarische) mes Ziel Verfassungsund Gesellschaftsordnung zu beseitigen und statt dessen eine sozialistische/kommunistische Gesellschaftsordnung bzw. eine herrschaftslose (anarchistische) Gesellschaft zu errichten. 65 Überblick in Zahlen Linksextremistische Organisationen Bundesrepublik Deutschland 1991 1992 Marxisten-Leninisten usw. (dogmatischer Linksextremismus) - Kernorganisationen - Nebenorganisationen 22.500 22.200 Militante Autonome, Sozialrevolutionäre und Anarchisten, terroristisches Umfeld (teilweise) 4.800 6.800 * i Zahl der Mitglieder nach Abzug der Mehrfachmitgliederschaften 26.500 28.500 * Nicht erfaßt sind Mitglieder linksextremistisch beeinflußter Organisationen. Die Mitgliederzahlen der jeweiligen Organisationen bzw. Gruppierungen können dem entsprechenden Textteil entnommen werden. Für Mecklenburg-Vorpommern können noch keine verläßlichen Zahlenangaben gemacht werden. WandlungsHinsichtlich der Lageentwicklung im deutschen Linksextreprozeß mismus konnte beobachtet werden, daß der durch den Zusammenbruch des real existierenden Sozialismus ausgelöste Wandlungsprozeß insbesondere im Bereich des dogmati66 schen Linksextremismus noch im Gange ist. Die bislang relativ leicht zu ziehende Grenze zwischen moskautreuen Kommunisten und der sogenannten dogmatischen "Neuen Linken", die dem sowjetischen Machtblock ablehnend gegenüberstand, ist mit dem Wegfall der Moskauer Diktatur zusehends im Schwinden begriffen. Es scheint, als ob alle dogmatischen Gruppen mehr und mehr gemeinsam nach neuen sozialistischen und kommunistischen Alternativen zur freiheitlichen Demokratie suchen wollen. Hinzu kommt eine breite Diskussion über zukünftige Strategien und Taktiken im Kampf um die "Macht". Der zunächst dramatische Mitgliederrückgang im dogmatischen Linksextremismus scheint sich auf einem niedrigen Niveau stabilisiert zu haben. Im Bereich des undogmatischen Linksextremismus ist die Anhängerschaft - auch durch den Zuwachs aus den neuen Bundesländern - im Berichtszeitraum erheblich angestiegen. Hauptaktionsfelder aller linksextremistischen Gruppierungen Kampf gegen waren der "Kampf gegen den Faschismus/Rassismus" und die FaschisAuseinandersetzung mit der Arbeitsmarktund Sozialpolitik mus/Rassissowie der Neubestimmung der deutschen Außenpolitik (z. B. mus Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Vereinten Nationen). 3.1 Linksextremistischer Terrorismus 3.1.1 die "Rote Armee Fraktion" (RAF) Die RAF ist die älteste, gefährlichste und nach der Zahl ihrer größte TerAnhänger größte linksextremistische Terrororganisation in der rororganisaBundesrepublik Deutschland. Ihre Keimzelle war eine Gruption pe, die sich ca. 1970 um die Journalistin Ulrike MEINHOF in Berlin gebildet hatte. Ihr gehörten Andreas BAADER, Gudrun ENSSLIN und Horst MAHLER an. Von Beginn an bekannte sich diese Gruppe zum Marxismus-Leninismus und sah sich somit als Fraktion einer weltweiten revolutionären Bewegung. Im Vordergrund ihrer Strategie stand bzw. steht jedoch nicht Ideologie die Entwicklung gesellschaftspolitischer Modelle, sondern der "Primat der Praxis" in Form eines brutalen und aus dem Untergrund heraus geführten bewaffneten Kampfes, dem bereits zahlreiche Menschen (Politiker, Wirtschaftsführer, Justizund Polizeibeamte) zum Opfer gefallen sind. 67 Gleichwohl paßt sich die RAF auf ideologischer Ebene den sich verändernden weltpolitischen Bedingungen an. Ein solcher ideologischer Schwenk vollzog sich auch nach den revolutionären Veränderungen in Osteuropa. Die RAF wechselte von dem sehr abstrakt begründeten Kampf der 80er Jahre hin zu einer auf Bündnisse ausgerichteten Vorgehensweise, die auch den Avantgardeanspruch, insbesondere des Kommandobereichs, zumindest taktisch in den Hintergrund stellt. Anschlagsaktivitäten sollten "vermittelbarer" sein als bisher. Beispielsweise ist hier der Schußwaffenanschlag auf die amerikanische Botschaft in Bonn am 13. Februar 1991 aus Anlaß des Golfkrieges zu nennen. Letztes Opfer dieser Strategie war der damalige Präsident der Treuhandanstalt Dr. Detlev Karsten ROHWEDDER, der am 01. April 1991 von einem RAF-Kommando in seiner Wohnung erschossen wurde. Die Tat wurde auch mit der Wiedervereinigungsproblematik begründet und zielte ganz offensichtlich darauf ab, in der ostdeutschen Bevölkerung Sympathien für die RAF-Zielsetzungen zu gewinnen. Die Taterklärung wurde - im Gegensatz zum vorherigen Begründungsschreiben - in einer auch für Nichtkenner der RAF-Terminologie zu verstehenden Sprache abgefaßt. 68 Im Jahre 1992 sorgten dann drei Erklämngen der RAF von April, Juni und August für eine Überraschung. Sie erklärte, daß sie die Eskalation zurücknehmen und ihre Tötungsstrategie aussetzen wolle. Voraussetzung hierfür sei jedoch eine großzügige Behandlung "Kinkel-Inder für die RAF nahezu identitätsbildenden Frage der "Gefanitiative" genen aus RAF und Widerstand". Die sogenannte "KINKEL-Initiative" hatte entsprechende Erwartungen geweckt. Der damalige Bundesjustizminister hatte Anfang 1992 eine wohlwollende Behandlung dieser Thematik öffentlich in Aussicht gestellt. Darüber hinaus machte die RAF unter dem Stichwort "Gegenmacht von unten" deutliche Angebote an die gesamte "Linke", sich zu einem gemeinsamen Kampf gegen das "System" zusammenzuschließen. Von der Entwicklung dieser "politischen" Ziele hatte die RAF die Wiederaufnahme des bewaffneten Kampfes abhängig gemacht, so daß von einem endgültigen Ende des Mordens nicht die Rede sein kann. Vielmehr bleibt das Töten für die RAF eine Frage des politischen Kalküls. Was die Struktur der RAF angeht, so besteht sie im wesentlichen aus den in der nachfolgenden Skizze dargestellten Bereichen: Kommandoebene 15 bis 20 geschätzt Militante der RAF? Anschlagsaktivitäten zuletzt 1990 Inhaftierte der Engeres RAF-Umfeld RAF ca. 250 Weiteres RAF-Umfeld 69 KommunikaZwischen den einzelnen Ebenen findet eine rege Kommunition kation statt, wobei der Kommandobereich und die Inhaftierten im Meinungsbildungsprozeß eine dominierende Stellung innehaben, also auch ganz wesentlich die ideologischen Veränderungen der letzten Zeit mitbestimmt haben. Der Umfeldbereich sucht im linksextremistischen Spektrum, insbesondere aber in der Autonomenszene, nach Sympathisanten und versucht auf diese Weise, die Basis der RAF insgesamt zu vergrößern. Das Umfeld wird daher eine Hauptrolle bei der angestrebten "Gegenmacht von unten" einnehmen. Im Berichtszeitraum konnten keine relevanten Aktivitäten der RAF oder ihres Umfeldes in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt werden. 3.1.2 "Revolutionäre Zellen" (RZ)/"Rote Zora" Strategie Die "Revolutionären Zellen", deren terroristische Aktivitäten 1973 begannen, sehen sich als "Sozialrevolutionäre". Mit ihren militanten Aktionen wollen sie an aktuelle, in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierte Themen mit sozialem Bezug anknüpfen (Anknüpfungsstrategie). Ihre Taterklärungen waren daher im Gegensatz zu denen der RAF immer in einer verständlichen Sprache gehalten. Die RZ hoffen, dadurch ein breites Protestpotential zu ähnlichen Straftaten motivieren zu können. Als Aktionsform bevorzugen sie Brandund Sprengstoffanschläge. Frauengrup1977 bildete sich eine Frauengruppe in der RZ, die unter dem pe "Rote Namen "Rote Zora" bevorzugt frauenspezifische Themen, z. Zora" B. die Ausbeutung der Frauen in der dritten Welt, aufgreift. Im Vordergrund der Anschlagsaktivitäten der RZ allgemein stand in der jüngsten Zeit jedoch die Ausländerund Asylpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Allerdings hat auch innerhalb der RZ im Zuge der weltpolitischen Veränderung eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit des bewaffneten Kampfes eingesetzt. Man ist der Meinung, daß der Zweck die Mittel nicht immer heilige. Eine grundsätzliche Abkehr von bewaffneten Aktionen zur Durchsetzung der eigenen "politischen" Ziele ist jedoch nicht zu erwarten. In Mecklenburg-Vorpommern konnten bisher keine einschlä70 gigen Aktivitäten der RZ beobachtet werden. 3.1.3 Sonstiger Linksextremistischer Terrorismus Am 28. November 1992 wurden in Güstrow drei MolotowAnschlag in cocktails auf die dortige Filiale der Deutschen Bank geworfen. Güstrow Es entstand ein Sachschaden von ca. 500.000 Mark. Zur Tat bekannte sich ein "Kommando 23. November revolutionäre Front". In der Taterklärung nehmen die Verfasser Bezug auf die Ereignisse am 23. 11. 1992 in Mölln (Tod von drei türkischen Staatsangehörigen aufgrund eines Brandanschlages von Rechtsextremisten) und begründen den Anschlag u. a. auch mit der "Verantwortung der Deutschen Bank in der jüngeren deutschen Geschichte (III. Reich) und der Ausbeutung der Dritten Welt". Auffällig war eine inhaltliche Anlehnung an Texte der RAF. Bei den Tätern handelt es sich vermutlich um eine regional aktive Gruppierung, die ihren Anschlag in einen antifaschistischen und antiimperialistischen Zusammenhang stellte. 3.2 Militante Autonome, Anarchisten und sonstige Sozialrevolutionäre 3.2.1 Militante Autonome Öffentliches Aufsehen erregt immer wieder eine Gruppe von Schwarze politisch motivierten Gewalttätern, die allgemein als militante Kleidung Autonome bezeichnet werden und die meist uniform in und verschwarzer Kleidung und vermummt äußerst gewalttätig das mummt Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mißbrauchen, Hausbesetzungen durchführen oder den "politischen" Gegner z.T. äußerst brutal bekämpfen. Dieser Szene werden bundesweit etwa 6.000 Personen zugerechnet und ist in den vergangenen Jahren sehr stark angewachsen (1991: 2.700). Das Wort "Autonome" kann vom griechischen Begriff "auto"nach eigenomos" abgeleitet werden. Es heißt soviel wie "nach eigenen nen GesetGesetzen lebend". zen lebend" Die heutige Autonomenbewegung hat ihre frühen ideologischen Wurzeln zum einen im alle bürgerlichen Konventionen ablehnenden anarchistischen*) Teil der studentischen Protestbewegung der sechziger Jahre in Westeuropa und zum anderen in der Autonomiebewegung italienischer Fließbandarbeiter, die sich durch eine radikale Kritik an der herkömm71 liehen orthodoxen Marxismusinterpretation auszeichnete und die während heftiger Arbeitskämpfe im Jahre 1969 basisdemokratische Strukturen in einigen Fabriken Italiens errichteten. Wichtig für die Entwicklung der heutigen militanten Autonomenszene war auch die im Laufe der siebziger Jahre anwachsende Ökologiebzw. Antikernkraftbewegung, in der sich eine Richtung ausbildete, die zum Teil äußerst gewalttätig gegen den Bau von kerntechnischen Anlagen vorging. Ein weiterer wichtiger Meilenstein für die Entwicklung militanter Strömungen im Bereich des Linksextremismus war ein "nationaler Widerstandskongreß: Reise nach TUNIX", der Anfang 1978 in Berlin stattfand und an dem bis zu 6.000 Personen teilnahmen. Sie erörterten, wie sie das "Modell Deutschland" zerstören und durch TUNIX ersetzen könnten. Diskutiert wurden neue Kampfformen gegen das System. Parolen wie "Es wird krachen, wir werden die Stadt zur Wiese machen" oder "Siemens wird brennen und andere auch" kennzeichneten die Gesprächsinhalte. Dementsprechend kam es am Rande dieser Veranstaltung zu heftigen Auseinandersetzungen mit der Polizei. In der Folgezeit bildeten sich im Zuge der Hausbesetzerbewegung, die unter dem TUNIX-Motto "Wir wollen alles und wir wollen es jetzttüü!" stand, militante "autonome Gruppen", die erstmals 1980 im "Verfassungsschutzbericht" des Bundesministers des Innern erwähnt wurden. 72 Ende Februar 1983 fand in Hannover ein erstes Bundestreffen autonomer Gruppen statt, auf dem etwa 250 Autonome über die Praxis des Widerstandes in der Bundesrepublik diskutierten. Dessen Schwerpunkt wurde eindeutig auf den "subversiven" Alltag gelegt und nicht unbedingt auf die "revolutionäre Aktion". Dieses Prinzip wird tatsächlich ständig in die Tat umgesetzt in zahlreichen Anschlägen gegen Sachen, Erschleichung von Sozialleistungen, Ladendiebstählen oder Schwarzfahrten, wobei jährlich Millionenschäden angerichtet werden. Militante Autonome schrecken aber auch nicht vor Angriffen auf die körperliche Unversehrtheit zurück. Das Weltbild der Autonomen wird durch einen diffusen Beanarchistizug zum anarchistischen Gedankengut geprägt. Sie verfügen sches Gedannicht über ein gefestigtes Weltbild im Sinne einer Ideologie. kengut Gleichwohl gibt es in der Autonomenszene übereinstimmende Weltanschauungen. Beherrschend ist eine heftige Kapitalismusbzw. ImperialisKapitalismuskritik. Von dieser Kritik ausgehend, sehen die Autonomen mus/Impedrei Unterdrückungsmechanismen, denen die Menschen im rialismuskapitalistischen System "ausgeliefert" sind und die einander kritik bedingen: weltweite Unterdrückung und Ausbeutung der Menschen durch die kapitalistische Produktionsweise und den sich verstärkenden Imperialismus, Unterdrückung einer selbstbestimmten Lebensweise der Menschen durch die Staatsorgane, die den Kapitalisten/Imperialisten dienen und Unterdrückung der Frau durch den Mann in allen gesellschaftlichen Bereichen (Patriarchat). Diese wird ebenfalls durch den Kapitalismus/Imperialismus vemrsacht, z.B. durch Verwertung als billige Arbeitskraft. *) Anarchismus ist eine politische Weltanschauung, die an die Stelle rechtlichen Zwanges und staatlicher Ordnung eine Selbstgestaltung des menschlichen Zusammenlebens nach freiem Ermessen des einzelnen setzen will. 73 Arberten 10" die eigene Klasse -- nicht lür eine neu" Bourgeoisie Zeichnung: Lenin beim ArbeüseinSJB'J Abschaffung Aus diesem Weltbild ergibt sich zwangsläufig das, was die Auvon "Untertonomen wollen, nämlich die Abschaffung dieser drei Unterdrückungsdrückungsmechanismen. Dementsprechend finden sich in mechanisihren Publikationen immer wieder folgende Schlagworte: men" "Kampf für ein kollektives und selbstbestimmtes Leben", "Auflösung der Herrschaft von Menschen über Menschen", "Abschaffung des herrschenden patriarchalisch-imperialistischen Systems", "Schaffung einer menschlichen solidarischen Gesellschaft", "Schaffung einer Gesellschaft gegen Ausbeutung und Unterdrückung". Diese Ziele können nach Auffassung der Autonomen nur durch eine "soziale" Revolution erreicht werden, die natürlich auch die Anwendung von Gewalt beinhaltet. Über diese eher allgemein gehaltenen Vorstellungen von einer anzustrebenden Gesellschaftsordnung hinaus werden üblicherweise keine ins Detail gehenden Programmsätze verfaßt. Hin und wieder wird ein Flugblatt mit der Floskel "Für den Kommunismus" abgeschlossen oder es taucht der Begriff "Menschengerechte sozialistische Räterepublik" auf. Konkretisierungen finden sich 74 jedoch nicht. Die anarchistische Ausrichtung der Autonomen beinhaltet fast automatisch eine Ablehnung von Organisationsprinzipien. Wenn sie sich auch von ihrer Kleidung oft sehr ähnlich sehen, so lehnen sie doch in ihrer überwiegenden Mehrzahl eine Vereinnahmung in feste Strukturen ab. Trotz dieser ausgeprägten Organisationsfeindlichkeit findet innerhalb der bundesweiten Autonomenszene eine rege Kommunikation statt, die zumeist über sogenannte Buchbzw. Infoläden abgewickelt wird. Sie nehmen im Hinblick auf die Organisierung der autonomen Aktivitäten eine Schlüsselrolle ein. Wichtige Informationsträger für die "Szene" sind auch die zahlreichen Schriften, die teils sporadisch, teils periodisch zur Verteilung kommen. 75 gewalttätige Je nach Standpunkt sind diese Bereiche für die Autonomen Auseinanentweder "Wegbereiter" oder "Ausdruck" des "Faschismus in dersetzunder Bundesrepublik". gen mit Im Gegensatz zu anderen linksextremistischen Gruppierungen Rechtsexist die gewalttätige Auseinandersetzung mit echten oder vertremisten meintlichen Rechtsextremisten wesentlicher Bestandteil des autonomen "Antifaschismus-Kampfes". Unter dem Motto "Schlagt die Faschisten, wo ihr sie trefft" kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Autonomen und dem "faschistischen Gegner". Hierzu zählen insbesondere die militanten Rechtsextremisten, wobei beide Seiten oft mit äußerster Brutalität gegeneinander vorgehen. Die braune Pest geht vom Staat aus! AktionsfelDie Aktionsfelder der Autonomen orientieren sich an den oben der angesprochenen "Unterdrückungsmechanismen der kapitalistisch-imperialistischen Welt". So greifen sie immer wieder folgende Themen auf: "Antiimperialismus", "Antifaschismus", "Häuserkampf", Kampf gegen die "staatliche Repression", 76 Kampf gegen die "Umstrukturierung". Anmerkung Unter "Umstrukturierung" verstehen Autonome die Modernisierung, Sanierung oder Umgestaltung städtischer Wohnviertel zum Nachteil unterprivilegierter Bevölkerungsschichten, zu denen sie sich selbst auch zählen. Im Berichtszeitraum stand der Kampf gegen den "Faschismus" bundesweit wie auch in Mecklenburg-Vorpommern im Vordergrund militanter autonomer Aktivitäten. Der "Antifaschismus" der Autonomen stützt sich - wie bei allen anderen Linksextremisten auch - auf die Ablehnung kapitalistischer Gesellschaftsformen. "Faschismus" ist für sie nicht eine abgeschlossene historische Epoche, die einer gesonderten und differenzierten Betrachtung bedarf, sondern eine allgemeine Erscheinung in solchen kapitalistischen Staaten, deren "bourgeoise Herrschaftselite" sich in einer für den Kapitalismus "typischen Krise" durch "forschrittliche Kräfte" gefährdet glaubt und aus diesem Grunde die Bevölkerung unterdrückt und ihr demokratische Rechte vorenthält. Der "Faschismus" ist für Linksextremisten also eine ständig vom Kapitalismus ausgehende Gefahr, zu deren endgültiger Beseitigung eine "revolutionäre Umwälzung" unerläßlich sei. Im Rahmen der Antifaschismus-Thematik agitieren die Autonomen auch gegen die Gentechnik, gegen Bevölkerungswissenschaftler und nach ihrer Auffassung "reaktionäre Historiker", gegen Maßnahmen der staatlichen Sicherheit sowie die Asylpolitik der Bundesrepublik Deutschland. 77 gewalttätige In Mecklenburg-Vorpommern haben sich in mehreren Städten Aktionen in "autonome" Strukturen entwickelt. MecklenAutonome beteiligten sich im Berichtszeitraum an Hausbesetburg-Vorzungen, Demonstrationen gegen Rassismus und Auspommern länderfeindlichkeit, an Anti-Atom-Demonstrationen sowie an Demonstrationen zum Erhalt des Jugendsenders DT 64. Am 13. Juni 1992 gingen sie gewalttätig gegen eine Veranstaltung der DVU in Rostock vor. Rostocker Autonome sowie Angehörige der Autonomenszene aus anderen Bundesländern beteiligten sich an den Auseinandersetzungen mit "Faschisten" im Zusammenhang mit den ausländerfeindlichen Ausschreitungen in Rostock Ende August 1992. Die bundesweite Autonomenszene war auch maßgeblich in die Organisation der "Antifa-Großdemonstration" gegen Ausländerfeindlichkeit am 29. August 1992 in Rostock eingebunden. Aus Anlaß der Wiedervereinigungsfeierlichkeiten am 03. 10. 1992 in Schwerin reisten ebenfalls militante Autonome an. Aufgrund des massiven Polizeiaufgebots kam es jedoch nur zu vereinzelten Störungen. Zu den Protesten hatte eine "autonome Koordinierungsgaippe Berlin-Schwerin" aufgerufen. 78 Im Rahmen ihres "Antifa-Antirassismus-Kampfes" haben sich militante Autonome offensichtlich auch an den mehrtägigen Auseinandersetzungen zwischen rechtsund linksgerichteten Jugendlichen sowie ausländischen Studenten Ende Oktober 1992 in Greifswald beteiligt. Auslöser für dieses Ereignis waren Gerüchte um einen bevorstehenden Angriff von Skinheads auf ein Wohnheim ausländischer Studenten. In Parchim ist es im Berichtszeitraum zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Angehörigen der dortigen "linken Szene", die zumindest z. T. vermutlich der autonomen "Antifa" zugerechnet werden können, gekommen. 3.2.2 Sonstige Anarchisten Einschlägige Aktivitäten sonstiger Anarchisten, die im Unterschied zu den Autonomen traditionellen Denkrichtungen der Ideologie von der Herrschaftslosigkeit folgen (solidarischer Anarchismus, Anarchosyndikalismus, kommunistischer Anarchismus), konnten in Mecklenburg-Vorpommern im Berichtszeitraum nicht beobachtet werden. 3.3 Dogmatischer Linksextremismus 3.3.1 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP), "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) Vor dem Niedergang des real existierenden Sozialismus und der Wiedervereinigung Deutschlands war die 1968 gegründete DKP die mitgliederstärkste (1989: ca. 22.000) und auch einflußreichste marxistisch-leninistische Organisation in der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurde bis zur Wende massiv von der damaligen "Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands" (SED) unterstützt. Ziel der DKP war und ist es, die demokratische Staatsordnung dramatider Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen und durch ein scher Mitsozialistisches/kommunistisches System zu ersetzen. Hierfür gliederversei eine sozialistische Revolution erforderlich, nach deren lust erfolgreicher Durchführung zumindest in einer Übergangsphase eine "Diktatur des Proletariats" zur Bekämpfung des "Klassenfeindes" unerläßlich sei. Diese Zielsetzung zeigt, daß die DKP unverändert an den Theorien von Marx, Engels und Lenin festhält. 79 Ihre weitgehende ReformunDa sind wir aber immer fähigkeit hat letztlich zu einem noch...* dramatischen Mitgliederverlust geführt, (1992: unter 7.000), I M B den sie durch den Aufbau von ^w Parteistrukturen in den neuen ^L^H ^P Bundesländern kompensieren möchte. Zur Verbreitung ihres Zeitung der DKP Gedankengutes nutzt die DKP (*auch wenn der Staat nicht ihre eigene Zeitung "Unsere mehr da ist, den Arbeiter Zeit" (UZ), die als "sozialistibauten) sche Wochenzeitung" konzipiert ist. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Aufbaubemühungen bisher allerdings ohne große Resonanz geblieben. Gleiches gilt für die Organisationsbestrebungen der SDAJ (1992: 350 Mitglieder bundesweit), die der DKP nahesteht. 3.3.2 "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland" (MLPD) GedankenDie MLPD ist der "Neuen Linken" zuzurechnen und neben der gutStalins DKP die stärkste Gruppierung im dogmatischen Linksextreund Mao Tse mismus. Sie war zu Zeiten, als die UdSSR noch existierte im Tungs Gegensatz zur DKP nicht moskautreu. Sie beruft sich aber auch auf Marx, Engels und Lenin. Im Gegensatz zur DKP pflegt die MLPD aber auch das Gedankengut Stalins und Mao Tse Tungs. 1992 hatte die MLPD über 1.500 Mitglieder, die sich derzeit schwerpunktmäßig dem Aufbau der Parteiorganisation in den neuen Bundesländern widmen. Anscheinend hat die MLPD in Mecklenburg-Vorpommern bereits Fuß gefaßt, wobei sie sich überwiegend aktuellen wirtschaftlichen Problemen widmet, z. B. der Werftenproblematik, um Sympathisanten zu gewinnen. MLPD Rostock 80 3.3.3 Sonstige Auch die auf die neuen Bundesländer beschränkte "Kommugeringe Renistische Partei Deutschlands" (KPD) und trotzkistische Grupsonanz pierungen versuchen sich in Mecklenburg-Vorpommern zu etablieren. Die Resonanz dieser eher mitgliederschwachen Organisationen in der Bevölkerung scheint aber gering zu sein. 3.4 Linksextremismus und Gewalt Für etwa 90 % der 1992 im Bundesgebiet verübten über 900 GeAnstieg der walttaten mit linksextremistischem Hintergrund sind Autonome Gewalttaten verantwortlich, wobei die Zahl - wie die nachfolgende Statistik zeigt - im vorletzten und letzten Quartal des Jahres stark ansteigt. Ursache hierfür ist die zunehmende - auch durch die Ereignisse in Rostock mitausgelöste - Eskalation und Brutalisierung der Angriffe von Linksextremisten auf "Rechte". Die Zunahme der militanten "Antifa-Aktionen" läßt sich aus der nachfolgenden Darstellung entnehmen 4. 3. Ouartal 2. Quartal 1992 1- Quartal 1992 Quartal 1S92 1992 In Mecklenburg-Vorpommern war das Gewalttatenaufkommen militanter Linksextremisten im Berichtszeitraum vergleichsweise gering. Die Verfassungsschutzbehörde registrierte neun gewalttätige Aktionen gegen Personen und Sachen. In allen Fällen ist eine Beteiligung Autonomer festgestellt worden bzw. zu vermuten. Die Taten hatten überwiegend einen Bezug zum "Antifaschismuskampf". Darüber hinaus wurden drei Hausbesetzungen bekannt, an der sich augenscheinlich Autonome beteiligt haben. Regionale Schwerpunkte linksextremer Gewalt waren Rostock, Greifswald, Güstrow und Parchim. 81 4. Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern Ende 1992 lebten in der Bundesrepublik Deutschland nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes 6,496 Mio. Ausländer. Das waren 614.000 mehr als ein Jahr zuvor. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung von ca. 80 Mio. Einwohnern beträgt somit rund acht Prozent. 97 Prozent der Ausländer leben in den alten Bundesländern einschließlich Berlin, in den neuen Ländern leben lediglich rund 183.000. Am 17. April 1992 waren davon 12.468 in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet. Bei einer Gesamtbevölkerung in unserem Bundesland von etwa 1,875 Mio. Einwohnern Sehr gerinentspricht das lediglich einer Ausländerquote von rund 0,7 ge AuslänProzent. derquote Nach Schätzungen der Verfassungsschutzbehörden sind in Deutschland zwischen vierzigund fünfzigtausend Ausländer über 16 Jahre in extremistischen oder extremistisch beeinflußten Vereinigungen organisiert. Anfang der achtziger Jahre war der Mitgliederbestand noch fast dreimal so hoch, doch durch die Veränderungen in Osteuropa haben insbesondere die moskauorientierten kommunistischen Organisationen starke Mitgliederverluste hinnehmen müssen. islamischer Neben linksextremistischen und extrem-nationalistischen StröExtremismungen spielt im Bereich der sicherheitsgefährdenden Bemus strebungen von Ausländern zunehmend der islamische Extremismus eine bedeutende Rolle. Die beiden türkischen islamisch-extremistischen Gaippen "Vereinigung der islamischen Vereine und Gemeinden e.V., Köln" (ICCB) und "Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e.V." (AMGT) bilden bereits heute zahlenmäßig den größten Einzelbereich innerhalb des ausländischen Extremismus. Eine Verlagerung vom Nationalismus zum Islamismus kann seit einiger Zeit bei den Palästinensern in den israelisch besetzten Gebieten festgestellt werden. Die sunnitisch-extremistischen Gruppen "Dschihad Al-Islami"1) (PIJ) 82 und "Harakat Al-Muqawama Al-Islami"2) (HAMAS) sind dabei, die "Palestine Liberation Organisation"3^ (PLO) an Einfluß zu überrunden. Es kann davon ausgegangen werden, daß eine entsprechende Ausbreitung dieser beiden Organisationen auch unter den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Palästinensern erfolgen wird. In Mecklenburg-Vorpommern sind es bisher in erster Linie Aktivitäten extremistischer Palästinenserund Araberorganisationen, die festgestellt werden konnten. Die Angehörigen dieser Gruppierungen lebten hier zum Teil bereits zu "DDR-Zeiten". Von ihnen sind bisher keine Gefahren für die innere Sicherheit des Landes ausgegangen. Der Grad ihrer Gefährlichkeit ist jedoch von weltpolitischen Entwicklungen (Ausbreitung des islamischen Fundamentalismus, Nahost-Krise, Libyen-Embargo u. ä.) abhängig und kann sich dadurch kurzfristig verändern. Ein besonderes Augenmerk verdienen auch die Reaktionen der ausländischen Mitbürger gegenüber den militanten Aktionen deutscher Rechtsextremisten. Zum Teil im Schulterschluß mit deutschen Linksextremisten ist insbesondere aus türkischen Kreisen gewalttätiger Widerstand im Bundesgebiet feststellbar. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Auseinandersetzungen zwischen ausländischen Studenten und deutschen Rechten Ende Oktober 1992 in Greifswald verwiesen. Die meisten Ausländergruppierungen auch aus dem extremistischen Spektrum fordern ihre Anhänger jedoch zur Zurückhaltung auf und verhinderten, zumindest im Berichtszeitraum, dadurch eine weitere Eskalation des Konfliktes. V Islamischer Heiliger Krieg 2 ) Islamische Widerstandsbewegung 3) Palästinensische Befreiungsbewegung 83 III Spionageabwehr und Aufklärung früherer sowie fortwirkender unbekannter Strukturen der Aufklärungsund Abwehrdienste der ehemaligen DDR sowie Mitwirkungsaufgaben im Geheimschutz 1. Vorbemerkung Spionageabwehr und Aufklärung gliedern sich in folgende Schwerpunkte: . Aufklärung der früheren sowie fortwirkenden unbekannten Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungsund Abwehrdienste der ehemaligen DDR, also insbesondere des MfS und des militärischen Aufklärungsdienstes, . Spionageabwehr, * Personeller Geheimschutz im Behördenbereich und Sicherheitsüberprüfungen für den gewerblichen Bereich, * Personeller Geheimschutz in der Wirtschaft sowie vorbeugender personeller Sabotageschutz, * Materieller Geheimschutz für Behörden und Wirtschaft. Während auf die Arbeitsschwerpunkte Strukturaufklärung und Spionageabwehr später eingegangen wird, sollen im folgenden die Aufgaben der Arbeitseinheiten Geheimschutz im Behördenbereich, in der Wirtschaft und materieller Geheimschutz kurz skizziert werden: 2. Personeller Geheimschutz im Behördenbereich "Personeller Geheimschutz im Behördenbereich" befaßt sich vorSicherheitswiegend mit der Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern des öfüberprüfentlichen Dienstes, die Zugang zu VS-Material erhalten sollen. fungen von In Mecklenburg-Vorpommern, wo die öffentliche Verwaltung Mitarbeitern innerhalb kurzer Zeit völlig neu strukturiert und aufgebaut wurdes öffentde, muß eine erhebliche Zahl potentieller Geheimnisträger auf lichen Dienihr Zuverlässigkeit überprüft werden. Die als Gesetzesgrundlastes ge anzuwendende Verschlußsachenanweisung (VSA) in Verbindung mit den Sicherheitsrichtlinien verlangt umfangreiche Er84 mittlungen. Einbezogen werden insbesondere Ministerien, kommunale Verwaltungseinheiten und ein Teil des Polizeiapparates. Inzwischen sind über 400 Verfahren abgeschlossen worden. 2.1 Sicherheitsbedenken Sicherheitsbedenken bestehen in der Regel dann, wenn besondere Umstände aufgrund einer Mitgliedschaft in einer rechtsoder linksextremistischen Partei dafür sprechen, daß die zu überprüfende Person sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennt und nicht bereit ist, jederzeit zu deren Erhaltung einzutreten. Nicht jede Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei begründet Sicherheitsbedenken. Diese sind vielmehr nur dann anzunehmen, wenn der Betroffene extremistische Parteiziele in aggressiver Weise vertritt oder vertreten hat und dabei z. B. massiv versucht, andere einzuschüchtern oder in anderer Weise unter Druck zu setzen. Zu berücksichtigen ist auch, ob jemand hauptamtlicher Funktionär ist oder war. Wegen der führenden Stellung der SED in der früheren DDR ist auch die berufliche Position des zu Überprüfenden zu bewerten. Ist er der Nomenklaturstufe I - in manchen Fällen auch II - zuzuordnen, bestehen in aller Regel Bedenken, weil er sich in besonderem Umfang systemkonform und -fördernd engagiert haben muß, um diese Position zu erlangen. Bei Absolventen der Parteihochschule "Karl Marx", der Eliteschule für höchste Kaderpositionen, bestehen ebenfalls Bedenken. Besonderes Augenmerk ist auch darauf zu richten, ob der Betroffene einer erheblichen Gefährdung durch Anbahnungsoder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste ausgesetzt ist oder in der Vergangenheit in diesem Sinne nachrichtendienstlich tätig war. Letzteres kann in vielen Fällen durch eine von der Beschäfti"Gauckgungsbehörde durchzuführende "Gauck-Anfrage" geklärt werAnfrage" den. Diese Regeln gelten sowohl für Bürger der alten als auch der neuen Länder. Ein Großteil der Überprüfungen steht noch aus. Es ist besondeGroßteil der re Eile geboten, weil den Bediensteten erst nach Abschluß der ÜberprüfunSicherheitsüberprüfung die vollständige Bearbeitung ihres Aufgen steht gabengebietes ermöglicht werden kann. Entsprechend der noch aus Empfindlichkeit des Verschlußsachenmaterials, zu dem Zugang gewährt werden soll, müssen Befragungen des Betroffenen sowie von Referenzund Auskunftspersonen vorgenommen werden. 85 Vielzahl von Erschwert werden die Ermittlungen bei Personen, die im PersonalakStaatsdienst der ehemaligen DDR tätig waren, dadurch, daß ten wurden eine Vielzahl von (Kader-Personalakten) "entkernt" wurden, "entkernt" d. h , daß diese Akten unvollständig und von belastendem Inhalt bereinigt wurden. Um die Verhältnisse in der früheren DDR beurteilen zu können, bedarf es eingehender Regimekenntnisse, die auch manchem Einwohner der neuen Länder verborgen geblieben sind. 3. Materieller und personeller Geheimschutz in der Wirtschaft Schutz vor "Materieller und personeller Geheimschutz in der Wirtschaft" Wirtschaftskönnen als Serviceeinheiten bezeichnet werden. spionage Neben aufklärender Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere zum Schutz vor Wirtschaftsspionage, wird Wert darauf gelegt, die Betriebe des Landes in die Lage zu versetzen, gegenüber Firmen aus den alten Bundesländern konkurrenzfähig zu werden. Eine Vielzahl - insbesondere öffentlich zu vergebender - Aufträge sind nämlich an die Voraussetzung gebunden, daß das ausführende Unternehmen sich in der sogen. Geheimschutzbetreuung des Bundeswirtschaftsministeriums befindet. In diesen Betrieben, insbesondere in den Werften, wird der Verfassungsschutz beratend tätig, hilft bei der Einleitung des Betreuungsverfahrens und wirkt als Bindeglied zwischen Betrieb und Bundeswirtschaftsministerium. Soweit vertraulich eingestufte Aufträge des Landes zu vergeben sind, führt die Abteilung das Geheimschutzverfahren in eigener Zuständigkeit durch. '' Für das Kernkraftwerk Greifswald gebietet das Atomgesetz dem Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern, in Sicherheitsfragen beratend mitzuwirken. Der materielle Geheimschutz erstreckt sich insbesondere auf die Beratung und Überwachung der durch die Verschlußsachenanweisung vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen bei Behörden und in der Wirtschaft. Auflösung 4. Spionageabwehr KCB Im Oktober 1991 verfügte der Sowjetische Staatsrat die Auflösung des KGB. Etwa ein halbes Jahr danach, nämlich mit Verkündung des Landesverfassungsschutzgesetzes am 86 18. März 1992, nahm der Referatsteil Spionageabwehr seine Tätigkeit auf. Hierin liegt nur scheinbar ein Widersinn. 4.1 Das KGB - "Die unendliche Geschichte" Das KGB - jedenfalls soweit es die Auslandsspionage angeht - Aufbau eigehat nämlich niemals wirklich aufgehört zu existieren: Noch ner Sicherunter Gorbatschow übernahm der "zentrale Dienst" als Nachheitsdienste folger der 1. Hauptverwaltung des KGB die Auslandsaufklärung unter der Leitung von Jewgeni Primakow. Primakow blieb auch Leiter der Auslandsspionage, nachdem die Sowjetunion zerfallen war und die nunmehr unabhängigen Republiken damit begonnen hatten, eigene Sicherheitsdienste aufzubauen. Die größte dieser Republiken, die russische Föderation unter Jelzin, hatte die Mehrheit der bisher in der Zentrale Moskau beschäftigten KGB-Mitarbeiter in den zu gründenden russischen Aufklärungsdienst "SWR" - Slushba Wneschney Raswedki - übernommen. Am 26. Dezember 1991 bestimmte Jelzin per Erlaß Jewgeni Primakow zum Leiter des SWR. Dadurch, daß Jelzin praktisch den gesamten Aufklärungsaprussische parat des KGB unter mssische Hoheitsgewalt gebracht hatte, Spionagedokumentierte er auch den Willen zur Fortführung der Austätigkeit landsspionage. Die Weiterführung der russischen Spionagesetzlich getätigkeit ist im vergangenen Jahr auch gesetzlich normiert normiert worden: Am 08. 07. 1992 ist in Moskau vom "Obersten Sowjet" das Gesetz der russischen Föderation über die Auslandsaufklärung verabschiedet worden. Darin werden ausdrücklich die wesentlichen Spionageziele festgelegt, nämlich Informationsbeschaffung über * Politik, * Wissenschaft, ** Wirtschaft, insbesondere deren Intensionen, Möglichkeiten und Bedingungen für Investitionsvorhaben in Rußland. Diese Aufgabenbereiche sind im November 1992 von Jewgeni Primakow bestätigt worden. 87 Er erklärte, daß Rußland als Großmacht einen starken Geheimdienst benötige. Dabei konnte Primakow personell im wesentlichen auf die bewährten Mitarbeiter des KGB zurückgreifen und den über Jahrzehnte durchstrukturierten Spionageapparat des KGB nutzen. Dieser Apparat stand dem SWR auch in den neuen Bundesländern zur Verfügung. umfangreiSelbständig und z. T. ohne Beteiligung des MfS hatte das ches Agenfrühere KGB in der DDR ein umfangreiches Agentennetz auftennetz des gezogen. Rekrutiert wurden hierfür insbesondere DDR-BürKGB ger. Diese wurden von KGB-Offizieren geworben, konspirativ geführt und eingesetzt. Ihre Aufgabe bestand vorwiegend darin, Personen abzuklären, die für das KGB von Interesse waren. Ziel war ihr Einsatz im westlichen "feindlichen" Ausland. Interessant waren zunächst DDR-Bürger, die selbst Westbesucher empfangen konnten oder Zugang zu Kreisen hatten, in denen Westbesucher verkehrten. Über die Zugereisten aus dem kapitalistischen Ausland hatten sie Charakteristiken zu verfassen, deren Zugänge zur Politik, Wirtschaft, Wissenschaft oder Verwaltung zu erkunden und hierüber ihren Auftraggebern zu berichten. Gelegentlich führten sie die Kandidaten ihren Fühaingsoffizieren zum Zweck der Werbung persönlich zu. Zwischen KGB-Offizieren und ihren Helfern entwickelte sich oftmals ein enges persönliches Vertrauensverhältnis. Einige inoffizielle KGB-Helfer - oft hauptamtlich arbeitend - wurden auch zu längeren oder kürzeren Westeinsätzen zu Spionagezwecken entsandt. Ein enges, manchmal freundschaftliches Vertrauensverhältnis ist in vielen Fällen auch zwischen den hauptamtlichen Mitarbeitern des MfS und KGB-Offizieren entstanden. Zwischen den beiden Nachrichtendiensten bestanden vertragliche Verintensiver einbarungen über die gemeinsame Zusammenarbeit. InformatiUnabhängig von den offiziellen Kontakten zu den KGB-Veronsausbindungsoffizieren führte der mehr oder weniger intensive Intausch formationsaustausch zu engeren menschlichen Bindungen. Es ist auch nicht zu übersehen, daß für viele ideologisch gefe88 stigte MfS-Aufklärungsoffiziere, die fachlich ausgezeichnete Arbeit geleistet hatten, mit dem herannahenden ZusammenMfS-Unterlabruch des sozialistischen Systems und ihres Dienstes und gen an KGB ihrem eigenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Abstieg übergeben eine Hinwendung zu den "Freunden" sich anbot, zumal seinerzeit der in der Sowjetunion noch bestehende Sozialismus ihnen einen ideologischen Rückhalt gewährte. So nimmt es auch nicht wunder, daß das MfS in erheblichem Ausmaß Unterlagen über seine Westagenten und seine anderen inoffiziellen Mitarbeiter dem KGB zur Nutzung übergeben hat und einige MfS-Offiziere sich ihm zur Mitarbeit zur Verfügung stellten. 4.2 Zusammenarbeit zwischen KGB und MfS Sinngemäß ist die Nutzung von Personen und Materialien des MfS durch das KGB nach dem Zusammenbruch des DDRGeheimdienstes von Leonid Wladimirowitsch Schebarschin, dem langjährigen Leiter der damals sowjetischen Auslandsaufklärung, noch im März 1992 bestätigt worden. Zumindest hat er der Behauptung, das KGB habe mikroverfilmte Akten des MfS übernommen, nicht widersprochen. Der Wille des KGB, Agenten des MfS, die dieses wegen der Übernahme Wende nicht mehr führen konnte, zu übernehmen und weivon Agenten ter zu nutzen, ist anhand einiger bekannt gewordener Fälle durch KGB belegbar: Der für die Abteilung IX der HVA als Spitzenagent arbeitende ehemalige Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz Kuron war im Oktober 1990 von seinem früheren MfSFührungsoffizier in Karlshorst mit Angehörigen des KGB in Kontakt gebracht worden. Er erklärte sich bereit, nunmehr für das KGB als Agent im Bundesamt für Verfassungsschutz zu arbeiten. Daraufhin konzipierten die KGB-Offiziere einen bis Juli 1991 reichenden Verbindungsplan und händigten ihm als Erkennungszeichen für den dann vorgesehenen ersten Treff eine Tragetasche mit Sticker aus. 89 Kuron offenbarte sich dem BfV und wurde am 7. Februar 1992 vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Ein weiterer Beweis für die Übernahme von Agenten und Offizieren des MfS durch den KGB ist der Fall des Leiters der Aufklärungsabteilung XV der MfS-Bezirksverwaltung Neubrandenburg: Dieser Oberst Hartmann hatte nicht nur per Lastwagen die Unterlagen über die Spionagevorgänge der Abteilung XV BV Neubrandenburg in die Garnison der Roten Armee zum KGB Neustrelitz transportieren lassen, sondern hatte auch mindestens fünf seiner Kameraden dazu überredet, sich dem KGB zur weiteren Spionagetätigkeit zur Verfügung zu stellen. Einer der mit übergebenen und vom KGB weitergeführten Agenten war ein Polizeibeamter aus Hamburg, der inzwischen verhaftet worden ist. Das KGB hat auch nach der Wende DDR-Bürger, die von ihm zur Ausspähung innerhalb der DDR geworben worden waren, weiterhin zur Informationsgewinnung genutzt; sogar noch in der Zeit, in der das KGB bereits in Auflösung begriffen war: Ende November 1991 wurde ein Polizeibeamter festgenommen, der seit ca. 1984 für das KGB hauptamtlich gearbeitet hatte. Nach der Vereinigung beauftragte ihn sein Führungsoffizier, unter Wahrung der Regeln der Konspiration, verstärkt Verratsmaterial aus dem wissenschaftlich-technischen Sektor sowie aus dem Polizeibereich zu beschaffen. 4.3 Weiterhin "West-Spionage" durch Spionagedienste der ehemaligen Sowjetunion Auch der personell und strukturell nach dem Zerfall der Sowjetunion unverändert gebliebene militärische Aufklärungsdienst GRU hat noch im November 1991 gegen das vereinigte Deutschland spioniert. Unter Wahrung der Konspiration hatte er einen leitenden Polizeibeamten zur Lieferung von Verratsmaterial aus der Landespolizeiverwaltung zu veranlassen versucht. Ein hoher GRU-Offizier hatte dem Beamten wiederholt Geldbeträge zukommen lassen, hatte ihn im Anlegen toter Briefkästen unterwiesen und eine Agentenfunkausbildung in Aussicht gestellt. Der GRU-Offizier wurde im September 1992 90 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Selbst ohne Bekanntwerden des gesetzlichen Auftrages des KGB-Nachfolgedienstes SWR zur Auslandsaufklärung, ohne die wiederholten eindeutigen Äußerungen höchster Stellen, diesen Auftrag ausführen zu wollen und ohne die als Beweis für die Weiterführung der Spionage aufgeführten Beispiele liegt es auf der Hand, daß gegenwärtig zumindest die föderative Republik Rußland weiterhin "Westaufklärung" betreibt. Keine Großmacht kann auf die Gewinnung von mehr oder weniger geheimgehaltenen Informationen verzichten; am allerwenigsten Rußland, das gegenüber den westlichen Ländern auf vielen Gebieten, insbesondere im technischen und wirtschaftlichen Bereich, einen erheblichen Nachholbedarf hat und seine Politik wesentlich effektiver auf der Grundlage anderweit nicht zu beschaffender Erkenntnisse gestalten kann. Die nunmehr unabhängigen Republiken der ehemaligen Sowjetunion Georgien, Moldavien, Ukraine, Armenien, Usbekistan und Weißrußland hatten 1992 den Aufbau eigener Nachrichtendienste noch nicht abgeschlossen. 4.4 Geheimdienstliche Tätigkeit durch Krisenländer des "islamischen Gürtels" Zunehmende Bedeutung gewinnen auch die geheimdienstliInteresse an chen Tätigkeiten der sogenannten Krisenländer des islamiKriegswafschen Gürtels. fenprodukDiese zielen insbesondere auf die Gewinnung von Produktition onsmethoden und Materialien zur Herstellung von Kriegswaffen ab. Beispielhaft seien die Versuche des Irak zur Herstellung von Atomund ABC-Waffen sowie der gelungene Aufbau einer Giftgasfabrik in Libyen genannt. Um diesen Proliferationsbestrebungen zu begegnen bedarf es auch in Mecklenburg-Vorpommern einer mit den anderen Bundesländern und dem Bundesamt für Verfassungsschutz zusammenarbeitenden Spionageabwehr. Diese überlappt sich mit dem Bereich "Aufarbeitung der früheren und fortwirkenden MfS-Strukturen", einer Aufgabe, die im Landesverfassungsschutzgesetz der Verfassungsschutzabteilung ausdrücklich zugewiesen ist. 91 5. Aufarbeitung früherer sowie fortwirkender unbekannter Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungsund Abwehrdienste der ehemaligen DDR Enttarnung Wegen der - wie bereits ausgeführt - z. T. engen Verbindunvon Spionen gen zwischen dem ehemaligen MfS und den früheren und und Agenten nachfolgenden Nachrichtendiensten der ehemaligen Sowjetunion eröffnet sich die Chance, durch Aufklärung der MfSStrukturen Fäden aufzunehmen, die zu tätigen Agenten führen. Im Jahr 1992 lag ein Schwerpunkt der Arbeit auf der Enttarnung sogenannten "Quellen im Operationsgebiet", also von Spionen, die insbesondere aus den Bezirksverwaltungen des MfS des heutigen Gebietes des Landes Mecklenburg-Vorpommern geführt wurden. Es handelt sich um die BVen Schwerin, Rostock und Neubrandenburg. Eine Vielzahl von Spuren konnte aufgenommen werden. Das führte in vielen Fällen zur Enttarnung von Agenten in den alten Bundesländern. 5.1 Enttarnungen Beispielhaft seien einige Fälle aufgeführt: Anläßlich von Ermittlungen der Verfassungsschutzabteilung bei einer BV tauchten im August 1992 erste Hinweise auf einen - angeblich - höheren Polizeioffizier im süddeutschen Raum auf, der als Agent für das MfS Anfang der achtziger Jahre geworben sein sollte. Der Klarname dieses Mannes war nicht bekannt. Die Informationen verdichteten sich jedoch dahin, daß das MfS sich für die Werbung des Agenten eines Verwandten aus Mecklenburg-Vorpommern bedient hatten, der als inoffizieller Mitarbeiter des MfS verpflichtet worden war. Dieser stellte die ersten Kontakte zwischen dem Beamten und dem Führungsoffizier des MfS her. Um die Verpflichtung zur geheimdienstlichen Zusammenarbeit durchzuführen, reiste der FO nach Jugoslawien, wo sich der Polizeibeamte im Urlaub befand. Nach angeblich geglückter Werbung soll man sich in den folgenden Jahren mehrfach in Ungarn, Österreich und Jugoslawien getroffen haben. Außerdem dürfte der ost92 deutsche Verwandte mehrmals jährlich an den Wohnort des Agenten gefahren sein, um ihm Instruktionen des MfS zu überbringen. Für die Lieferung interner Erkenntnisse und Planungen aus dem Polizeiapparat und anderen Sicherheitsbehörden soll der Agent anläßlich der Treffs jeweils 2.000,bis 5.000,DM erhalten haben. Außerdem dürften die Kosten für eine zur Fertigung von Kopien angemietete Wohnung übernommen worden sein. Diese Hinweise wurden an die Polizeibehörde abgegeben, der es daraufhin gelungen ist, den Agenten zu identifizieren. Zur Festnahme eines MfS-Residenten, der als Hamburger Kaufmann eine Agentin im Forschungsbereich geführt hatte, haben Ermittlungsergebnisse wesentlich beigetragen, die in Mecklenburg-Vorpommern beschafft worden sind. Die Verratstätigkeit dürfte Ende der sechziger Jahre/Anfang der siebziger Jahre begonnen haben. Zur Informationsgewinnung setzte der Kaufmann seine im Forschungsbereich tätige Bekannte ein. Betreut wurden beide von den jeweils zuständigen MfS-Mitarbeitern mehrmals jährlich in Tunesien oder Jugoslawien oder anläßlich von Tagesbesuchen in Ostberlin. Hier wurden die von der Bekannten des Kaufmanns gewonnenen Informationen übergeben. Das MfS hielt die Verbindung zum Agenten durch eine unauffällige ältere Dame aufrecht, die aus politischer Überzeugung sich als Kurierin hatte einsetzen lassen. 5.2 Organigramm der MfS-Bezirksverwaltung Rostock Die Aufarbeitung der MfS-Strukturen macht evident, wie umfangreich die personellen und materiellen Möglichkeiten waren, die diesem Dienst zur Inlandsund Auslandsaufklärung zur Verfügung standen: Das nachfolgende grobe Organigramm der Bezirksverwaltung Rostock gewährt einen beeindruckenden Einblick in die dortigen Organisationseinheiten und die vom MfS durchgeführten Aufgaben. Allein die Zahl von 3.686 hauptamtlichen Mitarbeitern der BV Rostock, von 9.299 inoffiziellen Mitarbeitern der BV und weiteren 5.049 IM der Kreisdienststellen im Bezirk dokumentieren den Umfang der Aufklärung und Überwachung. 93 Weitere Dienststellen der BV-HRO waren: AWK Abwehr Werhkommando MA 3 IM ca. 30 PS Referat Personenscliutz MA 8 IM ca. 15 KG Kontrollgnippe des Leiters MA 8 GS Referat Grenzsicherheit MA 6 IX ca, 10 BKG Bezirkskoordinieningsgruppc MA 21 für operative Aufgaben IM ca. 20 K Kontrolle von PoslsenMA 122 düngen IM ca. 5 BCD Referat Bewaffnung/Chem. Dienst MA 8 ZPL Zentrale Parteileitung MA 9 Ku.S Kader und Schulung mit MA 70 Außenstelle d. Hochschule MD Med. Dienst MA 33 OD KKW Objekt-Dienstst. KKW MA 27 Greifswald IM 262 KD Kreisdienststellen (10) MA 505 IM 509 Gesamtmitarbeiterzahl der BV Rostock 3.686 Gesamtzahl der IM, aufgeteilt nach 9.299 IMS - IM zur Sicherung bedeutenster Bereiche, Prozesse, Personengruppen 5.511 FIM - IM, die mit der Führung anderer IM beauftragt waren 238 IME - IM in Schlüsselfunktionen 390 IMB - IM mit Möglichkeiten und Zugängen zu feindlich-negativen Personen/Gruppen 155 IMK * IM zur Sicherung der Konspiration wie Wohnung, 94 GMS - Adressen, Tel.-Nummern Gesellsch. Mitarbeiter für Sicherheit 1.954 1.051 Die personelle und materielle Ausstattung der beiden weiteren BVs auf dem Gebiet Mecklenburg-Vorpommern lag nur geringfügig darunter, nämlich bei der BV Schwerin und der BV Neubrandenburg jeweils um ca. 2.200 hauptamtlichen Mitarbeitern. 5.3 Zusammenschlüsse nach Auflösung des MAS Die endgültige Auflösung des MfS bedeutete für seine Angegesellhörigen einen dramatischen gesellschaftlichen und wirtschaftschaftlicher lichen Abstieg. Nicht nur der Verlust mancher Privilegien, und wirtsondern insbesondere der Verlust des weitgehend gesicherten schaftlicher Arbeitsplatzes, verbunden mit der Verweigerung einer WeiAbstieg terbeschäftigung im öffentlichen Dienst, entzogen zunächst den Bediensteten und ihren Familien die Existenzgrundlage. Insbesondere die in den Auslandsaufklärungsabteilungen Tätigen fühlten sich durch die gegen sie wegen geheimdienstlicher Tätigkeit eingeleiteten Ermittlungsund Strafverfahren zu Unrecht verfolgt und in ihrer Ehre gekränkt. In dieser Situation würde es nicht wunder nehmen, wenn geheime Zusammenschlüsse entstanden wären mit dem Ziel, das neue Gesellschaftssystem zu bekämpfen. Es ist jedoch vielen MfS-Angehörigen gelungen, sich beruf"Seilschaflich, wirtschaftlich und finanziell zu sanieren. Dazu mag auch ten" z. T. eine auf alter Kameradschaft basierende gegenseitige Hilfe beigetragen haben. Solche "Seilschaften" zu bekämpfen oder den einzelnen in seinem Fortkommen zu hindern, ist nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes. Zur Durchsetzung ihrer vermeintlichen sozialen und wirtschaftlichen Belange haben sich andere in der "Initiativgemeinschaft zum Schutz der sozialen Rechte ehemaliger Angehöriger bewaffneter Organe und der Zollverwaltung der DDR", kurz "ISOR", zusammengeschlossen. Zur Korrektur des dem MfS angelasteten Geschichtsbildes und zur Förderung des Ansehens der MfS-Bediensteten ist das "Insider-Komitee" gegründet worden. Ein Weiterleben des MfS ist jedoch auch in Teilbereichen nicht erkennbar. 95 rv. Verfassungsschutz d u r c h Aufklärung Der Schutz unserer Verfassungsordnung kann dauerhaft nur durch eine geistig-politische Auseinandersetzung mit dem Extremismus gesichert werden. Dem Verfassungsschutz kommt dabei eine wesentliche Bedeutung zu. Seine Tätigkeit gewährleistet, daß Regierung und Parlament, aber auch die Bürger über Aktivitäten und Absichten verfassungsfeindlicher Parteien und Organisationen informiert werden. Am 09. September 1974 beschloß die Innenministerkonferenz zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit die Konzeption "Verfassungsschutz durch Aufklämng". Information Inhalt dieses Konzepts ist sowohl Information als auch Aufund Aufklärung über folgende Bereiche: klärung * Extremistische Strategien und Aktionen, verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen im Sinne der Verfassungsschutzgesetze und ihre ideologischen Hintergründe, * gesetzliche Grundlagen, Aufgaben, Organisation, Arbeitsweise, Grenzen und Kontrolle des Verfassungsschutzes. In Mecklenburg-Vorpommern werden auch diese Aufgaben von der Verfassungsschutzabteilung wahrgenommen. Im Rahmen der noch begrenzten Möglichkeiten sind bereits Informationsschriften, die dem Auftrag und Gedanken der Öffentlichkeitsarbeit im o. g. Sinne entsprechen, herausgegeben worden. 96 1. Im einzelnen handelt es sich dabei um * eine Informationsbroschüre, die in kurzer und übersichtlicher Form die Aufgaben des Verfassungsschutzes darstellt. Diese Broschüre wurde bereits vor Verabschiedung des Verfassungsschutzgesetzes angeboten. * Mehrere fachbezogene Informationsschriften zum AufgaInformatibenbereich Geheimschutz in der Wirtschaft und zum peronsschrifsonellen Geheimschutz im Behördenbereich, ten * das Comic-Heft "Leo mischt mit", das erstmals in dieser Form als Arbeitsmittel mit Jugendlichen das Problembewußtsein für Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit wecken soll, * die Informationsbroschüre "Skinheads", die insbesondere auch zum vorgenannten Heft den entsprechenden sachlichen Hintergrund vermittelt. In Vorbereitung ist weiterhin eine Informationsschrift zum Themenbereich Spionage in der Wirtschaft und eine Broschüre, die als Diskussionsgrundlage - insbesondere mit jungen Menschen - dienen soll, in der zu Fragen der zunehmenden Gewaltbereitschaft, auch aus politischen Motiven heraus, Stellung genommen wird. 2. Weiterer Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit - umfassende Information über Aufgaben, Arbeitsweisen, Befugnisse und Grenzen des Verfassungsschutzes - soll vor allem durch den in diesem Bericht umfangreich gestalteten allgemeinen Teil nachgekommen werden. Hierdurch erhält jeder Mitbürger dieses Landes die Möglichkeit, sich detaillierte Informationen über den Verfassungsschutz und dessen Kontrolle zu verschaffen. 97 Verstehen Um das Verstehen und Vertrauen zwischen Bürger und Verund Verfassungsschutz zu fördern, wird der Öffentlichkeit ein größttrauen förmöglicher Einblick in Funktion und Arbeit des Verfassungsdern schutzes gewährt. Diese Transparenz stößt nur dann an eine Grenze, wenn übergeordnete Sicherheitsinteressen berührt werden. Um dem Bürger die Möglichkeit zur Information über den Verfassungsschutz zu bieten, ist der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern über die Telefonnummer: (03 85) 71 44 37 zu erreichen. 3. Fairständnis In Mecklenburg-Vorpommern ist - wie in allen übrigen Ländern auch - unter der Schirmherrschaft der Innenminister von FairständBund und Ländern am 26. März 1993 die Kampagne niskampagne "FAIRSTÄNDNIS - Menschenwürde achten - gegen Fremdenhaß" gestartet worden. Mit dieser Kampagne sollen möglichst viele gesellschaftliche Gruppierungen, darunter auch Schulen und Sportverbände, erreicht werden. Es soll vor allem über den Extremismus und seine Gefahren, über Fremdenfeindlichkeit, den Rassismus und Antisemitismus als Elemente rechtsextremistischer Ideologie und Propaganda und über zunehmende gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen rechtsund linksextremistischen Gruppen aufgeklärt werden. Alle gesellschaftlichen Gruppierungen, und alle Kreise des Landes sind aufgerufen, mit vielfältigen Ideen und Initiativen zur erfolgreichen Umsetzung der Aktion beizutragen. Die Kampagne soll keinesfalls Selbstzweck sein. Sie wird nur dann meßbare Erfolge zeigen können, wenn sie von möglichst breiten Bevölkerungsschich98 ten angenommen und mitgetragen wird. Vorrangig werden Großflächenplakate, Anzeigen in Jugendzeitschriften und Stadtillustrierten, Poster mit ansprechenden Motiven, Aufkleber, Buttons und vom Bundesminister des Innern herausgegebene unterrichtsbegleitende Materialien angeboten. Zu beziehen sind diese Informationsmittel - in begrenzter Auflage - über den Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Karl-Marx-Straße 1 19 048 Schwerin 99 Anhang 100 Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG) Vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954) (BGBL III 12-4) Erster Abschnitt. ZusammenSS2 arbeit, Aufgaben der VerfasVerfassungsschutzbehörden sungsschutzbehörden (1) Für die Zusammenarbeit des SS1 Bundes mit den Ländern unterhält Zusammenarbeitspflicht der Bund ein Bundesamt für Verfassungsschutz als Bundesbehör(1) Der Verfassungsschutz dient de. Es untersteht dem Bundesmidem Schutz der freiheitlichen nister des Innern. Das Bundesamt Grundordnung, des Bestandes für Verfassungsschutz darf einer und der Sicherheit des Bundes polizeilichen Dienststelle nicht und der Länder. angegliedert werden. (2) Der Bund und die Länder sind (2) Für die Zusammenarbeit der verpflichtet, in Angelegenheiten Länder mit dem Bund und der des Verfassungsschutzes zusamLänder untereinander unterhält menzuarbeiten. jedes Land eine Behörde zur Bearbeitung von Angelegenheiten des (3) Die Zusammenarbeit besteht Verfassungsschutzes. auch in gegenseitiger Unterstützung und Hilfeleistung. 1 Verkündet als Art. 2 des G zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes vom 20. 12. 1990 (BGBl. I S. 2954). Bezüglich Inkrafttreten beachte Art, 6 Abs. 1 d. G v. 20. 12. 1990 (BGBl. I S. 2954): Art. 6. Inkrafttreten. (1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des Artikels 1 am Tage nach der Verkündung in Kraft; gleichzeitig tritt das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes vom 27. September 1950 (BGBl. I S. 682), geändert durch das Gesetz vom 7. August 1972 (BGBl. I. S. 1382), außer Kraft. (Das G ist am 29. 12. 1990 verkündet worden.) 101 SS3 anvertraut werden, die Zugang Aufgaben der Verfassungsdazu erhalten sollen oder ihn schutzbehörden sich verschaffen können, (1) Aufgabe der Verfassungs2. bei der Sicherheitsüberprüfung schutzbehörden des Bundes und von Personen, die an sicherheitder Länder ist die Sammlung und sempfindlichen Stellen von Auswertung von Informationen, lebensoder verteidigungsinsbesondere von sachund wichtigen Einrichtungen bepersonenbezogenen Auskünften, schäftigt sind oder werden solNachrichten und Unterlagen, über len, 1. Bestrebungen, die gegen die 3. bei technischen Sicherheitsfreiheitliche demokratische maßnahmen zum Schutz von Grundordnung, den Bestand im öffentlichen Interesse geoder die Sicherheit des Bundes heimhaltungsbedürftigen Tatoder eines Landes gerichtet sind sachen, Gegenständen oder Eroder eine ungesetzliche Beeinkenntnissen gegen die Kenntträchtigung der Amtsführung nisnahme durch Unbefugte. der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder Besteht die Mitwirkung des Bunihrer Mitglieder zum Ziele hadesamtes für Verfassungsschutz ben, an der Sicherheitsüberprüfung nach Satz 1 lediglich in der Aus2. sicherheitsgefährdende oder wertung bereits vorhandenen Wisgeheimdienstliche Tätigkeiten sens der Beschäftigungsstelle, der im Geltungsbereich dieses GeStrafverfolgungsoder Sicherheitssetzes für eine fremde Macht, behörden, ist es erforderlich und 3. Bestrebungen im Geltungsbeausreichend, wenn der Betroffene reich dieses Gesetzes, die durch von der Einleitung der ÜberprüAnwendung von Gewalt oder fung Kenntnis hat. Im übrigen ist darauf gerichtete Vorbereidie Zustimmung erforderlich, tungshandlungen auswärtige soweit gesetzlich nicht anders Belange der Bundesrepublik bestimmt ist. In die SicherheitsüDeutschland gefährden. berprüfung dürfen mit ihrer Zustimmung der Ehegatte, Verlob(2) Die Verfassungsschutzbehörte oder die Person, die mit dem den des Bundes und der Länder Betroffenen in eheähnlicher wirken mit Gemeinschaft lebt, miteinbezogen 1. bei der Sicherheitsüberprüfung werden. von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhal(3) Die Verfassungsschutzbehörtungsbedürftige Tatsachen, Geden sind an die allgemeinen 102 genstände oder Erkenntnisse Rechtsvorschriften gebunden (Ar- SS4 Bestrebungen nachdrücklich unBegriffsbestimmungen terstützt. Voraussetzung für die Sammlung und Auswertung von (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind Informationen im Sinne des SS 3 a) Bestrebungen gegen den Abs. 1 ist das Vorliegen tatsächliBestand oder eines Landes solcher Anhaltspunkte. Verhaltensche politisch bestimmten, zielweisen von Einzelpersonen, die und zweckgerichteten Verhalnicht in einem oder für einen Pertensweisen in einem oder für sonenzusammenschluß handeln, einen Personenzusammensind Bestrebungen im Sinne dieschluß, der darauf gerichtet ist, ses Gesetzes, wenn sie auf die Freiheit des Bundes oder Anwendung von Gewalt gerichtet eines Landes von fremder Herrsind oder aufgrund ihrer Wirschaft aufzuheben, ihre staatlikungsweise geeignet sind, ein che Einheit zu beseitigen oder Schutzgut dieses Gesetzes zu ein zu ihm gehörendes Gebiet beschädigen. abzutrennen; (2) Zur freiheilichen demokratib) Bestrebungen gegen die schen Grundordnung im Sinne Sicherheit des Bundes oder dieses Gesetzes zählen: eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zwecka) das Recht des Volkes, die gerichteten Verhaltensweisen Staatsgewalt in Wahlen und in einem oder für einen PersoAbstimmungen und durch nenzusammenschluß, der darbesondere Organe der Gesetzauf gerichtet ist, den Bund, gebung, der vollziehenden GeLänder oder deren Einrichtunwalt und der Rechtsprechung gen in ihrer Funktionsfähigkeit auszuüben und die Volksvertreerheblich zu beeinträchtigen; tung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und c) Bestrebungen gegen die geheimer Wahl zu wählen, freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch b) die Bindung der Gesetzgebung bestimmten, zielund zweckgean die verfassungsgemäßige richteten Verhaltensweisen in Ordnung und die Bindung der einem oder für einen Personenvollziehenden Gewalt und der zusammenschluß, der darauf Rechtsprechung an Gesetz und gerichtet ist, einen der in Absatz Recht, 2 genannten Verfassungsgrundc) das Recht auf Bildung und Aussätze zu beseitigen oder außer übung einer parlamentarischen Geltung zu setzen. Opposition, Für einen Personenzusammend) die Ablösbarkeit der Regierung schluß handelt, wer ihn in seinen und ihre Verantwortlichkeit 103 gegenüber der Volksvertretung, 4. eine Landesbehörde für Verfase) die Unabhängigkeit der Gerichsungsschutz das Bundesamt für te, Verfassungsschutz um ein Tätigwerden ersucht. f) der Ausschluß jeder Gewaltund Willkürherrschaft und Das Benehmen kann für eine g) die im Grundgesetz konkretiReihe gleichgelagerter Fälle hergesierten Menschenrechte. stellt werden. SS5 (3) Das Bundesamt für VerfasAbgrenzung der Zuständigsungsschutz unterrichtet die Lankeiten der Verfassungsdesbehörden für Verfassungsschutzbehörden. schutz über alle Unterlagen, deren Kenntnis für das Land zum Zweck (1) Die Landesbehörden für Verdes Verfassungsschutzes erforderfassungsschutz sammeln Informalich ist. tionen, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen zur Erfüllung ihrer SS6 Aufgaben, werten sie aus und Gegenseitige Unterrichtung übermitteln sie dem Bundesamt der Verfassungsschutzfür Verfassungsschutz und den behörden Landesbehörden für Verfassungsschutz, soweit es für deren AufgaDie Verfassungsschutzbehörden benerfüllung erforderlich ist. sind verpflichtet, beim Bundesamt für Verfassungsschutz zur Erfül(2) Das Bundesamt für Verfaslung der Unterrichtungspflichten sungsschutz darf in einem Lande nach SS 5 gemeinsame Dateien zu im Benehmen mit der Landesführen, die sie im automatisierten behörde für Verfassungsschutz Verfahren nutzen. Diese Dateien Informationen, Auskünfte, Nachenthalten nur die Daten, die zum richten und Unterlagen im Sinne Auffinden von Akten und der dazu des SS 3 sammeln. Bei Bestrebunnotwendigen Identifizierung von gen und Tätigkeiten im Sinne des Personen erforderlich sind. Die SS 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ist VorausSpeichemng personenbezogener setzung, daß Daten ist nur unter den Vorausset1. sie sich ganz oder teilweise zungen der SSSS10 und 11 zulässig. gegen den Bund richten, Der Abruf im automatisierten Verfahren durch andere Stellen ist 2. sie sich über den Bereich eines nicht zulässig. Die Veratwortung Landes hinaus erstrecken, einer speichernden Stelle im Sinne 3. sie auswärtige Belange der der allgemeinen Vorschriften des Bundesrepublik Deutschland Datenschutzrechts trägt jede Ver104 berühren oder fassungsschutzbehörde nur für die von ihr eingegebenen Daten; nur Zweiter Abschnitt sie darf diese Daten verändern, Bundesamt für Verfassungssperren oder löschen. Die eingeschutz bende Stelle muß feststellbar sein. SS8 Das Bundesamt für VerfassungsBefugnisse des Bundesamtes schutz trifft für die gemeinsamen für Verfassungsschutz Dateien die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach SS 9 (1) Das Bundesamt für Verfasdes Bundesdatenschutzgesetzes.a Die Führung von Textdateien oder sungsschutz darf die zur Erfüllung Dateien, die weitere als die in seiner Aufgaben erforderlichen Satz 2 genannten Daten enhalten, Informationen einschließlich perist unter den Voraussetzungen diesonenbezogener Daten erheben, ses Paragraphen nur zulässig für verarbeiten und nutzen, soweit eng umgrenzte Anwendungsgenicht die anzuwendenden Bestimbiete zur Aufklärung von sichermungen des Bundesdatenschutzheitsgefährdenden oder geheimgesetzes oder besondere Regelundienstlichen Tätigkeiten für eine gen in diesem Gesetz entgegenfremde Macht oder von Bestrebunstehen. gen, die darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewalt(2) Das Bundesamt für Verfasanwendung vorzubereiten. Die sungsschutz darf Methoden, Zugriffsberechtigung ist für PersoGegenstände und Instrumente zur nen zu beschränken, die unmittelheimlichen Informationsbeschafbar mit Arbeiten in diesem Anwenfung, wie den Einsatz von Verdungsgebiet betraut sind; in der trauensleuten und GewährspersoDateianordnung (SS 14) die Erfornen, Observationen, Bildund derlichkeit der Aufnahme von Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere Textzusätzen in der Datei zu und Tarnkennzeichen, anwenden. begründen. Diese sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die SS7 Zuständigkeit für die Anordnung Weisungsrechte des Bundes solcher Informationsbeschaffungen regelt. Die Dienstvorschrift Die Bundesregierung kann, wenn bedarf der Zustimmung des Bunein Angriff auf die verfassungsdesministers des Innern, der die mäßige Ordnung des Bundes Parlamentarische Kontrollkomerfolgt, den obersten Landesmission unterrichtet. behörden die für die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund (3) Polizeiliche Befugnisse oder auf dem Gebiete des VerfassungsWeisungsbefugnisse stehen dem schutzes erforderlichen WeisunBundesamt für Verfassungsschutz gen erteilen. nicht zu; es darf die Polizei auch 105 nicht im Wege der Amtshilfe um 2. dies zum Schutz der Mitarbeiter, Maßnahmen ersuchen, zu denen Einrichtungen, Gegenstände es selbst nicht befugt ist. und Quellen des Bundesamtes (4) Werden personenbezogene für Verfassungsschutz gegen Daten beim Betroffenen mit seiner sicherheitsgefährdende oder Kenntnis erhoben, so ist der Erhegeheimdienstliche Tätigkeiten bungszweck anzugeben. Der erforderlich ist. Betroffene ist auf die Freiwilligkeit seiner Angaben und bei einer Die Erhebung nach Satz 1 ist Sicherheitsüberprüfung nach SS 3 unzulässig, wenn die Erforschung Abs. 2 auf eine dienst-, arbeitsdes Sachverhalts auf andere, den rechtliche oder sonstige vertragliBetroffenen weniger beeinträchtiche Mitwirkungspflicht hinzuweigende Weise möglich ist. Eine sen. geringere Beeinträchtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die (5) Von mehreren geeigneten Information aus allgemein Maßnahmen hat das Bundesamt zugänglichen Quellen oder durch für Verfassungsschutz diejenige zu eine Auskunft nach SS 18 Abs. 3 wählen, die den Betroffenen vorgewonnen werden kann. Die aussichtlich am wenigsten beeinAnwendung eines Mittels gemäß trächtigt. Eine Maßnahme darf keiSS 8 Abs. 2 darf nicht erkennbar nen Nachteil herbeiführen, der außer Verhältnis zur Bedeutung erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. des aufzuklärenden Sachverhalts stehen. Die Maßnahme ist unverzüglich zu beenden, wenn ihr SS9 Zweck erreicht ist oder sich Besondere Formen der Anhaltspunkte dafür ergeben, daß Datenerhebung er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Informationen, (2) Das in einer Wohnung nicht insbesondere personenbezogene öffenlich gesprochene Wort darf Daten, mit den Mitteln gemäß SS 8 mit technischen Mitteln nur heimAbs. 2 erheben, wenn Tatsachen lich mitgehört oder aufgezeichnet die Annahme rechtfertigen, daß werden, wenn es im Einzelfall zur 1. auf diese Weise Erkenntnisse Abwehr einer gegenwärtigen über Bestrebungen oder Tätiggemeinen Gefahr oder einer keiten nach SS 3 Abs. 1 oder die gegenwärtigen Lebensgefahr für zur Erforschung solcher Ereinzelne Personen unerläßlich ist kenntnisse erforderlichen Quelund geeignete polizeiliche Hilfe len gewonnen werden können für das bedrohte Rechtsgut nicht 106 oder rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für einen 2. dies für die Erforschung und verdeckten Einsatz technischer Bewertung von Bestrebungen Mittel zur Anfertigung von Bildaufoder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 nahmen und Bildaufzeichnungen. erforderlich ist oder (3) Bei Erhebungen nach Absatz 2 3. das Bundesamt für Verfassund solchen nach Absatz 1, die in sungsschutz nach SS 3 Abs. 2 ihrer Art und Schwere eitätig wird. ner Beschränkung des Brief-, (2) Zur Aufgabenerfüllung nach Postund Fernmeldegeheimnisses SS 3 Abs. 2 dürfen in automatisiergleichkommen, wozu insbesondeten Dateien nur personenbezogere das Abhören und Aufzeichnen ne Daten über die Personen des nicht öffentlich gesprochenen gespeichert werden, die der Wortes mit dem verdeckten EinSicherheitsüberprüfung unterliesatz technischer Mittel gehören, ist gen oder in die Sicherheitsüber1. der Eingriff nach seiner Beendiprüfung einbezogen werden. gung dem Betroffenen mitzuteilen, sobald eine Gefährdung (3) Das Bundesamt für Verfasdes Zwecks des Eingriffs ausgesungsschutz hat die Speicheschlossen werden kann und rungsdauer auf das für seine Aufgabenerfüllung erforderliche Maß 2. die Parlamentarische Kontrollzu beschränken. kommission zu unterrichten. Die durch solche Maßnahmen erhobenen Informationen dürfen SS11 nur nach Maßgabe des SS 7 Abs. 3 Speicherung, Veränderung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundund Nutzung gesetz verwendet werden. personenbezogener Daten von Minder) ährigen SS10 (D Das Bundesamt für VerfasSpeicherung, Veränderung sungsschutz darf unter den Vorund Nutzung aussetzungen des SS 10 Daten über personenbezogener Daten Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres in zu ihrer Person (1) Das Bundesamt für Verfasgeführten Akten nur speichern, sungsschutz darf zur Erfüllung seiverändern und nutzen, wenn ner Aufgaben personenbezogene tatsächliche Anhaltspunkte dafür Daten in Dateien speichern, verbestehen, daß der Minderjährige ändern und nutzen, wenn eine der in SS 2 des Gesetzes zu 1. tatsächliche Anhaltspunkte für Artikel 10 Grundgesetz genannten Bestrebungen oder Tätigkeiten Straftaten plant, begeht, oder nach SS 3 Abs. 1 vorliegen, begangen hat. In Dateien ist eine 107 Speicherung von Daten oder über (3) Das Bundesamt für Verfasdas Verhalten Minderjähriger vor sungsschutz prüft bei der EinzelVollendung des 16. Lebensjahres fallbearbeitung und nach festgenicht zulässig. setzten Fristen, spätestens nach fünf Jahren, ob gespeicherte per(2) In Dateien oder zu ihrer Person sonenbezogene Daten zu berichtigeführten Akten gespeicherte gen oder zu löschen sind. GespeiDaten über Minderjährige sind cherte personenbezogene Daten nach zwei Jahren auf die Erforderüber Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 lichkeit der Speicherung zu überNr. 1 oder 3 sind spätestens zehn prüfen und spätestens nach fünf Jahre nach dem Zeitpunkt der Jahren zu löschen, es sei denn, letzten gespeicherten relevanten daß nach Eintritt der Volljährigkeit Information zu löschen, es sei weitere Erkenntnisse nach SS 3 Abs. denn, der Behördenleiter oder 1 angefallen sind. sein Vertreter trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere EntSS12 scheidung. Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten in (4) Personenbezogene Daten, die Dateien ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Daten(1) Das Bundesamt für Verfassicherung oder zur Sicherstellung sungsschutz hat die in Dateien eines ordnungsgemäßen Betriebes gespeicherten personenbezogeeiner Datenverarbeitungsanlage nen Daten zu berichtigen, wenn gespeichert werden, dürfen nur sie unrichtig sind. für diese Zwecke verwendet werden. (2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die in Dateien gespeicherten personenbezogeSS13 nen Daten zu löschen, wenn ihre Berichtigung und Sperrung Speicherung unzulässig war oder personenbezogener ihre Kenntnis für die AufgabenerDaten in Akten füllung nicht mehr erforderlich ist. Die Löschung unterbleibt, wenn (1) Stellt das Bundesamt für VerGrund zu der Annahme besteht, fassungsschutz fest, daß in Akten daß durch die schutzwürdigen gespeicherte personenbezogene Interessen des Betroffenen beeinDaten unrichtig sind oder wird trächtigt würden. In diesem Falle ihre Richtigkeit von dem Betroffesind die Daten zu sperren. Sie dürnen bestritten, so ist dies in der fen nur noch mit Einwilligung des Akte zu vermerken oder auf son108 Betroffenen übermittelt werden. stige Weise festzuhalten. (2) Das Bundesamt für VerfasDer Bundesbeauftragte für den sungsschutz hat personenbezogeDatenschutz ist vor Erlaß einer ne Daten zu sperren, wenn es im Dateianordnung anzuhören. Einzelfall feststellt, daß ohne die Sperrung schutzwürdige Interes(2) Die Speicherung personenbesen des Betroffenen beeinträchtigt zogener Daten ist auf das erforwürden und die Daten für seine derliche Maß zu beschränken. In künftige Aufgabenerfüllung nicht angemessenen Abständen ist die mehr erforderlich sind. Gesperrte Notwendigkeit der Weiterführung Daten sind mit einem entspreoder Änderung der Dateien zu chenden Vermerk zu versehen; sie überprüfen. dürfen nicht mehr genutzt oder übermittelt werden. Eine Aufhe(3) In der Dateianordnung über bung der Sperrung ist möglich, automatisierte personenbezogene wenn ihre Voraussetzungen nachTextdateien ist die Zugriffsberechträglich entfallen. tigung auf Personen zu beschränken, die unmittelbar mit Arbeiten in dem Gebiet betraut sind, dem SS14 die Textdateien zugeordnet sind; Dateianordnungen Auszüge aus Textdateien dürfen nicht ohne die dazugehörenden (1) Für jede automatisierte Datei erläuternden Unterlagen übermitbeim Bundesamt für Verfassungstelt werden. schutz nach SS 6 oder SS 10 sind in einer Dateianordnung, die der Zustimmung des Bundesministers des Innern bedarf, festzulegen: SS15 Auskunft an den Betroffenen 1. Bezeichnung der Datei, 2. Zweck der Datei, (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz erteilt dem Betroffe3. Voraussetzungen der Speichenen über zu seiner Person gespeirung, Übermittlung und Nutcherte Daten auf Antrag unentgeltzung (betroffener Personenlich Auskunft, soweit er hierzu auf kreis, Arten der Daten), einen konkreten Sachverhalt hin4. Anlieferung oder Eingabe, weist und ein besonderes Interes5. Zugangsberechtigung, se an einer Auskunft darlegt. 6. Überprüfungsfristen, Speiche(2) Die Auskunfterteilung unterrungsdauer, bleibt, soweit 7. Protokollierung. 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftsserteilung zu besorgen ist, 109 2. durch die Auskunftserteilung kann. Dem Bundesbeauftragten Quellen gefährdet sein können für den Datenschutz ist auf sein oder die Ausforschung des Verlangen Auskunft zu erteilen, Erkenntnisstandes oder der soweit nicht der Bundesminister Arbeitsweise des Bundesamtes des Innern im Einzelfall feststellt, für Verfassungsschutz zu daß dadurch die Sicherheit des befürchten ist, Bundes oder eines Landes gefähr3. die Auskunft die öffentliche det würde. Mitteilungen des BunSicherheit gefährden oder sonst desbeauftragten an den Betroffedem Wohl des Bundes oder nen dürfen keine Rückschlüsse eines Landes Nachteile bereiten auf den Erkenntnisstand des Bunwürde oder desamtes für Verfassungsschutz zulassen, sofern es nicht einer 4. die Daten oder die Tatsache der weitergehenden Auskunft zuSpeicherung nach einer Rechtsstimmt. vorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten SS16 Interessen eines Dritten, Berichtspflicht des Bundesamgeheimgehalten werden müstes für Verfassungsschutz sen. (1) Das Bundesamt für VerfasDie Entscheidung trifft der Behörsungsschutz unterrichtet den Bundenleiter oder ein von ihm besondesminister des Innern über seine ders beauftragter Mitarbeiter. Tätigkeit. (3) Die Auskunftsverpflichtung (2) Die Unterichtung nach Aberstreckt sich nicht auf die Hersatz 1 dient auch der Aufklärung kunft der Daten und die Empfänder Öffentlichkeit durch den Bunger von Übermittlungen. desminister des Innern über Bestrebungen und Tätigkeiten (4) Die Ablehnung der Auskunftsnach SS 3 Abs. 1, die mindestens erteilung bedarf keiner Begrüneinmal jährlich in einem zusamdung, soweit dadurch der Zweck menfassenden Bericht erfolgt. der Auskunftsverweigerung geDabei dürfen auch personenbezofährdet würde. Die Gründe der gene Daten bekanntgegeben werAuskunftserteilung sind aktenkunden, wenn die Bekanntgabe für dig zu machen. Wird die Ausdas Verständnis des Zusammenkunftserteilung abgelehnt, ist der hangs oder der Darstellung von Betroffene auf die RechtsgrundlaOrganisationen oder unorganisierge für das Fehlen der Begründung ten Gruppierungen erforderlich ist und darauf hinzuweisen, daß er und die Interessen der Allgemeinsich an den Bundesbeauftragten heit das schutzwürdige Interesse 110 für den Datenschutz wenden des Betroffenen überwiegen. In dem Bericht sind die Zuschüsse SS18 des Bundeshaushaltes an das BunÜbermittlung von Informatidesamt für Verfassungsschutz und onen an die Verden Militärischen Abschirmdienst fassungsschutzbehörden sowie die jeweilige Gesamtzahl ihrer Bediensteten anzugeben. (1) Die Behörden des Bundes, der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die Staatsanwaltschaften und, vorDritter Abschnitt. behaltlich der staatsanwaltschaftliÜbermittlungsvorschriften chen Sachleitungsbefugnis, die Polizeien sowie der Zoll, soweit er SS17 Aufgaben nach dem BundesgrenzZulässigkeit von Ersuchen schutzgesetz wahrnimmt, unterrichten von sich aus das Bundes(1) Wird nach den Bestimmungen amt für Verfassungsschutz oder dieses Abschnittes um Übermittdie Verfassungsschutzbehörde des lung von personenbezogenen Landes über die ihnen bekanntgeDaten ersucht, dürfen nur die wordenen Tatsachen, die sicherDaten übermittelt werden, die bei heitsgefährdende oder geheimder ersuchten Behörde bekannt dienstliche Tätigkeiten für eine sind oder aus allgemein zugänglifremde Macht oder Bestrebungen chen Quellen entnommen werden im Geltungsbereich dieses Gesetkönnen. zes erkennen lassen, die durch Anwendung von Gewalt oder dar(2) Absatz 1 gilt nicht für besonauf gerichtete Vorbereitungshanddere Ersuchen der Verfassungslungen gegen die in SS 3 Abs. 1 Nr. schutzbehörden, des Militärischen 1 und 3 genannten Schutzgüter Abschirmdienstes und des Bungerichtet sind. Über Satz 1 hinausdesnachrichtendienstes um solche gehende Unterrichtungspflichten Daten, die bei der Wahrnehmung nach dem Gesetz über den grenzpolitischer Aufgaben beMilitärischen Abschirmdienst oder kannt werden. Die Zulässigkeit dem Gesetz über den Bundesdieser besonderen Ersuchen und nachrichtendienst bleiben unihre Erledigung regelt der Bundesberührt. Auf die Übermittlung von minister des Innern in einer DienInfomationen zwischen Behörden stanweisung. Er unterrichtet die desselben Bundeslandes findet Parlamentarische KontrollkomSatz 1 keine Anwendung. mission über ihren Erlaß und erforderliche Änderungen. Satz 2 (2) Die Staatsanwaltschaften und, und 3 gilt nicht für die besonderen vorbehaltlich der staatsanwaltErsuchen zwischen Behörden desschaftlichen Sachleitungsbefugnis, selben Bundeslandes. die Polizeien sowie der Zoll, 111 soweit er Aufgaben nach dem 2. Staatsanwaltschaften und, vorBundesgrenzschutzgesetz wahrbehaltliich der staatsanwaltnimmt, und der Bundesnachrichschaftlichen Sachleitungsbefugtendienst dürfen darüber hinaus nis, Polizeien des Bundes und von sich aus dem Bundesamt für anderer Länder um die ÜberVerfassungsschutz oder der Vermittlung solcher Informationen fassungsschutzbehörde des Lanersuchen. des auch alle anderen ihnen bekanntgewordenen Informati(4) Würde durch die Übermittlung onen einschließlich personenbenach Absatz 3 Satz 1 der Zweck zogener Daten über Bestrebungen der Maßnahme gefährdet oder der nach SS 3 Abs. 1 übermitteln, wenn Betroffene unverhältnismäßig betatsächliche Anhaltspunkte dafür einträchtigt, darf das Bundesamt bestehen, daß die Übermittlung für Verfassungsschutz bei der für die Erfüllung der Aufgaben der Wahrnehmung der Aufgaben nach Verfassungsschutzbehörde erforSS 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 sowie bei derlich ist. Absatz 1 Satz 3 findet der Beobachtung terroristischer Anwendung. Bestrebungen amtliche Register einsehen. (3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf zur Erfüllung sei(5) Die Ersuchen nach Absatz 3 ner Aufgaben die Staatsanwaltsind aktenkundig zu machen. schaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen SachleiÜber die Einsichtnahme nach tungsbefugnis, die Polizeien sowie Absatz 4 hat das Bundesamt für andere Behörden um ÜbermittVerfassungsschutz jenen Nachlung der zur Erfüllung seiner Aufweis zu führen, aus dem der gaben erforderlichen InformatiZweck und die Veranlassung, die onen einschließlich personenbeersuchte Behörde und die Aktenzogener Daten ersuchen, wenn sie fundstelle hervorgehen; die Nachnicht aus allgemein zugänglichen weise sind gesondert aufzubeQuellen oder nur mit übermäßiwahren, gegen unberechtigten gem Aufwand oder nur durch eine Zugriff zu sichern und am Ende den Betroffenen stärker belastendes Kalenderjahres, das dem Jahr de Maßnahme erhoben werden ihrer Erstellung folgt, zu vernichkönnen. Unter den gleichen Vorten. aussetzungen dürfen Verfassungs(6) Die Übermittlung personenbeschutzbehörden der Länder zogener Daten, die aufgrund einer 1. Behörden des Bundes und der Maßnahme nach SS 100 a der Strafbundesunmittelbaren juristiprozeßordnung 1 bekanntgeworschen Personen des öffentliden sind, ist nach den Vorschriften 112 chen Rechts, der Absätze 1, 2 und 3 nur zuläs- sig, wenn tatsächliche Anhaltszu dem Abkommen zwischen den punkte dafür bestehen, daß Parteien des Nordatlantikvertrages jemand eine der in SS 2 des Gesetüber die Rechtsstellung ihrer zes zu Artikel 10 Grundgesetz Truppen hinsichtlich der in der genannten Straftaten plant, begeht Bundesrepublik Deutschland staoder begangen hat. Auf die einer tionierten ausländischen Truppen Verfassungsschutzbehörde nach vom 3. August 1959 (GBG1. 1961II Satz 1 übermittelten Kenntnisse S. 1183, 1218) verpflichtet ist. und Unterlagen findet SS 7 Abs. 3 und 4 des Gesetzes zu Artikel 10 (3) Das Bundesamt für VerfasGrundgesetz entsprechende Ansungsschutz darf personenbezowendung. gene Daten an ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen SS19 übermitteln, wenn die ÜbermittÜbermittlung personenlung zur Erfüllung seiner Aufgabezogener Daten durch ben oder zur Wahrung erheblicher das Bundesamt für Sicherheitsinteressen des EmpfänVerfassungsschutz gers erforderlich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige (1) Das Bundesamt für VerfasBelange der Bundesrepublik sungsschutz darf personenbezoDeutschland oder überwiegende gene Daten an inländische Behörschutzwürdige Interessen des Beden übermitteln, wenn dies zur troffenen entgegenstehen. Die Erfüllung seiner Aufgaben erforÜbermittlung ist aktenkundig zu derlich ist oder der Empfänger die machen. Der Empfänger ist darauf Daten zum Schutz der freiheitlihinzuweisen, daß die übermittelchen demokratischen Grundordten Daten nur zu dem Zweck vernung oder sonst für Zwecke der wendet werden dürfen, zu dem öffentlichen Sicherheit benötigt. sie ihm übermittelt wurden, und Der Empfänger darf die übermitdas Bundesamt für Verfassungstelten Daten, soweit gesetzlich schutz sich vorbehält, um Auskunft über die vorgenommene nichts anderes bestimmt ist, nur zu Verwendung der Daten zu bitten. dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. (4) Personenbezogene Daten dür(2) Das Bundesamt für Verfasfen an andere Stellen nicht übersungsschutz darf personenbezomittelt werden, es sei denn, daß gene Daten an Dienststellen der dies zum Schutz der freiheitlichen Stationierungsstreitkräfte übermitdemokratischen Grundordnung, teln, soweit die Bundesrepublik des Bestandes oder der Sicherheit Deutschland dazu im Rahmen von des Bundes oder eines Landes Artikel 3 des Zusatzabkommens erforderlich ist und der Bundesmi113 nister des Innern seine Zustimzogener Daten, wenn tatsächliche mung erteilt hat. Das Bundesamt Anhaltspunkte dafür bestehen, für Verfassungsschutz führt über daß die Übermittlung zur Verhindie Auskunft nach Satz 1 einen derung oder Verfolgung von Nachweis, aus dem Zweck der Staatsschutzdelikten erforderlich Übermittlung, ihre Veranlassung, ist. Delikte nach Satz 1 sind die in die Aktenfundstelle und der EmpSSSS 74 a und 120 des Gerichtsverfänger hervorgehen; die Nachweifassungsgesetzes genannten Strafse sind gesondert aufzubewahren, taten sowie sonstige Straftaten, gegen unberechtigten Zugriff zu bei denen aufgrund ihrer Zielsetsichern und am Ende des Kalenzung, des Motivs des Täters oder derjahres, das dem Jahr ihrer dessen Verbindung zu einer OrgaErstellung folgt, zu vernichten. nisation tatsächliche AnhaltspunkDer Empfänger darf die übermitte dafür vorliegen, daß sie gegen telten Daten nur für den Zweck die in Artikel 73 Nr. 10 Buchstabe verwenden, zu dem sie ihm über- b oder c des Grundgesetzes gemittelt wurden. Der Empfänger ist nannten Schutzgüter gerichtet auf die Verwendungsbeschränsind. Das Bundesamt für Verfaskung und darauf hinzuweisen, sungsschutz übermittelt dem Bundaß das Bundesamt für Verfasdesnachrichtendienst von sich aus sungsschutz sich vorbehält, um die ihm bekanntgewordenen Auskunft über die vorgenommene Informationen einschließlich perVerwendung der Daten zu bitten. sonenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Übermittlung SS20 für die Erfüllung der gesetzlichen Übermittlung von InformatiAufgaben des Empfängers erfor- o n e n durch das Bundesamt derlich ist. für Verfassungsschutz an Strafverfolgungsund Sicherheitsbehörden in (2) Die Polizisten dürfen zur VerAngelegenheiten des Staatshinderung von Staatsschutzdelikten und Verfassungsschutzes nach Absatz 1 Satz 2 das Bundesamt für Verfassungsschutz um Übermittlung der erforderlichen (1) Das Bundesamt für VerfasInformationen einschließlich persosungsschutz übermittelt den nenbezogener Daten ersuchen. Der Staatsanwaltschaften und, vorbeBundesnachrichtendienst darf zur haltllich der staatsanwaltschaftliErfüllung seiner Aufgaben das Bunchen Sachleitungsbefugnis, den desamt für Verfassungsschutz um Polizeien von sich aus die ihm die Übermittlung der erforderlichen bekanntgewordenen InformatiInformationen einschließlich perso114 onen einschließlich personenbenenbezogener Daten ersuchen. SS21 waltschaften und, vorbehaltlich Übermittlung von Informatider staatsanwaltschaftlichen Sachonen durch die Verfassungsleitungsbefugnis, die Polizeien schutzbehörden der Länder an sowie den Zoll, soweit er AufgaStrafverfolgungsund ben nach dem BundesgrenzSicherheitsbehörden in Angeschutzgesetz wahrnimmt, an den legenheiten des Staatsund Militärischen Abschirmdienst finVerfassungsschutzes det SS 18 entsprechende Anwendung. (1) Die Verfassungsschutzbehörden der Länder übermitteln den SS23 Staatsanwaltschaften und vorbeÜbermittlungsverbote haltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleistungsbefugnis, den Die Übermittlung nach den VorPolizeien Informationen einschriften dieses Abschnitts unterschließlich personenbezogener bleibt, wenn Daten unter den Voraussetzungen des SS 20 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie 1. für die übermittelnde Stelle Abs. 2 Satz 1, Auf die Übermitterkennbar ist, daß unter lung von Informationen zwischen Berücksichtigung der Art der Behörden desselben BundeslanInformationen und ihrer Erhedes findet Satz 1 keine Anwenbung die schutzwürdigen Interdung. essen des Betroffenen das Allgemeininteresse an der Über(2) Die Verfassungsschutzbehörmittlung überwiegen, den der Länder übermitteln dem 2. überwiegende SicherheitsinterBundesnachrichtendienst und essen dies erfordern oder dem Militärischen Abschirmdienst 3. besondere gesetzliche ÜberInformationen einschließlich permittlungsregelungen entgegensonenbezogener Daten unter den stehen; die Verpflichtung zur Voraussetzungen des SS 20 Abs. 1 Wahrung gesetzlicher GeheimSatz 3 sowie Abs. 2 Satz 2. haltungspflichten oder von Berufsoder besonderen AmtsSS22 geheimnissen, die nicht auf Übermittlung von Informatigesetzlichen Vorschriften beruonen durch die Staatsanwalthen, bleibt unberührt. schaften und Polizeien an den Militärischen Abschirmdienst Für die Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten durch die Staatsan115 SS24 unterbleiben, wenn die Trennung Minderj ährigenschutz von anderen Informationen, die zur Erfüllung der Aufgaben erfor(1) Informationen einschließlich derlich sind, nicht oder nur mit personenbezogener Daten über unvertretbarem Aufwand möglich das Verhalten Minderjähriger dürist; in diesem Fall sind die Daten fen nach den Vorschriften dieses zu sperren. Gesetzes übermittelt werden, solange die Voraussetzungen der SS26 Speicherung nach SS 11 erfüllt sind. Nachberichtspflicht Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, bleibt eine ÜberErweisen sich personenbezogene mittlung nur zulässig, wenn sie Daten nach ihrer Übermittlung zur Abwehr einer erheblichen nach den Vorschriften dieses Gefahr oder zur Verfolgung einer Gesetzes als unvollständig oder Straftat von erheblicher Bedeuunrichtig, so sind sie unverzüglich tung erforderlich ist. gegenüber dem Empfänger zu berichtigen, es sei denn, daß dies (2) Informationen einschließlich für die Beurteilung eines Sachverpersonenbezogener Daten über halts ohne Bedeutung ist. das Verhalten Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieVierter Abschnitt ses Gesetzes nicht an ausländische Schlußvorschriften oder überoder zwischenstaatliSS27 che Stellen übermittelt werden. Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes SS25 Pflichten des Empfängers Bei der Erfüllung der Aufgaben nach SS 3 durch das Bundesamt für Der Empfänger prüft, ob die nach Verfassungsschutz finden die SSSS10 den Vorschriften dieses Gesetzes und 13 bis 20 des Bundesdatenübermittelten personenbezogener schutzgesetzes l in der Fassung Daten für die Erfüllung seiner Aufdes Gesetzes zur Fortentwicklung gaben erforderlich sind. Ergibt die der Datenverarbeitung und des Prüfung, daß sie nicht erforderlich Datenschutzes keine Anwendung. sind, hat er die Unterlagen zu vernichten. Die Vernichtung kann 116 Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Landesverfassungsschutzgesetz -- LVerfSchG) Vom 18. März 1992 GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 12-1 Der Landtag hat das folgende Abschnitt III: Daten Gesetz beschlossen: SS 15 Datenübermittlung zwiInhaltsübersicht: schen den Verfassungsschutzbehörden, BND, MAD Abschnitt I: Aufgaben und BeSS 16 Übermittlung von Daten fugnisse der Verfassungsdurch die Verfassungsschutzbehörde schutzbehörde an andere Stellen SS 1 Aufgabe des VerfassungsSS 17 Übermittlung von Daten an schutzes ausländische NachrichtenSS 2 Organisation dienste SS 3 Bedienstete SS 18 Übermittlung personenbeSS 4 Zusammenarbeit zogener Daten an die SS 5 Tätigkeiten der VerfassungsÖffentlichkeit schutzbehörde SS 19 Dokumentation und GrundSS 6 Begriffsbestimmungen lage der Datenübermittlung SS 7 Rahmen für die Tätigkeit der durch die VerfassungsVerfassungsschutzbehörde schutzbehörde SS 8 Funktionelle Trennung von SS 20 Übermittlung von Daten an Polizei und Verfassungsdie Verfassungsschutzbeschutzbehörde hörde SS 9 Formen der Datenerhebung SS 21 Übermittlungsverbote, NachSS 10 Erhebung aus Registern berichtspflicht öffentlicher Stellen Abschnitt IV: AuskunftserteiAbschnitt II: Datenverarbeilung tung SS 22 Auskunftserteilung SS11 Speichern, Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten Abschnitt V: Kontrolle der VerSS12 Vorraussetzung personenfassungsschutzbehörde bezogener Daten über Minderjährige SS 23 Parlamentarische KontrollSS 14 Dateianordnungen kommission 117 Abschnitt VI; Übergangsund fen der Verfassungsschutzbehörde Schlußvorschriften nicht angegliedert werden. SS 24 Übergangsvorschriften SS 25 Inkrafttreten SS3 Bedienstete Mit Aufgaben der VerfassungsAbschnitt I schutzbehörde dürfen nur PersoAufgaben und Befugnisse der nen betraut werden, die nach ihrer Verfassungsschutzbehörde Persönlichkeit und nach ihrem Verhalten die Gewähr dafür bieSS1 ten, daß sie jederzeit für die SicheAufgabe des Verfassungsrung und Erhaltung der freiheitlischutzes chen demokratischen Grundordnung eintreten. Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des SS4 Zusammenarbeit bundes und der Länder. Zu diesem Zweck sammelt er Informa(1) Die Verfassungsschutzbehörde tionen und wertet diese aus. Er ist verpflichtet, mit Bund und Läninformiert die zuständigen Stellen, dern in Angelegenheiten des Verum diesen zu ermöglichen, rechtfassungsschutzes zusammenzuarzeitig die erforderlichen Maßnahbeiten. Die Zusammenarbeit bemen zur Abwehr von Gefahren zu steht insbesondere in gegenseititreffen. ger Unterstützung und Information sowie in der Unterhaltung geSS2 meinsamer Einrichtungen. Organisation (2) Die Verfassungsschutzbehör(1) Die Aufgaben des Verfassungsden anderer Länder dürfen im schutzes werden von der VerfasGeltungsbereich dieses Gesetzes sungsschutzbehörde wahrgenomnur im Einvernehmen, der Bund men. Verfassungsschutzbehörde nach Maßgabe bundesrechtlicher ist der Innenminister. Er unterhält Vorschriften nur im Benehmen für diese Aufgaben eine besondemit der Verfassungsschutzbehörde re Abteilung. Mecklenburg-Vorpommerns tätig werden. (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf Dienststellen der Polizei, 118 Dienststellen der Polizei dür- SS5 (2) Die Verfassungsschutzbehörde Tätigkeiten der Verfassungswirkt mit schutzbehörde 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffent(1) Zur Erfüllung ihrer Aufgabe lichen Interesse geheimhalsammelt und wertet die Verfastungsbedürftige Tatsachen, sungsschutzbehörde sachund Gegenstände oder Erkenntnisse personenbezogene Daten, insbeanvertraut werden, die Zugang sondere Auskünfte, Nachrichten dazu erhalten sollen oder ihn und Unterlagen aus über sich verschaffen können, 1. Bestrebungen, die gegen die 2. bei der Sicherheitsüberprüfung freiheitliche demokratische von Personen, die an sicherheitGrundordnung, den Bestand sempfindlichen Stellen von oder die Sicherheit des Bundes lebensoder verteidigungsoder eines Landes gerichtet sind wichtigen Einrichtungen beoder eine ungesetzliche Beeinschäftigt sind oder beschäftigt trächtigung der Amtsführung werden sollen, der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder 3. bei technischen Sicherheitsihrer Mitglieder zum Ziel haben, maßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse ge2. sicherheitsgefährdende oder heimhaltungsbedürftigen Tatsageheimdienstliche Tätigkeiten chen, Gegenständen oder Erim Geltungsbereich des Grundkenntnissen gegen die Kenntgesetzes für eine fremde Macht, nisnahmen durch Unbefugte. einschließlich entsprechender früherer sowie fortwirkender Die Verfassungsschutzbehörde unbekannter Strukturen und darf an einer Überprüfung nach Tätigkeiten der AufklärungsSatz 1 Nr. 1 und 2 - sofern gesetzund Abwehrdienste der ehemalich nichts anderes bestimmt ist - ligen DDR im Geltungsbereich nur mitwirken, wenn die zu überdieses Gesetzes, prüfende Person zugestimmt hat. 3. Bestrebungen im GeltungsbeFür eine oder die Person, die mit reich des Grundgesetzes, die der zu überprüfenden Person verdurch Anwendung von Gewalt heiratet oder verlobt ist oder mit oder darauf gerichtete Vorbereiihr in Lebensgemeinschaft zusamtungshandlungen auswärtige menlebt, gilt dies entsprechend, Belange der Bundesrepublik wenn sie in die Überprüfung einDeutschland gefährden. bezogen wird. 119 (3) Die Verfassungsschutzbehörde Funktionsfähigkeit erheblich zu ist an die allgemeinen Rechtsvorbeeinträchtigen. schriften gebunden (Artikel 20 des Für einen PersonenzusammenGrundgesetzes). schluß handelt, wer ihn in seinem SS6 Bestrebungen nachdrücklich Begriffsbestimmungen unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in (1) Im Sinne des Gesetzes sind einem oder für einen Personenzusammenschluß handeln, sind 1. Bestrebungen gegen die freiBestrebungen im Sinne dieses heitliche demokratische GrundGesetzes, wenn sie auf Anwenordnung solche politisch bedung von Gewalt gerichtet sind stimmten, zielund zweckgeoder aufgrund ihrer Wirkungsweirichteten Verhaltensweisen in se geeignet sind, ein Schutzgut einem oder für einen Personendieses Gesetzes erheblich zu zusammenschluß, die darauf beschädigen. gerichtet sind, einen der in Absatz 2 genannten Verfas(2) Zur freiheitlichen demokratisungsgrundsätze zu beseitigen schen Grundordnung im Sinne oder außer Geltung zu setzen. dieses Gesetzes zählen: 2. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines 1. das Recht des Volkes, die Landes solche politisch Staatsgewalt in Wahlen und bestimmten, zielund zweckgeAbstimmungen und durch richteten Verhaltensweisen in besondere Organe der Gesetzeinem oder für einen Personengebung, der vollziehenden zusammenschluß, die darauf Gewalt und der Rechtsspregerichetet sind, die Freiheit des chung auszuüben und die Bundes oder eines Landes von Volksvertretung in allgemeiner, fremder Herrschaft aufzuheben, unmittelbarer, freier, gleicher ihre staatliche Einheit zu beseitiund geheimer Wahl zu wählen, gen oder ein zu ihnen gehören2. die Bindung der Gesetzgebung des Gebiet abzutrennen, an die verfassungsmäßige Ord3. Bestrebungen gegen die Sichernung und die Bindung der vollheit des Bundes oder eines Lanziehenden Gewalt und der des solche politisch bestimmRechtsprechung an Gesetz und ten, zielund zweckgerichteten Recht, Verhaltensweisen in einem 3. das Recht auf Bildung und Ausoder für einen Personenzusamübung einer parlamentarischen menschluß, die darauf gerichtet Opposition, sind, den Bund, Länder oder 120 deren Einrichtungen in ihrer 4. die Ablösbarkeit der Regierung einem Nachteil führen, der zu und ihre Verantwortlichkeit dem erstrebten Erfolg erkennbar gegenüber der Volksvertretung außer Verhältnis steht. Sie ist nur 5. die Unabhängigkeit der Geso lange zulässig, bis ihr Zweck richte, erreicht ist oder sich zeigt, daß er nicht erreicht werden kann. 6. der Ausschluß jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretiSS8 sierten Menschenrechte. Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbehörde SS7 Rahmen für die Tätigkeit der Polizeiliche Befugnisse stehen der Verfassungsschutzbehörde Verfassungsschutzbehörde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht (1) Die Verfassungsschutzbehörde im Wege der Amtshilfe um Maßdarf sachund personenbezogene nahmen ersuchen, zu denen sie Daten nur erheben, verarbeiten selbst nicht befugt ist. und nutzen, soweit sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich sind. Die Art SS9 und der Umfang des Umgangs mit Formen der Datenerhebung den Daten richtet sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes. (1) Die Verfassungsschutzbehörde Soweit dieses Gesetz nichts andedarf personenbezogene Daten res bestimmt, gilt das Landesdaauch ohne Kenntnis des Betroffetenschutzgesetz von Mecklennen und bei Dritten erheben, burg-Vorpommern. wenn (2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben 1. tatsächliche Anhaltspunkte für darf die Verfassungsschutzbehörden Verdacht von Bestrebunde nur die dazu erforderlichen gen oder Tätigkeiten gemäß SS 5 Maßnahmen ergreifen; dies gilt Abs. 1 vorliegen, insbesondere für den Umgang mit 2. dies für die Erforschung und personenbezogenen Daten. Von Bewertung von gewalttätigen mehreren möglichen und geeigneBestrebungen oder Tätigkeiten ten Maßnahmen hat sie diejenige nach SS 5 Abs. 1 Nr. 2 erforderzu treffen, die den einzelnen, inslich ist. besondere in seinen Grundrechten, und die Allgemeinheit voraus3. dies zur Schaffung oder Erhalsichtlich am wenigsten beeinträchtung nachrichtendienstlicher tigt. Eine Maßnahme darf nicht zu Zugänge über Bestrebungen 121 oder Tätigkeiten nach SS 5 Abs. 1 zu sperren; die gesperrten Daten erforderlich ist oder dürfen nicht mehr genutzt wer4. sie aufgrund besonderer gesetzden. licher Regelung ohne Einverständnis des Betroffenen auf (3) Die Verfassungsbehörde darf Ersuchen der zuständigen Stelle Methoden und Gegenstände nach SS 5 Abs. 2 tätig wird. einschließlich technischer Mittel zur heimlichen Informationsbe(2) Personenbezogene Daten von schaffung (nachrichtendienstliche Mittel) anwenden. Dazu gehören Personen, bei denen keine insbesondere der Einsatz geheitatsächlichen Anhaltspunkte dafür mer Mitarbeiter, die heimliche vorliegen, daß sie selbst BestreBeobachtung (Observation) sowie bungen oder Tätigkeiten im Sinne Bildund Tonaufzeichnungen, des SS 5 Abs. 1 nachgehen (UnbeTarnpapiere und Tarnkennzeiteiligte), dürfen ohne deren chen. Kenntnis nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn Die Behörden des Landes sowie 1. dies für die Erforschung von die Kommunalbehörden sind verBestrebungen oder Tätigkeiten pflichtet, der Verfassungsschutznach SS 5 Abs. 1 vorübergehend behörde Hilfe für Tarnungsmaßerforderlich ist, nahmen zu leisten. 2. die Erforschung des SachverhalDie nachrichtendienstlichen Mittel tes auf andere Weise aussichtssind in einer Dienstvorschrift des los oder wesentlich erschwert Innenministers zu benennen, die wäre und auch die Zuständigkeit für die Anordnung für solche Informati3. überwiegende schutzwürdige onsbeschaffung regelt. Die DienstBelange der betroffenen Persovorschrift ist der Parlamentarinen nicht entgegenstehen. schen Kontrollkommission zur Kenntnis zu geben. Daten Unbeteiligter dürfen auch erhoben werden, wenn sie mit zur (4) Der Einsatz nachrichtendienstAufgabenerfüllung erforderlichen licher Mittel ist zur Erhebung perInformationen untrennbar verbunsonenbezogener Daten nur zuläsden sind. Daten, die für das Versig, wenn ständnis der zu speichernden 1, die Voraussetzungen des Absatz Informationen nicht erforderlich 1 Ziff. 1 bis 3 vorliegen, sind, sind unverzüglich zu löschen. Dies gilt nicht, wenn die Löschung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich 122 ist. In diesem Fall sind die Daten 2. sich ihr Einsatz gegen andere Zwecke nicht erforderlich sind, als die in Absatz 1 genannten sind unverzüglich zu löschen. Personen richtet, deren EinbeSind diese Daten mit anderen, für ziehung in eine solche Maßnahdie in Absatz 1 genannten Zwecke me unumgänglich ist, um auf erforderlichen Daten derart verdiese Weise Erkenntnisse über bunden, daß sie nicht oder nur mit sicherheitsgefährdende oder einem unverhältnismäßig großen geheimdienstliche Tätigkeiten Aufwand getrennt werden könfür eine fremde Macht oder nen, so sind diese Daten zu sperBestrebungen zu gewinnen, die ren; sie dürfen nicht mehr genutzt durch Anwendung von Gewalt werden. oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS (6) Wirkt die Verfassungsschutz- 5 Abs. 1 Nr. 1 und 3 genannten behörde an SicherheitsüberprüSchutzgüter gerichtet sind, fungen im Sinne des SS 5 Abs. 2 mit, 3. dies zur Abschirmung der Mitarso darf sie nur das nachrichtenbeiter, Einrichtungen, Gegendienstliche Mittel der Tarnung von stände und NachrichtenzugänMitarbeitern anwenden. ge des Verfassungsschutzes gegen sicherheitsgefährdende (7) Das in einer Wohnung nicht oder geheimdienstliche Tätigöffentlich gesprochene Wort darf keiten erforderlich ist. mit technischen Mitteln nur heimlich mitgehört oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur (5) Die Erhebung nach Absatz 4 ist Abwehr einer gegenwärtigen geunzulässig, wenn sie auf andere, meinen Gefahr oder einer geden Betroffenen weniger beeingenwärtigen Lebensgefahr für einträchtigende Weise möglich ist. zelne Personen unerläßlich ist und Eine geringere Beeinträchtigung geeignete polizeiliche Hilfe für ist in der Regel anzunehmen, das bedrohte Rechtsgut nicht wenn die Daten aus allgemein rechtzeitig erlangt werden kann. zugänglichen Quellen oder durch Satz 1 gilt entpsrechend für einen Übermittlung nach SS 20 gewonnen verdeckten Einsatz technischer werden können. Die Anwendung Mittel zur Anfertigung von Bildnachrichtendienstlicher Mittel darf aufnahmen und Bildaufzeichnunnicht erkennbar außer Verhältnis gen. zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhaltes stehen. Die Verfassungsschutzbehörde darf (8) Bei Eingriffen nach Absatz 7 die mit nachrichtendienstlicheri und solchen nach Absatz 4, die Mitteln erhobenen Daten nur für in ihrer Art und Schwere eidie in Absatz 1 genannten Zwecke ner Beschränkung des Brief-, nutzen. Daten, die für diese Postund Fernmeldegeheimnisses 123 gleichkommen, wozu insbesonde1. von Bestrebungen, die durch re das Abhören und Aufzeichnen Anwendung von Gewalt oder des nicht öffentlich gesprochenen darauf gerichtete VorbereiWortes mit dem verdeckten Eintungshandlungen gegendie freisatz technischer Mittel gehören, heitliche demokratische Grundist. ordnung, den Bestand oder die 1. die Parlamentarische KontrollSicherheit des Bundes oder kommission zu unterrichten, eines Landes gerichtet sind. 2. sofern personenbezogene Da2. von Bestrebungen im Sinne des ten erhoben wurden, der EinSS 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 griff nach seiner Beendigung dem Betroffenen mitzuteilen, Daten aus den bei öffentlichen sobald eine Gefährdung des Stellen geführten Akten und RegiZweckes des Eingriffs ausgestern (z. B. Melde-, Handels, Perschlossen werden kann. Einer sonalausweis-, Paß-, PersonenMitteilung an den Betroffenen standsregister, Führerschein-, Wabedarf es nicht, wenn seit dem ffenscheinkartei) erheben. Eingriff fünf Jahre vergangen sind, ohne daß eine Gefähr(2) Eine solche Auswertung ist nur dung des Zweckes des Eingriffs zulässig, wenn ausgeschlossen werden konnte. 1. die Aufklärung auf andere Weise nicht möglich erscheint, Die durch solche Maßnahmen insbesondere durch eine Übererhobenen Informationen dürfen mittlung der Daten durch die nur nach Maßgabe des SS 7 Abs. 3 registerführende Stelle der des Gesetzes zu Artikel 10 GrundZweck der Maßnahme gefährgesetz verwendet werden. det würde, und 2. die betroffenen Personen durch (9) Die Zulässigkeit von Maßnaheine anderweitige Aufklärung men nach dem Gesetz zu Artiunverhältnismäßig beeinträchkel 10 Grundgesetz bleibt untigt werden würden und berührt. 3- eine besondere gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder ein Berufsgeheimnis der EinSS10 sichtnahme nicht entgegenErhebung aus Registern öffentsteht. licher Stellen (3) Die auf diese Weise gewonne(1) Die Verfassungsschutzbehörde nen Erkenntnisse dürfen nur zu darf zur Aufklärung den in Absatz 1 genannten 124 Zwecken verwendet werden. Daten, die für diese Zwecke nicht nerfüllung der Verfassungsschutzerforderlich sind, sind unverzügbehörde erforderliche Maß zu lich zu löschen. Sind diese Daten beschränken. mit anderen, für die in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlichen (2) Die Richtigkeit von personenDaten derart verbunden, daß sie bezogenen Daten vom Betroffenicht oder nur mit unverhältnisnen bestritten, so ist dies in der mäßig großem Aufwand getrennt Akte zu vermerken auf sonstige werden können, so sind diese Weise festzuhalten. PersonenbeDaten zu sperren; sie dürfen nicht zogene Daten sind zu berichtigen, mehr benutzt werden. wenn sie unrichtig sind. Dabei muß nachvollziehbar bleiben, in (4) Über die Einsichtnahme ist ein welchem Zeitraum und aus welgesonderter Nachweis zu führen, chem Grund sie unrichtig waren. aus dem ihr Zweck, die in Die Daten sind zu ergänzen, wenn Anspruch genommene Stelle sie unvollständig sind und sowie die Namen der Betroffenen, dadurch schutzwürdige Interessen deren Daten für eine weitere Verdes Betroffenen beeinträchtigt wendung erforderlich sind, hersein können. vorgehen. Diese Aufzeichnungen sind gesondert aufzubewahren, (3) Personenbezogene Daten in durch technische und organisatoDateien sind zu löschen, wenn rische Maßnahmen zu sichern und ihre Erhebung oder Speicherung am Ende des Kalenderjahres, das unzulässig war oder ihre Kenntnis dem Jahr der Erstellung folgt, zu für die Aufgabenerfüllung nicht vernichten. Dieser Nachweis ist mehr erforderlich ist. Bei jeder der Parlamentarischen KontrollEinzelfallbearbeitung, spätestens kommission auf Wunsch vorzuleaber nach fünf Jahren, sind die in gen. Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten auf ihre Erforderlichkeit zu überprüfen. Soweit die Daten Bestrebungen nach SS 5 Abschnitt II Abs. 1 Nr. 1 oder 3 betreffen, sind Datenverarbeitung sie spätestens zehn Jahre nach der zuletzt gespeicherten relevanten SS11 Information zu löschen, es sei Speichern, Berichtigen, denn, der Leiter der VerfassungsLöschen und Sperren schutzbehörde oder sein Vertreter personenbezogener Daten trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. (1) Umfang und Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind auf das für die Aufgabe125 (4) Personenbezogene Daten sind SS13 in Dateien zu sperren, wenn Speicherung personenbezogedurch ihre Löschung schutzwürdiner Daten über Minderjährige ge Belange des Betroffenen beeinträchtigt würden. An Stelle der (1) Personenbezogene Daten über Löschung tritt auch dann eine in Dateien nur gespeichert werSperrung, wenn die nach Absatz 3 den, wenn zu löschenden Daten mit anderen 1. diese zu dem Zeitpunkt, auf Daten derart verbunden sind, daß den sich die Daten beziehen, sie nicht oder nur mit einem das 16. Lebensjahr vollendet unverhältnismäßig großen Aufhaben und wand, getrennt werden können. Die gesperrten Daten dürfen ohne 2. der Verdacht einer geheimEinwilligung des Betroffenen nicht dienstlichen Tätigkeit (SS 5 Abs. mehr genutzt werden. 1 Nr. 2) oder einer Bestrebung besteht, die durch Anwendung (5) Personenbezogene Daten, die von Gewalt oder darauf gerichausschließlich zu Zwecken der tete Vorbereitungshandlungen Datenschutzkontrolle, der Datenverfolgt wird (SS 5 Abs. 1 Nr. 2) sicherung oder zur Sicherstellung oder einer Bestrebung besteht, eines ordnungsgemäßen Betriebes die durch Anwendung von einer Datenverarbeitungsanlage Gewalt oder darauf gerichtete gespeichert werden, dürfen nur Vorbereitungshandlungen verfür diesen Zweck verwendet werfolgt wird (SS 5 Abs. 1 Nr. 1 oder den. 3). (2) Personenbezogenen Daten SS12 über Minderjährige nach VollenVoraussetzung der Speichedung des 16. und vor Vollendung rung des 18. Lebensjahres sind nach zwei Jahren auf die Erforderlich(1) Die Verfassungsschutzbehörde keit der Speicherung zu überprüdarf zur Erfüllung ihrer Aufgaben fen und spätestens nach fünf Jahpersonenbezogene Informationen ren zu löschen, es sei denn, daß in Dateien nur speichern, wenn nach Eintritt der Volljährigkeit die Voraussetzungen ihrer Erheweitere Erkenntnisse nach SS 5 Abs. bung gemäß SS 9 Abs. 1 vorliegen. 1 angefallen sind. (2) Bundesgesetzliche Vorschriften über die Datenverarbeitung in gemeinsamen Dateien der Verfassungsschutzbehörden des Bundes 126 und der Länder bleiben unberührt. SS14 SS16 Dateianordnungen Übermittlung von Informati(1) Für jede automatisierte Daonen durch die Verfassungstei der Verfassungsschutzbehörde schutzbehörde an andere sind in einer Dateianordnung Stellen durch den Innenminister festzulegen: (1) Die im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben gewonnenen 1. Bezeichnung der Datei, Erkenntnisse der Verfassungs2. Zweck der Datei, schutzbehörde, die nicht perso3. Inhalt, Umfang, Vorraussetzunnenbezogen sind, können an gen der Speicherung, Übermittandere Behörden und Stellen, inslung und Nutzung, besondere an die Polizei und Staatsanwaltschaften, übermittelt 4. Eingabe der Daten, werden, wenn sie für die Aufga5. Zugangsberechtigung, benerfüllung der empfangenen Stellen erforderlich sein können. 6. Überprüfungsfristen und Speicherungsdauer, (2) Personenbezogene Daten 7. Protokollierung. darf die Verfassungsschutzbehörde übermitteln (2) Der Landesbeauftragte für den 1. an die Polizei, sofern tatsächliDatenschutz ist vor Erlaß der che Anhaltspunkte dafür besteDateianordnung anzuhören. hen, daß jemand eine in SS 100 a Strafprozeßordnung genannte Straftat oder eine ähnlich gelaAbschnitt III gerte Straftat von erheblicher Datenübermittlung Bedeutung plant, oder wenn es zum Schutz vor Bestrebungen SS15 und Tätigkeiten nach SS 5 Abs. 1 Datenübermittlung zwischen erforderlich ist. den Verfassungsschutzbehörden, BND, MAD 2. an Staatsanwaltschaften oder Polizei, sofern tatsächliche Für die Datenübermittlung der Anhaltspunkte dafür bestehen, Verfassungsschutzbehörde an das daß jemand eine in SS 100 a StrafBundesamt für Verfassungsschutz, prozeßordnung genannte die Verfassungsschutzbehörden Straftat oder eine ähnlich gelader Länder, den Bundesnachrichgerte Straftat von erheblicher tendienst sowie den Militärischen Bedeutung begeht oder beganAbschirmdienst gelten die bungen hat. desrechtlichen Vorschriften. 127 3. an andere staatliche Behörden Ablehnungsgründe ist die Auskunft und an die der Aufsicht des auf Verlangen nachzuholen. Landes unterstellten Gebietskörperschaften, wenn dies zum (4) Die empfangende Stelle von Schutz vor Bestrebungen und Daten nach den Absätzen 2 und 3 Tätigkeiten nach SS 5 Abs. 1 darf die übermittelten personenerforderlich ist. bezogenen Daten nur zu dem 4. an Stellen, die mit dem ÜberZweck verwenden, zu dessen Erfüllung sie ihr übermittelt wurprüfungsverfahren nach SS 5 Abs. den. Auf diese Einschränkungen 2 befaßt sind, ist die empfangende Stelle hinzu5. an andere Stellen, wenn es zum weisen. Schutz vor Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand SS17 oder die Sicherheit des Bundes Übermittlung von Daten an oder eines Landes unverzichtausländische Stellen bar ist. Für die Übermittlung personenbeIn den Fällen der Nummer 5 entzogener Daten an ausländische scheidet der Leiter der Verfasöffentliche Stellen sowie an übersungsschutzabteilung oder sein und zwischenstaatliche Stellen gilt Vertreter. SS 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 und Satz 2 sowie Absatz 4 entsprechend. (3) In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 und 2 können die StaatsanwaltSS18 schaften und, vorbehaltlich der Übermittlung personenstaatsanwaltschaftlichen Sachleibezogener Daten tungsbefugnis, die Polizei die an die Öffentlichkeit Übermittlung personenbezogener Daten im Einzelfall verlange. Das Bei der Unterrichtung der ÖffentErsuchen ist zu begründen und lichkeit, einschließlich der Mediaktenkundig zu machen. Eine en, über Erkenntnisse der VerfasÜbermittlung unterbleibt, sofern sungsschutzbehörde ist die Überübergeordnete Bedenken aus den mittlung von personenbezogenen Aufgaben des Verfassungsschutzes Daten nur zulässig, wenn es zu der Übermittlung entgegenstehen. einer sachgemäßen Information Die Entscheidung trifft der Leierforderlich ist und schutzwürdige ter der Verfassungsschutzbehörde Interessen der betroffenen Person oder sein Vertreter. Die Ablehnung nicht entgegensteht. ist aktenkundig zu machen und zu 128 begründen. Nach Wegfall der SS19 (3) Die in Absatz 1 genannten StelDokumentation und Grundlag len übermitteln von sich aus der der Datenübermittlung durch Verfassungsschutzbehörde alle die Vefassungsschutzbehörde ihnen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegenden Daten über BestreDie Übermittlung von personenbungen, die durch Anwendung bezogenen Daten ist aktenkundig von Gewalt oder darauf gerichtete zu machen. Vor der DatenüberVorbereitungshandlungen verfolgt mittlung soll der Akteninhalt werden und über geheimdienstligewürdigt und der Datenübermittche Tätigkeiten. Die Staatsanwaltlung zugrunde gelegt werden. schaften und, vorbehaltlich der Erkennbar unvollständige Daten staatsanwaltschaftlichen Sachleisind vor der Übermittlung im Rahtungsbefugnis, die Polizei übermen der Verhältnismäßigkeit mitteln darüber hinaus auch andedurch Einholung zusätzlicher Ausre ihnen im Rahmen ihrer Aufgakünfte zu vervollständigen, andebenerfüllung bekanntgewordene renfalls ist auf die UnvollständigDaten über Bestrebungen im keit hinzuweisen. Sinne des SS 5 Abs. 1. Die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Maßnahme nach SS 100 a Strafprozeßordnung SS20 bekanntgeworden sind, ist nur Übermittlung von Daten an die zulässig, wenn tatsächliche Verfassungsschutzbehörde Anhaltspunkte dafür bestehen, daß jemand eine der in SS 2 des (1) Die Verfassungsschutzbehörde Gesetzes zu Artikel 10 Grundgekann von den Behörden des Lansetz genannten Straftaten plant, des und den der Aufsicht des Lanbegeht oder begangen hat. Die des unterstehenden juristischen Übermittlung personenbezogener Personen des öffentlichen Rechts Daten, die aufgrund anderer strafnur die Übermittlung von Daten prozessualer Zwangsmaßnahmen verlangen, die diesen Stellen im bekanntgeworden sind, ist nur Rahmen ihrer Aufgaben vorliegen zulässig, wenn tatsächliche und die zur Erfüllung der AufgaAnhaltspunkte für geheimdienstliche oder sicherheitsgefährdende ben des Verfassungsschutzes Tätigkeiten oder gewalttätige erforderlich sind. Bestrebungen bestehen. Auf die nach Satz 3 übermittelten Daten (2) Die Verfassungsschutzbehörde findet der Absatz 3, auf die dazubraucht Ersuchen nicht zu begrüngehörenden Unterlagen findet der den, soweit dies dem Schutz der Absatz 4 des SS 7 des Gesetzes zu betroffenen Person dient oder Artikel 10 Grundgesetz entspreeine Begründung den Zweck der chende Anwendung. Die nach Maßnahme gefährden würde. Satz 4 übermittelten Daten dürfen 129 nur zur Erforschung geheimSS21 dienstlicher oder sicherheitsgeÜbermittlungsverbote, Nachfährdender Tätigkeiten oder berichtspflicht gewalttätiger Bestrebungen genutzt werden. (1) Die Übermittlung von Daten unterbleibt, wenn (4) Vorschriften zur Datenübermittlung an die Verfassungs1. die Daten zu löschen oder für schutzbehörde nach anderen die empfangende Stelle nicht Gesetzen bleiben unberührt. bedeutsam sind, 2. die überwiegenden Sicherheits(5) Die Verfassungsschutzbehörde interessen dies erfordern, hat die übermittelten Daten nach 3. erkennbar ist, daß unter ihrem Eingang unverzüglich darBerücksichtigung der Art der auf zu überprüfen, ob sie für die Daten und ihrer Erhebung die Erfüllung ihrer in SS 5 genannten schutzwürdigen Interessen der Aufgaben erforderlich sind. Ergibt betroffenen Person das Allgedie Prüfung, daß sie nicht erformeininteresse an der Übermittderlich sind, sind die Unterlagen lung überwiegen. unverzüglich zu vernichten. Die Vernichtung unterbleibt, 5. es sich um personenbezogene wenn die Unterlagen von anderen Daten aus der engeren PersönDaten, die zur Erfüllung der Auflichkeitssphäre oder solche gaben erforderlich sind, nicht oder über Minderjährige unter nur mit unvertretbarem Aufwand 16 Jahren handelt, es sei denn, getrennt werden können; in diedie empfangende Stelle der sem Fall sind die Daten gesperrt Daten benötigt diese zum und entsprechend zu kennzeichSchutz vor Gewalt oder vor nen. Vorbereitungshandlungen zur Gewalt oder vor geheimdienst(6) Soweit andere gesetzliche Vorlichen Tätigkeiten, schriften nicht besondere Rege6. die Daten gesperrt sind und lungen über die Dokumentation ihre Trennung nicht oder nur treffen, haben die Verfassungsmit unverhältnismäßig hohem schutzbehörde und die übermitAufwand von anderen zu telnde Stelle die Datenübermittübermittelnden Daten möglung aktenkundig zu machen. lich ist. (2) Erweisen sich Daten nach ihrer Übermittlung als unrichtig, unvollständig, unzulässig gespeichert oder erhoben, so hat die übermit130 telnde Stelle den Empfänger unverzüglich darauf hinzuweisen, Erkenntnisstandes oder der es sei denn, daß dies für die BeurArbeitsweise der Verfassungsteilung eines Sachverhaltes ohne schutzbehörde zu befürchten Bedeutung ist. Unrichtige oder ist, unvollständige Daten sind durch 3- die Auskunft die öffentliche die übermittelnde Stelle gegenSicherheit gefährden oder sonst über dem Empfänger zu berichtidem Wohl des Bundes oder gen oder zu ergänzen, wenn eines Landes Nachteile bereiten durch die unrichtige oder unvollwürde oder ständige Übermittlung schutzwürdige Interessen der betroffenen 4. die Daten oder die Tatsache der Person beeinträchtigt sein könSpeicherung nach einer Rechtsnen. Die Benachrichtigung sowie vorschrift oder ihrem Wesen Ergänzung sind aktenkundig zu nach, insbesondere wegen der machen und in der entsprechenüberwiegenden berechtigten den Datei zu vermerken. Interessen eines Dritten, geheimhalten werden müssen. Abschnitt IV Die Entscheidung trifft der Leiter Auskunftserteilung der Verfassungsschutzabteilung oder ein von ihm besonders SS22 beauftragter Mitarbeiter. Auskunftserteilung (3) Die Auskunftserteilung er(1) Die Verfassungsschutzbehörde streckt sich nicht auf die Herkunft erteilt auf schriftlichen Antrag der Daten und die Empfänger von eines Betroffenen unentgeltlich Übermittlungen. Auskunft über zu seiner Person gespeicherten Daten, soweit die(4) Die Ablehnung der Auskunftsser hierzu auf einen konkreten erteilung bedarf keiner BegrünSachverhalt hinweist und ein dung, soweit dadurch der Zweck besonderes Interesse an einer der Auskunftsverweigerung geAuskunft darlegt. fährdet würde. Die Gründe der Auskunfsverweigerung sind ak(2) Die Auskunftserteilung untertenkundig zu machen. bleibt, wenn 1. eine Gefährdung der Aufgabe(5) Wird die Auskunftserteilung nerfüllung durch die Auskunftabgelehnt, ist dem Antragsteller serteilung zu besorgen ist, die Rechtsgrundlage dieser Ableh2. durch die Auskunftserteilung nung mitzuteilen. Die antragstelQuellen gefährdet sein können lende Person ist auf ihr Recht hinoder die Ausforschung des zuweisen, sich an den Landesbe131 auftragten für den Datenschutz (3) Gewählt ist, wer die Stimmen wenden zu können. der Mehrheit der Mitglieder des Dem Landesbeauftragten für den Landtages auf sich vereint. Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht (4) Die Parlamentarische Kontrollder Innenminister oder im Verhinkommission gibt sich eine derungsfall der Staatssekretär im Geschäftsordnung. Sie übt ihre Einzelfall feststellt, daß dadurch Tätigkeit auch über das Ende der die Sicherheit des Bundes oder Wahlperiode des Landtages soeines Landes gefährdet würde. lange aus, bis der nachfolgende Mitteilungen des LandesbeauftragLandtag die Mitglieder neu ten an den Betroffenen dürfen gewählt hat. keine Rückschlüsse auf den (5) Scheidet ein Mitglied aus dem Kenntnisstand der VerfassungsLandtag aus, so verliert es seine schutzbehörde zulassen, sofern Mitgliedschaft in der Parlamentaridiese nicht einer weitergehenden schen Kontrollkommission. Für Auskunft zustimmt. dieses Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu wählen; das gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus Abschnitt V anderen Gründen aus der ParlaKontrolle der Verfassungsmentarischen Kontrollkommission schutzbehörde ausscheidet. SS23 (6) Die Parlamentarische KontrollParlamentarische Kontrollkommission tritt mindestens einkommission mal im Vierteljahr zusammen. (1) In Angelegeheit des Verfas(7) Jedes Mitglied kann die Einbesungsschutzes des Landes unterrufung und die Unterrichtung der liegt die Landesregierung der KonParlamentarischen Kontrollkomtrolle durch die Parlamentarische mission verlangen. Kontrollkommission. (8) Die Landesregierung hat die (2) Der Landtag bestimmt zu Parlamentarische KontrollkomBeginn jeder Wahlperiode die mission umfassend über die allgeZahl der Mitglieder der Parlamenmeine Tätigkeit der Verfassungstarischen Kontrollkommission, schutzbehörde und über die Vorihre Zusammensetzung und Argänge von besonderer Bedeutung beitsweise und wählt die Mitgliezu unterrichten. Ferner unterrichder der Kommission aus seiner tet sie über den Erlaß und die EinMitte. haltung von Verwaltungsvorschriften sowie über den Verfassungs132 schutz betreffende Eingaben. Die Landesregierung kann die Unter(12) Die Beratungen der Parlarichtung über einzelne Vorgänge mentarischen Kontrollkommission nur verweigern, wenn dies aus sind geheim. Die Mitglieder sind zwingenden Gründen des Nachzur Geheimhaltung der Angelerichtenzuganges notwendig ist. genheiten verpflichtet, die ihnen Lehnt die Landesregierung unter bei ihrer Tätigkeit in der ParlaBerufung auf Satz 3 eine Untermentarischen Kontrollkommission richtung ab, so hat der Innenminibekanntgeworden sind. Dies gilt ster dies der Parlamentarischen auch für die Zeit nach ihrem AusKontrollkommission auf deren scheiden aus der ParlamentariWunsch zu begründen. schen Kontrollkommission. (9) Die Angaben über investive (13) Sitzungsunterlagen und Pround laufende Ausgaben aus dem tokolle verbleiben im Gewahrsam der Abteilung zugewiesenen Titel der Verfassungsschutzbehörde werden der Parlamentarischen und können nur dort von den MitKontrollkommission im Ansatz vor gliedern der Kommission eingeseBeratung des Haushaltsplanes zur hen werden. Stellungnahme überwiesen. (10) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann im EinzelAbschnitt VI fall ein Mitlied beauftragen, bei Übergangsund Schlußvorder Verfassungsschutzbehörde schriften Akten einzusehen und bei besonderem Aufklärungsbedarf mit SS24 Zustimmung des Innenministers Übergangsvorschrift Bedienstete zum Sachverhalt zu befragen. Die Landesregierung 1. Für die Bestimmung des SS 7 kann die Akteneinsicht und die Abs. 1 Satz 3 gilt bis zum Befragung Bediensteter nur verInkrafttreten eines Landesdaweigern, wenn dies aus zwingentenschutzgesetzes das Bundesden Sicherheitsgründen notwendatenschutzgesetz in der Fasdig ist. Absatz 8 Satz 4 gilt entsung vom 20. Dezember 1990. sprechend. 2. Die Regelungen der SSSS 14 Abs. (11) Die Kontrolle der Durch2, 22 Absatz 5 werden bis zum führung des Gesetzes zu Artikel 10 Inkrafttreten eines LandesdaGrundgesetz bleibt den aufgrund tenschutzgesetzes für das von Artikel 10 Abs. 2 Grundgesetz Land Mecklenburg-Vorpomvon dem Landtag bestellten Orgamern ausgesetzt nen und Hilfsorganen vorbehalten. 133 SS25 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Schwerin, den 18. März 1992 Der Ministerpräsident Der Innenminister Dr. Alfred Gomolka Dr. Georg Diederich Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G 10) Vom 13. Augsut 1968 (BGBl. I S. 949, BGBl. III 190-2) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 1992 (BGBl. I S. 997) Artikel 1 Fernmeldeverkehr zu überwachen SS1 und aufzuzeichnen. (1) Zur Abwehr von drohenden (2) Die Deutsche Bundespost hat Gefahren für die freiheitliche der berechtigten Stelle auf Anorddemokratische Grundordnung nung Auskunft über den Postveroder den Bestand oder die Sicherkehr zu erteilen und Sendungen, heit des Bundes oder eines Landes die ihr zur Übermittlung auf dem einschließlich der Sicherheit der in Postweg anvertraut sind, ausder Bundesrepublik Deutschland zuhändigen. Die Deutsche stationierten Truppen der nichtBundespost und jeder andere deutschen Vertragsstaaten des Betreiber von Fernmeldeanlagen, Nordatlantikvertrages oder der im die für den öffentlichen Verkehr Land Berlin anwesenden Truppen bestimmt sind, haben der berecheiner der Drei Mächte sind die tigte Stelle auf Anordnung AusVerfassungsschutzbehörden des kunft über den nach WirksamwerBundes und der Länder, das Amt den der Anordnung durchgeführfür den militärischen Abschirmten Fernmeldeverkehr zu erteilen. dienst und der BundesnachrichSendungen, die ihnen zur Übertendienst berechtigt, dem Brief-, mittlung auf dem Fernmeldeweg Postoder Fernmeldegeheimnis anvertrat sind, auszuhändigen unterliegende Sendungen zu öffsowie die Überwachung und Auf134 nen und einzusehen sowie den zeichnung des Fernmeldeverkehrs zu ermöglichen. Sie haben für die 5. Straftaten gegen die Sicherheit Durchführung der vorstehend der in der Bundesrepublik genannten Anordnungen das Deutschland stationierten Truperforderliche Personal bereitzuhalpen der nichtdeutschen Verten, das gemäß SS 3 Abs. 2 Nr. 1 des tragsstaaten des NordatlantikGesetzes über die ZusammenarVertrages oder der im Land Berbeit des Bundes und der Länder in lin anwesenden Truppen einer Angelegenheiten des Verfassungsder Drei Mächte CSS 87, 89, 94, schutzes überprüft und zum 95, 96^ 98, 99, 100, 109e, 109f, Zugang zu Verschlußsachen des 109g des Strafgesetzbuches in jeweiligen Geheimhaltungsgrades Verbindung mit Artikel 7 des ermächtigt ist. vierten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 11. Juni 1957 in der Fassung des Achten Strafrechtänderungsgesetzes), SS2 6. Straftaten nach S 129a des StrafCD Beschränkungen nach SS 1 dürgesetzbuches oder fen unter den dort bezeichneten 7. Straftaten nach SS 29 Abs. 1 Voraussetzungen angeordnet werNr. 8 des Ausländergesetzes den, wenn tatsächliche Anhaltsplant, begeht oder begangen punkte für den Verdacht bestehat. henden, daß jemand 1.Straftaten des Friedensverrats (2) Eine Anordnung nach Absatz 1 oder des Hochverrats CSS 80, 80 ist nur zulässig, wenn die Erfora, 81, 82 und 83 des Strafgesetzschung des Sachverhalts auf andebuches), re Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Sie darf sich 2. Straftaten der Gefährdung des nur gegen den Verdächtigen oder demokratischen Rechtsstaates gegen Personen richten, von CSS 84, 85, 86, 87, 88, 89 des denen aufgrund bestimmter TatsaStrafgesetzbuches, SS 20 Abs. 1 chen anzunehmen ist, daß sie für Nr. 1, 2, 3 und 4 des Vereinsgeden Verdächtigen bestimmte oder setzes), von ihm herrührende Mitteilungen 3- Straftaten des Landesverrats entgegennehmen oder weitergeund der Gefährdung der äußeben oder daß der Verdächtige ren Sicherheit CSS 94, 95, 96, ihren Anschluß benutzt. 97a, 97b, 98, 99, 100, 100a, des Strafgesetzbuches), Abgeordnetenpost von Mitglie4. Straftaten gegen die Landesverdern des Deutschen Bundestages teidigung CSS 109e, 109f, 109g und der Parlamente 'der Länder des Strafgesetzbuches), darf nicht in einer Maßnahme einbezogen werden, die sich gegen 135 einen Dritten richtet. Das gilt gen plant, begeht oder begangen nicht, wenn und soweit die Komhat. mission festgestellt hat, daß konkrete Umstände die Annahme rechtfertigen, daß die Post nicht SS4 von dem Abgeordneten stammt. SS 9 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. (1) Beschränkungen nach SS 1 dürfen nur auf Antrag angeordnet werden. SS3 (2) Antragsberechtigt sind im Rah(1) Außer in den Fällen des SS 2 men ihres Geschäftsbereichs dürfen Beschränkungen nach SS 1 für Postund Fernmeldeverkehrs1. in den Fällen des SS 2 beziehungen angeordnet werden, a) das Bundesamt für Verfasdie der nach SS 5 zuständige Bunsungsschutz durch seinen desminister mit Zustimmung des Präsidenten oder dessen Abgeordnetengremiums gemäß Stellvertreter, SS 9 bestimmt. Sie sind nur zulässig b) die Verfassungsschutzbezur Sammlung von Nachrichten hörden der Länder durch über Sachverhalte, deren Kenntnis ihre Leiter oder deren Stellnotwendig ist, um die Gefahr vertreter, eines bewaffneten Angriffs auf die c) bei Handlungen gegen die Bundesrepublik Deutschland Bundeswehr das Amt für rechtzeitig zu erkennen und einer den militärischen Absolchen Gefahr zu begegnen. schirmdienst durch seinen Leiter oder dessen Stellver(2) Die durch Maßnahmen nach treter, Absatz 1 erlangten Kenntnisse und d)bei Handlungen gegen Unterlagen dürfen nicht zum den BundesnachrichtenNachteil von Personen verwendet dienst dieser durch seinen werden. Dies gilt nicht, wenn Präsidenten oder dessen gegen die Person eine BeschränStellvertreter. kung nach SS 2 angeordnet ist oder 2. in den Fällen des SS 3 der Bunwenn tatsächliche Anhaltspunkte desnachrichtendienst durch für den Verdacht bestehenden, seinen Präsidenten oder desdaß jemand eine der in SS 2 dieses sen Stellvertreter. Gesetzes, SS 183 des Strafgesetzbuches, SSSS 34 und 35 des Außenwirtschaftsgesetzes oder SSSS 19 bis 21, 22a Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 des Gesetzes über die Kontrolle von 136 Kriegswaffen genannten Handlun- (3) Der Antrag ist unter Angabe jeweilige Landesamt für Verfasvon Art, Umfang und Dauer der sungsschutz über die in dessen beantragten BeschränkungsmaßBereich getroffenen Beschrännahme schriftlich zu stellen und kungsanordnungen. Die Lanzu begründen. Der Antragsteller desämter für Verfassungsschutz hat darin darzulegen, daß die teilen dem Bundesamt für VerfasErforschung des Sachverhalts auf sungsschutz die ihnen übertraandere Weise aussichtslos oder genen Beschränkungsmaßnahwesentlich erschwert wäre. men mit. (5) Beschränkungsmaßnahmen SS5 sind den Betroffenen nach ihrer Einstellung mitzuteilen, wenn eine (1) Zuständig für die Anordnung Gefährdung des Zwecks der nach SS 1 ist bei Anträgen der VerBeschränkung ausgeschlossen fassungsschutzbehörden der Länwerden kann. Läßt sich in diesem der die zuständige oberste LandesZeitpunkt noch nicht abbehörde, im übrigen ein vom Bunschließend beurteilen, ob diese deskanzler beauftragter BundesVoraussetzung vorliegt, ist die Mitminister. teilung vorzunehmen, sobald eine Gefährdung des Zweckes der (2) Die Anordnung ergeht schriftBeschränkung ausgeschlossen lich; sie ist dem Antragsteller und werden kann. Einer Mitteilung der Deutschen Bundespost oder bedarf es nicht, wenn diese Vordem anderen Betreiber von Fernraussetzung auch nach fünf Jahren meldeanlagen, die für den öffentnoch nicht eingetreten ist. Nach lichen Verkehr bestimmt sind, mitder Mitteilung steht den Betroffezuteilen. In ihr sind Art, Umfang nen der Rechtsweg offen; SS 9 und Dauer der Maßnahme zu Abs. 6 findet keine Anwendung. bestimmen und die zur Überwachung berechtigte Stelle anzugeben. SS6 (3) Die Anordnung ist auf höch(1) In den Fällen des SS 2 muß die stens drei Monate zu befristen. Anordnung denjenigen bezeichVerlängerungen um jeweils mehr nen, gegen den sich die Beschränals drei weitere Monate sind auf kungsmaßnahme richtet. Antrag zulässig, soweit die Vorraussetzungen der Verordnung (2) Soweit sich in diesen Fällen fortbestehen. Maßnahmen nach SS 1 auf Sendungen beziehen, sind sie nur hin(4) Das Bundesamt für Verfassichtlich solcher Sendungen zulässungsschutz unterrichtet das sig, bei denen Tatsachen vorlie137 gen, aus welchen zu schließen ist, die Maßnahmen erlangten Kentdaß sie von dem, gegen den sich nisse und Unterlagen auch zur die Anordnung richtet, herrühren Erforschung und Verfolgung der oder für ihn bestimmt sind. in SS 34 Abs. 1 bis 6, auch in Verbindung mit SS 35, des AußenwirtSS7 schaftsgesetzes oder SS 19 Abs. 1 bis 3, SS 20 Abs. 1 und 2, jeweils (1) Die aus der Anordnung sich auch in Verbindung mit SS 21 oder ergebenden Maßnahmen nach SS 1 SS 22a Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 des Abs. 1 sind unter Verantwortung Gesetzes über die Kontrolle von der antragsberechtigte n Stelle und Kriegswaffen genannten Straftaten unter Aufsicht eines Bediensteten benutzen. vorzunehmen, der die Befähigung zum Richteramt hat. (4) Sind die durch die Maßnahmen erlangten Unterlagen über (2) Liegen die Voraussetzungen einen am Postund Fernmeldeverder Anordnung nicht mehr vor kehr Beteiligten zu dem in Absatz oder sind die sich aus der Anord- 3 genannten Zweck nicht mehr nung ergebenden Maßnahmen erforderlich, so sind sie unter Aufnicht mehr erforderlich, so sind sie sicht eines der in Absatz 1 genannunverzüglich zu beenden. Die ten Bediensteten zu vernichten. Beendigung ist der Stelle, die die Über die Vernichtung ist eine NieAnordnung getroffen hat, und der derschrift anzufertigen. Deutschen Bundespost oder dem anderen Betreiber von Fernmeldeanlagen, die für den öffentlichen SS8 Verkehr bestimmt sind, mitzuteilen. (1) Sendungen des Postverkehrs, die zur Öffnung und Einsichtnah(3) Die durch die Maßnahme me der berechtigten Stelle auserlangten Kenntnisse und Unterlagehändigt worden sind, sind gen dürfen nicht zur Erforschung unverzüglich dem Postverkehr und Verfolgung anderer als der in wieder zuzuführen. Telegramme SS 2 genannten Handlung benutzt dürfen dem Postverkehr nicht entwerden, es sei denn, daß sich aus zogen werden. Der zur Einsichtihnen tatsächliche Anhaltspunkte nahme berechtigten Stelle ist eine ergeben, daß jemand eine andere Abschrift des Telegramms zu in SS 138 des Strafgesetzbuches übergeben. genannte Straftat zu begehen vorhat, begeht oder begangen hat. (2) Die Vorschriften der Strafprozeßordnung über die BeschlagDie in SS 1 Abs. 1 genannten Behörnahme von Sendungen des Post138 den des Bundes dürfen die durch verkehrs bleiben unberührt. SS9 abschließende Entscheidung. Hält die Kommission eine Mitteilung (1) Der nach SS 5 Abs. 1 für die für geboten, hat der zuständige Anordnung von BeschränkungsBundesminister diese unverzügmaßnahmen zuständige Bundeslich zu veranlassen. minister unterrichtet in Abständen von höchstens sechs Monaten ein (4) Die Kommission besteht aus Gremium, daß aus fünf vom Bundem Vorsitzenden, der die Befähidestag bestimmten Abgeordneten gung zum Richteramt besitzen besteht, über die Durchführung muß, und zwei Beisitzern. Die Mitdieses Gesetzes. glieder der Kommission sind in ihrer Amtsführung unabhängig (2) Der zuständige Bundesminiund Weisungen nicht unterworster unterrichtet monatlich eine fen. Sie werden von dem in Absatz Kommission über die von ihm 1 genannten Gremium nach angeordneten BeschränkungsAnhörung der Bundesregierung maßnahmen vor deren Vollzug. für die Dauer einer Wahlperiode Bei Gefahr im Verzuge kann er des Bundestages mit der Maßgabe den Vollzug der Beschränkungsbestellt, daß ihre Amtszeit erst mit maßnahmen auch bereits vor der der Neubestimmung der MitglieUnterrichtung der Kommission der der Kommission, spätestens anordnen. Die Kommission entjedoch drei Monate nach Ablauf scheidet von Amts wegen oder der Wahlperiode endet. Die Komaufgrund von Beschwerden über mission gibt sich eine Geschäftsdie Zulässigkeit und Notwendigordnung, die der Zustimmung des keit von Beschränkungsmaßnahin Absatz 1 genannten Gremiums men. Anordnungen, die die Kombedarf. Vor der Zustimmung ist mission für unzulässig oder nicht die Bundesregierung zu hören. notwendig erklärt, hat der zuständige Bundesminister unverzüglich (5) Durch den Landesgesetzgeber aufzuheben. wird die parlamentarische Kontrolle der nach SS 5 Abs. 1 für die (3) Der zuständige BundesminiAnordnung von Beschränkungsster unterrichtet monatlich die maßnahmen zuständigen obersten Kommission über von ihm vorgeLandesbehörden und die Übernommene Mitteilungen an Betrofprüfung der von ihnen angeordfene (SS 5 Abs. 5) oder über die neten Beschränkungsmaßnahmen Gründe, die einer Mitteilung entgeregelt. gegenstehen. In den Fällen des SS 5 Abs. 5 Satz 3 unterrichtet er die (6) Im übrigen ist gegen die Kommission spätestens fünf Jahre Anordnung von Beschränkungsnach Einstellung der Beschränmaßnahmen und ihren Vollzug kungsmaßnahmen über seine der Rechtsweg nicht zulässig. 139 Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes Vom 11. April 1978 (BGBl. I S. 453 v. 12. April 1978) geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes und zur Änderung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses vom 27. Mai 1992 (BGBl. I S. 997 v. 11. Juni 1992) SS1 richtet die Parlamentarische kontrollkommission umfassend über (1) Die Bundesregierung unterdie allgemeine Tätigkeit der in SS 1 liegt hinsichtlich der Tätigkeit des Abs. 1 genannten Behörden und Bundesamtes für Verfassungsüber die Vorgänge von besondeschutz, des Militärischen Abrer Bedeutung. Die Entwürfe der schirmdienstes und des Bundesjährlichen Wirtschaftspläne der nachrichtendienstes der Kontrolle Dienste werden der Kommission durch die Parlamentarische Konzur Mitberatung überwiesen. trollkommission. Die Bundesregierung unterrichtet (2) Die Rechte des Bundestages die Kommission auf deren Verlanund seiner Ausschüsse bleiben gen über den Vollzug der Wirtunberührt. schaftspläne im Haushaltsjahr. (3) Die Kontrolle der Durch(2) Die Bundesregierung kann die führung des Gesetzes zu Artikel 10 Unterrichtung über einzelne Vordes Grundgesetzes bleibt den aufgänge nur verweigern, wenn dies grund von Artikel 10 Abs. 2 des aus zwingenden Gründen des Grundgesetzes vom Deutschen Nachrichtenzugangs notwendig Bundestag bestellten Organen ist. Lehnt die Bundesregierung und Hilfsorganen vorbehalten. unter Berufung auf Satz 1 eine Unterrichtung ab, so hat der für SS2 den betroffenen Nachrichtendienst zuständige Bundesminister 140 (1) Die Bundesregierung unter(SS 2 Abs. 1 Satz 2 BVerfSchG, SS 1 Abs. 1 Satz MADG) und, soweit neues Mitglied zu wählen; das der Bundesnachrichtendienst gleiche gilt auch, wenn ein Mitbetroffen ist, der Chef des Bunglied aus der Parlamentarischen deskanzleramtes (SS 1 Abs. 1 Satz 1 Kontrollkommission ausscheidet. BNDG) dies der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Wunsch zu begründen. SS5 (1) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommissionen SS3 sind geheim. Die Mitglieder sind zur Geheimhaltung der AngeleDie politische Verantwortung der genheiten verpflichtet, die ihnen Bundesregierung für die in SS 1 bei ihrer Tätigkeit in der Parlagenannten Behörden bleibt mentarischen Kontrollkommission unberührt. bekannt geworden sind. Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem AusSS4 scheiden aus der Parlamentarischen Kontrollkommission. (1) Der Deutsche Bundestag wählt zu Beginn jeder Wahlperiode die Satz 1 gilt nicht für die Bewertung Mitglieder der Parlamentarischen aktueller Vorgänge, wenn die Kontrollkommission aus seiner Mehrheit von zwei Dritteln der Mitte. Parlamentarischen Kontrollkommission ihre vorherige Zustim(2) Er bestimmt die Zahl der Mitmung erteilt. glieder, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der Parla(2) Die Parlamentarische Kontrollmentarischen Kontrollkommiskommission tritt mindestens einsion. mal im Vierteljahr zusammen. Sie gibt sich eine Geschäftsordnung. (3) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des (3) Jedes Mitglied kann die EinbeDeutschen Bundestages auf sich rufung und die Unterrichtung der vereint. Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Deutschen Bundestag oder seiner (4) Die Parlamentarische KontrollFraktion aus, so verliert es seine kommission übt ihre Tätigkeit auch Mitgliedschaft in der Parlamentariüber das Ende einer Wahlperiode schen Kontrollkommission; SS 5 des Deutschen Bundestages solanAbs. 4 bleibt unberührt. Für dieses ge aus, bis der nachfolgende BunMitglied ist unverzüglich ein destag gemäß SS 4 entschieden hat. 141 SS6 am Ende jeder Wahlperiode einen Bericht über ihre bisherige KonDie Parlamentarische Kontrolltrolltätigkeit. Dabei sind die kommission erstattet dem DeutGrundsätze des SS 5 Abs. 1 zu beschen Bundestag in der Mitte und achen. Gesetz zur Ausführung des Gesetzes zu Artdtel 10 Grundgesetz (G 10) - (AG G 10) - Vom 17. Juli 1992 GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 12-2 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: SS1 SS2 Anordnung von Parlamentarische Kontrolle Beschränkungen (1) Der Innenminister unterichtet Oberste Landesbehörde im Sinne innerhalb von drei Monaten nach des SS 5 Abs. 1 des Gesetzes zu ArtiEinstellung einer Beschränkungskel 10 Grundgesetz vom 13. maßnahme die Kommission über August 1968 (BGBl. I S. 949), die von ihm nach SS 5 Abs. 5 des zuletzt geändert durch Artikel 11 Gesetzes zu Artikel 10 Grundgedes Gesetzes zur Neuregelung des setz vorgenommenen MitteilunAusländerrechts vom 9. Juli 1990 gen an Betroffene oder über die (BGBl. I S. 1354), die BeschränGründe, die einer Mitteilung entkungen des Brief-, Postund Ferngegenstehen. Kann zu diesem meldegeheimnisses anordnen Zeitpunkt noch nicht abschkann, ist der Innenminister des ließend über die Mitteilung entLandes Mecklenburg-Vorpomschieden werden, so wird die mern. Über die Anordnung entKommission spätestens innerhalb scheidet der Minister, im Falle seieiner von ihr festzusetzenden Frist ner Verhinderung der Staatsseerneut unterrichtet: sie wird rechtkretär des Innenministeriums, auf zeitig vor Ablauf der in SS 5 Abs. 5 Antrag des Leiters der VerfasSatz 3 des Gesetzes zu Artikel 10 sungsschutzabteilung oder seines Grundgesetz genannten Frist von Vertreters. fünf Jahren über die abschließende Entscheidung unterrichtet. 142 Hält die Kommission eine Mittei- lung für geboten, so veranlaßt der pflichtet, die ihnen im ZusammenInnenminister sie unverzüglich. hang mit ihrer Tätigkeit in der Kommission bekannt geworden (3) Die Kommission besteht aus sind. dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen muß, und zwei Beisitzern. Die MitSS3 glieder der Kommission müssen Unterrichtung des nicht dem Landtag angehören und G 10-Gremiums sind in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht Der Innenminister unterrichtet unterworfen. Sie werden vom über die Durchführung des GesetLandtag auf Vorschlag der Fraktizes zu Artikel 10 Grundgesetz, onen für die Dauer einer Wahlpesoweit Beschränkungsmaßnahriode mit der Maßgabe gewählt, men von ihm angeordnet worden daß ihre Amtszeit erst mit der Neusind, auf Anforderung, mindestens wahl der Mitglieder der Kommisaber in Abständen von sechs sion, spätestens jedoch drei MonaMonaten, das G 10-Gremium. Grete nach Ablauf der Wahlperiode mium zur politischen Kontrolle endet. Gewählt ist, wer die Stimder Maßnahmen nach Artikel 10 men der Mehrheit der Mitglieder Grundgesetz ist die Parlamentarides Landtages auf sich vereint. Für sche Kontrollkommission gemäß SS jedes Miglied der Kommission 23 des Landesverfassungsschutzwird ein Vertreter gewählt. Die gesetzes. Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung. SS4 (4) Die Mitglieder der Kommission Inkrafttreten sind auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt zur GeheimhalDieses Gesetz tritt am Tage nach tung der Angelegenheiten verseiner Verkündung in Kraft. 143