Verfassungsschutzbericht 2015 Landesamt für erfassungsschutz www.hamburg.de/verfassungsschutz Verfassungsschutzbericht 2015 Landesamt für erfassungsschutz Im Text finden Sie vielfach die Symbole und Das Sinnbild "Buch" verweist auf eine Fundstelle in diesem Verfassungsschutzbericht. Das Symbol "Weltkugel" bedeutet, dass es zu dem Thema weitere Informationen auf unseren Internetseiten gibt. Unter http://www.hamburg.de/verfassungsschutz finden Sie regelmäßig aktuelle Informationen über alle Arbeitsfelder des Hamburger Verfassungsschutzes. Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Johanniswall 4, 20095 Hamburg Telefon: 040 / 24 44 43 Telefax: 040 / 33 83 60 Internet: http://www.hamburg.de/verfassungsschutz E-Mail-Adresse des LfV: poststelle@verfassungsschutz.hamburg.de E-Mail Öffentlichkeitsarbeit: info@verfassungsschutz.hamburg.de Auflage: 1.500 Juni 2016 Redaktionsschluss: 31.12.2015 In Teilen wurden Erkenntnisse aus 2016 aufgenommen. Fotos: LfV Hamburg, ruega, LKA-Niedersachsen Satz/Layout: Landesamt für Verfassungsschutz Druck: Lütcke & Wulff OHG, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg Vorwort Vorwort Innensenator Andy Grote zum aktuellen Verfassungsschutzbericht 2015 "Liebe Hamburgerinnen, liebe Hamburger, nach den erneuten terroristischen Bina Engel Anschlägen in verschiedenen Teilen Europas im Jahr 2015 und auch 2016 besteht kein Zweifel: Die Aufgaben, vor denen die Sicherheitsbehörden im Hinblick auf den extremistischen politischen Salafismus und den islamistischen Terrorismus stehen, werden auf Jahre zu den größten Herausforderungen gehören, die unser Verfassungsschutz, aber Senator Andy Grote auch Polizei und Justiz zu bewältigen haben. Unser Landesamt hat insofern richtigerweise bereits seit Sommer 2014 einen weiteren Schwerpunkt bei der Beobachtung des Islamismus gesetzt. Dadurch bekamen und bekommen wir einen noch tieferen Einblick in die Szene. Aber wir stellen auch fest, dass insbesondere der Salafismus in ganz Deutschland weiterhin Zulauf speziell von jungen Menschen hat. Die personelle Verstärkung, die unser Landesamt für Verfassungsschutz durch Senat und Bürgerschaft erhalten hat, ist vor diesem Hintergrund absolut notwendig und erforderlich gewesen. Und es ist richtig, dass die Expertise unseres Verfassungsschutzes auch Teil des Beratungsnetzwerks Prävention und Deradikalisierung ist, das unter Federführung der Sozialbehörde erfolgreich läuft. Ich freue mich sehr, dass es hier eine sehr gute Kooperation auch mit der Beratungsstelle Legato gibt - denn am besten ist es, wenn junge Menschen gar nicht erst in den Fokus der Sicherheitsbehörden geraten. 3 Vorwort Daher beginnt der Kampf gegen jede Form der Radikalisierung und des Extremismus schon weit vor der Arbeit unseres Verfassungsschutzes. Er ist eine Gemeinschaftsaufgabe unserer gesamten Gesellschaft, die im Elternhaus und in der Familie beginnt, sich in der Schule und am Arbeitsplatz fortsetzt. Denn wenn jemand tatsächlich soweit ist, dass er mit dem Gedanken spielt, Richtung Syrien oder Nord-Irak auszureisen, dann ist es für eine Deradikalisierung fast schon zu spät. Ein genauso bemerkenswertes wie nachdenklich stimmendes Beispiel für die enge Zusammenarbeit ist die Publikation der Audio-Botschaft des jungen "Bilal", der aus Hamburg ausreiste und im Jihad-Gebiet ums Leben kam - mit 17 Jahren. Die Veröffentlichung der Datei hat vor allem zwei Ziele: Sie dient zunächst der Information und Warnung junger Menschen, die ein verklärtes und falsches Bild von den Zuständen im Bürgerkriegsgebiet haben und dabei ausblenden, dass sie von extremistischen Terroristen instrumentalisiert und an der Front verheizt werden. Zudem wollen wir auch Eltern, Familien, Freunde und das Umfeld in Schule und Beruf sensibilisieren, wachsam zu sein, ob junge Menschen in Gefahr sind, mit Extremisten in Kontakt zu kommen. Mein Appell ist es, sich dann an Verfassungsschutz, Polizei oder die Beratungsstelle zu wenden. Ein Anruf zu viel ist besser als einer zu wenig. Die bundesweite Resonanz auf die Publikation der Audio-Datei belegt im Übrigen, dass auch die professionelle Öffentlichkeitsarbeit ein nicht wegzudenkender Teil der Arbeit unseres Nachrichtendienstes bleiben muss. Die stark angestiegenen Flüchtlingszahlen bedeuten für die Arbeit unseres Nachrichtendienstes weitere Herausforderungen. Wir stellen auch in Hamburg fest, dass Islamisten versuchen, Kontakte zu Flüchtlingen herzustellen; zudem könnten Terrororganisationen wie der "Islamische Staat" versuchen, Kämpfer über die Flüchtlingsströme einzuschleusen. Verfassungsschutz und Polizei werden hier weiterhin jedem einzelnen Hinweis sorgfältig nachgehen, auch wenn wir bisher, und auch das gehört zur Wahrheit dazu, in keinem Fall eine Bestätigung erhalten haben. 4 Vorwort Neben Islamisten instrumentalisieren auch andere Extremisten die Flüchtlingsfrage für ihre Zwecke. Rechtsextremisten intensivieren ihre fremdenfeindliche Propaganda. Deutschlandweit steigt die politisch motivierte Kriminalität im Kontext der Flüchtlingsfrage. Auch wenn es in Hamburg bisher keine Anschläge von der Qualität in anderen Regionen Deutschlands gab - auch hier gab es eine Vielzahl rechtsextremistisch motivierter Straftaten, vor allem so genannte Propagandadelikte. Diese Taten werden wir nicht tolerieren, sondern unseren Kampf gegen den Rechtsextremismus fortsetzen. Hamburg ist und bleibt eine weltoffene Stadt, es gilt Null-Toleranz für jede Form der Fremdenfeindlichkeit. Wir werden die weltweit anerkannte Willkommenskultur nicht durch Rechtsextremisten beschädigen lassen. Das Verbot der gewaltorientierten Gruppierung "Weisse Wölfe Terrorcrew", das maßgeblich auch vom Verfassungsschutz in Hamburg mit vorbereitet wurde, ist ein deutliches Zeichen für die Grenzen, die unsere Demokratie setzt und gegen rechtsextremistische Verfassungsfeinde setzen muss. In diesem Kontext sehe ich auch das Verbotsverfahren gegen die NPD - es ist richtig und notwendig, dass unsere streitbare Demokratie geschützt wird und ein Signal an all jene aussendet, die sie beseitigen wollen. Die Krawalle und Straftaten rund um den 1. Mai haben uns erneut deutlich vor Augen geführt, dass auch der Linksextremismus eine Gefahr für unsere Demokratie darstellt. Angriffe auf Wohnhäuser von Senatsmitgliedern, Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft und weiteren gesellschaftlichen Funktionsträgern gehören zum Instrumentarium solcher gewaltorientierten Verfassungsfeinde. Für derartige Attacken liest man in Bekennerschreiben und Internetbeiträgen die krudesten Begründungen. Auf den Punkt gebracht, belegen diese Taten, dass die Personen, die dahinterstehen, eine andere Gesellschaftsform anstreben, die mit unserer repräsentativen, pluralistischen, sozialen und liberalen Demokratie nicht das Geringste zu tun hat. Häufig instrumentalisieren Linksextremisten Themen, bei denen sie auf Zustimmung in der Gesellschaft und auf einen möglichen Zulauf auf entsprechenden Versammlungen auch von nicht extremistischen Organisationen hoffen dürfen: Engagement gegen Rechtsextremisten unter dem Schlagwort "Antifaschismus", der Einsatz für eine vorgeblich bes- 5 Vorwort sere Stadtentwicklungspolitik ("Anti-Gentrifikation"), der Kampf gegen "Rassismus" in allen Facetten. Ich freue mich über das breite gesellschaftliche und demokratische Engagement in diesen und anderen Themenfeldern. Alle, die sich engagieren, sollten indes acht geben, dass ihre richtigen und wichtigen Ziele nicht von Linksextremisten ausgenutzt werden. Es ist eine eindeutige Strategie von Linksextremisten, genau solche Themen und Fragen zu besetzen, mit denen sie auch im bürgerlichen Spektrum Gehör finden. Liebe Leserinnen, liebe Leser - diese wenigen Zeilen machen meines Erachtens auf eindrucksvolle Art und Weise deutlich, dass unser Verfassungsschutz ein unverzichtbarer Bestandteil der Hamburger Sicherheitsarchitektur ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Bereichen, ob bei der Beobachtung der verschiedenen Extremismusbereiche, bei der Spionageabwehr, im Wirtschaftsschutz, der Scientology-Beratung, der Organisation, Verwaltung und Technik, leisten Tag für Tag mit höchstem Engagement einen elementaren Beitrag für die Sicherheit der Mitbürgerinnen und Mitbürger und Gäste in unserer Stadt. Damit dies so bleiben kann, wird der Senat auch künftig für die notwendige personelle und materielle Ausstattung sorgen. Und nun wünsche ich Ihnen eine anregende Lektüre des aktuellen Berichtes unseres Landesamtes für Verfassungsschutz. Andy Grote Präses der Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg 6 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Impressum 2 Vorwort von Innensenator Andy Grote 3 I. Verfassungsschutz in Hamburg 1. Verfassungsschutz und Demokratie 14 2. Gesetzliche Grundlage 15 3. Aufgaben des Verfassungsschutzes 15 4. Arbeitsweise und Befugnisse des 16 Verfassungsschutzes 5. Informationsverarbeitung 17 6. Kontrolle 20 7. Strukturdaten, Regelanfragen und Überprüfungen 21 8. Organigramm des LfV Hamburg 24 II. Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten 1. Entwicklungen und Schwerpunkte 26 2. Potenziale 27 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 28 4. Transnationaler islamistisch motivierter Terrorismus 29 4.1 Aktuelle Entwicklungen 29 4.2 Islamischer Staat (IS) 30 4.3 al-Qaida-Netzwerk 34 * Kern-al-Qaida 34 * Jabhat al-Nusra (JaN) 34 * al-Qaida auf der arabischen Halbinsel (AQAH) 35 4.4 Prozesse, Ermittlungsverfahren, Festnahmen 37 4.5 Salafismus 39 4.6 Situation in Hamburg 41 5. Hizb ut-Tahrir (HuT) 50 5.1 HuT und Gewalt 52 5.2 HuT in Hamburg 53 8 Inhaltsverzeichnis 6. Hizb Allah 54 7. Iranische Islamisten 55 8. Türkische Islamisten 60 8.1 Türkische Hizbullah (TH) 60 8.2 Milli Görüs Bewegung 62 III. Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug 1. Entwicklungen und Schwerpunkte 66 2. Potenziale 67 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 69 4. PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) 70 4.1 Entwicklungen und Organisatorisches 70 4.2 Aktivitäten und Schwerpunkte in Deutschland 76 4.3 Situation in Hamburg 82 5. Türkische Extremisten 84 5.1 Revolutionär-marxistische Gruppierungen 84 5.2 ADÜTDF / Ülcücü Bewegung / Türkische 85 Nationalisten IV. Linksextremismus 1. Entwicklungen und Schwerpunkte 88 2. Potenziale 90 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 93 4. Militanzdebatte und linksextremistische Gewalt 94 5. Gewaltorientierte Linksextremisten 100 5.1 Gruppen und Strukturen 100 5.1.1 Autonome Szene 100 5.1.2 Interventionistische Linke Hamburg 104 5.1.3 ATES.H 107 5.1.4 Antiimperialistische Gruppen 108 9 Inhaltsverzeichnis 5.1.5 Anarchisten 116 5.1.6 Rote Hilfe e.V. (RH) 117 5.2 Aktionsfelder 118 5.2.1 Antirepression 118 5.2.2 Antifaschismus 120 5.2.3 Antimilitarismus 124 5.2.4 Linksextremistische Einflussnahme auf Proteste gegen die Stadtentwicklungspolitik 125 5.2.5 Antirassismus 127 5.2.6 Linksextremistische Einflussnahme auf Protest gegen wirtschaftliche Globalisierung und Kapitalismus 129 6. Orthodoxe Kommunisten und andere revolutionäre Marxisten 133 6.1 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 133 * DKP Hamburg 134 6.2 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) 135 * SDAJ Hamburg 135 6.3 Marxistische Abendschulen (MASCH) in Hamburg 135 6.4 Extremistische Teilstrukturen in der Partei DIE LINKE. 136 6.4.1 Linksjugend ('solid) 136 6.5. Trotzkisten 137 V. Rechtsextremismus 1. Entwicklungen und Schwerpunkte im Überblick 140 2. Potenziale 143 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 147 4. Rechtsterrorismus 151 4.1 Der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) - Sachstand und Ergebnisse der Ermittlungen 151 4.2 Aktuelle Ansätze für rechtsterroristische Bestrebungen in Deutschland und Maßnahmen der Sicherheitsbehörden 154 5. Neonazismus 154 10 Inhaltsverzeichnis 5.1 Organisationsverbote 156 5.2 Überregionale Aktivitäten 156 5.3 Kameradenkreis Neonazis in Hamburg 160 5.4 Weisse Wölfe Terrorcrew (WWT) 161 6. Subkulturell geprägte Rechtsextremisten 164 7. Rechtsextremistische Musikszene 167 8. Rechtsextremistische Parteien 170 8.1 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 170 * Hamburg 174 8.2 DIE RECHTE 178 8.3 Der III. Weg 179 9. Sonstige rechtsextremistische Organisationen und Bestrebungen 180 9.1 Hamburger Burschenschaft Germania (HB! Germania) 181 9.2 Pennale Burschenschaft Chattia Friedberg zu Hamburg (PB! Chattia) 185 9.3 Artgemeinschaft - Germanische GlaubensGemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V. (AG-GGG) 187 9.4 Deutsches Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e. V. (DRB) 189 9.5 Europäische Aktion (EA) 191 10. Politisch motivierte Islamfeindlichkeit 194 VI. Scientology-Organisation (SO) 1. Entwicklungen und Schwerpunkte 200 2. Potenziale 201 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 203 4. Strukturen und Organisationseinheiten 203 5. Strukturen in Hamburg 205 6. Aktivitäten 207 11 Inhaltsverzeichnis VII. Spionageabwehr 1. Überblick 212 2. Elektronische Attacken 213 3. Nachrichtendienste Mittlerer und Naher Osten 215 4. Nachrichtendienste der Russischen Föderation 217 5. Chinesische Nachrichtendienste 218 6. Ausspähung durch andere Länder 221 VIII. Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz 1. Allgemeines 224 2. Geheimschutz 225 2.1 Personeller Geheimschutz 225 2.2 Materieller Geheimschutz 227 3. Personeller Sabotageschutz 227 4. Schutz von IT-Systemen und 228 Kommunikationsstrukturen 5. Wirtschaftsschutz 229 IX. Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz 234 * Abkürzungsverzeichnis 272 * Stichwortverzeichnis 277 * Auflistung extremistischer Organisationen und 282 Gruppierungen 12 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Verfassungsschutz in Hamburg I. Verfassungsschutz in Hamburg 1. Verfassungsschutz und Demokratie Nach den Erfahrungen mit der von Extremisten verschiedener politischer Lager bekämpften Weimarer Demokratie enthält das Grundgesetz (GG) der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland - dem Prinzip der wehrhaften Demokratie folgend - grundlegende Schutzmechanismen gegen Gefährdungen der Verfassung und ihre wesentlichen Systemund Werteentscheidungen. Dazu gehören * die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, * die Volkssouveränität, * die Gewaltenteilung, * die Verantwortlichkeit der Regierung, * die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, * die Unabhängigkeit der Gerichte, * das Mehrparteienprinzip, * die Chancengleichheit für alle politischen Parteien und das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Zu den Schutzmechanismen gehören im Wesentlichen * die Unabänderlichkeit der in den Artikeln 1 und 20 GG niedergelegten elementaren Verfassungsgrundsätze, * das Verbot von Parteien und sonstigen Vereinigungen wegen verfassungswidriger Aktivitäten (Artikel 21 Abs. 2 GG und Artikel 9 Abs. 2 GG), * die Verwirkung von Grundrechten, wenn diese zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht werden (Artikel 18 GG), * die Pflicht der Angehörigen des Öffentlichen Dienstes zur Verfassungstreue (Artikel 5 Abs. 3 und Artikel 33 Abs. 5 GG in Verbindung mit den beamtenrechtlichen Vorschriften), * die Verfolgung von Straftaten, die sich gegen den Bestand des Staates oder gegen die Verfassung richten (Staatsschutzdelikte). 14 Verfassungsschutz in Hamburg Zentrale Aufgabe des Verfassungsschutzes ist die Beobachtung von Bestrebungen und Tätigkeiten, die die Werteentscheidungen der Verfassung beseitigen wollen oder den Bund, die Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen beabsichtigen [vgl. SS 1 Abs. 1, SS 4 und SS 5 des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes (HmbVerfSchG, IX.) sowie Artikel 73 Nr. 10 b und Artikel 87 Abs. 1 Satz 2 GG, SS 2 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz]. 2. Gesetzliche Grundlage Das Hamburgische Verfassungsschutzgesetz ( IX.) ist die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV). Das LfV ist, wie jede andere Behörde auch, bei der Erfüllung seiner Aufgaben an Gesetz und Recht gebunden und muss bei Eingriffen in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren. 3. Aufgaben des Verfassungsschutzes Hauptaufgabe des LfV ist nach SS 4 Abs. 1 HmbVerfSchG die Sammlung und Auswertung von Informationen über * Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der verfassungsmäßigen Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben, * sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht in der Bundesrepublik Deutschland, 15 Verfassungsschutz in Hamburg * Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, * Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 GG), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 GG) gerichtet sind. Das LfV wertet die mit offenen oder mit nachrichtendienstlichen Mitteln ( 4.) gewonnenen Erkenntnisse aus und informiert über entsprechende Gefahren. Neben seiner Informationsverpflichtung gegenüber dem Senat und der Weitergabe von Informationen an die zuständigen staatlichen Stellen zur Gefahrenabwehr informiert das LfV mit seinem jährlichen Verfassungsschutzbericht, mit weiteren Publikationen, Pressemitteilungen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen sowie aktuellen Berichten auf seiner Internetseite auch die Öffentlichkeit über die Ergebnisse seiner Arbeit, soweit diese offen dargestellt werden können. Beobachtungsfelder sind Rechts- ( V.) und Linksextremismus ( IV.), extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug ( III.), die Spionagetätigkeit ( VII.) fremder Geheimdienste und die Scientology-Organisation ( VI.). Einen besonderen Beobachtungsschwerpunkt bilden seit 2001 der Islamismus und der islamistisch motivierte Terrorismus ( II.). Bei Straftaten und Gefahren in den genannten Beobachtungsbereichen des Extremismus darf der Verfassungsschutz - grundsätzlich anders als die Polizei - bereits im Vorfeld konkreter Verdachtsmomente tätig werden. Geheimund Sabotageschutz und Wirtschaftsschutz ( VIII.) gehören zu den weiteren Aufgaben des Verfassungsschutzes. 4. Arbeitsweise und Befugnisse des Verfassungsschutzes Die Informationen, die das LfV zur Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt, beschafft es zum Teil aus offen zugänglichen Quellen, die grundsätzlich auch jedem Bürger zur Verfügung stehen, zum Beispiel aus Zeitungen und Zeitschriften, Broschüren, Flugblättern, Archiven und zunehmend aus dem Internet sowie aus Unterlagen anderer staat16 Verfassungsschutz in Hamburg licher Stellen. Neben der offenen Informationsgewinnung darf das LfV auch Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln verdeckt erheben. Zu diesen Mitteln, die in SS 8 Abs. 2 HmbVerfSchG ( IX.) aufgezählt sind, gehören beispielsweise die Führung von Vertrauensleuten (Quellen), die planmäßige Observation, Bildund Tonaufzeichnungen und - nach Maßgabe des Artikel 10-Gesetzes - die Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs. Im Jahr 2002 wurden im Rahmen der Umsetzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes die Befugnisse des Landesamtes in wichtigen Punkten erweitert. Hierzu zählt unter anderem das Mittel der Finanzermittlung, um zum Beispiel Geldtransfers im Zusammenhang mit der Finanzierung des islamistischen Terrorismus aufdecken zu können. Dem LfV stehen weder polizeiliche Befugnisse noch Weisungsbefugnisse gegenüber polizeilichen Dienststellen zu, noch darf es die Polizei im Amtshilfeweg veranlassen, Maßnahmen zu ergreifen, zu denen es selbst nicht befugt ist. Das LfV darf nicht an eine polizeiliche Dienststelle angegliedert werden. Das schließt einen Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz nicht aus, im HmbVerfSchG ist dies im Detail geregelt. In den letzten Jahren sind besondere Einrichtungen zum kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutzbehörden geschaffen worden. Dazu zählt insbesondere das "Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum" (GTAZ) in Berlin. Das GTAZ hat maßgeblich zu einem verbesserten Informationsfluss zwischen den beteiligten Behörden beigetragen. Um dies auch auf andere Phänomenbereiche zu übertragen, wurde an den Standorten Köln und Meckenheim das "Gemeinsame Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum" (GETZ) gegründet. Schwerpunkt der dortigen Zusammenarbeit ist die Bekämpfung des Rechtsextremismus. 5. Informationsverarbeitung Die Verfassungsschutzbehörden sammeln und speichern sachund personenbezogene Daten über extremistische Bestrebungen sowie sicherheitsgefährdende und geheimdienstliche Tätigkeiten. Zu den Instrumenten der gegenseitigen Unterrichtung der Verfassungsschutzbehörden zählen unter anderem gemeinsame Dateien. 17 Verfassungsschutz in Hamburg Die "klassische" gemeinsame Datei war das bundesweite Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS, Zahl der Hamburger Speicherungen: 7), das nach mehreren Jahrzehnten im Jahr 2012 durch ein neues System abgelöst wurde. Das bisherige NADIS war eine allen Verfassungsschutzbehörden zur Verfügung stehende Datenbank, in der jede Verfassungsschutzbehörde biografische Grunddaten von Personen und Objekten in eigener Verantwortung speicherte. Es enthielt nur Hinweise auf Aktenfundstellen. Um Näheres zu erfahren, musste die speichernde Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung der Einzelerkenntnisse gebeten werden. Im neuen "NADIS-WN" (WN für WissensNetz) werden mehr Informationen erfasst und für alle Berechtigten zur Verfügung gestellt. Es bietet damit deutlich bessere Möglichkeiten zu umfassenderen Analysen und dabei insbesondere zur Verknüpfung von Daten. Die Entwicklungen im Bereich des islamistischen Terrorismus und die Ermittlungsergebnisse im Zusammenhang mit dem rechtsterroristischen "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) haben deutlich gemacht, warum der Informationsaustausch und die Vernetzung zwischen den Verfassungsschutzbehörden fortentwickelt werden musste. In den vergangenen Jahren erfolgten unter anderem folgende Verbesserungen: Am 30.03.2007 wurde die Arbeit mit einer von Polizei und Verfassungsschutz eingerichteten zentralen "Antiterrordatei" (ATD) aufgenommen und seit Anfang des Jahres 2008 erlaubt das HmbVerfSchG, Projektdateien mit den anderen Bundesund Landessicherheitsbehörden zu betreiben. Mit diesen Dateien wird die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden unterstützt und der Informationsaustausch verbessert. Mit Beschluss vom 08./09.12.2011 hatte sich die "Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder" (IMK) für die Einrichtung einer gemeinsamen Verbunddatei Rechtsextremismus für Polizei und Verfassungsschutz - "Rechtsextremismusdatei" (RED) - ausgesprochen. Sie wurde am 19.09.2012 in Betrieb genommen. Ziele der neuen Verbunddatei sind eine Zusammenführung bestimmter personenbezogener Daten von Verfassungsschutzund Polizeibehörden auf dem Gebiet des gewaltorientierten Rechtsextremismus sowie die Intensivierung und Beschleunigung des Informationsaustausches. 18 Verfassungsschutz in Hamburg Zudem soll die Rechercheund Analysefähigkeit der Datei über gewaltbezogene Aktivitäten von Rechtsextremisten weiter ausgebaut werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer Entscheidung vom 24.04.2013 (1 BvR - 1215/07) erklärt, dass die Antiterrordatei (ATD) in ihren Grundstrukturen Verfassungsgemäß ist. Jedoch stellte das Gericht fest, dass sie hinsichtlich ihrer Ausgestaltung in Einzelpunkten den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genüge. Das Gericht forderte vom Gesetzgeber hinsichtlich einiger Speichervoraussetzungen und des Informationsaustausches zwischen Polizei und Verfassungsschutz weitere Präzisierungen. Die im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz und das Übermaßverbot vom Gericht verlangten Änderungen betrafen die Bestimmung der beteiligten Behörden, die Reichweite der als terrorismusnah erfassten Personen, die Einbeziehung von Kontaktpersonen, die Nutzung von verdeckt bereitgestellten erweiterten Grunddaten, die Konkretisierungsbefugnis der Sicherheitsbehörden für die zu speichernden Daten und die Gewährleistung einer wirksamen Aufsicht und die Einbeziehung von Daten in die Antiterrordatei, die durch Eingriffe in das Briefund Fernmeldegeheimnis und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung erhoben wurden. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze vom 18.12.2014 diese Vorgaben umgesetzt. Soweit Vorschriften im Rechtsextremismus-Datei-Gesetz (RED-G) den vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Regelungen des Antiterrordateigesetzes (ATDG) entsprachen, wurden diese entsprechend mit angepasst. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.04 2013 (1 BvR - 1215/07) zum ATDG enthält auch allgemeine Begründungsausführungen zu Übermittlungen von Nachrichtendiensten an Polizeien. Danach muss eine Übermittlung von Erkenntnissen, die mit besonderen Mitteln nachrichtendienstlich gewonnen worden sind, für ein operatives Tätigwerden der Polizei, das mit schwerwiegenden Grundrechtseingriffen verbunden ist, grundsätzlich einem herausragenden öffentlichen Interesse dienen. Zwar ist das Übermittlungsermessen nach SS 19 Absatz 1 Satz 1 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) bereits nach geltendem Recht abzuwägen, der Bundesgesetzgeber hat sich gleichwohl 19 Verfassungsschutz in Hamburg entschieden, eine rechtspolitisch sinnvolle Neuregelung dieser speziellen Übermittlungssachverhalte vorzunehmen. Daher sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes eine entsprechende Anpassung der Vorschrift des BVerfSchG zur Übermittlung von Informationen an die Polizeien vor. Das Gesetzgebungsverfahren dauert noch an. Der Deutsche Bundestag hat in seiner 116. Sitzung am 03.07.2015 den Gesetzentwurf verabschiedet. 6. Kontrolle Das LfV ist an klare gesetzliche Vorgaben gebunden, seine Arbeit unterliegt kontinuierlicher parlamentarischer Kontrolle. In Hamburg wird diese Aufgabe vom "Ausschuss zur parlamentarischen Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes" (verkürzt auch "PKA" für "Parlamentarischer Kontrollausschuss" genannt) der Hamburgischen Bürgerschaft wahrgenommen. Über Eingriffe in das Brief-, Post-, und Fernmeldegeheimnis entscheidet die G 10-Kommission der Bürgerschaft. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat ebenfalls umfängliche Kontrollbefugnisse. Kontrolle des Landesamtes für Verfassungsschutz P arlamentarischer S enator / S taatsrat Bürger K ontrollausschuss G 10-K ommission Landesamt für G erichte erfassungsschutz DatenschutzInnenausschuss Medien beauftragter 20 Verfassungsschutz in Hamburg Wie bei allen anderen Behörden ist auch das Verwaltungshandeln des Verfassungsschutzes grundsätzlich gerichtlich nachprüfbar. 7. Strukturdaten, Regelanfragen und Überprüfungen Stellenplan Nach den Terroranschlägen vom 11.09.2001 in den USA war der Personalbestand des LfV mit dem Stellenplan 2002 zunächst um 15,5 Stellen aufgestockt worden. In den Jahren 2003 bis 2008 wurde der Stellenbestand insgesamt um weitere elf Stellen auf 151 erhöht. Für die Dauer des Doppelhaushalts 2015/2016 wurden dem LfV Hamburg drei Stellen zur Verfügung gestellt, die insbesondere für eine verstärkte Beobachtung und Auswertung des jihadistischen Salafismus vorgesehen sind. Im Jahr 2015 verfügte das LfV somit über 153 Stellen. Haushaltsansatz Im Jahr 2015 betrug der Haushaltsansatz für das LfV insgesamt 12.646.000 EUR (2014: 12.833.000 EUR). Darin enthalten waren 9.675.000 EUR für Personalausgaben (2014: 9.960.000 EUR), davon 1.723.000 EUR Versorgungsleistungen (2014: 2.772.000 EUR) und 179.000 EUR für Investitionen. Hamburger NADIS-Speicherungen Vom LfV waren am 31.12.2015 im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS-WN, 5.) Daten von 55.659 Personen gespeichert (31.12.2014: 56.267), davon 50.425 (90,6 %) im Zusammenhang mit Sicherheitsüberprüfungen (31.12.2014: 50.534 = 89,81 %). Im Phänomenbereich Linksextremismus werden 1.246 Datensätze geführt, im Bereich Rechtsextremismus sind es 1.098, im Bereich auslandsbezogener Extremismus 2.262 und bei der Scientology-Organisation 284. 21 Verfassungsschutz in Hamburg Die Zahl der NADIS-Datensätze ist nicht identisch mit dem beobachteten Personenpotenzial, insbesondere weil sich Speicherund Löschfristen zusätzlich auswirken. Beteiligungsund Mitwirkungsaufgaben Das LfV Hamburg nutzt seine Informationen nicht nur zur Analyse und Bewertung extremistischer Organisationen, sondern beteiligt sich mit seinen Informationen an den Entscheidungen einer Vielzahl anderer Behörden. Einbürgerungsverfahren Mit Wirkung vom 22.10.2001 wurde in Hamburg die Regelanfrage bei Einbürgerungen eingeführt: Das Einwohner-Zentralamt als Einbürgerungsbehörde fragt vor jeder Entscheidung beim LfV nach, ob Erkenntnisse vorliegen, die einer Einbürgerung entgegenstehen könnten. Vor Einführung dieser Regelung wurde nur angefragt, wenn bereits der Einbürgerungsbehörde Anhaltspunkte für den Verdacht auf politisch-extremistische Bestrebungen aufgefallen waren. Im Jahr 2015 gab es 7.756 Anfragen (2014: 8.209), die nach einer Dateiabfrage im NADIS-WN und gegebenenfalls weiteren Ermittlungen beantwortet wurden. In 14 Fällen (2014: neun) hat das LfV Erkenntnisse zu den Antragstellern mitgeteilt. Diese führen in der Regel zur Ablehnung des Antrages. Aufenthaltsverfahren Seit dem 01.05.2004 führen die Ausländerdienststellen bei Personen aus bestimmten Herkunftsländern vor Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln eine Sicherheitsbefragung durch. In jedem Fall wird auch das LfV beteiligt. Im Jahr 2015 wurden 16.723 Anfragen beantwortet (2014: 11.592). In 20 Fällen wurden Ermittlungen angestellt (2014: 31), Bedenken mussten in drei Fällen erhoben werden (2014: kein Fall). 22 Verfassungsschutz in Hamburg Schengener Visumverfahren Im Jahr 2015 gab es im "Schengener Visumverfahren" 4.605 Anfragen an das LfV (2014: 4.743). In drei Fällen (2014: kein Fall) wurden Bedenken erhoben, denen entsprochen wurde. Das Verfahren wird ausgelöst, wenn der Antragsteller aus einem "Problemstaat" stammt. In das Verfahren eingebunden sind das Auswärtige Amt, das Bundesamt für Verfassungsschutz und gegebenenfalls die Verfassungsschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes. 23 Verfassungsschutz in Hamburg 8. Organigramm des LfV Hamburg Referat V 01 Amtsleiter Öffentlichkeitsund Gremienarbeit Abteilung 1 Abteilung 2 Abteilung 3 Staatsschutz Abwehr Zentrale Aufgaben (Stellv. Amtsleiterin) Rechtsangelegenheiten Referat V 21 Referat V 31 Auswertung Referat V 11 auslandsbezogener Geheimund Verwaltung Sabotageschutz Extremismus Wirtschaftsschutz Islamismus Referat V 22 Auswertung Referat V 12 Referat V 32 Linksextremismus IuK, Techn. Dienst Spionageaufklärung Rechtsextremismus Scientology-Organisation Referat V 23 Referat V 13 Beschaffung Operative Technik Forschung / Werbung Referat V 24 Observation Konspirative Ermittlung 24 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten II. Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten 1. Entwicklungen und Schwerpunkte Die terroristischen Netzwerke des sogenannten "Islamischen Staates" (IS, 4.2) wie der al-Qaida (AQ, 4.3) untermauerten 2015 durch Anschläge auch außerhalb ihres jeweiligen Kerngebietes ihren Führungsanspruch hinsichtlich des globalen Jihad. Beide sich konkurrierend gegenüberstehenden Terrornetzwerke verübten schwerwiegende Anschläge in Paris, aber auch in arabischen Ländern. Sowohl der IS als auch AQ haben in Verlautbarungen weitere Anschläge gegen die "kreuzzüglerischen Nationen" angekündigt. Aufgrund des deutschen Engagements in Syrien, Irak und des andauernden Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan liegt auch Deutschland im Fadenkreuz beider terroristischer Netzwerke. Die hohe Gefährdungslage für Deutschland besteht daher weiterhin. Wenngleich es in Deutschland nicht zu Anschlägen kam, fielen wiederholt Hinweise auf konkrete Gefährdungen an. Diese führten zu Absagen größerer Ereignisse wie im Februar 2015 eines Karnevalsumzuges in Braunschweig, eines Radrennens bei Frankfurt/M. im Juni 2015 sowie eines Freundschaftsspiels der deutschen Fußballnationalmannschaft in Hannover im November 2015. Der selbsternannte "Islamische Staat" konnte seinen territorialen Einflussbereich in Syrien und Irak im Vergleich zum Jahr 2014 nicht ausweiten, sondern musste einige Gebiete wieder räumen. Trotz der zahlreichen Luftschläge der Anti-IS-Allianz ist seine Schlagkraft aber dennoch nicht gebrochen. Auch wenn der IS an Anziehungskraft für Jihadisten aus Europa nicht verloren hat, ebbte der Zustrom junger Europäer in die Jihadgebiete Syriens und Iraks etwas ab. Bisher sind mehr als 820 Islamisten aus Deutschland in Richtung Syrien und Irak gereist, um dort an Kampfhandlungen teilzunehmen oder den Jihad in sonstiger Weise zu unterstützen (Stand: Mai 2016). Nicht in allen Fällen liegen Informationen vor, dass sich diese Personen tatsächlich in Syrien oder Irak aufgehalten haben. Etwa ein Drittel ist mittlerweile nach Deutschland zurückgekehrt. Zu der Mehrzahl dieser Rück26 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten kehrer liegen keine belastbaren Informationen vor, dass sie sich aktiv an Kampfhandlungen vor Ort beteiligt haben. Anfang 2016 lagen den Sicherheitsbehörden zu 70 Personen Erkenntnisse vor, dass sie sich aktiv am bewaffneten Kampf beteiligt haben. Ferner lagen zu circa 130 Personen Hinweise vor, dass diese in Syrien oder Irak ums Leben gekommen sind. Auch im Jahr 2015 reisten Jihadisten aus Hamburg ( 4.6) in Richtung Syrien/Irak. Neben der Beobachtung möglicher islamistisch-terroristischer Strukturen waren die Aktivitäten von Islamisten im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Verfassungsschutzes in Hamburg. Islamisten versuchen das Schicksal der nach Deutschland kommenden, überwiegend aus dem muslimischen Kulturkreis stammenden Flüchtlinge für ihre Zwecke zu missbrauchen. Sehr aktiv sind in diesem Themenfeld Salafisten ( 4.5) sowie die islamistische Hizb ut-Tahrir ( 5.). Durch vermeintlich humanitär motivierte Hilfsangebote, zum Beispiel bei Behördengängen oder durch Einladungen zu Grillfesten, Fußballspielen und anderen Veranstaltungen versuchen sie, das Vertrauen der Flüchtlinge zu gewinnen. 2. Potenziale In Hamburg wuchs 2015 die Zahl der Anhänger des salafistischen Spektrums ( 4.5) auf 460 Personen an (2014: 400). Von diesen 460 Salafisten sind 270 (2014: 240) der jihadistischen Strömung zuzurechnen. Salafistische Bestrebungen in Hamburg 2011 2012 2013 2014 2015 200 200 240 400 460 Gewaltbereite Islamisten in Hamburg 2011 2012 2013 2014 2015 40 40 70 240 270 27 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Hamburg: Gesamt-Personenpotenzial im auslandsbezogenen Extremismus mit dem Anteil der Islamisten 3500 3000 2500 3.000 3.000 2.985 2.930 2.985 3.040 3.015 3.078 2000 1.805 1.915 1500 1000 1.065 2.000 2.030 2.005 2.065 2.270 2.245 2.225 955 500 2.010 0 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 insgesamt Islamisten - Alle Zahlen sind gerundet - Ende 2015 wurden in Hamburg 1.065 Personen islamistischen Bestrebungen zugerechnet. 3. Politisch motivierte Kriminalität Seit 2001 wird der Deliktsbereich "Politisch motivierte Kriminalität" (PMK) bundesweit nach einheitlichen Kriterien erfasst. Darin sind sämtliche politisch motivierte Straftaten verzeichnet, extremistische Straftaten werden dabei als Teilmenge der PMK registriert. Die statistische Erfassung politisch motivierter Kriminalität sah im Phänomenbereich "auslandsbezogener Extremismus" bis Redaktionsschluss keine Differenzierung zwischen islamistisch und anderen extremistisch motivierten Delikten vor. Die Gefahr islamistisch motivierter Kriminalität für die Menschen in Deutschland macht sich allerdings 28 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten nicht an den Fallzahlen fest, sondern an der möglichen Schwere eines gelungenen Anschlags. 4. Transnationaler islamistisch motivierter Terrorismus 4.1 Aktuelle Entwicklungen Mit den Anschlägen in Paris, Brüssel und in einigen arabischen Ländern demonstrierte der "Islamische Staat" endgültig, dass er seine globale Terrorstrategie in die gesamte Welt tragen will und auch dazu in der Lage ist. Mit diesen Anschlägen unterstreicht der IS nicht nur seinen Anspruch auf Führerschaft über alle Muslime durch die Ausrufung eines "islamischen Staates" und die Ernennung eines Kalifen, sondern auch dass er den Kampf gegen die gesamte "ungläubige Welt" führen will. Die komplexe Anschlagsserie in Paris vom 13.11.2015 zeigt darüber hinaus, dass der IS mittlerweile auf gut strukturierte Unterstützernetzwerke in europäischen Ländern zurückgreifen kann und somit in der Lage ist, planerisch und logistisch aufwändige Operationen erfolgreich durchzuführen. Das al-Qaida-Netzwerk ist derzeit weniger aktiv. Dies gilt sowohl hinsichtlich der kämpferischen Schlagkraft in Syrien, wo der örtliche al-Qaida-Ableger als "Jabhat al-Nusra" (JaN) auftritt, als auch in propagandistischer Hinsicht. So werden relativ aktuelle Verlautbarungen der IS-Führung über das Internet schnell verbreitet, während Erklärungen des AQ-Führers Aiman az-Zawahiri zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung oft schon Monate alt sind. Weder quantitativ noch qualitativ ist AQ zurzeit in der Lage, der IS-Agitation etwas entgegenzusetzen. Folgerichtig legten auch andere lokale jihadistische Terrororganisationen ihren Treueeid auf den "IS-Kalifen" Abu Bakr al-Baghdadi ab und gehören somit als sogenannte "Wilayat" (Provinzen) dem "Islamischen Staat" an. 29 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten 4.2 "Islamischer Staat" (IS) Am ersten Tag im Monat Ramadan 2014 (29. Juni) rief der IS die Wiedererrichtung des "Kalifats" unter Führung von Ibrahim Awwad Ibrahim Ali al-Badri alias "Abu Bakr al-Baghdadi" alias "Kalif Ibrahim" aus. Andere Jihad-Gruppen hatten sich in den Augen des IS fortan entweder dem "Kalifat" anzuschließen, oder sie galten als feindlich. Verschiedene jihadistische Gruppierungen in zahlreichen Ländern schlossen sich 2014 und 2015 dem IS als sogenannte Wilayat "Abu Bakr al-Baghdadi" alias "Kalif Ibrahim" in einem IS-Video (Provinzen) an. Somit verfügt der IS über organisatorische Strukturen sowohl in Nordund Zentralafrika (vor allem in Tunesien, Libyen, Ägypten und Nigeria) als auch in Vorderund Südostasien (unter anderem in den kaukasischen Staaten, Afghanistan und Pakistan, Indonesien und Malaysia). Auch der Führer der nigerianischen Terrororganisation "Boko Haram" leistete im März 2015 seinen Treueeid auf den selbst ernannten "IS-Kalifen". Damit verfügt der IS mittlerweile über ein globales Netzwerk, das er für die Planung und Durchführung von Anschlägen nutzt. Dieses Netzwerk setzt sich auch aus Rückkehrern zusammen, die gemeinsam in Syrien oder Irak für den IS tätig waren und danach in ihre jeweiligen Herkunftsländer zurückkehrten. 30 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Wichtige Stützpunkte des Islamischen Staates (IS) Im Namen des IS wurden 2015 zahlreiche schwere Anschläge verübt. Eine Auswahl: Tunesien: * 18.03.2015: Mehrere Attentäter griffen mit Schusswaffen das Nationalmuseum in Tunis an und töteten über 20 Menschen, darunter auch mehrere Touristen. * 26.06.2015: Ein Einzeltäter erschoss am Badestrand in Sousse 38 Menschen. * 24.11.2015: Ein Selbstmordattentäter sprengte sich in einem Bus der Präsidentengarde in die Luft und tötete 13 Soldaten. 31 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Libanon: * 12.11.2015: In Beirut zündeten zwei Selbstmordattentäter ihre Sprengwesten in einem Einkaufszentrum. Über 40 Menschen starben. Das Einkaufszentrum liegt in einem Stadtteil Beiruts, der überwiegend von Anhängern der schiitischen Hizb Allah bewohnt wird. Die Hizb Allah ( 6.) kämpft in Syrien an der Seite des Assad-Regimes gegen den IS. Ägypten: * 31.10.2015: Ein russisches Flugzeug mit Touristen stürzte über dem Sinai ab, 224 Menschen starben. Der örtliche IS-Ableger übernahm kurz nach dem Absturz die Verantwortung. Der IS behauptete im IS-Propagandamagazin "Dabiq", dass das Flugzeug durch eine an Bord geschmuggelte Bombe zerstört wurde. Frankreich: * 08.01.2015: Amedy Coulibaly eröffnete in einem Pariser Vorort das Feuer auf Polizisten, die zu einem Unfall gerufen worden waren. Eine Polizistin starb. Am 09.01.2015 überfiel Coulibaly einen jüdischen Supermarkt in Paris und nahm Mitarbeiter und Kunden als Geisel. Bei der Stürmung des Supermarktes durch die Polizei kamen der Attentäter und vier Geiseln ums Leben. Coulibaly bezeichnete sich in einem später veröffentlichten Internetvideo als Anhänger des sogenannten "Islamischen Staates" und legte einen Treueeid auf den selbsternannten "IS-Kalifen" Abu Bakr al-Baghdadi ab. * 13.11.2015: Mehrere Anschlagsteams des IS verübten während des Fußball-Freundschaftsspiels zwischen Frankreich und Deutschland an verschiedenen Orten in Paris koordiniert Anschläge. Unter den rund 80.000 Zuschauern im "Stade de France" befanden sich zahlreiche hochrangige Politiker und weitere Funktionsträger aus Sport, Gesellschaft und Wirtschaft, darunter der französische Präsident Francois Hollande und der deutsche Außenminister FrankWalter Steinmeier. Während drei Attentäter vergeblich versuchten, in das Fußballstadion zu gelangen und sich dann vor Ort in die Luft sprengten, erschossen weitere Terroristen Besucher in Lokalen. 32 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Andere Attentäter töteten Besucher eines Rockkonzertes. Durch die Attacken kamen mehr als 130 Personen ums Leben. In verschiedenen Verlautbarungen übernahm der IS die Verantwortung für diese Aktionen und kündigte weitere Anschläge an. Mehrere Attentäter waren im Oktober 2015 als Flüchtlinge getarnt über Griechenland nach Europa eingereist. Belgien: 22.03.2016: Bei einer Anschlagsserie in Brüssel starben mehr als 30 Menschen. Der IS bekannte sich auch zu diesem Attentat. Türkei: 2015 verübten verschiedene Attentäter Selbstmordattentate in der Türkei. Obwohl aufgrund sachund personenbezogener Verknüpfungen an der Urheberschaft des IS keine Zweifel bestehen, blieben für die Anschläge in der Türkei die sonst für den IS üblichen Selbstbezichtigungen aus. * 20.07.2015: Durch ein Selbstmordattentat in Suruc auf eine Versammlung von kurdischen Helfern, die auf einer Kundgebung für den Wiederaufbau der vom IS zerstörten Stadt Kobane warben, starben 34 Menschen. * 10.10.2015: Zwei Selbstmordattentäter sprengten sich auf einer Friedensdemonstration in Ankara in die Luft und rissen über 100 Menschen in den Tod. * 12.01.2016: Ein Selbstmordattentäter zündete seinen Sprengsatz auf dem Sultanahmed-Platz in Istanbul inmitten einer deutschen Touristengruppe. Zwölf Deutsche kamen ums Leben. * 19.03.2016: Ein Selbstmordattentäter sprengte sich auf der Istanbuler Einkaufsstraße Istiklal in die Luft. Fünf Menschen kamen ums Leben, mindestens 39 wurden verletzt. 33 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten 4.3 al-Qaida-Netzwerk Kern-al-Qaida Während das Jahr 2014 insbesondere durch die verschärfte Auseinandersetzung zwischen dem IS und al-Qaida (AQ) gekennzeichnet war, war 2015 zu beobachten, dass beide Gruppierungen zumindest in Syrien, Irak und Jemen versuchten, eine direkte Konfrontation zu vermeiden und sich auf jeweils andere Gegner zu konzentrieren. So sah sich der IS im Irak beispielsweise verschiedenen Offensiven schiitischer Milizen und der irakischen Freiwilligenkorps ausgesetzt, während der AQ-Ableger Jabhat al-Nusra (JaN) bemüht war, zusammen mit anderen Rebellengruppen Gebiete in Syrien unter Kontrolle zu bekommen. Aus Sicht von AQ war 2015 somit ein etwas erfolgreicheres Jahr, als es 2014 war; dies lag weiterhin insbesondere an der JaN. Aber auch der regionale Ableger al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) war ein ebenso aktionsfähiger Partner. So konnte AQ im Frühjahr 2015 etwa durch die von AQAH im Juli 2013 ausgeführte Entführung des iranischen Diplomaten Nour Ahmad Nikbakht einen Gefangenenaustausch mit Iran durchsetzen, durch den fünf AQ-Kader, die in iranischer Haft waren, freikamen. Auch der 2015 bekanntgegebene Tod des Taliban-Führers Mullah Omar, auf den die AQ-Führer ihre Treue geschworen hatten, schwächte die Position AQs nicht. Stattdessen schwor die AQ-Führung nun auf Akhtar Mansoor, den Nachfolger Mullah Omars, die Treue und versicherte sich so der Allianz mit ihrem wichtigsten Partner in der Region Afghanistan/Pakistan. Sowohl Taliban als auch AQ werden dort durch den Anfang 2015 offiziell gegründeten IS-Ableger "Wilayat Khorasan" herausgefordert, konnten aber bisher gegen den neuen Akteur standhalten. Jabhat al-Nusra (JaN) Die Jabhat al-Nusra (JaN, "Unterstützungsfront") ist die syrische al-Qaida-Regionalorganisation. Im Januar 2012 verkündete die JaN ihre Gründung und wurde im Dezember 2012 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als Terrororganisation eingestuft. Die zuvor lediglich vermutete enge Beziehung zum damaligen "Islamischen Staat im Irak" (IStI) bestätigte sich im April 2013, als der Führer des IStI, Abu Bakr 34 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten al-Baghdadi, die Verbindung zur JaN bekannt gab und diese als regionalen Ableger des IStI bezeichnete. Zugleich verkündete al-Baghdadi, dass die beiden Organisationen künftig unter dem Namen "Islamischer Staat in Irak und Großsyrien" (ISIG) beziehungsweise "Islamischer Staat in Irak und Syrien" (ISIS), später "Islamischer Staat" (IS) agieren würden. Der Anführer der JaN, Abu Muhammad al-Jaulani, widersprach dieser Darstellung jedoch und betonte die Unabhängigkeit der JaN. Ende 2013 brach der schwelende Konflikt zwischen den Gruppen in einer offenen bewaffneten Konfrontation aus. Im Verlauf der Auseinandersetzungen gelang es dem IS im Juni 2014, die JaN aus den östlichen Gebieten Syriens zu vertreiben. Die JaN ist seitdem über den richtigen Umgang mit dem IS gespalten und versucht sich im Süden, Osten und Nordosten zu konsolidieren. Im Jahr 2015 konzentrierte sich die JaN vor allem auf die Eroberung der Provinzhauptstadt Idlib. Sie tat dies in einer Koalition mit anderen Rebellen, die sich in Symbol der Jabhat al-Nusra der "Eroberungsarmee" (Jaish al-Fath) zusammengeschlossen hatten. Die Strategie der JaN besteht weiterhin darin, als fester Bestandteil der syrischen Rebellenszene zu agieren und zusammen mit den anderen Gruppen taktische oder auch strategische Bündnisse einzugehen. Auch international versuchte JaN 2015 zunehmend, sich als "moderate" Alternative zum IS zu präsentieren. So gab der Führer der JaN Muhammad al-Jaulani etwa dem qatarischen TV-Sender al-Jazeera im Mai 2015 ein ausführliches Interview, in dem er versuchte, ein möglichst harmloses Bild seiner Organisation zu zeichnen. Die JaN sei demnach vor allem an einem Fall von Assad interessiert und würde sich bei einem künftigen Staatsaufbau mit allen Rebellen abstimmen. al-Qaida auf der arabischen Halbinsel (AQAH) Wichtigste Stütze im Netzwerk von Kern-al-Qaida ist der Regionalableger "al-Qaida auf der arabischen Halbinsel" (AQAH). AQAHs Operationsgebiet ist hauptsächlich der Jemen. 35 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten AQAH erlitt wie in den Jahren zuvor zum Teil schwerwiegende Verluste, die der Organisation insbesondere durch Drohnenangriffe der USA zugefügt wurden. Dennoch demonstrierte AQAH auch 2015 wieder ihre Handlungsfähigkeit, unter anderem mit mehreren Angriffen auf jemenitische Sicherheitskräfte und Vertreter des jemenitischen Staates. Ein Beispiel ist die Befreiung von 300 Gefangenen in der Stadt al-Mukalla Anfang April 2015. In der Auseinandersetzung zwischen al-Qaida und dem IS hatte sich AQAH bereits ab November 2014 immer deutlicher zu Gunsten des al-Qaida-Führers und Bin-Laden-Nachfolgers Aiman az-Zawahiri und damit Kern-al-Qaidas positioniert. Dieses eindeutige Bekenntnis der AQAH-Führung war notwendig geworden, nachdem der IS im November 2015 seinen Anspruch auf Führerschaft über die Jihadisten im Jemen und Saudi-Arabien deutlich gemacht und somit AQAH vor die Wahl gestellt hatte, sich für oder gegen den IS zu entscheiden. Mit dem Bekenntnis AQAHs zu Kern-al-Qaida ist Aiman az-Zawahiri die schlagkräftigste Regionalorganisation zunächst erhalten geblieben. AQAH und der jemenitische IS-Ableger sind 2015, trotz strategischer Differenzen, eine Art Stillhalteabkommen eingegangen. Dieses Stillhalteabkommen ist auch unter der Perspektive des anhaltenden Bürgerkrieges mit internationaler Beteiligung, insbesondere Saudi-Arabiens, im Jemen zu sehen. Sowohl AQAH als auch der IS sehen in den schiitischen Houthi-Rebellen derzeit den wichtigsten Feind, den es zu bekämpfen gilt. Während der IS auch Houthi-Moscheen im Jemen sowie schiitische Moscheen in Saudi-Arabien mit Selbstmordattentätern angreift, lehnt AQAH dieses Vorgehen ab. Die AQAH ist auch derjenige Teil des AQ-Netzwerkes, der auch international handlungsfähig ist. Am 07.01.2015 verübten die Gebrüder Said und Cherif Kouachi in Paris im Namen der AQAH einen Anschlag auf die Redaktionsangehörigen der französischen Satirezeitschrift "Charlie Hebdo" und töteten zwölf Personen, darunter zwei Polizisten. Die Täter wurden am 09.01.2015 im Rahmen eines polizeilichen Zugriffs erschossen. Eine Woche nach der Tat bekannte sich ein Sprecher der AQAH zu dem Attentat. Diese Aktion sei als Bestrafung für die wiederholt in der Satirezeitung abgedruckten Muhammad-Karikaturen zu sehen. 36 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten 4.4 Prozesse, Ermittlungsverfahren und Festnahmen Auch im Jahre 2015 wurden in Deutschland wieder zahlreiche Ermittlungsverfahren im Bereich des islamistischen Terrorismus geführt. Das Bundeskriminalamt (BKA) verzeichnet für das vergangene Jahr 146, die Landeskriminalämter 496 Ermittlungsverfahren (LKA Hamburg: zehn) Wie in den Vorjahren gab es auch 2015 eine Reihe von Festnahmen und Prozesse, nachfolgend einige Beispiele: * Am 27.03.2015 verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart drei Männer wegen der Mitgliedschaft und Unterstützung der IS-nahen Terrorgruppe "Jaisch al-Muhajirin wal-Ansar" (JAMWA) zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und viereinhalb Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte in Syrien eine Kampfund Schusswaffenausbildung erhalten und sich der JAMWA angeschlossen und die beiden weiteren Angeklagten ihn und somit die JAMWA unterstützt hatten. So beschafften sie zum Beispiel medizinische und militärische Ausrüstungsgegenstände sowie Barmittel für den bewaffneten Kampf in Syrien. * Am 27.10.2015 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil, dass Syrien-Reisende, die mit dem sogenannten IS sympathisieren und dies durch Ausbildung an Waffen zum Ausdruck bringen, nicht per se wegen der Vorbereitung einer schweren Gewalttat verurteilt werden dürften. Voraussetzung für eine solche Verurteilung sei eine aktive Beteiligung an Kampfhandlungen. Wer hingegen in einem ausländischen Kampfgebiet lediglich mit einer terroristischen Vereinigung sympathisiere und Waffen allein zur Selbstverteidigung besitze, könne nicht wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat bestraft werden. Die heute 32-jährige Angeklagte aus dem Allgäu, die 2012 zum Islam konvertierte, war Anfang 2014 mit ihren beiden kleinen Töchtern ins syrische Kampfgebiet gereist - ohne das Wissen des getrennt lebenden Vaters. Dort sei sie "Zweitfrau" eines Mitglieds der islamistischen al-Nusra-Front geworden. Sie sympathisierte mit der Organisation und erlernte den Umgang mit Maschinenpistole, Handgranaten und Sturmgewehr. Im Mai 2014 kehrte die Mutter mit ihren Kindern nach Deutschland zurück. Das Landgericht München verurteilte die Angeklagte lediglich zu einer Bewährungsstrafe 37 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten von 18 Monaten wegen der Entziehung Minderjähriger und berücksichtigte den höheren Strafantrag der Staatsanwaltschaft wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nicht. * Das Oberlandesgericht Celle verurteilte am 07.12.2015 die beiden Deutsch-Tunesier Ebrahim H. B. und Ayoub B. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Gegen B. wurde eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten, gegen H.B. eine Freiheitsstrafe von drei Jahren verhängt. Die Angeklagten hatten sich im Jahre 2014 der terroristischen Organisation Islamischer Staat in Irak und Großsyrien (ISIG) angeschlossen. B. wurde vor Ort an der Waffe ausgebildet, nahm an einer Propagandaveranstaltung teil und warb für den ISIG. Des Weiteren war er an der "Festnahme" zweier Syrer und deren Zuführung zum "IS-Geheimdienst" beteiligt und förderte die Ziele des ISIG, indem er während eines Gefechts verletzte ISIG-Kämpfer in ein Krankenhaus transportierte. H.B. stellte sich dem ISIG zuerst als Kämpfer, anschließend als Selbstmordattentäter zur Verfügung, warb für den ISIG und veröffentlichte ein Bild von sich in Kampfmontur im Internet. * Am 15.12.2015 wurde der bundesweit bekannte Islamprediger Sven Lau aufgrund eines Haftbefehles des Bundesgerichtshofes (BGH) verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Lau wird Folgendes zur Last gelegt: Ab 2013 soll er von Deutschland in mindestens vier Fällen als verlängerter Arm der in Syrien aktiven Terrororganisation "Jaish al-muhajirin wa-l-ansar" (Armee der Auswanderer und Helfer, JAMWA) agiert haben. JAMWA ist spätestens seit Mitte 2013 eng an die Terrororganisation "Islamischer Staat in Irak und Großsyrien" angebunden. Sven Lau war nach bisherigem Ermittlungsstand Anlaufstelle für Kampfund Ausreisewillige insbesondere aus der salafistischen Szene im Großraum Düsseldorf. Darüber hinaus soll er Finanzmittel für diese Gruppe zur Verfügung gestellt und drei Nachtsichtgeräte im Gesamtwert von 1.440 Euro beschafft haben. Lau trat in den vergangenen Jahren unter anderem auch in Hamburg auf verschiedenen salafistisch motivierten Veranstaltungen auf, oft gemeinsam mit dem Salafisten Pierre Vogel. 38 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten 4.5 Salafismus Der Salafismus stellt eine radikale und kompromisslose Ausrichtung innerhalb des sunnitisch-islamistischen Spektrums dar. Salafisten wollen den Islam von allen vermeintlich "unerlaubten" Neuerungen bereinigen, wie sie vor allem im Volksislam verbreitet sind. Als vorbildlich gelten ihnen dabei die ersten drei Generationen der Muslime, die sogenannten "as-Salaf as-Salih" (die frommen Vorfahren), wovon Veranstaltung am Hamburger Hauptbahnhof mit den Salafisten Pierre Vogel und Sven Lau sich die Bezeichnung der Salafisten (Bildmitte) zum Thema "Gerechtigkeit für ableitet. Der Salafismus bewegt Palästina" (Juli 2014) sich außerhalb der etablierten Rechtsschulen des Islam und akzeptiert deren Meinungen lediglich, wenn sie mit den eigenen Anschauungen vereinbar sind. Innerhalb des Salafismus existieren verschiedene Strömungen, welche sich in ideologischer Hinsicht unterscheiden, aber dennoch Durchlässigkeiten und Überschneidungen aufweisen. Die Hauptrichtungen werden dabei als puristischer, politischer und jihadistischer Salafismus bezeichnet. Während die Puristen die Demokratie aus einer fundamentalistischen Haltung heraus zwar ablehnen, entwickeln sie jedoch keine Aktivitäten im Sinne einer Bestrebung, die eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz zur Folge hätte. Anders verhält es sich bei politischen und jihadistischen Salafisten: Beide Richtungen propagieren aktiv die Ablehnung wesentlicher Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und treten für die Etablierung eines Staatswesens ein, in dem ausschließlich vermeintlich göttlich gegebene Gesetze gelten sollen. Während politische Salafisten zwar grundsätzlich Gewalt nicht ablehnen, aber ihr Ziel mit Mitteln der Mission und fortwährender Überzeugungsarbeit zu verwirklichen suchen, befürworten Jihadisten in einem stärkeren und radikaleren Maße die Anwendung von Gewalt. Zwischen diesen beiden Ausprägungen des Salafismus existieren fließende Übergänge und Wechselseitigkeiten. 39 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Der geographische Fokus der Jihadisten liegt dabei vornehmlich auf muslimischen Ländern wie Syrien, Irak oder Pakistan. Jedoch richten sich ihre Aktivitäten auch gegen die Staaten und Gesellschaften Europas sowie gegen die USA und beinhalten somit auch weiterhin die Gefahr von Anschlägen. Die Anziehungskraft der salafistischen Ideologie ist weiterhin ungebrochen: wie in den Vorjahren stieg auch in den Jahren 2015 und 2016 das Personenpotenzial bundesweit von 7.000 (2014) auf derzeit 8.650 an. Der anhaltende Zulauf ist auch das Ergebnis erfolgreicher Propagandastrategien der Salafisten, mit denen sie in professioneller Weise für ihre Ziele werben. Vor allem über das Internet werden die salafistischen Ideologieinhalte in Form von Webseiten und Videosequenzen transportiert. Als weitere Aktionsformen werden im Rahmen der "Straßenmission" unter anderem Infotische auf öffentlichen Plätzen und Vortragsveranstaltungen durchgeführt. Gerade für junge Menschen werden über diese Propagandastrategien häufig die ersten Berührungspunkte zum Salafismus hergestellt. Um auch Nicht-Muslime an den Islam heranzuführen, verteilen salafistische Missionierungsnetzwerke wie "Die wahre Religion" (DWR) des Predigers Ibrahim Abou Nagie aus Nordrhein-Westfalen oder "Siegel der Propheten" des ebenfalls in Nordrhein-Westfalen ansässigen Salafisten Erol Selmani über sogenannte "Islam-Infotische" bundesweit kostenlose Koran-Exemplare in deutscher Sprache. Diese Aktionen sollen Mai 2016: Salafisten der "LIES!"-Kampagne verteilen Koranausgaben am Hamburger neben dem offenkundigen Ziel, Hauptbahnhof weitere Interessenten und Sympathisanten für ihr salafistisches Islamverständnis zu gewinnen, auch zu einer Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls der Szene führen. Nach Aussagen Ibrahim Abou Nagies ist die "LIES!"-Kampagne von DWR mittlerweile in ganz Europa vertreten. Die Ausgabe des Korans ist mittlerweile in sieben Sprachen übersetzt und wird über den 40 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten europäischen Raum hinaus verbreitet, beispielsweise auch in Nordafrika. Auch in Hamburg organisierten im Jahr 2015 Salafisten sowohl der "LIES!"-Kampagne als auch von "Siegel der Propheten" zahlreiche Infotische, um neue Mitglieder zu rekrutieren. ( 4.6). 4.6 Situation in Hamburg Die salafistischen Szene war auch 2015 ein Beobachtungsschwerpunkt des Hamburger Verfassungsschutzes. Die Zahl der Salafisten nahm weiter zu und stieg auf 460 (2014: 400), davon beträgt der Frauenanteil etwa 10 Prozent. Die 460 Salafisten werden unterteilt in 270 Personen (2014: 240), die dem jihadistischen und 190, die dem politischen Flügel zugerechnet werden. Eine scharfe Trennung zwischen politischen und jihadistischen Salafisten ist nicht möglich, da beide Spektren die gleichen Agatitationsthemen verfolgen. Insbesondere bei der Unterstützung der Not leidenden syrischen Bevölkerung ist die Motivation und somit eine Zuordnung nicht immer eindeutig. Salafisten beider Richtungen engagieren sich in der humanitären Unterstützung. Allerdings gehen Hilfsleistungen bewusst auch an die in den syrischen Kriegsgebieten operierenden terroristischen Organisationen. Zudem werden Überschneidungen im Internet deutlich. In den sozialen Netzwerken finden sich Aufrufe von Salafisten, die Glaubensgeschwister in Syrien/Irak zu unterstützen, gleichzeitig identifizieren sich einige dieser Personen offen mit dort agierenden Terrororganisationen, wie der Jabhat al Nusra oder dem IS. 2015 war erneut der Konflikt in Syrien und Irak zentrales Thema für die jihadistische Szene in Hamburg, auch wenn die Dynamik der Mobilisierung nachgelassen hat. Kritisch wurde das Eingreifen der USA, Russlands und anderer europäischer Staaten in den Konflikt bewertet. Die Anschläge von Paris am 13.11.2015, für die der IS die Verantwortung übernahm, wurden in der Szene teilweise als gerechte Vergeltung für die vorherigen französischen Luftangriffe gegen den IS in Syrien betrachtet. Sinngemäß hieß es, dass sich niemand wundern müsse, wenn Länder, die angegriffen würden, sich irgendwann zur Wehr setzten. Frankreich habe schließlich zuerst syrische Kinder bombardiert. 41 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Trotz militärischer Rückschläge setzte der IS seine Propagandaaktivitäten im Internet fort. Er diskreditiert die westlichen Staaten als Unterdrücker, glorifiziert das errichtete Kalifat in Syrien/Irak und hält seine Anziehungskraft in der jihadistischen Szene auch in Hamburg hoch. Insbesondere die aus Hamburg ausgereisten Jihadisten, die sich dem IS angeschlossen haben, posten über soziale Netzwerke Bilder und Kommentare aus den besetzten Gebieten in Syrien und Irak und vermitteln den Eindruck Die Facebook-Seite der Gruppierung einer verklärten Jihadherrlichkeit. Zudem "Helfen in Not" versuchte der IS mit Anschlagsdrohungen gegen den Westen seine ungebrochene Handlungsfähigkeit zu belegen. Zuletzt, Ende 2015, richteten sich diese Drohungen des IS-Führers, Abu Bakr al-Baghdadi, via Internet gegen Israel und Europa. Zwar wurden 2015 keine größeren Ausreisegruppen festgestellt, dennoch stieg die Zahl der jihadistischen Salafisten, die seit 2013 aus dem Großraum Hamburg in Richtung Syrien und Irak gereist sind, von 50 auf circa 70 (Stand: Mai 2016) an, darunter etwa ein Dutzend Frauen. Die Teilnahme an Kampfhandlungen oder Ausbildungen in einem Terrorcamp ist allerdings nur in wenigen Fällen belegbar. Vielfach dienen die Reisen aufgrund ihrer kurzzeitigen Dauer offenkundig der Übergabe von Spenden und anderen logistischen Gütern an islamistische Organisationen oder sind getragen von der Hoffnung auf ein "besseres Leben" im Kalifat des IS. Bis März 2016 sind rund 20 der aus Hamburg ausgereisten Personen in Syrien beziehungsweise Irak ums Leben gekommen. Sofern Ausreisen in die Jihadgebiete erkennbar wurden, sind seit 2013 von der Behörde für Inneres und Sport Ausreiseuntersagungen, Passentziehungen oder Ausweisbeschränkungen einschließlich der Ausstellung von Ersatzpersonalausweisen verfügt worden. Trotz dieser Maßnahmen gelang einigen Jihadisten die Ausreise, beispielsweise unter Nutzung von Ausweisdokumenten anderer Szeneangehöriger oder falscher Papiere. 42 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Aufgrund der Erkenntnisse aus den Anschlägen Anfang des Jahres 2015 in Paris gegen die Redaktion von Charlie Hebdo und den Attentaten vom 13.11.2015 wurde noch einmal sehr deutlich, dass von den aus Syrien/Irak zurückkehrenden Jihadisten eine der größten Gefährdungen für Europa ausgeht. Rund ein Drittel der aus Hamburg und Umgebung stammenden 70 Ausgereisten sind bisher wieder zurückgekommen. Nur in wenigen Einzelfällen liegen Erkenntnisse vor, dass es auch tatsächlich zu einer Kampfausbildung oder -beteiligung gekommen ist. Die sogenannten Rückkehrer stehen unter gezielter Beobachtung der Hamburger Sicherheitsbehörden. Eine weitere Herausforderung für die Sicherheitsbehörden offenbart sich im Kontext der aktuellen Zuwanderungsbewegungen. So befinden sich unter den Flüchtlingen auch Mitglieder militanter Gruppen beziehungsweise terroristischer Organisationen oder Einzelpersonen mit extremistischer Gesinnung. Das zeigte der jüngste Anschlag in Paris, zwei der Attentäter wurden unter Nutzung gefälschter Papiere mit den Flüchtlingsströmen nach Europa geschleust. Im Nachgang zu den Ermittlungen der PariDie Facebook-Seite der Gruppierung ser Attentate erhöhte sich bundesweit "Ansaar International" das Meldeaufkommen zu eingereisten IS-Kämpfern, in einigen Fällen auch mit Bezügen nach Hamburg. Ein konkreter Tatverdacht ergab sich daraus bisher nicht. In 2015 waren Veranstaltungen zu Spendensammlungen mit Syrien-Bezug rückläufig. Am 15.03.2015 wurde erstmalig im Bundesgebiet eine geplante Benefizveranstaltung der jihadistisch-salafistischen Szene in Hamburg aufgrund von Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz und des Landeskriminalamtes verboten. Das Verbot begründete sich unter anderem mit der Befürchtung einer strafrechtlichen Relevanz der Unterstützung der verbotenen Organisation "Islamischer Staat". Ansonsten waren salafistische Vereinigungen wie "Helfen in Not" und "Ansaar International" zwar weiterhin mit Spendenkampagnen aktiv, 43 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten 2015 fand in Hamburg aber nur eine größere, von "Ansaar International" organisierte Benefizveranstaltung am 25.05.2015 statt. Vor den rund 120 Besuchern hielt auch der bekannte Hamburger Salafistenprediger Baher Ibrahim einen Vortrag. Demgegenüber intensivierte die salafistische Szene Hamburgs ihre Dawa (Missionierung)-Arbeit. Während Organisationen wie "Jesus im Islam" (Ende 2014) und "Dawah Movement Hamburg" (Mitte 2015) ihre Missionierungen einstellten beziehungsweise in den noch verbliebenen, aktiven Organisationen aufgingen, verstärkten die "LIES!"-Kampagne und vor allem das Anfang 2015 gegründete "Siegel der Propheten Team Hamburg" ihre Anstrengungen. Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes wurden im Jahr 2015 im Rahmen der "LIES!"-Kampagne 40 Stände zur Koranverteilung in Hamburg organisiert. Neben den Ständen führte das "LIES!"-Netzwerk mobile Verteilaktionen durch, sogenannte "Street-Dawah", die keine ordnungsrechtliche Genehmigung erfordern, und die Akteure somit örtlich komplett flexibel agieren können. Koranverteilung der "LIES!"-Kampagne in Die Aktionen der "LIES!"-KampaHamburg im April 2015 an der Spitaler gne wurde im Internet, insbesonStraße dere bei Facebook und YouTube begleitet. Die Facebook-Seite von DWR beispielsweise veröffentlicht Videos und Fotos von den zahlreichen Infoständen aus dem gesamten Bundesgebiet und verbreitet auch die weiteren Termine. Auch die Hamburger Informationsstände wurden dort angekündigt, Videos der Veranstaltungen gefertigt und bei YouTube eingestellt. 44 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten In Hamburg tritt vornehmlich der bekannte "Deutschsprachige Islamkreis im Norden e.V." (DIIN) als Anmelder der salafistischen Koran-Verteilungsaktion auf. Vorsitzender des DIIN-Vereins ist der ehemalige "Pressesprecher" der Taiba-Moschee, die am 09.08.2010 von der Innenbehörde geschlossen wurde, weil sich Aktivitäten des Trägervereins unter anderem gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richteten. Noch aktiver als die "LIES!"-Kampagne war das Team Hamburg der Dawah-Organisation "Siegel der Propheten". Das Team, das sich im Februar 2015 aus der gleichnamigen bundesweit agierenden Organisation gründete, meldete im vergangenen Jahr 78 Stände an und führte auch Street-Dawah-Aktionen durch. Etwa 40 Personen engagierten sich in 2015 für dieses Projekt und verbreiteten ihre Aktionen medienwirksam im Internet. Höhepunkt war das am 01.11.2015 beworbene Dawah-Seminar in Hamburg, an dem ein Großteil von Hamburger Dawah-Aktivisten von "Siegel der Propheten" teilgenommen hat. Im Anschluss an dieses Seminar rissen die Aktivitäten von "Siegel der Propheten" zunächst ab. Angeblich sei es zu Streitigkeiten mit dem bundesweiten Gründer und Leiter von "Siegel der Propheten", Erol Selmani, gekommen. Daneben agierte in Hamburg eine weitere der salafistischen Szene zuzurechnende Gruppierung, die als "Hamburg Dawah Movement" auftrat und bis Mitte 2015 circa ein Dutzend Koran-Stände und diverse Street-Dawah-Aktionen organisierte. Anschließend stellte "Hamburg Dawah Movement" seine Aktivitäten ein, Teile der Die Facebook-Seite der Gruppierung "Siegel der Propheten" Aktivisten schlossen sich den Organisationen "LIES!" oder "Siegel der Propheten Team Hamburg" an. Dawa-Arbeit und andere salafistische Aktivitäten zeigen sich in den Hamburger Bezirken different. Während sich Dawah-Arbeit fast ausnahmslos im Bezirk Mitte abspielte, kommen Salafisten in den anderen Bezirken der Stadt vermehrt in ihrer unmittelbaren Wohnumgebung in 45 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten kleineren Schulungszirkeln zusammen und treiben ihre Missionierungen zumeist unentdeckt voran. Der wichtigste Anlaufpunkt für Hamburgs Salafisten ist nach wie vor die im Stadtteil Harburg gelegene Taqwa-Moschee. Neben politischen Salafisten verkehrt hier insbesondere die jihadistisch-salafistische Klientel aus dem Großraum Hamburg und kommt auch außerhalb der öffentlichen Gebetsveranstaltungen in der Moschee zusammen. Neben der Harburger Einrichtung werden zudem Moscheen in anderen Stadtteilen, zum Beispiel im Bereich des Steindamms, von Salafisten frequentiert. "Die schicken die Brüder einfach in den Tod" Die Abrechnung eines jungen Hamburgers mit dem "lslamischen Staat" Das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz veröffentlichte im März 2016 auf seiner Internetseite die Abrechnung des jungen Hamburgers "Bilal", der sich im Frühjahr 2015 dem IS in Syrien/ Nord-Irak angeschlossen hat und im Juli 2015 unter bisher noch unklaren Umständen ums Leben kam - zunächst als Information und Warnung für junge Menschen, die mit dem IS sympathisieren oder sogar über eine Ausreise in die Jihadgebiete nachdenken; der Internetbeitrag dient zudem der Information und SensibilisieRechnet in einer Audio-Botschaft mit rung für das Umfeld möglicherweise sich dem "IS" ab: "Bilal", der 2015 aus radikalisierender junger Erwachsener (beiHamburg ins Jihad-Gebiet ausreiste spielsweise die Familie, Freunde, Bekannte, und dort ums Leben kam das berufliche oder schulische Umfeld). Belegbar ist, dass sich Bilal wie andere Jihadreisende zunächst auch an salafistischen Koranverteilungsständen der sogenannten "LIES!"-Kampagne des in Köln lebenden Salafistenpredigers Abou Nagi beteiligt. Bilal findet so weiteren Anschluss an die 46 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten salafistische Szene, die überwiegend aus sehr jungen Erwachsenen und Jugendlichen besteht und unter denen auch Befürworter des militanten Jihad sind. Bilal verfällt dem Trugbild der Internetpropaganda des IS und fasst im Mai 2015, im Alter von 17 Jahren, zusammen mit anderen den Entschluss, sich dem bewaffneten Jihad anzuschließen. Darüber hinaus versprechen ihm seine Hamburger salafistischen "Freunde" eine Frau, ein Haus und ein geregeltes Einkommen in Syrien. Bilal findet allerdings nichts von dem vor, was er und andere sich erhofft hatten. "Bilal" (Bildmitte) beteiligte sich an der sogenannten "LIES!"-Kampagne am Hamburger Hauptbahnhof Seine Eindrücke und Erlebnisse fasst der 17-Jährige kurz vor seinem Tod in einer Audiobotschaft zusammen, die er über das Internet nach Hamburg an seine Glaubensbrüder schickt, um sie zu warnen. In seiner Botschaft schildert Bilal seine Ankunft in der syrischen IS-Hochburg Raqqa, wo er zusammen mit anderen Deutschen zunächst in einem Haus untergebracht wird. Er berichtet weiter, dass sie immer 47 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten wieder nach einem Trainingslager gefragt hätten und man sie aber ständig vertröstet habe. Man habe sie permanent angelogen, ein Trainingslager hätten sie zunächst nicht gesehen. Das Haus, in dem sie untergebracht waren, durften sie nicht verlassen. Selbst der Besuch einer Moschee wurde verboten. "Ne Pistole nehmen und dir in den Kopf schießen" Bilal berichtet seinem Bekannten in Hamburg, dass die Befehlshaber die Leute aus Europa zwar zum Kämpfen schicken, sich aber selbst nicht beteiligten. Kampfgefährten, die sich darüber beschweren, seien einfach ins Gefängnis gesteckt worden. Den versprochenen Lohn habe man auch nicht erhalten. Bilal schildert des Weiteren die Bekanntschaft zu Arabern, die von ihrem Amir (Befehlshaber) einfach ohne Plan an die Front geschickt wurden: "Der Amir, Bruder, [...] sagt einfach zu denen: ,Ja, kämpft einfach. Geht einfach nach vorne, stürmt einfach nach vorne.' Die fragen 'Ja - haben wir keinen Plan, haben wir keine Taktik?' und so. Er sagt 'Nein. Kämpft einfach.' und so. Er schickt die einfach in den Tod. Das ist so, du kannst gleich ne Pistole nehmen und dir in [den] Kopf schießen. [...] Die schicken die Brüder einfach in den Tod." Bilal stirbt im Juli 2015 aus bisher unbekannten Gründen. Ungefähr zeitgleich lässt ein weiterer junger Mann, der mit Bilal ausgereist ist, sein Leben. In Teilen der salafistischen Szene in Hamburg wird spekuliert, dass er als Abtrünniger durch den IS umgebracht worden sei. Ähnliche Mutmaßungen werden nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes auch zu Bilals Tod geäußert. Den deutschen Sicherheitsbehörden liegen weitere Berichte anderer Rückkehrer vor, die ebenfalls ein völlig anderes Bild der Realität des Lebens in den IS-besetzten Gebieten zeichnen, als es die Propaganda vorgaukelt. Insbesondere mit der angeblichen Brüderlichkeit ist es nach diesen Erkenntnissen nicht weit her. 48 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Junge Menschen aus Europa werden demnach häufig schlecht ausgebildet und ungenügend ausgerüstet in den sicheren Tod geschickt. Personen, die sich vom IS lösen wollen, müssen dies heimlich tun. Ansonsten laufen sie Gefahr, als Verräter und Abtrünnige erschossen zu werden. Bilals Audiobotschaft, die in enger Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle Legato und dem familiären Umfeld publiziert wurde, ist eine eindringliche Warnung vor den Machenschaften der verbrecherischen IS-Terrormiliz. Internetbeitrag: http://www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen/5001666/islamischer-staat-beluegt-unterstuetzer-verfassungsschutz-hamburg/ Zahlreiche Medien berichteten über Bilal nach der Veröffentlichung der Audiobotschaft durch das LfV 49 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten 5. Hizb ut-Tahrir (HuT) Die Hizb ut-Tahrir (HuT) - Partei der Befreiung - wurde 1953 von dem palästinensischen Politiker und Juristen Taqiaddin an Nabhani in Jerusalem gegründet. Dieser war bis zu seinem Tod Führer der Partei. Es handelt sich um eine transnationale islamistische Organisation, die aus der Muslimbruderschaft hervorgegangen ist. Das Ziel der HuT ist die Errichtung eines weltweiten islamischen Kalifats auf der Grundlage der Scharia unter der Herrschaft eines Kalifen. Sie propagiert damit eine theokratische RegieSymbol auf der Internetseite rungsform, die weltliche und geistige Führung der Hizb ut-Tahrir in einer Person vereint. Die HuT ist eine politische Bewegung, die den von ihr postulierten Absolutheitsanspruch des Islam mit einem entsprechenden politischen Modell (Kalifat) verbindet und jede hiervon abweichende "ungläubige Staatsform" zurückweist. Es wird jede Teilnahme am politischen Leben in den "blasphemischen Systemen" entschieden abgelehnt. Insbesondere ist es verboten, die Regeln und Pflichten des Islam nur teilweise oder stufenweise umzusetzen. Die HuT drängt zum Beispiel auf die vollständige Einführung der Scharia und wendet sich gegen jede Teilnahme am politischen Leben in den "blasphemischen Systemen". Weitere zentrale Punkte des Parteiprogrammes der HuT sind die Bekämpfung des "Kolonialismus" und des "Zionismus". Unter der Bekämpfung des Kolonialismus wird dabei die Befreiung der islamischen Gesellschaft von der angeblichen ideologischen Führung durch den Westen verstanden. Der Staat Israel und das Volk der Juden werden von der HuT als die zu bekämpfenden "Grundübel" auf dem Weg zur Verwirklichung der islamischen Gesellschaft bezeichnet Die Ideologie der Partei ist konfrontativ und kompromisslos. Ein "Kampf der Kulturen", verstanden als "Zusammenstoß zwischen Islam und Unglauben" wird von der HuT als unvermeidlich angesehen. 50 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Die HuT distanziert sich von fast allen ihrer Ideologie nicht entsprechenden Organisationen. Innerhalb der muslimischen Gemeinde wird die HuT in der Regel abgelehnt, weil sie keine profunde religiöse Ausbildung vermittle, sondern nur das Kalifat propagiere. Die Anwendung von Gewalt ist aus Sicht der HuT erst nach Errichtung des Kalifats legitim. Die Partei lehnt den bewaffneten Kampf als Methode der Auseinandersetzung ab und arbeitet auf dem intellektuellen Weg. Nur der Kalif sei berechtigt, den Jihad auszurufen. Bereits in den ersten Jahren nach der Gründung fand die HuT eine Vielzahl von Anhängern in den Staaten des arabischen Sprachraumes. Sie soll in den sechziger und siebziger Jahren an Putschversuchen in Jordanien, Ägypten, Syrien und dem Irak beteiligt gewesen sein. Die HuT ist inzwischen in nahezu allen arabischen Staaten verboten, da sie die dortigen Herrschaftssysteme ablehnt und die jeweiligen Staatsoberhäupter als ungläubig betrachtet. Trotz der Verbote in den arabischen Ländern ist sie in vielen dieser und anderer Staaten, wie der Türkei, Aserbaidschan, Zentralasien, hier vor allem Usbekistan, Pakistan, Indonesien und Westeuropa, aktiv. Gemäß Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern vom 15.01.2003 richtet sich die Organisation gegen den Gedanken der Völkerverständigung und befürwortet Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele. Die HuT hatte in der Öffentlichkeit und ihren Publikationen antijüdische, antiisraelische und antiwestliche Positionen propagiert und zum Vernichtungskampf gegen Israel aufgerufen. Das Verbot umfasst die Produktion und Verbreitung von Publikationen wie der deutschsprachigen Zeitschrift "Explizit". Das Betätigungsverbot wurde durch das Bundesverwaltungsgericht am 25.01.2006 bestätigt. Es stellte auch fest, dass es sich bei der HuT nicht um eine Religionsoder Weltanschauungsgemeinschaft handelt. Auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) scheiterte die HuT am 19.01.2012 mit ihrer Klage gegen das Betätigungsverbot in Deutschland. Die Klage wurde vom EGMR für unzulässig erklärt, da die Richter es weiterhin als erwiesen ansahen, dass die HuT dem Staat Israel das Existenzrecht abgesprochen und zur Zerstörung Israels aufgerufen habe. Zudem habe diese Vereinigung den Sturz der Regierungen in muslimisch geprägten Staaten befürwortet, um 51 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten diese durch ein übergeordnetes Kalifat auf Grundlage der Scharia zu ersetzen. Die HuT ist ständig bemüht ihren Mitgliederstamm zu erweitern. Als geeignete Plattformen haben sich hierzu Veranstaltungen in Moscheen, die gezielten Ansprachen an Universitäten und Schulen, politischen Diskussionen mit Islambezug, aber auch eigene Veranstaltungen erwiesen. Durch den Aufbau freundschaftlicher Beziehungen wird zunächst ein Vertrauensverhältnis geschaffen, indem besonders häufig religiöse und weltanschauliche Themen angesprochen und diskutiert werden. 5. 1 HuT und Gewalt Auf einer deutschsprachigen Internetseite der HuT (www.die-einheit. org) wurde am 27.11.2015 ein Interview mit einem Sprecher des Medienbüros von Hizb ut-Tahrir im deutschsprachigen Raum bezüglich der Angriffe in Paris veröffentlicht. Bei dem Sprecher handelt es sich vermutlich um den in Wien ansässigen, österreichischen Staatsangehörigen Shaker A. Der Mediensprecher verurteilt darin nicht die Anschläge von Paris, sondern das unreflektierte Entschuldigen und Distanzieren islamischer Verbände und Gemeinden und deren "unterwürfige Haltung gegenüber der westlichen Politik". Einige Formulierungen scheinen das Handeln der Attentäter zu legitimieren: "Ist es denn nicht an der Zeit zuzugeben, dass sich Muslime dazu verpflichtet fühlen, drastische Mittel zu ergreifen, weil die Umma den Machenschaften der Großmächte schutzlos ausgeliefert ist?" Zugleich bezeichnet er den momentan diskutierten Bundeswehreinsatz in Syrien als fatalen Fehler: "Auch Aufklärungstornados bedeuten eine direkte Beteiligung und werden von der islamischen Umma so verstanden!" Im Internet werden die Anschläge unter den Anhängern der HuT diskutiert. Dabei wird unter anderem die Position vertreten, dass westliche Geheimdienste für die Anschläge verantwortlich seien, damit die Verfolgung von Muslimen weiter verschärft werden könne. Ferner wird 52 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten kritisiert, dass die westlichen Medien ausführlich über Opfer in Paris berichteten, wohingegen die vielen Toten in Syrien und Palästina keine Beachtung fänden. 5. 2 HuT in Hamburg Die HuT hat weiter Zulauf. Der Gruppierung werden in Hamburg im Jahr 2015 etwa 120 (Vorjahr: 100), überwiegend afghanischund türkischstämmige Anhänger zugerechnet, die sich vorwiegend in Privaträumen und geschlossenen Veranstaltungen treffen. Wie bereits in den Vorjahren gab es einige größere Veranstaltungen der HuT in Hamburg, auf denen hauptsächlich Jugendliche und Interessierte an die Ideologie der HuT herangeführt werden, ohne dass die wahren Initiatoren und deren Absichten offen gelegt werden. Auf diesen Veranstaltungen wird eine Vorauswahl getroffen, welcher interessierte Jugendliche weiter betreut wird und schließlich zum Mitglied aufsteigen kann. Die Mitgliederfluktuation ist dabei relativ hoch, da das Parteileben eine ernsthafte Disziplin von den Mitgliedern verlangt und Verstöße dagegen sehr bald zum Ausschluss führen. Zur Steigerung ihrer Attraktivität für junge Anhänger bietet die HuT in Hamburg unter anderem die Teilnahme an verschiedenen Sportveranstaltungen an. Seit Anfang 2015 konnte ein verstärktes Werben unter den in Hamburg ankommenden Flüchtlingen aus Afghanistan, Syrien und dem Irak festgestellt werden. Dieser Personenkreis wird von Anhängern der HuT in oder bei den Flüchtlingsunterkünften angesprochen und zur unverfänglichen Teilnahme zum Beispiel an den Sportmöglichkeiten der HuT oder Infoveranstaltungen eingeladen. Neben dieser Anbahnung im kleineren Rahmen hat die HuT auch größere Aktionen durchgeführt. So wurden am 26.09.2015 im Rahmen des islamischen Opferfestes Flüchtlingsunterkünfte von der HuT aufgesucht und eine warme Mahlzeit zubereitet. Es wurden den Flüchtlingen zahlreiche Hilfsangebote gemacht und Kontakte geknüpft. Ziel war es, die Flüchtlinge über diese Hilfsangebote an die HuT zu binden. Für die interne Weiterbildung gibt es über Hamburg verteilt zahlreiche Schulungszirkel (Halaqat) sowohl in deutsch als auch in dari für den muttersprachlichen Unterricht, die zweimal die Woche stattfinden und sehr diszipliniert durchgeführt werden. 53 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten In Hamburg sind Mitglieder der HuT in vielen Moscheen unerwünscht. Deshalb agieren sie dort zurückhaltender, wo sie - wie zum Beispiel in der Ibrahim-Khalillullah Moschee - nur geduldet werden. 6. Hizb Allah Die schiitische Hizb Allah wurde im Sommer 1982 nach dem Einmarsch israelischer Truppen in den Libanon auf iranische Initiative hin gegründet. Sie entwickelte sich auf Grund massiver iranischer Unterstützung rasch zu einer militanten Sammlungsbewegung libanesischer Schiiten mit Schwerpunkten im Bekaa-Tal, Süd-Libanon und den Vororten von Beirut. Hier agiert sie als parastaatliche Ordnungsmacht. Eine Entwaffnung dieser Miliz ist nach wie vor eine nicht umgesetzte Forderung der UN-Resolution 1559 vom September 2004. Symbol der Hizb Allah Wichtigstes Ziel der Organisation ist der Kampf - auch mit terroristischen Mitteln - gegen Israel als "unrechtmäßigen Besatzer palästinensischen Bodens", den die Hizb Allah als "legitimen Widerstand" bezeichnet. Das lange propagierte Fernziel, die Umwandlung des Libanon in eine islamische Republik nach iranischem Vorbild, hat sich im Lauf der Zeit gewandelt. Nunmehr steht die allgemeinere Forderung nach mehr politischem Einfluss und einer Revision des konfessionellen Proporzsystems (die sogenannte "Taifija") im politischen und administrativen Bereich zu Gunsten der Muslime und insbesondere der Schiiten im Vordergrund. Die enge ideologische Beziehung zur Islamischen Republik Iran besteht jedoch unverändert fort. Unter dem Dach der Hizb Allah agieren eine seit 1992 im libanesischen Parlament vertretene Partei, verschiedene Wohlfahrtsorganisationen sowie der militärische Flügel Islamischer Widerstand (al-Muqawama al-Islamiya). Die Hizb Allah ist im Libanon seitdem zu einem festen Bestandteil des politischen Systems geworden. Fortlaufend finden bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Gegnern und Anhängern al-Assads, zu denen die Hizb Allah zählt, auch auf 54 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten libanesischem Staatsgebiet statt. Die unterschiedlichen Akteure sind zwar grundsätzlich bemüht, eine Eskalation der Lage zu verhindern. Dennoch hat der Hizb Allah-Generalskretär Hassan Nasrallah wiederholt erklärt, dass die Hizb Allah bis zum Sieg an der Seite al-Assads kämpfen werde. Derzeit sind bundesweit etwa 30 Kulturund Moscheevereine bekannt, in denen sich regelmäßig ein Publikum trifft, das der Hizb Allah beziehungsweise deren Ideologie nahe steht. Dazu zählt speziell der Verein Farben für Waisenkinder e. V., welcher am 02.04.2014 vom Bundesministerium des Innern verboten wurde. Dieses Verbot wurde am 16.11.2015 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt, da der Verein sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, aufgrund von mittelbarer Unterstützung der Hizb Allah im Libanon durch Spendensammlungen. Generell sind die Moscheeund Kulturvereine überwiegend im Vereinsregister eingetragen und die Vereinsaktivitäten beschränken sich auf interne Treffen, Diskussionsveranstaltungen und religiöse Feiern (zum Beispiel Ramadan und Ashura). Sie sind vom Bemühen geprägt, die Bindungen der hier lebenden Libanesen an ihre Heimat und an die Organisation zu festigen. Darüber hinaus gehört das Sammeln von Spendengeldern zu den wichtigsten Aufgaben der Vereine. Der Organisation werden bundesweit etwa 950 Anhänger zugerechnet. Die Anordnung Hassan Nasrallahs, sich in Deutschland gesetzeskonform zu verhalten, um keine Angriffsfläche für staatliche Maßnahmen zu bieten, wird weiterhin befolgt. Auch der Syrienkonflikt und die dadurch angespannte Sicherheitslage im Libanon haben bisher nicht zu wahrnehmbaren Reaktionen von Hizb Allah-Sympathisanten in Deutschland geführt. In Hamburg gibt es weiterhin etwa 30 Hizb Allah-Anhänger, die auch im "Islamischen Zentrum Hamburg" (IZH) verkehren. 7. Iranische Islamisten Die Islamische Republik Iran ist einerseits ein politisches System mit gewählten Gremien und Parlament, andererseits eine theokratische 55 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Ordnung. Der Präsident repräsentiert in ihrem Rahmen die Republik und hat sich unter anderem vor dem Volk zu verantworten; der oberste Religionsgelehrte Khamenei hingegen ist Stellvertreter des sogenannten verborgenen Imams, der 874 nicht gestorben, sondern "entrückt" sei und wiederkehren werde, um die Führung zu übernehmen. Die Rolle des obersten Korangelehrten als Platzhalter mit nahezu unbegrenzter weltlicher Machtfülle hat der Gründer der Islamischen Republik Iran, der verstorbene Großayatollah Khomeini mit dem Prinzip der "Velayat-e faqih", der absoluten Herrschaft des anerkannten Rechtsgelehrten beziehungsweise des Klerus, formuliert. Khamenei bestimmt - trotz massiver Verwerfungen innerhalb des Establishments und teilweise mangelnder Anerkennung in klerikalen Kreisen - nach wie vor die Richtlinien in grundlegenden politischen Fragen. Hierzu steht ihm mit dem sogenannten "Beyt-e rahbar" ein eigenes Steuerungs-, Machtund Finanzinstrument zur Verfügung, das zwar auch eine informelle, aber vor allem zentrale politische Funktion innerhalb der Islamischen Republik einnimmt und mit tausenden Mitarbeitern der faktischen Durchsetzung des Prinzips der Herrschaft des Obersten Rechtsgelehrten (persisch: "Velayat-e faqih") dienen soll. Die iranische Staatsführung präsentierte sich der Öffentlichkeit mit antiisraelischen Äußerungen, wiederkehrend wird für den Staat Israel die Bezeichnung "Krebsgeschwür" genutzt. Aktuell hat Khamenei kurz vor der Abstimmung im US-Kongress über das Atomabkommen die Aussage getroffen: "Ich würde Israel sagen, dass sie das Ende der kommenden 25 Jahre nicht mehr erleben dürfen." Sowohl auf der innenwie außenpolitischen Bühne wird ein antiwestlicher und rigoros islamistischer Kurs mit dem in der iranischen Verfassung deklarierten Leitmotiv der Islamisierung der westlichen Nationen ("Export der islamischen Revolution") gepflegt. Seit der Wahl des als gemäßigt geltenden Hassan Rouhani im Juni 2013 zum neuen Präsidenten sind Anzeichen für eine Wieder-Annäherung Irans an die westlichen Regierungen erkennbar. Proiranische Einrichtungen in Deutschland sind grundsätzlich als Instrumente der iranischen Staatsführung zu bewerten, die deren theokratische Staatsdoktrin vertreten. Sie repräsentieren eine Werteordnung, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist. 56 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Die Imam Ali-Moschee an der Außenalster Ende Mai 2016 In Hamburg befindet sich eine derartige proiranische Einrichtung, die an der Außenalster gelegene schiitische "Imam Ali-Moschee", deren Trägerverein das "Islamische Zentrum Hamburg e.V." (IZH) ist. Die Finanzierung der Moschee soll über das "Beyt-e rahbar" gesteuert werden. Die Position des IZH-Leiters wird traditionell mit einem linientreuen Anhänger der iranischen Staatsdoktrin und der islamischen Revolutionsziele besetzt. Der aktuelle IZH-Leiter Ayatollah Dr. Reza Ramezani gilt wie seine Vorgänger als Vertreter des Revolutionsführers Khamenei in Europa und ist in der schiitischen Gemeinde als religiöser Repräsentant der Islamischen Republik Iran bekannt. Darüber hinaus ist er Mitglied des "Expertenrates", eines Gremiums in Iran, das alle vom iranischen Parlament beschlossenen Gesetze auf Verfassungskonformität überwacht und den Revolutionsführer kontrollieren soll. Die Religion, so wie sie vom IZH verstanden wird, ist mehr als der Rahmen für das Verhältnis zwischen Mensch und Gott. Vielmehr soll sie das Verhältnis der Menschen untereinander unter anderem auf den Feldern der Politik, Ökonomie und Jurisprudenz regeln. Dem Grunde nach betrachtet der 57 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten IZH-Leiter Säkularismus und Laizismus als nicht mit dem Islam vereinbar. Das IZH ist eines der wichtigsten islamischen Zentren in Europa, das von schiitischen Muslimen verschiedener Nationen als zentrale religiöse Anlaufstelle genutzt wird - neben Iranern vor allem von Afghanen, Arabern, Libanesen, Pakistanern und Türken sowie deutschen Konvertiten. In der Moschee finden regelmäßig Gebetsveranstaltungen sowie eine Vielzahl religiöser Feierlichkeiten statt. Zudem werden diverse Lehrveranstaltungen angeboten, so etwa islamischer Religionsunterricht für Kinder und Sprachunterricht in den Sprachen Arabisch, Deutsch und Persisch. Wie bereits seit 2009 beteiligen sich IZH-Besucher und -Funktionäre bei der Unterstützung der auch 2015 in Berlin stattgefundenen israelfeindlichen Demonstration zum "Jerusalem-Tag" ("Quds-Tag"). Am 11.07.2015 beteiligten sich etwa 120 Personen aus Hamburg an der von insgesamt circa 700 Demonstranten besuchten Veranstaltung, um ihren Protest gegen die Besetzung Jerusalems (arabisch: al-quds = die Heilige Stadt) und ihre Solidarität mit den aus ihrer Sicht unterdrückten Palästinensern auszudrücken. Es gibt nach wie vor Anhaltspunkte für eine Beteiligung des IZH bei der Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Durch eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit propagiert das IZH den Islam iranischer Prägung und strebt damit an, den "Export der islamischen Revolution" zu verwirklichen. Die Inhalte sind dabei moderat formuliert und bieten nur selten Angriffsflächen. Nach außen stellt sich das IZH als rein religiöse Einrichtung dar, die keine politischen Aktivitäten gestattet. Üblicherweise wird eine öffentliche Verbindung oder Identifizierung mit der iranischen Staatsführung vermieden. Dennoch ist das Staatsund Gesellschaftsverständnis des IZH vom Primat der Religion gegenüber Demokratie und Rechtsstaat geprägt. In der Diskussion zum Jahresbeginn zur Abgrenzung des Islam vom Islamismus, insbesondere unter dem Eindruck der Mordanschläge von Paris vom 07.01.2015 distanzierte sich Ramezani auf einer Veranstaltung am 10.01.2015 im IZH ganz eindeutig von der Möglichkeit der Legitimation von Gewalttaten im Namen des Islam. Gleichzeitig veröffentlichte das IZH auf seiner Webseite jedoch eine Rede Ayatollah 58 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Khameneis, in der dieser unter anderem die USA, England und das als "zionistisches Regime" benannte Israel beschuldigt, Konflikte zwischen sunnitischen und schiitischen Muslimen zu schüren. So identifiziert er als Basis für die Ideologie und Existenz der Terrororganisation IS die Idee des "Takfirismus" (sinngemäß jemanden "für Ungläubig erklären"), auf dessen Grundlage sunnitische Muslime Gewalttaten auch gegen schiitische Muslime rechtfertigen. "Obwohl diese Takfiri-Ausrichtung nicht neu ist, [...], wurden sie jetzt seit einigen Jahren wiederbelebt und gestärkt mit den Verschwörungen der Arroganz, mit dem Geld von einigen Regionalregierungen und mit den Systemen der Nachrichtendienste der kolonialistischen Länder wie USA, England und dem zionistischen Regime." Weiter behauptet er: "Wir wurden darüber informiert, dass ein US-amerikanisches Transportflugzeug die Munition genau dort abgeworfen hat, wo diese als DAESH [arabische Bezeichnung für Islamischer Staat (IS)] bekannte Gruppe sie benötigte." Damit unterstellt er eine direkte Unterstützung der Terrororganisation durch Waffenlieferungen der USA. Da diese Rede von den Verantwortlichen des IZH nicht kommentiert wurde, teilen sie offensichtlich diese Überzeugungen Khameneis. In Deutschland existieren eine Reihe von schiitischen islamischen Zentren und Organisationen. Das IZH hat ein bundesweites Kontaktnetz aufgebaut und übt auf Schiiten unterschiedlicher Nationalität sowie die schiitisch-islamischen Moscheen und Vereine Einfluss aus, bis hin zur vollständigen Kontrolle. Über diese Organisationen sorgt das IZH vor allem mit finanziellen Mitteln für die Verbreitung der iranischen "Revolutionsidee" in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen wie Religion, Bildung und Sport. Das IZH ist in einigen islamischen Dachverbänden vertreten. In Hamburg wirkt es in führender Position in der zentralen islamischen Organisation "Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V." (SCHURA), einem Zusammenschluss von zahlreichen Moschee-Träger59 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten vereinen. Auf Bundesebene sind Vertreter des IZH im "Zentralrat der Muslime in Deutschland" (ZMD) und in der "Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland e.V." (IGS) und auf europäischer Ebene in der "Islamisch-Europäischen Union der Schia-Gelehrten und Theologen" (IEUS) aktiv. 8. Türkische Islamisten 8.1 Türkische Hizbullah (TH) Die Türkische Hizbullah (TH) ist sunnitisch-islamistisch ausgerichtet. Sie entstand Anfang der 1980er Jahre in Diyarbakir (Osttürkei) durch den Zusammenschluss einiger kurdischer Gruppierungen. Sie strebt einen auf islamischem Recht basierenden Staat in der Türkei an und befürwortet zur Durchsetzung ihrer Ziele ausdrücklich auch gewaltsame Methoden. Zu den Feindbildern der TH zählt die "westliche Welt", hierbei insbesondere die USA und Israel, sowie die Angehörigen der PKK. In der Türkei kam es zwischen dem Ende der 1980er Jahre und der Mitte der 1990er Jahre zu Kämpfen zwischen der TH und der "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK), in deren Verlauf mehrere Hundert Personen getötet wurden. Darüber hinaus wird die TH für zahlreiche politisch motivierte Morde in der Türkei verantwortlich gemacht, zu denen sie sich jedoch nie bekannt hat. Nach der groß angelegten Zerschlagungsaktion der TH durch türkische Sicherheitsbehörden im Jahr 2000 setzten sich Aktivisten der TH nach Europa ab und bauten hier ihre Netzwerkstrukturen aus. Die bisher gewonnen Erkenntnisse weisen jedoch darauf hin, dass die Anhänger der TH in Deutschland nicht militant vorgehen, sondern sich durch soziale, religiöse und kulturelle Aktivitäten vernetzen. Europa scheint von der Anhängerschaft sowohl als Rückzugsraum wie auch als Möglichkeit der Erschließung von Finanzierungsquellen (unter anderem durch Spendengeldsammlungen) genutzt zu werden. In Hamburg gibt es etwa 50 TH-Anhänger, die sich jedoch nicht öffentlich politisch betätigen; ihre Aktivitäten mit Außenwirkung sind vorwie60 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten gend religiös und kulturell geprägt. Ihr wichtigster Anlaufpunkt ist die Vahdet-Moschee am Steindamm in Hamburg-St. Georg. Im April 2015 fand eine von der Vahdet-Moschee organisierte Gedenkveranstaltung im Rahmen der Kutlu-Dogum-Veranstaltungen (Gebetswoche anlässlich der Geburt des Propheten) statt. Die Ideologie der Türkischen Hizbullah wurde auch im Jahr 2015 in verschiedenen der Organisation zuzurechnenden Publikationen deutlich; so wird der Märtyrertod zum Geschenk Allahs erklärt, das Christentum als eine vom rechten Weg abgekommene Religion beschrieben und den Anhängern in Europa erklärt, dass es eine Sünde sei, christliche Feste wie Weihnachten mitzufeiern. In einer Publikation war zu lesen, dass Juden und Christen durch ihren gemeinsamen Kampf gegen die Muslime für immer zu Freunden geworden seien. Dabei sei das gemeinsame Ziel, den Islam zu vernichten und auszulöschen. Gleichzeitig werden die Frauen dazu angehalten, keinesfalls die Verschleierung abzulegen, da sie sonst ihre Persönlichkeit verlören. Im Gegenteil müsse man dafür sorgen, dass die Anzahl der sich verschleiernden Frauen kontinuierlich anwachse, um als Symbol des von islamischen Frauen geführten Kampfes und als Verteidigung der Festung des Islam zu dienen. Die TH gibt auch eine Zeitschrift für Kinder heraus (Cocuk), in der diesen unter anderem die Bedeutung des bewaffneten Jihad erklärt und wiederum der Märtyrertod gepriesen wird. Wörtlich heißt es, dass "es unter uns viele Freunde" Kinderzeitschrift (Cocuk) der gebe, die selbst ehrenhafter seien Türkischen Hizbullah "als wir" und deren Väter viel ehrenhafter seien als "unsere Väter". Diese Menschen verweilten zwar physisch nicht mehr "unter uns", aber sie lebten in "unseren Herzen" weiter. Wer sich vornehme, den Weg dieser Märtyrer zu gehen, werde nicht nur im irdischen Leben, sondern auch im Jenseits glücklich sein. Der Märtyrertod sei das schönste und wertvollste Geschenk Allahs an die Menschen. 61 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten An die Erwachsenen gerichtet, heißt es bezüglich des Märtyrertums: "Wir müssen dafür sorgen, dass die islamische Religionsgemeinschaft das Märtyrertum und die Bereitschaft, Opfer zu bringen, als natürliche Bestandteile ihrer Struktur betrachtet. Keine Kraft kann die Millionen, die geschworen haben, in den Märtyrertod zu gehen, aufhalten, wenn sie einmal aufgestanden sind." Entsprechend müsse man bereit und in der Lage sein, sein Kind und sein Hab und Gut für Allah, für seinen Gesandten und für die Ausführung seiner Befehle zu opfern. Im Januar 2015 fand in Diyarbakir/Türkei eine Kundgebung unter dem Motto "Respekt gegenüber dem Heiligen Mohammed" statt, an der rund 100.000 Menschen teilnahmen und die eine Reaktion auf die Geschehnisse in Paris war. Der Vorsitzende der TH-nahen Hür Dava Partei sagte in seiner Rede, dass er die Menschen im Westen scharf verurteile und diejenigen, welche jene, die sich für eine muslimische Geisteshaltung einsetzten, als Terroristen bezeichnen, die eigentlichen Terroristen seien. Auch heute noch müsse man die Zunge derjenigen, die den Gesandten Allahs beleidigen, abschneiden. 8.2 Milli Görüs Bewegung Der Milli Görüs Bewegung gehören die Anhänger des 2011 verstorbenen türkischen Politikers Prof. Dr. Necmettin Erbakan an. Ihr Ziel ist zunächst, die laizistische Staatsordnung der Türkei durch einen auf islamischem Recht basierenden Staat abzulösen. Darüber hinaus ist das Fernziel die weltweite Einführung einer islamischen Staatsund Gesellschaftsordnung unter Führung der Türkei. Die von Erbakan geprägten ideologischen Schlüsselbegriffe lauten "Milli Görüs" ("Nationale Sicht") und "Adil Düzen" ("Gerechte Ordnung"). Nach diesem Verständnis ist die Welt zweigeteilt: die westliche Welt hat eine "nichtige Ordnung" ("Batil Düzen") der Gewalt und Unterdrückung, die durch eine islamische gerechte Ordnung ("Adil Düzen") zu ersetzen sei. 62 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Zu den klassischen Feindbildern gehören neben der westlichen Welt der Staat Israel, dessen Bewohner meist "Zionisten" genannt werden, sowie der Kommunismus, der Imperialismus, der Kapitalismus und das Christentum. Zur verfassungsschutzrelevanten Milli Görüs Bewegung gehören verschiedene Organisationen und Vereinigungen, die sich an das mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbare Gedankengut des Gründers der Bewegung, Necmettin Erbakan anlehnen. Hierzu zählen die Saadet Partisi (SP, "Glückseligkeitspartei") als politische Vertreterin der Bewegung, die Ismail Aga Gemeinschaft (IAC), die Erbakan-Stiftung, die türkische Tageszeitung Milli Gazete sowie der Fernsehsender TV 5. Die SP wurde 2001 in der Türkei gegründet, nachdem ihre Vorgängerparteien, die Refah Partisi (RP; Wohlfahrtspartei) und die Fazilet Partisi (FP; Tugendpartei) wegen antilaizistischer Aktivitäten verboten worden waren. Bei den Parlamentswahlen in der Türkei erhielt die SP im Juni 2015 noch 2,06% der Stimmen, im November 2015 dagegen nur noch 0,68%. Seit 2013 besteht auch eine Deutschlandvertretung der SP, so auch in Hamburg. Ehemalige IGMG-Anhänger, die den Kurs der IGMG Führung als zu zurückhaltend kritisierten, gründeten im Jahr 2012 eine eigene Organisation unter dem Motto "Ahde Vefa" ("Treue zum Schwur"). Sie halten sich streng an die Milli Görüs Ideologie und an Fatih Erbakan, den Sohn Necmettin Erbakans. Mittlerweile hat sich die Gruppierung umbenannt in Erbakan Vakfi (Erbakan Stiftung). Auch sie ist in Hamburg vertreten. Die Anhänger der IAC stehen dem religiösen Orden der Naksibendi nahe, dem auch Necmettin Erbakan angehörte. Er und der Führer der IAC, Mahmut Ustaosmanoglu, waren Vertraute. Die Ausrichtung der IAC ist sunnitisch-orthodox mit einem an der Scharia orientierten Gesellschaftssystem. Ustaosmanoglu fordert seine Anhänger immer wieder auf, die SP zu wählen. In Deutschland war bisher Nusrettin Cayir die Führungsfigur der IAC. Er reiste durch das Land und predigte in der IAC zuzurechnende Moscheen. Im Oktober wurde Cayir in die Türkei abgeschoben. 63 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten In Hamburg führte die IAC im Jahr 2015 mehrere Veranstaltungen durch, für die im Internet geworben wurde. Dem verfassungsschutzrelevanten Teil der MG-Bewegung gehören in Hamburg etwa 200 Personen an. Weitere Informationen zum Thema sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten finden Sie auf den Internetseiten: www.hamburg.de/verfassungsschutz www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen/ www.hamburg.de/innenbehoerde/islamismus/ 64 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug III. Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug 1. Entwicklungen und Schwerpunkte Die Verfassungsschutzbehörden klassifizieren die von ihnen beobachteten Bestrebungen traditionell in die Bereiche Links-, Rechtsund Ausländerextremismus. Die Klassifizierung Ausländerextremismus ist insofern etwas missverständlich, als es sich bei solchen extremistischen Gruppierungen, die vor allem von Menschen ausländischer Herkunft unterstützt werden, auch um linksoder rechtsextremistische Bestrebungen handeln kann. Zudem sind mittlerweile zahlreiche Anhänger dieser Bestrebungen deutsche Staatsangehörige. Das LfV Hamburg hat 2012 daher den Sprachgebrauch auslandsbezogener Extremismus eingeführt. Extremistische Bestrebungen mit religiösem Bezug, also insbesondere der Islamismus ( II.), lassen sich nicht in die herkömmliche Klassifizierung einordnen. Sie werden deshalb gesondert ausgewiesen. Die politische Entwicklung in den jeweiligen Herkunftsländern ist die maßgebliche Einflussgröße der in Deutschland aktiven extremistischen Organisationen. Dies gilt auch für islamistische Gruppen. Auch im Jahr 2015 hatte insbesondere der weitere Vormarsch der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) in Syrien und Irak maßgeblichen Einfluss auf die Sicherheitslage in Hamburg. Die Verfolgung und Bedrohung insbesondere der kurdischen Bevölkerung in Syrien und Irak, sorgten für anhaltende Spannungen und große Besorgnis bei den hier lebenden kurdischen Volkszugehörigen. Großen Einfluss auf die Sicherheitslage in Hamburg hatte ferner das Ende des Waffenstillstands zwischen der "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK, 4) und der türkischen Regierung im Juli 2015. Die darauf folgende Eskalation der Gewalt zwischen dem türkischen Militär und der PKK, die in immer weiteren Teilen des Landes festzustellen ist und sich nicht nur auf den Südosten des Landes beschränkt, werden in der Öffentlichkeitsarbeit der PKK stark thematisiert. 66 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Die Kundgebungen verliefen in Hamburg in der Regel friedlich. Allerdings wurde am 13.09.2015 eine Veranstaltung mit dem Tenor "Gegen den Terror in der Türkei!" mit 1.000 Teilnehmern, die von Gegnern der PKK initiiert wurde, aus Sicherheitsgründen vorzeitig beendet. Gegendemonstranten mit Bezügen zum deutschen linksextremistischen Spektrum sowie PKK-Anhänger (insgesamt 700 Teilnehmer) versuchten gezielt, den Aufzug zu stören. Außerdem gab es Flaschenwürfe gegen Polizeibeamte. Die große Anzahl von Flüchtlingen auch nach Hamburg wirkte sich wenig auf die Aktivitäten extremistischer Gruppierungen mit Auslandsbezug aus. Sie beschränkten sich im Wesentlichen auf Solidaritätsbekundungen. Versuche, aus diesem Kreis neue Anhänger zu gewinnen, erfolgten überwiegend bei Angehörigen der kurdischen Volkszugehörigkeit. Türkisch-nationalistische Organisationen ( 5.2) waren 2015 öffentlich nicht aktiv. Ihre Anhänger und Sympathisanten nutzen in Hamburg weiterhin überwiegend das Internet für ihren Austausch. 2. Potenziale Im Jahr 2015 wurde die Zahl der Anhänger extremistischer Organisationen mit Auslandsbezug (ohne Islamisten) in Deutschland mit 26.413 (2014: 26.542) geschätzt. Davon wurden 16.149 Personen (2014: 16.227) linksextremistischen sowie 10.264 Personen (2014: 10.315) extrem-nationalistischen Organisationen zugerechnet. Die leicht gesunkenen Zahlen resultieren im Wesentlichen aus geänderten Einschätzungen auf Bundesebene hinsichtlich des Potenzials extremistischer Organisationen mit Bezügen zu Iran und Palästina sowie türkischen Linksextremisten. Das zahlenmäßig größte Potenzial mit 12.418 Personen wird weiterhin von kurdischen Gruppierungen gebildet. Die Anhänger des türkisch-nationalistischen Extremismus, stellen mit rund 10.000 Anhängern die zweitgrößte ausländische extremistische Gruppierung dar. 67 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Bund: Personenpotenzial im auslandsbezogenen Extremismus 30000 25000 20000 25.250 25.250 24.750 24.710 24.910 26.410 28.810 28.810 26.542 26.413 15000 10000 5000 0 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 - Alle Zahlen sind gerundet - Hamburg: Gesamt-Personenpotenzial im auslandsbezogenen Extremismus 1000 800 600 980 920 920 770 770 850 850 850 1.000 400 970 200 0 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 - Alle Zahlen sind gerundet - 68 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug In Hamburg wurde die Zahl der Anhänger ausländischer politisch-extremistischer Gruppierungen (ohne Islamisten) im Jahr 2015 unverändert auf etwa 850 Personen (2014: 850) geschätzt. Sie verteilen sich auf die verschiedenen Phänomenbereiche wie folgt: * Die Anhängerschaft der PKK wird auf rund 600 Personen geschätzt (2014: 600) * Die Zahl türkischer Linksextremisten betrug 145 (2014: 145) * Die Zahl türkisch-nationalistischer Anhänger betrug 105 (2014: 105) 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Im Jahr 2015 wurden 107 politisch motivierte Straftaten im Ausländerextremismus in Hamburg erfasst. Im Jahr 2013 wurden 34 und 2014 insgesamt 130 Straftaten festgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr ist somit ein leichter Rückgang zu verzeichnen, gegenüber 2013 haben sich die Zahlen jedoch nahezu verdreifacht. PMK2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Ausländer PMKAusländer 42 33 46 30 14 33 40 34 130 107 insgesamt davon extrem. 13 12 35 7 3 5 5 3 101 16 Kriminalität hiervon extrem. Gewaltde- 2 4 7 1 1 4 3 0 32 4 likte Die Zahlen stammen von der Polizei Hamburg. - Stand: Februar 2016 - Während der signifikante Anstieg im Jahr 2014 im Wesentlichen auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Islamisten und 69 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Unterstützern kurdischer Organisationen im Gebiet des Steindamms im Stadtteil St. Georg im Oktober 2014 zurückzuführen war, kann die hohe Fallzahl im Jahr 2015 nicht mit einem singulären Ereignis erklärt werden. Kundgebungen und Demonstrationen ausländisch-extremistischer Organisationen verliefen 2015 weitgehend störungsfrei. Die PKK als größte Organisation ist weiterhin bemüht in Deutschland und Europa als politischer Ansprechpartner akzeptiert zu werden. Im April 2015 bat ein Sprecher der Organisation sogar um Verzeihung für die Gewalttaten, die die PKK in den 1990iger Jahren in Deutschland begangen hat. Daher hielt sich die Organisation bei der Mobilisierung ihrer Anhänger zurück. Im Frühjahr 2016 deutet sich jedoch ein Kurswechsel an. Anlässlich einer Kundgebungsreihe aus dem türkisch-patriotischen Spektrum am 10.04.2016 in mehreren Städten Deutschlands erging von Seiten der Leitung der PKK-Jugendorganisation in Deutschland ein expliziter Aufruf an ihre Sympathisanten und Mitglieder, aktiv gegen die Veranstaltungen vorzugehen. In Hamburg konnten diese Störungen nur aufgrund eines massiven Polizeieinsatzes weitest gehend verhindert werden. Weitere Delikte im Berichtszeitraum waren Sachbeschädigungen durch Farbschmierereien sowie öffentliches Zeigen von Fahnen und Transparenten mit verbotenen Symbolen. 4. PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) 4.1 Entwicklungen und Organisatorisches Die am 27.11.1978 in der Türkei gegründete PKK wurde in Deutschland am 26.11.1993 verboten und wird von der Europäischen Union seit 2002 als terroristische Organisation gelistet. Im Urteil vom 28.10.2010 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass es sich bei der PKK um eine ausländische terroristische Emblem der PKK Vereinigung handelt. Dementsprechend basieren die Ermittlungen der Strafverfol70 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug gungsbehörden in Deutschland auf den entsprechenden Normen des Strafgesetzbuches (SSSS129a StGB, Bildung terroristischer Vereinigungen, sowie SS 129b StGB, kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Die PKK hatte 1984 hauptsächlich im Südosten der Türkei einen Guerillakrieg gegen das türkische Militär begonnen. Das Ziel, ein eigener kurdischer Staat, wurde später aufgegeben und durch die Forderung nach begrenzter Autonomie innerhalb des türkischen Staates ersetzt. Der PKK-Gründer Abdullah Öcalan befindet sich seit 1999 auf der türkischen Insel Imrali in Haft. Basierend auf den Vorstellungen Öcalans wurde seit 2005 die Idee eines überstaatlichen Gemeinwesens der Kurden entwickelt. Als organisatorische Struktur wurde hierzu die "Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans" (Koma Civaken Kurdistan, KCK) ins Leben gerufen, deren höchstes Beschlussgremium der KONGRA GEL ist. Trotz seiner Inhaftierung fungiert Öcalan formell Emblem der "Koma Civaken als Führer der KCK, die von Öcalan und dem Kurdistan" (KCK) Exekutivrat der KCK festgelegte Führungslinie gilt quasi als Gesetz. Im Zuge des seit Ende 2012 eingeleiteten Friedensprozesses zwischen der Türkei und der PKK konnten weiterhin kleine Delegationen kurdischer Parteien Öcalan regelmäßig besuchen. Seit Anfang April 2015 wurden diese Besuche von der Türkei jedoch abrupt unterbunden. Bis dahin fungierten die Delegationen als Übermittler und als Kommunikationsstrang zur PKK-Führung im irakischen Kandil-Gebirge. Neben der permanent anhaltenden Forderung der Freilassung Öcalans standen auch 2015 wieder mehrere Themenschwerpunkte im Blickpunkt der PKK-Anhängerschaft. So wurden der Verlauf der Kämpfe mit kurdischer Beteiligung im Norden Syriens (der "selbstverwalteten Region Rojava") und im Nordirak gegen die Milizen des "Islamischen Staates" (IS), die türkischen Parlamentswahlen und die negativen, eskalierenden Entwicklungen und Geschehnisse um den Friedensprozess, aufmerksam und mitunter sehr emotional verfolgt. 71 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Nachdem Ende Januar 2015 Meldungen über die Vertreibung der IS-Kämpfer aus der zuvor rund vier Monate lang belagerten Stadt Kobane publik wurden, feierten Kurden und PKK-Anhänger dieses Ereignis in Deutschland und vielen Teilen Europas bei friedlich verlaufenen Spontankundgebungen, mit Autokorsos, oder bei Saalveranstaltungen. In der Folgezeit berichteten kurdische Medien über weitere Geländegewinne, Rückeroberungen von besetzten Dörfern und die erfolgreiche Zurückdrängung oder Bekämpfung von IS-Einheiten. Ende Februar 2015 verlas ein Abgeordneter der pro-kurdischen "Demokratischen Partei der Völker" (HDP) bei einer Pressekonferenz in Istanbul im Beisein ranghoher Regierungsmitglieder eine Stellungnahme Öcalans mit einem zehn Punkte umfassenden politischen Handlungsplan. Unter anderem rief er darin die PKK-Guerillaeinheiten unter den Voraussetzungen einer demokratischen Lösung zur Niederlegung der Waffen auf, um den militärischen Konflikt zwischen der PKK und dem türkischen Staat endgültig zu beenden. Nach seiner Forderung sollte die PKK im Frühjahr 2015 dazu einen außerordentlichen Kongress einberufen, um selbst die Entscheidung zum Ende des bewaffneten Kampfs zu beschließen. Dieser Kongress wurde jedoch bis Ende 2015 nicht abgehalten. In einem deutschen Medienbericht vom 09.04.2015 über die Situation kämpfender PKK-Einheiten in Syrien, wurde auch eine Interviewpassage mit dem Co-KCK-Vorsitzenden Cemil B. gezeigt. Darin entschuldigte sich B. beim deutschen Volk für die Autobahn-Blockaden und Selbstverbrennungen durch PKK-Anhänger in den 1990er-Jahren: "Ich möchte mich im Namen der PKK beim deutschen Volk entschuldigen. So etwas wird nie wieder passieren." Ferner betonte B., dass sich die PKK seither gewandelt und mit der alten PKK nur noch wenig zu tun habe. "Wir möchten nicht mehr gegen die Türkei kämpfen. Wir sagen: Es reicht mit dem Kämpfen. Weder wir noch der türkische Staat haben durch den Krieg unsere Ziele erreicht." 72 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug In der PKK-Tageszeitung "Yeni Özgür Politika" (YÖP) wurden die Äußerungen des B. inhaltlich wiedergegeben; eine weitergehende Thematisierung erfolgte aber weder dort noch in anderen prokurdischen Medien. Bei den türkischen Parlamentswahlen am 07.06.2015 konnte die Ende 2013 gegründete "HDP", die sich als Sammelbecken insbesondere für Kurden Die Internetseite der PKK-Tageszeitung "Yeni und aus Sicht der Partei ausgeÖzgür Politika" (YÖP) grenzte Bevölkerungsgruppen in der Türkei versteht, rund 13,1% der Stimmen auf sich vereinigen. Damit hatte sie die landesweite Sperrklausel von 10% übersprungen und zog mit 80 Sitzen ins Parlament ein. Die bis dahin alleinregierende "Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung" (AKP) von Präsident Erdogan war nach Verlusten nunmehr auf einen Koalitionspartner angewiesen. Nachdem es auch Wochen später zu keiner Einigung über ein Bündnis kam, wurden für den 01.11.2015 Neuwahlen angesetzt. Die HDP konnte dabei zwar abermals die Sperrklausel überwinden, erreichte mit nun 10,8 % aber nur noch 59 Parlamentssitze. Die PKK unterstützte den Wahlkampf der HDP für die seit Ende März 2015 auch europaund deutschlandweit in "HDP-Solidaritätsveranstaltungen", geworben wurde. Das Wahlergebnis der HDP im Juni 2015 wurde daher auch von Anhängern der PKK in Deutschland gefeiert. So fanden zum Beispiel Autokorsos oder Spontankundgebungen statt. Nach der November-Wahl machte sich bei der HDP-Wählerschaft auch aufgrund des deutlichen Sieges der AKP nur verhaltene Freude und Ernüchterung breit. In der zweiten Jahreshälfte 2015 scheiterte der zu Anfang des Jahres angestrebte Friedensprozess. So verübte am 20.07.2015 ein mutmaßlicher Attentäter des IS in der südtürkischen Stadt Suruc einen Selbstmordanschlag auf Teilnehmer einer politischen Jugendorganisation, die in dem nahegelegenen syrischen Kobane Aufbauhilfe leisten wollten. Insgesamt forderte der Anschlag über 30 Todesopfer und löste damit vielerorts Wut und Trauer aus. 73 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Nach einem Bericht der YÖP habe daraufhin die Führung des KCK-Exekutivrates in einer Erklärung die türkische Regierung dafür verantwortlich gemacht: "Dieser Anschlag ist ein Ergebnis der Beziehungen und des Bündnisses mit dem IS, die auf der gemeinsamen kurdenfeindlichen Haltung beruhen." Nur zwei Tage später bekannte sich die PKK zu einem "Vergeltungsschlag", in dem ein "apoistisches Rebellenteam" zwei Polizisten einer Sondereinheit in ihrer Dienstwohnung in der türkischen Provinz Urfa mit Kopfschüssen getötet hatte. Die Polizisten hätten nach Auffassung der PKK mit dem IS zusammengearbeitet, hieß es in einer Erklärung. Nach diesem Vorfall flog die türkische Luftwaffe erstmals seit dem Jahr 2012 in der Nacht zum 25.07.2015 Angriffe auf ein Lager der PKK im Nordirak. Zudem kam es in der Türkei zu landesweiten Exekutivmaßnahmen gegen Einrichtungen der Organisation. Die PKK erklärte daraufhin unverzüglich, der seit März 2013 bestehende Waffenstillstand mit der türkischen Regierung sei nunmehr bedeutungslos geworden. Am 28.07.2015 kündigte die Türkei den Friedensprozess ihrerseits faktisch auf. Präsident Erdogan erklärte, es sei nicht möglich, einen Lösungsprozess fortzuführen mit denjenigen, die die Einheit und Integrität der Türkei untergraben würden. Bereits in den Vormonaten verdichteten sich Meldungen über ein langsames Wiederaufflammen des militärischen Konfliktes zwischen der Türkei und der PKK, indem zunehmend über operative Maßnahmen und Luftangriffe der türkischen Armee gegen PKK-Stützpunkte und kleinere lokale Gefechte berichtet wurde. Nach Jahren bekannte sich die PKK wieder zu Selbstmordanschlägen. Den Attentaten am 02.08.2015 gegen einen türkischen Armeeposten und am 06.08.2015 gegen eine Gendarmerie-Station sollen mehrere Soldaten und Polizisten zum Opfer gefallen sein. Daraufhin erteilte die Organisation ihren Einheiten jedoch den Befehl, zumindest vorerst keine derartigen Anschläge mehr durchzuführen. 74 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug In einem Fernsehinterview des PKK-nahen Senders "Med Nüce TV" erklärte eine hochrangige Funktionärin unter anderem, dass sich der Konflikt mit der Türkei nicht mehr nur auf die Bergregionen und die Grenzen "Kurdistans" beschränke. Man werde diesen Widerstand "überall und nachhaltig durchführen, sei es in den Bergen, in den Städten oder Metropolen." Die PKK werde den bewaffneten Kampf gegen die Türkei nicht einstellen, solange die Kurdenfrage nicht gelöst sei und erst aufgeben, wenn Öcalan freigelassen, ein Status für ein autonomes "Kurdistan" verfassungsrechtlich verankert und die Türkei auf diesen Grundlagen zu einer "demokratischen Republik" geworden sei. In der Folge erfasste die Spirale der Gewalt auch weitere Landesteile der Türkei. Eine weitere Eskalationsstufe war der Anschlag der PKK am 06.09.2015 in der türkischen Provinz Hakkari, bei dem 16 türkische Soldaten ums Leben kamen. Als Reaktion auf diesen Anschlag drangen zwei Tage darauf türkische Bodentruppen erstmals seit 2011 wieder in den Nordirak ein, um dort PKK-Kämpfer zu verfolgen. In mehreren türkischen Städten kam es zu Übergriffen auf vermeintliche Kurden und Verwüstungen von Einrichtungen und Büros der HDP. Angeheizt wurde der Konflikt auch durch einen Bombenanschlag des IS ( II. 4.3) auf eine regierungskritische Großdemonstration am 10.10.2015 in der türkischen Hauptstadt Ankara, bei dem etwa 100 Personen getötet und mehrere Hundert verletzt wurden. In einigen Gebieten mit überwiegend kurdischer Bevölkerung wurden sogenannte "Selbstverwaltungen" ausgerufen mit der Ankündigung, man werde staatlich ernannte Funktionäre nicht mehr anerkennen. Die PKK hatte in der Folge ihre Anhänger dazu aufgefordert, sich gegen den "Völkermord" der AKP zu wehren und die ausgerufenen Autonomiegebiete zu verteidigen. Die der PKK zuzurechnende "Patriotische revolutionäre Jugendbewegung" (YDG-H) gilt als eine Art militante "Stadtguerilla", die versucht, sich als Ordnungsmacht zu etablieren und die Kontrolle über mehrere Orte in den kurdisch besiedelten Provinzen zu erlangen. Sie lieferte sich in einigen Städten Straßenschlachten mit Sicherheitskräften. Als Reaktion wurden von der Türkei Ausgangssperren verhängt, bestimmte Gebiete wurden zu militärischen Sperrzonen erklärt. So 75 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug standen der Bevölkerung in den betroffenen Orten mitunter tagelang kein Wasser, Strom und keine Gesundheitsversorgung zur Verfügung. Am 01.12.2015 rief ein hochrangiger PKK-Funktionär in einer Sendung von "Med Nüce TV" zu einer "revolutionären Widerstandsfront" auf, bei der jede Aktion, die sich gegen die Regierungspolitik richte, legitim sei. Die PKK sei bereit, mit jedem, der Widerstand leisten wolle, ein Bündnis einzugehen. 4.2 Aktivitäten und Schwerpunkte in Deutschland Die PKK verfügt ungeachtet des Verbots in Deutschland weiterhin über einen illegalen und konspirativ handelnden Funktionärskörper. Ebenso besteht eine feste Organisationsstruktur, nach der Deutschland in vier "Bereiche" ("Saha") unterteilt ist. Neben dem Saha Nord existieren die Bereiche Mitte, Süd I und II. Auf der darunter liegenden Hierarchie-Ebene bestehen "Gebiete" ("Bölge"), Hamburg bildet zusammen mit seinem Umland in Schleswig-Holstein und Niedersachsen ein solches Gebiet. In Deutschland werden der PKK derzeit circa 14.000 Personen zugerechnet (2014: 14.000, 2013: 13.000). Für ihren großen Funktionärsapparat und ihre umfangreichen Aktivitäten sowie zur Unterstützung der Guerilla in der Türkei und den angrenzenden Staaten benötigt die PKK erhebliche finanzielle Mittel, die überwiegend in Europa beschafft werden. Die Einnahmen stammen vor allem aus Beiträgen der Mitglieder, dem Verkauf von Publikationen und den Erlösen aus Veranstaltungen. Den größten Teil bringen die jährlichen Spendensammlungen ein. Hierbei erhält jedes Gebiet schwer zu erreichende Zielvorgaben und steht unter entsprechendem organisationsinternen Druck, diese zu erfüllen. In Hamburg ist die Zielvorgabe von einer Million Euro erreicht worden. Es gehört zum Selbstverständnis der PKK, alle Kurden zu vertreten. Deshalb deklariert sie ihre Zahlungen als eine "Steuer" zur "Befreiung Kurdistans", der man sich nicht entziehen kann. Darüberhinaus haben auch situativ bedingte Themen oder emotionale Ereignisse in der Herkunftsregion, Einfluss auf die Spendenforderungen und -bereitschaft. Mitunter führen die in der Summe geleisteten Spenden, Beiträge oder 76 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug anderen Abgaben manchen PKK-Anhänger an die Grenze seiner finanziellen Belastbarkeit. Auf der Europaebene liegen die Parteiarbeit und auch die Koordinierung des Vereinslebens der PKK in den Händen ihres politischen Arms, dem "Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft in Europa" (KCD-E), der sich aus der "Koordination der kurdischen demokratischen Gesellschaft in Europa" (CDK) und dem europäischen Dachverband nationaler Vereinsverbände (KON-KURD) bildete. Ihm sind die jeweiligen nationalen, der PKK zuzurechnenden, Dachverbände kurdischer Vereine als Mitgliedsorganisationen angeschlossen. In Deutschland tritt für die Belange der PKK, die Umsetzung von Vorgaben der Führungsspitze und den Informationsfluss zur Basis überwiegend die Dachorganisation "Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdenInnen in Deutschland" (NAV-DEM) ein, der über 40 Ortsvereine angehören. Diese dienen den Anhängern der Organisation als Treffpunkte und Anlaufstellen. Das NAV-DEM übernimmt vor allem Propagandatätigkeiten, indem sie für Presseerklärungen und Flugblätter verantwortlich zeichnet und häufig als Anmelderin von öffentlichen VeranEmblem der NAV-DEM staltungen fungiert. Eine durch den KCD-E beschlossene Neustrukturierung der Vereine in Europa sollte ab Anfang 2014 flächendeckend umgesetzt werden. So fanden sukzessive auch noch 2015 in diversen Städten in Deutschland und Europa Gründungsversammlungen und einheitliche Umbenennungen in "kurdische Gesellschaftszentren" statt. Da der illegal tätige Funktionärsapparat der PKK weiterhin richtungsweisend agiert, bleibt eine echte Neustrukturierung und -ausrichtung zweifelhaft. Die PKK suggeriert ihren Anhängern durch eine vermeintlich verbesserte dezentrale Präsenz bis in kleinere Teilgebiete hinein mehr Mitwirkung an Entscheidungsprozessen und ist bestrebt, weitere kurdisch-stämmige Bürger zu erreichen und für sich zu gewinnen. Ferner 77 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug wird der Versuch unternommen, legale Strukturen zu schaffen und auszubauen, um mittelfristig als Verhandlungspartner in Politik und Gesellschaft wahrgenommen zu werden und somit schrittweise Forderungen durchsetzen zu können. Neben aktuellen Kampagnen (zum Beispiel gegen die Festnahme von Funktionären oder die Haftbedingungen, beziehungsweise für die Freilassung Öcalans) setzt sich das NAV-DEM kontinuierlich für die Aufhebung des Betätigungsverbots ein und fordert die Streichung der PKK und ihrer Nachfolgeorganisationen von der EU-Terrorliste. Die PKK und die ihr angeschlossenen Organisationen führen pro Jahr mehrere bundesweite Großveranstaltungen durch, die in erster Linie den inneren Zusammenhalt stärken sollen. Darüber hinaus dienen solche Veranstaltungen regelmäßig dazu, wichtige Themen der PKK (zum Beispiel die Haftsituation Öcalans) im Bewusstsein der eigenen Anhänger zu halten. So wurden 2015 vielfach auch die türkischen Parlamentswahlen thematisiert und die Teilnehmer dazu aufgerufen, ihre Stimme der HDP zu geben. Auch gab es im Vorfeld der Wahlen im Juni und der Neuwahl im November 2015 mehrfach Veranstaltungen im Bundesgebiet, auf denen unter anderem auch Vertreter der HDP-Parteispitze als Redner auftraten. Die Veranstaltungen wurden teilweise von mehreren tausend Teilnehmern besucht. Nach Angaben der PKK-Tageszeitung "Yeni Özgür Politika" (YÖP) habe insbesondere Deutschland als eines der strategisch wichtigsten Wahlkampfgebiete gegolten, da von hier die meisten Auslandsstimmen erwartet wurden. Die europäische Jugenddachorganisation "Ciwanen Azad" der PKK hielt am 28.03.2015 in Köln unter dem Motto: "Lebe nicht im Kapitalismus und lass den Kapitalismus nicht leben", mit etwa 400 Personen ihren 2. Kongress ab. Neben Teilnehmern aus Deutschland, reisten auch Delegierte aus weiteren europäischen Ländern an. Der Kongress war unter anderem einem 1986 getöteten Gründungsmitglied der PKK und den bei Gefechten gegen den IS ums Leben gekommenen Kämpfern in der Stadt Kobane gewidmet. Das NAV-DEM veranstaltete am 20. und 21.06.2015 in Dortmund seinen zweiten Jahreskongress. Laut Nachberichterstattung der YÖP 78 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug hätten sich an dem Kongress rund 500 Delegierte aus den angeschlossenen Vereinen sowie Vertreter weiterer PKK-naher Organisationen beteiligt. Im Jahr 2015 gab es mehrere öffentlichkeitswirksame Protestaktionen der PKK. Im Folgenden dazu einige Beispiele: * Am 21.03.2015 nahmen in Bonn zum kurdischen Neujahrsfest Newroz rund 17.000 (2014: 10.000, 2013: 9.000) Personen an einer zentralen Großkundgebung unter dem Motto "Im Lichte von Kobane zur Freiheit der Völker" teil, die friedlich und weitgehend störungsfrei verlief. Neben Tanzund Musikdarbietungen wurden zahlreiche Reden gehalten. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die aktuellen Ereignisse in Syrien und im Irak sowie die Verlesung einer Erklärung, in der Öcalan zur Beendigung des bewaffneten Kampfes gegen die Türkei aufrief. Parallel zu der zentralen Großveranstaltung fanden bundesweit Veranstaltungsplakat für das kurdische Neulokale Feierlichkeiten statt. jahrsfest Newroz am 21.03.2015 in Bonn * Angesichts der im Jahresverlauf eskalierten militärischen Auseinandersetzungen mit der Türkei, wurden in Deutschland durch die PKK mehrfach Protestkundgebungen initiiert. Den vorläufigen Höhepunkt stellte hierbei eine Großdemonstration am 08.08.2015 in Köln mit rund 6.000 Teilnehmern dar, die weitestgehend störungsfrei verlief. Bei den Demonstranten handelte es sich überwiegend um PKK-Anhänger, es nahmen aber auch Angehörige türkischer und deutscher linksextremistischer Gruppierungen an der Veranstaltung teil. 79 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug * Am 05.09.2015 veranstaltete das NAV-DEM in Düsseldorf das "23. Internationale Kurdische Kulturfestival". An der Veranstaltung beteiligten sich circa 21.000 Personen (im Vorjahr etwa 30.000 Teilnehmer) aus ganz Europa. Die Veranstaltung stand unter dem Doppel-Motto "Freiheit für Öcalan - Status für Kurdistan" und "No Pasaran - Wir sagen nein zum Krieg". Die Jugendorganisation der PKK bekannte sich im Internet zu zwei Brandanschlägen auf Gebäudekomplexe der "Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V." (DITIB), dem bundesweiten Dachverband Veranstaltungsplakat des "23. Internationalen türkisch-islamischer MoscheegeKurdischen Kulturfestivals" in Düsseldorf am meinden, der unter Aufsicht der 05.09.2015 türkischen Regierung steht: * Am 13.11.2015 warfen unbekannte Täter einen brennenden Gegenstand in Richtung einer DITIB-Moschee im Kölner Stadtteil Porz. Zuvor hatten sie offenbar versucht, die Eingangstür zur Moschee mit einer Flasche einzuwerfen, die mutmaßlich mit brennbarer Flüssigkeit gefüllt war. Die Glastür wurde beschädigt, hielt aber stand. Auf dem Gelände der Moschee sowie in unmittelbarer Nähe wurden weitere Brandnester aufgefunden. * Am 15.12.2015 wurde eine schwere Brandstiftung an einem Gebäudekomplex der DITIB in Stuttgart verübt, die einen Sachschaden von 80.000 Euro verursachte. Eine Überwachungskamera zeichnete vier Angreifer auf, die die Fensterscheiben mit Steinen zerstörten und Brandsätze in die Räume warfen. In der Selbstbezichtigung kündigte die Gruppierung weitere Vergeltungsaktionen gegen den türkischen Staat an, der den sogenannten Volksführer Öcalan in Isolation halte. 80 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Strafverfahren / Verurteilungen: * Am 12.02.2015 wurde Ali Ö. in Villingen-Schwenningen festgenommen. Ihm wird vorgeworfen ab Juli / August 2010 bis zu seiner Festnahme Führungsaufgaben als Leiter der Gebiete Kiel, Sachsen, Stuttgart und des Bodensees übernommen zu haben. Das Verfahren gegen Ö. wegen Verstoßes gegen SS 129 a/b StGB wurde am 01. Dezember 2015 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart eröffnet. * Das OLG Düsseldorf verurteilte am 06.03.2015 den PKK-Funktionär Abdullah S. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass S. als hauptamtlicher Kader der PKK unter dem Decknamen "Hamza" 2003 / 2004 in Deutschland den PKK-Sektor "Mitte" geleitet hat. Für die PKK sei er 2005 nach Teheran gereist und habe sich in der Folgezeit bis spätestens 2007 bei den Guerillaeinheiten der PKK im Nordirak aufgehalten. Von Juni 2007 bis zu seiner vorläufigen Festnahme in Belgien am 04.03.2010 habe er mit dem "Wirtschaftsund Finanzbüro" (EMB) den Arbeitsbereich Finanzen der CDK geleitet. * Aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof konnte am 18.07.2015 Ahmet C. festgenommen werden. Ihm wird vorgeworfen, unter dem Decknamen "Kerim" für rund ein Jahr bis zum Juni 2014 im Bundesgebiet den Sektor "Mitte" geleitet zu haben. In dieser Eigenschaft hätte er den nachgeordneten Gebietsleitern Anweisungen erteilt und Aktivitäten der Organisation koordiniert. Ferner soll er durch seine Funktion in engem Austausch mit Kadern der übergeordneten PKK-Europaführung gestanden haben. * Am 26.08.2015 wurde Bedrettin K. aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofs in Düsseldorf festgenommen. Tags darauf wurde er dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Die Festnahme erfolgte im Rahmen eines im Oktober 2013 eingeleiteten Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts. K. war dringend verdächtig, als hauptamtlicher Führungskader der Organisation unter dem Decknamen "Ali" koordinierende Funktionen zwischen der Europa81 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug führung der PKK und den PKK-Kadern in Deutschland ausgeübt zu haben. * Am 28.08.2015 verurteilte der 3. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg Mehmet D. alias "Kahraman" wegen Mitgliedschaft in der PKK zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Das Gericht folgte der Anklage in allen Punkten. Gegen das Urteil wurde von der Verteidigung Revision eingelegt. D. war am 29.08.2014 von Beamten des BKA festgenommen worden. Am 02.02.2015 erhob die Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des OLG Hamburg Anklage gegen D. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. 4.3 Situation in Hamburg Die politische Linie des Dachverbandes NAV-DEM wird auf regionaler Ebene von den jeweiligen lokalen Vereinen umgesetzt. Im Zuge der europaweiten Umstrukturierungen wurde der 2008 gegründete örtliche Verein in 2015 offiziell unter der Bezeichnung "Demokratisch-kurdisches Gesellschaftszentrum" namentlich angepasst. Er dient mit seinen Räumlichkeiten am Steindamm 62 weiterhin als zentraler Anlaufpunkt für PKK-Anhänger. Wiederholt wurden hier Gedenkfeiern für getötete "Märtyrer" der PKK oder der "Partei der demokratischen Union" (PYD) abgehalten. Der Verein organisierte mehrfach öffentlichkeitswirksame Demonstrationen. Am 19.04.2015 veranstaltete der Verein mit mehreren hundert Teilnehmern in einem Hörsaal der Universität Hamburg eine Mitgliederversammlung, bei der unter anderem ein neuer Vereinsvorstand gewählt wurde. Hierbei trat auch der später im Juli 2015 festgenommene PKK-Kader Ahmet C. als Gastredner auf. Inhaltlicher Schwerpunkt des seit Oktober 2008 bestehenden "Nujiyan Frauenzentrum e.V." war 2015 zwar weiterhin die Ermordung der drei PKK-Aktivistinnen am 09.01.2013 in Paris, aber auch weitere PKK-relevante Themen. Vor diesem Hintergrund wurden teilweise auch unter der Bezeichnung "Rojbin Frauenrat" mehrfach kleinere öffentliche Protestversammlungen initiiert. 82 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Lokale Aktivitäten der PKK werden auch unter dem Namen "Kurdischer Volksrat Hamburg" organisiert. Die PKK versucht, auch im Zuge der europaweiten Umstrukturierung, den Anschein von Mitbestimmung und Basisdemokratie zu erwecken, so zum Beispiel durch zahlreiche Ausschüsse wie etwa für Frauen, Jugend, Schulung und Propaganda, Kultur und Kunst, Außenbeziehungen, religiöse Gruppen oder Finanzen. Das personelle Potenzial der PKK liegt seit Jahren auf etwa gleichem Niveau von etwa 1.500 Personen. Außer ihren rund 600 Anhängern verfügt die Organisation in Hamburg damit über ein Sympathisantenumfeld, das sich ebenfalls weitgehend mit ihren Zielen und insbesondere mit Öcalan als Person und Führungsfigur im "Freiheitskampf" des kurdischen Volkes identifiziert. Es ist davon auszugehen, dass mit dem Anstieg von kurdischstämmigen Flüchtlingen aus Syrien auch eine leichte Zunahme weiterer potenzieller Sympathisanten zu verzeichnen sein wird. Die eigentlichen örtlichen Entscheidungsträger der Organisation, so auch in Hamburg, sind die von der PKK nach einem Rotationsprinzip in der Regel für einige Monate bis zu einem Jahr entsandten Kader. Diese sind häufig nicht in der Lage, die eigene Gefolgschaft zu einer Mitarbeit zum Beispiel in Ausschüssen zu motivieren. Die kurzen Verweilzeiten reichen den Kadern kaum um ihnen einen tieferen Einblick in interne Abläufe und informelle Strukturen mit ihren regionalen Besonderheiten zu erlangen. Der PKK mangelt es in Hamburg schon seit Jahren vor allem an Aktivisten, die die "Arbeit auf der Straße" leisten, das heißt Spenden sammeln, Publikationen und Karten für Veranstaltungen verkaufen sowie für die Teilnahme an Demonstrationen werben. Diese mitunter mangelnde Bereitschaft ist unter anderem auch auf die erhebliche zeitliche Intensität der Aufgaben und Einbindungen zurückzuführen. Im Jahr 2015 war die PKK-Jugendorganisation "Ciwanen Azad" (vormals "Komalen Ciwan") nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre in Hamburg kaum aktiv. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass sich kurdische Jugendliche situationsabhängig kurzfristig mobilisieren lassen, die, je nach Anlass, auch Gewalt als Mittel zur Durchsetzung ihrer politischen Forderungen einsetzen könnten. 83 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Im Internet treten Hamburger Jugendliche als "Ciwanen Azad Hamburg" auf. Zu ihren Aktivitäten zählt die Anwerbung von Jugendlichen für organisationsinterne Lehrgänge, die vorwiegend der ideologischen Schulung dienen. Die Anzahl der Demonstrationen, Kundgebungen und Informationsveranstaltungen mit PKK-Hintergrund blieben 2015 in Hamburg gegenüber dem Vorjahr auf einem etwa gleich hohen Niveau. Die Teilnehmerzahl variierte zwischen 15 und 950 Personen, blieb jedoch überwiegend im zweistelligen bis mittleren dreistelligen Bereich. Der Co-Vorsitzende der kurdischen HDP, Selahattin Demirtas, trat am 27.09.2015 bei einer Wahlveranstaltung für die türkischen Parlamentswahlen in einer Veranstaltungshalle am Hamburger Stadtrand auf. Seine Rede wurde dabei von etwa 4.000 Personen verfolgt, die dafür aus dem gesamten norddeutschen Raum angereist waren. Aufgrund des begrenzten Fassungsvermögens wurde die Rede auch auf Bildleinwände außerhalb der Halle übertragen. Am Nachmittag des 10.10.2015 nahmen an einem weitgehend störungsfrei verlaufenen Aufzug durch die Hamburger Innenstadt mit dem Tenor: "Stoppt die Unterdrückung in der Türkei, Freiheit für Öcalan!" rund 1.500 Personen teil. Ein am selben Vormittag in der türkischen Hauptstadt Ankara verübter Bombenanschlag dürfte in Hamburg viele zu einer spontanen Teilnahme am Aufzug veranlasst haben. 5. Türkische Extremisten 5. 1 Revolutionär-marxistische Gruppen Die meisten türkischen linksextremistischen Organisationen haben Ableger in Deutschland. Sie propagieren einen revolutionären Umsturz in der Türkei und wollen dort die Zerschlagung des türkischen Staatssystems erwirken, um es durch eine marxistische Gesellschaftsordnung zu ersetzen. Um diese Ziele zu erreichen, propagieren sie den bewaffneten Kampf in der Türkei und führen dort immer wieder auch terroristische Aktionen durch. Ziele sind vor allem staatliche türkische Einrichtungen, insbesondere Gebäude und Angehörige der türkischen 84 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Sicherheitsbehörden (Armee, Polizei und Justiz). Bei ihren öffentlichkeitswirksamen Anschlägen auf diese Einrichtungen in der Türkei setzen sie auch Selbstmordattentäter ein. In Hamburg sind folgende türkische linksextremistische Organisationen aktiv: * "Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephe" (DHKP-C) * "Türkiye Komünist Partisi/Marksist Leninist" (TKP/ML) * "Maoist Komünist Partisi" (MKP) und die * "Marksist Leninist Komünist Partisi" (MLKP) Trotz ihrer ideologischen Gemeinsamkeiten und punktuellen Bemühungen um eine stärkere Vernetzung ist die gesamte Szene stark zersplittert. Die Mitgliederzahlen der einzelnen Gruppierungen liegen seit Jahren im niedrigen zweistelligen Bereich. Sie organisieren Kundgebungen und Demonstrationen mit zumeist wenigen Teilnehmern. Durch Spendenkampagnen, den Verkauf von Publikationen und durch Einnahmen von Veranstaltungen unterstützen sie die in der Türkei aktiven Guerillaorganisationen. Die dortigen Gruppierungen haben bereits mehrfach gemeinsam mit der PKK terroristische Aktionen durchgeführt. Auch in Deutschland gibt es eine Kooperation zwischen Anhängern türkischer linksextremistischer Gruppen und der PKK, anlassbezogen auch mit deutschen linksextremistischen Gruppierungen, die sich jedoch auf die solidarische Unterstützung bei Demonstrationen, Kundgebungen und Veröffentlichungen beschränkt. 5.2 ADÜTDF / Türkische Nationalisten Die "Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V." ("Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu", ADÜTDF) wurde 1978 in Frankfurt am Main gegründet. Sie gilt als Auslandsvertretung Emblem der "Föderation der Türkisch-Demoder türkischen "Partei der Nationakratischen Idealistenvereine in Deutschland listischen Bewegung" ("Milliyetci e.V." Hareket Partisi"). 85 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Das Umfeld türkischer Nationalisten und Rechtsextremisten firmiert ferner unter der Bezeichnung "Ülkücü" (Idealisten) und "Bozkurt" (Graue Wölfe). Die Bezeichnungen "Ülkücü" und "Bozkurt" stehen letztlich immer für denselben Personenkreis türkischer Nationalisten. Ihre Ideologie ist gekennzeichnet durch * den Turanismus/Panturkismus - die Idee der ethnischen und kulturellen Verbundenheit aller Turkvölker und daraus resultierende Gebietsansprüche. In Abgrenzung dazu erkennt der Kemalismus die türkischen Grenzen aus dem Vertrag von Lausanne vom 24.07.1923 an. * eine türkische Auslegung des sunnitischen Islam. Diese findet als wichtiger Bestandteil ihren Ausdruck in dem Ülkücü-Ausspruch: "Der Islam ist unsere Seele, Türkentum unser Leib!" * eine ausgeprägt anti-kurdische Ausrichtung Der ADÜTDF werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz circa 7.000 Mitglieder und Unterstützer zugerechnet. Sie ist damit die größte Organisation türkisch-nationalistischer Bestrebungen in Deutschland. Die Zahl der Mitglieder und Unterstützer in Hamburg wird auf mehrere Hundert geschätzt. Die Zahl derjenigen, die sich nicht im Verein organisieren, aber das Internet als Plattform für ihre Ideologie nutzen, wächst beständig. Weitere Informationen zum Thema sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug finden Sie auf den Internetseiten: www.hamburg.de/verfassungsschutz www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen www.hamburg.de/innenbehoerde/auslaenderextremismus 86 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Linksextremismus IV. Linksextremismus 1. Entwicklungen und Schwerpunkte Linksextremisten streben danach, die freiheitliche demokratische Grundordnung und damit die durch das Grundgesetz vorgegebene Staatsund Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu überwinden; an ihre Stelle soll eine sozialistische, kommunistische oder "herrschaftsfreie" anarchistische Gesellschaftsordnung treten. In Hamburg dominieren seit Jahren gewaltorientierte Linksextremisten (Autonome, Antiimperialisten und Anarchisten) das öffentliche Erscheinungsbild des Linksextremismus. Die Relevanz orthodoxer Kommunisten und anderer revolutionärer Marxisten besteht mehr in ihrem bündnispolitischen Wirken, das auch gezielt nichtextremistische Organisationen einbezieht. Ebenfalls dem gewaltorientierten Lager zugerechnete Gruppen, wie beispielsweise die "Interventionistische Linke" (IL), betreiben eine Politik des "anschlussfähigen" Linksextremismus. Öffentliche Aufmerksamkeit erzeugen sie vor allem, indem sie über die linksextremistische Szene hinaus bedeutsame Themenfelder besetzen. Dabei verbreiten Linksextremisten eigene Positionen auch bewusst in nichtextremistischen Gruppierungen und Initiativen, erhalten so Zugänge zum öffentlichen Diskurs und bestimmen manche Debatte mit. Dies betrifft insbesondere die Themenfelder Stadtentwicklungspolitik ("Anti-Gentrifikation"), "Antirassismus" und "Antifaschismus". Ihre Strategie beinhaltet, einzelne, auch von Nichtextremisten empfundene Missstände als typische Ausprägungen der bestehenden Staatsund Gesellschaftsform zu definieren, als Konsequenzen der aus ihrer Sicht "kapitalistischen Herrschaftsund Eigentumsverhältnisse". Militanten Widerstand betrachten Linksextremisten als gerechtfertigt oder dulden ihn zumindest anlassbezogen solidarisch. Gruppierungen wie die IL werden auch als "Postautonome" bezeichnet. Sie haben ihre Wurzeln in der autonomen Szene, stehen aber für eine organisatorische und strategische Fortentwicklung mit dem Ziel, über anschlussfähige, gesellschaftlich breit diskutierte Themen eine Scharnierfunktion zwischen gewaltorientierter und nichtextremistischer Linken bilden zu können. Dies unterscheidet diese Gruppierungen von den klassischen Autonomen, die ihr Ideal jenseits hierarchischer Organisation in herrschaftsfreien, selbstbestimmten Lebensverhältnissen sehen. 88 Linksextremismus Eine wesentliche Agitationsgrundlage für alle Linksextremisten ist der Kampf gegen Staatsund Gesellschaftsordnungen, die sie als "Kapitalismus" bezeichnen. Durch die Thematisierung realer und vermeintlicher sozialer Schieflagen gelingt es Linksextremisten punktuell, Nichtextremisten in Protestkampagnen einzubinden. Linksextremistische Agitation gegen den Kapitalismus ist dadurch gekennzeichnet, dass sie die parlamentarische Demokratie und ihre Institutionen als Erfüllungsgehilfen kapitalistischer Herrschaftsinteressen diskreditiert. Das Thema "Antikapitalismus" war 2015 insbesondere im Zusammenhang mit den gewaltsamen Protesten gegen die Eröffnung der Zentrale der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main und den G7-Gipfel in Elmau (Bayern) von Bedeutung. ( 5.2.6) In diesem Zusammenhang wurden auch in Hamburg mehrere politisch motivierte Straftaten begangen. ( 4.) Weiterhin nutzen Linksextremisten das Thema "Antirassismus" als Agitationsfeld. Ihr Ziel ist, vermeintlichen institutionellen Rassismus zu bekämpfen und staatliche Maßnahmen negativ als "Repression" zu diffamieren. Im Zusammenhang mit dem Aktionsfeld Antifaschismus prangern Linksextremisten einen "Rassismus aus der Mitte der Gesellschaft" an, den sie insbesondere bei Protesten rechtspopulistischer und national-konservativer Organisationen sowie auch bei Initiativen gegen die Unterbringung von Flüchtlingen verwirklicht sehen. ( 5.2.5) Bei einigen gewaltorientierten Strukturen in Hamburg gab es 2015 szeneinterne Umbrüche. Im Zuge des abgeschlossenen Umbaus der "Roten Flora" wurden auch Fragen einer Neuausrichtung der autonomen Szene thematisiert. ( 5.1.1) Dagegen hat die Abspaltung der Gruppe "Roter Aufbau" (früher "Rote Szene Hamburg") von der im "Internationalen Zentrum B5" beheimateten antiimperialistischen Szene deren weitere Zergliederung zur Folge. Der militante "Rote Aufbau" versuchte 2015, durch regelmäßige Präsenz in sozialen Netzwerken ein vor allem subkulturelles Mobilisierungspotenzial zu erschließen. ( 5.1.4) Für 2015 ist erneut ein Anstieg der Zahl linksextremistischer Sachbeschädigungen und Brandstiftungen zu verzeichnen. ( 4) Die Zahl linksextremistischer Gewalttaten ist 2015 auf hohem Niveau leicht zurückgegangen. ( 3.) Hochburgen linksextremistischer Gewalt gibt 89 Linksextremismus es vor allem in Ballungszentren und Universitätsstädten, neben Hamburg etwa in Berlin und Leipzig. 2. Potenziale Das Potenzial linksextremistischer Organisationen und Vereinigungen betrug im Jahr 2015 bundesweit 26.700 Personen (nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften, 2014: 27.200). Davon sind 7.700 Personen (2014: 7.600) als "Gewaltorientierte Linksextremisten" einzustufen (Autonome, Anarchisten und Antiimperialisten). Bund: Linksextremistische Personenpotenziale 35000 30000 25000 30.700 30.800 31.200 31.600 32.200 31.800 29.400 27.200 26.700 20000 27.700 15000 10000 5000 0 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 - Alle Zahlen sind gerundet - Die Zahlen für die Bundesebene enthalten auch die Mitglieder der offen extremistischen Zusammenschlüsse in der Partei DIE LINKE, aber nicht die Gesamtzahl ihrer Mitglieder. 90 Linksextremismus Linksextremistisches Personenpotenzial 2014 2015 auf Bundesebene Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten (Angehörige von Kernund Nebenorganisationen)1 21.100 20.300 Gewaltorientierte Linksextremisten 2 7.600 3 7.700 3 Gesamtpotenzial (nach Abzug der Mehrfachmitgliedschaften)4 27.200 26.700 - Alle Zahlen sind gerundet - 1 Einschließlich der offen extremistischen Zusammenschlüsse innerhalb der Partei DIE LINKE 2 Enthält nicht nur tatsächlich als Täter / Tatverdächtige festgestellte Personen, sondern auch solche Linksextremisten, bei denen lediglich Anhaltspunkte für Gewaltorientierung gegeben sind. Erfasst sind nur Personenzusammenschlüsse, die feste Strukturen aufweisen und über einen längeren Zeitraum aktiv waren 3 Das Mobilisierungspotenzial der "Szene" umfasst zusätzlich mehrere Tausend Personen 4 In den Zahlen nicht enthalten sind Mitglieder linksextremistisch beeinflusster Organisationen In Hamburg ging die Größe des linksextremistischen Personenpotenzials im Jahr 2015 mit 1.090 Personen (2014: 1.110) leicht zurück. Der autonomen Szene in Hamburg gehörten 2015 wie im Vorjahr 480 Personen an. Das Potenzial der anarchistischen Szene ging auf 40 Personen zurück (2014: 50). Antiimperialistischen Gruppen waren wie im Vorjahr 100 Personen zuzurechnen. Insgesamt stuft das LfV Hamburg 620 Personen als gewaltorientierte Linksextremisten ein (2014: 630). Das Potenzial der marxistisch-leninistischen Kernund Nebenorganisationen sowie revolutionär-marxistischer Gruppen ging auf 470 Personen (2014: 480) zurück. 91 Linksextremismus Hamburg: Linksextremistische Personenpotenziale 1500 1200 900 1.500 1.500 1.120 1.200 1.150 1.120 1.120 1.120 1.110 1.090 600 300 500 500 520 580 570 620 620 620 630 620 0 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Gesamtzahl Gewaltorientierte - Alle Zahlen sind gerundet "Die Angaben für die Jahre 2006 und 2007 enthalten die Gesamtzahl der Mitglieder der "Partei des demokratischen Sozialismus" (PDS) bzw. der "Linkspartei.PDS" bzw. die der Partei DIE LINKE, ab 2008 nur noch deren extremistische Teilstrukturen Linksextremistisches Personenpotenzial 2014 2015 in Hamburg Angehörige marxistisch-leninistischer Kernu. Nebenorganisationen sowie andere revolutionäre Marxisten und Trotzkisten 4801 4701 Gewaltorientierte (Autonome, Anarchisten u. Antiimperialistischer Widerstand) 630 2 6202 Gesamtpotenzial 1.110 1.090 -Alle Zahlen sind gerundet- 1 Die Zahl enthält die Mitglieder der revolutionär-marxistischen Organisationsteile der Partei DIE LINKE 2 Das Mobilisierungspotenzial der "Szene" umfasst zusätzlich mehrere Hundert Personen 92 Linksextremismus 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Die Zahl der in Hamburg insgesamt erfassten Straftaten im Rahmen der PMK Links stieg mit 944 Taten im Vergleich zum Vorjahr an (2014: 853). Bei den darin enthaltenen 252 linksextremistischen Straftaten (2014: 248) und den 211 linksextremistischen Gewaltdelikten (2014: 219) sind keine wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Erneut waren gewalttätige Proteste von Linksextremisten für die weit überwiegende Zahl der linksextremistischen Gewalttaten die Ursache. Neben der seit Jahren gewalttätig verlaufenden "Revolutionären 1. Mai-Demonstration" ( 5.1.4) wurden auch im Zusammenhang mit den Protesten gegen den von Rechtsextremisten geplanten sogenannten "Tag der deutschen Patrioten" (auch nur als "Tag der Patrioten" bezeichnet) am 12.09.2015 zahlreiche Gewaltstraftaten begangen. ( 5.2.2) PMK2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Links PMK-Links insgesamt 255 453 535 757 470 618 555 895 853 944 davon linksextrem. 18 98 92 41 70 81 138 297 248 252 Straftaten hiervon extrem. Gewaltde- 9 49 51 37 27 48 64 187 219 211 likte Die Zahlen stammen von der Polizei Hamburg - Stand: Februar 2016 - Neben versammlungstypischen Straftaten verübten Linksextremisten Sachbeschädigungen und Brandstiftungen die sie in Selbstbezichtigungen mit ihren Hauptthemenfeldern (wie Antikapitalismus, Anitrepression, Antifaschismus oder Antimilitarismus) begründeten. Folgende Straftaten sind mit Blick auf ihre Qualität, der Auswahl der Angriffsziele und der in Bekennerschreiben deutlich werdenden politischen Stoßrichtung hervorzuheben ( 4): * Am 01.06.2015 verursachten Linksextremisten Störungen an der Bahnsignalanlage der Hafenbahn in Hamburg-Hausbruch sowie an weiteren Gleisanlagen zwischen Meckelfeld und Harburg. 93 Linksextremismus * In der Nacht zum 20.07.2015 gab es Brandstiftungen an Mobilfunk-Sendemasten in Hamburg-Bahrenfeld und Hamburg-Billstedt. * Am 12.12.2015 attackierten rund 20 mit Sturmhauben maskierte Personen mit Steinen und Farbbehältern die Fassade der Facebook-Zentrale in der Hamburger Neustadt. 4. Militanzdebatte und linksextremistische Gewalt Gewaltorientierte linksextremistische Gruppierungen streben ungeachtet ihrer Heterogenität und ihrer unterschiedlichen ideologischen Ausrichtungen die Überwindung des "kapitalistischen Systems" und damit die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik an, die sie als Ausprägung kapitalistischer Herrschaft betrachten. Seit Jahren ist der sogenannte "schwarze Block" im Rahmen von Demonstrationen ein signifikantes Merkmal des gewaltorientierten Linksextremismus. Schwarz gekleidete, vermummte Linksextremisten gehen aus dem Schutz einer keinesfalls nur aus Extremisten bestehenden Menge gewaltsam gegen Rechtsextremisten oder Polizisten vor und werfen dabei erfahrungsgemäß unter anderem Steine und Flaschen sowie pyrotechnische Gegenstände. Bis Ende 2014 war die Hamburger Polizei verstärkt Ziel linksextremistischer Straftaten. Dies zeigte sich beispielsweise im Kontext der autonomen Demonstration am 21.12.2013 unter dem Tenor "Rote Flora verteidigen - Esso-Häuser durchsetzen! Gegen rassistische Zustände - Bleiberecht für alle!" sowie einer Hausbesetzung an der Breiten Straße am 27.08.2014 am Rande der "Squatting Days" (Hausbesetzer-Tage), nach der zunächst wegen versuchten Totschlags gegen einen Polizeibeamten ermittelt wurde. Zudem gab es mehrere Angriffe auf Polizeibeamte, Polizeikommissariate und Polizeifahrzeuge. Diese Entwicklung setzte sich 2015 zwar nicht fort, dennoch ist die Gewaltbereitschaft insbesondere gegenüber Polizisten und auch Rechtsextremisten unverändert ein kennzeichnendes Merkmal der militanten linksextremistischen Szene. Seit 2013 wurden in Hamburg sieben Straftaten mit linksextremistischem Hintergrund begangen, bei denen wegen versuch94 Linksextremismus ter Tötungsdelikte gegen Polizeibeamte sowie gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten ermittelt wurde. Die antiimperialistische Szene, in der Angehörige der ehemaligen RAF-Unterstützerszene weiterhin aktiv sind, äußerte sich wiederholt in einer verbalen Schärfe, die an Schriften der RAF erinnert, und bezieht sich unverändert auf terroristische Organisationen ( 5.1.4, Aufruf BgiA). Die Anzahl solcher Publikationen war zuletzt rückläufig, so dass linksterroristische Tendenzen auch 2015 nicht ersichtlich waren. Dennoch weist die antiimperialistische Szene neben der verbalen Verrohung auch durch ihre Kontakte zu im Ausland militärisch aktiven Organisationen weiterhin ein Gefährdungspotenzial auf. So erinnerten zwei versuchte Sympathiekundgebung für drei ehemalige bewaffnete Raubüberfälle auf GeldtMitglieder der linksterroristischen Rote ransporter durch drei flüchtige eheArmee Fraktion (RAF) an der Hafenstraße. Nach Burkhard Garweg, Daniela Klette und malige RAF-Terroristen im Jahr Ernst-Volker Wilhelm Staub wird unter 2015 an die rücksichtslose Gewalanderem wegen mehrerer Überfälle auf tanwendung in den 1970er, 80er Geldtransporter und Supermärkte in den und 90er Jahren. vergangenen Jahren gefahndet. 2016 1988 2016 Fahndungsfotos des LKA Niedersachsen: Burkhard Garweg, Daniela Klette und Ernst-Volker Wilhelm Staub (von Links) 95 Linksextremismus Das Militanzverständnis autonomer Gruppen wird in einem in der Juli/ August-Ausgabe 2015 der autonomen Szenezeitung "Zeck" veröffentlichten Beitrag deutlich. Darin wird militantes Agieren als Selbstzweck abgelehnt und dessen Einbettung in politische Analysen verlangt. "Wir sollten wissen, warum wir etwas tun. [...] Wir müssen nicht mehr auf die Straße gehen, wenn wir nichts zu sagen haben, wenn wir nichts mehr zu sagen haben und wir müssen keine verbale Stärke zeigen, wenn keine Kraft dahinter steht, diese durchzuhalten." Im Mai/Juni 2015 erschien in der "Zeck" ein Beitrag zur Militanzdebatte, in dem "revolutionäre Gewalt" zwar grundsätzlich befürwortet, zugleich aber auch ihre Reflexion und Vermittelbarkeit gefordert wurde. "Bei jenen, die ohne irgendeine Überlegung zu richtigen und falschen Zielen auf das Erzeugen von Trümmerhaufen stehen, verkehrt sich Militanz in 'Randale' und wird leer [...]." Was Autonome aus ihrem Selbstverständnis heraus unter reflektierter und vermittelbarer Militanz verstehen, wird bei Anschlägen gegen verschiedene Infrastrukturen deutlich, die sie ausführlich begründeteten. ( 5.1.1). Gleichzeitig haben sich im Jahr 2015 im Rahmen der Militanzdebatte aber weitere Linksextremisten zu Wort gemeldet, die offensichtlich "Randale" als Selbstzweck ansehen, ohne hierfür - über ihren Hass auf das "System" und speziell die Polizei hinaus - besondere Gründe zu benennen. Solche häufig linken Subkulturen angehörende Gewalttäter sind seit Jahren als Protagonisten von Massenmilitanz aufgetreten. Dass sie sich in Szenemedien zu Wort melden, ist eine neuere Entwicklung. Insbesondere Linksextremisten aus Leipzig und Berlin lieferten sich Ende 2015 eine über die Plattform "linksunten.indymedia" ausgetragene Debatte darüber, welche Stadt als "Deutscher Randalemeister 2015" anzusehen sei. In einem mit "Hamburg gratuliert" überschriebenen Kommentar bekundeten beispielsweise "Autonome Gruppen Altona": "Wir gratulieren den kämpfenden Genossen aus Leipzig zum Titel, Respekt Kollegen! Hiermit geloben wir als Hamburger Autonome an alte Erfolge um die Flora und der ANTIFA und unsere 96 Linksextremismus schönen Erfolge 2015 (z.B. 1. Mai, Roter Aufbau, #1209HH) 2016 anzuknüpfen!" Die Publikationen des antiimperialistischen "Roter Aufbau Hamburg" ( 5.2.4, Roter Aufbau) und seiner Aktionen deuten ebenso wie verbalaggressive Äußerungen in sozialen Netzwerken darauf hin, dass die Gruppierung die subkulturelle Szene als Teil ihres Mobilisierungspotenzials ansieht. Die autonome Szene versucht zudem, Krawalle als politisches Programm zu definieren. So wandten sich Autonome aus Leipzig auf "linksunten.indymedia" am 15.06.2015 in einem offenen Brief unter anderem an den Oberbürgermeister, Polizeipräsidenten und Stadtrat in Leipzig und rechtfertigten dortige Ausschreitungen. Als Reaktion auf die, so die Autonomen, vorgeblich alltägliche, unsichtbare Gewalt der Politik in Form von Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher, Abschiebungen, Verdrängung durch Gentrifizierung sowie angebliche Verbindungen des Verfassungsschutzes in die Neonaziszene hätten sie "mit Feuer und Rauch, mit Krawall und Zerstörung", die Gewalt dorthin zurückgebracht, wo sie herkomme. Während viele Kommentatoren auf "linksunten.Indymedia" den Text positiv aufnahmen, wurde den Verfassern in einer anderen Reaktion auch "Größenwahn" attestiert. 2015 wurden in Hamburg 33 linksextremistisch motivierte Straftaten festgestellt, die offensichtlich konspirativ vorbereitet worden waren. Dabei handelte es sich überwiegend um Sachbeschädigungen bei Nacht mit Farbe, Steinen und Brandlegungen an Reizobjekten für die Szene. Hierzu gehörten Fahrzeuge und Immobilien von Firmen, Repräsentanten des Staates und Rechtsextremisten. Hinsichtlich der strafrechtlichen Qualität hervorzuheben sind drei Brandanschläge gegen Infrastruktureinrichtungen, und zwar gegen Anlagen der Deutschen Bahn sowie gegen Mobilfunksendemasten. Diese Fälle hoben sich auch hinsichtlich Umfang und Niveau der Selbstbezichtigungsschreiben von anderen Taten ab und werden im Folgenden näher beschrieben. Am 01.06.2015 verursachten Linksextremisten in Hamburg-Hausbruch Störungen an der Signalanlage der Hafenbahn. Zwischen Meckelfeld und Harburg kam es an drei Orten ebenfalls zu Sachbeschädigungen im Bereich der Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG. Die Hauptstrecke zwischen Hamburg und Hannover war zeitweise in beide Richtungen nicht befahrbar. In einem Bekennerschreiben mit der Überschrift "Brandanschläge auf das Schienennervensystem des Hamburger 97 Linksextremismus Hafens - Angriff auf die internationale Welthafenkonferenz in Hamburg", das am 01.06.2015 auf "linksunten.indymedia" veröffentlicht wurde, bekannte sich eine Gruppe "Flüsterbremsen". Sie nahm Bezug auf die vom 1. bis 5. Juni 2015 in Hamburg stattfindende Konferenz. Das Schreiben endete mit den Forderungen "internationale Solidarität praktisch werden lassen, Olympia versenken, Atomtransporte stoppen, Kapitalismus stilllegen, Flüsterbremsen für den Hafeninfarkt." Die Taten sind im Kontext früherer Anschläge gegen die Bahn-Infrastruktur in den vergangenen Jahren zu sehen, zu denen die antikapitalistisch begründeten Bekennungen Parallelen aufweisen. Ein Beispiel ist der Anschlag von Linksextremisten, die sich selbst "Magma-Aktionsgruppen" nannten, am 19.07.2014 in der Nähe des Güterbahnhofs Maschen, der erhebliche Störungen im Zugverkehr zur Folge hatte und mit einer angestrebten "perspektivischen Zerstörung kapitalistischer Warenzirkulation" begründet wurde ( VSB 2014, S. 92). In der Nacht zum 20.07.2015 wurden zwei Brandstiftungen an Mobilfunk-Sendemasten in Hamburg-Bahrenfeld und Hamburg-Billstedt begangen. Die Textbekennung beinhaltete den Aufruf, "die gesamte hamburger infrastruktur anzugreifen", da diese "vor allem dem erhalt und dem ausbau der herrschaft" diene. Zudem wurden weitere konkrete Handlungsoptionen benannt, wie zum Beispiel "straßen und autobahnen zu blockieren, kreuzungen lahmzulegen, den zugverkehr durch technische mittel wie kabelbrände zum erliegen zu bringen". Am 12.12.2015 bewarfen rund 20 mit Sturmhauben maskierte Personen die Fassade der Facebook-Zentrale in der Hamburger Neustadt mit Steinen sowie mit Farbe gefüllten Gläsern und zerstörten Fensterscheiben und die Eingangstür. Im ebenfalls auf "linksunten.indymedia" veröffentlichten Bekennerschreiben wurde dem Unternehmen unter anderem "Übergriffigkeit" auf die Privatsphäre und eine vorgebliche Zusammenarbeit mit internationalen Sicherheitsbehörden vorgeworfen. Das Schreiben endete mit Forderungen wie "Facebook, Google, Apple, Amazon vom Netz nehmen", "Für die Autonomie" und "Gegen jede Herrschaft". Eines der Bekennerschreiben rechtfertigte die Anschläge auf Mobilfunksendemasten als "Durchbrechen des vernetzten Alltags". Die Taten stehen somit in Korrelation zu den Anschlägen gegen Bahn-Infrastrukturen, welche die Täter in einen Kontext zu Attacken auf Kommunika98 Linksextremismus tions-Infrastrukturen stellten. Auch der Anschlag auf "Facebook" ist in diesen Zusammenhang einzuordnen. In den Selbstbezichtigungsschreiben wurde auch auf für Kapitalismuskritiker relevante internationale Großereignisse wie die Eröffnung der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main und den G7-Gipfel in Elmau Bezug genommen. ( 5.2.6) Hierzu zählen mehrere Sachbeschädigungen gegen Filialen der Textilhandelskette "kik" am 03.03.2015 und am 23.11.2015, die Brandlegung an einem Fahrzeug der Firma "Thyssen Krupp Aufzüge" am 20.04.2015 in Hamburg-Niendorf sowie Angriffe auf Filialen einer Immobilienfirma in den Stadtteilen Ottensen, Hoheluft und Wellingsbüttel durch Farbbeutel, Steine beziehungsweise Buttersäure am 21.04.2015. Zwischen dem 18.05.2015 und dem 26.05.2015 wurden die Wohnhäuser der Zweiten Bürgermeisterin Katharina Fegebank, des Umweltsenators Jens Kerstan (beide Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) sowie des Fraktionsvorsitzenden der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN in der Hamburgischen Bürgerschaft Anjes Tjarks mit Farbbehältern beschädigt. Ein Bekennerschreiben vom 26.05.2015 mit dem Tenor: "Aktionsreihe gegen den neuen Senat" wendet sich gegen die Mitwirkung der Partei Bündnis 90 / DIE GRÜNEN an Maßnahmen zur Ausgestaltung des Asylrechts und endet mit: "Das Sterben an Europas Grenzen wird nur aufhören, wenn wir die Bedingungen erkämpfen, dass alle bleiben können. Versteckt Flüchtlinge / Verhindert rassistische Kontrollen der Polizei / Feuer + Flamme für jeden Senat". Die Straftaten gegen Politiker der Partei Bündnis 90 / DIE GRÜNEN entsprechen einer Berliner Kampagne, wo Politiker der Partei Bündnis 90 / DIE GRÜNEN als Verantwortungsträger in Bezirken ins Visier von Linksextremisten gerieten. Die mutmaßlichen Täter erklärten, Druck machen und ein Zeichen setzen zu wollen. Bisher hatten sich militante Extremisten mit Straftaten in Hamburg vor allem gegen Wohnhäuser und Büros von Funktionsträgern der SPD gerichtet, denen die Situation der "Lampedusa-Flüchtlinge" angelastet wurde. Ein besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs und Sachbeschädigungen am Strafjustizgebäude und am Gebäude des Hanseatischen 99 Linksextremismus Oberlandesgerichtes ereigneten sich am 10.10.2015. In den Abendstunden beschädigten gut 30 Personen, die in mehreren Kleingruppen aktiv waren, die Fassaden mit Steinen und Farbe. Darüber hinaus schlugen die Täter Scheiben von vier geparkten Pkw ein. Am Tatort wurden Zettel mit Bezug zu Prozessterminen im Strafverfahren gegen "Breite Straße"Hausbesetzer vom 27.08.2014 gefunden ( 5.2.4). 5. Gewaltorientierte Linksextremisten Zu den "gewaltorientierten Linksextremisten" zählen Autonome, Antiimperialisten und Anarchisten - zudem sogenannte Postautonome wie die "Interventionistische Linke". Ihr Gesamtpotenzial lag in Hamburg im Jahr 2015 bei etwa 620 Personen. Autonome agieren undogmatisch und organisationskritisch, weshalb sie formelle Hierarchien und Organisationsstrukturen ablehnen. Gruppen wie die "Interventionistische Linke" grenzen sich von der Organisationsfeindlichkeit klassischer Autonomer ab, arbeiten in Bündnissen zusammen und engagieren sich aus strategischen Gründen stärker bei gesellschaftlich relevanten Themen, die über die linksextremistische Szene hinaus diskutiert werden. Sie arbeiten auch mit weniger dogmatischen antiimperialistischen Gruppen wie dem "Projekt Revolutionäre Perspektive" (PRP) zusammen. Autonome und Anarchisten weisen hinsichtlich ihres Strebens nach "Freiräumen" eine gegenseitige ideologische Nähe auf. Dagegen bestehen zwischen Antiimperialisten, die sich an einem in Teilen äußerst dogmatischen Marxismus-Leninismus orientieren und Autonomen, erhebliche ideologische Differenzen. Die Solidaritätsarbeit für internationale "Befreiungsbewegungen" ist zentraler Teil der Agitation antiimperialistischer Gruppen. Insbesondere aus der unterschiedlichen Positionierung im Nahost-Konflikt resultiert ein ständiges Konfliktthema zwischen diesen Strömungen. 5.1 Gruppen und Strukturen 5.1.1 Autonome Szene Autonome sind gewaltorientierte Linksextremisten ohne einheitliches ideologisches Weltbild. Ausgehend von einer antiautoritär und teilweise 100 Linksextremismus anarchistisch geprägten Ausrichtung auf individuelle Selbstverwirklichung wendet sich ihr Kampf gegen die bestehende politische und gesellschaftliche Ordnung in Deutschland. Autonome streben eine herrschaftsfreie Gesellschaft an - ohne "autoritäre" und hierarchische Strukturen des Staates und seiner Einrichtungen, insbesondere seiner "Repressionsorgane", wie sie beispielsweise Polizei, Justiz und Nachrichtendienste bezeichnen. Die Aktionen der autonomen Szene richten sich dabei oftmals gegen Wirtschaftsunternehmen, denen vorgeworfen wird, im Rahmen ihrer Tätigkeit Teil von Unterdrückungsmechanismen - insbesondere Kapitalismus, Sexismus und Rassismus - zu sein. Wichtigster Ausdruck des Kampfes gegen repressive Verhältnisse ist der Kampf um sogenannte "Freiräume", in denen versucht werden soll, eine "befreite Gesellschaft" vorwegzunehmen. Die "Rote Flora" gilt seit Jahren bundesund europaweit als Symbol für autonome Freiräume. Die Bandbreite autonomer Aktivitäten reicht vom Verfassen politischer Papiere über kalkulierte oder ungeplante gewalttätige Aktionen im Rahmen von Demonstrationen bis hin zu Sachbeschädigungen und Brandstiftungen. Autonome lehnen das staatliche Gewaltmonopol ab - hingegen ist die Eigeninitiative zum gewalttätigen Widerstand gegen selbstdefinierte Missstände eine Handlungsmaxime. Hauptsächliche Agitationsund Aktionsfelder der autonomen Szene sind: Antifaschismus, Antirepression, Antimilitarismus, Antirassismus, Antiglobalisierung und Antiimperialismus. Im Rahmen dieser Themen, über denen letztlich der "Antikapitalismus" steht, suchen Autonome anlassbezogen auch die Kooperation mit nichtextremistischen Personen und Gruppen mit dem Ziel, diese zu radikalisieren oder zumindest Akzeptanz für Aktivitäten der Szene zu erzeugen. Grundsätzlich lehnen Autonome feste Organisationen oder Strukturen ab. Sie sind weder parteipolitisch noch sonst formal als Vereine organisiert, sondern zumeist in kurzlebigen, kleinen Gruppen aktiv. Untereinander bestehen lose, ständiger Fluktuation unterworfene Verbindungen und Netzwerke, die sich häufig aus der anlassund aktionsbezogenen Handlungsweise Autonomer ergeben. Gewalt betrachten Autonome als legitimes Mittel zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele. Neben Brandlegungen und Sachbeschädigungen akzeptieren Autonome auch körperliche Gewalt gegen Polizisten, die 101 Linksextremismus sie, insbesondere im Zusammenhang mit Demonstrationen, als Selbstverteidigung verklären. Noch weniger Selbstbeschränkungen gibt es im Umgang mit Rechtsextremisten, gegen die auch schwerwiegende Gewalttaten in weiten Teilen der Szene hingenommen werden. Rote Flora Die "Rote Flora" ist seit 1989 der bedeutendste politische Treffund Veranstaltungsort der autonomen Szene in Hamburg. Sie feierte 2014 ihr 25-jähriges Bestehen. Ende Oktober 2014 erwarb eine im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg arbeitende Stiftung die "Rote Flora" für 820.000 Euro als Treuhänderin zurück. In einer Presseerklärung vom 05.11.2014 bezog das Plenum der "Roten Flora" hierzu Stellung. Sie betonten, dass "die Flora damit nicht befriedet" sei und es ihnen egal sei, "wer meint, Besitzer der Roten Flora zu sein." Die "Rote Flora", aufgenommen Ende Mai 2016: Seit mehr als 25 Jahren ist das Gebäude am Schulterblatt das Zentrum der autonomen Szene in Hamburg. Die autonome Szene ist Teil des gewaltbereiten linksextremistischen Spektrums. 102 Linksextremismus Alle zwei Monate erscheint die von Autonomen aus dem Umfeld der "Roten Flora" herausgegebene Szenezeitschrift "Zeck". Die Zeitschrift dient Szeneangehörigen als öffentliche Diskussionsplattform und zur Veröffentlichung von Terminen und Demonstrationsaufrufen. Darüber hinaus werden Selbstbezichtigungsschreiben zu Brandstiftungen und Sachbeschädigungen dokumentiert. Bereits Mitte 2014 wurden Überlegungen angestellt, das Gebäude im selbstorganisierten Umbau zu renovieren. Diese Absichten wurden 2015 umgesetzt. Die Finanzierung der "Sommerbaustelle" erfolgte unter anderem durch Einzelspenden, Solipartys, Verkauf von "Solishirts" und anderen Artikeln sowie Konzerten und Spendenaktionen. Politisch wird der Umbau damit begründet, die Flora "baulich als Störfaktor gegen Aufwertung und Vertreibung zu erhalten." Mit ausschlaggebend für die umfangreichen Maßnahmen war offenbar der Umstand, dass eine mögliche Räumung des Objektes obsolet geworden war und selbst aus Sicht der Flora-Betreiber eine akzeptable Planungssicherheit geschaffen wurde. Weiteres Ziel des Umbaus war zudem ein neues Nutzungskonzept, um beispielsweise vorhandene Räume im Obergeschoss, die bislang nicht genutzt wurden beziehungsweise nicht genutzt werden konnten, so zu gestalten, dass diese für politische Gruppen attraktiv sind. Zukünftig soll die Flora einem breiteren Kreis geöffnet werden, wobei der politische Anspruch im Vordergrund stehen müsse. Da der überwiegende Teil der politischen Arbeit weiterhin in den Händen alteingesessener Flora-Aktivisten liegt, soll die bauliche Öffnung der Flora auch ein Mittel sein, jüngere Personen anzusprechen. Auch wenn Jugendliche und junge Erwachsene die Flora häufig frequentieren und ein gewaltorientierter Teil dieses Milieus Demonstrationen nutzt, um Gewalt auszuleben, gelingt es der autonomen Szene bisher selten, junge Aktivisten für ein dauerhaftes politisches und organisatorisches Engagement in der "Roten Flora" zu gewinnen. Gleichzeitig ist festzustellen, dass sich ein Unterstützerumfeld der linksextremistischen - insbesondere autonomen Szene - gebildet hat, das kaum Anbindung an Szenestrukturen besitzt, sich aber für Versammlungen mobilisieren lässt. Diese Personen engagieren sich aus einer diffusen linkspolitischen Motivlage heraus. Geeint wird diese Klientel durch Ablehnung 103 Linksextremismus bis hin zu offenem Hass gegen die Polizei als sichtbarer Vertreterin des staatlichen Gewaltmonopols. Hier ergeben sich Berührungspunkte dieses Umfelds zur autonomen Szene. Die autonome Szene um die "Rote Flora" versucht insofern, die Funktion der Flora als politisches Zentrum wieder in den Mittelpunkt zu rücken. 5.1.2 Interventionistische Linke Hamburg Die "Interventionistische Linke Hamburg" ist aus der gewaltorientierten Gruppe AVANTI - Projekt undogmatische Linke" entstanden. AVANTI vertrat gemäß Logo am 02.05.2016 auf der Internetseite ihrem Grundsatzpapier, die Über"Interventionistische Linke Hamburg" zeugung, dass die Gesellschaft revolutionär verändert werden müsse und die hierfür notwendige gesellschaftliche Gegenmacht nicht allein aus spontanen Bewegungen bestehen könne, sondern die Beteiligung revolutionärer Organisationen brauche. Die Gruppe AVANTI - Projekt undogmatische Linke unterhielt Ortsgruppen in Berlin, Bremen, Hamburg, Hannover, Kiel, Lübeck und Norderstedt und strebte eine bundesweite Ausdehnung an. Die "Interventionistische Linke" (IL), in der sich AVANTI seit mehreren Jahren engagiert, ist eine "Organisierung der undogmatischen radikalen Linken und in mehr als 25 Städten aktiv". Mit dem strategischen Konsens "Wir wollen eine neue, radikale Linke, die um politische Hegemonie ringt und Gegenmacht organisiert" führte die IL seit 2010 eine intensive Organisierungsdebatte und veröffentlichte hierzu in 2014 ein "Zwischenstandspapier". Dieses wurde von allen dem Netzwerk angeschlossenen Gruppierungen, so auch von AVANTI, mitgetragen. AVANTI erklärte im September 2014, dass die Hamburger Ortsgruppe ab sofort lokale Gruppe des überregionalen Zusammenschlusses "Interventionistische Linke" (IL) sei. 2015 trat die Gruppe ausschließlich als IL Hamburg auf. Die IL beabsichtigt, die Handlungsfähigkeit und die Wahrnehmbarkeit der "radikalen" Linken in der Bundesrepublik Deutschland flächende104 Linksextremismus ckend zu verbessern und gesellschaftlich zu etablieren. Ideologisch stellte die IL dazu fest: "Um den Weg zu einer befreiten Gesellschaft freizumachen, braucht es die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln und der Kapitalverwertung, auf denen die ökonomische Macht basiert, und die Überwindung des bürgerlichen Staatsapparates als Garant dieser Eigentumsordnung." Im Januar 2015 bezeichnet sich IL via Twitter ausdrücklich selbst als "militant" und distanziert von einer Einschätzung, sie sei eine "gemäßigt auftretende" Organisation. Die IL setzt auf offensiven Widerstand, strebt nach Bündnissen und Anschlussfähigkeit und äußert hierzu im Zwischenstandspapier: "Wir wollen mit möglichst vielen Menschen Aktionen machen, die radikalisieren und ermutigen. Dazu ist es notwendig, für widerständige und grenzüberschreitende Aktionen Legitimität nach außen und Transparenz nach innen herzustellen." Die revolutionäre Umgestaltung der Gesellschaftsordnung, der "revolutionäre Bruch mit [...] der Macht des bürgerlichen Staates", rechtfertigt für die IL auch den Einsatz von Gewalt. "Die Überwindung des Kapitalismus ist letztlich eine Machtfrage und wir wissen, dass die Gegenseite ihre Macht mit allen Mitteln verteidigen wird. Zugespitzte gesellschaftliche Bedingungen werden daher auch veränderte Aktionsund Kampfformen benötigen." In strategischer Hinsicht setzt die IL vor allem auf Bündnispolitik. "In diesen strategischen Bündnissen treten wir ein für eine Politik des Bruchs mit dem Kapitalismus und der radikalisierenden Selbstermächtigung in der Aktion. [...] Von diesen strategischen Bündnissen noch einmal zu unterscheiden sind Aktionsbündnisse wie etwa gegen Naziaufmärsche, die manchmal weit ins bürgerliche Lager hineinreichen können. Hier ist nicht im gleichen Maße von einem grundsätzlichen Vertrauen und einer langfristigen Partnerschaft auszugehen." 105 Linksextremismus Die IL setzte ihre Hauptaktivitäten mit Protesten gegen das globale Finanzsystem in 2015 fort. Sie beteiligte sich insbesondere im "Blockupy Bündnis" an der Organisation und Durchführung der Proteste gegen die von massiven gewalttätigen Ausschreitungen begleitete Eröffnung der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main am 18.03.2015 sowie im Bündnis "Stop G7 Elmau" gegen den G7 Gipfel am 07. und 08.06.2015 im bayerischen Elmau. Ein Schwerpunkt der IL Hamburg war das Thema "Antifaschismus" und insbesondere die Proteste gegen die von Rechtsextremisten geplante Versammlung am 12.09.2015 "Tag der Patrioten". Die IL Hamburg war bei der Organisation von Protesten dabei. Einige Mitglieder traten bei Mobilisierungsveranstaltungen als Redner auf. Unter dem Namen "Recht auf Stadt - Never mind the Papers" hatte sich im November 2014 ein neues von Linksextremisten breit unterstütztes Bündnis mit dem Ziel gegründet, sich im Vorfeld der Hamburger Bürgerschaftswahl für die Themen Bleiberecht, Wohnraum und Arbeitserlaubnis stark zu machen. Die Gruppierung rief für den 31.01.2015 zu einer Demonstration mit dem gleichnamigen Tenor "Recht auf Stadt - Never mind the Papers" in Hamburg auf. Als Unterstützer traten unter anderem die IL Hamburg und "Projekt Revolutionäre Perspektive" (PRP) auf. Die ebenfalls gewaltorientierte Gruppe ATES.H postete hierzu: "Lasst uns am 31. Januar Hetze und falscher Politik ein starkes Zeichen entgegensetzen!" In einer Stellungnahme zur Demonstration schrieb IL Hamburg über den aus ihrer Sicht positiven Verlauf: "Zwei Wochen vor der Hamburger Wahl wurde mit der Demonstration jeder künftigen Regierungspartei klar gemacht: Politik gegen Geflüchtete wird in dieser Stadt auch weiterhin auf massive Proteste stoßen!" Auch in einer weiteren Demonstration des Bündnisses "Recht auf Stadt - Never mind the Papers" am 14.11.2015 mit dem Tenor "Refugees Welcome - means equal rights for all!" trat IL Hamburg als Teil des Bündnisses auf. Ein Beispiel für die strategisch angestrebte Kooperation von Linksextremisten mit nichtextremistischen Gruppen über ein gesellschaftlich breit diskutiertes Thema ist eine Aktion vom Juni 2015. Rund 40 Per106 Linksextremismus sonen versammelten sich in Kajaks auf der Süderelbe vor dem Kohlekraftwerk Hamburg-Moorburg und protestierten mit einer symbolischen Blockade gegen die Kohleenergie. Organisiert wurde diese Aktion durch "Gegenstrom Hamburg", einem Bündnis, dem neben nichtextremistischen Gruppen und Organisationen auch Personen der linksextremistischen Gruppierungen SAND und IL Hamburg angehören. Die Mitarbeit im Rise-Up-Bündnis setzte die IL Hamburg in 2015 fort. Das Bündnis ist ein 2013 gebildeter Zusammenschluss der linksextremistischen Hamburger Gruppen ATES.H, "Interventionistische Linke Hamburg" und PRP. Es versteht sich als Bündnis, das sich für klassenkämpferische antikapitalistische Positionen einsetzt und in seinem Selbstverständnis betont: "Der Kapitalismus kann nicht durch Reformen überwunden werden, sondern durch den Bruch mit den bestehenden Herrschaftsund Eigentumsverhältnissen." Zum dritten Mal in Folge rief Rise-Up! mit dem Motto "Etwas mehr ist nicht genug - grenzenlos solidarisch für eine klassenlose Gesellschaft" auf, sich dem klassenkämpferischen / antikapitalistischen Block auf der DGB-Demonstration am 01.05.2015 in Hamburg anzuschließen, "um Basiskämpfe sichtbar zu machen und zu verbinden". Dabei sollten kämpferische Positionen gegen Standortnationalismus, Sozialpartnerschaft und Kapitalismus gestärkt werden. Mit dem Aufruf wies Rise-Up! auch auf die in den Nachmittagsstunden des selben Tages stattfindende Parade des Bündnisses "Recht auf Stadt - Never mind the papers" hin. In dem im September 2015 auf der Internetseite der IL erschienenen Artikel "Olympia Wahnsinn Stoppen!" positionierte sich die IL Hamburg zudem als Gegner von Olympischen Spielen 2024 in Hamburg und unterstützte die nichtextremistische Kampagne "NOlympia". 5.1.3 ATES.H Die seit Februar 2012 bestehende, gewaltorientierte Hamburger Gruppe ATES.H formuliert in ihrem Grundsatzpapier das Ziel, "durch alltägliche 107 Linksextremismus Intervention und revolutionäre Politik eine Perspektive zur Überwindung dieser unterdrückerischen, menschenverachtenden Verhältnisse zu schaffen" und will deshalb "revolutionäre Inhalte" in die Gesellschaft tragen. Dafür wird eine "undogmatische, hierarchiefreie und spektrenübergreifende" Arbeitsweise propagiert. Die Bündnisorientierung von ATES.H wird seit 2014 durch ihre Mitarbeit im Hamburger Bündnis Rise Up! sichtbar. Anlässlich des Bürgerschaftswahlkampfes 2015 veröffentlichte die Gruppe Aufrufe linksextremistischer Gruppen zur Teilnahme an Protesten gegen Veranstaltungen der Parteien AfD und NPD. Ebenso wurde auf Demonstrationen und Veranstaltungen aufmerksam gemacht, die sich gegen "rassistische Hetze" und eine vorgeblich "falsche Flüchtlingspolitik" des Senats wendeten. Mit der Veröffentlichung zahlreicher AufLogo am 02.05.2016 auf der rufe zu Demonstrationen und KundgebunInternetseite ATES.H gen leistete die Gruppe auch 2015 intensive Mobilisierungsarbeit für kurdische Gruppierungen in Hamburg und unterstützte dabei unter anderem die Forderung nach Aufhebung des in Deutschland bestehenden Betätigungsverbots der PKK. ( III. 4.) Zu öffentlichen Treffen - der sogenannten "ATES.H - Kneipe" - wurde bis Mitte 2015 in unregelmäßigen Abständen in die "Planwirtschaft" und ins "koZe" ("Kollektives Zentrum") eingeladen. 5.1.4 Antiimperialistische Gruppen Auf der Grundlage der marxistisch-leninistischen Weltanschauung vertreten Antiimperialisten den Standpunkt, dass der Wohlstand der Industrienationen auf der ökonomischen Ausbeutung von Ressourcen in den Entwicklungsländern basiere und von den imperialistischen Großmächten militärisch gesichert werde. Ihre Agitation richtet sich daher auch überwiegend gegen global tätige Konzerne sowie nationale und internationale Institutionen. Sie lehnen das Gewaltmonopol des Staates ab und reklamieren für sich zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele ein Recht auf Widerstand gegen die Demokratie in Deutschland, die sie als 108 Linksextremismus "System" bezeichnen. Dieses Recht auf Widerstand schließt für Antiimperalisten ausdrücklich auch gewalttätige Aktionen mit ein. Von Autonomen grenzen sie sich auf Grund größerer ideologischer Differenzen ab und haben mit ihnen nur wenige Berührungspunkte. Regelmäßiger Treffpunkt der meisten der nach wie vor rund 100 hamburger Antiimperialisten ist das "Internationale Zentrum" in der Brigittenstraße 5 (B5). Die dort ansässigen Gruppen sympathisieren mit terroristischen und kommunistischen Organisationen aus Indien, Peru sowie den kurdischen Autonomiegebieten. Die kämpferischen Auseinandersetzungen in der Ukraine sind ebenfalls Thema von Veranstaltungen und Demonstrationen. Antiimperialistische Gruppen fordern weiterhin die Gründung einer kommunistischen Partei in Deutschland. Zu den antiimperialistischen Gruppen in Hamburg gehören, bei personellen Überschneidungen, der "Rote Aufbau Hamburg", die Das "Internationale Zentrum" an der "Sozialistische Linke" (SoL), das Brigittenstraße 5 (B5), Bild von Ende Mai "Bündnis gegen imperialistische 2016 Aggression" (BgiA), das "Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen" (Netzwerk) und der "Verein der Neuen Demokratie" (VND). Der gewaltorientierte "Rote Aufbau Hamburg" (RAH, ehemals Rote Szene Hamburg) hat nach internen Streitigkeiten das "Internationale Zentrum" verlassen. Bei ihm ist eine Öffnung gegenüber anderen Gruppen im linksextremistischen Spektrum festzustellen. Durch niedrigschwellige Polit-Angebote und häufige Internetveröffentlichungen ver109 Linksextremismus sucht der RAH, Jugendliche und junge Erwachsene für sich zu gewinnen. Einem Interview in der taz vom 12.06.2015 zufolge, wollen die Mitglieder des RAH "einen Nachbarschaftstreff, wo es Yoga gibt, wo jemand seinen 18., 20. oder 30. Geburtstag feiern kann, aber auch politische Diskussionen stattfinden." Seine politische Leitlinie beschreibt der RAH in dem am 01.06.2015 veröffentlichten Selbstverständnis: "Hervorzuheben ist, dass wir kein abgeschlossenes Weltbild haben, da sich alles in ständigem Wandel befindet. Die kommunistische Theorie muss hierbei wieder als Philosophie der Praxis verstanden werden, sie ist eben kein akademischer Diskursgegenstand, sondern die grobe Anleitung den Kapitalismus zu stürzen und eine klassenlose Gesellschaft aufzubauen." In dem Interview mit der taz beschreibt der RAH seine Ziele: "Wir wollen primär keine bürgerlichen Rechte erkämpfen, wir wollen es aufheben, dieses bürgerliche System." Dies wird in einem InterLogo auf der Internetseite des "Roter Aufbau Hamburg" am 02.05.2016 netbeitrag vom 15.07.2015 präzisiert: "Aufbau einer Bewegung der Arbeiterklasse, die in der Lage ist eine Revolution durchzuführen und die bestehende Ordnung aufzuheben." Am 06.08.2015 wurde auf der Facebook-Internetseite des RAH ein altes Mobilisierungsvideo zum von Rechtsextremisten organisierten sogenannten "Tag der deutschen Zukunft 2012" mit dem Hinweis geteilt: "Am 2.6.12 wurde durchgeladen, am 12.9.15 wird nachgeladen - die Jagdsaison geht wieder los!" Inhalt des Videos sind geführte Angriffe in die Kamera mit Baseballschlägern, Stahlruten und das Abgeben eines Schusses aus einer Pistole. Am Ende erscheint ein Schriftzug: "Am 2. Juni diskutieren wir nicht [...] Jeder Angriff auf die Nazis und alle, die sie beschützen ist notwendig. Lasst uns zusammen den Naziaufmarsch verhindern und so viele von ihnen wie möglich erwischen [...]. Tod den Faschisten." 110 Linksextremismus Ein Schwerpunktthema des RAH war die Initiative gegen die Ausrichtung der Olympischen Spiele 2024 in Hamburg. 2015 wurden in Hamburg mehrfach Graffitis des RAH mit den Schriftzügen "Olympia verhindern" und dem Hammer und Sichel-Symbol festgestellt. Auf der Internetseite wurden diverse Beiträge eingestellt und verschiedene Aufkleber der Anti-Olympia-Kampagne angeboten. Am 19.02.2015 hieß es dazu auf der Facebook-Internetseite: "Wenn ihr Olympia nach Hamburg holt, dann brennt die Stadt!" und weiter am 16.05.2015: "Politiker machen Wahlversprechen, der Rote Aufbau macht Kampfansagen! [...] Wenn der Senat unter dem Motto "Wir sind Feuer und Flamme" die Olympischen Spiele nach Hamburg holen will, dann versprechen wir hier und jetzt eines: Feuer und Flamme könnt ihr gerne haben. Jeden Tag und jede Nacht!" Der RAH ist zudem in dem Jugendverband "Revolutionäre Linke Hamburg" (RLH) aktiv, der ebenfalls gegen die Olympia-Bewerbung Hamburgs agitierte. Die Internetseite der "Sozialistischen Linken" (SoL) Auf der Internetseite der Gruppe "Sozialistische Linke Hamburg" (SoL) ist der Beitrag "Über uns" hinterlegt. Erklärtes Ziel sei demnach "die befreite Gesellschaft, der Kommunismus [...]. Der revolutionäre Prozess muss vorangetrieben werden, bis der weltweite Sozialismus die letzten Merkmale der alten Klassengesellschaft losgeworden ist." Auf ihrer Internetseite sind klassische kommunistische Ideologietexte für eine "Grundlagenschulung" hinterlegt. Die SoL beteiligte sich mehrfach an Aktionen anderer Gruppierungen, wie zum Beispiel dem "Bündnis gegen imperialistische Aggression" zum Thema "Volkskrieg in der Türkei, Indien und Peru." Auch der "Verein der Neuen Demokratie" (VND) nutzt die Räume des "Internationalen Zentrums B5". Die Organisation bezieht sich auf die 111 Linksextremismus Kommunistische Partei Perus und steht ihr und der terroristischen Organisation "Sendero Luminoso" ("Leuchtender Pfad") ideologisch nahe. In seinem Selbstverständnis beruft sich der VND auf ein Zitat des Mitbegründers der "Partido Socialista del Peru", Jose Carlos Mariategui: "Wir sind Antiimperialisten, weil wir Marxisten sind, weil wir Revolutionäre sind, weil wir den Sozialismus dem Kapitalismus entgegensetzen als antagonistisches System, [...] weil wir im Kampf gegen die ausländischen Imperialismen unsere Solidaritätspflicht mit den revolutionären Massen Europas erfüllen." Auf der Internetseite ist ebenfalls ein Link zu dem Dokumentarfilm "People of the Shining Path" hinterlegt, der solidarisch über den "Sendero Luminoso" und seinem "Volkskrieg in Peru" berichtet. Der Leitartikel auf der VND-Seite endet mit dem Aufruf: "Es lebe der Vorsitzende Gonzalo! Es lebe die Kommunistische Partei Perus! Ruhm den gefallenen Helden! Es lebe die Revolution! Volkskrieg bis zum Kommunismus!" Die Internetseite "Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen" (Netzwerk) Das "Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen" (Netzwerk) ist eine Initiative von Gruppen und Einzelpersonen, die die Solidarität mit "politischen Gefangenen" stärken, sich vernetzen und für die Freiheit der "politischen Gefangenen" kämpfen will. Das Netzwerk gibt die Publikation "Gefangenen Info" heraus, die insbesondere als Organ der Solidaritätsarbeit für inhaftierte Mitglieder der RAF entstanden war. Von dieser Tradition, auf die unter dem Motto "Revolutionäre Geschichte aneignen" Bezug genommen wird, haben sich Netzwerk und "Gefangenen Info" bisher nicht gelöst. Das Netzwerk vertritt die Auffassung, 112 Linksextremismus "dass die Solidarität mit den politischen Gefangenen integraler Bestandteil aller politischen und sozialen Kämpfe sein muss". 2015 wurden verschiedene Veranstaltungen für "politische Gefangene" durchgeführt. Einen Schwerpunkt bildete dabei die Solidaritätsarbeit für in Deutschland inhaftierte türkische extremistische Straftäter. Das "Bündnis gegen imperialistische Aggression" (BgiA) ruft im Internet zur "Revolutionären 1. Mai-Demonstration 2015" auf Das "Bündnis gegen imperialistische Aggression" (BgiA) beschreibt sich als Zusammenschluss "von Gruppen, Organisationen, Parteien und Einzelpersonen aus verschiedenen Ländern". Ihre gemeinsame Basis sei "der antiimperialistische und internationalistische Kampf". Das BgiA initiierte eine der beiden "Revolutionären 1. Mai-Demonstrationen 2015", nach deren Abschluss es zu massiven Ausschreitungen und Festnahmen kam. Am 17.07.2015 organisierte das BgiA eine Demonstration unter dem Tenor: "Schluss mit den staatlichen Angriffen auf die türkischen Revolutionäre!" mit etwa 40 Teilnehmern. Die Veranstaltung "Freiheit für alle politischen Gefangenen in Indien" am 14.08.2015 in der B5 wurde ebenfalls vom BgiA organisiert. Die "Revolutionäre 1. Mai-Demonstration 2015" war das herausragende Ereignis für das antiimperialistische Lager. Erstmalig wurden zwei örtlich voneinander getrennte Demonstrationen angemeldet. Das BgiA veranstaltete den Aufzug "Das Proletariat hat kein Vaterland" ab 113 Linksextremismus der Feldstraße. Der RAH war Veranstalter des Aufzuges "Hamburg sieht rot - Heraus zum 1. Mai" ab dem Bahnhof Altona. Ferner organisierte der RAH ein Hiphop-Konzert unter dem Tenor: "Klassenfest gegen Staat und Kapital" am 02.05.2015 am Bahnhof Sternschanze. Mehrere Gruppen mobilisierten bereits im Vorfeld zu den 1. Mai-Aufzügen mit eigenen Aufrufen. Das BgiA forderte: "Wir wollen den Kampf gegen die imperialistische Bourgeoisie, ihren Staat, ihre Parteien und Institutionen [...]. Schlagen wir dieses verfluchte System kaputt! [...]. Die Revolution wird über ihre Köpfe marschieren [...]. Aufruhr, Widerstand. Es gibt kein ruhiges Hinterland!" Der RAH endete seinen Aufruf "Unsere Macht liegt auf der Straße! Gegenmacht aufbauen!" mit den Worten: "Staat und Kapital den Krieg erklären! Für einen roten Aufbau!" Der Aufzug "Das Proletariat hat kein Vaterland" startete mit rund 700 Teilnehmern in der Feldstraße. Die Polizei musste die Versammlung auf Grund von gewalttätigen Ausschreitungen bereits nach kurzer Zeit auflösen. Der zeitgleich am Bahnhof Altona gestartete Aufzug unter dem Tenor: "Hamburg sieht rot - Heraus zum 1. Mai" mit 1.520 Teilnehmern wurde auf Grund von Böller-, Flaschenund Steinwürfen auf die Polizei gestoppt. Auf dem Marschweg zur Reeperbahn beschädigten und plünderten Teilnehmer eine Tankstelle in der Königstraße. Eingeschlagene Scheiben auf der Reeperbahn, brennende Müllcontainer im Schanzenviertel und verletzte Polizeibeamte prägten auch 2015 den Verlauf der vom antikapitalistischen Lager organisierten und durchgeführten "Revolutionären 1. Mai-Demonstrationen" in Hamburg. Auch beim "Klassenfest gegen Staat und Kapital" am 02.05.2015 mit etwa 500 Teilnehmern kam es zu gewalttätigen Ausschreitungen. Im Anschluss an die Demonstrationen kritisierte der RAH die Polizei, die "DemonstrantInnen wiederholt durch ihr Auftreten und Vorgehen provoziert und die Atmosphäre gezielt angeheizt" hätte. Angesichts der gewaltsamen Aktionen zeigte er im Anschluss "Verständnis für Rangeleien mit Bullen und Angriffe auf diese als konsequente und richtige Antwort auf deren Angriffe zuvor." Nach dem "Klassenfest" wurde auf der Facebook-Internetseite des RAH die Botschaft verbreitet: "Wir las114 Linksextremismus sen uns auch von reudigen Zivilbullen nicht am Feiern und der ein oder anderen Pyroshow hindern [...]". Die Internetseite der Gruppe "Projekt Revolutionäre Perspektive" (PRP) Zu den antiimperialistischen Gruppen in Hamburg zählt auch das Anfang 2009 gegründete "Projekt Revolutionäre Perspektive" (PRP). In ihrem Selbstverständnis bezeichnet die Gruppe den Kapitalismus als "unerträglichen Zustand, der nicht naturwüchsig, sondern ein von Menschen gemachtes System" sei, das auch von Menschen wieder abgeschafft werden könne. Im Rahmen von "praktischen Aktionen" will PRP gesellschaftliche Widersprüche aufgreifen, "für eine revolutionäre Perspektive eintreten und Alternativen zum gegenwärtigen kapitalistischen System" aufzeigen. Die Gruppe will "den Kampf für eine kommunistische Gesellschaft in die Bewegungen und Konflikte tragen". Im April 2014 gründete sich die "Perspektive Kommunismus", um "der Zersplitterung der revolutionären Linken in der BRD entgegen zu wirken". PRP schloss sich dieser bundesweiten Organisation, in der linksextremistische Gruppen aus dem aktionsund gewaltorientierten Spektrum mitarbeiten, an. Das verbindende Ziel dieser Gruppen ist "der Aufbau des Sozialismus hin zu einer befreiten, einer kommunistischen klassenlosen Gesellschaft". Die PRP veranstaltet monatlich einen "Roten Abend". Dieser beinhaltet neben Vorträgen zu sozialen und politischen Kämpfen im Inund Ausland Informationsveranstaltungen zu Themen der linksextremistischen Hamburger Szene. PRP mobilisierte auf seiner Homepage zu "anstehenden Großevents" im Frühjahr und Sommer 2015 um "radikale Gesellschaftskritik sichtbar zu machen, Kämpfe zusammenzuführen und neue Verbindungen zwi115 Linksextremismus schen verschiedenen Akteuren der Linken herzustellen." Dabei ging es um die bundesweit organisierten Proteste gegen die Eröffnung der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main am 18.03.2015, das Treffen der Außenminister der G7-Staaten in Lübeck am 14. und 15.04.2015, den G7-Gipfel am 06. und 07.06.2015 in Elmau/Bayern sowie die "Aktionen rund um den 1. Mai in Hamburg". Auch 2015 engagierte sich PRP für die "Kurdistan-Solidaritätsarbeit". Unter anderem mobilisierte die Gruppe für eine "internationale Demonstration" am Tag vor den geplanten Protesten gegen einen rechtsextremistischen Aufzug mit dem Tenor "Fasizme karsi omuz omuza! Schulter an Schulter gegen Faschismus! Freiheit für Mehmet Demir! Freiheit für Öcalan!". Die Demonstration sollte nach Auffassung von PRP "eine Brücke zwischen dem Widerstand gegen Faschismus und reaktionäre Bewegungen hier und in der Türkei und Kurdistan schlagen und an den Angriff des Islamischen Staates auf Kobane vor einem Jahr erinnern". Daran nahmen rund 2.000 Personen teil, darunter etwa. 500 Kurden sowie circa 300 Angehörige aus dem linksextremistischen und autonomen Lager. Auf ihrem Weg wurde die Demonstration vom Dach der "Roten Flora" mit Pyrotechnik und einer großen PKK-Fahne gegrüßt. 5.1.5 Anarchisten Anarchisten streben eine herrschaftsfreie Gesellschaft an, um dem Individuum ein Höchstmaß an Selbstentfaltung zu ermöglichen. Diese Grundüberzeugung, die auch für die ideologische und aktionistische Nähe zu Autonomen verantwortlich ist, ist das verbindende Element innerhalb der zersplitterten anarchistischen Szene in Hamburg. Ihr gehörten 2015 rund 40 Personen an (2015: etwa 50). Die beständigste anarchistische Gruppe in Hamburg ist die Ortsgruppe der "Freien ArbeiterInnen Union" (FAU), die sich im Libertären Kommunikationsund Aktionszentrum "Schwarze Katze" (LKA)" an der Fettstraße in Eimsbüttel trifft. Die Gruppe war zuletzt öffentlich kaum aktiv. Weitere Nutzer der "Schwarzen Katze" sind kleinere libertäre und anarchistische Gruppen, Projekte sowie Einzelpersonen. Zudem gibt es das selbstverwaltete "Libertäre Zentrum" (LIZ) als Treffpunkt traditioneller Anarchisten im Karolinenviertel. Es wird aktuell 116 Linksextremismus insbesondere von Angehörigen der autonomen Szene Hamburgs als Veranstaltungsund Versammlungsort genutzt. 5.1.6 Rote Hilfe (RH) Die 1975 gegründete Rote Hilfe (RH) bezeichnet sich als "parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutzund Solidaritätsorganisation". Ihr Mitgliederbestand setzt sich aus Angehörigen verschiedener linker und linksextremistischer Organisationen und Szenestrukturen zusammen. Mit bundesweit circa 7.000 Mitgliedern (2014: 6.500) gehört die RH zu den mitgliederstärksten Gruppierungen des deutschen Linksextremismus. Von den wie im Vorjahr rund 620 Hamburger Mitgliedern arbeiten nur sehr wenige in der Gruppe aktiv mit. Weit überwiegend beschränkt sich die Zugehörigkeit zur RH auf eine Rote Hilfe e.V. im Internet passive Mitgliedschaft. Die RH unterstützt von strafprozessualen Maßnahmen betroffene Aktivisten finanziell, unter anderem bei Anwaltsund Gerichtskosten, sofern diese sich den Bedingungen der RH unterwerfen. So wird unter dem Motto "Solidarität ist eine Waffe" versucht, Angehörige der linksextremistischen Szene zu einer konsequenten Verweigerung der Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden - auch hinsichtlich der Aufklärung von Straftaten - zu bewegen, selbst wenn sich daraus Nachteile für den Einzelnen ergeben. Solche Nachteile sollen durch das Versprechen der Solidarität kompensiert werden. Die RH veröffentlicht vierteljährlich die Zeitschrift "Die Rote Hilfe". Die Ortsgruppe Hamburg bietet wöchentliche Beratungstermine und Veranstaltungen zu aktuellen Themen an. Sie richtet gemeinsam mit dem "Ermittlungsausschuss" (EA) ( 5.2.1) die monatliche "Antirepressionskneipe" aus. 117 Linksextremismus 5.2 Aktionsfelder 5.2.1 Antirepression Das Gewaltmonopol des Staates wird von gewaltorientierten Linksextremisten abgelehnt. Insbesondere Autonome nutzen den Begriff "Selbstermächtigung" gegen angeblich gewalttätige Verhältnisse, um eigenes gewalttätiges Vorgehen, Widerstand gegen staatliche Maßnahmen und entsprechende Straftaten zu legitimieren. Unter "Repression" verstehen Linksextremisten vor allem die strafrechtliche Verfolgung politisch motivierter Rechtsverstöße. Darüber hinaus werden staatliche Maßnahmen zur Prävention und Verfolgung von Straftaten, wie Videooder Telefonüberwachung, Durchsuchungen und erkennungsdienstliche Behandlungen, grundsätzlich attackiert. Linksextremisten behaupten, "Repression" werde vor allem zur Ausforschung, Einschüchterung und für "Angriffe auf linke Strukturen" eingesetzt. Die relevantesten linksextremistischen Strukturen der "Antirepressions"-Arbeit sind die "Rote Hilfe" ( 5.1.6) und der "Ermittlungsausschuss" (EA). Der EA unterstützt Personen, die im Zusammenhang mit linksextremistischen Versammlungen festoder in Gewahrsam genommen wurden. Er leistet regelmäßig während linksextremistischer Versammlungen telefonische Beratung bei Konfrontationen mit Strafverfolgungsbehörden und vermittelt Kontakte zu Rechtsanwälten. Der EA propagiert szeneinterne Verschwiegenheit und fordert dazu auf, jedwede Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden bei Ermittlungen zu verweigern. Als Leitsatz dieses Verhaltens-Dogmas gilt traditionell "Anna und Arthur halten das Maul". Einmal im Monat veranstalten der EA und die "Rote Hilfe" eine "Antirepressionskneipe" zu wechselnden Themen in der "Hafenvokü" ("Hafen-Volkxküche", ein Szeneobjekt an der St.Pauli Hafenstraße). Das Thema "Antirepression" hat 2015 die autonome Szene Hamburgs intensiv beschäftigt. Durch Recherchearbeit gelang es der Szene, zwei ehemalige verdeckt eingesetzte Beamte der Hamburger Polizei zu enttarnen. Dabei inszenierte sich die Szene unter Außerachtlassung der Einsatz-Gründe als Opfer polizeilicher Maßnahmen. Ein weiterer Schwerpunkt der Antirepressions-Agitation war 2015 die Begleitung des sogenannten "Breite-Straße"-Prozesses durch die links118 Linksextremismus extremistische Szene: Anlässlich der vom 27.08. bis 31.08.2014 in Hamburg durchgeführten "Squattingdays" (Hausbesetzer-Tage) besetzten mehrere Linksextremisten das leer stehende Haus Breite Straße 114. ( VSB 2014, S. 116f.) Seit dem 23.11.2015 läuft gegen sechs Personen ein Strafverfahren vor Gericht. Drei Personen wurden zunächst wegen versuchten Totschlags angeklagt. Linksextremistische Unterstützer der Angeklagten publizierten vor dem anstehenden Prozess am 11.08.2015 auf "linksunten.indymedia" ihre Interpretation der Ereignisse: "In der Breiten Straße haben Menschen klar formuliert, dass sie bleiben werden und eine Räumung nicht widerstandslos über sich ergehen lassen. Angesichts dieser selbst bestimmten Raumnahme haben die Bullen die Situation zugespitzt und von sich aus die Auseinandersetzung - offensichtlich politisch gewollt - massiv eskaliert. Die Bilder einer militanten Auseinandersetzung waren von der Polizeiführung und politisch Verantwortlichen gewollt..." Weitere Unterstützungsaktionen der "Soligruppe Prozess Breitestr." fanden in Form von Versammlungen vor dem Strafjustizgebäude am 25.08.2015 mit 60 und am 23.11.2015 mit 35 Teilnehmern sowie durch permanente Prozessbegleitung und -dokumentation statt. Darüber hinaus begingen linksextremistische Unterstützer auch Straftaten, um ihre Solidarität mit den Angeklagten zu bekunden. Sie verübten in der Nacht vom 23. auf den 24.08.2015 Sachbeschädigungen mit Farbe und Steinen an einem Mehrfamilienhaus an der Bernstorffstraße und an einem Mehrfamilienhaus am Falkenried. Hierzu wurde ein Selbstbezichtigungsschreiben auf "linksunten.indymedia" veröffentlicht. Danach hätten sich die Straftaten gegen den (inzwischen ehemaligen) Eigentümer des Hauses Breite Straße 114 und ein mit dem Neubau beauftragtes Architekturbüro gerichtet. Das Schreiben endet mit der Aufforderung: "Zeigen wir uns solidarisch: Im Gerichtssaal, auf der Straße, in den Nächten!" Am Abend des 10.10.2015 warfen unbekannte Täter Steine und Farbgläser gegen die Fassade des Strafjustizgebäudes und des Oberlandesgerichts. Am Tatort wurden Flugblätter mit folgendem Text zurückgelassen: 119 Linksextremismus "Solidarität ist eine Waffe. Unterstützt die Beschuldigten. Prozessbeginn wegen Hausbesetzung Breite Straße. Ein Jahr später... Das Haus steht immer noch leer und der Prozess beginnt. Unsere Solidarität gegen ihre Repression!". ( 4) 5.2.2 Antifaschismus Linksextremisten nutzen die breite gesellschaftliche Akzeptanz des Engagements gegen den Rechtsextremismus, um ihre verfassungsfeindliche Ideologie in Richtung demokratischer und zivilgesellschaftlicher Initiativen auszudehnen. Dabei berufen sie sich auf den aus der marxistisch-leninistischen Doktrin heraus entwickelten Faschismusbegriff, den insbesondere Georgi Dimitroff 1935 formuliert hatte. Danach sei der Faschismus "die offene, terroristische Diktatur der reaktionärsten, chauvinistischen, am meisten imperialistischen Elemente des Finanzkapitals". Die "Bourgeoisie" setze ihn ein, wenn sie "nicht mehr imstande ist, ihre Diktatur über die Massen mit den alten Methoden der bürgerlichen Demokratie und des Parlamentarismus aufrechtzuerhalten". Vor diesem Hintergrund bekämpfen linksextremistische Antifaschisten auch heute die bestehende Gesellschaftsund Staatsordnung, die sie als Ursache von Faschismus sehen. In dem im November 2013 auf der Internet-Seite des "Antifa Info Pool Hamburg" veröffentlichten Aufruf "Antifa supports "Rote Flora": Eine für Alle - Alle für Eine" erläuterten autonome Antifaschisten: "Für uns ist Antifaschismus mehr, als nur der Kampf gegen Neonazis und rechte Strukturen. Wir sehen uns als Kritiker_innen gesellschaftlicher Missstände und unser Engagement als einen Teil von vielen Kämpfen gegen Staat, Nation und Kapital...". Im Jahr 2015 nahm die Kampagne "Rote Flora supports Antifa - Gegen den Tag der deutschen Patrioten" erneut Bezug hierauf. Im Mittelpunkt der Aktivitäten linksextremistischer Antifaschisten stehen demonstrative Proteste gegen Informationsstände und Veranstaltungen von Rechtsextremisten sowie das direkte Vorgehen gegen Einzelpersonen. Die Gewaltanwendung wird im Rahmen des "Kampfes gegen Rechts" als legitimes und geeignetes Mittel angesehen und als "antifaschistischer Selbstschutz" verharmlost. Eine gewalttätige Eska120 Linksextremismus lation von Konflikten wird insbesondere von gewaltorientierten Linksextremisten bewusst in Kauf genommen und als Ausdruck besonders konsequenten Handelns angesehen. Die Recherchearbeit ist vor allem für die "autonome Antifa" von besonderer Bedeutung. Angehörige von Antifa-Gruppen spähen hierbei einzelne Rechtsextremisten gezielt aus, sammeln Informationen über sie und nutzen diese Informationen unter anderem für sogenannte "Outing-Aktionen" in der Nachbarschaft oder am Arbeitsplatz des Betroffenen sowie für Veröffentlichungen in Szene-Publikationen und im Internet. Die Aktionen sollen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten aus der Anonymität lösen und sie öffentlich stigmatisieren. Der Schwerpunkt solcher Aktionen verlagerte sich seit dem Bürgerschaftswahlkampf 2015 von der NPD und der Neonaziszene hin zu nichtextremistischen rechtsgerichteten Gruppierungen, insbesondere der Alternative für Deutschland (AfD). So wurden am 26.01.2015 Wohnhäuser dreier AfD-Kandidaten zur Bürgerschaftswahl mit Farbe beschädigt und die Adressen veröffentlicht. In der Nacht vom 30. auf den 31.08.2015 wurden drei Brandstiftungen an Fahrzeugen von Rechtsextremisten sowie eine Sachbeschädigung mittels Farbe verübt. Im hierzu veröffentlichten Selbstbezichtigungsschreiben wurde ein Zusammenhang mit dem für die autonome Antifa Hamburg Die Internetseite www.goodbyedeutschland. bedeutendsten Ereignis des Jahres blogsport.eu zum Protest gegen den 2015, dem von Rechtsextremisten "Tag der deutschen Patrioten" für den 12.09.2015 geplanten "Tag der deutschen Patrioten", (auch nur als "Tag der Patrioten" bezeichnet), hergestellt. Zu den antifaschistischen Protesten gegen den "Tag der Patrioten" mobilisierte die hamburger Antifa auf den speziell hierfür eingerichteten Internetseiten www.goodbyedeutschland.blogsport.eu und www. nichteinentag.tk. Auch das "Hamburger Bündnis gegen Rechts" (HBgR), in dem Linksextremisten mit Nichtextremisten zusammenarbeiten, rief zu einer Teilnahme an den Protesten auf. Die antiimperialistische 121 Linksextremismus Gruppe "Roter Aufbau", die Flora und weitere Teile der linksextremistischen Szene mobilisierten ebenfalls gegen den "Tag der Patrioten". Die autonome Antifa-Kampagne "Good Bye Deutschland" veröffentlichte Mitte Juni 2015 den Kurzaufruf "Good Bye Deutschland - den rechten Aufmarsch am 12.09. angreifen!". Darin hieß es unter anderem: "[...] Deshalb heißt es für uns am 12. September, sich dem deutschen Mob mit allen Mitteln und auf allen Ebenen entgegenzustellen und ihn, egal ob er sich ,patriotisch' oder 'nationalistisch' nennt, anzugreifen." Der Internetauftritt: "Nicht einen Tag den deutschen Patrioten" thematisierte ebenfalls den geplanten Aufmarsch. Darin hieß es: "In einer auf Verwertung, Konkurrenz und Leistungszwang begründeten Gesellschaft sind faschistische und rechtspopulistische Kräfte die brutalisierte Fortführung der kapitalistischen Logik." Es gelte, "der herrschenden Politik, die sich an der Verwertungslogik des Kapitals orientiert, entgegenzutreten." Die antiimperialistische Gruppe "Roter Aufbau Hamburg" (RAH) verkündete, die "braune Pest" entschlossen aus der Stadt jagen zu wollen. "Wir werden ihnen mit allen Mitteln zeigen, dass ihre Zeichensetzung falsch ist, denn Hamburg ist nicht nur am 1. Mai rot, sondern auch immer dann, wenn rechtes Gesindel durch unsere Straßen ziehen will." Man könne sich nicht auf "Bullen und andere Hunde der Herrschenden" verlassen, denn diese seien Teil des Problems. Den Aufruf des HBgR "Kein Aufmarsch von Nazi-Hooligans in Hamburg! Internationale Solidarität statt völkischem Patriotismus! Refugees welcome" unterstützten auch viele Gruppierungen aus dem linksextremistischen Spektrum, darunter der RAH ( 5.1.4) Nach dem Verbot der rechtsextremistischen Veranstaltung demonstrierten etwa 14.000 Menschen durch die Hamburger Innenstadt, dar122 Linksextremismus unter zahlreiche Linksextremisten. Als Hinweise auf eine rechtsextremistische Ersatzveranstaltung in Bremen kursierten, setzten starke Abwanderungen in Richtung Hauptbahnhof ein. Teile der gewaltorientierten, autonomen antifaschistischen Szene fuhren Richtung Bremen, während andere linksextremistische Personengruppen am Hauptbahnhof Rechtsextremisten mit Steinen, Pyrotechnik und Flaschen bewarfen. Dabei wurden die Scheiben einer S-Bahn eingeschlagen. Der Zugverkehr musste zeitweise eingestellt werden. Auch Polizeibeamte und Fahrzeuge wurden mit Flaschen und pyrotechnischen Gegenständen attackiert. Nach den Versammlungen kam es im Schanzenviertel zu weiteren gewalttätigen Aktionen, an denen etwa 450 Personen beteiligt waren. Sie bewarfen die Einsatzkräfte mit diversen Gegenständen, zündeten Pyrotechnik und zogen Unrat sowie Müllcontainer auf die Straße. Insbesondere das seit Mai 2006 regelmäßig in St. Pauli stattfindende "Antifa-Cafe", aber auch Informationsplattformen im Internet wie der "Antifa Info Pool Hamburg" besitzen eine gruppenübergreifende Austauschfunktion und dienen der Koordination und Mobilisierung der autonomen Antifastrukturen in Hamburg. Unter den sonst oft kurzlebigen Gruppen der autonomen Antifa sind "[a2]-Hamburg" und das "Antifa Infotelefon" hervorzuheben. Die Gruppe "[a2]-Hamburg" widmet sich seit April 2008 der "antifaschistischen linksradikalen Politik". Auf beiden Internetseiten werden hauptsächlich Mobilisierungen für regionale und überregionale Antifa-Aktionen veröffentlicht. Ein neu initiierter "Antifa Tresen" in der "Roten Flora" trägt ebenfalls zur Mobilisierung bei. Aufgrund der Beteiligung von Rechtsextremisten an bestimmten Gida-Demonstrationen ( V. 10.) beteiligte sich die Hamburger autonome Antifa-Szene an vor allem in Mecklenburg-Vorpommern stattfindenden Protestaktionen gegen den PEGIDA-Ableger MVGida. Bereits am 09.03.2015 mobilisierte die Antifa auf der Homepage des "Antifa Info Pool" gegen einen Aufmarsch in Schwerin, dem man "endlich ein Ende setzen" wolle. "Kommt am 09.03. nach Schwerin! Bildet Banden! Antifa in die Offensive!" Darüber hinaus beteiligten sich Hamburger Linksextremisten auch an Protesten gegen MVGida-Demonstrationen in Boizenburg und richteten für auswärtige Mobilisierungen einen eigenen Internetauftritt mit dem 123 Linksextremismus Namen "Hamburg goes MV" ein. Dort wurde das Mobilisierungs-Flugblatt "MVgida entgegentreten" veröffentlicht. Darin wird des Weiteren behauptet, Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte würden "klein geredet" und "legitimiert". Dies sei ein "gesellschaftlicher Konsens". 5.2.3 Antimilitarismus Linksextremisten betrachten Bundeswehreinsätze als ein Mittel zur Durchsetzung ökonomischer ("kapitalistischer") Interessen im Ausland. Deshalb werden seit Jahren neben Bundeswehreinrichtungen auch im Rüstungsbereich tätige Unternehmen - aus linksextremistischer Sicht Profiteure kriegerischer Auseinandersetzungen - zu Anschlagszielen militanter Linksextremisten. Anschläge mit antimilitaristischem Hintergrund gingen in Hamburg 2015 deutlich zurück. Die einzige relevante Tat wurde am 01.02.2015 begangen, als in einer Filiale der Deutschen Post in der Kaltenkirchener Straße Schäden durch Knallkörper verursacht wurden. Die Fassade wurde durch den Schriftzug "Deutsche Waffen, deutsches Geld, morden in der ganzen Welt" beschädigt. Die Deutsche Post beziehungsweise ihre Tochterunternehmen waren als für die Bundeswehr tätige Logistikdienstleister in früheren Jahren mehrfach Ziel linksextremistisch motivierter Straftaten. In der Zeit vom 25.07. bis 03.08.2015 fand im Zuge der seit 2011 existierenden Kampagne mit dem Tenor "War starts here - let's stop it here!" in der Altmark (Sachsen-Anhalt) das vierte "antimilitaristische" Camp gegen das dortige Gefechtsübungszentrum der Bundeswehr statt. Verglichen mit den Vorjahren, als sich an dem Camp zahlreiche gewaltorientierte Linksextremisten, auch aus Hamburg, beteiligten und mehrfach antimilitaristische Straftaten im zeitlichen Zusammenhang begangen wurden, ging die Bedeutung des Camps im Jahr 2015 zurück. Im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Bundeswehr in Syrien fand in Hamburg am 03.12.2015 eine von einem Linksextremisten angemeldete Kundgebung statt. Unter dem Tenor: "Gegen den Einsatz der Bundeswehr in Syrien!" versammelten sich rund 100 Teilnehmer in der Hamburger Innenstadt. 124 Linksextremismus Das zurückgegangene Aktionsniveau beim Agitationsthema Antimilitarismus könnte insbesondere im Hinblick auf die Syrien-Thematik ein Indiz für eine Verunsicherung in den klassischen Freund-Feind-Schemata der linksextremistischen Szene sein. So solidarisieren sich deutsche Linksextremisten seit Jahrzehnten mit dem kurdischen Befreiungskampf. Gleichzeitig erkennen auch kurdische Kämpfer an, dass zum Beispiel die Befreiung der Stadt Kobane nur mit Unterstützung der Luftschläge westlicher Alliierter gelingen konnte. 5.2.4 Linksextremistische Einflussnahme auf Proteste gegen die Stadtentwicklungspolitik Ein wesentlicher Aspekt der Agitation autonomer und anarchistischer Gruppen ist der Kampf gegen die Gentrifizierung (soziale Umstrukturierung, Aufwertung des Wohnumfeldes). Aktivitäten gegen die Aufwertung von Stadtvierteln und einzelner Häuser sehen Autonome nicht nur als Widerstand gegen die demokratische Gesellschaftsordnung in Deutschland, die sie als Teil des "kapitalistischen Systems" betrachten, sondern zudem als Ausdruck ihres Kampfes um Freiräume von staatlichen Einflüssen und selbstempfundener "Repression". Kampagnen in diesem Kontext werden indes häufig so gestaltet, dass sie auch für Nichtextremisten anschlussfähig sind. Während die meisten der punktuell mit Linksextremisten kooperierenden Stadtteilund Mieterinitiativen vor allem für den Erhalt sozialund wohnräumlich gewachsener Strukturen eintreten (und nicht für die Überwindung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung), propagieren Autonome die Etablierung sogenannter "autonomer Freiräume", die dem Zugriff des Staates entzogen bleiben und in denen rechtstaatliche Normen nicht gelten. Hausbesetzungen betrachten Autonome als eine "Form der Vergesellschaftung" von Wohnraum. Das Thema "Anti-Gentrifizierung" wurde unter dem Motto "Recht auf Stadt kennt keine Grenzen" auch 2015 immer wieder öffentlichkeitswirksam mit der Frage des Bleiberechts für Flüchtlinge verknüpft. ( 5.2.5) Nach der durch die Polizei beendeten Besetzung der ehemaligen Gehörlosenschule im Münzviertel im Juli 2014 durch Linksextremisten und Sympathisanten ( VSB 2014, S. 115f.), wurde im September 2014 eine Einigung über eine Zwischennutzung der zum Gebäudekomplex gehörenden Räumlichkeiten der ehemaligen Kita an der Norderstraße 125 Linksextremismus erzielt. Diese Nutzung war zunächst auf den Ablauf des Jahres 2014 begrenzt. Eine Gruppe von Stadtteilaktivisten, unter ihnen auch Linksextremisten, etablierte dort das "kollektive Zentrum" (koZe). Am 23.03.2015 wurde unter der Überschrift "Kein Abriss! Kein Neubau! koZe verteidigen!" auf "linksunten.indymedia" über eine mögliche Beendigung des monatlich kündbaren Mietvertrags berichtet. Die "200 wöchentlichen Nutzer_innen" würden keine Verhandlungen über ihren Auszug führen. Das koZe sei ihr Haus und bleibe es auch. Neben vielen nichtextremistischen - insbesondere stadtteil-kulturell-orientierten Initiativen - erklärten auch mehrere Gruppen ihre Unterstützung, die der linksextremistischen Szene angehören oder in denen Linksextremisten mitarbeiten. Das koZe erhoffte sich für den Fall einer Räumung "Solidarität aus verschiedensten Strömungen". Mit dem Aufruf "Bildet Banden" und unter dem von Autonomen geprägten Motto "Do it yourself (DIY)" warb der Aufruf insbesondere um Unterstützung aus der autonomen Szene. Mit der Juli/August-Ausgabe 2015 der autonomen Zeitung "Zeck", deren Titelblatt die Logos der "Roten Flora" und des koZe unter der Überschrift "Die Kraft der zwei Herzen" zeigte, betonte die autonome Szene ihre Einschätzung des koZe als weiteres Freiraum-Projekt. Der Beitrag rief aufgrund der angenommenen Kündigung des "kollektiven Zentrums" zur Solidarität auf: "Das kollektive Zentrum [...] verbindet die Kämpfe in dieser Stadt [...]." Baumaßnahmen am Nachbargebäude des koZe am 27.07.2015 mussten unter Polizeischutz durchgeführt wer-den. Das Plenum der "Roten Flora" kritisierte dies: "Wir und viele andere werden bei weiteren Angriffen auf das koZe nicht tatenlos zuschauen!" Am 07.08.2015 führten Unterstützer des koZe unter dem Motto "KoZe bleibt - Feuer und Flamme gegen jede Repression" eine nicht angemeldete Versammlung mit gut 500 Teilnehmern in der Hamburger Innenstadt durch. An der von Aktivisten der "Roten Flora" angemeldeten Demonstration mit dem Tenor "koZe verteidigen" am 15.08.2015 nahmen rund 1.200 Personen teil. Die Beteiligung an weiteren Versammlungen mit Bezug auf das koZe ging danach zurück. Am 17.10.2015 gelang es den koZe-Aktivisten nur noch etwa 230 Personen zu mobilisieren. 126 Linksextremismus 5.2.5 Antirassismus Linksextremisten arbeiten auf dem Gebiet der Antirassismusund Flüchtlingspolitik auch mit weit überwiegend humanitär motivierten nichtextremistischen Initiativen zusammen. Dabei versuchen sie, Kampagnen zur Unterstützung von Flüchtlingen zu einem Kampf gegen angeblich rassistische staatliche Institutionen zu instrumentalisieren. Diese bestehen im Wesentlichen in der Forderung "Bleiberecht für alle", dem Vorwurf, das kapitalistische System westlicher Nationen sei für Kriege und wirtschaftliche Not in den Herkunftsländern verantwortlich sowie der Politisierung des Themas im Kampf gegen diese Verhältnisse. Linksextremistische Agitation und Aktivitäten konzentrierten sich 2015 auf die Auseinandersetzung mit gewalttätigem Vorgehen gegen Flüchtlinge, aber auch mit der Kritik an Positionen zur Flüchtlingspolitik aus dem bürgerlich-demokratischen Spektrum. In diesem Zusammenhang sind Gruppierungen mit Antifa-Schwerpunkt ( 5.2.2) inzwischen öffentlich deutlich stärker aktiv als andere, auf Flüchtlingsund Antirassismusarbeit fokussierte linksextremistische Gruppen. Dies zeigt sich vor allem im Zusammenhang mit öffentlichen Diskussionen zu geplanten Flüchtlingsunterkünften. Linksextremisten besuchten mehrfach entsprechende Bürgerversammlungen und dokumentierten die dortige Stimmung - auch hinsichtlich kritischer Einzelmeinungen. So veröffentlichte eine Antifagruppe einen Verlaufsbericht über eine Bürgerversammlung am 02.11.2015 in Billstedt, in dem sie "Entgleisungen des deutschen Volksmobs" kritisierte. Dass anwesende Politiker auf von Veranstaltungsteilnehmern artikulierte Ängste eingingen, wurde als "Anbiederung" bezeichnet. Linksextremistische Gruppen bemühen sich, bereits frühzeitig aufkommenden Initiativen gegen Flüchtlingsunterbringung eigene Aktionen entgegenzusetzen. Linksextremisten haben sich 2015 an zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen zur Flüchtlingspolitik beteiligt oder diese initiiert. Dabei mobilisierten sie, auch kurzfristig, dreistellige Teilnehmerzahlen. Das Bündnis "Recht auf Stadt - never mind the papers!" fungierte mehrfach als Anmelder von Versammlungen mit vierstelligen Teilnehmerzahlen. Zwar ist die "Interventionistische Linke Hamburg" ( 5.1.2) die einzige linksextremistische Gruppe des Bündnisses, jedoch traten Linksextremisten mehrfach als Versammlungsanmelder oder -leiter auf. Das Bünd127 Linksextremismus nis verknüpft die breit vermittelbaren Themen Antirassismus und "Recht auf Stadt" ( 5.2.4). Offen angekündigte Veranstaltungen zur Flüchtlingspolitik verlaufen weit überwiegend störungsfrei. Sie sind in den meisten Fällen darauf angelegt, die Belange der Flüchtlinge durch breit anschlussfähige Mobilisierungen in die Öffentlichkeit zu tragen. Dagegen war der Verlauf der Demonstration "Antirassistische Demo: Rassismus benennen, die Mitte entlarven!" am 29.03.2015 in Harvestehude charakteristisch für unterschiedliche Ausrichtungen der Flüchtlingsunterstützung von Nichtextremisten und Extremisten. An der Demonstration beteiligten sich rund 1.000 Personen, vereinzelt wurde Pyrotechnik gezündet. Die mehrheitlich autonomen Teilnehmer skandierten unter anderem "Wir kommen aus Feindschaft - gegen Eure Volksgemeinschaft". Im Januar 2015 wurden Wohnhäuser von Kandidaten zur Bürgerschaftswahl der Alternative für Deutschland (AfD) mit Farbbehältern beworfen. ( 5.2.2) Im hierzu am 26.01.2015 auf der Internetseite "linksunten.indymedia" veröffentlichten Selbstbezichtigungsschreiben wurden sie als "Rassisten" bezeichnet. Ferner wurde für die Demonstration "Recht auf Stadt - Never mind the papers" am 31.01.2015 geworben und ein Bleiberecht für die "Lampedusa"-Gruppe gefordert. Im Mai 2015 verübten Linksextremisten Farbanschläge auf die Wohnhäuser von Politikern der Partei Bündnis 90 / DIE GRÜNEN. Die Tat wurde von den Verfassern des Selbstbezichtigungsschreibens mit der Asylpolitik begründet. ( 4) Dass das Thema "Antirassismus" im Fokus linksextremistischer Militanz bleibt, zeigt der im Januar 2016 in der autonomen Zeitung "Zeck" ( 5.1.1) veröffentlichte Artikel "Festung Europa sabotieren - wir schaffen das". Darin wird zu verschiedenen Straftaten aufgerufen, unter anderem zu "Anschlägen auf Infrastruktureinrichtungen aller Art, die dazu dienen, die Normalität und Ordnung aufrecht zu erhalten", aber auch zu aktiver Fluchthilfe. In dem Artikel wird behauptet, "im abschiebungsorientierten Streben nach Wiederherstellung der Ordnung" komme ein "institutioneller Rassismus" zum Ausdruck. Es wird unterstellt, der Staat würde "eine terroristische Reservearmee in diesem Land" aufbauen, "die den kolonialen und rassistischen Chauvinismus als Leitkultur absichern soll". Weiter wird unterstellt, dass mit diesem Potenzial auch "revolutionäre Kämpfe" verhindert würden, die 128 Linksextremismus angeblich aus der "Zusammenarbeit von Refugees und anderen verarmten oder empathischen Bevölkerungsteilen" entstünden. 5.2.6 Linksextremistische Einflussnahme auf Protest gegen wirtschaftliche Globalisierung und Kapitalismus Die globale Wirtschaftsund Finanzkrise bildet seit mehreren Jahren den Bezugsrahmen für Protestaktionen unter Beteiligung von Linksextremisten. Im Fokus dieser Krisenproteste steht Frankfurt am Main als Finanzmetropole und Sitz der Europäischen Zentralbank (EZB). In der von Hamburger Autonomen veröffentlichten Flora Zeitung "Zeck" wurde aufgerufen: "[...] die EZB als Symbol kapitalistischer Herrschaft in Europa angreifen". Am 18.03.2015 fand in Frankfurt am Main die offizielle Eröffnungsfeier des Neubaus der EZB statt. Zu den Protesten gegen die Feierlichkeiten hatten bundesweit und international auch linksextremistische und linksextremistisch beeinflusste Bündnisse aufgerufen. Die Internetseite "Projekt Revolutionäre PerDabei spielte das Blockupy-Bündspektive" (PRP) mit dem Aufruf "Block EZB" nis eine zentrale Rolle. "Blockupy" der "Perspektive Kommunismus" sieht sich selbst als Teil eines europaweiten Netzwerks gegen die Sparund Reformmaßnahmen von Europäischer Union, EZB und Internationalem Währungsfonds. Es setzt sich aus einem breiten Spektrum nichtextremistischer Gruppierungen und linksextremistischer Bündnisse und Gruppen wie der "Interventionistischen Linken" (IL) zusammen. ( 5.1.2) Neben der "Interventionistischen Linken Hamburg" mobilisierte vor allem das "Projekt Revolutionäre Perspektive" (PRP, 5.1.4) zur Teilnahme an den Protesten. Auf seiner Homepage teilte PRP am 20.02.2015 mit, dass das Blockupy-Bündnis mit dem Motto "18nulldrei - ich nehm mir frei" ermutigen wolle, diesen Tag zum "Tag des Widerstands gegen die europaweite Verarmungspolitik zu machen". Zu den Aktionen wurde mitgeteilt, dass mit Blockaden der Arbeitsalltag sowie die Eröffnungsfeier der EZB im Frankfurter Ostend gestört und 129 Linksextremismus behindert werden sollen. PRP verwies auf den Aufruf "Block EZB" der "Perspektive Kommunismus". Im Aufruf wird eine klassenlose Gesellschaft nach kommunistischem Vorbild als Ausweg aus der herrschenden Krisenpolitik propagiert. Im Verlauf der Proteste kam es zu massiven Ausschreitungen im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Demonstranten blockierten zeitweise mehrere Straßen und Brücken und errichteten Barrikaden, die in Brand gesetzt wurden. Polizeibeamte wurden mit Steinen und Pyrotechnik angegriffen, Einsatzfahrzeuge in Brand gesetzt. Insgesamt gab es 150 verletzte Polizeibeamte, 55 Dienstfahrzeuge wurden in Brand gesetzt. Es kam zu rund 500 Identitätsfeststellungen und 293 Platzverweisen. Gegen 26 Personen wurden Strafverfahren eingeleitet. "Perspektive Kommunismus" bewertete "den 18.3. als erfolgreichen Tag" und sah in den Materialblockaden und dem gewaltsamen Agieren gegen die Polizei einen legitimen und wichtigen Bestandteil der EZBBlockade. Dem G7-Gipfel am 07./08.06.2015 in Elmau (Bayern) waren Fachministerkonferenzen der G7-Staaten vorgeschaltet. Eine Konferenz der Außenminister fand am 14./15.04.2015 in Lübeck, ein Treffen der Energieminister am 11./12.05.2015 in Hamburg statt. Linksextremisten nutzten diese Treffen, um gegen die dort vertretenen Regierungen als, aus ihrer Sicht, Repräsentanten des "kapitalistischen Systems" zu protestieren. Seit Dezember 2014 mobilisierte das Bündnis "Stop G7 Lübeck" gegen das Treffen der G7-Außenminister. Mit vielfältigen Aktionen, Demonstrationen und Blockaden wollte man sich der Politik der G7 entgegenstellen. Das Bündnis "Stop G7 Lübeck" bestand überwiegend aus regionalen extremistischen und nichtextremistischen Gruppen und Organisationen. Aus Hamburg waren IL Hamburg und PRP im Bündnis vertreten. In seinem Aufruf "HH goes HL: gemeinsam gegen die Außenministerkonferenz der G7 in Lübeck" betonte PRP: "Die G7 stehen für eine gesellschaftliche Ordnung, die mit einem brutalen Krisenund Migrationsregime das herrschende Wirtschaftssystem verteidigt. Die G7-Staaten sind das Fundament des globalen Kapitalismus". 130 Linksextremismus Am 14.04.2015 beteiligten sich rund 1.800 Personen, darunter auch linksextremistische Gruppierungen, an einer zunächst friedlich verlaufenen Demonstration gegen das G7-Außenministertreffen. Im Anschluss an die Demonstration kam es zu Ausschreitungen. Kleinere Gruppen verübten Sachbeschädigungen. Zudem kam es zu Flaschenwürfen. Pyrotechnik wurde abgeDer Internetauftritt "#BlackoutG7", mit einem brannt, ein Polizeifahrzeug wurde Plakat "G7 auflaufen lassen - Postkolonialen beschädigt und eine Person erlitt Verhältnissen und kapitalistischer Ausbeutung den Stecker ziehen" leichte Verletzungen. Die Einsatzkräfte vollzogen mehrere freiheitsbeschränkende Maßnahmen und fertigten 17 Strafanzeigen, unter anderem wegen Landfriedensbruchs. Das eigentliche Ziel des Aktionsbündnisses, die umfassende Mobilisierung für Protestaktionen gegen das Gipfeltreffen der Staatsund Regierungschefs der G 7 Staaten am 07.08.2015 im bayrischen Elmau auch für die Proteste in Lübeck zu nutzen, wurde nicht erreicht. Die linksextremistische Hamburger Gruppe "Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke" (SAND), die sich selbst als "Teil der Roten Flora" begreift, veröffentlichte einen Beitrag zu einer Kundgebung am 11.05.2015 gegen das G7-Energieministertreffen in Hamburg sowie einen Mobilisierungsflyer "G7 - Stecker ziehen". Die Kundgebung sollte sich gegen vorgeblich "herrschende Privilegien, gegen menschenverachtende Ideologien und gegen das weitverbreitete Selbstund Missverständnis, dass Dinge [...] in Ordnung wären" richten. PRP und die Kampagne "Flora bleibt unverträglich" verwiesen auf den Mobilisierungsflyer ebenso wie ein Internetauftritt "#BlackoutG7", mit einem Plakat "G7 auflaufen lassen - Postkolonialen Verhältnissen und kapitalistischer Ausbeutung den Stecker ziehen". Der Protest der Linksextremisten gegen das G7-Energieministertreffen bestand aus einer störungsfrei verlaufenen Kundgebung am Gänsemarkt mit circa 90 Teilnehmern, darunter etwa 40 Linksextremisten. Die schwache Mobilisierung hat sich höchstwahrscheinlich auch nega131 Linksextremismus tiv auf die Hamburger Beteiligung an den Protesten im bayerischen Elmau im Juni 2015 ausgewirkt. Am 7./8. Juni 2015 fand auf Schloss Elmau im Landkreis Garmisch-Partenkirchen das diesjährige Treffen der Staatsund Regierungschefs der Gruppe der sieben führenden Industrienationen (G7-Treffen) statt. Maßgebend für die bundesweite Mobilisierung war das Bündnis "Stop G7 Elmau". Dort waren neben nichtextremistischen Strukturen auch Gruppen des gewaltorientierten linksextremistischen Spektrums vertreten. Zu ihnen gehörten die "Interventionistische Linke" (IL), das antiimperialistische "[3A]*Revolutionäres Bündnis" und die "Perspektive Kommunismus". Die Mobilisierung der Linksextremisten in Hamburg beruhte im Wesentlichen auf dem Engagement der Gruppe PRP. Sie veranstaltete einen "Roten Abend" zum Thema "Protest auf dem Gipfel: Die G7 in Elmau". Die tatsächliche Beteiligung von Hamburger Linksextremisten an den Aktionen in Elmau war indes äußerst gering. Insgesamt nahmen an der Großdemonstration des Aktionsbündnisses "Stop G7 Elmau" am 06.06.2015 in Garmisch-Partenkirchen rund 4.000 Personen teil, davon 1.000 gewaltorientierte Linksextremisten. Nur vereinzelt kam es zu Angriffen auf Polizeibeamte, unter anderem mit Feuerlöschern und durch Anzünden von Rauchkerzen. Versuche, die Sperren zu durchbrechen, wurden von der Polizei verhindert. Am 07.06.2015 starteten rund 350 Personen, davon etwa ein Drittel Linksextremisten, auf drei Routen einen Sternmarsch Richtung Schloss Elmau. Zusätzlich wurde ein Fahrradkorso durchgeführt. Die Fußmärsche erreichten die Sicherheitszäune und die Absperrungen des Sicherheitsbereichs, wurden dort jedoch von Einsatzkräften aufgehalten. Zwei Blockadeversuche wurden aufgelöst. Auch wenn das Aktionsbündnis "Stop G7 Elmau" über die seine Aktivitäten nach außen ein positives Fazit zog, blieben die Proteste mit Blick auf Teilnehmerzahl sowie Störund Blockadeplanungen hinter den Erwartungen der Veranstalter zurück. Durch die starke Präsenz der polizeilichen Einsatzkräfte und die örtlichen Gegebenheiten des Tagungsorts wurden fast alle rechtswidrigen Aktionen verhindert oder schnell beendet. 132 Linksextremismus 6. Orthodoxe Kommunisten und andere revolutionäre Marxisten Als "orthodoxe Kommunisten" werden Parteien und Organisationen bezeichnet, die den Ideologien von Marx, Engels und Lenin (Marxismus-Leninismus) folgen. Hierzu zählen insbesondere die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP), revolutionär-marxistische Teilstrukturen der Partei DIE LINKE und trotzkistische Gruppierungen. Themenund anlassbezogen findet auch eine gruppenübergreifende Zusammenarbeit statt. Darunter fällt das Bündnis "Kapitalismus in der Krise", das sich aus Angehörigen der DKP Hamburg, der Kommunistischen Plattform (KPF) "Clara Zetkin", der Marxistischen Abendschule MASCH e.V., dem Roten Aufbau ( 5.1.4) und der SDAJ zusammensetzt. Das Bündnis organisierte von September bis November 2015 die Veranstaltungsreihe "Griechenland, EU und Euro in der Krise". 6.1 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Die 1968 gegründete Deutsche Kommunistische Partei (DKP) ist die Kernorganisation der orthodoxen Kommunisten. Ihrer WeltanMitglieder: 3.000 schauung zufolge ermöglicht nur der revolutionäre, letztendlich auf Bundessitz: Essen, NW die Realisierung des KommunisVorsitzender: Patrick Köbele mus gerichtete gesellschaftliche Umbruch eine Lösung aller Bezirksorganisation Hamburg behaupteten gesellschaftlichen Probleme. Zentrales Ziel der DKP Mitglieder: 170 ist der "grundlegende Bruch mit Vorsitzender: Michael Götze den kapitalistischen Eigentumsund Machtverhältnissen" sowie die Errichtung einer zunächst sozialistischen, dann kommunistischen Gesellschaft. Seit den Parteitagswahlen 2013 haben sich vorerst die traditionalistischen Kräfte durchgesetzt, die für eine Rückkehr zur reinen Lehre des Marxismus-Leninismus mit der DKP als alleiniger Avantgarde der Arbei133 Linksextremismus terklasse plädieren. Eine Minderheit dagegen hält an den taktisch-strategischen Überlegungen fest, welche die Bedeutung der Arbeiterklasse als revolutionäres Subjekt sowie die Vorkämpferrolle der Partei relativieren; sie plädiert dafür, dass die DKP in allen fortschrittlichen Bewegungen mitarbeitet und sich, angesichts rückläufiger Mitgliederzahlen, für diese gesellschaftlichen Bewegungen öffnet. In einem Positionspapier zu den Inhalten eines Leitantrages zum 21. Parteitag wurde festgestellt, der Kapitalismus könne "nicht auf dem Weg von Reformen, sondern nur durch Abschaffung seiner Machtund Eigentumsverhältnisse überwunden werden." Im Leitantrag wird "die Einordnung unserer aktuellen Kämpfe in eine Strategie des revolutionären Bruchs mit dem Kapitalismus" für unverzichtbar erklärt und der "Marxismus-Leninismus" als "Weltanschauung der Kommunisten" bezeichnet. "Die neue sozialistische Gesellschaftsordnung und die Überwindung des Kapitalismus lassen sich nur in einem langwierigen und komplizierten Prozess, im harten Klassenkampf durchsetzen." Hierzu bedürfe es "der Hegemonie der revolutionären Weltanschauung in der Arbeiterklasse [...]." Eine zentrale Rolle weist die DKP dabei den "Gewerkschaften als Schule des Klassenkampfes" zu. DKP Hamburg Die DKP Hamburg hat ihre Parteizentrale im "Magda-Thürey-Zentrum" (MTZ) in Hamburg-Eimsbüttel. Es fungiert auch als Treffpunkt anderer linksextremistischer Organisationen, wie zum Beispiel der SDAJ und der Wilhelmsburger MASCH. Ende November 2014 wählte die DKP Hamburg Michael Götze zum neuen Vorsitzenden. Dirk Wilke wurde als stellvertretender Vorsitzender in seinem Amt bestätigt. In einem Vortrag im April 2015 äußerte sich Götze: "Wir können auf Lenins Imperialismusbegriff nicht verzichten, wenn wir die innereuropäischen Prozesse der Gegenwart realistisch einschätzen wollen [...]". Angesichts der Betonung der Gewerkschaftsarbeit für den Klassenkampf im Leitantrag des Bundesparteitags ist es ein Erfolg für die 134 Linksextremismus Hamburger DKP, dass der Leiter der "Kommission Betrieb und Gewerkschaft" der Partei und ehemalige langjährige Hamburger DKP-Landesvorsitzende zum ehrenamtlichen Vorsitzenden des Landesbezirksvorstands einer großen Gewerkschaft gewählt wurde. 6.2 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) Der marxistisch-leninistisch organisierte Jugendverband "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) ist formal unabhängig, betrachtet sich aber als Nachwuchs-Organisation der DKP. Er wurde 1968 in Essen gegründet und die Mitgliederzahl liegt wie in den Vorjahren bei rund 500 Personen. Bundesvorsitzender der SDAJ war 2015 Paul Rodermund aus Baden-Württemberg. Er forderte, den Klassenkampf in die Klassenzimmer zu tragen und sich stärker in Schülervertretungen zu engagieren. Außerdem strebte er eine engere Zusammenarbeit mit der DKP an. SDAJ Hamburg Die Hamburger SDAJ führt sogenannte "Grundlagenschulungen" zur marxistischen Philosophie, Ökonomie und des wissenschaftlichen Sozialismus durch und organisiert die Treffen ihres "Havanna Club" im MTZ. Die SDAJ Hamburg beteiligte sich im Januar 2015 an der Demonstration "Recht auf Stadt-Never mind the papers" und an der gewalttätig verlaufenen "Revolutionären 1.-Mai-Demonstration". Über das Bündnis "Kapitalismus in der Krise" engagierte sich die SDAJ Hamburg von September bis November 2015 bei der Organisation einer Veranstaltungsreihe zum Thema Griechenland. 6.3 Marxistische Abendschulen (MASCH) in Hamburg Die "Marxistische Abendschule - MASCH e.V." wurde 2007 auf Initiative der DKP in Wilhelmsburg gegründet. Laut Satzung fördert der Verein die Volksbildung, Wissenschaft und Forschung vor allem durch die Vermittlung von Grundlagenkenntnissen über den Marxismus, insbesondere an Hand von Originaltexten von Marx, Engels und Lenin. Auf ihrer Internetseite bietet die MASCH unterschiedliche Kurse an, bei 135 Linksextremismus denen marxistische Themen anhand von Texten und aktuellen Beispielen diskutiert werden. Neben der "Wilhelmsburger MASCH" besteht in Hamburg seit 1981 die ebenfalls auf DKP-Initiative gegründete "Marxistische Abendschule - Forum für Politik und Kultur e.V.". Diese ist hauptsächlich als "MASCH-Hochschulgruppe" im Universitätsbereich tätig und bietet dort Gesprächsund Lesekreise an. 6.4 Extremistische Teilstrukturen in der Partei "DIE LINKE." Die Gesamtpartei DIE LINKE wird vom Hamburger Verfassungsschutz seit 2008 nicht mehr beobachtet, sondern nur deren revolutionär-marxistische Strömungen. Dabei handelt es sich um etwa 80 Personen, die in verschiedenen Zusammenschlüssen organisiert sind. In Hamburg ist insbesondere der parteinahe Jugendverband "Linksjugend ('solid) aktiv. Weitere Gruppierungen wie die "Kommunistische Plattform" (KPF) oder die "Sozialistische Linke" (SL) traten in Hamburg öffentlich kaum in Erscheinung. 6.4.1 Linksjugend ('solid) Die Mitgliederstruktur von Linksjugend ('solid) weist Überschneidungen zur trotzkistischen "Sozialistischen Alternative" (SAV) auf. Schwerpunktthemen der Gruppe waren im Jahr 2015 "Antimilitarismus" und "Antirassismus". In einer Stellungnahme des Landesverbandes im Februar 2015 wird die extremistische, auf Überwindung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zielende Ausrichtung deutlich: "Als SozialistInnen können wir entgegen der Logik von SPD, CDU, AfD und Grünen erklären, dass im Rahmen des Kapitalismus kein wirklicher Politikwechsel möglich ist und auch Mittel und Wege aufzeigen, das System zu überwinden". Der Landesverband engagierte sich unter anderem bei der Gegendemonstration zum für den 12.09.2015 von Rechtsextremisten geplanten 136 Linksextremismus "Tag der deutschen Patrioten" und bei Aktionen in Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik in der Fußgängerzone in Hamburg-Altona im Oktober 2015. Im Juli 2015 gründeten Jugendliche aus verschiedenen Landesverbänden und der SAV in Hamburg den Verband "Revolutionäre Linke in ('solid)". In der Gründungserklärung werden Jugendliche des Verbandes aufgerufen, gemeinsam "für einen klassenkämpferischen Jugendverband" einzutreten. Ziel sei es "eine neue Generation junger revolutionärer Kräfte zu organisieren, die dazu in der Lage ist, den Kapitalismus zu stürzen und durch eine demokratische, sozialistische Ordnung zu ersetzen". 6.5 Trotzkisten Im Unterschied zu Marx und Lenin prägte Trotzki den Grundgedanken der permanenten Revolution, nach welcher der politische Prozess mit einer proletarischen Revolution nicht zum Abschluss komme. Trotzkistische Gruppen versuchen, mit ihrer "Entrismus" genannten Unterwanderungsstrategie Einfluss in linksextremistischen und linken Organisationen zu gewinnen. Die "Sozialistische Alternative" (SAV) ist die einzige relevante trotzkistisch ausgerichtete Gruppe in Hamburg. Ihre Mitglieder engagieren sich unter anderem bei ('solid) und der Partei DIE LINKE. Weitere Informationen zum Thema Linksextremismus finden Sie auf: www.hamburg.de/verfassungsschutz www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen www.hamburg.de/innenbehoerde/linksextremismus 137 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Rechtsextremismus V. Rechtsextremismus 1. Entwicklungen und Schwerpunkte im Überblick Auch vier Jahre nach Aufdeckung ist die Aufklärung der Verbrechen der neonazistischen Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) nicht abgeschlossen. In Hamburg war am 27.06.2001 der türkische Gemüsehändler Süleyman Tasköprü mutmaßlich von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in seinem Laden in Hamburg-Bahrenfeld erschossen worden. Ein Ende des seit Mai 2013 vor dem Münchner Oberlandesgericht laufenden Prozesses gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer des NSU ist noch nicht abzusehen. Dem NSU werden zehn Morde und zahlreiche Banküberfälle zur Last gelegt. Die Aussagen von Zschäpe und Ralf Wohlleben, einem der vier Angeklagten, erbrachten bislang keine wesentlichen neuen Erkenntnisse. Es liegen weiterhin keine Hinweise vor, die auf eine Kenntnis Hamburger Rechtsextremisten von den Morden des NSU oder auf eine Unterstützung hindeuten. Mit der Einsetzung des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages im November 2015 wird, ergänzend zu den Untersuchungsausschüssen in einigen Ländern, den noch offenen Fragen insbesondere in Bezug auf die Aufklärungsarbeit der Sicherheitsbehörden zum NSU-Komplex weiter nachgegangen. Am 05.05.2015 legte der Sachverständige des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) des Deutschen Bundestages seinen Bericht zum Fund der sogenannten "NSU/NSDAP"-CD und zur Vertrauensperson (VP) "Corelli" vor ( VSB 2014, S. 138f.). Für den Sachverständigen ergab sich dem Bericht zufolge kein Beweis, dass das NSU-Trio oder etwaige Unterstützer an der Herstellung der CD beteiligt waren. Wenngleich einiges dafür spräche, könne die Erstellung auch im Umfeld der "Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei - Aufbauorganisation" (NSDAP-AO) und der Zeitschrift "NS-Kampfruf" erfolgt sein. Die Entwicklung des Rechtsextremismus stand 2015 auch im Zeichen der seit dem Spätsommer ansteigenden Flüchtlingszahlen. Im Zuge dieser Entwicklung erhöhten sich 2015 auch die Straftaten gegen Flüchtlinge und ihre Unterkünfte. Die Sicherheitsbehörden in Deutschland registrierten eine mehr als Verfünffachung dieser Straftaten. Auch in der politischen Agitation war die Flüchtlingsfrage das beherrschende 140 Rechtsextremismus Thema - begleitet von einer Vielzahl von fremdenfeindlichen, hasserfüllten und zum Teil zu offener Gewalt aufrufenden Kommentaren insbesondere in den sozialen Netzwerken. Im Schlepptau der rechtspopulistischen Anti-Islam-Bewegung "Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes" (PEGIDA) und deren Ablegern und Abspaltungen sahen rechtsextremistische Organisationen wie die NPD, "DIE RECHTE", "Der III. Weg" und weitere Neonazis die Gelegenheit gekommen, sich der Protestbewegung gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung anzuschließen, um dort weiter an Einfluss zu gewinnen. Verschiedene PEGIDA-Ableger und -Abspaltungen artikulierten sich im Laufe des Jahres zunehmend radikaler. So stellten die Verfassungsschutzbehörden eine rechtsextreme Steuerung oder Einflussnahme bei GIDA-Veranstaltungen in mehreren Bundesländern fest. ( 10.) Die islamistischen Terroranschläge von Paris am 13.11.2015 und die massiven Übergriffe gegen Frauen in der Silvesternacht 2015 verschafften der aggressiven Anti-Asyl-Agitation von Rechtsextremisten zusätzlichen Auftrieb. Angesichts der aufgeheizten Stimmung muss mit einer weiteren Radikalisierung von Teilen der rechtsextremistischen Szene, bis hin zur Entstehung rechtsterroristischer Strukturen, gerechnet werden. Der Fall der Gruppierung "Oldschool Society", die Anschläge mit Sprengmitteln auf Moscheen, Salafisten sowie Asylunterkünfte in Deutschland geplant hatte, sowie die Messerattacke auf die jetzige Kölner Oberbürgermeisterin zeigen, wie real diese Gefahr ist. Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder wirken diesen Entwicklungen auch mit Verbotsmaßnahmen entgegen. So wurde der rechtsextremistischen Szene mit dem Verbot der Internetseite "Altermedia" am 27.01.2016 eine wichtige Plattform für ihre verfassungsfeindliche Hetze entzogen. Das am 02.12.2013 durch den Bundesrat eingeleitete Verbotsverfahren gegen die NPD ist mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 02.12.2015, die Verhandlung über den Antrag durchzuführen, in seine entscheidende Phase getreten. Die Termine der mündlichen Verhandlung fanden vom 1. bis 3. März 2016 in Karlsruhe statt. Hierbei stellte der zuständige Zweite Senat des BVerfG fest, dass mit der Abschaltung der Quellen in den Bundesund Landesvorständen der NPD und durch die übrigen Vorkehrungen zur Rechtsstaatlichkeit 141 Rechtsextremismus ein faires Verfahren gegeben sei. Im weiteren Verlauf der Verhandlung ergründete der Zweite Senat des BVerfG vor dem Hintergrund der hohen Hürden eines Parteiverbots, ob die NPD in aggressiv-kämpferischer Form die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen will. Wann das BVerfG seine Entscheidung verkünden wird, war bis Redaktionsschluss noch offen. Der Bundesrat betont in seinem 250 Seiten starken Antrag, dass die NPD darauf abziele, die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland im Ganzen zu beseitigen und dass ihre Ideologie mit den zentralen Elementen der Verfassung unvereinbar sei. Die Partei verfolge das Ziel einer Abschaffung der Ordnung im ganzen Bundesgebiet und habe mit Hilfe der Gesamtorganisation auf lokaler Ebene bereits Beeinträchtigungen dieser Ordnung erreicht. Die Antragsschrift stützt sich auf allgemein zugängliche Materialien. Zur Vertiefung der Tatsachenbasis wurden zudem Ergebnisse sozialwissenschaftlicher Forschung einbezogen. Zur Entwicklung der NPD im Jahr 2015: Während die Partei in den vorangegangenen Jahren immer wieder mit innerparteilichen Auseinandersetzungen und Skandalen auf sich aufmerksam machte, blieben solche 2015 weitgehend aus. Die NPD versuchte von den Bürgerprotesten gegen die Flüchtlingspolitik zu profitieren und dort an Einfluss zu gewinnen. In einigen Regionen Ostdeutschlands ist ihr dies auch gelungen. In Westdeutschland hatte die NPD bei Wahlen auf Landesebene keine vergleichbaren Erfolge. Dies zeigen unter anderem die Ergebnisse bei den Bürgerschaftswahlen 2015 in Bremen (0,2%) und Hamburg (0,3%). Zwar zeigte sich der Hamburger Landesverband im Wahlkampf sehr aktiv und zog insbesondere mit der Kundgebung am 07.02.2015 auf dem Gänsemarkt öffentliche Aufmerksamkeit auf sich, dennoch verlor die Partei gegenüber der Bürgerschaftswahl 2011 (0,9%) zwei Drittel ihrer Wähler. Mit der Gründung des Stützpunktes "Nordland" versucht die Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" wieder in Schleswig-Holstein und Hamburg Fuß zu fassen. Die NPD war 2015 die einzige rechtsextremistische Organisation, die in Hamburg öffentlich aktiv war. Der "Kameradenkreis Neonazis in Hamburg" war 2015 inaktiv; die nicht mehr in Hamburg, sondern vorwiegend in anderen Bundesländern agierende gewaltorientierte neona142 Rechtsextremismus zistische Gruppierung "Weisse Wölfe Terrorcrew" wurde am 16.03.2016 vom Bundesinnenministerium verboten ( 5.4). Auch die hiesige subkulturelle Szene war 2015 kaum aktiv. In Hamburg sind zwar einige rechtsextremistische Rockbands beheimatet, diese treten jedoch fast ausschließlich außerhalb der Stadtgrenzen auf ( 7.). Mit der Hamburger Burschenschaft Germania (HB! Germania) und der Pennalen Burschenschaft Chattia Friedberg zu Hamburg (PB! Chattia) beobachtet der Verfassungsschutz zwei Verbindungen, von denen rechtsextremistische Bestrebungen ausgehen ( 9.). In Hamburg fanden 2015 keine vom Anti-Islam-Spektrum organisierten Demonstrationen statt. Einige Ankündigungen im Internet wurden nicht umgesetzt. Weder ein regionaler PEGIDA-Ableger noch eine sonstige Gruppierung aus dem islamfeindlichen Lager sind hier 2015 und Anfang 2016 öffentlich aktiv geworden. 2. Potenziale Die Zahl der Personen, die bundesweit rechtsextremistischen Organisationen und Gruppen zugeordnet werden, ist 2015 das erste Mal seit 16 Jahren wieder angestiegen und liegt bei 22.600 Personen (2014: 21.000). Zum Vergleich: 1998 zählten die Verfassungsschutzbehörden noch 53.600 Anhänger rechtsextremistischer Organisationen. Dem Spektrum der subkulturell geprägten Rechtsextremisten, das sich überwiegend aus rechtsextremistischen Skinheads und Angehörigen anderer rechtsextremistisch beeinflusster Jugendund Musikszenen zusammensetzt, werden bundesweit 8.200 Personen zugerechnet, 1.000 mehr als 2014 (7.200). Auch bei den Neonazis war ein Anstieg der Zahlen festzustellen. 2015 wurden 5.800 Personen dieser Szene zugerechnet (2014: 5.600). Die NPD hat nach wie vor 5.200 Mitglieder und hat sich nach dem Mitgliederrückgang der vergangenen Jahre stabilisiert. Zuwächse konnten die rechtsextremistischen Parteien "DIE RECHTE" und "Der III. Weg" verzeichnen. Sie verfügen über 650 (2014: 500) bzw. 300 (2014: 200) 143 Rechtsextremismus Mitglieder. Die Mitgliederzahl der "Bürgerbewegung pro NRW" hat sich dagegen nahezu halbiert. Ihr werden noch 500 Mitglieder zugerechnet, gegenüber 950 im Jahr 2014. "Pro NRW" wird von der nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbehörde und dem Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet. Bund: Rechtsextremistische Personenpotenziale 45000 40000 35000 30000 25000 20000 38.600 33.000 30.000 26.600 25.000 22.400 22.150 21.700 21.000 22.600 15000 10000 5000 0 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 - Alle Zahlen sind gerundet - Das Personenpotenzial der sonstigen rechtsextremistischen Organisationen ( 2.) lag 2015 bei 3.200 (2014: 2.500). Eine Hauptursache für diese Entwicklung sind Zuwächse in mehreren Bundesländern, insbesondere in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. In allen Bereichen des Rechtsextremismus, insbesondere aber im subkulturellen Milieu und in der Neonazi-Szene, sind Personen aktiv, die als gewaltorientiert gelten; "gewaltorientiert" bedeutet, dass diese Rechtsextremisten Anhaltspunkte dafür bieten, dass sie Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele befürworten oder unterstützen oder selber bereit sind, Gewalt anzuwenden oder dies bereits getan haben (Gewalttäter). Ihre Zahl lag bundesweit im Jahr 2015 bei 11.800, der Anteil am gesamten Personenpotenzial beträgt damit 52,2 %. 144 Rechtsextremismus Rechtsextremistisches Personenpotenzial 2014 2015 auf Bundesebene Subkulturell geprägte Rechts7.200 8.200 extremisten Neonazis1 5.600 5.800 Parteien 6.850 6.650 davon NPD 5.200 5.200 davon DIE RECHTE 500 650 davon Der III. Weg 200 300 davon Bürgerbewegung pro NRW 950 500 Sonstige rechtsextremistische 2.500 3.200 Organisationen Summe 22.150 23.850 abzügl. Mehrfachmitgliedschaften2 1.150 1.250 Gesamtpotenzial 21.000 22.600 davon gewaltorientierte 10.500 11.800 Rechtsextremisten - Alle Zahlen sind gerundet - 1 Nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften in der Neonazi-Szene. 2 Die Mehrfachmitgliedschaften im Bereich der Parteien und sonstigen rechtsextremistischen Organisationen wurden vom gesamten Personenpotenzial abgezogen. Hamburg Die Gesamtzahl der Personen in Hamburg, die rechtsextremistischen Organisationen und Gruppen angehören, lag 2015 bei 330 (2014: 340). Bei der NPD waren keine signifikanten Mitgliederschwankungen zu verzeichnen; dem Hamburger Landesverband gehören weiterhin etwa 130 Rechtsextremisten an, darunter etliche mit einem politischen Vorlauf in der Neonazi-Szene. Der "Kameradenkreis Neonazis in Hamburg" und die "Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg" gehören der par145 Rechtsextremismus teiunabhängigen Neonazi-Szene an. Beide Gruppierungen verfügten zum Jahresanfang 2015 noch über maximal zehn Aktivisten. Die Gruppenstrukturen brachen 2015 jedoch fast vollständig zusammen. Hamburg: Rechtsextremistische Personenpotenziale 600 500 400 300 540 540 540 530 480 450 330 330 340 330 200 100 150 150 150 140 180 180 160 160 150 140 0 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Gesamtzahl Gewaltorientierte -Alle Zahlen sind gerundetDie Zahl der subkulturell geprägten Rechtsextremisten ging 2015 auf 110 Personen zurück (2014: 120). Zu dieser Kategorie werden auch Einzelpersonen ohne erkennbare Szeneanbindung gezählt, die durch rechtsextremistisch motivierte Straftaten aufgefallen sind oder sonst aus rechtsextremistischer Motivation heraus Schutzgüter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung angreifen und bekämpfen. Die Gesamtzahl der Rechtsextremisten in den sonstigen rechtsextremistischen Organisationen liegt weiterhin bei 70 Personen. Dazu gehören unter anderem die "Hamburger Burschenschaft Germania", die "Pennale Burschenschaft Chattia Friedberg zu Hamburg", die "Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V." sowie die "Europäische Aktion". 146 Rechtsextremismus Die Zahl der gewaltorientierten Rechtsextremisten ist in Hamburg entgegen der bundesweiten Entwicklung von 150 auf 140 Personen gesunken. Dies entspricht einem Anteil am rechtsextremistischen Gesamtpotenzial von 42,4 %. Rechtsextremistisches Personenpotenzial 2014 2015 in Hamburg Subkulturell geprägte Rechts120 110 extremisten Neonazis 201 20 NPD 130 130 Sonstige rechtsextremistische 70 70 Organisationen Summe 340 330 abzügl. Mehrfachmitgliedschaften 0 0 Gesamtpotenzial 340 330 davon gewaltorientierte 150 140 Rechtsextremisten - Alle Zahlen sind gerundet - 1Bis 2013 wurden "Doppelmitgliedschaften" (40) zwischen der NPD und der Neonazi-Szene ausgewiesen. Etliche Neonazis waren in Umsetzung des "Volksfront"-Gedankens ab 2006 in die Hamburger NPD eingetreten, waren darüber hinaus aber noch außerhalb der Partei politisch aktiv. Dies ist seit einiger Zeit nicht mehr der Fall. Für 2014 wird daher nur noch die Zahl der parteiunabhängigen Neonazis in Hamburg angegeben, die "Doppelmitgliedschaften" entfielen. 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 2015 war in Hamburg ein erheblicher Anstieg der rechtsextremistischen Straftaten zu verzeichnen. Vor dem Hintergrund der hohen Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern wuchs insbesondere die Zahl der fremdenfeindlichen Straftaten, die sich gegen diese Personengruppe und ihre Unterkünfte richteten, erheblich an. Insgesamt wurden 500 Straftaten mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation in Hamburg verübt. Gegenüber 2014 (278) entspricht dies 147 Rechtsextremismus einer Steigerung von knapp 90%. Die Zahl der fremdenfeindlich motivierten Straftaten, die gleichzeitig als rechtsextremistisch eingestuft wurden, stieg von 81 auf 253 (212 %), darunter befanden sich besonders viele Delikte gemäß SS 130 StGB (Volksverhetzung). So wurde zum Beispiel ein einziger Chat-Verlauf bei Facebook gesichert, in dem mehr als 90 solcher Verstöße enthalten waren. 201 der insgesamt 562 Straftaten, die der PMK-rechts zugeordnet werden, hatten einen Bezug zur Ausländerbeziehungsweise Asylthematik. Im Vergleich zur bundesweiten Entwicklung sind in Hamburg nur wenige Straftaten direkt gegen Asylbewerberunterkünfte beziehungsweise gegen auf den Liegenschaften befindliche Pesonen verübt worden. Insgesamt registrierte die Polizei 15 Übergriffe; Brandstiftungen gab es keine. Im gesamten Bundesgebiet zählte das BKA 923 Vorfälle (2014: 175), die zur PMK-rechts gezählt wurden, darunter 76 Brandstiftungen. 2015 wurden bundesweit 22.960 Straftaten verübt, die der PMKrechts zugeordnet werden; davon wurden 21.933 gleichzeitig als rechtsextremistisch eingestuft (95,5 Prozent). Dies ist die höchste Zahl seit der Einführung des derzeit geltenden Definitionssystem im Jahr 2001 (2014: 16.559). Die rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten stiegen um 42,2 Prozent von 990 auf 1.408 Delikte. In Hamburg wurden 2015 insgesamt 240 rechtsextremistische Propagandadelikte erfasst. Die Verstöße betreffen ganz überwiegend das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (SS 86a StGB). Darunter fallen insbesondere das Verwenden von Hakenkreuzen oder der Grußformel "Sieg Heil!" und das Zeigen des Hitler-Grußes. Auch wenn sich über die Motive der Täter nur bedingt Aussagen treffen lassen, werden die Straftaten generell als rechtsextremistisch eingestuft, es sei denn, die Tatumstände lassen einen solchen Hintergrund unwahrscheinlich erscheinen oder schließen diesen aus. Zwar gab es mehr Propagandadelikte als im Vorjahr (182), der Anteil am gesamten Straftatenaufkommen ging jedoch deutlich von 65,8 % auf 31,9% zurück. Die Steigerung der rechtsextremistischen Straftaten ist somit zum großen Teil auf die vielen Volksverhetzungsdelikte zurückzuführen, die überwiegend in Form von meist anonymen hetzerischen und menschenverachtenden Kommentaren gegen Flüchtlinge 148 Rechtsextremismus im Internet verübt werden. Infolgedessen ist die Aufklärungsquote gesunken. Sie liegt insgesamt bei 30,6 % (2014 = 35,1%). Bei den Gewalttaten liegt sie bei 66,7 % (2014 = 73,7%). PMK2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Rechts PMKRechts 441 349 385 318 321 312 403 362 296 562 insgesamt davon rechtsex400 trem. 332 369 297 316 298 396 360 278 500 Straftaten hiervon extrem. Gewaltde29 22 45 30 21 21 38 32 17 25 likte Die Zahlen stammen aus den jeweiligen Jahres-Statistiken der Polizei Hamburg - Stand: Februar 2016 - Insgesamt wurden 27 Gewalttaten der PMK-rechts zugeordnet, 25 davon wurden als rechtsextremistisch motiviert eingestuft. 2014 waren es 17. Die Zahl der rechtsextremistischen Gewaltdelikte stieg damit zwar deutlich an (47 %), im Zehnjahresvergleich ragt diese Zahl jedoch nicht besonders heraus. Im Vorjahr (2014) waren zudem so wenig rechtsextremistische Gewalttaten verübt worden wie seit 2004 nicht mehr. In 13 der 27 Fälle handelte es sich um gefährliche Körperverletzungen nach SS 224 StGB, in elf weiteren Fällen um Körperverletzungen nach SS 223 StGB und in drei Fällen um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach SS 113 StGB. Es wurden in den 18 aufgeklärten Fällen 22 männliche und drei weibliche Tatverdächtige ermittelt. 22 Personen kamen aus Hamburg, zwei aus Mecklenburg-Vorpommern und eine aus Schleswig-Holstein. Bei zehn der Tatverdächtigen lagen Vorerkenntnisse aus dem Staatsschutzbereich vor. Nur sieben der ermittelten Tatverdächtigen waren den Verfassungsschutzbehörden vorher bekannt, darunter die drei Tatverdächtigen aus Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Dieser Befund 149 Rechtsextremismus stützt die - auch bundesweite - Feststellung, dass viele fremdenfeindlich und/oder rechtsextremistisch motivierte Straftaten von Personen begangen werden, die ansonsten politisch nicht aktiv sind, insbesondere nicht zur organisierten rechtsextremistischen Szene in Hamburg gehören. Nachfolgend einige Beispiele für rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten: Hamburg 2015: Aufteilung der rechtsextremistischen 2014 2015 Straftaten nach Delikten Gesamt 278 500 Propagandadelikte 182 240 Fremdenfeindliche Delikte 81 253 Antisemitische Delikte 29 24 Gewaltdelikte 17 25 Die Zahlen stammen von der Polizei Hamburg - Stand: Februar 2016 - Am 14.08.2015 schlugen und traten drei bekannte Neonazis in St. Pauli auf einen Mann aus Ghana ein. Einer der Tatverdächtigen beleidigte das Opfer zudem als "Neger". Für den 12.09.2015 war der sogenannte "Tag der Patrioten" angemeldet, jedoch polizeilich verboten worden. Im Hamburger Hauptbahnhof trafen Angehörige der rechten Szene und Gegendemonstranten aufeinander. Dabei trat und schlug ein bekannter Rechtsextremist zusammen mit drei weiteren Tätern mehrfach auf eine am Boden liegende Person ein. Am 21.10.2015 wurde eine 17-jährige Kopftuch tragende Muslima zusammen mit ihrem 16-jährigen Bruder in Hamburg-Harburg in einem Bus des HVV von einer Frau und einem Mann zunächst mit den Worten "Scheiß Kanaken" und "Ich reiß dir dein Kopftuch ab" beschimpft. Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung. Der männliche Tatverdäch150 Rechtsextremismus tige versetzte dem Bruder der Muslima eine sehr starke Ohrfeige und die weibliche Beschuldigte versuchte dem Mädchen das Kopftuch herunterzureißen. Als dieses misslang, schlug die Frau dem Opfer mit der Faust gegen die Schläfe. Bei beiden Opfern wurden Schädelprellungen diagnostiziert. Am 25.11.2015 wurde in der Nähe der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) in Hamburg-Bergedorf ein Asylbewerber aus Syrien von zwei offensichtlich stark alkoholisierten Personen angegriffen. Einer der Angreifer versuchte den Geschädigten mit einer abgebrochenen Flasche zu attackieren. Das Opfer konnte den Angriff abwehren, erlitt dabei jedoch eine Schnittwunde an der Hand. Die Täter flüchteten anschließend. Am 20.12.2015 spielte ein minderjähriger Flüchtling aus Eritrea in der Nähe der Asylbewerberunterkunft in Rahlstedt, in der er untergebracht war, mit sechs anderen Personen Fußball. Während des Spiels traf ihn erst eine Metallkugel an der Lippe und danach eine weitere Kugel am Kopf. Er erlitt nur leichte Verletzungen. 4. Rechtsterrorismus 4.1 Der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) Sachstand und Ergebnisse der Ermittlungen Am 08.11.2012 erhob der Generalbundesanwalt Anklage gegen das mutmaßliche Mitglied der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU), Beate Zschäpe, sowie vier mutmaßliche Unterstützer, darunter Ralf Wohlleben. Zschäpe wird vorgeworfen, sich als Gründungsmitglied des NSU des Mordes in zehn Fällen, zweier Sprengstoffanschläge sowie besonders schwerer Brandstiftung strafbar gemacht zu haben. Darüber hinaus wird sie verdächtigt, mitverantwortlich für 15 bewaffnete Raubüberfälle des NSU zu sein. Der seit dem 06.05.2013 vor dem Oberlandesgericht München stattfindende NSU-Prozess umfasste bis Ende des Jahres 2015 insgesamt 252 Verhandlungstage. Bis zum Herbst 2016 sind weitere Verhandlungstage terminiert. 151 Rechtsextremismus Am 09.12.2015 ließ Zschäpe durch ihren neuen (vierten) Pflichtverteidiger ihre 53-seitige Aussage zu den gegen sie erhobenen Tatvorwürfen verlesen. Zschäpe bestritt, jemals Mitglied des terroristischen NSU gewesen zu sein. Der Name sei eine Erfindung von Uwe Mundlos gewesen. An den vom NSU begangenen Morden und weiteren Straftaten sei sie nicht beteiligt gewesen. Mundlos und Uwe Böhnhardt hätten alle Taten allein geplant und begangen. Die Polizistin Michelle Kiesewetter habe sterben müssen, weil die beiden ihre Dienstwaffe haben wollten. Zschäpe habe immer erst im Nachhinein Kenntnis von den Taten erlangt. Sie gab lediglich zu, die Zwickauer Wohnung in Brand gesetzt und Ende der neunziger Jahre für Böhnhardt und Mundlos eine Garage in Jena angemietet zu haben. Die lang erwartete Aussage der Hauptangeklagten trug nicht zur Aufklärung der genaueren Tathergänge und Motivlage des NSU bei. Sie bestätigte lediglich, dass Böhnhardt und Mundlos die dem NSU zugeschriebenen Morde begangen hätten. Unter anderem auf dem rechtsextremistischen Internetportal "Altermedia", das am 27.01.2016 vom Bundesministerium des Innern verboten wurde, äußerten sich diverse Nutzer im Kommentarbereich zu den Aussagen von Zschäpe und Wohlleben. Teilweise wurden verschwörungstheoretische Behauptungen kolportiert, nach denen der NSU "ein Konstrukt des Verfassungsschutzes" gewesen sei. Eine direkte Beantwortung von Nachfragen wies Zschäpes Anwalt zurück. Die Antworten zu den insgesamt 54 Fragen des Gerichts wurden am 21.01.2016 durch einen Verteidiger der Zschäpe verlesen. Ihre ergänzende Aussage war erneut davon geprägt, die eigene Rolle herunterzuspielen. Darüber hinaus belastete sie mutmaßliche Unterstützer, darunter sowohl Mitbeschuldigte als auch Zeugen, die im Prozess bereits vernommen wurden. Am 16.12.2015 beendete auch Wohlleben sein Schweigen. Von den Anschlägen und Morden des NSU habe er erst im Nachhinein aus der Presse erfahren. Er habe das Trio lediglich in geringem Umfang unterstützt, indem er beispielsweise sein Auto als Fluchtfahrzeug zur Verfügung gestellt habe. Die Mordwaffe habe er nicht beschafft. Er habe lediglich einen Tipp gegeben, wo man diese eventuell beschaffen könne. Die Nachbefragung von Wohlleben am 14.01.2016 erbrachte ebenfalls keine neuen Erkenntnisse. 152 Rechtsextremismus Am 06.10.2014 war der Rechtsanwalt Jerzy Montag vom Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) des Deutschen Bundestages als Sachverständiger mit der Untersuchung zu "den Vorgängen im Zusammenhang mit der am 07.04.2014 tot aufgefundenen Vertrauensperson (VP) "Corelli" des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)" beauftragt worden. Die VP "Corelli" war 18 Jahre lang für das BfV als V-Mann in der rechtsextremistischen Szene tätig. (Zu weiteren Hintergründen siehe VSB 2014, S. 138f., sowie die Drucksachen der Hamburgischen Bürgerschaft 20/12717, "NSU-Ermittlungen - DVD der V-Person 'Corelli'" und 20/12085, "Kann Hamburger Informant zur DVD mit NSU-Bezug aussagen?") Am 05.05.2015 legte der Sachverständige dem PKGr einen "Geheim" eingestuften und mehr als 300 Seiten umfassenden Bericht vor. Ende 2015 wurde dem Bundestag eine gekürzte, offen verwertbare Version des Berichts vorgelegt (Drucksache 18/6545 vom 04.11.2015). Bereits am 20.05.2015 hatten NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung über den Inhalt berichtet, den die drei Medien nach eigenen Angaben einsehen konnten. Im Bericht wird der Fund der sogenannten "NSU/NSDAP"-CD durch eine VP des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg am 24.02.2014 thematisiert, welche dieser 2006 von der VP "Corelli" erhalten und bis 2014 nicht weiter beachtet hatte. In zwei Dateien befand sich das Kürzel "NSU/NSDAP". Die CD und ihr Inhalt waren dem LfV Hamburg bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Sie wurde dem ermittelnden Generalbundesanwalt unmittelbar nach Bekanntwerden zugestellt. Weitere "NSU/NSDAP"-CDs wurden 2014 in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sowie auch beim BfV gefunden. Alle vier CDs weisen einige Unterschiede, aber auch erhebliche Gemeinsamkeiten auf. Die Bezeichnungen "NSU/NSDAP", "Nationalsozialistischer Untergrund der NSDAP" und "Nationalsozialistischer Untergrund der Nationalistischen Deutschen Arbeiterpartei" sind in Dateien enthalten, die alle am 16.10.2003 erstellt wurden. Für den Sachverständigen ergab sich dem Bericht zufolge kein Beweis, dass das NSU-Trio oder etwaige Unterstützer an der Herstellung der CD beteiligt waren. Wenngleich einiges dafür spräche, könne die Erstellung auch im Umfeld der "Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiter153 Rechtsextremismus partei - Aufbauorganisation" (NSDAP-AO) und der Zeitschrift "NSKampfruf" erfolgt sein. Am 11.11.2015 beschloss der Bundestag die Einsetzung eines zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur weiteren Aufarbeitung des NSU-Komplexes mit dem Namen "Terrorgruppe NSU II". Der Ausschuss soll neu bekannt gewordene Fakten untersuchen und ermitteln, ob die Sicherheitsund Ermittlungsbehörden nach der Aufdeckung des NSU am 04.11.2011 "sachgerechte Maßnahmen ergriffen und zielführend kooperiert haben". Darüber hinaus sollen unter anderem der Einsatz und der Umgang mit VP beleuchtet werden. 2015 waren in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen Untersuchungsausschüsse zum Themenkomplex NSU tätig. Es ergaben sich keine Hinweise auf ein Unterstützerumfeld des NSU in Hamburg oder eine Kenntnis der Mitwirkung von Hamburger Rechtsextremisten an den Planungen und Taten des NSU-Trios. 4.2 Aktuelle Ansätze für rechtsterroristische Bestrebungen in Deutschland und Maßnahmen der Sicherheitsbehörden Die bundesweit stark zunehmende Zahl rechtsmotivierter Übergriffe und Gewalttaten gegen Asylbewerberunterkünfte und dortige Asylbewerber (2014: 175 Straftaten; 2015: 923 Straftaten) sind deutliche Anzeichen für die ansteigenden Aktivitäten von Rechtsextremisten gegen die Asylpolitik der Bundesregierung und deren Hass auf politisch verantwortliche Entscheidungsträger. Die Taten lassen bisher kein geplantes, koordiniertes Vorgehen einer oder mehrerer rechtsterroristischer Gruppierungen erkennen. Überregionale Strukturen sind bisher nicht erkennbar. Vor dem Hintergrund zahlreicher Hasskommentare auf rechtsextremistischen Internetseiten gegen Asylsuchende und verantwortliche Politiker muss jedoch mit einer weiteren Radikalisierung der rechtsextremistischen Szene gerechnet werden. Es muss zudem in Betracht gezogen werden, dass es zu weiteren Gewalttaten nicht nur durch Einzeltäter kommen kann; daneben ist möglicherweise auch mit der Bildung rechtsterroristischer Kleinstgruppen zu rechnen. 154 Rechtsextremismus Seit Sommer 2014 beobachteten mehrere Ämter für Verfassungsschutz die Gruppierung "Oldschool Society" (OSS). Anfang des Jahres 2015 verdichtete sich aufgrund umfassender nachrichtendienstlicher Maßnahmen des BfV und der beteiligten Landesämter der Verdacht auf deren rechtsterroristische Aktivitäten. Die OSS gründete sich bei einem Instant-Messenger-Dienst zunächst als virtuelle rechtsextremistische Gruppe und hatte unter anderem Anschläge mit Sprengmitteln auf Moscheen, Salafisten sowie Asylunterkünfte in Deutschland geplant. Im Februar 2015 eröffnete der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren nach SS 129a Strafgesetzbuch (StGB) wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung gegen zehn Mitglieder der OSS. Am 06.05.2015 wurden 13 Objekte in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen durchsucht. Es wurden unter anderem pyrotechnische Gegenstände mit großer Sprengkraft gefunden. Die vier Hauptbeschuldigten wurden festgenommen und befinden sich in Untersuchungshaft. Am 23.12.2015 erhob die Bundesanwaltschaft gegen sie Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München. Der Prozess begann am 27.04.2016. Bezüge nach Hamburg gibt es bisher keine. 5. Neonazismus Neonazis definieren sich durch die positive Bezugnahme auf den historischen Nationalsozialismus und das von den Nazis sogenannte "Dritte Reich". Sie befürworten einen autoritären "Führerstaat" mit einer ethnisch homogenen Bevölkerungsstruktur. Dieses Gesellschaftsmodell und das dahinter stehende nationalsozialistische Konzept einer sogenannten "Volksgemeinschaft" stehen in unauflösbarem Widerspruch zum Grundgesetz, insbesondere zum Prinzip der Menschenwürde und den aus ihr abgeleiteten Grundrechten. Fundamental für den Neonazismus ist zudem ein ausdrücklicher Rassismus, der die Welt in höherund minderwertige Völker einteilt und diese Unterscheidung auch zum Kriterium für die Ausgrenzung von Angehörigen anderer Kulturen in Deutschland erhebt. Der ausgeprägte Antisemitismus der neonazistischen Szene stützt sich auf die bereits durch den historischen Nationalsozialismus verbreitete aberwitzige These, Deutschland sei das Angriffsziel einer internationalen jüdischen Verschwörung, die die Weltherrschaft zum Ziel habe. 155 Rechtsextremismus Die Neonazi-Szene in Deutschland ist vorwiegend durch freie "Kameradschaften" und "Aktionsgruppen" geprägt, die zum Teil durch überregionale Aktionsbündnisse miteinander vernetzt sind. Der 2004 unter dem Schlagwort "Volksfront von rechts" vollzogene Schulterschluss zwischen NPD und Neonazis führte in den darauffolgenden Jahren dazu, dass die Zusammenarbeit vielerorts intensiviert wurde, so auch in Hamburg. Ausgelöst durch die zahlreichen Vereinsverbote seit 2012, versucht ein Teil der Szene dem Verfolgungsdruck durch die Verlagerung der Aktivitäten in neugegründete Parteien zu entkommen. Diese genießen den besonderen Schutz des Grundgesetzes und können nur durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. "DIE RECHTE" ( 8.2) und "Der III. Weg" ( 8.3) haben sich seit ihrer Gründung 2012 bzw. 2013 zu Sammelbecken von Vereinsverboten betroffener, bis dahin parteiungebundener Neonazis entwickelt. 5.1 Organisationsverbote Die rechtsextremistische Szene wurde auch 2015 durch weitere Organisationsverbote geschwächt. So wurde am 27.10.2015 der in Kassel ansässige Verein "Sturm 18 e.V." verboten. Der Verein richtete sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. Bei "Sturm 18 e.V." handelte es sich um eine neonazistisch ausgerichtete Gruppierung, die in der Region um Kassel aktiv war. 2015 wurde zudem das Verbot der Vereinigung "Freies Netz Süd" (FNS) aus Bayern gerichtlich bestätigt. Das FNS war am 23.07.2014 vom Bayerischen Staatsministerium des Innern verboten worden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies am 20.10.2015 die dagegen gerichtete Klage ab. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 12.11.2015 bleiben auch die "Nationalen Sozialisten Döbeln" (Sachsen) weiter verboten. Die neonazistische Vereinigung war am 18.02.2013 vom Sächsischen Staatsministerium des Innern verboten worden. 156 Rechtsextremismus Die bundesweit agierende, gewaltorientierte rechtsextremistische Gruppierung "Weisse Wölfe Terrorcrew" (WWT) wurde am 16.03.2016 durch das Bundesministerium des Innern verboten. ( 5.4) 5.2 Überregionale Aktivitäten Bei den überregionalen Aktivitäten der Neonazi-Szene handelt es sich überwiegend um Gedenkveranstaltungen anlässlich historischer Ereignisse. Auch 2015 beteiligten sich Hamburger Aktivisten an bundesweiten Veranstaltungen. Am 16.01.2015 fand in Magdeburg die jährliche Demonstration des Aktionsbündnisses "Initiative gegen das Vergessen" anlässlich der Bombardierung der Stadt am 16.01.1945 statt. An diesem Aufmarsch mit dem Motto "Ehrenhaftes Gedenken statt Anpassung an den Zeitgeist" beteiligten sich etwa 350 (2014: 800) Rechtsextremisten aus ganz Deutschland. Zahlreiche Gegendemonstranten protestierten gegen die rechtsextremistische Veranstaltung. Am 15.02.2015 folgte in Dresden der "Trauermarsch" unter dem Motto "WIR gedenken!", an dem etwa 500 Rechtsextremisten (2014: 500) teilnahmen. Der Aufzug wurde unter Protest von zahlreichen Gegendemonstranten durchgeführt. Zum "Tag der Arbeit" am 1. Mai gab es bundesweit elf rechtsextremistische Demonstrationen. Neben der NPD ( 8.1), die insgesamt sechs und der "Bürgerbewegung pro NRW", die zwei Veranstaltungen durchführte, meldeten auch die neonazistischen Parteien "DIE RECHTE" und "Der III. Weg" entsprechende Versammlungen an. Aufgrund von Blockaden konnten die Anhänger der Partei "DIE RECHTE" ihren geplanten Demonstrationszug von Essen nach Gelsenkirchen nicht wie geplant durchführen. Den bundesweit größten Aufzug führte "Der III. Weg" in Saalfeld (Thüringen) durch. An der Demonstration nahmen etwa 700 Rechtsextremisten teil. Auch dieser Aufzug muste aufgrund von Blockaden vorzeitig beendet werden. Im Anschluss sammelten sich 60 Teilnehmer in Hallstadt (Bayern) zu einer Spontandemonstration. Am 06.06.2015 fand in Neuruppin zum siebten Mal der sogenannte "Tag der deutschen Zukunft" (TddZ) statt. An der Versammlung der 157 Rechtsextremismus rechten Szene nahmen etwa 600 Rechtsextremisten teil (Vorjahr: 460). Die Demonstration wurde von den "Freien Kräften Neuruppin/Osthavelland" organisiert. Aufgrund von Blockaden wurde der Aufzug auf einer alternativen Strecke durchgeführt. Etwa 1.400 Gegendemonstranten protestierten gegen die Veranstaltung. Am Ende wurde verkündet, dass der nächste TddZ am 04.06.2016 in Dortmund stattfinden soll. Eine weitere bedeutsame Veranstaltung der rechtsextremistischen Szene fand am 01.08.2015 in Bad Nenndorf statt. Zu dem "Trauermarsch" unter dem Motto "Gefangen - Gefoltert - Gemordet! Damals wie heute: Besatzer raus!" versammelten sich jedoch nur etwa 180 Teilnehmer (2014: 190). Zum Hintergrund: In Bad Nenndorf bestand von 1945 bis 1947 ein Verhörzentrum des britischen Geheimdienstes. In Wunsiedel kamen am 14.11.2015 rund 230 Angehörige (2014: 250) der rechtsextremistischen Szene zu einem Gedenkmarsch zusammen. Als Redner trat neben anderen der bundesweit bekannte Rechtsextremist Aufruf im Internet zum "Tag der deutschen und Landesvorsitzende der NPD Zukunft" am 06.06.2015 in Neuruppin Hamburg, Thomas Wulff, auf. In Wunsiedel befand sich bis 2011 das Grab des "Hitler-Stellvertreters" Rudolf Heß. Von einer bis dahin nicht einschlägig in rechtsextremistischen Zusammenhängen aufgetretenen Person wurde für den 12.09.2015 ein Aufzug mit dem Tenor "Tag der Patrioten" mit erwarteten 500 Teilnehmern in Hamburg angemeldet. Laut Anmeldung sollte die Route durch die Hamburger Innenstadt führen. In der Folgezeit bemühten sich die Ver158 Rechtsextremismus anstalter, der Demonstration einen bürgerlichen Anstrich zu geben und Bezüge zur rechtsextremistischen Szene zu vermeiden. So wurde darauf hingewiesen, dass rechte Symbole und Fahnen auf der Veranstaltung verboten seien. An der Organisation des Aufzugs waren jedoch Rechtsextremisten maßgeblich beteiligt. Der Hauptorganisator, Thorsten de Vries, war lange Jahre in der Hamburger Neonazi-Szene und in der NPD aktiv und verfügt über sehr gute Beziehungen in die Hooligan-Szene, der er selber angehört. Unterstützt wurde er zudem von einem Aktivisten der NPD. Angesprochen wurden in erster Linie Angehörige der gewaltbereiten Fußballszene, PEGIDA-Anhänger sowie andere Gruppierungen aus dem islamfeindlichen Lager. In verschiedenen Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken wurde deutlich, dass sich die Veranstaltung auch gegen das politische System der Bundesrepublik Deutschland richtet. So hieß es in einem Eintrag zum sogenannten "Tag der Patrioten": "Das BRD-System hat keine Fehler, es ist der Fehler!" Die Veranstaltung wurde zudem auf diversen rechtsextremistischen Internetseiten beworben. Das LfV Hamburg wies frühzeitig auf den extremistischen Hintergrund der geplanten Versammlung hin, zum Beispiel in einem Internetbeitrag vom 19. August 2015: "Tag der Patrioten - Keine patriotische, sondern eine rechtsextremistische Versammlung." Der Aufzug sowie jede Form einer Ersatzveranstaltung wurden am 03.09.2015 von der Polizei verboten. Nachfolgend bestätigten das Verwaltungsgericht Hamburg, das Oberverwaltungsgericht Hamburg und das Bundesverfassungsgericht das Verbot. Die Polizei argumentierte, dass angesichts der zu erwartenden großen Zahl gewaltbereiter Hooligans und Rechtsextremisten und einer Gegendemonstration mit großem Gewaltpotenzial die zur Verfügung stehenden Polizeikräfte nicht ausreichten, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten. Polizei und Verfassungsschutz erwarteten bis zu 3.000 Teilnehmer, darunter mehrere Hundert Rechtsextremisten. Am Veranstaltungstag versuchten mehrere Hooligans und Rechtsextremisten eine Ersatzveranstaltung in Bremen durchzuführen, die ebenfalls verboten wurde. Eine Spontandemonstration mit knapp 100 Rechtsextremisten fand in Kirchweyhe (bei Bremen) statt. Im Hamburger Hauptbahnhof kam es zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen Rechtsextremisten aus Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vor159 Rechtsextremismus pommern und Hamburg und gewaltorientierten Antifaschisten, die von der Polizei unterbunden wurden. 5.3 Kameradenkreis Neonazis in Hamburg Der "Kameradenkreis Neonazis in Hamburg" ist der verbliebene Rest der ab Mitte der 1990er Jahre nach dem Konzept der "Freien Nationalisten" gebildeten neonazistischen Strukturen in Hamburg. Nach dem Verbot der "Nationalen Liste" (1995) sollte der Verzicht auf feste Organisationsformen weitere Verbotsverfahren verhindern. Eine weitere, nicht mehr existente Gruppierung, die die neonazistische Szene in Hamburg in den 2000er Jahren prägte, war die als "Neonazi -und Skinhead-Szene in Bramfeld" bezeichnete Gruppierung um Torben Klebe und Steffen Holthusen. Die beiden ehemaligen Aktivisten der im Jahr 2000 verbotenen neonazistischen Vereinigung "Hamburger Sturm" sind seit mehreren Jahren im Hamburger Landesverband der NPD aktiv. Aufgrund ihrer geringen Aktionsstärke arbeiteten die parteiunabhängigen Neonazis in den vergangenen Jahren eng mit der NPD zusammen. Der "Kameradenkreis" verfügte Anfang 2015 allerdings nur noch über ein Anhängerpotenzial von maximal zehn Personen. Mittlerweile ist dieses weiter abgeschmolzen. Auch die Internetseite "mein-hh.info" ist nicht mehr aufrufbar. Neben den Hauptthemen "Überfremdung" und "Asylproblematik" wurden dort aktuelle politische Ereignisse und Themen aufgegriffen und kommentiert. Zuletzt wurde dort am 06.10.2014 ein Artikel veröffentlicht, Thema: "Asylflut: Keiner traut sich Nein zu sagen". Der "Kameradenkreis Neonazis in Hamburg" stellte 2015 seine politische Arbeit nahezu vollständig ein und führte so gut wie keine öffentlich wahrnehmbaren Aktionen mehr durch. In den vorangegangenen Jahren waren die Neonazis noch deutlich aktiver. 2014 hatten sie noch mehrere Flugblattverteilungen durchgeführt und Transparente mit fremdenfeindlichen Parolen vor geplanten Asylbewerberunterkünften aufgehängt. 160 Rechtsextremismus 5.4 Weisse Wölfe Terrorcrew (WWT) Die bundesweit agierende, gewaltorientierte rechtsextremistische Gruppierung "Weisse Wölfe Terrorcrew" (WWT) wurde am 16.03.2016 durch das Bundesinnenministerium (BMI) verboten. Die Hamburger Behörde für Inneres und Sport (Abteilung Öffentliche Sicherheit, Polizei und Landesamt für Verfassungsschutz) hat das Verbotsverfahren maßgeblich unterstützt. In der Verbotsverfügung des BMI wurde dargelegt, dass Ziele und Aktivitäten der WWT den Strafgesetzen zuwiderlaufen und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, insbesondere aufgrund * einer vielfältig belegbaren Wesensverwandtschaft mit der NSDAP, * der Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, * der Propagierung einer antisemitisch und fremdenfeindlich motivierten "Rassenlehre" sowie * einer auf aggressiv-kämpferische Art und Weise angestrebten Überwindung der demokratischen Ordnung. Verbotsverfügung des BMI vom 10. Februar 2016 (http://www.bmi. bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Pressemitteilungen/2016/verbot-weisse-woelfe-bundesanzeiger.pdf;jsessionid=5A02FA5FAE2E76BA6753F03B694AF5E8.2_cid364?__blob=publicationFile) Pressemitteilung der Behörde für Inneres und Sport (www.hamburg. de/innenbehoerde/5498168/2016-03-16-bis-pm-verbot-weisse-woelfe-terrorcrew/) Die WWT war seit dem Frühjahr 2011 in Hamburg aktiv. Die Gruppierung war ein Zusammenschluss von Neonazis und ehemaligen Angehörigen der Skinhead-Szene. Von 2011 bis Mitte 2014 trat sie unter dem Doppelnamen "Hamburger Nationalkollektiv & Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg (HNK & WWT) auf. Im Zuge der bundesweiten Expansion wurde dieser Name abgelegt. 161 Rechtsextremismus Zur Entwicklung der Gruppierung "Weisse Wölfe Terrorcrew" Ursprünglich wurde die WWT als Fangruppe der aus Nordrhein-Westfalen stammenden Skinhead-Band "Weisse Wölfe" gegründet. Der Gruppe gehörten in den Anfangsjahren bis 2010 auch Rechtsextremisten aus anderen Bundesländern an (Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Berlin). Ab 2008 fielen Mitglieder der WWT in Hamburg durch rechtsextremistische Strafund Gewalttaten auf. 2010 musste eine der Führungspersonen wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte und vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen eine vierzehnmonatige Haftstrafe antreten. Infolgedessen wurde es ruhiger um die Gruppe. Nach seiner Haftentlassung im Frühjahr 2011 wurden die Strukturen dann reaktiviert und die Gruppierung zeigte sich, unter anderem durch personelle Veränderungen, als HNK & WWT vermehrt politisch aktiv. HNK & WWT entwickelte sich nach der personellen Neuaufstellung von einem erlebnisorientierten Skinhead-Zusammenschluss zu einer gewaltbereiten Aktionsgruppe mit politischem Anspruch, die nationalsozialistisches Gedankengut vertrat und verbreitete, auch durch fremdenfeindlich, rassistisch und antisemitisch motivierte Strafund Gewalttaten. "Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg" im Internet Durch selbstbewusstes und provokantes Auftreten bei Demonstrationen und Veranstaltungen und die Instrumentalisierung von einschlägiger Musik als ideologisches Medium versuchte die Gruppierung in Hamburg vor allem jüngere und aktionsbereite Personen an sich zu binden und für rechtsextremistisches Gedankengut empfänglich zu machen. Aufgrund ihrer neonazistischen Ausrichtung und ihres Erscheinungsbildes, das dem linksextremistischer Autonomer angelehnt ist, wurde die Vereinigung den "Autonomen Nationalisten" zugerechnet. 162 Rechtsextremismus Bis Ende 2013 war HNK & WWT überwiegend im Raum Hamburg aktiv. Ausgehend von Hamburg wurden ab 2014 auch in anderen Bundesländern WWT-Sektionen gegründet, die als selbstständige Personenzusammenschlüsse öffentlich auftraten und überwiegend aus bereits bekannten und zum Teil gewalttätigen Rechtsextremisten und Neonazis bestanden. Während in anderen Ländern neue Sektionen aufgebaut wurden, wandten sich in Hamburg etliche Mitglieder von der WWT ab. Anfang 2015 lag die mobilisierbare Anhängerschaft bei höchstens zehn Personen. Eine Hauptursache für den Rückgang waren, neben internen Spannungen, weitere Strafverfahren gegen WWT-Mitglieder und die zunehmende Konfrontation mit Linksextremisten aus dem Antifa-Bereich ( VSB 2013, S. 164). Der mediale Auftritt der Vereinigung war bereits Anfang 2014 völlig zum Erliegen gekommen. Als Erkennungszeichen bei öffentlichen Auftritten diente den WWT-Sektionen vor allem die uniformartige Oberbekleidung (T-Shirts mit der Aufschrift WWT) der Aktivisten, die sie bei Musikveranstaltungen, Kundgebungen und sonstigen Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene trugen. Die WWT versuchte 2015 durch die Organisation von Konzerten und Musikveranstaltungen ihre ideologische Gesinnung und rechtsextremistische Propaganda zu verbreiten. Die Aktivisten der Hamburger Sektion verlagerten ihr allgemein rückläufiges politisches Engagement weitestgehend auf andere Bundesländer, insbesondere Berlin. Aktivisten der WWT Sektion Hamburg nahmen am 14.03.2015 an einem Trauermarsch in Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) und an einer von der "Bürgerbewegung Marzahn-Hellersdorf" organisierten "Montagsdemonstration" am 20.04.2015 in Berlin-Marzahn teil. Neben einer NPD-Kundgebung am 08.05.2015 in Karlshorst (Berlin) wurden Angehörige der Gruppierung auch auf dem jährlichen sogenannten "Tag der deutschen Zukunft" am 06.06.2015 in Neuruppin (Brandenburg) festgestellt. Am 12.09.2015 kam es in Berlin-Friedrichshain zu massiven Ausschreitungen zwischen Rechtsund Linksextremisten unter Beteiligung von WWT-Mitgliedern. Da die kurzfristig verbotene Großveranstaltung "Tag der Patrioten" in Hamburg ( 5.2) nicht stattfand, suchten circa 50 Neonazis, die ursprünglich nach Hamburg reisen wollten, die Konfrontation mit dem linken Spektrum. Es wurden 41 Personen festgenom163 Rechtsextremismus men. Gegen WWT-Aktivisten und andere Beteiligte wurden Strafverfahren wegen schweren Landfriedensbruchs eingeleitet. Internetbeitrag vom 16.03.2016: Gewaltbereite rechtsextremistische Gruppierung verboten. VSB 2014, S. 147 bis 151, VSB 2013, S. 160 bis 164 Internetbeitrag vom 06.10.2011: "BRD zerschlagen - Volkstod stoppen" - Neue Hamburger Neonazi-Gruppe. 6. Subkulturell geprägte Rechtsextremisten Als "subkulturell geprägt" bezeichnen die Verfassungsschutzbehörden vornehmlich jüngere Rechtsextremisten, die ihre Einstellungen in erster Linie durch entsprechende Verhaltensweisen, durch Musik, Kleidung, einschlägige Tätowierungen und andere Erkennungszeichen zum Ausdruck bringen und ausleben - weniger durch politische Aktivitäten. Ein hervorstechendes Merkmal der subkulturell geprägten Rechtsextremisten ist ihre grundsätzliche Gewaltaffinität. Deshalb zählt das LfV Hamburg auch Einzelpersonen ohne erkennbare Anbindung an rechtsextremistische Organisationsoder Szenestrukturen, die durch rechtsextremistisch motivierte Straftaten aufgefallen sind, zu dieser Kategorie. Der Anteil klassischer Skinheads in dieser Szene geht, auch altersbedingt, kontinuierlich zurück. An die Stelle des traditionellen Skinhead-Outfits (Glatze, Bomberjacke und Springerstiefel) sind Kleidungsstücke und Marken getreten, die sich an allgemeinen Trends der Jugendmode, der Hooliganszene oder der "Autonomen Nationalisten" orientieren. Bei Demonstrationen wird zudem das Tragen Skinhead-typischer Kleidung oftmals durch entsprechende Auflagen untersagt. Die meisten der subkulturell geprägten Rechtsextremisten verfügen über kein geschlossenes rechtsextremistisches Weltbild. Sie sind mehr von einzelnen rechtsextremistischen Einstellungen und Argumentationsmustern beeinflusst. Aktivitäten mit Erlebnischarakter wie der Besuch rechtsextremistischer Musikveranstaltungen oder von Rechtsextremisten organisierten Fußballturnieren sowie die gelegentliche Teil164 Rechtsextremismus nahme an Demonstrationen, insbesondere wenn es zu Auseinandersetzungen mit politischen Gegnern kommen könnte, stehen für diesen Personenkreis im Vordergrund. An der Einbindung in feste Strukturen und eine langfristige politische Betätigung besteht im Gegensatz zu den Angehörigen neonazistischer Gruppen wenig Interesse. Kennzeichnend für diese Szene ist das Ausleben eines "rechten" Lebensgefühls, zu dem neben Rockmusik mit nationalistischen, antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Texten auch starker Alkoholkonsum und szenetypische Straftaten gehören. Eine sehr wichtige Rolle in dieser Szene spielen die sozialen Netzwerke (Facebook, und andere). Diese Plattformen werden zunehmend genutzt, um rechtsextremistisches Gedankengut zu verbreiten. Die insbesondere durch Musik und rechtsextremistische Internetpropaganda vermittelten Feindbilder führen zu Hass und Aggressivität. Sie können Auslöser für Gewalttaten sein, die häufig spontan und unter Alkoholeinfluss verübt werden. Zur Kategorie der subkulturell geprägten Rechtsextremisten werden in Hamburg etwa 110 Personen gerechnet, die sich zum Teil in losen, stadtteilbezogenen Cliquen formieren und meistens auch über soziale Netzwerke in Beziehung stehen. Personelle Überschneidungen gibt es in geringem Umfang mit der gewaltbereiten Fußballszene. Den Kern der subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene bildet weiterhin das Umfeld der in Hamburg beheimateten Rechtsrockbands ( 7). In der Öffentlichkeit ist die Szene jedoch selten wahrnehmbar. Ursächlich hierfür ist unter anderem, dass es in Hamburg keine Szenetreffpunkte gibt und in den vergangenen Jahren - mit Ausnahme von einem in 2014 - keine rechtsextremistischen Konzerte mehr in Hamburg stattfanden. Auffällig war 2015 die Häufung von Propagandadelikten und rechtsextremistisch motivierten Straftaten im Stadtteil Farmsen-Berne und dem angrenzenden Bramfeld. Im Oktober 2015 sorgte eine großangelegte politisch motivierte Sachbeschädigung für Aufsehen, als in mehreren Straßenzügen an zahlreichen Objekten bis zu 100 Hakenkreuze angebracht worden waren. In den genannten Stadtteilen agiert eine Gruppe von circa 15 Personen, die in loser Cliquenstruktur auftritt und hauptsächlich erlebnisorientiert geprägt ist. Eine Gruppenbildung mit fester politischer Ausrichtung ist bisher nicht festzustellen. Dennoch weisen 165 Rechtsextremismus erste aktionistische Tendenzen auf eine verstärkte Politisierung der handelnden Personen in Farmsen-Berne hin. Bereits im November 2014 waren Aktivisten aus dem Stadtteil organisatorisch in eine Demonstration gegen eine Asylbewerberunterkunft eingebunden. Im März 2015 unterstützten örtliche Szeneangehörige einen Informationsstand der NPD Hamburg in Farmsen. Seit 2014 beobachten die Verfassungsschutzbehörden in Deutschland eine zunehmende Politisierung und Radikalisierung von Teilen der gewaltbereiten Fußballszene, die unter dem Slogan "Hooligans gegen Salafisten" (HoGeSa) mit mehreren, zum Teil gewalttätig verlaufenden Demonstrationen für Aufsehen sorgten. Aus dieser Bewegung heraus haben sich 2015 weitere Aktionsgruppen mit islamfeindlicher Ausrichtung gebildet oder abgespalten, deren Entwicklung mit Blick auf mögliche rechtsextremistische Tendenzen ebenfalls aufmerksam verfolgt wird. Anhänger dieser Gruppen werden, soweit belastbare Erkenntnisse mit Rechtsextremismusbezug vorliegen, ebenfalls der subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene zugerechnet. Die mittlerweile einzige bundesweit aktive Skinhead-Organisation sind die "Hammerskins", die sich durch einen hohen Organisierungsgrad und ein ausgeprägtes rassistisches Elitedenken auszeichnen. Die Organisation wurde 1986 in den USA gegründet und hat sich das Ziel gesetzt, die Skinheads in einer sogenannten "HamDas Logo auf der Internetseite der merskin-Nation" zu vereinen. Die Hammerskins "Hammerskins" sind in verschiedenen Ländern mit sogenannten "Divisionen" vertreten, darunter auch in Deutschland. Regional gliedert sich die Vereinigung in Untereinheiten, den sogenannten "Chaptern". Die sich als exklusive Bruderschaft verstehenden "Hammerskins" unterwerfen Interessenten einem langwierigen Auswahlund Bewährungsprozess, an dessen Ende der Status "Member", also die Vollmitgliedschaft, steht. Die Supporter-Organisation "Crew 38" gehört zum engen Umfeld der "Hammerskins". Die Angehörigen dieses Netzwerks besit166 Rechtsextremismus zen selber keinen Mitgliedsstatus, fühlen sich aber den Hammerskins eng verbunden. Das Logo der "Hammerskins" sind zwei gekreuzte Zimmermannshämmer auf einem Zahnrad. In Deutschland ist dieses Logo in den Farben der Reichsflagge, also schwarz-weiß-rot, gehalten. Auch die Bezeichnung "Crew 38" orientiert sich an diesem Logo. Die Ziffer 3 steht für c = crossed und die Ziffer 8 für h = hammers. Die "Hammerskins" sind in Deutschland seit Anfang der 1990er Jahre präsent. Es gibt aktuell etwa zehn deutsche "Chapter". In Hamburg gibt es bislang keine Strukturen. Die "Hammers" kommen regelmäßig zu nationalen und internationalen Treffen an unterschiedlichen Orten zusammen. Das alljährliche "Hammerfest" fand am 29.11.2015 in Mailand mit rund 700 Teilnehmern statt. Damit ist nach 2014 (500 Teilnehmer) wieder ein Anstieg zu verzeichnen. Bis auf die Organisation von einzelnen Konzertveranstaltungen ist die Vereinigung öffentlich kaum aktiv. 7. Rechtsextremistische Musikszene Musik ist für die Verbreitung rechtsextremistischen Gedankengutes unter Jugendlichen und jungen Heranwachsenden von zentraler Bedeutung. Über die Musik soll Interesse an der rechten Subkultur und deren Einstellungen geweckt werden. Sie ist zudem - wie generell bei Jugendkulturen - ein wesentlicher identitätsstiftender Faktor und festigt die Bindung zur jeweiligen Szene. Das Kalkül ist: Wer die Musik mag, ist wahrscheinlich auch empfänglich für die Botschaften. Der 1993 verstorbene Gründer des rechtsextremistischen "Blood & Honour-Netzwerks" und Sänger und Gitarrist der Skinhead-Kultband "Skrewdriver", Ian Stuart Donaldson, war sich dessen bewusst und erklärte in einem Interview: "Musik ist das ideale Mittel, Jugendlichen den Nationalsozialismus näher zu bringen, besser als das in politischen Veranstaltungen gemacht werden kann, kann damit Ideologie transportiert werden". 167 Rechtsextremismus Im Rahmen von Konzertveranstaltungen werden üblicherweise CDs sowie Merchandising-Produkte zum Kauf angeboten. Rechtsextremistische Musik wird allerdings hauptsächlich über das Internet, über Versandhandel oder Downloadangebote sowie in entsprechenden Szeneläden vertrieben. Eine der bekanntesten und größten medialen Plattformen für die Verbreitung rechtsextremistischer Musik und sonstiger rechtsextremistischer Propaganda war das 2012 abgeschaltete "Thiazi-Forum". Rund 32.000 registrierten Nutzern bot das Forum einen Interaktionsraum für revisionistische, nationalsozialistische Inhalte und rechtsextremistische Musik. Im Juni 2015 wurden die Betreiber rechtskräftig zu Bewährungsstrafen verurteilt, nachdem bis 2014 groß angelegte Exekutivmaßnahmen zur Beweisaufnahme durchgeführt worden waren. 2015 waren in Deutschland 133 rechtsextremistische Bands aktiv (2014: 149). Hinzu kommt eine Reihe von Einzelpersonen, die im Rahmen von Liederabenden auftreten. Die Musikstile, in denen sich rechtsextremistische Interpreten ausdrücken, sind vielfältig und reichen von "Black Metal" bis hin zu Balladen. Die meisten Bands produzieren Rechtsrock. Im Jahr 2015 gab es bundesweit 199 rechtsextremistische Musikveranstaltungen (2014: 161). Konzertveranstaltungen wie beispielsweise Skinhead-Konzerte nehmen hierbei mit 63 Events (2014: 55) eine bedeutende Stellung ein. Zudem gab es 35 rechtsextremistische Liederabende (2014: 55) mit Auftritten eines oder mehrerer Interpreten. Während Liederabende in der Regel vor einem überschaubaren Publikum mit meist weniger als 100 Teilnehmern stattfinden, können einzelne offen beworbene Live-Konzerte durchaus Besucherzahlen im oberen dreistelligen Bereich erreichen. Regionale Konzertveranstaltungen werden zumeist von 100 bis 200 Besuchern frequentiert. Diese Konzerte werden oftmals als Geburtstagsfeiern oder sonstige private Festivitäten getarnt und entsprechend bei potenziellen Vermietern geeigneter Räumlichkeiten angemeldet. Offen angekündigt werden insbesondere Veranstaltungen, mit denen Parteien wie die NPD oder "DIE RECHTE" die Popularität rechtsextremistischer Musik für ihre Zwecke instrumentalisieren, sowie Veranstaltungen, die vorrangig einen kommerziellen Hintergrund haben und professionell organisiert sind. 168 Rechtsextremismus Am 13.06.2015 fand in Leinefelde (Thüringen) unter dem Motto "Wehret den Anfängen - Kriminelle Ausländer raus! Islamisierung und Überfremdung stoppen!" der jährliche "Eichsfeldtag" statt. Der Veranstalter der Open-Air-Veranstaltung hatte rund 1.000 Teilnehmer erwartet. An der vom NPD-Unterbezirk Göttingen angemeldeten Veranstaltung nahmen jedoch nur gut 450 Personen teil. Neben dem rechtsextremistischen Liedermacher Frank Rennicke traten auch die in der Szene populäre Band "Kraftschlag" und das Musikprojekt "Die Lunikoff Verschwörung" auf. Im Juli 2015 wurde in Viereck in Mecklenburg-Vorpommern ein von Rechtsextremisten frequentiertes Gebäude aufgrund baulicher Mängel von den zuständigen Behörden dauerhaft geschlossen. Der ehemalige Schweinestall wurde in der Vergangenheit als Treffpunkt und für Rechtsrock-Konzerte genutzt. Damit verlor die rechtsextremistische Szene in Norddeutschland ein wichtiges Veranstaltungsobjekt. Die seit langem etablierte und wohl Bild mit der Abkürzung F.D.G.K. auf der bekannteste Musikveranstaltung Facebook-Seite der Musikgruppe "Abtrimo" "Rock für Deutschland" in Gera wurde 2015 von den Veranstaltern nicht mehr angemeldet, was den allgemeinen Rückgang musikalischer Großveranstaltungen der rechtsextremistischen Szene widerspiegelt. Angehörige der subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene in Hamburg nehmen regelmäßig an Rechtsrock-Konzerten im Hamburger Umland, bundesweit und zum Teil auch im Ausland teil. Zudem haben in Hamburg mehrere Rechtsrock-Bands ihren Sitz, unter anderem die sehr aktive Musikgruppe "Abtrimo". In einer Selbstdarstellung bezeichnen sich die Mitglieder als Skinhead-Band, "die sowohl politische, kri169 Rechtsextremismus tische, Szenen bezogene und auch spaßige Lieder vertont". Die derzeitige Flüchtlingssituation instrumentalisiert die Band, um verstärkt politische Inhalte zu vermitteln. So verwenden sie auf ihrem Facebook-Auftritt seit einiger Zeit wiederkehrend das Kürzel "F.D.G.K.". Die Abkürzung steht "Für Deutschland gegen Kanaken". Die Band dokumentiert mit diesem Kürzel und weiteren Internetinhalten ihre eindeutig fremdenfeindliche und rechtsextremistische Ausrichtung. "Abtrimo" hat sich seit der Gründung 2010 in der rechtsextremistischen Musikszene etabliert und wird bundesweit sowie international für Auftritte engagiert. Einige Beispiele: Eigenen Angaben zur Folge spielte "Abtrimo" am 20.03.2015 in Niedersachsen und am 21.03.2015 in Leipzig. Mitte August trat die Band zusammen mit japanischen und amerikanischen Bands in den USA (Kalifornien) auf. Am 29.08.2015 präsentierte sie sich bei einem Konzert unter dem Titel "The White Noise II" in Sachsen. Im Oktober 2015 gab die Skinhead-Band nach eigener Darstellung ein Konzert in Schleswig-Holstein. In Hamburg gab es 2015 kein Konzert. Während die 2014 veröffentlichte zweite CD "Hammonia" auf Anregung des LfV Hamburg wegen "Anreizes zum Rassenhass und zur Gewalt" von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert wurde, zeigte sich die Band in ihren Texten auf dem 2015 erschienenen Tonträger "Spirit of the Patriot" - vermutlich aus taktischen Gründen - weniger radikal. 8. Rechtsextremistische Parteien 8.1 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Die NPD ist die einzige bundesweit agierende rechtsextremistische Partei in Deutschland. Dennoch gelang es ihr 2015 nicht, ihre Position weiter auszubauen. Die Zahl der Mitglieder stagniert bei 5.200, nachdem sie seit 2012 kontinuierlich gesunken war. Trotz des gesellschaftspolitisch zurzeit breit diskutierten Flüchtlingsthemas, das die NPD mit ihrer aggressiven, völkisch-fremdenfeindlichen Agitation propagandistisch begleitete, konnte sie hiervon kaum profitieren. Im "Kampf um die Straße", den die NPD im Rahmen ihrer poli170 Rechtsextremismus tischen Agenda weiter verfolgt, hatte die Partei gegenüber der PEGIDA-Bewegung das Nachsehen, versuchte jedoch insbesondere in den ostdeutschen Ländern in dieser neuen Bewegung Fuß zu fassen, beispielsweise bei der mittlerweile vom Verfassungsschutz beobachteten MVGIDA in Mecklenburg-Vorpommern. ( 10.) Parteiintern versucht der Bundesvorsitzende Frank Franz weiterhin, den politischen Spagat zwischen dem vermeintlich moderat-natioMitglieder: 5.200 nalen und dem radikal-systemopBundessitz: Berlin positionellen Kurs des neonazistiVorsitzender: Frank Franz schen Parteiflügels zu schaffen. Die heterogene Besetzung des Landesverband Hamburg Bundesvorstandes mit gemäßigten Vertretern und radikalen Altkadern Mitglieder: 130 wie dem bekennenden NationalsoVorsitzender: Thomas Wulff zialisten Thomas Wulff soll die zuletzt zunehmend unzufriedenen Mitglieder einen und für Ausgleich in der Führungsebene sorgen. Während frühere Parteitage oftmals zum Schauplatz parteiinterner Auseinandersetzungen wurden, präsentierte sich der Parteivorstand auf dem Bundesparteitag am 21. und 22.11.2015 in Weinheim (Baden-Württemberg) einträchtig. Allerdings standen 2015 weniger personelle oder programmatische Fragen im Vordergrund, sondern Formalien wie der Beschluss einer neuen Satzung und Geschäftsordnung. Die Ergebnisse bei den Bürgerschaftswahlen 2015 in Hamburg und in Bremen spiegeln die zunehmende parlamentarische Bedeutungslosigkeit in Westdeutschland wieder. In Hamburg erzielte die NPD lediglich 0,3 Prozent. In Bremen war sie nur im Wahlbezirk Bremerhaven angetreten. Dort erzielte sie 1,4 Prozent, was einem landesweiten Stimmenanteil von 0,2 Prozent entspricht. Im Jahr 2016 erzielte die NPD bei den Kommunalwahlen in Hessen (6. März 2016) in einigen wenigen Kommunen zweistellige Ergebnisse (landesweiter Durchschnitt: 0,3 Prozent). Bei den Landtagswahlen am 13. März 2016 in Baden-Württemberg (0,4 Prozent) und Rheinland-Pfalz (0,5 Prozent) blieb sie deutlich unter der Ein-Prozent-Marke. In Sachsen-Anhalt (1,9 Prozent) scheiterte die Partei deutlich an der 5-Prozent-Hürde. 2011 hatte die NPD dort mit 4,6 Prozent den Einzug in den Landtag knapp verpasst. 171 Rechtsextremismus In Mecklenburg-Vorpommern, dem derzeit einzigen Land, in dem die NPD parlamentarisch vertreten ist, setzt der Landesverband mit Udo Pastörs an der Spitze weiterhin auf radikale politische Agitation. Im Laufe des Jahres gelang der NPD, MVGIDA, einen Ableger der PEGIDA-Bewegung in Mecklenburg-Vorpommern, mehr und mehr unter ihre Kontrolle zu bringen, so dass nicht mehr nur von Einflussnahme geredet werden kann, sondern von einer Dominanz der NPD hinsichtlich der Führung, Organisation und inhaltlichen Ausrichtung. Die Parteikader versuchen zwar in der Öffentlichkeit zurückhaltend zu agieren und die Organisation als reine "Bürgerbewegung" darzustellen, logistisch und inhaltlich zeichnet aber die NPD verantwortlich. In die Umsetzung der MVGIDA-Aktionen ist auch der Landesvorsitzende der NPD Hamburg und Beisitzer im Bundesvorstand, Wulff, eingebunden. Für Aufsehen sorgte im Juli 2015 der Rücktritt des sächsischen Landesvorsitzenden und Bundesgeschäftsführers Holger Szymanski. Die Wahlniederlage 2014, bei der die NPD in Sachsen mit 4,95 Prozent den Einzug in den Landtag knapp verpasste, wurde ihm als Spitzenkandidat persönlich zugeschrieben. Eine weitere umstrittene Personalie innerhalb der NPD betraf einen Funktionär aus Bayern, der als Mitglied der Rockergruppierung "Bandidos" im Oktober 2014 wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung in Untersuchungshaft genommen worden war. Am 16.12.2015 verurteilte ihn das Landgericht Regensburg wegen Beihilfe zur Köperverletzung zu einer Geldstrafe. 2015 führte die NPD keine zentrale Kundgebung zum 1. Mai durch. Es fanden sechs regionale, von den Landesverbänden angemeldete Veranstaltungen statt. In Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) versammelten sich unter dem Motto: "Gute Arbeit hat einen Wert - Gerechtigkeit erkämpfen - Ausbeutung beenden" rund 350 Parteianhänger. Redner waren der Landesvorsitzende Stefan Köster, der Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs und der Bundesvorsitzende der "Jungen Nationaldemokraten" Sebastian Richter. Die Veranstaltung wurde aufgrund massiver Störungen von Gegendemonstranten vorzeitig aufgelöst. In Erfurt kamen gut 200 Teilnehmer unter dem Motto: "Soziale Gerechtigkeit für alle Deutschen - Die etablierte Politik macht Deutschland arm" zusammen, die unter anderem eine Rede des stellvertretenden Landesvorsitzenden Thorsten Heise hörten. In Worms sprach der 172 Rechtsextremismus Bundesvorsitzende Frank Franz bei einer Veranstaltung mit 140 Teilnehmern unter der Losung: "Asylbetrug macht uns arm". In Mönchengladbach beteiligten sich rund 150 Personen an der Kundgebung unter dem Motto "Wir arbeiten, Fremde kassieren - Asylflut macht uns arm". In Berlin fanden unter dem Motto "Asylbetrug macht uns arm - Soziale Absicherung für das eigene Volk" zwei aufeinanderfolgende Kundgebungen mit einem nahezu identischen Teilnehmerkreis von 50 Personen statt. 2015 verstärkte die NPD insbesondere in einigen Regionen Ostdeutschlands ihre aggressiven Aktivitäten gegen Asylbewerber und Flüchtlinge. So versuchte die Partei die in Teilen der Bevölkerung existierende Verunsicherung aufzugreifen und für ihre fremdenfeindliche Agitation zu instrumentalisieren. Die Verantwortung für Ausschreitungen und gewalttätige Übergriffe wies sie jedoch weit von sich. So stünden die Vorkommnisse in Heidenau (Sachsen) im August 2015 angeblich in keinem Zusammenhang mit den vorangegangen NPD-Protestkundgebungen an der dortigen Asylbewerberunterkunft. In Heidenau war es in der Nacht zum 22. August 2015 zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Asylgegnern und der Polizei gekommen. Nach einer NPD-Demonstration gegen die Unterbringung von Asylbewerbern in einem ehemaligen Baumarkt hatten Demonstranten versucht, die Anreise der Asylbewerber massiv zu stören. Die Situation eskalierte, und 33 Polizeibeamte wurden durch Würfe mit Steinen und Feuerwerkskörpern verletzt. Charakteristisch für das Schüren von Ressentiments und Ängsten ist die Reaktion des thüringischen NPD-Landesverbandes auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen in einer Erstaufnahmeeinrichtung am 19.08.2015 in Suhl. So hieß es in einer Stellungnahme: die "Krawalle" in der Suhler Unterkunft hätten "den Deutschen einmal mehr vor Augen geführt, dass der Bürgerkrieg auf dem Boden der BRD längst angekommen" sei. Die Auseinandersetzungen in der Unterkunft wurden durch einen Bewohner ausgelöst, der mehrere Seiten aus einer Ausgabe des Korans gerissen und weggeworfen hatte. Daraufhin wurde er von anderen Bewohnern angegriffen. Nach dem Eintreffen der Polizei eskalierte die Situation weiter; auch Polizisten wurden bei den Auseinandersetzungen verletzt. 173 Rechtsextremismus Bundesvorsitzender der Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN) ist seit Ende 2014 der ehemalige Aktivist der verbotenen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ), Sebastian Richter. Er beschrieb die JN als eine "nationalistische Jugendbewegung mit einem sehr starken, antikapitalistischem Profil", die sich uneingeschränkt zum Abstammungsprinzip bekenne. Im März 2015 fanden bei führenden Aktivisten der JN Sachsen Hausdurchsuchungen wegen Hausfriedensbruch statt. Die NPD-Jugendorganisation hatte im September 2014 im Zuge des Wahlkampfes für die Landtagswahl in Sachsen eine "Anti-Drogen-Aktionswoche" unter dem Motto "Weg mit dem Drogendreck" durchgeführt, bei der Aktivisten mit einer Kostümierung, dem sogenannten "Platzhirsch", Schulen aufsuchten, um Propagandamaterial der NPD-Jugendorganisation zu verteilen. Dabei gingen die Rechtsextremisten auch in Unterrichtsräume und nahmen Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch in Kauf. Am 9. und 10. Oktober 2015 führte die JN im sächsischen Riesa unter dem Motto "Reconquista Europa - JUGEND für die Freiheit der europäischen Völker" ihren sogenannten "Europakongress" durch. Unter den Teilnehmern befanden sich Vertreter anderer deutscher sowie europäischer rechtsextremistischer Organisationen (unter anderem aus Skandinavien, Griechenland, Belgien, Tschechien, Serbien, Spanien und Italien), die sich und ihre politische Arbeit an Infoständen und in Redebeiträgen näher vorstellten. Musikalische Beiträge von Szene-Bands (zum Beispiel "Heiliges Reich" aus Chemnitz, "Agharta" aus Magdeburg oder "Saubande" aus Tschechien) und Liedermachern sollten die jungen Aktivisten für das rechtsextremistische Gedankengut empfänglich machen und die ideologischen Botschaften modern und zeitgemäß vermitteln. Hamburg Die Mitgliederzahl der NPD Hamburg stagniert wie in den Vorjahren bei circa 130 Mitgliedern. Nachdem der Landesverband in den vergangenen Jahren strukturell und organisatorisch eher geschwächt schien, zeigt er sich seit 2014 wieder aktiver; diese Tendenz setzte sich 2015 fort. Das zunehmende aktionistische Engagement ist auch auf die politisch vorherrschende Flüchtlingsthematik zurückzuführen. 174 Rechtsextremismus Der Hamburger Landesverband führte 2015 vier öffentliche Versammlungen durch. Im Rahmen des Bürgerschaftswahlkampfes fand die erste Kundgebung am 17.01.2015 in Wandsbek mit rund 30 Teilnehmern unter dem Tenor "Asylbetrug ist kein Menschenrecht - Deutschland ist kein Einwanderungsland" statt. Redebeiträge des Spitzenkandidaten Lennart Schwarzbach und des Landesvorsitzenden Thomas Wulff verdeutlichten deren extrem fremdenfeindliche und menschenverachtende Position in der Asylthematik. Bei der zweiten Kundgebung am 07.02.2015 auf dem Gänsemarkt in der Hamburger Innenstadt unter dem Motto: "Deutschland ist kein Einwanderungsland - Multikulti Tod sicher!" sprach, neben NPD-Aktivisten aus Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Berlin, auch der Vorsitzende der Partei "DIE RECHTE" und langjährig aktive Neonazi Christian Worch. Beide Kundgebungen hatten kaum Außenwirkung in der Bevölkerung und wurden so massiv von Gegendemonstranten gestört, dass nur mit großem Polizeiaufgebot eine Konfrontation der Lager verhindert werden konnte. Auch der Informationsstand und eine anschließende Versammlung der Partei in Bramfeld unter dem Motto "Hamburg wehrt sich - Überfremdungskrieg verhindern!" am 10.10.2015 mussten aufgrund von gewaltsamen Protesten abgebrochen werden. Ursprünglich war für diesen Tag eine nicht extremistische Protestveranstaltung in Neuwiedenthal gegen die Asylpolitik im Stadtteil geplant. Diese wurde vom Anmelder zuvor jedoch abgesagt, da die NPD die Kundgebung in sozialen Netzwerken als ihre ausgegeben und dafür mobilisiert hatte. Nachdem der Landesverband kurzfristig eine Ersatzveranstaltung in Neuwiedenthal angemeldet hatte, verlagerte er sie schließlich in den bereits häufiger in der Vergangenheit frequentieren Stadtteil Bramfeld. Die Partei versuchte vermehrt die demokratische Auseinandersetzung mit der Asylthematik für ihre Zwecke zu instrumentalisieren, indem sie bürgerliche Veranstaltungen unterwanderte und als ungewolltes Sprachrohr und Multiplikator auftrat. Diese Taktik ist bisher erfolglos, weil sich demokratische Initiativen klar und offensiv von der rechtsextremistischen Partei und deren Gedankengut abgrenzen. Neben dem Infostand in Bramfeld führte die NPD 2015 fünf weitere Informationsstände im Hamburger Stadtgebiet durch: Am 28.03. in Farmsen-Berne, am 18.04. in Harburg, am 16.05. in Rahlstedt und Farmsen-Berne sowie am 28.12. in Volksdorf. Unter dem Motto "Asylbetrug und Überfremdung" versuchte die Partei ihre fremdenfeindliche 175 Rechtsextremismus Agitation an die Bevölkerung heranzutragen. Allerdings traf die rechtsextremistische Propaganda wie schon in der Vergangenheit auf geringe Resonanz. Bei internen Vortragsveranstaltungen griff die NPD häufig auf Gastredner aus Parteikreisen zurück. Bei der Bürgerschaftswahl am 15.02.2015 trat die NPD mit einer sechsköpfigen Landesliste sowie neun Direktkandidaten in den Wahlkreisen an. Trotz eines seit Jahren verstärkt wahrnehmbaren Wahlkampfes verlor die Partei gegenüber der Bürgerschaftswahl 2009 (0,9 Prozent) an Stimmen und erzielte lediglich 0,3 Prozent. Das Ergebnis attestierte der NPD in Hamburg ihre faktische Bedeutungslosigkeit als Wahlpartei. Zudem konnte sie mit weniger als 1 Prozent der Stimmen nicht mehr an der staatlichen Teilfinanzierung partizipieren. Dem Spitzenkandidaten Lennart Schwarzbach gelang es nicht, neue Wählerpotenziale zu gewinnen und die Flüchtlingsdebatte für die Partei zu instrumentalisieren. Trotz des desolaten Wahlergebnisses setzte die NPD ihre Propaganda gegen Flüchtlinge fort. Flugblätter und Postkarten mit fremdenfeindlichen Slogans wie "Asylflut stoppen" oder "Asylbetrug macht uns arm" wurden ganzjährig im Hamburger Stadtgebiet verteilt. Das Flüchtlingsthema ist auch Schwerpunkt der medialen Propaganda auf der Internetseite und dem Facebook-Auftritt der Partei. Neben aktuellen Berichterstattungen und politischen Statements aktualisiert der Landesverband regelmäßig seine bereits 2014 ins Leben gerufene "Hamburg-Karte", in der Asylbewerberunterkünfte einschließlich der Anzahl der dort untergebrachten Flüchtlinge eingezeichnet sind. Die menschenverachtende Agitation der Partei richtet sich gegen alle Bevölkerungsgruppen, die nicht ihrem eindeutig neonazistisch geprägten, ethnischen Rasseund Kulturverständnis entsprechen. So wurde in einem im August 2015 erschienenen Internetbeitrag Homosexualität als "sozialethische Verwahrlosung" wider der "natürlichen Sexualmoral" bewertet. Auf dem Landesparteitag im September 2015, auf dem der Spitzenkandidat der NPD in Sachsen-Anhalt als Gastredner auftrat, äußerte sich der Landesvorsitzende Thomas Wulff mit bekannt radikaler und verschwörungstheoretischer Argumentation. So behauptete er, die "demokratischen Systemparteien" hätten eine neue Wirtschaftsordnung und "die geplante Ausrottung der Deutschen im Heimatland" zu ihrem politischen Ziel erklärt. 176 Rechtsextremismus 2015 war Wulff für den Hamburger Landesverband deutlich weniger aktiv als in den Vorjahren. Vielmehr engagierte er sich bei islamund asylkritischen Bürgerbewegungen und Protestveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet, insbesondere bei dem durch Rechtsextremisten unterwanderten Ableger der PEGIDA-Bewegung in Mecklenburg-Vorpommern, MVGIDA. ( 10.) Nachdem es seit 2011 keinen Stützpunkt der "Jungen Nationaldemokraten" (JN) in Hamburg gegeben hatte und die NPD-Nachwuchsorganisation öffentlich nicht mehr wahrnehmbar war, wurde die Organisation 2015 reaktiviert. Zusammen mit Aktivisten aus Schleswig-Holstein gründeten Angehörige der Hamburger NPD und parteinahe sogenannte "Freie Kräfte" die "JN Hamburg-Nordland". Seit März 2015 ist der JN-Stützpunkt politisch aktiv und wirbt seitdem in sozialen Netzwerken und auf den Internetseiten der NPD öffentlich für die neue Jugendarbeit. Im Mai 2015 fand die offizielle Gründungsfeier in Schleswig-Holstein statt. Derzeit werden der länderübergreifenden Jugendorganisation etwa zehn bis 15 Personen zugeordnet. Stützpunktleiter in Hamburg und Bindeglied zu den Protagonisten in Schleswig-Holstein ist Lennart Schwarzbach. Er versucht mit der aktionistisch ausgerichteten Jugendorganisation junge Nachwuchskräfte, die einer traditionellen Parteizugehörigkeit eher skeptisch gegenüberstehen, für die politische Arbeit zu gewinnen. Am 28.03.2015 und 16.05.2015 unterstützten JN-Angehörige, vor allem aus dem Hamburger Raum, den Informationsstand der NPD Hamburg in Farmsen und Wandsbek. Am 1. Mai 2015 nahmen Angehörige der "JN Hamburg-Nordland" an der 1.-Mai-Demonstration der NPD in Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern teil. Sie präsentierten sich hinter einem Transparent mit der Aufschrift "Die Ruhe tötet, nur wer handelt, lebt. JN Hamburg-Nordland". Anlässlich des Jahrestages der deutschen Kapitulation und dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa (8. Mai), der von Neonazis als sogenannter "Tag der Ehre" gefeiert wird, reinigten am 08.05.2015 Aktivisten der JN mit NPD-Angehörigen und "Freien Kräften" Kriegsdenkmäler in Hamburg und hielten am Abend eine Fackelprozedur bei Ratzeburg ab. Am 07.06.2015 nahmen Aktivisten des Stützpunktes am jährlich von der rechtsextremistischen Szene organisierten "Tag der deutschen Zukunft" in Neuruppin (Brandenburg) teil. Am 10.10.2015 unterstützten Aktivisten den 177 Rechtsextremismus Informationsstand und die Versammlung der NPD in Hamburg-Bramfeld. Weitere Aktivitäten, darunter Flugblattverteilungen, fanden in Schleswig-Holstein statt. 8.2 DIE RECHTE Die Partei "DIE RECHTE" wurde am 27.05.2012 in Hamburg von dem ehemals in Hamburg lebenden Neonazi Christian Worch gemeinDie Partei "DIE RECHTE" im Internet sam mit ehemaligen DVU-Mitgliedern gegründet. Auch im Jahr 2015 baute sie ihre Strukturen weiter aus und gründete Landesverbände in Bayern, Thüringen, Sachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. In Mecklenburg-Vorpommern ist sie seit 2015 mit dem Kreisverband Schwerin vertreten. "DIE RECHTE" verfügt nunmehr in 14 Bundesländern über Strukturen. Nur in Schleswig-Holstein und in Hamburg gibt es bisher keine Organisationsstrukturen. Insgesamt werden der Partei 650 Mitglieder zugerechnet. Schwerpunkt der Parteistrukturen und Aktivitäten ist nach wie vor der Landesverband Nordrhein-Westfalen. Zum dortigen Vorstand gehören zahlreiche ehemalige Führungsaktivisten der am 23.08.2012 vom Innenminister des Landes verbotenen neonazistischen Vereinigungen "Nationaler Widerstand Dortmund" und "Kameradschaft Hamm". Auch gehörten weitere Mitglieder des Landesverbandes den verbotenen Kameradschaften an. Anlässlich des Jahrestages der Vereinigungsverbote wurde - wie bereits in den Vorjahren - am 23. August 2015 eine Demonstration in Dortmund durchgeführt, an der sich in diesem Jahr etwa 100 Personen beteiligten. Am 12.12.2015 wurden drei voneinander unabhängige Aufzüge durch den Leipziger Stadtteil Connewitz mit insgesamt etwa 200 Teilnehmern durchgeführt. Eine der Demonstrationen stand unter dem Motto "DIE RECHTE - Für Recht und Ordnung in unserer Heimat - Für Frieden und Völkerfreundschaft". Veranstalter war der Landesverband Sachsen der Partei. Eine der Reden enthielt die Aussage: "Wir sind die Krieger unseres Volkes und werden den Untergang unserer Nation nicht länger hinnehmen". Einige Rechtsextremisten skandierten "Connewitz, wir 178 Rechtsextremismus sind da - eure Anti-Antifa" und verdeutlichten damit die Absicht, die "linke" Stadt Leipzig zurückerobern zu wollen. Der Leipziger Stadtteil Connewitz ist seit Jahren eine Hochburg der gewaltorientierten linksextremistischen Szene Sachsens. Zahlreiche Menschen protestierten gegen den Aufmarsch der Rechtsextremisten. Dabei kam es auch zu massiven Auseinandersetzungen zwischen Gegendemonstranten und der Polizei. Am 07.02.2015 unterstützten Angehörige der Partei "DIE RECHTE", darunter der Bundesvorsitzende Christian Worch, eine Wahlkampfkundgebung der NPD in der Hamburger Innenstadt. ( 8.1) In einem Artikel auf der Internetseite der Partei hieß es dazu: "Gerade da, wo wir aus strukturellen Gründen nicht an Wahlen teilnehmen, gibt es keinen Grund, die Aktivitäten anderer nicht zu unterstützen, wenn die politische Zielrichtung mit unserer ähnlich oder identisch ist. Der Landesverband Hamburg der NPD wird von Männern geleitet, zu denen wir ein langjähriges vertrauensvolles kameradschaftliches Verhältnis haben; schon vor der Gründung unserer Partei, und meistenteils auch schon, bevor diese Männer der NPD beigetreten sind." Ein Schwerpunkt der Aktivitäten der Partei "DIE RECHTE" im Jahr 2015 war die Anti-Asyl-Agitation. Insbesondere in regionalen Bereichen wurden Demonstrationen und Flugblattverteilungen durchgeführt. Außerdem wurden auf den Internetseiten der Partei sowie in sozialen Netzwerken Artikel zu den Themen Zuwanderung und Asyl veröffentlicht. Mehrere Landesund Kreisverbände der Partei "DIE RECHTE" riefen zur Teilnahme an der für den 12.09.2015 in Hamburg geplanten Veranstaltung "Tag der Patrioten" auf, die jedoch verboten wurde ( 5.2). 8.3 Der III. Weg Die Partei "Der III. Weg" wurde am 28.09.2013 in Heidelberg gegründet und hat ihren Schwerpunkt in Süddeutschland. Zu den Parteimitgliedern zählen ehemalige Angehörige des am 23.07.2014 verbotenen Neonazi-Netzwerkes "Freies Netz Süd". Am 1. Mai 2015 führte "Der 179 Rechtsextremismus III. Weg" gemeinsam mit dem Veranstalter "Nationales und soziales Aktionsbündnis 1. Mai" unter dem Motto "Arbeit - Zukunft - Heimat - Überfremdung stoppen! Kapitalismus zerschlagen! Volkstod abwenden!" eine Demonstration mit rund 700 Teilnehmern in Saalfeld (Thüringen) durch. Zahlreiche Gegendemonstranten protestierten gegen den rechtsextremistischen Aufzug. Dabei kam es zu schweren Auseinandersetzungen zwischen Rechtsund Linksextremisten sowie der Polizei. Am 14.11.2015 veranstaltete die Partei ein sogenanntes "Heldengedenken" in Wunsiedel, an dem etwa 250 Personen teilnahmen. Die Partei "Der III. Weg" im Internet Das Motto der Versammlung, die als Fackelmarsch organisiert wurde, lautete: "Tot sind nur jene, die vergessen werden". Als Redner trat dort unter anderem - wie bereits im Vorjahr - der Hamburger Landesvorsitzende der NPD, Thomas Wulff, auf. In Wunsiedel befand sich das 2011 aufgelöste Grab des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß. Die Partei "Der III. Weg" beschäftigte sich 2015 hauptsächlich mit dem Flüchtlingsthema. Dies zeigt vor allem die Kampagne "Kein Asylantenheim in meiner Nachbarschaft". Auf ihrer Internetseite veröffentlicht die Partei seit 2014 eine Karte, die eine deutschlandweite Übersicht über bereits bestehende und geplante Asylbewerberunterkünfte zeigt. Im Rahmen der Kampagne "Asylflut stoppen!" wurden hauptsächlich Flugblätter verteilt; darüber wurde wiederum auf der Internetseite der Partei "Der III. Weg" berichtet. Auch 2015 hat "Der III. Weg" seine Strukturen weiter ausgebaut und neue "Stützpunkte" gegründet, insbesondere in Bayern, Thüringen und im Raum Berlin. Insgesamt verfügt die Partei damit über 19 Stützpunkte in elf Ländern. In Hamburg gibt es bisher keine Strukturen. 9. Sonstige rechtsextremistische Organisationen und Bestrebungen Neben den rechtsextremistischen Parteien, den neonazistischen Kameradschaften und Aktionsgruppen und der subkulturell geprägten Szene 180 Rechtsextremismus gibt es in Deutschland weitere rechtsextremistische Vereinigungen, Einrichtungen und Initiativen, die sich in ihrer politisch-ideologischen Ausrichtung, mit ihren Agitationsthemen und auch hinsichtlich ihrer Größe und ihres Aktionsradius unterscheiden. Einige von ihnen, über die im Folgenden berichtet wird, sind seit Jahren auch Bestandteil der rechtsextremistischen Hamburger Szene oder verfügen hier über Anhänger. Die Gesamtzahl solchen Organisationen zuzuordnenden Personen lag 2015 bundesweit bei 3.200 Personen (2014: 2.500), in Hamburg unverändert bei 70. Eine Hauptursache für die bundesweite Entwicklung sind Zuwächse in mehreren Bundesländern, insbesondere in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Zu den Themen, die von Rechtsextremisten wie Rechtspopulisten gleichermaßen aufgegriffen werden, gehört die angebliche "Islamisierung" Deutschlands. Die Grenze zwischen verfassungsfeindlicher Agitation und legitimer Kritik ist dabei häufig fließend. Ausgelöst durch den Anstieg der Flüchtlingszahlen hat sich die Anti-Asylund Anti-Islam-Agitation weiter verschärft. Das LfV Hamburg beobachtet auch rechtsextremistische Tendenzen innerhalb der Burschenschaften. Die rechtsextreme Ausrichtung einiger Verbindungen führte innerhalb des Dachverbandes "Deutsche Burschenschaft" (DB) zu einem Richtungsstreit in dessen Folge von 2012 bis 2014 über 40 Verbindungen aus der DB austraten ( VSB 2013, S. 181). Insgesamt gehören der DB noch 67 Verbindungen an, davon 22 aus Österreich. Den nach wie vor starken rechten Flügel der DB bildet die "Burschenschaftliche Gemeinschaft" (BG), die nationalistisch-revisionistische Positionen vertritt und am volkstumsbezogenen Vaterlandsbegriff festhält. 9.1 Hamburger Burschenschaft Germania (HB! Germania) Die 1919 gegründete Hamburger Burschenschaft Germania (HB! Germania) ist eine sogenannte "schlagende" (fechtende) Studentenverbindung und gehört als einzige Hamburger Burschenschaft der BG an. Ihr Wahlspruch lautet "Ehre - Freiheit - Vaterland". Sie weist seit Jahren eine große Nähe zum Rechtsextremismus auf, worüber das LfV Hamburg regelmäßig informierte. Es bestehen zum Teil personelle Verbindungen oder Kontakte einzelner Mitglieder zu rechtsextremistischen 181 Rechtsextremismus Gruppierungen, etwa der NPD ( 8.1), und immer wieder wurden Referenten für Veranstaltungen auf das Haus der HB! Germania eingeladen, die erkennbare Bezüge zum Rechtsextremismus aufweisen. Enge Beziehungen und zum Teil personelle Überschneidungen bestehen zur rechtsextremistischen Pennalen Burschenschaft Chattia Friedberg zu Hamburg (PB! Chattia) ( 9.2). Gemeinsam mit der "Burschenschaft Frankonia Erlangen", die vom Landesamt für Verfassungsschutz Bayern beobachtet wird, und der "Germania Halle zu Mainz" bildet die HB! Germania ein gemeinsames Bündnis, das sogenannte "Schwarz-WeißRote Kartell". Man sieht sich als "ein Bund an drei Hochschulorten". Die HB! Germania versteht sich als politische Studentenverbindung, die ihre Mitglieder "intellektuell und kulturell" weiterbilden will. Die "Füxe" und "Burschen" der HB! Germania sollten sich ihre Meinung nicht von "stimmungsbildenden Verdummungsmedien diktieren" lassen. Ihre ablehnende Haltung gegenüber den politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen in Deutschland und den VerantworDie Internetseite der Hamburger Burschentungsträgern in Politik und Wirtschaft Germania (HB! Germania) schaft betont sie in ihrer Selbstdarstellung: "In einer Zeit, in der moralische Werte nichts mehr gelten [...] und eine mediale Verdummung den Geist der Gesellschaft bestimmt, ist die Existenz von aufrechten Klardenkern, die gegen dieses Übel angehen, wichtiger denn je. Wer sich in dieser Zeit als Burschenschafter bekennt, zeigt damit, dass ihm die Zukunft Deutschlands nicht egal ist, wie einem Großteil derjenigen, die heute über das Volk in Politik und Wirtschaft entscheiden." Die HB! Germania habe es sich laut ihrer Statuten zur Aufgabe gemacht, "politisch und erzieherisch den Weg des Studenten zu begleiten". Ein großes Feindbild ist der vom Studierendenparlament frei gewählte Allgemeine Studentenausschuss (AStA), die Interessenvertretung der Studierenden an der Universität. So sei dem Selbstverständnis nach 182 Rechtsextremismus ein Bursche der HB! Germania ein "Stachel im Fleisch der Schmarotzer vom AStA und seinen linken Vereinen", die er immer verachtet habe, weil sie auf seine Kosten lebten. Im Rahmen ihres Semesterprogramms führt die Verbindung regelmäßig Vortragsveranstaltungen in der Regel zu historischen oder aktuellen zeitgeschichtlichen Themen durch. So fand am 24.10.2015 ein sogenannter Fuxenvortrag zum Thema "Landvolkbewegung - Widerstand in Norddeutschland" statt. Bezeichnend für die Geisteshaltung der HB! Germania ist die hierzu verwendete Literatur. So wurde anlässlich der Veranstaltung auf Facebook die Ablichtung der Titelseite des Buches "Neu-Preußens Bauernkrieg: Entstehung und Kampf der Landvolkbewegung" von Walter Luetgebrune (1879 - 1949) gepostet. Die Landvolkbewegung war eine aus dem norddeutschen Raum stammende, gegen die Weimarer Republik gerichtete, antisemtisch und antikapitalistisch gefärbte Protestbewegung. Der genannte Autor und Jurist war als Rechtsvertreter für SA und SS tätig und vertrat zudem die anwaltlichen Interessen der Landvolkbewegung. Auch wirkte er an der Zwangsenteignung jüdischer Unternehmen mit. Das Haus der Hamburger BurschenZum weiteren Programm gehören sogeschaft Germania in Winterhude, aufnannte "Aktivenausflüge". Hierzu zählen genommen Ende Mai 2016 beispielsweise Gedenkveranstaltungen und Kranzniederlegungen, vorzugsweise für Personen mit soldatischem Hintergrund. Einige Burschenschaftler nahmen 2015 auch an Anti-Islam-Demonstrationen in Dresden teil. Für besondere Aufmerksamkeit sorgte im Dezember 2015 die Veranstaltung mit dem Autor Akif Pirincci, der kurz zuvor auf einer Anti-Is183 Rechtsextremismus lam-Veranstaltung in Dresden mit verschiedenen Aussagen für Empörung gesorgt hatte. Gegen die Veranstaltung wurde eine Demonstration angemeldet, an der sich überwiegend Angehörige der linken und linksextremistischen Szene beteiligten. Die von einem Großaufgebot der Polizei begleitete Schlusskundgebung fand in unmittelbarer Nähe zum Verbindungshaus der HB! Germania statt. Seit 2013 haben die politischen Aktivitäten der HB! Germania zugenommen. Sowohl durch Veröffentlichungen im Internet als auch durch Flugblattbeziehungsweise Transparentaktionen nehmen die "Germanen" zu aktuellen politischen Ereignissen und Entwicklungen in Hamburg Stellung. Zum einen widmete die HB! Germania 2015 ihre Aufmerksamkeit wieder der linken und linksextremistischen Szene und wiederholte ihre seit längerem bestehende Forderung nach Räumung der "Roten Flora". Öffentlichkeitswirksam wurde ein entsprechendes Transparent am Haus der HB! Germania angebracht. Zum anderen fiel sie im Kontext des Flüchtlingsthemas mit fremdenfeindlichen Beiträgen auf. Diktion und Tenor ihrer Veröffentlichungen unterschieden sich kaum von Internetveröffentlichungen rechtsextremistischer Parteien und Gruppierungen. Anfang 2015 befestigte die HB! Germania an ihrem Haus ein Transparent mit dem Slogan "Refugees Welcome ... in Harvestehude, in der Schanze, in Eppendorf". Dazu wurde ein Begleittext in den sozialen Netzwerken publiziert. Zwar wird bestimmten Personengruppen ein "Anrecht auf Asyl" zuerkannt, der großen Mehrheit der Flüchtlinge wird jedoch in abwertender, pauschalisierender Form kriminelle Energie unterstellt: "Wer Bleiberecht für alle fordert, sollte selber einmal erfahren, was das in der Realität bedeutet. Die Anwohner der Feuerbergstraße, die täglich von kriminellen ,Flüchtlings'kindern aus dem dortigen Heim terrorisiert werden, [...] haben diese Erfahrungen schon machen dürfen. Es wird Zeit, dass der politisch korrekte Gutverdiener damit auch konfrontiert wird." Daher begrüße die HB! Germania ein Flüchtlingsheim in den Sophienterrassen. Man freue sich über jedes weitere Heim in Hamburger In-Vierteln, gerne auch in Winterhude. Die unter anderem auf Facebook 184 Rechtsextremismus verbreitete Stellungnahme wurde dort am 13.02.2015 folgendermaßen kommentiert: "...Wie soll man sich verhalten, wenn eine durchgegenderte GutmenschX von einer nordafrikanischen Drogendealerbande oder durchgeknallten Muselhorde gruppenbereichert wird? Was sollte man dann tun? Sollte man diesen hirnfreien Gutmenschen zunächst ihre ganz persönliche Multi-Kulti-Erfahrung gönnen? Oder sollte man diesem (xxx) Gesindel - bereits vorher - zeigen, wo der Hammer hängt?..." [Originalzitat] Der Kommentar konnte noch im Juni 2015 aufgerufen werden. In der zweiten Jahreshälfte kommentierte die HB! Germania wiederholt in zynischer und Asylbewerber pauschal abwertender Art den Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland und stellte sie ausschließlich als Bedrohung und Belastung dar. So teilte sie auf ihrer Facebook-Seite unter anderem ein Bild von Flüchtlingen, die sich auf einem Bahnhof drängen, mit der Überschrift "Deutschland bedankt sich für "Akademiker und Singles mit Niveau!" 9.2 Pennale Burschenschaft Chattia Friedberg zu Hamburg (PB! Chattia) Die "Pennale Burschenschaft Chattia Friedberg zu Hamburg (PB! Chattia)" ist eine Verbindung, die deutliche Bezüge zum Rechtsextremismus aufweist. Seit ihrer Gründung 1989 im hessischen Friedberg wirken in der PB! Chattia Personen mit, die Beziehungen in die rechtsextremistische Szene unterhalten, unter anderem für die NPD ( 8.1) aktiv sind oder waren "Pennale Burschenschaft Chattia Friedberg zu und die deutliche Sympathien für Hamburg"im Internet den Nationalsozialismus zu erkennen geben. Auch unterhält die Schülerverbindung Kontakte zur flämischen "Nationalistische Studen185 Rechtsextremismus tenvereniging", einer dem "Vlaams Belang" nahestehenden burschenschaftlichen Verbindung in Belgien. Die PB! Chattia hat, einschließlich der sogenannten "Alten Herren", etwa 30 Mitglieder und wendet sich vorrangig an Schüler und Auszubildende ab 16 Jahre, was sie von einer rein akademischen Verbindung unterscheidet. Als Pennale Burschenschaft gehört sie nicht dem Dachverband "Deutsche Burschenschaft" (DB), sondern dem "Allgemeinen Pennäler Ring" (APR) an. Sie erwartet von ihren aktiven Mitgliedern regelmäßige Teilnahme an Treffen und Veranstaltungen, die Übernahme von Pflichten für die Gemeinschaft sowie Kenntnis über Geschichte und Verhaltenskodex der Burschenschaft. Um "Feiglinge und Dummschwätzer" auszusortieren, erwartet sie darüber hinaus von den sogenannten "Füxen" und "Burschen" zudem mindestens einen Fechtgang mit dem Säbel (Mensur). Die PB! Chattia unterhält kein eigenes Verbindungshaus. Aus diesem Grund ist sie bei der Durchführung von größeren burschenschaftlichen Veranstaltungen auf die Unterstützung durch andere Verbindungen angewiesen. Da sie in der Vergangenheit kritische Aufmerksamkeit von zahlreichen Medien erhielt, stand auch die hin und wieder ihre Räume zur Verfügung stellende "Hamburger Burschenschaft Germania" (HB! Germania) im Fokus. Dies belastete die Beziehungen untereinander und führte zu einer gewissen Distanzierung. So veröffentlichte die PB! Chattia im Dezember 2015 einen offenen Brief an die HB! Germania, in welchem Einigkeit beschworen und gleichzeitig ein Bekenntnis zum Teilen derselben "Ziele und Ideale" gefordert wurde. Insbesondere wurde eingefordert, dass die Angehörigen der HB! Germania, die ebenfalls Mitglied der PB! Chattia seien, sich zum "Doppelband" bekennen mögen. Den meisten Medien steht die PB! Chattia ablehnend gegenüber und nennt sie abwertend "Systemmedien". Mit dem Begriff "System" bezeichneten die Nationalsozialisten abschätzig die Weimarer Demokratie. Auch andere Rechtsextremisten, zum Beispiel die NPD, verwenden den Begriff "Systemmedien" in verächtlicher Art und Weise. Öffentlich ist die PB! Chattia kaum noch aktiv. Ihre Internetseite ist sehr knapp und allgemein gehalten. Nur auf ihrer Facebook-Seite finden sich hin und wieder Postings. So teilte sie unter anderem den Aufruf der HB! Germania "Refugees welcome ... in Harvestehude, in der Schanze, in Eppendorf!". 186 Rechtsextremismus Ein weiterer Schwerpunkt liegt für die PB! Chattia in der Darstellung ihrer Sicht der politischen Ereignisse in Deutschland und Europa während der ersten Hälfte des 20.Jahrhunderts. So betont sie die Opferrolle der Deutschen im Zweiten Weltkrieg und geißelt den Bombenkrieg der Alliierten. Unter einem Bild von deutschen Bombenopfern veröffentlichte sie folgenden Kommentar: "... und so was nennt ihr Befreiung?" Ziel dieser typisch rechtsextremistischen Propaganda ist es, die Kriegsverbrechen und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Nationalsozialisten zu relativieren. Die PB! Chattia lässt in ihren revisionistischen Positionen weiterhin ihre politische Nähe zum Neonazismus erkennen. 9.3 Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V. (AG-GGG) Die 1951 gegründete Artgemeinschaft-GGG beschreibt sich selbst als "größte" und "älteste germanisch-heidnische GlaubensgemeinDie "Artgemeinschaft - Germanische Glaubensschaft" Deutschlands. Ihren Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung Sitz hat sie in Berlin. Ihr e.V." im Internet angeschlossen ist der Verein "Familienwerk e.V.", dessen Vorstand mit dem der AG-GGG identisch ist. Untergliedert ist der Verein in sogenannte regionale "Gefährtschaften" und "Freundeskreise". Auch Hamburger Rechtsextremisten gehören seit Jahren zum Anhängerund Unterstützerkreis der AG-GGG. Die AG-GGG vertritt völkisch-rassistisches, revisionistisches und antisemitisches Gedankengut und knüpft unmittelbar an die Rassenlehre des "Dritten Reiches" und das Denkmodell der Überlegenheit der arisch-nordischen beziehungsweise germanischen "Rasse" an. Die Vereinigung orientiert sich nach wie vor an den von dem 2009 verstorbenen Hamburger Rechtsanwalt und Neonazi Jürgen Rieger verfassten Richtlinien über Aussagen zur "biologisch begründeten Ethik" und zur Schaffung einer "neuen Lebensordnung". Auch ein von ihm verfasstes "Sittengesetz" ist für die Mitglieder nach wie vor bindend. 187 Rechtsextremismus Dort werden "Mut" und "Wehrhaftigkeit" gegen jeden "Feind" gefordert. Zur Erreichung des "großen Ziels" seien "Opfer" nötig. Die Aktivitäten des Vereins beschränkten sich im Wesentlichen auf die Durchführung interner Treffen. An diesen bundesweiten "Gemeinschaftstagen" der AG-GGG, die viermal im Jahr in Thüringen stattfinden, nahmen 2015 jeweils zwischen 50 und 200 Personen teil. Im Rahmen dieser nur für Mitglieder, Anwärter, Förderer und Bezieher der rechtsextremistischen Publikation "Nordische Zeitung" (NZ) gedachten Treffen wurden auch als "Things" bezeichnete Mitgliederversammlungen durchgeführt. Die NZ wird vierteljährlich als "Stimme des Artglaubens", die sich für den "Lebensschutz" und das "Überleben unserer Art" einsetzt, herausgegeben. Diese enthält germanenzentrierte geschichtliche Darstellungen und gibt Anregungen für eine sogenannte "artgemäße" Lebensführung. Gelegentlich wurden auch Artikel mit nationalsozialistischen Bezügen veröffentlicht. Der Verein gibt des Weiteren Schriftenund Buchreihen zu heidnisch-religiösen Themen auf rassistischer Grundlage heraus. Im Rahmen der Ermittlungen zum NSU wurden Hinweise bekannt, nach denen die NZ zusammen mit anderen Publikationen und Einrichtungen der rechtsextremistischen Szene 2002 einen Brief des NSU erhalten hat ( VSB 2014, S. 175, sowie VSB 2013, S. 150). Anhaltspunkte dafür, dass die mutmaßlichen Hamburger Empfänger in persönlicher Verbindung zum NSU standen oder diesen unterstützten, liegen nicht vor. Im Internet präsentiert sich die Organisation auf mehreren Webseiten. Die im Oktober 2012 eingerichtete Internetseite eines "Freundeskreis Artgemeinschaft-GGG" ist nicht mehr aufrufbar. Dort war für die AG-GGG und ihre Ziele geworben und auf Veröffentlichungen des Buchdienstes hingewiesen worden. Die Seite des "Freundeskreises" zählte Ende 2014 rund 500 Sympathisanten. Der "Buchdienst" der AG-GGG verlegte 2015 seinen Sitz von Kempten in Bayern nach Zeitz in Sachsen-Anhalt. Die Angehörigen der AG-GGG stehen mit anderen Rechtsextremisten aus dem gesamten Bundesgebiet in Kontakt. So wurde die im Juni 188 Rechtsextremismus 2015 in Thüringen durchgeführte "Sommersonnenwendfeier" gemeinsam mit dem Herausgeber und Anhängerkreis einer in Nordrhein-Westfalen herausgegebenen rechtsextremistischen Schrift geplant. Die aktuelle Flüchtlingssituation führte innerhalb der AG-GGG zu keinen unmittelbaren Reaktionen. Die Mitglieder der AG-GGG waren schon in den 2000er Jahren von ihrem damaligen Leiter Jürgen Rieger angehalten worden, Vorbereitungen auf erwartete Krisenszenarien durch vermeintlich "einfallende Ausländerhorden" und daraus resultierende gewalttätige Auseinandersetzungen mit Migranten zu treffen. Der Plan des Vereins, eigene wehrhafte Siedlungsgemeinschaften aufzubauen, wurde jedoch nur kurze Zeit verfolgt und nach Riegers Tod wieder aufgegeben. Riegers Einstellung zur angeblichen "Überfremdung durch Masseneinwanderung" wird von anderen Rechtsextremisten aber nach wie vor als vorbildhaft angesehen. So erklärte der Hamburger Landesvorsitzende der NPD, Thomas Wulff, im Januar 2015, dass der "unvergessene Kamerad" Rieger immer wieder auf "Leistungsunterschiede" und "unterschiedliche Mentalitäten der Völker" hingewiesen habe - ein bei Rechtsextremisten übliches rassistisch geprägtes Argumentationsmuster. 9.4 Deutsches Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V. (DRB) Das 1992 in Hamburg gegründete "Deutsche Rechtsbüro" (DRB) fungierte als bundesweite Kontaktund Koordinationsstelle für juristischen Rat suchende Personen und Organisationen aus der rechtsextremistischen Szene. Seit einiger Zeit ist es nicht mehr aktiv. Die Hauptakteurin des DRB, die Hamburger Rechtsanwältin Gisa Pahl, die zur Wahrung ihrer Anonymität früher mehrere Pseudonyme nutzte, tritt mittlerweile offen unter ihrem Namen auf. Formal gehörte das DRB zum Verein "Deutscher Rechtsschutzkreis e.V." mit Sitz in Bochum und war bislang über ein Postfach in Birkenwerder (Brandenburg) zu erreichen. Die Rechtsberatung und Rechtshilfe des DRB fand hauptsächlich über dessen Internetseite statt. Bis Ende 2013 war Pahl Domaininhaberin dieser Seite. Danach war die Internetseite nicht mehr einsehbar und ist nicht mehr aufrufbar. Dennoch wird auf mehreren Internetseiten, insbesondere der NPD ( 8.1), zur "Vorbeugung und Unterstützung" von 189 Rechtsextremismus Betroffenen auf das DRB verwiesen und ein - nicht funktionierender - Link geschaltet. Das DRB sah seine Aufgabe darin, durch Schulungen, Vorträge sowie die Herausgabe eines "Rechtsratgebers" und sonstige Veröffentlichungen juristische Beratung und vorbeugende Aufklärungsarbeit für die rechtsextremistische Szene zu leisten. Es informierte über rechtliche Neuentwicklungen, gab Tipps zum Verhalten gegenüber Strafverfolgungsbehörden und vermittelte Betroffenen in "politischen Verfahren" erfahrene, "national" eingestellte Rechtsanwälte. Es half außerdem bei der rechtlichen Überprüfung von Veröffentlichungen, insbesondere von Liedtexten aus der "Rechtsrock"-Szene im Hinblick auf strafrechtlich relevante Inhalte. Szeneweit bekannt ist der "Rechtsratgeber" "Mäxchen Treuherz und die juristischen Fußangeln". Nach der Aufdeckung der NSU-Mordserie hatte es Spekulationen über Kontakte Pahls und des DRB zum NSU-Trio gegeben. ( VSB 2014, S. 179f.) Es gibt jedoch weiterhin keine Hinweise auf eine direkte, persönliche Verbindung der Juristin zu Mitgliedern des NSU-Trios. Nachdem die Homepage des DRB geschlossen worden war, übernahm Pahl mit ihrer 2012 eingerichteten Internetseite die Aufgabe, Gruppen und Personen "am Rande des politischen Spektrums" rechtlich zu beraten und "Rechtstipps" zu erteilen. Die Homepage wird technisch von einem Rechtsextremisten aus Bayern betreut, der mit seinem Versandhandel einschlägige Produkte vertreibt. Die Internetseite Pahls wird - wie zuvor die des DRB - von Rechtsextremisten als Quelle zur Rechtsschulung genutzt. So veröffentlichte der Landesverband Brandenburg der Partei "DIE RECHTE" Beiträge der "politisch unkorrekten Rechtsanwältin" als "Rechtstipps". Darüber hinaus unterstützt Pahl rechtsextremistische Gruppierungen und bekannte Rechtsextremisten bei der Durchsetzung rechtlicher Angelegenheiten. Pahl ist auch als Referentin bei rechtsextremistischen Veranstaltungen gefragt. So trat sie nach Medienberichten am 14.03.2015 auf der "Frühjahrstagung" des rechtextremistischen "Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e.V." in Kirchmöser (Brandenburg) als Rednerin zum Thema "Wahn - überall Wahn" auf. 190 Rechtsextremismus Pahl vertritt nicht nur Rechtsextremisten, sie ist selbst Teil der rechtsextremistischen Szene. Sie hält zwar grundsätzlich dazu an, Rechtsvorschriften zu beachten, ihre Verhaltensempfehlungen zielen jedoch darauf ab, die Grenze des rechtlich Zulässigen auszureizen. Der Tenor ihres "Rechtsratgebers" und ihre sonstigen Verlautbarungen sind Belege dafür, dass Pahl die politischen Ansichten ihrer Klientel teilt. 9.5 Europäische Aktion (EA) Bei der 2010 zunächst unter der Bezeichnung "Bund Freies Europa" von dem Schweizer Revisionisten Bernhard Schaub gegründeten Vereinigung "Europäische Aktion" (EA) handelt es sich um ein antidemokratisch, fremdenfeindlich, rassistisch, antisemitisch und revisionistisch ausgerichtetes internationales Netzwerk von Holocaustleugnern mit Hauptsitz in Affoltern in der Schweiz. Die nach dem "Führerprinzip" gegliederte EA verfügt über "Informationsstellen" in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Die "Europäische Aktion" im Internet Die örtlichen Tätigkeitsschwerpunkte in Europa lagen 2015 in Deutschland, Liechtenstein und in der Schweiz. Die EA sucht insbesondere den Kontakt nach Osteuropa. 2015 führten "Mitstreiter" der EA eine "Ostfahrt" nach Oberschlesien durch und hätten dort den "Grundstein für eine zukünftige Zusammenarbeit" gelegt. In Deutschland unterhält die EA nach eigenen Angaben Untergliederungen ("Gebiete") in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Aus der Berichterstattung der EA ergibt sich die Existenz weiterer "Stützpunkte" in anderen Bundesländern. Die "Landesleitung der BRD" liegt in den Händen des bekannten Rechtsextremisten Dr. Rigolf Hennig aus Verden. Die "partei-, organisationsund grenzübergreifend" tätige EA sieht sich als "gesamteuropäische Freiheitsbewegung". Ziel für Europa ist es, das 191 Rechtsextremismus "zionistisch unterdrückte Zwangsbündnis" Europäische Union durch eine "Europäische Eidgenossenschaft" und ein aus Volksgemeinschaften bestehendes "Europa der Vaterländer" zu ersetzen. Nachdem die EA 2014 durch personelle und organisatorische "Umstrukturierungsund Optimierungsmaßnahmen" die eigene "Handlungsfähigkeit" zu verbessern suchte, lag der Schwerpunkt der Aktivitäten im Jahr 2015 nach eigenen Angaben darin, andere Rechtsextremisten für einen gemeinsamen "Befreiungs"-, "Rückeroberungs"und "Überlebenskampf" zu gewinnen. Die EA sieht sich als führende Kraft im gemeinsamen "Widerstand" gegen angebliche "Fremdherrschaft", "Besatzung", "Überfremdung" und gegen einen vorgeblichen "zionistischen Völkermord" durch Erschaffung einer "eurasisch-negroiden Mischmasse". Die EA sucht Kontakt zu diversen deutschen und europäischen rechtsextremistischen, nationalistischen und patriotischen Gruppierungen und führte mit diesen bereits gemeinsame Veranstaltungen durch oder unterstützt sie auch in anderer Form. So traten Funktionäre und Aktivisten der EA auf Veranstaltungen anderer rechtsextremistischer Organisationen als Referenten auf, warben dort für ihre Bewegung, verteilten Propagandamaterial und führten Gespräche über eine Zusammenarbeit. Aktivitäten dieser Art fanden schwerpunktmäßig in Thüringen statt und umfassten bundesweite und regionale Veranstaltungen neonazistischer Gruppierungen, der NPD sowie der Parteien "Der III. Weg" und "DIE RECHTE", aber auch islamfeindlicher Bewegungen, in die sich Aktivisten der EA organisatorisch und personell einbrachten. Daneben organisierte die EA auch eigene Veranstaltungen und Aktionen, die wiederum von anderen Rechtsextremisten unterstützt wurden. Auch hier agitierte sie gegen vorgebliche "Besatzung" und "Masseneinwanderung" und protestierte gegen den Bau von Flüchtlingsunterkünften. Auch setzten sich die EA-Anhänger für die "Freilassung" des angeblich in "Kerkerhaft" befindlichen "Kriegsgefangenen" Horst Mahler ein. Der ehemalige Linksterrorist und Mitbegründer der "Roten Armee Fraktion" (RAF) und jetzige Neonazi Horst Mahler verbüßte bis Frühjahr 2016 eine langjährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocaust. Höhepunkt der EA-Aktivitäten war das "Europafest" am 05.09.2015 in Kirchheim (Thüringen), auf dem Angehörige der Parteien NPD, "Der III. Weg" und "DIE RECHTE" zum Leitthema "Vom Wort zur Tat" referierten. Nach Ansicht der EA bildete die Ver192 Rechtsextremismus anstaltung den "Grundstein" zur "Einstellung aller Grabenkämpfe" im rechtsextremistischen Lager und sei ein "Signal an alle", sich der "Kampfgemeinschaft für ein freies Europa" und "unser Überleben" anzuschließen. Weitere Agitationsplattform sowie Informationsund Schulungsgrundlage der EA sind ihre Internetseite und das Mitteilungsblatt "Europa ruft". Auch hier versucht die EA, Ängste und Vorurteile gegen Ausländer zu schüren und sie für den Verlust von innerer und sozialer Sicherheit verantwortlich zu machen. Das antisemitisch und rassistisch motivierte Hauptziel der Agitation gegen die "Landnahme raumund artfremder Menschen" ist der "Zionismus" mit seinen "Machtund Profitinteressen". Ziel der EA ist die Abschaffung des gegenwärtigen politischen Systems in Deutschland, die Wiederherstellung der "Handlungsfähigkeit" des "Deutschen Reiches" und die Schaffung einer "Neuen Ordnung". Hierzu hofft die EA auf einen "Volksaufstand" und beschäftigt sich intensiv mit dem Gedanken eines möglichen Bürgerkriegs und den sich daraus ergebenden notwendigen Vorkehrungen. So erklärte der EA-Initiator Bernhard Schaub am 23.10.2015 in seinem Artikel "Kommt es zum Volksaufstand?", Ziel sei, mit Hilfe des "eigenen Adels" die illegale "amerikanische Kolonie" BRD zu beenden und das nie untergegangene "Deutsche Reich" von 1918 wieder handlungsfähig zu machen. Auch in anderen Beiträgen wurden Forderungen nach "zivilem Ungehorsam", "Widerstand" und "Notwehr" formuliert. Der deutsche "Landesleiter", Rigolf Hennig, erklärte am 02.12.2015 in seinem Beitrag über "Die tödliche Zuwanderungsflut", dass "Widerstand" das "Gebot der Stunde" sei und in Form von "bürgerlichem Ungehorsam", "Massendemonstrationen", "persönlichem Druck" auf "Versager" und "Hochverräter" sowie durch die "Bildung von Bürgerwehren" stattfinden könne. Auch bezeichnete er terroristische Aktionen, wie die Sprengung von Strommasten in Südtirol in den 1960er Jahren, als geeignetes Kampfmittel gegen "Masseneinwanderung" und "Überfremdung" und rühmte sich mehrfach der Beteiligung an diesen Anschlägen. Auch Hamburger Rechtsextremisten sind in der EA organisiert. Im Verlauf der 2014 vorgenommenen organisatorischen Neubesetzung wurde bekannt, dass in Hamburg Gebietsund Organisationsleiterstellen neu besetzt wurden. Bislang kam es in Hamburg lediglich zu einer nennens193 Rechtsextremismus werten Aktion, als Hennig und eine EA-Anhängerin am 27.09.2014 eine "Mahnwache" vor dem US-Generalkonsulat durchführten. 2015 waren keine öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten in Hamburg festzustellen. 10. Politisch motivierte Islamfeindlichkeit Politisch motivierte Bestrebungen gegen den Islam und die Muslime in Deutschland haben in den vergangenen Jahren bundesweit stark zugenommen. Rechtsextremisten und Rechtspopulisten versuchen Ängste vor dem Islam zu schüren und Vorurteile zu verstärken. Zu diesem Zweck verbreiten sie die Behauptung einer Bedrohung Deutschlands und Europas durch "Überfremdung" und "Islamisierung". Bedingt durch die angestiegenen Asylbewerberzahlen nutzten Islamgegner und -feinde auch 2015 die Flüchtlingsfrage als Aktionsund Agitationsthema. Rechtsextremisten und Rechtspopulisten hoffen auf ein Anwachsen der "bürgerlichen" Proteste und sehen in der Asylthematik gesteigerte Mobilisierungsmöglichkeiten. Anhaltspunkte für verfassungsschutzrelevante Bestrebungen gegen den Islam und die Muslime liegen dann vor, wenn Agitation und Propaganda systematisch gegen die Menschenrechte, insbesondere gegen die Menschenwürde, das Diskriminierungsverbot und die Religionsfreiheit gerichtet sind. Neben den rechtsextremistischen Organisationen und Gruppen, deren Agitation gegen Muslime spezifischer Ausdruck ihrer grundsätzlichen Fremdenfeindlichkeit und rassistischen Denkweise ist, haben sich in den vergangenen Jahren weitere Vereinigungen, Gruppen und Netzwerke - auch mit Ablegern in Hamburg - gebildet, die ihren Kampf gegen Islam, Scharia und Koran zunächst im und über das Internet führten, ihre öffentlichen Aktivitäten aber zunehmend auf die Straße tragen. Ihre Parolen und politischen Forderungen enthalten oft keine hinreichenden Anhaltspunkte für Rechtsextremismus, schüren aber Ressentiments gegen Ausländer, Asylbewerber und Muslime und umfassen Begriffe und Äußerungen, die Bestandteil rechtsextremistischer Ideologie und Argumentationsweise sind. Da die Grenze zur verfassungsfeindlichen Agitation häufig fließend ist, wird der Verfassungsschutz diese Aktivitäten weiterhin im Fokus behalten. 194 Rechtsextremismus Seit dem Aufkommen der islamfeindlichen PEGIDA-Bewegungen im Herbst 2014 und Veranstaltungen in Dresden mit bis zu 25.000 Teilnehmern nahm die Zahl der Demonstranten zur Jahresmitte 2015 deutlich ab. Ab September 2015 erhielten die Versammlungen in Dresden und andernorts jedoch wieder deutlich Zulauf. Es bildeten sich diverse Ableger, Abspaltungen und neue Bewegungen, zwischen denen zum Teil personelle oder inhaltliche Querelen bestehen. Diese betreffen unter anderem die Zusammenarbeit mit Rechtsextremisten. Einhergehend mit ihrem Kernthema "Islamisierung des Abendlandes" agitieren Islamgegner auch gegen die "unkontrollierte Zuwanderung" und den "massenhaften Asylmissbrauch" von Flüchtlingen. Die zunehmend aggressive Stimmung gegen Flüchtlinge ging 2015 mit einer dramatisch gestiegenen Zahl von Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte und Flüchtlinge einher ( 3). Rechtsextremisten begrüßen die islamkritischen beziehungsweise -feindlichen Proteste, sehen sich als deren "Wegbereiter" und versuchen diese für ihre Zwecke zu nutzen. Sie sehen darin die Bestätigung ihrer systemablehnenden Ansichten und rassistisch motivierten Fremdenund Ausländerfeindlichkeit und hoffen, aus diesem Kreis neue Unterstützer für ihre menschenverachtende und systemfeindliche Politik zu gewinnen. 2015 konnte bei diversen Veranstaltungen in mehreren Bundesländern eine rechtsextremistische Steuerung oder Einflussnahme festgestellt werden. Diese erfolgte unter anderem durch die Teilnahme von beziehungsweise Zusammenarbeit mit Rechtsextremisten an den Veranstaltungen der Islamgegner. Rechtsextremisten waren als Anmelder, Organisatoren oder Redner aktiv. Insbesondere Aktivisten der neonazistischen Szene sowie der Parteien NPD und "DIE RECHTE" versuchten in den jeweiligen regionalen Initiativen an Einfluss zu gewinnen. Festzustellen ist zudem eine generelle Radikalisierung der Anti-Islamund Anti-Asyl-Proteste. 2015 zählten die Verfassungsschutzbehörden rund 160 zumindest rechtsextremistisch beeinflusste regionale Veranstaltungen mit insgesamt über 50.000 Teilnehmern. Mehrere sogenannte, von der PEGIDA-Bewegung ("Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes") abstammende oder namentlich dort angelehnte GIDA-Initiativen werden mittlerweile von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet. Örtliche Schwerpunkte rechtsextremistisch bewerteter Veranstaltungen lagen in Thüringen (organisiert von THÜGIDA), in Sachsen-Anhalt (MAGIDA 2.0), Nordrhein-Westfalen (DÜGIDA), Bayern (NÜGIDA, PEGIDA Nürnberg, 195 Rechtsextremismus PEGIDA Franken, PEGIDA München), Berlin (BÄRGIDA) und Mecklenburg-Vorpommern (MVGIDA). Zentrales Anliegen dieser Veranstaltungen ist nicht mehr allein die vermeintliche "Islamisierung", sondern die generelle Ablehnung der Zuwanderung von Asylbewerbern. Rechtsextremisten sprechen in diesem Kontext von einer "Asylantenflut" oder "Invasion" von Fremden, die von der herrschenden "politischen Klasse" bewusst zugelassen oder sogar herbeigeführt werde, um das deutsche Volk durch "Überfremdung" zu zerstören und letztlich in einen Bürgerkrieg zu treiben. Verbunden sind solche fremdenfeindlichen Äußerungen häufig mit unverhohlenen Hasstiraden insbesondere gegen führende Politiker der Regierungskoalition. Mit den bislang erzielten regionalen Erfolgen scheinen Rechtsextremisten ihre Möglichkeiten der Beeinflussung der Anti-Islam-Bewegung ausgeschöpft zu haben. Dementsprechend sind die anfänglich wohlwollenden bis euphorischen Kommentare rechtsextremistischer Gruppierungen über die neuen "Volksproteste" inzwischen fast verschwunden. Dort, wo keine Einflussnahme erzielt werden konnte, konzentriert man sich wieder auf eigene Aktivitäten. Auch Hamburger Islamgegner verwenden im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen aus dem islamischen Kulturkreis in ihren Aussagen Begriffe und tätigen Äußerungen, die dem Jargon rechtsextremistischer Organisationen zumindest teilweise entsprechen. Kundgebungen "gegen die Islamisierung" gab es in Hamburg bis zum Redaktionsschluss keine. Angekündigte Aktionen, wie zwei im Internet beworbene Veranstaltungen "gegen soziale Ungerechtigkeit" am 30.08.2015 und "Offensive für den Frieden, Stoppt die Asylpolitik" am 21.11.2015, fanden nicht statt. Die wenigen Aktivitäten blieben meist auf das Internet beschränkt. Auch Hamburger Rechtsextremisten, insbesondere die NPD, hatten die Aktivitäten der Islamkritiker zunächst begrüßt und versucht, deren "Volksprotest gegen Überfremdung" für ihre Zwecke zu nutzen. Das Interesse an der PEGIDA-Bewegung hat hier inzwischen deutlich abgenommen. Dies dürfte insbesondere auf das Fehlen einer nennenswerten Anti-Islam-Bewegung in Hamburg zurückzuführen sein. Die wenigen derzeit öffentlich aktiven Islamkritiker zeigten sich bislang nur begrenzt, meist gar nicht zu einer Zusammenarbeit mit Rechtsextremisten bereit. 196 Rechtsextremismus Weitere Informationen zum Thema Rechtsextremismus finden Sie auf den Internetseiten: www.hamburg.de/verfassungsschutz www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen www.hamburg.de/innenbehoerde/rechtsextremismus 197 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Scientology-Organisation VI. Scientology-Organisation (SO) 1. Entwicklungen und Schwerpunkte Die "Scientology-Organisation" (SO) wird seit 1997 vom Verfassungsschutz beobachtet. In der von ihr angestrebten scientologischen Gesellschaft wären zentrale demokratische Grundwerte außer Kraft gesetzt oder nur eingeschränkt vorhanden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat im Februar 2008 die Rechtmäßigkeit der Beobachtung bestätigt, nachdem die SO Klage eingereicht hatte. Scientology setzt weiterhin auf Expansionskurs. In Hollywood, dem Hauptsitz der SO, soll ein neues Medienzentrum mit der Bezeichnung "Scientology Media Productions" entstehen. Es wird auch "Scientology Global Media Center" genannt. In Der Internetauftritt der Scientology-Organisation einem internen "News - Sonderbericht, Ausgabe 1, 2015" heißt es dazu: "Im Jahr 2015 wird alles bereit sein für den größten Fortschritt im Bereich der planetarischen Verbreitung in unserer Geschichte." Auch Hamburger Scientologen beteiligten sich an der "Finanzierung der Etablierung des Scientology Global Media Center" und wurden dafür von ihrer Organisation belobigt. Am 11.07.2015 wurde in Clearwater (Florida), einem weiteren großen und für die SO wichtigen Sitz in den USA, ein neues "ScientologyInformationszentrum" eröffnet. Es verfügt unter anderem über viele Informationen zum Scientology-Gründer L. Ron Hubbard (1911 - 1986). Dieser wurde bereits Ende des Vorjahres im Zusammenhang mit scientologischer Expansion zitiert: "Was gebraucht wird, ist planetarische Verbreitung in nie zuvor gesehenem Ausmaß. Wir können die Erde klären!" (Planetarische Verbreitung / Spendenformular, 2014) Doch die totalitäre scientologische Ideologie stößt seit Jahren auch international auf Ablehnung. Die Kritik von Aussteigern, Behörden und Medien hält an, und alternative Scientology-Gruppen konkurrieren mit 200 Scientology-Organisation der "klassischen" SO. In vielen SO-Niederlassungen mangelt es an Personal und Kundschaft. Mit weltweit vorgenommenen Renovierungen und einigen Neueröffnungen versucht die SO, hierüber hinwegzutäuschen und trotzdem zu expandieren. Ihre finanziellen Mittel sind immer noch beträchtlich, zudem versucht die SO mit dem geschrumpften, aber harten und überzeugten Kern von Personal neue Mitglieder zu gewinnen, und weiterhin gesellschaftliche Themen zu besetzen. Der SO-Tarnverein "Sag NEIN zu Drogen - sag JA zum Leben" ( 6.) führte im Sommer 2015 eine Radtour mit Informationsständen von München nach Berlin durch, bei der mit diversem Informationsmaterial vor Drogenkonsum, insbesondere vor der Synthetik-Droge Crystal Meth gewarnt wurde. Im April 2015 versuchte die SO in der Schweiz zu expandieren und eröffnete in Basel eine neue Niederlassung als eine sogenannte "Ideale Org". Doch bereits zur Eröffnung regte sich Widerstand in der Nachbarschaft und es kam zu Protestdemonstrationen gegen die Scientologen. In England wurde in Saint Hill (Sussex), einem bekannten Stammsitz von Scientology, am 18.07.2015 das neue "Ideale Kontinentale Verbindungsbüro" eröffnet. Es soll auch einer Scientology-Expansion in England dienen. Das erste "Ideale Kontinentale Verbindungsbüro" wurde 2014 in Kopenhagen errichtet und ist für die Entwicklung aller SO-Niederlassungen auf dem europäischen Kontinent zuständig. In Hamburg kam es am 17.01.2015 zu einer "Nationalen Convention für Deutschland". Dazu fanden sich rund 100 führende Scientologen aus ganz Deutschland zum Thema Scientology-Expansion ein. Dabei wurden auch Unterstützer und Sponsoren der "International Association of Scientologists" (IAS, 4.) gefeiert und ausgezeichnet. 2. Potenziale Ex-Scientologen schildern immer offensiver ihre Erfahrungen in der Organisation. Staatliche Stellen klären seit Jahren über die tatsächlichen Ziele der totalitären Organisation auf. Das Internet ist mit seiner einfach abrufbaren kritischen Berichterstattung ein Problem für alle 201 Scientology-Organisation totalitären Systeme, somit auch für die SO. Zudem ist die SO grundsätzlich nicht reformfähig und hält an der Ideologie des Gründers, L. Ron Hubbard, fest. Angehörige der Organisation sind häufig frustriert, weil Scientology nicht so erfolgreich funktioniert wie angekündigt. Die SO hat daher an mehreren Orten weltweit seit Jahren Mitgliederverluste zu verzeichnen. Die von der SO angestrebte gesellschaftliche Bedeutung hat sich - auch in der öffentlichen Wahrnehmung - in Deutschland verringert. Weltweit hat die SO etwa 70.000 bis 80.000 Mitglieder (in Vorjahren etwa 80.000 - 90.000), in Deutschland 3.000 bis 3.500 (2014: 3.500) und in Hamburg rund 350 (2014: 400). Die Organisation kann seit Jahren nur einen Teil der Aussteiger durch neu gewonnene Mitglieder ersetzen. Bund: Scientology-Organisation Personenpotenziale 6000 5000 4000 rd. 5.000 bis 6.000 rd. 5.000 bis 6.000 rd. 5.000 bis 6.000 rd. 3.000 bis 3.500 3000 gut 4.500 rd. 4.500 rd. 4.000 2000 rd. 3.500 5.000 3.500 1000 0 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 - Alle Zahlen sind gerundet - 202 Scientology-Organisation Hamburg: Scientology-Organisation Personenpotenziale 900 750 600 450 300 rd. 400 rd. 350 750 750 700 650 650 600 550 450 150 0 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 - Alle Zahlen sind gerundet - 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Scientologisch motivierte Strafund Gewalttaten wurden auch im Jahr 2015 in Hamburg nicht festgestellt. 4. Strukturen und Organisationseinheiten International und regional betreibt die SO zahlreiche Organisationseinheiten und Gruppierungen, um in verschiedensten gesellschaftlichen Themenfeldern aktiv zu sein - immer mit dem Ziel, neue Anhänger zu gewinnen und politisch, sozial, kulturell sowie wirtschaftlich Einfluss zu erlangen. * David Miscavige führt das internationale Management in Los Angeles, zu dem das "Religious Technology Center" (RTC) gehört. Es besitzt die Urheberrechte der Schriften des Scientology-Gründers 203 Scientology-Organisation L. Ron Hubbard und übt damit die Kontrolle über die scientologische Ideologie aus. * Die "International Association of Scientologists" (IAS) treibt Geld durch Spenden und Mitgliedsbeiträge ein und finanziert Kampagnen aus ihrer "Kriegskasse". * Die "Sea Organization" (Sea Org) ist eine uniformierte Eliteeinheit und paramilitärische Keimzelle der SO. Sie besetzt Führungspositionen und betreibt die "Rehabilitation Project Forces" (RPF), die Straflagern (zum Beispiel in Kopenhagen und East Grinstead) gleichen und in denen Scientologen wieder "auf Linie" gebracht werden. * Das "Office of Special Affairs" (OSA) ist für Öffentlichkeitsarbeit und rechtliche Angelegenheiten zuständig, führt aber auch Untersuchungen gegen Kritiker und Abtrünnige durch. Diese Ausforschungstätigkeit trug dem OSA das Attribut "scientologischer Geheimdienst" ein. * Zur "Association of Better Living and Education" (ABLE) gehören "Applied Scholastics" (ApS) für den Bildungsbereich, "Narconon" für Drogenentzug und "Criminon" für Resozialisierung. * "Ehrenamtliche Geistliche" international "Volunteer Ministers" genannt, nutzen Hilfseinsätze in Katastrophengebieten zu Propagandazwecken. Sie agieren in gelber Kleidung und bauen zu Werbezwecken in Städten gelb farbene Informationszelte auf. * Kampagnen und Broschüren unter den Titeln "Der Weg zum Glücklichsein", "The Way to Happiness Foundation" und "Operation: Ein friedvoller Planet" gehören ebenfalls zur SO. * Die "Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte" (KVPM), international "Citizens Commissions on Human Rights" (CCHR), agitiert gegen die Psychiatrie und betreibt Ausstellungen mit dem Tenor "Psychiatrie: Tod statt Hilfe". Die SO lehnt die Psychiatrie ab und reklamiert für sich ein Monopol auf jegliche psychologische Betreuung. 204 Scientology-Organisation * Mit "Youth for Human Rights", der "Jugend für Menschenrechte" und "United for Human Rights" werden vorzugsweise Jugendliche angesprochen, ebenso wie mit den in türkisfarbenen T-Shirts auftretenden Angehörigen der Initiative "Sag Nein zu Drogen - Sag Ja zum Leben". Eine internationale Gruppe heißt "Foundation for a Drug Free World". * Die "International Hubbard Ecclesiastical League of Pastors" (I HELP) betreut Dianetikgruppen und Feldauditoren, die in ihrem Lebensumfeld nach Personen suchen, um sie für Scientology zu werben. * Das "World Institute of Scientology Enterprises" (WISE) ist ein Wirtschaftverbund von Scientologen und ebenfalls der Expansion verpflichtet. * Die sogenannten "Scientology Kirchen" (auch "Orgs" genannt), Missionen und Dianetik-Zentren sind Ausgangspunkte und Zentren für regionale Aktivitäten. 5. Strukturen in Hamburg Die Scientology Kirche Hamburg e.V., auch Hamburger Org genannt, liegt am Domplatz in der Innenstadt und ist die einzige verbliebene Niederlassung der SO in Hamburg. Von dort werden die verschiedenen Scientology-Gruppen und ihre Aktivitäten organisiert und beaufsichtigt, um zu expandieren und Einnahmen zu erzielen. Viele Nebenorganisationen der SO treten in Hamburg und umliegenden Bundesländern nicht offen auf, Die Hamburger Org am Domplatz in der einige verheimlichen sogar auf Innenstadt Nachfrage ihren Scientology-Sta205 Scientology-Organisation tus. Daher werden die Gruppen im Folgenden aufgeführt. * Einige Inhaber und MitarbeiPräsident: Gerd Christoffel ter von rund 20 Hamburger Firmen Vize-Präsidentin und - vorwiegend kleine mittelständische leitende Direktorin Betriebe - sind Mitglieder im "World der Hamburger Org: Pia Michel Institute of Scientology Enterprises" (WISE). Für Organisationsund Pressesprecher: Frank Busch Schlichtungszwecke gibt es ein WISE-Charterkomitee. * Zur "Jugend für Menschenrechte" gehören in Hamburg auch junge Scientologen, die vorzugsweise Gleichaltrige mit diesem Thema ansprechen wollen. * Unter dem Tenor "Sag Nein zu Drogen - Sag Ja zum Leben wurden" Informationsstände betrieben und Broschüren über die Schädlichkeit von Drogen verteilt. An diesem Thema interessierte Passanten sollen so an die SO herangeführt werden. * An Dianetik-Ständen werden Scientology-Bücher und Stresstests mit einem sogenannten E-Meter angeboten. Das E-Meter soll ähnlich wie ein Lügendetektor funktionieren. * Die "Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte" (KVPM) verfügt in Hamburg über eine kleine Ortsgruppe. * "Criminon Deutschland e.V." thematisiert unter anderem die Resozialisierung von Strafgefangenen und hat seinen Sitz in Barsbüttel. Dort engagieren sich neben Schleswig-Holsteiner auch Hamburger Scientologen. * Zu "Applied Scholastics" (ApS), dem internationalen scientologischen Bildungsbereich, gehören nur wenige Hamburger Scientologen, von denen einige Nachhilfeunterricht anbieten. * Neben dem internationalen Bereich "The Way to Happiness Foundation" gibt es auch in Hamburg die Initiative "Der Weg zum Glücklichsein". 206 Scientology-Organisation * Das "Departement of Special Affairs" (DSA) ist Bestandteil der Hamburger Org und ein regionaler Ableger des sogenannten scientologischen Geheimdienstes "Office of Special Affairs" (OSA). 6. Aktivitäten Die Aktivitäten der "Jugend für Menschenrechte" und der KVPM Ortsgruppe sind seit Jahren stark rückläufig. Dagegen waren die Gruppen "Der Weg zum Glücklichsein" und die scientologische Antidrogengruppe "Sag Nein zu Drogen - Sag Ja zum Leben" im Jahr 2015 auffällig bemüht, die scientologische Expansion voranzutreiben. Im Februar 2015 warb die "Scientology Kirche Hamburg e.V." im Internet: "Scientology Online Kurse: Praktische Lösungen fürs Leben". Vor dieser Methode, mit der die Scientologen Menschen für sich gewinnen wollen, die Lebenshilfe benötigen, warnt der Hamburger Verfassungsschutz seit Jahren. Ebenfalls im Februar warb der Pressesprecher der Hamburger SO-Niederlassung im Internet für die Aktivitäten von Scientologen, die als sogenannte "Ehrenamtliche Geistliche" unter dem Motto "Man kann immer etwas tun" unterwegs sind, um bei Katastrophen das "geistige und spirituelle Wohlbefinden" von Opfern wieder herzustellen. Diese "Ehrenamtlichen Geistlichen" treten auch in deutschen Städten für Scientology auf, indem sie in auffälligen gelb farbenen Zelten für ihre Ziele und Scientology werben. Am 19.08.2015 wurde auf einer Veranstaltung in der Hamburger Scientology-Niederlassung anlässlich eines Welttages der humanitären Hilfe die weltweite Tätigkeit der "Ehrenamtlichen Scientology Geistlichen" in Krisengebieten vorgestellt. Mit diesem Engagement wirbt Scientology und stellt sich als besonders karitativ dar. L. Ron Hubbard schrieb dazu, es gehe auch darum, "Wahrheit und spirituelle Werte im Leben anderer" wieder herzustellen (Pressedienst Scientology Kirche Hamburg vom 21.08.2015). Damit ist auch die Vermittlung scientologischer Inhalte durch die "Scientology Geistlichen" verbunden. Ende März begannen Angehörige der Anti-Drogengruppe "Sag Nein zu Drogen - Sag Ja zum Leben" ihre Aktivitäten in dem Jahr mit einem 207 Scientology-Organisation Informationsstand in Hamburg und am 07.04.2015 versuchte die "Scientology Kirche Hamburg e.V.", intern auch "Hamburger Org" genannt, in ihrem Öffentlichkeitsinformationszentrum mit einem Tag der offenen Tür und dem Antidrogenthema Interessenten zu gewinnen. Im weiteren Verlauf des Jahres 2015 verteilten Scientologen Werbematerial in der Stadt. Nicht immer war dabei zu erkennen, dass es sich um Scientology handelt. Die Hamburger Gruppe "Sag Nein zu Drogen - Sag Ja zum Leben" war zum Beispiel auffällig im Innenstadtbereich und in Bergedorf aktiv. Dort wurden in zahlreichen Geschäften kleine Heftchen mit dem Titel "Fakten über Drogen" ausgelegt. Darin waren auch Hinweise und Kontaktmöglichkeiten zu weiteren Scientology-Gruppen enthalten, wie z.B. zur "Foundation for a Drug-Free World". In verschiedenen Stadtteilen wurde Scientology-Werbung in Briefkästen und Hausfluren verteilt. In den kleinen Flyern wurden zu einer kostenlosen Filmvorführung in der Hamburger Scientology-Niederlassung eingeladen, sowie Hinweise auf Bestellmöglichkeiten für das Dianetikbuch von L. Ron Hubbard gegeben. Hubbard war der Gründer von Scientology und Anti-Drogen-Broschüren der Scientology-Organisation Autor des Dianetik-Buches. Nach wie vor gilt die Dianetik (der Blick durch die Seele) als Grundlage der scientologischen Technologie und in der Hamburger SO - Niederlassung gibt es ein "Dianetik - Informationszentrum". Hamburger Scientologen sind auch für das Umland und weite Teile Norddeutschlands zuständig. Daher bauen sie auch dort regelmäßig in Gemeinden und Städten Informationsstände auf, um ihre Expansion durch Werbung voranzutreiben. Am 05.06.2015 fand ein weiterer Tag der offenen Tür in der Scientology Kirche Hamburg e.V. statt. Das Thema war die Scientology-Kam208 Scientology-Organisation pagne "Der Weg zum Glücklichsein". An einer anschließenden Diskussion zu dieser Kampagne beteiligten sich auch Vertreter asiatischer Religionsbeziehungsweise Sektengemeinschaften. Am 12.06.2015 feierten die Hamburger Scientologen ihr 42-jähriges Bestehen mit einer Jubiläumsveranstaltung und am 23. Juni sollte in der Hamburger Niederlassung einmal mehr das Antidrogenthema vorgestellt werden. Doch die Resonanz blieb gering. Am 28.07.2015 wurde in der Hamburger Org zum wiederholten Mal die Scientology - Kampagne "Der Weg zum Glücklichsein" vorgestellt. Dazu waren Gäste aus verschiedenen Ländern und Kulturen eingeladen. Es ging, ganz im Sinne der Scientology, um ein interreligiöses und interkulturelles Zusammenwirken. SO erhofft sich davon Anerkennung und beabsichtigt, sich einen seriösen Anschein zu geben. Am Abend des 21.09.2015 fand in der "Scientology Kirche Hamburg e.V." eine Informationsund Diskussionsveranstaltung zum Thema Menschenrechte statt. Bereits tagsüber wurde dort mittels Multi-Media und Scientology-Broschüren zum Thema informiert; abends fand eine Diskussionsveranstaltung mit Religionsvertretern unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften statt. Dabei wurden auch die ScientologyInitiativen "United for Human Rights" und "Youth for Human Rights" vorgestellt. In ihren Schaufenstern warb die SO wie in den Vorjahren für eine Teilnahme an einem kostenlosen Persönlichkeitstest und für einen Stresstest. Mit solchen Tests wollen die Scientologen Lebensprobleme, Krisen oder andere Schwachpunkte von Interessenten herausfinden beziehungsweise sie hierauf hinweisen, um ihnen anschließend Scientology-Kurse anzubieten, die angeblich zu einer Besserung führen. Im Herbst 2015 reagierten die Hamburger Scientologen auch auf die asylsuchenden Flüchtlinge in Hamburg und machten in verschiedenen Sprachen, unter anderem Arabisch, auf ihre Angebote aufmerksam. 209 Scientology-Organisation Die Scientology - Beratung in Hamburg Das Beratungsangebot des Verfassungsschutzes wird weiterhin stark frequentiert. Auch 2015 benötigten Personen, Firmen, Behörden und Medien Beratung und Informationen. Die Anfragen zum Beratungsangebot kommen aus ganz Deutschland und auch aus dem Ausland. Scientology verfügt über ein breites Themenspektrum. Dabei geht es um Wirtschaft und Politik, um Drogenaufklärung und -therapien, Resozialisierung, Menschenrechte, Kampagnen gegen die Psychiatrie und immer wieder um vorgebliche Lebenshilfe. Bei Kontakten zu Scientologen, ihren Firmen oder Gruppen können Verunsicherungen und Ängste entstehen. Hierfür bietet das LfV Hamburg Beratung, Aufklärung und erforderlichenfalls auch eine Ausstiegshilfe. Beratung Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg mit dem Stichwort: "Scientology-Beratung": E-Mail: poststelle@verfassungsschutz.hamburg.de Telefon: 040 244443 Weitere Informationen zum Thema Scientology-Organisation finden Sie auf den Internetseiten: www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen und www.hamburg.de/innenbehoerde/scientology-organisation 210 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Spionageabwehr VII. Spionageabwehr 1. Überblick Fremde Nachrichtendienste betreiben nach wie vor mit einem hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand Spionage gegen Deutschland. Sie bedienen sich zur Informationsbeschaffung der Möglichkeiten aus offen zugänglichen InformationsFremde Nachrichtendienste in Deutschland quellen sowie durch verdeckte Spionageaktivitäten. Mit der Nutzung des Cyber-Raumes für Spionage hat sich die Intensität der Spionage um ein Vielfaches gesteigert. Das Interesse gilt Deutschland vorwiegend wegen seiner Wirtschaftskraft sowie auch seiner internationalen politischen Stellung unter anderem als EUund NATO-Mitglied. So haben verschiedene Nachrichtendienste den expliziten Auftrag, Informationen aus der Wirtschaft zu beschaffen und besitzen hierzu auch die finanziellen, personellen und technischen Kapazitäten. Für eine Reihe von Nachrichtendiensten sind außerdem die oppositionellen Gruppierungen ihrer jeweiligen Heimatländer ein weiteres wichtiges Ausforschungsziel. Die Nachrichtendienste nutzen seit Jahren verstärkt die verschiedensten internetbasierten elektronischen und digitalen Medien, zum Beispiel für elektronische Attacken. Die Gewinnung und der Einsatz menschlicher Quellen (Agenten) ist aber weiterhin ein gängiges und erfolgreiches Mittel der Informationsbeschaffung. Hauptträger der gegen Deutschland gerichteten Spionageaktivitäten sind dabei nach wie vor die Russische Föderation, die Volksrepublik China und der Iran. Daneben agiert eine Vielzahl weiterer ausländischer Nachrichtendienste punktuell in Deutschland. 212 Spionageabwehr 2. Elektronische Attacken Die technische Informationsbeschaffung gewinnt seit Jahren an Bedeutung. Die Digitalisierung eröffnet auch Spionen ständig neue Möglichkeiten und Wege der Informationsbeschaffung und bedeutet neue Herausforderungen für die Spionageabwehr. Informationen, die früher nur durch Agenten zu erlangen waren, können heutzutage leichter und ohne größere Risiken auf technischem Weg beschafft werden. Entsprechend haben sich elektronische Angriffe inzwischen zu einer etablierten Methode der Informationsgewinnung für ausländische Dienste entwickelt und ergänzen zunehmend die nachrichtendienstliche Ausforschung mit menschlichen Quellen. Elektronische Attacken sind kostengünstig, in kürzester Zeit durchführbar und besitzen eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit. Ernsthafte politische oder strafrechtliche Risiken bestehen für den Angreifer aufgrund vielfältiger Verschleierungsmöglichkeiten nicht. Elektronische Spionageangriffe durch ausländische Nachrichtendienste auf Behördennetze und die Wirtschaft sind eine große Gefahr für die deutsche Sicherheit und eine wachsende Herausforderung für die Spionageabwehr. Die zur Durchführung der Angriffe erforderlichen Infrastrukturen und die verwendeten Schadprogramme werden ständig weiterentwickelt und in ihrer Effektivität gesteigert. Darüber hinaus bedienen sich die Angreifer ausgefeilter Tarnstrategien, um ihre Aktivitäten zu verschleiern und die Aufklärung der Angriffe nachhaltig zu erschweren. So wurde im Mai 2015 ein groß angelegter Angriff auf das interne Netzwerk des Bundestages bekannt. Als Folge musste das gesamte Serversystem "Parlakom" vom Netz genommen und neu installiert werden. IT-Sicherheitsforscher vermuten hinter dem Angriff das mutmaßlich von russischer Seite staatlich geförderte Hackerkollektiv Sofacy Group. Elektronische Spionageangriffe sind auch bei der Ausspähung von Wirtschaft und Forschung ein probates Tatmittel. So werden von den Verfassungsschutzbehörden im Rahmen der Bearbeitung von elektronischen Angriffen bereits seit Jahren Cyber-Sicherheitsvorfälle auch bei Wirtschaftsunternehmen analysiert. Die Bearbeitung basiert dabei fast 213 Spionageabwehr ausschließlich auf Meldungen einzelner Unternehmen, Hinweisen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder anderen Stellen. Wirtschaftsunternehmen zeigen hier mittlerweile eine deutlich gesteigerte Sensibilität. Eine Ursache hierfür sind nicht zuletzt die Veröffentlichungen durch Edward Snowden vom Juni 2013. Ein weiterer Grund ist das neue "Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme", das der Bundestag im Juli 2015 beschloss. Dieses IT-Sicherheitsgesetz umfasst unter anderem eine allgemeine Meldepflicht für schwerwiegende IT-Sicherheitsvorfälle bei solchen Unternehmen, die zu den "Kritischen Infrastrukturen" gehören, zum Beispiel aus den Bereichen der Energieund Wasserversorgung, Telekommunikation, Gesundheit, Transport und Verkehr. Staatlich initiierte elektronische Angriffe sind zumeist durch eine hohe Qualität der eingesetzten Schadsoftware sowie durch die Auswahl der Ziele gekennzeichnet. Diese Ziele lassen häufig die gleichen staatlichen Aufklärungsinteressen erkennen, die auch aus den "klassischen" Spionage-Sachverhalten Politik, Militär, Wirtschaft und Technologie bekannt sind. Die bisher erkannten Angreifer stammen überwiegend aus China und Russland. Daneben verfügen aber auch Nachrichtendienste anderer Staaten über die erforderlichen Ressourcen, um derartige technische Maßnahmen vom Ausland aus gegen deutsche Ziele ausführen zu können. So gibt es Hinweise, dass auch der Iran sowie Nordkorea über entsprechende Cyber-Kapazitäten verfügen. Zudem weisen die Veröffentlichungen Edward Snowdens auch auf ein Interesse westlicher Verbündeter hin, durch Cyber-Angriffe oder Funkaufklärung an Informationen aus Politik und Wirtschaft zu gelangen. Die Methoden der Angriffe werden stetig verfeinert und weiter entwickelt. So enthalten Angriffsmails beispielsweise keine "klassischen" Datei-Anhänge mit versteckten Trojanern mehr. Vielmehr werden im Text der Mail Links eingebettet, die direkt auf manipulierte Dokumente oder Webseiten führen. Beim Besuch dieser Webseiten erfolgt ein unbeabsichtigtes und unbemerktes Herunterladen von Software auf den Rechner, das sogenannte "Drive-By-Download". 214 Spionageabwehr Die Aufarbeitung von Angriffen auf die Wirtschaft ist für die Sicherheitsbehörden bedeutsam, um anderen branchennahen Unternehmen die aus den Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse anonymisiert zu übermitteln. Die Unternehmen werden damit in die Lage versetzt, ihre IT-Infrastruktur auf eigene, bisher eventuell noch unerkannte Sicherheitslücken zu überprüfen. Zu den Maßnahmen der Verfassungsschutzämter gehört zudem, den Firmenvertretern im Rahmen von Sensibilisierungsveranstaltungen vor Ort die nachrichtendienstlichen Hintergründe der Angriffe zu erläutern. Die Landesämter für Verfassungsschutz verfolgen gemeinsam mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz den Ansatz, einerseits einen ergänzenden Schutz für die deutsche Wirtschaft gegen nachrichtendienstlich gesteuerte elektronische Angriffe zu generieren und andererseits durch die Rückkopplung der Firmen die gewonnenen Erkenntnisse für die Arbeit in den Verfassungsschutzbehörden zu nutzen. Über die erforderlichen Aufgaben der Spionageabwehr hinaus erfordert ein effektiver Schutz vor elektronischen Angriffen auch die Mitwirkung potenzieller und tatsächlicher Opfer aus den Behörden und der Wirtschaft. Ein wichtiges Ziel ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Risiken und Gefahren zu sensibilisieren sowie dafür zu gewinnen, mögliche Vorfälle auch an die Sicherheitsbehörden zu melden. Nach wie vor ist von einer hohen Dunkelziffer nicht erkannter oder an die Sicherheitsbehörden nicht weitergemeldeter, qualitativ sehr hochwertiger elektronischer Angriffe auszugehen. ( VIII. 4) 3. Nachrichtendienste Mittlerer und Naher Osten Verschiedene Nachrichtendienste des Mittleren und Nahen Ostens sowie Afrikas sind in Deutschland und zum Teil auch in Hamburg aktiv. Ein besonderes Interesse haben diese Dienste an oppositionellen Gruppierungen, die als Bedrohung für das eigene Regime angesehen werden. Ein weiterer Schwerpunkt war der Bereich der Proliferation, also der Weiterverbreitung atomarer, biologischer oder chemischer Massenvernichtungswaffen einschließlich der zur Herstellung erforderlichen Produkte und des erforderlichen Know-hows. 215 Spionageabwehr Die proliferationsrelevanten Länder Iran, Pakistan und Nordkorea versuchen weiterhin in den Besitz dieser Massenvernichtungswaffen sowie der erforderlichen Trägersysteme zu gelangen. Dabei wird häufig versucht, Mechanismen der Exportkontrolle geschickt zu umgehen, zum Beispiel über die Lieferung über mehrere Länder. Darüber hinaus werden Tarnfirmen gegründet, Geschäftsleute mit falschen Identitäten ausgestattet oder der tatsächliche Verwendungszweck der beschafften Güter verschleiert. Im Mittelpunkt der Beschaffungsaktivitäten auf dem Gebiet der Proliferation stehen neben direkten Embargo-Gütern auch sogenannte Dualuse-Güter, das heißt Güter mit möglichem doppelten Verwendungszweck, einschließlich Software-Know-how und Technologien, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke eingesetzt werden können. Ein Beispiel für Dual-use-Güter sind Hochgeschwindigkeits-Zentrifugensysteme. In der Regel werden sie in der Medizin und Pharmakologie eingesetzt. Mit ihrer Hilfe kann aber auch Uran angereichert werden, das zur Produktion einer Atombombe genutzt werden kann. Hauptakteur in diesem Bereich ist seit Jahren der Iran; auf zahlenmäßig geringerem Niveau werden Beschaffungsaktivitäten der Länder Syrien, Pakistan und Nordkorea erkannt. Die Nachrichtendienste dieser und weiterer Länder versuchen zudem die jeweiligen Oppositionsgruppen zu überwachen. Dazu werden beispielsweise Hinweisgeber gewonnen oder Informanten in die Gruppen eingeschleust. Ein Beispiel: Am 28.10.2015 wurde der iranische Staatsangehörige Meysam P. in Berlin-Kreuzberg wegen des dringenden Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit festgenommen. Neben seiner Wohnung wurden auch die Wohnungen fünf weiterer Beschuldigter durchsucht. P. wird von der Generalbundesanwaltschaft dringend verdächtigt, seit Dezember 2013 für einen iranischen Nachrichtendienst planmäßig Angehörige der militanten iranischen Oppositionsbewegung "Volksmodjahedin Iran-Organisation" in Deutschland ausgeforscht und seine Erkenntnisse gegen Agentenlohn an seine nachrichtendienstlichen Auftraggeber weitergeleitet zu haben. Die übrigen Beschuldigten sollen ebenfalls Informationen über Mitglieder dieser 216 Spionageabwehr Oppositionsbewegung beschafft haben. Die Bundesanwaltschaft hat am 22.03.2016 gegen P. und einen weiteren iranischen Staatsangehörigen Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit erhoben. 4. Nachrichtendienste der Russischen Föderation Die Nachrichtendienste der Russischen Föderation sind nach wie vor Hauptakteure der gegen Deutschland gerichteten Spionageaktivitäten. Dabei arbeiten drei Nachrichtendienste aktiv gegen deutsche Sicherheitsinteressen: Der Auslandsnachrichtendienst SWR, der Militärgeheimdienst GRU sowie der Inlandsnachrichtendienst FSB. Die russische Regierung bestimmt die Aufklärungsund Aktivitätsschwerpunkte der Dienste, die bei der politischen Führung Rückhalt und hohes Ansehen genießen. Die russische Spionage war im Jahr 2015 unter anderem geprägt von Konflikten mit dem Westen in Bezug auf die Ukraine sowie das unterschiedliche Engagement in der Behandlung der Syrien-Frage und der Bekämpfung des sogenannten "Islamischen Staates". Insgesamt verfolgt die russische Außenpolitik das Ziel, als bedeutender internationaler Akteur auf Augenhöhe mit den USA agieren zu können. Russische Spionageaktivitäten im Ausland gehen in erster Linie von Mitarbeitern an diplomatischen und anderen staatlichen Vertretungen aus, sogenannter Legalresidenturen (Botschaften und Konsulate, staatliche Unternehmen sowie Medienvertretungen). Die im Inund Ausland beschafften Informationen werden bei der Vorbereitung politischer Entscheidungen genutzt. Sie tragen zur Erfüllung politischer Vorgaben bei und dienen nicht zuletzt dazu, neben den politischen auch die ökonomischen Interessen Russlands weltweit voranzutreiben. Auch die russische Wirtschaft profitiert in erheblichem Maße davon, dass das russische Bundesgesetz Nr. 5 von 1995 den dortigen Geheimdiensten einen eindeutigen Auftrag zur Wirtschaftsspionage erteilt. Im Mittelpunkt der Aufklärungsbemühungen stehen insbesondere die Bereiche Politik, Militär, Wirtschaft, Wissenschaft und Technik. Neben klassischen nachrichtendienstlichen Mitteln (offene und verdeckte Informationsbeschaffung, Anwerbung menschlicher Quellen, Einsatz mit falschen Identitäten ausgestatteter Nachrichtendienstoffi217 Spionageabwehr ziere) nutzen die Dienste auch modernste Technologie, zum Beispiel elektronische Angriffe. So wurden vom Nationalen Cyber-Abwehrzentrum diverse Angriffsfälle erkannt, die russischen Nachrichtendiensten zugerechnet werden, beispielsweise die Attacke auf das Netz des Bundestages ( 2.). Daneben ist Russland seit einiger Zeit dazu übergegangen, auch in Deutschland verdeckten Einfluss auf Politik und Öffentlichkeit zu nehmen. Dabei versuchen die Dienste über eine Vielzahl von Kontakten, ihre Sicht der Dinge in die hiesige Öffentlichkeit zu tragen und Einfluss auszuüben. In der politischen Landschaft Europas versucht Russland seit Jahren durch finanzielle Unterstützungen, vorwiegend im Lager rechtskonservativer Parteien und Gruppierungen politische Unterstützer zu gewinnen. Politikwissenschaftler sehen darin den Versuch, neben verstärkter Einflussnahme die EU, die als Konkurrent betrachtet werde, zu destabilisieren. So berichteten Medien beispielsweise über einen vorgeblichen Millionen-Kredit Russlands für die rechtsextremistische Front National (FN) in Frankreich. Im März 2015 trafen sich in St. Petersburg auf Einladung der Kreml-treuen Rodina-Partei ("Vaterlandspartei") Rechtsextremisten aus ganz Europa, unter anderem aus Deutschland, Großbritannien, Griechenland und Bulgarien. 5. Chinesische Nachrichtendienste Auch China ist ein Hauptakteur der gegen Deutschland gerichteten Spionageaktivitäten fremder Nachrichtendienste. Das "Ministry of State Security" (MSS) ist der zivile chinesische Inund Auslandsnachrichtendienst. Seine Hauptaufgaben umfassen insbesondere Auslandsaufklärung, Spionageabwehr, innere Sicherheit, Oppositionellensowie Terrorismusbekämpfung. Zu deren Erfüllung stehen dem Dienst etwa 50.000 Mitarbeiter zur Verfügung. Ein Schwerpunkt der Arbeit des MSS ist weiterhin die Ausforschung der Exilopposition. Bei der Wahl der Mittel gibt es seit einigen Jahren wesentliche Akzentverschiebungen. Nachdem die Dienste im Zielspektrum der klassischen Spionage (Politik, Militär, Wirtschaft und Technologie) in der Vergangenheit fast ausschließlich chinesisch-stämmige Personen als Agenten rekrutiert haben, versuchen sie mittlerweile auch, Personen aus westlichen Ländern als Informanten oder Agenten zu werben. 218 Spionageabwehr Zur Informationsbeschaffung nutzen chinesische Nachrichtendienste unter anderem ihre Legalresidenturen in Deutschland. Es werden aber auch Kontakte zu akkreditierten Journalisten und hier lebenden Landsleuten wie Studenten, Praktikanten und Gastwissenschaftlern genutzt. Viele von ihnen sind in Vereinen organisiert, zu deren Dachverbänden sowie Vorständen die Vertretungen enge Kontakte unterhalten. Des Weiteren suchen und pflegen die Nachrichtendienstangehörigen unter diplomatischer Tarnung Kontakte zu interessanten Gesprächspartnern aus der deutschen Politik, Militär und Wirtschaft. Dies betrifft auch Personen, die nicht mehr aktiv im Berufsleben stehen oder nahe der Pensionsgrenze sind (zum Beispiel Offiziere und Ministerialbeamte). Zudem werden hauptamtliche Nachrichtendienstmitarbeiter, oft als Journalisten getarnt, eingesetzt. Mit einer offiziellen Akkreditierung als Medienberichterstatter sind sie für Außenstehende von echten Journalisten nicht zu unterscheiden und können ihren Gesprächspartnern und Kontaktpersonen den Eindruck journalistischer Tätigkeiten vermitteln. Berufsbedingt und unter Ausnutzung der grundgesetzlich gesicherten Informationsund Pressefreiheit verfügen sie über einen erleichterten Zugang in alle gesellschaftlichen Bereiche. Ein chinesischer Nachrichtendienstmitarbeiter, der offiziell als Korrespondent agiert, kann auf politischen Veranstaltungen, Symposien, Pressekonferenzen oder zu parteinahen Stiftungen problemlos Kontakte knüpfen mit der Aussicht, die Kontaktpersonen abzuschöpfen oder sogar nachrichtendienstlich zu verstricken und anzuwerben. Chinesische Nachrichtendienste gehen bei der Informationsbeschaffung gegenüber westlichen Zielpersonen bislang eher vorsichtig und geduldig vor, bei Landsleuten hingegen oft fordernder und aggressiver, häufig verbunden mit der Ausübung von Druck auf in China lebende Angehörige. Mittlerweile kommt es auch zu gezielten Ansprachen westlicher Ausländer, um auf diese Weise leichter in politische, wirtschaftliche oder militärische Kernbereiche eindringen zu können. Solche Anwerbungsversuche finden bevorzugt in China statt, weil sich die Nachrichtendienstoffiziere dort sicher fühlen können. Im Bereich der Wirtschaft versuchen Mitarbeiter chinesischer Nachrichtendienste, getarnt als Geschäftsleute oder als Mitarbeiter chinesischer Firmen, durch den Aufbau persönlicher Beziehungen an Gefälligkeits219 Spionageabwehr einladungen nach Deutschland zu kommen, obwohl keinerlei Geschäftskontakte zwischen der deutschen und der chinesischen Firma bestehen. Die dadurch erschlichenen Visa ermöglichen es ihnen, unbemerkt im gesamten Schengengebiet zu reisen und nachrichtendienstlich aktiv zu werden. Festgestellt wurden auch Cyberattacken oder andere Angriffe auf Netzwerke von Firmen, die zuvor von mutmaßlichen chinesischen Geschäftsleuten aufgesucht wurden oder mit denen Unternehmen in Verhandlungen stehen. Im Bereich der Wirtschaftsspionage muss mit kombinierten Strategien gerechnet werden, bei denen sowohl menschliche Quellen als auch "elektronische Angriffe" zum Einsatz kommen. Die Gefahr, von den Nachrichtendiensten ausgeforscht zu werden, besteht vor allem auch auf chinesischem Hoheitsgebiet. So müssen deutsche Diplomaten, Geschäftsleute oder Studenten damit rechnen, von Angehörigen wissenschaftlicher Institute, die eng mit Nachrichtendiensten kooperieren, angesprochen zu werden. Diese Angehörigen versuchen, ein "freundschaftliches" Verhältnis aufzubauen. Fernziel ist es, sie abzuschöpfen oder letztlich nachrichtendienstlich zu verstricken. Solche Anbahnungen können manchmal unauffällig über viele Monate oder gar Jahre erfolgen. Die Visumformulare für Reisen nach China erfragen Angaben zur beruflichen Tätigkeit sowie zur Arbeitsstelle, teils auch von Personen, die gar nicht mitreisen, wie Familienangehörige. Bereits bei Antragstellung ist die Legalresidentur daher in der Lage, für die Dienste interessante Personen zu erfassen und deren Personalien an die jeweiligen Nachrichtendienst-Einheiten in China weiterzugeben. Nach ihrer Einreise können die Reisenden umfassend überwacht werden. Hierfür muss in den Hotelzimmern mit eingebauten Abhörtechniken und heimlichen Zimmerdurchsuchungen gerechnet werden. Auch offizielle Delegationen sind vor diesen Überwachungsmaßnahmen nicht gefeit. Die Kommunistische Partei Chinas verfolgt außerdem eine strikte Internetzensur und lässt die Kommunikation per Telefon und Internet über220 Spionageabwehr wachen. Die umfassenden Möglichkeiten der Informationsbeschaffung und -steuerung über das Internet werden in China mit hoher Intensität genutzt. Zur gängigen Praxis gehören sowohl das Blocken von IP-Adressen und die systematische Suche nach bestimmten Schlüsselbegriffen als auch die offensive Informationsbeschaffung über elektronische Angriffe. 6. Ausspähung durch andere Länder Eine effektive Spionageabwehr hat die Aktivitäten aller fremden Nachrichtendienste in Deutschland im Blick. Dieser sogenannte 360-Gradoder Rundum-Blick erfuhr bei der Bearbeitung eine verstärkte Bedeutung, seit in den vergangenen beiden Jahren gehäuft Medienberichte über mögliche Spionagetätigkeiten westlicher Dienste erscheinen. Aktivitäten US-amerikanischer Nachrichtendienste Im Jahr 2015 setzte sich die Berichterstattung in der Presse über die von Edward Snowden gegen den US-amerikanischen Nachrichtendienst National Security Agency (NSA) und andere westliche Dienste erhobenen Vorwürfe fort. Bereits am 02.07.2014 wurde ein BND-Mitarbeiter festgenommen. Er gestand in Vernehmungen, seit mehreren Jahren für einen US-amerikanischen Nachrichtendienst tätig gewesen zu sein. Er war seit 2007 im BND und zuletzt im Abteilungsstab der Abteilung EA (Einsatzgebiete und Auslandsbeziehungen) tätig. Zu seinen Aufgaben zählte die Verwaltung und Verteilung von Schriftstücken; daher hatte er Zugriff auf zahlreiche Verschlusssachen. Der GBA hat am 11.08.2015 vor dem OLG München Anklage wegen Landesverrats, Verletzung von Dienstgeheimnissen und Bestechlichkeit erhoben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seit 2008 dem US-amerikanischen Dienst CIA zahlreiche Dokumente des BND übergeben zu haben, die dessen Aufklärungstätigkeit und personelle Zusammensetzung betrafen. Dafür habe er mindestens 95.000 Euro erhalten. Kurz vor seiner Festnahme hatte der Angeschuldigte zudem versucht, sich einem russischen Nachrichtendienst als Quelle anzubieten. Dabei wurde 221 Spionageabwehr der Verfassungsschutz auf ihn aufmerksam, was letztendlich zu seiner Enttarnung führte. In den Jahren 2014 und 2015 gab es zudem Verfahren gegen drei türkische Personen sowie einen indischen Staatsangehörigen wegen des Vorwurfs geheimdienstlicher Agententätigkeit. Weiter Informationen zum Thema Spionageabwehr finden Sie auf der Internetseite: www.hamburg.de/innenbehoerde/spionageabwehr 222 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz VIII. Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz 1. Allgemeines In Behörden und Einrichtungen gibt es geheimhaltungsbedürftige staatliche Informationen, die vor Ausforschung zu schützen sind. Im Bereich des Geheimschutzes ( 2.) obliegt diese Aufgabe dem LfV Hamburg durch personelle, technische und organisatorische Vorkehrungen. Solche amtlich geheim zu haltenden Angelegenheiten, sogenannte Verschlusssachen (VS), sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse. Dazu zählen insbesondere elektronische Speichermedien, Schriftverkehr, Transportwege, aber auch Räumlichkeiten. Sie werden nach ihrer Schutzbedürftigkeit entweder als "STRENG GEHEIM", "GEHEIM", "VS-VERTRAULICH" oder "VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" klassifiziert. Entscheidend für die Einstufung ist der mögliche Schaden, wenn Unbefugte von diesen Informationen Kenntnis erhalten. Auch Wirtschaftsunternehmen arbeiten mit staatlichen Verschlusssachen, wenn geheimhaltungsbedürftige Staatsaufträge zum Beispiel im Bereich der Rüstungsindustrie vergeben werden. Zum Schutz dieser Verschlusssachen werden diese Unternehmen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Hamburger Verfassungsschutz betreut und daher als Der Geheimschutz gehört zu den Aufgaben "geheimschutzbetreut" bezeichdes Verfassungsschutzes net. Im Zuge des personellen Sabotageschutzes ( 3.) führt der Verfassungsschutz präventive Personenüberprüfungen durch, um potenzielle Saboteure von sicherheitsempfindlichen Bereichen fernzuhalten. 224 Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Seine eigenen IT-Systeme und die von ihm genutzten Kommunikationsstrukturen schützt das LfV Hamburg durch Einhaltung von Sicherheitsstandards entsprechend dem jeweiligen Schutzbedarf ( 4.). Im Bereich des Wirtschaftsschutzes ( 5.) hält das LfV Hamburg ein umfassendes Informationsund Beratungsangebot vor. Anhand modular aufgebauter Vorträge zeigt es den Hamburger Unternehmen aktuelle Gefahren durch Wirtschaftsspionage sowie geeignete Schutzmöglichkeiten auf. 2. Geheimschutz Ziel des staatlichen Geheimschutzes ist es, geheimhaltungsbedürftige Informationen des Staates bestmöglich vor einem Zugriff durch Unbefugte zu sichern. Für solche Verschlusssachen ist deshalb ein optimaler Schutz zu gewährleisten. Der Umgang mit ihnen ist sowohl personenbezogen ( 2.1) als auch materiell ( 2.2) geregelt. 2.1 Personeller Geheimschutz Der personelle Geheimschutz soll verhindern, dass solche Personen Zugang zu Verschlusssachen erhalten, bei denen Sicherheitsrisiken vorliegen. Zu diesem Zweck werden Sicherheitsüberprüfungen nach dem Hamburger Landesrecht (Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz, HmbSÜGG) durchgeführt. Die Sicherheitsüberprüfungen dienen der Feststellung, ob einer Person eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit in einer öffentlichen Stelle oder einem Unternehmen übertragen werden kann. Ein Sicherheitsrisiko, das die Zuweisung einer solchen Tätigkeit aus Gründen des staatlichen Geheimschutzes verbietet, kann insbesondere bestehen * bei Unzuverlässigkeit wegen Straftaten, Drogenoder Alkoholmissbrauchs, * bei fehlender Verfassungstreue, insbesondere bei politisch-extremistischer Tätigkeit oder * bei besonderer Gefährdung durch Anbahnungsoder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste (zum Beispiel Erpressbarkeit). 225 Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Zum Schutz der Grundrechte der Betroffenen wurde im Sicherheitsüberprüfungsrecht festgelegt, dass die Durchführung einer vorherigen Zustimmung bedarf. Der Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist nur mit vorliegender Zustimmung der zu überprüfenden Person zulässig. Dies gilt ebenso für die Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten, die bei bestimmten Überprüfungsarten in die Sicherheitsüberprüfung mit einzubeziehen sind. Falls die Zustimmung zur Sicherheitsüberprüfung verweigert wird, ist die Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit allerdings nicht möglich. Je nach Art der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit werden entweder eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1), eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) oder eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) durchgeführt. Mit der sogenannten verkürzten einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1-VK-) bietet das HmbSÜGG zudem eine besondere Überprüfungsart: Zuständige Stellen (zum Beispiel Behörden) dürfen den kurzzeitigen Zugang zu einem Sicherheitsbereich gewähren, ohne eine komplette - für diese kurzzeitige Tätigkeit unangemessene - Sicherheitsüberprüfung vornehmen zu müssen (zum Beispiel bei unaufschiebbaren Maßnahmen von Handwerkern). Der Umfang der Maßnahmen für die einzelnen Überprüfungsarten ist im HmbSÜGG geregelt. Hierzu gehören zum Beispiel Anfragen bei anderen Sicherheitsbehörden und dem Bundeszentralregister. Das HmbSÜGG enthält gegenüber den Sicherheitsüberprüfungsgesetzen des Bundes und anderer Länder einen erweiterten Aufgabenkatalog. Unabhängig vom tatsächlichen Umgang mit Verschlusssachen können auch Personen überprüft werden, die in einem sicherheitsempfindlichen öffentlichen Bereich tätig sind, der aufgrund seiner Aufgabenstellung oder seiner besonderen Bedeutung zum Sicherheitsbereich erklärt wurde. Bei dieser Form der Sicherheitsüberprüfung wirkt das Landesamt für Verfassungsschutz nicht mit (SS 34 HmbSÜGG), sie wird von der jeweiligen Behörde selbst durchgeführt. Überprüft werden hier regelhaft auch Personen, die in zentralen sicherheitsempfindlichen öffentlichen Bereichen in Funktionen der Informationsund Kommunikationstechnik - zum Beispiel bei Dataport - tätig sind. 226 Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Bei der Durchführung von einzelnen Personenüberprüfungen und grundsätzlichen Fragen zum personellen Geheimschutz steht der Verfassungsschutz den öffentlichen Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg und auch den geheimschutzbetreuten Wirtschaftsunternehmen beratend zur Seite. Im Jahr 2015 hat das LfV Hamburg 337 (2014: 417) Sicherheitsüberprüfungen bearbeitet. 2.2 Materieller Geheimschutz Der materielle Geheimschutz umfasst technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen. Verschlusssachen sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen, insofern sind sie entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit zu behandeln und aufzubewahren. Bei der Planung und Durchführung technischer, baulicher und organisatorischer Sicherungsmaßnahmen steht der Verfassungsschutz den Verschlusssachen beund verarbeitenden öffentlichen Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg beratend zur Seite. 3. Personeller Sabotageschutz Der vorbeugende personelle Sabotageschutz wurde in Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 eingeführt. Ziel der im Rahmen des Sabotageschutzes durchgeführten Personenüberprüfungen ist es, potenzielle Saboteure (sogenannte Innentäter) von sicherheitsempfindlichen Bereichen fernzuhalten. Überprüft werden Personen, die innerhalb von lebensund verteidigungswichtigen Einrichtungen an sicherheitsempfindlichen Stellen beschäftigt sind oder werden sollen und die tatsächlich auf die Funktionsfähigkeit dieser Einrichtungen Einfluss nehmen können. Im Rahmen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes werden auch Personen, die in sicherheitsempfindlichen Bereichen des Hamburger Flughafens beschäftigt werden sollen, nach SS 7 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherungsaufgaben (Luftsicherheitsgesetz - LuftSiG) auf ihre Zuverlässigkeit überprüft. 227 Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Im Jahr 2015 wurden 8.791 (2014: 9.162) Überprüfungen für den Bereich des Hamburger Flughafens vorgenommen. Auch die Sicherheitsmaßnahmen für Hafenanlagen sehen entsprechende Personenüberprüfungen vor. Von den im Hafensicherheitsgesetz (HafenSG) definierten Zuverlässigkeitsüberprüfungen wurden im Jahr 2015 insgesamt 56 (2014: 53) vorgenommen. Das LfV Hamburg ist darüber hinaus an den Zuverlässigkeitsüberprüfungsverfahren des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) beteiligt. 2015 wurden 274 Auskunftsersuchen beantwortet (2014: 178). Das umfassende Beratungsangebot des Verfassungsschutzes steht den betroffenen öffentlichen und privaten Stellen im Übrigen zu allen Fragen rund um den personellen Sabotageschutz zur Verfügung. 4. Schutz von IT-Systemen und Kommunikationsstrukturen Sicherheitsstandards von IT-Systemen, Netzund Kommunikationsinfrastrukturen werden anhand des Schutzbedarfes der verarbeiteten Daten festgelegt; hieraus resultieren / ergeben sich die zu treffenden Schutzmaßnahmen. Gleichwohl ist es immer wieder erforderlich, für die Übermittlung von Daten auch öffentliche Kommunikationswege zu nutzen. In öffentlichen Kommunikationsinfrastrukturen befindliche IT-Systeme sind grundsätzlich einem hohen Risiko ausgesetzt, elektronisch angegriffen zu werden. Ziel dieser Angriffe kann das Ausforschen, das Manipulieren oder Löschen von Daten sowie die Beeinträchtigung der Verfügbarkeit dieser IT-Systeme sein. Um dieses zu erreichen, wird sowohl einfache als auch sehr komplexe und professionelle Schadsoftware, welche mit hohen personellen und finanziellen Ressourcen entwickelt worden sein muss, eingesetzt. Urheber solcher Angriffe können Einzelpersonen, politische oder kriminelle Vereinigungen oder auch fremde Staaten sein ( VII. 2.). 228 Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz 5. Wirtschaftsschutz Deutschland ist Standort zahlreicher weltmarktführender Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen, deren Wissen den internationalen Erfolg und die Wirtschaftskraft Deutschlands antreibt. Das Niveau in der Produktforschung und -entwicklung sichert den langfristigen Erfolg dieser Unternehmen auf dem Weltmarkt. Aus diesem Grund stellen deutsche Unternehmen nicht nur für Wettbewerber, sondern auch für ausländische Nachrichtendienste ein begehrtes Ziel für Ausforschungen dar. In den Fokus geraten dabei insbesondere innovationskräftige Unternehmen des Mittelstandes, für die der Begriff der "hidden champions" (unbekannte Weltmarktführer) geprägt wurde. Staatlich gelenkte Wirtschaftsspionage ist in aller Regel langfristig angelegt, forscht Wissen auf vielen Wirtschaftsund Wissenschaftsfeldern aus und nutzt dabei alle Methoden der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung. Der sich daraus ergebende Wissensabfluss kann einer funktionierenden Volkswirtschaft starken Schaden zufügen. Eine funktionierende Volkswirtschaft ist eine grundlegende Voraussetzung für die innere Stabilität des Staates und der Gesellschaft. Es besteht daher ein ureigenes staatliches Interesse daran, WirtDas Logo des "Netzwerkes Standortschaftsspionage weitestmöglich zu versicherheit Hamburg" hindern. Aufgabe des LfV Hamburg ist es, Hamburger Unternehmen für die Gefahren durch Wirtschaftsspionage zu sensibilisieren und mit einem umfangreichen Informationsund Beratungsangebot bei der Abwehr dieser Gefahren zu unterstützen. Auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen profitieren von dem Angebot des Wirtschaftsschutzes. Um eine erhöhte Sensibilität und ein angemessenes Sicherheitsbewusstsein von Führungskräften und Mitarbeitern zu erreichen, erfolgen Firmenbesuche, Informationsund Vortragsveranstaltungen, aktuelle Lageeinschätzungen sowie konkrete Verhaltensempfehlungen bei eingetretenen oder befürchteten Sicherheitsgefährdungen. 229 Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz 2015 hat das LfV Hamburg 46 Sensibilisierungsgespräche mit Sicherheitsverantwortlichen oder der Geschäftsführung von Hamburger Unternehmen geführt, 25 davon bei geheimschutzbetreuten Unternehmen. Daneben führte das LfV Hamburg 11 Informationsund Vortragsveranstaltungen bei Unternehmen durch und hielt 12 Vorträge im Rahmen von Multiplikatorenveranstaltungen. Weiterhin ist das LfV Hamburg in verschiedene Gremien eingebunden, vielfach als Teil des "Netzwerkes Standortsicherheit". Das Netzwerk Standortsicherheit wurde im Juni 2013 vom Präses der Behörde für Inneres und Sport und Vertretern der Hamburger Wirtschaft ins Leben gerufen. Das LfV Hamburg ist hier federführend im Bereich des Schutzes vor Wirtschaftsspionage aktiv und beteiligt sich weiterhin in den Arbeitsfeldern IT-Sicherheit und Cybercrime, Kritische Infrastrukturen, Qualifizierung und Bildung sowie Besondere Lagen. Darüber hinaus versteht sich der Wirtschaftsschutz des LfV Hamburg als zentraler Ansprechpartner für alle Hamburger Unternehmen in weiteren Themenfeldern des Verfassungsschutzes, insbesondere für Unternehmen und Institutionen, die als kritische Infrastrukturen gelten - zum Beispiel Betreiber des ÖPNV sowie Energieund Wasserversorgungsunternehmen. Infolge der intensiven Zusammenarbeit des LfV Hamburg mit der Hamburger Wirtschaft sowie ihren Vereinigungen und des dadurch gewachsenen Vertrauensverhältnisses geben die Unternehmen dem LfV Hamburg auch Hinweise zu sicherheitsrelevanten Vorkommnissen, zum Beispiel zu Auffälligkeiten auf Geschäftsreisen bei der Einund Ausreisekontrolle, im Hotel oder bei Geschäftsverhandlungen. Weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten des LfV Hamburg unter www.hamburg.de/innenbehoerde/wirtschaftsschutz www.hamburg.de/innenbehoerde/wirtschaftsschutz/2473962/wirtschaftsschutz-publikationen-verfassungsschutz-fhh-hamburg 230 Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Beratung Unternehmen mit Beratungsbedarf können sich jederzeit mit dem Bereich "Wirtschaftsschutz" des LfV Hamburg unter der Telefonnummer 040 / 24 44 43 in Verbindung setzen oder eine E-Mail an wirtschaftsschutz@verfassungsschutz.hamburg.de schreiben. 231 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Anhang / Verfassungsschutzgesetz Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) vom 07.03.1995 zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2013 1. Abschnitt Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz SS 1 Zweck des Verfassungsschutzes SS 2 Zuständigkeit SS 3 Zusammenarbeit SS 4 Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz SS 5 Begriffsbestimmungen SS 6 Voraussetzung und Rahmen für die Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz 2. Abschnitt Erheben und weitere Verarbeitung von Informationen SS 7 Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz SS 7a Verfahrensregelungen zu besonderen Auskunftsverlangen SS 7b Einschränkung von Grundrechten SS 7c Weitere Auskunftsverlangen SS 8 Erheben von Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln SS9 Weitere Verarbeitung personenbezogener Daten SS 10 Verarbeitung von Daten Minderjähriger SS 11 Berichtigung, Sperrung und Löschung 3. Abschnitt Datenübermittlung SS 12 Übermittlung nicht personenbezogener Daten SS 13 Übermittlung personenbezogener Daten an inländische Nachrichtendienste SS 14 Übermittlung personenbezogener Daten an inländische 234 Anhang / Verfassungsschutzgesetz öffentliche Stellen und Strafverfolgungsbehörden SS 15 Übermittlung personenbezogener Daten an Stationierungsstreitkräfte SS 16 Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische öffentliche Stellen SS 17 Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs SS 18 Übermittlung personenbezogener Daten an die Öffentlichkeit SS 19 Übermittlung personenbezogener Daten an das Landesamt für Verfassungsschutz SS 20 Registereinsicht durch das Landesamt für Verfassungsschutz SS 21 Übermittlungsverbote und -einschränkungen SS 22 Übermittlung personenbezogener Daten Minderjähriger 4. Abschnitt Auskunftserteilung SS 23 Auskunftserteilung 5. Abschnitt Parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes SS 24 Parlamentarischer Kontrollausschuss SS 25 Zusammensetzung und Pflichten des Ausschusses SS 26 Aufgaben des Ausschusses SS 27 Eingaben 6. Abschnitt Schlussvorschriften SS 28 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz SS 29 Inkrafttreten 235 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 1. Abschnitt Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz SS1 Zweck des Verfassungsschutzes (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. (2) Zu diesem Zweck tritt dieses Gesetz neben das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG) vom 20. Dezember 1990 (Bundesgesetzblatt I Seiten 2954, 2970), zuletzt geändert am 20. Juni 2013 (BGBl. I S. 1602, 1607). SS2 Zuständigkeit (1) 1 Der Verfassungsschutz wird innerhalb der zuständigen Behörde vom Landesamt für Verfassungsschutz wahrgenommen. 2 Das Landesamt für Verfassungsschutz ist ausschließlich hierfür zuständig. 3 Bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist es an Gesetz und Recht gebunden (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes). (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. 2 Ihm stehen polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse gegenüber polizeilichen Dienststellen nicht zu; es darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist. SS3 Zusammenarbeit (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz ist verpflichtet, mit Bund und Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. 2 Die Zusammenarbeit besteht auch in gegenseitiger Unter236 Anhang / Verfassungsschutzgesetz stützung und Hilfeleistung sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) 1 Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen mit dem Landesamt für Verfassungsschutz nach Maßgabe dieses Gesetzes und soweit eigenes Landesrecht dies zulässt, der Bund gemäß SS 5 Absatz 2 BVerfSchG nur im Benehmen mit dem Landesamt für Verfassungsschutz tätig werden. 2 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf in den anderen Ländern tätig werden, soweit es die Rechtsvorschriften dieses Gesetzes und der anderen Länder zulassen. SS4 Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz (1) 1 Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der verfassungsmäßigen Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht in der Bundesrepublik Deutschland, 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind (SS 3 Absatz 1 BVerfSchG). 2 Das Landesamt für Verfassungsschutz hat insbesondere den Senat 237 Anhang / Verfassungsschutzgesetz über Gefahren für die Schutzgüter des SS 1 zu informieren und die dafür zuständigen staatlichen Stellen in die Lage zu versetzen, Maßnahmen zu ihrer Abwehr zu ergreifen. 3 Es informiert und berät auf Anforderung öffentliche und nicht-öffentliche Stellen und Einrichtungen über die Gefahren der gegen sie gerichteten Bestrebungen und Tätigkeiten des Absatzes 1. 4 Darüber hinaus unterrichtet das Landesamt für Verfassungsschutz mindestens einmal jährlich die Öffentlichkeit über Gefahren für die Schutzgüter des SS 1. (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz wirkt mit 1. bei der Überprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich dienstlich verschaffen können, 2. bei der Überprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensund verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen und Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte (SS 3 Absatz 2 Satz 1 BVerfSchG) und 4. bei der Betreuung nicht-öffentlicher Stellen und Einrichtungen, bei denen auf Grund von öffentlichen Verschlusssachenaufträgen Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt worden sind. 2 Die Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nummern 1 und 2 sind im Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetz (HmbSÜGG) vom 25. Mai 1995 (HmbGVBl. S. 82), zuletzt geändert am 2. April 2013 (HmbGVBl. S. 121, 124), geregelt. 3 Die Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz bei der Mitwirkung an Zuverlässigkeitsüberprüfungen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Hamburger Hafens sind im Hafensicherheitsgesetz vom 6. Oktober 2005 (HmbGVBl. S. 424), zuletzt geändert am 22. Juni 2010 (HmbGVBl. S. 440), geregelt. 238 Anhang / Verfassungsschutzgesetz SS5 Begriffsbestimmungen (1) 1 Im Sinne dieses Gesetzes sind: 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch motivierten zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen gehörendes Gebiet abzutrennen, 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch motivierten zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen, 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch motivierten zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. 2 Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt (SS 4 Absatz 1 Sätze 1 und 2 BVerfSchG). 3 Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes sind auch Verhaltensweisen gemäß Satz 1 von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, wenn sie gegen Schutzgüter dieses Gesetzes mit Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder diese sonst angreifen und bekämpfen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen gemäß SS 4 Absatz 2 BVerfSchG 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 239 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber der Volksvertretung und ihre Ablösbarkeit, 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. SS6 Voraussetzung und Rahmen für die Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf nur Maßnahmen ergreifen, wenn und soweit sie zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind; dies gilt insbesondere für die Erhebung und weitere Verarbeitung personenbezogener Daten. 2 Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat es diejenige zu treffen, die den Einzelnen insbesondere in seinen Grundrechten und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. 3 Eine geringere Beeinträchtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Information aus allgemein zugänglichen Quellen oder durch eine behördliche Auskunft gewonnen werden kann. 4 Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. 5 Sie ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. 240 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 2. Abschnitt Erheben und weitere Verarbeitung von Informationen SS7 Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf zur Erfüllung seiner Aufgaben Informationen erheben und weiter verarbeiten. 2 Es darf personenbezogene Daten auch für die Vorgangsverwaltung nutzen und verarbeiten. 3 Ist zum Zwecke der Datenerhebung die Übermittlung von personenbezogenen Daten unerlässlich, ist sie auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. 4 Schutzwürdige Interessen des Betroffenen dürfen nur in unvermeidbarem Umfang beeinträchtigt werden. (1a) 1 Die Erhebung von personenbezogenen Daten, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung oder einem Vertrauensverhältnis mit Berufsgeheimnisträgern oder zeugnisverweigerungsberechtigten Personen gemäß SSSS 53, 53a Strafprozessordnung zuzuordnen sind (Vertrauensbereiche), ist unzulässig. 2 Werden personenbezogene Daten aus diesen Vertrauensbereichen durch Maßnahmen unvermeidbar erfasst, so dürfen die Daten nicht weiter verarbeitet werden; sie sind unter Aufsicht eines Bediensteten mit der Befähigung zum Richteramt zu löschen oder zu vernichten. 3 Die Tatsache der Erhebung und die Löschung oder Vernichtung der Daten aus diesen Vertrauensbereichen ist zu dokumentieren. 4 In Zweifelsfällen entscheidet der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz oder sein Stellvertreter, ob die Daten weiter verarbeitet werden dürfen. 5 Eine Weiterverarbeitung darf erst nach einer Berichterstattung an den Kontrollausschuss gemäß SS 26 erfolgen, sofern keine Gefahr im Verzug vorliegt. 6 Soweit die Daten für eine Mitteilung an den Betroffenen oder für eine gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme von Bedeutung sein können, sind sie zu sperren. 7 Die gesperrten Daten dürfen nur zu den in Satz 6 genannten Zwecken verwendet werden. 8 Im Fall der Mitteilung an den Betroffenen sind die Daten erst zu löschen, wenn der Betroffene nach Ablauf eines Monats nach seiner Benachrichtigung keine Klage erhebt; auf diese Frist ist in der Mitteilung hinzuweisen. 9 Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung sind die Daten nach deren Abschluss zu löschen. 10 Die Löschung von Daten ist zu protokollieren. 11 Anderweitige Rechtsvorschriften über die Bearbeitung von personenbezogenen Daten aus den Vertrauensbereichen bleiben unberührt. 241 Anhang / Verfassungsschutzgesetz (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf bei den hamburgischen Behörden und den der Aufsicht der Freien und Hansestadt Hamburg unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts nur die Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, die diesen Stellen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung bereits vorliegen und die zur Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes erforderlich sind. 2 Das Landesamt für Verfassungsschutz braucht die Ersuchen nicht zu begründen, soweit dies dem Schutz des Betroffenen dient oder eine Begründung den Zweck der Maßnahme gefährden würde. (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf im Einzelfall bei denjenigen, die geschäftsmäßig Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, Auskunft über Daten einholen, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telemediendienste (Bestandsdaten) gespeichert worden sind, soweit dies zur Sammlung und Auswertung von Informationen erforderlich ist und tatsächliche Anhaltspunkte für schwerwiegende Gefahren für die in SS 4 Absatz 1 genannten Schutzgüter vorliegen. (4) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf im Einzelfall Auskunft einholen bei 1. Luftfahrtunternehmen sowie Betreibern von Computerreservierungssystemen und Globalen Distributionssystemen für Flüge zu Namen und Anschriften des Kunden sowie zur Inanspruchnahme und den Umständen von Transportleistungen, insbesondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, 2. Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere über Kontostand und Zahlungseinund -ausgänge, 3. (aufgehoben), 4. denjenigen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, zu Verkehrsdaten nach SS 96 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 des Telekommunikationsgesetzes vom 242 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), zuletzt geändert am 20. Juni 2013 (BGBl. I S. 1602), und sonstigen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten und 5. denjenigen, die geschäftsmäßig Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, zu a) Merkmalen zur Identifikation des Nutzers eines Telemediendienstes, b) Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und c) Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemediendienste, soweit dies zur Sammlung und Auswertung von Informationen erforderlich ist und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass schwerwiegende Gefahren für die in SS 4 Absatz 1 Satz 1 genannten Schutzgüter vorliegen. 2 Im Falle des SS 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 gilt dies nur für Bestrebungen, die bezwecken oder auf Grund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, 1. zu Hass oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufzustacheln oder deren Menschenwürde durch Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden anzugreifen und dadurch die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zu fördern und den öffentlichen Frieden zu stören oder 2. Gewalt anzuwenden oder vorzubereiten, einschließlich dem Befürworten, Hervorrufen oder Unterstützen von Gewaltanwendung, auch durch Unterstützen von Vereinigungen, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen. (5) Anordnungen nach Absatz 4 dürfen sich nur gegen Personen richten, bei denen 1. tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie die schwerwiegenden Gefahren nach Absatz 4 nachdrücklich fördern oder 243 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 2. auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist a) bei Auskünften nach Absatz 4 Satz 1 Nummern 1, 2 und 5, dass sie die Leistung für eine Person nach Nummer 1 in Anspruch nehmen oder b) bei Auskünften nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 4, dass sie für eine Person nach Nummer 1 bestimmte oder von ihr herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben, oder dass eine Person nach Nummer 1 ihren Anschluss benutzt. SS 7a Verfahrensregelungen zu besonderen Auskunftsverlangen (1) Anordnungen nach SS 7 Absatz 4 werden vom Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz oder seinem Vertreter beantragt; der Antrag ist schriftlich zu stellen und zu begründen. Zuständig für die Anordnungen ist der Präses oder bei seiner Verhinderung der Staatsrat der zuständigen Behörde. Die Anordnung einer Auskunft über künftig anfallende Daten ist auf höchstens drei Monate zu befristen. Die Verlängerung dieser Anordnung um jeweils nicht mehr als drei Monate ist auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Auf die Anordnung der Verlängerung finden die Sätze 1 und 2 Anwendung. (2) Über Anordnungen nach SS 7 Absatz 4 unterrichtet die zuständige Behörde die G 10-Kommission nach SS 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes vom 17. Januar 1969 (HmbGVBl. S. 5), zuletzt geändert am 2. April 2013 (HmbGVBl. S. 121, 128), in der jeweils geltenden Fassung, vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann sie den Vollzug der Entscheidung auch bereits vor der Unterrichtung der G 10-Kommission anordnen. Die G 10-Kommission prüft von Amts wegen oder auf Grund von Beschwerden die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Auskünften. SS 15 Absatz 5 des Artikel 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), zuletzt geändert am 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2576, 2580), ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Kontrollbefugnis der Kommission sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung 244 Anhang / Verfassungsschutzgesetz der nach SS 7 Absatz 4 erlangten personenbezogenen Daten erstreckt. Entscheidungen über Auskünfte, welche die G 10-Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, sind unverzüglich aufzuheben. Die Daten unterliegen in diesem Falle einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverzüglich zu löschen. Für die Verarbeitung der nach SS 7 Absatz 4 erhobenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. (3) Die nach Absatz 2 zuständige Behörde unterrichtet im Abstand von höchstens sechs Monaten den Kontrollausschuss gemäß SS 24 über Anordnungen nach SS 7 Absatz 4; dabei ist insbesondere ein Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen zu geben. Die nach Satz 1 zuständige Behörde erstattet ferner dem Parlamentarischen Kontrollgremium nach dem Kontrollgremiumgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2346) jährlich einen Bericht über die Durchführung sowie Art, Umfang und Anordnungsgründe der Maßnahmen; dabei sind die Grundsätze des SS 2 Absatz 4 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes und des SS 10 Absatz 1 des Kontrollgremiumgesetzes zu beachten. (4) Anordnungen sind dem Verpflichteten insoweit schriftlich mitzuteilen, als dies erforderlich ist, um ihm die Erfüllung seiner Verpflichtung zu ermöglichen. Anordnungen und übermittelte Daten dürfen dem Betroffenen oder Dritten vom Verpflichteten nicht mitgeteilt werden. (5) Dem Verpflichteten ist es verboten, allein auf Grund einer Anordnung nach SS 7 Absatz 3 oder 4 einseitige Handlungen vorzunehmen, die für den Betroffenen nachteilig sind und die über die Erteilung der Auskunft hinausgehen, insbesondere bestehende Verträge oder Geschäftsverbindungen zu beenden, ihren Umfang zu beschränken oder ein Entgelt zu erheben oder zu erhöhen. Die Anordnung ist mit dem ausdrücklichen Hinweis auf dieses Verbot und darauf zu verbinden, dass das Auskunftsersuchen nicht die Aussage beinhaltet, dass sich die betroffene Person rechtswidrig verhalten hat oder ein darauf gerichteter Verdacht bestehen müsse. (6) Die in SS 7 Absatz 3 und Absatz 4 Satz 1 genannten Stellen sind verpflichtet, die Auskunft unverzüglich, vollständig, richtig und in dem Format zu erteilen, das durch die auf Grund von Absatz 8 Sätze 1 bis 3 erlassene Rechtsverordnung oder in den in Absatz 8 Sätze 4 und 5 245 Anhang / Verfassungsschutzgesetz bezeichneten Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist. (7) Anordnungen nach SS 7 Absatz 4 Satz 1 Nummern 1 und 2 hat die zuständige Behörde dem Betroffenen mitzuteilen; eine Mitteilung unterbleibt, solange eine Gefährdung des Zwecks des Eingriffs nicht ausgeschlossen werden kann oder solange der Eintritt übergreifender Nachteile für das Wohl des Bundes oder eines Landes absehbar ist. Für Anordnungen nach SS 7 Absatz 4 Satz 1 Nummern 4 und 5 findet SS 12 Absatz 1 des Artikel 10-Gesetzes entsprechende Anwendung. Wurden personenbezogene Daten an eine andere Stelle übermittelt, erfolgt die Mitteilung im Benehmen mit dieser. (8) Der Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass Auskünfte nach SS 7 Absätze 3 und 4 mit Ausnahme der Auskünfte nach SS 7 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4, auch soweit andere Vorschriften hierauf verweisen, ganz oder teilweise auf maschinell verwertbaren Datenträgern oder durch Datenfernübertragung übermittelt werden müssen. Dabei können insbesondere geregelt werden 1. die Voraussetzungen für die Anwendung des Verfahrens, 2. das Nähere über Form, Inhalt, Verarbeitung und Sicherung der zu übermittelnden Daten, 3. die Art und Weise der Übermittlung der Daten, 4. die Zuständigkeit für die Entgegennahme der zu übermittelnden Daten, 5. der Umfang und die Form der für dieses Verfahren erforderlichen besonderen Erklärungspflichten des Auskunftspflichtigen, 6. Tatbestände und Bemessung einer auf Grund der Auskunftserteilung an Verpflichtete zu leistenden Aufwandsentschädigung und 7. die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach SS 8 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes vom 5. Juli 1990 (HmbGVBl. S. 133, 165, 266), zuletzt geändert am 14. Juni 2011 (HmbGVBl. S. 255). 246 Anhang / Verfassungsschutzgesetz Zur Regelung der Datenübermittlung kann in der Rechtsverordnung auf Veröffentlichungen sachverständiger Stellen verwiesen werden; hierbei sind das Datum der Veröffentlichung, die Bezugsquelle und eine Stelle zu bezeichnen, bei der die Veröffentlichung archivmäßig gesichert niedergelegt ist. Der Senat kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf die zuständige Behörde weiter übertragen. Die Vorgaben für die Erteilung von Auskünften nach SS 7 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4, insbesondere ob und in welchem Umfang die Verpflichteten hierfür Vorkehrungen für die technische und organisatorische Umsetzung der Auskunftsverpflichtung zu treffen haben, bestimmen sich nach SS 110 des Telekommunikationsgesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnung. Die technischen Einzelheiten, die zur Auskunftserteilung sowie zur Gestaltung des Übergabepunktes zu den berechtigten Stellen erforderlich sind, insbesondere das technische Format für die Übermittlung derartiger Auskunftsverlangen an die Verpflichteten und die Rückübermittlung der zugehörigen Auskünfte an die berechtigten Stellen, richten sich nach den Festlegungen in der Technischen Richtlinie nach SS 110 Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes. (9) Für die Erteilung von Auskünften nach SS 7 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 hat der Verpflichtete Anspruch auf Entschädigung entsprechend SS 23 und Anlage 3 des Justizvergütungsund -entschädigungsgesetzes (JVEG) vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), zuletzt geändert am 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2182, 2189); die Vorschriften über die Verjährung in SS 2 Absätze 1 und 4 JVEG finden entsprechend Anwendung. SS 7b Einschränkungen von Grundrechten Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des SS 7 Absatz 3 und Absatz 4 Satz 1 Nummern 4 und 5 sowie des SS 7a Absätze 1, 2 und 4 bis 8 eingeschränkt. 247 Anhang / Verfassungsschutzgesetz SS 7c Weitere Auskunftsverlangen (1) Soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz erforderlich ist, darf von demjenigen, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den SSSS 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten verlangt werden. Bezieht sich das Auskunftsverlangen nach Satz 1 auf Daten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden, geschützt wird, darf die Auskunft nur verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Daten vorliegen. (2) Die Auskunft nach Absatz 1 darf auch anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse sowie weiterer zur Individualisierung erforderlicher technischer Daten verlangt werden. (3) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 und des Absatzes 2 ist zuständig für die Anordnung der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz oder sein Vertreter. SS 7a Absatz 7 Sätze 2 und 3 gilt in diesen Fällen entsprechend. (4) Auf Grund eines Auskunftsverlangens nach Absatz 1 oder 2 hat derjenige, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, die zur Auskunftserteilung erforderlichen Daten unverzüglich, vollständig und richtig zu übermitteln. (5) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat für ihm erteilte Auskünfte eine Entschädigung zu gewähren, deren Umfang sich nach SS 23 und Anlage 3 JVEG bemisst; die Vorschriften über die Verjährung in SS 2 Absätze 1 und 4 JVEG finden entsprechend Anwendung. (6) Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des Absatzes 2 eingeschränkt. 248 Anhang / Verfassungsschutzgesetz SS8 Erheben von Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf mit nachrichtendienstlichen Mitteln Informationen verdeckt erheben. 2 Der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln ist vorbehaltlich SS 6 nur zulässig, wenn 1. er sich gegen Organisationen, unorganisierte Gruppen, in ihnen oder einzeln tätige Personen richtet, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 bestehen, 2. er sich gegen andere als die in Nummer 1 genannten Personen richtet, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für den Betroffenen bestimmte oder von ihm herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben, um auf diese Weise Erkenntnisse über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder gewalttätige Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 zu gewinnen, 3. auf diese Weise die zur Erforschung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 erforderlichen Nachrichtenzugänge geschaffen werden können oder 4. dies zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Nachrichtenzugänge des Landesamtes für Verfassungsschutz gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. 3 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf die so gewonnenen Informationen nur für die in Satz 2 genannten Zwecke verwenden. 4 Unterlagen, die für diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverzüglich zu vernichten. 5 Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die Informationen von anderen schriftlichen Unterlagen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand getrennt werden können; in diesem Fall unterliegen sie einem Verwertungsverbot. (2) 1 Zulässige nachrichtendienstliche Mittel sind 249 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 1. verdeckt eingesetzte hauptamtliche Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz, 2. verdeckt eingesetzte Personen, die nicht in einem arbeitsvertraglichen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Landesamt für Verfassungsschutz stehen, wie Vertrauensleute, Informanten, Gewährspersonen, 3. planmäßig angelegte Beobachtungen (Observationen), 4. Bildaufzeichnungen, 5. verdeckte Ermittlungen und Befragungen, 6. verdecktes Mithören ohne Inanspruchnahme technischer Mittel, 7. verdecktes Mithören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes oder sonstiger Signale unter Einsatz technischer Mittel innerhalb und außerhalb von Wohnungen (Artikel 13 des Grundgesetzes), 8. Beobachten und Aufzeichnen des Funkverkehrs und die verdeckte Standortbestimmung mit technischen oder telekommunikativen Mitteln, soweit nicht der Postund Fernmeldeverkehr nach Maßgabe des Artikel 10-Gesetzes betroffen ist, 9. Aufbau und Gebrauch von Legenden, 10. Beschaffen, Erstellen und Verwenden von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen, 11. Überwachen des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Maßgabe des Artikel 10-Gesetzes sowie 12. weitere vergleichbare Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, insbesondere das sonstige Eindringen in technische Kommunikationsbeziehungen durch Bild-, Tonund Datenaufzeichnungen, um die nach Absatz 1 erforderlichen Informationen zu gewinnen. 250 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 2 Die nachrichtendienstlichen Mittel sind abschließend in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationserhebungen regelt. 3 Die Dienstvorschrift bedarf der Zustimmung des Präses der zuständigen Behörde. 4 Der oder dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 5 Die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg sind verpflichtet, dem Landesamt für Verfassungsschutz Hilfe für Tarnungsmaßnahmen zu leisten. (3) 1 Der verdeckte Einsatz besonderer technischer Mittel zur Informationsgewinnung ist im Schutzbereich des Artikels 13 des Grundgesetzes innerhalb von Wohnungen in Abwesenheit einer für das Landesamt für Verfassungsschutz tätigen Person zur Abwehr dringender Gefahren für die Schutzgüter des SS 1 und unter Berücksichtigung des SS 6 nur zulässig, wenn die materiellen Voraussetzungen für einen Eingriff in das Brief-, Postoder Fernmeldegeheimnis nach SS 1 Absatz 1 Nummer 1 und SS 3 Absatz 1 Satz 1 des Artikel 10-Gesetzes vorliegen und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. 2 Der verdeckte Einsatz besonderer technischer Mittel darf sich nur gegen den Verdächtigen richten. 3 Bei unmittelbar bevorstehender Gefahr darf der Einsatz sich auch gegen Personen richten, von denen aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für die Verdächtigen bestimmte oder von ihnen herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder dass die Verdächtigen sich in ihrer Wohnung aufhalten. 4 In den Fällen des SS 53 Absatz 1 der Strafprozessordnung sind Maßnahmen nach den Sätzen 1 bis 3 nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass bei den zur Verweigerung des Zeugnisses Berechtigten die materiellen Voraussetzungen des Satzes 1 vorliegen. (4) 1 Die Anordnung des Einsatzes besonderer technischer Mittel nach Absatz 3 Satz 1 trifft der Richter. 2 Bei Gefahr im Verzug kann der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz oder bei seiner Verhinderung sein Vertreter einen Einsatz nach Absatz 3 Satz 1 anordnen; die Tatsachen, die Gefahr im Verzug begründen, sind aktenkundig zu machen. 3 Eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen. 4 Die Anordnungen sind auf längstens vier Wochen zu befristen; Verlängerungen um jeweils nicht mehr als vier weitere Wochen sind auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. 251 Anhang / Verfassungsschutzgesetz (5) 1 Die Anordnung des Einsatzes besonderer technischer Mittel nach Absatz 3 Satz 1 wird unter der Aufsicht eines Beschäftigten des Landesamtes für Verfassungsschutz vollzogen, der die Befähigung zum Richteramt hat. 2 Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor oder ist der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur Informationsgewinnung nicht mehr erforderlich, ist die Maßnahme unverzüglich zu beenden. 3 Das Abhören und Aufzeichnen ist unverzüglich zu unterbrechen, soweit sich während der Überwachung Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Äußerungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, erfasst werden. 4 Aufzeichnungen über solche Äußerungen sind unverzüglich zu löschen. 5 Erkenntnisse über solche Äußerungen dürfen nicht verwertet werden. 6 Die Tatsache der Erfassung der Daten und ihrer Löschung ist zu dokumentieren. 7 Ist eine Maßnahme unterbrochen worden, so darf sie fortgeführt werden, soweit auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte, insbesondere zu der Art der zu überwachenden Räumlichkeiten und dem Verhältnis der zu überwachenden Personen zueinander, anzunehmen ist, dass durch die Überwachung Äußerungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, nicht mehr erfasst werden. 8 Im Zweifel ist über die Unterbrechung oder Fortführung der Maßnahme unverzüglich eine Entscheidung des Gerichts herbeizuführen. (6) 1 Erkenntnisse und Unterlagen, die durch Maßnahmen nach Absatz 3 Satz 1 gewonnen wurden, dürfen zur Verfolgung und Erforschung der dort genannten Bestrebungen oder Tätigkeiten sowie nach Maßgabe des SS 4 Absätze 4 bis 6 des Artikel 10-Gesetzes verwendet werden. 2 SS 14 Absatz 2 Satz 2 bleibt unberührt. 3 Für die Speicherung und Löschung der durch die Maßnahmen nach den Absätzen 3 und 7 erlangten personenbezogenen Daten sowie die Entscheidung über die nachträgliche Information der von Maßnahmen nach den Absätzen 3 und 7 Betroffenen gelten SS 4 Absatz 1 und SS 12 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend. 4 Die Zusammenarbeitsverpflichtung nach SS 3 bleibt unberührt. (7) 1 Der verdeckte Einsatz besonderer technischer Mittel im Schutzbereich des Artikels 13 des Grundgesetzes innerhalb von Wohnungen ist auch dann zulässig, wenn es ausschließlich zum Schutz der dort für den Verfassungsschutz tätigen Personen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Freiheit unerlässlich ist und vom Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz oder bei seiner Verhinderung von 252 Anhang / Verfassungsschutzgesetz seinem Vertreter angeordnet ist. 2 Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Kenntnisse zum Zweck der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr ist nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzug ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen. 3 Die Tatsachen, die Gefahr im Verzug begründen, sind aktenkundig zu machen. (8) 1 Zuständiges Gericht zur Entscheidung nach den Absätzen 3 und 7 ist das Amtsgericht Hamburg. 2 Für das Verfahren findet Buch 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), zuletzt geändert am 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1577, 1579), entsprechend Anwendung. (9) Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe der Absätze 3 und 7 eingeschränkt. (10) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf unter den Voraussetzungen des SS 7 Absatz 4 technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräteoder Kartennummer einsetzen. 2 Die Maßnahme ist nur zulässig, wenn ohne Einsatz technischer Mittel nach Satz 1 die Ermittlung des Standortes oder die Ermittlung der Geräteoder Kartennummer aussichtslos oder wesentlich erschwert ist. 3 Sie darf sich nur gegen die in SS 7 Absatz 5 Nummer 1 und Nummer 2 Buchstabe b bezeichneten Personen richten. 4 Für die Verarbeitung der Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. 5 Personenbezogene Daten eines Dritten dürfen anlässlich solcher Maßnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gründen zur Erreichung des Zwecks nach Satz 1 unvermeidbar ist. 6 Sie unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot und sind nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen. 7 SS 7a Absätze 1 bis 3 und Absatz 7 Satz 1 gilt entsprechend. 8 Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. (11) 1 Erhebungen nach den Absätzen 3 bis 8 und Eingriffe, die in Art und Schwere einer Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses gleichkommen, bedürfen der Zustimmung des Präses, bei dessen Verhinderung des Staatsrates der zuständigen Behörde. 2 Sie 253 Anhang / Verfassungsschutzgesetz sind dem Betroffenen mitzuteilen, sobald eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme ausgeschlossen werden kann. 3 Lässt sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilen, ob diese Voraussetzung vorliegt, ist die Mitteilung vorzunehmen, sobald eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme ausgeschlossen werden kann. 4 Einer Mitteilung bedarf es nicht, wenn der Kontrollausschuss gemäß SS 24 einstimmig festgestellt hat, dass 1. diese Voraussetzung auch nach fünf Jahren nach Beendigung der Maßnahme noch nicht eingetreten ist, 2. diese Voraussetzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft nicht eintreten wird und 3. die Voraussetzungen für eine Löschung sowohl bei der erhebenden Stelle als auch beim Empfänger vorliegen. SS9 Weitere Verarbeitung personenbezogener Daten (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten weiter verarbeiten, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass die betroffene Person an Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 teilnimmt, und dies für die Beobachtung der Bestrebung oder Tätigkeit erforderlich ist, 2. dies für die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 erforderlich ist, 3. dies zur Schaffung oder Erhaltung nachrichtendienstlicher Zugänge über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 erforderlich ist, 4. eine Mitwirkung bei Sicherheitsüberprüfungen nach SS 2 Absatz 3 des Artikel 10-Gesetzes oder bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Hafensicherheitsgesetz oder eine Beteiligung bei Überprüfungen nach SS 7 des Luftsicherheitsgesetzes vom 11. Januar 254 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 2005 (BGBl. I S. 78), zuletzt geändert am 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424, 2429), und SS 12b des Atomgesetzes in der Fassung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1566), zuletzt geändert am 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212, 249), erfolgt. 2 Das Recht der Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach SS 7 Absatz 1 Satz 2 zur Vorgangsverwaltung bleibt unberührt. (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die Speicherungsdauer auf das für seine Aufgabenerfüllung erforderliche Maß zu beschränken. 2 Bei der Einzelfallbearbeitung, im Übrigen jeweils spätestens vier Jahre beginnend ab der ersten Speicherung, prüft das Landesamt für Verfassungsschutz, ob die Speicherung der personenbezogenen Daten weiterhin erforderlich ist. (3) Gespeicherte personenbezogene Daten über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 oder 4 dürfen länger als zehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten Information nur mit Zustimmung des Präses der zuständigen Behörde oder der von ihm besonders ermächtigten Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz gespeichert bleiben. (4) Das Landesamt für Verfassungsschutz ist befugt, gemäß SS 22 a BVerfSchG personenbezogene Daten in gemeinsamen Dateien mit den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder und anderen Sicherheitsbehörden zu verarbeiten, soweit besondere bundesrechtliche Vorschriften oder landesrechtliche Vorschriften Anlass, Umfang und sonstige datenschutzrechtliche Anforderungen regeln. SS 10 Verarbeitung von Daten Minderjähriger (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf unter den Voraussetzungen des SS 9 Daten über Minderjährige in Sachakten und amtseigenen Dateien speichern und weiter verarbeiten. 2 Daten über Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nicht in gemeinsamen Dateien (SS 6 BVerfSchG), Daten Minderjähriger vor Vollendung des 14. Lebensjahres nicht in amtseigenen Dateien gespeichert werden. 255 Anhang / Verfassungsschutzgesetz (2) Daten über Minderjährige in Dateien sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der weiteren Speicherung zu überprüfen; spätestens nach fünf Jahren sind diese Daten zu löschen, es sei denn, dass nach Eintritt der Volljährigkeit weitere Erkenntnisse nach SS 4 Absatz 1 angefallen sind. SS 11 Berichtigung, Sperrung und Löschung (1) 1 Erweist sich eine Information nach ihrer Übermittlung als unrichtig oder unvollständig, hat die übermittelnde Stelle ihre Information unverzüglich gegenüber dem Empfänger zu berichtigen oder zu ergänzen, wenn durch die unrichtige oder unvollständige Übermittlung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt sein können. 2 Die Berichtigung erfolgt dadurch, dass die unrichtigen Angaben, soweit sie in Akten enthalten sind, entfernt werden und, soweit sie in Dateien gespeichert sind, gelöscht werden. 3 Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Trennung von zu berichtigenden und richtigen Informationen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. (2) Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle oder der Datensicherung gespeichert werden, dürfen nur für diese Zwecke oder bei Verdacht des Datenmissbrauchs genutzt werden. (3) Im Übrigen gilt für die Berichtigung, Sperrung und Löschung SS 19 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes. 3. Abschnitt Datenübermittlung SS 12 Übermittlung nicht personenbezogener Daten Das Landesamt für Verfassungsschutz kann die im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenerfüllung erlangten Daten, die nicht personenbezogen sind, an andere Behörden und Stellen, insbesondere an die Polizei und die Staatsanwaltschaft, übermitteln, wenn sie für die Auf256 Anhang / Verfassungsschutzgesetz gabenerfüllung der Empfänger erforderlich sein können. SS 13 Übermittlung personenbezogener Daten an inländische Nachrichtendienste (1) Gemäß SS 5 Absatz 1 BVerfSchG übermittelt das Landesamt für Verfassungsschutz dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Verfassungsschutzbehörden der Länder alle personenbezogenen Daten, deren Kenntnis zur Erfüllung der Aufgaben der Empfänger erforderlich ist. (2) Gemäß SS 21 Absatz 2 BVerfSchG übermittelt das Landesamt für Verfassungsschutz dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst Informationen einschließlich personenbezogener Daten. SS 14 Übermittlung personenbezogener Daten an inländische öffentliche Stellen und Strafverfolgungsbehörden (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten an inländische öffentliche Stellen übermitteln, wenn dies zum Schutz vor Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 zwingend erforderlich ist oder der Empfänger eine Sicherheitsüberprüfung durchführt. 2 Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. 3 Hierauf ist er hinzuweisen. (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf über Absatz 1 hinaus Informationen einschließlich personenbezogener Daten an die Staatsanwaltschaften und die Polizei übermitteln, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine in den SSSS 74 a und 120 Gerichtsverfassungsgesetz, SS 100a Absatz 2 Nummern 6, 7, 9 und 11 der Strafprozessordnung und SSSS 130, 131 Strafgesetzbuch genannte Straftat plant, begeht oder begangen hat sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür 257 Anhang / Verfassungsschutzgesetz vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nummer 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind. 2 Personenbezogene Daten, die das Landesamt für Verfassungsschutz selbst mit nachrichtendienstlichen Mitteln nach SS 8 erhoben hat, dürfen nur dann an die Staatsanwaltschaft oder an die Polizei übermittelt werden, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für deren Erhebung mit entsprechenden Befugnissen zur verdeckten Datenerhebung nach der Strafprozessordnung oder nach den SSSS 9 bis 12 und SS 23 Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei vom 2. Mai 1991 (HmbGVBl. S. 187, 191), zuletzt geändert am 30. Mai 2012 (HmbGVBl. S. 204), vorgelegen hätten. SS 15 Übermittlung personenbezogener Daten an Stationierungsstreitkräfte 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte vom 3. August 1959 (Bundesgesetzblatt II 1961 Seiten 1183, 1218) übermitteln. 2 Die Entscheidung für eine Übermittlung treffen der Präses der zuständigen Behörde oder die von ihm besonders ermächtigten Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz. 3 Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass er die übermittelten Daten nur zur Verarbeitung für den Zweck erhält, zu dem sie ihm übermittelt wurden. SS 16 Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische öffentliche Stellen 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz an ausländische öffentliche Stellen sowie an überoder zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung seiner Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfän258 Anhang / Verfassungsschutzgesetz gers erforderlich ist. 2 Die Entscheidung für eine Übermittlung treffen der Präses der zuständigen Behörde oder die von ihm besonders ermächtigten Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz. 3 Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen oder wenn dadurch gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes verstoßen würde. 4 Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass er die übermittelten Daten nur zur Verarbeitung für den Zweck erhält, zu dem sie ihm übermittelt wurden. SS 17 Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs nicht übermitteln, es sei denn, dass die Übermittlung zum Schutz 1. der sicherheitsempfindlichen Stellen der in SS 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 genannten Einrichtungen, 2. der Verschlusssachen der in SS 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 genannten Stellen und Einrichtungen, 3. der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes vor den in SS 4 Absatz 1 bezeichneten Bestrebungen, Tätigkeiten und Gefahren erforderlich ist und hinreichende Tatsachen für eine Beeinträchtigung vorliegen. 2 Zulässig ist auch die Mitteilung, dass zu der betroffenen Person keine Erkenntnisse vorliegen.3 Die Entscheidung für eine Übermittlung treffen der Präses der zuständigen Behörde, bei dessen Verhinderung der Staatsrat oder die besonders ermächtigten Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz. 4 Dies gilt nicht bei Erhebungen nach SS 7 Absatz 1 Sätze 2 und 3. (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz führt über die Übermittlung nach Absatz 1 einen Nachweis, aus dem der Zweck und die Veranlassung der Übermittlung, die Aktenfundstelle und der Empfänger hervor259 Anhang / Verfassungsschutzgesetz gehen. 2 Die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. (3) 1 Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. 2 Hierauf ist er hinzuweisen. 3 Die Übermittlung der personenbezogenen Daten ist dem Betroffenen durch das Landesamt für Verfassungsschutz mitzuteilen, sobald eine Gefährdung seiner Aufgabenerfüllung durch die Mitteilung nicht mehr zu besorgen ist. 4 Einer Mitteilung bedarf es nicht, wenn diese Voraussetzung auch fünf Jahre nach der erfolgten Übermittlung noch nicht eingetretenist und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in absehbarer Zukunft nicht eintreten wird. (4) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf eine Bewertung über personenbezogene Daten an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs übermitteln, soweit die Übermittlung für Zwecke einer Zuverlässigkeitsüberprüfung mit Einwilligung der Betroffenen erfolgt und im Hinblick auf den Anlass dieser Überprüfung, insbesondere den Zugang der Betroffenen zu einer besonders gefährdeten Veranstaltung, mit Rücksicht auf ein berechtigtes Interesse des Empfängers und wegen der Art oder des Umfangs der Erkenntnisse über den Betroffenen angemessen ist. 2 Das Landesamt für Verfassungsschutz hat den Betroffenen die Gründe für eine negative Bewertung mitzuteilen. Absätze 2 und 3 gelten entsprechend. SS 18 Übermittlung personenbezogener Daten an die Öffentlichkeit 1 Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit einschließlich der Medien über Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz ist die Übermittlung personenbezogener Daten nur zulässig, wenn sie zu einer sachgerechten Information zwingend erforderlich ist. 2 Stehen schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegen, kommt eine Übermittlung der personenbezogenen Daten des Betroffenen nur dann in Betracht, wenn die Interessen der Allgemeinheit deutlich überwiegen. 260 Anhang / Verfassungsschutzgesetz SS 19 Übermittlung personenbezogener Daten an das Landesamt für Verfassungsschutz (1) Die hamburgischen Behörden und die der Aufsicht der Freien und Hansestadt Hamburg unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind befugt, die Daten zu übermitteln, um die das Landesamt für Verfassungsschutz nach SS 7 Absatz 2 ersucht hat, soweit sie diesen Stellen bereits vorliegen. (2) Die in Absatz 1 genannten Stellen übermitteln dem Landesamt für Verfassungsschutz alle ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung vorliegenden Informationen über gewalttätige Bestrebungen und Tätigkeiten oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gemäß SS 4 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1, 3 und 4 und über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 Satz 1 Nummern 2 und 3. (3) 1 Die Ausländerbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg übermittelt gemäß SS 18 Absatz 1 a BVerfSchG von sich aus dem Landesamt für Verfassungsschutz die ihr bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz erforderlich ist. 2 Die Übermittlung dieser personenbezogenen Daten an ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen durch das Landesamt für Verfassungsschutz unterbleibt, wenn überwiegende schutzwürdige Belange der Person, deren Daten übermittelt werden sollen oder überwiegende schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen. 3 Vor einer Übermittlung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu beteiligen. 4 Für diese Übermittlungen des Landesamtes für Verfassungsschutz gilt SS 7a Absatz 3 entsprechend. (4) 1 Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei übermitteln auch andere im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung bekannt gewordene Informationen über Bestrebungen nach SS 4 Absatz 1, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz erforderlich ist. 261 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 2 Die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund eines Eingriffs in das Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis bekannt geworden sind, ist nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. 3 Die Übermittlung personenbezogener Informationen, die auf Grund anderer strafprozessualer Zwangsmaßnahmen oder verdeckter Datenerhebungen nach SS 2 Absatz 3 Satz 3 oder nach den SSSS 9 bis 12 des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei bekannt geworden sind, ist nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für gewalttätige Bestrebungen oder sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten bestehen; die Übermittlung ist auch zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine in SSSS 74 a und 120 Gerichtsverfassungsgesetz und SSSS 130, 131 Strafgesetzbuch genannte Straftat bestehen oder eine sonstige Straftat, bei der aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nummer 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet ist. 4 Für die Übermittlung personenbezogener Daten, die auf Grund verdeckter Datenerhebung nach SSSS 8a, 10a bis 10d des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei bekannt geworden sind, gilt Satz 2 entsprechend. 5 Auf die nach Satz 2 übermittelten Informationen und die dazu gehörenden Unterlagen ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. 6 Die nach Satz 2 übermittelten Informationen dürfen nur zur Erforschung gewalttätiger Bestrebungen oder sicherheitsgefährdender oder geheimdienstlicher Tätigkeiten genutzt werden. (5) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die übermittelten Informationen unverzüglich darauf zu überprüfen, ob sie zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. 2 Ist dies nicht der Fall, sind die Unterlagen zu vernichten. 3 Die Vernichtung unterbleibt, wenn die Unterlagen von anderen Informationen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand getrennt werden können; in diesem Fall unterliegen die personenbezogenen Daten einem Verwertungsverbot und sind entsprechend zu kennzeichnen. (6) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die Informationsübermittlung aktenkundig zu machen. 2 Vorschriften in anderen Gesetzen über die Informationsübermittlung an das Landesamt für Verfassungsschutz und über ihre Dokumentation bleiben unberührt. 262 Anhang / Verfassungsschutzgesetz SS 20 Registereinsicht durch das Landesamt für Verfassungsschutz (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf in von öffentlichen Stellen geführte Register und Datensammlungen einsehen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen über 1. Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind (SS 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1), oder 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht (SS 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) oder 3. Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden (SS 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3), oder 4. Bestrebungen und Tätigkeiten, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder das friedliche Zusammenleben der Völker gerichet sind (SS 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4). (2) Eine Einsichtnahme ist nur zulässig, wenn 1. die Aufklärung auf andere Weise nicht möglich erscheint, insbesondere durch eine Übermittlung der Daten durch die registerführende Stelle der Zweck der Maßnahme gefährdet würde, 2. die betroffenen Personen durch eine anderweitige Aufklärung unverhältnismäßig beeinträchtigt würden und 3. eine besondere gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder ein Berufsgeheimnis ihr nicht entgegensteht. (3) Die Anordnung für die Maßnahme treffen der Präses der zuständigen Behörde oder die von ihm besonders ermächtigten Bediensteten 263 Anhang / Verfassungsschutzgesetz des Landesamtes für Verfassungsschutz. (4) 1 Die auf diese Weise gewonnenen Unterlagen dürfen nur zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. 2 Gespeicherte Daten sind zu löschen und Unterlagen zu vernichten, sobald sie für diese Zwecke nicht mehr benötigt werden. (5) 1 Über die Tatsache der Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu führen, aus dem ihr Zweck, die in Anspruch genommenen Stellen sowie die Namen der Betroffenen hervorgehen. 2 Diese Aufzeichnungen sind gesondert aufzubewahren, durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. SS 21 Übermittlungsverbote und -einschränkungen (1) Die Übermittlung von Informationen nach diesem Abschnitt unterbleibt, wenn 1. eine Prüfung durch die übermittelnde Stelle ergibt, dass die Informationen zu vernichten sind oder einem Verwertungsverbot unterliegen oder für den Empfänger nicht mehr bedeutsam sind, 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 3. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Informationen und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen. (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsübermittlungen zulassen, einschränken oder verbieten sowie die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleiben unberührt. 264 Anhang / Verfassungsschutzgesetz SS 22 Übermittlung personenbezogener Daten Minderjähriger (1) Personenbezogene Daten Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Minderjährige eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat, im Übrigen, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 10 erfüllt sind. (2) Personenbezogene Daten Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht an ausländische oder überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. 4. Abschnitt Auskunftserteilung SS 23 Auskunftserteilung (1) 1 Den Betroffenen ist vom Landesamt für Verfassungsschutz auf Antrag gebührenfrei Auskunft zu erteilen über 1. die zu ihrer Person gespeicherten Daten, 2. die Zweckbestimmung und die Rechtsgrundlage der Speicherung, 3. die Herkunft der Daten, 4. die Stellen, denen die Daten im Rahmen regelmäßiger Übermittlungen übermittelt werden, und die an einem automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Stellen, auch soweit diese Angaben nicht zu ihrer Person gespeichert sind, aber mit vertretbarem Aufwand festgestellt werden können. 2 Die Betroffenen sollen die Art der personenbezogenen Daten, über die sie Auskunft verlangen, näher bezeichnen. 3 Aus Akten ist den Betroffenen 265 Anhang / Verfassungsschutzgesetz Auskunft zu erteilen, soweit sie Angaben machen, die das Auffinden der Daten ermöglichen, und der für die Erteilung der Auskunft erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zum Auskunftsinteresse der Betroffenen steht. 4 Das Landesamt für Verfassungsschutz bestimmt die Form der Auskunftserteilung nach pflichtgemäßem Ermessen; die Auskunft kann auch in der Form erteilt werden, dass den Betroffenen Akteneinsicht gewährt oder ein Ausdruck aus automatisierten Dateien überlassen wird. 5 SS 29 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes bleibt unberührt. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. durch sie die Nachrichtenzugänge gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesamtes für Verfassungsschutz zu befürchten ist, 2. die personenbezogenen Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der überwiegenden schutzwürdigen Interessen Dritter geheim gehalten werden müssen, 3. sie die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde. (3) Im Übrigen gilt für die Auskunft SS 18 Absätze 2 und 4 bis 6 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes. 5. Abschnitt Parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes SS 24 Parlamentarischer Kontrollausschuss 1 Zur parlamentarischen Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes bildet die Bürgerschaft einen Kontrollausschuss. 2 Dieser tagt in nichtöffentlicher Sitzung. 266 Anhang / Verfassungsschutzgesetz SS 25 Zusammensetzung und Pflichten des Ausschusses (1) Der Ausschuss besteht aus neun Mitgliedern der Bürgerschaft. (2) Die Mitglieder des Ausschusses werden von der Bürgerschaft in geheimer Abstimmung gewählt. (3) 1 Die Mitglieder des Ausschusses sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in dem Ausschuss bekannt geworden sind. 2 Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus dem Ausschuss oder aus der Bürgerschaft. 3 Satz 1 und Satz 2 gelten nicht für eigene Bewertungen bestimmter Vorgänge, sofern die Belange des Geheimschutzes beachtet werden. (3a) 1 Die Mitglieder des Ausschusses haben das Recht, zur Unterstützung ihrer Arbeit jeweils eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter je Fraktion zu benennen. 2 Voraussetzung für diese Tätigkeit ist die Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen und die förmliche Verpflichtung zur Geheimhaltung. 3 Die benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind befugt, anlassbezogen die vom Ausschuss beigezogenen Akten und Dateien einzusehen und die Beratungsgegenstände des Ausschusses mit den Mitgliedern zu erörtern; das Unterstützungsbegehren ist dem Vorsitzenden anzuzeigen und den Mitgliedern des Ausschusses zur Kenntnis zu geben. 4 Die benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben keinen Zutritt zu den Sitzungen. 5 Absatz 3 Sätze 1 und 2 gilt entsprechend. (3b) 1 Dem Ausschuss ist die für die Erfüllung seiner Aufgaben notwendige Personalund Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. 2 Für die Beschäftigten gelten Absatz 3 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 3a Satz 2 entsprechend. 3 Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist ihnen Auskunft zu ihren Fragen zu erteilen. (4) 1 Der Ausschuss wählt einen Vorsitzenden und gibt sich eine Geschäftsordnung. 2 Beschlüsse des Ausschusses bedürfen der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. (5) Sitzungsunterlagen und Protokolle verbleiben für die laufende Wahl267 Anhang / Verfassungsschutzgesetz periode im Gewahrsam der Bürgerschaftskanzlei, im Übrigen im Gewahrsam des Landesamtes für Verfassungsschutz und können nur an diesen Orten von den Ausschussmitgliedern eingesehen werden. (6) 1 Scheidet ein Mitglied des Ausschusses aus der Bürgerschaft oder seiner Fraktion aus, so verliert es seine Mitgliedschaft im Ausschuss; für dieses Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu bestimmen. 2 Das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus dem Ausschuss ausscheidet. (7) 1 Der Parlamentarische Kontrollausschuss berichtet der Bürgerschaft jährlich und im Übrigen anlassbezogen über seine Kontrolltätigkeit. 2 Dabei nimmt er auch dazu Stellung, ob der Senat seinen Pflichten gegenüber dem Ausschuss nachgekommen ist. 3 Die Berichte sollen so gefasst sein, dass die im Ausschuss vertretenen Meinungen und die Gründe, die zu Beschlüssen geführt haben, ersichtlich sind. 4 Sie müssen die Empfehlung des Ausschusses und das Abstimmungsverhältnis, mit dem die Empfehlung zustande gekommen ist, wiedergeben. 5 Bei der Erstellung des Berichts sind die Belange des Geheimschutzes zu beachten. SS 26 Aufgaben des Ausschusses (1) 1 Der Ausschuss übt die parlamentarische Kontrolle auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes aus. 2 Diese umfasst aus zwingenden Gründen des Geheimschutzes auch die Haushaltsangelegenheiten. 3 Der das Aufgabengebiet des Verfassungsschutzes betreffende Teil des Haushaltsplanentwurfs bedarf daher der Zustimmung des Ausschusses. 4 Die Rechte der Bürgerschaft bleiben unberührt. (2) 1 Der Senat hat den Ausschuss umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. 2 Der Ausschuss tagt in Abständen von höchstens drei Monaten oder auf Antrag eines Mitglieds. (3) 1 Zur Erfüllung seiner Kontrollaufgaben hat der Ausschuss auf Antrag mindestens eines seiner Mitglieder das Recht auf 268 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 1. Erteilung von Auskünften, 2. Einsicht in Akten, in Dateien gespeicherte Daten, Stellungnahmen und andere Unterlagen, 3. Zugang zu den Räumen des Landesamtes für Verfassungsschutz und 4. Anhörung bestimmter Angehöriger des öffentlichen Dienstes als Auskunftspersonen, die verpflichtet sind, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. 2 Die Befugnisse des Ausschusses nach Satz 1 Nummer 2 erstrecken sich nur auf Gegenstände, die der alleinigen Verfügungsberechtigung des Landesamtes für Verfassungsschutz unterliegen. 3 Die Rechte nach Satz 1 sind Befugnisse gegenüber dem Ausschuss als Ganzes. (4) Den Ersuchen nach Absatz 3 ist unverzüglich zu entsprechen. Der Senat bescheidet ein solches Ersuchen abschlägig oder schränkt die Aussagegenehmigung ein, soweit gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder wenn dieses aus zwingenden Gründen des Nachrichtenzugangs, des Schutzes von Persönlichkeitsrechten oder des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung erforderlich ist. In diesem Fall legt der Senat dem Ausschuss seine Gründe dar. (5) Der Senat hat dem Ausschuss insbesondere über 1. Gefahren für die Schutzgüter des SS 1, 2. die Dienstvorschrift über nachrichtendienstliche Mittel nach SS 8 Absatz 2 Satz 2 sowie ihre Änderungen, 3. die Maßnahmen nach SS 8 Absatz 11, 4. die Weiterspeicherung nach SS 9 Absatz 3, 5. die tatsächliche Arbeitsaufnahme mit einem automatisierten Verfahren, für das eine Verfahrensbeschreibung nach SS 9 Absatz 1 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes vorgeschrieben ist, und seine wesentlichen inhaltlichen Änderungen, 269 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 6. die Übermittlung personenbezogener Daten an Stationierungsstreitkräfte nach SS 15, 7. die Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische öffentliche Stellen nach SS 16, 8. die Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs nach SS 17, 9. Anfragen bei ausländischen öffentlichen Stellen nach SS 12 Absatz 5 Satz 4 HmbSÜGG mitzuteilen und jährlich über die Prüfungen nach SS 9 Absatz 2 Satz 2 zu berichten. zu berichten. (6) Der Ausschuss kann dem behördlichen Datenschutzbeauftragten der zuständigen Behörde und dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Gelegenheit zur Stellungnahme in Fragen des Datenschutzes geben. SS 27 Eingaben 1 Eingaben einzelner Bürger oder einzelner Angehöriger des Verfassungsschutzes über ein sie betreffendes Verhalten des Landesamtes für Verfassungsschutz sind dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben. 2 Der Ausschuss bescheidet die an ihn gerichteten Eingaben, nachdem er diese dem Senat zur Stellungnahme übermittelt hat. 3 Der Ausschuss hat auf Antrag eines Mitglieds Petenten und Auskunftspersonen zu hören. 4 SS 26 Absätze 3 und 4 findet entsprechende Anwendung. 5 Die Rechte des Eingabenausschusses bleiben unberührt. 270 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 6. Abschnitt Schlussvorschriften SS 28 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz 1 In SS 1 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz vom 17. Januar 1969 mit der Änderung vom 2. Februar 1981 (Hamburgisches Gesetzund Verordnungsblatt 1969 Seite 5, 1981 Seite 24), wird folgender Absatz 5 angefügt: "(5) Die Kommission ist ausschließlich für die Überprüfung der von der zuständigen Behörde angeordneten Beschränkungsmaßnahmen zuständig. 2 Sie kann zu ihrer Unterstützung den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ersuchen, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz in ihrem Zuständigkeitsbereich zu kontrollieren und ausschließlich ihr darüber zu berichten." SS 29 Inkrafttreten 1 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt das Gesetz über den Verfassungsschutz in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 13. Februar 1978 (Hamburgisches Gesetzund Verordnungsblatt Seite 51) außer Kraft. 271 Anhang / Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis A ABLE Association of Better Living and Education ADÜTDF Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu e.V. (Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland) AfD Alternative für Deutschland ApS Applied Scholastics AQAH al-Qaida auf der arabischen Halbinsel AG-GGG Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V. ATD Antiterrordatei AQ al-Qaida B B5 Internationales Zentrum Brigittenstraße 5 BGBl Bundesgesetzblatt BgiA Bündnis gegen imperialistische Aggression BKA Bundeskriminalamt BMI Bundesministerium des Innern BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie BND Bundesnachrichtendienst BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz C CDK Koordination der kurdischen demokratischen Gesellschaft in Europa D DB Deutsche Burschenschaft DGB Deutscher Gewerkschaftsbund DHKP-C Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephe (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) 272 Anhang / Abkürzungsverzeichnis DIIN Deutschsprachiger Islamkreis im Norden e.V. DKP Deutsche Kommunistische Partei DRB Deutsches Rechtsbüro DSA Departement of Special Affairs DVU Deutsche Volksunion DWR Die wahre Religion E EA Ermittlungsausschuss EA Europäische Aktion EU Europäische Union EZB Eurpäische Zentralbank F FAU Freie Arbeiterinnenund Arbeiter Union G G 10 Meint das geltende Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses) GBA Generalbundesanwalt(schaft) GETZ Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum GG Grundgesetz GTAZ Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum H HDP Demokratische Partei der Völker HmbGVBl Hamburgisches Gesetzund Verordnungsblatt HmbSÜGG Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungund Geheimschutzgesetz HmbVerfSchG Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz HNK & WWT Hamburger Nationalkollektiv / Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg 273 Anhang / Abkürzungsverzeichnis HuT Hizb ut-Tahrir; auch Hizb Al Tahrir al Islami (Befreiungspartei) I IAC Ismail Aga Gemeinschaft IGMG Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. IL Interventionistische Linke IS Islamischer Staat ISIG Islamischer Staat in Irak und Großsyrien ISIS Islamischer Staat in Irak und Syrien IStI Islamischer Staat im Irak IZH Islamisches Zentrum Hamburg J JaN Jabhat al-Nusra JN Junge Nationaldemokraten K KCD-E Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft in Europa" KCK Koma Civaken Kurdistan (Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans) KONGRA GEL Kongra Gele Kurdistan (Volkskongress Kurdistan) KON-KURD Konföderation der kurdischen Vereine in Europa koZe Kollektives Zentrum KVPM Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte L LfV Landesamt für Verfassungsschutz LIZ Libertäres Zentrum LKA Landeskriminalamt LKA Libertäres Kulturund Aktionszentrum 274 Anhang / Abkürzungsverzeichnis M MLKP Marksist Leninist Komünist Partisi (Kommunistische Partei der Türkei / Marxistisch-Leninistisch) MTZ Magda Thürey-Zentrum N NADIS Nachrichtendienstliches Informationssystem NATO North Atlantic Treaty Organization NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands NSU Nationalsozialistischer Untergrund NZ Nordische Zeitung O OLG Oberlandesgericht Org Scientology-Bezeichnung für "Scientology-Kirche" ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr OSA Office of Special Affairs OSS Oldschool Society P P.B! Chattia Pennale Burschenschaft Chattia Friedberg zu Hamburg PEGIDA Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes PKA Parlamentarischer Kontrollausschuss PKK Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) PMK Politisch Motivierte Kriminalität PRP Projekt Revolutionäre Perspektive R RAF Rote Armee Fraktion RAH Roter Aufbau Hamburg RH Rote Hilfe e.V. 275 Anhang / Abkürzungsverzeichnis S SDAJ Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend SO Scientology-Organisation SoL Sozialistische Linke StGB Strafgesetzbuch T TddZ Tag der deutschen Zukunft TH Türkische Hizbullah TKP/ML Türkiye Komünist Partisi / Marksist Leninist (Kommunistische Partei der Türkei / Marxistisch-Leninistisch) V V Verfassungsschutz (Kürzel im Organigramm des LfV) VND Verein der Neuen Demokratie VP Vertrauensperson VS Verschlusssachen VSB Verfassungsschutzbericht W WWT Weisse Wölfe Terror Crew Y YÖP Yenir Özgür Politika 276 Anhang / Stichwortverzeichnis Stichwortverzeichnis A Bürgerbewegung pro NRW......144, [a2]-Hamburg..................123, 285 145, 157 Abou Nagi...............................46 ADÜTDF...............85, 86, 272, 284 C al-Baghdadi, Abu Bakr alias Kalif Citizens Commissions on Human Ibrahim............29, 30, 32, 35, 42 Rights (CCHR)........................204 al-Qaida auf der arabischen HalbinCiwanen Azad..............78, 83, 84 sel (AQAH)......................35, 272 Criminon................204, 206, 287 Anarchisten..88, 90, 92, 100, 116 Ansaar International.............43, 44 D Antiimperialisten........88, 90, 100, Demokratisches Gesellschaftszen108, 109, 112 trum der KurdenInnen in Deutschland Antiterrordatei..................18, 272 (NAV-DEM)......................77, 284 Applied Scholastics (ApS).......204, Departement of Special Affairs 206, 272 (DSA)...........................207, 273 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)..60, Der III. Weg...........141, 143, 145, 66, 70, 275, 284 156, 157, 179, 180, 192, 286 Artgemeinschaft - Germanische Deutsche Burschenschaft Glaubensgemeinschaft wesensge(DB)......................181, 186, 272 mäßer Lebensgestaltung e.V. (AGDeutsche Kommunistische Partei GGG).....146, 187, 188, 272, 286 (DKP)....................133, 273, 285 Association of Better Living and Deutsches Rechtsbüro Education (ABLE)...........204, 272 (DRB)....................189, 273, 286 ATES.H..........106, 107, 108, 285 Deutschsprachiger Islamkreis im Autonome.......88, 90, 92, 96, 97, Norden e.V. (DIIN)............45, 273 100, 101, 103, 109, 116, 118, Devrimci Halk Kurtulus Partisi125, 126, 129, 162, 164 Cephe (DHKP-C).......85, 272, 284 AVANTI - Projekt undogmatische DIE LINKE....................90, 91, 92 Linke............................104, 285 DIE RECHTE..................141, 143, az-Zawahiri, Aiman.............29, 36 145, 156, 157, 168, 175, 178, 179, 190, 192, 195, 286 B Die wahre Religion (DWR).40, 273, Bilal...................4, 46, 47, 48, 49 283 Böhnhardt, Uwe.............140, 152 Bündnis gegen imperialistische E Aggression (BgiA)..109, 111, 113, Ermittlungsausschuss (EA)......117, 272, 285 118, 273, 285 277 Anhang / Stichwortverzeichnis Europäische Aktion (EA)..........146, I 191, 273, 286 Ibrahim-Khalillullah Moschee......54 Imam Ali-Moschee....................57 F International Association of Föderation der Türkisch-DemokratiScientologists (IAS)........201, 204 schen Idealistenvereine in DeutschInternationales Zentrum (B5)...109, land e.V..................................85 111 Franz, Frank..........................171 Interventionistische Linke Freie Arbeiterinnen und Arbeiter (IL).........88, 100, 104, 107, 127, Union (FAU)..................116, 273 129, 132, 274, 285 Islamfeindlichkeit...................194 G Islamische Gemeinschaft Milli Gemeinsames Extremismusund Görüs (IGMG)........................274 Terrorismusabwehrzentrum Islamischer Staat im Irak (GETZ)............................17, 273 (IStI)....................................274 Gemeinsames TerrorismusabwehrIslamischer Staat in Irak und Großzentrum (GTAZ)...............17, 273 syrien (ISIG).....................35, 274 Gentrifizierung.................97, 125 Islamischer Staat (IS)...........4, 26, Götze, Michael.......................133 29, 30, 31, 32, 34, 35, 38, 43, 59, 66, 71, 116, 217, 274, 283 H Islamisches Zentrum Hamburg e.V. Hafensicherheitsgesetz (IZH).........................55, 57, 274 (HafenSG).............228, 238, 254 Hamburg Dawah Movement......44, J 45, 283 Jabhat al-Nusra (JaN)...29, 34, 35, Hamburger Burschenschaft Germa274, 283 nia (HB! Germania).143, 146, 181, Junge Nationaldemokraten 182, 183, 184, 185, 186, 287 (JN)..............142, 174, 274, 287 Hamburger Nationalkollektiv & Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion K Hamburg (HNK & WWT).........273 Kalifat.................30, 42, 50, 51, 52 Hammerskins..........166, 167, 287 Kameradenkreis Neonazis in Helfen in Not..............42, 43, 283 Hamburg...............................160 Hizb Allah.............32, 54, 55, 283 Köbele, Patrick.......................133 Hizb ut-Tahrir (HuT).....27, 50, 52, Koma Civaken Kurdistan 274, 283 (KCK)......................71, 274, 284 Hubbard, L. Ron.....200, 202, 204, Kommission für Verstöße der 205, 207, 208 Psychiatrie gegen Menschenrechte (KVPM).........204, 206, 274, 287 278 Anhang / Stichwortverzeichnis Kommunistische Plattform Narconon..............................204 (KPF)....................................133 Nationaldemokratische Partei Konföderation der Deutschlands (NPD)...5, 108, 121, kurdischen Vereine in Europa 141, 142, 143, 145, 147, 156, (KON-KURD)....................77, 274 157, 158, 159, 160, 163, 166, KONGRA GEL........................274 168, 169, 170, 171, 172, 173, Kongress der kurdisch-demokrati174, 175, 176, 177, 178, 179, schen Gesellschaft in Europa 180, 182, 185, 186, 189, 192, (KCD-E)...................77, 274, 284 195, 196, 275, 287 Nationalsozialistischer Untergrund L (NSU).....18, 140, 151, 152, 153, Libertäres Kommunikationsund 154, 188, 190, 275 Aktionszentrum "Schwarze Katze" NAV-DEM..........77, 78, 80, 82, 284 (LKA)...................................116 Neonazis.......120, 141, 142, 143, Libertäres Zentrum (LIZ)....116, 274 145, 147, 150, 155, 156, 160, "LIES!"-Kampagne.......40, 41, 44, 161, 163, 177, 287 45, 46, 47 Netzwerk Freiheit für alle politischen Linksjugend ('solid).....10, 136, 137 Gefangenen (Netzwerk)..109, 112, Luftsicherheitsgesetz 286 (Luft-SiG)..............................227 Nordische Zeitung (NZ).....188, 275 M O Magda-Thürey-Zentrum (MTZ) Öcalan, Abdullah....71, 72, 75, 78, ...275 79, 80, 83, 84, 116 Maoist Komünist Partisi (MKP)....85 Office of Special Affairs Marksist Leninist Komünist Partisi (OSA)...................204, 207, 275 (MLKP)....................85, 275, 285 Oldschool Society (OSS).........141, Marxistische Abendschulen 155, 275 (MASCH)......................133, 135 Organisationsverbote ....156, 157, Med Nüce TV.....................75, 76 161 Milli Görüs Bewegung...62, 63, 284 Miscavige, David....................203 P Mundlos, Uwe.................140, 152 Pahl, Gisa.................189, 190, 191 PEGIDA, Patriotische Europäer N gegen die Islamisierung des AbendNachrichtendienste, ausländische landes...123, 141, 143, 159, 171, .....212, 213, 215, 217, 218, 221 172, 177, 195, 196, 275 Nachrichtendienstliches InformatiPennale Burschenschaft Chattia onssystem (NADIS).....18, 21, 22, Friedberg zu Hamburg 275 (PB! Chattia).........143, 146, 182, 279 Anhang / Stichwortverzeichnis 185, 186, 187, 275, 287 Schengener Visumverfahren......23 Perspektive Kommunismus.....115, Scientology Kirche Hamburg e.V 129, 130, 132 ...205, 206, 207, 208, 209, 287 PKK..........60, 66, 70, 76, 82, 85, Scientology-Organisation (SO) 108, 116, 275 ..16, 21, 24, 200, 208, 210, 276, Politisch motivierte Kriminalität 287 (PMK)..........28, 69, 93, 147, 203 Sea Organization (Sea Org)........204 Politisch motivierte Kriminalität Sicherheitsüberprüfungen........21, (PMK) Definition......................28 225, 226, 227, 238, 254, 257, Postautonome..................88, 100 273 Projekt Revolutionäre Perspektive Siegel der Propheten..40, 41, 44, 45 (PRP).....100, 106, 107, 115, 116, Sozialistische Alternative (SAV).137 129, 130, 131, 132, 275, 286 Sozialistische Deutsche ArbeiterjuProliferation....................215, 216 gend (SDAJ)...........135, 276, 286 Sozialistische Linke (SoL)........109, R 111, 136, 276, 286 RAF (Rote Armee Fraktion)........95, 112, 192, 275 T Rechtsextremismusdatei (RED)...18 Tag der deutschen Patrioten, auch Rehabilitation Project Forces nur als "Tag der Patrioten" bezeich(RPF)....................................204 net..........93, 106, 120, 121, 122, Religious Technology Center 137, 150, 158, 159, 163, 179 (RTC)...................................203 Tag der deutschen Zukunft (TddZ) Revolutionäre 1. Mai ...110, 157, 158, 163, 177, 276 Demonstration.......5, 93, 97, 113, Türkische Hizbullah....60, 61, 276, 114, 116, 122, 157, 172, 177, 284 179, 180 Türkische Nationalisten.............85 Rote Flora...........89, 94, 96, 101, Türkiye Komünist Partisi/Marksist 102, 103, 104, 116, 120, 122, Leninist (TKP/ML)......85, 276, 285 123, 126, 129, 131, 184 Rote Hilfe e.V. (RH)........117, 118, U 275, 286 Ülkücü.................85, 86, 272, 284 Roter Aufbau Hamburg (RAH).............97, 109, 110, 111, V 114, 122, 275, 286 Verein der Neuen Demokratie (VND)...................109, 111, 276 S Vereinigte Gemeinschaften Salafisten...................27, 38, 39, Kurdistans (KCK)........71, 274, 285 40, 41, 42, 45, 46, 141, 155, 166 Verfassungsschutz, Arbeitsweise Schaub, Bernhard.............191, 193 und Befugnisse........................16 280 Anhang / Stichwortverzeichnis Verfassungsschutz, Aufgaben...15, 16, 242 Verfassungsschutz, Beratungen ...210, 231 Verfassungsschutz, Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungund Geheimschutzgesetz (HmbSÜGG)..........................273 Verfassungsschutz, Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) ...15, 234 Verfassungsschutz, Informationsverarbeitung..........17 Verfassungsschutz, Kontrolle.....20 Verfassungsschutz, Organigramm ...24 Verschlusssachen.....259, 267, 276 W Weisse Wölfe Terrorcrew (WWT).....5, 143, 145, 157, 161, 162, 163, 164, 273, 276, 287 Wirtschaftsschutz..6, 16, 24, 224, 229, 230, 231 Worch, Christian.......175, 178, 179 World Institute of Scientology Enterprises (WISE)...205, 206, 287 Wulff, Thomas.......158, 171, 172, 175, 176, 177, 180, 189 Y Yeni Özgür Politika (YÖP).......73, 78 Z Zeck, Publikation.....96, 103, 126, 128, 129 Zschäpe, Beate......140, 151, 152 281 Anhang Registeranhang zum Verfassungsschutzbericht 2015 In diesem Registeranhang sind die im vorliegenden Verfassungsschutzbericht genannten Gruppierungen aufgeführt, bei denen die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine extremistische Gruppierung handelt. Gruppierung / Organisation Islamismus Seite Al-Qaida (Kern al-Qaida) 34 Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel (AQAH) 35 Deutschsprachiger Islamkreis im Norden (DIIN) 45 Die wahre Religion (DWR) 40 Hamburg Dawah Movement 44 Helfen in Not e.V. 42 Hizb Allah 54 Hizb ut-Tahrir (HuT) 50 Islamischer Staat (IS) 30 Islamischer Staat in Irak und Großsyrien (ISIG) 35 Islamisches Zentrum Hamburg e.V. (IZH) 55, 57 Jabhat al-Nusra (JaN) 34 Milli Görüs Bewegung (MGB) 62 282 Anhang Gruppierung / Organisation Islamismus Seite Türkische Hizbullah (TH) 60 Gruppierung / Organisation Seite auslandsbezogener Extremismus Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) 70 Ciwanen Azad 78, 83, 84 Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdenIn77 nen in Deutschland (NAV-DEM) Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephe (DHKP-C) 85 Föderation der Türkisch-Demokratischen 85 Idealistenvereine in Deutschland e.V. ("Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu", ADÜTDF) Koma Civaken Kurdistan (KCK) 71 Komalen Ciwan (KC) 83 Konföderation der kurdischen Vereine in Europa 77 (KON-KURD) Koordination der kurdischen demokratischen Gesell77 schaft in Europa (CDK) Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft in 77 Europa" (KCD-E) Kurdischer Volksrat Hamburg 83 Maoist Komünist Partisis (MKP) 85 283 Anhang Marksist Leninist Komünist Partisi (MLKP) 85 Nujiyan Frauenzentrum e.V. 82 Partei der demokratischen Union (PYD) 82 Türkiye Komünist Partisi/Marksist Leninist (TKP/ML) 85 Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans (KCK) 71 Gruppierung / Organisation Linksextremismus Seite [a2]-Hamburg 123 ATES.H 107 AVANTI - Projekt undogmatische Linke 104 Bündnis gegen imperialistische Aggression (BgiA) 109 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 133 Ermittlungsausschuss (EA) 117 Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU) 116 Interventionistische Linke (IL) 100 Kommunistische Plattform (KPF) 133 Linksjugend ['solid] 136 Marxistische Abendschule - Forum für Politik und 135 Kultur e.V. Marxistische Abendschule - MASCH e.V. 135 284 Anhang Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen 112 Projekt Revolutionäre Perspektive (PRP) 100 Rote Hilfe e.V. (RH) 117 Roter Aufbau Hamburg (RAH) 97, 109 Sozialistische Alternative (SAV) 137 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) 135 Sozialistische Linke (SL) 136 Sozialistische Linke (SoL) 109 Gruppierung / Organisation Rechtsextremismus Seite Abtrimo 169 Artgemeinschaft - Germanische -Glaubensgemein187 schaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V. (Artgemeinschaft-GGG) Crew 38 166 Der III. Weg 179 Deutsches Rechtsbüro im Deutschen 189 Rechtsschutzkreis e.V. (DRB) DIE RECHTE 178 Europäische Aktion (EA) 191 Hamburger Burschenschaft Germania (HB! Germania) 181 285 Anhang Hamburger Nationalkollektiv & Weisse Wölfe Ter161 rorcrew Sektion Hamburg (HNK & WWT) Hammerskins 166 Junge Nationaldemokraten (JN) 174 Kameradenkreis Neonazis in Hamburg 160 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 170 Pennale Burschenschaft Chattia Friedberg zu Hamburg 185 (PB! Chattia) Weisse Wölfe Terrorcrew (WWT) 161 Gruppierung / Organisation Scientology-Organisation Seite Criminon Deutschland e.V. 206 Jugend für Menschenrechte 205, 206 Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Men204, 206 schenrechte (KVPM) Sag Nein zu Drogen - Sag Ja zum Leben 207 Scientology Kirche Hamburg e.V. 205 World Institute of Scientology Enterprises (WISE) 205 286 Notizen Notizen