Verfassungsschutzbericht 2014 - Pressefassung 11.06.2015 - Im Text finden Sie vielfach die Symbole und Das Sinnbild "Buch" verweist auf eine Fundstelle in diesem Verfassungsschutzbericht. Das Symbol "Weltkugel" bedeutet, dass es zu dem Thema weitere Informationen auf unseren Internetseiten gibt. Unter http://www.hamburg.de/verfassungsschutz finden Sie regelmäßig aktuelle Informationen über alle Arbeitsfelder des Hamburger Verfassungsschutzes. Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Johanniswall 4, 20095 Hamburg Telefon: 040 / 24 44 43 Telefax: 040 / 33 83 60 Internet: http://www.hamburg.de/verfassungsschutz E-Mail-Adresse des LfV: poststelle@verfassungsschutz.hamburg.de E-Mail Öffentlichkeitsarbeit: info@verfassungsschutz.hamburg.de - Pressefassung - Redaktionsschluss: 31.12.2014 In Teilen wurden Erkenntnisse aus 2015 aufgenommen. Fotos: LfV Hamburg, Polizei Hamburg, ruega Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Impressum I. Verfassungsschutz in Hamburg 1. Verfassungsschutz und Demokratie 10 2. Gesetzliche Grundlage 11 3. Aufgaben des Verfassungsschutzes 11 4. Arbeitsweise und Befugnisse des 12 Verfassungsschutzes 5. Informationsverarbeitung 13 6. Kontrolle 15 7. Strukturdaten, Regelanfragen und Überprüfungen 15 8. Organigramm des LfV Hamburg 18 II. Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten 1. Entwicklungen und Schwerpunkte 20 2. Potenziale 23 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 24 4. Transnationaler islamistisch motivierter Terrorismus 25 4.1 Aktuelle Entwicklungen 25 4.2 al-Qaida-Netzwerk 25 * Kern-al-Qaida 25 * al-Qaida auf der arabischen Halbinsel (AQAH) 26 * al-Qaida im islamischen Maghreb (AQM) 27 * Jabhat al-Nusra (JaN) 27 4.3 "Islamischer Staat" (IS) 28 4.4 Prozesse, Ermittlungsverfahren, Festnahmen und 30 Verbote 4.5 Salafismus 33 4.6 Situation in Hamburg 35 5. Hizb ut-Tahrir (HuT) 41 4 Inhaltsverzeichnis 6. Hizb Allah ("Partei Gottes") 44 7. Iranische Islamisten 46 8. Sonstige islamistische Gruppierungen 50 III. Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug 1. Entwicklungen und Schwerpunkte 54 2. Potenziale 55 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 57 4. PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) 58 4.1 Entwicklungen und Organisatorisches 58 4.2 Aktivitäten und Schwerpunkte in Deutschland 63 4.3 Situation in Hamburg 68 5. Türkische Extremisten 71 5.1 Revolutionär-marxistische Gruppierungen 71 5.2 ADÜTDF / Ülcücü Bewegung / Türkische 72 Nationalisten IV. Linksextremismus 1. Entwicklungen und Schwerpunkte 76 2. Potenziale 78 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 81 4. Militanzdebatte und linksextremistische Gewalt 82 5. Gewaltorientierte Linksextremisten 87 5.1 Gruppen und Strukturen 88 5.1.1 Autonome Szene 88 5.1.2 AVANTI - Projekt undogmatische Linke 91 5.1.3 ATES.H 95 5.1.4 Antiimperialistische Gruppen 96 5.1.5 Anarchisten 101 5.1.6 Rote Hilfe e.V. (RH) 102 5 Inhaltsverzeichnis 5.2 Aktionsfelder 103 5.2.1 Antirepression 103 5.2.2 Antifaschismus 104 5.2.3 Antimilitarismus 106 5.2.4 Linksextremistische Einflussnahme auf Proteste 109 gegen die Stadtentwicklungspolitik 5.2.5 Antirassismus 111 5.2.6 Kurdistan-Solidarität 113 6. Orthodoxe Kommunisten und andere revolutionäre 115 Marxisten 6.1 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 115 * DKP Hamburg 116 6.2 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) 117 * SDAJ Hamburg 117 6.3 Marxistische Abendschulen (MASCH) in Hamburg 118 6.4 Extremistische Teilstrukturen in der Partei DIE LINKE. 118 Linksjugend ['solid] 118 6.5. Trotzkisten 119 V. Rechtsextremismus 1. Entwicklungen und Schwerpunkte im Überblick 122 2. Potenziale 124 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 129 4. Rechtsterrorismus 131 4.1 Der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) - 131 Sachstand und Ergebnisse der Ermittlungen 4.2 Aktuelle Ansätze für rechtsterroristische 134 Bestrebungen in Deutschland und Maßnahmen der Sicherheitsbehörden 5. Neonazismus 134 5.1 Organisationsverbote 2014 136 5.2 Überregionale Aktivitäten 137 5.3 Kameradenkreis Neonazis in Hamburg 139 6 Inhaltsverzeichnis 5.4 Hamburger Nationalkollektiv / Weisse Wölfe 141 Terrorcrew Sektion Hamburg (HNK & WWT) 6. Subkulturell geprägte Rechtsextremisten 145 7. Rechtsextremistische Musikszene 148 8. Rechtsextremistische Parteien 151 8.1 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 151 * Hamburg 156 8.2 DIE RECHTE 159 8.3 Der III. Weg 160 9. Sonstige rechtsextremitische Organisationen und 160 Bestrebungen 9.1 Hamburger Burschenschaft Germania (HB! Germania) 161 9.2 Pennale Burschenschaft Chattia Friedberg 167 zu Hamburg (PB! Chattia) 9.3 Gesellschaft für freie Publizistik (GfP) 168 9.4 Artgemeinschaft - Germanische Glaubens169 Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V. (AG-GGG) 9.5 Gesellschaft für biologische Anthropologie, Eugenik 170 und Verhaltensforschung e.V. (GfbAEV) 9.6 Deutsches Rechtsbüro im Deutschen 171 Rechtsschutzkreis e. V. (DRB) 9.7 Europäische Aktion (EA) 174 10. Politisch motivierte Islamfeindlichkeit 177 VI. Scientology-Organisation (SO) 1. Entwicklungen und Schwerpunkte 182 2. Potenziale 185 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 187 4. Strukturen und Organisationseinheiten 187 5. Strukturen in Hamburg 189 6. Aktivitäten 191 7 Inhaltsverzeichnis VII. Spionageabwehr 1. Überblick 196 2. Elektronische Attacken 197 3. Nachrichtendienste Mittlerer und Naher Osten 198 4. Nachrichtendienste der Russischen Föderation 200 5. Chinesische Nachrichtendienste 202 6. Ausspähung durch andere Länder 204 VIII. Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz 1. Allgemeines 208 2. Geheimschutz 209 2.1 Personeller Geheimschutz 209 2.2 Materieller Geheimschutz 211 3. Personeller Sabotageschutz 211 4. Schutz von IT-Systemen und 212 Kommunikationsstrukturen 5. Wirtschaftsschutz 212 IX. Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz 216 8 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Verfassungsschutz in Hamburg I. Verfassungsschutz in Hamburg 1. Verfassungsschutz und Demokratie Im Gegensatz zur Weimarer Verfassung von 1919, die in ihrem Anspruch, ein Höchstmaß an Freiheit und Demokratie zu garantieren, darauf verzichtet hatte, ausreichende Vorkehrungen gegen ihre eigene Abschaffung zu treffen, enthält das Grundgesetz (GG) - dem Prinzip der wehrhaften Demokratie folgend - grundlegende Schutzmechanismen gegen Gefährdungen der Verfassung und ihre wesentlichen Systemund Werteentscheidungen. Dazu gehören * die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, * die Volkssouveränität, * die Gewaltenteilung, * die Verantwortlichkeit der Regierung, * die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, * die Unabhängigkeit der Gerichte, * das Mehrparteienprinzip, * die Chancengleichheit für alle politischen Parteien und das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Zu den Schutzmechanismen gehören im Wesentlichen * die Unabänderlichkeit der in den Artikeln 1 und 20 GG niedergelegten elementaren Verfassungsgrundsätze, * das Verbot von Parteien und sonstigen Vereinigungen wegen verfassungswidriger Aktivitäten (Artikel 21 Abs. 2 GG und Artikel 9 Abs. 2 GG), * die Verwirkung von Grundrechten, wenn diese zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht werden (Artikel 18 GG), * die Pflicht der Angehörigen des Öffentlichen Dienstes zur Verfassungstreue (Artikel 5 Abs. 3 und Artikel 33 Abs. 5 GG in Verbindung mit den beamtenrechtlichen Vorschriften), * die Verfolgung von Straftaten, die sich gegen den Bestand des Staates oder gegen die Verfassung richten (Staatsschutzdelikte). 10 Verfassungsschutz in Hamburg Zentrale Aufgabe des Verfassungsschutzes ist die Beobachtung von Bestrebungen und Tätigkeiten, die die Werteentscheidungen der Verfassung beseitigen wollen oder den Bund, die Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen beabsichtigen [vgl. SS 1 Abs. 1, SS 4 und SS 5 des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes (HmbVerfSchG, IX.) sowie Artikel 73 Nr. 10 b und Artikel 87 Abs. 1 Satz 2 GG, SS 2 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz]. 2. Gesetzliche Grundlage Das Hamburgische Verfassungsschutzgesetz ( IX.) ist die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV). Der Verfassungsschutz ist, wie jede andere Behörde auch, bei der Erfüllung seiner Aufgaben an Gesetz und Recht gebunden und muss bei Eingriffen in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren. 3. Aufgaben des Verfassungsschutzes Hauptaufgabe des LfV ist nach SS 4 Abs. 1 HmbVerfSchG die Sammlung und Auswertung von Informationen über * Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der verfassungsmäßigen Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben, * sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht in der Bundesrepublik Deutschland, * Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, * Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 GG), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 GG) gerichtet sind. 11 Verfassungsschutz in Hamburg Das Landesamt wertet die mit offenen oder mit nachrichtendienstlichen Mitteln ( 4.) gewonnenen Erkenntnisse aus und informiert über entsprechende Gefahren. Neben seiner Informationsverpflichtung gegenüber dem Senat und der Weitergabe von Informationen an die zuständigen staatlichen Stellen zur Gefahrenabwehr informiert das LfV mit seinem jährlichen Verfassungsschutzbericht, mit weiteren Publikationen, Pressemitteilungen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen sowie aktuellen Berichten auf seiner Internetseite auch die Öffentlichkeit über die Ergebnisse seiner Arbeit, soweit diese offen dargestellt werden können. Beobachtungsfelder sind Rechts- ( V.) und Linksextremismus ( IV.), extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug ( III.), die Spionagetätigkeit ( VII.) fremder Geheimdienste und die Scientology-Organisation ( VI.). Einen besonderen Beobachtungsschwerpunkt bilden seit 2001 der Islamismus und der islamistisch motivierte Terrorismus ( II.). Bei Straftaten und Gefahren in den genannten Beobachtungsbereichen des Extremismus darf der Verfassungsschutz - grundsätzlich anders als die Polizei - bereits im Vorfeld konkreter Verdachtsmomente tätig werden. Geheimund Sabotageschutz und Wirtschaftsschutz ( VIII.) gehören zu den weiteren Aufgaben des Verfassungsschutzes. 4. Arbeitsweise und Befugnisse des Verfassungsschutzes Die Informationen, die das LfV zur Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt, beschafft es zum Teil aus offen zugänglichen Quellen, die grundsätzlich auch jedem Bürger zur Verfügung stehen, zum Beispiel aus Zeitungen und Zeitschriften, Broschüren, Flugblättern, Archiven und zunehmend aus dem Internet sowie aus Unterlagen anderer staatlicher Stellen. Neben der offenen Informationsgewinnung darf das LfV auch Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln verdeckt erheben. Zu diesen Mitteln, die in SS 8 Abs. 2 HmbVerfSchG ( IX.) aufgezählt sind, gehören beispielsweise die Führung von Vertrauensleuten (Quellen), die planmäßige Observation, Bildund Tonaufzeichnungen und - nach Maßgabe des Artikel 10-Gesetzes - die Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs. 12 Verfassungsschutz in Hamburg Im Jahr 2002 wurden im Rahmen der Umsetzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes die Befugnisse des Landesamtes in wichtigen Punkten erweitert. Hierzu zählt unter anderem das Mittel der Finanzermittlung, um zum Beispiel Geldtransfers im Zusammenhang mit der Finanzierung des islamistischen Terrorismus aufdecken zu können. Dem LfV stehen weder polizeiliche Befugnisse noch Weisungsbefugnisse gegenüber polizeilichen Dienststellen zu, noch darf es die Polizei im Amtshilfeweg veranlassen, Maßnahmen zu ergreifen, zu denen es selbst nicht befugt ist. Das LfV darf nicht an eine polizeiliche Dienststelle angegliedert werden. Das schließt einen Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz nicht aus, im HmbVerfSchG ist dies im Detail geregelt. In den letzten Jahren sind besondere Einrichtungen zum kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutzbehörden geschaffen worden. Dazu zählt insbesondere das "Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum" (GTAZ) in Berlin. Das GTAZ hat maßgeblich zu einem verbesserten Informationsfluss zwischen den beteiligten Behörden beigetragen. Um dies auch auf andere Phänomenbereiche zu übertragen, wurde an den Standorten Köln und Meckenheim das "Gemeinsame Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum" (GETZ) gegründet. Schwerpunkt der dortigen Zusammenarbeit ist die Bekämpfung des Rechtsextremismus. 5. Informationsverarbeitung Die Verfassungsschutzbehörden sammeln und speichern sachund personenbezogene Daten über extremistische Bestrebungen sowie sicherheitsgefährdende und geheimdienstliche Tätigkeiten. Zu den Instrumenten der gegenseitigen Unterrichtung der Verfassungsschutzbehörden zählen unter anderem gemeinsame Dateien. Die "klassische" gemeinsame Datei war das bundesweite Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS, Zahl der Hamburger Speicherungen: 7), das nach mehreren Jahrzehnten im Jahr 2012 durch ein neues System abgelöst wurde. Das bisherige NADIS war eine allen Verfassungsschutzbehörden zur Verfügung stehende Datenbank, in der jede Verfassungsschutzbehörde biografische Grunddaten von Personen und Objekten in eigener Verantwortung speicherte. Es enthielt nur Hinweise auf Aktenfundstellen. Um Näheres zu erfahren, musste die 13 Verfassungsschutz in Hamburg speichernde Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung der Einzelerkenntnisse gebeten werden. Im neuen "NADIS-WN" (WN für WissensNetz) werden mehr Informationen erfasst und für alle Berechtigten zur Verfügung gestellt. Es bietet damit deutlich bessere Möglichkeiten zu umfassenderen Analysen und dabei insbesondere zur Verknüpfung von Daten. Die Entwicklungen im Bereich des islamistischen Terrorismus und die Ermittlungsergebnisse im Zusammenhang mit dem rechtsterroristischen "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) haben deutlich gemacht, warum der Informationsaustausch und die Vernetzung zwischen den Verfassungsschutzbehörden fortentwickelt werden musste. In den vergangenen Jahren erfolgten unter anderem folgende Verbesserungen: Am 30.03.2007 wurde die Arbeit mit einer von Polizei und Verfassungsschutz eingerichteten zentralen "Antiterrordatei" (ATD) aufgenommen und seit Anfang des Jahres 2008 erlaubt das HmbVerfSchG, Projektdateien mit den anderen Bundesund Landessicherheitsbehörden zu betreiben. Mit diesen Dateien wird die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden unterstützt und der Informationsaustausch verbessert. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer Entscheidung vom 24.04.2013 das der ATD zugrunde liegende Gesetz in Teilen für nicht verfassungskonform erklärt. Das Gericht fordert vom Gesetzgeber hinsichtlich einiger Speichervoraussetzungen und des Informationsaustausches zwischen Polizei und Verfassungsschutz weitere Präzisierungen. Mit Beschluss vom 08./09.12.2011 hatte sich die "Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder" (IMK) für die Einrichtung einer gemeinsamen Verbunddatei Rechtsextremismus für Polizei und Verfassungsschutz - "Rechtsextremismusdatei" (RED) - ausgesprochen. Sie wurde am 19.09.2012 in Betrieb genommen. Ziele der neuen Verbunddatei sind eine Zusammenführung bestimmter personenbezogener Daten von Verfassungsschutzund Polizeibehörden auf dem Gebiet des gewaltorientierten Rechtsextremismus sowie die Intensivierung und Beschleunigung des Informationsaustausches. Zudem soll die Rechercheund Analysefähigkeit der Datei über gewaltbezogene Aktivitäten von Rechtsextremisten weiter ausgebaut werden. 14 Verfassungsschutz in Hamburg 6. Kontrolle Der Verfassungsschutz ist an klare gesetzliche Vorgaben gebunden, seine Arbeit unterliegt kontinuierlicher parlamentarischer Kontrolle. In Hamburg wird diese Aufgabe vom "Ausschuss zur parlamentarischen Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes" (verkürzt auch "PKA" für "Parlamentarischer Kontrollausschuss" genannt) der Hamburgischen Bürgerschaft wahrgenommen. Über Eingriffe in das Brief-, Post-, und Fernmeldegeheimnis entscheidet die G 10-Kommission der Bürgerschaft. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat ebenfalls umfängliche Kontrollbefugnisse. Wie bei allen anderen Behörden ist auch das Verwaltungshandeln des Verfassungsschutzes grundsätzlich gerichtlich nachprüfbar. 7. Strukturdaten, Regelanfragen und Überprüfungen Stellenplan Nach den Terroranschlägen vom 11.09.2001 in den USA war der Personalbestand des LfV mit dem Stellenplan 2002 zunächst um 15,5 Stellen aufgestockt worden. In den Jahren 2003 bis 2008 wurde der Stellenbestand insgesamt um weitere elf Stellen auf 151 erhöht. Im Jahr 2014 verfügte das LfV über 150 Stellen. Haushaltsansatz Im Jahr 2014 betrug der Haushaltsansatz für das LfV insgesamt 12.833.000 EUR (2013: 12.710.000 EUR). Darin enthalten waren 9.960.000 EUR für Personalausgaben (2013: 9.837.000 EUR), davon 2.772.000 EUR Versorgungsleistungen (2013: 2.661.000 EUR) und 200.000 EUR für Investitionen. 15 Verfassungsschutz in Hamburg Hamburger NADIS-Speicherungen Vom LfV waren am 31.12.2014 im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS-WN, 5.) Daten von 56.267 Personen gespeichert (31.12.2012: 60.209), davon 50.534 (89,81 %) im Zusammenhang mit Sicherheitsüberprüfungen (31.12.2013: 53.835 = 89,41 %). Im Phänomenbereich Linksextremismus werden 1.371 Datensätze geführt, im Bereich Rechtsextremismus sind es 1.337, im Bereich auslandsbezogener Extremismus 2.303 und bei der Scientology-Organisation 369. Die Zahl der NADIS-Datensätze ist nicht identisch mit dem Personenpotenzial, insbesondere weil sich Speicherund Löschfristen zusätzlich auswirken. Beteiligungsund Mitwirkungsaufgaben Das LfV Hamburg nutzt seine Informationen nicht nur zur Analyse und Bewertung extremistischer Organisationen, sondern beteiligt sich mit seinen Informationen an den Entscheidungen einer Vielzahl anderer Behörden. Einbürgerungsverfahren Mit Wirkung vom 22.10.2001 wurde in Hamburg die Regelanfrage bei Einbürgerungen eingeführt: Das Einwohner-Zentralamt als Einbürgerungsbehörde fragt vor jeder Entscheidung beim LfV nach, ob Erkenntnisse vorliegen, die einer Einbürgerung entgegenstehen könnten. Vor Einführung dieser Regelung wurde nur angefragt, wenn bereits der Einbürgerungsbehörde Anhaltspunkte für den Verdacht auf politisch-extremistische Bestrebungen aufgefallen waren. Im Jahr 2014 gab es 8.209 Anfragen (2013: 8.691), die nach einer Dateiabfrage im NADIS-WN und gegebenenfalls weiteren Ermittlungen beantwortet wurden. In neun Fällen (2013: 15) hat das LfV Erkenntnisse zu den Antragstellern mitgeteilt. Diese führen in der Regel zur Ablehnung des Antrages. 16 Verfassungsschutz in Hamburg Aufenthaltsverfahren Seit dem 01.05.2004 führen die Ausländerdienststellen bei Personen aus bestimmten Herkunftsländern vor Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln eine Sicherheitsbefragung durch. In jedem Fall wird auch das LfV beteiligt. Im Jahr 2014 wurden 11.592 Anfragen beantwortet (2013: 10.213). In 31 Fällen wurden Ermittlungen angestellt (2013: 43), Bedenken mussten in keinem Fall erhoben werden (2013: kein Fall). Schengener Visumverfahren Im Jahr 2014 gab es im "Schengener Visumverfahren" 4.743 Anfragen an das LfV (2013: 3.736). In keinem Fall (2013: drei Fälle) wurden Bedenken erhoben. Das Verfahren wird ausgelöst, wenn der Antragsteller aus einem "Problemstaat" stammt. In das Verfahren eingebunden sind das Auswärtige Amt, das Bundesamt für Verfassungsschutz und gegebenenfalls die Verfassungsschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes. 17 Verfassungsschutz in Hamburg 8. Organigramm des LfV Hamburg Referat V 01 Amtsleiter Öffentlichkeitsund Gremienarbeit Abteilung 1 Abteilung 2 Abteilung 3 Staatsschutz Abwehr Zentrale Aufgaben (Stellv. Amtsleiterin) Rechtsangelegenheiten Referat V 21 Referat V 31 Auswertung Referat V 11 auslandsbezogener Geheimund Verwaltung Sabotageschutz Extremismus Wirtschaftsschutz Islamismus Referat V 22 Auswertung Referat V 12 Referat V 32 Linksextremismus IuK, Techn. Dienst Spionageaufklärung Rechtsextremismus Scientology-Organisation Referat V 23 Referat V 13 Beschaffung Operative Technik Forschung / Werbung Referat V 24 Observation Konspirative Ermittlung 18 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten II. Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten 1. Entwicklungen und Schwerpunkte Das Jahr 2014 war durch einschneidende Veränderungen im globalen islamistisch-terroristischen Netzwerk gekennzeichnet. Die mit der Kernal-Qaida ( 4.2) konkurrierende Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS, 4.3) machte mit der Ausrufung eines "Kalifats" am 29.06.2014 in Syrien und Irak ihren Führungsanspruch innerhalb der jihadistischen Szene deutlich. Die militärischen Erfolge des IS in Syrien und Irak vergrößerten die ohnehin schon bestehende Anziehungskraft für viele junge Muslime, sich dem bewaffneten Jihad anzuschließen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand (Frühjahr 2015) sind bisher circa 680 Islamisten aus Deutschland in Richtung Syrien und Irak gereist, um dort an Kampfhandlungen teilzunehmen oder den Widerstand gegen das Assad-Regime in sonstiger Weise zu unterstützen. Nicht in allen Fällen liegen Erkenntnisse vor, dass sich diese Personen tatsächlich in Syrien oder Irak aufhalten oder aufgehalten haben. Etwa ein Drittel dieser ausgereisten Personen befindet sich momentan wieder in Deutschland. Zu der Mehrzahl dieser Rückkehrer liegen keine belastbaren Informationen vor, dass sie sich aktiv an Kampfhandlungen vor Ort beteiligt haben. Anfang 2015 lagen den Sicherheitsbehörden zu etwa 50 Personen Erkenntnisse vor, wonach sie sich aktiv am bewaffneten Widerstand in Syrien oder Irak beteiligt haben. Ferner lagen zu circa 85 Personen Hinweise vor, dass diese in Syrien oder dem Irak ums Leben gekommen sind. Auch 2014 riefen sowohl IS als auch verschiedene al-Qaida-Gliederungen ihre Unterstützer dazu auf, im westlichen Ausland Anschläge zu begehen. So forderte der offizielle Sprecher des IS im September 2014 in einer Audiobotschaft dazu auf, sich auf "eine kreuzzüglerische Offensive" unter Federführung der USA und deren Verbündeten vorzubereiten. Darüber hinaus rief er die Anhänger und Sympathisanten seiner Organisation dazu auf, in Staaten, die mit den USA verbündet sind, Anschläge zu begehen. Namentlich wurden die USA, Frankreich, Kanada und Australien genannt. In seinem Online-Magazin "Dabiq" wiederholte der IS am 12.10.2014 seine Aufforderung. Muslime sollten 20 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten "aus dem Haus gehen, einen Kreuzzügler finden und diesen töten". Wichtig sei, dass der Anschlag dem IS zuzurechnen sei. Diesmal wurde auch ausdrücklich Deutschland erwähnt. Hierdurch werden insbesondere Einzeltäter angesprochen, Anschläge im Sinne des IS durchzuführen. Dass derartige Aufrufe nicht ohne Folgen bleiben, belegen folgende Beispiele: * Am 24.09.2014 versuchte ein 18-jähriger Islamist in Melbourne/ Australien, Polizisten mit einem Messer anzugreifen und wurde von den Beamten erschossen. Der Täter führte eine IS-Flagge mit sich. * Am 20.10.2014 überfuhr ein islamistischer Attentäter mit seinem Fahrzeug in Ottawa/Kanada zwei Soldaten. Ein Soldat kam dabei ums Leben, der Attentäter verstarb an Schussverletzungen. * Am 24.10.2014 erschoss ein Täter ebenfalls in Ottawa einen Polizisten und versuchte anschließend in das kanadische Parlament einzudringen. Er wurde bei diesem Versuch erschossen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand handelte es sich jeweils um Einzeltäter. Auch Europa war von derartigen Attacken betroffen. * Am 20.12.2014 und am 22.12.2014 kam es in Frankreich zu zwei Einzeltäter-Attacken mit einem mutmaßlichen islamistischen Hintergrund. Am 20.12.2014 drang ein 20jähriger in eine Polizeiwache nahe Tours ein und griff drei Polizisten mit einem Messer an. Er wurde erschossen. Am 22.12.2014 raste ein Täter im französischen Nantes in eine Fußgängerzone und verletzte 17 Besucher eines Weihnachtsmarktes. Noch am Tatort versuchte der 37jährige sich mit einem Messer selbst zu töten. Islamistisch motivierte Anschläge setzten sich auch zu Jahresbeginn 2015 fort: 21 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten * Am 07.01.2015 überfielen die Brüder Said und Cherif Kouachi in Paris die Redaktion der französischen Satirezeitung "Charlie Hebdo" und töteten zwölf Personen, darunter zwei Polizisten. Die Täter wurden am 09.01.2015 im Rahmen eines polizeilichen Zugriffs erschossen. Eine Woche nach der Tat bekannte ein Sprecher der "al-Qaida auf der arabischen Halbinse (AQAH, 4.2), dass die Tat durch AQAH als Bestrafung der wiederholt in der Satirezeitung "Charlie Hebdo" abgedruckten Muhammad-Karikaturen initiiert worden sei. Insofern ist diese Tat anscheinend nicht als "lone wolf"-Aktion einzuordnen. * Am 08.01.2015 eröffnete Amedy Coulibaly in einem Pariser Vorort das Feuer auf Polizisten, die zu einem Unfall gerufen worden waren. Eine Polizistin erlag ihren Verletzungen. Am 09.01.2015 überfiel Coulibaly einen jüdischen Supermarkt in Paris und nahm Mitarbeiter und Kunden als Geisel. Bei der Stürmung des Marktes durch die Polizei kamen der Attentäter und vier Geiseln ums Leben. Unklar ist, inwieweit diese Tat mit dem Überfall auf "Charlie Hebdo" koordiniert war. Coulibaly bezeichnete sich in einem später veröffentlichten Internetvideo als Anhänger des "Islamischen Staates" und verlas einen Treueeid auf den selbsternannten IS-Kalifen Abu Bakr Al-Baghdadi. * Am 14.02.2015 verübte ein 22jähriger Täter in Kopenhagen einen Schusswaffenanschlag auf ein Kulturcafe, in dem eine Veranstaltung mit einem schwedischen Muhammad-Karikaturisten stattfand. Eine Person starb, drei Polizisten wurden verletzt. In derselben Nacht schoss der Täter auf das Wachpersonal einer Synagoge in Kopenhagen. Ein Wachmann wurde getötet, mehrere Personen verletzt. Der Täter wurde später von der Polizei erschossen. Der Kopenhagener Attentäter muss nach gegenwärtigem Kenntnisstand als "lone wolf" eingestuft werden. 22 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten 2. Potenziale Das bundesweite Potenzial der Anhänger islamistischer Bestrebungen hat sich auf 43.890 (2013: 43.185) erhöht. Davon sind 31.000 der "Milli Görüs Bewegung" (MGB) zuzurechnen. Diese Zahl enthält auch die Mitglieder der "Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs" (IGMG) in Deutschland. Bund: Gesamt-Personenpotenzial im auslandsbezogenen Extremismus mit dem Anteil der Islamisten 80000 70000 60000 57.420 57.300 58.420 59.470 60.980 62.380 64.490 71.360 71.995 70.432 50000 40000 30000 20000 32.100 32.050 33.170 34.720 36.270 37.470 38.080 42.550 43.185 43.890 10000 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 insgesamt Islamisten - Alle Zahlen sind gerundet - Das LfV Hamburg hat die Beobachtung der Hamburger IGMG-Gliederung - das Bündnis islamischer Gemeinden in Norddeutschland e.V." (BIG) im Verlauf 2014 eingestellt. ( 8.). Deren Anhängerschaft (1.650) ist in den Hamburger Zahlen für 2014 nicht mehr enthalten. Das salafistische Spektrum ( 4.6) wuchs auf insgesamt 400 Personen (2013: 240). Von diesen 400 Salafisten sind 240 (2013: 70) der jihadistischen Strömung zuzurechnen. Auch die Hizb ut-Tahrir (HuT, 5.) konnte ihre Anhängerschaft auf 100 (2013: 80) steigern. 23 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Ende 2014 wurden in Hamburg 955 Personen islamistischen Bestrebungen zugerechnet. Hamburg: Gesamt-Personenpotenzial im auslandsbezogenen Extremismus mit dem Anteil der Islamisten 3500 3000 2500 3.265 3.000 3.000 2.985 2.930 2.985 3.040 3.015 3.078 2000 1.805 1500 1000 2.000 2.000 2.030 2.005 2.065 2.270 2.245 2.225 955 500 2.010 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 insgesamt Islamisten - Alle Zahlen sind gerundet - 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Seit 2001 wird der Deliktsbereich "Politisch motivierte Kriminalität" (PMK) bundesweit nach einheitlichen Kriterien erfasst. Darin sind sämtliche politisch motivierte Straftaten verzeichnet, extremistische Straftaten werden dabei als Teilmenge registriert. Die statistische Erfassung politisch motivierter Kriminalität sieht im Phänomenbereich "auslandsbezogener Extremismus" bisher keine Differenzierung zwischen islamistisch und anderen extremistisch motivierten Delikten vor. Im Jahr 2015 wird diese Kategorie neu in die statistische Erfassung aufgenommen. Die Gefahr aus islamistisch-politisch motivierter Kriminalität macht sich allerdings nicht an den Fallzahlen fest, sondern an der möglichen Schwere eines gelungenen Anschlags. 24 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten 4. Transnationaler islamistisch motivierter Terrorismus 4.1 Aktuelle Entwicklungen Die maßgeblichen und international am meisten beachteten Entwicklungen im Bereich des Jihadismus fanden 2014 in Syrien und Irak statt. Mehrere dort aktive, zum Teil untereinander konkurrierende bis verfeindete Aufstandsgruppen folgen einer jihadistischen Agenda und haben auch europäische Unterstützer in ihren Reihen. Die beiden wichtigsten Organisationen in diesem Zusammenhang sind al-Qaida in Syrien, die dort als Jabhat al-Nusra (JaN) auftritt, sowie der sogenannte "Islamische Staat" (IS). Seit den Luftangriffen der USA und der internationalen Allianz gegen IS und JaN ist von beiden eine zunehmende aggressive Rhetorik gegenüber westlichen Staaten zu vernehmen. So riefen sowohl JaN als auch IS als Reaktion auf die Luftschläge ihre Anhänger im Westen dazu auf, dort Anschläge zu begehen. Diesen Aufrufen sind einzelne Sympathisanten in mehreren Ländern gefolgt ( II.1). 4.2 al-Qaida-Netzwerk Kern-al-Qaida Das Jahr 2014 war insbesondere durch die verschärfte Auseinandersetzung zwischen dem Islamischen Staat (IS) und al-Qaida gekennzeichnet. Mit der Ausrufung des "Kalifats" seitens des IS hat dieser das seit langem von al-Qaida proklamierte Ziel eines "eigenen Staates" umgesetzt. Al-Qaida und deren Sympathisantenumfeld reagierten mit dem Versuch, das "Kalifat" und den Staatsanspruch des IS islamrechtlich zu delegitimieren. Doch waren es vor allem bekannte pro-al-Qaida Ideologen, die diesen Diskurs führten und nicht der Führer von Kernal-Qaida, Aiman az-Zawahiri, selbst. Dieser hatte vielmehr in der ersten Jahreshälfte 2014 versucht, den syrischen al-Qaida-Ableger Jabhat al-Nusra mit dem IS, der sich zu jener Zeit noch ISIG/ISIS ( 4.3) nannte, zu versöhnen und den gegen az-Zawahiri rebellierenden ISIG/ ISIS wieder in das al-Qaida-Netzwerk zu integrieren. Nach dem Scheitern dieser Vermittlungsversuche und der Ausrufung des "Kalifats" seitens IS hielt az-Zawahiri sich jedoch mit weiteren Äußerungen in der Öffentlichkeit zurück und gab lediglich im September die Gründung des al-Qaida-Ablegers auf dem indischen Subkontinent bekannt. Doch der 25 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Schwerpunkt des internationalen Jihads liegt nun nicht mehr in der Region Afghanistan/Pakistan, wo die al-Qaida-Führungsriege sich vermutlich aufhält, sondern die wichtigsten Aktionsräume der Jihadisten sind heute Syrien und Irak sowie immer mehr auch Libyen und der Norden Ägyptens. Doch trotz des Anspruchs des IS auf Führung der internationalen Jihadisten-Szene konnte die Terrororganisation al-Qaida, wenn auch geschwächt, 2014 ihre Stellung behaupten und verfügt weiterhin über einflussreiche Fürsprecher sowie über loyale Regionalableger. al-Qaida auf der arabischen Halbinsel (AQAH) Als wichtigste Stütze im Netzwerk von Kern-al-Qaida hat sich abermals der Regionalableger "al-Qaida auf der arabischen Halbinsel" (AQAH) erwiesen. AQAHs Operationsgebiet ist hauptsächlich der Jemen. AQAH erlitt wie in den Jahren zuvor zum Teil schwerwiegende Verluste, die der Organisation insbesondere durch Drohnenangriffe der USA zugefügt wurden. Dennoch demonstrierte AQAH auch 2014 wieder ihre Handlungsfähigkeit, unter anderem mit mehreren Angriffen auf jemenitische Sicherheitskräfte und Vertreter des jemenitischen Staates. In der Auseinandersetzung zwischen al-Qaida und dem IS hat sich AQAH ab November 2014 immer deutlicher zu Gunsten Aiman az-Zawahiris und damit Kern-al-Qaidas positioniert. Dieses eindeutige Bekenntnis der AQAH-Führung war notwendig geworden, nachdem der IS im November seinen Anspruch auf Führerschaft über die Jihadisten im Jemen und Saudi-Arabien deutlich gemacht und somit AQAH vor die Wahl gestellt hatte, sich für oder gegen den IS zu entscheiden. Mit dem Bekenntnis AQAHs zur Kern-al-Qaida ist Aiman az-Zawahiri die schlagkräftigste Regionalorganisation zunächst erhalten geblieben. Mit dem Anschlag auf die Redaktion der französischen Zeitung "Charly Hebdo" wurde die globale Reichweite von AQAH nachdrücklich bewiesen. ( 1.) 26 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten al-Qaida im islamischen Maghreb (AQM) Im September 2006 schloss sich die algerische "Groupe Salafiste pour la Predication et le Combat" (GSPC, Salafistische Gruppe für Predigt und Kampf) al-Qaida an; seit Januar 2007 operiert sie unter dem Namen "al-Qaida im islamischen Maghreb" (AQM). Sie versteht sich als führende Organisation aller maghrebinischen Jihadisten und bemüht sich um den Ausbau der Kontakte zu gleichgesinnten Mujahiddin aus der gesamten Region. Die Einbindung in das Netzwerk al-Qaidas hatte dabei zunächst zu einer merklichen Stärkung der Gruppe geführt. Mittlerweile hat sich AQM zu einer regional bedeutsamen Organisation entwickelt, die auch in Tunesien, Libyen, Mali, Burkina Faso, Niger und Mauretanien Aktivitäten vorzuweisen hat. Wie auch andere jihadistische Gruppen war 2014 für AQM besonders durch den Konflikt um die Vorherrschaft zwischen al-Qaida und IS gekennzeichnet. In Algerien schloss sich im September 2014 der ehemalige Anführer der "Zone Zentrum" der AQM, Khalid Abu Sulayman, dem "Islamischen Staat" an und erklärte, AQM sei vom "richtigen Kurs" abgekommen. Die Gruppe um Sulayman hat sich den Namen Jund al-Khilafa (Armee des Kalifats) gegeben. Doch die zentrale Führung von AQM um Abdelmalik Droukdal bekennt sich weiterhin zu al-Qaida. AQM versucht sich insbesondere in Tunesien und Libyen weiter zu verfestigen. Allerdings befindet sie sich dort, insbesondere in Libyen, in Konkurrenz zu weiteren Milizen und ist somit nur ein Gewaltakteur von mehreren. Jabhat al-Nusra (JaN) Die JaN ("Unterstützungsfront") ist die syrische al-Qaida-Regionalorganisation. Im Januar 2012 verkündete die JaN ihre Gründung und wurde noch im Dezember 2012 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als Terrororganisation eingestuft. Die zuvor lediglich vermutete enge Beziehung zum damaligen "Islamischen Staat im Irak" (IStI) bestätigte sich im April 2013, als der Führer des IStI, Abu Bakr al-Baghdadi, die Verbindung zur JaN bekannt gab und diese als regionalen Ableger des IStI bezeichnete. Zugleich verkündete al-Baghdadi, dass die beiden Organisationen künftig unter dem Namen "Islamischer Staat in Irak und Großsyrien" (ISIG) beziehungsweise "Islamischer Staat in Irak und 27 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Syrien" (ISIS), später "Islamischer Staat" (IS) agieren würden. Der Anführer der JaN, Abu Muhammad al-Jaulani, widersprach dieser Darstellung jedoch und betonte die Unabhängigkeit der JaN. Ende 2013 brach der schwelende Konflikt zwischen Gruppen in einer offenen bewaffneten Konfrontation aus. Im Verlauf der Auseinandersetzungen gelang es dem IS im Juni 2014 die JaN aus den östlichen Gebieten Syriens zu vertreiben. Die JaN versucht sich seitdem im Süden, Osten und Nordosten zu konsolidieren. Bei Qunaitra, an der syrisch-israelischen Grenze war es JaN im August 2014 gelungen, in Kooperation mit anderen Rebellengruppen grenznahe Stellungen einzunehmen. In der Region des Qalamun-Gebirges, in der syrisch-libanesischen Grenzregion, konzentrierten sich die militärischen Bemühungen der JaN auf die Bekämpfung der Hizb Allah. Auch im Libanon selbst ist die JaN aktiv und kooperiert dort wahrscheinlich auch in Teilen mit IS-Kämpfern. Im Nordosten Syriens, in der Provinz Idlib, ging die JaN seit Herbst 2014 erheblich gegen andere Rebellengruppen, wie die Front der Revolutionäre Syriens oder die Hazm-Bewegung vor, um dort ein eigenes Herrschaftsgebiet zu errichten. JaN ist seit September 2014, neben dem IS, Ziel der Luftschläge der USA in Syrien. Der Anführer der Gruppe al-Jaulani hat seine Anhänger daher zu Vergeltungsmaßnahmen gegen die USA und ihre Verbündeten aufgerufen und erstmals klare globale Ziele formuliert. JaN ist neben AQAH der derzeit wohl stärkste Regionalableger al-Qaidas und somit eine wichtige Stütze in deren Netzwerk. 4.3 "Islamischer Staat" (IS) Nach mehreren Umbenennungen operierte "al-Qaida im Irak" seit 2006 unter dem Namen "Islamischer Staat im Irak" (IStI). Im April 2013 erfolgte jedoch eine erneute Umbenennung in "Islamischer Staat in Irak und Großsyrien" (ISIG) beziehungsweise "Islamischer Staat in Irak und Syrien (ISIS). Hiermit wollte die Organisation ihren Anspruch auf Führung innerhalb der jihadistischen Gruppierungen im syrischen Bürgerkrieg unterstreichen. In diesem Zusammenhang steht auch die am 1. Tag im Monat Ramadan 2014 (29. Juni) erfolgte Deklaration über die Wiedererrichtung des "Kalifats" unter Führung von Ibrahim Awwad Ibrahim Ali al-Badri alias 28 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Abu Bakr al-Baghdadi alias Kalif Ibrahim. Damit einher ging auch die vorerst letzte Namensänderung von ISIG/ISIS zu "Islamischer Staat" (IS). Andere Jihad-Gruppen hatten sich in den Augen des IS fortan entweder dem "Kalifat" anzuschließen oder aber sie verloren ihre Legitimität und galten als feindlich. Bereits zuvor hatte es Konflikte bis hin zu offenen Kämpfen zwischen den Truppen des IS und anderen Rebellengruppen in Syrien und auch Irak gegeben. In Syrien und Irak hat der IS im Jahr 2014 seine Strategie der maximalen Brutalität ausgebaut. Zu den massivsten in 2014 begangenen Verbrechen des IS gehören unter anderem Massaker an Angehörigen eines sunnitischen Stammes in der syrischen Provinz Dair al-Zaur, an irakischen Militärangehörigen bei Camp Speicher nahe der irakischen Stadt Tikrit, an syrischen Militärangehörigen bei Raqqa, die Vertreibung und teilweise auch Versklavung kurdischer Jesiden im Nordirak sowie die Vertreibung von irakischen Christen aus Mossul und anderen Gebieten. Nachdem der IS in der ersten Jahreshälfte 2014 sein Gebiet stets hatte ausdehnen können, erlebte die Miliz in der zweiten Jahreshälfte die Grenzen ihrer tatsächlichen Macht. US-Präsident Barack Obama hatte sich im August 2014 zu einem militärischen Eingreifen der USA entschlossen. In den folgenden Wochen bauten die USA eine breite internationale Allianz gegen den IS auf und weiteten die Luftschläge von Irak auch auf Syrien aus. Lokale Kräfte, etwa Angehörige der syrischen YPG-Miliz oder der irakischen Peschmerga, konnten mit Luft-Unterstützung der Allianz den weiteren Vormarsch des IS stoppen und die Jihadisten zu Beginn des Jahres 2015 aus wichtigen Gebieten, etwa um die monatelang umkämpfte Stadt Kobane/Ain al-Arab in Syrien, zurückdrängen. Aber der IS hatte mittlerweile auch außerhalb Syriens und Irak Unterstützer gefunden und schaffte es, Jihadisten in diversen Ländern für sich zu vereinnahmen. In Libyen scheint der Einfluss des IS 2015 am stärksten zu sein, aber auch in Ägypten verfügt der IS seit dem Anschluss der Ansar Bait al-Maqdis im November 2014 an den IS über eine äußerst aktive und gefährliche Anhängerschaft. Zudem ist es dem IS gelungen, auch in Pakistan und Afghanistan lokale Taliban-Kommandeure für sich zu gewinnen. Dies ist insofern bedeutsam, als dass sich die Führung al-Qaidas wahrscheinlich in den Stammesgebieten Pakistans aufhält und die Region als traditionelles Stammland al-Qaidas 29 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten galt, die sich in Konkurrenz zum IS befindet. Weiterhin versucht der IS auch im Jemen und in Saudi-Arabien Anhänger zu rekrutieren. Inwiefern dies gelingen wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Anfang März 2015 legte auch die in Nigeria äußerst brutal agierende Boko Haram ihren Treueeid auf den selbsternannten IS-Kalifen Baghdadi ab. Damit verfügt der IS nicht nur auf der arabischen Halbinsel, sondern auch in Nordund Westafrika und in Südasien über Wilayat (Provinzen) und unterstreicht damit seine globale Agenda. 4.4 Prozesse, Ermittlungsverfahren, Festnahmen und Verbote Im Jahre 2014 wurden in Deutschland 496 (Vorjahr: 368) Ermittlungsverfahren im Bereich des islamistischen Terrorismus geführt. Davon entfielen auf das Bundeskriminalamt 171 und auf die Landeskriminalämter 325 Ermittlungsverfahren. In Hamburg wurden sechs Ermittlungsverfahren geführt. Daraus ergab sich eine Reihe von Strafprozessen, wie die nachfolgende Aufzählung beispielhaft zeigt: * Am 29.01.2014 wurde die Hauptverhandlung gegen Sulaiman Sidiqi (27) vor dem Hamburgischen Oberlandesgericht eröffnet. Das Gericht beschuldigte ihn der Mitgliedschaft in den ausländischen terroristischen Vereinigungen Islamische Bewegung Usbekistan (IBU) und al-Qaida (AQ). Ihm wurde vorgeworfen, im März 2009 als Teil der "Hamburger Ausreisegruppe" (zu der auch sein Bruder Ahmad Wali Sidiqi gehörte) von Deutschland nach Waziristan/Pakistan gereist zu sein und sich zunächst der IBU und anschließend der AQ angeschlossen zu haben. In beiden Organisationen soll er eine Waffenausbildung absolviert und gegenüber der IBU zudem einen Treueschwur geleistet haben. Auch soll er als Darsteller an dem deutschsprachigen Propagandafilm "Die Vorzüge des Jihad" mitgewirkt haben. Während des Verfahrens entzog sich Sulaiman Sidiqi dem Verfahren durch Flucht ins Ausland. Nach seiner Festnahme in Bulgarien wurde er nach Deutschland ausgeliefert und zu drei Jahren Haft verurteilt. Sein Bruder Ahmad Wali Sidiqi war bereits zu früherer Zeit festgenommen und verurteilt worden, mittlerweile jedoch bereits wieder aus der Haft entlassen. 30 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten * Am 19.03.2014 verurteilte das Landgericht Darmstadt die deutschen Staatsangehörigen Saeed Salim Stefan N. (21) und Thomas H. (37) sowie den serbischen Staatsangehörigen Munever K. (31) wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von je zweieinhalb Jahren. Die Verurteilten hatten den islamkritischen Schriftsteller Zahid Ali Khan und einen Begleiter im Juli 2013 auf einem Waldweg mit einem Messer und einem Teleskopschlagstock angegriffen. Khan konnte sich des Angriffs durch die Schussabgabe aus seiner legal geführten Pistole erwehren. Der verurteilte H. wurde hierbei von jeweils einem Projektil in Fuß und Oberschenkel getroffen. Khan ist der Öffentlichkeit als Verfasser des Buches "Die Verbrechen des Propheten Mohammed" bekannt. * Am 08.09.2014 wurde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf das Verfahren gegen Marco-Rene G. (27), Enea B. (48), Koray Nicolas D. (25) und Tayfun S. (25) eröffnet. Den Angeklagten werden mehrere geplante Anschläge in Deutschland zur Last gelegt. G. wird unter anderem vorgeworfen, für den versuchten Anschlag auf den Bonner Hauptbahnhof im Dezember 2012 verantwortlich gewesen zu sein. In der Folge soll G. mit den übrigen Angeklagten eine terroristische Vereinigung gebildet und Pläne ausgearbeitet haben, führende PRO NRW-Funktionäre zu ermorden. Darunter befand sich auch der PRO NRW-Vorsitzende Markus Beisicht, dessen Tötung für den 13. März 2013 geplant war, allerdings von den Sicherheitsbehörden verhindert werden konnte. Grundlage für das Vorgehen gegen PRO NRW soll unter anderem ein Drohvideo von 2012 sein, in dem die "Islamische Bewegung Usbekistan" (IBU) dazu aufrief, die Mitglieder von PRO NRW zu töten. Für den Prozess sind über 50 Sitzungstage bis Ende April 2015 anberaumt. * Am 13.11.2014 verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf die marokkanischen Staatsangehörigen Abdeladim el-K. (33) und Jamil S. (34) zu neun beziehungsweise sieben Jahren und den iranischen Staatsangehörigen Amid C. (23) zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Der deutsche Staatsangehörige Halil S. (30) wurde zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Genannten als Angehörige der sogenannten "Düsseldorfer Zelle" ab 2010 als Mitglieder von 31 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten al-Qaida (AQ) tätig waren. Die Verurteilten hatten geplant, Sprengstoffanschläge in Deutschland zu begehen und zu diesem Zweck bereits Gebäude ausgekundschaftet. El-K. ist das ranghöchste al-Qaida-Mitglied, das bislang in Deutschland verurteilt wurde. * Am 28.11.2014 verurteilte das Landgericht Wuppertal den deutschen Staatsangehörigen Hasan K. (30) in einer Berufungsverhandlung wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten. Das Landgericht verschärfte damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Solingen erheblich, das K. am 27.08.2013 zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt hatte. K. hatte am 01.05.2012 während der Auseinandersetzung zwischen Salafisten und Pro NRW mit einem Besenstiel auf eingesetzte Polizeibeamte eingeschlagen. * Am 05.12.2014 verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den deutschen Staatsangehörigen Kreshnik B. (20) zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten Gefängnis. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass B. Mitglied des Islamischen Staates (IS) war. Er hatte von Juli bis Dezember 2013 an Kämpfen des IS in Syrien teilgenommen. Polizeibeamte hatten ihn bei der Rückkehr nach Deutschland im Dezember 2013 am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen. B. ist damit das erste Mitglied des IS, das in Deutschland verurteilt wurde. * am 05.12.2014 hat die Freie und Hansestadt Bremen den salafistischen "Kultur und Familienverein e.V." (KuF) verboten und aufgelöst. In der Begründung heißt es, dass der Verein mit der in den Freitagspredigten verbreiteten Ideologie gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung verstößt. Zudem waren Mitglieder des Vereins in den vergangenen Monaten nach Syrien ausgereist, von denen einige mutmaßlich den Islamischen Staat unterstützen. Zwei dieser Personen sind bei Kampfteilnahmen für den Islamischen Staat getötet worden. 32 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten 4.5 Salafismus Der Salafismus stellt eine radikale und kompromisslose Ausrichtung innerhalb des sunnitisch-islamistischen Spektrums dar. Salafisten wollen den Islam von allen vermeintlich "unerlaubten" Neuerungen bereinigen, wie sie vor allem im Volksislam verbreitet sind. Als vorbildlich gelten ihnen dabei die ersten drei Generationen der Muslime, die sogenannten "as-Salaf as-Salih" (die frommen Vorfahren), wovon sich die Bezeichnung der Salafisten ableitet. Der Salafismus bewegt sich außerhalb der etablierten Rechtsschulen des Islam und akzeptiert deren Meinungen lediglich, wenn sie mit den eigenen Anschauungen vereinbar sind. Innerhalb des Salafismus existieren verschiedene Strömungen, welche sich in ideologischer Hinsicht unterscheiden, aber dennoch Durchlässigkeiten und Überschneidungen aufweisen. Salafisten der LIES-Kampagne verteilen Koranausgaben in der Hamburger City - hier am 18. April 2015 auf der Spitaler Straße. Seit 2011 werden in größeren deutschen Städten Korane verteilt. Die Hauptrichtungen werden dabei als puristischer, politischer und jihadistischer Salafismus bezeichnet. Während die Puristen die Demokratie aus einer fundamentalistischen Haltung heraus zwar ablehnen, entwickeln sie jedoch keine Aktivitäten im Sinne einer Bestrebung, die eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz zur Folge hätte. Anders verhält es sich bei politischen und jihadistischen Salafisten: Beide Richtungen propagieren aktiv die Ablehnung wesentlicher 33 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und treten für die Etablierung eines Staatswesens ein, in dem vermeintlich göttlich gegebene Gesetze gelten sollen. Während politische Salafisten ihr Ziel mit Mitteln der Mission und fortwährender Überzeugungsarbeit zu verwirklichen suchen, befürworten jihadistische Salafisten die Anwendung von Gewalt. Zwischen diesen beiden Ausprägungen des Salafismus existieren allerdings fließende Übergänge. Der geographische Fokus der Jihadisten liegt dabei vornehmlich auf muslimischen Ländern wie Syrien, Irak oder Pakistan. Jedoch richten sich ihre Aktivitäten auch gegen die Staaten und Gesellschaften Europas sowie gegen die USA und beinhalten somit auch weiterhin die Gefahr von Anschlägen. Die Anziehungskraft der salafistischen Suchen das Gespräch mit Passanten: Ideologie scheint ungebrochen: Salafisten der LIES-Kampagne in der Hamburwie in den Vorjahren steigt das ger Innenstadt (hier am 18. April 2015, Spitaler Straße). Bereits im März 2012 inforPersonenpotenzial weiter an. Wähmierte das Hamburger Landesamt für rend 2012 bundesweit 3.850 PerVerfassungsschutz die Öffentlichkeit darüber, sonen dem Phänomenbereich dass Islamisten hinter der Verteilung der zugerechnet wurden, stieg die Zahl Korane stehen. im Laufe des Jahres 2014 auf 7.000 (2013: 5.500) Salafisten an. Diese rasante Steigerung ist auch auf die erfolgreichen Propagandastrategien der Salafisten zurückzuführen, mit denen sie in professioneller Weise für ihre Ziele werben. Vor allem über das Internet werden die salafistischen Ideologieinhalte in Form von Webseiten und Videosequenzen transportiert. Als weitere Aktionsformen werden im Rahmen der "Straßenmission" unter anderem Infotische auf öffentlichen Plätzen und Vortragsveranstaltungen durchgeführt. Gerade für junge Menschen stellen diese Propagandastrategien die ersten Berührungspunkte zum Salafismus dar. Um insbesondere Nicht-Muslime an den Islam heranzuführen, verteilt das salafistische Missionierungsnetzwerk "Die wahre Religion" (DWR) 34 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten des Predigers Ibrahim Abou Nagie aus Nordrhein-Westfalen seit dem Herbst 2011 über sogenannte "Islam-Infotische" bundesweit kostenlose Koran-Exemplare in deutscher Sprache. Diese Aktion unter dem Motto "Lies! Im Namen deines Herren, der dich geschaffen hat!" führt neben dem offenkundigen Ziel, weitere Interessenten beziehungsweise Sympathisanten für den Islam zu gewinnen, auch zu einer Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls der salafistischen Aktivisten. Die Kampagne war seinerzeit mit dem selbst erklärten Ziel gestartet, 25 Millionen Koranexemplare an Haushalte in Deutschland zu verteilen. Von 2011 bis Ende 2014 wurden rund 1,7 Millionen Korane verteilt. Im Herbst 2013 erklärte Ibrahim Abou Nagie, dass die Lies!-Kampagne auf ganz Europa erweitert wurde. Mittlerweile erstreckt sich die Ausgabe der Koranexemplare auf sieben Sprachen, die Verbreitung zieht sich über den europäischen Raum hinaus, zum Beispiel nach Nordafrika. Auch in Hamburg nutzten die Salafisten zahlreiche Infotische, um neue Mitglieder zu rekrutieren ( 4.6). 4.6 Situation in Hamburg 2014 stand die salafistische Szene im Mittelpunkt der Beobachtung des Hamburger Verfassungsschutzes. Die Zahl der Salafisten, die den bewaffneten Jihad (Heiliger Krieg) befürworten stieg um mehr als das Dreifache von 70 auf 240 an. Zusammen mit den in Hamburg aktiven politischen Salafisten beträgt das salafistische Gesamtpotenzial mittlerweile rund 400 Personen (2013: 240). Der Anstieg insbesondere der jihadistisch orientierten Salafisten ist sowohl auf eine verbesserte Einblickstiefe des Verfassungsschutzes nach einer weiteren Schwerpunktsetzung seit Sommer 2014 als auch auf eine schnell zunehmende Radikalisierung speziell jüngerer Erwachsener zurückzuführen. Eine entscheidende Rolle bei der Radikalisierung kommt den Ereignissen in den Krisenregionen Syrien und Irak zu, medial transportiert über soziale Netzwerke. Insbesondere junge Menschen, die auf der Suche nach Vorbildern sind und die zum Beispiel in Familien ohne Vater aufwachsen, ohne Integration in ihr soziales Umfeld sind und Brüche in ihrer Biografie haben, möglicherweise auch Probleme in der Schule, bei der Ausbildung oder der Arbeitsstelle, lassen sich für die militärischen Erfolge des "Islamischen Staates" (IS) begeistern und haben der jihadistischen Szene einen Zulauf verschafft. 35 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Zunehmend verschwimmen die Grenzen zwischen den politischen und jihadistischen Salafisten. Viele von ihnen, ob alteingesessene Protagonisten oder Neueinsteiger, fühlen sich aufgerufen, die in "Not" geratenen Glaubensgeschwister in den Kriegsgebieten Syrien und Irak zu unterstützen. Die Unterstützung ist vielfältig und reicht von Spendenaktionen über Propagandatätigkeiten bis hin zu aktiven Kampfbeteiligungen. Einerseits gibt es ein starkes Engagement, die Not leidende Bevölkerung humanitär zu unterstützen; andererseits gehen Hilfsleistungen auch an die in den Kriegsgebieten operierenden terroristischen Organisationen, namentlich der al-Qaida-Ableger Jabhat al-Nusra oder den "Islamischen Staat". Auch im Internet finden sich regelmäßig Aufrufe von Salafisten, die Glaubensgeschwister in Syrien und Irak zu unterstützen, gleichzeitig identifiziert sich dieser Personenkreis offen mit den genannten Terrororganisationen. Diese Vermengung wird besonders deutlich auf den sogenannten Benefizveranstaltungen für Syrien. So kamen am 05.01.2014 auf der Ausdruck vom 04.05.2015 der Internetseite Veddel zu einer Spendenveranstal"Ansaar International" tung von der in Düsseldorf ansässigen salafistischen "Ansaar International" 400 Personen, von denen ein Großteil der jihadistisch-salafistischen Szene angehörten. Insgesamt erreichten die Spenden, die unter anderem durch Versteigerungen von Büchern und Bekleidung zusammenkamen, einen fünfstelligen Betrag. Als Redner trat der in Niedersachsen wohnhafte Roman Reinders alias Abu Bilal auf, der dem jihadistisch-salafistischen Spektrum zugerechnet wird. Eine weitere Veranstaltung des salafistischen Vereins "Helfen in Not e.V." fand am 20.04.2014 in der "Golden Lounge" im Überseering statt. Bis zu 300 Teilnehmer spendeten ebenfalls einen fünfstelligen Betrag. Als Redner traten Pierre Vogel und der dem jihadistischen Lager zuzurechnende Brahim Belkaid alias Abu Abdallah aus Nordrhein Westfalen auf. 36 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Erstmalig im Bundesgebiet wurde eine für den 15.03.2015 geplante Benefizveranstaltung der salafistisch-jihadistischen Szene auf Grundlage von Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz und des Landeskriminalamtes Hamburg am 12.03.2015 verboten. Die Erkenntnisse zu weitestgehend identischen Veranstaltungen der letzten zwei Jahre belegen, dass der Veranstalter beziehungsweise sein Umfeld Ansichten vertreten oder Äußerungen dulden würden, die strafrechtlich relevant sind. Unter anderem wurde eine strafrechtliche Unterstützung der seit 12.09.2014 verbotenen Organisation "Islamischer Staat" (IS) befürchtet. In der Folge war eine Ersatzveranstaltung für den 15.03.2015 auf dem Rathausmarkt angemeldet worden. Per Verfügung wurde auch diese Versammlung und jede Ersatzveranstaltung verboten. Das Oberverwaltungsgericht erklärte die Verbotsverfügung am Abend des 14.03.2015 für rechtswirksam und wies die Beschwerde des Veranstalters zurück. Neben den Veranstaltungen sind zahlreiche kleinere Gruppen und Einzelpersonen aktiv, um Spenden und Hilfstransporte nach Syrien und Irak zu organisieren. Insbesondere über das Internet wird zu vielfältigen Unterstützungen aufgerufen. Zur Abgabe von Spenden aller Art werden Sammelstellen bekannt gegeben, von denen aus der Weitertransport in die Krisenregionen organisiert wird. Diese Transporte werden von jihadistischen Salafisten nicht selten genutzt, um weitestgehend unbemerkt in die Kampfgebiete zu gelangen. 2014 hat sich die Zahl der jihadistischen Salafisten, die aus dem Großraum Hamburg in Richtung Syrien oder Irak gereist sind, von 25 auf 50 verdoppelt. Allerdings ist nur in wenigen Fällen eine Teilnahme an Kampfhandlungen oder Ausbildungen in einem Terrorcamp belegbar. Oft dienen die Reisen aufgrund ihrer kurzzeitigen Dauer offenkundig der Übergabe von Spenden und anderen logistischen Gütern an islamistische Organisationen. Etwa ein Dutzend der aus Hamburg ausgereisten Personen sind in Syrien oder dem Irak ums Leben gekommen. Nach Feststellungen des LfV Hamburg sind mehr als ein Viertel der seit 2012 ausgereisten Personen aktiv in die Hamburger Dawa-Strukturen eingebunden gewesen und haben entweder kostenlose Korane im Rahmen der Lies!-Kampagne verteilt oder sich im Hamburg Dawa 37 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Movement-Team beziehungsweise anderen Dawa-Gruppierungen engagiert. Ein Teil der Ausgereisten hat auch an Schulungszirkeln wie beispielsweise um den bekannten Salafistenprediger Baher Ibrahim alias Abu Abdullah teilgenommen, der seit Ende 2014 in der As-Sahaba Moschee in Barmbek-Nord Unterricht insbesondere für junge Erwachsene gegeben hat. Der Hamburger Verfassungsschutz warnte bereits Anfang des Jahres 2015 in einem Internetartikel vor Ibrahim (Internetbeitrag: "Abu Abdullah": Salafistischer Prediger in der AsSahaba-Moschee aktiv). Derzeit darf Ibrahim dort keine Schulungen mehr durchführen. Der Vorstand der As-Sahaba Moschee hat zwischenzeitlich gewechselt. Nach dem Wechsel trat die Moschee aus der Schura aus. Auf Initiative des Landeskriminalamtes (LKA) und des Hamburger Verfassungsschutzes sind seit 2013 bis Frühjahr 2015 gegen 16 Personen Ausreiseuntersagungen verfügt worden. Zu den am 07.01.2015 begangenen Anschlägen in Paris auf die Redaktion der Satirezeitung Charlie Hebdo und auf ein jüdisches Kaufhaus gab es bis auf ganz wenige Ausnahmen keine nennenswerten öffentlichen Reaktionen in der salafistischen Szene. Lediglich im Internet kommentierten vereinzelt Islamisten die Anschläge positiv. Am 11.01.2015 kam es in Hamburg-Altona zu einem Brandanschlag auf ein von der Hamburger Morgenpost angemietetes Gebäude in der Griegstraße. Dabei entstand nur geringer Sachschaden. Die Morgenpost hatte am Tag nach den Pariser Anschlägen auf der Titelseite verschiedene Muhammad-Karikaturen von Charlie Hebdo veröffentlicht. Anfang März 2015 fanden in Hamburg im Zusammenhang mit diesem Brandanschlag Hausdurchsuchungen bei Tatverdächtigen statt, die zum Teil aus der salafistischen Szene bekannt waren. Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes wurden im Jahr 2014 im Rahmen der "Lies!"-Kampagne circa 50 Stände zur Koranverteilung in Hamburg organisiert und durchgeführt. Auffallend ist, dass sich neben den bekannten Protagonisten der salafistischen und zum Teil jihadistischen Szene vermehrt junge Konvertiten unterschiedlichster Herkunft (wie zum Beispiel aus Polen, der Türkei, Deutschland, Ägypten) für das "Lies!"-Projekt engagieren. Neben den Ständen setzt das Lies!-Netzwerk vermehrt auf mobile Verteilaktionen, sogenannte "Street-Dawah", da hierfür keine ordnungsrechtliche Genehmigung 38 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten erforderlich ist und die Akteure somit örtlich komplett flexibel agieren können. Die Verbreitung der "Lies!"-Kampagne wurde vor allem im Internet, insbesondere bei Facebook und Youtube, vorangetrieben. Die Facebook-Seite von "Die wahre Religion" (DWR) beispielsweise veröffentlicht Videos und Fotos von den zahlreichen Infoständen dieser Aktion und verbreitet auch die weiteren Termine. Auch die Hamburger Informationsstände wurden dort angekündigt, Videos der Veranstaltungen angefertigt und bei Youtube eingestellt. In Hamburg tritt vornehmlich der "Deutschsprachige Islamkreis im Norden e.V." (DIIN) Koranverteilung der als Anmelder der salafistischen Koran-VerteiLies!-Kampagne in Hamburg lungsaktion auf. Vorsitzender des DIIN-Vereins ist der ehemalige "Pressesprecher" der Taiba-Moschee, die am 09.08.2010 von der Innenbehörde geschlossen wurde, weil sich Aktivitäten des Trägervereins unter anderem gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richteten. In Ausnahmefällen laufen die Anmeldungen auch über Einzelpersonen aus dem salafistischen Spektrum, die als regelmäßige Teilnehmer der Kampagne bekannt sind. Daneben existiert in Hamburg eine weitere, der salafistischen Szene zuzurechnende Gruppierung, die sich zunächst "Dawa Team Hamburg" nannte und seit Oktober 2014 als "Hamburg Dawah Movement" auftritt. Diese rund 30 Personen starke Gruppe zielt wie "Lies! Hamburg" darauf ab, durch ihre Info-Stände und Street-Dawa-Aktionen in der Harburger sowie in der Hamburger Innenstadt im Bereich Mönckebergstraße, hauptsächlich Jugendliche für ihre Ansichten und Ideologien zu gewinnen. Die Aktivisten treten dabei vordergründig zurückhaltend auf, im Gespräch geben sie sich kooperativ, wollen nur über den Islam informieren, treten tatsächlich aber kompromisslos für ihre salafistische Auslegung des Islam ein. Mit kurzen, prägnanten Botschaften wie "Ist das Leben nur ein Spiel?", der Benennung von Internetadressen zur weiteren Information gelingt es ihnen, das Interesse der Jugendlichen, 39 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten vor allem im Alter zwischen 16 bis 18 Jahren zu wecken. Die Gruppierung intensivierte ihre Aktionen vor allem im Mai und Juni 2014 in der Harburger Fußgängerzone, Bereich Lüneburger Straße. Zwei weitere salafistische Gruppierungen treten in Hamburg unter den Namen "Siegel des Propheten Team Hamburg" und "Jesus im Islam" auf. Die genannten Gruppen überschneiden sich zum Teil personell. Sie sind vor allem bei Street-Dawa-Aktionen und Koranverteilungen aktiv. Veranstaltung am Hamburger Hauptbahnhof mit Im Juli 2014 fand zum wiederPierre Vogel und Sven Lau zum Thema holten Mal eine Veranstaltung "Gerechtigkeit für Palästina" im Juli 2014 des bekannten salafistischen Predigers Pierre Vogel am Hamburger Hauptbahnhof statt. Zusammen mit dem Gastredner und Salafisten Sven Lau widmete Vogel sich vor etwa 250 Zuhörern dem Thema "Gerechtigkeit für Palästina". Unter dem vorwiegend jüngeren Publikum befanden sich etliche Personen aus dem islamistischen Spektrum. Im Vorwege der Veranstaltung absolvierte Vogel bereits kleinere Vorträge in der Taqwa-Moschee, die als wichtigster Anlaufpunkt der hiesigen salafistischen Szene gilt. Mit dem Versuch, in Hamburg seine propagandistische Arbeit auszuweiten, verlegte Vogel im Herbst 2014 zunächst seinen Wohnsitz in die Hansestadt. Letztlich gelang es ihm jedoch nicht, seine Pläne zur Missionsarbeit erfolgreich umzusetzen. Bereits nach kurzer Zeit verließ Pierre Vogel die Stadt wieder. Der Hamburger Verfassungsschutz warnte bereits vorzeitig auf seiner Internetseite in einem Internetbeitrag im Juli 2014 davor, dass Vogel den Schwerpunkt seiner Aktivitäten nach Hamburg verlegen wolle. (Internetbeitrag: Umstrittener Salafist Pierre Vogel versucht sich an neuer Wirkungsstätte in Hamburg) Ab dem 06.10.2014 kam es rund um den Steindamm / St. Georg zu mehrtägig andauernden gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Kurden und Jesiden gegen Islamisten und IS-Sympathisanten. Den Aus40 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten schreitungen in Hamburg gingen Proteste der Konfliktparteien im Bundesgebiet voraus. Neben dem militärischen Vorgehen des "Islamischen Staates" (IS) gegen Zivilisten im nördlichen Irak beziehungsweise in der Grenzstadt Kobane waren Rivalitäten im Bundesgebiet zwischen Gruppen mit kurdischem und tschetschenischem Hintergrund Auslöser für Pierre Vogel spricht zu den Besuchern der Veranstaltung "Gerechtigkeit für Palästina" im Juli die folgenden Auseinanderset2014 am Hamburger Hauptbahnhof zungen. Bei den gewaltsamen Ausschreitungen wurden auch Schlagund Stichwaffen eingesetzt, zahlreiche Personen trugen leichte, einige sogar schwere Verletzungen davon. Einer der zentralen Anlaufpunkte für Hamburgs Salafisten ist die im Stadtteil Harburg gelegene Taqwa-Moschee. Hier treffen aber nicht nur politische, sondern auch jihadistische Salafisten auch außerhalb der öffentlichen Gebetsveranstaltungen zusammen. Eine weitere unter Beobachtung des LfV Hamburg stehende Moschee ist die ebenfalls in Harburg gelegene El Iman-Moschee. Auch in dieser Einrichtung hat der Einfluss der salafistischen Szene zugenommen. 5. Hizb ut-Tahrir (HuT) Die Hizb ut-Tahrir (HuT) - Partei der Befreiung - wurde 1953 von dem palästinensischen Politiker und Juristen Taqiaddin an Nabhani in Jerusalem gegründet. Es handelt sich um eine transnationale islamistische Organisation, die aus der Muslimbruderschaft hervorgegangen ist. Das Ziel der HuT ist die Errichtung eines weltweiten islamischen Kalifatstaates auf der Grundlage der Scharia unter der Herrschaft eines Kalifen. Sie propagiert damit eine theokratische Regierungsform, die weltliche und geistige Führung in einer Person vereint. 41 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Die HuT ist eine politische Bewegung, die den von ihr postulierten Absolutheitsanspruch des Islam mit einem entsprechenden politischen Modell (Kalifat) verbindet und jede hiervon abweichende "ungläubige Staatsform" zurückweist. Auch wird jede Teilnahme am politischen Leben in den "blasphemischen Systemen" entschieden abgelehnt. Es ist insbesondere verboten, die Regeln und Pflichten des Islam nur teilweise oder stufenweise umzusetzen. Weitere zentrale Punkte des Parteiprogrammes der HuT sind die Bekämpfung des "Kolonialismus" und des "Zionismus". Unter der Bekämpfung des Kolonialismus wird dabei die Befreiung der "islamischen Gesellschaft" von der angeblichen ideologischen Führung durch den Westen verstanden. Die HuT bezeichnet den Staat Israel und das Volk der Juden als die zu bekämpfenden "Grundübel" auf dem Weg zur Verwirklichung der islamischen Gesellschaft. Die HuT distanziert sich von fast allen ihrer IdeoSymbol auf der Internetseite der Hizb ut-Tahrir logie nicht entsprechenden Organisationen. Innerhalb der muslimischen Gemeinde wird die HuT in der Regel abgelehnt, weil sie keine profunde religiöse Ausbildung vermittle, sondern in erster Linie nur das Kalifat propagiere. Bereits in den ersten Jahren nach der Gründung fand die HuT eine Vielzahl von Anhängern in den Staaten des arabischen Sprachraumes. Sie soll in den sechziger und siebziger Jahren an Putschversuchen in Jordanien, Ägypten, Syrien und dem Irak beteiligt gewesen sein. Die HuT ist inzwischen in nahezu allen arabischen Staaten verboten, da sie die dortigen Herrschaftssysteme ablehnt und die jeweiligen Staatsoberhäupter als ungläubig betrachtet. Trotz der Verbote in den arabischen Ländern ist sie in vielen dieser und anderer Staaten aktiv. Laut der Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Inneren vom 15.01.2003 richtet sich die Organisation gegen den Gedanken der Völkerverständigung und befürwortet Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele. "Sie verbreite unter anderem antisemitische Hetzpropaganda und fordere zur Tötung von Juden auf." Das 42 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Verbot umfasst die Produktion und Verbreitung von Publikationen wie der deutschsprachigen Zeitschrift "Explizit". Das Betätigungsverbot wurde durch das Bundesverwaltungsgericht am 25.01.2006 bestätigt. Es stellte auch fest, dass es sich bei der HuT zudem nicht um eine Religionsoder Weltanschauungsgemeinschaft handelt. Auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) scheiterte die HuT am 19.01.2012 mit ihrer Klage gegen das Betätigungsverbot in Deutschland. Die Klage wurde vom EGMR für unzulässig erklärt, da die Richter es weiterhin als erwiesen ansahen, dass die HuT dem Staat Israel das Existenzrecht abgesprochen und zur Zerstörung Israels aufgerufen habe. Zudem habe diese Vereinigung den Sturz der Regierungen in muslimisch geprägten Staaten befürwortet, um diese durch ein übergeordnetes Kalifat auf Grundlage der Scharia zu ersetzen. Die HuT ist ständig bemüht ihren Mitgliederstamm zu erweitern. Als geeignete Plattformen haben sich hierzu Veranstaltungen in Moscheen, gezielte Ansprachen an Universitäten und Schulen, politische Diskussionen mit Islambezug, aber auch eigene Veranstaltungen erwiesen. Durch den Aufbau freundschaftlicher Beziehungen wird zunächst ein Vertrauensverhältnis geschaffen, indem besonders häufig religiöse und weltanschauliche Themen angesprochen und diskutiert werden. In Hamburg können der HuT etwa 100 überwiegend afghanischund türkischstämmige Anhänger zugerechnet werden, die sich in Privaträumen und geschlossenen Veranstaltungen, Restaurant oder anderen Räumlichkeiten treffen. Wie bereits in den Vorjahren gab es einige größere Veranstaltungen der HuT in Hamburg, auf denen hauptsächlich Jugendliche und Interessierte an die Ideologie der HuT herangeführt werden, ohne dass die wahren Initiatoren und deren Absichten offen gelegt werden. Für die interne Weiterbildung gibt es über Hamburg verteilt zahlreiche Schulungszirkel "Halaqa" sowohl in Deutsch als auch in Dari für den muttersprachlichen Unterricht, die zweimal die Woche stattfinden und sehr diszipliniert durchgeführt werden. In Hamburg sind Mitglieder der HuT in vielen Moscheen unerwünscht. Deshalb agieren sie dort zurückhaltender, wo sie - wie zum Beispiel in 43 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten der Billstedter Ibrahim-Khalilullah Moschee - nur geduldet werden. Der Versuch in einigen Moscheen, sich aktiv in die jeweiligen Moschee-Vorstände einzubringen, scheiterte. Die Entwicklung des salafistischen Spektrums ( 4.5 und 4.6) blieb auch auf die HuT nicht ohne Auswirkung. Bis vor wenigen Jahren konnte die HuT als eine eher einheitliche und straff geführte Organisation betrachtet werden, die einheitlich den ideologischen Leitlinien folgte. Zwar schlossen sich immer wieder HuT-Angehörige dem salafistischen Spektrum an. In 2014 war aber festzustellen, dass sich HuT-Mitglieder gleichzeitig im salafistischen Spektrum engagieren, obwohl zwischen beiden Lagern große ideologische Unterschiede bestehen. Auch die Ausrufung des "Kalifats" durch den "Islamischen Staat" wird in der HuT kontrovers diskutiert. 6. Hizb Allah ("Partei Gottes") Die schiitische Hizb Allah wurde im Sommer 1982 nach dem Einmarsch israelischer Truppen in den Libanon auf iranische Initiative hin gegründet. Sie entwickelte sich auf Grund massiver iranischer Unterstützung rasch zu einer militanten Sammlungsbewegung libanesischer Schiiten mit Schwerpunkten im Bekaa-Tal, Süd-Libanon und den Vororten von Beirut. Hier agiert sie als parastaatliche Ordnungsmacht. Eine Entwaffnung dieser Miliz ist nach wie vor eine nicht umgesetzte Forderung der UN-Resolution 1559 vom September 2004. Wichtigstes Ziel der Organisation ist der Kampf - auch mit terroristischen Mittelngegen Israel als "unrechtmäßigen Besatzer palästinensischen Bodens", den die Hizb Allah als "legitimen Widerstand" bezeichnet. Das lange propagierte Fernziel, die Umwandlung des Libanon in eine islamische Republik nach iranischem Vorbild, hat sich im Lauf der Zeit gewandelt. Nunmehr steht die allgemeinere Forderung nach mehr politischem Einfluss und einer Revision des konfessionellen Proporzsystems die sogenannte "Taifija" im politischen und administrativen Bereich zu Gunsten der Muslime und insbesondere der Schiiten im Vordergrund. Die enge ideologische Beziehung zur Islamischen Republik Iran besteht jedoch unverändert fort. 44 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Unter dem Dach der Hizb Allah agieren eine seit 1992 im libanesischen Parlament vertretene Partei, verschiedene Wohlfahrtsorganisationen sowie der militärische Flügel "Islamischer Widerstand" ("al-Muqawama al-Islamiya"). Die Hizb Allah ist im Libanon seitdem zu einem festen Bestandteil des politischen Systems geworden. Der im Nachbarland Syrien andauernde Bürgerkrieg gegen das Regime von Präsident Bashar al-Assad hat massive Auswirkungen auf die Sicherheitslage und Innenpolitik im Libanon. Nach Angaben der UN-Flüchtlingsorganisation UNHCR wurden rund 1.150.000 syrische Flüchtlinge im Libanon aufgenommen (Stand: Januar 2015). Fortlaufend finden bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Gegnern und Anhängern al-Assads, zu denen die Hizb Allah zählt, auch auf libanesischem Staatsgebiet statt. Die unterSymbol der Hizb Allah schiedlichen Lager sind zwar grundsätzlich bemüht, eine Eskalation der Lage zu verhindern. Dennoch hat der Hizb Allah-Generalskretär Hassan Nasrallah wiederholt erklärt, dass die Hizb Allah bis zum Sieg an der Seite al-Assads kämpfen werde. Derzeit sind bundesweit etwa 30 Kulturund Moscheevereine bekannt, in denen sich regelmäßig ein Publikum trifft, das der Hizb Allah beziehungsweise deren Ideologie nahe steht. Diese Vereine sind überwiegend im Vereinsregister eingetragen. Die Vereinsaktivitäten beschränken sich im Wesentlichen auf interne Treffen, Diskussionsveranstaltungen und religiöse Feiern (zum Beispiel Ramadan und Ashura). Sie sind von dem Bemühen geprägt, die Bindungen der hier lebenden Libanesen an ihre Heimat und an die Organisation zu festigen. Darüber hinaus gehört das Sammeln von Spendengeldern zu den wichtigsten Aufgaben der Vereine. Der Organisation werden bundesweit etwa 950 Anhänger zugerechnet. Die Anordnung Hassan Nasrallahs, sich in Deutschland gesetzeskonform zu verhalten, um keine Angriffsfläche für staatliche Maßnahmen zu bieten, wird weiterhin befolgt. Auch der Syrienkonflikt und die 45 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten dadurch angespannte Sicherheitslage im Libanon haben bisher nicht zu wahrnehmbaren Reaktionen von Hizb Allah-Sympathisanten in Deutschland geführt. In Hamburg gibt es weiterhin etwa 30 Hizb Allah-Anhänger, die auch im "Islamischen Zentrum Hamburg" (IZH) verkehren. 7. Iranische Islamisten Die Islamische Republik Iran ist einerseits ein politisches System mit gewählten Gremien und Parlament, andererseits eine theokratische Ordnung. Der Präsident repräsentiert in ihrem Rahmen die Republik und hat sich unter anderem vor dem Volk zu verantworten; der oberste Religionsgelehrte Khamenei hingegen ist Stellvertreter des sogenannten verborgenen Imams, der 874 nicht gestorben, sondern "entrückt" sei und wiederkehren werde, um die Führung zu übernehmen. Die Rolle des obersten Korangelehrten als Platzhalter mit nahezu unbegrenzter weltlicher Machtfülle hat der Gründer der Islamischen Republik Iran, der verstorbene Großayatollah Khomeini mit dem Prinzip der "Velayat-e faqih", der absoluten Herrschaft des anerkannten Rechtsgelehrten bzw. des Klerus, formuliert. Khamenei bestimmt - trotz massiver Verwerfungen innerhalb des Establishments und teilweise mangelnder Anerkennung in klerikalen Kreisen - nach wie vor die Richtlinien in grundlegenden politischen Fragen. Hierzu steht ihm mit dem sogenannten "Beyt-e rahbar" ein eigenes Steuerungs-, Machtund Finanzinstrument zur Verfügung, das zwar auch eine informelle, aber vor allem zentrale politische Funktion innerhalb der Islamischen Republik einnimmt und mit tausenden Mitarbeitern der faktischen Durchsetzung des Prinzips der Herrschaft des Obersten Rechtsgelehrten (persisch: "Velayat-e faqih") dienen soll. Die iranische Staatsführung präsentierte sich der Öffentlichkeit mit antiisraelischen Äußerungen, wiederkehrend wird für den Staat Israel die Bezeichnung "Krebsgeschwür" genutzt, im November 2013 titulierte Khamenei das "zionistische Regime" als "Bastard". Sowohl auf der innenwie außenpolitischen Bühne wird ein antiwestlicher und rigoros islamistischer Kurs mit dem in der iranischen Verfassung deklarierten Leitmotiv der Islamisierung der westlichen Nationen ("Export der islamischen Revolution") gepflegt. Seit der Wahl des als gemäßigt 46 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten geltenden Hassan Rouhani im Juni 2013 zum neuen Präsidenten sind Anzeichen für eine Wieder-Annäherung Irans an die westlichen Regierungen erkennbar. Proiranische Einrichtungen in Deutschland sind grundsätzlich als Instrumente der iranischen Staatsführung zu bewerten, die deren theokratische Staatsdoktrin vertreten. Sie repräsentieren eine Werteordnung, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist. In Hamburg befindet sich eine derartige proiranische Einrichtung, die an der Außenalster gelegene schiitische "Imam Ali-Moschee", deren Trägerverein das "Islamische Zentrum Hamburg e.V." (IZH) ist. Die Finanzierung der Moschee soll über das "Beyt-e rahbar" gesteuert werden. Die Position des IZH-Leiters wird traditionell mit einem linientreuen Anhänger der iranischen Staatsdoktrin und der islamischen Revolutionsziele besetzt. Der aktuelle IZH-Leiter Ayatollah Dr. Reza Ramezani gilt wie seine Vorgänger als Vertreter des Revolutionsführers Khamenei in Europa und ist in der schiitischen Gemeinde als religiöser Repräsentant der Islamischen Republik Iran bekannt. Darüber hinaus ist er Mitglied des "Expertenrates", eines Gremiums in Iran, das alle vom iranischen Parlament beschlossenen Gesetze auf Verfassungskonformität überwacht und den Revolutionsführer kontrollieren soll. Die Religion, so wie sie Die Imam Ali-Moschee an der Außenalster vom IZH verstanden wird, ist mehr als der Rahmen für das Verhältnis zwischen Mensch und Gott. Vielmehr soll sie das Verhältnis der Menschen untereinander unter anderem auf den Feldern der Politik, Ökonomie und Jurisprudenz regeln. Dem Grunde nach betrachtet der IZH-Leiter Säkularismus und Laizismus als nicht mit dem Islam vereinbar. Das IZH ist eines der wichtigsten islamischen Zentren in Europa, das von schiitischen Muslimen verschiedener Nationen als zentrale religiöse Anlaufstelle genutzt wird - neben Iranern vor allem von Afghanen, Arabern, Libanesen, Pakistanern und Türken sowie deutschen Konver47 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten titen. In der Moschee finden regelmäßig Gebetsveranstaltungen sowie eine Vielzahl religiöser Feierlichkeiten statt. Zudem werden diverse Lehrveranstaltungen angeboten, so etwa islamischer Religionsunterricht für Kinder und Sprachunterricht in den Sprachen Arabisch, Deutsch und Persisch. Wie bereits seit 2009 beteiligen sich IZH-Besucher und -Funktionäre bei der Unterstützung der auch 2014 in Berlin stattgefundenen israelfeindlichen Demonstration zum "Jerusalem-Tag" ("Quds-Tag"). Am 25.07.2014 beteiligten sich etwa 120 Personen aus Hamburg an der von insgesamt circa 1.200 Demonstranten besuchten Veranstaltung, um ihren Protest gegen die Besetzung Jerusalems (arabisch: al-quds = die Heilige Stadt) und ihre Solidarität mit den aus ihrer Sicht unterdrückten Palästinensern auszudrücken. Es gibt nach wie vor Anhaltspunkte für eine Beteiligung des IZH bei der Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Durch eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit propagiert das IZH den Islam iranischer Prägung und strebt damit an, den "Export der islamischen Revolution" zu verwirklichen. Die Inhalte sind dabei moderat formuliert und bieten nur selten Angriffsflächen. Nach außen stellt sich das IZH als rein religiöse Einrichtung dar, die keine politischen Aktivitäten gestattet. Üblicherweise wird eine öffentliche Verbindung oder Identifizierung mit der iranischen Staatsführung vermieden. Dennoch ist das Staatsund Gesellschaftsverständnis des IZH vom Primat der Religion gegenüber Demokratie und Rechtsstaat geprägt. In der gegenwärtig aktuellen Diskussion zur Abgrenzung des Islam vom Islamismus, insbesondere unter dem Eindruck der Mordanschläge von Paris vom 07.01.2015 distanzierte sich Ramezani auf einer Veranstaltung am 10.01.2015 im IZH ganz eindeutig von der Möglichkeit der Legitimation von Gewalttaten im Namen des Islam. Gleichzeitig veröffentlichte das IZH auf seiner Webseite jedoch eine Rede Ayatollah Khameneis, in der dieser unter anderem die USA, England und das als "zionistisches Regime" benannte Israel beschuldigt, Konflikte zwischen sunnitischen und schiitischen Muslimen zu schüren. So identifiziert er als Basis für die Ideologie und Existenz der Terrororganisation IS die Idee des "Takfirismus" (sinngemäß jemanden "für Ungläubig erklären"), auf dessen Grundlage sunnitische Muslime Gewalttaten auch gegen schiitische Muslime rechtfertigen. 48 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten "Obwohl diese Takfiri-Ausrichtung nicht neu ist, (...), wurden sie jetzt seit einigen Jahren wiederbelebt und gestärkt mit den Verschwörungen der Arroganz, mit dem Geld von einigen Regionalregierungen und mit den Systemen der Nachrichtendienste der kolonialistischen Länder wie USA, England und dem zionistischen Regime." Weiter behauptet er: "Wir wurden darüber informiert, dass ein US-amerikanisches Transportflugzeug die Munition genau dort abgeworfen hat, wo diese als DAESH, arabische Bezeichnung für Islamischer Staat (IS), bekannte Gruppe sie benötigte." Damit unterstellt er eine direkte Unterstützung der Terrororganisation durch Waffenlieferungen der USA. Da diese Rede von den Verantwortlichen des IZH nicht kommentiert wurde, teilen sie offensichtlich diese Überzeugungen Khameneis. In Deutschland existieren eine Reihe von schiitischen islamischen Zentren und Organisationen. Das IZH hat ein bundesweites Kontaktnetz aufgebaut und übt auf Schiiten unterschiedlicher Nationalität sowie die schiitisch-islamischen Moscheen und Vereine Einfluss aus, bin hin zur vollständigen Kontrolle. Über diese Organisationen sorgt das IZH vor allem mit finanziellen Mitteln für die Verbreitung der iranischen "Revolutionsidee" in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen wie Religion, Bildung und Sport. Das IZH ist in einigen islamischen Dachverbänden vertreten. In Hamburg wirkt es in führender Position in der zentralen islamischen Organisation "Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V." (SCHURA), einem Zusammenschluss von zahlreichen Moschee-Trägervereinen. Auf Bundesebene sind Vertreter des IZH im "Zentralrat der Muslime in Deutschland" (ZMD) und in der "Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland e.V." (IGS) und auf europäischer Ebene in der "Islamisch-Europäischen Union der Schia-Gelehrten und Theologen" (IEUS) aktiv. 49 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten 8. Sonstige islamistische Gruppierungen Außer den näher beschriebenen Organisationen und Gruppierungen stufen die Verfassungsschutzbehörden einige weitere Bestrebungen als islamistisch geprägt ein. Folgende Gruppierungen sind auch in Hamburg vertreten, waren aber 2014 wenig aktiv oder wurden aufgrund Prioritätensetzungen nur eingeschränkt beobachtet: * "Milli-Görüs-Bewegung" (MGB): Zu diesem Sammel-Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzverbundes gehören verschiedene Organisationen und Vereinigungen, die sich an das mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbare Gedankengut des Gründers der Bewegung Necmettin Erbakan anlehnen. Als sehr heterogene Bestrebung erwies sich 2014 die "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs" (IGMG). Einige Teile dieser bundesweiten Organisationen weisen noch eine sehr große Nähe zu der Ursprungsideologie auf, so dass sie von den zuständigen Landesbehörden für Verfassungsschutz weiterhin beobachtet werden. Der Hamburger Landesverband der IGMG - das "Bündnis Islamischer Gemeinden in Norddeutschland e.V." (BIG) - hat sich von dem verfassungsfeindlichen Gedankengut der Milli-Görüs-Bewegung so weit entfernt, dass das LfV Hamburg im Verlauf des Berichtsjahres 2014 die Beobachtung eingestellt hat. Aber auch in Hamburg sind Strukturen der verfassungsfeindlichen MGB vorhanden, die der Verfassungsschutz im Fokus behalten wird. Hierzu zählen unter anderem die "Ismail Aga Gemeinde" ("Ismail Aga Cematii"), IAC, und Parteistrukturen der "Saadet Partisi" (SP). Weiterhin islamistisch geprägt sind: * "Türkische Hizbullah" (TH) * HAMAS (Harakat al-Muqaqama al-Islamiya, Islamische Widerstandsbewegung) * Muslimbruderschaft (MB) 50 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten * Hezb-e Eslami-ye Gulbuddin (HIG; Islamische Partei Gulbuddin)/ Hezb-e Eslami-ye Afghanistan (HIA, Islamische Partei Afghanistan) * Tablighi Jama'at (TJ, Gemeinschaft der Verkündung und Mission) Weitere Informationen zum Thema sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten finden Sie auf den Internetseiten: www.hamburg.de/verfassungsschutz www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen/ www.hamburg.de/innenbehoerde/islamismus/ 51 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug III. Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug 1. Entwicklungen und Schwerpunkte Die Verfassungsschutzbehörden klassifizieren die von ihnen beobachteten Bestrebungen traditionell in die Bereiche Links-, Rechtsund Ausländerextremismus. Die Klassifizierung Ausländerextremismus ist insofern missverständlich, als es sich bei solchen extremistischen Gruppierungen, die vor allem von Menschen ausländischer Herkunft unterstützt werden, auch um links-, beziehungsweise rechtsextremistische Bestrebungen handeln kann. Zudem sind mittlerweile zahlreiche Anhänger dieser Bestrebungen deutsche Staatsangehörige. Das LfV Hamburg hat 2012 daher den Sprachgebrauch auslandsbezogener Extremismus eingeführt. Extremistische Bestrebungen mit religiösem Bezug, also insbesondere der Islamismus (Kapitel II), lassen sich nicht in die herkömmliche Klassifizierung einordnen. Sie werden deshalb gesondert ausgewiesen. Die politische Entwicklung in den jeweiligen Herkunftsländern ist die maßgebliche Einflussgröße der in Deutschland aktiven extremistischen Organisationen. Dies gilt auch für islamistische Gruppen. Im Jahr 2014 hatte insbesondere der Vormarsch der Terrororganisation IS in Syrien (Kampf um die Stadt Kobane) und Irak (Kämpfe im Sindschar-Gebirge) große Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Hamburg. Die Verfolgung und Bedrohung vornehmlich der kurdischen Bevölkerung in Syrien und Irak sorgten für zunehmende Spannungen, insbesondere bei den hier lebenden kurdischen Volkszugehörigen. Diese mündeten schließlich im Oktober 2014 in gewaltsame Ausschreitungen mit Anhängern und Sympathisanten der Terrororganisation IS auf dem Steindamm im Stadtteil St. Georg, die nur durch einen über Tage andauernden massiven Polizeieinsatz beendet werden konnten ( 4). Ein Schwerpunkt der Beobachtung des LfV Hamburg ist hier die mit einem Betätigungsverbot belegte "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK, 4). Sie ist die mitgliederstärkste Organisation und stets in der Lage, auch kurzfristig auf bestimmte Ereignisse zu reagieren und Kampagnen 54 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug im Sinne der PKK-Ideologie durchzuführen. Neben der Situation ihres seit 1999 in der Türkei inhaftierten Anführers Abdullah Öcalans wurden insbesondere die bewaffneten Auseinandersetzungen in Syrien und im Irak in der Öffentlichkeitsarbeit in Hamburg thematisiert, an denen die militärische Arme der PKK zur Durchsetzung der Organisationsziele aktiv beteiligt sind. Türkisch-nationalistische Organisationen ( 5.2) waren 2014 öffentlich mit Demonstrationen nicht aktiv. Ihre Anhänger und Sympathisanten nutzen in Hamburg weiterhin überwiegend das Internet für ihren Austausch, sind aber bemüht, diese virtuellen Kontakte in das reale Leben zu übertragen. 2. Potenziale Im Jahr 2014 belief sich die Zahl der Anhänger extremistischer Organisationen mit Auslandsbezug (ohne Islamisten) in Deutschland auf 26.542 (2013: 28.810). Davon wurden 16.227 Personen (2013: 17.920) linksextremistischen sowie 10.315 Personen (2013: 10.840) extrem-nationalistischen Organisationen zugerechnet. Die leicht gesunBund: Personenpotenzial im auslandsbezogenen Extremismus 30000 25000 20000 25.320 25.250 25.250 24.750 24.710 24.910 26.410 28.810 28.810 26.542 15000 10000 5000 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 - Alle Zahlen sind gerundet - 55 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug kenen Zahlen resultieren im Wesentlichen aus geänderten Einschätzungen auf Bundesebene hinsichtlich des Potenzials der PKK, iranischer Extremisten und türkischer Linksextremisten. Das zahlenmäßig größte Potenzial mit 12.128 Personen wird weiterhin von kurdischen Gruppierungen gebildet. Die Anhänger des türkisch-nationalistischen Extremismus, stellen mit rund 10.000 Anhängern die zweitgrößte auslandsbezogene extremistische Gruppierung dar. In Hamburg wurde die Zahl der Anhänger politisch-extremistischer Gruppierungen mit Auslandsbezug (ohne Islamisten) im Jahr 2014 auf etwa 850 Personen (2013: 850, 2012: 770) geschätzt. Hamburg: Gesamt-Personenpotenzial im auslandsbezogenen Extremismus 1500 1200 900 980 920 920 770 770 850 850 1.265 1.000 600 970 300 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 - Alle Zahlen sind gerundet - 56 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Sie verteilen sich auf die verschiedenen Phänomenbereiche wie folgt: * Die Anhängerschaft der PKK wird auf rund 600 Personen geschätzt (2013: 600) * Die Zahl türkischer Linksextremisten betrug 145 (2013: 148) * Die Zahl türkisch-nationalistischer Anhänger betrug 105 (2013: 105) 3. Politisch motivierte Kriminalität Im Jahr 2014 wurden 130 politisch motivierte Straftaten im Ausländerextremismus in Hamburg erfasst (2013: 34). Dieser signifikante Anstieg ist im Wesentlichen auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Islamisten und Unterstützern kurdischer Organisationen im Gebiet des Steindamms im Stadtteil St. Georg im Oktober 2014 zurückzuführen ( 4.3), bei denen eine hohe Zahl von Fällen teils schwerer Körperverletzung, Landfriedensbruch und Sachbeschädigung zu verzeichnen war sowie das Mitführen und Verwenden unerlaubter Waffen festgestellt wurde. Weitere Delikte im Berichtszeitraum waren Sachbeschädigungen durch Farbschmierereien sowie öffentliches Zeigen von Fahnen und Transparenten mit verbotenen Symbolen. Mit Ausnahme der Auseinandersetzungen im Oktober 2014 verliefen Kundgebungen und Demonstrationen ausländisch-extremistischer Organisationen weitgehend störungsfrei. Die PKK als größte unter diesen Gruppierungen ist weiterhin bemüht, in Deutschland und Europa als politischer Ansprechpartner akzeptiert zu werden. Im April 2015 bat ein Sprecher der Organisation sogar um Verzeihung für die Gewalttaten, die die PKK in den 1990er Jahren in Deutschland begangen hat. Daher hält sich die Organisation bei der Mobilisierung ihrer Anhänger wie schon in den Vorjahren sehr zurück. Ein gewisses Risikopotenzial stellen weiterhin die jugendlichen Anhänger der PKK dar, die sich nicht immer an die offiziellen Direktiven der Organisation halten. 57 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug PMK2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Ausländer PMKAusländer 39 42 33 46 30 14 33 40 34 130 insgesamt davon extrem. 20 13 12 35 7 3 5 5 3 101 Kriminalität hiervon extrem. Gewaltde12 2 4 7 1 1 4 3 0 32 likte Die Zahlen stammen von der Polizei Hamburg. - Stand: Februar 2015 - 4. PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) 4.1 Entwicklungen und Organisatorisches Die am 27.11.1978 in der Türkei gegründete PKK wurde in Deutschland am 26.11.1993 verboten und wird von der europäischen Union seit 2002 als terroristische Organisation gelistet. Die PKK hatte 1984 hauptsächlich im Südosten der Türkei einen Guerillakrieg gegen das türkische Militär begonnen. Das Ziel, ein eigener kurEmblem der PKK discher Staat, wurde später aufgegeben und durch die Forderung nach begrenzter Autonomie innerhalb des türkischen Staates ersetzt. Der PKK-Gründer Abdullah Öcalan befindet sich seit 1999 auf der türkischen Insel Imrali in Haft. Basierend auf den Vorstellungen Öcalans wurde seit 2005 die Idee eines überstaatlichen Gemeinwesens der Kurden entwickelt. Als organisatorische Struktur wurde hierzu die "Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans" (Koma Civaken Kurdistan, KCK) ins Leben gerufen, deren höchstes Beschlussgremium der KONGRA GEL ist. Trotz seiner Inhaf58 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug tierung fungiert Öcalan formell als Führer der KCK, die von Öcalan und dem Exekutivrat der KCK festgelegte Führungslinie gilt quasi als Gesetz. Im Zuge des seit Ende 2012 eingeleiteten Friedensprozesses zwischen der Türkei und der PKK konnten 2014 weiterhin kleine Delegationen kurdischer Parteien Öcalan regelmäßig besuchen. Gleichzeitig fungierten diese als Übermittler und als Kommunikationsstrang zur PKK - Führung im irakischen Kandil-Gebirge. Am 04.08.2014 durfte erstmals seit mehr als drei Emblem der "Koma Civaken Kurdistan" (KCK) Jahren wieder ein Anwalt Öcalans auf die Gefängnisinsel übersetzen. Auf der Europaebene liegt die Parteiarbeit der PKK in den Händen ihres politischen Arms, der "Koordination der kurdischen demokratischen Gesellschaft in Europa" (CDK). Die Forderung nach der Freilassung Öcalans, die Aufklärung der Morde an drei PKK-Aktivistinnen in Paris im Januar 2013 und die Entwicklungen im Friedensprozess mit der Türkei, blieben auch 2014 weiterhin grundsätzliche Themen der PKK-Anhängerschaft. Im besonderen Fokus standen aber die eskalierenden militärischen Konflikte zwischen kurdischen Einheiten und der islamistischen Miliz des "Islamischen Staates" (IS) im Norden und Nordosten Syriens (der "selbstverwalteten kurdischen Region Rojava") und im Nordirak. Zunächst stimmten Anfang Januar 2014 Delegierte aus dem syrischen Teil "Kurdistans", der unter der Federführung der syrischen PKK-Schwesterorganisation "Partei der demokratischen Union" (PYD) steht, einem Verfassungsentwurf zu, in dem die Rahmenbedingungen wie allgemeine Prinzipien, Rechte und Pflichten für ein Zusammenleben in "Rojava" festgeschrieben wurden. Mithin wurde auch eine Gebietsunterteilung in drei Kantone festgelegt: Cizere, Kobane, Afrin. Am 21.01.2014 wurde dann in dem in Nordost-Syrien gelegenen, neu gegründeten Kanton "Cizire" (In Anlehnung an die vorwiegend kurdisch besiedelte türkische Grenzstadt Cizre) die "Demokratische Autonomie" ausgerufen und eine Regierung gebildet, die sich aus einem Präsidenten 59 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug und 22 Ministern zusammensetzt. Hierbei sind dem kurdischen Präsidenten und den Ministern jeweils ein der assyrischen und arabischen Volksgruppe zugehöriger Vertreter beigeordnet. Im Anschluss gründeten sich am 27. und am 29.01.2014 auch die Kantone "Kobane" und "Afrin". Durch das Erstarken und das Expansionsbestreben islamistischer Kräfte in der Region, verschärften sich auch in 2014 die militärischen Auseinandersetzungen zwischen dem militärischen Arm der PYD, den "Volksverteidigungseinheiten" (Yekineyen Parastina Gel [YPG] / Yekineyen Parastina Jin [YPJ]) und islamistischen Milizen zunächst in den an der syrischen Grenze zur Türkei gelegenen kurdischen Kantonsgebieten. Nach dem schnellen Vormarsch der islamamistischen Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) gelang es Einheiten verschiedener kurdischer Verbände im Sindschar-Gebirge, kurzfristig Fluchtkorridore für tausende eingeschlossene Flüchtlinge zu errichten. Kobane wurde vom IS soweit eingeschlossen, dass Kampfgruppen der YPG / YPJ lediglich den Zugang zum nahegelegenen türkischen Grenzübergang freihalten konnten. Die Türkei verlagerte daraufhin Panzertruppen an die Grenze. In einem Interview mit der PKK-Tageszeitung "Yeni Özgür Politika" (YÖP) beschuldigte eine hochrangige PKK-Funktionärin die türkische Regierung, den IS zu unterstützen. Nachdem die "Regierung Rojavas" ein Verteidigungsgesetz erlassen hatte, das die Ableistung einer sechsmonatigen "Verteidigungspflicht" für Bürger der "Rojava"-Kantone im Alter zwischen 18 und 30 Jahren regelt, hatte auch die Europaführung der PKK-Jugend kurdische Jugendliche in Europa dazu aufgerufen, sich jeweils für sechs Monate am Widerstand in Kobane zu beteiligen. Auch auf der Internetseite eines einschlägigen kurdischen Nachrichtenportals hieß es, es sei an der Zeit, dass auch die kurdisch stämmigen Jugendlichen in Europa diese "Ehrenschuld" begleichen sollen. Es sei erforderlich, für die "Massaker und Morde" Vergeltung zu üben, denn diese Rache garantiere ein freies "Kurdistan" sowie die Befreiung Öcalans. 60 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Trotz heftiger Gefechte mit mehreren hundert Toten auf beiden Seiten und der Unterstützung US-geführter Luftschläge gegen islamistische Stellungen, drohte der Stadt Kobane ab Mitte Oktober 2014 die vollständige Einnahme durch IS-Milizen. Diese konnten jedoch in erbitterten Häuserkämpfen wiederholt zurückgeschlagen werden. Ende Oktober wurden nach längeren Verhandlungen mit der Türkei zur Unterstützung der YPG / YPJ-Verbände zunächst 150 irakische Peschmerga-Kämpfer mit schweren Waffen über türkisches Gebiet nach Kobane herangeführt. In den Folgewochen und Monaten konnten kurdisch-geführte Bodenstreitkräfte im Zusammenwirken mit gezielten Bombardements aus der Luft die islamistischen Kämpfer nahezu gänzlich aus dem mittlerweile fast völlig zerstörten Stadtgebiet drängen und auch einige vorgelagerte Dörfer zurückerobern. Diese Koalition gegen den IS bestand aus Kämpfern der YPG / YPJ, der PKK, der Peschmerga, der "Freien syrischen Armee", Gruppen verschiedener syrisch-arabischer Stämme und aus Einzelpersonen, die sich unter anderem aus Europa oder Übersee angeschlossen hatten. Im Zuge dieser Wendung wurde die "Befreiung von Kobane" und der "Sieg gegen IS" Ende Januar 2015 in der kurdischen Community nicht nur in Deutschland teils frenetisch gefeiert. Der anhaltende Friedensprozess zwischen der Türkei und der PKK war auch in 2014 mehr von gegenseitigem Misstrauen, Vorwürfen und Drohungen geprägt als von weiterführenden positiven Entwicklungen. Nach türkischen Presseberichten aus dem Frühjahr 2014 sei in einigen Provinzen der PKK-Waffenbestand unverändert geblieben. Der Rückzug der PKK sei beschränkt auf einige türkische Regionen am Schwarzen Meer, in Ostanatolien und im Landesinneren. Aktionen wie kleinere Gefechte, Angriffe auf staatliche Einrichtungen, Entführungen, Sammeln von Schutzgeldern, Blockieren von Straßen seien noch aktuell. Bei Entführungen und Straßenblockaden sei ein Anstieg zu beobachten. 61 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Nachdem PKK-Anhänger Mitte August 2014 in der Stadt Lice eine Bronzestatue eines Mitbegründers der Organisation errichtet hatten, wurde diese kurz darauf durch türkische Sicherheitskräfte wieder entfernt. Bei anschließenden Protesten soll ein Demonstrant getötet worden sein. Laut der PKK-Tageszeitung "Yeni Özgür Politika" (YÖP) hätten Kämpfer der PKK als Vergeltung für das Einreißen der Statue Stellungen von Polizei und Armee angegriffen und neun Angehörige der Sicherheitskräfte getötet. Weiteren Anschlägen und Aktionen der PKK-Guerilla seien nochmals drei Soldaten zum Opfer gefallen. Auch die der PKK zuzurechnende "Patriotische revolutionäre Jugendbewegung" (YDG-H) lieferte sich in einigen Städten im Südosten der Türkei Straßenschlachten mit Sicherheitskräften und auch Anhängern der "Partei der freien Sache" (Hüda Par), die der türkisch-islamistischen Hizbullah nahesteht. Die YDG-H gilt als eine Art militante "Stadtguerilla", die zumindest bis Ende 2014 versuchte, die Kontrolle über mehrere Orte in den kurdischen besiedelten Provinzen zu erlangen. Nach Pressemeldungen habe sich die YDG-H im Januar 2015 zu mehreren Bombenanschlagsversuchen in Istanbul bekannt. Im Konflikt um die umkämpfte Stadt Kobane warf die PKK der türkischen Regierung wiederholt Tatenlosigkeit im Hinblick auf ein drohendes Massaker und auch die Unterstützung der islamistischen IS vor. Sie kritisierte weiterhin den Ausbau militärischer Einrichtungen in der Türkei und warnte die türkische Regierung vor dem Scheitern des Friedensprozesses. Während Öcalan als Verhandlungspartner gegenüber der Türkei bestrebt scheint, diesen Friedensprozess am Laufen zu halten, stehen verschiedene Aktionen und Anschläge von PKK-Einheiten der Entwicklung einer friedlichen Lösung entgegen. Dies erweckt auch vor dem Hintergrund wiederholter Aussagen und Drohkulissen der PKK-Führung im Nord-Irak nicht den Eindruck, dass diese ohne Abstriche hinter Öcalan und seinem Kurs steht. Dennoch ist Öcalans Einfluss, Ansehen und Bedeutung insgesamt innerhalb der Organisation nach wie vor als ungebrochen hoch anzusehen. Insofern erscheint eine erneute Doppelstrategie der PKK nicht abwegig, um einerseits Friedensbemühungen und Gesprächsbereitschaft zu signalisieren, andererseits militärischen Druck auszuüben, um die türkische Regierung an den Verhandlungstisch zu zwingen. 62 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug 4.2 Aktivitäten und Schwerpunkte in Deutschland Im Urteil vom 28.10.2010 (Az. 3StR 179/10) hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass es sich bei der PKK um eine ausländische terroristische Vereinigung handelt. Dementsprechend basieren die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden auf SSSS129 a,b StGB. Die PKK verfügt ungeachtet des Verbots in Deutschland weiterhin über einen illegalen und konspirativ handelnden Funktionärskörper. Ebenso besteht weiterhin eine feste Organisationsstruktur, nach der Deutschland in vier "Bereiche" ("Saha") unterteilt ist. Neben dem Saha Nord existieren die Bereiche Mitte, Süd I und II. Auf der darunter liegenden Hierarchie-Ebene bestehen "Gebiete" ("Bölge"); Hamburg bildet zusammen mit seinem Umland in Schleswig-Holstein und Niedersachsen ein solches Gebiet. In Deutschland werden der PKK derzeit circa 14.000 Personen zugerechnet. Für ihren großen Funktionärsapparat und ihre umfangreichen Aktivitäten sowie zur Unterstützung der Guerilla in der Türkei und den angrenzenden Staaten benötigt die PKK erhebliche finanzielle Mittel, die überwiegend in Europa beschafft werden. Die Einnahmen stammen vor allem aus Beiträgen der Mitglieder, dem Verkauf von Publikationen und den Erlösen aus Veranstaltungen. Den größten Teil bringen die jährlichen Spendensammlungen ein. Hierbei erhält jedes Gebiet schwer zu erreichende Zielvorgaben und steht unter entsprechendem organisationsinternen Druck, diese zu erfüllen. Es gehört zum Selbstverständnis der PKK, alle Kurden zu vertreten. Deshalb deklariert sie ihre Zahlungen als eine "Steuer" zur "Befreiung Kurdistans", der man sich nicht entziehen könne. Darüberhinaus haben auch situativ bedingte Themen, wie das umkämpfte "Rojava", Einfluss auf die Spendenforderungen und -bereitschaft. Mitunter führen die in der Summe geleisteten Spenden, Beiträge oder anderen Abgaben manchen aus der PKK-Anhängerschaft an die Grenze seiner finanziellen Belastbarkeit. Die Koordinierung des Vereinslebens obliegt auf Europaebene einem 1993 gegründeten und in Brüssel ansässigen europäischen Dachverband, der sich nach Umbenennung als "Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft in Europa" (KCD-E - vormals Konföderation 63 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug kurdischer Vereine in Europa, KON-KURD) bezeichnet. Ihm sind die jeweiligen nationalen - der PKK zuzurechnenden - Dachverbände kurdischer Vereine als Mitgliedsorganisationen angeschlossen. Eine durch den KCD-E beschlossene Neustrukturierung der Vereine in Europa sollte ab Anfang 2014 flächendeckend umgesetzt werden. So fanden in diversen Städten in Deutschland und Europa Gründungsversammlungen "kurdischer Gesellschaftszentren" statt. Da der illegal tätige Funktionärsapparat der PKK weiterhin richtungsweisend agiert, ist eine echte Neustrukturierung und -ausrichtung bisher zweifelhaft. Die PKK suggeriert ihren Anhängern durch eine vermeintlich verbesserte dezentrale Präsenz bis in kleinere Teilgebiete hinein mehr Mitwirkung an Entscheidungsprozessen und ist bestrebt, weitere kurdisch-stämmige Bürger zu erreichen und für sich zu gewinnen. Ferner wird der Versuch unternommen, legale Strukturen zu schaffen und auszubauen, um mittelfristig als Verhandlungspartner in Politik und Gesellschaft wahrgenommen zu werden und somit schrittweise Forderungen durchsetzen zu können. In Deutschland tritt für die Belange der PKK nach Umbenennung nunmehr die Dachorganisation "Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdenInnen in Deutschland" (NAV-DEM - vormals Yetikiya Komalen Kurd il Almanya, YEKKOM) ein, der über 40 Ortsvereine angehören. Das NAV-DEM übernimmt vor allem Propagandatätigkeiten, indem sie für Presseerklärungen und Flugblätter verantwortlich zeichnet und häufig als Anmelderin von öffentlichen VeranEmblem der NAV-DEM staltungen fungiert. Neben aktuellen Kampagnen (zum Beispiel gegen die Festnahme von Funktionären oder die Haftbedingungen, beziehungsweise für die Freilassung Öcalans) setzt sich das NAV-DEM kontinuierlich für die Aufhebung des Betätigungsverbots ein und fordert die Streichung der PKK und ihrer Nachfolgeorganisationen von der EU-Terrorliste. 64 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Die PKK und die ihr angeschlossenen Organisationen führen pro Jahr mehrere bundesweite Großveranstaltungen durch, die in erster Linie den inneren Zusammenhalt stärken sollen. Darüber hinaus dienen solche Veranstaltungen regelmäßig dazu, wichtige Themen der PKK (zum Beispiel die Haftsituation Öcalans) im Bewusstsein der eigenen Anhänger zu halten. Im Jahr 2014 gab es mehrere öffentlichkeitswirksame Protestaktionen der PKK. Im Folgenden dazu einige Beispiele: * Zum Jahrestag der Ermordung von drei PKK Aktivistinnen am 09.01.2013 in Paris, kamen zu einer Protestveranstaltung am 11.01.2014 mehrere tausend Teilnehmer aus vielen Teilen Europas in die französische Hauptstadt. * Am 15.02.2014 wurde zum 15. Jahrestag der Festnahme des PKK-Führers Öcalan eine Großkundgebung in Straßburg veranstaltet. An der störungsfrei verlaufenen Demonstration nahmen rund 10.000 Teilnehmer aus Frankreich, Deutschland und den Benelux-Staaten teil. Für die Großkundgebung war im Vorfeld auch massiv in Deutschland mobilisiert worden. * Am 22.03.2014 nahmen in Düsseldorf zum kurdischen Neujahrsfest Newroz rund 10.000 Personen an einer zentralen Großkundgebung unter dem Motto "Freiheit in Kurdistan - Demokratie in der Türkei" teil, die friedlich und weitgehend störungsfrei verlief. Neben Tanzund Musikdarbietungen wurden zahlreiche Redebeiträge gehalten. Es gab 35 Strafanzeigen, überwiegend wegen versammlungstypischer Straftaten. Parallel zu der zentralen Großveranstaltung fanden bundesweit lokale Feierlichkeiten statt. * In Duisburg fand am 12.04.2014 eine "europaweite Jugenddemonstration" unter dem Motto "Freiheit für Öcalan" statt, an der rund 650 - zumeist jugendliche - Anhänger der PKK teilnahmen, die aus ganz Deutschland und auch aus dem benachbarten Ausland angereist waren. Dabei thematisierten die Teilnehmer auch aktuelle bewaffnete Auseinandersetzungen in Nordsyrien. Im Vorfeld war in verschiedenen kurdischen Medien und durch ein im Internet eingestelltes Video überregional zur Teilnahme an der Demonstration aufgerufen worden. Im Verlauf kam es zu Gewalttätigkeiten, 65 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug unter anderem durch Steinund Flaschenwürfe auf einen türkischen Kulturverein sowie auf ein Wohnhaus, an dem eine türkische Nationalflagge hing. Eine unbekannte Person hatte einen Polizisten mit Faustschlägen attackiert und auf dessen Oberkörper eingetreten. Insgesamt nahm die Polizei elf Tatverdächtige wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzungen vorläufig fest und erstellte 21 Strafanzeigen. Von Sommer bis Herbst 2014 kam es unter zeitweiser Beteiligung von mehreren tausend Personen bundesweit in vielen Städten vermehrt zu Solidaritätskundgebungen mit "Rojava" beziehungsweise zu Protestveranstaltungen gegen den IS. Dazu folgende Beispiele: * Am 06.08.2014 wurden in Herford bei Auseinandersetzungen zwischen kurdischen Jesiden und Salafisten mehrere Personen verletzt. Anlass war ein in einem Imbiss angebrachtes Plakat, auf dem zu einer Demonstration gegen den IS aufgerufen wurde. Sechs an dem Angriff beteiligte Salafisten, in der Mehrzahl mit tschetschenischem Hintergrund, wurden vorläufig festgenommen. Im Verlauf versammelten sich rund 300 Jesiden in der Herforder Innenstadt, um gegen Salafisten und den IS zu demonstrieren. Dabei kam es zu Sachbeschädigungen und Landfriedensbruch. Eine vermummte und mit Schlagwerkzeugen bewaffnete Menge schlug auf Passanten ein. Die Lage konnte nur durch massiven Polizeieinsatz beruhigt werden. * Am 13.09.2014 veranstaltete das NAV-DEM in Düsseldorf das "22. Internationale Kurdische Kulturfestival". An der störungsfrei verlaufenen Veranstaltung beteiligten sich bis zu 30.000 Personen aus ganz Europa. Die Veranstaltung stand unter dem Doppel-Motto "Die Rojava-Revolution ist dem freien Kurden eine Ehre" und "Freiheit für Öcalan - Status für Kurdistan". Das Kulturfestival war insbesondere von den Kampfhandlungen der PKK und ihr zugehöriger Gruppierungen gegen die islamistische Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) in Irak und Syrien geprägt. Es war den Opfern der Übergriffe des IS gewidmet. Nach Presseangaben sammelte die PKK-nahe Hilfsorganisation "Kurdischer Roter Halbmond e.V." (HSK) auf dem Festival 15.000 Euro an Spendengeldern sowie Hilfsgüter; darunter hauptsächlich Medikamente. Im Laufe 66 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug des Festivals zeigten einige Teilnehmer Fahnen mit Symbolen der PKK. Die Polizei leitete entsprechende Strafverfahren ein. * In Celle kam es am 06.10.2014 zu erheblichen körperlichen Auseinandersetzungen zwischen kurdischund tschetschenisch-stämmigen Personengruppen, die unter anderem Eisenstangen und Messer einsetzten. Massives polizeiliches Einschreiten konnte zwischenzeitlich die Lage beruhigen. Am Folgetag standen sich in Celle Gruppen von rund 500 Jesiden und etwa 200 zum Teil mit Schlagwerkzeugen bewaffnete Islamisten - hierunter auch Tschetschenen - von der Polizei getrennt gegenüber. Bei dem Versuch einer rund 200 Personen starken jesidischen Gruppe, die polizeiliche Absperrung zu durchbrechen, wurden Polizisten mit Steinen und Holzlatten beworfen. Von Seiten der Jesiden kam es zu Schüssen mit einer Schreckschusswaffe. Die Polizei setzte circa 450 Personen fest beziehungsweise nahm sie in Gewahrsam. * Wiederum in Düsseldorf nahmen nach europaweiter Mobilisierung am 11.10.2014 rund 21.000 Menschen friedlich an einer durch das NAV-DEM" angemeldeten Großdemonstration unter dem Motto "Stoppt den Terror IS - Freiheit für Öcalan". teil. Darunter befanden sich auch türkische und mehrere hundert deutsche Linksextremisten. Wenngleich der Kampf um die kurdische Stadt Kobane die Anhängerschaft der PKK hoch emotionalisierte, folgten vergleichsweise nur wenige junge Kurden aus Deutschland (im unteren zweistelligen Bereich) den Aufrufen der PKK-Gliederungen, sich dem bewaffneten Kampf in Syrien anzuschließen. Strafverfahren / Verurteilungen: * Am 27.02.2014 verurteilte der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart den Führungsfunktionär der PKK-Jugendorganisation "Komalen Ciwan" Metin A. wegen Mitgliedschaft in der PKK zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. 67 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Der Senat war zu der Überzeugung gelangt, dass A. vor allem mit der Aufgabe betraut gewesen sei, Jugendliche für die PKK-Guerilla zu rekrutieren sowie Geld und Ausweispapiere für Reisen zu Kampfeinsätzen der PKK im Nordirak zu beschaffen. Das Urteil erlangte mittlerweile Rechtskraft. Ein führender Funktionär des "NAV-DEM" sprach in diesem Zusammenhang von einem "politischen Prozess" gegen A. und bezeichnete das Urteil als "Justizskandal". * Am 29.08.2014 wurde der PKK-Kader Mehmet D. in Bremen festgenommen und einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes vorgeführt. Die Festnahme erfolgte im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwaltes wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der PKK. D. war dringend verdächtig, Geld für die PKK beschafft und Nachwuchs rekrutiert zu haben. Unter anderem war er seit Sommer 2013 für den PKK-Sektor Nord leitend verantwortlich. 4.3 Situation in Hamburg Die politische Linie des Dachverbandes NAV-DEM wird auf regionaler Ebene von den jeweiligen lokalen Vereinen umgesetzt. Das 2008 gegründete "Kurdisch-deutsche Kulturzentrum" beziehungsweise das in 2014 inoffiziell umbenannte "Demokratisch-kurdisches Gesellschaftszentrum" dient mit seinen Räumlichkeiten am Steindamm 62 weiterhin als zentraler Anlaufpunkt für PKK-Anhänger. Der Verein organisierte mehrfach öffentlichkeitswirksame Demonstrationen. Inhaltlicher Schwerpunkt des seit Oktober 2008 bestehenden "Nujiyan Frauenzentrum e.V." war in 2014 weiterhin die Ermordung der drei PKK-Aktivistinnen, die am 09.01.2013 in Paris ermordet wurden. Der Hintergrund dieser Tat ist bis heute nicht aufgeklärt. Vor diesem Hintergrund wurden in wöchentlichem Rhythmus, teilweise auch unter der Bezeichnung "Rojbin Frauenrat", kleinere öffentliche Protestversammlungen initiiert, bei denen die "Aufklärung der Morde an den kurdischen Politikerinnen" gefordert wurde. Ein weiterer Themenschwerpunkt der PKK-Anhängerinnen war im Jahr 2014 auch die kurdische Situation im umkämpften Rojava. 68 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Lokale Aktivitäten der PKK werden auch unter dem Namen "Kurdischer Volksrat Hamburg" organisiert. Die PKK versucht - auch im Zuge der europaweiten Umstrukturierung - den Anschein von Mitbestimmung und Basisdemokratie zu erwecken, so zum Beispiel durch zahlreiche Ausschüsse - etwa für Frauen, Jugend, Schulung und Propaganda, Kultur und Kunst, Außenbeziehungen, religiöse Gruppen oder Finanzen. Das personelle Potenzial der PKK liegt seit Jahren auf etwa gleichem Niveau von 1.500 Personen. Außer ihren rund 600 Anhängern verfügt die Organisation in Hamburg über ein Sympathisantenumfeld, das sich ebenfalls weitgehend mit ihren Zielen und insbesondere mit Öcalan als Person und Führungsfigur im "Freiheitskampf" des kurdischen Volkes identifiziert. Die eigentlichen örtlichen Entscheidungsträger der Organisation, so auch in Hamburg, sind die von der PKK nach einem Rotationsprinzip in der Regel für einige Monate bis zu einem Jahr entsandten Kader. Diese sind häufig nicht in der Lage, die eigene Gefolgschaft zu einer Mitarbeit zum Beispiel in Ausschüssen zu motivieren. Dies liegt auch an ihren kurzen Verweilzeiten, die ihnen kaum einen tieferen Einblick in interne Abläufe und informelle Strukturen mit ihren regionalen Besonderheiten erlauben. Der PKK mangelt es in Hamburg schon seit Jahren vor allem an Aktivisten, die die "Arbeit auf der Straße" leisten, das heißt Spenden sammeln, Publikationen und Karten für Veranstaltungen verkaufen sowie für die Teilnahme an Demonstrationen werben. Diese mitunter mangelnde Bereitschaft ist unter anderem auch auf die erhebliche zeitliche Intensität der Aufgaben und Einbindungen zurückzuführen. Lediglich durch kleinere Aktionen machte die PKK-Jugendorganisation "Ciwanen Azad" (vormals "Komalen Ciwan") 2014 in Hamburg auf sich aufmerksam. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass sich kurdische Jugendliche situationsabhängig kurzfristig mobilisieren lassen, die möglicherweise auch Gewalt als Mittel zur Durchsetzung ihrer politischen Forderungen einsetzen. Im Internet treten Hamburger Jugendliche als "Ciwanen Azad Hamburg" auf. Zu ihren weiteren Aktivitäten zählt die Anwerbung von 69 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Jugendlichen für organisationsinterne Lehrgänge, die vorwiegend der ideologischen Schulung dienen. Die Zahl der Demonstrationen, Kundgebungen und Informationsveranstaltungen mit PKK-Hintergrund wurden in 2014 in Hamburg wesentlich von den Ereignissen um Rojava geprägt, so dass eine Zunahme gegenüber dem Jahr 2013 zu verzeichnen war. Die Teilnehmerzahl variierte zwischen 20 und 900 Personen, blieb jedoch überwiegend im zweistelligen bis unteren dreistelligen Bereich. Am 09.08.2014 nahmen an einem weitgehend störungsfrei verlaufenden Aufzug mit dem Tenor "Schluss mit dem ISIS-Terror gegen Kurden und die anderen Völker im mittleren Osten und Solidarität mit Abdullah Öcalan!", 1.600 Personen teil, darunter auch Personen aus dem deutschen linksextremistischen Spektrum. ( IV. 5.2.6) Am 26. und 27.09, sowie am 07.10.2014 wurde im Rahmen kurdischer Demonstrationen durch Teilnehmer wiederholt der Bannkreis des Hamburger Rathauses verletzt. Aus einer ursprünglich geplanten Kleinkundgebung am 08.10.2014 entwickelte sich kurzfristig ein Aufzug mit bis zu 1.170 Teilnehmern, der sich ebenfalls Personen aus dem deutschen linksextremistischen Spektrum angeschlossen hatten. Am 07.10.2014 am Steindamm trafen kurdische Vertreter auf salafistische Anhänger Am späten Nachmittag des 07.10.2014 besetzten bis zu 100 PKK-Anhänger im Anschluss einer Demonstration für kurze Zeit einige Gleise im Hamburger Hauptbahnhof, wodurch es zu Behinderungen im Bahnverkehr kam. In der Zeit vom 06. - 10.10.2014 kam es am Hamburger Steindamm und im Umfeld mehrfach zu zum Teil heftigen Auseinandersetzungen zwischen kurdischen Vertretern und salafistischen Anhängern. Die hef70 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug tigste Konfrontation ereignete sich in den Abendstunden des 07.10.2014, bei dem sich jeweils bis zu 400 Personen beider Lager teils mit Schlagwerkzeugen, Messern und Macheten gegenüberstanden. Wechselseitige Provokationen und verschiedene falsche Gerüchte (über angeblich massive Sichergestellte Waffen bei den AuseinanderVerletzungen oder gar Tötungen) setzungen am 07.10.2014 zwischen kursorgten ebenfalls für eine Mobilidischen Vertretern und salfistischen Anhängern am Steindamm sierung auf beiden Seiten. Mehr als ein Dutzend der Beteiligten wurde verletzt. Die auch in den Folgetagen angespannte Lage konnte lediglich durch massive Polizeipräsenz beruhigt werden. Auch diese Auseinandersetzungen fanden vor dem Hintergrund der zugespitzten Lage um die kurdische Grenzstadt Kobane statt. 5. Türkische Extremisten 5.1 Revolutionär-marxistische Gruppierungen Die meisten türkischen linksextremistischen Organisationen haben Ableger in Deutschland. Sie propagieren einen revolutionären Umsturz in der Türkei und wollen dort die Zerschlagung des türkischen Staatssystems erwirken, um es durch eine marxistische Gesellschaftsordnung zu ersetzen. Zur Erreichung dieser Ziele propagieren sie den bewaffneten Kampf in der Türkei und führen dort immer wieder terroristische Aktionen durch. Ziele sind vor allem staatliche türkische Einrichtungen, insbesondere Gebäude und Angehörige der türkischen Sicherheitsbehörden (Armee, Polizei und Justiz). Bei ihren öffentlichkeitswirksamen Anschlägen auf Einrichtungen setzen sie auch Selbstmordattentäter ein. So griff am 01.01.2015 ein Kämpfer der "Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephe" (DHKP-C) einen Polizeiposten vor dem Dolmabahce-Palast in Istanbul an, in dem sich auch ein Büro des türkischen Ministerpräsidenten befindet. Der Angreifer warf zwei Handgranaten, die jedoch nicht explodierten. 71 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Die DHKP-C bekannte sich zunächst auch zu einem Selbstmordanschlag am 06.01.2015, bei dem sich eine Attentäterin in einer Polizeiwache in Istanbul in die Luft sprengte und dabei einen Polizisten tötete. Am 09.01.2015 nahm sie die Tatbekennung jedoch zurück, erklärte sie als Folge einer Verwechslung und kündigte gleichzeitig weitere Anschläge an. In Hamburg sind folgende türkische linksextremistische Organisationen präsent: * "Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephe" (DHKP-C) * "Türkiye Komünist Partisi/Marksist Leninist" (TKP/ML) * "Maoist Komünist Partisi" (MKP) und die * "Marksist Leninist Komünist Partisi" (MLKP) Trotz ihrer ideologischen Gemeinsamkeiten und punktuellen Bemühungen um eine stärkere Vernetzung ist die gesamte Szene stark zersplittert. Die Mitgliederzahlen der einzelnen Gruppierungen liegen seit Jahren jeweils im niedrigen zweistelligen Bereich. Sie organisieren Kundgebungen und Demonstrationen mit zumeist wenigen Teilnehmern. Durch Spendenkampagnen, dem Verkauf von Publikationen und durch Einnahmen von Veranstaltungen unterstützen sie die in der Türkei aktiven Guerillaorganisationen. Die dortigen Guerillaorganisationen haben bereits mehrfach gemeinsam mit der PKK terroristische Aktionen durchgeführt. Auch in Deutschland gibt es eine Kooperation zwischen Anhängern türkischer linksextremistischer Gruppen und der PKK, die sich jedoch auf die solidarische Unterstützung bei Demonstrationen, Kundgebungen und Veröffentlichungen beschränkt. 5.2 ADÜTDF / Ülkücü-Bewegung / Türkische Nationalisten Die "Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V." ("Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu", ADÜTDF) wurde 1978 in Frankfurt am Main gegründet. Sie gilt als Auslandsvertretung der türkischen "Partei der Nationalistischen Bewegung" ("Milliyetci Hareket Partisi"), MHP. Das Umfeld türkischer Nationalisten und Rechtsextremisten firmiert ferner unter der Bezeichnung "Ülkücü" (Idealisten) und "Bozkurt" 72 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug (Graue Wölfe). Die Bezeichnungen "Ülkücü" und "Bozkurt" stehen letztlich immer für denselben Personenkreis türkischer Nationalisten. Ihre Ideologie ist gekennzeichnet durch * den Turanismus/Panturkismus - die Idee der ethnischen und kulturellen Verbundenheit aller Turkvölker und daraus resultierende Gebietsansprüche. In Abgrenzung dazu erkennt der Kemalismus die türkischen Grenzen aus dem Vertrag von Lausanne vom 24.07.1923 an. * eine türkische Auslegung des sunnitischen Islam. Diese findet als wichtiger Bestandteil ihren Ausdruck in dem Ülkücü-Ausspruch: "Der Islam ist unsere Seele, Türkentum unser Leib!" * eine ausgeprägt anti-kurdische Ausrichtung. Der ADÜTDF werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz ca. 7.000 Mitglieder und Unterstützer zugerechnet. Sie ist damit die größte Organisation türkisch-nationalistischer Bestrebungen in Deutschland. Die Zahl der Mitglieder und Unterstützer in Hamburg wird auf mehrere Hundert geschätzt. Die Zahl derjenigen, die sich nicht im Verein organisieren, aber das Internet als Plattform für ihre Ideologie nutzen, wächst kontinuierlich. Weitere Informationen zum Thema sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug finden Sie auf den Internetseiten: www.hamburg.de/verfassungsschutz www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen www.hamburg.de/innenbehoerde/auslaenderextremismus 73 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Linksextremismus IV. Linksextremismus 1. Entwicklungen und Schwerpunkte Das öffentliche Erscheinungsbild des Linksextremismus in Hamburg wird fast ausschließlich von gewaltorientierten Linksextremisten (Autonomen, Antiimperialisten und Anarchisten) geprägt. Die Bedeutung orthodoxer Kommunisten und anderer revolutionärer Marxisten ist weiter rückläufig. Öffentliche Aufmerksamkeit erzeugen Linksextremisten vor allem über die Instrumentalisierung von Themenfeldern, die über die linksextremistische Szene hinaus gesellschaftlich von Bedeutung sind. Sie versuchen dadurch, eigene Positionen zu verbreiten und sie für nichtextremistische Gruppierungen und Initiativen anschlussfähig zu machen. Dies betrifft insbesondere die Themenfelder "Stadtentwicklungspolitik", "Antirassismus" und "Antifaschismus". Diese Fragen werden von Linksextremisten über verschiedene Medien und auch mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen in den Vordergrund gestellt, und für die eigenen politischen Ziele instrumentalisiert. Militanten Widerstand gegen die verfassungsmäßige, demokratische Gesellschaftsordnung halten gewaltorientierte Linksextremisten dabei für ein legitimes Mittel. Die Beteiligung an Protesten gegen die Flüchtlingspolitik war 2014 insgesamt geringer als 2013, dennoch hatte das Thema für die Szene weiterhin eine große Mobilisierungswirkung. Insbesondere die Vielzahl der Straftaten in diesem Kontext verdeutlicht, dass Linksextremisten im Bereich "Antirassismus" unverändert ein zentrales Agitationsfeld sehen. Linksextremistische Agitation bezog sich vor allem auf den von ihnen behaupteten "Rassismus aus der Mitte der Gesellschaft" und vorgeblichen "staatlichen Rassismus". ( 5.2.5) Die Mobilisierungsschwäche der Hamburger Rechtsextremisten führte zu einem Rückgang der "Antifaarbeit". Gleichzeitig propagieren linksextremistische Antifaschisten verstärkt einen "Rassismus aus der Mitte der Gesellschaft", die sie insbesondere mit den PEGIDA-Protesten und den Wahlerfolgen der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) begründen. Linksextremisten streben insbesondere auf dem Gebiet des "Antifaschismus" eine Deutungshoheit über vermeintlich "rassistische" oder "faschistische" Ansichten an und überziehen dementsprechend 76 Linksextremismus Repräsentanten und Einrichtungen des demokratischen Staates mit diffamierenden Vorwürfen. ( 5.2.2) Im Rahmen von Demonstrationen gegen Stadtentwicklungspolitik gelang es Linksextremisten auch 2014, sich in nichtextremistischen Protestbewegungen gegen die Mietpreisentwicklung und einzelne Bauprojekte einzubringen. Die Proteste für den Erhalt der Esso-Häuser wurden 2014 bis zu deren Abriss von Linksextremisten für ihre politischen Ziele instrumentalisiert. Im August 2014 wurden die sogenannten "Squatting Days" in Hamburg durchgeführt. Im Rahmen des gleichnamigen Camps unter dem Motto Gentrifizierung (soziale Umstrukturierung, Aufwertung des Wohnumfeldes), zu dem europaweit mobilisiert worden war, wurden Hausbesetzungen zum Thema gemacht. Linksextremisten nutzten das Camp, um ihre eigene Ideologie zu verbreiten. Gewalt ist dabei ein legitimes Mittel: So gab es im Zusammenhang mit dem Camp eine Hausbesetzung, in deren Verlauf Straftaten gegen Polizeibeamte begangen wurden, aufgrund derer die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Totschlags ermittelt. ( 4. und 5.2.4) Durch den kurdischen Abwehrkampf gegen den "Islamischen Staat" (IS) - insbesondere in der Stadt Kobane - rückte auch die in den Vorjahren weniger beachtete Kurdistan-Solidaritätsarbeit wieder in den Fokus von Linksextremisten. ( 5.2.6) Hamburger Linksextremisten beteiligten sich an mehreren Solidaritäts-Demonstrationen für die Kurden und Protesten gegen den IS. Die Bedeutung der Antiimperialisten innerhalb der gewaltorientierten linksextremistischen Szene ist insbesondere an der deutlich gestiegenen Teilnehmerzahl der für sie zentralen "revolutionären 1. Mai-Demonstration" und den dort begangenen Gewaltstraftaten erkennbar. Die Zahl linksextremistischer Sachbeschädigungen und Brandstiftungen ist im Jahr 2014 gestiegen. Auch ist eine Zunahme der bereits 2013 hohen Zahl linksextremistischer Gewalttaten zu verzeichnen. ( 3) 77 Linksextremismus 2. Potenziale Das Potenzial linksextremistischer Organisationen und Vereinigungen betrug im Jahr 2014 bundesweit 27.200 Personen (nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften, 2013: 27.700). Davon sind 7.600 Personen (2013: 6.900) gewaltorientierte Linksextremisten (Autonome, Anarchisten und Antiimperialisten). Bund: Linksextremistische Personenpotenziale 35000 30000 25000 30.600 30.700 30.800 31.200 31.600 32.200 31.800 29.400 27.200 20000 27.700 15000 10000 5000 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 - Alle Zahlen sind gerundet - Die Zahlen für die Bundesebene enthalten auch die Mitglieder der offen extremistischen Zusammenschlüsse in der Partei DIE LINKE, aber nicht die Gesamtzahl ihrer Mitglieder. In Hamburg blieb die Größe des linksextremistischen Personenpotenzials im Jahr 2014 mit 1.110 Personen (2013: 1.120) nahezu unverändert. Der autonomen Szene in Hamburg gehörten 2014 rund 480 Personen an (2013: 470). Das Potenzial der anarchistischen Szene lag mit 50 Personen auf dem Stand des Vorjahres. Den Antiimperialisten waren wie 2013 circa 100 Personen zuzurechnen. 78 Linksextremismus Linksextremistisches Personenpotenzial 2013 2014 auf Bundesebene Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten (Angehörige von Kernund Nebenorganisationen)1 21.600 21.100 Gewaltorientierte Linksextremisten2 6.900 3 7.600 3 Gesamtpotenzial (nach Abzug der Mehrfachmitgliedschaften)4 27.700 27.200 - Alle Zahlen sind gerundet - 1 Einschließlich der offen extremistischen Zusammenschlüsse innerhalb der Partei DIE LINKE 2 Enthält nicht nur tatsächlich als Täter / Tatverdächtige festgestellte Personen, sondern auch solche Linksextremisten, bei denen lediglich Anhaltspunkte für Gewaltorientierung gegeben sind. Erfasst sind nur Personenzusammenschlüsse, die feste Strukturen aufweisen und über einen längeren Zeitraum aktiv waren 3 Das Mobilisierungspotenzial der "Szene" umfasst zusätzlich mehrere Tausend Personen 4 In den Zahlen nicht enthalten sind Mitglieder linksextremistisch beeinflusster Organisationen Das Potenzial gewaltorientierter Linksextremisten in Hamburg stieg leicht auf 630 (2013: 620). Das Potenzial der marxistisch-leninistischen Kernund Nebenorganisationen sowie revolutionär-marxistischer Gruppen ging auf 480 Personen (2013: 500) zurück. 79 Linksextremismus Hamburg: Linksextremistische Personenpotenziale 1500 1200 1.480 1.500 1.500 1.120 1.200 1.150 1.120 1.120 1.120 1.110 900 600 300 470 500 500 520 580 570 620 620 620 630 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Gesamtzahl Gewaltorientierte - Alle Zahlen sind gerundet "Die Angaben für die Jahre 2004 bis 2007 enthalten die Gesamtzahl der Mitglieder der "Partei des demokratischen Sozialismus" (PDS) bzw. der "Linkspartei.PDS" bzw. die der Partei DIE LINKE, ab 2008 nur noch deren extremistische Teilstrukturen Linksextremistisches Personenpotenzial 2013 2014 in Hamburg Angehörige marxistisch-leninistischer Kernu. Nebenorganisationen sowie andere revolutionäre Marxisten und Trotzkisten 5001 4801 Gewaltorientierte (Autonome, Anarchisten u. Antiimperialistischer Widerstand) 620 2 6302 Gesamtpotenzial 1.120 1.110 -Alle Zahlen sind gerundet- 1 Die Zahl enthält die Mitglieder der revolutionär-marxistischen Organisationsteile der Partei DIE LINKE 2 Das Mobilisierungspotenzial der "Szene" umfasst zusätzlich mehrere Hundert Personen 80 Linksextremismus 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Die Zahl der in Hamburg insgesamt erfassten Straftaten im Rahmen der PMK Links sank mit 853 Taten im Vergleich zum Vorjahr leicht (2013: 895). Bei den darin enthaltenen 248 linksextremistischen Straftaten ist ebenfalls ein Rückgang zu verzeichnen (2013: 297). Hingegen erhöhte sich die Zahl der linksextremistischen Gewaltdelikte von 187 im Jahr 2013 auf 219 im Jahr 2014. Die vergleichsweise hohen Zahlen resultieren insbesondere aus dem gewalttätigen Verlauf der "revolutionären 1. Mai-Demonstration". ( 5.1.4) PMK2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Links PMK-Links insgesamt 289 255 453 535 757 470 618 555 895 853 davon linksextrem. 32 18 98 92 41 70 81 138 297 248 Straftaten hiervon extrem. Gewaltde19 9 49 51 37 27 48 64 187 219 likte Die Zahlen stammen von der Polizei Hamburg - Stand: Februar 2015 - Einige linksextremistische Straftaten werden hier exemplarisch genannt: * 2014 wurden zahlreiche Anschläge im Kontext "Antirassismus" begangen. Im Fokus der Linksextremisten stand die Flüchtlingspolitik des Senats. Daher wurden wiederholt Parteibüros und Wohnhäuser von SPD-Politikern angegriffen. Am 02.03.2014 verübten Unbekannte Farbanschläge gegen die Wohnungen der Zweiten Bürgermeisterin Dr. Dorothee Stapelfeldt und des Mitglieds der Hamburgischen Bürgerschaft und innenpolitischen Sprechers der sozialdemokratischen Fraktion, Arno Münster. Der SPD wurde in einem Bekennerschreiben eine "rassistische Haltung gegenüber Flüchtlingen" vorgeworfen. Am 10.05.2014 wurde die Wohnung des Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz mit Farbe angegriffen. In der Nacht zum 08.09.2014 wurden die Wohnhäuser von drei weiteren Mitgliedern des SPD-Parteivorstandes mit Farbe beschädigt. Im Mai 81 Linksextremismus 2015 wurden auch Wohnhäuser von Politikern der GRÜNEN attackiert ( 5.2.5). * Am 19.07.2014 verübten Linksextremisten einen Brandanschlag auf die Infrastruktur der Deutschen Bahn AG und verursachten dadurch erhebliche Störungen im Zugverkehr. Sich selbst als "Magma Aktionsgruppen" bezeichnende Verfasser, begründeten ihre Tat mit einer beabsichtigten "Entschleunigung und perspektivischen Zerstörung kapitalistischer Warenzirkulation, Arbeitsund Konsumwelten". ( 4) * Am 08.08.2014 bewarfen unbekannte Täter das Hamburger Wohnhaus des ehemaligen Bundesverteidigungsministers Volker Rühe mit Farbbeuteln. ( 5.2.3) Besonders schwerwiegende linksextremistische Gewalttaten Im zeitlichen Kontext zum Aufzug "Das Proletariat hat kein Vaterland!" am 01.05.2014 wurde ein Polizeifahrzeug mit zwei Insassen von unbekannten Tätern mit zwei "Molotowcocktails" angegriffen. Ein Brandsatz durchschlug dabei die Heckscheibe des Fahrzeugs, zündete zum Glück für die Polizeibeamten aber nicht. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen versuchten Mordes auf. Die Ermittlungen waren bei Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen. ( 5.1.4) Während der "Squatting Days" besetzten mehrere Personen am 27.08.2014 ein leer stehendes Mehrfamilienhaus an der Breiten Straße. Polizisten, die das Gebäude räumen sollten, wurden unter anderem mit einer Nachtspeicherheizung, einer Tür und weiteren schweren Gegenständen aus den Obergeschossen beworfen. (ausführlich unter 5.2.4) Gegen drei Beschuldigte beginnt die Verhandlung wegen versuchten Totschlags voraussichtlich im August 2015. 4. Militanzdebatte und linksextremistische Gewalt Die linksextremistische Szene ist durch unterschiedliche ideologische Ansichten und interne Differenzen geprägt. Unabhängig davon streben alle gewaltorientierten Linksextremisten (Autonome, Anarchisten und Antiimperialisten) die Überwindung des "kapitalistischen Systems" und 82 Linksextremismus die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an. Zudem eint sie die Bereitschaft, das Ziel einer herrschaftsfreien kommunistischen oder anarchistischen Gesellschaft durch teils erhebliche Gewalttaten gegen die Demokratie und ihre Repräsentanten zu erreichen. Zu ihren markantesten Erkennungszeichen gehört die Bildung sogenannter "schwarzer Blöcke" bei Versammlungen, zum Teil auch wenn sie von Nichtextremisten angemeldet wurden. Dunkel gekleidete Gewalttäter gehen aus dem Schutz der Masse gewaltsam vor allem gegen Polizisten vor. Besonders bei "antifaschistischen" Demonstrationen gegen rechte Aufmärsche richtet sich die Gewalt auch gegen Rechtsextremisten. Für Angriffe benutzen sie Steine, Flaschen, pyrotechnische Gegenstände und andere Wurfgeschosse ebenso wie improvisierte Schlagwerkzeuge wie Fahnenstangen und nehmen dabei schwerste Verletzungen in Kauf. Das Mobilisierungspotenzial für solche Demonstrationen geht hierbei mitunter beispielsweise bei Themen wie der Flüchtlingspolitik deutlich über die linksextremistische Szene hinaus. Nächtliche, konspirative Kleingruppenaktionen gehören seit Jahrzehnten zum Repertoire linksextremistischer Straftäter. Fahrzeuge und Immobilien von Firmen, Behörden und politisch Andersdenkenden werden in Brand gesetzt oder durch Steinwürfe und Farbe beschädigt. Durch Angriffe auf die Wohnungen von Wirtschaftsvertretern, Politikern und weitere gesellschaftliche Entscheidungsträger werden diese Menschen konkret und gewollt in ihrem heimischen Umfeld bedroht. Ende 2014 wurde die Hamburger Polizei Ziel solcher Aktionen. Am 27.12.2014 wurde Buttersäure im Eingangsbereich der Davidwache verschüttet. Diese Aktion wurde in der Ausgabe Nr. 184 (Januar/Februar 2015) der linksextremistischen, von Autonomen herausgegebenen Szene-Zeitschrift "Zeck" dokumentiert. Weiterhin wurde am 30.12.2014 ein vor dem Polizeikommissariat 14 (Hamburg-Mitte) abgestellter Funkstreifenwagen angezündet. Angesichts des Jahrestages der Angriffe im Umfeld der Davidwache ist ein Kontext wahrscheinlich. Das traditionelle Militanzverständnis der autonomen Szene rechtfertigt Angriffe auf Personen für vorgebliche "Selbstverteidigung gegen Poli83 Linksextremismus zeiübergriffe" und Angriffe auf Rechtsextremisten. Einschlägige Aktionen und eine zunehmende Gewalt-Rhetorik insbesondere in der antiimperialistischen Szene bergen dennoch die Gefahr, dass sich der generelle Szenekonsens, direkte Angriffe auf Personen zu unterlassen, zunehmend auflösen könnte. Diese Entwicklung wird insbesondere angesichts zweier versuchter Tötungsdelikte deutlich, die am Rande des antiimperialistischen Aufzugs "Das Proletariat hat kein Vaterland!" am 01.05.2014 ( 5.1.4) und im Zusammenhang mit den sogenannten "Squatting Days" am 27.08.2014 ( 5.2.4) begangen wurden. ( 3.) Konkrete Hinweise auf Straftaten, die die Schwelle zu linksterroristischem Handeln überschreiten, lagen den Sicherheitsbehörden bis Redaktionsschluss nicht vor. Militante Aktionen werden von der gewaltorientierten linksextremistischen Szene unter anderem mit Blick auf die "Vermittelbarkeit" in der Öffentlichkeit sowie auf den Erfolg als Mittel zur Durchsetzung ihrer ideologischen Ziele diskutiert. Als Plattform für die Gewaltdebatte werden, neben Szenezeitschriften wie der interim aus Berlin, einschlägige Internetseiten wie beispielsweise linksunten.indymedia, genutzt. "Autonome aus Berlin" äußerten sich am 23.02.2014 auf dieser Plattform kritisch zum Aktionslevel der linken Szene. Am 21.12.2013 habe in Hamburg erstmals seit Jahren wieder eine "massenmilitante Praxis" stattgefunden. Die Organisatoren linker Demonstrationen gerieten jedoch "regelmäßig an die Grenzen ihrer Belastbarkeit, weil die träge Masse sich [...] in der Rolle des Demo-Konsumenten [...] eingerichtet" habe. Hieraus schlussfolgern sie eine Orientierungslosigkeit diverser autonomer Zirkel. Am 11.07.2014 veröffentlichten "Autonome aus Berlin" eine ergänzende Stellungnahme unter dem Tenor "There's Gonna be Brighter Days - Autonome Politik in Berlin". Nach dem Dezember 2013 in Hamburg erschien vieles möglich, "dass und warum unsere Hoffnungen zerschellt sind, sollte unser Thema sein". Autonome Kleingruppen in Berlin seien auf nächtliche Aktionen ausgewichen, was "als ein Eingeständnis des Scheiterns autonomer Politik und Praxis" zu werten sei. 84 Linksextremismus In einer Art Grundsatzdarstellung äußerten Autonome unter dem Label "Gruppo Informale" am 17.06.2014 auf linksunten.indymedia, dass eine sinnvolle "Massenmilitanz [...] ab einer gewissen Anzahl von aktiven Menschen möglich" sei. Dies habe der 21.12.2013 in Hamburg gezeigt. Die "nächtlichen Aktionen in Berlin" seien derzeit das "Kleingruppenpendant zur Massenmilitanz". Die wiederholte Verwendung eines Pseudonyms mit Wiedererkennungswert ist für die linksextremistische Szene ungewöhnlich. Zuletzt hatte die zwischen 2001 und 2009 aktive "militante gruppe" Straftaten verübt und Papiere unter einem Eigennamen veröffentlicht. Am 19.11.2014 befassten sich "Einige Menschen in Solidarität" im Internet unter der Überschrift "In Bewegung kommen ... über die Abgründe der Solidarität" ebenfalls mit der "Militanzfrage". Sie bemängelten die fehlende Unterstützung der "Besetzer_innen der Breiten Straße". ( 3) Es habe nie "eine Einigkeit innerhalb des Widerstandes über den Sinn von Militanz" gegeben. Die "Entscheidung liegt immer bei einer_m selbst". Die militante Szene solidarisierte sich mit dem im Sommer 2014 in Venezuela festgenommenen, per Haftbefehl gesuchten deutschen Staatsangehörigen Bernhard Heidbreder. Er wurde wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der linksterroristischen Vereinigung "Das K.O.M.I.T.E.E." gesucht, der ein Brandanschlag auf ein Kreiswehrersatzamt in Brandenburg im Oktober 1994 und ein versuchter Sprengstoffanschlag auf eine im Bau befindliche Justizvollzugsanstalt im April 1995 in Berlin vorgeworfen werden. Zwei Mittäter sind noch flüchtig. Hamburger Linksextremisten wandten sich in mehreren Selbstbezichtigungsschreiben nach Sachbeschädigungen gegen eine Auslieferung Heidbreders an deutsche Behörden. Ferner nutzten verschiedene linksextremistische Gruppierungen den 40. Todestag der RAF-Terroristin Ulrike Meinhof, um deren Wirken in Publikationen und Veranstaltungen zu würdigen. Der Schwerpunkt linksextremistischer, gewalttätiger Agitation in Hamburg lag im Jahr 2014 auf dem Themenfeld "Antirassismus". In den Monaten vor der Bürgerschaftswahl im Februar 2015 wurde der Auf85 Linksextremismus enthaltsstatus der Lampedusa-Flüchtlinge kritisiert und Einrichtungen der regierenden SPD mit Farbe, Steinen und Brandsätzen attackiert. Nach der Regierungsbildung wurden im Mai 2015 auch Wohnhäuser von Politikern der GRÜNEN das Ziel von Farbattacken ( 5.2.5). Darüber hinaus wurden mehrere Sachbeschädigungen im Kontext "Antikapitalismus" begangen. Ein Thema war die "kapitalistische Verwertung" im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft in Brasilien. Unbekannte Täter begingen am 11.06.2014 eine Sachbeschädigung am Wohnhaus eines Hamburger Architekten, dessen Firma an Stadionprojekten in Brasilien beteiligt war. Am 12.06.2014 ging bei zwei Hamburger Zeitungsredaktionen eine Bekennung von "V.A.N.D.A.L.O.S." ein. Sie begründeten die Tat mit den teuren Stadionprojekten, der Ausbeutung auf den Stadionbaustellen und der gewaltsamen Vertreibung sozial schwacher Bevölkerungsschichten. Am Abend des 20.06.2014 beteiligten sich rund 100 Personen an einer spontanen Demonstration im Schanzenviertel gegen die Fußballweltmeisterschaft. Aus dem Aufzug heraus bewarfen circa 20 Vermummte, die ein Transparent mit der Aufschrift: "HH, Brasilien und WM" mit sich führten, ein Sportartikelgeschäft am Schulterblatt mit Steinen und Flaschen mit Farbe. Am 19.07.2014 verübten unbekannte Linksextremisten einen Brandanschlag auf die Infrastruktur der Deutschen Bahn AG. In der Nähe des Güterrangierbahnhofs Maschen setzten sie ein Stromversorgungskabel mittels Brandbeschleuniger in Brand. Der entstandene Kurzschluss führte zu hohem Sachschaden und erheblichen Störungen im Zugverkehr. Am 21.07.2014 ging bei zwei Hamburger Zeitungen ein Selbstbezichtigungsschreiben ein. Darin betonten "Magma Aktionsgruppen", dass sie mit ihrer Tat eine "Sabotage an Eisenbahnzubringern des Hamburger Hafens" beabsichtigt hätten, da es sich hierbei um den zweitgrößten Containerhafen Europas handele. Ziel ihrer Tat sei "eine Entschleunigung und perspektivische Zerstörung kapitalistischer Warenzirkulation, Arbeitsund Konsumwelten". Da der "Transportsektor" besonders anfällig sei, regten die unbekannten Verfasser an, "die kommenden Monate" für eine "antikapitalistische(n) Mobilisierung" gegen "die 86 Linksextremismus Eröffnung der Europäischen Zentralbank in Frankfurt/M." zu nutzen. Am 18.12.2014 äußerte sich "Eine Vulkangruppe" im Internet positiv zu der Aktion. Mit ähnlichen Anschlägen in Berlin habe man vermitteln wollen, "dass der ganze Betrieb falsch läuft." Am 12.10.2014 veröffentlichten anonyme Verfasser auf indymedia unter dem Tenor: "Destroika - Aktionen gegen Business-Club, Wirtschaftsbehörde und Griechisches Konsulat in Hamburg" eine Bekennung zu drei Sachbeschädigungen gegen die genannten Institutionen mit Farbe und Steinen, die zwischen dem 05. und 11.10.2014 verübt worden waren. Auch sie verknüpften ihre Taten mit der geplanten Eröffnung der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main am 18.03.2015, bei der es im Kontext der Blockupy-Demonstration zu schwersten gewalttätigen Ausschreitungen mit mehr als 200 Verletzten und Zerstörungen in der Frankfurter Innenstadt kam. 5. Gewaltorientierte Linksextremisten "Gewaltorientierte Linksextremisten" sind Autonome, Antiimperialisten und Anarchisten. Ihr Gesamtpotenzial liegt in Hamburg 2014 bei circa 630 (2013: 620) Personen. Autonome lehnen überwiegend formelle Hierarchien und Organisationsstrukturen ab. Von der Organisationsfeindlichkeit klassischer Autonomer grenzen sich einige aus der autonomen Szene stammende Gruppen wie "AVANTI - Projekt undogmatische Linke" oder ATES.H ab, die auch mit weniger dogmatischen antiimperialistischen Gruppen wie "Projekt revolutionäre Perspektive" (PRP) zusammen arbeiten. Zwischen Autonomen und Anarchisten besteht insbesondere in Bezug auf die Betonung des Strebens nach "Freiräumen" eine ideologische Nähe. Darüber hinaus bestehen zwischen Antiimperialisten und Autonomen erhebliche ideologische Differenzen. Antiimperialisten orientieren sich an einem in Teilen äußerst dogmatischen Marxismus-Leninismus. Ihre Solidaritätsarbeit für internationale "Befreiungsbewegungen" ist zentraler Teil ihrer Agitation. Insbesondere aus der unterschiedlichen Positionierung im Nahost-Konflikt resultiert ein ständiges Konfliktthema zwischen diesen Strömungen. 87 Linksextremismus 5.1 Gruppen und Strukturen 5.1.1 Autonome Szene Autonome lehnen den demokratischen Staat und dessen Strukturen strikt ab. Ihre Aktivitäten richten sich daher insbesondere gegen Behörden und Parteien, aber auch gegen Wirtschaftsunternehmen, die autonomer Argumentation zufolge, staatliche Strukturen und das "kapitalistische System" repräsentieren. In Themenfeldern wie "Antifaschismus", "Antirepression", "Antimilitarismus" und "Anti-Gentrifizierung" agitieren Autonome gegen das "kapitalistische System". Da Autonome hierarchische Strukturen grundsätzlich ablehnen, arbeiten sie meist anlassbezogen in kleinen Gruppen und Bündnissen zusammen. Untereinander bestehen darüber hinaus lose, ständiger Fluktuation unterworfene Kontakte und Netzwerke, die für Unterstützungsund Mobilisierungszwecke genutzt werden. Um ihre Vorstellung eines von Zwängen des "Systems" unabhängigen Lebens umzusetzen, versuchen Autonome sich sogenannte "Freiräume" zu schaffen. Diese sollen vor allem dem staatlichen Gewaltmonopol entzogen werden. Die "Rote Flora" gilt seit Jahren bundesund europaweit als Symbol für autonome Freiräume. Gewalt betrachten Autonome als legitimes Mittel zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele. Neben Brandanschlägen agieren Autonome insbesondere im Zusammenhang mit Demonstrationen auch gewalttätig gegen Polizisten als Vertreter des Staates. Körperliche Angriffe auf Rechtsextremisten oder Personen, die Linksextremisten als rechtsextremistisch stigmatisieren, werden von Autonomen ebenfalls als gerechtfertigt erachtet. "Rote Flora" Die autonome Szene konzentriert sich in Hamburg seit Jahren auf das Schanzenviertel mit dem linken Kommunikationszentrum "Rote Flora". Dieses ist seit 1989 ihr bedeutendster politischer Treffund Veranstaltungsort. 88 Linksextremismus Die "Rote Flora" (Bild vom 19. April 2015): Seit mehr als 25 Jahren ist das Gebäude am Schulterblatt das Zentrum der autonomen Szene in Hamburg. Die autonome Szene ist Teil des gewaltbereiten linksextremistischen Spektrums. Vom 02.08.2014 bis 09.11.2014 feierten die Nutzer der "Roten Flora" ihr 25-jähriges Bestehen mit zahlreichen kulturellen und politischen Veranstaltungen. In einem Flugblatt zum "Festprogramm" betonten sie, dass die Flora sich bis heute nicht damit abfinde, "dass die vielfältigen gesellschaftlichen unterdrückungsund herrschaftsverhältnisse unumkehrbar sein sollen". Das Gebäude wird derzeit umgebaut. Am 18.12.2014 wurde bei einer Vollversammlung in der "Roten Flora" die Kampagne "25 Jahre sind nicht genug - Flora baut" vorgestellt und um finanzielle Unterstützung zugunsten des Projekts gebeten. Ziel des Umbaus sei auch ein neues Nutzungskonzept, demzufolge man die Räume öffnen und Nutzungsmöglichkeiten verbessern wolle. Die bauliche Öffnung der "Roten Flora" dürfte auch die Zugänglichkeit der Szene für politischen Nachwuchs verbessern. Zwar nutzen regelmäßig gewaltorientierte Jugendliche und junge Erwachsene die Gelegenheit, um bei Demonstrationen Gewalt auszuleben; es gelingt der autonomen Szene aber bisher selten, junge Aktivisten für ein dauerhaftes politisches und organisatorisches Engagement in der "Roten Flora" zu gewinnen. Der überwiegende Teil der politischen Arbeit liegt weiterhin in den Händen alteingesessener Flora-Aktivisten. 89 Linksextremismus Autonome aus dem Umfeld der "Roten Flora" veröffentlichen die alle zwei Monate erscheinende Szenezeitschrift "Zeck". Diese dient Szeneangehörigen als öffentliche Diskussionsplattform, als Sprachrohr der autonomen Szene Hamburgs und zur Dokumentation von Selbstbezichtigungsschreiben nach Brandstiftungen und Sachbeschädigungen. Seit Jahren thematisieren die Nutzer der "Roten Flora" verstärkt eine mögliche Räumung des Objektes, da wiederholt Gerüchte über einen Verkauf des Grundstücks oder eine anderweitige Nutzung durch den damaligen Besitzer in der Presse thematisiert wurden. Anfang 2010 riefen sie die Kampagne "Flora bleibt unverträglich!" ins Leben, die 2013 in "eine breit angelegte Kampagne zur Verteidigung des Projektes auf politischer wie praktischer Ebene" mündete. Höhepunkt war die gewalttätig verlaufene autonome Demonstration "Rote Flora verteidigen - Esso-Häuser durchsetzen! Gegen rassistische Zustände - Bleiberecht für alle!" am 21.12.2013. Nach einer anschließend mehrere Wochen anhaltenden, vorwiegend im Internet geführten Diskussion um die Gewaltfrage beruhigte sich die Lage 2014. Dieser Trend verstärkte sich noch, als sich Mitte des Jahres 2014 abzeichnete, dass der damalige Eigentümer der "Roten Flora" auf ein Insolvenzverfahren zusteuere und die Stadt Hamburg das Gebäude zurückkaufe. Im Rahmen einer autonomen Vollversammlung am 21.05.2014 unter dem Tenor "Konflikte zuspitzen, Konflikte ausweiten?!" sollte in der "Roten Flora" die Frage geklärt werden, wie man politisch in die Offensive kommen könne, um die Zukunft des Projekts zu sichern und wieder politische Akzente zu setzen. Dass Verhandlungen oder Verträge mit der Stadt für sie nicht in Frage kommen, haben die Floranutzer bereits mehrfach öffentlich bekräftigt. Themen wie die Situation der Lampedusa-Flüchtlinge und Gentrifizierung sollten aus ihrer Sicht ständig, wenn nötig auch mit Gewalt, aufgegriffen werden, da sich an der grundlegenden Situation nichts geändert habe. Angehörige der "Roten Flora" mobilisierten daher zu den "Squatting Days" vom 27. bis 31.08.2014, in deren Verlauf es zu einer gewalttätigen Hausbesetzung an der Breiten Straße und anschließend fünf Festnahmen wegen versuchten Tötungsdelikts kam. Angehörige der "Kampagne Flora bleibt unverträglich!" erklärten sich am 30.08.2014 90 Linksextremismus solidarisch mit "den Kriminalisierten der Breiten Straße" und mobilisierten zur Solidaritätsdemonstration am 30.08.2014. "Bei Räumungen werden sich BesetzerInnen auch in Zukunft wehren. Wir lassen uns nicht gut und böse, nicht in friedliche und militante BesetzerInnen spalten." ( 5.2.4) Ende Oktober 2014 kaufte die Johann-Daniel-Lawaetz-Stiftung die "Rote Flora" für 820.000 Euro als Treuhänderin der Stadt Hamburg zurück. In einer Presseerklärung vom 05.11.2014 bezog das Plenum der "Roten Flora" hierzu Stellung. Sie betonten aus ihrem autonomen Selbstverständnis heraus, dass die Flora damit nicht befriedet sei und es ihnen egal sei, "wer meint, Besitzer der Roten Flora zu sein." 5.1.2 AVANTI - Projekt undogmatische Linke AVANTI entstand 1989 aus einem Zusammenschluss zweier autonomer Gruppen aus Schleswig-Holstein und verfügt derzeit über Gruppen in Berlin, Bremen, Hamburg, Hannover, Kiel, Lübeck und Norderstedt, die miteinander vernetzt sind. Die Gruppe beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Themenfeldern Antifaschismus, Antimilitarismus, Antirassismus, Klimawandel und "sozialen Kämpfen". AVANTI verdeutlicht seinen verfassungsfeindlichen Ansatz in dem 2004 überarbeiteten Grundsatzpapier: "Unsere Überzeugung war und ist, dass die heutige Gesellschaft revolutionär verändert werden muss und dass die hierfür notwendige gesellschaftliche Gegenmacht nicht allein aus spontanen Bewegungen bestehen kann, sondern die Beteiligung revolutionärer Organisationen braucht." Um den Gesellschaftsumbau zu erreichen, legitimiert AVANTI in seinem Grundsatzpapier auch revolutionäre Gewalt: "Unsere Utopie ist [...] die einer gewaltund herrschaftsfreien Gesellschaft. Dennoch haben RevolutionärInnen immer wieder zum Mittel der Gewalt gegriffen. [...] Wir sind daher der Überzeugung, dass die Entscheidung zum Einsatz revolutionärer Gewalt sehr genau abgewogen werden muss und nur als letztes Mittel gelten kann". 91 Linksextremismus Mit der Auffassung, dass die Systemüberwindung eine Organisierung voraussetzt, hebt sich AVANTI von der typischen organisationskritischen Einstellung autonomer Gruppierungen ab. Ihre theoretische Basis ist von kommunistischen Ideologieelementen geprägt, die Aktionsformen ähneln denen autonomer Gruppen. Eine Zusammenarbeit mit nichtextremistischen Gruppierungen wird ausdrücklich befürwortet. "Gesellschaftliche Verankerung meint die Einbettung von AVANTI in ein Netzwerk von Bündnissen und/oder Kontakten sowohl mit anderen linken (nicht unbedingt revolutionären) Organisationen als auch mit politisch interessierten und engagierten Menschen, die z. B. in politischen Gruppen oder Bürgerinitiativen aktiv sind. [...] Denn Verankerung entsteht [...] durch gemeinsame Erfahrungen in politischen Kampagnen und Kämpfen." Ausdruck der Avanti-Internetseite mit dem Tenor "25 Jahre AVANTI - ab jetzt sind wir Interventionistische Linke" AVANTI veröffentlichte im September 2014 seinen "Aufbruchschritt" in das bundesweite Netzwerk "Interventionistische Linke" (IL) mit dem Tenor "25 Jahre AVANTI - ab jetzt sind wir Interventionistische Linke". Dies stelle keine Auflösung von AVANTI dar. Inwieweit die zukünftige politische und strategische Ausrichtung der IL mitgetragen werde, behält sich die Gruppe vor. Die IL ist ein seit 1999 bundesweit agierendes Netzwerk, in dem neben linksextremistischen Gruppen aus der autonomen und antiimperialistischen Szene auch einzelne nichtextremistische Organisationen und Einzelpersonen zusammenarbeiten und das in mehr als 20 Städten aktiv ist. Mit dem strategischen Konsens 92 Linksextremismus "Wir wollen eine neue, radikale Linke, die um politische Hegemonie ringt und Gegenmacht organisiert" führt die IL seit 2010 eine intensive Organisierungsdebatte und veröffentlichte hierzu ein "Zwischenstandspapier". Dieses wird von allen dem Netzwerk angeschlossenen Gruppierungen mitgetragen. Mit diesem Umstrukturierungsprozess beabsichtigt die IL, die Handlungsfähigkeit und die Wahrnehmbarkeit der "radikalen Linken" in der Bundesrepublik Deutschland flächendeckend zu verbessern und gesellschaftlich zu etablieren. Die IL bietet in ihrem Zwischenstandspapier keine konkrete "Systemalternative" an, setzt aber, wie andere linksextremistische Gruppierungen, auf die revolutionäre Umgestaltung der Gesellschaft: "Wir wollen eine radikale Linke, die auf den revolutionären Bruch mit dem nationalen und dem globalen Kapitalismus, mit der Macht des bürgerlichen Staates und allen Formen von Unterdrückung, Entrechtung und Diskriminierung orientiert. [...] Um den Weg zu einer befreiten Gesellschaft freizumachen, braucht es die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln und der Kapitalverwertung und die Überwindung des bürgerlichen Staatsapparates." Im Januar 2015 distanzierte sich die IL via Twitter ausdrücklich von der Einschätzung Berliner Linksextremisten, sie sei eine "gemäßigt auftretende" Organisation, und bezeichnete sich als "militant". Sie identifiziere sich hauptsächlich "mit Blockaden und anderen ungehorsamen Massenaktionen". Die IL gibt in ihrem Zwischenstandspapier an, sie wolle "mit möglichst vielen Menschen Aktionen machen, die radikalisieren und ermutigen. [...] Gleichzeitig vertreten wir politisch und praktisch die Notwendigkeit von Gegenwehr und offensivem Widerstand." Das Netzwerk setzte 2014 seine Hauptaktivitäten mit Protesten gegen das globale Finanzsystem fort und beteiligte sich insbesondere an der Organisation zum "Blockupy-Festival" sowie an den Vorbereitungen zu den Protesten gegen die von massiven gewalttätigen Ausschreitungen begleitete Eröffnung der Europäischen Zentralbank (EZB) am 18.03.2015 in Frankfurt am Main. Im Rahmen der Solidarität gegen den Terror durch die Organisation "Islamischer Staat", insbesondere gegen die Kurden, stellte die IL zu den bundesweiten "Antikriegsde93 Linksextremismus monstrationen" am 01.09.2014 in Hamburg und anderen deutschen Städten unter anderem die Forderungen "Weg mit dem PKK-Verbot! Schluss mit der Drangsalierung und Kriminalisierung kurdischer Jugendlicher in Deutschland". Im Oktober 2014 beteiligte sich die IL gemeinsam mit dem "Verband der Studierenden aus Kurdistan" an der Spendenkampagne "Solidarität mit Rojava". Schwerpunkt der Hamburger Ortsgruppe waren 2014 die Proteste zum 1. Mai und den dezentralen Aktionstagen "Blockupy" in Hamburg. Das im Kern aus den Gruppierungen AVANTI/IL Hamburg, ATES.H - Für eine sozialrevolutionäre Perspektive und "Projekt Revolutionäre Perspektive" (PRP) bestehende "RISE UP! - Bündnis" organisierte zum 30.04.2014 unter dem Motto "Freedom of Movement now" eine "Antirassistische & Antikapitalistische Vorabenddemonstration" in Hamburg. Daran beteiligten sich circa 1.300 Personen, darunter rund 650 gewaltorientierte Linksextremisten. Während des Aufzugs wurden pyrotechnische Gegenstände gezündet sowie auf der Reeperbahn fünf Polizeifahrzeuge beschädigt. Bereits zum zweiten Mal rief das "RISE UP! Bündnis" auch zur Bildung eines "Antikapitalistischen / Klassenkämpferischen Blocks" innerhalb der DGB-Demonstration in Hamburg zum 1. Mai 2014 auf. Unter den circa 5.600 Teilnehmern befanden sich etwa 300 bis 400 Personen aus dem linksextremistischen Spektrum. Im Frühjahr 2014 fanden zahlreiche dezentrale Aktionen zu den "internationalen Tagen des Widerstands gegen die Politik von EU und Troika" vom 15. bis 25.05.2014 in verschiedenen Städten Europas statt. In Deutschland wurden in den Städten Berlin, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart unter dem Motto "Grenzenlos solidarisch - für eine Demokratie von unten!" Protestaktionen durchgeführt. In Hamburg rief das "Bündnis RISE UP!" zu einer unangemeldeten "antikapitalistischen Fahrraddemonstration" am 16.05.2014 auf, an der 330 Personen teilnahmen. Sie skandierten unter anderem "Ganz Hamburg hasst die SPD" und "Bleiberecht überall, kein Mensch ist illegal". Für den 17.05.2014 rief das "Blockupy Bündnis Nord" zu der Demonstration "Hafencity entern - Elbphilharmonie besichtigen" auf. Im Auf94 Linksextremismus ruf wird "unsere Ablehnung zur herrschenden Politik klar und deutlich" geäußert und zu Widerstand und zivilem Ungehorsam gegen die Politik der Troika (EZB, Internationaler Währungsfonds, EU-Kommission) aufgerufen. Dem "Blockupy Bündnis Nord" gehören neben mehreren nichtextremistischen Gruppierungen und Organisationen unter anderem Personen von ATES.H, AVANTI/IL Hamburg und PRP an. Die am 17.05.2014 zunächst mit 1.000 Teilnehmern friedlich gestartete Demonstration wurde durch den Veranstalter vorzeitig beendet. Im Anschluss wurden Flugblätter mit der Aufschrift "Elbphilharmonie stürmen" verteilt und Störergruppen versuchten die polizeilichen Absperrungen zu überwinden und bewarfen Polizeibeamte mit Pyrotechnik. Sechs Personen wurden festgenommen, zehn in Gewahrsam genommen. Drei Polizeibeamte erlitten Verletzungen. In einem Bericht des "RISE UP! Bündnisses" wurde bilanziert: "Auch wenn noch vieles ausbaufähig ist, konnte mit vielfältigen Aktionen die lokale Verankerung von Blockupy ein gutes Stück voran gebracht werden. Die Proteste in Hamburg waren ein gelungenes Warmlaufen: Die geplante EZB-Eröffnung in Frankfurt am Main kann kommen [...]." 5.1.3 ATES.H Die Hamburger Gruppe ATES.H stellte sich im Februar 2012 öffentlich mit einem Grundsatzpapier, einer Homepage und einer Gründungserklärung vor. ATES.H formuliert das Ziel, "durch alltägliche Intervention und revolutionäre Politik eine Perspektive zu diesen unterdrückerischen, menschenverachtenden Verhältnissen zu schaffen". ATES.H sieht sich als Gruppe, die "revolutionäre Inhalte in die Gesellschaft trägt". Die Absicht einer "undogmatischen, hierarchiefreien und spektrenübergreifenden Arbeitsweise" setzte ATES.H um, indem sich die Gruppe 2013 dem Hamburger Bündnis RISE UP! anschloss und dessen Aktivitäten auch 2014 unterstützte. ( 5.1.2) ATES.H unterhielt auch im Jahr 2014 Kontakte zu solchen linksextremistischen Gruppen, die die Unterstützung der Lampedusa-Flüchtlinge für ihre Agitation nutzten ( 5.2.5). 95 Linksextremismus Darüber hinaus veröffentlichte ATES.H Demonstrationsaufrufe kurdischer Gruppierungen unter anderem der kurdischen Jugendbewegung in Hamburg, dem kurdisch - deutschen Kulturzentrum e.V. Hamburg und der kurdischen Frauenbewegung in Hamburg. ATES.H leistete intensive Mobilisierungsarbeit für die Kurdistan-Solidarität ( 5.2.6), unterstützte die Forderung nach einer Aufhebung des in Deutschland bestehenden PKK-Verbots und unterzeichnete Solidaritätserklärungen für einen in Hamburg inhaftierten Kurden, der am 29.08.2014 in Bremen im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes gemäß SSSS129a, b StGB wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der PKK festgenommen worden war. 5.1.4 Antiimperialistische Gruppen Antiimperialisten verknüpfen Kernelemente des Marxismus-Leninismus mit dem Vorwurf, der Reichtum der Industrienationen beruhe auf der ökonomischen Ausbeutung von Ressourcen in den Entwicklungsländern und werde zudem militärisch gesichert. Aus diesem Grund agitieren sie überwiegend gegen global tätige Konzerne sowie nationale und internationale Institutionen. Sie lehnen das Gewaltmonopol des Staates ab und reklamieren für sich zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele ein Recht auf Widerstand gegen das "System", welches auch gewalttätige Aktionen einschließt. Von den Autonomen grenzen sie sich aufgrund ideologischer Differenzen ab und haben daher kaum Berührungspunkte. Die antiimperialistische Szene Hamburgs hat neben der jährlichen Mobilisierung zur "Revolutionären 1. Mai-Demonstration" auch in öffentlichen Verlautbarungen eine Kontinuität gefunden. Ihre Bandbreite reicht dabei von marxistisch-leninistischen Standpunkten bis zu maoistischen Auffassungen. Ein großer Teil der rund 100 Hamburger Antiimperialisten trifft sich regelmäßig im "Internationalen Zentrum" an der Brigittenstraße 5 (B5). Die dort ansässigen Gruppen sympathisieren mit terroristischen beziehungsweise kommunistischen Organisationen aus Indien, Peru und den kurdischen Autonomiegebieten. Die Kämpfe in der Ukraine werden ebenfalls zum Thema von Veranstaltungen und Demonstrationen gemacht. Antiimperialistische Gruppen streben seit Jahren die Gründung einer kommunistischen Partei in Deutschland an, welche die Massen zur Revolution führen solle. 96 Linksextremismus Zu den antiimperialistischen Gruppen in Hamburg gehören unter anderem die "Rote Szene Hamburg" (RSH), die "Sozialistische Linke" (SoL), das "Bündnis gegen imperialistische Aggression" (BgiA) und das "Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen" (Netzwerk). Dabei gibt es personelle Überschneidungen. Die RSH und die SoL versuchen durch Veranstaltungen und Veröffentlichungen im Internet Jugendliche und junge Erwachsene für Aktionsformen zu gewinnen, um sie anschließend mit marxistisch-leninistischem Gedankengut zu indoktrinieren. Um eine "Grundlagenschulung" zu vermitteln, sind auf den Internetseiten beider Organisationen klassische kommunistische Ideologietexte hinterlegt. Die SoL verweist in ihrem Selbstverständnis darauf, dass für den Kampf gegen den deutschen Imperialismus eine Kommunistische Ausdruck der RSH Internetseite vom Partei notwendig sei. 21.06.2014 zum Rückzug aus der B5 Am 21.06.2014 veröffentlichte die RSH einen Internetbeitrag, zu ihrem Rückzug aus der B5, der aufgrund ideologischer Differenzen mit anderen Gruppierungen vor Ort erfolgte. Der Beitrag endet mit dem Schluss: "Olaf und Angie, wir bekämpfen euch weiter!" Ihre politische Leitlinie einschließlich der Legimitation von Gewalt gegen politische Gegner beschrieb die RSH am 02.07.2014: "Konsequenter Antikapitalismus, Antifaschismus, Antirassismus und Antiimperialismus und das Streben nach der Revolution und dem Kommunismus sind und bleiben die elementaren Eckpfeiler unserer Politik. [...] Organisiert euch, greift Nazis an und bleibt in Bewegung." Am 25.08.2014 beschreibt die RSH in dem Internetbeitrag "SPD tötet" die sozialdemokratische Geschichte der letzten 100 Jahre aus ihrer 97 Linksextremismus Sicht. Darin wird die SPD unter anderem maßgeblich für die Millionenen Toten des Ersten Weltkriegs sowie das Scheitern der Weimarer Republik verantwortlich gemacht. Der Artikel endet mit dem Aufruf: "Sozialdemokraten das Handwerk legen! Für den Kommunismus!" Die RSH-Kampagne gegen die SPD wurde am 30.09.2014 mit einer weiteren Veröffentlichung unter der Überschrift: "Nazis morden, die SPD lädt nach!" fortgeführt. Ihre Gewaltbereitschaft unterstrich die RSH mit dem Facebook-Artikel "Zur Situation in Kobane" vom 08.10.2014. Hierin erteilten sie den Rat: "Wer hierzulande irgendwelche IS-Sympathisanten trifft, sollte gnadenlos zuschlagen." Ausdruck der Internetseite der "Sozialistischen Linken" (SoL) Die "Sozialistische Linke" (SoL) veröffentlichte 2013 eine Erklärung, wonach sie "allgemeingültigen marxistischen Prinzipien über die revolutionäre Gewalt, den revolutionären Krieg und die Machtergreifung" verpflichtet sei. Diese Auffassung untermauerte die SoL mit ihrer anlässlich der Wahlboykottkampagne veröffentlichten Publikation "Geht nicht wählen! Sondern kämpft und wehrt euch!". Darin wird behauptet, Hauptzweck der Wahlen sei "die Legitimierung eines imperialistischen Projekts der westeuropäischen Staaten". Das EU-Parlament sei ein "Schweinestall". Der Text endet mit dem Aufruf: "Der Boykott der Wahlen ist ein Dienst für die Revolution und er ist eine Waffe im Kampf." Das "Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen" (Netzwerk) ist eine Initiative von Gruppen und Einzelpersonen, die die Solidarität mit "politischen Gefangenen" stärken, sich vernetzen und für die Freiheit der "politischen Gefangenen" kämpfen will. Das Netzwerk vertritt die Auffassung, 98 Linksextremismus "dass die Solidarität mit den politischen Gefangenen integraler Bestandteil aller politischen und sozialen Kämpfe sein muss." Im Rahmen dieser Arbeit kam es zu regionalen und überregionalen Treffen. Es wurden auch verschiedene Veranstaltungen für "politische Gefangene" durchgeführt. So organisierte das Netzwerk am 22.06.2014 eine Informationsveranstaltung über "politische Gefangene" in Griechenland. Das "Bündnis gegen imperialistische Aggression" (BgiA) beschreibt sich als Zusammenschluss "von Gruppen, Organisationen, Parteien und Einzelpersonen aus verschiedenen Ländern". Ihre gemeinsame Basis sei "der antiimperialistische und internationalistische Kampf". Das BgiA initiierte die "Revolutionäre 1. MaiDemonstration 2014", nach deren Abschluss es zu massiven Ausschreitungen und Festnahmen kam. Am 24.05.2014 organisierte das BgiA eine Demonstration unter dem Tenor: "Hände weg von der Ukraine!" mit 70 Teilnehmern. Angehörige des BgiA nahmen im Juli und August an Demonstrationen mit Ukrainebeziehungsweise Palästina-Bezug teil. Ausdruck der BgiA Internetseite und der Ankündigung zur "Revolutionären Auch im Jahr 2014 war das herausra1. Mai-Demonstration 2014" gende Ereignis für das antiimperialistische Lager die "Revolutionäre 1. Mai-Demonstration". Mehrere Gruppen mobilisierten bereits im Vorfeld dazu mit eigenen Aufrufen. Das BgiA forderte: "Wir wollen den kompromisslosen Kampf gegen die Monopolbourgeoisie, ihren Staat, ihre Parteien und Institutionen. Der Aufstand ist gerechtfertigt! Hoch die internationale Solidarität! Es lebe der 1. Mai." Die RSH beendet ihren Aufruf "Hamburg sieht Rot" mit den Worten: "Es gilt also unseren Kampf gegen dieses kapitalistische System zu organisieren." 99 Linksextremismus Neben verschiedenen kleineren Demonstrationen, fand am Abend der Aufzug unter dem Tenor "Das Proletariat hat kein Vaterland" mit etwa 2.200 Teilnehmern im Schanzenviertel statt. Unter den Teilnehmern waren rund 500 Linksextremisten. Aus dem Aufzug heraus wurden Böller, Flaschen und Steine auf die Polizei geworfen. Polizeibeamte stellten auch geworfene oder geschossene Metallkugeln fest. Danach griffen Kleingruppen die Polizei mehrfach mit Steinen an. Eine etwa 20 Personen umfassende Gruppe zerstörte die Scheiben des SPD-Büros in der Clemens-Schulz-Straße 45. Insgesamt wurden 20 Polizeibeamte verletzt; 19 Personen wurden in Gewahrsam genommen. Ausdruck der RSH Internetseite mit dem Aufruf "Hamburg sieht Rot" Die RSH schrieb nach der Demonstration in dem Artikel "Bericht vom Block", dass sie auf einen eigenen Lautsprecherwagen verzichten und daher ihre Inhalte unter anderem mit Flugblättern, Parolen und lautstarken Skandierungen verbreiten musste. Ihr Block sei "der lauteste, organisierteste und entschlossenste Teil der Demonstration gewesen. Viele hätten im Rahmen ihres Möglichen Gegenwehr geleistet, Verletzte aus der Gefahrenzone gebracht und den Bullen zugesetzt". Nach Auffassung der SoL sei die Demonstration eine "konkrete Realisierung der Einheitsfront" gewesen. Auch die "revolutionären Frauen hätten eine wesentliche Rolle in der Demonstration gespielt, da sie ihre Reihen wie niemand sonst hielten". Im weiteren Verlauf der "Revolutionären 1.-Mai-Demonstration" kam es zu einem versuchten Tötungsdelikt gegen zwei Polizeibeamte, in deren Fahrzeug ein Molotowcocktail geworfen wurde. Die Hintergründe der Tat sind bislang noch nicht aufgeklärt. ( 3.) 100 Linksextremismus Im Gegensatz zu den meisten in der B5 ansässigen antiimperialistischen Gruppen zeigt das "Projekt revolutionäre Perspektive" (PRP) gegenüber anderen linksextremistischen Strömungen eine aufgeschlossenere Haltung. Seit 2013 beteiligt sich PRP neben den linksextremistischen Gruppen "ATES.H" und "AVANTI/IL" an dem Hamburger "RISE UP!"-Bündnis. Dies deutet darauf hin, dass PRP seine politische Zukunft eher in der Zusammenarbeit mit bündnisorientierten linksextremistischen Gruppen und weniger im Bereich der Antiimperialisten um die B5 sieht. PRP wurde Anfang 2009 gegründet und beschreibt sich selbst als "Zusammenschluss von Menschen aus verschiedenen Bereichen der (radikalen) Linken". In ihrem Selbstverständnis bezeichnet die Gruppe den Kapitalismus als "unerträglichen Zustand, der nicht naturwüchsig, sondern ein von Menschen gemachtes System" sei, das auch von Menschen wieder abgeschafft werden könne. Im Rahmen von "praktischen Aktionen" will PRP gesellschaftliche Widersprüche aufgreifen, "für eine revolutionäre Perspektive eintreten und Alternativen zum gegenwärtigen kapitalistischen System" aufzeigen. Die Gruppe bekennt sich zum "Aufbau einer starken Organisation." Laut einer Erklärung auf linksunten.indymedia vom 06.04.2014 gründete sich die "Perspektive Kommunismus" Anfang April 2014, um "der Zersplitterung der revolutionären Linken in der BRD entgegen zu wirken". PRP schloss sich dieser bundesweiten Organisation, in der linksextremistische Gruppen aus dem aktionsund gewaltorientierten Spektrum mitarbeiten, an. Ihr verbindendes Ziel ist "der Aufbau des Sozialismus hin zu einer befreiten, einer kommunistischen klassenlosen Gesellschaft". 5.1.5 Anarchisten Gemeinsamer Kern der verschiedenen anarchistischen Strömungen ist eine Gesellschaft ohne Herrschaft und Eigentum, die dem Individuum ein Höchstmaß an Selbstentfaltung ermöglichen soll. Diese Grundüberzeugung ist das verbindende Element innerhalb der zersplitterten anarchistischen Szene in Hamburg, der rund 50 Personen angehören. 101 Linksextremismus Die beständigste anarchistische Gruppe in Hamburg ist die Ortsgruppe der "Freie ArbeiterInnen Union" (FAU). Ihr Treffpunkt ist das selbstverwaltete Libertäre Kulturund Aktionszentrum "Schwarze Katze" (LKA) an der Fettstraße in Eimsbüttel. Die FAU agiert bundesweit und ist an die "Internationale Arbeiter Assoziation" (IAA) angebunden. In Hamburg hatten die Aktivitäten der FAU 2014 nur geringe Außenwirkung. Weitere Nutzer der "Schwarzen Katze" sind kleinere libertäre und anarchistische Gruppen, Projekte sowie Einzelpersonen. Das "Libertäre Zentrum" (LIZ) im Karolinenviertel galt noch vor mehreren Jahren als Treffpunkt traditioneller Anarchisten. Derzeit nutzen insbesondere Angehörige der autonomen Hamburger Szene das selbstverwaltete LIZ als Veranstaltungsund Versammlungsort. 5.1.6 Rote Hilfe (RH) Die Rote Hilfe (RH) wurde 1975 gegründet und bezeichnet sich als Rote Hilfe e.V. im Internet "parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutzund Solidaritätsorganisation". Von strafprozessualen Maßnahmen betroffene Aktivisten werden finanziell, unter anderem bei Anwaltsund Gerichtskosten unterstützt. In ihren Publikationen fordert die Rote Hilfe dazu auf, die Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden - auch hinsichtlich der Aufklärung von Straftaten -konsequent zu verweigern. Die Zeitschrift "Die Rote Hilfe" wird vierteljährlich veröffentlicht. Die szeneintern konsensfähige Agitation der Roten Hilfe gegen vorgebliche "staatliche Repression" und ihr Status als Hilfseinrichtung verschafft der Organisation hohes Ansehen unter Linksextremisten. Daher setzt sich ihr Mitgliederbestand aus verschiedenen Teilbereichen linker und linksextremistischer Organisationen zusammen. Nur sehr wenige Mitglieder arbeiten in der Gruppe aktiv mit. Unter den bundesweit circa 6.500 und den circa 620 Hamburger Mitgliedern (2013: 600) befinden sich zahlreiche passive Unterstützer. Die Ortsgruppe Hamburg bietet wöchentliche Beratungstermine und Veranstaltungen zu aktuellen Themen an. Der monatlich erscheinende 102 Linksextremismus Newsletter "pressback", in dem aktuelle Beiträge zum Thema "Antirepression" erscheinen, wird von der Roten Hilfe gefördert. 5.2 Aktionsfelder 5.2.1 Antirepression Gewaltorientierte Linksextremisten, das heißt Autonome, Antiimperialisten und Anarchisten, reklamieren für sich ein Recht auf Widerstand gegen staatliche Maßnahmen, weil sie das Gewaltmonopol des Staates nicht anerkennen. Als "Repression" bezeichnen Linksextremisten insbesondere die strafrechtliche Verfolgung politisch motivierter Kriminalität. Zur "Repression" gehören nach ihrem Verständnis sämtliche staatliche Maßnahmen zur Prävention und Verfolgung von Straftaten wie unter anderem Videooder Telefonüberwachung, Durchsuchungen und erkennungsdienstliche Behandlungen. Die "Repression" diene vornehmlich zur "Ausforschung", "Einschüchterung" und für "Angriffe auf linke Strukturen". Wesentliche Bedeutung im Kampf gegen "Repression" kommt neben der Roten Hilfe ( 5.1.6 Rote Hilfe) dem "Ermittlungsausschuss" (EA) zu. Der EA unterstützt Personen, die im Zusammenhang mit linksextremistischen Versammlungen festgenommen oder in Gewahrsam genommen wurden. Er ist insbesondere während linksextremistischer Versammlungen mit Gewaltpotenzial telefonisch erreichbar, um bei Konfrontationen mit Strafverfolgungsbehörden zu beraten und Kontakte zu Rechtsanwälten herzustellen. Als Leitsatz im Umgang mit Strafverfolgungsbehörden propagiert der EA regelmäßig das Szene-Dogma "Anna und Arthur halten das Maul", mit dem szeneinterne Verschwiegenheit gewährleistet und Unterstützung für strafrechtliche Ermittlungen unterbunden werden sollen. Einmal im Monat veranstalten der EA und die Rote Hilfe eine "Antirepkneipe" zu wechselnden Themen in der Szenekneipe "Hafenvokü" an der Hafenstraße in St. Pauli. Infolge der wiederholten Angriffe auf Polizeibeamte und polizeiliche Einrichtungen im Dezember 2013 richtete die Polizei in der Zeit vom 04.01. bis zum 13.01.2014 ein Gefahrengebiet im Bereich Schanzenviertel ein. Gegen diese Maßnahme wurden mehrere unangemeldete Spontandemonstrationen (unter anderem sogenannte "Stadtteilrund103 Linksextremismus gänge") durchgeführt, an denen sich mehrheitlich Nichtextremisten, aber auch zahlreiche Angehörige der autonomen Szene beteiligten. Das überwiegend von nichtextremistischen Zusammenhängen sowie einzelnen linksextremistischen Gruppen (unter anderem AVANTI, DKP und die Rote Hilfe) unterstützte Bündnis "Gefahrengebiete abschaffen", führte am 18.01.14 einen Aufzug mit dem Tenor "Ausnahmezustand stoppen! Politische Konflikte politisch lösen!" durch. Während der Demonstration, an der gut 3.200 Personen teilnahmen, wurden vereinzelt Feuerwerksköper gezündet. Die persönliche Betroffenheit der Anwohner wurde von Linksextremisten genutzt, um eine breite Mobilisierung für ihre Proteste gegen angebliche "Polizeiwillkür" zu erzeugen. An der jährlich von Linksextremisten durchgeführten "Knastdemonstration" vor der Untersuchungshaftanstalt Hamburg am 31.12.2014 mit dem Tenor "Sylvester gegen alle Knäste!" nahmen rund 70 Personen teil. 5.2.2 Antifaschismus Ideologische Grundlage des linksextremistischen "Antifaschismus" ist der in den 1920er Jahren aus der marxistisch-leninistischen Doktrin heraus entwickelte Faschismusbegriff. Dieser definierte den Faschismus als Werkzeug der Kapitalisten zum Niederhalten der revolutionären Arbeiterklasse. Linksextremisten fordern auch heute die Überwindung der bestehenden Gesellschaftsund Staatsordnung, die sie als Ursache des "Faschismus" interpretieren. In dem im November 2013 auf der Internet-Seite des "Antifa Info Pool Hamburg" veröffentlichten Aufruf "Antifa supports Rote Flora: Eine für Alle - Alle für Eine" erläuterten autonome "Antifaschisten": "Für uns ist Antifaschismus mehr, als nur der Kampf gegen Neonazis und rechte Strukturen. Wir sehen [...] unser Engagement als einen Teil von vielen Kämpfen gegen Staat, Nation und Kapital." Auch wegen des breiten gesellschaftlichen Rückhalts für das Engagement gegen Rechtsextremismus versuchen Linksextremisten, ihre verfassungsfeindliche Ideologie über dieses Thema in demokratische und zivilgesellschaftliche Initiativen auszudehnen. 104 Linksextremismus Hauptaktionsfeld linkextremistischer "Antifaschisten" sind Demonstrationen und andere Protestaktionen gegen Informationsstände und Veranstaltungen von Rechtsextremisten. Darüber hinaus gehen Linksextremisten auch direkt gegen Einzelpersonen vor. Das geht von sogenannten Outing-Aktionen, Sachbeschädigung bis hin zur Anwendung körperlicher Gewalt. Gewaltanwendung wird im Rahmen des "Kampfes gegen Rechts" als legitimes und geeignetes Mittel angesehen beziehungsweise als antifaschistischer "Selbstschutz" verharmlost. Hierzu heißt es in der von Hamburger Linksextremisten vertriebenen Broschüre "Tipps und Tricks für Antifas": "Selbstschutz bedeutet auch, dass wir nicht warten, bis die Faschist_innen sich in unserem Kiez oder unserer Stadt festgesetzt haben und eine gut organisierte Struktur aufgebaut haben, sondern sie schon dann anzugreifen, wenn sie noch schwach und unsicher sind und unsere Angriffe wirklich noch gute Chancen haben, sie zu vertreiben." Im Rahmen von "Outing-Aktionen" spähen Antifa-Gruppen einzelne Rechtsextremisten gezielt aus, sammeln Informationen über sie und veröffentlichen diese dann. Zur Verbreitung der Rechercheergebnisse werden Internet und Szene-Publikationen, aber auch Flugblätter im Wohnoder beruflichen Umfeld des Betroffenen genutzt. Die Aktionen sollen Rechtsextremisten aus der Anonymität lösen und ihre Gesinnung öffentlich machen. Die autonome Antifa setzt sich in Hamburg aus zahlreichen Gruppen mit unterschiedlicher Beständigkeit zusammen. Zu den bedeutenderen Strukturen gehören die langjährig aktiven Gruppen "[a2]-Hamburg" und das "Antifa-Infotelefon". Mitglieder der Gruppe [a2] und andere autonome Antifaschisten reisten 2014 mehrfach zu auswärtigen Protestveranstaltungen, unter anderem gegen eine Demonstration von Rechtsextremisten am 08.05.2014 in Demmin (Mecklenburg-Vorpommern) und gegen den Tag der Deutschen Einheit am 03.10.2014 in Hannover. Bei beiden Versammlungen griffen Linksextremisten Polizeieinsatzkräfte an. Zu den Protesten gegen den Tag der deutschen Einheit hatte [a2] unter der Überschrift "Deutschland, du Drecksau halt's Maul" mobilisiert. Wegen des geringen Aktionsaufkommens der rechtsextremistischen Szene Hamburgs führten linksextremistische "Antifaschisten" nur 105 Linksextremismus wenige Aktionen gegen Neonazis und die NPD in Hamburg durch, darunter einzelne Outing-Aktionen. In den besonderen Fokus geriet die Partei "Alternative für Deutschland" (AfD), der Linksextremisten Rechtspopulismus und Rassismus vorwerfen. Dies wurde insbesondere im Rahmen der Wahlkämpfe im Vorfeld der Europawahl 2014 und der Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft im Februar 2015 durch Störungen von Parteiveranstaltungen und Beschädigungen von Wahlplakaten deutlich. Höhepunkt der linksextremistischen Kampagne gegen die AfD in Hamburg waren nächtliche Farbwürfe gegen die Häuser dreier AfD-Politiker im Januar 2015, zu denen am 26.01.2015 ein Selbstbezichtigungsschreiben auf linksunten.indymedia veröffentlicht wurde. Darin betonten die unbekannten Verfasser: "Demos der Rassist_innen [...] angreifen, keine Ruhe den Hetzer_innen an ihren Wohnorten!" Am 05.11.2014 demonstrierten rund 500 Personen, darunter ungefähr 100 Linksextremisten, gegen einen Aufzug mutmaßlich rechtsgerichteter Personen im Stadtteil Farmsen. Bei Versuchen, in die Nähe der Aufzugsteilnehmer zu gelangen, bewarfen Linksextremisten Polizeibeamte mit Flaschen, Steinen und Farbbeuteln. 5.2.3 Antimilitarismus "Antimilitarismus" ist seit Jahren ein Schwerpunktthema der linksextremistischen Szene Hamburgs. Bundeswehreinsätze in Krisengebieten werden von "Antimilitaristen" als ein Mittel zur Durchsetzung kapitalistischer Interessen im Ausland angesehen. Neben Bundeswehreinrichtungen werden daher auch im Rüstungsbereich tätige Unternehmen wiederholt von linksextremistischen Rüstungsgegnern angegriffen. Bereits seit Juni 2011 rufen "Antimilitaristen aus Europa" unter dem Tenor "War starts here - let's stop it here!" zu einer auch militanten Kampagne "gegen die kriegerische Normalität" auf. Im Zuge der Kampagne soll an "zivile(n) Orte(n)" und Institutionen, wie "Schulen, Arbeitsagenturen, Universitäten, Berufsmessen" gegen die Eigenwerbung der Bundeswehr protestiert werden. Die Kampagne wurde 2014 erneut von Hamburger Linksextremisten aufgegriffen. 106 Linksextremismus Am 07.04.2014 malten Unbekannte mit weißer Farbe einen menschlichen Umriss und die Worte "Kein Werben für Töten und Sterben, Bundeswehr raus, Schulfrei" auf den Schulhof einer Stadtteilschule, bei der am 08.04.2014 eine Informationsveranstaltung der Bundeswehr anstand. Am Folgetag verteilte die von SDAJ und ['solid] getragene Gruppe "Bildung ohne Bundeswehr" (BoB) vor der Schule Flyer zum gleichen Tenor. Am 08.08.2014 bewarfen unbekannte Täter das Hamburger Wohnhaus des ehemaligen Bundesverteidigungsministers Volker Rühe mit Farbbeuteln. Am selben Tag wurde auf der Internetseite linksunten. indymedia.org eine Selbstbezichtigung mit der Überschrift "war started and still starts here - let's stop it here" veröffentlicht. Die Verfasser begründeten ihr Vorgehen mit Rühes Tätigkeit in der Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Außerdem wurde zu weiteren Aktionen, unter anderem im Rahmen des antimilitaristischen Camps im August 2014 aufgerufen. Bereits ab Februar 2014 mobilisierten "Antimilitaristen" über das Internet zum dritten "War starts here-Camp" vom 17. bis 24.08.2014 gegen das Gefechtsübungszentrum (GÜZ) der Bundeswehr in der Altmark (Sachsen-Anhalt). Die Organisatoren des Camps behaupteten in ihrem Aufruf, dass die Militarisierung der Gesellschaft weiter fortschreite. "Die scheinbare Normalität dieser herrschenden Verhältnisse widert uns an und macht uns wütend. Unversöhnlich und entschlossen wollen wir uns dieser in den Weg stellen. [...] Krieg beginnt hier - Widerstand auch!". Zudem bestehe die Chance, das Camp zu einem "Kristallisationspunkt einer breiter werdenden antimilitaristischen Bewegung" zu machen. Mit einem vierseitigen Flyer mobilisierten unbekannte Verfasser zusätzlich zu einem Aktionstag am 23.08.2014 im Rahmen des Camps. Mit den Parolen "Gefechtsübungszentrum scheppern lassen!" und "Kriegsgeräte interessieren uns brennend" machten sie ihre Ziele deutlich. In Hamburg fanden von Juni bis August 2014 in verschiedenen Treffpunkten der Szene drei Mobilisierungsund Informationsveranstaltun107 Linksextremismus gen mit rund 20 Teilnehmern für das "War starts here"-Camp 2014 statt. Außerdem wurde für die Mobilisierung plakatiert. Im Camp hielten sich im Laufe der Aktionswoche gut 250 Personen auf. Unter den Teilnehmern aus dem ganzen Bundesgebiet befanden sich auch Hamburger Aktivisten. Neben friedlichen Protestaktionen wurden in Einzelgruppentaktik wiederholt Straftaten (vorwiegend Sachbeschädigungen) an militärischen und zivilen Objekten auf dem Übungsgelände begangen. Am 23.08.2014 wurde ein Bagger einer privaten Baufirma durch Brandstiftung völlig zerstört. In einer am 20.08.2014 auf indymedia.org veröffentlichten Bekennung zu einer "Schotteraktion" an Gleisanlagen auf dem Übungsgelände des GÜZ betonten die unbekannten Verfasser, dass die herrschenden "kapitalistischen Verhältnisse" nur durch einen "Umsturz" überwunden werden könnten und "eine kommunistische Gesellschaft" erkämpft werden müsse. Die Betonung, nach der revolutionär-gewaltsamen Abschaffung der Demokratie eine kommunistische Gesellschaftsform errichten zu wollen, ist ein Indiz dafür, dass neben Autonomen auch Teilnehmer aus dem antiimperialistischen Lager an den Protesten beteiligt waren. Trotz ideologischer Differenzen zwischen Antiimperialisten und Autonomen scheint zumindest im Rahmen des Camps eine Vernetzung verschiedener linksextremistischer Lager punktuell gelungen zu sein. Im März 2014 protestierten linksextremistische Antimilitaristen gegen die Präsenz der Bundeswehr beim 825. Hamburger Hafengeburtstag vom 09. bis 11.05.2014. Am 09.05.2014 wurden von einer Barkasse auf der Elbe Transparente mit der Aufschrift "Kriegsschiffe versenken" und "kein Frieden mit dem alltäglichen Kriegszustand" gezeigt. "Antimilitaristische Frauen" äußerten anschließend auf indymedia.org, dass sie mit ihrer Aktion "ihre Ablehnung gegen diese Militärschau" zum Ausdruck gebracht hätten. Am 10.05.2014 parodierten Aktivisten in Clownskostümen Angehörige der Bundeswehr. Darüber hinaus störten rund 60 Personen das Konzert der Bundeswehr Big Band mit Trillerpfeifen und Transparenten mit der Aufschrift "Bundeswehrauftritte stoppen" und "Kein Werben fürs Sterben". 108 Linksextremismus 5.2.4 Linksextremistische Einflussnahme auf Proteste gegen die Stadtentwicklungspolitik Linksextremistische Proteste gegen die sogenannte "Gentrifizierung" (soziale Umstrukturierung, Aufwertung des Wohnumfeldes) haben ihre Wurzeln in den Ursprüngen der autonomen und der Hausbesetzerszene. Im Gegensatz zu anderen Stadtteilund Mieterinitiativen geht es Linksextremisten jedoch nicht hauptsächlich um den Erhalt sozialund wohnräumlich gewachsener Strukturen, sondern um die Etablierung "autonomer Freiräume". In ihnen werden weder rechtstaatliche Normen noch eine städtische Entwicklungspolitik akzeptiert. Linksextremisten propagieren "Widerstand" gegen die "kapitalistische Stadtentwicklung" und sehen Hausbesetzungen als eine "Form der Vergesellschaftung" von Wohnraum. Proteste gegen bestimmte Mietentwicklungen und andere wohnungspolitische Themen sind in hohem Maße auch für Nichtextremisten relevant. Linksextremisten gelingt es insofern über diese Thematisierung, Nichtextremisten für ihre Auffassungen zu interessieren und auch gemeinsame Aktionen zu organisieren. Über gesellschaftlich bedeutende und diskutierte Fragestellungen Kontakte zu nichtextremistischen Organisationen zu knüpfen, um darüber die eigene verfassungsfeindliche Ideologie zu transportieren, ist eine Strategie von Linksextremisten. Letztendlich streben sie durch die Instrumentalisierung einzelner Politikfelder die "Überwindung des Systems" an, womit sie im Kern die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung meinen. Ab Mitte Februar 2014 fanden tägliche Mahnwachen vor den baufälligen Esso-Häusern statt, an denen sich auch Linksextremisten beteiligten. Am 07.05.2014 begannen die dortigen Abrissarbeiten. Am selben Tag fanden zwei Versammlungen unter Beteiligung von Linksextremisten mit dem Tenor "Kaputtbesitzen darf sich nicht lohnen" statt, an deren Vorbereitung und Durchführung sich ebenfalls Linksextremisten beteiligten. Die erste Kundgebung mit etwa 30 Teilnehmern verlief friedlich. An der zweiten nahmen rund 700 Personen teil. Hierbei wurde vereinzelt mit Pyrotechnik geworfen. Am 12.07.2014 wurde die ehemalige Gehörlosenschule im Münzviertel (Hammerbrook) besetzt. Hinter der Aktion stand die Initiative "Solidarische Raumnahme", die neben nichtextremistischen Initiativen auch von der "Roten Flora" und "Autonomen Wohnprojekten" unterstützt 109 Linksextremismus wird. An der Aktion beteiligten sich rund 80 Personen. Bei der Räumung durch die Polizei wurden 19 Personen vorläufig festgenommen, darunter mehrere Linksextremisten. Vom 27.08. bis zum 31.08.2014 fanden in Hamburg die sogenannten "Squatting Days" statt, ein seit dem Frühjahr maßgeblich von Angehörigen der autonomen Szene organisiertes, mehrtägiges Protestcamp mit Workshops zum Themenbereich Hausbesetzung, Leerstandsproblematik und Zwischennutzung. Auch die "Rote Flora" veröffentlichte einen Aufruf zu den "Squatting Days", in dem erklärt wurde, Hausbesetzungen seien "notwendig und mit einer entsprechenden Entschlossenheit und Solidarität machbar. [...] Kommt und nehmt Euch die Räume, die Straßen und die Stadt!" Im August-Lütjens-Park in Altona zelteten rund 120 Personen. Dort fanden Workshops, Vorträge und andere Veranstaltungen statt. Darüber hinaus wurden vor und während des Camps mehrere Demonstrationen und Spontanaktionen im öffentlichen Raum durchgeführt und Straftaten begangen, deren Urheber sich auf die "Squatting Days" beriefen. In der Nacht vom 26.08. auf den 27.08.2014 hinterließen unbekannte Täter Farbschmierereien sowie den Schriftzug "Fight capitalism" an der Außenfassade der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in Hamburg-Wilhelmsburg. Auf linksunten.indymedia.org wurde am 28.08.2014 ein Selbstbezichtigungsschreiben veröffentlicht, in dem zu gemeinsamen Aktionen aufgerufen wurde, um zu zeigen, dass die "kapitalistische Stadtentwicklung" nicht widerstandslos hingenommen werde. Weiterhin wurde mit Blick auf die zeitgleiche Hausbesetzung an der Breiten Straße betont, die Aktion habe gezeigt, dass es mit militanten Mitteln möglich sei, Häuser zu verteidigen. Im Anschluss an einen nicht angemeldeten Aufzug am 28.08.2014 mit rund 180 Teilnehmern, der von einem Bauwagenplatz zum Schanzenpark führte und dort mit einer sogenannten "Volxküche" am Schanzenturm endete, wurde das leer stehende Haus an der Breiten Straße 114 besetzt. Als Einsatzkräfte der Polizei versuchten, das Gebäude zu räumen, wurden sie von fünf Personen aus einem oberen Stockwerk mit verschiedenen schweren Gegenständen (darunter ein Waschbecken, eine Nachtspeicherheizung und eine Tür) beworfen. Fünf Tatverdäch110 Linksextremismus tige wurden festgenommen. Gegen drei von ihnen wird wegen des Verdachts des versuchten Totschlags ermittelt. In den folgenden Wochen wurden mehrere Solidaritätskundgebungen in der Innenstadt und vor der Untersuchungshaftanstalt durchgeführt. An diesen Versammlungen beteiligten sich jeweils zwischen 30 und 60 Personen. Ebenfalls am 28.08.2014 besetzten Aktivisten im Zusammenhang mit den "Squatting Days" eine im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg befindliche Freifläche im Stadtteil Bahrenfeld. Gegen 133 Personen, unter denen sich gut 20 Linksextremisten befanden, wurden polizeiliche Ermittlungen wegen Hausfriedensbruch eingeleitet. Die Hälfte der festgestellten Personen wohnte nicht in Hamburg. Als Abschluss der "Squatting Days" fand am 30.08.2014 ein Aufzug mit dem Tenor "Selber handeln - gegen eine profitorientierte Stadtentwicklung" mit 1.300 Teilnehmern statt. Während der Demonstration wurden Nebeltöpfe und bengalische Feuer eingesetzt. Nach dem Aufzug versammelten sich rund 400 Personen am Paulinenplatz und zündeten im Umfeld Pyrotechnik. 25 Personen wurden in Gewahrsam genommen. Vor dem Strafjustizgebäude versammelten sich etwa 100 Personen und zündeten ebenfalls Pyrotechnik. 5.2.5 Antirassismus Linksextremisten, die das Themenfeld "Antirassismus" zur Durchsetzung eigener ideologischer Ziele in den Vordergrund rückten, führten 2014, wie in den Vorjahren, zahlreiche Protestaktionen durch. Neben öffentlich mehrheitlich positiv besetzten Aktivitäten wie individueller Flüchtlingsunterstützung, friedlicher Demonstrationen und Informationsveranstaltungen wurden aber auch zahlreiche antirassistisch motivierte Straftaten durchgeführt. Diese richteten sich gegen Parteibüros der SPD, Behörden und auch gegen Wohnhäuser politischer Entscheidungsträger, im Mai 2015 auch gegen Wohnhäuser der GRÜNEN. Das Thema Antirassismus war 2014 die häufigste Begründung für planmäßig begangene linksextremistische Straftaten. ( 4.) 111 Linksextremismus Die im März 2013 begonnenen Proteste für ein dauerhaftes kollektives Bleiberecht der Lampedusa-Flüchtlinge hielten 2014 an. Die Teilnehmerzahlen des Jahres 2013 konnten nicht mehr erreicht werden. An der auch von Linksextremisten mit vorbereiteten friedlichen Großdemonstration "Anerkennung der libyschen Kriegsflüchtlinge Lampedusa in Hamburg!" am 01.03.2014 nahmen 3.900 Personen teil, darunter auch Angehörige der linksextremistischen Flüchtlings-Unterstützerszene. Im Rahmen der Proteste zum 1. Mai fand eine Kundgebung mit dem Tenor "This is the place to be: Recht auf Stadt kennt keine Grenzen - Parade & refugees welcome club" im Bereich Sternschanze mit 1.300 Personen statt. Im Verlauf der Demonstration begaben sich rund 300 Versammlungsteilnehmer in die Laeiszstraße und besetzten dort kurzfristig die ehemalige Grundschule, die sie zum "Refugee Welcome Center" umbenannten. Mit der Verknüpfung der Flüchtlingsproblematik und der Anti-Gentrifikations-Bewegung setzten Linksextremisten die Verbindung zweier gesellschaftlich anschlussfähiger Agitationsthemen fort. Diese strategisch motivierte Verbindung hatte schon im Zusammenhang mit der Demonstration "Rote Flora verteidigen - Esso-Häuser durchsetzen! Gegen rassistische Zustände - Bleiberecht für alle!" am 21.12.2013 ( s. Verfassungsschutzbericht 2013) dazu geführt, dass sich auch Nichtextremisten an der linksextremistisch dominierten Versammlung beteiligten. Linksextremisten verübten auch im Jahre 2014 Sachbeschädigungen im Zusammenhang mit dem Thema Antirassismus: * In der Nacht vom 02.03. auf den 03.03.2014 bewarfen unbekannte Täter die Wohnungen der Zweiten Bürgermeisterin Dr. Dorothee Stapelfeldt und des innenpolitischen Sprechers der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Arno Münster, mit Farbe. In einem Selbstbezichtigungsschreiben wurden die Taten mit der Problematik der Lampedusagruppe und der Einrichtung von Gefahrengebieten ( 5.2.1) begründet. * Am 06.06.2014 wurden ein SPD-Abgeordnetenbüro auf St. Pauli, ein Bankhaus im Schanzenviertel sowie die Außenstelle St. Pauli des Bezirksamtes Hamburg-Mitte am Rande einer mit linksextremistischer Beteiligung durchgeführten Demonstration gegen die 112 Linksextremismus Flüchtlingspolitik des Senats durch Steinwürfe beschädigt und mit Farbe beschmiert. * Am 09.07.2014 warfen unbekannte Personen zwei mit Farbe gefüllte Gläser und Steine auf das SPD-Abgeordnetenbüro in Hamburg-Niendorf. Am Tatort wurde ein Zettel mit der Aufschrift "Bleiberecht für alle - Alle Tage Sabotage" hinterlassen. * Am 19.12.2014 verübten unbekannte Täter einen Brandanschlag auf den Dienstwagen des Senators der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), Detlef Scheele, und am 22.12.2014 einen Farbanschlag auf das Wohnhaus des Leiters des Instituts für Rechtsmedizin, Prof. Klaus Püschel. Ein auf linksunten. indymedia veröffentlichtes Selbstbezichtigungsschreiben begründetet beide Anschläge mit der Flüchtlingsproblematik ("Lampedusa in Hamburg"). * Im Mai 2015 verübten Linksextremisten Farbanschläge auf die Wohnhäuser von Politikern der GRÜNEN. Nach der Bürgerschaftswahl bildeten die GRÜNEN mit der SPD eine Koalition. Betroffen waren die Wohnungen der Zweiten Bürgermeisterin Katharina Fegebank, des Senators für Umwelt und Energie Jens Kerstan sowie des Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN Anjes Tjarks. 5.2.6 Kurdistan-Solidarität Durch den Symbolwert des kurdischen Kampfes gegen den "Islamischen Staat" (IS), insbesondere in Kobane, ist die in den vergangenen Jahren auf wenige Kleingruppen beschränkte Kurdistan-Solidarität wieder in den Fokus der linksextremistischen Szene gerückt. Zusätzlich zu den seit den 1990er Jahren aktiven Unterstützern gewann die Kurdistan-Solidarität 2014 für jüngere Personen an Bedeutung. In Hamburg zählten 2014 insbesondere ATES.H - Für eine sozialrevolutionäre Perspektive ( 5.1.3) - und "Projekt Revolutionäre Perspektive" (PRP, 5.1.4) zu jenen linksextremistischen Gruppen, die Solidaritätsund Unterstützungsaktivitäten leisteten. Im Oktober 2014 wurde die Solidaritätsinitiative "Hamburg für Kobane" (später umbenannt in "Hamburg für Rojava") gegründet, die aus linksextremistischen 113 Linksextremismus und nichtextremistischen Anhängern besteht. Laut Eigendarstellung ist diese Initiative ein Zusammenschluss aus "linken und antifaschistischen Gruppen, jungen GewerkschafterInnen sowie Einzelpersonen aus Kurdistan Solidarität". PRP beteiligte sich an diesem Bündnis. Am 14.10.2014 wurde, um "Solidarität mit der kämpfenden Bevölkerung in Kobane auszudrücken", das Foyer des Hamburger Rathauses von 30 Aktivisten von "Hamburg für Kobane" besetzt. Sie skandierten Parolen und zeigten Transparente mit der Aufschrift "IS ist ein Angriff auf die demokratische Lösung - Solidarität mit der kämpfenden Bevölkerung von Rojava", hielten eine spontane Kundgebung ab und verteilten Flugblätter, in denen die Aufhebung des Betätigungsverbots der PKK in Deutschland gefordert wurde. Für den 01.11.2014 wurde weltweit zu Solidaritätskundgebungen für die kurdischen Verteidiger von Kobane aufgerufen. Auch in Hamburg fand unter dem Tenor "Solidarität mit Kobane - Beendigung der Unterstützung des IS!" eine Demonstration statt. In einem eigenen Aufruf von "Hamburg für Rojava" und der seit vielen Jahren auch von Linksextremisten unterstützten Kampagne "Tatort Kurdistan Hamburg" wurde unter anderem die Forderung "PKK Verbot aufheben" thematisiert. An der friedlich verlaufenen Demonstration nahmen rund 2.500 Personen teil. Gut 600 Teilnehmer zogen nach Beendigung der Demonstration in Ausdruck der PRP Internetseite mit die Nähe der Untersuchungshaftanstalt der Forderung "PKK - Verbot aufheben" zur Demonstration am Holstenglacis, um ihre Solidarität mit 29.11.2014 in Hamburg einer dort inhaftierten Person, die beschuldigt wird, Mitglied der PKK zu sein, zu bekunden. ( 5.1.3) Die Forderung "PKK - Verbot aufheben" stand auch im Mittelpunkt der Demonstration am 29.11.2014 in Hamburg anlässlich des Jahrestages des Verbots der PKK in Deutschland. Neben kurdischen und türkischen Organisationen rief auch "Hamburg für Rojava" hierzu auf. Unter den 114 Linksextremismus etwa 530 Teilnehmern befanden sich gut 80 aus dem linksextremistischen Spektrum, die eine verbotene PKK-Flagge zeigten. Der Demonstrationszug endete erneut vor der Untersuchungshaftanstalt. Verschiedene linksextremistische Gruppierungen in Hamburg und bundesweit engagieren sich seit Herbst 2014 mit Spendensammlungen und Solidaritätsveranstaltungen für den kurdischen Widerstand gegen den IS. Insbesondere im Rahmen einer "Soliparty in der Roten Flora" am 05.12.2014 wurden unter dem Motto "Waffen für Rojava" weitere Spenden für die "Selbstverteidigungskräfte" kurdischer Kämpfer gesammelt. Zu dieser Veranstaltung luden die Gruppen [a2], Gruppe für den organisierten Widerspruch, Gruppe gegen Kapital und Nation Hamburg, AVANTI/IL Hamburg, PRP und Tatort Kurdistan ein. Unter dem Motto "Leben ist Widerstand - Widerstand ist Leben" Waffen für Rojava selbst organisieren!" wies PRP auf zwei europaweite Spendenkampagnen hin. In einem eigenen Aufruf kritisierte PRP dagegen: "Deutsche Waffenlieferungen haben seit jeher nur den reaktionären Kräften geholfen und sich letztendlich immer gegen fortschrittliche und linke Kräfte gerichtet! Es gilt daher den KämpferInnen in Rojava die Mittel zukommen zu lassen die sie für die Verteidigung und den Aufbau ihrer Region und ihrer Selbstverwaltung benötigen!" 6. Orthodoxe Kommunisten und andere revolutionäre Marxisten Als "orthodoxe Kommunisten" werden nicht aktionistisch ausgerichtete Parteien und Organisationen bezeichnet, deren Ideologie auf den Theorien von Marx, Engels und Lenin (Marxismus-Leninismus) beruht. Hierzu zählen insbesondere die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP), revolutionär-marxistische Teilstrukturen innerhalb der Partei DIE LINKE sowie trotzkistische Gruppierungen. 6.1 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) wurde 1968 gegründet und ist die Kernorganisation der orthodoxen Kommunisten. Ihrer Weltanschauung zufolge ermöglicht nur der revolutionäre - auf die Realisierung 115 Linksextremismus des Kommunismus gerichtete - Sozialismus eine Lösung aller gesellschaftlichen Probleme. Die nachrevolutionäre Gesellschaft beinhalte demnach keine kapitalistischen Machtund Eigentumsverhältnisse mehr und die wichtigsten Produktionsmittel wären in Gemeinschaftseigentum überführt. Diese Veränderungen könnten nur "mit der politischen Macht des arbeitenden Volkes verwirklicht werden." Der seit Jahren in der Partei geführte Richtungsstreit um ideologische Positionen dauert weiterhin an; er entzündete sich nicht am Ziel, eine kommunistische Gesellschaftsordnung zu schaffen, Mitglieder: 3.000 sondern an unterschiedlichen Bundessitz: Essen, NW taktischen Überlegungen, wie man dieses politische Ziel am Vorsitzender: Patrick Köbele besten erreichen könnte. Die Debatte um die Öffnung der ParBezirksorganisation Hamburg tei für gesellschaftliche Bewegungen aufgrund rückläufiger Mitglieder: 170 Mitgliederzahlen und mangelnVorsitzender: Michael Götze der Aktionsfähigkeit oder die Konzentration auf die Vorreiterstellung der Partei als Avantgarde im Prozess einer vermeintlich möglichen revolutionären Umgestaltung der Gesellschaft steht dabei im Mittelpunkt. Mit den Parteitagswahlen 2013 haben sich vorerst die traditionalistischen Kräfte durchgesetzt, die für eine Rückkehr zur reinen Lehre des Marxismus-Leninismus mit der DKP als alleiniger Avantgarde der Arbeiterklasse plädieren. Im Oktober 2013 beschloss die DKP ihre Kandidatur bei der Europawahl 2014. Unter den Kandidaten war der ehemalige Vorsitzende des Hamburger Landesverbandes, Olaf Harms. Die DKP erzielte einen Stimmenanteil von 0,1 %. DKP Hamburg Das "Magda-Thürey-Zentrum" (MTZ) in Hamburg-Eimsbüttel ist die Parteizentrale der Hamburger DKP. Es steht auch anderen linksextre116 Linksextremismus mistischen Organisationen zur Verfügung, wie zum Beispiel der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend (SDAJ) und der Wilhelmsburger "Marxistischen Abendschule" (MASCH). Ende November 2014 wählte die DKP Hamburg Michael Götze zum neuen Vorsitzenden. Dirk Wilke wurde als stellvertretender Vorsitzender in seinem Amt bestätigt. Auf einer Veranstaltung zum Antikriegstag am 1. September 2014 in Hamburg äußerte Olaf Harms in einer Rede zum Ukraine-Konflikt: "Tatsächlich ist das imperialistische Deutschland doch selbst Kriegspartei. Es handelt zur Sicherung eigener geostrategischer und wirtschaftlicher Interessen." Parallel zu diesem Auftritt veröffentlichte die DKP auf ihrer Internetseite eine Fotomontage über angebliche Kriegshetze des Bundespräsidenten. 6.2 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) Die SDAJ wurde im Mai 1968 als revolutionärer Jugendverband gegründet und hat etwa 500 Mitglieder. Sie agiert formal unabhängig, ist jedoch eng mit der DKP verbunden. Auf ihrem Bundeskongress im Oktober 2013 wählte die SDAJ Paul Rodermund aus Baden-Württemberg zum neuen Bundesvorsitzenden. Er forderte den Klassenkampf in die Klassenzimmer zu tragen und sich stärker in Schülervertretungen zu engagieren. Im September 2014 fand der Jugendkongress in Köln mit etwa 300 Teilnehmern statt. Thema war die "kämpferische und antikapitalistische Perspektive der Gewerkschaftsarbeit." SDAJ Hamburg Die Hamburger SDAJ führt sogenannte "Grundlagenschulungen" zur marxistisch-leninistischen Weltanschauung durch und organisiert die Treffen des "Havanna Club" im MTZ. 117 Linksextremismus Am 18.01.2014 beteiligten sich SDAJ und DKP an einer Demonstration gegen Gefahrengebiete, Vertreibung von Mietern und Mieterinnen und für das Bleiberecht von Flüchtlingen. Im März und Mai hielten SDAJMitglieder Redebeiträge anlässlich einer Kundgebung vor dem Konsulat der Ukraine in Hamburg. Die SDAJ positionierte sich dabei auf der Seite der prorussischen Separatisten. Aktionen gegen einen Klinikbetreiber waren Schwerpunkt der SDAJArbeit im September und Oktober. Die SDAJ führte dazu im MTZ Podiumsdiskussionen über Missstände in der Pflegeausbildung und Informationsveranstaltungen mit dem Thema "Ausbeuter outen! Ausbildung erkämpfen!" durch. 6.3 Marxistische Abendschulen (MASCH) in Hamburg Die "Marxistische Abendschule - MASCH e.V." wurde 2007 auf Initiative der DKP in Wilhelmsburg gegründet. Sie sieht ihre Aufgabe darin, eine neue "Einheit der marxistischen Kräfte auf revolutionärer Basis" zu erreichen. Auf ihrer Internetseite bietet MASCH eine Themenabend-Serie, unter anderem mit Veranstaltungen zum Ukrainekonflikt und Grundsatzfragen der Theorie, der Programmatik, der Strategie und Taktik des Sozialismus an. Neben der "Wilhelmsburger MASCH" besteht in Hamburg seit 1981 die ebenfalls auf DKP-Initiative gegründete "Marxistische Abendschule - Forum für Politik und Kultur e.V.". Diese ist hauptsächlich als "MASCH-Hochschulgruppe" im Universitätsbereich tätig und bietet dort Gesprächsund Lesekreise an. 6.4 Extremistische Teilstrukturen in der Partei "DIE LINKE." Der Hamburger Verfassungsschutz beobachtet seit 2008 nicht mehr die Gesamtpartei, sondern nur die revolutionär-marxistischen Strömungen innerhalb der Partei DIE LINKE. Es handelt sich dabei um etwa 80 Personen, die verschiedenen Zusammenschlüssen angehören. In Hamburg ist insbesondere der parteinahe Jugendverband Linksjugend ['solid] aktiv. Weitere Gruppierungen wie die "Kommunistische 118 Linksextremismus Plattform" (KPF), die trotzkistische "marx21" oder die "Sozialistische Linke" (SL) hatten in Hamburg keine nennenswerte Außenwirkung. Linksjugend ['solid] Die Mitgliederstruktur von ['solid] weist Überschneidungen zur trotzkistischen "Sozialistischen Alternative" (SAV) auf. Schwerpunktthemen der Gruppe waren "Antimilitarismus" und "Antirassismus". In der parteiinternen Debatte untermauerte der solid-Landesverband seine Positionierung als revolutionär-marxistische Strömung. In einer schriftlichen Stellungnahme von Juni 2014 zum Bundesparteitag der Partei DIE LINKE verkündete solid-Hamburg, die Partei müsse "Mittel und Wege aufzeigen, dass System zu überwinden." Es müssten Menschen erreicht werden, "die erfahren haben, dass sich nur durch einen Austausch von bürgerlichen Parteien auf Dauer 'eh nichts ändert'." In der wirtschaftlichen Krise könne es "linke Regierungen geben, die sich auf die Bewegungen der Massen stützen und bereit sind mit den kapitalistischen Machtund Eigentumsverhältnisse zu brechen." 6.5 Trotzkisten Der Grundgedanke des Trotzkismus ist die Theorie der permanenten Revolution, nach der der politische Prozess mit einer proletarischen Revolution nicht zum Abschluss komme. Trotzkistische Gruppen versuchen mit ihrer "Entrismus" genannten Unterwanderungsstrategie Einfluss in linken Organisationen zu gewinnen. Die "Sozialistische Alternative" (SAV) ist die einzig relevante trotzkistisch ausgerichtete Gruppe in Hamburg. Ihre Mitglieder engagieren sich unter anderem bei ['solid] und in der Partei DIE LINKE. Weitere Informationen zum Thema Linksextremismus finden Sie auf: www.hamburg.de/verfassungsschutz www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen www.hamburg.de/innenbehoerde/linksextremismus 119 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Rechtsextremismus V. Rechtsextremismus 1. Entwicklungen und Schwerpunkte im Überblick Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder arbeiteten 2014 weiter an der Aufklärung der Verbrechen der neonazistischen Terrorzelle "Nationalistischer Untergrund" (NSU) und ihrer Verbindungen in die rechtsextremistische Szene. In Hamburg war am 27.06.2001 der türkische Gemüsehändler Süleyman Tasköprü mutmaßlich von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in seinem Laden in Hamburg-Bahrenfeld erschossen worden. Dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) liegen weiterhin keine Hinweise vor, die auf eine Kenntnis Hamburger Rechtsextremisten von den Morden des NSU oder auf eine Unterstützung hindeuten. Am 22.08.2013 wurde der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des Bundestages zum NSU-Komplex vorgelegt, der Fehler und Versäumnisse in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder aufzeigt und dazu eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen enthält. Der seit Mai 2013 vor dem Münchner Oberlandesgericht laufende Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer des NSU wird noch mindestens bis ins Jahr 2016 dauern. Das LfV Hamburg arbeitet eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen. So wurde die im Februar 2014 in Hamburg aufgefundene sogenannte "NSU/NSDAP-DVD" nach Erhalt durch eine Vertrauensperson (VP) des Amtes unverzüglich dem zuständigen Generalbundesanwalt zu Ermittlungszwecken übergeben. Trotz der 2014 weiter gesunkenen Potenzialzahlen und der damit einhergehenden Aktionsund Mobilisierungsschwäche der Szene hat der organisierte Rechtsextremismus nichts von seiner Gefährlichkeit verloren. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder beobachten weiterhin die mögliche Entstehung rechtsterroristischer Strukturen. Zudem wurden 2014 drei weitere, in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen beheimatete neonazistische Gruppierungen verboten. Das im Dezember 2013 durch den Antrag des Bundesrates eingeleitete Verbotsverfahren gegen die NPD wird weiter mit Nachdruck betrieben. 122 Rechtsextremismus Im Frühjahr 2015 war das Vorverfahren, in dem es vorrangig um die Klärung der von der NPD behaupteten Verfahrenshindernisse geht, noch nicht abgeschlossen. Nach zehn Jahren im sächsischen Landtag verpasste die NPD bei der Landtagswahl am 31.08.2014 mit 4,95% den Wiedereinzug. Damit brach der rechtsextremistischen Partei ein wichtiges parlamentarisches und organisatorisches Standbein weg. Sie ist jetzt nur noch in Mecklenburg-Vorpommern in einem Landesparlament vertreten. Auch in Thüringen, wo sie sich ebenfalls gute Chancen ausgerechnet hatte, gelang es der NPD nicht, die 5-Prozent-Hürde zu überspringen. Bei der Bürgerschaftswahl am 15.02.2015 in Hamburg erreichte die NPD 0,3%. Wie in den Vorjahren prägten innerparteiliche Querelen, Skandale, Rückund Austritte das negative Bild der NPD in der Öffentlichkeit. Dass der neue junge Parteivorsitzende Frank Franz, der sich nach dem Verzicht von Udo Pastörs gegen weitere Mitbewerber durchsetzen konnte, die Wende zum Besseren bewirken kann, ist zweifelhaft. Viele in der NPD sehen in ihm nicht den neuen Hoffnungsträger, sondern eher das letzte Aufgebot der Partei. Nutznießer der Krise ist unter anderem der seit März 2014 amtierende neue Hamburger Landesvorsitzende Thomas Wulff, der eigentlich wegen parteischädigenden Verhaltens längst aus der Partei hätte ausgeschlossen werden sollen. Im November 2014 wurde er zudem überraschend wieder in den Bundesvorstand der NPD gewählt. Unter seiner Führung entwickelte der Hamburger Landesverband wieder mehr Aktivitäten, insbesondere im Vorfeld der Bürgerschaftswahl am 15.02.2015. Der angestrebte Parteiausschluss Wulffs scheiterte im März 2015 vor dem NPD-Bundesschiedsgericht. Parteiunabhängige neonazistische Gruppierungen waren in Hamburg kaum aktiv. Der "Kameradenkreis Neonazis in Hamburg" machte in der ersten Jahreshälfte 2014 noch mit verschiedenen Flugblattverteilungen und Transparenten auf sich aufmerksam. Schwerpunktmäßig wurde weiter gegen Flüchtlinge und Asylbewerber und gegen "Überfremdung" und "Ausländerkriminalität" agitiert. Bis auf die Hetzartikel auf ihrer Internetseite waren danach kaum noch Aktivitäten wahrnehmbar. Seit Oktober 2014 wird auch die Internetseite nicht mehr aktualisiert. 123 Rechtsextremismus Die Vereinigung "Hamburger Nationalkollektiv & Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg" war 2014 in Hamburg kaum präsent. Aktivisten der sich seit einiger Zeit nur noch "Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg" nennenden Gruppierung nahmen aber wie in den Vorjahren an verschiedenen Demonstrationen im Bundesgebiet teil. Unter maßgeblicher Beteiligung des Hamburger Sektionsleiters wird zudem seit einiger Zeit am Aufbau eines bundesweiten Neonazi-Netzwerkes mit dem Namen "Weisse Wölfe Terrorcrew" (WWT) gearbeitet. Führende Aktivisten der WWT trafen sich am 26.07.2014 in Hamburg. Die subkulturell geprägte rechtsextremistische Szene war weitgehend unauffällig. In Hamburg sind zwar mehrere Rechtsrockbands beheimatet, diese treten jedoch fast ausschließlich außerhalb der Stadtgrenzen auf. 2014 fand erstmals seit mehreren Jahren wieder ein Konzert der Band "Abtrimo" in Hamburg statt. Mit dem Auftreten neuer islamkritischer Bürgerbewegungen und Großdemonstrationen mit mehreren Tausend Teilnehmern wurde die Debatte über den Einfluss des Islam in Deutschland im Herbst 2014 neu entfacht. Teile der rechtsextremistischen Szene erhoffen sich, in diesen Bewegungen Fuß fassen und politisch Einfluss nehmen zu können. In Hamburg haben im Jahr 2014 keine antiislamischen Kundgebungen stattgefunden; 2014 waren keine Initiativen auf rechtsextremistischer Seite erkennbar. Mit der Hamburger Burschenschaft Germania (HB! Germania) und der Pennalen Burschenschaft Chattia Friedberg zu Hamburg (PB! Chattia) beobachtet der Verfassungsschutz zwei Verbindungen, von denen nach Einschätzung des LfV rechtsextremistische Bestrebungen ausgehen. 2. Potenziale Die Zahl der Personen, die bundesweit rechtsextremistischen Organisationen und Gruppen zugeordnet werden, ist 2014 erneut von 21.700 auf 21.000 Personen gesunken. Die Gesamtzahl der Rechtsextremisten ist damit in den vergangenen 16 Jahren kontinuierlich zurückgegangen. 1998 zählten die Verfassungsschutzbehörden noch 53.600 Anhänger der rechtsextremistischen Organisationen. 124 Rechtsextremismus Bund: Rechtsextremistische Personenpotenziale 45000 40000 35000 30000 25000 20000 39.000 38.600 33.000 30.000 26.600 25.000 22.400 22.150 21.700 21.000 15000 10000 5000 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 - Alle Zahlen sind gerundet - Dem Spektrum der "Subkulturell geprägten Rechtsextremisten", das sich überwiegend aus rechtsextremistischen Skinheads und Angehörigen anderer rechtsextremistisch beeinflusster Jugendund Musikszenen zusammensetzt, werden bundesweit 7.200 Personen zugerechnet, 200 weniger als 2013 (7.400). Die Zahl der Neonazis, die sich in den Jahren 2003 bis 2011 von 3.000 auf 6.000 verdoppelt hatte, ist seit 2013 wieder rückläufig. Sie sank 2014 von 5.800 auf 5.600 Personen. Auch bei der NPD setzte sich der Abwärtstrend weiter fort. 2014 hatte die Partei noch 5.200 Mitglieder - gegenüber 5.500 im Vorjahr. Die Mitgliederzahl der "Bürgerbewegung pro NRW" (Pro NRW) lag 2014 bei 950 und damit ebenfalls etwas niedriger als 2013 (1.000). Pro NRW wird von der nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbehörde und dem Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet. Der Partei DIE RECHTE gehörten wie 2013 weiterhin 500 Mitglieder an. Die Partei "Der III. Weg", die im September 2013 in Heidelberg 125 Rechtsextremismus gegründet wurde und ebenfalls dem neonazistischen Lager zuzurechnen ist, hatte Ende 2014 schätzungsweise 200 Mitglieder. Unverändert geblieben ist das Personenpotenzial der sonstigen rechtsextremistischen Organisationen (2.500 Personen). Rechtsextremistisches Personenpotenzial 2013 2014 auf Bundesebene Subkulturell geprägte Rechts7.400 7.200 extremisten Neonazis1 5.800 5.600 Parteien 7.000 6.850 davon NPD 5.500 5.200 davon DIE RECHTE 500 500 davon Der III. Weg k.A. 200 davon Bürgerbewegung pro NRW 1.000 950 Sonstige rechtsextremistische 2.500 2.500 Organisationen Summe 22.700 22.150 abzügl. Mehrfachmitgliedschaften2 1.000 1.150 Gesamtpotenzial 21.700 21.000 davon gewaltorientierte 10.700 10.500 Rechtsextremisten - Alle Zahlen sind gerundet - 1 Nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften in der Neonazi-Szene. 2 Die Mehrfachmitgliedschaften im Bereich der Parteien und sonstigen rechtsextremistischen Organisationen wurden vom gesamten Personenpotenzial abgezogen. In allen Bereichen des Rechtsextremismus, insbesondere aber im subkulturellen Milieu und in der Neonazi-Szene, sind Personen aktiv, die als gewaltorientiert gelten und Anhaltspunkte dafür bieten, dass sie Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele befürworten oder unterstüt126 Rechtsextremismus zen oder selber bereit sind, Gewalt anzuwenden oder dies bereits getan haben. Ihre Zahl liegt bundesweit jetzt bei 10.500, der Anteil am gesamten Personenpotenzial beträgt damit 50%. Hamburg Die Gesamtzahl der Personen in Hamburg, die rechtsextremistischen Organisationen und Gruppen angehören, lag 2014 bei 340 und damit geringfügig höher als 2013 (330). Hamburg: Rechtsextremistische Personenpotenziale 600 500 400 300 550 540 540 540 530 480 450 330 330 340 200 100 150 150 150 150 140 180 180 160 160 150 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Gesamtzahl Gewaltorientierte -Alle Zahlen sind gerundetBei der NPD waren keine signifikanten Mitgliederschwankungen zu verzeichnen; dem Hamburger Landesverband gehören weiterhin etwa 130 Rechtsextremisten an, darunter etliche mit einem politischen Vorlauf in der Neonazi-Szene. Der "Kameradenkreis Neonazis in Hamburg" und die Gruppierung "Hamburger Nationalkollektiv & Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg" (HNK & WWT) gehören der parteiunab127 Rechtsextremismus hängigen Neonazi-Szene an. Beide Gruppierungen verfügen jeweils über maximal zehn Aktivisten. Die Zahl der subkulturell geprägten Rechtsextremisten lag 2014 bei 120 (2013: 130). Zu dieser Kategorie werden auch Einzelpersonen ohne erkennbare Szeneanbindung gezählt, die durch rechtsextremistisch motivierte Straftaten aufgefallen sind oder sonst aus rechtsextremistischer Motivation heraus Schutzgüter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung angreifen und bekämpfen. Die Gesamtzahl der Rechtsextremisten in den sonstigen rechtsextremistischen Organisationen stieg 2014 von 50 auf 70 Personen an. Dazu gehören unter anderem die Hamburger Burschenschaft Germania, die Pennale Burschenschaft Chattia Friedberg zu Hamburg, die "Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V." sowie die "Europäische Aktion". Rechtsextremistisches Personenpotenzial 2013 2014 in Hamburg Subkulturell geprägte Rechts130 120 extremisten Neonazis 60 201 NPD 130 130 Sonstige rechtsextremistische 50 70 Organisationen Summe 370 340 abzügl. Mehrfachmitgliedschaften 40 0 Gesamtpotenzial 330 340 davon gewaltorientierte 160 150 Rechtsextremisten - Alle Zahlen sind gerundet - 1 Bis 2013 wurden "Doppelmitgliedschaften" (40) zwischen der NPD und der Neonazi-Szene ausgewiesen. Etliche Neonazis waren in Umsetzung des "Volksfront"-Gedankens ab 2006 in die Hamburger NPD eingetreten, waren darüber hinaus aber noch außerhalb der Partei politisch aktiv. Dies ist seit einiger Zeit nicht mehr der Fall. Für 2014 wird daher nur noch die Zahl der parteiunabhängigen Neonazis in Hamburg angegeben, die "Doppelmitgliedschaften" entfallen. 128 Rechtsextremismus Die Zahl der gewaltorientierten Rechtsextremisten ist von 160 auf 150 Personen gesunken. Dies entspricht einem Anteil am Gesamtpotenzial von 44,1%. 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Bereits 2013 war ein Rückgang der rechtsextremistischen Straftaten zu verzeichnen gewesen, 2014 sank die Zahl erneut. Insgesamt wurden 278 Straftaten mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation verübt, 82 weniger als 2013 (-22,8%). Die Zahl der rechtsextremistischen Gewalttaten hat sich nahezu halbiert und ist von 32 im Vorjahr auf 17 gesunken (-46,9%). Der Anteil der Gewalttaten an den rechtsextremistischen Straftaten liegt bei 6,1% (2012: 8,9%). PMK2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Rechts PMKRechts 314 441 349 385 318 321 312 403 362 296 insgesamt davon rechtsextrem. 285 400 332 369 297 316 298 396 360 278 Straftaten hiervon extrem. Gewaltde20 29 22 45 30 21 21 38 32 17 likte Die Zahlen stammen aus den jeweiligen Jahres-Statistiken der Polizei Hamburg - Stand: März 2015 - Propagandadelikte machen weiterhin die Masse der rechtsextremistischen Straftaten aus. 183 der 278 Straftaten sind diesem Deliktsbereich zuzuordnen. Mit 65,8 % ist ihr Anteil in etwa gleich geblieben (2012: 64,4 %). Die Verstöße betreffen überwiegend das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (SS 86a StGB). Darunter fallen insbesondere das Verwenden von Hakenkreuzen oder der Grußformel "Sieg Heil!" und das Zeigen des Hitler-Grußes. 129 Rechtsextremismus Bei 52 der 183 Propagandadelikte (28,4%) konnten Tatverdächtige festgestellt werden, in den übrigen Fällen nicht. Auch wenn sich über die Motive der Täter nur bedingt Aussagen treffen lassen, werden die Straftaten generell als rechtsextremistisch eingestuft, es sei denn, die Tatumstände lassen einen solchen Hintergrund unwahrscheinlich erscheinen oder schließen diesen aus. Insgesamt wurden im Bereich der "PMK-rechts" 17 Gewaltdelikte als rechtsextremistisch motiviert eingestuft. In 14 dieser Fälle lag eine fremdenfeindliche und in einem Fall eine antisemitische Motivation vor. 17 Gewalttaten waren Körperverletzungsdelikte, sieben davon gefährliche Körperverletzungen. Insgesamt 14 Gewalttaten wurden aufgeklärt, in fünf Fällen blieben die Tatverdächtigen unbekannt (Aufklärungsquote 73,7%). Von den ermittelten 18 männlichen und zwei weiblichen Tatverdächtigen hatten 14 einen Hamburger Wohnsitz, zwei kamen aus Thüringen, drei hatten keinen festen Wohnsitz. Jeweils neun Tatverdächtige waren unter 30 beziehungsweise zwischen 30 und 59 Jahre alt, zwei waren über 60. Bei sechs Tatverdächtigen lagen Vorerkenntnisse aus dem Staatsschutzbereich vor. Den Verfassungsschutzbehörden waren ebenfalls insgesamt sechs Tatverdächtige als Rechtsextremisten bekannt. Nachfolgend einige Beispiele für rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten: Am 01.02.2014 betraten vier männliche Personen, von denen drei dem LfV Hamburg als Angehörige der Neonazi-Gruppierung "Weiße Wölfe Terrorcrew" aus Thüringen, Berlin und Hamburg bekannt sind, ein Schnellrestaurant im Hamburger Hauptbahnhof. Beim Betreten des Restaurants rief ein Beschuldigter "Sieg Heil" und zeigte den "Hitlergruß". Eine weitere Person rief in Richtung eines Mitarbeiters eine fremdenfeindliche Drohung. Der Ausruf erfolgte, weil sich zwei Personen mit schwarzer Hautfarbe im Lokal befanden. Im weiteren Verlauf kam es zu einem Streit mit Personen, die der linken Szene zuzuordnen sind. Als sich diese Auseinandersetzung vor das Lokal verlagerte, kamen alarmierte Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma und Bundespolizisten zum Tatort. Diese wurden von den Rechtsextremisten angegriffen. Die Beamten der Bundespolizei setzten schließlich Pfefferspray ein. Am 12.06.2014 kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Personen an der Hoheluftchaussee. Nachdem ein Polizei130 Rechtsextremismus beamter hinzukam, stieß der Beschuldigte eine fremdenfeindliche und rassistische Drohung aus. Weiterhin gab der Beschuldigte an, er sei NPD-Mitglied, und bei seinem Kontrahenten würde es sich um einen "dreckigen Ausländer" handeln, der ihn beleidigt habe. Das Opfer trug eine Schwellung am rechten Knöchel davon. Am 20.09.2014 wurde ein Mann am Bahnhof Berliner Tor zunächst als "Scheiß Schwarzer" beleidigt. Ein weiterer Mann, der dazukam, zog ihn an den Haaren und schlug das Opfer mehrfach ins Gesicht. Zeugen gaben an, dass der Täter versucht habe, das Opfer mit einem Schraubendreher zu stechen. Hamburg 2014: Aufteilung der rechtsextremistischen 2013 2014 Straftaten nach Delikten Gesamt 360 278 Propagandadelikte 232 183 Fremdenfeindliche Delikte 97 81 Antisemitische Delikte 26 29 Gewaltdelikte 32 17 Die Zahlen stammen von der Polizei Hamburg - Stand: März 2015 - 4. Rechtsterrorismus 4.1 Der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) - Sachstand und Ergebnisse der Ermittlungen Im November 2012 erhob der Generalbundesanwalt Anklage gegen Beate Zschäpe sowie gegen Ralf Wohlleben und drei weitere mutmaßliche Unterstützer des NSU; seit dem 6. Mai 2013 findet der sogenannte "NSU-Prozess" vor dem Oberlandesgericht München statt. Zschäpe muss sich wegen Mordes in zehn Fällen, besonders schwerer Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten. Die Hauptangeklagte hat sich bislang weder zum Tatvorwurf geäußert noch an der Aufklärung der Tatumstände mitgewirkt. Mit dem Ende des Prozesses ist nicht vor 2016 zu rechnen. 131 Rechtsextremismus Einer der Tatorte des NSU war Hamburg; dennoch wurden bislang keine direkten persönlichen Beziehungen Hamburger Rechtsextremisten zu den Mitgliedern des NSU-Trios festgestellt. Im August 2013 wurde allerdings bekannt, dass das von der Hamburger Rechtsanwältin Gisa Pahl geleitete "Deutsche Rechtsbüro" (DRB) und die bis zu dessen Tod von dem Hamburger Neonazi Jürgen Rieger verantwortlich geführte "Nordische Zeitung" - neben den Namen weiterer Publikationen und Einrichtungen der rechtsextremistischen Szene - auf einem Schriftstück standen, das bei der Durchsuchung der ausgebrannten Wohnung des NSU in Zwickau gefunden wurde. Die genannten Einrichtungen und Publikationen galten als mögliche Empfänger von Briefen und Geldspenden des NSU. Gesichert war dies bereits im Fall des neonazistischen Magazins "Der Weisse Wolf", welches 2001 beziehungsweise 2002 einen Brief des NSU und eine größere Geldsumme erhalten hatte. Im Zuge der eingeleiteten Ermittlungen des BKA waren im September 2012 weitere Objekte durchsucht worden. Das DRB gehörte nicht dazu, da das BKA keinen für das Jahr 2002 Verantwortlichen ermitteln konnte. Der 2002 für die "Nordische Zeitung" verantwortliche Jürgen Rieger war bereits 2009 gestorben. Anhaltspunkte dafür, dass die mutmaßlichen Hamburger Empfänger in persönlicher Verbindung zum NSU standen, liegen nicht vor. Die Überprüfung der Kontakte Pahls ergab, dass die Hamburger Szeneanwältin den Mitangeklagten Ralf Wohlleben zumindest seit 2005 persönlich kennt. Er hatte sie bevollmächtigt, ihn beziehungsweise den NPD-Kreisverband Jena in einem Rechtsstreit wegen eines Veranstaltungsverbotes anwaltlich zu vertreten. Es ergaben sich aber keine Hinweise darauf, dass dieser Kontakt irgendeinen Zusammenhang mit der mutmaßlichen Unterstützung des NSU durch Wohlleben hatte. Eine mögliche neue Spur zum NSU ergab sich im Februar 2014 durch den Fund eines Datenträgers. Am 24.02.2014 erhielt das LfV Hamburg von einer Vertrauensperson (VP) des Amtes eine unbeschriftete DVD, die diese nach eigenen Angaben beim Aufräumen ihrer Wohnung entdeckt hatte. Insbesondere die Verwendung des Kürzels "NSU/NSDAP" in zwei Dateien veranlasste die VP, diese sofort dem LfV zu übergeben. Der Datenträger enthielt mehrere Tausend Fotos und Abbildungen mit rechtsextremistischem Inhalt sowie in einem Unterordner ein Begleitschreiben, in dem von der ersten umfangreichen "Bilddaten-CD des Nationalsozialistischen Untergrundes der NSDASP" (NSU)" die Rede ist, die kostenlos verbreitet werden sollte. Daneben befand sich ein 132 Rechtsextremismus sogenanntes Einlegeblatt als JPEG-Datei auf dem Datenträger. Zu sehen ist darauf die Teil-Abbildung einer Waffe - unterlegt mit dem Symbol einer Wolfsangel und den Schriftzeichen "NSU / NSDAP". Darüber hinaus ist auf der DVD kein weiterer NSU-Bezug erkennbar. Die Inhalte der DVD waren dem LfV Hamburg bis dahin nicht bekannt. Unmittelbar nach Erhalt informierte das LfV Hamburg den für die NSU-Ermittlungen zuständigen Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) über den Eingang der DVD und übergab den Datenträger. Weitere Nachforschungen bestätigten die Aussage der VP, dass ihr der Datenträger 2006 von einer damals aktiven VP des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zugesandt worden sei. Ergänzend zu der ersten Überprüfung des Datenträgers wurde eine Internet-Recherche vorgenommen, um festzustellen, inwieweit die sogenannte "Bilddaten-CD" des "NSU/NSDAP" bereits bekannt war. Dabei wurde festgestellt, dass ein Blogger namens "fatalist" am 13.11.2013 auf der Website "politikforen.net" die "NSU-CD" erwähnte und behauptete, diese sei zwischen 2002 und 2004 massenhaft in "der Nationalen Szene" verteilt worden. Am 19.11.2013 berichtete auch ein Blogger auf der Website "eigentümlich frei" (ef-magazin.de) über die "Propaganda-CD aus dem Jahr 2003". Neben dem in Hamburg aufgefundenen Datenträger wurden 2014 drei weitere "NSU/NSDAP"-CDs in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und beim BfV entdeckt. Im April 2014 wurde ein Exemplar bei einer Durchsuchung in Rostock als Zufallsfund sichergestellt; die zugrundeliegenden Ermittlungen hatten einen allgemeinkriminellen Hintergrund. Bei Exekutivmaßnahmen der sächsischen Polizei gegen Angehörige der "Nationalen Sozialisten Chemnitz" waren am 28.03.2014 umfangreiche Asservate sichergestellt worden. Bei der anschließenden Auswertung wurde am 09.10.2014 festgestellt, dass eine dort sichergestellte CD mit der in Hamburg aufgefundenen DVD mit NSU-Bezug weitgehend identisch ist. 133 Rechtsextremismus 4.2 Aktuelle Ansätze für rechtsterroristische Bestrebungen in Deutschland und Maßnahmen der Sicherheitsbehörden Seit November 2011 leitete der Generalbundesanwalt im Bereich Rechtsextremismus insgesamt 20 neue Ermittlungsverfahren nach SS 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) und SS 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) ein. Diese 20 Verfahren richten sich gegen 41 namentlich bekannte sowie weitere unbekannte Beschuldigte. In einzelnen Fällen ergaben sich Bezüge nach Hamburg. Am 17.07.2013 war bei sechs Angehörigen der rechtsextremistischen Szene in Deutschland, in der Schweiz und in den Niederlanden durchsucht worden. Zu den Betroffenen gehörten ein ehemaliges und ein aktuelles Mitglied der Hamburger Neonazi-Gruppierung "Weisse Wölfe Terrorcrew" ( 5.4). Den Beschuldigten war vorgeworfen worden, ein rechtsextremistisches "Werwolf-Kommando" mit dem Ziel gegründet zu haben, das politische System der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen. Der Tatverdacht konnte jedoch nicht erhärtet werden. Zum 31.10. 2014 stellte die Generalbundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein. Auch die übrigen Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung haben bislang keine Anhaltspunkte für konkrete Anschlagsplanungen in Deutschland ergeben. 5. Neonazismus Neonazis definieren sich durch die positive Bezugnahme auf den historischen Nationalsozialismus und das von den Nazis sogenannte "Dritte Reich". Sie befürworten einen autoritären "Führerstaat" mit einer ethnisch homogenen Bevölkerungsstruktur. Das dahinter stehende nationalsozialistische Konzept der "Volksgemeinschaft" steht in unauflösbarem Widerspruch zum Grundgesetz, insbesondere zum Prinzip der Menschenwürde und den aus ihr abgeleiteten Grundrechten. Konstitutiv für den Neonazismus ist zudem ein ausdrücklicher Rassismus, der die Welt in höherund minderwertige Völker einteilt und diese Unterscheidung auch zum Kriterium für die Ausgrenzung von Angehörigen anderer Kulturen in Deutschland erhebt. Der ausgeprägte Antisemitismus der neonazistischen Szene stützt sich auf die bereits durch den 134 Rechtsextremismus historischen Nationalsozialismus verbreitete aberwitzige These, Deutschland sei das Angriffsziel einer internationalen jüdischen Verschwörung, die die Weltherrschaft zum Ziel habe. Die Neonazi-Szene in Deutschland ist vorwiegend durch freie "Kameradschaften" und "Aktionsgruppen" geprägt, die teilweise durch regionale oder überregionale Aktionsbündnisse miteinander vernetzt sind. Mit dem seit August 2012 in Koblenz laufenden Verfahren gegen 26 Mitglieder des "Aktionsbüros Mittelrhein" unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und dem 2014 erfolgten Verbot des Kameradschaftsnetzwerkes "Freies Netz Süd" sind mittlerweile zwei wichtige überregionale Organisationsstrukturen der Neonazi-Szene handlungsunfähig. Der unter dem Schlagwort "Volksfront von rechts" 2004 vollzogene Schulterschluss zwischen NPD und Neonazis hatte in den vergangenen zehn Jahren dazu geführt, dass die Zusammenarbeit vielerorts intensiviert wurde. Mehrere Landesverbände und -vorstände der NPD sind seit Jahren fest in der Hand von Rechtsextremisten mit neonazistischem Vorlauf. Dazu gehört auch Hamburg. Unter Holger Apfel, der am 19.12.2013 nach rund zweijähriger Amtszeit als Parteivorsitzender zurücktrat, hatten die Spannungen mit den radikaleren Kräften aus dem neonazistischen Lager allerdings innerwie außerparteilich wieder deutlich zugenommen. Einer der exponiertesten Kritiker des zurückgetretenen NPD-Chefs war der im März 2014 ins Amt gewählte Hamburger Landesvorsitzende und bekennende Nationalsozialist Thomas Wulff, gegen den 2013/14 zwei Parteiausschlussverfahren wegen "fortwährender Störung des Parteifriedens" beziehungsweise wegen seines öffentlichen Bekenntnisses zum Nationalsozialismus eingeleitet wurden. Zu einer politischen Alternative für unzufriedene NPD-Anhänger und ehemalige Mitglieder verbotener neonazistischer Organisationen hat sich die im Mai 2012 von dem Neonazi Christian Worch gegründete Partei "Die Rechte" ( 8.2) entwickelt. Sie ist in Folge des kontinuierlichen Zulaufs von Neonazis als eindeutig neonazistisch geprägt einzustufen. Ebenfalls neonazistisch ausgerichtet ist die am 28.09.2013 in Heidelberg gegründete Partei "Der III. Weg" ( 8.3). 135 Rechtsextremismus Berührungspunkte und Überschneidungen gibt es mit der subkulturell geprägten Szene. Neonazis unterscheiden sich von den als "subkulturell geprägt" bezeichneten Rechtsextremisten in erster Linie durch den Grad ihrer Ideologisierung und der Bereitschaft, sich politisch in festen Gruppenstrukturen zu engagieren. Die Übergänge sind daher häufig fließend und meist abhängig vom Lebensalter und der individuellen persönlichen Entwicklung. Der Einstieg in die Neonazi-Szene erfolgt häufig über Kontakte zum rechten subkulturellen Milieu. 2014 wurden der neonazistischen Szene deutschlandweit 5.600 Personen zugerechnet, 200 weniger als 2013. In Hamburg gibt es zwei parteiunabhängige neonazistische Gruppierungen, die jeweils über einen Aktivistenstamm von maximal zehn Personen verfügen. 5.1 Organisationsverbote 2014 Die neonazistische Szene wurde 2014 durch weitere Organisationsverbote in Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg geschwächt. So wurde am 28.03.2014 die Vereinigung "Nationale Sozialisten Chemnitz" verboten, die seit mehreren Jahren die rechtsextremistische Szene in und um Chemnitz prägte. Am 23.07.2014 folgte das "Freie Netz Süd" (FNS), das als Ersatzorganisation der verbotenen Vereinigung "Fränkische Aktionsfront" (FAF) verboten wurde. Das FNS fungierte als Dachverband für rund 20 Kameradschaften in Bayern. Gleichzeitig wurden der "Final Resistance"-Versand und eine Immobilie in Oberprex (Bayern) beschlagnahmt. Gegen das Organisationsverbot, das Verfahren bezüglich des Versandhandels und der Beschlagnahme der Immobilie wurden bei den zuständigen Gerichten Klagen eingereicht. Etliche Führungsaktivisten des FNS engagierten sich bereits seit einiger Zeit in der neuen rechtsextremistischen Partei "Der III. Weg". Am 18.12.2014 wurden die "Autonomen Nationalisten Göppingen" verboten, weil sie in Programm, Vorstellungswelt und Gesamtstil eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufwiesen. Sie verfolgten unter anderem das Ziel, in Göppingen eine "national befreite Zone" zu errichten. 136 Rechtsextremismus 5.2 Überregionale Aktivitäten Die überregionalen Aktivitäten der Neonazi-Szene sind überwiegend Gedenkveranstaltungen anlässlich historischer Ereignisse. Auch 2014 beteiligten sich einige Hamburger Aktivisten an diesen bundesweiten Veranstaltungen. Bei fast allen Veranstaltungen war jedoch ein Rückgang der Teilnehmerzahlen zu beobachten; die neonazistische Szene hat 2014 weiter an Mobilisierungsstärke eingebüßt. Am 18.01.2014 fand in Magdeburg anlässlich der Bombardierung der Stadt am 16.01.1945 die jährliche rechtsextremistische Demonstration des Aktionsbündnisses "Initiative gegen das Vergessen" statt. An dem Aufmarsch mit dem Motto "Ehrenhaftes Gedenken statt Anpassung an den Zeitgeist" beteiligten sich etwa 800 (2013: 900) Rechtsextremisten aus ganz Deutschland. Rund 1.200 Gegendemonstranten, darunter circa 450 gewaltbereite, protestierten gegen die rechtsextremistische Veranstaltung. Aufgrund der Gegenproteste begann der Aufzug mit mehrstündiger Verspätung und folgte einer verkürzten Route. Am 12.02.2014 folgte der sogenannte Dresdner "Trauermarsch" unter dem Motto "Gegen die Unkultur des Vergessens!", an dem etwa 500 Rechtsextremisten (2013: 700) teilnahmen. Der Aufzug wurde unter Protest von etwa 350 Gegendemonstranten durchgeführt. Aufruf im Internet zum Zum "Tag der Arbeit" am 1. Mai 2014 "Tag der deutschen Zukunft" in wurden deutschlandweit elf rechtsextreDresden mistische Demonstrationen durchgeführt. Die Partei "Die Rechte" veranstaltete einen Aufmarsch in Dortmund, die NPD insgesamt sechs Demonstrationen in Eisenhüttenstadt, Falkensee, Frankfurt/Oder (alles Brandenburg), Rostock, Duisburg und Kaiserslautern. Außerdem fanden drei Demonstrationen von "pro NRW" statt, davon eine in Duisburg und zwei in Essen. Neonazistische Kräfte führten unter dem Namen "Nationales und Soziales Aktionsbündnis 1. 137 Rechtsextremismus Mai" eine Demonstration in Plauen (Sachsen) unter dem Motto "Arbeitsplätze zuerst für Deutsche" durch, an der sich etwa 700 Rechtsextremisten beteiligten. Am 07.06.2014 fand in Dresden zum sechsten Mal der sogenannte "Tag der deutschen Zukunft" (TddZ) statt. In den Vorjahren war die rechtsextremistische Veranstaltung ausschließlich in norddeutschen Städten durchgeführt worden, zuletzt 2013 in Wolfsburg. Die Verlegung nach Ostdeutschland konnte den Abwärtstrend bei den Teilnehmerzahlen nicht stoppen. An der Versammlung nahmen nur etwa 460 (Vorjahr: 530) Rechtsextremisten teil. Die von der sogenannten "Initiative Zukunft statt Überfremdung" organisierte Demonstration wurde auf der eigens für die Veranstaltung eingerichteten Internetseite dennoch als "voller Erfolg" gewertet. Da die Aufzugroute kurzfristig geändert wurde, konnten die Neonazis ohne Störungen durch Meinungsgegner marschieren. Etwa 1.000 Gegendemonstranten hatten gegen die Veranstaltung protestiert. Der nächste "TddZ" soll am 06.06.2015 in Neuruppin (Brandenburg) stattfinden. Internetseite "Trauermarsch Bad Nenndorf" Eine weitere jährlich wiederkehrende Veranstaltung ist der "Trauermarsch" durch Bad Nenndorf, der am 02.08.2014 stattfand. Zu dem Aufzug unter dem Motto "Gefangen - Gefoltert - Gemordet! Damals wie heute: Besatzer raus!" versammelten sich jedoch nur noch etwa 190 Teilnehmer (2013: 300). Neonazis behaupten, dass deutsche Kriegsgefangene im sogenannten "Wincklerbad", dem ehemaligen alliierten Internierungslager, gefoltert und ermordet worden seien. Auch das oberfränkische Wunsiedel gehört nach wie vor zu den Orten, die jedes Jahr von Rechtsextremisten aufgesucht werden. Dort befand sich bis 2011 das Grab des "Hitler-Stellvertreters" Rudolf Heß. Am 15.11.2014 versammelten sich rund 250 Angehörige der neonazistischen Szene anlässlich des sogenannten "Heldengedenkens" zu einem Marsch durch die Stadt. Als Redner trat der bundesweit bekannte Neonazi Thomas Wulff auf. 138 Rechtsextremismus 5.3 Kameradenkreis Neonazis in Hamburg Der rechtsextremistischen Gruppierung "Kameradenkreis Neonazis in Hamburg" gehören wie in den Vorjahren maximal zehn ideologisch gefestigte Mitglieder an. Führende Mitglieder sind weiterhin Tobias Thiessen und Inge Nottelmann. Die Kernthemen des "Kameradenkreises" im Jahr 2014 waren wie im Vorjahr "Überfremdung", die "Asylproblematik" und der Protest gegen geplante oder bestehende Flüchtlingsunterkünfte. Auf der von den Hamburger Neonazis betriebenen Internetseite "mein-hh.info" wurden aber auch andere tagesaktuelle politische Ereignisse und Entwicklungen kommentiert. Zudem wurde dort regelmäßig über rechtsextremistische Veranstaltungen berichtet. Angehörige des "Kameradenkreises" nahmen, wenn auch in deutlich geringerer Zahl als noch vor einigen Jahren, an Demonstrationen der rechtsextremistischen Szene im gesamten Bundesgebiet teil. So beteiligten sie sich am 07.06.2014 an der Demonstration zum sogenannten "Tag der deutschen Zukunft" (TddZ) in Dresden und 02.08.2014 am "Trauermarsch" durch Bad Nenndorf. Am 01.03.2014 verteilten Neonazis in Hamburg-Langenhorn Flugblätter gegen die dortige Unterbringung von Asylbewerbern und stellten ein Transparent mit der Aufschrift "Asylrecht abschaffen! Überfremdung stoppen" auf. In dem Artikel vom 04.03.2014, in dem über die vorgenannte Flugblattund Transparentaktion berichtet wurde, wurden auch zwei Infostände der NPD erwähnt, die im Dezember 2013 in Bramfeld und im Januar 2014 in Rahlstedt unter dem Motto "Asylflut stoppen" stattfanden. Der Bericht macht deutlich, dass der "Kameradenkreis Neonazis in Hamburg" und die Hamburger NPD im Rahmen öffentlicher Aktionen eng zusammenarbeiten. In einem weiteren Artikel zum Thema "Jetzt auch noch Arbeit für Asylanten?" vom 21.03.2014 wird pauschal gefordert, Asylbewerber abzuschieben und das Asylrecht abzuschaffen. Am darauf folgenden Wochenende 22./23.03.2014 verteilten Aktivisten des Kameradenkreises in Hamburg-Bergstedt Flugblätter mit entsprechendem Tenor: "Wir wollen keine Asylantenheime!". Außerdem wurde ein Transparent mit der Aufschrift "Asylrecht abschaffen! Überfremdung stoppen!" am Bauzaun der geplanten Unterkunft angebracht. In dem entsprechenden Bericht auf mein-hh.info "Anti-Asyl-Protest in Hamburgs Norden" vom 139 Rechtsextremismus 25.03.2014 wurde zudem erwähnt, dass Aufkleber zum Thema verklebt worden seien. Im Mai 2014 wurde die geplante Unterbringung von Flüchtlingen in einem Seniorenheim in Hamburg-Othmarschen auf "mein-hh.info" thematisiert. In einem am 17.05.2014 dazu veröffentlichten Artikel ist von einem "perfiden Asylanten-Plan" die Rede. Auch in einem am 21.05.2014 veröffentlichten Artikel wird gegen die Unterbringung von Asylbewerbern gehetzt. So heißt es in dem Artikel "Scheisse, noch mehr Asylanten nach Bergedorf", dass sich in der geplanten Unterkunft "zu über 90 % Asylbetrüger auf unsere Kosten breit machen dürfen". Internetseite "mein-hh.info" mit einem Auszug des Artikels "Weiter Proteste gegen Asylflut in Hamburg" Am Wochenende 21./22.06.2014 verteilten "lokale Aktivisten des nationalen Widerstandes" nachweislich eines bei "mein-hh.info" veröffentlichten Artikels wiederum Flugblätter gegen die geplante Asylbewerberunterkunft in der Brookkehre in Hamburg-Bergedorf. Außerdem wurde ein Transparent mit der Aufschrift "Asylanten ausweisen - Überfremdung stoppen" am geplanten Standort angebracht. Ein wei140 Rechtsextremismus teres Transparent wurde vor einer anderen Unterkunft in Bergedorf entdeckt. In dem Hetzartikel "Keine Asylanten in die Brookkehre", in dem die Aktion beschrieben wurde, ist von "Asylschmarotzern" und "Massenüberfremdung" die Rede. Zuletzt wurden Flugblattverteilungen Ende August im Bezirk Wandsbek festgestellt. In einem Artikel vom 28.06.2014, in dem es um die Umbenennung einer Straße in Hamburg-Bahrenfeld zum Gedenken an das Hamburger Opfer des NSU ging, beklagten sich die Neonazis über eine angebliche "Pogromstimmung gegen rechts" und die "Kriminalisierung nationalgesinnter Menschen in Deutschland". Am 06.10.2014 erschien letztmals ein Beitrag auf der Internetseite "mein-hh.info". Auch dieser Artikel mit dem Titel "Asylflut: Keiner traut sich Nein zu sagen" richtete sich gegen die Aufnahme von Asylsuchenden. Weiter ist von einer "Asylmafia" die Rede und davon, dass die "Massenmedien in der BRD" alle "gleichgeschaltet" seien. Da wiederholt dem "Kameradenkreis" zuzurechnende Flugblätter mit falschem Impressum verbreitet wurden, erstattete die Polizei eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Die Verfasser hatten auf die Internetseite "mein-hh. info" verwiesen. Die zuständige "Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein" (MA HSH) ermittelte nach einem entsprechenden Hinweis des LfV Hamburg im Oktober 2014 gegen den mutmaßlichen Betreiber der Internetseite wegen Verstoßes gegen das Telemediengesetz. Seitdem wurden keine neuen Beiträge mehr veröffentlicht. 5.4 "Hamburger Nationalkollektiv & Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg" (HNK & WWT) Die seit dem Frühjahr 2011 aktive, aktionistisch geprägte Gruppierung "Hamburger Nationalkollektiv & Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg" (HNK & WWT) ist ein Zusammenschluss von Neonazis und ehemaligen Angehörigen der Skinhead-Szene. Einen Teil der Vereinigung bildet die "Weisse Wölfe Terrorcrew" (WWT), die ursprünglich 2008 als Fangruppe der gleichnamigen rechtsextremistischen Skinhead-Band "Weisse Wölfe" gegründet wurde. Der damaligen Gruppe gehörten auch Rechtsextremisten aus anderen Bundesländern wie Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin an. Deren Mitglieder traten ab 2008 in Hamburg durch 141 Rechtsextremismus rechtsextremistische Strafund Gewalttaten in Erscheinung. 2010 musste eine der Führungspersonen der Gruppierung wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte und vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen eine vierzehnmonatige Haftstrafe antreten. Infolgedessen wurde es vorerst ruhiger um die Gruppe. Nach seiner Haftentlassung im Frühjahr 2011 wurden die Strukturen reaktiviert und die Gruppierung zeigte sich durch personelle Veränderungen als "Hamburger Nationalkollektiv & Weisse Wölfe Terrorcrew" (HNK & WWT)" vermehrt politisch aktiv. HNK & WWT entwickelte sich nach der personellen Neuaufstellung von einem erlebnisorientierten Skinhead-Zusammenschluss zu einer gewaltbereiten Aktionsgruppe mit politischem Anspruch. Durch selbstbewusstes und provokantes Auftreten bei Demonstrationen und Veranstaltungen versucht die Gruppierung vor allem jüngere und aktionsbereite Aktivisten an sich zu binden und für rechtsextremistisches Gedankengut empfänglich zu machen. "Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg" im Internet Seit Anfang 2014 tritt die Gruppierung in der Öffentlichkeit nur noch unter dem Namen "Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg" (WWT) auf und verwendet für Schriftzüge und Transparente ausschließlich diese Bezeichnung. Zwar wird auf der seit Februar 2014 inaktiven Internetseite der Vereinigung das "Hamburger Nationalkollektiv" (HNK) noch aufgeführt, Personengruppen oder Einzelpersonen können ihm aber nicht mehr zugeordnet werden. Nachdem die Vereinigung bis Mitte 2013 überwiegend im Hamburger Raum aktiv war und auch deren Mitglieder in Hamburg und im Umland ihren Wohnsitz hatten, ist seit einiger Zeit eine überregionale aber auch bundesweite Expansion der Gruppenstruktur zu beobachten. So haben sich mittlerweile in mehreren Bundesländern weitere sogenannte "WWT-Sektionen" gebildet, die als selbstständig agierende Personenzusammenschlüsse öffentlich in Erscheinung treten und überwiegend 142 Rechtsextremismus aus bereits bekannten und zum Teil gewalttätigen Rechtsextremisten bestehen. Der als gewaltbereit eingestuften Gruppierung "WWT Sektion Hamburg" werden derzeit maximal zehn Neonazis zugeordnet - mit abnehmender Tendenz. Bundesweit ist von mindestens 50 WWT-Mitgliedern und -Anhängern auszugehen. Als Erkennungszeichen bei öffentlichen Auftritten dient den Sektionen die uniformartige einheitliche Oberbekleidung der Aktivisten, die sie bei Musikveranstaltungen, Kundgebungen und sonstigen Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene zur Schau tragen. Die Vereinigung versucht zudem durch bundesweit beworbene Rechtsrockkonzerte szeneintern Aufmerksamkeit zu erlangen und nach außen propagandistisch zu wirken. So organisierte die "WWT Sektion Thüringen" beispielsweise am 16.08.2014 in Erfurt ein Konzert mit rund 90 Teilnehmern, bei der diverse rechtsextremistische Bands und Sänger auftraten. Am 26.07.2014 konnte in Hamburg-Harburg erstmals eine öffentliche Zusammenkunft der bundesweiten Sektionen und deren Mitglieder polizeilich festgestellt werden. Die 17 polizeilich überprüften Personen stammen aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. Da die meisten Teilnehmer in schwarzen T-Shirts mit der Aufschrift "Weisse Wölfe Terrorcrew" sowie einer Schlagring-Abbildung öffentlich auftraten, wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Uniformierungsverbot eingeleitet. Im Zuge der Zusammenkunft kam es zudem zu Verstößen gemäß SS 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Zumindest ein WWT-Angehöriger rief "Sieg Heil" und zeigte den "Hitlergruß". Die immanente Gewaltbereitschaft der WWT zeigte sich unter anderem bei einem Vorfall am 01.02.2014 am Hamburger Hauptbahnhof. Dort kam es in einem Schnellrestaurant zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung bei der Angehörige der WWT-Sektionen "Hamburg" und "Thüringen" zunächst rechtsextremistische Parolen wie "Sieg Heil" skandierten und den "Hitlergruß" zeigten und anschließend Personen, die sie für "Linke" hielten, eingesetztes Sicherheitspersonal sowie Beamte der Bundespolizei zunächst verbal und dann auch massiv tätlich angriffen. Bei den Tätern wurden Einhandmesser, Tierabwehrspray und Mundschutze sichergestellt. Gegen die Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen schwerer Körperverletzung, Widerstand gegen 143 Rechtsextremismus Vollstreckungsbeamte, Volksverhetzung, Nötigung, Beleidigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet. Angehörige der Hamburger WWT-Sektion zeigten sich 2014 bei diversen neonazistischen Veranstaltungen wie dem jährlichen Trauermarsch in Magdeburg am 18.01.2014 aktiv. Hier marschierten sie gemeinsam mit Thüringer Aktivisten hinter einem Transparent mit der Aufschrift "Kein Vergeben, Kein Vergessen - WWT Sektion Thüringen". Bei einem am 08.02.2014 durchgeführten sogenannten Trauermarsch in Weimar konnten ebenfalls Mitglieder der "WWT Sektion Hamburg" festgestellt werden. Die Veranstaltung war von einer Führungsperon der "WWT Sektion Thüringen" angemeldet und organisiert worden. Am 26.04.2014 nahmen Angehörige der "WWT Sektion Hamburg" an einer NPD-Kundgebung in Berlin-Kreuzberg teil unter dem Motto "Kreuzberg muss befreit werden - sicher, sauber, ordentlich! Weg mit Multikulti, Kriminalität, Verslumung!". Gegen die Hamburger wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet, da sie im Nachgang der Veranstaltung in einer Szene-Kneipe unter anderem "Sieg Heil" gerufen haben sollen. Angehörige der "WWT Sektion Hamburg" waren auch bei der NPD-Kundgebung am 1. Mai in Rostock vor Ort und beteiligten sich zusammen mit Aktivisten und Mitgliedern anderer Sektionen an der Demonstration zum sogenannten"Tag der deutschen Zukunft" am 07.06.2014 in Dresden. Am 12.07.2014 wurden Angehörige der "WWT Sektion Hamburg" bei einer Solidaritätsveranstaltung für den zuvor geschlossenen "Club 88" in Neumünster (Schleswig-Holstein) polizeilich festgestellt. Die Personen trugen T-Shirts mit der Aufschrift "Weiße Wölfe Terrorcrew". Der Aufdruck war von der Farbgebung und dem Schriftzug her dem Logo der in Deutschland verbotenen Skinhead-Organisation "Blood & Honour" nachempfunden. Statt der Triskele in der Mitte wurde ein Schlagring verwendet. Die vom verbotenen "Blood & Honour"-Netzwerk verwendete und von der WWT übernommene Triskele ähnelt von der Formgebung her einem dreiarmigen Hakenkreuz. 144 Rechtsextremismus Im Oktober 2012 hatte der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung eingeleitet, das Bezüge nach Hamburg aufwies. Den Beschuldigten, darunter ein Mitglied und ein ehemaliges Mitglied der "WWT Sektion Hamburg", wurde vorgeworfen, ein rechtsextremistisches "Werwolf-Kommando" gegründet zu haben, mit dem Ziel, das politische System der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen. Die Ermittlungen und die am 17.07.2013 durchgeführten Exekutivmaßnahmen konnten den Verdacht nicht weiter erhärten. Das Verfahren wurde im Oktober 2014 eingestellt. Nachdem sich die "WWT Sektion Hamburg" in der zweiten Jahreshälfte 2013 zunächst durch ein neues Design und aktuelle Beiträge und Statements zu politischen Themenfeldern wieder auf ihrer Internetseite präsentierte, kam der mediale Auftritt der Vereinigung Anfang 2014 völlig zum Erliegen. Lediglich ein Verlaufsbericht über die Teilnahme am jährlichen Neonazi-Aufmarsch am 18.01.2014 in Magdeburg wurde im Februar eingestellt. 6. Subkulturell geprägte Rechtsextremisten Als "subkulturell geprägt" bezeichnen die Verfassungsschutzbehörden vornehmlich jüngere Rechtsextremisten, die ihre rechtsextremistischen Einstellungen in erster Linie durch entsprechende Verhaltensweisen, durch Musik, Kleidung, einschlägige Tätowierungen und andere Erkennungszeichen zum Ausdruck bringen und ausleben - weniger durch politische Aktivitäten. Ein hervorstechendes Merkmal der subkulturell geprägten Rechtsextremisten ist ihre grundsätzliche Gewaltaffinität. Deshalb zählt das LfV Hamburg auch Einzelpersonen ohne erkennbare Anbindung an rechtsextremistische Organisationsoder Szenestrukturen, die durch rechtsextremistisch motivierte Straftaten aufgefallen sind, zu dieser Kategorie. Der Anteil klassischer Skinheads in dieser Szene geht, auch altersbedingt, kontinuierlich zurück. An die Stelle des traditionellen Skinhead-Outfits (Glatze, Bomberjacke und Springerstiefel) sind Kleidungsstücke und Marken getreten, die sich an allgemeinen Trends der Jugendmode, der Hooliganszene oder der "Autonomen Nationalisten" 145 Rechtsextremismus orientieren. Bei Demonstrationen wird zudem das Tragen Skinhead-typischer Kleidung oftmals durch entsprechende Auflagen untersagt. Die meisten der subkulturell geprägten Rechtsextremisten verfügen über kein geschlossenes rechtsextremistisches Weltbild, sie sind mehr von einzelnen rechtsextremistischen Einstellungen und Argumentationsmustern beeinflusst. Aktivitäten mit Erlebnischarakter wie der Besuch rechtsextremistischer Musikveranstaltungen oder Fußballspielen sowie die gelegentliche Teilnahme an Demonstrationen, insbesondere wenn es zu "Feindberührungen" kommen könnte, stehen für diesen Personenkreis im Vordergrund. An der Einbindung in feste Strukturen und eine langfristige politische Betätigung besteht im Gegensatz zu den Angehörigen neonazistischer Gruppen kein Interesse. Kennzeichnend für diese Szene ist das Ausleben eines "rechten" Lebensgefühls, zu dem neben Rockmusik mit nationalistischen, antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Texten auch starker Alkoholkonsum und szenetypische Straftaten gehören. Eine immer größere Rolle in dieser Szene spielen die sozialen NetzDas Logo auf der Internetseite der werke. Diese Plattformen werden Hammerskins zunehmend genutzt, um rechtsextremistisches Gedankengut zu verbreiten. Die insbesondere durch Musik und rechtsextremistische Internetpropaganda vermittelten Feindbilder führen zu Hass und Aggressivität. Sie können Auslöser für Gewalttaten sein, die häufig spontan und unter Alkoholeinfluss verübt werden. Die mittlerweile einzige bundesweit aktive Skinhead-Organisation sind die "Hammerskins", die sich durch einen hohen Organisierungsgrad und ein ausgeprägtes rassistisches Elitedenken auszeichnen. Die Organisation wurde 1986 in den USA gegründet und hat sich das Ziel gesetzt, die Skinheads in einer sogenannten "Hammerskin-Nation" zu vereinen. Die "Hammerskins" sind in verschiedenen Ländern mit sogenannten "Divisionen" vertreten, darunter auch in Deutschland. Regional gliedert sich die Vereinigung in Untereinheiten, den "Chaptern". Die Hammers146 Rechtsextremismus kins weisen somit ähnliche Strukturen auf wie bekannte Rockergruppen ("Hells Angels" und andere). Die sich als exklusive Bruderschaft verstehenden "Hammerskins" unterwerfen Interessenten einem langwierigen Auswahlund Bewährungsprozess, an dessen Ende der Status "Member", also die Vollmitgliedschaft, steht. Die Supporter-Organisation "Crew 38" gehört zum engen Umfeld der Hammerskins. Die Angehörigen dieses Netzwerks besitzen selber keinen Mitgliedsstatus, fühlen sich aber den Hammerskins eng verbunden. Das Logo der Hammerskins sind zwei gekreuzte Zimmermannshämmer auf einem Zahnrad. In Deutschland ist dieses Logo in den Farben der Reichsflagge, also schwarz-weiß-rot, gehalten. Auch die Bezeichnung "Crew 38" orientiert sich an diesem Logo. Die Ziffer 3 steht für c = crossed und die Ziffer 8 für h = hammers. Die Hammerskins sind in Deutschland seit Anfang der 1990er Jahre präsent. Es gibt aktuell circa 10 deutsche "Chapter". In Hamburg gibt es bislang keine Strukturen. Die "Hammers" kommen regelmäßig zu nationalen und internationalen Treffen an unterschiedlichen Orten zusammen. Das alljährliche "Hammerfest" fand am 29.11.2014 in Mailand mit rund 500 Teilnehmern statt. Zum "Hammerfest" 2013 in Toul (Frankreich) waren noch circa 1.500 Teilnehmer aus ganz Europa angereist. Bis auf die Organisation von einzelnen Konzertveranstaltungen tritt die Vereinigung nach außen kaum in Erscheinung. Zur Kategorie der subkulturell geprägten Rechtsextremisten werden in Hamburg etwa 120 Personen gerechnet, die sich zum Teil in losen, stadtteilbezogenen Cliquen formieren und meistens auch über soziale Netzwerke in Beziehung stehen. Personelle Überschneidungen gibt es in geringem Umfang mit der gewaltbereiten Fußballszene. Den Kern der subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene bildet das Umfeld der in Hamburg beheimateten Rechtsrockbands ( 7). In der Öffentlichkeit ist die Szene jedoch selten wahrnehmbar. Ursächlich hierfür ist unter anderem, dass es in Hamburg keine Szenetreffpunkte gibt und in den vergangenen Jahren (bis 2014) auch keine rechtsextremistischen Konzerte in Hamburg stattfanden. Auch gelingt es weder der NPD noch den hiesigen neonazistischen Gruppierungen kaum, rechtsextremistisch 147 Rechtsextremismus orientierte Jugendliche und junge Erwachsene aus dem subkulturellen Milieu für politische Aktivitäten zu gewinnen und zu mobilisieren. Im September 2014 wandten sich Spieler des SC Sternschanze mit einem offenen Brief an die Presse. Sie weigerten sich, gegen eine Herrenmannschaft des SC Osterbek anzutreten, da sie Akteure dieser Mannschaft aufgrund von Äußerungen und deren Erscheinung und Auftreten der rechtsextremistischen Szene zuordneten. Der Vorstand des SC Osterbek schloss die Spieler nach Prüfung der Vorwürfe mit sofortiger Wirkung aus dem Verein aus und distanzierte sich von rechtem Gedankengut in jedweder Form. Einige der betroffenen Spieler sind dem LfV Hamburg als Angehörige der subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene bekannt. Auch der Hamburger Fußballverband erhielt den offenen Brief und wandte sich darauf an das LfV. Der Verfassungsschutz konnte den Fußballverband durch intensive Beratung unterstützen. 7. Rechtsextremistische Musikszene Musik ist für die Verbreitung rechtsextremistischen Gedankengutes unter Jugendlichen und jungen Heranwachsenden von zentraler Bedeutung. Über die Musik soll Interesse an der rechten Subkultur und deren Einstellungen geweckt werden. Sie ist zudem - wie generell bei Jugendkulturen - ein wesentlicher identitätsstiftender Faktor und festigt die Bindung zur jeweiligen Szene. Das Kalkül ist: Wer die Musik mag, ist wahrscheinlich auch empfänglich für die Botschaften. Der 1993 verstorbene Gründer des rechtsextremistischen "Blood & Honour"-Netzwerks" und Sänger und Gitarrist der Skinhead-Kultband "Skrewdriver", Ian Stuart Donaldson, war sich dessen bewusst und erklärte in einem Interview: "Musik ist das ideale Mittel, Jugendlichen den Nationalsozialismus näher zu bringen, besser als das in politischen Veranstaltungen gemacht werden kann, kann damit Ideologie transportiert werden". Im Rahmen von Konzertveranstaltungen werden üblicherweise CDs sowie Merchandisingprodukte zum Kauf angeboten. Rechtsextremistische Musik wird allerdings hauptsächlich über das Internet, über Ver148 Rechtsextremismus sandhandel oder Downloadangebote, sowie in entsprechenden Szeneläden vertrieben. Im Jahr 2014 gab es bundesweit gut 160 rechtsextremistische Musikveranstaltungen (2013: 171). Konzertveranstaltungen wie zum Beispiel Skinhead-Konzerte nehmen hierbei mit 55 (2013: 78) Events eine bedeutende Stellung ein. Bei 51 (2013: 46) rechtsextremistischen Parteiveranstaltungen traten Live-Musiker im Rahmenprogramm auf. Zudem gab es 55 (2013: 47) rechtsextremistische Liederabende mit Auftritten eines oder mehrerer Interpreten. Während Liederabende in der Regel vor einem überschaubaren Publikum mit meist weniger als 100 Teilnehmern stattfinden, können einzelne offen beworbene Live-Konzerte durchaus Besucherzahlen im vierstelligen Bereich erreichen. Regionale Konzertveranstaltungen werden zumeist von 100 bis 200 Besuchern frequentiert. Diese Konzerte werden oftmals als Geburtstagsoder sonstige Privatfeiern getarnt und entsprechend bei potenziellen Vermietern geeigneter Räumlichkeiten angemeldet. Offen angekündigt werden insbesondere Veranstaltungen, mit denen Parteien wie die NPD oder "Die Rechte" die Popularität rechtsextremistischer Musik für ihre Zwecke instrumentalisieren wollen, sowie Veranstaltungen, die vorrangig einen kommerziellen Hintergrund haben und professionell organisiert sind. Am 05.07.2014 fand in Gera zum zwölften Mal die NPD-Konzertveranstaltung "Rock für Deutschland" statt. An der vom Kreisverband Gera angemeldeten Veranstaltung nahmen jedoch nur noch etwa 300 Personen teil. Der Veranstalter der Open-Air-Veranstaltung hatte rund 1.200 Teilnehmer erwartet. 2013 zog die Veranstaltung noch circa 700 Besucher an, 2012 waren es rund 1.000 gewesen. Neben der etablierten, aber an Bedeutung verlierenden Veranstaltung "Rock für Deutschland" setzte die NPD bei weiteren größeren Events Livebands als Werbestrategie in Kombination mit Redebeiträgen ein. Am 09.08.2014 führte der NPD-Kreisverband Kyffhäuserkreis zum zweiten Mal eine Veranstaltung mit dem Titel "In Bewegung - das politische Fest der Nationalen" durch. Veranstaltungsort war Sonderhausen (Thüringen). An der Veranstaltung nahmen circa 700 Besucher 149 Rechtsextremismus teil. Der Veranstalter bezifferte die Teilnehmerzahl mit rund 1.200. Neben Redebeiträgen von ranghohen NPD-Funktionären traten mehrere rechtsextremistische Bands auf, darunter die in der rechtsextremistischen Szene besonders populäre Band "Die Lunikoff Verschwörung". Einige Wochen zuvor, am 28.06.2014, fand in Schwanebek/OT Nienhagen (Sachsen-Anhalt) unter dem Titel "Skinhead Rock Open Air" mit 1.300 Besuchern das größte rechtsextremistische Konzert des Jahres statt. Organisator war ein ortsansässiger Neonazi, der bereits seit mehreren Jahren als Konzertveranstalter aktiv ist. 2012 und 2013 hatte die von ihm organisierte Vorläuferveranstaltung "European Skinhead Party" bis zu 1.800 Teilnehmer angezogen. In Nienhagen traten sechs Bands auf. Wie bereits 2013, war auch die Hamburger Band "Abtrimo" dabei. Nach einer Pressemeldung soll der Sänger der Band das Konzert mit den Worten "Wir hassen das System .. wir hassen diesen Staat ..." eingeleitet haben. Die Gemeinde Vorharz hatte die Veranstaltung im Vorfeld mit Verfügung vom 23.06.2014 verboAusdruck der Facebook-Seite mit der Ankündigung zum Abtrimo Konzert am 26.04.2014 ten. Diese hatte vor Gericht jedoch in Hamburg keinen Bestand. Am 27.06.2014 hob das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt das Verbot auf und begründete seine Entscheidung unter anderem mit dem teilweise politischen Charakter der Veranstaltung. Angehörige der subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene in Hamburg nehmen regelmäßig an Rechtsrock-Konzerten im Hamburger Umland und auch weiter entfernten Orten teil. Zudem haben in Hamburg mehrere Skinhead-Bands ihren Sitz, die, wie Abtrimo, auch zu überregionalen Konzerten eingeladen werden. 2014 fand nach mehrjähriger Pause wieder ein rechtsextremistisches Konzert auf Hamburger Boden statt. Eigenen Angaben zufolge gab Abtrimo gemeinsam mit einer brasilianischen Skinhead-Band am 26.04.2014 ein Konzert in kleinem Rahmen. Neben dem Konzert in Nienhagen trat die Band nach 150 Rechtsextremismus eigener Darstellung im Juli in Berlin und im August in Baden-Württemberg auf. 2014 veröffentlichte "Abtrimo" unter dem Namen "Hammonia" eine weitere CD mit vier neuen Stücken mit zum Teil eindeutig rechtsextremistischen Texten. Auf Anregung des LfV Hamburg wurde der Tonträger indiziert, das heißt in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen. Die Verbreitung der CD an unter 18jährige ist damit verboten. In ihrer Entscheidung vom 02.10.2014 beanstandete die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zwei der vier Lieder. In dem Text des Liedes "Hammonia" sah die BPjM die Tatbestände des Anreizes zum Rassenhass und zur Gewalt gegeben. Der Text sei "geeignet, erhebliche Vorurteile und eine feindselige Haltung gegenüber den in Hamburg lebenden Ausländern beziehungsweise Menschen mit Migrationshintergrund hervorzurufen. [...]" Insgesamt sei der Text des Titels "Hammonia" "geeignet, eine aggressive Grundstimmung gegen Fremde und eine Angst vor einer Überfremdung Hamburgs (und Deutschlands) zu erzeugen." Bereits 2013 war auf Anregung des LfV Hamburg die Abtrimo-CD "7 auf einen Streich" von der BPjM auf den Index gesetzt worden ( s. VSB 2013, S. 170). 8. Rechtsextremistische Parteien 8.1 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Die Situation der NPD als einzige bundesweit agierende rechtsextremistische Partei verschlechterte sich 2014 zunehmend. InnerparteiMitglieder: 5.200 lich setzte sich die Spaltung in ein Bundessitz: Berlin radikales und ein gemäßigteres Vorsitzender: Frank Franz Lager fort. Personelle Differenzen und Skandale innerhalb des BunLandesverband Hamburg desvorstandes und einzelner Landesverbände schwächten die ParMitglieder: 130 tei, ihre Struktur und ihre Vorsitzender: Thomas Wulff Außenwirkung zusätzlich. Auch die 151 Rechtsextremismus Wahlergebnisse im "Superwahljahr" 2014 mit drei Landtagswahlen in den strategisch wichtigen ostdeutschen Bundesländern und der Europawahl waren für die NPD enttäuschend. Nachdem der Parteivorsitzende Holger Apfel Ende 2013 skandalträchtig von seinem Amt zurückgetreten war, übernahm der Fraktionsvorsitzende der NPD in Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, zunächst kommissarisch die Führung der Partei. Während Apfel seinerzeit versucht hatte, seinen "sächsischen Weg", das heißt einen moderateren, auf mehr gesellschaftliche Anschlussfähigkeit setzenden Kurs der NPD durchzusetzen, ist Pastörs dem radikaleren Flügel der Partei zuzuordnen und kündigte zunächst "eine harte Hand" in der Führungsspitze an. Entgegen der Prognosen setzte der mehrfach vorbestrafte "Hardliner" jedoch kaum Akzente und stellte sich auf dem Bundesparteitag am 21./22.11.2014 in Weinheim nicht wieder zur Wahl. Die zunehmend desolate Lage der Partei spiegelt sich auch in den seit Jahren zurückgehenden Mitgliederzahlen wider. Nachdem 2013 noch 5.500 Mitglieder zu verzeichnen waren (2012: 6.000), sind es 2014 nur noch 5.200. Damit einhergehend sinken auch die Einnahmen der NPD durch Mitgliedsbeiträge stetig. Die Ergebnisse bei den Landtagswahlen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen blieben hinter den Erwartungen zurück. Gerade in Ostdeutschland wollte man sich nach der Führungskrise Ende 2013 wieder gestärkt präsentieren. In Thüringen erhoffte sich die NPD, in das dritte Landesparlament einzuziehen. Sie erreichte jedoch lediglich einen Stimmenanteil von 3,6 Prozent (2009: 4,3%), und dies obwohl sich die Partei personell stark aufgestellt hatte. Sie war in allen 44 Wahlkreisen mit Direktkandidaten vertreten und führte einen ressourcenintensiven Wahlkampf. Für den Misserfolg maßgeblich verantwortlich gemacht wurde der Landesvorsitzende und Spitzenkandidat Patrick Wieschke, der nach Presseberichten mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen und häuslicher Gewalt konfrontiert worden war. Wieschke legte daraufhin sein Amt als Bundesorganisationsleiter nieder und kandidierte beim Landesparteitag am 12.01.2015 nicht mehr für den Landesvorsitz. Auch in Brandenburg musste die NPD im Vergleich zur vorangegangenen Landtagswahl 2009 Stimmenverluste hinnehmen. Mit 2,2 Prozent lag sie 0,4 Prozentpunkte unter ihrem Ergebnis von 2009. Noch am 152 Rechtsextremismus Wahlabend kündigte der damalige Pressesprecher und heutige Bundesvorsitzende Frank Franz aufgrund des enttäuschenden Ergebnisses eine "intensive Wahlkampfund Ergebnisanalyse" an. Noch größer war die Enttäuschung über das Abschneiden in Sachsen. Neben Mecklenburg-Vorpommern war Sachsen bislang das einzige Bundesland, in dem die NPD in einem Landtag vertreten war. Mit 4,95 Prozent (2009: 5,6 Prozent) verpasste die Partei den Wiedereinzug. Ihr fehlten 809 Stimmen zum Überspringen der Fünf-Prozent-Hürde. In ersten Reaktionen wurde eine Neuauszählung der Stimmen gefordert, da es bei der Auszählung angeblich zu "zahlreichen Unregelmäßigkeiten" gekommen sei. Bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 25.05.2014 konnte sich der frühere NPD-Vorsitzende Udo Voigt einen Platz sichern. Die NPD erreichte bundesweite 1,0 Prozent und hat damit Anspruch auf einen Sitz in Straßburg, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr die Drei-Prozent-Hürde als verfassungswidrig erklärt hatte. Wahlergebnis Wahlergebnis Datum Bundesland 2014 in % 2009 in % 25.05.2014 Europawahl 1,0 - 31.08.2014 Sachsen 4,95 5,6 14.09.2014 Thüringen 3,6 4,3 14.09.2014 Brandenburg 2,2 2,6 15.02.2015 Hamburg 0,3 - Der bayerische Landesvorsitzende Karl Richter trat im Oktober 2014 von seinem Amt zurück. Auslöser hierfür war die Affäre um seinen Stellvertreter Sascha Roßmüller, der seit einigen Jahren aktives Mitglied des Motorradclubs "Bandidos" ist. Der damalige stellvertretende Landesvorsitzende wurde bei einer Razzia wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung und krimineller Betätigungen in Untersuchungshaft genommen. Zuvor war er parteiintern sogar als möglicher Kandidat für das Amt des Parteivorsitzenden gehandelt worden. 153 Rechtsextremismus Neben den Vorwürfen gegen Wieschke und Roßmüller prägten weitere Skandale und personelle Querelen das Bild der NPD in der Öffentlichkeit. So trat auch Generalsekretär Peter Marx unfreiwillig zurück, da er in die Affäre um eine ehemalige Erotikdarstellerin verwickelt war, die sich in der Partei zu etablieren versuchte. Aufgrund parteiinterner Streitigkeiten kam es im nordrhein-westfälischen Landesverband und - nach der Wahlniederlage - auch in Sachsen zu zahlreichen Rücktritten von Funktionären und Parteiaustritten. Die NPD meldete 2014 anlässlich des 1. Mai nur noch drei Großveranstaltungen an. In Rostock nahmen rund 300 Personen an der von dem NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern angemeldeten Demonstration unter dem Motto "Arbeit, Heimat, Zukunft - Wir kämpfen für Deutschland" teil. Die Aufzugsroute wurde blockiert und musste daraufhin kurzfristig geändert werden. Der Aufzug wurde aufgrund der Blockadeaktion vorzeitig abgebrochen. In Kaiserslautern versammelten sich bei einer Demonstration rund 130 Rechtsextremisten unter dem Motto "Europa wählt rechts - die Pfalz wählt NPD" weitgehend störungsfrei. In Duisburg kam es dagegen bei der NPD-Kundgebung zu Auseinandersetzungen zwischen den rund 100 Teilnehmern und 400 Gegendemonstranten. Des Weiteren gab es diverse kleinere Veranstaltungen ohne überregionale Bedeutung, unter anderem in Eisenhüttenstadt, Falkensee und Frankfurt/Oder. Am 21./22.11.2014 hielt die NPD ihren 35. ordentlichen Bundesparteitag in Weinheim ab, der anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Partei unter dem Motto "50 Jahre für Frieden, Freiheit und Souveränität" stand. Frank Franz, der bisherige Bundespressesprecher und ehemalige Landesvorsitzende der NPD im Saarland, wurde mit 63,7 Prozent zum neuen Vorsitzenden gewählt. Udo Pastörs, der bis dahin das Amt kommissarisch geleitet hatte, stellte sich nicht erneut zur Wahl. Der erst 36-jährige Franz gilt parteiintern als gemäßigt und wird daher insbesondere von Vertretern des nationalsozialistischen Flügels innerhalb des Bundesvorstandes kritisch gesehen. Hierzu gehören unter anderem die Landesvorsitzenden von Berlin und Hamburg, Sebastian Schmidtke und Thomas Wulff, der überraschenderweise wieder in den Bundesvorstand gewählt wurde. Aus seiner mangelnden Wertschätzung für den neuen Parteichef machte Wulff keinen Hehl. Das Wahlergebnis zeigt, dass die neonazistischen Kräfte in der NPD, die nach dem Tod Jürgen Riegers 2009 an Einfluss verloren haben, nach wie vor über 154 Rechtsextremismus einen starken Rückhalt in der Partei verfügen. Sollte es mit der Entwicklung der NPD so weiter gehen, ist auch mit einem erneuten Aufflammen der Flügelkämpfe zu rechnen. Dass Wulff zumindest im Parteivorstand kritisch gesehen wird, zeigt sich auch daran, dass gegen ihn im März 2014 ein neues Parteiausschlussverfahren eingeleitet wurde. Er hatte sich auf einer Parteiveranstaltung in Hamburg offen zum Nationalsozialismus bekannt. Der angestrebte Parteiausschluss Wulffs scheiterte allerdings im März 2015 vor dem NPD-Bundesschiedsgericht. Vor dem Hintergrund der hohen Öffentlichkeitswirkung des Themas Flüchtlinge fokussiert die NPD, neben ihrer langfristig angelegten, aber bisher wenig erfolgreichen Anti-EUund Anti-Euro-Kampagne, dieses Themenfeld weiter und agitiert offensiv und provokativ gegen Ausländer und "Asylbetrüger". Damit versucht sie gezielt, Verunsicherungen und Abwehrhaltungen in der Bevölkerung aufzugreifen und für ihre ausländerund fremdenfeindlichen Agitationen zu instrumentalisieren. Der Jugendorganisation der NPD, den "Jungen Nationaldemokraten" (JN), gehörten 2014 noch circa 350 Mitglieder an (2013: 380). Am 13.12.2014 wählten die Delegierten auf dem 40. ordentlichen Bundeskongress der JN in Thüringen Sebastian Richter zum neuen Bundesvorsitzenden. Am 22. März führten die JN in Kirchheim (Thüringen) unter dem Motto "Viele Nationen - ein Ziel" einen sogenannten Europakongress durch; an der Veranstaltung nahmen rund 150 Personen teil. Unter den Teilnehmern befanden sich auch Vertreter aus acht europäischen Ländern. Im Zuge des Wahlkampfes für die Landtagswahl im September in Sachsen starteten die JN eine "Anti-Drogen-Aktionswoche" unter dem Motto "Weg mit dem Drogendreck", die bundesweit für Aufsehen sorgte. Die Jugendorganisation der NPD verteilte ihre eigene Schülerzeitung "Platzhirsch - Der Schülersprecher", in der sie neben dem vorgeblichen Thema Drogenbekämpfung vor allem ihr rechtsextremistisches Gedankengut propagierte und an Jugendliche heranzutragen versuchte. Öffentlichkeitsund medienwirksam inszeniert wurde die Verbreitung der vermeintlichen Schülerzeitung durch einen Aktivisten im Elchkostüm, der die Propaganda-Publikation an Schulen verteilte. ( VI. 5) 155 Rechtsextremismus Hamburg Die Mitgliederzahl der NPD Hamburg liegt wie in den Vorjahren bei circa 130 Mitgliedern. Nachdem der Landesverband in den vergangenen Jahren strukturell und organisatorisch erheblich geschwächt schien, zeigte er sich 2014 unter Leitung des neuen Landesvorsitzenden Thomas Wulff wieder zunehmend aktionistisch und engagierter. Die NPD führte 2014 insgesamt zwölf Informationsstände im Hamburger Stadtgebiet durch, an denen sich jeweils nicht mehr als zehn Aktivisten beteiligten. Der erste fand am 25.01.2014 unter dem Motto "Asylflut stoppen" in Hamburg-Rahlstedt statt. Im Vorfeld der Europawahl und der Bezirksversammlungswahlen trat die NPD am 24.05.2014 auch in Bramfeld und Bergedorf auf. Mit ihren antieuropäischen und fremdenfeindlichen Parolen stieß sie allerdings, wie schon in der Vergangenheit, nur auf geringe Resonanz. Im Oktober 2014 unterstützte der Hamburger Landesverband mit zwei Infoständen am 04.10. in Rahlstedt und Bramfeld und einer Unterschriftenaktion die "G9 Initiative" für die Wiedereinführung der neunjährigen Gymnasialzeit. Bereits im November läutete die Hamburger NPD ihren Wahlkampf zur Bürgerschaftswahl am 15.02.2015 ein. Mit einer Serie von sieben Infoständen innerhalb in einer Woche, unter anderem in Bramfeld, Berne, Sasel, Wellingsbüttel und Rahlstedt, zeigte die NPD vor allem im Bezirk Wandsbek verstärkt Präsenz. Am 13.12.2014 hielt die Partei in Nettelnburg eine Kundgebung unter dem Motto "Multikulti ist asozial - Wehrt Euch gegen Asylbetrüger" ab, an der sich jedoch nur knapp 20 Aktivisten beteiligten. Neben Redebeiträgen von Thomas Wulff, sprach auch der Spitzenkandidat Lennart Schwarzbach insbesondere über die "Islamisierung" Hamburgs, die unaufhaltbare "Asylflut" und die damit angeblich einhergehende zunehmende "Kriminalitätsbelastung durch Ausländer". Die Partei "DIE LINKE" mobilisierte zu einer Gegenkundgebung unmittelbar am Veranstaltungsort. Insgesamt versuchten rund 450 Gegendemonstranten zum Teil gewaltsam die Kundgebung zu stören und über die polizeilichen Absperrungen zu den NPD-Anhängern zu gelangen. Am 02.03.2014 wählte die Partei einen neuen Landesvorstand und Thomas Wulff zu ihrem neuen Landesvorsitzenden. Der vorige Amtsinhaber und langjährige Szeneaktivist Torben Klebe wurde zu seinem 156 Rechtsextremismus Stellvertreter gewählt. Kurz nach seiner Wahl enthob der Bundesvorstand der NPD Wulff jedoch wieder seines Amtes und leitete erneut ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn ein, da er sich auf der parteiinternen Veranstaltung offen als Nationalsozialist bezeichnet und zum Nationalsozialismus bekannt hatte. Das erste Parteiausschlussverfahren gegen ihn, das 2013 noch unter dem alten Parteichef Holger Apfel eingeleitet worden war, musste wegen eines Formfehlers eingestellt werden. Der Bundesvorstand hatte es damals versäumt, zuvor ein Mediationsverfahren durchzuführen. Wulff verfasste daraufhin, wie bereits 2013, einen provokativen "Brandbrief", in dem er erneut die Parteiführung, insbesondere den damaligen kommissarischen Bundesvorsitzenden Udo Pastörs, massiv kritisierte und der Partei mit der aktuellen politischen Wegrichtung eine desaströse Zukunft prognostizierte. Bereits im Mai agierte Wulff jedoch bereits wieder als Landeschef, nachdem die einstweilige Verfügung der Amtsenthebung vom Hamburger Schiedsgericht für unwirksam erklärt worden war. Der Ausschluss Wulffs aus der Partei scheiterte im März 2015 vor dem NPD-Bundesschiedsgericht. Am 27.04.2014 führte die NPD eine interne Wahlund Vortragsveranstaltung mit dem langjähren Aktivisten und mehrfach unter anderem wegen rechtsterroristischer Anschläge vorbestraften Neonazi Peter Naumann zum Thema "Beispiel Ukraine - Die geostrategische Einflussnahme der USA" durch. In einem am 30.04.2014 auf ihrer Internetseite veröffentlichten Beitrag wurden Naumanns stark antisemitisch-verschwörungstheoretisch gefärbte Ausführungen zum Thema wie folgt wiedergegeben: "Unabhängig von den jeweiligen Regierungen in den USA" habe es "eine kleine - aber sehr einflussreiche - Gruppe in der Vergangenheit verstanden, die Gutgläubigkeit der Völker in einer perversen Verschleierung ihrer wahren Absichten für ihre Zwecke auszunutzen." Wie in der Ukraine sei von "denselben Mächten" auch bürgerkriegsähnliche Zustände in Libyen und Syrien angezettelt worden. Die seit 1990 ausgesandten positiven Signale Russlands seien von "volksfeindlichen US-Handlangern in Bonn und Berlin" missachtet worden. Die Einbindung in die sogenannte. "westliche Wertegemeinschaft" bringe "unwei157 Rechtsextremismus gerlich den geplanten Volkstod aller europäischen Kulturvölker mit sich." Die NPD blieb wie erwartet bei der Wahl zu den Bezirksversammlungen am 25.05.2014 ohne Erfolg. In den Bezirken Wandsbek und Bergedorf kam sie auf lediglich 0,7 Prozent, im Bezirk Nord sogar nur auf 0,4 Prozent der Stimmen. Dieses schlechte Ergebnis versuchte die NPD wie gewohnt zu beschönigen, feierte "Teilerfolge" bei den örtlichen Wahlergebnissen und erklärte, der Bürgerschaftswahl 2015 positiv entgegenzusehen. Bei der Europawahl kam die NPD in Hamburg ebenfalls nicht über 0,4 Prozent hinaus und lag damit noch deutlich unter dem bundesweiten Wert von 1,0 Prozent. Bei der Bürgerschaftswahl am 15.02.2015 in Hamburg erreichte die NPD 0,3% und zog nicht in die Hamburgische Bürgerschaft ein. Die Hamburger NPD setzt mittlerweile verstärkt auf mediale Präsenz und modernes Auftreten im Web 2.0. So wird seit November 2013 neben der Internetseite auch Facebook für aktuelle Berichterstattungen und politische Statements genutzt. Durch kurze Videobeiträge und Wahlwerbespots versucht vor allem der seit einiger Zeit ambitioniert auftretende Spitzenkandidat Lennart Schwarzbach die Wählerinnen und Wähler für die politischen Argumente der NPD zu gewinnen. Schwarzbach, der auch bei der Europawahl für die NPD antrat, geriet im Frühjahr 2014 in die Schlagzeilen, nachdem seine Trainertätigkeit für eine Hamburger Jugendfußballmannschaft bekannt wurde. Er wurde daraufhin von dieser Aufgabe entbunden. Den thematischen Schwerpunkt ihrer medialen Propaganda setzte die NPD Hamburg, neben ihrer üblichen Agitation zu "Überfremdungsund Ausländerkriminalität", auf die derzeitige Asylund Flüchtlingsproblematik. In regelmäßigen Abständen veröffentlicht der Landesverband eine "Hamburg-Karte" in der Asylbewerberunterkünfte einschließlich der Anzahl, der dort untergebrachten Flüchtlinge eingezeichnet sind. Die Partei forderte die Hamburger Bürgerinnen und Bürger auf, "weitere Plätze dauerhaften Asylbetrugs" zu melden, um so einen aktuellen "Gesamtüberblick über den Asylbetrug" in Hamburg zu veröffentlichen". Auf die Einreise eines mit Ebola infizierten Senegalesen, der in Hamburg behandelt wurde, reagierte die NPD in einem rassistischen Internetbei158 Rechtsextremismus trag vom 01.09.2014 und zeigte abermals deutlich ihre zutiefst fremdenfeindliche und rassistische Grundhaltung. In ihrem Wahlflyer zur Bürgerschaftswahl forderte die NPD "Frieden und Wohlstand statt Masseneinwanderung, Kriminalität und Seuchen" sowie einen "Stopp der Volksverdummung durch Multikultiwahn an den Hamburger Schulen". In Hamburg sind JN seit 2011 nicht mehr vertreten. Im Februar 2015 kündigte die NPD Hamburg allerdings an, im April wieder einen JN-Stützpunkt zu gründen. 8.2 DIE RECHTE Die Partei "DIE RECHTE" wurde am 27.05.2012 von dem Neonazi Christian Worch und ehemaligen DVU-Mitgliedern in Hamburg gegründet. Sie hat mittlerweile Die Partei DIE RECHTE im Internet 550 Mitglieder (2013: 500) und baut, trotz einiger Rückschläge, ihre Strukturen weiter aus; inzwischen gibt es neun Landesverbände. Am 30.11.2014 wurde der jüngste in Sachsen-Anhalt gegründet. Zum Vorstand des am 15.09.2012 in Dortmund gegründeten Landesverbandes Nordrhein-Westfalen gehören zahlreiche ehemalige Führungsaktivisten der am 23.08.2012 vom Innenminister des Landes verbotenen neonazistischen Vereinigungen "Nationaler Widerstand Dortmund" und "Kameradschaft Hamm". Zudem gehörten weitere Mitglieder des Landesverbandes den verbotenen Kameradschaften an. Anlässlich des zweiten Jahrestages demonstrierten am 23.08.2014 in Dortmund 85 Anhänger der Partei gegen die 2012 verhängten Vereinsverbote. Worchs langjähriger politischer Weggefährte Thomas Wulff trat bereits mehrmals bei Veranstaltungen der Partei "Die Rechte" als Redner auf, zuletzt am 03.10.2014 auf einer Kundgebung in Hamm. Dies sorgte bei einigen NPD-Funktionären für erhebliche Verstimmung. Sollte sich das angespannte Verhältnis Wulffs zur Parteiführung der NPD weiter verschlechtern und es zum endgültigen Bruch kommen, scheint es 159 Rechtsextremismus zumindest denkbar, dass "Die Rechte" dann auch für Hamburger Rechtsextremisten eine Alternative wäre. 8.3 Der III. Weg Am 28.09.2013 wurde in Heidelberg eine weitere neonazistisch ausgerichtete Partei gegründet: "Der III. Weg". An der GründungsDie Partei "Der III. Weg" im Internet veranstaltung nahmen nach eigenen Angaben "mehr als ein Dutzend Aktivisten aus dem gesamten Bundesgebiet" teil. Neben der Forderung nach "Wiedererlangung der nationalstaatlichen Souveränität Deutschlands" liege "die Betonung der Parteiausrichtung auf einem sozialistischen Programm mit nationalrevolutionären Charakter". Ein Motiv für die Gründung dieser im süddeutschen Raum aktiven Partei dürfte gewesen sein, Vorsorge für mögliche weitere Vereinsverbote zu treffen. 2014 hat "Der "III. Weg" seine Strukturen weiter ausgebaut und neue "Stützpunkte" in München, Nürnberg/Fürth, in Ostbayern und der Pfalz gegründet. Insgesamt verfügt die Partei nunmehr über neun Stützpunkte. Zulauf erhielt die Partei auch von ehemaligen Aktivisten des am 23.07.2014 verbotenen Neonazi-Netzwerkes "Freies Netz Süd". Am 15.11.2014 veranstaltete die Partei den "Trauermarsch" in Wunsiedel, an dem 250 Personen teilnahmen. Als Redner trat dort unter anderem Thomas Wulff auf. 9. Sonstige rechtsextremistische Organisationen und Bestrebungen Neben den rechtsextremistischen Parteien, den neonazistischen Kameradschaften und Aktionsgruppen und der subkulturell geprägten Szene gibt es weitere rechtsextremistische Vereinigungen, Einrichtungen und Initiativen, die sich in ihrer politisch-ideologischen Ausrichtung, mit ihren Agitationsthemen und auch hinsichtlich ihrer Größe und ihres Aktionsradius unterscheiden. Einige von ihnen sind seit Jahren Bestand160 Rechtsextremismus teil der rechtsextremistischen Hamburger Szene oder verfügen hier über Anhänger. Die Gesamtzahl der diesen Organisationen zuzuordnenden Personen lag 2014 bundesweit unverändert bei 2.500 Personen. Zu den Themen, die von Rechtsextremisten wie Rechtspopulisten gleichermaßen aufgegriffen werden, gehört die angebliche "Islamisierung" Deutschlands. Das LfV Hamburg beobachtet auch rechtsextremistische Tendenzen bei einigen Burschenschaften. Der 2011 begonnene Richtungsstreit innerhalb des Dachverbandes "Deutsche Burschenschaft" (DB) schwelte auch 2014 weiter. Ende des Jahres waren nicht einmal mehr 70 Bünde unter dem Dach der DB vereint. Etwa die Hälfte gehört der national-konservativen "Burschenschaftlichen Gemeinschaft" (BG) an, die nationalistisch-revisionistische Positionen vertritt und am volkstumsbezogenen Vaterlandsbegriff festhält. Die Entwicklung zeigt, dass in erster Linie liberal-konservative Burschenschaften austreten und den in der BG organisierten, zum Teil rechtsextremistisch beeinflussten Bünden innerhalb der DB das Feld überlassen. 9.1. Hamburger Burschenschaft Germania (HB! Germania) Die Entwicklung innerhalb des Dachverbandes "Deutsche Burschenschaft" (DB) ist seit mehreren Jahren von einem politischen Richtungskampf zwischen liberal-konservativen und rechtsgerichteten Burschenschaften geprägt. Die innerhalb der DB in der "Burschenschaftlichen Gemeinschaft" (BG) organisierten Bünde sind überwiegend nationalistisch-revisionistisch ausgerichtet und halten am "volkstumsbezogenen Vaterlandsbegriff" fest. Die Forderung, dass die Zugehörigkeit zu einer Burschenschaft nur dann möglich sein soll, wenn der Betreffende eine deutsche Abstammung vorweisen könne, sorgte seit 2011 auf den Burschenschaftstagen für heftige Diskussionen. Verbandsintern wurde wiederholt der Vorwurf erhoben, einzelne Burschenschaften der BG würden rechtsextremistische Positionen vertreten. Dazu zählt die Hamburger Burschenschaft Germania (HB! Germania), deren politische Aktivitäten seit 2013 zugenommen haben. Zumindest von der Aktivitas, das heißt, den studierenden Mitgliedern, gehen rechtsextremistische Bestrebungen aus und beeinflussen die politische Ausrichtung der HB! Germania maßgeblich. 161 Rechtsextremismus Die 1919 gegründete HB! Germania ist eine sogenannte "schlagende" (fechtende) Studentenverbindung und gehört als einzige Hamburger Burschenschaft der BG an. Im Geschäftsjahr 2012/13 hatte sie den Vorsitz der BG inne. Ihr Wahlspruch lautet "Ehre - Freiheit - Vaterland". Mitglieder der HB! Germania haben Verbindungen in das rechtsextremistische Spektrum; zudem waren oder sind Angehörige der Burschenschaft Mitglied in einer rechtsextremistischen Gruppierung. Dass aktive Mitglieder und auch Alte Herren weiterhin Verbindungen zu Gruppierungen und Einrichtungen der rechtsextremistischen Szene unterhalten, wird unter anderem daran deutlich, dass die HB! Germania mehrfach bekannte Rechtsextremisten zu Vortragsveranstaltungen in ihr Haus einlud oder ankündigte. So war für den 07.01.2012 der Das Haus der Hamburger Burschenschaft Germania in Winterhude - hier eine Aufrechtsextremistische Publizist Jürnahme vom 19. April 2015 mit einem ideologen Schwab als Referent zum gischen Statement zur Aufnahme von FlüchtThema "Die Manipulation des Völlingen in Hamburg. kerrechts" angekündigt. Schwab war bis zu seinem Austritt 2004 einer der führenden ideologischen Köpfe der NPD. Seine politischen Aktivitäten setzte er in der von ihm initiierten "Deutschen Akademie" fort. Enge Kontakte unterhält die HB! Germania auch zur rechtsextremistischen "Pennalen Burschenschaft Chattia Friedberg zu Hamburg" (PB! Chattia). Einzelne Germanen sind oder waren gleichzeitig Mitglied der PB! Chattia. Diese 1989 im hessischen Friedberg gegründete Schülerverbindung verlegte 1992 ihren Bundessitz nach Hamburg und wird seit Jahren vom Hamburger Verfassungsschutz beobachtet ( 9.2.). Im Juli 2013 stellten die Germanen ihr Verbindungshaus in Winterhude der PB! Chattia für eine Veranstaltung zur Verfügung. Ferner spielen Kontakte zu ausländischen rechtsextremistischen Organisationen eine Rolle. So wurde etwa die belgische "NSV! Nationalistische Studentenvereniging", die der Regionalpartei "Vlaams Belang" nahe steht, auf 162 Rechtsextremismus der Facebook-Seite der HB! Germania "geliked". Vertreter dieser Studentenvereinigung waren unter anderem auf dem "Europakongress" der NPD-Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN) am 22.03.2014 in Kirchheim (Thüringen) zu Gast. Die HB! Germania sieht sich als eine politische Studentenverbindung, die ihre Mitglieder "intellektuell und kulturell" weiterbilden will, wie es auf der Homepage heißt. Die "Füxe" und "Burschen" der HB! Germania sollten sich ihre Meinung nicht von "stimmungsbildenden Verdummungsmedien diktieren" lassen. Ihre Haltung gegenüber den politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen in Deutschland und den gewählten Verantwortungsträgern schildert sie in ihrer Selbstdarstellung: "In einer Zeit, in der moralische Werte nichts mehr gelten [...] und eine mediale Verdummung den Geist der Gesellschaft bestimmt, ist die Existenz von aufrechten Klardenkern [Hervorhebung im Original], die gegen dieses Übel angehen, wichtiger denn je. Wer sich in dieser Zeit als Burschenschafter bekennt, zeigt damit, dass ihm die Zukunft Deutschlands nicht egal ist, wie einem Großteil derjenigen, die heute über das Volk in Politik und Wirtschaft entscheiden." Besonderes Feindbild der HB! Germania ist der "Allgemeine Studentenausschuss" (ASTA) der Hamburger Universität. Ein "Bursche" der HB! Germania müsse ein "Stachel im Fleisch der Schmarotzer vom ASTA und seinen linken Vereinen" sein, die er immer verachtet habe, weil sie auf seine Kosten lebten. Die politischen Aktivitäten der HB! Germania haben seit dem Jahr 2013 zugenommen. So nahm die Burschenschaft mehrfach sowohl durch Veröffentlichungen im Internet als auch durch Flugblattaktionen zu aktuellen politischen Ereignissen und Entwicklungen in Hamburg Stellung, und fiel unter anderem durch fremdenfeindliche Parolen auf. Diktion und Tenor ihrer Veröffentlichungen unterschieden sich wenig von Internetveröffentlichungen der Hamburger NPD und hiesiger Neonazi-Gruppierungen. So wurde unter der Überschrift "Hamburg, das Sozialamt der Welt!" auf der Homepage veröffentlicht: "Der Ruf der Bundesrepublik Deutschland als Sozialamt der Welt, gefördert durch die bundesdeutsche Kuschelpolitik und die Pro163 Rechtsextremismus paganda diverser linker Gutmenschengruppierungen, erhöht zweifellos die Attraktivität unseres Landes für Zuwanderung in die Sozialsysteme". Die fremdenfeindliche Haltung und die pauschale Abwertung von Flüchtlingen und Zuwanderern dokumentiert folgender Kommentar: "Nebenbei tun die afrikanischen Migranten in Hamburg das, was sie offensichtlich am besten können. Einer der Asylsuchenden bedrohte - mit zwei Messern bewaffnet - einen Bahnangestellten [...]. Diese Zuwanderer liegen nicht nur dem Staat auf der Tasche, sondern bedrohen auch noch rechtschaffene Bürger in diesem Land." Dieses Flugblatt ist keine Einzelmeinung: Im Facebook-Profil der HB! Germania vom 18.07.2013 teilte sie ein Foto, auf dem eine Gruppe von Ausländern auf am Boden liegende Personen eintritt. Darüber steht: "Fachkräfte bei der Arbeit". Unter der Überschrift "Deserteure sind keine Helden!" protestierte die HB! Germania 2013 gegen das geplante "Deserteurs-Denkmal", das in der Nähe des Ehrenmals für das 76. Hanseatische Infanterie-Regiment am Dammtor-Bahnhof errichtet werden soll. In ihrem auch im Internet veröffentlichten Flugblatt stellen die Germanen die Weigerung von Wehrmachtssoldaten, sich weiter in den Dienst des verbrecherischen Regimes der Nationalsozialisten zu stellen, mit dem heutigen Straftatbestand auf eine Stufe: "Jeder Bürger muss sich fragen, wie unsere Volksvertreter in der Hamburger Bürgerschaft auf die Idee kommen können Menschen ehren zu wollen, die auch heute eine Verurteilung nach SS 16 des Wehrstrafgesetzbuches ('Fahnenflucht') von bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug erwarten müssen." Ein weiteres Beispiel für die bei einigen Burschenschaften offenbar tief verwurzelte unkritische Haltung zum Unrechtsstaat des "Dritten Reiches" lieferte der ehemalige Schriftleiter des DB-Verbandsorgans "Burschenschaftliche Blätter", Norbert Weidner. Weidner, der einer rechtsgerichteten Bonner Burschenschaft angehört und in den 1990er Jahren für die 1995 verbotene neonazistische "Freiheitliche Arbeiterpartei" 164 Rechtsextremismus (FAP) aktiv war, hatte 2011 in einem Leserbrief die Behauptung aufgestellt, dass Dietrich Bonhoeffer "zweifelsfrei ein Landesverräter" gewesen sei, und dass das gegen ihn verhängte Todesurteil "rein juristisch [...] gerechtfertigt" gewesen wäre. Der Theologe Dietrich Bonhoeffer war am Widerstand gegen den Nationalsozialismus beteiligt, Mitglied der "Bekennenden Kirche" und wurde noch im April 1945 von den Nationalsozialisten im KZ Flossenbürg ermordet. Norbert Weidner wurde nach seinen Äußerungen zu Bonhoeffer wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt. Am 11. Oktober 2013 starb der als Kriegsverbrecher verurteilte, in der Neonazi-Szene hochverehrte ehemalige SS-Angehörige Erich Priebke. Weidner postete an diesem Tag auf Facebook: "R.I.P. E.P." (Rest In Peace Erich Priebke). Das Posting wurde von einzelnen Mitgliedern der HB! Germania und der PB! Chattia mit "gefällt mir" markiert. Weidner pflegt enge Kontakte zur HB! Germania und war am 10. April 2014 bei einem Germanenabend in Hamburg zu Gast. Eine weitere zweifelhafte Ehrung erfolgte im Rahmen eines Aktiven-Ausflugs im Oktober 2013 nach Aumühle. Dort legten die Germanen einen Kranz auf das Grab des österreichischen Politikers und Führers der Alldeutschen Vereinigung, Georg Heinrich Ritter von Schönerer (1842 - 1921). Schönerer war ein radikaler Antisemit, der starken Einfluss auf Adolf Hitler ausübte. Die politische Theoretikerin und Publizistin Hannah Arendt bezeichnete Schönerer in einem ihrer Hauptwerke ("Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft") als "geistigen Vater" Hitlers. So ist von Schönerer unter anderem folgendes Zitat überliefert: "Der unter kühlerem Himmel gereifte Mensch hat auch die Pflicht, die parasitären Rassen auszurotten, so wie man bedrohliche Giftschlangen und wilde Raubtiere eben ausrotten muss." Während der NS-Zeit wurden in Deutschland Straßen und Plätze nach Schönerer benannt. Für öffentliche Aufmerksamkeit sorgte der Besuch eines bekannten türkischstämmigen Schriftstellers am 18. Oktober 2014 im Haus der HB! Germania, gegen den nach eigenen Angaben aufgrund seiner islamfeindlichen Äußerungen wegen Volksverhetzung ermittelt worden sei. 165 Rechtsextremismus Am 25. Oktober 2014 war die Burschenschaft Gastgeberin eines Regionalseminars der Deutschen Burschenschaft (DB). Unter den angekündigten Referenten wurde ein Politikwissenschaftler aufgeführt, der unter anderem als Autor für mehrere rechtsextremistische Zeitungen aktiv war und früher der NPD und ihrer Jugendorganisation ("Junge Nationaldemokraten") angehörte. Anfang 2015 wurde am Haus der Burschenschaft ein Transparent mit dem Slogan "Refugees Welcome... in Harvestehude, in der Schanze, in Eppendorf" angebracht; dazu wurde ein entsprechender Text in den sozialen Netzwerken publiziert. Darin wird zwar für bestimmte Personengruppen ein "Anrecht auf Asyl" anerkannt; der großen Mehrheit der Flüchtlinge wird jedoch in abwertender, pauschalisierender Form kriminelle Energie unterstellt: "Wer Bleiberecht für alle fordert, sollte selber einmal erfahren, was das in der Realität bedeutet. Die Anwohner der Feuerbergstraße, die täglich von kriminellen ,Flüchtlings'kindern aus dem dortigen Heim terrorisiert werden, [...] haben diese Erfahrungen schon machen dürfen. Es wird Zeit, dass der 'politisch korrekte Gutverdiener damit auch konfrontiert wird." Daher begrüße die HB! Germania ein Flüchtlingsheim in den Sophienterrassen. Man freue sich über jedes weitere Heim in Hamburger In-Vierteln, gerne auch in Winterhude. Die unter anderem in einem sozialen Netzwerk verbreitete Stellungnahme wurde dort am 13.02.2015 folgendermaßen kommentiert: "Wie soll man sich verhalten, wenn eine durchgegenderte GutmenschX von einer nordafrikanischen Drogendealerbande oder durchgeknallten Muselhorde gruppenbereichert wird? Was sollte man dann tun? Sollte man diesen hirnfreien Gutmenschen zunächst ihre ganz persönliche Multi-Kulti-Erfahrung gönnen? Oder sollte man diesem (xxx) Gesindel - bereits vorher - zeigen, wo der Hammer hängt?" Der Kommentar wurde von der HB! Germania nicht entfernt und war noch im Juni 2015 aufzurufen. 166 Rechtsextremismus 9.2 Pennale Burschenschaft Chattia Friedberg zu Hamburg (PB! Chattia) Die "Pennale Burschenschaft Chattia Friedberg zu Hamburg" (PB! Chattia) ist eine Verbindung, die deutliche Bezüge zum Rechtsextremismus aufweist. Seit ihrer Gründung 1989 im hessischen Friedberg wirken in der PB! Chattia Personen mit, die Beziehungen in die rechtsextremistische Szene unterhalten, unter anderem für die NPD aktiv sind oder waren, und die deutliche "Pennale Burschenschaft Chattia Friedberg zu Sympathien für den NationalsozialisHamburg" im Internet mus zu erkennen geben. Seit dem Wechsel des Bundessitzes nach Hamburg im Jahr 1992 trägt die PB! Chattia den Namenszusatz "zu Hamburg". Ihr Wahlspruch lautet "Volkstum - Wahrheit - Recht". Als pennale Burschenschaft wendet sie sich vorrangig an Schüler und Auszubildende ab 16 Jahre, was sie von einer rein akademischen Verbindung unterscheidet. Sie gehört daher auch nicht dem Dachverband "Deutsche Burschenschaft" an, sondern dem "Allgemeinen Pennälering" (APR). Einschließlich der sogenannten "Alten Herren" hat die PB! Chattia rund 30 Mitglieder; nur wenige jüngere Mitglieder sind aktiv. Ihnen gelingt es kaum, neue Mitglieder zu rekrutieren. Die PB! Chattia erwartet von ihren aktiven Mitgliedern regelmäßige Teilnahme an Treffen und Veranstaltungen, die Übernahme von Pflichten für die Gemeinschaft sowie Kenntnisse über Geschichte und Verhaltenskodex der Burschenschaft. Um "Feiglinge und Dummschwätzer" auszusortieren, erwartet sie darüber hinaus von den sogenannten Füxen und Burschen mindestens einen Fechtgang mit dem Säbel (Mensur). Da sie kein eigenes Verbindungshaus hat, ist die PB! Chattia bei der Durchführung von größeren burschenschaftlichen Veranstaltungen auf die Unterstützung durch andere Verbindungen angewiesen. Allerdings sind derartige Aktivitäten mittlerweile eher die Ausnahme. Auch in der 167 Rechtsextremismus Öffentlichkeit tritt sie kaum mehr in Erscheinung. Ihre Internetseite ist äußerst knapp und allgemein gehalten. Dafür ist sie seit Ende 2012 in einem sozialen Netzwerk präsent. Hier werden unter anderem Beiträge anderer Burschenschaften "geliked" und eigene Berichte eingestellt. So wird von gemeinschaftlichen Aktionen berichtet wie etwa dem Sommerfest 2014 und einer Kranzniederlegung. Veröffentlicht wurden auch Fotos von einem Ausflug zu den Externsteinen (Heinrich Himmler gründete 1933 die Externsteinstiftung mit dem Ziel einen "Heiligen Hain" zur Erinnerung an die Ahnen zu gestalten) im Teutoburger Wald und zu der in der Nähe von Paderborn gelegenen Wewelsburg, die in den 1930er Jahren unter Leitung von Heinrich Himmler zu einer "Kultstätte" der SS umgebaut wurde. Über das soziale Netzwerk pflegt die PB! Chattia auch Kontakte zu anderen Verbindungen und Organisationen, die zum Teil eindeutig Bezüge zum Rechtsextremismus aufweisen. So veröffentlichte sie im Januar 2015 auf ihrer Seite einen Aufruf der rechtsextremistischen Studentenorganisation "Nationalistische Studentenvereniging" (NSV) aus Belgien für eine Demonstration am 12.03.2015 in Gent unter dem Motto "Von Syrien bis Ukraine - Stoppt die NATO-Kriegsmaschine". Die NSV war - zusammen mit einigen anderen rechtsextremistischen Jugendorganisationen - Gast beim "Europakongress" der "Jungen Nationaldemokraten" (JN), der am 22.03.2014 unter dem Motto "Viele Nationen - ein Ziel" in Kirchheim / Thüringen stattfand. 9.3 Gesellschaft für freie Publizistik (GfP) Die "Gesellschaft für freie Publizistik e.V." (GfP) mit Sitz in München und Sekretariat in Bad Soden-Salmünster (Hessen) ist die größte rechtsextremistische Kulturvereinigung in Deutschland. Vorsitzender der GfP ist seit 2010 der in Graz Gesellschaft für freie Publizistik im Internet lebende deutsche Publizist Martin Pfeiffer. Er beschreibt den Verein als "überparteiliche Interessentenvertretung" für "konservativ, patriotisch, heimattreu, national beziehungsweise volksverbunden" eingestellte Personen. Zu den weiteren maßgeblichen Funktionären des Ver168 Rechtsextremismus eins gehören langjährig aktive Rechtsextremisten. Dem Verein gehören etwa 500 Mitglieder an, insbesondere Buchhändler, Redakteure, Schriftsteller und Verleger der rechtsextremistischen Szene. In der Vergangenheit hatten sich auch Hamburger Rechtsextremisten an den Aktivitäten des Vereins beteiligt oder diese unterstützt. 2014 konnten keine entsprechenden Aktivitäten mehr festgestellt werden. 9.4 Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V. (AG-GGG) Die 1951 gegründete Artgemeinschaft-GGG beschreibt sich selbst als "größte" und "älteste germanisch-heidnische GlaubensgemeinDie "Artgemeinschaft - Germanische Glaubensschaft" Deutschlands. Ihren Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung Sitz hat sie in Berlin. Ihr e.V." im Internet angeschlossen ist der Verein "Familienwerk e.V.", dessen Vorstand mit dem der AG-GGG identisch ist. Untergliedert ist der Verein in sogenannte "Gefährtschaften". Auch Hamburger Rechtsextremisten gehören seit Jahren zum Anhängerund Unterstützerkreis der AG-GGG. Als Vorsitzender beider Vereine fungiert seit dem Tode Jürgen Riegers (2009) Axel Schunk aus Stockstadt (Bayern). Als "Stimme des Artglaubens", die sich für den "Lebensschutz" und das "Überleben unserer Art" einsetzt, wird vierteljährlich die "Nordische Zeitung" (NZ) herausgegeben. Im Rahmen der Ermittlungen zum NSU wurde 2013 bekannt, dass die Zeitschrift, zusammen mit anderen Publikationen und Einrichtungen der rechtsextremistischen Szene, 2002 möglicherweise einen Brief vom NSU erhalten hat ( VSB 2013, S. 150). Die AG-GGG vertritt völkisch-rassistisches, revisionistisches und antisemitisches Gedankengut und knüpft unmittelbar an die Rassenlehre des "Dritten Reiches" und das Denkmodell der Überlegenheit der arisch-nordischen beziehungsweise germanischen "Rasse" an. Die Vereinigung orientiert sich an den von Rieger verfassten Richtlinien über Aussagen zur "biologisch begründeten Ethik" und zur Schaffung 169 Rechtsextremismus einer "neuen Lebensordnung". Auch das von Rieger verfasste "Sittengesetz unserer Art" mit seinen "24 Küren" ist für die Mitglieder nach wie vor bindend. Dort werden "Mut" und "Wehrhaftigkeit" gegen jeden "Feind" gefordert. Zur Erreichung des "großen Ziels" seien "Opfer" nötig. Dies schließt offenbar auch die Anwendung von Gewalt nicht aus. Im Vergleich zu Rieger fehlt es dem jetzigen Vorsitzenden Axel Schunk an der nötigen Führungsstärke, Richtlinienkompetenz und Akzeptanz. Dies begünstigt Lagerbildungen zwischen Anhängern einer konservativ-heidnischen und einer radikaleren, stark revisionistisch geprägten Linie, die sich insbesondere am Gedankengut der "Europäischen Aktion" ( 9.6) orientiert. An den bundesweiten "Gemeinschaftstagen" der AG-GGG, die viermal im Jahr in Thüringen stattfinden, nahmen 2014 bis zu 200 erwachsene "Gefährten, Kameraden und Freunde" teil. Die Veranstaltungen sind nur für Mitglieder, Anwärter, Förderer und Bezieher der Zeitschrift "Nordische Zeitung" gedacht. Seit Oktober 2012 informiert ein "Freundeskreis Artgemeinschaft-GGG" im Internet über den Verein, erklärt aber, "keine offizielle Informationsseite" der AG-GGG zu sein. Dort wird für den Verein und seine Ziele geworben und auf Veröffentlichungen des Buchdienstes hingewiesen. Agitiert wird dort unter anderem gegen das Christentum und die anderen "volksfeindlichen" Religionen, Judentum und Islam, und erklärt, diese seien "mit dem Pesthauch des Todes für unser Volk und die Völker Europas" belegt. Die Seite des "Freundeskreis" zählte Ende 2014 rund 500 Sympathisanten. 9.5 Gesellschaft für biologische Anthropologie, Eugenik und Verhaltensforschung e.V. (GfbAEV) Die von dem 2009 verstorbenen Hamburger Rechtsextremisten Jürgen Rieger von 1972 bis zu seinem Tod geleitete "Gesellschaft für biologische Anthropologie, Eugenik und Verhaltensforschung" (GfbAEV) gehört zu den rassistisch und heidnisch geprägten Weltanschauungsvereinen. Satzungsgemäßer Zweck des Vereins ist die Förderung "lebensschützender und erbgesundheitlicher Bildungsund Aufklärungsarbeit". 2012 versuchte sich die GfbAEV offensichtlich von der bislang unter Rieger vertretenen Ideologie der "Rassenreinheit" und der 170 Rechtsextremismus nationalsozialistischen Rassenkunde offiziell zu distanzieren. Entsprechende Vereinsziele wurden gestrichen und beschlossen, den Namensbestandteil "Eugenik" aus dem Vereinsnamen zu streichen. Inhaltlich wird jedoch an den alten Vereinszielen festgehalten. Auf der vom Verein seit 2012 betriebenen, umfangreich gestalteten Internetseite werden Definitionen, Berichte und Beiträge zu den Themen "Anthropologie", "Verhaltensforschung" und "Eugenik" veröffentlicht. 2014 wurden monatlich zwischen drei und zwölf Veröffentlichungen neu eingestellt. In den Beiträgen geht es unter anderem um "Rassenunterschiede", den "biologischen Artbegriff" und den "anthropologischen Rassebegriff", der "aus politischen Beweggründen" nicht Gesellschaft für biologische Anthropologie, mehr verwendet werden solle. Eugenik und Verhaltensforschung Durch die gezielte Auswahl der Beiträge versucht der Verein, sich einen akademischen und seriösen Anstrich zu geben und den eigenen rassistischen Ansatz zu verschleiern. Der Vereinssitz wurde im Juni 2014 von Ellerau (Schleswig-Holstein) nach Lalendorf (Mecklenburg-Vorpommern) verlegt und die GfbAEV im dort zuständigen Vereinsregister (Güstrow) eingetragen. Seit einiger Zeit sind keine nennenswerten Bezüge nach Hamburg mehr festzustellen. 9.6 Deutsches Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V. (DRB) Das im April 1992 in Hamburg gegründete "Deutsche Rechtsbüro" (DRB) fungiert als bundesweite Kontaktund Koordinationsstelle für juristischen Rat suchende Personen und Organisationen aus der rechtsextremistischen Szene. Es beschreibt sich als "Selbsthilfegruppe zur Wahrung der Grundrechte nationaler Deutscher". Formal gehört das DRB zum Verein "Deutscher Rechtsschutzkreis e.V." mit Sitz in Bochum und ist außerdem über ein Postfach in Birkenwerder (Brandenburg) zu 171 Rechtsextremismus erreichen. Maßgebliche Initiatorin und Hauptverantwortliche des DRB ist die Hamburger Rechtsanwältin Gisa Pahl. Durch Schulungen, Vorträge sowie die Herausgabe eines "Rechtsratgebers" und sonstige Veröffentlichungen leistet das DRB juristische Beratung und vorbeugende Aufklärungsarbeit für die rechtsextremistische Szene. Es informiert über rechtliche Neuentwicklungen, gibt Tipps zum Verhalten gegenüber Strafverfolgungsbehörden und vermittelt Betroffenen in "politischen Verfahren" erfahrene, "national" eingestellte Rechtsanwälte. Es hilft außerdem bei der rechtlichen Überprüfung von Veröffentlichungen, insbesondere von Liedtexten aus der "Rechtsrock"-Szene im Hinblick auf strafrechtlich relevante Inhalte. Szeneweit bekannt ist der "Rechtsratgeber" "Mäxchen Treuherz und die juristischen Fußangeln", der von der "Deutschen Stimme Verlagsgesellschafts mbH" der NPD vertrieben wird. Thematische Schwerpunkte des DRB sind die Straftatbestände Volksverhetzung (SS 130 StGB), verfassungswidrige Propagandamittel und Kennzeichen (SSSS 86, 86a StGB) sowie Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (SSSS 90, 90a StGB). Anhand aktueller und zum Teil als streitbar bezeichneter Rechtsprechung will das DRB darüber aufklären, welche Äußerungen gerade noch vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind und welche nicht. Das DRB verbreitete seine Veröffentlichungen bislang hauptsächlich über die eigene Internetseite. Diese war jedoch seit Anfang 2014 zunächst nicht mehr erreichbar. Seit August 2014 erhalten nur registrierte User über die Eingabe einer Benutzerkennung und eines Passwortes Zugang zu den Inhalten. Stattdessen fungiert jetzt die 2012 eingerichtete Internetseite www. rechtsanwaeltin-pahl.de als öffentliche Informationsquelle für rechtliche Fragen. Auf ihrer Homepage präsentiert die Hamburger Anwältin die von ihr seit 1998 erstrittenen rechtskräftigen Entscheidungen, darunter sind fünf aus 2014. Nach dem Bekanntwerden der NSU-Mordserie hatte es Spekulationen über Kontakte Pahls beziehungsweise des DRB zum NSU-Trio gegeben. Diese ergaben sich zum einen aus Verbindungen Pahls zu Tino Brandt, damals maßgeblichen Aktivisten des "Thüringer Heimatschutzes" 172 Rechtsextremismus (THS), einer von Pahl 1997 beim THS durchgeführten Rechtsschulung, bei der auch das NSU-Mitglied Uwe Böhnhardt anwesend war, Kontakten zum mutmaßlichen NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben sowie aus einem aufgefundenen Schriftstück, das nahe legt, dass das DRB 2002 Adressat eines Briefes des NSU gewesen sein könnte. Es gibt jedoch weiterhin keine Hinweise auf eine direkte, persönliche Verbindung Pahls zu Mitgliedern des NSU-Trios. Pahl wird seit Jahren als Gutachterin zur Prüfung rechtsextremistischer Liedtexte in Anspruch genommen. Die von Pahl erstellten Gutachten waren jedoch nicht immer gerichtsfest. So wurde beispielsweise der Sänger der rechtsextremistischen Band "Gigi und die braunen Stadtmusikanten" am 27.03.2014 vom Oberlandesgericht Oldenburg wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt. Pahl hatte in ihrer vorherigen Prüfung die Strafbarkeit der Lieder auf der inzwischen indizierten CD "Adolf Hitler lebt" verneint. Auf der CD befindet sich unter anderem das Lied "Döner-Killer", in dem die dem NSU zugerechneten Morde verherrlicht, die Opfer und die erfolglosen Ermittlungen der Sicherheitsbehörden verhöhnt und weitere Tötungsdelikte als möglich bezeichnet werden, da die "Lust am Töten" noch nicht gestillt sei. Der Betreiber des Chemnitzer Rechtsrock-Fachhandels "PC Records" wurde am 26.11.2014 vom AG Chemnitz ebenfalls wegen Produzierens der von Pahl für strafrechtlich unbedenklich erklärten Songs wegen Volksverhetzung zu 7.200 Euro Geldstrafe verurteilt. Nach Ansicht des Gerichtes sei in den Liedtexten unter anderem zum Mord an politisch Andersdenkenden aufgerufen und sich über Bevölkerungsgruppen böswillig verächtlich gemacht worden. Auf die Internetseite von Pahl wird auch von anderen Rechtshilfeeinrichtungen verwiesen. So erklärte die "Nationale Hilfe Schleswig-Holstein e.V." (NHSH) im November, dass man "rechtliche Hilfe" für verfolgte nationale Aktivisten und deren "politischen Kampf" mit "freundlicher Genehmigung" Pahls von deren Netzseite übernehme. Am 08.11.2014 führte Pahl bei der NHSH eine persönliche Rechtsschulung durch. Am 22.02.2014 war sie auf einer gemeinsam von NPD und JN organisierten Veranstaltung in Niedersachsen als Referentin zu Gast. Pahl gilt in der rechtsextremistischen Szene allgemein als kompetente Rechtsanwältin. Ihr Interesse gilt der Unterstützung politischer Aktivisten aus dem gesamten rechtsextremistischen Spektrum. Vorrangiges 173 Rechtsextremismus Ziel ihrer Aktivitäten ist es, rechtsextremistische Aktivitäten rechtlich abzusichern. Sie hält zwar grundsätzlich dazu an, Rechtsvorschriften zu beachten, die Verhaltensempfehlungen zielen jedoch häufig darauf ab, die Grenze des rechtlich Zulässigen auszureizen. Der Tenor ihres "Rechtsratgebers", ihre wohlwollende Berichterstattung über für die rechtsextremistische Szene günstige Gerichtsurteile und ihre sonstigen Verlautbarungen sind Belege dafür, dass Pahl die politischen Ansichten ihrer Klientel teilt. Darüber hinaus äußert sie sich auch selber in rechtsextremistischer Weise, so beispielsweise als eine von 35 Autorinnen und Autoren in einer Festschrift für den bekannten deutschen Rechtsextremisten Dr. Rolf Kosiek, die 2014 im Hohenrain-Verlag erschien. 9.7 Europäische Aktion (EA) Bei der 2010 zunächst unter der Bezeichnung "Bund Freies Europa" von dem bekannten Schweizer Revisionisten Bernhard Schaub gegründeten Vereinigung "Europäische Aktion" (EA) handelt es sich um ein fremdenfeindlich, rassistisch und antisemitisch ausgerichtetes internationales Netzwerk von Holocaustleugnern mit Hauptsitz in der Schweiz. Es verfügt nach eigenen Angaben über "Informationsstellen" und Mitstreiter in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Die organisationsübergreifend tätige EA will eine "gesamteuropäische Freiheitsbewegung" bilden, in die sich jeder einreihen kann, der im bevorstehenden "Befreiungs"und Überlebenskampf" willens ist, in den "Widerstand einzutreten". Ziel sei die "US-hörige" Europäische Union durch eine "Europäische Eidgenossenschaft" und ein aus Volksgemeinschaften bestehendes "Europa der Vaterländer" zu ersetzen. Die örtlichen Tätigkeitsschwerpunkte lagen 2014 in Deutschland, Österreich und Liechtenstein. Weitere "Informationsstellen" der EA gibt es in Frankreich und Großbritannien. Die im Vorjahr intensivierten Kontakte nach Frankreich, Spanien und Portugal konnten offensichtlich nicht weiter ausgebaut werden. Neue Mitstreiter konnten hingegen nach eigenen Angaben insbesondere im osteuropäischen Raum gewonnen werden. So berichtete die EA über eine "Werbefahrt" des Thüringischen EA-Gebietsleiters zu "Freunden in Ungarn" im Juni/Juli 2014 ("Ostlandfahrt"), die die "Grundlage für ungarische Strukturen und eine gute Zusammenarbeit" geschaffen hätte. Des Weiteren berichtete die EA im Juli über ähnliche "Werbeaktionen" in der Ukraine, im "polnisch 174 Rechtsextremismus besetzten Schlesien" und "enge freundschaftliche Verbindungen" nach Griechenland. Die nach dem Führerprinzip gegliederte EA verfügt in Deutschland nach eigenen Angaben neben einer "Allgemeinen" über vier weitere "Informationsstellen" ("Thüringen", "Brandenburg", "Nordrhein-Westfalen", "Bayern"). Darüber hinaus bestehen weitere nach Bundesländern und Regionen untergliederte "Gebiete" und "Stützpunkte". Die "Landesleitung der BRD" liegt in den Händen des bekannten Rechtsextremisten Dr. Rigolf Hennig aus Verden. Dieser und andere EA-Aktivisten waren in den 2008 vom Bundesministerium des Innern verbotenen revisionistischen Vereinen "Collegium Humanum" und "Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" (VRBHV) aktiv. 2014 war die EA zum Erhalt der eigenen "Handlungsfähigkeit" schwerpunktmäßig mit der "Vernetzung", "Straffung und Strukturierung der Bewegung" beschäftigt. In deren Verlauf kam es zu mehreren personellen und organisatorischen Umstrukturierungen. Die "Europäische Aktion" im Internet Die EA führte 2014 auch öffentlichkeitswirksame Aktionen und Veranstaltungen in und außerhalb Deutschlands durch. Über ihre Ziele und Aktivitäten informiert sie weiterhin auf ihrer regelmäßig gepflegten Internetseite, in einem sozialen Netzwerk und in ihrem Mitteilungsblatt "Europa ruft". Ziel der EA ist die Abschaffung des gegenwärtigen politischen Systems in Deutschland. Die "Nachkriegsschöpfung 'BRD'" wird als "Erfüllungsgehilfin der US-Imperialisten" verunglimpft. Einen besonderen Bündnispartner im Kampf gegen den Zionismus und die USA sieht die EA in Russland. So erklärte der deutsche EA-Landesleiter im Juni, dass Deutschland und Russland "geradezu ideale Partner" seien und die "Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit" bestehe. In Anbetracht des gemeinsamen Feindes solidarisierte sich die EA auch im aktuellen Ukrainekonflikt mit Russland. Die EA agitiert zudem gegen die "Rassenund Völkervermischung" und die gezielte 175 Rechtsextremismus Schaffung einer "eurasisch-negroiden Mischrasse". Nach Überzeugung Hennigs seien Rassen durch härteste Auslese entstanden und Ausdruck der Naturgesetze. Die EA zeigt sich aber nicht nur verbal aggressiv, ihre Anhänger beschäftigen sich auch intensiv mit dem Gedanken eines möglichen Bürgerkriegs in Deutschland und den dazu notwendigen Vorkehrungen. Im Juli 2014 wurde im Internet ein Interview des deutschen Landesleiters veröffentlicht, in dem dieser seinen Werdegang und seine Beteiligung an der Sprengung von Strommasten in Südtirol in den 1960er Jahren als erfolgreiches Mittel gegen "Überfremdung" beschrieb und erklärte: "Masseneinwanderung" und "Überfremdung" könne wie "in Südtirol" auch hier "Einhalt" geboten werden. Im Rahmen des von der EA propagierten gemeinsamen "Widerstands"und "Rückeroberungskampfes" pflegt sie Kontakte zu Rechtsextremisten im gesamten Bundesgebiet. Durch ihre Beteiligung an Aktivitäten anderer Rechtsextremisten und durch intensive Eigenwerbung versucht sie sich als "Dachverband aller volksund heimattreuen Kräfte" und führende Bewegung aller "nationalen Kräfte" Deutschlands zu etablieren. So nahmen "Mitstreiter der EA" am "Europakongress" der JN am 22.03.2014 in Kirchheim (Thüringen) teil und forderten dazu auf, "Teil" der EA zu werden. Darüber hinaus beteiligten sich Angehörige der EA an dem von der Partei "Der "III. Weg" ausgerichteten "Heldengedenken" am 15.11.2014 in Wunsiedel (Bayern). 2014 führte sie zudem in einigen Städten Mahnwachen vor US-Einrichtungen durch, an denen sich jedoch jeweils maximal zehn EA-Anhänger beteiligten. Insgesamt konnte die EA ihrem selbstgesteckten Ziel einer national und international bedeutsamen Sammlungsbewegung 2014 kaum näher kommen. Auch Hamburger Rechtsextremisten sind in der EA organisiert. Im Verlauf der von der EA vorgenommenen Neubesetzung von Gebietsund Organisationsleiterstellen wurde im Juli berichtet, dass auch Hamburg "neu besetzt" worden sei und die Betreuung von Anhängern in Schleswig-Holstein mit übernommen habe. Am 27.09.2014 führte die EA in Hamburg eine Mahnwache vor dem US-Generalkonsulat durch. An der von Rigolf Hennig unter dem Tenor "Syrische Kurden sollen an Friedensverhandlungen beteiligt werden!" angemeldeten Aktion beteiligten sich jedoch nur zwei Personen, einschließlich Hennig. 176 Rechtsextremismus 10. Politisch motivierte Islamfeindlichkeit Politisch motivierte Bestrebungen gegen den Islam und die Muslime in Deutschland haben in den vergangenen Jahren bundesweit stark zugenommen. Rechtsextremisten und Rechtspopulisten versuchen Ängste vor dem Islam zu schüren und Vorurteile zu verstärken. Zu diesem Zweck verbreiten sie die Behauptung einer Bedrohung Deutschlands und Europas durch "Überfremdung" und "Islamisierung". Anhaltspunkte für verfassungsschutzrelevante Bestrebungen gegen den Islam und die Muslime liegen dann vor, wenn Agitation und Propaganda systematisch gegen die Menschenrechte, insbesondere gegen die Menschenwürde, das Diskriminierungsverbot und die Religionsfreiheit gerichtet sind. Neben den bekannten rechtsextremistischen Organisationen und Gruppen, deren Agitation gegen Muslime spezifischer Ausdruck ihrer grundsätzlichen Fremdenfeindlichkeit und rassistischen Denkweise ist, haben sich in den vergangenen Jahren weitere Vereinigungen, Gruppen und Netzwerke - auch mit Ablegern in Hamburg - gebildet, die ihren Kampf gegen Islam, Scharia und Koran zumeist im und über das Internet führen. Die Grenze zur verfassungsfeindlichen Agitation ist dabei häufig fließend. Ein wichtiges Mittel politischer Agitation und Indiz für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung ist die bewusste und gezielte Provokation. Islamgegner versuchten auch 2014 durch entsprechende Aktionen und Äußerungen radikale Muslime herauszufordern, was in der Vergangenheit auch zu Mordplänen militanter Islamisten geführt hatte. Von der Strategie der "maximalen Provokation" haben Islamgegner seit dem erkennbar Abstand genommen. Mit dem Aufkommen neuer islamkritischer Bewegungen im Herbst 2014, die zu ihren Veranstaltungen erheblichen Zulauf verzeichnen konnten, verschärfte sich die innenpolitische Auseinandersetzung. Bislang politisch nicht aktive, nicht extremistische Personen und Gruppen, darunter auch Fußballhooligans, demonstrierten am 08.02.2014 in Mönchengladbach erstmals gemeinsam gegen Kundgebungen bekannter salafistischer Prediger und riefen seit September - auch in Norddeutschland - mit zum Teil aggressiven Bildern und Texten zu eigenen Kundgebungen auf. Vereinzelt kam es, wie am 26.10.2014 in Köln, zu gewalttätigen Ausschreitungen. An den öffentlichen Kundgebungen gegen die 177 Rechtsextremismus "Islamisierung des Abendlandes", die zunächst schwerpunktmäßig in Dresden stattfanden, beteiligten sich bis zu 25.000 Personen. Rechtsextremisten begrüßen diese islamkritischen Proteste, sehen sich als deren "Wegbereiter" und versuchen diese für ihre Zwecke zu nutzen. Nach eigenen Angaben beteiligten sie sich vereinzelt an Kundgebungen der Islamkritiker oder riefen zur Teilnahme auf. So erklärte die NPD im Dezember im Internet: "Die NPD unterstützt jeden friedlichen Protest gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität...". In einem Beitrag der NPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern hieß es: "Wir als NPD solidarisieren uns mit den Forderungen dieser Bürgerbewegungen [...]. Auch wir fordern die Bewahrung und den Schutz unserer Identität und unserer abendländischen Kultur. Unsere Mitglieder, Sympathisanten und politischen Weggefährten [...] beteiligen sich [...] an diesen Demonstrationen". Rechtsextremisten sehen die zunehmenden Proteste gegen die vermeintliche Islamisierung Deutschlands außerdem als Bestätigung ihrer rassistisch motivierten Fremdenund Ausländerfeindlichkeit. Durch ihre Solidaritätsbekundungen hoffen sie, ihren politischen Einfluss vergrößern und Unterstützer für ihre menschenverachtende und systemfeindliche Zielsetzung gewinnen zu können. So sieht die Partei "DIE RECHTE" die zunehmenden Proteste als Folge volksfeindlicher Politik, die bald zu einer fundamentalen Ablehnung der multikulturellen Gesellschaft führen könnte. Vertreter der NPD sehen die Proteste als Ausdruck eines neuen Volkswillens, der "ur-nationaldemokratische Werte" beinhalte und "die statischen betonharten politischen Verhältnisse in Deutschland zum Tanzen bringen" könne. Dies würden die Nationaldemokraten "nach Kräften unterstützen". Der Bundesvorsitzende der "Jungen Nationaldemokraten" (JN) forderte im Dezember, dass der "Protest endlich Partei ergreifen", sich einer "nationalen Sammlungsbewegung" anschließen und zu einer gebündelten "volkstreuen Massenbewegung mit der NPD an der Spitze" werden müsse. Bislang gelang es Rechtsextremisten jedoch nicht, die islamkritischen Bewegungen insgesamt maßgeblich zu beeinflussen oder dort führend tätig zu werden, auch wenn bei einzelnen Versammlungen ein erheblicher Anteil von Rechtsextremisten festzustellen war. Versuche, eigene Aktionen als Teil der bürgerlichen Proteste darzustellen, blieben nur mäßig erfolgreich. Weiter ist festzu178 Rechtsextremismus stellen, dass sich die meisten Islamkritiker glaubwürdig von Extremisten distanzieren. Ihre Parolen und politischen Forderungen enthalten ganz überwiegend keine Anhaltspunkte für Rechtsextremismus. Dennoch sind Anzeichen erkennbar, dass sich Teile der neuen antiislamischen Bürgerbewegungen radikalisieren und der Einfluss von Rechtsextremisten mittelfristig erfolgreicher sein könnte. Kundgebungen "gegen die Islamisierung des Abendlandes" gab es in Hamburg bisher keine. Anonyme hasserfüllte Äußerungen und Aktivitäten gegen muslimische Einrichtungen führten 2014 in mehreren Fällen zu polizeilichen Ermittlungen wegen Beleidigung und Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen. So wurden seit Oktober mehrere beleidigende, islamfeindliche Gewaltandrohungen gegen eine Hamburger Moschee bekannt, in denen ein "Deutschland ohne Muslime" gefordert, der Islam als nicht zu Deutschland gehörende "faschistische Ideologie" bezeichnet und Muslime und ihr Prophet Mohammed beschimpft wurden. Außerdem wurde angedroht, dass sich "Deutsche Geschichte wiederholen" und auf "Moslems geschossen" werden könnte und dass diese "aufpassen" müssten, "dass da nicht ein Kuffar" hinter ihnen stehe und ihnen "den Kopf abhacke". Auch Hamburger Rechtsextremisten versuchten, die "friedlichen Volksproteste" für sich und ihre Agitation gegen "Überfremdung", "Asylwahn", "Volksverrat", "Politikversager", "Einheitsparteien" und die "Lügenpresse" zu nutzen. Sie unterstützten diese unter anderem mit Teilnahmeaufrufen und Solidaritätsbekundungen. Im Oktober äußerte sich der Landesvorsitzende der Hamburger NPD, Thomas Wulff, zu der gewalttätig verlaufenden Demonstration von Hooligans am 26.10.2014 in Köln und unterstützte das Anliegen der Veranstalter. Außerdem warb die Hamburger NPD im Oktober für eine ursprünglich am 15.11.2014 in Hamburg unter dem Tenor "Europa gegen den Terror des islamischen Staates" geplante Kundgebung von Hooligans, die dann in Hannover stattfand. Mit direkten Aktionen gegen Muslime trat die rechtsextremistische Szene in Hamburg jedoch nicht in Erscheinung. Eine öffentliche Veranstaltung mit dem bekannten Salafisten Pierre Vogel am 19.07.2014 zum Thema "Gerechtigkeit für Palästina" verlief ohne Proteste oder sonstige Reaktionen. 179 Rechtsextremismus Weitere Informationen zum Thema Rechtsextremismus finden Sie auf den Internetseiten: www.hamburg.de/verfassungsschutz www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen www.hamburg.de/innenbehoerde/rechtsextremismus 180 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Scientology-Organisation VI. Scientology-Organisation (SO) 1. Entwicklungen und Schwerpunkte Die "Scientology Organisation" (SO) wird seit 1997 vom Verfassungsschutz beobachtet. In der von ihr angestrebten "scientologisch" geprägten Gesellschaft wären zentrale demokratische Grundwerte außer Kraft gesetzt oder nur eingeschränkt vorhanden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster bestätigte im Februar 2008 die Rechtmäßigkeit der Beobachtung, nachdem die SO gegen ihre Beobachtung geklagt hatte. Die Technologie der SO soll "... die Menschheit vor der anbrechenden Dunkelheit und dem Verfall der Zivilisation dieser Erde retten." (Scientology News, Ausgabe 60 /2014) Die SO wirbt weiter, kämpft um Expansion und plant globale Strategien. Ihr Führer, David Misacvige, preist weltweit Renovierungen und Neuerrichtungen von Scientology-Niederlassungen als Erfolge an. In Florida / entstand ein neues Scientology-Zentrum und in Internetauftritt der Scientology-Organisation Kopenhagen, dem kontinentalen Stützpunkt der Scientologen für Europa wurde ebenfalls in Immobilien investiert. In der "Scientology News" (60/2014) heißt es dazu: "Org um Org, Stadt um Stadt, Land um Land ... Auf dem ganzen Planeten erschaffen wir eine neue Kultur." Laut Miscavige ist das "Kontinentale Verbindungsbüro" in Kopenhagen "der perfekte Ausgangspunkt für die geographische Expansion in der gesamten Europäischen Gemeinschaft." (Pressedienst der SO Hamburg, 03.11.2014) 182 Scientology-Organisation Das "explosivartige internationale Wachstum" (SK Hamburg, 03.11.2014) ist reine Propaganda. Tatsächlich geht es mit Scientology nicht voran. Die psycho-sozialen Methoden der Beeinflussung von Mitgliedern, die teuren Kurssysteme und die totalitäre scientologische Ideologie stoßen zunehmend auf Ablehnung. Kritik von Aussteigern, Behörden und Medien hat sich verfestigt, und weitere Scientology-Gruppen haben sich als Konkurrenz abgespalten. In vielen SO-Niederlassungen mangelt es an Personal und es kam bereits zu Schließungen, wie z.B. im Vorjahr in Hamburg, als die erfolglose Eppendorfer Org ihre Arbeit einstellen musste. Doch auch wenn die Mitgliederzahlen in den letzten Jahren deutlich zurückgingen, verfügt die SO noch über hinreichend Mittel und Personal, um weiterhin für Unruhe und Gefahren zu sorgen. Immer noch gibt sich die SO aggressiv und will alle Hindernisse für eine Expansion überwinden. Wer dabei im Wege steht wird schnell zu einer "unterdrückerischen Person". Dazu heißt es "Unterdrücker! Rotten Sie sie aus." (Der Organisationsführungskurs/Ausgabe 1999) Die Scientology-Beratung in Hamburg Die Nachfrage nach der Scientology-Beratung des LfV Hamburg ist seit Jahren konstant hoch. Es gibt jährlich rund 400 bis 500 Anfragen. Dabei geht es von der einfachen telefonischen Beratung bis hin zur Ausstiegshilfe, bei der es auch zu längeren Betreuungsphasen kommt. Es werden Vortragsund Interviewanfragen gestellt, zudem Auskünfte zu Schutz-und Erkennungsmerkmalen in Bezug auf die SO erfragt. Neben privat motivierten Anfragen von Betroffenen nutzen Behörden, Journalisten, Universitäten, Schulen, Parteien und weitere gesellschaftliche Gruppen, Organisationen und Institutionen diesen Service des LfV Hamburg, bei dem sich jeder Betroffene auf die vertrauliche Behandlung seines Anliegens verlassen kann. Wie in den Vorjahren kommen auch 2014 rund 70 Prozent der Anfragen aus Hamburg und Umgebung, etwa 25 Prozent aus dem übrigen Bundesgebiet und 5 Prozent aus dem europäischen Ausland. Da Scientology sich über die gesamte Gesellschaft ausbreiten möchte, sorgen scientologische Aktivitäten für Ängste und Aufklärungsbedarf. 183 Scientology-Organisation Anlass der Anfragen für eine Beratung durch das LfV Hamburg sind verschiedene Aktivitäten der SO. Hamburger Scientologen werben gezielt mit gesellschaftspolitischen Themen sowie mit Musikund Kulturveranstaltungen in der Hoffnung auf Zusammenarbeit mit anderen Gruppen. Wenn Kontakte zustande kommen, nutzt sie die SO oft für Werbezwecke. Die totalitäre Organisation versteht es, sich den Anstrich von Harmlosigkeit zu geben. Bei dem breiten Themenspektrum der SO geht es auch um Wirtschaft, Politik, um Drogenaufklärung, Resozialisierung, Menschenrechte, Kampagnen gegen die Psychiatrie und vorgebliche Lebenshilfe. Ein Beispiel ist die Anti-Drogen-Kampagne unter dem Motto "Sag Nein zu Drogen - Sag Ja zum Leben". Die gleichnamige SO-Nebenorganisation organisiert dazu Veranstaltungen und verteilt Info-Heftchen, die in Hamburg zum Beispiel in öffentlichen Bücherhallen und verschiedenen Geschäften ausgelegt werden - zumeist im Wartebereich auf Zeitschriften-Tischen und in der Regel ohne den Geschäftsinhaber zu informieren, dass hier Scientologen aktiv sind. Die SO instrumentalisiert das populäre Thema "Drogenkonsum", um öffentliche Aufmerksamkeit und Akzeptanz zu erzielen, um insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene anzusprechen und neue Anhänger zu gewinnen. Die Scientologen sind im Übrigen nicht die einzigen Extremisten, die Anti-Drogen-Kampagnen ins Leben rufen. So organisierten die rechtsextremistischen "Jungen Nationaldemokraten Sachsen" im Sommer 2014 in mehreren Städten Ostdeutschlands entsprechende Kampagnen, verteilten unter dem Motto "Weg mit dem Drogendreck" ihre eigene Schülerzeitung "Platzhirsch - Der Schülersprecher" und versuchten auf diese Weise, unter dem Mantel des Themas Drogenkonsum ihr rechtsextremistisches Gedankengut an Jugendliche heranzutragen. (Siehe dazu den Internetbeitrag des LfV Hamburg vom 29. August 2014: Extremisten missbrauchen das populäre Thema "Drogenkonsum" für ihre Zwecke). Zurück zur SO: Die im Internetauftritt von "Sag Nein zu Drogen - Sag Ja zum Leben" angebotene sogenannte "Aufklärung" und "Hilfe" bei Drogenproblemen verlinkt direkt auf die Homepage des Scientology-Drogenhilfe-Vereins "Narconon". 184 Scientology-Organisation Personen, deren Freunde oder Angehörige zu Scientologen werden, sind oft verzweifelt und benötigen Hilfe und Rat ebenso wie Aussteigerinnen und Aussteiger. Wer Scientology verlässt, braucht häufig formelle Hilfe für den Austritt und eine psychisch-soziale Unterstützung für die Rückkehr in eine Gesellschaft ohne Zwang. Dazu gehören der Umgang mit nachwirkender scientologischer Indoktrination, der Schutz vor Nachstellungen der Organisation, die Überwindung von Ängsten und Unterstützung bei der Neuorientierung. Die Beratungsstelle des LfV Hamburg unterstützt Betroffene und Angehörige, auch über längere Zeiträume. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite: http://www. hamburg.de/innenbehoerde/service/2470458/scientology-beratung-fhh-hamburg.html. Für ein Beratungsgespräch wenden Sie sich gerne an das Beratungsteam des LfV Hamburg: Manfred Napieralla und Britta Pavlovic E-Mail: poststelle@verfassungsschutz.hamburg.de Telefon: 040 244443 (Stichwort: Scientology-Beratung). 2. Potenziale "SCHWERVERBRECHEN - Diese bestehen darin, öffentlich von der Scientology wegzugehen ..." (Einführung in die Ethik der Scientology"/2007) Die Aufklärung zeigt Wirkung. Die Bedeutung von Scientology hat sich verringert. In den Medien war das Thema nicht mehr so präsent wie in früheren Jahren und viele Ex-Scientologen schildern öffentlich, wie es ihnen in der Organisation erging. Staatliche Stellen klären über die wahren Ziele der totalitären Organisation auf und das Internet ist mit einfach abrufbarer kritischer Berichterstattung ein Problem jeglicher totalitärer Systeme. Scientology ist nicht reformfähig und hält an der alten Ideologie des Gründers, L. Ron Hubbard, fest. Zudem sind Angehörige der Organisation häufig frustriert, weil Scientology nicht so erfolgreich funktioniert, wie versprochen. Die Organisation hat daher seit Jahren Mitgliederverluste zu verzeichnen. 185 Scientology-Organisation Bund: Scientology-Organisation Personenpotenziale 6000 5000 rd. 5.000 bis 6.000 rd. 5.000 bis 6.000 rd. 5.000 bis 6.000 rd. 5.000 bis 6.000 4000 gut 4.500 rd. 4.500 rd. 4.000 3000 rd. 3.500 5.000 3.500 2000 1000 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 - Alle Zahlen sind gerundet - Weltweit hat die SO etwa 70.000 - 80.000 Mitglieder (in Vorjahren 80.000 - 90.000), in Deutschland wie im Vorjahr rund 3.500 und in Hamburg rund 400 (2013: 450). Die Organisation kann einen Teil der Aussteiger durch neu gewonnene Mitglieder ersetzen. Aufklärung ist insofern auch weiterhin nötig. Trotz der rückläufigen Mitgliederzahlen verfolgt die Organisation weiterhin ihre verfassungsfeindlichen Ziele und strebt eine totalitäre Gesellschaftsform an, die mit der Demokratie in Deutschland nicht vereinbar ist. 186 Scientology-Organisation Hamburg: Scientology-Organisation Personenpotenziale 900 750 600 450 gut 700 rd. 400 750 750 700 650 650 600 550 450 300 150 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 - Alle Zahlen sind gerundet - 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Scientologisch motivierte Strafund Gewalttaten wurden im Jahr 2014 in Hamburg nicht festgestellt. 4. Strukturen und Organisationseinheiten "Wir haben also einen Plan. ..., und der Plan selbst ist International City, was nichts anderes heißt als Regierung der Erde." (Aus den Scientology-Kursmaterialien "Saint Hill Special Briefing Course" (SHSBC), 1991) International und regional betreibt die SO zahlreiche Organisationseinheiten und Gruppierungen, um in verschiedensten gesellschaftlichen Themenfeldern aktiv zu sein - immer mit dem Ziel, neue Anhänger zu 187 Scientology-Organisation gewinnen und politisch, sozial, kulturell sowie wirtschaftlich Einfluss zu erlangen. * David Miscavige führt das internationale Management in Los Angeles / USA, zu dem das sogenannte "Religious Technology Center" (RTC) gehört. Es besitzt die Urheberrechte der Schriften des Scientology-Gründers L. Ron Hubbard und übt damit die Kontrolle über die scientologische Ideologie aus. * Die "International Association of Scientologists" (IAS) treibt Geld durch Spenden und Mitgliedsbeiträge ein und finanziert Kampagnen aus ihrer "Kriegskasse". * Die "Sea Organization" (Sea Org) ist eine uniformierte Eliteeinheit und paramilitärische Keimzelle der SO. Sie besetzt Führungspositionen und betreibt die "Rehabilitation Project Forces" (RPF), die Straflagern gleichen und in denen Scientologen wieder "auf Linie" gebracht werden. * Das "Office of Special Affairs" (OSA) ist für Öffentlichkeitsarbeit und rechtliche Angelegenheiten zuständig, führt aber auch Untersuchungen gegen Kritiker und Abtrünnige durch. Diese Ausforschungstätigkeit trug dem OSA das Attribut "scientologischer Geheimdienst" ein. * Zur "Association of Better Living and Education" (ABLE) gehören "Applied Scholastics" (ApS) für den Bildungsbereich, "Narconon" für Drogenentzug und "Criminon" für Resozialisierung. * "Ehrenamtliche Geistliche", international "Volunteer Ministers" genannt, nutzen Hilfseinsätze in Katastrophengebieten zu Propagandazwecken. Die "Volunteers" tragen gelbfarbene Kleidung und bauen zu Werbezwecken in den Städten vor Ort ebenfalls gelbfarbene Informationszelte auf. Kampagnen und Broschüren unter den Titeln "Der Weg zum Glücklichsein", "The Way to Happiness Foundation" und "Operation: Ein friedvoller Planet" gehören ebenfalls zur SO. 188 Scientology-Organisation * Die "Kommission für Verstöße der Psychiatrie" gegen Menschenrechte (KVPM), international "Citizens Commissions on Human Rights" (CCHR), hetzt gegen die Psychiatrie und betreibt Ausstellungen mit dem Tenor "Psychiatrie: Tod statt Hilfe". Die SO lehnt die Psychiatrie ab und reklamiert für sich ein Monopol auf jegliche psychologische Betreuung. * Mit "Youth for Human Rights", der "Jugend für Menschenrechte" und "United for Human Rights" werden vorzugsweise Jugendliche angesprochen, ebenso wie mit den in türkisfarbenen T-Shirts auftretenden Angehörigen der Initiative "Sag Nein zu Drogen - Sag Ja zum Leben". Eine internationale Gruppe heißt "Foundation for a Drug Free World". * Die "International Hubbard Ecclesiastical League of Pastors" (I HELP) betreut Dianetikgruppen und Feldauditoren, die in ihrem Lebensumfeld nach Personen suchen, um sie für Scientology zu werben. * Das "World Institute of Scientology Enterprises" (WISE) ist ein Wirtschaftverbund von Scientologen und ebenfalls der Expansion verpflichtet. * Die sogenannten "Scientology Kirchen" (auch "Orgs" genannt), Missionen und Dianetik-Zentren sind Ausgangspunkte und Zentren für regionale Aktivitäten. 5. Strukturen in Hamburg "Eine Org ist eine Auditing-Fabrik, die auch Leute im Auditieren ausbildet. Das ist die grundlegende Art und Weise, wie wir die Welt gewinnen werden - mit Auditing. (...) Das gibt den Zweck der Org - denn nur Auditing kann die Gemeinde klären. Das gibt Aktion. Das gibt Einnahmen." (Der Organisationsführungskurs, 1999) Beim "Auditing" durchleuchten psychologisch nicht qualifizierte Scientologen das Leben und die Psyche anderer Scientologen. Die Hamburger "Auditing-Fabrik" ist die Scientology Kirche Hamburg e.V., auch 189 Scientology-Organisation Hamburger Org genannt. Sie liegt am Domplatz in der Innenstadt und ist die einzig verbliebene Niederlassung der SO in Hamburg. Von dort werden Präsident: Gerd Christoffel die verschiedenen Scientology-GrupVize-Präsidentin und pen und ihre Aktivitäten organisiert leitende Direktorin und beaufsichtigt, um zu expandieder Hamburger Org: Pia Michel ren und Einnahmen zu erzielen. Pressesprecher: Frank Busch Viele Nebenorganisationen der SO treten in Hamburg und umliegenden Bundesländern nicht offen auf, einige verheimlichen sogar auf Nachfrage ihren Scientology-Status. Daher werden die Gruppen im Folgenden aufgeführt. * Inhaber und Mitarbeiter von rund 25 scientologisch geführten Firmen sind Mitglieder im "World Institute of Scientology Enterprises" (WISE). Für Organisationsund Schlichtungszwecke gibt es ein WISE-Charterkomitee. * Zur "Jugend für Menschenrechte" gehören in Hamburg junge Scientologen, die vorzugsweise Gleichaltrige mit diesem Thema ansprechen wollen. * Unter dem Tenor "Sag Nein zu Drogen - Sag Ja zum Leben" werden Informationsstände betrieben und Broschüren über die Schädlichkeit von Drogen verteilt. Dieses gesellschaftlich brisante Thema nutzt die SO, um das Interesse von Passanten zu gewinnen. (Siehe dazu den Internetbeitrag des LfV Hamburg vom 29. August 2014: Extremisten missbrauchen das populäre Thema "Drogenkonsum" für ihre Zwecke) * An Dianetik-Ständen werden Scientology-Bücher und Stresstests mit einem E-Meter angeboten. * Die "Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte" (KVPM) verfügt in Hamburg über eine kleine Ortsgruppe. * "Criminon Deutschland e.V." thematisiert unter anderem die Resozialisierung von Strafgefangenen und hat seinen Sitz in Barsbüttel 190 Scientology-Organisation / SH. Dort sind Hamburger und Schleswig-Holsteiner Scientologen engagiert. * Zu "Applied Scholastics" (ApS), dem internationalen scientologischen Bildungsbereich, gehören nur wenige Hamburger Scientologen, von denen einige Nachhilfeunterricht anbieten. * Neben dem internationalen Bereich "The Way to Happiness Foundation" gibt es auch in Hamburg die Initiative "Der Weg zum Glücklichsein". * Das "Departement of Special Affairs" (DSA) ist Bestandteil der Hamburger Org und ein regionaler Ableger des sogenannten scientologischen Die Scientology-Organisation verteilte Flyer Geheimdienstes "Office of zur Anti-Drogen-Kampagne in Hamburger Special Affairs" (OSA). Geschäften 6. Aktivitäten "Wir haben dich lieber tot als unfähig. (...) Wir spielen nicht irgendein unbedeutendes Spiel in der Scientology. (...) Dies ist eine tödlich ernste Angelegenheit." (Der Organisationsführungskurs, 1999) Dermaßen unter Druck gesetzt fühlen sich die Hamburger Scientologen auch für das Umland und weite Teile Norddeutschlands zuständig. So versuchen sie regelmäßig ihre Expansion durch Werbung in norddeutschen Gemeinden und Städten voranzutreiben. Neben den Dianetik-Ständen und Antipsychiatriekampagnen ist die scientologische Antidrogengruppe "Sag Nein zu Drogen - Sag Ja zum Leben" besonders aktiv. Passanten, die den SO-Hintergrund nicht kennen, lassen sich so leicht für erste Gespräche gewinnen. Die SO legte in diversen Hamburger Geschäften ihre Broschüren aus und verteilte viele der kleinen Hefte "Fakten über Drogen" in Norddeutschland. Die Hefte enthalten keinen Hinweis auf Scientology. 191 Scientology-Organisation Die SO ist stets auf der Suche nach kulturellen, politischen und religiösen Dialogen. 2014 konnten die Hamburger Scientologen diesbezüglich Erfolge aufweisen. Am 18. März 2014 trafen sich in der Scientology Kirche Hamburg e.V. Scientologen mit Vertretern verschiedener Religionen und Kulturen. Dabei wurden auch Scientology-Kampagnen vorgestellt. Am 25. April folgte ein interkultureller Abend mit einer afrikanischen Folkloregruppe und am 26. Mai wurde ein "Tag der Familie" in der Scientology Kirche Hamburg e.V. gefeiert, zu dem sich ebenfalls Vertreter religiöser Gruppen und Sekten einfanden. Auch hier stellten die Scientologen ihre Inhalte vor, wie unter anderem ihre Initiative "Der Weg zum Glücklichsein". Im Laufe des Jahres 2014 kam es zu weiteren Treffen dieser Art. Der SO geht es dabei stets um Einfluss und Verbreitung in Politik und Gesellschaft und diese Kontakte zu gesellschaftlichen Gruppen sind für sie wichtige Schritte dorthin. Wie in den Vorjahren bestückten Scientologen auch 2014 viele Briefkästen in Hamburger Stadtteilen mit Scientology-Werbung. Stets wurde dabei zum Besuch der Hamburger Org am Domplatz eingeladen, mit Aufforderungen wie "ENTDECKEN SIE SICH SELBST!", "ERKENNE DICH SELBST!", mit Hinweisen, wie "KOSTENFREIER PERSÖNLICHKEITSTEST" und dem Vorschlag, sich einen Film anzusehen: "DIANETIK Entwicklung einer Wissenschaft". Auch 2014 warb die Scientology Kirche Hamburg e.V. erneut im Internet mit beitragsfreien Scientology-Online Kursen, auch "Lebensverbesserungskurse" genannt. Das LfV Hamburg warnt seit 2012 vor diesen Lockangeboten im Internet. 192 Scientology-Organisation Beratung Wenn Sie Beratung oder weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich gern unter dem Stichwort "Scientology" an den Hamburger Verfassungsschutz unter der Telefonnummer 040 / 244443 oder mailen Sie an poststelle@verfassungsschutz.hamburg.de. Weitere Informationen zum Thema Scientology-Organisation finden Sie auf den Internetseiten: www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen und www.hamburg.de/innenbehoerde/scientology-organisation 193 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Spionageabwehr VII. Spionageabwehr 1. Überblick Die Spionageabwehr der Verfassungsschutzbehörden sammelt Informationen über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten ausländischer Nachrichtendienste und wertet diese aus. Die bundesweite Zusammenfassung und Auswertung der Erkenntnisse und der Informationsaustausch mit ausländiZiele fremder Nachrichtendienste in Deutschland schen Nachrichtendiensten obliegen hierbei dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Dabei geht es zum einen darum, die Methoden, Zielrichtungen und Strukturen der in Deutschland aktiven Nachrichtendienste zu erkennen und zum anderen um das Aufklären aktueller Spionagefälle. Daher ist der gesetzliche Auftrag der Spionageabwehr nicht auf einzelne Länder fixiert. Nachrichtendienste fremder Staaten richten bei der Spionage gegen Deutschland ihre Ausforschungsbemühungen insbesondere auf Informationen aus den Bereichen Politik und Wirtschaft. Vor allem geht es um Erkenntnisse über Außen-, Europaund Bündnispolitik sowie auch über Wirtschaftsund Energiepolitik. Im Rahmen der Wirtschaftsspionage liegt das Interesse beim Produkt selbst, den Fertigungsprozessen und den strategischen Informationen zu deutschen Firmen. Zunehmend gibt es auch Aktivitäten von Nachrichtendiensten aus dem Nahen und Mittleren Osten, welche die Bundesrepublik als politisch und wirtschaftlich interessantes Operationsgebiet betrachten. Deren Hauptinteresse gilt einerseits der illegalen Beschaffung von Rüstungsgütern und Hochleistungstechnologien (Proliferation) sowie der Ausfor196 Spionageabwehr schung von Personen und Unterwanderung von Gruppierungen, die in Opposition zum Regime in ihrem Heimatland stehen. Die fremden Nachrichtendienste bedienen sich zur Informationsbeschaffung der Möglichkeiten aus offen zugänglichen Informationsquellen sowie der durch verdeckte Spionageaktivitäten. Nachrichtendienste nutzen verstärkt das Internet und versuchen über weitere elektronische Kommunikationsmedien Informationen zu erlangen. Die Gewinnung und der Einsatz menschlicher Quellen ist aber nach wie vor ein gängiges und für die Dienste ein unverzichtbares Mittel der Informationsbeschaffung. Das Ziel fremder Nachrichtendienste in Deutschland ist zumeist der Aufbau verdeckt operierender Informationsnetzwerke, innerhalb derer angeworbene Einzelpersonen agieren; im Bereich der Wirtschaftsspionage und der Proliferation vor allem unter Tarnung als legal am Geschäftsleben teilnehmende Unternehmen. Die Spionageabwehr ist zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ganz entscheidend auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Häufig ermöglichen erst Informationen von betroffenen Personen, Unternehmen oder anderen Stellen die Ermittlungen zur Klärung eines Spionageverdachts. Viele Betroffene unterschätzen die Tragweite des Falles oder fürchten einen Imageverlust und verzichten deshalb darauf, die Spionageabwehr zu informieren. Damit verhindern sie aber auch, dass ihre Erfahrungen Dritten zugute kommen können um künftige Spionagefälle zu verhindern. Personen, die von einem Anwerbungsversuch fremder Geheimdienste betroffen sind, wird geraten, sich an das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg zu wenden: Tel.: 040 - 244443 oder E-Mail: poststelle@verfassungsschutz.hamburg.de 2. Elektronische Attacken Elektronische Angriffe haben sich zu einer wichtigen Methode der Informationsgewinnung entwickelt und ergänzen als zusätzliche Informationsquelle die nachrichtendienstliche Ausforschung mit menschlichen 197 Spionageabwehr Quellen. Sie sind kostengünstig, sehr schnell, anonym und risikolos vom Heimatland aus durchführbar. Elektronische Angriffe auf die Wirtschaft sind wegen der oft dezentralen IT-Strukturen nur schwer zu erkennen und werden oft eher zufällig bemerkt. Die Infrastrukturen in den Unternehmen unterscheiden sich ebenso wie die jeweils bestehenden Sicherheitsinstallationen. Grundsätzlich sind elektronische Angriffe ein effektives und von den betroffenen Stellen nur schwer aufzuklärendes Mittel der Informationsbeschaffung, bei dem insbesondere die Anonymität des Internets eine Identifizierung der Täter oder die eindeutige Zuordnung zum angreifenden Land extrem erschwert. Ein Teil der festgestellten elektronischen Angriffe zeigte in der Vergangenheit auf einen chinesischen oder russischen Hintergrund. Die Nachhaltigkeit und globale Ausrichtung, mit der die mutmaßlichen Angreifer aus China, Russland und anderen Ländern Informationen zu beschaffen versuchen, sind Indizien für eine strategisch ausgelegte Aufklärung durch die dortigen Nachrichtendienste. 3. Nachrichtendienste Mittlerer und Naher Osten Diverse Nachrichtendienste aus Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sowie Afrikas entfalten in Deutschland ihre Aktivitäten. Zumeist geht es dabei um die Ausforschung und Überwachung der in Deutschland lebenden Landsleute. Besonderes Interesse der Nachrichtendienste gilt den hier lebenden Oppositionellen oder islamistischen Gruppierungen, die als Bedrohung für das eigene Regime angesehen werden. Die Nachrichtendienste versuchen, Hinweisgeber zu gewinnen und Informanten in Gruppierungen einzuschleusen, um Informationen über Mitglieder und geplante Aktionen zu gewinnen - häufig wird massiver Druck auch auf die Betreffenden oder Familienangehörige im Heimatland ausgeübt. Beispiel: So wurde am 18.12.2013 als letzter von vier Angeklagten der deutsch-syrische Staatsangehörige Samer C. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in Tateinheit mit Unterschlagung zu einer Haftstrafe von neun Monaten vom Kammergericht Berlin verurteilt. Er hatte regi198 Spionageabwehr mekritische Kundgebungen ausgespäht und Fotos von Angehörigen der syrischen Opposition gemacht, um seinem nachrichtlichendienstlichen Auftraggeber deren Identifizierung zu ermöglichen. Die nachrichtendienstliche Vorgehensweise Irans war 2014 neben dem Augenmerk auf Oppositionelle in der Bundesrepublik hauptsächlich auf den Bereich Proliferation gerichtet. Als Proliferation wird die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen und der zu ihrer Herstellung verwendeten Produkte bezeichnet; eingeschlossen sind das dazu erforderliche Know-how sowie die entsprechenden Trägersysteme. Die islamische Republik Iran war hier in 2014 unverändert der aktivste Staat auf dem Gebiet der Proliferation neben anderen Staaten wie Syrien, Pakistan und Nordkorea. Gegen den weiteren Ausbau von Urananreicherungsanlagen durch den Iran hat der Weltsicherheitsrat in den vergangenen Jahren mehrere Resolutionen beschlossen, der sich die Europäische Union mit noch weitergehenden Handelssanktionen anschloss. Im Mittelpunkt der Beschaffungsaktivitäten auf dem Gebiet der Proliferation stehen neben direkten Embargo-Gütern auch sogenannte Dualuse-Güter, das heißt Güter mit möglichem doppelten Verwendungszweck, einschließlich Software-Know-how und Technologien, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke eingesetzt werden können. Ein Beispiel für Dual-use-Güter sind Hochgeschwindigkeits-Zentrifugensysteme. In der Regel werden sie in der Medizin und Pharmakologie eingesetzt. Mit ihrer Hilfe kann aber auch Uran angereichert werden, das zur Produktion einer Atombombe genutzt werden kann. Um hier die Ausfuhrbeschränkungen umgehen zu können, kommen beim Export sensibler Produkte regelmäßig konspirative oder geheimdienstliche Methoden zur Anwendung. Es werden Tarnfirmen gegründet, Geschäftsleute mit falschen Identitäten ausgestattet, tatsächliche Verwendungszwecke verschleiert oder Umgehungslieferungen über mehrere Länder organisiert. Um den Anstrengungen der Beschaffungsbemühungen dieser "Risikostaaten" wirksam begegnen zu können, arbeiten sämtliche an der Proliferationsbekämpfung beteiligte Stellen eng zusammen. Deshalb pflegt 199 Spionageabwehr das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg gerade in diesem Aufgabenbereich eine intensive Kooperation mit den anderen deutschen Nachrichtendiensten, der Polizei, der Zollfahndung und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Der Generalbundesanwalt erhob am 24. Juli 2014 vor dem Oberlandesgericht Hamburg Anklage gegen den deutsch-iranischen Geschäftsmann Dr. Ali Reza B. Ihm wird vorgeworfen, von 2011 bis 2013 in zehn Fällen Güter aus deutscher Produktion oder aus Drittstaaten für das iranische Raketenprogramm beschafft zu haben, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Er war bereits 2009 wegen ähnlicher Ausfuhren zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen und andere Einrichtungen können sich für Fragen zum Thema Proliferation an die Spionageabwehr des Verfassungsschutzes wenden. Telefon: 040 - 244443, E-Mail: poststelle@verfassungsschutz.hamburg.de. Erste Informationen gibt es zudem in dem aktuellen Leitfaden unter dem Titel "Proliferation - Wir haben Verantwortung". Die Broschüre kann unter www.hamburg.de/innenbehoerde/spionageabwehr heruntergeladen werden. 4. Nachrichtendienste der Russischen Föderation Die russische Außenpolitik verfolgt nach wie vor das Ziel, als bedeutender internationaler Akteur - auf Augenhöhe mit den USA - agieren zu können. Dieser Anspruch wurde in 2014 insbesondere durch russische Aktivitäten in der Ukraine-Krise nach außen deutlich gemacht. Die russischen Nachrichtendienste sind hierbei ein wichtiger Faktor der nationalen Sicherheitsarchitektur; sie genießen bei der politischen Führung Rückhalt und hohes Ansehen. Die im Inund Ausland beschafften Informationen werden bei der Vorbereitung von politischen Entscheidungen genutzt. Sie tragen zur Erfüllung politischer Vorgaben bei und dienen nicht zuletzt dazu, neben den 200 Spionageabwehr politischen auch die ökonomischen Interessen Russlands weltweit voranzutreiben. Auch die russische Wirtschaft profitiert in erheblichem Maße davon, dass das russische Bundesgesetz Nr. 5 von 1995 den dortigen Geheimdiensten einen eindeutigen Auftrag zur Wirtschaftsspionage erteilt. Im Mittelpunkt der Aufklärungsbemühungen stehen insbesondere die Bereiche Politik, Militär, Wirtschaft, Wissenschaft und Technik. Drei Nachrichtendienste arbeiten aktiv gegen deutsche Sicherheitsinteressen: Der Auslandsnachrichtendienst SWR (Slushba Wneschnej Raswedki), der Militärgeheimdienst GRU (Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije) und der Inlandsnachrichtendienst FSB (Federalnaja Slushba Besopasnosti). Bei der Informationsbeschaffung im Inund Ausland treten die Mitarbeiter der Nachrichtendienste selbstbewusst und selbstsicher auf. Neben der offenen und verdeckten Informationsbeschaffung sowie der Anwerbung von menschlichen Quellen bedienen sie sich heute verstärkt halboffener sowie verdeckter konspirativer Methoden unter Einsatz modernster Technik. Die Informationsbeschaffung erfolgt entweder unter zentraler Steuerung von Russland aus oder aus den Legalresidenturen (Botschaften und Konsulate, Medienvertretungen, staatliche Unternehmen) im Ausland. Eine weitere klassische, zentral gesteuerte Methode ist das "Illegalen-Programm". Sogenannte Illegale sind mit einer Falschidentität ausgestattete Nachrichtendienstoffiziere, die mit langfristigen Spionageaufträgen in die Zielländer entsandt werden. Beispiel: Am 11.11.2014 wurde die russische Staatsangehörige alias Heidrun Anschlag nach Moskau abgeschoben. Die am 18.10.2011 zusammen mit ihrem Ehemann festgenommene Agentin war wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland in einem besonders schweren Fall zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht hatte als erwiesen angesehen, dass beide bis zu ihrer Festnahme für den russischen Auslandsnachrichtendienst SWR in Deutschland Informationen über die zivilund militärpolitischen Strategien der EU und der NATO beschafft hatten. Sie waren bereits 1988 und 1990 201 Spionageabwehr als vorgeblich österreichische Staatsangehörige südamerikanischer Herkunft in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Unter dieser mit falschen österreichischen Ausweispapieren untermauerten Legende bauten sie sich eine bürgerliche Existenz auf. Damit tarnten sie ihre geheimdienstliche Tätigkeit. Weder Enttarnungen von Agenten noch die Entwicklung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der EU zu ihrem Land halten die russischen Nachrichtendienste von weiteren Spionageaktivitäten ab. 5. Chinesische Nachrichtendienste Chinesische Nachrichtendienste nutzen wie die Nachrichtendienste anderer Staaten ihre diplomatischen und konsularischen Vertretungen in Deutschland, um hier ihre Mitarbeiter getarnt einzusetzen (sogenannte Legalresidenturen). Sie beschaffen sich nicht nur auf verdecktem Wege Erkenntnisse, sondern sammeln vor allem offen zugängliche Informationen. Diese werden auf ihre Relevanz für die chinesische Interessenlage ausgewertet. Das gilt für Informationen aus den Medien aber auch für solche, die anlässlich von Ausstellungen, Messen und Kongressen erlangt werden. Personen mit sensiblem Know-how werden "abgeschöpft". Dies geschieht in erster Linie in Gesprächen. Speziell hierfür geschulten Mitarbeitern gelingt es auf diese Weise, in den Besitz vertraulicher Unterlagen oder auch von Prototypen von Werkstücken zu gelangen. Ebenso legendieren sich Mitarbeiter der Nachrichtendienste gelegentlich als Journalisten oder nutzen Delegationen in Firmen und Behörden, sonstige Firmenbesuche oder Kontakte in Forschungsbereiche zur erfolgreichen Wissensabschöpfung. Daneben werden chinesische oder chinesisch-stämmige Gastwissenschaftler, Studenten oder Praktikanten aufgrund ihres Wissens oder ihrer Zugänge als Informationsquelle genutzt. Mit gezielten Apellen an ihren Patriotismus und Hinweisen auf das besondere Privileg eines Auslandsaufenthaltes werden sie zur intensiven Mitarbeit bewegt. Die Gewinnung von Know-how über diese sogenannten "Non Professionals" hat den Vorteil, dass beim Bekanntwerden eines Ausspähungs202 Spionageabwehr versuchs nicht sofort erkennbar wird, ob die Person aus eigenem Antrieb handelte oder für einen Mitbewerber spionierte oder einen nachrichtendienstlichen Auftrag erledigte. Stark zugenommen haben auch Angriffe mittels Schadsoftware über das Internet, etwa durch Trojaner. Täglich gibt es zwischen 2.000 und 3.000 Angriffe allein auf das Netzwerk der Bundesregierung. Bei immerhin fünf Angriffen gibt es den starken Verdacht auf Aktivitäten ausländischer Geheimdienste. Wenn auch nicht jeder Angriff, der über einen chinesischen Server erfolgt, einem chinesischen Nachrichtendienst zuzuordnen ist, so spricht bei einigen Attacken vor allem aufgrund der Professionalität vieles für einen nachrichtendienstlichen Hintergrund. Wesentliche Angriffsziele der Nachrichtendienste sind hierbei die Beschaffung von Erkenntnissen aus Politik, Militär, Wirtschaft und Wissenschaft. Das Interesse ist hier sowohl auf innovative Hightech-Produkte gelegt als auch auf Grundlagenforschung. Darüber hinaus geht die chinesische Regierung mittels ihrer Nachrichtendienste konsequent gegen oppositionelle Gruppen als auch Einzelpersonen vor. Diese Oppositionellen sind insgesamt im chinesischen Sprachgebrauch zu den "Fünf Giften" zusammengefasst. Dazu gehören die Demokratiebewegung, die Anhänger eines unabhängigen Tibet, die Anhänger eines unabhängigen Taiwan, die FalunGong-Praktizierenden und die turkstämmigen (muslimischen) Uiguren. Die chinesischen Nachrichtendienste haben die Aufgabe, im Ausland die Aktivitäten dieser Vereinigungen aufzuklären, die Veranstaltungen zu beeinträchtigen und öffentlichkeitswirksame, für die chinesische Staatsführung negative Aktionen, abzuwenden. Dazu gehört es auch, Vereinigungen und deren Veranstaltungen bei Behörden oder Gastgebern in Deutschland zu diskreditieren. Die chinesischen Nachrichtendienste sind auch gegen Ausländer auf eigenem Hoheitsgebiet aktiv. So unterliegen Reisende nach China einer intensiven Überwachung durch die Sicherheitsorgane. Mit Hilfe der Legalresidenturen sind die Dienste schon bei Beantragung des notwendigen Visums in der Lage, relevante Personen zu erfassen und deren Personalien weiterzugeben. Diese Informationsbasis hat sich durch Einführung neuer Visaformulare im Jahr 2011 noch vergrößert. Mitt203 Spionageabwehr lerweile müssen z.B. auch Angaben zur beruflichen Tätigkeit naher Angehöriger gemacht werden. In China besteht die Möglichkeit, die Reisenden nach dem Grenzübertritt umfassend zu überwachen. So sind in bestimmten Hotelzimmern Videound Abhöreinrichtungen verbaut und das Gepäck wird in den Zimmern durchsucht. 6. Ausspähung durch andere Länder Die Arbeit der Spionageabwehr ist nicht begrenzt auf die oben genannten stärksten Aktionsfelder. Auch Nachrichtendienste anderer Länder sind in Deutschland aktiv: So erhob der Generalbundesanwalt am 19. Februar 2014 vor dem Oberlandesgericht Koblenz Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit gegen den indischen Staatsangehörigen Ranjit S., der verdächtigt wird, für einen indischen Nachrichtendienst tätig gewesen zu sein. Er soll seit Februar 2013 Informationen über Mitglieder von Sikh-Organisationen beschafft und gegen Geldzahlungen an seinen nachrichtendienstlichen Führungsoffizier weitergegeben haben. Am 17. Dezember 2014 wurden außerdem drei türkische Staatsangehörige am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen. Sie sind dringend verdächtig, für einen türkischen Nachrichtendienst gearbeitet zu haben, indem sie Informationen über in der Bundesrepublik lebende Landsleute und hiesige Organisationsstrukturen gesammelt und an den türkischen Nachrichtendienst weitergegeben haben. Am 2. Juli 2014 wurde ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes unter dem Verdacht festgenommen, für einen US-amerikanischen Nachrichtendienst als Informant gearbeitet zu haben. Der Mitarbeiter befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Eine Woche später wurden Ermittlungen des Generalbundesanwaltes gegen einen hochrangigen Mitarbeiter des Bundesverteidigungsministeriums bekannt, der durch intensive Kontakte zu mutmaßlichen US-Ge204 Spionageabwehr heimdienstlern ins Blickfeld der bundesdeutschen Abwehrdienste geraten war. Weiter Informationen zum Thema Spionageabwehr finden Sie auf der Internetseite: www.hamburg.de/innenbehoerde/spionageabwehr 205 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz VIII. Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz 1. Allgemeines In Behörden und Einrichtungen gibt es geheimhaltungsbedürftige staatliche Informationen, die vor Ausforschung zu schützen sind. Im Bereich des Geheimschutzes ( 2.) obliegt diese Aufgabe dem LfV Hamburg durch personelle, technische und organisatorische Vorkehrungen. Solche amtlich geheim zu haltenden Angelegenheiten, sogenannte Verschlusssachen (VS), sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse. Dazu zählen insbesondere elektronische Speichermedien, Schriftverkehr, Transportwege, aber auch Räumlichkeiten. Sie werden nach ihrer Schutzbedürftigkeit entweder als "STRENG GEHEIM", "GEHEIM", "VS-VERTRAULICH" oder "VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" klassifiziert. Entscheidend für die Einstufung ist der mögliche Schaden, wenn Unbefugte von diesen Informationen Kenntnis erhalten. Auch Wirtschaftsunternehmen arbeiten mit staatlichen Verschlusssachen, wenn geheimhaltungsbedürftige Staatsaufträge zum Beispiel im Bereich der Rüstungsindustrie vergeben werden. Zum Schutz dieser Verschlusssachen werden diese Unternehmen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Hamburger Verfassungsschutz betreut und daher als "geheimschutzbetreut" bezeichnet. Im Zuge des personellen Sabotageschutzes ( 3.) führt der Verfassungsschutz präventive Personenüberprüfungen durch, um potenzielle Saboteure von sicherheitsempfindlichen Bereichen fernzuhalten. Seine eigenen IT-Systeme und die von ihm genutzten Kommunikationsstrukturen schützt das LfV Hamburg durch Einhaltung von Sicherheitsstandards entsprechend dem jeweiligen Schutzbedarf ( 4.). Im Bereich des Wirtschaftsschutzes ( 5.) hält das LfV Hamburg ein umfassendes Informationsund Beratungsangebot vor. Anhand modular aufgebauter Vorträge zeigt es den Hamburger Unternehmen aktuelle Gefahren durch Wirtschaftsspionage sowie geeignete Schutzmöglichkeiten auf. 208 Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz 2. Geheimschutz Ziel des staatlichen Geheimschutzes ist es, geheimhaltungsbedürftige Informationen des Staates bestmöglich vor einem Zugriff durch Unbefugte zu sichern. Für solche Verschlusssachen ist deshalb ein optimaler Schutz zu gewährleisten. Der Umgang mit ihnen ist sowohl personenbezogen ( 2.1) als auch materiell ( 2.2) geregelt. 2.1 Personeller Geheimschutz Der personelle Geheimschutz soll verhindern, dass solche Personen Zugang zu Verschlusssachen erhalten, bei denen Sicherheitsrisiken vorliegen. Zu diesem Zweck werden Sicherheitsüberprüfungen nach dem Hamburger Landesrecht (HmbSüGG) durchgeführt. Die Sicherheitsüberprüfungen dienen der Feststellung, ob einer Person eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit in einer öffentlichen Stelle oder einem Unternehmen übertragen werden kann. Ein Sicherheitsrisiko, das die Zuweisung einer solchen Tätigkeit aus Gründen des staatlichen Geheimschutzes verbietet, kann insbesondere bestehen bei Unzuverlässigkeit * wegen Straftaten oder Drogenund Alkoholmissbrauchs, * bei fehlender Verfassungstreue, insbesondere bei politisch-extremistischer Tätigkeit oder * bei besonderer Gefährdung durch Anbahnungsoder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste (zum Beispiel Erpressbarkeit). Zum Schutz der Grundrechte der Betroffenen wurde im Sicherheitsüberprüfungsrecht festgelegt, dass die Durchführung einer vorherigen Zustimmung bedarf. Der Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist nur mit vorliegender Zustimmung der zu überprüfenden Person zulässig. Dies gilt ebenso für die Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten, die bei bestimmten Überprüfungsarten in die Sicherheitsüberprüfung mit einzubeziehen sind. Falls die Zustimmung zur Sicherheitsüberprüfung verweigert wird, ist die Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit allerdings nicht möglich. 209 Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Je nach Art der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit werden entweder eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1), eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) oder eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) durchgeführt. Mit der sogenannten verkürzten einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1-VK-) bietet das HmbSÜGG zudem eine besondere Überprüfungsart: Zuständige Stellen (z.B. Behörden) dürfen den kurzzeitigen Zugang zu einem Sicherheitsbereich gewähren, ohne eine komplette - für diese kurzzeitige Tätigkeit unangemessene - Sicherheitsüberprüfung vornehmen zu müssen (zum Beispiel bei unaufschiebbaren Maßnahmen von Handwerkern). Der Umfang der Maßnahmen für die einzelnen Überprüfungsarten ist im HmbSÜGG geregelt. Hierzu gehören z. B. Anfragen bei anderen Sicherheitsbehörden und dem Bundeszentralregister. Das HmbSÜGG enthält gegenüber den Sicherheitsüberprüfungsgesetzen des Bundes und anderer Länder einen erweiterten Aufgabenkatalog. Unabhängig vom tatsächlichen Umgang mit Verschlusssachen können auch Personen überprüft werden, die in einem sicherheitsempfindlichen öffentlichen Bereich tätig sind, der aufgrund seiner Aufgabenstellung oder seiner besonderen Bedeutung zum Sicherheitsbereich erklärt wurde. Bei dieser Form der Sicherheitsüberprüfung wirkt das Landesamt für Verfassungsschutz nicht mit (SS 34 HmbSÜGG), sie wird von der jeweiligen Behörde selbst durchgeführt. Überprüft werden hier regelhaft auch Personen, die in zentralen sicherheitsempfindlichen öffentlichen Bereichen in Funktionen der Informationsund Kommunikationstechnik - zum Beispiel bei Dataport - tätig sind. Bei der Durchführung von einzelnen Personenüberprüfungen und grundsätzlichen Fragen zum personellen Geheimschutz steht der Verfassungsschutz den öffentlichen Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg und auch den geheimschutzbetreuten Wirtschaftsunternehmen beratend zur Seite. Im Jahr 2014 hat das LfV Hamburg 417 (2013: 442) Sicherheitsüberprüfungen bearbeitet. 210 Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz 2.2 Materieller Geheimschutz Der materielle Geheimschutz umfasst technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen. Verschlusssachen sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen, insofern sind sie entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit zu behandeln und aufzubewahren. Bei der Planung und Durchführung technischer, baulicher und organisatorischer Sicherungsmaßnahmen steht der Verfassungsschutz den Verschlusssachen beund verarbeitenden öffentlichen Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg beratend zur Seite. 3. Personeller Sabotageschutz Der vorbeugende personelle Sabotageschutz wurde in Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 eingeführt. Ziel der im Rahmen des Sabotageschutzes durchgeführten Personenüberprüfungen ist es, potenzielle Saboteure (sog. Innentäter) von sicherheitsempfindlichen Bereichen fernzuhalten. Überprüft werden Personen, die innerhalb von lebensund verteidigungswichtigen Einrichtungen an sicherheitsempfindlichen Stellen beschäftigt sind oder werden sollen und die tatsächlich auf die Funktionsfähigkeit dieser Einrichtungen Einfluss nehmen können. Im Rahmen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes werden auch Personen, die in sicherheitsempfindlichen Bereichen des Hamburger Flughafens beschäftigt werden sollen, nach SS 7 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherungsaufgaben (Luftsicherheitsgesetz - LuftSiG) auf ihre Zuverlässigkeit überprüft. Im Jahr 2014 wurden 9.162 (2013: 6.571) Überprüfungen für den Bereich des Hamburger Flughafens vorgenommen. Auch die Sicherheitsmaßnahmen für Hafenanlagen sehen entsprechende Personenüberprüfungen vor. Von den im Hafensicherheitsgesetz (HafenSG) definierten Zuverlässigkeitsüberprüfungen wurden im Jahr 2014 53 (2013: 56) vorgenommen. Das LfV Hamburg ist darüber hinaus an den Zuverlässigkeitsüberprüfungsverfahren des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe 211 Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz (Sprengstoffgesetz - SprengG) beteiligt. 2014 wurden 178 Auskunftsersuchen beantwortet (2013: acht). Das umfassende Beratungsangebot des Verfassungsschutzes steht den betroffenen öffentlichen und privaten Stellen im Übrigen zu allen Fragen rund um den personellen Sabotageschutz zur Verfügung. 4. Schutz von IT-Systemen und Kommunikationsstrukturen Sicherheitsstandards von IT-Systemen, Netzund Kommunikationsinfrastrukturen werden anhand des Schutzbedarfes der verarbeiteten Daten festgelegt; hieraus resultieren / ergeben sich die zu treffenden Schutzmaßnahmen. Gleichwohl ist es immer wieder erforderlich, für die Übermittlung von Daten auch öffentliche Kommunikationswege zu nutzen. In öffentlichen Kommunikationsinfrastrukturen befindliche IT-Systeme sind grundsätzlich einem hohen Risiko ausgesetzt, elektronisch angegriffen zu werden. Ziel dieser Angriffe kann das Ausforschen, das Manipulieren oder Löschen von Daten sowie die Beeinträchtigung der Verfügbarkeit dieser IT-Systeme sein. Um dieses zu erreichen wird sowohl einfache als auch sehr komplexe und professionelle Schadsoftware, welche mit hohen personellen und finanziellen Ressourcen entwickelt worden sein muss, eingesetzt. Urheber solcher Angriffe können Einzelpersonen, politische oder kriminelle Vereinigungen oder auch fremde Staaten sein ( VII. 2.). 5. Wirtschaftsschutz Vor dem Hintergrund zunehmender Presseberichterstattungen über Cyberspionage gegen staatliche Stellen und Unternehmen waren die Themenbereiche IT-Sicherheit, mobile Kommunikation, hier insbesondere der Schutz vor Ausspähung durch fremde Nachrichtendienste, Gegenstand häufiger Nachfragen. Das LfV Hamburg hat es sich zur Aufgabe gemacht, Hamburger Unternehmen für die Gefahren durch Wirtschaftsspionage zu sensibilisieren 212 Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz und mit einem umfangreichen Informationsund Beratungsangebot bei der Abwehr dieser Gefahren zu unterstützen. Um eine erhöhte Sensibilität und ein angemessenes Sicherheitsbewusstsein von Führungskräften und Mitarbeitern zu erreichen, erfolgen Firmenbesuche, Informationsund Vortragsveranstaltungen, aktuelle Lageeinschätzungen sowie konkrete Verhaltensempfehlungen bei eingetretenen oder befürchteten Sicherheitsgefährdungen. 2014 hat das LfV Hamburg 45 Sensibilisierungsgespräche mit Sicherheitsverantwortlichen oder der Geschäftsführung von Hamburger Unternehmen geführt, 26 davon bei geheimschutzbetreuten Unternehmen. Daneben führte das LfV Hamburg 14 Informationsund Vortragsveranstaltungen bei Unternehmen durch und hielt 22 Vorträge im Rahmen von Multiplikatorenveranstaltungen. Am 2. September 2014 veranstaltete das LfV Hamburg erneut den alle zwei Jahre stattfindenden Wirtschaftsschutztag in der Handelskammer Hamburg. Rund 200 Vertreter von Hamburger Unternehmen und Verbänden nahmen das Angebot des LfV Hamburg an, sich unter dem Titel "Gefahren durch Wirtschaftsspionage und KonkurTorsten Voß, Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz beim Wirtschaftsschutztag in der renzausspähung: LösungsstraHandelskammer Hamburg tegien für Hamburger Unternehmen im internationalen Wettbewerb" zu informieren. Im Mittelpunkt der Tagung standen Lösungsstrategien für Unternehmen zum Schutz vor Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung. Anlass hierfür war, dass im globalisierten Handel fremde Nachrichtendienste und konkurrierende Unternehmen immer wieder versuchen, vertrauliches Know-how zu entwenden, um sich einen Wettbewerbsvorteil für die eigene Volkswirtschaft oder das eigene Unternehmen zu verschaffen. Der finanzielle Schaden, der dadurch bei den ausgespähten Unternehmen entstehen kann, kann immens sein. 213 Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Infolge der intensiven Zusammenarbeit des LfV Hamburg mit der Hamburger Wirtschaft sowie ihren Vereinigungen und des dadurch gewachsenen Vertrauensverhältnisses geben die Unternehmen dem LfV Hamburg auch Hinweise zu sicherheitsrelevanten Vorkommnissen, zum Beispiel zu Auffälligkeiten auf Geschäftsreisen bei der Einund Ausreisekontrolle, im Hotel oder bei Geschäftsverhandlungen. Weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten des LfV Hamburg unter Arbeitsfeld Wirtschaftsschutz / Publikationen Wirtschaftsschutz. Beratung Unternehmen mit Beratungsbedarf können sich jederzeit mit dem Bereich "Wirtschaftsschutz" des LfV Hamburg unter der Telefonnummer (040) 24 44 43 in Verbindung setzen oder eine E-Mail an geheimschutz@verfassungsschutz.hamburg.de schreiben. 214 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Anhang / Verfassungsschutzgesetz Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) vom 07.03.1995 zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2013 1. Abschnitt Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz SS 1 Zweck des Verfassungsschutzes SS 2 Zuständigkeit SS 3 Zusammenarbeit SS 4 Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz SS 5 Begriffsbestimmungen SS 6 Voraussetzung und Rahmen für die Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz 2. Abschnitt Erheben und weitere Verarbeitung von Informationen SS 7 Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz SS 7a Verfahrensregelungen zu besonderen Auskunftsverlangen SS 7b Einschränkung von Grundrechten SS 7c Weitere Auskunftsverlangen SS 8 Erheben von Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln SS9 Weitere Verarbeitung personenbezogener Daten SS 10 Verarbeitung von Daten Minderjähriger SS 11 Berichtigung, Sperrung und Löschung 3. Abschnitt Datenübermittlung SS 12 Übermittlung nicht personenbezogener Daten SS 13 Übermittlung personenbezogener Daten an inländische Nachrichtendienste SS 14 Übermittlung personenbezogener Daten an inländische 216 Anhang / Verfassungsschutzgesetz öffentliche Stellen und Strafverfolgungsbehörden SS 15 Übermittlung personenbezogener Daten an Stationierungsstreitkräfte SS 16 Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische öffentliche Stellen SS 17 Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs SS 18 Übermittlung personenbezogener Daten an die Öffentlichkeit SS 19 Übermittlung personenbezogener Daten an das Landesamt für Verfassungsschutz SS 20 Registereinsicht durch das Landesamt für Verfassungsschutz SS 21 Übermittlungsverbote und -einschränkungen SS 22 Übermittlung personenbezogener Daten Minderjähriger 4. Abschnitt Auskunftserteilung SS 23 Auskunftserteilung 5. Abschnitt Parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes SS 24 Parlamentarischer Kontrollausschuss SS 25 Zusammensetzung und Pflichten des Ausschusses SS 26 Aufgaben des Ausschusses SS 27 Eingaben 6. Abschnitt Schlussvorschriften SS 28 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz SS 29 Inkrafttreten 217 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 1. Abschnitt Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz SS1 Zweck des Verfassungsschutzes (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. (2) Zu diesem Zweck tritt dieses Gesetz neben das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG) vom 20. Dezember 1990 (Bundesgesetzblatt I Seiten 2954, 2970), zuletzt geändert am 20. Juni 2013 (BGBl. I S. 1602, 1607). SS2 Zuständigkeit (1) 1 Der Verfassungsschutz wird innerhalb der zuständigen Behörde vom Landesamt für Verfassungsschutz wahrgenommen. 2 Das Landesamt für Verfassungsschutz ist ausschließlich hierfür zuständig. 3 Bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist es an Gesetz und Recht gebunden (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes). (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. 2 Ihm stehen polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse gegenüber polizeilichen Dienststellen nicht zu; es darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist. SS3 Zusammenarbeit (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz ist verpflichtet, mit Bund und Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. 2 Die Zusammenarbeit besteht auch in gegenseitiger Unter218 Anhang / Verfassungsschutzgesetz stützung und Hilfeleistung sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. 2 Ihm stehen polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse gegenüber polizeilichen Dienststellen nicht zu; es darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist. SS4 Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz (1) 1 Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der verfassungsmäßigen Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht in der Bundesrepublik Deutschland, 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind (SS 3 Absatz 1 BVerfSchG). 2 Das Landesamt für Verfassungsschutz hat insbesondere den Senat über Gefahren für die Schutzgüter des SS 1 zu informieren und die dafür zuständigen staatlichen Stellen in die Lage zu versetzen, Maßnahmen zu ihrer Abwehr zu ergreifen. 3 Es informiert und berät auf Anforderung 219 Anhang / Verfassungsschutzgesetz öffentliche und nicht-öffentliche Stellen und Einrichtungen über die Gefahren der gegen sie gerichteten Bestrebungen und Tätigkeiten des Absatzes 1. 4 Darüber hinaus unterrichtet das Landesamt für Verfassungsschutz mindestens einmal jährlich die Öffentlichkeit über Gefahren für die Schutzgüter des SS 1. (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz wirkt mit 1. bei der Überprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich dienstlich verschaffen können, 2. bei der Überprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensund verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen und Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte (SS 3 Absatz 2 Satz 1 BVerfSchG) und 4. bei der Betreuung nicht-öffentlicher Stellen und Einrichtungen, bei denen auf Grund von öffentlichen Verschlusssachenaufträgen Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt worden sind. 2 Die Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nummern 1 und 2 sind im Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetz (HmbSÜGG) vom 25. Mai 1995 (HmbGVBl. S. 82), zuletzt geändert am 2. April 2013 (HmbGVBl. S. 121, 124), geregelt. 3 Die Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz bei der Mitwirkung an Zuverlässigkeitsüberprüfungen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Hamburger Hafens sind im Hafensicherheitsgesetz vom 6. Oktober 2005 (HmbGVBl. S. 424), zuletzt geändert am 22. Juni 2010 (HmbGVBl. S. 440), geregelt. 220 Anhang / Verfassungsschutzgesetz SS5 Begriffsbestimmungen (1) 1 Im Sinne dieses Gesetzes sind: 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch motivierten zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen gehörendes Gebiet abzutrennen, 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch motivierten zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen, 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch motivierten zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. 2 Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt (SS 4 Absatz 1 Sätze 1 und 2 BVerfSchG). 3 Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes sind auch Verhaltensweisen gemäß Satz 1 von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, wenn sie gegen Schutzgüter dieses Gesetzes mit Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder diese sonst angreifen und bekämpfen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen gemäß SS 4 Absatz 2 BVerfSchG 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 221 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber der Volksvertretung und ihre Ablösbarkeit, 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. SS6 Voraussetzung und Rahmen für die Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf nur Maßnahmen ergreifen, wenn und soweit sie zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind; dies gilt insbesondere für die Erhebung und weitere Verarbeitung personenbezogener Daten. 2 Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat es diejenige zu treffen, die den Einzelnen insbesondere in seinen Grundrechten und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. 3 Eine geringere Beeinträchtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Information aus allgemein zugänglichen Quellen oder durch eine behördliche Auskunft gewonnen werden kann. 4 Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. 5 Sie ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. 222 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 2. Abschnitt Erheben und weitere Verarbeitung von Informationen SS7 Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf zur Erfüllung seiner Aufgaben Informationen erheben und weiter verarbeiten. 2 Es darf personenbezogene Daten auch für die Vorgangsverwaltung nutzen und verarbeiten. 3 Ist zum Zwecke der Datenerhebung die Übermittlung von personenbezogenen Daten unerlässlich, ist sie auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. 4 Schutzwürdige Interessen des Betroffenen dürfen nur in unvermeidbarem Umfang beeinträchtigt werden. (1a) 1 Die Erhebung von personenbezogenen Daten, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung oder einem Vertrauensverhältnis mit Berufsgeheimnisträgern oder zeugnisverweigerungsberechtigten Personen gemäß SSSS 53, 53a Strafprozessordnung zuzuordnen sind (Vertrauensbereiche), ist unzulässig. 2 Werden personenbezogene Daten aus diesen Vertrauensbereichen durch Maßnahmen unvermeidbar erfasst, so dürfen die Daten nicht weiter verarbeitet werden; sie sind unter Aufsicht eines Bediensteten mit der Befähigung zum Richteramt zu löschen oder zu vernichten. 3 Die Tatsache der Erhebung und die Löschung oder Vernichtung der Daten aus diesen Vertrauensbereichen ist zu dokumentieren. 4 In Zweifelsfällen entscheidet der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz oder sein Stellvertreter, ob die Daten weiter verarbeitet werden dürfen. 5 Eine Weiterverarbeitung darf erst nach einer Berichterstattung an den Kontrollausschuss gemäß SS 26 erfolgen, sofern keine Gefahr im Verzug vorliegt. 6 Soweit die Daten für eine Mitteilung an den Betroffenen oder für eine gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme von Bedeutung sein können, sind sie zu sperren. 7 Die gesperrten Daten dürfen nur zu den in Satz 6 genannten Zwecken verwendet werden. 8 Im Fall der Mitteilung an den Betroffenen sind die Daten erst zu löschen, wenn der Betroffene nach Ablauf eines Monats nach seiner Benachrichtigung keine Klage erhebt; auf diese Frist ist in der Mitteilung hinzuweisen. 9 Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung sind die Daten nach deren Abschluss zu löschen. 10 Die Löschung von Daten ist zu protokollieren. 11 Anderweitige Rechtsvorschriften über die Bearbeitung von personenbezogenen Daten aus den Vertrauensbereichen bleiben unberührt. 223 Anhang / Verfassungsschutzgesetz (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf bei den hamburgischen Behörden und den der Aufsicht der Freien und Hansestadt Hamburg unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts nur die Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, die diesen Stellen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung bereits vorliegen und die zur Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes erforderlich sind. 2 Das Landesamt für Verfassungsschutz braucht die Ersuchen nicht zu begründen, soweit dies dem Schutz des Betroffenen dient oder eine Begründung den Zweck der Maßnahme gefährden würde. (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf im Einzelfall bei denjenigen, die geschäftsmäßig Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, Auskunft über Daten einholen, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telemediendienste (Bestandsdaten) gespeichert worden sind, soweit dies zur Sammlung und Auswertung von Informationen erforderlich ist und tatsächliche Anhaltspunkte für schwerwiegende Gefahren für die in SS 4 Absatz 1 genannten Schutzgüter vorliegen. (4) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf im Einzelfall Auskunft einholen bei 1. Luftfahrtunternehmen sowie Betreibern von Computerreservierungssystemen und Globalen Distributionssystemen für Flüge zu Namen und Anschriften des Kunden sowie zur Inanspruchnahme und den Umständen von Transportleistungen, insbesondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, 2. Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere über Kontostand und Zahlungseinund -ausgänge, 3. (aufgehoben), 4. denjenigen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, zu Verkehrsdaten nach SS 96 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 des Telekommunikationsgesetzes vom 224 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), zuletzt geändert am 20. Juni 2013 (BGBl. I S. 1602), und sonstigen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten und 5. denjenigen, die geschäftsmäßig Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, zu a) Merkmalen zur Identifikation des Nutzers eines Telemediendienstes, b) Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und c) Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemediendienste, soweit dies zur Sammlung und Auswertung von Informationen erforderlich ist und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass schwerwiegende Gefahren für die in SS 4 Absatz 1 Satz 1 genannten Schutzgüter vorliegen. 2 Im Falle des SS 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 gilt dies nur für Bestrebungen, die bezwecken oder auf Grund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, 1. zu Hass oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufzustacheln oder deren Menschenwürde durch Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden anzugreifen und dadurch die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zu fördern und den öffentlichen Frieden zu stören oder 2. Gewalt anzuwenden oder vorzubereiten, einschließlich dem Befürworten, Hervorrufen oder Unterstützen von Gewaltanwendung, auch durch Unterstützen von Vereinigungen, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen. (5) Anordnungen nach Absatz 4 dürfen sich nur gegen Personen richten, bei denen 1. tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie die schwerwiegenden Gefahren nach Absatz 4 nachdrücklich fördern oder 225 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 2. auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist a) bei Auskünften nach Absatz 4 Satz 1 Nummern 1, 2 und 5, dass sie die Leistung für eine Person nach Nummer 1 in Anspruch nehmen oder b) bei Auskünften nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 4, dass sie für eine Person nach Nummer 1 bestimmte oder von ihr herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben, oder dass eine Person nach Nummer 1 ihren Anschluss benutzt. SS 7a Verfahrensregelungen zu besonderen Auskunftsverlangen (1) Anordnungen nach SS 7 Absatz 4 werden vom Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz oder seinem Vertreter beantragt; der Antrag ist schriftlich zu stellen und zu begründen. Zuständig für die Anordnungen ist der Präses oder bei seiner Verhinderung der Staatsrat der zuständigen Behörde. Die Anordnung einer Auskunft über künftig anfallende Daten ist auf höchstens drei Monate zu befristen. Die Verlängerung dieser Anordnung um jeweils nicht mehr als drei Monate ist auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Auf die Anordnung der Verlängerung finden die Sätze 1 und 2 Anwendung. (2) Über Anordnungen nach SS 7 Absatz 4 unterrichtet die zuständige Behörde die G 10-Kommission nach SS 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes vom 17. Januar 1969 (HmbGVBl. S. 5), zuletzt geändert am 2. April 2013 (HmbGVBl. S. 121, 128), in der jeweils geltenden Fassung, vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann sie den Vollzug der Entscheidung auch bereits vor der Unterrichtung der G 10-Kommission anordnen. Die G 10-Kommission prüft von Amts wegen oder auf Grund von Beschwerden die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Auskünften. SS 15 Absatz 5 des Artikel 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), zuletzt geändert am 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2576, 2580), ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Kontrollbefugnis der Kommission sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung 226 Anhang / Verfassungsschutzgesetz der nach SS 7 Absatz 4 erlangten personenbezogenen Daten erstreckt. Entscheidungen über Auskünfte, welche die G 10-Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, sind unverzüglich aufzuheben. Die Daten unterliegen in diesem Falle einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverzüglich zu löschen. Für die Verarbeitung der nach SS 7 Absatz 4 erhobenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. (3) Die nach Absatz 2 zuständige Behörde unterrichtet im Abstand von höchstens sechs Monaten den Kontrollausschuss gemäß SS 24 über Anordnungen nach SS 7 Absatz 4; dabei ist insbesondere ein Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen zu geben. Die nach Satz 1 zuständige Behörde erstattet ferner dem Parlamentarischen Kontrollgremium nach dem Kontrollgremiumgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2346) jährlich einen Bericht über die Durchführung sowie Art, Umfang und Anordnungsgründe der Maßnahmen; dabei sind die Grundsätze des SS 2 Absatz 4 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes und des SS 10 Absatz 1 des Kontrollgremiumgesetzes zu beachten. (4) Anordnungen sind dem Verpflichteten insoweit schriftlich mitzuteilen, als dies erforderlich ist, um ihm die Erfüllung seiner Verpflichtung zu ermöglichen. Anordnungen und übermittelte Daten dürfen dem Betroffenen oder Dritten vom Verpflichteten nicht mitgeteilt werden. (5) Dem Verpflichteten ist es verboten, allein auf Grund einer Anordnung nach SS 7 Absatz 3 oder 4 einseitige Handlungen vorzunehmen, die für den Betroffenen nachteilig sind und die über die Erteilung der Auskunft hinausgehen, insbesondere bestehende Verträge oder Geschäftsverbindungen zu beenden, ihren Umfang zu beschränken oder ein Entgelt zu erheben oder zu erhöhen. Die Anordnung ist mit dem ausdrücklichen Hinweis auf dieses Verbot und darauf zu verbinden, dass das Auskunftsersuchen nicht die Aussage beinhaltet, dass sich die betroffene Person rechtswidrig verhalten hat oder ein darauf gerichteter Verdacht bestehen müsse. (6) Die in SS 7 Absatz 3 und Absatz 4 Satz 1 genannten Stellen sind verpflichtet, die Auskunft unverzüglich, vollständig, richtig und in dem Format zu erteilen, das durch die auf Grund von Absatz 8 Sätze 1 bis 3 erlassene Rechtsverordnung oder in den in Absatz 8 Sätze 4 und 5 227 Anhang / Verfassungsschutzgesetz bezeichneten Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist. (7) Anordnungen nach SS 7 Absatz 4 Satz 1 Nummern 1 und 2 hat die zuständige Behörde dem Betroffenen mitzuteilen; eine Mitteilung unterbleibt, solange eine Gefährdung des Zwecks des Eingriffs nicht ausgeschlossen werden kann oder solange der Eintritt übergreifender Nachteile für das Wohl des Bundes oder eines Landes absehbar ist. Für Anordnungen nach SS 7 Absatz 4 Satz 1 Nummern 4 und 5 findet SS 12 Absatz 1 des Artikel 10-Gesetzes entsprechende Anwendung. Wurden personenbezogene Daten an eine andere Stelle übermittelt, erfolgt die Mitteilung im Benehmen mit dieser. (8) Der Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass Auskünfte nach SS 7 Absätze 3 und 4 mit Ausnahme der Auskünfte nach SS 7 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4, auch soweit andere Vorschriften hierauf verweisen, ganz oder teilweise auf maschinell verwertbaren Datenträgern oder durch Datenfernübertragung übermittelt werden müssen. Dabei können insbesondere geregelt werden 1. die Voraussetzungen für die Anwendung des Verfahrens, 2. das Nähere über Form, Inhalt, Verarbeitung und Sicherung der zu übermittelnden Daten, 3. die Art und Weise der Übermittlung der Daten, 4. die Zuständigkeit für die Entgegennahme der zu übermittelnden Daten, 5. der Umfang und die Form der für dieses Verfahren erforderlichen besonderen Erklärungspflichten des Auskunftspflichtigen, 6. Tatbestände und Bemessung einer auf Grund der Auskunftserteilung an Verpflichtete zu leistenden Aufwandsentschädigung und 7. die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach SS 8 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes vom 5. Juli 1990 (HmbGVBl. S. 133, 165, 266), zuletzt geändert am 14. Juni 2011 (HmbGVBl. S. 255). 228 Anhang / Verfassungsschutzgesetz Zur Regelung der Datenübermittlung kann in der Rechtsverordnung auf Veröffentlichungen sachverständiger Stellen verwiesen werden; hierbei sind das Datum der Veröffentlichung, die Bezugsquelle und eine Stelle zu bezeichnen, bei der die Veröffentlichung archivmäßig gesichert niedergelegt ist. Der Senat kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf die zuständige Behörde weiter übertragen. Die Vorgaben für die Erteilung von Auskünften nach SS 7 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4, insbesondere ob und in welchem Umfang die Verpflichteten hierfür Vorkehrungen für die technische und organisatorische Umsetzung der Auskunftsverpflichtung zu treffen haben, bestimmen sich nach SS 110 des Telekommunikationsgesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnung. Die technischen Einzelheiten, die zur Auskunftserteilung sowie zur Gestaltung des Übergabepunktes zu den berechtigten Stellen erforderlich sind, insbesondere das technische Format für die Übermittlung derartiger Auskunftsverlangen an die Verpflichteten und die Rückübermittlung der zugehörigen Auskünfte an die berechtigten Stellen, richten sich nach den Festlegungen in der Technischen Richtlinie nach SS 110 Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes. (9) Für die Erteilung von Auskünften nach SS 7 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 hat der Verpflichtete Anspruch auf Entschädigung entsprechend SS 23 und Anlage 3 des Justizvergütungsund -entschädigungsgesetzes (JVEG) vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), zuletzt geändert am 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2182, 2189); die Vorschriften über die Verjährung in SS 2 Absätze 1 und 4 JVEG finden entsprechend Anwendung. SS 7b Einschränkungen von Grundrechten Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des SS 7 Absatz 3 und Absatz 4 Satz 1 Nummern 4 und 5 sowie des SS 7a Absätze 1, 2 und 4 bis 8 eingeschränkt. 229 Anhang / Verfassungsschutzgesetz SS 7c Weitere Auskunftsverlangen (1) Soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz erforderlich ist, darf von demjenigen, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den SSSS 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten verlangt werden. Bezieht sich das Auskunftsverlangen nach Satz 1 auf Daten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden, geschützt wird, darf die Auskunft nur verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Daten vorliegen. (2) Die Auskunft nach Absatz 1 darf auch anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse sowie weiterer zur Individualisierung erforderlicher technischer Daten verlangt werden. (3) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 und des Absatzes 2 ist zuständig für die Anordnung der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz oder sein Vertreter. SS 7a Absatz 7 Sätze 2 und 3 gilt in diesen Fällen entsprechend. (4) Auf Grund eines Auskunftsverlangens nach Absatz 1 oder 2 hat derjenige, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, die zur Auskunftserteilung erforderlichen Daten unverzüglich, vollständig und richtig zu übermitteln. (5) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat für ihm erteilte Auskünfte eine Entschädigung zu gewähren, deren Umfang sich nach SS 23 und Anlage 3 JVEG bemisst; die Vorschriften über die Verjährung in SS 2 Absätze 1 und 4 JVEG finden entsprechend Anwendung. (6) Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des Absatzes 2 eingeschränkt. 230 Anhang / Verfassungsschutzgesetz SS8 Erheben von Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf mit nachrichtendienstlichen Mitteln Informationen verdeckt erheben. 2 Der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln ist vorbehaltlich SS 6 nur zulässig, wenn 1. er sich gegen Organisationen, unorganisierte Gruppen, in ihnen oder einzeln tätige Personen richtet, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 bestehen, 2. er sich gegen andere als die in Nummer 1 genannten Personen richtet, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für den Betroffenen bestimmte oder von ihm herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben, um auf diese Weise Erkenntnisse über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder gewalttätige Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 zu gewinnen, 3. auf diese Weise die zur Erforschung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 erforderlichen Nachrichtenzugänge geschaffen werden können oder 4. dies zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Nachrichtenzugänge des Landesamtes für Verfassungsschutz gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. 3 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf die so gewonnenen Informationen nur für die in Satz 2 genannten Zwecke verwenden. 4 Unterlagen, die für diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverzüglich zu vernichten. 5 Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die Informationen von anderen schriftlichen Unterlagen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand getrennt werden können; in diesem Fall unterliegen sie einem Verwertungsverbot. (2) 1 Zulässige nachrichtendienstliche Mittel sind 231 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 1. verdeckt eingesetzte hauptamtliche Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz, 2. verdeckt eingesetzte Personen, die nicht in einem arbeitsvertraglichen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Landesamt für Verfassungsschutz stehen, wie Vertrauensleute, Informanten, Gewährspersonen, 3. planmäßig angelegte Beobachtungen (Observationen), 4. Bildaufzeichnungen, 5. verdeckte Ermittlungen und Befragungen, 6. verdecktes Mithören ohne Inanspruchnahme technischer Mittel, 7. verdecktes Mithören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes oder sonstiger Signale unter Einsatz technischer Mittel innerhalb und außerhalb von Wohnungen (Artikel 13 des Grundgesetzes), 8. Beobachten und Aufzeichnen des Funkverkehrs und die verdeckte Standortbestimmung mit technischen oder telekommunikativen Mitteln, soweit nicht der Postund Fernmeldeverkehr nach Maßgabe des Artikel 10-Gesetzes betroffen ist, 9. Aufbau und Gebrauch von Legenden, 10. Beschaffen, Erstellen und Verwenden von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen, 11. Überwachen des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Maßgabe des Artikel 10-Gesetzes sowie 12. weitere vergleichbare Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, insbesondere das sonstige Eindringen in technische Kommunikationsbeziehungen durch Bild-, Tonund Datenaufzeichnungen, um die nach Absatz 1 erforderlichen Informationen zu gewinnen. 232 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 2 Die nachrichtendienstlichen Mittel sind abschließend in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationserhebungen regelt. 3 Die Dienstvorschrift bedarf der Zustimmung des Präses der zuständigen Behörde. 4 Der oder dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 5 Die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg sind verpflichtet, dem Landesamt für Verfassungsschutz Hilfe für Tarnungsmaßnahmen zu leisten. (3) 1 Der verdeckte Einsatz besonderer technischer Mittel zur Informationsgewinnung ist im Schutzbereich des Artikels 13 des Grundgesetzes innerhalb von Wohnungen in Abwesenheit einer für das Landesamt für Verfassungsschutz tätigen Person zur Abwehr dringender Gefahren für die Schutzgüter des SS 1 und unter Berücksichtigung des SS 6 nur zulässig, wenn die materiellen Voraussetzungen für einen Eingriff in das Brief-, Postoder Fernmeldegeheimnis nach SS 1 Absatz 1 Nummer 1 und SS 3 Absatz 1 Satz 1 des Artikel 10-Gesetzes vorliegen und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. 2 Der verdeckte Einsatz besonderer technischer Mittel darf sich nur gegen den Verdächtigen richten. 3 Bei unmittelbar bevorstehender Gefahr darf der Einsatz sich auch gegen Personen richten, von denen aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für die Verdächtigen bestimmte oder von ihnen herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder dass die Verdächtigen sich in ihrer Wohnung aufhalten. 4 In den Fällen des SS 53 Absatz 1 der Strafprozessordnung sind Maßnahmen nach den Sätzen 1 bis 3 nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass bei den zur Verweigerung des Zeugnisses Berechtigten die materiellen Voraussetzungen des Satzes 1 vorliegen. (4) 1 Die Anordnung des Einsatzes besonderer technischer Mittel nach Absatz 3 Satz 1 trifft der Richter. 2 Bei Gefahr im Verzug kann der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz oder bei seiner Verhinderung sein Vertreter einen Einsatz nach Absatz 3 Satz 1 anordnen; die Tatsachen, die Gefahr im Verzug begründen, sind aktenkundig zu machen. 3 Eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen. 4 Die Anordnungen sind auf längstens vier Wochen zu befristen; Verlängerungen um jeweils nicht mehr als vier weitere Wochen sind auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. 233 Anhang / Verfassungsschutzgesetz (5) 1 Die Anordnung des Einsatzes besonderer technischer Mittel nach Absatz 3 Satz 1 wird unter der Aufsicht eines Beschäftigten des Landesamtes für Verfassungsschutz vollzogen, der die Befähigung zum Richteramt hat. 2 Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor oder ist der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur Informationsgewinnung nicht mehr erforderlich, ist die Maßnahme unverzüglich zu beenden. 3 Das Abhören und Aufzeichnen ist unverzüglich zu unterbrechen, soweit sich während der Überwachung Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Äußerungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, erfasst werden. 4 Aufzeichnungen über solche Äußerungen sind unverzüglich zu löschen. 5 Erkenntnisse über solche Äußerungen dürfen nicht verwertet werden. 6 Die Tatsache der Erfassung der Daten und ihrer Löschung ist zu dokumentieren. 7 Ist eine Maßnahme unterbrochen worden, so darf sie fortgeführt werden, soweit auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte, insbesondere zu der Art der zu überwachenden Räumlichkeiten und dem Verhältnis der zu überwachenden Personen zueinander, anzunehmen ist, dass durch die Überwachung Äußerungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, nicht mehr erfasst werden. 8 Im Zweifel ist über die Unterbrechung oder Fortführung der Maßnahme unverzüglich eine Entscheidung des Gerichts herbeizuführen. (6) 1 Erkenntnisse und Unterlagen, die durch Maßnahmen nach Absatz 3 Satz 1 gewonnen wurden, dürfen zur Verfolgung und Erforschung der dort genannten Bestrebungen oder Tätigkeiten sowie nach Maßgabe des SS 4 Absätze 4 bis 6 des Artikel 10-Gesetzes verwendet werden. 2 SS 14 Absatz 2 Satz 2 bleibt unberührt. 3 Für die Speicherung und Löschung der durch die Maßnahmen nach den Absätzen 3 und 7 erlangten personenbezogenen Daten sowie die Entscheidung über die nachträgliche Information der von Maßnahmen nach den Absätzen 3 und 7 Betroffenen gelten SS 4 Absatz 1 und SS 12 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend. 4 Die Zusammenarbeitsverpflichtung nach SS 3 bleibt unberührt. (7) 1 Der verdeckte Einsatz besonderer technischer Mittel im Schutzbereich des Artikels 13 des Grundgesetzes innerhalb von Wohnungen ist auch dann zulässig, wenn es ausschließlich zum Schutz der dort für den Verfassungsschutz tätigen Personen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Freiheit unerlässlich ist und vom Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz oder bei seiner Verhinderung von 234 Anhang / Verfassungsschutzgesetz seinem Vertreter angeordnet ist. 2 Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Kenntnisse zum Zweck der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr ist nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzug ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen. 3 Die Tatsachen, die Gefahr im Verzug begründen, sind aktenkundig zu machen. (8) 1 Zuständiges Gericht zur Entscheidung nach den Absätzen 3 und 7 ist das Amtsgericht Hamburg. 2 Für das Verfahren findet Buch 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), zuletzt geändert am 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1577, 1579), entsprechend Anwendung. (9) Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe der Absätze 3 und 7 eingeschränkt. (10) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf unter den Voraussetzungen des SS 7 Absatz 4 technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräteoder Kartennummer einsetzen. 2 Die Maßnahme ist nur zulässig, wenn ohne Einsatz technischer Mittel nach Satz 1 die Ermittlung des Standortes oder die Ermittlung der Geräteoder Kartennummer aussichtslos oder wesentlich erschwert ist. 3 Sie darf sich nur gegen die in SS 7 Absatz 5 Nummer 1 und Nummer 2 Buchstabe b bezeichneten Personen richten. 4 Für die Verarbeitung der Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. 5 Personenbezogene Daten eines Dritten dürfen anlässlich solcher Maßnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gründen zur Erreichung des Zwecks nach Satz 1 unvermeidbar ist. 6 Sie unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot und sind nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen. 7 SS 7a Absätze 1 bis 3 und Absatz 7 Satz 1 gilt entsprechend. 8 Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. (11) 1 Erhebungen nach den Absätzen 3 bis 8 und Eingriffe, die in Art und Schwere einer Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses gleichkommen, bedürfen der Zustimmung des Präses, bei dessen Verhinderung des Staatsrates der zuständigen Behörde. 2 Sie 235 Anhang / Verfassungsschutzgesetz sind dem Betroffenen mitzuteilen, sobald eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme ausgeschlossen werden kann. 3 Lässt sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilen, ob diese Voraussetzung vorliegt, ist die Mitteilung vorzunehmen, sobald eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme ausgeschlossen werden kann. 4 Einer Mitteilung bedarf es nicht, wenn der Kontrollausschuss gemäß SS 24 einstimmig festgestellt hat, dass 1. diese Voraussetzung auch nach fünf Jahren nach Beendigung der Maßnahme noch nicht eingetreten ist, 2. diese Voraussetzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft nicht eintreten wird und 3. die Voraussetzungen für eine Löschung sowohl bei der erhebenden Stelle als auch beim Empfänger vorliegen. SS9 Weitere Verarbeitung personenbezogener Daten (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten weiter verarbeiten, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass die betroffene Person an Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 teilnimmt, und dies für die Beobachtung der Bestrebung oder Tätigkeit erforderlich ist, 2. dies für die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 erforderlich ist, 3. dies zur Schaffung oder Erhaltung nachrichtendienstlicher Zugänge über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 erforderlich ist, 4. eine Mitwirkung bei Sicherheitsüberprüfungen nach SS 2 Absatz 3 des Artikel 10-Gesetzes oder bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Hafensicherheitsgesetz oder eine Beteiligung bei Überprüfungen nach SS 7 des Luftsicherheitsgesetzes vom 11. Januar 236 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 2005 (BGBl. I S. 78), zuletzt geändert am 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424, 2429), und SS 12b des Atomgesetzes in der Fassung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1566), zuletzt geändert am 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212, 249), erfolgt. 2 Das Recht der Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach SS 7 Absatz 1 Satz 2 zur Vorgangsverwaltung bleibt unberührt. (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die Speicherungsdauer auf das für seine Aufgabenerfüllung erforderliche Maß zu beschränken. 2 Bei der Einzelfallbearbeitung, im Übrigen jeweils spätestens vier Jahre beginnend ab der ersten Speicherung, prüft das Landesamt für Verfassungsschutz, ob die Speicherung der personenbezogenen Daten weiterhin erforderlich ist. (3) Gespeicherte personenbezogene Daten über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 oder 4 dürfen länger als zehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten Information nur mit Zustimmung des Präses der zuständigen Behörde oder der von ihm besonders ermächtigten Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz gespeichert bleiben. (4) Das Landesamt für Verfassungsschutz ist befugt, gemäß SS 22 a BVerfSchG personenbezogene Daten in gemeinsamen Dateien mit den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder und anderen Sicherheitsbehörden zu verarbeiten, soweit besondere bundesrechtliche Vorschriften oder landesrechtliche Vorschriften Anlass, Umfang und sonstige datenschutzrechtliche Anforderungen regeln. SS 10 Verarbeitung von Daten Minderjähriger (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf unter den Voraussetzungen des SS 9 Daten über Minderjährige in Sachakten und amtseigenen Dateien speichern und weiter verarbeiten. 2 Daten über Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nicht in gemeinsamen Dateien (SS 6 BVerfSchG), Daten Minderjähriger vor Vollendung des 14. Lebensjahres nicht in amtseigenen Dateien gespeichert werden. 237 Anhang / Verfassungsschutzgesetz (2) Daten über Minderjährige in Dateien sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der weiteren Speicherung zu überprüfen; spätestens nach fünf Jahren sind diese Daten zu löschen, es sei denn, dass nach Eintritt der Volljährigkeit weitere Erkenntnisse nach SS 4 Absatz 1 angefallen sind. SS 11 Berichtigung, Sperrung und Löschung (1) 1 Erweist sich eine Information nach ihrer Übermittlung als unrichtig oder unvollständig, hat die übermittelnde Stelle ihre Information unverzüglich gegenüber dem Empfänger zu berichtigen oder zu ergänzen, wenn durch die unrichtige oder unvollständige Übermittlung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt sein können. 2 Die Berichtigung erfolgt dadurch, dass die unrichtigen Angaben, soweit sie in Akten enthalten sind, entfernt werden und, soweit sie in Dateien gespeichert sind, gelöscht werden. 3 Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Trennung von zu berichtigenden und richtigen Informationen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. (2) Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle oder der Datensicherung gespeichert werden, dürfen nur für diese Zwecke oder bei Verdacht des Datenmissbrauchs genutzt werden. (3) Im Übrigen gilt für die Berichtigung, Sperrung und Löschung SS 19 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes. 3. Abschnitt Datenübermittlung SS 12 Übermittlung nicht personenbezogener Daten Das Landesamt für Verfassungsschutz kann die im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenerfüllung erlangten Daten, die nicht personenbezogen sind, an andere Behörden und Stellen, insbesondere an die Polizei und die Staatsanwaltschaft, übermitteln, wenn sie für die Auf238 Anhang / Verfassungsschutzgesetz gabenerfüllung der Empfänger erforderlich sein können. SS 13 Übermittlung personenbezogener Daten an inländische Nachrichtendienste (1) Gemäß SS 5 Absatz 1 BVerfSchG übermittelt das Landesamt für Verfassungsschutz dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Verfassungsschutzbehörden der Länder alle personenbezogenen Daten, deren Kenntnis zur Erfüllung der Aufgaben der Empfänger erforderlich ist. (2) Gemäß SS 21 Absatz 2 BVerfSchG übermittelt das Landesamt für Verfassungsschutz dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst Informationen einschließlich personenbezogener Daten. SS 14 Übermittlung personenbezogener Daten an inländische öffentliche Stellen und Strafverfolgungsbehörden (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten an inländische öffentliche Stellen übermitteln, wenn dies zum Schutz vor Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 zwingend erforderlich ist oder der Empfänger eine Sicherheitsüberprüfung durchführt. 2 Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. 3 Hierauf ist er hinzuweisen. (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf über Absatz 1 hinaus Informationen einschließlich personenbezogener Daten an die Staatsanwaltschaften und die Polizei übermitteln, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine in den SSSS 74 a und 120 Gerichtsverfassungsgesetz, SS 100a Absatz 2 Nummern 6, 7, 9 und 11 der Strafprozessordnung und SSSS 130, 131 Strafgesetzbuch genannte Straftat plant, begeht oder begangen hat sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür 239 Anhang / Verfassungsschutzgesetz vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nummer 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind. 2 Personenbezogene Daten, die das Landesamt für Verfassungsschutz selbst mit nachrichtendienstlichen Mitteln nach SS 8 erhoben hat, dürfen nur dann an die Staatsanwaltschaft oder an die Polizei übermittelt werden, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für deren Erhebung mit entsprechenden Befugnissen zur verdeckten Datenerhebung nach der Strafprozessordnung oder nach den SSSS 9 bis 12 und SS 23 Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei vom 2. Mai 1991 (HmbGVBl. S. 187, 191), zuletzt geändert am 30. Mai 2012 (HmbGVBl. S. 204), vorgelegen hätten. SS 15 Übermittlung personenbezogener Daten an Stationierungsstreitkräfte 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte vom 3. August 1959 (Bundesgesetzblatt II 1961 Seiten 1183, 1218) übermitteln. 2 Die Entscheidung für eine Übermittlung treffen der Präses der zuständigen Behörde oder die von ihm besonders ermächtigten Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz. 3 Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass er die übermittelten Daten nur zur Verarbeitung für den Zweck erhält, zu dem sie ihm übermittelt wurden. SS 16 Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische öffentliche Stellen 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz an ausländische öffentliche Stellen sowie an überoder zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung seiner Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfän240 Anhang / Verfassungsschutzgesetz gers erforderlich ist. 2 Die Entscheidung für eine Übermittlung treffen der Präses der zuständigen Behörde oder die von ihm besonders ermächtigten Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz. 3 Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen oder wenn dadurch gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes verstoßen würde. 4 Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass er die übermittelten Daten nur zur Verarbeitung für den Zweck erhält, zu dem sie ihm übermittelt wurden. SS 17 Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs nicht übermitteln, es sei denn, dass die Übermittlung zum Schutz 1. der sicherheitsempfindlichen Stellen der in SS 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 genannten Einrichtungen, 2. der Verschlusssachen der in SS 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 genannten Stellen und Einrichtungen, 3. der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes vor den in SS 4 Absatz 1 bezeichneten Bestrebungen, Tätigkeiten und Gefahren erforderlich ist und hinreichende Tatsachen für eine Beeinträchtigung vorliegen. 2 Zulässig ist auch die Mitteilung, dass zu der betroffenen Person keine Erkenntnisse vorliegen.3 Die Entscheidung für eine Übermittlung treffen der Präses der zuständigen Behörde, bei dessen Verhinderung der Staatsrat oder die besonders ermächtigten Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz. 4 Dies gilt nicht bei Erhebungen nach SS 7 Absatz 1 Sätze 2 und 3. (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz führt über die Übermittlung nach Absatz 1 einen Nachweis, aus dem der Zweck und die Veranlassung der Übermittlung, die Aktenfundstelle und der Empfänger hervor241 Anhang / Verfassungsschutzgesetz gehen. 2 Die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. (3) 1 Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. 2 Hierauf ist er hinzuweisen. 3 Die Übermittlung der personenbezogenen Daten ist dem Betroffenen durch das Landesamt für Verfassungsschutz mitzuteilen, sobald eine Gefährdung seiner Aufgabenerfüllung durch die Mitteilung nicht mehr zu besorgen ist. 4 Einer Mitteilung bedarf es nicht, wenn diese Voraussetzung auch fünf Jahre nach der erfolgten Übermittlung noch nicht eingetretenist und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in absehbarer Zukunft nicht eintreten wird. (4) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf eine Bewertung über personenbezogene Daten an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs übermitteln, soweit die Übermittlung für Zwecke einer Zuverlässigkeitsüberprüfung mit Einwilligung der Betroffenen erfolgt und im Hinblick auf den Anlass dieser Überprüfung, insbesondere den Zugang der Betroffenen zu einer besonders gefährdeten Veranstaltung, mit Rücksicht auf ein berechtigtes Interesse des Empfängers und wegen der Art oder des Umfangs der Erkenntnisse über den Betroffenen angemessen ist. 2 Das Landesamt für Verfassungsschutz hat den Betroffenen die Gründe für eine negative Bewertung mitzuteilen. Absätze 2 und 3 gelten entsprechend. SS 18 Übermittlung personenbezogener Daten an die Öffentlichkeit 1 Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit einschließlich der Medien über Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz ist die Übermittlung personenbezogener Daten nur zulässig, wenn sie zu einer sachgerechten Information zwingend erforderlich ist. 2 Stehen schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegen, kommt eine Übermittlung der personenbezogenen Daten des Betroffenen nur dann in Betracht, wenn die Interessen der Allgemeinheit deutlich überwiegen. 242 Anhang / Verfassungsschutzgesetz SS 19 Übermittlung personenbezogener Daten an das Landesamt für Verfassungsschutz (1) Die hamburgischen Behörden und die der Aufsicht der Freien und Hansestadt Hamburg unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind befugt, die Daten zu übermitteln, um die das Landesamt für Verfassungsschutz nach SS 7 Absatz 2 ersucht hat, soweit sie diesen Stellen bereits vorliegen. (2) Die in Absatz 1 genannten Stellen übermitteln dem Landesamt für Verfassungsschutz alle ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung vorliegenden Informationen über gewalttätige Bestrebungen und Tätigkeiten oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gemäß SS 4 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1, 3 und 4 und über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 Satz 1 Nummern 2 und 3. (3) 1 Die Ausländerbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg übermittelt gemäß SS 18 Absatz 1 a BVerfSchG von sich aus dem Landesamt für Verfassungsschutz die ihr bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz erforderlich ist. 2 Die Übermittlung dieser personenbezogenen Daten an ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen durch das Landesamt für Verfassungsschutz unterbleibt, wenn überwiegende schutzwürdige Belange der Person, deren Daten übermittelt werden sollen oder überwiegende schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen. 3 Vor einer Übermittlung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu beteiligen. 4 Für diese Übermittlungen des Landesamtes für Verfassungsschutz gilt SS 7a Absatz 3 entsprechend. (4) 1 Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei übermitteln auch andere im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung bekannt gewordene Informationen über Bestrebungen nach SS 4 Absatz 1, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz erforderlich ist. 243 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 2 Die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund eines Eingriffs in das Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis bekannt geworden sind, ist nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. 3 Die Übermittlung personenbezogener Informationen, die auf Grund anderer strafprozessualer Zwangsmaßnahmen oder verdeckter Datenerhebungen nach SS 2 Absatz 3 Satz 3 oder nach den SSSS 9 bis 12 des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei bekannt geworden sind, ist nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für gewalttätige Bestrebungen oder sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten bestehen; die Übermittlung ist auch zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine in SSSS 74 a und 120 Gerichtsverfassungsgesetz und SSSS 130, 131 Strafgesetzbuch genannte Straftat bestehen oder eine sonstige Straftat, bei der aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nummer 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet ist. 4 Für die Übermittlung personenbezogener Daten, die auf Grund verdeckter Datenerhebung nach SSSS 8a, 10a bis 10d des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei bekannt geworden sind, gilt Satz 2 entsprechend. 5 Auf die nach Satz 2 übermittelten Informationen und die dazu gehörenden Unterlagen ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. 6 Die nach Satz 2 übermittelten Informationen dürfen nur zur Erforschung gewalttätiger Bestrebungen oder sicherheitsgefährdender oder geheimdienstlicher Tätigkeiten genutzt werden. (5) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die übermittelten Informationen unverzüglich darauf zu überprüfen, ob sie zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. 2 Ist dies nicht der Fall, sind die Unterlagen zu vernichten. 3 Die Vernichtung unterbleibt, wenn die Unterlagen von anderen Informationen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand getrennt werden können; in diesem Fall unterliegen die personenbezogenen Daten einem Verwertungsverbot und sind entsprechend zu kennzeichnen. (6) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die Informationsübermittlung aktenkundig zu machen. 2 Vorschriften in anderen Gesetzen über die Informationsübermittlung an das Landesamt für Verfassungsschutz und über ihre Dokumentation bleiben unberührt. 244 Anhang / Verfassungsschutzgesetz SS 20 Registereinsicht durch das Landesamt für Verfassungsschutz (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf in von öffentlichen Stellen geführte Register und Datensammlungen einsehen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen über 1. Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind (SS 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1), oder 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht (SS 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) oder 3. Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden (SS 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3), oder 4. Bestrebungen und Tätigkeiten, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder das friedliche Zusammenleben der Völker gerichet sind (SS 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4). (2) Eine Einsichtnahme ist nur zulässig, wenn 1. die Aufklärung auf andere Weise nicht möglich erscheint, insbesondere durch eine Übermittlung der Daten durch die registerführende Stelle der Zweck der Maßnahme gefährdet würde, 2. die betroffenen Personen durch eine anderweitige Aufklärung unverhältnismäßig beeinträchtigt würden und 3. eine besondere gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder ein Berufsgeheimnis ihr nicht entgegensteht. (3) Die Anordnung für die Maßnahme treffen der Präses der zuständigen Behörde oder die von ihm besonders ermächtigten Bediensteten 245 Anhang / Verfassungsschutzgesetz des Landesamtes für Verfassungsschutz. (4) 1 Die auf diese Weise gewonnenen Unterlagen dürfen nur zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. 2 Gespeicherte Daten sind zu löschen und Unterlagen zu vernichten, sobald sie für diese Zwecke nicht mehr benötigt werden. (5) 1 Über die Tatsache der Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu führen, aus dem ihr Zweck, die in Anspruch genommenen Stellen sowie die Namen der Betroffenen hervorgehen. 2 Diese Aufzeichnungen sind gesondert aufzubewahren, durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. SS 21 Übermittlungsverbote und -einschränkungen (1) Die Übermittlung von Informationen nach diesem Abschnitt unterbleibt, wenn 1. eine Prüfung durch die übermittelnde Stelle ergibt, dass die Informationen zu vernichten sind oder einem Verwertungsverbot unterliegen oder für den Empfänger nicht mehr bedeutsam sind, 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 3. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Informationen und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen. (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsübermittlungen zulassen, einschränken oder verbieten sowie die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleiben unberührt. 246 Anhang / Verfassungsschutzgesetz SS 22 Übermittlung personenbezogener Daten Minderjähriger (1) Personenbezogene Daten Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Minderjährige eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat, im Übrigen, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 10 erfüllt sind. (2) Personenbezogene Daten Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht an ausländische oder überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. 4. Abschnitt Auskunftserteilung SS 23 Auskunftserteilung (1) 1 Den Betroffenen ist vom Landesamt für Verfassungsschutz auf Antrag gebührenfrei Auskunft zu erteilen über 1. die zu ihrer Person gespeicherten Daten, 2. die Zweckbestimmung und die Rechtsgrundlage der Speicherung, 3. die Herkunft der Daten, 4. die Stellen, denen die Daten im Rahmen regelmäßiger Übermittlungen übermittelt werden, und die an einem automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Stellen, auch soweit diese Angaben nicht zu ihrer Person gespeichert sind, aber mit vertretbarem Aufwand festgestellt werden können. 2 Die Betroffenen sollen die Art der personenbezogenen Daten, über die sie Auskunft verlangen, näher bezeichnen. 3 Aus Akten ist den Betroffenen 247 Anhang / Verfassungsschutzgesetz Auskunft zu erteilen, soweit sie Angaben machen, die das Auffinden der Daten ermöglichen, und der für die Erteilung der Auskunft erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zum Auskunftsinteresse der Betroffenen steht. 4 Das Landesamt für Verfassungsschutz bestimmt die Form der Auskunftserteilung nach pflichtgemäßem Ermessen; die Auskunft kann auch in der Form erteilt werden, dass den Betroffenen Akteneinsicht gewährt oder ein Ausdruck aus automatisierten Dateien überlassen wird. 5 SS 29 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes bleibt unberührt. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. durch sie die Nachrichtenzugänge gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesamtes für Verfassungsschutz zu befürchten ist, 2. die personenbezogenen Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der überwiegenden schutzwürdigen Interessen Dritter geheim gehalten werden müssen, 3. sie die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde. (3) Im Übrigen gilt für die Auskunft SS 18 Absätze 2 und 4 bis 6 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes. 5. Abschnitt Parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes SS 24 Parlamentarischer Kontrollausschuss 1 Zur parlamentarischen Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes bildet die Bürgerschaft einen Kontrollausschuss. 2 Dieser tagt in nichtöffentlicher Sitzung. 248 Anhang / Verfassungsschutzgesetz SS 25 Zusammensetzung und Pflichten des Ausschusses (1) Der Ausschuss besteht aus neun Mitgliedern der Bürgerschaft. (2) Die Mitglieder des Ausschusses werden von der Bürgerschaft in geheimer Abstimmung gewählt. (3) 1 Die Mitglieder des Ausschusses sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in dem Ausschuss bekannt geworden sind. 2 Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus dem Ausschuss oder aus der Bürgerschaft. 3 Satz 1 und Satz 2 gelten nicht für eigene Bewertungen bestimmter Vorgänge, sofern die Belange des Geheimschutzes beachtet werden. (3a) 1 Die Mitglieder des Ausschusses haben das Recht, zur Unterstützung ihrer Arbeit jeweils eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter je Fraktion zu benennen. 2 Voraussetzung für diese Tätigkeit ist die Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen und die förmliche Verpflichtung zur Geheimhaltung. 3 Die benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind befugt, anlassbezogen die vom Ausschuss beigezogenen Akten und Dateien einzusehen und die Beratungsgegenstände des Ausschusses mit den Mitgliedern zu erörtern; das Unterstützungsbegehren ist dem Vorsitzenden anzuzeigen und den Mitgliedern des Ausschusses zur Kenntnis zu geben. 4 Die benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben keinen Zutritt zu den Sitzungen. 5 Absatz 3 Sätze 1 und 2 gilt entsprechend. (3b) 1 Dem Ausschuss ist die für die Erfüllung seiner Aufgaben notwendige Personalund Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. 2 Für die Beschäftigten gelten Absatz 3 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 3a Satz 2 entsprechend. 3 Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist ihnen Auskunft zu ihren Fragen zu erteilen. (4) 1 Der Ausschuss wählt einen Vorsitzenden und gibt sich eine Geschäftsordnung. 2 Beschlüsse des Ausschusses bedürfen der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. (5) Sitzungsunterlagen und Protokolle verbleiben für die laufende Wahl249 Anhang / Verfassungsschutzgesetz periode im Gewahrsam der Bürgerschaftskanzlei, im Übrigen im Gewahrsam des Landesamtes für Verfassungsschutz und können nur an diesen Orten von den Ausschussmitgliedern eingesehen werden. (6) 1 Scheidet ein Mitglied des Ausschusses aus der Bürgerschaft oder seiner Fraktion aus, so verliert es seine Mitgliedschaft im Ausschuss; für dieses Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu bestimmen. 2 Das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus dem Ausschuss ausscheidet. (7) 1 Der Parlamentarische Kontrollausschuss berichtet der Bürgerschaft jährlich und im Übrigen anlassbezogen über seine Kontrolltätigkeit. 2 Dabei nimmt er auch dazu Stellung, ob der Senat seinen Pflichten gegenüber dem Ausschuss nachgekommen ist. 3 Die Berichte sollen so gefasst sein, dass die im Ausschuss vertretenen Meinungen und die Gründe, die zu Beschlüssen geführt haben, ersichtlich sind. 4 Sie müssen die Empfehlung des Ausschusses und das Abstimmungsverhältnis, mit dem die Empfehlung zustande gekommen ist, wiedergeben. 5 Bei der Erstellung des Berichts sind die Belange des Geheimschutzes zu beachten. SS 26 Aufgaben des Ausschusses (1) 1 Der Ausschuss übt die parlamentarische Kontrolle auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes aus. 2 Diese umfasst aus zwingenden Gründen des Geheimschutzes auch die Haushaltsangelegenheiten. 3 Der das Aufgabengebiet des Verfassungsschutzes betreffende Teil des Haushaltsplanentwurfs bedarf daher der Zustimmung des Ausschusses. 4 Die Rechte der Bürgerschaft bleiben unberührt. (2) 1 Der Senat hat den Ausschuss umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. 2 Der Ausschuss tagt in Abständen von höchstens drei Monaten oder auf Antrag eines Mitglieds. (3) 1 Zur Erfüllung seiner Kontrollaufgaben hat der Ausschuss auf Antrag mindestens eines seiner Mitglieder das Recht auf 250 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 1. Erteilung von Auskünften, 2. Einsicht in Akten, in Dateien gespeicherte Daten, Stellungnahmen und andere Unterlagen, 3. Zugang zu den Räumen des Landesamtes für Verfassungsschutz und 4. Anhörung bestimmter Angehöriger des öffentlichen Dienstes als Auskunftspersonen, die verpflichtet sind, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. 2 Die Befugnisse des Ausschusses nach Satz 1 Nummer 2 erstrecken sich nur auf Gegenstände, die der alleinigen Verfügungsberechtigung des Landesamtes für Verfassungsschutz unterliegen. 3 Die Rechte nach Satz 1 sind Befugnisse gegenüber dem Ausschuss als Ganzes. (4) Den Ersuchen nach Absatz 3 ist unverzüglich zu entsprechen. Der Senat bescheidet ein solches Ersuchen abschlägig oder schränkt die Aussagegenehmigung ein, soweit gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder wenn dieses aus zwingenden Gründen des Nachrichtenzugangs, des Schutzes von Persönlichkeitsrechten oder des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung erforderlich ist. In diesem Fall legt der Senat dem Ausschuss seine Gründe dar. (5) Der Senat hat dem Ausschuss insbesondere über 1. Gefahren für die Schutzgüter des SS 1, 2. die Dienstvorschrift über nachrichtendienstliche Mittel nach SS 8 Absatz 2 Satz 2 sowie ihre Änderungen, 3. die Maßnahmen nach SS 8 Absatz 11, 4. die Weiterspeicherung nach SS 9 Absatz 3, 5. die tatsächliche Arbeitsaufnahme mit einem automatisierten Verfahren, für das eine Verfahrensbeschreibung nach SS 9 Absatz 1 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes vorgeschrieben ist, und seine wesentlichen inhaltlichen Änderungen, 251 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 6. die Übermittlung personenbezogener Daten an Stationierungsstreitkräfte nach SS 15, 7. die Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische öffentliche Stellen nach SS 16, 8. die Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs nach SS 17, 9. Anfragen bei ausländischen öffentlichen Stellen nach SS 12 Absatz 5 Satz 4 HmbSÜGG mitzuteilen und jährlich über die Prüfungen nach SS 9 Absatz 2 Satz 2 zu berichten. zu berichten. (6) Der Ausschuss kann dem behördlichen Datenschutzbeauftragten der zuständigen Behörde und dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Gelegenheit zur Stellungnahme in Fragen des Datenschutzes geben. SS 27 Eingaben 1 Eingaben einzelner Bürger oder einzelner Angehöriger des Verfassungsschutzes über ein sie betreffendes Verhalten des Landesamtes für Verfassungsschutz sind dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben. 2 Der Ausschuss bescheidet die an ihn gerichteten Eingaben, nachdem er diese dem Senat zur Stellungnahme übermittelt hat. 3 Der Ausschuss hat auf Antrag eines Mitglieds Petenten und Auskunftspersonen zu hören. 4 SS 26 Absätze 3 und 4 findet entsprechende Anwendung. 5 Die Rechte des Eingabenausschusses bleiben unberührt. 252 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 6. Abschnitt Schlussvorschriften SS 28 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz 1 In SS 1 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz vom 17. Januar 1969 mit der Änderung vom 2. Februar 1981 (Hamburgisches Gesetzund Verordnungsblatt 1969 Seite 5, 1981 Seite 24), wird folgender Absatz 5 angefügt: "(5) Die Kommission ist ausschließlich für die Überprüfung der von der zuständigen Behörde angeordneten Beschränkungsmaßnahmen zuständig. 2 Sie kann zu ihrer Unterstützung den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ersuchen, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz in ihrem Zuständigkeitsbereich zu kontrollieren und ausschließlich ihr darüber zu berichten." SS 29 Inkrafttreten 1 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt das Gesetz über den Verfassungsschutz in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 13. Februar 1978 (Hamburgisches Gesetzund Verordnungsblatt Seite 51) außer Kraft. 253 Anhang / Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis A ABLE Association of Better Living and Education ADÜTDF Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu e.V. (Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland) AK II Arbeitskreis II - Polizei AK IV Arbeitskreis IV - Verfassungsschutz ApS Applied Scholastics AQAH al-Qaida auf der arabischen Halbinsel AQM al-Qaida im islamischen Maghreb AG-GGG Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V. ATD Antiterrordatei AQ al-Qaida B B5 Internationales Zentrum Brigittenstraße 5 BGBl Bundesgesetzblatt BgiA Bündnis gegen imperialistische Aggression BKA Bundeskriminalamt BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie BoB Bildung ohne Bundeswehr BPjM Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz C CDK Koordination der kurdischen demokratischen Gesellschaft in Europa D DB Deutsche Burschenschaft DGB Deutscher Gewerkschaftsbund 255 Anhang / Abkürzungsverzeichnis DHKP-C Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephe (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) DIIN Deutschsprachiger Islamkreis im Norden e.V. DKP Deutsche Kommunistische Partei DRB Deutsches Rechtsbüro DSA Departement of Special Affairs DVU Deutsche Volksunion DWR Die wahre Religion E EA Ermittlungsausschuss EA Europäische Aktion EU Europäische Union F FAU Freie Arbeiterinnenund Arbeiter Union G G 10 Meint das geltende Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses) GAR Gemeinsames Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus GBA Generalbundesanwalt(schaft) GETZ Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum GfP Gesellschaft für freie Publizistik e.V. GfbAEV Gesellschaft für biologische Anthropologie, Eugenik und Verhaltensforschung e.V. GG Grundgesetz GTAZ Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum GÜZ Gefechtsübungszentrum 256 Anhang / Abkürzungsverzeichnis H HmbGVBl Hamburgisches Gesetzund Verordnungsblatt HmbSÜGG Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungund Geheimschutzgesetz HmbVerfSchG Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz HNK & WWT Hamburger Nationalkollektiv / Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg HuT Hizb ut-Tahrir; auch Hizb Al Tahrir al Islami (Befreiungspartei) I IBU Islamische Bewegung Usbekistans IGMG Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. IL Interventionistische Linke IS Islamischer Staat ISIG Islamischer Staat in Irak und Großsyrien ISIS Islamischer Staat in Irak und Syrien IStI Islamischer Staat im Irak IZH Islamisches Zentrum Hamburg J JaN Jabhat al-Nusra JN Junge Nationaldemokraten K KCD-E Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft in Europa" KCK Koma Civaken Kurdistan (Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans) KONGRA GEL Kongra Gele Kurdistan (Volkskongress Kurdistan) KON-KURD Konföderation der kurdischen Vereine in Europa L LfV Landesamt für Verfassungsschutz LIZ Libertäres Zentrum 257 Anhang / Abkürzungsverzeichnis LKA Landeskriminalamt LKA Libertäres Kulturund Aktionszentrum M MLKP Marksist Leninist Komünist Partisi (Kommunistische Partei der Türkei / Marxistisch-Leninistisch) MTZ Magda Thürey-Zentrum N NADIS Nachrichtendienstliches Informationssystem NATO North Atlantic Treaty Organization NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands NSU Nationalsozialistischer Untergrund O Org Scientology-Bezeichnung für "Scientology-Kirche" OSA Office of Special Affairs P P.B! Chattia Pennale Burschenschaft Chattia Friedberg zu Hamburg PKA Parlamentarischer Kontrollausschuss PKK Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) PMK Politisch Motivierte Kriminalität PRP Projekt revolutionäre Perspektive R RAF Rote Armee Fraktion RH Rote Hilfe e.V. RSH Rote Szene Hamburg S SDAJ Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend 258 Anhang / Abkürzungsverzeichnis SO Scientology-Organisation SoL Sozialistische Linke SprengG Sprengstoffgesetz StGB Strafgesetzbuch T TddZ Tag der deutschen Zukunft TKP/ML Türkiye Komünist Partisi / Marksist Leninist (Kommunistische Partei der Türkei / Marxistisch-Leninistisch) V V Verfassungsschutz (Kürzel im Organigramm des LfV) VP Vertrauensperson VS Verschlusssachen VSB Verfassungsschutzbericht W WWT Weisse Wölfe Terror Crew Y YPG Yekineyen Parastina Gel (Volksverteidigungseinheiten) 259