Verfassungsschutzbericht 2013 Landesamt für erfassungsschutz www.hamburg.de/verfassungsschutz Verfassungsschutzbericht 2013 Im Text finden Sie vielfach die Symbole und Das Sinnbild "Buch" verweist auf eine Fundstelle in diesem Verfassungsschutzbericht. Das Symbol "Weltkugel" bedeutet, dass es zu dem Thema weitere Informationen auf unseren Internetseiten gibt. Unter http://www.hamburg.de/verfassungsschutz finden Sie regelmäßig aktuelle Informationen über alle Arbeitsfelder des Hamburger Verfassungsschutzes. Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Johanniswall 4, 20095 Hamburg Telefon: 040 / 24 44 43 Telefax: 040 / 33 83 60 Internet: http://www.hamburg.de/verfassungsschutz E-Mail-Adresse des LfV: poststelle@verfassungsschutz.hamburg.de E-Mail Öffentlichkeitsarbeit: info@verfassungsschutz.hamburg.de Auflage: 2.000 August 2014 Redaktionsschluss: April 2014 Satz/Layout, Grafik: Landesamt für Verfassungsschutz Druck: Lütcke & Wulff OHG, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg Vorwort Vorwort von Innensenator Michael Neumann Liebe Hamburgerinnen, liebe Hamburger, haben Sie in letzter Zeit auf die Homepage Michael Zapf unseres Landesamtes für Verfassungsschutz geschaut? Sie finden dort grundlegende Informationen unter anderem über die Beobachtung und Bekämpfung des Rechtsextremismus, Islamismus und Linksextremismus, über Scientology und die weiterhin stark nachgefragte Scientology-Beratung, die Abwehr von Spionage sowie den Wirtschaftsschutz. Aber Sie finden dort auch weitere lesenswerte Berichte - beispielsweise, dass unser Landesamt in jüngster Zeit gemeinsam mit den Kollegen des Bundesamtes zwei AusstelSenator lungen organisierte, und zwar zur Information Michael Neumann und Prävention von Rechtsextremismus und Islamismus. Sie lesen im Internet, dass die Kolleginnen und Kollegen unseres Verfassungsschutzes Symposien ausrichten, Vorträge halten und zu Diskussionen eingeladen werden oder mit Info-Ständen über ihre Arbeit informieren. So war unser Verfassungsschutz beispielsweise im vergangenen Herbst bei der "Nacht der Jugend" im Rathaus mit einem gut besuchten Informationsstand vertreten, ebenso bei der "Demokratiemeile" im Millerntorstadion des FC St. Pauli, hier zum Schwerpunktthema Rechtsextremismus. Und auf der Reeperbahn in Schmidts Tivoli informierten Kollegen des Landesamtes im Dezember vor der gewiss nicht ganz alltäglichen Kulisse des St.-Pauli-Musicals "Heiße Ecke" mehr als 200 Auszubildende ebenfalls über das Thema Rechtsextremismus. Ich finde es richtig, dass der Verfassungsschutz seine Arbeit so offen und transparent vorstellt und ansprechbar, ja anfassbar für die Öffentlichkeit, für die Medien, für die Menschen in unserer Stadt ist. Das, 3 Vorwort was für andere Behörden, Organisationen, Vereine und Unternehmen in den letzten Jahrzehnten selbstverständlich geworden ist, eine sinnvolle Öffentlichkeitsarbeit mit Ansprechpartnern für die Bürgerinnen und Bürger, sollte in Deutschland auch für die Nachrichtendienste zur Selbstverständlichkeit werden. Unser Landesamt in Hamburg geht hier seit Jahren bundesweit mit gutem Beispiel voran. Medienanfragen werden, soweit möglich, immer beantwortet, und jeder hat auch Verständnis dafür, dass der Verfassungsschutz zu bestimmten Vorgängen, die das klassische operative Nachrichtendienstgeschäft betreffen, nichts in der Öffentlichkeit sagen kann. Doch auch in diesem Bereich arbeiten die Nachrichtendienstler übrigens nicht im Verborgenen, sondern werden von zwei speziellen Gremien der Bürgerschaft kontrolliert: dem Parlamentarischen Kontrollausschuss (PKA) und der G-10-Kommission. Zudem hat der Hamburgische Datenschutzbeauftragte umfängliche Kontrollbefugnisse. Dies verstehe ich auch als Botschaft an jene, die immer noch meinen, die Nachrichtendienste in Deutschland würden ohne jegliche Kontrolle agieren. Das Gegenteil ist der Fall. Eine wichtige Aufgabe des Verfassungsschutzes ist und bleibt die Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer Bestrebungen. Dass es organisierte Rechtsextremisten und extremistische Parteien in Hamburg vergleichsweise schwer haben, ist auch der erfolgreichen Arbeit des Verfassungsschutzes, gemeinsam mit anderen Sicherheitsbehörden sowie dem breiten Engagement zivilgesellschaftlicher Organisationen, zu verdanken. Das Landesamt ist seit Jahren fester und gefragter Bestandteil des Hamburger Beratungsnetzwerks gegen Rechtsextremismus und leistet hier einen gar nicht hoch genug einzuschätzenden Informationsbeitrag, um im Vorfeld vor Rechtsextremismus zu warnen und diesen gesellschaftlich zu ächten. Dennoch müssen wir wachsam bleiben, denn die Zahl gewaltorientierter Rechtsextremisten ist in Hamburg mit rund 160 im vergangenen Jahr in etwa auf dem Niveau der Vorjahre. Mancher mag meinen, angesichts von knapp 240.000 Straftaten im vergangenen Jahr in ganz Hamburg seien die 360 rechtsextremistischen Straftaten, davon 32 Gewalttaten, zu vernachlässigen. Das sehe ich ganz anders. Jede einzelne rechtsextremistisch motivierte Tat, speziell fremdenfeindliche Delikte, treffen zum einen das Opfer, und zum anderen, zumal wenn 4 Vorwort das Opfer ein Bürger mit Migrationshintergrund ist, gleichzeitig viele weitere unserer Mitbürger, die ebenfalls einen Migrationshintergrund haben. Auch wenn die NPD in Hamburg traditionell und glücklicherweise bei den Wahlergebnissen kaum wahrnehmbar ist, halte ich den Ende vergangenen Jahres eingebrachten Verbotsantrag, an dem der Verfassungsschutz mit seinen Erkenntnissen intensiv mitgearbeitet hat, für wichtig und richtig. Bei einer verfassungsfeindlichen, in Hamburg eindeutig neonazistisch geprägten Partei wie der NPD muss die wehrhafte Demokratie, die wir vertreten, eine klare Haltung zeigen. Neben der unverzichtbaren Prävention gehört die Repression gegen Verfassungsfeinde ohne Wenn und Aber zu den Instrumenten zur Erhaltung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung dazu. Die Beobachtung, Prävention und Bekämpfung des Islamismus stellt weiterhin eine der größten Herausforderungen für den Verfassungsschutz dar. Islamisten, insbesondere Salafisten, tragen ihre Botschaften seit jüngster Zeit offensiver in die Öffentlichkeit, zum Beispiel über die regelmäßige Verteilung von Koranen in der Hamburger Innenstadt. Salafisten schwebt eine angeblich von Gott gewollte Gesellschaft auf Grundlage der Scharia vor, und ein solches System mit eingeschränkten oder abgeschafften Grundrechten, von der Würde des Menschen über die Gleichberechtigung bis zur Meinungsfreiheit, ist mit unserer liberalen und sozialen Demokratie nicht vereinbar. Der Konflikt in Syrien, zu dem sich auch Hamburger Islamisten auf die Reise gemacht haben, bewegt die extremistische Szene und ist für manche Extremisten auch ein möglicher Faktor der Radikalisierung. Eine Botschaft ist mir wichtig: Islamisten missbrauchen den Islam für ihre Ziele. Der Islam ist eine große, gleichberechtigte Weltreligion - der Islamismus eine verfassungsfeindliche Ideologie auf religiöser Basis. So richtet sich das Engagement der Sicherheitsbehörden gegen Islamisten, nicht gegen den Islam. Prävention ist eine Gemeinschaftsaufgabe - ein behördenund organisationsübergreifendes Präventionsnetzwerk gegen Islamismus könnte ein weiterer erfolgreicher Baustein im Kampf gegen diese Form des religiös motivierten Extremismus sein. Das Hamburger Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus könnte dafür als Vorbild dienen. 5 Vorwort Die Proteste im Dezember vergangenen Jahres mit mehr als 4.000 gewaltbereiten Teilnehmern, als wir in Hamburg die heftigsten Ausschreitungen seit dem Hafenstraßen-Konflikt in den 1980er Jahren erlebten, zeigten einmal mehr, dass der Linksextremismus weiterhin eine große Bedrohung für unsere Demokratie und unsere Sicherheit darstellt. Manche Ziele von Linksextremisten, die sich unter anderem die Themen Stadtentwicklung, Antirassismus oder Antifaschismus auf die Fahnen geschrieben haben, klingen auf den ersten Blick unterstützenswert und sind es grundsätzlich auch. Jedoch dürfen wir nicht übersehen, wer diese Themen für die eigene ideologische Arbeit instrumentalisiert. Mit Gruppierungen wie Autonomen oder Antiimperialisten, die die Szene in Hamburg bestimmen, kann es keine gemeinsame Basis geben. Denn sie lehnen demokratische Strukturen ab, stehen dem Staat ablehnend, oft feindlich gegenüber und befürworten auch Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele, wie wir im Dezember erleben mussten. Daher ist mein Appell an alle zivilgesellschaftlichen Organisationen, deren Engagement, zum Beispiel gegen Rechtsextremismus, gar nicht hoch genug einzuschätzen ist und die ich auch künftig vollen Herzens unterstütze: Jeder sollte darauf achten, mit wem gemeinsam er auf den ersten Blick wohlklingende Ziele verfolgt. Auch das Thema Spionage stand 2013 im Fokus der Öffentlichkeit. Nach den Veröffentlichungen Edward Snowdens ist die Erkenntnislage über die Aktivitäten westlicher Geheimdienste, vor allem aus den USA und Großbritannien, in Deutschland noch sehr dünn. Allerdings ist das, was bisher bekannt ist, sowie die bis dato sehr zögerliche Aufklärung durch unsere Bündnispartner nicht zu akzeptieren. Unter Freunden verhält man sich eigentlich anders. An dieser Stelle möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Verfassungsschutzes für ihre erfolgreiche und engagierte Arbeit bei der Beobachtung und Bekämpfung extremistischer Bestrebungen ausdrücklich danken - außerdem für ihren Mut, persönlich mit Informationen und Beratung in die Öffentlichkeit zu treten, auch das gehört zu einer erfolgreichen Extremismusbekämpfung dazu. Hinzu kommt der Einsatz des Landesamtes im Arbeitskreis IV "Verfassungsschutz" der Innenministerkonferenz: Hamburg wird noch bis Ende 2014 den Vorsitz in Deutschland inne haben - dies brachte zusätzliche Verantwortung 6 Vorwort und mehr Aufwand in Gremien, Tagungen und Bund-Länder-Arbeitsgruppen. Sie, liebe Leserinnen und Leser, finden im neuen Verfassungsschutzbericht zum einen alle aktuellen Informationen zum politischen Extremismus. Darüber hinaus finden Sie Berichte zum Wirtschaftsschutz oder zur Scientology-Beratung. Und wenn Sie Fragen und Wünsche an unseren Verfassungsschutz haben, dann kann ich Sie nur ermutigen: Fragen Sie, wenden Sie sich an die Fachleute auf dem Gebiet des politischen Extremismus, der Abwehr von Wirtschaftsspionage oder Scientology. Fachkundige Referenten kommen gern zu Vortragsveranstaltungen. Denn unser Verfassungsschutz versteht sich als Ansprechpartner und Dienstleister für die Menschen in Hamburg - so, wie es bei anderen Sicherheitsbehörden, zum Beispiel Polizei und Feuerwehr, seit jeher selbstverständlich ist. Michael Neumann Präses der Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg 7 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Impressum 2 Vorwort des Innensenators Michael Neumann 3 I. Verfassungsschutz in Hamburg 1. Verfassungsschutz und Demokratie 16 2. Gesetzliche Grundlage 17 3. Aufgaben des Verfassungsschutzes 17 4. Neuausrichtung des Verfassungsschutzes 18 5. Arbeitsweise und Befugnisse des 23 Verfassungsschutzes 6. Informationsverarbeitung 24 7. Kontrolle 25 8. Strukturdaten, Regelanfragen und Überprüfungen 26 9. Organigramm des LfV Hamburg 28 II. Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten 1. Entwicklungen und Schwerpunkte 30 2. Potenziale 32 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 34 4. Transnationaler islamistisch motivierter Terrorismus 34 4.1 Aktuelle Entwicklungen 34 4.2 al-Qaida-Netzwerk 36 * Kern-al-Qaida 36 * al-Qaida auf der arabischen Halbinsel (AQAH) 37 * al-Qaida im islamischen Maghreb (AQM) 38 * al-Qaida im Irak - Islamischer Staat Irak (ISIG) 39 * Jabhat al-Nusra (JaN) 40 4.3 Islamische Bewegung Usbekistans (IBU) 41 4.4 Prozesse, Ermittlungsverfahren und Festnahmen 42 4.5 Salafismus 44 4.6 Situation in Hamburg 46 10 Inhaltsverzeichnis 4.7 Internet 50 5. Hizb ut-Tahrir (HuT) 51 6. Hizb Allah ("Partei Gottes") 54 7. Iranische Islamisten 57 8. Sonstige islamistische Gruppierungen 60 III. Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug 1. Entwicklungen und Schwerpunkte 64 2. Potenziale 66 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 68 4. PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) 69 4.1 Entwicklungen und Organisatorisches 69 4.2 Aktivitäten und Schwerpunkte in Deutschland 73 4.3 Situation in Hamburg 78 5. Türkische Extremisten 80 5.1 Revolutionär-marxistische Gruppierungen 80 5.2 ADÜTDF / Ülcücü Bewegung / Türkische 82 Nationalisten IV. Linksextremismus 1. Entwicklungen und Schwerpunkte 86 2. Potenziale 87 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 90 4. Militanzdebatte und linksextremistische Gewalt 92 5. Undogmatische Linksextremisten 98 5.1 Gruppen und Strukturen 99 5.1.1 Autonome Szene 99 5.1.2 AVANTI - Projekt undogmatische Linke 105 5.1.3 Rote Hilfe e.V. (RH) 108 5.1.4 Antiimperialistische Gruppen 109 11 Inhaltsverzeichnis 5.1.5 Anarchisten 116 5.2 Aktionsfelder 117 5.2.1 Antirepression 117 5.2.2 Antifaschismus 118 5.2.3 Antimilitarismus 123 5.2.4 Linksextremistische Einflussnahme auf Proteste 126 gegen die Stadtentwicklungspolitik 5.2.5 Antirassismus 128 6. Orthodoxe Kommunisten und andere revolutionäre 131 Marxisten 6.1 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 131 Hamburg 6.2 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) 133 SDAJ Hamburg 6.3 Marxistische Abendschulen (MASCH) in Hamburg 135 6.4 Extremistische Teilstrukturen in der Partei DIE LINKE. 135 6.4.1 Linksjugend ['solid] 136 6.5. Trotzkisten 137 V. Rechtsextremismus 1. Entwicklungen und Schwerpunkte 140 2. Potenziale 142 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 147 4. Rechtsterrorismus 149 4.1 Der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) - 149 Sachstand und Ergebnisse der Ermittlungen 4.2 Aktuelle Ansätze für rechtsterroristische Bestre151 bungen in Deutschland und Maßnahmen der Sicherheitsbehörden 5. Neonazismus 152 5.1 Überregionale Aktivitäten 154 5.2 Kameradenkreis Neonazis in Hamburg 157 12 Inhaltsverzeichnis 5.3 Hamburger Nationalkollektiv / Weisse Wölfe 160 Terrorcrew Sektion Hamburg (HNK & WWT) 6. Subkulturell geprägte Rechtsextremisten 164 7. Rechtsextremistische Musikszene 166 8. Rechtsextremistische Parteien 170 8.1 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 170 * Hamburg 176 8.2 DIE RECHTE 179 9. Sonstige rechtsextremitische Organisationen und 180 Bestrebungen 9.1 Pennale Burschenschaft Chattia Friedberg 181 zu Hamburg (PB! Chattia) 9.2 Gesellschaft für freie Publizistik (GfP) 183 9.3 Artgemeinschaft - Germanische Glaubens184 Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V. (AG-GGG) 9.4 Gesellschaft für biologische Anthropologie, Eugenik 186 und Verhaltensforschung e.V. (GfbAEV) 9.5 Deutsches Rechtsbüro im Deutschen 187 Rechtsschutzkreis e. V. (DRB) 9.6 Europäische Aktion (EA) 190 9.7 Politisch motivierte Islamfeindlichkeit 192 VI. Scientology-Organisation (SO) 1. Entwicklungen und Schwerpunkte 196 2. Potenziale 199 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 201 4. Strukturen und Organisationseinheiten 202 5. Strukturen in Hamburg 204 6. Aktivitäten 205 13 Inhaltsverzeichnis VII. Spionageabwehr 1. Überblick 210 2. Ausspähung durch westliche Partner wie NAS, 211 GCHQ und andere 3. Elektronische Attacken 212 4. Nachrichtendienste Mittlerer und Naher Osten 213 5. Nachrichtendienste der Russischen Föderation 215 6. Chinesische Nachrichtendienste 218 VIII. Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz 1. Allgemeines 222 2. Geheimschutz 223 2.1 Personeller Geheimschutz 223 2.2 Materieller Geheimschutz 225 3. Personeller Sabotageschutz 225 4. Schutz von IT-Systemen und 226 Kommunikationsstrukturen 5. Wirtschaftsschutz 227 IX. Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz 230 * Abkürzungsverzeichnis 269 * Stichwortverzeichnis * Auflistung extremistischer Organisationen und Gruppierungen 14 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Verfassungsschutz in Hamburg I. Verfassungsschutz in Hamburg 1. Verfassungsschutz und Demokratie Im Gegensatz zur Weimarer Verfassung von 1919, die in ihrem Anspruch, ein Höchstmaß an Freiheit und Demokratie zu garantieren, darauf verzichtet hatte, ausreichende Vorkehrungen gegen ihre eigene Abschaffung zu treffen, enthält das Grundgesetz (GG) - dem Prinzip der wehrhaften Demokratie folgend - Schutzmechanismen gegen Gefährdungen der Verfassung. Ziel ist der Schutz der Werteentscheidungen der Verfassung. Zu ihren höchsten Werten zählen * die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, * die Volkssouveränität, * die Gewaltenteilung, * die Verantwortlichkeit der Regierung, * die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, * die Unabhängigkeit der Gerichte, * das Mehrparteienprinzip, * die Chancengleichheit für alle politischen Parteien und das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Zu den Schutzmechanismen gehören im Wesentlichen * die Unabänderlichkeit der in den Artikeln 1 und 20 GG niedergelegten elementaren Verfassungsgrundsätze, * das Verbot von Parteien und sonstigen Vereinigungen wegen verfassungswidriger Aktivitäten (Artikel 21 Abs. 2 GG und Artikel 9 Abs. 2), * die Verwirkung von Grundrechten, wenn diese zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht werden (Artikel 18 GG), * die Pflicht der Angehörigen des Öffentlichen Dienstes zur Verfassungstreue (Artikel 5 Abs. 3 und Artikel 33 Abs. 5 GG in Verbindung mit den beamtenrechtlichen Vorschriften), * die Verfolgung von Straftaten, die sich gegen den Bestand des Staates oder gegen die Verfassung richten (Staatsschutzdelikte). 16 Verfassungsschutz in Hamburg Zentrale Aufgabe des Verfassungsschutzes ist die Beobachtung von Bestrebungen und Tätigkeiten, die die Werteentscheidungen der Verfassung beseitigen wollen oder den Bund, die Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen beabsichtigen [vgl. SS 1 Abs. 1, SS 4 und SS 5 des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes (HmbVerfSchG, IX.) sowie Artikel 73 Nr. 10 b und Artikel 87 Abs. 1 Satz 2 GG, SS 2 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz]. 2. Gesetzliche Grundlage Das Hamburgische Verfassungsschutzgesetz ( IX.) ist die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV). Der Verfassungsschutz ist, wie jede andere Behörde auch, bei der Erfüllung seiner Aufgaben an Gesetz und Recht gebunden und muss bei Eingriffen in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren. 3. Aufgaben des Verfassungsschutzes Hauptaufgabe des LfV ist nach SS 4 Abs. 1 HmbVerfSchG die Sammlung und Auswertung von Informationen über * Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der verfassungsmäßigen Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben, * sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht in der Bundesrepublik Deutschland, * Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, * Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 GG), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 GG) gerichtet sind. 17 Verfassungsschutz in Hamburg Das Landesamt wertet die mit offenen oder mit nachrichtendienstlichen Mitteln ( 5.) gewonnenen Erkenntnisse aus und informiert über entsprechende Gefahren. Neben seiner Informationsverpflichtung gegenüber dem Senat und der Weitergabe von Informationen an die zuständigen staatlichen Stellen zur Gefahrenabwehr informiert das LfV mit seinem jährlichen Verfassungsschutzbericht, mit weiteren Publikationen, Pressemitteilungen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen sowie aktuellen Berichten auf seiner Internetseite auch die Öffentlichkeit über die Ergebnisse seiner Arbeit, soweit diese offen dargestellt werden können. Beobachtungsfelder sind Rechts- ( V.) und Linksextremismus ( IV.), extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug ( III.), die Spionagetätigkeit ( VII.) fremder Geheimdienste und die Scientology-Organisation ( VI.). Einen besonderen Beobachtungsschwerpunkt bilden seit 2001 der Islamismus und der islamistisch motivierte Terrorismus ( II.). Bei Straftaten und Gefahren in den genannten Beobachtungsbereichen des Extremismus darf der Verfassungsschutz - grundsätzlich anders als die Polizei - bereits im Vorfeld konkreter Verdachtsmomente tätig werden. Geheimund Sabotageschutz und Wirtschaftsschutz ( VIII.) gehören zu den weiteren Aufgaben des Verfassungsschutzes. 4. Neuausrichtung des Verfassungsschutzes Nach Bekanntwerden der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) im November 2011 gab es massive Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz, gegen seine Arbeitsweise, seine Struktur und die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden. Die Konferenz der Innenminister und -Senatoren der Länder (IMK) beschloss im August 2012 zehn "Eckpunkte" zu einer "Neuausrichtung" des Verfassungsschutzes und beauftragte ihren "Arbeitskreis IV - Verfassungsschutz" (AK IV), hierzu konkrete Vorschläge zu entwickeln. Ein entsprechender Bericht wurde der IMK zu ihrer Sitzung im Dezember 2012 vorgelegt, auf dieser Grundlage beschloss die IMK eine Reihe einzelner Vorschläge und Maßnahmen und beauftragte erneut den AK IV, diese Punkte "schrittweise umzusetzen". Die weitere Aufarbeitung und konkrete Umsetzung der jeweiligen Reformschritte prägte die Arbeit nicht nur 18 Verfassungsschutz in Hamburg der zuständigen Gremien, sondern auch der einzelnen Verfassungsschutzbehörden in nahezu allen Aufgabenbereichen im Jahr 2013. Wesentliche Elemente der Neuausrichtung waren und sind * Ein verändertes Aufgabenprofil des Verfassungsschutzes in Richtung mehr Prävention und als "Partner und Dienstleister in der Mitte der Gesellschaft". * Die auch dafür erforderliche weitere Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch gezielte Personalauswahl als auch durch eine stärkere Standardisierung von Ausund Fortbildung. * Die verbindliche Regelung des Informationsaustausches zwischen allen Verfassungsschutzbehörden und die Stärkung der Zentralstellenfunktion des Bundesamtes. * Die "Standardisierung" des Einsatzes von Vertrauenspersonen (VP) sowohl im Hinblick auf deren personelle Eignung als auch auf die Modalitäten der Führung einschließlich der Dokumentation von Entscheidungen. * Die Intensivierung und stärkere Koordinierung der Nutzung und Auswertung des Internets. * Die weitere Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz, unter anderem durch Fortschreibung des hierzu bereits seit 2009 vorliegenden "Leitfadens" und die "Harmonisierung" von Übermittlungsvorschriften. Zu diesen und weiteren Themen wurden 2013 durch den AK IV und mehrere Bund-Länder-Arbeitsgruppen jeweilige Berichte mit konkreten Umsetzungsvorschlägen vorgelegt. Zu berücksichtigen waren dabei auch die von der "Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus" (BLKR, Berichtsvorlage im Mai 2013) und dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA, Berichtsvorlage im August 2013) im Laufe des Jahres vorgelegten Berichte mit einer Vielzahl von Empfehlungen. In diesen Berichten wurde aufgezeigt, dass "es im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex nicht nur bei den Verfassungsschutzbehörden, son19 Verfassungsschutz in Hamburg dern auch bei den Polizeibehörden und der Justiz, insbesondere in der Zusammenarbeit, Defizite" gab (BLKR, S. 45). In die bereits laufenden Überlegungen zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes waren somit auch die Schnittstellen und die Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz, Polizei und Staatsanwaltschaft systematisch einzubeziehen. Neben der 4. Nacht der Jugend im Rathaus. Der Informationsstand des LfV wurde auch von der oben angesprochenen FortschreiPräsidentin der Hamburgischen Bürgerbung des "Leitfadens für die schaft, Carola Veit (links), besucht. Rechts Zusammenarbeit zwischen Polizei Torsten Voß, stellvertretender Amtsleiter, und Verfassungsschutz" erforderte und Dr. Manfred Murck, Leiter des LfV. dies weitere zwischen Polizei und Verfassungsschutz abgestimmte Umsetzungsvorschläge. Hiermit befassten und befassen sich mehrere gemeinsame Arbeitsgruppen des AK IV und des AK II (für die Polizei zuständiger Arbeitskreis der IMK). Entscheidende Grundlagen für den Umfang und die Wege der künftigen Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz sind die gesetzlichen Grundlagen für die Informationsübermittlung. Hierzu wurden in 2013 unterschiedliche, teils gegenläufige Positionen vertreten. Während sowohl die BLKR als auch der PUA insbesondere den Verfassungsschutz aufforderten, Informationen möglichst offensiv und umfänglich zu übermitteln und "Behördenegoismen und ein unreflektiertes Streben nach GeheimEröffnungsfeier zur Ausstellung "Die braune haltung" zu überwinden (BLKR), Falle - eine rechtsextremistische 'Karriere'" wurde in einem Urteil des Bundesim Leo-Lippmann-Saal der Finanzbehörde. verfassungsgerichts zum AntiterDr. Manfred Murck, Leiter des LfV, Senator rordateigesetz vom 24.04.2013 Michael Neumann und Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamtes für Verfasein "informationelles Trennungssungsschutz. prinzip" begründet, das die Über20 Verfassungsschutz in Hamburg mittlung personenbezogener Daten des Verfassungsschutzes an die Polizei nur unter besonderen Voraussetzungen zulässt. Mit Beschluss vom Mai 2013 bat die IMK das Bundesministerium des Innern, die Auswirkungen dieses Urteils (über die unmittelbaren Konsequenzen für die Antiterror"Fachtagung Rechtsextremismus" im datei hinaus) für den künftigen Millerntor-Stadion am 20.11.2013. Austausch personenbezogener Im Gespräch Dr. Manfred Murck, Leiter des Daten zwischen Polizei und VerfasLfV, mit NDR-Info-Redakteur Stefan Schösungsschutz zu prüfen. AK II und lermann und Marco Haase, Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit (v. r.) AK IV sollten an dieser Prüfung und der Erarbeitung eines Berichts für die IMK beteiligt werden. Auf Basis dieses Berichts bat die IMK den Bundesminister des Innern um eine Neufassung der Übermittlungsvorschrift des SS 19 BVerfSchG; dies solle in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit den Ländern geschehen. Im Zuge der noch laufenden Diskussion hierzu wurde erkennbar, das eine sehr enge Auslegung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von vielen Beteiligten als Hindernis für den gewünscht intensiven Informationsaustausch zum Beispiel auch im "Gemeinsamen Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum" (GETZ) an den beiden Standorten Köln und Meckenheim gesehen wird. Das LfV Hamburg war in den meisten Arbeitsgruppen zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes und der Weiterentwicklung der Bei der Demokratiemeile auf St. Pauli am 20.11.2013 Zusammenarbeit mit der Polizei aktiv vertreten, teils übernahm es dabei die Federführung. Parallel dazu wurden auch im LfV selbst wichtige Kritikpunkte und Vorschläge in diesem Zusammenhang aufgegrif21 Verfassungsschutz in Hamburg fen, einige davon sind bereits umgesetzt. So sind sämtliche Vorschläge zur "Standardisierung des VP-Einsatzes" in die Neufassung der "Dienstvorschrift Beschaffung" aufgenommen worden, weitere Dienstvorschriften - so unter anderem zum "Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel" - wurden ebenfalls überarbeitet. Besonderen Nachdruck hat das LfV auch auf eine Neuausrichtung im Sinne einer stärkeren Öffnung gegenüber der Gesellschaft und der Zusammenarbeit mit Gruppen der Zivilgesellschaft gelegt. Eine enge Einbindung in das "Beratungsnetzwerk gegen Rechts" (bnw) besteht seit 2008, in diesem Kontext war das LfV 2013 mit der "Nacht der Jugend" im Hamburger Rathaus und der "Fachtagung Rechtsextremismus" im Millerntor-Stadion aktiv/präsent. Das LfV hat angeregt, eine analoge Struktur auch für den Bereich Islamismus, insbesondere Salafismus, zu schaffen. Vom 8. bis 23. August 2013 wurde in den Räumen der FinanzEine nicht alltägliche Kulisse: Im Schmidts behörde die Ausstellung "Die Tivoli informierte der Verfassungsschutz Braune Falle" des Bundesamtes für Auszubildende über das Thema Rechtsextremismus Verfassungsschutz präsentiert. Im Mai 2013 wurde ein Symposium zur "Veränderten Rolle des Verfassungsschutzes im Aufgabenfeld der inneren Sicherheit" im Plenarsaal der Handelskammer durchgeführt, die Broschüre mit den Beiträgen von Referenten aus Politik und Wissenschaft liegt seit Oktober vor ( www.hamburg.de/verfassungsschutz). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfV haben 2013 insgesamt mehr als 30 Vorträge bei verschiedensten Organisationen und Einrichtungen des öffentlichen Lebens gehalten, so z.B. am 03.12.2013 in Schmidts Tivoli vor Auszubildenden der Deutschen Telekom zum Thema "Rechtsextremismus". 22 Verfassungsschutz in Hamburg 5. Arbeitsweise und Befugnisse des Verfassungsschutzes Die Informationen, die das LfV zur Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt, beschafft es zum Teil aus offen zugänglichen Quellen, die grundsätzlich auch jedem Bürger zur Verfügung stehen, zum Beispiel aus Zeitungen und Zeitschriften, Broschüren, Flugblättern, Archiven und zunehmend aus dem Internet sowie aus Unterlagen anderer staatlicher Stellen. Neben der offenen Informationsgewinnung darf das LfV auch Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln verdeckt erheben. Zu diesen Mitteln, die in SS 8 Abs. 2 HmbVerfSchG ( IX.) aufgezählt sind, gehören beispielsweise die Führung verdeckt eingesetzter Personen, die planmäßige Observation, Bildund Tonaufzeichnungen und - nach Maßgabe des Artikel 10-Gesetzes - die Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs. Im Jahr 2002 wurden im Rahmen der Umsetzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes die Befugnisse des Landesamtes in wichtigen Punkten erweitert. Hierzu zählt unter anderem das Mittel der Finanzermittlung, um zum Beispiel Geldtransfers im Zusammenhang mit der Finanzierung des islamistischen Terrorismus aufdecken zu können. Dem LfV stehen weder polizeiliche Befugnisse noch Weisungsbefugnisse gegenüber polizeilichen Dienststellen zu, noch darf es die Polizei im Amtshilfeweg veranlassen, Maßnahmen zu ergreifen, zu denen es selbst nicht befugt ist. Das LfV darf nicht an eine polizeiliche Dienststelle angegliedert werden. Das schließt einen Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz nicht aus, im HmbVerfSchG ist dies im Detail geregelt. In den letzten Jahren sind besondere Einrichtungen zum kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutzbehörden geschaffen worden. Dazu zählt insbesondere das "Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum" (GTAZ) in Berlin. Das GTAZ hat maßgeblich zu einem verbesserten Informationsfluss zwischen den beteiligten Behörden beigetragen. Um dies auch auf andere Phänomenbereiche zu übertragen, wurde an den Standorten Köln und Meckenheim das "Gemeinsame Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum" (GETZ) gegründet. Schwerpunkt der dortigen Zusammenarbeit ist die Bekämpfung des Rechtsextremismus. 23 Verfassungsschutz in Hamburg 6. Informationsverarbeitung Die Verfassungsschutzbehörden sammeln und speichern sachund personenbezogene Daten über extremistische Bestrebungen sowie sicherheitsgefährdende und geheimdienstliche Tätigkeiten. Zu den Instrumenten der gegenseitigen Unterrichtung der Verfassungsschutzbehörden zählen unter anderem gemeinsame Dateien. Die "klassische" gemeinsame Datei ist das bundesweite Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS, Zahl der Hamburger Speicherungen: 8), das nach mehreren Jahrzehnten im Jahr 2012 durch ein neues System abgelöst wurde. Das bisherige NADIS war eine allen Verfassungsschutzbehörden zur Verfügung stehende Datenbank, in der jede Verfassungsschutzbehörde biografische Grunddaten von Personen und Objekten in eigener Verantwortung speicherte. Es enthielt nur Hinweise auf Aktenfundstellen. Um Näheres zu erfahren, musste die speichernde Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung der Einzelerkenntnisse gebeten werden. Im neuen "NADIS-WN" (WN für WissensNetz) werden mehr Informationen erfasst und für alle Berechtigten zur Verfügung gestellt. Es bietet damit deutlich bessere Möglichkeiten zu umfassenderen Analysen und dabei insbesondere zur Verknüpfung von Daten. Die Entwicklungen im Bereich des islamistischen Terrorismus und die Ermittlungsergebnisse im Zusammenhang mit dem rechtsterroristischen "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) haben deutlich gemacht, dass der Informationsaustausch und die Vernetzung zwischen den Verfassungsschutzbehörden verbessert werden muss. Am 30.03.2007 wurde die Arbeit mit einer von Polizei und Verfassungsschutz eingerichteten zentralen "Antiterrordatei" (ATD) aufgenommen und seit Anfang des Jahres 2008 erlaubt das HmbVerfSchG, Projektdateien mit den anderen Bundesund Landessicherheitsbehörden zu betreiben. Mit diesen Dateien wird die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden unterstützt und der Informationsaustausch verbessert. 24 Verfassungsschutz in Hamburg Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer Entscheidung vom 24.04.2013 das der ATD zugrunde liegende Gesetz in Teilen für nicht verfassungskonform erklärt. Das Gericht fordert vom Gesetzgeber hinsichtlich einiger Speichervoraussetzungen und des Informationsaustausches zwischen Polizei und Verfassungsschutz weitere Präzisierungen. Mit Beschluss vom 08./09.12.2011 hatte sich die "Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder" (IMK) für die Einrichtung einer gemeinsamen Verbunddatei Rechtsextremismus für Polizei und Verfassungsschutz - "Rechtsextremismusdatei" (RED) - ausgesprochen. Sie wurde am 19.09.2012 in Betrieb genommen. Ziele der neuen Verbunddatei sind eine Zusammenführung bestimmter personenbezogener Daten von Verfassungsschutzund Polizeibehörden auf dem Gebiet des gewaltorientierten Rechtsextremismus sowie die Intensivierung und Beschleunigung des Informationsaustausches. Zudem soll die Rechercheund Analysefähigkeit der Datei über gewaltbezogene Aktivitäten von Rechtsextremisten weiter ausgebaut werden. 7. Kontrolle Der Verfassungsschutz ist an klare gesetzliche Vorgaben gebunden, seine Arbeit unterliegt kontinuierlicher parlamentarischer Kontrolle. In Hamburg wird diese Aufgabe vom "Ausschuss zur parlamentarischen Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes" (verkürzt auch "PKA" für "Parlamentarischer Kontrollausschuss" genannt) der Hamburgischen Bürgerschaft wahrgenommen. Über Eingriffe in das Brief-, Post-, und Fernmeldegeheimnis entscheidet die G 10-Kommission der Bürgerschaft. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat ebenfalls umfängliche Kontrollbefugnisse, zum Beispiel, ob die Prüfungsund Löschungsfristen im NADIS beachtet werden. Wie bei allen anderen Behörden ist auch das Verwaltungshandeln des Verfassungsschutzes grundsätzlich gerichtlich nachprüfbar. 25 Verfassungsschutz in Hamburg 8. Strukturdaten, Regelanfragen und Überprüfungen Stellenplan Nach den Terroranschlägen vom 11.09.2001 in den USA war der Personalbestand des LfV mit dem Stellenplan 2002 zunächst um 15,5 Stellen aufgestockt worden. In den Jahren 2003 bis 2008 wurde der Stellenbestand insgesamt um weitere elf Stellen auf 151 erhöht. Im Jahr 2013 verfügte das LfV über 150 Stellen. Haushaltsansatz Im Jahr 2013 betrug der Haushaltsansatz für das LfV insgesamt 12.710.000 EUR (2012: 12.599.000 EUR). Darin enthalten waren 9.837.000 EUR für Personalausgaben (2012: 9.848.000 EUR), davon 2.661.000 EUR Versorgungsleistungen (2012: 2.914.000 EUR) und 200.000 EUR für Investitionen. Hamburger NADIS-Speicherungen Vom LfV waren am 31.12.2013 im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS, 6.) Daten von 60.209 Personen gespeichert (31.12.2012: 54.272), davon 53.835 (89,41 %) im Zusammenhang mit Sicherheitsüberprüfungen (31.12.2012: 48.027 = 88,49 %). Im Phänomenbereich Linksextremismus werden 1.582 Datensätze geführt, im Bereich Rechtsextremismus sind es 1.202, im Bereich auslandsbezogener Extremismus 2.847 und bei der Scientology-Organisation 451. Die Zahl der NADIS-Datensätze ist nicht identisch mit dem Personenpotenzial, insbesondere weil sich Speicherund Löschfristen zusätzlich auswirken. Beteiligungsund Mitwirkungsaufgaben Das LfV Hamburg nutzt seine Informationen nicht nur zur Analyse und Bewertung extremistischer Organisationen, sondern beteiligt sich mit seinen Informationen an den Entscheidungen einer Vielzahl anderer Behörden. 26 Verfassungsschutz in Hamburg Einbürgerungsverfahren Mit Wirkung vom 22.10.2001 wurde in Hamburg die Regelanfrage bei Einbürgerungen eingeführt: Das Einwohner-Zentralamt als Einbürgerungsbehörde fragt vor jeder Entscheidung beim LfV nach, ob Erkenntnisse vorliegen, die einer Einbürgerung entgegenstehen könnten. Vor Einführung dieser Regelung wurde nur angefragt, wenn bereits der Einbürgerungsbehörde Anhaltspunkte für den Verdacht auf politisch-extremistische Bestrebungen aufgefallen waren. Im Jahr 2013 gab es 8.691 Anfragen (2012: 8.662), die nach einer Dateiabfrage im NADIS (s. o.) und ggf. weiteren Ermittlungen beantwortet wurden. In 15 Fällen (2012: 21) hat das LfV Erkenntnisse zu den Antragstellern mitgeteilt. Diese führen in der Regel zur Ablehnung des Antrages. Aufenthaltsverfahren Seit dem 01.05.2004 führen die Ausländerdienststellen bei Personen aus bestimmten Herkunftsländern vor Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln eine Sicherheitsbefragung durch. In jedem Fall wird auch das LfV beteiligt. Im Jahr 2013 wurden 10.213 Anfragen beantwortet (2012: 3.915). Der Anstieg der Fallzahlen ist auf die Umstellung der Überprüfung von manuellem auf elektronischen Weg und die dadurch ermöglichte Erweiterung des zu überprüfenden Personenkreises zurückzuführen. In 43 Fällen wurden Ermittlungen angestellt (2012: 3), Bedenken mussten in keinem Fall erhoben werden (2012: ein Fall). Schengener Visumverfahren Im Jahr 2013 gab es im "Schengener Visumverfahren" 3.736 Anfragen an das LfV (2012: 1.487). In drei Fällen (2012: 1) wurden Bedenken erhoben, denen entsprochen wurde. Das Verfahren wird ausgelöst, wenn der Antragsteller aus einem "Problemstaat" stammt. In das Verfahren eingebunden sind das Auswärtige Amt, das Bundesamt für Verfassungsschutz und gegebenenfalls die Verfassungsschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes. 27 Verfassungsschutz in Hamburg 9. Organigramm des LfV Hamburg Referat V 01 Amtsleiter Öffentlichkeitsund Gremienarbeit Abteilung 2 Abteilung 3 Staatsschutz Abwehr (Stellv. Amtsleiter) Rechtsangelegenheiten Referat V 21 Referat V 31 Auswertung Referat V 11 auslandsbezogener Geheimund Verwaltung Sabotageschutz Extremismus Wirtschaftsschutz Islamismus Referat V 22 Auswertung Referat V 12 Referat V 32 Linksextremismus IuK, Techn. Dienst Spionageaufklärung Rechtsextremismus Scientology-Organisation Referat V 23 Referat V 13 Beschaffung Operative Technik Forschung / Werbung Referat V 24 Observation Konspirative Ermittlung 28 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten II. Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten 1. Entwicklungen und Schwerpunkte Die politischen Umwälzungen in Nordafrika und der Bürgerkrieg in Syrien stehen unverändert im Mittelpunkt der islamistisch-salafistischen Szene. Dabei kam 2013 dem Syrienkonflikt die größte Bedeutung zu. Mehr als 1.000 Personen aus ganz Europa sind seit Ausbruch des Bürgerkrieges in Richtung Syrien gereist. Syrien hat damit das frühere Reiseziel Afghanistan nahezu ersetzt. Allein aus Deutschland sind es mehr als 240, die sich dort an Kampfhandlungen auf Seiten der Assad-Gegner engagieren oder den Widerstand in sonstiger Weise unterstützen wollten. Es ist jedoch in vielen Fällen nicht bekannt, ob die Personen auch tatsächlich nach Syrien gelangt sind oder in den Transitländern, insbesondere der Türkei, erfolglos auf einen Weitertransport in die syrischen Kriegsgebiete gehofft hatten und schließlich die Heimreise wieder antreten mussten. Sofern Ausreiseplanungen von Personen des islamistisch-salafistischen Spektrums bekannt werden, prüfen die Sicherheitsbehörden, ob sie Ausreiseplanungen frühzeitig durch Ausreiseuntersagungen und passentziehende Maßnahmen unterbinden. Unter besonderer Beobachtung stehen die Rückkehrer nach Deutschland. Bei diesen Personen muss damit gerechnet werden, dass sie eine terroristische Ausbildung in Trainingscamps jihadistischer Organisationen erhalten haben oder sogar vor Ort an Kampfhandlungen beteiligt waren. Aufgrund der Erlebnisse und Erfahrungen ist nicht auszuschließen, dass die Radikalisierung bei einzelnen deutlich angestiegen ist und sich in der Folge das Risiko von Anschlagsgefahren in Deutschland erhöht. Allerdings gibt es noch keine eindeutigen Erkenntnisse darüber, mit welchen Erfahrungen und Haltungen diese Personen tatsächlich nach Deutschland zurückgekehrt sind. Konkrete Anschlagsplanungen sind bisher nicht bekannt. 30 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Aus Hamburg reisten 2013 etwa 25 der salafistischen Szene zuzurechnende Personen in Richtung Syrien. Nicht immer sind Motivation und Ziel - aktive Kampfbeteiligung oder humanitäre Hilfe - eindeutig erkennbar, auch deshalb, weil viele von ihnen zuvor nicht unter gezielter Beobachtung des Verfassungsschutzes standen. Etwa der Hälfte ist es auch tatsächlich gelungen, Syrien zu erreichen. Der größte Teil der Ausgereisten ist mittlerweile wieder nach Hamburg zurückgekehrt ( 4.6). Neben Ausreisen in das Bürgerkriegsland Syrien waren im Jahr 2013 die bundesweiten Aktivitäten verschiedener Hilfsorganisationen von besonderer Bedeutung. Die Organisationen "Helfen in Not" und "Ansaar International" machten in Hamburg mit Veranstaltungen und Info-Ständen zur Unterstützung des syrischen Volkes auf sich aufmerksam. Beide sind fester Bestandteil der salafistischen Szene in Deutschland und haben Ableger in Hamburg. Die größte Veranstaltung organisierte "Helfen in Not", sie fand am 21.04.2013 in Hamburg-Jenfeld statt. Rund 500 Personen, vorwiegend aus dem salafistischen Spektrum, nahmen an der Veranstaltung teil, um im Rahmen einer Auktion Spenden für Syrien zu akquirieren ( 4.6). Aber auch abseits des aktuellen Syrienkonfliktes waren Salafisten öffentlich aktiv. Einer der bekanntesten Prediger der Szene ist der in Nordrhein-Westfalen (NRW) wohnhafte Konvertit Pierre Vogel. Er sprach am 13.12.2013 in der Hamburger Innenstadt als Hauptredner einer Veranstaltung unter dem Tenor "Islam und Demokratie" vor gut 300 Teilnehmern. Vogel war bereits am 09.07.2011 in Hamburg und führte eine öffentliche Kundgebung durch. Damals nahmen etwa 1.200 Personen teil ( 4.5). Darüber hinaus wurden Missionierungsaktivitäten, wie die kostenlose Verteilung der ins Deutsche übersetzten Koranexemplare, auch 2013 fortgesetzt. Neben den mittlerweile wöchentlich stattfindenden Info-Ständen im Zusammenhang mit der bekannten "Lies!"-Kampagne wurden weitere, zum Teil sehr offensive Missionierungsversuche in der Öffentlichkeit festgestellt. 31 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Die im Jahr 2012 im NRW-Landtagswahlkampf im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehenden Ausschreitungen zwischen der Partei PRO NRW und Personen des gewaltbereiten salafistischen Spektrums gab es 2013 weder im Bundestagswahlkampf noch bei den Landtagswahlkämpfen in Bayern und Hessen. Ein Grund dafür dürfte das am 14.06.2012 verhängte Verbot gegen die Millatu Ibrahim-Vereinigung sein, deren Anhänger maßgeblich an damaligen Auseinandersetzungen beteiligt waren. Der Gründer dieser Vereinigung, Mohammed Mahmoud und sein Vertreter Denis Cuspert, haben sich ins Ausland abgesetzt. Während Mahmoud seit März 2013 in der Türkei inhaftiert ist, beteiligte sich Cuspert aktiv an Kampfhandlungen in Syrien und wurde dabei schwer verletzt. Auch 2013 wurden mehrere Verbote gegen salafistische Vereine erlassen: Durch das Bundesministerium des Innern wurden Verbote gegen An-Nussrah, eine Nachfolgeorganisation von Millatu Ibrahim, DAWA FFM, eine der bundesweit einflussreichsten salafistischen Organisationen und die Islamischen Videos, ein überwiegend im Internet aktiv jihadistisch ausgerichteter Verein, ausgesprochen. Hintergrund der Verbote waren islamistische Missionierungstätigkeiten, die auch Gewaltanwendungen gegen den Staat und dessen Funktionsträger beinhalteten. 2. Potenziale Das bundesweite Potenzial der Anhänger islamistischer Bestrebungen hat sich auf 43.185 (2012: 42.550) erhöht. Ende 2013 wurden in Hamburg 2.225 Personen islamistischen Bestrebungen zugerechnet, rund 20 weniger als im Jahr 2012. Von diesen 2.225 Islamisten werden 240 als Salafisten eingestuft, 170 dem politisch-salafistischen Spektrum und 70 der jihadistisch-salafistischen Strömung zugerechnet. 32 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Bund: Gesamt-Personenpotenzial im auslandsbezogenen Extremismus mit dem Anteil der Islamisten 80000 70000 60000 57.520 57.420 57.300 58.420 59.470 60.980 62.380 64.490 71.360 71.995 50000 40000 30000 20000 31.800 32.100 32.050 33.170 34.720 36.270 37.470 38.080 42.550 43.185 10000 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 insgesamt Islamisten - Alle Zahlen sind gerundet - Hamburg: Gesamt-Personenpotenzial im auslandsbezogenen Extremismus mit dem Anteil der Islamisten 3500 3000 2500 3.055 3.265 3.000 3.000 2.985 2.930 2.985 3.040 3.015 3.078 2000 1500 1.600 2.000 2.000 2.030 2.005 2.010 2.065 2.270 2.245 2.225 1000 500 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 insgesamt Islamisten - Alle Zahlen sind gerundet - 33 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Seit 2001 wird der Deliktsbereich "Politisch motivierte Kriminalität" (PMK) bundesweit nach einheitlichen Kriterien erfasst. Darin sind sämtliche politisch motivierte Straftaten verzeichnet, extremistische Straftaten werden dabei als Teilmenge registriert. Die statistische Erfassung politisch motivierter Kriminalität sieht im Phänomenbereich "auslandsbezogener Extremismus" keine Differenzierung zwischen islamistisch und anderen extremistisch motivierten Delikten vor. Politisch motivierte Straftaten in Hamburg, die eindeutig Islamisten zuzurechnen sind, wurden 2013 nicht festgestellt. Die Gefahr aus islamistisch-politisch motivierter Kriminalität macht sich allerdings nicht an den Fallzahlen fest, sondern an der möglichen Schwere eines gelungenen Anschlags. 4. Transnationaler islamistisch motivierter Terrorismus 4.1 Aktuelle Entwicklungen Westeuropa und die USA blieben 2013 von gravierenden islamistischen Anschlägen verschont. Wie in den vergangenen Jahren ging auch 2013 die größte Gefahr von islamistischen Attentätern aus, die keine direkte Anbindung an Kern-al-Qaida haben. Am 22.05.2013 ermordeten zwei islamistisch motivierte Männer mit nigerianischem Migrationshintergrund im Londoner Stadtteil Woolwich den britischen Soldaten Lee Rigby auf offener Straße. Die Täter fuhren das Opfer zunächst mit einem PKW an und töteten den Schwerverletzten anschließend mit Messern und einem Fleischerbeil. Die regionalen Ableger al-Qaidas, hauptsächlich al-Qaida im Islamischen Maghreb sowie von al-Qaida unabhängige, teils neu entstandene jihadistische Gruppierungen in der arabischen Welt, sind auch 2013 die maßgeblichen Akteure geblieben. Der seit dem Ausbruch des arabischen Frühlings zu beobachtende Trend zur Diversifizierung innerhalb des Jihadismus hat sich somit verfestigt. Wichtige jihadistische Gruppierungen, die unabhängig von al-Qaida agieren, gibt es vor allem in Ägypten, Libyen und Tunesien, aber auch 34 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten in Jordanien. Sie alle bekennen sich zur Strömung der "salafistischen Jihadisten" (as-salafiya al-jihadiya) und sammeln sich hauptsächlich in Organisationen, die den Namen "Ansar al-Scharia" (Unterstützer der Scharia) tragen. Die Organisationen der "Ansar al-Scharia" weisen eine ideologische und oft auch personelle Nähe zu al-Qaida auf, sind aber nicht offizielle Ableger der Organisation. Sie befürworten in unterschiedlichem Maße Militanz zur Erreichung ihrer Ziele und setzen diese zum Teil auch selbst ein. Hauptanliegen der "Ansar al-Scharia"-Bewegung ist, wie der Name bereits andeutet, die Implementierung einer strengen islamischen Gesetzgebung als alleinige Gesetzesquelle in den jeweiligen Ländern. Anders als al-Qaida fokussieren sich die "neuen" Jihadisten nicht mehr auf den "fernen Feind" (den Westen), sondern auf die Erreichung ihres eigentlichen Zieles, nämlich die Errichtung "idealer" islamischer Staaten in der muslimischen Welt. In Ägypten hat sich der Konflikt auf dem nördlichen Sinai, der bereits unter Präsident Mursi begann, durch dessen Absetzung am 03.07.2013 und die Machtübernahme durch das Militär weiter zugespitzt. Die Zahl der Anschläge gegen ägyptische Sicherheitskräfte ist seit Sommer 2013 enorm angestiegen. In Tunesien hat die Regierung der islamistisch ausgerichteten al-Nahda lange Zeit gezögert, Maßnahmen gegen gewalttätige Salafisten zu ergreifen, sondern zunächst auf eine kooperative Lösung gesetzt. Nachdem jedoch die Salafisten zunehmend Gewalt ausübten und dabei auch Polizisten attackierten, erklärte der Führer der al-Nahda, Rachid el-Ghanouchi, dass von nun der gewalttätige Salafismus hart bekämpft werden würde, was unter anderem die Verhaftung wichtiger Führer der Bewegung zur Folge hatte. Diese im Herbst 2012 eingeleitete Politik wurde 2013 fortgesetzt. Als internationaler Anziehungspunkt für jihadistische Kämpfer kam Syrien auch 2013 außerordentliche Bedeutung zu. Neben diversen anderen militärischen Verbänden haben sich auch jihadistische Milizen gebildet, die sich an dem Kampf gegen das Regime von Bashar al-Assad beteiligen. Nur die Organisationen Jabhat al-Nusra ("Front des Beistands", JaN) und der al-Daula al-Islamiyya fi l-'Iraq wa-l-Sham ("Islamischer Staat in Irak und Großsyrien", ISIG) sind direkt mit al-Qaida verbunden. Andere jihadistische Gruppierungen, wie Ahrar al-Sham, agieren hingegen unabhängig. Die internationalen Freiwilligen stammen 35 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten zumeist aus den Arabischen Ländern, insbesondere aus Tunesien. Aber auch aus Europa haben sich viele Personen nach Syrien begeben, um sich an dem Krieg zu beteiligen. Aus Deutschland sind bislang etwa 240 Personen aus dem islamistischen Spektrum Richtung Syrien gereist. Nur die Hälfte ist tatsächlich in Syrien angekommen, einige von ihnen sind jedoch wieder in Deutschland. Die Einund Ausreise über die Türkei nach Syrien ist für deutsche Staatsangehörige recht unkompliziert durchzuführen, weshalb Einund Ausreisen gegebenenfalls nur schwer festzustellen sind. Mittlerweile gibt es Strukturen von Menschen aus Deutschland in Syrien, die unter der Führung von Personen stehen, die der seit 2012 verbotenen Organisation "Millatu Ibrahim" angehörten. Sie haben ihre dortigen Kontakte mit anderen Jihadisten ausgebaut und verfestigt. 4.2 al-Qaida-Netzwerk Kern-al-Qaida Der internationale islamistische Terrorismus wird nach wie vor eng mit dem Namen al-Qaida ("Die Basis") verbunden. Ihren Anspruch auf die ideologische Führerschaft im globalen Jihad macht die Organisation aber mittlerweile vorwiegend mit ihrer über das Internet verbreiteten Medienpropaganda geltend. Aiman az-Zawahiri, Emir der Organisation, war auch 2013 als Sprecher diverser Propagandabotschaften präsent. Insbesondere griff az-Zawahiri mehrfach die Entwicklungen in seinem Heimatland Ägypten auf. Den Sturz des gewählten Präsidenten Muhammad Mursis durch das Militär interpretierte er als Beleg für das Scheitern des Versuches, auf demokratischem Wege die Ziele einer islamischen Gesetzgebung zu erreichen. Insofern hat der Sturz Mursis dazu beigetragen, al-Qaida in ihrer Auffassung zu bestärken, dass nur der bewaffnete Kampf ein geeignetes Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele ist. Nach schwerwiegenden Verlusten im Jahr 2012 bestand 2013 eine zentrale Herausforderung für Kern-al-Qaida in der Schlichtung eines Streites zwischen rivalisierenden al-Qaida-Ablegern in Syrien und Irak. Der "Islamische Staat im Irak" (IStI) benannte sich 2013 in "Islamischer Staat in Irak und Großsyrien" (ISIG) um und machte so der eigentlichen 36 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten syrischen al-Qaida-Filiale, Jabhat al-Nusra (JaN), ihren Anspruch um alleinige Repräsentation al-Qaidas in Syrien streitig. Zwar rang sich az-Zawahiri zu einem Schiedsspruch zu Gunsten JaNs durch, doch wurde dieser von ISIG weitestgehend ignoriert. Beide Organisationen haben einen Treueeid auf az-Zawahiri geleistet. Das Jahr 2013 war somit von einem globalen Autoritätsverlust Kernal-Qaidas gekennzeichnet. Dies ist unter anderem mit einer Verlagerung der Schwerpunkte des internationalen Jihads zu erklären. Im vergangenen Jahrzehnt waren Afghanistan und vor allem Pakistan die Hauptkampfgebiete, so ist nun die arabische Welt, hier insbesondere Syrien, in den Fokus der Jihadisten gelangt. Die Führungsriege al-Qaidas hält sich jedoch weiterhin in den Stammesgebieten Pakistans auf und ist damit geographisch von den Krisenherden der arabischen Länder weitgehend isoliert. Az-Zawahiri wird weiterhin von den Jihadisten als zentrale Autorität formell anerkannt, doch zeigt das Beispiel ISIG und JaN deutlich, dass die tatsächliche Durchsetzungskraft az-Zawahiris in der Praxis abgeschwächt ist. Nicht zuletzt hat sich dies auch an Entwicklungen im Internet gezeigt, wo sich zum Teil neue Strukturen gebildet haben, die nicht mehr organisatorisch Kern-al-Qaida unterstellt, sondern ISIG-zugehörig sind. Kern-al-Qaida unter Führung von Aiman az-Zawahiri kommen dennoch weiterhin wichtige Koordinierungsaufgaben zu. Zudem bleibt die Organisation weiterhin der symbolische Leuchtturm des Jihadismus. al-Qaida auf der arabischen Halbinsel (AQAH) Als weitere Gruppe mit bisher vorrangig regionalen Interessen agiert "al-Qaida auf der arabischen Halbinsel" (AQAH). Der unter diesem Namen firmierende saudi-arabische al-Qaida-Ableger fusionierte 2009 mit "al-Qaida im Jemen". Die AQAH hat ihren Sitz im Jemen und entwickelt dort ihre meisten Aktivitäten. Spätestens seit dem Frühling 2011 operieren AQAH und mit ihr verbündete Gruppierungen auch unter dem Namen Ansar al-Scharia (Unterstützer der Scharia). Im April 2011 sprach Adil al-Abab, der Vorstand des Scharia-Rats der AQAH, erstmals von der Ansar al-Scharia. Dies, so al-Abab, sei der Name, mit dem man sich in Gebieten, in denen man aktiv sei, vorstellen würde. Unter der Fahne der 37 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Ansar al-Scharia gelang es AQAH von Mai 2011 bis Juni 2012, die Kontrolle über einige Gebiete und Städte im Südjemen zu erlangen. AQAH erlitt wie in den Jahren zuvor zum Teil schwerwiegende Verluste, die der Organisation insbesondere durch Drohnenangriffe der USA zugefügt wurden. Dennoch demonstrierte AQAH auch 2013 ihre Handlungsfähigkeit, unter anderem mit mehreren Angriffen auf jemenitische Sicherheitskräfte und Vertreter des jemenitischen Staates. Ausländer sind im Jemen weiterhin durch die Aktivitäten von AQAH direkt gefährdet. So ist ein tödlicher Angriff gegen einen deutschen Staatsangehörigen am 06.10.2013 in Sanaa vermutlich AQAH zuzurechnen. AQAH ist zudem sehr eng mit Kern-al-Qaida (KernAQ) verbunden, was vor allem auf gute persönliche Kontakte zwischen den Anführern beider Organisationen, Nasir al-Wuhaishi (AQAH) und Aiman az-Zawahiri (KernAQ), zurückzuführen ist. Die enge Beziehung der beiden Führungspersonen hat 2013 sogar zur Ernennung al-Wuhaishis durch az-Zawahiri zu dessen "Generalvertreter" geführt. Damit ist AQAH die al-Qaida-Filiale mit der engsten Verflechtung zu KernAQ. al-Qaida im islamischen Maghreb (AQM) Im September 2006 schloss sich die algerische "Groupe Salafiste pour la Predication et le Combat" (GSPC, Salafistische Gruppe für Predigt und Kampf) al-Qaida an; seit Januar 2007 operiert sie unter dem Namen "al-Qaida im islamischen Maghreb" (AQM). Sie versteht sich als führende Organisation aller maghrebinischen Jihadisten und bemüht sich um den Ausbau der Kontakte zu gleichgesinnten Mujahidin aus der gesamten Region. Die Einbindung in das Netzwerk al-Qaidas hat dabei zu einer merklichen Stärkung der Gruppe geführt. Seit ihrem Anschluss bei der AQM sind auch Änderungen hinsichtlich der Zielrichtung und Ausführung von Anschlägen festzustellen. Diese richten sich verstärkt gegen Ausländer in Algerien, wobei auch Selbstmordattentate verübt werden. Ziel sei es, so az-Zawahiri, das algerische Volk von Amerika und Frankreich sowie deren Kollaborateuren zu 38 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten befreien. An die Mujahidin im Maghreb richtete er allerdings auch den ernsten Appell, muslimische Opfer bei Anschlägen zu vermeiden. Insbesondere wegen der hohen Zahl ziviler muslimischer Opfer bei Selbstmordanschlägen in Algier 2007 war die AQM stark in die Kritik geraten. Mittlerweile hat sich AQM zu einer Organisation entwickelt, die in Algerien, Libyen, Mali, Burkina Faso, Niger und Mauretanien auch sehr aktiv ist. Zu ihren Operationen gehören unter anderem Entführungen westlicher Ausländer. Durch Lösegeldzahlungen konnte AQM hohe Einnahmen generieren. AQM ist mittlerweile aber auch zu Operationen gegen Armeekräfte der oben genannten Staaten in der Lage. Durch die Intervention französischer Truppen in Mali wurde AQM nur dort geschwächt. Trotz einiger Gebietsverluste der AQM bleibt die Organisation weiterhin gestärkt. Ursächlich für die robuste Ausgangssituation AQMs waren vor allem die revolutionären Umbrüche in Tunesien und Libyen sowie die Unruhen in Algerien. AQM profitierte vom Bürgerkrieg in Libyen und der damit einhergehenden kurzfristig chaotischen Lage, um sich mit Waffen zu versorgen. In Algerien wendete das Regime große Mühe und Mittel auf, um die unzufriedene Bevölkerung unter Kontrolle zu halten, was den Fokus der Sicherheitskräfte vom Terrorismus auf die Protestierenden verschob. Durch diese Schwerpunktverschiebung erlangte AQM auch in Algerien wieder mehr Handlungsspielräume, was die Organisation sogleich zu einer Reihe von Anschlägen nutzte. Im Zuge der Proteste und Umstürze in den nordafrikanischen Ländern wurden die tunesischen, libyschen und algerischen Grenzen nur eingeschränkt kontrolliert, was AQM zusätzliche Bewegungsmöglichkeiten verschaffte. al-Qaida im Irak - Islamischer Staat Irak (ISIG) Nach mehreren Umbenennungen operierte "al-Qaida im Irak" seit 2006 unter dem Namen "Islamischer Staat im Irak" (IStI). Im April 2013 erfolgte jedoch eine erneute Umbenennung in "Islamischer Staat in Irak und Großsyrien" (ISIG). Hiermit will die Organisation ihren Anspruch auf Führung innerhalb der jihadistischen Gruppierungen im syrischen Bürgerkrieg unterstreichen. ISIG unter Führung von Abu Bakr al-Baghdadi tritt damit vor allem in Konkurrenz zur Jabhat al-Nusra (JaN). Beide 39 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Gruppierungen streiten um die Vorherrschaft als alleinige al-Qaida-Regionalorganisation in Syrien. Schließlich reagierte der Anführer der al-Qaida, Aiman az-Zawahiri, mit einem Schiedsspruch und sprach ISIG die Verantwortung für Irak und JaN das Territorium Syrien zu. Doch hielt sich ISIG nicht an diese Anweisung, sondern operierte weiterhin unter dem erweiterten Namen auf syrischem Gebiet. Dort wird die Organisation auch zunehmend für europäische Jihadisten attraktiv, wie unter anderem ein Video eines französischen Kämpfers des ISIG zeigte. Doch die meisten ausländischen Kämpfer des ISIG stammen nicht aus Europa, sondern aus Ländern der arabischen Welt. Insbesondere junge Männer aus Tunesien beteiligten sich am Kampf gegen das Assad-Regime auf Seiten des ISIG. Im Irak selbst zählt ISIG zu den schlagkräftigsten und einflussreichsten Terrorgruppen. Dort hat ISIG die Operationsfähigkeit auch 2013 durch zahlreiche und oftmals schwere Anschläge und Attacken, unter anderem gegen irakische Sicherheitskräfte, unter Beweis gestellt. Jabhat al-Nusra (JaN) Die JaN ("Unterstützungsfront") ist einer der beiden derzeit in Syrien aktiven al-Qaida-Ableger. Im Januar 2012 verkündete die JaN ihre Gründung und wurde noch im Dezember 2012 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als Terrororganisation eingestuft. Die zuvor lediglich vermutete enge Beziehung zum "Islamischen Staat im Irak" (IStI) bestätigte sich im April 2013, als der Führer des IStI, Abu Bakr al-Baghdadi, die Verbindung zur JaN bestätigte und diese als regionalen Ableger des IStI bezeichnete. Zugleich gab al-Baghdadi bekannt, dass die beiden Organisationen künftig unter dem Namen "Islamischer Staat von Irak und Großsyrien" (ISIG) agieren würden. Der Anführer der JaN, Abu Muhammad al-Jaulani, widersprach dieser Darstellung jedoch und betonte die Unabhängigkeit der JaN. Seitdem tobt ein Kampf um die Vormacht zwischen den beiden al-Qaida-affiliierten Gruppen JaN und ISIG, der sich in öffentlichen Stellungnahmen zeigte und auch gewaltsam entlud. 40 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten 4.3 Islamische Bewegung Usbekistans (IBU) Die "Islamische Bewegung Usbekistans" (IBU) wurde im August 1999 mit dem Ziel gegründet, das Regime des usbekischen Präsidenten Islam Karimov zu stürzen und durch ein islamisches Staatswesen zu ersetzen, in dem die Sharia Anwendung findet. Seitdem ist die IBU aber auch in anderen Staaten aktiv geworden und strebt mittlerweile die Einführung eines islamischen Staates in ganz Zentralasien an. Enge Verbindungen bestehen zu al-Qaida und den Taliban, mit denen sie zusammen gegen die Koalitionsund Regierungstruppen in Afghanistan kämpfen. Derzeitig wird die IBU durch Abdul Fattah Ahmadi geführt, der sich im Juli 2013 in einer Videobotschaft zum globalen Jihad, wie ihn al-Qaida propagiert, bekannte. Seit 2009 ist die IBU durch eine Vielzahl von Schriftund Videoverlautbarungen aufgefallen, die sich inhaltlich um den Jihad in den afghanischen und pakistanischen Kampfgebieten drehen und Deutschlandbezüge enthalten. Die Mitteilungen enthalten auch immer wieder Drohungen gegen Deutschland und Glorifizierungen von Terrorakten gegen Zivilisten. Die IBU ist eine Organisation, die nicht nur in Afghanistan terroristisch aktiv ist, sondern auch zu Anschlägen in Europa, insbesondere in Deutschland, aufruft. Die Drohungen gegen Deutschland und die Aufforderung an deutsche Jihadisten, gegen den deutschen Staat aktiv zu werden, stammen von Mounir Chouka alias Abu Adam und seinem Bruder Yassin Chouka alias Abu Ibraheem, die auch 2013 wieder in einigen Videos der IBU entweder kurz auftraten oder sogar Hauptprotagonisten waren. Die Aufrufe der IBU an deutsche Jihadisten tragen weiterhin zu einer abstrakten Gefährdungslage in Deutschland bei, da die Möglichkeit besteht, dass insbesondere radikalisierte Einzeltäter den Aufforderungen nachkommen könnten. 2013 bekannte sich die IBU zu zwei Anschlägen auf deutsche ISAF-Soldaten im Raum Kunduz (AFG). Während am 02.05.2013 ein Fahrzeug der Bundeswehr leicht beschädigt wurde, erlitten bei einem weiteren Anschlag am 05.08.2013 fünf Soldaten leichte Verletzungen. 41 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten 4.4 Prozesse, Ermittlungsverfahren und Festnahmen Im Jahre 2013 wurden in Deutschland wieder zahlreiche Ermittlungsverfahren im Bereich des islamistischen Terrorismus geführt. Das Bundeskriminalamt verzeichnet für das vergangene Jahr 368, die Landeskriminalämter 208 Ermittlungsverfahren. Wie in den Vorjahren gab es auch 2013 eine Reihe von Festnahmen und einige Prozesse, wie die nachfolgende Aufzählung beispielhaft zeigt: * Am 25.01.2013 verurteilte das Kammergericht Berlin den deutschen Staatsangehörigen Yusuf Ocak (28) und den österreichischen Staatsangehörigen Maqsood Lodin (24) wegen Mitgliedschaft in den ausländischen terroristischen Vereinigungen al-Qaida (AQ) und Deutsche Taliban Mujahideen (DTM, nur Ocak) zu Freiheitsstrafen von neun Jahren beziehungsweise sechs Jahren und neun Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Ocak im Mai 2009 in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereist war und sich dort gemeinsam mit anderen Islamisten der DTM angeschlossen hatte. Später trat er in Propaganda-Videos auf und versuchte über das Internet, Mitglieder und Unterstützer für die Vereinigung zu gewinnen. Zu einem nicht näher bestimmten Zeitpunkt ab Mai 2010 schloss sich Ocak der AQ an. Der Österreicher Lodin wurde ebenfalls im Juli 2010 Mitglied der AQ und lernte dort Ocak kennen. Beide wurden in der Folge im Umgang mit Sprengstoff und Waffen ausgebildet. Im Januar 2011 reisten die Männer nach Europa, um dort, im Auftrag eines AQ-Führungsmitglieds, Geld für die Organisation zu sammeln und sich für weitere Operationen bereitzuhalten. Lodin wurde am 16.05.2011 in Berlin, Ocak am 31.05.2011 in Wien festgenommen. * Am 03.06.2013 begann vor dem OLG Frankfurt am Main die Hauptverhandlung gegen Emrah Erdogan (25). Er ist angeklagt wegen Mitgliedschaft in den ausländischen terroristischen Vereinigungen al-Qaida (AQ) und al-Shahab, Totschlags in zwei Fällen, versuchter Anstiftung zu einem schweren Raub und Störung des öffentlichen Friedens durch Vortäuschung von Straftaten. Erdogan ist dabei hinreichend verdächtig, sich von Mai 2010 bis Januar 2011 als Mitglied von AQ und anschließend bis Juni 2012 an der in Somalia agierenden al-Shahab beteiligt zu haben. Dabei soll er 42 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten an zwei Kampfeinsätzen der terroristischen Vereinigung teilgenommen haben. Außerdem wird ihm vorgeworfen, unmittelbar bevorstehende al-Qaida-Anschläge in Deutschland vorgetäuscht und dadurch den öffentlichen Frieden gestört zu haben. Zudem soll er versucht haben, einen seiner Brüder zur Begehung eines schweren Raubes anzustiften, um Geld für AQ zu beschaffen. Am 23.01.2014 verurteilte das OLG Frankfurt Erdogan zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. * Am 21.11.2013 wurde Mohammed Salim Amin (21) vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah Amins Mitgliedschaft in der Islamischen Bewegung Usbekistans (IBU) als hinlänglich erwiesen an. Danach legte Amin einen Treueeid auf die Führung der IBU ab und erhielt in der Folge als Mitglied der Organisation den Auftrag zur Unterstützung von Personen, die sich dem Jihad in Waziristan anschließen wollten. Bereits am 28.09.2011 war Amin durch das OLG München unter anderem wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigung im Ausland, Ansar al Islam, schuldig gesprochen worden. Das seinerzeitige Strafmaß von zwei Jahren Haft war zur Bewährung ausgesetzt worden, da das Gericht strafmildernd berücksichtigte, dass Amin sich von seiner islamistischen Einstellung und seinen Taten distanziert hatte. In der aktuellen Hauptverhandlung wurde jedoch deutlich, dass seine mitgliedschaftliche Betätigung in der IBU bereits vor dem Urteil des OLG München begann und sich bis zu seiner Festnahme am 17.09.2012 fortsetzte. * Am 20.08.2013 fand vor dem Amtsgericht Solingen die Verhandlung gegen den aus Hamburg stammenden Alexander Janzen (33) statt. Janzen war am 01.05.2012 während der Demonstration von Anhängern der salafistischen Szene gegen die rechtsgerichtete Partei PRO NRW in Solingen durch das Werfen von Steinen gegen die eingesetzten Polizeibeamten in Erscheinung getreten. Janzen war bereits im Frühjahr 2013 durch das Amtsgericht Bonn wegen seiner Teilnahme an den Ausschreitungen vom 05.05.2012 in Bonn wegen schweren Landfriedensbruches zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er wurde jetzt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. 43 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten 4.5 Salafismus Der Salafismus stellt eine radikale und kompromisslose Ausrichtung innerhalb des sunnitisch-islamistischen Spektrums dar. Salafisten wollen den Islam von allen vermeintlich "unerlaubten" Neuerungen bereinigen, wie sie vor allem im Volksislam verbreitet sind. Als vorbildlich gelten ihnen dabei die ersten drei Generationen der Muslime, die so genannten "as-Salaf as-Salih" (die frommen Vorfahren), wovon sich die Bezeichnung der Salafisten ableitet. Der Salafismus bewegt sich außerhalb der etablierten Rechtsschulen des Islam und akzeptiert deren Meinungen lediglich, wenn sie mit den eigenen Anschauungen vereinbar sind. Innerhalb des Salafismus existieren wiederum diverse konkurrierende Strömungen. Die Hauptrichtungen werden als puristischer, politischer und jihadistischer Salafismus bezeichnet. Während die Puristen die Demokratie aus einer fundamentalistischen Haltung heraus zwar ablehnen, entwickeln sie jedoch keine Aktivitäten im Sinne einer Bestrebung, die eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz zur Folge hätte. Anders verhält es sich bei politischen und jihadistischen Salafisten: Beide Richtungen propagieren aktiv die Ablehnung wesentlicher Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und treten für die Etablierung eines Staates ein, in dem vermeintlich göttlich gegebene Gesetze gelten sollen. Während politische Salafisten ihr Ziel mit Mitteln der Mission und fortwährender Überzeugungsarbeit zu verwirklichen suchen, befürworten Jihadisten in einem stärkeren und radikaleren Maße die Anwendung von Gewalt. Der geographische Fokus der Jihadisten liegt dabei vornehmlich auf muslimischen Ländern wie Syrien, Irak oder Pakistan. Jedoch richten sich ihre Aktivitäten auch gegen die Staaten und Gesellschaften Europas sowie gegen die USA und beinhalten somit auch weiterhin die Gefahr von Anschlägen. Die Salafisten sind das am schnellsten wachsende Potenzial innerhalb der islamistischen Szene. Die Zahl stieg im Jahr 2013 bundesweit deutlich auf 5.500 (2012: 3.850). Salafisten werben auch öffentlich für ihre Ziele. So fand am 13.12.2013 auf dem Hansaplatz in Hamburg eine Versammlung mit dem salafistischen Prediger Pierre Vogel statt. Im Vorwege warb Vogel auf seiner Internetseite sowie über soziale Netzwerke für die Veranstaltung. Dar44 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten über hinaus wurden in einigen Moscheen Flyer für die Versammlung mit dem Thema "Islam & Demokratie" verteilt. Von behördlicher Seite wurden Auflagen für die Veranstaltung erteilt, wie beispielsweise das Verbot, die Kundgebungsteilnehmer zwangsweise nach Frauen und Männern aufzuteilen, sowie das Verbot der VollPierre Vogel am 13.12.2013 auf dem verschleierung. Vor über 300 überHansaplatz in Hamburg wiegend jüngeren Teilnehmern propagierte Vogel auf dem Hansaplatz ein Leben strikt nach dem "Willen Allahs". Eine Frau konvertierte im Rahmen der Veranstaltung und legte vor Pierre Vogel das Glaubensbekenntnis ab. Die salafistische Szene in Deutschland zeichnet sich weiterhin durch ihre Fähigkeit aus, gerade junge Menschen anzusprechen, insbesondere durch die Nutzung des Internets ( 4.7). Zudem werden vermehrt Straßenaktionen durchgeführt. Um besonders Nicht-Muslime an den Islam heranzuführen, verteilt das salafistische Missionierungsnetzwerk "Die wahre Religion" (DWR) des Predigers Ibrahim Abou Nagie aus Nordrhein-Westfalen seit dem Herbst 2011 über sogenannte "Islam-Infotische" bundesweit kostenlose Koran-Exemplare in deutscher Sprache. Diese Aktion unter dem Motto "Lies! Im Namen "Lies! Im Namen deines Herrn, deines Herrn, der dich geschaffen hat!" führt der dich geschaffen hat" neben dem offenkundigen Ziel, weitere InteresKampagne im Internet bei Facebook senten beziehungsweise Sympathisanten für den Islam zu gewinnen, auch zu einer Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls der salafistischen Aktivisten. Nach Erkenntnissen des Hamburger Verfassungsschutzes wurden im Jahr 2013 im Rahmen der "Lies!"-Kampagne 27 Stände zur Koranverteilung in Hamburg organisiert. Auffallend ist, dass sich neben den bekannten Protagonisten der salafistischen Szene vermehrt junge Kon45 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten vertiten unterschiedlicher Herkunft (Polen, Türkei, Deutschland, Ägypten) für das "Lies!"-Projekt engagierten. Die Verbreitung der "Lies!"-Kampagne wurde vor allem im Internet, insbesondere bei Facebook und Youtube, vorangetrieben. Die Facebook-Seite von DWR beispielsweise veröffentlichte Videos und Fotos von den zahlreichen Infoständen dieser Aktion und verbreitete auch die weiteren Termine. Auch die Hamburger Informationsstände wurden dort angekündigt, Videos der Veranstaltungen angefertigt und bei Youtube eingestellt. In Hamburg tritt vornehmlich der "Deutschsprachige Islamkreis im Norden e.V." (DIIN) als Anmelder der salafistischen Koran-Verteilungsaktion auf. Vorsitzender des DIIN-Vereins ist der ehemalige "Pressesprecher" der Taiba-Moschee, die am 09.08.2010 von der Innenbehörde geschlossen wurde, weil sich Aktivitäten des Trägervereins unter anderem gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richteten. 4.6 Situation in Hamburg Eine besondere Gefährdung geht von Salafisten der islamistischen Szene aus, die den weltweiten bewaffneten Jihad (Heiliger Krieg) im Sinne der Ideologie der al-Qaida aktiv propagieren oder unterstützen. In Hamburg werden rund 240 Personen dem salafistischen Spektrum zugerechnet, davon 70 dem jihadistischen Flügel. Das zentrale Agitationsthema ist derzeit der Bürgerkrieg in Syrien, der als Jihad gegen das "ungläubige" Regime von Präsident Assad interpretiert wird. In diesem Rahmen werden vielfältige Unterstützungsaktivitäten entwickelt, hierzu zählen: - umfangreiche Propagandatätigkeit, insbesondere im Internet, - Sammlung von Geldund Sachspenden, - direkte Beteiligung an Kampfhandlungen in Syrien. Eine Unterscheidung zwischen humanitärer Hilfe für die Not leidende Bevölkerung einerseits und Hilfsleistungen zugunsten vor Ort kämpfender Gruppierungen andererseits ist dabei häufig schwierig. So finden sich in der jihadistischen Propaganda regelmäßig Aufrufe, für die Glaubensgeschwister in Syrien zu spenden, neben gleichzeitigen Sympa46 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten thiebekundungen für den bewaffneten Widerstand, etwa die al-Qaida-Regionalorganisation "Jabhat al-Nusra". Diese Überschneidungen zeigten sich beispielhaft anhand einer "Benefizveranstaltung", die der Verein "Helfen in Not e.V." - ein in Neuss ansässiger Spendensammelverein mit salafistischem Hintergrund - am 21.04.2013 in Hamburg organisierte. Mehrere salafistische Prediger aus dem Bundesgebiet traten als Referenten auf, um die annähernd 500 Teilnehmer zu Hilfsleistungen für den syrischen Widerstand zu animieren. In einer der Ansprachen hieß es, die Gläubigen könnten mit ihren Spenden den Weg ins Paradies erwerben. Die Spenden seien jedoch nur das Mindeste, was man tun könne. "Normalerweise" sei man auch "verpflichtet, dahin zu gehen." Der Redner appellierte damit mehr oder weniger direkt an die (männlichen) Anwesenden, selbst nach Syrien zu reisen und sich an den Kämpfen zu beteiligen. Zusätzlich zu den Spendensammlungen fanden Versteigerungen statt, so dass durch die Benefizveranstaltung insgesamt ein Betrag von schätzungsweise 50.000 Euro eingenommen werden konnte. Die angebotenen Artikel (Schlüsselanhänger, Mützen) wurden in der Regel zu weit überhöhten Preisen ersteigert, dabei sorgte der Moderator für eine aufgeheizte Stimmung, indem er mit drastischen Worten auf die Leiden der syrischen Bevölkerung ("Eure Mütter werden vergewaltigt!") hinwies. Bei "Helfen in Not e.V." handelt es sich um einen salafistisch ausgerichteten Verein, der sich vor allem bundesweit bekannter Protagonisten dieser Szene wie Ibrahim Abou Nagie, Abu Dujana und Brahim Belkaid alias Abu Abdullah bedient, um auf seine Aktivitäten aufmerksam zu machen. Die Verflechtungen des Vereines mit den genannten Personen, die zugleich die Führungsspitze des bekannten salafistischen, in Teilen jihadistischen Netzwerkes "Die wahre Religion" bilden, sprechen für eine gleichgesinnte Auslegung und Praktizierung eines extremistischen Islamverständnisses, auch wenn der Verein nach außen hin einen rein humanitären Charakter seiner Aktivitäten in den Vordergrund stellt. Inzwischen besteht ein "Ableger" von "Helfen in Not e.V." in Hamburg, der via Internet fortlaufend zu Geldund Sachspenden aufruft. Auch andere Spendensammelvereine mit salafistischen Bezügen - zum Bei47 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten spiel der in Düsseldorf ansässige und auch unter dem Namen "Ansaar International" agierende "Ansaar Düsseldorf e.V." - haben in Hamburg Strukturen geschaffen. Die Vertreter dieser Vereine rekrutieren sich überwiegend aus bekannten Angehörigen der gewaltbereiten islamistischen Szene. Damit hat im Jahr 2013 auch der fester organisierte Salafismus in Hamburg Fuß gefasst. Wie die Entwicklung in anderen Bundesländern zeigt, ist daher zu erwarten, dass die Anzahl der Salafisten auch in Hamburg stärker ansteigen wird als in den Vorjahren. Daneben führen zahlreiche organisationsunabhängige Kleingruppen und Einzelpersonen jeweils eigene Spendenaktionen durch. Die Herkunft der eingenommenen Gelder sowie deren Empfänger im jeweiligen Zielland sind dabei oft nicht festzustellen. In einem Fall wurde bekannt, dass eine Gruppe von Islamisten aus dem Großraum Hamburg im ersten Quartal 2013 nach Syrien reiste und vor Ort mehrere tausend Euro übergab, die sie zuvor in Deutschland gesammelt hatten. Vorliegenden Hinweisen zufolge sind möglicherweise Teile der Gelder an terroristische Vereinigungen wie die "Jabhat al-Nusra" geflossen. Bis Ende 2013 sind aus dem Raum Hamburg insgesamt rund 25 Angehörige der gewaltbereiten islamistischen Szene mit dem Ziel Syrien aufgebrochen. Die Motive der Reisebewegungen waren individuell unterschiedlich und reichten von humanitärer Hilfe zugunsten der syrischen Bevölkerung über logistische Unterstützung für den bewaffneten Widerstand bis zu der beabsichtigten Teilnahme an Kampfhandlungen. Konkrete Erkenntnisse, dass es den ausgereisten Islamisten tatsächlich gelungen ist, sich kämpfenden Einheiten in Syrien anzuschließen, konnten aber nur in einigen Fällen gewonnen werden. Einer dieser Kämpfer, Gökhan C. aus Pinneberg, der auch in der Hamburger Szene aktiv war und sich im Sommer 2013 mit mehreren Begleitern auf den Weg nach Syrien gemacht hatte, kam dort, vermutlich Ende September 2013, ums Leben. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sind die Hamburgischen Sicherheitsbehörden bestrebt, Ausreisen von Islamisten nach Syrien zu unterbinden. Als im Mai 2013 eine Personengruppe mit Bezügen zu der verbotenen "Hizb ut-Tahrir" Vorbereitungen traf, sich in das syrische Konfliktgebiet abzusetzen und an Kämpfen zu beteiligen, konnte dies kurzfristig durch eine passentziehende Maßnahme und Gefährdungsansprachen verhindert werden. 48 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Zahlreiche Angehörige der gewaltbereiten islamistischen Szene beschäftigen sich gezielt mit Kampfsport und ähnlichen Tätigkeiten, zum Beispiel Paintball-Schießen. Diese Aktivitäten dienen ihnen zum "spielerischen" Erlernen von Kampftechniken und werden ausdrücklich als Vorbereitung auf den bewaffneten Jihad betrachtet. Der in Syrien umgekommene Gökhan C. (s.o.) hatte, bevor er Deutschland verließ, ebenfalls regelmäßig ein spezielles Kampfsporttraining besucht. Seit der Schließung der Taiba-Moschee im August 2010 fehlt der gewaltbereiten islamistischen Szene in Hamburg ein zentrales Objekt. In der Folge kam es zu einem Ausweichen auf verschiedene andere Moscheen und damit zu einer fortschreitenden Zersplitterung der Szene. Ihr wichtigster Anlaufpunkt ist die im Stadtteil Harburg gelegene Taqwa-Moschee (Trägerverein: "Die Gemeinschaft des Olivenbaumzweiges e.V.") - und zwar sowohl zu den Gebetsveranstaltungen als auch zu internen Zusammenkünften. So diente diese Moschee als Treffort für Mitglieder der jihadistisch orientierten Vereinigung "Millatu Ibrahim" (MI), bevor sie im Juni 2012 durch das Bundesministerium des Innern verboten wurde. Wegen des Verdachts, den organisatorischen Zusammenhalt der MI trotz des Verbotes aufrecht erhalten zu haben, nahm die Polizei am 20.06.2013 umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen bei 15 Personen aus Hamburg und Schleswig-Holstein vor. Zugleich wurde auch die Taqwa-Moschee durchsucht. Im April 2013 fand in den Räumlichkeiten der Moschee ein Islamseminar statt, an dem rund 80 Besucher teilnahmen. Im Rahmen des Seminars trat der salafistische Prediger Ibrahim Abou Nagie, einer der maßgeblichen Initiatoren der "Lies!"-Kampagne ( 4.5), als Referent auf. Die Verantwortlichen der Taqwa-Moschee unterstützen die "Lies!"-Kampagne, indem sie Lagerraum für die zu verteilenden Koranausgaben zur Verfügung stellen. In Harburg entwickelt sich auch die El-Iman-Moschee zu einem weiteren salafistischen Treffpunkt. Hier hielt Pierre Vogel nach seinem Auftritt in Hamburg einen Vortrag. 49 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten 4.7 Internet Wie bedeutend das Internet, insbesondere soziale Netzwerke, für die islamistische Szene Hamburgs ist, zeigte sich 2013 vor allem in Auseinandersetzungen mit dem Syrienkonflikt. Eine kleine Gruppe Hamburger Islamisten filmte sich bei ihrem Aufenthalt in Syrien im Februar 2013, als sie augenscheinlich Geldspenden an die syrische Bevölkerung verteilte und die Taten der in Syrien operierenden Mujahiddin glorifizierte. Die erstellten Videos wurden bei Facebook eingestellt, kommentiert, gelikt, geteilt und dadurch in der Szene in einem Ausmaß verbreitet, das ohne Facebook undenkbar gewesen wäre. Dieses Ereignis zeigte die bemerkenswerte Vernetzung der Hamburger Islamisten via Internet. Mit eigenen Facebook-Profilen versuchen die Anhänger eines salafistisch-jihadistischen Weltbildes ihrer aggressiven Glaubensausrichtung Geltung zu verschaffen. Auf entsprechenden Gruppenund Gemeinschaftsseiten bei Facebook, die teilweise mehrere tausend Mitglieder zählen, wird diese Haltung weiter kommuniziert, praktiziert und dadurch immer mehr verfestigt. Soziale Netzwerke werden des Weiteren für die Verbreitung von Unterstützungsaufrufen und Ankündigungen von Veranstaltungen genutzt. So nutzte der Verein "Helfen in Not e.V." für die am 21.04.2013 in Hamburg stattgefundene Spendenveranstaltung ( 4.6) vor allem Facebook als Verbreitungsund Informationsmedium, um kurzfristig über die bis kurz vor Beginn geheim gehaltene genaue Adresse des Veranstaltungsortes zu informieren. Die Teilnehmer der Veranstaltung setzten sich aus einer Vielzahl von Islamisten zusammen, die auch nicht-salafistischen Organisationen wie beispielsweise der Hizb utTahrir (HuT, 5.1) angehören. Insbesondere der Syrienkonflikt zeigt, dass die zuvor deutlicher erkennbaren Grenzen zwischen den Salafisten und solchen Islamisten, die nicht dem salafistischen Spektrum zugerechnet werden, zunehmend verschwimmen. Diese Feststellung dokumentiert sich in zahlreichen Facebook-Profilen, die sowohl typisch salafistische Organisationen wie DWR als auch HuT-bezogene liken. Viele dieser User können nicht mehr eindeutig einer Gruppierung zugeordnet werden, die Abgrenzungen verlieren an Trennschärfe. 50 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Der in Hamburg agierende Ableger des Neusser Vereins "Helfen in Not Team Hamburg" ist bisher fast ausschließlich bei Facebook aktiv, um dort vor allem auf syrienbezogene Veranstaltungen und Projekte des Neusser Vereins hinzuweisen. Auch im größten deutschsprachigen islamistischen Internetforum, dem Ahlu-Sunnah-Forum, wurde der Syrienkonflikt eingehend thematisiert, und es wurden jihadistische Auffassungen verbreitet. So wurde am 22.08.2013 der Thread "ShamCenter präsentiert: Operation jabal akradjabaldurin deutsch" mit dem Video-Trailer "ShamCenter - Abu Talha al-Almani - Urlaubsgrüße" mit dem Jihadisten Denis Cuspert eingestellt. ShamCenter ist ein jihadistisches Nachrichtenportal. Das Ahlu-Sunnah-Forum wird nach wie vor wesentlich von Hamburger Islamisten und deren jihadistisch-salafistischer Grundhaltung beeinflusst. 5. Hizb ut-Tahrir (HuT) Die Hizb ut-Tahrir - Partei der Befreiung - wurde 1953 von dem palästinensischen Politiker und Juristen Taqiaddin an-Nabhani in Jerusalem gegründet. Es handelt sich um eine transnationale islamistische Organisation, die aus der Muslimbruderschaft hervorgegangen ist. Das Ziel der HuT ist die Errichtung eines weltweiten islamischen Kalifats auf der Grundlage der Scharia unter der Herrschaft eines Kalifen. Sie propagiert damit eine theokratische Regierungsform, die weltliche und geistige Führung Symbol auf der Internetseite in einer Person vereint. der Hizb ut-Tahrir Die HuT ist eine politische Bewegung, die den von ihr postulierten Absolutheitsanspruch des Islam mit einem entsprechenden politischen Modell (Kalifat) verbindet und jede hiervon abweichende "ungläubige Staatsform" zurückweist. Auch wird jede Teilnahme am politischen Leben in den "blasphemischen Systemen" entschieden abgelehnt. Es ist insbesondere verboten, die Regeln und 51 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Pflichten des Islam nur teilweise oder stufenweise umzusetzen. Nicht der Islam sei der Realität anzupassen, sondern die Realität sei so zu verändern, dass sie sich dem Islam anpasst und den Regeln der Scharia entspricht. Weitere zentrale Punkte des Parteiprogramms der HuT sind die Bekämpfung des Kolonialismus und des "Zionismus". Unter der Bekämpfung des Kolonialismus wird dabei die Befreiung der islamischen Gesellschaft von der angeblichen ideologischen Führung durch den Westen verstanden. Der Staat Israel und das Volk der Juden werden von der HuT als die zu bekämpfenden "Grundübel" auf dem Weg zur Verwirklichung der islamischen Staatsund Gesellschaftsordnung bezeichnet. Die HuT distanziert sich von fast allen Organisationen, die ihrer Ideologie nicht entsprechen. Innerhalb der muslimischen Gemeinde wird die HuT in der Regel abgelehnt, weil sie keine profunde religiöse Ausbildung vermittle, sondern nur das Kalifat propagiere. Bereits in den ersten Jahren nach der Gründung fand die HuT eine Vielzahl von Anhängern in den Staaten des arabischen Sprachraumes. Die HuT ist inzwischen in nahezu allen arabischen Staaten verboten, da sie die dortigen Herrschaftssysteme ablehnt und die jeweiligen Staatsoberhäupter als ungläubig betrachtet. Trotz der Verbote in den arabischen Ländern ist sie in vielen dieser Staaten weiterhin aktiv. Gemäß Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern vom 15.01.2003 richtet sich die Organisation gegen den Gedanken der Völkerverständigung und befürwortet Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele. Sie verbreite unter anderem antisemitische Hetzpropaganda und fordere zur Tötung von Juden auf. Das Verbot umfasst die Produktion und Verbreitung von Publikationen wie der deutschsprachigen Zeitschrift "Explizit". Das Betätigungsverbot wurde durch das Bundesverwaltungsgericht am 25.01.2006 bestätigt. Es stellte auch fest, dass es sich bei der HuT zudem nicht um eine Religionsoder Weltanschauungsgemeinschaft handele. Auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) scheiterte die HuT am 19.01.2012 mit ihrer Klage gegen das Betätigungsverbot in Deutschland. Die Klage wurde vom EGMR für unzulässig erklärt, da die Richter es weiterhin als erwiesen ansahen, dass die 52 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten HuT dem Staat Israel das Existenzrecht abgesprochen und zur Zerstörung Israels aufgerufen habe. Zudem habe diese Vereinigung den Sturz der Regierungen in muslimisch geprägten Staaten befürwortet, um diese durch ein übergeordnetes Kalifat auf Grundlage der Scharia zu ersetzen. Die HuT ist ständig bemüht, ihren Mitgliederstamm zu erweitern. Als geeignete Plattformen haben sich hierzu Veranstaltungen in Moscheen, gezielte Ansprachen an Universitäten und Schulen, politische Diskussionen mit Islambezug und auch eigene Veranstaltungen erwiesen. Durch den Aufbau freundschaftlicher Beziehungen wird zunächst ein Vertrauensverhältnis geschaffen, indem besonders häufig religiöse und weltanschauliche Themen angesprochen und diskutiert werden. In internen Schulungen wird jungen HuT-Angehörigen vermittelt, dass das Eintreten für eine bessere Integration der Muslime in Deutschland vom Koran verboten sei. HuT-Schulungsunterlagen zufolge gehört es zu den Pflichten eines jeden Muslim, den Jihad zu befolgen, wenn es einen Angriff gegen einzelne oder die Gemeinschaft der Muslime abzuwehren gilt. Gemäß Veröffentlichungen der HuT bringt sie sich auch aktiv in den syrischen Bürgerkrieg ein. Mittels einer so genannten "Aktionscharta zur Errichtung des islamischen Kalifats in Syrien" versucht die HuT, verschiedene Gruppen auf die Ziele der HuT einzuschwören. So finden sich auf www.hizb-ut-tahrir.info diverse Videos, auf denen Vertreter von syrischen Kampfgruppen zu sehen sind, die der Charta durch ihre Unterschrift beitreten. Die HuT produzierte zudem ein Märtyrervideo für einen Kämpfer namens Ali Abd ar-Razzaq, der der Ansar al-Khilafa ("Unterstützer des Kalifats", AK) angehört. AK engagiert sich militärisch im Norden Syriens. In diesem Video heißt es, dass das Informationsbüro der HuT das Martyrium des Abd ar-Razzaq bekannt gibt. Unter anderem wird der Satz eingeblendet: "Wir von der HuT schwören Gott und dir [dem Verstorbenen], dass wir das befolgen, für das du dich geopfert hast und dass wir damit fortfahren, das Kalifat zu errichten und die Gesetze Gottes auf der Erde zur Anwendung zu bringen." 53 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Es bestehen daher Anhaltspunkte dafür, dass die HuT kämpfende Verbände wie die AK zumindest logistisch unterstützt. Die Veröffentlichungen zeigen, dass die HuT unter geeigneten Umständen bereit ist, ihre Ziele auch mittels Gewalt zu verwirklichen. Sollten sich diese Entwicklungen verstetigen, würde sich die HuT nicht nur ideologisch, sondern auch in ihrem Handeln dem islamistisch-terroristischen Spektrum immer weiter annähern. Unverändert können der HuT in Hamburg etwa 80 überwiegend afghanischund türkischstämmige Anhänger zugerechnet werden, die sich vorwiegend in Privaträumen und geschlossenen Veranstaltungen treffen. Wie bereits in den Vorjahren gab es einige größere Veranstaltungen der HuT in Hamburg, auf denen hauptsächlich junge Menschen an die Ideologie der HuT herangeführt werden, ohne dass die Initiatoren und deren Absichten offengelegt werden. Für die interne Weiterbildung gibt es in Hamburg zahlreiche Schulungszirkel (Halaqa), die zweimal die Woche stattfinden und sehr diszipliniert durchgeführt werden. In Hamburg sind Mitglieder der HuT in vielen Moscheen unerwünscht. Deshalb agieren sie dort zurückhaltender, wo sie - wie zum Beispiel in der Ibrahim-Kalilullah Moschee - nur zu den Gebeten geduldet werden. Die Versuche, sich in einigen Moscheen aktiv in die jeweiligen Vorstände einzubringen, scheiterten bisher. Unter den ca. 500 Teilnehmern der Benefizveranstaltung für Syrien am 21.04.2013 nahmen neben Personen der jihadistisch-salafistischen Szene auch einige bekannte Mitglieder der Hizb ut-Tahrir teil. Es steht damit fest, dass die HuT in Hamburg nicht nur über verfestigte Strukturen, sondern über personelle Berührungspunkte mit dem jihadistisch-salafistischen Spektrum verfügt. 6. Hizb Allah ("Partei Gottes") Die schiitische Hizb Allah wurde im Sommer 1982 nach dem Einmarsch israelischer Truppen in den Libanon auf iranische Initiative hin gegründet. Sie entwickelte sich auf Basis massiver iranischer Unterstützung 54 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten rasch zu einer militanten Sammlungsbewegung libanesischer Schiiten mit Schwerpunkten im Bekaa-Tal, Süd-Libanon und den Vororten von Beirut. Hier agiert sie als parastaatliche Ordnungsmacht. Eine Entwaffnung dieser Miliz ist nach wie vor eine nicht umgesetzte Forderung der UN-Resolution 1559 vom September 2004. Wichtigstes Ziel der Organisation ist der Kampf - auch mit terroristischen Mitteln - gegen Israel als "unrechtmäßigen Besatzer palästinensischen Bodens", den die Hizb Allah als "legitimen Widerstand" bezeichnet. Das lange propagierte Fernziel, die Umwandlung des Libanon in eine islamische Republik nach iranischem Vorbild, hat sich im Lauf der Zeit gewandelt. Nunmehr steht die allgemeinere Forderung nach mehr politischem Einfluss und einer Revision des konfessionellen Proporzsystems (Taifija) im politischen und administrativen Bereich zu Gunsten der Muslime und insbesondere der Schiiten im Symbol der Hizb Allah Vordergrund. Die enge Beziehung zur Islamischen Republik Iran besteht jedoch unverändert fort. Unter dem Dach der Hizb Allah agieren eine seit 1992 im libanesischen Parlament vertretene Partei, verschiedene Wohlfahrtsorganisationen sowie der militärische Flügel "Islamischer Widerstand" ("al-Muqawama al-Islamiya"). Die Hizb Allah ist im Libanon seitdem zu einem festen Bestandteil des politischen Systems geworden. Der im Nachbarland Syrien andauernde Bürgerkrieg gegen das Regime von Präsident Bashar al-Assad hat massive Auswirkungen auf die Sicherheitslage und Innenpolitik im Libanon. Nach Angaben der UN-Flüchtlingsorganisation UNHCR wurden rund 800.000 syrische Flüchtlinge im Libanon aufgenommen (Stand Dezember 2013). Fortlaufend finden bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Gegnern und Anhängern al-Assads, zu denen die Hizb Allah zählt, auch auf libanesischem Staatsgebiet statt. Die unterschiedlichen Seiten bemühten sich anfänglich, eine Eskalation der Lage zu verhindern. Am 23.05.2013 gab der Hizb Allah-Generalsekretär Hassan Nassrallah diese Haltung jedoch auf und erklärte in einer Fernsehansprache, man werde bis zum Sieg an der Seite al-Assads kämpfen. Er bezeichnete 55 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten die USA, Israel und den bewaffneten syrischen Widerstand als Feinde, gegen die Syrien, der Libanon und auch Palästina verteidigt werden müssten. Im Gegenzug erklärte der unter Salafisten geschätzte Prediger Scheich Yusuf al-Qaradawi die Hizb Allah, die syrischen Alawiten und die iranische Regierung zu Ungläubigen, die im Jihad bekämpft werden müssten. Seit der Erklärung Nassrallahs kämpft eine größere Anzahl von Hizb Allah-Milizen an der Seite der syrischen Streitkräfte gegen die Aufständischen. Sunnitische terroristische Gruppierungen verübten daraufhin verschiedene Anschläge gegen schiitische Einrichtungen und Personen im Libanon. Das Engagement der Hizb Allah zugunsten des Assad-Regimes ist somit geeignet, den ohnehin vorhandenen Konflikt zwischen schiitischen und sunnitischen Extremisten weiter eskalieren zu lassen. Bisher strahlt dieser Konflikt aber nicht auf die jeweiligen Unterstützerpotenziale in Deutschland aus. Der Rücktritt der Regierung unter Führung von Najib Miqati im März 2013 destabilisierte den Libanon zusätzlich. Dem im April 2013 ohne Neuwahlen ernannten Ministerpräsidenten Tammam Salam gelang es nicht, ein eigenes Kabinett aufzustellen. Ursprünglich für Juni 2013 vorgesehene Neuwahlen wurden auf November 2014 verschoben, bis dahin amtiert übergangsweise wieder Najib Miqati. Derzeit sind bundesweit etwa 30 Kulturund Moscheevereine bekannt, in denen sich regelmäßig ein Publikum trifft, das der Hizb Allah nahe steht. Diese Vereine sind überwiegend im Vereinsregister eingetragen. Die Vereinsaktivitäten beschränken sich im Wesentlichen auf interne Treffen, Diskussionsveranstaltungen und religiöse Feiern (z. B. Ramadan und Ashura). Sie sind von dem Bemühen geprägt, die Bindungen der hier lebenden Libanesen an ihre Heimat und an die Organisation zu festigen. Darüber hinaus gehört das Sammeln von Spendengeldern zu den wichtigsten Aufgaben der Vereine. Der Organisation werden bundesweit etwa 950 Anhänger zugerechnet. Die Anordnung Hassan Nassrallahs, sich in Europa gesetzeskonform zu verhalten, um keine Angriffsfläche für staatliche Maßnahmen zu bieten, wird weiterhin befolgt. Auch der Syrienkonflikt und die dadurch angespannte Sicherheitslage im Libanon haben bisher nicht zu wahrnehm56 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten baren Reaktionen von Hizb Allah-Sympathisanten in Deutschland geführt. In Hamburg gibt es weiterhin etwa 30 Hizb Allah-Anhänger, die auch im "Islamischen Zentrum Hamburg" (IZH) verkehren. 7. Iranische Islamisten Die Islamische Republik Iran ist einerseits ein politisches System mit gewählten Gremien und einem gewählten Parlament, andererseits eine theokratische Ordnung. Der Präsident repräsentiert in ihrem Rahmen die Republik; der oberste Religionsgelehrte Khamenei hingegen ist Stellvertreter des "verborgenen" Imams, der 874 nicht gestorben, sondern "entrückt" sei und wiederkehren werde, um die Führung zu übernehmen. Die Rolle des obersten Korangelehrten als Platzhalter mit nahezu unbegrenzter, auch weltlicher Machtfülle hat der Gründer der Islamischen Republik Iran, der verstorbene Großayatollah Khomeini, mit dem Prinzip der "Velayat-e faqih", der absoluten Herrschaft des anerkannten Rechtsgelehrten beziehungsweise des Klerus, formuliert. Khamenei bestimmt - trotz massiver Verwerfungen innerhalb des Establishments und teilweise mangelnder Anerkennung in klerikalen Kreisen - nach wie vor die Richtlinien in grundlegenden politischen Fragen. Hierzu steht ihm mit dem sogenannten "Beyt-e rahbar" ein eigenes Steuerungs-, Machtund Finanzinstrument zur Verfügung, das eine zentrale politische Funktion innerhalb der Islamischen Republik einnimmt und mit Tausenden Mitarbeitern der faktischen Durchsetzung des Prinzips der Herrschaft des Obersten Rechtsgelehrten (persisch: "Velayat-e faqih") dienen soll. Die Propaganda der iranischen Staatsführung ist geprägt von antiisraelischen Äußerungen, wiederkehrend wird für den Staat Israel die Bezeichnung "Krebsgeschwür" genutzt. Im November 2013 titulierte Khamenei das "zionistische Regime" als "Bastard". Sowohl auf der innenwie außenpolitischen Bühne wird ein antiwestlicher und rigoros islamistischer Kurs mit dem in der iranischen Verfassung deklarierten Leitmotiv der Islamisierung der westlichen Nationen ("Export der islamischen Revolution") gepflegt. Seit der Wahl des als gemäßigt geltenden Hassan Rouhani im Juni 2013 zum neuen Präsidenten sind Anzei57 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten chen für eine Annäherung Irans an die westlichen Regierungen erkennbar. Proiranische Einrichtungen in Deutschland sind grundsätzlich als Instrumente der iranischen Staatsführung zu bewerten, die deren theokratische Staatsdoktrin vertreten. Sie repräsentieren eine Werteordnung, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist. Die an der Außenalster gelegene schiitische "Imam Ali-Moschee" in Hamburg ist eine derartige proiranische Einrichtung, deren Trägerverein das "Islamische Zentrum Hamburg e.V." (IZH) ist. Die Finanzierung der Moschee soll über das "Beyt-e rahbar" gesteuert werden. Die Position des IZH-Leiters wird traditionell mit einem linientreuen Die Imam Ali-Moschee an der Außenalster Anhänger der iranischen Staatsdoktrin und der islamischen Revolutionsziele besetzt. Der aktuelle IZH-Leiter, Ayatollah Dr. Reza Ramezani, gilt wie seine Vorgänger als Vertreter des Revolutionsführers Khamenei in Europa und ist in der schiitischen Gemeinde als religiöser Repräsentant der Islamischen Republik Iran bekannt. Darüber hinaus ist er Mitglied des "Expertenrates", eines Gremiums in Iran, das alle vom iranischen Parlament beschlossenen Gesetze auf Verfassungskonformität überwacht und den Revolutionsführer kontrollieren soll. Die Religion, so wie sie vom IZH verstanden wird, ist mehr als der Rahmen für das Verhältnis zwischen Mensch und Gott. Vielmehr soll sie das Verhältnis der Menschen untereinander auf den Feldern der Politik, Ökonomie und Jurisprudenz regeln. In einer Freitagsansprache vom März 2013 richtete sich der stellvertretende IZH-Leiter mit dem Thema Globalisierung an die Zuhörer in der Imam-Ali-Moschee. Seiner Ansicht nach müsse eine globale Herrschaft die Interessen aller Menschen vertreten, und er sei fest davon über58 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten zeugt, dass die Regierung Imam Mahdis dies am Ende der Zeit erfüllen werde. Der Islam breite sich in allen Ländern und Völkern aus und sei vereinbar mit den natürlichen Unterschieden der Menschen, bilde eine Gemeinsamkeit, eine einheitliche Identität und eine "politische Gleichgesinntheit". Nur mit dem Glauben an Imam Mahdi erkenne man den einzigen Weg zur Erlösung an und wirke damit an der Bildung einer globalen Regierung unter dem unfehlbaren Imam mit. Das IZH ist eines der wichtigsten islamischen Zentren in Europa, das von schiitischen Muslimen verschiedener Nationen als zentrale religiöse Anlaufstelle genutzt wird - neben Iranern vor allem von Afghanen, Arabern, Libanesen, Pakistanern und Türken sowie deutschen Konvertiten. In der Moschee finden regelmäßig Gebetsveranstaltungen sowie eine Vielzahl religiöser Feierlichkeiten statt. Zudem werden diverse Lehrveranstaltungen angeboten, so etwa islamischer Religionsunterricht für Kinder und Sprachunterricht in Arabisch, Deutsch und Persisch. Seit 2009 beteiligten sich IZH-Anhänger und -Funktionäre des IZH bei der Unterstützung der in Berlin stattfindenden israelfeindlichen Demonstrationen zum "Jerusalem-Tag" ("Quds-Tag"). Am 03.08.2013 beteiligten sich etwa 100 Personen aus Hamburg unter den insgesamt etwa 800 Personen am Protest gegen die Besetzung Jerusalems (arabisch: al-quds = die Heilige Stadt) und solidarisierten sich mit den aus ihrer Sicht unterdrückten Palästinensern. Es gibt nach wie vor Anhaltspunkte für eine Beteiligung des IZH bei der Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Durch eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit propagiert das IZH den Islam iranischer Prägung und strebt damit an, den "Export der islamischen Revolution" zu verwirklichen. Die Inhalte sind zumeist moderat formuliert und bieten nur selten Angriffsflächen. Nach außen stellt sich das IZH als rein religiöse Einrichtung dar, die keine politischen Aktivitäten gestattet. Üblicherweise werden eine öffentliche Verbindung oder Identifizierung mit der iranischen Staatsführung vermieden. Dennoch ist das Staatsund Gesellschaftsverständnis des IZH vom Primat der Religion gegenüber Demokratie und Rechtsstaat geprägt. Im Rahmen einer Rede zur jährlichen Hauptversammlung des Bündnis der islamischen Studentenvereinigungen Deutschlands (UISA) führte 59 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten der IZH-Leiter Ayatollah Dr. Ramezani im Oktober 2013 vor etwa 100 Studenten aus elf europäischen Ländern aus, dass der Islam auch einen "umfassenden Plan für alle Lebensbereiche des Individuums und der Gesellschaft bereitstelle, so auch in der Regierungsführung". In Deutschland existieren eine Reihe von schiitischen islamischen Zentren und Organisationen. Das IZH hat ein bundesweites Kontaktnetz aufgebaut und übt auf Schiiten unterschiedlicher Nationalität sowie die schiitisch-islamischen Moscheen und Vereine Einfluss aus, bis hin zur vollständigen Kontrolle. Über diese Organisationen sorgt das IZH vor allem mit finanziellen Mitteln für die Verbreitung der iranischen Revolutionsidee in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen wie Religion, Bildung und Sport. Es ist angesichts der vielfältigen Sanktionen gegen Iran auf dem Finanzsektor erstaunlich, dass das IZH noch über ausreichend finanzielle Mittel verfügt. Dieser Befund erklärt sich daraus, dass das IZH nicht nur über Spender aus dem norddeutschen Raum verfügt, sondern das Geld über konspirative Wege aus Iran nach Hamburg gelangt. Das IZH ist in einigen islamischen Dachverbänden vertreten. In Hamburg hat es eine führende Rolle im "Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V." (SCHURA), einem Zusammenschluss zahlreicher Moschee-Trägervereine. Auf Bundesebene sind Vertreter im "Zentralrat der Muslime in Deutschland" (ZMD) und in der "Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland e.V." (IGS) aktiv, auf europäischer Ebene in der "Islamisch-Europäischen Union der Schia-Gelehrten und Theologen" (IEUS). 8. Sonstige islamistische Gruppierungen Außer den näher beschriebenen Organisationen und Gruppierungen stufen die Verfassungsschutzbehörden einige weitere Bestrebungen als islamistisch geprägt ein. Folgende Gruppen sind auch in Hamburg vertreten, waren aber 2013 wenig aktiv oder wurden auf Grund anderweitiger Prioritätensetzungen nur eingeschränkt beobachtet: * Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) mit ihrem Hamburger Landesverband "Bündnis Islamischer Gemeinden in Norddeutschland e.V." (BIG) 60 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten * "Türkische Hizbullah" (TH) * HAMAS (Harakat al-Muqaqama al-Islamiya, Islamische Widerstandsbewegung) * Muslimbruderschaft (MB) * Hezb-e Eslami-ye Gulbuddin (HIG, Islamische Partei Gulbuddin)/ Hezb-e Eslami-ye Afghanistan ( HIA, Islamische Partei Afghanistan) * Tablighi Jama'at (TJ, Gemeinschaft der Verkündigung und Mission). Weitere Informationen zum Thema sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten finden Sie auf den Internetseiten: www.hamburg.de/verfassungsschutz www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen/ www.hamburg.de/innenbehoerde/islamismus/ 61 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug III. Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug 1. Entwicklungen und Schwerpunkte Die Verfassungsschutzbehörden klassifizieren die von ihnen beobachteten Bestrebungen traditionell in die Bereiche Links-, Rechtsund Ausländerextremismus. Die Klassifizierung Ausländerextremismus ist insofern etwas missverständlich, als es sich bei solchen extremistischen Gruppierungen, die vor allem von Menschen ausländischer Herkunft unterstützt werden, auch um linksbzw. rechtsextremistische Bestrebungen handeln kann. Zudem sind mittlerweile zahlreiche Anhänger dieser Bestrebungen deutsche Staatsangehörige. Auch extremistische Bestrebungen mit religiösem Bezug, also insbesondere der Islamismus (Kapitel II), lassen sich nicht in die herkömmliche Klassifizierung einordnen. Sie werden deshalb gesondert ausgewiesen. Die politische Entwicklung in den jeweiligen Herkunftsländern ist die maßgebliche Einflussgröße der in Deutschland aktiven extremistischen Organisationen mit Auslandsbezug. Dies gilt auch für islamistische Gruppen. Die umstrittene Bebauung des Gezi-Parks am Taksim-Platz in Istanbul/ Türkei führte ab Ende Mai 2013 zu langandauernden Protesten der Bevölkerung, die sich nicht nur gegen die Bebauung, sondern rasch auch gegen die Politik der AKP-Regierung und den Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan richteten. Kurz nach Beginn der Protestbewegung, also bereits ab Anfang Juni 2013, wurden in Hamburg zahlreiche Solidaritätskundgebungen für die Demonstrierenden vom Taksim-Platz durchgeführt. Diese Veranstaltungen, an denen in der Spitze bis zu 2000 Personen teilnahmen, wurden teilweise von türkischen linksextremistischen Gruppen genutzt, um auf sich selbst und ihre Organisationsziele aufmerksam zu machen. Dazu gehören in Hamburg insbesondere die "Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephe" (DHKP-C), die "Türkiye Komünist Partisi/Marksist Leninist" (TKP/ML), die "Maoist Komünist Partisi" (MKP) und die "Marksist Leninist Komünist Partisi" (MLKP) 64 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug ( 5.1). Erst mit dem Abflauen der Proteste in der Türkei im Herbst 2013 wurden auch die Kundgebungen in Hamburg eingestellt. Ein Beobachtungsschwerpunkt des LfV Hamburg ist im Bereich auslandsbezogener Extremismus die mit einem Betätigungsverbot belegte "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK, 4). Sie ist die mitgliederstärkste Organisation und stets in der Lage, auch kurzfristig auf bestimmte Ereignisse zu reagieren beziehungsweise Kampagnen im Sinne der PKK-Ideologie durchzuführen. Drehund Angelpunkt war dabei auch im Berichtsjahr die Situation ihres seit 1999 in der Türkei inhaftierten Anführers Abdullah Öcalan. Auf die Ermordung von drei PKK-Aktivistinnen in Paris am 09.01.2013 reagierten die Hamburger PKK-Sympathisanten mit friedlichen Kundgebungen, die sie seitdem wöchentlich durchführen. Die Kundgebungen setzten sich bis in 2014 fort. Eines der Opfer, Sakine Cansiz, war im Jahr 2007 als Gebietsleiterin der PKK in Hamburg eingesetzt. Außer auf die politische Entwicklung in der Türkei reagiert die PKK auch auf den Bürgerkrieg in Syrien. Im nordöstlichen Teil des Landes ist ein großer Anteil der Bevölkerung kurdisch-stämmig. Der syrische Ableger der PKK, die "Partei der demokratischen Union" (PYD) und ihr militärischer Arm, die "Volksverteidigungseinheiten" (YPG), sind stark in die bewaffneten Auseinandersetzungen involviert und werden von der PKK auch von Hamburg aus mit Solidaritätsveranstaltungen in ihrem Kampf unterstützt. Türkisch-nationalistische Organisationen ( 5.2) traten 2013 öffentlich nicht in Erscheinung. Ihre Anhänger und Sympathisanten nutzen in Hamburg weiterhin überwiegend das Internet für ihren Austausch, sind aber bemüht, diese virtuellen Kontakte in das reale Leben und damit in eine aktive Unterstützung der Organisationen zu übertragen. 65 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug 2. Potenziale Im Jahr 2013 wurde die Zahl der Anhänger extremistischer Ausländerorganisationen (ohne Islamisten) in Deutschland unverändert mit 28.810 (2012: 28.810, 2011: 26.410) geschätzt. Davon wurden 17.920 Personen (2012: 17.920, 2011: 18.570) linksextremistischen ausländischen Organisationen sowie 10.840 Personen (2012: 10.840, 2011: 7.840) extrem-nationalistischen ausländischen Organisationen zugerechnet. Das zahlenmäßig größte Potenzial mit 13.000 Personen wird weiterhin von kurdischen Gruppierungen gebildet. Die Anhänger des türkisch-nationalistischen Extremismus stellen mit 10.000 Anhängern die zweitgrößte ausländische extremistische Gruppierung dar. Bund: Personenpotenzial im auslandsbezogenen Extremismus 30000 25000 20000 25.720 25.320 25.250 25.250 24.750 24.710 24.910 26.410 28.810 28.810 15000 10000 5000 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 - Alle Zahlen sind gerundet - Das nachstehende Diagramm veranschaulicht den Anteil der Islamisten am Gesamtpotenzial ausländischer Extremisten in der Bundersepublik Deutschland. Die geringe Zahl der Konvertiten wurde hier vernachlässigt. 66 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Bund: Gesamt-Personenpotenzial im auslandsbezogenen Extremismus mit dem Anteil der Islamisten 80000 70000 60000 57.520 57.420 57.300 58.420 59.470 60.980 62.380 64.490 71.360 71.995 50000 40000 30000 20000 31.800 32.100 32.050 33.170 34.720 36.270 37.470 38.080 42.550 43.185 10000 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 insgesamt Islamisten - Alle Zahlen sind gerundet - In Hamburg wurde die Zahl der Anhänger ausländischer politisch-extremistischer Gruppierungen (ohne Islamisten) im Jahr 2013 auf etwa 850 Personen (2012: 770) geschätzt. Die Abweichungen zum Vorjahr ergeben sich aus der Einstellung der Beobachtung von extremistischen Organisationen iranischer Nationalität und die Intensivierung der Beobachtung türkisch-nationalistischer Gruppierungen. Sie verteilen sich auf die verschiedenen Phänomenbereiche wie folgt: * Die Anhängerschaft der PKK wird auf rund 600 Personen geschätzt (2012: 600) * Die Zahl türkischer Linksextremisten betrug 148 (2012: 140) * Die Zahl türkisch-nationalistischer Anhänger betrug 100 (2012: keine Angabe) * Die Beobachtung der Anhängerschaft extremistischer Organisationen iranischer Nationalität wurde 2013 eingestellt (2012: 30). 67 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Hamburg: Gesamt-Personenpotenzial im auslandsbezogenen Extremismus mit dem Anteil der Islamisten 3500 3.265 3.055 3.000 3.000 2.985 2.930 2.985 3.040 3.015 3.075 3000 920 920 770 770 850 1.455 980 1.265 1.000 2500 970 2000 1500 1.600 2.000 2.000 2.030 2.005 2.010 2.065 2.270 2.245 2.225 1000 500 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 ohne Islamisten Islamisten - Alle Zahlen sind gerundet - 3. Politisch motivierte Kriminalität Im Jahr 2013 wurden 34 politisch motivierte Straftaten im Ausländerextremismus in Hamburg erfasst (2012: 40). Diese Taten lassen sich verschiedenen Delikten zuordnen. Häufig handelt es sich um Sachbeschädigungen durch Farbschmierereien sowie öffentliches Zeigen von Fahnen und Transparenten mit verbotenen Symbolen. Darüberhinaus verliefen Kundgebungen und Demonstrationen ausländisch-extremistischer Organisationen weitgehend störungsfrei. Die PKK als größte unter ihnen ist weiterhin bemüht, in Deutschland und Europa als politischer Ansprechpartner akzeptiert zu werden. Daher hält sich die Organisation bei der Mobilisierung ihrer Anhänger wie schon in den Vorjahren sehr zurück. Ein gewisses Risikopotenzial stellen weiterhin die jugendlichen Anhänger der PKK dar, die sich nicht immer an die offiziellen Direktiven der Organisation halten. 68 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug PMK2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Ausländer PMKAusländer 31 39 42 33 46 30 14 33 40 34 insgesamt davon extrem. 12 20 13 12 35 7 3 5 5 3 Kriminalität hiervon extrem. Gewaltde- 6 12 2 4 7 1 1 4 3 0 likte Die Zahlen stammen von der Polizei Hamburg. - Stand: Februar 2014 - 4. PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) 4.1 Entwicklungen und Organisatorisches Die am 27.11.1978 in der Türkei gegründete PKK wurde in Deutschland am 26.11.1993 verboten. Die PKK hatte 1984 hauptsächlich im Südosten der Türkei einen Guerillakrieg gegen das türkische Militär begonnen. Das Ziel, ein eigener kurdischer Staat, wurde später aufgegeben und Emblem der PKK durch die Forderung nach begrenzter Autonomie innerhalb des türkischen Staates ersetzt. Der PKK-Gründer Abdullah Öcalan befindet sich seit 1999 auf der türkischen Insel Imrali in Haft. Basierend auf den Vorstellungen Öcalans wurde seit 2005 die Idee eines überstaatlichen Gemeinwesens der Kurden entwickelt. Als organisatorische Struktur wurde hierzu die "Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans" (KCK) ins Leben gerufen, deren höchstes Beschlussgremium der KONGRA GEL ist. Trotz seiner Inhaftierung fungiert Öcalan 69 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug formell als Führer der KCK, jedoch gilt die von Öcalan und dem Exekutivrat der KCK festgelegte Führungslinie quasi als Gesetz. Die Freilassung der unbestrittenen Führungsund Integrationsfigur Öcalan, um die die PKK einen regelrechten Personenkult betreibt, war eines der zentralen Agitationsthemen der PKK-Anhängerschaft. Ende 2012 bahnte sich die Einleitung eines neuen Friedensprozesses und somit eine mögliche politische Lösung des Konflikts an. In der Folge wurden mit Öcalan auf Imrali weitere Gespräche durch Vertreter staatlicher und nun auch politischer Delegationen geführt, darunter mit Verantwortlichen der prokurdischen BDP ("Partei für Frieden und Demokratie"). Durch die Andeutung einer neuen Friedensphase nahmen die Berichte über Kampfhandlungen zwischen den türkischen Streitkräften und der PKK-Guerilla spürbar ab. Dieser Prozess wurde zunächst jedoch durch die Ermordung von drei hochrangigen Aktivistinnen am 09.01.2013 in Paris überschattet, darunter Sakine Cansiz, eine der Mitbegründerinnen der PKK. Diese Morde erschütterten die PKK-Anhängerschaft nicht nur in Europa schwer. Über die Motivlage des mutmaßlichen Täters Ömer Güney, der wenige Tage später von der französischen Polizei festgenommen werden konnte und sich erst zwei Jahre zuvor der PKK angeschlossen haben soll, wurde fortan in der türkisch-kurdischen Community und auch in den Medien in verschiedenste Richtungen spekuliert. Die Mutmaßungen erstreckten sich von einer "internen Abrechnung" innerhalb der PKK bis über ein "Komplott" und der bewussten Torpedierung der Friedensbemühungen. Das Motiv bleibt weiterhin unklar. Als Reaktion auf die Morde in Paris fanden sowohl in Deutschland als auch in verschiedenen anderen europäischen Ländern überwiegend friedliche Aktivitäten in Form von öffentlichen Kundgebungen statt. Vor türkischen sowie französischen Konsulaten und Botschaften erfolgten Kranzniederlegungen. Ende Februar 2013 veröffentlichte Öcalan Briefe, in denen er konkrete Lösungsvorschläge, unter anderem in Form eines Drei-Stufen-Plans, für einen Friedensprozess mit dem türkischen Staat unterbreitet hatte. 70 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Danach sollten ein Waffenstillstand und eine Phase der "Aktionsruhe" sowie der vollständige Rückzug der PKK-Guerillaeinheiten aus dem türkischen Staatsgebiet bis zum Sommer 2013 angestrebt werden. Diese Botschaft wurde zu Beginn des kurdischen Neujahrsfests Newroz am 21.03.2013 von Abgeordneten der BDP verkündet und auch vom türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan positiv aufgenommen. In den Folgewochen erreichten erste Kampfgruppen der PKK-Guerilla die Rückzugsgebiete im Nordirak. Bis in die Sommermonate 2013 waren sporadisch Pressemeldungen über weitere Rückzugsbewegungen aus der Türkei zu vernehmen. Zwischenzeitlich wurden Ende Juni 2013 personelle Veränderungen in den Führungsebenen der PKK sowie die prinzipielle Einführung einer Doppelspitze beschlossen, wobei Öcalan von den Delegierten erneut zum Präsidenten der "Koma Civaken Kurdistan" (KCK) gewählt wurde. In einer Presseerklärung veröffentlichte die PKK am 10.07.2013, dass die erste Stufe der Emblem der "Koma Civaken Kurdistan" (KCK) Lösungsphase abgeschlossen sei und der türkische Staat nun beginnen solle, praktische Schritte einzuleiten, um in einer zweiten Lösungsstufe die verfassungsrechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Weiterhin kritisierte die PKK den Ausbau militärischer Einrichtungen in der Türkei und warnte die türkische Regierung vor dem Scheitern des Friedensprozesses. Im August 2013 dementierte die PKK Aussagen des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan, dass nur 20 Prozent der Guerilla tatsächlich abgezogen worden seien. Nach Medienberichten gaben Organe der PKK am 09.09.2013 in einer schriftlichen Erklärung bekannt, dass sie den Rückzug der Guerillatruppen gestoppt hätten. Grund dafür sei die passive Haltung der türkischen Regierung während des Friedensprozesses gewesen. Man wolle jedoch die Waffenruhe fortsetzen, um der Regierung und dem Plan Abdullah Öcalans zur Lösung des Konflikts noch eine Chance zu geben. 71 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Am 23.10.2013 erklärte ein Führungsfunktionär des KCK - Exekutivrates, dass das Ende des gegenwärtigen Friedensprozesses zwischen der PKK und dem türkischen Staat erreicht sei, wenn es keine Garantie für Verfassungsänderungen gebe. Er drohte ferner mit der Rückkehr der PKK-Guerillaeinheiten aus dem Nordirak in die Türkei, falls die kurdischen Bedingungen im Rahmen des Friedensprozesses nicht erfüllt würden. Das am 30.09.2013 vom türkischen Ministerpräsidenten Erdogan vorgestellte Demokratisierungspaket sei inhaltsleer. Obwohl der Friedensprozess seit dem Herbst 2013 ins Stocken geriet, sind zumindest bis zum Jahresende 2013 keine aktiven Kampfhandlungen zwischen türkischen Streitkräften und der PKK - Guerilla publik geworden. Parallel zu den Friedensbemühungen zwischen der Türkei und der PKK standen 2013 auch die anhaltenden Unruhen in den von Kurden besiedelten Gebieten im Norden und Nordosten Syriens, der "selbstverwalteten kurdischen Region Rojava" ('Westkurdistan'), im Fokus der PKK-Anhängerschaft. Hier lieferte sich der militärische Arm der syrischen PKK-Schwesterorganisation "Partei der demokratischen Union" (PYD), die "Volksverteidigungseinheiten" (YPG), über das gesamte Jahr Gefechte mit islamistischen Kampfgruppen um die Kontrolle über mehrere Gebiete und Dörfer. Als Ziel wurde die Umsetzung einer "demokratischen Autonomie" für die dort lebenden Kurden genannt. Einem Medienbericht vom Juli 2013 zufolge hat der Vorstand des Exekutivrats der "KCK" anlässlich des ersten Jahrestages der "Revolution" in Rojava eine schriftliche Erklärung abgegeben, dass diese nicht nur zur Demokratisierung und Befreiung Rojavas geführt, sondern die Basis für die Befreiung und Demokratisierung ganz Syriens geschaffen habe. Der PKK-Fernsehsender "Nuce TV" sowie der kurdische Musiksender "Mesopotamia Music Channel" (MMC) stellten am 19.08.2013 ihren Sendebetrieb ein. In einer über "Nuce TV" am Vortag ausgestrahlten türkischsprachigen Nachrichtensendung war eine Beendigung des Sendebetriebs beider Fernsehsender angekündigt worden: Die Mediengesellschaft "Mesopotamia Broadcast METV A/S" sei nicht in der Lage, 72 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug eine am 03.07.2013 vom Eastern High Court Kopenhagen (Dänemark) verhängte Geldstrafe zu begleichen, deshalb sei die Abschaltung der beiden Sender unabwendbar. Zuvor hatte das Kopenhagener Gericht den Mediengesellschaften "Roj TV A/S" und "Mesopotamia Broadcast METV A/S" in zweiter Instanz die Sendelizenzen für die Fernsehsender "Roj TV" und "Nuce TV" sowie für den Musiksender "MMC" entzogen. Zudem wurden beide Gesellschaften zu einer Geldstrafe in Höhe von 10 Millionen Dänischen Kronen (ca. 1,4 Millionen Euro) verurteilt. Der Sendebetrieb von "Roj TV" über Satellit war nach behördlichen Maßnahmen in Dänemark bereits Anfang 2012 abgeschaltet worden, lediglich als Internet-Livestream wurde er kurzzeitig noch aufrechterhalten. Parallel hatte die PKK mit den Satellitensendern "Nuce TV" und "Sterk TV" für zeitnahen Ersatz gesorgt. Nach Bekanntwerden der dänischen Gerichtsentscheidung wurden auch in Deutschland friedlich verlaufene Protestkundgebungen durchgeführt, zumeist vor diplomatischen Vertretungen der Türkei und Dänemark. In einer im Internet veröffentlichten Erklärung vom 03.07.2013 hatte die "Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland" (YEK-KOM) die Entziehung der Sendelizenzen als "direkten Angriff auch auf die kurdische Bevölkerung in Deutschland" gewertet. 4.2 Aktivitäten und Schwerpunkte in Deutschland Auf der Europaebene liegt die Parteiarbeit der PKK in den Händen ihres politischen Arms, der "Koordination der kurdischen demokratischen Gesellschaft in Europa" (CDK). Ebenfalls auf Europaebene obliegt die Koordinierung des Vereinslebens dem europäischen Dachverband "Konföderation der kurdischen Vereine in Europa" (KON-KURD), der 1993 gegründet wurde und in Brüssel/Belgien ansässig ist. Ihm sind die jeweiligen nationalen - der PKK nahestehenden - Dachverbände kurdischer Vereine als Mitgliedsorganisationen angeschlossen. 73 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug In Deutschland tritt für die Belange der PKK die Dachorganisation YEK-KOM ein, der über 40 Ortsvereine angehören. Die YEK-KOM übernimmt vor allem Propagandatätigkeiten, indem sie für Presseerklärungen und Flugblätter verantwortlich zeichnet und häufig als Anmelderin von öffentlichen Veranstaltungen fungiert. Neben aktuellen Kampagnen (zum Beispiel gegen die Festnahme von Funktionären oder die Haftbedingungen bzw. für die Freilassung Öcalans) setzt sich die YEKKOM kontinuierlich für die Aufhebung des BetätigungsEmblem der YEK-KOM verbots ein und fordert die Streichung der PKK und ihrer Nachfolgeorganisationen von der EU-Terrorliste. Im Urteil vom 28.10.2010 Az. 3StR 179/10 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass es sich bei der PKK um eine ausländische terroristische Vereinigung handelt. Dementsprechend richten sich die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden nach Maßgabe des SS129b in Verbindung mit SS129a StGB. Die PKK verfügt ungeachtet des Verbots in Deutschland weiterhin über einen illegalen und konspirativ handelnden Funktionärskörper. Ebenso besteht weiterhin eine feste Organisationsstruktur, nach der Deutschland in vier "Bereiche" ("Saha") unterteilt ist. Neben dem Saha Nord existieren die Bereiche Mitte, Süd I und II. Auf der darunter liegenden Hierarchie-Ebene bestehen "Gebiete" ("Bölge"); Hamburg bildet zusammen mit seinem Umland in Schleswig-Holstein und Niedersachsen ein solches Gebiet. In Deutschland werden der PKK circa 13.000 Personen zugerechnet. Für ihren großen Funktionärsapparat und ihre umfangreichen Aktivitäten sowie zur Unterstützung der Guerilla in der Türkei und den angrenzenden Staaten benötigt die PKK erhebliche finanzielle Mittel, die überwiegend in Europa beschafft werden. Die Einnahmen stammen vor allem aus Beiträgen der Mitglieder, dem Verkauf von Publikationen und den Erlösen aus Veranstaltungen. Den größten Teil bringen die jährlichen Spendensammlungen ein. Hierbei erhält jedes Gebiet schwer zu erreichende Zielvorgaben und steht unter entsprechendem organisationsinternen Druck, diese zu erfüllen. 74 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Es gehört zum Selbstverständnis der PKK, alle Kurden zu vertreten. Deshalb deklariert sie ihre Zahlungen als eine "Steuer" zur "Befreiung Kurdistans", der man sich nicht entziehen könne. Die PKK und die ihr angeschlossenen Organisationen führen pro Jahr mehrere bundesweite Großveranstaltungen durch, die in erster Linie den inneren Zusammenhalt stärken sollen. Darüber hinaus dienen solche Veranstaltungen regelmäßig dazu, wichtige Themen der PKK (zum Beispiel die Haftsituation Öcalans) im Bewusstsein der eigenen Anhänger wachzuhalten. Im Jahr 2013 gab es mehrere öffentlichkeitswirksame Protestaktionen der PKK: * Nach der Ermordung von drei PKK Aktivistinnen kamen am 12.01.2013 kurzfristig etwa 15.000 Teilnehmer aus vielen Teilen Europas für eine Protestveranstaltung nach Paris. * Am 16.02.2013 wurde zum 14. Jahrestag der Festnahme des PKK-Führers Öcalan eine Großkundgebung in Straßburg (Frankreich) veranstaltet. An der störungsfrei verlaufenen Demonstration nahmen etwa 10.000 Teilnehmer aus Frankreich, Deutschland und den Benelux-Staaten teil. Für die Großkundgebung war im Vorfeld auch massiv in Deutschland, insbesondere in der PKK-Tageszeitung "Yeni Özgür Politika" (YÖP) mobilisiert worden. Bei der Veranstaltung wurden ein "freies Kurdistan" und "Gerechtigkeit" im Zusammenhang mit den Morden an den drei Kurdinnen in Paris gefordert. Zudem wurde gegen die jüngsten Festnahmen von siebzehn Kurden in Toulouse und Bordeaux im Rahmen einer Anti-Terror-Fahndung protestiert. * Am 23.03.2013 hatten etwa 9.000 Anhänger der PKK mit einer zentralen Großkundgebung unter dem Motto "Freiheit für Abdullah Öcalan - Frieden in Kurdistan" in Bonn das traditionelle kurdische Neujahrsfest Newroz begangen. Die von der YEK-KOM angemeldete und organisierte Veranstaltung verlief friedlich und störungsfrei. Laut Bericht der PKK-Tageszeitung YÖP wurde in einer Eröffnungsrede die Aufhebung des PKK-Verbots in Europa gefordert und der 75 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Aufruf Öcalans zur Beendigung der Kämpfe in der Türkei unterstützt. * Am 21.09.2013 veranstaltete die YEK-KOM das "21. Internationale Kurdische Kulturfestival" im Dortmunder Westfalenpark. An der störungsfrei verlaufenen Veranstaltung beteiligten sich Polizeiangaben zufolge rund 24.500 Personen aus ganz Europa. Der obligatorische "Marsch der Jugendlichen" im Vorfeld der Veranstaltung startete auch in diesem Jahr in Belgien. Er endete im Rahmen des Festivals mit einer Rede zur Situation in Syrien. Das Kulturfestival war den drei im Januar in Paris ermordeten PKK-Aktivistinnen gewidmet. DominierenPlakat zum kurdischen Neujahrsfest Newroz des Thema waren allerdings die am 23.03.2013 in Bonn Kampfhandlungen in der syrisch-türkischen Grenzregion. * Am 16.11.2013 demonstrierten anlässlich des 20. Jahrestages des Betätigungsverbots der PKK in Berlin circa 5.500 Personen, die aus dem gesamten Bundesgebiet und dem benachbarten westeuropäischen Ausland angereist waren. Die Veranstaltung war von der Kampagne "Tatort Kurdistan" organisiert worden und stand unter dem Motto "Den Friedensprozess in Kurdistan fördern. Aufhebung des PKK-Verbots. Freiheit für Abdullah Öcalan". Die Teilnehmerzahl blieb deutlich hinter den Erwartungen der Veranstalter zurück, die mit einer Beteiligung von ca. 15.000 Personen gerechnet hatten. Bei allen Großveranstaltungen werden "gefallene Märtyrer" glorifiziert. Dies zeigt den großen Stellenwert des bewaffneten Kampfes für die PKK. In Deutschland und auch gegenüber deutschen Einrichtungen in der Türkei ist sie zwar grundsätzlich um einen friedlichen Kurs bemüht, 76 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug gleichzeitig werden jedoch gewaltsame Aktionen ihrer jugendlichen Anhänger auf deutschem Boden zumindest gebilligt. Diese werden in einschlägigen Medien und auf Internetseiten zu Engagement und Aktionen motiviert. Zudem wird verstärkt dazu aufgerufen, sich der Guerilla anzuschließen. Strafverfahren / Verurteilungen: * Am 23.01.2013 erhob der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den türkischen Staatsangehörigen Abdullah S. wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung PKK. Der GBA sah es als erwiesen an, dass S. unter einem Decknamen von Juni 2003 bis Juni 2004 in Deutschland das PKK-Gebiet "Mitte" geleitet hat und dabei für die Beschaffung von Geldmitteln für die PKK durch Spendenund Beitragssammlungen verantwortlich war. Von Mai 2005 bis Juni 2007 habe sich S. bei der PKK-Führung im Nordirak aufgehalten. Anschließend habe er bis März 2010 die Leitung des für die Finanzen der PKK zuständigen "Finanzund Wirtschaftsbüros" (EMB) in Europa übernommen. Er habe insbesondere die Einnahmen und Ausgaben in den Sektoren und Gebieten kontrolliert und die an das EMB weitergeleiteten Gelder verwaltet. S. war am 27.04.2013 durch Beamte des BKA auf der Grundlage eines durch den GBA erwirkten Haftbefehls in Köln wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung PKK festgenommen worden. S., der sich zuvor im Ausland aufgehalten hatte, wollte seinen Aufenthalt in Deutschland nutzen, um seinen hier ausgestellten "Flüchtlingsausweis" verlängern zu lassen. * Der PKK-Kader Ali Ihsan Kitay wurde am 13.02.2013 vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg wegen mitgliedschaftlicher Betätigung in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Gleichwohl wurde die bestehende Untersuchungshaft im Wege der Haftverschonung aufgehoben und Kitay gegen Auflagen auf freien Fuß gesetzt. 77 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug * Am 12.07.2013 verurteilte der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Ridvan Ö. und Mehmet A. wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung PKK - Ö. zusätzlich wegen Erpressung - zu Freiheitsstrafen in Höhe von jeweils drei Jahren und sechs Monaten. A. war von Oktober 2009 bis zu seiner Festnahme im Juli 2011 als hochrangiger Kader der PKK-Jugendorganisation "Komalen Ciwan" (KC) in Deutschland und Frankreich aktiv. Zunächst erstreckte sich sein Verantwortungsbereich auf das gesamte Bundesgebiet, von März bis Oktober 2010 leitete er die PKK-Jugendorganisation in Frankreich, anschließend das PKK-Gebiet Mannheim. Ö. war von März 2010 bis zu seiner Festnahme im Juli 2011 Leiter der KC in Deutschland. Zudem erpresste er im Oktober 2010 von dem Verantwortlichen einer Musikveranstaltung 500 Euro mit der Drohung, die Veranstaltung andernfalls mit Gewalt zu verhindern. Beide Angeklagten hatten vor allem die Aufgabe, Jugendliche für die PKK zu rekrutieren sowie Geld und Ausweispapiere für deren Reisen zur PKK in den Nordirak zu beschaffen. Darüber hinaus waren sie in die Propagandaund Schulungsarbeit der Organisation eingebunden. 4.3 Situation in Hamburg Die politische Linie des Dachverbandes YEK-KOM wird auf regionaler Ebene von den jeweiligen lokalen Vereinen umgesetzt. Das 2008 gegründete "Kurdisch-deutsche Kulturzentrum e.V." dient mit seinen Räumlichkeiten am Steindamm 62 weiterhin als zentraler Anlaufpunkt für PKK-Anhänger. Der Verein trat mehrfach bei Demonstrationen mit organisationsbezogenem Tenor öffentlich in Erscheinung. Inhaltlicher Schwerpunkt des seit Oktober 2008 bestehenden "Nujiyan Frauenzentrum e.V." war in 2013 die Ermordung der drei PKK-Aktivistinnen in Paris. Vor diesem Hintergrund wurden in wöchentlichem Rhythmus, teilweise auch unter der Bezeichnung "Rojbin Frauenrat", kleinere öffentliche Protestversammlungen initiiert, bei denen die "Aufklärung der Morde an den kurdischen Politikerinnen" gefordert wurde. Lokale Aktivitäten der PKK werden auch unter dem Namen "Kurdischer Volksrat Hamburg" organisiert. Bezeichnungen wie "Kurdistan Volks78 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug rat" oder "Volksrat" sind ebenfalls gebräuchlich. Die PKK versucht den Anschein von Mitbestimmung und Basisdemokratie zu erwecken, so zum Beispiel durch die im Mai 2013 erfolgte Neuwahl des "Volksrates" auf "Volksversammlungen" oder die Existenz zahlreicher Ausschüsse - etwa für Frauen, Jugend, Schulung und Propaganda, Kultur und Kunst, Außenbeziehungen, religiöse Gruppen und Finanzen. Mit dem Modell der "Volksräte" ändert sich jedoch nicht die vorhandene, streng hierarchische Führungsstruktur. Das personelle Potenzial der PKK liegt seit Jahren auf etwa gleichem Niveau. Außer ihren rund 600 Anhängern verfügt die Organisation in Hamburg über ein Sympathisantenumfeld, das sich ebenfalls weitgehend mit ihren Zielen und insbesondere mit Öcalan als Person und Führungsfigur im "Freiheitskampf" des kurdischen Volkes identifiziert. Die eigentlichen örtlichen Entscheidungsträger der Organisation, so auch in Hamburg, sind die von der PKK nach einem Rotationsprinzip in der Regel für einige Monate bis zu einem Jahr entsandten Kader. Diese sind häufig nicht in der Lage, die eigene Gefolgschaft zu einer Mitarbeit zu motivieren. Dies liegt auch an den kurzen Verweilzeiten dieser Kader, die ihnen kaum einen tieferen Einblick in interne Abläufe und informelle Strukturen mit ihren regionalen Besonderheiten erlauben. Der PKK mangelt es in Hamburg in einigen Teilgebieten schon seit Jahren vor allem an Aktivisten, die die "Arbeit auf der Straße" leisten, das heißt Spenden sammeln, Publikationen und Karten für Veranstaltungen verkaufen sowie für die Teilnahme an Demonstrationen werben. Im Gegensatz zum Vorjahr wurde die PKK-Jugendorganisation KC in Hamburg 2013 nicht nennenswert aktiv. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass sich kurdische Jugendliche situationsabhängig durch KC kurzfristig mobilisieren lassen, um Gewalt als Mittel zur Durchsetzung ihrer politischen Forderungen einzusetzen. Im Internet treten Hamburger Jugendliche als "Kurdische Jugend Hamburg" auf. Zu ihren weiteren Aktivitäten zählt die Anwerbung von Jugendlichen für organisationsinterne "Lehrgänge", die vorwiegend der ideologischen Schulung dienen. 79 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Die Zahl der Demonstrationen, Kundgebungen und Informationsveranstaltungen mit PKK-Hintergrund wurden in 2013 in Hamburg wesentlich von den Ereignissen um die Pariser Morde und Rojava geprägt, so dass eine leichte Zunahme gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen war. Die Teilnehmerzahl variierte zwischen 20 und 400 Personen, blieb jedoch überwiegend im zweistelligen Bereich. Am 11.01.2013 erreichte ein weitgehend störungsfrei verlaufener Aufzug, dem sich auch Personen aus dem deutschen linksextremistischen Spektrum anschlossen, eine Stärke von ungefähr 1.000 Personen. Als Reaktion auf die Morde an den drei PKK - Aktivistinnen in Paris demonstrierten sie unter anderem gegen die "Hinrichtungspolitik in Europa". Mitunter blieb die Beteiligung deutlich hinter den Erwartungen der Veranstalter zurück. Die Vielzahl der Veranstaltungen und die oft geringe Mobilisierungskraft der Themen sind Gründe für die geringe Unterstützung. 5. Türkische Extremisten 5.1 Revolutionär-marxistische Gruppierungen Die meisten linksextremistischen Organisationen in der Türkei haben Ableger in Deutschland. Hierzu zählen insbesondere: * "Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephe" (DHKP-C) * "Türkiye Komünist Partisi/Marksist Leninist" (TKP/ML) * "Maoist Komünist Partisi" (MKP) und die * "Marksist Leninist Komünist Partisi" (MLKP). Das Ziel dieser Organisationen ist die Zerschlagung des türkischen Staatssystems und die Errichtung einer klassenlosen Gesellschaft. Zur Umsetzung dieses Ziels propagieren sie den bewaffneten Kampf und führen vor allem in der Türkei immer wieder terroristische Anschläge durch. Anschlagsziele sind hauptsächlich staatliche türkische Einrichtungen, insbesondere Gebäude und Angehörige der türkischen Sicherheitsbehörden (Armee, Polizei und Justiz). Bei ihren öffentlichkeitswirksamen Anschlägen auf Einrichtungen setzen sie in Einzelfällen auch Selbstmordattentäter ein. 80 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Am 01.02.2013 verübte das DHKP-C-Mitglied Ecevit Sanli auf dem USamerikanischen Botschaftsgelände in der türkischen Hauptstadt Ankara einen Selbstmordanschlag mittels einer Sprengstoffexplosion. Den türkischen Medienberichten zufolge war der Attentäter als Lieferant verkleidet auf das Botschaftsgelände gelangt. Durch die Explosion wurden der Wachmann und der Attentäter getötet sowie mehrere Personen verletzt. In einer am 02.02.2013 im Internet veröffentlichten Erklärung bekannte sich die DHKP-C zu dem Anschlag und veröffentlichte ein Bild des Attentäters. "SANLI ist unsterblich", hieß es in dem Kommunique. Die USA wurden darin beschuldigt, "Henker der Völker zu sein und Massaker im Irak, Afghanistan, Libyen, Syrien und Ägypten zu begehen". Die USA seien der Hauptfeind der Völker der Welt und wurden aufgefordert, die Türkei zu verlassen. Der türkische Premierminister wurde gewarnt und zum Rücktritt aufgefordert. Sanli hatte bis kurz vor dem Anschlag mehrere Jahre im Rheinland gelebt. Am 20.03.2013 verübte die DHKP-C weitere Anschläge in Ankara auf das Justizministerium und ein Parteibüro der AKP. In Hamburg fand am 01.12.2013 ein Konzert der Grup Yorum statt. Grup Yorum ist eine türkische Musikgruppe, die vor allem für ihre politischen Songtexte bekannt ist. Sie wird als Teil der DHKP-C betrachtet, die den bewaffneten Kampf propagiert. Gegen die Gruppe wurden in der Türkei bislang über 400 Verfahren eröffnet, in denen Dutzende Mitglieder verhaftet wurden. Die Gruppe wird aufgrund ihrer Songtexte sowie ihres sozialen Engagements allerdings auch von vielen Menschen gehört, die nicht als DHKP-CSympathisanten zu bezeichnen sind. Türkische linksextremistische Organisationen beteiligten sich Ende Mai 2013 an den landesweiten Protesten in der Türkei. Die Proteste hatten sich an Regierungsplänen entzündet, den Gezi-Park am Taksim-Platz in Istanbul zu bebauen. Im weiteren Verlauf richteten sich die Proteste vor allem gegen den autoritären Regierungsstil der Erdogan-Regierung. Auch in Hamburg beteiligten sich türkische linksextremistische Organisationen an den Solidaritätsdemonstrationen. Seit Beginn des Bürgerkriegs in Syrien hat die MLKP im Rahmen ihrer propagandistischen Äußerungen und Kundgebungen auch im Jahre 2013 deutlich gemacht, dass sie auf der Seite der kurdischen Minderheit in WestSyrien (Rojava) steht. In den Rojava genannten Siedlungsgebieten in Syrien befinden sich die Kurden mit dem Aufbau einer 81 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug demokratischen Selbstverwaltung zwischen den Fronten der al-Qaida und anderen islamistischen Gruppen. Der Aufbau einer demokratischen Autonomie mit einem gleichberechtigten Zusammenleben aller ethnischen und religiösen Gruppen in Rojava ist nach Ansicht der MLKP bedroht. Sie wirft den westlichen Mächten, allen voran der Türkei, vor, dass sie den islamistischen Terror gegen die Kurden in Syrien unterstützen. Am 28.09.2013 nahmen laut der türkischsprachigen MLKP-Internetseite "avegkon" Anhänger der Hamburger MLKP an einer Demonstration der Hamburger PKK teil. Die MLKPAktivisten hielten ein Banner mit der Aufschrift: "ROJAVA REVOLUTIONSMÄRTYRER SERKAN TOSUN IST UNSTERBLICH". Tosun war ein MLKPAktivist, der sich am Kampf gegen die Islamisten in Syrien beteiligte und ums Leben kam. Um auf die Politik in der Türkei aufmerksam zu machen, nahmen in Hamburg türkische linksextremistische Organisationen an Demonstrationen für ein Bleiberecht der sogenannten "Lampedusa Flüchtlinge" teil. Trotz ihrer ideologischen Gemeinsamkeiten und punktuellen Bemühungen um eine stärkere Vernetzung ist die gesamte Szene stark zersplittert. Die Mitgliederzahlen der einzelnen Gruppierungen liegen seit Jahren im niedrigen zweistelligen Bereich, insgesamt sind diesen Organisationen in Hamburg rund 150 Mitglieder zuzurechnen. Sie organisieren Kundgebungen und Demonstrationen mit zumeist wenigen Teilnehmern. Durch Spendenkampagnen, den Verkauf von Publikationen und durch Einnahmen aus Veranstaltungen unterstützen sie ihre in der Türkei aktiven Guerillaorganisationen. 5.2 ADÜTDF / Ülkücü-Bewegung / Türkische Nationalisten Die "Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V." ("Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu", ADÜTDF) wurde 1978 in Frankfurt am Main gegründet. Sie gilt als Auslandsvertretung der türkischen "Partei der Nationalistischen Bewegung" ("Milliyetci Hareket Partisi", MHP). 82 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Das Umfeld türkischer Nationalisten und Rechtsextremisten firmiert ferner unter den Bezeichnungen "Ülkücü" (Idealisten) und "Bozkurt" (Graue Wölfe). Deren Ideologie ist gekennzeichnet durch: * Den Turanismus/Panturkismus. Diese Idee der ethnischen und kulturellen Verbundenheit aller Turkvölker ist zudem mit Gebietsansprüchen verbunden. In Abgrenzung dazu erkennt der Kemalismus die türkischen Grenzen aus dem Vertrag von Lausanne vom 24.07.1923 an. * Eine türkische Auslegung des sunnitischen Islam. Diese findet ihren Ausdruck in dem Ülkücü-Ausspruch: "Der Islam ist unsere Seele, Türkentum unser Leib!" * Eine ausgeprägt anti-kurdische Ausrichtung * Latenten Antisemitismus. Den Türkischen Nationalisten inklusive der ADÜTDF werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz circa 10.000 Mitglieder und Unterstützer zugerechnet. Die Zahl der Mitglieder in Hamburg beträgt rund 100. Hinzu kommt eine größere Anzahl, die sich nicht im Verein organisieren, aber das Internet als Plattform für ihre Ideologie nutzen. Bemerkenswert ist das Ausmaß der Hasstiraden im Internet, insbesondere von unorganisierten jüngeren Ülkücü-Anhängern. Ein Beispiel für einen Hamburger User ist: "was nix wurde, wurde zum kurde...ihr habt mehr haare am körper als ein affe...stirbt ihr hunde...hoffentlich kommt jemand wie hitler an die macht nur der unterschied er soll kurden vergasen". (Zitat, Rechtschreibung wie im Original) Solche Aufrufe finden sich derzeit nur in der virtuellen Welt des Internet. Der andauernde Konflikt zwischen dem türkischen Staat und der PKK führte in Hamburg zu keinen offenen Auseinandersetzungen zwischen Kurden und Türken. Am 16.11.2013 wurde in Oberhausen der "Große Kongress" der ADÜTDF abgehalten. Unter den etwa 13.000 Teilnehmern aus ganz Deutschland sowie dem europäischen Ausland waren auch Personen 83 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug aus Hamburg vertreten. Einer der Redner war der Vorsitzende der "Millietci Hareket Partisi" ("Partei der nationalistischen Bewegung", MHP), Devlet Bahceli, der von den Zuschauern begeistert empfangen wurde. Weitere Informationen zum Thema sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug finden Sie auf den Internetseiten: www.hamburg.de/verfassungsschutz www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen www.hamburg.de/innenbehoerde/auslaenderextremismus 84 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Linksextremismus IV. Linksextremismus 1. Entwicklungen und Schwerpunkte In Hamburg bestimmen auch weiterhin vor allen Dingen Gruppierungen sogenannter "undogmatischer Linksextremisten" (Autonome, Antiimperialisten und Anarchisten) das öffentliche Erscheinungsbild des Linksextremismus. Dagegen waren die Aktivitäten orthodoxer Kommunisten und anderer revolutionärer Marxisten öffentlich wenig wahrnehmbar. Linksextremistische Agitation war im Jahr 2013 stark durch das Thema "Antirassismus" geprägt. Zu dieser Thematik wurde in den Vorjahren nur von einzelnen Gruppierungen ohne nennenswerte Außenwirkung gearbeitet. Die öffentliche Diskussion über den Umgang mit den sogenannten "Lampedusa-Flüchtlingen" in Hamburg hat ein Wiederaufgreifen dieses Themas bewirkt, das Linksextremisten in früheren Jahren als "Speerspitze des Widerstandes gegen dies verfluchte System" interpretiert hatten. Auch 2013 agitierten Linksextremisten mit Protesten gegen städtische Umstrukturierung ("Antigentrifizierung"). In der ersten Jahreshälfte erreichten Linksextremisten durch ihre Beteiligung an den Protesten gegen die "Internationale Bauausstellung" (IBA) und die "Internationale Gartenschau" (IGS) in Hamburg-Wilhelmsburg, in deren Verlauf Gefahren der Aufwertung und damit der Verteuerung des Stadtteils thematisiert wurden, öffentliche Aufmerksamkeit. In der zweiten Jahreshälfte rückten insbesondere die Themen "Zwangsräumungen" und "Erhalt der Esso-Häuser" in den Fokus linksextremistischer Gentrifizierungsgegner. Der "Roten Flora" gelang es, die "Esso-Häuser"-Proteste als Mobilisierungsfaktor für ihre Demonstration am 21.12.2013 zu instrumentalisieren. Das Thema "Antifaschismus" hat 2013 dagegen an Bedeutung verloren. Hintergrund ist insbesondere das Ausbleiben größerer rechtsextremistischer Versammlungen in Hamburg und Umland. Unter linksextremistischen Antifaschisten führte auch der Bedeutungszuwachs des Themas "Antirassismus" zu Verunsicherung und Diskussionsbedarf hinsichtlich einer Neuorientierung. 86 Linksextremismus Die antiimperialistische Szene organisierte auch 2013 eine "Revolutionäre 1. Mai-Demo". Weiterhin fiel sie durch einen außergewöhnlich radikalen Sprachgebrauch in verschiedenen Internetpublikationen auf. Die Zahl linksextremistischer Sachbeschädigungen und Brandstiftungen ist im Jahr 2013 leicht zurückgegangen. Die Gesamtzahl linksextremistischer Straftaten ist jedoch gestiegen, hierzu haben insbesondere versammlungsbezogene Delikte geführt. Orthodoxe Kommunisten und revolutionäre Marxisten entwickelten auch 2013 kaum Außenwirkung. Ihr Bedeutungsverlust innerhalb der linksextremistischen Szene setzte sich damit fort. 2. Potenziale Im Jahr 2013 wurden bundesweit 28.400 Personen linksextremistischen Organisationen und Vereinigungen zugerechnet (2012: 29.400). Bund: Linksextremistische Personenpotenziale 35000 30000 25000 30.800 30.600 30.700 30.800 31.200 31.600 32.200 31.800 29.400 28.400 20000 15000 10000 5000 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 - Alle Zahlen sind gerundet - Die Zahlen für die Bundesebene enthalten auch die Mitglieder der offen extremistischen Zusammenschlüsse in der Partei DIE LINKE, aber nicht die Gesamtzahl ihrer Mitglieder. 87 Linksextremismus Davon sind 6.900 Personen (2012: 7.100) als "Gewaltorientierte Linksextremisten" eingestuft (Autonome, Anarchisten und Antiimperialisten). Linksextremistisches Personenpotenzial 2012 2013 auf Bundesebene Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten (Angehörige von Kernund Nebenorganisationen)1 22.600 21.600 Gewaltorientierte Linksextremisten2 7.100 3 6.900 3 Gesamtpotenzial (abzüglich Mehrfachmitgliedschaften)4 29.400 28.400 - Alle Zahlen sind gerundet - 1 Einschließlich der offen extremistischen Zusammenschlüsse innerhalb der Partei DIE LINKE 2 Enthält nicht nur tatsächlich als Täter / Tatverdächtige festgestellte Personen, sondern auch solche Linksextremisten, bei denen lediglich Anhaltspunkte für Gewaltorientierung gegeben sind. Erfasst sind nur Personenzusammenschlüsse, die feste Strukturen aufweisen und über einen längeren Zeitraum aktiv waren 3 Das Mobilisierungspotenzial der "Szene" umfasst zusätzlich mehrere Tausend Personen 4 In den Zahlen nicht enthalten sind Mitglieder linksextremistisch beeinflusster Organisationen In Hamburg wurden im Jahr 2013 wie im Vorjahr 1.120 Personen in der linksextremistischen Szene gezählt. Die Zahl der Angehörigen der autonomen Szene lag 2013 bei 470 (2012: 490). Mit 50 Personen ist das Potenzial der anarchistischen Szene gegenüber dem Vorjahr (40) leicht gestiegen. Den Antiimperialisten wurden im Jahr 2013 100 Personen zugerechnet (2012: 90). Das LfV Hamburg stuft wie im Vorjahr 620 Personen aus dem gesamten linksextremistischen Potenzial als gewaltorientiert ein. 88 Linksextremismus Hamburg: Linksextremistische Personenpotenziale 1500 1200 1.500 1.480 1.500 1.500 1.120 1.200 1.150 1.120 1.120 1.120 900 600 300 480 470 500 500 520 580 570 620 620 620 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamtzahl Gewaltorientierte - Alle Zahlen sind gerundet "Die Angaben für die Jahre 2004 bis 2007 enthalten die Gesamtzahl der Mitglieder der "Partei des demokratischen Sozialismus" (PDS) bzw. der "Linkspartei.PDS" bzw. die der Partei DIE LINKE, ab 2008 nur noch deren extremistische Teilstrukturen Linksextremistisches Personenpotenzial 2012 2013 in Hamburg Angehörige marxistisch-leninistischer Kernu. Nebenorganisationen sowie andere revolutionäre Marxisten und Trotzkisten 5001 5001 Gewaltorientierte (Autonome, Anarchisten u. Antiimperialistischer Widerstand) 620 2 6202 Gesamtpotenzial 1.120 1.120 -Alle Zahlen sind gerundet- 1 Die Zahl enthält die Mitglieder der revolutionär-marxistischen Organisationsteile der Partei DIE LINKE 2 Das Mobilisierungspotenzial der "Szene" umfasst zusätzlich mehrere Hundert Personen 89 Linksextremismus Auch das Potenzial der marxistisch-leninistischen Kernund Nebenorganisationen sowie revolutionär-marxistischer Gruppen blieb mit 500 Personen unverändert. 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Die in Hamburg im Rahmen der PMK Links insgesamt erfassten Straftaten stiegen mit 895 Taten erneut an (2012: 555). Bei den darin enthaltenen linksextremistischen Straftaten ist ein signifikanter Anstieg auf 297 zu verzeichnen (2012: 138). Die Zahl der linksextremistischen Gewaltdelikte erhöhte sich von 64 im Jahr 2012 auf 187 im Jahr 2013. Dieser Anstieg beruht auf dem Verlauf der Demonstration "Rote Flora verteidigen - Esso-Häuser durchsetzen! Gegen rassistische Zustände - Bleiberecht für alle!" am 21.12.2013 ( 5.1.1 Autonome: Demo 21.12.2013). PMK2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Links PMK-Links insgesamt 254 289 255 453 535 757 470 618 555 895 davon linksextrem. 23 32 18 98 92 41 70 81 138 297 Straftaten hiervon extrem. Gewaltde16 19 9 49 51 37 27 48 64 187 likte Die Zahlen stammen von der Polizei Hamburg - Stand: Februar 2014 - Neben Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen verübten Linksextremisten Brandstiftungen und Sachbeschädigungen unter anderem in folgenden Begründungszusammenhängen: * Mehrere Anschläge mit Bezug zum Thema "Antimilitarismus", wie beispielsweise Steinwürfe gegen das Haus eines bekannten deutschen Schauspielers sowie die Brandlegung am Auto seiner Lebensgefährtin am 25.03.2013. Im hierzu veröffentlichten Selbstbezich90 Linksextremismus tigungsschreiben wurde dem Geschädigten vorgeworfen, bei öffentlichen Auftritten Auslandseinsätze der Bundeswehr unterstützt zu haben. * Weitere Sachbeschädigungen mit "Antimilitarismus"-Bezug wurden am 01.08.2013 mit Farbund Steinwürfen gegen die Firma ThyssenKrupp Industrial Solutions und am 16.09.2013 mit Farbbehältern gegen die Fassade des "Internationalen Instituts für Politik und Wirtschaft" in Hamburg-Rissen begangen ( 5.2.3 - Antimilitarismus). * Die Arbeitsbedingungen in anderen Ländern bildeten den Hintergrund für Sachbeschädigungen mit Steinen und Farbbehältern am 04.04.2013 gegen mehrere Filialen einer Bekleidungskette. Gegen die Polizei gerichtete Angriffe am 20. und 28.12.2013 Am 20.12.2013 wurde das Polizeikommissariat (PK) 15 / Davidwache im Nachlauf eines Fußballspiels und im weiteren Zusammenhang einer "Warm up"-Demonstration, an der sich etwa 400 Personen beteiligten, tätlich angegriffen. Mit Steinen und Baustellenmaterial warfen mehrere vermummte Personen Fensterscheiben der Wache ein und beschädigten sieben Polizeifahrzeuge erheblich. Im näheren Umfeld beging die Störergruppe darüber hinaus diverse weitere Sachbeschädigungen. Am 28.12.2013 näherten sich 30 - 40 dunkel gekleidete Personen dem PK 15, die "Scheißbullen", Fußballsprechchöre ("USP-USP") und "Habt ihr noch nicht genug" skandierten. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung wurden drei Polizeibeamte in der Umgebung des PK 15 verletzt. Ein Beamter erlitt durch einen Steinwurf aus nächster Nähe einen Kieferhöhlenund Nasenbruch. Beide Angriffe standen vermutlich im Kontext der Demonstration am 21.12.2013 ( 5.1.1 Autonome: Demo 21.12.2013). Neben gewaltbereiten Linksextremisten kommen für solche Taten Zusammenhänge aus linksorientierten Randszenen, wie gewaltbereite Fußball-Fan-Gruppierungen, in Frage, die sich bereits mehrfach an Aktivitäten der linksextremistischen Szene beteiligten. Die Demonstration am 21.12.2013 und die direkten Angriffe auf Polizeibeamte im Dezember zeigen, dass 91 Linksextremismus die Hemmschwelle für situative Gewaltanwendungen gegen Polizeibeamte sinkt. ( 4.) 4. Militanzdebatte und linksextremistische Gewalt Unabhängig von szeneinternen ideologischen Differenzen streben alle gewaltorientierten Linksextremisten die Überwindung des "kapitalistischen Systems" und die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an. Zu ihren markantesten Erkennungszeichen gehört der sogenannte "schwarze Block" im Rahmen von Demonstrationen. Schwarz gekleidete und teils vermummte Linksextremisten gehen aus dem Schutz der Menge gewaltsam gegen Rechtsextremisten oder Polizisten vor. Dies erfolgt vor allem durch das Werfen von Steinen, Flaschen und pyrotechnischen Gegenständen. Zur Planung und Durchführung konspirativer Kleingruppenaktionen wird erhebliche kriminelle Energie aufgewandt. Fahrzeuge und Immobilien von Vertretern des Staates, Firmen oder Rechtsextremisten werden vorzugsweise in den Nachtstunden mit Feuer, Farbe und Steinen angegriffen. Einschlägige Aktionen und eine zunehmende Gewalt-Rhetorik insbesondere in der antiimperialistischen Szene bergen die Gefahr, dass sich der generelle Szenekonsens, direkte Angriffe auf Leib und Leben zu unterlassen, zunehmend auflösen und die Schwelle zu terroristischen Handlungen erreicht werden könnte. Dies lässt sich an einem Beispiel in Berlin festmachen. Am 07.06.2013 fand eine Solidaritätskundgebung wegen der gewaltsamen Räumung eines Protestcamps im Istanbuler Gezi-Park statt. In diesem Zusammenhang wurde ein Einsatzfahrzeug der Berliner Bereitschaftspolizei am Kottbusser Tor von etwa 30 bis 40 vermummten Personen angegriffen. Das LKA Berlin ermittelt wegen versuchten Tötungsdelikts, weil eine Polizistin einem Molotowcocktail nur knapp ausweichen konnte. Entsprechende Straftaten werden seitens der gewaltorientierten linksextremistischen Szene seit Jahren auch mit Blick auf deren "Vermittel92 Linksextremismus barkeit" diskutiert. Als Plattformen für die sogenannte "Militanzdebatte" fungieren insbesondere die von der Berliner "Revolutionären Linken" herausgegebene Untergrundschrift "radikal" und die in Berlin erscheinende "interim" sowie die autonome Szenezeitschrift Zeck aus Hamburg. ( 5.1.1) Im Juli 2013 griff "ein Zusammenhang der Schanzenfestvorbereitung" auf florableibt.blogsport die "Militanzdebatte" unter dem Tenor: "Kein Schanzenfest ist auch keine Lösung" auf ( 5.1.1). Ausdruck der Internetseite florableibt.blogsport mit dem Tenor: "Kein Schanzenfest ist auch keine Lösung" In diesem Papier kritisierten die Verfasser die "Entpolitisierung" der Ausschreitungen im Anschluss an das jährliche Schanzenviertelfest. Unstrittig sei hierbei, "dass die Krawalle [...] zu keinem Zeitpunkt abgefeiert oder befördert wurden". Die Verfasser distanzieren sich allerdings "nicht grundsätzlich von allen Menschen, die am Schanzenfest auf Krawall gebürstet sind". Sie betonten, dass "Militanz und Krawall [...] keine widerspruchsfreien Orte der Befreiung sind, sondern sich darin immer auch bestehende Herrschaftsverhältnisse widerspiegeln und abbilden". Dem Gewaltverständnis "bürgerlicher Sicherheitsdiskurse" erteilten sie eine Absage. 93 Linksextremismus Eine "bewaffnete Tendenz der autonomen gruppen" rief am 23.05.2013 auf der Internetplattform linksunten.indymedia zu "praktische(r) solidarität" mit den Beschuldigten im Verfahren gegen die "Revolutionären Aktionszellen" (RAZ) auf. Die RAZ sollen für mehrere Brandanschläge sowie die Versendung scharfer Munition, unter anderem an den Bundesinnenminister, verantwortlich sein. Am 22.05.2013 waren in diesem Zusammenhang mehrere Objekte von neun Beschuldigten in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg durchsucht worden. In dem Text heißt es weiterhin: "erbitterter und konsequenter im vorehen werden wir unsere schläge gegen euch weiter durchführen, bis die scheisse vorbei ist. Nicht im affekt, sondern wohl geplant, wenn ihr es nicht vermutet, dass war schon immer das mittel der guerilla". (Fehler im Original) Die heftigen Ausschreitungen im Nachlauf der autonomen Demonstration am 21.12.2013 in Hamburg unter dem Tenor: "Rote Flora verteidigen - Esso-Häuser durchsetzen! Gegen rassistische Zustände - Bleiberecht für alle!" führten zu einer Intensivierung der "Militanzdebatte" ( 5.1.1 Autonome: Demo 21.12.2013). Internetveröffentlichungen dazu enthielten Gewaltphantasien und Tipps für militante Vorgehensweisen, die sich vorwiegend gegen die Polizei als Vertreter des Staates richteten. Bereits am 23.12.2013 veröffentlichte "Das unverbesserliche Kollektiv" einen Beitrag unter dem Tenor: "[HH] 21-12-2013: Irgendwann werden wir schießen müssen". Am 21.12.2013 hätten sie demnach "die Sau raus gelassen" und "Bullen Steine fressen lassen". Um die eigenen Ziele durchzusetzen und den Staat abzuschaffen, müsse man sich "bewaffnen". Mit "Mollis", Zwillen und Stahlkugeln könne man die "Rote Flora" verteidigen. "Zweitausend bewaffnete, mit Handund Schnellfeuerwaffen - und die Bullen werden das Viertel verlassen." "Eine Bezugsgruppe, die in Hamburg war" äußerte sich am 05.01.2014 "Über HH2112 und eine militante Zukunft auf der Straße". Demonstrationen seien die einzigen Gelegenheiten, bei denen die Protestbewegung "zahlenmäßig überlegen" sei. Dieser Vorteil zur "Gewaltanwendung" müsse genutzt werden. Im Folgenden macht die Gruppe diverse 94 Linksextremismus Vorschläge, wie man gegen Polizisten, auch in deren privater Umgebung, vorgehen könne. "Mollis in Plastikflaschen" seien ein probates Mittel und unauffällig zu transportieren. "Ein Stoßtrupp Pigs der durch eine Benzinlache rennt und dabei einen Molli fängt wäre aber doch zu schön..." Um im "Nahkampf" gegen Polizeibeamte in Schutzausrüstung bestehen zu können, empfehlen die Verfasser Kampfsport und geben Hinweise auf Schwachstellen der "Polizeiprotektoren". Unter der Bezeichnung "under construction" veröffentlichten unbekannte Verfasser am 15.01.2014 auf linksunten.indymedia den Text "Narben aus Beton - Fragmente zur Entwicklung in HH". Auch sie befürworten gewalttätige Aktionen und betonen, dass man den Kapitalismus mit "allen Mitteln" überwinden müsse. In der autonomen Szene Hamburgs fand diese Diskussion keine erkennbare Unterstützung. Ein Sprecher der "Roten Flora" äußerte im Januar 2014, dass es weder für den "Angriff auf die Davidwache am 28.12." noch für die derzeitigen Beiträge zur "Militanz-Debatte" einen "Konsens hier in der radikalen autonomen Linken" gebe. Ein ausdrücklicher Verzicht auf klandestine Vorgehensweisen und gewalttätige Handlungen im Rahmen von Demonstrationen erfolgte in diesem Zusammenhang allerdings nicht. Auch wenn es derzeit in Deutschland keine linksterroristischen Strukturen gibt, ist 2013 erneut deutlich geworden, dass die Aktionen früherer Terroristen und die ehemaligen Akteure selbst bis heute Unterstützung in der linksextremistischen Szene erfahren. Im Rahmen der jährlichen Großdemonstration gegen die Münchner Sicherheitskonferenz am 02.02.2013 konnte die ehemalige RAF-Angehörige, Inge Viett, zum Aufbau einer "revolutionäre(n) Bewegung" offen aufrufen. Linksextremisten artikulierten ihre Feindseligkeit im Zusammenhang mit Protesten gegen die Flüchtlingspolitik insbesondere gegen die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD). Dies belegten bundesweit zahlreiche Steinund Farbangriffe auf SPD-Parteibüros und Wohnobjekte von SPD-Politikern ( 5.2.5 Antirassismus). Der Schwerpunkt der Taten lag in Hamburg und Berlin. In einem Beitrag auf linksunten.indymedia listeten Berliner Linksextremisten diesbezügliche Straftaten auf und bekannten sich zum "Angriff gegen demokratische Parteien", insbesondere die SPD. 95 Linksextremismus Sonja Suder, eine ehemalige Angehörige der terroristischen "Revolutionären Zellen" (RZ) wurde im November 2013 nach einem gut einjährigen Prozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main aus der Haft entlassen. Die heute 80-jährige wurde wegen der Beteiligung an drei Brandbzw. Sprengstoffanschlägen der RZ in den 1970er Jahren zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Vom Tatvorwurf des dreifachen Mordes im Zusammenhang mit dem OPEC-Anschlag in Wien 1975 wurde sie freigesprochen. Der Haftbefehl wurde außer Kraft gesetzt, da Suder bereits einen Großteil der Strafe in der Untersuchungshaft abgesessen hatte. Das Verfahren in gleicher Sache gegen das RZ-Mitglied Christian Gauger wurde aus gesundheitlichen Gründen bereits im August 2013 gemäß SS 206a StGB eingestellt. Vor dem Hintergrund des Prozesses veröffentlichten "Freie Radikale" in der Zeck Nr. 173 (März/April 2013) den Text "Nichts ist vergessen und Niemand! Freiheit für Sonja Suder und Christian Gauger! Für Solidarität - Für militante Geschichtsarbeit - Militant in die Zukunft!". Darin nehmen sie positiven Bezug auf die der RZ zur Last gelegten Anschläge und betonen: "Diese militanten Aktionen waren und bleiben richtig und haben an Aktualität nichts eingebüßt." Am 26.08.2013 wurde auf linksunten.indymedia ein Text mit dem Titel "Hamburg: Angriff auf das Strafjustizgebäude" veröffentlicht, der sich auf eine Sachbeschädigung am Gebäude der Behörde für Justiz und Gleichstellung bezog. Die unbekannten Verfasser erklärten sich solidarisch mit Suder und den Betroffenen einer Hausdurchsuchung in Berlin am 14.08.2013. Auch in der Bekennung zur Sachbeschädigung am Bürogebäude der Firma ThyssenKrupp Industrial Solutions AG am 01.08.2013 in Hamburg erklärten sich die unbekannten Verfasser solidarisch mit Suder und betonten, dass die Aktionen der RZ "Teil der Geschichte militanter antimilitaristischer Kämpfe in der BRD" seien ( 5.2.3 Antimilitarismus). Neben der bereits seit 2011 laufenden "War starts here"-Kampagne ( 5.2.3 Antimilitarismus) rief eine "Arbeitsgruppe T.Error" 2013 zu einer weiteren "militanten Kampagne" auf. Anfang 2013 veröffent96 Linksextremismus lichte die Gruppe in der linksextremistischen Publikation "autonomes Blättchen" (Ausgabe 12) aus Hannover und in der Zeck Nr. 173 (März/April 2013) einen Text mit der Überschrift "m.i.l.i.T.a.n.z. - connecting people". In diesem Papier wird angeregt, eine "militante antikapitalistische(n) Kampagne" gegen die Telekom zu führen. Die Telekom sei ein Paradebeispiel neoliberaler Geschäftspraktiken und gehöre zu den Krisengewinnern. In Hamburg wurde der Kampagnenvorschlag am 27.04.2013 aufgegriffen, als unbekannte Täter mehrere farbgefüllte Gläser und Steine gegen die Fassade eines Bürogebäudes der Deutschen TeleKopie des "autonomen Blättchens" kom warfen. Auf der Straße wurde (Ausgabe 12) zusätzlich ein Fahrzeugreifen in Brand gesetzt. In der Zeck Nr. 175 (Ausgabe Juni/Juli 2013) bekannten sich "Solidarische und wuetende Autonome" zu der Sachbeschädigung. Man habe die Deutsche Telekom als "Krisenprofiteur und Kriegsdienstleister" sichtbar machen wollen. Die unbekannten Verfasser prangerten Sanierungsmaßnahmen im Zuge der Übernahme des griechischen Telefonkonzerns OTE und die Ausstattung der Bundeswehr mit Kommunikationstechnik durch t-systems an und nahmen dabei Bezug auf den Kampagnenvorschlag "m.i.l.i.T.a.n.z. - connecting people": "Mit dieser Aktion greifen wir die Idee aus Bremen und Berlin auf und leisten einen Beitrag in der vorgeschlagenen Kampagne gegen die Deutsche Telekom." In der Nacht zum 26.07.2013 wurde darüber hinaus in München ein Pkw mit Firmenaufdruck der Deutschen Telekom AG in Brand gesetzt. In unmittelbarer Tatortnähe konnten diverse frisch geklebte Plakate mit linksextremistischen Inhalten und dem Hinweis auf die Kampagne "m.i.l.i.T.a.n.z. - connecting people" festgestellt werden. 97 Linksextremismus Weitere klandestine Kleingruppenaktionen bezogen sich auf die Themenfelder Antikapitalismus und Antiimperialismus. Am 15.04.2013 verübten unbekannte Täter einen Farbanschlag gegen die Zeitarbeitsfirma "Arbeit und Mehr" in Hamburg-Altona. Am selben Tag wurde auf linksunten.indymedia eine Selbstbezichtigung einer Initiative "Der frühe Vogel wirft den Stein" eingestellt. Diese richtete sich gegen die Tätigkeit mehrerer Zeitarbeitsfirmen und prangerte die "Ausbeutung" von Arbeitslosen an. Weiter heißt es: "Die einzige Arbeit, die uns gefällt, ist die Zerstörung dieser lebensfeindlichen Gesellschaft!" Drei Tage später beschädigten unbekannte Täter mehrere Scheiben der im ersten Stock gelegenen Zeitarbeitsfirma "TimePartner". Aufgrund der zeitlichen Nähe zum 1. Mai ist zu vermuten, dass es sich hierbei um Mobilisierungsstraftaten im Hinblick auf die "Revolutionäre 1. Mai Demonstration" handelte ( 5.1.4). Am 28.01.2013 bewarfen Unbekannte mehrere Schaufensterscheiben von Bekleidungsgeschäften im Einkaufszentrum Mercado in Hamburg-Altona mit Steinen und farbgefüllten Gläsern. Am selben Tag wurde auf der Internetseite linksunten.indymedia ein Selbstbezichtigungsschreiben eingestellt, das die Tat mit den menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen in den Textilfabriken in Bangladesch und Pakistan begründete. Mit dieser einmaligen Aktion habe man "Mitstreiter_innen" animieren wollen, gleichgelagerte Taten auszuführen. Zwischen dem 02.04. und 04.04.2013 begingen unbekannte Täter mehrere Sachbeschädigungen zum Nachteil eines für eine Textilfirma als Rechtsanwalt tätigen Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft, eines Geschäftsführers der Textilfirma und dreier Filialen in Hamburg. Ein bei zwei Hamburger Tageszeitungen eingegangenes Selbstbezichtigungsschreiben bezog sich unter anderem auf Großbrände von Textilfabriken in Pakistan und Bangladesch und begründete die Tat als dringend erforderlichen "Angriff auf die globale kapitalistische Textilherstellung". 5. Undogmatische Linksextremisten Unter dem Begriff "Undogmatische Linksextremisten" werden Autonome (einschließlich "AVANTI - Projekt undogmatische Linke"), Anti98 Linksextremismus imperialisten und Anarchisten zusammengefasst. Ihr Gesamtpotenzial liegt in Hamburg bei etwa 620 Personen. Autonome sind undogmatisch, organisationskritisch und gewaltorientiert. Sie lehnen formelle Hierarchien und Organisationsstrukturen ab. Zwischen Autonomen und Anarchisten besteht insbesondere in Bezug auf die Betonung des Strebens nach "Freiräumen" eine ideologische Nähe. Dagegen weichen sie in ihren Ansichten deutlich von Antiimperialisten ab. Diese beziehen sich im Unterschied zu Autonomen auf den Marxismus-Leninismus und orientieren sich an internationalen "Befreiungsbewegungen". Insbesondere die Positionierung im Nahost-Konflikt ist ein hieraus resultierendes ständiges Konfliktthema zwischen Autonomen und Antiimperialisten. 5.1 Gruppen und Strukturen 5.1.1 Autonome Szene Autonome streben eine herrschaftsfreie Gesellschaft ohne staatliche Strukturen an. Ihre Agitation richtet sich daher insbesondere gegen Wirtschaftsunternehmen, Behörden und Parteien, die ihrer autonomen Argumentation zufolge staatliche Strukturen und das "kapitalistische System" stützen. Autonome befassen sich in diesem Kontext insbesondere mit den Themenfeldern Antifaschismus, Antirepression, Antimilitarismus und Stadtentwicklungspolitik/Anti-Gentrifizierung und entwickeln hieraus ihren praktischen Widerstand gegen das "kapitalistische System". Militanz wird als politische Aktionsform grundsätzlich befürwortet. Brandanschläge und Sachbeschädigungen sind für weite Teile der autonomen Szene ein wesentlicher Bestandteil des politischen Widerstandes. Da Autonome hierarchische Strukturen grundsätzlich ablehnen, finden sie sich meist themenund anlassbezogen in eher kurzlebigen, kleinen Gruppen zusammen. Darüber hinaus bestehen lose, einer häufigen Fluktuation unterworfene Kontakte und Netzwerke, die für Unterstützungsund Mobilisierungszwecke genutzt werden. 99 Linksextremismus "Rote Flora" Die "Rote Flora" ist seit 1989 der bedeutendste politische Treffund Veranstaltungsort der autonomen Szene in Hamburg. Seit drei Jahren thematisieren die Nutzer verstärkt eine mögliche Räumung des Objektes, da wiederholt Gerüchte über einen Verkauf des Grundstücks kursierten. Zur Information der Szene sowie zur Mobilisierung von Unterstützern fanden im Jahr 2013 in der "Roten Flora" vier Vollversammlungen und Solidaritätsveranstaltungen anlässlich der Räumungsgerüchte, aber auch im Rahmen weiterer einschlägiger Aktionsfelder wie Antifaschismus, Gentrifizierung und Antirepression statt. Seit Jahren veröffentlichen Autonome aus dem Umfeld der "Roten Flora" die alle zwei Monate erscheinende Szenezeitschrift "Zeck". Neben Internetplattformen wie "Indymedia" dient die Zeitschrift Szeneangehörigen auch überregional als Diskussionsplattform, zur Veröffentlichung von Demonstrationsaufrufen und zur Dokumentation von Selbstbezichtigungsschreiben zu begangenen Brandstiftungen und anderen Sachbeschädigungen. Bereits in einer Stellungnahme "Zum Schanzenfest 2012", die Anfang 2013 in der Zeck Nr. 172 (Januar/Februar 2013) veröffentlicht wurde, diskutierten Angehörige der "Schanzenfestvorbereitung" die Kommerzialisierung der Veranstaltung und die zunehmende Schwierigkeit, im Rahmen des Festes politische Inhalte zu transportieren. Hinzu komme nun die Sorge, dem "Szenario der Männergewalt" eine "Bühne" zu bieten. Diese Argumente wurden mit einem auf Indymedia am 21.07.2013 veröffentlichten Artikel unter dem Tenor: "Kein Schanzenfest ist auch keine Lösung!" bekräftigt. Hintergrund der Veröffentlichungen waren die Krawalle nach dem Schanzenviertelfest am 25.08.2012, in deren Verlauf sich nicht politisch motivierte Störer verbal und körperlich mit Anwohnern und Angehörigen der linksautonomen Szene auseinandersetzten. Dabei verletzten Gewalttäter zwei Personen durch Messerstiche in den Oberkörper. Letztlich fiel auch vor diesem Hintergrund der Entschluss, zumindest 2013 kein Schanzenviertelfest durchzuführen. 100 Linksextremismus Autonome aus der "Roten Flora" hatten Anfang 2010 die Kampagne "Flora bleibt unverträglich!" ins Leben gerufen. Ihre Befürchtungen um eine mögliche Räumung des Objekts steigerten sich im Sommer 2013, als Pläne für eine kommerzielle Nutzung des Grundstücks am Schulterblatt publik wurden. Der Eigentümer hatte gemeinsam mit einem Investor einen Bauantrag für ein mehrstöckiges Gebäude gestellt. Zwar ist jede Änderung des Bebauungsplanes an eine Nutzung als Stadtteilzentrum gekoppelt; die Nutzer der "Roten Flora" halten eine Räumung allerdings weiterhin für möglich. Ausdruck der Internetseite florableibt.blogsport mit der Überschrift: "Flora bleibt unverträglich und besetzt" Im August 2013 bekräftigten die Floranutzer ihre Position und mobilisierten Unterstützer für den Fall einer Räumung. Auf der Homepage der "Roten Flora" wurde am 16.08.2013 ein Text mit der Überschrift "Flora bleibt unverträglich und besetzt!" veröffentlicht, in dem deutlich gemacht wurde, dass man sich ab sofort auf mögliche "Angriffe" vorbereite: "Im Fall eines Angriffes rufen wir alle auf, direkt zum Gebäude zu kommen." Der Kampf um die "Rote Flora" sei eine "Auseinandersetzung um den Begriff von Stadt selbst". Man werde eine "Zerschlagung des Projekts Rote Flora nicht widerstandslos hinnehmen". 101 Linksextremismus Anfang September 2013 kündigten Szeneangehörige eine "Autonome Modenschau" für den 24.09.2013 in Hamburg-Rotherbaum an. Dem Aufruf zufolge wollte man die "heißesten Trends der kommenden Auseinandersetzung im Fall eines möglichen Angriffs auf die 'Rote Flora'" vorstellen. Für den Fall einer Räumung wurde unmissverständlich mit Gewalt gedroht und dazu aufgerufen, diese in die Nobelstadtteile Blankenese und Pöseldorf zu tragen. "Barrikaden, Scherbendemos oder zerstörte Luxuslimousinen" würden "im Fall einer Räumung der Roten Flora bald möglicherweise zum Alltag in genau diesen Stadtteilen" gehören. Wer zukünftig durch nächtliche Straßenschlachten mit Klasse beeindrucken wolle, brauche Stilsicherheit bei der Auswahl der Garderobe. "Kreativ-Tank" hierfür sei die "Rote Flora". "Hier kracht und rauscht es an Schanzenfesten und Maifeiertagen. Hier wird Hass auf das System gelebt. Hier wird Randale im Original entwickelt." Weiter heißt es: "Und etwas richtig platzierte Farbe wird sicher auch in ihrem Umfeld auf Begeisterung stoßen und für Zustimmung sorgen." An der tatsächlich störungsfrei verlaufenen "Autonomen Modenschau" beteiligten sich rund 300 Personen. Gleichzeitig wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass der friedliche und kreative Protest bei einer angestrebten Räumung der "Roten Flora" jederzeit ins Gegenteil umschlagen könne. Am 26.09.2013 warfen mehrere Täter Farbbeutel und Pflastersteine gegen die Hauswand des Wohnhochhauses "Kristall" am Holzhafen an der Großen Elbstraße. Vor dem Gebäude lagen mehrere Notizzettel mit der Aufschrift "Häuser besetzen - autonome Projekte verteidigen - wohnen für alle und zwar umsonst - Rote Flora bleibt - Investor_innenträume platzen lassen". In der Zeck Nr. 177 (November/Dezember 2013) wurde ein Selbstbezichtigungsschreiben ohne Gruppenbezeichnung unter der Überschrift: "26. September: Kristall - Perlenkette zerbeißen" veröffentlicht. Man habe am 26.09.2013 "ein paar Zacken in den 'Kristallwohnturm' in der Großen Elbstraße in Hamburg gebissen". Die Verfasser schlagen im "Falle einer Eskalation um die Rote Flora" vor, "nicht nur das Hamburger Schanzenviertel als Kampfterrain zu nutzen, sondern die Konfrontation in die Wohnviertel des Hamburger Establishments, nach Pöseldorf, in die Walddörfer und Elbvororte zu tragen". 102 Linksextremismus Im Rahmen einer Vollversammlung in der "Roten Flora" am 10.10.2013, an der mehr als 200 Personen teilgenommen haben, fiel die Entscheidung "für eine breit angelegte Kampagne zur Verteidigung des Projektes auf politischer wie praktischer Ebene". Hierzu werde man sich "bundesweit und international vernetzen und auf diesen Angriff entschlossen reagieren". Demonstration am 21.12.2013 Ab Oktober 2013 wurde auf der Internetseite der Kampagne "Flora bleibt unverträglich!" zu einer bundesweiten Demonstration am 21.12.2013 unter dem Tenor: "Rote Flora verteidigen - Esso-Häuser durchsetzen! Gegen rassistische Zustände - Bleiberecht für alle!" mobiAufruf im Internet zur bundesweiten Demonstration am 21.12.2013 lisiert. Während der Aufruf zunächst auch Proteste gegen die Situation der Flüchtlinge aus Lampedusa und das Thema Gentrifizierung einschloss, spitzten die autonomen Organisatoren die Mobilisierung letztlich auf die gewaltorientierte autonome Szene und den Erhalt der "Roten Flora" zu. "Die Demonstration sehen wir daher als Kampfansage an die Stadt und mögliche Investoren, an alle Rechtspopulist_innen oder religiösen Spinner: An der Flora gibt es nichts zu verdienen, sie 103 Linksextremismus ist und bleibt Problemimmobilie und Teil der Kämpfe von sozialen Bewegungen in Hamburg und weltweit. Als besetztes, unverträgliches Projekt kann sie nicht befriedet werden." Im Vorfeld der Demonstration führten Hamburger Szeneangehörige zahlreiche Informationsund Mobilisierungsveranstaltungen im Bundesgebiet durch. Schon Wochen vor dem Termin kündigten Linksextremisten unter anderem aus Berlin, Köln, Leipzig, Bremen und der Schweiz ihre Anreise an. Festzustellen war, dass diese Mobilisierung nicht nur in der autonomen Szene, sondern im gesamten Bereich des gewaltorientierten Linksextremismus aufgegriffen wurde. Indymedia-Kommentare waren durchzogen von entmenschlichenden Aussagen über Polizisten wie: "Polizisten sind keine Menschen! Entweder Schwein oder Mensch...". Auch diverse Mobilisierungsstraftaten, insbesondere Sachbeschädigungen im Vorfeld der Demonstration, ließen auf ein erhebliches Gewaltpotenzial für den 21.12.2013 schließen. So protestierten am Abend des 12.12.2013 rund 200 Personen im Bereich Sternschanze unter dem Tenor "Flora bleibt" gegen eine mögliche Räumung des Objekts. Kurz darauf wurde ein besetzter Funkstreifenwagen der Polizei Hamburg von etwa 30 Personen mit Steinen und Metallstangen angegriffen sowie Fensterscheiben des Polizeikommissariates 16 an der Lerchenstraße mit Steinen beschädigt. Am 21.12.2013 versammelten sich rund 7.300 Personen, darunter etwa 4.000 Gewaltbereite, vor der "Roten Flora". Mindestens 2.000 Personen waren aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland angereist. Bereits zu Beginn der Demonstration eskalierte die Situation. Polizeikräfte wurden massiv mit Steinen und Pyrotechnik beworfen, woraufhin der Polizeiführer die Versammlung auflöste. Demonstrationsteilnehmer begingen anschließend zahlreiche zum Teil schwere Straftaten - insbesondere Brandstiftungen an Einsatzfahrzeugen, Sachbeschädigungen an diversen Gebäuden und Körperverletzungen zum Nachteil von Polizeibeamten. Mehrere Störergruppen mit jeweils einigen Hundert Personen lieferten sich bis in die Nachtstunden die seit Jahren heftigsten Auseinandersetzungen mit der Polizei. 104 Linksextremismus An der Elbchaussee begingen unbekannte Täter mehrere Sachbeschädigungen an Wohnobjekten und einem Bürokomplex. In einem anschließend bei der "Hamburger Morgenpost" eingegangen Selbstbezichtigungsschreiben bekannten sich die anonymen Verfasser auch zu einer Sachbeschädigung an der "Academy for Architectural Culture" an der Rainvilleterasse am 20.12.2013. Im Bekennerbrief befassen sich die Täter mit den Themen Antigentrifzierung, Antimilitarismus und Antikapitalismus. Am Rande erklären sie sich zudem solidarisch mit der "Roten Flora" und den Flüchtlingen aus Lampedusa. Es wurden insgesamt 20 Personen, davon zehn mit Hamburger Wohnsitz, festund 99 namentlich erfasste Personen in Gewahrsam genommen. 169 Polizeibeamte erlitten Verletzungen im Einsatz. In den Tagen und Wochen nach der Demonstration wurden zahlreiche Ereignisschilderungen, Stellungnahmen und Ausblicke für die Zukunft im Internet veröffentlicht. "Berliner Autonome" werteten die Demonstration am 22.12.2013 auf Indymedia als Vorgeschmack auf die Ereignisse im Falle einer Räumung der "Roten Flora". Publikationen mit einer besonders hohen Gewaltaffinität verliehen der innerhalb der linksextremistischen Szene geführten Militanzdebatte neuen Diskussionsstoff ( 4 Militanzdebatte und linksextremistische Gewalt). Bei der Mobilisierung für den 21.12.2013 handelte es sich um die größte in Hamburg seit den Auseinandersetzungen um die Hafenstraße in den 1980er Jahren. Das Ausmaß der bundesweiten Mobilisierungsund Resonanzstraftaten war enorm. Am 23.12.2013 bekannte sich beispielsweise eine Gruppe "Flora und Fauna" zu drei versuchten Anschlägen mit Brandund Sprengvorrichtungen in Göttingen auf die Bundespolizei, das Hauptzollamt und das Verwaltungsgericht. Die Täter erklärten sich solidarisch mit den Protesten in Hamburg am 21.12.2013 und der "Roten Flora". 5.1.2 AVANTI - Projekt undogmatische Linke AVANTI ist eine Organisation, die sich schwerpunktmäßig mit den Themenfeldern Antifaschismus, Antimilitarismus, Antirassismus, Klimawandel und "sozialen Kämpfen" beschäftigt. Sie entstand 1989 aus einem Zusammenschluss zweier autonomer Gruppen aus Schles105 Linksextremismus wig-Holstein und verfügt derzeit über Gruppen in Berlin, Bremen, Hamburg, Hannover, Kiel, Lübeck und Norderstedt, die miteinander vernetzt sind. Die seit Jahren angestrebte bundesweite Präsenz ist nicht vorangekommen. AVANTI verdeutlicht seine systemüberwindende Ausrichtung in dem 2004 überarbeiteten Grundsatzpapier: "Unsere Überzeugung war und ist, dass die heutige Gesellschaft revolutionär verändert werden muss und dass die hierfür Motiv auf der Internetseite notwendige gesellschaftliche "AVANTI - Projekt undogmatische Linke" Gegenmacht nicht allein aus spontanen Bewegungen bestehen kann, sondern die Beteiligung revolutionärer Organisationen braucht." Um den Gesellschaftsumbau zu erreichen, legitimiert AVANTI in seinem Grundsatzpapier auch revolutionäre Gewalt als letztes Mittel: "Unsere Utopie ist [...] die einer gewaltund herrschaftsfreien Gesellschaft. Dennoch haben RevolutionärInnen immer wieder zum Mittel der Gewalt gegriffen. [...] Wir sind daher der Überzeugung, dass die Entscheidung zum Einsatz revolutionärer Gewalt sehr genau abgewogen werden muss und nur als letztes Mittel gelten kann". Mit der Auffassung, dass die Systemüberwindung eine Organisierung voraussetzt, hebt sich AVANTI von der typischen organisationskritischen Einstellung autonomer Gruppierungen ab. Seine theoretische Basis ist von kommunistischen Ideologieelementen geprägt, die Aktionsformen entsprechen denen autonomer Gruppen. Eine Zusammenarbeit mit nicht-extremistischen Gruppierungen wird ausdrücklich befürwortet. Dahinter verbirgt sich das Bemühen um gesellschaftliche Verankerung der eigenen Position. Hierzu führt AVANTI aus: "Gesellschaftliche Verankerung meint die Einbettung von AVANTI in ein Netzwerk von Bündnissen und/oder Kontakten sowohl mit anderen linken (nicht unbedingt revolutionären) Organisationen als auch mit politisch interessierten und engagierten Menschen, die z. B. in politischen Gruppen oder Bürgerinitiativen aktiv sind. [...] Denn Verankerung entsteht [...] durch gemeinsame Erfahrungen in politischen Kampagnen und Kämpfen." 106 Linksextremismus Überregional engagiert sich AVANTI in dem bundesweiten Netzwerk "Interventionistische Linke" (IL). Hierin arbeiten neben Gruppierungen aus der autonomen und der antiimperialistischen Szene einzelne nicht-extremistische Organisationen und Einzelpersonen zusammen. Der Schwerpunkt der IL lag 2013 in den Protesten gegen die Sparund Reformmaßnahmen im Zuge der Finanzkrise, die in den sogenannten "Blockupy - Aktionstagen" am 31. Mai und 01. Juni 2013 mündeten. Die IL warb in einem eigenen Aufruf, die Stadt Frankfurt am Main "ein zweites Mal zu einem Knotenpunkt des Kampfes gegen die deutsch - europäische Troika" zu machen, und forderte zum "kollektiven Ungehorsam" sowie einer Beteiligung am antikapitalistischen Block auf der Demonstration am 01.06.2013 unter dem Motto "Europäische Solidarität gegen das Krisenregime von EU und Troika" auf. An der Demonstration nahmen etwa 5.000 Personen teil. Aufgrund von Verstößen gegen polizeiliche Auflagen und gegen das Versammlungsgesetz (Vermummung, Zünden von Pyrotechnik und Farbbeutelwürfe), insbesondere durch Teilnehmer des "antikapitalistischen Blocks", stoppte die Polizei die Demonstration. Rund 900 Personen wurden durch Einsatzkräfte zum Zweck der Identitätsfeststellung eingeschlossen. Sowohl von den Eingeschlossenen als auch von anderen Demonstranten wurde die Polizei weiter mit Pyrotechnik, spitzen Gegenständen, Holzlatten, Fahnenstangen, Pfefferspray und Tritten attackiert sowie mit Flaschen und Farbbeuteln beworfen. Die Demonstration wurde von der Versammlungsbehörde für beendet erklärt. 45 Personen wurden vorläufig festgenommen, mehrere Demonstrationsteilnehmer und Polizeibeamte wurden verletzt. Angehörige der AVANTI Ortsgruppe Hamburg hatten sich am "antikapitalistischen Block" beteiligt. Auf ihrer Homepage verurteilte AVANTI, dass die Polizei durch einen "Kessel" "die Demonstrant_innen in gute Bürger-innen und kriminelle Gewaltbereite" habe spalten wollen. "Die Gesamtdemo" habe sich jedoch mit den "Eingekesselten" solidarisiert. Für 2014 kündigte die AVANTI Ortsgruppe Hamburg an, "laut und kraftvoll gegen die Austeritätspolitik der EU in Frankfurt zu protestieren". Unter dem Motto "RISE UP! Für eine solidarische und klassenlose Gesellschaft!" rief das sogenannte "Rise up - Bündnis" zur Bildung eines "klassenkämpferischen / antikapitalistischen Blocks" innerhalb 107 Linksextremismus der DGB - Demonstration zum 1. Mai in Hamburg auf. An diesem Bündnis sind neben AVANTI die Gruppen ATES.H, PRP ( 5.1.4) sowie kleinere anarchistische Gruppen beteiligt. Der Agitationsschwerpunkt der nach wie vor 40 Mitglieder umfassenden Hamburger AVANTI Ortsgruppe lag 2013 in dem Themenfeld "Soziale Kämpfe", das sich insbesondere gegen die "Flüchtlingsund Wohnungspolitik" des Hamburger Senats richtete. AVANTI rief zur Teilnahme an den Demonstrationen der nicht-extremistischen Gruppe "Lampedusa in Hamburg" am 02.11.2013 unter dem Motto "Wir kämpfen für unser Recht" und am 21.12.2013 der Kampagne "Flora bleibt" mit dem Tenor "Rote Flora verteidigen - EssoHäuser durchsetzen! Gegen rassistische Zustände - Bleiberecht für alle!" auf. Die Forderungen "Wohnraum vergesellschaften" und "Mietenwahnsinn stoppen!" artikulierte AVANTI Hamburg auch 2013. In der 2012 erschienen IL-Broschüre "Vergesellschaftung" schreibt die Ortsgruppe: "Um guten Wohnraum für alle Menschen dauerhaft sicherzustellen, müssen wir mit der Warenund Eigentumslogik brechen, auf der die Wohnraumversorgung im Kapitalismus beruht. [...] Anstatt davon auszugehen, dass Grundstücke und Häuser immer irgendwem gehören müssen, sollten wir sie als Allgemeingüter, als Commons begreifen." 5.1.3 Rote Hilfe e.V. (RH) Seit ihrer Gründung 1975 fungiert die Rote Hilfe e.V. (RH) nach eigeRote Hilfe e.V. im Internet ner Aussage als "parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutzund Solidaritätsorganisation". Sie unterstützt von strafprozessualen Maßnahmen betroffene Aktivisten finanziell bei Anwaltsund Gerichtskosten. Die Rote Hilfe fordert in ihren Publikationen dazu auf, auch hinsichtlich der Aufklärung von Straftaten die Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden konsequent zu verweigern. Die Zeitschrift "Die Rote Hilfe" wird vierteljährlich veröffentlicht. 108 Linksextremismus Durch ihre Agitation gegen staatliche Repression und ihren Status als Hilfseinrichtung ist die Rote Hilfe innerhalb der linksextremistischen Szene unumstritten. Ihr Mitgliederbestand setzt sich aus allen Teilbereichen linker und linksextremistischer Organisationen zusammen. Unter den bundesweit wie im Vorjahr etwa 6.000 und den rund 600 Hamburger Mitgliedern (2012: 570) befinden sich zahlreiche passive Unterstützer. Nur sehr wenige Mitglieder arbeiten in der Gruppe aktiv mit. Die Ortsgruppe Hamburg bietet wöchentliche Beratungstermine und Veranstaltungen zu aktuellen Themen an. Der monatlich erscheinende Newsletter "pressback", in dem aktuelle Beiträge zum Thema "Antirepression" erscheinen, wird von der Roten Hilfe Hamburg gefördert. 2013 gab die Ortsgruppe Hamburg das Buch "Eurovisionen - Aspekte und Entwicklungen der europäischen Repressionsarchitektur" heraus. Die Autoren setzen sich mit Themen wie zum Beispiel den "Demokratiedefiziten" von EU-Institutionen auseinander. Die Ausführungen kamen zu dem Schluss, dass "jegliche wirksame politische und soziale Opposition ausgeschaltet" werde, um "außenpolitische, kolonialistische Interessen mit wirtschaftspolitischen Methoden oder zur Not auch militärisch durchsetzen zu können [...]". 5.1.4 Antiimperialistische Gruppen Auf der Grundlage ihrer marxistisch-leninistischen Weltanschauung sehen Antiimperialisten den Imperialismus als Stadium des Kapitalismus an, in dem der Reichtum der Industrienationen auf der ökonomischen und militärisch abgesicherten Ausbeutung von Entwicklungsländern beruht. Deshalb agitieren sie vor allem gegen weltweit tätige Konzerne sowie nationale und internationale Institutionen. Wie Autonome lehnen sie das Gewaltmonopol des Staates ab und reklamieren für sich zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele ein Recht auf Widerstand gegen das "System", was auch gewalttätige Aktionen einschließt. Dennoch gibt es aufgrund ideologischer Differenzen kaum Berührungspunkte zwischen Antiimperialisten und Autonomen. Neben der jährlichen Mobilisierung zur "Revolutionären 1. Mai-Demonstration" hat die antiimperialistische Szene Hamburgs mittlerweile auch in ihren öffentlichen 109 Linksextremismus Stellungnahmen zu einer Kontinuität gefunden und vertritt ihre marxistisch-leninistische und zum Teil maoistische Auffassung. Langjähriger Treffpunkt der rund 100 Hamburger Antiimperialisten ist das "Internationale Zentrum" in der Brigittenstraße 5 (B5). Zum einen unterstützen die dort ansässigen Gruppen terroristische beziehungsweise kommunistische Organisationen aus Indien, den Palästinensischen Autonomiegebieten und der Türkei. Zum anderen forcieren Gruppen die Gründung einer kommunistischen Partei in Deutschland. Zu den antiimperialistischen Gruppen gehören die "Rote Szene Hamburg" (RSH), die "Sozialistische Linke" (SoL), das "Bündnis gegen imperialistische Aggression" (BgiA), das "Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen" (Netzwerk), das "Projekt Revolutionäre Perspektive" (PRP) und die Gruppe "ATES.H" (türkisch: Feuer). RSH und SoL bemühen sich, Jugendliche und junge Erwachsene durch Veranstaltungen und den vermeintlich revolutionären "Kampf auf der Straße" für Aktionsformen zu gewinnen, um sie anschließend mit marxistisch-leninistischem Gedankengut zu indoktrinieren. Anfang 2013 stellte die RSH zu diesem Zweck "Bildungstexte" zu den Klassikern des Marxismus-Leninismus auf ihre Homepage. Aufrufe zur Teilnahme an Demonstrationen in Hamburg und den umliegenden Bundesländern sowie politische Stellungnahmen sind wiederholt mit der Aufforderung zu strafbaren Handlungen verbunden. Die Gruppe SoL veröffentlichte 2013 eine Erklärung, wonach sie "allgemeingültigen marxistischen Prinzipien über die revolutionäre Gewalt, den revolutionären Krieg und die Machtergreifung" verpflichtet sei. RSH und SoL gehören zu den im "[3A]*Revolutionäres Bündnis" aktiven Gruppen, das sich selbst als "antifaschistisch, antimilita"[3A]*Revolutionäres Bündnis" im Internet ristisch und antikapitalistisch" definiert und in mehreren Städten, unter anderem auch in Berlin und Stuttgart vertreten war. Das Bündnis mobilisierte im Internet zu Protesten gegen den G8-Gipfel 2013 in Nordirland sowie 2015 in Deutschland. Hierbei 110 Linksextremismus betonten sie, dass der Widerstand "entschlossen und militant gegen die Politik der Imperialisten vorgehen" müsse. Ab dem 16.07.2013 rief die Gruppe SoL auf ihrer Homepage zu einer Wahlboykottkampagne anlässlich der Bundestagswahlen 2013 auf. Der Parlamentarismus stütze das imperialistische System und müsse durch "revolutionäre Gewalt" abgeschafft werden. Der Maoismus sei die höchste Stufe des Marxismus; eines seiner Grundprinzipien sei die "revolutionäre Gewalt, als eine unbedingte Notwendigkeit für die Machtergreifung durch das Proletariat". Am 05.09.2013 schloss sich die RSH der Wahlboykottkampagne an und veröffentlichte ein Video mit dem Tenor "Regierungen wechseln - Unterdrückung bleibt!". Wenige Tage später wurden im Hamburger Stadtgebiet diverse Graffitis, versehen mit dem Schriftzug "Für mehr Jugendgewalt - gegen Ausbeutung und Unterdrückung" sowie dem "Hammer-und-Sichel"-Symbol und dem Schriftzug RSH, festgestellt. Bilder von dieser Aktion stellte die RSH anschließend auf ihrer Facebook-Seite ein. Eine Woche vor der BundestagsRote Szene Hamburg im Internet mit der wahl rief die RSH dazu auf, "auf Wahlboykottkampagne: "Regierungen wechseln - Unterdrückung bleibt!" die Wahlen [zu] scheißen und den Kampf auf die Straße [zu] bringen", um "den Kommunismus" aufzubauen. Auf ihrer Homepage wertete die SoL die auch in Berlin und Köln durchgeführte Kampagne als Erfolg, die ihnen Kraft und Mut für kommende Aufgaben gegeben habe. "Wir haben uns auf die Seite der Barrikade gestellt und sind bereit [...] über die Köpfe all derer zu marschieren, die sich unserer Klasse in den Weg stellen." 111 Linksextremismus RSH und SoL solidarisierten sich auch mit ausländischen kommunistischen und maoistischen Organisationen. So hielt die Gruppe SoL am 18.05.2013 anlässlich der Demonstration zum 40. Jahrestag der Ermordung des TKP/ML-Mitbegründers Ibrahim KAYPAKKAYA einen Redebeitrag, in dem sie betonte, dass es eine Kommunistische Partei brauche, die "aufbauend auf den Meilensteinen in der Entwicklung des Marxismus, die sozialistische Revolution, als Teil und im Dienste der proletarischen Weltrevolution, hier auf die Tagesordnung" setze. Am 06.06.2013 äußerte sich die RSH positiv zu einem Angriff auf eine Wagenkolonne der indischen Kongresspartei durch die "Communist Party of India - Maoist" (CPI-M), bei dem 23 Personen getötet und 30 Personen verletzt wurden. Sie befürwortete "taktische Angriffe auf bürgerliche Parteien und unterdrückende und reaktionäre Kräfte" und habe "kein Mitleid mit den herrschenden Imperialisten und ihren Lakaien." Anfang Mai 2013 veröffentlichte die Gruppe "Projekt Revolutionäre Perspektive" (PRP) auf ihrer Homepage eine "Zeitung zum 1. Mai Projekt Revolutionäre Perspektive im Internet 2013". Danach sei "Der Aufbau einer Gegenmacht in sämtlichen gesellschaftlichen Bereichen der Kern eines revolutionären Prozesses." Gleichzeitig grenzte sich die Gruppe von der autonomen Szene ab. "Wer auf die Organisierung zugunsten kurzlebiger und sprunghafter Zusammenschlüsse verzichten will - wie Teile der autonomen und anarchistischen Szene - verweigert sich einer strategischen Weiterentwicklung des revolutionären Prozesses." PRP nähert sich damit weiter Gruppen wie der Interventionistischen Linken (IL) oder AVANTI an, die politische Bündnisse auch außerhalb der eigenen Ideologie anstreben und den Aufbau einer "Gegenmacht" betreiben wollen. PRP gehört wie die IL und AVANTI dem sogenannten "Rise up - Bündnis" an ( 5.1.2 AVANTI). Dies gilt auch für die Gruppe "ATES.H". Ein Aktionsschwerpunkt 2013 waren die sogenannten "Lampedusa"-Proteste ( 5.2.5). Ferner unterstützte die Gruppe mehrere Solidaritätsaktionen für die terroristische PKK ( III. 4.). Für den 16.11.2013 mobilisierte "ATES.H" in diesem Zusammenhang zur Teilnahme an einer Demonstration in Berlin unter 112 Linksextremismus dem Tenor "Friedensprozess unterstützen - PKK-Verbot aufheben". Auf einer Kundgebung vor dem französischen Generalkonsulat in Hamburg am 12.06.2013 anlässlich der Tötung dreier PKK-Aktivistinnen in Paris im Januar 2013 betonte die Gruppe "ATES.H", dass die drei "aktive Kämpferinnen der kurdischen revolutionären Freiheitsbewegung" gewesen seien, "die sich seit Jahrzehnten in einem Kampf um Freiheit und Selbstbestimmung" befände. Das "Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen" (Netzwerk) unterstützt auch ausländische, inhaftierte Linksextremisten unter anderem durch Informationsveranstaltungen. In einem Interview vom 03.07.2013 schilderte ein Angehöriger des Netzwerkes die Beweggründe der Gruppierung für die Unterstützung politischer Gefangener: "Wir sehen das als Teil eines Kampfes, um die kapitalistischen Verhältnisse, welche zu ihrer Inhaftierung führten, grundlegend umzuwälzen." Das Netzwerk gibt die Zeitschrift "Gefangenen Info" heraus, die in früheren Jahren unter dem Namen "Angehörigen-Info" vornehmlich Unterstützungsarbeit für RAF-Angehörige geleistet hatte. Neben Hamburg ist das Netzwerk auch in Berlin, Magdeburg und Stuttgart aktiv. Vom 16.-24.03.2013 veranstaltete das Hamburger "Netzwerk" im Centro Sociale eine Ausstellung und Veranstaltungen unter dem Motto "Kultur und Widerstand von 1967 bis heute". Anlass hierfür war der "Tag des politischen Gefangenen" am 18.03.2013. Bereits 2012 hatte das Netzwerk im Vorwort zu dem Buch "Eine kurze Geschichte der RAF" das vorherige Fehlen einer "solidarischen Broschüre" über die 1998 aufgelöste terroristische Gruppierung bemängelt. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe fand auch eine Lesung des Buches statt. Das "Bündnis gegen imperialistische Aggression" (BgiA) beschreibt sich selbst als Zusammenschluss "von Gruppen, Organisationen, Parteien und Einzelpersonen aus verschiedenen Ländern". Ihre gemeinsame Basis sei "der antiimperialistische und internationalistische Kampf". Am 08.02.2013 organisierte das BgiA gemeinsam mit der linksextremistischen Gruppierung "Zusammen Kämpfen" eine Veranstaltung unter dem Tenor "Damals wie heute: den antifaschistischen Selbstschutz organisieren!", an der rund 80 Personen teilnahmen. Dem Aufruf zufolge seien "faschistische Gewalt und staatlicher Terror zwei unzertrennliche Elemente ein und desselben Systems". Hierbei handelte 113 Linksextremismus es sich um den Auftakt zu einer Veranstaltungsrundreise, die in mehreren Städten Station gemacht hat. "Zusammen Kämpfen" existiert in mehreren Bundesländern, aber nicht in Hamburg. Bündnis gegen imperialistische Aggression im Internet Seit Juli 2013 betreibt das BgiA eine Website zur "Unterstützung des Volkskriegs" in Indien. Dort heißt es: "Diese Bewegung kämpft unter der Führung der Kommunistischen Partei Indiens (Maoisten) im Volkskrieg für die Zerschlagung des alten indischen Staates und [...] für den Kommunismus." Am 01.07.2013 hatte das BgiA daher alle Antiimperialisten dazu aufgerufen, "sich am internationalen Aktionstag zur Unterstützung des Volkskrieges in Indien zu beteiligen". Das herausragende Ereignis für das antiimperialistische Lager Hamburgs war erneut die "Revolutionäre 1. Mai-Demonstration". Mehrere Gruppen mobilisierten dazu mit eigenen Aufrufen. Ab Mitte April wurden in Hamburg Sachbeschädigungen, insbesondere Graffitis festgestellt, die mit den Parolen "1.Mai sei dabei!" und "Klasse gegen Klasse!" für die Demonstration am "1.Mai HH 18 Uhr Feldstrasse!" warben. (Zu den Sachbeschädigungen an Hamburger Zeitarbeitsfirmen siehe 4. Militanz) Anlässlich des 1. Mai 2013 veröffentlichte die SoL einen Text unter dem Tenor: "ES LEBE DER 1.MAI! DIE REBELLION IST GERECHTFERTIGT!". Hierin trat sie vehement für den Kommunismus und den "(Wieder-)Aufbau der KPD" ein. Erneut betonte die Sol, dass man den Kommunismus "nur durch revolutionäre Gewalt" erreichen könne. Jedes Parteimitglied müsse hierzu "KämpferIn der revolutionären Armee" sein. Das BgiA mobilisierte neben der "Revolutionären 1. Mai-Demonstration" auch zu einem "internationalistischen Block auf der DGB-Demons114 Linksextremismus tration". In seinem Aufruf forderte es: "(...) schlagen wir dieses verhasste System kaputt! Verbinden wir uns mit den nationalen Befreiungsbewegungen und revolutionären Kämpfen in der Welt, seien wir eins mit ihnen - lassen wir den Imperialisten kein ruhiges Hinterland!" Auch die Gruppe PRP rief gemeinsam mit anderen linksextremistischen Gruppen aus dem Bundesgebiet unter dem Tenor: "Für eine revolutionäre Perspektive! Heraus zum 1. Mai 2013" zur Teilnahme an "Revolutionären 1. Mai-Demos" auf. Im "herrschenden System der globalen Ausrichtung [...] nach den Profitinteressen einer kleinen profitierenden Klasse" könne es für "uns als Lohnabhängige keine Perspektive geben". Es gebe nur eine Wahl: "Kämpfen lernen, Widerstand organisieren, Gegenmacht aufbauen!". Während vormittags die DGB-Demonstration mit etwa 5.300 Teilnehmern, darunter rund 400 Linksextremisten, stattfand, marschierten am Abend des 01.05.2013 rund 1.400 überwiegend linksextremistische Teilnehmer unter dem Motto: "Das Proletariat hat kein Vaterland" durch Hamburg. Aus dem Aufzug heraus und unmittelbar nach dessen Ende wurden Polizeibeamte mit Glasflaschen und Pyrotechnik beworfen. In den späten Abendstunden begingen 250 Gewaltbereite in Kleingruppen im Schanzenviertel zahlreiche Sachbeschädigungen an Fahrzeugen, Bauzäunen, Papiercontainern und einer HASPA-Filiale in der Wohlwillstraße. Zehn Personen wurden festoder in Gewahrsam genommen. Nach der Demonstration zeigte sich die RSH auf ihrer Facebook-Seite zufrieden. Da der "Kampf [...] gerade erst begonnen" habe, gelte es nun "das Jahr über weiter für die Revolution" und "den Kommunismus" zu kämpfen. Auch die SoL wertete die Abläufe als Erfolg: "Die Ansicht, dass man in Hamburg nicht mit Hammer und Sichel für den 1. Mai werben kann, dass die Massen den Kommunismus ablehnen und nicht unter unseren Fahnen laufen wollen, hat sich als falsch herausgestellt." 115 Linksextremismus 5.1.5 Anarchisten Anarchisten streben nach einer Gesellschaft ohne Herrschaft. Jede Art von Hierarchie bedeute "Unterdrückung von Freiheit" und wird folglich von ihnen abgelehnt. Diese Grundüberzeugung ist das einzige verbindende Element innerhalb der zersplitterten anarchistischen Szene in Hamburg, die aus etwa 50 Anhängern besteht. Haupttreffpunkt der anarchistischen Szene ist das selbstverwaltete Libertäre Kulturund Aktionszentrum "Schwarze Katze" (LKA) in Eimsbüttel. Nutzer der "Schwarzen Katze" sind libertäre und anarchistische Gruppen, insbesondere die "Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union" (FAU). Ein weiterer Treffpunkt der anarchistischen Szene ist das "Libertäre Zentrum" (LIZ). Neben wenigen traditionellen Anarchisten nutzen auch Angehörige der autonomen Hamburger Szene das selbstverwaltete LIZ im Karolinenviertel als Veranstaltungsund Versammlungsort. Nach eigener Darstellung sei das seit Anfang der 1990er Jahre existierende LIZ ein "Ort für herrschaftsfreie, antiautoritäre Projekte und Ideen". 2013 fanden dort "Anarchistische Abende", das alljährliche Hoffest und eine "Veranstaltungsreihe gegen die tägliche Beherrschung unserer Leben! Gegen die Arbeit!" statt. Lediglich die Ortsgruppe der anarchosyndikalistisch organisierten "Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union" (FAU), als größte konstante Gruppe, war in Hamburg mit einzelnen Aktivitäten wahrnehmbar. Die an die "Internationale Arbeiter Assoziation" (IAA) angebundene FAU bezeichnet sich selbst als Gewerkschaft und engagiert sich vorrangig in der Betriebsarbeit. Sie strebt eine "herrschaftslose, ausbeutungsfreie auf Selbstverwaltung begründete Gesellschaft" an. Um sie durchzusetzen, will die FAU "sämtliche Mittel der Direkten Aktion, wie z. B. Besetzungen, Boykotts, Streiks etc." anwenden. Bundesweit gehören der FAU-IAA über 300 Mitglieder an, davon rund 30 in Hamburg. Sie ist Herausgeber der zweimonatlich erscheinenden Publikation "Direkte Aktion", die als revolutionäre Gewerkschaftszeitung und auf der Grundlage des Klassenkampfes den Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit verdeutlichen will. 116 Linksextremismus Die FAU beteiligte sich an mehreren Demonstrationen, unter anderem am 1. Mai 2013. Die Hamburger Ortsgruppe der FAU bot ab Herbst 2013 eine Veranstaltungsreihe zum Thema "Kollektivbetriebe und postkapitalistische Ökonomie" an. Weitere kleinere anarchistische Zusammenschlüsse in Hamburg sind die "Anarchistische Gruppe /Rätekommunisten" (AG/R) und die Gruppe "Libertäre Harburg", die als Unterstützer im Rahmen der DGB-Demonstration zum 1. Mai 2013 in Hamburg unter dem Motto "RISE UP! Für eine solidarische und klassenlose Gesellschaft!" zur Bildung eines "klassenkämpferischen / antikapitalistischen Blocks" innerhalb der Demonstration aufriefen. 5.2 Aktionsfelder 5.2.1 Antirepression Militante Linksextremisten bestreiten das Gewaltmonopol des Staates und beanspruchen für sich ein Recht auf Widerstand. Die strafrechtliche Verfolgung linksextremistischer Rechtsbrüche bezeichnen sie als "Repression", die vornehmlich der "Ausforschung", "Einschüchterung" sowie für "Angriffe auf linke Strukturen" diene. Hierzu gehören sämtliche staatlichen Maßnahmen zur Prävention und Verfolgung von Straftaten wie Videooder Telefonüberwachung, Durchsuchungen und erkennungsdienstliche Behandlungen. In Hamburg hat seit 2011 auch der Protest gegen Gefahrengebiete an Bedeutung gewonnen. Angesichts der allgemeinen Kriminalitätslage und Drogenproblematik im Stadtteil Sternschanze wurde vom 01.06.2013 bis zum 16.10.2013 durch die Polizei ein Gefahrengebiet ( VSB 2011, S. 121) erklärt. Am 13.09.2013 fand eine nicht angemeldete Versammlung unter dem Motto "Gegen alle Gefahrengebiete! In Hamburg-Sternschanze und überall sonst!" mit etwa 70 Personen statt. Die Teilnehmer versammelten sich vor der "Roten Flora", schossen Leuchtmunition in die Luft und hinterließen Farbschmierereien und Aufkleber an den Hauswänden. Unter der Überschrift "Ein heißes Jahresende für die Schanze" wurde auf Indymedia für eine Demonstration am 26.10.2013 mit dem Tenor "Still not loving Gefahrengebiete - Gegen Polizeiwillkür und rassistische Kontrollen!" mobilisiert. An der Demonstration nahmen 760 Personen 117 Linksextremismus teil, von ihnen versammelten sich im Anschluss etwa 80 zu einer nicht angemeldeten Versammlung. Eine Straßenblockade wurde von der Polizei aufgelöst. Neben der "Roten Hilfe" ( 5.1.3) kommt dem "Ermittlungsausschuss" (EA) bei den Aktivitäten gegen "staatliche Repression" eine wichtige Bedeutung zu. Der EA unterstützt insbesondere Personen, die im Zusammenhang mit linksextremistischen Versammlungen festgenommen wurden. Hierzu ist er insbesondere während vieler linker und linksextremistischer Versammlungen telefonisch erreichbar. Weiterhin berät der EA insbesondere Linksextremisten im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden und stellt Kontakte zu Rechtsanwälten her. Zudem dokumentiert der EA Fälle möglicher Repression und unterstützt so die Agitation gegen polizeiliche Maßnahmen. Seine Beratungstätigkeit nutzt der EA auch dafür, nachdrücklich das linksextremistische Dogma "Anna und Arthur halten das Maul" zu propagieren, wonach mit Strafverfolgungsbehörden nicht geredet werden darf. Am 13.02.2013 informierte der EA über polizeiliche Ermittlungen im Zusammenhang mit einem versuchten Tötungsdelikt zum Nachteil eines Angehörigen der rechtsextremistischen Szene am Neujahrsmorgen ( 5.2.2 Antifaschismus). Der EA forderte alle Szeneangehörigen auf, "ganz egal wie absurd der Vorwurf wirkt, oder harmlos die Fragen klingen", "das Maul zu halten! [...] Keine Aussagen, keine Zusammenarbeit!". Eine vergleichbare Stellungnahme hatte der EA bereits am 30.08.2012 im Nachgang zum Schanzenfest abgegeben, bei dem zwei Personen durch Messerstiche verletzt worden waren. Auch hier wurde verlangt: "Keine Aussagen bei Polizei und Staatsanwaltschaft!" ( VSB 2012 IV. 5.2.1). 5.2.2 Antifaschismus Linksextremisten nutzen die breite gesellschaftliche Akzeptanz des Engagements gegen Rechtsextremismus, um ihre verfassungsfeindliche Ideologie in demokratische und zivilgesellschaftliche Initiativen auszudehnen. Sie berufen sich dabei auf den in den 1920er Jahren aus der marxistisch-leninistischen Doktrin heraus entwickelten Faschismusbegriff. Danach sei der Faschismus "die offene, terroristische Diktatur der reaktionärsten, chauvinistischen, am meisten imperialistischen Ele118 Linksextremismus mente des Finanzkapitals". Die "Bourgeoisie" setze ihn ein, wenn sie "nicht mehr imstande ist, ihre Diktatur über die Massen mit den alten Methoden der bürgerlichen Demokratie und des Parlamentarismus aufrechtzuerhalten" (Georgi Dimitroff). Vor diesem Hintergrund bekämpfen Linksextremisten auch heute die bestehende (kapitalistische) Gesellschaftsund Staatsordnung, die sie als Ursache des "Faschismus" sehen. In einem 2009 in der "Interim" erschienenen Grundsatz-Artikel formulierten autonome Antifaschisten: "Radikaler Antifaschismus bedeutet für uns mehr als nur gegen Nazis zu sein. Er bedeutet auch eine unvereinbare Haltung zu diesem System einzunehmen (...)." In dem im November 2013 auf der Internet-Seite des "Antifa Info Pool Hamburg" veröffentlichten Aufruf "Antifa supports "Rote Flora": Eine für Alle - Alle für Eine" erläuterten autonome Antifaschisten: "Für uns ist Antifaschismus mehr, als nur der Kampf gegen Neonazis und rechte Strukturen. Wir sehen uns als Kritiker_innen gesellschaftlicher Missstände und unser Engagement als einen Teil von vielen Kämpfen gegen Staat, Nation und Kapital...". Linksextremistische Aktivitäten richten sich nicht nur gegen Informationsstände und Veranstaltungen von Rechtsextremisten, sondern sie zielen auch direkt gegen Einzelpersonen. Sogenannte Outing-Aktionen, Sachbeschädigungen gegen deren Eigentum und auch körperliche Gewalt sind Bestandteile des antifaschistischen Handlungsspektrums. Gewaltanwendung wird im Rahmen des "Kampfes gegen Rechts" als legitimes und geeignetes Mittel angesehen und als "antifaschistischer Selbstschutz" legitimiert. In der von Hamburger Linksextremisten vertriebenen Broschüre "Tipps und Tricks für Antifas" wird dazu ausgeführt: "Selbstschutz bedeutet auch, dass wir nicht warten, bis die Faschist_innen sich in unserem Kiez oder unserer Stadt festgesetzt haben und eine gut organisierte Struktur aufgebaut haben, sondern sie schon dann anzugreifen, wenn sie noch schwach und unsicher sind und unsere Angriffe wirklich noch gute Chancen haben, sie zu vertreiben." Weiterhin wird Antifaschisten darin empfohlen, regelmäßig Kampfsport zu betreiben. Am 01.01.2013 (Silvesternacht) kam es zu einem versuchten Tötungsdelikt zum Nachteil eines Angehörigen der rechtsextremistischen Szene vor einem Lokal in Hamburg-St. Pauli. In diesem Lokal treffen sich auch Personen der linken Szene. Dabei wurden zwei Sympathisanten der rechtsextremistischen Szene aus den Räumlichkeiten gedrängt und von 119 Linksextremismus mehreren Besuchern des Lokals massiv angegriffen. Ein Geschädigter musste mit lebensgefährlichen Kopfverletzungen stationär ins Krankenhaus eingeliefert werden. Dieser Vorfall wurde seitens der linksextremistischen Szene nicht öffentlich kommentiert. Lediglich der "Ermittlungsausschuss Hamburg" veröffentlichte auf "Indymedia" einen kurzen Hinweis zum Umgang mit den Ermittlungsbehörden. Nach einer von der Polizei durchgeführten Hausdurchsuchung forderte der "Ermittlungsausschuss" darin, den Ermittlungsbehörden jegliche Unterstützung zu verweigern ( 5.2.1). Am 15.11.2013 wurde ein Berliner Rechtsextremist durch vier mutmaßliche Linksextremisten durch Schläge mit stumpfen Gegenständen so schwer verletzt, dass er stationär in einem Krankenhaus behandelt werden musste. Die Tat wurde auf der Internetseite linksunten.indymedia thematisiert, eine Bekennung erfolgte jedoch nicht. Vorfälle wie diese verdeutlichen, dass bei autonomen Antifaschisten von einer niedrigen Hemmschwelle ausgegangen werden muss und schwere bis schwerste Verletzungen des politischen Gegners billigend in Kauf genommen werden. Für die autonome Antifa ist die "Recherchearbeit" von besonderer Bedeutung. Angehörige von Antifa-Gruppen spähen einzelne Rechtsextremisten gezielt aus, sammeln Informationen über sie und veröffentlichen diese im Rahmen sogenannter "Outing-Aktionen" in der Nachbarschaft des Betroffenen beziehungsweise im Internet und in Szene-Publikationen. Am 03.02.2013 wurde die umfangreiche Outing-Broschüre "DEN WEISSEN WÖLFEN TERROR MACHEN" auf der Hamburger Internet-Seite "Antifa Sonar - Recherche-Archiv zu rechten Umtrieben in Hamburg" und auf weiteren linksextremistischen Internetplattformen publiziert. Darin wurden Mitglieder der rechtsextremistischen "Weisse Wölfe Terrorcrew" (WWT) ( V. 5.4) und ihnen zugerechnete Personen mit Namen, Wohnort, Foto und Personendossier veröffentlicht. In der Folge kam es zu einzelnen Sachbeschädigungen und direkten "Outing-Aktionen" bei den in der Broschüre genannten Rechtsextremisten ( VSB 2012, V. 5.3.2). Ergänzende Rechercheergebnisse wurden am 18.07.2013 im Internet veröffentlicht. 120 Linksextremismus Weitere "Outing-Aktionen" bei Hamburger Rechtsextremisten gab es im Zusammenhang mit der schleswig-holsteinischen Kampagne "DIY [=Do It Yourself] - In die antifaschistische Offensive gehen. Da geht noch mehr...". Diese Kampagne begann vor dem Bundestagswahlkampf und wurde im Dezember 2013 mit täglichen Outings im sogenannten "Antifaschistischen Adventskalender" fortgesetzt. Hamburger Rechtsextremisten waren hiervon nicht betroffen. Insbesondere das seit Mai 2006 regelmäßig in St. Pauli stattfindende "Antifa-Cafe", aber auch Informationsplattformen im Internet wie der "Antifa Info Pool Hamburg" dienen dem gruppenübergreifenden Austausch und der Koordination und Mobilisierung der autonomen Antifastrukturen in Hamburg. Unter den zahlreichen Gruppen der autonomen Antifa sind die Gruppe [a2]-Hamburg und das "Antifa-Infotelefon" hervorzuheben, die sich beide aus langjährig erfahrenen Aktivisten zusammensetzen. Auf der Homepage von [a2] werden hauptsächlich Mobilisierungen für regionale und überregionale Antifa-Aktionen veröffentlicht. In dem im Jahr 2002 gegründeten "Hamburger Bündnis gegen Rechts" (HBgR) arbeiten sowohl Linksextremisten verschiedener Zugehörigkeit (orthodoxe Kommunisten und AVANTI) als auch demokratische Gruppen auf der Basis der "Hamburger Erklärung gegen Rassismus und Faschismus" zusammen. Darin setzt sich das HBgR auch "für die Diskussion über alternative Gesellschaftsmodelle ein, in denen Faschismus keine Chance hat". Am 23.03.2013 führte das HBgR eine Kundgebung mit dem Tenor: "Internationale Solidarität statt völkischer Wahn!" gegen eine Versammlung der "German Defence League" (GDL) in Hamburg-Horn durch. Die GDL protestierte gegen die Umwidmung der Kirche in eine Moschee. Neben einem breiten bürgerlichen Spektrum mobilisierten auch Linksextremisten zu dieser Gegenkundgebung, an der mehr als 540 Personen teilnahmen. Im Umfeld bewegten sich zahlreiche autonome Antifaschisten, die die Anhänger der GDL massiv am Erreichen des Versammlungsortes hinderten, so dass dieser kurzfristig verlegt werden musste. Dabei gab es auch Auseinandersetzungen mit der Polizei. Im Vorfeld hatten gewaltorientierte Linksextremisten angekündigt, "die rassistische Hetze in Hamburg-Horn" zu "verhindern!". Die "Rote Szene Hamburg" (RSH) rief dazu auf, "das rechte Pack anzugreifen". "Antifa Sonar" veröffentlichte im Nachgang auf seiner Inter121 Linksextremismus net-Seite Fotos von Personen, die auf Seiten der GDL an der Demonstration teilgenommen hatten. Auch im Jahr 2013 beteiligten sich Hamburger Antifaschisten an bundesweiten Veranstaltungen und Aktivitäten. Hamburger Linksextremisten mobilisierten frühzeitig für Proteste gegen einen Aufmarsch von Rechtsextremisten am 12.01.2013 in Magdeburg. Die "Rote Szene Hamburg" (RSH) veröffentlichte in einem Beitrag für eine revolutionäre Vorabenddemonstration, dass man dem Naziaufmarsch mit "antifaschistischen und linksradikalen Kräften mit allen Mitteln entgegentreten" müsse. Insgesamt beteiligten sich aus Hamburg rund 270 Personen verschiedener Antifa-Gruppierungen. Während der gesamten Veranstaltung wurden Polizeibeamte durch Steinund Flaschenwürfe angegriffen. Die linksextremistische Antifa-Szene mobilisierte auch gegen die am 01.06.2013 in Wolfsburg durchgeführte rechtsextremistische Demonstration "Tag der deutschen Zukunft" (TddZ) mit dem Tenor: "Unser Signal gegen Überfremdung - Gemeinsam für eine deutsche Zukunft". Auf der Internet-Seite des "Antifa Info Pool Hamburg" formulierten autonome Antifaschisten, man werde "nicht tatenlos zusehen wenn die Nazis in Wolfsburg versuchen ihren Aufmarsch durchzuführen... Dem werden wir entschlossen und mit allen Mitteln entgegentreten!" Etwa 150 Personen reisten aus Hamburg nach Wolfsburg, um sich an den dortigen antifaschistischen Gegenveranstaltungen und -aktionen zu beteiligen. Insgesamt beteiligten sich etwa 500 gewaltorientierte Linksextremisten an den Protesten gegen den TddZ. Vor dem Hintergrund der bundesweiten Demonstration am 21.12.2013 in Hamburg "Rote Flora verteidigen - Esso-Häuser durchsetzen! Gegen rassistische Zustände - Bleiberecht für alle!" veröffentlichte die autonome Antifa-Szene den Aufruf: "Antifa supports "Rote Flora": Eine für Alle - Alle für Eine". Darin heißt es: "Wir brauchen alternative, autonome und linksradikale Projekte überall." Es sei klar "dass Angriffe auf die Rote Flora auch Angriffe auf uns und unsere Strukturen sind. Solche Angriffe müssen auf allen Ebenen und mit allen Mitteln beantwortet werden!" Zu den Unterstützern des Aufrufes gehörten rund 60 autonome Antifa-Gruppen aus Hamburg und dem gesamten Bundesgebiet, darunter [a2]-Hamburg ( 5.1.1). 122 Linksextremismus 5.2.3 Antimilitarismus Bundeswehreinsätze in Krisengebieten werden von Linksextremisten als ein Mittel zur Durchsetzung von Kapitalinteressen im Ausland angesehen. Deshalb werden neben Bundeswehreinrichtungen auch im Rüstungsbereich tätige Unternehmen zu Anschlagszielen militanter Linksextremisten. Seit 2011 rufen "Antimilitaristen aus Europa" unter dem Tenor "War starts here - let's stop it here!" zu einer Kampagne "gegen die kriegerische Normalität" auf. In deren Rahmen soll an "zivilen Orten" und Institutionen wie "Schulen, Arbeitsagenturen, Universitäten, Berufsmessen" gegen die Eigenwerbung der Bundeswehr protestiert werden. Am 07.02.2013 forderten unbekannte Verfasser auf der Internetplattform linksunten.indymedia unter der Überschrift "Die Kriegsmaschinerie lahmlegen" eine Fortsetzung der Kampagne. In diesem Kontext begingen Hamburger Linksextremisten im Jahr 2013 mehrere Sachbeschädigungen und Brandstiftungen: * Unbekannte Täter setzten in der Nacht zum 25.03.2013 den vor dem Hamburger Wohnhaus eines bekannten Schauspielers abgestellten Pkw seiner Lebensgefährtin in Brand und beschmierten die Fassade des Hauses mit weißer Farbe. In einem noch am Tattag bei einer Hamburger Mopo eingegangenen Bekennerschreiben kritisierten "die Tatortverunreiniger_innen" positive öffentliche Äußerungen des Schauspielers über den Bundeswehreinsatz in Afghanistan und kündigten weitere Straftaten an: "Krieg beginnt hier, hier wird er kulturell eingebettet und legitimiert und hier wird er auch in Zukunft angegriffen." * In den frühen Morgenstunden des 01.08.2013 warfen etwa 15 schwarz gekleidete Personen faustgroße Steine und mit Farbe gefüllte Gläser gegen die Fassade eines auch von der "ThyssenKrupp Industrial Solutions AG" genutzten Gebäudes. Vor dem Objekt setzten sie drei Autoreifen und eine Mülltonne in Brand. Am selben Tag wurde auf der Internetseite linksunten.indymedia ein Bekennerschreiben mit der Überschrift "Attacke auf Bürogebäude von ThyssenKrupp Industrial Solutions AG" veröffentlicht. Unter der Einleitung "War starts here - let's stop it here" wurde 123 Linksextremismus der Angriff insbesondere mit der Firmentätigkeit als "Rüstungskonzern" begründet. Darüber hinaus habe man mit der Aktion "Solidarität mit der Junirevolte in der Türkei" zum Ausdruck bringen wollen und sende "militante Grüße nach Istanbul, Ankara...". * In der Nacht zum 17.09.2013 warfen unbekannte Täter mehrere mit Farbe gefüllte Flaschen gegen die Fassade des "Internationalen Instituts für Politik und Wirtschaft" in Hamburg-Rissen. Das am selben Tag eingegangene Bekennerschreiben einer "Antimilitaristischen Bewegung" war mit der Parole "Krieg beginnt hier, stoppen wir ihn hier!" unterzeichnet. Die Tat wurde mit Lehrgängen des Instituts für Bundeswehrangehörige sowie der "verstärkten Kooperation" ziviler Träger und einer "massiv in den öffentlichen Raum drängenden Bundeswehr" begründet. Die Verfasser wiesen darauf hin, dass es in Hamburg diverse "Ansatzpunkte zur militanten Intervention" gebe und riefen zu weiteren Straftaten auf. Im Februar 2013 begannen Antimilitaristen insbesondere im Internet mit der Mobilisierung zum zweiten "antimilitaristischen Camp" vom 21.-29.07.2013 gegen das Gefechtsübungszentrum (GÜZ) der Bundeswehr in der Altmark (Sachsen-Anhalt). Im Aufruf machten die Organisatoren deutlich, dass sie "dem militärischen Treiben vielfältigen Widerstand entgegen" setzen wollten. Ende Juni 2013 verfassten Linksextremisten, darunter die Hamburger Gruppe "Projekt Revolutionäre Perspektive" (PRP), die "Antikapitalistische Linke München" und die "Revolutionäre Aktion Stuttgart" einen eigenen Aufruf unter dem Tenor "GÜZ markieren, blockieren, sabotieren". Aus Sicht der beteiligten Gruppen müsse man "die vielen einzelnen Kämpfe" zusammenführen, um "in die Offensive" zu kommen. Diese müsse "in einer starken Organisierung münden" und dürfe "sich mit nicht weniger zufrieden" geben, "als dem Umsturz der herrschenden kapitalistischen Verhältnisse und dem Aufbau einer kommunistischen Gesellschaftsordnung". Im Rahmen ihres "Roten Abends" organisierte die Gruppe PRP am 28.06.2013 in Hamburg-Altona eine Informationsund Mobilisierungsveranstaltung zum "War starts here"Protestcamp. Eine weitere Informationsveranstaltung zum Camp fand am 10.07.2013 im Centro Sociale statt. 124 Linksextremismus Hamburger Antimilitaristinnen unternahmen vom 13. bis 21.07.2013 eine "antimilitaristische, feministische Barkassenfahrt" von Hamburg zum Camp nahe Magdeburg. Feminismus bedeute für die Organisatorinnen, "die weltweiten patriarchalen Verhältnisse in Frage zu stellen und zu bekämpfen", die sich insbesondere bei der Bundeswehr widerspiegelten. Das Camp selbst wurde von rund 250 Personen besucht. Während der Aktionswoche wurden wiederholt Straftaten gegen militärische und zivile Objekte verübt. Auf dem militärischen Übungsgelände in der Colbitz-Letzlinger Heide wurden zahlreiche Sachbeschädigungen begangen, Gleisanlagen auf dem Truppenübungsplatz durch sogenanntes "Schottern" beschädigt und Straßenblockaden errichtet. Am Morgen des 26.07.2013 wurde ein Brandanschlag in der Bundeswehrkaserne in Havelberg verübt, bei dem 16 Fahrzeuge zerstört wurden. Der Sachschaden betrug etwa zehn Millionen Euro. In der Szenepublikation "Autonomes Blättchen" aus Hannover wurde hierzu erklärt: "Politisch ist die Aktion in Havelberg eindeutig als Teil des Aktionstages zu betrachten." Im Internet bewerteten Ende 2013 "ein paar Leute, die an der Vorbereitung der War-Starts-Here-Camps am GÜZ beteiligt waren", das Camp als Erfolg. Auch "militante Interventionen" und "direkte Abrüstung" seien geeignete "politische Praxen". Es gehe darum, "eine Welt ohne Krieg, ohne Militär, ohne Unterdrückung und ohne das System" zu erreichen. 2013 wurden mehrfach Listen mit öffentlichen Terminen der Bundeswehr, unter anderem an Schulen und in Berufsinformationszentren, im Internet veröffentlicht und es wurde dazu aufgerufen, in die "kriegerische Normalität" einzugreifen. Dies nahmen Hamburger Antimilitaristen wiederholt zum Anlass, um bei entsprechenden Veranstaltungen mit Transparenten und Flugblättern gegen die Bundeswehr zu agitieren ( 6.4.1 Solid: BoB). Ab dem 09.10.2013 rief ein "Anti-Militaristisches Treffen Hamburg" (AmT Hamburg) zu Protesten gegen "Regionale Sicherungsund Unterstützungskräfte" (Reservisten der Bundeswehr zur Gewährleistung der inneren Sicherheit) in Hamburg auf. Unter dem Tenor "Bundeswehr und 125 Linksextremismus RSUKr versenken!" mobilisierte die Gruppe im Internet zu einer Kundgebung "gegen die 'Indienststellung' der RSU-Kräfte der Bundeswehr" am 18.10.2013 in der Hafencity. An der friedlich verlaufenen Kundgebung beteiligten sich rund 45 Personen, unter anderem wurde ein Transparent mit der Aufschrift "War starts here - Lets stop it here" gezeigt. Die Organisatoren zeigten sich zufrieden mit ihrer Aktion und riefen dazu auf, auch in Zukunft "keine Veranstaltung der Bundeswehr ohne Gegenproteste stattfinden" zu lassen. Neben der "Störung öffentlicher Bundeswehrauftritte" seien "Kriegslogistiker und -profiteure" ein möglicher Ansatzpunkt für antimilitaristische Proteste. Mit vielfältigen Aktionen müsse der "Zusammenhang von Krieg und Kapitalismus" aufgezeigt und so die "antimilitaristische Praxis" gestärkt werden. Für den 31.08.2013 riefen verschiedene linksextremistische Gruppierungen, darunter ATES.H, AVANTI und ['solid], zu einem antikapitalistischen Block im Rahmen der zum Antikriegstag in Hamburg unter dem Tenor: "SAND IM GETRIEBE - Kriegsprofiteure sabotieren - Kapitalismus abschaffen!" durchgeführten Demonstration auf. Der Aufruf wurde in der Zeck Nr. 176 (September/Oktober 2013) veröffentlicht. Durch die schleichende Militarisierung der Gesellschaft sei der Krieg zum Normalzustand geworden. "Und auch in Hamburg findet sich die Logistik des Krieges - Rüstungsfirmen, Bundeswehr-Universität, Institutionen der inneren und äußeren Aufstandsund Migrationsbekämpfung etc. - vor der Haustür. Lasst uns die Kriege sabotieren, wo sie geplant, finanziert und vorbereitet werden! Krieg beginnt hier - stoppen wir ihn hier." An der störungsfrei verlaufenen Demonstration beteiligten sich 660 Personen, darunter 40 im "antikapitalistischen Block". 5.2.4 Linksextremistische Einflussnahme auf Proteste gegen die Stadtentwicklungspolitik Mit den Protesten gegen Umstrukturierung ("Antigentrifizierung") besetzen Linksextremisten ein Themenfeld, mit dem sie auch 2013 große öffentliche Aufmerksamkeit erlangen konnten. Proteste gegen die Mietentwicklung nutzen Linksextremisten zu einer fundamentalen 126 Linksextremismus Kritik an politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen. Sie fordern "Widerstand" gegen die "kapitalistische Stadtentwicklung" und sehen Hausbesetzungen als eine "Form der Vergesellschaftung" von Wohnraum. Ihre Forderungen flankieren sie auch mit militanten Aktionen. Bei den Protesten gegen Umstrukturierung engagieren sich insbesondere die autonome Szene ( 5.1.1) und AVANTI - Projekt undogmatische Linke ( 5.1.2). Diese Gruppierungen engagieren sich neben vielen nicht extremistischen Organisationen auch in dem 2009 gegründeten Netzwerk "Recht auf Stadt". Am 09.03.2013 fand ein Aufzug mit dem Tenor "Leerstand? Hausbesetzung! - gegen die Kriminalisierung von Leerstandsbesetzungen - Freisprüche jetzt" mit gut 200 Teilnehmern statt. Hintergrund war der Prozessbeginn am 11.03.2013 gegen Personen, die im April 2011 das ehemalige Finanzamt in Altona besetzt und dort ein "Autonomes Zentrum Altona" ausgerufen hatten. Anlässlich der Räumung des seit Jahren besetzten "Institut für vergleichende Irrelevanz" (IvI) in Frankfurt am Main fand am 22.04.2013 im Hamburger Schanzenviertel eine unangemeldete Versammlung von Linksextremisten statt, an der gut 80 Personen teilnahmen. Nach der Versammlung wurden mehrere Autos beschädigt und Pyrotechnik abgebrannt. 43 Personen wurden in Gewahrsam genommen. Proteste der Gentrifizierungsgegner richteten sich außerdem gegen die "Internationale Bauausstellung" (IBA) und die "Internationale Gartenschau" (igs) in Wilhelmsburg. Bereits im Vorfeld der IBA wurde eine Vielzahl von Sachbeschädigungen durch Farbwürfe und Schmierereien gegen das IBA-Dock sowie andere IBA-Projekte begangen. Bei der Eröffnung am 23./24.03.2013 gab es diverse Gegenveranstaltungen, so am 23.03.2013 einen Aufzug unter dem Tenor "Für ein Recht auf Stadt - gegen neoliberale Stadtentwicklung von Senat und IBA!", an dem rund 550 Personen teilnahmen. Am 28.04.2013 fand ein Aufzug mit dem Tenor "United we stand - divided we fall" zum Erhalt der sogenannten "Esso-Häuser" statt, an dem sich etwa 1.700 Personen beteiligten. Aufgerufen wurde hierzu unter anderem über die Kampagne "Flora bleibt unverträglich!" 127 Linksextremismus Am 07.06.2013 wurde das ehemalige Spiegel-Haus von etwa 100 Personen besetzt. Auf dem Dach wurden bengalische Feuer gezündet und ein Transparent ausgerollt. Die Besetzer hinterließen Farbschmierereien mit Slogans wie zum Beispiel "Wohnraum für alle, sonst gibt's Krawalle". Am 15.06.2013 fand auf der Schanzenstraße eine nicht angemeldete Kundgebung unter dem Tenor "Manifestation und Talk Show: Zwangsräumungen verhindern!" mit etwa 100 Teilnehmern statt. In Ausgabe 175 der autonomen Zeitschrift "Zeck" wurden Zwangsräumungen als "Bestandteil eines kapitalistischen Systems von Zwängen, in dem der ökonomische Druck der Verhältnisse und deren politische und bürokratische Absicherung Hand in Hand gehen" bezeichnet. Desweiteren hieß es darin: "Zwangsräumungen seien repressives Instrument bei der Vertreibung ärmerer Menschen aus aufzuwertenden Vierteln". Dies stelle die "gewaltigste Form der Gentrifizierung" dar. Im Zusammenhang mit der Demonstration am 21.12.2013 unter dem Motto "Rote Flora verteidigen - Esso-Häuser durchsetzen! Gegen rassitische Zustände - Bleiberecht für alle!" ( 5.1.1) war das Thema "Antigentrifizierung" ein wichtiger Mobilisierungsfaktor. Dieser trug wesentlich zur Anschlussfähigkeit der Demonstration auch für Nicht-Extremisten bei. 5.2.5 Antirassismus In der Sichtweise von Autonomen muss "antirassistische Politik als Teil einer autonom-sozialrevolutionären Perspektive" bestimmt werden und ist "in konkreten sozialen Auseinandersetzungen weiterzuentwickeln". Die Ursachen für rassistische Einstellungen und Verhaltensmuster werden von Linkstextremisten in der kapitalistischen Wirtschaftsordnung gesehen. Diese Position verdeutlichte ein Redner der Linksjugend ['solid] bei einer Demonstration am 06.04.2013 mit der Aussage: "Rassismus wird durch den Kapitalismus generiert und dient der herrschenden Klasse für die Rechtfertigung ihrer imperialistischen Kriege und zur Verschleierung des Widerspruchs." Linksextremisten protestieren, zum Teil auch militant, insbesondere gegen die Asylund Flüchtlingspolitik. Antirassistische Propaganda und Aktionen richten sich dabei auch 128 Linksextremismus gegen Parteien und Einzelpersonen, die für die Gestaltung und Umsetzung der Flüchtlingspolitik verantwortlich gemacht werden. Seit Frühjahr 2013 fordern afrikanische Flüchtlinge, die aus Libyen über Lampedusa (Italien) nach Deutschland gereist waren, ein Bleiberecht auch ohne die im Asylverfahren vorgesehenen Einzelfallprüfungen. Unterstützt wird die Protestaktion "Lampedusa in Hamburg" auch von zahlreichen bürgerlichen Initiativen und einigen linksextremistischen Gruppierungen. Die "Lampedusa-Kampagne" war anfangs von dem Bestreben geprägt, die unmittelbaren Belange der Flüchtlinge politisch durchzusetzen. Trotz der Beteiligung einzelner Linksextremisten - insbesondere der sich im Umfeld der antiimperialistischen Szene bewegenden Gruppe "Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen Hamburg" - waren die Proteste weniger von einem systemkritischen als von einem humanitären Ansatz gekennzeichnet. Die gezielten polizeilichen Maßnahmen zur Identitätsfeststellung der Flüchtlinge ab dem 11.10.2013 vervielfachten die Protestaktionen unter maßgeblicher Beteiligung von Linksextremisten, insbesondere aus dem Umfeld der "Roten Flora". Der Schwerpunkt der Verlautbarungen im Zusammenhang mit der Kampagne verschob sich von den konkreten Belangen der Flüchtlinge hin zur Ablehnung des Staates und seiner Vertreter. * Am 13.10.2013 fanden eine Vollversammlung der "Roten Flora" und im Anschluss eine Demonstration für das Bleiberecht der Lampedusa-Flüchtlinge mit gut 700 Teilnehmern statt, bei der auch Pyrotechnik zum Einsatz kam. Dies war der Auftakt für eine Reihe angemeldeter und nicht angemeldeter Versammlungen für die "Lampedusa"-Flüchtlinge mit linksextremistischer Beteiligung. Parallel setzte auch die Gruppe "Lampedusa in Hamburg" ihre Kampagne mit einer Reihe von weitestgehend friedlich verlaufenen Demonstrationen fort, an denen sich auch Linksextremisten beteiligten. * Rund 1.000 Personen beteiligten sich am 15.10.2013 an einer Spontandemonstration im Schanzenviertel unter dem Motto "Für 129 Linksextremismus das Bleiberecht aller Flüchtlinge - gegen Repression und Kontrollen". In der Folge gab es zahlreiche Angriffe auf Polizeibeamte und Sachbeschädigungen. * Zu einer am 17.10.2013 stattgefundenen Demonstration am Hamburger Gänsemarkt fanden sich rund 500 Personen ein, darunter zahlreiche Angehörige der linksextremistischen Szene. Es wurde Pyrotechnik gezündet und wurden mehrere Sachbeschädigungen in einem Kaufhaus in der Hamburger Innenstadt begangen. * Am 19.10.2013 randalierten Einzelpersonen im Anschluss an eine nicht angemeldete Demonstration in einem Hamburger Kaufhaus an der Binnenalster, wobei erheblicher Sachschaden entstand. * Etwa 5.000 Personen nahmen an einer am 25.10.2013 stattgefundenen Demonstration unter dem Tenor: "Lampedusa in Hamburg - Come on St. Pauli - gemeinsam Flagge zeigen gegen die rassistische Hetze!" teil. Nach dem Heimspiel des FC St. Pauli begaben sich mehrere Kleingruppen von Störern in den Bereich Sternschanze. Einsatzkräfte und Fahrzeuge wurden mit Flaschen beworfen. Dass das humanitäre Engagement für die Lampedusa-Flüchtlinge weitaus größere Unterstützung fand als die linksextremistische Kampagne, zeigte eine störungsfreie Großdemonstration am 02.11.2013, an der fast 9.000 Personen teilnahmen, darunter ein geringer Anteil von Linksextremisten. Eine Vielzahl von Sachbeschädigungen gegen Behörden und SPD-Parteibüros in den Hamburger Stadtteilen ging auf das Konto von Linkextremisten. Eine nicht angemeldete Versammlung vor der SPD-Parteizentrale fand am 07.11.2013 mit circa 70 Teilnehmern statt. Vom Dach der Landesgeschäftsstelle wurde ein Transparent entrollt. Am 25.11.2013 wurden die Privathäuser dreier Hamburger SPD-Politiker mit Steinen und Farbbehältern attackiert. In einem am selben Tag veröffentlichten Selbstbezichtigungsschreiben wurde gefordert: "Jetzt nicht nachlassen und den Aufenthalt für die "Lampedusagruppe" durchsetzen!" und "für eine kraftvolle Demonstration am 21.12.2013!" geworben. 130 Linksextremismus Die Aktionen und Demonstrationen gipfelten in Hamburg in der bundesweiten Demonstration am 21.12.2013 mit dem Tenor: "Rote Flora verteidigen - Esso-Häuser durchsetzen! Gegen rassistische Zustände - Bleiberecht für alle!" ( 5.1.1 Autonome: Demo 21.12.2013). Im Vorfeld der Demonstration war die Flüchtlingspolitik für die autonome Szene ein erheblicher Mobilisierungsfaktor; der Schwerpunkt verlagerte sich nach der Demonstration auf die Militanzdebatte. 6. Orthodoxe Kommunisten und andere revolutionäre Marxisten Als "orthodoxe Kommunisten" werden Parteien und Organisationen bezeichnet, deren Ideologie auf den Theorien von Marx, Engels und Lenin (Marxismus-Leninismus) beruht. Hierzu zählen die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP), revolutionär-marxistische Teilstrukturen der Partei DIE LINKE und trotzkistische Gruppierungen. 6.1 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Die 1968 gegründete "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) ist die Kernorganisation der Mitglieder: 3.500 orthodoxen Kommunisten. Nach ihrer Weltanschauung ist nur der Bundessitz: Essen, NW revolutionäre - auf die RealisieVorsitzender: Patrick Köbele rung des Kommunismus gerichtete - Sozialismus in der Lage, sämtliche gesellschaftliche ProBezirksorganisation Hamburg bleme zu lösen. Kennzeichen für Mitglieder: 180 die neue Gesellschaft sei die Vorsitzender: Olaf Harms Aufhebung der kapitalistischen Machtund Eigentumsverhältnisse und die Überführung der wichtigsten Produktionsmittel in Gemeineigentum. Dieser revolutionäre Prozess könne nur in einer "Demokratie mit der politischen Macht des arbeitenden Volkes verwirklicht" werden. Der seit Jahren in der Partei geführte Streit um ideologische Positionen, der sich nicht am Ziel, sondern an unterschiedlichen taktischen Über131 Linksextremismus legungen entzündete, dauert an. Im Mittelpunkt der Differenzen steht die Auseinandersetzung um die Ausrichtung der Partei auf eine "Bewegungs-" oder traditionelle "Avantgarde-Orientierung". Der "bewegungsorientierte" Flügel stellte bis zur Neuwahl des Parteivorstands auf dem 20. DKP-Parteitag am 02./03.03.2013 die Parteivorstands-Mehrheit. Bei der Neuwahl unterlag die 2010 zur Vorsitzenden gewählte, dem "bewegungsorientierten" Flügel angehörende Bettina Jürgensen dem Wortführer der bis dahin oppositionellen Traditionalisten, Patrik Köbele. Erstmals kandidierten seit der DKP-Gründung zwei Mitglieder des Parteivorstands gegeneinander für den Vorsitz. Damit haben sich in der Partei die traditionalistischen Kräfte durchgesetzt, die für eine Rückkehr zur reinen Lehre des Marxismus-Leninismus mit der DKP als alleiniger Avantgarde der Arbeiterklasse plädieren. Mit dieser Umkehr der Mehrheitsverhältnisse im Vorstand ist der Streit in der Partei jedoch nicht beendet. Die Hamburger DKP-Bezirksorganisation ist mit drei Personen im Parteivorstand vertreten, darunter weiterhin ihr Vorsitzender Olaf Harms, der dem Sekretariat mit dem Zuständigkeitsbereich Betriebsund Gewerkschaftspolitik angehört. Er veröffentlichte am 06.08.2013 einen Beitrag zur Gewerkschaftspolitik der DKP und bekräftigte darin, dass die DKP "hinter dem (Prinzip) der Einheitsgewerkschaft" stehe und weiter führte er aus: "Wir als Kommunistinnen und Kommunisten wissen, dass dem Kapitalismus die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und die private Aneignung des Mehrwerts systemimmanent ist (...)." Eine soziale "Gesellschaftsordnung kann tatsächlich nur im Sozialismus entstehen". Ende Oktober 2013 beschloss die Partei, zur Europa-Wahl am 25. Mai 2014 zu kandidieren. Als Spitzenkandidatin wurde die stellvertretende Parteivorsitzende und Chefredakteurin der Parteizeitung "Unsere Zeit" (UZ), Nina Hager, gewählt. Der Vorsitzende des Hamburger Landesverbandes Harms gehört ebenso zu den Kandidaten wie der im Oktober neu gewählte Bundesvorsitzende der "Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend" (SDAJ) Paul Rodermund. Hamburg Die Parteizentrale der Hamburger DKP, das "Magda-Thürey-Zentrum" (MTZ) in Hamburg-Eimsbüttel, steht verschiedenen linksextremisti132 Linksextremismus schen und linksextremistisch dominierten Organisationen zur Verfügung, darunter SDAJ, Wilhelmsburger MASCH und BoB. Auf seiner Internetseite teilt der Hamburger Landesverband mit: "Wir sagen klipp und klar, dass der Kapitalismus und der Sozialismus nicht vereinbar sind. Wir sagen eindeutig, nur durch die Überwindung des Privateigentums an Produktionsmitteln und die Errichtung der politischen Macht der Lohnarbeiterinnen und - arbeiter kann eine neue Gesellschaft geschaffen werden." Dies wird nach marxistisch-leninistischer Auffassung mit der "Diktatur des Proletariats" verwirklicht. Diese vergleichsweise deutliche ideologische Positionierung trägt auch dem Bedeutungsgewinn des traditionalistischen Flügels der Bundespartei Rechnung. Die DKP Hamburg stellt mit ihrem Vorsitzenden Olaf Harms einen einflussreichen Funktionär im "Hamburger Bündnis gegen Rechts" (HBgR). Er zeichnet für Publikationen des HBgR presserechtlich verantwortlich. Die Partei beteiligte sich punktuell an Aktionen und Kampagnen anderer linker und linksextremistischer Gruppierungen, trat jedoch 2013 öffentlich nicht mit nennenswerten eigenen Initiativen in Erscheinung. 6.2 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) Die am 05.05.1968 als revolutionärer Jugendverband gegründete, marxistisch-leninistisch ausgerichtete SDAJ agiert formal unabhängig, ist aber eng mit der DKP verbunden und hat etwa 500 Mitglieder. SDAJ im Internet Im Zeitraum von Juli bis September entsandte sie sogenannte Brigaden nach Kuba, um den Aufbau des "Zentrums zur Bildung revolutionärer Werke" an der naturwissenschaftlichen Fakultät (CUJAE) der Universität Havanna zu unterstützen. Während ihres XXI. Bundeskongresses am 12./13.10.2013 in Eschborn/Hessen wählte die SDAJ Paul Rodermund (23) aus 133 Linksextremismus Baden-Württemberg zum neuen Bundesvorsitzenden. Er betonte die Notwendigkeit, den Widerstand "gegen das Kapital und sein jeweiliges Kabinett" zu organisieren. "Das ruhige deutsche Hinterland" sei "die große Stärke des deutschen Imperialismus". Dies sei "gleichzeitig seine Achillesferse! Hier können wir ihn empfindlich treffen". Außerdem müsse der Klassenkampf in die Klassenzimmer getragen werden. Das erfordere, sich stärker in die Schülervertretungen einzubringen. Ebenso müsse der Widerstand gegen die Bundeswehr in der Öffentlichkeit, an Schulen und in den Job-Centern organisiert werden. Kuba sei ein beeindruckendes Beispiel für den Kampf um das sozialistische Ziel, "denn von Kuba lernen, heißt Siegen lernen". SDAJ Hamburg Die Hamburger Gruppe organisierte die Veranstaltungsreihe "Viva Cuba Socialista" im April. Die Gruppe beteiligte sich erneut an dem Bündnis "Kapitalismus in der Krise" ( 6.3 Wilhelmsburger MASCH) mit der Veranstaltung "EU: Enteignung und Demokratieabbau unter deutscher Vorherrschaft" am 18.10.2013 im MTZ der DKP. Ein weiteres Agitationsfeld der SDAJ Hamburg war das Thema "Antimilitarismus". Neben ihrer Unterstützung für das Bündnis "Bildung ohne Bundeswehr" (BoB) ( 6.4.1 Solid: BoB) beteiligte sich die SDAJ mit einer Rede an der Demonstration in Hamburg am 31.08.2013 zum Antikriegstag. Darin betonte sie die Notwendigkeit zu verhindern, dass "an der sogenannten Heimatfront Akzeptanz" herrscht. In diesem Zusammenhang wurde BoB dafür gelobt, den "Indoktrinierungsund Rekrutierungsmethoden" der Bundeswehr etwas entgegenzusetzen. Darüber hinaus bezeichnete die SDAJ verschiedene internationale Militäreinsätze ungeachtet unterschiedlicher politischer Hintergründe pauschal vereinfachend als "imperialistische Kriege". Im Fall des syrischen Bürgerkriegs würden "imperialistische Staaten" den "Sturz der Regierung Assad (...) direkt durch ein kriegerisches Eingreifen von außen" anstreben. Auch zur Begründung anderer Kriege seien "Lügen über angebliche Massaker und den Einsatz von Massenvernichtungswaffen herangezogen worden." Über ihre Teilnahme an der Hamburger Schulstreik-Demonstration vom 12.12.2013 berichtete die SDAJ auf ihrer Facebook-Seite "Yeah! 134 Linksextremismus Schulstreik Hamburg! Wir haben heute zusammen mit 3.500 SchülerInnen für Bleiberecht demonstriert" ( 6.5 Trotzkisten - SAV). 6.3 Marxistische Abendschulen (MASCH) in Hamburg Die in Wilhelmsburg auf Initiative der DKP 2007 gegründete "Marxistische Abendschule - MASCH e.V." sieht Ihre Aufgabe darin, eine neue "Einheit der marxistischen Kräfte auf revolutionärer Basis" zu erreichen. Dieser Zielsetzung folgend, organisierte sie wie schon im Vorjahr als "Bündnis Kapitalismus in der Krise" eine 13-teilige "Veranstaltungsreihe", die in 2013 unter dem Tenor "Bürgerliche Herrschaft in der Krise" stand. Sieben davon fanden im MTZ der DKP statt. Als "Veranstalter" waren die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ), die Linksjugend ['solid] und die Kommunistische Plattform Hamburg "Clara Zetkin" beteiligt. Gemeinsame Basis der Teilnehmer der Podiumsdiskussion "Bürgerliche Herrschaft in der Krise - eine Herausforderung für die antifaschistische Bewegung?" am 04.10.2013 war laut Nachbericht der Hamburger DKP, "dass die bürgerliche Demokratie und der Faschismus zwei Herrschaftsformen des Kapitals" seien ( 5.2.2 Antifaschismus: marxistisch-leninistischer Faschismusbegriff). Neben der "Wilhelmsburger MASCH" besteht in Hamburg eine 1981 ebenfalls auf DKP-Initiative gegründete "Marxistische Abendschule - Forum für Politik und Kultur e.V.". Diese ist hauptsächlich als "MASCH-Hochschulgruppe" im Universitätsbereich tätig und betont auf ihrer Internetseite, mit der "Wilhelmsburger MASCH" "organisatorisch in keiner Weise verbunden" zu sein. 6.4 Extremistische Teilstrukturen in der Partei "DIE LINKE." Seit 2008 beobachtet der Hamburger Verfassungsschutz nicht mehr die Gesamtpartei, sondern nur die revolutionär-marxistischen Strömungen innerhalb der Partei DIE LINKE. Insgesamt gehören ihnen etwa 80 Personen in folgenden Zusammenschlüssen an: 135 Linksextremismus * parteinaher Jugendverband "Linksjugend ['solid], * zwei "Kommunistische Plattformen" (KPF), * "Sozialistische Linke" (SL) und * "marx21" Die "Sozialistische Linke" (SL), die KPF und die trotzkistische Gruppierung "marx21" sind in Hamburg ohne nennenswerte Bedeutung. 6.4.1 Linksjugend ['solid] Die Mitgliederstruktur von ['solid] weist Überschneidungen zur trotzkistischen Sozialistische Alternative (SAV) auf. Schwerpunktthema der Gruppe war das Thema "Antimilitarismus". Am 13.06.2013 war ['solid] mit einer Musik-Tour "mit unserem rappenden Genossen" (einem Musiker mit dem Künstlernamen "Holger Burner") an drei Hamburger Schulen in sozialen Brennpunkten unterwegs. Der Tenor der verteilten Materialien lautete "Bundeswehr raus aus unseren Schulen und Hochschulen! Bundeswehr abschaffen! Alle Auslandseinsätze sofort beenden". Bei der Hamburger Demonstration "Schulstreik für Flüchtlingsrechte - Bleiberecht für Alle" am 12.12.2013 war die ['solid] mit einem Transparent "Nazis morden - Die SPD schiebt ab - Bleiberecht für Alle" präsent. Linksextremistisches Agitationsund Aktions-Bündnis "Bildung ohne Bundeswehr" (BoB) In dem Hamburger Bündnis BoB sind Linksextremisten, vornehmlich aus den Gruppen ['solid], SAV und SDAJ aktiv. Treffort ist das Hamburger DKP-Zentrum (MTZ). Es sieht seine Aufgabe darin, über die Rekrutierung und die öffentlichen Auftritte der Bundeswehr in Hamburg zu informieren und gemeinsam Protest und Widerstand dagegen zu organisieren. BoB nutzt insbesondere öffentliche Veranstaltungen, in denen die Bundeswehr um Nachwuchs wirbt, an Schulen, bei Arbeitsämtern und auf Berufsmessen, um durch Störungen auf seine Ziele aufmerksam zu machen. 136 Linksextremismus Im Rahmen des 34. evangelischen Kirchentages in Hamburg kam es am 04.05.2013 bei einer Vortagsveranstaltung zum Thema "Demokratie heißt, einander zu vertrauen" mit dem Bundesminister der Verteidigung zu einer Störaktion. Zehn Personen, darunter Protagonisten von BoB versuchten, die Bühne zu stürmen, eine Torte zu werfen und Plakate zu zeigen. Die Aktion wurde durch Sicherheitskräfte verhindert. Gegen eine öffentliche Veranstaltung mit dem Generalinspekteur der Bundeswehr am 04.12.2013 an der Universität Hamburg kündigte BoB eine Störaktion an. Das Uni-Präsidium wurde aufgefordert, die Veranstaltung abzusagen. "Die Universität sollte ein Ort der unabhängigen Lehre und Forschung sein, anstatt sich für die Propagandamaschine der Bundeswehr herzugeben!" Die Absage der Veranstaltung aus Termingründen verbuchte das Bündnis als eigenen Erfolg. 6.5 Trotzkisten Prägend für den Trotzkismus ist die Theorie der permanenten Revolution, nach der der politische Prozess mit einer proletarischen Revolution nicht zum Abschluss komme. Trotzkistische Gruppen versuchen, mit ihrer "Entrismus" genannten Unterwanderungsstrategie Einfluss in linken Organisationen zu gewinnen. In Hamburg ist als relevante trotzkistisch ausgerichtete Gruppe nur die "Sozialistische Alternative" (SAV) präsent. Deren Mitglieder arbeiten bei ['solid] und der Partei DIE LINKE mit. Als ideologische Triebkraft der Hamburger SAV gilt ihre Aussage: "Der Kapitalismus kann nicht zu einer friedlichen und sozial gerechten Gesellschaft umgestaltet werden." Der Kampf für Verbesserungen müsse deshalb mit dem Kampf für eine andere, sozialistische Gesellschaft verbunden werden. Die Hamburger SAV äußerte sich anlässlich des "Sozialismustags 2013" am 08.06.2013 im "Centro Sociale" zum Thema "Refugee Strike - Solidarität statt Grenzen" und begründete ihr Engagement im Rahmen der sogenannten "Lampedusa"-Proteste ( 5.2.5 Antirassismus): "Rassismus gehört zur Kampfausrüstung der Herrschenden. Sie betreiben Flüchtlingslager, vollziehen Abschiebungen, behandeln 137 Linksextremismus Migranten, Flüchtlinge und sog. "Illegale" wie Menschen zweiter Klasse und nehmen deren Elend, Leid und Tod für ihre Interessen skrupellos in Kauf. Rassismus soll uns am gemeinsamen Kampf hindern und so von der eigentlichen Grenze - der zwischen oben und unten - ablenken." Insbesondere auf Initiative von SAV und ['solid] kam der "Schulstreik für Flüchtlingsrechte - Bleiberecht für Alle" am 12.12.2013 mit rund 3.500 Teilnehmern zustande. Weitere Informationen zum Thema Linksextremismus finden Sie auf den Internetseiten: www.hamburg.de/verfassungsschutz www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen www.hamburg.de/innenbehoerde/linksextremismus 138 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Rechtsextremismus V. Rechtsextremismus 1. Entwicklungen und Schwerpunkte im Überblick Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder arbeiteten 2013 weiter an der Aufklärung der Verbrechen der neonazistischen Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) und ihrer Verbindungen in die rechtsextremistische Szene. In Hamburg war am 27.06.2001 der türkische Gemüsehändler Süleyman Tasköprü mutmaßlich von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in seinem Laden in Hamburg-Bahrenfeld erschossen worden. Dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) liegen weiterhin keine Hinweise vor, die auf eine Kenntnis Hamburger Rechtsextremisten von den Morden und den anderen Verbrechen des NSU oder auf eine Unterstützung hindeuten. Am 22.08.2013 wurde der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des Bundestages zum NSU-Komplex vorgelegt, der Fehler und Versäumnisse in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder aufzeigt und dazu eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen enthält. Am 06.05.2013 begann vor dem Münchner Oberlandesgericht der Prozess gegen Beate Zschäpe sowie gegen vier mutmaßliche Unterstützer des NSU. Im Jahr 2013 führte der Generalbundesanwalt (GBA) vier Ermittlungsverfahren jeweils wegen des Verdachts der Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung (SS 129a StGB). In einem Fall waren zwei Personen involviert, die der Neonazi-Gruppe "Hamburger Nationalkollektiv & Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg" (HNK & WWT) angehören bzw. angehörten. Die intensive Beobachtung der gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene ist weiterhin eine der zentralen Aufgaben des LfV. Insgesamt hat der organisierte Rechtsextremismus in Deutschland 2013 weiter an Handlungsstärke verloren. Das Personenpotenzial ist erneut gesunken, die Mobilisierungsund Kampagnenfähigkeit nehmen - wie die Teilnehmerzahlen bei Demonstrationen zeigen - ebenfalls ab. Der breite zivilgesellschaftliche Widerstand gegen öffentliche Veranstaltungen von Rechtsextremisten zeigt zusätzlich Wirkung. 140 Rechtsextremismus Vor allem die NPD geriet 2013 in eine ernste Krise, die mit dem Rücktritt und dann Parteiaustritt ihres Vorsitzenden Holger Apfel im Dezember 2013 ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte. Der Abgang des ehemaligen NPD-Chefs, der in Medienberichterstattungen mit sexuellen Übergriffen auf junge Parteiaktivisten in Verbindung gebracht wurde, hat der Glaubwürdigkeit der Partei insgesamt geschadet. Die erneut gesunkene Mitgliederzahl, ausbleibende Wahlerfolge, mit persönlichen Herabsetzungen geführte Machtkämpfe um Posten und Mandate sowie massive Finanzprobleme sind weitere Stichworte, die den kritischen Zustand der NPD beschreiben. All dies hat die NPD auch 2013 nicht daran gehindert, in aggressiv-kämpferischer Weise gegen die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu agitieren. Nach einjähriger Vorbereitungszeit haben die Prozessbevollmächtigten des Bundesrates am 03.12.2013 den Antrag auf ein Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Grundlage des Antrages ist eine umfangreiche Materialsammlung mit verbotsrelevanten Erkenntnissen, die von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder zusammengetragen wurden. Der Hamburger NPD-Landesverband gehört zu den Verbänden, die dem ehemaligen Parteivorsitzenden Apfel von Anfang an sehr kritisch gegenüberstanden. In der Partei geben weiterhin aktionistisch orientierte Neonazis den Ton an. 2013 war die Hamburger NPD öffentlich jedoch kaum aktiv. Bei der Bundestagswahl erzielten die Hamburger mit 0,6% der Stimmen das bundesweit schlechteste Wahlergebnis für die NPD. Um die verschiedenen rechtsextremistischen Gruppen in Hamburg wieder näher zusammenzubringen, findet seit Mai 2013 auf Initiative des Landesgeschäftsführers Steffen Holthusen einmal im Monat ein gemeinsamer Stammtisch statt. Daran nahmen auch Mitglieder von HNK & WWT teil, die der NPD bisher skeptisch bis ablehnend gegenüberstanden. Die Gruppe nahm wie in den Vorjahren an verschiedenen rechtsextremistischen Demonstrationen im Bundesgebiet teil. Auch 2013 begingen Mitglieder der HNK & WWT politisch motivierte Straftaten. Die Verwicklung in das erwähnte SS 129a StGB-Verfahren des GBA wegen Bildung bzw. Unterstützung einer rechtsterroristischen Vereinigung brachte die "Weissen Wölfe" zusätzlich in die Schlagzeilen. Die Gruppe geriet zudem ver141 Rechtsextremismus stärkt in den Fokus militanter Antifaschisten. Im März 2013 erschien ein Inforeader über HNK & WWT, und es wurden zielgerichtet Straftaten gegen einzelne Gruppenangehörige verübt. Nach mehr als einjährigem Stillstand ist HNK & WWT propagandistisch wieder im Internet aktiv. Der "Kameradenkreis Neonazis in Hamburg" führte 2013 Propagandaaktionen durch, unter anderem im Zusammenhang mit dem 70. Jahrestag der Bombardierung Hamburgs im Zweiten Weltkrieg. Vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsproblematik lag der Schwerpunkt der politischen Aktivitäten - wie auch bei der Hamburger NPD, mit der anlassbezogen zusammengearbeitet wird - auf der Agitation gegen "Asylmissbrauch", "Ausländerkriminalität" und "Überfremdung". Begleitet wurde die vorrangig im Internet geführte Kampagne durch propagandistische Aktionen im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften. 2. Potenziale Die Zahl der Personen, die bundesweit rechtsextremistischen Organisationen und Gruppen zugeordnet werden, ist 2013 erneut leicht von 22.150 auf nunmehr 21.700 Personen gesunken. Die Gesamtzahl der Rechtsextremisten ist damit in den vergangenen 15 Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Dem Spektrum der "Subkulturell geprägten Rechtsextremisten", das sich überwiegend aus rechtsextremistischen Skinheads und Angehörigen anderer rechtsextremistischer Jugendund Musikszenen zusammensetzt, werden bundesweit noch 7.400 Personen zugerechnet, 100 weniger als 2012 (7.500). Bei der Zahl der Neonazis, die sich in den Jahren 2003 bis 2011 von 3.000 auf 6.000 verdoppelt hatte und 2012 stagnierte, gab es 2013 ebenfalls einen leichten Rückgang von 6.000 auf 5.800 Personen. Auch die NPD verzeichnete weiter sinkende Mitgliederzahlen. Ende 2012 waren die Verfassungsschutzbehörden noch von rund 6.000 Mitgliedern ausgegangen. Auf ihrem Bundesparteitag am 20.04.2013 in Weinheim gab die NPD bekannt, dass sie noch 5.400 Mitglieder habe. Ende 2013 lag die Mitgliederzahl bei 5.500. 142 Rechtsextremismus Bund: Rechtsextremistische Personenpotenziale 45000 40000 35000 30000 25000 20000 40.700 39.000 38.600 33.000 30.000 26.600 25.000 22.400 22.150 21.700 15000 10000 5000 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 - Alle Zahlen sind gerundet - Die "Bürgerbewegung pro NRW" hat unverändert 1.000 Mitglieder. Sie wird von der nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbehörde und dem Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet. Ein deutliches Wachstum von 150 auf rund 500 Mitglieder konnte die 2012 gegründete Partei DIE RECHTE verzeichnen. Sie hatte insbesondere Zulauf von Neonazis, die 2012 von Vereinsverboten betroffen waren - vor allem in Nordrhein-Westfalen. Der Rückgang der Potenzialzahlen im Bereich der parteiunabhängigen neonazistischen Strukturen dürfte unter anderem auf diese Entwicklung zurückzuführen sein ( VSB 2012, S. 149ff.). In allen Bereichen des Rechtsextremismus, insbesondere aber im subkulturellen Milieu und in der Neonazi-Szene, sind Personen aktiv, die als gewaltorientiert gelten und Anhaltspunkte dafür bieten, dass sie Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele befürworten oder unterstützen oder selber bereit sind, Gewalt anzuwenden oder dies bereits getan 143 Rechtsextremismus haben (Gewalttäter). Ihre Zahl ist 2013 erneut von 10.100 auf 10.700 gestiegen. Der Anteil am gesamten Personenpotenzial liegt damit bei 49,3%. Rechtsextremistisches Personenpotenzial 2012 2013 auf Bundesebene Subkulturell geprägte Rechts7.500 7.400 extremisten Neonazis1 6.000 5.800 Parteien 7.150 7.000 davon NPD2 6.000 5.500 davon DIE RECHTE 150 500 davon Bürgerbewegung pro NRW 1.000 1.000 Sonstige rechtsextremistische 2.500 2.500 Organisationen Summe 23.150 22.700 abzügl. Mehrfachmitgliedschaften3 1.000 1.000 Gesamtpotenzial 22.150 21.700 davon gewaltorientierte 10.100 10.700 Rechtsextremisten - Alle Zahlen sind gerundet - 1 Nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften in der Neonazi-Szene. 2 Nach Angaben der NPD auf ihrem Bundesparteitag am 20.04.2013 in Weinheim (Baden-Württemberg) war der Mitgliederrückgang noch stärker als angenommen. Ende 2012 soll die Mitgliederzahl der NPD nur noch 5.400 betragen haben. 3 Die Mehrfachmitgliedschaften im Bereich der Parteien und sonstigen rechtsextremistischen Organisationen wurden vom gesamten Personenpotenzial abgezogen (für das Jahr 2012: 1.000; 2013: 1.000). 144 Rechtsextremismus Hamburg Die Gesamtzahl der Personen in Hamburg, die rechtsextremistischen Organisationen und Gruppen angehören, liegt unverändert bei 330. Bei der NPD waren keine signifikanten Mitgliederschwankungen zu verzeichnen; dem Hamburger Landesverband gehören weiterhin etwa 130 Rechtsextremisten an, darunter etliche mit einem politischen Vorlauf in der Neonazi-Szene. Der "Kameradenkreis Neonazis in Hamburg" und die Gruppierung "Hamburger Nationalkollektiv & Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg" (HNK & WWT) gehören der parteiunabhängigen Neonazi-Szene an. Beide verfügen jeweils noch über einen Kern von etwa zehn Aktivisten. Hamburg: Rechtsextremistische Personenpotenziale 600 500 400 300 530 550 540 540 540 530 480 450 330 330 200 100 140 150 150 150 150 140 180 180 160 160 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamtzahl Gewaltorientierte -Alle Zahlen sind gerundet145 Rechtsextremismus Die Zahl der subkulturell geprägten Rechtsextremisten liegt jetzt bei 130 (2012: 120). Zu dieser Kategorie werden auch Einzelpersonen ohne erkennbare Szeneanbindung gezählt, die durch rechtsextremistisch motivierte Straftaten aufgefallen sind oder sonst aus rechtsextremistischer Motivation heraus Schutzgüter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung angreifen und bekämpfen. Die Gesamtzahl der Rechtsextremisten in den sonstigen rechtsextremistischen Organisationen lag 2013 bei 50 Personen. Neben der "Pennalen Burschenschaft Chattia Friedberg zu Hamburg" (PB! Chattia), der ca. 30 Personen einschließlich der Alten Herren angehören, verfügen auch die "Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V." (Artgemeinschaft-GGG) und die "Europäische Aktion" (EA) über Anhänger in Hamburg. Die Zahl der gewaltorientierten Rechtsextremisten ist mit 160 Personen gleich geblieben (48,5%). Rechtsextremistisches Personenpotenzial 2012 2013 in Hamburg Subkulturell geprägte Rechts120 130 extremisten Neonazis 60 60 NPD 130 130 Sonstige rechtsextremistische 60 50 Organisationen Summe 370 370 abzügl. Mehrfachmitgliedschaften 40 40 Gesamtpotenzial 330 330 davon gewaltorientierte 160 160 Rechtsextremisten - Alle Zahlen sind gerundet - 146 Rechtsextremismus 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Nach dem Anstieg der rechtsextremistischen Straftaten im Jahr 2012 war 2013 ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Insgesamt wurden 360 Straftaten mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation verübt, 36 weniger als 2012 (- 9,1%). Dies ist der vierthöchste Wert seit Einführung der neuen PMK-Statistik im Jahr 2001. Die Zahl der rechtsextremistischen Gewalttaten ist von 38 im Vorjahr auf 32 gesunken (-15,8%). Der Anteil der Gewalttaten an den rechtsextremistischen Straftaten liegt bei 8,9 % (2012: 9,6%). Propagandadelikte machen weiterhin die Masse der rechtsextremistischen Straftaten aus. 232 der 360 Straftaten sind diesem Deliktbereich zuzuordnen. Mit 64,4% ist ihr Anteil nahezu unverändert geblieben (2012: 63,9%). Die Verstöße betreffen ganz überwiegend das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (SS 86a StGB). Darunter fallen insbesondere das Verwenden von Hakenkreuzen oder der Grußformel "Sieg Heil!" und das Zeigen des Hitler-Grußes. PMK2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Rechts PMKRechts 214 314 441 349 385 318 321 312 403 362 insgesamt davon rechtsextrem. 173 285 400 332 369 297 316 298 396 360 Straftaten hiervon extrem. Gewaltde- 9 20 29 22 45 30 21 21 38 32 likte Die Zahlen stammen aus den jeweiligen Jahres-Statistiken der Polizei Hamburg - Stand: Februar 2014 - 147 Rechtsextremismus 83 der 232 Propagandadelikte sind sogenannte Bekanntsachen (35,8%). In den übrigen Fällen konnten keine Tatverdächtigen festgestellt werden. Auch wenn sich über die Motive der Täter nur bedingt Aussagen treffen lassen, werden die Straftaten generell als rechtsextremistisch eingestuft, es sei denn, die Tatumstände lassen einen solchen Hintergrund unwahrscheinlich erscheinen oder schließen diesen aus. Bei den rechtsextremistischen Gewaltdelikten lagen in 23 Fällen eine fremdenfeindliche und in zwei Fällen eine antisemitische Motivation vor. 26 der 32 Gewalttaten waren Körperverletzungsdelikte. Die übrigen Gewalttaten waren Widerstandshandlungen und ein Raubdelikt. In vielen Fällen waren die Tatverdächtigen alkoholisiert. Insgesamt 23 Gewalttaten wurden aufgeklärt, in neun Fällen blieben die Tatverdächtigen unbekannt (Aufklärungsquote 71,9%). Von den ermittelten 22 männlichen und drei weiblichen Tatverdächtigen hatten 17 einen Hamburger Wohnsitz. Acht Tatverdächtige waren unter 30, 15 waren zwischen 30 und 59, zwei über 60 Jahre alt. Den Verfassungsschutzbehörden waren fünf der Tatverdächtigen bereits bekannt, davon drei als Mehrfachtäter. Bei einem Hamburger Tatverdächtigen lagen Erkenntnisse über Aktivitäten mit rechtsextremistischem Hintergrund vor. Hamburg 2013: Aufteilung der rechtsextremistischen 2012 2013 Straftaten nach Delikten Gesamt 396 360 Propagandadelikte 253 232 Fremdenfeindliche Delikte 91 97 Antisemitische Delikte 35 26 Gewalttaten 38 32 Die Zahlen stammen von der Polizei Hamburg - Stand: Februar 2014 - 148 Rechtsextremismus Nachfolgend einige Beispiele für rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten: Am 21.04.2013 attackierte ein 28-jähriger Mann einen arabischstämmigen Passanten ohne erkennbaren Grund. Das auf dem Boden liegende Opfer wurde mehrfach geschlagen. Der stark angetrunkene Tatverdächtige soll "Heil Hitler" und "Scheiß Kanacke" gegrölt haben. Gegenüber der Polizei verhielt er sich äußerst aggressiv. Am 18.08.2013 wurde einer Passantengruppe von drei Personen "Hoch lebe die NSDAP" zugerufen. Es kam zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung, in der zwei Personen verletzt wurden. Am 24.08.2013 wurden zwei der Salafisten-Szene zugehörige Männer, die einen Infostand des Vereins "Deutschsprachiger Islamkreis im Norden e.V." (DIIN) betreuten, von einem alkoholisierten Mann mit "Islamisten-Nazis", "Wir wollen euch hier nicht haben!", "Dreckspack! Scheißpack!" und "Es kommt ein neuer Hitler" beleidigt. Der Tatverdächtige warf einen mit Verpackungsmaterial gefüllten Müllsack in Richtung des Infotisches. Am 06.10.2013 beleidigte ein 50-jähriger Mann seinen Nachbarn im Fahrstuhl mit "Du scheiß Nigger, du hast in Deutschland eh nichts zu suchen!". Bei der folgenden Rangelei wurde der Nachbar leicht verletzt. 4. Rechtsterrorismus 4.1 Der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) - Sachstand und Ergebnisse der Ermittlungen Nachdem der Generalbundesanwalt im November 2012 Anklage gegen Beate Zschäpe sowie gegen Ralf Wohlleben und drei weitere mutmaßliche Unterstützer des NSU erhoben hatte, findet seit dem 06.05.2013 der sogenannte "NSU-Prozess" vor dem Oberlandesgericht München statt. Die Hauptangeklagte Zschäpe muss sich wegen Mordes in zehn Fällen, besonders schwerer Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten. Zschäpe hat sich weder zum Tatvorwurf geäußert noch an der Aufklärung der Tatumstände mitge149 Rechtsextremismus wirkt. Parallel zum NSU-Prozess in München liefen die Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte aus dem Umfeld des NSU weiter. Obwohl Hamburg einer der Tatorte des NSU war, wurden keine direkten persönlichen Beziehungen Hamburger Rechtsextremisten zu den Mitgliedern des NSU festgestellt. Im August 2013 wurde allerdings bekannt, dass das von der Hamburger Rechtsanwältin Gisa Pahl geleitete "Deutsche Rechtsbüro" (DRB) und die bis zu dessen Tod von dem Hamburger Neonazi Jürgen Rieger verantwortlich geführte "Nordische Zeitung" - neben den Namen weiterer Publikationen und Einrichtungen der rechtsextremistischen Szene - auf einem Schriftstück standen, das bei der Durchsuchung der ausgebrannten Wohnung des NSU in Zwickau gefunden wurde. Die genannten Einrichtungen und Publikationen galten als mögliche Empfänger von Briefen und Geldspenden des NSU. Gesichert war dies bereits im Fall des neonazistischen Magazins "Der Weisse Wolf", welches 2001 bzw. 2002 einen Brief des NSU und eine größere Geldsumme erhalten hatte. Im Zuge der eingeleiteten Ermittlungen des BKA waren im September 2012 weitere Objekte durchsucht worden. Das DRB gehörte nicht dazu, da das BKA keinen für das Jahr 2002 Verantwortlichen ermitteln konnte. Der 2002 für die "Nordische Zeitung" verantwortliche Jürgen Rieger war bereits 2009 gestorben. Auf eine Durchsuchung wurde daher in diesem Fall verzichtet. Anhaltspunkte dafür, dass die mutmaßlichen Hamburger Empfänger in persönlicher Verbindung zum NSU standen, liegen nicht vor. Die Überprüfung der Kontakte Pahls ergab, dass die Hamburger Szeneanwältin den Mitangeklagten Ralf Wohlleben zumindest seit 2005 persönlich kennt. Er hatte sie bevollmächtigt, ihn bzw. den NPD-Kreisverband Jena in einem Rechtsstreit wegen eines Veranstaltungsverbotes anwaltlich zu vertreten. Es ergaben sich aber keine Hinweise darauf, dass dieser Kontakt irgendeinen Zusammenhang mit der mutmaßlichen Unterstützung des NSU durch Wohlleben hatte. Am 22.08.2013 legte der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages seinen Abschlussbericht vor. Der am 26.01.2012 eingesetzte Ausschuss hatte den Auftrag, sich ein Gesamtbild der Terrorgruppe, ihren Mitgliedern und Taten, ihrem Umfeld und ihren Unterstützern zu verschaffen sowie der Frage nachzugehen, warum diese Gruppe so lange unerkannt schwerste Straftaten begehen konnte. Auf der gewonnenen Erkenntnisgrundlage sollte der Untersuchungsausschuss Schlussfolgerungen für Struktur, Zusammenarbeit, Befugnisse 150 Rechtsextremismus und Qualifizierung der Sicherheitsund Ermittlungsbehörden ziehen und Empfehlungen für eine effektivere Bekämpfung des Rechtsextremismus aussprechen. Nach Auffassung des Untersuchungsausschusses wurden vonseiten der beteiligten Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder schwere Versäumnisse und Fehler begangen. Es lägen aber keine Hinweise dafür vor, dass "Behörden zu der Zeit, als sich die Straftaten ereignet haben, wussten, wer dahinter steckt, und weggeschaut oder die Täter unterstützt haben". Das LfV Hamburg hat alle ihm vorliegenden relevanten Informationen zum Untersuchungsgegenstand 2012 an den Untersuchungsausschuss übermittelt. Neben möglichen Hinweisen zum Mord an dem türkischen Gemüsehändler Süleyman Tasköprü, der am 27.06.2001 in seinem Geschäft in Hamburg-Bahrenfeld getötet wurde, ging es dabei insbesondere um Verbindungen des NSU oder relevanter Kontaktpersonen der Gruppe nach Hamburg. Aus den Unterlagen ergaben sich keine Hinweise auf weiterführende Ermittlungsansätze. Im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses wird das LfV Hamburg lediglich im Kontext der Ermittlungen der Sonderkommission des LKA Hamburg zur Aufklärung des Tasköprü-Mordes erwähnt (siehe Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 592f.). 4.2 Aktuelle Ansätze für rechtsterroristische Bestrebungen in Deutschland und Maßnahmen der Sicherheitsbehörden 2013 ermittelte der Generalbundesanwalt (GBA) in vier weiteren Fällen wegen des Verdachts der Bildung rechtsterroristischer Vereinigungen. In einem Fall wurde einer Gruppe von sechs Rechtsextremisten aus Deutschland, der Schweiz und den Niederlanden vorgeworfen, ein rechtsextremistisches "Werwolf-Kommando" mit dem Ziel gegründet zu haben, das politische System der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen. Am 17.07.2013 fanden in insgesamt neun Objekten Durchsuchungen statt. Hamburg war hiervon nicht betroffen. Anhaltspunkte für bevorstehende Anschläge ergaben sich nicht. Zu den Betroffenen gehörten auch ein ehemaliges und ein aktuelles Mitglied der Neonazi-Gruppierung "Hamburger Nationalkollektiv & Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg" (HNK & WWT). 151 Rechtsextremismus Weitere Ermittlungen betrafen Gruppierungen, deren Ziele darauf gerichtet waren, "auf einen Staatsumsturz hinzuwirken und nationalsozialistisches Gedankengut zu verwirklichen". In allen Fällen wurden auch mögliche Kontakte zum NSU geprüft. Laut GBA ergaben sich jedoch keine Hinweise darauf, "dass das Trio bei seinen Taten lokale Unterstützer oder Handlanger hatte". 5. Neonazismus Neonazis definieren sich durch eine positive Bezugnahme auf den historischen Nationalsozialismus und das von den Nazis so genannte "Dritte Reich". Sie befürworten einen autoritären "Führerstaat" mit einer ethnisch homogenen Bevölkerungsstruktur. Das dahinter stehende nationalsozialistische Konzept der "Volksgemeinschaft" steht in unauflösbarem Widerspruch zum Grundgesetz, insbesondere zum Prinzip der Menschenwürde und den aus ihr abgeleiteten Grundrechten. Konstitutiv für den Neonazismus ist zudem ein ausdrücklicher Rassismus, der die Welt in höherund minderwertige Völker einteilt und diese Unterscheidung auch zum Kriterium für die Ausgrenzung von Angehörigen anderer Kulturen in Deutschland erhebt. Der ausgeprägte Antisemitismus der neonazistischen Szene stützt sich auf die bereits durch den historischen Nationalsozialismus verbreitete aberwitzige These, Deutschland sei das Angriffsziel einer internationalen jüdischen Verschwörung, die die Weltherrschaft zum Ziel habe. Die Neonazi-Szene in Deutschland ist vorwiegend durch freie "Kameradschaften" und "Aktionsgruppen" geprägt, die zum Teil durch überregionale Aktionsbündnisse miteinander vernetzt sind. In Norddeutschland gibt es mittlerweile keine formalen Strukturen der Zusammenarbeit mehr wie zum Beispiel Aktionsbüros. Allerdings hat unter dem Schlagwort "Volksfront von rechts" der 2004 vollzogene Schulterschluss zwischen NPD und Neonazis dazu geführt, dass die Zusammenarbeit vielerorts intensiviert wurde. Mehrere Landesverbände und -vorstände sind seit Jahren fest in der Hand von Rechtsextremisten mit neonazistischem Vorlauf. Dazu gehört auch Hamburg. Unter Holger Apfel, der am 19.12.2013 nach rund zweijähriger Amtszeit als Parteivorsitzender zurücktrat, hatten die Spannungen mit den radikaleren Kräften aus dem neonazistischen Spektrum inner152 Rechtsextremismus wie außerparteilich zugenommen. Einer der exponiertesten innerparteilichen Kritiker des zurückgetretenen NPD-Chefs war der bekennende Nationalsozialist Thomas Wulff, gegen den im Oktober 2013 ein Parteiausschlussverfahren wegen "fortwährender Störung des Parteifriedens" eingeleitet wurde. Zu einer Ernst zu nehmenden politischen Alternative für unzufriedene NPD-Anhänger und ehemalige Mitglieder verbotener neonazistischer Organisationen hat sich die im Mai 2012 von dem Neonazi Christian Worch gegründete Partei DIE RECHTE entwickelt. Sie ist in Folge des kontinuierlichen Zulaufs von Neonazis mittlerweile als eindeutig neonazistisch geprägt einzustufen. Ebenfalls neonazistisch ausgerichtet ist die am 28.09.2013 in Heidelberg gegründete Kleinpartei "DER DRITTE WEG". An der Gründungsveranstaltung nahmen nach eigenen Angaben "mehr als ein Dutzend Aktivisten aus dem gesamten Bundesgebiet" teil. Neben der Forderung nach "Wiedererlangung der nationalstaatlichen Souveränität Deutschlands" liege "die Betonung der Parteiausrichtung auf einem sozialistischen Programm mit nationalrevolutionärem Charakter". Ein Motiv für die Gründung dieser im süddeutschen Raum beheimateten Partei dürfte sein, Vorsorge für mögliche weitere Vereinsverbote zu treffen. Berührungspunkte und Überschneidungen gibt es mit der subkulturell geprägten Szene. Neonazis unterscheiden sich von den als "subkulturell geprägt" bezeichneten Rechtsextremisten in erster Linie durch den Grad ihrer Ideologisierung und der Bereitschaft, sich politisch in festen Gruppenstrukturen zu engagieren. Die Übergänge sind daher häufig fließend und meist abhängig vom Lebensalter und der individuellen persönlichen Entwicklung. Der Einstieg in die Neonazi-Szene erfolgt häufig über Kontakte zum rechten subkulturellen Milieu. 2013 wurden der neonazistischen Szene deutschlandweit 5.800 Personen zugerechnet. In Hamburg gibt es zwei parteiunabhängige neonazistische Gruppierungen, die jeweils über einen Aktivistenstamm von nicht mehr als zehn Personen verfügen. 153 Rechtsextremismus 5.1 Überregionale Aktivitäten Bei den überregionalen Aktivitäten der Neonazi-Szene handelte es sich überwiegend um revisionistische Gedenkveranstaltungen anlässlich historischer Ereignisse. Hierzu zählen insbesondere die Jahrestage der als "Bombenholocaust" bezeichneten Luftangriffe gegen deutsche Städte im Zweiten Weltkrieg. Indem sie Deutsche als Opfer darstellen, versuchen Neonazis die Schuld des Nationalsozialismus zu relativieren. Auch 2013 nahmen Hamburger Aktivisten an den nachfolgend genannten überregionalen Veranstaltungen teil. * Am 12.01.2013 fand in Magdeburg die jährliche Demonstration des Aktionsbündnisses "Initiative gegen das Vergessen" anlässlich der Bombardierung der Stadt am 16.01.1945 statt. An dem Aufmarsch beteiligten sich etwa 900 Rechtsextremisten aus ganz Deutschland, und damit etwa 300 weniger als 2012. Zahlreiche Gegendemonstranten protestierten gegen den Aufmarsch. Es wurde ein Straßenfest mit der Bezeichnung "Meile der Demokratie" veranstaltet, zu dem mehrere Tausend Menschen kamen. Den Teilnehmern der rechtsextremistischen Demonstration wurde die Nutzung der Innenstadt verwehrt. * Am 13.02.2013 folgte in Dresden der "Trauermarsch" unter dem Motto "Im Gedenken der Opfer des alliierten Bombenangriffes vom 13. Februar 1945", an dem etwa 700 Rechtsextremisten (2012: 1.600) teilnahmen. Aufgrund von Blockaden durch Gegendemonstranten konnten viele angereiste Rechtsextremisten den Versammlungsort nicht erreichen. * Am 1. Mai wurden deutschlandweit insgesamt fünf rechtsextremistische Demonstrationen durchgeführt. Die Partei DIE RECHTE veranstaltete einen Aufmarsch in Dortmund, die NPD je eine Demonstration in Berlin und Hanau und die "Freien Kräfte" führten Versammlungen in Würzburg und Erfurt durch. An der Demonstration in Erfurt unter dem Motto "Wir wollen Arbeit, Recht und Freiheit" nahmen etwa 340 Neonazis teil. Die Demonstration in Würzburg unter dem Motto "Arm trotz Arbeit - Kapitalismus zerschlagen" wurde mit rund 350 Teilnehmern durchgeführt. 154 Rechtsextremismus * Im März 2013 wurde der gewaltsame Tod eines 25-jährigen Mannes in Kirchweyhe bei Bremen in der rechtsextremistischen Szene verstärkt thematisiert. Neonazis instrumentalisierten das von einem jungen Mann mit Migrationshintergrund verübte Tötungsdelikt für ihre Zwecke, um auf "Ausländergewalt" aufmerksam zu machen. Bis Mai 2013 wurden diverse Demonstrationen, Mahnwachen und Kundgebungen organisiert und durchgeführt. * Am 01.06.2013 fand in Wolfsburg zum fünften Mal eine Demonstration zum sogenannten "Tag der deutschen Zukunft" (TddZ) statt, an dem rund 530 Rechtsextremisten teilnahmen. Im Jahr zuvor waren noch 700 Personen zum TddZ nach Hamburg gekommen. Die von der so genannten Initiative "Zukunft statt Überfremdung" organisierte Demonstration wurde auf der eigens für die Veranstaltung eingerichteten Internetseite dennoch als "voller Erfolg" gewertet. Diese Bewertung galt jedoch nur der Abschlusskundgebung, mit der Marschroute, die vom Bahnhof aus durch ein Gewerbegebiet führte, waren die Initiatoren Aufruf im Internet zum nicht zufrieden. Etwa 2.500 Gegen"Tag der deutschen Zukunft" in demonstranten protestierten gegen Wolfsburg die von dem niedersächsischen Neonazi Dieter Riefling geleitete Veranstaltung. Zu den Rednern gehörten Thomas Wulff, damals stellvertretender Landesvorsitzender und Spitzenkandidat der NPD in Hamburg, der Berliner NPD-Landesvorsitzende Sebastian Schmidtke und Christian Worch, Bundesvorsitzender der Partei DIE RECHTE. Am Ende der Veranstaltung wurde verkündet, dass der nächste TddZ am 07.06.2014 in Dresden stattfinden soll. * Eine weitere wichtige Veranstaltung der rechtsextremistischen Szene fand am 03.08.2013 in Bad Nenndorf statt. Zu der als "Marsch der Ehre" betitelten alljährlichen Veranstaltung versam155 Rechtsextremismus melten sich ca. 300 Rechtsextremisten. Auch hier ging die Teilnehmerzahl zurück (2012: 460). Neonazis behaupten, dass deutsche Kriegsgefangene im sogenannten "Wincklerbad", dem ehemaligen alliierten Internierungslager, gefoltert und ermordet worden seien. Aufgrund massiver Blockaden durch Gegendemonstranten konnte allerdings nicht wie geplant vor dem "Wincklerbad" demonstriert werden. Am 02.11.2013 wurde deswegen eine weitere Demonstration in Bad Nenndorf durchgeführt, an der sich jedoch nur etwa 60 Rechtsextremisten beteiligten. Internetseite "Trauermarsch Bad Nenndorf 2013" Besondere Aufmerksamkeit widmete die neonazistische Szene dem verurteilten Kriegsverbrecher und Holocaust-Leugner Erich Priebke, der am 11.10.2013 verstarb. Priebke war 1998 wegen seiner Beteiligung an Geiselerschießungen in Italien zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, die aufgrund seines hohen Alters in einen Hausarrest umgewandelt wurde. Anlässlich seines 100. Geburtstags am 29. Juli wiederholten Neonazis ihre langjährige Forderung, den "ältesten Kriegsgefangenen der Welt" freizulassen. Bei einem Besuch deutscher Neonazis Ende Juli in Rom war es vor dem Wohnhaus Priebkes zu Zusammenstößen mit politischen Gegnern gekommen. Aus Solidarität mit Priebke trugen Mitglieder der Partei DIE RECHTE bei der Anhörung im Bundeswahlausschuss T-Shirts mit der Aufschrift "Freiheit für Erich Priebke". Bei der alljährlichen Veranstaltung zum so genannten "Heldengedenken" in Wunsiedel am 16.11.2013, an der rund 220 Neonazis teilnahmen, wurde ebenfalls des ehemaligen SS-Hauptsturmführers gedacht. Zu den Rednern gehörte Thomas Wulff, der der NPD-Führung unter anderem vorgeschlagen hatte, Priebke als Kandidaten für die Wahl des Bundespräsidenten aufzustellen. In Wunsiedel befand sich bis 2011 das Grab des "Hitler-Stellvertreters" Rudolf Heß. Die Entwicklung des Jahres 2013 zeigt, dass es den "freien Kräften" immer seltener gelingt, größere Demonstrationen durchzuführen; sie bringen allenfalls ein paar Hundert Anhänger auf die Straße. 156 Rechtsextremismus 5.2 Kameradenkreis Neonazis in Hamburg Der neonazistischen Gruppierung "Kameradenkreis Neonazis in Hamburg" gehören wie in den Vorjahren zehn ideologisch gefestigte Mitglieder an. Geleitet wird der Kameradenkreis seit vielen Jahren von Tobias Thiessen und Inge Nottelmann. Obwohl auf ihre Unabhängigkeit bedacht, arbeitet die Gruppe seit Jahren bei öffentlichen Aktionen eng mit Aktivisten der Hamburger NPD zusammen. Kameradschaftsangehörige beteiligten sich auch an den von NPD-Landesgeschäftsführer Steffen Holthusen organisierten offenen "nationalen" Stammtischtreffen, die seit Mai 2013 einmal im Monat stattfinden ( 8.1 NPD Hamburg). Sprachrohr des Kameradenkreises ist die Internetseite mein-hh.info. Sie dient insbesondere der übertriebenen Darstellung der eigenen Aktivitäten sowie der Vernetzung und dem Informationsaustausch mit anderen neonazistischen Gruppen. Daneben werden regionale wie bundesweit bedeutsame politische Themen sowie szenerelevante Ereignisse und Entwicklungen (zum Beispiel Prozess gegen das "Aktionsbüro Mittelrhein", "Outing"-Aktionen gegen Rechtsextremisten, IV, 5.2.2) aufgegriffen. Die Propaganda der Neonazis hatte jedoch auch 2013 keine positive Resonanz in der Bevölkerung. Neben lokalen Aktionen beteiligten sich Angehörige des Kameradenkreises 2013 an mehreren überregionalen Demonstrationen, unter anderem am 01.06.2013 zum "Tag der deutschen Zukunft" (TddZ) in Wolfsburg und am "Trauermarsch" am 03.08.2013 in Bad Nenndorf. Der TddZ 2012 in Hamburg war - unter Mithilfe einiger NPD-Aktivisten - maßgeblich von der Gruppe um Thiessen organisiert worden. Über den norddeutschen Raum hinaus pflegen die Hamburger Neonazis auch Kontakte nach Ostdeutschland, so auch nach Sachsen. Sie unterstützten zum Beispiel die Demonstration am 13.02.2013 in Dresden durch Propagandaaktionen in Hamburg. Anlässlich des Jahrestages der Bombardierung der Stadt am 02.02.2013 hängten sie nach eigener Darstellung Transparente mit der Aufschrift "Dresden 1945 - Bombenholocaust - 350.000 Tote" vor der Kunsthalle am Hauptbahnhof, am Hafen und in mehreren Stadtteilen auf. Am 03.02.2013 fand zudem eine "Saalveranstaltung" mit einem Vortrag von Thomas Wulff und einer Vorführung des Films "Der Feuersturm von Dresden" statt. Die 157 Rechtsextremismus Aktionen wurden am 09.02.2013 fortgesetzt. Angehörige des "Kameradenkreises" verteilten Mahntafeln in Form von Fliegerbomben und Flyer für den so genannten "Gedenkmarsch" an verschiedenen Stellen in der Hamburger Innenstadt. Am 13.02.2013 wurde für einen in der Weimarer Zeit getöteten "SA-Mann" eine Gedenktafel im Gängeviertel platziert. Wie jedes Jahr reinigten Aktivisten des "Kameradenkreises" 2013 anlässlich des 8. Mai (Kapitulation der Deutschen Wehrmacht 1945) Ehrenmale für die in den beiden Weltkriegen gefallenen Soldaten in Hamburg. 2013 jährte sich zum 70. Mal der Jahrestag der Bombardierung Hamburgs im Zweiten Weltkrieg. Vom 21. bis 28. Juli 2013 setzten Angehörige des Kameradenkreises schwimmende Mahntafeln mit dem Umriss von Fliegerbomben auf der Alster, der Elbe, der Bille sowie auf dem Mittelkanal in Hammerbrook aus. Internetseite "mein-hh.info" mit einem Auszug des Artikels "Die Schande des 9. November 1923" Die politische Fixierung auf den historischen Nationalsozialismus und dessen Glorifizierung wurde auch durch eine Aktion zum 90. Jahrestag des "Marsches auf die Feldherrnhalle" in München am 9. November 1923 deutlich. Die Hamburger Neonazis setzten wiederum schwimmende "Gedenktafeln" für 16 damals zu Tode gekommene Männer auf 158 Rechtsextremismus der Elbe aus. Wie bei allen Aktionen wurde auch diese durch Fotos und Begleittext auf mein-hh.info dokumentiert. Dazu erschien außerdem am 09.11.2013 ein Artikel mit dem Titel "Die Schande des 9. November 1923". In dem Bericht eines "Augenzeugen" der Niederschlagung des Aufstandes heißt es u.a.: "In Worten lässt sich solch ungeheures Verbrechen nicht ausdrücken. Alle Anzeichen sprechen für einen vorgefassten Mordüberfall mit der Absicht, die Führer der deutschen Freiheitsbewegung kaltherzig beseitigen zu lassen." Im gleichen Geiste führte der Kameradenkreis am 18.11.2013 ein "nationales Heldengedenken" an einem Ehrenmal für gefallene deutsche Soldaten im Hamburger Norden durch. Die Aktivisten legten einen Kranz "in den Farben des Reiches" nieder und es wurden Ansprachen gehalten. Unter der Überschrift "Gedenken an die Tapfersten unseres Volkes" wurden ein "Einsatzbericht" sowie Fotos der Veranstaltung auf der Internetseite "mein-hh.info" veröffentlicht. Aus neonazistischer Sicht ist Deutschland auch 68 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs noch immer ein "Kriegssiegerprotektorat". An der "Umerziehungsfront" tobe seit 1945 der "Kulturvernichtungskampf". Schlimmer als alles andere, so ein Kommentar auf mein-hh.info vom 06.12.2013, treffe die Deutschen der "biologische Krieg", der heute "Umvolkung" heiße. Nach dem Plan der Alliierten sollen die Deutschen durch "massive Überfremdung und Durchmischung mit einwandernden Völkerscharen im eigenen Land ausgerottet werden." Das Thema "Überfremdung" und die aktuelle Flüchtlingsproblematik in Hamburg standen 2013 auch im Mittelpunkt der politischen Agitation. Durch verschiedene propagandistische Aktionen und in zahlreichen Artikeln auf ihrer Internetseite versuchten die Neonazis ihre fremdenfeindliche Agitation in die Öffentlichkeit zu tragen. Im April begann die Gruppe um Thiessen, sich intensiver mit dem Thema Flüchtlinge und Asyl zu befassen. In dem am 08.04.2013 veröffentlichten Artikel "Wir wollen keine Asylantenheime!" heißt es: "Es sollen überhaupt keine Asylanten mehr nach Deutschland, das Asylrecht muß endlich abgeschafft werden!" In Farmsen-Berne wurden Flyer mit dem Tenor "Wir wollen keine Asylantenheime!" verteilt. Diese Aktion wurde einige Tage später sowie im Mai in den Stadtteilen Moorfleet und Billstedt fortgesetzt. 159 Rechtsextremismus Anfang Juni wurde die Situation rund um die so genannten "Lampedusa-Flüchtlinge", die Zuflucht in einer Kirche in Hamburg gefunden hatten, skandalisiert. Begleitet wurde die Kampagne zwischen Juli und Oktober 2013 von mehreren Aktionen im Bereich von Flüchtlingsunterkünften. So wurden in Alsterdorf, Curslack und Billstedt Flugblätter mit ausländerfeindlichen Parolen verteilt und Transparente aufgehängt. Die menschenverachtende Denkweise der Neonazis kommt in ihren Internetartikeln unverhohlen zum Ausdruck. In einem am 04.10.2013 veröffentlichten Artikel "Das Unglück kommt übers Meer" heißt es: "Alles was an Asylanten irgendwo auf dem Wege nach Europa versickert, kann uns hier nicht mehr zur Last fallen". Und in dem Artikel "In der City sind die Affen los" vom 20.10.2013 werden die Flüchtlinge aus Afrika als "schwarze Asylerpresser" und "fremdrassiger Ghettomob" bezeichnet. 5.3 "Hamburger Nationalkollektiv & Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg" (HNK & WWT) Bei der seit Mai 2011 unter dem Doppelnamen "Hamburger Nationalkollektiv & Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg" (HNK & WWT) auftretenden Gruppierung handelt es sich nach eigener Darstellung um eine Vereinigung von Neonazis, die sich aus "verschiedenen Klein-Gruppen und Einzelpersonen" zusammensetzt. Einen Teil der Vereinigung bildet die "Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg" (WWT), die ursprünglich 2008 - ohne den Zusatz "Sektion Hamburg" - von Angehörigen der Skinheadund Neonazi-Szene als Fangruppe der gleichnamigen rechtsextremistischen Skinhead-Band "Weisse Wölfe" gegründet wurde. Der WWT gehörten damals auch Rechtsextremisten aus anderen Bundesländern wie Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin an. Einige WWT-Angehörige fielen 2008 und 2009 in Hamburg mehrfach durch rechtsextremistische Strafund Gewalttaten auf. Anfang 2010 musste eine der Führungspersonen der Gruppierung wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte und vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen eine vierzehnmonatige Haftstrafe antreten. Infolgedessen wurde es vorerst ruhiger um die Gruppe. 160 Rechtsextremismus Im Frühjahr 2011 wurde die Gruppierung reaktiviert. Nach ihrer organisatorischen und personellen Neuaufstellung entwickelte sie sich unter dem neuen Namen HNK & WWT von einem losen Zusammenschluss junger Rechtsextremisten aus dem Skinheadund Neonazi-Milieu zu einer gut organisierten Aktionsgruppe mit politischem Anspruch, die sich in der Folgezeit auch durch zahlreiche Videos und Propagandaveröffentlichungen im Internet in Szene setzte. Ihr werden derzeit zehn Aktivisten zugerechnet, von denen die meisten als gewaltbereit eingeschätzt werden. Durch selbstbewusstes und provokantes Auftreten bei Demonstrationen und Veranstaltungen und durch ihre Propagandaaktionen versucht HNK & WWT kontinuierlich, jüngere und aktionsbereite Rechtsextremisten an sich zu binden, allerdings nur mit mäßigem Erfolg. Aufgrund ihrer neonazistischen Ausrichtung und ihres Habitus, der dem linksextremistischer Autonomer angelehnt ist, ist die Vereinigung den "Autonomen Nationalisten" zuzurechnen. Mittlerweile gebraucht die Gruppe in der Außendarstellung nur noch den Namen "Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg". "Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg" im Internet Die Gruppe beging auch 2013 politisch motivierte Straftaten. Am 16.02.2013 beleidigten HNK & WWT-Mitglieder am Pinneberger S-Bahnhof einen togolesischen Staatsangehörigen und dessen Familie. Als der Geschädigte die Gruppe wegen ihrer fremdenfeindlichen Äußerungen zur Rede stellte, schlugen die Beschuldigten das Opfer und traten anschließend weiter auf den am Boden liegenden Mann ein. Im Verlauf der Tat stießen die Angreifer außerdem den Kinderwagen der Familie um, wodurch das darin liegende Kleinkind leicht verletzt wurde. Das Ermittlungsverfahren war bis Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen. 161 Rechtsextremismus In der Nacht zum 28.04.2013 wurde in Hamburg-Steilshoop bereits zum zweiten Mal das Büro eines Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft beschädigt. Aufkleber der Gruppierung befanden sich auf der Fensterscheibe des Hauses. Ferner wurde an einer Hauswand des naheliegenden "Bürgerhauses Barmbek" mit grüner Lackfarbe großflächig "WWT" geschmiert. Am Schaukasten des Bürgerhauses wurden diverse Aufkleber der Gruppe festgestellt. An einem Jugendzentrum in Hamburg-Bergedorf waren Ende Mai im Zusammenhang mit einer Sachbeschädigung ebenfalls Aufkleber der WWT festgestellt worden, die nach Entfernung kurze Zeit später erneut verklebt wurden. Zuletzt wurden im November 2013 ein SPD-Schaukasten in Hamburg-Marmstorf beschädigt und Aufkleber mit dem bereits bekannten Slogan "Eine Generation die sich wehrt...BRD zerschlagen! WWT Sektion Hamburg" angebracht. In die Schlagzeilen geriet die Gruppierung durch ihre Verwicklung in ein Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Am 17.07.2013 durchsuchten Polizeibeamte insgesamt neun Objekte von sechs Angehörigen der rechtsextremistischen Szene in Deutschland, der Schweiz und den Niederlanden. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, ein rechtsextremistisches "Werwolf"-Kommando" gegründet zu haben, mit dem Ziel, das politische System der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen. Es bestand der Verdacht, dass zu diesem Zweck terroristische Gewalttaten verübt werden sollten. Als Vorbild soll den mutmaßlich Beteiligten die von Heinrich Himmler im Jahr 1944 ins Leben gerufene "Werwolf"-Organisation und deren Taktik gedient haben, nach der gegen Ende des Zweiten Weltkrieges nationalsozialistische Kämpfer mit Terrorakten in den bereits besetzten Gebieten gegen die alliierten Truppen und Deserteure vorgehen sollten. Von den Durchsuchungen waren in Deutschland ein ehemaliges HNK & WWT-Mitglied aus Niedersachen und ein aktuelles Führungsmitglied der Gruppe mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern betroffen. Anhaltspunkte für konkrete Anschlagsvorbereitungen haben die Ermittlungen und Durchsuchungsergebnisse bisher nicht ergeben. 2013 zeigte sich die Gruppierung bei diversen neonazistischen Veranstaltungen wie den jährlichen "Trauermärschen" in Magdeburg am 12.01.2013 und am 13.02.2013 in Dresden. Am 23.03.2013 nahmen 162 Rechtsextremismus Mitglieder der Gruppe in Kirchweyhe bei Bremen an einer von Rechtsextremisten organisierten Mahnwache für einen jungen Mann teil, der von einem Jugendlichen mit Migrationshintergrund getötet wurde. Bei der neonazistischen 1. Mai-Demonstration in Erfurt, an der Angehörige von HNK & WWT teilnahmen, trat ein HNK & WWT-Mitglied nach einem Polizeibeamten, nachdem der Versammlungszug gestoppt worden war. Gegen die Personalienfeststellung leistete der Tatverdächtige massiven Widerstand. Mitglieder der Gruppe versuchten bereits zu Beginn der Versammlung, Gegendemonstranten auszuspähen und zu provozieren. Für ein rechtsextremistisches Benefizkonzert unter dem Motto "EINER für alle, alle für EINEN" am 18.05.2013 in Finowfurt (Brandenburg) wurden einzelne HNK & WWT-Mitglieder für den Sicherheitsund Ordnungsdienst engagiert. Die Veranstaltung wurde von der Polizei vorzeitig aufgelöst. Zu den überregionalen Demonstrationen, an denen sich Angehörige von HNK & WWT beteiligten, gehörten ferner der "Tag der deutschen Zukunft" am 01.06.13 in Wolfsburg und der jährliche "Marsch der Ehre" am 03.08.13 in Bad Nenndorf. Auch bei der Demonstration der Partei DIE RECHTE gegen Organisationsverbote in Dortmund wurden Gruppenangehörige gesichtet. Bei einem Neonazi-Aufmarsch am 21.09.2013 in Berlin-Lichtenberg trat der Leiter von HNK & WWT als Redner auf. In Hamburg trat die Gruppe agitatorisch weniger in Erscheinung. Einzelne HNK & WWT-Mitglieder nahmen am 13.08.2013 an der Kundgebung der Bundes-NPD in Hamburg-Bergedorf teil. Am 06.09.2013 wurden Mitglieder der Gruppierung bei einer Razzia in einer Gaststätte in Hamburg-Langenhorn festgestellt. Dort fanden 2013 mehrere als offener Stammtisch bezeichnete Treffen von Rechtsextremisten statt ( 8.1 NPD). Nachdem die Internetaktivitäten (Internetseite, Youtube-Kanal, Twitter-Account) von HNK & WWT seit September 2012 zum Erliegen gekommen waren, reaktivierte die Gruppe ihre Webseite seit Oktober 2013 durch neues Design und aktuelle Beiträge. 163 Rechtsextremismus Die Zurückhaltung der Gruppe in Hamburg ist, neben den zu erwartenden Strafverfahren wegen des Vorfalls in Pinneberg, vermutlich auf die Veröffentlichung einer Outing-Broschüre zurückzuführen. In dem von einer "autonomen Antifa-Pressegruppe" erstellten und am 03.02.2013 veröffentlichten Reader mit dem Titel "DEN WEISSEN WÖLFEN TERROR MACHEN!" werden Informationen zur Gruppe und Detailangaben zu den Gruppenmitgliedern und weiteren Personen aus ihrem Umfeld, einschließlich zahlreicher Fotos, dargestellt. Gegen die Wohnhäuser einzelner Gruppenmitglieder wurden daraufhin Farbanschläge verübt. Einzelne der in der Broschüre genannten Personen wurden von der Antifa zudem körperlich angegriffen. ( IV. 5.2.2) Mehrere HNK & WWT-Mitglieder mussten sich 2013 strafrechtlich verantworten. Im Dezember 2011 waren HNK & WWT-Mitglieder zusammen mit Rechtsextremisten aus Niedersachsen an einem unangemeldeten Spontanaufzug nach dem Konzept der "Untersterblichen" in Hamburg-Eißendorf beteiligt. ( VSB 20011, S. 167) Gegen die identifizierten Teilnehmer waren Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet worden. Das Amtsgericht Harburg verurteilte zwei Hamburger Teilnehmer im August beziehungsweise im November 2013 zu Geldstrafen in Höhe von 500 und 800 Euro. Gegen ein HNK & WWT-Mitglied war bereits 2012 eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verhängt worden; zwei weitere Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. 6. Subkulturell geprägte Rechtsextremisten Als "subkulturell geprägt" bezeichnen die Verfassungsschutzbehörden vornehmlich jüngere Rechtsextremisten, die ihre rechtsextremistischen Einstellungen in erster Linie durch entsprechende Verhaltensweisen, durch Musik, Kleidung, einschlägige Tätowierungen und andere Erkennungszeichen zum Ausdruck bringen und ausleben und weniger durch politische Aktivitäten. Ein hervorstechendes Merkmal der subkulturell geprägten Rechtsextremisten ist ihre grundsätzliche Gewaltaffinität. Zu dieser Kategorie zählt der Verfassungsschutz daher auch Einzelpersonen ohne erkennbare Anbindung an rechtsextremistische Organisationsoder Szenestrukturen, die durch rechtsextremistisch motivierte Straftaten aufgefallen sind. 164 Rechtsextremismus Der Anteil klassischer Skinheads in dieser Szene geht, auch altersbedingt, kontinuierlich zurück. An die Stelle des traditionellen Skinhead-Outfits (Glatze, Bomberjacke und Springerstiefel) sind inzwischen Kleidungsstücke und Marken getreten, die sich an allgemeinen Trends der Jugendmode, der Hooliganszene oder der "Autonomen Nationalisten" orientieren. Bei Demonstrationen wird zudem das Tragen Skinhead-typischer Kleidung oftmals durch entsprechende Auflagen untersagt. Die meisten der subkulturell geprägten Rechtsextremisten verfügen über kein geschlossenes rechtsextremistisches Weltbild, sie sind mehr von einzelnen rechtsextremistischen Einstellungen und Argumentationsmustern beeinflusst. Aktivitäten mit Erlebnischarakter wie der Besuch rechtsextremistischer Musikveranstaltungen sowie die gelegentliche Teilnahme an Demonstrationen, insbesondere wenn es zu Auseinandersetzungen mit politischen Gegnern kommen könnte, stehen für diesen Personenkreis im Vordergrund. An der Einbindung in feste Strukturen und eine langfristige politische Betätigung besteht im Gegensatz zu den Angehörigen neonazistischer Gruppen kein Interesse. Kennzeichnend für diese Szene ist das Ausleben eines "rechten" Lebensgefühls, zu dem neben Rockmusik mit nationalistischen, antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Texten auch starker Alkoholkonsum und szenetypische Straftaten gehören. Eine immer größere Rolle in dieser Szene spielen soziale Netzwerke wie Facebook oder vk.com. Solche Plattformen werden zunehmend genutzt, um rechtsextremistisches Gedankengut zu verbreiten. Die insbesondere durch Musik und rechtsextremistische Internetpropaganda vermittelten Feindbilder führen zu Hass und Aggressivität. Sie sind Auslöser für Gewalttaten, die häufig spontan und unter Alkoholeinfluss verübt werden. Eine der wenigen bundesweit aktiven Skinhead-Organisationen sind die "Hammerskins", die sich durch einen hohen Organisierungsgrad und ein ausgeprägtes rassistisches Elitedenken auszeichnen. Sie wurden 1986 in den USA gegründet und haben sich das Ziel gesetzt, die Skinheads in einer "Hammerskin-Nation" zu vereinen. Mittlerweile sind sie in etlichen Ländern mit "Divisionen" vertreten, darunter seit 1990 auch in Deutschland. Regional gliedern sich die "Hammerskins" in "Chapter", ähnlich der Organisationsstruktur bekannter Rockergruppen. Die Organisation hat einen elitären Anspruch und unterwirft Interessenten einem 165 Rechtsextremismus langwierigen Auswahlund Bewährungsprozess, an dessen Ende der Status "Member", also die Vollmitgliedschaft, steht. Das Durchschnittsalter der "Hammerskins" ist daher relativ hoch. Die Supporter-Organisation "Crew 38" gehört zum engen Umfeld der "Hammerskins". Die Ziffer 3 steht für "C" und 8 für "H". Die Zahlenkombination bezieht sich auf die "Crossed Hammers" im Logo der Organisation, das aus zwei gekreuzten Zimmermannshämmern auf einem Zahnrad besteht. In Deutschland ist dieses Logo in den Farben der Reichsflagge, schwarz-weiß-rot, gehalten. Aktuell gibt es zehn deutsche "Chapter". In Hamburg gibt es zwar keinen Ableger, allerdings sind hier einige Rechtsextremisten mit Verbindungen zu den "Hammerskins" aktiv, die an Veranstaltungen der "Hammerskins", insbesondere Konzerten, teilnehmen. Zur Kategorie der subkulturell geprägten Rechtsextremisten werden in Hamburg etwa 130 Personen (2012: 120) gerechnet. Größere Gruppenstrukturen sind in Hamburg nicht erkennbar und lokale Schwerpunkte daher kaum auszumachen. Seit einigen Jahren ist zudem zu beobachten, dass es den politisch aktiven rechtsextremistischen Gruppen, insbesondere der NPD und dem "Kameradenkreis Neonazis in Hamburg", immer weniger gelingt, rechtsextremistisch orientierte Jugendliche und junge Erwachsene aus dem subkulturellen Milieu für politische Aktivitäten zu gewinnen. 7. Rechtsextremistische Musikszene Musik ist für die Verbreitung rechtsextremistischen Gedankengutes unter Jugendlichen und jungen Heranwachsenden von zentraler Bedeutung. Über die Musik soll Interesse an der rechten Subkultur und deren Einstellungen geweckt werden. Sie ist zudem - wie generell bei Jugendkulturen - ein wesentlicher identitätsstiftender Faktor und festigt die Bindung zur jeweiligen Szene. Das Kalkül ist: Wer die Musik mag, ist möglicherweise auch empfänglich für die jeweiligen politischen Botschaften. Der 1993 verstorbene Gründer des rechtsextremistischen "Blood & Honour"-Netzwerks" und Sänger und Gitarrist der Skinhead-Kultband "Skrewdriver", Ian Stuart Donaldson, war sich dessen bewusst und erklärte in einem Interview: "Musik ist das ideale Mittel, 166 Rechtsextremismus Jugendlichen den Nationalsozialismus näher zu bringen, besser als das in politischen Veranstaltungen gemacht werden kann, kann damit Ideologie transportiert werden". 2013 waren 179 rechtsextremistische Bands in Deutschland aktiv (2012: 182). Hinzu kommen eine Reihe von Einzelmusikern und Sängern, die im Rahmen von Liederabenden auftreten. Die Musikstile, in denen sie sich ausdrücken, sind vielfältig und reichen von "Black Metal" bis hin zu Balladengesängen. Das Gros der Bands produziert Rechtsrock. 2013 gab es bundesweit 78 Skinhead-Konzerte (2012: 82). Im Rahmen der Konzerte werden CDs und Merchandisingprodukte angeboten. Die Verbreitung von Tonträgern läuft allerdings hauptsächlich über das Internet, in entsprechenden Stores und über Downloadangebote. Die rechtsextremistische Musikszene treibt über zahlreiche Vertriebsplattformen im Inund Ausland intensiven Handel. Mit der Produktion und dem Verkauf rechtsextremistischer CDs werden jährlich mehrere Millionen Euro umgesetzt. Die Musik stellt somit auch eine wichtige Finanzierungsquelle der Szene dar. Insbesondere der illegale Handel mit verbotenen Tonträgern ist ein lukratives Geschäft. Rechtsextremisten nutzen seit 2004 sog. "Schulhof-CDs", um ihre Ideologie durch die massenhafte kostenlose Verteilung von "Die Zukunft im Blick" Schulhof-CD der Rechtsrock-CDs an Schülerinnen "Jungen Nationaldemokraten" und Schüler heranzutragen. Im Dezember 2012 brachte die NPD-Jugendorganisation "Junge Nationalsozialisten" (JN) ihre erste eigene Schulhof-CD im Vorfeld der 2013 anstehenden Landtagswahlen und der Bundestagswahl heraus. Die CD mit dem Titel "Die Zukunft im Blick" enthält 15 Lieder bekannter rechtsextremistischer Interpreten. Die musikalische Bandbreite reicht von Rechtsrock über Balladen bis zum englischsprachigen NS-Hatecore. Außerdem waren auf der CD das 167 Rechtsextremismus neue "JN Bundeslied" mit dem Titel "Unsere Stunde die wird kommen" sowie zwei Videos mit JN-Werbebotschaften. Am 07.03.2013 wurde die Schulhof-CD von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auf den Index gesetzt, d.h. in die Liste (Teil A) der jugendgefährdenden Medien aufgenommen. Die BPjM war zu der Auffassung gelangt, dass sechs der 15 Titel als rassistisch und gewaltverherrlichend einzustufen seien. Die etwa 40.000 Exemplare der JN-Schulhof-CD durften somit nicht weiter an die eigentliche Zielgruppe, nämlich Schülerinnen und Schüler, verteilt werden. Neben der Schulhof-CD der JN wurden von den NPD-Landesverbänden in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg eigene, im Wesentlichen inhaltsgleiche Schulhof-CDs verteilt. Diese wurden von der BPjM ebenfalls indiziert. Konzertveranstaltungen mit Rechtsrock-Bands erzielen durchschnittlich Besucherzahlen im niedrigen dreistelligen Bereich. Sie werden oftmals als Geburtstagsoder sonstige Privatfeiern getarnt und angemeldet, um den eigentlichen Charakter der Veranstaltung zu verschleiern. Solche Konzerte werden meistens konspirativ vorbereitet, und die Konzertbesucher werden via SMS oder Kontakttelefon zum Veranstaltungsort gelotst. Offen angekündigt werden vor allem Musikveranstaltungen, die einen kommerziellen Hintergrund haben und vorzugsweise auf dem geschützten Privatgelände von Szeneangehörigen stattfinden. Auch die NPD nutzt seit Jahren die Popularität rechtsextremistischer Bands für ihre Zwecke. Im Juli 2013 fand in Gera die alljährliche NPD-Konzertveranstaltung "Rock für Deutschland" statt. Die vom dortigen Kreisverband angemeldete Veranstaltung zog wie 2012 rund 700 Besucher an. Musikalischer Höhepunkt des Konzertteils war der Auftritt der in der Szene sehr beliebten Band "Die Lunikoff-Verschwörung". 2009 hatte die Gruppe bei diesem Konzert noch etwa 3.900 Konzertteilnehmer angezogen. Ihr Frontmann war zum damaligen Zeitpunkt gerade aus langjähriger Haft entlassen worden. Neben den Musikgruppen traten mehrere hochrangige NPD-Funktionäre als Redner auf. Neben "Rock für Deutschland" setzte die NPD auch bei anderen größeren Veranstaltungen Livebands in Kombination mit Redebeiträgen als 168 Rechtsextremismus Werbestrategie ein, so beispielsweise im August in Berga (Sachsen-Anhalt) beim "Politischen Fest der Nationalen". Daran nahmen rund 900 Personen teil. Unter dem Motto "This One's for the Skinheads again" fand am 25.05.2013 in Schwanebek/Nienhagen (Sachsen-Anhalt) die größte rechtsextremistische Konzertveranstaltung des Jahres statt. Neben internationalen und bekannten deutschen Musikgruppen, wie "Endstufe" aus Bremen, trat auch die Hamburger Skinhead-Gruppe "Abtrimo" vor den etwa 1.200 Konzertbesuchern auf. Organisator war ein ortsansässiger Neonazi, der bereits seit mehreren Jahren als Konzertveranstalter aktiv ist. 2012 hatte die ebenfalls von ihm organisierte Vorläuferveranstaltung "European Skinhead Party" 1.800 Teilnehmer angezogen. 2013 jährte sich zum 20. Mal der Todestag von Ian Stuart Donaldson. Anlässlich dieses Jahrestages fanden im September in mehreren europäischen Städten "Memorial"-Konzerte statt. An einem Open-Air-Konzert in Northampton (Großbritannien) nahmen zwischen 1.000 und 1.500 Besucher teil. Ca. 400 davon kamen aus Deutschland, darunter waren auch einige Hamburger Rechtsextremisten. Wie im Vorjahr fanden 2013 keine rechtsextremistischen Konzerte in Hamburg statt. Es gab jedoch den Versuch, für ein Konzert das Vereinsheim eines Hamburger Kleingartenvereins anzumieten, was allerdings nicht gelang. Der Interessent, ein bekannter Neonazi aus Tostedt (Niedersachsen), wollte dort seinen 40. Geburtstag feiern. Die Feier, auf der mehrere rechtsextremistische Bands auftraten, fand schließlich in einer Gaststätte in Koberg in der Nähe von Mölln statt. Die dortige Lokalität wurde 2013 mehrfach für rechtsextremistische Veranstaltungen genutzt. Neben "Abtrimo" trat auch die Hamburger Band "Likedeelers" außerhalb Hamburgs auf. So waren beide als Live-Act bei einem Skinhead-Konzert am 20.07.2013 angekündigt, welches letztlich in Lachendorf bei Celle stattfand. Zudem waren beide Bands mit weiteren Musikgruppen für einen Auftritt am 19.10.2013 im Dorfgemeinschaftshaus in Wellendorf im Landkreis Uelzen vorgesehen. Der Pächter trat jedoch, nachdem er von der Polizei über den Charakter der Veranstaltung informiert worden war, kurzfristig vom Mietvertrag zurück. Die 169 Rechtsextremismus Polizei beendete die Veranstaltung kurz nach Beginn und vor dem Auftritt der Hamburger Bands. Ende 2012 hatte "Abtrimo" ihre erste eigene CD mit dem Titel "7 auf einen Streich" veröffentlicht. Die CD wurde von dem Label "Skinhead Beat Records" in einer limitierten Auflage von 500 verlegt. Aufgrund einer Indizierungsanregung des LfV Hamburg entschied die BPjM am 06.08.2013, die CD in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufzunehmen. Nach Ansicht der BPjM wirkt der Inhalt der CD verrohend, reizt zu Gewalttätigkeit und Rassenhass an und verherrlicht den Nationalsozia"7 auf einen Streich" ist der Titel der CD der lismus. Zwei Titel wurden als Gruppe "Abtrimo" jugendgefährdend bewertet. Darüber hinaus war die BPjM der Auffassung, dass ein drittes Lied schwer jugendgefährdend und strafrechtlich relevant ist, da es zum Hass auf Muslime bzw. aus dem Orient stammende und in Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürger aufstachelt und zu Gewaltmaßnahmen gegen diese auffordert. 8. Rechtsextremistische Parteien 8.1 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Die NPD ist die einzige bundesweit agierende rechtsextremistische Partei in Deutschland. Ihre seit Jahren personell und finanziell angespannte Situation hat sich 2013 weiter verschlechtert. Seit 2008 sinkt die Mitgliederzahl kontinuierlich. 2013 hatte die Partei nur noch 5.500 Mitglieder (2012: 6.000). Bei der Bundestagswahl und bei der Landtagswahl in Bayern verlor sie Stimmen, innerparteilich nahmen die Spannungen zu, persönliche Differenzen innerhalb des Bundesvorstands schwächten die Partei zusätzlich. Höhepunkt der Krise war der Rücktritt und anschließende Parteiaustritt des Bundesvorsitzenden Hol170 Rechtsextremismus ger Apfel, der nach nur zwei Jahren Amtszeit vorgeblich aus gesundheitlichen Gründen und Rücksichtnahme auf sein privates Umfeld zurücktrat. Auch sein Amt als Fraktionsvorsitzender im sächsischen Landtag legte er mit sofortiger Wirkung nieder. Im Januar 2014 gab er sein Landtagsmandat zurück. Auf der Führungsebene der Partei gab es heftige Machtkämpfe sowohl um den Spitzenplatz für die Europawahl 2014 als auch um die Person Mitglieder: 5.500 Apfels. Sein Rücktritt, der am Bundessitz: Berlin 19.12.2013 auf der NPD-HomeVorsitzender: Udo Pastörs (bis page bekannt gegeben wurde, kam 19.12.2013: Holger dennoch überraschend. Kurz nach Apfel) Veröffentlichung der Rücktrittserklärung wurde der Verdacht laut, Landesverband Hamburg Apfel habe im Sommer im Rahmen Mitglieder: 130 der "Deutschlandfahrt" einen jungen Parteiaktivisten sexuell beläsVorsitzender: Thomas Wulff tigt. Apfel gab dazu keine Erklärun(bis 01.03.2014: gen ab und trat am 24.12.2013 aus Torben Klebe) der NPD aus. Am 10.01.2014 wählte der Parteivorstand den bisherigen Apfel-Stellvertreter und Fraktionsvorsitzenden im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, zum neuen Parteivorsitzenden. Pastörs war bereits am 22.12.2013 vom Parteipräsidium kommissarisch eingesetzt worden. Apfel, der von Anfang an sehr umstritten war, ist nicht nur persönlich, sondern auch politisch weitgehend gescheitert. Weder konnte er sich mit seinem Konzept der "seriösen Radikalität" durchsetzen, noch aufgrund nachgesagter charakterlicher Mängel als Führungspersönlichkeit überzeugen. Der Versuch, der NPD ein seriös-bürgerliches Image zu verleihen, ohne von der radikalen politischen Linie allzu sehr abzuweichen, hatte keinen Erfolg. Neue Wählerschichten konnte die NPD nicht erschließen. Das Verhältnis zu den "freien Kräften", die jede politische Anbiederung ablehnen, wurde durch seinen Kurs hingegen beschädigt. Die finanzielle Situation stellt die NPD ebenfalls fortwährend vor Probleme. 2012 war die Partei vom Bundesverwaltungsgericht zu einer 171 Rechtsextremismus Strafzahlung in Höhe von 1,27 Mio. Euro verurteilt worden. Da die NPD der Strafzahlung nicht nachkam und der Deutsche Bundestag eine Stundung ablehnte, wurde die Zahlung von Geldern aus der staatlichen Parteienfinanzierung an die NPD gestoppt. Im Dezember 2013 wurden deshalb fünf der sieben Mitarbeiter der Parteizentrale in Berlin entlassen. Auch der NPD-eigene Deutsche Stimme-Verlag steht wirtschaftlich unter Druck und musste nach eigenen Aussagen 2013 Umsatzeinbußen von rund 300.000 Euro hinnehmen. Im April 2013 wurde zudem der gesamte Produktbestand des DS-Online-Kataloges indiziert, da nach Bewertung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die dort angebotenen Artikel mit Slogans wie "Das Reich kommt wieder" den Nationalsozialismus verherrlichen und in ihrer Gesamtheit den "demokratischen Erziehungszielen" entgegenstehen. Bereits 2008 und 2011 waren Publikationen des DS-Verlages indiziert worden. Am 20./21.04.2013 führte die NPD ihren 34. ordentlichen Bundesparteitag in Weinheim (Baden-Württemberg) durch. Bei der Wahl zum Bundesvorstand war Holger Apfel mit nur mäßigem Ergebnis (70,9 %) in seinem Amt als Bundesvorsitzender bestätigt worden. Sein Gegenkandidat, der stellvertretende Landesvorsitzende der Berliner NPD und enge Vertraute des ehemaligen Parteivorsitzenden Udo Voigt, Uwe Meenen, konnte sich trotz fortwährender Kritik an Apfels Führungsstil nicht bei den Delegierten durchsetzen. Im Vorfeld des Parteitages hatten sich mit Voigt und dem damaligen stellvertretenden Hamburger Landesvorsitzenden Thomas Wulff, der am 02.03.2014 zum neuen Landesvorsitzenden gewählt wurde, weitere Apfel-Kritiker zu Wort gemeldet. Insbesondere Wulff griff die Parteiführung und Funktionäre aus Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen in einer öffentlichen Stellungnahme mit dem Titel "NPD am Boden - Eine Partei zerstört sich selbst" scharf und zum Teil beleidigend an. So warnte er davor, dass die anstehende "Vorstandswahl einen weiteren Weg der politischen De-Solidarisierung und Entzweiung, der Ineffektivität und des politischen Verrates zementieren" würde. Den Parteivorsitzenden Apfel bezeichnete er als "Lumpen". Er, Wulff, hätte nicht geglaubt, dass sich der "fettelnde, lispelnde ehemalige JN-Vorsitzende" so überschätzen würde. Den verantwortlichen Führungspersonen aus Mecklenburg-Vorpommern warf er vor, den ehemaligen stellvertretenden Parteivorsitzenden Jürgen Rieger zum Schaden der Partei bekämpft zu haben. Die "Verhinderung des Landtagsmandates" 172 Rechtsextremismus von Rieger sei ein entscheidender "politischer Verrat" gewesen. Für ihn sei der Tod Riegers im Oktober 2009 auch der Wendepunkt zum Niedergang der Partei gewesen. Wenn die Kader dieser Partei zu "käuflichen Marionetten" würden, so Wulff, "dann passiert genau solch ein innerer und äußerer Zerfall einer [...] Partei, wie wir ihn zur Zeit erleben müssen." Apfel bezeichnete den Beitrag Wulffs als "Schmähschrift" und legte ihm den Austritt aus der Partei nahe. Nach weiteren "nicht parteikonformen" Aussagen und Aktionen Wulffs leitete der Bundesvorstand im Oktober 2013 ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn ein. Bei der Bundestagswahl am 22.09.2013 verlor die NPD weiter an Wählerzuspruch. Mit 1,3 Prozent erhielt die Partei 0,2 Prozentpunkte weniger als bei der Bundestagswahl 2009 (1,5%). Selbst in den Bundesländern, in denen die NPD eine Fraktion im Landesparlament stellt, blieb sie hinter ihren Erwartungen zurück. In Mecklenburg-Vorpommern kam sie auf 2,7 Prozent, in Sachsen auf 3,3 Prozent. Das NPD-Bundespräsidium bewertete das Wahlergebnis trotz "Lagerwahlkampf, gesellschaftlicher Kriminalisierung und medialer Inszenierung einer Scheinalternative" - gemeint war die "Alternative für Deutschland" (AfD) - dennoch als Stabilisierung auf Bundesebene und gab sich hinsichtlich der Erfolgschancen im "Superwahljahr" 2014 demonstrativ optimistisch. Neben den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg und elf Kommunalwahlen hofft die NPD nach dem Wegfall der "Drei-Prozent-Hürde" auch auf ein gutes Ergebnis bei der Wahl zum Europaparlament und entsprechende Mandate. Bei der Landtagswahl in Bayern gab es für die NPD erhebliche Stimmenverluste. Sie kam nur auf 0,6 Prozent (2008: 1,2%). Damit entfallen zukünftig die entsprechenden Zuwendungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Der bayrischen NPD war es nicht gelungen, ausreichend Unterstützerunterschriften zu sammeln, um in allen Wahlkreisen anzutreten. Bei der Landtagswahl in Hessen, die zeitgleich zur Bundestagswahl am 22.09.2013 stattfand, konnte die NPD im Vergleich zur Landtagswahl 2009 einen leichten Stimmenzuwachs erzielen. Mit 1,1 Prozent (2009: 0,9%) schaffte sie den Sprung über die für die Parteienfinanzierung auf Landesebene maßgebliche Ein-ProzentHürde. 173 Rechtsextremismus Zum 1. Mai meldete die NPD 2013 zwei Veranstaltungen an. In Berlin nahmen rund 460 Personen an der von dem Landesvorsitzenden Sebastian Schmidtke angemeldeten Demonstration unter dem Motto "Genug gezahlt! - Wir sind keine Melkkuh Europas" teil. Neben Schmidtke traten Apfel, der bayrische Landesvorsitzende Karl Richter sowie Udo Voigt als Redner auf. Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern meldete erstmals keine eigene Veranstaltung an, sondern schloss sich der Demonstration in Berlin an. Diese wurde wegen zahlreicher Proteste unter massivem Polizeiaufgebot durchgeführt. Den Teilnehmern des rechtsextremistischen Aufzugs standen circa 2.000 Gegendemonstranten gegenüber, die versuchten, die Marschroute zu blockieren. Die in Frankfurt am Main vom stellvertretenden hessischen Landesvorsitzenden angemeldete Kundgebung mit dem Tenor "Raus aus dem Euro - Gegen Euro und Großkapital" konnte aufgrund von Blockadeaktionen nicht am geplanten Veranstaltungsort durchgeführt werden. Nach einer kurzfristig geplanten Verlagerung sagte der Anmelder die Kundgebung ab. Daraufhin führten etwa 160 Parteianhänger eine unangemeldete Spontandemonstration in Hanau durch, auf der auch der Parteivize Udo Pastörs ein kurze Rede hielt. Die diesjährige "Deutschlandfahrt" der NPD, die am 12.08.2013 startete, stand unter dem Motto "Asylflut und Eurowahn stoppen - NPD in den Bundestag". Geplant war, mit dem als "Flaggschiff" bezeichneten Wahlkampf-LKW bis zum Wahltag 52 Städte in ganz Deutschland zu besuchen, darunter Hamburg. Laut Organisationsleiter Patrick Wieschke sollte mit den Veranstaltungen "die Republik in Aufruhr versetzt" und die über "die Partei verhängte mediale Schweigespirale" durchbrochen werden. Die Kundgebungen wurden mit wenigen Ausnahmen nur schwach frequentiert und mussten teilweise aufgrund von Protesten durch Gegendemonstranten vorzeitig aufgelöst oder kurzfristig abgesagt werden. Die Veranstaltung in Bremen wurde von der Polizei aufgelöst, weil die Organisatoren den "Badenweiler Marsch" abspielten, das Lieblingsmusikstück Adolf Hitlers. Vor dem Hintergrund gestiegener Flüchtlingszahlen griff die NPD das Thema Asyl verstärkt und zunehmend provokativ auf. Sie versucht dabei gezielt, Unmut und Verunsicherung in der Bevölkerung aufzugreifen, um die Stimmungslage in Unterstützung für ihre fremdenfeindlichen Forderungen umzumünzen. Mit Slogans wie "Geld für die Oma, 174 Rechtsextremismus statt für Sinti & Roma" belegte die Partei damit ihre fremdenfeindliche Ideologie. Die Strategie der NPD hatte teilweise Erfolg: Im sächsischen Schneeberg mobilisierte sie im Oktober und November 2013 bei insgesamt drei Protestveranstaltungen mehrere Tausend Bürgerinnen und Bürger, die gegen "Asylmissbrauch" und die Verlegung weiterer Flüchtlinge nach Schneeberg demonstrierten. Zudem ging sie in mehreren Regionen Sachsens aktiv, zum Beispiel mit Flugblatt-Aktionen, gegen die Errichtung von Asylbewerberheimen vor. Der Jugendorganisation der NPD, den "Jungen Nationaldemokraten" (JN), gehörten 2013 rund 380 Mitglieder an (2012: 350). Die JN vertritt ihre völkisch-rassistische Programmatik noch radikaler als die NPD und macht die Organisation damit vor allem für junge aktionsorientierte Aktivisten attraktiv. Mit Andy Knape als Bundesvorsitzenden hat die JN eine Führungsfigur mit neonazistischem Vorlauf und engen Verbindungen zu "Freien Kräften". Im Rahmen des Bundestagswahlkampfes provozierten die JN mit der aggressiven und fremdenfeindlichen Wahlkampagne "Kondome für Ausländer und ausgewählte Deutsche!". Ein entsprechender Text mit beigelegtem Präservativ wurde an "Bundestagsabgeordnete, Minister und Ausländerlobbyisten" versandt, die sich "in der Vergangenheit besonders durch ihre volksfeindliche Heimatabwicklungspolitik hervorgetan" hätten. Auf der Kondomverpackung war zu lesen: "Sie vermehren sich blitzartig, nerven, kosten unser Geld und haben eigentlich keinen Nutzen - die Politiker der korrupten Altparteien. [...] Sie wollen die multikulturelle Gesellschaft, die unsere Kultur zerstört." Auch einige Hamburger Politikerinnen und Politiker waren Empfänger dieses Schreibens. Verbotsantrag Nach entsprechenden Beschlüssen der Innenministerkonferenz reichten am 03.12.2013 die Prozessbevollmächtigten des Bundesrates beim Bundesverfassungsgericht den Verbotsantrag gegen die NPD ein. Die Antragsschrift umfasst 268 Seiten und stellt in über 300 aussagekräftigen Belegen die verfassungsfeindliche und antidemokratische Grundhaltung der NPD dar. In der Antragsschrift wird deutlich, dass ihre politische Aktivität in aggressiv-kämpferischer Weise die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bezweckt. 175 Rechtsextremismus Als Reaktion auf die Verbotsdebatte hatte die NPD bereits im November 2012 einen Antrag auf Feststellung der Verfassungskonformität beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Mit Beschluss vom 05.03.2013 lehnte das Gericht den Antrag ab, da einer Partei dieses Rechtsmittel nicht zusteht. Die NPD versucht seitdem mit demonstrativer Gelassenheit auf die Diskussionen um das Verbotsverfahren zu reagieren. Hamburg 2013 gingen trotz des Bundestagswahlkampfes von der Hamburger NPD kaum öffentlich wahrnehmbare Aktivitäten aus. Der Hamburger Landesverband, dem weiterhin etwa 130 Mitglieder angehören, erscheint strukturell und organisatorisch erheblich geschwächt; das aktionistische Potenzial ist spürbar zurückgegangen. Eigene Kundgebungen oder Demonstrationen fanden nicht statt. Lediglich drei Informationsstände wurden durchgeführt: Am 08. Juni in Bramfeld mit dem Tenor "Raus aus dem Euro", am 07. Dezember in Bergedorf zum Thema "Asylflut stoppen!" sowie am 28. Dezember erneut in Bramfeld. Die Infostände wurden von der Bevölkerung jedoch weitgehend ignoriert. Zur Bundestagswahl gab es nur eine öffentliche Veranstaltung. Im Rahmen der sogenannten "Deutschlandfahrt" des Bundesparteivorstandes mit dem Leittenor "Raus aus dem Euro" sollte am 13.08.13 eine Kundgebung am Hamburger Hauptbahnhof stattfinden. Sie wurde u.a. wegen massiver Gegenmobilisierung und logistischer Probleme kurzfristig nach Bergedorf verlegt. Die lediglich 30-minütige Veranstaltung hatte keinerlei Resonanz in der Bevölkerung. Insgesamt waren 14 Teilnehmer vor Ort, einschließlich des mehrköpfigen Wahlkampfteams der Bundespartei. Die Hamburger NPD war organisatorisch nicht in die Veranstaltung eingebunden. Im Nachgang proklamierte die Partei auf ihrem Portal "ds-aktuell" dennoch: "Viele Passanten interessierten sich für die Wortbeiträge [...] und zeigten Zustimmung." Im Bundeswahlkampf 2009 war die NPD in Hamburg mit 41 Infoständen erheblich präsenter. Bei der Bundestagswahl am 22.09.2013 erhielt die Hamburger NPD lediglich 0,6 Prozent der Stimmen und schnitt damit bundesweit am schlechtesten ab. 2009 hatte sie noch 0,9% erzielt, lag aber auch damit unter dem Bundesdurchschnitt. 176 Rechtsextremismus Im Vorfeld der Wahl kam es nach der Veröffentlichung der Landeslisten und der Namen und Adressen der Direktkandidaten zu politisch motivierten Sachbeschädigungen bei zwei Kandidaten der NPD. Auch eine parteiinterne Wahlkampfveranstaltung am 01.09.2013 in Wilhelmsburg mit dem ehemaligen Bundesvorsitzenden Udo Voigt wurde bekannt. Als die ersten Antifa-Aktivisten vor Ort erschienen, wurde die Veranstaltung abgebrochen und an einen anderen Ort verlegt. Wie in den Jahren zuvor lud die Hamburger NPD auswärtige Redner der Partei zu Vortragsveranstaltungen ein, die thematisch von der Bundestagswahl geprägt waren. Zu Gast waren die Landesvorsitzenden aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Ulrich Eigenfeld und Ingo Stawitz. Sie betonten, Deutschland müsse auch in Zukunft das Land der Deutschen bleiben. Das Verhältnis des Landesverbandes zur Bundespartei ist zum Teil konfliktgeladen. Gegen den damaligen stellvertretenden und heutigen Landesvorsitzenden Thomas Wulff leitete der Bundesvorstand im Oktober 2013 ein Parteiausschlussverfahren wegen "fortwährender Störung des Parteifriedens" ein, das nach dem Rücktritt Apfels aber bislang nicht weiter verfolgt wurde. Im April hatte Wulff in einer offenen Stellungnahme unter dem Titel "NPD am Boden - Eine Partei zerstört sich selbst!" mit führenden NPD-Funktionären abgerechnet. Darin behauptet Wulff auch, dass viele Hamburger Parteimitglieder die gegenwärtige Entwicklung "angewidert und mit Abscheu" betrachteten; manches Mal schäme man sich auch, wenn man bezichtigt werde, einer Trümmertruppe von "Unfähigen und asozialen Selbstbedienern" anzugehören. Bezeichnend für die Stimmung im Hamburger Landesverband ist, dass im Vorfeld der Bundestagswahl nicht Apfel, sondern sein Vorgänger Udo Voigt zu einer Veranstaltung eingeladen wurde. Die NPD unternahm 2013 den Versuch, den "nationalen Widerstand" in Hamburg enger zusammenzubinden. Auf Initiative des NPD-Landesgeschäftsführers Steffen Holthusen findet seit Mai 2013 jeden ersten Freitag im Monat ein gemeinsamer Stammtisch statt, der für alle "nationalen" Gruppen und Aktivisten offen ist. Die Treffen wurden von bis zu 40 Personen besucht, darunter neben NPD-Mitgliedern auch Angehörige des "Kameradenkreis Neonazis in Hamburg", von HNK & WWT und Personen aus der subkulturellen Szene. Am 06.09.2013 führte die Polizei in dem damaligen Versammlungslokal in Hamburg-Langenhorn 177 Rechtsextremismus eine Razzia zur Feststellung der Identitäten der anwesenden Personen durch. Insgesamt wurden 25 Personen überprüft. Neben ihrer üblichen Agitation gegen "Überfremdung" und "Ausländerkriminalität" ist die Flüchtlingssituation das aktuelle Schwerpunktthema der Hamburger NPD. Seit August 2013 hat sich der Takt entsprechender Beiträge auf ihren Internetseiten deutlich erhöht. Von Ende Mai bis Anfang Dezember wurden mehr als ein Dutzend Artikel veröffentlicht. Neben der ersatzlosen Streichung des sogenannten "Asylparagraphen" Art. 16 a GG fordert die rechtsextremistische Partei die sofortige Abschiebung aller Flüchtlinge: "Deutschland ist kein Einwanderungsland, sondern das Land der Deutschen. Asylbetrüger sind rigoros auszuweisen und das Recht auf Asyl aus dem Grundgesetz zu streichen." Die Veröffentlichungen zeigen, dass die NPD die Diskussion über die Einrichtung neuer Unterkünfte in Hamburg und die Entwicklungen vor Ort im Detail genau verfolgt, um entsprechend propagandistisch reagieren zu können. In einem Beitrag beklagt die NPD, dass die "Gutmenschen" in Harburg mit der dritten Asylbewerberunterkunft nunmehr ein wahres "Asylantenghetto" geschaffen hätten. Die Harburger seien zu Recht empört, die Situation werde immer unerträglicher. "Ertappte Asylschwindler und sonstige Schmarotzer" müssten konsequent in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Trotz aller Anbiederung an die Bevölkerung ist es der NPD aber nicht gelungen, aus dem vermeintlichen Unmut über die Flüchtlingspolitik politisches Kapital zu schlagen. Begleitet wurde die mediale Kampagne im Oktober/November 2013 durch vereinzelte Aktionen. Im Raum Wandsbek wurden Flugblätter der Bundespartei ("Sicher leben! Asylflut stoppen!") verteilt. Am 07.12.2013 führte die NPD einen Infostand in Bergedorf mit dem Tenor "Asylflut stoppen!" durch. Der gewünschte Aufstellungsort war wegen des nahe gelegenen Weihnachtsmarktes allerdings nicht genehmigt worden. An der störungsfrei verlaufenen Aktion beteiligten sich lediglich fünf Rechtsextremisten. Die Hamburger NPD setzte auch die provokante Agitation gegen Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und anderen Interessenverbänden fort. Diese wurden als "Deutschland-Abschaffer, Ausländer-, Asylantenund Schwulen-Lobby-Partei" diffamiert, die eine "Verausländerung" beziehungsweise "Abschaffung des deutschen 178 Rechtsextremismus Volkes" und somit ein "Aussterben von Ur-Deutschen im eigentlichen Abstammungssinne" herbeiführen wollten. Neben Veröffentlichungen im Internet gab der Hamburger Landesverband im April eine "Regionalzeitung" mit dem Titel "KLAR!text - Hier lesen Sie, was Ihnen die Massenmedien verschweigen" heraus, von der angeblich mehrere 10.000 Exemplare verteilt werden sollten. Die tatsächliche Verbreitung war deutlich geringer. In fremdenfeindlichen Hetzartikeln wie "Asylantenschwemme in Hamburg" ist davon die Rede, dass "Vermüllung" und "hohe Kriminalität" im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften die "soziale Unverträglichkeit von Asylanten" belegen würden. Im Beitrag "Inflationsbereinigte Rentenkürzung" wird beklagt, dass die Rentenkassen angeblich "chronisch unterfinanziert" seien, da viele Milliarden Euro zweckentfremdet würden; nebenher versucht der Beitrag mit absurden Argumenten antisemitische Ressentiments zu schüren. Angeblich würden mit den Geldern auch "Atom-UBoote für Israel" finanziert. 8.2 DIE RECHTE Der Neonazi Christian Worch und ehemalige DVU-Mitglieder gründeten am 27.05.2012 in Hamburg die Partei DIE RECHTE. Unter Führung Worchs konnte die rechtsexDie Partei DIE RECHTE im Internet tremistische Partei 2013 kontinuierlich neue Mitglieder gewinnen und ihre Strukturen weiter ausbauen. Sie verfügt bundesweit über etwa 500 Anhänger und hat inzwischen acht Landesverbände. Bereits 2012 wurden Parteigliederungen in Nordrhein-Westfalen und Hessen gegründet, im Jahr 2013 folgten Brandenburg (26.01.), Niedersachen (24.02.), Baden-Württemberg (03.08.), Berlin (15.09.), Sachsen (26.10.) und Rheinland-Pfalz (28.12.). In Bremen besteht außerdem seit Oktober 2013 eine Landesgruppe. Ein erster größerer Parteikonflikt entwickelte sich in Niedersachen. Nach dem Rücktritt von drei Vorstandsmitgliedern wurde der Landesvorstand im November 2013 aufgelöst. Die Bundespartei übernahm die kommissarische Leitung des Landesverbandes. 179 Rechtsextremismus Für Hamburg gibt es bisher keine Anzeichen für die Gründung eines Landesverbandes. Der Landesverband Nordrhein-Westfalen hat sich bereits seit seiner Gründung am 15.09.2012 in Dortmund zu einem Sammelbecken von Neonazis entwickelt. Zahlreiche Mitglieder der 2012 verbotenen neonazistischen Vereinigungen "Nationaler Widerstand Dortmund" (NWDO), "Kameradschaft Hamm" und "Kameradschaft Aachener Land" traten in die Partei ein; dem Landesvorstand gehören ehemalige Führungsaktivisten aus Dortmund und Hamm an. Am 31.08.2013 versammelten sich etwa 370 Rechtsextremisten in Dortmund, um unter dem Tenor "Weg mit Organisationsverboten in Deutschland - Für die Aufhebung des NWDO-Verbots - Mehr Demokratie wagen" gegen die Vereinsverbote zu demonstrieren. An dieser Veranstaltung nahmen auch einige Neonazis aus Hamburg teil. DIE RECHTE trat in Nordrhein-Westfalen zur Bundestagswahl an, erlangte jedoch lediglich 2.288 Zweitstimmen. Auf die Teilnahme an der Europawahl 2014 muss die Partei verzichten, da es ihr nicht gelang, die benötigten Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Ihr vorrangiges Ziel ist nach wir vor die Festigung des Parteistatus, um einem eventuellen Vereinsverbot, für das die juristischen Schwellen niedriger liegen, vorzubeugen. 9. Sonstige rechtsextremistische Organisationen und Bestrebungen Neben rechtsextremistischen Parteien, neonazistischen Kameradschaften und Aktionsgruppen sowie der subkulturell geprägten Szene gibt es weitere rechtsextremistische Vereinigungen, Einrichtungen und Initiativen, die sich in ihrer politisch-ideologischen Ausrichtung, mit ihren Agitationsthemen und auch hinsichtlich ihrer Größe und ihres Aktionsradius unterscheiden. Einige von ihnen sind seit Jahren Bestandteil der rechtsextremistischen Hamburger Szene oder verfügen hier über Anhänger. 2013 wurden diesen Organisationen 2.500 Personen zugeordnet. 180 Rechtsextremismus Zu den Themen, die von Rechtsextremisten wie Rechtspopulisten gleichermaßen aufgegriffen werden, gehört die angebliche "Islamisierung" Deutschlands. Die Grenze zwischen verfassungsfeindlicher Agitation und zulässiger Kritik am Islam ist dabei häufig fließend. Ebenso aufmerksam beobachtet das LfV Hamburg rechtsextremistische Tendenzen bei einigen Burschenschaften. Die Entwicklung innerhalb des Dachverbandes "Deutsche Burschenschaft" (DB) ist seit mehreren Jahren von einem politischen Richtungskampf zwischen liberal-konservativen und rechtsgerichteten Burschenschaften geprägt. Die in der "Burschenschaftlichen Gemeinschaft" (BG) organisierten Bünde vertreten teils nationalistisch-revisionistische Positionen und halten am volkstumsbezogenen Vaterlandsbegriff fest ( VSB 2011, S. 181; VSB 2012, S 173f.). Ende 2012 gelang es der DB vorübergehend, die Dachorganisation zu stabilisieren. Dies wurde möglich, da anlässlich eines außerordentlichen Burschentages als Kompromiss anstelle der geforderten Auflösung der BG die "Initiative Burschenschaftliche Zukunft - IBZ" gegründet wurde. Die IBZ gilt als liberal-konservativer Gegenpol zur BG. Einigen Verbindungen ging dieser Kompromiss jedoch nicht weit genug, da sie den Einfluss des von der BG repräsentierten national-konservativen Flügels innerhalb der DB nicht verringert sahen. In der Folge verließen bis Ende 2013 knapp 40 Burschenschaften den Dachverband. 9.1 Pennale Burschenschaft Chattia Friedberg zu Hamburg (PB! Chattia) In der "Pennalen Burschenschaft Chattia Friedberg zu Hamburg" (PB! Chattia) wirken seit ihrer Gründung 1989 im hessischen Friedberg Personen mit, die Beziehungen in die rechtsextremistische Szene unterhalten, unter anderem für die NPD aktiv sind oder waren und die deutliche Sympathien für den Nationalsozialismus zu erkennen geben. Ihr Wahlspruch lautet "Volkstum - Wahrheit - Recht". Ihre völkisch-kollektivistische und nationalistische Ausrichtung kommt auch in ihrer Selbstdarstellung zum Ausdruck: "Wir fordern Männer, die bereit sind, ihr "ICH" hinter die Gemeinschaft zurückzustellen und die bereit sind, die ewigen Ideale Deutschlands zu leben". 181 Rechtsextremismus Die Verbindung hat, einschließlich der sogenannten "Alten Herren", rund 30 Mitglieder; die meisten sind inaktiv. Die PB! Chattia wendet sich vorrangig an Schüler und Auszubildende ab 16 Jahren, was sie von einer akademischen Verbindung unterscheidet. Als Pennale Burschenschaft gehört sie nicht dem Dachverband "Deutsche Pennale Burschenschaft Chattia Friedberg zu Burschenschaft" (DB), sondern Hamburg im Internet dem "Allgemeinen Pennäler Ring" (APR) an. Seit dem Wechsel des Bundessitzes nach Hamburg im Jahr 1992 trägt sie den Namenszusatz "zu Hamburg". Die PB! Chattia erwartet von ihren aktiven Mitgliedern regelmäßige Teilnahme an Treffen und Veranstaltungen, die Übernahme von Pflichten für die Gemeinschaft sowie Kenntnis über Geschichte und Verhaltenskodex der Burschenschaft. Um "Feiglinge und Dummschwätzer auszusortieren", erwartet sie darüber hinaus von ihren "Füxen" und "Burschen" mindestens einen Fechtgang mit dem Säbel. Die PB! Chattia unterhält kein eigenes Verbindungshaus. Aus diesem Grund ist sie bei der Durchführung von größeren burschenschaftlichen Veranstaltungen auf die Unterstützung anderer Verbindungen angewiesen. Im April 2013 veranstaltete sie eine so genannte "Hatz", bei der es sich um eine für Pennalverbindungen typische so genannte Paukoder Fechtveranstaltung mit leichten Säbeln handelt, deren Klingen stumpf sind, um ernsthaftere Verletzungen zu vermeiden. Die PB! Chattia richtete 2013 für den APR auch den alljährlichen Pennälertag aus. Hierzu stellte die Hamburger Burschenschaft Germania ihre Räumlichkeiten in der Sierichstraße zur Verfügung. Nach Angaben der Schülerverbindung waren zu diesem überregionalen Ereignis über 40 Teilnehmer aus neun Mitgliedsbünden des APR nach Hamburg gekommen. Die PB! Chattia ist selten öffentlich aktiv. Ihre Internetseite ist knapp und allgemein gehalten und enthält kaum Informationen über ihre Aktivitäten. 182 Rechtsextremismus 9.2 Gesellschaft für freie Publizistik (GfP) Die "Gesellschaft für freie Publizistik e.V." (GfP) mit Sitz in München ist die größte rechtsextremistische Kulturvereinigung in Deutschland. Dem Verein gehören etwa 500 Mitglieder an, insbesondere Buchhändler, Redakteure, Schriftsteller und Verleger der rechtsextremistischen Szene. Auch Hamburger Rechtsextremisten beteiligten sich vereinzelt an Aktivitäten des Vereins. Vorsitzender der GfP ist seit 2010 der in Graz lebende deutsche PubGesellschaft für freie Publizistik im Internet lizist Martin Pfeiffer. Er beschreibt den Verein als "überparteiliche Interessentenvertretung" für "konservativ, patriotisch, heimattreu, national bzw. volksverbunden" eingestellte Personen. Zu den weiteren maßgeblichen Funktionären des Vereins gehören langjährig aktive Rechtsextremisten. Die GfP ist revisionistisch ausgerichtet und gibt vor, sich für die "Freiheit des Wortes", die "geschichtliche Wahrheit" und "die Freiheit der Wissenschaft, gegen Meinungsverbote durch den Staat!" und damit für die Freiheit des ganzen deutschen Volkes einzusetzen. Sie versucht dabei, den Anschein einer wissenschaftlich fundierten Auseinandersetzung mit politischen, geschichtlichen und kulturellen Themen zu erwecken und rechtsextremistische Revisionisten als seriöse Verfechter der Meinungsund Wissenschaftsfreiheit darzustellen. Schwerpunkt der Agitation ist die angeblich verzerrte Darstellung des "Dritten Reiches", die es im geschichtsrevisionistischen Sinne zu korrigieren gelte. Eine der Hauptforderungen der GfP ist die Streichung des SS 130 StGB (Volksverhetzung), weil dieser Straftatbestand angeblich der Bewahrung des "herrschenden Geschichtsbildes" diene und verhindere, dass "offiziöse Behauptungen zur NS-Judenverfolgung" angezweifelt werden könnten. Über seine Aktivitäten und politischen Forderungen berichtet der Verein im jährlichen "GfP-Report", in der Vierteljahres-Schrift "Das Freie Forum" sowie im Internet. Domaininhaber der Internetseite ist nach wie 183 Rechtsextremismus vor der stellvertretende saarländische NPD-Landesvorsitzende Frank Franz, der dem Präsidium der GfP angehört und in Völklingen eine "Agentur für Neue Medien" betreibt. Die GfP fördert und unterstützt die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Organisationen und Personen. Neben den engen Beziehungen zur NPD bestehen auch intensive Kontakte zum "Deutschen Rechtsbüro" (DRB), dessen monatliche Rechtshinweise auf der Internetseite veröffentlicht werden. Den Schwerpunkt ihrer unspektakulären Aktivitäten bildete wie in den Vorjahren der "Jahreskongress" des Vereins. Die 54. Jahrestagung der GfP fand vom 14. bis 16.06.2013 in Kirchheim (Thüringen) unter dem Motto "Von Versailles nach Brüssel - Deutschland zahlt immer" statt. An der Veranstaltung nahmen um die 100 Personen teil. Einschlägig bekannte Rechtsextremisten sprachen zu den Themen "Ausplünderung und Entmachtung - US-Politik gegen Deutschland" und "Deutschlands Rolle im Nahost-Konflikt". Kritisiert wurden die bundesdeutschen Medien und die deutsche Politik wegen ihrer "Desinformation" und einseitigen Haltung zum syrischen Regime. Die sinkenden Teilnehmerzahlen bei den Jahreskongressen seit 2010 von 300 auf nunmehr etwa 100 Teilnehmer zeigen, dass die GfP auch innerhalb des rechtsextremistischen Spektrums zunehmend an Bedeutung verliert. Insbesondere fehlt es ihr an Attraktivität für jüngere Rechtsextremisten. 9.3 Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V. (AG-GGG) Die 1951 gegründete Artgemeinschaft-GGG beschreibt sich selbst als "größte" und "älteste germanisch-heidnische Glaubensgemeinschaft" Deutschlands. Ihren Sitz hat sie in Berlin. Ihr angeschlossen ist der Verein "Familienwerk e.V.", dessen Vorstand mit dem der AG-GGG identisch ist. Untergliedert ist AG-GGG in so genannte "Gefährtschaften". Auch Hamburger Rechtsextremisten gehören seit Jahren zum Anhängerund Unterstützerkreis der AG-GGG. Als Vorsitzender beider Vereine fungiert seit dem Tode Jürgen Riegers (2009) Axel Schunk aus Stockstadt (Bayern). Als "Stimme des Artglaubens", die sich für den 184 Rechtsextremismus "Lebensschutz" und das "Überleben unserer Art" einsetzt, wird vierteljährlich die "Nordische Zeitung" (NZ) herausgegeben. Die AG-GGG propagiert die Bewahrung, Erneuerung und Weiterentwicklung der "kulturellen, volklichen und rassischen Identität der nordeuropäischen Menschenart". Sie vertritt völkisch-rassistisches, revisionistisches und antisemitisches Gedankengut und knüpft unmittelbar an die Rassenlehre des "Dritten Reiches" und das Denkmodell der Überlegenheit der arisch-nordischen beziehungsweise germanischen Rasse an. So hieß es in einem 2012 veröffentlichten Beitrag in der NZ: Das "Blut" und die "Rasse" seien "Urgrund aller Weltanschauung" und "Wurzel der germanischen Rassezuchtund Auslesegesetze". Artgemeinschaft - Germanischer Glaubens-GemeinMaßgeblich geprägt wurde schaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V. im die AG-GGG von ihrem langInternet jährigen Vorsitzenden, dem 2009 verstorbenen Hamburger Neonazi Jürgen Rieger und seinen rassistischen Ideologien. Noch heute orientiert sich die Vereinigung an den von Rieger verfassten Richtlinien über "Weg und Ziel der Artgemeinschaft", die "Grundzüge des Artglaubens", Aussagen zur "biologisch begründeten Ethik" und zur Schaffung einer "neuen Lebensordnung". Auch das von Rieger verfasste "Sittengesetz unserer Art" mit seinen "24 Küren" ist für die Mitglieder nach wie vor bindend. Dort werden "Mut" und "Wehrhaftigkeit" gegen jeden "Feind" gefordert. Zur Erreichung des "großen Ziels" seien "Opfer" nötig und es seien "Wachsamkeit und Vorsicht gegenüber Fremden, Härte und Hass gegen Feinde" geboten. Im Gegensatz zu Rieger fehlt es dem jetzigen Vorsitzenden Axel Schunk an der nötigen Führungsstärke. Bemerkbar macht sich dies insbesondere am Fehlen einer einheitlichen Linie und der beginnenden Lagerbildung innerhalb der AG-GGG zwischen Anhängern einer konservativ-heidnischen und einer radikaleren, stark revisionistisch geprägten Linie, die sich insbesondere am Gedankengut der "Europäischen Aktion" (EA) des Schweizer Holocaustleugners Bernhard Schaub orientiert. 185 Rechtsextremismus An den bundesweiten "Gemeinschaftstagen" der AG-GGG, die viermal im Jahr in Thüringen stattfinden, nahmen 2013 zwischen 100 und 250 erwachsene "Gefährten, Kameraden und Freunde" teil. Die Veranstaltungen sind nur für Mitglieder sowie Förderer und Bezieher der Zeitschrift "Nordische Zeitung" gedacht. Zu diesem Personenkreis gehört auch der bundesweit bekannte Neonazi und ehemalige Vorsitzende der 1992 verbotenen "Nationalistischen Front", Meinolf Schönborn. Die AG-GGG finanziert sich unter anderem durch die Herausgabe und den Verkauf eigener Schriften und Bücher mit heidnischen Themen und religiösem Brauchtum auf rassistischer Grundlage. Letzte Neuerscheinung ist der seit März 2013 vertriebene Sammelband "Brauchtum im Artglauben". 9.4 Gesellschaft für biologische Anthropologie, Eugenik und Verhaltensforschung e.V. (GfbAEV) Die von Jürgen Rieger von 1972 bis zu seinem Tod 2009 geleitete "Gesellschaft für biologische Anthropologie, Eugenik und Verhaltensforschung" (GfbAEV) mit Vereinssitz in Ellerau (Schleswig-Holstein) und Postanschriften in Güstrow und Lalendorf (Mecklenburg-Vorpommern) gehört zu den rassistisch und heidnisch geprägten Weltanschauungsvereinen. Seit dem Tode Riegers besteht der Vereinsvorstand aus dem 1. Vorsitzenden Dr. Siegward Knof aus Grafrath (Bayern) und dem 2. Vorsitzenden Marc Müller aus Lalendorf. Satzungsgemäßer Zweck des Vereins ist die Förderung "lebensGesellschaft für biologische Anthropologie, schützender und erbgesundheitEugenik und Verhaltensforschung im Internet licher Bildungsund Aufklärungsarbeit". Bis September 2012 wurden als weiterer Vereinszweck auch die "volksgesundheitliche Familienplanung" und "praktische Sozialhygiene" genannt. Diese Ziele wurden durch Beschluss der Mitglieder aus der Vereinssatzung gestrichen. Grund dieser Maßnahme dürfte sein, sich zumindest offiziell von der bislang unter Rieger vertretenen Ideologie der "Rassenreinheit" und 186 Rechtsextremismus der nationalsozialistischen Rassenkunde zu distanzieren. In diesem Sinne hatte die GfbAEV in der Vergangenheit gegen "Rassenmischung" und "biologischen Verrat" agitiert und revisionistisches und fremdenfeindliches Gedankengut vertreten. Auch wurde beschlossen, den Namensbestandteil "Eugenik" aus dem Vereinsnamen zu streichen. Seit Ende der 1990er Jahre war der Verein, der 20 Mitglieder zählte, kaum öffentlich aktiv. Er diente Rieger offensichtlich zur Vermögensverwaltung. Nach dessen Tod hatte der Verein zunächst als Begünstigter des Nachlasses gegolten. Der Verkauf der als Nachlass geltenden Immobilien der "Wilhelm Tietjen Stiftung für Fertilisation Ltd" (WTSfF) in Thüringen ("Schützenhaus" in Pößneck) und Niedersachsen ("Heisenhof" in Dörverden) erbrachte jedoch keine nennenswerten Gewinne. Anderweitige Zahlungen aus dem Rieger-Erbe an die GfbAEV konnten nicht festgestellt werden. Die WTSfF wurde am 12.03.2013 aus dem englischen Handelsregister gelöscht. Seit Anfang 2012 betreibt der Verein eine umfangreiche Internetseite. Dort werden Definitionen, Berichte und Beiträge zu den Themen "Anthropologie", "Verhaltensforschung", "Eugenik" veröffentlicht. In diesen zumeist in englischer Sprache veröffentlichten Beiträgen geht es unter anderem um "Rassenunterschiede", den "biologischen Artbegriff" und den "anthropologischen Rassebegriff", der "aus politischen Beweggründen" nicht mehr verwendet werden solle. 2013 wurden monatlich zwischen fünf und 23 Veröffentlichungen neu eingestellt. Durch die gezielte Auswahl der Beiträge über Rasse, Art und Abstammung auch etablierter Autoren versucht sich der Verein einen akademischen und seriösen Anstrich zu geben und den eigenen rassistischen Ansatz zu verschleiern. 9.5 Deutsches Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V. (DRB) Das im April 1992 in Hamburg gegründete "Deutsche Rechtsbüro" (DRB) fungiert als bundesweite Kontaktund Koordinationsstelle für juristischen Rat suchende Personen und Organisationen aus der rechtsextremistischen Szene. Es beschreibt sich als "Selbsthilfegruppe zur Wahrung der Grundrechte nationaler Deutscher". Formal gehört das DRB zum Verein "Deutscher Rechtsschutzkreis e.V." mit Sitz in Bochum 187 Rechtsextremismus und ist außerdem über ein Postfach in Birkenwerder (Brandenburg) zu erreichen. Maßgebliche Initiatorin und Hauptverantwortliche des DRB ist die Hamburger Rechtsanwältin Gisa Pahl. Pahl scheut die Öffentlichkeit und benutzt Pseudonyme für ihre Veröffentlichungen. Sie ist auch Domain-Inhaberin der Internetseite des DRB. Seit Kurzem ist dort im Impressum als inhaltlich verantwortlicher Redakteur ein Rechtsextremist aus Bayern genannt. Durch Schulungen, Vorträge sowie die Herausgabe eines "Rechtsratgebers" leistet das DRB juristische Beratung und vorbeugende Aufklärungsarbeit für die rechtsextremistische Szene. Es informiert über rechtliche Neuentwicklungen, gibt Tipps zum Verhalten gegenüber Strafverfolgungsbehörden und vermittelt Betroffenen in "politischen Verfahren" erfahrene Rechtsanwälte. Es hilft außerdem bei der rechtlichen Überprüfung von Veröffentlichungen, insbesondere von Liedtexten aus der "Rechtsrock"-Szene im Hinblick auf verbotene oder jugendgefährdende Inhalte. Die von Pahl erstellten Gutachten waren jedoch nicht immer in Gänze gerichtsfest. Szeneweit bekannt ist der "Rechtsratgeber" "Mäxchen Treuherz und die juristischen Fußangeln". Die erste Ausgabe dieses von Pahl unter dem Pseudonym Gisela Sedelmaier verfassten Buches erschien 1990. Es enthält juristische Fallbeispiele, klärt über den "Dschungel der rechtlichen Interpretationsvarianten" auf und gibt Hinweise auf Rechtsmittel. Der in juristischen Fragen herrschenden Unsicherheit und Unwissenheit soll entgegengetreten und den "politisch Aktiven" die Arbeit erleichtert werden, um so "Kräfte, Energien und Gelder für die politische Auseinandersetzung im Volke" zu sparen und um "politische Gegner" juristisch bekämpfen und gegen "rechtswidrige Maßnahmen" und "Pressehetze" vorgehen zu können. Thematische Schwerpunkte des DRB sind die Straftatbestände Volksverhetzung (SS 130 StGB), verfassungswidrige Propagandamittel und Kennzeichen (SSSS 86, 86a StGB) sowie Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (SSSS 90, 90a StGB). Anhand aktueller und zum Teil als streitbar bezeichneter Rechtsprechung will das DRB darüber aufklären, welche Äußerungen gerade noch vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind und welche nicht. 188 Rechtsextremismus Über wichtige und neue Rechtsentwicklungen informiert das DRB in seinen unter dem Verfasser-Pseudonym Klaus-C. Holmar veröffentlichten "Monatsnachrichten". Hinter dem Pseudonym steht Pahl. Die hier aufgeführten Gerichtsentscheidungen standen unter anderem im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Aktivitäten von Angehörigen der NPD und der "Freien Nationalisten" und deren volksverhetzenden, fremdenfeindlichen oder die NS-Diktatur verherrlichenden Aussagen und Handlungen. Im Zusammenhang mit den SSSS 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 StGB (Volksverhetzung) agitierte das DRB gegen "Gesetzesverschärfungen" und "strengere Definitionen". Berichtet wurde aber auch über "erfreuliche" und "erstaunlich großzügige" Urteile und weitere erfolgreiche Klagen. Auch informierte das DRB mit Blick auf eine mögliche Strafbarkeit nach SS 86a StGB über szenetypische Kennzeichen, Abzeichen, Grußformen und Parolen, die erlaubt, verboten oder rechtlich umstritten sind. Gisa Pahl unterhält bundesweit besonders enge und gute Beziehungen zur NPD und auch zur Neonaziszene. Seit vielen Jahren führt sie in diesen Kreisen Schulungen durch und übernimmt regelmäßig Mandate. Zahlreiche rechtsextremistische Vereinigungen wie die "Gesellschaft für freie Publizistik" (GfP) oder das neonazistische Netzwerk "Freies Netz Süd" veröffentlichen auf ihren Internetseiten Meldungen des DRB. Zum Klientenund Kontaktkreis Pahls und des DRB gehören auch Hamburger Rechtsextremisten. So wurde auf der Internetseite mein-hh.info im September ein Beitrag des DRB zum Thema "Kennzeichen und Propagandamittel" veröffentlicht. Das Interesse Pahls gilt der Unterstützung politischer Aktivisten aus dem gesamten rechtsextremistischen Spektrum. Sie hält zwar grundsätzlich dazu an, Rechtsvorschriften zu beachten, die Verhaltensempfehlungen zielen jedoch häufig darauf ab, die Grenze des rechtlich - auch strafrechtlich - gerade noch Zulässigen auszureizen. Der Tenor ihres "Rechtsratgebers", ihre wohlwollende Berichterstattung über für die rechtsextremistische Szene günstige Gerichturteile und ihre sonstigen Verlautbarungen sind Belege dafür, dass Pahl die politischen Ansichten ihrer Klientel offenbar teilt. 189 Rechtsextremismus Im August 2013 wurde öffentlich bekannt, dass das DRB zusammen mit anderen Einrichtungen und Publikationen der bundesweiten rechtsextremistischen Szene 2002 auf einer Namensliste stand, die vermutlich als Verteiler eines Briefes des NSU gedacht war ( 4.1). Zudem wurde bekannt, dass Pahl den in München vor Gericht stehenden NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben 2005 in einer versammlungsrechtlichen Streitigkeit anwaltlich vertreten hatte. Unbekannte Täter warfen am 20.10.2013 ein Fenster ihres Wohnhauses ein, bewarfen dies mit Farbe und sprühten das Wort "Nazi". Die Angreifer versuchten zudem, einen PKW der Familie in Brand zu setzen, und zündeten einen Autoreifen an. Als Motiv für den Anschlag wurde von den Betroffenen ein kurz zuvor ausgestrahlter TV-Bericht über mutmaßliche Verbindungen Pahls zum NSU vermutet. 9.6 Europäische Aktion (EA) Bei der 2010 zunächst unter der Bezeichnung "Bund Freies Europa" von dem bekannten Schweizer Revisionisten Bernhard Schaub gegründeten Vereinigung "Europäische Aktion" (EA) handelt es sich um ein internationales Netzwerk von Holocaustleugnern. Es verfügt nach eigenen Angaben über "Informationsstellen" und Mitstreiter in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Sitz und organisatorischer Schwerpunkt ist die Schweiz. Die Tätigkeitsschwerpunkte lagen 2013 in Deutschland, Österreich und Liechtenstein. Weitere neue Mitstreiter konnten nach eigenen Angaben insbesondere im osteuropäischen Raum und in Frankreich gewonnen werden. Für die "russische Abteilung" der EA wurde im August eine spezielle "Ergänzung zu den Zielen und Aufgaben" der EA erarbeitet. In Deutschland gibt es nach eigenen Angaben insgesamt drei "Informationsstellen" der EA ("Norddeutschland", "Rhein-Main", "Süddeutschland"). Darüber hinaus bestehen weitere nach Bundesländern untergliederte "Gebiete" und "Stützpunkte". Die "Landesleitung der BRD" obliegt dem bekannten Rechtsextremisten Dr. Rigolf Hennig aus Verden. Dieser und andere EA-Aktivisten waren in den 2008 vom Bundesministerium des Innern verbotenen revisionistischen Vereinen "Col190 Rechtsextremismus legium Humanum" und "Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" (VRBHV) aktiv. Die organisationsübergreifend tätige EA will eine "gesamteuropäische Freiheitsbewegung" bilden, in die sich jeder einreihen kann, der willens ist, in den "Widerstand einzutreten". Sie beklagt, dass angesichts der Herausforderungen im Kampf um die "europäische Kultur" in den "untereinander zerstrittenen Parteien oder Grüppchen" fatalerweise noch immer "oberflächliche Etiketten" zur Schau getragen würden. Dabei bedürfe es großer Gemeinsamkeit, um Europa "politisch-kulturell" zu erneuern. Ziel sei die "US-hörige" Europäische Union durch eine "Europäische Eidgenossenschaft" und ein aus Volksgemeinschaften bestehendes "Europa der Vaterländer" zu ersetzen. Im Rahmen ihrer EU-Kritik stellte sich die EA als "fundamentales Umkehrmodell" zur EU dar und sieht die spanische "Reconquista" (Rückeroberung) als Vorbild im Kampf gegen die "Neue Weltordnung". Die Europäische Aktion im Internet Zu den "7 Zielen" der EA, die als "fundamentale Lösungsansätze zur Entmachtung der überstaatlichen Finanzmächte und der Rückeroberung der staatlichen Hoheit und Souveränität" bezeichnet werden, zählen unter anderem das "Ende der Fremdbestimmung in Deutschland und dem zugehörigen Österreich" und die "Überführung des Geldund Medienwesens in Volkseigentum". Ein immer wiederkehrendes Agitationsthema sind die vermeintlichen Weltherrschaftsbestrebungen der angeblich von der "Israel-Lobby" und dem "Schurkenstaat Israel" kontrollierten USA. Ziel der EA ist zudem die Abschaffung des gegenwärtigen politischen Systems in Deutschland. Die "Nachkriegsschöpfung 'BRD'" wird als "Erfüllungsgehilfin der US-Imperialisten" verunglimpft. Für die EA ist mit der Kapitulation Deutschlands das "Reich nicht untergangen", sondern nur "handlungsunfähig geworden" und besteht "staatsrechtlich fort". 191 Rechtsextremismus Die EA agitiert zudem gegen die "Rassenund Völkervermischung" und die gezielte Schaffung einer "eurasisch-negroiden Mischrasse". Nach Überzeugung Hennigs seien Rassen durch härteste Auslese entstanden und Ausdruck der Naturgesetze. Hiergegen zu verstoßen sei "tödlich". Die EA und ihre Anhänger beschäftigen sich intensiv mit dem Gedanken eines möglichen Bürgerkriegs in Deutschland und den dazu notwendigen Vorkehrungen. So äußerte Hennig Anfang 2013 unter Schilderung eines apokalyptischen, zahlreiche Opfer fordernden Szenarios plündernder "Ausländerbanden", dass zur "Notfallvorsorge" die Schaffung einer "bewaffneten Bürgerwehr" gehöre, als deren Basis "vernetzte Kameradschaften" dienen sollen. Mithilfe dieser "Bürgerwehren" werde man "Städte zurückerobern" und das "Deutsche Reich wieder handlungsfähig machen". Die EA führte 2013 nach eigenen Angaben vereinzelt Treffen, Aktionen und Veranstaltungen durch, zum Beispiel das dritte "Europa-Fest" am 14.09.2013 in "Mitteldeutschland". Deutsche EA-Angehörige beteiligten sich auch an EA-Treffen außerhalb Deutschlands und wurden zu Veranstaltungen anderer rechtsextremistischer Organisationen eingeladen, auf denen sie Schulungsvorträge hielten und für ihre organisationsübergreifende Bewegung warben. Über ihre Ziele und Aktivitäten informierte die EA außerdem in ihrem Mitteilungsblatt "Europa ruft". Auch in Hamburg gibt es einige Rechtsextremisten, die der ideologischen Ausrichtung der EA nahestehen und im Sinne dieser Ziele aktiv sind. 9.7 Politisch motivierte Islamfeindlichkeit Politisch motivierte Bestrebungen gegen den Islam und die Muslime in Deutschland haben in den vergangenen Jahren merklich zugenommen. Rechtsextremisten und Rechtspopulisten versuchen Ängste vor dem Islam zu schüren und Vorurteile zu verstärken. Zu diesem Zweck verbreiten sie die Behauptung einer Bedrohung Deutschlands und Europas durch "Überfremdung" und "Islamisierung". Anhaltspunkte für verfassungsschutzrelevante Bestrebungen gegen den Islam und die Muslime liegen dann vor, wenn ihre Agitation und 192 Rechtsextremismus Propaganda systematisch gegen die Menschenrechte, insbesondere gegen die Menschenwürde, das Diskriminierungsverbot und die Religionsfreiheit gerichtet sind. Neben den bekannten rechtsextremistischen Organisationen und Gruppen, deren Agitation gegen Muslime spezifischer Ausdruck ihrer grundsätzlichen Fremdenfeindlichkeit ist, haben sich in den vergangenen Jahren weitere Vereinigungen, Gruppen und Netzwerke - auch mit Ablegern in Hamburg - gebildet, die ihren Kampf gegen Islam, Scharia und Koran zumeist im und über das Internet führen. Die Grenze zur verfassungsfeindlichen Agitation ist dabei häufig fließend. Ein wichtiges Mittel politischer Agitation und Indiz für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung ist die bewusste und gezielte Provokation. Islamgegner versuchten auch 2013 durch entsprechende Aktionen und Äußerungen radikale Muslime herauszufordern, was nicht ohne Folgen blieb. Im März wurden mehrere Personen aus dem militanten islamistischen Spektrum wegen mutmaßlicher Mordpläne gegen bekannte Islamgegner in Nordrhein-Westfalen festgenommen ( II. 4.4 Islamismus). Von der Strategie der "maximalen Provokation" nahmen Islamgegner daraufhin erkennbar Abstand. Auch in Hamburg gibt es Anhänger verschiedener Gruppierungen, die zumindest im Verdacht stehen, verfassungsschutzrelevante islamfeindliche Bestrebungen zu verfolgen oder zu unterstützen. Eine aus diesem Umfeld für den 23.03.2013 in Hamburg-Horn angemeldete Kundgebung gegen die Umwidmung der Kapernaum-Kirche in eine Moschee musste aufgrund massiver Gegenproteste abgebrochen werden. In einigen Fällen islamfeindlicher Aktivitäten in Hamburg, wie der Verteilung von Aufklebern oder der Versendung von Schreiben an türkische und islamische Einrichtungen und an Hamburger Politiker, wurden Verfahren wegen Verdachts der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (SS 166 StGB) gegen meist unbekannte Tatverdächtige eingeleitet. 193 Rechtsextremismus Weitere Informationen zum Thema Rechtsextremismus finden Sie auf den Internetseiten: www.hamburg.de/verfassungsschutz www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen www.hamburg.de/innenbehoerde/rechtsextremismus 194 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Scientology-Organisation VI. Scientology-Organisation (SO) 1. Entwicklungen und Schwerpunkte Die "Scientology-Organisation" (SO) wird seit 1997 vom Verfassungsschutz beobachtet. In der von ihr angestrebten "scientologisch" geprägten Gesellschaft wären zentrale demokratische Grundwerte außer Kraft gesetzt oder nur noch eingeschränkt vorhanden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster bestätigte im Februar 2008 die Rechtmäßigkeit der Beobachtung, nachdem die SO gegen ihre Beobachtung geklagt hatte. Der SO-Führer David Miscavige hielt das Jahr 2012 bereits für "das Jahr mit der größten Expansion der Geschichte" und kündigte für 2013 eine "große Offensive" an. Er betonte den weltweiten Anspruch der SO, den "Planeten klären", das heißt, in eine scientologische Gesellschaft verwandeln zu wollen und fügte drohend hinzu: "Welt, nimm dich in Acht!" (Scientology News, Ausgabe 55, 2013). Dem Trend der Vorjahre folgend, verlor die SO indes weltweit, auch in Hamburg, weiter an Boden. Erneut verließen insbesondere in Die Scientology-Organisation im Internet den USA prominente Scientologen, die wegen ihrer Popularität und ihrem vormaligen offenen Bekenntnis für die SO von besonderer Bedeutung sind, die Organisation. Vor allem die US-Schauspielerin Leah Remini verursachte mit ihrem Austritt im Juli 2013 und ihrer offenen SO-Kritik weltweit viele Schlagzeilen. Zudem erschienen 2013 zwei vielbeachtete Bücher über die Aktivitäten der SO von Pulitzer-Preisträger Lawrence Wright (deutscher Titel "Im Gefängnis des Glaubens") und von Jenna Miscavige Hill, der Nichte des SO-Führers ("Mein geheimes Leben bei Scientology und meine dramatische Flucht"). Alternative Scientology-Gruppen, die sich aufgrund der massiven Kritik an Miscavige und der Ursprungsorganisation gebildet haben, allen voran die "Independent Scientologists" und "Ron's Org", boten sich aktiv als Auffangbecken für frustrierte Mitglie196 Scientology-Organisation der der SO an. Diese alternativen Scientology-Gruppen orientieren sich ebenfalls an der Hubbard-Ideologie, halten sich aber bisher mit politischen Expansionsfantasien zurück. Im Oktober 2013 bestätigte ein Oberstes Gericht in Frankreich ein Urteil wegen Betrugs gegen zwei Scientology-Einrichtungen in Paris, ein "Celebrity Center" (mehr oder weniger luxuriöse Scientology-Örtlichkeiten für Prominente und Künstler) sowie dessen Buchhandlung. In diesem Zusammenhang wurden auch führende französische SO-Mitglieder verurteilt. Konkret ging es dabei um den Vorwurf, Anhänger psychisch unter Druck gesetzt zu haben, um sich an ihnen zu bereichern. Das Oberste Gericht wies die Rechtsmittel der SO ab und verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 600.000 Euro. Trotz dieser Rückschläge versuchte die in den USA sitzende internationale SO-Führung, für ihre Mitglieder den Anschein einer erfolgreichen Expansion zu wahren, und steigerte hierfür einmal mehr ihre Werbeaktivitäten im Internet. In Hamburg und Umgebung wurden im Laufe der vergangenen Jahre scientologische Einrichtungen geschlossen, zuletzt im Jahr 2012 die umsatzschwache "Eppendorfer Org". 2013 war für die Hamburger Scientologen das erste Jahr des Versuchs einer Konsolidierung in der einzig verbliebenen Niederlassung, der so genannten "Scientology Kirche Hamburg e.V.", auch als "Hamburger Org" bezeichnet. Doch dem Mangel an Personal und Engagement konnte diese angestrebte Konsolidierung bisher nicht abhelfen, die Mitgliederzahlen reduzierten sich erneut. Neben dem Ausbau von Internetaktivitäten, wie z.B. interaktiven Webseiten, warben Hamburger Scientologen mit Broschüren, Flugzetteln und Info-Ständen auf den Straßen norddeutscher Städte und Gemeinden. Die SO setzte ihre Suche nach Dialogpartnern in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft auch 2013 fort, was der Organisation allerdings auch im vergangenen Jahr aufgrund der intensiven SO-Aufklärung oftmals schwer fiel. Mit dem taktisch begründeten Verlangen nach Akzeptanz und Verbreitung der eigenen Ideologie halten Hamburger Scientologen stets Ausschau nach religiösen, politischen und gesellschaftlichen 197 Scientology-Organisation Gruppen, um sie zu Scientology-Events einzuladen und für eine Zusammenarbeit zu gewinnen. Mehrfach wandten sich betroffene Personen und Gruppen an die Beratungsstelle des LfV Hamburg, deren Beratungs-, Informationsund Präventionsangebot auch im Jahr 2013 stark nachgefragt war. Die Scientology - Beratung in Hamburg Die Nachfrage nach der Scientology-Beratung des LfV Hamburg ist seit Jahren konstant hoch. Es gibt jährlich rund 500 Anfragen. Dabei geht es von der einfachen telefonischen Beratung bis hin zur Ausstiegshilfe, bei der es auch zu längeren Betreuungsphasen kommt. Es werden Vortragsund Interviewanfragen gestellt, zudem Auskünfte zu Schutzund Erkennungsmerkmalen in Bezug auf die SO erfragt. Neben privat motivierten Anfragen von Betroffenen nutzen Behörden, Journalisten, Universitäten, Schulen, Parteien und weitere gesellschaftliche Gruppen, Organisationen und Institutionen diesen Service des LfV Hamburg, bei dem sich jeder Betroffene auf die vertrauliche Behandlung seines Anliegens verlassen kann. 62 Prozent der Anfragen kommen aus Hamburg und Umgebung, 35 Prozent aus dem gesamten Bundesgebiet und 3 Prozent aus dem europäischen Ausland. Anlass der Anfragen für eine Beratung durch das LfV Hamburg sind verschiedene Aktivitäten der SO. Hamburger Scientologen werben gezielt mit gesellschaftspolitischen Themen sowie mit Musikund Kulturveranstaltungen in der Hoffnung auf Zusammenarbeit mit anderen Gruppen. Wenn Kontakte zustande kommen, nutzt sie die SO oft für Werbezwecke. Die totalitäre Organisation versteht es weiterhin, sich den Anstrich von Harmlosigkeit zu geben. Da Scientology sich über die gesamte Gesellschaft ausbreiten möchte, sorgen auch weitere scientologische Aktivitäten für Ängste und Aufklärungsbedarf. Firmen machen sich bei Scientology-Kontakten Sorgen um ihr Ansehen und ihre Geschäfte. Personen, deren Freunde oder Angehörige zu Scientologen werden, sind oft verzweifelt und benötigen Hilfe und Rat ebenso wie Ausstei198 Scientology-Organisation gerinnen und Aussteiger. Wer Scientology verlässt, braucht häufig formelle Hilfe für den Austritt und eine psychisch-soziale Unterstützung für die Rückkehr in eine Gesellschaft ohne Zwang. Dazu gehören der Umgang mit nachwirkender scientologischer Indoktrination, der Schutz vor Nachstellungen der Organisation, die Überwindung von Ängsten und Unterstützung bei der Neuorientierung. Die Beratungsstelle des LfV Hamburg unterstützt Betroffene und Angehörige, auch über längere Zeiträume. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite: http://www. hamburg.de/innenbehoerde/service/2470458/scientology-beratungfhh-hamburg.html. Für ein Beratungsgespräch wenden Sie sich gerne an das Beratungsteam des LfV Hamburg: Manfred Napieralla und Britta Pavlovic; E-Mail: poststelle@verfassungsschutz.hamburg.de; Telefon: 040 244443 (Stichwort: Scientology-Beratung). 2. Potenziale "Wir haben dich lieber tot als unfähig." (L. Ron Hubbard, HCO - Richtlinienbrief vom 7.2.65) Vor allem in den USA, aber auch in Europa verlassen wie in den Vorjahren frustrierte Scientologen öffentlichkeitswirksam ihre Organisation. Sie fühlen sich in dem System Scientology übermäßig kontrolliert, finanziell abgeschöpft, ausspioniert und unter Druck gesetzt. Sie wollen keine gläsernen Menschen und keine gesteuerten Marionetten mehr sein, sondern sich wieder frei fühlen. Zwar gewinnt die SO auch neue Mitglieder, aber die Verluste überwiegen. Auffällig zugenommen haben Abwanderungen "hochrangiger" Scientologen zu alternativen Scientology-Bewegungen. Kritik an dem Scientology-Führer Miscavige hatte es bereits in früheren Jahren gegeben. Doch diese Kritik an einem autokratischen Führungsstil verbunden mit dem Vorwurf, die scientologischen Technologien nicht im Sinne des Gründers L. Ron Hubbard zu verantworten, wird umfänglicher und neuerdings - für Scientologen nicht selbstverständlich - auch öffentlich geäußert. Diese vorwiegend im Internet veröffentlichte 199 Scientology-Organisation Kritik lässt die SO weiter schrumpfen. Kritiker und "Unabhängige Scientologen" (eine der alternativen Scientology-Gruppen) sprechen bereits vom "Fastest shrinking Cult". Im Gegensatz zu den auch aufgrund der Beobachtung durch den Verfassungsschutz ziemlich genau beschriebenen Mitgliederzahlen in Deutschland sind die weltweiten Potenziale der SO weniger exakt zu erfassen. Mittlerweile dürften sie bei etwa 80.000 liegen (in den Vorjahren knapp 100.000). In Deutschland gibt es etwa 3.500 Scientology-Mitglieder (2012: 4.000), in Hamburg rund 450 (2012: 550). Damit hat sich die Zahl der SO-Mitglieder in Hamburg seit Beginn der Beobachtung durch den Verfassungsschutz 1997 rund um die Hälfte verringert. Bund: Scientology-Organisation Personenpotenziale 6000 5000 rd. 5.000 bis 6.000 rd. 5.000 bis 6.000 rd. 5.000 bis 6.000 rd. 5.000 bis 6.000 rd. 5.000 bis 6.000 4000 gut 4.500 rd. 4.500 rd. 4.000 3000 5.000 3.500 2000 1000 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Die Schwerpunkte scientologischer Aktivitäten sind in Metropolen wie München, Stuttgart, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und Hamburg zu finden. Gut ein Drittel der Hamburger Scientologen kommt aus dem 200 Scientology-Organisation Umland, vorwiegend aus Schleswig-Holstein. Dort gibt es auch kleinere Scientology-Einheiten, sogenannte Feldund Dianetikgruppen. Unabhängig von rückläufigen Mitgliederzahlen verfolgt die Organisation weiterhin ihre verfassungsfeindlichen Ziele und strebt eine totalitäre Gesellschaftsform an, die mit der Demokratie in Deutschland nicht vereinbar ist. Die SO will Menschen manipulieren und ihren gesellschaftlichen wie politischen Einfluss auf der Grundlage ihrer verfassungsfeindlichen Intention ausbauen. Hamburg: Scientology-Organisation Personenpotenziale 900 750 600 450 ca. 700 gut 700 750 750 700 650 650 600 550 450 300 150 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Scientologisch motivierte Strafund Gewalttaten wurden im Jahr 2013 in Hamburg nicht festgestellt. 201 Scientology-Organisation 4. Strukturen und Organisationseinheiten "Die gesamte qualvolle Zukunft des Planeten (...) und ihr eigenes Schicksal für die nächsten Billionen Jahre hängen davon ab, was Sie hier und jetzt mit und in der Scientology tun. Dies ist eine tödlich ernste Tätigkeit." (L. Ron Hubbard, HCOPL 7.2.65 / Scientology News 57/2013) International und regional betreibt die SO zahlreiche Organisationseinheiten und Gruppierungen, um in verschiedensten gesellschaftlichen Themenfeldern aktiv zu sein - immer mit dem Ziel, neue Anhänger zu gewinnen und politisch, sozial, kulturell sowie wirtschaftlich Einfluss zu erlangen. * David Miscavige führt das internationale Management in Los Angeles, zu dem das sogenannte "Religious Technology Center" (RTC) gehört. Das RTC besitzt die Urheberrechte der Schriften des Scientology-Gründers L. Ron Hubbard und übt damit die Kontrolle über die scientologische Ideologie aus. * Die "International Association of Scientologists" (IAS) treibt Geld durch Spenden und Mitgliedsbeiträge ein und finanziert Kampagnen aus ihrer "Kriegskasse". * Die "Sea Organization" (Sea Org) ist eine uniformierte Eliteeinheit und die paramilitärische Keimzelle der SO. Sie besetzt Führungspositionen und betreibt die "Rehabilitation Project Forces" (RPF), die Straflagern gleichen und in denen Scientologen wieder "auf Linie" gebracht werden. * Das "Office of Special Affairs" (OSA) ist für Öffentlichkeitsarbeit und rechtliche Angelegenheiten zuständig, führt aber auch Untersuchungen gegen Kritiker und Abtrünnige durch. Diese Ausforschungstätigkeit trug dem OSA zu Recht das Attribut "scientologischer Geheimdienst" ein. * Zur "Association of Better Living and Education" (ABLE) gehörigen "Applied Scholastics" (ApS) für den Bildungsbereich, "Narconon" für Drogenentzug und "Criminon" für Resozialisierung. 202 Scientology-Organisation * Auch Hilfseinsätze in Katastrophengebieten instrumentalisiert die SO zu Propagandazwecken. Dazu werden sogenannte "Ehrenamtliche Geistliche" (international "Volunteer Ministers" genannt) in die Einsatzgebiete entsandt. Sie treten in auffällig gelbfarbener Kleidung auf. Zur Werbung werden in Städten gelbe Info-Zelte aufgebaut. * Kampagnen und Broschüren unter den Titeln "Der Weg zum Glücklichsein", "The Way to Happiness Foundation" und "Operation: Ein friedvoller Planet" gehören ebenfalls zur SO. * Die "Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte" (KVPM), (international als "Citizens Commissions on Human Rights", CCHR, bezeichnet) agitiert seit Jahren gegen die Psychiatrie und betreibt Ausstellungen mit dem Tenor "Psychiatrie: Tod statt Hilfe". Die SO lehnt die Psychiatrie ab und reklamiert für sich ein Monopol auf jegliche psychologische Betreuung. * Mit "Youth for Human Rights", der "Jugend für Menschenrechte" und "United for Human Rights" werden vorzugsweise Jugendliche angesprochen; ebenfalls auf vorwiegend jüngere Menschen zielen die in türkisfarbenen T-Shirts auftretenden SO-Angehörigen der Initiative "Sag Nein zu Drogen - Sag Ja zum Leben". Eine internationale Gruppe heißt "Foundation for a Drug Free World". * Die "International Hubbard Ecclesiastical League of Pastors" (I HELP) betreut Dianetikgruppen und Feldauditoren, die in ihrem Lebensumfeld nach Personen suchen, um sie für Scientology zu werben. * Das "World Institute of Scientology Enterprises" (WISE) ist ein Wirtschaftsverbund von Scientologen und ebenfalls der Expansion verpflichtet. * Die so genannten "Scientology-Kirchen" (auch "Orgs" genannt), die Missionen und die Dianetik-Zentren sind Ausgangspunkte für regionale Aktivitäten. 203 Scientology-Organisation 5. Strukturen in Hamburg "Wir werden die Menschen dieses Planeten klären." (Goldenes Zeitalter der Tech, Phase II, Scientology Kirche Hamburg e.V. / 2013) Als im Jahr 2012 die unproduktive "Eppendorfer Org" schließen musste, verblieb als einzige Scientology-Niederlassung in Hamburg die "ScientoPräsident: Gerd Christoffel logy Kirche Hamburg e.V. / HamburVize-Präsidentin und ger Org" am Domplatz. leitende Direktorin der Hamburger Org: Pia Michel Aus taktischen Gründen treten nicht alle Nebenorganisationen der SO in Pressesprecher: Frank Busch Hamburg offen auf, und einige verheimlichen auch auf Nachfrage ihren Scientology-Status. Daher werden die SO-Gruppen im Folgenden aufgeführt: * Viele Inhaber und Mitarbeiter von rund 25 scientologisch geführten Betrieben sind Mitglieder im "World Institute of Scientology Enterprises" (WISE). Für interne Organisationsund Schlichtungszwecke gibt es ein WISE-Charterkomitee. WISE tritt in der Regel nicht öffentlich auf. * Zur "Jugend für Menschenrechte" gehören in Hamburg junge Scientologen, die vorzugsweise Gleichaltrige mit diesem Thema ansprechen wollen. * Unter dem Tenor "Sag Nein zu Drogen - Sag Ja zum Leben" hat die SO mehrere Informationsstände organisiert und zahlreiche Broschüren über die Schädlichkeit von Drogen verteilt. Mit diesem Thema lässt sich seit Jahren das Interesse von Passanten gewinnen. * An Dianetik-Ständen werden Scientology-Bücher und Stresstests mit einem E-Meter (Elektropsychometer) angeboten. Das E-Meter ist ein Instrument, ähnlich einem Lügendetektor, mit dem Scientologen den "geistigen Zustand" messen wollen. 204 Scientology-Organisation * Die "Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte" (KVPM) verfügt in Hamburg über eine kleine Ortsgruppe. * "Criminon Deutschland e.V." thematisiert unter anderem die Resozialisierung von Strafgefangenen und hat seinen Sitz in Barsbüttel (Schleswig-Holstein). Dort sind Hamburger und Schleswig-Holsteiner Scientologen aktiv. * Zu "Applied Scholastics" (ApS), dem internationalen scientologischen Bildungsbereich, gehören nur wenige Hamburger Scientologen, von denen einige Nachhilfeunterricht anbieten. * Neben dem internationalen Bereich "The Way to Happiness Foundation" gibt es auch in Hamburg die Initiative "Der Weg zum Glücklichsein". * Das "Departement of Special Affairs" (DSA) ist Bestandteil der Hamburger Org und ein regionaler Ableger des sogenannten scientologischen Geheimdienstes "Office of Special Affairs"(OSA). "Diese Unterabteilung handhabt externe Angelegenheiten, um die Org gegen Konflikte von außen zu schützen." (Zusammenfassungen der Abteilungen, 1991 CSI) 6. Aktivitäten "Und zum Teufel mit dieser Gesellschaft! Wir machen eine neue." (L. Ron Hubbard, HCOPL 26.5.61) Das internationale Management der SO in Los Angeles hatte 2013 zunächst viel mit propagandistischen Versuchen zu tun, Kritik abzuwehren. Wiederholt meldeten sich prominente Aussteiger zu Wort, die darlegten, wie totalitär das System Scientology funktioniert. Intern ging es weiterhin um Werbung, Kaufdruck und - im Widerspruch zur Realität - um konstruierte Erfolgsmeldungen. Im November 2013 feierte die SO mit ihren Vorzeigescientologen, Tom Cruise und John Travolta in der ersten Reihe, die Eröffnung eines neuen repräsentativen Gebäudes in Clearwater (Florida). Darin soll es künftig neue und intensivere Trainingsmöglichkeiten für Scientologen geben, 205 Scientology-Organisation die dann noch schneller eine scientologische Zivilisation errichten sollen. International wurde auch im Jahr 2013 mit der "Idealen Org-Kampagne" geworben - dabei handelt es sich um den Aufbau von Niederlassungen oder deren Renovierungen. In Deutschland folgten nach der Einweihung der Idealen Orgs in Berlin (Januar 2007) und Hamburg (Januar 2012) vorerst nur Ankündigungen. Das Etikett "Ideale Org" hatte zwar weder die Berliner noch die Hamburger Scientologen vorangebracht, aber durch extreme Spendenforderungen an die Mitglieder für den Ausbau der Häuser Geld in die Scientology-Kassen gespült. Mit ihrer von der IAS finanzierten Wanderausstellung "Psychiatrie: Tod Statt Hilfe" gastierte die KVPM vom 29.07. bis 05.08.2013 in Frankfurt am Main und vom 07. bis 11.08.2013 in Berlin. Auch Hamburger Scientologen beteiligten sich an diesen Veranstaltungen. Als ein weiteres KVPM-Projekt sollte 2013 in Deutschland ein Film über die Psychiatrie entstehen. Die Arbeiten daran verzögerten sich. Die SO versuchte auch im Jahr 2013 auf vielfältige "Weise" Lobbyismus zu betreiben und Kontakt zu gesellschaftlichen Multiplikatoren zu bekommen. So erhielten beispielsweise Politiker und Behörden unaufgefordert Scientology-Propaganda per Post zugeschickt oder Gesprächsangebote. Die Scientology-Werbung in Hamburg und Norddeutschland hatte 2013 viele Facetten. Dianetik-Info-Stände wurden organisiert, Dialoge zwecks Zusammenarbeit mit anderen gesellschaftlichen Gruppen angestrebt und weitere Angebote der Hamburger Scientologen publik gemacht: Per Flugzettel und im Internet wurde eingeladen. Sinnfragen des Lebens sollten beantwortet werden, so genannte "Schadstofftests" zum Kauf eines Reinigungsprogramms (zur angeblich notwendigen körperlichen Entgiftung) verführen und beitragsfreie Einführungsfilme Besucher in die "Hamburger Org" locken. Dort wurden dann Kurse für persönliche Effizienz, Persönlichkeitsund IQ-Tests sowie Sonntagsandachten angeboten. Auch Scientologen der Gruppe "Sag Nein zu Drogen - Sag Ja zum Leben" waren im Jahr 2013 in Hamburg und Norddeutschland aktiv. Diese Gruppe bestückte in verschiedenen Stadtteilen Hamburgs uner206 Scientology-Organisation müdlich Läden mit ihren Broschüren, im Frühjahr 2013 beispielsweise im City-Center Bergedorf, im August am dortigen S-Bahnhof und im November 2013 in Geschäften rund um den Winterhuder Marktplatz. Der Juni 2013 war durch Info-Stände, unterstützt durch Verteilungsaktionen, geprägt. Im September 2013 war diese SO-Gruppe auch in Lübeck aktiv. Die Broschüren enthalten keinen Hinweis auf Scientology. Die Titel dieser kleinen Heftchen sind unverfänglich gehalten: "Fakten über Alkohol", "Fakten über Drogen" und "Fakten über Cannabis". Diese und andere öffentliche Werbeaktivitäten werden vom OSA (in Hamburg vom DSA), dem sogenannten scientologischen Geheimdienst, koordiniert, beaufsichtigt und dokumentiert. Dieser SO-Bereich ist auch an gemeinsamen Veranstaltungen mit anderen gesellschaftlichen Gruppen und Sekten beteiligt, um Scientology zu etablieren. Auch 2013 wurden öffentliche Vorträge des LfV Hamburg zum Thema Scientology aufmerksam und argwöhnisch von einem Angehörigen des DSA beobachtet. Das geschieht sowohl verdeckt als auch offen. Es gehört zur scientologischen Strategie, Kritikern offensiv entgegenzutreten und sie auszuforschen. Andere SO-Nebenorganisationen, die schon länger von Personalmangel betroffen sind, wie zum Beispiel "Jugend für Menschenrechte" und die Hamburger KVPM-Ortsgruppe, blieben 2013 unauffällig. Beratung Wenn Sie Beratung oder weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich gern unter dem Stichwort "Scientology" an den Hamburger Verfassungsschutz unter der Telefonnummer 040 / 244443 oder mailen Sie an poststelle@verfassungsschutz.hamburg.de. 207 Scientology-Organisation Weitere Informationen zum Thema Scientology-Organisation finden Sie auf den Internetseiten: www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen und www.hamburg.de/innenbehoerde/scientology-organisation 208 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Spionageabwehr VII. Spionageabwehr 1. Überblick Aufgrund seiner politischen und wirtschaftlichen Position ist die Bundesrepublik Deutschland nach wie vor ein bevorzugtes Ausspähungsziel ausländischer Nachrichtendienste. Ihr Aufklärungsinteresse nicht nur in den Bereichen Politik und Staat, sondern auch an wirtschaftlichen Entwicklungsprozessen und wissenschaftlich-technologischen Ressourcen unseres Landes hat in den letzten Jahren zugenommen. Die Spionageabwehr der Verfassungsschutzbehörden sammelt Informationen über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten "fremder Mächte" und wertet diese aus. Die bundesweite Zusammenfassung und Auswertung der Erkenntnisse und der Informationsaustausch mit ausländischen Nachrichtendiensten Ziele fremder Nachrichtendienste in Deutschland obliegen hierbei dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Dabei geht es um das Aufklären aktueller Spionagefälle, und auch darum, die Methoden, Zielrichtungen und Strukturen der in Deutschland aktiven Nachrichtendienste zu erkennen. Daher ist der gesetzliche Auftrag der Spionageabwehr nicht auf einzelne Länder fixiert. Schon bisher hatten die Verfassungsschutzämter ihren Fokus nicht nur auf einzelne Staaten -wie russische und chinesische Diensteausgerichtet. Denn auch Nachrichtendienste anderer Staaten haben den Auftrag, Informationen aus Wirtschaft und Politik zu beschaffen, und besitzen die notwendigen technischen Möglichkeiten und Kapazitäten. Auch die elektronische Aufklärung mit nachrichtendienstlicher Technik (z.B. Internetüberwachung) und die Überwachung elektronisch übertragener Daten zählen zu den praktizierten nachrichtendienstlichen 210 Spionageabwehr Methoden. Die über das Internet betriebene Ausforschung wird nicht zuletzt durch den sorglosen Umgang vieler Anwender begünstigt. Seit Mitte 2013 sind die Medienberichterstattungen in Sachen Spionage gegen die Bundesrepublik dominiert von den Enthüllungen Edward Snowdens über die Aktivitäten der National Security Agency (NSA). Hiernach ist von einem Volumen und einer Ausspähungsbreite durch westliche Partner, insbesondere Großbritannien und die USA, auszugehen, die auch bei den Verfassungsschutzbehörden nicht bekannt war oder vermutet wurde. Ein thematischer Schwerpunkt innerhalb der Spionageabwehr ist der Bereich der Proliferationsabwehr. Hierbei standen auch im Jahr 2013 Staaten wie Iran, Nordkorea, Pakistan oder Syrien im Mittelpunkt der Beobachtung. Sie betreiben seit längerem eigene Programme zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen und entsprechenden Trägersystemen. Die Spionageabwehr ist zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben auch auf Hinweise aus der Öffentlichkeit angewiesen. Informationen von betroffenen Personen, Unternehmen oder anderen Stellen ermöglichen weitere Ermittlungen zur Klärung eines Spionageoder Proliferationsverdachts. Allerdings fürchten manche der betroffenen Unternehmen einen Imageverlust und verzichten deshalb darauf, die Sicherheitsbehörden zu verständigen. Damit erschweren sie aber auch, dass ihre Erfahrungen Dritten zugute kommen können. 2. Ausspähung durch westliche Partner wie NSA, GCHQ und andere Gespräche in Telekommunikationsnetzen sind grundsätzlich nicht abhörsicher. Es ist davon auszugehen, dass diverse fremde Nachrichtendienste erhebliche Anstrengungen unternehmen, um Telefongespräche und andere Kommunikationsverbindungen zum Zweck der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung abzuhören. Für entsprechende Spionageaktivitäten befreundeter Staaten auch in Deutschland gab es vor den Snowden-Publikationen keine konkreten 211 Spionageabwehr Anhaltspunkte. Allerdings war im Rahmen des Wirtschaftsschutzes die Sensibilität der Wirtschaft gegenüber möglichen Bedrohungen auch aus solchen Staaten schon seit längerer Zeit spürbar. Die Bundesanwaltschaft sieht bisher keinen Anlass für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens auf der Basis der von Edward Snowden stammenden Hinweise. Die Vorprüfung habe bislang keine konkreten Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der US-Geheimdienst NSA oder die britische GCHQ den deutschen Telefonund Internetverkehr systematisch überwacht hätten. Die zitierten Dokumente seien "nicht ohne Weiteres geeignet", illegale Aktivitäten der NSA in Deutschland zu belegen, so Generalbundesanwalt Harald Range. (Zeit Online Interview vom 11.12.2013) Dies gelte auch für den Verdacht der Überwachung von Internetknotenpunkten und den Zugriff auf Glasfaserkabel in Deutschland. Die bisher bekannten Hinweise Snowdens reichen derzeit nicht als Beweise im Sinne einer strafrechtlichen Verfolgung. Die Sicherheitsverantwortlichen in Behörden, Politik und Wirtschaft müssen daher die Frage prüfen, inwieweit durch Aktivitäten von Partnerdiensten neue Bedrohungsszenarien entstanden sind und welchen Stellenwert Datenund Kommunikationssicherheit zukünftig haben müssen. Zuständig hierfür sind in erster Linie die Bundesbehörden. 3. Elektronische Attacken Elektronische Angriffe haben sich zu einer wichtigen Methode der Informationsgewinnung entwickelt und ergänzen als zusätzliche Informationsquelle die nachrichtendienstliche Ausforschung mit menschlichen Quellen. Sie sind kostengünstig, in Realzeit durchführbar und besitzen eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit. Ernsthafte politische oder strafrechtliche Risiken bestehen für den Angreifer selten. Elektronische Angriffe auf die Wirtschaft und andere sind wegen der oft dezentralen IT-Strukturen nur schwer zu erkennen und werden bislang eher zufällig bemerkt. Die Infrastrukturen in den Unternehmen unterscheiden sich ebenso wie die jeweils bestehenden Sicherheitsinstallationen. 212 Spionageabwehr Grundsätzlich sind elektronische Angriffe ein effektives und von den betroffenen Stellen nur schwer aufzuklärendes Mittel der Informationsbeschaffung, bei dem insbesondere die Anonymität des Internets eine Identifizierung der Täter extrem erschwert. Ein Teil der festgestellten elektronischen Angriffe zeigt auf einen chinesischen Hintergrund. Die Nachhaltigkeit und globale Ausrichtung, wie die mutmaßlichen Angreifer aus China Informationen zu beschaffen versuchen, sind Indizien für eine strategisch ausgelegte Aufklärung. Weiterhin kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass auch andere Staaten elektronische Angriffe gegen Bundesbehörden, Politik und Wirtschaft durchführen, um in den Besitz relevanter Informationen zu gelangen. So deuten verschiedene Anhaltspunkte auch auf Angriffe aus Russland hin. 4. Nachrichtendienste Mittlerer und Naher Osten Die Nachrichtendienste von Staaten des Nahen und Mittleren Ostens sowie Nordafrikas zielen durch ihre Aktivitäten in der Bundesrepublik schwerpunktmäßig auf die Aufklärung ihrer hier lebenden und in Opposition zum jeweiligen Regime ihrer Heimatländer stehenden Staatsbürger ab. Sie interessieren sich besonders für die Netzwerke der Islamisten ihrer Herkunftsländer. Um Personen vor diesem Hintergrund für eine nachrichtendienstliche Zusammenarbeit zu gewinnen, wird auch massiver Druck auf die Betreffenden oder auf Familienangehörige im Heimatland ausgeübt. Die Nachrichtendienste versuchen, Hinweisgeber zu gewinnen und in Gruppierungen einzuschleusen, um Informationen über Mitglieder und geplante Aktionen zu gewinnen. So hatte das Kammergericht Berlin im Dezember 2012 einen syrischen Staatsangehörigen wegen Spionage für den syrischen Geheimdienst zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt ( Verfassungschutzbericht 2012,S.199). 213 Spionageabwehr Er hatte sich ein Netz von Informanten aufgebaut, die ihn mit Informationen aus der oppositionellen Szene belieferten, die er an den syrischen Nachrichtendienst weiterleitete. Mehrere seiner Informanten, zwei Deutsch-Syrer und ein Deutsch-Libanese, konnten ermittelt und ebenfalls vor Gericht gestellt werden: Der Deutsch-Libanese wurde am 27.11.2013 wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung verurteilt, ein Deutsch-Syrer am 18.12.2013 zu neun Monaten Haftstrafe auf Bewährung; das dritte Verfahren ist noch vor dem Kammergericht Berlin anhängig. Besonders aktiv ist auch der iranische Nachrichtendienst "VEVAK"; er konzentriert sich hier auf die Beobachtung und Zersetzung der iranischen oppositionellen Gruppen. In Hamburg wurde beispielsweise festgestellt, dass Oppositionelle persönlich aus Teheran angerufen und zur Mitarbeit geworben werden sollten. Iraner wurden auch bei Heimreisen in den Iran von Vertretern des Nachrichtendienstes angesprochen. Außerdem gibt es in Hamburg eine Reihe regimetreuer Iraner, die sich zur Mitarbeit anbieten oder sich entsprechend verpflichtet fühlen. Aktivitäten des "VEVAK" sind auch im Bereich Proliferation feststellbar. Als Proliferation wird die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen und der zu ihrer Herstellung verwendeten Produkte bezeichnet; eingeschlossen sind das dazu erforderliche Know-how sowie die entsprechenden Trägersysteme. Neben anderen Staaten wie Syrien, Pakistan und Nordkorea war die islamische Republik Iran in 2013 unverändert der aktivste Staat auf dem Gebiet der Proliferation. Gegen den weiteren Ausbau von Urananreicherungsanlagen durch den Iran hat der Weltsicherheitsrat in den vergangenen Jahren mehrere Resolutionen beschlossen, der sich die Europäische Union mit noch weitergehenden Handelssanktionen anschloss. Im Mittelpunkt der Beschaffungsaktivitäten auf dem Gebiet der Proliferation stehen neben direkten Embargo-Gütern auch sogenannte Dual214 Spionageabwehr use-Güter, d.h. Güter mit möglichem doppelten Verwendungszweck für zivile und militärische Zwecke, einschließlich Software-Know-how. Um Ausfuhrbeschränkungen umgehen zu können, werden beim Export sensibler Produkte konspirative oder geheimdienstliche Methoden eingesetzt. Es werden Tarnfirmen gegründet, Geschäftsleute mit falschen Identitäten ausgestattet, tatsächliche Verwendungszwecke verschleiert oder Umgehungslieferungen über mehrere Länder organisiert. Um den Anstrengungen der Beschaffungsbemühungen dieser "Risikostaaten" wirksam begegnen zu können, arbeiten sämtliche an der Proliferationsbekämpfung beteiligte Stellen eng zusammen. Deshalb steht das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg gerade in diesem Aufgabenbereich in regelmäßigem Kontakt mit den anderen deutschen Nachrichtendiensten, der Polizei, der Zollfahndung und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. 5. Nachrichtendienste der Russischen Föderation Die russische Außenpolitik verfolgt nach wie vor das Ziel, als bedeutender internationaler Akteur - auf Augenhöhe mit den USA - agieren zu können. Diese Ambitionen werden durch eine umfassende Armeereform unterstützt. Ziel ist es, die russischen Streitkräfte zu einer modernen und flexiblen Armee umzubauen. Die Nachrichtendienste genießen in der Russischen Föderation traditionell einen hohen Stellenwert. Die von ihnen beschafften Informationen werden als Grundlage für Entscheidungen der Regierung herangezogen. Auch die russische Wirtschaft profitiert in erheblichem Maße davon, dass das "Bundesgesetz Nr. 5" von 1995 den dortigen Geheimdiensten einen eindeutigen Auftrag zur Wirtschaftsspionage erteilt. Drei Nachrichtendienste arbeiten aktiv gegen deutsche Sicherheitsinteressen: SWR (Slushba Wneschnej Raswedki), GRU (Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije) und FSB (Federalnaja Slushba Besopasnosti). Ihre Strukturen sind im Berichtszeitraum unverändert geblieben. 215 Spionageabwehr Die russische Führung stuft die von den Nachrichtendiensten beschafften Informationen als besonders zuverlässig ein, stärker als die aus öffentlich zugänglichen Publikationen. Ein Beschaffungsschwerpunkt der russischen Dienste in Deutschland liegt in der Aufklärung politischer Strukturen und Entwicklungen. Besonderes Gewicht haben außenund sicherheitspolitische Informationen, insbesondere die deutsche Außenund Sicherheitspolitik im Nahen und Mittleren Osten. Da Russland sich nach wie vor von der NATO bedroht fühlt, ist auch das Bündnis weiterhin ein wichtiges Aufklärungsziel. Bei der auf ökonomische Fragen abstellenden Aufklärung liegt ein Ziel im Bereich Energiewirtschaft. Daher stehen die Pläne Deutschlands zur Nutzung alternativer Energien, die Umsetzung des Atomausstiegs und die daraus folgenden Auswirkungen auf Russlands Rolle als Energielieferant besonders im Fokus der russischen Dienste. Auch Erkenntnisse aus dem Bereich Wissenschaft und Technik gehören noch immer zum nachrichtendienstlichen Aufklärungsspektrum. Ziel der Spionage am Hochtechnologiestandort Deutschland ist, durch diese Erkenntnisse technische Entwicklungen in Russland zu beschleunigen und den Abstand zu anderen Industrienationen zu verringern. Angesichts knapper finanzieller Ressourcen infolge der auch Russland betreffenden globalen Wirtschaftsund Finanzkrise versucht die politische Führung zudem, durch Ausspähaktivitäten ihrer Nachrichtendienste die Ausgaben für eigene Innovationen geringer zu halten. So versuchte die GRU um den Jahreswechsel 2012/13 sensibles militär-technisches Gerät zu erwerben. Zwei Mitarbeiter der Botschaft bemühten sich, ein Infrarot-Zielfernrohr eines US-Herstellers zu kaufen, das einem Ausfuhrverbot unterliegt. Dies wurde aufgedeckt und die beiden Diplomaten mussten die Bundesrepublik verlassen. Methoden und Vorgehensweise Aktivitäten russischer Nachrichtendienste gehen in Deutschland hauptsächlich von ihren hier eingerichteten Stützpunkten den "Legalresidenturen" aus. Die Tätigkeit der meist in diplomatischen und konsulari216 Spionageabwehr schen Vertretungen eingesetzten Residenturoffiziere prägt die Auslandsaufklärung russischer Nachrichtendienste. Unter dem Deckmantel ihrer offiziellen Funktion und dem Schutz diplomatischer Immunität suchen sie Verbindungen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Ihre Kontaktbemühungen erscheinen Außenstehenden zunächst plausibel und ihr Interesse an fachlichen Informationen nachvollziehbar. Einen großen Teil ihrer Informationen erhalten die Legalresidenturoffiziere durch offene Beschaffung. Mithilfe ihrer Tarnung gelingt es ihnen, in vielen gesellschaftlich relevanten Kreisen Gesprächspartner zu finden und Netzwerke zu etablieren. Je nach Aufklärungsbereich besuchen sie Veranstaltungen, Symposien, Workshops, Messeveranstaltungen und Diskussionsrunden. Sie kontaktieren aber auch Firmen und wissenschaftliche Einrichtungen, um dort Zielpersonen zu erforschen und Quellen zu erschließen. Sie präsentieren sich ihren Zielpersonen als Gesprächsoder potenzielle Geschäftspartner. Mit ihnen tauschen sie Visitenkarten aus, verabreden sich für weitere Treffen und versuchen dann, den Kontakt in geregelte Bahnen zu lenken. Den Zielpersonen ist dabei meist nicht bewusst, dass ihr Gegenüber ein Nachrichtendienstoffizier ist. Eine weitere klassische, zentral gesteuerte Methode ist das "Illegalen-Programm". Sogenannte Illegale sind mit einer Falschidentität ausgestattete Nachrichtendienstoffiziere, die mit langfristigen Spionageaufträgen aus Russland in die Zielländer entsandt werden. Bei dem im Oktober 2011 in Balingen und Marburg festgenommenen Ehepaar, bekanntgeworden mit ihren vermutlichen Tarnnamen Heidrun und Andreas Anschlag, handelt es sich um die erste Festnahme von Illegalen in Deutschland seit der deutschen Einheit und dem Ende des Kalten Krieges. Dieser Fall ist ein wichtiger Beleg für die andauernde Fortführung des "Illegalen-Programms" durch russische Nachrichtendienste. Am 2. Juli 2013 verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart die Eheleute wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland in einem besonders schweren Fall zu sechseinhalb bzw. fünfeinhalb Jahren Haft. Weiterhin ordnete das Gericht den Ver217 Spionageabwehr fall von Wertersatz in Höhe von 500.000 Euro sowie die Einziehung der aufgefundenen Tatmittel an. Im Gegensatz zu anderen Diensten beschaffen russische Nachrichtendienste Informationen noch überwiegend durch menschliche Quellen. Daneben werden aber auch elektronische Angriffe zur Informationsbeschaffung eingesetzt ( 3.). 6. Chinesische Nachrichtendienste Das Aufklärungsinteresse der chinesischen Nachrichtendienste lässt sich in zwei Hauptzielbereiche unterteilen: Ein Schwerpunkt in Deutschland ist derzeit die Aufklärung und Bekämpfung von Gruppierungen, die die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) als systemfeindlich einstuft. Gegen diese oppositionellen Gruppen und auch Einzelpersonen geht die chinesische Regierung mittels ihrer Nachrichtendienste konsequent vor. Die Oppositionellen sind im chinesischen Sprachgebrauch zu den "Fünf Giften" zusammengefasst: Dazu gehören die Demokratiebewegung, die Anhänger eines unabhängigen Tibet, die Anhänger eines unabhängigen Taiwan, die Falun-Gong-Praktizierenden und die (muslimischen) Uiguren. Die Nachrichtendienste haben die Aufgabe, die Aktivitäten dieser Vereinigungen im Ausland aufzuklären, die Veranstaltungen zu beeinträchtigen und öffentlichkeitswirksame, für die chinesische Staatsführung negative Aktionen, abzuwenden. Dazu gehört es auch, Vereinigungen und deren Veranstaltungen bei Behörden oder Gastgebern in Deutschland zu diskreditieren. Ein weiterer Schwerpunkt der Dienste ist die Beschaffung von Erkenntnissen aus Politik, Wirtschaft, Militär, Wissenschaft und Technik. Dazu nutzen die chinesischen Nachrichtendienste ihre diplomatischen und konsularischen Vertretungen in Deutschland, um hier ihre Mitarbeiter getarnt einzusetzen (sog. Legalresidenturen). Daneben werden aber auch elektronische Angriffe zur Informationsbeschaffung eingesetzt ( 3). 218 Spionageabwehr Sie beschaffen sich Erkenntnisse nicht nur auf verdecktem Wege, sondern sammeln vor allem offen zugängliche Informationen. Diese werden auf ihre Relevanz für die chinesische Interessenlage ausgewertet. Das gilt für Informationen aus den Medien, aber auch für solche, die anlässlich von Ausstellungen, Messen und Kongressen erlangt werden. Personen mit sensiblem Know-how werden abgeschöpft. Dies geschieht in erster Linie in Gesprächen. Speziell hierfür geschulten Mitarbeitern gelingt es auf diese Weise, in den Besitz vertraulicher Unterlagen oder auch von Prototypen von Werkstücken zu gelangen. Die Übergänge zur verdeckten Beschaffung sind dabei fließend. Ebenso legendieren sich Mitarbeiter der Nachrichtendienste gelegentlich als Journalisten oder nutzen Delegationen in Firmen und Behörden, sonstige Firmenbesuche oder Kontakte in Forschungsbereiche zur erfolgreichen Wissensabschöpfung. Das Interesse ist hier sowohl auf innovative Hightech-Produkte gelegt als auch auf Grundlagenforschung. Die chinesischen Nachrichtendienste sind auch gegen Ausländer auf eigenem Hoheitsgebiet aktiv. So unterliegen Reisende nach China einer intensiven Überwachung durch die Sicherheitsorgane. Mit Hilfe der Legalresidenturen sind die Dienste schon bei Beantragung des notwendigen Visums in der Lage, relevante Personen zu erfassen und deren Personalien weiterzugeben. Diese Informationsbasis hat sich durch Einführung neuer Visaformulare im Jahr 2011 noch vergrößert. Mittlerweile müssen z.B. auch Angaben zur beruflichen Tätigkeit naher Angehöriger gemacht werden. In China besteht die Möglichkeit, die Reisenden nach dem Grenzübertritt umfassend zu überwachen. So sind in bestimmten Hotelzimmern Videound Abhöreinrichtungen verbaut und das Gepäck wird in den Zimmern durchsucht. Weiter Informationen zum Thema Spionageabwehr finden Sie auf der Internetseite: www.hamburg.de/innenbehoerde/spionageabwehr 219 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz VIII. Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz 1. Allgemeines In Behörden und Einrichtungen gibt es geheimhaltungsbedürftige staatliche Informationen, die vor Ausforschung zu schützen sind. Im Bereich des Geheimschutzes ( 2.) obliegt diese Aufgabe dem LfV Hamburg durch personelle, technische und organisatorische Vorkehrungen. Solche amtlich geheim zu haltenden Angelegenheiten, sogenannte Verschlusssachen (VS), sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse. Dazu zählen insbesondere elektronische Speichermedien, Schriftverkehr, Transportwege, aber auch Räumlichkeiten. Sie werden nach ihrer Schutzbedürftigkeit entweder als "STRENG GEHEIM", "GEHEIM", "VS-VERTRAULICH" oder "VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" klassifiziert. Entscheidend für die Einstufung ist der mögliche Schaden, wenn Unbefugte von diesen Informationen Kenntnis erhalten. Auch Wirtschaftsunternehmen arbeiten mit staatlichen Verschlusssachen, wenn geheimhaltungsbedürftige Staatsaufträge zum Beispiel im Bereich der Rüstungsindustrie vergeben werden. Zum Schutz dieser Verschlusssachen werden diese Unternehmen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Hamburger Verfassungsschutz betreut und daher als "geheimschutzbetreut" bezeichnet. Im Zuge des personellen Sabotageschutzes ( 3.) führt der Verfassungsschutz präventive Personenüberprüfungen durch, um potenzielle Saboteure von sicherheitsempfindlichen Bereichen fernzuhalten. Seine eigenen IT-Systeme und die von ihm genutzten Kommunikationsstrukturen schützt das LfV Hamburg durch Einhaltung von Sicherheitsstandards entsprechend dem jeweiligen Schutzbedarf ( 4.). Im Bereich des Wirtschaftsschutzes ( 5.) hält das LfV Hamburg ein umfassendes Informationsund Beratungsangebot vor. Anhand modular aufgebauter Vorträge zeigt es den Hamburger Unternehmen aktuelle Gefahren durch Wirtschaftsspionage sowie geeignete Schutzmöglichkeiten auf. 222 Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz 2. Geheimschutz Ziel des staatlichen Geheimschutzes ist es, geheimhaltungsbedürftige Informationen des Staates bestmöglich vor einem Zugriff durch Unbefugte zu sichern. Für solche Verschlusssachen ist deshalb ein optimaler Schutz zu gewährleisten. Der Umgang mit ihnen ist sowohl personenbezogen ( 2.1) als auch materiell ( 2.2) geregelt. Das Hamburgische Sicherheitsüberprüfungund Geheimschutzgesetz -HmbSÜGG (Internetseiten des LfV; Wir über uns/Gesetzliche Grundlagen) als maßgebliche gesetzliche Grundlage wurde um die Voraussetzungen von Sicherheitsüberprüfungen zur Regelung im Umgang mit eingestuften Geheimnissen der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungund Geheimschutzgesetz -HmbSÜGG) am 2. April 2013 ergänzt. Neben den Voraussetzungen zur Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen wurden mit der Novellierung erstmals auch Regeln über die Bearbeitung von Verschlusssachen in das Gesetz aufgenommen. 2.1 Personeller Geheimschutz Der personelle Geheimschutz soll verhindern, dass solche Personen Zugang zu Verschlusssachen erhalten, bei denen Sicherheitsrisiken vorliegen. Zu diesem Zweck werden Sicherheitsüberprüfungen nach dem Hamburger Landesrecht (HmbSüGG) durchgeführt. Die Sicherheitsüberprüfungen dienen der Feststellung, ob einer Person eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit in einer öffentlichen Stelle oder einem Unternehmen übertragen werden kann. Ein Sicherheitsrisiko, das die Zuweisung einer solchen Tätigkeit aus Gründen des staatlichen Geheimschutzes verbietet, kann insbesondere bestehen bei Unzuverlässigkeit * wegen Straftaten oder Drogenund Alkoholmissbrauchs, * bei fehlender Verfassungstreue, insbesondere bei politisch-extremistischer Tätigkeit oder * bei besonderer Gefährdung durch Anbahnungsoder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste (zum Beispiel Erpressbarkeit). Zum Schutz der Grundrechte der Betroffenen wurde im Sicherheitsüberprüfungsrecht festgelegt, dass die Durchführung einer vorherigen 223 Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Zustimmung bedarf. Der Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht bedarf der vorherigen Zustimmung der Betroffenen. Dies gilt ebenso für die Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten, die bei bestimmten Überprüfungsarten in die Sicherheitsüberprüfung mit einzubeziehen sind. Falls die Zustimmung zur Sicherheitsüberprüfung verweigert wird, ist die Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit allerdings nicht möglich. Je nach Art der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit werden entweder eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1), eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) oder eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) durchgeführt. Mit der sogenannten verkürzten einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1-VK-) bietet das HmbSÜGG zudem eine Besonderheit: Zuständige Stellen (z.B. Behörden) dürfen den kurzzeitigen Zugang zu einem Sicherheitsbereich gewähren, ohne eine komplette - für diese kurzzeitige Tätigkeit unangemessene - Sicherheitsüberprüfung vornehmen zu müssen (zum Beispiel bei unaufschiebbaren Maßnahmen von Handwerkern). Der Umfang der Maßnahmen für die einzelnen Überprüfungsarten ist im HmbSÜGG geregelt. Hierzu gehören z.B. Anfragen bei Sicherheitsbehörden und beim Bundeszentralregister. Das HmbSÜGG enthält gegenüber den Sicherheitsüberprüfungsgesetzen des Bundes und anderer Länder einen erweiterten Aufgabenkatalog. Unabhängig vom tatsächlichen Umgang mit Verschlusssachen können auch Personen überprüft werden, die in einem sicherheitsempfindlichen öffentlichen Bereich tätig sind, der aufgrund seiner Aufgabenstellung oder seiner besonderen Bedeutung zum Sicherheitsbereich erklärt wurde. Bei dieser Form der Sicherheitsüberprüfung wirkt das Landesamt für Verfassungsschutz nicht mit (SS 34 HmbSÜGG), sie wird von der jeweiligen Behörde selbst durchgeführt. Überprüft werden hier regelhaft auch Personen, die in zentralen sicherheitsempfindlichen öffentlichen Bereichen in Funktionen der Informationsund Kommunikationstechnik - zum Beispiel bei Dataport - tätig sind. Bei der Durchführung von einzelnen Personenüberprüfungen und grundsätzlichen Fragen zum personellen Geheimschutz steht der Verfassungsschutz den öffentlichen Stellen der Freien und Hansestadt Ham224 Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz burg und auch den geheimschutzbetreuten Wirtschaftsunternehmen beratend zur Seite. Im Jahr 2013 hat das LfV Hamburg 442 (2012: 716) Sicherheitsüberprüfungen bearbeitet. 2.2 Materieller Geheimschutz Der materielle Geheimschutz umfasst technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen und sicherheitsempfindlichen Räumen. Um Verschlusssachen im staatlichen Interesse vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen, sind sie entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit zu behandeln und aufzubewahren. Bei der Planung und Durchführung technischer und organisatorischer Sicherungsmaßnahmen steht der Verfassungsschutz den öffentlichen Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg beratend zur Seite. 3. Personeller Sabotageschutz Der vorbeugende personelle Sabotageschutz wurde in Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 eingeführt. Ziel der im Rahmen des Sabotageschutzes durchgeführten Personenüberprüfungen ist es, potenzielle Saboteure (Innentäter) von sicherheitsempfindlichen Bereichen fernzuhalten. Überprüft werden Personen, die innerhalb von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen an sicherheitsempfindlichen Stellen beschäftigt sind oder werden sollen und die tatsächlich auf die Funktionsfähigkeit dieser Einrichtungen Einfluss nehmen können. Im Rahmen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes werden auch Personen, die in sicherheitsempfindlichen Bereichen des Hamburger Flughafens beschäftigt werden sollen, nach SS 7 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherungsaufgaben (Luftsicherheitsgesetz - LuftSiG) auf ihre Zuverlässigkeit überprüft. Im Jahr 2013 wurden 6.571 (2012: 4.985) Überprüfungen für den Bereich des Hamburger Flughafens vorgenommen. 225 Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Auch die Sicherheitsmaßnahmen für Hafenanlagen sehen entsprechende Personenüberprüfungen vor. Von den im Hafensicherheitsgesetz (HafenSG) definierten Zuverlässigkeitsüberprüfungen wurden im Jahr 2013 56 (2012: 38) vorgenommen. Das LfV Hamburg ist darüber hinaus an den Zuverlässigkeitsüberprüfungsverfahren des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) beteiligt. 2013 wurden 8 Auskunftsersuchen beantwortet (2012: 7). Das umfassende Beratungsangebot des Verfassungsschutzes steht den betroffenen öffentlichen und privaten Stellen im Übrigen zu allen Fragen rund um den personellen Sabotageschutz zur Verfügung. 4. Schutz von IT-Systemen und Kommunikationsstrukturen Sicherheitsstandards von IT-Systemen und Kommunikationsstrukturen werden anhand des Schutzbedarfes der verarbeiteten Daten festgelegt; hieran orientieren sich die zu treffenden Schutzmaßnahmen. Gleichwohl ist es immer wieder erforderlich, für die Übermittlung von Daten auch öffentliche Kommunikationswege zu nutzen. IT-Systeme, die mit öffentlichen Netzen verbunden sind, tragen grundsätzlich das Risiko in sich, elektronisch angegriffen zu werden. Ziel dieser Angriffe kann das Ausforschen, das Manipulieren oder Löschen von Daten sowie die Beeinträchtigung der Verfügbarkeit dieser IT-Systeme sein. Das Ziel festgestellter Angriffe lässt sich oftmals nicht abschließend bestimmen. Eingesetzt wird sowohl einfache als auch sehr komplexe und professionelle Schadsoftware, welche mit hohen personellen und finanziellen Ressourcen entwickelt worden sein muss. Somit können aufgrund der Qualität der Angriffe als Urheber sowohl kriminelle oder politische Vereinigungen als auch fremde Staaten nicht ausgeschlossen werden. Wie komplex die technischen Möglichkeiten eines Angriffs sein können, zeigten die Enthüllungen des Edward Snowden über die Arbeit des US-Geheimdienstes NSA. ( VII. 2.) 226 Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz 5. Wirtschaftsschutz Vor dem Hintergrund der Aktivitäten der NSA waren auch im Wirtschaftsschutz in den Themenbereichen IT-Sicherheit, mobile Kommunikation, hier insbesondere der Schutz vor Ausspähung durch fremde Nachrichtendienste, ein sicherheitsbewusstes Verhalten auf Geschäftsreisen, der Know-how-Schutz und der Schutz kritischer Infrastrukturen Gegenstand häufiger Nachfragen. Das LfV hat es sich zur Aufgabe gemacht, Hamburger Unternehmen für die Gefahren durch Wirtschaftsspionage zu sensibilisieren und mit einem umfangreichen Informationsund Beratungsangebot bei der Abwehr dieser Gefahren zu unterstützen. Um eine erhöhte Sensibilität und ein angemessenes Sicherheitsbewusstsein von Führungskräften und Mitarbeitern zu erreichen, erfolgen Firmenbesuche, Informationsund Vortragsveranstaltungen, aktuelle Lageeinschätzungen sowie konkrete Verhaltensempfehlungen bei eingetretenen oder befürchteten Sicherheitsgefährdungen. 2013 hat das LfV 50 Sensibilisierungsgespräche mit Sicherheitsverantwortlichen oder der Geschäftsführung von Hamburger Unternehmen geführt, 36 davon bei geheimschutzbetreuten Unternehmen. Daneben führte das LfV fünf Informationsund Vortragsveranstaltungen bei Unternehmen durch und hielt 16 Vorträge im Rahmen von Multiplikatorenveranstaltungen. Infolge der intensiven Zusammenarbeit mit der Hamburger Wirtschaft und ihren Vereinigungen und des dadurch gewachsenen Vertrauensverhältnisses geben die Unternehmen dem LfV auch Hinweise zu sicherheitsrelevanten Vorkommnissen, zum Beispiel zu Auffälligkeiten auf Geschäftsreisen bei der Einund Ausreisekontrolle, im Hotel oder bei Geschäftsverhandlungen. Weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten des LfV Hamburg unter Arbeitsfeld Wirtschaftsschutz / Publikationen Wirtschaftsschutz. 2013 wurde das Netzwerk Standortsicherheit Hamburg gegründet (www.netzwerkstandortsicherheithamburg.de). Das LfV Hamburg engagiert sich in diesem Netzwerk und ist von Beginn an eingebunden. 227 Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Ihm unterliegt insbesondere der Bereich des Schutzes vor Wirtschaftsspionage. Neben zahlreichen Vorträgen auf Foren und Tagungen von regionaler sowie überregionaler Bedeutung wurden 2013 auch die gemeinsamen Veranstaltungen mit dem BMWi zur Einweisung der neuen Sicherheitsbeauftragten geheimschutzbetreuter Unternehmen fortgeführt. Beratung Unternehmen mit Beratungsbedarf können sich jederzeit mit dem Bereich "Wirtschaftsschutz" des LfV Hamburg unter der Telefonnummer (040) 24 44 43 in Verbindung setzen oder eine E-Mail an geheimschutz@verfassungsschutz.hamburg.de schreiben. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Internetseiten: www.hamburg.de/innenbehoerde/wirtschaftsschutz www.hamburg.de/innenbehoerde/geheim-und sabotageschutz 228 Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr Geheimund Sabotageschutz; Wirtschaftsschutz Anhang * Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz * Abkürzungsverzeichnis * Stichwortverzeichnis Anhang / Verfassungsschutzgesetz Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) vom 07.03.1995 zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2013 1. Abschnitt Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz SS 1 Zweck des Verfassungsschutzes SS 2 Zuständigkeit SS 3 Zusammenarbeit SS 4 Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz SS 5 Begriffsbestimmungen SS 6 Voraussetzung und Rahmen für die Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz 2. Abschnitt Erheben und weitere Verarbeitung von Informationen SS 7 Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz SS 7a Verfahrensregelungen zu besonderen Auskunftsverlangen SS 7b Einschränkung von Grundrechten SS 7c Weitere Auskunftsverlangen SS 8 Erheben von Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln SS9 Weitere Verarbeitung personenbezogener Daten SS 10 Verarbeitung von Daten Minderjähriger SS 11 Berichtigung, Sperrung und Löschung 3. Abschnitt Datenübermittlung SS 12 Übermittlung nicht personenbezogener Daten SS 13 Übermittlung personenbezogener Daten an inländische Nachrichtendienste SS 14 Übermittlung personenbezogener Daten an inländische 230 Anhang / Verfassungsschutzgesetz öffentliche Stellen und Strafverfolgungsbehörden SS 15 Übermittlung personenbezogener Daten an Stationierungsstreitkräfte SS 16 Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische öffentliche Stellen SS 17 Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs SS 18 Übermittlung personenbezogener Daten an die Öffentlichkeit SS 19 Übermittlung personenbezogener Daten an das Landesamt für Verfassungsschutz SS 20 Registereinsicht durch das Landesamt für Verfassungsschutz SS 21 Übermittlungsverbote und -einschränkungen SS 22 Übermittlung personenbezogener Daten Minderjähriger 4. Abschnitt Auskunftserteilung SS 23 Auskunftserteilung 5. Abschnitt Parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes SS 24 Parlamentarischer Kontrollausschuss SS 25 Zusammensetzung und Pflichten des Ausschusses SS 26 Aufgaben des Ausschusses SS 27 Eingaben 6. Abschnitt Schlussvorschriften SS 28 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz SS 29 Inkrafttreten 231 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 1. Abschnitt Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz SS1 Zweck des Verfassungsschutzes (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. (2) Zu diesem Zweck tritt dieses Gesetz neben das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG) vom 20. Dezember 1990 (Bundesgesetzblatt I Seiten 2954, 2970), zuletzt geändert am 20. Juni 2013 (BGBl. I S. 1602, 1607). SS2 Zuständigkeit (1) 1 Der Verfassungsschutz wird innerhalb der zuständigen Behörde vom Landesamt für Verfassungsschutz wahrgenommen. 2 Das Landesamt für Verfassungsschutz ist ausschließlich hierfür zuständig. 3 Bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist es an Gesetz und Recht gebunden (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes). (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. 2 Ihm stehen polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse gegenüber polizeilichen Dienststellen nicht zu; es darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist. SS3 Zusammenarbeit (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz ist verpflichtet, mit Bund und Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. 2 Die Zusammenarbeit besteht auch in gegenseitiger Unter232 Anhang / Verfassungsschutzgesetz stützung und Hilfeleistung sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. 2 Ihm stehen polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse gegenüber polizeilichen Dienststellen nicht zu; es darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist. SS4 Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz (1) 1 Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der verfassungsmäßigen Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht in der Bundesrepublik Deutschland, 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind (SS 3 Absatz 1 BVerfSchG). 2 Das Landesamt für Verfassungsschutz hat insbesondere den Senat über Gefahren für die Schutzgüter des SS 1 zu informieren und die dafür zuständigen staatlichen Stellen in die Lage zu versetzen, Maßnahmen zu ihrer Abwehr zu ergreifen. 3 Es informiert und berät auf Anforderung 233 Anhang / Verfassungsschutzgesetz öffentliche und nicht-öffentliche Stellen und Einrichtungen über die Gefahren der gegen sie gerichteten Bestrebungen und Tätigkeiten des Absatzes 1. 4 Darüber hinaus unterrichtet das Landesamt für Verfassungsschutz mindestens einmal jährlich die Öffentlichkeit über Gefahren für die Schutzgüter des SS 1. (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz wirkt mit 1. bei der Überprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich dienstlich verschaffen können, 2. bei der Überprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensund verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen und Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte (SS 3 Absatz 2 Satz 1 BVerfSchG) und 4. bei der Betreuung nicht-öffentlicher Stellen und Einrichtungen, bei denen auf Grund von öffentlichen Verschlusssachenaufträgen Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt worden sind. 2 Die Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nummern 1 und 2 sind im Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsund Geheimschutzgesetz (HmbSÜGG) vom 25. Mai 1995 (HmbGVBl. S. 82), zuletzt geändert am 2. April 2013 (HmbGVBl. S. 121, 124), geregelt. 3 Die Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz bei der Mitwirkung an Zuverlässigkeitsüberprüfungen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Hamburger Hafens sind im Hafensicherheitsgesetz vom 6. Oktober 2005 (HmbGVBl. S. 424), zuletzt geändert am 22. Juni 2010 (HmbGVBl. S. 440), geregelt. 234 Anhang / Verfassungsschutzgesetz SS5 Begriffsbestimmungen (1) 1 Im Sinne dieses Gesetzes sind: 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch motivierten zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen gehörendes Gebiet abzutrennen, 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch motivierten zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen, 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch motivierten zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. 2 Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt (SS 4 Absatz 1 Sätze 1 und 2 BVerfSchG). 3 Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes sind auch Verhaltensweisen gemäß Satz 1 von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, wenn sie gegen Schutzgüter dieses Gesetzes mit Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder diese sonst angreifen und bekämpfen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen gemäß SS 4 Absatz 2 BVerfSchG 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 235 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber der Volksvertretung und ihre Ablösbarkeit, 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. SS6 Voraussetzung und Rahmen für die Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf nur Maßnahmen ergreifen, wenn und soweit sie zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind; dies gilt insbesondere für die Erhebung und weitere Verarbeitung personenbezogener Daten. 2 Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat es diejenige zu treffen, die den Einzelnen insbesondere in seinen Grundrechten und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. 3 Eine geringere Beeinträchtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Information aus allgemein zugänglichen Quellen oder durch eine behördliche Auskunft gewonnen werden kann. 4 Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. 5 Sie ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. 236 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 2. Abschnitt Erheben und weitere Verarbeitung von Informationen SS7 Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf zur Erfüllung seiner Aufgaben Informationen erheben und weiter verarbeiten. 2 Es darf personenbezogene Daten auch für die Vorgangsverwaltung nutzen und verarbeiten. 3 Ist zum Zwecke der Datenerhebung die Übermittlung von personenbezogenen Daten unerlässlich, ist sie auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. 4 Schutzwürdige Interessen des Betroffenen dürfen nur in unvermeidbarem Umfang beeinträchtigt werden. (1a) 1 Die Erhebung von personenbezogenen Daten, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung oder einem Vertrauensverhältnis mit Berufsgeheimnisträgern oder zeugnisverweigerungsberechtigten Personen gemäß SSSS 53, 53a Strafprozessordnung zuzuordnen sind (Vertrauensbereiche), ist unzulässig. 2 Werden personenbezogene Daten aus diesen Vertrauensbereichen durch Maßnahmen unvermeidbar erfasst, so dürfen die Daten nicht weiter verarbeitet werden; sie sind unter Aufsicht eines Bediensteten mit der Befähigung zum Richteramt zu löschen oder zu vernichten. 3 Die Tatsache der Erhebung und die Löschung oder Vernichtung der Daten aus diesen Vertrauensbereichen ist zu dokumentieren. 4 In Zweifelsfällen entscheidet der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz oder sein Stellvertreter, ob die Daten weiter verarbeitet werden dürfen. 5 Eine Weiterverarbeitung darf erst nach einer Berichterstattung an den Kontrollausschuss gemäß SS 26 erfolgen, sofern keine Gefahr im Verzug vorliegt. 6 Soweit die Daten für eine Mitteilung an den Betroffenen oder für eine gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme von Bedeutung sein können, sind sie zu sperren. 7 Die gesperrten Daten dürfen nur zu den in Satz 6 genannten Zwecken verwendet werden. 8 Im Fall der Mitteilung an den Betroffenen sind die Daten erst zu löschen, wenn der Betroffene nach Ablauf eines Monats nach seiner Benachrichtigung keine Klage erhebt; auf diese Frist ist in der Mitteilung hinzuweisen. 9 Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung sind die Daten nach deren Abschluss zu löschen. 10 Die Löschung von Daten ist zu protokollieren. 11 Anderweitige Rechtsvorschriften über die Bearbeitung von personenbezogenen Daten aus den Vertrauensbereichen bleiben unberührt. 237 Anhang / Verfassungsschutzgesetz (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf bei den hamburgischen Behörden und den der Aufsicht der Freien und Hansestadt Hamburg unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts nur die Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, die diesen Stellen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung bereits vorliegen und die zur Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes erforderlich sind. 2 Das Landesamt für Verfassungsschutz braucht die Ersuchen nicht zu begründen, soweit dies dem Schutz des Betroffenen dient oder eine Begründung den Zweck der Maßnahme gefährden würde. (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf im Einzelfall bei denjenigen, die geschäftsmäßig Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, Auskunft über Daten einholen, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telemediendienste (Bestandsdaten) gespeichert worden sind, soweit dies zur Sammlung und Auswertung von Informationen erforderlich ist und tatsächliche Anhaltspunkte für schwerwiegende Gefahren für die in SS 4 Absatz 1 genannten Schutzgüter vorliegen. (4) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf im Einzelfall Auskunft einholen bei 1. Luftfahrtunternehmen sowie Betreibern von Computerreservierungssystemen und Globalen Distributionssystemen für Flüge zu Namen und Anschriften des Kunden sowie zur Inanspruchnahme und den Umständen von Transportleistungen, insbesondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, 2. Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere über Kontostand und Zahlungseinund -ausgänge, 3. (aufgehoben), 4. denjenigen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, zu Verkehrsdaten nach SS 96 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 des Telekommunikationsgesetzes vom 238 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), zuletzt geändert am 20. Juni 2013 (BGBl. I S. 1602), und sonstigen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten und 5. denjenigen, die geschäftsmäßig Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, zu a) Merkmalen zur Identifikation des Nutzers eines Telemediendienstes, b) Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und c) Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemediendienste, soweit dies zur Sammlung und Auswertung von Informationen erforderlich ist und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass schwerwiegende Gefahren für die in SS 4 Absatz 1 Satz 1 genannten Schutzgüter vorliegen. 2 Im Falle des SS 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 gilt dies nur für Bestrebungen, die bezwecken oder auf Grund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, 1. zu Hass oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufzustacheln oder deren Menschenwürde durch Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden anzugreifen und dadurch die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zu fördern und den öffentlichen Frieden zu stören oder 2. Gewalt anzuwenden oder vorzubereiten, einschließlich dem Befürworten, Hervorrufen oder Unterstützen von Gewaltanwendung, auch durch Unterstützen von Vereinigungen, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen. (5) Anordnungen nach Absatz 4 dürfen sich nur gegen Personen richten, bei denen 1. tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie die schwerwiegenden Gefahren nach Absatz 4 nachdrücklich fördern oder 239 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 2. auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist a) bei Auskünften nach Absatz 4 Satz 1 Nummern 1, 2 und 5, dass sie die Leistung für eine Person nach Nummer 1 in Anspruch nehmen oder b) bei Auskünften nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 4, dass sie für eine Person nach Nummer 1 bestimmte oder von ihr herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben, oder dass eine Person nach Nummer 1 ihren Anschluss benutzt. SS 7a Verfahrensregelungen zu besonderen Auskunftsverlangen (1) Anordnungen nach SS 7 Absatz 4 werden vom Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz oder seinem Vertreter beantragt; der Antrag ist schriftlich zu stellen und zu begründen. Zuständig für die Anordnungen ist der Präses oder bei seiner Verhinderung der Staatsrat der zuständigen Behörde. Die Anordnung einer Auskunft über künftig anfallende Daten ist auf höchstens drei Monate zu befristen. Die Verlängerung dieser Anordnung um jeweils nicht mehr als drei Monate ist auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Auf die Anordnung der Verlängerung finden die Sätze 1 und 2 Anwendung. (2) Über Anordnungen nach SS 7 Absatz 4 unterrichtet die zuständige Behörde die G 10-Kommission nach SS 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes vom 17. Januar 1969 (HmbGVBl. S. 5), zuletzt geändert am 2. April 2013 (HmbGVBl. S. 121, 128), in der jeweils geltenden Fassung, vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann sie den Vollzug der Entscheidung auch bereits vor der Unterrichtung der G 10-Kommission anordnen. Die G 10-Kommission prüft von Amts wegen oder auf Grund von Beschwerden die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Auskünften. SS 15 Absatz 5 des Artikel 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), zuletzt geändert am 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2576, 2580), ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Kontrollbefugnis der Kommission sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung 240 Anhang / Verfassungsschutzgesetz der nach SS 7 Absatz 4 erlangten personenbezogenen Daten erstreckt. Entscheidungen über Auskünfte, welche die G 10-Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, sind unverzüglich aufzuheben. Die Daten unterliegen in diesem Falle einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverzüglich zu löschen. Für die Verarbeitung der nach SS 7 Absatz 4 erhobenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. (3) Die nach Absatz 2 zuständige Behörde unterrichtet im Abstand von höchstens sechs Monaten den Kontrollausschuss gemäß SS 24 über Anordnungen nach SS 7 Absatz 4; dabei ist insbesondere ein Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen zu geben. Die nach Satz 1 zuständige Behörde erstattet ferner dem Parlamentarischen Kontrollgremium nach dem Kontrollgremiumgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2346) jährlich einen Bericht über die Durchführung sowie Art, Umfang und Anordnungsgründe der Maßnahmen; dabei sind die Grundsätze des SS 2 Absatz 4 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes und des SS 10 Absatz 1 des Kontrollgremiumgesetzes zu beachten. (4) Anordnungen sind dem Verpflichteten insoweit schriftlich mitzuteilen, als dies erforderlich ist, um ihm die Erfüllung seiner Verpflichtung zu ermöglichen. Anordnungen und übermittelte Daten dürfen dem Betroffenen oder Dritten vom Verpflichteten nicht mitgeteilt werden. (5) Dem Verpflichteten ist es verboten, allein auf Grund einer Anordnung nach SS 7 Absatz 3 oder 4 einseitige Handlungen vorzunehmen, die für den Betroffenen nachteilig sind und die über die Erteilung der Auskunft hinausgehen, insbesondere bestehende Verträge oder Geschäftsverbindungen zu beenden, ihren Umfang zu beschränken oder ein Entgelt zu erheben oder zu erhöhen. Die Anordnung ist mit dem ausdrücklichen Hinweis auf dieses Verbot und darauf zu verbinden, dass das Auskunftsersuchen nicht die Aussage beinhaltet, dass sich die betroffene Person rechtswidrig verhalten hat oder ein darauf gerichteter Verdacht bestehen müsse. (6) Die in SS 7 Absatz 3 und Absatz 4 Satz 1 genannten Stellen sind verpflichtet, die Auskunft unverzüglich, vollständig, richtig und in dem Format zu erteilen, das durch die auf Grund von Absatz 8 Sätze 1 bis 3 erlassene Rechtsverordnung oder in den in Absatz 8 Sätze 4 und 5 241 Anhang / Verfassungsschutzgesetz bezeichneten Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist. (7) Anordnungen nach SS 7 Absatz 4 Satz 1 Nummern 1 und 2 hat die zuständige Behörde dem Betroffenen mitzuteilen; eine Mitteilung unterbleibt, solange eine Gefährdung des Zwecks des Eingriffs nicht ausgeschlossen werden kann oder solange der Eintritt übergreifender Nachteile für das Wohl des Bundes oder eines Landes absehbar ist. Für Anordnungen nach SS 7 Absatz 4 Satz 1 Nummern 4 und 5 findet SS 12 Absatz 1 des Artikel 10-Gesetzes entsprechende Anwendung. Wurden personenbezogene Daten an eine andere Stelle übermittelt, erfolgt die Mitteilung im Benehmen mit dieser. (8) Der Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass Auskünfte nach SS 7 Absätze 3 und 4 mit Ausnahme der Auskünfte nach SS 7 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4, auch soweit andere Vorschriften hierauf verweisen, ganz oder teilweise auf maschinell verwertbaren Datenträgern oder durch Datenfernübertragung übermittelt werden müssen. Dabei können insbesondere geregelt werden 1. die Voraussetzungen für die Anwendung des Verfahrens, 2. das Nähere über Form, Inhalt, Verarbeitung und Sicherung der zu übermittelnden Daten, 3. die Art und Weise der Übermittlung der Daten, 4. die Zuständigkeit für die Entgegennahme der zu übermittelnden Daten, 5. der Umfang und die Form der für dieses Verfahren erforderlichen besonderen Erklärungspflichten des Auskunftspflichtigen, 6. Tatbestände und Bemessung einer auf Grund der Auskunftserteilung an Verpflichtete zu leistenden Aufwandsentschädigung und 7. die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach SS 8 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes vom 5. Juli 1990 (HmbGVBl. S. 133, 165, 266), zuletzt geändert am 14. Juni 2011 (HmbGVBl. S. 255). 242 Anhang / Verfassungsschutzgesetz Zur Regelung der Datenübermittlung kann in der Rechtsverordnung auf Veröffentlichungen sachverständiger Stellen verwiesen werden; hierbei sind das Datum der Veröffentlichung, die Bezugsquelle und eine Stelle zu bezeichnen, bei der die Veröffentlichung archivmäßig gesichert niedergelegt ist. Der Senat kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf die zuständige Behörde weiter übertragen. Die Vorgaben für die Erteilung von Auskünften nach SS 7 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4, insbesondere ob und in welchem Umfang die Verpflichteten hierfür Vorkehrungen für die technische und organisatorische Umsetzung der Auskunftsverpflichtung zu treffen haben, bestimmen sich nach SS 110 des Telekommunikationsgesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnung. Die technischen Einzelheiten, die zur Auskunftserteilung sowie zur Gestaltung des Übergabepunktes zu den berechtigten Stellen erforderlich sind, insbesondere das technische Format für die Übermittlung derartiger Auskunftsverlangen an die Verpflichteten und die Rückübermittlung der zugehörigen Auskünfte an die berechtigten Stellen, richten sich nach den Festlegungen in der Technischen Richtlinie nach SS 110 Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes. (9) Für die Erteilung von Auskünften nach SS 7 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 hat der Verpflichtete Anspruch auf Entschädigung entsprechend SS 23 und Anlage 3 des Justizvergütungsund -entschädigungsgesetzes (JVEG) vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), zuletzt geändert am 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2182, 2189); die Vorschriften über die Verjährung in SS 2 Absätze 1 und 4 JVEG finden entsprechend Anwendung. SS 7b Einschränkungen von Grundrechten Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des SS 7 Absatz 3 und Absatz 4 Satz 1 Nummern 4 und 5 sowie des SS 7a Absätze 1, 2 und 4 bis 8 eingeschränkt. 243 Anhang / Verfassungsschutzgesetz SS 7c Weitere Auskunftsverlangen (1) Soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz erforderlich ist, darf von demjenigen, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den SSSS 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten verlangt werden. Bezieht sich das Auskunftsverlangen nach Satz 1 auf Daten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden, geschützt wird, darf die Auskunft nur verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Daten vorliegen. (2) Die Auskunft nach Absatz 1 darf auch anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse sowie weiterer zur Individualisierung erforderlicher technischer Daten verlangt werden. (3) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 und des Absatzes 2 ist zuständig für die Anordnung der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz oder sein Vertreter. SS 7a Absatz 7 Sätze 2 und 3 gilt in diesen Fällen entsprechend. (4) Auf Grund eines Auskunftsverlangens nach Absatz 1 oder 2 hat derjenige, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, die zur Auskunftserteilung erforderlichen Daten unverzüglich, vollständig und richtig zu übermitteln. (5) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat für ihm erteilte Auskünfte eine Entschädigung zu gewähren, deren Umfang sich nach SS 23 und Anlage 3 JVEG bemisst; die Vorschriften über die Verjährung in SS 2 Absätze 1 und 4 JVEG finden entsprechend Anwendung. (6) Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des Absatzes 2 eingeschränkt. 244 Anhang / Verfassungsschutzgesetz SS8 Erheben von Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf mit nachrichtendienstlichen Mitteln Informationen verdeckt erheben. 2 Der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln ist vorbehaltlich SS 6 nur zulässig, wenn 1. er sich gegen Organisationen, unorganisierte Gruppen, in ihnen oder einzeln tätige Personen richtet, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 bestehen, 2. er sich gegen andere als die in Nummer 1 genannten Personen richtet, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für den Betroffenen bestimmte oder von ihm herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben, um auf diese Weise Erkenntnisse über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder gewalttätige Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 zu gewinnen, 3. auf diese Weise die zur Erforschung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 erforderlichen Nachrichtenzugänge geschaffen werden können oder 4. dies zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Nachrichtenzugänge des Landesamtes für Verfassungsschutz gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. 3 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf die so gewonnenen Informationen nur für die in Satz 2 genannten Zwecke verwenden. 4 Unterlagen, die für diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverzüglich zu vernichten. 5 Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die Informationen von anderen schriftlichen Unterlagen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand getrennt werden können; in diesem Fall unterliegen sie einem Verwertungsverbot. (2) 1 Zulässige nachrichtendienstliche Mittel sind 245 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 1. verdeckt eingesetzte hauptamtliche Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz, 2. verdeckt eingesetzte Personen, die nicht in einem arbeitsvertraglichen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Landesamt für Verfassungsschutz stehen, wie Vertrauensleute, Informanten, Gewährspersonen, 3. planmäßig angelegte Beobachtungen (Observationen), 4. Bildaufzeichnungen, 5. verdeckte Ermittlungen und Befragungen, 6. verdecktes Mithören ohne Inanspruchnahme technischer Mittel, 7. verdecktes Mithören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes oder sonstiger Signale unter Einsatz technischer Mittel innerhalb und außerhalb von Wohnungen (Artikel 13 des Grundgesetzes), 8. Beobachten und Aufzeichnen des Funkverkehrs und die verdeckte Standortbestimmung mit technischen oder telekommunikativen Mitteln, soweit nicht der Postund Fernmeldeverkehr nach Maßgabe des Artikel 10-Gesetzes betroffen ist, 9. Aufbau und Gebrauch von Legenden, 10. Beschaffen, Erstellen und Verwenden von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen, 11. Überwachen des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Maßgabe des Artikel 10-Gesetzes sowie 12. weitere vergleichbare Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, insbesondere das sonstige Eindringen in technische Kommunikationsbeziehungen durch Bild-, Tonund Datenaufzeichnungen, um die nach Absatz 1 erforderlichen Informationen zu gewinnen. 246 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 2 Die nachrichtendienstlichen Mittel sind abschließend in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationserhebungen regelt. 3 Die Dienstvorschrift bedarf der Zustimmung des Präses der zuständigen Behörde. 4 Der oder dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 5 Die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg sind verpflichtet, dem Landesamt für Verfassungsschutz Hilfe für Tarnungsmaßnahmen zu leisten. (3) 1 Der verdeckte Einsatz besonderer technischer Mittel zur Informationsgewinnung ist im Schutzbereich des Artikels 13 des Grundgesetzes innerhalb von Wohnungen in Abwesenheit einer für das Landesamt für Verfassungsschutz tätigen Person zur Abwehr dringender Gefahren für die Schutzgüter des SS 1 und unter Berücksichtigung des SS 6 nur zulässig, wenn die materiellen Voraussetzungen für einen Eingriff in das Brief-, Postoder Fernmeldegeheimnis nach SS 1 Absatz 1 Nummer 1 und SS 3 Absatz 1 Satz 1 des Artikel 10-Gesetzes vorliegen und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. 2 Der verdeckte Einsatz besonderer technischer Mittel darf sich nur gegen den Verdächtigen richten. 3 Bei unmittelbar bevorstehender Gefahr darf der Einsatz sich auch gegen Personen richten, von denen aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für die Verdächtigen bestimmte oder von ihnen herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder dass die Verdächtigen sich in ihrer Wohnung aufhalten. 4 In den Fällen des SS 53 Absatz 1 der Strafprozessordnung sind Maßnahmen nach den Sätzen 1 bis 3 nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass bei den zur Verweigerung des Zeugnisses Berechtigten die materiellen Voraussetzungen des Satzes 1 vorliegen. (4) 1 Die Anordnung des Einsatzes besonderer technischer Mittel nach Absatz 3 Satz 1 trifft der Richter. 2 Bei Gefahr im Verzug kann der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz oder bei seiner Verhinderung sein Vertreter einen Einsatz nach Absatz 3 Satz 1 anordnen; die Tatsachen, die Gefahr im Verzug begründen, sind aktenkundig zu machen. 3 Eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen. 4 Die Anordnungen sind auf längstens vier Wochen zu befristen; Verlängerungen um jeweils nicht mehr als vier weitere Wochen sind auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. 247 Anhang / Verfassungsschutzgesetz (5) 1 Die Anordnung des Einsatzes besonderer technischer Mittel nach Absatz 3 Satz 1 wird unter der Aufsicht eines Beschäftigten des Landesamtes für Verfassungsschutz vollzogen, der die Befähigung zum Richteramt hat. 2 Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor oder ist der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur Informationsgewinnung nicht mehr erforderlich, ist die Maßnahme unverzüglich zu beenden. 3 Das Abhören und Aufzeichnen ist unverzüglich zu unterbrechen, soweit sich während der Überwachung Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Äußerungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, erfasst werden. 4 Aufzeichnungen über solche Äußerungen sind unverzüglich zu löschen. 5 Erkenntnisse über solche Äußerungen dürfen nicht verwertet werden. 6 Die Tatsache der Erfassung der Daten und ihrer Löschung ist zu dokumentieren. 7 Ist eine Maßnahme unterbrochen worden, so darf sie fortgeführt werden, soweit auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte, insbesondere zu der Art der zu überwachenden Räumlichkeiten und dem Verhältnis der zu überwachenden Personen zueinander, anzunehmen ist, dass durch die Überwachung Äußerungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, nicht mehr erfasst werden. 8 Im Zweifel ist über die Unterbrechung oder Fortführung der Maßnahme unverzüglich eine Entscheidung des Gerichts herbeizuführen. (6) 1 Erkenntnisse und Unterlagen, die durch Maßnahmen nach Absatz 3 Satz 1 gewonnen wurden, dürfen zur Verfolgung und Erforschung der dort genannten Bestrebungen oder Tätigkeiten sowie nach Maßgabe des SS 4 Absätze 4 bis 6 des Artikel 10-Gesetzes verwendet werden. 2 SS 14 Absatz 2 Satz 2 bleibt unberührt. 3 Für die Speicherung und Löschung der durch die Maßnahmen nach den Absätzen 3 und 7 erlangten personenbezogenen Daten sowie die Entscheidung über die nachträgliche Information der von Maßnahmen nach den Absätzen 3 und 7 Betroffenen gelten SS 4 Absatz 1 und SS 12 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend. 4 Die Zusammenarbeitsverpflichtung nach SS 3 bleibt unberührt. (7) 1 Der verdeckte Einsatz besonderer technischer Mittel im Schutzbereich des Artikels 13 des Grundgesetzes innerhalb von Wohnungen ist auch dann zulässig, wenn Es ausschließlich zum Schutz der dort für den Verfassungsschutz tätigen Personen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Freiheit unerlässlich ist und vom Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz oder bei seiner Verhinderung von 248 Anhang / Verfassungsschutzgesetz seinem Vertreter angeordnet ist. 2 Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Kenntnisse zum Zweck der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr ist nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzug ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen. 3 Die Tatsachen, die Gefahr im Verzug begründen, sind aktenkundig zu machen. (8) 1 Zuständiges Gericht zur Entscheidung nach den Absätzen 3 und 7 ist das Amtsgericht Hamburg. 2 Für das Verfahren findet Buch 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), zuletzt geändert am 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1577, 1579), entsprechend Anwendung. (9) Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe der Absätze 3 und 7 eingeschränkt. (10) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf unter den Voraussetzungen des SS 7 Absatz 4 technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräteoder Kartennummer einsetzen. 2 Die Maßnahme ist nur zulässig, wenn ohne Einsatz technischer Mittel nach Satz 1 die Ermittlung des Standortes oder die Ermittlung der Geräteoder Kartennummer aussichtslos oder wesentlich erschwert ist. 3 Sie darf sich nur gegen die in SS 7 Absatz 5 Nummer 1 und Nummer 2 Buchstabe b bezeichneten Personen richten. 4 Für die Verarbeitung der Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. 5 Personenbezogene Daten eines Dritten dürfen anlässlich solcher Maßnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gründen zur Erreichung des Zwecks nach Satz 1 unvermeidbar ist. 6 Sie unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot und sind nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen. 7 SS 7a Absätze 1 bis 3 und Absatz 7 Satz 1 gilt entsprechend. 8 Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. (11) 1 Erhebungen nach den Absätzen 3 bis 8 und Eingriffe, die in Art und Schwere einer Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses gleichkommen, bedürfen der Zustimmung des Präses, bei dessen Verhinderung des Staatsrates der zuständigen Behörde. 2 Sie 249 Anhang / Verfassungsschutzgesetz sind dem Betroffenen mitzuteilen, sobald eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme ausgeschlossen werden kann. 3 Lässt sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilen, ob diese Voraussetzung vorliegt, ist die Mitteilung vorzunehmen, sobald eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme ausgeschlossen werden kann. 4 Einer Mitteilung bedarf es nicht, wenn der Kontrollausschuss gemäß SS 24 einstimmig festgestellt hat, dass 1. diese Voraussetzung auch nach fünf Jahren nach Beendigung der Maßnahme noch nicht eingetreten ist, 2. diese Voraussetzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft nicht eintreten wird und 3. die Voraussetzungen für eine Löschung sowohl bei der erhebenden Stelle als auch beim Empfänger vorliegen. SS9 Weitere Verarbeitung personenbezogener Daten (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten weiter verarbeiten, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass die betroffene Person an Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 teilnimmt, und dies für die Beobachtung der Bestrebung oder Tätigkeit erforderlich ist, 2. dies für die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 erforderlich ist, 3. dies zur Schaffung oder Erhaltung nachrichtendienstlicher Zugänge über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 erforderlich ist, 4. eine Mitwirkung bei Sicherheitsüberprüfungen nach SS 2 Absatz 3 des Artikel 10-Gesetzes oder bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Hafensicherheitsgesetz oder eine Beteiligung bei Überprüfungen nach SS 7 des Luftsicherheitsgesetzes vom 11. Januar 250 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 2005 (BGBl. I S. 78), zuletzt geändert am 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424, 2429), und SS 12b des Atomgesetzes in der Fassung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1566), zuletzt geändert am 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212, 249), erfolgt. 2 Das Recht der Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach SS 7 Absatz 1 Satz 2 zur Vorgangsverwaltung bleibt unberührt. (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die Speicherungsdauer auf das für seine Aufgabenerfüllung erforderliche Maß zu beschränken. 2 Bei der Einzelfallbearbeitung, im Übrigen jeweils spätestens vier Jahre beginnend ab der ersten Speicherung, prüft das Landesamt für Verfassungsschutz, ob die Speicherung der personenbezogenen Daten weiterhin erforderlich ist. (3) Gespeicherte personenbezogene Daten über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 oder 4 dürfen länger als zehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten Information nur mit Zustimmung des Präses der zuständigen Behörde oder der von ihm besonders ermächtigten Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz gespeichert bleiben. (4) Das Landesamt für Verfassungsschutz ist befugt, gemäß SS 22 a BVerfSchG personenbezogene Daten in gemeinsamen Dateien mit den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder und anderen Sicherheitsbehörden zu verarbeiten, soweit besondere bundesrechtliche Vorschriften oder landesrechtliche Vorschriften Anlass, Umfang und sonstige datenschutzrechtliche Anforderungen regeln. SS 10 Verarbeitung von Daten Minderjähriger (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf unter den Voraussetzungen des SS 9 Daten über Minderjährige in Sachakten und amtseigenen Dateien speichern und weiter verarbeiten. 2 Daten über Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nicht in gemeinsamen Dateien (SS 6 BVerfSchG), Daten Minderjähriger vor Vollendung des 14. Lebensjahres nicht in amtseigenen Dateien gespeichert werden. 251 Anhang / Verfassungsschutzgesetz (2) Daten über Minderjährige in Dateien sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der weiteren Speicherung zu überprüfen; spätestens nach fünf Jahren sind diese Daten zu löschen, es sei denn, dass nach Eintritt der Volljährigkeit weitere Erkenntnisse nach SS 4 Absatz 1 angefallen sind. SS 11 Berichtigung, Sperrung und Löschung (1) 1 Erweist sich eine Information nach ihrer Übermittlung als unrichtig oder unvollständig, hat die übermittelnde Stelle ihre Information unverzüglich gegenüber dem Empfänger zu berichtigen oder zu ergänzen, wenn durch die unrichtige oder unvollständige Übermittlung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt sein können. 2 Die Berichtigung erfolgt dadurch, dass die unrichtigen Angaben, soweit sie in Akten enthalten sind, entfernt werden und, soweit sie in Dateien gespeichert sind, gelöscht werden. 3 Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Trennung von zu berichtigenden und richtigen Informationen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. (2) Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle oder der Datensicherung gespeichert werden, dürfen nur für diese Zwecke oder bei Verdacht des Datenmissbrauchs genutzt werden. (3) Im Übrigen gilt für die Berichtigung, Sperrung und Löschung SS 19 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes. 3. Abschnitt Datenübermittlung SS 12 Übermittlung nicht personenbezogener Daten Das Landesamt für Verfassungsschutz kann die im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenerfüllung erlangten Daten, die nicht personenbezogen sind, an andere Behörden und Stellen, insbesondere an die Polizei und die Staatsanwaltschaft, übermitteln, wenn sie für die Auf252 Anhang / Verfassungsschutzgesetz gabenerfüllung der Empfänger erforderlich sein können. SS 13 Übermittlung personenbezogener Daten an inländische Nachrichtendienste (1) Gemäß SS 5 Absatz 1 BVerfSchG übermittelt das Landesamt für Verfassungsschutz dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Verfassungsschutzbehörden der Länder alle personenbezogenen Daten, deren Kenntnis zur Erfüllung der Aufgaben der Empfänger erforderlich ist. (2) Gemäß SS 21 Absatz 2 BVerfSchG übermittelt das Landesamt für Verfassungsschutz dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst Informationen einschließlich personenbezogener Daten. SS 14 Übermittlung personenbezogener Daten an inländische öffentliche Stellen und Strafverfolgungsbehörden (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten an inländische öffentliche Stellen übermitteln, wenn dies zum Schutz vor Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 zwingend erforderlich ist oder der Empfänger eine Sicherheitsüberprüfung durchführt. 2 Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. 3 Hierauf ist er hinzuweisen. (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf über Absatz 1 hinaus Informationen einschließlich personenbezogener Daten an die Staatsanwaltschaften und die Polizei übermitteln, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine in den SSSS 74 a und 120 Gerichtsverfassungsgesetz, SS 100a Absatz 2 Nummern 6, 7, 9 und 11 der Strafprozessordnung und SSSS 130, 131 Strafgesetzbuch genannte Straftat plant, begeht oder begangen hat sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür 253 Anhang / Verfassungsschutzgesetz vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nummer 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind. 2 Personenbezogene Daten, die das Landesamt für Verfassungsschutz selbst mit nachrichtendienstlichen Mitteln nach SS 8 erhoben hat, dürfen nur dann an die Staatsanwaltschaft oder an die Polizei übermittelt werden, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für deren Erhebung mit entsprechenden Befugnissen zur verdeckten Datenerhebung nach der Strafprozessordnung oder nach den SSSS 9 bis 12 und SS 23 Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei vom 2. Mai 1991 (HmbGVBl. S. 187, 191), zuletzt geändert am 30. Mai 2012 (HmbGVBl. S. 204), vorgelegen hätten. SS 15 Übermittlung personenbezogener Daten an Stationierungsstreitkräfte 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte vom 3. August 1959 (Bundesgesetzblatt II 1961 Seiten 1183, 1218) übermitteln. 2 Die Entscheidung für eine Übermittlung treffen der Präses der zuständigen Behörde oder die von ihm besonders ermächtigten Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz. 3 Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass er die übermittelten Daten nur zur Verarbeitung für den Zweck erhält, zu dem sie ihm übermittelt wurden. SS 16 Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische öffentliche Stellen 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz an ausländische öffentliche Stellen sowie an überoder zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung seiner Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfän254 Anhang / Verfassungsschutzgesetz gers erforderlich ist. 2 Die Entscheidung für eine Übermittlung treffen der Präses der zuständigen Behörde oder die von ihm besonders ermächtigten Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz. 3 Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen oder wenn dadurch gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes verstoßen würde. 4 Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass er die übermittelten Daten nur zur Verarbeitung für den Zweck erhält, zu dem sie ihm übermittelt wurden. SS 17 Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs nicht übermitteln, es sei denn, dass die Übermittlung zum Schutz 1. der sicherheitsempfindlichen Stellen der in SS 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 genannten Einrichtungen, 2. der Verschlusssachen der in SS 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 genannten Stellen und Einrichtungen, 3. der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes vor den in SS 4 Absatz 1 bezeichneten Bestrebungen, Tätigkeiten und Gefahren erforderlich ist und hinreichende Tatsachen für eine Beeinträchtigung vorliegen. 2 Zulässig ist auch die Mitteilung, dass zu der betroffenen Person keine Erkenntnisse vorliegen.3 Die Entscheidung für eine Übermittlung treffen der Präses der zuständigen Behörde, bei dessen Verhinderung der Staatsrat oder die besonders ermächtigten Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz. 4 Dies gilt nicht bei Erhebungen nach SS 7 Absatz 1 Sätze 2 und 3. (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz führt über die Übermittlung nach Absatz 1 einen Nachweis, aus dem der Zweck und die Veranlassung der Übermittlung, die Aktenfundstelle und der Empfänger hervor255 Anhang / Verfassungsschutzgesetz gehen. 2 Die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. (3) 1 Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. 2 Hierauf ist er hinzuweisen. 3 Die Übermittlung der personenbezogenen Daten ist dem Betroffenen durch das Landesamt für Verfassungsschutz mitzuteilen, sobald eine Gefährdung seiner Aufgabenerfüllung durch die Mitteilung nicht mehr zu besorgen ist. 4 Einer Mitteilung bedarf es nicht, wenn diese Voraussetzung auch fünf Jahre nach der erfolgten Übermittlung noch nicht eingetretenist und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in absehbarer Zukunft nicht eintreten wird. (4) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf eine Bewertung über personenbezogene Daten an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs übermitteln, soweit die Übermittlung für Zwecke einer Zuverlässigkeitsüberprüfung mit Einwilligung der Betroffenen erfolgt und im Hinblick auf den Anlass dieser Überprüfung, insbesondere den Zugang der Betroffenen zu einer besonders gefährdeten Veranstaltung, mit Rücksicht auf ein berechtigtes Interesse des Empfängers und wegen der Art oder des Umfangs der Erkenntnisse über den Betroffenen angemessen ist. 2 Das Landesamt für Verfassungsschutz hat den Betroffenen die Gründe für eine negative Bewertung mitzuteilen. Absätze 2 und 3 gelten entsprechend. SS 18 Übermittlung personenbezogener Daten an die Öffentlichkeit 1 Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit einschließlich der Medien über Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz ist die Übermittlung personenbezogener Daten nur zulässig, wenn sie zu einer sachgerechten Information zwingend erforderlich ist. 2 Stehen schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegen, kommt eine Übermittlung der personenbezogenen Daten des Betroffenen nur dann in Betracht, wenn die Interessen der Allgemeinheit deutlich überwiegen. 256 Anhang / Verfassungsschutzgesetz SS 19 Übermittlung personenbezogener Daten an das Landesamt für Verfassungsschutz (1) Die hamburgischen Behörden und die der Aufsicht der Freien und Hansestadt Hamburg unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind befugt, die Daten zu übermitteln, um die das Landesamt für Verfassungsschutz nach SS 7 Absatz 2 ersucht hat, soweit sie diesen Stellen bereits vorliegen. (2) Die in Absatz 1 genannten Stellen übermitteln dem Landesamt für Verfassungsschutz alle ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung vorliegenden Informationen über gewalttätige Bestrebungen und Tätigkeiten oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gemäß SS 4 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1, 3 und 4 und über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 Satz 1 Nummern 2 und 3. (3) 1 Die Ausländerbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg übermittelt gemäß SS 18 Absatz 1 a BVerfSchG von sich aus dem Landesamt für Verfassungsschutz die ihr bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz erforderlich ist. 2 Die Übermittlung dieser personenbezogenen Daten an ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen durch das Landesamt für Verfassungsschutz unterbleibt, wenn überwiegende schutzwürdige Belange der Person, deren Daten übermittelt werden sollen oder überwiegende schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen. 3 Vor einer Übermittlung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu beteiligen. 4 Für diese Übermittlungen des Landesamtes für Verfassungsschutz gilt SS 7a Absatz 3 entsprechend. (4) 1 Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei übermitteln auch andere im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung bekannt gewordene Informationen über Bestrebungen nach SS 4 Absatz 1, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz erforderlich ist. 257 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 2 Die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund eines Eingriffs in das Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis bekannt geworden sind, ist nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. 3 Die Übermittlung personenbezogener Informationen, die auf Grund anderer strafprozessualer Zwangsmaßnahmen oder verdeckter Datenerhebungen nach SS 2 Absatz 3 Satz 3 oder nach den SSSS 9 bis 12 des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei bekannt geworden sind, ist nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für gewalttätige Bestrebungen oder sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten bestehen; die Übermittlung ist auch zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine in SSSS 74 a und 120 Gerichtsverfassungsgesetz und SSSS 130, 131 Strafgesetzbuch genannte Straftat bestehen oder eine sonstige Straftat, bei der aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nummer 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet ist. 4 Für die Übermittlung personenbezogener Daten, die auf Grund verdeckter Datenerhebung nach SSSS 8a, 10a bis 10d des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei bekannt geworden sind, gilt Satz 2 entsprechend. 5 Auf die nach Satz 2 übermittelten Informationen und die dazu gehörenden Unterlagen ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. 6 Die nach Satz 2 übermittelten Informationen dürfen nur zur Erforschung gewalttätiger Bestrebungen oder sicherheitsgefährdender oder geheimdienstlicher Tätigkeiten genutzt werden. (5) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die übermittelten Informationen unverzüglich darauf zu überprüfen, ob sie zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. 2 Ist dies nicht der Fall, sind die Unterlagen zu vernichten. 3 Die Vernichtung unterbleibt, wenn die Unterlagen von anderen Informationen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand getrennt werden können; in diesem Fall unterliegen die personenbezogenen Daten einem Verwertungsverbot und sind entsprechend zu kennzeichnen. (6) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die Informationsübermittlung aktenkundig zu machen. 2 Vorschriften in anderen Gesetzen über die Informationsübermittlung an das Landesamt für Verfassungsschutz und über ihre Dokumentation bleiben unberührt. 258 Anhang / Verfassungsschutzgesetz SS 20 Registereinsicht durch das Landesamt für Verfassungsschutz (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf in von öffentlichen Stellen geführte Register und Datensammlungen einsehen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen über 1. Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind (SS 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1), oder 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht (SS 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) oder 3. Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden (SS 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3), oder 4. Bestrebungen und Tätigkeiten, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder das friedliche Zusammenleben der Völker gerichet sind (SS 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4). (2) Eine Einsichtnahme ist nur zulässig, wenn 1. die Aufklärung auf andere Weise nicht möglich erscheint, insbesondere durch eine Übermittlung der Daten durch die registerführende Stelle der Zweck der Maßnahme gefährdet würde, 2. die betroffenen Personen durch eine anderweitige Aufklärung unverhältnismäßig beeinträchtigt würden und 3. eine besondere gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder ein Berufsgeheimnis ihr nicht entgegensteht. (3) Die Anordnung für die Maßnahme treffen der Präses der zuständigen Behörde oder die von ihm besonders ermächtigten Bediensteten 259 Anhang / Verfassungsschutzgesetz des Landesamtes für Verfassungsschutz. (4) 1 Die auf diese Weise gewonnenen Unterlagen dürfen nur zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. 2 Gespeicherte Daten sind zu löschen und Unterlagen zu vernichten, sobald sie für diese Zwecke nicht mehr benötigt werden. (5) 1 Über die Tatsache der Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu führen, aus dem ihr Zweck, die in Anspruch genommenen Stellen sowie die Namen der Betroffenen hervorgehen. 2 Diese Aufzeichnungen sind gesondert aufzubewahren, durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. SS 21 Übermittlungsverbote und -einschränkungen (1) Die Übermittlung von Informationen nach diesem Abschnitt unterbleibt, wenn 1. eine Prüfung durch die übermittelnde Stelle ergibt, dass die Informationen zu vernichten sind oder einem Verwertungsverbot unterliegen oder für den Empfänger nicht mehr bedeutsam sind, 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 3. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Informationen und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen. (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsübermittlungen zulassen, einschränken oder verbieten sowie die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleiben unberührt. 260 Anhang / Verfassungsschutzgesetz SS 22 Übermittlung personenbezogener Daten Minderjähriger (1) Personenbezogene Daten Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Minderjährige eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat, im Übrigen, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 10 erfüllt sind. (2) Personenbezogene Daten Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht an ausländische oder überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. 4. Abschnitt Auskunftserteilung SS 23 Auskunftserteilung (1) 1 Den Betroffenen ist vom Landesamt für Verfassungsschutz auf Antrag gebührenfrei Auskunft zu erteilen über 1. die zu ihrer Person gespeicherten Daten, 2. die Zweckbestimmung und die Rechtsgrundlage der Speicherung, 3. die Herkunft der Daten, 4. die Stellen, denen die Daten im Rahmen regelmäßiger Übermittlungen übermittelt werden, und die an einem automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Stellen, auch soweit diese Angaben nicht zu ihrer Person gespeichert sind, aber mit vertretbarem Aufwand festgestellt werden können. 2 Die Betroffenen sollen die Art der personenbezogenen Daten, über die sie Auskunft verlangen, näher bezeichnen. 3 Aus Akten ist den Betroffenen 261 Anhang / Verfassungsschutzgesetz Auskunft zu erteilen, soweit sie Angaben machen, die das Auffinden der Daten ermöglichen, und der für die Erteilung der Auskunft erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zum Auskunftsinteresse der Betroffenen steht. 4 Das Landesamt für Verfassungsschutz bestimmt die Form der Auskunftserteilung nach pflichtgemäßem Ermessen; die Auskunft kann auch in der Form erteilt werden, dass den Betroffenen Akteneinsicht gewährt oder ein Ausdruck aus automatisierten Dateien überlassen wird. 5 SS 29 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes bleibt unberührt. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. durch sie die Nachrichtenzugänge gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesamtes für Verfassungsschutz zu befürchten ist, 2. die personenbezogenen Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der überwiegenden schutzwürdigen Interessen Dritter geheim gehalten werden müssen, 3. sie die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde. (3) Im Übrigen gilt für die Auskunft SS 18 Absätze 2 und 4 bis 6 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes. 5. Abschnitt Parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes SS 24 Parlamentarischer Kontrollausschuss 1 Zur parlamentarischen Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes bildet die Bürgerschaft einen Kontrollausschuss. 2 Dieser tagt in nichtöffentlicher Sitzung. 262 Anhang / Verfassungsschutzgesetz SS 25 Zusammensetzung und Pflichten des Ausschusses (1) Der Ausschuss besteht aus neun Mitgliedern der Bürgerschaft. (2) Die Mitglieder des Ausschusses werden von der Bürgerschaft in geheimer Abstimmung gewählt. (3) 1 Die Mitglieder des Ausschusses sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in dem Ausschuss bekannt geworden sind. 2 Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus dem Ausschuss oder aus der Bürgerschaft. 3 Satz 1 und Satz 2 gelten nicht für eigene Bewertungen bestimmter Vorgänge, sofern die Belange des Geheimschutzes beachtet werden. (3a) 1 Die Mitglieder des Ausschusses haben das Recht, zur Unterstützung ihrer Arbeit jeweils eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter je Fraktion zu benennen. 2 Voraussetzung für diese Tätigkeit ist die Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen und die förmliche Verpflichtung zur Geheimhaltung. 3 Die benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind befugt, anlassbezogen die vom Ausschuss beigezogenen Akten und Dateien einzusehen und die Beratungsgegenstände des Ausschusses mit den Mitgliedern zu erörtern; das Unterstützungsbegehren ist dem Vorsitzenden anzuzeigen und den Mitgliedern des Ausschusses zur Kenntnis zu geben. 4 Die benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben keinen Zutritt zu den Sitzungen. 5 Absatz 3 Sätze 1 und 2 gilt entsprechend. (3b) 1 Dem Ausschuss ist die für die Erfüllung seiner Aufgaben notwendige Personalund Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. 2 Für die Beschäftigten gelten Absatz 3 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 3a Satz 2 entsprechend. 3 Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist ihnen Auskunft zu ihren Fragen zu erteilen. (4) 1 Der Ausschuss wählt einen Vorsitzenden und gibt sich eine Geschäftsordnung. 2 Beschlüsse des Ausschusses bedürfen der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. (5) Sitzungsunterlagen und Protokolle verbleiben für die laufende Wahl263 Anhang / Verfassungsschutzgesetz periode im Gewahrsam der Bürgerschaftskanzlei, im Übrigen im Gewahrsam des Landesamtes für Verfassungsschutz und können nur an diesen Orten von den Ausschussmitgliedern eingesehen werden. (6) 1 Scheidet ein Mitglied des Ausschusses aus der Bürgerschaft oder seiner Fraktion aus, so verliert es seine Mitgliedschaft im Ausschuss; für dieses Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu bestimmen. 2 Das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus dem Ausschuss ausscheidet. (7) 1 Der Parlamentarische Kontrollausschuss berichtet der Bürgerschaft jährlich und im Übrigen anlassbezogen über seine Kontrolltätigkeit. 2 Dabei nimmt er auch dazu Stellung, ob der Senat seinen Pflichten gegenüber dem Ausschuss nachgekommen ist. 3 Die Berichte sollen so gefasst sein, dass die im Ausschuss vertretenen Meinungen und die Gründe, die zu Beschlüssen geführt haben, ersichtlich sind. 4 Sie müssen die Empfehlung des Ausschusses und das Abstimmungsverhältnis, mit dem die Empfehlung zustande gekommen ist, wiedergeben. 5 Bei der Erstellung des Berichts sind die Belange des Geheimschutzes zu beachten. SS 26 Aufgaben des Ausschusses (1) 1 Der Ausschuss übt die parlamentarische Kontrolle auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes aus. 2 Diese umfasst aus zwingenden Gründen des Geheimschutzes auch die Haushaltsangelegenheiten. 3 Der das Aufgabengebiet des Verfassungsschutzes betreffende Teil des Haushaltsplanentwurfs bedarf daher der Zustimmung des Ausschusses. 4 Die Rechte der Bürgerschaft bleiben unberührt. (2) 1 Der Senat hat den Ausschuss umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. 2 Der Ausschuss tagt in Abständen von höchstens drei Monaten oder auf Antrag eines Mitglieds. (3) 1 Zur Erfüllung seiner Kontrollaufgaben hat der Ausschuss auf Antrag mindestens eines seiner Mitglieder das Recht auf 264 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 1. Erteilung von Auskünften, 2. Einsicht in Akten, in Dateien gespeicherte Daten, Stellungnahmen und andere Unterlagen, 3. Zugang zu den Räumen des Landesamtes für Verfassungsschutz und 4. Anhörung bestimmter Angehöriger des öffentlichen Dienstes als Auskunftspersonen, die verpflichtet sind, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. 2 Die Befugnisse des Ausschusses nach Satz 1 Nummer 2 erstrecken sich nur auf Gegenstände, die der alleinigen Verfügungsberechtigung des Landesamtes für Verfassungsschutz unterliegen. 3 Die Rechte nach Satz 1 sind Befugnisse gegenüber dem Ausschuss als Ganzes. (4) Den Ersuchen nach Absatz 3 ist unverzüglich zu entsprechen. Der Senat bescheidet ein solches Ersuchen abschlägig oder schränkt die Aussagegenehmigung ein, soweit gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder wenn dieses aus zwingenden Gründen des Nachrichtenzugangs, des Schutzes von Persönlichkeitsrechten oder des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung erforderlich ist. In diesem Fall legt der Senat dem Ausschuss seine Gründe dar. (5) Der Senat hat dem Ausschuss insbesondere über 1. Gefahren für die Schutzgüter des SS 1, 2. die Dienstvorschrift über nachrichtendienstliche Mittel nach SS 8 Absatz 2 Satz 2 sowie ihre Änderungen, 3. die Maßnahmen nach SS 8 Absatz 11, 4. die Weiterspeicherung nach SS 9 Absatz 3, 5. die tatsächliche Arbeitsaufnahme mit einem automatisierten Verfahren, für das eine Verfahrensbeschreibung nach SS 9 Absatz 1 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes vorgeschrieben ist, und seine wesentlichen inhaltlichen Änderungen, 265 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 6. die Übermittlung personenbezogener Daten an Stationierungsstreitkräfte nach SS 15, 7. die Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische öffentliche Stellen nach SS 16, 8. die Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs nach SS 17, 9. Anfragen bei ausländischen öffentlichen Stellen nach SS 12 Absatz 5 Satz 4 HmbSÜGG mitzuteilen und jährlich über die Prüfungen nach SS 9 Absatz 2 Satz 2 zu berichten. zu berichten. (6) Der Ausschuss kann dem behördlichen Datenschutzbeauftragten der zuständigen Behörde und dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Gelegenheit zur Stellungnahme in Fragen des Datenschutzes geben. SS 27 Eingaben 1 Eingaben einzelner Bürger oder einzelner Angehöriger des Verfassungsschutzes über ein sie betreffendes Verhalten des Landesamtes für Verfassungsschutz sind dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben. 2 Der Ausschuss bescheidet die an ihn gerichteten Eingaben, nachdem er diese dem Senat zur Stellungnahme übermittelt hat. 3 Der Ausschuss hat auf Antrag eines Mitglieds Petenten und Auskunftspersonen zu hören. 4 SS 26 Absätze 3 und 4 findet entsprechende Anwendung. 5 Die Rechte des Eingabenausschusses bleiben unberührt. 266 Anhang / Verfassungsschutzgesetz 6. Abschnitt Schlussvorschriften SS 28 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz 1 In SS 1 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz vom 17. Januar 1969 mit der Änderung vom 2. Februar 1981 (Hamburgisches Gesetzund Verordnungsblatt 1969 Seite 5, 1981 Seite 24), wird folgender Absatz 5 angefügt: "(5) Die Kommission ist ausschließlich für die Überprüfung der von der zuständigen Behörde angeordneten Beschränkungsmaßnahmen zuständig. 2 Sie kann zu ihrer Unterstützung den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ersuchen, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz in ihrem Zuständigkeitsbereich zu kontrollieren und ausschließlich ihr darüber zu berichten." SS 29 Inkrafttreten 1 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt das Gesetz über den Verfassungsschutz in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 13. Februar 1978 (Hamburgisches Gesetzund Verordnungsblatt Seite 51) außer Kraft. 267 Abkürzungsverzeichnis A ABLE Association of Better Living and Education ADÜTDF Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu e.V. (Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland) AK Ansar al-Khilafa AK II Arbeitskreis II - Polizei AK IV Arbeitskreis IV - Verfassungsschutz AKP Adalet ve Kalkinma Partisi ApS Applied Scholastics AQAH al-Qaida auf der arabischen Halbinsel AQM al-Qaida im islamischen Maghreb AG-GGG Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V. ATD Antiterrordatei AQ al-Qaida B B5 Internationales Zentrum Brigittenstraße 5 BGBl Bundesgesetzblatt BgiA Bündnis gegen imperialistische Aggression BKA Bundeskriminalamt BLKR Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie BoB Bildung ohne Bundeswehr BPjM Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz BVerwG Bundesverwaltungsgericht C CDK Koordination der kurdischen demokratischen Gesellschaft in Europa 269 Anhang / Abkürzungsverzeichnis D DB Deutsche Burschenschaft DGB Deutscher Gewerkschaftsbund DHKP-C Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephe (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) DIIN Deutschsprachiger Islamkreis im Norden e.V. DKP Deutsche Kommunistische Partei DRB Deutsches Rechtsbüro DSA Departement of Special Affairs DTM Deutsche Taleban Mujahideen DVU Deutsche Volksunion DWR Die wahre Religion E EA Ermittlungsausschuss EA Europäische Aktion EU Europäische Union F FAU Freie Arbeiterinnenund Arbeiter Union G G 10 Meint das geltende Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses) GAR Gemeinsames Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus GBA Generalbundesanwalt(schaft) GETZ Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum GfP Gesellschaft für freie Publizistik e.V. GfbAEV Gesellschaft für biologische Anthropologie, Eugenik und Verhaltensforschung e.V. GG Grundgesetz GTAZ Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum 270 H HafenSG Hafensicherheitsgesetz HBgR Hamburger Bündnis gegen Rechts HmbGVBl Hamburgisches Gesetzund Verordnungsblatt HmbSÜGG Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungund Geheimschutzgesetz HmbVerfSchG Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz HNK & WWT Hamburger Nationalkollektiv / Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg HuT Hizb ut-Tahrir; auch Hizb Al Tahrir al Islami (Befreiungspartei) I IAS International Organization of Scientologists IBU Islamische Bewegung Usbekistans IEUS Islamisch-Europäische Union der Schia-Gelehrten und Theologen IGMG Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. IGS Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland e.V. IL Interventionistische Linke IMK Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (Innenministerkonferenz) ISIG Islamischer Staat in Irak und Großsyrien IStI Islamischer Staat im Irak IZH Islamisches Zentrum Hamburg J JaN Jabhat al-Nusra JN Junge Nationaldemokraten K KC Komalen Ciwan KCK Koma Civaken Kurdistan (Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans) KONGRA GEL Kongra Gele Kurdistan (Volkskongress Kurdistan) 271 Anhang / Abkürzungsverzeichnis KON-KURD Konföderation der kurdischen Vereine in Europa KPF Kommunistische Plattform KVPM Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte L LfV Landesamt für Verfassungsschutz LIZ Libertäres Zentrum LKA Landeskriminalamt LKA Libertäres Kulturund Aktionszentrum LuftSiG Luftsicherheitsgesetz M MHP Milliyetci Hareket Partisi (Partei der Nationalistischen Bewegung) MI Millatu Ibrahim MKP Maoist Komünist Partisi (Maoistische Kommunistische Partei) MLKP Marksist Leninist Komünist Partisi (Kommunistische Partei der Türkei / Marxistisch-Leninistisch) MTZ Magda Thürey-Zentrum N NADIS Nachrichtendienstliches Informationssystem NATO North Atlantic Treaty Organization NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands NSU Nationalsozialistischer Untergrund NZ Nordische Zeitung O OLG Oberlandesgericht Org Scientology-Bezeichnung für "Scientology-Kirche" OSA Office of Special Affairs OVG Oberverwaltungsgericht 272 Anhang / Abkürzungsverzeichnis P P.B! Chattia Pennale Burschenschaft Chattia Friedberg zu Hamburg PKA Parlamentarischer Kontrollausschuss PKK Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) PMK Politisch Motivierte Kriminalität PRP Projekt revolutionäre Perspektive PUA Parlamentarischer Untersuchungsausschuss R RAF Rote Armee Fraktion RAZ Revolutionäre Aktionszellen RED Rechtsextremismusdatei RH Rote Hilfe e.V. RPF Rehabilitation Project Forces RSH Rote Szene Hamburg RTC Religious Technology Center RZ Revolutionäre Zellen S SAV Sozialistische Alternative SDAJ Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend SO Scientology-Organisation SoL Sozialistische Linke SprengG Sprengstoffgesetz StGB Strafgesetzbuch T TddZ Tag der deutschen Zukunft TKP/ML Türkiye Komünist Partisi / Marksist Leninist (Kommunistische Partei der Türkei / Marxistisch-Leninistisch) 273 Anhang / Abkürzungsverzeichnis V V Verfassungsschutz (Kürzel im Organigramm des LfV) VEVAK Vezarate Ettelaat Va Amniate Keshwar (Ministerium für Nachrichtenwesen und Sicherheit) VP Vertrauensperson VS Verschlusssachen VSB Verfassungsschutzbericht W WWT Weisse Wölfe Terror Crew Y YEK-KOM Yekitiya Komelen Kurd il Almanya (Föderation kurdischer Vereine in Deutschland e.V.) YÖP Yeni Özgür Politika Z ZMD Zentralrat der Muslime in Deutschland 274 Anhang / Stichwortverzeichnis Stichwortverzeichnis A mäßer Lebensgestaltung e.V. (AGGGG).....146, 184, 185, 186, 269 [a2]-Hamburg..................121, 122 Association of Better Living and Abou Nagie, Ibrahim........45, 47, 49 Education (ABLE)............202, 269 ADÜTDF.....................82, 83, 269 ATES.H...108, 110, 112, 113, 126 Ahlu-Sunnah-Forum.................51 Autonome..........6, 86, 88, 89, 90, Ahrar al-Sham..........................35 91, 94, 97, 98, 99, 100, 101, 102, al-Qaida (AQ)....34, 35, 36, 37, 38, 105, 109, 128, 131, 161, 165 39, 40, 41, 42, 43, 46, 47, 82, 269 Autonome Nationalisten..161, 165 al-Qaida auf der arabischen Halbinautonomes Blättchen, Publikation sel (AQAH).................37, 38, 269 ...97 al-Qaida im islamischen Maghreb AVANTI - Projekt undogmatische (AQM)........................38, 39, 269 Linke........98, 105, 106, 107, al-Qaida im Jemen....................37 108, 112, 121, 126, 127 Anarchisten.......86, 88, 89, 99, 116 az-Zawahiri, Aimann...36, 37, 38, 40 Anarchistische Gruppe /Rätekommunisten (AG/R).........................117 B An-Nussrah.............................32 Belkaid, Brahim........................47 Ansaar Düsseldorf e.V..............48 Bildung ohne Bundeswehr (BoB) Ansaar International.............31, 48 ...125, 133, 134, 136, 137, 269 Ansar al-Khilafa.................53, 269 Böhnhardt, Uwe.....................140 Ansar al-Scharia..............35, 37, 38 Bozkurt..................................83 Antifa Info Pool Hamburg, InternetBund-Länder-Kommission Rechtsplattform.................119, 121, 122 terrorismus (BLKR)......19, 20, 269 Antiimperialisten.......6, 86, 88, 98, Bündnis gegen imperialistische 99, 109, 110, 114 Aggression (BgiA)..110, 113, 114, Antimilitarismus......90, 91, 96, 99, 269 105, 123, 134, 136 Bündnis Islamischer Gemeinden in Antiterrordatei (ATD).21, 24, 25, 269 Norddeutschland e.V. (BIG).........60 Apfel, Holger..........141, 152, 171, Bürgerbewegung pro NRW.143, 144 172, 173, 174, 177 Burschenschaftliche Gemeinschaft Applied Scholastics (ApS)........202, (BG).....................................181 205, 269 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)..65, C 69, 273 Cansiz, Sakine.....................65, 70 Artgemeinschaft - Germanische Centro Sociale.........113, 124, 137 Glaubens-Gemeinschaft wesensgeChouka, Mounir........................41 275 Anhang / Stichwortverzeichnis Chouka, Yassin........................41 F Citizens Commissions on Human Föderation der kurdischen Vereine in Rights (CCHR)........................203 Deutschland (YEK-KOM)............73 Criminon Deutschland e.V........205 Franz, Frank...........................184 Cuspert, Denis....................32, 51 Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU)..............116, 117, 270 D FSB......................................215 Departement of Special Affairs (DSA)......................205, 207, 270 G DER DRITTE WEG...................153 Gauger, Christian......................96 Deutsche Burschenschaft Gemeinsames Extremismusund (DB)........................181, 182, 270 Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) Deutsche Kommunistische Partei ...21, 23, 270 (DKP).....131, 132, 133, 134, 135, Gemeinsames Terrorismusabwehr136, 270 zentrum (GTAZ)...............23, 270 Deutsches Rechtsbüro (DRB)...150, Gentrifizierung.....99, 100, 103, 128 184, 187, 188, 189, 190, 270 Gesellschaft für biologische AnthroDeutsche Taliban Mujahideen pologie, Eugenik und Verhaltensfor(DTM)..............................42, 270 schung e.V. (GfbAEV)....186, 187, Deutschsprachiger Islamkreis im 270 Norden e.V. (DIIN)......46, 149, 270 Gesellschaft für freie Publizistik Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephe (GfP)..............183, 184, 189, 270 (DHKP-C)................64, 80, 81, 270 GfP-Report, Publikation............183 DIE LINKE..87, 88, 89, 131, 135, 137 Grup Yorum.............................81 DIE RECHTE...143, 144, 153, 154, Güney, Ömer...........................70 155, 156, 163, 179, 180 Die wahre Religion (DWR)...45, 46, H 47, 50, 270 Hafensicherheitsgesetz (HafenSG) Direkte Aktion (Publikation)......116 ...226, 234, 250, 271 Dujana, Abu.............................47 HAMAS..................................61 Hamburger Bündnis gegen Rechts E (HBgR)...................121, 133, 271 Eigenfeld, Ulrich.....................177 Hamburger Nationalkollektiv & El-Iman-Moschee....................49 Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Erdogan,Emrah.......................42 Hamburg (HNK & WWT)..........140, Ermittlungsausschuss (EA)......118, 141, 142, 145, 151, 160, 161, 120 162, 163, 164, 177, 271 Europäische Aktion (EA)..146, 185, Hammerskins..................165, 166 190, 191, 192, 270 Harms, Olaf..............131, 132, 133 Helfen in Not e.V........31, 47, 50, 51 276 Anhang / Stichwortverzeichnis Hennig, Dr. Rigolf.............190, 192 39, 40, 47, 48, 271 Hezb-e Eslami-ye Afghanistan (HIA) Janzen, Alexander....................43 ...61 Jihadisten........35, 36, 37, 38, 40, Hezb-e Eslami-ye Gulbuddin (HIG) 41, 44, 51 ...61 Jugend für Menschenrechte....203, Hizb Allah................54, 55, 56, 57 204, 207 Hizb ut-Tahrir (HuT)......48, 50, 51, Junge Nationaldemokraten (JN) 52, 53, 54, 271 167, 168, 172, 175, 271 Holthusen, Steffen.....141, 157, 177 Hubbard, L. Ron.....................197, K 199, 202, 203, 205 Kameradenkreis Neonazis in Hamburg....142, 145, 157, 158, 166, 177 I Kitay, Ali Ihsan..........................77 indymedia, Internetplattform ....94, Klebe, Torben.........................171 95, 96, 98, 100, 104, 105, 117, Knof, Siegward......................186 120, 123 Köbele, Patrick.................131, 132 Initiative Burschenschaftliche ZuKoma Civaken Kurdistan (KCK) kunft - IBZ............................181 ...69, 70, 71, 72, 271 interim, Publikation...........93, 119 Komalen Ciwan (KC)......78, 79, 271 International Association of Kommission für Verstöße der Scientologists (IAS)................202 Psychiatrie gegen Menschenrechte Internationale Arbeiter Assoziation (KVPM)...203, 205, 206, 207, 272 (IAA)....................................116 Kommunistische Plattform HamInterventionistische Linke (IL)..107, burg (KPF)............................135 108, 112, 271 Konföderation der kurdischen VerIslamfeindlichkeit...................192 eine in Europa (KON-KURD)..73, 272 Islamische Bewegung Usbekistans KONGRA GEL...................69, 271 (IBU)...........................41, 43, 271 Koordination der kurdischen demoIslamische Gemeinschaft Milli kratischen Gesellschaft in Europa Görüs (IGMG)....................60, 271 (CDK).....................................73 Islamischer Staat im Irak (IStI)....36, Kurdisch-deutsches Kultur39, 40, 271 zentrum e.V. ........................78 Islamischer Staat in Irak und GroßsyKurdische Jugend Hamburg........79 rien (ISIG)......35, 36, 37, 39, 40, 271 Kurdischer Volksrat Hamburg.....78 Islamisches Zentrum Hamburg e.V. (IZH)...............57, 58, 59, 60, 271 L Islamische Videos.....................32 Libertäre Harburg...................117 Libertäres Kulturund Aktionszen- J trum "Schwarze Katze" (LKA) ....116 Jabhat al-Nusra (JaN).........35, 37, Libertäres Zentrum (LIZ)....116, 272 277 Anhang / Stichwortverzeichnis Lies!-Kampagne.........31, 45, 46, 49 Nationaldemokratische Partei Linksjugend ['solid]........126, 128, Deutschlands (NPD)....5, 141, 142, 135, 136, 137, 138 144, 145, 146, 150, 152, 153, Lodin, Maqsood........................42 154, 155, 156, 157, 163, 166, Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) 167, 168, 170, 171, 172, 173, ...225, 272 174, 175, 176, 177, 178, 181, 184, 189, 272 M Nationaldemokratische Partei Magda-Thürey-Zentrum (MTZ) Deutschlands (NPD), Verbotsan...132, 134, 135, 136, 272 trag......................................175 Mahmoud, Mohammed..............32 Nationalsozialistischer Untergrund Maoist Komünist Partisi (MKP)...64, (NSU)..........18, 19, 24, 140, 149, 80, 272 150, 151, 152, 190, 272 Marksist Leninist Komünist Partisi Neonazis...............119, 140, 141, (MLKP)............64, 80, 81, 82, 272 142, 143, 144, 145, 146, 150, Marxistische Abendschule MASCH 151, 152, 153, 154, 155, 156, e.V......................................135 157, 158, 159, 160, 161, 163, Mesopotamia Music Channel 166, 169, 177, 179, 180, 185, 186 (MMC)...................................72 Netzwerk Freiheit für alle Militanzdebatte.92, 93, 94, 105, 131 politischen Gefangenen.. .110, 113 Millatu Ibrahim (MI)...32, 36, 49, 272 Nordische Zeitung (NZ)...150, 185, Miscavige, David.......196, 199, 202 186, 272 Monatsnachrichten, Nottelmann, Inge....................157 Publikation............................189 Nuce TV.............................72, 73 Mujahidin...........................38, 39 Nujiyan Frauenzentrum e.V.........78 Müller, Marc...........................186 Mundlos, Uwe........................140 O Muslimbruderschaft (MB)......51, 61 Ocak,Yusuf.............................42 Öcalan, Abdullah..........65, 69, 70, N 71, 74, 75, 76, 79 Nachrichtendienste, ausländische Office of Special Affairs (OSA) ....211, 212, 213, 214, 215, 218, ...202, 205, 207, 272 226, 227, 274 Nachrichtendienste, ausländische, P Methoden und Vorgehensweise bei Pahl, Gisa...........150, 188, 189, 190 Spionagetätigkeiten................216 Partei der demokratischen Union Nachrichtendienstliches Informa(PYD)................................65, 72 tionssystem (NADIS)..24, 25, 26, Pastörs, Udo....................171, 174 27, 272 Pennale Burschenschaft Chattia Nassrallah, Hassan....................55 Friedberg zu Hamburg (PB! Chattia) 278 Anhang / Stichwortverzeichnis ...146, 181, 182 111, 112, 115, 121, 122, 273 PKK...............65, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, S 80, 82, 83, 112, 113, 273 Salafisten.....5, 31, 32, 35, 44, 46, PMK, Definition........................34 48, 50, 56, 149 Politisch motivierte Kriminalität Sanli, Ecevit.............................81 (PMK)...........34, 68, 90, 147, 201 Scharia.........5, 35, 37, 38, 51, 52, pressback, Newsletter.............109 53, 193 Priebke, Erich.........................156 Schaub, Bernhard.............185, 190 Projekt Revolutionäre Perspektive Schengener Visumverfahren......27 (PRP)..108, 110, 112, 115, 124, 273 Schmidtke, Sebastian.......155, 174 Proliferation.........................214 Schönborn, Meinolf.................186 Schulhof-CD...................167, 168 R Schunk, Axel...................184, 185 radikal, Publikation....................93 Scientology - Beratung in Hamburg Ramezani, Dr. Reza, Ayatollah...58, ...198 60 Scientology Kirche Hamburg Rechtsextremismusdatei e.V................197, 204, 205, 206 (RED)...............................25, 273 Scientology-Organisation (SO)...18, Rechtsextremistische 26, 28, 196, 197, 198, 199, 200, Bands...............166, 168, 169, 170 201, 202, 203, 204, 205, 206, Rehabilitation Project Forces (RPF) 207, 208, 273 ...202, 273 Sea Organization (Sea Org)........202 Religious Technology Center (RTC) Sicherheitsüberprüfungen.........26, ...202, 273 223, 224, 225, 234, 250, 253, 271 Revolutionäre 1. Mai DemonstraSnowden, Edward...6, 211, 212, 226 tion...................87, 98, 109, 114 Sozialistische Alternative (SAV) Revolutionäre Aktionszellen (RAZ) ...135, 136, 137, 138, 273 ...94, 273 Sozialistische Deutsche ArbeiterjuRevolutionäre Zellen (RZ).....96, 273 gend (SDAJ).......132, 133, 134, Richter, Karl...........................174 135, 136, 273 Riefling, Dieter........................155 Sozialistische Linke (SoL)........110, Rodermund, Paul..............132, 133 111, 112, 114, 115, 136, 273 Roj TV....................................73 Sprengstoffgesetz (SprengG)...226, Rote Flora.......86, 90, 94, 95, 100, 273 101, 102, 103, 104, 105, 108, Stawitz, Ingo..........................177 117, 119, 122, 128, 129, 131 Suder, Sonja............................96 Rote Hilfe e.V. (RH)........108, 109, 118, 273 Rote Szene Hamburg (RSH)......110, 279 Anhang / Stichwortverzeichnis T Verfassungsschutz, Organigramm Tablighi Jama'at (TJ).................61 ...28 Tag der deutschen Zukunft Verschlusssachen...............222 , (TddZ)....122, 155, 157, 163, 273 223, 224, 225, 255, 263, 274 Taqwa-Moschee......................49 Viett, Inge...............................95 Thiessen, Tobias..............157, 159 Vogel, Pierre..........31, 44, 45, 49, 98 Türkische Hizbullah (TH)............61 Voigt, Udo................172, 174, 177 Türkiye Komünist Partisi/Marksist Volksverteidigungseinheiten (YPG) Leninist (TKP/ML)...64, 80, 112, 273 ...65, 72 U W Ülkücü........................82, 83, 269 Weisse Wölfe Terrorcrew (WWT) Unsere Zeit (UZ), Publikation.....132 ...120, 140, 141, 142, 145, 151, 160, 161, 162, 163, 164, 177, V 271, 274 Vereinigte Gemeinschaften KurdiWirtschaftsschutz.......3, 7, 18, 28, stans (KCK).......................69, 271 222, 227, 228 Verfassungsschutz, Arbeitsweise Wohlleben, Ralf.........149, 150, 190 und Befugnisse........................23 Worch, Christian........153, 155, 179 Verfassungsschutz, Aufgaben...17, World Institute of Scientology 18, 238 Enterprises (WISE)..........203, 204 Verfassungsschutz, Beratungen Wulff, Thomas.......153, 155, 156, ...3, 6, 7, 198, 199, 207, 222, 226, 157, 171, 172, 173, 177 227, 228 Verfassungsschutz, Y Hamburgisches SicherheitsüberYEK-KOM......73, 74, 75, 76, 78, 274 prüfungund Geheimschutzgesetz Yeni Özgür Politika (YÖP), Zeitung (HmbSÜGG)...................223, 271 ...75, 274 Verfassungsschutz, Hamburgisches Verfassungs- Z schutzgesetz (HmbVerfSchG)...17, Zeck, Publikation..........93, 96, 97, 230 100, 102, 126, 128 Verfassungsschutz, InformationsZschäpe, Beate................140, 149 verarbeitung............................24 Verfassungsschutz, Kontrolle.....25 Verfassungsschutz, Neuausrichtung.................18, 19, 20, 21, 22 Verfassungsschutz, Öffentlichkeitsarbeit............2, 4, 20, 21, 22 280 Anhang Registeranhang zum Verfassungsschutzbericht 2013 In diesem Registeranhang sind die im vorliegenden Verfassungsschutzbericht genannten Gruppierungen aufgeführt, bei denen die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine extremistische Gruppierung handelt. Gruppierung / Organisation Islamismus Seite Ahrar al-Sham 35 Al-Qaida (Kern al-Qaida) 34-47 Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel (AQAH) 37-38 Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQM) 38-39 Ansar al-Scharia 35, 37-38 Ansaar Düsseldorf e.V. 48 Ansaar International 31, 48 An-Nussrah 32 Bündnis Islamischer Gemeinden in Norddeutschland 60 e.V. (BIG) Dawa FFM 32 Deutschsprachiger Islamkreis im Norden (DIIN) 46 Die wahre Religion (DWR) 4547, 50 HAMAS 61 281 Anhang Gruppierung / Organisation Islamismus Seite Helfen in Not e.V. 31, 47, 50, 51 Hezb-e Eslami-ye Afghanistan (HIA, 61 Islamische Partei Afghanistan) Hezb-e Eslami-ye Gulbuddin (HIG, Islamische Partei 61 Gulbuddin) Hizb Allah 54-57 Hizb ut-Tahrir (HuT) 48, 50-54 Islamische Bewegung Usbekistans (IBU) 41, 43 Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) 60 Islamische Videos 32 Islamischer Staat im Irak (IStI) 36, 39-40 Islamischer Staat in Irak und Großsyrien (ISIG) 35-37, 39-40 Islamisches Zentrum Hamburg e.V. (IZH) 57-60 Jabhat al-Nusra (JaN) 35, 37, 39-40, 47 Millatu Ibrahim-Vereinigung 32, 36, 49 Muslimbruderschaft (MB) 51, 61 Tablighi Jama'at (TJ, Gemeinschaft der Verkündigung 61 und Mission) Türkische Hizbullah (TH) 61 282 Anhang Gruppierung / Organisation Seite auslandsbezogener Extremismus Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) 65, 67-80, 82-83, 112113 Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephe (DHKP-C) 64, 80-81 Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland 73 (YEK-KOM) Föderation der Türkisch-Demokratischen 82-83 Idealistenvereine in Deutschland e.V. ("Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu", ADÜTDF) Koma Civaken Kurdistan (KCK) 69-72 Komalen Ciwan (KC) 78-79 Konföderation der kurdischen Vereine in Europa 73 (KON-KURD) Koordination der kurdischen demokratischen Gesell73 schaft in Europa (CDK) Kurdischer Volksrat Hamburg 78 Kurdisch-deutsches Kulturzentrum e.V. 78 Maoist Komünist Partisis (MKP) 64, 80 Marksist Leninist Komünist Partisi (MLKP) 64, 80-82 Nujiyan Frauenzentrum e.V. 78 Partei der demokratischen Union (PYD) 65, 72 283 Anhang Türkiye Komünist Partisi/Marksist Leninist (TKP/ML) 64, 80 Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans (KCK) 69 Volksverteidigungseinheiten (YPG) 65, 72 Gruppierung / Organisation Linksextremismus Seite [a2]-Hamburg 121-122 Anarchistische Gruppe / Rätekommunisten (AG/R) 117 ATES.H 108, 110, 112, 113 AVANTI - Projekt undogmatische Linke 98, 105108, 112, 121, 126 Bildung ohne Bundeswehr (BoB) 125, 133134, 136137 Bündnis gegen imperialistische Aggression (BgiA) 110, 113114 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 131-136 Ermittlungsausschuss (EA) 118, 120 Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU) 116-117 Hamburger Bündnis gegen Rechts (HBgR) 121, 133 Interventionistische Linke (IL) 107-108, 112 284 Anhang Kommunistische Plattform (KPF) 135 Libertäre Harburg 117 Linksjugend ['solid] 126, 128, 135-138 marx21 136 Marxistische Abendschule - Forum für Politik und 135 Kultur e.V. Marxistische Abendschule - MASCH e.V. 135 Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen 110, 113 Projekt Revolutionäre Perspektive (PRP) 108, 110, 112, 115, 124 Rote Hilfe e.V. (RH) 108-109, 118 Rote Szene Hamburg (RSH) 110-112, 115, 121122 Sozialistische Alternative (SAV) 135-138 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) 132-136 Sozialistische Linke (SL) 136 Sozialistische Linke (SoL) 110-112, 114-115, 136 285 Anhang Gruppierung / Organisation Rechtsextremismus Seite Abtrimo 169-170 Artgemeinschaft - Germanische -Glaubensgemein146, 184schaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V. (Artge186 meinschaft-GGG) Crew 38 166 Collegium Humanum 191 Deutsches Rechtsbüro im Deutschen 150, 184, Rechtsschutzkreis e.V. (DRB) 187-190 DIE RECHTE 143-144, 153-156, 163, 179180 Europäische Aktion (EA) 146, 185, 190-192 Gesellschaft für biologische Anthropologie, Eugenik 186-187 und Verhaltensforschung e.V. (GfbAEV) Gesellschaft für freie Publizistik e.V. (GfP) 183-184, 189 Hamburger Nationalkollektiv & Weisse Wölfe Ter140-142, rorcrew Sektion Hamburg (HNK & WWT) 145, 151, 160-164, 177 Hammerskins 165-166 Junge Nationaldemokraten (JN) 167-168, 172, 175 286 Anhang Kameradenkreis Neonazis in Hamburg 142, 145, 157, 158, 166, 177 Likedeelers 169 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 170-178 Pennale Burschenschaft Chattia Friedberg zu Hamburg 146, 181(PB! Chattia) 182 Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des 191 Holocaust Verfolgten" (VRBHV) Gruppierung / Organisation Scientology-Organisation Seite Criminon Deutschland e.V. 205 Jugend für Menschenrechte 203-204, 207 Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Men203, 205schenrechte (KVPM) 207 Scientology Kirche Hamburg e.V. 197, 204206 World Institute of Scientology Enterprises (WISE) 203-204 287 Notizen Notizen Notizen Notizen Notizen