Die Farben der Freiheit, Toleranz und Menschenwürde Verfassungsschutzbericht 1993 Freistaat Thüringen Thüringer Innenministerium


VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT THÜRINGEN 1993 i


Inhaltsverzeichnis Seiten Verfassungsschutz ist Bürgerschutz 9-10 Aufgabe, Tätigkeit und Kontrolle des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz 11 Aufgaben 11-12 Tätigkeit 12-13 Kontrolle 13 Organisation 14 Personal 14 Rechtsextremismus 15-24 Definition 15 Erscheinungsformen des Rechtsextremismus in Deutschland 16 Neonationalsozialisten 16-18 Rechtsextremistische Parteien 18 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 18-19 Deutsche Volksunion (DVU) 19-20 Deutsche Liga für Volk und Heimat (DLVH) 20-21 Jugendund Studentengruppen 21-22 - Die Wiking-Jugend e.V. (WJ) Militante Rechtsextremisten 22-24 3


IV. Sonderthema 25-26 Die Republikaner (REP) V. Linksextremismus 27-36 1. Definition 27 2. Terroristische Gruppierungen 27-28 3. Marxisten-Leninisten 28-34 3.1 Die "Kommunistische Plattform" (KPF) der "Partei des Demokratischen Sozialismus" (PDS) 28-31 3.2 Kommunistische Partei Deutschlands (KPD - Ost) 31-32 3.3 Marxistisch-leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 32-33 3.4 Jugend gegen Rassismus in Europa (JRE) 34 4. Autonome, Anarchisten und sonstige Sozialrevolutionäre 34-36 VI. Extremistische Gewalttaten und Delikte 37-41 1. Gesetzesverletzungen mit linksextremistischem Hintergrund 37-38 2. Gesetzesverletzungen mit rechtsextremistischem Hintergrund 38-40 3. Zahlenspiegel 41 VII. Extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen von Ausländern 42 K VIII. Spionage/Sabotageabwehr, Vergangenheitsbewältigung 43-48 1. SpionageVSabotageabwehr 43 4


1.1 Allgemeiner Überblick 43 1.2 Nachrichtendienste der ehemaligen DDR - Vergangenheitsbewältigung 43-44 1.3 Insiderkomitee 44-45 1.4 Nachrichtendienste der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) 45 1.5 Nachrichtendienste des ehemaligen Warschauer Paktes 45-46 1.6 Nachrichtendienste des Nahen und Mittleren Ostens 46 2. Personeller und materieller Geheimschutz 47 3. Geheimschutz in der Wirtschaft 47-48 IX. Verfassungsschutz durch Aufklärung 49-53 1. Aufklärungskampagne FAIRSTANDNIS - Menschenwürde achten - Gegen Fremdenhaß 49 1.1. Versand von Infomaterial 49-50 1.2. Herausragende Einzelaktionen 50 2. Verwirklichung des Konzeptes der Thüringer Landesregierung zur Bekämpfung fremdenfeindlicher Gewalt in Thüringen 50-51 2.1. Vorträge 51 2.2. Ausstellungen 51 2.3. Informationsmaterial 51-52 2.4. Veröffentlichungen 52 2.5. Verfassungsschutzbericht Thüringen 1992 53 2.6. Kontaktpartner 53 X. Bundesweit tätige Organisationen 54-57 A. Übersicht über erwähnenswerte rechtsextremistische Organisationen (^ 54-55 1. Neonazistische Gruppen 54 2. Rechtsextremistische Parteien 54-55 3. Sonstige rechtsextremistische Gruppen 55 4. Jugendund Studentenorganisationen 55 5


B. Übersicht über die wichtigsten linksextremistischen und linksextremistisch beeinflußten Organisationen 55-58 1. Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten 55-57 2. Anarchisten und sonstige Sozialrevolutionäre 58 XI. Anhang: Gesetzestexte 59-92 1. Einschlägige Artikel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Auszüge) 59 1.1. Grundrechte 59-62 1.2. Der Bund und die Länder 62 2. Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG - 63-67 3. Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz (Auszug) 68-77 4. Thüringer Verfassungsschutzgesetz 77-92 / Bei der Darstellung der einzelnen Gruppierungen bedeuten die Gliederungspunkte: A) I d e o l o g i e B) O r g a n i s a t i o n C) A k t i v i t ä t e n i n Thüringen 6


inksextremistischen VORWORT 5ten Organisationen 55--58 e revolutionäre Die Landesregierung legt nunmehr ihren zweiten Verfassungsschutz55--57 bericht vor. Damit soll die Öffentlichkeit über extremistische BeIrevolutionäre 58 strebungen, nachrichtendienstliche Aktivitäten fremder Mächte sowie über fortwirkende Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungsund 59--92 Abwehrdienste der ehemaligen DDR informiert und auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden, die von den Gegnern der Verfassung ausjesetzes gehen. land (Auszüge) 59 59--62 Sowohl im Vergleich mit anderen Bundesländern als auch gegenüber dem 62 Vorjahr hat Thüringen im Jahre 1993 erfreulicherweise nur wenige politisch motivierte und fremdenfeindliche Gewalttaten zu verzeichnen. Im : - BVerfSchG - 63--67 Berichtszeitraum wurden 31 fremdenfeindliche Gewalttaten gegenüber 73 im Jahre 1992 festgestellt. Die Linksextremisten begingen 1993 nur 22 ;tz (Auszug) 68--77 Gewalttaten gegenüber 32 im Jahre 1992. Gleichwohl ist das von extremistischen Gewalttätern ausgehende Gefahrenpotential besorgnissetz 77--92 erregend. Dabei haben die gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Rechtsund Linksextremisten eine neue Dimension erreicht. Im Bereich des Linksextremismus treten die Autonomen bei den gewalttätigen Auseinandersetzungen von Rechtsund Linksextremisten besonders hervor. In unserem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat ist der Verfassungsschutz das Frühwarnsystem, das auf drohende Gefahren hinweist. Die Verteidigung unseres freiheitlichen Rechtsstaates ist aber nicht nur en Gruppierungen bedeuten d e Aufgabe der staatlichen Institutionen, sondern Sache aller Bürger. Der beste Verfassungsschutz ist die Information über Motive und Ziele des politischen Extremismus. Mit dem "Verfassungschutz durch Aufklärung" / - wird die Öffentlichkeit über die Ziele und das Wesen von Extremisten und ringen anderen Verfassungsfeinden informiert. Der Bedeutung dieser Aufgabe hat das Thüringer Innenministerium Rechnung getragen, indem es ein Referat geschaffen hat, das sich der geistig-politischen Auseinandersetzung mit dem Extremismus widmet. Auch der Vefessungsschutzbericht soll zum Verfassungsschutz durch Aufklärung einen Beitrag leisten. Franz Schuster Thüringer Innenminister 7


VERFASSUNGSSCHUTZ IST BURGERSCHUTZ Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) ist für jeden Bürger erreichbar: Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz Postfach 796 99015 Erfurt Telefon: 03 61/5 66 87 60


I. Verfassungsschutz ist Bürgerschutz fassungsschutz (TLfV) ist für jeden Der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist ein wesentliches Anliegen unserer Demokratie. Unter der freiheitlich demokratischen Grundordnung ist eine Ordnung zu verstehen, die auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes und unter Ausschluß von Gewalt und Willkürherrschaft eine Reihe von grundlegenden Prinzipien gewährleistet. Dazu gehören vor allem - die Achtung der Menschenrechte - die Volkssouveränität - die Verantwortlichkeit der Regierung - die Unabhängigkeit der Gerichte - das Mehrparteienprinzip - die Chancengleichheit für alle politischen Parteien - die Gewaltenteilung zwischen erstens den gesetzgebenden Parlamenten, zweitens den ausführenden Regierungen und Verwaltungen und drittens den kontrollierenden Gerichten. Die Verfassungsschutzgesetze des Bundes und der Länder geben den Verfassungsschutzbehörden den Auftrag, solche Bestrebungen zu beobachten, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Grundlegende Aufgabe des Verfassungsschutzes ist somit, die zuständigen Behörden rechtzeitig über Gefahren zu informieren. Damit sollen Politik, Justiz und Polizei in die Lage versetzt werden, verfassungsfeindlichen Kräften frühzeitig und angemessen entgegenzutreten. Die Schöpfer des Grundgesetzes haben aus der Entwicklung und dem Ende der Weimarer Republik Konsequenzen gezogen. Wie die Väter der Weimarer Reichsverfassung wollten sie einen freiheitlichen toleranten Staat, diesmal aber mit der Maßgabe, daß die Freiheit nicht zur Beseitigung der freiheitlichen Verfassungsordnung mißbraucht werden darf. Der Wille zum Erhalt der freiheitlichen Grundordnung drückt sich im Prinzip der wehrhaften Demokratie aus. ^ Dieses bedeutet im einzelnen: - Abwehrbereitschaft: Der Staat verteidigt sich gegen Angriffe auf seine tragenden Prinzipien.


- Wertgebundenheit: Der Rechtsstaat bekennt sich zu seinen Grundlagen, die nicht zur Disposition gestellt werden. - Vorverlagerung des Verfassungsschutzes: Der demokratische Rechtsstaat handelt nicht erst dann, wenn die Feinde der Verfassung gegen gesetzliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen, sondern beugt vor. Somit ist es insgesamt Aufgabe des Verfassungsschutzes, durch eine systematische Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen Voraussetzungen für die geistig-politische Auseinandersetzung, für Strafverfolgungsmaßnahmen und im schärfsten Falle für Parteienverbote zu schaffen. Dem Schutz der Verfassung dienen aber auch eine Reihe anderer Institutionen: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über das Verbot verfassungswidriger Parteien oder die Verwirkung von Grundrechten. Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgerichte verfolgen Straftaten, die sich gegen den Bestand des Staates richten. Das Thüringer Verfassungsschutzgesetz regelt, daß dem Landesamt für Verfassungsschutz weder polizeiliche Befugnisse noch Weisungsbefugnisse gegenüber der Polizei zustehen (sog. Trennungsgebot). Dadurch wird der Verfassungsschutz auf die Aufklärung des Vorfeldes von Straftaten beschränkt. Er trägt dazu bei, daß geplante Straftaten verhindert oder begrenzt werden können. Außer Frage steht jedoch, daß im Bereich der Staatsschutzkriminalität eine Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskriminalamt bzw. den Landeskriminalämtern und den Verfassungsschutzbehörden erforderlich ist, um durch ein abgestimmtes Vorgehen der beteiligten Behörden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landesübzuwehren. In diesem Vorfeldbereich berühren sich die Tätigkeitsfelder von Verfassungsschutz und Kriminalpolizei. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten ist in SS 14 Thüringer Verfassungsschutzgesetz (ThürVSG) geregelt. 10


Aufgabe, Tätigkeit und Kontrolle des Thüringer :u seinen Grundlagen, die nicht zur DisLandesamtes für Verfassungsschutz iungsschutzes: 1. Aufgaben: at handelt nicht erst dann, wenn die n gesetzliche oder strafrechtliche BeMit dem Thüringer Verfassungsschutzgesetz (ThürVSG) vom 29. Oktober rn beugt vor. 1991 wurden die Aufgaben des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz (TLfV) gesetzlich festgelegt. Das Thüringer Landesamt für Verfas- * des Verfassungsschutzes, durch eine sungsschutz ist eine dem Innenministerium nachgeordnete, obere Lani/erfassungsfeindlicher Bestrebungen desbehörde. Der SS 2 des ThürVSG regelt den Aufgabenumfang des ig-politische Auseinandersetzung, für Landesamtes. Danach beobachtet der Verfassungsschutz: I im schärfsten Falle für Parteienverbote (1) Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines ienen aber auch eine Reihe anderer Landes gerichtet sind; (2) geheimdienstliche oder sicherheitsgefährdende Tätigkeiten für eine itscheidet über das Verbot verfassungsfremde Macht; irwirkung von Grundrechten. Polizei, :hte verfolgen Straftaten, die sich gegen (3) Bestrebungen, die durch Gewaltanwendung oder entsprechende Vorbereitungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden; ;gesetz regelt, daß dem Landesamt für zeiliche Befugnisse noch Weisungs(4) frühere, fortwirkende unbekannte Strukturen und Tätigkeiten der zustehen (sog. Trennungsgebot). Aufklärungsund Abwehrdienste der ehemaligen DDR, soweit sie in :hutz auf die Aufklärung des Vorfeldes Thüringen festgestellt werden können. 3t dazu bei, daß geplante Straftaten verjnnen. Das Landesamt wird tätig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte über solche Bestrebungen und Tätigkeiten vorliegen, indem es Informationen, sachim Bereich der Staatsschutzkriminalität und personenbezogene Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen sammelt 1 dem Bundeskriminalamt bzw. den und auswertet. verfassungsschutzbehörden erforderlich ?s Vorgehen der beteiligten Behörden Außerdem wirkt das Landesamt für Verfassungsschutz auf Ersuchen mit: lokratische Grundordnung, den Bestand der eines Landes abzuwehren. In diesem (1) bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen in*Wahrnehmung ; Tätigkeitsfelder von Verfassungsschutz ihrer Tätigkeit geheimhaltungsbedürftige Tatsachen und Erkenntnisse anvertraut werden; olizei und Verfassungsschutz hinsichtlich :ogener Daten ist in SS 14 Thüringer (2) bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die in sicherheitsiG) geregelt. empfindlichen Bereichen tätig sind oder beschäftigt werden sollen; 11


(3) bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen gegen Kenntnisnahme durch Unbefugte. Die Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz sind Beamte und Angestellte, die die Laufbahnvoraussetzungen der öffentlichen Verwaltung erfüllen müssen; alle Bediensteten des Verfassungsschutzes werden zudem einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Hierdurch soll unter anderem ausgeschlossen werden, daß Personen beim Landesamt beschäftigt werden, die nach SS 3 ThürVSG nicht als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes tätig sein dürfen, nämlich - ehemalige hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) bzw. des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS), - ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter der SED, - Offiziere der ehemaligen bewaffneten Organe der DDR. 2. Tätigkeit Das Landesamt für Verfassungsschutz gewinnt seine Erkenntnisse zunächst durch das Sammeln von Informationen aus offenen, jedermann zugänglichen Quellen wie Zeitungen und Zeitschriften, Satzungen und Programmen, Plakaten, öffentlichen Äußerungen und Pressemitteilungen. Die Sammlung und Bewertung dieser offenen Quellen macht den größten Teil der Informationen des Verfassungsschutzes aus. Da Extremisten, Spione und Terroristen sich jedoch konspirativ verhalten, müssen auch andere Mittel der Informationsgewinnung angewendet werden. Das Thüringer Verfassungsschutzgesetz gestattet hierfür den Gebrauch nachrichtendienstlicher Mittel. Dazu gehören unter anderem Observationen (Überwachungen), geheime Bildund Tonaufzeichnungen und der Einsatz von Vertrauensleuten. Bei besonders schwerwiegenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes ist dem Verfassungsschutz das Öffnen von Briefen oder Abhören von Telefongesprächen gestattet. Eine solche Maßnahme kann vom Landesamt für Verfassungsschutz aber 12


ßnahmen zum Schutz von im öffentnicht nach Belieben vorgenommen werden. Vielmehr wird sie auf Antrag :ungsbedürftigen Tatsachen gegen des Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz vom Innenjte. minister angeordnet. Zuvor hat eine Kommission des Thüringer Landtages (sog. G-10-Kommission) über die Zulässigkeit einer solchen Maßnahme ür Verfassungsschutz sind Beamte und zu entscheiden. Dieses Verfahren ist im Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz iraussetzungen der öffentlichen Ver(G 10) sowie im Landesgesetz zur Ausführung des G 10 (AG G 10, siehe äediensteten des Verfassungsschutzes Anhang) geregelt. berprüfung unterzogen. Hierdurch soll erden, daß Personen beim Landesamt ThürVSG nicht als Mitarbeiter des Ver3. Kontrolle i, nämlich Der Thüringer Verfassungsschutz unterliegt vielfachen Kontrollen. er inoffizielle Mitarbeiter des MinisS) bzw. des Amtes für Nationale SicherDie parlamentarische Kontrolle kommt durch die Berichtspflicht der Regierung gegenüber dem Landtag sowie durch parlamentarische Anfragen zum Ausdruck. rbeiter der SED, Nach SS 18 ThürVSG hat der Innenminister der Parlamentarischen Kontrolliffneten Organe der DDR. kommission (PKK) des Thüringer Landtages mindestens viermal im Jahr über die allgemeine Tätigkeit des Verfassungsschutzes und über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung zu berichten. Die bereits erwähnte G-10-Kommission prüft die Zulässigkeit von G-10isschutz gewinnt seine Erkenntnisse Anordnungen des Innenministers. Informationen aus offenen, jedermann gen und Zeitschriften, Satzungen und Der Innenminister übt die Dienstund Fachaufsicht über das Landesamt ;n Äußerungen und Pressemitteilungen. für Verfassungsschutz aus. Die weitere Kontrolle über das Einhalten der !ser offenen Quellen macht den größten datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt durch den Landes- : assungsschutzes aus. Da Extremisten, beauftragten für Datenschutz, die Kontrolle über die Verwaltung der ch konspirativ verhalten, müssen auch Finanzmittel durch den Landesrechnungshof. vinnung angewendet werden. Jeder Bürger kann Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten :gesetz gestattet hierfür den Gebrauch Daten verlangen, soweit er ein besonderes Interesse darlegen kann. Die azu gehören unter anderem ObservaAuskunft unterbleibt jedoch, wenn Sicherheitsbelange dies erfordern e Bildund Tonaufzeichnungen und der oder die Aufgabenerfüllung dadurch gefährdet würde. besonders schwerwiegenden Gefahren i Grundordnung oder die Sicherheit des ein Verfassungsschutz das Öffnen von ngesprächen gestattet. i Landesamt für Verfassungsschutz aber 13 .'<


4. Organisation Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz ist in 4 Abteilungen gegliedert, die folgende Aufgaben wahrnehmen: Abteilung 1 Zentralabteilung für Personalangelegenheiten, Haushalt, Organisation, rechtliche Grundsatzfragen, G-10-Angelegenheiten und Informationstechnik Abteilung 2 Nachrichtenbeschaffung (Observation, Ermittlung, VM-Führung) Abteilung 3 Auswertung Abteilung 4 Spionage-/Sabotageabwehr, Vergangenheitsbewältigung und Geheimschutz 5. Personal: Von 40 Mitarbeitern am Ende des Jahres 1992 ist der Personalbestand im Jahre 1993 auf 68 angestiegen. Nach abgeschlossenem Aufbau sollen 120 Mitarbeiter im Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz tätig sein. Im Jahre 1993 wurden vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz in das von allen Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern gemeinsam betriebene und genutzte nachrichtendienstliche Informationssystem ("NADIS") 10.614 Einspeicherungen vorgenommen; außerdem erfolgten 692 Registrierungen zu Sicherheitsüberprüfungen. 14


III. Rechtsextremismus erfassungsschutz ist in 4 Abteilungen n wahrnehmen: 1. Definition abteilung für Personalangelegenheiten, Der Rechtsextremismus verfügt im Unterschied zum Marxismus- I alt, Organisation, rechtliche GrundsatzLeninismus über kein geschlossenes Lehrgebäude. G-10-Angelegenheiten und Informachnik Die rechtsextremistischen Denkmuster setzen sich aus Teilstücken verschiedener ideologischer Bereiche zusammen. An Stelle einer geschlossechtenbeschaffung (Observation, Ernen Theorie steht oft das "Führerprinzip". Rechtsextremistische Politik ist ig, VM-Führung) weitgehend abhängig vom Willen und den Fähigkeiten der Führungspersonen. Deren politische Grundanschauungen bestimmen die Zielund Schwerpunktsetzung der politischen Themen. irtung ige-/Sabotageabwehr, VergangenheitsDie Grundelemente des Rechtsextremismus sind Nationalismus, Vertigung und Geheimschutz absolutierung des Staates und völkische Ideologie, in verschärfter Form als Rassenideologie. Somit lassen sich rechtsextremistische Anschauungen oder Handlungen im wesentlichen durch folgende Merkmale bestimmen: s Jahres 1992 ist der Personalbestand im Nach abgeschlossenem Aufbau sollen - Verharmlosung oder Leugnung der Verbrechen der nationalsozialistiidesamt für Verfassungsschutz tätig sein. schen Gewaltherrschaft; iringer Landesamt für Verfassungsschutz - übersteigerter, oft aggressiver Nationalismus; :hutzbehörden von Bund und Ländern genutzte nachrichtendienstliche Infor- - Rassismus, verbunden mit der Warnung vor "Rassenmischung" und 614 Einspeicherungen vorgenommen; damit häufig einhergehendem Antisemitismus; ierungen zu Sicherheitsüberprüfungen. - völkischer Kollektivismus, d.h. Überbewertung der Interessen der sogenannten "Volksgemeinschaft" zu Lasten der Rechte und Interessen des Einzelnen; - Ablehnung des Gleichheitsprinzips für alle Menschen; K - Uberbetonung soldatischer Verhaltensmuster; - übersteigertes Selbstbewußtsein, verbunden mit der Neigung, Andersdenkende zu verleumden und verächtlich zu machen. 15


Nicht immer treffen diese Merkmale vollständig auf alle rechtsextremistischen Organisationen zu. Mitunter herrschen nur Teilaspekte vor; auch die Mittel des Kampfes gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind unterschiedlich. 2. Erscheinungsformen des Rechtsextremismus in Deutschland Bei den Organisationen und Parteien des Rechtsextremismus sind zwei große Gruppen zu unterscheiden: (1) die Neonationalsozialisten (Neonazis) und (2) die sonstigen rechtsextremistischen Parteien. Die Neonationalsozialisten streben einen autoritären und rassistisch geprägten Führerstaat an. Dabei dient den meisten das Dritte Reich als Leitbild. Bei den übrigen rechtsextremistischen Gruppierungen spielen die Nationalfreiheitlichen die größte Rolle. Sie berufen sich ideologisch nicht auf den Nationalsozialismus. Sie distanzieren sich aber auch nicht von ihm. Häufig jedoch werden dessen Verbrechen bestritten oder relativiert. Typisch für nationaldemokratische Politik ist ein Staatsziel, das völkischkollektivistische Ziele in den Vordergrund stellt. Die vehement vorgetragenen populistischen Argumente richten sich gegen eine vermeintliche Überfremdung des deutschen Volkes und vermitteln subtil Antisemitismus. 3. Neonationalsozialisten - Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) Gegründet: 1979 Mitglieder bundesweit: 430 *, Vorsitzender: Friedhelm BUSSE Publikation: Neue Nation ideologischer Standort: neonationalsozialistisch Mitglieder Thüringen: vereinzelte Anhänger sind bekannt 16


nale vollständig auf alle rechtsextremistiDie FAP propagiert einen völkischen Sozialismus. Sie will Beschränkungen ter herrschen nur Teilaspekte vor; auch von Zinsgewinnen und fordert "Gemeinsinn statt Klassenkampf und die freiheitliche demokratische GrundAusbeutung". "Gemeinschaftsschädlinge" seien nötigenfalls zu enteignen. Außerdem richtet sich ihre Weltanschauung vor allem gegen Asylbewerber, Ausländer und als "Chaoten" bezeichnete politische Gegner. echtsextremismus in Deutschland Ein ursprünglich für Wernigerode/Harz geplanter Sonderparteitag der FAP wurde am 10. 07. 1993 in Reifenstein/Landkreis Worbis durchgeführt. In rteien des Rechtsextremismus sind zwei dem dafür angemieteten Hotel nahmen ca. 200 Personen am Parteitag n: teil. Die am Veranstaltungsort eingesetzten Polizeibeamten wurden vom FAP-Vorsitzenden BUSSE mit den Worten beschimpft: "Seid froh, daß ich eonazis) und '33 nicht dabei gewesen bin. Wenn ich da ein Maschinengewehr gehabt hätte, hätte ich Leute wie euch aus der Uniform geschossen!" Mehrere :ischen Parteien. Teilnehmer entboten dabei den sogenannten "Deutschen Gruß". >en einen autoritären und rassistisch gedient den meisten das Dritte Reich als - Deutsch Nationale Partei (DNP) A) Die DNP ist nur in Thüringen vertreten. Deren Gründer und Vornistischen Gruppierungen spielen die sitzender, Thomas DIENEL, war von 1979 bis 1989 Mitglied der SED, 5 Rolle. Sie berufen sich ideologisch nicht außerdem FDJ-Sekretär und Mitglied des Stadtausschusses (Rat der Stadt) ie distanzieren sich aber auch nicht von Weimar. Anfang 1990 bekleidete er die Funktion eines Geschäftsführers sen Verbrechen bestritten oder relativiert. der "Deutschen Sexliga" in Weimar. Er war sodann Geschäftsführer und :he Politik ist ein Staatsziel, das völkischab August 1991 Landesvorsitzender der NPD. Im November 1991 wurde irdergrund stellt. Die vehement vorgetraer wegen seiner neonationalsozialistischen Kontakte von diesem Amt susite richten sich gegen eine vermeintliche pendiert und trat Ende Januar 1992 aus der NPD aus. Volkes und vermitteln subtil AntisemitisBei seinen öffentlichen Auftritten bekannte er sich zum Antisemitismus und zur Ausländerfeindlichkeit. 1993 wurde er unter anderem wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu einer Freiheitsstrafe von beiterpartei (FAP) 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt. DIENEL wird sich zudem noch wegen ca. 10 Betrugsdelikten gerichtlich verantworten müssen. 1979 430 B) Die Gruppierung wies zuletzt rund 50 Mitglieder auf. ^ Friedhelm BUSSE Neue Nation C) Die DNP ist nach Dieneis Inhaftierung und Verurteilung nicht mehr in neonationalsozialistisch der Öffentlichkeit in Erscheinung getreten. Auch hierdurch wird einvereinzelte Anhänger sind drucksvoll belegt, wie stark rechtsextremistische Organisationen in ihrer bekannt Außenwirksamkeit von ihren "Führer"-Figuren abhängig sind. 17


- Nationale Liste (NL) Der Hamburger Neonazi Christian WORCH (Vorsitzender der Nationalen Liste) war wesentlich bei dem Versuch beteiligt, am 14. August zum dritten Male einen Gedenkmarsch zum Todestag von Rudolf Heß zu veranstalten. Die Veranstaltung fand jedoch nicht wie geplant in Thüringen, sondern in Fulda statt. An dem Aufzug beteiligten sich ca. 500 Personen. 4. Rechtsextremistische Parteien 4.1 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Gegründet: 1964 Sitz: Stuttgart Mitgliederzahl bundesweit: 5000 Publikation: Deutsche Stimme Mitglieder Thüringen: rund 60 Bundesvorsitzender: Günter DECKERT Landesvorsitzender Thüringen: Frank GOLKOWSKI A) Die politischen Leitvorstellungen der NPD sind völkisch-kollektivistisch. Sie will eine Volksgemeinschaft, in der Gemeinschaftsinteressen den Vorrang vor den individuellen Freiheitsrechten haben. Ihre fremdenfeindlich bestimmte Agitation ist besonders auffällig. B) Der in den alten Bundesländern zu verzeichnende Mitgliederschwund ist auch in Thüringen zu konstatieren. Die Jugendorganisation der NPD "Junge Nationaldemokraten" (JN), ist organisatorisch in Thüringen bisher nicht bekannt geworden. Lediglich vereinzelte Mitglieder sind bekannt. C) Die in Thüringen durchgeführten Veranstaltungen verliefen, soweit es sich um geschlossene Veranstaltungen handelte, weitgehend störungsfrei. K Öffentliche Veranstaltungen wurden wegen zu erwartender Störungen durch gewalttätige linksextremistische Gruppen und wegen zu erwartender verfassungsfeindlicher Äußerungen von Kundgebungsteilnehmern sämtlich verboten. Die von der NPD eingelegten Rechtsmittel wurden durch die Thüringer Verwaltungsgerichte zurückgewiesen. 18


Veranstaltungen und Aktivitäten der NPD in Thüringen: hristian WORCH (Vorsitzender der - Am 0 9 . 0 1 . 1 9 9 3 plante die "Bundesaktion der Jungen Nationaltlich bei dem Versuch beteiligt, am demokraten" (JN) eine Kundgebung und Demonstration mit einem ;inen Gedenkmarsch zum Todestag von Infostand in Gotha. Die Kundgebung wurde verboten; daraufhin verie Veranstaltung fand jedoch nicht wie teilten lediglich 2 Personen Flugblätter der NPD-Thüringen in der n Fulda statt. An dem Aufzug beteiligten Innenstadt. - 4. Landesparteitag der NPD am 0 1 . 05. 1993 in Holzhausen (Kreis Arnstadt) Der Parteitag verlief weitgehend störungsfrei. Wegen vorherzusehender Störungen durch Linksextremisten war die Vereien anstaltung von einem großen Polizeiaufgebot begleitet. Es wurden 11 'artei Deutschlands (NPD) Störer festgenommen. Ein für den Abend geplanter "Kameradschaftsabend" mit dem rechten Liedermacher Frank RENNICKE wurde verboten. 1964 Stuttgart 5000 - Am 30. 10. 1993 fand ein außerordentlicher Landesparteitag des Deutsche Stimme Landesverbandes Thüringen in Luisenthal statt. Am Parteitag nahmen rund 60 ca. 20 Personen teil. Es kam zu keinen Störungen. Günter DECKERT Frank GOLKOWSKI 4.2 Deutsche Volksunion (DVU) igen der NPD sind völkisch-kollektivistisch. aft, in der Gemeinschaftsinteressen den Gegründet: 1987 : reiheitsrechten haben. Ihre fremdenfeindSitz: München sonders auffällig. Bundesvorsitzender: Dr. Gerhard FREY Gründung in Thüringen: am 15. 06. 1991 dem zu verzeichnende Mitgliederschwund Mitglieder bundesweit: ca. 26 000 tatieren. Die Jugendorganisation der NPD Landesvorsitzender Thüringen: Gerhard KON RAD (Arnstadt) (JN), ist organisatorisch in Thüringen Mitglieder Landesverband: unter 100 (Dr. FREY gibt n. Lediglich vereinzelte Mitglieder sind beThüringen höhere Zahlen an) A) Die DVU steuert mit simplen Parolen einen ausländerfeindlichen Kurs, ihrten Veranstaltungen verliefen, soweit es bei dem Verbrechen des Nationalsozialismus heruntergespielt und demoItungen handelte, weitgehend störungsfrei. kratische Politik diffamiert wird. Die Einflußnahme der Partei auf die öffentliche Meinung vollzieht sich im wesentlichen durch dfce von Dr. FREY wurden wegen zu erwartender Störungen herausgegebenen Zeitungen "Deutsche Nationalzeitung" und "Deutsche nistische Gruppen und wegen zu erwartenWochenzeitung". üßerungen von Kundgebungsteilnehmern der NPD eingelegten Rechtsmittel wurden B) Die DVU ist mit ihren etwa 26 000 Mitgliedern, davon ca..2600 in den ngsgerichte zurückgewiesen. neuen Bundesländern, die mitgliederstärkste rechtsextremistische Orga19


nisation in der Bundesrepublik. Selbst für extremistische Parteien auffallend wird die DVU stark zentralistisch geführt. Regionale Untergliederungen dürfen keine eigenen, von der Zentrale nicht genehmigten Aktivitäten entfalten. Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt in der Münchner Zentrale, an die auch sämtliche Mitgliederbeiträge, Spenden und sonstige Einnahmen abzuführen sind. Durch die zentrale Steuerung ist die DVU in sich stabil, da innerparteiliche Opposition sofort rigoros unterdrückt werden kann. Der Landesverband der DVU Thüringen konnte folgende Kreisverbände errichten: Altenburg, Arnstadt-Ilmenau, Saalfeld und Weimar. C) Die DVU vermeidet in der Regel Aktivitäten mit Außenwirkung, so daß das Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb der Organisation wenig ausgeprägt und die Identifikation der Mitgliedermasse mit der Partei gering ist. Veranstaltungen waren insbesondere der am 20. 03. 1993 durchgeführte Landesparteitag in Erfurt-Bischleben mit ca. 60 Personen. Da entgegen der Ankündigung des Landesvorsitzenden mit Flugblättern zur Veranstaltung eingeladen wurde, wurde sie bekannt und es kam zu gewalttätigen Störungen durch Linksextremisten. Hierbei wurden u.a. Reifen an Omnibussen zerstochen sowie die PKWs des Landesund des Bundesvorsitzenden beschädigt. Die öffentliche Gründungsversammlung am 06. 03. 1993 des Kreisverbands Altenburg verlief hingegen störungsfrei. 4.3 Deutsche Liga für Volk und Heimat (DLVH) Gegründet: 03. 10. 1991 Bundesvorsitzender: Harald NEUBAUER Mitglieder bundesweit: ca. 900 A) Die DLVH versteht sich selbst als "Sammlungspartei" des rechten Lagers. Sie versucht, die "Zersplitterung der rechten Kräfte" zu überwinden und strebt, bislang ohne erkennbaren Erfolg, unverändert eine Zusammenarbeit mit anderen "rechten" Parteien an. B) Eine Organisationsstruktur und Mitglieder in Thüringen konnten bisher nicht festgestellt werden. Informationen über eine beabsichtigte 20


ielbst für extremistische Parteien auffalGründung eines Landesverbandes Thüringen am 19. 06. 1993 in Gotha ltralistisch geführt. Regionale Unterkonnten nicht bestätigt werden. en, von der Zentrale nicht genehmigten ahme neuer Mitglieder erfolgt in der Hingegen wurde die Konstituierung eines "Sprecherrates" für Hessen i sämtliche Mitgliederbeiträge, Spenden und Thüringen bekannt. hren sind. Durch die zentrale Steuerung nerparteiliche Opposition sofort rigoros C) Darüber hinausgehende Aktivitäten fanden nicht statt. lüringen konnte folgende Kreisverbände 5. Jugendund Studentengruppen menau, Saalfeld und Weimar. - Die Wiking-Jugend (WJ) jel Aktivitäten mit Außenwirkung, so daß hl innerhalb der Organisation wenig ausGegründet: 1953 ler Mitgliedermasse mit der Partei gering Sitz: Stolberg esondere der am 20. 03. 1993 durchgeBundesführer: Wolfram Nahrath -Bischleben mit ca. 60 Personen. Da entMitglieder bundesweit: 400 ldesvorsitzenden mit Flugblättern zur Verin Thüringen: unter 30 vurde sie bekannt und es kam zu gewaltxtremisten. Hierbei wurden u.a. Reifen an A) Die nach dem Führerprinzip geleitete, einer germanisierenden Norddie PKWs des Landesund des Bundeslandideologie anhängende Wiking-Jugend ist in "Gaue" und "Horste" gegliedert. Sie ist eine der stärksten Jugendbewegungen im rechtsextremistischen Lager. Abordnungen mit Fanfaren und Trommlerzügen traten ammlung am 06. 03. 1993 des Kreisverbei Großveranstaltungen der NPD auf. en störungsfrei. Beim "Rudolf-Heß-Gedenktag' am 14. 08. 1993 in Fulda waren Mitglieder der WJ beteiligt. jnd Heimat (DLVH) B) Die WJ führt regelmäßig Lageraufenthalte (Things) mit Lagerfeuern, Vorträ03. 10. 1991 gen, Absingen von Volksliedern und - nach dem Vorbild der Hitlerjugend - Harald NEUBAUER sportliche Aktivitäten und Geländespiele durch. Diese "Things" sollen in der ca. 900 Hauptsache dazu dienen, neue Mitglieder (Jungvolk) zu gewinnen, um sie dann politisch zu indoktrinieren und zu Führungskräften zu entwickeln. ?lbst als "Sammlungspartei" des rechten C) Bei einem in der Zeit vom 11. bis 13. 06. 1993 in Saalfeld durchgeplitterung der rechten Kräfte" zu überwinführten Treffen der rechtsextremistischen Kulturund Waljanschauungsle erkennbaren Erfolg, unverändert eine gruppierungen "rechten" Parteien an. - "Deutsches Kulturwerk europäischen Geistes Österreich" - "Freundeskreis Ulrich von Hütten e.V." jnd Mitglieder in Thüringen konnten bisher - "Notgemeinschaft für Volkstum und Kultur e.V.", Informationen über eine beabsichtigte fungierten WJ-Mitglieder als Saalund Ordnungskräfte. 21


In Thüringen fanden, in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt geblieben, folgende eigene Aktivitäten der WJ statt: - 27. 12. 1992 bis 02. 01. 1993 Winterlager bei Greiz mit 64 Jugendlichen und Kindern aus dem gesamten Bundesgebiet - 09. 06. 1993 bis 11. 06. 1993 Schulungslager am Kyffhäuserdenkmal mit Teilnehmern aus Eisenberg, Erfurt, Jena und Weimar - 10. 12. 1993 bis 12. 12. 1993 Treffen der WJ mit 33 Teilnehmern in einer Jugendherberge im Kreis Eisenach - Das "traditionelle Winterlager" für Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet fand in der Zeit vom 27. 12. 1993 bis 02. 01. 1994 in einer Jugendherberge in Mutschen bei Grimma/Sachsen statt. 6. Militante Rechtsextremisten Als rechtsextremistische Gewalttäter sind vor allem Skinheads aufgetreten. A) Skinheads - oder kurz: Skins genannt - verfügen über keine Ideologie. Sie wollen ihre Identität über Abgrenzung gewinnen. Die Abgrenzung gilt gegenüber den Eltern, der Nachbarschaft, den Lehrern und anderen Gruppen aus dem Umfeld der zumeist Jugendlichen. Die Abgrenzung erfolgte bislang durch eine andere Lebensweise, andere Kleidung und Haartracht (häufig Glatze) und andere Musik. Neuerdings verzichten sie häufig auf das Tragen von Doc-MartensStiefeln, Bomberjacken, Aufnähern und den Glatzen, von denen sich ihr Name ableitet. Sie sind zunehmend bemüht, äußerlich unauffällig zu erscheinen. Dies geschieht jedoch nicht wegen i^iner veränderten Weltanschauung, sondern um sich besser dem Zugriff der Polizei entziehen zu können und vor allem, um nicht von den linksextremistischen Gegnern, meist den Autonomen, verprügelt zu werden. Lebensgefühl und Handlungsweise der Skinheads drücken sich nach wie 22


ntlichkeit weitgehend unbekannt geblievor in szenetypischem Gemeinschaftsverhalten, wie Alkoholexzessen (Szene- i der WJ statt: jargon: "Kampftrinken", "Komasaufen"), Stimulierung durch "Oi-Musik" (entstellt aus engl, "joy"-Freude), und die Lektüre der "Skinfanzines" aus. 3 Winterlager bei Greiz mit 64 Dies sind in der Szene hergestellte und zirkulierende Publikationen. Jugendlichen und Kindern aus dem gesamten Bundesgebiet Ein Teil der Skinheads verfügt über rechtsextremistisches Propagandamaterial. In diesen Fällen verwenden Skinheads oft neonazistische oder )3 Schulungslager am Kyffhäusernationalsozialistische Symbole und geben rechtsextremistische und fremdenkmal mit Teilnehmern aus denfeindliche Parolen von sich. Ein politisches Programm von Skinheads Eisenberg, Erfurt, Jena und wurde bislang nicht bekannt. Eine politische Auseinandersetzung ist desWeimar halb nur in seltenen Fällen möglich. In den meisten Fällen handelt es sich um ein sozialpolitisches und kriminologisches Problem. 33 Treffen der WJ mit 33 Teilnehmern in einer JugendherB) Eine Trennung in Skinheads, Neonazis und sonstige gewalttätige berge im Kreis Eisenach Rechtsextremisten ist mittlerweile schwierig, weil nur selten feste Gruppenstrukturen bestehen und das äußere Erscheinungsbild nicht 3er" für Teilnehmer aus dem gesamten mehr so einheitlich ist wie noch vor zwei Jahren. Bundesweit ist für das iit vom 27. 12. 1993 bis 02. 01. 1994 in Jahr 1993 von etwa 5600 militanten Rechtsextremisten auszugehen; itschen bei Grimma/Sachsen statt. davon entfallen 2600 auf die neuen Länder. In Thüringen sind 165 militante Skinheads bekannt. :en C) In Thüringen traten Skinheads vor allem in Arnstadt, Erfurt, Gera, Ilmenau, Jena, Saalfeld und Weimar in Erscheinung. täter sind vor allem Skinheads aufgetreten. Konsequente polizeiliche Maßnahmen haben mittlerweile zu einer ; genannt - verfügen über keine Ideologie, Verunsicherung der Skinheads und einem Rückgang ihrer Gewalttätigogrenzung gewinnen. Die Abgrenzung gilt keiten geführt. achbarschaft, den Lehrern und anderen r zumeist Jugendlichen. Die Abgrenzung Noch immer existieren szenetypische Skinheadbands. Sie spielen eine Art idere Lebensweise, andere Kleidung und Hard-Rock, der von der skintypischen verfremdeten "Oi-Oi-Sprache" andere Musik. beherrscht wird. Ihre Musik wird häufig über sogenannte Demokassetten in der Szene vertrieben. Trotz ihrer schlechten Qualität sind diese Tonlufig auf das Tragen von Doc-Martensträger sehr begehrt. Die deutsche Oi-Musik weist deutliche rechtsextrehern und den Glatzen, von denen sich ihr mistische Tendenzen auf. In den Liedtexten wird u.a. Haß gegen Aushmend bemüht, äußerlich unauffällig zu länder und Linke propagiert. Primitive rassistische und nationalsozialisloch nicht wegen einer veränderten Welttische Aussagen sind häufig. Die aufputschende Musik Jührt oft zu Gebesser dem Zugriff der Polizei entziehen zu walttaten im Anschluß an Skinbandkonzerte. :ht von den linksextremistischen Gegnern, gelt zu werden. veise der Skinheads drücken sich nach wie 23


Thüringer Skinbands sind: - "Brutale Haie", Erfurt - "Reichsfront /Rebellion", Erfurt - "Voll die Guten" (früher "Oithanasie"), Gera Die Erfurter Skinband "Brutale Haie" hat inzwischen ein erstes Demotape auf den Markt gebracht. Dabei hat die Band mit 20 Titeln ein überdurchschnittliches Angebot aufgelegt. Anfang 1993 brachte die Band bei Skul-Records die CD "Doitschtum" mit 13 Titeln heraus. Die Skinband "Brutale Haie" trifft sich regelmäßig im Erfurter Raum. Die Staatsanwaltschaft Erfurt leitete gegen diese Bandmitglieder ein Verfahren wegen des dringenden Verdachts neonazistischer Propagandadelikte ein und ließ am 30. 06. 1993 Durchsuchungsmaßnahmen durchführen, wobei umfangreiches rechtsextremistisches Propagandamaterial, Schreckschußwaffen mit Munition, Würgehölzer, Wurfsterne, Schlagstöcke und Butterflymesser beschlagnahmt wurden. Auch gegen die früheren Skinheadbands "Reichsfront" und "Weiße Jungs" wird seit dem Juli 1993 strafrechtlich ermittelt. 24


IV. SONDERTHEMA Die Republikaner (REP) Gegründet: 26. 11. 1983 in München Haie" hat inzwischen ein erstes Demotape Sitz: München Dei hat die Band mit 20 Titeln ein überBundesvorsitzender: Franz SCHÖNHUBER fgelegt. Anfang 1993 brachte die Band bei Mitglieder bundesweit: ca. 23 000 itum" mit 13 Titeln heraus. Die Skinband Publikation: Der Republikaner elmäßig im Erfurter Raum. Die StaatsanLandesvorsitzender Thüringen: Götz RUDLOFF (Eisenach) diese Bandmitglieder ein Verfahren wegen Mitglieder Thüringen: rund 600 nazistischer Propagandadelikte ein und ließ jngsmaßnahmen durchführen, wobei umA) Obwohl die Führung der Partei "Die Republikaner" angeordnet hatte, ches Propagandamaterial, Schreckschußdaß sich ihre Mitglieder in Äußerungen über kritische politische Fragen ölzer, Wurfsterne, Schlagstöcke und Butterzurückzuhalten hätten, zeigten sich in der Partei deutlich Anhaltspunkte nden. Auch gegen die früheren Skinheadfür den Verdacht rechtsextremistischer Bestrebungen. Hierzu zählt ihre eiße Jungs" wird seit dem Juli 1993 strafübersteigerte Agitation sowie ihre nationalistische und betont feindselige Haltung gegen den Aufenthalt von Ausländern, insbesondere Asylbewerbern, in Deutschland. Sie sieht den Asylmißbrauch, Defizite bei der inneren Sicherheit und eine "völlige geistige Verwahrlosung weiter Teile der deutschen Jugend" als "drei Hauptprobleme" in Deutschland an. B) Dem Landesverband nachgeordnet sind der Bezirksverband Thüringen Nord mit Sitz in Sondershausen sowie 14 Ortsbzw. Kreisverbände. Bei der Landesmitgliederversammlung mit Neuwahl des Landesvorstandes am 06. 11. 1993 in Bodelwitz/Landkreis Pößneck vertrat der an diesem Tage gewählte Landesvorsitzende die Ansicht, der Landesverband Thüringen befinde sich in einem desolaten Zustand, der einen Neuanfang dringend erforderlich mache. C) Die Republikaner traten in Thüringen mit Aktivitäten nach außen kaum in Erscheinung. Veranstaltungen wurden meist parteiintern und ohne Außenwirkungen von den Kreisverbänden durchgeführt. K Die von den Republikanern in Thüringen verbreiteten und bekannt gewordenen Publikationen oder Flugschriften stammten aus anderen Landesverbänden oder der Bundesgeschäftsstelle der Partei, d.h., landesspezifische, eigenständige politische Aussagen der Republikaner in Thüringen lagen nicht vor. 25


- Am 13. 03. 1993 führte der Kreisverband Eisenach eine öffentliche Mitgliederversammlung durch. Vor dem Veranstaltungslokal kam es zu massiven Störungen durch ca. 60 Angehörige der autonomen Szene. Diese blockierten den Eingang zur Gaststätte und führten Transparente mit der Aufschrift "Kein Fußbreit den Faschisten" mit sich. Teilnehmer der REP-Veranstaltung wurden am Betreten der Gaststätte gehindert und beschimpft. Einschreitende Polizeikräfte wurden beleidigt und mit Steinen beworfen. Die übrigen Veranstaltungen wurden nicht gestört. Als weitere Veranstaltungen wurden bekannt: - 24.03.1993 Info-Stand in Nordhausen - 06.11.1993 Mitgliedervollversammlung in Bodelwitz mit 120 Teilnehmern. - 11. 11. 1993 Info-Stand in Eisenach. K 26


jer Kreisverband Eisenach eine öffentliche V. Linksextremismus irch. Vor dem Veranstaltungslokal kam es lurch ca. 60 Angehörige der autonomen den Eingang zur Gaststätte und führten 1. Definition schritt "Kein Fußbreit den Faschisten" mit '-Veranstaltung wurden am Betreten der Linksextremisten wollen, ebenso wie Rechtsextremisten, die Beseitigung 1 beschimpft. Einschreitende Polizeikräfte der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Entweder soll ein marxiSteinen beworfen. stisch-leninistisches Staatssystem an dessen Stelle treten, oder eine von Herrschaft freie Gesellschaft im Sinne der Anarchie errichtet werden. wurden nicht gestört. Kennzeichnend für alle Linksextremisten ist ihr Bekenntnis zur ,revoluwurden bekannt: tionären Gewalt". o-Stand in Nordhausen Taktisches Vorgehen und politische Einzelziele können durchaus differieren, jedoch ist für alle Linksextremisten die Ablehnung der freiheitlich itgliedervollversammlung in demokratischen Grundordnung und insbesondere des Mehrparteienidelwitz mit 120 Teilnehmern. prinzips kennzeichnend. fo-Stand in Eisenach. Als Folge des Zusammenbruchs der kommunistischen Staaten ist im gesamten Linksextremismus eine tiefe Identitätskrise festzustellen. Fast alle linksextremistischen Gruppierungen und Parteien sind von einem Umwälzungsprozeß erfaßt, der noch immer andauert. Festzustellen ist, daß die dogmatisch orientierten Parteien und Gruppierungen an Umfang verloren haben, hingegen die militanten anarchistischen Autonomen nach neuen Organisationsformen streben und ihren eigenen politischen Standort inhaltlich zum Teil neu zu bestimmen suchen. Eine besondere Gefahr für den Rechtsstaat geht noch immer von den Terroristen der Roten-Armee-Fraktion (RAF) und den Revolutionären Zellen (RZ) aus. 2. Terroristische Gruppierungen K Terrorismus ist die planmäßige Anwendung von Gewalt zum Erreichen politischer Ziele. Dahinter steht die Auffassung, daß das angestrebte Ziel alle Mittel rechtfertige. Im Jahr 1970 bildete sich unter Führung von Andreas BAADER und Ulrike 27


MEINHOFF die noch heute bestehende ROTE ARMEE FRAKTION - RAF -. Vier Jahre später entstanden die Revolutionären Zellen - RZ -. Als innere Gruppierung bildete sich eine Frauengrupppe namens ROTE ZORA. 1993 wurden in Thüringen keine Aktivitäten der RAF oder der RZ festgestellt. 3. Marxisten-Leninisten 3.1 Die "Kommunistische Plattform" (KPF) der "Partei des Demokratischen Sozialismus" (PDS) A) Die KPF nimmt für sich in Anspruch, das Alleinvertretungsrecht für "alle marxistisch-leninistisch orientierten Genossen" zu haben und fordert eine Zusammenarbeit dieser Genossen mit anderen "konsequenten" linken Parteien. Die KPF orientiert sich am Marxismus-Leninismus. Sie will das kommunistische Gedankengut innerhalb der PDS stärken. Nach ihrer Satzung will sie in Gewerkschaften, der Friedensbewegung, in Bürgerinitiativen und anderen politischen, sozialen und ökologischen Bewegungen mitwirken, für ein breites linkes Bündnis und Zusammenarbeit mit allen eintreten, die sich mit dem Ziel einer sozialistischen Alternative zum bestehenden "kapitalistischen" System aktiv in die politischen, sozialen und anderen Auseinandersetzungen der Gegenwart einbringen. Die KPF zeigt alle klassischen Merkmale einer kommunistischen Organisation marxistisch-leninistisch-stalinistischer Prägung. Dem zuzuordnen sind Wortwahl und Vorgehensweise in Agitation und Propaganda sowie zentralistische Vorgaben in der Programmatik. Typisch sind die Klassenkampfparolen und die altbekannte kommunistische Aktionsform, durch Bündnispolitik die mangelhafte eigene Basis zu überspielen. * Die Thüringer KPF hat am 24. 07. 1993 ein 7-Punkte-Programm mit folgendem Inhalt beschlossen: 1. Alle marxistisch-leninistisch orientierten Genossen sollen den re28


ende ROTE ARMEE FRAKTION - RAF -. formistischen Tendenzen in der Partei mit ihrer Meinung gegenübertreten. Revolutionären Zellen - RZ -. Als innere uengrupppe namens ROTE ZORA. 2. Alle marxistisch-leninistisch orientierten Genossen sind für die Zusammenarbeit mit marxistisch orientierten KPF-Mitgliedern in der Partei an Aktivitäten der RAF oder der RZ festgeder Basis sowie mit anderen konsequenten linken Parteien oder Organisationen. 3. Alle Mitglieder der Partei stellen sich aktiv der Entlarvung und Erläuterung der Erscheinungen der kapitalistischen Gesellschaft - des "Rechtsstaates" BRD. tform" (KPF) der "Partei des DemoDS) 4. Die neue Lage, die in Deutschland entstanden ist, erfordert neue Methoden der politischen Arbeit. nspruch, das Alleinvertretungsrecht für ntierten Genossen" zu haben und for5. In den Basisorganisationen sollen die Genossen vor allem die Fragen Genossen mit anderen "konsequenten" diskutieren, die helfen, den politischen Zug der PDS sichtbarer zu t sich am Marxismus-Leninismus. Sie will markieren. j t innerhalb der PDS stärken. 6. Die KPF ist orientiert auf Aktionsgemeinschaften bzw. Aktionseinheit /verkschaften, der Friedensbewegung, in mit politischen Parteien und Organisationen. politischen, sozialen und ökologischen ein breites linkes Bündnis und Zu7. Der Parteivorstand der PDS Thüringen wird über Inhalt der Beratung >n, die sich mit dem Ziel einer sozialisund Aktivität der KPF angesprochen. nden "kapitalistischen" System aktiv in leren Auseinandersetzungen der GegenDer Forderungskatalog der Thüringer KPF deckt sich mit den Zielen der KPF in anderen Landesverbänden der PDS. Sowohl über dieses 7-PunkteProgramm als auch über den Sprecherrat (siehe auch unter C) versucht yierkmale einer kommunistischen Orgadie KPF Thüringen, innerhalb der PDS deutlich an Einfluß zu gewinnen. italinistischer Prägung. Dem zuzuordnen 'eise in Agitation und Propaganda sowie Der Inhalt des 7-Punkte-Programms ist nicht thüringenspezifisch, sondern 'rogrammatik. orientiert sich inhaltlich an Vorgaben der Bundes-KPF. Dies macht deutlich, daß man die KPF Thüringen nicht losgelöst als eigenständige tarolen und die altbekannte kommunisOrganisation betrachten kann, sondern sie muß als Teil der in ganz lispolitik die mangelhafte eigene Basis zu Deutschland aktiven KPF beurteilt werden. Die KPF Thüringen muß deshalb in ihrer Bewertung auch an Ver7. 1993 ein 7-Punkte-Programm mit folöffentlichungen und Äußerungen der Bundes-KPF gemessen werden. Es muß davon ausgegangen werden, daß die KPF Thüringen zu diesen Äußerungen und Veröffentlichungen steht, da keine abweichenden orientierten Genossen sollen den reMeinungen bekannt wurden. 29


Zu diesen Veröffentlichungen zählen u.a.: - Mit einem Aufruf "Organisiert den Widerstand, sozialen Widerstand" hat sich die KPF an die PDS-Mitglieder gewandt. Darin heißt es, "die Bundesregierung" betreibe "im Auftrag des Großkapitals den Abbau sozialer Rechte; im Osten Deutschlands bereits grausame Realität", richte sich "diese Politik vor allem gegen die Interessen der Lohnabhängigen. Für "Widerstandsaktionen" seien "alle Möglichkeiten zu nutzen, einschließlich des zivilen Ungehorsams, Boykottmaßnahmen und Betriebsbesetzungen". - In einer anderen Veröffentlichung fordert die KPF erneut dazu auf, "sich gegen den Angriff des westdeutschen Kapitalismus" zu wehren. Die "Passivität" sei insbesondere zu überwinden "durch Demonstrationen und Protestveranstaltungen bis hin zur Besetzung und Blockade von Betrieben". - In einer anderen Veröffentlichung wird die Großmachtpolitik HitlerDeutschlands im Vergleich zu Bonn als politisch interessant und aufschlußreich bezeichnet. - In weiteren Veröffentlichungen wird u.a. unverhohlen zu revolutionärer Gewalt aufgerufen; es wird erklärt, daß zum kapitalistischen Deutschland militanter Antikommunismus gehöre. Die KPF geht davon aus, daß der Klassenkampf auch weiterhin das elementare Wesen der sozialen, politischen und ideologischen Auseinandersetzung bleibt. Die Aussagen der PDS zur KPF sind nicht eindeutig. Die KPF wird zumindest wohlwollend geduldet, so daß nicht ausgeschlossen werden kann, daß die KPF ein wichtiges Instrument der PDS-Politik selbst darstellt. Hierbei kann ihr sowohl die Funktion eines Auffangbeckens der stalinistischen Alt-Kader der SED zukommen als auch die Funktion der revolutionären Kernorganisation innerhalb der PDS. Beide Varianten erscheinen (auch kumulativ) denkbar im Sinne einer traditionellen leninistischen Strategie. In diesem Sinne könnte auch die Aussage des PDS-Vorsitzenden Lothar BISKY verstanden werden, der auf die Frage nach seinem Verhältnis zur KPF erklärte: "Ich bin froh, daß es die Kommunistische Plattform gibt. Sie ist, scheint mir, sehr aktiv und eine wichtige Kraft. Ich bin auch ständig im Gespräch mit ihr. Ich selber gehöre ihr nicht an. Aber 30


T zählen u.a.: daß es sie gibt, ist ungemein wichtig für die PDS. In der Programmdiskussion - so ist mein Eindruck - hat sie uns zu einer Reihe von Gelisiert den Widerstand, sozialen Widerstand" danken verholfen. Ich habe überhaupt keine Lust, mich von der DS-Mitglieder gewandt. Darin heißt es, "die Kommunistischen Plattform in irgendeiner Weise abzugrenzen." (DKP3e "im Auftrag des Großkapitals den Abbau Zentralorgan "Unsere Zeit" Nr. 3/05. 02. 93). n Deutschlands bereits grausame Realität", tik vor allem gegen die Interessen der Es bleibt weiter zu beobachten, wie sich der Einfluß der KPF innerhalb der A/iderstandsaktionen" seien "alle MöglichPDS künftig entwickeln wird. Diese Entwicklung wird auch hinsichtlich iließlich des zivilen Ungehorsams, Boykotteiner Beurteilung der Gesamtpartei zu berücksichtigen sein. sbesetzungen". B) Organisatorisch ist die KPF Bestandteil der PDS. Das Statut der PDS ?ntlichung fordert die KPF erneut dazu auf, sieht die Bildung von Plattformen vor, die die programmatische Arbeit der des westdeutschen Kapitalismus" zu wehren, Partei unterstützen. Die KPF wurde am 30. 12. 1989 als eigenständiger sondere zu überwinden "durch DemonstraZusammenschluß innerhalb der PDS gegründet. Am 11.03.1993 fand in anstaltungen bis hin zur Besetzung und Erfurt eine Diskussion mit Sarah WAGENKNECHT, PDS-Parteivorstandsmitglied und Sprecherin der Kommunistischen Plattform, statt. Aus den Teilnehmern heraus formierte sich an diesem Abend die Kommunientlichung wird die Großmachtpolitik Hitlerstische Plattform der Erfurter PDS. Sie blieb aber in der PDS fest verankert, ch zu Bonn als politisch interessant und aufwenn sie auch eigene Strukturen, eigene Publikationen und eine vor allem auf Bundesebene straffe Organisationsstruktur hat, die inzwischen in verschiedenen Bundesländern aufgebaut worden ist, so auch in lungen wird u.a. unverhohlen zu revolutionäThüringen. es wird erklärt, daß zum kapitalistischen tikommunismus gehöre. C) Vertreter der KPF aus Thüringen trafen sich am 22. 05. 1993 zu einer Beratung. Ergebnis dieser Beratung war die Gründung des Sprecherrates daß der Klassenkampf auch weiterhin das Thüringen der KPF. )zialen, politischen und ideologischen AusDie KPF wird aus Mitteln der PDS finanziert. KPF sind nicht eindeutig. Die KPF wird zuminAm 24. 07. 1993 trafen sich der Sprecherrat der KPF der PDS Thüringen t, so daß nicht ausgeschlossen werden kann, sowie Interessierte und Gäste zu einer Diskussionsrunde in der das s Instrument der PDS-Politik selbst darstellt. 7-Punkte-Programm für die weitere politische Arbeit in Thüringen be- ? Funktion eines Auffangbeckens der stalinistischlossen wurde. zukommen als auch die Funktion der revoluinnerhalb der PDS. Beide Varianten erscheinen im Sinne einer traditionellen leninistischen 3.2 Kommunistische Partei Deutschlands - KPD (Ost) cönnte auch die Aussage des PDS-Vorsitzenden werden, der auf die Frage nach seinem Gegründet: 3 1 . 0 1 . 1990 e: "Ich bin froh, daß es die Kommunistische Sitz: Berlin ;int mir, sehr aktiv und eine wichtige Kraft. Ich Bundesvorsitzender: Werner SCHLEESE ach mit ihr. Ich selber gehöre ihr nicht an. Aber Landesvorsitzender: Horst HUTHER 31


Mitglieder: Bundesweit und für Thüringen können derzeit keine Angaben gemacht werden. Publikation: "Trotz alledem" A) Die KPD will auf der Basis des wissenschaftlichen Sozialismus eine kommunistische Gesellschaft errichten. Sie betont die Verbindlichkeit des demokratischen Zentralismus. Als Zwischenschritt im Kampf für den Sozialismus will sie eine einheitliche kommunistische Partei Deutschlands. Dazu betreibt sie eine Initiative, die seit März 1993 unter der Bezeichnung "SozialistischKommunistische Aktionseinheit" auftritt; daran beteiligen sich auch Mitglieder der DKP und kleinerer kommunistischer Zusammenschlüsse sowie die PDS. Auf dem Wahlparteitag der DKP am 13./14. 11. 1993 in Gladbeck wurde beschlossen, daß im Falle einer Nichtkandidatur der DKP auf offenen Listen der PDS zu den anstehenden Wahlen 1994 auch Mitglieder der KPD plaziert werden sollen. B) Die Tätigkeit der KPD (Ost) beschränkt sich auf die fünf neuen Bundesländer und Berlin. Am 20. 04. 1993 wurde in Erfurt der KPD-Landesverband Thüringen gegründet. Vorsitzender ist Horst HUTHER. C) Im Oktober 1993 fand in Buchenwald das 3. "Antifaschistische Wochenende" statt. An diesem Treffen beteiligte sich neben DKP-Mitgliederr auch ein Mitglied der KPD-Landesleitung Thüringen. 3.3 Marxistisch-leninistische Partei Deutschlands (MLPD) Vorsitzender: Stefan ENGEL Parteisitz: Essen Mitglieder bundesweit: 2000 Thüringen: für 1993 keine Angaben möglich Publikation: "Rote Fahne", "lernen und kämpfen" A) Die MLPD bekennt sich zu den Lehren von Marx, Engels, Lenin, Stali und Mao Tse-tung. 32


Bundesweit und für Thüringen können Am 27. 01. 1993 übermittelte das Zentralkomitee der MLPD dem Parteiderzeit keine Angaben gemacht werden. vorstand der PDS einen Vorschlag für die Bildung eines gemeinsamen "Trotz alledem" Wahlbündnisses zu den Bundestagswahlen 1994. Dieses Angebot wurde von der PDS abgelehnt. les wissenschaftlichen Sozialismus eine komichten. Sie betont die Verbindlichkeit des B) Die Gründung erfolgte 1982 in Bochum. Der Sitz ist in Essen. Von der MLPD sind gesteuert: ipf für den Sozialismus will sie eine einirtei Deutschlands. Dazu betreibt sie eine - Kinderorganisation "Rotfüchse" 93 unter der Bezeichnung "Sozialistischen:" auftritt; daran beteiligen sich auch Mit- - Jugendverband "Rebell" r kommunistischer Zusammenschlüsse sowie - Aktion "Arbeitsplätze für Millionen". DKP am 13./14. 11. 1993 in Gladbeck wurde C) Vom 28. bis 31. 05. 1993 fand in Essen das Pfingstjugendtreffen der Mner Nichtkandidatur der DKP auf offenen MLPD mit ca. 2000 Teilnehmern statt. Nach Veröffentlichung in der shenden Wahlen 1994 auch Mitglieder der Parteizeitung "Rote Fahne" fanden in Thüringen folgende Veranstaltungen statt bzw. waren geplant: ) beschränkt sich auf die fünf neuen Bundes28. 03. 1993 Werbeveranstaltung des MLPD-Jugendverbands "Rebell" in Jena erfurt der KPD-Landesverband Thüringen ge24. 05. 1993 Stammtisch der MLPD in Sonneberg rst HUTHER. 10.09. 1993 Infound Werbeveranstaltung in Sonneberg Suchenwald das 3. "Antifaschistische Wocheneffen beteiligte sich neben DKP-Mitgliedern 20. 09. 1993 Infound Werbeveranstaltung in Jena andesleitung Thüringen. 30.09. 1993 Infound Werbeveranstaltung in Gera iche Partei Deutschlands (MLPD) 08. 10. 1993 Infound Werbeveranstaltung in Mühlhausen. Stefan ENGEL Essen Die MLPD beteiligte sich an Aktionen zu dem Arbeitskampf im Kaliwerk 2000 Bischofferode und fertigte eine Reihe von Flugblättern artr Anläßlich eines für 1993 keine Angaben möglich "Aktionstages Bischofferode" am 21. 08. 1993 hielt Parteivorsitzender "Rote Fahne", "lernen und kämpfen" Stefan ENGEL eine Rede. zu den Lehren von Marx, Engels, Lenin, Stalin Insgesamt ist festzustellen, daß die MLPD in Thüringen im Jahre 1993 ihre Aktivitäten verstärkt hat. 33


3.4 Jugend gegen Rassismus in Europa (JRE) Gegründet: Herbst 1992 Sitz: Köln Mitgliederzahl bundesweit: ca. 1000 A) Ziel der JRE ist es, über den "Antifaschistischen Kampf" Einfluß in linksorientierten Personenkreisen und in Gewerkschaften zu gewinnen. Dies geschieht unter dem Einfluß der kommunistischen, trotzkistischen Kampagne "Comittee for a Workers International (CWI)", deren deutsche Gruppierung mit Sitz in Köln den Namen "VORAN zur sozialistischen Demokratie e.V. "trägt. B) In Eisenach wurde im April 1993 eine JRE-Ortsgruppe gegründet. C) Die JRE war Anmelder und Mitorganisator einer "Antifa-Veranstaltung" am 08. 05. 1993 in Eisenach. Anläßlich eines geplanten, aber nicht stattgefundenen Parteitages der NPD am 05. 06. 1993 in Bad Langensalza war die JRE Mitveranstalter einer dagegen gerichteten Demonstration. 4. Autonome, Anarchisten und sonstige Sozialrevolutionäre A) Obwohl sie kein einheitliches politisch ideologisches Konzept haben, folgen sie insgesamt verschwommenen anarchistischen Vorstellungen. Geeint sind sie in der Ablehnung von Staat und Gesellschaft, die sie als rassistisch und faschistisch betrachten. An oberster Stelle steht für sie der persönliche Freiheitsgewinn, der durch die Aufhebung der bestehenden Rechtsordnung erreicht werden soll. Dies wird durch die folgende Umschreibung des eigenen Standorts deutlich: K "Wer,Gewaltfreiheit' nicht als taktisch zu bestimmendes Mittel im politischen Kampf einfordert, sondern es zu einem unumgänglichen Prinzip politischer Praxis verankert, ist nicht nur naiv, sondern dient unwillkürlich auch den herrschenden Verhältnissen. Die argumentative Verteidigung des staatlichen Gewaltmonopols führt dazu, den Menschen ihre schein34


bare Ohnmacht und Unfähigkeit, erfolgreich in die Verhältnisse eingreius in Europa (JRE) fen zu können, vor Augen zu halten. Entgegen einer abstrakten .Gewaltfreiheitsmoral', ginge es doch vielmehr darum, die Menschen zu Herbst 1992 ermutigen, selbständig mit ihren Mitteln für eine andere Gesellschaft zu Köln kämpfen. ... Es bleibt die Aufgabe von Autonomen und anderen, immer ca. 1000 wieder von neuem allen Tendenzen des Fetisch ,Gewaltmonopol des den "Antifaschistischen Kampf" Einfluß in Staates' in gesellschaftlichen Kämpfen energisch entgegenzutreten." isen und in Gewerkschaften zu gewinnen. (Geronimo, "Feuer und Flamme"/Zur Geschichte und Gegenwart der Autonomen, Berlin 1990) influß der kommunistischen, trotzkistischen Vorkers International (CWI)", deren deutsche B) In fast allen großen Städten Deutschlands gibt es Linksextremisten, die In den Namen "VORAN zur sozialistischen sich selbst als Autonome bezeichnen. Zur autonomen Szene werden bundesweit ca. 5000 gewaltbereite Personen gerechnet. il 1993 eine JRE-Ortsgruppe gegründet. In der autonomen Szene Thüringens sind etwa 200 Personen bekannt, von denen 150 als gewaltbereit anzusehen sind. und Mitorganisator einer "Antifa-VeranIn Suhl hat sich eine Gruppe mit der Selbstbezeichnung "SCHWARZER n Eisenach. AST SÜDTHÜRINGEN" gebildet. Diese Gruppe hat sich der "ANTIaber nicht stattgefundenen Parteitages der FASCHISTISCHEN AKTION/BUNDESWEITE ORGANISATION" (AA/BO), die von der "AUTONOMEN ANTIFA (M)" in Göttingen geleitet wird, ange;ad Langensalza war die JRE Mitveranstalter schlossen. )emonstration. Bundesweit haben sich in der AA/BO 11 Gruppen zusammengeschlossen, in und sonstige Sozialrevolutionäre um sich nach deren Selbstaussagen von der autonomen "Gettopolitik" zu lösen und die "Antifa-Arbeit" bundesweit zu organisieren. iches politisch ideologisches Konzept haben, hwommenen anarchistischen Vorstellungen, In der PDS wurde zur Unterstützung autonomer Gruppen aufgerufen (Disput Nr. 17/1993). inung von Staat und Gesellschaft, die sie als betrachten. An oberster Stelle steht für sie der C) Das Hauptaktionsfeld in Thüringen für militante Aktionen wird durch i, der durch die Aufhebung der bestehenden einen vorgeblichen "Antifaschismus" geprägt. Sehr häufig kam es dabei rden soll. zu Gewaltstraftaten wie Körperverletzungen, Widerstandshandlungen und Sachbeschädigungen. ende Umschreibung des eigenen Standorts Schwerpunkte in Thüringen sind die Räume Altenburg, Effurt, Gera, Jena, : als taktisch zu bestimmendes Mittel im politiSaalfeld/Rudolstadt, Suhl und Weimar. ondem es zu einem unumgänglichen Prinzip , ist nicht nur naiv, sondern dient unwillkürlich Am 13. 02. 1993 fand in Suhl eine Demonstration des "Antifaschistischen erhältnissen. Die argumentative Verteidigung Bündnisses" statt. Dabei waren 25 vermummte Autonome. Es kam zu lopols führt dazu, den Menschen ihre scheinAusschreitungen und zu Widerstandshandlungen gegen die Polizei. Im 35


Umfeld der Autonomen hielt sich die Landesvorsitzende der PDS Thüringen auf. Neben Schulungen, Pressearbeit und Ausstellungen soll durch die Organisierung von "Antifaschistischer Selbsthilfe" auch mit militanten Aktionen gegen "Faschisten" vorgegangen werden. Ziel dieses Kampfes ist die "Entwicklung einer Gegenperspektive zum bestehenden kapitalistischen System". K 36


hielt sich die Landesvorsitzende der PDS VI. Extremistische Gewalttaten und Delikte arbeit und Ausstellungen soll durch die Or1. Gesetzesverletzungen mit rechtsextremistischem Hintergrund histischer Selbsthilfe" auch mit militanten l " vorgegangen werden. Ziel dieses Kampfes Straftaten gegen Ausländer mit Gewaltanwendung: 31 Gegenperspektive zum bestehenden kapitaliGewalttaten rechts gegen links: 12 andere Gewalttaten mit rechtsextremistischer Motivation: 49 sonstige Gesetzesverletzungen (Schmierereien, Gewaltandrohungen): 107 Auswahl von Ereignissen Am 09. 01. 1993 überfielen gegen 23.00 Uhr ca. 20 Angehörige der rechtsextremistischen Szene eine Gaststätte in Fischersdorf, Landkreis Saalfeld. Die vermummten und mit Baseballschlägern, Schreckschußpistolen sowie Reizgassprays bewaffneten Täter schlugen sofort auf anwesende Gäste ein, zerstörten Fensterscheiben und Einrichtungsgegenstände. 4 Personen erlitten Verletzungen. Die sofort eingeleiteten Ermittlungen führten am 14. 01. 1993 bei 12 Tatverdächtigen zu Wohnungsdurchsuchungen. Dabei wurden 4 Funkgeräte, Nebelwurfkörper, Platzpatronen, Pistolentaschen, Vermummungsmaterial und Propagandamittel sichergestellt. Für den 03. 04. 1993 beabsichtigten die Neonazis Michael PETRI, ehemaliger Vorsitzender des Landesverbandes Deutsche Alternative (DA) Rheinland-Pfalz, und Roman DANNENBERG, ehemaliger Vorsitzender des DA-Landesverbandes Sachsen, eine Veranstaltung des "AKTIONSKREIS NATIONALER KAMERADEN" (ANK) im Jugendclub "Dichterweg" in Weimar. Die Stadt Weimar schloß für diesen Tag den Jugendclub. Dem angereisten Michael PETRI wurde polizeilich Platzverweis erteilt. Das zwischenzeitlich aus baulichen Gründen endgültig geschlossene Haus wurde mehrere Monate von durchschnittlich 25 Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren nachmittags und^abends sowie an Wochenenden als Aufenthaltsort genutzt. Heinz "REISZ (Deutsches Hessen) trat zu Beginn der Nutzungszeit vor den Jugendlichen auf und verkündete ausländerfeindliche Parolen, die von den Jugendlichen mit großem Beifall aufgenommen wurden. Eine Fernsehanstalt war dabei anwesend und machte Aufzeichnungen. 37


- Am 12. 06. 1993 verabredeten mehrere Personen im Jugendclub "Dichterweg" in Weimar nach reichlichem Alkoholgenuß einen Überfall auf einen Jugendlichen der "linken Szene", um ihm einen "Denkzettel" zu verpassen. 4 Personen im Alter von 18 bis 20 Jahren drangen um 1.00 Uhr in die Wohnung des Jugendlichen ein und gingen tätlich gegen ihn vor. Danach begab sich der Personenkreis erneut in den Jugendclub. Dabei faßten sie den Entschluß, einem weiteren Jugendlichen der "linken Szene" in Weimar eine "Lektion" zu erteilen. Da der Gesuchte von der Gruppe nicht gefunden wurde, ließ man den Plan fallen. - Michael PETRI meldete für den 24. 07. 1993 eine "Trauerdemo" für den von RAF-Terroristen ermordeten BGS-Beamten Michael NEWRZELLA in Gera an. In Wahrheit sollte nach den vorliegenden Erkenntnissen wohl ein Landesverband der Deutschen Nationalisten gegründet werden. Die Veranstaltung wurde verboten, und das Verbot durch das Thüringer Oberverwaltungsgericht (TOVG) bestätigt. - Am 29. 10. 1993 wurden in Oberhof/Kreis Suhl Angehörige der Rennschlittenmannschaft der USA in einer Diskothek von Jugendlichen beleidigt und tätlich angegriffen. Ein Sportler wurde dabei verletzt. Dieses Ereignis führte dazu, daß die USA-Mannschaft vorzeitig aus Oberhof abreiste. Der Vorfall erregte bundesweit und in den USA großes Aufsehen. Unmittelbar danach konnten 4 Tatverdächtige identifiziert und festgenommen werden. - Am 04. 11. 1993 erging gegen den Hauptbeschuldigten Haftbefehl. 14 weitere ermittelte Personen waren bereits vorher mehrfach u.a. wegen Landfriedensbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Erscheinung getreten. Die beiden Hauptbeschuldigten wurden zu Gesamtstrafen von 2 Jahren und 8 Monaten Jugendstrafe bzw. 1 Jahr Jugendstrafe verurteilt. Weitere Verfahren sind anhängig. 2. Gesetzesverletzungen mit linksextremistischem Hintergrund Auswahl von Ereignissen - Bei Veranstaltungen einer Burschenschaft am 09. 01. und am 10. 01. 1993 in Jena kam es zu Störungen durch Gegendemonstranten. Die 38


eten mehrere Personen im Jugendclub Teilnehmer wurden u.a. mit Eiern und Steinen beworfen; auch die ein:h reichlichem Alkoholgenuß einen Obergesetzten Ordnungskräfte wurden tätlich angegriffen. 22 Personen er "linken Szene", um ihm einen "Denkwurden vorübergehend in Gewahrsam genommen. inen im Alter von 18 bis 20 Jahren dranhnung des Jugendlichen ein und gingen Bei einer Demonstration am 13. 02. 1993 in Suhl kam es zu 7 vorläu- i begab sich der Personenkreis erneut in figen Festnahmen, nachdem ca. 25 Personen gegen das Verten sie den Entschluß, einem weiteren mummungsverbot verstießen. ?ne" in Weimar eine "Lektion" zu erteiGruppe nicht gefunden wurde, ließ man - Bei einer Demonstration der "Antifa-Szene" am 13.02. 1993 in Mühlhausen mit ca. 150 Teilnehmern kam es zu Straßenblockaden und Abfeuern von Knallkörpern. Nachdem diese Demonstration aufgelöst en 24. 07. 1993 eine "Trauerdemo" für wurde, kam es zu weiteren Sachbeschädigungen in Mühlhausen. nordeten BGS-Beamten Michael NEWR?it sollte nach den vorliegenden Erkennt- - Im Rahmen von Aktionen gegen die Veranstaltung der Deutschen md der Deutschen Nationalisten gegrünVolksunion (DVU) am 20. 03. 1993 in Erfurt-Bischleben wurden u.a. ig wurde verboten, und das Verbot durch 3 Kraftfahrzeuge beschädigt, darunter auch der PKW des DVUigsgericht (TOVG) bestätigt. Bundesvorsitzenden Dr. FREY. Oberhof/Kreis Suhl Angehörige der Renn- - In einem Jugendclub in Saalfeld kam es am 03. 04. 1993 zu A in einer Diskothek von Jugendlichen Auseinandersetzungen zwischen ca. 50 Personen der "linken" und iffen. Ein Sportler wurde dabei verletzt, "rechten" Szene. Zwei Beteiligte mußten ambulant behandelt daß die USA-Mannschaft vorzeitig aus werden. all erregte bundesweit und in den USA ar danach konnten 4 Tatverdächtige iden- - Im Zusammenhang mit einer u. a. von der "Notgemeinschaft für /verden. Volkstum und Kultur e.V." in Saalfeld durchgeführten Veranstaltung wurden am 13.06.1993 Veranstaltungsteilnehmer von Gegengen den Hauptbeschuldigten Haftbefehl, demonstranten u.a. durch Steinewürfe attackiert. nen waren bereits vorher mehrfach u.a. , Diebstahl, Sachbeschädigung und - Am 13. 03. 1993 versuchten ca. 60, zum Teil vermummte Personen in en verfassungswidriger Organisationen in Eisenach eine Veranstaltung der Partei "Die Republikaner" zu stören. beiden Hauptbeschuldigten wurden zu Bei der Auflösung dieser Störaktion wurden die eingesetzten und 8 Monaten Jugendstrafe bzw. 1 Jahr Ordnungskräfte u.a. mit Steinen und Knallkörpern angegriffen. ere Verfahren sind anhängig. * Die linksextremistische Szene in Thüringen war auch 1993 an der bundesweiten Mobilisierung gegen den Aufmarsch zum Gedenken von t linksextremistischem Hintergrund Rudolf Heß am 14. 08. 1993 beteiligt. Bei einer in Weirftar durchgeführten Großkundgebung gegen den sogenannten "Heß-Gedenkmarsch" konnten durch massiven Polizeieinsatz Ausschreitungen verhindert werden. Es kam zu mehreren Festnahmen. urschenschaft am 09. 01. und am 10. 01. >rungen durch Gegendemonstranten. Die * Bei einer Aktion gegen mutmaßliche "Rechte" am 31. 10. 1993 in 39


Altenburg wurden zwei Personen tätlich angegriffen und ein Kraftfahrzeug beschädigt. Die Festnahme der mutmaßlichen RAF-Mitglieder Birgit HOGEFELD und Wolfgang GRAMS am 27.06.1993 in Bad Kleinen, bei der GRAMS tödlich verletzt wurde, blieb auch in Thüringen nicht ohne Reaktionen der linksextremistischen Szene. So wurden in Nordhausen, Arnstadt, Ilmenau und Sondershausen Unmutsäußerungen zum Tode GRAMS sowie Sympathiebekundungen für die RAF in Form von Schmierereien angebracht. In Erfurt wurde am 22. 07. 1993 ein RAFPlakat festgestellt.


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VII. Extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen von Ausländern In Deutschland leben über 6 Millionen Ausländer. Rund 43 000 sind in Gruppierungen tätig, von denen sicherheitsgefährdende Aktivitäten ausgehen. Hierzu zählen insbesondere die "Volksfront für die Befreiung Palästinas" und eine Reihe islamischer Gruppen, die auf der ganzen Welt terroristische Anschläge verübten. Die türkischen Vereinigungen "REVOLUTIONÄRE LINKE" (DevSOL) und die "ARBEITERPARTEI KURDISTANS" (PKK) sind in Deutschland besonders in Erscheinung getreten. Obwohl sie vor allem innerhalb der Türkei Anschläge verüben, haben sie ihre Aktivitäten innerhalb Deutschlands derartig vorangetrieben, daß der Bundesinnenminister die PKK 1993 verboten hat. In Thüringen konnten Aktivitäten extremistischer Ausländer bisher nicht festgestellt werden.


nd sicherheitsgefährdende VIII. Spionage-/Sabotageabwehr, >n Ausländern Vergangenheitsbewältigung 6 Millionen Ausländer. Rund 43 000 sind in 1. Spionage-/Sabotageabwehr snen sicherheitsgefährdende Aktivitäten aus1.1 Überblick die "Volksfront für die Befreiung Palästinas" Die politischen Umwälzungen in den Ländern des ehemaligen Ostblocks Gruppen, die auf der ganzen Welt terroristihaben dazu geführt, daß sich die Agententätigkeit fremder Dienste auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland geändert hat. Die klassische Freund-Feind-Stellung innerhalb der Machtblöcke ist zurückgetreten hinen "REVOLUTIONÄRE LINKE" (DevSOL) und ter offizielle Bekundungen des Wohlwollens, die jedoch nicht zum Unterlassen der gegen die Bundesrepublik Deutschland unternommenen ISTANS" (PKK) sind in Deutschland besonders geheimdienstlichen Tätigkeiten geführt haben. Allerdings wird, um die Obwohl sie vor allem innerhalb der Türkei politisch gewünschte Annäherung der Länder nicht zu gefährden, insgesamt auf aggressive Methoden der Beschaffung verzichtet. Deshalb sie ihre Aktivitäten innerhalb Deutschlands mußte sich die Spionageabwehr auf gewandelte Vorgehensweisen ein- ß der Bundesinnenminister die PKK 1993 verstellen, wobei auch Verschiebungen bei den Ausspähungszielen zu bebäten extremistischer Ausländer bisher nicht rücksichtigen waren. Im Vordergrund der Ausspähungsbemühungen stehen nationale und wirtschaftliche Interessen. In Thüringen, wie in den anderen neuen Bundesländern, wird die Spionage begünstigt durch ein Heer ehemaliger MfS-Bediensteter, von denen Einzelnen eine Fortsetzung der früheren Tätigkeit unter neuem, fremdem Auftraggeber lukrativ erscheinen mag. Aufgabe der Spionageabwehr ist es, auch diese Vorkommnisse im Ansatz zu unterbinden, da eine Fortsetzung von MfS-ähnlichen Aktivitäten mit einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft unvereinbar ist. 1.2 Nachrichtendienste der ehemaligen DDR/Vergangenheitsbewältigung Die Hinterlassenschaft des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) bzw. des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) Bedarf weiterhin der Aufarbeitung. 1993 erhielt der Verfassungsschutz die Möglichkeit, Einsicht in Unterlagen der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA), die sich im Ausland befinden, zu nehmen. Durch eine intensive Auswertung gelang es, eine 43


größere Anzahl von gegen die Bundesrepublik tätigen Agenten zu enttarnen. Spektakulärster Fall war die Festnahme des bei der NATO angestellten Deutschen Reiner RUPP, Deckname "TOPAS" und seiner Ehefrau Ann-Christin, Deckname "TÜRKIS". Sie hatten über viele Jahre hinweg umfangreiche geheimste NATO-Dokumente aus den Bereichen Militär, Politik und Wirtschaft an die HVA geliefert. Der größte Teil der enttarnten Agenten hat seine Tätigkeit zum Teil in langen Zeiträumen zwischen 10 und 30 Jahren ausgeübt. Viele wurden auf ideologischer Basis angeworben; Geldzahlungen haben als Motiv für die nachrichtendienstliche Tätigkeit kaum eine Rolle gespielt. In einigen Fällen waren dennoch materielle Motive auslösendes Moment. Die Enttarnung der ehemals gegen die "alte" Bundesrepublik tätigen Agenten ist deshalb von Wichtigkeit, weil eine Übernahme in andere fremde Nachrichtendienste bzw. Nachfolgedienste nicht auszuschließen ist. Dies konnte in mehreren Fällen bereits nachgewiesen werden. Im Rahmen der Vergangenheitsbewältigung wurden aus dem Bereich der ehemaligen Bezirksverwaltung des MfS Erfurt bisher 85 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Dienstbereich der früheren Bezirksverwaltung Gera sind 151 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, im Bereich der ehemaligen Bezirksverwaltung Suhl 130. 1.3 Insiderkomitee Das "Insiderkomitee zur Aufarbeitung der Geschichte des MfS" besteht seit März 1993. Im Jahr 1993 beschäftigte sich der Verein mit dem politischen Wirken der Kirche in der DDR aus der Sicht von ehemaligen Mitarbeitern des MfS. Des weiteren beteiligten sich Mitglieder des Insiderkomitees an Veranstaltungen der "Alternativen Enquete-Kommission deutsche Zeitgeschichte" über Geheimdienste in Deutschland nach 1945. Über das Selbstverständnis des Vereins gibt beispielsweise eine Aussage des Vorsitzenden Klaus EICHNER Auskunft, der zu MfS-Zeiten hochrangiger Offizier war: "Ihre Auffassung,"daß unsere Aufgabe die Destabilisierung der Bundesrepublik war, entspricht nicht dem Inhalt unserer Tätigkeit, im Gegenteil: Die Tätigkeit der Aufklärung hat insgesamt auch zur Stabilisierung der deutsch-deutschen Beziehungen und der Systeme beigetragen. Sie hat verhindert, daß aus dem kalten ein heißer Krieg werden konnte. Unsere Maßnahmen waren in keiner Form auf 44


die Bundesrepublik tätigen Agenten zu entDestabilisierung gerichtet. Und die als solche bezeichnet wurden, waren war die Festnahme des bei der NATO angeobjektiv dazu nicht geeignet." (die Tageszeitung vom 19. 05. 1994, IPP, Deckname "TOPAS" und seiner Ehefrau S. 12). ÜRKIS". Sie hatten über viele Jahre hinweg VTO-Dokumente aus den Bereichen Militär, Aussagen wie diese zeigen, daß die Vereinstätigkeit ehemaliger MfSHVA geliefert. Angehöriger in Fortsetzung alter Praktiken der Desinformation ("Die Desinformation wird vom MfS angewandt mit dem Ziel, ... Aktivitäten und n Agenten hat seine Tätigkeit zum Teil in lanKräfte des Feindes in dem MfS genehme Richtungen zu lenken ... " - MfS- ) und 30 Jahren ausgeübt. Viele wurden auf Hochschule, Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, April 1985, ben; Geldzahlungen haben als Motiv für die Stichwort: Desinformation.) auch auf grobe Geschichtsfälschung gerichceit kaum eine Rolle gespielt. In einigen Fällen tet ist. Diese Anschauung geht Hand in Hand mit einer Diffamierung von lotive auslösendes Moment. Rechtsstaat und unabhängiger Justiz in der Bundesrepublik: "Was da unter dem Mantel der Rechtsstaatlichkeit getrieben wird, das ist schlimIs gegen die "alte" Bundesrepublik tätigen mer als das, was die Kolonialherren früher mit den Eingeborenen gei/ichtigkeit, weil eine Übernahme in andere macht haben." (Klaus EICHNER, a.a.O.). bzw. Nachfolgedienste nicht auszuschließen i Fällen bereits nachgewiesen werden. 1.4 Nachrichtendienste der Gemeinschaft unabhängiger Staaten eitsbewältigung wurden aus dem Bereich der (GUS) mg des MfS Erfurt bisher 85 Ermittlungsienstbereich der früheren Bezirksverwaltung Es steht fest, daß die in allen ehemaligen Sowjetrepubliken gegründeten erfahren eingeleitet worden, im Bereich der Sicherheitsdienste auf den vorhandenen Strukturen des früheren KGB ngSuhl 130. aufbauen. Sowohl in personeller als auch in struktureller Hinsicht hat man die weiterarbeitenden Einheiten in die jeweils neue nationale Souveränität überführt. Es kann abschließend nicht beurteilt werden, ob alle Staaten der ehemaifarbeitung der Geschichte des MfS" besteht ligen Sowjetunion eigene Auslandsaufklärung betreiben oder an den i3 beschäftigte sich der Verein mit dem politiErkenntnissen der russischen Dienste teilhaben. in der DDR aus der Sicht von ehemaligen s weiteren beteiligten sich Mitglieder des Das vereinigte Deutschland ist für die russischen Nachrichtendienste altungen der "Alternativen Enquete-Kommisrieben den USA wichtigstes Zielland der Auslandsaufklärung. :e" über Geheimdienste in Deutschland nach tändnis des Vereins gibt beispielsweise eine Klaus EICHNER Auskunft, der zu MfS-Zeiten 1.5 Nachrichtendienste des ehemaligen Warschauer Paktes "Ihre Auffassung, daß unsere Aufgabe die Republik war, entspricht nicht dem Inhalt nteil: Die Tätigkeit der Aufklärung hat insgeRumänien ) der deutsch-deutschen Beziehungen und der at verhindert, daß aus dem kalten ein heißer Der rumänische Auslandsdienst SIE bemüht sich, Kontakte zu anderen, ;ere Maßnahmen waren in keiner Form auf Huch westlichen Diensten aufzunehmen. 45


Ziele des Dienstes sind: - die Beeinflussung des Auslandes im Sinne rumänischer Interessen (z.B. bei Kreditvergaben), - die Aufklärung regionaler Strukturen in den Nachbarländern, - die Beeinflussung und Infiltration rumänischer Emigranten, - die Beschaffung von High-tech Informationen. Polen Die Sicherheitspolitik der Republik Polen und damit auch die Aufklärungsarbeit der polnischen Nachrichtendienste ist darauf angelegt, zu erfahren, ob Deutschland sich zu einer Macht entwickelt, die für Polen als bedrohlich empfunden wird. Vor diesem Hintergrund ist auch die Tatsache zu sehen, daß beim Amt für Staatsschutz (UOP) in der Verwaltung Aufklärung die verschiedenen Staaten in Ländergruppen zusammengefaßt sind und nur die Bundesrepublik Deutschland eine besondere Abteilung erhielt. Ebenso ist in der Verwaltung Abwehr eine Abteilung ausschließlich mit der Bearbeitung Deutschlands befaßt. 1.6 Nachrichtendienste des Nahen und Mittleren Ostens Die Aktivitäten der Nachrichtendienste des Nahen und Mittleren Ostens sind unverändert. Aufgaben dieser Dienste sind die Ausforschung, Überwachung und Infiltration der in Deutschland lebenden politischen Gegner ihrer Länder sowie die Beschaffung politischer, wirtschaftlicher und militärischer Informationen. Zunehmend wird die Einbindung der Dienste in Proliferationsbestrebungen festgestellt. Die Länder Iran, Irak, Syrien und Libyen gehören zu den krisenanfälligen Ländern, die verstärkt den Ausbau ihrer Rüstungskapazität anstreben. Traditionell gute Bestrebungen zu diesen Staaten und die Qualität deutscher Produkte lassen die Bundesrepublik Deutschland zum bevorzugten Ziel ^ler Beschaffungsaktivitäten werden. 46


2. Personeller und materieller Geheimschutz slandes im Sinne rumänischer Interessen (z.B. Fremde Nachrichtendienste sind an der Gewinnung sensibler Informationen interessiert; das sind vor allem im öffentlichen Interesse geheim- r Strukturen in den Nachbarländern, haltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände und Erkenntnisse, die amtfiltration rumänischer Emigranten, lich als Verschlußsachen behandelt werden. GeheimnisträgerPersonen, i-tech Informationen. die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben - sind daher in besonderem Maße Ziel fremder Nachrichtendienste. Behörden, die durch die Bearbeitung von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Informationen gefährdet sind, müssen sich durch vorbeugende Maßnahmen gegen Ausspähung schützen. Dem Geheimschutz fällt dabei eine Republik Polen und damit auch die Aufbesondere und dauerhafte Aufgabe zu. ?n Nachrichtendienste ist darauf angelegt, zu :h zu einer Macht entwickelt, die für Polen als Personen, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben sollen, sind +- Vor diesem Hintergrund ist auch die Tateiner Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen (SS 3 der Sicherheitsricht\mt für Staatsschutz (UOP) in der Verwaltung linien für das Land Thüringen). nen Staaten in Ländergruppen zusammen3undesrepublik Deutschland eine besondere Sicherheitsüberprüfungen werden im Rahmen des personellen Geheim;t in der Verwaltung Abwehr eine Abteilung schutzes für Behörden des Landes Thüringen und für Wirtschaftsunter"eitung Deutschlands befaßt. nehmen auf deren Ersuchen durch das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz durchgeführt. Des weiteren werden Mitarbeiter privater Unternehmen, die in Sicherheitsbereichen des öffentlichen Dienstes tätig Jes Nahen und Mittleren Ostens werden, sicherheitsüberprüft. htendienste des Nahen und Mittleren Ostens Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen waren die Sicherheitsüberprüfungen auch 1993 ein besonderer Arbeitsschwerpunkt des TLfV. sind die Ausforschung, Überwachung und Um die Sicherheit von Verschlußsachen zu gewährleisten, führt das TLfV and lebenden politischen Gegner ihrer Länder Beratungen über technische und sonstige Maßnahmen bei Behörden und "olitischer, wirtschaftlicher und militärischer Unternehmen durch. nd wird die Einbindung der Dienste in festgestellt. Die Länder Iran, Irak, Syrien und snanfälligen Ländern, die verstärkt den Ausbau 3. Geheimschutz in der Wirtschaft streben. Traditionell gute Bestrebungen zu dieilität deutscher Produkte lassen die BundesDie deutsche Wirtschaft ist zur Aufrechterhaltung ihrer internationalen bevorzugten Ziel der Beschaffungsaktivitäten Wettbewerbsfähigkeit darauf angewiesen, ihren hohenHechnologischen Standard zu verteidigen. Ein an diesen Sicherheitsbedürfnissen orientiertes Geheimschutzsystem soll gewährleisten, daß die gegen die deutsche Wirtschaft gerichteten Ausspähungsversuche durch gezielte Vorkehrungen abgewehrt werden können. 47


In Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Verkehr berät das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz Unternehmen, die der Geheimschutzbetreuung unterliegende Aufträge ausführen. 48


em Thüringer Ministerium für Wirtschaft und IX. Verfassungsschutz durch Aufklärung ger Landesamt für Verfassungsschutz Unter(Öffentlichkeitsarbeit des Thüringer Innenministeriums) schutzbetreuung unterliegende Aufträge ausDie Öffentlichkeitsarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes wird in Thüringen von einem Referat des Innenministeriums wahrgenommen und trat mit einer Reihe von Aktionen hervor. 1. Aufklärungskampagne FAIRSTÄNDNIS - Menschenwürde achten - Gegen Fremdenhaß: Diese vom Bundesinnenministerium getragene Kampagne wurde durch Großflächenplakate, Anzeigen in Jugend-, Szenezeitschriften und Schülerzeitungen, Verteilung von Aufklebern, durch Poster an Tankstellen, Raststätten und in Polizeidienststellen, sowie durch Pressemappen bekannt gemacht. Zur Vertiefung der Kampagne wurden in Diskotheken Statements von Prominenten zur Thematik Fremdenfeindlichkeit und Gewalt veröffentlicht, hierbei Schülerhefte verteilt und Pressearbeit vor Ort geleistet. Spannbänder wurden dem Thüringer Ausländerbeauftragten und dem Thüringer Lehrerfortbildungsverband zur Verfügung gestellt. Ein weiteres Spannband wurde vom Fußballclub Carl-Zeiss-Jena bei dessen Heimspielen angebracht. Von den Innenministerien von Bund und Ländern erarbeitete Werbespots zur Thematik Fremdenfeindlichkeit wurden vom ZDF ausgestrahlt. 1.1 Versand von Infomaterial: Vom Thüringer Innenministerium wurden Anforderungspostkarten gedruckt und bei Ausstellungen sowie in Behörden verteilt. Weiterhin wurde den Thüringer Schulämtern und Schulen Unterstützung durch Vorträge und Informationsmaterial angeboten. Im Einzelnen wurden jeweils mehrere hundert Exemplare der folgenden Broschüren verteilt: K - "Wehrhafte Demokratie und Rechtsextremismus" - "Aspekte der Inneren Sicherheit" - "Schutz der Demokratie" - "Verfassung des Landes Thüringen" 49


- "Extremismus und Gewalt" - Verfassungsschutzbericht des Bundes 1992 - "Schutz der Verfassung - Garantie für Freiheit und Recht" - Schülerund Lehrerhefte "Halt - Keine Gewalt" 1.2 Herausragende Einzelaktionen: Am 30. 09. 1993 wurden 50 Thüringer Sozialkundeund Geschichtslehrer, das Kultusministerium und der Thüringer Lehrerfortbildungsverband vom Thüringer Innenministerium zu einer Lehrerfortbildungsveranstaltung geladen. Hierbei wurden die Aufklärungskampagnen "FAIRSTÄNDNIS" und "Halt - Keine Gewalt" vorgestellt. Außerdem wurde ein aktueller Lagebericht über Rechtsextremismus und Fremdenfeindliche Gewalt vorgetragen. Den Lehrern wurde Hintergrundwissen und Material zur Vertiefung der in den Schulen betriebenen Aufklärungsarbeit gegen Extremismus und Gewalt zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurde ihnen Unterstützung durch Gastvorträge und Zusendung von Hintergrundmaterial angeboten. Beim Fußball-Jugend-Europameisterschaftsqualifikationsspiel Deutschland gegen Griechenland am 06. 10. 1993 in Jena wurde das Spannband FAIRSTÄNDNIS an der Anzeigetafel des Fußballstadions angebracht. Während der Halbzeitpause wurde vom Stadionsprecher ein vom Thüringer Innenministerium vorbereiteter, das Motto der Aufklärungskampagne vorstellender und mit einem Aufruf gegen Fremdenfeindlichkeit versehener Text verlesen. Die Aktion wurde vom MDR live übertragen. 2. Verwirklichung des Konzeptes der Thüringer Landesregierung zur Bekämpfung fremdenfeindlicher Gewalt in Thüringen Zur Bekämpfung zunehmender Erscheinungen fremdenfeindlicher Gewalt beschloß die Thüringer Landesregierung Ende 1992 den Einsatz einer interministeriellen Kommission unter atyn Vorsitz "des Thüringer Innenministeriums. Die Kommission erhielt den Auftrag, unter Einbeziehung aller Ressorts Maßnahmen zur Bekämpfung fremdenfeindlicher Gewalt zu erarbeiten. Sie erstellte einen Katalog von Aufträgen an die einzelnen Ministerien und deren nachgeordneten Behörden. Grundsätzlich geht es bei den Aufträgen darum, 50


alt" - fremdenfeindlichen Straftätern und Straftaten durch konsequente itdes Bundes 1992 Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten zu begegnen und - Garantie für Freiheit und Recht" - durch eine Vielzahl von Maßnahmen Akzeptanz und Toleranz gegen- e "HaltKeine Gewalt" über Ausländern und Fremden zu erreichen und zu fördern. elaktionen: 2.1 Vorträge 1 50 Thüringer Sozialkundeund GeschichtsBei 66 Vorträgen in Regelschulen, Fachschulen, Gymnasien, im um und der Thüringer LehrerfortbildungsverPolizeifortbildungsinstitut sowie vor politischen Parteien und Stiftungen lenministerium zu einer Lehrerfortbildungswurden der Thüringer Verfassungsschutz vorgestellt, der Extremismus erHierbei wurden die Aufklärungskampagnen läutert und Unterrichtsmaterialien und Broschüren zur Verfügung gestellt. lalt - Keine Gewalt" vorgestellt. Außerdem ericht über Rechtsextremismus und FremdenIm Einzelnen wurden agen. Den Lehrern wurde Hintergrundwissen - 20 Vorträge vor Thüringer Polizisten mit ca. 1700 Teilnehmern ung der in den Schulen betriebenen Auf- - 7 Vorträge vor politischen Parteien und Stiftungen mit emismus und Gewalt zur Verfügung gestellt, ca. 130 Teilnehmern inen Unterstützung durch Gastvorträge und - 8 Vorträge vor Lehrern mit ca. 250 Teilnehmern ldmaterial angeboten. - 8 Vorträge vor Gymnasialschülern mit ca. 320 Teilnehmern - 10 Vorträge vor Regelschülern mit ca. 330 Teilnehmern Dpameisterschaftsqualifikationsspiel Deutsch- - 3 Vorträge vor Fachschulen mit ca. 120 Teilnehmern äm 06. 10. 1993 in Jena wurde das Spannband - 9 sonstige Vorträge mit ca. 120 Teilnehmern sigetafel des Fußballstadions angebracht. Wähdurchgeführt. irde vom Stadionsprecher ein vom Thüringer Inter, das Motto der Aufklärungskampagne vorAufruf gegen Fremdenfeindlichkeit versehener 2.2 Ausstellungen: wurde vom MDR live übertragen. Die Ausstellung "Verfassungsschutz im demokratischen Rechtsstaat" des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurde 1993 an folgenden Thüringer Konzeptes der Thüringer Orten gezeigt und durch fachkundiges Personal der Öffentlichkeit erklärt: ir Bekämpfung fremdenfeindlicher 28. 05.-08. 06. 1993 Gotha 02. 07.-20. 07. 1993 Mühlhausen 16.09.-28. 09. 1993 Nordhausen lmender Erscheinungen fremdenfeindlicher 18. 11.-30. 11. 1993 Saalfeld inger Landesregierung Ende 1992 den Einsatz 01. 12.-16. 12. 1993 Ilmenau (ommission unter dem Vorsitz des Thüringer Kommission erhielt den Auftrag, unter Einbeißnahmen zur Bekämpfung fremdenfeindlicher 2.3 Informationsmaterial: erstellte einen Katalog von Aufträgen an die ld deren nachgeordneten Behörden. GrundInteressierten Personen wurden Informationsschriften zur Verfügung ge- f r a g e n darum, stellt oder zugesandt: 51


- Broschüre "Militante Autonome" - Unterschiedliche Broschüren "Skinheads" - Broschüre "Linksund Rechtsextremismus in Deutschland" - Broschüre "Gewalt und Innere Sicherheit" - Broschüre "Arbeiterpartei Kurdistans" - Broschüre "Sicherheitsgefährdende Bestrebungen von Ausländern in der Bundesrepublik" - Broschüre "Fragen und Antworten zum Rechtsextremismus" - Broschüre "DVU - Organisation, Ziele, Perspektiven - Broschüre "Wirtschaftsspionage und Wirtschaftsschutz heute" - Materialien zur Jugendpolitik "Fremdenfeindliche Gewalt" - Broschüre "Projekte aus dem Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt Jugendlicher" 2.4 Veröffentlichungen: Die vom Thüringer Innenministerium erstellten Vorträge "Neue Aufgaben für die Politik" (Innenminister Franz Schuster) und "Zur Lage der Inneren Sicherheit - Herausforderung für Polizei und Verfassungsschutz" (Staatsekretär Dr. Lippert) sowie "Bekämpfung fremdenfeindlicher Gewalt in Thüringen" (Ministerialdirektor a.D. Dr. Heuer) wurden der Konrad-Adenauer-Stiftung zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt und in der Broschüre "Gewalt und Extremismus" publiziert. Die Broschüren "Schutz der Verfassung - Garantie für Freiheit und Recht" K und "Verfassungsschutzbericht Thüringen 1992" wurden vom Thüringern Innenministerium vorgestellt und verlegt. 52


utonome" 2.5 Verfassungsschutzbericht Thüringen 1992: lüren "Skinheads" Rechtsextremismus in Deutschland" Seit Dezember 1993 wurden 7000 Exemplare des Thüringer Verfassungs- i Innere Sicherheit" schutzberichtes an den Thüringer Landtag und die Landesregierung, die *fei Kurdistans" Innenministerien des Bundes und der Länder, die Verfassungsschutzämter gefährdende Bestrebungen von Ausländern in des Bundes und der Länder, politische Stiftungen, die Thüringer Polizei, die Thüringer Landratsämter, die Thüringer Schulämter, die Geheim- I Antworten zum Rechtsextremismus" schutzbeauftragten in Thüringen und an Einzelpersonen verteilt. anisation, Ziele, Perspektiven .spionage und Wirtschaftsschutz heute" Politik "Fremdenfeindliche Gewalt" 2.6 Kontaktpartner: us dem Aktionsprogramm gegen Aggression er" Mit vielen Ämtern und Institutionen wurden Arbeitskontakte hergestellt, vor allem mit: - Innenministerien des Bundes und der Länder - Landtagsabgeordneten - Konrad Adenauer Stiftung, Friedrich Ebert Stiftung, Friedrich Nau-linisterium erstellten Vorträge mann Stiftung, Hanns Seidel Stiftung "olitik" (Innenminister Franz Schuster) - Kreisverwaltungen und Kreisfreien Städten - Thüringer Medien - Polizeiabteilung im Thüringer Innenministerium, Polizeipräsidium, Landeskriminalamt, Polizeidirektionen, Bereitschaftspolizei, Fortbildungsherheit - Herausforderung für Polizei und Verinstitut der Thüringer Polizei retär Dr. Lippert) Verfassungsschutzämtern des Bundes und der Länder Junge Medien Thüringen und Förderkreis junger Medienschaffender - dem Thüringer Ausländerbeauftragten Landeszentralen für politische Bildung idlicher Gewalt in Thüringen" (Ministerialdirektor - Kultusund Sozialministerien einiger Länder - Instituten für Sozialforschung - Thüringer Lehrerfortbildungsverband luer-Stiftung zur Veröffentlichung zur Verfügung - Jugendbeamten der Thüringer Polizei ire "Gewalt und Extremismus" publiziert. - Einzelnen Jugendämtern in Thüringen Regelschulen, Gymnasien, Berufsbildenden Schulen und Fachschulen. Garantie für Freiheit und Recht" t Thüringen 1992" nnenministerium vorgestellt und verlegt. 53


X. Bundesweit tätige Organisationen A. Übersicht über erwähnenswerte rechtsextremistische Organisationen (Quelle: Bundesamt für Verfassungsschutz) Organisation Mitglieder 1. Neonazistische Gruppen Deutsche Bürgerinitiative e.V. (DBI) - Schwarzenborn - Deutsche Nationalisten (DN) 50 - Mainz - Direkte Aktion/Mitteldeutschland und Junge Freiheit (JF) 130 - Berlin - Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) 430 - Halstenbek (Holstein) - Hilfsorganisation für nationale politische 220 Gefangene und deren Angehörige e.V.(HNG) - Frankfurt/M. - Nationale Liste (NL) 30 - Hamburg - NSDAP-Auslandsund Aufbauorganisation (NSDAP-AO) (Stützpunkte in der Bundesrepublik Deutschland) * I 2. Rechtsextremistische Parteien Deutsche Liga für Volk und Heimat (DLVH) 900 - Berlin - 54


e Organisationen Deutsche Volksunion (DVU) 26 000 - München - hnenswerte rechtsextremistische Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 5000 ' Verfassungsschutz) - Stuttgart - mit Jugendorganisationen Mitglieder Junge Nationaldemokraten (JN) 190 - Stade - en 3. Sonstige rechtsextremistische Gruppen V. (DBI) Gesellschaft für Freie Publizistik e.V. (GFP) mehrere Hundert - München - ) 50 4. Jugendund Studentenorganisationen :hland und Junge Freiheit (JF) 130 Wiking Jugend (WJ) 400 - Stolberg - iterpartei (FAP) 430 ale politische 220 B. Übersicht über die wichtigsten linksextremistischen und linksehörige e.V.(HNG) extremistisch beeinflußten Organisationen (Quelle: Bundesamt für Verfassungsschutz) 30 Organisation Mitglieder Dauorganisation 1. Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten .republik Deutschland) Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD (AB) ^ 200 München - Parteien Bund Westdeutscher Kommunisten (BWK) 300 Heimat (DLVH) 900 (7 Landesverbände) - Köln - 55


BWK-beeinflußte Organisationen: Volksfront gegen Reaktion, Faschismus 200 und Krieg (VOLKSFRONT) - Köln - Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 6000 (14 Bezirksorganisationen, Kreisorganisationen und Grundorganisationen) - Essen - Vorfeldorganisationen der DKP: Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) 400 (Landesverbände, Kreisverbände und Gruppen) - Essen - Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes 8500 - Bund der Antifaschisten in der Bundesrepublik Deutschland (WN-BdA) (10 Landesvereinigungen, Kreisund Ortsvereinigungen) - Frankfurt/M. - Marx-Engels-Stiftung e.V. - Wuppertal - Internationale Sozialistische Arbeiterorganisation 250 (ISA) - Berlin - Kommunistische Partei Deutschlands (Marxisten/Leninisten) (KPD) (3 rivalisierende Gruppen) Marxistische Gruppe (MG) 10 000 - München - %, (nach eigenen Angaben im Mai 1991 aufgelöst) 56


Marxistisch-leninistische Partei 2000 Deutschlands (MLPD) 200 (10 Parteibezirke, über 100 Ortsgruppen und Stützpunkte) - Essen - 6000 MLPD-Nebenorganisation: REBELL - Jugendverband der MLPD MLPD-beeinflußte Organisation: 400 Frauenverband Courage Rote Hilfe e.V. (RH) 700 - Kiel - 8500 Sozialistische Arbeitergruppe (SAG) 250 - Berlin - Spartakist - Arbeiterpartei Deutschlands (Sp AD) 120 - Berlin - Vereinigte Sozialistische Partei (VSP) 270 - Köln - 250 VORAN zur sozialistischen Demokratie 300 - Köln - VORAN-beeinflußte Organisation: Jugend gegen Rassismus in Europa (JRE) 1000 - Köln - 10000 *. 57


2. Anarchisten und sonstige Sozialrevolutionäre Autonome über 5000 Föderation Gewaltfreier Aktionsgruppen (FöGA) (Koordinierungsstelle der anarchistischen >Graswurzelbewegung< mit ca. 80 gewaltfreien Aktionsgruppen und Kollektiven) Freie Arbeiterinnenund Arbeiter-Union (FAU-IAA) - Frankfurt/M. - Freie Arbeiter-Union/Anarchistische Partei (FAU/AP) - Heidelberg - 58


XI. ANHANG Gesetzestexte 1. Einschlägige Artikel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Auszüge) 1.1 Die Grundrechte Artikel 1 - Menschenwürde, Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Artikel 2 - Handlungsfreiheit, Freiheit der Person (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. K Artikel 3 - Gleichheit vor dem Gesetz (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. 59


(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Artikel 4 - Glaubens-, Gewissensund Bekenntnisfreiheit (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Artikel 5 - Meinungsfreiheit (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und"Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Artikel 8 - Versammlungsfreiheit (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne^nmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden. 60


nes Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Artikel 9 - Vereinigungsfreiheit r Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seien Anschauungen benachteiligt oder bevor(1) Alle Deutschen habe das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung /vissensund Bekenntnisfreiheit oder gegen die Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten. s, des Gewissens und die Freiheit des religiöBekenntnisses sind unverletzlich. (3) Das Recht, zur Währung und Förderung der Arbeitsund Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle ausübung wird gewährleistet. Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern Suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechts- n Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe widrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12 a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87 a ihere regelt ein Bundesgesetz. Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskräfte richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeitsund Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden. ieit ? Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äuArtikel 10 - Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis id sich aus allgemein zugänglichen Quellen ?n. Die Pressefreiheit und die Freiheit der (1) Das Briefgeheimnis sowie das Postund Fernmeldegeheimnis sind unidfunk und Film werden gewährleistet. Eine verletzlich. (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet Schranken in den Vorschriften der allgemeiwerden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demolen Bestimmungen zum Schutze der Jugend kratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des nlichen Ehre. Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges , Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und )n der Treue zur Verfassung. Hilfsorgane tritt. Freiheit Artikel 18 - Verwirkung von Grundrechten is Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit :u versammeln. (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, ter freiem Himmel kann dieses Recht durch Postund Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) <s Gesetzes beschränkt werden. oder das Asylrecht (Artikel 16 Abs. 2) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. 61


Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. 1.2 Der Bund und die Länder Artikel 20 - Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Artikel 21 - Parteien (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben. (2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheide^, das Bundesverfassungsgericht. (3) Das Nähere regeln Bundesgesetze. 62


jsmaß werden durch das Bundesverfassungs2. Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG) nder SS 1 Zusammenarbeitspflicht staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratiutschland ist ein demokratischer und sozialer schen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. /om Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen (2) Der Bund und die Länder sind verpflichtet, in Angelegenheiten des jrch besondere Organe der Gesetzgebung, der Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Zusammenarbeit besteht auch in gegenseitiger Unterstützung und an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollHilfeleistung. Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht SS 2 Verfassungsschutzbehörden ternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht (1) Für die Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern unterhält der Bund ein Bundesamt für Verfassungsschutz als Bundesoberbehörde. Es untersteht dem Bundesminister des Innern. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. der politischen Willensbildung des Volkes mit. (2) Für die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund und der Länder innere Ordnung muß demokratischen Grunduntereinander unterhält jedes Land eine Behörde zur Bearbeitung von issen über die Herkunft und Verwendung ihrer Angelegenheiten des Verfassungsschutzes. lögen öffentlich Rechenschaft geben. *n Zielen oder nach dem Verhalten ihrer AnSS 3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden die freiheitliche demokratische Grundordnung !U beseitigen oder den Bestand der Bundes(1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder gefährden, sind verfassungswidrig. Über die ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von drigkeit entscheidet das Bundesverfassungssachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichter^ynd Unterlagen, über desgesetze. 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der 63


Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. (2) Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder wirken mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. Die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nr. 1 sind im Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867) geregelt. (3) Die Verfassungsschutzbehörden sind an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). SS 4 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet 64


ssungsorgane des Bundes oder eines Landes ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft m Ziele haben, aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen; i oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Gesetzes für eine fremde Macht, b) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in igsbereich dieses Gesetzes, die durch Anweneinem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Bundesrepublik Deutschland gefährden. Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen; ;hörden des Bundes und der Länder wirken mit c) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in Prüfung von Personen, denen im öffentlichen einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ^bedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu besei/erden, die Zugang dazu erhalten sollen oder tigen oder außer Geltung zu setzen. inen, Für einen Personenzusammenschluß handelt, wer ihn in seinen Berprüfung von Personen, die an sicherheitsstrebungen nachdrücklich unterstützt. Voraussetzung für die Sammlung 'on lebensoder verteidigungswichtigen Einund Auswertung von Informationen im Sinne des SS 3 Abs. 1 ist das iind oder werden sollen, Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluß leitsmaßnahmen zum Schutz von im öffenthandeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf imhaltungsbedürftigen Tatsachen, GegenAnwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungslissen gegen die Kenntnisnahme durch Unweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. idesamtes für Verfassungsschutz bei der (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses 1 sind im Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom Gesetzes zählen: ;67) geregelt. a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen Behörden sind an die allgemeinen Rechtsund durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden ikel 20 des Grundgesetzes). Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen; en b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung ?s sind und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, n Bestand des Bundes oder eines Landes solche elund zweckgerichteten Verhaltensweisen in c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposrsonenzusammenschluß, der darauf gerichtet sition, 65


d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, e) die Unabhängigkeit der Gerichte, f) der Ausschluß jeder Gewaltund Willkürherrschaft und g) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. SS 5 Abgrenzung der Zuständigkeiten der Verfassungsschutzbehörden (1) Die Landesbehörden für Verfassungsschutz sammeln Informationen, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen zur Erfüllung ihrer Aufgaben, werten sie aus und übermitteln sie dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesbehörden für Verfassungsschutz, soweit es für deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist. (2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf in einem Lande im Benehmen mit der Landesbehörde für Verfassungsschutz Informationen, Auskünfte und Unterlagen im Sinne des SS 3 sammeln. Bei Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ist Voraussetzung, daß 1. sie sich ganz oder teilweise gegen den Bund richten, 2. sie sich über den Bereich eines Landes hinaus erstrecken, 3. sie auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland berühren oder 4. eine Landesbehörde für Verfassungsschutz das Bundesamt für Verfassungsschutz um ein Tätigwerden ersucht. Das Benehmen kann für eine Reihe gleichga(agerter Fälle hergestellt werden. (3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichtet die Landesbehörden für Verfassungsschutz über alle Unterlagen, deren Kenntnis für das Land zum Zwecke des Verfassungsschutzes erforderlich ist. 66


erung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber SS 6 Gegenseitige Unterrichtung der Verfassungsschutzbehörden Die Verfassungsschutzbehörden sind verpflichtet, beim Bundesamt für Veräerichte, fassungsschutz zur Erfüllung der Unterrichtungspflichten nach SS 5 gemeinsame Dateien zu führen, die sie im automatisierten Verfahren nut'altund Willkürherrschaft und zen. Diese Dateien enthalten nur die Daten, die zum Auffinden von Akten und der dazu notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind. ;retisierten Menschenrechte. Die Speicherung personenbezogener Daten ist nur unter den Voraussetzungen der SSSS 10 und 11 zulässig. Der Abruf im automatisierten Verfahren durch andere Stellen ist nicht zulässig. Die Verantwortung einer speiändigkeiten der chernden Stelle im Sinne der allgemeinen Vorschriften des DatenNorden schutzrechts trägt jede Verfassungsschutzbehörde nur für die von ihr eingegebenen Daten; nur sie darf diese Daten verändern, sperren oder löschen. Verfassungsschutz sammeln Informationen, Die eingebende Stelle muß feststellbar sein. Das Bundesamt für Ver- d Unterlagen zur Erfüllung ihrer Aufgaben, fassungsschutz trifft für die gemeinsamen Dateien die technischen und orgaein sie dem Bundesamt für Verfassungsschutz nisatorischen Maßnahmen nach SS 9 des Bundesdatenschutzgesetzes. Die r Verfassungsschutz, soweit es für deren AufFührung von Textdateien oder Dateien, die weitere als die in Satz 2 genannist. ten Daten enthalten, ist unter den Voraussetzungen dieses Paragraphen nur zulässig für eng umgrenzte Anwendungsgebiete zur Aufklärung von sicherfassungsschutz darf in einem Lande im Beheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde behörde für Verfassungsschutz InformaMacht oder von Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenerlagen im Sinne des SS 3 sammeln. Bei Beden oder Gewaltanwendungen vorzubereiten. Die Zugriffsberechtigung ist im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ist Vorauf Personen zu beschränken, die unmittelbar mit Arbeiten in diesem Anwendungsgebiet betraut sind; in der Dateianordnung (SS 14) ist die Erforderlichkeit der Aufnahme von Textzusätzen in der Datei zu begründen. ise gegen den Bund richten, i eines Landes hinaus erstrecken, SS 7 Weisungsrechte des Bundes der Bundesrepublik Deutschland berühren Die Bundesregierung kann, wenn ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt, den obersten Landesbehörden die für die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund auf dem Gebiete des Verfassungsschutz das Bundesamt für VerfasVerfassungsschutzes erforderlichen Weisungen erteilen. gwerden ersucht. eine Reihe gleichgelagerter Fälle hergestellt Bildungszentfum Berlin e.V /erfassungsschutz unterrichtet die Landes:hutz über alle Unterlagen, deren Kenntnis für m /erfassungsschutzes erforderlich ist. *-t0050000/Kto-Nr,0670017787 67


3. Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz (Auszug) Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G 10) vom 13. August 1968 (BGBl. I S. 949) Artikel 1 SS1 (1) Zur Abwehr von drohenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes einschließlich der Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages oder der im Land Berlin anwesenden Truppen einer der Drei Mächte sind die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, das Amt für den militärischen Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst berechtigt, dem Brief-, Postoder Fernmeldegeheimnis unterliegende Sendungen zu öffnen und einzusehen sowie den Fernmeldeverkehr zu überwachen und aufzuzeichnen. (2) Die Deutsche Bundespost hat der berechtigten Stelle auf Anordnung Auskunft über den Postverkehr zu erteilen und Sendungen, die ihr zur Übermittlung auf dem Postweg anvertraut sind, auszuhändigen. Die Deutsche Bundespost und jeder andere Betreiber von Fernmeldeanlagen, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, haben der berechtigten Stelle auf Anordnung Auskunft über den nach Wirksamwerden der Anordnung durchgeführten Fernmeldeverkehr zu erteilen, Sendungen, die ihnen zur Übermittlung auf dem Fernmeldeweg anvertraut sind, auszuhändigen sowie die Überwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs zu ermöglichen. Sie haben für die Durchführung der vorstehend genannten Anordnungen das erforderliche Personal bereitzuhalten, das gemäß dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867) überprüft und zum Zugang zu Verschlußsachen des jeweiligen Geheimhaltungsgrades ermächtigt ist. SS2 (1) Beschränkungen nach SS 1 dürfen unter den dort bezeichneten Voraussetzungen angeordnet werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, daß jemand 68


rundgesetz (Auszug) 1. Straftaten des Friedensverrats oder des Hochverrats (SSSS 80, 80 a, 81, 82 und 83 des Strafgesetzbuches), des Brief-, Postund Fernmeldegeheim- i Grundgesetz) (G 10) vom 13. August 1968 2. Straftaten der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (SSSS 84, 85, 86, 87, 88, 89 des Strafgesetzbuches, SS 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 4 des Vereinsgesetzes), Artikel 1 3. Straftaten des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit SS1 (SSSS 94, 95, 96, 97 a, 97 b, 98, 99, 100 a des Strafgesetzbuches), den Gefahren für die freiheitliche demokra4. Straftaten gegen die Landesverteidigung (SSSS 109 e, 109 f, 109 g des den Bestand oder die Sicherheit des Bundes Strafgesetzbuches), ilich der Sicherheit der in der Bundesrepublik ruppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten 5. Straftaten gegen die Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland der der im Land Berlin anwesenden Truppen stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des die Verfassungsschutzbehörden des Bundes Nordatlantik-Vertrages oder der im Land Berlin anwesenden Truppen jr den militärischen Abschirmdienst und der einer der Drei Mächte (SSSS 87, 89, 94, 96, 98, 99, 100, 109 e, 109 f, ;rechtigt, dem Brief-, Postoder Femmelde109 g des Strafgesetzbuches in Verbindung mit Artikel 7 des Vierten ;ndungen zu öffnen und einzusehen sowie Strafrechtsänderungsgesetzes vom 11. Juni 1957 in der Fassung des jerwachen und aufzuzeichnen. Achten Strafrechtsänderungsgesetzes), t hat der berechtigten Stelle auf Anordnung 6. Straftaten nach SS129 a des Strafgesetzbuches oder cehr zu erteilen und Sendungen, die ihr zur itweg anvertraut sind, auszuhändigen. Die 7. Straftaten nach SS 92 Abs. 1 Nr. 8 des Ausländergesetzes *der andere Betreiber von Fernmeldeanlagen, kehr bestimmt sind, haben der berechtigten plant, begeht oder begangen hat. kunft über den nach Wirksamwerden der Fernmeldeverkehr zu erteilen, Sendungen, (2) Eine Anordnung nach Absatz 1 ist nur zulässig, wenn die Erforschung auf dem Fernmeldeweg anvertraut sind, ausdes Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert ierwachung und Aufzeichnung des Fernwäre. Sie darf sich nur gegen den Verdächtigen oder gegen Personen en. Sie haben für die Durchführung der vorrichten, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, daß jngen das erforderliche Personal bereitzuhalsie für den Verdächtigen bestimmte oder von ihm herrührende neitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder daß der d zum Zugang zu Verschlußsachen des jeweiVerdächtige ihren Anschluß benutzt. Abgeordnetenpost von Mitgliedern ; ermächtigt ist. des Deutschen Bundestages und der Parlamente der Länder darf nicht in eine Maßnahme einbezogen werden, die sich gegen einfta Dritten richtet. SS2 Dies gilt nicht, wenn und soweit die Kommission festgestellt hat, daß konkrete Umstände die Annahme rechtfertigen, daß die Post nicht von 1 dürfen unter den dort bezeichneten Vordem Abgeordneten stammt. SS 9 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. /erden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für * jemand 69


SS3 (1) Außer in den Fällen des SS 2 dürfen Beschränkungen nach SS 1 für Postund Fernmeldeverkehrsbeziehungen angeordnet werden, die der nach SS 5 zuständige Bundesminister mit Zustimmung des Abgeordnetengremiums gemäß SS 9 bestimmt. Sie sind nur zulässig zur Sammlung von Nachrichten über Sachverhalte, deren Kenntnis notwendig ist, um die Gefahr eines bewaffneten Angriffs auf die Bundesrepublik Deutschland rechtzeitig zu erkennen und einer solchen Gefahr zu begegnen. (2) Die durch Maßnahmen nach Absatz 1 erlangten Kenntnisse und Unterlagen dürfen nicht zum Nachteil von Personen verwendet werden. Dies gilt nicht, wenn gegen die Person eine Beschränkung nach SS 2 angeordnet ist oder wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, daß jemand einer der in SS 2 dieses Gesetzes oder eine andere in SS 138 des Strafgesetzbuches, SSSS 34 und 35 des Außenwirtschaftsgesetzes oder SSSS 19 bis 21, 22 a Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen genannte Handlung plant, begeht oder begangen hat. SS4 (1) Beschränkungen nach SS 1 dürfen nur auf Antrag angeordnet werden. (2) Antragsberechtigt sind im Rahmen ihres Geschäftsbereichs 1. in den Fällen des SS 2 a) das Bundesamt für Verfassungsschutz durch seinen Präsidenten oder dessen Stellvertreter, b) die Verfassungsschutzbehörden der Länder durch ihre Leiter oder deren Stellvertreter, c) bei Handlungen gegen die Bundeswehr das Amt für den militärischen Abschirmdienst durch seinen Leiter oder dessen Stellvertreter, K d) bei Handlungen gegen den Bundesnachrichtendienst dieser durch seinen Präsidenten oder dessen Stellvertreter, 2. in den Fällen des SS 3 der Bundesnachrichtendienst durch seinen Präsidenten oder dessen Stellvertreter. 70


SS3 (3) Der Antrag ist unter Angabe von Art, Umfang und Dauer der beantragten Beschränkungsmaßnahme schriftlich zu stellen und zu begründen. Der 2 dürfen Beschränkungen nach SS 1 für PostAntragsteller hat darin darzulegen, daß die Erforschung des Sachverhalts nungen angeordnet werden, die der nach auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. ster mit Zustimmung des Abgeordnetenmt. Sie sind nur zulässig zur Sammlung von SS5 te, deren Kenntnis notwendig ist, um die ngriffs auf die Bundesrepublik Deutschland (1) Zuständig für die Anordnung nach SS 1 ist bei Anträgen der Versiner solchen Gefahr zu begegnen. fassungsschutzbehörden der Länder die zuständige oberste Landesbehörde, im übrigen ein vom Bundeskanzler beauftragter Bundesminister. :h Absatz 1 erlangten Kenntnisse und Untereil von Personen verwendet werden. Dies gilt (2) Die Anordnung ergeht schriftlich; sie ist dem Antragsteller und der eine Beschränkung nach SS 2 angeordnet ist Deutschen Bundespost oder dem anderen Betreiber von Fernmeldetspunkte für den Verdacht bestehen, daß jeanlagen, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, mitzuteilen. In üesetzes oder eine andere in SS 138 des Strafihr sind Art, Umfang und Dauer der Maßnahme zu bestimmen und die les Außenwirtschaftsgesetzes oderSSSS 19 bis zur Überwachung berechtigte Stelle anzugeben. ' des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegslant, begeht oder begangen hat. (3) Die Anordnung ist auf höchsten drei Monate zu befristen. Verlängerungen um jeweils nicht mehr als drei weitere Monate sind auf AnSS4 trag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. dürfen nur auf Antrag angeordnet werden. (4) Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichtet das jeweilige Landesamt für Verfassungsschutz über die in dessen Bereich getroffenen Rahmen ihres Geschäftsbereichs Beschränkungen. Die Landesämter für Verfassungsschutz teilen dem Bundesamt für Verfassungsschutz die ihnen übertragenen Beschränkungsmaßnahmen mit. sungsschutz durch seinen Präsidenten oder (5) Beschränkungsmaßnahmen sind den Betroffenen nach ihrer Einstellung mitzuteilen, wenn eine Gefährdung des Zwecks der Beschränkung ausgeschlossen werden kann. Läßt sich in diesem Zeitpunkt Orden der Länder durch ihre Leiter oder denoch nicht abschließend beurteilen, ob diese Voraussetzung vorliegt, ist die Mitteilung vorzunehmen, sobald eine Gefährdung des Zwecks der Beschränkung ausgeschlossen werden kann. Einer Mitteilung bedarf es ; Bundeswehr das Amt für den militärischen nicht, wenn die Voraussetzung auch nach fünf Jahren noch nicht eingeien Leiter oder dessen Stellvertreter, treten ist. Nach der Mitteilung steht den Betroffenen der Rechtsweg offen; SS 9 Abs. 6 findet keine Anwendung. ^ n Bundesnachrichtendienst dieser durch seisen Stellvertreter, SS6 3undesnachrichtendienst durch seinen Präsi(1) In den Fällen des SS 2 muß die Anordnung denjenigen bezeichnen, ertreter. gegen den sich die Beschränkungsmaßnahme richtet. 71


(2) Soweit sich in diesen Fällen Maßnahmen nach SS 1 auf Sendungen beziehen, sind sie nur hinsichtlich solcher Sendungen zulässig, bei denen Tatsachen vorliegen, aus welchen zu schließen ist, daß sie von dem, gegen den sich die Anordnung richtet, herrühren oder für ihn bestimmt sind. SS7 (1) Die aus der Anordnung sich ergebenden Maßnahmen nach SS 1 Abs. 1 sind unter Verantwortung der antragsberechtigten Stelle und unter Aufsicht eines Bediensteten vorzunehmen, der die Befähigung zum Richteramt hat. (2) Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor oder sind die sich aus der Anordnung ergebenden Maßnahmen nicht mehr erforderlich, so sind sie unverzüglich zu beenden. Die Beendigung ist der Stelle, die die Anordnung getroffen hat, und der Deutschen Bundespost oder dem anderen Betreiber von Fernmeldeanlagen, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, mitzuteilen. (3) Die durch die Maßnahmen erlangten Kenntnisse und Unterlagen dürfen nicht zur Erforschung und Verfolgung anderer als der in SS 2 genannten Handlungen benutzt werden, es sei denn, daß sich aus ihnen tatsächliche Anhaltspunkte ergeben, daß jemand eine andere in SS 138 des Strafgesetzbuches genannte Straftat zu begehen vorhat, begeht oder begangen hat. Die in SS 1 Abs. 1 genannten Behörden des Bundes dürfen die durch die Maßnahmen erlangten Kenntnisse und Unterlagen auch zur Erforschung und Verfolgung der in SS 34 Abs. 1 bis 6, auch in Verbindung mit SS 35, des Außenwirtschaftsgesetzes oder SS 19 Abs. 1 bis 3, SS 20 Abs. 1 und 2, jeweils auch in Verbindung mit SS 21 oder SS 22 a Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen genannten Straftaten benutzen. (4) Sind die durch die Maßnahmen erlangten Unterlagen über einen am Postund Fernmeldeverkehr Beteiligten zu dem in Absatz 3 genannten Zweck nicht mehr erforderlich, so sind sie unter Aufsicht eines der in Absatz 1 genannten Bediensteten zu vernichten. Über die Vernichtung ist eine Niederschrift anzufertigen. ^, SS8 (1) Sendungen des Postverkehrs, die zur Öffnung und Einsichtnahme der berechtigten Stelle ausgehändigt worden sind, sind unverzüglich dem 72


n Maßnahmen nach SS 1 auf Sendungen DePostverkehr wieder zuzuführen. Telegramme dürfen dem Postverkehr ich solcher Sendungen zulässig, bei denen nicht entzogen werden. Der zur Einsichtnahme berechtigten Stelle ist eine hen zu schließen ist, daß sie von dem, gegen Abschrift des Telegramms zu übergeben. ?t, herrühren oder für ihn bestimmt sind. (2) Die Vorschriften der Strafprozeßordnung über die Beschlagnahme von SS7 Sendungen des Postverkehrs bleiben unberührt. :h ergebenden Maßnahmen nach SS 1 Abs. 1 SS9 antragsberechtigten Stelle und unter Aufsicht en, der die Befähigung zum Richteramt hat. (1) Der nach SS 5 Abs. 1 für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen zuständige Bundesminister unterrichtet in Abständen von höch?n der Anordnung nicht mehr vor oder sind stens sechs Monaten ein Gremium, das aus fünf vom Bundestag beergebenden Maßnahmen nicht mehr erforstimmtem Abgeordneten besteht, über die Durchführung dieses Gesch zu beenden. Die Beendigung ist der setzes. Toffen hat, und der Deutschen Bundespost von Fernmeldeanlagen, die für den öffent(2) Der zuständige Bundesminister unterrichtet monatlich eine Kom- , mitzuteilen. mission über die von ihm angeordneten Beschränkungsmaßnahmen vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzuge kann er den Vollzug der Be- l erlangten Kenntnisse und Unterlagen dürschränkungsmaßnahmen auch bereits vor der Unterrichtung der Kom- i Verfolgung anderer als der in SS 2 genannmission anordnen. Die Kommission entscheidet von Amts wegen oder auf ten, es sei denn, daß sich aus ihnen tatsächGrund von Beschwerden über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von i, daß jemand eine andere in SS 138 des Beschränkungsmaßnahmen. Anordnungen, die die Kommission für unStraftat zu begehen vorhat, begeht oder zulässig oder nicht notwendig erklärt, hat der zuständige Bundesminister . 1 genannten Behörden des Bundes dürfen unverzüglich aufzuheben. angten Kenntnisse und Unterlagen auch zur Jer in SS 34 Abs. 1 bis 6, auch in Verbindung (3) Der zuständige Bundesminister unterrichtet monatlich die Kommission tsgesetzes oder SS 19 Abs. 1 bis 3, SS 20 Abs. über von ihm vorgenommene Mitteilungen an Betroffene (SS 5 Abs. 5) ndung mit SS 21 oder SS 22 a Abs. 1 Nr. 4, 5 oder über die Gründe, die einer Mitteilung entgegenstehen. In den Fällen ie Kontrolle von Kriegswaffen genannten des SS 5 Abs. 5 Satz 3 unterrichtet er die Kommission spätestens fünf Jahre nach Einstellung der Beschränkungsmaßnahmen über seine abschließende Entscheidung. Hält die Kommission eine Mitteilung für gebohmen erlangten Unterlagen über einen am ten, hat der zuständige Bundesminister diese unverzüglich zu veranlassen. Beteiligten zu dem in Absatz 3 genannten :h, so sind sie unter Aufsicht eines der in (4) Die Kommission besteht aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung sten zu vernichten. Über die Vernichtung ist zum Richteramt besitzen muß, und zwei Beisitzern. Die Mitglieder der n. Kommission sind in ihrer Amtsführung unabhängig und*Weisungen nicht unterworfen. Sie werden von dem in Absatz 1 genannten Gremium nach SS8 Anhörung der Bundesregierung für die Dauer einer Wahlperiode des Bundestages mit der Maßgabe bestellt, daß ihre Amtszeit erst mit der lrs, die zur Öffnung und Einsichtnahme der Neubestimmung der Mitglieder der Kommission, spätestens jedoch drei digt worden sind, sind unverzüglich dem Monate nach Ablauf der Wahlperiode endet. Die Kommission gibt sich 73


eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des in Absatz 1 genannten Gremiums bedarf. Vor der Zustimmung ist die Bundesregierung zu hören. (5) Durch den Landesgesetzgeber wird die parlamentarische Kontrolle der nach SS 5 Abs. 1 für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen zuständigen obersten Landesbehörden und die Überprüfung der von ihnen angeordneten Beschränkungsmaßnahmen geregelt. (6) Im übrigen ist gegen die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen und ihren Vollzug der Rechtsweg nicht zulässig. Artikel 2 (nicht abgedruckt) Artikel 3 SS 10 (1) Wird der Fernmeldeverkehr nach Artikel 1 dieses Gesetzes oder nach den SSSS 100 a, 100 b der Strafprozeßordnung überwacht, so darf diese Tatsache von Personen, die eine für den öffentlichen Verkehr bestimmte, nicht von der Deutschen Bundespost betriebene Fernmeldeanlage betreiben, beaufsichtigen, bedienen oder bei ihrem Betrieb tätig sind, anderen nicht mitgeteilt werden. (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen Absatz 1 die Tatsache der Überwachung des Fernmeldeverkehrs einem anderen mitteilt. SS 11 (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Betreiber einer für den öffentlichen Verkehr bestimmten, nicht von der Deutschen Bundespost betriebenen Fernmeldeanlage entgegen 1. Artikel 1 SS 1 Abs. 2 Satz 2 eine Auskunft nicht erteilt, Sendungen nicht aushändigt oder das Überwachen des Fernmeldeverkehrs nicht ermöglicht oder 74


der Zustimmung des in Absatz 1 genannten 2. Artikel 1 SS 1 Abs. 2 Satz 3 das erforderliche überprüfte und zum Zustimmung ist die Bundesregierung zu Zugang zu Verschlußsachen des jeweiligen Geheimhaltungsgrades ermächtigte Personal nicht bereithält. eber wird die parlamentarische Kontrolle der (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreißig"rdnung von Beschränkungsmaßnahmen zutausend Deutsche Mark geahndet werden. ^hörden und die Überprüfung der von ihnen ismaßnahmen geregelt. SS12 Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen sweg nicht zulässig. (1)Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch dieses Gesetz eingeschränkt. Artikel 2 (2) Die auf Grund anderer Gesetze zulässigen Beschränkungen dieses licht abgedruckt) Grundrechts bleiben unberührt. Artikel 3 SS13 SS 10 Die nach diesem Gesetz berechtigten Stellen haben die Leistungen der Deutschen Bundespost oder anderer Betreiber von Fernmeldeanlagen, die hr nach Artikel 1 dieses Gesetzes oder nach für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, abzugelten. rafprozeßordnung überwacht, so darf diese 'ine für den öffentlichen Verkehr bestimmte, idespost betriebene Femmeldeanlage betrei- m oder bei ihrem Betrieb tätig sind, anderen wei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, Tatsache der Überwachung des Fernmeldeeilt. SS 11 wer als Betreiber einer für den öffentlichen /on der Deutschen Bundespost betriebenen eine Auskunft nicht erteilt, Sendungen nicht Iberwachen des Fernmeldeverkehrs nicht 75


Landesgesetz zur Ausführung des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (AG G 10) vom 29. Oktober 1991 (GVBI. Thür. S. 515) SS1 Antragsberechtigt nach SS 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchst, b des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses ist der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz oder sein Stellvertreter. SS2 Oberste Landesbehörde im Sinne des SS 5 Abs. 1 des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses ist das Innenministerium. Die Anordnung ist durch den Innenminister oder seinen Stellvertreter zu unterzeichnen. SS3 (1) Der Innenminister unterrichtet eine Kommission des Landtags über die von ihm angeordneten Beschränkungsmaßnahmen vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzuge kann er den Vollzug der Beschränkungsmaßnahmen auch bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen; die Unterrichtung hat dann unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Anordnung der Beschränkungsmaßnahmen, zu erfolgen. Die Kommission entscheidet von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von Beschränkungsmaßnahmen. Anordnungen, die die Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, hat der Innenminister unverzüglich aufzuheben. (2) Der Innenminister unterrichtet einmal im Halbjahr die Kommission über von ihm vorgenommene Mitteilungen an Betroffene (SS 5 Abs. 5 des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses) oder über die Gründe, die einer M^Jeilung entgegenstehen. Läßt sich bei der Einstellung der Beschränkungsmaßnahmen noch nicht abschließend beurteilen, ob eine Gefährdung des Zwecks der Beschränkung durch die Mitteilung ausgeschlossen werden kann, so unterrichtet der Innenminister die Kommission weiterhin halbjährlich; spätestens nach fünf Jahren ist die Kommission über die abschließende 76


irung des Bundesgesetzes zur BeEntscheidung zu unterrichten. Hält die Kommission eine Mitteilung für und Fernmeldegeheimnisses (AG G 10) geboten, hat der Innenminister diese unverzüglich zu veranlassen. II. Thür. S. 515) SS4 SS1 (1) Die Kommission (Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz) besteht aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt haben soll, <s. 2 Nr. 1 Buchst, b des Bundesgesetzes zur und zwei Beisitzern. Die Mitglieder der Kommission sind in ihrer * und Fernmeldegeheimnisses ist der Leiter Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen. Sie werden igsschutz oder sein Stellvertreter. vom Landtag aus seiner Mitte für die Dauer einer Wahlperiode mit der Maßgabe bestellt, daß ihre Amtszeit erst mit der Neubestimmung der SS2 Mitglieder der Kommission, spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf der Wahlperiode endet. Die Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung. ine des SS 5 Abs. 1 des Bundesgesetzes zur )stund Fernmeldegeheimnisses ist das (2) Die Beratungen der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz sind ung ist durch den Innenminister oder seigeheim. Die Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verinen. pflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Kommission bekanntgeworden sind. Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden. SS3 tet eine Kommission des Landtags über die inkungsmaßnahmen vor deren Vollzug. Bei Thüringer Verfassungsschutzgesetz - ThürVSG vom 29. Oktober ;n Vollzug der Beschränkungsmaßnahmen 1991 (GVBI Thür. S. 527) ichtung der Kommission anordnen; die rzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen ränkungsmaßnahmen, zu erfolgen. Die Erster Abschnitt Amts wegen oder aufgrund von BeOrganisation, Aufgaben und Befugnisse ssigkeit und Notwendigkeit von Bedes Verfassungsschutzes rdnungen, die die Kommission für unzuläsirt, hat der Innenminister unverzüglich aufSS1 Organisation des Verfassungsschutzes :htet einmal im Halbjahr die Kommission (1) Zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Mitteilungen an Betroffene (SS 5 Abs. 5 des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder wird ein Landestkung des Brief-, Postund Fernmeldeamt für Verfassungsschutz errichtet. Es untersteht als Landesbehörde 5ründe, die einer Mitteilung entgegensteunmittelbar dem Innenministerium. Das Landesamt für Verfassungsschutz ung der Beschränkungsmaßnahmen noch darf keiner polizeilichen Dienststelle angegliedert werden. i, ob eine Gefährdung des Zwecks der teilung ausgeschlossen werden kann, so (2) Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen in Thüringen nur r die Kommission weiterhin halbjährlich; im Einvernehmen mit dem Landesamt für Verfassungsschutz tätig ;t die Kommission über die abschließende werden. 77


SS2 Aufgaben (1) Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz ist es, den zuständigen Stellen zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder zu treffen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben beobachtet das Landesamt für Verfassungsschutz 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben; 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für eine fremde Macht; 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden; 4. frühere, fortwirkende unbekannte Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungsund Abwehrdienste der ehemaligen DDR im Geltungsbereich dieses Gesetzes. Das Landesamt für Verfassungsschutz sammelt zu diesem Zweck Informationen, insbesondere sachund personenbezogene Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen über solche Bestrebungen oder Tätigkeiten und wertet sie aus. Voraussetzung für die Sammlung und Auswertung von Informationen ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte. (2) Im Sinne dieses Gesetzes sind: 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes 6\ler eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen; 78


SS2 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes poliAufgaben tisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweise in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, den : ür Verfassungsschutz ist es, den zuständiBund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit echtzeitig die erforderlichen Maßnahmen erheblich zu beeinträchtigen; ir die freiheitliche demokratische GrundSicherheit des Bundes und der Länder zu 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung \ufgaben beobachtet das Landesamt für politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 3 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseidie freiheitliche demokratische Grundtigen oder außer Geltung zu setzen. er die Sicherheit des Bundes oder eines eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Für einen Personenzusammenschluß handelt, wer ihn in seinen Bengsorgane des Bundes oder eines Landes strebungen nachdrücklich unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelüel haben; personen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluß handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf *der geheimdienstliche Tätigkeiten im Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsgesetzes für eine fremde Macht; weise geeignet sind, ein Schutzgut im Sinne des SS 1 Abs. 1 erheblich zu beschädigen. oereich des Grundgesetzes, die durch Andarauf gerichtete Vorbereitungshandlungen (3) Zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses ndesrepublik Deutschland gefährden; Gesetzes zählen: iekannte Strukturen und Tätigkeiten der 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen Dienste der ehemaligen DDR im Geltungsund durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen; lgsschutz sammelt zu diesem Zweck Inachund personenbezogene Auskünfte, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung iber solche Bestrebungen oder Tätigkeiten und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung :zung für die Sammlung und Auswertung an Gesetz und Recht; iegen tatsächlicher Anhaltspunkte. 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen nd: Opposition; bestand des Bundes oder eines Landes poli4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber weckgerichtete Verhaltensweisen in einem der Volksvertretung; iammenschluß, der darauf gerichtet ist, die ines Landes von fremder Herrschaft aufzu5. die Unabhängigkeit der Gerichte; eit zu beseitigen oder ein zu ihm gehören6. der Ausschluß jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 79


7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. (4) Das Landesamt für Verfassungsschutz wirkt auf Ersuchen der öffentlichen Stellen mit: 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können; 2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen; 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (5) Das Landesamt für Verfassungsschutz erteilt, entsprechend den Rechtsvorschriften, auf Anfrage von Behörden, denen die Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen Dienst obliegt, Auskunft aus vorhandenen Unterlagen über Erkenntnisse nach Absatz 1. Die Auskunft ist auf solche gerichtsverwertbaren Tatsachen zu beschränken, die Zweifel daran begründen können, daß der Bewerber jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird. SS3 Bedienstete (1) Die Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz haben sich einem Sicherheitsüberprüfungsverfahren zu unterziehen, welches insbesondere auf Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit der DDR überprüft und für das die Behörde des Sonderbeauftragten beim Bundesminister des Innern für den Umgang mit den Akten des MfS/AfNS einbezogen "jfird. (2) Ehemalige hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des MfS/AfNS, Personen mit Offiziersrang der ehemaligen bewaffneten Organe der DDR und ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter der SED dürfen mit Aufgaben des Verfassungsschutzes grundsätzlich nicht befaßt werden. 80


xetisierten Menschenrechte. SS4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ssungsschutz wirkt auf Ersuchen der öffentli(1) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat das Landesamt für Verfassungsschutz diejenigen zu treffen, die den einzelnen 'üfung von Personen, denen im öffentlichen voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. ibedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erjrden, die Zugang dazu erhalten sollen oder (2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem len; erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. üfung von Personen, die an sicherheitsemp(3) Eine Maßnahme ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder lebensoder verteidigungswichtigen Einsich zeigt, daß er nicht erreicht werden kann. nd oder werden sollen; SS5 ?itsmaßnahmen zum Schutz von im öffentAllgemeine Befugnisse nhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenssen gegen die Kenntnisnahme durch Un(1) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, auch ohne Kenntnis der betroffenen Gruppierung oder Person ;rfassungsschutz erteilt, entsprechend den nach pflichtgemäßem Ermessen erheben und in Akten und Dateien verage von Behörden, denen die Einstellung von arbeiten und nutzen, namentlich speichern, übermitteln, verändern, en Dienst obliegt, Auskunft aus vorhandenen löschen und abgleichen, soweit nicht besondere Regelungen in diesem ,e nach Absatz 1. Die Auskunft ist auf solche Gesetz entgegenstehen. chen zu beschränken, die Zweifel daran Bewerber jederzeit für die freiheitliche demo(2) In die Überprüfung nach SS 2 Abs. 4 Nr. 1 und 2 können der Ehegatte, treten wird. der Verlobte oder die Person, die mit dem Überprüfenden in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, einbezogen werden. Die Überprüfung ist nur mit ZuSS3 stimmung des zu Überprüfenden sowie der gegebenenfalls mit einzubezieBedienstete henden Person zulässig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. desamtes für Verfassungsschutz haben sich (3) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen dem Landesngsverfahren zu unterziehen, welches insbeamt für Verfassungsschutz nicht zu; es darf die Polizei auch nicht im is ehemalige Ministerium für Staatssicherheit Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht Sicherheit der DDR überprüft und für das die befugt ist. igten beim Bundesminister des Innern für den MfS/AfNS einbezogen wird. SS6 ^ Nachrichtendienstliche Mittel e oder inoffizielle Mitarbeiter des MfS/AfNS, ler ehemaligen bewaffneten Organe der DDR (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf mit nachrichtendienstlichen ne Mitarbeiter der SED dürfen mit Aufgaben Mitteln, insbesondere durch Einsatz von Vertrauensleuten und jndsätzlich nicht befaßt werden. Gewährspersonen, Observation, Bildund Tonaufzeichnungen und die 81


Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen, Informationen verdeckt erheben. (2) Die nachrichtendienstlichen Mittel sind in einer vom Innenministerium zu erlassenen Dienstvorschrift zu erfassen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffungen regelt. Die Dienstvorschrift ist der Parlamentarischen Kontrollkommission zu übersenden. (3) Die Behörden des Landes sind verpflichtet, dem Landesamt für Verfassungsschutz technische Hilfe für Tarnungsmaßnahmen zu leisten. SS7 Erhebung personenbezogener Daten (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, mit nachrichtendienstlichen Mitteln gemäß SS 6 Abs. 1 erheben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß 1. auf diese Weise Erkenntnisse über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 2 Abs. 1 oder die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Nachrichtenzugänge gewonnen werden können oder 2. dies zum Schutz oder zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Nachrichtenzugänge des Landesamtes für Verfassungsschutz gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. Die Erhebung ist unzulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere, den Betroffenen weniger beeinträchtigende Weise möglich ist; eine geringere Beeinträchtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Information aus allgemein zugänglichen Quellen gewonnen werden kann. SS 4 findet im übrigen Anwendung. (2) Das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur heimlich mitgehört oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen gemeinen Gefahr oder einer gegenwärtigen Lebensgefahr für einzelne Personen unerläßlich ist und geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für einen ver82


?n und Tarnkennzeichen, Informationen verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen. :n Mittel sind in einer vom Innenministerium (3) Bei Erhebung nach Absatz 2 und solchen nach Absatz 1, die in ihrer ft zu erfassen, die auch die Zuständigkeit Art und Schwere einer Beschränkung des Brief-, Postund Fernmelde- : ormationsbeschaffungen regelt. Die Dienstgeheimnisses gleichkommen, wozu insbesondere das Abhören und arischen Kontrollkommission zu übersenAufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit dem verdeckten Einsatz technischer Mittel gehören, ist: , sind verpflichtet, dem Landesamt für Ver1. der Eingriff nach seiner Beendigung dem Betroffenen mitzuteilen, Ife für Tarnungsmaßnahmen zu leisten. sobald eine Gefährdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann und SS7 ersonenbezogener Daten 2. die Parlamentarische Kontrollkommission unverzüglich zu unterrichten. ssungsschutz darf Informationen, insbesonEiner Mitteilung gemäß Nummer 1 bedarf es nicht, wenn diese Vorausaten, mit nachrichtendienstlichen Mitteln setzungen auch nach fünf Jahren noch nicht eingetreten ist. Die durch wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorsolche Maßnahmen erhobenen Informationen dürfen nur nach SS 7 Abs. 3 des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses verwendet werden. nisse über Bestrebungen oder Tätigkeiten e zur Erforschung solcher Erkenntnisse er(4) In den Fällen des Absatzes 1, Nr. 1 und 2 dürfen nachrichtendienstugänge gewonnen werden können oder liche Mittel gegen Unbeteiligte nicht gezielt angewandt werden. schirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, (5) Die Erhebung nach Absatz 1 und 2 ist in den Fällen des SS 2 Abs. 4 ichtenzugänge des Landesamtes für Verunzulässig. lerheitsgefährdende oder geheimdienstliche Zweiter Abschnitt wenn die Erforschung des Sachverhalts auf Datenschutzrechtliche Bestimmungen niger beeinträchtigende Weise möglich ist; jng ist in der Regel anzunehmen, wenn die SS8 zugänglichen Quellen gewonnen werden Speicherung, Veränderung und Nutzung wendung. personenbezogener Daten licht öffentlich gesprochene Wort darf mit (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf zur Befüllung seiner Aufilich mitgehört oder aufgezeichnet werden, gaben personenbezogene Daten in Dateien speichern, verändern und vehr einer gegenwärtigen gemeinen Gefahr nutzen, wenn: )ensgefahr für einzelne Personen unerläßlich le Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht 1. tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten nach ann. Satz 1 gilt entsprechend für einen verSS 2 Abs. 1 vorliegen, 83


2. dies zur Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 2 Abs. 1 erforderlich ist oder 3. Aufgaben nach SS 2 Abs. 4 zu erfüllen sind, soweit nicht besondere Bestimmungen gelten. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf Daten über Minderjährige, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, in zu ihrer Person geführten Akten nur speichern, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Minderjährige eine der im Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. In Dateien ist eine Speicherung von Daten Minderjähriger, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unzulässig. (3) Zur Aufgabenerfüllung nach SS 2 Abs. 4 dürfen in automatisierten Dateien personenbezogene Daten über die Personen gespeichert werden, die der Sicherheitsüberprüfung unterliegen oder in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen werden. (4) Umfang und Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind auf das für die Aufgabenerfüllung des Landesamtes für Verfassungsschutz erforderliche Maß zu beschränken. SS9 Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind: in Akten, die zu einer bestimmten Person geführt werden, ist dies zu vermerken. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig war oder ist oder ihre Kenntnis für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erforderlich ist. Akten, die zu einer bestimmten Person geführt werden, sind unter diesen Voraussetzungen zu vernichten. Die Löschung oder Vernichtung unterbiet, wenn Grund zu der Annahme besteht, daß dadurch schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt würden. (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz prüft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgelegten Fristen, spätestens nach fünf Jahren, 84


ind Bewertung von Bestrebungen oder Tätigob gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu löschen erforderlich ist oder sind. Gespeicherte personenbezogene Daten über Bestrebungen nach SS 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 sind spätestens 10 Jahre nach dem Zeitpunkt der ;. 4 zu erfüllen sind, soweit nicht besondere Beletzten gespeicherten relevanten Information zu löschen, es sei denn, der Behördenleiter oder sein Vertreter trifft im Einzelfall die Entscheidung, daß sie weiter gespeichert bleiben. Soweit Daten automatisiert erschlossen fassungsschutz darf Daten über Minderjährige, werden, ist auf den Ablauf der Fristen nach Satz 1 und 2 hinzuweisen. ht vollendet haben, in zu ihrer Person geführwenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür beste(4) Personenbezogene Daten über Minderjährige sind nach zwei Jahren ? eine der im Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz auf ihre Erforderlichkeit zu überprüfen und spätestens nach fünf Jahren lt, begeht oder begangen hat. In Dateien ist zu löschen, es sei denn, daß nach Eintritt der Volljährigkeit weitere ;n Minderjähriger, die das 16. Lebensjahr noch Erkenntnisse im Sinne des SS 2 Abs. 1 angefallen sind. :ulässig. (5) Personenbezogene Daten, die zu löschen sind, dürfen nicht zum Nach- I nach SS 2 Abs. 4 dürfen in automatisierten teil des Betroffenen verarbeitet werden. 3 Daten über die Personen gespeichert werden, fung unterliegen oder in die SicherheitsüberSS 10 Errichtungsanordnung r Speicherung personenbezogener Daten sind (1) Für jede automatisierte Datei, in der personenbezogene Daten verarlerfüllung des Landesamtes für Verfassungsbeitet werden, ist in einer Errichtungsanordnung, die der Zustimmung des u beschränken. Innenministeriums bedarf, festzulegen: SS9 1. Bezeichnung der Datei, .öschung personenbezogener Daten 2. Zweck der Datei, assungsschutz hat die in Dateien gespeicherten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind: in Akten, 3. Voraussetzung der Speicherung, Übermittlung und Nutzung 'son geführt werden, ist dies zu vermerken. (betroffener Personenkreis, Art der Daten), fassungsschutz hat die in Dateien gespeicher4. Anlieferung oder Eingabe, Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung "r ihre Kenntnis für die Erfüllung seiner gesetz5. Zugangsberechtigung, ir erforderlich ist. Akten, die zu einer bestimmt, sind unter diesen Voraussetzungen zu ver6. Überprüfungsfristen, Speicherungsdauer, r Vernichtung unterbleibt, wenn Grund zu der ". - durch schutzwürdige Belange des Betroffenen 7. Protokollierung. (2) Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist vor Erlaß der ErVerfassungsschutz prüft bei der Einzelfallrichtungsanordnung anzuhören Wesentliche Änderur gen sind irim nach gelegten Fristen, spätestens nach fünf Jahren, Erlaß mitzuteilen. 85


(3) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat in angemessenen Abständen die Notwendigkeit der Weiterführung oder Änderung der Dateien zu überprüfen. SS11 Auskunft an den Betroffenen (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz erteilt dem Betroffenen über die zu seiner Person gespeicherten Daten auf Antrag Auskunft, soweit er ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit: 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist; 2. durch die Auskunftserteilung nachrichtendienstliche Zugänge gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesamt für Verfassungsschutz zu befürchten ist; 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegend berechtigten Interessen eines Dritten, geheimgehalten werden müssen. Die Entscheidung trifft der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter. (3) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der Bet"ffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, daß er sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht das Innenministerium im Einzelfall feststellt, daß dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet 86


gsschutz hat in angemessenen Abwürde. Mitteilungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz an den Weiterführung oder Änderung der Betroffenen dürfen keine Rückschlüsse auf den Kenntnisstand des Landesamtes für Verfassungsschutz zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Betroffenen Dritter Abschnitt erteilt dem Betroffenen über die Übermittlungsvorschriften uf Antrag Auskunft, soweit er ein darlegt. SS12 Informationsübermittlung an das Landesamt soweit: für Verfassungsschutz ohne Ersuchen ung durch die Auskunftserteilung (1) Die Behörden, Gerichte hinsichtlich ihrer Register, Gebietskörperschaften und andere der staatlichen Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie sonstige öffentliche Stellen des nachrichtendienstliche Zugänge gefährLandes haben von sich aus dem Landesamt für Verfassungsschutz die ng des Erkenntnisstandes oder der ihnen bei Erfüllung ihrer Aufgaben bekanntgewordenen Informationen Verfassungsschutz zu befürchten ist; zu übermitteln, soweit tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Übermittlung der Informationen, insbesondere über Tatbestände, die rheit gefährden oder sonst dem in SS 100 a Strafprozeßordnung und in SS 2 des Gesetzes zu Artikel 10 Nachteile bereiten würde oder Grundgesetz aufgeführt sind, für die Erfüllung der Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz nach SS 2 Abs. 1 oder entsprechender cherung nach einer Rechtsvorschrift Aufgaben aufgrund eines Gesetzes nach Artikel 73 Nr. 10 Buchst, b oder wegen der überwiegend berech- c des Grundgesetzes erforderlich ist. imgehalten werden müssen. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die übermittelten InformaLandesamtes für Verfassungsschutz tionen unverzüglich darauf zu überprüfen, ob sie für seine Aufgaben- r Mitarbeiter. erfüllung erforderlich sind. Ist dies nicht der Fall, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten. sich nicht auf die Herkunft der ungen. (3) Gesetzliche Übermittlungsverbote bleiben unberührt. bedarf keiner Begründung, SS13 Auskunftsverweigerung gefährdet würde, Informationsübermittlung an das Landesamt ist der Betroffene auf die Rechtsfür Verfassungsschutz auf Ersuchen ng und darauf hinzuweisen, daß den Datenschutz wenden kann. (1) Die in SS 12 Abs. 1 genannten öffentlichen Stellen haben dem Datenschutz ist auf sein Verlangen Landesamt für Verfassungsschutz auf dessen Ersuchen die ihnen bei der as Innenministerium im Einzelfall festErfüllung ihrer Aufgaben bekanntgewordenen Informationen zu übermitBundes oder eines Landes gefährdet teln, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Übermitt87


lung für die Erfüllung der Aufgaben nach SS 2 Abs. 1 oder 4 oder entsprechender Aufgaben aufgrund eines Gesetzes nach Artikel 73 Nr. 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes erforderlich ist. Es hat die Ersuchen aktenkundig zu machen. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf Akten und amtlich geführte Dateien und Register anderer öffentlicher Stellen unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 einsehen, wenn die Übermittlung von Informationen aus den Akten, Dateien oder Registern im Wege der Mitteilung durch die ersuchte Behörde den Zweck der Maßnahme gefährden oder das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen unverhältnismäßig beeinträchtigen würde. Über die Einsichtnahme hat das Landesamt für Verfassungsschutz einen Nachweis zu führen, aus dem der Zweck, die ersuchte Behörde und die Aktenfundstelle hervorgehen; die Nachweis sind gesondert aufzubewahren und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz kann von den Behörden des Landes und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts nur die Übermittlung von Informationen verlangen, die diesen Stellen bei der Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes erforderlich sind. (4) SS 12 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend. SS 14 Informationsübermittlung durch das Landesamt für Verfassungsschutz (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, an andere Behörden und öffentliche Stellen personenbezogene Daten zur Erfüllung seiner Aufgaben nach SS 2 Abs. 1, 4 und 5 übermitteln. Zu anderen Zwecken darf es, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, personenbezogene Daten nur übermitteln an: 1. den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst, soweit tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Übermittlung für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist; 2. Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Übermittlung erforderlich ist: 88


Abs. 1 oder 4 oder enta) zur Verhütung oder Verfolgung der in SSSS 74 a und 120 des nach Artikel 73 Nr. 10 Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten oder sonstiger *dich ist. Es hat die ErStraftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Tatverdächtigen oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß sie gegen die in und amtlich geführte Artikel 73 Nr. 10 Buchst, b oder c des Grundgesetzes genannten n unter den VorausSchutzgüter gerichtet sind; Ubermittlung von InformaWege der Mitteilung b) zur Verfolgung der in SS 100 a Strafprozeßordnung genannten ahme gefährden oder Straftaten oder sonstiger Straftaten im Rahmen der organisierten ismäßig beeinträchtiKriminalität; Landesamt für Verfassungs- ' Zweck, die ersuchte 3. Polizeibehörden, soweit sie gefahrenabwehrend sind, wenn tatsächliche Nachweis sind gesonAnhaltspunkte dafür bestehen, daß dies zu ihrer Aufgabenerfüllung res, das dem Jahr ihrer erforderlich ist und die Übermittlung der Abwehr einer im Einzelfall bestehenden erheblichen Gefahr oder zur vorbeugenden Bekämpfung der in Nummer 2 genannten Straftaten sowie von Verbrechen, für deren von den Behörden des Vorbereitung konkrete Hinweise vorliegen, dient; unterstehenden juriÜbermittlung von In4. andere Behörden und öffentliche Stellen, wenn tatsächliche AnhaltsErfüllung der Aufgaben punkte dafür bestehen, daß die Übermittlung zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist und der Empfänger die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit benötigt. (2) Die Empfängerbehörde hat die übermittelten Informationen unverzüglich darauf zu überprüfen, ob sie für ihre Aufgabenerfüllung erforderVerfassungsschutz lich sind. Sie darf die personenbezogenen Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck nutzen, zu dem sie ihr übersoweit gesetzlich nichts mittelt wurden. öffentliche Stellen personach SS 2 Abs. 1,4 und (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten soweit gesetzlich nichts an öffentliche Stellen außerhalb des Grundgesetzes sowie an überoder ur übermitteln an: zwischenstaatliche öffentliche Stellen übermitteln, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsrischen Abschirmdienst, interessen des Empfängers erforderlich ist. Die Übemlütlung unterbleibt, en, daß die Übermittwenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland entgegensteen erforderlich ist; hen. Sie ist nur im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zulässig und aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf wenn tatsächliche Anhinzuweisen, daß er die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwenng erforderlich ist: den darf, zu dem sie ihm übermittelt wurden. 89


(4) Personenbezogene Daten dürfen an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereiches nicht übermittelt werden, es sei denn, daß dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes erforderlich ist und das Innenministerium im Einzelfall die Zustimmung erteilt hat. Das Landesamt für Verfassungsschutz führt über die Auskunft nach Satz 1 einen Nachweis, aus dem der Zweck der Übermittlung, die Aktenfundstelle und der Empfänger hervorgehen. Die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, vor unberechtigtem Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr seiner Erstellung folgt, zu vernichten. Der Empfänger darf die übermittelten personenbezogenen Daten nur für den Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. Der Empfänger ist auf die Verwendungsbeschränkung und darauf hinzuweisen, daß das Landesamt für Verfassungsschutz sich vorbehält, um Auskunft über die vorgenommene Verwendung der Daten zu bitten. (5) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Abruf im automatisierten Verfahren unzulässig. SS15 Übermittlungsverbote Die Übermittlung nach den Vorschriften dieses Teils hat zu unterbleiben, wenn 1. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, daß unter Berücksichtigung der Art der personenbezogenen Daten und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen. i 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern. SS16 Unterrichtung der Öffentlichkeit Das Innenministerium unterrichtet die Öffentlichkeit einmal im Jahr über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 2 Abs. 1. Dabei dürfen der Öffentlichkeit personenbezogene Daten bekanntgegeben werden, wenn das Interesse der Öffentlichkeit an der Unterrichtung das schutzwürdige Interesse des Betroffenen überwiegt. 90


rfen an Personen oder Stellen außerhalb SS17 übermittelt werden, es sei denn, daß dies Nachberichtspflicht demokratischen Grundordnung, des ?s Bundes oder eines Landes erforderlich Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer Übermittlung als unEinzelfall die Zustimmung erteilt hat. Das vollständig oder unrichtig, sind sie unverzüglich gegenüber dem tz führt über die Auskunft nach Satz 1 Empfänger zu berichtigen, wenn dies zur Wahrung schutzwürdiger Zweck der Übermittlung, die AktenInteressen der betroffenen Person erforderlich ist. Die Unterrichtung kann ;r hervorgehen. Die Nachweise sind unterbleiben, wenn sie einen erheblichen Aufwand erfordern würde und nberechtigtem Zugriff zu sichern und am nachteilige Folgen für den Betroffenen nicht zu befürchten sind. em Jahr seiner Erstellung folgt, zu verdie übermittelten personenbezogenen den, zu dem sie ihm übermittelt wurden, Vierter Abschnitt erwendungsbeschränkung und darauf Parlamentarische Kontrolle imt für Verfassungsschutz sich vorbegenommene Verwendung der Daten zu SS 18 Parlamentarische Kontrollkommission eres bestimmt ist, ist eine Übermittlung (1) Die Landesregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit des :h Abruf im automatisierten Verfahren Landesamtes für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Sie wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausgeübt. Die SS15 Rechte des Landtags und seiner Ausschüsse und der Kommission aufttlungsverbote grund des Landesgesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz vom 29. Oktober 1991 bleiben unberührt. :hriften dieses Teils hat zu unterbleiben, (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte "kennbar ist, daß unter Berücksichtigung mit der Mehrheit seiner Mitglieder (nach d'Hondt) gewählt werden. Die en Daten und ihrer Erhebung die schutzKontrollkommission wählt einen Vorsitzenden und gibt sich eine Getffenen Personen das Allgemeininteresse schäftsordnung. gen. (3) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission sind geressen dies erfordern. heim. Die Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Parlamentarischen SS16 Kontrollkommission bekanntgeworden sind. Dies gilt auch für die Zeit 3 der Öffentlichkeit nach ihrem Ausscheiden. K >t die Öffentlichkeit einmal im Jahr über (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder seiner Fraktion aus, so ich SS 2 Abs. 1. Dabei dürfen der Öffentverliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontroll- n bekanntgegeben werden, wenn das kommission. Für dieses Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu der Unterrichtung das schutzwürdige wählen; das gleiche gilt, wenn ein Mitglied der Parlamentarischen Konegt. trollkommission ausscheidet. 91


(5) Die Parlamentarische Kontrollkommission übt ihre Tätigkeit auch über das Ende der Wahlperiode des Landtages solange aus, bis der nachfolgende Landtag eine neue Parlamentansche Kontrollkommission gewählt hat. SS 19 Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission mindestens viermal im Jahr umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Sie berichtet zu konkreten Themen aus dem Aufgabenbereich des Landesamtes für Verfassungsschutz, sofern die Parlamentarische Kontrollkommission dies wünscht. (2) Zeit, Art und Umfang der Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission werden unter Beachtung des notwendigen Schutzes des Nachrichtenzuganges und unter Berücksichtigung der Zweckbestimmung und Aufgabenerfüllung im Landesamt für Verfassungsschutz durch die politische Verantwortung der Landesregierung bestimmt. (3) Jedes Mitglied kann den Zusammentritt und die Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. (4) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann beschließen, daß ihr Akteneinsicht zu gewähren ist. Die Landesregierung entscheidet über die Akteneinsicht im Rahmen ihrer politischen Verantwortung, insbesondere unter Berücksichtigung des notwendigen Quellenschutzes. (5) Die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichtet unter Beachtung der Geheimhaltungspflichten den Landtag alle zwei Jahre über ihre Tätigkeit. 92


:rollkommission übt ihre Tätigkeit auch über es Landtages solange aus, bis der nachfolrlamentarische Kontrollkommission gewählt SS 19 i der Parlamentarischen rtrollkommission nterrichtet die Parlamentarische Kontrollnal im Jahr umfassend über die allgemeine r Verfassungsschutz und über Vorgänge von berichtet zu konkreten Themen aus dem jsamtes für Verfassungsschutz, sofern die nmission dies wünscht. r Unterrichtung der Parlamentarischen Kon;r Beachtung des notwendigen Schutzes des iter Berücksichtigung der Zweckbestimmung .andesamt für Verfassungsschutz durch die r Landesregierung bestimmt. i Zusammentritt und die Unterrichtung der Immission verlangen. ntrollkommission kann beschließen, daß ihr st. Die Landesregierung entscheidet über die rer politischen Verantwortung, insbesondere lotwendigen Quellenschutzes. (ontrollkommission unterrichtet unter Beispflichten den Landtag alle zwei Jahre über