VERFASSUNGSSCHUTZ R H E I N L A N D - P F A L Z


Rheinland-Pfalz Ministerium des Innern und für Sport 6500 Mainz, Schillerplatz 3-5 Tätigkeitsbericht 1991 des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes


- 2 - Vorwort: Der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz gibt an Stelle der bisherigen Jahresberichte nunmehr erstmals einen Tätigkeitsbericht heraus, der künftig jährlich erscheinen wird. Dieser Bericht dient in erster Linie als Informationsgrundlage für die Landesund Kommunalbehörden. Er soll aber auch eine Entscheidungshilfe sein für das Erkennen von verfassungsfeindlichen und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen "vor Ort". Da derartige Aktivitäten von ihren Trägern oft konspirativ und somit für den neutralen Beobachter nicht offenkundig betrieben werden, ist eine sachgerechte und regelmäßige Berichterstattung hierüber gerade für die einzelnen Behördenstufen von hohem Informationswert. Auf diese Weise werden auch die Voraussetzungen geschaffen, den Verfassungsschutz über im örtlichen Bereich festgestellte Wahrnehmungen zu unterrichten und ihm die weitere fachmännische Bearbeitung zu ermöglichen. Eine solche Informationsübermittlung ist in SS 6 Landesverfassungsschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen. Der Verfassungsschutz übt in unserem demokratischen Rechtsstaat die wichtige Funktion eines "Frühwarnsystems" aus, das rechtzeitig auf das Entstehen und die Entwicklung verfassungsfeindlicher Organisationen und Gruppierungen hinweisen soll, von denen ernstzunehmende Gefahren für unser freiheitliches Gemeinwesen ausgehen können. Er unterliegt dabei als Nachrichtendienst--strengen.,.. .-gesetzlichen--Uorraen, so daß Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung des Datenschutzes außer Frage stehen. Der Verfassungsschutz ist bei seiner Aufgabenerfüllung besonders auch auf die Unterstützung aller demokratiebewußten Bürgerinnen und Bürger sowie staatlicher Stellen unseres Landes angewiesen. Er kann seiner wichtigen, sensiblen Aufgabenstellung, rechtzeitig vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu warnen, letztlich nur gerecht werden, wenn ihm frühzeitig Anhaltspunkte über solche Machenschaften bekannt werden.


- 3 - Der nunmehr vorliegende Tätigkeitsbericht gibt einen komprimierten Überblick über die Aufgaben, Arbeitsweisen und Beoba.chtungsschwerpunkte des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes. Er informiert zudem über die bedeutendsten verfassungsfeindlichen und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen, von denen Gefährdungen für die innere Sicherheit unseres Staates ausgehen. Ich wünsche mir, daß der Tätigkeitsbericht des Verfassungsschutzes reges Interesse findet. Walter Zuber Minister des Innern und für Sport


- 4 - INHALTSVERZEICHNIS Seite A. Aufgaben und Strukturdaten des Verfassungsschutzes 4 B. Verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen im Überblick 15 C. Kurzdarstellungen von verfassungsfeindlichen Organisationen 25 D. Anhang 48


- 5 - A. Aufgaben und Strukturdaten des Verfassungsschutzes 1. Verfassungsschutz - Grundlagen, Aufgaben, Kontrolle 1.1 Verfassungsschutz - Teil der wehrhaften Demokratie Der Parlamentarische Rat hat sich im Jahre 1948 bei der Schaffung des Grundgesetzes bewußt für eine wertegebundene Verfassung entschieden, die eine freiheitliche demokratische und stabile politische Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland garantieren soll. Mit dieser bis dahin einmaligen Entscheidung in der deutschen Verfassungsgeschichte wurde den schrecklichen Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit Rechnung getragen. Den Gegnern der Weimarer Republik, dem ersten demokratischen Staat auf deutschem Boden, war es gerade 15 Jahre vorher (30. Januar 1933) gelungen, diesen freiheitlichen Staat auf legale Weise zu beseitigen und durch die nationalsozialistische Terrorherrschaft zu ersetzen. Dazu trug wesentlich bei, daß die Weimarer Reichsverfassung von 1919 vom Geiste grenzenloser Toleranz erfüllt war und keinerlei Sperrvorschriften vorsah, die letztlich verhindern konnten, daß eine verfassungsändernde Reichstagsmehrheit in der Lage war, die Demokratie selbst zu beseitigen. So konnte sie von ihren entschiedensten Gegnern, den Nationalsozialisten und--den Kommunisten, -beharrlich ausgehöhlt werden. Im Parlamentarischen Rat war man sich daher über Parteigrenzen hinweg einig, daß der demokratische Rechtsstaat, in dessen Mittelpunkt die Menschenwürde und die Freiheit des Bürgers stehen, nicht schutzlos gegenüber seinen Gegnern sein darf, und prägte deshalb den Begriff der wehrhaften Demokratie.


- 6- Zur wehrhaften Demokratie gehören verschiedene wirksame Elemente, die zur Sicherung der fundamentalen Grundsätze unserer freiheitlichen, rechtsstaatlichen Ordnung beitragen. Hierzu zählen verfassungsrechtliche Schranken, die den dauernden Bestand wichtiger Artikel des Grundgesetzes garantieren, wie auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes oder strafrechtliche Bestimmungen. Eines dieser Elemente ist auch der vom Grundgesetz vorgesehene Verfassungsschutz . 1.2 Rechtliche Grundlagen Als Nachrichtendienst steht der Verfassungsschutz naturgemäß in einem Spannungsverhältnis zwischen den individuellen Freiheitsrechten und den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit. Daher ist gerade hier ein Höchstmaß an Rechtsstaatlichkeit geboten. Dem wird dadurch Rechnung getragen, daß der Verfassungsschutz zu den wenigen staatlichen Einrichtungen gehört, die bereits im Grundgesetz (GG) ausdrücklich genannt sind. Artikel 73 Nr. 10 des GG definiert den Verfassungsschutz als Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Durch Artikel 87 Abs. 1 GG wird der Bund in die Lage versetzt, eine Zentralstelle zur Sammlung von Unterlagen für Zwecke des Verfassungsschutzes einzurichten. Der Bund wie auch--.4-ieLänder --haben -.den-JUiufc-r.ag-.-desGrundgesetzes durch die Schaffung von Verfassungsschutzgesetzen auf Bundesund Landesebene erfüllt. Daneben gibt es eine Reihe spezieller Rechtsund Verwaltungsvorschriften, in denen die Befugnisse und die Kontrolle der Verfassungsschutzbehörden geregelt sind. Die neuen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thürigen haben eigene Verfassungsschutzgesetze bereits erlassen; in Brandenburg ist es in Vorbereitung.


- 7 - 1.3 Aufbau und Abgrenzung des Verfassungsschutzes Entsprechend dem Aufbau der Bundesrepublik Deutschland ist der Verfassungsschutz föderativ strukturiert. Der Bund hat von der Möglichkeit des Artikels 87 Abs; 1 GG Gebrauch gemacht, und als "Zentralstelle" das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Bundesoberbehörde geschaffen. Daneben bestehen in den Bundesländern Landesbehörden für Verfassungsschutz als eigenständige Landesoberbehörden (Landesämter für Verfassungsschutz -LfV-) oder als Abteilungen in den Landesinnenministerien. In RheinlandPfalz übt diese Funktion die Abteilung 7 des Ministeriums des Innern und für Sport aus. Der für die Inlandsaufklärung zuständige Verfassungsschutz ist organisatorisch von dem für die Auslandsaufklärung zuständigen Bundesnachrichtendienst (BND) und dem für die Sicherheit in der Bundeswehr zuständigen Militärischen Abschirmdienst (MAD) getrennt. Es gibt auch keine zentrale Institution, in der diese drei Nachrichtendienste der Bundesrepublik Deutschland zusammengefaßt sind. Damit wird verhindert, daß ein "allmächtiger", schwer kontrollierbarer Geheimdienst entsteht. Ein striktes, historisch begründetes Trennungsgebot besteht zwischen dem Verfassungsschutz und der Polizei .--So--ist-gesetzlich geregelt r "daß -Verfassungsschutz und Polizei organisatorisch getrennt sein müssen und keinerlei gegenseitige Weisungsbefugnis haben. Der Verfassungsschutz kann somit die Polizei auch nicht zu Handlungen bewegen, die ihm selbst untersagt sind. So darf er weder Personen kontrollieren 1 In den neuen Bundesländern befinden sich die Verfassungsschutzbehörden im Aufbau. Rheinland-Pfalz unterstützt hierbei sein Partnerland Thüringen.


- 8 - noch festnehmen, Wohnungen durchsuchen oder Unterlagen beschlagnahmen. 1.4 Aufgaben des Verfassungsschutzes Nach derDefinition des Grundgesetzes dient der Verfassungsschutz dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Hieraus ergeben sich die in den jeweiligen Verfassungsschutzgesetzen abschließend benannten Aufgaben der Sammlung und Auswertung von Nachrichten über verfassungsfeindliche Bestrebungen (Linksund Rechtsextremismus einschl. -terrorismus), geheimdienstliche Aktivitäten (vornehmlich Spionageabwehr), sicherheitsgefährdende Bestrebungen von Ausländern (Ausländerextremismus einschl. -terrorismus). Neben diesen Beobachtungsaufgaben, die den Arbeitsschwerpunkt des Verfassungsschutzes darstellen, obliegen dem Verfassungsschutz Mitwirkungsaufgaben, bei denen er im Wege des Antragsverfahrens tätig wird. Dies sind -* Überprüf ung-von-Geheimnist-rägern-X-pe-rsoneller Geheimschutz), Überprüfung von Beschäftigten in lebensund verteidigungswichtigen Bereichen (personeller Sabotageschutz), Vgl. hierzu SS 1 Landesverfassungsschutzgesetz RheinlandPfalz.


Beratung in materiellen Sicherheitsfragen (materieller Geheimund Sabotageschutz). 1.5 Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen * Nach seinem gesetzlichen Auftrag beobachtet der Verfassungsschutz vor allem verfassungsfeindliche Bestrebungen, die auch als extremistisch bezeichnet werden. Dabei handelt es sich um Aktivitäten, die darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, also um politisch motivierte, zweckund zielgerichtete Verhaltensweisen in oder für einen Personenzusammenschluß. Nicht dazu gehören persönliche Meinungsäußerungen und Einstellungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Sie nimmt der Verfassungsschutz nicht zur Kenntnis, solange sie nicht in die Tat umgesetzt werden. Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist in unserer Verfassung an verschiedenen Stellen ohne nähere Definierung erwähnt. Das Bundesverfassungsgericht hat 1952 in der Entscheidung über das Verbot der rechtsextremistischen "Sozialistischen Reichspartei" (SRP) ausgeführt, welche Bestandteile die freiheitliche demokratische Grundordnung formen. Sie stellen gleichsam die tragenden Elemente unserer Staatsund Verfassungsordnung dar. Im einzelnen gehören dazu: ...... ,"..".".... " Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, VolksSouveränität, Im Jahre 1956 bestätigte das Bundesverfassungsgericht im Verbotsurteil der "Kommunistischen Partei Deutschlands" (KPD) seine Ausführungen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.


- 10 - Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Regierung, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Unabhängigkeit der Gerichte, Mehrparteienprinzip, - Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Es obliegt dem Verfassungsschutz, Auskünfte, Nachrichten und sonstige Unterlagen über Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten, die darauf gerichtet sind, eines der genannten Prinzipien ganz oder teilweise zu beseitigen. Bei seiner Beobachtungstätigkeit hat der Verfassungsschutz somit keinerlei eigene Definitionsmacht. Er ist streng an die Vorgaben unserer Verfassung und des Bundesverfassungsgerichtes gebunden. 1.6 Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes Verfassungsfeindliche Bestrebungen, die von Linksoder Rechtsextremisten bzw. Terroristen ausgehen oder von Ausländern begangen werden, werden in der Regel von Gruppen oder sonstigen Personenzusammenschlüssen verfolgt. Träger solcher Bestrebungen können aber auch Einzelpersonen sein. Soweit solche Bestrebungen nach eingehender Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen--festgestellt---sind,--w-ird die Gruppe oder die Einzelperson zum Beobachtungsobjekt erklärt. Der Verfassungsschutz ist dann befugt, Informationen auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln, d.h. auf geheimem Wege, zu sammeln. Der Einstufung zum Beobachtungsobjekt kann eine befristete Prüfphase (sogenannter Prüffall) vorausgehen, in der der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel regelmäßig nicht zulässig ist.


- 11 - 1.7 Arbeitsweise des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz gewinnt seine Nachrichten durch die Sammlung von Informationen entweder aus offenen Quellen oder mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Zu den sogenannten offenen Quellen gehören das gezielte Auswerten von Zeitungen und Zeitschriften sowie von offen erlangbaren Verlautbarungen der Beobachtungsobjekte selbst, Erkundigungen aus öffentlich zugänglichen Karteien und Registern oder die freiwillige Auskunft von Bürgern. Die bisherige Erfahrung zeigt, daß ein überwiegender Teil der Informationen durch solche offenen Quellen gewonnen wird. Das Verschleiern ihrer wahren Ziele und das konspirative Verhalten vieler extremistischer Organisationen oder gegnerischer Nachrichtendienste machen es erforderlich, Informationen auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu sammeln. Denn durch die Auswertung ausschließlich offenen Materials könnte ein unvollständiges oder gar falsches Bild von den verfassungsfeindlichen Absichten der der Beobachtung des Verfassungsschutzes unterliegenden Objekte entstehen. Zu den nachrichtendienstlichen Mitteln gehören u.a. das Anwerben und Führen von Vertrauensleuten in extremistischen Organisationen, die Überwerbung von Agenten im Spionagebereich, die Observation oder das geheime Fotografieren. Bei der Anwendung-.dieser .Mittel ist-..der.~Verfassungsschutz an besonders strenge rechtliche Voraussetzungen gebunden. Dabei hat er in jedem Fall den Grundsatz der Verhaltnismaßikeit zu beachten. So gibt es auch für das geheime Mithören des Telefonverkehrs ein gesetzlich geregeltes Verfahren, mit mehreren voneinander unabhängigen Kontrollinstanzen. Dadurch wird sicher- 1 Vgl. SS 5 Landesverfassungsschutzgesetz Rheinland-Pfalz.


- 12 - gestellt, daß in das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses nur eingegriffen werden kann, wenn die im Gesetz genannten strengen Voraussetzungen vorliegen. Die Genehmigung zur zeitlich befristeten Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs kann nur ein parlamentarisches Gremium erteilen, dieses ist in Rheinland-Pfalz die G-10 Kommission des Landtags. Die gewonnenen Informationen wertet der Verfassungsschutz aus, wobei nur relevante und glaubwürdige Inhalte festgehalten werden und als Grundlage für die Berichterstattung dienen. Diese Auswertungstätigkeit ist nämlich nicht Selbstzweck; vielmehr unterrichtet der Verfassungsschutz ständig die politischen Führungsorgane und versetzt sie damit in die Lage, Verfassungsfeinden frühzeitig und gezielt begegnen zu können: Dies kann im Rahmen der geistig-politischen Auseinandersetzung, aber auch in besonderen Fällen durch konkrete Maßnahmen, wie z.B. Vereinsverbote, erfolgen. So führten gerade die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes des Bundes und der Länder schon mehrmals zu Verboten neonazistischer Vereinigungen. Auf diese Weise erfüllt der Verfassungsschutz im Vorfeld einer strafrechtlichen Relevanz die wichtige Aufgabe eines "Frühwarninstruments" für unsere Demokratie. Eine - - Unterr-ichtung..."-.-der--... Strafve-r-folgungsbehörden durch den Verfassungsschutz findet regelmäßig dann statt, wenn konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen 2 einer strafbaren Handlung gewonnen werden, so etwa im Rahmen der Terrorismusund Spionagebekämpfung. 1 Vgl. Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10) vom 13. August 1968 in der Fassung des Gesetzes vom 13. September 1978 (BGBl. I, Seite 1546). 2 Vgl. SS 7 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 Landesverfassungsschutzgesetz.


- 13 Der Verfassungsschutz kann allerdings, da für ihn - anders als für die Polizei, die dem Legalitätsgrundsatz der Strafprozeßordnung unterliegt - das sogenannte Opportunitätsprinzip gilt, von einer Unterrichtung absehen, wenn diese die weitere Sachverhaltsklärung verhindern würde. Ausgenommen hiervon sind jedoch die in SS 138 Strafgesetzbuch genannten Straftaten (z.B. geplanter Mord/Totschlag, Landes-/ Hochverrat). Darüber hinaus unterrichtet der Verfassungsschutz regelmäßig die Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen, um (auch) ihr die Möglichkeit zu geben, die Gegner unseres demokratischen Gemeinwesens zu erkennen. 1.8 Kontrolle des Verfassungsschutzes Dem Verfassungsschutz ist es nach der geltenden Gesetzeslage erlaubt, in bestimmte Grundrechte des 2 Burgers einzugreifen. Hierbei ist er an strenge, nicht auslegungsfähige Normen gebunden. Um letztlich eine Gewähr dafür zu bieten, daß die Möglichkeiten eines Mißbrauchs oder einer Kompetenzüberschreitung ausgeschlossen werden können, ist der Verfassungsschutz darüber hinaus einer Vielzahl von Kontrollmechanismen unterworfen. Hierzu zählen - die-Kontrolle-.. durGh"-den-.parlamentarisch verantwortlichen Minister, die Kontrolle durch das Parlament (u.a. durch die eigens zu diesem Zweck geschaffene Parlamentarische Kontrollkommission -PKK-), 1 Vgl. SS 4 Abs. 4 Landesverfassungsschutzgesetz RheinlandPfalz. 2 Vgl. z.B. SS 11 Landesverfassungsschutzgesetz RheinlandPfalz.


- 14 - die Kontrolle durch den Bundes-/Landesbeauftragten für den Datenschutz, die indirekte Kontrolle durch die Berichterstattung der Massenmedien. Wichtigstes Kontrollgremium für den Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz ist die Parlamentarische Kontrollkommission des rheinland-pfälzischen Landtages. Sie setzt sich aus drei Abgeordneten zusammen und wird vom Minister des Innern und für Sport regelmäßig umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Verfassungsschutzes und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichtet. Daneben hat der einzelne Bürger die Möglichkeit, ihn belastende Maßnahmen des Verfassungsschutzes einer gerichtlichen Nachprüfung zu unterziehen. 2. Organisation und Strukturdaten des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz 2.1 Organisation Der Verfassungsschutz wird in Rheinland-Pfalz durch die Abteilung 7 des Ministeriums des Innern und für Sport wahrgenommen. Die Abteilung 7 untergliedert sich in vier Fachreferate mit folgenden Aufgabenstellungen: Referat 371: Verwaltung, Postund Fernmeldeüberwachung (G-10); Referat 372: Nachrichtenbeschaffung; Referat 373: Auswertung Links-, Rechtsund Ausländerextremismus, Verfassungsschutz durch Aufklärung; 1 Vgl. SSSS 12, 13 Landesverfassungsschutzgesetz RheinlandPfalz.


- 15 - Referat 374: Spionageabwehr, Sabotagebekämpfung, Geheimschutz. 2.2 Strukturdaten Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes beträgt 1 153. Die Gesamtsumme der dem Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz laut Haushaltsplan zustehenden Mittel beläuft sich im Jahre 1992 auf 2.765.200,-DM (im Jahre 1991: 3.244.093,-DM). Die Gesamtzahl der Speicherungen des Landesverfassungsschutzes im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) beträgt 14.595, wovon etwa die Hälfte auf Sicherheitsüberprüfungen der Landesund Kommunalbehörden für Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten im Rahmen des Geheimschutzes entfällt. Bei NADIS handelt es sich um ein Informationssystem, das die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder zur Erfüllung ihrer gesetzlich normierten Unterrichtungspflichten in Form von gemeinsamen Dateien führen, die sie im automatisierten Verfahren nutzen. Rechtsgrundlage hierfür bildet SS 6 Bundesverfassungs- 2 Schutzgesetz. Diese Dateien enthalten nur die Daten, die-zum--Auf findenvon Aktenu"d~-der dazu notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind. Die der Speicherung zugrundeliegenden und sie 1 Stand: 1. Juli 1992. 2 Vgl. Gesetz zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes - Artikel 2: Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz -BVerfSchG-) - vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I, Seite 2954).


- 16 - rechtfertigenden materiellen Erkenntnisse sind aus dem System selbst nicht ersehbar; vielmehr werden sie auf jeweiliges Auskunftsersuchen der anfragenden Stelle durch die zuständige Verfassungsschutzbehörde übermittelt. 2.3 Öffentlichkeitsarbeit (Verfassungsschutz durch Aufklärung) Obwohl der Verfassungsschutz ein geheimer Nachrichtendienst ist, nimmt die Öffentlichkeitsarbeit einen breiten Raum ein, um u.a. Material für die geistigpolitische Auseinandersetzung mit Extremisten und Verfassungsfeinden jeglicher Couleur zu geben. So informiert der Verfassungsschutz unter dem Gesichtspunkt größtmöglicher Transparenz die Öffentlichkeit über aktuelle Ereignisse, von denen Gefahren für die innere Sicherheit unseres Landes ausgehen. Daneben führt er regelmäßig Pressegespräche durch und gibt Tätigkeitsberichte heraus, die Politiker, Behörden und interessierte Einzelpersonen informieren sollen. Außerdem steht er den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Medien in Einzelfragen als Ansprechpartner zur Verfügung. Entsprechende Kontakte können über das Pressereferat des Ministeriums des Innern und für Sport oder den Öffentlichkeitsreferenten des Verfassungsschutzes aufgenommen werden. Darüber hinaus bietet der Verfassungsschutz auch Referenten zu ver.v-f assungsschutzrelevanten" Themen, oder, -zu Aufgaben und Arbeitsweise des Verfassungsschutzes an. Als Kontakttelefonnummer dient der Anschluß Mainz (06131) 16 37 73.


- 17 - B. Verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen im Überblick (Zeitraum 1991 bis Ende Juni 1992) 1. Rechtsextremismus Die Zahl der Rechtsextremisten hat im Jahre 1991 bundesweit von etwa 32.300 auf ca. 39.800 zugenommen. Der Zulauf zu rechtsextremistischen Organisationen hält auch in diesem Jahr an. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, daß im Jahre 1991 erstmals auch die Rechtsextremisten in den ostdeutschen Bundesländern erfaßt wurden. Der erhebliche Anstieg der Zahl von Rechtsextremisten ist in erster Linie auf die Zunahme innerhalb der neonazistischen Skinheadszene zurückzuführen. In Rheinland-Pfalz erhöhte sich die Zahl der Rechtsextremisten gegenüber 1990 um ca. 50 auf etwa 1.950. Die rechtsextremistische Szene war im Berichtszeitraum vor allem bemüht, die teilweise bestehende Unsicherheit der Bevölkerung in der Asylund Ausländerproblematik, die ein zentrales Thema der politischen und öffentlichen Diskussion ist, agitatorisch für sich zu nutzen. Insbesondere die zweite Hälfte des Jahres 1991 wurde - von einer Welleausländerfeindldeher-Ausschreitungen und Straftaten geprägt. Im gesamten Bundesgebiet einschließlich der neuen Bundesländer wurden im Jahre 1991 2.368 Straftaten mit fremdenfeindlichem Hintergrund registriert, in Rheinland-Pfalz waren es 135. Von diesen 2.368 Straftaten sind etwa 1.500 rechtsextremistisch motiviert oder lassen einen solchen Hintergrund vermuten; die Zahlenangabe für RheinlandPfalz ist noch nicht abschließend ermittelt, sie dürfte aber schätzungsweise bei ca. 80 liegen.


- 18 - Vom 1. Januar bis Ende Juni 1992 kam es bisher zu 508 Gewalttaten (alte Länder: 325, neue Länder: 183) mit erwiesener oder vermuteter rechtsextremistischer Motivation, davon 411 mit fremdenfeindlicher Zielrichtung und leider auch sechs Tötungsdelikte (im Vergleich 1991: drei Tötungsdelikte). In RheinlandPfalz gab es in diesem Zeitraum nach Schätzung des Verfassungsschutzes 18 Gewalttaten mit fremdenfeindlicher Zielrichtung und vermuteter rechtsextremistischer Motivation. In dem Zeitraum Januar bis Juni 1992 kam es aber auch zu 116 Auseinandersetzungen zwischen Linksund Rechtsextremisten. Damit bestätigt sich die Beobachtung des Verfassungsschutzes, daß die Konfrontation zwischen links und rechts in der letzten Zeit an Härte und Gewalttätigkeit zugenommen hat. 1.1 "Nationaldemokratische" Organisationen Die bereits im Jahre 1990 rückläufige Mitgliederbewegung der "Nationaldemokratischen Partei" (NPD) und ihrer Jugendorganisation, den "Jungen Nationaldemokraten" (JN), setzte sich auch 1991 weiter fort. Der Mitgliederbestand beider Organisationen ging von ca. 6.500 auf etwa 6.100 bei der NPD bzw. von ca. 750 auf etwa 550 bei den JN zurück. In Rheinland-Pfalz nahm die Mitgliederzahl bei der NPD von ca. 350 auf etwa 320 bzw. bei den JN von ca. 30 auf unter 10 ab. v -Im 1. Halbj-ahE~.-1992--ist dieMitgli-ederzahl weiter zurückgegangen. Die Partei verfügt derzeit noch über etwa 5.500 Mitglieder. Auch in Rheinland-Pfalz hat die NPD erhebliche Einbußen zu verzeichnen; derzeit beläuft sich ihre Mitgliederzahl auf unter 300. Die NPD gliedert sich nunmehr in 15 Landesverbände. Neuer Bundesvorsitzender der NPD ist seit dem 9. Juni 1991 Günter DECKERT aus Weinheim (Rhein-NeckarKreis). Zur rheinland-pfälzischen Landesvorsitzenden


- 19 - wurde arn 24. November 1991 Ellen SCHERER aus Köllerbach/Saarland gewählt, die gleichzeitig auch dem NPD-Landesverband Saarland vorsteht. 1.2 "National-freiheitliche" Organisationen Die "national-freiheitlichen" Organisationen, die sich im wesentlichen aus der "Deutschen Volksunion e.V." (DVU) mit ihren sechs Aktionsgemeinschaften und der Partei "Deutsche Volksunion" (DVU) zusammensetzen, befinden sich nach einer Zeit der Stagnation wieder im Aufwind. Vorsitzender der beiden genannten Organisationen ist der bekannte Miinchener Verleger Dr. Gerhard FREY. Der Verein "Deutsche Volksunion e.V." (DVU) hat im Berichtsjahr seinen Mitgliederstand gehalten (bundesweit ca. 11.500; in Rheinland-Pfalz etwa 1.000). Die Partei "Deutsche Volksunion" (DVU) konnte nach dem Krisenjahr 1990, wo aufgrund ihres schlechten Abschneidens bei der Europawahl 1989 (1,6 %) aus Enttäuschung und Resignation der Mitgliederstand gegenüber dem Jahre 1989 von ca. 25.000 um 3.000 auf ca. 22.000 zurückging, einen deutlichen Aufwärtstrend verzeichnen. Bis auf Mecklenburg-Vorpommern verfügt sie inzwischen in allen Bundesländern über Landesverbände. Nach der Wahl zur Bremer Bürgerschaft, bei . der dieDVU--am 29v-.-September--1991--mit6,18 % der Zweitstimmen einen überraschenden Wahlerfolg verbuchen konnte,liegt ihre Gesamtmitgliederzahl nunmehr bundesweit wieder bei ca. 25.000 Mitgliedern (in dieser Zahl sind die Mitglieder des Vereins DVU e.V. enthalten, die durch Satzungsänderung in die Partei DVU übernommen wurden), davon ca. 2.500 in den neuen Bundesländern. Bei der Landtagswahl am 5. April 1992 in Schleswig-Holstein erreichte die DVU 6,3 %.


- 20 - 1.3 Neonazistische Organisationen Die neonazistischen Organisationen entwickelten im Westen Deutschlands im Berichtszeitraum nur geringe Aktivitäten. Der Schwerpunkt ihrer politischen Agitation lag in den fünf neuen Bundesländern. Zwar gelang es ihnen letztlich nicht, von den Folgen der innerdeutschen Entwicklung und der Wiedervereinigung zu profitieren; gleichwohl bedroht der Neonazismus durch die Gewaltbereitschaft aggressiver und zum Teil unberechenbarer Fanatiker nach wie vor die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Gegenüber 1990 vergrößerte sich die Gesamtzahl der organisierten Neonazis von ca. 1.^200 auf etwa 1.500 Personen, die in ca. 30 Gruppierungen zusammengeschlossen sind. Hinzu kommen etwa 200 weitere Neonazis, die keiner Gruppe angehören. In Rheinland-Pfalz sind ca. 50 überwiegend organisierte Neonazis bekannt (1990: ca. 30) . Die bekannteste neonazistische Organisation, die "Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei" (FAP), die seit dem Jahre 1988 von heftigen internen Streitigkeiten erschüttert wird, verzeichnete gegenüber dem Jahr 1990 (ca. 200 Mitglieder) einen Mitgliederrückgang auf unter 200. Ihr Bemühen, in den fünf neuen Bundesländern Gesinnungsgenossen zu gewinnen, blieb bislang erfolglos. Anhänger des inzwischen verstorbenen früheren Leiters der verbotenen "Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten" (ANS/NA), Michael KÜHNEN, haben sich in der "Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front" (GdNF) organisiert, der bundesweit vor allem durch Neuzugänge in den neuen Ländern ca. 400 Neonazis angehören. "Die Anhänger KÜHNENs, die auch


- 21 - in der von ihm initiierten "Deutschen Alternative" (DA) organisiert sind, sind derzeit die wesentlichen Vertreter des Neonazismus in Deutschland. In Rheinland-Pfalz verfügt die DA im Raum Mainz über eine aktive Gruppe von ca. 20 Mitgliedern. Auch der "Neonazikreis um Curt MÜLLER" in Mainz hat durch seine regelmäßigen, überregionalen neonazistischen Veranstaltungen nach wie vor eine über Rheinland-Pfalz hinausgehende Bedeutung. Seine Sonnwendund Hitler-Geburtstagsfeiern ziehen Neonazis aus dem gesamten Bundesgebiet an. Am 18. April und am 20. Juni dieses Jahres demonstrierten bis zu jeweils 300 Neonazis unter überregionaler Beteiligung in Biebelsheim bei Bad Kreuznach .gegen den geplanten Bau einer Mülldeponie auf dem Gelände eines ehemaligen amerikanischen Kriegsgefangenenlagers . 1.4 Das rechtsextremistische Potential der Skinheads Die Skinheadszene in der Bundesrepublik Deutschland hat inzwischen eine besorgniserregende Entwicklung genommen. Ihre Vorgehensweise wird von antiliberalen und intoleranten Denkstrukturen sowie von zunehmender Gewaltbereitschaft auch gegenüber Personen geprägt. Vor allem durch die brutalen Massenauftritte fanatischer --Ski-nheads -in .-den---neuen*"Bundesländern wird immer deutlicher, daß die Szene nationalistischem Gedankengut anhängt. Insbesondere die Skinheadmagazine sowie die Liedtexte der Skinheadbands, in denen Gewaltbereitschaft, Ausländerhaß, Nationalismus und Rassismus zum Ausdruck kommen, belegen überdeutlich die gewalttätige und menschenverachtende Einstellung dieser Subkultur. Die Gesamtzahl der


- 22 - neonazistischen Skinheads, die sich meist ohne feste Organisationsstruktur in losen Zusammenschlüssen auf regionaler und lokaler Ebene betätigen, liegt bun desweit bei etwa 4.200, davon ca. 1.200 in den alten und ca. 3.000 in den neuen Bundesländern. In Rhein land-Pfalz gibt es schätzungsweise 250 Skinheads, von denen etwa 50 rechtsextremistische Bezüge auf weisen und daher der gezielten Beobachtung des Ver fassungsschutzes unterliegen. 2. Linksextremismus 2.1 Orthodoxer Kommunismus Die gravierenden politischen Veränderungen in der ehemaligen Sowjetunion im Jahre 1991, insbesondere der stetige Autoritätsverlust der "Kommunistischen Partei der Sowjetunion" (KPdSU) und schließlich ihr Verbot nach dem Staatsstreich im August 1991 führten zu einer umfassenden Desorientierung und Aktionsun fähigkeit der "Deutschen Kommunistischen Partei" (DKP). Als Folge mußte die DKP einen weiteren Mit gliederrückgang hinnehmen; bundesweit hatte sie Ende 1991 weniger als 8.000 Mitglieder (1990: ca. 11.000), in Rheinland-Pfalz nur noch etwa 120 (1990: ca. 300). Sie war bemüht, durch Aktivierung ihrer Mitglieder den weiteren organisatorischen und ideologischen Niedergang, auf-zuha Iten - Zu "diesemZweck wurde die Neufassung des Parteiprogramms in Angriff genommen, der revolutionäre Anspruch der Partei erneuert und die Zusammenarbeit mit anderen kommunistischen Or ganisationen verstärkt. Außerdem versucht sie in jüngster Zeit, ihre Mitglieder zu verstärkter Arbeit in den Gewerkschaften zu motivieren.


- 23 - In Rheinland-Pfalz befaßt sich die DKP weitgehend mit parteiinternen Diskussionen über ihre künftige Entwicklung. Auch die ehemals wichtigsten orthodox-kommunistisch beeinflußten Organisationen, die "Deutsche FriedensUnion" (DFU) und die "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten" (WN-BdA), haben im Jahre 1991 weiter an Bedeutung verloren. Beide Organisationen sind mangels finanzieller und personeller Möglichkeiten nicht mehr in der Lage, bündnispolitisch wie früher für die DKP zu wirken. In Rheinland-Pfalz verfügt die DFU derzeit noch über etwa 25 Mitglieder, die W N - B d A über ca. 150. 2.2 Marxisten-Leninisten und sonstige revolutionäre Marxisten ("Neue Linke") Das Scheitern des "realen Sozialismus" hatte zunächst nur für die moskauorientierten orthodox-kommunistischen Organisationen einen Mitgliederrückgang zur Folge. Ab Ende 1990 verloren aber auch zunehmend andere Gruppen der Marxisten/Leninisten und revolutionäre Zusammenschlüsse aus dem Spektrum der "Neuen Linken" Mitglieder. Die politische Wirkung dieser Gruppierungen blieb daher im Berichtszeitraum gering. 2.3 - Anarchisten Unter den anarchistisch ausgerichteten Gruppierungen stellen die Autonomen mit inzwischen bundesweit annähernd 2.700 Anhängern (1990: ca. 2.300) die bedeutendste und zugleich militanteste Strömung dar. Hervorzuheben ist, daß die Berührungspunkte zwischen Autonomen und terroristischem Umfeld in jüngster


- 24 - Zeit weiter zugenommen haben und Abgrenzungen sich teilweise verwischen. Agitationsschwerpunkte der Autonomen sind nach wie vor der Kampf gegen den "Faschismus", der immer wieder zu gewalttätigen Aktionen gegen "Rechte" führt, sowie die als "Häuserkampf" bezeichnete Besetzung bzw. "Verteidigung" einzelner Häuser, um in rechtsfreien Räumen "selbstbestimmt" leben zu können. So kam es in Mainz am 7. März 1992 anläßlich eines Treffens von Rechtsextremisten zu Gegenaktionen, an denen sich ca. 250 Autonome beteiligten - gewalttätige Ausschreitungen konnten weitgehend verhindert werden. Von Autonomen initiierte Hausbesetzungen fanden im Juni 1991 in Trier sowie Anfang Oktober 1991 in Mainz statt. Aktueller Aktionsschwerpunkt der Autonomen war in der letzten Zeit die Vorbereitung von Protestmaßnahmen gegen den Weltwirtschaftsgipfel vom 6. bis 8. Juli 1992 in München, woran sich auch Szeneangehörige aus Rheinland-Pfalz beteiligten. Bekannlich kam es im Verlaufe des Wirtschaftsgipfels sowohl in München als auch in anderen Städten zu Brandanschlägen und Sachbeschädigungen u.a. gegen Banken und die Fa. Siemens. In Rheinland-Pfalz beläuft sich das autonome Potential auf etwa 100 Personen. 2.4 Linksextremistischer Terrorismus Der linksextremistische Terrorismus stellt für die innere Sicherheit in Deutschland auch weiterhin eine ernstzunehmende Bedrohung dar. Mit dem Anschlag auf die Bonner US-Botschaft am 13. Februar 1991 und dem Mord an dem Präsidenten der Treuhand-Anstalt, Dr. Carsten Rohwedder, am 1. April 1991 hat der Kommando-


- 25 - bereich der "Rote Armee Fraktion" (RAF) deutlich gemacht, daß seine personelle und logistische Situation offensichtlich stabil genug ist, um auch künftig schwerste Terrorakte verüben zu können. In der Erklärung des RAF-Kommandobereichs vom 10. April 1992 gesteht die RAF zwar Fehler ein und kündigt eine Wende der bisherigen "Guerilla-Konzeption" an. Sie stellt den Verzicht auf weitere Terrorakte aber in einem Zusammenhang mit der Erfüllung verschiedener Forderungen, so in erster Linie mit dem positiven Ausgang der Diskussion um die vorzeitige Freilassung inhaftierter Gesinnungsgenossen. Die Erklärung des RAF-Kommandobereichs wird sowohl von den RAF-Häftlingen - Erklärung Irmgard MÖLLER vom 15. April 1992 - als auch vom überwiegenden Teil der RAF-Unterstützerszene begrüßt. Teile der RAF-Unterstützer dokumentieren allerdings auch Ablehnung. In einer am 29. Juni 1992 datierten Erklärung bekräftigt der RAF-Kommandobereich sein Eingeständnis vom 10. April, mit der bisherigen Politik gescheitert zu sein und bringt zum Ausdruck, daß die bewaffneten Aktionen den notwendigen gesellschaftlichen Umwälzungsprozeß heute nicht voranbrächten. Aus der Erklärung, die sich an die Teilnehmer des Kongresses gegen den Weltwirtschaftsgipfel richtet, ergibt sich zudem, daß die RAF bestrebt ist, mit möglichst vielen "linken Kräften" in eine Diskussion zu kommen. Damit will sie offenbar eine breitere Basis für_~ihre-Forderungen .-<z.B.-"..Freilassung inhaftierter Gesinnungsgenossen) mobilisieren und gleichzeitig bei aktuellen Anlässen ihre Vorstellungen in Diskussionen mit einbringen. Die neben dem Kommandobereich agierenden Militanten der RAF, die sogenannte zweite kämpfende Ebene, haben im Berichtszeitraum keine Anschläge verübt.


- 26 - Zu den wichtigsten Aufgaben des RAF-Umfeldes zählt nach wie vor die Betreuung von inhaftierten terroristischen Gewalttätern und Unterstützern sowie die Öffentlichkeitsarbeit für die RAF. Zwar führte diese RAF-Unterstützerszene keine nennenswerten eigenen Veranstaltungen durch, sie beteiligte sich aber aktiv an demonstrativen Aktionen anderer linksextremistischer Gruppen, so an der Kampagne gegen den Weltwirtschaftsgipfel in München und versuchte dabei, eigene Themenbereiche einzubringen, wie etwa die Forderung nach Zusammenlegung und freier Kommunikation der RAF-Häftlinge sowie die Freilassung der "Haftunfähigen". Die RAF-Unterstützerszene verübte im Jahre 1991 insgesamt fünf Brandanschläge. In Rheinland-Pfalz sind Angehörige des Umfeldes der RAF vorwiegend im Großraum Mainz aktiv. Weitere Ansätze sind in Kaiserslautern, Koblenz, Speyer und Trier erkennbar. Die "Revolutionären Zellen" (RZ) haben 1991 vier Sprengstoffund sieben Brandanschläge verübt, was gegenüber den Vorjahren (z.B. 1990: insgesamt fünf Anschläge) eine erhebliche Zunahme bedeutet. Innerhalb der RZ ist im Berichtszeitraum ein Richtungsstreit entbrannt, in dessen Zuge sich eine mögliche Fraktionierung abzeichnet und eine Gruppe in Nordrhein-Westfalen ihre Auflösung bekanntgegeben hat. Weitere Auswirkungen sind bisher nicht bekannt. Am -15 .- -Januar-198-2 -führten RZeinen-Anschlag gegen das Ausländeramt in Nürnberg durch; außerdem bekannten sie sich zu zwei gescheiterten Sprengstoffanschlagen am 29. Juni 1992 in München, die gegen Rechtsextremisten gerichtet waren. Die Zahl der Brandund Sprengstoffanschlage aus dem Bereich des weiteren terroristischen Spektrums stieg im Vergleich zu 1990 von 51 auf 120 im Jahr 1991 an. Zudem wurden zahlreiche Sachbeschädigungen begangen.


- 27 - Wie die Ermordung des Referatsleiters der Berliner Senatsverwaltung für Bauund Wohnungswesen durch eine Briefbombe am 13. Juni 1991 in Berlin zeigt, schreckt inzwischen auch das terroristische Täterspektrum aus dem militanten autonomen Bereich vor der Tötung von Menschen nicht mehr zurück. In Rheinland-Pfalz wurden im Jahre 1991 und in diesem Jahr mehrere Schmierereien festgestellt, die im Zusammenhang mit dem Golfkrieg, der Forderung nach Zusammenlegung der "politischen Gefangenen" und ausländerfeindlichen Aktionen standen. 3. Ausländerextremismus Die weit überwiegende Mehrheit der rund 6 Millionen Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland verhält sich nach wie vor gesetzestreu und achtet die demokratische Rechtsordnung des Gastlandes. Die ca. 43.000 extremistischen Gruppen zuzurechnenden Ausländer (in Rheinland-Pfalz etwa 1.000) befassen sich vor allem mit vermeintlichen oder tatsächlichen Mißständen in ihren Heimatländern, aber auch mit ihrer rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Situation in der Bundesrepublik Deutschland. Neben Informationsveranstaltungen, Flugblattaktionen und Demonstrationen bedienen sich Teile von ihnen zur Durchsetzung ihrer-.-Anliegen --auch *aggressive-rProtestformen oder wenden sogar konspirative und terroristische Mittel an. So hält auch die Bedrohung durch Gewalttaten international operierender Terroristen nach wie vor an. Es ist z.B. zur Zeit nicht absehbar, welche Auswirkungen die laufenden Friedensgespräche zur Lösung des Palästina-Konfliktes auf die künftigen Aktivitäten nahöstlicher Terrororganisationen haben werden.


- 28 - Zur Bedrohung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland tragen im einzelnen insbesondere arabisch-palästinensische Terrororganisationen, islamisch-fundamentalistische Vereinigungen und die der "Neuen Linken" zuzurechnende, in der Bundesrepublik Deutschland verbotene, türkische "Devrimci Sol" (Revolutionäre Linke) bei. Die Erschießung von 11 Dev-Sol-Funktionären am 17. April 1992 in Istanbul durch türkische Sicherheitskräfte führte auch in der Bundesrepublik Deutschland zu zahlreichen gewaltsamen Handlungen und Sachbeschädigungen an türkischen Banken, Konsulaten und sonstigen Einrichtungen. In ihrem auch in deutscher Sprache erscheinenden Nachrichtenbulletin vom 1. April 1992 hat die Dev Sol die Verstärkung ihrer Gewaltakte propagiert. Zu den aktivsten extremistischen Gruppierungen zählt nach wie vor die konspirativ agierende "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK), die im letzten Jahr ihren Guerilla-Kampf in der Osttürkei wesentlich verstärkte. In der Bundesrepublik Deutschland nutzte die PKK wiederholt aktuelle Ereignisse, z.B. den Golfkrieg, die anhängigen Gerichtsprozesse gegen ihre Mitglieder oder die deutschen Waffenlieferungen an die Türkei, zu einer Vielzahl von Aktionen wie Demonstrationen, Besetzungen, Farbschmierereien, Flugblattpropaganda oder Informationsveranstaltungen, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Anfang 1992 hatte -.sie -der-Bundesrepublik Deutschland aufgrund der Waffenlieferungen an die Türkei unverhohlen gedroht und sie zum "Kriegsfeind Nr. 2" erklärt. Besonders im März 1992 führten Anhänger der PKK bundesweit massive, größtenteils gewalttätige Protestaktionen gegen türkische Einrichtungen durch. Anlaß waren die seit Anfang März durchgeführten Angriffe der türkischen Luftwaffe auf mutmaßliche Stützpunkte und Lager der PKK im Norden des Irak. Nahezu zeit-


- 29 - gleich kam es am 11. März 1992 in mehreren bundesdeutschen Städten zu Gewaltakten. In Mainz überfielen ca. 150 u.a. mit Eisenstangen und Holzlatten bewaffnete Personen das türkische Generalkonsulat und verwüsteten die Konsulaträume; 112 von ihnen wurden festgenommen. 4. Spionageabwehr Die Anzahl der erkannten Spionageaktivitäten gegnerischer Nachrichtendienste ist nach Auflösung des "Ministeriums für Staatssicherheit" (MfS) und des militärischen Nachrichtendienstes "Verwaltung Aufklärung" (VA) des Ministeriums für Nationale Verteidigung der ehemaligen DDR zurückgegangen. Der sowjetische Nachrichtendienst "Komitee für Staatssicherheit" (KGB), der ebenso wie der militärische Nachrichtendienst "Hauptverwaltung für Erkundung" (GRU) zunächst versucht hatte, eine nachrichtendienstliche Infrastruktur in den neuen Bundesländern aufzubauen und die bestehenden Agentennetze in der gesamten Bundesrepublik zu sichern, wurde nach dem gescheiterten Putschversuch in der ehemaligen Sowjetunion im August 1991 "formal" aufgelöst. An seiner Stelle wurden in Rußland zunächst drei neue zivile Geheimdienstorganisationen gebildet und zwar: - "Auslandsnachrichtendienst der russischen Förderation" (SWR) unter der Leitung von PRIMAKOW, - "Ministerium für Sicherheit" (MBR) unter der Leitung von BARANNIKOW, - "Komitee zum Schutz der Staatsgrenzen" unter der Leitung von KALININSCHENKO.


- 30 - Nach einer noch nicht bestätigten russischen Pressemeldung soll das "Komitee zum Schutz der Staatsgrenzen" im Juni 1992 dem MBR angegliedert worden sein. Verbindliche Aussagen über das künftige Schicksal des bisher zentral gesteuerten ehemaligen sowjetischen Auslandsdienstes können noch nicht getroffen werden, nachdem die Sowjetunion aufgelöst wurde und 11 Republiken sich im Dezember 1991 zu der "Gemeinschaft unabhänger Staaten" (GUS) zusammengeschlossen haben. Es muß davon ausgegangen werden, und darauf weisen bereits einzelne Anzeichen hin, daß auch diese GUSLänder künftig Spionage betreiben werden. So wollte schon nach Äußerungen des vorübergehenden KGB-Leiters BAKATIN am 30. August 1991 auch eine reformierte UdSSR insbesondere in den Bereichen Wirtschaft und Technik (Hochtechnologie) auf Spionage nicht verzichten. Der russische Außenminister KOSYREW sagte hierzu in einem Interview Ende Dezember 1991, er könne Geheimdienstarbeit in den neuen russischen Auslandsvertretungen nicht ausschließen. Der militärische Nachrichtendienst (GRU), der zu keiner Zeit in einer ähnlichen Reformdiskussion wie das KGB stand, wird nach Bildung der GUS und der Absicht einzelner Republiken, die Rote Armee aufzuteilen, wohl ebenfalls Veränderungen erfahren. Die-anderen osteuropäischen-Länder-haben die Notwendigkeit einer nachrichtendienstlichen Aufklärung im nationalen Interesse überwiegend bejaht. Um diese Interessen nicht zu gefährden, wird in Zukunft jedoch in allen osteuropäischen Staaten die offene Informationsbeschaffung gegenüber konspirativen Methoden stärker an Bedeutung gewinnen. Künftiger Aufklärungsschwerpunkte dürften dabei der politische und vor allem der wissenschaftlich-tech-


- 31 - nische Bereich sein. Die erheblichen wirtschaftlichen Probleme und der technologische Rückstand in der GUS können zu einer weiteren Intensivierung der Wirtschaftsspionage führen. Gerade die Bundesrepublik Deutschland dürfte dabei als technologisch hochentwickeltes zentraleuropäisches Land immer mehr in den Blickpunkt fremder Nachrichtendienste geraten. In Rheinland-Pfalz konnten anhand von Spurenhinweisen seit Anfang 1990 mehrere Spionagefälle aufgearbeitet werden. Daraus ergaben sich insgesamt 34 strafrechtliche Ermittlungsverfahren, die zum Teil schon rechtskräftig, in einem Fall mit Freiheitsstrafe von 6 1/2 Jahren abgeschlossen wurden. Hinsichtlich der Wertigkeit der einzelnen Spionagefälle bietet sich in Rheinland-Pfalz ein breites Bild. Die Spanne reicht vom eingeschleusten Agenten des militärischen Nachrichtendienstes der ehemaligen DDR, der in Mainz als Resident (Führer mehrerer anderer Agenten im Operationsgebiet) aufgebaut werden sollte, über ein Ehepaar, das Informationen bei den USStreitkräften beschaffte sowie einen Agenten in einem großen Industriebetrieb bis hin zu einem Polizeidirektor, der als Spion bei der Grenzschutzdirektion in Koblenz für die Hauptverwaltung Aufklärung des ehemaligen MfS tätig war.


- 32 - Kurzdarstellungen von verfassungsfeindlichen Organisationen, die im Berichtszeitraum in Rheinland-Pfalz in Erscheinung getreten sind oder überregionale Bedeutung haben 1. Rechtsextremismus 1.1 "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) Die 1964 aus der "Deutschen Reichspartei" (DRP) hervorgegangene NPD umfaßte 1991 bundesweit 6.100 Mitglieder, der NPD-Landesverband Rheinland-Pfalz hatte ca. 320. Die NPD-Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN) verzeichnete im Bundesgebiet etwa 550 Mitglieder, in Rheinland-Pfalz waren es weniger als 10. Publikationsorgan: "Deutsche Stimme". 1.2 "Deutsche Volksunion e.V." (DVU) einschließlich ihrer Aktionsgemeinschaften: - "Aktion Oder-Neiße" (AKON), - "Aktion deutsches Radio und Fernsehen" (ARF), - "Deutscher Schutzbund für Volk und Kultur", - "Ehrenbund Rudel - Gemeinschaft zum Schutz der - Frontsoldaten", - "Initiative für Ausländerbegrenzung" (I.f.A.) und - "Volksbewegung für Generalamnestie" (VOGA). 1971 von dem Münchener Verleger Dr. Gerhard FREY als "überparteiliches" Sammelbecken der "Verfassungstreuen Rechten" gegründete Kernorganisation der "National-Freiheitlichen". In den von FREY herausgegebenen Wochenzeitungen "Deutsche NationalZeitung" und "Deutsche Wochen-Zeitung" wird im Sin-


- 33 - ne der Zielsetzung der Vereinigung agitiert. In Rheinland-Pfalz sind für den Verein DVU keine Aktivitäten zu verzeichnen. Die Mitglieder des Vereins sind automatisch Mitglieder der Partei DVU. 1.3 "Deutsche Volksunion" (DVU) 1987 auf Initiative Dr. FREYs gegründete Partei. Die DVU ist mit rund 24.000 Mitgliedern die größte Partei im rechtsextremistischen Spektrum. Der Landesverband der DVU in Rheinland-Pfalz mit etwa 1.400 Mitgliedern ist die mitgliederstärkste rechtsextremistische Organisation im Lande. 1.4 "Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) Die im März 1979 gegründete neonazistische Partei wurde nach dem 1983 erfolgten Verbot der "Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten" (ANS/NA) von Anhängern dieser Organisation unterwandert. Interne Streitigkeiten dauern an. In Rheinland-Pfalz bestehen keine Organisationseinheiten der FAP. Publikationsorgan: "Neue Nation - Volkstreue Zeitung für Deutschland" 1-5 "Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front" (GdNF) Von Anhängern des im April 1991 verstorbenen Neonazis Michael KÜHNEN nach dem Rückzug aus der FAP gebildeter Zusammenschluß, der u.a. die Überwindung des NS-Verbotes und die Neugründung der "Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei" (NSDAP) als legale Partei anstrebt. In Rheinland-Pfalz unterhält die GdNF nach eigenen Angaben neben dem "Gau Rheinland-Pfalz" einen "Stützpunkt Mainz".


- 34 - 1.6 "Deutsche Alternative" (DA) Die 1989 auf Initiative des Neonazis Michael KÜHNEN in Bremen gegründete Partei hat sich die "Neuvereinigung aller in Mitteleuropa geschlossen siedelnden Deutschen" zum Ziel gesetzt. In Rheinland-Pfalz verfügt die DA über eine Gruppe von etwa 20 Mitgliedern. 1.7 "Hilforganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." (HNG) 1979 gegründete Hilfsorganisation zur Betreuung inhaftierter Rechtsextremisten und deren Familienangehörigen im Inund Ausland. Im August 1991 wurde die bekannte NS-Aktivistin Ursula MÜLLER aus MainzGonsenheim zur 1. Vorsitzenden gewählt. Publikationsorgan: "Nachrichten der HNG" 1.8 "Nationalistische Front" (NF) 1985 gegründete Partei, die sich ideologisch an die Sozialrevolutionären Vorstellungen der früheren Nationalsozialisten Gregor und Dr. Otto STRASSER anlehnt. In Rheinland-Pfalz bestehen keine Organisationseinheiten. 1.9 -"Neonazikcei-s um-Curt.-MÜLLER". ~ ........ Ein über die Grenzen von Rheinland-Pfalz hinaus bedeutsamer Kreis von Gesinnungsgenossen, der in regelmäßigen Abständen Gedenkund Sonnwendfeiern durchführt. Das Anwesen der Eheleute Curt und Ursula MÜLLER in Mainz-Gonsenheim dient dabei als überregionaler Treffpunkt.


- 35 - 1.10 "Aktion Sauberes Deutschland" (ASD) Die 1986 unter maßgeblicher Beteiligung des Neonazis Ernst TAG aus Ludwigshafen am Rhein gegründete "nationalesozialistische Kampfgruppe" entwickelt derzeit keine nennenswerten Aktivitäten. 1.11 "Stahlhelm e.V. Kampfbund für Europa - Landesverband Pfalz-Saar" Der im Jahr 1970 gegründete "Stahlhelm Landesverband Pfalz-Saar" entwickelte 1991 nur geringe Aktivitäten in seinen Ortsgruppen. Neben den sogenannten Appellen führte die Vereinigung "Sonnwendfeiern" durch. 1992 nahm sie im April und Juni an Demonstrationen gegen die beabsichtigte Errichtung einer Mülldeponie in Biebelsheim (Landkreis Bad Kreuznach) auf dem Gelände eines früheren USKriegsgefangenenlagers teil. 1.12 "Deutsche Liga für Volk und Heimat" (Deutsche Liga) 1991 in Villingen-Schwenningen gegründete Partei, die sich als Sammelbecken aller "demokratischen Patrioten" versteht. In Rheinland-Pfalz besteht die Wählergemeinschaft "Deutsche Allianz - Heimatbündnis Rheinland-Pfalz" (DA). Der 1990 als Wählergemeinschaft gegründete Zusammenschluß, "-politischg.Le i enge sinn ter Deutscher" erzielte bei der Landtagswahl am 21. April 1991 lediglich 0,2 % der Zweitstimmen.


- 36 - 2 Linksextremismus 2.\. Orthodoxe Kommunisten 2.1.1 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) 1968 gegründet; größte orthodox-kommunistische Partei in der Bundesrepublik Deutschland, etwa 8.000 Mitglieder, in Rheinland-Pfalz noch ca. 100 bis 150, die sich auf die Lehren von Marx, Engels und Lenin beruft. Zentralorgan: "Unsere Zeit" (UZ), 14-tägig; Auflage ca. 10.000 Exemplare. 2.1.2 "Deutsche Friedens-Union" (DFU) Vorfeldorganisation der DKP für den kommunistischen "Friedenskampf"; hat bundesweit noch etwa 500 Mitglieder, in Rheinland-Pfalz etwa 25. Organ: "Podium", 2-monatlich; Auflage unter 1.000 Exemplare. 2.1.3 "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten" (WN-BdA) Mit bundesweit etwa 10.000 Mitgliedern nach wie vor wichtigsteVorfeldorganisation der orthodoxen Kommunisten für deren "Antifaschismus-Kampagne". In Rheinland-Pfalz gehören der WN-BdA noch etwa 150 Mitglieder an.


-37 - Marxisten-Leninisten und sonstige revolutionäre Marxisten 2.2.1 "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) Die 1982 in Bochum gegründete MLPD bekennt sich zu den Lehren von Marx, Engels, Lenin und Stalin in ihrer Interpretation durch Mao Tse Tung; bundesweit ca. 1.500 Mitglieder. Zentralorgan: "Rote Fahne", Wochenzeitung; Auflage ca. 6.000 Exemplare. 2.2.2 "Vereinigte Sozialistische Partei" (VSP) Die 1986 aus der Fusion von "Kommunistischer Partei Deutschlands" (KPD) und der trotzkistischen "Gruppe Internationale Marxisten" (GIM) hervorgegangene VSP hat bundesweit etwa 300 Mitglieder. In RheinlandPfalz bestehen Ortsgruppen der VSP in Mainz und Ludwigshafen am Rhein. Organ: "SoZ - Sozialistische Zeitung", 14-tägig; Auflage ca. 2.500 Exemplare. 2.2.3 "Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD" (AB) Der 1973 gegründete, stalinistisch ausgerichtete AB hat bundesweit etwa 200 Mitglieder. In RheinlandPfalz besteht eine Ortsgruppe des AB in Mainz. Zentralorgan: "Kommunistische Arbeiterzeitung" (KAZ) Auflage ca. 1.500 Exemplare.


- 38 - 2 2.4 "Sozialistische Arbeitergruppe" (SAG) Deutsche Sektion der internationalen trotzkistischen Strömung "Internationale Sozialisten", die den Aufbau einer revolutionären kommunistischen Partei und die Entwicklung eines Staates unter Führung von Arbeiterräten anstrebt; in Rheinland-Pfalz gibt es eine Ortsgruppe in Ludwigshafen am Rhein. Organ: "Klassenkampf", monatlich; Auflage ca. 3.400 Exemplare. 2.2.5 "Marxistische Gruppe" (MG) Die zu Beginn der 70er Jahre in Bayern aus den "Roten Zellen" entstandene MG hat sich im Mai 1991 aufgelöst. Seit Mitte März 1992 geben ehemalige Funktionäre der MG das Theorieorgan "GegenStandpunkt" heraus. 2.3 Anarchisten 2.3.1 Autonome Örtliche, meist lose strukturierte Zusammenschlüsse mit diffusen anarchistischen, bisweilen auch revolutionär-marxistischen Zielen. Das autonome Aktionspotential beläuft sich derzeit bundesweit auf annähernd 2.700.Personen (Rheinland-Pfalz: ca. 100). 2.3.2 "Föderation Gewaltfreier Aktionsgruppen" (FöGA) 1980 gegründeter Zusammenschluß anarchistischer Gruppen und Einzelpersonen aus der "Graswurzelbewegung", der die Arbeit der zahlreich existierenden "gewaltfreien Aktionsgruppen" und "Trainingskollek-


- 39 - tive" bundesweit koordinieren will. Die Anhängerschaft der FöGA umfaßt bundesweit mehrere hundert Personen. Organ: "graswurzelrevolution", monatlich; Auflage ca. 4.000 Exemplare. Im Kontaktadressenteil der "graswurzelrevolution" ist seit 1987 die Mainzer Gruppe "Anarchistische Assoziation Rhizom" (AAR) genannt. 2.3.3 "Freie Arbeiterinnen-Union" (FAU) Bedeutendste "anarcho-syndikalistische" Organisation mit bundesweit etwa 30 Ortsgruppen und Kontaktstellen, u.a. auch in Mainz. Organ: "direkte aktion", 2-monatlich; Auflage ca. 3.000 Exemplare. 2.3.4 "Forum für Libertäre Information" (FLI) Bedeutendste anarchistische "Theoriegruppe" zur Förderung und Verbreitung "Libertärer Tradition" mit Kontaktadressen in mehreren Bundesländern, so auch in Morbach-Merscheid (Kreis Bernkastel-Wittlich). Organ: "Schwarzer Faden" 2.4 Linksextremistischer Terrorismus 2.4.1 "Rote Armee Fraktion" (RAF) Terrorgruppe, die sich in einem bewaffneten antiimperialistischen Kampf sieht und über militärische Offensiven eine einheitliche antiimperialistische


- 40 - Front in Westeuropa als Zwischenetappe zu einer kommunistischen Gesellschaft anstrebt. Ihr illegaler Kern (Kommandobereich) besteht aus etwa 15 bis 20 Personen. Offensiven der RAF werden durch Brandund Sprengstoffanschlage der "Militanten der RAF", die als "zweite kämpfende Ebene" in die RAF eingebunden sind, unterstützt. Angaben über deren personelle Stärke sind nicht verfügbar. Das bundesweit aus ca. 250 Personen bestehende engere RAF-Umfeld unterstützt den "bewaffneten Kampf" der RAF propagandistisch und übt als Sprachrohr der RAF eine wichtige Vermittlerrolle aus. Zum weiteren Umfeld der RAF werden etwa 2.500 Anhänger gezählt. 2.4.2 "Revolutionäre Zellen" (RZ) Kleingruppen ohne erkennbare Struktur, die mit zum Teil schweren Sprengstoffund Brandanschlägen, Sabotageakten und "Bestrafungsaktionen" (wie Knieschüssen) ein auf Breitenwirkung angelegtes - teilweise "sozialrevolutionäres" Konzept - verfolgen. Die RZ knüpfen hierbei in der Regel an aktuelle gesellschaftliche Probleme an. Die innerhalb der RZ als "Rote Zora" selbständig agierende radikal feministische Frauengruppe verübt Anschläge nach dem RZ-Konzept zu überwiegend frauenspezifischen. Problemen, wie z.B. Ausbeutung der Frauen in der "Dritten Welt".


- 41 - Aus 1änderextremismus 3,1 Türken 3 l.l "Revolutionäre Linke" (Devrimci Sol/Dev Sol) Konspirative gewaltpraktizierende Organisation der "Neuen Linken"; im Mai/Juni 1978 aus der Sozialre volutionären "Türkischen Volksbefreiungspartei Front" (THKP-C) hervorgegangen. Am 9. Februar 1983 vom Bundesminister des Innern verboten. 3.1.2 "Revolutionäre Jugend in Europa" (Avrupa'da Devrimci Gene) Unter dieser Bezeichnung sind die Anhänger der Dev Sol in der Bundesrepublik aktiv. Neuerdings treten sie vermutlich auch als "Revolutionäre Linke Kräf te" (Devrimci Sol Gücler) auf. 3.1.3 "Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leni nisten (TKP/M-L) Als Abspaltung der maoistischen "Revolutionären Ar beiterund Bauernpartei der Türkei" (TIIKP) im April 1972 in der Türkei gegründet. Sie erklärt der Türkei den bewaffneten Kampf und zielt auf die Ver nichtung des bestehenden türkischen Staatsgefüges ab. 3.1.4 "Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland e.V." (ATIF) Sie ist von der TKP/M-L beeinflußt und hatte sich 1976 gegründet; 1981 Spaltung in die Gruppen "Par tizan" (P) und "Partizan Bolsevik" (PB).


- 42 - Im Dezember 1986 wurde die "Konföderation der Ar beiter aus der Türkei in Europa" (ATIK) als inter nationaler Zusammenschluß von ATIF-Föderationen ge bildet. 3 1.5 "Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealisten vereine in Europa e.V." (ADÜTDF) Vereinsgründung im Juni 1978 in Frankfurt am Main, gleichzeitig Vereinssitz. Extrem nationalistische Dachorganisation türkischer Kulturvereine in der Bundesrepublik. Sie vertritt das Gedankengut der "Nationalistischen Arbeiterpartei" (MCP), die in der Türkei von Alparslan TÜRKES geleitet wird. 3.1.6 "Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine e.V." (TIKDB) Im Oktober 1987 von der ADÜTDF abgespalten; ver folgt einen gemäßigten nationalistischen Kurs mit dem Ziel der Annäherung an islamische Traditionen. 3.1.7 "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e.V." (ICCB) Im November 1984 in Köln von Cemalettin KAPLAN ge gründet und geleitet. Er strebt die Errichtung einer islamischen Republik in der Türkei durch eine Revo-lution - nachiranischem.Vorbildan; bundesweit islamische Mitgliedsvereine. 3.1.8 "Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e.V." (AMGT) Im Jahre 1985 in Köln als Verein angemeldet. Ihre Anhänger vertreten "nationalistische, islamisch-fun damentalistische Thesen der in der Türkei von Nee-


- 43 - mettin ERBAKAN geführten "Wohlstandspartei" (RP). Bundesweit sind Mitgliedsvereine organisiert. 3 2 Kurden 3.2.1 "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) Ende der siebziger Jahre bildete sich in der Türkei um Abdullah ÖCALAN die Untergrundorganisation "APOCULAR", die zur Parteigründung am 27. November 1978 führte. Die PKK strebt auf terroristischem Wege einen unabhängigen kurdischen Staat auf der Grundlage einer klassenlosen Gesellschaft marxistisch-leninistischer Prägung an. Die PKK unterhält mehrere Nebenorganisationen, wie z.B. die "Nationale Befreiungsfront Kurdistans" (ERNK) oder die "Föderation der patriotischen Arbeiterund Kulturvereinigungen aus Kurdistan in der BRD e.V." (FEYKA-Kurdistan). 3.2.2 "Föderation der patriotischen Arbeiterund Kulturvereinigungen aus Kurdistan in der Bundesrepublik Deutschland e.V." (FEYKA-Kurdistan) Im März 1984 in Köln gegründete Dachorganisation einer Vielzahl kurdischer Vereine in der Bundesrepublik Deutschland. 3.2.3 "Volksbefreiungsarmee Kurdistans" (ARGK) Sie führt den bewaffneten Kampf der PKK in der Türkei und entstand im Oktober 1986 als Nachfolgeorganisation der "Befreiungseinheit Kurdistans" (HRK).


- 44 - 3.3 Araber 03i "FATAH-Generalkommanao der ASSIFA-Streitkräfte - Revolutionsrat" ("ABU-NIDAL-Organisation"/ANO) Im Jahre 1972 löste sich die ANO um ihren Führer Hassan Sabri AL BANNA alias "ABU NIDAL" (Vater des Kampfes) im Irak von der "AL FATAH" Yassir ARAFATS. Sie gehört seitdem zu den gefährlichsten und aktivsten palästinensischen Terrororganisationen. Eine Verhandlungslösung des Palästinakonfliktes lehnt sie strikt ab. 3.3.2 HIZB ALLAH ("Partei Gottes") Die Schiitenbewegung wurde im Jahre 1982 im Libanon mit iranischer Unterstützung gebildet. Ihr Ziel ist die Errichtung eines islamischen "Gottesstaates" im Libanon nach iranischem Vorbild. Sie lehnt die Existenz des Staates Israels strikt ab und entwickelt terroristische Aktivitäten gegen den jüdischen Staat. 3.3.3 "Islamischer Bund Palästina" (IBP)/"Islamische Widerstandsbewegung" (HAMAS) Die sunnitisch-extremistische Organisation, die im Jahre 1987 gegründet wurde, verfügt über eine starke--Anhängerschaft in den von Israel...besetzten Gebieten und operiert dort gegen israelische Interessen, im Bundesgebiet halten sich Einzelmitglieder der Organisation auf. 3.3.4 "Muslimbruderschaft" (MB) Seit dem Jahre 1928 existiert in Form der MB ein Zusammenschluß sunnitisch-extremistischer Moslems.


- 45 - In Ägypten und Syrien entwickelt die MB seit längerer Zeit Bestrebungen zum Umsturz der dortigen Regierungen, was in der Vergangenheit immer wieder zu blutigen Auseinandersetzungen geführt hat. In der Bundesrepublik Deutschland halten sich mehrere hundert Mitglieder der MB auf. 3.3.5 "Volksfront für die Befreiung Palästinas" (PFLP) Die marxistisch-leninistisch ausgerichtete Teilorganisation der PLO wurde im Jahre 1967 gegründet. Ihr Ziel ist die Schaffung eines panarabischen Staates. In diesem Sinne verübte die Organisation in der Vergangenheit eine Vielzahl von Terroranschlägen vornehmlich gegen Israel und proisraelische europäische Staaten. Die PFLP verfügt im Bundesgebiet über konspirativ arbeitende Mitglieder. 3.3.6 "Volksfront für die Befreiung Palästinas - Generalkommando" (PFLP-GC) Im Jahre 1968 spaltete sich die PFLP-GC unter der Leitung von Ahmed JIBRIL von der PFLP ab. Von ihrem Sitz in Damaskus aus führte sie seitdem zahlreiche Terrorakte in Israel und in den von Israel besetzten Gebieten sowie in Westeuropa durch. 3.4 Iraner 3.4.1 "Iranische Moslemische Studentenvereinigung Bundesrepublik Deutschland e.V." (MSV) Die islamisch-fundamentalistisch, marxistisch geprägte MSV unterstützt im Bundesgebiet die im Jahre 1965 gegründete "Volksmojahedin-Organisation Iran" (PMOI). Diese richtet sich gegen das "Mullah-Regime" im Iran und beabsichtigt dessen gewaltsamen Sturz.


- 46 - In der Bundesrepublik Deutschland halten sich mehrere hundert Mitglieder der MSV auf, die propagandistisch für die PMOI tätig sind und diese auch finanziell unterstützen. 3 4 2 "Union islamischer Studentenvereine in Europa" (U.I.S.A.) Die U.I.S.A. wurde Anfang der 60er Jahre gegründet und vereinigt fanatische Anhänger des verstorbenen Ayatollahs KHOMEINI und des islamischen Regimes im Iran. Bundesweit halten sich mehrere hundert U.I.S.A.-Anhänger und Mitglieder auf. 3.5 Iren "Provisorische Irische Republikanische Armee" (PIRA) Im Jahre 1969 spaltete sich die "Irische Republikanische Armee" (IRA) in die "Offizielle Irische Republikanische Armee" (OIRA) und die PIRA auf. Die marxistisch-leninistisch geprägte OIRA verlor daraufhin kontinuierlich an Bedeutung, während die nationalistisch orientierte PIRA sich seitdem zum maßgeblichen Faktor des terroristischen Kampfes gegen die britische Präsens in Nordirland entwickelte. 3.6 Jugoslawen 3.6.1 "Kroatischer Nationalrat" (HNV) Der HNV versteht sich als nationalistischer Dachverband kroatischer Emigrantenvereinigungen. Er hat sich die Wiederherstellung eines "unabhängigen Staates Kroatien" zum Ziel gesetzt und befürwortet m diesem Sinne revolutionäre Gewalt in Jugoslawien, in HNV-Ortsgruppen sind mehrere hundert Mitglieder im Bundesgebiet organisiert.


- 47 - 3.6.2 "Nationaldemokratische Liga der albanischen Treue" (N.D.SH.) Die extrem nationalistische Organisation strebt einen Staat Albanien in seinen ethnischen Grenzen - also unter Einschluß des jugoslawischen Kosovo-Gebietes - an. Mehrere Zweiggruppen der Organisation befinden sich auch im Bundesgebiet. 3.7 Inder "International Sikh Youth Federation" (ISYF) Die im Jahre 1984 in London gegründete ISYF fungiert als weltweite Auslandsorganisation der "All India Sikh Student Federation" (AISSF) und strebt einen selbständigen Staat in der indischen Provinz Punjab an. Die deutsche Sektion der ISYF wurde im Jahre 1985 gegründet. Mehrere Hundert ihrer Mitglieder halten sich in der Bundesrepublik Deutschland auf. 3.8 Tamilen "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE) Die LTTE strebt die Errichtung eines unabhängigen sozialistisch und antiimperialistisch geprägten Tamilenstaates im Norden ihres Heimatlandes Sri Lanka an. Ihren gewalttätigen "Befreiungskampf" finanziert diese mitgliederstärkste, linksgerichtete Organisation auch mit "Spenden", die Landsleuten in der Bundesrepublik Deutschland auch durch Gewaltandrohung abgepreßt werden.


- 48 - D. Anhang R e c h t l i c h e Grundlagen Grundgesetz A r t i k e l 73 (Gegenstand der ausschließlichen Gesetzgebung) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über 10. die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder b) zum Schutze der f r e i h e i t l i c h e n demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes (Verfassungsschutz) und c) zum Schutz gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf ge- r i c h t e t e Vorbereitungeshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, A r t i k e l 87 (Gegenstände bundeseigener Verwaltung) (1) . . . Durch Bundesgesetz können . . . Zentralstellen zur Sammlung von Unterlagen f ü r Zwecke des Verfassungsschutzes und des Schutzes gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, eingerichtet werden. Landesverfassungsschutzgesetz vom 26. März 1986 (GVB1. S. 73), geändert durch Gesetz vom 4. April 1989 (GVB1. S. 80), BS 12-2 SS1 Aufgaben des Verfassungsschutzes (1) Aufgabe des Verfassungsschutzes ist ,es., zum Schutze der..freiheitlichen" demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder Auskünfte, Nachrichten und sonstige Unterlagen zu sammeln und auszuwerten über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern verfassungsmäßiger Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder .in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes für eine fremde Macht,


- 49 - 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder i n Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf g e r i c h - tete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. (2) Der Verfassungsschutz w i r k t auf Antrag mit 1. bei der Überprüfung von Personen, denen vorbehaltlich des Ergebnisses der Überprüfung im ö f - f e n t l i c h e n Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anver- t r a u t werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. bei der Überprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder v o r b e h a l t l i c h des Ergebnisses der Überprüfung beschäftigt werden s o l l e n , 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutze von im ö f f e n t l i c h e n Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (3) Der Verfassungsschutz w i r k t ferner mit bei der Einstellung von Bewerbern in den ö f f e n t l i c h e n Dienst im Rahmen von SS 7 Abs. 3. SS 2 Zuständige Behörde (1) Die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes werden vom Ministerium des Innern und f ü r Sport wahrgenommen. Einer p o l i z e i l i c h e n Dienststelle darf der Verfassungsschutz nicht angegliedert werden. (2) Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Sport tätig werden. SS 3 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (1) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat der Verfassungsschutz diejenige zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. (2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. (3) Eine Maßnahme ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, daß er nicht erreicht werden kann. SS 4 Allgemeine Befugnisse (1) Der Verfassungsschutz darf die nach pflichtgemäßem Ermessen notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere personenbezogene Informationen erheben und verarbeiten, namentlich speichern, übermitteln, verändern, löschen und abgleichen, 1. wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 1 Abs. 1 vorliegen oder 2. zur Erfüllung der Aufgaben nach SS 1 Abs. 2, soweit nicht die SSSS 5 bis 8 die Befugnisse besonders regeln. (2) Informationen über Personen, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, dürfen nicht in Dateien gespeichert werden.


- 50 - (3) In die Überprüfung nach SS 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 können der Ehegatte, der Verlobte oder die Per son, die mit dem zu Überprüfenden in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, einbezogen werden. Die Über prüfung ist nur mit Zustimmung der Betroffenen zulässig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (4) Der Minister des Innern und für Sport ist befugt, die Öffentlichkeit über Bestrebungen nach SS 1 Abs. 1 zu unterrichten. Dabei dürfen auch personenbezogene Informationen bekanntgegeben werden, wenn schutzwürdige Belange des Betroffenen nicht vorliegen oder die Interessen der Allgemeinheit überwiegen. (5) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen dem Verfassungsschutz nicht zu; er darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen er selbst nicht be fugt ist. SS 5 Besondere Informationserhebungen (1) Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel, insbesondere der Einsatz zur verdeckten Informa tionserhebung bestimmter besonderer technischer Mittel oder Personen, ist zur Erhebung personenbe zogener Informationen zulässig, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 1 Abs. 1 oder dafür vorliegen, daß die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Nachrichten zugänge gewonnen werden können oder 2. dies zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Nachrichtenzugänge des Verfassungsschutzes gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforder lich ist oder 3. die Erfüllung der Aufgaben nach SS 1 Abs. 2 dies erfordert und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise nicht möglich ist, wesentlich erschwert oder gefährdet würde. (2) Diese Vorschrift findet keine Anwendung in Fällen des SS 4 Abs. 3. SS 6 Informationsübermittlung an den Verfassungsschutz (1) Die Behörden des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden j u r i s t i s c h e n Personen des öffentlichen Rechts und die Gerichte des Landes haben von sich aus dem Verfassungsschutz Informationen zu übermitteln, soweit sie nach i h r e r Beur t e i l u n g zur Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes nach SS 1 Abs. 1 e r f o r d e r l i c h sind. (2) Der Verfassungsschutz kann über a l l e Angelegenheiten, deren Aufklärung zur Erfüllung seiner Aufgaben e r f o r d e r l i c h i s t , von den Behörden des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden j u r i s t i s c h e n Personen des ö f f e n t l i c h e n Rechts Informationen und die Übermittlung von Unterlagen verlangen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. (3) Bestehen erst allgemeine, nicht auf konkrete Fälle bezogene Anhaltspunkte nach SS 4 Abs. 1 Nr. 1, kann der Verfassungsschutz personenbezogene Informationen oder Informationsbestände von ö f f e n t lichen Stellen verlangen, soweit dies e r f o r d e r l i c h i s t zur Aufklärung von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten f ü r eine fremde Macht oder von Bestrebungen, die durch Anwen dung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die f r e i h e i t l i c h e demokrati-


- 51 - sehe Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind; der Verfassungsschutz kann auch Einsicht in die Dateien oder Informationsbestände nehmen. Die Übermittlung ist auf Namen, Anschriften, Tag und Ort der Geburt, Staatsangehörigkeit sowie auf im Einzelfall festzulegende Merkmale zu beschränken. (4) Der Verfassungsschutz hat zu prüfen, ob die übermittelten Informationen nach den Absätzen 1 bis 3 für seine Auf gabenerfüllung erforderlich sind. Ist dies nicht der Fall, sind sie zu vernichten. (5) Übermittlungen für Zwecke nach SS 1 Abs. 2 und 3 sind zulässig. (6) Gesetzliche Übermittlungsverbote bleiben unberührt. SS7 Informationsübermittlung des Verfassungsschutzes an andere Stellen (1) Der Verfassungsschutz darf, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt i s t , an andere Behörden und ö f f e n t l i c h e Stellen personenbezogene Informationen zur E r f ü l l u n g seiner Aufgaben nach SS 1 Abs. 1 und 2 übermitteln. Zu anderen Zwecken darf der Verfassungsschutz, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt i s t , personenbezogene Informationen nur übermitteln an 1. den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst, wenn die Informationen im Zusammenhang mit Hinweisen, Wahrnehmungen und Erkenntnissen stehen, die deren Zuständigkeit berühren können, 2. Dienststellen der S t a t i o n i e r u n g s s t r e i t k r ä f t e im Rahmen von A r t i k e l 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung i h r e r Truppen h i n s i c h t l i c h der i n der Bundesrepublik Deutschland s t a t i o n i e r t e n ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. I I 1961 S. 1183, 1218), 3. Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden zur Verfolgung von den i n SS 100 a Strafprozeßordnung genannten Straftaten oder sonstiger Straftaten im Rahmen der organisierten K r i m i n a l i t ä t , 4. Polizeibehörden, soweit sie gefahrenabwehrend t ä t i g sind, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung e r f o r d e r l i c h i s t und die Übermittlung der Abwehr einer im E i n z e l f a l l bestehenden erheblichen Gefahr oder zur vorbeugenden Bekämpfung der in Nummer 3 genannten Straftaten sowie von Verbrechen, f ü r deren Vorbereitung konkrete Hinweise v o r l i e g e n , d i e n t , 5. andere Behörden und ö f f e n t l i c h e S t e l l e n , wenn dies zur Aufgabenerfüllung der empfangenden S t e l l e e r f o r d e r l i c h i s t und der Empfänger die Informationen f ü r Zwecke benötigt, die dem Schutz wichtiger Rechtsgüter, insbesondere dem Schutz von Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder von Sachen von bedeutendem "Wert, dienen und mit den Aufgaben des Verfassungsschutzes vereinbar sind. (2) Die Empfängerbehörde darf die personenbezogenen Informationen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt i s t , nur zu dem Zweck nutzen, zu dem sie i h r ü b e r m i t t e l t werden. (3) Der Verfassungsschutz e r t e i l t auf Anfrage von Behörden, denen die Einstellung von Bewerbern in den ö f f e n t l i c h e n Dienst o b l i e g t , nach pflichtgemäßen Ermessen Auskunft aus vorhandenen Unterlagen gemäß Absatz 1. Die Auskunft i s t auf solche gerichtsverwertbaren Tatsachen zu beschränken, die Zweifel daran begründen können, daß der Bewerber j e d e r z e i t f ü r die f r e i h e i t l i c h e demokratische Grundordnung eintreten w i r d .


- 52 - (4) Personenbezogene Informationen dürfen an private Stellen nicht übermittelt werden, es sei denn, daß dies zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist. Die Weitergabe bedarf der Zustimmung des Ministers des Innern und für Sport oder des von ihm besonders bestellten Beauftragten. (5) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist eine Übermittlung durch Bereithaltung von Informationen zum Abruf oder im Wege des automatisierten Informationsabgleichs unzulässig. SS 8 Bereinigung und Löschung personenbezogener Informationen (1) Dateien sind in regelmäßigen Abständen auf ihre Erforderlichkeit zu überprüfen. Die regelmäßigen Abstände werden durch Rechtsverordnung der Landesregierung festgelegt. (2) Personenbezogene Informationen sind zu löschen, wenn 1. ihre Speicherung nicht rechtmäßig ist, 2. sich aufgrund einer Überprüfung nach Absatz 1 oder auf andere Weise ergeben hat, daß ihre Kenntnis für die speichernde Stelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, daß durch die Löschung schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt werden. (3) Personenbezogene Informationen über Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu überprüfen und spätestens nach fünf Jahren zu löschen, es sei denn, daß nach Eintritt der Volljährigkeit weitere Erkenntnisse im Sinne des SS 1 Abs. 1 angefallen sind. (4) Personenbezogene Informationen, die zu löschen sind, dürfen nicht zum Nachteil des Betroffenen verarbeitet werden. SS 9 Errichtungsanordnung für automatisierte Dateien des Verfassungsschutzes Für jede automatisierte Datei beim Verfassungsschutz sind in einer Errichtungsanordnung festzulegen: 1. Bezeichnung der Datei, 2. Zweck der Datei, 3. betroffener Personenkreis,, 4. Arten der zu speichernden personenund sachbezogenen Informationen, 5. Anlieferung oder Eingabe, 6. Zugangsberechtigung, 7. Übermittlung, 8. Überprüfungsfristen, Speicherungsdauer. SS 10 Auskunft an den Betroffenen Der Verfassungsschutz i s t nicht v e r p f l i c h t e t , dem. Betroffenen Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Informationen zu geben; eine Auskunftsverweigerung braucht nicht begründet zu werden.


- 53 - SS n Einschränkung von Grundrechten Aufgrund dieses Gesetzes kann das Grundrecht auf U n v e r l e t z l i c h k e i t der Wohnung ( A r t i k e l 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt werden. SS 12 Parlamentarische Kontrolle (1) Zur Kontrolle des Ministers des Innern und f ü r Sport h i n s i c h t l i c h der Tätigkeit des Verfassungsschutzes b i l d e t der Landtag zu Beginn jeder Wahlperiode eine Parlamentarische Kontrollkommission. Die Rechte des Landtags, seiner Ausschüsse und der Kommission aufgrund des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes zur Beschränkung des B r i e f - , Postund Fernmeldegeheimnisses vom 24. September 1979 (GVB1..S. 296, BS 12-1) bleiben unberührt. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus drei M i t g l i e d e r n , die vom Landtag aus seiner M i t t e mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden. Die Kontrollkommission wählt einen Vorsitzenden und g i b t sich eine Geschäftsordnung. (3) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission sind geheim. Die Mitglieder der Kommission sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten v e r p f l i c h t e t , die ihnen im Rahmen i h r e r T ä t i g - k e i t i n der Kommission bekannt werden. Dies g i l t auch f ü r die Z e i t nach ihrem Ausscheiden. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder seiner Fraktion aus, so v e r l i e r t er seine M i t g l i e d - schaft i n der Parlamentarischen Kontrollkommission. Für dieses M i t g l i e d i s t unverzüglich ein neues M i t g l i e d zu wählen; das gleiche g i l t , wenn ein Mitglied aus der Kontrollkommission ausscheidet. SS 13 Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Der Minister des Innern und für Sport unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission mindestens zweimal jährlich umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Verfassungsschutzes und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. (2) Zeit, Art und Umfang der Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission werden unter Beachtung des notwendigen Schutzes des Nachrichtenzugangs durch die politische Verantwortung des Ministers des Innern und für Sport bestimmt. (3) Jedes Mitglied kann den Zusammentritt und die Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. SS 14 Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt das Landesverfassungsschutzgesetz vom 23. Januar 1975 (GVB1. S. 33), geändert durch Landesgesetz vom 21. Dezember 1978 (GVB1. S. 769), BS 12-2, außer Kraft.